KONZERNLAGEBERICHT 2020
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KONZERNLAGEBERICHT
▌ Konzernumsatz mit 800,9 Mio. € aufgrund starkem Umsatzwachstum im
zweiten Halbjahr trotz Corona-Pandemie nur noch -3,9 % unter Vorjahr
(833,3 Mio. €).
▌ Operatives Ergebnis (EBIT) mit 49,7 Mio. € aufgrund umsatzstarkem
zweiten Halbjahr und striktem Kostenmanagement auf Vorjahres-
niveau (49,5 Mio. €).
▌ Operative Nettovermögensrendite um 0,7 % auf 14,7 % verbessert.
1.
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
Geschäftsmodell des Konzerns
Organisatorische Struktur des Konzerns
Der Villeroy & Boch-Konzern ist ein international führender Keramikhersteller. Als Komplettanbieter
im Bad, für hochwertige Tischkultur und Wohnaccessoires unterteilt sich unser operatives Geschäft in
die beiden Unternehmensbereiche Bad und Wellness sowie Tischkultur. Konzernübergreifende
Aufgaben und Funktionen werden von unseren Zentralbereichen wahrgenommen.
Die Villeroy & Boch AG fungiert als Konzernobergesellschaft für insgesamt 52 (Vorjahr: 54) direkt
oder indirekt gehaltene, vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Die Veränderung des
Konsolidierungskreises liegt in der Verschmelzung einer finnischen Gesellschaft sowie in dem Abgang
einer mexikanischen Immobiliengesellschaft, begründet in der Ende Dezember 2020 erfolgten
Veräußerung unseres mexikanischen Sanitärwerkes. Weitere Erläuterung hierzu finden Sie im
Konzernlagebericht im Kapitel Ertragslage bei der Erläuterung des Konzern-EBIT sowie im
Konzernanhang in Tz 2. Konsolidierungskreis.
Zwei Tochtergesellschaften wurden wie im Vorjahr nicht in den Konzernabschluss der Villeroy & Boch
AG einbezogen, da beide Gesellschaften unverändert eine nur geringe aktive Geschäftstätigkeit
aufweisen und der Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt von
untergeordneter Bedeutung ist. Weitere Informationen zum Konsolidierungskreis und zur
Beteiligungsstruktur des Villeroy & Boch-Konzerns sind in Tz. 2 und 62 des Anhangs zum
Konzernabschluss dargestellt.
Unternehmensbereiche und Absatzmärkte
Unsere Produkte werden in rund 125 Ländern verkauft. Im Unternehmensbereich Bad und Wellness
umfasst unser Produktportfolio keramische Badkollektionen in unterschiedlichen Stilrichtungen,
Villeroy & Boch AG
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Badmöbel, Dusch-, Badewannen- und Whirlpoolsysteme, Armaturen, keramische Küchenspülen und
ergänzendes Zubehör. Hierfür wenden wir uns in der Regel über einen zwei- bzw. dreistufigen
Vertriebsweg an den Endverbraucher. Unsere Kernzielgruppen stellen dabei Händler, das verarbeitende
Handwerk, Architekten, Interior Designer und Fachplaner dar. Weltweit sind unsere Bad- und Wellness-
Produkte in über 12.000 Showrooms ausgestellt. Daneben erreichen wir die jeweiligen Zielgruppen über
unterschiedliche Kommunikationsmedien. Ganz neu ist die Villeroy & Boch App, die alle Informationen
rund um unsere Bad- und Wellness-Produkte auf einen Blick bietet. Diese können sowohl am PC als
auch auf Tablet oder Smartphone innerhalb kurzer Zeit und immer aktuell abgerufen werden. Neben
Detailinformationen zu unseren Produkten bietet die App auch einen Produkt-Konfigurator, der
Kundenwünsche im Verkaufsgespräch visualisiert und die zusammengestellten Produkte live in einer
360°-Ansicht zeigt. Änderungswünsche bei der Planung können so direkt im Konfigurator umgesetzt
werden, und Planungsfehler werden vermieden. Die App ergänzt das Angebot auf unserer Internetseite
in dem speziell für Architekten, Planer und Handwerker eingerichteten Profi-Bereich. Dem
Endverbraucher stehen zudem mit dem Badinspirator, dem Badplaner und der Augmented Reality-App
praktische Anwendungen zur Verfügung, die es ihm in einer virtuellen Umgebung ermöglichen,
komplette Bäder individuell zu planen und zu gestalten. Darüber hinaus bauen wir unsere Präsenz in
wichtigen Social Media Kanälen wie Instagram und Pinterest mittels einer Content-Offensive aus, um
Design-affine Zielgruppen gezielt anzusprechen.
Unser Unternehmensbereich Tischkultur bietet schon heute weit mehr als Tischkultur; das
Produktportfolio ist diverser geworden: Tischaccessoires werden zu Wohnaccessoires und Geschenken.
Bei der jungen und trendorientieren Zielgruppe erfreut sich unser Trend-Sortiment like! zunehmender
Beliebtheit.
Dabei bedienen wir zum einen den Fachhandel – vom spezialisierten Porzellangeschäft über große
Warenhausketten bis hin zu E-Commerce-Anbietern. Zum anderen erreichen wir den Endverbraucher
über unsere eigenen Einzelhandelsaktivitäten. Dazu zählen mehr als 90 Villeroy & Boch-Geschäfte
sowie mehr als 500 Verkaufspunkte in namhaften Warenhäusern. Außerdem verfolgen wir auch im
eigenen Einzelhandel den kontinuierlichen Ausbau unserer weltweiten Onlinepräsenz. Mittlerweile
vertreiben wir unsere Tischkultur-Produkte in mehr als 15 Ländern über eigene Online-Shops.
Insgesamt sind unsere Produkte an weltweit rund 3.600 Verkaufsstellen erhältlich.
Darüber hinaus ergänzen wir unser Sortiment mit lizenzbasierten Produkten aus dem Bereich
„Wohnen“. Hierzu gehören vor allem Leuchten, Fußböden und Möbel für den Wohn-, Ess- und
Schlafbereich sowie Küchenmöbel.
Im Projektgeschäft beider Unternehmensbereiche setzen wir auf spezialisierte Vertriebseinheiten.
Zielgruppe für Projekte im Sanitärbereich sind in erster Linie Architekten, Interior Designer sowie
Planer von öffentlichen Einrichtungen, Bürogebäuden, Hotels und hochwertigen Wohnkomplexen. Im
Unternehmensbereich Tischkultur sprechen wir vorrangig Investoren und Betreiber von Hotels und
Restaurants an.
Standorte
Die Villeroy & Boch AG und ihre Konzernzentrale haben ihren Sitz im saarländischen Mettlach.
Wir unterhalten derzeit 13 Produktionsstandorte in Europa und Asien. Unsere Produktionsstätte in
Ramos, Mexiko, haben wir im Rahmen der Anpassung unserer Produktionskapazitäten an die
bestehenden Markterfordernisse Ende Dezember 2020 veräußert. Nähere Informationen dazu sind in Tz
Villeroy & Boch AG
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2c des Konzernanhangs enthalten. Unsere Produkte für den Unternehmensbereich Tischkultur werden
in den Werken Merzig und Torgau (beide Deutschland) hergestellt. In den übrigen elf Werken fertigen
wir Produkte für den Unternehmensbereich Bad und Wellness. Sanitärkeramik produzieren wir an den
Standorten in Mettlach (Deutschland), Valence d‘Agen (Frankreich), Hódmezövásárhely (Ungarn),
Lugoj (Rumänien), Gustavsberg (Schweden) und Saraburi (Thailand). Darüber hinaus stellen wir in
Treuchtlingen (Deutschland) und Mondsee (Österreich) Badmöbel her, während wir in Roden
(Niederlande) und Roeselare (Belgien) Bade- und Duschwannen sowie Whirlpools und in Vargarda
(Schweden) Armaturen fertigen.
Steuerungssystem
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG steuert den Gesamtkonzern mittels einer fest definierten
Führungsstruktur und operativer Ziele, deren Erreichungsgrad durch festgelegte Kennzahlen überwacht
wird. Hierbei stehen finanzielle Steuerungsgrößen im Fokus.
Die Leistungsstärke unseres Konzerns im Ganzen sowie unserer beiden Unternehmensbereiche im
Einzelnen wird mit den folgenden finanziellen Steuerungsgrößen gemessen: Nettoumsatzerlöse, das
operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (operatives EBIT) und rollierende operative
Nettovermögensrendite. Letztere errechnet sich aus dem rollierenden operativen Ergebnis, dividiert
durch das operative Nettovermögen auf Basis der Durchschnittswerte der vergangenen zwölf Monate.
Das hier verwendete operative Ergebnis ist das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit auf Konzernebene.
Das operative Nettovermögen errechnet sich als die Summe der immateriellen Vermögenswerte,
Sachanlagen, Vorräte, Warenforderungen und der sonstigen operativen Vermögenswerte abzüglich der
Villeroy & Boch AG
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Summe der Lieferantenverbindlichkeiten, Rückstellungen und der übrigen operativen
Verbindlichkeiten.
Ausführliche Informationen zur Entwicklung der finanziellen Steuerungsgrößen sind im
Wirtschaftsbericht dargestellt.
Eine konzernübergreifende Steuerung unter Anwendung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren erfolgt
derzeit nicht – diese spielen auf operativer Ebene innerhalb der Handlungsfelder Umwelt, Mitarbeiter,
Lieferkette, Produktverantwortung und Compliance dennoch eine wichtige Rolle. Ausführliche
Informationen über unsere nichtfinanzielle Leistung sind im Nachhaltigkeitsbericht des Villeroy &
Boch-Konzerns dargestellt. Dieser nach § 315b Abs. 3 HGB erstellte, gesonderte nichtfinanzielle
Konzernbericht
ist
im
Internet
unter
www.villeroyboch-group.com/de/investor-
relations/publikationen/nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2020 abrufbar. Für weitere
Einzelheiten wird auf das Kapitel „Nachhaltigkeit“ verwiesen.
Forschung und Entwicklung
Unsere Aktivitäten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation stärken unsere
Wettbewerbsfähigkeit und bilden damit die Basis für einen langfristigen und nachhaltigen
wirtschaftlichen Erfolg.
Einschließlich der Designentwicklung haben wir im Geschäftsjahr 2020 im Villeroy & Boch-Konzern
15,2 Mio. € (Vorjahr gesamt: 16,6 Mio. €) in Forschung und Entwicklung investiert. Hiervon entfielen
11,5 Mio. € (Vorjahr gesamt: 12,2 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness sowie
3,7 Mio. € (Vorjahr gesamt: 4,4 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Tischkultur.
Unsere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten konzentrierten sich auch im Geschäftsjahr 2020 auf
die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer keramischen Werkstoffe, Produkte und Fertigungs-
technologien.
Forschungskooperationen für innovative Lösungen
Villeroy & Boch unterhält ein Netzwerk aus externen Partnern im Bereich der angewandten Forschung
und industriellen Entwicklung. Hiermit verfolgen wir das Ziel, innovative Lösungsansätze zu
generieren, um Produkte mit konkretem Kundenmehrwert zu erschaffen, effiziente
Fertigungstechnologien zu ermöglichen sowie die Digitalisierung von Prozessen voranzutreiben.
Mit dem Forschungsvorhaben „KARMIN“, einem Teilprojekt des Konsortiums „InfectControl“,
entwickelt Villeroy & Boch als assoziierter Industriepartner zusammen mit Partnern aus Architektur,
Fertigbäderbau und Universitätskliniken Konzepte für eine hygieneoptimierte Nasszelle als Teil von
Patientenzimmern. Villeroy & Boch hat damit bereits lange vor der aktuellen Pandemie auf die
besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes an Sanitärprodukte reagiert.
Das Verbundvorhaben „HyFly“ des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
geförderten Programms „Zwanzig20 InfectControl 2020“, wurde im Geschäftsjahr 2020 erfolgreich
abgeschlossen. Hierbei arbeiteten wir gemeinsam mit Einrichtungen aus dem Forschungs- und
Hochschulwesen an der Konzeption funktioneller Oberflächen, die antibakterielle und pflegeleichte
Eigenschaften miteinander vereinen. Wissenschaftliche Methoden aus der Fluidmechanik und der
numerischen Simulation haben uns in die Lage versetzt, neue Konzepte für WCs und Waschtische mit
besonderen hygienischen Vorteilen zu entwickeln und die Wirksamkeit im Entwurfsstadium zu
überprüfen. Ferner wurden gemeinsam mit einer Forschungsgruppe der Universität des Saarlandes
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innovative Verfahren zur Herstellung funktionaler Oberflächen auf ihre Machbarkeit untersucht. Ziel
dieser Aktivitäten war es, Produkte für Sanitäreinrichtungen zu erschaffen, in denen hohe
Hygienestandards und die Infektionsprävention im Vordergrund stehen, wie dies zum Beispiel in
öffentlichen Gebäuden oder in Infrastrukturobjekten wie Flughäfen oder Bahnhöfen erforderlich ist. Aus
dieser Zusammenarbeit konnte sehr viel Potenzial gewonnen werden, so dass die Arbeiten hierzu auch
nach Projektende mit Eigenmitteln weiterlaufen werden.
Das aktuell gestartete Entwicklungsprojekt „Energieeffizienter Hochtemperaturprozess für große und
geometrisch komplexe Bauteile“ (HTPgeox) ist Teil der Digitalisierungsinitiative und wird mit Mitteln
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert. Auf Basis neuester
thermoanalytischer Messverfahren werden die Werkstoffeigenschaften der Keramik gemessen und
dienen als Input für numerische Computersimulationen des Brennprozesses, um somit das Brennen der
Keramik energieeffizienter und ressourcenschonend weiterzuentwickeln.
Weitere Forschungskooperationen während des Berichtszeitraums hatten die Einführung moderner
Prüfverfahren in der Qualitätskontrolle und -sicherung zum Ziel. Neben der Qualifizierung von
Rohstoffen und keramischen Schlickern wurden Methoden zum besseren Verständnis der
Verarbeitungseigenschaften der Zwischenprodukte in der sanitärkeramischen Fertigung untersucht.
Interne Weiterentwicklung von Fertigungsverfahren
Im Rahmen der internen Weiterentwicklung unserer Fertigungsverfahren haben wir die begonnenen
Projekte fortgeführt, die die Schaffung von robusten Prozessen, Rohstoff- und Ressourceneffizienzen
sowie Standardisierung und damit die Ausbringungsverbesserung zum Ziel haben. Um neue Ideen zur
Gestaltung von Produkten mit anspruchsvollem Design umzusetzen, bedarf es oftmals
weiterentwickelter Fertigungsverfahren. Mittels intelligenter Nutzung und Kombination vorhandener
Technologien entstehen verschiedene Produkt- und Verfahrensentwicklungen.
Darüber hinaus arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung der Technologien, die gemeinhin unter
dem Schlagwort „Industrie 4.0“ bekannt sind. Neue verfügbare Techniken wurden dabei hinsichtlich
ihres Potenzials und der Integrationsmöglichkeit in bestehende Fertigungsanlagen an unseren
Produktionsstandorten untersucht.
Produktentwicklung
Produktbezogene Entwicklungstätigkeiten im Unternehmensbereich Bad und Wellness bezogen sich
unter anderem auf die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Badkollektion O.novo. Um Bauherren
aus dem Privat- und Objektbereich sowie professionellen Planern noch mehr Flexibilität bei ihren
Badgestaltungen zu ermöglichen, wird das umfassende Portfolio von O.novo ausgebaut und um
insgesamt acht designstarke, rechteckige Waschbecken und Handwaschbecken erweitert.
Im Unternehmensbereich Tischkultur umfasste der Schwerpunkt unserer Entwicklungsaktivitäten die
Einführung einer neuen Technologie zur Herstellung von Tassen. Dabei können analog der
Tellerfertigung auch komplexere Artikel, wie beispielsweise Tassen mit Henkeln, durch Verpressen
keramischer Granulate effizient hergestellt werden. Gleichzeitig ermöglicht diese Technik auch weitere
Freiheitsgerade in der Ausgestaltung.
Weiterhin haben wir im Bereich additiver Fertigungsverfahren in engem Austausch mit einer
Forschungsanstalt und einem Start-Up-Unternehmen 3D-Druck Entwicklungen im Bereich Keramik
vorangetrieben, wodurch eine hohe Designfreiheit ermöglicht wird. Maßgebliche technische
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Zielsetzung ist, sowohl Druckgeschwindigkeit und Baugröße als auch Qualität und
Gebrauchseigenschaften der gedruckten Keramikprodukte fortlaufend zu optimieren.
Einkauf
Das Beschaffungsportfolio des Villeroy & Boch-Konzerns umfasst sowohl den Einkauf von
Rohmaterialien, Energie sowie Hilfs- und Betriebsstoffen für eigene Produktionsstätten als auch den
Zukauf von Halbfertig- und Fertigwaren. Darüber hinaus werden Investitionsgüter,
Verpackungsmaterialien, Transportleistungen und eine große Bandbreite weiterer Dienstleistungen
beschafft. Insgesamt beträgt unser Beschaffungsvolumen inklusive Investitionen wertmäßig über 60 %
der Umsatzerlöse. Ziel unserer Einkaufsorganisation und unserer Beschaffungsstrategien ist es, einen
nachhaltigen Beitrag zum langfristigen Unternehmenserfolg zu leisten, indem wir die benötigten
Materialien und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität und Menge zum geforderten Zeitpunkt
und zum möglichst optimalen Preis bereitstellen. Im Berichtsjahr wurden die Lieferketten durch die
Folgen der Covid-Pandemie vor allem im grenzüberschreitenden Einkauf beeinflusst. Durch die enge
Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten konnten Auswirkungen auf die Lieferfähigkeit unserer
Produkte jedoch fast vollständig eliminiert werden.
Die Beschaffungspreise des Konzerns sind im Geschäftsjahr 2020 durch einen krisenbedingt noch
intensiveren Kostenfokus insgesamt stabil geblieben. Dabei wurden weiterhin deutlich steigende
Transportkosten durch Einsparungen in anderen, wesentlichen Einkaufskategorien kompensiert.
Wechselkurseffekte hatten im Berichtsjahr einen geringen positiven Effekt auf die Einkaufspreise.
Wir messen unseren Lieferantenbeziehungen eine große Bedeutung bei. Im Rahmen eines konsequenten
strategischen Beschaffungsmanagements führen wir laufend Bewertungen unserer Lieferanten anhand
eines standardisierten Kriterienkatalogs in den Kategorien Qualität, Kosten, Logistik, Service,
Technologie und Umwelt durch und entwickeln auf dieser Basis unsere Zusammenarbeit weiter.
Außerdem gilt es, Lieferantenbeziehungen so zu gestalten, dass jegliche Risiken in der Zusammenarbeit
möglichst minimiert werden. Dementsprechend werden Lieferantenverträge verhandelt, die Einhaltung
gesetzlicher Vorschriften verfolgt und ein daran ausgerichtetes Risikomanagement praktiziert.
Insbesondere verpflichten wir unsere Lieferanten im Rahmen des „Code of Conduct“, sich hinsichtlich
Integrität, Geschäftsethik, Arbeitsbedingungen und Beachtung von Menschenrechten an dieselben
Standards zu halten, denen wir als Unternehmen verpflichtet sind und zu deren Einhaltung wir uns
bekennen.
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Mitarbeiter
Personalbestand
Zum 31. Dezember 2020 beschäftigte der Villeroy & Boch-Konzern insgesamt 7.107 Mitarbeiter. Im
Vergleich zum Vorjahresstichtag reduzierte sich der Personalstand um 728 Personen (Vorjahr: 7.835
Mitarbeiter). Die Veränderung steht in Zusammenhang mit Anpassungen an die aktuelle
Marktsituation sowie der Umsetzung unseres Transformations- und Effizienzsteigerungsprogramms,
das im Geschäftsjahr 2019 gestartet und in 2020 auf unsere internationalen Standorte erweitert wurde.
Hierzu wurden Rückstellungen in hinreichender Höhe gebildet (vgl. Konzernanhang Tz. 28 Sonstige
lang- und kurzfristige Rückstellungen). Auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness entfielen
4.568 Mitarbeiter (Vorjahr: 4.982 Mitarbeiter), auf den Unternehmensbereich Tischkultur 2.009
Mitarbeiter (Vorjahr: 2.273 Mitarbeiter) und auf die Zentralbereiche 530 Mitarbeiter (Vorjahr: 580
Mitarbeiter). Damit veränderte sich der Personalstand im Unternehmensbereich Tischkultur um -11,6
%, im Unternehmensbereich Bad und Wellness um -8,3 % und in den Zentralbereichen um -8,6 %.
36,2 % der Belegschaft waren in Deutschland tätig (Vorjahr: 35,5 %).
Im Jahresdurchschnitt verringerte sich unser Personalstand gegenüber dem Vorjahr von 7.846 auf 7.401
Mitarbeiter. Dies betraf insbesondere den Unternehmensbereich Bad und Wellness.
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2. WIRTSCHAFTSBERICHT
2.1. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Das Geschäftsjahr 2020 war durch die Corona-Krise und dem damit verbundenen Konjunktureinbruch
geprägt.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seinem Bericht vom Oktober 2020 davon aus, dass die
globale Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr 2020 um 4,4 % zurückgeht. Aufgrund des Ausbruchs des
Corona-Virus sowie der daraus notwendigen Lockdown-Maßnahmen war es in der ersten Jahreshälfte
in allen Regionen der Welt zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivität gekommen.
Zu dem massiven Rückgang im zweiten Quartal 2020 trugen vor allem die negativen Entwicklungen in
großen Wirtschaftsräumen wie dem Euroraum, den USA, Japan, Indien, Brasilien und Russland bei. Im
dritten Quartal 2020 erfolgte eine kräftige Belebung der Weltwirtschaft.
China als Ausgangspunkt und erstes Epizentrum der Corona-Pandemie vermeldete bereits im zweiten
Quartal wieder geringere Fallzahlen, was von einer starken Belebung der Wirtschaft begleitet wurde. So
meldete die chinesische Wirtschaft als einzige der großen Volkswirtschaften im zweiten Quartal 2020
ein Wachstum von 11,7 %, das sich im dritten Quartal allerdings abschwächte und nur noch um 4,9 %
gegenüber Vorjahr stieg. Für das Gesamtjahr 2020 ergab sich eine Steigerung der Wirtschaftsleistung
Chinas von 2,3 %.
In anderen Teilen der Welt – das betrifft unter anderem die USA und den Euroraum - konnte der
Aufholprozess erst später mit der Lockerung der Lockdown-Maßnahmen beginnen, wobei die Erholung
vom jeweiligen landesindividuellen Infektionsgeschehen abhing.
Für den Euroraum ging mit der übergreifenden Lockerung der Lockdown-Maßnahmen in den einzelnen
Mitgliedsstaaten eine kräftige Erholung der Wirtschaftsleistung einher. Der IWF geht in seiner
Herbstprognose dennoch von einer Abnahme der Wirtschaftsleistung im Euroraum von 8,3 % im Jahr
2020 aus.
Im Unternehmensbereich Bad und Wellness wird die Geschäftsentwicklung maßgeblich durch die
europäische Wohnungsbaukonjunktur beeinflusst. Für das Jahr 2020 zeigten sich in verschiedenen
Ländern Einbußen im zweistelligen Prozentbereich, nachdem in den vergangenen sechs Jahren
Wachstumsraten verbucht werden konnten. Der Wohnungsbau in Europa war insgesamt stark
rückläufig, wobei Großbritannien, Spanien und Frankreich mit erkennbaren Rückgängen dazu
beigetragen haben. In unserem wichtigen Heimatland Deutschland fielen die Rückgänge
vergleichsweise moderat aus.
Ein wichtiger Einflussfaktor für die Geschäftsentwicklung im Unternehmensbereich Tischkultur ist das
Konsumklima der Privathaushalte. Die privaten Konsumausgaben in Deutschland für das Jahr 2020
waren im Vorjahresvergleich gesunken. Zugleich stieg die Sparquote der privaten Haushalte auf ein
historisches Hoch. Die Konsumentenaktivität spiegelt sich auch in der Besucherfrequenz im stationären
Einzelhandel wider, die durch den harten Lockdown verbunden mit Geschäftsschließungen in weiten
Teilen Europas im Berichtszeitraum beeinträchtigt war. Hervorgerufen durch die Pandemie und ihre
Einschränkungen änderten sich tendenziell die Einkaufgewohnheiten der Konsumenten vom stationären
Handel hin zum E-Commerce, wovon auch wir letztendlich profitierten.
Villeroy & Boch AG
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2.2. Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG beurteilt die wirtschaftliche Lage des Konzerns insgesamt als
zufriedenstellend, nachdem das zweite Quartal 2020 stark durch die Auswirkungen der Corona-
Pandemie beeinflusst war, das zweite Halbjahr besser als erwartet verlief.
Wir haben unsere für das Geschäftsjahr 2020 gesteckten Ziele für die Umsatz- und EBIT-Entwicklung
unter Berücksichtigung der unterjährigen Prognoseanpassungen erreicht. Eine Gegenüberstellung der
angepassten prognostizierten Kennzahlen zu den erreichten Istwerten für das Jahr 2020 ist in
nachfolgender Tabelle dargestellt:
ZIELE DES KONZERNS
ursprüngliche
Prognose
2020 1)
Prognose
2020
Ist
2020
leichtes Um-
> 783 Mio. €
satzwachstum (max. 6 % unter
Umsatz
(> 833,3 Mio. €)
Vorjahr)
800,9 Mio. €
49,7 Mio. €
14,7%
leichte Ergeb-
nissteigerung
EBIT operativ
(> 49,5 Mio. €) mind. 45 Mio. €
auf Vorjahres-
niveau
Operative Nettovermögensrendite
(14,0 %)
10 - 12 %
moderate
Steigerung
(31,6 Mio. €)
Investitionen operativ (ohne Leasing)
< 21 Mio. €
19,9 Mio. €
1) Unterjährig aktualisierte Prognosen
Im Geschäftsjahr 2020 betrug der Konzernumsatz insgesamt 800,9 Mio. € (Vorjahr: 833,3 Mio. €).
Nachdem wir zum Halbjahr 2020 noch um 13,4 % im Umsatz zurücklagen, ist es uns gelungen, diesen
Umsatzrückstand aufgrund eines starken Umsatzwachstums im zweiten Halbjahr deutlich aufzuholen,
so dass unser Konzernumsatz im Gesamtjahr nur noch 3,9 % unter Vorjahr lag. Dabei konnten wir den
Umsatz des Vorjahres in einigen Ländern wie beispielsweise in Deutschland insgesamt sogar
übertreffen. Ebenfalls erreicht haben wir das im Dezember 2020 angepasste Ziel für unser operatives
Ergebnis. Dieses lag mit 49,7 Mio. € aufgrund der teilweise unerwartet guten Umsatzentwicklung des
zweiten Halbjahres verbunden mit den erreichten Einsparungen aufgrund unseres äußerst effizienten
Kostenmanagements sogar über der unterjährig angepassten Ergebnisprognose. Letztendlich konnten
wir das Geschäftsjahr 2020 sogar auf Vorjahresniveau (49,5 Mio. €) abschließen. Die ursprünglich im
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 prognostizierten Ziele wurden infolge der
Auswirkungen der Corona-Pandemie unterjährig angepasst.
Die rollierende operative Nettovermögensrendite des Konzerns lag zum Jahresende bei 14,7 % und
konnte im Konzern um 0,7 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (14,0 %) als auch in beiden
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Unternehmensbereichen verbessert werden. Die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr war vorwiegend
bedingt durch die Abnahme des rollierenden operativen Nettovermögens auf 337,2 Mio. € (Vorjahr:
354,6 Mio. €) sowie der leichten Verbesserung des operativen Ergebnisses.
Die im Geschäftsjahr 2020 getätigten Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
betrugen insgesamt 19,9 Mio. € (Vorjahr: 31,6 Mio. €) und lagen somit aufgrund einer Corona-bedingt
zurückhaltenden Investitionstätigkeit deutlich unter dem Vorjahr. Ursprünglich war vorgesehen, die
Investitionen gegenüber Vorjahr moderat zu steigern.
Weitere Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung der beiden Unternehmensbereiche Bad
und Wellness sowie Tischkultur sind in den nachfolgenden Erläuterungen zur Ertragslage dargestellt.
Die Entwicklung weiterer Kennzahlen wird in den Abschnitten „Finanzlage“, „Vermögenslage“ und
„Sonstige finanzielle Leistungsindikatoren“ im Konzernlagebericht beschrieben.
2.3. Ertragslage
Die folgenden Erläuterungen geben einen Überblick über unsere Ertragslage im Geschäftsjahr 2020.
Konzernumsatz 2020
Konzernumsatz um 3,9 % gesunken
Der Villeroy & Boch-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz in Höhe von 800,9 Mio. €
und lag aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie um 32,4 Mio. € bzw. 3,9
% unter Vorjahr. Währungsbereinigt entspricht dies einem Umsatzrückgang von 3,2 %. Vor allem das
zweite Quartal 2020 war mit einem Umsatzrückgang von 19,0 % sehr stark von der Pandemie betroffen.
Aufgrund des umsatzstarken zweiten Halbjahres konnten wir den Umsatzrückstand des ersten
Halbjahres von -13,4 % auf -3,9 % vermindern.
Die im Umsatz enthaltenen Erlöse unseres Lizenzgeschäfts reduzierten sich von 7,1 Mio. € auf 4,7 Mio.
€, da Partnerkampagnen vermindert wurden und sich das Lizenzvolumen in verschiedenen Ländern
rückläufig entwickelte. Dabei entfielen 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) auf den Unternehmensbereich
Bad und Wellness sowie 1,9 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Tischkultur.
Die Lizenzvereinbarungen des Zentralbereichs erzielten einen Umsatz von 2,6 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio.
€).
In unserer Hauptregion EMEA (Europa, Naher Osten, Afrika) verzeichneten wir einen Umsatzrückgang
von 2,0 %. In Europa lagen wir mit einer Umsatzveränderung von -0,9 % nahezu auf Vorjahr –
währungsbereinigt sogar auf Vorjahr. Hier konnten wir die negative Umsatzentwicklung der von der
Pandemie stark getroffenen Länder, wie zum Beispiel Frankreich (-10,2 %) durch Umsatzsteigerungen
in Deutschland und Schweden ausgleichen. In Großbritannien wirkten sich zudem die Unsicherheiten
aus dem Brexit mit einem Umsatzrückgang von 21,2% aus. Ebenso mussten wir in der Region Naher
Osten, hauptsächlich durch die Corona-bedingten Verschiebungen von Projekten, Umsatzrückgänge
hinnehmen (-34,7 %).
Durch diese Projektverschiebungen mussten wir auch in Übersee Umsatzrückgänge in Höhe von 12,1
% hinnehmen. Dies zeigte sich vor allem in China, wo wir 15,7 % unter Vorjahr lagen. Den
Umsatzrückstand des ersten Halbjahres konnten wir hier in der zweiten Jahreshälfte nur teilweise
aufholen.
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Umsatz in den Unternehmensbereichen
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Der Unternehmensbereich Bad und Wellness erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz in Höhe
von 539,1 Mio. € und lag damit um 14,9 Mio. € bzw. um 2,7 % unter Vorjahr. Dabei ist es uns gelungen,
den Umsatzrückstand des ersten Halbjahres (-9,7 %) aufgrund der guten Umsatzentwicklung des
zweiten Halbjahres deutlich aufzuholen, in einigen Ländern wie z.B. in Schweden (9,6 %) und
Deutschland (8,1 %) sogar zu steigern. Die positive Umsatzentwicklung in Deutschland war
insbesondere auf das starke Wachstum im traditionellen Großhandel (+7,6 %) sowie dem E-Commerce
Geschäft (+31,3 %) zurückzuführen. Hierbei profitierten beide Kanäle von einer Pandemie-bedingten
Sonderkonjunktur und dem Trend zur Hausrenovierung. In Schweden profitierten wir vor allem von
dem Sonderweg beim Umgang mit der Corona-Pandemie und einer guten Umsatzentwicklung mit
technischen Armaturen der Marke Vatette (+9,7 %). Dem gegenüber entwickelten sich die Umsätze in
den von der Corona-Krise stärker betroffenen Ländern wie Großbritannien (-28,6 %), Spanien (-15,8
%), Italien (-13,1 %) und Frankreich (-4,6 %) rückläufig.
Ebenso wirkte sich in Übersee die Corona-Krise mit deutlichen Umsatzverlusten (-16,9 %) aus.
Verzögerungen im Projektgeschäft führten in der Region APAC zu einem Umsatzrückgang von 16,2 %.
Daneben verlief die Umsatzentwicklung in der Region Americas negativ (-25,6 %).
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Im Unternehmensbereich Tischkultur haben wir im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von 259,2 Mio.
€ erzielt und lagen damit um 17,3 Mio. € bzw. 6,3 % unter Vorjahr. Kursbereinigt erreichten wir ein
Umsatzminus von 5,9 %. Währungseffekte aus dem US-Dollar haben sich dabei negativ ausgewirkt.
Auch für den Unternehmensbereich Tischkultur verlief die zweite Jahreshälfte sehr positiv. So konnten
wir den Umsatzrückstand des ersten Halbjahres (-21,7 %) bedingt durch die weltweiten Schließungen
der Einzelhandelsgeschäfte aufgrund des Lockdowns auf -6,3 % reduzieren.
Größter Wachstumstreiber waren unsere E-Commerce-Aktivitäten (+46,6 %) in nahezu allen relevanten
Märkten. Dabei zahlte sich unsere Fokussierung auf diesen wachsenden Kanal, verbunden mit erhöhten
Investitionen in Personal, IT-Strukturen und Logistik, sowie einer damit einhergehenden gesteigerten
Professionalität deutlich aus. Über alle Regionen hinweg lag der Anteil der E-Commerce-Aktivitäten
am Tischkultur-Gesamtumsatz bei 30,6 % (Vorjahr: 19,6 %).
Erfreulicherweise konnten wir, trotz des schwierigen Geschäftsverlauf die Umsätze mit unseren
stationären Handelspartnern insbesondere in Deutschland und der Schweiz steigern. So konnten wir
nach einem Umsatzrückstand im ersten Halbjahr von -21,3 % ein leichtes Wachstum von 1,9 % zum
Jahresende verzeichnen. Die Umsätze mit unseren eigenen Einzelhandelsgeschäften, die für uns
weiterhin als Markenbotschafter besonders wichtig sind, konnten wir in der zweiten Jahreshälfte
steigern und den Umsatzrückstand des ersten Halbjahres von -34,4 % auf -22,0 % reduzieren und somit
in den Öffnungsphasen ein deutliches Umsatzplus im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen.
Unser Projektgeschäft mit Hotel- und Restaurantkunden war im gesamten bisherigen Geschäftsverlauf
sehr stark durch die Pandemie beeinträchtigt. Im Geschäftsjahr 2020 mussten wir einen Umsatzrückgang
von -48,4 % hinnehmen. Die weitere Umsatzentwicklung in diesem Geschäftsfeld hängt wesentlich von
der Erholung des Hospitality-Marktes und dem weiteren Verlauf der Pandemie ab.
Auftragsbestand
Der Auftragsbestand im Villeroy & Boch-Konzern zum 31. Dezember 2020 hat sich im
Vojahresvergleich mehr als verdoppelt (von 44,8 Mio. € auf 100,8 Mio. €). Hier wirken sich die bereits
genannten Pandemie-bedingten Projektverschiebungen aus, vor allem in China und den Ländern des
Nahen und Mittleren Ostens, aber auch die anhaltend gute Baukonjunktur in Zentral-, West- und
Nordeuropa. Auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness entfielen 85,1 Mio. € (Vorjahr:
35,3 Mio. €) und auf den Unternehmensbereich Tischkultur 15,7 Mio. € (Vorjahr: 9,5 Mio. €).
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Konzern-EBIT
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) war im Vorjahr durch den Sonderertrag aus dem
Immobilienverkauf in Luxemburg geprägt. Dieser Sonderertrag erklärt im Wesentlichen die Differenz
zwischen dem EBIT des Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 40,7 Mio. € und dem Vorjahresergebnis (101,9
Mio. €).
Das darin enthaltene operative Ergebnis lag aufgrund unseres konsequenten Kostenmanagements mit
49,7 Mio. € sogar leicht über dem Vorjahreswert (49,5 Mio. €).
Die Einstandskosten der verkauften Waren liegen mit 474,5 Mio. € um 4,5 Mio. € unter Vorjahr (479,0
Mio. €). Der im Vergleich zum Umsatz unterproportionale Rückgang resultiert primär aus der fehlenden
Fixkostendeckung unserer während des zweiten Quartals 2020 vorübergehend stillgelegten
Keramikwerke. Trotz gegenläufiger Kurzarbeitseffekte verringerte sich die Umsatzmarge um 1,9
Prozentpunkte. Die operative Marge (vor Produktions- und Bestandseffekten) konnten wir hingegen
nahezu auf dem Niveau des Vorjahres halten.
Unser erfolgreiches Kostenmanagement im abgelaufenen Geschäftsjahr zeigt sich insbesondere in der
Reduzierung der Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungskosten auf 228,8 Mio. € (Vorjahr: 261,6 Mio.
€) und der allgemeinen Verwaltungskosten auf 41,2 Mio. € (Vorjahr: 43,8 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge beliefen sich auf -6,9 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio.
€). Das Vorjahr war geprägt durch höhere Kursgewinne sowie höhere Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
14
Das nicht-operative Ergebnis in Höhe von -9,0 Mio. € (Vorjahr: +52,4 Mio. €) enthält im Wesentlichen
Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf unseres mexikanischen Sanitärwerkes (-4,7
Mio. €), Aufwendungen im Zusammenhang mit der Fortführung unseres Transformations- und
Effizienzsteigerungsprogramms (-1,3 Mio. €) sowie eine Corona-Einmalprämie an unsere weltweiten
Mitarbeiter (-1,9 Mio. €). Diese wurde zur Honorierung der während der Corona-Krise erbrachten
Leistungen gewährt. Im Rahmen der stärkeren strategischen Ausrichtung unseres Bad-Geschäfts auf
Europa und Asien haben wir das Produktionswerk in Mexiko Ende Dezember 2020 veräußert. Weitere
Erläuterungen hierzu finden Sie im Konzernanhang in Tz 2. Konsolidierungskreis. Im Vorjahr standen
dem Ertrag aus der Veräußerung unserer ehemaligen Werksimmobilie in Luxemburg (87,7 Mio. €)
Aufwendungen in Höhe von 35,3 Mio. € gegenüber. Diese enthielten Aufwendungen in Höhe von 29,4
Mio. € für Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen sowie für die Umsetzung des Transformations-
und Effizienzsteigerungsprogramms.
Das bereits im Geschäftsjahr 2019 gestartete Transformations- und Effizienzsteigerungsprogramm
wurde auf unsere internationalen Standorte ausgeweitet. Hierfür wurden Rückstellungen in
hinreichender Höhe gebildet (vgl. Konzernanhang Tz. 28 Sonstige lang- und kurzfristige
Rückstellungen).
Die Inhalte des nicht-operativen Ergebnisses betreffen sämtliche Funktionen der Gewinn- und
Verlustrechnung und sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sachverhaltsgerecht
zugeordnet.
Operatives Ergebnis (EBIT) der Unternehmensbereiche
Unternehmensbereich Bad und Wellness
Durch die sich deutlich verbessernde Umsatzsituation vor allem im vierten Quartal sowie die Erfolge
aus dem strikten Kostenmanagement ist es im Unternehmensbereich Bad und Wellness gelungen ein
operative Ergebnis (EBIT) in Höhe von 41,9 Mio. € zu erreichen und fast auf Vorjahresniveau (42,2
Mio. €) abzuschließen.
Unternehmensbereich Tischkultur
Der Unternehmensbereich Tischkultur erzielte durch eine sehr gute Umsatzentwicklung im zweiten
Halbjahr sowie die erreichten Kosteneinsparungseffekte im Geschäftsjahr 2020 einen operativen
Gewinn (EBIT) von 7,8 Mio. € (Vorjahr: 7,3 Mio. €) und lag damit um 0,5 Mio. € über dem Vorjahr.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
15
Konzernergebnis
Auch das Konzernergebnis des Vorjahres (79,4 Mio. €) beinhaltet den Sonderertrag des bereits
erwähnten Immobilienverkaufs in Luxemburg. Die Differenz zwischen dem Ergebnis des
Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 22,9 Mio. € und dem Vorjahresergebnisses ist hauptsächlich auf
diesen Sonderertrag zurückzuführen.
Das Finanzergebnis betrug -4,9 Mio. € (Vorjahr: -6,7 Mio. €) und hat sich um 1,8 Mio. verbessert. Die
Veränderung war unter anderem auf niedrigere Zinsaufwendungen für Pensions- und
Jubiläumsverpflichtungen resultierend aus der rückläufigen Entwicklung der Zinssätze zurückzuführen.
Der Ertragsteueraufwand lag ergebnisbedingt mit 12,9 Mio. € unter dem Vorjahr (15,8 Mio. €).
Insbesondere aufgrund der steuerlichen Effekte im Zusammenhang mit dem Verkauf des mexikanischen
Werkes betrug die Steuerquote 36,0 % (Vorjahr: 16,6 %). Für das Geschäftsjahr 2021 wird eine
Steuerquote auf dem üblichen Niveau (ca. 30 %) erwartet. Die niedrige Steuerquote des Vorjahres war
hauptsächlich auf den steuerfreien Sonderertrag aus dem Immobilienprojekt in Luxemburg
zurückzuführen.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
16
Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS)
Zusammenfassend ergibt sich folgendes Bild der Ertragslage im Geschäftsjahr 2020:
Vorschlag für die Dividende 1
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung am 26. März 2021 vor, den Bilanzgewinn
der Villeroy & Boch AG zur Ausschüttung einer Dividende von
zu verwenden. Das Ausschüttungsvolumen beträgt 14,7 Mio. €. Unter Berücksichtigung des
unveränderten Bestands eigener Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft zum Ausschüttungszeitpunkt
wird der Liquiditätsabfluss daraus voraussichtlich 13,8 Mio. € betragen.
1 Es handelt sich bei diesem Abschnitt um einen ungeprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.
2.4. Finanzlage
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Wir verfügen über ein zentrales Finanzmanagement, das die globale Liquiditätssteuerung, das Cash
Management sowie das Management von Marktpreisrisiken umfasst.
Das Finanzmanagement wird konzernweit einheitlich aus der zentralen Abteilung Konzern-Treasury
heraus ausgeführt. Den Rahmen hierfür bilden neben externen gesetzlichen und regulatorischen
Anforderungen auch interne Richtlinien und Limite.
Unser Liquiditätsmanagement stellt sicher, dass wir jederzeit unsere Zahlungsverpflichtungen erfüllen
können. Die Zu- und Abflüsse aus dem operativen Geschäft sind Basis der täglichen Kontendisposition
sowie der kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplanung.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
17
Daraus entstehende Finanzierungsbedarfe werden in der Regel über Bankkredite abgedeckt.
Liquiditätsüberschüsse legen wir unter Beachtung von Risiko- und Renditegesichtspunkten am
Geldmarkt an. Unter der Bedingung einer guten Bonität der Finanzhandelspartner, ausgedrückt in einem
Investment Grade-Rating, verfolgen wir das Ziel, ein optimales Finanzergebnis zu erreichen.
Unser Cash Management wird ebenfalls zentral gesteuert. Die Zentralisierung von Zahlungsströmen
durch Cash-Pooling-Verfahren steht dabei im Rahmen der wirtschaftlichen Effizienz an vorderster
Stelle. Ein Inhouse-Cash-System führt konzerninterne Zahlungsströme immer dann über interne
Verrechnungskonten aus, wenn dies steuerlich und rechtlich möglich ist. Durch die konzerninterne
Verrechnung reduzieren wir somit die Anzahl externer Bankgeschäfte auf ein Mindestmaß. Zur
Durchführung des Zahlungsverkehrs sind standardisierte Prozesse und Übermittlungswege etabliert.
Das Management von Marktpreisrisiken umfasst die Bereiche Währungskursrisiken,
Zinsänderungsrisiken und sonstige Preisänderungsrisiken. Unser Ziel ist es, negative Auswirkungen von
Schwankungen auf das Ergebnis der Unternehmensbereiche und des Konzerns zu begrenzen. Das
konzernweite Risikopotenzial wird hierzu regelmäßig ermittelt, und entsprechende
Sicherungsentscheidungen werden getroffen.
Weitere Informationen zum Management von Risiken finden sich im Kapitel „Risiko- und
Chancenbericht“ des Konzernlageberichts.
Kapitalstruktur
Unsere Finanzierungsstruktur, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist, hat sich im Geschäftsjahr
2020 wie folgt verändert:
Das Eigenkapital ist im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahresstichtag geringfügig um 0,5 Mio. €
auf 251,7 Mio. € gesunken. Dem im Geschäftsjahr 2020 erwirtschafteten Konzerngewinn in Höhe von
22,9 Mio. € stand die erfolgte Ausschüttung der Dividende (-13,8 Mio. €) sowie erfolgsneutrale
Bewertungseffekte – insbesondere aus der Anwendung gesunkener Abzinsungsprozentsätze zur
Bewertung der Pensionsverpflichtungen (-6,1 Mio. €) – und Währungseffekte gegenüber. Insgesamt
verminderte sich unsere Eigenkapitalquote infolge der gestiegenen Bilanzsumme auf 27,5 % gegenüber
28,3 % zum Vorjahresstichtag. Das Konzernanlagevermögen in Höhe von 272,4 Mio. € wurde zu
92,4 % durch Eigenkapital abgedeckt.
Die langfristigen Schulden in Höhe von 401,1 Mio. € umfassten Pensionsrückstellungen,
Finanzverbindlichkeiten,
Leasingverbindlichkeiten,
sonstige
Verbindlichkeiten,
sonstige
Rückstellungen, Personalrückstellungen sowie latente Steuerschulden. Im Vergleich zum Vorjahr haben
sich die langfristigen Schulden um 36,6 Mio. € erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die
Erhöhung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten aufgrund einer Umfinanzierung (35,0 Mio. €)
zurückzuführen.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
18
Die kurzfristigen Schulden, bestehend aus sonstigen Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, sonstigen Rückstellungen, Personalrückstellungen,
Leasingverbindlichkeiten, Finanzverbindlichkeiten, und Ertragsteuerschulden sanken im
Vorjahresvergleich um 12,3 Mio. € auf 261,5 Mio. €. Dabei stand dem Rückgang der
Finanzverbindlichkeiten um 32,3 Mio. € vor allem ein Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten um 12,9
Mio. €, der Ertragsteuerschulden um 5,5 Mio. € und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen um 4,3 Mio. € gegenüber.
Investitionen
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Unsere Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2020
19,9 Mio. € (Vorjahr: 31,6 Mio. €). Hiervon entfielen 42 % auf das Inland (Vorjahr: 28 %). Zum
Jahresende 2020 bestanden Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten in Höhe von 3,8 Mio. €. Die Finanzierung der Investitionsverpflichtungen erfolgte
aus dem operativen Cash Flow.
Der Großteil unserer Investitionsausgaben entfiel mit 14,2 Mio. € bzw. 71,4 % auf den
Unternehmensbereich Bad und Wellness. Der Investitionsfokus lag in der Anschaffung neuer
Produktionsanlagen für unsere Keramik-Werke im In- und Ausland, insbesondere in Thailand, Ungarn
und Frankreich.
Im Unternehmensbereich Tischkultur investierten wir 5,7 Mio. €, was 28,7 % der
Gesamtinvestitionen entsprach. Für unsere Produktion in den Werken Merzig und Torgau wurden neue
Maschinen und Werkzeuge erworben. Die Investitionen in das Logistikzentrum in Merzig dienten vor
allem dem Ausbau der Kapazitäten für das deutlich steigende E-Commerce-Geschäft.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
19
Zu weiteren Informationen über die wesentlichen Investitionstätigkeiten des Konzerns im
Berichtszeitraum wird auf Tz. 6 im Anhang des Konzernabschlusses verwiesen.
Finanzierung
Kurzfassung Kapitalflussrechnung
In Mio. €
2020
2019
Konzernergebnis
22,9
45,5
-11,9
-1,2
79,4
41,7
7,5
Lfd. Abschreibungen auf das Anlagevermögen inkl. Zuschreibung
Veränderung der langfristigen Rückstellungen
Ergebnis aus Anlagenabgängen
-88,0
Veränderungen Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten und lfd.
kurzfristige Rückstellungen sowie sonstige Aktiva und Passiva
Sonstige zahlungsunwirksame Erträgeꢀ/ꢀAufwendungen
Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Summe der Cash Flows
71,7
9,5
-7,1
11,4
44,9
82,7
24,6
152,2
57,6
152,2
0,5
136,5
-17,4
-30,1
89,0
Zahlungsmittelbestand am 01.01.
210,3
89,0
Summe der Cash Flows
Wechselkursbedingte Änderung des Zahlungsmittelbestands
Zahlungsmittelbestand am 31.12.
-1,5
297,8
210,3
Unser Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit betrug 136,5 Mio. € (Vorjahr: 44,9 Mio. €) und wurde
um 91,6 Mio. € verbessert. Dieser außergewöhnlich hohe Cash Flow war vor allem aufgrund des trotz
der Corona-Krise guten Konzernergebnisses (22,9 Mio. €) sowie die Veränderung des
Nettoumlaufvermögens bedingt. Diese ergab sich insbesondere aus dem Abbau der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen (27,4 Mio. €) sowie der Vorräte (13,3 Mio. €). Darüber hinaus trugen der
Aufbau der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (4,3 Mio. €) sowie der sonstigen
Verbindlichkeiten (14,3 Mio. €) zur Verbesserung bei.
Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -17,4 Mio. € (Vorjahr: 82,7 Mio. €) umfasste
hauptsächlich Investitionsauszahlungen von insgesamt 23,0 Mio. € für den Erwerb von Sachanlagen,
langfristigen finanziellen sowie immateriellen Vermögenswerten denen Einzahlungen aus
Anlagenabgängen in Höhe von 4,6 Mio. € gegenüberstanden. Darüber hinaus ist als Einzahlung die erste
Kaufpreisrate aus dem Verkauf der mexikanischen Sanitärfabrik in Höhe von 1,0 Mio. € enthalten (vgl.
Tz 2 c des Konzernanhangs). Im Vorjahr war die Einzahlung aus der Veräußerung der ehemaligen
Werksimmobilie in Luxemburg in Höhe von 114,0 Mio. € enthalten.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrug -30,1 Mio. € (Vorjahr: 24,6 Mio. €) und umfasste
hauptsächlich den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 18,9 Mio. € und die
getätigte Dividendenzahlung (13,8 Mio. €).
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
20
Liquidität
Nettoliquidität
Unsere Nettoliquidität betrug zum Bilanzstichtag 182,6 Mio. € (Vorjahr: 97,8 Mio. €). Der Anstieg der
Nettoliquidität um 84,8 Mio. € resultierte dabei einerseits aus der im Vergleich zum Vorjahr (31,6 Mio.
€) verringerten Investitionstätigkeit des Geschäftsjahres 2020 (19,9 Mio. €) sowie andererseits aus den
Veränderungen des operativen Nettovermögens.
Bei der Berechnung der Nettoliquidität wurden der Zahlungsmittelbestand sowie die kurz- bzw.
langfristigen Finanzverbindlichkeiten zusammengefasst.
Wir verfügten zum 31. Dezember 2020 über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von
186,8 Mio. € (31. Dezember 2019: 233,4 Mio. €), die keinen Beschränkungen unterliegen.
2.5. Vermögenslage
Bilanzstruktur
Die Bilanzsumme des Villeroy & Boch-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 914,3 Mio. €
gegenüber 890,5 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Die Bilanzstruktur zeigte nachstehendes Bild:
Bilanzstruktur im Jahresvergleich
Das langfristige Vermögen in Höhe von 310,5 Mio. € (Vorjahr: 334,6 Mio. €) umfasste das
Anlagevermögen einschließlich der Nutzungsrechte, latente Steueransprüche sowie sonstige
Vermögenswerte. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Verminderung des
Sachanlagevermögens (-21,2 Mio. €), wozu hauptsächlich der Verkauf unseres mexikanischen
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
21
Sanitärwerkes, das Pandemie bedingt niedrige Investitionsniveau im Vergleich zu den höheren
Abschreibungen des Geschäftsjahres sowie negative Währungseinflüsse beitrugen.
Der Anteil des gesamten Anlagevermögens an der Bilanzsumme betrug 29,8 % (Vorjahr: 33,1 %).
Das kurzfristige Vermögen setzte sich hauptsächlich aus dem Zahlungsmittelbestand, Vorräten,
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten
zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das kurzfristige Vermögen um 47,9 Mio. € auf 603,8
Mio. €.
Der Zahlungsmittelbestand lag mit 297,8 Mio. € um 87,5 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres, was
hauptsächlich mit der gedämpften Investitionstätigkeit sowie der Veränderungen des übrigen operativen
Nettovermögens in Zusammenhang stand.
Die kurzfristigen Vermögenswerte verminderten sich von 345,6 Mio. € um 39,6 Mio. € auf 306,0 Mio.
insbesondere durch die Rückgänge der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-27,4 Mio. €) und
der Vorräte (-13,3 Mio. €).
Die Positionen der Passivseite werden im Lagebericht im Kapitel Kapitalstruktur erläutert.
2.6. Sonstige finanzielle Leistungsindikatoren
Neben den für uns wesentlichen Steuerungsgrößen Umsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern
(EBIT), deren Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr im Abschnitt „Ertragslage“ erläutert wird,
liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Optimierung der rollierenden operativen Nettovermögensrendite.
Das operative Nettovermögen errechnet sich aus dem Anlagevermögen (bestehend aus den
immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Nutzungsrechten) sowie Vorräten, Warenforderungen
und sonstigen operativen Vermögenswerten abzüglich der Summe der Lieferantenverbindlichkeiten,
Rückstellungen und übrigen operativen Verbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten).
Die operative Nettovermögensrendite wird wie folgt ermittelt:
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
22
Das rollierende operative Nettovermögen des Villeroy & Boch-Konzerns setzte sich zum 31. Dezember
2020 wie folgt zusammen:
Zum Jahresende 2020 hat sich die operative Nettovermögensrendite des Konzerns um 0,7 Prozentpunkte
auf 14,7 % erhöht. Ursächlich hierfür war neben dem Vermögensabbau, der sich hauptsächlich in den
Warenforderungen und Vorräten widerspiegelt auch ein leichter Anstieg des operativen Ergebnisses.
Das rollierende operative Nettovermögen des Unternehmensbereichs Bad und Wellness stellte sich
folgendermaßen dar:
*Die vom Unternehmensbereich nicht beeinflussbaren Ergebnisanteile des Zentralbereichs werden bei
Berechnung der operativen Nettovermögensrendite nicht berücksichtigt.
Die operative Nettovermögensrendite des Unternehmensbereichs Bad und Wellness hat sich aufgrund
des um 14,2 Mio. € gesunkenen operativen Nettovermögens auf 18,2 % (Vorjahr: 17,4 %) erhöht.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
23
Das rollierende operative Nettovermögen des Unternehmensbereichs Tischkultur setzte sich wie folgt
zusammen:
*Die vom Unternehmensbereich nicht beeinflussbaren Ergebnisanteile des Zentralbereichs werden bei
Berechnung der operativen Nettovermögensrendite nicht berücksichtigt.
Im Unternehmensbereich Tischkultur hat sich die operative Nettovermögensrendite aufgrund der
positiven Ergebnisentwicklung und des rückläufigen operativen Nettovermögens um 3,7
Prozentpunkte von 8,6 % auf 12,3 % erhöht.
3.
NACHHALTIGKEIT
3.1. Allgemeine Erläuterungen 1
Das Erreichen der finanziellen Ziele ist für uns eng mit den verschiedenen Facetten der Nachhaltigkeit
verbunden, um unser unternehmerisches Handeln neben ökonomischen auch mit ökologischen und
sozialen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren
Stakeholdern – allen voran Kunden und Lieferanten, Mitarbeitern, Eigentümern und Kapitalgebern –
sowie der verantwortungsbewusste Umgang mit der Umwelt nehmen daher einen besonderen
Stellenwert in unserer Organisation und unseren Prozessen ein.
Nachhaltige Unternehmensführung im Sinne einer guten und transparenten Corporate Governance
erfordert das integre und rechtskonforme Verhalten aller Villeroy & Boch-Mitarbeiter, damit ein
langfristiger Unternehmenserfolg erreicht werden kann. Die Einhaltung von gesetzlichen und
behördlichen Vorschriften sowie unternehmensintern geltenden Kodizes und Richtlinien – hierzu gehört
vor allem unser für alle Mitarbeiter geltender Verhaltenskodex – wird durch ein konzernweit wirksames
Compliance-Management-System gesichert. Da der Unternehmenserfolg zudem untrennbar mit dem
Engagement von kreativen und motivierten Mitarbeitern verbunden ist, legen wir im Rahmen unserer
Personalstrategie großen Wert auf ein attraktives Beschäftigungsumfeld unter gesunden und sicheren
Arbeitsbedingungen, eine faire Bezahlung, gezielte Weiterbildungsangebote sowie eine gelebte Vielfalt
und Chancengleichheit.
Unsere Kunden vertrauen auf die hohe Qualität unserer Produkte – und diese basiert gleichermaßen auf
einem stilvollen Design, einer extrem hohen Langlebigkeit und einer maximalen Produktsicherheit. Mit
technisch überlegenen Produkten und einer nachhaltigen Wertschöpfung wollen wir uns dieses
Vertrauen auch in Zukunft verdienen. Deshalb stellen wir ebenso hohe Anforderungen an unsere
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
24
Lieferanten wie an unsere eigene Produktion. Neben der Einhaltung von Recht und Gesetz sowie
Arbeits- und Umweltstandards setzen wir uns zum Ziel, unsere außergewöhnliche Produktqualität mit
einer möglichst hohen Ressourcen- und Energieeffizienz zu erreichen. Der Einsatz von
Managementsystemen und standardisierten Prozessen unterstützt uns dabei.
1
Es handelt sich bei diesem Abschnitt um einen ungeprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.
3.2. Nichtfinanzielle Erklärung
Die Villeroy & Boch AG ist gemäß §§ 289b, 315b HGB verpflichtet, den Lagebericht bzw. den
Konzernlagebericht um eine sog. nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern. Berichtspflichtige Aspekte im
Sinne des § 289c HGB umfassen unternehmensbezogene Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und
Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung und beziehen sich damit unmittelbar auf unsere nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten in den
zuvor skizzierten Handlungsfeldern. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung machen wir von
dem gesetzlichen Wahlrecht Gebrauch, alternativ einen zusammengefassten, gesonderten
nichtfinanziellen Bericht für den Villeroy & Boch-Konzern und die Villeroy & Boch AG zu erstellen
und
im
Internet
unter
dem
Link
www.villeroyboch-group.com/de/investor-
relations/publikationen/nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Der nichtfinanzielle Bericht ist
integriert in unserem Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2020, in dem wir ausführlich über unsere nichtfinanzielle Leistung informieren.
4.
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
4.1. Risikostrategie
Unsere Geschäftspolitik ist darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und Ertragskraft sowie damit
einhergehend den Wert unseres Unternehmens im Sinne unserer Aktionäre und weiterer
Anspruchsgruppen nachhaltig zu steigern. In diesem Zusammenhang eröffnen die Geschäftsaktivitäten
des Villeroy & Boch-Konzerns eine Vielzahl von Chancen; zugleich bringen sie fortwährend Risiken
mit sich. In unserem unternehmerischen Handeln unterliegen wir dabei allgemeinen konjunkturellen
und spezifischen Branchenrisiken sowie den üblichen finanzwirtschaftlichen Risiken.
Gemäß unserem Risikoverständnis werden potenzielle Geschäftsrisiken frühestmöglich identifiziert,
bewertet und – soweit möglich – mittels anerkannter Methoden und Maßnahmen minimiert bzw.
vollständig vermieden. Risiken gehen wir bewusst dann ein, wenn die damit verbundenen
Erfolgsaussichten entsprechend attraktiv sind. Zudem müssen die vorliegenden Risiken kalkulierbar, in
der Höhe verkraftbar und in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit gering sein. Innerhalb unseres
Unternehmens besteht ein funktionsfähiges und wirksames Risikomanagement. Dieses System dient
dazu, den Fortbestand des Konzerns zu sichern und das Erreichen unserer Unternehmensziele – vor
allem finanzielle, operative oder strategische Ziele – zu gewährleisten.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
25
4.2. Risikomanagement
Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem
Unser Risikomanagementsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Im Gegensatz zu
Risikobegrenzungsmaßnahmen wirken Chancen grundsätzlich nicht risikoreduzierend; diese werden
separat im Abschnitt „Chancenbericht“ dargestellt.
Das Risikomanagementsystem umfasst sämtliche Bereiche unseres Konzerns und ordnet allen
Organisationseinheiten eindeutige Verantwortlichkeiten und Aufgaben zu. In diesem System legt der
Vorstand über die allgemeinen Grundzüge der Konzernstrategie hinaus auch die Grundsätze der
Risikopolitik und -behandlung fest und sorgt für deren Überwachung. Ein weiterer Baustein dieser
Systematik ist die konzernweit für alle Mitarbeiter und Führungskräfte gültige Verhaltensrichtlinie, mit
der die Risiken möglicher Rechts- und Regelverletzungen begrenzt werden sollen.
In der Umsetzung des Gesamtsystems sind verschiedene aufeinander abgestimmte Planungs-, Berichts-
und Kontrollprozesse sowie Frühwarnsysteme eingerichtet, die darauf abzielen, Entwicklungen, die den
Fortbestand des Konzerns gefährden, frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen wirksam
zu ergreifen.
Unser operatives Risikomanagement umfasst den gesamten Prozess von der Risikofrüherkennung bis
hin zur Steuerung bzw. Handhabung der (Rest-)Risiken und liegt einschließlich der gebotenen
Gegenmaßnahmen primär in der Verantwortung des Prozessmanagements, also dezentral in den
Unternehmensbereichen. Das Risikocontrolling identifiziert, misst und bewertet alle Risiken. Im
Besonderen ist mit der Einbindung des jeweiligen Unternehmensbereichscontrollings die Integration
des Risikomanagements in die dezentrale Controlling-Organisation gewährleistet. Zusätzlich werden
die Funktionen des Risikomanagements zur Gewährleistung eines konzerneinheitlichen und
reibungslosen Prozessablaufs zentral koordiniert.
Einen zentralen Bestandteil des Risikomanagements bei Villeroy & Boch bildet das interne
Kontrollsystem. Es umfasst die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen
zur
Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,
Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Finanzberichterstattung
sowie
Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften (Compliance).
Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems sind in konzernweit gültigen Richtlinien und Arbeitsanweisungen
kodifiziert. Diese fachspezifischen Vorgaben basieren sowohl auf einschlägigen Gesetzen und
Regularien als auch auf freiwillig auferlegten Unternehmensstandards und werden in kontinuierlichen
Abständen an externe und interne Entwicklungen angepasst.
Überwachung der Risikomanagementprozesse
Auf der Grundlage eines im Villeroy & Boch-Konzern vom Vorstand delegierten Mandats überprüft die
Konzernrevision regelmäßig die Effizienz der Arbeits- und Prozessabläufe sowie die Effektivität der in
den dezentralen Unternehmensbereichen eingerichteten internen Kontrollen und des installierten
Risikomanagementsystems. Über die Ergebnisse der Revisionsprüfungen wird zeitnah berichtet. Damit
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
26
ist eine kontinuierliche Information des Vorstands über bestehende Schwächen und eventuell daraus
resultierenden Risiken sowie die Ableitung adäquater Empfehlungen zur Behebung dieser Schwächen
gewährleistet. Im Einzelnen ist unsere Konzernrevision dafür verantwortlich, im Rahmen ihres
Tätigkeitsspektrums Risiken zu erkennen (Aufdeckungsfunktion), diese unabhängig und objektiv zu
beurteilen (Bewertungsfunktion) sowie Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten (Beratungsfunktion)
und deren Umsetzung zu verfolgen (Nachschaufunktion).
Zusätzlich überwacht der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats die Wirksamkeit des
Risikomanagement-, internen Kontroll- und internen Revisionssystems sowie insbesondere den
Rechnungslegungsprozess. Darüber hinaus werden die Effektivität des internen Kontrollsystems für die
Finanzberichterstattung sowie die Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems regelmäßig im
Rahmen der externen Prüfung des Konzernjahresabschlusses durch unsere Wirtschaftsprüfer bestätigt.
4.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem für die
Konzernrechnungslegung
Die Villeroy & Boch AG ist als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB
dazu verpflichtet, gemäß § 315 Abs. 4 HGB die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Dies
beinhaltet sowohl die Angemessenheit als auch die wirksame Ausgestaltung. Die Zwecksetzung dieses
Systems besteht darin, mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass die Finanzberichterstattung
verlässlich ist und die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben,
den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie den internen Richtlinien erfolgt.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist integraler
Bestandteil unseres konzernweiten Risikomanagementsystems, wodurch Doppelroutinen vermieden
werden. Es umfasst die Organisations- sowie Kontroll- und Überwachungsstrukturen, mit denen wir
sicherstellen, dass die Geschäftsvorfälle und unternehmerischen Sachverhalte ordnungsgemäß
eingerichtet sind und nachfolgend vollständig, transparent, zeitnah und sachgerecht erfasst, aufbereitet
und bilanziell abgebildet werden. Die zentrale Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und
kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess bilden einschlägige Gesetze und Normen sowie
unternehmensinterne Vorgaben und Grundsätze, die in einer konzernweit gültigen, laufend
aktualisierten Bilanzierungsrichtlinie kodifiziert sind. Zudem existieren eindeutig festgelegte
Verfahrensweisen, die durch eine einheitliche Rechnungslegung, einen einheitlichen Kontenrahmen für
die Berichterstattung, einen konzernweit gültigen Terminplan für die Abschlusserstellung und diverse
Handbücher spezifiziert werden. Darüber hinaus folgen die im Rahmen des Rechnungslegungs- und
Konsolidierungsprozesses wahrgenommenen Funktionen (zum Beispiel Konzernberichtswesen,
Controlling, Finanzbuchhaltung, Personalabrechnung, Steuern und Konzern-Treasury) klaren
fachlichen wie personellen Zuordnungen, wodurch eine trennscharfe Abgrenzung der spezifischen
Verantwortungsbereiche gewährleistet wird.
Neben angemessenen personellen Ressourcen wird die Konzernabschlusserstellung durch eine
einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware unterstützt, die
umfangreiche Prüf- und Validierungsroutinen beinhaltet. In diesem Sinne sieht das
rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem sowohl präventive als auch
detektive Kontrollen vor. Hierzu gehören IT-gestützte und manuelle Abstimmungen in Form von
regelmäßigen Stichproben- und Plausibilitätskontrollen, diverse risiko-, prozess- oder inhaltlich
orientierte Kontrollen in den Unternehmensbereichen, die Einrichtung von Funktionstrennungen und
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
27
vordefinierten Genehmigungsprozessen, die konsequente Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips bei allen
wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sowie streng reglementierte Zugriffsregelungen
und Berechtigungskonzepte in unseren IT-Systemen zur Vermeidung von unberechtigten
Datenzugriffen auf rechnungslegungsrelevante Inhalte.
Um die Funktionsfähigkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sicherzustellen, wird
die Einhaltung der Kontrollsysteme und Bilanzierungsvorgaben durch die Konzerngesellschaften
regelmäßig durch analytische Prüfungen überwacht – namentlich von den lokalen Geschäftsführern und
Abschlussprüfern, der Zentralabteilung Konzernberichtswesen, dem Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats, der Konzernrevision und dem Konzernabschlussprüfer. Die Überwachung beinhaltet die
Identifizierung und das Kommunizieren von Schwachstellen, die Einleitung von
Verbesserungsmaßnahmen sowie die Überprüfung, ob die Schwachstellen behoben worden sind.
Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der Kontrollmaßnahmen immer dann, wenn sich
Geschäftsgegebenheiten ändern und die bisher definierten Kontrollmaßnahmen die neue Risikosituation
nicht mehr abdecken.
4.4 Einzelrisiken
Nachfolgend werden die Risiken erläutert, die sich aus Sicht des Villeroy & Boch-Konzerns als
bedeutend erweisen und bei ihrem potenziellen Eintritt relevante nachteilige Auswirkungen auf die
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben können.
Einen Gesamtüberblick über die einzelnen Risiken vermittelt die nachstehende Übersicht. Ausgehend
von einem einjährigen Prognosehorizont zeigt sie die relative Bedeutung der Einzelrisiken, welche sich
aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen finanziellen Auswirkungen – nach etwaigen
Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Nettorisiko) – ergibt. Dabei wird eine Eintrittswahrscheinlichkeit
von weniger als 30 % als „niedrig“, eine von mehr als 60 % als „hoch“ eingestuft. Die Einschätzung
über die möglicherweise eintretenden finanziellen Auswirkungen erfolgt auf Grundlage der qualitativen
Kriterien „unwesentlich“ (Schadenswert kleiner 1 Mio. €), „moderat“ (Schadenswert zwischen 1 Mio.
€ und 5 Mio. €) und „wesentlich“ (Schadenswert größer 5 Mio. €).
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich unsere Beurteilung der Einzelrisiken hinsichtlich möglicher
finanzieller Auswirkungen bei den IT-Risiken auf wesentlich erhöht (vgl. dazu Erläuterung der
Einzelrisiken). Weitere Änderungen im Risikoprofil haben sich trotz der Covid-19-Pandemie nicht
ergeben. Bereits im Vorjahr waren die allgemeinen und branchenspezifischen Marktrisiken als
wesentlich eingestuft.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
28
Allgemeine und branchenspezifische Marktrisiken
Als weltweit agierendes Unternehmen vermarkten wir unsere Produkte gegenwärtig in rund 125
Ländern. Typischerweise ist mit jeder internationalen Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von allgemeinen
Marktrisiken verbunden, die von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, gesellschafts- und
geopolitischen Faktoren sowie regulatorischen Rahmenbedingungen abhängen.
Im
Einzelnen
können
makroökonomische
Entwicklungen
–
beispielsweise
eine
Konjunkturabschwächung in den Industrie- und Schwellenländern oder Währungskursschwankungen –
die Investitionsbereitschaft bzw. -möglichkeiten unserer Kunden beeinträchtigen oder zu
Verzögerungen bei Kaufentscheidungen führen.
Im aktuellen Jahr hat die Covid-19-Pandemie unsere Geschäftstätigkeit stark beeinträchtigt. Trotz der
im dritten Quartal eingesetzten Erholung sehen wir aufgrund des weiteren ungewissen Pandemie-
Verlaufs Risiken für unsere wirtschaftliche Entwicklung.
Daneben sind im Zuge des abgeschlossenen Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union
und dem Vereinigten Königreich Auswirkungen für unser Absatzgeschäft im britischen Markt weiterhin
nicht gänzlich auszuschließen.
Ferner schwelt nach wie vor die Gefahr sich verschärfender Handelskonflikte, insbesondere zwischen
den USA und China.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
29
Im Unternehmensbereich Bad und Wellness sehen wir nicht zuletzt aufgrund der erfolgten
Konzentration innerhalb der Sanitärbranche einen erhöhten Wettbewerbsdruck, der sich insbesondere
im Projektgeschäft niederschlägt.
Im Unternehmensbereich Tischkultur ergeben sich neben konjunkturbezogenen Absatzrisiken
zusätzliche Herausforderungen durch die dynamische Veränderung des Konsumverhaltens unserer
Kunden – nicht zuletzt durch die Covid-Pandemie verstärkt. Im stationären Handel begründen anhaltend
nachlassende Besucherfrequenzen ein nicht unerhebliches Absatzrisiko, welches es durch den Ausbau
unseres E-Commerce-Geschäfts zu kompensieren gilt.
Im Hinblick auf die aufgeführten Marktrisiken betreiben wir ein umfassendes Risiko-Monitoring, indem
wir kontinuierlich die für unser Geschäft besonders wichtigen makroökonomischen Daten sowie
Konjunktur- und Branchenentwicklungen beobachten und analysieren. In unseren operativen
Unternehmensbereichen werden die daraus erkennbaren Anpassungserfordernisse und Maßnahmen zur
Abwehr drohender Risiken sowie vor allem auch zur Nutzung sich bietender Chancen konzipiert,
vorbereitet und umgesetzt.
Leistungswirtschaftliche Risiken
Beschaffungsrisiken
Allgemeine Beschaffungsrisiken umfassen
–
insbesondere im kritischen Bereich der
Produktionsversorgung – Risiken aus mangelnder Qualität gelieferter Materialien, Lieferanteninsolvenz
oder sonstige Versorgungsunterbrechungen. Für diese Risiken sind im Rahmen des Risikomanagements
geeignete Gegenmaßnahmen definiert worden, wie die permanente Beobachtung der Märkte und der
finanziellen Stabilität wesentlicher Lieferanten sowie die Definition und Umsetzung von
Beschaffungsstrategien. Dazu gehört auch die weitestgehende Vermeidung von Single Sourcing-
Situationen. Allerdings sehen wir uns in einigen Ausnahmefällen – davon auch im wichtigen Bereich
der Rohmaterialien – mit Marktkonstellationen konfrontiert, zu denen es derzeit am Markt kaum
alternative Bezugsquellen gibt. Obwohl wir nur im Falle eines harten, ungeordneten Brexits ein geringes
Beschaffungsrisiko erwartet hatten, hatten wir vorsorglich bereits dort, wo Lieferverzögerungen hätten
auftreten können, mit Bevorratung reagiert.
Des Weiteren können sich aus der weiterhin bestehenden Volatilität der Marktpreise vieler Rohstoffe
entsprechende Risiken für unsere Beschaffungspreise ergeben: Einerseits können Phasen rasch
steigender Marktpreise zu einer Verschlechterung unserer Kostenposition führen, andererseits wären
wir in Phasen fallender Marktpreise aufgrund mittel- oder längerfristig vereinbarter oder gesicherter
Preise nicht in der Lage, davon in vollem Umfang zu profitieren.
Produktentwicklungsrisiken
Da unsere Wettbewerbsposition sowie unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung in signifikanter Weise
von der Entwicklung kommerziell erfolgreicher Produkte und Produktionstechnologien abhängen,
investieren wir angemessene finanzielle Mittel in Forschung und Entwicklung. Die
Entwicklungsprozesse erfordern einen hohen Zeit- und Ressourcenaufwand und unterliegen
technologischen Herausforderungen sowie regulatorischen Vorgaben. Dadurch und zudem aufgrund
eines starken Wettbewerbs ist jedoch nicht sichergestellt, dass alle Produkte, die sich zukünftig oder
derzeit in unserer Entwicklungspipeline befinden, ihre geplante Marktreife erreichen und sich auf dem
Markt kommerziell erfolgreich behaupten werden.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
30
Weiterführende Informationen über unsere Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung werden
in dem gleichnamigen Abschnitt des Kapitels „Grundlagen des Konzerns“ dargestellt.
Produktionsrisiken
Produktionsrisiken resultieren aus möglichen Betriebsunterbrechungen, die beispielsweise aufgrund
von Maschinen- oder Ofenausfällen entstehen, und können erhebliche finanzielle Aufwendungen sowie
eine Beeinträchtigung unseres Geschäftsergebnisses zur Folge haben. Aus diesem Grund halten wir ein
angemessenes Instandhaltungsbudget vor, um regelmäßige Wartungen und Ersatzinvestitionen der
Produktionsanlagen zu gewährleisten. Darüber hinaus wird ein schnelles Eingreifen bei eventuellen
Betriebsproblemen (intern und extern) sichergestellt.
Spätestens seit der Fridays For Future-Bewegung ist der Klimawandel ein entscheidendes politisches
Thema geworden. Weltweit erlassen Regierungen strengere Regelungen zur Reduzierung von
Emissionen oder bringen entsprechende Gesetzesvorgaben auf den Weg. Die Europäischen Union hat
sich mit dem „Green Deal“ das Ziel gesetzt, bis ins Jahr 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen
auf null zu reduzieren und damit erster klimaneutraler Kontinent zu werden. In Deutschland wird ab
dem Jahr 2021 für den Ausstoß einer Tonne CO2 ein Preis von 25 Euro erhoben. Für unsere
Produktionsstandorte sind damit nicht unerhebliche Mehrkosten verbunden, mit entsprechenden
Auswirkungen auf unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund werden wir
den Fokus künftiger Investitionen verstärkt auf neue Technologien richten, insbesondere im Bereich der
Brenntechnik, um so ökologisches und ökonomisches Wirtschaften noch stärker als bisher miteinander
zu verzahnen.
Umweltschutzrisiken
Im Rahmen der Produktion lassen sich Umweltbelastungen nicht vollkommen vermeiden. Um damit
einhergehenden Umweltschutzrisiken, gerade vor dem Hintergrund einer sich verschärfenden
Gesetzgebung, vorzubeugen, werden umweltschutz- und auch arbeitsschutzrelevante Gesetze in
regelmäßigen Zeitabständen analysiert und nachfolgend bei entsprechender Relevanz organisatorische
Maßnahmen eingeleitet. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Rückstellungen für Rekultivierungs- und
Rückbauverpflichtungen in Höhe von 19,3 Mio. € gebildet, die hauptsächlich mit den Standorten in
Frankreich und Deutschland in Zusammenhang stehen. Aufgrund der Corona-Krise haben sich diese
Rückstellungen entgegen der ursprünglichen Planung nicht wesentlich verändert.
Des Weiteren erfolgt eine kontinuierliche Überwachung von Emissionswerten an all unseren
Standorten. Dies umfasst nicht nur eine Analyse der konkreten Umweltauswirkungen, vielmehr werden
auch hieran angrenzende Arbeitsschutzaspekte mitberücksichtigt (zum Beispiel Immissionen an den
jeweiligen Arbeitsplätzen). Zentrale Grundlage für das laufende Monitoring bildet ein eigenständiges
Berichtswesen, in dem standortbezogene Informationen gebündelt und für den Gesamtkonzern
dargestellt werden. Sofern Handlungsbedarf besteht, reagieren wir mit entsprechenden Investitionen im
Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes.
Ein weiterer wichtiger Baustein der Präventionsarbeit sind unsere Mitarbeiter, die wir regelmäßig für
aktuelle Themen in den Bereichen Umwelt und Energie sensibilisieren. Die Mitarbeiter werden in ihrem
jeweiligen Umfeld in verschiedene operative Projekte eingebunden, um Potenziale zu erschließen und
Risiken zu minimieren.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
Finanzwirtschaftliche Risiken
31
Wir sind als weltweit agierender Konzern finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Diese sind im
Besonderen:
Bestands-, Ausfall- und Bonitätsrisiken,
Liquiditätsrisiken sowie
Marktpreisrisiken (Währungskurs-, Zinsänderungs- und sonstige Preisänderungsrisiken).
Das weltweite Management der finanzwirtschaftlichen Risiken erfolgt zentral durch unseren
Fachbereich Konzern-Treasury. Für den Umgang mit finanzwirtschaftlichen Risiken bestehen
detaillierte Richtlinien und Vorgaben, die unter anderem eine Funktionstrennung von Handel und
Abwicklung vorsehen. Die konzernweit gültigen Grundsätze regeln sämtliche relevante Themen wie
Bankenpolitik, Finanzierungsvereinbarungen sowie die globale Liquiditätssteuerung.
Management der Bestandsrisiken: Für das Sachanlagevermögen und für die Vorratsbestände besteht
ein Versicherungsschutz gegen die diversen Risiken eines physischen Untergangs. Gegen das Risiko
von Wertverlusten aufgrund eingeschränkter Verwertbarkeit des Vorratsvermögens ist ein detailliertes
Berichtswesen bezüglich Höhe, Struktur, Reichweite und Veränderung der einzelnen Positionen
eingerichtet. Weitere Informationen enthält der Konzernanhang in Tz. 6 und 12. Innerhalb unseres
Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration der Bestandsrisiken vor. Im Jahr 2020 gab es weder
Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -
bewertung.
Management der Ausfall- und Bonitätsrisiken: Ausfall- und Bonitätsrisiken bezeichnen die
Unsicherheit, dass eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zur
Minderung dieser Risiken sehen unsere Richtlinien vor, dass Geschäftsverbindungen lediglich mit
kreditwürdigen Geschäftspartnern und, falls erforderlich, unter Einholung von Sicherheiten
eingegangen werden. Die wesentlichen Kundenforderungen sind durch eine Warenkreditversicherung
abgesichert. Hier profitieren wir von dem im April 2020 durch die Bundesregierung verabschiedeten
„Corona-Maßnahmenpaket“ für deutsche Warenkreditversicherungen, welches wie im Fall von Villeroy
& Boch auch für unsere mitversicherten Konzerngesellschaften im Ausland Gültigkeit hat. Dieser
Schutzschirm läuft bis zum 30. Juni 2021. Das Ausfallrisiko für den nicht versicherten restlichen
Forderungsbestand wird durch ein Limitsystem und ein Berichtswesen gesteuert. Die Limiteinhaltung
wird zentral überwacht. Möglichen Ausfallrisiken begegnen wir durch von unseren Kunden hinterlegten
Sicherheiten wie Bürgschaften oder Hypotheken sowie durch zeitnahe Inkassomaßnahmen. Für dennoch
auftretende konkrete Ausfallrisiken, insbesondere bei erheblichen finanziellen Schwierigkeiten des
Schuldners und drohenden Insolvenzen, werden Einzelwertberichtigungen gebildet (vgl. Tz. 13 des
Anhangs zum Konzernabschluss). Weiterhin wurde das durch die Corona-Pandemie erhöhte
Ausfallrisiko aufgrund einer möglichen Insolvenzsteigerungsrate entsprechend berücksichtigt. Auch für
Kreditinstitute sind Mindestanforderungen an ihre Bonität und individuelle Höchstgrenzen für das
einzugehende Engagement (Limite) festgelegt, die auf die Ratings internationaler Ratingagenturen, auf
die Preise von Absicherungsinstrumenten (Credit Default Swaps) sowie auf interne Bonitätsprüfungen
abstellen. Die Limiteinhaltung wird laufend überwacht. Die Ausfallrisiken bei Geldanlagen und
derivativen Finanzinstrumenten sind gering, da grundsätzlich nur mit Vertragspartnern gehandelt wird,
die über ein Investment Grade-Rating einer internationalen Ratingagentur verfügen. Zusätzlich wird auf
eine externe Sicherung der jeweiligen Kapitalanlage geachtet, wie beispielsweise durch
Einlagensicherungssysteme. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration von
Ausfallrisiken vor. Im Jahr 2020 gab es Corona-bedingt keine wesentlichen Änderungen in Art und
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
32
Umfang dieser Risiken und auch nicht in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Für
2021 erwarten wir keine wesentliche Änderung, vorausgesetzt es gibt ab dem zweiten Halbjahr, wenn
der Schutzschirm auslaufen sollte, keine Corona-bedingten Rückschläge.
Management der Liquiditätsrisiken: Um unsere jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie unsere
finanzielle Flexibilität sicherzustellen, steuern wir den kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs-
und Liquiditätsbedarf durch das Halten von angemessenen Liquiditätsreserven, ausreichenden
Kreditlinien bei in- und ausländischen Banken sowie durch eine kurz- und mittelfristige
Liquiditätsvorschau. Der Finanzierungsbedarf von Konzerngesellschaften wird grundsätzlich über
interne Darlehensbeziehungen abgedeckt. Dies ermöglicht eine kostengünstige und stets ausreichende
Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und für Investitionen vor Ort. Wir setzen
länderübergreifende Cash-Pooling-Systeme ein, die zu reduzierten Fremdfinanzierungsvolumina sowie
zu einer Optimierung des Finanzergebnisses führen. Nur sofern dies in Ausnahmefällen rechtliche,
steuerliche oder sonstige Gegebenheiten nicht zulassen, werden für betroffene Konzerngesellschaften
externe Finanzierungen bereitgestellt. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche
Konzentration der Liquiditätsrisiken vor. Im Jahr 2020 gab es weder Änderungen in Art und Umfang
dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Weitere Informationen
zum Management der Liquiditätsrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 54.
Management der Währungsrisiken: Im Rahmen unserer globalen Geschäftsaktivitäten entstehen
Währungsrisiken aus Fremdwährungstransaktionen. Als Sicherungsgeschäfte setzen wir überwiegend
Devisentermingeschäfte ein, die mit Kreditinstituten guter Bonität kontrahiert werden. Die Absicherung
des Währungsrisikos erfolgt bei uns grundsätzlich für den Zeitraum von zwölf Monaten, in
Ausnahmefällen kann die Absicherung über diesen Zeitraum hinaus erfolgen. Zur Ermittlung des
notwendigen Absicherungsvolumens werden zunächst konzernweit die Forderungen und
Verbindlichkeiten je Fremdwährungspaar aufgerechnet. Der verbleibende Fremdwährungssaldo wird
auf Basis historischer Erfahrungen in einem ersten Schritt grundsätzlich zu 70 % abgesichert. Ab
Vertragsabschluss wird periodisch nachgewiesen, dass mögliche Währungsschwankungen des
geplanten Grundgeschäftes während der Vertragslaufzeit durch gegenläufige Kurseffekte aus dem
Sicherungsgeschäft ausgeglichen werden. Für bereits abgerechnete Geschäfte wird außerdem zu jedem
Bilanzstichtag die Volumenidentität der geplanten und realisierten Fremdwährungsumsätze überprüft
und dokumentiert. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration der
Währungsrisiken vor. Änderungen in der Art dieser Risiken sowie hinsichtlich Art und Weise der
Risikosteuerung und -bewertung waren für das Jahr 2020 nicht zu verzeichnen. Allerdings ergibt sich
wie in den Vorjahren ein erhöhtes Risiko durch die Volatilität verschiedener Währungen, wie z.B. des
Britischen Pfunds, des Russischen Rubels, der Norwegischen Krone und des Chinesischen Renminbis.
In diesen Währungen muss auch für 2021 von einem erhöhten Währungsrisiko ausgegangen werden.
Diesen Risiken tragen wir mit einem dynamischen Sicherungsansatz Rechnung. Weitere Informationen
zum Management der Währungsrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 54.
Management der Zinsänderungsrisiken: Zinsrisiken treten durch marktbedingte Schwankungen der
Zinssätze auf, wenn Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen angelegt oder aufgenommen
werden. Das aus Zinsänderungen resultierende Ergebnisrisiko wird auf Basis von Sensitivitätsanalysen
ermittelt und durch das Konzern-Treasury gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis zwischen
festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Das Risiko von volatilen Zinsmärkten wird
durch bestehende Festzinskreditvereinbarungen begrenzt. Im Jahr 2020 gab es weder Änderungen der
Zinsrisikopositionen noch Änderungen in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Die
Weiterreichung negativer Einlagezinsen von Zentralbanken an Unternehmenskunden wurde im Jahr
2020 stärker forciert. Durch die Vielzahl der Bankpartner und Anlagemöglichkeiten fielen
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
33
Verwahrentgelte lediglich in wenigen Ausnahmefällen an. Weitere Informationen zum Management der
Zinsänderungsrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 54.
Management der sonstigen Preisänderungsrisiken: Sonstige finanzielle Risiken entstehen aus
Preisänderungen von bezogenen Materialien, wie beispielsweise Roh- oder Betriebsstoffe, die in unsere
Wertschöpfungskette eingehen. Im Rahmen des Risikomanagements identifizieren wir das Volumen
des Risikos mit dem Ziel der Absicherung. Hierzu nutzen wir unter anderem auch
kapitalmarktorientierte Finanzprodukte. Derzeit sichern wir den Rohstoff Messing mittels Rohstoff-
Swaps mit Kreditinstituten guter Bonität ab. Der Bedarf für das kommende Jahr gemäß
Produktionsplanung wird auf Basis der Erfahrungswerte aus den Vorjahren in der Regel zu 70 %, der
des darauffolgenden Jahres in der Regel zu 30 % abgesichert. Im Jahr 2020 gab es keine Änderung im
Management der Marktpreisrisiken von Messing. Die vollständige Deckung des Volumens der
Sicherungsgeschäfte durch entsprechende Grundgeschäfte war im Jahr 2020 monatlich gegeben.
Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration von sonstigen Preisrisiken vor. Im
Jahr 2020 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der
Risikosteuerung und -bewertung. Weitere Informationen zum Management der Rohstoffpreisrisiken
enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 54.
Steuerrisiken
Der Villeroy & Boch-Konzern unterliegt aufgrund seiner weltweiten Geschäftstätigkeit einer Vielzahl
von landesspezifischen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen der einschlägigen
Steuerrechtslage können die Besteuerung der Konzerngesellschaften negativ beeinflussen.
Bei den im In- und Ausland ansässigen Konzerngesellschaften kann eine Überprüfung der deklarierten
und abgeführten Steuern durch die lokal zuständigen Finanzverwaltungen erfolgen. Damit
einhergehende Risiken bestehen prinzipiell für alle offenen Veranlagungszeiträume und ergeben sich
vornehmlich im Zusammenhang mit ggf. abweichenden bzw. restriktiveren Auslegungen bestehender
Vorschriften durch die Finanzverwaltungen, woraus sich finanzielle Belastungen ergeben können.
Die Identifizierung sowie systematische Überprüfung und Bewertung steuerlicher Risiken erfolgt
fortlaufend im Rahmen unseres Risikomanagementsystems. Entsprechende fachliche Fragestellungen
werden dabei durch die zentrale Konzernsteuerabteilung in Zusammenarbeit mit externen
Steuerberatern analysiert und beurteilt. Für bereits bekannte Steuerrisiken wurden in den vergangenen
Geschäftsjahren Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet.
Personalrisiken
Der nachhaltige Erfolg des Villeroy & Boch-Konzerns hängt maßgeblich von engagierten und
leistungsfähigen Fach- und Führungskräften ab. Anlässlich der langfristigen Nachwuchs- und
Knowhow-Sicherung legt der Konzern großen Wert auf eine zielgerichtete Personalpolitik, die sich
inhaltlich mit der Rekrutierung bzw. Ausbildung neuer qualifizierter Mitarbeiter sowie der laufenden
Fortbildung des Stammpersonals im Rahmen von Führungs- und Persönlichkeitsschulungen und
fachbezogenen Lernprogrammen beschäftigt. Eine zunehmend größere Herausforderung für uns als
Arbeitgeber ist der sich verschärfende Wettbewerb um die Gewinnung neuer Mitarbeiter, da
gesellschaftliche Entwicklungen, wie vor allem der demografische Wandel, zu einer Verschiebung von
Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt führen. Notwendige Nachbesetzungen von qualifizierten
Mitarbeitern in Schlüsselpositionen bedeuten teilweise länger andauernde Rekrutierungsprozesse. Dies
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
34
kann zu Kapazitätsengpässen führen. Ferner müssen wir uns an die Änderungen der zukünftig
benötigten Berufsbilder im Hinblick auf die Digitalisierung anpassen.
Zur Altersversorgung unserer Mitarbeiter erteilen wir Versorgungszusagen für Pensionen und
pensionsähnliche Leistungszusagen. Ein finanzielles Risiko für uns stellen dabei Veränderungen
relevanter Bewertungsparameter wie beispielsweise Zinssätze, Sterbewahrscheinlichkeit und
Gehaltssteigerungsraten dar, da diese Parameter zu einer Veränderung des Verpflichtungsumfangs
führen und unser Eigenkapital sowie unser Ergebnis belasten können. Die Pensionsrückstellungen
werden in Tz. 26 des Konzernanhangs beschrieben.
Rechtliche Risiken
Mit fortschreitender Internationalisierung unserer Geschäftstätigkeiten steigen die Anzahl und die
Komplexität rechtlicher Vorschriften. Infolgedessen sind wir ständig Risiken aus den Bereichen
Gewährleistungspflichten oder Sachmängel, Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht,
gewerbliche Schutzrechte sowie Ansprüchen aus Vertragsverstößen ausgesetzt. Soweit vorhersehbar
und wirtschaftlich sinnvoll, decken wir die bestehenden rechtlichen Risiken durch branchenübliche
Versicherungen ab und bilden für darüber hinaus bestehende Verpflichtungen entsprechende
Rückstellungen in ausreichendem Umfang. Um potenzielle Kosten rechtlicher Risiken zu reduzieren,
werden mit regelmäßiger Überwachung der Produktion und laufenden Verbesserungen hohe
Qualitätsstandards unserer Produkte gewährleistet. Zudem stellen wir ein verantwortungsvolles und
rechtmäßiges Handeln über die vom Vorstand eingerichtete Compliance-Organisation sicher.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung der EU im kartellrechtlichen Verfahren „Bathroom Case“ ist
der Aufsichtsrat nach rechtlicher Beratung zu dem Ergebnis gelangt, dass möglicherweise gegen vier
ehemalige Vorstandsmitglieder Regressansprüche bestehen könnten. Das Landgericht Saarbrücken hat
die gegen alle ehemaligen Vorstandsmitglieder erhobenen Klagen erstinstanzlich abgewiesen. Der
Aufsichtsrat hat nach Prüfung der Urteilsbegründungen Berufung gegen die Urteile eingelegt.
Prozesskosten wurden in angemessenem Umfang zurückgestellt.
IT-Risiken
Generell kann zwischen folgenden IT-Risiken unterschieden werden:
Nichtverfügbarkeit von IT-Systemen und Anwendungen,
fehlende oder falsche Bereitstellung von Daten,
Verlust oder Manipulation von Daten,
Cyberkriminalität,
Compliance-Verletzungen (Datenschutzbestimmungen, Lizenzen etc.),
Offenlegung vertraulicher Informationen.
Um diese Risiken aktiv zu managen, gibt es bei uns konzernweit gültige, detaillierte Richtlinien und
Vorgaben, die regelmäßig durch Wirtschaftsprüfer und die Konzernrevision auf Einhaltung und
Wirksamkeit geprüft werden. Unsere zentrale IT-Organisationsstruktur sowie der Einsatz
standardisierter, konzernweit genutzter Systeme und Prozesse sind weitere Maßnahmen, um die
Eintrittswahrscheinlichkeiten von Risiken zu minimieren. Die IT-Sicherheitsarchitektur orientiert sich
an Best-Practice-Standards und bezieht dabei die IT-Servicedienstleister vollumfänglich ein. Bei der
Auswahl unserer IT-Servicepartner achten wir streng auf die Erfüllung entsprechender
Sicherheitszertifizierungen.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
35
Die fortschreitende Digitalisierung unserer Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die im Jahr 2020
stark gestiegene Gefahr von Cyberangriffen forciert eine zielgerichtete Weiterentwicklung der IT-
Sicherheitsarchitektur. Durch den stattfindenden Verlagerungsprozess der Verkaufsaktivitäten vom
stationären Handel hin zum Online-Handel und der damit verbundenen Erhöhung des elektronisch
abgewickelten Umsatzvolumens sowie einer weiteren Digitalisierung der Wertschöpfungskette (z.B.
Produktion, Logistik) resultiert ein höheres Schadenspotential. Die wirksame Absicherung aller
Konzernstandorte durch eine einheitliche Firewall-Technologie wird zukünftig ergänzend durch
erweiterte Schutzmaßnahmen für mobile Endgeräte, zusätzliche Alarmierungssysteme sowie die
Segmentierung interner Datennetze sichergestellt.
Gesamtbild der Risikolage
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG überprüft regelmäßig die Risikosituation des Konzerns und ist
von der Wirksamkeit des eingerichteten Risikomanagementsystems überzeugt. Im Vergleich zum
Vorjahr hat sich das Risikoprofil im Geschäftsjahr 2020 nicht wesentlich verändert. Nach Überzeugung
des Vorstands weisen die vorstehend beschriebenen Risiken in Anbetracht ihrer
Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit
bestandsgefährdenden Charakter auf. Die einzelnen Risiken werden im Rahmen des
Risikomanagementsystems gesteuert und durch in ausreichender Höhe vorhandene
Risikodeckungsmassen begrenzt. Der Vorstand erwartet daraus keinen wesentlichen Einfluss auf die
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.
4.5. Chancenbericht
Für den Villeroy & Boch-Konzern bestehen vielfältige Chancen, die unseren künftigen langfristigen
Unternehmenserfolg sichern. Nachfolgend werden die wesentlichen Chancen des Konzerns dargestellt,
mit denen zusätzliche Ergebnispotenziale einhergehen.
Chancen durch Keramik-Kompetenz
Die Kompetenz rund um den Werkstoff Keramik ist fest mit der DNA des Unternehmens Villeroy &
Boch verbunden und ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer über 270-jährigen Historie. Im Fokus steht
dabei die Kombination aus Produktdesign, Rohstoff- und Herstellungskompetenz sowie Funktion und
Qualität des Produkts. Mit Erfolgsprodukten wie dem spülrandlosen DirectFlush-WC und Neuheiten
wie dem hochmodernen Dusch-WC ViClean-I 100, bei dem die gesamte Technik in die Keramik im
Inneren des WCs integriert ist, unterstreichen wir unseren Anspruch auf die Innovationsführerschaft im
Bereich der Sanitärkeramik. Weitere Beispiele dafür sind Materialinnovationen wie TitanCeram, das
ausgewählte natürliche Rohstoffe wie Feldspat, Quarz, Ton und Titandioxid für besonders filigrane und
ebenso stabile Waschtische miteinander kombiniert, und unsere Matt-Glasur TitanGlaze, die dank
hochreinem, kristallinem Aluminiumoxid die Keramik mit einer besonders kratz- und schlagbeständigen
Oberfläche veredelt. Wir arbeiten in unserem eigenen Entwicklungszentrum sowie mit ausgewählten
Forschungspartnern an der Keramik von morgen und sind der festen Überzeugung, dass wir uns hiermit
auch zukünftig vom Wettbewerb differenzieren können.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
36
Chancen durch Ansprache aktueller gesellschaftlicher Trends
Im Unternehmensbereich Tischkultur liegt eine wesentliche Chance darin, gesellschaftliche Trends in
puncto Essen, Trinken und Genuss frühzeitig zu erkennen, um mit einem passgenauen Produktangebot
davon zu profitieren. Wir stärken unsere Ausrichtung auf Sortimente, die „mehr als nur Tischkultur“
sind, gestalten so das Zuhause unserer Kunden und machen es zu etwas Besonderem. Hierbei richten
wir einen besonderen Fokus auf den weltweit boomenden Mobilitäts- und Nachhaltigkeits-Trend, den
wir mit unserer wachsenden „To Go“-Serie, also wiederverwendbaren Produkten zum Essen und
Trinken außer Haus, adressieren wollen. Darüber hinaus setzen wir auch weiterhin auf das Produktfeld
„Geschenkartikel & Accessoires“. Im Rahmen des „Out of Home“-Konzepts gehen wir neue Wege, um
neue Zielgruppen anzusprechen und neue Vertriebspartner zu gewinnen.
Chancen durch Wachstumsmärkte
Während unser Fokus in den gesättigten Märkten Europas primär auf dem Ausbau unserer Marktanteile
liegt, ist unser Handeln in den Wachstumsregionen auf die Steigerung der Markenbekanntheit und damit
auf den Aufbau der Marktposition ausgerichtet. Das größte Wachstumspotenzial im
Unternehmensbereich Bad und Wellness sehen wir nach wie vor in unserem chinesischen Markt, der
sich trotz eines pandemiebedingten, sehr schwierigen ersten Halbjahres, wieder auf Wachstumskurs
befindet. Ferner werden wir den Ausbau der Distribution in China und insbesondere den unserer
exklusiven Villeroy & Boch-Geschäfte weiter vorantreiben sowie unser Umsatzwachstum durch
marktspezifische Sortimente, wie der Erweiterung unserer Dusch-WC Familie ViClean und der
Stärkung unseres Villeroy & Boch-Armaturensortimentes, unterstützen.
Die Bedeutung des Distributionsausbaus im chinesischen Markt gilt für den Unternehmensbereich
Tischkultur gleichermaßen. Im US-amerikanischen Markt sowie in ausgewählten europäischen Märkten
setzen wir den Schwerpunkt in die Stärkung der vorhandenen Handelsstruktur mithilfe einer
differenzierten Sortimentspolitik. Weiterhin stehen die Stärkung des Heimatmarktes (Deutschland,
Österreich und die Schweiz) sowie weiteres Wachstum in Nordeuropa – nicht zuletzt durch den Ausbau
des E-Business – im Fokus.
Chancen durch Projektgeschäft
Im Projektgeschäft des Unternehmensbereichs Bad und Wellness sehen wir weltweit unverändert gute
Chancen, unser Absatzvolumen zu steigern, auch wenn es im Hotelgeschäft pandemiebedingt kurz- und
mittelfristig zu Wachstumsdellen kommen kann. Entsprechend der Verlagerung der Nachfrage werden
sich unsere spezialisierten Vertriebsmitarbeiter stärker auf andere Segmente wie den gehobenen
Wohnungsbau und Health & Care ausrichten. Die Arbeit unserer nationalen Projektvertriebe sowie
unserer zentralen Organisationsarbeit „Global Projects“ mit Hauptsitz in London, über die wir die
Ansprache von Top Interior Designern, internationalen Hotelgruppen und internationalen
Projektentwicklern steuern und koordinieren, verstärken wir durch die Einführung und Nutzung des
CRM-Systems Salesforce. Mit führenden Hotelketten und Betreibergesellschaften konnten globale
Kooperationsverträge geschlossen werden, die unsere Erfolgschancen in diesem Bereich deutlich
erhöhen. Daneben werden Sortimente, wie Möbel und Vorwandinstallationen, stärker als bisher zum
Wachstum im Projektgeschäft beitragen.
Chancen durch Lizenzpartnerschaften
Die Vergabe von Markenlizenzen stellt für uns ein weiteres Instrument dar, um die Marke Villeroy &
Boch außerhalb unserer Kerngeschäftsfelder zu positionieren. Folglich dient das Lizenzgeschäft der
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
37
Erschließung neuer Zielgruppen sowie der Erweiterung unseres Produktspektrums. Im
Marken-Lizenzbereich werden durch unsere Lizenzpartner derzeit Fliesen, Armaturen, Holzfußböden,
Leuchten, Möbel für den Wohn-, Ess- und Schlafbereich sowie Küchenmöbel unter der Marke Villeroy
& Boch angeboten.
Chancen durch Digitalisierung
Chancen durch Digitalisierung für die Vermarktung
Wir haben unsere Strukturen und Investitionen im Bereich Digitalisierung in den vergangenen Jahren
massiv erhöht und richten unsere Online-Aktivitäten darauf aus, unseren Kunden innovative und
bedarfsgerechte Konzepte anzubieten, sowohl offline als auch online. Ziel ist es, überall dort vertreten
zu sein, wo der Kunde uns sucht, und ihm ein konsistentes Informations- und Einkaufserlebnis zu bieten.
Durch das insbesondere auch aufgrund der globalen Corona-Pandemie beschleunigte, veränderte
Informations- und Kaufverhalten der Kunden in Richtung digitaler Kanäle haben unsere Online-
Angebote weiter an Bedeutung gewonnen. Dazu gehören die kontinuierliche Verbesserung unseres
Internetauftritts sowie unserer Online-Shops, die Forcierung unserer Social-Media-Aktivitäten, die
verstärkte Nutzung von Online-Marketing-Kanälen und die Optimierung unserer Web-Inhalte für
Suchmaschinen. In diesem Zusammenhang haben wir in den vergangenen Jahren die Web-Inhalte der
Villeroy & Boch-Internetseite kontinuierlich optimiert und um zusätzliche Funktionen erweitert. Des
Weiteren wurden verstärkt Online-Marketing-Maßnahmen genutzt, um gezielt und unter Nutzung
moderner Targeting-Ansätzen neue Sortimente in der passenden Zielgruppe zu bewerben. Wesentlicher
Bestandteil unserer Online-Strategie ist inzwischen auch die Aktivierung von Bestandskunden über
Kanäle wie E-Mail-Marketing. Im Ergebnis hat sich die Sichtbarkeit und Präsenz von Villeroy & Boch
in den digitalen Kanälen über alle Regionen deutlich erhöht. Durch die Implementierung einer
vollständig neuen technischen Plattform für unsere Online-Präsenz schaffen wir in den kommenden
Jahren zusätzliche Möglichkeiten, um noch effektiver und zielgerichteter auf Neu- und Bestandskunden
zugehen zu können. Ab sofort gehen wir mit der Nutzung der neuen cloudbasierten Omni-Channel- und
CRM-Lösung, Salesforce, einen weiteren Schritt in der Digitalisierung.
Für unseren Unternehmensbereich Tischkultur ist E-Commerce ein strategisch bedeutender und
zugleich der am schnellsten wachsende Absatzkanal, der sowohl unsere eigenen Online-Shops als auch
die Verkaufsplattformen anderer Anbieter umfasst. Für die kommenden Jahre rechnen wir weiterhin mit
überdurchschnittlichen Zuwachsraten im Online-Geschäft und gehen davon aus, dass sich dieser
Vertriebskanal – auch bedingt durch die Corona-Pandemie – nachhaltig auf einem höheren Niveau
etablieren wird. Nachdem wir unsere E-Commerce-Aktivitäten weiter professionalisiert und ausgebaut
haben, konnten wir im Geschäftsjahr 2020 unsere Online-Umsätze im Vorjahresvergleich um über 46
% steigern. Dabei sind insbesondere auch die eigenen Online-Shops eine wichtige Wachstumssäule.
Diese positive Entwicklung soll in den Folgejahren weiter forciert werden.
Villeroy & Boch ist hierbei ein starker und innovativer Partner im digitalen Geschäft. Sei es, um die
Sichtbarkeit der Marke allgemein zu stärken oder um qualitativ hochwertige Daten und Content im
digitalen Sektor bereitzustellen – sowohl im Online-Shop, als auch, wenn es darum geht, unsere Kunden
im Profi- und Portalbereich mit den entsprechenden Daten zu unterstützen. Im Rahmen der
Digitalisierung bieten wir eine Händlersuche auf unserer Internetseite an und senden vielseitige digitale
Newsletter an unsere Partner. Digitale Trainings mit entsprechenden Tools und virtuelle Messen sowie
Events finden regelmäßig und erfolgreich statt. Die Vernetzung von Online und Offline wird stetig
weiter ausgebaut und die Customer Experience verbessert, was einerseits auf den Erfolg in unserem
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
38
eigenen Online-Geschäft einzahlt, aber auch auf die Sichtbarkeit unserer Marke bei unseren
Handelspartnern.
Im Unternehmensbereich Bad und Wellness spielen unterdessen in erster Linie digitale Service-
Angebote und -Tools eine Rolle. Mit Anwendungen wie unserem Badplaner und Badinspirator sowie
unserer Augmented Reality-App können Verbraucher ihre Wunschbäder planen und die ausgewählten
Produkte per Smartphone oder Tablet-PC in den dafür vorgesehenen Raum projizieren, um eine
lebensechte dreidimensionale Darstellung zu erhalten. Der Einsatz neuer Technologien erzeugt somit
einen Zusatznutzen für den Kunden. Außerdem lassen sich durch die Nutzung von digitalen Kanälen
zielgerichtet und effizient sowohl Endkunden als auch Geschäftskunden (unter anderem Architekten,
Planer und Installateure) erreichen. So generieren wir wertvolle „Leads“ (Kontakte potenzieller Käufer)
mit zusätzlichem Umsatzpotenzial, die wir bei Einverständnis des Kunden an unsere Händler
weiterleiten. Hier werden kontinuierlich weitere Kontaktstrecken über digitale Kanäle aufgebaut und
verbessert und darüber hinaus die Bearbeitung der Leads mit unseren Händlern weiter optimiert. Nicht
zuletzt bieten Social Media-Angebote, beispielsweise über Plattformen, wie Pinterest oder Instagram,
große Chancen, eine hohe Anzahl an Kontakten zu neuen Zielgruppen zu schaffen.
Chancen durch Digitalisierung in der Produktion
Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten und somit ein enormes Potenzial für unsere
Produktionsstandorte. Hierbei sind bereits erste Pilotprojekte in der Umsetzung. Die derzeitige
Ausweitung von standardisierten sowie durchgängigen IT-Systemen und die Vernetzung von
Maschinen innerhalb des Produktionsprozesses in den Sanitärfabriken sind dabei Grundlage für
weiterführende Bereiche der Digitalisierung.
Das Potenzial zur Verbesserung durch statistische Fehleranalysen und der Stabilisierung von
Prozessparametern wird weiterhin genutzt. Predictive Analytics ist dabei im Umfeld der Digitalisierung
ein weiterer Baustein. Basis zur Potenzialausschöpfung ist die Erfassung und Sammlung aller relevanten
Daten eines Produkts im Herstellungsprozess. In den Sanitärfabriken werden dabei an Messstationen
alle Produkte zunächst via Barcode identifiziert, um anschließend qualitätsrelevante Daten in einem
zentralen Analysesystem zu sichern, beispielsweise in Bezug auf die Keramikzusammensetzung und
den Materialfluss sowie auf die klimatischen Bedingungen, die verwendeten Werkzeuge oder die
Prozessparameter der Fertigungsanlagen. Ziel ist es, die erfassten Daten so miteinander zu verknüpfen,
dass im ersten Schritt Einfluss, kritische Wertebereiche und Wechselwirkungen der Prozessparameter
identifiziert werden, um langfristig möglichst verlässliche Vorhersagen über das Risiko eines
fehlerhaften Produkts am Ende des Herstellungsprozesses zu treffen. Übersteigt in einem auf Basis
definierter Grenzwerte kontrollierten Prozess die Fehlerwahrscheinlichkeit eine vorher definierte Höhe,
wird das Produkt frühzeitig aussortiert, um keine unnötigen Prozesskosten zu verursachen und – speziell
im Hinblick auf den energieintensiven Brennprozess – die Energieeffizienz zu erhöhen. Vom
sukzessiven Rollout und der kontinuierlichen Verbesserung dieser Analyse-Systeme in sämtlichen
Werken versprechen wir uns langfristig relevante Ergebnisverbesserungen.
Ebenso werden neueste Technologien, wie der Einsatz von kollaborativen Robotern, für überwiegend
manuelle und körperlich anstrengende Prozessschritte innerhalb der Produktion geprüft. Dazu arbeiten
wir mit Roboter-Herstellern sowie mit Forschungsinstituten eng zusammen.
Chancen durch Digitalisierung in der Administration
Die Digitalisierung wirkt sich nicht zuletzt auch positiv auf die Effizienz in unseren administrativen
Bereichen aus. Die Nutzung und Leistungssteigerung von einheitlichen IT-Systemen sowie der Einsatz
neuer Technologien tragen erheblich zur kontinuierlichen Effizienzsteigerung bei. Das
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
39
Optimierungspotenzial besteht in der konzernweiten Harmonisierung und Standardisierung von
repetitiven Prozessen und betrifft grundsätzlich alle Funktionsbereiche. In den Bereichen Personal,
Einkauf und Finanzen setzen wir zudem auf die gebündelte Bearbeitung von Geschäftsvorfällen in
Shared Service Centern. Die weitere Digitalisierung von Prozessen unter Nutzung neuer digitaler Tools,
wie Robotic Process Automation und der Einsatz von Bots, zielt auf die Verbesserung der
Leistungsfähigkeit und Qualität unserer Prozesse bei gleichzeitiger Erhöhung der Effizienz ab. Erste
Implementierungen konnten in diesem Zusammenhang bereits erfolgreich umgesetzt werden, während
weitere Anwendungsfälle kontinuierlich geprüft werden.
Chancen durch Digitale Transformation
Neben den bereits genannten Anwendungsfeldern und den darin liegenden Chancen der Digitalisierung
existiert seit dem Jahr 2018 eine eigene Organisationseinheit, die den digitalen Wandel des gesamten
Unternehmens vorantreibt und damit die Chancen der Digitalisierung im Arbeitsalltag nutzbar machen
soll. Im Vordergrund stehen hier zum Beispiel Aktivitäten in Bezug auf den Aufbau neuer digitaler
Geschäftsmodelle im Unternehmen oder die Beteiligung an digitalen Start-ups, um so neue
Geschäftsfelder und Vertriebsmöglichkeiten zu erschließen, oder auch die Entwicklung von Methoden
und Know-how im Bereich Data Science, so etwa die Nutzung von Big Data oder künstlicher Intelligenz
in allen Wertschöpfungsprozessen. Bereits umgesetzte Projekte in diesem Bereich zeigen den Nutzen
dieser Initiativen, sodass auch im Geschäftsjahr 2020 beispielsweise der Aufbau eines zentralen Data
Lake zur Schaffung der Voraussetzungen zum Aufbau neuer Anwendungsfelder im Bereich Data
Science umgesetzt wurde. Darüber hinaus wurden auch im Jahr 2020 zahlreiche weitere interne
Programme und Initiativen zur Begleitung der digitalen Transformation und zum Ausbau der digitalen
Fitness unserer Mitarbeiter umgesetzt.
Chancen durch Akquisitionen
Neben einem organischen Wachstum bieten auch Akquisitionen Potential für einen Ausbau unserer
Geschäftsaktivitäten. Deshalb beobachten wir unser Umfeld sehr genau. Dies gilt für beide
Unternehmensbereiche.
Wie bekannt, befassen wir uns seit dem Geschäftsjahr 2019 mit einer eventuellen Akquisition von Ideal
Standard, haben dieses Projekt aber aufgrund der zu Beginn des Jahres 2020 aufkommenden Corona-
Pandemie bis auf weiteres zurückgestellt. Nach der Pandemie bewerten wir die wirtschaftliche Situation
neu und entscheiden nachfolgend über die Fortsetzung des Projekts.
Nicht-operative Ergebnispotenziale
Außerhalb des operativen Geschäfts sehen wir Ergebnispotenziale bei der Entwicklung und
Vermarktung von operativ nicht mehr benötigten Immobilien.
Wir versprechen uns zusätzliche Ertragschancen aus der Weiterentwicklung unserer Immobilie in
Luxemburg. Im Vorjahr 2019 wurde die Immobilie bis auf das Schlossareal veräußert. Das daraus
erzielbare Ergebnis ist abhängig vom Umfang des realisierbaren Baurechts. Hier sind wir gemeinsam
mit den Erwerbern und der Stadt Luxembourg an der Ausarbeitung eines Bebauungsplans für das
Gesamtgelände Rollingergrund, das zu einem attraktiven, lebendigen Stadtviertel für das Leben und
Arbeiten mit einem hohen Anteil an Wohnbebauung entwickelt werden soll. Der Bebauungsplan soll in
der ersten Jahreshälfte 2021 bei der luxemburgischen Behörde eingereicht werden. Es ist zu erwarten,
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
40
dass der Bebauungsplan nach Durchlauf der zeitaufwendigen Genehmigungsprozedur im Jahr 2022
erlassen und rechtskräftig werden könnte. Dies hätte zur Folge, dass es zu einer entsprechenden
Ertragsrealisierung in Höhe von bis zu 25 Mio. € kommen kann. Daneben sind noch weitere
Immobilienprojekte in Entwicklung, die ein Ertragspotential in Höhe eines hohen einstelligen
Millionenbetrags ergeben können.
5. PROGNOSEBERICHT
Unsere Prognose für das Gesamtjahr 2021 basiert darauf, dass sich die Weltwirtschaft trotz des
Dämpfers zum Jahresauftakt deutlich und spürbar erholt. Unterstützt wird diese Prognose durch die
Dynamik der weltweiten Konjunkturerholung in den vergangenen Monaten.
Die Konjunktur im Euroraum dürfte dynamisch wachsen, insbesondere da der private Konsum kräftig
zunehmen sollte, sobald zurückgestellte Verbraucherbedürfnisse gedeckt werden können. Besonders die
Konjunktur in Deutschland dürfte davon stark profitieren.
In Übersee wird erwartet, dass nach der konjunkturellen Delle im Winterhalbjahr in den Vereinigten
Staaten die Erholung fortgesetzt wird. Für die chinesische Wirtschaft wird, nachdem sich diese bereits
in weiten Teilen von dem pandemiebedingten Wirtschaftseinbruch erholt hat, wieder eine Expansion
prognostiziert.
Im Hinblick auf den europäischen Wohnungsbau, der ein maßgeblicher Indikator für die
Geschäftsentwicklung des Unternehmensbereichs Bad und Wellness ist, rechnen wir im
Prognosezeitraum mit länderübergreifend moderaten Steigerungsraten. In Deutschland werden
weiterhin geringere Schwankungen als in vielen europäischen Ländern erwartet.
Der private Konsum, einer der wichtigen Einflussfaktoren unseres Tischkultur-Geschäfts, bleibt
weiterhin stark von dem Pandemiegeschehen abhängig und wird in unseren europäischen Märkten
voraussichtlich eine positive Entwicklung im Vergleich zum Berichtsjahr 2020 nehmen. In Deutschland
dürfte, sofern die Pandemie sukzessiv durch Infektionsschutzmaßnahmen und Impfungen überwunden
wird, eine anfangs sehr dynamische im weiteren Verlauf abgeschwächte Erholung der privaten
Konsumausgaben erwartet.
Die hier dargestellten Prognosen für die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und
branchenbezogenen Rahmenbedingungen basieren auf den von verschiedenen Forschungseinrichtungen
publizierten Angaben sowie eigenen Einschätzungen. Gleichwohl bleiben jegliche Prognosen zur
künftigen Entwicklung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Für die Normalisierung des
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens bedarf es eines umfassenden und nachhaltigen Schutzes
der Bevölkerung vor Neuinfektionen; damit bleibt die Corona-Pandemie das größte Risiko für die
weitere konjunkturelle Entwicklung. Ferner ist eine neuerliche Eskalation im Handelsstreit zwischen
den USA und China nicht auszuschließen, auch geopolitische Spannungen und regierungskritische
Proteste in verschiedenen Ländern könnten dämpfend wirken.
Umsatz, Ergebnis und Investitionen im Konzern
Auf Basis einer grundsätzlich positiven Markteinschätzung mit einer Reihe stützender Faktoren streben
wir im Geschäftsjahr 2021 eine Rückkehr auf den Wachstumspfad mit einer Steigerung des
Konzernumsatzes um 3 bis 5 % an.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
41
Für unser operatives EBIT erwarten wir im Jahr 2021 eine Verbesserung um voraussichtlich 5 bis 10 %.
Damit würden wir bereits im laufenden Jahr das Niveau von 2019 sowohl im Umsatz als auch im
Ergebnis überschreiten.
Unsere operative Nettovermögensrendite wird sich im Jahr 2021 voraussichtlich in einer Bandbreite von
14 bis 15 % bewegen.
Unsere operativen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden im
Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich mehr als 40 Mio. € betragen. Mit der Steigerung der
Investitionstätigkeiten wollen wir die im Jahr 2020 verschobenen Investitionen nachholen und
insbesondere Investitionen zur CO2-Emissionsverringerung tätigen.
Der hauptsächliche Anteil des Gesamtinvestitionsvolumen wird im Unternehmensbereich Bad und
Wellness liegen. Ein Investitionsschwerpunkt im Unternehmensbereich Bad und Wellness wird die
gezielte Optimierung unserer technischen Kapazitäten an die gegebenen Markterfordernisse in unseren
Sanitärkeramik-Werken, insbesondere durch Automatisierung in unseren osteuropäischen
Produktionsstandorten, umfassen. Hinzu kommt, dass wir neben der Durchführung von
Ersatzinvestitionen unseren Investitionsfokus auf die weitere Verbesserung von Arbeits- und sonstigen
spezifischen Bedingungen in den wichtigen Bereichen Umwelt, Gesundheit, Arbeitssicherheit und
Brandschutz legen werden. Im Unternehmensbereich Tischkultur werden wir im Geschäftsjahr 2021
einerseits einen verstärkten Fokus auf die Optimierung und Erweiterung in unseren Produktionswerken
Merzig und Torgau legen. Andererseits investieren wir in Vertriebs- und Marketing-Maßnahmen, wie
beispielsweise Shop-Neueröffnungen bzw. -Renovierungen und Generierung von Kundenkontakten.
Die in diesem Lagebericht enthaltenen Aussagen über zukünftige Entwicklungen beruhen auf den
Einschätzungen des Vorstands der Villeroy & Boch AG nach bestem Wissen und Gewissen zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses. Unsere Prognose unterstellt, dass es spätestens ab
dem zweiten Quartal 2021 keine Corona-bedingten Rückschläge geben wird. Die Aussagen sind
grundsätzlich einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ereignisse
können daher von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen, wenn eine der
im Risiko- und Chancenbericht genannten bzw. andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den
Aussagen zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.
6.
SONSTIGE ANGABEN
Angaben betreffend den Erwerb eigener Aktien
Angaben zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind im Anhang des
Konzernabschlusses in Tz. 19 dargestellt.
Übernahmerelevante Angaben nach § 315a HGB sowie erläuternder Bericht
Die übernahmerelevanten Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB sind mit Ausnahme der Angabe nach §
315a Abs. 1 Nr. 6 im Anhang des Konzernabschlusses in den Tz. 17 und 25 dargestellt und erläutert.
Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie
in § 31 Mitbestimmungsgesetz geregelt. Der Vorstand besteht gemäß § 6 Ziff. 1 der Satzung aus
mindestens zwei Mitgliedern; die genaue Zahl wird vom Aufsichtsrat nach den Bedürfnissen der
Gesellschaft festgelegt. Ein Vorstandsmitglied kann vom Aufsichtsrat zum Vorsitzenden des Vorstands
ernannt werden.
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
42
Eine Änderung der Satzung bedarf nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die
Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 7 Ziff. 8 Abs. 2 der Satzung dem
Aufsichtsrat übertragen. Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179
Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. § 8 Ziff. 2 b) der Satzung
sieht vor, dass Beschlüsse der Hauptversammlung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit der einfachen Mehrheit des
vertretenen Grundkapitals gefasst werden können, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit
zwingend vorgeschrieben ist.
Konzernerklärung zur Unternehmensführung
Hinsichtlich der nach § 315d i. V. m. § 289f HGB geforderten Konzernerklärung zur
Unternehmensführung wird auf die im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts im
Geschäftsbericht 2020 abgedruckte und im Internet unter dem Link https://www.villeroyboch-
group.com/de/investor-relations/corporate-governance/entsprechungserklaerung.html
Version verwiesen.
zugängliche
7.
VERGÜTUNGSBERICHT
Grundzüge des Vergütungssystems
Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem für den Vorstand regelmäßig im Hinblick auf die
durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung gesetzten gesetzlichen
Rahmenbedingungen und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und nimmt
dort Anpassungen vor, wo es ihm geboten oder zweckmäßig erscheint. Der Aufsichtsrat zieht auch im
gebotenen Umfang einen unabhängigen Vergütungsberater hinzu.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist leistungsorientiert. Es sieht eine feste
Vergütung und eine erfolgsabhängige variable Vergütung vor. Die Höhe der variablen Vergütung hängt
von dem Erfüllungsgrad der jährlich in einer Zielvereinbarung festzulegenden Ziele ab und macht bei
voller Zielerreichung mindestens die Hälfte der Gesamtvergütung aus. Die variable Vergütung gliedert
sich in eine kurzfristige jährliche Komponente (Jahresbonus) und eine langfristige Komponente mit
einem Bemessungszeitraum von drei Jahren. Die langfristige Vergütung ist gegenüber der kurzfristigen
Komponente wertmäßig höher gewichtet. Inhaltlich orientieren sich die variablen
Vergütungskomponenten an finanziellen Unternehmenszielen (operative Nettovermögensrendite,
Ergebnis vor Zinsen und Steuern, Ergebnis vor Steuern) und individuellen Zielen. Die Zielparameter
der variablen Vergütungskomponenten werden vorbereitend vom Personalausschuss des Aufsichtsrates
mit den Mitgliedern des Vorstands abgestimmt und vom Aufsichtsratsplenum beschlossen, so auch für
das Geschäftsjahr 2020. Vor dem Hintergrund der Sondersituation der Covid-19-Pandemie hat der
Aufsichtsrat im Frühjahr 2020 beschlossen, unterjährig die vorab festgelegten Zielparameter anzupassen
und dem Vorstand zukunftsgerichtet besondere Krisenbewältigungsziele für das verbleibende
Geschäftsjahr zu geben.
Daneben steht den Mitgliedern des Vorstands ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur
Verfügung. Die mit den amtierenden Mitgliedern des Vorstands bestehenden Verträge sehen
Villeroy & Boch AG
KONZERNLAGEBERICHT 2020
43
leistungsorientierte bzw. beitragsorientierte Pensionszusagen vor. Die Gesamtbezüge und die einzelnen
Vergütungskomponenten stehen nach der Überzeugung des Aufsichtsrates, gestützt durch einen vom
Aufsichtsrat beauftragten unabhängigen Vergütungsberater, in einem angemessenen Verhältnis zu den
Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie zur wirtschaftlichen Lage der
Gesellschaft und überschreiten nicht die übliche Vergütung im Vergleich mit Referenzunternehmen.
Im Übrigen wird auf die jeweilige Fassung der Entsprechenserklärung und etwaige
Ergänzungserklärungen Bezug genommen. Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich satzungsgemäß
ebenfalls aus einer fixen und einer variablen Komponente zusammen. Die variable erfolgsabhängige
Komponente bemisst sich an der ausgeschütteten Dividende der Villeroy & Boch AG.
8. ZUSAMMENGEFASSTE VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN
VERTRETER 1
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich
des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der
voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Mettlach, den 8. Februar 2021
Frank Göring
Gabriele Schupp
Georg Lörz
Dr. Markus Warncke
1
Es handelt sich bei diesem Abschnitt um einen ungeprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.
Villeroy & Boch AG
Konzernbilanz
zum 31. Dezember 2020
In Mio. €
Aktiva
Anhang
Stand
Stand
Tz. 31.12.2020 31.12.2019
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
(1)
5
6
Nutzungsrechte
7
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
8
9
10
Sonstige langfristige Vermögenswerte
Latente Steueransprüche
14
11
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte
12
13
14
15
16
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Ertragsteuerforderungen
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
Summe Vermögenswerteꢀ
Passiva
Den Gesellschaftern der Villeroy & Boch AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
17
18
19
20
21
-15,0
-107,6
-15,0
Eigene Anteile
(1)
Gewinnrücklagen
Bewertungsrücklagen
-98,1
Minderheitsanteile am Eigenkapital
Summe Eigenkapital
22
Langfristige Schulden
Pensionsrückstellungen
26
27
28
29
30
31
11
Langfristige Personalrückstellungen
Sonstige langfristige Rückstellungen
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
Latente Steuerschulden
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Personalrückstellungen
Sonstige kurzfristige Rückstellungen
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Ertragsteuerschulden
27
28
29
30
31
32
(1)
Summe Schulden
Summe Eigenkapital und Schuldenꢀ
(1) Änderung Vorjahr gemäß IAS 8.14(b) - (Erläuterung siehe Tz.1 des Konzernanhangs)
Villeroy & Boch Konzern – Geschäftsbericht 2020
Gewinn- und Verlustrechnung des Villeroy & Boch Konzerns für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang
Tz.
2020
01.01.- 31.12.
2019
01.01.-31.12.
In Mio. €
Umsatzerlöse
33
34
-478,5
-232,0
-40,9
-479,6
-271,1
-46,0
Einstandskosten der verkauften Waren
Bruttoergebnis vom Umsatz
Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungskosten
Allgemeine Verwaltungskosten
Sonstige betriebliche Erträge
35
36
37
(1)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
38
39
-17,9
-37,3
-0,2
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen
Betriebliches Ergebnis (ꢀEBITꢀ)
Zins- und sonstige finanzielle Erträge
Zins- und sonstige finanzielle Aufwendungen
Finanzergebnis
40
41
-6,2
-4,9
-12,9
-8,2
-6,7
Ergebnis vor Steuern
-15,8
(1)
Ertragsteuern
42
43
Konzernergebnis
Davon entfallen auf:
Die Aktionäre der Villeroy & Boch AG
Minderheitsgesellschafter
Konzernergebnis
Ergebnis je Aktie
In Euro
In Euro
(1)
(1)
Ergebnis je Stammaktie
Ergebnis je Vorzugsaktie
44
44
(1) Änderung Vorjahr gemäß IAS 8.14(b) - (Erläuterung siehe Tz.1 des Konzernanhangs)
Verwässerungseffekte bestanden in den Berichtsperioden nicht.
Villeroy & Boch Konzern
Gesamtergebnisrechnung des Villeroy & Boch Konzerns für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
In Mio. €
2020
2019
(1)
Konzernergebnis
Sonstiges Ergebnis
● Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden:
Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungen
Gewinne und Verluste aus Cash Flow Hedges
-0,3
-0,9
-3,1
-4,3
Latente Steuer auf Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden
-1,9
-0,9
● Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden:
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus
leistungsorientierten Pensionsplänen
-9,1
-18,0
Gewinne und Verluste aus übrigen Wertänderungen
Latente Steuer auf Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert
werden
-9,5
-20,2
Summe Sonstiges Ergebnis
(1)
(1)
(1)
Gesamtergebnis nach Steuern
Davon entfallen auf:
Die Aktionäre der Villeroy & Boch AG
Minderheitsgesellschafter
Summe Gesamtergebnis nach Steuern
(1) Änderung Vorjahr gemäß IAS 8.14(b) - (Erläuterung siehe Tz.1 des Konzernanhangs)
Villeroy & Boch Konzern
Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
In Mio. €
Den Gesellschaftern der Villeroy & Boch AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital Minderheits
Summe
Eigenkapital
Gezeichnetes
Kapital
17
Kapital-
rücklage
18
Eigene
Anteile
19
Gewinn- Bewertungs-
anteile am
Eigenkapital
22
Summe
rücklagen
20
rücklagen
21
Anhang Tz.
(1)
(1)
Stand 01.01.2019
-15,0
-77,9
Konzernergebnis
-20,2
-20,2
Sonstiges Ergebnis
-20,2
(1)
(1)
Gesamtergebnis nach Steuern
Dividendenausschüttung
Stand 31.12.2019
-15,1
-20,2
-15,1
-0,5
-15,6
-15,0
-15,0
-98,1
-98,1
Stand 01.01.2020
-9,5
-9,5
Konzernergebnis
Sonstiges Ergebnis
-9,5
Gesamtergebnis nach Steuern
Dividendenausschüttung
Stand 31.12.2020
-13,8
-9,5
-13,8
-0,1
-13,9
-15,0
-107,6
(1) Änderung Vorjahr gemäß IAS 8.14(b) - (Erläuterung siehe Tz.1 des Konzernanhangs)
Villeroy & Boch Konzern
Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang
Tz.
2020
2019
01.01.-31.12. 01.01.-31.12.
In Mio. €
(1)
Konzernergebnis
-11,9
-1,2
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte
Veränderung der langfristigen Rückstellungen
Ergebnis aus Anlagenabgängen
45
-88,0
-17,6
Veränderung der Vorräte, Forderungen und sonstigen Aktiva
(1)
Veränderung der Verbindlichkeiten, kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen Passiva
Gezahlte/erhaltene Steuern im Geschäftsjahr
-8,3
-3,1
Gezahlte Zinsen im Geschäftsjahr
-2,9
Erhaltene Zinsen im Geschäftsjahr
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen
49
49
(1)
(1)
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte
Einzahlungen aus der Veräußerung von Tochterunternehmen und sonstigen
Geschäftsbereichen
-19,9
-3,1
-31,6
-4,7
-
Einzahlungen aus Anlagenabgängen
Einzahlungen aus Immobilienveräußerung Luxemburg
(1)
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
50
29
29
30
22
23
51
-17,4
-32,3
-18,9
-0,1
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen
Auszahlungen für die Rückzahlung von Darlehen
Auszahlungen für den Tilgungsanteil der Leasingsschulden
Gezahlte Dividende an andere Gesellschafter
Gezahlte Dividende an Aktionäre der Villeroy & Boch AG
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Summe der Cash Flows
-38,1
-14,2
-0,5
-13,8
-30,1
-15,1
Zahlungsmittelbestand zum 01.01.
Veränderung lt. Summe der Cash Flows
-1,5
Wechselkursbedingte Änderungen des Zahlungsmittelbestandes
Gesamtveränderung des Zahlungsmittelbestandes
Zahlungsmittelbestand zum 31.12.
16+52
(1) Änderung Vorjahr gemäß IAS 8.14(b) - (Erläuterung siehe Tz.1 des Konzernanhangs)
KONZERNABSCHLUSS 2020
1
Konzernanhang der Villeroy & Boch AG,
Mettlach
, für das
Geschäftsjahr 2020
Allgemeine Informationen
Die Villeroy & Boch Aktiengesellschaft mit Sitz in Mettlach ,
Saaruferstraße 1–3
, ist eine
Villeroy & Boch-Konzerns aus.
Der Villeroy & Boch-Konzern ist ein international führender
Die Börsennotierung der Villeroy & Boch AG erfolgt im Prime Standard der Deutschen Börse AG.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter Berücksichtigung des § 315e HGB nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union
anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde nach § 315e HGB um weitere Erläuterungen ergänzt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt.
Soweit nicht gesondert vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.
Der Jahresabschluss der Villeroy & Boch AG sowie der Konzernabschluss der Villeroy & Boch
Aktiengesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG hat den Konzernabschluss am 9. Februar 2021 zur Weitergabe
an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen
und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Die Corona-Pandemie hat sich auch auf die wirtschaftlichen Aktivitäten der Villeroy & Boch AG
ausgewirkt. Daher erfolgte seit Beginn der Krise eine fortlaufende Analyse und Überwachung
möglicher bilanzieller Effekte und der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Villeroy & Boch Konzerns. Zu den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungseffekten gehörte unter
anderem die umfassendere Eliminierung von Leerkosten, die sich aus vorübergehenden
Werksstillstände bzw. -drosselungen, Schließungen der eigenen Tischkultur-Shops sowie Kurzarbeit
in unterschiedlichen Bereichen ergaben (Tz. 12). Letztere hatte auch erheblichen Einfluss auf die
Darstellung des Personalaufwands, der um die erfassten Erstattungsansprüche gekürzt wurde
(Tz.47). Zudem waren Folgen für den Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwertes (Tz. 5)
und die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 13) zu berücksichtigen.
Änderungen der bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden resultierten hieraus
jedoch nicht.
Im Folgenden werden die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der IFRS
beschrieben, wie diese im Villeroy & Boch-Konzern regelkonform angewendet werden.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Modifikationen durch übernommene Rechnungslegungsvorschriften
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit Ausnahme der im
Geschäftsjahr erstmalig verpflichtend anzuwendenden IFRS-Regelungen im Wesentlichen den im
Vorjahr angewandten Vorschriften. Die Änderungen der erstmals im Geschäftsjahr 2020
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verpflichtend anzuwendenden IFRS-Regelungen werden in Tz. 63 vorgestellt und hatten keine
materiellen Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Villeroy & Boch-
Konzern.
Zudem wurden verschiedene neue Rechnungslegungsvorschriften veröffentlicht, die jedoch für
Berichtsperioden zum 31. Dezember 2020 nicht verpflichtend anzuwenden sind. Diese wurden vom
Villeroy & Boch-Konzern nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen dieser neuen Regeln auf die
laufende oder auf künftige Berichtsperioden sowie auf absehbare künftige Transaktionen werden als
nicht wesentlich angesehen. Über die Entwicklungen des IFRS-Regelwerks informiert Tz. 63.
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu den Anschaffungskosten aktiviert,
die notwendig waren, um diese in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Selbst erstellte
immaterielle Vermögenswerte werden im Jahr ihres Entstehens nur dann aktiviert, sofern diese die
Voraussetzungen des IAS 38 erfüllen. Die Zugangsbewertung erfolgt zu Herstellungskosten inklusive
der zurechenbaren Gemeinkosten.
Anfang Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS Interpretations-Komitees (IFRIC-IC) eine "Tentative
Agenda Decision" zu IAS 38. Es wurde klargestellt, dass Customizing-Aufwendungen, die im
Zusammenhang mit Software-as-a-Service (SaaS)-Verträgen anfallen und nicht zur Erstellung von
Programmiercodes führen, nicht in Analogie zur Bilanzierung von Mietereinbauten als gesonderter
(erworbener) immaterieller Vermögensgegenstand aktivierbar sind. Auf dieser Grundlage erfolgte
eine erneute Überprüfung der bisherigen Bilanzierung von Customizing-Aufwendungen, die im
Zusammenhang mit einem SaaS-Vertrag angefallen und bislang als immaterielle Vermögenswerte
aktiviert worden sind. Wir sind nunmehr der Einschätzung des IFRS-IC zur bilanziellen Abbildung
dieser Kosten gefolgt. Da wir die Auswirkung dieser Bilanzierungsänderung als relevanter einstufen,
haben wir die Bilanzierung rückwirkend geändert. Die Immateriellen Vermögensgegenstände und
Gewinnrücklagen verringerten sich um 2,6 Mio. €. Hiervon entfielen 1,1 Mio. € auf das Geschäftsjahr
2018. Der Steuereffekt hierzu wurde mit +0,8 Mio. € in den Gewinnrücklagen und -0,8 Mio. € in den
Steuerschulden des Vorjahrs berücksichtigt. Die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich um
1,5 Mio. €, wodurch die Ertragsteuern um 0,5 Mio. € entlastet wurden. Im aktuellen Geschäftsjahr
fielen hierfür Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. € an.
Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden entsprechend dem
Nutzungsverlauf um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Vermögenswerte werden erst
ab dem Zeitpunkt abgeschrieben, zu dem diese im Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Die
Nutzungsdauer liegt überwiegend bei drei bis sechs Jahren. Die Abschreibungen sind im
Wesentlichen in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten.
Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, wie beispielsweise Geschäfts- oder
Firmenwerte, werden nur bei nachgewiesenem Wertverlust abgeschrieben. Zur Ermittlung der
Werthaltigkeit werden die fortgeführten Anschaffungskosten dem erzielbaren Betrag
gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere der beiden Beträge aus
Nettoveräußerungswert und Nutzungswert des gleichen Vermögenswerts. Der
Nettoveräußerungswert entspricht dem Erlös nach Abzug aller noch anfallenden Verkaufskosten, der
mit einem unabhängigen Geschäftspartner erzielbar wäre. Der Nutzungswert („Value in Use“) wird
nach der Discounted-Cash-Flow-Methode durch Abzinsung der dem Vermögenswert zurechenbaren
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Zahlungsströme (netto) unter Anwendung eines angemessenen langfristigen Zinssatzes vor
Ertragsteuern berechnet. Steigerungsraten in Umsatz und Ergebnis sind in den zugrundeliegenden
Berechnungen berücksichtigt. Die hierbei angesetzten Zahlungsströme werden in der Regel aus den
aktuellen Mittelfristplanungen abgeleitet, wobei die Zahlungen in den Jahren außerhalb des
Planungshorizonts aus der Situation des letzten geplanten Jahres abgeleitet werden. Die
Planungsprämissen basieren auf den gegenwärtigen Erkenntnissen. Dabei werden angemessene
Annahmen zu makroökonomischen Trends und historische Entwicklungen berücksichtigt.
Festgestellte Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Entfällt der Grund für eine in
Vorjahren durchgeführte Wertminderung, erfolgt eine Zuschreibung. Bei den aktivierten Geschäfts-
oder Firmenwerten besteht ein Zuschreibungsverbot. Für die aktivierten Geschäfts- oder
Firmenwerte erfolgt dieser jährliche Werthaltigkeitstest auf Ebene der Unternehmensbereiche.
Sachanlagen
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
nutzungsbedingter Abschreibungen bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen sämtliche
Nettokosten, die notwendig sind, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu
versetzen. Der Ansatz zu Herstellungskosten erfolgt auf Basis der direkt zurechenbaren Einzelkosten
sowie anteiliger Material- und Fertigungsgemeinkosten. Wartungs- und Reparaturaufwendungen von
Sachanlagen werden erfolgswirksam erfasst.
Besteht ein Vermögenswert aus mehreren Komponenten, deren Nutzungsdauern sich wesentlich
voneinander unterscheiden, werden die einzelnen Elemente entsprechend ihres individuellen
Leistungspotenzials planmäßig abgeschrieben. Die Sachanlagen werden entsprechend dem
Nutzungsverlauf linear abgeschrieben.
Folgende Nutzungsdauern liegen konzerneinheitlich unverändert zum Vorjahr zugrunde:
Die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft.
Sachanlagen werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der Nutzungswert bzw. der
Nettoveräußerungswert des betreffenden Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungs-
oder Herstellungskosten gesunken sind. Entfallen die Gründe für eine in Vorjahren durchgeführte
Wertminderung, erfolgt eine Zuschreibung.
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KONZERNABSCHLUSS 2020
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In der Herstellung befindliche Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert.
Finanzierungskosten, die direkt während der Erstellung eines sogenannten qualifizierten
Vermögenswerts entstehen, werden aktiviert. Anlagen im Bau werden erst ab dem Zeitpunkt
abgeschrieben, zu dem die betreffenden Vermögenswerte fertiggestellt sind und im
Geschäftsprozess eingesetzt werden.
Leasing
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf die Nutzung eines Vermögenswertes (des
Leasingobjektes) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung eines Entgeltes begründet.
Mietet der Villeroy & Boch-Konzern Leasingobjekte für eine Gesamtnutzungsdauer von weniger als
zwölf Monaten oder von geringem Wert, werden die Leasingzahlungen grundsätzlich linear über die
Laufzeit des Vertragsverhältnisses als Aufwand erfasst.
Bei allen anderen Leasingverhältnissen, bei denen der Villeroy & Boch-Konzern als Mieter agiert, wird
der Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen als Verbindlichkeit angesetzt. Die Leasingzahlungen
werden nach der Effektivzinsmethode in Tilgungs- und Zinsanteile aufgeteilt. Korrespondierend wird
zu Beginn des Leasingverhältnisses das Nutzungsrecht am gemieteten Vermögenswert aktiviert, dass
grundsätzlich dem Barwert der Verbindlichkeit zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten und Rückbau-
und Abrissverpflichtungen entspricht. Vor Beginn des Leasingverhältnisses geleistete Zahlungen
sowie vom Leasinggeber gewährte Mietanreize werden ebenfalls im Buchwert des Nutzungsrechts
berücksichtigt. Das Nutzungsrecht wird über die Laufzeit des Vertragsverhältnisses oder – falls kürzer
– über die Nutzungsdauer des geleasten Vermögenswertes linear abgeschrieben. Die Regelungen zur
Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten gelten auch für aktivierte
Nutzungrechte.
Ändern sich die erwarteten Leasingzahlungen, z. B. bei indexabhängigen Entgelten oder aufgrund
neuer Einschätzungen bezüglich vertraglicher Optionen, wird die Verbindlichkeit neu bewertet. Die
Anpassung an den neuen Buchwert erfolgt grundsätzlich erfolgneutral durch eine korrespondierende
Anpassung des aktivierten Buchwertes des Nutzungsrechts. Am 28. Mai 2020 veröffentliche der IASB
eine Änderung bzw. Ergänzung zu IFRS 16, die den Leasingnehmern eine optionale Erleichterung bei
der Beurteilung der Frage bietet, ob ein Mietzugeständnis im Zusammenhang mit der Corona-
Pandemie eine Modifikation des Leasingvertrags darstellt. (Vgl. Tz. 63)
Leasingnehmer können sich dafür entscheiden, solche Mietzugeständnisse in der gleichen Weise zu
bilanzieren, wie sie es tun würden, wenn es sich nicht um eine Modifikation des Leasingvertrags
handeln würde, was dazu führt, dass ein Mietzugeständnis als variable Leasingzahlung in der Periode
bilanziert wird, in der das Ereignis oder die Bedingung eintritt, das die reduzierte Zahlung auslöst. Die
Villeroy und Boch AG wendet die beschriebene Erleichterung auf sämtliche Mietzugeständnisse an,
die den Anforderungen des Wahlrechts entsprechen. Die Auswirkungen sind in Tz. 30 Lang- und
kurzfristige Leasingverbindlichkeiten beschrieben.
Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden bei Anfall
aufwandswirksam erfasst.
Die Berechnung des Barwertes der Leasingzahlungen erfolgt zum Grenzfremdkapitalzinssatz, der aus
den Referenzzinssätzen der Geldmarktrenditen in der Transaktionswährung abgeleitet wird. Diese
Referenzzinssätze werden um eine laufzeitabhängige, die Unternehmensbonität wiederspiegelnde,
Risikoprämie ergänzt, die auf der Renditedifferenz zu erstklassigen Anleihen mit einer Laufzeit von
bis zu 15 Jahren basiert. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und
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Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen
oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw.
Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie
hinreichend sicher sind.
Leasingverträge, bei denen der Villeroy & Boch-Konzern als Vermieter agiert und bei denen die
wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Vermögenswerts nicht auf den
Vertragspartner übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnisse erfasst. Der
Leasinggegenstand wird grundsätzlich weiterhin im Anlagevermögen ausgewiesen und die
Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit als Mietertrag erfasst. Erhält der Mieter die
wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Vermögenswertes, wird der Barwert der
ausstehenden Mindestleasingzahlungen als Forderungen aus Finanzierungsleasing bilanziert.
Zahlungen des Mieters werden als Tilgungsleistungen bzw. Zinsertrag erfasst. Die Zinserträge werden
über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und werden erst
erfasst, wenn der Konzern die damit verbundenen Bedingungen mit angemessener Sicherheit erfüllt
und die Zuwendungen gewährt wurden. Erhaltene öffentliche Zuschüsse und Subventionen für den
Erwerb bzw. die Errichtung von materiellen und immateriellen Vermögenswerten kürzen die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sofern sie den einzelnen Vermögenswerten zugeordnet
werden können. Anderenfalls findet eine passivische Abgrenzung mit einer anschließenden
erfüllungsgradabhängigen Auflösung statt.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Zur Erzielung regelmäßiger Miet- und Pachteinkünfte gehaltene Grundstücke und Gebäude
(Investment Properties) werden getrennt von den operativ genutzten Vermögenswerten
ausgewiesen. Eine gemischt genutzte Immobilie wird anteilig als Finanzinvestition klassifiziert, wenn
der vermietete Gebäudeteil gesondert verkauft werden könnte. Ist das Kriterium der
Einzelveräußerbarkeit nicht erfüllt, gilt das ganze Objekt als ein Investment Property, wenn der selbst
genutzte Anteil unbedeutend ist. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu
fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen entsprechen denen der betrieblich
genutzten Sachanlagen. Verkehrswerte werden durch unabhängige Gutachter sowie durch eigenes
Personal ermittelt. Die beauftragten Gutachter berechnen in der Regel den Verkehrswert nach dem
Ertragswertverfahren. Als Kontrollrechnung wird in diesem Fall der Verkehrswert der Immobilie nach
dem Sachwertverfahren ermittelt. Grundlage für die interne Bestimmung der Verkehrswerte bilden
hauptsächlich die offiziellen Vergleichspreise aus den Bodenrichtwertkarten der
Gutachterausschüsse ergänzt um objektbezogene angemessene Zeitwerte der jeweiligen Aufbauten.
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Villeroy & Boch-Konzern über
einen maßgeblichen Einfluss verfügt. Der Villeroy & Boch-Konzern besitzt einen maßgeblichen
Einfluss, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des
Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne dass eine Beherrschung oder die gemeinschaftliche
Führung besteht. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.
Hierbei werden die zum Erwerbszeitpunkt angefallenen Anschaffungskosten u. a. um die zukünftigen
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anteiligen Ergebnisse der assoziierten Beteiligung fortgeschrieben. In der Erfolgsrechnung werden die
Eigenkapitaländerungen hieraus im betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.
Finanzinstrumente
Finanzinstrumente entstehen aus Verträgen, die zu einem finanziellen Vermögenswert oder einer
finanziellen Verbindlichkeit bzw. einem Eigenkapitalinstrument führen. Sie werden bilanziell
angesetzt, sobald der Villeroy & Boch-Konzern einen entsprechenden Vertrag abschließt. Jedes
Finanzinstrument wird gemäß IFRS 9 in Abhängigkeit der Ausgestaltung seiner vertraglichen
Zahlungsströme und der Art des Geschäftsmodells in eine von vier Bewertungskategorien gemäß der
in Tz. 54 beschriebenen Klassifizierung eingeordnet und in Abhängigkeit der gewählten Kategorie
entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value)
bewertet. Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn der Zahlungsausgleichsanspruch ausgelaufen
ist.
Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem
Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkt zurechenbaren
Einzelkosten (zum Beispiel Fertigungsmaterial und -löhne) und Gemeinkosten des
Produktionsprozesses. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der Standardkostenmethode. Die
Anschaffungskosten beim Großteil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelsware werden
nach der gleitenden Durchschnittsmethode ermittelt und beinhalten alle angefallenen Kosten, um
diese an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Für Bestandsrisiken, die
sich aus der Lagerdauer und/oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem
und ausreichendem Umfang Wertberichtigungen vorgenommen. Als Nettoveräußerungswert werden
die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse, vermindert um die bis zum Verkauf anfallenden
Kosten, angesetzt. Soweit bei früher wertberichtigten Beständen der Nettoveräußerungswert
gestiegen ist, erfolgt eine ergebniswirksame Wertaufholung, die in der Gewinn- und Verlustrechnung
als Minderung der Einstandskosten der verkauften Waren erfasst wird.
Steigerungen der Produktionskosten pro Stück bedingt durch Produktionsausfälle bzw.
Unterauslastung, werden durch eine angemessene Leerkostenkorrektur berücksichtigt.
Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen werden beim
erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste bis zum
vereinbarten Zahlungsziel aktiviert. Liegen in der Folge objektive Hinweise für einen möglichen
Ausfall einer Forderung vor, wird eine zusätzliche Wertberichtigung gebildet. Die Ermittlung der zu
erfassenden Risikovorsorge erfolgt in Höhe, der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten, Verluste.
Langfristige Forderungen werden bei Zugang zu Anschaffungskosten unter Anwendung der
Effektivzinsmethode bewertet. Hierbei wird eine Vorsorge für das mögliche Ausfallrisiko gebildet, das
innerhalb der nächsten 12 Monate bestehen könnte. Steigt während der Vertragslaufzeit das
Kreditrisiko signifikant an, wird die Wertberichtigung um den Betrag eines möglichen Ausfalls
während der gesamten Restlaufzeit erhöht. Anzeichen sind beispielsweise Verschlechterung des
Ratings oder die Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen. Liegen in der Folge weitere objektive Hinweise
für einen möglichen Ausfall einer Forderung vor, zum Beispiel die Anmeldung der Insolvenz, wird die
Wertberichtigung erhöht.
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Die Wertminderungen tragen den Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur
Ausbuchung der betreffenden Vermögenswerte.
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
Als Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Zahlungsmitteläquivalente) werden Kassenbestände,
Sichteinlagen und Festgelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten
zusammengefasst. Zahlungsmittel werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei
Zahlungsmitteläquivalenten werden zeitanteilige Zinserträge erfolgswirksam berücksichtigt.
Pensionsverpflichtungen
Für Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen (Defined-Benefit-Pläne) werden
Rückstellungen in Höhe der versicherungsmathematischen Barwerte (Defined-Benefit-Obligation:
DBO) der bereits erdienten Anwartschaften gebildet. Hierbei werden auch die künftig zu
erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sind Pensionsverpflichtungen
ganz oder teilweise durch Fondsvermögen gedeckt, so wird der Marktwert dieses Vermögens mit der
DBO verrechnet, wenn diese Vermögenswerte als Treuhandvermögen klassifiziert und von Dritten
verwaltet werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, wie zum Beispiel aus der
Veränderung des Abzinsungsfaktors oder der unterstellten Sterblichkeit, werden in der
Bewertungsrücklage des Eigenkapitals erfasst. Von den jährlichen Pensionskosten werden der
Dienstzeitaufwand (Service Cost) im Personalaufwand und der Zinsanteil (Interest Cost) im
Zinsergebnis ausgewiesen.
Für beitragsorientierte Versorgungspläne (Defined-Contribution-Pläne) werden keine Rückstellungen
gebildet, da die geleisteten Zahlungen in derjenigen Periode als Personalaufwand erfasst werden, in
der die Arbeitnehmer die Arbeitsleistungen erbracht haben, die zu den Versorgungsbeiträgen
berechtigen.
Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die
aus einem vergangenen Ereignis entstanden sind, wobei ein Mittelabfluss zur Begleichung der
bestehenden Verpflichtung wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar sein muss. Der Ansatz erfolgt
zum zukünftigen Erfüllungsbetrag auf Basis einer bestmöglichen Schätzung. Soweit erforderlich, wird
eine Abzinsung vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten
erfasst und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind eventuelle Verpflichtungen, vorwiegend aus Bürgschaften, die in der
Vergangenheit begründet wurden, aber deren tatsächliche Existenz vom Eintreten eines künftigen
Ereignisses abhängig und bei denen die Inanspruchnahme zum Bilanzstichtag nicht wahrscheinlich
ist. Sie werden außerhalb der Bilanz vermerkt.
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Umsatzrealisierung
Umsatzerlöse aus dem Warenverkauf werden erfasst, wenn die zugehörige Leistungsverpflichtung,
durch Übertragung der Waren an den Kunden, erfüllt wurde. Die Waren gelten zu dem Zeitpunkt, zu
dem der Kunde die Verfügungsgewalt über die Waren erlangt, als übertragen. Bei Transaktionen mit
dem Großhandel ist dieser Zeitpunkt in Abhängigkeit der individuell vereinbarten Lieferbedingungen
zu beurteilen. Bei Konsignations- oder Kommissionsagenturmodellen erfolgt die Umsatzrealisation
zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs an den Endkunden. Im eigenen Einzelhandel werden die Umsätze
unmittelbar zum Transaktionszeitpunkt bei Bezahlung der Ware erfasst, während im eigenen Online-
Versandhandel die erfolgte Auslieferung der Waren an den Kunden maßgeblich ist.
Mit Blick auf die wesentlichen Zahlungsbedingungen gewährt der Konzern gewerblichen Abnehmern
länder- und branchenspezifische Zahlungsziele, im Regelfall jedoch nicht länger als 90 Tage. Ebenso
ist bei einzelnen Kundengruppen die Vereinbarung von Voraus- und Anzahlungen nicht unüblich. In
beiden Fällen beinhalten die zugrunde liegenden Verträge keine wesentlichen
Finanzierungskomponenten.
Die Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse bemisst sich nach dem Transaktionspreis, das heißt dem
Betrag der Gegenleistung, der im Austausch für die Übertragung der Waren voraussichtlich – unter
Abzug von Rabatten, Skonti und Kundenboni – geleistet wird. Anders als Rabatte und Skonti werden
Boni nicht rechnungsbezogen gewährt, sondern es handelt sich um nachträgliche, umsatzabhängige
Rückvergütungen an den Kunden. Sobald davon auszugehen ist, dass der Kunde die vereinbarten
Bedingungen zur Gewährung der Boni erfüllt, wird dieser Betrag über eine korrespondierende Schuld
erlösschmälernd abgegrenzt. Für die unterjährige Abgrenzung der Kundenboni werden
Hochrechnungen auf Basis von kunden- und länderspezifischen Daten erstellt (Methode des
wahrscheinlichsten Betrags). Einige Verträge räumen den Kunden das Recht ein, die Produkte
innerhalb einer festgelegten Frist zurückzugeben. Diese Rückgaberechte führen zu einer variablen
Gegenleistung, die mit ihrem Erwartungswert bilanziert wird. Eine Begrenzung der Schätzung
variabler Gegenleistungen erfolgt dabei nicht, da die Unsicherheit über die einzurechnenden Beträge
aufgrund der laufenden Aktualisierung der Hochrechnungen nur über einen vorübergehenden
Zeitraum anhält.
Villeroy & Boch generiert des Weiteren Umsätze aus der Lizenzierung von Markenrechten an Dritte.
Die zugrunde liegende Leistungsverpflichtung wird während der Vertragslaufzeit durch den
Lizenznehmer durch die Produktion unter dem Label des Villeroy & Boch-Konzerns erfüllt. Die
resultierenden umsatzbasierten Lizenzerlöse werden gemäß den Vertragsbedingungen
periodengerecht erfasst.
Realisierung übriger Erträge und Aufwendungen
Dividendenerträge werden erfasst, wenn ein Rechtsanspruch auf Zahlung entstanden ist. Zinserträge
werden nach Maßgabe der fortgeführten Anschaffungskosten und der Effektivzinsmethode zeitlich
abgegrenzt. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind linear über die Laufzeit
des relevanten Mietverhältnisses zu erfassen. Erlöse aus konzerninternen Transaktionen werden erst
realisiert, wenn die Vermögenswerte den Konzern endgültig verlassen haben. Betriebliche
Aufwendungen werden zum Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung ergebniswirksam erfasst.
Mietaufwendungen aus kurzfristigen Leasingverträgen, das bedeutet aus Verträgen mit einer
maximalen Vertragsdauer von 12 Monaten, sowie Mietaufwendungen aus Verträgen über
Vermögenswerte von geringem Wert werden linear über den vereinbarten Zeitraum erfasst.
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Mietaufwendungen auf Basis variabler Leasingzahlungen, die nicht bei der Bewertung des
Nutzungsrechtes berücksichtigt wurden, werden ergebniswirksam erfasst.
Forschungs- und Entwicklungskosten
Forschungskosten entstehen bei einer eigenständigen und planmäßigen Suche nach neuen
wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen. Sie werden nach IAS 38 bei Anfall sofort
aufwandswirksam erfasst. Entwicklungskosten umfassen Aufwendungen, die dazu dienen,
verfügbare theoretische Erkenntnisse technisch und kommerziell umzusetzen. Die Entwicklung endet
mit dem Beginn der gewerblichen Produktion oder der kommerziellen Nutzung. Während der
Entwicklungsdauer anfallende Kosten werden aktiviert, wenn die Voraussetzungen zur Bilanzierung
als immaterieller Vermögenswert erfüllt sind. Aufgrund der bis zur Markteinführung bestehenden
Risiken werden diese Voraussetzungen regelmäßig nicht vollständig erfüllt.
Steuern
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe aus laufendem Steueraufwand und aus latenten Steuern
dar. Sowohl die laufenden als auch die latenten Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder
Ertrag erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die direkt im Eigenkapital
erfasst werden. In diesen Fällen wird die Steuer ebenfalls direkt im Eigenkapital ausgewiesen.
Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Geschäftsjahr
ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der
Gewinn- und Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in
früheren/späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die
Verbindlichkeiten des Villeroy & Boch-Konzerns für die laufenden Steuern werden auf Grundlage der
anzuwendenden Steuersätze bilanziert. Die latenten Steuern werden in den einzelnen Ländern unter
Zugrundelegung der zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze ermittelt. Diese entsprechen
den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.
Rundung von Beträgen
Sofern nicht anders vermerkt, werden sämtliche im Abschluss und in den Anhangangaben
ausgewiesenen Beträge auf volle Millionen Euro mit einer Nachkommastelle gerundet.
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Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethoden
Schätzungen und Beurteilungen des Managements
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen
und/oder Schätzungen vorgenommen, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten
Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt
haben. Diese wirken beispielsweise auf die Beurteilung der Beherrschungsmöglichkeiten zur
Festlegung des Konsolidierungskreises, die Beurteilung der Werthaltigkeit des aktivierten
Vermögens, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Beurteilung der
Vertragslaufzeit von Leasingverträgen, die Einzahlungszeitpunkte von Forderungen, die Höhe der
variablen Kaufpreise (vgl. Tz. 31), die Einschätzung zum Ausfallrisiko und den erwarteten Verlustraten
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KONZERNABSCHLUSS 2020
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durch Zahlungsausfälle, die Einschätzung der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge und den Ansatz
von Rückstellungen.
Die wesentlichen Ursachen von Schätzungsunsicherheiten betreffen in die Zukunft gerichtete
Bewertungsfaktoren wie den Rechnungszins, die Annahmen zur weiteren Ertragsentwicklung, die
Annahmen zur Risikosituation und zur Zinsentwicklung. Die zugrunde gelegten Annahmen und
Schätzungen beruhen auf dem zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses aktuell
verfügbaren Informationsstand. Zum Ende des Geschäftsjahres gab es weder zukunftsbezogene
Annahmen noch Angaben über sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von
Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des
nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen
Vermögenswerte und Schulden erwarten lässt. Hierzu zählen auch Schätzunsicherheiten im Rahmen
der Corona Krise, die sich beispielsweise in Unsicherheiten in der Planungsrechnung oder der
Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten manifestieren. In Einzelfällen können die tatsächlichen
Werte von den projizierten Ansätzen abweichen. Änderungen hiervon werden zum Zeitpunkt einer
besseren Erkenntnis unmittelbar berücksichtigt. Die Buchwerte der betroffenen Posten werden
einzeln in den jeweiligen Textziffern dargestellt.
2. Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG sind sämtliche 14 (Vorjahr: 14) inländische und 39
(Vorjahr: 41) ausländische Tochterunternehmen einbezogen, die – direkt oder indirekt – von der
Villeroy & Boch AG beherrscht und vollkonsolidiert werden. Die Veränderung des
Konsolidierungskreises des Villeroy & Boch-Konzerns stellte sich wie folgt dar:
Gesellschaften des Villeroy & Boch-Konzerns
Stand zum 01. Januar 2020
Inland Ausland Gesamt Vorjahr
14
-
41
-
55
-
56
1
Zugang durch Unternehmenserwerb (a)
Abgang durch Liquidationen (b)
-
-
-
-1
-1
-
Abgang durch Vermögensverkauf (c)
Abgänge durch Verschmelzungen (d)
Stand zum 31. Dezember 2020
-
-1
-1
39
-1
-1
53
-
14
55
(a) Zugang durch Unternehmenserwerb:
Die Villeroy & Boch AG erwarb im Vorjahr sämtliche Anteile der HoL Badshop und Service GmbH, bei
der es sich um eine inaktive Vorratsgesellschaft handelt.
(b) Abgang durch Liquidation:
Die Villeroy & Boch Tableware Japan K.K. wurde am 15.10.2019 liquidiert, nachdem das operative
Geschäft infolge der Umstellung des Vertriebsmodels bereits in 2018 eingestellt wurde.
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12
(c) Abgang durch Veräußerung einer Konzerngesellschaft / Vermögensverkauf:
Im aktuellen Geschäftsjahr verkauften die Vilbomex S.A. de C.V, Ramos Arizpe (Mexiko) und die
Intermat – Beteiligungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Mettlach (Deutschland) am 23.
Dezember 2020 sämtliche Anteile an der Vilbomex Inmobiliaria S. De R.L. De C.V., Ramos Arizpe
(Mexiko) mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 an die Porcelane Corona de México, S.A. de C.V.,
Mexiko. Der Kaufpreis wurde in Euro fixiert und betrug 8,2 Mio. €. Die erste Kaufpreisrate in Höhe
von 1,0 Mio. € wurde am 24. Dezember 2020 bezahlt. Der restliche Kaufpreis ist in vier weiteren
Raten jeweils im Dezember des entsprechenden Jahres fällig. Aufgrund dessen wurde der Kaufpreis
unter Anwendung eines adäquaten risikoadjustierten Basiszinssatzes abgezinst (-0,2 Mio. €). Somit
wird zum 31. Dezember 2020 eine Restkaufpreisforderung in Höhe von 7,0 Mio. € ausgewiesen. Die
veräußerte Gesellschaft enthielt ein Nettovermögen in Höhe von 6,5 Mio. €. Dieses umfasste im
Wesentlichen Anlagevermögen (5,7 Mio. €) und Vorräte (0,7 Mio. €), so dass ein
Entkonsolidierungsergebnis in Höhe von 1,5 Mio. € erzielt wurde. Darüber hinaus wurden bereits vor
dem Verkauf Abschreibungen auf die veräußerten Vermögenswerte auf den Nettoveräußerungswert
in Höhe von 3,4 Mio. € vorgenommen. Insgesamt ergab sich unter Berücksichtigung des
Entkonsolidierungsergebnisses sowie weiterer Effekte im Zusammenhang mit einer veränderten
Marktbearbeitung eine Belastung des nicht operativen Ergebnisses mit einem Nettoaufwand in Höhe
von 4,7 Mio. €. Des Weiteren erfolgten vor der Veräußerung unseres Sanitärwerkes
Wertberichtigungen auf den Nettoveräußerungswert auf aktive temporäre latente Steuern sowie auf
Steuerforderungen in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. €. Die Gesamtauswirkung auf den
Konzernjahresüberschuss betrug somit 6,5 Mio. €.
Im Vorjahr verkaufte die Villeroy & Boch S.à r.l., Luxemburg am 06. Dezember 2019 sämtliche Anteile
der Immobiliengesellschaft Rollingergrund Premium Properties SA an einen Immobilien-
Projektentwickler. Der wesentliche Vermögenswert dieser Gesellschaft war das Gelände des
rückgebauten Tischkulturwerks in Luxemburg. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise handelte es
sich bei dieser unmittelbaren Anteilstransaktion um eine mittelbare Veräußerung des
Grundvermögens (vgl. Tz. 31).
(d) Abgänge durch Verschmelzung:
Zur Optimierung der Konzernstruktur wurde am 01. Januar 2020 die Villeroy & Boch Tableware Oy,
Finnland, mit der Villeroy & Boch Gustavsberg Oy, Finnland verschmolzen.
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13
Sonstige Angaben
Der Villeroy & Boch-Konzern gliedert sich nach Hauptzweck und Sitz der Einzelgesellschaften wie
folgt:
Im Villeroy & Boch-Konzern bestehende Immobilien- und Betreibergesellschaften für Restaurants
werden in der Kategorie „Andere Geschäftszwecke“ zusammengefasst. Einige Unternehmen, wie
beispielsweise die Villeroy & Boch AG, sind in beiden Unternehmensbereichen aktiv.
Mehrfachnennungen werden über die Zeile „Überleitung“ eliminiert.
Einzelheiten zu den nicht 100%-igen Tochtergesellschaften, an denen für den Villeroy & Boch-
Konzern wesentliche Minderheiten bestehen, werden in Tz. 22 dargestellt. Information zur Struktur
des Villeroy & Boch-Konzerns enthält der Lagebericht im Abschnitt „Geschäftsmodell des Konzerns“.
In den Villeroy & Boch-Konzernabschluss wird darüber hinaus ein assoziiertes Unternehmen nach der
Equity-Methode einbezogen (vgl. Tz. 9). Für die Bilanzierung nach der Equity-Methode wurde jeweils
der letzte verfügbare Jahresabschluss nach lokalem Recht zugrunde gelegt. Auf Anpassungen nach
IFRS wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.
Der Villeroy & Boch-Konzern bilanziert unverändert zum 31. Dezember 2020 die Anteile an zwei im
Geschäftsjahr 2019 neugegründeten Konzerngesellschaften von untergeordneter Bedeutung als
finanzielle Vermögenswerte (Vgl. Tz. 10(a)). Als nicht konsolidierte Tochterunternehmen sind diese
sowohl einzeln als auch insgesamt für die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des
Villeroy & Boch-Konzerns von untergeordneter Bedeutung (vgl. Tz. 62).
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB erfolgt in Tz. 62.
Der Villeroy & Boch-Konzern nimmt folgende nationale Erleichterungen in Bezug auf die Prüfung und
Offenlegung von Jahresabschlussunterlagen in Anspruch:
Der Villeroy & Boch-Konzern macht für fast alle inländischen Tochterunternehmen im Geschäftsjahr
2020 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung
eines eigenen Jahresabschlusses und ggf. eines eigenen Lageberichts Gebrauch. Die formalen
Voraussetzungen seitens der jeweiligen Konzerngesellschaft sowie von der Villeroy & Boch AG sind
erfüllt. Die betreffenden Gesellschaften sind in der Anteilsliste (vgl. Tz. 62) entsprechend
gekennzeichnet. Für diese Gesellschaften ist der Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG der
befreiende Konzernabschluss.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
14
Für die Villeroy & Boch (U.K.) Limited, London, im Unternehmensregister von England und Wales
eingetragen unter der Nummer 00339567, wurde gemäß § 479A UK Companies Act 2006 (=
englisches Handelsrecht) auf eine Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer verzichtet.
Die beiden niederländischen Gesellschaften Ucosan B.V., Roden, und Villeroy & Boch Tableware B.V.,
Oosterhout, nutzen die nach Teil 9, § 403(1b), 2. Buch des niederländischen Bürgerlichen
Gesetzbuchs zulässigen Erleichterungsvorschriften zur Aufstellung, Veröffentlichung und Prüfung des
Jahresabschlusses. Die Bilanzdaten beider Unternehmen sind als vollkonsolidierte
Tochtergesellschaften im Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG enthalten, welcher beim
niederländischen Handelsregister hinterlegt ist.
Für die Villeroy & Boch S.à r.l., Faiencerie de Septfontaines-lez-Luxembourg, wird gemäß § 314 des
Luxemburger Gesetzes über Handelsgesellschaften auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses und
eines Konzernlageberichts verzichtet. Die Bilanzdaten sind als vollkonsolidierte Tochtergesellschaften
im Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG enthalten, welcher beim luxemburgischen Handels- und
Gesellschaftsregister hinterlegt ist.
3. Konsolidierungsgrundsätze
Die Jahresabschlüsse der in den Abschluss des Villeroy & Boch-Konzerns einbezogenen
Gesellschaften werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
aufgestellt und in die Konsolidierung einbezogen. Der Bilanzstichtag der konsolidierten
Gesellschaften entspricht dem der Villeroy & Boch AG als oberste Muttergesellschaft. Der
Konzernabschluss beinhaltet die Geschäftsvorfälle derjenigen Gesellschaften, die zum Bilanzstichtag
als Tochtergesellschaften und als assoziierte Unternehmen der Villeroy & Boch AG gelten.
Tochtergesellschaften sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die Villeroy & Boch AG – direkt oder
indirekt – die maßgebliche Geschäftstätigkeit einseitig bestimmen kann. Die maßgebliche
Geschäftstätigkeit umfasst alle relevanten Aktivitäten, die die Profitabilität der Gesellschaft
wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist nur gegeben, wenn die Villeroy & Boch AG die relevanten
Tätigkeiten des untergeordneten Unternehmens steuern kann, einen Rechtsanspruch auf variable
Rückflüsse aus dem Engagement im untergeordneten Unternehmen besitzt und die Höhe der
Ausschüttungen beeinflussen kann. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit im Villeroy &
Boch-Konzern dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Villeroy & Boch
AG. Hierbei werden auch potenzielle substanzielle Stimmrechte berücksichtigt. Die Einbeziehung
beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die
Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr gegeben ist.
Im Zuge der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Tochterunternehmen zum
Zeitpunkt ihres Erwerbs, mit dem auf sie entfallenden neu bewerteten Eigenkapitalanteil verrechnet.
Die sich danach eventuell ergebenden positiven Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder
Firmenwerte bilanziert (vgl. Tz. 1 - Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Immaterielle
Vermögenswerte). Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung sofort
ergebniswirksam erfasst. Die Anschaffungsnebenkosten eines Unternehmenszusammenschlusses
werden in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergebniswirksam erfasst. Im Rahmen der
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
15
Folgekonsolidierung werden aufgedeckte stille Reserven und Lasten entsprechend den
korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt.
Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern am erworbenen Unternehmen werden zum
entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens
bewertet und unter dem Posten Minderheitsanteile am Eigenkapital (vgl. Tz. 22) in der Konzernbilanz
der Villeroy & Boch AG ausgewiesen. Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern, die nicht zu
einem Beherrschungsverlust führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion erfasst. Bei
sukzessiven Unternehmenserwerben erfolgt eine erfolgswirksame Neubewertung von zum Zeitpunkt
des Beherrschungsübergangs bereits gehaltenen Anteilen. Nachträgliche Anpassungen bedingter
Kaufpreisbestandteile werden ergebniswirksam erfasst.
Bei der Schuldenkonsolidierung werden die abgestimmten gegenseitigen Forderungen und
Verbindlichkeiten der in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften untereinander
aufgerechnet. Umsätze, Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Gesellschaften
werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlage- sowie Vorratsvermögen werden neutralisiert. Die
Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochtergesellschaften werden ab
dem tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der
Konzernerfolgsrechnung erfasst.
Soweit sich ein abweichender Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleicht,
werden auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen latente Steuerabgrenzungen
vorgenommen.
Bei der erstmaligen Einbeziehung einer assoziierten Unternehmung werden die Unterschiedsbeträge
aus der Erstkonsolidierung entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt.
Anteile an verbundenen Unternehmen von untergeordneter Bedeutung werden zum beizulegenden
Zeitwert bilanziert (vgl. Tz. 10 (a)). Wertänderungen werden als Rücklagen für übrige
Bewertungserfolge eingestellt, da diese aus strategischen Gründen gehalten werden.
Im Geschäftsjahr wurde die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises regelmäßig überprüft. Die
Villeroy & Boch AG beherrschte alle bisherigen Tochtergesellschaften. Die im Vorjahr angewendeten
Konsolidierungsgrundsätze wurden beibehalten.
4. Währungsumrechnung
Auf Basis der Einzelabschlüsse werden sämtliche Geschäftsvorfälle in ausländischer Währung mit
dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung angesetzt. Zum jeweiligen Bilanzstichtag erfolgt
eine Bewertung zum Stichtagskurs. Die in ausländischer Währung aufgestellten Einzelbilanzen der
konsolidierten Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro
umgerechnet. Bei allen ausländischen Konzerngesellschaften ist die funktionale Währung die
jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und
organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Die Vermögenswerte und Schulden werden aus
praktischen Erwägungen zum Mittelkurs am Bilanzstichtag, sämtliche Posten der Gewinn- und
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
16
Verlustrechnung zu monatlichen Durchschnittskursen umgerechnet. Aus der Umrechnung der
Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen resultierende Differenzen werden erfolgsneutral
behandelt (vgl. Tz. 21(a)). Währungseffekte aus Nettoinvestitionen in ausländische
Konzerngesellschaften werden ebenfalls in den Bewertungsrücklagen (vgl. Tz. 21(b)) ausgewiesen.
Diese verbleiben bei einer partiellen Zurückführung der Nettoinvestition in diesem Bilanzposten.
Verlassen bisher konsolidierte Unternehmen den Konsolidierungskreis, werden die erfolgsneutral
erfassten Umrechnungsdifferenzen ergebniswirksam aufgelöst.
Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
17
Erläuterungen zur Konzernbilanz
5. Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
Die Anlagengruppe „Konzessionen, Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte“ enthält im Wesentlichen
von Tochtergesellschaften aktivierte Schlüsselgelder für angemietete Einzelhandelsflächen im Wert
von 1,7 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €), aktivierte Softwarelizenzen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,9
Mio. €) und Emissionsrechte in Höhe von 4,5 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €).
Die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 31,6 Mio. € (Vorjahr: 31,4 Mio. €) wurden dem
Unternehmensbereich Bad und Wellness als zahlungsmittelgenerierende Einheit zugeordnet. Die
wesentlichen Kenngrößen des Unternehmensbereichs Bad und Wellness werden im Segmentbericht
(vgl. Tz. 53) dargestellt. Die Werthaltigkeit der aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte wurde auf
Grundlage der Ermittlung eines Nutzungswertes überprüft. Hierzu wurde der Barwert der
zukünftigen Zahlungsüberschüsse aus diesem Unternehmensbereich gemäß der Planung festgestellt.
Die prognostizierten Zahlungsströme wurden dabei unter Berücksichtigung der möglichen
Auswirkungen der Corona-Pandemie ermittelt. Diese wurden über den Detailplanungszeitraum bis
2024 mit einem Zinssatz vor Ertragsteuer von 5,2 % p. a. (Vorjahr: 5,8 % p. a.) und spätere Cash Flows
mit einem Zinssatz vor Ertragsteuer von 4,6 % p. a. (Vorjahr: 5,2 % p. a.) unter Verwendung einer
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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Wachstumsrate diskontiert. Durch die Anwendung eines Wachstumsabschlags in Höhe von 1,0% wird
ein moderates Wachstum abgebildet. Der so ermittelte Barwert lag über dem Nettovermögen des
Unternehmensbereichs, sodass keine Wertminderung für diese Bilanzposten erforderlich war.
Derzeit hält das Management keine Änderung der wesentlichen Bewertungsparameter für möglich,
die eine Wertminderung nach sich zöge.
6. Sachanlagen
Im Berichtsjahr entwickelten sich die betrieblich genutzten Sachanlagen wie folgt:
Wir erwarben Sachanlagen im Wert von 16,8 Mio. € (Vorjahr: 29,4 Mio. €). Der Großteil unserer
Investitionen entfiel mit 11,6 Mio. € (Vorjahr: 24,5 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und
Wellness. Schwerpunktmäßig investierten wir in die Modernisierung unserer Produktion. Der Fokus
lag auf der Sanitärfertigung, hauptsächlich in Mettlach (Deutschland), Saraburi (Thailand), in
Hódmezövásárhely (Ungarn) und Valence d’ Agen (Frankreich). Im Werk Roeselare (Belgien) wurde
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
19
ein Spritzroboter installiert, ebenso wurden Formen für neue Wellnessprodukte in Roden
(Niederlande ) angeschafft.
Im Unternehmensbereich Tischkultur investierten wir 5,2 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €). Für unsere
Produktion in den Werken Merzig und Torgau wurden neue Maschinen und Werkzeuge im Wert von
3,5 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €) erworben. In unserem Logistikzentrum in Merzig wurde der Aufbau
eines Shuttle-Kommissionier-Systems weitergeführt. Im Werk Torgau wurde mit der Installation einer
ISO-Cup-Presse begonnen.
Im Berichtszeitraum wurden Anlagen im Wert von 11,9 Mio. € fertiggestellt und in die betriebliche
Wertschöpfung integriert (Vorjahr: 25,5 Mio. €). 5,3 Mio. € entfielen auf Thailand , wo in die
Gießbereiche und in die Glasierung investiert wurde. In der Sanitärfabrik Mettlach wurde ebenfalls in
die Optimierung der Gieß- und Glasierprozesse investiert. Die Produktion in Ungarn nutzt neu
errichtete Anlagen im Wert von 2,3 Mio. €. Ein Großteil entfiel auf neue Gießanlagen und neue
Glasierroboter. Im Vorjahr wurden vor allem neue Anlagen in Deutschland (4,0 Mio. €), in Mexiko
(5,1 Mio. €) und Thailand (3,9 Mio. €) erstmals eingesetzt.
Die Abgänge des Geschäftsjahres bei den Anschaffungskosten in Höhe von 25,4 Mio. € (Vorjahr:
13,1 Mio. €) und bei den kumulierten Abschreibungen in Höhe von 23,5 Mio. € (Vorjahr: 13,8 Mio. €)
resultierten vorwiegend aus der Verschrottung bereits vollständig abgeschriebener, nicht mehr
nutzbarer Vermögenswerte. Der Verkauf des Sanitärwerkes Ramos Arizpe (Mexiko) ist mit 5,7 Mio. €
enthalten.
Für die Shops in Bordeaux, Metz, Lille und Toulouse wurde eine Sonderabschreibung der
Schlüsselgelder in Höhe von 0,7 Mio. € verbucht. Im Zuge des Werksverkaufs in Mexiko fielen
Sonderabschreibungen in Höhe von 3,1 Mio. € an.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
20
7. Nutzungsrechte
Der Villeroy & Boch-Konzern mietet Verkaufsräume, Lagerstätten, Büroräume, Einrichtungen und
bewegliche Vermögenswerte an, wenn dies die kostengünstigste Bezugsquelle ist.
Im Berichtsjahr entwickelten sich die aktivierten Nutzungsrechte wie folgt:
Wir aktivierten im Geschäftsjahr neue Nutzungsrechte im Wert von 17,8 Mio. € (Vorjahr: 9,2 Mio. €).
Die Zugänge des Geschäftsjahres resultieren zum Großteil aus der Erneuerung sowie der
Verlängerung von bestehenden Mietverträgen.
Die Abgänge des Geschäftsjahres resultierten vorwiegend aus vorzeitigen Vertragsbeendigungen.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
21
Im Vorjahr wurde aus den Sachanlagen (vgl. Tz. 6) ein Buchwert in Höhe von 0,4 Mio. € in diesen
Posten umgegliedert.
Den planmäßigen, linearen Abschreibungen in Höhe von 15,6 Mio. € (Vorjahr 13,8 Mio. €) liegen zum
31.12.2020 folgende Nutzungsdauern der Nutzungsrechte zugrunde:
Den zu Beginn eines Leasingverhältnisses aktivierten Nutzungsrechten stehen korrespondierende
kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten gegenüber (vgl. Tz. 30), die durch die laufenden
Mietzahlungen getilgt werden. Die langfristen Leasingverbindlichkeiten werden aufgezinst (vgl. Tz.
30).
Der Villeroy & Boch-Konzern nutzt die beiden Wahlrechte, Leasingverträge mit einer Gesamtlaufzeit
von maximal zwölf Monaten und Verträge über einen Vermögenswert von geringem Wert nicht zu
aktivieren. Im Geschäftsjahr setzt sich der Aufwand für nicht aktivierungspflichtige
Leasingvereinbarungen und nicht aktivierungspflichtige Anteile der Leasingzahlungen wie folgt
zusammen:
Der Aufwand aus variablen Mietzahlungen resultiert größtenteils aus der Anmietung von
Verkaufsflächen, bei denen die Mieten ganz oder teilweise von dem auf der jeweiligen Fläche
realisierten Umsatz abhängen. Direkt in die Erfolgsrechnung wird nur der variable Anteil der
Umsatzmiete erfasst. Vertraglich vereinbarte Mindestumsatzmiete wird als Bestandteil der
Anschaffungskosten des jeweiligen Nutzungsrechtes berücksichtigt.
Der Villeroy & Boch-Konzern vermietet zurzeit ausgewählte, freie Grundstücke und Gebäude, die als
Sachanlagen aktiviert werden (vgl. Tz. 6). Die wesentlichen Chancen und Risiken aus diesen
Liegenschaften verbleiben bei Villeroy & Boch. Aus diesen als Operate Lease klassifizierten
Mietverträgen wurden Einnahmen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) realisiert. Wir
erwarten folgende zukünftige Mindestleasingzahlungen von unseren Mietern:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
22
Durch die Untervermietung von zurzeit nicht betrieblich genutzten, ungekündigten Mietobjekten
wurden Einnahmen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) erzielt. Anfallende Nebenkosten und
sonstige Verpflichtungen werden von den Untermietern getragen. Die Untervermietung endet
spätestens mit dem Auslaufen des Konzernmietvertrags. Wir erwarten folgende zukünftige
Mindestleasingzahlungen unserer Untermieter:
Der Villeroy & Boch-Konzern vermietet daneben einige ausgewählte Flächen der als
Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (vgl. Tz. 8).
8. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien haben sich wie folgt entwickelt:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
23
Der Posten enthält Immobilien im Saarland und in Frankreich.
Im vergangenen Berichtsjahr wurden Immobilien in
Deutschland
in die Sachanlagen umgegliedert
(vgl. Tz. 6).
Der Verkehrswert zum 31. Dezember 2020 für alle in dieser Position enthaltenen Immobilien nach
der vorstehend beschriebenen Klassifizierung beträgt 12,3 Mio. € (Vorjahr: 12,5 Mio. €). In der Fair-
Value-Hierarchie des IFRS 13 werden diese Verkehrswerte der Stufe 3 zugeordnet.
Aus den Bestandsimmobilien erwirtschaftete der Konzern:
Es wird erwartet, dass sich die Miete wie folgt entwickelt:
Die zukünftigen Mieten erhöhen sich gemäß der Entwicklung des jeweils gültigen
Verbraucherpreisindexes. Die Mieter tragen in der Regel sämtliche Instandhaltungsaufwendungen.
9. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
Der Villeroy & Boch-Konzern bilanziert seit dem Geschäftsjahr 2020 nur noch ein Unternehmen nach
der Equity-Methode des IAS 28.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
24
Mit Wirkung zum 05. Oktober 2020 hat die Villeroy & Boch AG Ihre Anteile an der Villeroy & Boch
Lifestyle India private Limited, Indien, verkauft. Geschäftszweck der Gesellschaft war der Vertrieb von
Tischkulturprodukten in Indien. Kaufpreis und Ergebnis aus der Veräußerung dieser Beteiligung
hatten eine für diesen Konzernabschluss als unwesentlich anzusehende Größenordnung.
Das weiterhin bilanzierte nicht börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Deutschland, für das § 313
Abs. 3 S.4 HGB Anwendung findet, ist keinem operativen Unternehmensbereich zuzuordnen.
10. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen:
(a) Dieser Bilanzposten enthält die Anteile an der Villeroy & Boch Innovations GmbH, Mettlach (vgl.
Tz. 2). Die Geschäftsbeziehungen mit dieser Gesellschaft werden in Tz. 57 dargestellt.
(b) Innerhalb der Beteiligungen wird ein 2,29 %-Anteil am Grundkapital der V&B Fliesen GmbH,
Merzig, mit einem Buchwert von 2,1 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr: 2,1 Mio. €).
(c) Im Zusammenhang mit dem schrittweisen Verkauf der Werksimmobilie in Gustavsberg,
Schweden, wurde 2013 eine Darlehensforderung an die Porslinsfabriksstaden AB, Gustavsberg,
Schweden, einem Unternehmen der IKANO Bostad-Gruppe, begründet. Das in Schwedischen Kronen
begebene Darlehen mit einem Gegenwert von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) hat eine Restlaufzeit
von einem Jahr. Im Dezember 2019 wurde eine Tilgungsrate in Höhe von 1,6 Mio. € gezahlt. Die
finale Tilgungsrate über rund 0,5 Mio. € wird im Dezember 2021 erwartet. Als Kreditsicherheiten
dienen eine Bankbürgschaft der Svenska Handelsbanken AB (publ), Stockholm, Schweden, und
übertragene Eigentumsrechte an Sachwerten.
Daneben werden als Ausleihungen an Fremde im Wesentlichen staatliche Pflichtausleihungen in
Frankreich bilanziert.
Die Ausleihungen an Dritte werden wie folgt fällig:
(d) Als Wertpapiere werden börsennotierte Renten, Aktien und Investmentfonds erfolgsneutral zum
aktuellen Börsenwert bilanziert. Wertänderungen werden in der Bewertungsrücklage des
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
25
Eigenkapitals erfasst (vgl. Tz. 21(f)) und bei Abgang des jeweiligen Wertpapiers in die Gewinnrücklage
umgegliedert. Die Anlagen sind wie folgt unterteilt:
Von den Stammaktionären wurde anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Mosaikfabrik Mettlach
am 17. Januar 1970 ein Sondervermögen bereitgestellt, das der Förderung der Berufsaus- und
Weiterbildung von Mitarbeitern der Villeroy & Boch AG und deren Angehörigen, der Förderung von
Forschung und Wissenschaft sowie von Investor Relations und von Corporate Governance des
Villeroy & Boch-Konzerns dienen soll. Die freie Kapitalanlage erfolgt renditeoptimiert.
In der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 wird dieser Bilanzposten der Stufe 1 zugeordnet.
11. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden
In der Bilanz werden die folgenden latenten Steuern ausgewiesen:
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind in Höhe von 8,8 Mio. € (Vorjahr: 7,7 Mio. €)
ausgewiesen. Sie betreffen Verlustvorträge inländischer sowie ausländischer Konzerngesellschaften.
Die latenten Steuern aus temporären Differenzen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen
zwischen Konzernbilanz und Steuerbilanz in den folgenden Posten:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
26
Die Veränderung der aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen um -3,0 Mio. € auf 27,1
Mio. € (Vorjahr: 30,1 Mio. €) resultiert im Wesentlichen aus der Verminderung der Steuerlatenz auf
die Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1,3 Mio. € (vgl. Tz. 30).
Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des
entsprechenden Steuervorteils wahrscheinlich ist. Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit werden
neben der Ertragslage der Vergangenheit und den jeweiligen Geschäftserwartungen für die
absehbare Zukunft auch die steuerlichen Verlustvorträge berücksichtigt, die
Verlustverrechnungsbeschränkungen unterlagen.
Die latenten Steueransprüche, deren Realisierung nicht wahrscheinlich ist, haben sich im aktuellen
Geschäftsjahr von 25,8 Mio. € auf 21,2 Mio. € vermindert. Es wurde demnach eine erfolgswirksame
Wertaufholung in Höhe der Differenz erfasst.
Zum Geschäftsjahresende wies das Unternehmen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 70,8 Mio.
€ (Vorjahr: 80,6 Mio. €) auf, die Verlustverrechnungsbeschränkungen unterlagen.
12. Vorräte
Zum Bilanzstichtag setzten sich die Vorräte wie folgt zusammen:
Aus Sicht der einzelnen Unternehmensbereiche gliederten sich die Vorräte wie folgt:
Die deutliche Verringerung der Vorräte im Unternehmensbereich Bad und Wellness um 9,5 Mio. €
auf 104,5 Mio. € ist hauptsächlich auf den Abbau keramischer Großteile nach Drosselung und
Schließung von Werken aufgrund der Corona-Pandemie sowie dem Verkauf des Sanitärwerkes in
Ramos Arizpe (Mexiko) zurückzuführen. Ein weiterer Effekt sind Währungseffekte sowie die
zusätzliche Wertberichtigung auf schwer verkäufliches Sortiment.
Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. geminderter Verwertbarkeit ergeben, wurde
eine Wertberichtigung in Höhe von 26,2 Mio. € bilanziert. Diese erhöhte sich im Geschäftsjahr um 5,1
Mio. €.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
27
13. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zum
Transaktionspreis unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste bis zum vereinbarten Zahlungsziel
aktiviert. Villeroy & Boch gewährt seinen Kunden länder- und branchenspezifische Zahlungsziele.
Regional verteilten sich diese Forderungen nach dem Sitz der Kunden wie folgt:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Externe entfielen mit 81,2 Mio. €
(Vorjahr: 104,0 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness und mit 34,6 Mio. €
(Vorjahr: 39,1 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Tischkultur. Forderungen gegen verbundene,
nicht konsolidierte Gesellschaften betragen 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) (vgl. Tz. 57).
Die Wertberichtigungen werden nach einem zweistufigen Verfahren bilanziert, da die einzelnen
Forderungen hauptsächlich kurzfristig fällig werden und demzufolge keine signifikanten
Finanzierungskomponenten enthalten. Das Ausfallrisiko bei den nichtwertberichtigten Forderungen
trägt im Wesentlichen eine Versicherung.
In der ersten Stufe wird der erwartete Verlust bis zum vereinbarten Zahlungsziel als
Wertberichtigung erfasst. Nicht versicherte Forderungsbestände werden durch Limite auf Basis der
Versicherungsklassifizierung und eines internen Ratings gesteuert. Die Ermittlung der erwarteten
Verluste erfolgt im Wesentlichen auf Basis externer und interner Kundenratings und den
verbundenen historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten.
Liegen in der Folge konkrete Hinweise für einen möglichen Ausfall einer Kundenforderung vor, wird
eine zusätzliche Wertberichtigung gebildet (Stufe 2). Die Ermittlung der zu erfassenden
Risikovorsorge erfolgt in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste. Um die
erwarteten Kreditausfälle zu bestimmen, wird folgende Matrix angewendet. Diese basiert auf den
beobachteten historischen Ausfallquoten, ergänzt um zukunftsbezogene Schätzungen.
Der Forderungsbestand umfasste:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
28
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht eine Warenkreditversicherung. Hierdurch
ist der wesentliche Teil der Forderungen im Villeroy & Boch-Konzern abgesichert. Beschränkt wird die
Deckungszusage oder werthaltige Sicherung durch Limite, die für Kunden oder Kundengruppen
definiert wurden. Dem Risiko des nicht versicherten und nicht einzelwertberichtigten
Forderungsbestands wird durch eine pauschale Wertberichtigung Rechnung getragen, die aus
historischen Daten und Erfahrungswerten abgeleitet wurde. Dieser Forderungsbestand reduzierte
sich im Berichtsjahr von 13,4 Mio. € um 5,7 Mio. € auf 7,7 Mio. €. Lagen in der Folge objektive
Hinweise für einen möglichen Ausfall vor, wurde in der zweiten Stufe eine zusätzliche
Wertberichtigung gebildet und die Forderung als wertgemindert und überfällig ausgewiesen.
Die Wertberichtigungen in den beiden Stufen haben sich wie folgt entwickelt:
Die Wertberichtigungen entsprechen 4,4 % des gesamten Forderungsbestands aus Lieferungen und
Leistungen (Vorjahr: 2,8 %). Im Konzern liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor,
da diese über eine große Anzahl von Kunden verteilt sind. Die Gefahr einer potenziellen Steigerung
der Insolvenzraten aufgrund der aktuellen Corona-Situation wurde in der Stufe 1 der
Wertberichtigungen berücksichtigt. Zudem führte die Einschätzung der Auswirkungen der aktuellen
wirtschaftlichen Bedingungen und der prognostizierten Richtung der Entwicklung am Bilanzstichtag
zu keiner Steigerung der erwarteten Verlustraten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber dem Vorjahr.
14. Sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte
Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
29
Die Sicherungsinstrumente betreffen zum Bilanzstichtag Devisentermingeschäfte (0,9 Mio. € /
Vorjahr: 0,6 Mio. €) und Messingswaps (1,0 Mio. € / Vorjahr 0,1 Mio. €).
Die aktivierten Kautionen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) wurden in Form von
Zahlungsmitteln bei den jeweiligen Vermietern hinterlegt. Der beizulegende Zeitwert dieser
Sicherheiten entspricht den Buchwerten.
Vertragsvermögenswerte umfassen erfasste, aber noch nicht abgerechnete Lizenzansprüche im Wert
von 1,2 Mio. € (Vorjahr 1,3 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2020 wurden von den zum Bilanzstichtag des
Vorjahres aktivierten Werten 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €) an Lizenznehmer fakturiert und neue
Ansprüche im Wert von 1,2 Mio. € gebildet (Vorjahr: 1,3 Mio. €). Ansprüche in Höhe von 0,1 Mio. €
(Vorjahr: - ), die zum 31. Dezember des Vorjahres bilanziert wurden, wurden erfolgswirksam
aufgelöst.
Die Position „Übrige sonstige Vermögenswerte“ umfasst Forderungen aus dem Verkauf des
Anlagevermögens des Werkes in Mexico, Forderungen an den französischen Staat aus der
„Steuergutschrift für die Wettbewerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeit“, Forderungen an diverse
Staaten aus staatlichen Unterstützungsprogrammen aufgrund der Kurzarbeit verursacht durch die
Corona-Pandemie, Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
Mietforderungen, debitorische Kreditoren sowie eine Vielzahl an Einzelsachverhalten. Insgesamt
wurden im Geschäftsjahr 2020 staatliche Zuschüsse in Höhe von 5,8 Mio. Mio. € im Zuge der Corona-
Pandemie vereinnahmt. Im Wesentlichen wurden diese in den Personalaufwendungen, sowie in den
sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Die sonstigen Steuerforderungen in Höhe von 5,7 Mio. € (Vorjahr: 6,2 Mio. €) umfassen vor allem
Umsatzsteuerguthaben in Höhe von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 4,4 Mio. €).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält hauptsächlich Mietzahlungen und
Versicherungsprämien.
Bei Zweifel an der Einbringlichkeit von Forderungen wurden von den Portfolioverantwortlichen
Wertberichtigungen in ausreichender Höhe vorgenommen, die direkt mit den Buchwerten
verrechnet sind. Die Risikovorsorge bei den kurzfristigen Vermögenswerten erfolgt nach dem
vereinfachten, zweistufigen Verfahren. Zum 31. Dezember 2020 bestehen in dieser Bilanzposition,
wie im Vorjahr, keine überfälligen Forderungen. Im Konzern liegt keine wesentliche Konzentration
von Ausfallrisiken vor, da diese über eine große Anzahl von Vertragspartnern verteilt sind.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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15. Ertragsteuerforderungen
Die Ertragsteuerforderungen in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 5,3 Mio. €) enthalten im Wesentlichen
ausstehende Körperschaftsteuererstattungsansprüche. Davon betreffen 1,1 Mio. € (Vorjahr:
0,9 Mio. €) ausländische Konzerngesellschaften.
16. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
Der Zahlungsmittelbestand setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Die Mittel werden ausschließlich kurzfristig bei Banken mit hoher Bonität gehalten, die überwiegend
einem Einlagensicherungssystem angehören (vgl. Tz. 54). Aus diesem Grund erwarten wir keine
Ausfälle innerhalb der nächsten zwölf Monate. Die Kreditwürdigkeit unserer Bankpartner verfolgen
wir kontinuierlich, um bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos gegenzusteuern.
17. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Villeroy & Boch AG beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 71,9 Mio. €
und ist in 14.044.800 voll eingezahlte Stamm-Stückaktien und 14.044.800 voll eingezahlte
stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien eingeteilt. Am Grundkapital sind beide Anteilsklassen jeweils
im gleichen Umfang beteiligt.
Die Inhaber der stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn
eine um 0,05 € je Vorzugs-Stückaktie höhere Dividende als die Inhaber von Stamm-Stückaktien,
mindestens jedoch eine Vorzugsdividende in Höhe von 0,13 € je Vorzugs-Stückaktie. Reicht in einem
Geschäftsjahr der Bilanzgewinn zur Zahlung dieser Vorzugsdividende nicht aus, so erfolgt die
Nachzahlung der Rückstände aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre. Hierbei werden
die älteren Rückstände vor den jüngeren getilgt. Erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände wird die
Vorzugsdividende des aktuellen Geschäftsjahres geleistet. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des
Gewinnanspruchs desjenigen Geschäftsjahres, aus dessen Bilanzgewinn die Nachzahlung auf die
Vorzugs-Stückaktien gewährt wird. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
31
Der Hauptversammlungsbeschluss vom 23. März 2018 ermächtigt den Vorstand der Villeroy & Boch
AG nach den folgenden Regeln eigene Stamm-Stückaktien und/oder Vorzugs-Stückaktien zu
erwerben:
a)
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 22. März 2023 einschließlich eigene Stamm-Stückaktien
und/oder Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft bis zu 10 vom Hundert des zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die von der
Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. März 2013 erteilte Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien wird für die Zeit ab dem Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben,
soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu
erwerbenden Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft
bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind,
nicht mehr als 10 vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann sich auf die
Aktien nur einer Gattung beschränken.
Der Erwerb von Vorzugs-Stückaktien darf nach Wahl des Vorstands entweder über die Börse
(dazu (1)) oder aufgrund eines an alle Vorzugsaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots
bzw. aufgrund einer an alle Vorzugsaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur
Abgabe von Verkaufsangeboten (dazu (2)) unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
erfolgen. Der Erwerb von Stamm-Stückaktien darf nach Wahl des Vorstands entweder
aufgrund eines an alle Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund
einer an alle Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (dazu (2)) oder von
einzelnen Stammaktionären unter Ausschluss des Andienungsrechts der übrigen
Stammaktionäre (dazu (3)) erfolgen.
(1) Erfolgt der Erwerb von Vorzugs-Stückaktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft
geleistete Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der
Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerbstag um nicht mehr als 10 vom Hundert
über- oder unterschreiten.
(2) Erfolgt der Erwerb von Vorzugs- und/oder Stamm-Stückaktien aufgrund eines jeweils an
alle Aktionäre einer Gattung gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer
öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen
im Falle eines an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen
Kaufangebots der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bzw.
im Falle einer an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten die Grenzwerte der von der
Gesellschaft festgelegten Kaufpreisspanne (ohne Erwerbsnebenkosten)
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
32
den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-
Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der
öffentlichen Ankündigung des öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 20 vom Hundert
über- oder unterschreiten.
Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre
gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer an alle Vorzugs- und/oder
Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung
zur Abgabe von
Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das
Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst
werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der
Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an
der Frankfurter Wertpapierbörse am dritten, vierten und fünften Börsenhandelstag vor
dem Tag der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.
Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten
kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der angedienten Vorzugs-
und/oder Stamm-Stückaktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der
Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Vorzugs- und/oder
Stamm-Stückaktien erfolgen; das Recht der Vorzugs- und/oder Stammaktionäre, ihre
Vorzugs- und/oder Stamm-Stückaktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten
anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen.
Eine bevorrechtigte Behandlung geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter
Vorzugs- und/oder Stamm-Stückaktien je Vorzugs- und/oder Stammaktionär sowie eine
kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können
vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Vorzugs-
und/oder Stammaktionäre ist insoweit ausgeschlossen.
Das an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichtete öffentliche Kaufangebot bzw.
die an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur
Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.
(3) Erfolgt der Erwerb von Stamm-Stückaktien von einzelnen Aktionären unter Ausschluss des
Andienungsrechts der übrigen Stammaktionäre, darf der Kaufpreis den Schlusskurs der
Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Vortag des Erwerbsangebots
um nicht mehr als 5 vom Hundert überschreiten. Der Erwerb zu einem niedrigeren als
dem danach maßgeblichen Preis ist möglich.
b)
Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung gemäß vorstehend lit. a) oder
einer oder mehrerer früher erteilten Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien zu allen
gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Die eigenen Aktien können über die Börse
oder aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes veräußert und insbesondere auch zu den folgenden Zwecken
verwendet werden:
(1) Vorzugs-Stückaktien können in anderer Weise als über die Börse oder aufgrund eines
Angebots an alle Aktionäre veräußert werden, wenn der bar zu zahlende Kaufpreis den
Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten Aktien
nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich ist eine Unterschreitung, wenn der
Kaufpreis den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft im
Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf
Börsenhandelstagen vor der Veräußerung um nicht mehr als 5 vom Hundert
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
33
unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise veräußerten Vorzugs-Stückaktien darf
zusammen mit der Anzahl anderer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung
unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert oder aus
genehmigtem Kapital ausgegeben worden sind, und der Anzahl der Aktien, die durch
Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von
Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entstehen
können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind, 10 vom Hundert des Grundkapitals
nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im
Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
(2) Die eigenen Vorzugs-Stückaktien und/oder Stamm-Stückaktien können gegen
Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch in Zusammenhang mit dem Erwerb
von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie
Zusammenschlüssen von Unternehmen und/oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen
Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen.
(3) Die Vorzugs-Stückaktien oder Stamm-Stückaktien können eingezogen werden, ohne dass
die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch
Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Aktien am Grundkapital der
Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist
der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt. Eigene Stamm-
Stückaktien dürfen ohne gleichzeitige Einziehung einer mindestens entsprechenden
Anzahl eigener Vorzugs-Stückaktien nur eingezogen werden, sofern dadurch der anteilige
Betrag am Grundkapital der insgesamt ausgegebenen Vorzugs-Stückaktien die Hälfte des
Grundkapitals nicht übersteigt.
(4) Die Vorzugs-Stückaktien können neben oder anstelle einer Barausschüttung als
Sachausschüttung an die Aktionäre ausgeschüttet werden.
c)
Sämtliche vorstehenden Ermächtigungen können einzeln oder gemeinsam, einmal oder
mehrmals,
ganz
oder
teilweise,
in
Verfolgung
eines
oder mehrerer Zwecke ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen unter lit. a) und lit. b) Ziffern
(1) und (2) können auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende
Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde
Dritte ausgenutzt werden. Die vorstehenden Ermächtigungen dürfen nicht zum Zwecke des
Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 AktG).
d)
e)
Der Vorstand darf von den vorstehenden Ermächtigungen zu lit. a) bis c) nur mit Zustimmung
des Aufsichtsrats Gebrauch machen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aufgrund der Ermächtigung gemäß vorstehend lit. a)
oder einer oder mehrerer früher erteilten Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien wird
ausgeschlossen, soweit sie gemäß den vorstehenden Ermächtigungen zu lit. b) Ziffern (1)
und/oder (2) verwendet werden. Bei Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die
Börse gemäß lit. b) besteht ebenfalls kein Bezugsrecht der Aktionäre. Bei einer Veräußerung
der erworbenen eigenen Aktien durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot gemäß lit. b)
ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien
der jeweils anderen Gattung auszuschließen, sofern der jeweilige Angebotspreis den
Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-
Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf
Börsenhandelstagen vor der Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 5 vom Hundert
unterschreitet. Bei einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein an alle
Aktionäre gerichtetes Angebot und bei einer Sachausschüttung gemäß lit. b) Ziffer (4) wird der
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
34
Vorstand außerdem ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge
auszuschließen.
18. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 193,6 Mio. €.
19. Eigene Anteile
Die Einstandskosten der gehaltenen 1.683.029 Vorzugs-Stückaktien betragen, wie im Vorjahr, 15,0
Mio. €. Nach IAS 32.33 vermindern die gesamten Anschaffungskosten das Eigenkapital. Alle
Transaktionen erfolgten auf Basis gültiger Hauptversammlungsbeschlüsse und nach Zustimmung des
Aufsichtsrats über die Börse. Anteilstransaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
erfolgten nicht. Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Die Verwendung der gehaltenen
Vorzugs-Stückaktien ist durch die ergangenen Beschlüsse begrenzt.
20. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen des Villeroy & Boch-Konzerns in Höhe von 104,0 Mio. € (Vorjahr: 95,2 Mio. €)
enthalten die Gewinnrücklagen der Villeroy & Boch AG und die anteiligen – seit Konzernzugehörigkeit
erwirtschafteten – Erfolge der konsolidierten Tochtergesellschaften.
21. Bewertungsrücklagen
Die Bewertungsrücklagen umfassen die Rücklagen des Sonstigen Ergebnisses für:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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(a) Rücklage für Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer
Konzerngesellschaften
Konzerngesellschaften, die in ausländischer Währung bilanzieren, werden nach dem Konzept der
funktionalen Währung in Euro umgerechnet (vgl. Tz. 4). Aus der Umrechnung dieser Abschlüsse
resultiert im Geschäftsjahr 2020 ein Nettoeffekt in Höhe von +4,5 Mio. € (Vorjahr: -6,4 Mio. €).
(b) Rücklage für Währungsumrechnung von als Nettoinvestitionen
klassifizierten, langfristigen Darlehen an ausländische
Konzerngesellschaften
Innerhalb des Villeroy & Boch-Konzerns bestehen Darlehen, die eine Nettoinvestition in einen
ausländischen Geschäftsbetrieb finanzieren. Darlehen in ausländischer Währung werden am
Bilanzstichtag zum jeweiligen Stichtagskurs bewertet. Währungseffekte aus den als Nettoinvestition
klassifizierten Darlehen werden in dieser Bewertungsrücklage ausgewiesen. Im Berichtszeitraum
betrug diese Nettoeigenkapitaländerung -4,8 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €).
(c) Rücklage für Cash-Flow-Hedges
Im Villeroy & Boch-Konzern werden Finanzderivate zur Risikominderung geplanter operativer
Währungs- und Messingtransaktionen genutzt (vgl. Tz. 54). In der Bilanz werden diese
Sicherungsgeschäfte mit ihren beizulegenden Zeitwerten entweder als Sonstiger Vermögenswert
(vgl. Tz. 14) oder als Sonstige Verbindlichkeit (vgl. Tz. 31) ausgewiesen. Wertänderungen der
beizulegenden Zeitwerte in Höhe von -1,3 Mio. € (Vorjahr: -0,8 Mio. €) sind im Berichtszeitraum
zugegangen. In Vorperioden angesparte Wertänderungen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: -2,3 Mio.
€) wurden im Geschäftsjahr ergebniswirksam umgebucht, da sich zu diesem Zeitpunkt auch das
abgesicherte Grundgeschäft auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkte. Im Berichtszeitraum
betrug die Nettoeigenkapitaländerung -0,9 Mio. € (Vorjahr: -3,1 Mio. €).
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
36
(d) Rücklage für latente Steuer auf Posten, die in die Erfolgsrechnung
umgegliedert werden
Die Rücklage enthält zum Bilanzstichtag unter anderem die auf die bilanzierte Cash-Flow-Hedge-
Rücklage gebildete latente Steuer. Sie hat sich wie folgt entwickelt:
Bei der Abrechnung des jeweiligen Sicherungsinstruments wird anteilig die in dieser Rücklage
gebildete Steuerlatenz in die Erfolgsrechnung umgegliedert.
(e) Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus
leistungsorientierten Pensionsplänen
Die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten
Pensionsplänen (vgl. Tz. 26) entsteht bei der Bewertung von Versorgungszusagen durch die
stichtagsbezogene Aktualisierung von versicherungsmathematischen Parametern, wie beispielsweise
des Abzinsungssatzes, der Rentenbezugsdauer oder des langfristigen Gehaltstrends. Im
Berichtszeitraum veränderte sich dieser Posten von -107,9 Mio. € um -9,1 Mio. € auf -117,0 Mio. €
(vgl. Tz. 26).
(f) Rücklagen für übrige Bewertungserfolge
In dieser Rücklage werden zusammengefasst:
Der Villeroy & Boch-Konzern bilanziert börsennotierte Wertpapiere (vgl. Tz. 10 c). Diese
Finanzinstrumente werden zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende
Zeitwert entspricht dem Börsenkurs und wird in der Fair-Value-Hierarchie in die erste Stufe
eingruppiert. Wertänderungen während der Haltedauer werden erfolgsneutral in der
Bewertungsrücklage erfasst. Bei der Ausbuchung verbleiben die bisher in dieser Position
ausgewiesenen Erfolge in den Rücklagen. Im Berichtszeitraum veränderte sich dieser Posten von 0,2
Mio. € um -0,1 Mio. € auf 0,1 Mio. € (vgl. Tz. 10).
Die Personalrückstellungen (vgl. Tz. 27) enthalten langfristige Verpflichtungen gegenüber
Mitarbeitern der Villeroy & Boch (Thailand) Co. Ltd., die in Höhe der versicherungsmathematischen
Barwerte bilanziert werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, wie zum Beispiel
aus der Veränderung des Abzinsungsfaktors oder der unterstellten Sterblichkeit, werden in dieser
Position erfasst. Im Berichtszeitraum veränderte sich dieser Posten von 0,0 Mio. € um 0,2 Mio. € auf
0,2 Mio. €.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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(g) Rücklage für latente Steuer auf Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung
umgegliedert werden
Die Rücklage enthält zum Bilanzstichtag ausschließlich die latente Steuer auf die Rücklage für
versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen.
Hieraus entstand im Geschäftsjahr eine Nettoeigenkapitalveränderung in Höhe von 1,2 Mio. €
(Vorjahr: 5,6 Mio. €).
22. Minderheitsanteile am Eigenkapital
Die Minderheitsanteile am Eigenkapital betragen 4,8 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €).
Minderheitsgesellschafter sind, wie im Vorjahr, an zwei Konzerngesellschaften beteiligt (vgl. Tz. 62).
Zusammengefasst stellen sich diese Konzerngesellschaften zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Diese zusammenfassenden Finanzinformationen enthalten Transaktionen mit anderen
Gesellschaften des Villeroy & Boch-Konzerns, die im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden, wie
beispielsweise Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Waren und noch nicht realisierte
Zwischengewinne. Unsere Konsolidierungsgrundsätze werden in Tz. 3 beschrieben.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
38
23. Ausschüttungsfähige Beträge und Dividenden
Die hier dargestellten Erläuterungen beziehen sich auf die Verwendung des nach deutschem
Handelsrecht ermittelten Bilanzergebnisses der Villeroy & Boch AG.
Der Jahresfehlbetrag 2020 der Villeroy & Boch AG beträgt 28,1 Mio. €. Unter Berücksichtigung des
Gewinnvortrags in Höhe von 42,9 Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 14,7 Mio. €.
Aufsichtsrat und Vorstand der Villeroy & Boch AG schlagen der Hauptversammlung am 26. März
2021 vor, den Bilanzgewinn wie folgt zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden:
Der Gewinnverwendungsvorschlag entspricht einer Dividende von:
Sofern sich zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses noch eigene Anteile im Besitz der
Gesellschaft befinden, verringert sich die Dividendenzahlung für das Vorzugskapital um den auf die
eigenen Anteile entfallenden Betrag. Der auf die eigenen Anteile entfallende Betrag soll auf neue
Rechnung vorgetragen werden.
An die Inhaber der Villeroy & Boch-Aktien wurde in den Vorjahren die in der folgenden Tabelle
dargestellte Dividende ausgezahlt:
24. Kapitalmanagement
Vorrangige Ziele des zentralen Kapitalmanagements im Villeroy & Boch-Konzern sind die jederzeitige
Sicherstellung der Liquidität sowie der Zugang zu den Kreditmärkten. Dadurch werden
Handlungsspielräume eröffnet und der Unternehmenswert nachhaltig gesteigert.
Die langfristigen Finanzierungsquellen des Villeroy & Boch-Konzerns bestehen aus:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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25. Stimmrechtsmitteilungen
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sind die veröffentlichten Inhalte von Mitteilungen über das
Bestehen von Beteiligungen an der Villeroy & Boch AG, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder
nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG (bzw. §§ 21 ff. WpHG in der vor dem 03.01.2018 geltenden
Fassung) mitgeteilt worden sind, anzugeben.
Nachstehend sind die Inhalte von Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG (bzw. §§ 21 ff. WpHG in der vor
dem 03.01.2018 geltenden Fassung) zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses aufgeführt:
1. Frau Thalea von Boch-Reichel, Deutschland, hat uns am 11.11.2016 gemäß § 21 Abs.1
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 09.11.2016
die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.020 Stimmrechte)
beträgt.
2. Frau Alida-Kirsten von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 11.11.2016 gemäß § 21 Abs.1
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 09.11.2016
die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.020 Stimmrechte)
beträgt.
3. Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland, hat uns gemäß § 41 Abs. 4 f
WpHG am 15.01.2016 mitgeteilt:
Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland hält seit dem 26.11.2015
Instrumente nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (Ankaufsrecht), die es ihr theoretisch ermöglichen,
mit Stimmrechten verbundene Aktien der Villeroy & Boch AG zu erwerben. Es ist ein
Stimmrechtsanteil von 98,73 % betroffen, was 13.866.852 Stimmrechten entspricht, sodass
theoretisch die Schwellen von 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten
werden könnten. Es gibt derzeit keine Stimmrechtsanteile aufgrund von Instrumenten nach §
25 WpHG und keine Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.
4. Baronin Ghislaine de Schorlemer, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG durch Erbfall (Erblasser
Baron Antoine de Schorlemer) ab dem 27. Februar 2014 die Schwellen von 3 % und 5 %
überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,92 % (831.575 Stimmrechte) betrug.
Baronin Ghislaine de Schorlemer, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 weiterhin gemäß § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG ab dem 28. März
2014 die Schwellen von 3 % und 5 % wieder unterschritten hat und ab diesem Zeitpunkt 0 %
beträgt.
5. Herr Christophe de Schorlemer, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28. März
2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.307
Stimmrechte) beträgt.
6. Frau Gabrielle de Schorlemer-de Theux, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28.
März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.308
Stimmrechte) beträgt.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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7. Frau Caroline de Schorlemer-d'Huart, Belgien, hat uns am 11. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28. März 2014
die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.308 Stimmrechte)
beträgt.
8. Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland, hält seit dem 20. Februar
2013 Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente nach § 25a WpHG (Ankaufsrecht), die es
ihr theoretisch ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Aktien der Villeroy & Boch AG zu
erwerben. Es ist ein Stimmrechtsanteil von 98,73 % betroffen, was 13.866.852 Stimmrechten
entspricht, sodass theoretisch die Schwellen von 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und
75 % überschritten werden könnten. Es gibt derzeit keine Stimmrechtsanteile aufgrund von
Finanzinstrumenten bzw. sonstigen Instrumenten nach
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.
§
25 WpHG und keine
9. Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2011 gemäß §
21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG am 17.
November 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 17,74 %
(2.491.132 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 13,94 % (1.957.696 Stimmrechte) nach § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG zuzurechnen, davon 1,10 % (154.000 Stimmrechte) auch nach § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG. Weitere 3,37 % (472.726 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären werden ihm dabei jeweils 3 % oder
mehr der Stimmrechte zugerechnet:
– Luitwin Michel von Boch-Galhau
– Siegfried von Boch-Galhau
10. Herr Dr. Alexander von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 20. Mai 2010 gemäß § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG am 18. Mai
2010 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und seit diesem Tag 4,13 % (580.250
Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 1,42 % (200.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 4 WpHG zuzurechnen.
Nachfolgend genannte Aktionäre haben uns nach § 127 Abs. 2 WpHG (bzw. § 41 Abs. 2 WpHG
in der vor dem 03.01.2018 geltenden Fassung) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
unserer Gesellschaft zu den nachfolgend genannten Stichtagen folgende Höhe hatte:
1. Herrn Luitwin Michel von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 01. April 2002 18,42 %
Stimmrechtsanteile zu; davon sind ihm 1,55 % der Stimmrechtsanteile nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1
WpHG zuzurechnen.
2. Herrn Wendelin von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 01. April 2002 7,41 %
Stimmrechtsanteile der Gesellschaft zu, davon sind ihm 6,80 % der Stimmrechtsanteile nach § 22
Abs. 1 Satz 1 Ziff. 4 WpHG zuzurechnen.
3. Herrn Franziskus von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 01. April 2002 7,14 %
Stimmrechtsanteile zu, wovon ihm 0,34 % der Stimmrechtsanteile gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1
WpHG zuzurechnen sind.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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26. Pensionsrückstellungen
Im Villeroy & Boch-Konzern bestehen diverse leistungsorientierte Pensionspläne. Die hierfür zu
bildenden Pensionsrückstellungen wiesen folgende regionale Verteilung auf:
In Deutschland bestehen ein Endgehaltsplan und mehrere Entgeltpunktepläne. In Schweden wird ein
Endgehaltsplan angeboten. Die Pensionspläne in Schweden, in der Schweiz, in Norwegen und in
Mexiko sind teilweise durch die Anlage von finanziellen Vermögenswerten bei externen Verwaltern
gedeckt.
Im Villeroy & Boch-Konzern besitzen 7.818 Personen (im Vorjahr: 8.261 Personen) einen
leistungsorientierten Pensionsanspruch. Deren regionale Verteilung stellt sich wie folgt dar:
Die Bewertung erfolgte anhand folgender gesellschaftsspezifischer Parameter:
Die Durchschnittswerte (Ø) werden als gewichtetes Mittel auf Basis der Barwerte ermittelt. Der
Abzinsungssatz wird auf der Grundlage erstrangiger, festverzinslicher Industrieanleihen bestimmt.
Die landesspezifischen Abzinsungssätze bewegen sich in einer Spanne zwischen 0,0 % in Schweden
bis 7,0 % in Mexiko. Im Vorjahr reichte die Spanne der landesspezifischen Abzinsungssätze von
0,25 % in der Schweiz bis 7,0 % in Mexiko. In Deutschland wird ein Abzinsungssatz in Höhe von
0,70 % (Vorjahr: 1,00 %) verwendet. Bei der Schätzung der künftigen Entgelt- und Rententrends
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
42
werden Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und andere Faktoren des Arbeitsmarktes
berücksichtigt. Für die deutschen Konzerngesellschaften erfolgt die Bewertung der
Pensionsverpflichtungen, wie im Vorjahr, unter Verwendung der biometrischen
Rechnungsgrundlagen Heubeck Richttafel 2018 G (Vorjahr: Heubeck Richttafel 2018 G). In den
übrigen Konzernunternehmen wurden landesspezifische Sterbetafeln verwendet.
Nachfolgend werden die Pensionspläne zusammengefasst dargestellt, da wie im Vorjahr der
wesentliche Anteil dieser Rückstellung auf deutsche Gesellschaften entfällt.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen kann wie folgt auf die in der Bilanz
ausgewiesene Rückstellung übergeleitet werden:
Die passivierten Anwartschaftsbarwerte haben sich wie folgt entwickelt:
Das Planvermögen veränderte sich wie folgt:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
43
Das Planvermögen verteilt sich auf die Gesellschaften in der Schweiz (24,7%), Norwegen (6,5%),
Schweden (68,7%) und Mexiko (0,1%). Es wies folgende Portfoliostruktur auf:
Risiken
Die mit den leistungsorientierten Verpflichtungen verbundenen Risiken im Villeroy & Boch-Konzern
betreffen im Wesentlichen die zukunftsbezogene Festlegung der versicherungsmathematischen
Grundannahmen auf Basis der historischen Entwicklungen bei der Berechnung des Bilanzansatzes.
Dieser Barwert wird insbesondere durch die Diskontierungssätze beinflusst, wobei das gegenwärtig
niedrige Zinsniveau zu einer vergleichsweise hohen Pensionsrückstellung beiträgt. Ein fortgesetzter
Rückgang der Rendite auf dem Kapitalmarkt für erstklassige Industrieanleihen würde zu einem
weiteren Anstieg der Verpflichtungen führen. Eine Simulationsrechnung wird im nachfolgenden
Abschnitt „Sensitivitäten, erwartete Entwicklung und Duration“ dargestellt.
Innerhalb des Planvermögens bestehen durch die Auswahl der einzelnen Kapitalanlagen und deren
Zusammenstellung in einem Depot Risiken, wie beispielsweise das Aktienkurs- und Emittenten-
Ausfallrisiko. Aufgrund des insgesamt überschaubaren Volumens des Planvermögens erachtet der
Villeroy & Boch-Konzern diese Risiken als angemessen und wertet diese in ihrer Gesamtheit als
unkritisch. Die Rendite des Planvermögens wird in Höhe der Diskontierungssätze angenommen, die
auf Basis von erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen bestimmt werden. Sofern die
tatsächlichen Renditen der Planvermögen die angewendeten Diskontierungssätze unterschreiten,
erhöht sich die Nettoverpflichtung aus den Pensionsplänen.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
Sensitivitäten, erwartete Entwicklung und Duration
44
Die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse der Anwartschaftsbarwerte berücksichtigt jeweils
die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Variablen gegenüber der ursprünglichen
Berechnung unverändert bleiben:
Das Intervall für die Angabe der Sensitivitäten wurde im aktuellen Geschäftsjahr auf +/- 0,1 %-
Prozentpunkte umgestellt (Vorjahr: +/- 0,25 %).
Für die Bestimmung der Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen bei Änderung der
zugrunde liegenden Parameter wurde eine alternative Bewertung der Pensionsverpflichtungen
durchgeführt. Eine lineare Extrapolation dieser Werte bei abweichenden Veränderungen der
Annahmen oder die Addition bei Kombination der Veränderung einzelner Annahmen ist nicht
möglich.
Für das Folgejahr wird folgende Entwicklung der Anwartschaftsbarwerte erwartet:
Bei der Ermittlung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden die demografischen Annahmen
über die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises aus dem aktuellen Szenario übernommen. Die
Berechnung der Pensionsverpflichtungen im nächsten Jahr erfolgt auf Basis der am
Bewertungsstichtag bestehenden Situation.
Zum 31. Dezember 2020 beträgt die gewichtete Duration der Pensionsrückstellung im Villeroy &
Boch-Konzern 13,2 Jahre (Vorjahr: 13,2 Jahre). Bei den Pensionsplänen deutscher Gesellschaften liegt
die gewichtete Duration bei 12,1 Jahren (Vorjahr: 12,0 Jahre).
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
45
27. Lang- und kurzfristige Personalrückstellungen
Bei den Personalrückstellungen richtet sich die Leistung des Villeroy & Boch-Konzerns nach den
rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Im
Berichtszeitraum veränderten sich diese Rückstellungen wie folgt:
Die Rückstellungen für Jubiläumsgratifikationen werden von Konzerngesellschaften gebildet, die sich
gegenüber ihren Arbeitnehmern verpflichtet haben, diesen anlässlich von Dienstjubiläen
entsprechende Geld- oder Sachzuwendung zu gewähren. Die Villeroy & Boch AG bilanziert eine
Verpflichtung in Höhe von 5,4 Mio. € (Vorjahr: 5,4 Mio. €). Dies entspricht 73,1 % (Vorjahr: 72,0 %)
dieser Rückstellung. Die Bewertung erfolgte, wie im Vorjahr, unter Anwendung der biometrischen
Annahmen der Heubeck Richttafel 2018 G.
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen bei
Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebildet, die unter anderem bei einem Arbeitgeberwechsel oder
Renteneintritt gezahlt werden müssen. In der Regel handelt es sich hierbei um Einmalzahlungen an
Mitarbeiter in Thailand, Österreich, Italien, Australien, Rumänien und Indien. Der
Rückstellungsbetrag entfällt zu 48,0 % auf Ansprüche der Mitarbeiter der Villeroy & Boch Thailand
(Vorjahr: 49,9 %) und zu 29,4 % auf die Ansprüche der Mitarbeiter der Villeroy & Boch Austria GmbH
(Vorjahr: 30,3 %).
Über Altersteilzeitprogramme besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit von Mitarbeitern unter
bestimmten persönlichen Voraussetzungen während eines gesetzlich festgelegten Zeitraums vor
Rentenbeginn zu reduzieren. Der Rückstellungsbetrag entfällt zu 85,2 % auf Mitarbeiter der Villeroy
& Boch AG (Vorjahr: 91,0 %).
Der Anstieg der sonstigen langfristigen Personalrückstellung basiert im Wesentlichen auf der Bildung
eines Demografie-Fonds als Instrument zur Bewältigung des demografischen Wandels und finanziert
Maßnahmen zur Gesundheitsprävention, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur
Unterstützung lebensphasenorientierter Arbeitszeiten.
In den kurzfristigen Personalrückstellungen werden hauptsächlich Rückstellungen für variable
Vergütungsbestandteile in Höhe von 14,5 Mio. € (Vorjahr: 14,9 Mio. €) bilanziert.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
46
Die Bewertung der lang- und kurzfristigen Personalrückstellungen basiert auf extern erstellten
Gutachten, auf vorliegenden Erfahrungswerten sowie auf staatlichen Vorschriften.
28. Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen
Die sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtszeitraum wie folgt
entwickelt:
Die langfristigen Rückstellungen bestehen insbesondere für Rekultivierungs- und Immobilien-
Rückbauverpflichtungen für mehrere Liegenschaften von bestehenden oder ehemaligen
Produktionsstandorten und für Verpflichtungen zum Rückbau von Mietereinbauten.
Im vergangenen Geschäftsjahr wurden Rückstellungen für Rekultivierungs- und
Rückbauverpflichtungen auf Liegenschaften in Frankreich, Deutschland und Schweden in Höhe von
19,3 Mio. € gebildet. Entgegen der Erwartungen zum 31.12.2019 wurden von den prognostizierten
4,4 Mio. € nur 0,8 Mio. € in Anspruch genommen. Grund hierfür waren Verzögerungen im Ablauf
aufgrund der Corona-Pandemie. Im kommenden Geschäftsjahr erwarten wir aus diesen Maßnahmen
eine Inanspruchnahme in Höhe von 4,7 Mio. €. Für den Rückbau und die Sanierung des ehemaligen
Tischkulturwerks in Luxemburg wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Betrag in Höhe von 0,1 Mio. €
(Vorjahr: 0,9 Mio. €) ausgegeben. Im kommenden Geschäftsjahr erwarten wir aus diesem Projekt in
Luxemburg Ausgaben in Höhe von 1,8 Mio. €.
Im Dezember 2019 wurde ein Restrukturierungsplan zur Weiterentwicklung unseres Konzerns im
Hinblick auf effiziente Strukturen verabschiedet. Die Maßnahmen dieses Transformations- und
Effizienzsteigerungsplans umfassen sämtliche Funktionen und Märkte des Villeroy & Boch-Konzerns.
Die lokalen Arbeitnehmervertreter wurden entsprechend informiert. Die geschätzten
Restrukturierungskosten für Personal wurden zum 31. Dezember 2019 mit insgesamt 9,2 Mio. €
veranschlagt. Durch die Erweiterung und teilweise Umsetzung des Restrukturierungsplans, vor allem
für unsere ausländischen Tochtergesellschaften, kam es im Geschäftsjahr 2020 zu einem Rückgang
der Restrukturierungsrückstellung für Personal um 2,0 Mio. € auf 7,2 Mio. €. Andere direkt diesem
Restrukturierungsprogramm zurechenbare Kosten verringerten sich durch Inanspruchnahme und
Auflösung von 1,2 Mio. € auf 0,8 Mio. €. Die Berechnung dieser Verpflichtung erfolgte auf Basis von
unternehmensspezifischen aktualisierten Erfahrungswerten. Die Kosten wurden vollumfänglich
zurückgestellt und sind im Wesentlichen in den Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungskosten und
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
47
in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten. Die bilanzierte Rückstellung soll erwartungsgemäß
innerhalb der nächsten zwölf Monate vollständig verbraucht werden.
Der Villeroy & Boch-Konzern verkaufte seine Produkte in der Regel mit einer länder- und
branchenspezifischen Garantie. Die Bemessung der Rückstellung für Garantieleistungen erfolgte auf
Grundlage unternehmensbereichsspezifischer Erfahrungswerte der Vergangenheit. Zusätzlich flossen
aktuelle Erkenntnisse aus eventuellen neuen Risiken in Zusammenhang mit neuen Materialien,
geänderten Produktionsprozessen oder sonstigen, die Qualität beeinflussenden Faktoren in die
Bewertung ein.
Die übrigen Rückstellungen umfassten Rückstellungen für Provisionen, Lizenzgebühren und eine
Vielzahl an weiteren Einzelsachverhalten.
29. Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Unter den Finanzverbindlichkeiten werden zum 31. Dezember 2020 die verzinslichen Verpflichtungen
gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Diese veränderten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Zum 31.12.2020 bestehen langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 105,0 Mio. € (Vorjahr:
70,0 Mio. €). Im Januar und im September 2020 hat die Villeroy & Boch AG bei zwei verschiedenen
inländischen Kreditinstituten zwei weitere langfristige Darlehensverträge abgeschlossen. Insgesamt
bestehen zum Bilanzstichtag fünf langfristige, endfällige Verträge (Vorjahr: drei). Ein Bankdarlehen
über 20,0 Mio. € wird im Jahr 2022, ein Darlehen über 10,0 Mio. € im Jahr 2023, zwei Darlehen über
jeweils 25,0 Mio. € im Jahr 2024 und ein Darlehen über 25,0 Mio. € im Jahr 2025 fällig. Die Zinsen
sind quartalsweise bzw. jährlich zu zahlen. Diese Finanzierungen enthalten Negativerklärungen der
Villeroy & Boch AG. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der Villeroy & Boch AG endet ein
mehrjähriger Kreditvertrag vorzeitig.
Das im Vorjahr in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliederte mehrjährige Bankdarlehen
im Wert von 25,0 Mio. € wurde fristgerecht zurückbezahlt.
Forderungen an bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden in Höhe von 12,5 Mio. €
(Vorjahr: 13,1 Mio. €) konsolidiert (vgl. Tz. 16). Die Aufrechnungstatbestände und die Absicht zur
Abwicklung auf Nettobasis sind gegeben.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
48
30. Lang- und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
Die Leasingverbindlichkeiten betreffen ausschließlich zukünftige Zahlungsverpflichtungen aus der
langfristigen Anmietung von Vermögenswerten (vgl. Tz. 7). Sie werden mit dem Barwert der über die
Vertragslaufzeit zu leistenden Zahlungen für die Nutzung des Vermögenswertes an den Vermieter
passiviert. Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten veränderten sich im Geschäftsjahr wie
folgt:
Im Geschäftsjahr wurden Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von -0,9 Mio. €
(Vorjahr: -0,8 Mio. €) ergebniswirksam erfasst.
Die undiskontierten Verpflichtungen aus den aktivierten Mietverträgen werden wie folgt fällig:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
49
In den Leasingverträgen bestehen teilweise Preisanpassungsklauseln sowie Verlängerungs-, Kauf-
und Kündigungsoptionen. Für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit werden solche Optionen nur
dann einbezogen, wenn mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerung bzw. Nicht-Kündigung
ausgegangen werden kann. Variable Leasingzahlungen, die nicht von der Entwicklung eines Index
oder Kurses abhängen, wie etwa umsatzabhängige Teile einer Miete, dürfen ebenfalls nicht in die
Leasingverbindlichkeiten einbezogen werden. Aus diesen nicht bilanzierten Vertragsklauseln könnten
folgende theoretische zusätzliche Zahlungen resultieren:
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge umfassen neben Auszahlungsbeträgen für den Zins- und
Tilgungsanteil der bilanzierten Leasingverbindlichkeit auch Auszahlungen für nicht bilanzierte
kurzfristige Leasingverträge sowie für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte. Der
Tilgungsanteil wird innerhalb des Cash Flows aus der Finanzierungstätigkeit und der Zinsanteil
innerhalb des Cash Flows aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen.
Die Inanspruchnahme des Wahlrechts aus der Umsetzung der Anwendung des Amendments zu IFRS
16 „Covid-19 related Rent Concessions“ (vgl. Tz. 1) führte dazu, dass im Geschäftsjahr 2020 1,9 Mio.
€ mietaufwandsreduzierend vereinnahmt wurden. Hiervon entfielen 0,4 Mio. € auf nicht
bewertungspflichtige Verträge. Darüber hinaus sind in den Leasingverbindlichkeiten 0,3 Mio. € an
Mietreduktionen enthalten, die innerhalb der nächsten Monate zur Auszahlung kommen.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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31. Sonstige lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten
Die sonstigen lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassten:
Die Bewertung von Sicherungsinstrumenten (vgl. Tz. 54) entfällt mit 3,4 Mio. € auf
Devisensicherungen (Vorjahr: 1,3 Mio. €).
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen gelten nach IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeiten. Im
Geschäftsjahr 2020 wurden von den zum 31.12.2019 bilanzierten erhaltenen Anzahlungen 2,9 Mio. €
(Vorjahr: 3,7 Mio. €) durch Lieferungen beglichen.
Die übrigen Verbindlichkeiten umfassten unter anderem eine langfristige Verpflichtung aus dem
Verkauf des Werkgrundstücks in Luxemburg in Höhe von 24,7 Mio. €. Der Verkauf des
Werksgrundstückes erfolgte am 6. Dezember 2019 im Rahmen eines Unternehmensverkaufs. Das
Vermögen der verkauften Gesellschaft bestand fast ausschließlich aus dem Grundstückswert. Der
Erwerber beabsichtigt, das Grundstück baurechtlich zu erschließen, zu entwickeln und anschließend
zu vermarkten. Der Kaufpreis für sämtliche Gesellschaftsanteile richtet sich nach der maximal
bebaubaren Grundfläche auf diesem Gelände. Diese Baudichte ergibt sich erst aus dem endgültigen
Bebauungsplan, dessen Einreichung und Freigabe aktuell noch ausstehen. Der Erwerber leistete in
2019 eine Kaufpreiszahlung in Höhe von 114,0 Mio. €. Aufgrund der Kopplung mit einer möglichen
Variabilität der Baudichte handelt es sich um eine Transaktion mit einem entsprechend variablen
Kaufpreis. Jede Veränderung der Baudichte führt zu einer Anpassung des Kaufpreises. Daher erfolgte
die Bewertung der Transaktion unter Berücksichtigung von verschiedenen, als möglich erachteten
Szenarien. Die als möglich betrachteten sechs Szenarien betrachteten eine unterschiedliche
Baudichte verbunden mit einer Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit, die sich zwischen 0 % und
80 % bewegte. Das voraussichtlich wahrscheinlichste Szenario mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit
von 80 % führte zu einem Fair Value (Stufe 3) in Höhe von 89,3 Mio. €. Dies bedeutete für das
Geschäftsjahr 2019 eine entsprechende Ertragsrealisierung in der vorstehend genannten Höhe.
Daraus resultierte wiederum der Ansatz einer potenziellen Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von
24,7 Mio. €. Aufgrund von Verzögerungen im Planungsprozess, die unter anderem auch unter dem
Einfluss der Corona-Pandemie standen, ist mit einer Einreichung eines Bebauungsplans durch den
Erwerber nicht vor Ende des ersten Quartals 2021 zu rechnen. Dies führt zum 31. Dezember 2020 zu
einer unveränderten Bewertung der Rückzahlungsverpflichtung. Aufgrund des zu erwartenden
langen Genehmigungsprozesses ist frühestens Anfang 2022 mit einem rechtskräftigen
Bebauungsplan zu rechnen. Zudem enthalten die übrigen Verbindlichkeiten ein staatlich gewährtes
Darlehen über 1,1 Mio. €, zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
51
Darüber hinaus umfassen die übrigen Verbindlichkeiten kreditorische Debitoren sowie eine Vielzahl
an weiteren Einzelsachverhalten.
Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten enthielten hauptsächlich Umsatzsteuer in Höhe von 9,5 Mio. €
(Vorjahr: 7,8 Mio. €) sowie Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €).
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten setzte sich im Wesentlichen aus der kostenlosen Zuteilung
von Emissionsrechten (vgl. Tz. 5), aus der Ablöse für einen langfristigen Mietvertrag mit der Stadt
Luxemburg in Verbindung mit dem ehemaligen Werksgrundstück, aus erhaltenen Mietzahlungen und
aus staatlichen Zuwendungen für Sachanlagen (vgl. Tz. 6) zusammen.
Die übrigen Verbindlichkeiten gegen verbundene, nicht konsolidierte Gesellschaften bestehen
hauptsächlich aus einem verzinslichen Darlehen dieser Tochterunternehmen im Rahmen des
allgemeinen Liquiditätsausgleichs (vgl. Tz. 57).
32. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Bezogen auf den Sitz der Konzerngesellschaft betrafen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen:
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
33. Umsatzerlöse
Aufgliederung der Umsatzerlöse
Der Villeroy & Boch-Konzern erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Handelswaren.
Darüber hinaus werden die aus dem Lizenzgeschäft erzielten Erlöse als Bestandteil des
Konzernumsatzes ausgewiesen. Eine Aufgliederung der Umsätze – kategorisiert nach Umsatzart bzw.
Unternehmensbereichen und Regionen – wird im Rahmen der Segmentberichterstattung in Tz. 53
dargestellt.
Vertragssalden
Hinsichtlich der Entwicklung der Vertragssalden bezogen auf Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen (Tz. 13), Vertragsvermögenswerte (Tz. 14) und Vertragsverbindlichkeiten – diese
entsprechen dem Bilanzposten „Erhaltene Anzahlungen“ (Tz. 31) – wird auf die angegebenen Tz.
verwiesen.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
52
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umsätze in Höhe von 2,9 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €) erfasst, die zu
Beginn der Berichtsperiode im Saldo der Erhaltenen Anzahlungen (4,1 Mio. €) enthalten waren. Der
Betrag der im Geschäftsjahr 2020 erfassten Umsätze aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren
Perioden erfüllt waren, belief sich auf 1,8 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €).
Leistungsverpflichtungen
Zu ausführlichen Angaben über die Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden wird auf den
Abschnitt „Umsatzrealisierung“ in Tz. 1 „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ verwiesen.
Zum Bilanzstichtag betrug der Gesamtbetrag der noch unerfüllten Leistungsverpflichtungen, das
heißt der Auftragsbestand des Konzerns, 100,8 Mio. €, wovon voraussichtlich 100,8 Mio. € innerhalb
der kommenden zwölf Monate und 0,0 Mio. € in dem Zeitraum danach erfüllt werden. Der
Auftragsbestand des Vorjahres betrug 44,8 Mio. €, als kurzfristig auslieferbar galten 44,8 Mio. €. In
den angegebenen Beträgen sind nachträglich zu gewährende Abzüge sowie aus dem Lizenzgeschäft
zu erwartende umsatzabhängige Erlöse unberücksichtigt.
34. Einstandskosten der verkauften Waren
Die Einstandskosten der verkauften Waren umfassen die Kosten der umgesetzten Erzeugnisse und
der verkauften Handelswaren. Hierbei sind gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Kosten wie
zum Beispiel Material-, Personal- und Energiekosten auch die Gemeinkosten und zurechenbare
Abschreibungen auf Produktionsanlagen berücksichtigt.
35. Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungskosten
In diesem Posten sind die Kosten des Vertriebs, des Außendienstes, Werbe- sowie Logistikkosten,
Lizenzaufwendungen und Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten.
Die Aufwendungen für Forschung und technische Entwicklung gliederten sich in:
36. Allgemeine Verwaltungskosten
Die allgemeinen Verwaltungskosten umfassen die Personal- und Sachkosten der Leitungs- und
Verwaltungsstellen.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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37. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:
38. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten:
39. Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen
Diese Position enthält das anteilige Ergebnis aus der Beteiligung an zwei assoziierten Unternehmen in
Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: -0,2 Mio. €). Weitere Angaben sind in Tz 9 zu finden.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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40. Zinserträge und sonstige finanzielle Erträge
Die finanziellen Erträge umfassten:
41. Zinsaufwendungen und sonstige finanzielle Aufwendungen
Die finanziellen Aufwendungen betrafen:
Der Zinsaufwand aus Rückstellungen ging um -2,2 Mio. € auf -2,0 Mio. € im Wesentlichen auf Grund
des angepassten Diskontierungszinses bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen und der
Jubiläumsverpflichtungen der Villeroy & Boch AG zurück. Der Zinsaufwand der Bewertung der
Pensionsrückstellung hat sich im Vorjahresvergleich deutlich verringert, da im Berichtszeitraum der
Zinssatz des Jahres 2019 von 1,00 % und im Vorjahr der Zinssatz des Jahres 2018 von 1,75 % wirkte
(vgl. Tz. 26). Der aktuelle Pensionszins von 0,7 % beeinflusst das Zinsergebnis von 2021. Der
Zinsaufwand der Jubiläumsverpflichtung sank im Vorjahresvergleich, da sich der Diskontierungszins
der Jubiläumsverpflichtungen von 0,55 % zum 31. Dezember 2019 auf aktuell 0,40 % verringert hat.
Die sonstigen finanziellen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr auf einem konstanten
Niveau geblieben. Diese beruhen auf dem Einsatz von Währungsderivaten außerhalb der
Bilanzierung des Hedge Accountings. und auf Verlusten aus der Veräußerung von Wertpapieren. Die
Nutzung dieser Währungsderivate erfolgt im Rahmen unserer Sicherungsstrategie von
Fremdwährungen (vgl. Tz. 54).
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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42. Ertragsteuern
Als Ertragsteuern sind die gezahlten bzw. geschuldeten Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie
die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Das im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020
anzuwendende deutsche Steuerrecht sieht für die deutschen Gesellschaften des Villeroy & Boch-
Konzerns, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gewerbesteuersätze, einen Steuersatz von
30% (Vorjahr: 30 %) vor. Die für ausländische Gesellschaften zugrunde gelegten jeweiligen
länderspezifischen Ertragsteuersätze liegen zwischen 9,0 % und 30,0 % (Vorjahr: 9,0 % und 30,0 %).
Die auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes von 30,0 % erwarteten Ertragsteueraufwendungen
(laufende und latente) weichen von den ausgewiesenen wie folgt ab:
Die Überleitung der aktiven und passiven latenten Steuern in der Bilanz zu den in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesenen latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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43. Auf Minderheitsgesellschafter entfallendes Konzernergebnis
Die Minderheitsanteile am Konzernergebnis betrugen 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).
Konzerngesellschaften, an denen Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, werden in der Anteilsliste
(vgl. Tz. 62) aufgeführt. Die wesentlichen Kennzahlen sind in Tz. 22 dargestellt.
44. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Aktionären der Villeroy & Boch AG
zurechenbaren Anteils am Konzernjahresergebnis durch die gewichtete Zahl ausgegebener Aktien:
Die Aufteilung des auf die Aktionäre der Villeroy & Boch AG entfallenen Anteils am Konzernergebnis
erfolgt unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Ergebnisverwendung (vgl. Tz. 17). Die
Entwicklung des eigenen Aktienbestandes wird in Tz. 19 beschrieben. Verwässerungseffekte
bestanden in den Berichtsperioden nicht.
45. Abschreibungen
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres setzten sich wie folgt zusammen:
Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf konzerneinheitlichen Nutzungsdauern (vgl. Tz. 1).
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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46. Materialaufwand
Der Materialaufwand umfasste:
47. Personalaufwand
Die Personalaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:
Der Aufwand für beitragsorientierte Pensionspläne betrifft im Wesentlichen die Arbeitgeberbeiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die „Sonstigen Leistungen“ enthalten Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung, Beiträge zu
Berufsgenossenschaften und ähnliche Aufwendungen.
Durchschnittlicher Personalbestand:
Vom gesamten Personalbestand sind 2.637 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.753) in Deutschland und 4.764
Mitarbeiter (Vorjahr: 5.093) im Ausland beschäftigt. Die Unternehmensbereiche beschäftigen:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
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48. Sonstige Steuern
Der Aufwand aus den sonstigen Steuern betrug im Berichtszeitraum -4,6 Mio. € (Vorjahr: -3,7 Mio. €).
Auf Gesellschaften mit Sitz in Deutschland entfielen -1,1 Mio. € (Vorjahr: -0,9 Mio. €) und auf
ausländische Konzerngesellschaften -3,5 Mio. € (Vorjahr: -2,8 Mio. €).
Unter „Sonstige Steuern“ werden hauptsächlich Aufwendungen aus der Grundsteuer in Höhe von -
2,2 Mio. € (Vorjahr: -1,5 Mio. €), aus der französischen „contribution economique territoriale“ in
Höhe von -0,7 Mio. € (Vorjahr: -0,7 Mio. €) und der französischen „taxe organic“ in Höhe von von -0,1
Mio. € (Vorjahr: -0,1 Mio. €) ausgewiesen.
Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung
49. Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Der Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt. Dabei wird das
Konzernergebnis nach Steuern um zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge, wie zum
Beispiel Abschreibungen, korrigiert, und es werden die zahlungswirksamen Veränderungen des
operativen Vermögens berücksichtigt.
Der Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit des Geschäftsjahres 2020 betrug 136,5 Mio. € (Vorjahr:
44,9 Mio. €). Dieser außergewöhnlich hohe Cash Flow war vor allem durch das trotz der Corona-
Krise gute Konzernergebnis (22,9 Mio. €), den Abbau der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen (27,4 Mio. €) sowie der Vorräte (13,3 Mio. €) bedingt. Darüber hinaus trugen der Aufbau
der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (4,3 Mio. €) sowie der sonstigen
Verbindlichkeiten (14,3 Mio. €) – hier hauptsächlich durch höhere erhaltene Anzahlungen und Boni-
Verbindlichkeiten – zur Verbesserung des Cash Flows aus betrieblicher Tätigkeit bei.
Die Zeile „Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen“ enthält:
Villeroy & Boch AG
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50. Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -17,4 Mio. € (Vorjahr: 82,7 Mio. €) umfasste
hauptsächlich die Auszahlungen für die im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Investitionen in Sachanlagen
sowie immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 19,9 Mio. € (Vorjahr: 31,6 Mio. €) sowie in
langfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 4,7 Mio. €), denen
Einzahlungen aus Anlagenabgängen in Höhe von 4,6 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €) gegenüberstanden.
Darüber hinaus ist als Einzahlung die erste Kaufpreisrate aus dem Verkauf der mexikanischen
Sanitärfabrik in Höhe von 1,0 Mio. € enthalten (vgl. Tz 2 c).
Im Vorjahr war die Einzahlung aus der Veräußerung der ehemaligen Werksimmobilie in Luxemburg in
Höhe von 114,0 Mio. € enthalten.
51. Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrug -30,1 Mio. € (Vorjahr: 24,6 Mio. €).
Hauptsächlich enthalten sind hier Auszahlungen zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe
von 18,9 Mio. € (Vorjahr: 14,2 Mio. €) sowie die während des Geschäftsjahres 2020 in zwei Tranchen
getätigte Dividendenzahlung in Höhe von insgesamt 13,8 Mio. € (Vorjahr: 15,1 Mio. €). Dem stehen
2,7 Mio. € (Vorjahr: 54,4 Mio. €) infolge der Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten gegenüber.
52. Zahlungsmittelbestand
Der Zahlungsmittelbestand beträgt zum Bilanzstichtag 297,8 Mio. € (Vorjahr: 210,3 Mio. €) und ist
damit gegenüber dem Vorjahr um 87,5 Mio. € gestiegen.
53. Konzern-Segmentbericht
Der Villeroy & Boch-Konzern ist in die nachfolgend beschriebenen operativen Unternehmensbereiche
gegliedert, die die Konzernaktivitäten rund um unser Produktgeschäft bündeln. Die
Unternehmensbereiche entsprechen der internen Organisations- und Berichtsstruktur und stellen die
berichtspflichtigen Geschäftssegmente im Sinne des IFRS 8 dar.
Der Unternehmensbereich Bad und Wellness stellt Sanitärkeramik, keramische Küchenspülen,
Badmöbel, Bade- und Duschwannen, Whirlpools, Armaturen (für Bad und Küche) sowie Zubehör her.
Gleichzeitig runden unter anderem Dusch-WCs, Installationssysteme, Outdoor-System-Pools und
Accessoires die Produktpalette ab.
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Der Unternehmensbereich Tischkultur umfasst ein komplettes Sortiment aus Geschirr, Kristall/Glas
und Besteck „rund um den gedeckten Tisch“, ergänzt durch passende Accessoires, Küchen- und
Tischtextilien sowie ausgewählte Geschenkartikel.
Das Betriebsergebnis der Unternehmensbereiche stellt neben den Nettoumsatzerlösen die zentrale
Kenngröße dar, um Entscheidungen über die Ressourcenverteilung zu treffen und die Ertragskraft der
Unternehmensbereiche zu bestimmen. Darüber hinaus wird zur Messung der Ertragsstärke des
Konzerns sowie der einzelnen Unternehmensbereiche die rollierende operative
Nettovermögensrendite verwendet. Diese ergibt sich aus dem operativen Nettovermögen zum
Monatsende als Durchschnittswert der letzten zwölf Monate in Relation zum Ergebnis vor Zinsen und
Steuern (vor Aufwendungen der Zentralbereiche). Die Konzernfinanzierung und die Ertragsteuern
werden konzerneinheitlich gesteuert und nicht den einzelnen Unternehmensbereichen zugeordnet.
Die Verrechnungspreise zwischen den Unternehmensbereichen werden anhand marktüblicher
Konditionen ermittelt.
Die Unternehmensbereiche des Villeroy & Boch-Konzerns erzielten folgende Umsatzerlöse:
Das Betriebsergebnis der beiden Unternehmensbereiche wurde wie folgt als operatives
Segmentergebnis (EBIT) ermittelt:
Für die Veränderung des Sonderergebnisses (vgl. Lagebericht, Kapitel 2.3 Ertragslage)
Den Unternehmensbereichen wurden die folgenden Vermögenswerte und Schulden zugeordnet:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
61
Das rollierende operative Nettovermögen der beiden Unternehmensbereiche stellte sich zum
Berichtszeitpunkt wie folgt dar:
Das Segmentvermögen umfasst immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Nutzungsrechte,
Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte.
In den Segmentschulden werden Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Leasingverbindlichkeiten und übrige Verbindlichkeiten berücksichtigt.
Die Überleitung enthält im Wesentlichen Finanzanlagen, Zahlungsmittel, als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien, latente Steueransprüche, Pensionsrückstellungen, Finanzverbindlichkeiten
und latente Steuerschulden.
Sonstige Segmentinformationen:
Die planmäßigen Abschreibungen betreffen die den einzelnen Unternehmensbereichen
zugeordneten immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte. Die
Sonderabschreibungen entfielen mit 3,9 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) auf den Unternehmensbereich
Bad und Wellness. Auf den Unternehmensbereich Tischkultur entfielen im aktuellen Geschäftsjahr
Sonderabschreibungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €).
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
62
Die Umsatzerlöse mit externen Kunden und die langfristigen Vermögenswerte gliederten sich nach
dem Sitz der jeweiligen Landesgesellschaft:
Sonstige Erläuterungen
54. Finanzinstrumente
Die Bilanzierung der originären und derivaten Finanzinstrumente richtet sich nach ihrer Zuordnung zu
den vier Bewertungskategorien des IFRS 9. Im Villeroy & Boch-Konzern werden im Berichtszeitraum
folgende Bewertungskategorien genutzt:
Zu fortgeführten „Anschaffungskosten“ werden Fremdkapitalinstrumente, wie bspw.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben und
Lieferantenverbindlichkeiten, bilanziert, die vorrangig zur Erzielung von vertraglich
vereinbarten Zahlungsströmen gehalten werden und deren Zahlungsströme sich auf die
Verzinsung und die Tilgung eines ausstehenden Nominalwertes beziehen. Wertänderungen
werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Als „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ werden Fremdkapitalinstrumente, die
nicht bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, und Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu
Handelszwecken gehalten werden, bilanziert. Diese Finanzinstrumente werden mit dem
beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Wertänderung zwischen zwei Bilanzstichtagen wird
erfolgsneutral in den Rücklagen erfasst. Die im Laufe der Zeit in den Rücklagen
angesammelten Gewinne und Verluste werden bei Ausbuchung eines
Fremdkapitalinstrumentes in die Erfolgsrechnung umgegliedert (sog. „Recycling“). Bei der
Ausbuchung eines Eigenkapitalinstruments werden die angesammelten Gewinne und
Verluste in die Gewinnrücklage umgegliedert.
Alle übrigen Finanzinstrumente werden „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“
bilanziert. Positive und negative Wertänderungen des beizulegenden Zeitwertes werden
grundsätzlich über die Erfolgsrechnung erfasst.
Als „Sicherungsgeschäfte“ werden im Villeroy & Boch-Konzern Finanzderivate
ausschließlich zur Risikominderung einer geplanten operativen Transaktion (Cash-Flow-
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
63
Hedge) eingesetzt. In der Bilanz sind diese mit ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst.
Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Verbindung zwischen dem Grund- und
Sicherungsgeschäft dokumentiert. Wertänderungen des beizulegenden Zeitwertes, die
sich nach Maßgabe von IFRS 9 als effektiv erweisen, werden im Eigenkapital
ausgewiesen. Effektivität bedeutet, dass die Marktwertänderung des abgesicherten
Grundgeschäftes durch gegenläufige Zeitwertänderungen des Sicherungsinstrumentes
ausgeglichen wird. Die zunächst im Eigenkapital kumulierten Wertänderungen werden
später in dem Zeitraum ergebniswirksam ausgewiesen, in dem sich das abgesicherte
Grundgeschäft auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Ineffektive Anteile der
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden bei Auftreten sofort
ergebniswirksam erfasst.
Inventar der Finanzinstrumente
In der Villeroy & Boch-Konzernbilanz sind folgende Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 enthalten:
Auf der Aktivseite der Bilanz werden Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 16), Forderungen
aus Lieferung und Leistung (Tz. 13), sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 10) und sonstige
Vermögenswerte (Tz. 14) zu Anschaffungskosten nach IFRS 9 bilanziert. Ausgenommen hiervon sind:
(a) Sonstige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 15 Mio. € (Vorjahr 15,1 Mio. €) die
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Tz. 10).
(b) Sonstige Vermögenswerte in Höhe von 8,6 Mio. € (Vorjahr 8,0 Mio. €) die nicht nach IFRS 9
bilanziert werden und 1,9 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €) an Cash Flow Hedges die zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden. Bei den nicht nach IFRS 9 bilanzierten sonstigen Vermögenswerten
handelt es sich um Steuerforderungen; Vertragsvermögenswerte und aktive
Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 14).
Auf der Passivseite der Bilanz werden Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (Tz. 33),
Finanzverbindlichkeiten (Tz. 30) und sonstige Verbindlichkeiten (Tz. 32) zu Anschaffungskosten nach
IFRS 9 bilanziert. Ausgenommen hiervon sind:
(c) Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 40,0 Mio. € (Vorjahr 36,4 Mio. €) die nicht nach IFRS 9
bilanziert werden und 3,4 Mio. € (Vorjahr 1,3 Mio. €) an Cash Flow Hedges die zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden. Bei den nicht nach IFRS 9 bilanzierten sonstigen Verbindlichkeiten
handelt es sich um Personalverbindlichkeiten, sonstige Steuerverbindlichkeiten und passive
Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 32).
Aufgrund der kurzen Laufzeiten der flüssigen Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
sonstigen Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen
Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten
entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen Forderungen sowie der bis zur Endfälligkeit
gehaltenen Finanzinvestitionen werden als Barwerte der erwarteten zukünftigen Zahlungen
ermittelt. Zur Diskontierung werden auf die jeweilige Anlagedauer bezogene, marktübliche Zinssätze
verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte und Fremdwährungspositionen
werden anhand der Marktpreise zum Bilanzstichtag bestimmt.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
64
Grundlage der Fair-Value-Bewertung
Die beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten Finanzinstrumente wurden, wie im Vorjahr, bei
Sicherungsgeschäften auf Basis von Marktpreisen der den Derivaten zugrunde liegenden Parametern,
wie zum Beispiel Tages- und Terminkurse sowie Zinsstrukturkurven, ermittelt. Börsenkurse werden
bei der Bewertung von den Wertpapieren des Förderfonds und der freien Kapitalanlage (vgl. Tz. 10)
genutzt. Diese stellen Eingangsparameter der Stufe 1 im Sinne der Fair Value Hierachie des IFRS 13
dar. Die Bewertung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value
bewertet werden, erfolgte auf Stufe 2. Alle sonstigen Ermittlungen des Fair Value zu Bilanzierungs-
oder Angabezwecken erfolgten miithilfe von Eingangsparametern der Stufe 3 wie Vertragswerten
oder internen Planungsdaten.
Management von Finanzinstrumenten
Gemeinsames Kennzeichen aller originären und derivativen Finanzinstrumente ist ein zukünftiger
Anspruch auf Zahlungsmittel. Entsprechend unterliegt der Villeroy & Boch-Konzern insbesondere
Risiken aus der Volatilität von Wechselkursen, Zinssätzen und Marktpreisen. Um diese Marktrisiken
zu begrenzen, besteht innerhalb des Villeroy & Boch-Konzerns ein funktionsfähiges und wirksames
Risikomanagementsystem mit einer klaren funktionalen Organisation. Weitere Informationen zum
implementierten Risikomanagementsystem werden im Abschnitt „Risikomanagementsystem“ des
Lageberichts beschrieben.
Management der Währungskursrisiken
Unter dem Währungsrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert (Fair
Value) oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments auf Grund von
Wechselkursänderungen schwanken. Zur Absicherung setzt der Villeroy & Boch-Konzern
Devisentermingeschäfte ein. Die Vorgehensweise bei der Absicherung von Währungsschwankungen
wird im Lagebericht im Kapitel „Management von Währungsrisiken“ beschrieben. Nach dem
Bilanzstichtag 31.12.2020 werden Devisentermingeschäfte wie folgt ausgeführt:
Der Villeroy & Boch Konzern bilanzierte zum Bilanzstichtag des Vorjahres folgende Transaktionen:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
65
Zum Bilanzstichtag sind rund 30 % der geplanten Fremdwährungsumsätze in verschiedenen
Währungen noch ungesichert. Im Wesentlichen sind hier die Fremdwährungen Chinesischer Yuan,
Schwedische Krone, Norwegische Krone und Britischer Pfund betroffen. Bei einer Änderung der
jeweiligen Kursnotierungen um +/-10 % und unter der theoretischen Annahme, dass alle übrigen
Variablen konstant geblieben wären, würden zum 31. Dezember 2020 die bilanzierten Buchwerte um
5,0 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €) steigen bzw. sinken. Auf die Erfolgsrechnung des Berichtsjahres
hätten diese beiden Szenarien wie im Vorjahr keinen Einfluss.
Management der Rohstoffpreisrisiken
Unter dem Rohstoffpreisrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert (Fair
Value) oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments auf Grund von Änderungen der
Marktpreise schwanken. Die Sicherungsstrategie des Villeroy & Boch-Konzerns wird im Lagebericht
im Kapitel „Management der sonstigen Preisänderungsrisiken“ beschrieben. Aus den bestehenden
Rohstoff-Swaps auf Messing werden folgende Zahlungsströme nach dem Bilanzstichtag 31.12.2020
fällig:
Der Villeroy & Boch Konzern bilanzierte zum Bilanzstichtag des Vorjahres folgende Transaktionen:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
66
Auf Basis der Produktionsplanung besteht zum Bilanzstichtag eine ungesicherte Messingposition von
insgesamt 1.224 Tonnen für das nachfolgende Geschäftsjahr (Vorjahr: 1.956 Tonnen). Bei einer
Änderung der Messingnotierung um +/-10 % und unter der theoretischen Annahme, dass alle
übrigen Variablen konstant geblieben wären, würden zum 31. Dezember 2020 die bilanzierten
Buchwerte um 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) steigen bzw. sinken. Auf die Erfolgsrechnung 2020
hätten diese beiden Szenarien wie im Vorjahr keinen Einfluss.
Das allgemeine Beschaffungsmarktrisiko wird im Lagebericht erörtert.
Management der Zinsänderungsrisiken
Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert (Fair
Value) oder die künftigen Zahlungen eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des
Marktzinssatzes schwanken. Die eingesetzte Managementmethode wird im Lagebericht im Kapitel
„Management der Zinsänderungsrisiken“ beschrieben.
Aus den bestehenden Zinspositionen ist der Villeroy & Boch-Konzern marktbedingten Schwankungen
ausgesetzt. Bei einer theoretischen Änderung der Zinssätze im Geschäftsjahr 2020 um +/-50
Basispunkte wäre das Finanzergebnis gemäß einer Sensitivitätsanalyse vor Steuereffekten um 0,1
Mio. € (Vorjahr: +/-0,6 Mio. €) gestiegen bzw. gesunken, wenn alle anderen Variablen konstant
geblieben wären.
Management der Ausfall- und Bonitätsrisiken
Ausfall- und Bonitätsrisiken bezeichnen die Unsicherheit, dass eine Vertragspartei ihren vertraglichen
Verpflichtungen nachkommt, wie zum Beispiel bei Kunden im Rahmen von Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen oder bei Kreditinstituten im Rahmen von Geldanlagen. Zur Minderung
dieses Risikos hat der Villeroy & Boch-Konzern umfangreiche Maßnahmen ergriffen, die im
Lagebericht im Kapitel „Management der Ausfall- und Bonitätsrisiken“ dargestellt sind.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
67
Management der Liquiditätsrisiken
Um sicherzustellen, dass der Villeroy & Boch-Konzern jederzeit zahlungsfähig und finanziell flexibel
ist, wird eine ausreichende Liquiditätsreserve vorgehalten. Die Sicherungsstrategie wird im
Lagebericht im Kapitel „Management der Liquiditätsrisiken“ beschrieben. Zur Steuerung der
Liquidität werden Finanzinstrumente in Form von Zahlungsmitteln (vgl. Tz. 15) und Kreditaufnahmen
(vgl. Tz. 29) eingesetzt. Aufgrund der vertraglichen Laufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten wird
mit folgenden Auszahlungen gerechnet:
(a) Im Zahlungsstrom der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind zukünftige
Zinszahlungen in Höhe von 3,9 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €) berücksichtigt, die wirtschaftlich erst nach
dem 31. Dezember 2020 anfallen werden. Kurzfristige Finanzschulden in Höhe von 12,5 Mio. €
(Vorjahr: 13,1 Mio. €) wurden in der Bilanz konsolidiert (vgl. Tz. 29).
(b) Dem Transaktionsvolumen der Verbindlichkeiten aus Cash-Flow-Hedges in Höhe von 65,9 Mio. €
(Vorjahr: 78,0 Mio. €) stehen Gegeneffekte aus den jeweiligen Grundgeschäften gegenüber. Zum
Bilanzstichtag wird ein Nettoeffekt in Höhe von 3,4 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) erwartet, der dem
Bilanzposten entspricht. In den nächsten drei Monaten sind hiervon 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €)
auszugleichen.
In der Liquiditätsplanung werden die bilanzierten Verpflichtungen mit ihrem Zahlbetrag zum
Fälligkeitstag angegeben. Hierbei werden die künftigen Zinsen berücksichtigt, die zum Bilanzstichtag
nicht in der Bilanz enthalten sind, da diese erst in späteren Geschäftsjahren anfallen werden.
Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten
Im Berichtsjahr erzielte der Villeroy & Boch-Konzern aus dem Einsatz von originären und derivaten
Finanzinstrumenten ein Nettoergebnis in Höhe von -4,9 Mio. € (Vorjahr: -6,7 Mio. €). Hiervon
entfielen -0,1 Mio. € (Vorjahr: -0,3 Mio. €) auf derivate Finanzinstrumente und -4,8 Mio. € (Vorjahr -
6,4 Mio. €) auf originäre Finanzinstrumente. Der Rückgang resultiert unter anderem aus
Zinsaufwendungen aus Pensionen. (vgl. Tz. 27).
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
68
55. Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse
Im Villeroy & Boch-Konzern bestanden folgende Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse:
Es sind die maximal übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen angegeben, für die der Villeroy &
Boch-Konzern höchstens in Anspruch genommen werden kann. Bürgschaften wurden im
Wesentlichen von der Villeroy & Boch AG zu Gunsten von Kreditinstituten und Vermietern gestellt.
56. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende finanzielle Verpflichtungen:
Die Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 3,6 Mio. € entfielen mit einem Anteil
von 70,4 % auf die Villeroy & Boch AG, gefolgt von der Villeroy & Boch (Thailand) Co. Ltd. mit 10,1 %
und der Villeroy&Boch Trading (Shanghai) Co. Ltd. mit 7,5 %. Im Vorjahr entfiel auf die Villeroy &
Boch AG 63,8%, gefolgt von der Villeroy & Boch (Thailand) Co. Ltd. mit 20,6 % und der Villeroy &
Boch Magyarország Kft. mit 8,2 %.
Die Verpflichtungen zum Erwerb von Nutzungsrechten resultieren aus bereits unterschriebenen
Leasingverträgen, bei denen das Objekt noch nicht zur Nutzung übergeben wurde (vgl. Tz. 30).
57. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Angaben zu nahestehenden Unternehmen
Im Rahmen unseres operativen Geschäftes beziehen wir weltweit Materialien, Vorräte und
Dienstleistungen von zahlreichen Geschäftspartnern. Unter diesen befinden sich auch solche, an
denen der Villeroy & Boch-Konzern beteiligt ist, und Unternehmen, die mit Gesellschaften oder
Organmitgliedern der Villeroy & Boch AG in Verbindung stehen. Grundsätzlich erfolgen alle
Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.
Die Villeroy & Boch AG mit Sitz in Deutschland ist das oberste beherrschende Unternehmen des
Villeroy & Boch-Konzerns. Die Transaktionen zwischen der Villeroy & Boch AG und den
Tochtergesellschaften sowie zwischen den einzelnen Tochtergesellschaften beziehen sich im
Wesentlichen auf den Austausch von unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Waren und
Dienstleistungen. Entsprechend den Konsolidierungsgrundsätzen (vgl. Tz. 3) wurden diese eliminiert
und werden an dieser Stelle nicht erläutert.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
69
Der Villeroy & Boch-Konzern bilanziert eine Gesellschaft nach der Equity-Methode (vgl. Tz. 9). Mit
diesem deutschen Unternehmen bestehen keine Liefer- und Leistungsbeziehungen. Der Umfang von
finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten der assoziierten Gesellschaft war aus Sicht des
Villeroy & Boch-Konzerns unwesentlich.
Die Villeroy & Boch AG bilanziert zwei Gesellschaften, die keinen wesentlichen Einfluss auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns besitzen, als sonstige finanzielle Vermögenswerte
(vgl. Tz. 10). Die Villeroy & Boch AG hat an diese Gesellschaften im Geschäftsjahr hauptsächlich
Tischkulturprodukte im Wert von 18 T€ (Vorjahr: 110 T€) geliefert. Als Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen aktiviert der Konzern einen Saldo in Höhe von 6 T€ (Vorjahr: 73 T€) (vgl. Tz. 13). Der
Konzern bilanziert ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 299 T€ als sonstige kurzfristige
Verbindlichkeit (vgl. Tz. 31). Außerdem wird eine Cash Pool Verbindlichkeit in Höhe von 89 T€
passiviert.
Im Berichtszeitraum wurden darüber hinaus keine weiteren Geschäfte von materieller Bedeutung
mit nahestehenden Unternehmen abgeschlossen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu
marktüblichen Bedingungen.
Angaben zu nahestehenden Personen
Zur Gruppe der nahestehenden Personen gehören Aktionäre mit der Möglichkeit einer maßgeblichen
Einflussnahme auf die Villeroy & Boch AG und Personen in Schlüsselpositionen sowie die
Familienangehörigen dieser Personenkreise.
Als Personen in Schlüsselpositionen gelten die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands. In der
folgenden Tabelle werden sämtliche Bezüge dieser Personengruppe aufgeführt:
Innerhalb des Villeroy & Boch-Konzerns beschäftigte Familienangehörige dieses Personenkreises
erhalten eine stellen- bzw. aufgabenorientierte Vergütung, die unabhängig von der Person des
Stelleninhabers geleistet wird.
Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren Geschäfte von materieller Bedeutung mit
nahestehenden Personen abgeschlossen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen
Bedingungen.
58. Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben laut Satzung der Villeroy & Boch AG einen Anspruch auf die
Erstattung der ihnen durch ihre Tätigkeit entstehenden Auslagen. Darüber hinaus erhalten sie eine
feste Basisvergütung sowie einen variablen Vergütungsanteil.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
70
Die feste jährliche Basisvergütung eines Mitglieds des Aufsichtsrats beträgt 24.000 €. Zusätzlich
erhält der Vorsitzende 53.000 €, sein Stellvertreter 16.500 €. Die Mitglieder des Aufsichtsrats
erhalten pro Sitzung des Gesamtgremiums ein Sitzungsentgelt in Höhe von 1.500 €. Der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses erhält 10.000 €, die Vorsitzenden des Investitions- und Personalausschusses
jeweils 4.000 €, die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse erhalten jeweils 2.500 € pro Jahr zusätzlich
zur Basisvergütung.
Als variable Vergütung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jeden den Betrag von 10,5 Cent
übersteigenden Cent pro Aktie Aktionärsdividende einen Betrag von zusätzlich 195 €. Als
Aktionärsdividende gilt das Mittel der Dividende, die auf eine Vorzugsaktie bzw. eine Stammaktie
gezahlt wird.
Die vorstehenden Vergütungen werden zuzüglich einer eventuell anfallenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer gezahlt. Ein Vergütungsanspruch besteht nur pro rata temporis für die Dauer der
Bestellung.
Im Geschäftsjahr erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Villeroy & Boch AG im Rahmen der
Mandatsausübung folgende Bezüge ausgezahlt:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
71
Im Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2020 wurden insgesamt 983 T€ als Aufwand erfasst
(Vorjahr: 1.034 T€). Neben dem gezahlten Fixum und den Sitzungsgeldern 2020 enthält der Aufwand
110 T€ für die gebildete Rückstellung für variable Vergütung 2020 (Vorjahr: 205 T€), 305 T€ für
bezogene Beratungsleistungen (Vorjahr: 122 T€), Versicherungsbeiträge in Höhe von 100 T€ (Vorjahr:
100 T€) sowie weitere Auslagenerstattungen in Höhe von 48 T€ (Vorjahr: 55 T€).
Vergütung des Vorstands
Im Geschäftsjahr 2020 ist ein Aufwand in Höhe von 5.099 T€ (Vorjahr: 4.755 T€) in der Gewinn- und
Verlustrechnung enthalten. Der Aufwand setzt sich aus 1.815 T€ (Vorjahr: 1.714 T€) fixen und 1.708
T€ (Vorjahr: 1.650 T€) variablen Gehaltskomponenten sowie Aufwendungen für
Pensionsanwartschaften und ähnlicher Verpflichtungen aktiver Vorstände in Höhe von 1.576 T€
(Vorjahr: 1.390 T€) zusammen. Die variable Gehaltskomponente besteht aus einer einjährigen
Vergütung in Höhe von 1.350 T€ (Vorjahr: 605 T€) und einer mehrjährigen Vergütung in Höhe von
358 T€ (Vorjahr: 1.045 T€). Im aktuellen Geschäftsjahr 2020 gab es aufgrund der Corona-Pandemie
eine Anpassung der Zielvereinbarung mit Schwerpunkt auf kurzfristigen Zielen. In dem Fixum ist ein
Sachbezug in Höhe von 76 T€ (Vorjahr: 148 T€) enthalten, inklusive Versicherungsbeiträge in Höhe
von 3 T€ (Vorjahr: 2 T€).
Für ehemalige Mitglieder des Vorstands bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 20.765 T€
(Vorjahr: 20.618 T€). Im Geschäftsjahr bezogen ehemalige Mitglieder des Vorstands Renten in Höhe
von 1.637 T€ (Vorjahr: 1.572 T€).
Für die Angabe der individuellen Vorstandsbezüge bis einschließlich des Geschäftsjahres 2021 wurde
die Regelung nach § 314 Abs. 3 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 5 HGB in Anspruch
genommen.
59. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Die Honorare für den Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gliederten sich wie folgt auf:
60. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate
Governance Kodex
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance
Kodex für das Geschäftsjahr 2020 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Villeroy & Boch AG am
16. Dezember 2020 abgegeben. Im Internet sind die Entsprechenserklärungen den Aktionären
dauerhaft zugänglich.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
72
61. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Das Geschäftsjahr 2020 der Villeroy und Boch AG war durch die Covid-19-Pandemie stark beeinflusst.
Insbesondere im ersten Halbjahr 2020 ergaben sich durch staatlich angeordnete Lockdowns
Auswirkungen in unseren Geschäftsbereichen. Hierzu zählten unter anderem Umsatzeinbrüche, die
zu fehlenden Deckungsbeiträgen sowie negativen Produktions- und Bestandseffekten führten. Diese
negativen Effekte konnten zwar im dritten und vierten Quartal nahezu kompensiert werden,
allerdings bestehen aufgrund des weiterhin ungewissen Pandemie-Verlaufs Risiken für unsere
zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Zwar setzten sich die verschärften Maßnahmen zur
Pandemiebekämpfung im Januar 2021 fort und hielten bis zum Stichtag an, gleichwohl waren bisher
keine oder nur geringe negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung festzustellen.
Insgesamt stellt die Covid-19-Pandemie das derzeit größte Risiko für die weltweite Konjunktur dar.
Um den Herausforderungen erneuter Lockdowns in verschiedenen Ländern zu begegnen, sind wir auf
Basis unserer Erfahrungen des vergangenen Jahres in der Lage auf bewährte Maßnahmen
zurückgreifen zu können. Hierzu gehören die Forcierung des E-Commerce-Business, ein striktes
Kostenmanagement und die Nutzung staatlicher Unterstützungsprogramme, wie beispielsweise
Kurzarbeit. Aufgrund des hohen Auftragsbestands und der vorhandenen Zahlungsmittel sehen wir
uns für die Zukunft gut gerüstet.
Ansonsten liegen aktuell keine Ereignisse von besonderer Bedeutung vor, die nach Abschluss des
Geschäftsjahres eingetreten sind.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
73
62. Anteilsbesitzliste
Im Folgenden wird die Aufstellung des Anteilsbesitzes des Villeroy & Boch-Konzerns gemäß § 313
Abs. 2 HGB* aufgeführt:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
74
63. Entwicklungen innerhalb des IFRS-Regelwerks
Folgende Verlautbarungen des internationalen Standardsetters International Accounting Standards
Board (IASB) wurden von der EU im Rahmen des sog. Endorsement-Verfahrens übernommen und
sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden:
Der Umsetzung der Anwendung des Amendments zu IFRS 16 „Covid-19 related Rent Concessions“
wird in Tz. 1 „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ zusammengefasst dargestellt. Die
Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2020 sind in Tz. 7 dargestellt. Wie bereits im Geschäftsbericht
2019 dargestellt, werden die restlichen Änderungen keine materiellen Auswirkungen auf die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Villeroy & Boch-Konzern haben.
Alle von der EU übernommenen Verlautbarungen des IASB waren für das laufende Geschäftsjahr
2020 verpflichtend anzuwenden. Eine Ausnahme hiervon stellte das Amendment zu IFRS 16 „Covid-
19 related Rent Concessions“ dar. Hier handelte es sich um ein Wahlrecht.
Folgende Verlautbarungen des IASB wurden von der EU übernommen und waren für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden:
Im Geschäftsjahr 2020 kam es nur zu einer Änderung bzw. Ergänzung an bestehenden Standards, die
schon von der EU übernommen waren, aber für das abgelaufene Geschäftsjahr noch nicht
verpflichtend anzuwenden waren. Mit den Änderungen wird das festgelegte Auslaufen der
vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf Geschäftsjahre
verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Die EU hat folgende IASB-Verlautbarungen noch nicht übernommen:
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
75
Die vorgenannten Neuerungen und Ergänzungen werden zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens
innerhalb der EU von uns angewendet. In Ermangelung einer offiziellen deutschen Übersetzung sind
diese Texte mit ihren englischen Titeln angegeben.
Der neue IFRS 17 „Insurance Contracts“ ist auf alle Verträge anzuwenden, bei denen das
Unternehmen bei Eintritt eines ungewissen künftigen Ereignisses zur Leistung einer Entschädigung
verpflichtet ist. Typische Beispiele für ein Industrieunternehmen sind u. a. Produktgarantien, die von
einem Hersteller gegeben werden, Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit
Pensionsverpflichtungen oder Stillhalterpositionen aus gegebenen Restwertgarantien. Durch explizite
Freistellung oder der Optimierung zum IFRS 9 wird der Villeroy & Boch-Konzern wohl nur
unwesentlich betroffen sein. Vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht ist der Standard ab dem 1.
Januar 2023 anzuwenden. Durch das am 25.06.2020 veröffentlichte Amendment zu IFRS 17 wird die
erstmalig verpflichtende Anwendung vom 01.01.2021 um zwei Jahre verschoben.
Das Amendment zu IFRS 3 „Reference to the Conceptual Framework” aktualisiert Die Änderungen
aktualisieren IFRS 3 dahingehend, dass sich der Standard nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 und
nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht. Daneben wurden zwei Ergänzungen
aufgenommen. Vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht ist der Standard ab dem 1. Januar 2022
anzuwenden.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
76
Das Amendment zu IAS 37 „Onerous Contracts–Costs of Fulfillinga Contract” legt fest, dass die
"Kosten der Vertragserfüllung" sich aus den "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen"
zusammensetzen. Dabei kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses
Vertrages handeln (z.B. direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten,
die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (z.B. die Zuweisung der Abschreibungen für
einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrages verwendet wird).
Vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht ist der Standard ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.
Das Amendment zu IAS 16 „Property, Plant & Equipment: Proceeds before Intended Use” regelt, dass
es unzulässig wird, von den Kosten einer Sachanlage die Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung
von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den vom Management
beabsichtigten Standort sowie in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird.
Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Erträge aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für
die Produktion dieser Güter im Betriebsergebnis. Vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht ist der
Standard ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.
Das Amendment zu IAS 1 „Classifications of Liabilities asCurrent or Non-Current” stellt die Kriterien
zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klar. Zukünftig sollen ausschließlich
„Rechte“, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Schuld
sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums „Recht, die
Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben“ sowie Erläuterungen zum
Merkmal „Erfüllung“ aufgenommen. Vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht ist der Standard ab
dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Durch das am 15.07.2020 veröffentlichte Amendment zu IAS 1 wird
die erstmalig verpflichtende Anwendung vom 01.01.2022 um ein Jahr verschoben.
Nach derzeitigen Erkenntnissen wird der Villeroy & Boch-Konzern nur unwesentlich von den oben
genannten Neuerungen betroffen sein.
Die Europäische Kommission hat entschieden, folgende IASB-Verlautbarungen nicht in europäisches
Recht zu übernehmen:
Der Villeroy & Boch-Konzern darf diese Regeln bei der Erstellung eines nach § 315e Abs. 1 HGB
befreienden Konzernabschlusses, aufgrund der fehlenden Umwandlung in EU-Recht, nicht
anwenden. Von beiden Regeln wäre der Villeroy & Boch-Konzern nicht betroffen.
Villeroy & Boch AG
KONZERNABSCHLUSS 2020
77
Mettlach, den 8. Februar 2020
Frank Göring
Georg Lörzr
Gabriele Schupp
Dr. Markus Warncke
Villeroy & Boch AG