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gemeinsam
besser leben
Jahresfinanzbericht 2021 gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz
UNIQA Insurance Group AG
2
Konsolidierter Corporate-
Governance-Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Bericht des Aufsichtsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Nichtfinanzieller Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Konzernlagebericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Konzernabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Erläuterungen zum Konzernabschluss . . . . . . . 67
Freigabe zur Veröffentlichung . . . . . . . . . . . . . . . 153
Erklärung der gesetzlichen Vertreter . . . . . . . 154
Bestätigungsvermerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
Lagebericht UNIQA Insurance Group AG . . . 162
Einzelabschluss der
UNIQA Insurance Group AG nach UGB . . . . . 174
Inhalt
3
Konsolidierter
Corporate-
Governance-
Bericht
Geschäftsbericht 2021
4
UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Öster-
reichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und veröf-
fentlicht die Entsprechenserklärung sowohl im Konzernbe-
richt als auch auf www.uniqagroup.com im Bereich Investor
Relations. Der ÖCGK ist auf www.uniqagroup.com und auch
unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
Der Corporate-Governance-Bericht und der konsolidierte
Corporate-Governance-Bericht der UNIQA Insurance Group
AG sind in diesem Bericht gemäß § 267b in Verbindung mit
§ 251 Abs. 3 UGB zusammengefasst.
Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln
des Kodex werden mit Ausnahme von Regel 77 bis Regel 83
ÖCGK jährlich durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt
die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH.
Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwen-
dung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des
ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis
für Corporate Governance. Die Berichte über die externe
Evaluierung gemäß Regel 62 des ÖCGK sind ebenfalls unter
www.uniqagroup.com abrufbar.
Bei der Selbstevaluierung des Aufsichtsrats betreffend die
Effizienz seiner Tätigkeit (Regel 36 ÖCGK) wird der Auf-
sichtsrat von der Vienna Strategy HUB GmbH unterstützt.
UNIQA erklärt sich auch weiterhin bereit, den ÖCGK in sei-
ner jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Bei nachfolgen-
der C-Regel („Comply or Explain“) weicht UNIQA jedoch von
den Bestimmungen des Kodex in der geltenden Fassung ab
und begründet dies wie folgt:
Regel 49 ÖCGK
Aufgrund der gewachsenen Aktionärsstruktur von UNIQA
und der Besonderheit des Versicherungsgeschäfts in Bezug
auf die Veranlagung von Vermögenswerten besteht eine Rei-
he von Verträgen mit einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern
nahestehenden Unternehmen, in denen diese Aufsichtsrats-
mitglieder Organfunktionen wahrnehmen. Sofern derartige
Verträge eine Genehmigungspflicht des Aufsichtsrats gemäß
§ 95 Abs. 5 Z. 12 Aktiengesetz (Regel 48 ÖCGK) erfordern
sollten, können aus geschäftspolitischen und wettbewerbs-
rechtlichen Gründen die Details dieser Verträge nicht offen-
gelegt werden. Sämtliche Geschäfte werden jedenfalls auf
der Grundlage marktkonformer Konditionen abgeschlossen
und abgewickelt.
5
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2021
Andreas Brandstetter, Chief Executive
Officer (CEO)
* 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002
bis 30. Juni 2024
Strategie & Transformation, UNIQA Ventures,
Neue Geschäftsfelder (Gesundheit),
Generalsekretariat, Revision
Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE,
Villach
Mitglied des Kuratoriums des KHM-Museums-
verbands
Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich
124.479 Stück
Peter Eichler, Personenversicherung
* 1961, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
Produktentwicklung Kranken, Leben &
Unfall, Leistung Kranken-Stationär, Asset-
Management (UCM/UREM)
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Vorsitzender des Aufsichtsrats der PremiQaMed Holding GmbH, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (bis 19. Mai 2021)
Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA Życie Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (bis 9. April 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A.)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA penzijní společnost a.s. Prag (seit 12. Mai 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA investiční společnost a.s. Prag (seit 12. Mai 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA poisťovňa a.s., Bratislava (seit 15. Jänner 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.d.s., a.s. Bratislava (seit 10. Juni 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.s.s., a.s. Bratislava (seit 10. Juni 2021)
Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf (bis 19. März 2021 Mitglied des Verwaltungsrats)
10.669 Stück
Wolf-Christoph Gerlach, Operations
* 1979, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2023
Antrag, Vertrag & Kundenservice, Schaden
Kfz-/Sach-/Unfallversicherung, Leistung Leben
& Kranken-Ambulant, Betriebsorganisation
(inkl. OPEX & GPO), Einkauf & Verwaltung,
Group Service Center (Nitra)
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari de Viata SA, Bukarest (seit 3. März 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (seit 19. Mai 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (seit 15. März 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA životní pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.)
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (seit 28. Juni 2021)
6.570 Stück
Peter Humer, Kunde & Markt Österreich
* 1971, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
Landesdirektionen, Retail Österreich,
Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und
Sach-Standardgeschäft, Vertriebsservice,
Vertriebsmanagement, Corporate Österreich,
Produktentwicklung & Risk Engineering für
Sach-Corporate, Affinity-Geschäft, Kunstver-
sicherung, Digitalisierung
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der Salzburg Wohnbau GmbH, Salzburg
Mitglied des Aufsichtsrats der „Wohnungseigentum“, Tiroler gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H., Innsbruck
(seit 1. August 2021)
10.937 Stück
Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International
* 1966, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
Retail International, Produktentwicklung &
Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft,
Vertriebsservice, Vertriebsmanagement,
Corporate International, Produktentwicklung
& Risk Engineering für Sach-Corporate, Große/
internationale Makler, Affinity-Geschäft, Bank
International, Produktservice, Vertriebsservice,
Vertriebsmanagement, Neue Versicherungs-
lösungen, Mergers & Acquisitions, Performance
& Change Management International, General-
sekretariat International
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz (bis 22. Jänner 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari SA, Bukarest (bis 24. August 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari de Viata SA, Bukarest (bis 24. August 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance plc, Sofia (bis 19. April 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA poisťovňa a.s., Bratislava (bis 14. Jänner 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (bis 14. Jänner 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau (bis 9. April 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (bis 9. April 2021)
Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf (bis 19. März 2021 Präsident des Verwaltungsrats)
Präsident des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest (seit 30. März 2021)
17.848 Stück
René Knapp, HR & Marke
* 1983, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2023
Strategisches Personalmanagement, Operati-
ves Personalmanagement, Marke & Kommuni-
kation, Ethik, Nachhaltigkeit & Public Affairs,
Betriebsrat
Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichi-
schen Förderungsgesellschaft der Versiche-
rungsmathematik GmbH (ÖFdV GmbH), Wien
(seit 19. Februar 2021)
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (bis 14. Jänner 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA osiguranje d.d., Zagreb (bis 4. März 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA poisťovňa a.s., Bratislava (bis 14. Jänner 2021)
10.000 Stück
Erik Leyers, Data & IT
* 1969, bestellt seit 1. Juni 2016
bis 30. Juni 2024
Daten-Management, UITS (UNIQA IT Ser-
vices GmbH), Projekt UIP (UNIQA Insurance
Platform)
Mitglied des Aufsichtsrats der Raiffeisen
Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA Ubezpieczenia Towarzystwo Ubezpieczeń i Reasekuracji S.A., Warschau
(bis 9. April 2021 – Verschmelzung mit UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (bis 19. Mai 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA životní pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.)
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s. )
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
Vorsitzender des Aufsichtsrats der sTech d.o.o., Belgrad
9.371 Stück
Zusammensetzung des Vorstands
Geschäftsbericht 2021
6
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2021
Andreas Brandstetter, Chief Executive
Officer (CEO)
* 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002
bis 30. Juni 2024
Strategie & Transformation, UNIQA Ventures,
Neue Geschäftsfelder (Gesundheit),
Generalsekretariat, Revision
Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE,
Villach
Mitglied des Kuratoriums des KHM-Museums-
verbands
Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich
124.479 Stück
Peter Eichler, Personenversicherung
* 1961, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
Produktentwicklung Kranken, Leben &
Unfall, Leistung Kranken-Stationär, Asset-
Management (UCM/UREM)
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Vorsitzender des Aufsichtsrats der PremiQaMed Holding GmbH, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (bis 19. Mai 2021)
Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA Życie Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (bis 9. April 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A.)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA penzijní společnost a.s. Prag (seit 12. Mai 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA investiční společnost a.s. Prag (seit 12. Mai 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA poisťovňa a.s., Bratislava (seit 15. Jänner 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.d.s., a.s. Bratislava (seit 10. Juni 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.s.s., a.s. Bratislava (seit 10. Juni 2021)
Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf (bis 19. März 2021 Mitglied des Verwaltungsrats)
10.669 Stück
Wolf-Christoph Gerlach, Operations
* 1979, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2023
Antrag, Vertrag & Kundenservice, Schaden
Kfz-/Sach-/Unfallversicherung, Leistung Leben
& Kranken-Ambulant, Betriebsorganisation
(inkl. OPEX & GPO), Einkauf & Verwaltung,
Group Service Center (Nitra)
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari de Viata SA, Bukarest (seit 3. März 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (seit 19. Mai 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (seit 15. März 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA životní pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.)
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (seit 28. Juni 2021)
6.570 Stück
Peter Humer, Kunde & Markt Österreich
* 1971, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
Landesdirektionen, Retail Österreich,
Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und
Sach-Standardgeschäft, Vertriebsservice,
Vertriebsmanagement, Corporate Österreich,
Produktentwicklung & Risk Engineering für
Sach-Corporate, Affinity-Geschäft, Kunstver-
sicherung, Digitalisierung
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der Salzburg Wohnbau GmbH, Salzburg
Mitglied des Aufsichtsrats der „Wohnungseigentum“, Tiroler gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H., Innsbruck
(seit 1. August 2021)
10.937 Stück
Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International
* 1966, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
Retail International, Produktentwicklung &
Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft,
Vertriebsservice, Vertriebsmanagement,
Corporate International, Produktentwicklung
& Risk Engineering für Sach-Corporate, Große/
internationale Makler, Affinity-Geschäft, Bank
International, Produktservice, Vertriebsservice,
Vertriebsmanagement, Neue Versicherungs-
lösungen, Mergers & Acquisitions, Performance
& Change Management International, General-
sekretariat International
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz (bis 22. Jänner 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari SA, Bukarest (bis 24. August 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari de Viata SA, Bukarest (bis 24. August 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance plc, Sofia (bis 19. April 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA poisťovňa a.s., Bratislava (bis 14. Jänner 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (bis 14. Jänner 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau (bis 9. April 2021)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (bis 9. April 2021)
Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf (bis 19. März 2021 Präsident des Verwaltungsrats)
Präsident des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest (seit 30. März 2021)
17.848 Stück
René Knapp, HR & Marke
* 1983, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2023
Strategisches Personalmanagement, Operati-
ves Personalmanagement, Marke & Kommuni-
kation, Ethik, Nachhaltigkeit & Public Affairs,
Betriebsrat
Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichi-
schen Förderungsgesellschaft der Versiche-
rungsmathematik GmbH (ÖFdV GmbH), Wien
(seit 19. Februar 2021)
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (bis 14. Jänner 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA osiguranje d.d., Zagreb (bis 4. März 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA poisťovňa a.s., Bratislava (bis 14. Jänner 2021)
10.000 Stück
Erik Leyers, Data & IT
* 1969, bestellt seit 1. Juni 2016
bis 30. Juni 2024
Daten-Management, UITS (UNIQA IT Ser-
vices GmbH), Projekt UIP (UNIQA Insurance
Platform)
Mitglied des Aufsichtsrats der Raiffeisen
Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA Ubezpieczenia Towarzystwo Ubezpieczeń i Reasekuracji S.A., Warschau
(bis 9. April 2021 – Verschmelzung mit UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (bis 19. Mai 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA životní pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.)
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s. )
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
Vorsitzender des Aufsichtsrats der sTech d.o.o., Belgrad
9.371 Stück
7
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2021
Klaus Pekarek, Kunde & Markt Bank Österreich
* 1956, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2022
Produktservice, Vertriebsservice,
Vertriebsmanagement
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien
13.283 Stück
Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko
* 1967, bestellt seit 1. Juli 2011 bis 30. Juni
2024
Recht & Compliance, Investor Relations,
Controlling, Finance & Accounting,
Aktuariat, Risikomanagement, Regulatorik,
Rückversicherung, Revision
Mitglied des Aufsichtsrats der Wiener
Börse AG, Wien
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz (bis 22. Jänner 2021)
Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (seit 15. März 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA životní pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.)
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.)
Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest (seit 20. September 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (seit 18. Juni 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (seit 28. Juni 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau (seit 28. Juni 2021)
17.797 Stück
Zusammensetzung des Vorstands
Arbeitsweise des Vorstands
Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands der
UNIQA Insurance Group AG ist in der Geschäftsordnung ge-
regelt. Die vom Gesamtvorstand beschlossene Geschäftsver-
teilung wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Geschäftsord-
nung regelt die Informations- und Genehmigungspflichten
der Vorstandsmitglieder untereinander und gegenüber dem
Aufsichtsrat. Ein Katalog von Maßnahmen, die der Zustim-
mung des Aufsichtsrats bedürfen, ist festgelegt. Vorstands-
sitzungen, in denen die Mitglieder des Vorstands über den
aktuellen Geschäftsverlauf berichten, Maßnahmen beschlie-
ßen und unternehmensstrategische Entscheidungen treffen,
finden in der Regel wöchentlich statt. Darüber hinaus erfolgt
ein kontinuierlicher Informationsaustausch über relevante
Aktivitäten und Geschehnisse zwischen den Vorstandsmit-
gliedern.
Die Sitzungen der personenident besetzten Vorstände der
UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG werden in der Regel in gemeinsamer Sitzung
abgehalten.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeit-
nah und umfassend über alle relevanten Fragen der Ge-
schäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des
Risikomanagements in der Gruppe. Darüber hinaus hält der
Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vor-
standsvorsitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie,
die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des
Unternehmens.
Geschäftsbericht 2021
8
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2021
Klaus Pekarek, Kunde & Markt Bank Österreich
* 1956, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2022
Produktservice, Vertriebsservice,
Vertriebsmanagement
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien
13.283 Stück
Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko
* 1967, bestellt seit 1. Juli 2011 bis 30. Juni
2024
Recht & Compliance, Investor Relations,
Controlling, Finance & Accounting,
Aktuariat, Risikomanagement, Regulatorik,
Rückversicherung, Revision
Mitglied des Aufsichtsrats der Wiener
Börse AG, Wien
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz (bis 22. Jänner 2021)
Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag (seit 15. März 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA životní pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.)
Mitglied des Aufsichtsrats der AXA pojišťovna a.s., Prag (von 15. März 2021 bis 31. August 2021 –
Verschmelzung mit UNIQA pojišťovna, a.s.)
Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest (seit 20. September 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest (seit 18. Juni 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau (seit 28. Juni 2021)
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau (seit 28. Juni 2021)
17.797 Stück
9
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Name
Aufsichtsratsmandate in in- und
ausländischen börsennotierten
Gesellschaften
Leitungs- und
Überwachungsaufgaben
in wesentlichen
Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2021
Walter Rothensteiner, Vorsitzender
* 1953, bestellt seit 3. Juli 1995 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG, Wien
Christian Kuhn, 1. Vorsitzender-Stellvertreter
* 1954, bestellt seit 15. Mai 2006 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats der UNIQA
Österreich Versicherungen
AG, Wien
Johann Strobl, 2. Vorsitzender-Stellvertreter
* 1959, bestellt seit 25. Mai 2020 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats der Tatra
banka, a. s., Bratislava
Mitglied des Aufsichtsrats der
UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien
Burkhard Gantenbein, 3. Vorsitzender-
Stellvertreter
* 1963, bestellt seit 29. Mai 2017 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien
25.250 Stück
Markus Andréewitch, Mitglied
* 1955, bestellt seit 26. Mai 2014 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
Mitglied des Aufsichtsrats der
UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien
Marie-Valerie Brunner, Mitglied
* 1967, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
Mitglied des Aufsichtsrats der
UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien
1.750 Stück
Anna Maria D’Hulster, Mitglied
* 1964, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
Mitglied des Aufsichtsrats der
UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien
Elgar Fleisch, Mitglied
* 1968, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
Mitglied des Aufsichtsrats der
UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien
Martin Grüll, Mitglied
* 1959, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
Mitglied des Aufsichtsrats der
UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien
Jutta Kath, Mitglied
* 1960, bestellt seit 30. Mai 2016 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Verwaltungsrats
der UNIQA Re AG, Zürich
Vom Zentralbetriebsrat entsandt
Sabine Andre
* 1966, seit 20. Mai 2019
Peter Gattinger
* 1976, vom 10. April 2013 bis 26. Mai 2015
und seit 30. Mai 2016
Heinrich Kames
* 1962, seit 10. April 2013
56 Stück
Harald Kindermann
* 1969, seit 26. Mai 2015
750 Stück
Irene Scheiber
* 1965, seit 20. Mai 2020
Geschäftsbericht 2021
10
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Ausschuss Vorsitzender
Vorsitzender-
Stellvertreter:in Mitglieder
Vom Zentralbetriebsrat
entsandt
Ausschuss für
Vorstandsangelegenheiten
Walter
Rothensteiner
Christian Kuhn Burkhard Gantenbein, Johann Strobl
Arbeitsausschuss Walter
Rothensteiner
Christian Kuhn Elgar Fleisch, Burkhard Gantenbein,
Martin Grüll, Johann Strobl
Sabine Andre, Peter Gattinger,
Heinrich Kames
Prüfungsausschuss Walter
Rothensteiner
Christian Kuhn Anna Maria D’Hulster, Burkhard
Gantenbein, Jutta Kath, Johann Strobl
Sabine Andre, Peter Gattinger,
Heinrich Kames
Veranlagungsausschuss Martin Grüll Christian Kuhn Marie-Valerie Brunner, Anna Maria
D’Hulster, Burkhard Gantenbein, Jutta
Kath
Sabine Andre, Peter Gattinger,
Heinrich Kames
IT-Ausschuss Markus
Andréewitch
Jutta Kath Marie-Valerie Brunner, Elgar Fleisch Peter Gattinger, Heinrich
Kames
Ausschuss für die
Digitale Transformation
Elgar Fleisch Burkhard
Gantenbein
Markus Andréewitch, Marie-Valerie
Brunner, Anna Maria D’Hulster, Walter
Rothensteiner
Sabine Andre, Peter Gattinger,
Heinrich Kames
11
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats und
seiner Ausschüsse
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen
Planungen und Vorhaben. Er entscheidet über die ihm durch
Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Ange-
legenheiten. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand
bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen. Er setzt
sich aus zehn Kapitalvertreter:innen und fünf Arbeitneh-
mervertreter:innen zusammen und ist im Jahr 2021 zu fünf
Sitzungen zusammengetreten. Eine Entscheidung wurde im
Umlaufweg getroffen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im
Geschäftsjahr 2021 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des
Aufsichtsrats nicht persönlich oder virtuell im Wege einer
Telefon- bzw. Videokonferenz teilgenommen.
Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den
Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und be-
zugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss für Vor-
standsangelegenheiten bestellt, der gleichzeitig auch als No-
minierungs- und Vergütungsausschuss agiert und der sich
aus den Mitgliedern des Aufsichtsratspräsidiums zusammen-
setzt. In mehreren Sitzungen hat sich der Ausschuss 2021
mit der Vergütungsstrategie und der Nachfolgeplanung be-
schäftigt.
Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur
Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der
Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten
Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Be-
urteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über
Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu
berichten. Der Arbeitsausschuss kann grundsätzlich in allen
Angelegenheiten entscheiden, die dem Aufsichtsrat obliegen;
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und kraft Geset-
zes dem Gesamtaufsichtsrat vorbehaltene Angelegenheiten
sind jedoch ausgenommen. Der Arbeitsausschuss hielt 2021
keine Sitzung ab. Eine Entscheidung wurde im Umlaufweg
getroffen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nimmt die ihm
gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Prüfungs-
ausschuss tagte in drei Sitzungen unter Beiziehung des
(Konzern-) Abschlussprüfers, wobei auch Diskussionen mit
dem Abschlussprüfer ohne Anwesenheit des Vorstands
stattfanden. Er behandelte sämtliche Abschlussunterlagen,
den Corporate-Governance-Bericht und den Gewinnverwen-
dungsvorschlag des Vorstands sowie den Bericht über die
Prüfung des Risikomanagements (je für das Geschäftsjahr
2020); weiters wurde die Planung der Abschlussprüfungen
2021 der Gesellschaften der Unternehmensgruppe mit dem
Abschlussprüfer erörtert, und der Abschlussprüfer berich-
tete über die Ergebnisse von Vorprüfungen. Im Besonderen
wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise die Berichte
der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche
Feststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Ver-
fügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verant-
wortliche laufend über ihre Tätigkeit. Anhand von konkreten
Fallbeispielen wurde der Rechnungslegungsprozess über-
wacht. Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2023
wurde eine öffentliche Ausschreibung eingeleitet.
Der Veranlagungsausschuss berät den Vorstand bei dessen
Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis.
Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über
die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapital-
struktur und über die Ausrichtung des Risiko- und des As-
set-Liability-Managements.
Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der
laufenden Kontrolle des Projektfortschritts zur Umsetzung
der UNIQA Insurance Platform (neues IT-Kernsystem).
Der Ausschuss für die Digitale Transformation hielt im Jahr
2021 vier Sitzungen ab, in denen er sich mit der Digitalisie-
rung von Kernprozessen, der Reduktion von Komplexitäten im
Produktportfolio sowie mit der Vertiefung von kunden- bzw.
mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen befasste.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtauf-
sichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse
unterrichtet.
Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Aus-
schüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des
Aufsichtsrats verwiesen.
Aufgrund der personenidenten Zusammensetzung bei den
Kapitalvertretern tagt der Aufsichtsrat der UNIQA Insuran-
ce Group AG in gemeinsamer Sitzung mit dem Aufsichtsrat
der UNIQA Österreich Versicherungen AG.
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Aufsichts-
ratsmitglieder haben ihre Unabhängigkeit im Sinn der Re-
gel 53 des ÖCGK erklärt. Sowohl Anna Maria D’Hulster als
auch Jutta Kath erfüllen auch die Kriterien der Regel 54 des
ÖCGK, d. h. sie sind weder Anteilseignerinnen mit einer Be-
teiligung von mehr als 10 Prozent noch vertreten sie deren
Interessen.
Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist als unabhängig anzusehen,
wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Bezie-
hung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen
materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet
ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.
UNIQA hat als weitere Kriterien für die Unabhängigkeit ei-
nes Aufsichtsratsmitglieds die folgenden Punkte festgelegt:
Geschäftsbericht 2021
12
• Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf
Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitende:r Ange-
stellte:r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens
der Gesellschaft gewesen sein.
• Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder ei-
nem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäfts-
verhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeuten-
den Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten
haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unter-
nehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erheb-
liches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die
Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern.
• Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren
nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Beteiligte:r
oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungsgesellschaft ge-
wesen sein.
• Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in
einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmit-
glied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist, es sei denn,
eine der Gesellschaften ist mit der anderen konzernmäßig
verbunden oder an ihr unternehmerisch beteiligt.
• Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre
dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichts-
ratsmitglieder, die Anteilseigner:innen mit einer unter-
nehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines
solchen Anteilseigners bzw. einer solchen Anteilseignerin
vertreten.
• Das Aufsichtsratsmitglied soll kein:e enge:r Familienange-
hörige:r (direkter Nachkomme, Ehegatte:Ehegattin, Lebens-
gefährte:Lebensgefährtin, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder,
Schwester, Neffe, Nichte) eines Vorstandsmitglieds oder von
Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punk-
ten beschriebenen Position befinden.
Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand,
im Aufsichtsrat und in leitenden Stellungen
Unsere Mitarbeiter:innen sind ebenso vielfältig wie unsere
Kund:innen. Mit ihnen gemeinsam bilden wir – der Grund-
idee der Versicherung folgend – eine Gemeinschaft, in der wir
uns gegenseitig schätzen und respektieren, ungeachtet von
Geschlecht, Alter, Herkunft, körperlicher Befähigung, sexu-
eller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder anderen
Eigenschaften. Die Entscheidung, Diversität und Inklusion
bei UNIQA zu fördern, ist die Entscheidung, „Customer first“
zu leben.
UNIQA ist davon überzeugt, dass durch umfassende Diver-
sität der Unternehmenserfolg nachhaltig gesteigert werden
kann. Dies belegen nicht zuletzt auch zahlreiche Studien.
Neben besseren Finanzergebnissen, einer höheren Zufrie-
denheit bei Kund:innen und Mitarbeiter:innen und höherem
Innovationspotenzial wirkt Diversität besonders auf gestei-
gerte Resilienz, Risikobewusstsein und Flexibilität und ist
damit in Pandemiezeiten ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Mit Marie-Valerie Brunner, Anna Maria D’Hulster und Jutta
Kath sind drei Frauen in den Aufsichtsrat der UNIQA In-
surance Group AG gewählt. Die Quote von weiblichen Auf-
sichtsratsmitgliedern unter den gewählten Mitgliedern (Ka-
pitalvertreter:innen) beläuft sich daher auf die gesetzlich
geforderten 30 Prozent. Mit Sabine Andre und Irene Scheiber
sind zwei Frauen in den Kreis der Arbeitnehmervertreter:in-
nen im Aufsichtsrat delegiert, womit in der Kurie der Arbeit-
nehmervertreter:innen eine Quote von 40 Prozent weiblicher
Mitglieder gegeben ist. Bezogen auf den Gesamtaufsichtsrat
wird die gesetzliche Quote von Frauen mit einem Anteil von
33 Prozent ebenfalls übertroffen.
Den mit neun Mitgliedern personenident besetzten Vorstän-
den der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG gehört keine Frau an. Da dies nicht
der Überzeugung von UNIQA entspricht, setzt die UNIQA
Group neben dem klaren Commitment „Mehr Frauen in Lei-
tungsfunktionen“ diverse begleitende Maßnahmen. Ziel ist
es, die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen so zu ver-
ändern, dass die Durchlässigkeit der Organisation für Frau-
enkarrieren zunimmt. Mit 57,3 Prozent (2020: 56,3 Prozent)
wurde der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft in
der UNIQA Group per Ende 2021 erneut um 1 Prozentpunkt
erhöht. Getrieben wird dieser hohe Anteil vor allem durch die
internationalen Versicherungsgesellschaften (62,6 Prozent).
Der Frauenanteil in den Vorständen im Konzern liegt bei
28,1 Prozent und konnte gegenüber 2020 deutlich gesteigert
werden (23,1 Prozent). Das ist darauf zurückzuführen, dass
in den internationalen Gesellschaften trotz einer Reduktion
der Vorstandspositionen insgesamt durch die Integration
der ehemaligen AXA-Gesellschaften die Anzahl der Frauen
sogar leicht erhöht werden konnte.
Von insgesamt 494 Führungskräften in Österreich sind 165
Frauen, dies entspricht einem Anteil von über 33 Prozent
und damit rund 2 Prozentpunkten mehr als im Vorjahr. In
den internationalen Gesellschaften der UNIQA Group sind
derzeit 484 von insgesamt 991 Führungskräften weiblich.
Damit blieb der Wert nahezu konstant bei knapp 49 Prozent.
In der gesamten UNIQA Group liegt der Durchschnitt der
weiblichen Führungskräfte daher bei 43,7 Prozent (649 von
insgesamt 1.485 Personen) und damit deutlich über dem Vor-
jahr (39,4 Prozent).
13
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Diversitätskonzept
Nach der formalen Bestellung einer Beauftragten für Diver-
sität & Inklusion im Jahr 2020 wurde nun das Diversity &
Inclusion Committee ins Leben gerufen. Unter der Schirm-
herrschaft von zwei Vorstandsmitgliedern hat es sich das
Komitee zur Aufgabe gemacht, die Einbettung von Diversität
& Inklusion in alle Bereiche und Prozesse des Unternehmens
zu verbessern und die Übereinstimmung mit der Strategie
sicherzustellen. Um die rechtlichen Grundlagen fester zu ver-
ankern, fanden Trainings zum Gleichbehandlungsrecht am
Arbeitsplatz statt.
Unverändert gelten die bereits bekannten Schwerpunkte:
1. Frauen im Management – mehr Frauen in Leitungs-
funktionen
2. Gehaltsgerechtigkeit – gleiches Entgelt für gleich-
wertige Arbeit
3. Generationenmanagement – Alt und Jung tragen
gemeinsam zum Unternehmenserfolg bei
4. Menschen mit Behinderung – integrieren, fördern
und stärkenorientiert einsetzen
5. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
6. Internationalität und Herkunft – Internationalität
und Kulturvielfalt als Stärke nutzen
7. Sexuelle Orientierung – jede sexuelle Orientierung
und Identität wird respektiert
Im April 2021 fand ein Workshop mit allen Mitgliedern des
Aufsichtsrats und des Vorstands zu diesem Themenbereich
statt. Der Fokus lag dabei auf Gender-Diversität.
Messbarkeit sieht UNIQA als wesentliches Kriterium für
die erfolgreiche Umsetzung jeder Strategie. Deshalb wur-
de im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Mitarbeiter-
befragung ein Inklusionsindex geschaffen. Als Kombination
bestimmter Fragen gibt er an, wie gut es gelingt, eine Ar-
beitsumgebung zu schaffen, in der Wertschätzung, Chan-
cengleichheit, Fairness und Zugehörigkeit für die unter-
schiedlichsten Menschen bei UNIQA erlebbar sind. 2021
wurde dieser Index erstmals erhoben. Er dient nun als
wichtige Standortbestimmung für Diversität & Inklusion
aus Sicht der Beschäftigten.
Frauen im Management
Ziel war es hier 2021, mittels einer fundierten Ist-Analyse
den Status quo zu bestimmen und Ansätze für wirkungsvolle
Maßnahmen zu finden. Dies wurde erfolgreich im Rahmen
der Indizierung für den Frauen-Karriere-Index umgesetzt. Als
eines der wesentlichsten Ergebnisse wurden Rekrutierungs-
richtlinien erarbeitet. Diese sollen Vielfalt in allen Teams
und auf allen Führungsebenen fördern, die Chancengleich-
heit für alle Mitarbeitenden sicherstellen und ein objektives
und transparentes Auswahlverfahren für Führungskräfte
gewährleisten.
Zusätzlich wurde das UNIQA Mentoring-Programm gestar-
tet, das Talente bei der persönlichen und beruflichen Weiter-
entwicklung unterstützen soll. Mentoring macht es möglich,
fachliches und strategisches (Erfahrungs-)Wissen zu teilen,
das Netzwerk zu erweitern und Fähigkeiten zu optimieren.
Dadurch gilt es als wirksame Maßnahme zur Erhöhung der
Karrierechancen im Unternehmen. Wir verstehen Mentoring
als Bereicherung für alle Beteiligten – sowohl Mentees als
auch Mentor:innen. Im November konnte im Rahmen eines
Pilotprojekts bereits der erste Jahrgang starten.
Die erfolgreichen Kooperationen mit den Female Founders
und den Business Riots wurden 2021 fortgesetzt. Damit bie-
tet UNIQA immer wieder attraktive Möglichkeiten zur per-
sönlichen Entwicklung.
Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein klarer
Beitrag zur Chancengleichheit. Um unsere offene Haltung zu
diesem Thema auch nach außen zu zeigen und Impulse für
laufende Verbesserungen zu erhalten, wurde UNIQA 2021
Mitglied im Netzwerk „Unternehmen für Familien“. Auf Basis
der Erfahrungen mit Homeoffice im Rahmen der Coronakrise
wurden Modelle erarbeitet, um den Mitarbeitenden über die-
se Zeit hinaus die Möglichkeit zu geben, Homeoffice in einer
passenden Form zu nutzen.
Gehaltsgerechtigkeit
Eines unserer Ziele lautet „Gleicher Lohn für gleichwertige
Arbeit“. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, sämtliche ge-
setzlichen Anforderungen in Bezug auf gleiches Entgelt zu
erfüllen. Um eine gerechtere Entlohnung zu unterstützen,
hat UNIQA in Österreich Daten zur Entgeltgleichheit erho-
ben und analysiert und wendet Best Practices zur Beseiti-
gung von Voreingenommenheit bei Gehaltsentscheidungen
an. Eine wichtige Voraussetzung, um die Vergleichbarkeit der
unterschiedlichen Aufgaben herzustellen, war die Implemen-
tierung eines Gradings. Diese erfolgte ebenfalls 2021. Da es
auch Aufschluss über die Geschlechterverteilung in höher-
wertigen Funktionen gibt, liefert es einen weiteren wichtigen
Ansatzpunkt für gezielte Maßnahmen.
Generationenmanagement
Der zunehmende Fachkräftemangel, der sich durch die demo-
grafische Entwicklung in den kommenden Jahren noch ver-
stärken wird, wurde als eine große Herausforderung der Zu-
kunft identifiziert. 2022 wird der Anteil der Bevölkerung im
Geschäftsbericht 2021
14
arbeitsfähigen Alter in Österreich erstmals rückläufig sein.
Auch hier setzt UNIQA an unterschiedlichen Punkten an: vom
neu gegründeten Generationen-Netzwerk, das die Bedürfnisse
und Erwartungen unterschiedlicher Altersgruppen erhebt, bis
hin zu einem österreichweiten Lehrlingskonzept, das die ver-
stärkte Ausbildung eigener Fachkräfte zum Ziel hat.
Menschen mit Behinderung
Der im 4. Quartal 2020 gestartete DisAbility Performance
Check wurde 2021 abgeschlossen. Damit erfolgte eine detail-
lierte Analyse der Situation der Menschen mit Behinderung
bei UNIQA. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Untersu-
chung wurde eine Strategie zum schrittweisen Ausbau der
Inklusion erarbeitet. Zu den bereits umgesetzten Maßnah-
men zählen die Reduktion von Barrieren auf der Website
ebenso wie ein Kommunikationsschwerpunkt rund um den
Tag der Menschen mit Behinderung oder die gezielte Sensi-
bilisierung der Mitarbeitenden. Damit wurde ein kontinuier-
licher Prozess gestartet, der 2022 mit der Gründung eines
Netzwerks für Inklusion und Angeboten von Jobshadowing
für Studierende mit Behinderung fortgesetzt werden soll.
Ein neuerliches Engagement bei Veranstaltungen von
myAbility (myAbility Lounge im Oktober und Disability
Comfort Day im November 2021) zeigen das Bekenntnis von
UNIQA zu Menschen mit Behinderung.
Engagement gegen Ausgrenzung
Auch unsere grundsätzliche Ablehnung jeder Form der Aus-
grenzung und Diskriminierung haben wir 2021 erneut durch
zahlreiche Akzente betont. So hat UNIQA den Internationa-
len Weltfrauentag ebenso gefeiert wie den Pride-Month, im
Zuge dessen auch ein Netzwerk für Angehörige und Unter-
stützende der LGBTQIA+-Community gegründet wurde. Der
UNIQA Tower wurde mit einer eindrucksstarken Regenbo-
gen-Bespielung als prominenter Botschafter am Donauka-
nal eingesetzt. „Orange the World“ als klares Zeichen gegen
Gewalt an Frauen und #purplelightup für eine barrierefreie
Wirtschaft ließen ihn ebenfalls in den entsprechenden Far-
ben erstrahlen. Unser Beitritt zur Charter der Vielfalt der
WKO ist ein weiterer Ausdruck unserer Haltung.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht wird gemäß § 78c Aktiengesetz von
Vorstand und Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG
aufgestellt und der Hauptversammlung am 23. Mai 2022 zur
Abstimmung vorgelegt werden.
Risikobericht, Directors’ Dealings
Ein umfangreicher Risikobericht (Regeln 69 und 70 ÖCGK)
findet sich im Konzernanhang. Die im Berichtsjahr erfolgten
Meldungen über Directors’ Dealings (Regel 73 ÖCGK) sind
im Bereich Investor Relations auf www.uniqagroup.com dar-
gestellt.
Externe Evaluierung
Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln
des Kodex für das Geschäftsjahr 2021 werden mit Ausnah-
me von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK durch die PwC Wirt-
schaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis
Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr
Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentli-
chen unter Anwendung des Fragebogens zur Evaluierung der
Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen
Arbeitskreis für Corporate Governance.
Die Evaluierung durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH über die Einhaltung
der Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2021 durch UNIQA –
soweit diese von der Entsprechenserklärung von UNIQA um-
fasst waren – wird zeitgleich mit dem Jahresfinanzbericht
für das Geschäftsjahr 2021 veröffentlicht werden. Eine Regel
war auf UNIQA im Evaluierungszeitraum nicht anwendbar.
Wien, am 9. März 2022
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Klaus Pekarek
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
15
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Bericht des Aufsichtsrats
Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem schwierigen Transformationsjahr 2020 war
es dem Aufsichtsrat 2021 besonders wichtig, den Vor-
stand im ersten Jahr unseres neuen Strategieprogramms
„UNIQA 3.0 – Seeding the Future“ bestmöglich zu unter-
stützen und in unserer Funktion als Aufsichtsgremium
aufmerksam zu begleiten. Um Ihnen einen guten Überblick
über die Arbeit des Aufsichtsrats in diesem wirtschaftlich
erfolgreichen Jahr zu geben, gliedere ich meinen Bericht –
ähnlich wie im vergangenen Jahr – in drei Teile:
1. Was uns 2021 besonders wichtig war
Der Schwerpunkt unserer Sitzungen lag klar auf der Um-
setzung unseres neuen Strategieprogramms. Wir haben uns
dabei nicht allein auf die Finanzkennzahlen konzentriert,
sondern uns intensiv mit den dahinterliegenden Projekten
und Arbeitsprogrammen beschäftigt. Sehr bald war erfreu-
licherweise ersichtlich, dass wir nicht nur bei der Entwick-
lung des bestehenden Kerngeschäfts Fortschritte erzielen,
sondern dass sich auch der erwartete Ergebnisbeitrag aus
der Integration der AXA-Gesellschaften in Polen, Tschechien
und der Slowakei plangemäß einstellt.
Die operative Arbeitsweise unseres Aufsichtsrats und seiner
Ausschüsse blieb – den gerade gültigen gesetzlichen Maß-
nahmen rund um Covid-19 entsprechend – variabel: Ein Teil
unserer Sitzungen fand physisch statt, ein weitaus größe-
rer virtuell. Da der Aufsichtsrat der börsennotierten UNIQA
Insurance Group AG gleichzeitig auch jener der UNIQA Ös-
terreich Versicherungen AG ist, ist die Bandbreite von rein
strategischen bis hin zu besonders kunden- und geschäfts-
nahen Themen naturgemäß sehr groß: eine spannende He-
rausforderung für unseren Aufsichtsrat, die eine präzise
Vorbereitung der Sitzungen und – gerade bei einem digi-
talen Sitzungsformat – ein besonders diszipliniertes Zeit-
management fordert, denn unsere Sitzungen dauerten im
Geschäftsjahr 2021 im Schnitt rund sechs Stunden. Die Ent-
scheidung, die Hauptversammlung ebenfalls wieder „nur“
virtuell durchzuführen, ist uns besonders schwergefallen –
spätestens seit der Kapitalerhöhung vom Oktober 2013, dem
sogenannten „Re-IPO“, ist Vorstand wie Aufsichtsrat eine
aktive, zeitgemäße Kapitalmarktkommunikation und damit
der persönliche Austausch mit Ihnen als unseren Aktionä-
rinnen und Aktionären ein zentrales Anliegen. Dass dieser
in Form einer physischen Begegnung eindeutig besser mög-
lich ist als in virtueller Form, ist unbestritten.
Die Reflexion über die Qualität unserer Zusammenarbeit in-
nerhalb des Aufsichtsrats und über jene mit dem Vorstand
hat stark an Stellenwert gewonnen. Wir haben deshalb
Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts
für Strategisches Management der Wirtschaftsuniversität
Wien, dafür gewonnen, uns bei der strukturierten Optimie-
rung der Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats pro-
fessionell zu unterstützen und mit uns gemeinsam Verbes-
serungsvorschläge zu erarbeiten. Es ist uns ein Anliegen,
gerade in dynamischen und volatilen Zeiten die Qualität
unserer Arbeitsweise immer wieder auf den Prüfstand zu
stellen und konsequent weiterzuentwickeln.
2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben
Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2021 regelmäßig über
die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA In-
surance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand
unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands
beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung
übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichts-
ratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch aus-
führliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie
schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die
der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir
rechtzeitig und umfassend informiert.
Im Jahr 2021 fanden vier Informationsveranstaltungen
bzw. Spezialseminare zu den Themenbereichen Diversität,
IFRS 9/17, IT Security, Risikomanagement und Compliance
für den Aufsichtsrat statt. Für den IT-Ausschuss wurde eine
Informationsveranstaltung zum Thema Agile Transforma-
tion abgehalten.
Geschäftsbericht 2021
16
Die Schwerpunkte unserer Beratungen
Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2021 zu fünf Sitzungen zu-
sammen. Im Mittelpunkt unserer Sitzungen standen die
jeweilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe
und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Da-
rüber hinaus trafen wir eine Entscheidung im Umlaufweg.
• In unserer Sitzung vom 17. Februar befassten wir uns
vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im
Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus wurde über die An-
passung der Geschäftsordnungen für Vorstand und Auf-
sichtsrat Beschluss gefasst (Erhöhung der Betragsgren-
zen für die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats) und
Geschäftsordnungen für nunmehr sämtliche bestellten
Ausschüsse erlassen.
• Im Fokus der Sitzung vom 7. April standen die Prüfung
des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezem-
ber 2020 und die Berichterstattung des Vorstands über
aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im
1. Quartal 2021. Weiters befassten wir uns mit den Tages-
ordnungspunkten der 22. ordentlichen Hauptversamm-
lung vom 31. Mai 2021, insbesondere mit dem Vorschlag
zur Gewinnverwendung und dem Vorschlag an die Haupt-
versammlung, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Ab-
schlussprüferin für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.
Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der
Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluie-
rung der Einhaltung der Bestimmungen des Österreichi-
schen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäfts-
jahr 2020 wurde zur Kenntnis genommen.
• In der Sitzung vom 19. Mai widmeten wir uns im Detail der
Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal 2021 und der
Entwicklung im laufenden 2. Quartal 2021. Weiters wur-
den die Ergebnisse aus dem mit Unterstützung von Univ.-
Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für
Strategisches Management der Wirtschaftsuniversität
Wien, abgewickelten Programm „Board Excellence“ zur
Evaluierung und Weiterentwicklung der Effizienz und Ef-
fektivität des Aufsichtsrats präsentiert und erörtert.
• Am 18. August beschäftigten wir uns mit der Ergebnis-
situation der Unternehmensgruppe im 1. Halbjahr 2021
und der Entwicklung im laufenden 3. Quartal 2021. Der
Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die Notwendigkeit
von Investitionen in die Infrastruktur der Privatkliniken
Confraternität und Goldenes Kreuz in Wien unterrichtet.
Der Vorstand wurde ersucht, angesichts dieser Notwen-
digkeiten weiterführende Überlegungen in diesem Zusam-
menhang anzustellen.
• Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Grup-
pe in den ersten drei Quartalen 2021 und der laufenden
Entwicklung im 4. Quartal 2021 befassten wir uns in der
Sitzung am 17. November mit der aktualisierten Vorschau-
rechnung für das Geschäftsjahr 2021. Die vom Vorstand
vorgelegte Planrechnung 2022 und Mittelfristplanung bis
2026 wurde vom Aufsichtsrat angenommen. Ein Investi-
tionsvorhaben zur Neuerrichtung bzw. Zusammenlegung
der Privatkliniken Confraternität und Goldenes Kreuz am
Standort der Privatklinik Confraternität in Wien wurde
vom Aufsichtsrat genehmigt. Schließlich beschäftigten
wir uns mit der Effizienzprüfung unserer Tätigkeit.
• Am 25. November fassten wir im Umlaufweg Beschluss
über den teilweisen Rückkauf der Tier-2-Emissionen
2023 und 2026 im Volumen von bis zu 375 Millionen
Euro und genehmigten die Begebung einer neuen nach-
rangigen Tier-2-Anleihe („Green Bond“) mit gleich hohem
Nennbetrag.
17
Corporate Governance
Bericht des Aufsichtsrats
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats
Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten,
sind neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsaus-
schuss fünf weitere Ausschüsse eingerichtet.
• Von besonderer Bedeutung war auch im Jahr 2021 die Arbeit
des Präsidiums des Aufsichtsrats, das personenident auch
den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten sowie den No-
minierungs und Vergütungsausschuss für den Vorstand bil-
det. In mehreren Sitzungen hat sich der Ausschuss intensiv
mit dem Fortschritt des Strategieprogramms UNIQA 3.0 so-
wie mit der Vergütungsstrategie des erweiterten Vorstands
und der Nachfolgeplanung beschäftigt.
• Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2021 in drei
Sitzungen in Anwesenheit der (Konzern-)Abschlussprüfe-
rin, mit der auch Diskussionen ohne Beisein des Vorstands
stattfanden. In der Sitzung vom 7. April wurden sämtliche
Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag
und der Bericht über die Prüfung des Risikomanagements
der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen
der Jahresbericht 2020 der Internen Revision samt dem
Revisionsplan für das laufende Jahr und der Jahrestä-
tigkeitsbericht 2020 der Compliance- Verantwortlichen
vorgelegt und zur Kenntnis genommen. In der Sitzung
vom 19. Mai stellte die Abschlussprüferin die Planung
der Abschlussprüfung für die Gesellschaften der UNIQA
Group für das Geschäftsjahr 2021 vor und stimmte sie mit
dem Ausschuss ab. In der Sitzung vom 17. November in-
formierte die Abschlussprüferin über die Ergebnisse der
Vorprüfungen. Für die Abschlussprüfung des Geschäfts-
jahres 2023 wurde die Abwicklung einer öffentlichen Aus-
schreibung initiiert. Anhand konkreter Fallbeispiele hat
sich der Ausschuss zudem mit dem Rechnungslegungs-
prozess der Gesellschaft beschäftigt. Dem Ausschuss wur-
den quartalsweise die Berichte der Internen Revision über
Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen
aufgrund ihrer Prüfungen zur Verfügung gestellt, weiters
berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend über
ihre Tätigkeit.
• Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über
die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Ka-
pitalstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des
Asset-Liability-Managements.
• Der IT -Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit
der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts bei der Um-
setzung der UNIQA Insurance Platform. Im Einvernehmen
mit dem Gesamtaufsichtsrat wurde der Aufgabenbereich
des Ausschusses aufgrund des gegebenen Zusammen-
hangs mit der UNIQA Insurance Platform auf die Prüfung
und Begleitung sämtlicher IT-Projekte ausgeweitet.
• Der Ausschuss für die Digitale Transformation widmete
sich in vier Sitzungen der Digitalisierung von Kernprozes-
sen, der Reduktion von Komplexitäten im Produktportfolio
sowie der Vertiefung von kunden- bzw. mitarbeiterorien-
tierten digitalen Arbeitsweisen.
• Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr
keine Sitzung abgehalten. Eine Entscheidung zum Verkauf
einer Immobilie wurde im Umlaufweg getroffen.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben anschließend
die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Ar-
beit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet.
Geschäftsbericht 2021
18
3. Jahres- und Konzernabschluss
Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage-
bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den
International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr
2021 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH ge-
prüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung des
gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Berichts und
des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts je für
das Geschäftsjahr 2021 festgestellt. Die Prüfung hat keinen
Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss
und der Konzernabschluss für das Jahr 2021 wurden je mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend
zur Kenntnis genommen.
Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch
UNIQA im Geschäftsjahr 2021 führte die PwC Wirtschafts-
prüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis
83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsan-
wälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben,
dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der
Entsprechenserklärung umfasst waren – im Geschäftsjahr
2021 eingehalten hat.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2021 zur Kennt-
nis genommen und den Jahresabschluss 2021 der UNIQA
Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem
Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden
erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2021 gemäß § 96
Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des
Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptver-
sammlung am 23. Mai 2022 wird demnach eine Dividenden-
ausschüttung in Höhe von 55 Cent je Aktie vorgeschlagen
werden.
Ich darf auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats al-
len Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG und
ihrer Konzerngesellschaften für ihren großen persönlichen
Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 herzlich dan-
ken und ihnen weiterhin viel Erfolg wünschen.
Wien, im April 2022
Für den Aufsichtsrat
Walter Rothensteiner
Vorsitzender des Aufsichtsrats
19
Corporate Governance
Bericht des Aufsichtsrats
20
Über diesen Bericht
Der vorliegende Bericht wurde in Übereinstimmung mit
dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsver-
besserungsgesetz (NaDiVeG) (EU Richtlinie 2014/95/EU)
erstellt und umfasst diejenigen Nachhaltigkeitsbelange, die
auch unsere wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wider-
spiegeln.
Die in diesem Bericht beschriebenen Konzepte entspre-
chen den Inhalten des Nachhaltigkeitsberichts 2021,
der in Übereinstimmung mit den Standards der Global
Reporting Initiative (GRI) „Option Kern“ erstellt wurde.
Der Bericht wird gemeinsam mit dem Geschäftsbericht am
8. April2022 veröffentlicht. Der vorliegende Nichtfinanzi-
elle Bericht, als Teil unseres Geschäftsberichts 2021, um-
fasst das Geschäftsjahr 2021 und somit den Zeitraum vom
1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021. Dort, wo es zweck-
mäßig ist, vergleichen wir unsere Fortschritte mit den im
Vorjahr kommunizierten Zielen und geben einen Ausblick
auf unsere Ziele für das nächste Jahr.
Da die UNIQA Insurance Group AG mit Hauptsitz in Wien
das Versicherungsgeschäft der Gruppe im In- und Ausland
nicht direkt betreibt, werden die Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmerbelange sowie die Themen der Achtung der
Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und
Bestechung auf Konzernebene konzipiert und nachfolgend
in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In
diesem Sinne besteht in Bezug auf den Einzelabschluss
kein anderes – abgewandeltes oder eingeschränktes –
Konzept, das in anderer Weise verfolgt wird. Folglich
handelt es sich beim vorliegenden Bericht um den zusam-
mengefassten gesonderten Nichtfinanziellen Bericht der
UNIQA Insurance Group AG gemäß § 267a UGB.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde auch 2021
die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft mit der betriebswirtschaftlichen Prüfung
zur Erlangung begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)
beauftragt. Einzelheiten zu den Ergebnissen der Prüfung
finden Sie im Bestätigungsvermerk der nichtfinanziellen
Berichterstattung. Verweise auf Fundstellen außerhalb des
Geschäftsberichts erfolgen ausschließlich auf den Nachhal-
tigkeitsbericht 2021, der ebenso der betriebswirtschaftli-
chen Prüfung unterliegt.
Beschreibung des Unternehmens
Die UNIQA Group ist eine der führenden Versiche-
rungsgruppen in ihren beiden Kernmärkten Österreich
und Zentral- und Osteuropa (CEE). Wir bieten unseren
Kund:innen Schaden- und Unfallversicherungen sowie
Lebens- und Krankenversicherungen an. Als Finanzdienst-
leisterin ist es unser Bestreben, nachhaltigkeitsbezogene
Risiken zu berücksichtigen sowie Chancen aus ESG-Trends
(ESG– Environment, Social, Governance) mitaufzuneh-
men. Nachfolgend legen wir unseren Managementansatz
dazu dar. Weitere Informationen zu unserem Geschäftsmo-
dell finden sich im Kapitel Strategie des Geschäftsberichts.
Nachhaltigkeitsstrategie und ESG-Governance
Wir setzen uns sorgfältig mit jenen Rahmenbedingungen
auseinander, die wir förderlich für ein besseres Leben
halten. Dazu treten wir in Diskurs mit Stakeholder:innen,
Expert:innen und der Öffentlichkeit, teilen unsere Sicht-
weisen und engagieren uns. Damit ist Nachhaltigkeit
ein zentraler Teil unseres Handelns. Mit unserer klaren
Haltung erzeugen wir Verständnis bei allen unseren
Stakeholder:innen und Unterstützung durch alle unsere
Stakeholder:innen – Mitarbeitende, Kund:innen, Inves-
tor:innen und die Öffentlichkeit.
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie ist dabei ganzheitlich
ausgerichtet. Sie verbindet unser ökonomisches Streben
mit einem klaren ökologischen und sozialen Bekenntnis zu
Umweltschutz und gesellschaftlicher Verantwortung.
Wesentlichkeitskonzept
Der Erfolg von UNIQA baut darauf auf, dass wir verstehen,
wie sich die Welt verändert und wie wir darauf reagie-
Nichtfinanzieller
Bericht
NICHTFINANZIELLER BERICHT 21
Nichtfinanzieller Bericht
NICHTFINANZIELLER BERICHT
ren müssen. Im Sommer 2021 haben wir daher eine neue
Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, die jene ESG-
Themen identifiziert, die für unsere Stakeholder:innen
und unser Geschäft als am wichtigsten wahrgenommen
werden. Zudem haben wir eine neue Stakeholderidentifika-
tion einschließlich der dazugehörigen Gewichtung durch-
geführt. Wir haben in Summe vier Stakeholdergruppen
festgelegt, die unmittelbar von unseren Unternehmensak-
tivitäten betroffen sind: Kund:innen, Mitarbeiter:innen,
Investor:innen und die Öffentlichkeit.
Die Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage unseres
Nachhaltigkeitsansatzes, unserer Nachhaltigkeitsstrategie
sowie unserer Berichterstattung. Die vier wichtigsten ma-
teriellen Themen aus Sicht der Stakeholder:innen waren im
Jahr 2021: Cyberrisiken, digitale Service- und Kundenori-
entierung, Beratung zu und Prävention von Naturkatastro-
phen sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen.
Die vier wichtigsten wesentlichen Themen aus Sicht von
UNIQA waren: Gesundheit und Zufriedenheit der Mitar-
beiter:innen, Engagement für Klimawandel, Engagement
für Umwelt sowie Diversität und Chancengleichheit.
Vertiefende Informationen zum Prozess und zu den Er-
gebnissen der Wesentlichkeitsanalyse sind im Nachhaltig-
keitsbericht 2021 dargelegt.
Nachhaltigkeitsstrategie
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Oktober 2020
verabschiedet und basiert auf fünf Säulen:
Nach ESG-Kriterien ausgerichtete Veranlagungspolitik
Produktpolitik, die auf das Konzept ESG eingeht und
dadurch Zusatznutzen stiftet
Vorbildhafte eigene Betriebsführung
Transparente Berichterstattung
Anerkennung und gemeinsame Verfolgung gesellschaftli-
cher Zielsetzungen im Stakeholdermanagement
Unser fundamentales Ziel war es 2021, diese Nachhaltig-
keitsstrategie zu operationalisieren und im Unternehmen
durch Meilensteinpläne zu verankern. Unser operativer
Fokus liegt auf den Säulen 1 bis 3, gestützt durch trans-
parente Offenlegung (Säule 4) und Einbindung unserer
Stakeholder:innen (Säule 5).
ESG-Governance
Unser maßgebliches Gremium für Nachhaltigkeitsagenden
ist das Group ESG Committee, das 2021 eingerichtet wur-
de. Es besteht aus Mitgliedern des Vorstands der UNIQA
Insurance Group AG sowie aus Bereichsleiter:innen der
Schlüsselabteilungen, tagt vierteljährlich und gibt dem
Vorstand Empfehlungen zur Entscheidungsfindung zu
ESG-Themen. Das Komitee ist für die Integration und Stär-
kung von ESG-Aspekten in Versicherungs-, Investment-
und Vermögensverwaltungsaktivitäten verantwortlich,
einschließlich der strategischen Definition und der
kontinuierlichen Weiterentwicklung der ESG-Ambitionen
für die gesamte UNIQA Group. Ebenso zu seinen Aufgaben
zählen die Erarbeitung und Einführung von entsprechen-
den Richtlinien.
Weitere Verantwortlichkeiten finden sich in der Beaufsich-
tigung der Umsetzung der gruppenweiten Klimastrategie
bzw. des Umweltmanagements sowie in der Unterstützung
der Umsetzung der strategischen Maßnahmen und Projek-
te in den Tochtergesellschaften.
Das Group ESG Office von UNIQA ist Teil des Anfang 2020
neu geschaffenen Bereichs „Sustainability, Ethics & Public
Affairs“. Es ist für die operative Steuerung der Integration
von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in
die Kerngeschäftsfelder der UNIQA Group verantwort-
lich. Im Rahmen von ESG-Arbeitsgruppen, die ESG-
Spezialist:innen und/oder Vertreter:innen verschiedener
operativer Einheiten und Fachabteilungen zusammenbrin-
gen, werden Vorschläge zur ESG-Integration im Unterneh-
men entwickelt und diskutiert.
Nachhaltigkeitsrisiken
Mit einer ausgeprägten Risiko- und Nachhaltigkeits-
kultur stellt UNIQA die Weichen, um langfristig wirt-
schaftlich erfolgreich, profitabel und nachhaltig zu sein.
Gemäß der letzten Änderung des delegierten Rechtsakts
der Solvency- II-Richtline (2009/138/EG) im April 2021
müssen Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement-
system berücksichtigt werden. Unser Ziel ist es, einen
angemessenen und konsistenten Ansatz zur Betrachtung
der Nachhaltigkeitsrisiken zu entwickeln, diesen stetig
anzuwenden und regelmäßig zu aktualisieren. In diesem
Sinne analysieren wir klimabezogene Risiken und Chancen
im Rahmen des Risikomanagements (im Zuge der unter-
nehmenseigenen Beurteilung der Risiko- und Finanzlage).
Bei den Klima risiken sind für uns vor allem die zunehmen-
den Wetter extreme relevant, da sie zu einer Zunahme der
Schadenquote und damit auch der Ausfallrisiken führen.
22
Die Ergebnisse aus der Nachhaltigkeitsrisikoidentifikation
und -bewertung sollen dazu dienen, die Managementent-
scheidungen im Rahmen der Produktgestaltung oder der
Veranlagungsstrategie von UNIQA zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund führte das Group Risk Manage-
ment im Jahr 2021 eine Impact- und GAP-Analyse zu
aktuellen und zukünftigen regulatorischen Anforderun-
gen, Branchenrichtlinien und marktspezifischen Best
Practices durch. ESG wurde als wesentlicher Schwerpunkt
im Rahmen des Gesamtrisikozyklus (Risikoidentifikation,
Risikobewertung, Limit-Setzung, Controlling und Repor-
ting), der Gestaltung von Klimarisikoszenarien und der
Integration von ESG in Risikomodelle von UNIQA identi-
fiziert. Darüber hinaus wurden auch die Entwicklung von
ESG-Indikatoren im Investment- und Portfoliomanage-
ment als grundlegend angesehen. Daraus abgeleitet wurden
Verbesserungsfelder im Zusammenhang mit Nachhaltig-
keitsrisiken identifiziert und eine Roadmap erstellt, um
deren Umsetzung sicherzustellen.
Um Klimarisiken angemessen zu begegnen, haben wir zu-
dem das NatCAT Competence Center (NCCC) gegründet,
mit dem wir aufkommende soziale und ökologische Risiken
beobachten und überwachen. Aus dem NCCC werden die
Risikoexposure der Gruppe und deren Veränderungen, Ak-
kumulierungen und jährlich erwartete Schäden sowie der
Rückversicherungsschutz, der zum Schutz der Gruppe vor
größeren Naturkatastrophen erforderlich ist, bewertet. Da-
bei wenden wir modernste Modellierungstechniken an, die
auf stochastischen Modellen basieren, die Hunderttausen-
de simulierte Ereignisse für Hagel, Sturm, Überschwem-
mung und Erdbeben enthalten. Diese Modelle stammen
von externen Anbieter:innen oder werden innerhalb des
NCCC-F&E-Teams selbst entwickelt. Ihre Ergebnisse sind
die Grundlage unseres konzernweiten Risikomanagements
für Naturkatastrophen. Zusätzlich werden mit diesen
Modellen jährlich Stressszenarien berechnet, um die Ro-
bustheit unserer Underwriting- und Rückversicherungsde-
ckung zu testen. Die Gefährdung aus den Modellen kann in
Karten visualisiert werden, die in den Corporate Business
Navigator (CBN) einfließen, ein Instrument zur Risikoprü-
fung und -bewertung, das von den Group Underwriters und
Risk Engineers verwendet wird.
Nachhaltigkeitsrisken werden derzeit nicht als eigene
Risikokategorie behandelt, sondern im Rahmen der beste-
henden zehn Risikokategorien berücksichtigt. Im Berichts-
jahr 2021 wurden keine wesentlichen berichtspflichtigen
ESG-Risiken identifiziert, die im Zusammenhang mit
unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen
sowie unseren Produkten oder Dienstleistungen stehen
und schwere negative Auswirkungen auf die wesentlichen
nichtfinanziellen Belange haben können.
Umweltbelange
Dieser Abschnitt beschreibt den Einfluss der Umweltbe-
lange auf unsere Geschäftstätigkeit sowie die Auswirkun-
gen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt. Es werden
sowohl Konzepte und Maßnahmen als auch konkrete Ziele
und Auswirkungen erläutert.
Im Bereich der Umweltbelange sind für uns insbesondere
folgende Themen wesentlich: Engagement für den Klima-
wandel, Engagement für die europäischen Umweltziele,
Beratung zu und Prävention von Naturkatastrophen. Wir
stellen uns diesen Herausforderungen, indem wir mit un-
seren Kapitalanlagen und unseren Versicherungsproduk-
ten den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft
unterstützen. Zudem ist es unser Bestreben, unsere eigene
Betriebsführung unter Beachtung unserer ökologischen
und sozialen Zielsetzungen vorbildhaft zu gestalten.
UNIQA Klimastrategie
UNIQA bleibt als Versicherin von den Auswirkungen des
Klimawandels nicht verschont. Die UNIQA Klimastrategie
ist deshalb Teil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Um den
Risiken des Klimawandels entgegenzuwirken, ist es uns
ein Anliegen, den Schutz des Klimas zu einem Bestand-
teil unseres Kerngeschäfts zu machen und unsere Ziele
im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klima-
abkommens zu gestalten. Dabei fokussieren wir uns auf
drei Kernbereiche: Veranlagung, Underwriting und die
eigene Betriebsführung. Die Konzepte dazu werden im
Folgenden dargelegt.
Umweltbelange in der Veranlagung
UNIQA sieht sich einem verantwortungsvollen und nach-
haltigen Management der Kapitalanlagen verpflichtet.
Wir sind überzeugt, dass eine nachhaltige Anlagestrategie
langfristig wirtschaftlich erfolgreich sein kann und eine
positive Ergänzung zu den klassischen Anlagezielen Rendi-
te, Sicherheit und Liquidität darstellt.
Laufende Bewertung der ökologischen und sozialen Aus-
wirkungen auf unsere Anlagen
Bewertung der Auswirkungen von Unternehmen und
Ländern, in denen wir investiert haben, auf die Umwelt
und die sozialen Lebensbedingungen
NICHTFINANZIELLER BERICHT 23
Nichtfinanzieller Bericht
Einrichtung neuer ESG-Datenbanken, um aktuelle Bewer-
tungen kontinuierlich in unsere Investitionsentscheidun-
gen einfließen zu lassen
Einbeziehung der indirekten Kohlenstoffemissionen unse-
rer Investitionen in unseren Managementprozess
Einführung eines wissenschaftlich fundierten 1,5-Grad-
Klimazielpfads zur Reduktion der Kohlenstoffemissionen
in Übereinstimmung mit dem Pariser Abkommen
Mit der freiwilligen Unterzeichnung der UN Principles for
Responsible Investment (PRI) und der Zusammenarbeit
mit allen Unterzeichner:innen setzen wir wichtige Schrit-
te, um dieses ambitionierte langfristige Ziel zu erreichen.
Zugleich bilden die PRI den Rahmen unserer gruppenweiten
UNIQA Responsible Investments Guideline. Diese regelt
das Kapitalanlagemanagement einschließlich verbindlicher
Ausschlusskriterien. 2021 wurde die Guideline überarbeitet
und aktualisiert.
2021 sind wir zudem der Net-Zero Asset Owner Alliance
beigetreten, deren Prinzipien damit ein weiteres Rahmen-
werk unserer Veranlagungsstrategie sowie unserer Bericht-
erstattungsrichtlinien bilden. Auf dieser Grundlage wollen
wir nun einen Klimapfad erarbeiten, um unsere Veranlagung
an das Pariser Klimaziel von 1,5 Grad Celsius heranzuführen
und das Ziel Klimaneutralität bis 2040 für Österreich und
bis 2050 für unsere internationalen Tochtergesellschaften
zu erreichen. Gemeinsames Engagement für die Durchset-
zung der erforderlichen Maßnahmen bei Unternehmen und
Gesetzgeber:innen sowie gute Abstimmung mit den anderen
Mitgliedern tragen dazu bei.
Im Jahr 2021 haben wir zudem einen Vertrag mit ISS (Ins-
titutional Shareholder Services) abgeschlossen, um unsere
Anlageportfolios besser im Hinblick auf ESG-Kriterien un-
tersuchen zu können. Die Bewertungen erfolgen für einzelne
Emittent:innen (Unternehmen oder Länder) und nicht für
bestimmte Anlageklassen. Somit können wir nun auch ein-
zelne Aspekte von ESG-Risiken sowie Klimadaten und Kli-
marisiken für börsennotierte Vermögenswerte analysieren.
Als Ausschlusskriterium in der Veranlagung gilt für uns wei-
terhin thermische Kohle. Bereits Ende 2019 hatten wir alle
Investments in kohlebasierte Unternehmen verkauft. Die
Integration der ehemaligen Tochtergesellschaften von AXA
in Polen, Tschechien und der Slowakei hat unserem Portfolio
jedoch wieder einzelne Investitionen in Unternehmen mit
Kohle-Exposure eingebracht. Wir sind jedoch bestrebt, diese
Positionen im Sinne unserer Dekarbonisierungsstrategie
schnellstmöglich abzubauen.
Mit der im März 2021 in Kraft getretenen neuen EU-Offen-
legungsverordnung (SFDR) und ihren Klassifizierungs- und
Berichtsanforderungen haben wir uns im Berichtszeitraum
intensiv auseinandergesetzt. Ein erster Bericht zu den zwei
Umweltaspekten der EU-Taxonomie-Klassifikation wird im
Abschnitt „Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung“
veröffentlicht.
Darüber hinaus haben wir unsere vier gemanagten fonds-
gebundenen Dachfonds UNIQA Portfolio I bis IV mit 1.Jän-
ner 2022 auf Artikel-8-Produkte umgestellt und den Veranla-
gungsprozess neu strukturiert.
Ziele und Zielerreichung: Veranlagung
Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022
ESG-Integration in
unserem Anlageportfolio
Während unsere ESG-Ziele für den Durchschnitt aller
unserer Finanzanlagen festgelegt sind, müssen wir die
ESG-Daten für jeden einzelnen Vermögenswert analysieren,
um die Qualität auf Basis der einzelnen Vermögenswerte zu
verbessern. Wir haben damit bereits 2021 begonnen.
In den kommenden Jahren werden wir an der Entwicklung
eines dem Pariser 1,5-Grad-Ziel entsprechenden Klima-
zielpfads arbeiten. Wir streben Klimaneutralität bis 2040
in Österreich und bis 2050 in unseren internationalen
Tochtergesellschaften an. Unsere Mitgliedschaften werden
uns dabei unterstützen und den Weg dafür ebnen.
Nachhaltige Investments
Das übergeordnete Ziel für 2025 war es, ein Volumen von
1 Milliarde Euro an nachhaltigen Investments (grüne und
nachhaltige Anleihen, Infrastrukturdarlehen, die positiv
auf die Umsetzung von SDGs wirken, ESG-Aktienfonds)
aufzubauen. Dieses Ziel konnten wir schon im Jahr 2021
erreichen. Auch die Emission eines weiteren Green Bonds
im Volumen von 375 Millionen Euro im Dezember 2021
unterstützt die stabile Weiterentwicklung unserer nach-
haltigen Investments über die Folgejahre.
Weiterhin Ausbau des Volumens an grünen Assets
und Implementierung der überarbeiteten Guideline
„Responsible Investment@UNIQA“
NICHTFINANZIELLER BERICHT
24
Umweltbelange im Underwriting im Bereich Retail
Als größte Gesundheitsversicherin in Österreich tragen
wir gleichermaßen Verantwortung für den persönlichen
Lebensstandard unserer Kund:innen und die Wertschöp-
fungsprozesse unseres Unternehmens. Risikoprävention
und -minderung sind die Kernbereiche, in denen ökolo-
gische und soziale Auswirkungen verstärkt in den Bera-
tungsansatz einbezogen werden müssen. In unserem Versi-
cherungsgeschäft werden daher Nachhaltigkeitsaspekte im
Underwriting sowie bei Produkten und Dienstleistungen
berücksichtigt.
Neben unserem bestehenden Portfolio liegt unser Fokus
darauf, weitere ökologische Anlagemöglichkeiten anzu-
bieten, insbesondere nachhaltigere Produkte (fondsge-
bundene Versicherungsprodukte) und sogar rein „grüne“
Produkte. Eine wichtige Grundlage für diese nachhaltige
Optimierung ist die Umstellung der UNIQA Portfolios I bis
IV auf Produkte laut Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung
ab dem 1. Jänner 2022. Investitionen erfolgen nur noch
in Subfonds gemäß Art. 8 und Art. 9 (Investmentfonds
und ETFs). Artikel-8-Fonds berücksichtigen ökologische
sowie soziale Merkmale und investieren in Unterneh-
men, die eine gute Unternehmensführung aufweisen.
Umweltbelange im Underwriting im Bereich
Corporate & Affinity
Auch unseren Unternehmenskund:innen möchten wir
maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen mit
Mehrwert im Sinne der Nachhaltigkeit anbieten. Die Erar-
beitung einer langfristigen Strategie zur Implementierung
von Maßnahmen gegen den Klimawandel stand hier 2021
an oberster Stelle. Beispiele dafür sind Beratung zu und
Service bei Naturkatastrophen, Wiederherstellung nach
Schäden (Post-Loss Consultancy) oder Präventionsmaß-
nahmen gegen Betriebsunterbrechungen durch Naturkata-
strophen.
Seit 2019 verzichten wir auf Neukundengeschäft mit Un-
ternehmen mit direktem oder indirektem Kohleanteil von
mehr als 30 Prozent. Wir verzichten auch auf das Neukun-
dengeschäft mit Bergbauunternehmen, die mehr als 20
Millionen Tonnen Kohle pro Jahr produzieren. Darüber
hinaus bekennt sich UNIQA – unter bestimmten Bedin-
Artikel-9-Fonds streben darüber hinaus auch ein nachhal-
tiges Anlageziel an und tragen zur Umsetzung der Sustain-
able Development Goals der Vereinten Nationen bei.
Ein weiteres Ziel ist es, unser Angebot an Versicherungs-
produkten, die umwelt- und klimabezogene Kriterien
erfüllen, schrittweise zu erweitern, um einen nachhaltigen
Lebensstil und eine nachhaltige Unternehmensführung
auf breiter Basis zu fördern. Hierfür haben wir im Jahr
2021 unsere Kundensegmente und ihre Nachhaltigkeits-
profile durch Marktumfragen erhoben und die Ergebnisse
in die Planung der Produktentwicklung aufgenommen.
Zudem setzen wir auf die Verbesserung der Beratungs-
qualität zu Ressourceneffizienz und Emissionsminderung
sowie auf nachhaltige Versicherungszusatzbausteine.
Mit unserer Reparaturversicherung, die als ergänzender
Produktbaustein im Rahmen der Eigenheimversicherung
abgeschlossen werden kann, ersetzen wir beispielsweise
unseren Kund:innen die Reparaturkosten von Haushalts-
und Haustechnikgeräten zum Zeitwert. Im Rahmen der
Kfz-Haftpflichtversicherung wiederum bieten wir bei
Versicherung eines Elektroautos eine Prämienersparnis
von 25 Prozent.
gungen – zu einer proaktiven, unterstützenden Begleitung
bestehender Kund:innen aus der Kohleindustrie bei der
Transformation ihrer Geschäftsmodelle bis zumindest
2025. Dies gilt auch für Unternehmen, die Strom aus ver-
schiedenen Quellen erzeugen, insbesondere erneuerbare
Energie aus Solar- und Windparks, aber auch Strom aus
thermischen Anlagen. Voraussetzung dafür sind jedoch
die Entwicklung und Umsetzung eines glaubwürdigen
Transformationsplans und die Ausrichtung an definierten
Nachhaltigkeitskriterien. Die Versicherungspolizzen für
bestehende Kund:innen, die den geforderten Nachweis
über ihren Dekarbonisierungsprozess nicht erbringen,
werden ab 2026 nicht verlängert. Ein weiterer Fokus
unserer Dekarbonisierungsstrategie ist das Angebot von
geeigneten Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energie
sowohl für neue als auch für bestehende Kund:innen.
Um unsere Ambitionen dahingehend konsequent zu verfol-
gen, haben wir uns Ende 2020 freiwillig zur Einhaltung der
Ziele und Zielerreichung: Umweltbelange im Underwriting im Bereich Retail
Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022
Nachhaltigkeitsprofile
Abschluss von vorbereitenden Maßnahmen der Ermittlung
der Nachhaltigkeitsprofile und Integration der Ergebnisse
in die Produktplanungsprozesse.
Fortführung der Markterkenntnisse zu Umweltbelangen
und fortlaufende Integration in neue Produkte
NICHTFINANZIELLER BERICHT 25
Nichtfinanzieller Bericht
Principles for Sustainable Insurance (PSI) verpflichtet. Die
Prinzipien wurden von der Finanzinitiative des Umwelt-
programms der Vereinten Nationen (UNEP FI) entwickelt.
Mit ihrer Unterzeichnung verpflichten wir uns, entlang der
gesamten Wertschöpfungskette die sogenannten ESG-
Umweltbelange in der Betriebsführung
UNIQA fühlt sich dazu verpflichtet, eine vorbildhafte
eigene Betriebsführung zu leben. Dieses Commitment ist
ein wesentlicher Schwerpunkt in unserer Nachhaltigkeits-
strategie.
Übergeordnetes Ziel ist es, unseren ökologischen Fuß-
abdruck immer weiter zu verringern und bis 2040 in
Österreich bzw. 2050 in unseren internationalen Tochter-
gesellschaften CO2-neutral zu werden. Wir achten dabei
auf die Anwendung internationaler Zertifizierungen und
Standards – sowohl bei unseren Lieferant:innen als auch
in unserer eigenen Betriebsführung. Wir setzen auf eine
Steigerung der Energieeffizienz, die verstärkte Nutzung
erneuerbarer Energien, eine Reduktion der CO2-Emissi-
onen, konsequente Ressourcenschonung und die Förde-
rung klimafreundlicher Mobilität. Zudem verfügen wir in
Österreich seit 2018 über ein Energiemonitoringsystem,
das es uns ermöglicht, unsere Nachhaltigkeitsinitiativen
und die dadurch erzielten Fortschritte transparent und auf
vergleichbarer Basis darzustellen. Zur Unterstützung und
weiteren Intensivierung des bereits bestehenden Energie-
monitorings wurde Anfang 2022 das Ziel verabschiedet, bis
Aspekte (Environment, Social, Governance) zu berück-
sichtigen, also Fragen der Ökologie, der gesellschaftlichen
Verantwortung und der Unternehmensführung syste-
matisch in die Aktivitäten mit allen Stakeholder: innen
einzubeziehen.
spätestens 2025 ein nach EMAS zertifiziertes Umweltma-
nagementsystem einzuführen.
Die Umweltbelange in unserer Betriebsführung fallen in
den Zuständigkeitsbereich des Chief Operating Officer und
werden vom Bereich Group Procurement verantwortet.
Der Fokus liegt hier vorerst auf unserem größten Kern-
markt Österreich.
Insbesondere verfolgen wir in folgenden fünf Bereichen
konkrete CO2-Reduktionsziele:
Installation von Photovoltaiksystemen
Ökologisierung von Heizungen/Kühlsystemen
Optimierung des Energiemonitorings
Flächendeckende Umstellung auf LED
Ökologisierung des Fuhrparks
Ziele und Zielerreichung: Umweltbelange im Underwriting im Bereich Corporate & Affinity
Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022
Dekarbonisierung
2021 haben wir begonnen, jährliche Bewertungen und ein
Monitoring des bestehenden kohlebezogenen Portfo-
lios vorzunehmen. Bereits seit 2020 werden alle unsere
Kund:innen einer Klassifizierung anhand bestimmter Nach-
haltigkeitskriterien unterzogen.
Fortführung der Bewertungen und des Monitorings und
Überführung in einen standardisierten jährlichen Prozess,
bei dem unsere Underwriter:innen und Risikoingenieur:in-
nen jährlich die Entwicklung der angeforderten Nachhal-
tigkeitspläne jeder Kundin und jedes Kunden überwachen
Ziele und Zielerreichung: Umweltbelange in der Betriebsführung
Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022
Installation von
Photovoltaiksystemen
Mitte 2020 haben wir das Projekt „Photovoltaikoffensi-
ve“ ins Leben gerufen – mit dem Ziel, bis Ende 2022 an
ca. 20 Vertriebsstandorten Photovoltaikanlagen zu errich-
ten. Bereits 2021 gingen zwölf Photovoltaikanlagen mit
Erzeugungskapazitäten zwischen 4 und 36 kWp in Betrieb.
Die gesamte installierte Leistung beläuft sich auf rund 184
kWp. Damit können jährlich ca. 190.000 kWh Ökostrom
produziert werden.
Fortsetzung des Projekts „Photovoltaikoffensive“ und
Errichtung von sieben weiteren Anlagen mit einer Gesamt-
leistung bis ca. 80 kWp
Ökologisierung des
Fuhrparks
Das ambitionierte Ziel des UNIQA Fuhrparkmanagements
ist es, den CO
2
-Ausstoß der Firmenflotte in Österreich bis
Ende 2024 auf 40 Gramm pro Kilometer zu senken. Bis
Ende 2021 konnten wir unseren CO
2
-Ausstoß bereits auf
rund 87 Gramm pro Kilometer senken.
Im Sinne des genannten CO
2
-Reduktionsziels statten wir
unsere Standorte weiterhin mit einer Ladeinfrastruktur
für E-Mobile aus. Für 2022 ist geplant, an weiteren
13 Standorten E-Ladestationen mit einer Gesamtleistung
von rund 530 kW zu installieren.
NICHTFINANZIELLER BERICHT
26
Sozialbelange
In diesem Abschnitt gehen wir darauf ein, wie gesellschaft-
liche und soziale Fragen unsere Geschäftstätigkeit und
-beziehungen beeinflussen, und umgekehrt. Schwerpunkt-
mäßig erläutern wir unsere Konzepte im Umgang mit ge-
sellschaftlichen Aktivitäten und Sponsorings, Kundenori-
entierung und innovativen Services und Produkten sowie
Datenschutz. Da unserem Verständnis nach Arbeitneh-
merbelange Teil der Sozialbelange sind, haben wir diese
ebenso als Unterkapitel integriert und beschreiben unsere
diesbezüglichen Konzepte.
Gesellschaftliche Aktivitäten und Sponsoring
Als größte Gesundheitsversicherin Österreichs setzen
wir den Schwerpunkt unseres gesellschaftlichen Engage-
ments in den Bereichen Gesundheit und Bildung. Unsere
Unternehmensstrategie UNIQA 3.0 beschreibt auch unser
Weltbild, aus dem wir die wichtigsten gesellschaftlichen
Risiken und Bedürfnisse für unser Handeln ableiten. Ein
Schwerpunkt liegt vor allem auf der Förderung junger und
benachteiligter Menschen. Zudem setzt UNIQA vielfäl-
tige Akzente durch die Unterstützung von Initiativen im
allgemeinen Interesse. Kunst und Sportförderung bilden
hier in allen unseren Märkten wichtige Schwerpunkte.
Diese reichen von langfristigen Sponsoringmaßnahmen bis
hin zur Unterstützung von Einzelprojekten, mit denen wir
uns aufgrund unserer Unternehmenswerte identifizieren
können.
Durch unseren Beitritt zur Initiative für transparente Zu-
sammenarbeit bekennen wir uns zu einem offenen Umgang
mit NGOs, Vereinen und Sponsorings. In Umsetzung des
von der Initiative formulierten Kodex für transparente
Zusammenarbeit wollen wir der Öffentlichkeit klaren
Einblick geben, mit welchen NGOs wir zusammenarbei-
ten, erklären, auf welche Art und zu welchem Zweck wir
uns engagieren, sowie uns dem Diskurs stellen, wie unsere
Stakeholder:innen unser Engagement beurteilen.
Im Jahr 2021 haben wir unseren Ansatz zu sozialen
Belangen weiterentwickelt. Die Strategie und die Umset-
zungsrichtlinien wurden dahingehend überarbeitet, dass
unsere Sponsorships ESG-konform sind. Dies erfolgte nach
dem DNSH-Prinzip (DNSH – Do No Significant Harm),
wonach ein Sponsorship zumindest eines der ESG-Kriteri-
en erfüllen muss. Zudem müssen unsere Partner:innen ab
einer gewissen Sponsoringhöhe glaubwürdig nachhaltiges
Handeln belegen oder überhaupt ein Nachhaltigkeitskon-
zept vorweisen können.
In enger Zusammenarbeit mit der UNIQA Privatstiftung
wurden 2021 ca. 1,1 Millionen Euro für soziale Projekte
zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden in Projekte in-
vestiert, die eng mit unserem Geschäftsfeld Gesundheit in
Zusammenhang stehen oder die Kontinuität eines bereits
vorhandenen Bezugs zu UNIQA stärken.
Seit Herbst 2021 besteht eine neue Kooperation mit den
Special Olympics Österreich (SOÖ), die Trainings- und
Sportangebote sowie sportliche Betreuung für Menschen
mit intellektueller Beeinträchtigung organisieren und
zur Verfügung stellen. In Zusammenarbeit mit diesem
gemeinnützigen Verein begleitet UNIQA Veranstaltungen
und Wettbewerbe wie etwa die Special Olympics Sommer-
spiele 2022. Unsere Mitarbeiter:innen werden zudem die
Möglichkeit haben, ihren UNIQA Sozialtag im Rahmen der
Sommerspiele in Anspruch zu nehmen und als Corporate
Volunteers zu fungieren.
Weitere Einblicke in unsere Initiativen finden sich in unse-
rem Nachhaltigkeitsbericht 2021 im Kapitel 3 „Nachhaltig-
keit in unserer UNIQA Gemeinschaft“.
Ziele und Zielerreichung: Sozialbelange
Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022
Sport- und
Kultursponsoringstrategie
Wir haben unsere Sponsoringstrategie als wichtigen Teil
der Brand-Strategie 2021 ESG-konform überarbeitet, so-
dass nun auch Sport- und Kultursponsorings dahingehend
ausgerichtet werden können.
Die Implementierung der Strategie wird fortgesetzt.
Corporate-Volunteering-
Aktivitäten
Im Geschäftsjahr 2021 hat sich UNIQA durch Spenden, be-
triebliche Freiwilligenarbeit (UNIQA Sozialtag) oder durch
Kooperationen und Initiativen der UNIQA Privatstiftung
sozial engagiert.
Im Einklang mit unserer Strategie und unseren
Umsetzungsrichtlinien werden wir auch 2022 wieder
Maßnahmen und Initiativen setzen und einen Beitrag zu
allgemeingesellschaftlichen Anliegen leisten.
NICHTFINANZIELLER BERICHT 27
Nichtfinanzieller Bericht
Ziele und Zielerreichung: Kundenorientierung und innovative Services und Produkte
Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022
Produktentwicklung
Unser langfristiges strategisches Ziel ist es, als Inspiring
Coaches verlässliche Begleiter:innen unserer Kund:innen
für die Verbesserung ihres Lebens zu sein. Mit dem Ausbau
unserer telemedizinischen Services, aber auch mit der
Entwicklung des Post-COVID-Checks kommen wir unserer
sozialen Verantwortung nach.
Wir konzentrieren uns weiterhin auf die Entwicklung von
Produkten und Services mit nachhaltigem sozialem Nutzen
für unsere Kund:innen. Ein weiterer Fokus liegt auf dem
Ausbau unserer digitalen Services.
Kundenorientierung und innovative Services und
Produkte
Eine Versicherung muss Sicherheit geben: Unsere
Kund:innen erwarten eine an ihre Lebenssituation ange-
passte Risikoabsicherung, und wir unterstützen sie sowohl
in der Schadenprävention als auch im Schadenfall durch
einfache, kundenfreundliche Kommunikation und rasche
Abwicklung. Als unterstützende Begleiterin denken und
handeln wir dabei stets aus Kundensicht.
Eine wichtige Rolle für die Kundenzufriedenheit spielen
laut unserer internen Richtlinie zum Thema Vertrieb vor
allem Verständlichkeit und Transparenz. Darum arbeiten
wir laufend daran, dass unsere Produktinformationsblät-
ter kurz, prägnant und verständlich sind und gleichzeitig
alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Schulungen unter-
stützen unsere Mitarbeitenden dabei, nicht nur fachlich
korrekt, sondern auch kundenfreundlich und verständlich
zu kommunizieren.
Mit dem Customer Centricity Index (CCI) machen wir die
Stimme unserer Kund:innen an bestehenden und neuen
Kundenkontaktpunkten strukturiert hörbar. Wir verfügen
damit über eine erprobte Methode, um uns in den für unse-
re Kund:innen wesentlichen Bereichen Produkt, Vertrieb,
Schaden/Leistung und Service noch kundenzentrierter
auszurichten. Wir lernen gezielt aus dem täglichen Feed-
back und jährlich rund 120.000 aktiv eingeholten Kunden-
bewertungen und verbessern auf dieser Basis kontinuier-
lich unsere Abläufe, Services und Kontaktpunkte entlang
der sogenannten Kundenreise. Mit unseren Maßnahmen
zur digitalen Kundenberatung schaffen wir Nähe zu den
Kund:innen, ohne dass unsere Berater:innen physisch
präsent sein müssen. Wir erhöhen dadurch nicht nur die
Effizienz und helfen unseren Kund:innen sowie unseren
Mitarbeiter:innen, Zeit zu sparen, sondern reduzieren
dadurch auch Emissionen.
Auch Kundenbeschwerden nutzen wir als wichtiges Feed-
back-Tool. Unser Beschwerdemanagement besteht dabei
aus zwei Prozessen: Zunächst werden Kundenanliegen ord-
nungsgemäß bearbeitet, danach versuchen wir konsequent,
potenzielle positive Effekte aus einer Kundenbeschwerde
zu identifizieren und zu realisieren, um ein positives Kun-
denerlebnis sicherzustellen.
Die Entwicklung von nachhaltigen Produkten und Services
in Kombination mit sozialer Verantwortung ist uns ein
großes Anliegen. Im Rahmen der Eigenheimversicherung
bieten wir etwa bei Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monate
prämienfreien Schutz an.
Wichtige Neuerungen haben wir auch im Zuge der
Covid-19-Pandemie entwickelt. Seit Juni 2021 sind zum
Beispiel im neuen Privatarzt-Tarif telemedizinische Ser-
vices enthalten und werden künftig noch weiter ausgebaut.
Insbesondere in Zeiten der Pandemie hilft dieser Ser-
vice, persönliche Kontakte zu minimieren und dennoch
die Gesundheitsvorsorge nicht zu vernachlässigen. Mit
der Entwicklung des Post-COVID-Checks im Jahr 2021
bieten wir sowohl unseren Kund:innen als auch unseren
Mitarbeiter:innen, die unter Folgebeschwerden einer
Covid-19-Erkrankung leiden, die Möglichkeit, sich medizi-
nisch untersuchen zu lassen und somit Sicherheit über den
eigenen Gesundheitszustand zu erlangen. Erweitert wurde
unser Angebot zudem um das Post-COVID-eCoaching,
das wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner
enlivio anbieten. Es zielt darauf ab, Kund:innen nach einer
Covid-19-Erkrankung mit einem moderaten Training zu
begleiten und sie zu motivieren, wieder fit zu werden.
NICHTFINANZIELLER BERICHT
28
Datenschutz
Unser beruflicher wie privater Alltag ist ohne einen
kontinuierlichen Datenaustausch kaum mehr vorstell-
bar. Datenschutz ist zum Grundrecht geworden. Konkret
geht es um den Schutz personenbezogener Daten und der
dahinterstehenden Menschen vor Missbrauch während
der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. In
Europa wird dies durch die Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und nationale Gesetze geregelt. Um den strengen
Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten
gerecht zu werden, hat UNIQA eine Datenschutzorganisati-
on (Datenschutz-Governance) im Unternehmen aufgebaut.
Ihr Ziel ist es, durch ein effizientes Datenschutzmanage-
mentsystem (DSMS) den Schutz personenbezogener Daten
sicherzustellen und einen kontinuierlichen Verbesserungs-
prozess auf der Basis eines Risikomanagementsystems zu
gewährleisten.
Die bzw. der Datenschutzbeauftragte berichtet direkt dem
Vorstand und überwacht als Second Line of Defense die
Einhaltung der Datenschutzvorschriften im Unternehmen
Arbeitnehmerbelange
Dieser Abschnitt beschreibt die Auswirkungen unserer
Mitarbeiter:innen auf unsere Geschäftsaktivitäten und
-beziehungen sowie die Auswirkungen der Geschäfts-
aktivitäten und -beziehungen von UNIQA auf unsere
Mitarbeiter:innen. Der Fokus liegt auf unserer „People &
Culture“-Strategie sowie den dazugehörigen Konzepten
und Maßnahmen.
Mit dem neuen Strategieprogramm UNIQA 3.0 haben wir
uns auch für unsere Mitarbeiter:innen einiges vorgenom-
men. Übergeordnetes Ziel ist es, bis 2024 die attraktivste
Arbeitgeberin der Branche zu werden. Konkret möchten
und die First Line of Defense. In dieser Rolle ist die bzw.
der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei. Quartalsweise
finden Meetings der lokalen Datenschutzkomitees statt.
In jedem Bereich wird eine Datenschutzkoordinatorin bzw.
ein Datenschutzkoordinator eingesetzt. Diese fungieren
als Erstansprechpartner:innen in Datenschutzangelegen-
heiten des Fachbereichs und unterstützen die Data Owners
zum Beispiel bei der Beratung zu Projekten und bei der Be-
antwortung konkreter Fragen. Zur effizienteren Unterstüt-
zung der First Line of Defense und für die Projektberatung
wurde im Jahr 2021 zusätzlich zum bereits bestehenden
Datenschutz Legal auch der Bereich Datenschutz Opera-
tions implementiert. Beide Einheiten beraten zu daten-
schutzrechtlichen Fragen und zu notwendigen technischen
und organisatorischen Maßnahmen. Weiters unterstützen
sie bei der Führung des Verarbeitungsverzeichnisses sowie
bei der Behandlung von Data Breaches und fungieren als
Schnittstelle zu internen und externen Kund:innen in
Fragen, die eine interdisziplinäre Datenschutzexpertise
(Datenschutz, Datensicherheit) erfordern.
wir dafür zumindest 4,5 Sterne auf einer Skala von 1 bis 5
erreichen. Um dieses Ziel zu erfüllen, wurde im Jahr 2021
eine Fülle an Maßnahmen konzipiert, die 2022 und in den
Folgejahren umgesetzt werden. Auf Basis dieser Maßnah-
men wollen wir auch in unseren internationalen Tochter-
gesellschaften Standards für das HR-Management etablie-
ren. Damit soll über alle Landesorganisationen hinweg in
wesentlichen HR-Prozessen ein gruppenweiter Standard
gewährleistet werden, der zu einer ausgezeichneten Em-
ployee Experience beiträgt.
Insgesamt wurden dafür fünf zentrale Handlungsfelder
definiert: Employee Experience, Employee Engagement,
Learning & Leadership, Digital Skills und Future of Work.
Ziele und Zielerreichung: Datenschutz
Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022
Implementierung der
Datenschutz-Governance
Datenschutz ist ein interdisziplinäres Thema und bedarf
einer fachübergreifenden Expertise und entsprechender
Schnittstellen in der Beratung. Aus diesem Grund wurde
eine Datenschutzorganisation (Datenschutz-Governance)
im Unternehmen aufgebaut und 2021 um den Bereich Da-
tenschutz Operations ergänzt. Unser Ziel im Jahr 2021 war
es, die schrittweise Implementierung der neuen Governan-
ce zum Datenschutz bei UNIQA zu starten.
Wir führen die Implementierung der neuen Governance
zum Thema Datenschutz aus dem Jahr 2021 fort und
schließen diese ab.
Ausbau des Datenschutz-
managementsystems
(DSMS)
Um der Rechenschaftspflicht aus der DSGVO und den
damit verbundenen Dokumentationspflichten nachkom-
men zu können, sind laufend Prozesse zur Umsetzung von
Datenschutz im Unternehmen erforderlich.
Ziel im Jahr 2022 ist es, durch ein effizientes
Datenschutzmanagementsystem (DSMS) den Schutz
personenbezogener Daten sicherzustellen und einen
kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf der Basis eines
Risikomanagementsystems zu gewährleisten.
NICHTFINANZIELLER BERICHT 29
Nichtfinanzieller Bericht
Konkret gehören zu diesen gruppenweiten Standards fol-
gende Handlungsfelder: einheitlicher Recruiting- Prozess,
einheitlicher Onboardingprozess, einheitlicher Bewer-
tungs- und Feedbackprozess für Führungskräfte – der
Inspiring Coach Compass, gruppenweites Performancema-
nagement sowie Digitalisierung von HR-Services.
Schwerpunkte im Jahr 2021 waren zum einen die Unter-
stützung der in Österreich laufenden Kosteneinsparungen
sowie Projekte, die UNIQA bis 2024 zur attraktivsten
Arbeitgeberin in unserem Markt machen sollen. Zum ande-
ren lag unser Hauptaugenmerk 2021 erneut darauf, unsere
Mitarbeiter:innen während der Covid-19-Pandemie zu
schützen, Gesundheitsrisiken zu minimieren und flexible
Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Als größte Gesund-
heitsversicherin Österreichs haben wir uns auch klar für
die Impfung ausgesprochen und ermutigen auch unsere
Mitarbeiter:innen aktiv dazu.
Sozial verantwortlicher Personalabbau in
Österreich
Um die aktuell großen Herausforderungen für die Versi-
cherungswirtschaft bewältigen und unseren Kund:innen
auch zukünftig wettbewerbsfähige Services anbieten zu
können, haben wir in Österreich eine neue, kundenzent-
rierte Organisationsstruktur eingeführt. Ziel war es, die
Komplexität der Strukturen und Prozesse zu reduzieren
und auch die absoluten Kosten und die Kostenquote zu
senken. Die damit verbundenen organisatorischen Ände-
rungen führten zum Wegfall zahlreicher Arbeitsplätze. Um
diesen Stellenabbau möglichst sozial verträglich zu gestal-
ten, haben wir mit dem Betriebsrat einen Sozialplan ver-
einbart. Wir haben große Anstrengungen unternommen,
um die Auflösung der Dienstverträge mit zum Teil langjäh-
rigen Mitarbeiter:innen so behutsam wie möglich durch-
zuführen. Neben Einmalzahlungen und einem Härtefonds
wurden dazu auch längerfristige Pensionierungsmodelle
sowie eine Arbeitsstiftung und Outplacement angeboten.
Sämtliche Auflösungen erfolgten einvernehmlich, und
dank der attraktiven Angebote aus dem Sozialplan erreich-
ten wir eine Annahmequote von 90 Prozent. Insgesamt
wurden dadurch in Österreich 371 Stellen abgebaut, davon
279 im Innendienst und 92 im Außendienst.
Neue, hybride Arbeitswelt bei UNIQA
Um die unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie
notwendigen Veränderungen sowohl für Kund:innen als
auch für Mitarbeiter:innen so gut wie möglich zu gestalten,
haben wir in Österreich mit der Flexibilisierung des Home-
office einen neuen Standard für geografisch flexibles Arbei-
ten etabliert. Eine Betriebsvereinbarung schafft einheitli-
che Rahmenbedingungen – Mitarbeitende können aus drei
Arbeitsmodellen mit mehr oder weniger Home office-Anteil
wählen und ein für sie passendes Gesamtpaket aus Arbeit
im Büro, zu Hause oder mobil kreieren. Damit möchten
wir bewusst einen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung,
Vertrauen und Flexibilität setzen. Auch die Arbeitskultur
bei UNIQA wird gemeinsam mit den Mitarbeitenden neu
definiert.
Gesundheit und Zufriedenheit
2021 fand erneut die UNIQA Mitarbeiterbefragung in
Österreich statt. Die Teilnahmequote lag bei 72,4 Prozent.
Die gestellten Fragen behandelten die Themenbereiche
Arbeitssituation, Arbeitsabläufe, Führungsstruktur,
Ziel orientierung, berufliche Entwicklung, Unternehmens-
image und Gesamtzufriedenheit. Die Gesamtzufrieden-
heit erreichte 76 von 100 möglichen Punkten. Der neu
eingeführte Integrationsindex ergab, dass das Gefühl, bei
UNIQA dazuzugehören und authentisch sein zu können,
bei den meisten Befragten stark ausgeprägt ist. Verglichen
mit der letzten Mitarbeiterbefragung von 2019 zeigten die
Ergebnisse jedoch eine rückläufige Bewertung.
Eine entscheidende Rolle in puncto Gesundheit und
Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen spielt unser UNIQA
Betriebsrat. Seine Arbeit erstreckt sich auf die vier Berei-
che „Soziales“, „Wirtschaftliches“, „Gesundheitliches“ und
„Kulturelles“. Alle Aktivitäten auf diesen Gebieten haben
tiefgreifende Auswirkungen auf die Zufriedenheit unserer
Mitarbeiter:innen und damit auf den Erfolg von UNIQA.
Neben Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, speziellen
Vitalveranstaltungen in Bezug auf Fitness und Work-Life-
Balance umfasst das gemeinsame Serviceangebot auch
Unterstützung für mehr mentale Gesundheit. Da soziale
Kontakte gerade in Zeiten von Einschränkungen sehr
wichtig sind, leisten Betriebsausflüge und andere organi-
sierte Treffen wertvolle Beiträge für die Festigung unserer
UNIQA Gemeinschaft und die Förderung der Verbunden-
heit unter den Kolleg:innen. Darüber hinaus spielt der
UNIQA Betriebsrat bei der Erarbeitung neuer oder der
Verbesserung bestehender Benefits, wie zum Beispiel der
Beteiligung am Unternehmenserfolg, dem Pensionskas-
sensystem, der Gruppenkrankenversicherung und dem
Programm „Gemeinsam besser leben“, eine zentrale Rolle.
Der UNIQA Sozialtag wurde 2013 ins Leben gerufen und
ist ein freiwillig gewährter dienstfreier Arbeitstag, bei dem
das soziale Engagement für benachteiligte Menschen im
Vordergrund steht. Mit Stand November 2021 wurden be-
reits rund 900 Tage als Sozialtage in Anspruch genommen.
Ausgehend von einer durchschnittlichen täglichen Arbeits-
NICHTFINANZIELLER BERICHT
30
zeit von acht Stunden sind das 7.168 Stunden an ehrenamt-
lich geleisteter Arbeit.
Aus- und Weiterbildung
Begleitendes Lernen gehört bei UNIQA zum gelebten
Alltag. Dazu steht allen Außen- und Innendienstmitar-
beiter:innen in Österreich seit vielen Jahren auch unsere
Online-Plattform zur Verfügung. Gerade in Pandemiezei-
ten hat sich die Digitalisierung unseres Weiterbildungs-
angebots zu einem wichtigen Dreh- und Angelpunkt der
Ausbildung entwickelt und ermöglicht einen selbstgesteu-
erten digitalen Wissensaufbau. Das Angebot umfasst nicht
nur bekannte E-Learning-Kurse, sondern auch spezifische
Webinare. Viele Formate, darunter auch unser Lernfor-
mat „Lunch & Learn“, wurden aufgrund der gewonnenen
Flexibilität und des guten Feedbacks komplett auf das
Webinarformat umgestellt. Dadurch ermöglichen wir
allen Mitarbeitenden in ganz Österreich die Teilnahme,
zudem ermöglicht die Aufnahmefunktion auch ein spä-
teres Nachsehen der Webinare. Insgesamt haben 2021
7 Online-„Lunch & Learn“-Veranstaltungen mit knapp
1.000Mitarbeitenden sowie 1.423 Webinare und 325 Prä-
senztrainings stattgefunden.
Seit Februar 2021 stehen allen Mitarbeiter:innen über die
Ausbildungsplattform auch GoodHabitz-Trainings zur Ver-
fügung. Diese umfassen beispielsweise Trainings zur per-
sönlichen Entwicklung, zur Sprache, zu Management und
Teamwork oder zu Produktivität. Die Trainings sind online,
hybrid oder in persona im Team durchführbar, da sie in drei
Abschnitten – mit einem Kick-off, einer Selbstlernphase
und einem Wrap-up – abgehalten werden. 2022 werden die
benötigten Lizenzen von 1.000 auf 5.000 erweitert, sodass
künftig auch unsere Außendienstmitarbeiter:innen in ganz
Österreich diese Trainings nutzen können.
Leadership und Führung
Die Covid-19-Pandemie und die damit einhergehende
Digitalisierung der Arbeitswelt beschleunigte auch die
Anforderungen an unsere Führungskräfte. Insbesondere
gilt es, neue Kommunikations- und Arbeitswege zukunfts-
orientiert und effizient zu gestalten. Unser Leadership-
Development-Angebot unter dem Titel #leader_ship etwa
soll die Kompetenzen unserer Führungskräfte in den
Bereichen Mitarbeiterführung und Management stärken.
Der Fokus liegt dabei auf der persönlichen zukunftsorien-
tierten Entwicklung der Führungskräfte selbst sowie jener
der Mitarbeiter:innen. Ziel ist es, die eigenen Entwick-
lungsfelder zu kennen und kontinuierlich an Verbesserun-
gen auf diesem Gebiet zu arbeiten. Führungskräfte sollen
als Schlüsselfunktionen unserer Organisation befähigt und
dazu ermutigt werden, entwicklungsorientierte Mitarbei-
tergespräche zu führen und ihre Führungskompetenz im
Umgang mit vielfältigen Teams und den damit verbunde-
nen unterschiedlichen Arbeitsweisen und Lebenswelten zu
stärken. Zudem haben wir den Inspiring Coach Compass
eingeführt, der als neues Instrument zum Feedback und
zur Entwicklung von Topführungskräften beiträgt.
Darüber hinaus wurde 2021 ein neues Führungsleitbild
erarbeitet, das auf den in der Unternehmensstrategie
UNIQA 3.0 definierten Guiding Principles basiert. Es dient
als Orientierungshilfe, Inspiration und Wegweiser, um eine
Kultur von Inspiring Coaches zu schaffen, die Zusammen-
arbeit zu stärken, Mitarbeiter:innen zur Eigenverantwor-
tung zu motivieren und die Effizienz zu steigern.
Kulturtransformation
Als Fundament für die Umsetzung des Strategiepro-
gramms UNIQA 3.0 wollen wir auch unsere Unterneh-
menskultur aktiv neu gestalten. Wir schaffen damit den
kulturellen Rahmen, in dem wir als Inspiring Coaches
unsere ambitionierten Ziele erreichen. Dafür haben wir
ein konzernweites Kulturtransformationsprogramm
gestartet und ein Culture Office als Kompetenzzentrum
eingerichtet. In den ersten beiden Quartalen 2021 erfolgte
eine gruppenweite Befragung, um den Status quo in Sachen
Unternehmenskultur zu erheben. Darauf aufbauend haben
wir eine Zielkultur definiert, die auf drei Dimensionen
beruht und mit unseren Guiding Principles verknüpft ist.
In den letzten beiden Quartalen des Jahres 2021 haben wir
Best Practices im Kulturwandel erprobt und Pilotprojek-
te erfolgreich umgesetzt. Für das kommende Jahr ist der
konzernweite Roll-out dieser Projekte geplant.
NICHTFINANZIELLER BERICHT 31
Nichtfinanzieller Bericht
Ziele und Zielerreichung: Arbeitnehmerbelange
Ziele und Zielerreichung: Diversität und Inklusion
Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022
Attraktivste Arbeitgeberin
der Branche
Im Rahmen unserer Strategie UNIQA 3.0 haben wir uns
das langfristige Ziel gesetzt, bis 2024 die beste Arbeitge-
berin der Branche zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen,
wurde eine Fülle an Maßnahmen konzipiert, die sich auf
fünf Handlungsfelder beziehen: Employee Experience,
Employee Engagement, Learning & Leadership, Digital
Skills und Future of Work.
Fortführung und Umsetzung der 2021 definierten Maß-
nahmen, so z. B. die Einführung einheitlicher Standards
für das HR-Management in allen Ländern, die zu einer
ausgezeichneten Employee Experience in der gesamten
Gruppe beitragen
Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022
„Diversity & Inclusion“-
Strategie
Eines der wesentlichsten Ziele im Jahr 2021 war die
Durchführung einer Standortbestimmung sowie einer
Ist-Analyse zu unterschiedlichen bereits bestehenden
Initiativen. Darauf aufbauend wurden weitere Maßnahmen
zur Verbesserung initiiert (z. B. Recruiting-Richtlinien,
Equal-Pay-Analyse.
Im Jahr 2022 streben wir die Fertigstellung und Implemen-
tierung der „Diversity & Inclusion“-Strategie innerhalb der
gesamten Gruppe sowie die Ausarbeitung und Verabschie-
dung einer gruppenweiten Diversity & Inclusion Policy
an. Darüber hinaus ist geplant, einen standardisierten
Prozess zur Behandlung von Diskriminierungsvorwürfen
einzuführen.
Diversität und Inklusion
Wir bekennen uns zur Kraft der Vielfalt und geben Into-
leranz und Ausgrenzung keinen Raum. Gelebte Vielfalt
macht UNIQA zu einem Ort des persönlichen Wachstums,
der Entwicklung und des sinnstiftenden Engagements.
Bei uns findet jede und jeder den richtigen Platz um ihr
bzw. sein volles Potenzial zum Wohl unserer Kund:innen,
Kolleg:innen und des Unternehmens zu entfalten. Gemein-
sam besser leben – für uns ist das erst glaubhaft erfüllt,
wenn jedes Geschlecht, jede Nationalität, jede Mehr- oder
Minderheit bei UNIQA gleichberechtigt ist und dieselben
Chancen hat.
Mit der Nominierung einer Diversity-Beauftragten und
dem Startschuss für das Projekt einer strukturellen und
organisatorischen Verankerung und Förderung von Vielfalt
haben wir bereits im Jahr 2020 wichtige Impulse zum
Thema Diversität gesetzt. 2021 wurde nun das Diversi-
ty & Inclusion Committee ins Leben gerufen. Unter der
Schirmherrschaft von zwei Vorstandsmitgliedern hat es
sich das Komitee zur Aufgabe gemacht, die Einbettung von
Diversität und Inklusion in alle Bereiche und Prozesse des
Unternehmens zu stärken und die Übereinstimmung mit
der Unternehmensstrategie sicherzustellen. Bereits vor-
handene Elemente wie die Leitsätze und Ziele zum Thema
Diversität und Inklusion werden im Jahr 2022 zu einer
eigenen, umfassenden „Diversity & Inclusion“-Strategie
gebündelt. Diese wird die Basis und den Rahmen für alle
unsere Aktivitäten auf diesem Gebiet bilden.
Darüber hinaus sind wir 2021 der Charta der Vielfalt der
Wirtschaftskammer Österreich beigetreten.
Anhand einer fundierten Ist-Analyse haben wir 2021 den
Status quo unserer bereits bestehenden Aktivitäten und In-
itiativen ermittelt, um Ansätze für wirkungsvolle weitere
Maßnahmen zu finden. Erfolgreich wurde dies bereits im
Rahmen der Indizierung für den Frauen-Karriere-Index
umgesetzt. Als eines der wesentlichsten Ergebnisse wur-
den Recruiting-Richtlinien erarbeitet. Diese sollen Vielfalt
in allen Teams und auf allen Führungsebenen fördern, die
Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden sicherstellen
und ein objektives und transparentes Auswahlverfahren
für Führungskräfte gewährleisten. Außerdem wurde das
UNIQA Mentoring-Programm gestartet, das Talente bei
der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung un-
terstützen soll.
Darüber hinaus haben wir 2021 eine Equal-Pay-Analyse
durchgeführt, in deren Rahmen Daten zur Entgeltgleich-
heit zwischen Männern und Frauen erhoben und analy-
siert wurden. Um Voreingenommenheiten bei Gehaltsent-
scheidungen zu beseitigen, werden zudem konsequent Best
Practices angewendet.
Weitere Initiativen und Maßnahmen finden sich in unse-
rem Nachhaltigkeitsbericht 2021.
NICHTFINANZIELLER BERICHT
32
Unser Umgang mit Covid-19
Die Covid-19-Pandemie hatte uns auch 2021 fest im Griff
und beeinflusste unseren Alltag weiterhin maßgeblich.
Unser Krisenteam, eine multidisziplinäre Task Force mit
Expert:innen aus unterschiedlichsten Fachbereichen, be-
obachtete wie bereits 2020 laufend das Infektionsgesche-
hen und veranlasste je nach aktueller Lage entsprechende
Maßnahmen, so zum Beispiel die Erstellung von Richtli-
nien für mobiles Arbeiten, strenge Hygiene- und Sicher-
heitsvorkehrungen, Distanzregeln, Einschränkungen bei
Geschäftsreisen etc. Die Maßnahmen wurden laufend
aktualisiert und die Mitarbeiter:innen wöchentlich über
Neuerungen informiert.
Angesichts der deutlichen Zunahme des Arbeitens im
Homeoffice sorgte UNIQA auch für einen angemesse-
nen Datenschutz für Mitarbeitende. So arbeiten alle
Mitarbeiter:innen im Homeoffice stets über gesicherte
VPN-Verbindungen. Zudem haben wir unsere Schulungs-
und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen gängige Arten von
Cyberangriffen angepasst und eine Awareness-Kampag-
ne gegen Phishing gestartet, um die Achtsamkeit für das
Thema im beruflichen sowie privaten Alltag zu steigern.
Entsprechend der aktuellen Risikolage und dem Infekti-
onsgeschehen war im Sommer 2021 eine vorübergehende
Wiederbesiedelung der UNIQA Standorte in Österreich
möglich. Diese erfolgte unter strengen Auflagen und
Richtlinien, wie zum Beispiel Hygienemaßnahmen und
Einschränkungen für Besprechungen, und war unmittel-
bar an nationale und regionale Infektionsraten und weitere
Kriterien geknüpft. Zudem wurde die Lage vom Krisen-
team laufend beobachtet und darüber regelmäßig an den
Vorstand berichtet.
Im Rahmen unserer Verantwortung gegenüber unseren
Mitarbeiter:innen empfehlen wir aktiv die Impfung gegen
Covid-19 und haben uns als Mitglied der Wirtschaftskam-
mer Österreich der Aktion „Mein Team. Unsere Imp-
fung.“ angeschlossen. Auch online bekennen wir uns zur
Impfung und beteiligen uns an der Aktion #Zusammen-
GegenCorona.
Die weltweite Pandemie hat die Bedeutung der Gesund-
heit und des psychischen Wohlbefindens ganz massiv in
den Fokus gerückt. Mit der Aktion #mentalhealthmat-
ters setzen wir aktiv ein Zeichen und haben zahlreiche
Maßnahmen eingeführt, um unsere Mitarbeiter:innen
in Zeiten der Krise zu unterstützen. Unser bestehendes
Angebot KEEP BALANCE wurde von consentiv, einem
Tochterunternehmen unseres Health-Start-ups SanusX,
abgelöst. Im Rahmen dieses Services können telefonische,
persönliche oder Online-Beratungen zu verschiedensten
beruflichen und privaten Themen in Anspruch genommen
werden.
Menschenrechte
Der korrekte und wertschätzende Umgang mit Menschen
ist ein wichtiger Teil unseres Selbstverständnisses und
Kern unserer Unternehmenskultur. In diesem Sinne
liegt uns auch eine vorbildliche Haltung in Bezug auf die
Wahrung der Menschenrechte am Herzen. Besonders im
Mitarbeiterbereich ist etwa die Achtung der Menschen-
würde ein grundlegender Orientierungsmaßstab für uns.
Wir bekennen uns dazu, niemanden aufgrund von ethni-
scher Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller
Orientierung oder sonstigen Merkmalen zu benachteiligen.
Darauf aufbauend haben wir in unserem Code of Conduct
interne Standards für ethisches Verhalten festgelegt, die
über die geltenden Gesetze hinausgehen. Wir arbeiten
konsequent daran, Menschenrechtsfragen verstärkt in un-
seren Prozessen zu integrieren, um neuen Anforderungen
verlässlich gerecht zu werden.
Mit unserem Beitritt zum UN Global Compact im Novem-
ber 2020 haben wir uns dazu verpflichtet, die allgemeine
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
in der gesamten UNIQA Group einzuhalten. Die darin
enthaltenen zehn Prinzipien sind in unseren gruppenweit
gültigen UNIQA Code of Conduct aufgenommen worden.
Einmal jährlich berichten wir über unsere diesbezüglichen
Fortschritte.
Im Geschäftsjahr 2021 haben wir gemeinsam mit ande-
ren Mitgliedern der Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative
(RNI) Arbeiten zu einer Mustervorlage für eine Menschen-
rechts-Policy begonnen, um genauer auf menschenrechts-
relevante Implikationen in einem Geschäftsmodell und in
vor- und nachgelagerten Leistungsbeziehungen eingehen
zu können. Nach Abschluss dieses Vorhabens wollen wir
die Erkenntnisse konzernintern umsetzen.
NICHTFINANZIELLER BERICHT 33
Nichtfinanzieller Bericht
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
und Compliance
Als verantwortungsvolles Unternehmen betrachten wir die
Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Regelungen, un-
ternehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsät-
ze als unverzichtbar. Das Versicherungsgeschäft erfordert
ein hohes Maß an Vertrauen, daher ist rechtmäßiges und
integres Handeln nicht nur entscheidend für den Ruf der
gesamten UNIQA Group, sondern auch eine wesentliche
Voraussetzung für unseren dauerhaften Erfolg.
Die Themen Korruptionsbekämpfung und Compliance
sind auf Gruppenebene im Fachbereich Group Legal &
Compliance angesiedelt, der bzw. dem CFO direkt un-
terstellt ist. Dieser Fachbereich schafft die Basis für ein
einheitliches Vorgehen über die gesamte Gruppe hinweg
und wird in jeder Versicherungsgesellschaft der UNIQA
Group durch eine eigene lokale Compliance- Funktion
unterstützt. Zu weiteren Steuerungsaufgaben der
Group-Compliance-Funktion gehört die Überprüfung der
Einhaltung der internen und externen Vorgaben. Anstel-
le der standardmäßigen Vor-Ort-Prüfungen (Company
Visits) haben wir im Jahr 2021 das Tool „Check of Focus
Areas“ eingeführt. Auf diese Weise wurde in jedem Versi-
cherungsunternehmen der UNIQA Gruppe die Einhaltung
von ausgewählten Vorgaben zu allgemeiner Compliance,
Geldwäscheprävention und FATCA überprüft und das Er-
gebnis in Form eines schriftlichen Berichts an das jeweilige
zuständige lokale Vorstandsmitglied berichtet.
Ein wesentliches Tool zur Compliance-Steuerung bei
UNIQA ist die jährlich stattfindende Compliance-
Konferenz, die der Vermittlung neuer Inhalte und dem
Erfahrungsaustausch innerhalb der Gruppe dient.
Der UNIQA Group Code of Conduct wurde im Jahr 2020
grundlegend überarbeitet, 2021 folgten der Roll-out und
die Kommunikation der Neuauflage. Der Verhaltenskodex
gibt eine klare Orientierung zu den wichtigsten Compli-
ance-Themen. Er spiegelt die Strategie UNIQA 3.0 ebenso
wider wie unsere Guiding Principles und unsere Unter-
nehmenskultur. Die im Verhaltenskodex festgehaltenen
Grundsätze und Regeln gelten für sämtliche Bereiche
unseres täglichen Handelns und sind für Vorstand und
Aufsichtsrat und alle Mitarbeiter:innen gleichermaßen
bindend. Für spezielle Compliance- Themen, wie zum
Beispiel Geldwäscheprävention oder die Umsetzung des
Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), des Com-
mon Reporting Standard sowie von Solvency II, bestehen
besondere Vorschriften. Diese werden in Form von spezi-
fischen Policys, Standards und Manuals sowie konkreten
Anweisungen zu ausgewählten Einzelthemen abgehandelt.
Mit der Neuauflage wurden folgende Themen neu geregelt
bzw. ergänzt: Spenden und sonstige Zuwendungen an bzw.
von politischen Parteien, politischen Parteien nahestehen-
den Organisationen sowie wahlwerbenden Parteien sind
nicht mehr zulässig. Von diesem Verbot ausgenommen ist
lediglich das Sponsoring von Veranstaltungen, die zwar
von politischen Parteien oder ihnen nahestehenden Or-
ganisationen veranstaltet werden, bei denen jedoch keine
parteipolitischen Inhalte diskutiert werden und die der
Allgemeinheit zugänglich sind.
Im Jahr 2021 wurde das „Governance, Risk and Compli-
ance“-(GRC-)Tool in allen Versicherungsgesellschaften
der Gruppe ausgerollt. In einem bereichsübergreifenden
Projekt wurde hier durch ein Tool mit mehreren Modu-
len (Compliance, Datenschutz, Risikomanagement und
IT -Security) eine Lösung geschaffen, die die Stärkung
des integrierten Ansatzes bei der Erfassung von Risiken
zum Ziel hat. Im Compliance-Modul werden Compliance-
Risiken und risikominimierende Maßnahmen gesamthaft
erfasst und administriert und damit gleichzeitig die Basis
für eine einheitliche Berichterstattung geschaffen. Lokale
Compliance -Verantwortliche, Geldwäschebeauftragte
und FATCA Responsible Officers haben auf Basis der im
GRC-Tool erfassten Daten bereits im Jahr 2021 an die
Group -Funktionen sowie an ihre lokalen Vorstände und
Aufsichtsräte berichtet.
Ziele und Zielerreichung: Menschenrechte
Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022
Integration von
Menschenrechten
Mit unserem Beitritt zum UN Global Compact und unserer
Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern der Raiffeisen
Nachhaltigkeits-Initiative (RNI) haben wir den Grundstein
gelegt, um Menschenrechte in unsere Unternehmens-
prozesse zu integrieren.
Wir werden die Integration von Menschenrechtsleitlinien
in allen relevanten Geschäftsbereichen und Kernprozessen
fortsetzen.
NICHTFINANZIELLER BERICHT
34
Das E-Learning-Modul zum Thema Compliance wurde
2021 neu überarbeitet und zu Jahresende für alle Innen-
und Außendienstmitarbeiter:innen in Österreich zur
verpflichtenden Teilnahme freigeschaltet. Schwerpunkte
bilden die Themen Zuwendungen, Whistleblowing und
Interessenkonflikte, und zu Übungszwecken können die
Teilnehmer:innen am Ende des Moduls auch diverse Fra-
gen beantworten. Weitere E-Learning-Module zum Thema
Geldwäscheprävention stehen mittlerweile ebenfalls zur
Verfügung.
Im Jahr 2021 haben wir die bestehenden ständigen
Vertraulichkeitsbereiche evaluiert und entsprechend
den strukturellen, organisatorischen und personellen
Änderungen aktualisiert. Um den geänderten Arbeitsum-
ständen Rechnung zu tragen, haben wir für neue Mitarbei-
ter:innen regelmäßige virtuelle Schulungen zum Thema
Emittenten-Compliance eingeführt. In jedem Quartal
werden dafür zwei bis drei Termine zur Auswahl angebo-
ten. Zusätzlich haben wir auch unsere Führungskräfte im
Rahmen eines spezifischen Formats über die wichtigsten
Themen und Entwicklungen im Bereich der Emittenten-
Compliance geschult. Die Compliance -Verantwortliche be-
richtete regelmäßig über die wichtigsten Angelegenheiten
der Emittenten -Compliance an den Gesamtvorstand, der
darüber hinaus einen ausführlichen Jahresbericht erhielt.
Zudem fand ein regelmäßiger Austausch zu den aktuellen
Themen mit dem ressortzuständigen Vorstandsmitglied
statt.
Ziele und Zielerreichung: Bekämpfung von Korruption und Bestechung und Compliance
Thema Zielerreichung 2021 Ziele 2022
Compliance-Management-
System
Das bestehende Compliance-Management-System wurde
auf neu erworbene Versicherungsgesellschaften sowie
bestehende Nichtversicherungsgesellschaften von wesent-
licher Bedeutung für die UNIQA Group ausgeweitet.
Compliance-Risiken werden im neu eingeführten Tool
strukturiert erfasst, wodurch das Monitoring deutlich
erleichtert wird.
Antikorruptions-
maßnahmen
Das Projekt zur Einführung eines gruppenweiten Systems
zur Erkennung von sanktionierten und politisch exponier-
ten Personen wurde erfolgreich abgeschlossen.
Die Compliance-Funktion bei UNIQA Österreich
wird die Initiative zur Stärkung des Bewusstseins für
Compliance und Antikorruptionsmaßnahmen bei
Vertriebsmitarbeiter:innen fortsetzen.
Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
Um die Ziele des European Green Deal und des EU-Klima-
zielplans 2030 zu erreichen, fordert der EU-Aktionsplan
zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums die Schaf-
fung eines standardisierten Klassifizierungssystems für
ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten in Form
der EU-Taxonomie. Die Taxonomie-Verordnung, die den
Rahmen für die EU-Taxonomie festlegt, wurde im Juni
2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
und trat am 12. Juli 2020 in Kraft. Gemäß Taxonomie-
Verordnung sind Finanzmarktteilnehmer:innen, die in der
EU relevante Finanzprodukte anbieten, verpflichtet, ihre
Ausrichtung an der Taxonomie offenzulegen.
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung gibt es zur Anwen-
dung der delegierten Verordnungen keine einheitlichen
Datengrundlagen, und unterschiedliche Auslegungen
kommen zur Anwendung. Die Ermittlung unserer quanti-
tativen und qualitativen Angaben erfolgt daher im Rahmen
eines „Best-Effort-Ansatzes“ und berücksichtigt unseren
derzeitigen Wissensstand. Wir verfolgen im Rahmen
unserer Gesamtstrategie die Pariser Klimaziele und sind
daher auch bestrebt, sowohl die indirekten Emissionen
der Vermögenswerte in unserer Veranlagung als auch die
indirekten Emissionen der versicherten Risiken durch
unseren Managementansatz und unser Engagement zu
erfassen und nach noch zu erstellenden Zwischenzielen
laufend zu reduzieren. Wir gehen davon aus, dass dies in
Zukunft auch den Anteil der taxonomiekonformen Aktivi-
täten steigernwird.
Im Bereich der Veranlagung erfolgten bei UNIQA be-
reits im Herbst 2020 erste Recherchen hinsichtlich einer
entsprechenden Umstellung der Datenbanken. Da seitens
der berichtspflichtigen Unternehmen im Geschäftsjahr
noch keine Informationen gemäß Artikel 8 der Taxonomie-
Verordnung veröffentlicht wurden, hat UNIQA mangels
Verfügbarkeit von konkreten Unternehmensangaben zur
erstmaligen Schätzung der Daten auf alternative Da-
tenquellen seitens spezialisierter Datenanbieter:innen
zurückgegriffen. Eine ausführliche Analyse und ein
Vergleich von ESG-Datenanbieter:innen ergab, dass die
Nachhaltigkeitsdaten von ISS ESG einem fundamentalen
Ansatz entsprechen, auch wenn diese zu großen Teilen
auch auf Ableitungen und Schätzungen beruhen. Sowohl
quantitative als auch qualitative Informationen liegen sehr
detailliert vor, wodurch eine umfassende ESG-Bewertung
NICHTFINANZIELLER BERICHT 35
Nichtfinanzieller Bericht
unserer Tätigkeiten sichergestellt ist. Um die Einhaltung
der Verordnung technisch zu unterstützen, hat ISS ESG
eine umfassende Lösung zur Anpassung an die EU-
Taxonomie entwickelt. Mit April 2021 erfolgte die entspre-
chende Umstellung der Datenlieferung.
Mit der EU Taxonomy Alignment Solution von ISS ESG
deckt unser externer Datenanbieter derzeit über 400taxo-
nomiespezifische Screening-Faktoren, entlang eines
fünfstufigen Screening-Prozesses ab. Die fünf Schritte
bestehen aus der Identifizierung taxonomierelevanter
Aktivitäten, der Schätzung der daraus erzielten Einnah-
men, der Bewertung ihrer Übereinstimmung mit den in
der EU-Taxonomie definierten Kriterien für einen sub-
stanziellen Beitrag, der Prüfung, ob die Aktivitäten die
„DoNoSignificant Harm“-(DHNS-)Kriterien erfüllen,
und der Prüfung, ob sie mit den sozialen Schutzmaßnah-
men übereinstimmen. Jede:r Emittent:in wird anhand
von 74Aktivitäten bewertet, wobei jede Aktivität den fünf
einzelnen Schritten des Prozesses entspricht.
Obwohl noch keine Unternehmensberichte über die Anpas-
sung der EU-Taxonomie vorliegen, ist ISS ESG zuversicht-
lich, dass mittels des Tools eine realitätsgetreue Bewertung
geboten wird. Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass in
jenen Fällen, in denen zum aktuellen Zeitpunkt keine
Daten verfügbar sind, auf Näherungswerte und Annahmen
zurückgegriffen wird.
Bei der Bewertung der Übereinstimmung von Unterneh-
mensemittent:innen mit den Kriterien der EU-Taxonomie
geht das Tool über eine binäre Bewertung hinaus. Entspre-
chend der Empfehlung seitens der EU, dass Investor:innen
nicht nur den Anteil der Investitionen melden, die nach-
weislich mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, sondern
auch den Anteil, der potenziell mit der Taxonomie überein-
stimmt, gibt es verschiedene Kategorien der Ausrichtung.
Die EU Taxonomy Aligned Solution von ISS ESG stützt sich
auf mehrere eigene Modellierungen sowie auf Datensätze
von Dritten.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde aus unseren Investments
ein Anteil von 4,20 Prozent an grundsätzlich taxonomie-
zurechenbaren nachhaltigen Aktivitäten und ein Anteil
von 44,87 Prozent an nicht der Taxonomie zurechenbaren
Investments abgeleitet. Dabei wurden die veröffentlichten
Beurteilungskriterien für die ersten beiden Klimaziele der
EU-Taxonomie-Verordnung beachtet. Alle Staatsanleihen
und Anleihen supranationaler Emittent:innen wurden
gemäß den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie-
Verordnung aus der Berechnung ausgeklammert.
DerAnteil der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zent-
ralbanken und supranationalen Emittent:innen beträgt in
Bezug auf sämtliche Investments 47,09 Prozent. Der Anteil
von Derivaten beträgt in Bezug auf sämtliche Investments
1,95 Prozent. Der Anteil der Risikopositionen gegenüber
Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinan-
zieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der
Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind, beträgt in Bezug
auf sämtliche Investments 26,95 Prozent.
Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte eine
detaillierte Recherche über ca. 40 Sachsparten hinsichtlich
aller Prämienbestandteile auf Basis der verrechneten Prä-
mie vor etwaiger Rückversicherung. Dabei wurden Leis-
tungsinhalte und Deckungsumfang durch Underwriting-
Spezialist:innen hinsichtlich der Anpassung an die
Auswirkungen des Klimawandels untersucht. Aufgrund
teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen wurden
Privatkundengeschäft und Industrie-/Gewerbekundenge-
schäft separat analysiert und betreffend der Taxonomie-
Fähigkeit der Versicherungstätigkeit klassifiziert. Die
Prämienanteile der analysierten Sachsparten wurden in
weiterer Folge zu den in den delegierten Verordnungen
festgelegten Kategorien zusammengefasst, und der Anteil
an grundsätzlich taxonomiezurechenbaren nachhalti-
gen Aktivitäten in Relation zur gesamten verrechneten
Nichtlebensversicherungsprämie (vor Rückversicherung)
wurde abgeleitet.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde aus unseren verrechneten
Sachversicherungsprämien (vor Rückversicherung) ein
Anteil von 41,79 Prozent an grundsätzlich taxonomie-
zurechenbaren nachhaltigen Aktivitäten abgeleitet, die
dem Umweltziel der Anpassung an den Klimawandel
zugeordnet werden können. Dies betrifft im Wesentlichen
Versicherungsdeckungen für Naturkatastrophen, die auch
im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen. Dem-
entsprechend können 58,21 Prozent der verrechneten
Sachversicherungsprämien (vor Rückversicherung) nicht
taxonomiezurechenbaren Aktivitäten zugeordnet werden.
NICHTFINANZIELLER BERICHT
36
Wir bestätigen, dass der zusammengefasste Nichtfinanzielle
Bericht der UNIQA Insurance Group AG gemäß § 267a Abs.
2 UGB und der EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung
2021/852) alle Angaben enthält, die für das Verständnis
des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage
des Konzerns sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit
erforderlich sind und sich zumindest auf Umwelt-, Sozial-,
Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte
und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung
beziehen. Die Angaben umfassen eine Beschreibung des
Kerngeschäfts der UNIQA Insurance Group AG sowie ihrer
Konzepte in Bezug auf die erwähnten Belange einschließlich
der angewendeten Due-Diligence- Prozesse und der wesent-
lichen Risiken. Ebenso enthalten sind Informationen zu
den Ergebnissen der Umsetzung dieser Konzepte und die
wichtigsten Leistungsindikatoren.
Wien, am 9. März 2022
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Klaus Pekarek
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
NICHTFINANZIELLER BERICHT 37
Nichtfinanzieller Bericht
Bericht über die unabhängige Prüfung des zusammen-
gefassten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicher-
heit des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts
gemäß § 267a UGB (im Folgenden „zusammengefasster
nichtfinanzieller Bericht“) der UNIQA Insurance Group
AG (der „Gesellschaft“), Wien, für das Geschäftsjahr 2021
durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung
Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der
von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte
bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen,
dass der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der
Gesellschaft nicht in wesentlichen Belangen in Überein-
stimmung mit den Anforderungen gemäß § 267a UGB
und der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Verordnung
2021/852) übereinstimmt.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats
Die ordnungsgemäße Aufstellung des zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den
Anforderungen gemäß § 267a UGB und der „EU-Taxono-
mie-Verordnung“ (EU-Verordnung 2021/852) liegt in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesell-
schaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemesse-
ner Methoden zur zusammengefassten nichtfinanziellen
Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentli-
chen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die
Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeits-
angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt
haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist.
Der Aufsichtsrat hat den zusammengefassten nichtfinanzi-
ellen Bericht zu prüfen.
Verantwortung des Prüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungs-
handlungen und der von uns erlangten Nachweise eine
zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Sicherheit
darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt ge-
worden sind, die uns zu der Annahme verlassen, dass der
zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der Gesell-
schaft in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen
Vorschriften des § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-
Verordnung“ (EU-Verordnung 2021/852) übereinstimmt.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der österrei-
chischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfun-
gen (KFS/PG 13) und zu ausgewählten Fragen bei der ge-
sonderten Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen und
nichtfinanziellen Berichten gemäß § 243b und § 267a UGB
sowie von Nachhaltigkeitsberichten (KFS/PE 28) sowie
der International Standards on Assurance Engagements
(ISAE) 3000 (Revised) – Assurance engagements other
than audits or reviews of historical financial information–
durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten
einschließlich der Vorschriften zur Unabhängigkeit einzu-
halten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grund-
satzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen,
dass wir unsere zusammenfassende Beurteilung mit einer
begrenzten Sicherheit abgeben können.
Wir erteilen diesen Bericht auf Grundlage des mit Ihnen
geschlossenen Auftrags, dem auch mit Wirkung gegenüber
Dritten, die Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) 2018,
herausgegeben von der Kammer der Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer (https://www.ksw.or.at/desktopdefault.
aspx/tabid-209/) zugrunde liegen. Unsere Verantwortlich-
keit und Haftung ist analog zu § 275 Abs. 2 UGB gegenüber
der Gesellschaft und auch gegenüber Dritten auf die für
Abschlussprüfungen von kleinen und mittelgroßen Gesell-
schaften geltende Haftungshöchstgrenze von EUR 2 Mio.
beschränkt.
NICHTFINANZIELLER BERICHT
38
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicher-
heit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Ver-
gleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden
Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend
eine geringere Sicherheit gewonnen wird.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtge-
mäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere
folgende Tätigkeiten:
Beurteilung der Gesamtdarstellung der Angaben und
nichtfinanziellen Informationen
Kritische Würdigung der Wesentlichkeitsanalyse des Un-
ternehmens unter Berücksichtigung der Anliegen exter-
ner Stakeholder durch Befragung der verantwortlichen
Mitarbeiter und Einsichtnahme in relevante Dokumente
Erlangung eines Überblicks über die verfolgten Konzepte
einschließlich der angewandten Due Diligence-Prozesse
sowie der Prozesse zur Sicherstellung der realitätsgetreu-
en Darstellung im zusammengefassten nichtfinanziellen
Bericht durch die Durchführung von Interviews mit den
Unternehmensverantwortlichen sowie die Durchsicht
der internen Richtlinien, Verfahrensanweisungen und
Managementsysteme im Zusammenhang mit nicht finan-
ziellen Belangen/Angaben
Erlangung eines Verständnisses der Berichterstattungs-
prozesse durch Befragung von relevanten Mitarbeitern
und Einsichtnahme in ausgewählte Dokumentationen
Evaluierung der berichteten Angaben durch analytische
Prüfungshandlungen hinsichtlich der nichtfinanziellen
Leistungsindikatoren, Befragung von relevanten Mitar-
beitern und Einsichtnahme in ausgewählte Dokumenta-
tionen
Kritische Würdigung der Angaben entsprechend den An-
forderungen der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Ver-
ordnung 2021/852)
Überprüfung des zusammengefassten nichtfinanziellen
Berichts hinsichtlich seiner Vollständigkeit gemäß den
Anforderungen laut § 267a UGB und der „EU- Taxonomie-
Verordnung“ (EU-Verordnung 2021/852)
Die Durchführung der Prüfung, insbesondere sämtliche
Gespräche sowie Prüfungshandlungen, wurden aufgrund
der andauernden COVID-19-Pandemie und den Corona-
Schutzmaßnahmen virtuell durchgeführt. Für den Daten-
austausch wurden von uns bereitgestellte Plattformen
sowie der Mail- und Postweg genutzt. Befragungen fanden
telefonisch sowie mittels Videokonferenzen statt.
Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist:
die Prüfung der Prozesse und der internen Kontrollen
insbesondere hinsichtlich Ausgestaltung, Einrichtung
und Wirksamkeit
die Durchführung von Prüfungshandlungen an einzelnen
Standorten sowie von Messungen bzw. eigenen Beurtei-
lungen zur Prüfung der Verlässlichkeit und Richtigkeit
der erhaltenen Daten
die Prüfung der Vorjahreszahlen, zukunftsbezogener
Angaben oder Daten aus externen Studien
die Prüfung der korrekten Übernahme der Daten und
Verweise aus dem Jahres- bzw. Konzernabschluss in die
nichtfinanzielle Berichterstattung und
die Prüfung von Informationen und Angaben auf der
Homepage oder weiteren Verweisen im Internet
Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschluss-
prüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüs-
sen. Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung
strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. von Unterschlagun-
gen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungs-
widrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und
Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand
unseres Auftrages.
NICHTFINANZIELLER BERICHT 39
Nichtfinanzieller Bericht
Verwendungsbeschränkung
Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interes-
se des Auftraggebers erstellt wird, bildet er keine Grund-
lage für ein allfälliges Vertrauen anderer dritter Personen
auf seinen Inhalt. Ansprüche anderer dritter Personen
können daher daraus nicht abgeleitet werden.
Wien
9. März 2022
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
NICHTFINANZIELLER BERICHT
40
Wirtschaftliches Umfeld
Die Wirtschaftsentwicklung war im Jahr 2021 vor allem
von der Coronapandemie bzw. den damit verbundenen
Restriktionen geprägt. Zu Beginn des Jahres führten
die stark steigenden Covid-19-Fallzahlen im Euroraum
zu anhaltenden Einschränkungen der wirtschaftlichen
Aktivität. Daraus folgte ein negatives Wirtschaftswachs-
tum von – 4,1 Prozent im 1. Quartal 2021. Dank der Ent-
wicklung, Zulassung und Verimpfung neuer Impfstoffe
gegen das Coronavirus konnten die Volkswirtschaften
großzügige Öffnungsschritte setzen. Dementsprechend
konnte ein starkes Wirtschaftswachstum im 2. Quartal
(+12,8 Prozent) und 3. Quartal (+5,6 Prozent) verzeichnet
werden. Auch der Arbeitsmarkt erholte sich im Zuge der
wirtschaftlichen Erholung. Zu Beginn des Jahres 2021
betrug die Arbeitslosenquote noch 7,0 Prozent. Zum Jah-
resende erholte sich der Arbeitsmarkt trotz der erneuten
Covid-19-Restriktionen im 4. Quartal auf 5,3 Prozent. Auf-
grund der verschärften Pandemielage im 4. Quartal 2021
wurden seitens der Bundesregierung erneut Restriktionen
verhängt. Der erneute Lockdown des öffentlichen Lebens
ließ die Wirtschaft um 2,2 Prozent im 4. Quartal sinken.
Die vollständige Öffnung der Wirtschaft führte auch zu
einer steigenden Inflationsdynamik. Die Entwicklung der
Inflation im Jahr 2021 war von unterschiedlichen Effekten
bestimmt. Stark steigenden Energiepreise, globale Liefer-
kettenfriktionen und die starke Erholung am Arbeitsmarkt
befeuerten die Inflation ab dem 2. Halbjahr 2021. Für
Österreich wurde im Jahr 2021 eine Inflation von 2,7Pro-
zent gemessen, das Land befindet sich damit im Durschnitt
der Eurozone (2,6 Prozent). Aufgrund der anhaltenden
Inflationsdynamik im 4.Quartal setzten die großen Noten-
banken erste geldpolitische Maßnahmen. Als erste große
Notenbank erhöhte die Bank of England den Leitzins auf
0,25 Prozent im 4. Quartal. Als Reaktion auf die steigende
Inflation in der Eurozone beschloss die EZB im Dezember,
das pandemiebezogene Notfallkaufprogramm (PEPP) zu
beenden. Auch eine erste Zinsanhebung ist bei anhaltend
hoher Inflation möglich. Auch die US-Notenbank FED
kündigte ihren Ausstieg aus ihrem Anleiheankaufpro-
gramm an. Darüber hinaus wurden auch erste Zinsschrit-
te als Reaktion auf eine erhöhte Inflation in den USA in
Aussicht gestellt.
Die Risikoprämien im Euroraum veränderten sich im
Jahresverlauf kaum und befanden sich zu Jahresende 2021
nahe ihrem Vorkrisenniveau. Dies ist vor allem auf die
geldpolitischen Maßnahmen der EZB zurückzuführen.
Darüber hinaus stärkte der von der EU beschlossene EU
Recovery Fund das Vertrauen der Anleger in die Kredit-
würdigkeit der Länder des Euroraums: Durch direkte
Schuldenaufnahmen der EU, die eine kostengünstige
Finanzierung sicherstellen, sollen Zuschüsse und Kredite
an die Mitgliedsländer gewährt werden.
Veritable wirtschaftliche Erholung in CEE
Auch in Zentral- und Osteuropa befinden sich die Öko-
nomien seit dem Anlaufen der Covid-19-Impfkampagnen
auf einem wirtschaftlichen Erholungspfad. In Polen legte
das BIP im Jahr 2021 um 5,7 Prozent zu und befindet sich
bereits wieder über dem Vorkrisenniveau 2019. Die stark
wirtschaftliche Erholung befeuerte auch die Inflation
(5,1Prozent) im Jahr 2021. Auch in Tschechien konnte
sich die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr mit einem
Wachstum von 3,1 Prozent erholen. Ungarns Wirtschaft
verzeichnete im Jahr 2021 ein Wachstum von 7,3 Prozent
und befindet sich bereits über dem Niveau von vor dem
Ausbruch der Coronapandemie. Auch in den übrigen Märk-
ten in CEE führte die Wiedereröffnung der Wirtschaft zu
einem veritablen Wirtschaftswachstum.
Konzern-
lagebericht
KONZERNLAGEBERICHT 41
Konzernlagebericht
UNIQA Group
Mit einem verrechneten Prämienvolumen inklusive der
Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens-
versicherung von 6.358,0 Millionen Euro zählt die UNIQA
Group zu den führenden Versicherungsgruppen in Zentral-
und Osteuropa. Die in den Prämien der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung enthaltenen Spar-
anteile in Höhe von 324,6 Millionen Euro werden gemäß
FAS 97 (US-GAAP) mit der Veränderung der Deckungs-
rückstellung saldiert. Das verrechnete Prämienvolumen
ohne Berücksichtigung der Sparanteile der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung beträgt 6.033,4Mil-
lionen Euro.
UNIQA in Europa
UNIQA bietet ihre Produkte und Dienstleistungen über
alle Vertriebswege (angestellter Außendienst, General-
agenturen, Makler, Banken- und Direktvertrieb) an und
ist in nahezu allen Versicherungssparten tätig. In Öster-
reich ist UNIQA die zweitgrößte Versicherungsgruppe, in
der Wachstumsregion CEE ist sie in 15 Ländern zu Hause:
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, dem
Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Polen,
Rumänien, Russland, Serbien, der Slowakei, Tschechien,
der Ukraine und Ungarn. Darüber hinaus zählen auch
Versicherungen in der Schweiz und in Liechtenstein zur
UNIQA Group.
Die börsennotierte Holdinggesellschaft UNIQA Insurance
Group AG ist für die Konzernsteuerung verantwortlich
und betreibt das indirekte Versicherungsgeschäft, das als
aktive Rückversicherung mit einem anderen Versiche-
rungsunternehmen abgeschlossen wird. Darüber hinaus
übernimmt sie zahlreiche Servicefunktionen für die
UNIQA Österreich Versicherungen AG und ihre internatio-
nalen Konzerngesellschaften, um Synergieeffekte optimal
zu nutzen und die langfristige Unternehmensstrategie
konsequent umzusetzen.
Schaden- und Unfallversicherung
Die Schaden- und Unfallversicherung umfasst Sachversi-
cherungen für Privatpersonen und Unternehmen sowie die
private Unfallversicherung. In der Schaden- und Unfallver-
sicherung verbuchte die UNIQA Group 2021 verrechnete
Prämien von 3.489,5 Millionen Euro (2020: 3.010,3 Mil-
lionen Euro) – das sind 54,9 Prozent (2020: 54,1 Prozent)
des gesamten Prämienvolumens. Der mit Abstand größte
Anteil am Volumen in der Schaden- und Unfallversiche-
rung stammt aus dem Privatkundengeschäft. Die meisten
Schaden- und Unfallversicherungsverträge werden für
einen beschränkten Zeitrahmen – mit bis zu drei Jahren
Dauer – abgeschlossen. Die breite Streuung unterschiedli-
cher Risiken von sehr vielen Kund:innen und die verhält-
nismäßig kurze Laufzeit der Verträge bedeuten einen nur
moderaten Kapitalbedarf und machen dieses Geschäftsfeld
auch deswegen attraktiv.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung in Österreich umfasst die
freiwillige Krankenversicherung für Privatkund:innen,
die betriebliche Gesundheitsvorsorge sowie Opting-out-
Angebote für bestimmte Freiberufler wie Rechtsanwälte,
Architekten oder Apotheker. In CEE steht das Kranken-
versicherungsgeschäft dagegen noch am Anfang, doch mit
dem steigenden Wohlstand in der Region ist das langfristi-
ge Wachstumspotenzial umso größer. Gruppenweit betru-
gen die verrechneten Prämien 2021 1.226,5 MillionenEuro
(2020: 1.167,6 Millionen Euro) – das sind 19,3 Prozent
(2020: 21,0 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. In
Österreich ist UNIQA mit rund 46 Prozent Marktanteil in
dieser strategisch wichtigen Sparte die unangefochtene
Nummer eins. Der weitaus überwiegende Anteil – rund 91
Prozent der Prämien – fällt in Österreich an, rund 9 Pro-
zent international.
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung sichert wirtschaftliche Risiken
aus der Unsicherheit der Lebensdauer der Kund:innen ab.
Sie umfasst Ansparprodukte wie die klassische oder die
fondsgebundene Lebensversicherung. Hinzu kommen so-
genannte Biometrieprodukte zur Absicherung von Risiken
wie Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Ableben.
Das Geschäftsmodell der Lebensversicherung ist langfris-
tig ausgerichtet: Die Laufzeiten bewegen sich durchschnitt-
lich um die 25 Jahre. Die Lebensversicherung sieht sich
immer noch großen Herausforderungen gegenüber, da das
Niedrigzinsumfeld alle langfristigen Spar- und Anlagefor-
men – und damit auch die Lebensversicherung – besonders
belastet. In der Lebensversicherung erreichte UNIQA 2021
gruppenweit ein Prämienvolumen (inklusive der Sparan-
teile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversiche-
rung) von 1.642,0 Millionen Euro (2020: 1.387,5 Millionen
Euro) – das sind 25,8 Prozent (2020: 24,9 Prozent) des
gesamten Prämienvolumens.
42
In den IFRS-Konzernabschluss einbezogene
Unternehmen
In den Konzernabschluss sind – neben dem Jahresab-
schluss der UNIQA Insurance Group AG – grundsätz-
lich die Jahresabschlüsse aller in- und ausländischen
Tochter gesellschaften sowie jene der beherrschten
Investmentfonds einbezogen. Der Konsolidierungs-
kreis umfasste– einschließlich der UNIQA Insurance
GroupAG – 31inländische (2020: 33) und 58 internati-
onale (2020:66) Tochtergesellschaften sowie 5 inländi-
sche (2020: 5) und 8 internationale (2020: 6) beherrschte
Pensions- und Investmentfonds. Bei den assoziierten
Gesellschaften handelt es sich um 4 inländische (2020:4)
und 1internationales Unternehmen (2020: 1), die für
die Konzernrechnungslegung nach der Equity-Methode
berücksichtigt wurden.
Nähere Angaben zu den konsolidierten und assoziierten
Unternehmen enthalten die entsprechenden Übersichten
im Konzernabschluss. Die Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden sind ebenfalls im Konzernabschluss dargestellt.
Risikoberichterstattung
Der ausführliche Risikobericht von UNIQA findet sich im
Anhang zum Konzernabschluss 2021.
Corporate-Governance-Bericht
UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Öster-
reichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und
veröffentlicht den konsolidierten Corporate-Governance-
Bericht auf www.uniqagroup.com im Bereich „Investor
Relations“.
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung,
konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Gemäß § 267a Abs. 6 UGB erstellt die UNIQA Insurance
Group AG die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
als gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen
Bericht. Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzi-
elle Bericht wird von sämtlichen gesetzlichen Vertretern
aufgestellt und unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat
zur Prüfung vorgelegt und gemeinsam mit dem Konzern-
lagebericht gemäß § 280 UGB offengelegt.
KONZERNLAGEBERICHT 43
Konzernlagebericht
Prämienentwicklung
Das Gesamtprämienvolumen von UNIQA erhöhte sich
2021– unter Berücksichtigung der Sparanteile der fonds-
und der indexgebundenen Lebensversicherung in Höhe von
324,6 Millionen Euro (2020: 304,1 MillionenEuro)– um
14,2 Prozent auf 6.358,0 Millionen Euro (2020:5.565,3Mil-
lionen Euro). Haupttreiber hierfür war die volle Wirkung
der Erstkonsolidierung der ehemaligen AXA-CEE-
Gesellschaften, die im 4. Quartal 2020 stattgefunden hat.
Verrechnete Prämien inklusive der
Sparanteile der fonds- und der index-
gebundenen Lebensversicherung
Angaben in Millionen Euro
2017 20192018 2020 2021
6.358
5.3095.293
5.373
5.565
Im Bereich der Versicherungen gegen
laufende Prämienzahlung gab es
dabei einen erfreulichen Anstieg um
13,4 Prozent auf 6.207,8 Millionen
Euro (2020: 5.472,2 Millionen Euro).
Im Bereich des Einmalerlagsge-
schäfts erhöhte sich das Prämienvo-
lumen ebenfalls auf 150,2 Millionen
Euro (2020: 93,2 Millionen Euro).
Die verrechneten Prämien in
der Schaden- und Unfallversicherung stiegen 2021 um
15,9Prozent auf 3.489,5 Millionen Euro (2020: 3.010,3Mil-
lionen Euro). In der Krankenversicherung stiegen die ver-
rechneten Prämien im Berichtszeitraum um 5,0 Prozent
auf 1.226,5 Millionen Euro (2020: 1.167,6 Millionen Euro).
In der Lebensversicherung erhöhten sich die verrech-
neten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und
der indexgebundenen Lebensversicherung insgesamt um
18,3Prozent auf 1.642,0 Millionen Euro (2020: 1.387,5Mil-
lionen Euro).
Die abgegrenzten Konzernprämien inklusive der Sparan-
teile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversiche-
rung (nach Rückversicherung) in Höhe von 324,6 Millionen
Euro (2020: 304,1 Millionen Euro) stiegen um 12,9 Prozent
auf 6.022,2 Millionen Euro (2020: 5.333,7 Millionen Euro).
Das abgegrenzte Prämienvolumen im Eigenbehalt (nach
IFRS) stieg um 13,3 Prozent auf 5.697,6 Millionen Euro
(2020: 5.029,5 Millionen Euro).
Kennzahlen UNIQA Group
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 6.358,0 5.565,3 5.372,6
Kostenquote (nach Rückversicherung)
27,4 % 29,4 % 27,2 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung)
93,7 % 97,8 % 96,4 %
Ergebnis vor Steuern
382,3 57,1 232,0
Konzernergebnis (den Aktionären der UNIQA Insurance
Group AG zurechenbarer Anteil des Periodenergebnisses) 314,7 19,4 171,0
Geschäftsverlauf im Konzern
Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
um 14,2 Prozent auf 6.358,0 Millionen Euro gestiegen
Combined Ratio von 97,8 Prozent auf 93,7 Prozent verbessert
Finanzierungskosten wegen Einmaleffekt aufgrund von Anleiherückkäufen im 4. Quartal 2021 auf
134,8 Millionen Euro gestiegen
Ergebnis vor Steuern aufgrund der sehr starken Entwicklung im Jahr 2021 bei 382,3 Millionen Euro
Dividendenvorschlag für 2021 von 0,55 Euro je Aktie
44
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien
3.489,5 3.010,3 2.846,8
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt)
– 1.965,1 – 1.775,1 – 1.719,5
Schadenquote (nach Rückversicherung)
61,3 % 63,2 % 64,2 %
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 1.037,8 – 970,7 – 861,2
Kostenquote (nach Rückversicherung)
32,4 % 34,6 % 32,2 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung)
93,7 % 97,8 % 96,4 %
Kapitalanlageergebnis
135,2 29,5 122,1
Ergebnis vor Steuern
107,3 – 67,9 61,4
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 3.891,2 3.732,1 3.061,3
Entwicklung der Versicherungsleistungen
Die Versicherungsleistungen vor Rückversicherung (siehe
Erläuterung 8 im Konzernabschluss) erhöhten sich im
Geschäftsjahr 2021 um 14,3 Prozent auf 4.365,5 Milli-
onenEuro (2020: 3.819,8 Millionen Euro). Die konsoli-
dierten Versicherungsleistungen im Eigenbehalt stiegen
im vergangenen Jahr weniger stark als die abgegrenzten
Prämieneinnahmen um 11,1 Prozent auf 4.104,2 Millio-
nenEuro (2020: 3.694,6 Millionen Euro).
Versicherungsleistungen
im Eigenbehalt
Angaben in Millionen Euro
3.547
3.666
3.634
3.695
4.104
2017 20192018 2020 2021
Die Schadenquote nach Rückversicherung in der Schaden-
und Unfallversicherung verringerte sich 2021 trotz einer
deutlichen Belastung aus Naturkatastrophen- und Groß-
schäden aufgrund einer günstigen Basisschadenentwick-
lung auf 61,3 Prozent (2020: 63,2 Prozent). Die Schaden-
belastung aus Naturkatastrophen war dabei mit rund
94Millionen Euro weit über dem Durchschnitt der letzten
Jahre. Vor allem im Bereich der Kfz-Versicherung gab es
rückläufige Schadenaufwände aufgrund der geringeren
Mobilität im Jahr 2021 in Zusammenhang mit Covid-19.
Die Combined Ratio nach Rückversicherung verbesserte
sich daher und aufgrund der gesunkenen Kostenquote auf
Gruppenebene stark auf 93,7 Prozent (2020: 97,8 Prozent).
Combined Ratio nach
Rückversicherung
Angaben in Prozent
2017 20192018 2020 2021
Schadenquote Kostenquote
97,5
96,4
96,8
97,8
93,7
61,3
63,2
64,2
65,4
65,9
31,6
32,2
31,4
34,6
32,4
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die gesamten konsolidierten Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb (siehe Erläuterung 9 im Konzernab-
schluss) abzüglich der erhaltenen Rückversicherungspro-
visionen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungs-
abgaben stiegen im Geschäftsjahr 2021 um 5,2 Prozent
auf 1.648,5 Millionen Euro (2020: 1.566,4 Millionen Euro).
Die Aufwendungen für den Versicherungsabschluss
abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen
und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
in Höhe von 23,6 Millionen Euro (2020: 18,5 Millionen
Euro) erhöhten sich dabei geringer als das abgegrenzte
Prämienvolumen um 10,1 Prozent auf 1.029,2 Millio-
nen Euro (2020:934,9Millionen Euro). Die sonstigen
Aufwendungen für den Versiche-
rungsbetrieb verringerten sich
um 1,9Prozent auf 619,4Millionen
Euro (2020:631,5Millionen Euro).
Darin enthalten sind Aufwendungen
im Rahmen des Innovations- und
Investitionsprogramms in Höhe von
rund 60 Millionen Euro (2020: rund
62Millionen Euro).
Im Geschäftsjahr 2020 war eine ein-
malige Restrukturierungsrückstel-
lung in Höhe von rund 100 Millionen
Euro kostenwirksam enthalten. Im
Jahr 2021 sind allerdings die vollen
KONZERNLAGEBERICHT 45
Konzernlagebericht
Kosten der ehemaligen AXA-CEE-Gesellschaften in Höhe
von mehr als 100 Millionen Euro aufgrund der ganzjäh-
rigen Konsolidierung enthalten. Der Rückgang der Auf-
wendungen für den Versicherungsbetrieb ist daher unter
anderem auf die ersten Erfolge aus dem Kostenprogramm
zurückzuführen.
Die Kostenquote nach Rückversicherung – das Verhältnis
der gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen
und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben zu den
abgegrenzten Konzernprämien inklusive der Sparanteile
der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung –
verbesserte sich aufgrund der oben dargestellten Entwick-
lung im abgelaufenen Jahr auf 27,4 Prozent (2020:29,4Pro-
zent). Die Kostenquote vor Rückversicherung sank auf
26,4Prozent (2020: 28,6 Prozent).
Kapitalanlagen
Der Kapitalanlagebestand der UNIQA Group (inklusive
als Finanzinvestitionen gehaltener Immobilien, nach
der Equity-Methode bilanzierter Finanzanlagen und
sonstiger Kapitalanlagen) sank im Geschäftsjahr 2021
um 2,4Prozent auf 21.785,0 Millionen Euro (31. Dezem-
ber2020:22.319,2 Millionen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis stieg um 28,2 Prozent auf
648,0Millionen Euro (2020: 505,4 Millionen Euro).
Ausschlaggebend dafür waren Realisate aus Aktienfonds,
festverzinslichen Wertpapieren und im geringeren Ausmaß
Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien. Wäh-
rungseffekte in Höhe von 8,8 Millionen Euro belasteten das
Kapitalanlageergebnis negativ. Darüber hinaus entstand
aufgrund der Bilanzierung der 15,3-prozentigen Beteiligung
an der STRABAG SE nach der Equity-Methode 2021 ein
positiver Ergebnisbeitrag in Höhe von 70,5 Millionen Euro
(2020: 56,0 Millionen Euro). Eine Detaildarstellung des
Kapitalanlageergebnisses findet sich im Konzernabschluss
(siehe Erläuterung 4 im Konzernab-
schluss).
Sonstige Erträge und sonstige
Aufwendungen
Die sonstigen Erträge stiegen 2021
um 38,7 Prozent auf 300,4 Millionen
Euro (2020: 216,5 Millionen Euro).
Die sonstigen Aufwendungen wuch-
sen im Berichtsjahr weniger stark
um 8,7 Prozent auf 250,6 Millionen
Euro (2020: 230,5 Millionen Euro).
Ergebnis
Das versicherungstechnische Ergebnis der UNIQA Group
stieg 2021 aufgrund der verbesserten Kostenentwicklung
und der günstigen Schadenbelastung um 167,2 Prozent
auf 209,2 Millionen Euro (2020: 78,3 Millionen Euro).
Das operative Ergebnis erhöhte sich um 137,4 Prozent auf
588,0Millionen Euro (2020: 247,6 Millionen Euro).
Dementsprechend versiebenfachte sich das Ergebnis vor
Steuern von UNIQA nahezu auf 382,3 Millionen Euro
(2020: 57,1 Millionen Euro). Auch das Periodenergebnis
erhöhte sich im Berichtsjahr auf 317,9 Millionen Euro
(2020:24,3 Millionen Euro). Der Ertragsteueraufwand
erhöhte sich 2021 aufgrund des guten Ergebnisses auf
64,4Millionen Euro (2020: 32,8 Millionen Euro).
Ergebnis vor Steuern
Angaben in Millionen Euro
2017 20192018 2020 2021
265
232
295
57
382
Das Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA
Insurance Group AG zurechenbarer Anteil des Perioden-
ergebnisses) belief sich auf 314,7 Millionen Euro
(2020:19,4Millionen Euro). Das Ergebnis je Aktie stieg
dadurch auf 1,03 Euro (2020: 0,06 Euro).
Krankenversicherung
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien
1.226,5 1.167,6 1.130,8
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt)
– 997,7 – 963,1 – 969,3
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 206,6 – 225,0 – 187,8
Kostenquote (nach Rückversicherung)
17,0 % 19,3 % 16,7 %
Kapitalanlageergebnis
163,1 104,5 109,0
Ergebnis vor Steuern
173,0 79,5 85,8
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 3.812,8 3.622,8 3.433,9
46
Ergebnis je Aktie
Angaben in Euro
0,56
0,56
0,79
0,06
1,03
2017 20192018 2020 2021
Der Return on Equity (Eigenkapitalrentabilität nach Steu-
ern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss) stieg im
Berichtsjahr auf 9,3 Prozent (2020: 0,6 Prozent).
Operating Return on Equity
Angaben in Prozent
2017 20192018 2020 2021
5,1
5,4
7,9
9,3
0,6
Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat und der Hauptver-
sammlung auf dieser Grundlage die Ausschüttung einer
Dividende von 55 Cent je Aktie (2020: 18 Cent je Aktie)
vorschlagen.
1)
Vorschlag an die Hauptversammlung
Dividende je Aktie
Angaben in Euro
0,55
1)
2017 20192018 2020 2021
0,53
0,51
0,18 0,18
Eigenmittel und Bilanzsumme
Das den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance
GroupAG zurechenbare Eigenkapital sank im abge-
laufenen Geschäftsjahr um 146,5 Millionen Euro auf
3.303,6Millionen Euro (31. Dezember 2020: 3.450,1Milli-
onen Euro). Grund dafür war der Rückgang in der Bewer-
tung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumen-
ten durch den Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus. Die
Anteile ohne beherrschenden Einfluss beliefen sich auf
19,7Millionen Euro (31. Dezember 2020: 24,8 Millionen
Euro). Die Konzernbilanzsumme erreichte am 31. Dezem-
ber 2021 einen Wert von 31.547,8 Millionen Euro (31.De-
zember 2020: 31.908,0 Millionen Euro).
Cashflow
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
von UNIQA belief sich 2021 auf 726,1 Millionen Euro
(2020:167,9 Millionen Euro). Der Cashflow aus der
Investitionstätigkeit betrug – 653,2 Millionen Euro
(2020:–714,7Millionen Euro). Der Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit belief sich auf – 127,9 Millionen
Euro (2020: 712,8 Millionen Euro). Insgesamt verrin-
gerte sich der Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr 2021
leicht um 48,1 Millionen Euro auf 592,6 Millionen Euro
(2020:640,7Millionen Euro).
KONZERNLAGEBERICHT 47
Konzernlagebericht
Mitarbeitende
Der durchschnittliche Mitarbeiterstand (Vollzeitäquiva-
lente, FTE) von UNIQA stieg 2021 aufgrund der Einbezie-
hung der AXA-CEE-Gesellschaften auf 14.849 FTE (2020:
13.408). Davon waren 4.005 FTE (2020: 4.138) als ange-
stellte Außendienstmitarbeitende im Vertrieb tätig. Die
Anzahl der Arbeitnehmer:innen in der Verwaltung betrug
10.844FTE (2020: 9.271).
In der Region Zentraleuropa (CE) – Polen, Slowakei,
Tschechien und Ungarn – beschäftigte die Gruppe 2021
im Schnitt 4.887 FTE (2020: 3.231), während 2.286
FTE (2020: 2.285) in der Region Südosteuropa (SEE) –
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo,
Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien – und
1.599 FTE (2020: 1.622) in der Region Osteuropa (EE) –
Rumänien und Ukraine – tätig waren. In Russland (RU)
arbeiteten 110 FTE (2020: 103). Die durchschnittliche Zahl
der FTE in den westeuropäischen Märkten betrug 2021
42 (2020: 42). In Österreich waren 5.925 FTE angestellt
(2020: 6.125). Einschließlich der Mitarbeiter:innen der
exklusiv für UNIQA tätigen Generalagenturen sind rund
22.400 Personen für die Gruppe aktiv.
Im Jahr 2021 waren 51 Prozent (2020: 60 Prozent) der
bei UNIQA in Österreich in der Administration einge-
setzten Mitarbeitenden Frauen. Im Verkauf betrug das
Verhältnis 80 Prozent Männer zu 20 Prozent Frauen
(2020:80Prozent Männer zu 20 Prozent Frauen). 17,3 Pro-
zent (2020:24,6 Prozent) der Arbeitnehmer:innen waren
teilzeitbeschäftigt. Das Durchschnittsalter lag im abgelau-
fenen Jahr bei 44 Jahren (2020: 44,5 Jahre).
In Österreich partizipieren nahezu
alle Mitarbeiter:innen in Form eines
variablen Anteils am Unterneh-
menserfolg. Es gibt einerseits ein
Bonussystem für Manager:innen
und ausgewählte Schlüsselkräfte
und andererseits eine Erfolgsbe-
teiligung für berechtigte Mitarbei-
ter:innen. Am Bonusprogramm für
Manager:innen und ausgewählte
Schlüsselkräfte, einem variablen
Entlohnungssystem, das sowohl an
den Erfolg des Unternehmens als
auch an die persönliche Performance
gekoppelt ist, nahmen 2021 rund
13 Prozent (2020: keine Bonusaus-
schreibung) der Mitarbeiter:innen
teil. An der Erfolgsbeteiligung für 2021 werden rund
73Prozent der Mitarbeiter:innen (2020: keine Mitarbeiter-
beteiligung) partizipieren. Die Höhe des Budgets für die
Erfolgsbeteiligung ist abhängig von der Erreichung eines
Ertragsziels, und die Ausschüttungen finden erst nach
Feststellen des Unternehmenserfolgs im Folgejahr statt.
Weiters bietet UNIQA jungen Mitarbeiter:innen in der Aus-
bildung die Möglichkeit, fremde Kulturen kennenzulernen
und internationale Kontakte zu knüpfen. Derzeit befinden
sich 88 Lehrlinge in Ausbildung.
Lebensversicherung
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 1.642,0 1.387, 5 1.394,9
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt)
– 1.141,4 – 956,4 – 977,3
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 404,1 – 370,7 – 358,1
Kostenquote (nach Rückversicherung)
25,2 % 27,2 % 26,1 %
Kapitalanlageergebnis
349,6 371,3 354,1
Ergebnis vor Steuern
102,0 45,5 84,8
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 15.9 07,0 16.442,0 15.588,7
davon versicherungstechnische Rückstellungen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
(im Eigenbehalt) 5.028,5 5.115,4 4.646,0
48
Operative Segmente
UNIQA Österreich
Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
auf3.916,6Millionen Euro gestiegen
Kostenquote durch konsequentes Kostenprogramm auf 20,0 Prozent gesunken
Combined Ratio von 98,7 Prozent auf 91,7 Prozent verbessert
Ergebnis vor Steuern bei 339,2 Millionen Euro
Prämienentwicklung
Bei UNIQA Österreich erhöhten sich die verrechneten
Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der
index gebundenen Lebensversicherung im Jahr 2021 um
2,1Prozent auf 3.916,6 Millionen Euro (2020: 3.837,5Mil-
lionenEuro). Die laufenden Prämien stiegen dabei um
1,5Prozent auf 3.864,1 Millionen Euro (2020: 3.807,7 Mil-
lionen Euro). Das Einmalerlagsgeschäft erhöhte sich auf
52,5Millionen Euro (2020: 29,8 Millionen Euro).
Inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebunde-
nen Lebensversicherung betrug das abgegrenzte Prämien-
volumen von UNIQA Österreich 3.113,3 MillionenEuro
(2020: 3.076,7 Millionen Euro). Das abgegrenzte Prämien-
volumen im Eigenbehalt (nach IFRS) stieg 2021 um
1,1Prozent auf 2.900,1 Millionen Euro (2020: 2.869,7Milli-
onenEuro).
Während die verrechneten Prämien in der Schaden- und
Unfallversicherung um 3,4 Prozent auf 1.857,6 Millionen
Euro (2020: 1.796,1 Millionen Euro) stiegen, erhöhten
sie sich in der Krankenversicherung um 2,8 Prozent auf
1.120,5Millionen Euro (2020: 1.089,6 Millionen Euro). In
der Lebensversicherung (inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
reduzierten sie sich hingegen leicht um 1,4 Prozent auf
938,5Millionen Euro (2020: 951,8 Millionen Euro).
Kennzahlen UNIQA Österreich
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile
der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3.916,6 3.837, 5 3.800,8
Kostenquote (nach Rückversicherung)
20,0 % 23,4 % 20,8 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung)
91,7 % 98,7 % 93,9 %
Ergebnis vor Steuern
339,2 – 119,1 159,6
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien
1.857,6 1.796,1 1.760,7
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt)
– 684,8 – 698,6 – 688,3
Schadenquote (nach Rückversicherung)
63,0 % 65,5 % 65,6 %
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 311,9 – 353,7 – 2 97,4
Kostenquote (nach Rückversicherung)
28,7 % 33,2 % 28,3 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung)
91,7 % 98,7 % 93,9 %
Kapitalanlageergebnis
132,9 – 196,1 33,7
Ergebnis vor Steuern
191,3 – 197,3 83,1
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 1.189,6 1.171,6 1.099,3
KONZERNLAGEBERICHT 49
Konzernlagebericht
Verrechnete Prämien inklusive
der Sparanteile der fonds- und
der indexgebundenen Lebens-
versicherung – UNIQA Österreich
Angaben in Millionen Euro
3.657
3.801
3.734
3.838
3.917
2017 20192018 2020 2021
Die abgegrenzten Prämien im Eigenbehalt (nach IFRS)
stiegen in der Schaden- und Unfallversicherung um 1,9Pro-
zent auf 1.086,7 Millionen Euro (2020: 1.066,1 Millionen
Euro) und in der Krankenversicherung um 2,6Prozent
auf 1.111,1 Millionen Euro (2020: 1.082,7 Millionen Euro).
In der Lebensversicherung sanken sie hingegen um
2,6Prozent auf 702,3 Millionen Euro (2020: 720,9 Mil-
lionenEuro). Inklusive der Sparanteile der fonds- und
der indexgebundenen Lebensversicherung betrug das
abgegrenzte Prämienvolumen in der Lebensversicherung
915,5Millionen Euro (2020: 927,9 Millionen Euro).
Entwicklung der Versicherungsleistungen
Die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt erhöhten sich
2021 bei UNIQA Österreich um 2,5 Prozent auf 2.442,3Mil-
lionen Euro (2020: 2.383,7 Millionen Euro). In der
Schaden- und Unfallversicherung sanken sie sogar trotz des
Wachstums der abgegrenzten Prämien um 2,0Prozent auf
684,8Millionen Euro (2020: 698,6 Millionen Euro). Dadurch
verbesserte sich die Schadenquote in der Schaden- und
Unfallversicherung 2021 auf 63,0Prozent (2020:65,5Pro-
zent). Die Combined Ratio nach Rück-
versicherung im Segment UNIQA
Österreich verringerte sich auch auf-
grund der verbesserten Kostenquote
erheblich auf 91,7 Prozent (2020:
98,7 Prozent). In der Krankenversi-
cherung erhöhten sich die Versiche-
rungsleistungen im Eigenbehalt um
3,4Prozent auf 947,7Millionen Euro
(2020: 916,9Millionen Euro). In der
Lebensversicherung stiegen sie um
5,4 Prozent auf 809,8 Millionen Euro
(2020: 768,2Millionen Euro).
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich
der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der
Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von
201,7 Millionen Euro (2020: 194,3 Millionen Euro) ver-
ringerten sich im Geschäftsjahr 2021 um 13,5 Prozent auf
622,2Millionen Euro (2020: 719,3 Millionen Euro). Im Vor-
jahr waren die Aufwendungen für den Versicherungs betrieb
aufgrund von außerordentlichen Restrukturierungsauf-
wendungen erhöht. In der Schaden- und Unfallversiche-
rung sanken sie um 11,8 Prozent auf 311,9 Millionen Euro
(2020:353,7 Millionen Euro). In der Krankenversicherung
gingen sie ebenfalls um 14,6 Prozent auf 151,1 Millionen
Euro zurück (2020: 176,9 Millionen Euro). Und auch in der
Lebensversicherung verringerten sie sich um 15,6 Prozent
auf 159,3 Millionen Euro (2020: 188,8 Millionen Euro).
Die Kostenquote nach Rückversicherung von UNIQA
Österreich – das Verhältnis der gesamten Aufwendungen
für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen
Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus
Rückversicherungsabgaben zu den abgegrenzten Prämien
inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebunde-
nen Lebensversicherung – sank daher im abgelaufenen Jahr
auf 20,0 Prozent (2020: 23,4 Prozent).
Kapitalanlageergebnis
Das Kapitalanlageergebnis erhöhte sich 2021 im Segment
UNIQA Österreich um 252,8 Prozent auf 567,3 Millionen
Euro (2020: 160,8 Millionen Euro).
Krankenversicherung
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien
1.120,5 1.089,6 1.056,3
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt)
– 947,7 – 916,9 – 927, 8
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 151,1 – 176,9 – 153,3
Kostenquote (nach Rückversicherung)
13,6 % 16,3 % 14,6 %
Kapitalanlageergebnis
112,0 95,1 101,2
Ergebnis vor Steuern
124,7 84,6 70,9
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 3.753,4 3.573,2 3.386,2
50
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern von UNIQA Österreich stieg
im Berichtsjahr vor allem aufgrund des Rückgangs der
Kosten und der guten Schadenentwicklung sowie des
gestiegenen Kapitalanlageergebnisses auf 339,2 Millionen
Euro (2020: – 119,1 Millionen Euro). In der Schaden- und
Unfallversicherung verbesserte es sich auf 191,3Mil-
lionen Euro (2020: – 197,3 Millionen Euro). In der
Kranken versicherung erhöhte es sich um 47,4 Prozent auf
124,7Millionen Euro (2020: 84,6 Millionen Euro). In der
Lebensversicherung stieg das Ergebnis vor Steuern auf
23,3Millionen Euro (2020: – 6,3 Millionen Euro).
263
160
232
– 119
339
Ergebnis vor Steuern
UNIQA Österreich
Angaben in Millionen Euro
2017 20192018 2021
2020
Lebensversicherung
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 938,5 951,8 983,9
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt)
– 809,8 – 768,2 – 810,3
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 159,3 – 188,8 – 185,1
Kostenquote (nach Rückversicherung)
17,4 % 20,3 % 19,3 %
Kapitalanlageergebnis
322,5 261,9 289,1
Ergebnis vor Steuern
23,3 – 6,3 5,5
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 13.181,5 13.817,0 13.940,2
KONZERNLAGEBERICHT 51
Konzernlagebericht
UNIQA International
Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
auf 2.423,3 Millionen Euro gestiegen
Combined Ratio auf hervorragende 92,9 Prozent weiter verbessert
Versicherungstechnisches Ergebnis auf 100,1 Millionen Euro gestiegen
Ergebnis vor Steuern aufgrund der Verbesserung im technischen Ergebnis bei 133,7 Millionen Euro
Kennzahlen UNIQA International
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile
der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 2.423,3 1.705,4 1.561,2
Kostenquote (nach Rückversicherung)
35,5 % 38,8 % 38,3 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung)
92,9 % 93,3 % 95,0 %
Ergebnis vor Steuern
133,7 – 27,0 16,0
Prämienentwicklung
Die verrechneten Prämien inklusive der Sparantei-
le der fonds- und der indexgebundenen Lebensver-
sicherung erhöhten sich 2021 im Segment UNIQA
International aufgrund der Akquisition der ehemali-
gen AXA-Gesellschaften in Polen, Tschechien und der
Slowakei um 42,1Prozent auf 2.423,3 Millionen Euro
(2020:1.705,4Millionen Euro). Während die laufenden
Prämien einen Anstieg um 41,6 Prozent auf 2.325,6Mil-
lionen Euro (2020: 1.642,1 Millionen Euro) verzeichne-
ten, stiegen die Einmalerlagsprämien um 54,1Prozent
auf 97,7 Millionen Euro (2020: 63,4Millionen Euro).
Damit trugen die internationalen Gesellschaften 2021
insgesamt 38,1 Prozent (2020: 30,6Prozent) zu den Ge-
samtkonzernprämien bei.
Inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexge-
bundenen Lebensversicherung betrug das abgegrenzte
Prämienvolumen von UNIQA International 1.671,3Mil-
lionen Euro (2020: 1.200,5 Millionen Euro). Das abge-
grenzte Prämienvolumen im Eigenbehalt (nach IFRS)
erhöhte sich 2021 um 41,4 Prozent auf 1.559,9 Millio-
nenEuro (2020: 1.103,4 Millionen Euro).
Während die verrechneten Prämien in der Schaden- und
Unfallversicherung um 35,7 Prozent auf 1.618,7 Milli-
onen Euro (2020: 1.192,6 Millionen Euro) zunahmen,
stiegen sie in der Krankenversicherung um 36,0 Prozent
auf 106,0 Millionen Euro (2020: 77,9 Millionen Euro). In
der Lebensversicherung erhöhten sich die verrechneten
Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung) um 60,6 Prozent
auf 698,6 Millionen Euro (2020: 434,9 Millionen Euro).
Verrechnete Prämien inklusive
der Sparanteile der fonds- und
der indexgebundenen Lebensver-
sicherung – UNIQA International
Angaben in Millionen Euro
1.609
1.5611.565
1.705
2.423
2017
2019
2018 2020 2021
Die abgegrenzten Prämien im Eigenbehalt (nach IFRS)
stiegen in der Schaden- und Unfallversicherung um
28,4Prozent auf 902,4 Millionen Euro (2020: 702,5 Mil-
lionen Euro), in der Krankenversicherung stiegen sie um
25,5 Prozent auf 93,4 Millionen Euro (2020: 74,4 Millio-
nenEuro). In der Lebensversicherung erhöhten sie sich um
72,8Prozent auf 564,1 Millionen Euro (2020:326,4Mil-
lionen Euro). Inklusive der Sparanteile der fonds- und
der indexgebundenen Lebensversicherung betrug das
abgegrenzte Prämienvolumen in der Lebensversicherung
675,5Millionen Euro (2020: 423,5 Millionen Euro).
In Zentraleuropa (CE) – die Region umfasst Polen, die
Slowakei, Tschechien und Ungarn – erhöhten sich die
verrechneten Prämien inklusive der Sparanteile der
52
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der Einbeziehung der
ehemaligen AXA-CEE-Gesellschaften um 57,9 Prozent
auf 1.805,1Millionen Euro (2020: 1.143,5 Millionen
Euro). In Osteuropa (EE) – bestehend aus Rumänien und
der Ukraine – stiegen sie um 9,7 Prozent auf 211,8Mil-
lionen Euro (2020: 193,1 Millionen Euro). In Südosteu-
ropa (SEE)– zusammengesetzt aus Albanien, Bosnien
und Herzegowina, Bulgarien, dem Kosovo, Kroatien,
Montenegro, Nordmazedonien und Serbien – nahmen die
verrechneten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds-
und der indexgebundenen Lebensversicherung 2021 um
11,8 Prozent auf 323,7 Millionen Euro (2020: 289,5 Millio-
nen Euro) zu. In Russland (RU) stiegen sie um 3,3 Prozent
auf 73,7Millionen Euro (2020: 71,4 Millionen Euro). In
Westeuropa (WE) beliefen sie sich auf 8,9 Millionen Euro
(2020: 8,0 Millionen Euro).
Entwicklung der Versicherungsleistungen
Die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt von UNIQA
International erhöhten sich 2021 um 43,9 Prozent auf
875,0Millionen Euro (2020: 608,1 Millionen Euro). In
der Schaden- und Unfallversicherung stiegen sie dabei
um 31,0Prozent auf 505,8Milli-
onenEuro (2020: 386,2 Millio-
nenEuro). In der Krankenversiche-
rung nahmen sie um 18,3Prozent auf
49,9 Millionen Euro (2020:42,2Mil-
lionen Euro) zu. Ebenso erhöhten sie
sich in der Lebensversicherung um
77,6 Prozent auf 319,3Millionen Euro
(2020: 179,8 Millionen Euro). Die
Schadenquote in der Schaden- und
Unfallversicherung stieg dadurch
2021 leicht auf 56,1 Prozent (2020:
55,0 Prozent), die Combined Ratio
nach Rückversicherung des Segments
UNIQA International verbesser-
te sich dennoch auf 92,9 Prozent
(2020:93,3 Prozent).
In der Region CE stiegen die Versi-
cherungsleistungen im Jahr 2021
um 63,2 Prozent auf 607,8 Millionen
Euro (2020: 372,5 Millionen Euro),
in der Region EE erhöhten sie sich
um 16,2 Prozent auf 74,0 Millionen
Euro (2020: 63,7 Millionen Euro).
In SEE nahmen sie um 13,0 Pro-
zent auf 130,7 Millionen Euro zu
(2020:115,6Millionen Euro). In
Russland lagen die Leistungen mit 61,7 Millionen Euro um
12,4 Prozent über dem Vorjahresniveau (2020: 54,9Mil-
lionen Euro). In Westeuropa sanken sie auf 0,8 Millio-
nenEuro (2020: 1,3 Millionen Euro).
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich
der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der
Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von
185,7 Millionen Euro (2020: 129,2 Millionen Euro) erhöhten
sich im Geschäftsjahr 2021 um 27,1 Prozent auf 592,7Mil-
lionen Euro (2020: 466,4 Millionen Euro). In der Schaden-
und Unfallversicherung stiegen sie um 23,3 Prozent auf
332,2 Millionen Euro (2020: 269,4 Millionen Euro), in der
Krankenversicherung nahmen sie um 32,0 Prozent auf
36,1Millionen Euro (2020: 27,4 Millionen Euro) zu. In der
Lebensversicherung erhöhten sie sich um 32,3 Prozent auf
224,4 Millionen Euro (2020: 169,6 Millionen Euro).
Die Kostenquote nach Rückversicherung von UNIQA
International – das Verhältnis der gesamten Aufwendun-
gen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen
Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien
1.618,7 1.192,6 1.076,9
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt)
– 505,8 – 386,2 – 347,6
Schadenquote (nach Rückversicherung)
56,1 % 55,0 % 56,6 %
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 332,2 – 269,4 – 235,7
Kostenquote (nach Rückversicherung)
36,8 % 38,3 % 38,4 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung)
92,9 % 93,3 % 95,0 %
Kapitalanlageergebnis
34,8 34,2 25,3
Ergebnis vor Steuern
36,2 – 37,2 – 30,5
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 1.220,3 1.275,9 678,6
Krankenversicherung
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien
106,0 77,9 74,6
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt)
– 49,9 – 42,2 – 38,8
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 36,1 – 27,4 – 21,3
Kostenquote (nach Rückversicherung)
38,7 % 36,8 % 31,8 %
Kapitalanlageergebnis
0,2 0,0 0,4
Ergebnis vor Steuern
7,0 4,5 7,1
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 56,4 46,0 44,8
KONZERNLAGEBERICHT 53
Konzernlagebericht
Rückversicherungsabgaben zu den abgegrenzten Prämien
inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebunde-
nen Lebensversicherung – belief sich im abgelaufenen Jahr
auf 35,5 Prozent (2020: 38,8 Prozent).
In CE stiegen die Aufwendungen für den Versicherungsbe-
trieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisio-
nen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
im Berichtsjahr um 48,6 Prozent auf 381,7 Millionen Euro
(2020: 256,9 Millionen Euro). In EE erhöhten sie sich leicht
um 1,8 Prozent auf 70,6 Millionen Euro (2020:69,3Millio-
nen Euro). In SEE nahmen sie um 2,9 Prozent auf 104,4Mil-
lionen Euro (2020: 101,5 Millionen Euro) zu. In Russland
sanken die Kosten um 9,1 Prozent auf 12,2 Millionen Euro
(2020: 13,4 Millionen Euro), während sie sich in Westeuro-
pa auf 1,8 Millionen Euro (2020: 1,4 Millionen Euro) belie-
fen. In der Verwaltung ( UNIQA International AG) sanken
die Kosten um 7,5 Prozent auf 22,1 Millionen Euro (2020:
23,8 Millionen Euro).
Kapitalanlageergebnis
Das Kapitalanlageergebnis des Segments verringer-
te sich 2021 um 32,1 Prozent auf 72,0 Millionen Euro
(2020:106,1Millionen Euro).
Lebensversicherung
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 698,6 434,9 409,8
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt)
– 319,3 – 179,8 – 155,1
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 224,4 – 169,6 – 157,9
Kostenquote (nach Rückversicherung)
33,2 % 40,0 % 39,3 %
Kapitalanlageergebnis
37,0 71,8 35,9
Ergebnis vor Steuern
90,5 5,7 39,4
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 2.756,5 2.651,6 1.654,4
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern im
Segment UNIQA International
stieg im Berichtsjahr aufgrund
der Verbesserung im technischen
Ergebnis auf 133,7 Millionen Euro
an (2020: – 27,0 Millionen Euro). In
der Schaden- und Unfallversiche-
rung erhöhte sich das Ergebnis vor
Steuern daher auf 36,2 Millionen
Euro (2020: – 37,2 Millionen Euro),
in der Krankenversicherung nahm
es um 55,9 Prozent auf 7,0 Millionen
Euro zu (2020: 4,5 Millionen Euro).
In der Lebensversicherung schließlich stieg das Ergebnis
vor Steuern auf 90,5 Millionen Euro (2020: 5,7Millio-
nenEuro).
Ergebnis vor Steuern
UNIQA International
Angaben in Millionen Euro
43
16
55
– 27
134
2017 20192018
2020
2021
54
Gruppenfunktionen
Kennzahlen Gruppenfunktionen
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 67,9 – 80,0 – 48,5
Kapitalanlageergebnis
606,8 96,2 356,3
Ergebnis vor Steuern
377,9 – 48,5 255,0
Im Segment Gruppenfunktionen sanken die Aufwendun-
gen für den Versicherungsbetrieb um 15,1 Prozent auf
67,9Millionen Euro (2020: 80,0 Millionen Euro).
Rückversicherung
Kennzahlen Rückversicherung
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Verrechnete Prämien
1.469,5 1.162,7 1.129,2
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt)
– 788,0 – 700,6 – 700,4
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 359,8 – 311,0 – 303,7
Kostenquote (nach Rückversicherung)
29,3 % 29,4 % 29,5 %
Ergebnis vor Steuern
95,6 58,3 33,5
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 1.564,6 1.373,6 1.406,4
Das verrechnete Prämienvolumen im Segment Rückver-
sicherung stieg 2021 um 26,4 Prozent auf 1.469,5 Millio-
nenEuro (2020: 1.162,7 Millionen Euro).
Verrechnete Prämien inklusive
der Sparanteile der fonds- und
der indexgebundenen Lebens-
versicherung – Rückversicherung
Angaben in Millionen Euro
1.092
1.129
1.098
1.163
1.470
2017 20192018 2020 2021
Das abgegrenzte Prämienvolumen im Eigenbehalt
(nachIFRS) erhöhte sich um 16,4 Prozent auf 1.229,2 Mil-
lionenEuro (2020: 1.056,1 Millionen Euro).
Die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt nah-
men 2021 um 12,5 Prozent auf 788,0 Millionen Euro
(2020:700,6 Millionen Euro) zu.
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb ab-
züglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen
und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
in Höhe von 10,4 Millionen Euro (2020: 12,2 Millionen
Euro) stiegen um 15,7 Prozent auf 359,8 Millionen Euro
(2020:311,0 Millionen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis nahm 2021 auf 33,7 Millio-
nenEuro zu (2020: 6,9 Millionen Euro).
Das Ergebnis vor Steuern im Segment Rückversicherung
erhöhte sich um 64,0 Prozent auf 95,6 Millionen Euro
(2020: 58,3 Millionen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis stieg auf 606,8 Millionen Euro
(2020: 96,2 Millionen Euro).
Das Ergebnis vor Steuern erhöhte sich im Geschäftsjahr
2021 auf 377,9 Milionen Euro (2020: – 48,5 Millionen Euro).
KONZERNLAGEBERICHT 55
Konzernlagebericht
Im Segment Konsolidierung belief sich das Kapitalanlage-
ergebnis 2021 auf – 631,9 Millionen Euro (2020: 135,4Mil-
lionen Euro).
Das Ergebnis vor Steuern betrug – 564,1 Millionen Euro
(2020: 193,4 Millionen Euro).
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Ende Februar 2022 ist der seit mehreren Jahren zwischen
der Ukraine und Russland bestehende Konflikt eskaliert.
UNIQA ist in der Ukraine durch zwei Versicherungsgesell-
schaften sowie drei Immobiliengesellschaften vertreten, in
Russland hält UNIQA 75 Prozent an einer Lebensversiche-
rungsgesellschaft (die übrigen 25 Prozent werden von der
JSC Raiffeisenbank gehalten). Aufgrund der gegenwärtig
noch nicht einschätzbaren und sich laufend ändernden
Situation ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzern-
abschlusses keine abschließende Beurteilung der künftigen
Auswirkungen auf UNIQA möglich. Da es sich um ein wert-
begründendes Ereignis handelt, das im Jahr 2022 liegt,
ergeben sich auf diesen Konzernabschluss zum 31.Dezem-
ber 2021 keine Auswirkungen.
Im Jahr 2021 beliefen sich die verrechneten Prämien in der
Ukraine auf rund 110 Millionen Euro, in Russland auf rund
75 Millionen Euro – in Summe somit rund 3 Prozent der
insgesamt von UNIQA verrechneten Prämien. Die Vermö-
genswerte, die auf die Versicherungsgesellschaften in der
Ukraine entfallen, belaufen sich per 31. Dezember 2021 auf
rund 140 Millionen Euro – rund 90 Millionen Euro hiervon
auf Kapitalanlagen. Die Immobiliengesellschaften in der
Ukraine verfügen per Ende 2021 über Vermögenswerte in
Höhe von rund 20 Millionen Euro. In Russland belaufen
sich die dem von UNIQA gehaltenen Anteil zurechenba-
ren Vermögenswerte auf rund 250 Millionen Euro – rund
230Millionen Euro entfallen hiervon auf Kapitalanlagen.
Sollte es zu einem Verlust der Kontrolle über die Gesell-
schaften aus Konsolidierungssicht kommen, ohne dass
es zum Erhalt einer Gegenleistung kommt, würde sich
hinsichtlich der Gesellschaften in der Ukraine per Ende
2021 ein negativer Effekt auf die Konzerngewinn- und
-verlustrechnung in Höhe von rund 95 Millionen Euro
ergeben. Der Effekt, der sich aus dem UNIQA Anteil der
Gesellschaft in Russland ergeben würde, beläuft sich per
Ende 2021 auf rund 43 Millionen Euro.
Darüber hinaus werden in anderen Konzerngesellschaf-
ten Kapitalanlagen, die von ukrainischen bzw. russischen
Emittent:innen begeben wurden, gehalten. Der Buchwert
dieser Kapitalanlagen beläuft sich zum 31. Dezember 2021
auf rund 200 Millionen Euro.
Die weitere Entwicklung der Lage wird beobachtet, und es
werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen,
um die Auswirkungen auf UNIQA gering zu halten.
Ausblick
Konjunkturausblick
Der IWF prognostiziert aktuell für Österreich ein Wirt-
schaftswachstum von 3,9 Prozent.
Jedoch ist jede Prognose in Bezug auf die gesamtwirt-
schaftliche Entwicklung in unseren Märkten derzeit mit
so hoher Unsicherheit wie schon lange nicht mehr verbun-
den. Die Konsequenzen des kriegerischen Konflikts in der
Ukraine, die pandemische Situation, die Inflationsentwick-
lung und damit verbunden die Reaktion der Zentralbanken
sowie die weitere Entwicklung auf den internationalen
Kapitalmärkten – all das ist im Moment sehr schwer
einzuschätzen.
Die EZB hält trotz steigender Inflation die Leitzinsen noch
unverändert. Jedoch wird das pandemiebezogene Anlei-
heankaufprogramm PEPP im 1. Quartal 2022 sein Ende
finden. Gemäß der EZB geht man von einer temporären
Inflationsdynamik aus, die sich im Jahr 2022 wieder nor-
malisieren soll. Ob diese Einschätzung berechtigt ist, wird
sich im weiteren Jahresverlauf zeigen.
Konsolidierung
Kennzahlen Konsolidierung
Angaben in Millionen Euro 2021 2020 2019
Kapitalanlageergebnis
– 631,9 135,4 – 286,2
Ergebnis vor Steuern
– 564,1 193,4 – 232,1
56
Unternehmensausblick
Anders als das gesamtwirtschaftliche Umfeld schätzen wir
die Situation in unserem versicherungstechnischen Kern-
geschäft unverändert als solide ein. Unser Versicherungs-
geschäft hat in der Pandemie große Resilienz bewiesen.
Unsere Kunden haben trotz wirtschaftlicher Herausfor-
derungen nicht auf ihren Versicherungsschutz verzichtet,
sodass die Stornorate für die gegebenen Rahmenbedin-
gungen sehr moderat blieb. Dies stimmt uns auch für das
Prämienvolumen des Jahres 2022 optimistisch.
Aufgrund des Konflikts in der Ukraine, ausgelöst durch den
russischen Angriff, und der damit verbundenen Sanktio-
nen können wir – im Moment – allerdings keine sinnvolle
Prognose zum Geschäftsverlauf in diesen beiden Ländern
abgeben. Auf Gruppenebene betrifft das allerdings weniger
als 3 Prozent der verrechneten Prämien.
Der Schadenaufwand im direkten Zusammenhang mit
Covid-19 wurde bereits im Jahr 2020 voll verbucht und hat
daher keine signifikante Auswirkung auf das Geschäftsjahr
2022.
Wir haben im abgelaufenen Geschäftsjahr die größte
Restrukturierung in unserer Firmengeschichte fortge-
setzt, und das Programm zeigt bereits erste Erfolge. Strikte
Kostendisziplin und weitere Optimierungen sind für 2022
jedoch weiterhin unerlässlich, um die Verwaltungskosten
trotz hohen Investitionsbedarfs zu stabilisieren.
Zusammengefasst sehen wir trotz eins sehr schwer ein-
schätzbaren Umfelds keine signifikanten Verwerfungen
in unserem versicherungstechnischen Kerngeschäft. Das
bedeutet, wir rechnen im Jahr 2022 mit stabilen oder leicht
steigenden Prämien und gehen von einer Combined Ratio
in etwa auf dem Niveau von 2021 aus.
Wir können aber aktuell keine solide Einschätzung der Ka-
pitalmarktentwicklung abgeben und daher auch keine sta-
bile Prognose zu unserem Kapitalanlageergebnis machen.
Die Ausschüttung der Dividende orientiert sich am Un-
ternehmenserfolg. UNIQA plant, 50 bis 60 Prozent des
Konzern ergebnisses als Dividende an die Unternehmens-
eigner:innen auszuschütten.
Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG be-
trägt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000
auf Inhaber:innen lautenden nennwertlosen Stückak-
tien zusammen. Das Grundkapital wurde in Höhe von
285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von
23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle
Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten.
2. Bezüglich der Anteile der UNIQA Versicherungsver-
ein Privatstiftung, der Austria Versicherungsverein
Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, der Collegialität
Versicherungsverein Privatstiftung und der RZB Versi-
cherungsbeteiligung GmbH besteht ein Stimmrechts-
bindungsvertrag. Wechselseitige Vorkaufsrechte sind
vereinbart.
3. Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt
über die RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versi-
cherungsbeteiligung GmbH insgesamt 10,87 Prozent
(Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der
Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privatstif-
tung hält direkt und indirekt über die Austria Versiche-
rungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt
49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des
Grundkapitals der Gesellschaft.
4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten
ausgegeben.
5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben das
Stimmrecht unmittelbar aus.
6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sons-
tigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestim-
mungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichts-
rat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit
Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied,
das das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Beendigung der
darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung aus
dem Aufsichtsrat ausscheidet.
7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich
30.Juni2024 das Grundkapital mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um insgesamt höchstens 80.000.000Euro
durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen
oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht
gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal
oder mehrmals zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis
30.Mai2023 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück
KONZERNLAGEBERICHT 57
Konzernlagebericht
eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Akti-
en, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch
besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochter-
unternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu
erwerben. Zum 31. Dezember 2021 hielt die Gesellschaft
2.034.739Stück eigene Aktien. 1.215.089 Stück eigene
Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherun-
gen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der
im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat
Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender
Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als
übernehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands an
UNIQA Aktien an die Gesellschafter der BL Syndikat Be-
teiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist
nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzurechnen.
8. Hinsichtlich der Beteiligung an der STRABAG SE
bestehen entsprechende Vereinbarungen mit anderen
Aktionär:innen dieser Gesellschaft.
9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für
den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der
UNIQA Insurance Group AG besteht in nachvollziehbaren,
alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Systemen,
die auf Basis der definierten Risikostrategie ein systemati-
sches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen
umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung,
Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie
die Überwachung dieser Aktivitäten. Umfang und Ausrich-
tung der eingerichteten Systeme wurden anhand der unter-
nehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet. Trotz
Schaffung der angemessenen Rahmenwerke verbleibt stets
ein gewisses Restrisiko, da auch angemessen und funkti-
onsfähig eingerichtete Systeme keine absolute Sicherheit
bei der Identifikation und Steuerung der Risiken gewähr-
leisten können.
Zielsetzungen:
a) Identifikation und Bewertung von Risiken, die dem Ziel
der Regelungskonformität des (Konzern-)Abschlusses
entgegenstehen könnten
b) Begrenzung erkannter Risiken, zum Beispiel durch Hin-
zuziehung externer Spezialist:innen
c) Überprüfung erkannter Risiken hinsichtlich ihres
Einflusses auf den Konzernabschluss und entsprechende
Abbildung dieser Risiken
Zielsetzung des internen Kontrollsystems im Rechnungs-
legungsprozess ist es, durch die Implementierung von
Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten,
damit trotz der identifizierten Risiken ein ordnungsgemä-
ßer Abschluss erstellt wird. Neben den im Risikobericht be-
schriebenen Risiken analysiert das Risikomanagementsys-
tem weitere Risiken innerhalb der betrieblichen Abläufe,
Compliance, internen Berichterstattung etc.
Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld
Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in
das Konzernrechnungswesen der UNIQA Group einge-
gliedert. Neben dem Rechnungswesensystem SAP S/4
HANA wird ein harmonisiertes versicherungsspezifisches
IT-System für die Zwecke der Gesellschaft verwendet. Zur
Gewährleistung eines sicheren Ablaufs bestehen Compli-
ance-Richtlinien sowie Betriebsorganisations-, Bilanzie-
rungs- und Konsolidierungshandbücher.
Identifikation und Kontrolle der Risiken
Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine
Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durch-
geführt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und
Anweisungen definiert und mit dem bestehenden Berechti-
gungskonzept abgestimmt.
Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und
Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfi-
gurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue
Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungslegungs-
prozess werden zeitnah an das Management berichtet, um
Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Die Vorgehens-
weise bei der Identifikation und Kontrolle der Risiken wird
regelmäßig durch ein externes unabhängiges Beratungs-
unternehmen evaluiert.
Information und Kommunikation
Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer-
tungen werden in Form von monatlichen Berichten und
Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden
Information an das Management. Der darauf aufbauende
Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten
Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den
Abschlüssen der Gesellschaft.
58
Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit
Die Systeme des internen Kontroll- und Risiko-
managementsystems sind nicht statisch, sondern
werdenfortlaufend an geänderte Anforderungen und
Rahmen bedingungen angepasst. Für die Identifikation
dieser Änderungsnotwendigkeiten ist die laufende Über-
wachung der gesamten Systeme auf ihre Wirksamkeit
notwendig. Grundlagen dafür sind:
a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kontrol-
len beauftragten Personen
b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Trans-
aktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf Kon-
trollschwächen schließen lassen
c) Stichprobenweise Prüfung der Wirksamkeit durch die
Interne Revision und umfangreiche Wirksamkeitstests
durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams
Berichterstattung an den Aufsichtsrat/
Prüfungsausschuss
Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige
Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und
den Prüfungsausschuss durch Berichte der Internen Revi-
sion und gesonderte Beauftragung externer Dritter.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Versiche-
rungsaufsichtsgesetz (VAG) aufgestellte Einzelabschluss
der UNIQA Insurance Group AG weist für das Geschäfts-
jahr 2021 einen Bilanzgewinn von 171.031.286,15 Euro
(2020: 55.722.592,34 Euro) aus. Der Vorstand wird der
Hauptversammlung am 23. Mai 2022 vorschlagen, diesen
Bilanzgewinn für die Ausschüttung einer Dividende von
55Cent auf jede der 309.000.000 zum Stichtag ausgege-
benen dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden
und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Wien, am 9. März 2022
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Klaus Pekarek
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
KONZERNLAGEBERICHT 59
Konzernlagebericht
60
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021
Vermögenswerte
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
31.12.2021
31.12.2020
Sachanlagen 12
365.493
364.739
Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte 10
1.462.087
1.451.149
Immaterielle Vermögenswerte 11
712.287
647.619
Kapitalanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1
1.241.860
1.219.213
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 2
656.393
677.921
Sonstige Kapitalanlagen 3
19.886.724
20.422.107
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3
5.154.053
5.218.124
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen 5
591.671
514.268
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen
der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
6
0
131
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 13
714.823
684.249
Forderungen aus Ertragsteuern 15
84.900
59.130
Latente Steueransprüche 16
84.909
8.594
Zahlungsmittel 14
592.583
640.713
Summe Vermögenswerte 31.547.783
31.907.957
Eigenkapital und Schulden
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
31.12.2021
31.12.2020
Eigenkapital
Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen 21
1.789.923
1.789.923
Eigene Aktien 22
– 16.614
– 16.614
Kumulierte Ergebnisse 1.530.299
1.676.762
3.303.609
3.450.072
Anteile ohne beherrschenden Einfluss 24
19.678
24.760
3.323.286
3.474.832
Schulden
Nachrangige Verbindlichkeiten 25
1.057.559
1.069.920
Versicherungstechnische Rückstellungen 5
19.174.105
19.195.742
Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung
6
5.028.507
5.115.506
Finanzverbindlichkeiten 26
723.317
693.566
Andere Rückstellungen 17, 19
726.270
847.235
Verbindlichkeiten und übrige Schulden 27
1.017.197
994.221
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 15
115.393
93.051
Latente Steuerschulden 16
382.149
423.884
28.224.497
28.433.125
Summe Eigenkapital und Schulden 31.547.783
31.907.957
K
onzernabschluss
61
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Konzerngewinn- und -verlustrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 7
Gesamtrechnung
5.997.224
5.231.531
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften
– 299.652
– 201.992
5.697.572
5.029.539
Technischer Zinsertrag
318.949
322.125
Sonstige versicherungstechnische Erträge
Gesamtrechnung
27.973
41.302
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften
308
368
28.281
41.669
Versicherungsleistungen 8
Gesamtrechnung
– 4.365.526
– 3.819.752
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften
261.323
125.174
– 4.104.204
– 3.694.579
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 9
Aufwendungen für den Versicherungsabschluss
– 1.052.751
– 953.377
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
– 619.362
– 631.546
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
23.586
18.524
– 1.648.527
– 1.566.399
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
Gesamtrechnung
– 79.555
– 49.830
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften
– 3.319
– 4.232
– 82.874
– 54.061
Versicherungstechnisches Ergebnis
209.197
78.295
Kapitalanlageergebnis 4
Erträge aus Kapitalanlagen
835.058
773.686
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
– 268.193
– 333.965
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
81.087
65.689
647.951
505.409
Sonstige Erträge 28
300.381
216.548
Umgliederung technischer Zinsertrag
– 318.949
– 322.125
Sonstige Aufwendungen 29
– 250.619
– 230.497
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
378.765
169.335
Operatives Ergebnis
587.962
247.631
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 10, 11
– 70.911
– 125.817
Finanzierungsaufwendungen
– 134.762
– 64.758
Ergebnis vor Steuern
382.289
57.056
Ertragsteuern 15
– 64.385
– 32.775
Periodenergebnis
317.904
24.281
davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
314.696
19.405
davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil
3.207
4.876
Ergebnis je Aktie (in Euro)
1)
1,03
0,06
Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf
306.965.261
306.965.261
1)
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Es wird auf Basis des Periodenergebnisses ermittelt.
KONZERNABSCHLUSS
62
Konzerngesamtergebnisrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Periodenergebnis 317.904
24.281
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge
Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 64.906
– 35.708
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern – 16.225
8.913
Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – 1.566
– 5.188
47.115
– 31.983
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge
Währungsumrechnung
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 33.957
– 48.135
In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen – 7.100
0
Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – 1.018.659
632.111
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern 95.149
– 68.467
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Gewinnbeteiligung 506.472
– 339.329
In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen –142.878
– 68.659
In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen – latente Steuern 8.601
9.498
In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen – latente Gewinnbeteiligung 72.821
36.260
Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 8.836
– 10.004
– 442.801
143.275
Sonstiges Ergebnis – 395.686
111.292
Gesamtergebnis – 77.783
135.573
davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil – 76.808
134.805
davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil – 975
768
63
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Konzerngeldflussrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Periodenergebnis
317.904
24.281
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte und sonstige immaterielle
Vermögenswerte und auf Sachanlagen
148.193
191.812
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen übriger Kapitalanlagen
56.902
132.409
Gewinn bzw. Verlust aus dem Abgang von Kapitalanlagen
– 36.925
– 40.089
Veränderung der aktivierten Abschlusskosten
– 63.111
7.592
Veränderung bei erfolgswirksam bewerteten Wertpapieren
– 30.576
45.408
Veränderung der Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft
8.127
8.542
Veränderung der sonstigen Forderungen
– 59.309
– 6.437
Veränderung der Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft
– 18.788
– 56.653
Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten
65.952
22.250
Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen
393.384
– 208.442
Veränderung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
– 36.657
208
Veränderung der latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden
– 34.583
– 5.936
Veränderung sonstiger Bilanzposten
15.570
52.963
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
726.084
167.908
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
25.352
13.712
Auszahlungen aus dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
– 173.070
– 122.625
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen
1.440
587
Nettoauszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen
– 38.917
– 967.128
Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen
3.334.346
3.466.661
Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen
– 3.866.428
– 3.447.712
Veränderung von Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
64.070
341.815
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
– 653.207
– 714.690
Dividendenzahlungen 21
– 58.578
– 56.658
Transaktionen zwischen Eigentümern
– 11.818
– 577
Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
370.323
792.871
Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 26
– 427.860
– 22.815
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
– 127.933
712.821
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
– 55.057
166.039
davon Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Zukäufen konsolidierter Tochterunternehmen
1.259
31.202
Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Währungskursänderungen
6.927
– 4.948
Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres 14
640.713
479.621
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 14
592.583
640.713
Gezahlte Ertragsteuern (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
– 102.334
– 33.371
Gezahlte Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
– 151.136
– 65.202
Erhaltene Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
375.223
386.059
Erhaltene Dividenden (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
147.558
43.544
KONZERNABSCHLUSS
64
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Kumulierte
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
Gezeichnetes Kapital
und Kapitalrücklagen
Eigene Aktien
Bewertung von zur
V
eräußerung
verfügbaren
Finanzinstrumenten
Neubewertungen aus
leistungsorientierten
Versorgungs-
verpflichtungen
Stand am 1. Jänner 2020
1.789.923
– 16.614
633.372
– 314.860
Änderung des Konsolidierungskreises
Dividende an Aktionär:innen
Gesamtergebnis
200.033
– 26.847
Periodenergebnis
Sonstiges Ergebnis
200.033
– 26.847
Stand am 31. Dezember 2020
1.789.923
– 16.614
833.405
– 341.707
Stand am 1. Jänner 2021
1.789.923
– 16.614
833.405
– 341.707
Änderung des Konsolidierungskreises
Dividende an Aktionär:innen 21
Gesamtergebnis
– 473.385
48.526
Periodenergebnis
Sonstiges Ergebnis
– 473.385
48.526
Stand am 31. Dezember 2021
1.789.923
– 16.614
360.020
– 293.180
65
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Ergebnisse
Differenzen aus
Währungs-
umrechnung
Übrige kumulierte
Ergebnisse
Den Anteilseigner:innen
der UNIQA Insurance
Group AG
zurechenbarer Anteil
Anteile ohne
beherrschenden
Einfluss
Eigenkapital
gesamt
–
170.286
1.446.185
3.367.720
19.399
3.387.119
2.801
2.801
5.998
8.799
– 55.254
– 55.254
– 1.405
– 56.658
– 42.596
4.214
134.805
768
135.573
19.405
19.405
4.875
24.281
– 42.596
– 15.192
115.399
– 4.107
111.292
– 212.882
1.397.946
3.450.072
24.760
3.474.832
– 212.882
1.397.946
3.450.072
24.760
3.474.832
– 14.402
– 14.402
– 784
– 15.185
– 55.254
– 55.254
– 3.324
– 58.578
26.085
321.966
– 76.808
– 975
– 77.783
314.696
314.696
3.207
317.904
26.085
7.270
– 391.504
– 4.182
– 395.686
– 186.797
1.650.257
3.303.609
19.678
3.323.286
KONZERNABSCHLUSS
66
67
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Erläuterungen zum Konzernabschluss
ALLGEMEINE ANGABEN
Die UNIQA Insurance Group AG (UNIQA) ist ein Unter-
nehmen mit Sitz in Österreich. Die Adresse des eingetra-
genen Sitzes des Unternehmens lautet Untere
Donaustraße 21, 1029 Wien. Der Konzern ist hauptsäch-
lich mit dem Betrieb der Schaden- und Unfall- sowie der
Kranken- und der Lebensversicherung beschäftigt.
Die UNIQA Insurance Group AG ist im Firmenbuch des
Handelsgerichts Wien unter der FN 92933t eingetragen.
Die Aktien der UNIQA Insurance Group AG sind im
Premiumsegment der Wiener Börse – dem prime market –
gelistet.
Die UNIQA Insurance Group AG unterliegt den
regulatorischen Vorschriften europäischer und österrei-
chischer Aufsichtsbehörden (Finanzmarktaufsicht, Euro-
päische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und
die betriebliche Altersversorgung). Die Anforderungen
umfassen im Speziellen die quantitativen und qualitativen
Solvabilitätsvorschriften.
Dieser Konzernabschluss ist in Tausend Euro aufgestellt,
sofern nicht anders angegeben. Bei der Summierung ge-
rundeter Beträge und Prozentangaben können durch Ver-
wendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferen-
zen entstehen. Die funktionale Währung von UNIQA ist
der Euro.
Der Bilanzstichtag von UNIQA ist der 31. Dezember.
Rechnungslegungsgrundsätze
Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit
den International Financial Reporting Standards (IFRS)
sowie den Bestimmungen des International Financial
Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie bis
zum Bilanzstichtag von der Europäischen Union (EU)
übernommen wurden, aufgestellt. Die zusätzlichen Anfor-
derungen des § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch
(UGB) sowie des § 138 Abs. 8 Versicherungsaufsichtsgesetz
(VAG) wurden erfüllt.
Verwendung von Ermessensentscheidungen und
S
chätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom
Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und
Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungs-
methoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögens-
werte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen.
Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen
abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annah-
men werden laufend überprüft. Überarbeitungen von
Schätzungen werden prospektiv erfasst.
Ermessensausübungen und zukunftsbezogene Annahmen,
die wesentliche Auswirkungen auf den vorliegenden
Konzernabschluss haben könnten, sind in den folgenden
Erläuterungen beschrieben:
Erläuterung 1: Als Finanzinvestition gehaltene Immobi-
lien (Annahmen bei der Ermittlung von beizulegenden
Zeitwerten)
Erläuterung 2: Nach der Equity-Methode bilanzierte
Finanzanlagen (Annahmen und Modelle bei der Ergebnis-
schätzung der STRABAG SE)
Erläuterung 3: Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanla-
gen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversiche-
rung (Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten)
Erläuterung 5 und Erläuterung 44: Versicherungstechni-
sche Rückstellungen (Annahmen und Modelle bei der Be-
rechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen)
Erläuterung 11: Immaterielle Vermögenswerte (Annah-
men bei der Ermittlung der Firmenwerte)
Erläuterung 16: Latente Steuern (Beurteilung der Reali-
sierbarkeit latenter Steueransprüche)
Erläuterung 17: Leistungsorientierte Pläne (Berechnung
des Barwerts der leistungsorientierten Versorgungsver-
pflichtungen)
KONZERNABSCHLUSS
68
In der folgenden Tabelle sind die Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen der Vermögenswerte und der
Schulden zusammengefasst:
Bilanzposition
Bewertungsgrundsatz
Vermögenswerte
Sachanlagen fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Immaterielle Vermögenswerte
- mit bestimmbarer Nutzungsdauer fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
- mit unbestimmbarer Nutzungsdauer Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag
Kapitalanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen fortgeführter anteiliger Wert des Eigenkapitals der Kapitalanlage bzw. niedrigerer
erzielbarer Betrag
Sonstige Kapitalanlagen
- Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
beizulegender Zeitwert
- Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte beizulegender Zeitwert
- Kredite und Forderungen fortgeführte Anschaffungskosten
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung beizulegender Zeitwert
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen analog zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen
der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
analog zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft fortgeführte Anschaffungskosten
Forderungen aus Ertragsteuern in der Höhe, in der ein Anspruch gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird,
basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen
Latente Steueransprüche undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in
der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden
Zahlungsmittel fortgeführte Anschaffungskosten
Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten
werden
niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten
Schulden
Nachrangige Verbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten
Versicherungstechnische Rückstellungen Sachversicherung: Rückstellung für Schäden und noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle (undiskontierter Wert erwarteter zukünftiger
Zahlungsverpflichtungen)
Lebens- und Krankenversicherung: Deckungsrückstellung nach aktuariellen
Rechnungsgrundlagen (diskontierter Wert erwarteter zukünftiger Leistungen
abzüglich Prämien)
Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung
Deckungsrückstellung basierend auf der Wertentwicklung der veranlagten Beiträge
Finanzverbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten aus Ausleihungen fortgeführte Anschaffungskosten
- Derivative Finanzinstrumente beizulegender Zeitwert
Andere Rückstellungen
- aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode
- sonstige Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags
Verbindlichkeiten und übrige Schulden fortgeführte Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in der Höhe, in der eine Verpflichtung gegenüber den Steuerbehörden erwartet
wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen
Latente Steuerschulden undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in
der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden
69
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der be-
richtspflichtigen Segmente entsprechen den Konzern-
bilanzierungs- und -bewertungsmethoden. Das Segment-
ergebnis vor Ertragsteuern wurde unter Berücksichtigung
der folgenden Komponenten ermittelt: Summierung der
IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen unter
Berücksichtigung von Beteiligungsertragseliminierungen
innerhalb des jeweiligen Segments und Wertminderungen
des Firmenwerts. Alle übrigen Konsolidierungseffekte
(Periodenergebnis assoziierter Unternehmen, Zwischen-
ergebniseliminierungen und sonstige segmentübergrei-
fende Effekte) sind in „Konsolidierung“ enthalten. Das so
ermittelte Segmentergebnis wird dem Vorstand der
UNIQA Insurance Group AG zur Steuerung der Gruppe
für die folgenden operativen Segmente berichtet:
UNIQA Österreich – beinhaltet das österreichische
Versicherungsgeschäft.
UNIQA International – beinhaltet neben allen internatio-
nalen Erstversicherungsgesellschaften sowie internatio-
nalen Dienstleistungsunternehmen auch Investment-
managementgesellschaften und Pensionskassen. Dieses
Segment wird regional noch in folgende Hauptbereiche
gegliedert:
Central Europe (CE – Polen, Slowakei, Tschechien und
Ungarn)
Eastern Europe (EE – Rumänien und Ukraine)
Russland (RU)
Southeastern Europe (SEE – Albanien, Bosnien und Her-
zegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro,
Nordmazedonien und Serbien)
Western Europe (WE – Liechtenstein und Schweiz)
Verwaltung
Rückversicherung – beinhaltet die UNIQA Re AG (Zürich,
Schweiz) und das Rückversicherungsgeschäft der UNIQA
Insurance Group AG.
Gruppenfunktionen – beinhaltet die restlichen Posten der
UNIQA Insurance Group AG (Kapitalanlageergebnis und
Verwaltungskosten) sowie alle übrigen inländischen und
internationalen Dienstleistungsgesellschaften.
KONZERNABSCHLUSS
70
Operative Segmente
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) inklusive
der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung
3.916.574
3.837.500
2.423.271
1.705.441
1.469.540
1.162.667
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) inklusive der
Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung
3.113.292
3.076.677
1.671.286
1.200.485
1.229.245
1.056.076
Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung (Gesamtrechnung)
213.210
207.018
111.385
97.104
0
0
Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung (im Eigenbehalt)
213.210
207.018
111.385
97.104
0
0
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 3.703.364
3.630.482
2.311.886
1.608.337
1.469.540
1.162.667
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 2.900.082
2.869.659
1.559.901
1.103.382
1.229.245
1.056.076
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt)
–
konzernintern
– 766.653
– 727.578
– 565.542
– 369.557
1.323.851
1.096.712
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt)
–
konzernextern
3.666.735
3.597.237
2.125.442
1.472.938
– 94.605
– 40.636
T
echnischer Zinsertrag 289.740
294.250
29.209
27.875
0
0
Sonstige versicherungstechnische Erträge 5.080
4.977
33.398
26.636
266
7.606
Versicherungsleistungen
–
2.442.288
–
2.383.735
–
874.992
–
608.096
–
787.981
–
700.605
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
–
622.244
–
719.347
–
592.734
–
466.354
–
359.815
–
310.966
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
–
20.688
–
13.405
–
54.732
–
42.579
–
16.633
–
14.801
V
ersicherungstechnisches Ergebnis 109.682
52.399
100.050
40.864
65.083
37.311
Kapitalanlageergebnis 567.298
160.801
72.030
106.084
33.708
6.899
Erträge aus Kapitalanlagen 560.659
486.190
108.249
132.427
44.757
37.579
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
–
91.965
–
338.250
–
36.491
–
26.599
–
11.049
–
30.680
Ergebnis aus nach der Equity-Methode
bilanzierten Kapitalanlagen 98.604
12.861
272
256
0
0
Sonstige Erträge 2.921
1.592
146.385
46.161
4.198
18.013
Umgliederung technischer Zinsertrag
–
289.740
–
294.250
–
29.209
–
27.875
0
0
Sonstige Aufwendungen
–
11.144
–
9.527
–
81.462
–
63.793
–
4.462
–
1.031
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 269.336
–
141.384
107.745
60.577
33.443
23.881
Operatives Ergebnis 379.017
–
88.985
207.795
101.441
98.526
61.192
Abschreibungen und Wertminderungen auf
Bestands- und Firmenwerte
– 1.786
– 1.786
– 69.125
– 123.947
0
0
Finanzierungsaufwendungen
–
38.016
–
28.287
–
4.995
–
4.530
–
2.901
–
2.901
Ergebnis vor Steuern 339.215
–
119.058
133.674
–
27.036
95.625
58.291
Combined Ratio
(Schaden- und Unfallversicherung, nach
Rückversicherung)
1)
91,7 %
98,7 %
92,9 %
93,3 %
93,8 %
95,8 %
Kostenquote (nach Rückversicherung)
2)
20,0 %
23,4 %
35,5 %
38,8 %
29,3 %
29,4 %
Wertminderungen für Segmente
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Firmenwert
Wertminderungen 0
0
– 12.100
– 105.752
0
0
Kapitalanlagen
Wertminderungen – 1.939
– 19.627
0
– 1.200
0
0
Wertaufholungen 0
51
129
0
0
0
1)
Summe aus den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und Versicherungsleistungen im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie jeweils im Eigenbehalt – in der Schaden- und Unfallversicherung.
2)
Verhältnis der gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben zu den abgegrenzten Konzernprämien
inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung.
71
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
0
0
– 1.451.386
– 1.140.262
6.358.000
5.565.346
0
0
8.344
423
6.022.167
5.333.662
0
0
0
0
324.595
304.122
0
0
0
0
324.595
304.122
0
0
– 1.451.386
– 1.140.262
6.033.405
5.261.224
0
0
8.344
423
5.697.572
5.029.539
0
0
8.344
423
0
0
0
0
0
0
5.697.572
5.029.539
0
0
0
0
318.949
322.125
373
13.288
– 10.836
– 10.839
28.281
41.669
4.892
2.318
– 3.835
– 4.461
– 4.104.204
– 3.694.579
– 67.932
– 80.049
– 5.802
10.316
– 1.648.527
– 1.566.399
– 7.311
– 163
16.491
16.887
– 82.874
– 54.061
–
69.978
–
64.606
4.361
12.327
209.197
78.295
606.776
96.202
– 631.860
135.424
647.951
505.409
752.040
321.071
– 630.647
– 203.581
835.058
773.686
– 156.274
– 225.227
27.585
286.791
– 268.193
– 333.965
11.009
358
– 28.798
52.213
81.087
65.689
188.868
180.237
– 41.991
– 29.455
300.381
216.548
0
0
0
0
– 318.949
– 322.125
– 192.040
– 184.942
38.489
28.796
– 250.619
– 230.497
603.603
91.498
–
635.362
134.764
378.765
169.335
533.625
26.892
–
631.001
147.091
587.962
247.631
0
0
0
– 84
– 70.911
– 125.817
– 155.772
– 75.428
66.923
46.389
– 134.762
– 64.758
377.853
–
48.537
–
564.078
193.396
382.289
57.056
n/a
n/a
n/a
n/a
93,7 %
97,8 %
n/a
n/a
n/a
n/a
27,4 %
29,4 %
Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
0
0
0
0
– 12.100
– 105.752
– 15.845
– 49.943
0
0
– 17.784
– 70.770
0
0
0
0
129
51
KONZERNABSCHLUSS
72
Gliederung nach Geschäftsbereichen
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Tausend Euro
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 1.857.585
1.796.102
1.618.657
1.192.585
1.425.000
1.125.744
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 1.086.677
1.066.070
902.411
702.548
1.206.962
1.039.922
Technischer Zinsertrag 0
0
0
789
0
0
Sonstige versicherungstechnische Erträge 3.069
2.923
12.901
7.529
237
7.581
Versicherungsleistungen – 684.823
– 698.649
– 505.832
– 386.161
– 775.000
– 687.026
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 311.854
– 353.673
– 332.185
– 269.392
– 356.610
– 309.509
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 13.377
– 7.612
– 45.434
– 36.442
– 13.718
– 11.748
Versicherungstechnisches Ergebnis 79.692
9.059
31.861
18.871
61.871
39.220
Kapitalanlageergebnis 132.858
– 196.135
34.829
34.234
28.904
1.651
Erträge aus Kapitalanlagen 162.308
84.348
49.471
48.615
39.953
32.331
Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 31.007
– 280.686
– 14.915
– 14.637
– 11.049
– 30.680
Ergebnis aus nach der Equity-Methode
bilanzierten Kapitalanlagen
1.556
203
272
256
0
0
Sonstige Erträge 2.237
1.355
17.058
18.302
4.019
18.011
Umgliederung technischer Zinsertrag 0
0
0
– 789
0
0
Sonstige Aufwendungen – 10.284
– 8.344
– 19.572
– 15.503
– 4.259
– 929
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 124.812
– 203.124
32.314
36.245
28.665
18.733
Operatives Ergebnis 204.504
– 194.065
64.175
55.116
90.536
57.953
Abschreibungen und Wertminderungen auf
Bestands- und Firmenwerte
0
0
– 23.365
– 87.947
0
0
Finanzierungsaufwendungen – 13.218
– 3.220
– 4.606
– 4.374
– 2.901
– 2.901
Ergebnis vor Steuern 191.286
– 197.285
36.204
– 37.205
87.635
55.052
Krankenversicherung
Angaben in Tausend Euro
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 1.120.480
1.089.620
105.978
77.936
8.729
6.795
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 1.111.095
1.082.685
93.402
74.409
8.460
6.420
Technischer Zinsertrag 91.100
88.746
2
2
0
0
Sonstige versicherungstechnische Erträge 1.726
1.455
218
143
0
0
Versicherungsleistungen – 947.665
– 916.935
– 49.879
– 42.177
– 4.919
– 6.056
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 151.080
– 176.857
– 36.119
– 27.362
– 197
– 249
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 1.433
– 227
– 616
– 433
0
0
Versicherungstechnisches Ergebnis 103.743
78.867
7.007
4.581
3.344
115
Kapitalanlageergebnis 111.968
95.073
163
30
0
0
Erträge aus Kapitalanlagen 102.578
120.805
223
254
0
0
Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 31.745
– 31.097
– 61
– 224
0
0
Ergebnis aus nach der Equity-Methode
bilanzierten Kapitalanlagen 41.134
5.365
0
0
0
0
Sonstige Erträge 551
127
3.691
3.278
52
0
Umgliederung technischer Zinsertrag – 91.100
– 88.746
– 2
– 2
0
0
Sonstige Aufwendungen – 696
– 749
– 3.715
– 3.415
– 159
– 14
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 20.722
5.705
138
– 110
– 107
– 14
Operatives Ergebnis 124.466
84.573
7.145
4.471
3.237
102
Abschreibungen und Wertminderungen auf
Bestands- und Firmenwerte 0
0
– 172
0
0
0
Finanzierungsaufwendungen 190
0
– 4
0
0
0
Ergebnis vor Steuern 124.656
84.573
6.969
4.471
3.237
102
73
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
0
0
– 1.411.709
– 1.104.104
3.489.533
3.010.327
0
0
7.814
414
3.203.865
2.808.954
0
0
0
0
0
789
308
13.253
– 5.404
– 2.450
11.111
28.836
0
153
532
– 3.436
– 1.965.123
– 1.775.119
– 31.873
– 42.022
– 5.240
3.872
– 1.037.763
– 970.724
– 7.204
– 868
11.579
11.618
– 68.153
– 45.053
– 38.769
– 29.485
9.282
10.017
143.937
47.683
467.151
40.683
– 528.547
149.113
135.195
29.547
561.625
182.732
– 545.387
– 127.167
267.971
220.859
– 96.031
– 141.175
8.523
265.340
– 144.478
– 201.837
1.557
– 874
8.318
10.940
11.703
10.525
6.568
8.537
382
481
30.264
46.685
0
0
0
0
0
– 789
– 10.138
– 11.066
99
– 2.676
– 44.153
– 38.518
463.581
38.153
– 528.065
146.918
121.306
36.925
424.812
8.669
– 518.784
156.935
265.243
84.607
0
0
0
– 82
– 23.365
– 88.029
– 141.541
– 67.437
27.734
13.414
– 134.532
– 64.519
283.271
– 58.769
– 491.049
170.266
107.347
– 67.941
Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
0
0
– 8.729
– 6.796
1.226.458
1.167.554
0
0
305
99
1.213.262
1.163.614
0
0
0
0
91.102
88.747
0
0
0
– 1
1.944
1.597
4.892
2.165
– 156
– 53
– 997.727
– 963.056
– 19.237
– 20.486
9
– 12
– 206.624
– 224.966
– 66
390
0
0
– 2.115
– 270
– 14.411
– 17.931
158
33
99.841
65.666
88.840
28.468
– 37.847
– 19.029
163.124
104.542
116.721
83.032
– 25.769
– 42.871
193.754
161.220
– 27.881
– 54.564
2.258
7.901
– 57.429
– 77.985
0
0
– 14.336
15.941
26.799
21.307
181.145
168.409
– 29.538
– 27.121
155.902
144.693
0
0
0
0
– 91.102
– 88.747
– 179.839
– 169.985
29.655
27.606
– 154.754
– 146.556
90.147
26.893
– 37.730
– 18.543
73.170
13.931
75.736
8.962
– 37.572
– 18.510
173.011
79.597
0
0
0
0
– 172
0
– 42
– 65
1
0
146
– 66
75.695
8.896
– 37.572
– 18.510
172.985
79.531
KONZERNABSCHLUSS
74
Lebensversicherung
Angaben in Tausend Euro
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) inklusive der
Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung 938.508
951.778
698.637
434.921
35.811
30.128
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) inklusive der
Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung
915.520
927.921
675.472
423.528
13.824
9.734
Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung (Gesamtrechnung) 213.210
207.018
111.385
97.104
0
0
Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung (im Eigenbehalt) 213.210
207.018
111.385
97.104
0
0
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 725.299
744.760
587.252
337.817
35.811
30.128
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 702.311
720.903
564.087
326.424
13.824
9.734
Technischer Zinsertrag 198.639
205.504
29.207
27.084
0
0
Sonstige versicherungstechnische Erträge 285
599
20.280
18.964
29
25
Versicherungsleistungen – 809.800
– 768.151
– 319.281
– 179.758
– 8.062
– 7.523
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 159.310
– 188.817
– 224.430
– 169.599
– 3.008
– 1.208
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 5.879
– 5.566
– 8.682
– 5.704
– 2.915
– 3.053
Versicherungstechnisches Ergebnis – 73.754
– 35.527
61.182
17.412
– 133
– 2.025
Kapitalanlageergebnis 322.472
261.862
37.039
71.820
4.804
5.248
Erträge aus Kapitalanlagen 295.772
281.036
58.554
83.558
4.804
5.248
Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 29.213
– 26.467
– 21.516
– 11.738
0
0
Ergebnis aus nach der Equity-Methode
bilanzierten Kapitalanlagen
55.913
7.293
0
0
0
0
Sonstige Erträge 133
111
125.636
24.581
126
2
Umgliederung technischer Zinsertrag – 198.639
– 205.504
– 29.207
– 27.084
0
0
Sonstige Aufwendungen – 164
– 435
– 58.175
– 44.875
– 44
– 88
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 123.802
56.034
75.293
24.442
4.886
5.162
Operatives Ergebnis 50.048
20.507
136.475
41.854
4.753
3.137
Abschreibungen und Wertminderungen auf
Bestands- und Firmenwerte – 1.786
– 1.786
– 45.589
– 36.000
0
0
Finanzierungsaufwendungen – 24.988
– 25.067
– 385
– 155
0
0
Ergebnis vor Steuern 23.274
– 6.346
90.501
5.698
4.753
3.137
75
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
0
0
– 30.947
– 29.363
1.642.009
1.387.465
0
0
225
– 89
1.605.041
1.361.094
0
0
0
0
324.595
304.122
0
0
0
0
324.595
304.122
0
0
– 30.947
– 29.363
1.317.414
1.083.343
0
0
225
– 89
1.280.446
1.056.972
0
0
0
0
227.846
232.589
65
35
– 5.432
– 8.387
15.227
11.237
0
0
– 4.212
– 972
– 1.141.354
– 956.404
– 16.822
– 17.541
– 571
6.457
– 404.140
– 370.708
– 41
315
4.911
5.269
– 12.606
– 8.739
– 16.798
– 17.190
– 5.078
2.277
– 34.581
– 35.053
50.784
27.050
– 65.467
5.340
349.632
371.321
73.694
55.306
– 59.491
– 33.542
373.333
391.606
– 32.362
– 29.489
16.805
13.550
– 66.286
– 54.143
9.453
1.233
– 22.781
25.332
42.585
33.858
1.154
3.292
– 12.834
– 2.816
114.215
25.171
0
0
0
0
– 227.846
– 232.589
– 2.063
– 3.891
8.735
3.866
– 51.711
– 45.423
49.875
26.452
– 69.567
6.390
184.289
118.479
33.077
9.261
– 74.645
8.667
149.708
83.426
0
0
0
– 1
– 47.375
– 37.787
– 14.190
– 7.926
39.188
32.975
– 376
– 173
18.887
1.336
– 35.457
41.640
101.957
45.466
KONZERNABSCHLUSS
76
Gliederung UNIQA International nach Regionen
Abgegrenzte Prämien
(im Eigenbehalt)
Kapitalanlageergebnis
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Polen 523.996
264.324
13.186
15.551
Slowakei 198.978
89.735
4.864
3.197
Tschechien 300.437
246.685
5.773
7.754
Ungarn 75.562
73.985
4.283
6.023
Zentraleuropa (CE) 1.098.972
674.728
28.107
32.525
Rumänien 59.567
53.743
4.936
4.901
Ukraine 93.072
84.936
4.876
10.598
Osteuropa (EE) 152.639
138.679
9.813
15.499
Russland 72.301
70.253
16.379
37.525
Russland (RU) 72.301
70.253
16.379
37.525
Albanien 36.372
31.367
328
661
Bosnien und Herzegowina 31.900
27.670
2.457
2.481
Bulgarien 37.318
37.058
1.683
1.065
Kosovo 13.816
11.541
284
271
Kroatien 49.940
49.241
7.744
11.696
Montenegro 10.379
10.241
718
684
Nordmazedonien 17.379
14.360
351
342
Serbien 37.350
37.036
4.063
3.958
Südosteuropa (SEE) 234.454
218.515
17.628
21.158
Liechtenstein 1.535
1.206
132
64
Schweiz 0
0
– 29
– 31
Westeuropa (WE) 1.535
1.206
103
33
Österreich 0
0
0
– 655
Verwaltung 0
0
0
– 655
UNIQA International 1.559.901
1.103.382
72.030
106.084
davon:
Ergebnis vor Steuern Versicherungen
Wertminderung Firmenwert
77
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Versicherungsleistungen
Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb
Ergebnis vor Steuern
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
– 308.561
– 162.139
– 191.064
– 112.662
20.084
4.184
– 106.807
– 45.321
– 61.566
– 41.405
56.181
5.364
– 171.824
– 144.319
– 96.006
– 72.298
40.260
33.325
– 20.574
– 20.733
– 33.052
– 30.571
5.859
8.632
– 607.767
– 372.512
– 381.689
– 256.935
122.384
51.506
– 28.572
– 29.598
– 27.795
– 24.954
5.043
– 58.218
– 45.473
– 34.116
– 42.780
– 44.386
10.519
14.166
– 74.046
– 63.714
– 70.575
– 69.339
15.562
– 44.052
– 61.716
– 54.919
– 12.179
– 13.394
15.651
20.178
– 61.716
– 54.919
– 12.179
– 13.394
15.651
20.178
– 15.792
– 10.971
– 17.007
– 14.640
3.928
244
– 20.012
– 16.834
– 12.828
– 11.345
1.464
1.683
– 18.451
– 12.387
– 17.106
– 20.960
– 8.375
– 14.855
– 8.556
– 7.152
– 4.490
– 4.712
1.006
100
– 30.965
– 34.289
– 22.436
– 21.007
3.156
1.813
– 4.820
– 5.060
– 4.741
– 4.657
1.141
965
– 8.736
– 6.721
– 8.551
– 7.304
475
581
– 23.336
– 22.222
– 17.236
– 16.841
229
– 20.232
– 130.667
– 115.638
– 104.395
– 101.467
3.025
– 29.701
– 796
– 1.313
– 1.839
– 1.385
– 914
– 789
0
0
0
0
23
310
– 796
– 1.313
– 1.839
– 1.385
– 891
– 479
0
0
– 22.057
– 23.832
– 22.057
– 24.488
0
0
– 22.057
– 23.832
– 22.057
– 24.488
– 874.992
– 608.096
– 592.734
– 466.354
133.674
– 27.036
155.709
– 2.859
– 12.100
– 105.752
KONZERNABSCHLUSS
78
Konzernbilanz – Gliederung nach Geschäftsbereichen
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
Vermögenswerte
Sachanlagen 176.900
192.969
59.584
36.906
Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte 301.272
263.103
319.442
291.608
Immaterielle Vermögenswerte 533.838
420.406
11.700
3.295
Kapitalanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 183.910
196.515
236.456
235.293
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 89.678
81.270
218.828
230.391
Sonstige Kapitalanlagen 5.533.015
5.682.319
3.876.589
3.874.305
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 0
0
0
0
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen 478.912
389.131
3.023
1.141
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen
der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 0
0
0
0
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 413.861
483.558
479.347
311.762
Forderungen aus Ertragsteuern 68.295
46.406
3.029
1.821
Latente Steueransprüche 71.933
3.693
43
0
Zahlungsmittel 245.926
266.613
73.731
164.526
Summe Geschäftsbereichsvermögenswerte 8.097.539
8.025.983
5.281.773
5.151.047
Schulden
Nachrangige Verbindlichkeiten 1.057.559
1.069.920
0
0
Versicherungstechnische Rückstellungen 4.374.791
4.122.722
3.815.927
3.623.875
Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung
0
0
0
0
Finanzverbindlichkeiten 683.169
715.976
29.603
29.461
Andere Rückstellungen 366.912
395.230
315.120
408.517
Verbindlichkeiten und übrige Schulden 485.909
694.209
333.311
241.173
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 95.246
63.214
5.124
6.598
Latente Steuerschulden 56.276
61.344
151.890
156.837
Summe Geschäftsbereichsschulden 7.119.863
7.122.614
4.650.976
4.466.461
79
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Lebensversicherung
Konsolidierung
Konzern
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
129.009
134.863
0
0
365.493
364.739
841.448
896.464
– 75
– 25
1.462.087
1.451.149
166.749
223.918
0
0
712.287
647.619
821.493
787.405
0
0
1.241.860
1.219.213
347.886
366.260
0
0
656.393
677.921
10.903.753
11.493.995
– 426.632
– 628.512
19.886.724
20.422.107
5.154.053
5.218.124
0
0
5.154.053
5.218.124
110.505
124.028
– 770
– 31
591.671
514.268
0
131
0
0
0
131
68.924
208.767
– 247.308
– 319.837
714.823
684.249
13.576
10.903
0
0
84.900
59.130
12.933
4.901
0
0
84.909
8.594
272.925
209.574
0
0
592.583
640.713
18.843.255
19.679.332
– 674.784
– 948.405
31.547.783
31.907.957
419.258
419.258
– 419.258
– 419.258
1.057.559
1.069.920
10.988.198
11.450.699
– 4.812
– 1.554
19.174.105
19.195.742
5.028.507
5.115.506
0
0
5.028.507
5.115.506
29.358
91.574
– 18.813
– 143.444
723.317
693.566
46.379
45.468
– 2.141
– 1.980
726.270
847.235
427.819
441.129
– 229.842
– 382.290
1.017.197
994.221
15.023
23.239
0
0
115.393
93.051
173.983
205.703
0
0
382.149
423.884
17.128.525
17.792.575
– 674.866
– 948.525
28.224.497
28.433.125
Konzerneigenkapital und Anteile ohne beherrschenden Einfluss
3.323.286
3.474.832
Summe Eigenkapital und Schulden
31.547.783
31.907.957
Die zu jedem Geschäftsbereich angegebenen Beträge wur-
den um die aus geschäftsbereichsinternen Vorgängen re-
sultierenden Beträge bereinigt. Daher kann aus dem Saldo
der Geschäftsbereichsvermögenswerte und -schulden
nicht auf das dem jeweiligen Geschäftsbereich zugeteilte
Eigenkapital geschlossen werden.
KONZERNABSCHLUSS
80
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden
Die folgende Tabelle stellt eine Übersicht finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden dar.
Stand 31. Dezember 2021
Stand 31. Dezember 2020
Angaben in Tausend Euro
Buchwerte
Beizulegende
Zeitwerte
Buchwerte
Beizulegende
Zeitwerte
Finanzielle Vermögenswerte
Kapitalanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1.241.860
2.757.558
1.219.213
2.521.161
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 656.393
655.252
677.921
518.552
Sonstige Kapitalanlagen 19.886.724
19.896.996
20.422.107
20.435.635
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden 293.880
293.880
241.029
241.029
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 19.167.965
19.167.965
19.678.925
19.678.925
Kredite und Forderungen 424.879
435.151
502.152
515.680
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 5.154.053
5.154.053
5.218.124
5.218.124
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 714.823
714.823
684.249
684.249
Zahlungsmittel 592.583
592.583
640.713
640.713
Finanzielle Schulden
Nachrangige Verbindlichkeiten 1.057.559
1.150.264
1.069.920
1.231.774
Finanzverbindlichkeiten 723.317
723.317
693.566
693.566
Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten 599.490
599.490
610.098
610.098
Derivative Finanzinstrumente 21.843
21.843
1.908
1.908
Leasingverbindlichkeiten 101.984
101.984
81.560
81.560
Verbindlichkeiten und übrige Schulden 1.017.197
1.017.197
994.221
994.221
Kapitalanlagen
1
. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen
zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck
der Wertsteigerung gehalten werden, werden nach dem
Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung
der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt
linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und
wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mit-
tels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen
erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis des
Ertragswertverfahrens erstellt. Dafür ist es erforderlich,
zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Diskon-
tierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslas-
tung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwick-
lung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Eben-
falls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und
die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt.
Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des bei-
zulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß
der Hierarchie nach IFRS 13. Die Bewertungsverfahren re-
agieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und
Parameter.
So würde beispielsweise eine Reduktion des angewende-
ten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränder-
ten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhö-
hung der ermittelten Immobilienwerte führen.
Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der er-
warteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei
wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Para-
metern zu einer Verringerung der ermittelten Immobi-
lienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen
und Parameter werden zu jedem Stichtag auf Basis der
bestmöglichen Schätzung des Managements unter Be-
rücksichtigung der aktuell vorherrschenden Marktver-
hältnisse festgelegt.
81
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Angaben in Tausend Euro
Stand am 1. Jänner 2020 1.809.883
Währungsumrechnung – 20.596
Veränderung des Konsolidierungskreises 97.606
Zugänge 52.232
Abgänge – 5.201
Umbuchungen – 14.408
Stand am 31. Dezember 2020 1.919.516
Stand am 1. Jänner 2021 1.919.516
Währungsumrechnung 785
Veränderung des Konsolidierungskreises 49.612
Zugänge 10.352
Abgänge – 14.178
Umbuchungen 24.807
Stand am 31. Dezember 2021 1.990.893
Kumulierte Abschreibungen und
Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Stand am 1. Jänner 2020 – 672.439
Währungsumrechnung 6.118
Zugänge aus Abschreibungen – 38.344
Zugänge aus Wertminderungen – 9.459
Abgänge 2.214
Umbuchungen 5.986
Zuschreibungen 5.621
Stand am 31. Dezember 2020 – 700.303
Stand am 1. Jänner 2021 – 700.303
Währungsumrechnung – 1.096
Veränderung des Konsolidierungskreises 3.007
Zugänge aus Abschreibungen – 41.208
Zugänge aus Wertminderungen – 7.206
Abgänge 6.525
Umbuchungen – 8.815
Zuschreibungen 61
Stand am 31. Dezember 2021 – 749.034
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und
Unfall-
versicherung
Kranken-
versicherung
Lebens-
versicherung
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020 214.693
242.077
680.674
1.137.444
Stand am 31. Dezember 2020 196.515
235.293
787.405
1.219.213
Stand am 31. Dezember 2021 183.910
236.456
821.493
1.241.860
Beizulegende Zeitwerte
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und
Unfall-
versicherung
Kranken-
versicherung
Lebens-
versicherung
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2020 439.767
624.609
1.456.785
2.521.161
Stand am 31. Dezember 2021 444.511
719.560
1.593.486
2.757.558
2. Nach der Equity-Methode bilanzierte
F
inanzanlagen
Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der
Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den
Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktions-
kosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der
Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Perioden-
ergebnis sowie an Veränderungen im sonstigen Ergebnis
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der maßgebliche Einfluss
endet.
UNIQA überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhalts-
punkte dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten
Unternehmen wertgemindert sind. Ist dies der Fall, wird
der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteili-
gungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem
entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat
im Periodenergebnis erfasst. Ein Wertminderungsauf-
wand wird rückgängig gemacht, wenn es eine vorteilhafte
Änderung der Schätzungen gegeben hat, die zur Feststel-
lung des erzielbaren Betrags verwendet wurde.
KONZERNABSCHLUSS
82
Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen
Angaben in Tausend Euro
STRABAG SE
Assoziierte Unternehmen, die
einzeln unwesentlich sind
2021
1)
2020
2)
2021
2020
Nettovermögen 1. Jänner 3.966.748
3.789.440
189.059
162.884
Änderung des Konsolidierungskreises 0
0
– 6.962
0
Dividenden – 707.940
– 92.340
– 4.029
– 495
Periodenergebnis nach Steuern 461.217
366.695
27.159
27.562
Sonstiges Ergebnis 47.726
– 97.046
– 62
– 892
Nettovermögen 31. Dezember 3.767.752
3.966.748
205.165
189.059
Anteil am assoziierten Unternehmen 15,29 %
14,26 %
diverse Anteilshöhen
Buchwert 575.903
606.320
80.490
71.601
1)
Schätzung für den 31.12.2021 auf Basis der zum Abschlussstichtag verfügbaren Finanzinformationen zum 30.6.2021 der STRABAG SE
2)
Die Buchwerte werden von den im Umlauf befindlichen Aktien berechnet. 2021: 15,29 %, 2020: 15,29 %
UNIQA ist an der STRABAG SE zum Stichtag 31. Dezem-
ber 2021 mit 15,3 Prozent (31. Dezember 2020:
14,3 Prozent) am Grundkapital beteiligt. UNIQA führt die
Beteiligung an der STRABAG SE aufgrund vertraglicher
Vereinbarungen als assoziierte Beteiligung. Im Rahmen
der Bilanzierung nach der Equity-Methode erfolgt für den
Anteil an der STRABAG SE ausgehend von veröffentlich-
ten Finanzinformationen zum 30. Juni 2021 eine Schät-
zung bis zum 31. Dezember 2021.
Der Zeitwert der Anteile ergibt sich aus dem Börsenkurs
zum 31. Dezember 2021 und beläuft sich auf 574.762 Tau-
send Euro (2020: 446.950 Tausend Euro).
Zusammengefasste Gesamt-
ergebnisrechnung
STRABAG SE
1)
Angaben in Tausend Euro
1 – 6/2021
1 – 6/2020
Umsatzerlöse 6.535.483
6.321.813
Abschreibungen – 266.095
– 255.012
Zinserträge 12.546
20.572
Zinsaufwendungen – 15.941
– 34.058
Ertragsteuern – 45.854
– 30.984
Periodenergebnis 90.941
630
Sonstiges Ergebnis 29.386
– 58.194
Gesamtergebnis 120.327
– 57.564
1)
STRABAG SE Halbjahresbericht 2021, veröffentlicht im August 2021
Zusammengefasste Bilanz
STRABAG SE
1)
Angaben in Tausend Euro
30.6.2021
31.12.2020
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente 1.875.307
2.856.954
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 4.672.450
4.124.139
Kurzfristige Vermögenswerte 6.547.757
6.981.093
Langfristige Vermögenswerte 5.127.349
5.153.348
Summe Vermögenswerte 11.675.106
12.134.441
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 433.790
163.896
Sonstige kurzfristige Schulden 5.532.321
5.479.476
Kurzfristige Schulden 5.966.111
5.643.372
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 728.924
992.111
Sonstige langfristige Schulden 1.463.689
1.390.738
Langfristige Schulden 2.192.613
2.382.849
Summe Schulden 8.158.724
8.026.221
Nettovermögen 3.516.382
4.108.220
1)
STRABAG SE Halbjahresbericht 2021, veröffentlicht im August 2021
Alle übrigen nach der Equity-Methode bilanzierten
Finanzanlagen sind aus Konzernsicht einzeln betrachtet
unwesentlich und werden aggregiert dargestellt.
Zum Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode
wurden die zuletzt veröffentlichten Abschlüsse der assozi-
ierten Unternehmen herangezogen und um wesentliche
Geschäftsvorfälle zwischen dem jeweiligen Abschluss-
stichtag und dem 31. Dezember 2021 angepasst.
83
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Zusammengefasste Infor-
mationen für assoziierte
Unternehmen, die einzeln
unwesentlich sind
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Anteil des Konzerns an Gewinnen aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen
10.588
10.827
Anteil des Konzerns an Verlusten aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen 0
– 36
Anteil des Konzerns am sonstigen
Ergebnis – 25
– 357
Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis 10.563
10.434
3. Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der
f
onds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Seit 1. Jänner 2018 wendet UNIQA für IFRS 9 den Auf-
schubansatz an. Dieser ermöglicht UNIQA, den Erstan-
wendungszeitpunkt von IFRS 9 bis zum Inkrafttreten von
IFRS 17 aufzuschieben.
Finanzielle Vermögenswerte werden erstmals am Erfül-
lungstag erfasst. Ausgebucht werden sie, wenn die vertrag-
lichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Ver-
mögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der
Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der
auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen
Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen über-
tragen werden.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle
Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten
oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
designiert wird (Fair-Value-Option). Darunter fallen
strukturierte Anleihen, ausgewählte Fremd- und Eigen-
kapitalinstrumente sowie Derivate und Investmentzertifi-
kate, deren Widmung in dieser Kategorie erfolgte.
Die Fair-Value-Option wird bei strukturierten Produkten
angewendet, bei denen Grundgeschäft und Derivat nicht
zerlegt, sondern als Einheit bilanziert werden. Unreali-
sierte Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis
erfasst. Das maximale Ausfallrisiko dieser Produkte ist mit
dem Buchwert begrenzt. Weiters bestehen keine Siche-
rungsbeziehungen oder Kreditderivate für diese finanziel-
len Vermögenswerte. Die Änderung von beizulegenden
Zeitwerten dieser Wertpapiere wurde nicht durch Ände-
rungen von Kreditrisiken bedingt.
Derivate werden zwecks Absicherung von Kapitalanlagen
und zur Ertragsmehrung im Rahmen der aufsichtsrecht-
lich zulässigen Grenzen eingesetzt. Sämtliche Wert-
schwankungen werden im Periodenergebnis erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanz-
instrumenten sind unter den sonstigen Kapitalanlagen
ausgewiesen. Finanzielle Schulden aus derivativen
Finanzinstrumenten sind unter den Finanzverbindlich-
keiten ausgewiesen.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu-
züglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewer-
tet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Ver-
äußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum
beizulegenden Zeitwert bewertet. Entsprechende Wert-
änderungen werden, mit Ausnahme von Wertminderun-
gen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen bei zur
Veräußerung verfügbaren Schuldverschreibungen, im
sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Wenn ein Vermögens-
wert ausgebucht wird, wird das kumulierte sonstige Er-
gebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.
Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten werden durch Umgliede-
rung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Verluste
im Periodenergebnis erfasst. Der kumulierte Verlust, der
vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert
wird, ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten –
abzüglich etwaiger Tilgungen, Amortisationen und abzüg-
lich bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberich-
tigungen – und dem beizulegenden Zeitwert. Wenn sich
der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Ver-
äußerung verfügbaren Schuldinstruments in einer folgen-
den Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf
ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der Erfassung
der Wertminderung eingetreten ist, werden die Wertbe-
richtigungen rückgängig gemacht und der Betrag der Wer-
taufholung im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen
bei Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden
Zeitwert bilanziert werden, können nicht im Periodener-
gebnis erfasst werden.
Kredite und Forderungen
Kredite und Forderungen werden bei ihrem erstmaligen
Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt
zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen
der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten
KONZERNABSCHLUSS
84
Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzins-
methode bewertet.
Bei Fremdkapitalinstrumenten und Vermögenswerten, die
der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet
sind, erfolgt diese Überprüfung im Rahmen eines internen
Wertminderungsprozesses. Bei Vorliegen objektiver Hin-
weise darauf, dass eine Werthaltigkeit nicht gegeben ist,
wird eine Wertminderung vorgenommen.
Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Ver-
mögenswerten keine Werthaltigkeit gegeben ist, gelten:
der Ausfall oder Verzug von Schuldner:innen,
die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von Schuld-
ner:innen oder Hinweise darauf, dass ein solches bevor-
steht,
nachteilige Veränderungen der Bonität von Kreditneh-
mer:innen oder Emittent:innen,
Veränderungen hinsichtlich der Aktivität des Markts für
ein Wertpapier oder
andere beobachtbare Daten, die auf eine signifikante
Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe
finanzieller Vermögenswerte hindeuten.
Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein sig-
nifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizule-
genden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten als ein
objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Als signifi-
kant wird ein Rückgang um 20 Prozent, als anhaltend ein
Zeitraum von zumindest neun Monaten angesehen.
Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem
Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen
Cashflows ermittelt, abgezinst mit dem ursprünglichen
Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden im
Periodenergebnis erfasst. Falls es keine realistischen Aus-
sichten hinsichtlich der Einbringlichkeit des Vermögens-
werts gibt, werden die Beträge wertberichtigt. Bei Eintre-
ten eines Ereignisses, das zu einer Wertaufholung führt,
wird diese im Periodenergebnis erfasst. Eine Ausbuchung
findet statt, wenn die endgültige Nichteinbringlichkeit
identifiziert wurde.
Die sonstigen Kapitalanlagen sind in folgende Klassen
bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert:
Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2021
Angaben in Tausend Euro
Nicht
verzinsliche
Wertpapiere
Festverzinsliche
Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige
Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Kapitalanlagen
aus Investment-
verträgen
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 52.352
182.475
0
2.792
56.260
293.880
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte
1.331.890
17.836.075
0
0
0
19.167.965
Kredite und Forderungen 0
62.691
362.187
0
0
424.879
Summe 1.384.242
18.081.241
362.187
2.792
56.260
19.886.724
davon im Rahmen der Fair-Value-Option 52.352
182.475
0
0
0
234.827
Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2020
Angaben in Tausend Euro
Nicht
verzinsliche
Wertpapiere
Festverzinsliche
Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige
Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Kapitalanlagen
aus Investment-
verträgen
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
6.442
162.844
0
17.823
53.920
241.029
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte
978.834
18.700.091
0
0
0
19.678.925
Kredite und Forderungen 0
88.269
413.883
0
0
502.152
Summe 985.276
18.951.204
413.883
17.823
53.920
20.422.107
davon im Rahmen der Fair-Value-Option 6.442
162.844
0
0
0
169.286
85
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Die Buchwerte der sonstigen Kapitalanlagen stellen, mit
Ausnahme der reklassifizierten Anleihen, beizulegende
Zeitwerte dar. Reklassifizierte Anleihen sind in der Posi-
tion „Festverzinsliche Wertpapiere“ unter „Kredite und
Forderungen“ subsummiert, deren beizulegender Zeit-
wert sich zum 31. Dezember 2021 auf 72.964 Tausend Euro
(31. Dezember 2020: 101.797 Tausend Euro) beläuft.
Die Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung sind in folgende Klassen bzw. Katego-
rien von Finanzinstrumenten gegliedert:
Kapitalanlagen der fonds- und der index-
gebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2021
Angaben in Tausend Euro
Nicht
verzinsliche
Wertpapiere
Festverzinsliche
Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige
Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
2.532.889
2.515.441
86.368
19.355
5.154.053
Summe 2.532.889
2.515.441
86.368
19.355
5.154.053
Kapitalanlagen der fonds- und der index-
gebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2020
Angaben in Tausend Euro
Nicht
verzinsliche
Wertpapiere
Festverzinsliche
Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige
Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
2.076.362
3.024.384
117.378
0
5.218.124
Summe 2.076.362
3.024.384
117.378
0
5.218.124
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben
verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für
finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und
Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsicht-
lich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festge-
legt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine
Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Be-
wertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der
beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den
verantwortlichen Vorstand berichtet.
Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht be-
obachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpas-
sungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informa-
tionen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von
Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur Bestim-
mung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten
erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforde-
rungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der
Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertun-
gen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewer-
tung werden dem Prüfungsausschuss berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines
Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so
weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basie-
rend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten
Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in un-
terschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie einge-
ordnet:
Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märk-
ten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hie-
runter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien,
notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.
Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht
um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise han-
delt, die sich aber für den Vermögenswert oder die
Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt
(d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder
auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv ein-
gestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei
zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitä-
ten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte
Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1
erfüllen, sowie strukturierte Produkte.
Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder
Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren
Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor
allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsver-
fahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise
KONZERNABSCHLUSS
86
vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da
hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorlie-
gen, können die Schätzungen, die verwendet werden,
erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis
haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Be-
teiligungen, Private-Equity-Fonds sowie strukturierte
Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 er-
füllen, zugeordnet.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten In-
putfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-
Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewer-
tung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der
jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die
dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Be-
wertung insgesamt wesentlich ist.
UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiede-
nen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der
Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt:
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
Finanzinstrumente
Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorran-
gig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine ent-
sprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kom-
men für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zuge-
ordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren
zur Anwendung:
Marktwertorientierter Ansatz
Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten
Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen
Informationen von Markttransaktionen, bei denen iden-
tische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden
beteiligt sind.
Kapitalwertorientierter Ansatz
Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Bar-
wertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungs-
ströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag
abgeleitet werden.
Kostenorientierter Ansatz
Der kostenorientierte Ansatz entspricht in der Regel
dem Wert, der eingesetzt werden müsste, um den
Vermögenswert wiederzubeschaffen.
87
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte
Vermögenswerte
Preismethode Inputfaktoren Preismodell
Festverzinsliche Wertpapiere
Notierte Rentenpapiere Notierter Kurs - -
Nicht notierte Rentenpapiere Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven Discounted Cashflow
ABS ohne Marktquotierungen Theoretischer Kurs - Discounted Cashflow,
Single Deal Review, Peer
Infrastrukturfinanzierungen Theoretischer Kurs - Discounted Cashflow
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
Notierte Aktien/Investmentfonds Notierter Kurs - -
Private Equities Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode
Hedgefonds Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode
Sonstige Unternehmensanteile Theoretischer Wert WACC, (langfristige)
Umsatzwachstumsrate, (langfristige)
Gewinnmarge, Kontrollprämie
Bewertungsgutachten
Derivative Finanzinstrumente
Aktien-Basket-Zertifikat Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes Monte Carlo N-DIM
CMS Floating Rate Note Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
LIBOR-Market-Modell, Hull-White-
Garman-Kohlhagen Monte Carlo
CMS-Spread-Zertifikat Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Kontraktspezifisches Modell
FX (Binary) Option Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen
Monte Carlo N-DIM
Option (Inflation, OTC, OTC FX Options) Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes Monte Carlo N-DIM,
kontraktspezifisches Modell,
Marktinflationsmodell NKIS
Strukturierte Anleihen Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen
Monte Carlo N-DIM, LMM
Swap, Cross Currency Swap Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen
Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell,
LIBOR-Market-Modell,
kontraktspezifisches Modell
Swaption, Total Return Swaption Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black/Basis Point Volatility,
kontraktspezifisches Modell
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen
Notierte Aktien/Investmentfonds Notierter Kurs - -
Nicht notierte Investmentfonds Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode
KONZERNABSCHLUSS
88
Bewertungshierarchie der sonstigen Kapitalanlagen
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.019.258
770.685
88
2.866
312.544
205.283
1.331.890
978.834
Festverzinsliche Wertpapiere 13.172.587
14.048.895
3.131.198
3.535.446
1.532.290
1.115.750
17.836.075
18.700.091
Summe 14.191.845
14.819.580
3.131.286
3.538.312
1.844.834
1.321.033
19.167.965
19.678.925
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.828
912
1.770
1.966
47.755
3.564
52.352
6.442
Festverzinsliche Wertpapiere 148.953
115.158
12.552
28.239
20.970
19.447
182.475
162.844
Derivative Finanzinstrumente 122
65
2.540
9.336
131
8.422
2.792
17.823
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen 47.816
45.534
3.602
3.543
4.843
4.843
56.260
53.920
Summe 199.718
161.669
20.464
43.084
73.698
36.277
293.880
241.029
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
Finanzverbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente 1.830
0
7.964
1.908
12.050
0
21.843
1.908
Summe 1.830
0
7.964
1.908
12.050
0
21.843
1.908
Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten
Vermögenswerte und Schulden
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0
0
0
0
2.757.558
2.521.161
2.757.558
2.521.161
Kredite und Forderungen
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 0
0
271.797
278.384
90.390
135.499
362.187
413.883
Festverzinsliche Wertpapiere 15.711
16.051
57.253
85.746
0
0
72.964
101.797
Summe 15.711
16.051
329.051
364.130
90.390
135.499
435.151
515.680
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
Finanzverbindlichkeiten
Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten sowie
Leasingverbindlichkeiten
0
0
0
0
701.474
691.657
701.474
691.657
Summe 0
0
0
0
701.474
691.657
701.474
691.657
Nachrangige Verbindlichkeiten 1.150.264
1.231.774
0
0
0
0
1.150.264
1.231.774
Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2
Während der Berichtsperiode wurden Transfers von
Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 285.234 Tausend Euro
(2020: 255.520 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1
in Höhe von 359.168 Tausend Euro (2020: 493.055 Tau-
send Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Än-
derungen in der Handelsfrequenz und der Handels-
aktivität zurückzuführen.
89
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden 3.315.599
2.908.360
1.072.624
1.116.739
765.831
1.193.026
5.154.053
5.218.124
Summe 3.315.599
2.908.360
1.072.624
1.116.739
765.831
1.193.026
5.154.053
5.218.124
Stufe-3-Finanzinstrumente
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegen-
den Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewer-
tungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren
beruhen.
Festverzinsliche Wertpapiere
Sonstige
Sonstige
Kapitalanlagen
Gesamt
Kapitalanlagen der fonds- und
der indexgebundenen
Lebensversicherung
Angaben in Tausend Euro
2021
2020
2021
2020
2021
2020
2021
2020
Stand am 1. Jänner 1.115.750
879.787
241.560
229.648
1.357.310
1.109.434
1.193.026
120.801
Transfers aus der Stufe 3 in die
Stufe 1
– 1.659
0
0
0
– 1.659
0
0
0
Transfers aus der Stufe 3
in die Stufe 2 – 10.379
– 39.342
0
0
– 10.379
– 39.342
0
0
Transfers in die Stufe 3 18.314
2.610
0
1
18.314
2.611
1.860
604.062
In der Konzerngewinn- und
-verlustrechnung
erfasste Gewinne und Verluste
– 31
– 1.854
2.381
– 24.777
2.350
– 26.631
– 11.769
6.710
Im sonstigen Ergebnis
erfasste Gewinne und Verluste
16.378
14.275
3.275
1.874
19.653
16.149
0
0
Zugänge 788.684
258.597
238.737
108.603
1.027.421
367.201
117.992
695
Abgänge – 395.158
– 11.267
– 111.595
– 88.333
– 506.753
– 99.600
– 531.762
– 10.784
Veränderung aus
Währungsumrechnung 391
– 189
– 166
– 550
226
– 739
– 3.516
0
Änderung des
Konsolidierungskreises 0
13.133
0
15.094
0
28.227
0
471.541
Stand am 31. Dezember 1.532.290
1.115.750
374.193
241.560
1.906.483
1.357.310
765.831
1.193.026
Sensitivitäten
Festverzinsliche Wertpapiere
Der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor bei der
Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der
spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in
einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können,
werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln
mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die fest-
verzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der
Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basis-
punkten eine Verringerung des Werts von 7,7 Prozent
(2020: 7,0 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um
100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung
um 8,4 Prozent (2020: 8,3 Prozent).
Sonstige
Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentli-
chen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen.
Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermö-
genswerte bewertet, die vom Fondsmanager mittels spezi-
fischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zu-
grunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden.
Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für
Internationale Private-Equity- und Venture-Capital-Be-
wertungen (IPEV). Für sonstige Beteiligungen der Stufe 3
wird das investierte Kapital als angemessene Größe für
den Fair Value angesehen. In diesen Fällen ist eine Sensiti-
vitätsanalyse nicht anwendbar.
KONZERNABSCHLUSS
90
Buchwerte für Ausleihungen und
übrige Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Ausleihungen
Hypothekendarlehen 6.219
7.925
Polizzendarlehen und Polizzenvorauszahlungen 11.173
12.343
Sonstige Ausleihungen 66.652
110.000
Summe 84.044
130.269
Übrige Kapitalanlagen
Einlagen bei Kreditinstituten 271.797
278.384
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft 6.346
5.230
Summe 278.143
283.614
Gesamtsumme 362.187
413.883
Die Buchwerte der Ausleihungen und übrigen Kapitalan-
lagen entsprechen im Wesentlichen den beizulegenden
Zeitwerten. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Sicher-
heiten und der Bonität des Schuldners, für Einlagen bei
Kreditinstituten auf Basis von notierten Preisen.
Wertberichtigungen Ausleihungen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Stand am 1. Jänner – 2.602
– 2.713
Verbrauch 141
83
Auflösung 780
16
Währungsumrechnung – 4
13
Stand am 31. Dezember – 1.685
– 2.602
Vertragliche Restlaufzeiten beizule-
gender Zeitwerte für Ausleihungen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Bis zu 1 Jahr 14.957
7.141
Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 13.763
22.759
Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren 51.309
95.368
Von mehr als 10 Jahren 4.015
5.001
Summe 84.044
130.269
4. Kapitalanlageergebnis
Nach Geschäftsbereichen
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und
Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien – 2.873
– 4.806
7.157
7.762
54.400
37.306
58.684
40.263
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 11.703
10.525
26.799
21.307
42.585
33.858
81.087
65.689
Nicht festverzinsliche Wertpapiere 24.419
– 17.782
98.274
10.067
3.654
5.781
126.346
– 1.934
Zur Veräußerung verfügbar – 2.796
– 17.757
98.009
9.565
3.781
5.897
98.994
– 2.295
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 27.215
– 25
264
502
– 127
– 116
27.352
361
Festverzinsliche Wertpapiere 147.162
53.207
45.365
70.586
242.656
281.809
435.182
405.602
Zur Veräußerung verfügbar 147.892
48.751
46.500
65.790
242.434
281.747
436.826
396.288
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet – 730
4.456
– 1.135
4.796
222
62
– 1.643
9.314
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 4.065
2.283
2.322
1.133
19.048
23.940
25.434
27.356
Ausleihungen 645
816
1.567
1.327
3.908
4.808
6.120
6.951
Übrige Kapitalanlagen 3.420
1.467
755
– 194
15.139
19.132
19.314
20.405
Derivative Finanzinstrumente – 23.606
8.910
– 8.717
1.851
662
– 169
– 31.661
10.591
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen,
Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für
Kapitalanlagen
– 25.674
– 22.790
– 8.075
– 8.163
– 13.373
– 11.204
– 47.122
– 42.158
Summe 135.195
29.547
163.124
104.542
349.632
371.321
647.951
505.409
davon:
Laufende Erträge/Aufwendungen 113.945
108.512
98.338
93.794
308.957
316.712
521.241
519.018
Gewinne/Verluste aus dem Abgang und
Wertänderungen
21.250
– 78.965
64.786
10.748
40.674
54.609
126.710
– 13.609
Wertminderungen – 3.810
– 35.121
– 4.950
– 29.698
– 9.025
– 5.951
– 17.784
– 70.770
91
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Nach Ertragsart
Angaben in Tausend Euro
Laufende
Erträge/Aufwendungen
Gewinne/Verluste aus
dem Abgang und
Wertänderungen
Gesamt
davon
Wertminderung
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
864
14.378
– 6.816
5.889
– 5.952
20.266
0
0
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
(im Rahmen der Fair-Value-Option)
537
760
26.816
– 399
27.352
361
0
0
Festverzinsliche Wertpapiere
(im Rahmen der Fair-Value-Option) 408
1.095
– 2.052
8.219
– 1.643
9.314
0
0
Derivative Finanzinstrumente – 81
12.523
– 31.580
– 1.931
– 31.661
10.591
0
0
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen
1)
0
0
0
0
0
0
0
0
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
386.874
375.078
148.946
18.915
535.820
393.993
– 10.579
– 61.311
Nicht festverzinsliche Wertpapiere 37.719
29.053
61.275
– 31.348
98.994
– 2.295
– 10.549
– 44.439
Festverzinsliche Wertpapiere 349.155
346.025
87.671
50.263
436.826
396.288
– 30
– 16.872
Kredite und Forderungen 24.942
30.157
493
– 2.801
25.434
27.356
0
0
Festverzinsliche Wertpapiere 2.667
3.724
– 2
– 26
2.665
3.698
0
0
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 22.275
26.432
495
– 2.775
22.770
23.658
0
0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 74.596
74.723
– 15.912
– 34.460
58.684
40.263
– 7.206
– 9.459
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 81.087
66.840
0
– 1.151
81.087
65.689
0
0
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen,
Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für
Kapitalanlagen – 47.122
– 42.158
0
0
– 47.122
– 42.158
0
0
Summe 521.241
519.018
126.710
– 13.609
647.951
505.409
– 17.784
– 70.770
1)
Bei den Erträgen aus Kapitalanlagen aus Investmentverträgen handelt es sich um Durchlaufposten, weshalb diese hier nicht ausgewiesen werden.
Kapitalanlageergebnisdetail
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Laufende Erträge/Aufwendungen aus den als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Mieteinnahmen 99.234
99.575
Betriebliche Aufwendungen – 24.637
– 24.851
Währungsgewinne/-verluste
Währungsgewinne 68.029
90.345
Währungsverluste – 76.798
– 106.091
Ergebnis Währungsgewinne/-verluste – 8.769
– 15.746
Direkt im Eigenkapital wurden positive Währungseffekte
aus Kapitalanlagen in Höhe von 10.116 Tausend Euro
(2020: negative Währungseffekte in Höhe von 8.547 Tau-
send Euro) erfasst.
Nettoergebnis nach
Bewertungskategorien
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Im Periodenergebnis erfasst – 5.952
20.266
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte
Im Periodenergebnis erfasst 535.820
393.993
davon Reklassifizierungen vom Eigenkapital in
die Konzerngewinn- und -verlustrechnung – 142.878
– 68.659
Im sonstigen Ergebnis erfasst – 1.161.536
563.452
Nettoergebnis – 625.716
957.445
Kredite und Forderungen
Im Periodenergebnis erfasst 25.434
27.356
Finanzielle
V
erbindlichkeiten, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden
Im Periodenergebnis erfasst – 134.762
– 64.758
KONZERNABSCHLUSS
92
Versicherungstechnische Posten
Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie
Investmentverträge mit ermessensabhängiger Über-
schussbeteiligung fallen in den Anwendungsbereich von
IFRS 4 (Versicherungsverträge). In Übereinstimmung mit
IAS 8 wurden für alle Fälle, in denen IFRS 4 keine spezifi-
schen Regelungen zu Ansatz und Bewertung enthält, die
Bestimmungen der US Generally Accepted Accounting
Principles (US-GAAP) in der zum 1. Jänner 2005 gelten-
den Fassung herangezogen. Für die Bilanzierung und Be-
wertung versicherungsspezifischer Posten der Lebensver-
sicherung mit Gewinnbeteiligung wurde FAS 120 beachtet,
bei geschäftstypischen Abschlussposten der Kranken-
sowie der Schaden- und Unfallversicherung FAS 60 und
im Bereich der Rückversicherung FAS 113. Die fondsge-
bundene Lebensversicherung, bei der die Versicherungs-
nehmer:innen allein das Kapitalanlagerisiko tragen, wird
in Anlehnung an FAS 97 bilanziert.
Aufgrund regulatorischer Vorgaben sind versicherungs-
technische Posten mit geeigneten Vermögenswerten zu
bedecken (Deckungsstock). Dem Deckungsstock gewid-
mete Werte unterliegen, wie in der Versicherungsbranche
üblich, einer Beschränkung hinsichtlich Verfügbarkeit in
der Gruppe.
Versicherungs- und Investmentverträge
Versicherungsverträge sind Verträge, durch die signifikan-
tes Versicherungsrisiko übernommen wird. Investment-
verträge sind Verträge, durch die kein signifikantes
Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine
ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Sie
fallen in den Anwendungsbereich von IAS 39 (Finanz-
instrumente).
Rückversicherungsverträge
Die abgegebene Rückversicherung wird aktivseitig in
einem gesonderten Posten dargestellt. Die Erfolgsposten
(Prämien und Leistungen) werden offen von den entspre-
chenden Posten in der Gesamtrechnung abgezogen, wäh-
rend die Provisionserträge gesondert in einem eigenen
Posten dargestellt werden. Die übernommene Rückver-
sicherung (indirektes Geschäft) wird als Versicherungs-
vertrag abgebildet.
5. Versicherungstechnische Rückstellungen
Prämienüberträge
Bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, wie beispiels-
weise den meisten Schaden- und Unfallversicherungen,
werden die auf künftige Jahre entfallenden Prämien in
Übereinstimmung mit den maßgeblichen Regelungen un-
ter US-GAAP als Prämienüberträge ausgewiesen. Die
Höhe dieser Prämienüberträge entspricht dem in künfti-
gen Perioden anteilig gewährten Versicherungsschutz.
Prämien, die bei Abschluss bestimmter langfristiger Ver-
träge erhoben werden (z. B. Vorabgebühren), werden als
Prämienüberträge ausgewiesen. In Übereinstimmung mit
den maßgeblichen Regelungen unter US-GAAP werden
diese Gebühren nach der gleichen Methode wie die Amor-
tisation aktivierter Abschlusskosten erfasst. Diese Prä-
mienüberträge werden grundsätzlich einzeln für jeden
Versicherungsvertrag und Tag genau ermittelt. Stammen
sie aus dem Lebensversicherungsgeschäft, so zählen sie
zur Deckungsrückstellung.
Deckungsrückstellung
Deckungsrückstellungen werden maßgeblich in den Spar-
ten Lebens- und Krankenversicherung gebildet. Ihr Bilanz-
ansatz ergibt sich nach aktuariellen Grundsätzen aus dem
prospektiv ermittelten Barwert der zukünftigen Leistungen
der Versicherungsgesellschaft abzüglich des Barwerts der
erwarteten zukünftigen Prämien auf Einzelvertragsbasis.
Deckungsrückstellungen werden ebenfalls in den Schaden-
und Unfallsparten gebildet, die lebenslange Obligationen
decken (Unfallrenten sowie Renten in der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung). Berechnet wird die Deckungs-
rückstellung des Versicherungsunternehmens unter
Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Rechnungs-
grundlagen, die im Kapitel 44 „Risikoprofil“ unter den ver-
sicherungstechnischen Risiken weiter ausgeführt sind. Die
Rechnungsgrundlagen berücksichtigen Annahmen bezüg-
lich Kosten, Sterblichkeit, Invalidität sowie Zinsentwick-
lung. Dabei werden angemessene Sicherheitsmargen einbe-
zogen, um das Änderungs-, Irrtums- sowie Zufallsrisiko
über die Vertragslaufzeit zu berücksichtigen.
Für Verträge mit überwiegend Investmentcharakter
(z. B. fondsgebundene Lebensversicherung) werden für
die Bewertung der Deckungsrückstellung die Vorschriften
von FAS 97 verwendet. Die Deckungsrückstellung ergibt
sich aus den Zuführungen der Anlagebeträge, der Wert-
entwicklung der zugrunde liegenden Kapitalanlagen und
den vertragsgemäßen Entnahmen.
Die Deckungsrückstellung für Krankenversicherungen
wird mittels Rechnungsgrundlagen berechnet, die der bes-
ten Einschätzung unter Beachtung von Sicherheitsmargen
entsprechen. Einmal festgelegte Rechnungsgrundlagen
sind grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des entspre-
chenden Teilbestands anzuwenden (Locked-in Principle).
93
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche-
rungsfälle umfasst sowohl die Rückstellung für zum
Bilanzstichtag schon gemeldete Schäden als auch die
Rückstellung für noch nicht gemeldete, aber bereits ein-
getretene Schadenereignisse.
Die Rückstellung in der Schaden- und Unfallversicherung
wird auf einer Best-Estimate-Basis ermittelt. Zur Berech-
nung der Schadenreserven kommen aktuarielle Standard-
modelle zum Einsatz, die auf Basis von historischen Daten
parametrisiert werden. Die getroffenen Annahmen wer-
den laufend überprüft und, wenn notwendig, einer Anpas-
sung unterzogen. Beispiele für wesentliche Annahmen
sind die Entwicklung der Schadenfrequenz sowie der
durchschnittlichen Schadenaufwände. Eine weitere
wesentliche Annahme stellen die Abwicklungsmuster der
einzelnen Geschäftszweige dar, die von verschiedenen
Faktoren beeinflusst werden können. Annahmen über die
zukünftige Entwicklung der Schadeninflation werden nur
insofern getroffen, als auch die zukünftige Entwicklung
auf Basis der historischen Beobachtungen extrapoliert
wird. In Bereichen, in denen die Vergangenheitswerte
keine Anwendung statistischer Verfahren zulassen,
werden Berechnungen auf Basis von Marktdaten bzw.
Experteneinschätzungen vorgenommen.
Eine Diskontierung der Schadenreserven wird nur für ei-
nen kleinen Teil von Rentenreserven vorgenommen, für
die auch eine Deckungsrückstellung gebildet wird. Zu-
künftig erwartete Regresszahlungen werden von der
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs-
fälle in Abzug gebracht. Direkt dem Schadenereignis
zuordenbare Kosten der Schadenregulierung, wie zum
Beispiel Kosten für Gutachten, werden schon in der Rück-
stellungsberechnung inkludiert. Rückstellungen für in-
terne Regulierungsaufwendungen werden in einem geson-
derten Berechnungsverfahren ermittelt. Aufgrund des Zu-
fallsrisikos in den zugrunde liegenden Annahmen ist die
Berechnung der Rückstellung für noch nicht abge-
wickelte Versicherungsfälle mit Unsicherheit verbunden.
In Kapitel 44 „Risikoprofil“ finden sich weitere Angaben
dazu.
In der Krankenversicherung wird die Schadenrückstel-
lung aufgrund von Erfahrungswerten und unter Berück-
sichtigung des bekannten Leistungsrückstands geschätzt.
In der Lebensversicherung wird mit Ausnahme der Spät-
schadenrückstellung einzelvertraglich gerechnet.
Die Rückstellung für das übernommene Geschäft ent-
spricht im Allgemeinen den Angaben der Vorversiche-
rungsgesellschaft.
Rückstellung für Prämienrückerstattung und
Gewinnbeteiligung
Die Rückstellung für Prämienrückerstattung enthält die
den Versicherungsnehmern gemäß gesetzlichen oder ver-
traglichen Regelungen zustehenden Beträge für die erfolgs-
abhängige und die erfolgsunabhängige Gewinnbeteiligung.
In der Lebens- und Krankenversicherung mit ermessens-
abhängiger Gewinnbeteiligung werden Unterschiede zwi-
schen lokaler Bewertung und der Bewertung nach IFRS
unter Berücksichtigung einer latenten Gewinnbeteiligung
dargestellt, wobei auch hier je nach Ausweis der Verände-
rung der zugrunde liegenden Bewertungsunterschiede
eine Erfassung im Periodenergebnis oder im sonstigen Er-
gebnis erfolgt. Die Zuführung zur Rückstellung für latente
Gewinnbeteiligung beträgt überwiegend 85 Prozent der
Bewertungsdifferenzen nach Steuern.
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Die Position umfasst im Wesentlichen die Drohverlust-
rückstellung für übernommenes Rückversicherungsge-
schäft sowie eine Rückstellung für zu erwartende Storni
und Prämienausfälle.
Liability-Adequacy-Test
Im Liability-Adequacy-Test wird überprüft, ob die gebilde-
ten IFRS-Reserven ausreichend sind. Für den Lebensver-
sicherungsbestand wird eine sogenannte
Best-Estimate-Reserve mit der IFRS-Reserve abzüglich
Deferred Acquisition Costs zuzüglich Unearned Revenue
Liability (URL) verglichen. Diese Berechnungen werden
quartalsweise separat für gemischte Versicherungen, Ren-
tenverträge, Risikoversicherungen sowie fonds- und in-
dexgebundene Verträge durchgeführt.
Da UNIQA bereits einen Best-Estimate-Ansatz für die
Schadenreserveberechnung in der Nichtlebensversiche-
rung durchführt, werden lediglich die zukünftig zu erwar-
tenden Prämien getestet. Geschäftsbereiche, die bei der
jährlichen Berechnung einen Überschuss aus den zukünf-
tigen Prämien abzüglich der erwarteten zukünftigen Schä-
den und Kosten von weniger als 5 Prozent haben, werden
quartalsweise überprüft. Die getesteten Geschäftsbereiche
sind für die Nichtlebensversicherung die Sparten Kraft-
fahrzeug-Haftpflichtversicherung, Allgemeine Haftpflicht
und Sonstige.
KONZERNABSCHLUSS
94
Gesamtrechnung
Angaben in Tausend Euro
Prämien-
überträge
Deckungs-
rückstellung
Rückstellung
für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung
für
erfolgs-
unabhängige
Prämien-
rückerstattung
Rückstellung
für
erfolgsabhän-
gige Prämien-
rückerstattung
bzw. Gewinn-
beteiligung der
Versicherungs-
nehmer:innen
Sonstige
versicherungs-
technische
Rückstellungen
Gesamt
Schaden- und Unfallversicherung
Stand am 1. Jänner 2021 912.121
11.528
3.134.012
41.612
741
21.231
4.121.245
Währungskursdifferenzen 4.374
– 135
3.676
– 18
40
304
8.241
Portfolioveränderungen 0
– 32.667
– 1
– 32.668
Zugänge
83
1.677
981
19.611
22.353
Abgänge
– 229
– 6.293
– 19.844
– 26.366
Verrechnete Prämien 3.489.533
3.489.533
Abgegrenzte Prämien – 3.469.209
– 3.469.209
Schäden Rechnungsjahr
2.206.981
2.206.981
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 1.163.699
– 1.163.699
Veränderung Schäden Vorjahre
– 37.812
– 37.812
Schadenzahlungen Vorjahre
– 748.501
– 748.501
Stand am 31. Dezember 2021 936.819
11.248
3.361.990
36.979
1.761
21.301
4.370.098
Krankenversicherung
Stand am 1. Jänner 2021 19.098
3.244.673
207.236
16.807
134.848
1.213
3.623.875
Währungskursdifferenzen 1.068
412
619
– 6
1
2.093
Portfolioveränderungen
– 65
– 65
Zugänge
192.460
10.266
43.397
1.916
248.039
Abgänge
– 32.533
– 10.551
– 21.617
– 1.030
– 65.731
Verrechnete Prämien 1.226.458
1.226.458
Abgegrenzte Prämien – 1.212.057
– 1.212.057
Schäden Rechnungsjahr
758.575
758.575
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 628.905
– 628.905
Veränderung Schäden Vorjahre
10.677
10.677
Schadenzahlungen Vorjahre
– 147.150
– 147.150
Stand am 31. Dezember 2021 34.567
3.405.012
200.987
16.515
156.628
2.100
3.815.808
Lebensversicherung
Stand am 1. Jänner 2021
9.812.856
243.527
14.982
1.372.760
6.497
11.450.622
Währungskursdifferenzen
29.430
2.384
44
942
19
32.820
Portfolioveränderungen
613
32.851
– 11.039
22.426
Zugänge
256.552
5.026
82.420
5.205
349.203
Abgänge
– 285.480
– 10.999
– 599.759
– 5.540
– 901.779
Schäden Rechnungsjahr
1.233.828
1.233.828
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 1.032.022
– 1.032.022
Veränderung Schäden Vorjahre
18.452
18.452
Schadenzahlungen Vorjahre
– 185.351
– 185.351
Stand am 31. Dezember 2021
9.813.972
313.669
9.053
845.324
6.180
10.988.198
Summe
Stand am 1. Jänner 2021 931.220
13.069.057
3.584.775
73.401
1.508.349
28.940
19.195.741
Währungskursdifferenzen 5.442
29.707
6.679
21
982
323
43.154
Portfolioveränderungen 0
613
118
– 11.039
– 10.308
Zugänge
449.095
16.969
126.798
26.732
619.594
Abgänge
– 318.242
– 27.843
– 621.376
– 26.414
– 993.876
Verrechnete Prämien 4.715.991
4.715.991
Abgegrenzte Prämien – 4.681.266
– 4.681.266
Schäden Rechnungsjahr
4.199.384
4.199.384
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 2.824.626
– 2.824.626
Veränderung Schäden Vorjahre
– 8.682
– 8.682
Schadenzahlungen Vorjahre
– 1.081.002
– 1.081.002
Stand am 31. Dezember 2021 971.387
13.230.231
3.876.646
62.547
1.003.713
29.581
19.174.105
95
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Anteil der
Rückversicherungs-
gesellschaften
Angaben in Tausend Euro
Prämien-
überträge
Deckungs-
rückstellung
Rückstellung
für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung
für
erfolgs-
unabhängige
Prämien-
rückerstattung
Rückstellung
für
erfolgsabhän-
gige Prämien-
rückerstattung
bzw. Gewinn-
beteiligung der
Versicherungs-
nehmer:innen
Sonstige
versicherungs-
technische
Rückstellungen
Gesamt
Schaden- und Unfallversicherung
Stand am 1. Jänner 2021 82.259
1.378
302.912
20
2.561
389.131
Währungskursdifferenzen – 591
0
– 1.268
0
– 13
– 1.872
Portfolioveränderungen 0
1.101
1.101
Zugänge
1.544
1.544
Abgänge
– 4
– 20
– 1.681
– 1.705
Verrechnete Prämien 225.376
225.376
Abgegrenzte Prämien – 258.781
– 258.781
Schäden Rechnungsjahr
182.955
182.955
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 18.063
– 18.063
Veränderung Schäden Vorjahre
58.091
58.091
Schadenzahlungen Vorjahre
– 98.866
– 98.866
Stand am 31. Dezember 2021 48.263
1.374
426.864
2.411
478.912
Krankenversicherung
Stand am 1. Jänner 2021 370
467
273
1
1.110
Währungskursdifferenzen 12
16
0
28
Portfolioveränderungen
303
303
Zugänge
3
3
Abgänge
– 62
– 62
Verrechnete Prämien 4.937
4.937
Abgegrenzte Prämien – 3.617
– 3.617
Schäden Rechnungsjahr
1.353
1.353
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 724
– 724
Veränderung Schäden Vorjahre
231
231
Schadenzahlungen Vorjahre
– 538
– 538
Stand am 31. Dezember 2021 1.702
405
913
4
3.023
Lebensversicherung
Stand am 1. Jänner 2021
117.021
6.950
57
124.028
Währungskursdifferenzen
118
33
1
151
Portfolioveränderungen
0
– 181
– 181
Zugänge
4.573
70
4.644
Abgänge
– 19.205
– 31
– 19.236
Schäden Rechnungsjahr
22.500
22.500
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 20.707
– 20.707
Veränderung Schäden Vorjahre
2.517
2.517
Schadenzahlungen Vorjahre
– 3.981
– 3.981
Stand am 31. Dezember 2021
102.507
7.132
97
109.736
Summe
Stand am 1. Jänner 2021 82.629
118.865
310.135
20
2.619
514.268
Währungskursdifferenzen – 579
118
– 1.219
0
– 12
– 1.693
Portfolioveränderungen 0
0
1.223
1.223
Zugänge
4.573
1.617
6.191
Abgänge
– 19.270
– 20
– 1.713
– 21.003
Verrechnete Prämien 230.313
230.313
Abgegrenzte Prämien – 262.398
– 262.398
Schäden Rechnungsjahr
206.809
206.809
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 39.494
– 39.494
Veränderung Schäden Vorjahre
60.840
60.840
Schadenzahlungen Vorjahre
– 103.385
– 103.385
Stand am 31. Dezember 2021 49.965
104.286
434.908
2.512
591.671
KONZERNABSCHLUSS
96
Im Eigenbehalt
Angaben in Tausend Euro
Prämien-
überträge
Deckungs-
rückstellung
Rückstellung
für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung
für
erfolgs-
unabhängige
Prämien-
rückerstattung
Rückstellung
für
erfolgsabhän-
gige Prämien-
rückerstattung
bzw. Gewinn-
beteiligung der
Versicherungs-
nehmer:innen
Sonstige
versicherungs-
technische
Rückstellungen
Gesamt
Schaden- und Unfallversicherung
Stand am 1. Jänner 2021 829.862
10.150
2.831.099
41.592
741
18.669
3.732.114
Währungskursdifferenzen 4.965
– 135
4.944
– 18
40
316
10.113
Portfolioveränderungen 0
– 33.768
– 1
– 33.769
Zugänge
83
1.677
981
18.066
20.808
Abgänge
– 225
– 6.273
– 18.163
– 24.660
Verrechnete Prämien 3.264.157
3.264.157
Abgegrenzte Prämien – 3.210.428
– 3.210.428
Schäden Rechnungsjahr
2.024.026
2.024.026
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 1.145.636
– 1.145.636
Veränderung Schäden Vorjahre
– 95.903
– 95.903
Schadenzahlungen Vorjahre
– 649.636
– 649.636
Stand am 31. Dezember 2021 888.556
9.874
2.935.127
36.979
1.761
18.890
3.891.186
Krankenversicherung
Stand am 1. Jänner 2021 18.729
3.244.206
206.963
16.807
134.848
1.212
3.622.765
Währungskursdifferenzen 1.056
412
603
– 6
1
2.066
Portfolioveränderungen
– 368
– 368
Zugänge
192.460
10.266
43.397
1.914
248.036
Abgänge
– 32.471
– 10.551
– 21.617
– 1.030
– 65.669
Verrechnete Prämien 1.221.521
1.221.521
Abgegrenzte Prämien – 1.208.440
– 1.208.440
Schäden Rechnungsjahr
757.222
757.222
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 628.181
– 628.181
Veränderung Schäden Vorjahre
10.447
10.447
Schadenzahlungen Vorjahre
– 146.612
– 146.612
Stand am 31. Dezember 2021 32.865
3.404.607
200.073
16.515
156.628
2.096
3.812.785
Lebensversicherung
Stand am 1. Jänner 2021
9.695.835
236.578
14.982
1.372.760
6.439
11.326.594
Währungskursdifferenzen
29.313
2.351
44
942
18
32.668
Portfolioveränderungen
613
33.031
– 11.039
22.606
Zugänge
251.979
5.026
82.420
5.135
344.559
Abgänge
– 266.275
– 10.999
– 599.759
– 5.509
– 882.543
Schäden Rechnungsjahr
1.211.328
1.211.328
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 1.011.315
– 1.011.315
Veränderung Schäden Vorjahre
15.935
15.935
Schadenzahlungen Vorjahre
– 181.370
– 181.370
Stand am 31. Dezember 2021
9.711.465
306.538
9.053
845.324
6.083
10.878.462
Summe
Stand am 1. Jänner 2021 848.591
12.950.192
3.274.640
73.381
1.508.349
26.321
18.681.473
Währungskursdifferenzen 6.021
29.590
7.899
20
982
335
44.847
Portfolioveränderungen 0
613
– 1.105
– 11.039
– 11.531
Zugänge
444.522
16.969
126.798
25.114
613.403
Abgänge
– 298.971
– 27.823
– 621.376
– 24.702
– 972.872
Verrechnete Prämien 4.485.678
4.485.678
Abgegrenzte Prämien – 4.418.868
– 4.418.868
Schäden Rechnungsjahr
3.992.575
3.992.575
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 2.785.132
– 2.785.132
Veränderung Schäden Vorjahre
– 69.521
– 69.521
Schadenzahlungen Vorjahre
– 977.618
– 977.618
Stand am 31. Dezember 2021 921.421
13.125.945
3.441.738
62.547
1.003.713
27.069
18.582.433
97
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Gesamtrechnung
Angaben in Tausend Euro
Prämien-
überträge
Deckungs-
rückstellung
Rückstellung
für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung
für
erfolgs-
unabhängige
Prämien-
rückerstattung
Rückstellung
für
erfolgsabhän-
gige Prämien-
rückerstattung
bzw. Gewinn-
beteiligung der
Versicherungs-
nehmer:innen
Sonstige
versicherungs-
technische
Rückstellungen
Gesamt
Schaden- und Unfallversicherung
Stand am 1. Jänner 2020 618.125
12.380
2.607.932
30.572
1.049
10.975
3.281.033
Währungskursdifferenzen – 22.320
– 1.075
– 36.545
– 139
– 30
– 312
– 60.422
Änderung des Konsolidierungskreises 290.145
475.485
2.167
767.797
Portfolioveränderungen – 105
– 31.846
156
– 205
1.671
– 30.328
Zugänge
1.783
39.036
16
13.197
54.032
Abgänge
– 1.559
– 28.012
– 89
– 6.468
– 36.129
Verrechnete Prämien 3.010.327
3.010.327
Abgegrenzte Prämien – 2.984.051
– 2.984.051
Schäden Rechnungsjahr
1.753.449
1.753.449
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 908.651
– 908.651
Veränderung Schäden Vorjahre
26.839
26.839
Schadenzahlungen Vorjahre
– 752.651
– 752.651
Stand am 31. Dezember 2020 912.122
11.528
3.134.012
41.612
741
21.231
4.121.245
Krankenversicherung
Stand am 1. Jänner 2020 20.857
3.075.435
198.338
14.630
125.574
693
3.435.527
Währungskursdifferenzen – 2.083
– 498
– 811
– 53
0
– 8
– 3.453
Portfolioveränderungen – 35
0
– 68
32
– 32
0
– 103
Zugänge
200.896
11.459
28.000
1.192
241.548
Abgänge
– 31.160
– 9.262
– 18.693
– 664
– 59.780
Verrechnete Prämien 1.167.554
1.167.554
Abgegrenzte Prämien – 1.167.195
– 1.167.195
Schäden Rechnungsjahr
688.708
688.708
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 556.435
– 556.435
Veränderung Schäden Vorjahre
38.597
38.597
Schadenzahlungen Vorjahre
– 161.093
– 161.093
Stand am 31. Dezember 2020 19.098
3.244.673
207.236
16.807
134.848
1.213
3.623.875
Lebensversicherung
Stand am 1. Jänner 2020
9.807.418
183.565
7.181
1.068.226
4.950
11.071.340
Währungskursdifferenzen
– 67.719
– 2.740
– 216
– 2.585
– 352
– 73.611
Änderung des Konsolidierungskreises
156.291
53.136
7.726
764
1.264
219.182
Portfolioveränderungen
329
– 583
– 1.508
– 1.762
Zugänge
465.383
1.742
389.295
1.320
857.739
Abgänge
– 548.846
– 1.451
– 81.434
– 685
– 632.415
Schäden Rechnungsjahr
1.049.951
1.049.951
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 893.296
– 893.296
Veränderung Schäden Vorjahre
– 13.540
– 13.540
Schadenzahlungen Vorjahre
– 132.965
– 132.965
Stand am 31. Dezember 2020
9.812.856
243.527
14.982
1.372.760
6.497
11.450.622
Summe
Stand am 1. Jänner 2020 638.981
12.895.233
2.989.835
52.383
1.194.849
16.618
17.787.899
Währungskursdifferenzen – 24.403
– 69.292
– 40.096
– 408
– 2.615
– 672
– 137.485
Änderung des Konsolidierungskreises 290.145
156.291
528.622
7.726
764
3.431
986.979
Portfolioveränderungen – 139
329
– 32.498
188
– 1.745
1.671
– 32.192
Zugänge
668.062
52.237
417.311
15.709
1.153.318
Abgänge
– 581.565
– 38.726
– 100.216
– 7.817
– 728.324
Verrechnete Prämien 4.177.881
4.177.881
Abgegrenzte Prämien – 4.151.245
– 4.151.245
Schäden Rechnungsjahr
3.492.107
3.492.107
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 2.358.382
– 2.358.382
Veränderung Schäden Vorjahre
51.896
51.896
Schadenzahlungen Vorjahre
– 1.046.710
– 1.046.710
Stand am 31. Dezember 2020 931.220
13.069.057
3.584.775
73.401
1.508.349
28.940
19.195.742
KONZERNABSCHLUSS
98
Anteil der
Rückversicherungs-
gesellschaften
Angaben in Tausend Euro
Prämien-
überträge
Deckungs-
rückstellung
Rückstellung
für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung
für
erfolgs-
unabhängige
Prämien-
rückerstattung
Rückstellung
für
erfolgsabhän-
gige Prämien-
rückerstattung
bzw. Gewinn-
beteiligung der
Versicherungs-
nehmer:innen
Sonstige
versicherungs-
technische
Rückstellungen
Gesamt
Schaden- und Unfallversicherung
Stand am 1. Jänner 2020 29.467
12
187.799
2.462
219.739
Währungskursdifferenzen – 1.335
– 1
– 2.632
– 78
– 4.047
Änderung des Konsolidierungskreises 67.314
110.667
177.981
Portfolioveränderungen – 94
– 91
– 184
Zugänge
1.368
20
1.786
3.175
Abgänge
– 1
– 1.609
– 1.610
Verrechnete Prämien 161.744
161.744
Abgegrenzte Prämien – 174.836
– 174.836
Schäden Rechnungsjahr
55.995
55.995
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 22.813
– 22.813
Veränderung Schäden Vorjahre
51.222
51.222
Schadenzahlungen Vorjahre
– 77.234
– 77.234
Stand am 31. Dezember 2020 82.259
1.378
302.912
20
2.561
389.131
Krankenversicherung
Stand am 1. Jänner 2020 207
520
862
1
1.591
Währungskursdifferenzen – 21
– 115
0
– 136
Portfolioveränderungen 20
– 461
– 440
Abgänge
– 54
0
– 54
Verrechnete Prämien 2.596
2.596
Abgegrenzte Prämien – 2.433
– 2.433
Schäden Rechnungsjahr
637
637
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 424
– 424
Veränderung Schäden Vorjahre
44
44
Schadenzahlungen Vorjahre
– 271
– 271
Stand am 31. Dezember 2020 370
467
273
1
1.110
Lebensversicherung
Stand am 1. Jänner 2020
124.186
4.451
55
128.692
Währungskursdifferenzen
– 226
– 61
0
– 287
Änderung des Konsolidierungskreises
219
1.402
1.621
Portfolioveränderungen
– 784
20
– 764
Zugänge
68.875
6
68.881
Abgänge
– 75.249
– 3
– 75.252
Schäden Rechnungsjahr
21.801
21.801
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 19.838
– 19.838
Veränderung Schäden Vorjahre
1.592
1.592
Schadenzahlungen Vorjahre
– 2.418
– 2.418
Stand am 31. Dezember 2020
117.021
6.950
57
124.028
Summe
Stand am 1. Jänner 2020 29.674
124.717
193.113
2.518
350.022
Währungskursdifferenzen – 1.357
– 227
– 2.808
– 79
– 4.470
Änderung des Konsolidierungskreises 67.314
219
112.069
179.602
Portfolioveränderungen – 73
– 784
– 532
– 1.389
Zugänge
70.243
20
1.792
72.055
Abgänge
– 75.304
– 1.612
– 76.916
Verrechnete Prämien 164.340
164.340
Abgegrenzte Prämien – 177.269
– 177.269
Schäden Rechnungsjahr
78.433
78.433
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 43.075
– 43.075
Veränderung Schäden Vorjahre
52.858
52.858
Schadenzahlungen Vorjahre
– 79.923
– 79.923
Stand am 31. Dezember 2020 82.629
118.865
310.135
20
2.619
514.268
99
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Im Eigenbehalt
Angaben in Tausend Euro
Prämien-
überträge
Deckungs-
rückstellung
Rückstellung
für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung
für
erfolgs-
unabhängige
Prämien-
rückerstattung
Rückstellung
für
erfolgsabhän-
gige Prämien-
rückerstattung
bzw. Gewinn-
beteiligung der
Versicherungs-
nehmer:innen
Sonstige
versicherungs-
technische
Rückstellungen
Gesamt
Schaden- und Unfallversicherung
Stand am 1. Jänner 2020 588.658
12.369
2.420.132
30.572
1.049
8.514
3.061.293
Währungskursdifferenzen – 20.984
– 1.074
– 33.913
– 139
– 30
– 234
– 56.375
Änderung des Konsolidierungskreises 222.831
364.819
2.167
589.816
Portfolioveränderungen – 11
– 31.755
156
– 205
1.671
– 30.143
Zugänge
414
39.016
16
11.411
50.857
Abgänge
– 1.558
– 28.012
– 89
– 4.860
– 34.519
Verrechnete Prämien 2.848.583
2.848.583
Abgegrenzte Prämien – 2.809.215
– 2.809.215
Schäden Rechnungsjahr
1.697.454
1.697.454
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 885.837
– 885.837
Veränderung Schäden Vorjahre
– 24.383
– 24.383
Schadenzahlungen Vorjahre
– 675.417
– 675.417
Stand am 31. Dezember 2020 829.862
10.151
2.831.100
41.592
741
18.670
3.732.115
Krankenversicherung
Stand am 1. Jänner 2020 20.649
3.074.915
197.475
14.630
125.574
692
3.433.936
Währungskursdifferenzen – 2.062
– 498
– 696
– 53
0
– 8
– 3.317
Portfolioveränderungen – 55
0
393
32
– 32
0
337
Zugänge
200.896
11.459
28.000
1.192
241.548
Abgänge
– 31.107
– 9.262
– 18.693
– 664
– 59.726
Verrechnete Prämien 1.164.958
1.164.958
Abgegrenzte Prämien – 1.164.762
– 1.164.762
Schäden Rechnungsjahr
688.071
688.071
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 556.012
– 556.012
Veränderung Schäden Vorjahre
38.553
38.553
Schadenzahlungen Vorjahre
– 160.822
– 160.822
Stand am 31. Dezember 2020 18.729
3.244.206
206.963
16.807
134.848
1.212
3.622.765
Lebensversicherung
Stand am 1. Jänner 2020
9.683.232
179.114
7.181
1.068.226
4.894
10.942.648
Währungskursdifferenzen
– 67.493
– 2.679
– 216
– 2.585
– 351
– 73.324
Änderung des Konsolidierungskreises
156.072
51.734
7.726
764
1.264
217.561
Portfolioveränderungen
1.113
– 603
– 1.508
– 998
Zugänge
396.508
1.742
389.295
1.314
788.858
Abgänge
– 473.597
– 1.451
– 81.434
– 682
– 557.163
Schäden Rechnungsjahr
1.028.150
1.028.150
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 873.458
– 873.458
Veränderung Schäden Vorjahre
– 15.133
– 15.133
Schadenzahlungen Vorjahre
– 130.548
– 130.548
Stand am 31. Dezember 2020
9.695.835
236.578
14.982
1.372.760
6.439
11.326.594
Summe
Stand am 1. Jänner 2020 609.307
12.770.516
2.796.722
52.383
1.194.849
14.100
17.437.877
Währungskursdifferenzen – 23.046
– 69.066
– 37.288
– 408
– 2.615
– 593
– 133.015
Änderung des Konsolidierungskreises 222.831
156.072
416.553
7.726
764
3.431
807.377
Portfolioveränderungen – 66
1.113
– 31.966
188
– 1.745
1.671
– 30.804
Zugänge
597.818
52.217
417.311
13.917
1.081.263
Abgänge
– 506.262
– 38.726
– 100.216
– 6.205
– 651.408
Verrechnete Prämien 4.013.541
4.013.541
Abgegrenzte Prämien – 3.973.976
– 3.973.976
Schäden Rechnungsjahr
3.413.675
3.413.675
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 2.315.307
– 2.315.307
Veränderung Schäden Vorjahre
– 962
– 962
Schadenzahlungen Vorjahre
– 966.787
– 966.787
Stand am 31. Dezember 2020 848.591
12.950.192
3.274.640
73.381
1.508.349
26.321
18.681.474
KONZERNABSCHLUSS
100
Die als Rechnungsgrundlage für die Deckungsrückstellung
verwendeten Zinssätze betrugen:
Angaben in Prozent
Kranken-
versicherung
Lebens-
versicherung
2021
Für die Deckungsrückstellung 1,30 – 5,50
0,00 – 4,00
Für die aktivierten Abschlusskosten 1,30 – 5,50
2,48 – 2,79
2020
Für die Deckungsrückstellung 1,30 – 5,50
0,00 – 4,00
Für die aktivierten Abschlusskosten 1,30 – 5,50
2,31 – 2,51
Entwicklung der Rück-
stellung für latente
Gewinnbeteiligung
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Stand am 1. Jänner 1.382.410
1.074.803
Wertschwankungen bei jederzeit
veräußerbaren Wertpapieren
– 579.292
303.069
Ergebniswirksame Umwertungen 31.897
4.538
Stand am 31. Dezember 835.015
1.382.410
Schadenzahlungen
Angaben in Tausend Euro
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Gesamt
Rechnungsjahr 714.267
778.329
798.573
729.222
734.691
746.846
814.664
844.675
1.033.986
957.846
1.079.437
1 Jahr später 1.068.406
1.142.524
1.174.639
1.106.066
1.106.222
1.118.644
1.233.210
1.481.070
1.491.304
1.366.649
2 Jahre später 1.177.160
1.255.972
1.285.030
1.204.327
1.202.760
1.231.387
1.569.429
1.618.802
1.620.685
3 Jahre später 1.225.202
1.308.792
1.334.305
1.251.179
1.251.488
1.464.279
1.636.436
1.684.099
4 Jahre später 1.251.970
1.339.606
1.362.980
1.278.898
1.435.597
1.493.126
1.671.505
5 Jahre später 1.266.660
1.358.361
1.380.369
1.438.378
1.466.811
1.512.850
6 Jahre später 1.278.874
1.372.186
1.523.376
1.453.604
1.479.722
7 Jahre später 1.289.116
1.494.991
1.530.573
1.461.991
8 Jahre später 1.381.323
1.503.368
1.543.503
9 Jahre später 1.387.501
1.507.804
10 Jahre später 1.392.590
Schadenzahlungen
und -reserven
Angaben in Tausend Euro
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Rechnungsjahr 1.337.566
1.444.917
1.489.270
1.475.068
1.476.130
1.515.928
1.615.166
1.719.067
1.933.668
1.881.282
2.110.190
1 Jahr später 1.348.006
1.436.610
1.472.322
1.457.929
1.449.504
1.495.915
1.606.939
1.972.501
1.959.874
1.836.103
2 Jahre später 1.350.674
1.449.431
1.495.723
1.437.879
1.429.766
1.479.026
1.871.458
1.933.021
1.938.245
3 Jahre später 1.353.309
1.454.301
1.489.480
1.413.637
1.417.989
1.699.464
1.883.684
1.938.548
4 Jahre später 1.353.437
1.447.394
1.474.842
1.399.226
1.612.176
1.699.511
1.893.018
5 Jahre später 1.351.386
1.447.991
1.470.199
1.563.394
1.627.982
1.708.784
6 Jahre später 1.349.836
1.449.843
1.620.378
1.553.798
1.612.707
7 Jahre später 1.346.159
1.578.290
1.614.232
1.556.081
8 Jahre später 1.445.372
1.581.023
1.621.120
9 Jahre später 1.445.308
1.572.550
10 Jahre später 1.440.848
Abwicklungsgewinne/
-verluste 4.459
8.473
– 6.888
– 2.284
15.275
– 9.274
– 9.334
– 5.527
21.629
45.179
61.711
Abwicklungsgewinne/
-verluste vor 2011
– 1.669
Gesamt Abwicklungsgewinn/
-verlust
60.042
Bilanzreserve 48.259
64.746
77.617
94.090
132.985
195.934
221.512
254.450
317.560
469.454
1.030.753
2.907.359
Bilanzreserve für die Schadenjahre vor 2011 346.851
Zuzüglich sonstiger Reservenbestandteile (nicht im Dreieck erfasste Bestände, interne Schadenregulierungskosten etc.) 107.780
Schadenrückstellungen (Gesamtrechnung per 31. Dezember 2021) 3.361.990
101
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
6. Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds-
u
nd der indexgebundenen Lebensversicherung
Diese Position betrifft die Deckungsrückstellung und die
übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen für
Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen, de-
ren Wert oder Ertrag sich nach Kapitalanlagen bestimmt,
für die die Versicherungsnehmer:innen das Risiko tragen
oder bei denen die Leistung indexgebunden ist. Die betref-
fenden Kapitalanlagen werden in Anlagestöcken zusam-
mengefasst, mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert
und separat von den übrigen Kapitalanlagen geführt. Die
Bewertung der Rückstellungen korrespondiert grundsätz-
lich mit der Position „Kapitalanlagen der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung“. Die Versiche-
rungsnehmer:innen haben Anspruch auf die insgesamt er-
zielten Erträge aus diesen Anlagen. Die unrealisierten Ge-
winne und Verluste aus den Schwankungen der beizule-
genden Zeitwerte der Anlagestöcke werden somit durch
entsprechende Veränderungen dieser Rückstellungen aus-
geglichen. Dem Anteil der Rückversicherer steht eine De-
potverbindlichkeit in gleicher Höhe gegenüber.
Für Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebens-
versicherung wird für auf künftige Jahre entfallende
Prämienanteile (wie z. B. Vorabgebühren) eine Unearned
Revenue Liability gemäß FAS 97 berechnet und analog zu
den aktivierten Abschlusskosten über die Vertragslaufzeit
abgeschrieben.
Versicherungstechnische Rück-
stellungen der fonds- und der index-
gebundenen Lebensversicherung
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Gesamtrechnung 5.028.507
5.115.506
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften 0
– 131
Summe 5.028.507
5.115.375
7. Prämien
Die Position „Verrechnete Prämien –Gesamtrechnung“
umfasst jene Beiträge, die im Geschäftsjahr für die Gewäh-
rung des Versicherungsschutzes entweder einmal oder
laufend fällig gestellt wurden. Die verrechneten Prämien
werden bei Ratenzahlung um Unterjährigkeitszuschläge
und tarifmäßige Nebengebühren erhöht. Bei der fonds-
und der indexgebundenen Lebensversicherung werden
nur die um den Sparanteil verminderten Prämien in der
Position „Verrechnete Prämien“ ausgewiesen.
Prämien
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Verrechnete Prämien – Gesamtrechnung 6.033.405
5.261.224
Verrechnete Prämien – Anteil
Rückversicherungsgesellschaften – 266.794
– 190.549
Verrechnete Prämien – Eigenbehalt 5.766.610
5.070.675
Veränderung der Prämienabgrenzung –
Gesamtrechnung – 36.181
– 29.693
Veränderung der Prämienabgrenzung – Anteil
Rückversicherungsgesellschaften – 32.857
– 11.443
Abgegrenzte Prämien 5.697.572
5.029.539
Direktes Geschäft
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Schaden- und Unfallversicherung 3.420.488
2.952.952
Krankenversicherung 1.218.993
1.164.558
Lebensversicherung 1.308.767
1.079.697
Summe 5.948.249
5.197.208
davon:
Inland 3.683.416
3.613.820
übrige Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
und andere Vertragsstaaten des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum
1.901.728
1.254.479
Drittländer 363.106
328.909
Summe 5.948.249
5.197.208
Indirektes Geschäft
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Schaden- und Unfallversicherung 69.044
57.375
Krankenversicherung 7.465
2.996
Lebensversicherung 8.647
3.646
Summe 85.156
64.016
KONZERNABSCHLUSS
102
Verrechnete Prämien in der
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Direktes Geschäft
Feuer- und
Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung
291.938
273.683
Haftpflichtversicherung 312.973
275.426
Haushaltsversicherung 238.533
209.275
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 871.813
671.080
Rechtsschutzversicherung 102.339
99.178
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 81.662
62.908
Sonstige Kraftfahrzeugversicherungen 683.252
587.090
Sonstige Sachversicherungen 334.134
299.740
Sonstige Versicherungen 96.724
73.040
Unfallversicherung 407.121
401.532
Summe 3.420.488
2.952.952
Indirektes Geschäft
Feuer- und
Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung 25.030
27.268
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 5.459
7.123
Sonstige Versicherungen 38.555
22.983
Summe 69.044
57.375
Direktes und indirektes Geschäft insgesamt 3.489.533
3.010.327
Abgegebene Rückversicherungs-
prämien
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Schaden- und Unfallversicherung 225.376
161.744
Krankenversicherung 4.937
2.596
Lebensversicherung 36.481
26.209
Summe 266.794
190.549
Abgegrenzte Prämien
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Schaden- und Unfallversicherung 3.203.865
2.808.954
Gesamtrechnung 3.462.699
2.982.095
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 258.835
– 173.141
Krankenversicherung 1.213.262
1.163.614
Gesamtrechnung 1.217.624
1.166.261
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 4.363
– 2.648
Lebensversicherung 1.280.446
1.056.972
Gesamtrechnung 1.316.900
1.083.175
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 36.454
– 26.203
Summe 5.697.572
5.029.539
Abgegrenzte Prämien indirektes
Geschäft
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Zeitgleich gebucht 56.035
51.926
Bis zu 1 Jahr zeitversetzt gebucht 226
2.976
Mehr als 1 Jahr zeitversetzt gebucht 127
108
Schaden- und Unfallversicherung 56.388
55.009
Zeitgleich gebucht 5.829
2.990
Bis zu 1 Jahr zeitversetzt gebucht 1.641
6
Krankenversicherung 7.470
2.996
Zeitgleich gebucht 8.408
3.405
Bis zu 1 Jahr zeitversetzt gebucht 150
240
Mehr als 1 Jahr zeitversetzt gebucht 89
0
Lebensversicherung 8.647
3.646
Summe 72.504
61.651
Ergebnis indirektes Geschäft
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Schaden- und Unfallversicherung 3.218
8.533
Krankenversicherung 2.529
– 111
Lebensversicherung – 2.738
– 1.900
Summe 3.009
6.522
103
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
8. Versicherungsleistungen
Gesamtrechnung
Anteil der
Rückversicherungs-
gesellschaften
Eigenbehalt
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Schaden- und Unfallversicherung
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Zahlungen für Versicherungsfälle 1.912.200
1.711.589
– 116.929
– 100.048
1.795.271
1.611.541
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 256.969
117.850
– 124.118
– 7.169
132.851
110.681
Summe 2.169.169
1.829.439
– 241.047
– 107.217
1.928.123
1.722.222
Veränderung der Deckungsrückstellung – 394
212
1
1
– 393
213
Veränderung der sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen 62
– 95
– 28
– 2
34
– 97
Aufwendungen für die erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige
Prämienrückerstattung
37.359
52.781
0
0
37.359
52.781
Gesamtbetrag der Leistungen 2.206.196
1.882.337
– 241.074
– 107.218
1.965.123
1.775.119
Krankenversicherung
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Zahlungen für Versicherungsfälle 771.163
745.499
– 1.262
– 694
769.901
744.804
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 6.803
9.783
– 322
14
– 7.125
9.797
Summe 764.360
755.282
– 1.584
– 680
762.776
754.602
Veränderung der Deckungsrückstellung 166.713
169.727
62
– 46
166.775
169.682
Aufwendungen für die erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige
Prämienrückerstattung 68.176
38.772
0
0
68.176
38.772
Gesamtbetrag der Leistungen 999.249
963.782
– 1.522
– 726
997.727
963.056
Lebensversicherung
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Zahlungen für Versicherungsfälle 1.217.373
1.073.882
– 24.688
– 22.256
1.192.685
1.051.626
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 34.907
11.204
– 330
– 1.137
34.577
10.067
Summe 1.252.280
1.085.086
– 25.018
– 23.393
1.227.263
1.061.693
Veränderung der Deckungsrückstellung – 150.750
– 145.657
6.354
6.163
– 144.395
– 139.493
Veränderung der sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen – 44
– 161
0
0
– 44
– 161
Aufwendungen für die erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige
Prämienrückerstattung bzw. (latente) Gewinnbeteiligung 58.595
34.365
– 64
0
58.531
34.365
Gesamtbetrag der Leistungen 1.160.081
973.634
– 18.727
– 17.230
1.141.354
956.404
Summe 4.365.526
3.819.752
– 261.323
– 125.174
4.104.204
3.694.579
KONZERNABSCHLUSS
104
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Schaden- und Unfallversicherung
Abschlussaufwendungen
Zahlungen 760.723
671.155
Veränderung der aktivierten Abschlusskosten – 47.561
– 26.506
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 340.115
340.144
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben – 15.514
– 14.068
1.037.763
970.724
Krankenversicherung
Abschlussaufwendungen
Zahlungen 115.621
115.654
Veränderung der aktivierten Abschlusskosten – 20.124
– 14.930
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 112.135
124.594
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben – 1.008
– 352
206.624
224.966
Lebensversicherung
Abschlussaufwendungen
Zahlungen 237.112
175.891
Veränderung der aktivierten Abschlusskosten 6.979
32.114
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 167.111
166.808
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben – 7.063
– 4.104
404.140
370.708
Summe 1.648.527
1.566.399
105
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Sonstige langfristige Vermögenswerte
1
0. Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte
Aktivierte Abschlusskosten in Zusammenhang mit
Versicherungsverträgen
Die aktivierten Abschlusskosten werden nach IFRS 4 in
Anlehnung an US-GAAP bilanziert. Dabei werden bei Ver-
trägen der Schaden- und Unfallversicherung Abgrenzun-
gen von direkt dem Abschluss zugeordneten Kosten sowie
eine Verteilung über die voraussichtliche vertragliche
Laufzeit bzw. nach Maßgabe des Prämienübertrags vorge-
nommen. In der Lebensversicherung werden die aktivier-
ten Abschlusskosten nach dem Muster der erwarteten
Bruttogewinne bzw. -margen amortisiert. Aktivierte Ab-
schlusskosten im Versicherungsbereich, die einen unmit-
telbaren Bezug zum Neugeschäft bzw. zu Verlängerungen
von bereits bestehenden Verträgen haben und mit diesem
variieren, werden aktiviert. Während der Laufzeit der be-
treffenden Versicherungsverträge erfolgt eine Amortisa-
tion. Beziehen sie sich auf Schaden- und Unfallversiche-
rungen, so erfolgt die Amortisation nach der wahrscheinli-
chen zukünftigen Vertragsdauer. Die Amortisation der Ab-
schlusskosten für langfristige Krankenversicherungen er-
folgt mit dem Anteil, den die verdienten Prämien am Bar-
wert der zukünftig zu erwartenden Prämien haben. In der
Lebensversicherung werden die Abschlusskosten über die
Laufzeit in dem Verhältnis getilgt, in dem die erwarteten
Ertragsüberschüsse in jedem einzelnen Jahr zum
insgesamt aus den Verträgen prognostizierten Überschuss
stehen. Die Veränderungen der aktivierten Abschlusskos-
ten werden im Periodenergebnis unter der Position „Auf-
wendungen für den Versicherungsbetrieb“ ausgewiesen.
Versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten
Aktivierte Abschlusskosten, die nicht in Zusammenhang
mit Versicherungsverträgen stehen, werden nach IFRS 15
bilanziert. Das sind im Wesentlichen Verträge für die Ver-
waltung von Pensions- und Investmentfonds. Dabei wer-
den Kosten erfasst, die nicht angefallen wären, wenn der
Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Die Amortisa-
tion erfolgt zeitanteilig über die Laufzeit der zugrunde lie-
genden Verträge.
Bestandswerte
Bestandswerte aus Lebens-, Sach- und Unfallversiche-
rungsverträgen sowie Pensionskassenverträgen betreffen
erwartete zukünftige Margen aus entgeltlich erworbenen
Geschäftsbetrieben. Sie werden zum beizulegenden Zeit-
wert zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt.
Die Amortisation der Bestandswerte wird entsprechend
dem Verlauf der erwarteten Gewinnspannen (Estimated
Gross Margins) vorgenommen. Die Amortisation der
Bestandswerte ist im Periodenergebnis in der Position
„Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands-
und Firmenwerte“ enthalten.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Angaben in Tausend Euro
Aktivierte
Abschlusskosten
Bestandswerte
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020 1.123.795
112.195
1.235.990
Währungsumrechnung – 17.174
– 579
– 17.753
Veränderung des Konsolidierungskreises 0
349.389
349.389
Abgänge 0
– 2.634
– 2.634
Zinszuschlag – 366
0
– 366
Aktivierung 367.275
0
367.275
Portfoliozugänge und -abgänge – 199
0
– 199
Amortisation – 357.128
0
– 357.128
Stand am 31. Dezember 2020 1.116.203
458.371
1.574.573
Stand am 1. Jänner 2021 1.116.203
458.371
1.574.573
Währungsumrechnung 3.443
4.708
8.152
Abgänge 0
– 2.486
– 2.486
Zinszuschlag 9.290
0
9.290
Aktivierung 360.661
0
360.661
Amortisation – 306.587
0
– 306.587
Stand am 31. Dezember 2021 1.183.011
460.593
1.643.603
KONZERNABSCHLUSS
106
Kumulierte Abschreibungen
und Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Aktivierte
Abschlusskosten
Bestandswerte
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020
– 104.028
– 104.028
Währungsumrechnung
534
534
Zugänge aus Abschreibungen
– 20.064
– 20.064
Abgänge
134
134
Stand am 31. Dezember 2020
– 123.424
– 123.424
Stand am 1. Jänner 2021
– 123.424
– 123.424
Währungsumrechnung
208
208
Zugänge aus Abschreibungen
– 58.832
– 58.832
Abgänge
532
532
Stand am 31. Dezember 2021
– 181.516
– 181.516
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Aktivierte
Abschlusskosten
Bestandswerte
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020 1.123.795
8.168
1.131.963
Stand am 31. Dezember 2020 1.116.203
334.947
1.451.149
Stand am 31. Dezember 2021 1.183.011
279.077
1.462.087
107
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
11. Immaterielle Vermögenswerte
Firmenwert
Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte
Zum Zwecke des Wertminderungstests hat UNIQA den
Firmenwert auf folgende Cash-Generating Units (CGUs)
aufgeteilt, die den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist, ent-
sprechen. Eine Ausnahme hiervon bildet die SIGAL
Group, bei der die drei Länder Albanien, Kosovo und
Nordmazedonien aufgrund ihrer ähnlichen Entwicklung
und organisatorischen Verknüpfung zu einer CGU zusam-
mengefasst wurden:
UNIQA Österreich
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der
SIGAL Group (SEE)
Bulgarien (SEE)
Polen (CE)
Russland (RU)
Tschechien (CE)
Ungarn (CE)
Firmenwert je CGU
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern
der SIGAL Group
18.055
17.689
Bulgarien 5.412
17.512
Polen 41.534
41.873
Tschechien 232.363
219.871
Ungarn 14.485
14.696
UNIQA Österreich 37.737
37.737
Übrige 3.467
3.544
Summe 353.054
352.922
Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte
Der Wertminderungstest wurde im Rahmen der
Abschlusserstellung durchgeführt. Zur Überprüfung der
Werthaltigkeit des Firmenwerts wird der erzielbare Betrag
der CGUs ermittelt. Eine Wertminderung wird vorgenom-
men, wenn der erzielbare Betrag der CGUs niedriger ist als
der zu bedeckende Wert, bestehend aus Firmenwert und
dem anteiligen Nettoaktivvermögen. Die Wertminderung
der Firmenwerte ist im Periodenergebnis in der Position
„Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands-
und Firmenwerte“ enthalten.
Ermittlung des erzielbaren Betrags
Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Fir-
menwerten wird auf Basis des Nutzungswerts unter An-
wendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze
mittels Ertragswertmethode (Dividend-Discount-Me-
thode) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des
Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detailplanungs-
phase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU
auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und
langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente).
Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünf-
tigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurie-
rung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung ei-
nes geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt
eine Trennung der Ertragswerte nach den drei Geschäfts-
bereichen, die dann in Summe den Unternehmenswert er-
geben.
Cashflowprognose (Mehrphasenmodell)
Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre
Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allge-
meinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die Be-
rechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das
Resultat eines strukturierten und standardisierten Ma-
nagementdialogs. Dies schließt einen integrierten
Berichts- und Dokumentationsprozess ein und berück-
sichtigt Erfahrungswerte aus vorigen Planungsperioden.
Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und
beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten-
und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und
Ähnliches mit ein.
Phase 2: ewige Rente
Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das
letzte Jahr der Detailplanungsphase. Die Wachstumsrate
in der ewigen Rente ist ab dem Berichtsjahr 2020 von der
bisherigen Ableitung über die Versicherungsdichte ent-
koppelt und basiert auf mittelfristigen Wachstumsprogno-
sen der jeweiligen Volkswirtschaft. Abhängig von der geo-
grafischen Lage bewegen sich die unterlegten Wachstums-
annahmen zwischen 1 und 4 Prozent. Zur Ermittlung der
Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse
Studien und statistische Untersuchungen herangezogen,
um die Marktsituation und die makroökonomische Ent-
wicklung konsistent und realistisch abzubilden. Als Be-
zugsquellen dafür dienen unter anderem das eigene
Research und von Damodaran publizierte Länderrisiken,
Growth Rate Estimations und Multiples.
KONZERNABSCHLUSS
108
Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
Die Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der
Marktrisikoprämie und des Geschäftsbereich-Betas für
die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sind konsis-
tent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und
Controllingprozess verwendet werden. Sie basieren auf
dem Capital-Asset-Pricing-Modell.
Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität
der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssitu-
ation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der Ka-
pitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: Als Basiszins-
satz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der
Svensson-Methode (einer 30-jährigen Spot Rate deut-
scher Bundesanleihen) verwendet.
Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der
letzten zehn Jahre einer definierten Peer Group berech-
net. Die Ermittlung der Betas für die Geschäftsbereiche
Sach-, Kranken- und Lebensversicherung beruht auf den
Umsätzen im jeweiligen Geschäftsbereich der einzelnen
Peer-Group-Gesellschaften. Der vom österreichischen
Markt geprägte Geschäftsbereich Krankenversicherung
wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben. Für
die Kranken- und Lebensversicherung wird daher ein ein-
heitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwen-
det.
In der österreichischen Bewertungspraxis wird die Markt-
risikoprämie stichtagsbezogen aus der impliziten Markt-
rendite auf Basis von Kapitalmarktdaten abgeleitet. Der
Wachstumsfaktor wird konsistent zum EGT-Wachstum im
Impairment-Test hergeleitet.
Eine zusätzliche Länderrisikoprämie wurde auf Basis der
Kalkulationen laut Professor Damodaran (NYU Stern) de-
finiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisi-
koprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom
Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Spread
von Credit-Default-Swap-Spreads (CDS-Spreads) einer
Rating-Klasse zu „risikofreien“ US-Staatsanleihen erho-
ben. Der Spread wird um einen Volatilitätsunterschied
zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst.
Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Inflati-
onsdifferenz für Nichteuroraumländer. Im Allgemeinen
stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Infla-
tion in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentli-
cher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit.
Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abwei-
chung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen
CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risikolo-
sen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in
der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation an-
gepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem
Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase ange-
setzt.
Kapitalisierungszinssatz 2021
Diskontfaktor
Diskontfaktor ewige Rente
Angaben in Prozent
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group
1)
12,8 – 13,8
13,5 – 14,5
12,1 – 14
12,8 – 14,7
Bulgarien 10,5
11,2
10,1
10,8
Österreich 8,9
9,6
8,9
9,6
Polen 11,2
11,9
9,9
10,6
Russland 14,0
14,7
12,7
13,4
Tschechien 9,9
10,6
9,1
9,8
Ungarn 12,5
13,2
11,4
12,1
1)
Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder.
109
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Kapitalisierungszinssatz 2020
Diskontfaktor
Diskontfaktor ewige Rente
Angaben in Prozent
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group
1)
12,1 – 13,2
12,9 – 14,0
11,7 – 13,4
12,5 – 14,1
Bulgarien 10,3
11,1
9,7
10,5
Österreich 8,6
9,4
8,6
9,4
Polen 10,0
10,8
9,7
10,4
Russland 12,8
13,5
12,1
12,9
Tschechien 9,2
10,0
8,6
9,4
Ungarn 12,1
12,8
11,1
11,9
1)
Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder.
Wertminderungen des Geschäftsjahres
Ende 2021 wurde bekannt, dass es in der CGU Bulgarien
zum Wegfall eines bedeutenden Vertriebskanals kommen
wird. Aus diesem Grund liegt eine gegenüber dem Vorjahr
deutlich angepasste Planung vor, wodurch sich ein Wert-
minderungsbedarf in Höhe von 12,1 Millionen Euro ergibt.
Sensitivitätsanalysen
Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberech-
nung und deren Einschätzung werden Sensitivitätsanaly-
sen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die
Hauptwerttreiber durchgeführt.
Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der
einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen
Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volks-
wirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitä-
ten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusam-
menhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele.
Diese Prognosen und die damit verbundene Einschätzung
der zukünftigen Marktsituation sind angesichts der in ein-
zelnen Märkten noch anhaltenden Wirtschaftskrise die
größte Unsicherheit im Zusammenhang mit den Bewer-
tungsergebnissen.
Für den Fall, dass sich die Versicherungsmärkte gänzlich
anders entwickeln als in den Businessplänen und den zu-
grunde liegenden Prognosen angenommen, könnten
Wertminderungen der angesetzten Firmenwerte erforder-
lich werden.
Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich
bei einem angenommenen Zinsanstieg von 50 Basispunk-
ten bei der CGU Bulgarien eine Unterschreitung des Nut-
zungswerts im Ausmaß von 1,6 Millionen Euro ergeben
würde. Bei einem angenommenen Zinsanstieg von
100 Basispunkten würde sich bei der CGU Bulgarien eine
Unterschreitung des Nutzungswerts im Ausmaß von
3,1 Millionen Euro ergeben, in der CGU SIGAL Group
würde es zu einer Unterschreitung in Höhe von 0,3 Millio-
nen Euro kommen. Bei einer Änderung der zugrunde ge-
legten Cashflows um –
5 Prozent würde sich für die CGU
Bulgarien eine Unterschreitung des Nutzungswerts zum
Buchwert in Höhe von 1,8 Millionen Euro ergeben. Bei ei-
ner Änderung der Cashflows um –
10 Prozent würde sich
eine Unterschreitung in Höhe von 3,7 Millionen ergeben,
für die CGU SIGAL Group in Höhe von 2,4 Millionen.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten
sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die
entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer li-
near über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrie-
ben wird.
Kosten, die für selbst erstellte Software in der Forschungs-
phase anfallen, werden erfolgswirksam in der Periode ih-
res Entstehens erfasst. Die in der Entwicklungsphase an-
fallenden Kosten werden aktiviert, sofern absehbar ist,
dass die Software fertiggestellt wird, Absicht und Fähig-
keit zur zukünftigen internen Nutzung gegeben sind und
sich daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen
ergibt.
Die Abschreibung der übrigen immateriellen Vermögens-
werte ist im Periodenergebnis nach erfolgter Betriebsauf-
wandsverteilung in den Positionen „Versicherungsleistun-
gen“, „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ und
„Kapitalanlageergebnis“ ausgewiesen.
Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte
Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte von
UNIQA – mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen –
werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzu-
stellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung
vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des
Vermögenswerts geschätzt. Der Firmenwert und in
Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte
KONZERNABSCHLUSS
110
werden, außer im Falle des Vorliegens eines Triggering
Event, jährlich auf Wertminderung überprüft.
Eine Wertminderung im Hinblick auf den Firmenwert
wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird
ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als
der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht
übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amor-
tisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminde-
rungsaufwand erfasst worden wäre.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Angaben in Tausend Euro
Firmenwert
In Entwicklung
befindliche immaterielle
Vermögenswerte
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020 358.446
38.529
368.440
765.415
Währungsumrechnung 2.181
0
– 4.717
– 2.536
Veränderung des Konsolidierungskreises 219.767
0
8.907
228.674
Zugänge 0
46.270
49.879
96.148
Abgänge – 171.752
0
– 3.385
– 175.138
Umbuchungen 0
– 9.241
9.220
– 20
Stand am 31. Dezember 2020 408.641
75.558
428.344
912.543
Stand am 1. Jänner 2021 408.641
75.558
428.344
912.543
Währungsumrechnung 12.313
– 12
990
13.291
Veränderung des Konsolidierungskreises – 58
0
9.760
9.702
Zugänge 0
76.958
188.584
265.542
Abgänge 1.398
– 35.985
– 159.529
– 194.116
Umbuchungen 0
– 12.131
12.127
– 4
Stand am 31. Dezember 2021 422.294
104.389
480.275
1.006.958
Kumulierte Abschreibungen
und Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Firmenwert
In Entwicklung
befindliche immaterielle
Vermögenswerte
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020 – 121.719
0
– 189.144
– 310.863
Währungsumrechnung 0
0
3.538
3.538
Zugänge aus Abschreibungen 0
0
– 24.355
– 24.355
Zugänge aus Wertminderungen – 105.752
0
0
– 105.752
Abgänge 171.752
0
748
172.500
Zuschreibungen 0
0
9
9
Stand am 31. Dezember 2020 – 55.719
0
– 209.205
– 264.924
Stand am 1. Jänner 2021 – 55.719
0
– 209.205
– 264.924
Währungsumrechnung 0
0
– 848
– 848
Veränderung des Konsolidierungskreises 4
0
0
4
Zugänge aus Abschreibungen 0
0
– 33.048
– 33.048
Zugänge aus Wertminderungen – 12.100
0
0
– 12.100
Abgänge – 1.425
0
17.669
16.244
Umbuchungen 0
0
1
1
Stand am 31. Dezember 2021 – 69.240
0
– 225.431
– 294.671
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Firmenwert
In Entwicklung
befindliche immaterielle
Vermögenswerte
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020 236.727
38.529
179.296
454.553
Stand am 31. Dezember 2020 352.922
75.558
219.139
647.619
Stand am 31. Dezember 2021 353.054
104.389
254.844
712.287
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte
sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten
im Wesentlichen Software.
111
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
12. Sachanlagen
Sachanlagen werden nach dem Anschaffungskostenmodell
bilanziert.
Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen werden in der
Position „Sonstige versicherungstechnische Erträge“ er-
fasst, Verluste unter der Position „Sonstige versicherungs-
technische Aufwendungen“.
Wenn sich die Nutzung einer Immobilie ändert und eine
von Eigentümer:innen selbst genutzte Immobilie zu einer
als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wird, wird die
Immobilie mit dem Buchwert zum Stichtag der Änderung
in eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie umge-
gliedert.
Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt linear über eine
Nutzungsdauer für Gebäude von 15 bis 80 Jahren und für
technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung von 2 bis 20 Jahren. Abschreibungsmethoden, Nut-
zungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschluss-
stichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die
Beträge der Abschreibungen von den Sachanlagen werden
im Periodenergebnis durch Vornahme einer Betriebsauf-
wandsverteilung in den Positionen „Versicherungsleistun-
gen“, „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ und
„Kapitalanlageergebnis“ ausgewiesen, um die Aufwendun-
gen und Erträge verursachungsgerecht zu verteilen.
Leasingverhältnisse
Konzernweit bestehen rund 1.200 Verträge, die in den An-
wendungsbereich des Standards fallen und bei denen
UNIQA als Leasingnehmerin auftritt. Es bestehen nahezu
ausschließlich wenig komplexe Standardverträge. Diese
betreffen überwiegend Immobilien sowie teilweise
Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein wesentlicher Teil
der aktivierten Nutzungsrechte besteht aus einer geringen
Anzahl von Verträgen, die auf unbestimmte Dauer abge-
schlossen sind. Für diese wurden auf Basis der wahr-
scheinlichsten Annahmen Einschätzungen zur Laufzeit
sowie zur Ausübung von Kündigungsoptionen getroffen.
Die der Kalkulation dieser Verträge zugrunde liegenden
Laufzeiten betragen bis zu 40 Jahre. Die durchschnittliche
Vertragslaufzeit der übrigen Verträge liegt zwischen 3 und
5 Jahren.
Der Diskontierungszinssatz zur Ermittlung der Verbind-
lichkeit setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz, der um das
Länderrisiko, die Bonität, die Qualität der Sicherheit
sowie einen Tilgungsfaktor angepasst wurde, zusammen.
Eine Aufteilung der in den Leasingverhältnissen enthalte-
nen Nichtmietkomponenten findet nicht statt. Leasing-
verhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögens-
wert einen Neuwert von 5 Tausend Euro nicht überschrei-
tet, sowie jene mit einer Vertragslaufzeit von weniger als
zwölf Monaten wurden nicht angesetzt.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Angaben in Tausend Euro
Eigengenutzte
Grundstücke
und Bauten
Nutzungsrechte
aus eigen-
genutzten
Grundstücken und
Bauten
Sonstige
Sachanlagen
Nutzungsrechte
aus sonstigen
Sachanlagen
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020 414.585
70.584
238.429
1.757
725.355
Währungsumrechnung – 5.268
– 409
– 2.776
– 62
– 8.514
Veränderung des Konsolidierungskreises 0
27.332
3.128
2.584
33.044
Zugänge 1.907
31.106
21.331
119
54.463
Abgänge – 33.048
– 29.498
– 8.831
– 249
– 71.626
Umbuchungen 14.355
0
73
0
14.428
Stand am 31. Dezember 2020 392.532
99.115
251.354
4.148
747.149
Stand am 1. Jänner 2021 392.532
99.115
251.354
4.148
747.149
Währungsumrechnung 660
442
709
36
1.847
Veränderung des Konsolidierungskreises 0
0
920
0
920
Zugänge 2.668
46.290
23.963
533
73.454
Abgänge – 3.013
– 17.920
– 20.272
– 327
– 41.532
Umbuchungen – 24.858
0
4
0
– 24.854
Stand am 31. Dezember 2021 367.988
127.928
256.679
4.390
756.984
KONZERNABSCHLUSS
112
Kumulierte Abschreibungen und
Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Eigengenutzte
Grundstücke
und Bauten
Nutzungsrechte
aus eigen-
genutzten
Grundstücken und
Bauten
Sonstige
Sachanlagen
Nutzungsrechte
aus sonstigen
Sachanlagen
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020 – 186.048
– 9.937
– 176.947
– 643
– 373.575
Währungsumrechnung 1.910
112
1.694
27
3.745
Zugänge aus Abschreibungen – 11.142
– 13.066
– 16.673
– 736
– 41.617
Abgänge 27.637
599
6.561
235
35.031
Umbuchungen – 5.986
0
– 9
0
– 5.994
Stand am 31. Dezember 2020 – 173.628
– 22.292
– 185.373
– 1.117
– 382.410
Stand am 1. Jänner 2021 – 173.628
– 22.292
– 185.373
– 1.117
– 382.410
Währungsumrechnung – 216
– 100
– 511
3
– 823
Veränderung des Konsolidierungskreises 0
0
1
0
1
Zugänge aus Abschreibungen – 8.164
– 16.491
– 17.456
– 1.210
– 43.321
Abgänge 1.949
9.590
14.386
273
26.198
Umbuchungen 8.866
0
– 1
0
8.865
Stand am 31. Dezember 2021 – 171.192
– 29.294
– 188.955
– 2.050
– 391.491
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Eigengenutzte
Grundstücke
und Bauten
Nutzungsrechte
aus eigen-
genutzten
Grundstücken und
Bauten
Sonstige
Sachanlagen
Nutzungsrechte
aus sonstigen
Sachanlagen
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020 228.537
60.647
61.482
1.114
351.780
Stand am 31. Dezember 2020 218.904
76.823
65.981
3.031
364.739
Stand am 31. Dezember 2021 196.796
98.634
67.723
2.340
365.493
Die beizulegenden Zeitwerte der eigengenutzten Grund-
stücke und Bauten werden aus Sachverständigengutach-
ten abgeleitet und setzen sich wie folgt zusammen:
Beizulegende Zeitwerte
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und
Unfallversicherung
Kranken-
versicherung
Lebens-
versicherung
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2020 189.887
38.566
205.250
433.703
Stand am 31. Dezember 2021 192.028
16.346
199.205
407.578
In den sonstigen Sachanlagen sind im Wesentlichen tech-
nische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattungen
ausgewiesen.
Im Konzernabschluss erfasste
Beträge
Angaben in Tausend Euro
2021
2020
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung
erfasste Beträge
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 998
759
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 2.317
1.405
Aufwand für geringwertige Vermögenswerte
(exklusive der Aufwendungen für kurzfristige
Leasingverhältnisse)
2.764
4.838
In der Konzerngeldflussrechnung erfasste Beträge
Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse – 16.906
– 13.768
113
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
1
3. Forderungen inklusive Forderungen aus dem
V
ersicherungsgeschäft
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Rückversicherungsforderungen
Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft 95.762
76.757
95.762
76.757
Forderungen aus dem
Versicherungsgeschäft
an Versicherungsnehmer:innen 301.426
324.837
an Versicherungsvermittler:innen 28.594
29.547
an Versicherungsunternehmen 9.857
13.741
339.877
368.124
Sonstige Forderungen
Forderungen aus Dienstleistungen 95.224
81.788
Forderungen aus
Kapitalanlagetransaktionen 11.047
0
Übrige Steuererstattungsansprüche 13.360
14.150
Übrige Forderungen 159.555
143.431
279.185
239.368
Zwischensumme 714.823
684.249
davon Forderungen mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr 694.048
680.264
von mehr als 1 Jahr 20.775
3.985
714.823
684.249
davon noch nicht wertberichtigte
Forderungen
bis zu 3 Monaten überfällig 18.374
6.939
mehr als 3 Monate überfällig 5.810
4.880
Gesamtsumme Forderungen inkl.
Forderungen aus dem
Versicherungsgeschäft 714.823
684.249
Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen im Wesentli-
chen den Buchwerten.
Wertberichtigungen
Rückversicherungs-
forderungen
Forderungen aus dem
Versicherungsgeschäft
1)
Sonstige Forderungen
Angaben in Tausend Euro
2021
2020
2021
2020
2021
2020
Stand 1. Jänner – 342
0
– 72.684
– 12.076
– 6.084
– 6.971
Änderung des Konsolidierungskreises 0
– 380
0
– 64.028
0
– 625
Dotierung – 309
0
– 10.430
– 2.684
– 5.895
– 1.587
Verbrauch 0
38
3.330
2.481
868
2.149
Auflösung 0
0
2.560
2.861
36
207
Währungsumrechnung 3
0
– 225
763
– 413
743
Stand 31. Dezember – 648
– 342
– 77.449
– 72.684
– 11.488
– 6.084
1)
Die Wertberichtigungen gegenüber Versicherungsnehmer:innen werden in der Stornorückstellung ausgewiesen.
KONZERNABSCHLUSS
114
14. Zahlungsmittel
Die Bewertung der Zahlungsmittel in Fremdwährung er-
folgt zu dem zum Stichtag aktuellen Devisenkurs. Der Fi-
nanzmittelfonds in der Konzerngeldflussrechnung ent-
spricht der Position „Zahlungsmittel“ in der Konzernbi-
lanz.
Steuern
1
5. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr 88.255
46.378
Tatsächliche Steuern Vorjahre 10.919
– 8.736
Latente Steuern – 34.789
– 4.867
Summe 64.385
32.775
Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von
25 Prozent in allen Segmenten zur Anwendung. Nationale
steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der
Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu
einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz
führen.
Im Jänner 2022 wurde in Österreich die Senkung des Kör-
perschaftsteuersatzes auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie
auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 beschlossen. Wenn die
neuen Körperschaftsteuersätze auf die zum 31. Dezember
2021 betreffend österreichische Konzerngesellschaften bi-
lanzierten latenten Steuerforderungen bzw. -schulden (in
Summe Überhang der latenten Steuerschulden) angewen-
det werden, würde sich der Überhang an latenten Steuer-
schulden um 10.271 Tausend Euro bzw. 20.543 Tau-
send Euro verringern.
Überleitungsrechnung
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Ergebnis vor Steuern 382.289
57.056
Erwarteter Steueraufwand
1)
95.572
14.264
Korrigiert um Steuereffekte aus
Steuerfreien Beteiligungserträgen – 21.196
– 17.873
Abschreibungen auf Bestandswerte 3.025
26.438
Steuerneutralen Konsolidierungseffekten 9
– 79
Sonstigen nicht abzugsfähigen
Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen – 16.264
16.001
Änderungen von Steuersätzen – 5
2.024
Steuersatzabweichungen – 35.556
– 26.063
Quellensteuern 1.476
1.562
Steuern Vorjahre 12.311
8.206
Verfall/Wertberichtigung von Verlustvorträgen und
Sonstiges
25.014
8.293
Ertragsteueraufwand 64.385
32.775
Durchschnittliche effektive Steuerbelastung
(Angaben in Prozent)
16,8
57,4
1)
Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz
Gruppenbesteuerung
UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung
einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in An-
spruch. Es bestehen drei steuerliche Unternehmensgrup-
pen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance
Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Im-
mobilienholding GmbH.
In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden
grundsätzlich die Gruppenmitglieder vom Gruppenträ-
ger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteu-
erbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In
die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste
ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der
steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem
ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflich-
tung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich
wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige
Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.
16. Latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den
jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die im Ge-
schäftsjahr zwischen 9 und 25 Prozent (2020: zwischen
9 und 25 Prozent) lagen.
Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen latenten Steuer-
ansprüche und latenten Steuerschulden haben sich wie
folgt entwickelt:
115
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Saldo aus latenten Steueransprüchen und
Steuerschulden
Angaben in Tausend Euro
Stand am 1. Jänner 2020 – 352.302
Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen 4.867
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen – 50.057
Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen – 18.964
Währungsdifferenzen 1.166
Stand am 31. Dezember 2020 – 415.291
Stand am 1. Jänner 2021 – 415.291
Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen 34.789
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen 87.526
Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen – 3.917
Währungsdifferenzen – 346
Stand am 31. Dezember 2021 – 297.240
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen betreffen
im Wesentlichen Bewertungen von zur Veräußerung ver-
fügbaren Finanzinstrumenten und Neubewertungen von
leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen.
Die Unterschiede zwischen den steuerlichen Buchwerten
und den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz wirken
sich wie folgt aus:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Latente Steueransprüche
Versicherungstechnische Posten 72.087
54.528
Kapitalanlagen 50.820
54.482
Neubewertungen der leistungsorientierten
Versorgungsverpflichtungen 54.909
73.309
Verlustvorträge 43.890
17.046
Sonstige Posten 62.604
89.675
Summe 284.309
289.040
Saldierungseffekt – 199.400
– 280.447
Summe nach Saldierung 84.909
8.594
Latente Steuerschulden
Versicherungstechnische Posten 310.970
358.749
Kapitalanlagen 217.444
316.586
Neubewertungen der leistungsorientierten
Versorgungsverpflichtungen
1
1
Sonstige Posten 53.134
28.994
Summe 581.549
704.331
Saldierungseffekt – 199.400
– 280.447
Summe nach Saldierung 382.149
423.884
Saldo aus latenten Steueransprüchen und
Steuerschulden – 297.240
– 415.291
Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit An-
teilen an Tochterunternehmen und assoziierten
Unternehmen, für die keine latente Steuerschulden
bilanziert wurden, belaufen sich auf 2.050.441 Tau-
send Euro (2020: 1.778.691 Tausend Euro).
Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueran-
sprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch
nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige tem-
poräre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zu-
künftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprogno-
sen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensin-
tern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt, ge-
prüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräf-
tiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Ver-
rechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird
nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn
das betreffende Konzernunternehmen aktuell oder in ei-
ner Vorperiode einen Verlust erlitten hat.
Von den ausgewiesenen latenten Steueransprüchen ent-
fielen 43.890 Tausend Euro (2020: 17.046 Tausend Euro)
auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steueransprüche
aus Verlustvorträgen in Höhe von 33.009 Tausend Euro
(2020: 11.023 Tausend Euro) wurden nicht angesetzt, da
unter Berücksichtigung der Verfallsfristen von einer Ver-
wertung in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist.
Die steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von 328.011 Tau-
send Euro (2020: 139.365 Tausend Euro) verfallen wie
folgt, wobei unter „mehr als 5 Jahre“ auch steuerliche Ver-
lustvorträge ohne Verfallsdatum in Höhe von 301.429 Tau-
send Euro (2020: 112.986 Tausend Euro) enthalten sind.
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Bis zu 1 Jahr
1)
4.227
8.358
Zwischen 2 und 5 Jahren
2)
7.832
12.336
Mehr als 5 Jahre
3)
315.952
118.671
Summe 328.011
139.365
1)
Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2021
1.456 Tausend Euro (31.12.2020: 1.081 Tausend Euro).
2)
Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2021
2.754 Tausend Euro (31.12.2020: 5.455 Tausend Euro).
3)
Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2021
140.206 Tausend Euro (31.12.2020: 53.409 Tausend Euro).
Die steuerlichen Verlustvorträge umfassen sowohl Ver-
lustvorträge, auf die latente Steueransprüche angesetzt
wurden, als auch Verlustvorträge, auf die keine latenten
Steueransprüche angesetzt wurden.
KONZERNABSCHLUSS
116
Sozialkapital
1
7. Leistungsorientierte Pläne
Es gibt einzelvertragliche Pensionszusagen, einzelvertrag-
liche Überbrückungszahlungen und Pensionszulagen ge-
mäß Verbandsempfehlung.
Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen
erfolgt jährlich nach der Methode der laufenden Einmalprä-
mien (Projected-Unit-Credit-Methode, PUC-Methode). Re-
sultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögens-
wert, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines
wirtschaftlichen Nutzens in Form von etwaigen künftigen
Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künfti-
ger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Zur Berech-
nung des Barwerts eines wirtschaftlichen Nutzens werden
etwaige geltende Mindestdotierungsverpflichtungen be-
rücksichtigt.
Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientier-
ten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen
Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versiche-
rungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag
aus Planvermögen (unter Ausschluss der erwarteten
Zinserträge) und die Auswirkung der etwaigen Vermö-
gensobergrenze. Die Nettozinsaufwendungen (Erträge)
werden auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichts-
periode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes ermit-
telt. Der Abzinsungssatz wurde für die Bewertung der leis-
tungsorientierten Versorgungsverpflichtung zu Beginn
der jährlichen Berichtsperiode verwendet. Dieser Abzin-
sungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeit-
punkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen be-
rücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszah-
lungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld
(Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungs-
plänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere
Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden er-
folgswirksam im Periodenergebnis erfasst.
Werden die Leistungen eines leistungsorientierten Ver-
sorgungsplans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird
die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende
Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder
Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Periodenergebnis
erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines
leistungsorientierten Plans werden zum Zeitpunkt der Ab-
geltung erfasst. Der Ausweis der leistungsorientierten
Versorgungsverpflichtungen erfolgt unter der Bilanzposi-
tion „Andere Rückstellungen“.
Pensionsansprüche
Personen, die eine einzelvertragliche Zusage haben,
können zumeist im Alter von 60 bzw. 65 Jahren unter be-
stimmten Voraussetzungen eine Pension in Anspruch neh-
men. Die Höhe der Pension hängt meistens von der Anzahl
der Dienstjahre und dem letzten Bezug vor Ausscheiden aus
dem aktiven Dienstverhältnis ab. Im Falle des Todes erhal-
ten die anspruchsberechtigten Ehepartner:innen eine Pen-
sion abhängig vom Vertrag in Höhe von 60, 50 oder 40 Pro-
zent. Die Pensionen ruhen in dem Zeitraum, in dem eine
Abfertigung bezahlt wird, und sind in der Regel wertgesi-
chert. Die Finanzierung erfolgt bei Pensionen, die auf Ein-
zelverträgen bzw. auf der Verbandsempfehlung basieren,
über Rückstellungen. Der Schlusspensionskassenbeitrag,
womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Bar-
wert zur Verrentung garantiert wird, wird über den Bei-
tragszeitraum rückgestellt und bei Pensionsantritt an die
Pensionskasse übertragen. Die Festlegung der Finanzierung
erfolgt im Geschäftsplan der Pensionskasse, in der Betriebs-
vereinbarung und im Pensionskassenvertrag.
Abfertigungsansprüche
Arbeitnehmer:innen der österreichischen Gesellschaften,
deren Dienstverhältnis vor dem 31. Dezember 2002 be-
gonnen und ununterbrochen drei Jahre gedauert hat, ge-
bührt bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abferti-
gung, sofern nicht der:die Arbeitnehmer:in kündigt, ohne
wichtigen Grund vorzeitig austritt oder eine Entlassung
vorliegt.
117
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen
Angaben in Tausend Euro
Barwert der
Pensions-
verpflichtungen
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens
Nettoschuld der
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
Gesamtbetrag
der leistungs-
orientierten
Versorgungs-
verpflichtungen
Stand am 1. Jänner 2021 527.562
– 100.632
426.930
140.560
567.490
Laufender Dienstzeitaufwand 21.268
0
21.268
4.480
25.748
Zinsaufwand/-ertrag 1.826
– 284
1.542
– 111
1.432
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste
aus Abgeltungen – 2.997
0
– 2.997
– 4.060
– 7.057
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste
Komponenten der leistungsorientierten Kosten 20.097
– 284
19.813
310
20.123
Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die
erfolgswirksam erfasst werden)
0
– 6.150
– 6.150
0
– 6.150
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der
Veränderung von demografischen Annahmen entstehen 52
0
52
– 57
– 5
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der
Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen
– 38.127
0
– 38.127
– 3.681
– 41.808
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus
erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen
– 16.076
0
– 16.076
– 867
– 16.943
Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen – 54.151
– 6.150
– 60.301
– 4.605
– 64.906
Veränderung aus Währungsumrechnung – 1
0
– 1
115
115
Aus dem Plan geleistete Zahlungen – 17.973
630
– 17.343
– 20.784
– 38.127
Beiträge zum Planvermögen 0
– 11.227
– 11.227
0
– 11.227
Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen 298
0
298
1.718
2.015
Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen – 21.721
21.333
– 388
– 4.968
– 5.356
Änderung des Konsolidierungskreises – 348
0
– 348
– 3.851
– 4.199
Stand am 31. Dezember 2021 453.764
– 96.329
357.434
108.493
465.927
Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen
Angaben in Tausend Euro
Barwert der
Pensions-
verpflichtungen
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens
Nettoschuld der
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
Gesamtbetrag
der leistungs-
orientierten
Versorgungs-
verpflichtungen
Stand am 1. Jänner 2020 498.469
– 100.536
397.933
134.318
532.251
Laufender Dienstzeitaufwand 20.936
0
20.936
10.524
31.460
Zinsaufwand/-ertrag 3.901
– 713
3.188
378
3.567
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste
aus Abgeltungen
– 2.156
0
– 2.156
0
– 2.156
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste
Komponenten der leistungsorientierten Kosten 22.682
– 713
21.969
10.902
32.871
Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die
erfolgswirksam erfasst werden)
0
10
10
0
10
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der
Veränderung von demografischen Annahmen entstehen 57
0
57
– 62
– 5
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der
Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen 32.306
0
32.306
3.822
36.129
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus
erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen
941
0
941
– 694
248
Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen 33.305
10
33.315
3.066
36.381
Veränderung aus Währungsumrechnung – 43
0
– 43
27
– 16
Aus dem Plan geleistete Zahlungen – 17.171
624
– 16.547
– 7.537
– 24.085
Beiträge zum Planvermögen 91
– 9.831
– 9.741
0
– 9.741
Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen 75
0
75
– 217
– 142
Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen – 9.846
9.816
– 31
0
– 31
Stand am 31. Dezember 2020 527.562
– 100.632
426.930
140.560
567.490
KONZERNABSCHLUSS
118
Das Planvermögen der leistungsorientierten Pensionsver-
pflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
Angaben in Prozent
31.12.2021
31.12.2020
Notiert
(an
aktivem
Markt)
Nicht
notiert
Notiert
(an
aktivem
Markt)
Nicht
notiert
Renten
–
Euro 22,2
1,6
22,4
1,3
Unternehmensanleihen
–
Euro
24,2
1,1
30,4
1,0
Aktien
–
Euro 11,9
0,1
9,5
0,0
Aktien
–
Non-Euro 11,1
0,4
7,2
0,0
Aktien
–
Emerging
Markets 4,5
0,0
4,1
0,0
Alternative
Investmentinstrumente
8,1
2,1
4,2
10,1
Immobilien 0,0
5,1
0,0
4,9
Bargeld 2,7
4,7
0,0
4,7
Summe 85,0
15,0
78,0
22,0
Für das kommende Jahr werden Beiträge zum Planvermö-
gen in Höhe von 5.765 Tausend Euro erwartet.
Der Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsver-
pflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathe-
matischen Berechnungsparameter zugrunde gelegt:
Angewendete
Berechnungsfaktoren
Angaben in Prozent
2021
2020
Rechnungszins
Abfertigungsverpflichtungen
0,4
0,8
Rechnungszins Pensionsverpflichtungen 1,0
1,0
Valorisierung der Bezüge 3,0
2,9
Valorisierung der Pensionen 2,0
2,0
Fluktuationsrate dienstjahres-
abhängig
dienstjahres-
abhängig
Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018 P –
Angestellte
AVÖ 2018 P –
Angestellte
Gewichtete durchschnittliche
Laufzeiten in Jahren
Leistungs-
orientierte
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
31. Dezember 2021 13,7
7,4
31. Dezember 2020 13,4
7,1
Die wesentlichen Risiken aus dem Versorgungsplan be-
schränken sich auf das Investitionsrisiko, das Zinsände-
rungsrisiko, die Lebenserwartung sowie das Gehaltsrisiko.
Die Sensitivität der leistungsorientierten Versorgungsver-
pflichtungen auf Änderungen in den gewichteten
versicherungsmathematischen Berechnungsparametern
beträgt:
Sensitivitätsanalyse
Angaben in Prozent
Leistungsorientierte Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungsverpflichtungen
2021
2020
2021
2020
Restlebenserwartung
Veränderung der DBO (+ 1 Jahr) 3,0
3,1
Veränderung der DBO (– 1 Jahr) – 3,1
– 3,3
Rechnungszins
Veränderung der DBO (+ 1 Prozentpunkt) – 11,6
– 12,5
– 6,0
– 6,6
Veränderung der DBO (– 1 Prozentpunkt) 14,6
15,7
6,8
7,5
Steigerungssatz für künftige Gehälter
Veränderung der DBO (+ 0,75 %) 4,8
4,6
4,8
5,3
Veränderung der DBO (– 0,75 %) – 4,2
– 3,9
– 4,5
– 4,9
Steigerungssatz für künftige Pensionen
Veränderung der DBO (+ 0,25 %) 3,4
3,7
Veränderung der DBO (– 0,25 %) – 3,3
– 3,5
119
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
18. Beitragsorientierte Pläne
Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plä-
nen werden als Aufwand erfolgswirksam erfasst, sobald
die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird.
Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert er-
fasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verrin-
gerung künftiger Zahlungen entsteht. Der beitragsorien-
tierte Plan wird im Wesentlichen von UNIQA finanziert.
Pensionsansprüche
Vorstandsmitglieder, Sondervertragsinhaber sowie aktive
Mitarbeitende in Österreich unterliegen einer grundsätz-
lich beitragsorientierten Pensionskassenvorsorge. Die Be-
günstigten haben zusätzlich Anspruch auf einen Schluss-
pensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pen-
sionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert
wird. Da den Begünstigten als erste auszuzahlende Pen-
sion eine fixe Leistungshöhe zugesagt wird, ist die Zusage
in der Beitragsphase als leistungsorientiert einzustufen.
In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, in welchem
Ausmaß im Fall des Übertritts in die Alterspension bzw.
bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder des Todes als Akti-
ver ein Schlusspensionskassenbeitrag auf das individuelle
Deckungskapitalkonto des Begünstigten erbracht wird. In
der Leistungsphase ergibt sich keine Verpflichtung für
UNIQA.
Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen
Im Rahmen einer beitragsorientierten Mitarbeitervor-
sorge zahlt die Arbeitgeberin festgelegte Beiträge an Mit-
arbeitervorsorgekassen ein. Die Beiträge an die Mitarbei-
tervorsorgekassen betrugen 4.501 Tausend Euro (2020:
4.537 Tausend Euro). Die Verpflichtung der Arbeitgeberin
ist durch die Zahlung der Beiträge erfüllt.
19. Restrukturierungsmaßnahmen
Im November 2020 hat der Aufsichtsrat Restrukturie-
rungsmaßnahmen beschlossen, die hauptsächlich die Re-
duktion der Anzahl der Mitarbeitenden am Standort Ös-
terreich umfassen. Die dafür im Vorjahr gebildete Rest-
rukturierungsrückstellung hat sich durch die Auflösung
nicht verbrauchter Rückstellungen in Höhe von
3,4 Millionen Euro sowie durch die Verwendung im lau-
fenden Jahr in Höhe von 38,0 Millionen Euro auf
57,2 Millionen Euro reduziert.
Der Ausweis der Rückstellung für Restrukturierungsmaß-
nahmen erfolgt unter der Bilanzposition „Andere Rück-
stellungen“.
20. Mitarbeitende
Personalaufwendungen
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Gehälter 520.048
444.997
Aufwendungen für Abfertigungsverpflichtungen 310
10.902
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen 19.813
21.969
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
140.293
127.861
Sonstige Sozialaufwendungen 7.016
5.631
Personalbezogene Restrukturierungsaufwendungen 0
96.319
Summe 687.480
707.679
davon Geschäftsaufbringung 123.044
133.748
davon Verwaltung 563.693
574.322
davon Pensionist:innen 742
– 391
Durchschnittlicher Stand der
Angestellten
31.12.2021
31.12.2020
Gesamt 14.849
13.408
davon Geschäftsaufbringung 4.005
4.138
davon Verwaltung 10.844
9.271
Eigenkapital
2
1. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
Das Grundkapital setzt sich aus 309.000.000 Stückaktien
in Form von Inhaberaktien zusammen. Die Kapitalrück-
lagen beinhalten gebundene Kapitalrücklagen, die im We-
sentlichen aus dem Aufgeld aus Aktien resultieren.
Am 14. Juni 2021 wurde eine Dividende in Höhe von
0,18 Euro je Aktie ausgezahlt. Dies entspricht einer Aus-
schüttung in Höhe von 55.254 Tausend Euro. Vorbehalt-
lich der Genehmigung der Hauptversammlung ist für das
Geschäftsjahr eine Dividendenauszahlung in Höhe von
0,55 Euro je Aktie vorgesehen, was einer Ausschüttung in
Höhe von 168.831 Tausend Euro entspricht.
22. Eigene Aktien
Eigene Aktien
31.12.2021
31.12.2020
UNIQA Insurance Group AG
Stückzahl 819.650
819.650
Anschaffungskosten in Tausend Euro 10.857
10.857
Anteil am gezeichneten Kapital in % 0,27
0,27
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Stückzahl 1.215.089
1.215.089
Anschaffungskosten in Tausend Euro 5.756
5.756
Anteil am gezeichneten Kapital in % 0,39
0,39
Summe 2.034.739
2.034.739
KONZERNABSCHLUSS
120
Ermächtigungen des Vorstands
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai
2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni
2024 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:in-
nen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimm-
recht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal
oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai
2020 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, mit Zustim-
mung des Aufsichtsrats eigene Aktien für einen Zeitraum
von 30 Monaten ab dem 30. November 2020 zu erwerben
(Auslaufen der gemäß Beschluss der Hauptversammlung
vom 28. Mai 2018 erteilten Ermächtigung per 29. Novem-
ber 2020). Der mit neu erworbenen Aktien verbundene
Anteil am Grundkapital darf zusammen mit dem Anteil
anderer eigener Aktien, die die Gesellschaft bereits erwor-
ben hat und noch besitzt, 10 Prozent des Grundkapitals
nicht übersteigen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesell-
schaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft.
Der über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehal-
tene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der Ver-
schmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft
m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA
Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft.
Dieser Aktienbestand ist nicht auf die 10-Prozent-Grenze
anzurechnen.
23. Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement erfolgt unter Berücksichtigung
der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen. Mit
Inkraftsetzung von Solvency II ab 1. Jänner 2016 wurden
die Definition und die Berechnung der verfügbaren
Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs und die Steue-
rung durch die Solvency-II-Vorgaben ersetzt.
Die anrechenbaren Eigenmittel umfassen das konsoli-
dierte Tier-1-Kapital, das im Wesentlichen aus dem ge-
zeichneten Grundkapital inklusive des zugeordneten
Emissionsagios sowie der Ausgleichsrücklage besteht. Das
Tier-2-Kapital besteht zu 100 Prozent aus Nachrangver-
bindlichkeiten. Bei den Tier-3-Eigenmittelbestandteilen
handelt es sich im Wesentlichen um latente Nettosteuer-
ansprüche.
Im Rahmen der Konzernsteuerung wird die angemessene
Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung nach Sol-
vency II auf konsolidierter Basis laufend überwacht.
Durch ein aktives Kapitalmanagement wird sichergestellt,
dass die Kapitalausstattung der einzelnen Gruppenunter-
nehmen und der gesamten Gruppe stets angemessen ist.
Ein weiteres Ziel des aktiven Kapitalmanagements ist es,
neben der Fünfjahresplanung auch aktiv die Finanzkraft
von UNIQA unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingun-
gen zu gewährleisten, um einen Fortbestand des Versiche-
rungsbetriebs zu sichern.
UNIQA hat für sich neben den regulatorischen Vorschrif-
ten zur Bedeckung der Solvenzkapital- und Mindestkapi-
talanforderungen auch eine Zielkapitalisierung der
Gruppe in Form einer Solvenzkapitalquote – das sind die
anrechenbaren Eigenmittel im Verhältnis zur Solvenzka-
pitalanforderung – von mindestens 170 Prozent definiert.
Die Steuerung der Solvenzkapitalquote erfolgt durch stra-
tegische Maßnahmen, die zu einer Verminderung der Ka-
pitalanforderungen führen und/oder die Menge an vor-
handenem Kapital erhöhen.
UNIQA berücksichtigt im Kapitalmanagementprozess
auch potenzielle Auswirkungen auf das Rating durch aner-
kannte Ratingagenturen. Aktuell bewertet Standard &
Poor’s (S&P) die Kreditwürdigkeit der UNIQA Insurance
Group AG mit „A–“. Im S&P-Kapitalmodell erreicht
UNIQA mittlerweile eine signifikante Überdeckung des
aktuellen Niveaus. UNIQA geht davon aus, langfristig zu-
mindest eine Überdeckung des AA-Niveaus zu sichern und
dadurch auch das Rating nachhaltig entlang der Unterneh-
mensstrategie zu verbessern.
Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und die UNIQA
Re AG sind mit „A“ eingestuft. Die im Jahr 2013 begebene
Ergänzungskapitalanleihe (ursprünglich: 350,0 Millio-
nen Euro, offener Restbetrag: 148,7 Millionen Euro, Tier 2,
First Call Date: 31. Juli 2023) wird von S&P mit „BBB“ be-
wertet. Ebenso wird die im Jahr 2015 (ursprünglich:
500,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 326,3 Millio-
nen Euro, Tier 2, First Call Date: 27. Juli 2026), die im Jahr
2020 (200,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juli
2025) sowie die im Jahr 2021 (375,0 Millionen Euro, Tier
2, First Call Date: 9. Juni 2031) begebene nachrangige An-
leihe von S&P mit „BBB“ bewertet. Den Ausblick für alle
Gesellschaften bewertet S&P mit „stabil“.
121
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
24. Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden zum
Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am
identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unter-
nehmens bewertet.
Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen,
die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen,
werden als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktionen mit
Anteilen ohne beherrschenden Einfluss bilanziert.
Anteil am Eigenkapital
Angaben in Tausend Euro
SIGAL Group
1)
Raiffeisen Life Insurance
Company LLC
Anteile ohne
beherrschenden Einfluss,
die einzeln unwesentlich
sind
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020 4.473
13.170
1.756
19.399
Periodenergebnis 621
4.177
78
4.876
Sonstiges Ergebnis – 47
– 2.405
– 1.655
– 4.107
Sonstige Eigenkapitalveränderungen 75
– 1.651
6.169
4.593
Stand am 31. Dezember 2020 5.122
13.290
6.348
24.760
Stand am 1. Jänner 2021 5.122
13.290
6.348
24.760
Periodenergebnis 610
3.410
– 812
3.207
Sonstiges Ergebnis 722
– 4.369
– 536
– 4.182
Sonstige Eigenkapitalveränderungen – 1.001
– 2.630
– 477
– 4.108
Stand am 31. Dezember 2021 5.454
9.701
4.523
19.678
1)
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group
Anteil an den Vermögenswerten und
Schulden
2)
Angaben in Tausend Euro
SIGAL Group
1)
Raiffeisen Life Insurance
Company LLC
Anteile ohne
beherrschenden Einfluss,
die einzeln unwesentlich
sind
Gesamt
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2020
Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte 2.251
1.768
1.561
1.098
1.855
2.478
5.666
5.344
Langfristige Vermögenswerte 17.259
16.485
80.170
80.159
21.441
24.464
118.870
121.108
Zahlungsmittel 419
340
1.264
802
2.018
2.755
3.701
3.897
19.929
18.593
82.995
82.059
25.314
29.697
128.238
130.348
Schulden
Kurzfristige Schulden 1.192
1.167
1.702
1.628
1.592
2.042
4.486
4.836
Langfristige Schulden 13.283
12.303
71.592
67.141
19.199
21.307
104.075
100.751
14.475
13.470
73.294
68.769
20.791
23.349
108.560
105.588
Nettovermögen 5.454
5.122
9.701
13.290
4.523
6.348
19.678
24.760
1)
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group
2)
Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen.
KONZERNABSCHLUSS
122
Finanzielle Schulden
2
5. Nachrangige Verbindlichkeiten
Im Juli 2013 hat die UNIQA Insurance Group AG eine Er-
gänzungskapitalanleihe im Volumen von 350 Millio-
nen Euro erfolgreich bei institutionellen Investor:innen in
Europa platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von
30 Jahren und kann erstmals nach 10 Jahren gekündigt
werden. Der Kupon beträgt während der ersten zehn Jahre
der Laufzeit 6,875 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine
variable Verzinsung. Die Ergänzungskapitalanleihe erfüllt
die Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung als
Tier-2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime. Die Emis-
sion diente weiters dazu, ältere Ergänzungskapitalanlei-
hen von österreichischen Versicherungskonzerngesell-
schaften zu ersetzen und die Kapitalausstattung und die
Kapitalstruktur von UNIQA in Vorbereitung auf Sol-
vency II zu stärken und langfristig zu optimieren. Seit
Ende Juli 2013 ist die Ergänzungskapitalanleihe an der
Börse in Luxemburg gelistet. Der Emissionskurs wurde
mit 100 Prozent festgelegt.
Die UNIQA Insurance Group AG platzierte im Juli 2015
eine nachrangige Anleihe im Volumen von 500 Millio-
nen Euro bei institutionellen Investor:innen in Europa.
Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anre-
chenbar. Die Anleihe ist nach Ablauf von 31 Jahren und
vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung
vorgesehen und kann von UNIQA erstmals nach elf Jahren
und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen ordentlich ge-
kündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten elf
Jahre der Laufzeit 6,00 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt
eine variable Verzinsung. Seit Juli 2015 notiert die Anleihe
an der Wiener Börse. Der Emissionskurs wurde mit
100 Prozent festgelegt.
Im Juli 2020 wurde eine Nachranganleihe in Höhe von
200 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von
99,507 Prozent des Nennbetrags begeben. Bei einer Lauf-
zeit von 15,25 Jahren kann sie nach 5,25 Jahren vorbehalt-
lich bestimmter Bedingungen erstmalig gekündigt wer-
den. Die jährliche Verzinsung ist in den ersten 5,25 Jahren
fix bei 3,25 Prozent; danach erfolgt eine variable Verzin-
sung. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II
anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich
UNIQA verpflichtet, geeignete Assets gemäß Green Bond
Framework im gleichen Ausmaß der Emissionserlöse zu
finanzieren oder zu refinanzieren. Die Emission notiert
seit Juli 2020 an der Wiener Börse.
UNIQA hat im Dezember 2021 nachrangige Anleihen mit
einer Nominale von insgesamt 375 Millionen Euro zurück-
gekauft. Der Rückkauf betrifft mit 201,3 Millionen Euro
die im Jahr 2013 sowie mit 173,7 Millionen Euro die im
Jahr 2015 platzierten nachrangigen Anleihen. Gleichzeitig
wurde eine neue nachrangige Anleihe im Nennbetrag von
375 Millionen Euro platziert. Diese Anleihe ist nach Ab-
lauf von 20 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedin-
gungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann unter be-
stimmten Voraussetzungen von UNIQA erstmals nach
zehn Jahren gekündigt werden. Während der ersten zehn
Jahre ist die Verzinsung fix 2,375 Prozent jährlich, danach
gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde
mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die nach-
rangige Anleihe ist nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen
Vorschriften als Tier-2-Basiseigenmittel anrechenbar. Mit
der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflich-
tet, Investitionen im Rahmen des Green Bond Frame-
works in gleicher Höhe der Emission zu tätigen. Die mit
dem Rückkauf einhergehende Rückkaufprämie beträgt
rund 65 Millionen Euro und wurde in den Finanzierungs-
kosten erfasst.
123
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
26. Finanzverbindlichkeiten
Im Juli 2020 hat die UNIQA Insurance Group AG eine Se-
nior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro zu einem
Emissionskurs von 99,436 Prozent des Nennbetrags plat-
ziert. Sie hat eine Laufzeit von zehn Jahren bei einem
Nominalzins von 1,375 Prozent. Die Erlöse dienen der Fi-
nanzierung des Kaufs ehemaliger AXA-Gesellschaften in
Polen, Tschechien und der Slowakei.
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Langfristig
Kurzfristig
Gesamt
2021
2020
2021
2020
2021
2020
Nachrangige Verbindlichkeiten 1.042.838
1.045.451
14.721
24.469
1.057.559
1.069.920
Finanzverbindlichkeiten
Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten 595.534
606.142
3.955
3.955
599.490
610.098
Derivative Finanzinstrumente 11.828
292
10.015
1.617
21.843
1.908
Leasingverbindlichkeiten 93.979
73.609
8.005
7.951
101.984
81.560
Summe 701.341
680.043
21.975
13.523
723.317
693.566
Veränderungen der Finanz-
schulden
Angaben in Tausend Euro
Nachrangige
Verbindlichkeiten
Anleihen- und
Darlehens-
verbindlichkeiten
Rückstellungen
derivatives
Geschäft
Leasing-
verbindlichkeiten
Finanzverbindlich-
keiten
Gesamt
V
eränderungen
der
Finanzschulden
Stand am 1. Jänner 2020 870.110
12.004
670
62.842
75.516
945.625
Einzahlungen aus sonstiger
Finanzierungstätigkeit
197.826
595.045
0
0
595.045
792.871
Auszahlungen aus sonstiger
Finanzierungstätigkeit 0
– 9.046
0
– 13.768
– 22.815
– 22.815
Währungsumrechnung 0
0
– 7
– 343
– 350
– 350
Veränderung des Konsolidierungskreises 0
8.140
0
29.744
37.883
37.883
Sonstige Änderungen 1.984
3.955
1.246
3.086
8.287
10.271
davon Zinsaufwendungen 57.762
6.236
0
759
6.995
64.758
davon Zinszahlungen (als Cashflow
aus der laufenden Geschäftstätigkeit
dargestellt)
– 55.701
0
0
– 759
– 759
– 56.460
Stand am 31. Dezember 2020 1.069.920
610.098
1.908
81.560
693.566
1.763.485
Stand am 1. Jänner 2021 1.069.920
610.098
1.908
81.560
693.566
1.763.485
Einzahlungen aus sonstiger
Finanzierungstätigkeit 370.323
0
0
0
0
370.323
Auszahlungen aus sonstiger
Finanzierungstätigkeit – 375.000
– 35.954
0
– 16.906
– 52.860
– 427.860
Währungsumrechnung 0
0
13
424
438
438
Veränderung des Konsolidierungskreises 0
24.856
0
0
24.856
24.856
Sonstige Änderungen – 7.683
490
19.921
36.906
57.317
49.634
davon Zinsaufwendungen 124.429
9.335
0
998
10.333
134.762
davon Zinszahlungen (als Cashflow
aus der laufenden Geschäftstätigkeit
dargestellt) – 134.408
– 8.250
0
– 998
– 9.248
– 143.656
Stand am 31. Dezember 2021 1.057.559
599.490
21.843
101.984
723.317
1.780.876
KONZERNABSCHLUSS
124
27. Verbindlichkeiten und übrige Schulden
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Rückversicherungsverbindlichkeiten
Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen
Rückversicherungsgeschäft
101.274
116.113
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem
Rückversicherungsgeschäft
61.438
46.555
162.712
162.668
Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft
gegenüber Versicherungsnehmer:innen 161.395
183.672
gegenüber Versicherungsvermittler:innen 77.063
83.254
gegenüber Versicherungsunternehmen 27.047
17.411
265.505
284.337
Sonstige Verbindlichkeiten
Personalbezogene Verpflichtungen 111.540
86.839
Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen 135.858
122.152
Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen 137.477
122.807
Übrige Steuerverpflichtungen (ohne Ertragsteuern) 71.003
55.964
Übrige Verbindlichkeiten 133.103
159.453
588.981
547.216
Zwischensumme 1.017.197
994.221
davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr 859.557
889.166
von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 37.067
30.600
von mehr als 5 Jahren 120.573
74.454
1.017.197
994.221
Gesamtsumme Verbindlichkeiten
und übrige Schulden 1.017.197
994.221
Sonstige nicht versicherungstechnische Erträge und
A
ufwendungen
2
8. Sonstige Erträge
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Schaden- und Unfallversicherung 30.264
46.685
Krankenversicherung 155.902
144.693
Lebensversicherung 114.215
25.171
davon:
Erlöse von medizinischen Dienstleistungen 153.092
142.676
Erlöse von Pensions- und Investmentfonds 100.840
10.440
Erlöse von anderen Dienstleistungen 15.033
17.069
Währungskursveränderungen 13.507
30.471
Sonstiges 17.909
15.893
Summe 300.381
216.548
Bei den Erlösen aus medizinischen Dienstleistungen han-
delt es sich nahezu ausschließlich um zeitpunktbezogen
realisierte Erlöse.
Die Erlöse von Pensions- und Investmentfonds beinhalten
die von den Fonds an die Fondsinhaber:innen verrechne-
ten Gebühren für die Verwaltung des Fondsvermögens.
Dabei handelt es sich um zeitraumbezogene Leistungen,
die den Zeitraum eines Jahres betreffen.
29. Sonstige Aufwendungen
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Schaden- und Unfallversicherung 44.153
38.518
Krankenversicherung 154.754
146.556
Lebensversicherung 51.711
45.423
davon:
Aufwendungen für medizinische
Dienstleistungen 150.348
142.455
Aufwendungen von Pensions- und
Investmentfonds 27.191
7.630
Aufwendungen für andere Dienstleistungen 26.572
20.667
Währungskursverluste 15.331
35.437
Sonstiges 31.176
24.309
Summe 250.619
230.497
125
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Sonstige Angaben
3
0. Konzernobergesellschaft
Die UNIQA Insurance Group AG ist die Konzernoberge-
sellschaft von UNIQA. Sie erfüllt neben ihren Aufgaben als
Holding des Konzerns auch die der Rückversicherung.
31. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG
nehmen in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein,
da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der
UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen.
Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden
Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der
UNIQA Gruppe. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle An-
stellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance
Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller
Bezüge durchführt.
Bezüge des Vorstands
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Fixe Bezüge
1)
4.675
4.377
Variable Bezüge
2)
806
2.217
Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung
3)
1.140
2.137
Summe laufende Bezüge 6.621
8.731
1)
Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 103 Tausend Euro (2020:
110 Tausend Euro).
2)
Die variablen Bezüge umfassen ausschließlich die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive
(STI) des Geschäftsjahres 2017. Die „Deferred-Komponente“ des STI umfasst 40
% des Anspruchs und
gelangt nach Ablauf von drei Geschäftsjahren zur Auszahlung.
3)
Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsverein-
barung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Ziel-
werte berechtigt.
Für das Geschäftsjahr 2018 werden für variable Bezüge
(STI) im Jahr 2022 voraussichtliche Auszahlungen für die
Deferred-Komponente in Höhe von 909 Tausend Euro ge-
tätigt. Für das Geschäftsjahr 2019 werden im Jahr 2023
voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 795 Tau-
send Euro vorgenommen. Für das Geschäftsjahr 2020 er-
folgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-
Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden in den
Folgejahren 2022 und 2025 voraussichtliche Auszahlun-
gen in Höhe von 3.822 Tausend Euro getätigt. Die Aufwen-
dungen des Geschäftsjahres 2021, die in den Folgejahren
zur Auszahlung gelangen, belaufen sich auf
4.124 Tausend Euro.
Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung
(LTI) erfolgten im Jahr 2021 aus der LTI-Zuteilung 2017
Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA In-
surance Group AG in Höhe von 1.140 Tausend Euro. Für
die Folgejahre 2022 bis 2025 ergibt sich für die bis zum
31. Dezember 2021 zugeteilten virtuellen Aktien eine vor-
aussichtliche Auszahlung in Höhe von 4.334 Tau-
send Euro.
Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen
für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insge-
samt 1.245 Tausend Euro (2020: 1.024 Tausend Euro) ge-
leistet (die Prämie der Rückdeckungsversicherung beläuft
sich auf 463 Tausend Euro). Die Bezüge für Pensionen für
ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene
beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.043 Tausend Euro
(2020: 2.084 Tausend Euro).
Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats
betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 790 Tau-
send Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 wur-
den Vergütungen in Höhe von 835 Tausend Euro passi-
viert. An Sitzungsgeldern und Barauslagen wurden im Ge-
schäftsjahr 65 Tausend Euro (2020: 75 Tausend Euro) aus-
bezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder
des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die
auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA
Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und
Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der
UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und
Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten
bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abge-
deckt.
KONZERNABSCHLUSS
126
32. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit
B
arausgleich
Seit dem Geschäftsjahr 2013 besteht für die Mitglieder der
Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der
UNIQA Österreich Versicherungen AG ein anteilsbasier-
tes Vergütungsprogramm. Im Rahmen dieses Programms
werden für jedes Geschäftsjahr auf Grundlage dienstver-
traglich festgelegter Zuteilungswerte virtuelle UNIQA Ak-
tien auf Basis des Durchschnittskurses der UNIQA
Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor Beginn
des Performancezeitraums bedingt gewährt. Nach Ablauf
eines Performancezeitraums von jeweils vier Jahren für
die einzelnen jährlichen Tranchen bzw. in Abhängigkeit
von bestimmten Erfolgskennzahlen sind Barauszahlungen
vorgesehen, wobei Betragsgrenzen vereinbart sind.
Die ausgewählten Erfolgskennzahlen haben das Ziel, eine
relative marktbasierte Performancemessung und eine ab-
solute Performancemessung in Abhängigkeit der unter-
nehmensindividuellen Ziele der UNIQA Group sicherzu-
stellen. Diese gleich gewichteten Erfolgskennzahlen
beinhalten den Total Shareholder Return (TSR) der
Stammaktie von UNIQA im Vergleich zum TSR der Aktien
der Unternehmen des DJ EURO STOXX TMI Insurance,
die P&C Net Combined Ratio im Schaden- und Unfallge-
schäft von UNIQA und den Return on Risk Capital (die
Rendite auf das ökonomisch erforderliche Eigenkapital).
Mit dem Programm sind jährliche Investitionsverpflich-
tungen in UNIQA Aktien mit einer Behaltefrist von eben-
falls jeweils vier Jahren verbunden.
Der Barausgleich errechnet sich für jede Aktientranche
wie folgt: Auszahlung = A × B × C
A = Anzahl der für den Performancezeitraum ausgelobten
virtuellen Aktien.
B = Durchschnittskurs der UNIQA Stammaktie im Zeit-
raum von sechs Monaten vor dem Ende des Performance-
zeitraums.
C = Zielerreichungsgrad am Ende des Performancezeit-
raums. Die maximale Zielerreichung liegt bei 200 Prozent.
Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteils-
basierter Vergütungen wird als Aufwand über den Zeit-
raum erfasst, in dem ein uneingeschränkter Anspruch auf
die Vergütungen erworben wird. Der beizulegende Zeit-
wert basiert auf Erwartungen bezüglich der Zielerrei-
chung der definierten Erfolgskennzahlen. Änderungen in
den Bewertungsannahmen führen zu einer ergebniswirk-
samen Anpassung der erfassten Rückstellungsbeträge. Die
Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind
unter anderen Rückstellungen ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2021 sind insgesamt 1.189.267 Stück
(2020: 1.139.469 Stück) virtuelle Aktien bewertungsrele-
vant. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten
Vergütungen (ohne Lohnnebenkosten) zum Abschluss-
stichtag beträgt 5.463 Tausend Euro (2020: 3.993 Tau-
send Euro).
33. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen
u
nd Personen
Unternehmen von UNIQA unterhalten diverse geschäftli-
che Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und
Personen.
Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unterneh-
men identifiziert, die entweder einen beherrschenden
oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben.
Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen gehören
auch die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, asso-
ziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
von UNIQA.
Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder
des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren
nahe Familienangehörige. Umfasst von der Erfassung sind
hierbei insbesondere auch die Mitglieder des Manage-
ments in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die ent-
weder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen
Einfluss auf UNIQA ausüben, sowie deren nahe Familien-
angehörige.
127
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
T
ransaktionen und Salden mit
nahestehenden Unternehmen
Angaben in Tausend Euro
Unternehmen
mit
maßgeblichem
Einfluss auf die
UNIQA Group
Nicht in den
Konzern-
abschluss
einbezogene
Tochterunter-
nehmen
Assoziierte
Unternehmen
der UNIQA
Group
Sonstige
nahestehende
Unternehmen
Gesamt
Transaktionen 2021
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 985
35
615
30.317
31.951
Erträge aus Kapitalanlagen 8.750
433
109.564
355
119.102
Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 1.622
0
0
– 301
– 1.923
Sonstige Erträge 196
7.364
1.511
396
9.467
Sonstige Aufwendungen – 2.339
– 6.294
– 3.278
– 30.389
– 42.301
Stand am 31. Dezember 2021
Kapitalanlagen 221.559
10.226
656.393
93.278
981.456
Zahlungsmittel 201.367
0
0
51.432
252.799
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 0
3.456
1
2.910
6.366
Verbindlichkeiten und übrige Schulden 0
2.466
158
4.481
7.105
Anga
b
en
i
n
Tausen
d
Euro
Unternehmen
mit
maßgeblichem
Einfluss auf die
UNIQA Group
Nicht in den
Konzern-
abschluss
einbezogene
Tochterunter-
nehmen
Assoziierte
Unternehmen
der UNIQA
Group
Sonstige
nahestehende
Unternehmen
Gesamt
Transaktionen 2020
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 966
34
1.238
21.151
23.389
Erträge aus Kapitalanlagen 1.695
566
14.116
4.299
20.677
Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 1.647
0
0
– 2.491
– 4.138
Sonstige Erträge 157
7.384
1.922
385
9.847
Sonstige Aufwendungen – 2.574
– 8.886
– 2.092
– 25.576
– 39.128
Stand am 31. Dezember 2020
Kapitalanlagen 182.630
16.270
689.036
47.409
935.345
Zahlungsmittel 293.184
0
0
45.422
338.606
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 112
10.161
1
3.687
13.961
Verbindlichkeiten und übrige Schulden 0
4.222
135
5.133
9.489
T
ransaktionen mit
nahestehenden Personen
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 850
898
Gehälter und sonstige kurzfristig fällige Leistungen
1)
– 9.707
– 4.915
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen – 2.128
– 2.015
Leistungen aus Anlass der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
– 172
– 174
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen – 2.685
0
Sonstige Erträge 262
275
Sonstige Aufwendungen – 130
– 144
1)
Diese Position beinhaltet die fixen und die variablen Vorstandsbezüge sowie die Aufsichtsrats-
vergütungen.
34. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und
H
aftungsverhältnisse
Eingeräumte Optionen
Zwischen UNIQA und den Minderheitsaktionären der
SIGAL Group gibt es die Möglichkeit, durch die Ausübung
einer beidseitigen Option, die von den Minderheitsaktionä-
ren gehaltenen Unternehmensanteile gemäß einer verein-
barten Kaufpreisformel zu erwerben. Der Optionszeitraum
wurde durch eine Verlängerung der bisherigen Aktionärsver-
einbarung neu geregelt, wobei der Ausübungszeitraum auf
1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 vereinbart wurde.
KONZERNABSCHLUSS
128
35. Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Geschäfts-
jahr betrugen 1.843 Tausend Euro (2020: 2.340 Tau-
send Euro); davon entfallen 382 Tausend Euro (2020:
386 Tausend Euro) auf Aufwendungen für die Abschluss-
prüfung, 1.363 Tausend Euro (2020: 1.660 Tausend Euro)
auf andere Bestätigungsleistungen und 98 Tausend Euro
(2020: 294 Tausend Euro) auf sonstige Leistungen.
36. Konsolidierungskreis
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind von UNIQA beherrschte Unter-
nehmen. Ein Unternehmen zählt als beherrscht, wenn:
die Verfügungsgewalt über das Unternehmen bei UNIQA
liegt,
UNIQA schwankenden Renditen aus der Beteiligung aus-
gesetzt ist und
aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der Renditen
beeinflusst werden kann.
Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Kon-
zernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, zu dem die Be-
herrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die
Beherrschung endet.
Verlust der Beherrschung
Verliert UNIQA die Beherrschung über ein Tochterunter-
nehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des
Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherr-
schenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenka-
pital ausgebucht. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust
wird im Periodenergebnis erfasst. Jeder zurückbehaltene
Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum
beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts der
Beherrschung bewertet.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, bei de-
nen UNIQA einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine
Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug
auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Dies liegt in
der Regel vor, sobald ein Stimmrechtsanteil zwischen
20 und 50 Prozent besteht oder über vertragliche Rege-
lungen rechtlich oder faktisch ein vergleichbarer maßgeb-
licher Einfluss gewährleistet ist. Die Einbeziehung in den
Konsolidierungskreis erfolgt mit dem anteiligen Eigenka-
pital (Equity-Methode).
Pensions- und Investmentfonds
Beherrschte Pensions- und Investmentfonds werden in
die Konsolidierung miteinbezogen, soweit deren Fondsvo-
lumen einzeln und in Summe betrachtet nicht von unter-
geordneter Bedeutung ist. Ein Fonds zählt als beherrscht,
wenn:
UNIQA die relevanten Tätigkeiten des Fonds wie die
Festlegung der Investmentstrategie sowie kurz- und
mittelfristige Anlageentscheidungen bestimmt,
UNIQA das Risiko von und die Rechte an variablen Erfol-
gen des Fonds in Form von Ausschüttungen hat und an
der Wertentwicklung des Fondsvermögens teilhat und
die Bestimmungsmacht über die maßgeblichen Tätigkei-
ten im Interesse von UNIQA durch die Bestimmung der
Anlageziele und der einzelnen Anlageentscheidungen
ausgeübt wird.
Konsolidierungskreis
31.12.2021
31.12.2020
Voll konsolidierte Gesellschaften
Inland 31
33
Ausland 58
66
Assoziierte Gesellschaften
Inland 4
4
Ausland 1
1
Voll konsolidierte Pensions- und Investmentfonds
Inland 5
5
Ausland 8
6
Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen so-
wie nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziier-
ten bzw. Gemeinschaftsunternehmen werden als zur Ver-
äußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
klassifiziert und unter der Position „Sonstige Kapitalanla-
gen“ ausgewiesen.
37. Konsolidierungsgrundsätze
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der
Erwerbsmethode bilanziert, wenn der Konzern
Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene
Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare
Nettovermögen werden zum beizulegenden Zeitwert
bewertet. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem
Preis unter dem beizulegenden Zeitwert des Netto-
vermögens wird unmittelbar im Periodenergebnis erfasst.
Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst.
129
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der
Erfüllung von zuvor bestehenden Beziehungen
verbundenen Beträge. Solche Beträge werden
grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst.
Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum
Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital
eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine
Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten
werden spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
der bedingten Gegenleistungen im Periodenergebnis
erfasst.
Aus dem Erwerb von AXA-Gesellschaften haben sich für
den zwölfmonatigen Bewertungszeitraum keine
nachträglichen Anpassungen der angesetzten
Vermögenswerte und Schulden ergeben.
Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle
Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle Er-
träge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäfts-
vorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlus-
ses eliminiert.
Erstkonsolidierung
Im 1. Quartal 2021 erfolgte die Erstkonsolidierung der
UCP Private Equity UNIQA Cap.Partn.S.A. (Munsbach,
Luxemburg) sowie der UCP Infrastructure Equity UNIQA
Cap.Partn.S.A. (Munsbach, Luxemburg).
Im 2. Quartal 2021 wurde die Light Investment Cotroceni
Srl (Bukarest, Rumänien) erstkonsolidiert.
Im 4. Quartal wurden die CherryHUB BSC Kft. (Budapest,
Ungarn), die PremiaFIT Facility und IT Management und
Service GmbH (Wien) sowie die Real Versicherungs-
vermittlung GmbH (Wien) erstkonsolidiert. Die
Erstkonsolidierung dieser Gesellschaften hat für UNIQA
keine wesentlichen Auswirkungen.
Erwerbe
Im 1. Quartal erfolgte die Aktienübertragung für die im
Vorjahr ausgeübte Option zum Erwerb der verbleibenden
Anteile an der UNIQA Insurance Company, Private Joint
Stock Company (Kiew, Ukraine).
Umgründungsvorgänge
Im 2. Quartal 2021 wurde die UNIQA Towarzystwo
Ubezpieczeń S.A. (Lodz, Polen) mit der AXA Ubezpiecze-
nia Towarzystwo Ubezpieczeń i Reasekuracji S.A.
(Warschau, Polen) als aufnehmende Gesellschaft ver-
schmolzen und auf UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.
umfirmiert. Weiters erfolgte die Verschmelzung der
UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. (Lodz,
Polen) mit der AXA Życie Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.
(Warschau, Polen) sowie die Umfirmierung auf UNIQA
Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A.
Im 3. Quartal wurden die AXA pojišťovna a.s. (Prag, Tsche-
chien), AXA životní pojišťovna a.s. (Prag, Tschechien) so-
wie UNIQA poisťovňa a.s (Bratislava, Slowakei) mit der
UNIQA pojišťovna, a.s. (Prag, Tschechien) als überneh-
mende Gesellschaft verschmolzen. Weiters wurde die
UNIQA InsService spol. s r.o. (Bratislava, Slowakei) mit
der UNIQA Management Services s.r.o. (vormals: AXA Ma-
nagement Services s.r.o.) (Prag, Tschechien) als überneh-
mende Gesellschaft verschmolzen. Außerdem wurden im
3. Quartal die Hotel Burgenland Betriebs GmbH (Wien)
mit der UNIQA Real Estate GmbH (Wien) als überneh-
mende Gesellschaft, die Diakonissen & Wehrle Privatkli-
nik GmbH (Wien) mit der PremiQaMed Privatkliniken
GmbH (Wien) als übernehmende Gesellschaft sowie die
UNIQA Real Estate Bulgaria EOOD (Sofia, Bulgarien) mit
der UNIQA Real Estate CZ, s.r.o. (Prag, Tschechien) als
übernehmende Gesellschaft verschmolzen.
Im 4. Quartal wurden die Agenta Risiko- und Finanzie-
rungsberatung Ges.m.b.H. (Wien) mit der Real Versiche-
rungsvermittlung GmbH (Wien) als übernehmende Ge-
sellschaft verschmolzen.
Alle vorgenannten Verschmelzungen erfolgten rückwir-
kend zum 1. Jänner 2021.
Zudem erfolgte rückwirkend zum 1. Juli 2021 im 4. Quartal
die Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Projekterrich-
tungs GmbH (Wien) mit der UNIQA Insurance Group AG
(Wien) als übernehmende Gesellschaft.
Entkonsolidierung
Im 2. Quartal 2021 wurde die UNIQA Számítástechnikai
Szolgáltató Kft. (Budapest, Ungarn) entkonsolidiert.
Liquidationen
Im 4. Quartal 2021 wurde die UNIQA Real Estate BV
(Hoofddorp, Niederlande) liquidiert.
Veräußerungen
Im 4. Quartal wurde die Reytarske LLC (Kiew, Ukraine)
veräußert.
KONZERNABSCHLUSS
130
Gesellschaft
Konsolidierungsart
Sitz
Kapitalanteil per
31.12.2021
Angaben in Prozent
Kapitalanteil per
31.12.2020
Angaben in Prozent
Versicherungsunternehmen Inland
UNIQA Insurance Group AG (Konzernobergesellschaft)
Wien
UNIQA Österreich Versicherungen AG Voll
Wien
100,0
100,0
Versicherungsunternehmen Ausland
AXA pojišťovna a.s. (Verschmelzung: 1.1.2021) Voll
Tschechien, Prag
0,0
100,0
AXA životní pojišťovna a.s.
(Verschmelzung: 1.1.2021)
Voll
Tschechien, Prag
0,0
100,0
Raiffeisen Life Insurance Company LLC Voll
Russland, Moskau
75,0
75,0
SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a Voll
Kosovo, Pristina
86,9
86,9
SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll
Albanien, Tirana
86,9
86,9
SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll
Albanien, Tirana
86,9
86,9
SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll
Kosovo, Pristina
86,9
86,9
UNIQA AD Skopje Voll
Nordmazedonien, Skopje
86,9
86,9
UNIQA Asigurari de Viata S.A. Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
UNIQA Asigurari S.A. Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
UNIQA Biztosító Zrt. Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA Insurance Company, Private Joint Stock
Company
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
UNIQA Insurance plc Voll
Bulgarien, Sofia
99,9
99,9
UNIQA Life AD Skopje Voll
Nordmazedonien, Skopje
86,9
86,9
UNIQA Life Insurance plc Voll
Bulgarien, Sofia
99,8
99,8
UNIQA LIFE Private Joint Stock Company Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
UNIQA neživotno osiguranje a.d. Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
UNIQA neživotno osiguranje a.d. Voll
Montenegro, Podgorica
100,0
100,0
UNIQA osiguranje d.d. Voll
Kroatien, Zagreb
100,0
100,0
UNIQA osiguranje d.d. Voll
Bosnien und
Herzegowina, Sarajevo
100,0
100,0
UNIQA poisťovňa a.s. (Verschmelzung: 1.1.2021) Voll
Slowakei, Bratislava
0,0
100,0
UNIQA pojišťovna, a.s. Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Re AG Voll
Schweiz, Zürich
100,0
100,0
UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A.
(Verschmelzung: 1.1.2021)
Voll
Polen, Lodz
0,0
99,8
UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A.
(vormals: AXA Życie Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.)
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.
(Verschmelzung: 1.1.2021)
Voll
Polen, Lodz
0,0
98,6
UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. (vormals:
AXA Ubezpieczenia Towarzystwo Ubezpieczeń i
Reasekuracji S.A.)
Voll
Polen, Warschau
99,7
100,0
UNIQA Versicherung AG Voll
Liechtenstein, Vaduz
100,0
100,0
UNIQA životno osiguranje a.d. Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
UNIQA životno osiguranje a.d. Voll
Montenegro, Podgorica
100,0
100,0
Konzern-Dienstleistungsunternehmen Inland
Agenta Risiko- und Finanzierungsberatung
Gesellschaft m.b.H. (Verschmelzung: 1.10.2021) Voll
Wien
0,0
100,0
Assistance Beteiligungs-GesmbH Voll
Wien
64,0
64,0
call us Assistance International GmbH Voll
Wien
50,2
50,2
Real Versicherungsvermittlung GmbH
(Erstkonsolidierung: 1.10.2021)
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA 5 Star GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Capital Markets GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA IT Services GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Finanzierungs GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Management GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
Valida Holding AG Equity-Methode
Wien
40,1
40,1
Versicherungsmarkt-Servicegesellschaft m.b.H. Voll
Wien
100,0
100,0
131
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Gesellschaft
Konsolidierungsart
Sitz
Kapitalanteil per
31.12.2021
Angaben in Prozent
Kapitalanteil per
31.12.2020
Angaben in Prozent
Konzern-Dienstleistungsunternehmen Ausland
CherryHUB BSC Kft. (Erstkonsolidierung: 31.12.2021) Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
DEKRA-Expert Műszaki Szakértői Kft. Equity-Methode
Ungarn, Budapest
50,0
50,0
sTech d.o.o. Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
UNIQA GlobalCare SA Voll
Schweiz, Genf
100,0
100,0
UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o. Voll
Slowakei, Nitra
100,0
100,0
UNIQA Ingatlanhasznosító Kft. Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA InsService spol. s r.o.
(Verschmelzung: 1.1.2021) Voll
Slowakei, Bratislava
0,0
100,0
UNIQA investiční společnost, a.s. (vormals:
AXA investiční společnost a.s.) Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Management Services, s.r.o. (vormals:
AXA Management Services s.r.o.) Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Polska S.A. (vormals: AXA Polska S.A.) Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Raiffeisen Software Service Kft. Voll
Ungarn, Budapest
60,0
60,0
UNIQA Software Service S.R.L. Voll
Rumänien, Cluj-Napoca
100,0
100,0
UNIQA Számítástechnikai Szolgáltató Kft.
(Entkonsolidierung: 30.6.2021) Voll
Ungarn, Budapest
0,0
100,0
Vitosha Auto OOD Voll
Bulgarien, Sofia
99,9
99,9
Finanz- und strategische Beteiligungen Inland
Diakonissen & Wehrle Privatklinik GmbH
(Verschmelzung: 1.1.2021)
Voll
Gallneukirchen
0,0
92,6
Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH Voll
Wien
100,0
100,0
PremiaFIT Facility und IT Management und Service
GmbH (Erstkonsolidierung: 31.12.2021)
Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Ambulatorien GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Beteiligungs GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Holding GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Privatkliniken GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
STRABAG SE Equity-Methode
Villach
15,3
14,3
UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Erwerb von Beteiligungen
Gesellschaft m.b.H.
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Leasing GmbH Equity-Methode
Wien
25,0
25,0
UNIQA Ventures GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
Immobiliengesellschaften
„Hotel am Bahnhof“ Errichtungs GmbH & Co KG Voll
Wien
100,0
100,0
Asena LLC Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
AVE-PLAZA LLC Voll
Ukraine, Charkiw
100,0
100,0
Black Sea Investment Capital LLC Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
City One Park Sp. z o.o.
(vormals: Dabrine Investments Sp. z o.o.)
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Design Tower GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
DIANA-BAD Errichtungs- und Betriebs GmbH Equity-Methode
Wien
33,0
33,0
EZL Entwicklung Zone
Lassallestraße GmbH & Co. KG
Voll
Wien
100,0
100,0
Floreasca Tower SRL Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
Hotel Burgenland Betriebs GmbH
(Verschmelzung: 1.1.2021)
Voll
Wien
0,0
100,0
IPM International Property Management Kft. Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
Knesebeckstraße 8 – 9 Grundstücksgesellschaft mbH Voll
Deutschland, Berlin
100,0
100,0
Light Investment Cotroceni SRL
(Erstkonsolidierung: 30.6.2021)
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
0,0
Praterstraße Eins Hotelbetriebs GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Immobilien GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
Pretium Ingatlan Kft. Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
KONZERNABSCHLUSS
132
Gesellschaft
Konsolidierungsart
Sitz
Kapitalanteil per
31.12.2021
Angaben in Prozent
Kapitalanteil per
31.12.2020
Angaben in Prozent
Renaissance Plaza d.o.o. Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
Reytarske LLC (Entkonsolidierung: 9.11.2021) Voll
Ukraine, Kiew
0,0
100,0
R-FMZ Immobilienholding GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
Software Park Kraków Sp. z o.o. Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Treimorfa Hotel Sp. z o.o. Voll
Polen, Krakau
85,0
85,0
Treimorfa Project Sp. z o.o. Voll
Polen, Krakau
85,0
85,0
UNIQA Immobilien-Projekterrichtungs GmbH
(Verschmelzung: 22.12.2021)
Voll
Wien
0,0
100,0
UNIQA Linzer Straße 104 GmbH & Co KG Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Plaza Irodaház és Ingatlankezelő Kft. Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA poslovni centar korzo d.o.o. Voll
Kroatien, Rijeka
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Bulgaria EOOD
(Verschmelzung: 1.1.2021)
Voll
Bulgarien, Sofia
0,0
100,0
UNIQA Real Estate BV (Entkonsolidierung: 28.12.2021) Voll
Niederlande, Hoofddorp
0,0
100,0
UNIQA Real Estate CZ, s.r.o. Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Real Estate GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Inlandsholding GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Polska Sp. z o.o. Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Property Holding GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real III, spol. s r.o. Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA Real s.r.o. Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA Retail Property GmbH Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Szolgáltató Kft. Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA-Invest Kft. Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
Zablocie Park Sp. z o.o. Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Pensions- und Investmentfonds
SSG Valluga Fund Voll
Irland, Dublin
100,0
100,0
UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Infrastructure
Equity Select (Erstkonsolidierung: 30.6.2021) Voll
Luxemburg, Munsbach
100,0
0,0
UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Equity
Select (Erstkonsolidierung: 30.6.2021)
Voll
Luxemburg, Munsbach
100,0
0,0
UNIQA Corporate Bond Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA d.d.s., a.s. (vormals: AXA d.d.s., a.s.) Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA d.s.s., a.s. (vormals: AXA d.s.s., a.s.) Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA Eastern European Debt Fund Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Emerging Markets Debt Fund Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Euro Government Bond Fund Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA penzijní společnost, a.s.
(vormals: AXA penzijní společnost a.s.)
Voll
Tschechien, Brünn
100,0
100,0
UNIQA Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A.
(vormals: AXA Powszechne Towarzystwo Emerytalne
S.A.) Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A.
(vormals: AXA Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych
S.A.)
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA World Selection Voll
Wien
100,0
100,0
133
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
38. Änderungen von wesentlichen
R
echnungslegungsmethoden sowie neue
u
nd geänderte Standards
Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden
die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in
diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig
angewendet.
Erstmals anzuwendende Änderungen und Standards
Die nachstehenden Änderungen zu Standards, deren Zeit-
punkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2021 ist,
wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften
hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA.
Standard
Inhalt Erstmalig durch
UNIQA
anzuwenden
Auswirkungen
auf UNIQA
IFRS 4, IFRS 9 Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge – Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der
Anwendung von IFRS 9
1. Jänner 2021
Ja
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,
IFRS 4, IFRS 16
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und weiteren IFRS hinsichtlich der Auswirkungen der IBOR-Reform
(Phase 2)
1. Jänner 2021
Nein
Künftig anzuwendende neue und geänderte Standards
Außerdem hat das IASB eine Reihe weiterer Standards
veröffentlicht, die in der Zukunft anwendbar sein werden.
Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards wird von
UNIQA nicht beabsichtigt.
Standard
Inhalt Erstmalig durch
UNIQA
anzuwenden
Endorsement
durch die EU per
31. Dezember
2021
V
oraussichtlich
relevant für
UNIQA
Neue Standards
IFRS 9 Finanzinstrumente 1. Jänner 2023 Ja
Ja
IFRS 9 Änderungen zu IFRS 9 – Vorfälligkeitsregelungen mit negativer
Ausgleichsleistung
1. Jänner 2023 Ja
Ja
IFRS 17 Versicherungsverträge 1. Jänner 2023 Ja
Ja
Geänderte Standards
IAS 1 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Klassifizierung von Schulden
als kurz- oder langfristig
1. Jänner 2022 Nein
Ja
IFRS 3, IAS 16, IAS 37 Änderungen an IFRS 3 zwecks Aktualisierung eines Verweises auf das
Rahmenkonzept
Änderungen an IAS 16 in Bezug auf Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
Änderungen an IAS 37 in Bezug auf belastende Verträge
1. Jänner 2022 Ja
Ja
Folgende künftig anzuwendende Standards werden
voraussichtlich nicht nur unwesentliche Auswirkungen
auf die Berichterstattung von UNIQA haben:
IFRS 9
– Finanzinstrumente
Da die Geschäftstätigkeit von UNIQA vorwiegend mit dem
Versicherungsgeschäft zusammenhängt und UNIQA
IFRS 9 bislang in keiner anderen Fassung angewendet hat,
ist ein Aufschub der erstmaligen Anwendung von IFRS 9
auf den 1. Jänner 2023 zulässig. Die Inanspruchnahme des
Aufschubansatzes von UNIQA erfordert eine Veröffentli-
chung von zusätzlichen Anhangangaben für den Zeitraum
bis zur Erstanwendung von IFRS 9.
Klassifizierung und Bewertung
Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Ver-
mögenswerte unter IFRS 9 ergibt sich aus dem Geschäfts-
modell und dem SPPI-Kriterium („Solely Payments of
Principal and Interest“).
Auf Basis der derzeitigen Anhaltspunkte wird ein Großteil
der sonstigen Kapitalanlagen von UNIQA unter das
Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ klassifiziert. Ka-
pitalanlagen ohne Verkaufsabsicht, wie beispielsweise Ter-
mingelder und Darlehen, werden unter das Geschäftsmo-
dell „Halten“ klassifiziert.
KONZERNABSCHLUSS
134
Somit wird UNIQA festverzinsliche Wertpapiere, welche
das SPPI-Kriterium erfüllen, künftig erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewerten. Nicht fest verzinsliche
Wertpapiere, insbesondere Fondszertifikate, werden zu-
künftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert be-
wertet.
UNIQA plant jedoch das Wahlrecht der FVOCI-Option für
ausgewählte Eigenkapitalinstrumente zu nutzen und für
diese Instrumente folglich eine erfolgsneutrale Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis
durchzuführen.
Sämtliche Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebun-
denen Lebensversicherung werden unverändert zur der-
zeitigen Bilanzierung unter IAS 39 als erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet.
Sonstige Kapitalanlagen,
die das SPPI-Kriterium er-
füllen
1)
auf Basis von Buchwerten in Prozent
Nicht verzinsliche
Wertpapiere
Festverzinsliche
Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige
Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Kapitalanlagen
aus Investment-
verträgen
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte 0,0
86,3
-
-
-
Kredite und Forderungen -
0,3
99,8
-
-
Gesamt 0,0
86,6
99,8
0,0
0,0
1)
Die Klassifizierung erfolgt gemäß IAS 39. Kapitalanlagen, die als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, klassifiziert wurden, erfüllen nicht die Voraussetzungen des
SPPI-Tests.
Zusammensetzung
der sonstigen
Kapitalanlagen, die
das SPPI-Kriterium er-
füllen
Angaben in Tausend Euro
Fortgeführte Anschaffungskosten oder
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Zeitwert-
veränderung
über die Periode
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Zeitwert-
veränderung
über die Periode
Staatsanleihen 10.585.782
10.468.551
– 157.724
6.843
6.812
119
Unternehmensanleihen 3.171.914
3.145.809
– 5.074
323.864
321.617
190.526
Covered-Bond-Anleihen 1.837.218
1.819.700
– 300.541
0
0
0
Ausleihungen 139.181
144.223
60.879
7.555
10.557
9.857
Übrige 283
282
282
2.092.646
2.092.452
546.678
Summe 15.734.378
15.578.564
– 402.177
2.430.908
2.431.438
747.179
Wertminderung
Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem
3-Stufen Modell ist zukünftig ausschließlich für finanzielle
Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskos-
ten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden, durchzuführen. Instrumente mit niedri-
gem Ausfallrisiko („Investment-Grade“) werden dabei von
UNIQA regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungs-
modells zugewiesen.
135
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Ratingklassen
Angaben in Tausend Euro
Staatsanleihen
Unternehmens-
anleihen
Covered-Bond-
Anleihen
Ausleihungen
Übrige
Gesamt
AAA 1.898.454
9.700
1.163.190
46.079
0
3.117.422
AA 3.348.120
231.925
532.870
0
0
4.112.915
A 3.008.584
1.588.179
103.476
10.111
0
4.710.350
BBB 1.731.347
941.402
8.274
9.757
0
2.690.779
BB 256.193
100.097
0
0
0
356.290
B 294.271
9.053
0
0
0
303.324
≤ CCC 11.773
0
0
0
0
11.773
Nicht geratet 37.041
291.558
29.408
73.234
283
431.525
Summe 10.585.782
3.171.914
1.837.218
139.181
283
15.734.378
Der beizulegende Zeitwert der Instrumente, die nicht
über ein niedriges Ausfallrisiko (Non-Investment Grade)
verfügen beträgt 671 Millionen Euro.
UNIQA erwartet Auswirkungen aus der Umstellung auf
IFRS 9 sowohl infolge der neuen Klassifizierungs- und Be-
wertungsregeln als auch des neuen Wertminderungsmo-
dells. Hierbei sind mögliche Erstanwendungs- sowie
Folgebewertungseffekte insbesondere in der Kategorie
„Nicht festverzinsliche Wertpapiere“ zu erwarten, da diese
finanziellen Vermögenswerte zukünftig erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen.
In einer ganzheitlichen Betrachtung sind in diesem
Zusammenhang auch Wechselwirkungen mit IFRS 17 zu
berücksichtigen. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgt im
Zusammenhang mit IFRS 17 auch eine Parallelphase für
IFRS 9, um die bei einer Anpassung der Vorjahreszahlen
erforderlichen Vergleichszahlen sicherstellen zu können.
IFRS 17
– Versicherungsverträge
Am 25. Juni 2020 veröffentlichte das IASB (International
Accounting Standards Board) den finalen Rechnungs-
legungsstandard für Versicherungsverträge – IFRS 17. Der
Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17 wurde auf den
1. Jänner 2023 festgelegt. Der Erstanwendungszeitpunkt
des Inkrafttretens von IFRS 9 ist für Versicherungs-
unternehmen an jenen von IFRS 17 geknüpft. Durch
Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2021/2036 vom
19. November 2021 durch die EU-Kommission wurde
IFRS 17 in EU-Recht übernommen. IFRS 17 regelt die
Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den
Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge.
Das allgemeine Bewertungsmodell (General Measurement
Model) wird für das langfristige Schaden- und Unfall-
versicherungsgeschäft sowie für Lebensversicherungs-
verträge ohne Gewinnbeteiligung zur Anwendung
kommen. Für kurzfristige Versicherungsverträge – dies ist
überwiegend im Bereich der Schaden- und Unfall-
versicherung der Fall – wird UNIQA den Premium
Allocation Approach anwenden. In der Kranken-
versicherung und für gewinnberechtigte Verträge und
Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebens-
versicherung wird der Variable Fee Approach zur
Anwendung kommen. Diese Einstufung entspricht den
bislang getroffenen Annahmen zur Erstanwendung von
IFRS 17.
Sowohl für das allgemeine Bewertungsmodell als auch den
Variable Fee Approach geht UNIQA zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung des Konzernberichts davon aus, dass das
sogenannte OCI-Wahlrecht dort zur Anwendung gelangen
wird, wo auch die jeweils zugeordneten Finanz-
instrumente auf der Aktivseite über das OCI bewertet
werden.
Die Gruppierung zur Bewertung und Bilanzierung der
Versicherungsverträge erfolgt nach IFRS 17
folgendermaßen:
Portfolios: Versicherungsverträge, die einem ähnlichen
Risiko ausgesetzt sind und gemeinsam verwaltet werden,
werden zu einem Portfolio zusammengefasst.
Vertragsgruppen: Portfolios werden in Vertragsgruppen
aufgeteilt.
Annual Cohorts: Vertragsgruppen werden nach
Zeichnungsjahren unterteilt („annual cohorts“). Bei
gewinnberechtigten Verträgen der Kranken- und
Lebensversicherung wird UNIQA die Option zur
Ausnahme der verpflichtenden Unterteilung nach
Zeichnungsjahren anwenden.
Im Jahr 2021 wurden diverse IFRS-17-Fachkonzepte mit
den Tochtergesellschaften zur lokalen Implementierung
geteilt und um deren Ausprägungen und Spezifika
erweitert.
KONZERNABSCHLUSS
136
Eine zentrale Herausforderung in der Implementierung
von IFRS 17 ist die Integration und Aufbereitung der für
die Bewertung und Bilanzierung von Versicherungs-
verträgen notwendigen Daten. Diese Arbeiten konnten im
Geschäftsjahr 2021 weitgehend abgeschlossen werden.
Sowohl hinsichtlich des versicherungstechnischen
Nebenbuches als auch der neuen und adaptierten
Schnittstellen zur Versorgung der Systeme mit den Daten
wurden umfassende Tests vorgenommen. Im
Geschäftsjahr 2022 arbeitet UNIQA weiter an der Qualität
der Systeme und Daten, um eine Compliance mit den
Vorgaben von IFRS 17 sicherstellen zu können.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Auswirkung
und das Zusammenspiel von IFRS 9 und IFRS 17 auf die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung von
ausgewählten UNIQA Gesellschaften analysiert. Diese
Analyse wurde basierend auf mehreren Vereinfachungen
und Annahmen durchgeführt. Beispielsweise wurden in
den Segmenten der Kranken- und Lebensversicherungen
die zukünftigen erwarteten Zahlungsströme den
Ergebnissen des Market Consistent Embedded Value
(MCEV) entnommen. Weiters kam in der Analyse eine
näherungsweise Kostenzuordnung nach IFRS 17 zur
Anwendung. Zur Herleitung des Risk Adjustment wurde
ebenfalls ein vereinfachter Ansatz verwendet.
Trotz Vereinfachungen und Schätzungen konnten
wichtige Erkenntnisse erlangt werden:
Die Vergleichbarkeit von IFRS 4 und IFRS 17 ist wegen
der grundlegenden Unterschiede beider Rechnungs-
legungsstandards nur eingeschränkt gegeben.
Trotz gewisser Ähnlichkeiten mit den Solvabilitäts-
vorschriften nach Solvency II ist die Interpretation der
Ergebnisse nach IFRS 17 aufgrund der erheblich
gestiegenen Komplexität eine Herausforderung.
Darüber hinaus werden sich Kenngrößen zur Messung
des Unternehmenserfolgs ändern und sich neue
Kennzahlen, wie zum Beispiel Contractual Service
Margin oder Loss Component, etablieren.
Zur Bewertung und Bilanzierung von Versicherungs-
verträgen nach IFRS 17 ist im Vergleich zu IFRS 4 die
Verarbeitung und Validierung wesentlich größerer
Datenmengen notwendig.
Im Zuge der Auswirkungsanalyse kamen alle drei
Bewertungsmodelle (General Measurement Model,
Variable Fee Approach und Premium Allocation
Approach) spezifisch für das Portfolio von ausgewählten
UNIQA Gesellschaften zur Anwendung. Aufgrund des
weiterhin eingeschränkten Umfangs dieser Auswirkungs-
analyse können gegenwärtig noch keine präzisen
Rückschlüsse auf die Auswirkung von IFRS 17 auf die
gesamte Gruppe gezogen werden.
39. Fremdwährungsumrechnung
Funktionale Währung und Berichtswährung
Die im Abschluss jedes Konzernunternehmens enthalte-
nen Positionen werden auf Basis der Währung bewertet,
die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds,
in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale
Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der Be-
richtswährung von UNIQA, aufgestellt.
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechsel-
kurs zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeit-
punkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktio-
nale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Ab-
schlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden
zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerech-
net. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die
mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung
bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der
zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist.
Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich
im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Positionen,
die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskos-
ten in einer Fremdwährung erfasst werden, werden mit
dem historischen Wechselkurs dargestellt. Daraus ergibt
sich keine Währungsumrechnungsdifferenz.
Währungsumrechnungsdifferenzen aus zur Veräußerung
verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten werden –
abweichend vom Grundsatz – ergebnisneutral im sonsti-
gen Ergebnis erfasst. Eine Ausnahme hierzu bilden
Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungs-
differenzen aus dem sonstigen Ergebnis in das Perioden-
ergebnis umgegliedert werden.
Ausländische Geschäftsbetriebe
Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Ge-
schäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der
Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Er-
werb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Währungsum-
rechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis er-
fasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten Ergeb-
nisse in der Position „Differenzen aus
137
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Wäh-
rungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschen-
den Anteilen zugewiesen ist.
Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen
Geschäftsbetrieben werden mit den monatlichen Stich-
tagskursen umgerechnet.
In der Position „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte“ werden Währungsumrechnungsdiffe-
renzen aus dem auf die fortgeführten Anschaffungskosten
entfallenden Anteil am Buchwert in der Konzerngewinn-
und -verlustrechnung erfasst.
Wesentliche
Wechselkurse
Euro-
Stichtagskurse
Euro-
Durchschnittskurse
31.12.2021
31.12.2020
1 – 12/2021
1 – 12/2020
Schweizer Franken (CHF) 1,0331
1,0802
1,0800
1,0720
Tschechische Kronen (CZK)
24,8580
26,2420
25,6942
26,4138
Ungarische Forint (HUF) 369,1900
363,8900
359,2377
352,2423
Polnische Złoty (PLN) 4,5969
4,5597
4,5736
4,4518
Rumänische Lei (RON) 4,9490
4,8683
4,9206
4,8379
Ukrainische Hrywnja
(UAH) 30,8866
34,6022
32,3684
30,9282
Russische Rubel (RUB) 85,3004
91,4671
87,6021
83,1271
Albanische Lek (ALL) 120,7600
123,2600
122,5062
124,0777
US-amerikanische Dollar
(USD) 1,1326
1,2271
1,1844
1,1452
Japanische Yen (JPY) 130,3800
126,4900
130,0262
121,8885
Auswirkungen von Covid-19
Versicherungstechnisches Ergebnis
In der Krankenversicherung kam es im Geschäftsjahr zu
verringerten Leistungen durch Verzögerungen im Ge-
sundheitssystem. Für Folgejahre wird mit keinen wesent-
lichen Nachholeffekten gerechnet.
Im Bereich der Lebensversicherung gab es, im Segment
„UNIQA International“, Auswirkungen von Covid-19 im
Hinblick auf die erhöhte Mortalitätsrate und somit auf die
Versicherungsleistungen.
Kapitalanlageergebnis
Die (Stadt-)Hotel-Immobilien bilden einen Teil (6 Pro-
zent) des UNIQA Immobilienportfolios. Da Städtereisen
Covid-19-bedingt weiterhin massiv hinter dem Niveau wie
im Geschäftsjahr 2019 verzeichnet zurückliegen, führte
dies in diesem Bereich zu Mindermieteinnahmen in Höhe
von rund 7 Millionen Euro. Weiters wurden diesen
Bereich betreffend Wertberichtigungen in Höhe von
7 Millionen Euro vorgenommen.
Auch bei den Handelsflächen musste im Vergleich zum
Vor-Covid-19-Niveau eine Reduktion der Mieterlöse in
Höhe von rund 3 Millionen Euro hingenommen werden.
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Ende Februar 2022 ist der seit mehreren Jahren zwischen
der Ukraine und Russland bestehende Konflikt eskaliert.
UNIQA ist in der Ukraine durch zwei Versicherungsgesell-
schaften sowie drei Immobiliengesellschaften vertreten,
in Russland hält UNIQA 75 Prozent an einer Lebensversi-
cherungsgesellschaft (die übrigen 25 Prozent werden von
der JSC Raiffeisenbank gehalten). Aufgrund der gegen-
wärtig noch nicht einschätzbaren und sich laufend
ändernden Situation ist zum Zeitpunkt der Aufstellung
des Konzernabschlusses keine abschließende Beurteilung
der künftigen Auswirkungen auf UNIQA möglich. Da es
sich um ein wertbegründendes Ereignis handelt, welches
im Jahr 2022 liegt, ergeben sich auf diesen Konzern-ab-
schluss zum 31. Dezember 2021 keine Auswirkungen.
Im Jahr 2021 beliefen sich die verrechneten Prämien in
der Ukraine auf rund 110 Millionen Euro, in Russland auf
rund 75 Millionen Euro – in Summe somit rund 3 Prozent
der insgesamt von UNIQA verrechneten Prämien. Die Ver-
mögenswerte, die auf die Versicherungsgesellschaften in
der Ukraine entfallen, belaufen sich per 31. Dezember
2021 auf rund 140 Millionen Euro – rund 90 Millionen
Euro hiervon auf Kapitalanlagen. Die Immobiliengesell-
schaften in der Ukraine verfügen per Ende 2021 über Ver-
mögenswerte in Höhe von rund 20 Millionen Euro. In
Russland belaufen sich die dem von UNIQA gehaltenen
Anteil zurechenbaren Vermögenswerte auf rund 250 Mil-
lionen Euro – rund 230 Millionen Euro entfallen hiervon
auf Kapitalanlagen.
Sollte es zu einem Verlust der Kontrolle über die Gesell-
schaften aus Konsolidierungssicht kommen, ohne dass es
zum Erhalt einer Gegenleistung kommt, würde sich hin-
sichtlich der Gesellschaften in der Ukraine per Ende 2021
ein negativer Effekt auf die Konzerngewinn- und -verlust-
rechnung in Höhe von rund 95 Millionen Euro ergeben.
Der Effekt, der sich auf den UNIQA Anteil der Gesellschaft
in Russland ergeben würde, beläuft sich per Ende 2021 auf
rund 43 Millionen Euro.
Darüber hinaus werden in anderen Konzerngesellschaften
Kapitalanlagen, die von ukrainischen bzw. russischen
KONZERNABSCHLUSS
138
Emittenten begeben wurden, gehalten. Der Buchwert die-
ser Kapitalanlagen beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf
rund 200 Millionen Euro.
Die weitere Entwicklung der Lage wird beobachtet, und es
werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen,
um die Auswirkungen auf UNIQA gering zu halten.
R
isikobericht
4
0. Risikostrategie
Prinzipien
Die strategischen Ziele von UNIQA sind unmittelbar mit
der Risikostrategie des Unternehmens verbunden. Die
Eckpfeiler der Risikostrategie beruhen auf der Geschäfts-
strategie und den Risiken, die diese nach sich zieht. Die
klare Definition der Risikopräferenz schafft das Funda-
ment für alle geschäftspolitischen Entscheidungen.
Organisation
Das Kerngeschäft von UNIQA ist, den Kund:innen Risiken
abzunehmen, durch Bündelung zu reduzieren und
dadurch Gewinn für das Unternehmen zu generieren. Im
Zentrum stehen das Verständnis von Risiken und deren
Besonderheiten. Um den Fokus auf Risiko zu gewährleis-
ten, hat UNIQA auf Gruppenebene ein eigenes Risikovor-
standsressort mit einem Group Chief Risk Officer (CRO) –
in Personalunion mit dem Group Chief Financial Officer
(CFO) – etabliert. Auch in den Konzerngesellschaften ist
die Funktion des Chief Risk Officers im Vorstand angesie-
delt. Dadurch wird eine risikobasierte Entscheidungsfin-
dung in allen relevanten Gremien garantiert. UNIQA hat
Prozesse eingerichtet, die es erlauben, Risiken zu identifi-
zieren, zu analysieren und zu managen.
Das Risikoprofil wird regelmäßig auf sämtlichen hierar-
chischen Ebenen validiert und es werden Diskussionen in
speziell eingerichteten Komitees mit Vorstandsbeteili-
gung geführt. Dafür werden interne und externe Quellen
herangezogen, um ein vollständiges Bild der Risikositua-
tion zu erhalten. UNIQA überprüft regelmäßig, ob neue
Bedrohungen in der Gruppe sowie in unseren Tochter
gesellschaften auftreten.
Risikotragfähigkeit und Risikoappetit
UNIQA übernimmt Risiko im vollen Bewusstsein ihrer
Risikotragfähigkeit. Diese wird als Kapazität, potenzielle
Verluste aus Extremereignissen abzufangen, definiert,
sodass die mittel- und langfristigen Ziele nicht gefährdet
werden.
Im Zentrum der Risikoentscheidungen steht das „Sol-
vency Capital Requirement“ (SCR). Das SCR entspricht
einer unternehmensspezifischen Risikoeinschätzung auf
Basis eines partiellen internen Modells für die Marktrisi-
ken sowie Nichtlebensrisiken als auch auf dem Standard-
modell nach Solvency II für die übrigen Risikokategorien.
Dies entspricht somit den regulatorischen Risikoberech-
nungen nach dem Solvency-II-Rahmenwerk. Basierend
auf diesem Ansatz streben wir eine Solvenzkapitalquote
über 170 Prozent an. Wird der Grenzwert von 135 Prozent
unterschritten, werden unmittelbare Maßnahmen ergrif-
fen, um die Kapitalposition zu verbessern. Details zum
Stichtag 31. Dezember 2021 inklusive einer detaillierten
Veränderungsanalyse finden sich in der „UNIQA Capital
Report“-Präsentation.
Nicht quantifizierbare Risiken, insbesondere operatio-
nelle Risiken, Prozessrisiken und strategische Risiken,
werden im Rahmen des Risikoassessment-Prozesses iden-
tifiziert und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden
etwaige Risikomitigationsmaßnahmen gesetzt.
Mit unserer Risikostrategie definieren wir, welche Risiken
wir übernehmen und welche wir vermeiden wollen. Im
Rahmen des Strategieprozesses wird der Risikoappetit,
basierend auf der Risikotragfähigkeit von UNIQA, defi-
niert. Aus diesem werden Toleranzen und Limits, die ein
hinreichendes Frühwarnsystem bieten, abgeleitet, um bei
etwaiger Zielabweichung zeitgerecht Gegenmaßnahmen
einleiten zu können. Risiken außerhalb des definierten
Risikoappetits, wie beispielsweise Reputationsrisiken,
begegnet UNIQA mit aktiven Maßnahmen, Transparenz
und sorgfältiger Bewertung.
Chancen
Risiko bedeutet zugleich auch Chance. UNIQA analysiert
regelmäßig Trends und Risiken, die Einfluss auf die Ge-
sellschaft und dadurch auf die Kund:innen und UNIQA
selbst haben. Die Mitarbeitenden im gesamten Unterneh-
men werden involviert, um Trends früh zu erkennen und
zu analysieren sowie geeignete Maßnahmen und Innova-
tionen zu entwickeln.
41. Risikomanagementsystem
Der Schwerpunkt des Risikomanagements mit den Steue-
rungsstrukturen und definierten Prozessen liegt darin,
dass die strategischen Ziele von UNIQA und ihren Kon-
zerngesellschaften erreicht werden.
Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unter-
schiedlichen Unternehmensebenen stellt die
139
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Risikomanagementrichtlinie von UNIQA dar. Diese Richt-
linie ist vom CFO/CRO und vom Gesamtvorstand verab-
schiedet und beschreibt die Mindestanforderungen in Be-
zug auf Organisationsstruktur und Prozessstruktur.
Zusätzlich zur Risikomanagementrichtlinie auf Gruppen-
ebene wird eine solche auch auf Ebene der Konzerngesell-
schaften erstellt und verabschiedet. Die Risikomanage-
mentrichtlinie auf Ebene der Gesellschaften wurde vom
Vorstand der UNIQA Gesellschaften genehmigt und steht
im Einklang mit der Risikomanagementrichtlinie von
UNIQA.
Organisationsstruktur (Governance)
Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisa-
tionsstruktur des Risikomanagements ist in der Risikoma-
nagementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden
die Prinzipien des Modells „Three lines“ und die klaren
Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflek-
tiert.
First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäfts-
tätigkeit
Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben
ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu le-
ben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und
zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwa-
chen.
Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risiko-
managementfunktionen
Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunk-
tionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Ge-
schäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die opera-
tive Ausübung einzugreifen.
Third line: interne Prüfung
Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Ge-
staltung und Effektivität des gesamten internen Kontroll-
systems, die das Risikomanagement und die Compliance
umfasst (z. B. Interne Revision).
KONZERNABSCHLUSS
140
Die relevanten Verantwortlichkeiten sind in der obigen
Übersicht entsprechend dargestellt. Darüber hinaus wird
der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in den
Aufsichtsratssitzungen über die Risikoberichterstattung
umfassend informiert.
Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess von UNIQA liefert perio-
dische Informationen zum Risikoprofil und ermöglicht
dem Topmanagement, Entscheidungen zur langfristigen
Zielerreichung zu treffen.
Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante
Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert:
Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko
(ALM-Risiko)
Kreditrisiko/Ausfallrisiko
Liquiditätsrisiko
Konzentrationsrisiko
Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfall-,
Kranken- und Lebensversicherung)
Operationelles Risiko
Emerging Risk
Reputationsrisiko
Ansteckungsrisiko (Contagion Risk)
Strategisches Risiko
141
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Für diese Risikokategorien werden im Rahmen eines kon-
zernweit standardisierten Risikomanagementprozesses
die Risiken von UNIQA und ihren Konzerngesellschaften
regelmäßig identifiziert, bewertet und berichtet.
Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risi-
ken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, So-
ziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie wer-
den nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet,
sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokategorien
berücksichtigt.
Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risiko-
managementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken
systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu
beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-
identifikation durchzuführen, werden parallel unter-
schiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokatego-
rien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme
einbezogen.
Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstech-
nischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen-
werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entwe-
der auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder
des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Markt-
risiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für
die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber
identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation
angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unter-
nehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
(ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch ei-
gene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ be-
wertet.
42. Aktivitäten und Ziele aus dem Jahr 2021
Basierend auf der externen und internen Entwicklung ha-
ben sich die Aktivitäten im Jahr 2021 an folgenden
Schwerpunkten orientiert:
Covid-19 und Kapitalmarktumfeld
Nachhaltigkeit
AXA-Integration
Weiterentwicklung des internen Modells
Ausrollung GRC-Tool
Covid-19 und Kapitalmarktumfeld
Schon zu Beginn der Covid-19-Krise begann UNIQA die ei-
gene Solvenzposition streng zu überwachen. Im Gegensatz
zum Jahr 2020 war das Wirtschaftsumfeld im darauffol-
genden Jahr stabiler. Im Jahr 2021 wurde die
Zielkapitalposition des Unternehmens und der dazugehö-
rigen Gesellschaften beibehalten, was zeigt, dass sie auf
unerwartete Schocks wie die Covid-19-Krise gut vorberei-
tet waren. UNIQA wird die Situation weiter genau be-
obachten, um auf potenzielle Änderungen (ausgelöst
durch eine weitere Covid-19-Welle) schnell reagieren zu
können. Die Pandemie hat die Geschäftsentwicklung von
UNIQA in einigen Bereichen beeinflusst. Sie hatte sowohl
negative (Betriebsunterbrechungen, Veranstaltungsabsa-
gen) als auch positive (geringere Schadenhäufigkeit im
Kfz- und Unfallgeschäft, hohe Nachfrage bei Krankenver-
sicherungen) Auswirkungen. Die Entwicklung des Kapi-
talmarktumfelds, sowie die Veränderungen der Markt-
werte wurden genau beobachtet. Außerdem führte das Un-
ternehmen monatliche Solvenzabschätzungen durch. Das
Jahr 2021 hat eine positive Zinsentwicklung mit sich ge-
bracht, was zur Stärkung der Kapitalsituation von UNIQA
geführt hat.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit (oder Environmental Social Governance
(ESG)) ist eines der Themen, die in den vergangenen Jah-
ren immer mehr an Bedeutung gewonnen haben – einer-
seits in den geltenden Regularien, andererseits aber auch
in der öffentlichen Wahrnehmung. Erste Schritte für die
Integration von Nachhaltigkeit in den Risikomanagement-
Rahmen wurden bereits eingeleitet und weiterführende
Verbesserungen sind für das nächste Jahr geplant. Im Jahr
2021 wurde die Definition der Nachhaltigkeitsrisiken in
der Group Risk Management Policy verankert. Weiters
wurde das Anlageportfolio anhand ESG-Kriterien unter-
sucht. Auch der Risikokatalog des internen Kontrollsys-
tems wurde um die Risiken aus dem Klimawandel
erweitert. Grundsätzlich wurde im heurigen Prozess der
Risikobewertung versucht, erste Erfahrungen mit der
herausfordernden Aufgabe der Bewertung langfristiger
Klimaszenarien zu sammeln. Das Ziel bei dieser Bewer-
tung ist, eine möglichst gute quantitative Aussage zu
erhalten. Da dies jedoch (noch) nicht immer in allen
Aspekten möglich bzw. mit großer Unsicherheit verbun-
den ist, wurde im letzten Jahr auch mit qualitativen
Vereinfachungen gearbeitet.
AXA-Integration
Ende 2020 hat UNIQA die vollständige Kontrolle über die
AXA-Tochtergesellschaften in Polen, Tschechien und der
Slowakei übernommen. Seit eineinhalb Jahren arbeiten
lokale Projektteams in Polen, Tschechien und der Slowa-
kei an der Integration unter der Leitung eines zentralen
Integrationsmanagements in Wien. Im Jahr 2021 wurden
wichtige Meilensteine aus Risikomanagementsicht
KONZERNABSCHLUSS
142
erreicht. Die erworbenen Gesellschaften wurden erfolg-
reich in den Risikomanagementprozessen von UNIQA in-
kludiert. Unter anderem wurde die Integration in den Ri-
sikokapitalberechnungsprozess erfolgreich durchgeführt.
Weiterentwicklung des internen Modells
Aufbauend auf dem Fachwissen, das durch die Entwick-
lung des partiellen internen Modells erarbeitet wurde,
wurde beschlossen, weitere Schritte zum Ausbau des Risi-
komodells zu einem vollen internen Modell vorzunehmen.
Mittelfristig soll dieses interne Modell vom Regulator ge-
nehmigt und zur Ermittlung der regulatorischen Kapital-
quote eingesetzt werden. Ziel ist, durch das interne Modell
die spezifische Risikosituation von UNIQA adäquater als
via Standardmodell abzubilden und entsprechend im Risi-
komanagement zu berücksichtigen. Ein weiterer Vorteil
eines internen Modells besteht in der reduzierten Betrof-
fenheit von künftigen regulatorischen Anpassungen des
Solvency-II-Standardmodells. Nach einer Genehmigung
wäre UNIQA die erste österreichische Versicherungs-
gruppe mit einem vollständigen internen Modell. Das
mehrjährige Projekt hat im Jahr 2021 mit einer ersten
Entwicklungsphase gestartet.
Ausrollung GRC-Tool
UNIQA hat in den vergangenen Jahren intensiv an der Er-
weiterung des Konzepts des internen Kontrollsystems
(IKS) gearbeitet. Um die Implementierung des IKS auch
systemtechnisch zu unterstützen, wurde ein „Governance,
Risk & Compliance“-(GRC-)Tool eingeführt. Das GRC-
Tool wird als zentrales Element in der Steuerung des ope-
rationellen Risikos verwendet. Die konzernweite Ausrol-
lung war einer der Schwerpunkte und Herausforderungen
im Jahr 2021. Dabei lag der Fokus einerseits auf der
Einschulung der Mitarbeitenden in das neue System,
andererseits in der Migration der Daten. Die vollständige
Ausrollung innerhalb des Konzerns soll bis Ende 2022
abgeschlossen sein.
43. Herausforderungen und Prioritäten im
R
isikomanagement für 2022
Environmental Social Governance (ESG)
Bereits im vergangenen Jahr war das Thema Nachhaltig-
keit von sehr hoher Bedeutung für UNIQA. Für das Risiko-
management liegt der Fokus insbesondere auf dem Ma-
nagement und dem Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Im Jahr 2022 wird man daher stark an der Bewertung der
langfristigen Klimaszenarien arbeiten und versuchen, hier
weitere Fortschritte und Verbesserungen voranzutreiben.
Die Klimaszenarien sollen auch ein konstanter Bestand-
teil des eigenen Risiko- und Solvenzbewertungsprozesses
(ORSA) werden. Nach der Erweiterung des Risikokatalogs
um die ESG-Risiken wird der Identifikationsprozess die-
ser Risiken mit den jeweiligen Abteilungen stattfinden.
Um die künftigen regulatorischen Erfordernisse zu erfül-
len, wird im nächsten Jahr auch an der Integration der
Nachhaltigkeitsrisiken in das Reporting-Rahmenwerk ge-
arbeitet. Der Risikomanagementprozess in Bezug auf
Nachhaltigkeit hinsichtlich des Anlageportfolios von
UNIQA soll auch im nächsten Jahr verbessert werden. Die
Ergebnisse aus der ESG-Risikobewertung sollen einerseits
dazu dienen, regulatorische Erfordernisse zu erfüllen, und
anderseits die Managemententscheidungen im Rahmen
der Produktgestaltung oder Veranlagungsstrategie des
Unternehmens unterstützen.
Die Exposition gegenüber ESG-Risiken ist ein neues Per-
formance-Merkmal und auch ein Wachstumstreiber im
gegenwärtigen Umfeld. Daher haben diese sowohl für die
Investor:innen als auch für die Kund:innen an Bedeutung
gewonnen. Eine gute ESG-Performance wird unter ande-
rem durch niedrigere zukünftige Kapitalkosten definiert,
da das Unternehmen resilienter gegen langfristige Risiken
ist. UNIQA hat als Kompositversicherung langfristige Ver-
pflichtungen, weshalb eine langfristige Perspektive
betrachtet werden muss. Die Ergebnisse der Eigenrisiko-
bewertung zeigen, dass die Klimarisiken sowohl auf die
Kapitalanlagen als auch auf die versicherungstechnischen
Rückstellungen Auswirkungen haben können. UNIQA ver-
fügt über ein System für die Auswertung der Wesentlich-
keit einzelner Risiken auf die relevanten Bilanzpositionen
mit dem Ziel, die Nachhaltigkeitsauswirkungen in dieses
existierende Materialitätskonzept einzubinden. Daher
legt UNIQA zukünftig einen starken Fokus auf die Weiter-
entwicklung und das Management der Klimarisiken mit
der klaren Idee, die Notwendigkeit für Anpassungen in der
Unternehmensplanung und -strategie rechtzeitig zu iden-
tifizieren.
Volles internes Modell
Die Weiterentwicklung des partiellen internen Modells
auf ein volles internes Modell ist eines der wichtigsten
Projekte aus der Sicht des Risikomanagements. Damit
zielt UNIQA darauf ab, das eigene Risikoprofil adäquater
abzubilden. Dieses Projekt wird mehrere Jahre andauern.
2021 wurde hauptsächlich an der Entwicklung des Modells
gearbeitet. Im Jahr 2022 werden die ersten Modelldurch-
läufe der einzelnen Risikomodule stattfinden. Es wird
auch an den ersten Validierungen und den daraus folgen-
den Erkenntnissen gearbeitet. Während des Jahres sind
aus Projektsicht mehrere Feedbackschleifen zwischen Ex-
pert:innen sowie Berater:innen geplant. Ein weiteres
143
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
wichtiges Ziel ist, einen Entwurf für die notwendige Ge-
nehmigungsdokumentation des Modells zu erstellen. Im
Jahr 2022 werden auch Vor-Ort-Prüfungen von der Fi-
nanzmarktaufsicht stattfinden. Ziel ist es, die offizielle Ge-
nehmigung des vollen internen Modells bis Ende 2023 zu
erhalten.
Security & Resilience Management
Unternehmen sind mehr und mehr einer Reihe von Si-
cherheitsrisiken ausgesetzt, die von Datendiebstahl über
Ransomware bis hin zu „Distributed Denial of Service“-
(DDoS-)Angriffen reichen. UNIQA hat für das Jahr 2022
einen starken Fokus auf diese Themen geplant und wird
entsprechende Maßnahmen umsetzen. Es werden die für
die operative Geschäftstätigkeit relevanten Vermögens-
werte von UNIQA identifiziert und nach deren Schutzbe-
darf klassifiziert. Ein Beispiel dafür wären IT-Anwendun-
gen und deren benötigte IT-Infrastruktur, Rechenzentren
oder das für den Betrieb benötigte Schlüsselpersonal. Ein
Schwerpunkt im Jahr 2022 wird in der Behebung der iden-
tifizierten Schwachstellen im Rahmen eines gruppenwei-
ten, zentral koordinierten IT-Security-Programms liegen.
Das Sicherheitsprogramm wird die intern entwickelten
Rahmen von Sicherheitsanforderungen und die bereits
implementierten Sicherheitskontrollen sowie deren Lü-
cken umfassen.
44. Risikoprofil
Das Risikoprofil von UNIQA ist sehr stark von den
Lebens- und Krankenversicherungsbeständen der
UNIQA Österreich Versicherungen AG beeinflusst. Durch
diesen Umstand nimmt das Marktrisiko im Risikoprofil
von UNIQA die zentrale Rolle ein.
Die Konzerngesellschaften in Zentraleuropa betreiben das
Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich
sowie im Lebens- und Krankenversicherungsbereich.
In der CEE-Region überwiegt das Versicherungsgeschäft
im Schaden- und Unfallbereich.
Dieser Umstand ist für UNIQA insofern von Bedeutung,
als damit ein hohes Diversifikationselement zu dem von
den österreichischen Gesellschaften dominierten Lebens-
und Krankenversicherungsgeschäft geschaffen wird.
Die risikospezifischen Besonderheiten der Regionen
manifestieren sich auch in den durch den internen
Bewertungsansatz ermittelten Risikoprofilen.
Markt- und Kreditrisiken
Die Ausprägung der Markt- und Kreditrisiken ist von der
Struktur der Kapitalveranlagung und deren Verteilung in
verschiedene Veranlagungsklassen abhängig. In der nach-
folgenden Tabelle werden die Kapitalanlagen, nach Veran-
lagungsklassen aufgegliedert, dargestellt.
Zusammensetzung der
Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Verzinsliche Wertpapiere 16.021.778
17.577.469
Immobilienvermögen 1.241.860
1.219.213
Rentenfonds 2.059.540
1.373.557
Beteiligungen und sonstige Anteile 815.421
822.476
Aktien und Aktienfonds 1.224.155
840.135
Termingelder 272.172
279.315
Übrige Kapitalanlagen 150.051
207.077
Summe 21.784.976
22.319.241
Markt- und Kreditrisiken haben jedoch nicht nur einen
Einfluss auf den Wert der Kapitalanlagen, sondern beein-
flussen auch die Höhe der versicherungstechnischen
Verbindlichkeiten. Es besteht somit insbesondere in der
Lebensversicherung eine Abhängigkeit zwischen der
(Kurs-)Entwicklung der Vermögenswerte und der Ver-
bindlichkeiten aus den Versicherungsverträgen. UNIQA
managt die Ertragserwartungen und Risiken der Vermö-
genswerte und Verbindlichkeiten aus Versicherungsver-
trägen im Rahmen des ALM-Prozesses. Ziel ist es, mit
möglichst hoher Sicherheit und ausgewogenem Risiko
ausreichend Liquidität zu gewährleisten, um jenen Kapi-
talertrag zu erwirtschaften, der nachhaltig höher ist als
die garantierten Leistungen der versicherungstechnischen
Verbindlichkeiten. Dabei werden Vermögenswerte und
Schulden in unterschiedlichen Abrechnungskreisen ge-
führt.
Die folgenden beiden Tabellen zeigen die wichtigsten
Abrechnungskreise, die sich aus den verschiedenen
Produktkategorien ergeben.
Vermögenswerte
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Langfristige Lebensversicherungsverträge mit
Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung 12.414.127
12.565.453
Langfristige Verträge der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung
5.154.053
4.238.569
Langfristige Krankenversicherungsverträge 4.444.807
4.434.179
Kurzfristige Verträge der Schaden- und
Unfallversicherung 5.814.056
5.577.045
Summe 27.827.042
26.815.246
KONZERNABSCHLUSS
144
Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen:
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
Sonstige Kapitalanlagen
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung
Zahlungsmittel
Versicherungstechnische Rück-
stellungen und Verbindlichkeiten
(im Eigenbehalt)
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Langfristige Lebensversicherungsverträge mit
Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung
10.979.313
11.243.000
Langfristige Verträge der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung 5.028.507
4.208.512
Langfristige Krankenversicherungsverträge 3.813.196
3.519.993
Kurzfristige Verträge der Schaden- und
Unfallversicherung
3.891.198
3.147.659
Summe 23.712.214
22.119.164
Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen:
Versicherungstechnische Rückstellungen
Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und
der indexgebundenen Lebensversicherung
Rückversicherungsverbindlichkeiten (nur Depotver-
bindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversiche-
rungsgeschäft)
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechni-
schen Rückstellungen
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechni-
schen Rückstellungen der fonds- und der indexgebunde-
nen Lebensversicherung
Das Markt- und Kreditrisiko wird in Zins-, Credit-
Spread-, Aktien-, Währungs- und Marktkonzentrationsri-
siko unterteilt.
Das Z
insrisiko besteht für alle aktiv- und passivseitigen
Bilanzposten, deren Wert in Abhängigkeit von Änderun-
gen der risikofreien Zinskurven oder deren Volatilität
schwankt. Aufgrund des hohen Anteils an zinstragenden
Wertpapieren in der Veranlagung ist das Zinsrisiko ein
wesentlicher Bestandteil des Marktrisikos. Das Zinsrisiko
wird im Rahmen der ALM-basierten Veranlagungsstrate-
gie aktiv gemanagt.
Die folgende Tabelle zeigt die Struktur der Restlaufzeiten
der verzinslichen Wertpapiere.
Veranlagungsvolumen nach
Laufzeiten
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Bis zu 1 Jahr 908.460
975.698
Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren 1.481.601
1.668.822
Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren 2.369.538
2.307.840
Mehr als 5 Jahre bis zu 7 Jahren 2.521.545
2.579.998
Mehr als 7 Jahre bis zu 10 Jahren 2.259.623
2.863.478
Mehr als 10 Jahre bis zu 15 Jahren 2.640.465
2.635.322
Mehr als 15 Jahre 3.840.546
4.546.309
Summe 16.021.779
17.577.469
Im Vergleich dazu werden in der nachfolgenden Tabelle
die Deckungsrückstellung vor Rückversicherung in der
Kranken- und Lebensversicherung sowie in der Nichtle-
bensversicherung die Bruttorückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle auf Jahresbänder aufge-
teilt. In der Kranken- und Lebensversicherung erfolgte die
Aufteilung anhand der erwarteten Cashflows aus dem
ALM-Prozess.
IFRS-Reserve nach erwarteten
Fälligkeiten
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Bis zu 1 Jahr 1.244.623
1.015.663
Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren 1.244.715
1.122.053
Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren 1.194.601
1.290.754
Mehr als 5 Jahre bis zu 7 Jahren 1.002.338
1.074.151
Mehr als 7 Jahre bis zu 10 Jahren 1.556.280
1.453.751
Mehr als 10 Jahre bis zu 15 Jahren 2.167.754
2.233.169
Mehr als 15 Jahre 8.170.662
8.002.000
Summe 16.580.974
16.191.540
Da das Zinsrisiko in der Lebensversicherung aufgrund der
langfristigen Verbindlichkeiten besonders relevant ist,
wird im Folgenden der Fokus auf dieses Segment gelegt.
Am Beispiel der UNIQA Österreich Versicherungen AG
beträgt die gemittelte Zinssensitivität der Lebensversiche-
rung bei einer Zinsveränderung um +/
– 50 Basispunkte für
die Vermögenswerte 479,7 Millionen Euro und jener der
Verbindlichkeiten 602,0 Millionen Euro. Die Differenz
zwischen diesen beiden Werten wird als Steuerungsbasis
für das Zinsrisiko bzw. den Duration Gap verwendet. Im
Rahmen des jährlichen ALM-Prozesses wird festgelegt,
welche Budgets auf Ebene der operativen Gesellschaften
für das Zinsrisiko aus strategischen Gründen akzeptiert
werden.
145
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Der Rechnungszins, der bei der Zeichnung von Neuge-
schäften der Kalkulation zugrunde gelegt werden darf,
berücksichtigt in den meisten Gesellschaften von UNIQA
eine Höchstzinssatzverordnung der jeweiligen lokalen
Aufsichtsbehörde. In all jenen Ländern, in denen der
höchstzulässige Rechnungszins nicht per Verordnung
geregelt ist, werden durch die verantwortlichen Aktuare
entsprechend vorsichtige und marktgerechte Annahmen
getroffen. Für den Kernmarkt Österreich wird der zuläs-
sige Höchstzins ab 1. Juli 2022 0 Prozent pro Jahr betra-
gen. Im Bestand befinden sich jedoch auch ältere Verträge
mit Rechnungszinssätzen. In den relevanten Märkten der
UNIQA Group betragen diese bis zu 4 Prozent pro Jahr.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die
durchschnittlichen Rechnungszinssätze nach Region und
Währung.
Durchschnitt techn. Zinsen,
traditionelles Geschäft nach
Region und Währung
Angaben in Prozent
EUR
USD
Lokale
Währung
Österreich (AT) 2,1
Zentraleuropa (CE) 3,2
2,9
Osteuropa (EE) 3,4
3,5
3,1
Südosteuropa (SEE) 2,1
1,5
0,4
Russland (RU) 2,3
2,3
3,9
Da diese Zinssätze vom Versicherungsunternehmen ga-
rantiert werden, besteht das finanzielle Risiko darin, dass
diese Renditen nicht erwirtschaftet werden können. Da in
der klassischen Lebensversicherung überwiegend in zins-
tragende Titel investiert wird, stellt die Unvorhersehbar-
keit der langfristigen Zinsentwicklung das bedeutendste
finanzielle Risiko eines Lebensversicherungsunterneh-
mens dar. Das Anlage- und Wiederanlagerisiko besteht
darin, dass Prämien, die in der Zukunft eingehen, zu ei-
nem bei Abschluss garantierten Zinssatz angelegt werden
müssen. Es ist aber durchaus möglich, dass zur Zeit des
Prämieneingangs keine entsprechenden Titel erhältlich
sind. Ebenso müssen künftige Erträge zumindest zum
Rechnungszins wiederveranlagt werden. Aus diesem
Grund hat sich UNIQA in den wichtigsten Märkten bereits
dazu entschieden, Produkte anzubieten, die keinen oder
nur noch einen geringen Rechnungszins beinhalten. Ein
Beispiel dafür ist in Österreich der Verkauf von aufgescho-
benen Rentenprodukten mit einem Rechnungszins von
0 Prozent.
Das C
redit-Spread-Risiko bezeichnet das Risiko von
Preisveränderungen aktiv- und passivseitiger Bilanz
posten aufgrund von Veränderungen der Kreditrisiko-
aufschläge oder deren Volatilität und wird für einzelne
Wertpapiere in Abhängigkeit von deren Bonität (Rating)
und Duration ermittelt. Bei der Veranlagung von Wertpa-
pieren wird – unter Abwägung der Ertragschancen und Ri-
siken – in Titel unterschiedlichster Bonität (Rating) inves-
tiert.
In der nachfolgenden Tabelle wird die Kreditqualität jener
verzinslichen Wertpapiere, die weder überfällig noch
wertberichtigt sind, anhand deren Ratings dargestellt.
Veranlagungsvolumen nach
Ratings
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
AAA 3.117.422
3.704.679
AA 4.112.915
4.337.744
A 4.714.695
4.957.442
BBB 2.708.020
3.051.150
BB 403.258
397.365
B 314.606
317.206
≤ CCC 11.773
1
Nicht geratet 639.089
811.881
Summe 16.021.778
17.577.469
Das A
ktienrisiko ergibt sich aus Wertänderungen von
Aktien und aktienähnlichen Anlagen aufgrund von
Schwankungen der internationalen Aktienmärkte und
entsteht damit insbesondere aus den Veranlagungsklassen
„Beteiligungen und sonstige Anteile“ und „Aktien“. Die
effektive Aktienquote wird über den selektiven Einsatz
derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken
gesteuert.
Das W
ährungsrisiko entsteht durch Wechselkursschwan-
kungen und deren Volatilität. Aufgrund des internationa-
len Versicherungsgeschäfts veranlagt UNIQA in Wertpa-
pieren unterschiedlicher Währungen und folgt dabei dem
Prinzip, eine währungskongruente Bedeckung der Ver-
bindlichkeiten auf Deckungsstock- bzw. Gesellschafts-
ebene zu gewährleisten. Trotz des selektiven Einsatzes
derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken
ist es nicht immer kosteneffizient möglich oder aus Veran-
lagungsgesichtspunkten zielführend, eine vollständige
Währungskongruenz zwischen Aktiv- und Passivseite zu
erreichen. Die folgenden Tabellen zeigen eine Aufschlüs-
selung der Vermögenswerte und Schulden nach Währun-
gen.
KONZERNABSCHLUSS
146
Währungsrisiko
31.12.2021
Angaben in Tausend Euro
Vermögenswerte
Rückstellungen und
Verbindlichkeiten
EUR 24.569.387
22.541.840
USD 572.248
367.172
CZK 1.450.892
1.238.123
HUF 457.405
365.382
PLN 3.035.889
2.550.947
RON 340.731
231.992
Sonstige 1.121.230
929.041
Summe 31.547.783
28.224.497
Währungsrisiko
31.12.2020
Angaben in Tausend Euro
Vermögenswerte
Rückstellungen und
Verbindlichkeiten
EUR 25.405.823
23.317.599
USD 307.258
130.128
CZK 1.372.728
1.009.002
HUF 461.516
573.488
PLN 3.017.455
2.343.060
RON 289.071
203.474
Sonstige 1.046.284
877.670
Summe 31.900.133
28.454.421
Zur Messung und Steuerung des Markt- und Kreditrisikos
und deren Komponenten werden neben den etablierten
Markt- und Kreditrisikomodellen (MCEV, SCR u. ä.) ins-
besondere Stresstests und Sensitivitätsanalysen einge-
setzt.
In den folgenden Tabellen werden die wichtigsten Markt-
risiken in Form von Sensitivitätskennzahlen sowie deren
Auswirkungen auf das Periodenergebnis und das Eigen-
kapital dargestellt. In Abhängigkeit vom anzuwendenden
Bewertungsprinzip können etwaige zukünftige Verluste
aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu unter-
schiedlichen Schwankungen im Periodenergebnis oder im
sonstigen Ergebnis führen. Die Kennzahlen werden auf
Basis finanzmathematischer Grundlagen theoretisch be-
rechnet und berücksichtigen keine Diversifikationseffekte
zwischen den einzelnen Marktrisiken bzw. keine gegen-
steuernden Maßnahmen, die in verschiedenen Markt-sze-
narien getroffen werden können.
Die Sensitivitäten für sonstige Kapitalanlagen werden
ermittelt, indem jedes Szenario für jede einzelne Position
simuliert wird, wobei alle anderen Parameter jeweils kon-
stant gehalten werden. Marktwertveränderungen ohne
bilanzielle Auswirkung inkludieren im Fall des Zins- und
des Credit-Spread-Risikos reklassifizierte Anleihen und
Ausleihungen.
Zinsrisiko
31.12.2021
31.12.2020
1)
Angaben in Tausend Euro
+ 50 Basispunkte
– 50 Basispunkte
+ 50 Basispunkte
– 50 Basispunkte
Staatsanleihen – 484.651
548.866
– 564.293
633.667
Unternehmensanleihen (inkl. Covered) – 176.478
189.139
– 198.932
207.914
Sonstige – 65.832
76.753
– 32.159
38.838
Summe – 726.962
814.759
– 795.383
880.419
davon Gewinn- und Verlustrechnung – 1.358
5.082
3.179
194
davon Eigenkapital – 725.603
809.678
– 798.563
880.225
Credit-Spread-Risiko
31.12.2021
31.12.2020
1)
Angaben in Tausend Euro
+ 50 Basispunkte
+ 50 Basispunkte
Gewinn- und Verlustrechnung – 374
503
Eigenkapital – 785.327
– 877.721
Summe – 785.701
– 877.218
Aktienrisiko
31.12.2021
31.12.2020
1)
Angaben in Tausend Euro
– 25 %
– 25 %
Gewinn- und Verlustrechnung – 4.098
– 33.160
Eigenkapital – 301.161
– 166.949
Summe – 305.259
– 200.110
1)
Die Anpassung der Sensitivitätsberechnung wurde als Folge des geänderten Marktumfelds und in Abstimmung mit der aktuellen Marktpraxis vorgenommen.
147
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Währungsrisiko
31.12.2021
31.12.2020
Angaben in Tausend Euro
10 %
– 10 %
10 %
– 10 %
PLN 128.226
– 128.015
146.247
– 146.247
USD 57.494
– 57.227
14.494
– 40.788
CZK 64.740
– 64.753
65.034
– 65.098
RUB 24.046
– 24.046
22.491
– 22.491
HUF 14.479
– 14.479
16.112
– 16.112
Sonstige 57.479
– 57.479
43.532
– 46.942
Summe 346.464
– 346.000
307.910
– 337.678
davon Gewinn- und Verlustrechnung 323.681
– 323.554
183.189
– 217.999
davon Eigenkapital 22.783
– 22.446
124.721
– 119.679
In der L
ebensversicherung stellen die Zinsannahmen den
wesentlichen Einflussfaktor auf den Liability-Adequacy-
Test sowie die aktivierten Abschlusskosten dar. Aus
diesem Grund sind im Folgenden Auswirkungen der impli-
ziten Neugeldannahme (inklusive Reinvestitionen)
angegeben.
Geht man von einer erhöhten Neugeldannahme um 100
Basispunkte aus, so resultiert das in einem Nettoeffekt
(nach Berücksichtigung latenter Gewinnbeteiligung) in
Höhe von 8 Millionen Euro. Eine Verringerung dieser An-
nahme um 100 Basispunkte hat einen Nettoeffekt von
–
10 Millionen Euro zur Folge. Die beschriebenen Effekte
beziehen sich auf Änderungen in den aktivierten
Abschlusskosten sowie den Einfluss auf den Liability-
Adequacy-Test. Die Ergebnisse wurden anhand des tradi-
tionellen Geschäfts in Österreich ermittelt, die den Groß-
teil der Deckungsrückstellung der Gruppe ausmachen.
In der N
ichtlebensversicherung wird die Rückstellung
für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf Basis
bereits gemeldeter Schadenfälle und unter Anwendung
von anerkannten statistischen Methoden gebildet. Eine
wesentliche Annahme dabei ist, dass die beobachteten
Schadenmuster aus der Vergangenheit eine sinnvolle
Extrapolation in die Zukunft erlauben. In Fällen, in denen
diese Annahme verletzt ist, müssen zusätzliche Anpassun-
gen getroffen werden.
Die Berechnung der Schadenrückstellungen ist aufgrund
der Abwicklungsdauer der Schäden mit Unsicherheit ver-
bunden. Zusätzlich zum normalen Zufallsrisiko gibt es
auch andere Faktoren, die einen Einfluss auf die zukünf-
tige Abwicklung der schon eingetreten Schadenfälle haben
können. Insbesondere erwähnt sei der Reservierungspro-
zess für Gerichtsschäden im Bereich der Schaden- und
Unfallversicherung. Für diese Schäden wird in der Regel
eine Reserveschätzung auf Basis von Expertenwissen
erstellt, die jedoch speziell bei Größtschäden zu Beginn
der gerichtlichen Einbringung einer hohen Volatilität aus-
gesetzt sein kann.
Das partielle interne Modell in der Schaden- und Unfall-
versicherung stellt dabei ein geeignetes Instrument dar,
um die Volatilität im Abwicklungsprozess zu quantifizie-
ren. Nach Analyse dieser Modellergebnisse wurde ermit-
telt, dass eine Abweichung von 5 Prozent zur ermittelten
Basisrückstellung ein realistisches Szenario darstellen
kann. Auf Grundlage der aktuellen Rückstellung für noch
nicht abgewickelte Versicherungsfälle von 3.254 Millio-
nen Euro (ohne zuzügliche Reservebestandteile wie Rück-
stellung für Schadenregulierung) im Konzern auf Brutto-
basis würde das einen um 163 Millionen Euro höheren
Schadenaufwand bedeuten.
KONZERNABSCHLUSS
148
Auch die Krankenversicherung nach Art der Lebensversi-
cherung ist inzwischen von der Niedrigzinsphase betrof-
fen. Seit 1. Juli 2021 werden nur mehr Tarife mit dem
Rechnungszins von 0,5 Prozent verkauft. Das und die ab
dem Jahr 2018 verkauften Tarife mit dem Rechnungszins
von 1 Prozent verringern den durchschnittlichen Rech-
nungszins weiter. Eine Verringerung der Kapitalerträge
um 100 Basispunkte (Basis: Veranlagungsergebnis 2020)
würde das Ergebnis vor Steuern um ca. 41 Millionen Euro
verringern.
Liquiditätsrisiko
Um sicherzustellen, dass UNIQA den Zahlungsverpflich-
tungen innerhalb der nächsten zwölf Monate nachkom-
men kann, erfolgt eine laufende Liquiditätsplanung.
Zur Bedeckung von Verpflichtungen, deren Laufzeit zwölf
Monate überschreitet, erfolgt eine möglichst fristenkon-
gruente Veranlagung im Rahmen des ALM-Prozesses und
der strategischen Vorgaben. Zudem ist ein Großteil des
Wertpapierbestands auf liquiden Märkten börsennotiert
und im Fall von Liquiditätsbelastungen kurzfristig und
ohne signifikante Liquiditätsabschläge veräußerbar.
Es bestehen Zeichnungsverpflichtungen im Wesentlichen
im Fondsformat aus Beteiligungen im Gesundheitswesen
und Veranlagungen in Private Debt sowie im Infrastruk-
turbereich in Höhe von 794.770 Tausend Euro (2020:
574.187 Tausend Euro).
Finanzverbindlichkeiten
Vertragliche Restlaufzeiten
per 31.12.2021
Angaben in Tausend Euro
Anleihen- und
Darlehensverbindli
chkeiten
Derivative
Finanzinstrumente
Leasing-
verbindlichkeiten
Gesamt
2022 8.250
10.015
10.502
28.767
2023 8.250
0
9.026
17.276
2024 8.250
0
7.497
15.747
2025 8.250
0
10.877
19.127
2026 8.250
0
5.174
13.424
> 2027 633.000
11.828
60.154
704.982
Finanzverbindlichkeiten
Vertragliche Restlaufzeiten
per 31.12.2020
Angaben in Tausend Euro
Anleihen- und
Darlehensverbindli
chkeiten
Derivative
Finanzinstrumente
Leasing-
verbindlichkeiten
Gesamt
2021 19.348
1.617
14.210
35.174
2022 8.250
13
11.051
19.314
2023 8.250
278
9.601
18.129
2024 8.250
0
7.393
15.643
2025 8.250
0
6.936
15.186
> 2026 641.250
0
34.891
676.141
Nachrangige Verbindlichkeiten
Vertragliche Restlaufzeiten
per 31.12.2021
Angaben in Tausend Euro
Nominalbetrag
1)
Kuponzahlung
Gesamt
2022 0
45.207
45.207
2023 148.700
45.207
193.907
2024 0
34.984
34.984
2025 200.000
34.984
234.984
2026 326.300
28.484
354.784
> 2027 375.000
44.531
419.531
1)
Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt
149
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Nachrangige Verbindlichkeiten
Vertragliche Restlaufzeiten
per 31.12.2020
Angaben in Tausend Euro
Nominalbetrag
1)
Kuponzahlung
Gesamt
2021 0
60.563
60.563
2022 0
60.563
60.563
2023 350.000
60.563
410.563
2024 0
36.500
36.500
2025 200.000
36.500
236.500
> 2026 500.000
30.000
530.000
1)
Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt
Konzentrationsrisiken
UNIQA ist bestrebt, K
onzentrationsrisiken so niedrig wie
möglich zu halten.
Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die
Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne
Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang
entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall)
eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen
materiellen Einfluss auf das Ergebnis von UNIQA haben.
Dieses Risiko steuert UNIQA durch ein internes Rückver-
sicherungsunternehmen, das für die Auswahl externer
Rückversicherungsparteien unter Berücksichtigung stren-
ger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrati-
onsrisiken verantwortlich ist.
Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus
der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen
entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft,
ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner
Emittenten gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen
Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum
Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten.
Versicherungstechnische Risiken
Die versicherungstechnischen Risiken werden in die
Nichtlebensversicherung, Lebensversicherung und
Krankenversicherung unterteilt.
Das versicherungstechnische Risiko der N
ichtlebensver-
sicherung beinhaltet die drei Kategorien Prämien-,
Reserve- und Katastrophenrisiko.
Dabei definiert sich das Prämienrisiko als das Risiko, dass
zukünftige Leistungen und Aufwendungen aus dem Versi-
cherungsbetrieb höher sind als die dafür vereinnahmten
Prämien. Solch ein Verlust kann im Versicherungsbetrieb
auch von außergewöhnlich hohen, aber selten auftreten-
den Schadenereignissen hervorgerufen werden,
sogenannten Groß- oder Größtschäden. Eine weitere Be-
drohung durch Ereignisse mit niedriger Frequenz, aber
hohen Verlusten stellen Naturkatastrophen dar. Dieses Ri-
siko umfasst finanzielle Verluste, die durch Naturgefahren
wie Flut, Sturm, Hagel oder Erdbeben hervorgerufen wer-
den. Im Gegensatz zu einzelnen Großschäden spricht man
in diesem Fall auch von einem Schadenkumul.
Das Reserverisiko beschreibt das Risiko, dass die gebilde-
ten versicherungstechnischen Rückstellungen für bereits
eingetretene Schadenfälle nicht ausreichend sind. Man
spricht dann von einem Abwicklungsverlust. Die Schaden-
reserve wird unter Anwendung von aktuariellen Metho-
den berechnet. Externe Einflüsse, wie veränderte
Schadenhöhen oder Frequenzen, Rechtsprechung,
Reparatur- und Behandlungskosten, können zu einer Ab-
weichung von der Schätzung führen.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken und sie aktiv zu ma-
nagen, laufen bei UNIQA mehrere in den Versicherungs-
betrieb integrierte Prozesse. So regelt zum Beispiel eine
Konzernrichtlinie, dass Neuprodukte nur dann eingeführt
werden dürfen, wenn sie gewisse Profitabilitätskriterien
erfüllen. Durch spezielles Risikomanagement im Under-
writing (vor allem im Corporate-Bereich) sowie Bereit-
stellung der entsprechenden Rückversicherungskapazität
werden auch Großschäden und Naturkatastrophen ent-
sprechend gemanagt.
Auch in der Schadenreservierung regelt eine Richtlinie,
wie von den lokalen Einheiten bei der Bildung von IFRS-
Schadenreserven vorzugehen ist. Ein quartalsweises
Monitoring und ein interner Review-Prozess stellen die
Qualität der Reservierung in der gesamten Gruppe sicher.
Ein wesentliches Element in der Risikomessung und in
weiterer Folge der Risikosteuerung stellt das Partialmo-
dell Non-Life dar. Dieses Risikomodell quantifiziert mit-
tels stochastischer Simulationen den Risikokapitalbedarf
KONZERNABSCHLUSS
150
pro Risikoklasse auf Gesellschafts- und auch auf Gruppen-
ebene.
Im Jahr 2021 wurden die von AXA akquirierten Einheiten
in Polen, Tschechien und der Slowakei in das Gruppenmo-
dell integriert.
In der L
ebensversicherung wird das versicherungstechni-
sche Risiko generell als das Risiko des Verlusts oder nach-
teiliger Entwicklungen betreffend den Wert von
Versicherungsverbindlichkeiten definiert. Es unterteilt
sich in die Kategorien Sterblichkeits-, Langlebigkeits-,
Invaliditäts-, Storno-, Kosten-, Revisions- und Katastro-
phenrisiko.
Das Sterblichkeitsrisiko besteht aufgrund von möglichen
Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf
einen Anstieg zurückzuführen sind und somit nachteilige
Effekte auf die erwarteten Leistungen aus Risikoversiche-
rungen haben.
Das Langlebigkeitsrisiko bezieht sich auf nachteilige Aus-
wirkungen zufälliger Schwankungen betreffend die Sterb-
lichkeitsraten, die auf einen Rückgang der Sterblichkeits-
rate zurückzuführen sind. Das Versicherungsunterneh-
men ist dabei dem Risiko ausgesetzt, dass die erwartete
Lebensdauer in der Kalkulation der Prämie in der Realität
übertroffen und somit der Aufwand für Rentenzahlungen
unterschätzt wird.
Das Invaliditätsrisiko wird durch mögliche nachteilige
Schwankungen betreffend die Invaliditäts-, Krankheits-
und Morbiditätsraten im Vergleich zum Zeitpunkt der
Prämienberechnung verursacht.
Das Stornorisiko entsteht aufgrund von Schwankungen
betreffend die Storno-, Kündigungs-, Verlängerungs-,
Kapitalwahl- und Rückkaufsraten von Versicherungs-
polizzen. Es kann als Unsicherheit in Bezug auf Kunden-
verhalten zusammengefasst werden.
Das Kostenrisiko bezieht sich auf nachteilige Auswirkun-
gen aufgrund von Schwankungen betreffend die Verwal-
tungskosten von Versicherungs- und Rückversicherungs-
verträgen.
Das Revisionsrisiko ergibt sich aufgrund von Schwankun-
gen betreffend die Revisionsraten für Rentenversicherun-
gen, die auf Änderungen im Rechtsumfeld zurückzuführen
sind.
Das Katastrophenrisiko ergibt sich aus einer signifikanten
Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die An-
nahmen bei der Rückstellungsbildung für extreme/
außergewöhnliche Ereignisse. Das relevanteste Risiko in
diesem Zusammenhang besteht in einem unmittelbaren
drastischen Anstieg von Sterblichkeitsraten: In diesem
Fall könnten Todesfallleistungen im Risikobestand nicht
vollkommen durch die vereinnahmte Risikoprämie finan-
ziert werden.
Im Rahmen der Lebensversicherung sind die wesentlichen
Risikominderungstechniken die Anpassung von zukünfti-
gen Gewinnbeteiligungen bzw. eine entsprechende Prämi-
enanpassung sowie der Abschluss von Rückversicherun-
gen, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher
Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maß-
nahmen sind essenziell für die zugrunde liegenden Risiko-
modelle und beinhalten detaillierte Angaben und Rege-
lungen, insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung.
In der Praxis unterstützt profitables Neugeschäft die Risi-
kotragfähigkeit des Altbestands, wobei sorgfältige Risiko-
selektion (z. B. Gesundheitschecks) und vorsichtig ge-
wählte Rechnungsgrundlagen bei der Prämienberechnung
wesentliche Eckpfeiler in der Produktgestaltung darstel-
len. Eingeschlossene Prämienanpassungsklauseln erhö-
hen das Risikominderungspotenzial, insbesondere für den
Risiko- und den Berufsunfähigkeitsbestand.
Die K
rankenversicherung wird zum überwiegenden Teil
in Österreich betrieben. Folglich liegt auch der Schwer-
punkt für das Risikomanagement in Österreich.
Die Krankenversicherung ist eine Schadenversicherung,
die in ihren Rechengrundlagen biometrische Risiken be-
rücksichtigt und in Österreich vorwiegend „nach Art der
Lebensversicherung“ betrieben wird.
Die wesentlichen Risikominderungstechniken der Kran-
kenversicherung sind die Anpassung von zukünftigen Ge-
winnbeteiligungen sowie die Prämienanpassung, die unter
Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedin-
gungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind es-
senziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und be-
inhalten detaillierte Angaben und Regelungen insbeson-
dere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. Weiters sind
auch hier in der Praxis klassische Risikominderungstech-
niken von Relevanz.
151
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Diese umfassen für die Krankenversicherung:
die vorsichtige Festsetzung des Rechnungszinses auf
einem Niveau, das in der Erwartung langfristig verdient
werden kann;
eine Risikoselektion, das heißt eine gezielte Vorauswahl
von Interessenten für Versicherungsprodukte, zum Bei-
spiel durch Gesundheitschecks;
die sorgfältige Auswahl der Ausscheidewahrscheinlich-
keiten (Tod und Storno), um ausreichende Prämien für
die zu erwartenden Leistungen zu verrechnen;
die Berücksichtigung von Prämienanpassungsklauseln in
verschiedenen Krankenversicherungsprodukten, um bei
Veränderungen der Rechnungsgrundlagen die Prämien
entsprechend den Veränderungen der Erwartungswerte
anpassen zu können;
wo nötig, werden Rückversicherungslösungen für Teilbe-
stände angewendet.
Neben diesen klassischen Risikominderungstechniken ist
vor allem ein laufender Bestandsmanagementprozess
etabliert. Dieser wird jährlich durchgeführt, indem die
Notwendigkeiten von Tarifanpassungen ermittelt und be-
wertet werden. Die Wirksamkeit der für das Krankenge-
schäft beschriebenen Risikominderungstechniken wird
mittels Gegenüberstellungen von rechnungsmäßigen und
tatsächlichen Leistungen sowie mit Deckungsbeitrags-
rechnungen beurteilt.
Operationelles Risiko
Operationelle Risiken umfassen Verluste aufgrund unge-
nügender oder gescheiterter interner Prozesse sowie Ver-
luste, die von Systemen, personellen Ressourcen oder ex-
ternen Ereignissen verursacht werden.
Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko,
nicht aber das Reputations- und das strategische Risiko.
Das rechtliche Risiko ist das Risiko aus einer Unsicherheit
aufgrund von Klagen oder einer Unsicherheit in der An-
wendbarkeit oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen oder
anderen Rechtsvorschriften. Bei UNIQA werden rechtli-
che Risiken laufend überwacht und an den Vorstand be-
richtet. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses von
UNIQA wurde auch der Risikoprozess für operationelle
Risiken in Bezug auf Methoden, Ablauf und Zuständigkei-
ten definiert. In allen Konzerngesellschaften ist ein Risi-
komanager für die Einhaltung zuständig.
Die Besonderheit der operationellen Risiken ist, dass diese
in allen Prozessen und Abteilungen auftreten können. Da-
her werden die operationellen Risiken von UNIQA in jeder
operativen Gesellschaft auf einer sehr breiten Ebene iden-
tifiziert und bewertet. Die Risikoidentifikation erfolgt
mithilfe eines standardisierten Risikokatalogs, der regel-
mäßig auf Vollständigkeit überprüft wird.
UNIQA – als Finanzdienstleisterin – gehört laut internati-
onalen Standards zur kritischen Infrastruktur mit wichti-
ger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren
Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen der
öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen
eintreten würden.
Notfälle, Krisen und Katastrophen kommen in der Regel
unerwartet und können nicht geplant werden, sehr wohl
aber Verfahren und Prozesse dafür, wie mit solchen Ereig-
nissen umzugehen ist. Allerdings müssen sie als eine be-
sondere Aufgabe des Managements behandelt werden –
professionell, effizient und so schnell wie möglich.
Bei UNIQA werden durch die Implementierung eines Bu-
siness-Continuity-Management-Systems die Themen Kri-
senvorsorge (Prävention), Krisenmanagement und Busi-
ness Recovery (einschließlich Notfallplänen) berücksich-
tigt. Das BCM-Modell von UNIQA basiert auf internatio-
nalen Regeln und Standards und wird laufend weiterent-
wickelt.
Emerging Risk
Das Emerging Risk bezeichnet neu entstandene oder sich
verändernde Risiken, die schwer zu quantifizieren sind
und erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation ha-
ben können. Zu den Haupttreibern der sich wandelnden
Risikolandschaft zählen neue wirtschaftliche, technologi-
sche, gesellschaftspolitische und ökologische Entwicklun-
gen sowie die zunehmenden gegenseitigen Abhängigkei-
ten zwischen ihnen, die zu einer zunehmenden Risikoak-
kumulation führen können. Darüber hinaus ist ein sich
wandelndes Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung re-
gulatorischer Regelungen, die gestiegenen Erwartungen
der Stakeholder und die Verschiebung der Risikowahrneh-
mung – zu berücksichtigen.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko bezeichnet das Verlustrisiko, das
aufgrund einer möglichen Schädigung des Unternehmens-
rufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines ne-
gativen Gesamteindrucks infolge negativer Wahrnehmung
durch die Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktio-
när:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht.
KONZERNABSCHLUSS
152
Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie
zum Beispiel Schadenbearbeitung oder Beratungs- und
Servicequalität auftreten, werden wie die operationellen
Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewer-
tet und gesteuert.
Ansteckungsrisiko
Vom Konzernrisikomanagement wird analysiert, ob das
betrachtete Reputationsrisiko in der Gruppe oder in einer
anderen Einheit auftreten kann und ob die Gefahr einer
gruppeninternen „Ansteckung“ besteht. Die durchgeführ-
ten Analysen beugen dem Ansteckungsrisiko vor.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko bezeichnet das Risiko, das aus Ma-
nagemententscheidungen oder einer unzureichenden
Umsetzung von Managemententscheidungen, die sich auf
aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken,
resultiert. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadä-
quater Managemententscheidungen infolge der Nichtbe-
rücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds ent-
steht. Die strategischen Risiken werden wie auch die ope-
rationellen und Reputationsrisiken laufend bewertet.
45. Rückversicherung
Der Vorstand determiniert direkt und indirekt die strate-
gischen Inhalte der Rückversicherungspolitik durch seine
Entscheidungen zur Risiko- und Kapitalpolitik. Die Ge-
staltung des Einkaufs der externen Rückversicherung ist
an den Risikomanagementprozess geknüpft und ermög-
licht so eine Entlastung des Risikokapitals.
Rückversicherungsstrukturen unterstützen nachhaltig die
Optimierung des benötigten Risikokapitals und die Steue-
rung des Einsatzes dieses Risikokapitals. Der maximalen
Nutzung von Diversifikationseffekten kommt hierbei eine
große Bedeutung zu. Die kontinuierliche Analyse des
Rückversicherungseinkaufs unter Effizienzgesichtspunk-
ten ist wesentlicher Bestandteil der internen
Risikomanagementprozesse.
Die operative Umsetzung dieser Aufgaben übernimmt die
UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz). Sie verantwortet und
gewährleistet die Umsetzung der vom Vorstand vorgege-
benen Rückversicherungspolitik. Die UNIQA Re AG steht
allen Konzerngesellschaften als Risikoträger für deren
Rückversicherungsbedarf zur Verfügung.
Der Einschätzung der Exponierung der von den Konzernge-
sellschaften übernommenen Portfolios kommt eine zentrale
Bedeutung zu. Im Interesse einer wertorientierten Steue-
rung des Kapitaleinsatzes werden seit Jahren periodische
Risikoassessments durchgeführt. Auf Basis ausführlicher
Daten wird der Risikokapitalbedarf der betreffenden Einhei-
ten ermittelt und deren Rückversicherungsprogramme ziel-
gerichtet strukturiert.
Die Leistungsversprechen für Schutz vor Schäden aus
Naturgefahren stellen aufgrund des volatilen Schaden
verhaltens und der denkbaren Höhe der Katastrophen-
schäden häufig die mit Abstand höchste Risikokapital-
belastung für die Sachversicherung dar. Dem hat UNIQA
mit der Einrichtung einer entsprechend spezialisierten
Einheit Rechnung getragen. In Zusammenarbeit mit in-
ternen und externen Stellen werden die Expositionen so-
wohl auf Länder- als auch auf Konzernebene permanent
überwacht und bewertet. Durch die zielgerichtete Nut-
zung aller verwertbaren Diversifikationseffekte und die
Platzierung eines effizienten Retrozessionsprogramms
erreicht UNIQA eine substanzielle Entlastung ihres
Risikokapitals.
Die UNIQA Re AG übernimmt im Berichtsjahr nahezu
vollumfänglich alle in der UNIQA Group notwendigen
Rückversicherungsabgaben. Lediglich in der Lebensversi-
cherung wird ein Teil der notwendigen Zessionen direkt
an externe Rückversicherungsgesellschaften abgegeben.
Der Konzern übernimmt in den Retrozessionsprogram-
men nach risiko- und wertorientierten Ansätzen angemes-
sene Selbstbehalte.
153
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Freigabe zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum
der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur
Veröffentlichung freigegeben.
Wien, am 9. März 2022
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Klaus Pekarek
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
KONZERNABSCHLUSS
154
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der
UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit
den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufge-
stellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns vermittelt und dass der
Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäfts-
ergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernla-
gebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten
beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 9. März 2022
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Klaus Pekarek
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
155
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
P
rüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der UNIQA Insurance
Group AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der
Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. De-
zember 2021, der Konzerngewinn- und -verlustrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021, der Konzerngesamt-
ergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der
Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernan-
hang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Kon-
zernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermit-
telt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Fi-
nanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie der
Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Überein-
stimmung mit den International Financial Reporting
Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und
den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den
ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung
mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-
VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grunds-
ätze erfordern die Anwendung der International Stan-
dards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten
nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt
„Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsver-
merks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern
unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vor-
schriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum
Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund-
lage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
B
esonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen
am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernab-
schlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Kon-
zernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein
gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Sachverhalt
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Verweis auf weitergehende Informationen
1. Bewertung der Firmenwerte sowie der sonstigen im-
materiellen Vermögenswerte
Sachverhalt
Die Firmenwerte in Höhe von TEUR 353.054 sowie die
noch in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermö-
genswerte in Höhe von TEUR 104.389, die im Wesentli-
chen Softwareentwicklungen im Rahmen der Erneuerung
der gruppenweiten IT-Systeme betreffen, werden mindes-
tens einmal jährlich sowie zusätzlich im Anlassfall auf
Werthaltigkeit überprüft.
Die dafür durchgeführten Werthaltigkeitstests erfordern
seitens des Vorstands Ermessensentscheidungen, Schät-
zungen und Annahmen, dazu zählen insbesondere die ge-
planten Zahlungsströme in den einzelnen zahlungsmittel-
generierenden Einheiten, zukünftige Marktgegebenhei-
ten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Änderungen die-
ser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können
eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben.
Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurden die Be-
wertung der Firmenwerte sowie der sonstigen immateriel-
len Vermögenswerte von uns als besonders wichtiger Prü-
fungssachverhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
Arbeitsabläufe und die Vorgehensweise bei der Bewer-
tung evaluiert sowie ausgewählte Schlüsselkontrollen ge-
testet,
KONZERNABSCHLUSS
156
die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den mit den Bilanzierungsregeln des IAS 38 bzw. des
IAS 36 abgeglichen,
die Angemessenheit der Berechnungsmethode des Wert-
haltigkeitstests geprüft und die wesentlichen Ermes-
sensentscheidungen und Annahmen beurteilt,
die Herleitung der Kapitalkosten nachvollzogen sowie ei-
ner selbst durchgeführten Berechnung gegenübergestellt
und
die durch Vorstand und Aufsichtsrat genehmigte Unter-
nehmensplanung mit den im Werthaltigkeitstest enthal-
tenen Zahlungsströmen abgeglichen, sowie
die Vollständigkeit der entsprechenden Anhangsangaben
geprüft.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den sind IFRS-konform. Die zu Grunde liegenden Annah-
men und Bewertungsparameter sind für uns nachvollzieh-
bar und vertretbar.
Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzern-
anhang „Verwendung von Ermessensentscheidungen und
Schätzungen“ sowie „11. Immaterielle Vermögens-
werte“ in den Erläuterungen zum Konzernabschluss
2. Refinanzierung von nachrangigen Verbindlichkeiten
Sachverhalt
UNIQA Insurance Group AG hat im Dezember des Ge-
schäftsjahres zwei ausstehende nachrangige Anleihen mit
einer Gesamtnominale von EUR 375 Mio. am Kapital-
markt zurückgekauft. Die Anleihen wurden ursprünglich
im Juli 2013 mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit der
Gesellschaft im Juli 2023 bzw. im Juli 2015 mit erstmali-
ger Kündigungsmöglichkeit der Gesellschaft im Juli 2026
begeben. Für den Teilrückkauf der beiden Anleihen wur-
den zusätzliche Finanzierungskosten in Form von Rück-
kaufprämien in Höhe von EUR 65 Mio. im Geschäftsjahr
geleistet und aufwandsmäßig im Geschäftsjahr erfasst.
Zur Finanzierung des Teilrückkaufs wurde eine Nachrang-
anleihe (Tier 2) im gleichen Volumen in Höhe von EUR
375 Mio. am Kapitalmarkt platziert.
Aufgrund der wesentlichen Ergebniswirkung wurde der
Sachverhalt von uns als besonders wichtiger Prüfungs-
sachverhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
die Genehmigungen der Finanzmarktaufsicht für den
Teilrückkauf der beiden Anleihen und die Begebung der
Nachranganleihe sowie die notwendigen unternehmens-
internen Beschlüsse und Genehmigungen eingeholt,
die Abbildung des Rückkaufs der beiden Anleihen und
der in diesem Zusammenhang anfallenden Finanzie-
rungskosten im Konzernabschluss und
die Abbildung der neu begebenen Anleihe sowie der da-
mit verbundenen Transaktionskosten im Konzernab-
schluss geprüft.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den sind IFRS-konform. Wir erachten die Abbildung des
oben stehenden Sachverhalts im Konzernabschluss als an-
gemessen.
Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzern-
anhang „Verwendung von Ermessensentscheidungen und
Schätzungen“ sowie „25. Nachrangige Verbindlichkei-
ten“ in den Erläuterungen zum Konzernabschluss
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informa-
tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um-
fassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenom-
men den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und
den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt
sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir ge-
ben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernab-
schlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti-
gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten
zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschluss-
prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderwei-
tig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem
Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen
Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss zie-
hen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser
sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet,
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zu-
sammenhang nichts zu berichten.
157
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und
d
es Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf-
stellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den International Financial Repor-
ting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS),
und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und
den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetz-
lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrol-
len, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung ei-
nes Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von we-
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die ge-
setzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit
des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern ein-
schlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungs-
grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit an-
zuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beab-
sichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die
Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine re-
alistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwa-
chung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu er-
langen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von we-
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungs-
vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung
mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insge-
samt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie
die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffe-
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein-
flussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit
der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Ab-
schlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah-
ren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentli-
cher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs-
handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie
durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs-
urteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlun-
gen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusam-
menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig-
keiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraft-
setzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Ab-
schlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon-
trollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzli-
chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho-
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die ge-
setzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlang-
ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicher-
heit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit
des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätig-
keit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung
ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind
wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerk-
sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege-
benheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von
KONZERNABSCHLUSS
158
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge
haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der
Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer
Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild er-
reicht wird.
Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnach-
weise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder
Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein
Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir
sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und
Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen
die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter ande-
rem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsa-
mer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während
unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung
ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforde-
rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tau-
schen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenom-
men werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende
Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns
mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejeni-
gen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung
des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und
daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.
Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestäti-
gungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-
vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachver-
halts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen,
dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsver-
merk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise er-
wartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mit-
teilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse über-
steigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforde-
rungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen,
ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob
er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge-
stellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf-
stellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und
versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den
Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts
durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach
den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wor-
den, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und
steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses
gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-
ständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden
wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht
nicht festgestellt.
159
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am
25. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am
30. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außer-
dem wurden wir von der Hauptversammlung am 31. Mai
2021 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Ab-
schlussprüfer gewählt und am 6. Dezember 2021 vom Auf-
sichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind
ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Be-
richt zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Be-
richt an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO
in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs-
leistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung
unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft ge-
wahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter.
Wien, den 9. März 2022
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Konzernabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2
UGB zu beachten.
KONZERNABSCHLUSS
Einzelabschluss
UNIQA Insurance
Group AG
161
KENNZAHLEN DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Kennzahlen
Angaben in Tausend Euro
2021
2020
Verrechnete Prämien Gesamtrechnung
46.822
57.119
Abgegrenzte Prämien im Eigenbehalt
11.081
13.773
Aufwendungen für Versicherungsfälle im Eigenbehalt
11.266
13.858
Aufwendungen für Versicherungsbetrieb im Eigenbehalt
118.023
138.700
Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen
259.850
70.807
Kapitalanlagen
4.441.452
4.511.004
Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
99.054
108.457
Eigenkapital
2.387.875
2.271.537
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
140.851
– 74.118
Jahresgewinn/-verlust
170.781
– 57.038
Dividende je Aktie (in €)
0,55
0,18
Durchschnittliche Anzahl der
Mitarbeiter:innen Außendienst
1
1
Mitarbeiter:innen Innendienst
632
620
Inhalt
162 Lagebericht
174 Bilanz
176 Gewinn- und Verlustrechnun
g
178
A
nhang
194 Bestätigungsvermer
k
198 Erklärung der gesetzlichen Vertreter
199 Bericht des Aufsichtsrats
KONZERNABSCHLUSS
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
162
Lagebericht
Geschäftsverlauf 2021
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 als über-
nehmende Gesellschaft mit der UNIQA Immobilien-
Projekterrichtungs GmbH verschmolzen, deren Vermögen
rückwirkend zum 1. Juli 2021 im Wege der Gesamtrechts-
nachfolge auf die Gesellschaft übertragen wurde. Die Vor-
jahresangaben in diesem Bericht sowie im Jahres-
abschluss und im Anhang wurden nicht angepasst und be-
inhalten daher die Werte der aufnehmenden Gesellschaft.
Am 2. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG
ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi-
nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge-
kauft und dafür eine Rückkaufsprämie in Höhe von
65.000 Tausend Euro geleistet. Diese Anleihen wurden ur-
sprünglich im Juli 2013 und im Juli 2015 begeben. Sie waren
mit erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch die Ge-
sellschaft zum Termin 31. Juli 2023 beziehungsweise zum
Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten Kupons in Höhe
von 6,875 Prozent und 6,00 Prozent. Vom gesamten Rück-
kaufsbetrag entfielen 201,3 Millionen Euro auf die im Jahr
2013 begebene Anleihe und 173,7 Millionen Euro auf die im
Jahr 2015 begebene Anleihe, sodass von der im Jahr 2013
begebenen Anleihe ein Volumen von 148,7 Millionen Euro
und von der im Jahr 2015 begebenen Anleihe ein Volumen
von 326,3 Millionen Euro verbleibt. Um den Kauf zu finan-
zieren, hat die UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig
eine Nachranganleihe (Tier 2) mit einem Volumen von
375 Millionen Euro am Kapitalmarkt platziert.
Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft und agiert
als Verwaltungs- und Vertriebsorganisation für die opera-
tive Versicherungsgesellschaft.
Das direkte Versicherungsgeschäft im Inland wird durch die
operative Tochtergesellschaft als Erstversicherer betrieben:
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Schaden- und Unfallversicherung, Krankenversicherung
und Lebensversicherung
Rückversicherungsgeschäft
Das Prämienvolumen im konzerninternen indirekten
Geschäft betrug im Geschäftsjahr 20.497 Tausend Euro
(2020: 22.143 Tausend Euro).
Die verrechneten Prämien aus Übernahmen von Gesell-
schaften außerhalb des Konzerns betrugen 26.325 Tau-
send Euro (2020: 34.976 Tausend Euro). Die abgegebenen
Rückversicherungsprämien betrugen im Jahr 2021
35.622 Tausend Euro (2020: 43.511 Tausend Euro).
Den Prämieneinnahmen stehen insgesamt Zahlungen für
Versicherungsleistungen an die Konzerngesellschaften in
Höhe von 23.257 Tausend Euro (2020: 24.733 Tausend Euro)
und an Gesellschaften außerhalb des Konzerns in Höhe von
15.224 Tausend Euro (2020: 20.257 Tausend Euro) gegen-
über. Der an Rückversicherer abgegebene Anteil beträgt
27.642 Tausend Euro (2020: 31.172 Tausend Euro).
Im Berichtsjahr erzielte das Unternehmen aus dem abgege-
benen Rückversicherungsgeschäft ein Ergebnis von
– 8.187 Tausend Euro (2020: – 9.223 Tausend Euro).
Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen
Die Nettofinanzerträge der Gesellschaft erreichten im Be-
richtsjahr 259.850 Tausend Euro (2020: 70.807 Tau-
send Euro).
Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 2021 keine außeror-
dentlichen Effekte aufgrund von Covid-19 auf den Ge-
schäftsverlauf der Gesellschaft beobachtet werden.
Kapitalanlagen
Die Kapitalanlagen der UNIQA Insurance Group AG
verminderten sich im Berichtsjahr um 1,5 Prozent (2020:
Erhöhung um 20,7 Prozent) auf insgesamt 4.441.452 Tau-
send Euro (2020: 4.511.004 Tausend Euro). Darin enthal-
ten sind Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 174.078 Tau-
send Euro (2020: 190.032 Tausend Euro).
Bei den Grundstücken und Bauten waren Zugänge in Höhe
von 29.829 Tausend Euro (2020: 392 Tausend Euro) und
Abgänge in Höhe von 1.194 Tausend Euro (2020:
3.752 Tausend Euro) zu verzeichnen. Der Netto-Zugang
aus der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Pro-
jekterrichtungs GmbH betrug 29.726 Tausend Euro und
betraf im Wesentlichen den UNIQA Tower (Unterneh-
menszentrale). Die Abschreibungen beliefen sich im Be-
richtsjahr auf 4.803 Tausend Euro (2020: 9.026 Tau-
163
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
send Euro). Es wurden weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr Zuschreibungen vorgenommen. Der Buchwert per
31. Dezember 2021 betrug 151.798 Tausend Euro (2020:
127.965 Tausend Euro). Sämtliche Liegenschaften befin-
den sich im Inland.
Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen beliefen sich Ende 2021 auf 4.040.216 Tau-
send Euro (2020: 4.023.655 Tausend Euro). Die Abschrei-
bungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen im
Geschäftsjahr beliefen sich auf 28.142 Tausend Euro
(2020: 36.844 Tausend Euro). Der Beteiligungsspiegel und
weitere Details sind dem Anhang zu entnehmen.
Die sonstigen Kapitalanlagen verminderten sich im Be-
richtsjahr um 93.992 Tausend Euro (2020: Verminderung
um 967 Tausend Euro) auf 75.360 Tausend Euro (2020:
169.352 Tausend Euro).
Versicherungstechnische Rückstellungen
Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen-
behalt verminderten sich im Berichtsjahr um 8,7 Prozent
(2020: Verminderung um 16,6 Prozent) auf 99.054 Tau-
send Euro (2020: 108.457 Tausend Euro).
Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversiche-
rung, die in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversi-
cherung ausgewiesen wird, hat sich im Eigenbehalt um
8.839 Tausend Euro (2020: Verminderung um 20.604 Tau-
send Euro) auf 73.307 Tausend Euro (2020: 82.146 Tau-
send Euro) vermindert.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche-
rungsfälle im Eigenbehalt sank auf insgesamt 9.944 Tau-
send Euro (2020: 10.065 Tausend Euro).
Die Schwankungsrückstellung wurde nach den Vorschrif-
ten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen
BGBl. II Nr. 324/2016 bzw. den von der Finanzmarktauf-
sichtsbehörde (FMA) getroffenen Anordnungen berech-
net. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die FMA
gemäß § 154 Abs. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den
Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer
eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften auf-
grund besonderer Umstände, insbesondere geänderter
Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden 564 Tausend Euro
aufgelöst (2020: Zuführung von 380 Tausend Euro). Die
Schwankungsrückstellung beläuft sich nunmehr auf
15.155 Tausend Euro (2020: 15.719 Tausend Euro). Davon
entfielen 6.872 Tausend Euro auf die Sparte Kraftfahr-
zeug-Fahrzeug (2020: 6.338 Tausend Euro) und
3.820 Tausend Euro auf die Sparte Sturm (2020:
4.828 Tausend Euro).
Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Rahmen des Strategie-
programms UNIQA 3.0 ein Kostenprogramm verabschie-
det und damit verbunden ein Sozialplan vereinbart, der
Sonderabfertigungs-, Altersteilzeit- und andere Aus-
gleichsmodelle umfasst. Die Rückstellung für Restruktu-
rierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von
13.318 Tausend Euro gebildet. Im Geschäftsjahr 2021 wur-
den 4.451 Tausend Euro verbraucht. Nach Auflösung in
Höhe von 973 Tausend Euro verbleibt eine Rückstellung
in Höhe von 7.893 Tausend Euro per 31. Dezember 2021,
die für Zahlungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren
verwendet wird.
Eigenkapital, EGT und Jahresgewinn
Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb
im Geschäftsjahr 2021 mit 309.000.000 Euro unverändert.
Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien
mit Stimmrecht zusammen.
Im Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EGT) von 140.851 Tausend Euro
(2020: – 74.118 Tausend Euro) erzielt. Nach Steuern und
Veränderung der Rücklagen und dem Verschmelzungser-
gebnis errechnete sich ein Jahresgewinn von 170.781 Tau-
send Euro (2020: Jahresverlust in Höhe von
– 57.038 Tausend Euro).
Mitarbeitende
Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2021 wurden 633
(2020: 621) Mitarbeitende beschäftigt. Davon waren 632
(2020: 620) im Innendienst und 1 (2020: 1) im Außen-
dienst tätig. Im Berichtsjahr stand 1 Lehrling (2020: 0) in
der Ausbildung zu Versicherungskaufleuten.
Ausgliederung gemäß § 156 VAG
Im österreichischen Versicherungskonzern der Holding be-
stehen folgende wesentliche Ausgliederungsbeziehungen:
Die Holding (UNIQA Insurance Group AG, Wien)
serviciert die operative Ebene weiterhin in den Berei-
chen Buchhaltung/Bilanzierung, Controlling, Invest-
mentverwaltung und seit 2019 die Interne Revision.
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
162
Lagebericht
Geschäftsverlauf 2021
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 als über-
nehmende Gesellschaft mit der UNIQA Immobilien-
Projekterrichtungs GmbH verschmolzen, deren Vermögen
rückwirkend zum 1. Juli 2021 im Wege der Gesamtrechts-
nachfolge auf die Gesellschaft übertragen wurde. Die Vor-
jahresangaben in diesem Bericht sowie im Jahres-
abschluss und im Anhang wurden nicht angepasst und be-
inhalten daher die Werte der aufnehmenden Gesellschaft.
Am 2. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG
ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi-
nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge-
kauft und dafür eine Rückkaufsprämie in Höhe von
65.000 Tausend Euro geleistet. Diese Anleihen wurden ur-
sprünglich im Juli 2013 und im Juli 2015 begeben. Sie waren
mit erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch die Ge-
sellschaft zum Termin 31. Juli 2023 beziehungsweise zum
Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten Kupons in Höhe
von 6,875 Prozent und 6,00 Prozent. Vom gesamten Rück-
kaufsbetrag entfielen 201,3 Millionen Euro auf die im Jahr
2013 begebene Anleihe und 173,7 Millionen Euro auf die im
Jahr 2015 begebene Anleihe, sodass von der im Jahr 2013
begebenen Anleihe ein Volumen von 148,7 Millionen Euro
und von der im Jahr 2015 begebenen Anleihe ein Volumen
von 326,3 Millionen Euro verbleibt. Um den Kauf zu finan-
zieren, hat die UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig
eine Nachranganleihe (Tier 2) mit einem Volumen von
375 Millionen Euro am Kapitalmarkt platziert.
Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft und agiert
als Verwaltungs- und Vertriebsorganisation für die opera-
tive Versicherungsgesellschaft.
Das direkte Versicherungsgeschäft im Inland wird durch die
operative Tochtergesellschaft als Erstversicherer betrieben:
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Schaden- und Unfallversicherung, Krankenversicherung
und Lebensversicherung
Rückversicherungsgeschäft
Das Prämienvolumen im konzerninternen indirekten
Geschäft betrug im Geschäftsjahr 20.497 Tausend Euro
(2020: 22.143 Tausend Euro).
Die verrechneten Prämien aus Übernahmen von Gesell-
schaften außerhalb des Konzerns betrugen 26.325 Tau-
send Euro (2020: 34.976 Tausend Euro). Die abgegebenen
Rückversicherungsprämien betrugen im Jahr 2021
35.622 Tausend Euro (2020: 43.511 Tausend Euro).
Den Prämieneinnahmen stehen insgesamt Zahlungen für
Versicherungsleistungen an die Konzerngesellschaften in
Höhe von 23.257 Tausend Euro (2020: 24.733 Tausend Euro)
und an Gesellschaften außerhalb des Konzerns in Höhe von
15.224 Tausend Euro (2020: 20.257 Tausend Euro) gegen-
über. Der an Rückversicherer abgegebene Anteil beträgt
27.642 Tausend Euro (2020: 31.172 Tausend Euro).
Im Berichtsjahr erzielte das Unternehmen aus dem abgege-
benen Rückversicherungsgeschäft ein Ergebnis von
– 8.187 Tausend Euro (2020: – 9.223 Tausend Euro).
Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen
Die Nettofinanzerträge der Gesellschaft erreichten im Be-
richtsjahr 259.850 Tausend Euro (2020: 70.807 Tau-
send Euro).
Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 2021 keine außeror-
dentlichen Effekte aufgrund von Covid-19 auf den Ge-
schäftsverlauf der Gesellschaft beobachtet werden.
Kapitalanlagen
Die Kapitalanlagen der UNIQA Insurance Group AG
verminderten sich im Berichtsjahr um 1,5 Prozent (2020:
Erhöhung um 20,7 Prozent) auf insgesamt 4.441.452 Tau-
send Euro (2020: 4.511.004 Tausend Euro). Darin enthal-
ten sind Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 174.078 Tau-
send Euro (2020: 190.032 Tausend Euro).
Bei den Grundstücken und Bauten waren Zugänge in Höhe
von 29.829 Tausend Euro (2020: 392 Tausend Euro) und
Abgänge in Höhe von 1.194 Tausend Euro (2020:
3.752 Tausend Euro) zu verzeichnen. Der Netto-Zugang
aus der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Pro-
jekterrichtungs GmbH betrug 29.726 Tausend Euro und
betraf im Wesentlichen den UNIQA Tower (Unterneh-
menszentrale). Die Abschreibungen beliefen sich im Be-
richtsjahr auf 4.803 Tausend Euro (2020: 9.026 Tau-
163
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
send Euro). Es wurden weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr Zuschreibungen vorgenommen. Der Buchwert per
31. Dezember 2021 betrug 151.798 Tausend Euro (2020:
127.965 Tausend Euro). Sämtliche Liegenschaften befin-
den sich im Inland.
Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen beliefen sich Ende 2021 auf 4.040.216 Tau-
send Euro (2020: 4.023.655 Tausend Euro). Die Abschrei-
bungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen im
Geschäftsjahr beliefen sich auf 28.142 Tausend Euro
(2020: 36.844 Tausend Euro). Der Beteiligungsspiegel und
weitere Details sind dem Anhang zu entnehmen.
Die sonstigen Kapitalanlagen verminderten sich im Be-
richtsjahr um 93.992 Tausend Euro (2020: Verminderung
um 967 Tausend Euro) auf 75.360 Tausend Euro (2020:
169.352 Tausend Euro).
Versicherungstechnische Rückstellungen
Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen-
behalt verminderten sich im Berichtsjahr um 8,7 Prozent
(2020: Verminderung um 16,6 Prozent) auf 99.054 Tau-
send Euro (2020: 108.457 Tausend Euro).
Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversiche-
rung, die in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversi-
cherung ausgewiesen wird, hat sich im Eigenbehalt um
8.839 Tausend Euro (2020: Verminderung um 20.604 Tau-
send Euro) auf 73.307 Tausend Euro (2020: 82.146 Tau-
send Euro) vermindert.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche-
rungsfälle im Eigenbehalt sank auf insgesamt 9.944 Tau-
send Euro (2020: 10.065 Tausend Euro).
Die Schwankungsrückstellung wurde nach den Vorschrif-
ten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen
BGBl. II Nr. 324/2016 bzw. den von der Finanzmarktauf-
sichtsbehörde (FMA) getroffenen Anordnungen berech-
net. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die FMA
gemäß § 154 Abs. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den
Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer
eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften auf-
grund besonderer Umstände, insbesondere geänderter
Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden 564 Tausend Euro
aufgelöst (2020: Zuführung von 380 Tausend Euro). Die
Schwankungsrückstellung beläuft sich nunmehr auf
15.155 Tausend Euro (2020: 15.719 Tausend Euro). Davon
entfielen 6.872 Tausend Euro auf die Sparte Kraftfahr-
zeug-Fahrzeug (2020: 6.338 Tausend Euro) und
3.820 Tausend Euro auf die Sparte Sturm (2020:
4.828 Tausend Euro).
Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Rahmen des Strategie-
programms UNIQA 3.0 ein Kostenprogramm verabschie-
det und damit verbunden ein Sozialplan vereinbart, der
Sonderabfertigungs-, Altersteilzeit- und andere Aus-
gleichsmodelle umfasst. Die Rückstellung für Restruktu-
rierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von
13.318 Tausend Euro gebildet. Im Geschäftsjahr 2021 wur-
den 4.451 Tausend Euro verbraucht. Nach Auflösung in
Höhe von 973 Tausend Euro verbleibt eine Rückstellung
in Höhe von 7.893 Tausend Euro per 31. Dezember 2021,
die für Zahlungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren
verwendet wird.
Eigenkapital, EGT und Jahresgewinn
Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb
im Geschäftsjahr 2021 mit 309.000.000 Euro unverändert.
Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien
mit Stimmrecht zusammen.
Im Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EGT) von 140.851 Tausend Euro
(2020: – 74.118 Tausend Euro) erzielt. Nach Steuern und
Veränderung der Rücklagen und dem Verschmelzungser-
gebnis errechnete sich ein Jahresgewinn von 170.781 Tau-
send Euro (2020: Jahresverlust in Höhe von
– 57.038 Tausend Euro).
Mitarbeitende
Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2021 wurden 633
(2020: 621) Mitarbeitende beschäftigt. Davon waren 632
(2020: 620) im Innendienst und 1 (2020: 1) im Außen-
dienst tätig. Im Berichtsjahr stand 1 Lehrling (2020: 0) in
der Ausbildung zu Versicherungskaufleuten.
Ausgliederung gemäß § 156 VAG
Im österreichischen Versicherungskonzern der Holding be-
stehen folgende wesentliche Ausgliederungsbeziehungen:
Die Holding (UNIQA Insurance Group AG, Wien)
serviciert die operative Ebene weiterhin in den Berei-
chen Buchhaltung/Bilanzierung, Controlling, Invest-
mentverwaltung und seit 2019 die Interne Revision.
KONZERNABSCHLUSS
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
164
Die Agenden der Vermögensveranlagung von Holding
und operativer Ebene sind an die UNIQA Capital
Markets GmbH, Wien, ausgegliedert.
Diverse Serviceleistungen in den Bereichen Vertrieb und
Verwaltung werden von UNIQA Group Service Center
Slovakia spol. s r.o., Nitra, für die Holding und die opera-
tive Ebene erbracht.
UNIQA IT Services GmbH, Wien, erbringt Dienstleistun-
gen für die Holding und die operative Ebene in den Be-
reichen Informationstechnologie und
Telekommunikation.
Geschäftsverlauf 2021 im Detail
Soweit nicht anders vermerkt, sind die Beträge in den
nachfolgenden Tabellen in Tausend Euro angegeben. Bei
der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentan-
gaben können durch Verwendung automatischer Rechen-
hilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Angaben zu den wesentlichen erfolgswirksamen
L
eistungsindikatoren
Der Ausweis der Kranken- und der Lebensversicherung
erfolgt in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung.
Die Entwicklung der Bruttoprämien stellt sich wie folgt dar:
Prämien
Angaben in Tausend Euro
Verrechnete Prämien
Abgegrenzte Prämien
Veränderung
Veränderung
2021
2020
absolut
%
2021
2020
absolut
%
Sonstige Versicherungen 26.294
34.384
– 8.090
– 23,5
25.437
35.053
– 9.616
– 27,4
Lebensversicherung 20.528
22.735
– 2.207
– 9,7
20.573
22.773
– 2.200
– 9,7
Summe indirektes Geschäft 46.822
57.119
– 10.297
– 18,0
46.010
57.826
– 11.816
– 20,4
Gesamtsumme 46.822
57.119
– 10.297
– 18,0
46.010
57.826
– 11.816
– 20,4
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle inklusive der
Veränderung der Deckungsrückstellung (der Lebensversi-
cherung) gliedern sich in der Gesamtrechnung wie folgt auf:
Aufwendungen für Versicherungsfälle
u
nd Erhöhung der Deckungs-
r
ückstellung
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2021
2020
absolut
%
See-, Luftfahrt- und
Transportversicherung
0
– 1
1
– 100,0
Sonstige Versicherungen 16.457
19.767
– 3.310
– 16,7
Lebensversicherung 15.529
19.631
– 4.102
– 20,9
Summe indirektes
Geschäft 31.986
39.397
– 7.411
– 18,8
Gesamtsumme 31.986
39.397
– 7.411
– 18,8
165
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Die Entwicklung der Kosten (Abschlusskosten und sonsti-
ger Betriebsaufwand) stellt sich wie folgt dar:
Kosten
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2021
2020
absolut
%
Abschlusskosten
Sonstige Versicherungen 6.197
9.104
– 2.907
– 31,9
Lebensversicherung 2.594
2.274
320
14,1
Summe indirektes
Geschäft 8.791
11.378
– 2.587
– 22,7
Gesamtsumme 8.791
11.378
– 2.587
– 22,7
Sonstiger
Betriebsaufwand
Sonstige Versicherungen 116.457
136.441
– 19.984
– 14,6
Summe indirektes
Geschäft 116.457
136.441
– 19.984
– 14,6
Gesamtsumme 116.457
136.441
– 19.984
– 14,6
Die Nettoerträge aus Kapitalanlagen ergeben sich aus der
Saldierung der Ertragspositionen mit den entsprechenden
Aufwandspositionen aus der nicht-versicherungstechni-
schen Rechnung. Die Erträge aus nicht festverzinslichen
Kapitalanlagen umfassen die entsprechenden Erfolgsposi-
tionen der Aktien und anderer nicht festverzinslicher
Wertpapiere.
Die Erträge aus festverzinslichen Kapitalanlagen umfas-
sen die der Schuldverschreibungen und anderer festver-
zinslicher Wertpapiere:
Erträge (netto) aus Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2021
2020
absolut
%
Grundstücke und Bauten 4.633
13.299
– 8.666
– 65,2
Kapitalanlagen in
verbundenen
Unternehmen und
Beteiligungen 349.794
78.153
271.641
347,6
Nicht festverzinsliche
Kapitalanlagen – 1.870
– 7.025
5.155
– 73,4
Festverzinsliche
Kapitalanlagen 1.176
8.066
– 6.890
– 85,4
Guthaben bei
Kreditinstituten
1)
– 102
– 193
91
– 47,2
Depotforderungen aus
dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
4.807
5.225
– 418
– 8,0
Gesamtsumme 358.438
97.525
260.913
267,5
1)
Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach-
tung hinzugerechnet.
Nicht enthalten sind die Zinsen betreffend die Aufwen-
dungen für das Sozialkapital, die Aufwendungen für die
Vermögensverwaltung, Erträge und Aufwendungen aus
konzerninternen Finanzierungen sowie Zinsenaufwen-
dungen und -erträge aus begebenen Ergänzungskapital-
anleihen in Summe von 98.589 Tausend Euro (2020:
27.090 Tausend Euro).
Zur Berechnung der Nettorendite der Kapitalanlagen
werden die Nettoerträge mit dem durchschnittlichen
Stand der jeweiligen Kapitalanlage im Geschäftsjahr ins
Verhältnis gesetzt.
Rendite der Kapitalanlagen
Angaben in Prozent
2021
2020
Grundstücke und Bauten 3,3
9,9
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen 8,7
2,2
Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen
–
2,3
–
5,1
Festverzinsliche Kapitalanlagen 7,6
51,9
Guthaben bei Kreditinstituten
1)
–
1,4
–
1,8
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
2,6
2,7
Gesamtrendite 8,0
2,4
1)
Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach-
tung hinzugerechnet.
Das Ergebnis des indirekten Geschäfts im Eigenbehalt
stellt sich nach Abzug sämtlicher versicherungstechni-
scher Positionen der Retrozession wie folgt dar:
Ergebnis indirektes Geschäft
i
m Eigenbehalt
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2021
2020
absolut
%
Sonstige Versicherungen
–
925
–
740
–
185
25,0
Lebensversicherung
–
1.219
–
1.476
257
–
17,4
Summe indirektes
Geschäft – 2.144
– 2.216
72
– 3,2
Gesamtsumme
–
2.144
–
2.216
72
–
3,2
Die Steuern vom Einkommen zeigen folgende Entwicklung:
Steuern
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2021
2020
absolut
%
Körperschaftsteuer für
die Gruppe 16.096
– 7.486
23.582
– 315,0
Verrechnung mit
Gruppenmitgliedern – 19.089
14.859
– 33.948
– 228,5
Quellensteuern – 130
– 206
76
– 36,9
– 3.123
7.167
– 10.290
– 143,6
Körperschaftsteuer
aus Vorjahren
5.739
– 575
6.314
– 1.098,1
2.616
6.592
– 3.976
– 60,3
Latente Steuern 27.193
10.548
16.645
157,8
Gesamtsumme 29.809
17.140
12.669
73,9
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
164
Die Agenden der Vermögensveranlagung von Holding
und operativer Ebene sind an die UNIQA Capital
Markets GmbH, Wien, ausgegliedert.
Diverse Serviceleistungen in den Bereichen Vertrieb und
Verwaltung werden von UNIQA Group Service Center
Slovakia spol. s r.o., Nitra, für die Holding und die opera-
tive Ebene erbracht.
UNIQA IT Services GmbH, Wien, erbringt Dienstleistun-
gen für die Holding und die operative Ebene in den Be-
reichen Informationstechnologie und
Telekommunikation.
Geschäftsverlauf 2021 im Detail
Soweit nicht anders vermerkt, sind die Beträge in den
nachfolgenden Tabellen in Tausend Euro angegeben. Bei
der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentan-
gaben können durch Verwendung automatischer Rechen-
hilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Angaben zu den wesentlichen erfolgswirksamen
Le
istungsindikatoren
Der Ausweis der Kranken- und der Lebensversicherung
erfolgt in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung.
Die Entwicklung der Bruttoprämien stellt sich wie folgt dar:
Prämien
Angaben in Tausend Euro
Verrechnete Prämien
Abgegrenzte Prämien
Veränderung
Veränderung
2021
2020
absolut
%
2021
2020
absolut
%
Sonstige Versicherungen 26.294
34.384
– 8.090
– 23,5
25.437
35.053
– 9.616
– 27,4
Lebensversicherung 20.528
22.735
– 2.207
– 9,7
20.573
22.773
– 2.200
– 9,7
Summe indirektes Geschäft 46.822
57.119
– 10.297
– 18,0
46.010
57.826
– 11.816
– 20,4
Gesamtsumme 46.822
57.119
– 10.297
– 18,0
46.010
57.826
– 11.816
– 20,4
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle inklusive der
Veränderung der Deckungsrückstellung (der Lebensversi-
cherung) gliedern sich in der Gesamtrechnung wie folgt auf:
Aufwendungen für Versicherungsfälle
u
nd Erhöhung der Deckungs-
r
ückstellung
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2021
2020
absolut
%
See-, Luftfahrt- und
Transportversicherung
0
– 1
1
– 100,0
Sonstige Versicherungen 16.457
19.767
– 3.310
– 16,7
Lebensversicherung 15.529
19.631
– 4.102
– 20,9
Summe indirektes
Geschäft 31.986
39.397
– 7.411
– 18,8
Gesamtsumme 31.986
39.397
– 7.411
– 18,8
165
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Die Entwicklung der Kosten (Abschlusskosten und sonsti-
ger Betriebsaufwand) stellt sich wie folgt dar:
Kosten
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2021
2020
absolut
%
Abschlusskosten
Sonstige Versicherungen 6.197
9.104
– 2.907
– 31,9
Lebensversicherung 2.594
2.274
320
14,1
Summe indirektes
Geschäft 8.791
11.378
– 2.587
– 22,7
Gesamtsumme 8.791
11.378
– 2.587
– 22,7
Sonstiger
Betriebsaufwand
Sonstige Versicherungen 116.457
136.441
– 19.984
– 14,6
Summe indirektes
Geschäft 116.457
136.441
– 19.984
– 14,6
Gesamtsumme 116.457
136.441
– 19.984
– 14,6
Die Nettoerträge aus Kapitalanlagen ergeben sich aus der
Saldierung der Ertragspositionen mit den entsprechenden
Aufwandspositionen aus der nicht-versicherungstechni-
schen Rechnung. Die Erträge aus nicht festverzinslichen
Kapitalanlagen umfassen die entsprechenden Erfolgsposi-
tionen der Aktien und anderer nicht festverzinslicher
Wertpapiere.
Die Erträge aus festverzinslichen Kapitalanlagen umfas-
sen die der Schuldverschreibungen und anderer festver-
zinslicher Wertpapiere:
Erträge (netto) aus Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2021
2020
absolut
%
Grundstücke und Bauten 4.633
13.299
– 8.666
– 65,2
Kapitalanlagen in
verbundenen
Unternehmen und
Beteiligungen 349.794
78.153
271.641
347,6
Nicht festverzinsliche
Kapitalanlagen – 1.870
– 7.025
5.155
– 73,4
Festverzinsliche
Kapitalanlagen 1.176
8.066
– 6.890
– 85,4
Guthaben bei
Kreditinstituten
1)
– 102
– 193
91
– 47,2
Depotforderungen aus
dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
4.807
5.225
– 418
– 8,0
Gesamtsumme 358.438
97.525
260.913
267,5
1)
Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach-
tung hinzugerechnet.
Nicht enthalten sind die Zinsen betreffend die Aufwen-
dungen für das Sozialkapital, die Aufwendungen für die
Vermögensverwaltung, Erträge und Aufwendungen aus
konzerninternen Finanzierungen sowie Zinsenaufwen-
dungen und -erträge aus begebenen Ergänzungskapital-
anleihen in Summe von 98.589 Tausend Euro (2020:
27.090 Tausend Euro).
Zur Berechnung der Nettorendite der Kapitalanlagen
werden die Nettoerträge mit dem durchschnittlichen
Stand der jeweiligen Kapitalanlage im Geschäftsjahr ins
Verhältnis gesetzt.
Rendite der Kapitalanlagen
Angaben in Prozent
2021
2020
Grundstücke und Bauten 3,3
9,9
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen 8,7
2,2
Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen
–
2,3
–
5,1
Festverzinsliche Kapitalanlagen 7,6
51,9
Guthaben bei Kreditinstituten
1)
–
1,4
–
1,8
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
2,6
2,7
Gesamtrendite 8,0
2,4
1)
Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach-
tung hinzugerechnet.
Das Ergebnis des indirekten Geschäfts im Eigenbehalt
stellt sich nach Abzug sämtlicher versicherungstechni-
scher Positionen der Retrozession wie folgt dar:
Ergebnis indirektes Geschäft
i
m Eigenbehalt
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2021
2020
absolut
%
Sonstige Versicherungen
–
925
–
740
–
185
25,0
Lebensversicherung
–
1.219
–
1.476
257
–
17,4
Summe indirektes
Geschäft – 2.144
– 2.216
72
– 3,2
Gesamtsumme
–
2.144
–
2.216
72
–
3,2
Die Steuern vom Einkommen zeigen folgende Entwicklung:
Steuern
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2021
2020
absolut
%
Körperschaftsteuer für
die Gruppe 16.096
– 7.486
23.582
– 315,0
Verrechnung mit
Gruppenmitgliedern – 19.089
14.859
– 33.948
– 228,5
Quellensteuern – 130
– 206
76
– 36,9
– 3.123
7.167
– 10.290
– 143,6
Körperschaftsteuer
aus Vorjahren
5.739
– 575
6.314
– 1.098,1
2.616
6.592
– 3.976
– 60,3
Latente Steuern 27.193
10.548
16.645
157,8
Gesamtsumme 29.809
17.140
12.669
73,9
KONZERNABSCHLUSS
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
166
Wesentliche bilanzbezogene finanzielle Leistungs-
i
ndikatoren
Der prozentuelle Anteil der wesentlichen bilanzbezoge-
nen Leistungsindikatoren an der Bilanzsumme stellt sich
wie folgt dar:
Anteil an der Bilanzsumme
Angaben in Prozent
31.12.2021
31.12.2020
Eigenkapital 47,2
45,3
Versicherungstechnische Rückstellungen und
Depotverbindlichkeiten
3,9
4,3
Kapitalanlagen und flüssige Mittel 88,0
90,0
Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals:
Entwicklung des Eigenkapitals
Angaben in Tausend Euro
Grundkapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Risikorücklage
Bilanzgewinn
Gesamt
Stand 1.1.2020 308.180
1.705.662
201.671
240
168.234
2.383.986
Dividende 0
0
0
0
– 55.472
– 55.472
Zuweisung an Rücklagen 0
0
0
61
0
61
Jahresverlust 0
0
0
0
– 57.038
– 57.038
Stand 31.12.2020 308.180
1.705.662
201.671
301
55.723
2.271.537
Dividende 0
0
0
0
– 55.472
– 55.472
Zugang aus Verschmelzung 0
0
597
0
0
597
Zuweisung an Rücklagen 0
0
0
432
0
432
Jahresgewinn 0
0
0
0
170.781
170.781
Stand 31.12.2021 308.180
1.705.662
202.268
733
171.031
2.387.875
Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen-
behalt inklusive der Depotverrechnung zeigen folgende
Entwicklung:
Versicherungstechnische Rückstellungen
inkl. Depotverrechnung (im Eigenbehalt)
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
31.12.2021
31.12.2020
absolut
in %
Prämienüberträge 649
528
121
22,9
Deckungsrückstellung 73.307
82.146
– 8.839
– 10,8
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 9.944
10.065
– 121
– 1,2
Schwankungsrückstellung 15.155
15.719
– 564
– 3,6
Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen
Rückversicherungsgeschäft 100.295
107.348
– 7.053
– 6,6
Gesamtsumme 199.350
215.806
– 16.456
– 7,6
167
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Die Kapitalanlagen stellen sich gegliedert nach Bilanzpo-
sitionen wie folgt dar (die laufenden Guthaben bei Kredit-
instituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in
dieser Betrachtung hinzugerechnet):
Ka
pitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
in % der Kapitalanlagen
31.12.2021
31.12.2020
absolut
%
31.12.2021
31.12.2020
Grundstücke und Bauten
151.798
127.965
23.833
18,6
3,4
2,8
Anteile an verbundenen Unternehmen
2.679.659
2.614.491
65.168
2,5
60,2
57,9
Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen
an verbundene Unternehmen
1.337.075
1.380.183
– 43.108
– 3,1
30,1
30,6
Beteiligungen
23.482
28.981
– 5.499
– 19,0
0,5
0,6
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
34.635
129.635
– 95.000
– 73,3
0,8
2,9
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
15.536
15.546
– 10
– 0,1
0,3
0,3
Sonstige Ausleihungen
3.535
3.596
– 61
– 1,7
0,1
0,1
Guthaben bei Kreditinstituten
7.456
6.765
691
10,2
0,2
0,1
Andere Kapitalanlagen
21.655
20.575
1.080
5,2
0,5
0,5
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
174.078
190.032
– 15.954
– 8,4
3,9
4,2
Gesamtsumme 4.448.909
4.517.767
–
68.858
–
1,5
100,0
100,0
Nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 243b UGB
Da die UNIQA Insurance Group AG das Versicherungsge-
schäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt be-
treibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer-
belange sowie die Themen Menschenrechte, Korruption
und Bestechung auf Konzernebene konzipiert und sodann
in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In
diesem Sinn besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein
anderes – abgewandeltes oder eingeschränktes – Konzept,
das in anderer Weise verfolgt wird. Daher erfolgt die nicht-
finanzielle Erklärung innerhalb des zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts der UNIQA Insurance
Group AG gemäß § 243b und 267a Unternehmensgesetz-
buch (UGB). Der zusammengefasste nichtfinanzielle Be-
richt wird von sämtlichen gesetzlichen Vertretern
aufgestellt und unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat
zur Prüfung vorgelegt und gemeinsam mit dem Konzern-
lagebericht gemäß § 280 UGB im Geschäftsbericht 2021
offengelegt.
Angaben zu den wesentlichen Risiken und Ungewiss-
h
eiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist
(
§ 243 Abs. 1 UGB)
Organisationsstruktur (Governance)
In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen ist ein stan-
dardisierter Risikoprozess implementiert, der die Aufgabe
hat, die unternehmensrelevanten Risiken zu identifizie-
ren, zu messen, zu aggregieren und zu steuern.
Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unter-
schiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risikoma-
nagementrichtlinie dar, die sowohl auf Gruppen- als auch
auf Gesellschaftsebene verabschiedet wurde. Diese Richt-
linie wurde vom jeweiligen CFO/CRO (Chief Financial
and Risk Officer) und vom Vorstand abgenommen und be-
schreibt die Mindestanforderungen hinsichtlich der Auf-
bau- und Ablauforganisation für den
Risikomanagementprozess.
Weiters wird in diesem Dokument auch der Rahmen für
die Risikomanagementprozesse pro Risikokategorie fest-
gelegt.
In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen verantwor-
tet ein CFO/CRO auf Vorstandsebene den Risikomanage-
mentprozess. Er wird vom Risikomanager/ von der
Risikomanagerin unterstützt, der für das Betreiben des Ri-
sikomanagementprozesses in jedem UNIQA Versiche-
rungsunternehmen zuständig ist.
Ein wesentlicher Bestandteil der Governance der UNIQA
Versicherungsunternehmen ist das Risikomanagementko-
mitee. Das Risikomanagementkomitee ist ein interdiszip-
linäres Führungsgremium, das den Risikomanager:innen
und den CFO/CRO bei der Risikoidentifikation, -bewer-
tung und -steuerung unterstützt, Zusammenhänge zwi-
schen den Risikopositionen identifiziert und Maßnahmen
zur Risikomitigation vorschlägt.
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
166
Wesentliche bilanzbezogene finanzielle Leistungs-
i
ndikatoren
Der prozentuelle Anteil der wesentlichen bilanzbezoge-
nen Leistungsindikatoren an der Bilanzsumme stellt sich
wie folgt dar:
Anteil an der Bilanzsumme
Angaben in Prozent
31.12.2021
31.12.2020
Eigenkapital 47,2
45,3
Versicherungstechnische Rückstellungen und
Depotverbindlichkeiten
3,9
4,3
Kapitalanlagen und flüssige Mittel 88,0
90,0
Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals:
Entwicklung des Eigenkapitals
Angaben in Tausend Euro
Grundkapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Risikorücklage
Bilanzgewinn
Gesamt
Stand 1.1.2020 308.180
1.705.662
201.671
240
168.234
2.383.986
Dividende 0
0
0
0
– 55.472
– 55.472
Zuweisung an Rücklagen 0
0
0
61
0
61
Jahresverlust 0
0
0
0
– 57.038
– 57.038
Stand 31.12.2020 308.180
1.705.662
201.671
301
55.723
2.271.537
Dividende 0
0
0
0
– 55.472
– 55.472
Zugang aus Verschmelzung 0
0
597
0
0
597
Zuweisung an Rücklagen 0
0
0
432
0
432
Jahresgewinn 0
0
0
0
170.781
170.781
Stand 31.12.2021 308.180
1.705.662
202.268
733
171.031
2.387.875
Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen-
behalt inklusive der Depotverrechnung zeigen folgende
Entwicklung:
Versicherungstechnische Rückstellungen
i
nkl. Depotverrechnung (im Eigenbehalt)
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
31.12.2021
31.12.2020
absolut
in %
Prämienüberträge 649
528
121
22,9
Deckungsrückstellung 73.307
82.146
– 8.839
– 10,8
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 9.944
10.065
– 121
– 1,2
Schwankungsrückstellung 15.155
15.719
– 564
– 3,6
Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen
Rückversicherungsgeschäft 100.295
107.348
– 7.053
– 6,6
Gesamtsumme 199.350
215.806
– 16.456
– 7,6
167
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Die Kapitalanlagen stellen sich gegliedert nach Bilanzpo-
sitionen wie folgt dar (die laufenden Guthaben bei Kredit-
instituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in
dieser Betrachtung hinzugerechnet):
Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
in % der Kapitalanlagen
31.12.2021
31.12.2020
absolut
%
31.12.2021
31.12.2020
Grundstücke und Bauten
151.798
127.965
23.833
18,6
3,4
2,8
Anteile an verbundenen Unternehmen
2.679.659
2.614.491
65.168
2,5
60,2
57,9
Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen
an verbundene Unternehmen
1.337.075
1.380.183
– 43.108
– 3,1
30,1
30,6
Beteiligungen
23.482
28.981
– 5.499
– 19,0
0,5
0,6
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
34.635
129.635
– 95.000
– 73,3
0,8
2,9
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
15.536
15.546
– 10
– 0,1
0,3
0,3
Sonstige Ausleihungen
3.535
3.596
– 61
– 1,7
0,1
0,1
Guthaben bei Kreditinstituten
7.456
6.765
691
10,2
0,2
0,1
Andere Kapitalanlagen
21.655
20.575
1.080
5,2
0,5
0,5
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
174.078
190.032
– 15.954
– 8,4
3,9
4,2
Gesamtsumme 4.448.909
4.517.767
–
68.858
–
1,5
100,0
100,0
Nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 243b UGB
Da die UNIQA Insurance Group AG das Versicherungsge-
schäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt be-
treibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer-
belange sowie die Themen Menschenrechte, Korruption
und Bestechung auf Konzernebene konzipiert und sodann
in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In
diesem Sinn besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein
anderes – abgewandeltes oder eingeschränktes – Konzept,
das in anderer Weise verfolgt wird. Daher erfolgt die nicht-
finanzielle Erklärung innerhalb des zusammengefassten
nichtfinanziellen Berichts der UNIQA Insurance
Group AG gemäß § 243b und 267a Unternehmensgesetz-
buch (UGB). Der zusammengefasste nichtfinanzielle Be-
richt wird von sämtlichen gesetzlichen Vertretern
aufgestellt und unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat
zur Prüfung vorgelegt und gemeinsam mit dem Konzern-
lagebericht gemäß § 280 UGB im Geschäftsbericht 2021
offengelegt.
Angaben zu den wesentlichen Risiken und Ungewiss-
heiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist
(
§ 243 Abs. 1 UGB)
Organisationsstruktur (Governance)
In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen ist ein stan-
dardisierter Risikoprozess implementiert, der die Aufgabe
hat, die unternehmensrelevanten Risiken zu identifizie-
ren, zu messen, zu aggregieren und zu steuern.
Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unter-
schiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risikoma-
nagementrichtlinie dar, die sowohl auf Gruppen- als auch
auf Gesellschaftsebene verabschiedet wurde. Diese Richt-
linie wurde vom jeweiligen CFO/CRO (Chief Financial
and Risk Officer) und vom Vorstand abgenommen und be-
schreibt die Mindestanforderungen hinsichtlich der Auf-
bau- und Ablauforganisation für den
Risikomanagementprozess.
Weiters wird in diesem Dokument auch der Rahmen für
die Risikomanagementprozesse pro Risikokategorie fest-
gelegt.
In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen verantwor-
tet ein CFO/CRO auf Vorstandsebene den Risikomanage-
mentprozess. Er wird vom Risikomanager/ von der
Risikomanagerin unterstützt, der für das Betreiben des Ri-
sikomanagementprozesses in jedem UNIQA Versiche-
rungsunternehmen zuständig ist.
Ein wesentlicher Bestandteil der Governance der UNIQA
Versicherungsunternehmen ist das Risikomanagementko-
mitee. Das Risikomanagementkomitee ist ein interdiszip-
linäres Führungsgremium, das den Risikomanager:innen
und den CFO/CRO bei der Risikoidentifikation, -bewer-
tung und -steuerung unterstützt, Zusammenhänge zwi-
schen den Risikopositionen identifiziert und Maßnahmen
zur Risikomitigation vorschlägt.
KONZERNABSCHLUSS
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
168
Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisa-
tionsstruktur des Risikomanagements ist in der Risikoma-
nagementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden
die Prinzipien des Modells „Three lines of defence“ und
die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen
„lines“ reflektiert:
First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäfts-
tätigkeit
Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben
ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu le-
ben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und
zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwa-
chen.
Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risiko-
managementfunktion
Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunk-
tionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Ge-
schäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die
operative Ausübung einzugreifen.
Third line: Prüfungen durch die interne Revision
Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Ge-
staltung und Effektivität des gesamten internen Kontroll-
systems, die das Risikomanagement und die Compliance
umfasst (z. B. Interne Revision).
Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess der UNIQA Insurance
Group AG liefert periodische Informationen zum Risi-
koprofil und ermöglicht dem Vorstand, Entscheidungen
zur langfristigen Zielerreichung zu treffen.
Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante
Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert:
Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko (ALM-
Risiko)
Kreditrisiko/Ausfallrisiko
Liquiditätsrisiko
Konzentrationsrisiko
Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfall-
versicherung)
Operationelles Risiko
Emerging Risk
Reputationsrisiko
Ansteckungsrisiko (Contagion Risk)
Strategisches Risiko
Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risi-
ken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, So-
ziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie
werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrach-
tet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokatego-
rien berücksichtigt.
Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risiko-
managementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken
systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu be-
schreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-
identifikation durchzuführen, werden parallel unter-
schiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokatego-
rien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme
einbezogen.
Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstech-
nischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen-
werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entwe-
der auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder
des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Markt-
risiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für
die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber
identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation
angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unter-
nehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
(ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch
eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ
bewertet.
Risikoprofil
Die Risikosteuerung erfolgt durch die „Solvency Capital
Requirement“ (SCR) zur Quantifizierung von Risiken so-
wie durch die zum Tragen dieser Risiken vorhandenen
ökonomischen Eigenmittel. Die SCR der UNIQA
Insurance Group AG basiert auf einer unternehmensspe-
zifischen Risikoeinschätzung mittels eines partiellen in-
ternen Modells für die Markt- und Nichtlebensrisiken
sowie auf dem Solvency-II-Standardmodell für die übri-
gen Risikokategorien.
Die weiteren UNIQA spezifischen Risiken, dazu zählen
unter anderem operationelle Risiken und Prozessrisiken,
werden mittels eines Experteneinschätzungsverfahrens
bewertet. Die Risikobewertungen werden in einem Risiko-
bericht konsolidiert und dem Management zur Verfügung
gestellt. Der Risikomanagementprozess ermöglicht es, Ri-
siken frühzeitig zu erkennen und durch das Setzen von
Maßnahmen zu minimieren oder zu transferieren.
169
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Die für die UNIQA Insurance Group AG wesentlichen Ri-
siken sind:
Marktrisiko
Als Marktrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Ver-
luste aufgrund einer Änderung von Marktpreisen (z. B. Akti-
enkurse, Zinsen, Wechselkurse), die die Aktiva und Passiva
des Unternehmens beeinflussen. Es wird für die UNIQA
Insurance Group AG mit dem partiellen internen Modell er-
mittelt.
Das Marktrisiko ist nach Solvency II unterteilt in:
Zinsrisiko
Währungsrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Spreadrisiko
Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko umfasst den Verlust, der aufgrund eines
Zahlungsausfalls einer Gegenpartei entsteht.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko befasst sich mit dem Risiko eines
Verlusts aufgrund der Tatsache, dass ein Unternehmen
Aktiva nicht (oder nur mit negativen finanziellen Auswir-
kungen) realisieren kann, um die Verbindlichkeiten zum
Fälligkeitstermin erfüllen zu können.
Konzentrationsrisiko
Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die
Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne
Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang
entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall)
eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen
materiellen Einfluss auf das Ergebnis der UNIQA
Insurance Group AG haben. Dieses Risiko wird durch ein
internes Rückversicherungsunternehmen gesteuert, das
für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien un-
ter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung
materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist.
Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus
der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen
entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft,
ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner
Emittenten gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen
Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Ge-
samtveranlagungsvolumen nicht überschreiten.
Versicherungstechnische Risiken
Für die UNIQA Insurance Group AG als Nichtlebensversi-
cherung ist unter versicherungstechnischem Risiko gene-
rell das Risiko des Verlusts oder des Eintretens
nachteiliger Entwicklungen betreffend den Wert der Ver-
sicherungsverbindlichkeiten zu verstehen. Es wird im
Rahmen des partiellen internen Modells in die folgenden
Subrisikomodule unterteilt:
Prämienrisiko
Reserverisiko
Stornorisiko
Katastrophenrisiko
Operationelles Risiko
Als operationelles Risiko bezeichnet man das Risiko von
finanziellen Verlusten, die aufgrund ineffizienter interner
Prozesse oder von Systemen, Personen oder externen Er-
eignissen verursacht werden.
Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko,
aber nicht das Reputations- und das strategische Risiko.
Das rechtliche Risiko ist die Gefahr von finanziellen Ver-
lusten aufgrund von Klagen oder der Unsicherheit in der
Anwendung oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen und
anderen Rechtsvorschriften.
Emerging Risks
Unter dem Begriff „Emerging Risks“ sind im Entstehen be-
findliche Risiken zusammengefasst, die zwar schwer zu
quantifizieren sind, jedoch erhebliche Auswirkungen auf
eine Organisation haben können. Sie umfassen wirtschaftli-
che, technologische, gesellschaftspolitische und umweltpo-
litische Entwicklungen sowie die wachsenden Inter-
dependenzen zwischen ihnen, die zu zunehmenden Risiken
führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Ge-
schäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Re-
gelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder
und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berück-
sichtigen.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko ist das Verlustrisiko, das aufgrund ei-
ner möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer
Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen Ge-
samteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch
Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder
die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die
im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbei-
tung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
168
Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisa-
tionsstruktur des Risikomanagements ist in der Risikoma-
nagementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden
die Prinzipien des Modells „Three lines of defence“ und
die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen
„lines“ reflektiert:
First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäfts-
t
ätigkeit
Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben
ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu le-
ben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und
zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwa-
chen.
Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risiko-
m
anagementfunktion
Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunk-
tionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Ge-
schäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die
operative Ausübung einzugreifen.
Third line: Prüfungen durch die interne Revision
Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Ge-
staltung und Effektivität des gesamten internen Kontroll-
systems, die das Risikomanagement und die Compliance
umfasst (z. B. Interne Revision).
Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess der UNIQA Insurance
Group AG liefert periodische Informationen zum Risi-
koprofil und ermöglicht dem Vorstand, Entscheidungen
zur langfristigen Zielerreichung zu treffen.
Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante
Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert:
Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko (ALM-
Risiko)
Kreditrisiko/Ausfallrisiko
Liquiditätsrisiko
Konzentrationsrisiko
Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfall-
versicherung)
Operationelles Risiko
Emerging Risk
Reputationsrisiko
Ansteckungsrisiko (Contagion Risk)
Strategisches Risiko
Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risi-
ken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, So-
ziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie
werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrach-
tet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokatego-
rien berücksichtigt.
Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risiko-
managementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken
systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu be-
schreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-
identifikation durchzuführen, werden parallel unter-
schiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokatego-
rien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme
einbezogen.
Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstech-
nischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen-
werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entwe-
der auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder
des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Markt-
risiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für
die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber
identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation
angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unter-
nehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
(ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch
eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ
bewertet.
Risikoprofil
Die Risikosteuerung erfolgt durch die „Solvency Capital
Requirement“ (SCR) zur Quantifizierung von Risiken so-
wie durch die zum Tragen dieser Risiken vorhandenen
ökonomischen Eigenmittel. Die SCR der UNIQA
Insurance Group AG basiert auf einer unternehmensspe-
zifischen Risikoeinschätzung mittels eines partiellen in-
ternen Modells für die Markt- und Nichtlebensrisiken
sowie auf dem Solvency-II-Standardmodell für die übri-
gen Risikokategorien.
Die weiteren UNIQA spezifischen Risiken, dazu zählen
unter anderem operationelle Risiken und Prozessrisiken,
werden mittels eines Experteneinschätzungsverfahrens
bewertet. Die Risikobewertungen werden in einem Risiko-
bericht konsolidiert und dem Management zur Verfügung
gestellt. Der Risikomanagementprozess ermöglicht es, Ri-
siken frühzeitig zu erkennen und durch das Setzen von
Maßnahmen zu minimieren oder zu transferieren.
169
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Die für die UNIQA Insurance Group AG wesentlichen Ri-
siken sind:
Marktrisiko
Als Marktrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Ver-
luste aufgrund einer Änderung von Marktpreisen (z. B. Akti-
enkurse, Zinsen, Wechselkurse), die die Aktiva und Passiva
des Unternehmens beeinflussen. Es wird für die UNIQA
Insurance Group AG mit dem partiellen internen Modell er-
mittelt.
Das Marktrisiko ist nach Solvency II unterteilt in:
Zinsrisiko
Währungsrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Spreadrisiko
Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko umfasst den Verlust, der aufgrund eines
Zahlungsausfalls einer Gegenpartei entsteht.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko befasst sich mit dem Risiko eines
Verlusts aufgrund der Tatsache, dass ein Unternehmen
Aktiva nicht (oder nur mit negativen finanziellen Auswir-
kungen) realisieren kann, um die Verbindlichkeiten zum
Fälligkeitstermin erfüllen zu können.
Konzentrationsrisiko
Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die
Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne
Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang
entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall)
eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen
materiellen Einfluss auf das Ergebnis der UNIQA
Insurance Group AG haben. Dieses Risiko wird durch ein
internes Rückversicherungsunternehmen gesteuert, das
für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien un-
ter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung
materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist.
Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus
der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen
entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft,
ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner
Emittenten gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen
Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Ge-
samtveranlagungsvolumen nicht überschreiten.
Versicherungstechnische Risiken
Für die UNIQA Insurance Group AG als Nichtlebensversi-
cherung ist unter versicherungstechnischem Risiko gene-
rell das Risiko des Verlusts oder des Eintretens
nachteiliger Entwicklungen betreffend den Wert der Ver-
sicherungsverbindlichkeiten zu verstehen. Es wird im
Rahmen des partiellen internen Modells in die folgenden
Subrisikomodule unterteilt:
Prämienrisiko
Reserverisiko
Stornorisiko
Katastrophenrisiko
Operationelles Risiko
Als operationelles Risiko bezeichnet man das Risiko von
finanziellen Verlusten, die aufgrund ineffizienter interner
Prozesse oder von Systemen, Personen oder externen Er-
eignissen verursacht werden.
Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko,
aber nicht das Reputations- und das strategische Risiko.
Das rechtliche Risiko ist die Gefahr von finanziellen Ver-
lusten aufgrund von Klagen oder der Unsicherheit in der
Anwendung oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen und
anderen Rechtsvorschriften.
Emerging Risks
Unter dem Begriff „Emerging Risks“ sind im Entstehen be-
findliche Risiken zusammengefasst, die zwar schwer zu
quantifizieren sind, jedoch erhebliche Auswirkungen auf
eine Organisation haben können. Sie umfassen wirtschaftli-
che, technologische, gesellschaftspolitische und umweltpo-
litische Entwicklungen sowie die wachsenden Inter-
dependenzen zwischen ihnen, die zu zunehmenden Risiken
führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Ge-
schäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Re-
gelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder
und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berück-
sichtigen.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko ist das Verlustrisiko, das aufgrund ei-
ner möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer
Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen Ge-
samteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch
Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder
die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die
im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbei-
tung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden
KONZERNABSCHLUSS
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
170
wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften
identifiziert, bewertet und gesteuert.
Ansteckungs- und Übertragungsrisiko
Als Übertragungsrisiko bezeichnet man das Risiko von fi-
nanziellen Verlusten aufgrund von Ansteckungen zwischen
Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe. Zum
Beispiel kann sich ein Reputationsschaden eines verbunde-
nen Unternehmens auf die UNIQA Insurance Group AG
auswirken.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus Management-
entscheidungen oder aus einer unzureichenden Umsetzung
von Managemententscheidungen resultiert, die sich auf ak-
tuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken. Es
beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Manage-
mententscheidungen durch Nichtberücksichtigung eines
geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategischen
Risiken werden wie auch die operationellen und Reputati-
onsrisiken laufend bewertet.
Covid-19-Pandemie
Schon zu Beginn der Covid-19-Krise begann die UNIQA
Insurance Group AG, die eigene Solvenzposition streng zu
überwachen. Im Gegensatz zum Jahr 2020 war das Wirt-
schaftsumfeld im darauffolgenden Geschäftsjahr 2021
stabiler. Im Jahr 2021 wurde die Zielkapitalposition des Un-
ternehmens und der dazugehörigen Gesellschaften beibe-
halten, was zeigt, dass sie auf ein unerwartetes Ereignis wie
die Covid-19-Krise gut vorbereitet waren. Das Unterneh-
men wird die Situation weiter genau beobachten, um auf
potenzielle Änderungen (ausgelöst durch weitere Covid-19-
Wellen) schnell reagieren zu können.
Die Pandemie hat die Geschäftsentwicklung der UNIQA In-
surance Group AG selbst nicht wesentlich beeinflusst, wohl
aber ihre Konzerngesellschaft, etwa die UNIQA Österreich
Versicherungen AG. Diese hatte sowohl negative (Betriebs-
unterbrechungen, Veranstaltungsabsagen) als auch positive
(geringere Schadenhäufigkeit im Kfz- und Unfallgeschäft,
hohe Nachfrage bei Krankenversicherungen) Auswirkun-
gen. Die Entwicklung des Kapitalmarktumfelds sowie die
Veränderungen der Marktwerte wurden genau beobachtet.
Das Jahr 2021 hat eine positive Zinsentwicklung mit sich
gebracht, was zur Stärkung der Kapitalsituation der UNIQA
Insurance Group AG geführt hat.
Angaben im Zusammenhang mit der Verwendung
v
on Finanzinstrumenten (§ 243 Abs. 3 Z. 5 UGB)
Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt mit Be-
dachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unternehmens
gemäß der dafür vorgesehenen Strategie in festverzinsli-
chen Wertpapieren, Aktien, Beteiligungen, Immobilien
sowie derivativen Finanzinstrumenten. Bei der Festset-
zung der Volumina und der Begrenzung der offenen Ge-
schäfte wird auf den entsprechenden Risikogehalt der
vorgesehenen Kategorien sowie auf Marktrisiken Rück-
sicht genommen.
Die Kapitalveranlagung erfolgt grundsätzlich unter Be-
rücksichtigung der Aufrechterhaltung einer hohen Bonität
und der sich daraus ableitenden Risikopositionierung. Die
Berichterstattung an die zuständigen Vorstandsmitglieder
erfolgt regelmäßig, die an den Aufsichtsrat quartalsweise.
Die Entscheidungsstruktur hängt vom Risikogehalt der
Anlage nach vollständiger Darlegung aller damit verbun-
denen Risiken, auch unter Berücksichtigung möglicher
Liquiditätsbelastungen, sowie bereits im Bestand befindli-
cher Werte ab.
Liquiditäts-/Cashflowrisiken
Die Liquiditäts- und Cashflowrisiken werden durch eine
Liquiditätsplanung und die laufende Überwachung der
Zahlungsströme minimiert. Die Kapitalveranlagung er-
folgt in laufender Abstimmung mit dem Cash-Manage-
ment und unter Wahrung eines Sicherheitsbestands an
liquiden Mitteln.
Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen
K
ontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick
a
uf den Rechnungslegungsprozess (§ 243a Abs. 2 UGB)
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der
UNIQA Insurance Group AG besteht aus nachvollziehba-
ren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Syste-
men, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein
methodisches und permanentes Vorgehen mit folgenden
Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung,
Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risi-
ken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Der Um-
fang der eingerichteten Systeme wurde anhand der
unternehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet
und soll in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess durch
die Implementierung von Kontrollmaßnahmen sicherstel-
len, dass identifizierte Risiken minimiert sind und ein ord-
nungsgemäßer Abschluss gewährleistet ist.
171
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld
Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das
Konzernrechnungswesen und in das interne Kontrollsys-
tem der UNIQA Group eingegliedert. Zur Gewährleistung
eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien
sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsoli-
dierungshandbücher.
Identifikation und Kontrolle der Risiken
Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine
Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchge-
führt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und An-
weisungen definiert und mit dem bestehenden
Berechtigungskonzept abgestimmt.
Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und
Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfi-
gurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte
neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungsle-
gungsprozess werden zeitnah an das Management berich-
tet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.
Information und Kommunikation
Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer-
tungen werden in Form von monatlichen Berichten und
Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden
Information an das Management. Der darauf aufbauende
Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten
Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Ab-
schlüssen der Gesellschaft.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit
Das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem
sind keine statischen Systeme, sondern werden fortlau-
fend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingun-
gen angepasst. Für die Identifizierung dieser Änderungs-
notwendigkeiten ist die laufende Überwachung der gesam-
ten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen
dafür sind:
a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kon-
trollen beauftragten Personen
b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von
Transaktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die
auf Kontrollschwächen schließen lassen
c) Stichprobenweise Prüfung der Wirksamkeit durch die
Interne Revision sowie umfangreiche Wirksamkeits-
tests durch die Interne Revision und/oder spezielle
Teams
Berichterstattung an den Aufsichtsrat/Prüfungsaus-
schuss
Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige
Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und
den Prüfungsausschuss durch Berichte der Internen Revi-
sion.
Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG
beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus
309.000.000 auf Inhaber:innen lautenden nennwert-
losen Stückaktien zusammen. Das Grundkapital
wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt
und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen
aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen
Rechte und Pflichten.
2. Unter den Anteilen der UNIQA Versicherungsverein
Privatstiftung, der Austria Versicherungsverein Betei-
ligungs-Verwaltungs GmbH, der Collegialität Versi-
cherungsverein Privatstiftung und der RZB
Versicherungsbeteiligung GmbH besteht ein
Stimmrechtsbindungsvertrag. Wechselseitige Vor-
kaufsrechte sind vereinbart.
3. Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über
die RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versiche-
rungsbeteiligung GmbH insgesamt 10,87 Prozent (Zu-
rechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der
Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privat-
stiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versi-
cherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH
insgesamt 49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsege-
setz) des Grundkapitals der Gesellschaft.
4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten
ausgegeben.
5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben
das Stimmrecht unmittelbar aus.
6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sons-
tigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen
Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Auf-
sichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen,
mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsrats-
mitglied, das das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Be-
endigung der darauffolgenden ordentlichen Haupt-
versammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
170
wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften
identifiziert, bewertet und gesteuert.
Ansteckungs- und Übertragungsrisiko
Als Übertragungsrisiko bezeichnet man das Risiko von fi-
nanziellen Verlusten aufgrund von Ansteckungen zwischen
Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe. Zum
Beispiel kann sich ein Reputationsschaden eines verbunde-
nen Unternehmens auf die UNIQA Insurance Group AG
auswirken.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus Management-
entscheidungen oder aus einer unzureichenden Umsetzung
von Managemententscheidungen resultiert, die sich auf ak-
tuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken. Es
beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Manage-
mententscheidungen durch Nichtberücksichtigung eines
geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategischen
Risiken werden wie auch die operationellen und Reputati-
onsrisiken laufend bewertet.
Covid-19-Pandemie
Schon zu Beginn der Covid-19-Krise begann die UNIQA
Insurance Group AG, die eigene Solvenzposition streng zu
überwachen. Im Gegensatz zum Jahr 2020 war das Wirt-
schaftsumfeld im darauffolgenden Geschäftsjahr 2021
stabiler. Im Jahr 2021 wurde die Zielkapitalposition des Un-
ternehmens und der dazugehörigen Gesellschaften beibe-
halten, was zeigt, dass sie auf ein unerwartetes Ereignis wie
die Covid-19-Krise gut vorbereitet waren. Das Unterneh-
men wird die Situation weiter genau beobachten, um auf
potenzielle Änderungen (ausgelöst durch weitere Covid-19-
Wellen) schnell reagieren zu können.
Die Pandemie hat die Geschäftsentwicklung der UNIQA In-
surance Group AG selbst nicht wesentlich beeinflusst, wohl
aber ihre Konzerngesellschaft, etwa die UNIQA Österreich
Versicherungen AG. Diese hatte sowohl negative (Betriebs-
unterbrechungen, Veranstaltungsabsagen) als auch positive
(geringere Schadenhäufigkeit im Kfz- und Unfallgeschäft,
hohe Nachfrage bei Krankenversicherungen) Auswirkun-
gen. Die Entwicklung des Kapitalmarktumfelds sowie die
Veränderungen der Marktwerte wurden genau beobachtet.
Das Jahr 2021 hat eine positive Zinsentwicklung mit sich
gebracht, was zur Stärkung der Kapitalsituation der UNIQA
Insurance Group AG geführt hat.
Angaben im Zusammenhang mit der Verwendung
vo
n Finanzinstrumenten (§ 243 Abs. 3 Z. 5 UGB)
Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt mit Be-
dachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unternehmens
gemäß der dafür vorgesehenen Strategie in festverzinsli-
chen Wertpapieren, Aktien, Beteiligungen, Immobilien
sowie derivativen Finanzinstrumenten. Bei der Festset-
zung der Volumina und der Begrenzung der offenen Ge-
schäfte wird auf den entsprechenden Risikogehalt der
vorgesehenen Kategorien sowie auf Marktrisiken Rück-
sicht genommen.
Die Kapitalveranlagung erfolgt grundsätzlich unter Be-
rücksichtigung der Aufrechterhaltung einer hohen Bonität
und der sich daraus ableitenden Risikopositionierung. Die
Berichterstattung an die zuständigen Vorstandsmitglieder
erfolgt regelmäßig, die an den Aufsichtsrat quartalsweise.
Die Entscheidungsstruktur hängt vom Risikogehalt der
Anlage nach vollständiger Darlegung aller damit verbun-
denen Risiken, auch unter Berücksichtigung möglicher
Liquiditätsbelastungen, sowie bereits im Bestand befindli-
cher Werte ab.
Liquiditäts-/Cashflowrisiken
Die Liquiditäts- und Cashflowrisiken werden durch eine
Liquiditätsplanung und die laufende Überwachung der
Zahlungsströme minimiert. Die Kapitalveranlagung er-
folgt in laufender Abstimmung mit dem Cash-Manage-
ment und unter Wahrung eines Sicherheitsbestands an
liquiden Mitteln.
Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen
Ko
ntroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick
a
uf den Rechnungslegungsprozess (§ 243a Abs. 2 UGB)
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der
UNIQA Insurance Group AG besteht aus nachvollziehba-
ren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Syste-
men, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein
methodisches und permanentes Vorgehen mit folgenden
Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung,
Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risi-
ken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Der Um-
fang der eingerichteten Systeme wurde anhand der
unternehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet
und soll in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess durch
die Implementierung von Kontrollmaßnahmen sicherstel-
len, dass identifizierte Risiken minimiert sind und ein ord-
nungsgemäßer Abschluss gewährleistet ist.
171
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld
Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das
Konzernrechnungswesen und in das interne Kontrollsys-
tem der UNIQA Group eingegliedert. Zur Gewährleistung
eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien
sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsoli-
dierungshandbücher.
Identifikation und Kontrolle der Risiken
Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine
Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchge-
führt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und An-
weisungen definiert und mit dem bestehenden
Berechtigungskonzept abgestimmt.
Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und
Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfi-
gurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte
neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungsle-
gungsprozess werden zeitnah an das Management berich-
tet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.
Information und Kommunikation
Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer-
tungen werden in Form von monatlichen Berichten und
Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden
Information an das Management. Der darauf aufbauende
Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten
Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Ab-
schlüssen der Gesellschaft.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit
Das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem
sind keine statischen Systeme, sondern werden fortlau-
fend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingun-
gen angepasst. Für die Identifizierung dieser Änderungs-
notwendigkeiten ist die laufende Überwachung der gesam-
ten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen
dafür sind:
a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kon-
trollen beauftragten Personen
b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von
Transaktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die
auf Kontrollschwächen schließen lassen
c) Stichprobenweise Prüfung der Wirksamkeit durch die
Interne Revision sowie umfangreiche Wirksamkeits-
tests durch die Interne Revision und/oder spezielle
Teams
Berichterstattung an den Aufsichtsrat/Prüfungsaus-
schuss
Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige
Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und
den Prüfungsausschuss durch Berichte der Internen Revi-
sion.
Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG
beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus
309.000.000 auf Inhaber:innen lautenden nennwert-
losen Stückaktien zusammen. Das Grundkapital
wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt
und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen
aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen
Rechte und Pflichten.
2. Unter den Anteilen der UNIQA Versicherungsverein
Privatstiftung, der Austria Versicherungsverein Betei-
ligungs-Verwaltungs GmbH, der Collegialität Versi-
cherungsverein Privatstiftung und der RZB
Versicherungsbeteiligung GmbH besteht ein
Stimmrechtsbindungsvertrag. Wechselseitige Vor-
kaufsrechte sind vereinbart.
3. Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über
die RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versiche-
rungsbeteiligung GmbH insgesamt 10,87 Prozent (Zu-
rechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der
Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privat-
stiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versi-
cherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH
insgesamt 49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsege-
setz) des Grundkapitals der Gesellschaft.
4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten
ausgegeben.
5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben
das Stimmrecht unmittelbar aus.
6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sons-
tigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen
Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Auf-
sichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen,
mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsrats-
mitglied, das das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Be-
endigung der darauffolgenden ordentlichen Haupt-
versammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
KONZERNABSCHLUSS
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
172
7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni
2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichts-
rats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch
Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder
auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht ge-
gen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder
mehrmals zu erhöhen.Der Vorstand ist weiters bis
30. Mai 2023 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück
eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien,
die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch be-
sitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochter-
unternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu
erwerben. Zum 31. Dezember 2021 hielt die Gesell-
schaft 2.034.739 Stück eigene Aktien. 1.215.089 Stück
eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resul-
tiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der
BL Syndikat Beteiligung Gesellschaft m.b.H. als über-
tragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance
Group AG als übernehmende Gesellschaft (Auskehr
des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter
der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.).
Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl
eigener Aktien anzurechnen.
8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG
SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit an-
deren Aktionär:innen dieser Beteiligungsgesellschaft.
9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für
den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Abgelaufenes Geschäftsjahr und Ausblick 2022
E
reignisse nach dem Bilanzstichtag
Ende Februar 2022 ist der seit mehreren Jahren zwischen
der Ukraine und Russland bestehende Konflikt eskaliert.
Die UNIQA Insurance Group AG hält gemeinsam mit der
UNIQA Österreich Versicherungen AG in der Ukraine Be-
teiligungen an zwei Versicherungsgesellschaften sowie
drei Immobiliengesellschaften; in Russland hält UNIQA
Österreich Versicherungen AG 75 Prozent an einer Le-
bensversicherungsgesellschaft (die übrigen 25 Prozent
werden von der JSC Raiffeisenbank gehalten). Aufgrund
der gegenwärtig noch uneinschätzbaren und sich laufend
ändernden Situation, ist zum Zeitpunkt der Aufstellung
des Jahresabschlusses keine abschließende Beurteilung
der künftigen Auswirkungen auf die UNIQA Insurance
Group AG möglich. Da es sich um ein wertbegründendes
Ereignis handelt, welches im Jahr 2022 liegt, ergeben sich
auf diesen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 keine
Auswirkungen.
Im Jahr 2021 beliefen sich die verrechneten Prämien in
der Ukraine auf rd. 110 Millionen Euro, in Russland auf rd.
75 Millionen Euro. Die Vermögenswerte, die auf die Versi-
cherungsgesellschaften in der Ukraine entfallen, belaufen
sich per 31. Dezember 2021 auf rd. 140 Millionen Euro –
rd. 90 Millionen Euro hiervon auf Kapitalanlagen. Die Im-
mobiliengesellschaften in der Ukraine verfügen per Ende
2021 über Vermögenswerte in Höhe von rd. 20 Millionen
Euro. In Russland belaufen sich die dem von UNIQA ge-
haltenen Anteil zurechenbaren Vermögenswerte auf rd.
250 Millionen Euro – rd. 230 Millionen Euro entfallen
hiervon auf Kapitalanlagen.
Der Beteiligungsansatz der UNIQA Insurance Group AG
und der UNIQA Österreich Versicherungen AG an den Uk-
rainischen Gesellschaften beträgt per 31. Dezember 2021
insgesamt rd. 70 Millionen Euro und an der Russischen
Versicherungsgesellschaft rd. 15 Millionen Euro.
Die weitere Entwicklung der Lage wird beobachtet und es
werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen,
um die Auswirkungen auf UNIQA Insurance Group AG ge-
ring zu halten.
173
LAGEBERICHTLAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Konjunkturausblick
Die Covid-19-Pandemie bleibt trotz einer Entspannung zu
Jahresbeginn ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor für die
wirtschaftliche Erholung. Der internationale Währungs-
fonds prognostiziert für Österreich im kommenden Jahr
ein Wirtschaftswachstum von 4,2
%. In Verbindung mit
den soliden Wachstumsaussichten stellt sich auch die
Preisentwicklung in den kommenden Monaten als dyna-
misch dar. Steigende Energiepreise, länger anhaltende
globale Lieferkettenfriktionen und ein über den Erwar-
tungen liegender Arbeitsmarkt sind die aktuellen Treiber
der Inflation in Europa.
Diese Entwicklungen rufen auch die Geldpolitik der EZB
auf den Plan. Als Reaktion auf die aktuelle Inflationsent-
wicklung wurden erste geldpolitische Maßnahmen ange-
deutet. Damit einhergehend wird mit einem schnelleren
Ausstieg aus dem Ankaufprogrammen gerechnet. Auch
erste Zinsanhebungen werden bei einer anhaltenden dy-
namischen Preisentwicklung im Jahr 2022 erwartet.
Unternehmensausblick
Die nach wie vor anhaltende Covid-19-Pandemie erhöht
die Unschärfe aller Aussagen über die zukünftige Ge-
schäftsentwicklung. Die Prognosen in Bezug auf den wei-
teren Verlauf der Pandemie und die damit verbundenen
Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung
sowie die Einschätzung der künftigen Zentralbankpolitik,
staatlichen Maßnahmen, die Reaktionen auf dem Kapital-
markt und die Inflationsentwicklung sind aktuell mit gro-
ßer Unsicherheit behaftet. Das Restrukturierungs-
programm aus Ende 2020 schreibt bereits erste Erfolge
und lässt die Verwaltungskosten sinken. Strikte Kosten-
disziplin und weitere Optimierungen sind für 2022 jedoch
weiterhin unerlässlich. Für das Geschäftsjahr 2022 erwar-
tet die UNIQA Insurance Group AG aufgrund einer weiter
verbesserten Kostensituation und eines leicht höheren
Kapitalanlageergebnisses eine Ergebnissteigerung im Ver-
gleich zu 2021.
Wien, am 9. März 2022
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Klaus Pekarek
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
172
7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni
2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichts-
rats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch
Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder
auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht ge-
gen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder
mehrmals zu erhöhen.Der Vorstand ist weiters bis
30. Mai 2023 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück
eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien,
die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch be-
sitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochter-
unternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu
erwerben. Zum 31. Dezember 2021 hielt die Gesell-
schaft 2.034.739 Stück eigene Aktien. 1.215.089 Stück
eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resul-
tiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der
BL Syndikat Beteiligung Gesellschaft m.b.H. als über-
tragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance
Group AG als übernehmende Gesellschaft (Auskehr
des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter
der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.).
Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl
eigener Aktien anzurechnen.
8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG
SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit an-
deren Aktionär:innen dieser Beteiligungsgesellschaft.
9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für
den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Abgelaufenes Geschäftsjahr und Ausblick 2022
Er
eignisse nach dem Bilanzstichtag
Ende Februar 2022 ist der seit mehreren Jahren zwischen
der Ukraine und Russland bestehende Konflikt eskaliert.
Die UNIQA Insurance Group AG hält gemeinsam mit der
UNIQA Österreich Versicherungen AG in der Ukraine Be-
teiligungen an zwei Versicherungsgesellschaften sowie
drei Immobiliengesellschaften; in Russland hält UNIQA
Österreich Versicherungen AG 75 Prozent an einer Le-
bensversicherungsgesellschaft (die übrigen 25 Prozent
werden von der JSC Raiffeisenbank gehalten). Aufgrund
der gegenwärtig noch uneinschätzbaren und sich laufend
ändernden Situation, ist zum Zeitpunkt der Aufstellung
des Jahresabschlusses keine abschließende Beurteilung
der künftigen Auswirkungen auf die UNIQA Insurance
Group AG möglich. Da es sich um ein wertbegründendes
Ereignis handelt, welches im Jahr 2022 liegt, ergeben sich
auf diesen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 keine
Auswirkungen.
Im Jahr 2021 beliefen sich die verrechneten Prämien in
der Ukraine auf rd. 110 Millionen Euro, in Russland auf rd.
75 Millionen Euro. Die Vermögenswerte, die auf die Versi-
cherungsgesellschaften in der Ukraine entfallen, belaufen
sich per 31. Dezember 2021 auf rd. 140 Millionen Euro –
rd. 90 Millionen Euro hiervon auf Kapitalanlagen. Die Im-
mobiliengesellschaften in der Ukraine verfügen per Ende
2021 über Vermögenswerte in Höhe von rd. 20 Millionen
Euro. In Russland belaufen sich die dem von UNIQA ge-
haltenen Anteil zurechenbaren Vermögenswerte auf rd.
250 Millionen Euro – rd. 230 Millionen Euro entfallen
hiervon auf Kapitalanlagen.
Der Beteiligungsansatz der UNIQA Insurance Group AG
und der UNIQA Österreich Versicherungen AG an den Uk-
rainischen Gesellschaften beträgt per 31. Dezember 2021
insgesamt rd. 70 Millionen Euro und an der Russischen
Versicherungsgesellschaft rd. 15 Millionen Euro.
Die weitere Entwicklung der Lage wird beobachtet und es
werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen,
um die Auswirkungen auf UNIQA Insurance Group AG ge-
ring zu halten.
173
LAGEBERICHTLAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Konjunkturausblick
Die Covid-19-Pandemie bleibt trotz einer Entspannung zu
Jahresbeginn ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor für die
wirtschaftliche Erholung. Der internationale Währungs-
fonds prognostiziert für Österreich im kommenden Jahr
ein Wirtschaftswachstum von 4,2
%. In Verbindung mit
den soliden Wachstumsaussichten stellt sich auch die
Preisentwicklung in den kommenden Monaten als dyna-
misch dar. Steigende Energiepreise, länger anhaltende
globale Lieferkettenfriktionen und ein über den Erwar-
tungen liegender Arbeitsmarkt sind die aktuellen Treiber
der Inflation in Europa.
Diese Entwicklungen rufen auch die Geldpolitik der EZB
auf den Plan. Als Reaktion auf die aktuelle Inflationsent-
wicklung wurden erste geldpolitische Maßnahmen ange-
deutet. Damit einhergehend wird mit einem schnelleren
Ausstieg aus dem Ankaufprogrammen gerechnet. Auch
erste Zinsanhebungen werden bei einer anhaltenden dy-
namischen Preisentwicklung im Jahr 2022 erwartet.
Unternehmensausblick
Die nach wie vor anhaltende Covid-19-Pandemie erhöht
die Unschärfe aller Aussagen über die zukünftige Ge-
schäftsentwicklung. Die Prognosen in Bezug auf den wei-
teren Verlauf der Pandemie und die damit verbundenen
Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung
sowie die Einschätzung der künftigen Zentralbankpolitik,
staatlichen Maßnahmen, die Reaktionen auf dem Kapital-
markt und die Inflationsentwicklung sind aktuell mit gro-
ßer Unsicherheit behaftet. Das Restrukturierungs-
programm aus Ende 2020 schreibt bereits erste Erfolge
und lässt die Verwaltungskosten sinken. Strikte Kosten-
disziplin und weitere Optimierungen sind für 2022 jedoch
weiterhin unerlässlich. Für das Geschäftsjahr 2022 erwar-
tet die UNIQA Insurance Group AG aufgrund einer weiter
verbesserten Kostensituation und eines leicht höheren
Kapitalanlageergebnisses eine Ergebnissteigerung im Ver-
gleich zu 2021.
Wien, am 9. März 2022
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Klaus Pekarek
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
KONZERNABSCHLUSS
BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
174
Bilanz
zum 31. Dezember 2021
Aktiva
Angaben in Euro
31.12.2021
31.12.2020
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 30.493.654,36
197.731.354,15
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke und Bauten
1. Grundstücke und Bauten 150.951.009,97
126.846.809,34
2. Umgründungsmehrwert 846.547,00
1.118.588,00
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.679.658.793,44
2.614.491.022,76
2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene
Unternehmen
1.337.074.926,79
1.380.183.107,08
3. Beteiligungen 23.482.146,54
28.980.923,25
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 34.634.724,08
129.634.724,08
2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 15.536.353,77
15.546.306,10
3. Sonstige Ausleihungen 3.534.739,24
3.596.009,05
4. Andere Kapitalanlagen 21.654.569,13
20.574.569,14
IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 174.078.232,83
190.031.540,15
4.441.452.042,79
4.511.003.598,95
C. Forderungen
I. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 7.498.227,13
7.248.436,93
II. Sonstige Forderungen 438.807.052,44
202.483.152,94
446.305.279,57
209.731.589,87
D. Anteilige Zinsen 18.067.171,72
12.908.290,26
E. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte 10.306.865,03
9.399.899,78
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten 7.456.275,28
6.764.869,83
III. Andere Vermögensgegenstände 2.335.761,55
2.279.981,83
20.098.901,86
18.444.751,44
F. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Unterschiedsbetrag aus Personal-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung 2.390.441,40
4.780.884,60
II. Sonstige 31.140.148,27
25.934.881,70
33.530.589,67
30.715.766,30
G. Aktive latente Steuern 67.836.239,45
39.061.565,20
5.057.783.879,42
5.019.596.916,17
175
BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Passiva
Angaben in Euro
31.12.2021
31.12.2020
A. Eigenkapital
I. Grundkapital
Nennbetrag 309.000.000,00
309.000.000,00
davon eigene Anteile – 819.650,00
– 819.650,00
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 1.705.588.527,23
1.705.588.527,23
2. nicht gebundene 73.279,87
73.279,87
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 573.296,24
573.296,24
2. Freie Rücklagen 201.694.348,35
201.097.772,46
IV. Risikorücklage 733.467,00
300.996,00
V. Bilanzgewinn 171.031.286,15
55.722.592,34
davon Gewinnvortrag 250.129,34
112.760.961,34
2.387.874.554,84
2.271.536.814,14
B. Nachrangige Verbindlichkeiten 1.050.000.000,00
1.050.000.000,00
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
I. Prämienüberträge
1. Gesamtrechnung 2.160.167,52
1.333.896,56
2. Anteil der Rückversicherer – 1.511.193,90
– 806.001,94
II. Deckungsrückstellung
1. Gesamtrechnung 173.530.813,55
189.434.304,58
2. Anteil der Rückversicherer – 100.223.598,76
– 107.288.726,35
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Gesamtrechnung 38.250.195,90
37.248.893,71
2. Anteil der Rückversicherer – 28.306.560,38
– 27.184.238,85
IV. Schwankungsrückstellung 15.154.600,00
15.718.500,00
99.054.423,93
108.456.627,71
D. Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
I. Rückstellungen für Abfertigungen 17.996.954,16
19.383.843,00
II. Rückstellungen für Pensionen 171.094.619,42
179.584.986,00
III. Steuerrückstellungen 4.749.745,33
19.487.164,87
IV. Sonstige Rückstellungen 162.087.261,38
149.737.771,41
355.928.580,29
368.193.765,28
E. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 100.294.574,05
107.348.499,82
F. Sonstige Verbindlichkeiten
I. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 6.521.545,39
8.906.310,82
II. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals) 600.000.000,00
600.000.000,00
III. Andere Verbindlichkeiten 458.110.200,92
505.154.898,40
1.064.631.746,31
1.114.061.209,22
5.057.783.879,42
5.019.596.916,17
BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
174
Bilanz
zum 31. Dezember 2021
Aktiva
Angaben in Euro
31.12.2021
31.12.2020
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 30.493.654,36
197.731.354,15
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke und Bauten
1. Grundstücke und Bauten 150.951.009,97
126.846.809,34
2. Umgründungsmehrwert 846.547,00
1.118.588,00
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.679.658.793,44
2.614.491.022,76
2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene
Unternehmen
1.337.074.926,79
1.380.183.107,08
3. Beteiligungen 23.482.146,54
28.980.923,25
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 34.634.724,08
129.634.724,08
2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 15.536.353,77
15.546.306,10
3. Sonstige Ausleihungen 3.534.739,24
3.596.009,05
4. Andere Kapitalanlagen 21.654.569,13
20.574.569,14
IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 174.078.232,83
190.031.540,15
4.441.452.042,79
4.511.003.598,95
C. Forderungen
I. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 7.498.227,13
7.248.436,93
II. Sonstige Forderungen 438.807.052,44
202.483.152,94
446.305.279,57
209.731.589,87
D. Anteilige Zinsen 18.067.171,72
12.908.290,26
E. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte 10.306.865,03
9.399.899,78
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten 7.456.275,28
6.764.869,83
III. Andere Vermögensgegenstände 2.335.761,55
2.279.981,83
20.098.901,86
18.444.751,44
F. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Unterschiedsbetrag aus Personal-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung 2.390.441,40
4.780.884,60
II. Sonstige 31.140.148,27
25.934.881,70
33.530.589,67
30.715.766,30
G. Aktive latente Steuern 67.836.239,45
39.061.565,20
5.057.783.879,42
5.019.596.916,17
175
BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Passiva
Angaben in Euro
31.12.2021
31.12.2020
A. Eigenkapital
I. Grundkapital
Nennbetrag 309.000.000,00
309.000.000,00
davon eigene Anteile – 819.650,00
– 819.650,00
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 1.705.588.527,23
1.705.588.527,23
2. nicht gebundene 73.279,87
73.279,87
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 573.296,24
573.296,24
2. Freie Rücklagen 201.694.348,35
201.097.772,46
IV. Risikorücklage 733.467,00
300.996,00
V. Bilanzgewinn 171.031.286,15
55.722.592,34
davon Gewinnvortrag 250.129,34
112.760.961,34
2.387.874.554,84
2.271.536.814,14
B. Nachrangige Verbindlichkeiten 1.050.000.000,00
1.050.000.000,00
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
I. Prämienüberträge
1. Gesamtrechnung 2.160.167,52
1.333.896,56
2. Anteil der Rückversicherer – 1.511.193,90
– 806.001,94
II. Deckungsrückstellung
1. Gesamtrechnung 173.530.813,55
189.434.304,58
2. Anteil der Rückversicherer – 100.223.598,76
– 107.288.726,35
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Gesamtrechnung 38.250.195,90
37.248.893,71
2. Anteil der Rückversicherer – 28.306.560,38
– 27.184.238,85
IV. Schwankungsrückstellung 15.154.600,00
15.718.500,00
99.054.423,93
108.456.627,71
D. Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
I. Rückstellungen für Abfertigungen 17.996.954,16
19.383.843,00
II. Rückstellungen für Pensionen 171.094.619,42
179.584.986,00
III. Steuerrückstellungen 4.749.745,33
19.487.164,87
IV. Sonstige Rückstellungen 162.087.261,38
149.737.771,41
355.928.580,29
368.193.765,28
E. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 100.294.574,05
107.348.499,82
F. Sonstige Verbindlichkeiten
I. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 6.521.545,39
8.906.310,82
II. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals) 600.000.000,00
600.000.000,00
III. Andere Verbindlichkeiten 458.110.200,92
505.154.898,40
1.064.631.746,31
1.114.061.209,22
5.057.783.879,42
5.019.596.916,17
KONZERNABSCHLUSS
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
176
Gewinn- und Verlustrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Euro
2021
2020
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Abgegrenzte Prämien
11.081.448,86
13.773.058,27
a) Verrechnete Prämien
11.199.664,13
13.608.096,91
aa) Gesamtrechnung 46.821.778,00
57.119.442,34
ab) Abgegebene Rückversicherungsprämien – 35.622.113,87
– 43.511.345,43
b) Veränderung durch Prämienabgrenzung
– 118.215,27
164.961,36
ba) Gesamtrechnung – 811.972,56
706.076,76
bb) Anteil der Rückversicherer 693.757,29
– 541.115,40
2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts
4.807.386,57
5.225.389,28
3. Sonstige versicherungstechnische Erträge
5.820.055,87
561.327,22
4. Aufwendungen für Versicherungsfälle
– 11.266.302,49
– 13.858.357,85
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
– 10.839.350,85
– 13.817.156,40
aa) Gesamtrechnung – 38.481.030,73
– 44.989.471,37
ab) Anteil der Rückversicherer 27.641.679,88
31.172.314,97
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
– 426.951,64
– 41.201,45
ba) Gesamtrechnung – 1.402.678,62
– 2.458.027,36
bb) Anteil der Rückversicherer 975.726,98
2.416.825,91
5. Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen
1.451.772,93
2.864.496,50
Deckungsrückstellung
1.451.772,93
2.864.496,50
a) Gesamtrechnung 7.897.524,57
8.051.271,09
b) Anteil der Rückversicherer – 6.445.751,64
– 5.186.774,59
6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
– 118.023.386,10
– 138.700.089,02
a) Aufwendungen für den Versicherungsabschluss
– 8.792.222,90
– 11.377.758,45
b) Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
– 116.457.411,63
– 136.440.807,47
c) Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus
Rückversicherungsabgaben
7.226.248,43
9.118.476,90
7. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
– 6.430.390,37
– 8.010.518,57
8. Veränderung der Schwankungsrückstellung
563.900,00
– 379.900,00
9. Versicherungstechnisches Ergebnis
– 111.995.514,73
– 138.524.594,17
177
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Euro
2021
2020
II. Nicht-versicherungstechnische Rechnung
1. Versicherungstechnisches Ergebnis
– 111.995.514,73
– 138.524.594,17
2. Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge
451.836.841,35
210.881.622,45
a) Erträge aus Beteiligungen 368.010.457,76
123.719.232,22
davon verbundene Unternehmen 364.403.410,71
122.131.645,42
b) Erträge aus Grundstücken und Bauten 9.241.101,52
9.966.849,38
davon verbundene Unternehmen 255.307,62
544.403,15
c) Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 59.929.790,54
54.164.182,51
davon verbundene Unternehmen 47.858.195,08
41.839.049,69
d) Erträge aus Zuschreibungen 4.187.675,24
1.304,56
e) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 5.448.571,95
17.523.636,49
f) Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 5.019.244,34
5.506.417,29
3. Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen
– 191.987.117,31
– 140.075.050,27
a) Aufwendungen für die Vermögensverwaltung – 11.588.669,41
– 10.386.399,11
b) Abschreibungen von Kapitalanlagen – 33.182.837,70
– 51.035.005,62
c) Zinsenaufwendungen – 139.955.621,98
– 67.692.916,06
d) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen – 1.099.969,05
– 1.668.057,09
e) Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 6.160.019,17
– 9.292.672,39
4. In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge
– 4.807.386,57
– 5.225.389,28
5. Sonstige nicht-versicherungstechnische Erträge
54.168,11
74.684,85
6. Sonstige nicht-versicherungstechnische Aufwendungen
– 2.250.327,93
– 1.249.452,13
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
140.850.662,92
– 74.118.178,55
8. Außerordentliche Aufwendungen
553.544,75
0,00
9. Steuern vom Einkommen
29.809.420,14
17.140.924,55
10. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
171.213.627,81
– 56.977.254,00
11. Zuweisung an Rücklagen
– 432.471,00
– 61.115,00
Zuweisung an die Risikorücklage – 432.471,00
– 61.115,00
12. Jahresgewinn/ -verlust
170.781.156,81
– 57.038.369,00
13. Gewinnvortrag
250.129,34
112.760.961,34
14. Bilanzgewinn
171.031.286,15
55.722.592,34
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
176
Gewinn- und Verlustrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Euro
2021
2020
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Abgegrenzte Prämien
11.081.448,86
13.773.058,27
a) Verrechnete Prämien
11.199.664,13
13.608.096,91
aa) Gesamtrechnung 46.821.778,00
57.119.442,34
ab) Abgegebene Rückversicherungsprämien – 35.622.113,87
– 43.511.345,43
b) Veränderung durch Prämienabgrenzung
– 118.215,27
164.961,36
ba) Gesamtrechnung – 811.972,56
706.076,76
bb) Anteil der Rückversicherer 693.757,29
– 541.115,40
2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts
4.807.386,57
5.225.389,28
3. Sonstige versicherungstechnische Erträge
5.820.055,87
561.327,22
4. Aufwendungen für Versicherungsfälle
– 11.266.302,49
– 13.858.357,85
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
– 10.839.350,85
– 13.817.156,40
aa) Gesamtrechnung – 38.481.030,73
– 44.989.471,37
ab) Anteil der Rückversicherer 27.641.679,88
31.172.314,97
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
– 426.951,64
– 41.201,45
ba) Gesamtrechnung – 1.402.678,62
– 2.458.027,36
bb) Anteil der Rückversicherer 975.726,98
2.416.825,91
5. Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen
1.451.772,93
2.864.496,50
Deckungsrückstellung
1.451.772,93
2.864.496,50
a) Gesamtrechnung 7.897.524,57
8.051.271,09
b) Anteil der Rückversicherer – 6.445.751,64
– 5.186.774,59
6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
– 118.023.386,10
– 138.700.089,02
a) Aufwendungen für den Versicherungsabschluss
– 8.792.222,90
– 11.377.758,45
b) Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
– 116.457.411,63
– 136.440.807,47
c) Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus
Rückversicherungsabgaben
7.226.248,43
9.118.476,90
7. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
– 6.430.390,37
– 8.010.518,57
8. Veränderung der Schwankungsrückstellung
563.900,00
– 379.900,00
9. Versicherungstechnisches Ergebnis
– 111.995.514,73
– 138.524.594,17
177
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Euro
2021
2020
II. Nicht-versicherungstechnische Rechnung
1. Versicherungstechnisches Ergebnis
– 111.995.514,73
– 138.524.594,17
2. Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge
451.836.841,35
210.881.622,45
a) Erträge aus Beteiligungen 368.010.457,76
123.719.232,22
davon verbundene Unternehmen 364.403.410,71
122.131.645,42
b) Erträge aus Grundstücken und Bauten 9.241.101,52
9.966.849,38
davon verbundene Unternehmen 255.307,62
544.403,15
c) Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 59.929.790,54
54.164.182,51
davon verbundene Unternehmen 47.858.195,08
41.839.049,69
d) Erträge aus Zuschreibungen 4.187.675,24
1.304,56
e) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 5.448.571,95
17.523.636,49
f) Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 5.019.244,34
5.506.417,29
3. Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen
– 191.987.117,31
– 140.075.050,27
a) Aufwendungen für die Vermögensverwaltung – 11.588.669,41
– 10.386.399,11
b) Abschreibungen von Kapitalanlagen – 33.182.837,70
– 51.035.005,62
c) Zinsenaufwendungen – 139.955.621,98
– 67.692.916,06
d) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen – 1.099.969,05
– 1.668.057,09
e) Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 6.160.019,17
– 9.292.672,39
4. In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge
– 4.807.386,57
– 5.225.389,28
5. Sonstige nicht-versicherungstechnische Erträge
54.168,11
74.684,85
6. Sonstige nicht-versicherungstechnische Aufwendungen
– 2.250.327,93
– 1.249.452,13
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
140.850.662,92
– 74.118.178,55
8. Außerordentliche Aufwendungen
553.544,75
0,00
9. Steuern vom Einkommen
29.809.420,14
17.140.924,55
10. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
171.213.627,81
– 56.977.254,00
11. Zuweisung an Rücklagen
– 432.471,00
– 61.115,00
Zuweisung an die Risikorücklage – 432.471,00
– 61.115,00
12. Jahresgewinn/ -verlust
170.781.156,81
– 57.038.369,00
13. Gewinnvortrag
250.129,34
112.760.961,34
14. Bilanzgewinn
171.031.286,15
55.722.592,34
KONZERNABSCHLUSS
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
178
Anhang
für das Geschäftsjahr 2021
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 als überneh-
mende Gesellschaft mit der UNIQA Immobilien-
Projekterrichtungs GmbH verschmolzen, deren Vermögen
rückwirkend zum 1. Juli 2021 im Wege der Gesamtrechts-
nachfolge auf die Gesellschaft übertragen wurde. Die Vor-
jahresangaben in diesem Bericht sowie im Jahresabschluss
und im Anhang wurden nicht angepasst und beinhalten da-
her die Werte der aufnehmenden Gesellschaft.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach
den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB)
und des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beauf-
sichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsauf-
sichtsgesetz 2016 – VAG 2016) in der jeweils geltenden
Fassung erstellt.
Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft in der
Schaden- und Unfallversicherung und in der Lebensversi-
cherung.
Der Ausweis des gesamten Versicherungsgeschäfts erfolgt
in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozent-
angaben können durch Verwendung automatischer Rechen-
hilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
II. Offenlegung und Erläuterung der Bilanzierungs-
u
nd Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grund-
sätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beach-
tung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresab-
schlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge-
halten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung be-
achtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Grundsatz der Vorsicht wurde insofern entsprochen,
als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne aus-
gewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden
Verluste bilanzmäßig erfasst wurden.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden wurden im Jahr 2021 beibehalten.
Aktiva
Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände wer-
den zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen von 10 bis 25 Prozent p. a., angesetzt. Die
sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhal-
ten 6.926 Tausend Euro (2020: 38.782 Tausend Euro) für
Anzahlungen.
Grundstücke werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Bauten werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen werden mit Abschreibungs-
sätzen von 2 bis 3 Prozent bemessen.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,
Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Ergänzungs-
kapital und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere so-
wie Wertrechte (gemäß Posten B. des § 144 Abs. 2 VAG)
und Anteile an Investmentfonds sind dem Anlagevermö-
gen gewidmet und werden gemäß den Bestimmungen des
§ 149 Abs. 2 VAG bewertet. Abschreibungen wurden nur
geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraussicht-
lich von Dauer ist.
Der Buchwert der Aktien und anderen nicht festverzinsli-
chen Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf
34.635 Tausend Euro (2020: 129.635 Tausend Euro), der
Marktwert auf 40.001 Tausend Euro (2020: 136.665 Tau-
send Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr
wurden keine Abschreibungen unterlassen.
Gemäß § 3 Abs. 1a der Versicherungsunternehmen-Rech-
nungslegungsverordnung (VU-RLV) werden festverzinsli-
che Wertpapiere, für die das Wahlrecht gemäß § 149 Abs. 2
zweiter Satz VAG in Anspruch genommen wird, gemildert
bewertet. Ein Unterschiedsbetrag, der sich aus höheren
Anschaffungskosten von festverzinslichen Wertpapieren
mit fixem Rückzahlungsbetrag ergibt, wird zeitanteilig,
unter Anwendung der Effektivzinsmethode, abgeschrie-
ben. Sind die Anschaffungskosten niedriger als der Rück-
zahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag zeitanteilig,
179
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
unter Anwendung der Effektivzinsmethode, über die ge-
samte Restlaufzeit bis zur Rückzahlung als Ertrag ver-
bucht.
Der Buchwert der Schuldverschreibungen und anderer
festverzinslicher Wertpapiere belief sich zum Bilanzstich-
tag auf 15.536 Tausend Euro (2020: 15.546 Tausend Euro),
der Marktwert auf 16.348 Tausend Euro (2020: 17.026 Tau-
send Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr
wurden keine Abschreibungen unterlassen.
Gemäß § 149 VAG Abs. 1. sind Darlehen Kapitalanlagen
laut Posten B des § 144 Abs.2 und werden wie Gegenstände
des Anlagevermögens bewertet. Abschreibungen werden
nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraus-
sichtlich von Dauer ist.
Stehen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
keine aktuellen Preisinformationen am Markt zur Verfü-
gung, erfolgt eine Bewertung anhand von internen Bewer-
tungsmodellen.
Die sonstigen Forderungen und anteiligen Zinsen sind mit
dem Nominalwert bilanziert. Forderungen, deren Ein-
bringlichkeit zweifelhaft ist, werden einzelwertberichtigt,
wobei die Wertberichtigungen direkt von den Nennbeträ-
gen abgezogen werden.
Die Bewertung der sonstigen Sachanlagen (ausgenommen
Grundstücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die Buchwerte der Sachanlagen werden um planmäßige
Abschreibungen vermindert, die nach der betriebsge-
wöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden. Gering-
wertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben.
Die Aktuarsvereinigung Österreich hat im August 2018 die
Sterbetafeln als „Pensionstafeln AVÖ 2018-P“ neu veröf-
fentlicht. Laut AFRAC-Stellungnahme 27 „Personalrück-
stellungen (UGB)“ ist die jeweils am besten geeignete
Sterbetafel zu verwenden. Geeignet ist eine Sterbetafel
dann, wenn sie auf aktuellen Daten und Analysen beruht.
Demnach wurden für die Berechnung der Abfertigungs-,
Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen bereits die
neuen Sterbetafeln zugrunde gelegt. Der sich aus der erst-
maligen Anwendung der neuen Sterbetafeln ergebende
Unterschiedsbetrag wurde auf Basis der sogenannten
„Override-Verordnung“ (BGBl. II Nr. 283/2018) vom
16. November 2018 in einen aktiven Rechnungsabgren-
zungsposten eingestellt und über einen Zeitraum von fünf
Jahren gleichmäßig verteilt. Es erfolgt im Gegenzug eine
volle Passivierung der jeweiligen Rückstellung. Der Unter-
schiedsbetrag errechnet sich aus der Differenz zwischen
dem nach den bisherigen Rechnungsgrundlagen errechne-
ten Rückstellungsbetrag und dem Rückstellungsbetrag auf
Basis der geänderten Rechnungsgrundlagen.
Passiva
Indirektes Geschäft
Die in der Vertragsrückversicherung gebildeten Prämien-
überträge, Deckungsrückstellungen und Rückstellungen
für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beruhen auf
den Meldungen der Zedent:innen zum Stichtag 31. Dezem-
ber 2021 bzw. 31. Dezember 2020 bei zeitgleicher Buchung.
Die gemeldeten Schadenrückstellungen in der Schaden-
und Unfallversicherung werden um Zuschläge ergänzt,
wenn dies nach den Erfahrungen der Vergangenheit für
erforderlich gehalten wird.
Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften
der zuletzt mit BGBl. II Nr. 324/2016 geänderten Verord-
nung des Bundesministeriums für Finanzen bzw. den von
der Versicherungsaufsichtsbehörde getroffenen Anord-
nungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017
hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 154 Abs. 4
VAG bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für
den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig
Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften
aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderte
Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet.
Personalrückstellungen
Eine für den Stichtag 31. Dezember 2021 durchgeführte Be-
rechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungen
für Abfertigungen nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszins-
satzes von 0,78 Prozent (2020: 1,01 Prozent), jährlicher Ge-
haltssteigerungen von 3,00 Prozent (2020: 3,00 Prozent),
eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für
Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzli-
chen oder individuellen Pensionsalters, der Projected-
Unit-Credit-Methode sowie des Tafelwerks AVÖ 2018-P –
Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung sowie
eines Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der An-
zahl der Dienstjahre ergab ein Deckungskapital in Höhe
von 73,52 Prozent (2020: 75,57 Prozent) der fiktiven Abfer-
tigungsverpflichtungen am Bilanzstichtag.
Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt,
ab dem die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer:innen erst-
malig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
178
Anhang
für das Geschäftsjahr 2021
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 als überneh-
mende Gesellschaft mit der UNIQA Immobilien-
Projekterrichtungs GmbH verschmolzen, deren Vermögen
rückwirkend zum 1. Juli 2021 im Wege der Gesamtrechts-
nachfolge auf die Gesellschaft übertragen wurde. Die Vor-
jahresangaben in diesem Bericht sowie im Jahresabschluss
und im Anhang wurden nicht angepasst und beinhalten da-
her die Werte der aufnehmenden Gesellschaft.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach
den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB)
und des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beauf-
sichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsauf-
sichtsgesetz 2016 – VAG 2016) in der jeweils geltenden
Fassung erstellt.
Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft in der
Schaden- und Unfallversicherung und in der Lebensversi-
cherung.
Der Ausweis des gesamten Versicherungsgeschäfts erfolgt
in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozent-
angaben können durch Verwendung automatischer Rechen-
hilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
II. Offenlegung und Erläuterung der Bilanzierungs-
u
nd Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grund-
sätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beach-
tung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresab-
schlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge-
halten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung be-
achtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Grundsatz der Vorsicht wurde insofern entsprochen,
als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne aus-
gewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden
Verluste bilanzmäßig erfasst wurden.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden wurden im Jahr 2021 beibehalten.
Aktiva
Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände wer-
den zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen von 10 bis 25 Prozent p. a., angesetzt. Die
sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhal-
ten 6.926 Tausend Euro (2020: 38.782 Tausend Euro) für
Anzahlungen.
Grundstücke werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Bauten werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen werden mit Abschreibungs-
sätzen von 2 bis 3 Prozent bemessen.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,
Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Ergänzungs-
kapital und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere so-
wie Wertrechte (gemäß Posten B. des § 144 Abs. 2 VAG)
und Anteile an Investmentfonds sind dem Anlagevermö-
gen gewidmet und werden gemäß den Bestimmungen des
§ 149 Abs. 2 VAG bewertet. Abschreibungen wurden nur
geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraussicht-
lich von Dauer ist.
Der Buchwert der Aktien und anderen nicht festverzinsli-
chen Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf
34.635 Tausend Euro (2020: 129.635 Tausend Euro), der
Marktwert auf 40.001 Tausend Euro (2020: 136.665 Tau-
send Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr
wurden keine Abschreibungen unterlassen.
Gemäß § 3 Abs. 1a der Versicherungsunternehmen-Rech-
nungslegungsverordnung (VU-RLV) werden festverzinsli-
che Wertpapiere, für die das Wahlrecht gemäß § 149 Abs. 2
zweiter Satz VAG in Anspruch genommen wird, gemildert
bewertet. Ein Unterschiedsbetrag, der sich aus höheren
Anschaffungskosten von festverzinslichen Wertpapieren
mit fixem Rückzahlungsbetrag ergibt, wird zeitanteilig,
unter Anwendung der Effektivzinsmethode, abgeschrie-
ben. Sind die Anschaffungskosten niedriger als der Rück-
zahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag zeitanteilig,
179
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
unter Anwendung der Effektivzinsmethode, über die ge-
samte Restlaufzeit bis zur Rückzahlung als Ertrag ver-
bucht.
Der Buchwert der Schuldverschreibungen und anderer
festverzinslicher Wertpapiere belief sich zum Bilanzstich-
tag auf 15.536 Tausend Euro (2020: 15.546 Tausend Euro),
der Marktwert auf 16.348 Tausend Euro (2020: 17.026 Tau-
send Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr
wurden keine Abschreibungen unterlassen.
Gemäß § 149 VAG Abs. 1. sind Darlehen Kapitalanlagen
laut Posten B des § 144 Abs.2 und werden wie Gegenstände
des Anlagevermögens bewertet. Abschreibungen werden
nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraus-
sichtlich von Dauer ist.
Stehen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
keine aktuellen Preisinformationen am Markt zur Verfü-
gung, erfolgt eine Bewertung anhand von internen Bewer-
tungsmodellen.
Die sonstigen Forderungen und anteiligen Zinsen sind mit
dem Nominalwert bilanziert. Forderungen, deren Ein-
bringlichkeit zweifelhaft ist, werden einzelwertberichtigt,
wobei die Wertberichtigungen direkt von den Nennbeträ-
gen abgezogen werden.
Die Bewertung der sonstigen Sachanlagen (ausgenommen
Grundstücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die Buchwerte der Sachanlagen werden um planmäßige
Abschreibungen vermindert, die nach der betriebsge-
wöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden. Gering-
wertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben.
Die Aktuarsvereinigung Österreich hat im August 2018 die
Sterbetafeln als „Pensionstafeln AVÖ 2018-P“ neu veröf-
fentlicht. Laut AFRAC-Stellungnahme 27 „Personalrück-
stellungen (UGB)“ ist die jeweils am besten geeignete
Sterbetafel zu verwenden. Geeignet ist eine Sterbetafel
dann, wenn sie auf aktuellen Daten und Analysen beruht.
Demnach wurden für die Berechnung der Abfertigungs-,
Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen bereits die
neuen Sterbetafeln zugrunde gelegt. Der sich aus der erst-
maligen Anwendung der neuen Sterbetafeln ergebende
Unterschiedsbetrag wurde auf Basis der sogenannten
„Override-Verordnung“ (BGBl. II Nr. 283/2018) vom
16. November 2018 in einen aktiven Rechnungsabgren-
zungsposten eingestellt und über einen Zeitraum von fünf
Jahren gleichmäßig verteilt. Es erfolgt im Gegenzug eine
volle Passivierung der jeweiligen Rückstellung. Der Unter-
schiedsbetrag errechnet sich aus der Differenz zwischen
dem nach den bisherigen Rechnungsgrundlagen errechne-
ten Rückstellungsbetrag und dem Rückstellungsbetrag auf
Basis der geänderten Rechnungsgrundlagen.
Passiva
Indirektes Geschäft
Die in der Vertragsrückversicherung gebildeten Prämien-
überträge, Deckungsrückstellungen und Rückstellungen
für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beruhen auf
den Meldungen der Zedent:innen zum Stichtag 31. Dezem-
ber 2021 bzw. 31. Dezember 2020 bei zeitgleicher Buchung.
Die gemeldeten Schadenrückstellungen in der Schaden-
und Unfallversicherung werden um Zuschläge ergänzt,
wenn dies nach den Erfahrungen der Vergangenheit für
erforderlich gehalten wird.
Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften
der zuletzt mit BGBl. II Nr. 324/2016 geänderten Verord-
nung des Bundesministeriums für Finanzen bzw. den von
der Versicherungsaufsichtsbehörde getroffenen Anord-
nungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017
hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 154 Abs. 4
VAG bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für
den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig
Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften
aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderte
Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet.
Personalrückstellungen
Eine für den Stichtag 31. Dezember 2021 durchgeführte Be-
rechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungen
für Abfertigungen nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszins-
satzes von 0,78 Prozent (2020: 1,01 Prozent), jährlicher Ge-
haltssteigerungen von 3,00 Prozent (2020: 3,00 Prozent),
eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für
Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzli-
chen oder individuellen Pensionsalters, der Projected-
Unit-Credit-Methode sowie des Tafelwerks AVÖ 2018-P –
Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung sowie
eines Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der An-
zahl der Dienstjahre ergab ein Deckungskapital in Höhe
von 73,52 Prozent (2020: 75,57 Prozent) der fiktiven Abfer-
tigungsverpflichtungen am Bilanzstichtag.
Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt,
ab dem die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer:innen erst-
malig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht
KONZERNABSCHLUSS
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
180
bis zum Zeitpunkt des Erreichens des gesetzlichen
Pensionsalters.
Die in der Unternehmensbilanz zum 31. Dezember 2021
ausgewiesene Rückstellung beträgt 17.997 Tausend Euro
(2020: 19.384 Tausend Euro).
Die gemäß § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelte
Rückstellung für Abfertigungen beträgt 45 Prozent bzw.
60 Prozent der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw.
vertraglichen Abfertigungsansprüche am Bilanzstichtag
(31. Dezember 2021: 14.404 Tausend Euro; 31. Dezem-
ber 2020: 15.054 Tausend Euro).
Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Pensionen
in Höhe von 171.095 Tausend Euro (2020: 179.585 Tau-
send Euro) werden nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen mit der Projected-Unit-Credit-Methode für An-
wartschaften und mit dem Barwert für flüssige Pensionen
nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für
die Pensionsversicherung unter Zugrundelegung eines Rech-
nungszinssatzes von 1,33 Prozent bzw. von 1,27 Prozent für
Schlusspensionskassenbeiträge (2020: 1,62 Prozent bzw.
1,56 Prozent) und eines kalkulatorischen Pensionsalters von
62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmögli-
chen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters gemäß
Pensionszusage bilanziert. Als jährliche Gehaltssteigerungen
wurden 3,00 Prozent (2020: 3,00 Prozent) bzw. 0,50 Prozent
(2020: 0,50 Prozent) für Manager:innen angesetzt und als jähr-
liche Pensionssteigerungen wurden 2,00 Prozent (2020:
2,00 Prozent) bzw. 0,50 Prozent (2020: 0,50 Prozent) für Ma-
nagerpensionen angesetzt.
Die UNIQA Insurance Group AG hat ihre Pensionsverpflich-
tungen gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Teil an einen
selbständigen Rechtsträger ausgelagert. Der Wert der vom
selbständigen Rechtsträger gehaltenen Vermögensgegen-
stände beträgt 30.320 Tausend Euro (2020: 29.812 Tau-
send Euro) und diese wurden unter Beachtung der
Vermögensobergrenze mit dem Wert der Gesamtpensions-
verpflichtung in Höhe von 201.415 Tausend Euro (2020:
209.397 Tausend Euro) saldiert.
Die steuerliche Pensionsrückstellung gemäß § 14 EStG i. V. m.
§ 116 EStG in Höhe von 95.767 Tausend Euro (2020:
104.320 Tausend Euro) setzt sich aus dem Endstand der
Rückstellung ergänzt um den Evidenzposten aus dem Über-
gang von Mitarbeiter:innen zum 30. Juni 2020 in Höhe von
5.063 Tausend Euro zusammen und wird nach versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen nach dem Gegenwarts-
wertverfahren unter Berücksichtigung der obigen Tafelwerke
und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von
6,00 Prozent ermittelt.
Die sonstigen Personalrückstellungen in Höhe von
22.582 Tausend Euro (2020: 22.771 Tausend Euro) enthal-
ten die Rückstellung für Jubiläumsgelder, die Rückstellung
für nicht konsumierte Urlaube, die Rückstellung für Gut-
stunden, die Rückstellung für Altersteilzeit und die Rück-
stellung für schwebende Abfertigungszahlungen.
Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Jubilä-
umsgelder in Höhe von 1.417 Tausend Euro (2020:
1.602 Tausend Euro) werden nach versicherungsmathema-
tischen Grundsätzen unter Verwendung der Projected-
Unit-Credit-Methode nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P –
Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung und
unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von
0,59 Prozent (2020: 0,90 Prozent) und eines kalkulatori-
schen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für
Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen oder indivi-
duellen Pensionsalters sowie eines Fluktuationsabschlags
in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre berechnet.
Als jährliche Gehaltssteigerungen wurden 3,00 Prozent
(2020: 3,00 Prozent) angesetzt.
Als Rechnungszins kommt der Sieben-Jahres-Durch-
schnittszinssatz mit Stand 31. Oktober 2021 zur Anwen-
dung. Dieser ergibt sich analog der deutschen
Rückstellungsabzinsungsverordnung aus den letzten 84
Monatsendständen.
Sonstige nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
Die übrigen nicht-versicherungstechnischen Rückstellun-
gen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruch-
nahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risi-
ken und der Höhe nach noch nicht feststehende
Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem voraussichtlichen Er-
füllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der
Vorsicht angesetzt.
Sonstige Angaben
Die auf fremde Währung lautenden Forderungen, anteiligen
Zinsen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden
grundsätzlich mit den Referenzkursen der Europäischen
Zentralbank bewertet. Wertpapiere in Fremdwährungen
wurden mit den Referenzkursen der Europäischen Zentral-
bank zum Bilanzstichtag bzw. aus Vorjahren oder zum An-
schaffungswert bilanziert.
181
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
In der Lebensversicherung werden die technischen Posten
des übernommenen Rückversicherungsgeschäfts (versiche-
rungstechnische Rückstellungen, technische Erträge und
Aufwendungen) und die damit zusammenhängenden Retro-
zessionsabgaben bei verbundenen Unternehmen zeitgleich
gebucht. Die sonstigen Übernahmen werden um ein Jahr
zeitversetzt in den Jahresabschluss aufgenommen.
Die zeitgleich gebuchten abgegrenzten Prämien betrugen in
der Lebensversicherung 20.541 Tausend Euro (2020:
22.731 Tausend Euro) und die um ein Jahr zeitversetzten Prä-
mien 31 Tausend Euro (2020: 42 Tausend Euro).
Sämtliche abgegrenzten Prämien im indirekten Geschäft der
Schaden- und Unfallversicherung in Höhe von 25.437 Tau-
send Euro (2020: 35.053 Tausend Euro) wurden zeitgleich in
die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen.
Sofern Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Per-
sonen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB abgeschlossen wurden, er-
folgten diese Abschlüsse zu marktüblichen Bedingungen.
Zur Angabe über Aufwendungen für Abschlussprüfer ver-
weisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss der
UNIQA Insurance Group AG.
III. Erläuterungen zu Posten der Bilanz
Die Bilanzwerte der Posten „Immaterielle Vermögensge-
genstände“, „Grundstücke und Bauten“, „Kapitalanlagen
in verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“ ha-
ben sich wie folgt entwickelt:
Angaben in Tausend Euro
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
Grundstücke
und Bauten
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Schuldverschreibungen
von verbundenen
Unternehmen und
Darlehen an verbundene
Unternehmen
Beteiligungen
Stand 1.1.2021 197.731
126.847
2.614.491
1.380.183
28.981
Umgründungsmehrwert
1.1.2021 0
1.119
0
0
Zugänge 800
29.829
3)
93.405
3.182
1.535
Abgänge – 163.594
2)
– 1.194
– 774
– 47.148
– 6.976
Zuschreibungen 0
0
679
1.029
0
Abschreibungen – 4.444
– 4.803
– 28.142
– 170
– 57
Stand 31.12.2021 30.494
1)
151.798
2.679.659
1.337.075
23.482
1) davon Anzahlungen in Höhe von 6.926 Tausend Euro
2) beinhaltet den Verkauf des Allsparten-Kernversicherungssystems „UIP" in Höhe von 163.470 Tausend Euro
3) beinhaltet den Zugang aus der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Projekterrichtungs GmbH in Höhe von 29.726 Tausend Euro
Der Umgründungsmehrwert gemäß § 202 Abs. 2 Z. 3 UGB in
Höhe von 847 Tausend Euro stellt den Teil des Unterschieds-
betrags zum 31. Dezember 2021 (2020: 1.119 Tausend Euro)
dar, der aufgrund der Verschmelzung der UNIQA Immobi-
lien-Besitz AG zum 31. Dezember 2000 den stillen Reserven
der übernommenen Grundstücke und Bauten zugeordnet
wurde.
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
180
bis zum Zeitpunkt des Erreichens des gesetzlichen
Pensionsalters.
Die in der Unternehmensbilanz zum 31. Dezember 2021
ausgewiesene Rückstellung beträgt 17.997 Tausend Euro
(2020: 19.384 Tausend Euro).
Die gemäß § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelte
Rückstellung für Abfertigungen beträgt 45 Prozent bzw.
60 Prozent der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw.
vertraglichen Abfertigungsansprüche am Bilanzstichtag
(31. Dezember 2021: 14.404 Tausend Euro; 31. Dezem-
ber 2020: 15.054 Tausend Euro).
Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Pensionen
in Höhe von 171.095 Tausend Euro (2020: 179.585 Tau-
send Euro) werden nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen mit der Projected-Unit-Credit-Methode für An-
wartschaften und mit dem Barwert für flüssige Pensionen
nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für
die Pensionsversicherung unter Zugrundelegung eines Rech-
nungszinssatzes von 1,33 Prozent bzw. von 1,27 Prozent für
Schlusspensionskassenbeiträge (2020: 1,62 Prozent bzw.
1,56 Prozent) und eines kalkulatorischen Pensionsalters von
62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmögli-
chen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters gemäß
Pensionszusage bilanziert. Als jährliche Gehaltssteigerungen
wurden 3,00 Prozent (2020: 3,00 Prozent) bzw. 0,50 Prozent
(2020: 0,50 Prozent) für Manager:innen angesetzt und als jähr-
liche Pensionssteigerungen wurden 2,00 Prozent (2020:
2,00 Prozent) bzw. 0,50 Prozent (2020: 0,50 Prozent) für Ma-
nagerpensionen angesetzt.
Die UNIQA Insurance Group AG hat ihre Pensionsverpflich-
tungen gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Teil an einen
selbständigen Rechtsträger ausgelagert. Der Wert der vom
selbständigen Rechtsträger gehaltenen Vermögensgegen-
stände beträgt 30.320 Tausend Euro (2020: 29.812 Tau-
send Euro) und diese wurden unter Beachtung der
Vermögensobergrenze mit dem Wert der Gesamtpensions-
verpflichtung in Höhe von 201.415 Tausend Euro (2020:
209.397 Tausend Euro) saldiert.
Die steuerliche Pensionsrückstellung gemäß § 14 EStG i. V. m.
§ 116 EStG in Höhe von 95.767 Tausend Euro (2020:
104.320 Tausend Euro) setzt sich aus dem Endstand der
Rückstellung ergänzt um den Evidenzposten aus dem Über-
gang von Mitarbeiter:innen zum 30. Juni 2020 in Höhe von
5.063 Tausend Euro zusammen und wird nach versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen nach dem Gegenwarts-
wertverfahren unter Berücksichtigung der obigen Tafelwerke
und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von
6,00 Prozent ermittelt.
Die sonstigen Personalrückstellungen in Höhe von
22.582 Tausend Euro (2020: 22.771 Tausend Euro) enthal-
ten die Rückstellung für Jubiläumsgelder, die Rückstellung
für nicht konsumierte Urlaube, die Rückstellung für Gut-
stunden, die Rückstellung für Altersteilzeit und die Rück-
stellung für schwebende Abfertigungszahlungen.
Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Jubilä-
umsgelder in Höhe von 1.417 Tausend Euro (2020:
1.602 Tausend Euro) werden nach versicherungsmathema-
tischen Grundsätzen unter Verwendung der Projected-
Unit-Credit-Methode nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P –
Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung und
unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von
0,59 Prozent (2020: 0,90 Prozent) und eines kalkulatori-
schen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für
Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen oder indivi-
duellen Pensionsalters sowie eines Fluktuationsabschlags
in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre berechnet.
Als jährliche Gehaltssteigerungen wurden 3,00 Prozent
(2020: 3,00 Prozent) angesetzt.
Als Rechnungszins kommt der Sieben-Jahres-Durch-
schnittszinssatz mit Stand 31. Oktober 2021 zur Anwen-
dung. Dieser ergibt sich analog der deutschen
Rückstellungsabzinsungsverordnung aus den letzten 84
Monatsendständen.
Sonstige nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
Die übrigen nicht-versicherungstechnischen Rückstellun-
gen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruch-
nahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risi-
ken und der Höhe nach noch nicht feststehende
Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem voraussichtlichen Er-
füllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der
Vorsicht angesetzt.
Sonstige Angaben
Die auf fremde Währung lautenden Forderungen, anteiligen
Zinsen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden
grundsätzlich mit den Referenzkursen der Europäischen
Zentralbank bewertet. Wertpapiere in Fremdwährungen
wurden mit den Referenzkursen der Europäischen Zentral-
bank zum Bilanzstichtag bzw. aus Vorjahren oder zum An-
schaffungswert bilanziert.
181
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
In der Lebensversicherung werden die technischen Posten
des übernommenen Rückversicherungsgeschäfts (versiche-
rungstechnische Rückstellungen, technische Erträge und
Aufwendungen) und die damit zusammenhängenden Retro-
zessionsabgaben bei verbundenen Unternehmen zeitgleich
gebucht. Die sonstigen Übernahmen werden um ein Jahr
zeitversetzt in den Jahresabschluss aufgenommen.
Die zeitgleich gebuchten abgegrenzten Prämien betrugen in
der Lebensversicherung 20.541 Tausend Euro (2020:
22.731 Tausend Euro) und die um ein Jahr zeitversetzten Prä-
mien 31 Tausend Euro (2020: 42 Tausend Euro).
Sämtliche abgegrenzten Prämien im indirekten Geschäft der
Schaden- und Unfallversicherung in Höhe von 25.437 Tau-
send Euro (2020: 35.053 Tausend Euro) wurden zeitgleich in
die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen.
Sofern Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Per-
sonen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB abgeschlossen wurden, er-
folgten diese Abschlüsse zu marktüblichen Bedingungen.
Zur Angabe über Aufwendungen für Abschlussprüfer ver-
weisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss der
UNIQA Insurance Group AG.
III. Erläuterungen zu Posten der Bilanz
Die Bilanzwerte der Posten „Immaterielle Vermögensge-
genstände“, „Grundstücke und Bauten“, „Kapitalanlagen
in verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“ ha-
ben sich wie folgt entwickelt:
Angaben in Tausend Euro
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
Grundstücke
und Bauten
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Schuldverschreibungen
von verbundenen
Unternehmen und
Darlehen an verbundene
Unternehmen
Beteiligungen
Stand 1.1.2021 197.731
126.847
2.614.491
1.380.183
28.981
Umgründungsmehrwert
1.1.2021 0
1.119
0
0
Zugänge 800
29.829
3)
93.405
3.182
1.535
Abgänge – 163.594
2)
– 1.194
– 774
– 47.148
– 6.976
Zuschreibungen 0
0
679
1.029
0
Abschreibungen – 4.444
– 4.803
– 28.142
– 170
– 57
Stand 31.12.2021 30.494
1)
151.798
2.679.659
1.337.075
23.482
1) davon Anzahlungen in Höhe von 6.926 Tausend Euro
2) beinhaltet den Verkauf des Allsparten-Kernversicherungssystems „UIP" in Höhe von 163.470 Tausend Euro
3) beinhaltet den Zugang aus der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Projekterrichtungs GmbH in Höhe von 29.726 Tausend Euro
Der Umgründungsmehrwert gemäß § 202 Abs. 2 Z. 3 UGB in
Höhe von 847 Tausend Euro stellt den Teil des Unterschieds-
betrags zum 31. Dezember 2021 (2020: 1.119 Tausend Euro)
dar, der aufgrund der Verschmelzung der UNIQA Immobi-
lien-Besitz AG zum 31. Dezember 2000 den stillen Reserven
der übernommenen Grundstücke und Bauten zugeordnet
wurde.
KONZERNABSCHLUSS
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
182
Der Grundwert (Buchwert) bebauter Grundstücke beträgt
40.371 Tausend Euro (2020: 40.713 Tausend Euro). Der Bi-
lanzwert (Buchwert inklusive Verschmelzungsmehrwert)
selbst genutzter Liegenschaften beträgt 65.112 Tau-
send Euro (2020: 40.013 Tausend Euro). Der Netto-Zugang
aus der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Projekter-
richtungs GmbH betrug 29.726 Millionen und betraf im
Wesentlichen den UNIQA Tower (Unternehmenszen-
trale).
Mit 1. Jänner 2021 kam es zu einem konzerninternen Ver-
kauf zu marktüblichen Bedingungen der Software und der
Lizenzrechte am Allsparten-Kernversicherungssystem
„UIP" (UNIQA Insurance Platform) von der UNIQA
Insurance Group AG an die UNIQA Österreich
Versicherungen AG.
Die Zeitwerte der Kapitalanlagen setzen sich wie folgt
zusammen:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Grundstücke und Bauten
Bewertung 2017 0
32.046
Bewertung 2018 0
762
Bewertung 2019 18.438
18.438
Bewertung 2020 253.987
163.137
Bewertung 2021 36.207
0
Gesamt 308.632
1)
214.383
1)
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen
und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.428.587
2)
4.424.970
2)
2. Schuldverschreibungen von verbundenen
Unternehmen und Darlehen an verbundene
Unternehmen
1.337.336
4)
1.380.116
4)
3. Beteiligungen 90.600
2)
88.135
2)
Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
40.001
3)
136.665
3)
2. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
16.348
3)
17.026
3)
3. Sonstige Ausleihungen 3.535
3)
3.596
3)
4. Andere Kapitalanlagen 24.375
4)
20.575
4)
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
174.078
4)
190.032
4)
1)
Die Wertermittlung der Grundstücke und Bauten erfolgte unter Beachtung des Liegenschaftsbewertungs-
gesetzes auf Basis anerkannter Verkehrsermittlungsverfahren für Immobilien (reines Ertragswertverfahren,
gewichtetes Ertrags- und Sachwertverfahren).
2)
Die Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte auf Basis eines
externen Bewertungsgutachtens, auf Basis von Markt- und Transaktionspreisen oder zu fortgeführten An-
schaffungskosten.
3)
Bewertung zu Markt- oder Börsenwerten
4)
Bewertung mit den Nennwerten bzw. mit den Anschaffungskosten der aushaftenden Forderungen, soweit
nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird
Im Posten „Sonstige Rückstellungen“ sind folgende Positi-
onen von wesentlichem Umfang enthalten:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Jubiläumsgelde
r
1.417
1.602
Kundenbetreuung und Marketing 69.989
60.774
Andere sonstige Rückstellungen 57.281
47.502
Restrukturierungsrückstellung 7.893
13.318
Noch nicht konsumierte Urlaube 3.717
3.732
Sonstiger Personalaufwand 14.931
15.419
Altersteilzeit 2.517
2.018
Rückstellungen für anteilsbasierende Vergütungen 2.809
3.712
Die Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen
wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro ge-
bildet. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 4.451 Tausend Euro
verbraucht. Nach Auflösung in Höhe von 973 Tau-
send Euro verbleibt eine Rückstellung in Höhe von
7.893 Tausend Euro per 31. Dezember 2021, die für Zah-
lungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren verwendet
wird.
183
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
In den nachfolgend angeführten Bilanzposten sind zum
31. Dezember 2021 (2020) folgende Beträge enthalten, die
aus der Verrechnung mit verbundenen Unternehmen
stammen:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Depotforderungen aus dem
übernommenen
Rückversicherungsgeschäft 173.886
189.811
Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft 7.336
6.435
Sonstige Forderungen 381.394
148.860
Anteilige Zinsen 17.996
12.551
Andere Verbindlichkeiten 392.654
441.784
Die sonstigen Forderungen resultieren im Wesentlichen
aus der Steuer- sowie aus der Provisionsverrechnung und
weiters sind Erträge aus Dividenden bzw. Ergebnisüber-
nahmen in Höhe von 659 Tausend Euro (2020: 0 Tausend
Euro) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zah-
lungswirksam werden.
Die anderen Verbindlichkeiten stammen im Wesentlichen
aus Verrechnungspositionen von verbundenen Unterneh-
men sowie aus der Provisionsverrechnung. Vom Gesamt-
betrag entfallen 7.779 Tausend Euro (2020: 8.052 Tau-
send Euro) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit und 2.219 Tausend Euro (2020: 3.244 Tau-
send Euro) auf Verbindlichkeiten aus Steuern.
Die anderen Verbindlichkeiten enthalten keine Aufwen-
dungen (2020: 906 Tausend Euro), die erst nach dem Bi-
lanzstichtag fällig werden.
Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz
nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das fol-
gende Jahr 3.584 Tausend Euro (2020: 3.978 Tau-
send Euro) und für die folgenden fünf Jahre 18.114 Tau-
send Euro (2020: 17.294 Tausend Euro).
Auf Basis der Investitionskosten und eines bestimmten
Kalkulationszinssatzes ergeben sich im Zusammenhang
mit der Finanzierung des UNIQA Towers im Jahr 2021
Leasingraten in Höhe von 1.848 Tausend Euro (2020:
3.696 Tausend Euro). Aufgrund der Verschmelzung mit
der UNIQA Immobilien-Projekterrichtungs GmbH entfal-
len diese Leasingraten ab dem 1. Juli 2021.
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
182
Der Grundwert (Buchwert) bebauter Grundstücke beträgt
40.371 Tausend Euro (2020: 40.713 Tausend Euro). Der Bi-
lanzwert (Buchwert inklusive Verschmelzungsmehrwert)
selbst genutzter Liegenschaften beträgt 65.112 Tau-
send Euro (2020: 40.013 Tausend Euro). Der Netto-Zugang
aus der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Projekter-
richtungs GmbH betrug 29.726 Millionen und betraf im
Wesentlichen den UNIQA Tower (Unternehmenszen-
trale).
Mit 1. Jänner 2021 kam es zu einem konzerninternen Ver-
kauf zu marktüblichen Bedingungen der Software und der
Lizenzrechte am Allsparten-Kernversicherungssystem
„UIP" (UNIQA Insurance Platform) von der UNIQA
Insurance Group AG an die UNIQA Österreich
Versicherungen AG.
Die Zeitwerte der Kapitalanlagen setzen sich wie folgt
zusammen:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Grundstücke und Bauten
Bewertung 2017 0
32.046
Bewertung 2018 0
762
Bewertung 2019 18.438
18.438
Bewertung 2020 253.987
163.137
Bewertung 2021 36.207
0
Gesamt 308.632
1)
214.383
1)
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen
und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.428.587
2)
4.424.970
2)
2. Schuldverschreibungen von verbundenen
Unternehmen und Darlehen an verbundene
Unternehmen
1.337.336
4)
1.380.116
4)
3. Beteiligungen 90.600
2)
88.135
2)
Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
40.001
3)
136.665
3)
2. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
16.348
3)
17.026
3)
3. Sonstige Ausleihungen 3.535
3)
3.596
3)
4. Andere Kapitalanlagen 24.375
4)
20.575
4)
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
174.078
4)
190.032
4)
1)
Die Wertermittlung der Grundstücke und Bauten erfolgte unter Beachtung des Liegenschaftsbewertungs-
gesetzes auf Basis anerkannter Verkehrsermittlungsverfahren für Immobilien (reines Ertragswertverfahren,
gewichtetes Ertrags- und Sachwertverfahren).
2)
Die Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte auf Basis eines
externen Bewertungsgutachtens, auf Basis von Markt- und Transaktionspreisen oder zu fortgeführten An-
schaffungskosten.
3)
Bewertung zu Markt- oder Börsenwerten
4)
Bewertung mit den Nennwerten bzw. mit den Anschaffungskosten der aushaftenden Forderungen, soweit
nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird
Im Posten „Sonstige Rückstellungen“ sind folgende Positi-
onen von wesentlichem Umfang enthalten:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Jubiläumsgelde
r
1.417
1.602
Kundenbetreuung und Marketing 69.989
60.774
Andere sonstige Rückstellungen 57.281
47.502
Restrukturierungsrückstellung 7.893
13.318
Noch nicht konsumierte Urlaube 3.717
3.732
Sonstiger Personalaufwand 14.931
15.419
Altersteilzeit 2.517
2.018
Rückstellungen für anteilsbasierende Vergütungen 2.809
3.712
Die Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen
wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro ge-
bildet. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 4.451 Tausend Euro
verbraucht. Nach Auflösung in Höhe von 973 Tau-
send Euro verbleibt eine Rückstellung in Höhe von
7.893 Tausend Euro per 31. Dezember 2021, die für Zah-
lungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren verwendet
wird.
183
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
In den nachfolgend angeführten Bilanzposten sind zum
31. Dezember 2021 (2020) folgende Beträge enthalten, die
aus der Verrechnung mit verbundenen Unternehmen
stammen:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
31.12.2020
Depotforderungen aus dem
übernommenen
Rückversicherungsgeschäft 173.886
189.811
Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft 7.336
6.435
Sonstige Forderungen 381.394
148.860
Anteilige Zinsen 17.996
12.551
Andere Verbindlichkeiten 392.654
441.784
Die sonstigen Forderungen resultieren im Wesentlichen
aus der Steuer- sowie aus der Provisionsverrechnung und
weiters sind Erträge aus Dividenden bzw. Ergebnisüber-
nahmen in Höhe von 659 Tausend Euro (2020: 0 Tausend
Euro) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zah-
lungswirksam werden.
Die anderen Verbindlichkeiten stammen im Wesentlichen
aus Verrechnungspositionen von verbundenen Unterneh-
men sowie aus der Provisionsverrechnung. Vom Gesamt-
betrag entfallen 7.779 Tausend Euro (2020: 8.052 Tau-
send Euro) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit und 2.219 Tausend Euro (2020: 3.244 Tau-
send Euro) auf Verbindlichkeiten aus Steuern.
Die anderen Verbindlichkeiten enthalten keine Aufwen-
dungen (2020: 906 Tausend Euro), die erst nach dem Bi-
lanzstichtag fällig werden.
Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz
nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das fol-
gende Jahr 3.584 Tausend Euro (2020: 3.978 Tau-
send Euro) und für die folgenden fünf Jahre 18.114 Tau-
send Euro (2020: 17.294 Tausend Euro).
Auf Basis der Investitionskosten und eines bestimmten
Kalkulationszinssatzes ergeben sich im Zusammenhang
mit der Finanzierung des UNIQA Towers im Jahr 2021
Leasingraten in Höhe von 1.848 Tausend Euro (2020:
3.696 Tausend Euro). Aufgrund der Verschmelzung mit
der UNIQA Immobilien-Projekterrichtungs GmbH entfal-
len diese Leasingraten ab dem 1. Juli 2021.
KONZERNABSCHLUSS
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
184
IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und
V
erlustrechnung
Der Ausweis der Lebensversicherung erfolgt gemäß § 140
Abs. 4 VAG zur Gänze in der Abteilung Schaden- und
Unfallversicherung.
Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die
Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen
für den Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungs-
saldo gliedern sich im Jahr 2021 (2020) im Schaden- und
Unfallversicherungsgeschäft wie folgt auf:
Angaben in Tausend Euro
Gesamtrechnung
Verrechnete
Prämien
Abgegrenzte
Prämien
Aufwendungen
für Versicherungs-
fälle
Aufwendungen
für den
Versicherungs-
betrieb
Rück-
versicherungs-
saldo
Indirektes Geschäft
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 0
0
0
0
0
Sonstige Versicherungen 26.294
25.437
16.457
65.756
– 2.134
Krankenversicherung 0
0
0
27.605
0
Lebensversicherung 20.528
20.573
23.427
31.887
– 6.052
Summe indirektes Geschäft 46.822
46.010
39.884
125.248
– 8.186
Vorjahr 57.119
57.826
47.448
147.819
– 9.223
Gesamtsumme 46.822
46.010
39.884
125.248
– 8.186
Vorjahr 57.119
57.826
47.448
147.819
– 9.223
Die Rückversicherungssalden beinhalten sämtliche Rück-
versicherungspositionen der versicherungstechnischen
Rechnung.
Die Depotzinsenerträge aus dem indirekten Geschäft in
Höhe von 4.807 Tausend Euro (2020: 5.225 Tausend Euro)
wurden gemäß § 30 Rechnungslegungsverordnung (VU-
RLV) in die technische Rechnung übertragen.
Die UNIQA Insurance Group AG hat in den Jahren 2021
(2020) die nachfolgenden Personalaufwendungen buch-
mäßig erfasst:
Angaben in Tausend Euro
2021
2020
Gehälter und Löhne 56.016
51.922
Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse
2.375
9.513
1)
Aufwendungen für die Altersvorsorge
9.587
21.562
Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge 14.458
14.748
Sonstige Sozialaufwendungen 933
4.179
1)
Gesamtsumme 83.368
101.923
1)
davon insgesamt Aufwendungen für Restrukturierung in Höhe von 11.050 Tausend Euro
Von den gesamten Personalkosten entfallen keine (2020:
keine) auf den Bereich Geschäftsaufbringung (Verkauf )
und 83.369 Tausend Euro (2020: 101.923 Tausend Euro)
auf den Betriebsbereich.
Die Veränderung der Personalrückstellungen ist in den
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sowie in den
versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen.
Zinssatzänderungen werden unter den Aufwendungen
für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen und den
sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen aus-
gewiesen.
Personalaufwendungen wurden auf Basis eines marktkon-
formen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlagever-
fahrens an die Konzernunternehmen verrechnet.
Zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der
Ertragslage wurde die Dotierung der Pensions-,
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung in Aufwen-
dungen für den Versicherungsbetrieb und in Zinsenauf-
wendungen geteilt und entsprechend ausgewiesen.
185
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Für festverzinsliche Wertpapiere mit fixem Rückzahlungs-
betrag ist gemäß § 3 Abs. 1a VU-RLV der Unterschiedsbe-
trag, welcher als Differenz zwischen Anschaffungskosten
und Rückzahlungsbetrag definiert ist, (zeitanteilig) abzu-
schreiben. Dieser Unterschiedsbetrag wird als Aufwand
(netto) erfasst und beträgt für 2021 10 Tausend Euro
(2020: 9 Tausend Euro). Bei der Ermittlung der Abschrei-
bung kommt die Effektivzinsmethode zur Anwendung. Der
gesamte Unterschiedsbetrag, der in Zukunft noch zu amor-
tisieren ist, beträgt zum 31. Dezember 2021 36 Tausend
Euro (2020: 46 Tausend Euro).
Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge enthalten
überwiegend Gewinne aus Anlagenverkäufen (vorwiegend
aus dem konzerninternen Verkauf des Allsparten-Kern-
versicherungssystems „UIP") in Höhe von 5.497 Tausend
Euro (2020: 156 Tausend Euro) sowie Erträge der Feuer-
schutzsteuer aus der Rückversicherungsabgabe des indi-
rekten Geschäfts in Höhe von 234 Tausend Euro (2020:
337 Tausend Euro).
Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen
enthalten neben dem Pensionsaufwand für Pensionist:in-
nen in Höhe von 2.720 Tausend Euro (2020: 3.414 Tau-
send Euro) überwiegend Depot- und Saldozinsen aus
Rückversicherungsabgaben in Höhe von 2.959 Tau-
send Euro (2020: 3.126 Tausend Euro).
Die sonstigen Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsener-
träge betragen 5.019 Tausend Euro (2020: 5.506 Tau-
send Euro). Davon stammen 4.807 Tausend Euro (2020:
5.225 Tausend Euro) aus Depotzinsenerträgen.
Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen
6.160 Tausend Euro (2020: 9.293 Tausend Euro) und bein-
halten Transaktionskosten in Höhe von 4.677 Tau-
send Euro in Bezug auf die Begebung einer
Nachranganleihe im Dezember 2021.
Seit dem Geschäftsjahr 2005 fungiert die UNIQA Insurance
Group AG als Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe
gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Im Veranla-
gungsjahr 2021 umfasst die Unternehmensgruppe daher 18
(2020: 19) inländische und 13 (2020: 14) ausländische
Gruppenmitglieder.
Zum Zwecke der angemessenen Verteilung bei der Grup-
penträgerin insgesamt für die Gruppe ermittelten und er-
hobenen Steueraufwands auf die einzelnen der Gruppe
angehörenden inländischen Gruppenmitglieder wurden
Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlos-
sen. Jene Gruppenmitglieder, die ein positives steuerliches
Einkommen aufweisen, werden von der Gruppenträgerin
mit einer positiven Steuerumlage belastet.
Seit dem Jahr 2016 wird bei allen Gruppenmitgliedern mit
negativem steuerlichem Einkommen eine negative Steuer-
umlage gemäß dem aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz
von 25 Prozent des zugerechneten Einkommens gutge-
schrieben. Nach Beendigung der Unternehmensgruppe er-
folgt ein allfälliger Schlussausgleich. Etwaige interne
Verlustvorträge bis zum Jahr 2015 sind weiterhin mit allfäl-
ligen in Folgejahren entstehenden der Gruppenträgerin zu-
zurechnenden positiven Einkommen des Gruppen-
mitglieds auszugleichen.
Die Gruppenträgerin weist in der Gewinn- und Verlust-
rechnung einen Körperschaftsteuerertrag für Rechenjahre
in Höhe von 16.096 Tausend Euro (2020: einen Aufwand in
Höhe von 7.486 Tausend Euro) sowie einen Aufwand für
Quellensteuern in Höhe von 130 Tausend Euro (2020:
206 Tausend Euro) aus. Aus der Verrechnung von positiven
Steuerumlagen ergibt sich für die Gruppenträgerin ein
Steuerertrag in Höhe von 3.019 Tausend Euro (2020:
21.241 Tausend Euro), der mit den verrechneten negativen
Steuerumlagen in Höhe von 22.107 Tausend Euro (2020:
6.382 Tausend Euro) aufgerechnet wird. Aus Steuern für
Vorjahre ergibt sich für die Gruppenträgerin im Jahr 2021
ein Steuerertrag in Höhe von 5.739 Tausend Euro (2020:
Aufwand in Höhe von 575 Tausend Euro).
Im Berichtsjahr 2021 werden latente Steuerforderungen in
Höhe von 27.193 Tausend Euro (2020: 10.548 Tausend
Euro) dotiert. Der Stand der latenten Steuerforderungen
im Berichtsjahr beträgt 67.839 Tausend Euro (2020:
39.062 Tausend Euro).
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den zum
31. Dezember 2021 geltenden Körperschaftsteuersätzen
(25 Prozent für Österreich und 21 Prozent für die Slowa-
kei). Die Differenzen zwischen den unternehmens- und den
steuerrechtlichen Wertansätzen betreffen im Wesentlichen
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteili-
gungen sowie Rückstellungen für Sozialkapital und versi-
cherungstechnische Rückstellungen. Weiters wurden
aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in
Höhe von insgesamt 161.266 Tausend Euro (2020:
51.114 Tausend Euro), davon 1.251 Tausend Euro (2020:
4.615 Tausend Euro) auf Verluste ausländischer Gruppen-
mitglieder entfallend, gebildet.
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
184
IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und
Ve
rlustrechnung
Der Ausweis der Lebensversicherung erfolgt gemäß § 140
Abs. 4 VAG zur Gänze in der Abteilung Schaden- und
Unfallversicherung.
Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die
Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen
für den Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungs-
saldo gliedern sich im Jahr 2021 (2020) im Schaden- und
Unfallversicherungsgeschäft wie folgt auf:
Angaben in Tausend Euro
Gesamtrechnung
Verrechnete
Prämien
Abgegrenzte
Prämien
Aufwendungen
für Versicherungs-
fälle
Aufwendungen
für den
Versicherungs-
betrieb
Rück-
versicherungs-
saldo
Indirektes Geschäft
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 0
0
0
0
0
Sonstige Versicherungen 26.294
25.437
16.457
65.756
– 2.134
Krankenversicherung 0
0
0
27.605
0
Lebensversicherung 20.528
20.573
23.427
31.887
– 6.052
Summe indirektes Geschäft 46.822
46.010
39.884
125.248
– 8.186
Vorjahr 57.119
57.826
47.448
147.819
– 9.223
Gesamtsumme 46.822
46.010
39.884
125.248
– 8.186
Vorjahr 57.119
57.826
47.448
147.819
– 9.223
Die Rückversicherungssalden beinhalten sämtliche Rück-
versicherungspositionen der versicherungstechnischen
Rechnung.
Die Depotzinsenerträge aus dem indirekten Geschäft in
Höhe von 4.807 Tausend Euro (2020: 5.225 Tausend Euro)
wurden gemäß § 30 Rechnungslegungsverordnung (VU-
RLV) in die technische Rechnung übertragen.
Die UNIQA Insurance Group AG hat in den Jahren 2021
(2020) die nachfolgenden Personalaufwendungen buch-
mäßig erfasst:
Angaben in Tausend Euro
2021
2020
Gehälter und Löhne 56.016
51.922
Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse
2.375
9.513
1)
Aufwendungen für die Altersvorsorge
9.587
21.562
Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge 14.458
14.748
Sonstige Sozialaufwendungen 933
4.179
1)
Gesamtsumme 83.368
101.923
1)
davon insgesamt Aufwendungen für Restrukturierung in Höhe von 11.050 Tausend Euro
Von den gesamten Personalkosten entfallen keine (2020:
keine) auf den Bereich Geschäftsaufbringung (Verkauf )
und 83.369 Tausend Euro (2020: 101.923 Tausend Euro)
auf den Betriebsbereich.
Die Veränderung der Personalrückstellungen ist in den
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sowie in den
versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen.
Zinssatzänderungen werden unter den Aufwendungen
für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen und den
sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen aus-
gewiesen.
Personalaufwendungen wurden auf Basis eines marktkon-
formen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlagever-
fahrens an die Konzernunternehmen verrechnet.
Zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der
Ertragslage wurde die Dotierung der Pensions-,
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung in Aufwen-
dungen für den Versicherungsbetrieb und in Zinsenauf-
wendungen geteilt und entsprechend ausgewiesen.
185
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Für festverzinsliche Wertpapiere mit fixem Rückzahlungs-
betrag ist gemäß § 3 Abs. 1a VU-RLV der Unterschiedsbe-
trag, welcher als Differenz zwischen Anschaffungskosten
und Rückzahlungsbetrag definiert ist, (zeitanteilig) abzu-
schreiben. Dieser Unterschiedsbetrag wird als Aufwand
(netto) erfasst und beträgt für 2021 10 Tausend Euro
(2020: 9 Tausend Euro). Bei der Ermittlung der Abschrei-
bung kommt die Effektivzinsmethode zur Anwendung. Der
gesamte Unterschiedsbetrag, der in Zukunft noch zu amor-
tisieren ist, beträgt zum 31. Dezember 2021 36 Tausend
Euro (2020: 46 Tausend Euro).
Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge enthalten
überwiegend Gewinne aus Anlagenverkäufen (vorwiegend
aus dem konzerninternen Verkauf des Allsparten-Kern-
versicherungssystems „UIP") in Höhe von 5.497 Tausend
Euro (2020: 156 Tausend Euro) sowie Erträge der Feuer-
schutzsteuer aus der Rückversicherungsabgabe des indi-
rekten Geschäfts in Höhe von 234 Tausend Euro (2020:
337 Tausend Euro).
Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen
enthalten neben dem Pensionsaufwand für Pensionist:in-
nen in Höhe von 2.720 Tausend Euro (2020: 3.414 Tau-
send Euro) überwiegend Depot- und Saldozinsen aus
Rückversicherungsabgaben in Höhe von 2.959 Tau-
send Euro (2020: 3.126 Tausend Euro).
Die sonstigen Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsener-
träge betragen 5.019 Tausend Euro (2020: 5.506 Tau-
send Euro). Davon stammen 4.807 Tausend Euro (2020:
5.225 Tausend Euro) aus Depotzinsenerträgen.
Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen
6.160 Tausend Euro (2020: 9.293 Tausend Euro) und bein-
halten Transaktionskosten in Höhe von 4.677 Tau-
send Euro in Bezug auf die Begebung einer
Nachranganleihe im Dezember 2021.
Seit dem Geschäftsjahr 2005 fungiert die UNIQA Insurance
Group AG als Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe
gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Im Veranla-
gungsjahr 2021 umfasst die Unternehmensgruppe daher 18
(2020: 19) inländische und 13 (2020: 14) ausländische
Gruppenmitglieder.
Zum Zwecke der angemessenen Verteilung bei der Grup-
penträgerin insgesamt für die Gruppe ermittelten und er-
hobenen Steueraufwands auf die einzelnen der Gruppe
angehörenden inländischen Gruppenmitglieder wurden
Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlos-
sen. Jene Gruppenmitglieder, die ein positives steuerliches
Einkommen aufweisen, werden von der Gruppenträgerin
mit einer positiven Steuerumlage belastet.
Seit dem Jahr 2016 wird bei allen Gruppenmitgliedern mit
negativem steuerlichem Einkommen eine negative Steuer-
umlage gemäß dem aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz
von 25 Prozent des zugerechneten Einkommens gutge-
schrieben. Nach Beendigung der Unternehmensgruppe er-
folgt ein allfälliger Schlussausgleich. Etwaige interne
Verlustvorträge bis zum Jahr 2015 sind weiterhin mit allfäl-
ligen in Folgejahren entstehenden der Gruppenträgerin zu-
zurechnenden positiven Einkommen des Gruppen-
mitglieds auszugleichen.
Die Gruppenträgerin weist in der Gewinn- und Verlust-
rechnung einen Körperschaftsteuerertrag für Rechenjahre
in Höhe von 16.096 Tausend Euro (2020: einen Aufwand in
Höhe von 7.486 Tausend Euro) sowie einen Aufwand für
Quellensteuern in Höhe von 130 Tausend Euro (2020:
206 Tausend Euro) aus. Aus der Verrechnung von positiven
Steuerumlagen ergibt sich für die Gruppenträgerin ein
Steuerertrag in Höhe von 3.019 Tausend Euro (2020:
21.241 Tausend Euro), der mit den verrechneten negativen
Steuerumlagen in Höhe von 22.107 Tausend Euro (2020:
6.382 Tausend Euro) aufgerechnet wird. Aus Steuern für
Vorjahre ergibt sich für die Gruppenträgerin im Jahr 2021
ein Steuerertrag in Höhe von 5.739 Tausend Euro (2020:
Aufwand in Höhe von 575 Tausend Euro).
Im Berichtsjahr 2021 werden latente Steuerforderungen in
Höhe von 27.193 Tausend Euro (2020: 10.548 Tausend
Euro) dotiert. Der Stand der latenten Steuerforderungen
im Berichtsjahr beträgt 67.839 Tausend Euro (2020:
39.062 Tausend Euro).
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den zum
31. Dezember 2021 geltenden Körperschaftsteuersätzen
(25 Prozent für Österreich und 21 Prozent für die Slowa-
kei). Die Differenzen zwischen den unternehmens- und den
steuerrechtlichen Wertansätzen betreffen im Wesentlichen
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteili-
gungen sowie Rückstellungen für Sozialkapital und versi-
cherungstechnische Rückstellungen. Weiters wurden
aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in
Höhe von insgesamt 161.266 Tausend Euro (2020:
51.114 Tausend Euro), davon 1.251 Tausend Euro (2020:
4.615 Tausend Euro) auf Verluste ausländischer Gruppen-
mitglieder entfallend, gebildet.
KONZERNABSCHLUSS
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
186
Für Verlustvorträge in Höhe von 93.348 Tausend Euro
(2020: keine) liegen im Planungshorizont aufgrund des
volatilen Marktumfelds nicht ausreichend abgesicherte zu
versteuernde Ergebnisse vor. Folglich wurden diesbezüg-
lich keine latenten Steuerforderungen angesetzt.
Im Jänner 2022 wurde im Rahmen der ökosozialen Steuer-
reform die Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Öster-
reich auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab
dem Jahr 2024 im Nationalrat in der dritten Lesung be-
schlossen. Wenn die neuen Körperschaftsteuersätze auf die
zum 31. Dezember 2021 bilanzierten latenten Steuerforde-
rungen angewendet werden, würden sie sich um 2.711 Tau-
send Euro bzw. 5.423 Tausend Euro verringern.
Für jenen Teil des zugerechneten negativen Einkommens
der Gruppenmitglieder, der nicht durch eine negative Steu-
erumlage der Gruppenträgerin abgegolten wurde (das sind
25 Prozent von 90 Prozent des zugerechneten negativen
Einkommens des Gruppenmitglieds bis 2015), wurde nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung eine Rück-
stellung für künftige Steuerbelastungen gemäß § 198 Abs. 8
Z. 1 UGB in Höhe von 59 Tausend Euro (2020: 11.094 Tau-
send Euro) gebildet. Für die steuerlichen Verluste der
Gruppenmitglieder, bei denen in absehbarer Zeit keine
steuerlichen Gewinne entstehen werden, wurde keine
Rückstellung gebildet. Der nicht rückgestellte Betrag im
Jahr 2021 beträgt 11.263 Tausend Euro (2020: 11.501 Tau-
send Euro).
Für steuerlich geltend gemachte Verluste ausländischer
Gruppenmitglieder wurde insoweit eine Rückstellung in
Höhe von 1.447 Tausend Euro (2020: 5.690 Tausend Euro)
gebildet, als sich diese Verluste in den nächsten Jahren vo-
raussichtlich umkehren. Der Betrag der nicht rückgestell-
ten Verluste (aufgrund anhaltender negativer Ergebnisse
bzw. Verfalls von Verlustvorträgen) beläuft sich im aktuel-
len Geschäftsjahr auf 8.701 Tausend Euro (2020:
10.842 Tausend Euro).
V. Angaben über rechtliche Verhältnisse und
B
eteiligungen
Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutter-
unternehmen im Sinne des § 244 UGB. Die Gesellschaft
macht von der Möglichkeit des § 138 VAG i. V. m. § 245a
UGB Gebrauch und erstellt den Konzernabschluss für den
weitesten Kreis der Unternehmen nach international aner-
kannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS). Der Kon-
zernabschluss ist am Firmensitz in Wien erhältlich.
Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im
Geschäftsjahr 2021 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es
setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit
Stimmrecht zusammen.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermäch-
tigt, das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch
Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf
Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bar-
einlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals
um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen.
Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt, höchs-
tens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit ande-
ren eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits
erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft
und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft
(§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben.
Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben.
Zum 31. Dezember 2021 wurden 819.650 Stück, das sind
0,27 Prozent des Grundkapitals, gehalten. Zum Bilanzstich-
tag 2020 wurden ebenfalls 819.650 Stück mit einem Buch-
wert von 820 Tausend Euro gehalten. 1.215.089 Stück eigene
Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen
AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im
Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat
Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesell-
schaft mit der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft
(Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschaf-
ter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Die-
ser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstzahl eigener
Aktien anzurechnen.
Am 2. Juli 2020 erfolgte die Platzierung einer Nachrangan-
leihe (Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro
unter institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Die als
Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von
15,25 Jahren und ist vorbehaltlich bestimmter Bedingungen
nach 5,25 Jahren erstmals ordentlich kündbar. Innerhalb
der ersten 5,25 Jahre beträgt der Coupon jährlich 3,25 Pro-
zent. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Der Emissi-
onskurs wurde mit 99,507 Prozent festgelegt. Parallel zur
Nachranganleihe begab die UNIQA Insurance Group AG am
2. Juli 2020 eine Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millio-
nen Euro. Die Senior-Anleihe weist eine Laufzeit von zehn
Jahren und einen jährlichen Coupon von 1,375 Prozent auf.
Der Emissionskurs betrug 99,436 Prozent. Beide Anleihen
notieren an der Wiener Börse. Der Nettoerlös aus den im
Jahr 2020 erfolgten Emissionen wurde großteils an die
UNIQA Österreich Versicherungen AG weitergeleitet, zur
187
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb
von Tochtergesellschaften der AXA-Gruppe in Polen, Tsche-
chien und der Slowakei sowie zur Investition in geeignete
Assets gemäß des Green Bond Framework.
Am 2. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG
ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi-
nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge-
kauft. Diese Anleihen wurden ursprünglich im Juli 2013 und
im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit
der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 31. Juli
2023 beziehungsweise zum Termin 27. Juli 2026 versehen
und hatten Kupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Pro-
zent. Vom gesamten Rückkaufsbetrag entfielen 201,3 Millio-
nen Euro auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und
173,7 Millionen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe,
sodass von der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volu-
men von 148,7 Millionen und von der im Jahr 2015 begebe-
nen Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen verbleibt.
Um den Kauf zu finanzieren, hat die UNIQA Insurance
Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit ei-
nem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt
platziert. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine
Laufzeit von 20 Jahren und kann erstmals unter bestimm-
ten Voraussetzungen nach zehn Jahren gekündigt werden.
Innerhalb der ersten zehn Jahre beträgt der Kupon jährlich
2,375 Prozent, danach gilt eine variable Verzinsung. Der
Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags
festgelegt. Die Anleihe notiert an der Wiener Börse. Im Rah-
men des Green-Bond-Formats verpflichtet sich UNIQA,
Investitionen in gleicher Höhe der Emission unter anderem
in Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Wind-
kraft, Solarparkanlagen) sowie nachhaltiger Abfallwirt-
schaft (Mülltrennung, -verwertung inkl. Energieerzeugung)
und Mobilität (Schienenverkehr, öffentlicher Nahverkehrs-
ausbau) zu tätigen. Die Gesamttransaktion diente dazu, die
potenzielle Laufzeit der ausstehenden Finanzierung zu ver-
längern und die Zinsbelastung durch den niedrigeren Ku-
pon in den kommenden Jahren zu senken.
Sämtliche Ergänzungskapitalanleihen erfüllen die Anforde-
rungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital
unter dem Solvency-II-Regime und dienen dazu, die Kapi-
talstruktur der UNIQA Group zu stärken und langfristig zu
optimieren.
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen folgende
Versicherungsbeziehungen:
UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Rückversicherungsübernahmen aus der Schaden- und Un-
fallversicherung (bis 2013) sowie Lebensversicherung
UNIQA osiguranje d.d., Zagreb
Rückversicherungsübernahmen aus der Lebensversicherung
UNIQA Re AG, Zürich
Rückversicherungsabgaben aus der Schaden- und Unfall-
versicherung
Weiters bestehen folgende Beziehungen zu verbundenen
Dienstleistungsunternehmen:
UNIQA IT Services GmbH, Wien
Datenverarbeitung
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien
Kapitalveranlagung
UNIQA Real Estate Management GmbH, Wien
Liegenschaftsverwaltung
UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
Serviceleistungen für den Vertrieb und die Verwaltung von
Versicherungen
Aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge mit
Tochterunternehmen wurden folgende Ergebnisse über-
nommen:
Angaben in Tausend Euro
2021
2020
AGENTA Risiko- und Finanzierungsberatung GmbH,
Wien 0
1)
– 89
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien – 272
381
UNIQA IT Services GmbH, Wien – 384
– 21
Hotel Burgenland Betriebs GmbH, Wien 0
2)
– 817
Gesamtsumme – 656
– 546
1)
Gesellschaft wurde mit 31.12.2020 in die Real Versicherungsvermittlung GmbH verschmolzen.
2)
Gesellschaft wurde mit 31.12.2020 in die UNIQA Real Estate GmbH verschmolzen.
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
186
Für Verlustvorträge in Höhe von 93.348 Tausend Euro
(2020: keine) liegen im Planungshorizont aufgrund des
volatilen Marktumfelds nicht ausreichend abgesicherte zu
versteuernde Ergebnisse vor. Folglich wurden diesbezüg-
lich keine latenten Steuerforderungen angesetzt.
Im Jänner 2022 wurde im Rahmen der ökosozialen Steuer-
reform die Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Öster-
reich auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab
dem Jahr 2024 im Nationalrat in der dritten Lesung be-
schlossen. Wenn die neuen Körperschaftsteuersätze auf die
zum 31. Dezember 2021 bilanzierten latenten Steuerforde-
rungen angewendet werden, würden sie sich um 2.711 Tau-
send Euro bzw. 5.423 Tausend Euro verringern.
Für jenen Teil des zugerechneten negativen Einkommens
der Gruppenmitglieder, der nicht durch eine negative Steu-
erumlage der Gruppenträgerin abgegolten wurde (das sind
25 Prozent von 90 Prozent des zugerechneten negativen
Einkommens des Gruppenmitglieds bis 2015), wurde nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung eine Rück-
stellung für künftige Steuerbelastungen gemäß § 198 Abs. 8
Z. 1 UGB in Höhe von 59 Tausend Euro (2020: 11.094 Tau-
send Euro) gebildet. Für die steuerlichen Verluste der
Gruppenmitglieder, bei denen in absehbarer Zeit keine
steuerlichen Gewinne entstehen werden, wurde keine
Rückstellung gebildet. Der nicht rückgestellte Betrag im
Jahr 2021 beträgt 11.263 Tausend Euro (2020: 11.501 Tau-
send Euro).
Für steuerlich geltend gemachte Verluste ausländischer
Gruppenmitglieder wurde insoweit eine Rückstellung in
Höhe von 1.447 Tausend Euro (2020: 5.690 Tausend Euro)
gebildet, als sich diese Verluste in den nächsten Jahren vo-
raussichtlich umkehren. Der Betrag der nicht rückgestell-
ten Verluste (aufgrund anhaltender negativer Ergebnisse
bzw. Verfalls von Verlustvorträgen) beläuft sich im aktuel-
len Geschäftsjahr auf 8.701 Tausend Euro (2020:
10.842 Tausend Euro).
V. Angaben über rechtliche Verhältnisse und
B
eteiligungen
Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutter-
unternehmen im Sinne des § 244 UGB. Die Gesellschaft
macht von der Möglichkeit des § 138 VAG i. V. m. § 245a
UGB Gebrauch und erstellt den Konzernabschluss für den
weitesten Kreis der Unternehmen nach international aner-
kannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS). Der Kon-
zernabschluss ist am Firmensitz in Wien erhältlich.
Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im
Geschäftsjahr 2021 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es
setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit
Stimmrecht zusammen.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermäch-
tigt, das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch
Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf
Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bar-
einlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals
um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen.
Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt, höchs-
tens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit ande-
ren eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits
erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft
und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft
(§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben.
Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben.
Zum 31. Dezember 2021 wurden 819.650 Stück, das sind
0,27 Prozent des Grundkapitals, gehalten. Zum Bilanzstich-
tag 2020 wurden ebenfalls 819.650 Stück mit einem Buch-
wert von 820 Tausend Euro gehalten. 1.215.089 Stück eigene
Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen
AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im
Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat
Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesell-
schaft mit der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft
(Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschaf-
ter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Die-
ser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstzahl eigener
Aktien anzurechnen.
Am 2. Juli 2020 erfolgte die Platzierung einer Nachrangan-
leihe (Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro
unter institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Die als
Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von
15,25 Jahren und ist vorbehaltlich bestimmter Bedingungen
nach 5,25 Jahren erstmals ordentlich kündbar. Innerhalb
der ersten 5,25 Jahre beträgt der Coupon jährlich 3,25 Pro-
zent. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Der Emissi-
onskurs wurde mit 99,507 Prozent festgelegt. Parallel zur
Nachranganleihe begab die UNIQA Insurance Group AG am
2. Juli 2020 eine Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millio-
nen Euro. Die Senior-Anleihe weist eine Laufzeit von zehn
Jahren und einen jährlichen Coupon von 1,375 Prozent auf.
Der Emissionskurs betrug 99,436 Prozent. Beide Anleihen
notieren an der Wiener Börse. Der Nettoerlös aus den im
Jahr 2020 erfolgten Emissionen wurde großteils an die
UNIQA Österreich Versicherungen AG weitergeleitet, zur
187
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb
von Tochtergesellschaften der AXA-Gruppe in Polen, Tsche-
chien und der Slowakei sowie zur Investition in geeignete
Assets gemäß des Green Bond Framework.
Am 2. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG
ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi-
nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge-
kauft. Diese Anleihen wurden ursprünglich im Juli 2013 und
im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit
der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 31. Juli
2023 beziehungsweise zum Termin 27. Juli 2026 versehen
und hatten Kupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Pro-
zent. Vom gesamten Rückkaufsbetrag entfielen 201,3 Millio-
nen Euro auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und
173,7 Millionen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe,
sodass von der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volu-
men von 148,7 Millionen und von der im Jahr 2015 begebe-
nen Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen verbleibt.
Um den Kauf zu finanzieren, hat die UNIQA Insurance
Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit ei-
nem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt
platziert. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine
Laufzeit von 20 Jahren und kann erstmals unter bestimm-
ten Voraussetzungen nach zehn Jahren gekündigt werden.
Innerhalb der ersten zehn Jahre beträgt der Kupon jährlich
2,375 Prozent, danach gilt eine variable Verzinsung. Der
Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags
festgelegt. Die Anleihe notiert an der Wiener Börse. Im Rah-
men des Green-Bond-Formats verpflichtet sich UNIQA,
Investitionen in gleicher Höhe der Emission unter anderem
in Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Wind-
kraft, Solarparkanlagen) sowie nachhaltiger Abfallwirt-
schaft (Mülltrennung, -verwertung inkl. Energieerzeugung)
und Mobilität (Schienenverkehr, öffentlicher Nahverkehrs-
ausbau) zu tätigen. Die Gesamttransaktion diente dazu, die
potenzielle Laufzeit der ausstehenden Finanzierung zu ver-
längern und die Zinsbelastung durch den niedrigeren Ku-
pon in den kommenden Jahren zu senken.
Sämtliche Ergänzungskapitalanleihen erfüllen die Anforde-
rungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital
unter dem Solvency-II-Regime und dienen dazu, die Kapi-
talstruktur der UNIQA Group zu stärken und langfristig zu
optimieren.
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen folgende
Versicherungsbeziehungen:
UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Rückversicherungsübernahmen aus der Schaden- und Un-
fallversicherung (bis 2013) sowie Lebensversicherung
UNIQA osiguranje d.d., Zagreb
Rückversicherungsübernahmen aus der Lebensversicherung
UNIQA Re AG, Zürich
Rückversicherungsabgaben aus der Schaden- und Unfall-
versicherung
Weiters bestehen folgende Beziehungen zu verbundenen
Dienstleistungsunternehmen:
UNIQA IT Services GmbH, Wien
Datenverarbeitung
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien
Kapitalveranlagung
UNIQA Real Estate Management GmbH, Wien
Liegenschaftsverwaltung
UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
Serviceleistungen für den Vertrieb und die Verwaltung von
Versicherungen
Aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge mit
Tochterunternehmen wurden folgende Ergebnisse über-
nommen:
Angaben in Tausend Euro
2021
2020
AGENTA Risiko- und Finanzierungsberatung GmbH,
Wien 0
1)
– 89
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien – 272
381
UNIQA IT Services GmbH, Wien – 384
– 21
Hotel Burgenland Betriebs GmbH, Wien 0
2)
– 817
Gesamtsumme – 656
– 546
1)
Gesellschaft wurde mit 31.12.2020 in die Real Versicherungsvermittlung GmbH verschmolzen.
2)
Gesellschaft wurde mit 31.12.2020 in die UNIQA Real Estate GmbH verschmolzen.
KONZERNABSCHLUSS
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
188
Zum 31. Dezember 2021 bestanden Beteiligungen im Aus-
maß von wenigstens einem Fünftel des Kapitals an folgen-
den Unternehmen:
Name und Sitz
Angaben in Tausend Euro
Anteil am
Kapital in %
Letzter
Jahresabschluss
Eigenkapital
1)
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
1)
Verbundene Unternehmen
Inland
UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 100,00
2021
1.583.859
273.051
call us Assistance International GmbH, Wien 31,00
2021
1.692
264
UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, Wien 100,00
2021
6.512
137
UNIQA IT Services GmbH, Wien 100,00
2021
658
384
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 100,00
2021
4.464
272
Sanus X GmbH, Wien 100,00
2020
3.850
– 3.182
UNIQA Ventures GmbH, Wien 100,00
2021
70.216
– 1.878
Ausland
UNIQA Re AG, Zürich 100,00
2021
404.294
71.427
CherryHUB BSC Kft., Budapest 100,00
2020
3
– 9
UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 100,00
2020
2.725
191
Beteiligungen
Inland
Valida Holding AG, Wien 40,13
2020
21.079
7.123
UNIQA Leasing GmbH, Wien 25,00
2020
– 27.150
11.157
goSmart Mobility GmbH, Wien 50,00
2020
336
– 457
POLYCOMMUNICATIONS Medien GmbH, Wien 44,72
2020
– 18
– 35
1)
Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen in Euro – Gegenwerte zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank Ultimo 2008
Im Rahmen eines zwischen der Raiffeisen Informatik
GmbH und der UNIQA IT Services GmbH abgeschlosse-
nen Kooperationsvertrags über die Auslagerung der
IT-/TK-Infrastruktur einschließlich der Arbeitskräfte-
überlassung hat das Unternehmen eine solidarische Haf-
tung für die Erfüllung der Pflichten der UNIQA IT
Services GmbH übernommen. Darüber hinaus wurde mit
der T-Systems Austria GmbH ein Auslagerungsvertrag für
IT-/TK-Infrastrukturleistungen vereinbart.
Als indirekte Eigentümerin der UNIQA Versicherung AG,
Vaduz, verpflichtete sich die Gesellschaft mit Patronats-
erklärung vom 28. November 2016, dafür zu sorgen, dass
ihre Enkelgesellschaft jederzeit in der Lage ist, all ihre
Verpflichtungen aus übernommenen Rückversicherungs-
verträgen mit AXA Global P&C SA zu erfüllen. Die maxi-
male Verpflichtung entspricht der Rückversicherungs-
verbindlichkeit.
Mit weiteren Patronatserklärungen verpflichtete sich die
Gesellschaft darüber hinaus, dafür zu sorgen, dass ihre En-
kelgesellschaft UNIQA Versicherung AG, Vaduz, finanziell
so ausgestattet wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, all
ihre Verpflichtungen – einschließlich aller Verpflichtungen
aus übernommenen Rückversicherungsverträgen – gegen-
über folgenden Gesellschaften zu erfüllen:
Zurich Insurance plc (Niederlassung für Deutschland)
(ab 1. Jänner 2017)
Zurich Insurance Company Ltd., Zürich
(ab 1. Jänner 2017)
Axa Corporate Solutions Assurance, Paris
(ab 1. Juni 2017)
ERGO Asigurări SA, Romania
(ab 26. Jänner 2018)
VI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ende Februar 2022 ist der seit mehreren Jahren zwischen
der Ukraine und Russland bestehende Konflikt eskaliert.
Die UNIQA Insurance Group AG hält gemeinsam mit der
UNIQA Österreich Versicherungen AG in der Ukraine Be-
teiligungen an zwei Versicherungsgesellschaften sowie drei
Immobiliengesellschaften; in Russland hält UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG 75 Prozent an einer Lebensversi-
cherungsgesellschaft (die übrigen 25 Prozent werden von
189
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
der JSC Raiffeisenbank gehalten). Aufgrund der gegenwär-
tig noch uneinschätzbaren und sich laufend ändernden Si-
tuation, ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Jahresabschlusses keine abschließende Beurteilung der
künftigen Auswirkungen auf die UNIQA Insurance Group
AG möglich. Da es sich um ein wertbegründendes Ereignis
handelt, welches im Jahr 2022 liegt, ergeben sich auf die-
sen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 keine Auswir-
kungen.
Im Jahr 2021 beliefen sich die verrechneten Prämien in der
Ukraine auf rd. 110 Millionen Euro, in Russland auf rd. 75
Millionen Euro. Die Vermögenswerte, die auf die Versiche-
rungsgesellschaften in der Ukraine entfallen, belaufen sich
per 31. Dezember 2021 auf rd. 140 Millionen Euro – rd. 90
Millionen Euro hiervon auf Kapitalanlagen. Die Immobili-
engesellschaften in der Ukraine verfügen per Ende 2021
über Vermögenswerte in Höhe von rd. 20 Millionen Euro.
In Russland belaufen sich die dem von UNIQA gehaltenen
Anteil zurechenbaren Vermögenswerte auf rd. 250 Millio-
nen Euro – rd. 230 Millionen Euro entfallen hiervon auf
Kapitalanlagen.
Der Beteiligungsansatz der UNIQA Insurance Group AG
und der UNIQA Österreich Versicherungen AG an den Uk-
rainischen Gesellschaften beträgt per 31. Dezember 2021
insgesamt rd. 70 Millionen Euro und an der Russischen
Versicherungsgesellschaft rd. 15 Millionen Euro.
Die weitere Entwicklung der Lage wird beobachtet und es
werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen,
um die Auswirkungen auf UNIQA Insurance Group AG ge-
ring zu halten.
VII. Angaben über personelle Verhältnisse
Vo
rstand
Vorsitzender
Andreas Brandstetter, Wien
Mitglieder
Peter Eichler, Wien
Wolf-Christoph Gerlach, Wien
Peter Humer, Eugendorf
Wolfgang Kindl, Wien
René Knapp, Wien
Erik Leyers, Wien
Klaus Pekarek, Klagenfurt
Kurt Svoboda, Hainburg
Aufsichtsrat
Vorsitzender
Walter Rothensteiner, Wien
Vorsitzender-Stellvertreter
Christian Kuhn, Wien
(1. Vorsitzender-Stellvertreter)
Johann Strobl, Walbersdorf
(2. Vorsitzender-Stellvertreter)
Burkhard Gantenbein, Wien
(3. Vorsitzender-Stellvertreter)
Mitglieder
Markus Andréewitch, Wien
Marie-Valerie Brunner, Wien
Anna Maria D’Hulster, Vaduz
Elgar Fleisch, St. Gallen
Martin Grüll, Mödling
Jutta Kath, Zürich
Vom Zentralbetriebsrat entsandt
Sabine Andre, St. Pölten
Peter Gattinger, Wien
Heinrich Kames, Wien
Harald Kindermann, Schleedorf
Irene Scheiber, Kristen
Die durchschnittliche Zahl der als Angestellte tätigen
Arbeitnehmer:innen betrug 633 (2020: 621); davon entfal-
len 632 (2020: 620) auf den Innendienst und 1 (2020: 1)
auf den Außendienst.
Die tabellarische Darstellung und alle textlichen Angaben
zu den Vorstandsbezügen beinhalten ausschließlich be-
zahlte Beträge bezogen auf das gesamte Geschäftsjahr
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
188
Zum 31. Dezember 2021 bestanden Beteiligungen im Aus-
maß von wenigstens einem Fünftel des Kapitals an folgen-
den Unternehmen:
Name und Sitz
Angaben in Tausend Euro
Anteil am
Kapital in %
Letzter
Jahresabschluss
Eigenkapital
1)
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
1)
Verbundene Unternehmen
Inland
UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 100,00
2021
1.583.859
273.051
call us Assistance International GmbH, Wien 31,00
2021
1.692
264
UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, Wien 100,00
2021
6.512
137
UNIQA IT Services GmbH, Wien 100,00
2021
658
384
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 100,00
2021
4.464
272
Sanus X GmbH, Wien 100,00
2020
3.850
– 3.182
UNIQA Ventures GmbH, Wien 100,00
2021
70.216
– 1.878
Ausland
UNIQA Re AG, Zürich 100,00
2021
404.294
71.427
CherryHUB BSC Kft., Budapest 100,00
2020
3
– 9
UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 100,00
2020
2.725
191
Beteiligungen
Inland
Valida Holding AG, Wien 40,13
2020
21.079
7.123
UNIQA Leasing GmbH, Wien 25,00
2020
– 27.150
11.157
goSmart Mobility GmbH, Wien 50,00
2020
336
– 457
POLYCOMMUNICATIONS Medien GmbH, Wien 44,72
2020
– 18
– 35
1)
Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen in Euro – Gegenwerte zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank Ultimo 2008
Im Rahmen eines zwischen der Raiffeisen Informatik
GmbH und der UNIQA IT Services GmbH abgeschlosse-
nen Kooperationsvertrags über die Auslagerung der
IT-/TK-Infrastruktur einschließlich der Arbeitskräfte-
überlassung hat das Unternehmen eine solidarische Haf-
tung für die Erfüllung der Pflichten der UNIQA IT
Services GmbH übernommen. Darüber hinaus wurde mit
der T-Systems Austria GmbH ein Auslagerungsvertrag für
IT-/TK-Infrastrukturleistungen vereinbart.
Als indirekte Eigentümerin der UNIQA Versicherung AG,
Vaduz, verpflichtete sich die Gesellschaft mit Patronats-
erklärung vom 28. November 2016, dafür zu sorgen, dass
ihre Enkelgesellschaft jederzeit in der Lage ist, all ihre
Verpflichtungen aus übernommenen Rückversicherungs-
verträgen mit AXA Global P&C SA zu erfüllen. Die maxi-
male Verpflichtung entspricht der Rückversicherungs-
verbindlichkeit.
Mit weiteren Patronatserklärungen verpflichtete sich die
Gesellschaft darüber hinaus, dafür zu sorgen, dass ihre En-
kelgesellschaft UNIQA Versicherung AG, Vaduz, finanziell
so ausgestattet wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, all
ihre Verpflichtungen – einschließlich aller Verpflichtungen
aus übernommenen Rückversicherungsverträgen – gegen-
über folgenden Gesellschaften zu erfüllen:
Zurich Insurance plc (Niederlassung für Deutschland)
(ab 1. Jänner 2017)
Zurich Insurance Company Ltd., Zürich
(ab 1. Jänner 2017)
Axa Corporate Solutions Assurance, Paris
(ab 1. Juni 2017)
ERGO Asigurări SA, Romania
(ab 26. Jänner 2018)
VI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ende Februar 2022 ist der seit mehreren Jahren zwischen
der Ukraine und Russland bestehende Konflikt eskaliert.
Die UNIQA Insurance Group AG hält gemeinsam mit der
UNIQA Österreich Versicherungen AG in der Ukraine Be-
teiligungen an zwei Versicherungsgesellschaften sowie drei
Immobiliengesellschaften; in Russland hält UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG 75 Prozent an einer Lebensversi-
cherungsgesellschaft (die übrigen 25 Prozent werden von
189
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
der JSC Raiffeisenbank gehalten). Aufgrund der gegenwär-
tig noch uneinschätzbaren und sich laufend ändernden Si-
tuation, ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Jahresabschlusses keine abschließende Beurteilung der
künftigen Auswirkungen auf die UNIQA Insurance Group
AG möglich. Da es sich um ein wertbegründendes Ereignis
handelt, welches im Jahr 2022 liegt, ergeben sich auf die-
sen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 keine Auswir-
kungen.
Im Jahr 2021 beliefen sich die verrechneten Prämien in der
Ukraine auf rd. 110 Millionen Euro, in Russland auf rd. 75
Millionen Euro. Die Vermögenswerte, die auf die Versiche-
rungsgesellschaften in der Ukraine entfallen, belaufen sich
per 31. Dezember 2021 auf rd. 140 Millionen Euro – rd. 90
Millionen Euro hiervon auf Kapitalanlagen. Die Immobili-
engesellschaften in der Ukraine verfügen per Ende 2021
über Vermögenswerte in Höhe von rd. 20 Millionen Euro.
In Russland belaufen sich die dem von UNIQA gehaltenen
Anteil zurechenbaren Vermögenswerte auf rd. 250 Millio-
nen Euro – rd. 230 Millionen Euro entfallen hiervon auf
Kapitalanlagen.
Der Beteiligungsansatz der UNIQA Insurance Group AG
und der UNIQA Österreich Versicherungen AG an den Uk-
rainischen Gesellschaften beträgt per 31. Dezember 2021
insgesamt rd. 70 Millionen Euro und an der Russischen
Versicherungsgesellschaft rd. 15 Millionen Euro.
Die weitere Entwicklung der Lage wird beobachtet und es
werden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen,
um die Auswirkungen auf UNIQA Insurance Group AG ge-
ring zu halten.
VII. Angaben über personelle Verhältnisse
V
orstand
Vorsitzender
Andreas Brandstetter, Wien
Mitglieder
Peter Eichler, Wien
Wolf-Christoph Gerlach, Wien
Peter Humer, Eugendorf
Wolfgang Kindl, Wien
René Knapp, Wien
Erik Leyers, Wien
Klaus Pekarek, Klagenfurt
Kurt Svoboda, Hainburg
Aufsichtsrat
Vorsitzender
Walter Rothensteiner, Wien
Vorsitzender-Stellvertreter
Christian Kuhn, Wien
(1. Vorsitzender-Stellvertreter)
Johann Strobl, Walbersdorf
(2. Vorsitzender-Stellvertreter)
Burkhard Gantenbein, Wien
(3. Vorsitzender-Stellvertreter)
Mitglieder
Markus Andréewitch, Wien
Marie-Valerie Brunner, Wien
Anna Maria D’Hulster, Vaduz
Elgar Fleisch, St. Gallen
Martin Grüll, Mödling
Jutta Kath, Zürich
Vom Zentralbetriebsrat entsandt
Sabine Andre, St. Pölten
Peter Gattinger, Wien
Heinrich Kames, Wien
Harald Kindermann, Schleedorf
Irene Scheiber, Kristen
Die durchschnittliche Zahl der als Angestellte tätigen
Arbeitnehmer:innen betrug 633 (2020: 621); davon entfal-
len 632 (2020: 620) auf den Innendienst und 1 (2020: 1)
auf den Außendienst.
Die tabellarische Darstellung und alle textlichen Angaben
zu den Vorstandsbezügen beinhalten ausschließlich be-
zahlte Beträge bezogen auf das gesamte Geschäftsjahr
KONZERNABSCHLUSS
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
190
2021. Hierbei ist zu beachten, dass die Vorstandsmitglie-
der der UNIQA Insurance Group AG seit 1. Juli 2020 in ih-
rer Funktion eine operative Doppelrolle einnehmen, da
diese personenident auch Vorstandsfunktionen bei der
UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen.
Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden
Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der
UNIQA Group. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstel-
lungsverträge der Vorstände mit der Gesellschaft, die ab
diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt.
Eine Umlage an die UNIQA Österreich Versicherungen AG
erfolgt nicht auf der Grundlage individueller Werte, son-
dern auf Basis eines marktkonformen, verursachungsge-
rechten Kostenstellenumlageverfahrens.
Die im Berichtsjahr ausbezahlten Aktivbezüge der Vor-
standsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG, die
auch gleichzeitig Vorstandsmitglieder der UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG sind, beliefen sich auf 6.621 Tau-
send Euro (2020: 8.731 Tausend Euro). Davon entfallen
auf fixe Gehaltsbestandteile 4.675 Tausend Euro (2020:
4.377 Tausend Euro) und auf variable Teile 1.946 Tau-
send Euro (2020: 4.354 Tausend Euro). Im Berichtsjahr
fielen keine Beendigungsansprüche an (2020: keine). Die
fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in
Höhe von 103 Tausend Euro (2020: 110 Tausend Euro).
Der relative Anteil der Gesamtvergütung der fixen
Gehaltsbestandteile beläuft sich auf 71 Prozent, der Anteil
der variablen Vergütungsbestandteile beläuft sich auf
29 Prozent.
Die Gesamtvergütung entspricht der Vergütungspolitik,
die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
25. Mai 2020 beschlossen wurde. Die Gesamtbezüge der
Vorstandsmitglieder stehen in einem angemessenen Ver-
hältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen
Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu den
Usancen des Markts und setzen langfristige Verhaltensan-
reize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Insbe-
sondere die Zielwerte des Short-Term Incentive (STI) und
des Long-Term Incentive (LTI) als variable Bezugsteile
stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie von
UNIQA, indem sie auf Kennzahlen Bezug nehmen, die für
die strategische und langfristige Entwicklung von UNIQA
von wesentlicher Bedeutung sind. Das Verhältnis von Fix-
einkommen, das marktkonform festgelegt wird, und vari-
ablen Bezügen ist angemessen und gewährleistet, dass
kein Anreiz zur Erreichung von (lediglich auch nur kurz-
fristigen) Bonifikationen entsteht.
Es existiert kein Aktienoptionsprogramm. Das Long-Term
Incentive (LTI) ist eine anteilsbasierte Vergütungsverein-
barung mit Barausgleich, die abhängig von festgelegten
Zielerfüllungsparametern auf Basis von jährlichen virtuel-
len Investitionsbeträgen (Zuteilungswerten) in
UNIQA Aktien nach einer Laufzeit von jeweils vier Jahren
(Performancezeitraum) Einmalzahlungen vorsieht.
Eine allfällige Rückforderung ausbezahlter variabler Ver-
gütungsbestandteile („Clawback“) ist in Übereinstimmung
mit der C-Regel 27 des Österreichischen Corporate Gover-
nance Kodex (ÖCGK) vorgesehen, nämlich wenn sich he-
rausstellen sollte, dass die variablen Vergütungsbestand-
teile auf Grundlage offenkundig falscher Daten ausgezahlt
wurden.
191
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der
UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende
Aktivbezüge:
Im Geschäftsjahr 2021 erhaltene Aktivbezüge
Angaben in Tausend Euro
Fixe
Bezüge
V
ariable
Bezüge
(STI)
1)
Mehrjährige
aktienbasierte
V
ergütung
(LTI)
2)
Summe
laufende
Bezüge
Relativer Anteil der
Gesamtvergütung in %
FIX
STI
LTI
Andreas BRANDSTETTER 681
182
258
1.121
61
16
23
Peter EICHLER 471
105
148
724
65
15
20
Wolf-Christoph GERLACH 471
0
0
471
100
0
0
Peter HUMER 517
0
0
517
100
0
0
Wolfgang KINDL 516
123
195
834
62
15
23
René KNAPP 462
18
0
481
96
4
0
Erik LEYERS 471
105
148
725
65
14
20
Klaus PEKAREK 517
137
195
849
61
16
23
Kurt SVOBODA 568
137
195
900
63
15
22
Gesamtsumme 4.675
806
1.140
6.621
71
12
17
Vorjahr 4.377
2.217
2.137
8.731
50
25
24
1)
Die variablen Bezüge umfassen ausschließlich die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2017.Die „Deferred-Komponente“ des STI umfasst 40 % des Anspruchs und gelangt nach
Ablauf von drei Geschäftsjahren zur Auszahlung.
2)
Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt.
Details dazu siehe Konzernanhang der UNIQA Group.
Für das Geschäftsjahr 2018 werden für das Short-Term In-
centive (STI) im Jahr 2022 voraussichtliche Auszahlungen
für die Deferred-Komponente in Höhe von 909 Tau-
send Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2019 werden im
Jahr 2023 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von
795 Tausend Euro vorgenommen. Für das Geschäftsjahr
2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines
Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden
in den Folgejahren 2022 und 2025 voraussichtliche Aus-
zahlungen in Höhe von 3.822 Tausend Euro getätigt.
Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung
(LTI) erfolgten im Jahr 2021 aus der LTI-Zuteilung 2017
Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA In-
surance Group AG in Höhe von 1.140 Tausend Euro. Für
die Folgejahre 2022 bis 2025 wurden für die bis zum 31.
Dezember 2021 zugeteilten virtuellen Aktien voraussicht-
liche Auszahlungen in Höhe von 4.334 Tausend Euro rück-
gestellt.
Neben den angeführten Aktivbezügen der Vorstandsmit-
glieder des Unternehmens wurden für Pensionszusagen
über die Valida Pension AG und für Rückdeckungsversi-
cherungen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG
1.245
1)
Tausend Euro (2020: 1.024 Tausend Euro) geleistet.
Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA
Insurance Group AG entfallen folgende Beiträge:
Angaben in Tausend Euro
Pensionsbeiträge
Andreas BRANDSTETTER 84
Peter EICHLER 86
Wolf-Christoph GERLACH 171
Peter HUMER 143
Wolfgang KINDL 119
René KNAPP 151
Erik LEYERS 170
Klaus PEKAREK 216
Kurt SVOBODA 105
Gesamtsumme 1.245
1)
Vorjahr 1.024
1)
davon Prämie Rückdeckungsversicherung in Höhe von 463 Tausend Euro für René Knapp, Wolf-Christoph
Gerlach und Peter Humer
Es sind Ruhebezüge, eine Berufsunfähigkeitsversorgung
sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart,
wobei die Versorgungsanwartschaften gegenüber der
Valida Pension AG bestehen bzw. bei den Rückdeckungs-
versicherungen rückgedeckte Versorgungsansprüche ge-
genüber der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der
Ruhebezug fällt grundsätzlich bei Erreichen der An-
spruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach Sozi-
alversicherungsgesetz (ASVG) an. Bei einem früheren
Pensionsanfall reduziert sich der Pensionsanspruch. Für
die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenversor-
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
190
2021. Hierbei ist zu beachten, dass die Vorstandsmitglie-
der der UNIQA Insurance Group AG seit 1. Juli 2020 in ih-
rer Funktion eine operative Doppelrolle einnehmen, da
diese personenident auch Vorstandsfunktionen bei der
UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen.
Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden
Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der
UNIQA Group. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstel-
lungsverträge der Vorstände mit der Gesellschaft, die ab
diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt.
Eine Umlage an die UNIQA Österreich Versicherungen AG
erfolgt nicht auf der Grundlage individueller Werte, son-
dern auf Basis eines marktkonformen, verursachungsge-
rechten Kostenstellenumlageverfahrens.
Die im Berichtsjahr ausbezahlten Aktivbezüge der Vor-
standsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG, die
auch gleichzeitig Vorstandsmitglieder der UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG sind, beliefen sich auf 6.621 Tau-
send Euro (2020: 8.731 Tausend Euro). Davon entfallen
auf fixe Gehaltsbestandteile 4.675 Tausend Euro (2020:
4.377 Tausend Euro) und auf variable Teile 1.946 Tau-
send Euro (2020: 4.354 Tausend Euro). Im Berichtsjahr
fielen keine Beendigungsansprüche an (2020: keine). Die
fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in
Höhe von 103 Tausend Euro (2020: 110 Tausend Euro).
Der relative Anteil der Gesamtvergütung der fixen
Gehaltsbestandteile beläuft sich auf 71 Prozent, der Anteil
der variablen Vergütungsbestandteile beläuft sich auf
29 Prozent.
Die Gesamtvergütung entspricht der Vergütungspolitik,
die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
25. Mai 2020 beschlossen wurde. Die Gesamtbezüge der
Vorstandsmitglieder stehen in einem angemessenen Ver-
hältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen
Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu den
Usancen des Markts und setzen langfristige Verhaltensan-
reize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Insbe-
sondere die Zielwerte des Short-Term Incentive (STI) und
des Long-Term Incentive (LTI) als variable Bezugsteile
stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie von
UNIQA, indem sie auf Kennzahlen Bezug nehmen, die für
die strategische und langfristige Entwicklung von UNIQA
von wesentlicher Bedeutung sind. Das Verhältnis von Fix-
einkommen, das marktkonform festgelegt wird, und vari-
ablen Bezügen ist angemessen und gewährleistet, dass
kein Anreiz zur Erreichung von (lediglich auch nur kurz-
fristigen) Bonifikationen entsteht.
Es existiert kein Aktienoptionsprogramm. Das Long-Term
Incentive (LTI) ist eine anteilsbasierte Vergütungsverein-
barung mit Barausgleich, die abhängig von festgelegten
Zielerfüllungsparametern auf Basis von jährlichen virtuel-
len Investitionsbeträgen (Zuteilungswerten) in
UNIQA Aktien nach einer Laufzeit von jeweils vier Jahren
(Performancezeitraum) Einmalzahlungen vorsieht.
Eine allfällige Rückforderung ausbezahlter variabler Ver-
gütungsbestandteile („Clawback“) ist in Übereinstimmung
mit der C-Regel 27 des Österreichischen Corporate Gover-
nance Kodex (ÖCGK) vorgesehen, nämlich wenn sich he-
rausstellen sollte, dass die variablen Vergütungsbestand-
teile auf Grundlage offenkundig falscher Daten ausgezahlt
wurden.
191
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der
UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende
Aktivbezüge:
Im Geschäftsjahr 2021 erhaltene Aktivbezüge
Angaben in Tausend Euro
Fixe
Bezüge
V
ariable
Bezüge
(STI)
1)
Mehrjährige
aktienbasierte
V
ergütung
(LTI)
2)
Summe
laufende
Bezüge
Relativer Anteil der
Gesamtvergütung in %
FIX
STI
LTI
Andreas BRANDSTETTER 681
182
258
1.121
61
16
23
Peter EICHLER 471
105
148
724
65
15
20
Wolf-Christoph GERLACH 471
0
0
471
100
0
0
Peter HUMER 517
0
0
517
100
0
0
Wolfgang KINDL 516
123
195
834
62
15
23
René KNAPP 462
18
0
481
96
4
0
Erik LEYERS 471
105
148
725
65
14
20
Klaus PEKAREK 517
137
195
849
61
16
23
Kurt SVOBODA 568
137
195
900
63
15
22
Gesamtsumme 4.675
806
1.140
6.621
71
12
17
Vorjahr 4.377
2.217
2.137
8.731
50
25
24
1)
Die variablen Bezüge umfassen ausschließlich die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2017.Die „Deferred-Komponente“ des STI umfasst 40 % des Anspruchs und gelangt nach
Ablauf von drei Geschäftsjahren zur Auszahlung.
2)
Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt.
Details dazu siehe Konzernanhang der UNIQA Group.
Für das Geschäftsjahr 2018 werden für das Short-Term In-
centive (STI) im Jahr 2022 voraussichtliche Auszahlungen
für die Deferred-Komponente in Höhe von 909 Tau-
send Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2019 werden im
Jahr 2023 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von
795 Tausend Euro vorgenommen. Für das Geschäftsjahr
2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines
Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden
in den Folgejahren 2022 und 2025 voraussichtliche Aus-
zahlungen in Höhe von 3.822 Tausend Euro getätigt.
Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung
(LTI) erfolgten im Jahr 2021 aus der LTI-Zuteilung 2017
Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA In-
surance Group AG in Höhe von 1.140 Tausend Euro. Für
die Folgejahre 2022 bis 2025 wurden für die bis zum 31.
Dezember 2021 zugeteilten virtuellen Aktien voraussicht-
liche Auszahlungen in Höhe von 4.334 Tausend Euro rück-
gestellt.
Neben den angeführten Aktivbezügen der Vorstandsmit-
glieder des Unternehmens wurden für Pensionszusagen
über die Valida Pension AG und für Rückdeckungsversi-
cherungen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG
1.245
1)
Tausend Euro (2020: 1.024 Tausend Euro) geleistet.
Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA
Insurance Group AG entfallen folgende Beiträge:
Angaben in Tausend Euro
Pensionsbeiträge
Andreas BRANDSTETTER 84
Peter EICHLER 86
Wolf-Christoph GERLACH 171
Peter HUMER 143
Wolfgang KINDL 119
René KNAPP 151
Erik LEYERS 170
Klaus PEKAREK 216
Kurt SVOBODA 105
Gesamtsumme 1.245
1)
Vorjahr 1.024
1)
davon Prämie Rückdeckungsversicherung in Höhe von 463 Tausend Euro für René Knapp, Wolf-Christoph
Gerlach und Peter Humer
Es sind Ruhebezüge, eine Berufsunfähigkeitsversorgung
sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart,
wobei die Versorgungsanwartschaften gegenüber der
Valida Pension AG bestehen bzw. bei den Rückdeckungs-
versicherungen rückgedeckte Versorgungsansprüche ge-
genüber der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der
Ruhebezug fällt grundsätzlich bei Erreichen der An-
spruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach Sozi-
alversicherungsgesetz (ASVG) an. Bei einem früheren
Pensionsanfall reduziert sich der Pensionsanspruch. Für
die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenversor-
KONZERNABSCHLUSS
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
192
gung sind bei den Pensionszusagen über die Valida Pen-
sion AG Sockelbeträge als Mindestversorgung vorgesehen.
Bei den Rückdeckungsversicherungen entspricht die Höhe
der Leistungen der Verrentung des Versicherungsrealisats
aus der Rückdeckungsversicherung.
Das Versorgungswerk bei der Valida Pension AG wird von
der Gesellschaft für die Dauer der Mandatsausübung über
laufende Beitragszahlungen für die einzelnen Vorstands-
mitglieder finanziert, für die Rückdeckungsversicherun-
gen leistet die Gesellschaft während aufrechten Vor-
standsmandats Prämienzahlungen an die UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG nach einem gängigen Renten-
tarif.
Bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG fal-
len Ausgleichszahlungen an, wenn Vorstandsmitglieder
vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden (kalku-
latorische Beitragszahlungsdauer zur Vermeidung von
Überfinanzierungen).
Angaben in Tausend Euro
2021
2020
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und
Pensionen entfallen auf:
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte
gemäß § 80 Abs. 1 AktG
– 730
1)
4.183
Übrige Arbeitnehmer:innen 12.692
26.891
1)
im Geschäftsjahr 2021 ergibt sich ein Ertrag aufgrund der Auflösung von Rückstellungen
Beide Werte beinhalten auch die Aufwendungen für Pensi-
onisten und Hinterbliebene. Die angegebenen Aufwen-
dungen wurden auf Basis definierter Unternehmens-
prozesse an die Konzernunternehmen verrechnet.
An laufenden Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglie-
der und deren Hinterbliebene waren im Berichtsjahr
2.043 Tausend Euro (2020: 2.084 Tausend Euro) aufzu-
wenden.
Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit
B
arausgleich
Für die Mitglieder des Vorstands ist ein aktienbasiertes
Vergütungsprogramm vorgesehen. Entsprechend diesem
Programm werden den Mitgliedern des Vorstands zum 1.
Jänner des jeweiligen Geschäftsjahres virtuelle Aktien be-
dingt gewährt, die nach Ablauf des Leistungszeitraums von
jeweils vier Jahren zum Erhalt einer Barzahlung bei Errei-
chen vereinbarter Zielewerte berechtigen.
Für diese anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit
Barausgleich wurde, den Bestimmungen der AFRAC-Stel-
lungnahme „Die Behandlung anteilsbasierter Vergütun-
gen in UGB-Abschlüssen“ vom September 2007 (inkl. Ak-
tualisierung vom Dezember 2015) folgend, der
beizulegende Zeitwert ermittelt und die Rückstellung auf
5.861 Tausend Euro erhöht (2020: auf 3.712 Tausend Euro
vermindert).
Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen
sind unter den sonstigen Rückstellungen (Rückstellung
für LTI) ausgewiesen.
Aufsichtsratsvergütungen
Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats be-
trugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 790 Tau-
send Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021
wurden Vergütungen in Höhe von 835 Tausend Euro rück-
gestellt. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Ge-
schäftsjahr 65 Tausend Euro (2020: 75 Tausend Euro)
ausbezahlt.
Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Auf-
sichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch
gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergü-
tungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der
UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und
Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten
bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG abgedeckt.
Die Taggelder und Aufsichtsratsvergütungen teilten sich
wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf:
Vergütungen
Angaben in Tausend Euro
2021
2020
Taggeld
Vergütung
1)
Gesamt
Gesamt
Walter ROTHENSTEINER 5
115
120
113
Christian KUHN 6
100
106
106
Erwin HAMESEDER
(bis 25. Mai 2020)
0
0
0
34
Johann STROBL
(ab 25. Mai 2020) 4
85
89
55
Burkhard GANTENBEIN 6
115
121
113
Markus ANDRÉEWITCH 5
60
65
59
Marie-Valerie BRUNNER 5
75
80
74
Anna Maria D’HULSTER 5
75
80
74
Elgar FLEISCH 5
75
80
73
Martin GRÜLL 5
60
65
66
Jutta KATH 5
75
80
81
Aufwandsentschädigungen an
Arbeitnehmervertreter:innen 19
0
19
24
Gesamtsumme 65
835
900
865
1)
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, der Hauptversammlung 2022 die Vergütungen in Höhe von
835 Tausend Euro zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
193
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
VIII. Gewinnverwendungsvorschlag
Der Bilanzgewinn des Jahres 2021 in Höhe von
171.031.286,15 Euro
wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von 55 Cent auf jede der
dividendenberechtigten Stückaktien (309.000.000 zum
31. Dezember 2021 ausgegebene Stückaktien abzüglich am
Tag der Beschlussfassung von der Gesellschaft unmittel-
bar gehaltener eigener Aktien) im anteiligen Wert zum
Grundkapital von je 1,00 Euro.
Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetra-
gen werden.
Wien, am 9. März 2022
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Klaus Pekarek
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
192
gung sind bei den Pensionszusagen über die Valida Pen-
sion AG Sockelbeträge als Mindestversorgung vorgesehen.
Bei den Rückdeckungsversicherungen entspricht die Höhe
der Leistungen der Verrentung des Versicherungsrealisats
aus der Rückdeckungsversicherung.
Das Versorgungswerk bei der Valida Pension AG wird von
der Gesellschaft für die Dauer der Mandatsausübung über
laufende Beitragszahlungen für die einzelnen Vorstands-
mitglieder finanziert, für die Rückdeckungsversicherun-
gen leistet die Gesellschaft während aufrechten Vor-
standsmandats Prämienzahlungen an die UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG nach einem gängigen Renten-
tarif.
Bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG fal-
len Ausgleichszahlungen an, wenn Vorstandsmitglieder
vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden (kalku-
latorische Beitragszahlungsdauer zur Vermeidung von
Überfinanzierungen).
Angaben in Tausend Euro
2021
2020
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und
Pensionen entfallen auf:
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte
gemäß § 80 Abs. 1 AktG
– 730
1)
4.183
Übrige Arbeitnehmer:innen 12.692
26.891
1)
im Geschäftsjahr 2021 ergibt sich ein Ertrag aufgrund der Auflösung von Rückstellungen
Beide Werte beinhalten auch die Aufwendungen für Pensi-
onisten und Hinterbliebene. Die angegebenen Aufwen-
dungen wurden auf Basis definierter Unternehmens-
prozesse an die Konzernunternehmen verrechnet.
An laufenden Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglie-
der und deren Hinterbliebene waren im Berichtsjahr
2.043 Tausend Euro (2020: 2.084 Tausend Euro) aufzu-
wenden.
Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit
B
arausgleich
Für die Mitglieder des Vorstands ist ein aktienbasiertes
Vergütungsprogramm vorgesehen. Entsprechend diesem
Programm werden den Mitgliedern des Vorstands zum 1.
Jänner des jeweiligen Geschäftsjahres virtuelle Aktien be-
dingt gewährt, die nach Ablauf des Leistungszeitraums von
jeweils vier Jahren zum Erhalt einer Barzahlung bei Errei-
chen vereinbarter Zielewerte berechtigen.
Für diese anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit
Barausgleich wurde, den Bestimmungen der AFRAC-Stel-
lungnahme „Die Behandlung anteilsbasierter Vergütun-
gen in UGB-Abschlüssen“ vom September 2007 (inkl. Ak-
tualisierung vom Dezember 2015) folgend, der
beizulegende Zeitwert ermittelt und die Rückstellung auf
5.861 Tausend Euro erhöht (2020: auf 3.712 Tausend Euro
vermindert).
Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen
sind unter den sonstigen Rückstellungen (Rückstellung
für LTI) ausgewiesen.
Aufsichtsratsvergütungen
Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats be-
trugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 790 Tau-
send Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021
wurden Vergütungen in Höhe von 835 Tausend Euro rück-
gestellt. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Ge-
schäftsjahr 65 Tausend Euro (2020: 75 Tausend Euro)
ausbezahlt.
Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Auf-
sichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch
gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergü-
tungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der
UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und
Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten
bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG abgedeckt.
Die Taggelder und Aufsichtsratsvergütungen teilten sich
wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf:
Vergütungen
Angaben in Tausend Euro
2021
2020
Taggeld
Vergütung
1)
Gesamt
Gesamt
Walter ROTHENSTEINER 5
115
120
113
Christian KUHN 6
100
106
106
Erwin HAMESEDER
(bis 25. Mai 2020)
0
0
0
34
Johann STROBL
(ab 25. Mai 2020) 4
85
89
55
Burkhard GANTENBEIN 6
115
121
113
Markus ANDRÉEWITCH 5
60
65
59
Marie-Valerie BRUNNER 5
75
80
74
Anna Maria D’HULSTER 5
75
80
74
Elgar FLEISCH 5
75
80
73
Martin GRÜLL 5
60
65
66
Jutta KATH 5
75
80
81
Aufwandsentschädigungen an
Arbeitnehmervertreter:innen 19
0
19
24
Gesamtsumme 65
835
900
865
1)
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, der Hauptversammlung 2022 die Vergütungen in Höhe von
835 Tausend Euro zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
193
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
VIII. Gewinnverwendungsvorschlag
Der Bilanzgewinn des Jahres 2021 in Höhe von
171.031.286,15 Euro
wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von 55 Cent auf jede der
dividendenberechtigten Stückaktien (309.000.000 zum
31. Dezember 2021 ausgegebene Stückaktien abzüglich am
Tag der Beschlussfassung von der Gesellschaft unmittel-
bar gehaltener eigener Aktien) im anteiligen Wert zum
Grundkapital von je 1,00 Euro.
Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetra-
gen werden.
Wien, am 9. März 2022
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Klaus Pekarek
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
KONZERNABSCHLUSS
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
194
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der UNIQA Insurance
Group AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezem-
ber 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an die-
sem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang,
geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jah-
resabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanz-
lage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Ge-
sellschaft für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichi-
schen unternehmensrechtlichen und versicherungsauf-
sichtsrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung
mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-
VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze
erfordern die Anwendung der International Standards on
Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort-
lichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres-
abschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in
Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und
wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Über-
einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsur-
teil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach-
verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses
des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses
als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prü-
fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Sachverhalt
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen
U
nternehmen und Beteiligungen
Sachverhalt
Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteili-
gungen in Höhe von EUR 4.040.215.866,77 stellen einen we-
sentlichen Anteil an den Kapitalanlagen der Gesellschaft dar.
Die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unterneh-
men und Beteiligungen kann in der Regel überwiegend, man-
gels Verfügbarkeit, nicht auf Basis von Marktpreisen erfolgen.
Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfordert somit Er-
messensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Dazu
zählen insbesondere geplante Zahlungsströme, zukünftige
Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Ge-
ringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwende-
ten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die
Bewertung haben.
Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurde die Bewer-
tung der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen von uns als besonders wichtiger Prüfungssach-
verhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
Arbeitsabläufe und die Vorgehensweise bei der Bewertung
evaluiert sowie ausgewählte Schlüsselkontrollen getestet,
die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden
überprüft,
die Wertansätze einzelner Kapitalanlagen in verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen stichprobenhaft geprüft
und
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Betei-
ligungen in ausgewählten Fällen auf deren Werthaltigkeit
geprüft.
195
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf-
sichtsrechtlichen Vorschriften. Wir erachten die
Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unterneh-
men und Beteiligungen als vertretbar.
Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. Kapitel II. „Offenlegung und Erläuterung der Bilan-
zierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „Aktiva“ im
Anhang zum Jahresabschluss.
Refinanzierung von nachrangigen Verbindlichkeiten
Sachverhalt
Die Gesellschaft hat im Dezember des Geschäftsjahres zwei
ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnominale
von EUR 375 Mio. am Kapitalmarkt zurückgekauft. Die Anlei-
hen wurden ursprünglich im Juli 2013 mit erstmaliger Kündi-
gungsmöglichkeit der Gesellschaft im Juli 2023 bzw. im Juli
2015 mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit der Gesellschaft
im Juli 2026 begeben. Für den Teilrückkauf der beiden Anlei-
hen wurden zusätzliche Finanzierungskosten in Form von
Rückkaufprämien in Höhe von EUR 65 Mio. im Geschäftsjahr
geleistet und aufwandsmäßig im Geschäftsjahr erfasst.
Zur Finanzierung des Teilrückkaufs wurde eine Nachrangan-
leihe (Tier 2) im gleichen Volumen in Höhe von EUR 375 Mio.
am Kapitalmarkt platziert.
Aufgrund der wesentlichen Ergebniswirkung wurde der Sach-
verhalt von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
bei unserer Prüfung berücksichtigt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
die Genehmigungen der Finanzmarktaufsicht für den Teil-
rückkauf der beiden Anleihen und die Begebung der Nach-
ranganleihe sowie die notwendigen
unternehmensinternen Beschlüsse und Genehmigungen
eingeholt,
die bilanzielle Behandlung des Rückkaufs der beiden An-
leihen und der in diesem Zusammenhang anfallenden Fi-
nanzierungskosten und,
die bilanzielle Behandlung der neu begebenen Anleihe so-
wie der damit verbundenen Transaktionskosten und des
entstehenden Disagios geprüft.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf-
sichtsrechtlichen Vorschriften Wir erachten die
Abbildung des oben stehenden Sachverhalts im Jahresab-
schluss als angemessen.
Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. Kapitel V. „Angaben über rechtliche Verhältnisse
und Beteiligungen“ im Anhang zum Jahresabschluss.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informa-
tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um-
fassen alle Informationen im Geschäftsbericht,
ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und
den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich
nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben
dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab-
schlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti-
gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten
zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschluss-
prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderwei-
tig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem
Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen
Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss zie-
hen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser
sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet,
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zu-
sammenhang nichts zu berichten
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und
d
es Prüfungsausschusses für den
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf-
stellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen
Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Fer-
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um
die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf-
grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
194
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der UNIQA Insurance
Group AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezem-
ber 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an die-
sem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang,
geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jah-
resabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanz-
lage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Ge-
sellschaft für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichi-
schen unternehmensrechtlichen und versicherungsauf-
sichtsrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung
mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-
VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze
erfordern die Anwendung der International Standards on
Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort-
lichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres-
abschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in
Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und
wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Über-
einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsur-
teil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach-
verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses
des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses
als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prü-
fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Sachverhalt
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen
U
nternehmen und Beteiligungen
Sachverhalt
Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteili-
gungen in Höhe von EUR 4.040.215.866,77 stellen einen we-
sentlichen Anteil an den Kapitalanlagen der Gesellschaft dar.
Die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unterneh-
men und Beteiligungen kann in der Regel überwiegend, man-
gels Verfügbarkeit, nicht auf Basis von Marktpreisen erfolgen.
Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfordert somit Er-
messensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Dazu
zählen insbesondere geplante Zahlungsströme, zukünftige
Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Ge-
ringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwende-
ten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die
Bewertung haben.
Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurde die Bewer-
tung der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen von uns als besonders wichtiger Prüfungssach-
verhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
Arbeitsabläufe und die Vorgehensweise bei der Bewertung
evaluiert sowie ausgewählte Schlüsselkontrollen getestet,
die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden
überprüft,
die Wertansätze einzelner Kapitalanlagen in verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen stichprobenhaft geprüft
und
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Betei-
ligungen in ausgewählten Fällen auf deren Werthaltigkeit
geprüft.
195
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf-
sichtsrechtlichen Vorschriften. Wir erachten die
Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unterneh-
men und Beteiligungen als vertretbar.
Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. Kapitel II. „Offenlegung und Erläuterung der Bilan-
zierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „Aktiva“ im
Anhang zum Jahresabschluss.
Refinanzierung von nachrangigen Verbindlichkeiten
Sachverhalt
Die Gesellschaft hat im Dezember des Geschäftsjahres zwei
ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnominale
von EUR 375 Mio. am Kapitalmarkt zurückgekauft. Die Anlei-
hen wurden ursprünglich im Juli 2013 mit erstmaliger Kündi-
gungsmöglichkeit der Gesellschaft im Juli 2023 bzw. im Juli
2015 mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit der Gesellschaft
im Juli 2026 begeben. Für den Teilrückkauf der beiden Anlei-
hen wurden zusätzliche Finanzierungskosten in Form von
Rückkaufprämien in Höhe von EUR 65 Mio. im Geschäftsjahr
geleistet und aufwandsmäßig im Geschäftsjahr erfasst.
Zur Finanzierung des Teilrückkaufs wurde eine Nachrangan-
leihe (Tier 2) im gleichen Volumen in Höhe von EUR 375 Mio.
am Kapitalmarkt platziert.
Aufgrund der wesentlichen Ergebniswirkung wurde der Sach-
verhalt von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
bei unserer Prüfung berücksichtigt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
die Genehmigungen der Finanzmarktaufsicht für den Teil-
rückkauf der beiden Anleihen und die Begebung der Nach-
ranganleihe sowie die notwendigen
unternehmensinternen Beschlüsse und Genehmigungen
eingeholt,
die bilanzielle Behandlung des Rückkaufs der beiden An-
leihen und der in diesem Zusammenhang anfallenden Fi-
nanzierungskosten und,
die bilanzielle Behandlung der neu begebenen Anleihe so-
wie der damit verbundenen Transaktionskosten und des
entstehenden Disagios geprüft.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf-
sichtsrechtlichen Vorschriften Wir erachten die
Abbildung des oben stehenden Sachverhalts im Jahresab-
schluss als angemessen.
Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. Kapitel V. „Angaben über rechtliche Verhältnisse
und Beteiligungen“ im Anhang zum Jahresabschluss.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informa-
tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um-
fassen alle Informationen im Geschäftsbericht,
ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und
den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich
nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben
dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab-
schlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti-
gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten
zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschluss-
prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderwei-
tig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem
Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen
Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss zie-
hen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser
sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet,
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zu-
sammenhang nichts zu berichten
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und
d
es Prüfungsausschusses für den
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf-
stellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen
Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Fer-
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um
die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf-
grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
KONZERNABSCHLUSS
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
196
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz-
lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern ein-
schlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungs-
grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beab-
sichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder
die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine
realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwa-
chung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die
P
rüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu er-
langen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesent-
lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungs-
vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung
mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insge-
samt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffe-
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein-
flussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit
der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Ab-
schlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah-
ren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentli-
cher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, füh-
ren sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die aus-
reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irr-
tümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll-
ständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Ab-
schlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon-
trollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzli-
chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho-
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die ge-
setzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlang-
ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä-
higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die
Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsi-
cherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestä-
tigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs-
vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-
eignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr
der Gesellschaft von der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der An-
gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen-
den Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht
wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter ande-
rem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsa-
mer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während
unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
197
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung
ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforde-
rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tau-
schen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenom-
men werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende
Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns
mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejeni-
gen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung
des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und da-
her die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.
Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestäti-
gungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-
vorschriften schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen
Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestäti-
gungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftiger-
weise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Inte-
resse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
An
forderungen
Bericht zum Lagebericht
Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh-
mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit
dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf-
stellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den ös-
terreichischen unternehmensrechtlichen und
versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den
Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchge-
führt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses ge-
wonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständ-
nisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden
wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht
festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am
25. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am
30. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außer-
dem wurden wir von der Hauptversammlung am 31. Mai
2021 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Ab-
schlussprüfer gewählt und am 6. Dezember 2021 vom Auf-
sichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind
ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Be-
richt zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in
Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs-
leistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung
unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft ge-
wahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wien, den 9. März 2022
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlus-
ses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von
uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsver-
merk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachi-
gen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht.
Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §
281 Abs. 2 UGB zu beachten.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
196
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz-
lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern ein-
schlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungs-
grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beab-
sichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder
die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine
realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwa-
chung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die
P
rüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu er-
langen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesent-
lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungs-
vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung
mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insge-
samt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffe-
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein-
flussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit
der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Ab-
schlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah-
ren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentli-
cher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, füh-
ren sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die aus-
reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irr-
tümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll-
ständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Ab-
schlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon-
trollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzli-
chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho-
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die ge-
setzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlang-
ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä-
higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die
Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsi-
cherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestä-
tigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs-
vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-
eignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr
der Gesellschaft von der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der An-
gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen-
den Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht
wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter ande-
rem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsa-
mer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während
unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
197
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung
ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforde-
rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tau-
schen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenom-
men werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende
Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns
mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejeni-
gen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung
des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und da-
her die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.
Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestäti-
gungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-
vorschriften schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen
Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestäti-
gungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftiger-
weise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Inte-
resse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
A
nforderungen
Bericht zum Lagebericht
Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh-
mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit
dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf-
stellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den ös-
terreichischen unternehmensrechtlichen und
versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den
Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchge-
führt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses ge-
wonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständ-
nisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden
wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht
festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am
25. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am
30. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außer-
dem wurden wir von der Hauptversammlung am 31. Mai
2021 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Ab-
schlussprüfer gewählt und am 6. Dezember 2021 vom Auf-
sichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind
ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Be-
richt zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in
Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs-
leistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung
unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft ge-
wahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wien, den 9. März 2022
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlus-
ses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von
uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsver-
merk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachi-
gen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht.
Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §
281 Abs. 2 UGB zu beachten.
KONZERNABSCHLUSS
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
198
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der
UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit
den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufge-
stellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht
den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage
des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst ge-
treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ent-
steht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken
und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen
ausgesetzt ist.
Wien, am 9. März 2022
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Klaus Pekarek
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
199
BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Bericht des Aufsichtsrats
Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre,
s
ehr geehrte Damen und Herren,
nach dem schwierigen Transformationsjahr 2020 war es
dem Aufsichtsrat 2021 besonders wichtig, den Vorstand im
ersten Jahr unseres neuen Strategieprogramms „UNIQA
3.0 – Seeding the Future“ bestmöglich zu unterstützen und
in unserer Funktion als Aufsichtsgremium aufmerksam zu
begleiten. Um Ihnen einen guten Überblick über die Ar-
beit des Aufsichtsrats in diesem wirtschaftlich erfolgrei-
chen Jahr zu geben, gliedere ich meinen Bericht – ähnlich
wie im vergangenen Jahr – in drei Teile:
1.
Wa
s uns 2021 besonders wichtig wa
r
Der Schwerpunkt unserer Sitzungen lag klar auf der Um-
setzung unseres neuen Strategieprogramms. Wir haben
uns dabei nicht allein auf die Finanzkennzahlen kon-
zentriert, sondern uns intensiv mit den dahinterliegenden
Projekten und Arbeitsprogrammen beschäftigt. Sehr bald
war erfreulicherweise ersichtlich, dass wir nicht nur bei
der Entwicklung des bestehenden Kerngeschäfts Fort-
schritte erzielen, sondern dass sich auch der erwartete Er-
gebnisbeitrag aus der Integration der AXA-Gesellschaften
in Polen, Tschechien und der Slowakei plangemäß einstellt.
Die operative Arbeitsweise unseres Aufsichtsrats und sei-
ner Ausschüsse blieb – den gerade gültigen gesetzlichen
Maßnahmen rund um Covid-19 entsprechend – variabel:
Ein Teil unserer Sitzungen fand physisch statt, ein weitaus
größerer virtuell. Da der Aufsichtsrat der börsennotierten
UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig auch jener der
UNIQA Österreich Versicherungen AG ist, ist die Band-
breite von rein strategischen bis hin zu besonders kunden-
und geschäftsnahen Themen naturgemäß sehr groß: eine
spannende Herausforderung für unseren Aufsichtsrat, die
eine präzise Vorbereitung der Sitzungen und – gerade bei
einem digitalen Sitzungsformat – ein besonders diszipli-
niertes Zeitmanagement fordert, denn unsere Sitzungen
dauerten im Geschäftsjahr 2021 im Schnitt rund sechs
Stunden. Die Entscheidung, die Hauptversammlung eben-
falls wieder „nur“ virtuell durchzuführen, ist uns beson-
ders schwergefallen – spätestens seit der Kapitalerhöhung
vom Oktober 2013, dem sogenannten „Re-IPO“, ist Vor-
stand wie Aufsichtsrat eine aktive, zeitgemäße Kapital-
marktkommunikation und damit der persönliche
Austausch mit Ihnen als unseren Aktionärinnen und Aktio-
nären ein zentrales Anliegen. Dass dieser in Form einer
physischen Begegnung eindeutig besser möglich ist als in
virtueller Form, ist unbestritten.
Die Reflexion über die Qualität unserer Zusammenarbeit
innerhalb des Aufsichtsrats und über jene mit dem Vor-
stand hat stark an Stellenwert gewonnen. Wir haben des-
halb Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des
Instituts für Strategisches Management der Wirtschafts-
universität Wien, dafür gewonnen, uns bei der strukturier-
ten Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb des
Aufsichtsrats professionell zu unterstützen und mit uns
gemeinsam Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Es ist
uns ein Anliegen, gerade in dynamischen und volatilen Zei-
ten die Qualität unserer Arbeitsweise immer wieder auf
den Prüfstand zu stellen und konsequent weiterzuentwi-
ckeln.
2.Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben
Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2021 regelmäßig über die
Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance
Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unter-
richten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beauf-
sichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung
übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichts-
ratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch aus-
führliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie
schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der
Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir
rechtzeitig und umfassend informiert.
Im Jahr 2021 fanden vier Informationsveranstaltungen
bzw. Spezialseminare zu den Themenbereichen Diversität,
IFRS 9/17, IT Security, Risikomanagement und Compliance
für den Aufsichtsrat statt. Für den IT-Ausschuss wurde eine
Informationsveranstaltung zum Thema Agile Transforma-
tion abgehalten.
Die Schwerpunkte unserer Beratungen
Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2021 zu fünf Sitzungen zusam-
men. Im Mittelpunkt unserer Sitzungen standen die jewei-
lige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und
die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber
hinaus trafen wir eine Entscheidung im Umlaufweg.
In unserer Sitzung vom 17. Februar befassten wir uns vor
allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im
Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus wurde über die An-
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
198
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der
UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit
den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufge-
stellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht
den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage
des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst ge-
treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ent-
steht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken
und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen
ausgesetzt ist.
Wien, am 9. März 2022
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Klaus Pekarek
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
199
BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Bericht des Aufsichtsrats
Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre,
s
ehr geehrte Damen und Herren,
nach dem schwierigen Transformationsjahr 2020 war es
dem Aufsichtsrat 2021 besonders wichtig, den Vorstand im
ersten Jahr unseres neuen Strategieprogramms „UNIQA
3.0 – Seeding the Future“ bestmöglich zu unterstützen und
in unserer Funktion als Aufsichtsgremium aufmerksam zu
begleiten. Um Ihnen einen guten Überblick über die Ar-
beit des Aufsichtsrats in diesem wirtschaftlich erfolgrei-
chen Jahr zu geben, gliedere ich meinen Bericht – ähnlich
wie im vergangenen Jahr – in drei Teile:
1
.
W
as uns 2021 besonders wichtig wa
r
Der Schwerpunkt unserer Sitzungen lag klar auf der Um-
setzung unseres neuen Strategieprogramms. Wir haben
uns dabei nicht allein auf die Finanzkennzahlen kon-
zentriert, sondern uns intensiv mit den dahinterliegenden
Projekten und Arbeitsprogrammen beschäftigt. Sehr bald
war erfreulicherweise ersichtlich, dass wir nicht nur bei
der Entwicklung des bestehenden Kerngeschäfts Fort-
schritte erzielen, sondern dass sich auch der erwartete Er-
gebnisbeitrag aus der Integration der AXA-Gesellschaften
in Polen, Tschechien und der Slowakei plangemäß einstellt.
Die operative Arbeitsweise unseres Aufsichtsrats und sei-
ner Ausschüsse blieb – den gerade gültigen gesetzlichen
Maßnahmen rund um Covid-19 entsprechend – variabel:
Ein Teil unserer Sitzungen fand physisch statt, ein weitaus
größerer virtuell. Da der Aufsichtsrat der börsennotierten
UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig auch jener der
UNIQA Österreich Versicherungen AG ist, ist die Band-
breite von rein strategischen bis hin zu besonders kunden-
und geschäftsnahen Themen naturgemäß sehr groß: eine
spannende Herausforderung für unseren Aufsichtsrat, die
eine präzise Vorbereitung der Sitzungen und – gerade bei
einem digitalen Sitzungsformat – ein besonders diszipli-
niertes Zeitmanagement fordert, denn unsere Sitzungen
dauerten im Geschäftsjahr 2021 im Schnitt rund sechs
Stunden. Die Entscheidung, die Hauptversammlung eben-
falls wieder „nur“ virtuell durchzuführen, ist uns beson-
ders schwergefallen – spätestens seit der Kapitalerhöhung
vom Oktober 2013, dem sogenannten „Re-IPO“, ist Vor-
stand wie Aufsichtsrat eine aktive, zeitgemäße Kapital-
marktkommunikation und damit der persönliche
Austausch mit Ihnen als unseren Aktionärinnen und Aktio-
nären ein zentrales Anliegen. Dass dieser in Form einer
physischen Begegnung eindeutig besser möglich ist als in
virtueller Form, ist unbestritten.
Die Reflexion über die Qualität unserer Zusammenarbeit
innerhalb des Aufsichtsrats und über jene mit dem Vor-
stand hat stark an Stellenwert gewonnen. Wir haben des-
halb Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des
Instituts für Strategisches Management der Wirtschafts-
universität Wien, dafür gewonnen, uns bei der strukturier-
ten Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb des
Aufsichtsrats professionell zu unterstützen und mit uns
gemeinsam Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Es ist
uns ein Anliegen, gerade in dynamischen und volatilen Zei-
ten die Qualität unserer Arbeitsweise immer wieder auf
den Prüfstand zu stellen und konsequent weiterzuentwi-
ckeln.
2.Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben
Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2021 regelmäßig über die
Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance
Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unter-
richten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beauf-
sichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung
übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichts-
ratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch aus-
führliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie
schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der
Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir
rechtzeitig und umfassend informiert.
Im Jahr 2021 fanden vier Informationsveranstaltungen
bzw. Spezialseminare zu den Themenbereichen Diversität,
IFRS 9/17, IT Security, Risikomanagement und Compliance
für den Aufsichtsrat statt. Für den IT-Ausschuss wurde eine
Informationsveranstaltung zum Thema Agile Transforma-
tion abgehalten.
Die Schwerpunkte unserer Beratungen
Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2021 zu fünf Sitzungen zusam-
men. Im Mittelpunkt unserer Sitzungen standen die jewei-
lige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und
die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber
hinaus trafen wir eine Entscheidung im Umlaufweg.
In unserer Sitzung vom 17. Februar befassten wir uns vor
allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im
Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus wurde über die An-
KONZERNABSCHLUSS
BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
200
passung der Geschäftsordnungen für Vorstand und Auf-
sichtsrat Beschluss gefasst (Erhöhung der Betragsgren-
zen für die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats) und
Geschäftsordnungen für nunmehr sämtliche bestellten
Ausschüsse erlassen.
Im Fokus der Sitzung vom 7. April standen die Prüfung
des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezem-
ber 2020 und die Berichterstattung des Vorstands über
aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1.
Quartal 2021. Weiters befassten wir uns mit den Tages-
ordnungspunkten der 22. ordentlichen Hauptversamm-
lung vom 31. Mai 2021, insbesondere mit dem Vorschlag
zur Gewinnverwendung und dem Vorschlag an die
Hauptversammlung, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2022 zu
wählen. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich
der Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des
Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
im Geschäftsjahr 2020 wurde zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung vom 19. Mai widmeten wir uns im Detail
der Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal 2021 und
der Entwicklung im laufenden 2. Quartal 2021. Weiters
wurden die Ergebnisse aus dem mit Unterstützung von
Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Insti-
tuts für Strategisches Management der Wirtschaftsuni-
versität Wien, abgewickelten Programm „Board
Excellence“ zur Evaluierung und Weiterentwicklung der
Effizienz und Effektivität des Aufsichtsrats präsentiert
und erörtert.
Am 18. August beschäftigten wir uns mit der Ergebnissi-
tuation der Unternehmensgruppe im 1. Halbjahr 2021
und der Entwicklung im laufenden 3. Quartal 2021. Der
Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die Notwendig-
keit von Investitionen in die Infrastruktur der Privatkli-
niken Confraternität und Goldenes Kreuz in Wien
unterrichtet. Der Vorstand wurde ersucht, angesichts
dieser Notwendigkeiten weiterführende Überlegungen
in diesem Zusammenhang anzustellen.
Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der
Gruppe in den ersten drei Quartalen 2021 und der lau-
fenden Entwicklung im 4. Quartal 2021 befassten wir uns
in der Sitzung am 17. November mit der aktualisierten
Vorschaurechnung für das Geschäftsjahr 2021. Die vom
Vorstand vorgelegte Planrechnung 2022 und Mittelfrist-
planung bis 2026 wurde vom Aufsichtsrat angenommen.
Ein Investitionsvorhaben zur Neuerrichtung bzw. Zu-
sammenlegung der Privatkliniken Confraternität und
Goldenes Kreuz am Standort der Privatklinik Confrater-
nität in Wien wurde vom Aufsichtsrat genehmigt.
Schließlich beschäftigten wir uns mit der Effizienzprü-
fung unserer Tätigkeit.
Am 25. November fassten wir im Umlaufweg Beschluss
über den teilweisen Rückkauf der Tier-2-Emissionen
2023 und 2026 im Volumen von bis zu 375 Millionen
Euro und genehmigten die Begebung einer neuen nach-
rangigen Tier-2-Anleihe („Green Bond“) mit gleich ho-
hem Nennbetrag.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats
Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten,
sind neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsaus-
schuss fünf weitere Ausschüsse eingerichtet.
Von besonderer Bedeutung war auch im Jahr 2021 die
Arbeit des Präsidiums des Aufsichtsrats, das personeni-
dent auch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
sowie den Nominierungs‐ und Vergütungsausschuss für
den Vorstand bildet. In mehreren Sitzungen hat sich der
Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt des Strategiepro-
gramms UNIQA 3.0 sowie mit der Vergütungsstrategie
des erweiterten Vorstands und der Nachfolgeplanung be-
schäftigt.
Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2021 in
drei Sitzungen in Anwesenheit der (Konzern-)Abschluss-
prüferin, mit der auch Diskussionen ohne Beisein des
Vorstands stattfanden. In der Sitzung vom 7. April wur-
den sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwen-
dungsvorschlag und der Bericht über die Prüfung des
Risikomanagements der Gesellschaft behandelt. Zudem
wurden im Besonderen der Jahresbericht 2020 der In-
ternen Revision samt dem Revisionsplan für das lau-
fende Jahr und der Jahrestätigkeitsbericht 2020 der
Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kennt-
nis genommen. In der Sitzung vom 19. Mai stellte die Ab-
schlussprüferin die Planung der Abschlussprüfung für
die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäfts-
jahr 2021 vor und stimmte sie mit dem Ausschuss ab. In
der Sitzung vom 17. November informierte die Ab-
schlussprüferin über die Ergebnisse der Vorprüfungen.
Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2023
wurde die Abwicklung einer öffentlichen Ausschreibung
initiiert. Anhand konkreter Fallbeispiele hat sich der
Ausschuss zudem mit dem Rechnungslegungsprozess der
Gesellschaft beschäftigt. Dem Ausschuss wurden quar-
talsweise die Berichte der Internen Revision über Prü-
fungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen
aufgrund ihrer Prüfungen zur Verfügung gestellt, weiters
berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend über
ihre Tätigkeit.
201
BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über
die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapi-
talstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des As-
set-Liability-Managements.
Der IT‐Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit
der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts bei der
Umsetzung der UNIQA Insurance Platform. Im Einver-
nehmen mit dem Gesamtaufsichtsrat wurde der Aufga-
benbereich des Ausschusses aufgrund des gegebenen
Zusammenhangs mit der UNIQA Insurance Platform auf
die Prüfung und Begleitung sämtlicher IT-Projekte aus-
geweitet.
Der Ausschuss für die Digitale Transformation widmete
sich in vier Sitzungen der Digitalisierung von Kernpro-
zessen, der Reduktion von Komplexitäten im Produkt-
portfolio sowie der Vertiefung von kunden- bzw.
mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen.
Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr
keine Sitzung abgehalten. Eine Entscheidung zum Ver-
kauf einer Immobilie wurde im Umlaufweg getroffen.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben anschlie-
ßend die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und
die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet.
3. Jahres- und Konzernabschluss
Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage-
bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS)
erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
für das Jahr 2021 wurden durch die PwC Wirtschaftsprü-
fung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die
Aufstellung des gesonderten konsolidierten nichtfinanzi-
ellen Berichts und des konsolidierten Corporate-Gover-
nance-Berichts je für das Geschäftsjahr 2021 festgestellt.
Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen erge-
ben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für
das Jahr 2021 wurden je mit einem uneingeschränkten Be-
stätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustim-
mend zur Kenntnis genommen.
Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK
durch UNIQA im Geschäftsjahr 2021 führte die PwC Wirt-
schaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln
77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr
Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen
ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese
von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Ge-
schäftsjahr 2021 eingehalten hat.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2021 zur
Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2021 der
UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich
mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einver-
standen erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2021 ge-
mäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag
des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen
Hauptversammlung am 23. Mai 2022 wird demnach eine
Dividendenausschüttung in Höhe von 55 Cent je Aktie
vorgeschlagen werden.
Ich darf auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats al-
len Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG
und ihrer Konzerngesellschaften für ihren großen persön-
lichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 herz-
lich danken und ihnen weiterhin viel Erfolg wünschen.
Wien, im April 2022
Für den Aufsichtsrat
Dr. Walter Rothensteiner
Vorsitzender des Aufsichtsrats
BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
200
passung der Geschäftsordnungen für Vorstand und Auf-
sichtsrat Beschluss gefasst (Erhöhung der Betragsgren-
zen für die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats) und
Geschäftsordnungen für nunmehr sämtliche bestellten
Ausschüsse erlassen.
Im Fokus der Sitzung vom 7. April standen die Prüfung
des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezem-
ber 2020 und die Berichterstattung des Vorstands über
aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1.
Quartal 2021. Weiters befassten wir uns mit den Tages-
ordnungspunkten der 22. ordentlichen Hauptversamm-
lung vom 31. Mai 2021, insbesondere mit dem Vorschlag
zur Gewinnverwendung und dem Vorschlag an die
Hauptversammlung, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2022 zu
wählen. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich
der Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des
Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
im Geschäftsjahr 2020 wurde zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung vom 19. Mai widmeten wir uns im Detail
der Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal 2021 und
der Entwicklung im laufenden 2. Quartal 2021. Weiters
wurden die Ergebnisse aus dem mit Unterstützung von
Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Insti-
tuts für Strategisches Management der Wirtschaftsuni-
versität Wien, abgewickelten Programm „Board
Excellence“ zur Evaluierung und Weiterentwicklung der
Effizienz und Effektivität des Aufsichtsrats präsentiert
und erörtert.
Am 18. August beschäftigten wir uns mit der Ergebnissi-
tuation der Unternehmensgruppe im 1. Halbjahr 2021
und der Entwicklung im laufenden 3. Quartal 2021. Der
Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die Notwendig-
keit von Investitionen in die Infrastruktur der Privatkli-
niken Confraternität und Goldenes Kreuz in Wien
unterrichtet. Der Vorstand wurde ersucht, angesichts
dieser Notwendigkeiten weiterführende Überlegungen
in diesem Zusammenhang anzustellen.
Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der
Gruppe in den ersten drei Quartalen 2021 und der lau-
fenden Entwicklung im 4. Quartal 2021 befassten wir uns
in der Sitzung am 17. November mit der aktualisierten
Vorschaurechnung für das Geschäftsjahr 2021. Die vom
Vorstand vorgelegte Planrechnung 2022 und Mittelfrist-
planung bis 2026 wurde vom Aufsichtsrat angenommen.
Ein Investitionsvorhaben zur Neuerrichtung bzw. Zu-
sammenlegung der Privatkliniken Confraternität und
Goldenes Kreuz am Standort der Privatklinik Confrater-
nität in Wien wurde vom Aufsichtsrat genehmigt.
Schließlich beschäftigten wir uns mit der Effizienzprü-
fung unserer Tätigkeit.
Am 25. November fassten wir im Umlaufweg Beschluss
über den teilweisen Rückkauf der Tier-2-Emissionen
2023 und 2026 im Volumen von bis zu 375 Millionen
Euro und genehmigten die Begebung einer neuen nach-
rangigen Tier-2-Anleihe („Green Bond“) mit gleich ho-
hem Nennbetrag.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats
Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten,
sind neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsaus-
schuss fünf weitere Ausschüsse eingerichtet.
Von besonderer Bedeutung war auch im Jahr 2021 die
Arbeit des Präsidiums des Aufsichtsrats, das personeni-
dent auch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
sowie den Nominierungs‐ und Vergütungsausschuss für
den Vorstand bildet. In mehreren Sitzungen hat sich der
Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt des Strategiepro-
gramms UNIQA 3.0 sowie mit der Vergütungsstrategie
des erweiterten Vorstands und der Nachfolgeplanung be-
schäftigt.
Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2021 in
drei Sitzungen in Anwesenheit der (Konzern-)Abschluss-
prüferin, mit der auch Diskussionen ohne Beisein des
Vorstands stattfanden. In der Sitzung vom 7. April wur-
den sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwen-
dungsvorschlag und der Bericht über die Prüfung des
Risikomanagements der Gesellschaft behandelt. Zudem
wurden im Besonderen der Jahresbericht 2020 der In-
ternen Revision samt dem Revisionsplan für das lau-
fende Jahr und der Jahrestätigkeitsbericht 2020 der
Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kennt-
nis genommen. In der Sitzung vom 19. Mai stellte die Ab-
schlussprüferin die Planung der Abschlussprüfung für
die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäfts-
jahr 2021 vor und stimmte sie mit dem Ausschuss ab. In
der Sitzung vom 17. November informierte die Ab-
schlussprüferin über die Ergebnisse der Vorprüfungen.
Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2023
wurde die Abwicklung einer öffentlichen Ausschreibung
initiiert. Anhand konkreter Fallbeispiele hat sich der
Ausschuss zudem mit dem Rechnungslegungsprozess der
Gesellschaft beschäftigt. Dem Ausschuss wurden quar-
talsweise die Berichte der Internen Revision über Prü-
fungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen
aufgrund ihrer Prüfungen zur Verfügung gestellt, weiters
berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend über
ihre Tätigkeit.
201
BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über
die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapi-
talstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des As-
set-Liability-Managements.
Der IT‐Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit
der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts bei der
Umsetzung der UNIQA Insurance Platform. Im Einver-
nehmen mit dem Gesamtaufsichtsrat wurde der Aufga-
benbereich des Ausschusses aufgrund des gegebenen
Zusammenhangs mit der UNIQA Insurance Platform auf
die Prüfung und Begleitung sämtlicher IT-Projekte aus-
geweitet.
Der Ausschuss für die Digitale Transformation widmete
sich in vier Sitzungen der Digitalisierung von Kernpro-
zessen, der Reduktion von Komplexitäten im Produkt-
portfolio sowie der Vertiefung von kunden- bzw.
mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen.
Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr
keine Sitzung abgehalten. Eine Entscheidung zum Ver-
kauf einer Immobilie wurde im Umlaufweg getroffen.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben anschlie-
ßend die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und
die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet.
3. Jahres- und Konzernabschluss
Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage-
bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS)
erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
für das Jahr 2021 wurden durch die PwC Wirtschaftsprü-
fung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die
Aufstellung des gesonderten konsolidierten nichtfinanzi-
ellen Berichts und des konsolidierten Corporate-Gover-
nance-Berichts je für das Geschäftsjahr 2021 festgestellt.
Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen erge-
ben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für
das Jahr 2021 wurden je mit einem uneingeschränkten Be-
stätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustim-
mend zur Kenntnis genommen.
Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK
durch UNIQA im Geschäftsjahr 2021 führte die PwC Wirt-
schaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln
77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr
Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen
ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese
von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Ge-
schäftsjahr 2021 eingehalten hat.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2021 zur
Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2021 der
UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich
mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einver-
standen erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2021 ge-
mäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag
des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen
Hauptversammlung am 23. Mai 2022 wird demnach eine
Dividendenausschüttung in Höhe von 55 Cent je Aktie
vorgeschlagen werden.
Ich darf auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats al-
len Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG
und ihrer Konzerngesellschaften für ihren großen persön-
lichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 herz-
lich danken und ihnen weiterhin viel Erfolg wünschen.
Wien, im April 2022
Für den Aufsichtsrat
Dr. Walter Rothensteiner
Vorsitzender des Aufsichtsrats
KONZERNABSCHLUSS
202
Impressum
Herausgeberin
UNIQA Insurance Group AG
FN: 92933t
Konzept, Beratung, Redaktion und Design
Male Huber Friends GmbH / www.mhfriends.at
Springer & Jacoby Österreich GmbH / sjaustria.com
Übersetzung und Lektorat
ASI GmbH / www.asint.at
Redaktionsschluss
31. März 2022
Kontakt
UNIQA Insurance Group AG
Investor Relations
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel.: +43 1 21175-3773
E-Mail: investor.relations@ UNIQA.at
www. uniqagroup.com
Information
Der UNIQA Konzernbericht erscheint in deutscher und
englischer Sprache und steht im Bereich Investor Rela-
tions unserer Konzern-Website auch als PDF-Datei zum
Download zur Verfügung. Die interaktive Onlineversion
finden Sie unter berichte. uniqagroup.com.
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieser Bericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünf-
tige Entwicklung der UNIQA Group beziehen. Diese
Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller
uns zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden
Informationen getroffen wurden. Sollten die zugrunde
gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsäch-
lichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnis-
sen abweichen. Eine Gewähr kann für diese Angaben
daher nicht übernommen werden.
203
www. uniqagroup.com