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ÖSTERREICHISCHE POST
Jahresfinanzbericht 2020
#immereinelösungliefern
ZUK
DENK
UNFT
EN
Gemeinsam
KONZERN-
GESCHÄFTSBERICHT
JAHRESABSCHLUSS
DER ÖSTERREICHISCHEN
POST AG
ERKLÄRUNG
DER GESETZLICHEN
VERTRETER
03
147
220
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
1
KONZERN-
GESCHÄFTS-
BERICHT
03 KONZERNLAGEBERICHT
38 KONZERNABSCHLUSS
140 BESTÄTIGUNGSVERMERK
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
2
Konzern-
lagebericht
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
3
1.1 Geschäftstätigkeit und
Organisationsstruktur
Mit einem Jahresumsatz von 2,2 Mrd EUR und
knapp 23.000 Mitarbeiter*innen ist die Österreichische
Post – im Folgenden Österreichischer Post-Konzern,
Konzern bzw. Post genannt – die führende Logistik- und
Postdienstleisterin Österreichs. Als Teil der kritischen
Infrastruktur zeichnet die Österreichische Post für die
Gewährleistung der Versorgungssicherheit des Landes
verantwortlich. Die COVID-19 Pandemie hat die Öster-
reichische Post sehr unterschiedlich getroffen. Das
Brief- und Werbegeschäft ist generell von der E-Subs-
titution betroffen. Durch COVID-19 und die spezifischen
Lockdown Situationen bei verschiedenen Kund*innen
und Branchen kam es zu weiteren Mengenverlusten. Über
das Jahr 2020 gab es eine sehr volatile Entwicklung: Im
zweiten Quartal wirkten sich die pandemischen Maß-
nahmen stark aus, mit Mengenverlusten im klassischen
Briefgeschäft von 13 % und 25 % in der Werbung (im Ver-
gleich zur Vorjahres periode). Im dritten und vierten Quartal
normalisierte sich der Trend und zeigte Volumenrück-
gänge im vierten Quartal von 3 % in der Briefpost und 8 %
in der Werbepost (im Vergleich zur Vorjahresperiode). Das
Paketgeschäft hingegen profitierte von den Lockdown
Situationen des stationären Handels. Das ohnehin hohe
organische Wachstum und starke Impulse sowohl vom
E-Commerce als auch von der temporären Schließung des
stationären Handels führten im zweiten Quartal 2020 zu
Paketmengenzuwächsen von mehr als 40 %, im vierten
Quartal stieg das Paket volumen um 32 % (im Vergleich zur
Vorjahresperiode).
Das Angebot des Unternehmens erstreckt sich
von der Beförderung von klassischen Briefsendungen,
adressierten und unadressierten Werbesendungen über
Pakete und Express-Sendungen. Darüber hinaus bietet
die Österreichische Post weitere Logistiklösungen sowie
vielfältige Mehrwertdienstleistungen wie Geld- und Wert-
transporte, Webshop-Logistik und Webshop-Infrastruk-
tur an. Im flächendeckendsten Filialnetz Österreichs
werden neben Services zu Post und Telekommunikation
auch Finanzdienstleistungen angeboten. International
ist die Post in neun weiteren Ländern aktiv.
Die Österreichische Post bündelt ihre
Geschäfts aktivitäten in den drei operativen Divisionen
Brief & Werbe post, Paket & Logistik sowie Filiale & Bank.
Zusätzlich obliegen der Division Corporate vor allem
Dienst leistungen im Bereich der Konzernverwaltung und
die Ent wicklung neuer Geschäftsmodelle. Diese vier Divi-
sionen entsprechen der Berichterstattung an den Vorstand
gemäß den Regeln des IFRS 8.
Das Produkt- und Dienstleistungsportfolio der
Division Brief & Werbepost umfasst den Vertrieb, die An -
nahme, die Sortierung und die Zustellung von Brief- und
Dokumentensendungen, adressierten und unadressierten
Werbesendungen, Zeitungen und Magazinen sowie Online-
Services wie den E-Brief und crossmediale Lösungen.
Ergänzt wird das Angebot durch physische und digitale
Zusatzleistungen in der Kund*innenkommunikation sowie
die Optimierung in der Dokumentenbearbeitung. Den
Kund*innen der Österreichischen Post stehen 1.765 Ge -
schäftsstellen, darunter 403 eigenbetriebene Filialen und
1.362 Post Partner, zur Verfügung. In 454 Abholstatio nen
bietet die Österreichische Post 86.109 Fächer in ihren
Selbstbedienungszonen an. Im Jahr 2020 stellte die Post
in Österreich 643 Mio Briefe, 412 Mio adressierte Werbe-
sendungen, 2,9 Mrd unadressierte Werbesendungen,
313 Mio Printmedien und 336 Mio Regionalmedien zu.
Die Division Paket & Logistik bietet für den
Versand von Paketen sowie von Post Express-Sendungen
Lösungen aus einer Hand über die gesamte Wertschöp-
fungskette. Im Heimmarkt transportierte die Öster-
reichi sche Post 2020 166 Mio Pakete und Post Express-
Sendungen. Damit ist sie führende Dienstleisterin für
die landesweite Auslieferung von Versandhandels- und
Privatkund*innenpaketen sowie von B2B- Sendungen mit
einer flächendeckenden Zustellung in höchster Qualität.
Das Portfolio umfasst neben den klassischen Paket-
produk ten, der Express- und der Lebensmittel zustel lung
auch vielfältige Mehrwertdienstleistungen. So bietet das
Unternehmen maßgeschneiderte Fulfillment- Lösungen
wie Lagerung, Kommissionierung, Retouren- Manage-
ment, Geld- und Werttransporte, Webshop- Logistik so wie
Webshop-Infrastruktur an. International ist die Division
Paket & Logistik über ihre Tochterunternehmen in
acht weiteren Ländern vertreten. Zusätzlich wird über
das assoziierte Unternehmen AEP stationäre Logistik im
C
1. KONZERNÜBERBLICK UND
MARKTUMFELD
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
4
Zusammenhang mit Pharmaprodukten in Deutschland
angeboten.
Die neue Division Filiale & Bank beinhaltet das
bislang in der Division Brief & Werbepost berichtete Filial-
netz von rund 1.800 Geschäftsstellen. Mit einer Fre-
quenz von rund 60 Mio Kund*innenkontakten pro Jahr
zählt dieses zu den größten Privatkund*innennetzen des
Landes. Das Angebot im Filialnetz umfasst neben Ser-
vices zu Post, Telekommunikation und Energie ein breites
Handelswarensortiment aus Büchern, Schreibwaren und
Verpackungsmaterialien auch Services wie Lotto, Toto,
Kopieren und Faxen. Die Österreichische Post bietet darü-
ber hinaus an zahlreichen Standorten Selbstbedienungs-
lösungen wie Abholstationen und Versandboxen mit einer
hohen Nutzung durch die Kund*innen. Die bank99, die
ihre Geschäftstätigkeit mit 1. April 2020 aufgenommen
hat, bietet Finanzdienstleistungen in ganz Österreich an.
Mit der neuen Bank der Post wurde die Versorgungs lücke,
die durch den Rückzug der BAWAG P.S.K. entstanden
ist, geschlossen. Damit ist sichergestellt, dass Kund*innen
weiterhin Bankdienstleistungen in den Post-Geschäfts-
stellen österreichweit tätigen können. Das Angebot der
bank99 reicht von Schaltertransaktionen, die an allen
Geschäftsstellen der Österreichischen Post angeboten
werden, zu Bank Services mit Beratungstätigkeit in rund
130 Bankberater*innenzentren. Das Produktangebot
umfasst weiters Girokonten, Sparprodukte, Konsum-
kredite und Kreditkarten. Bis zum Ende des Jahres 2020
zählte die bank99 bereits mehr als 60.000 Kund*innen.
1.2 Absatzmärkte und
Marktposition
Die Österreichische Post ist mit ihren Konzern -
unternehmen in zehn Ländern aktiv. 86 % des Umsatzes
wurden 2020 am Heimmarkt Österreich erwirtschaftet.
Hier nimmt die Österreichische Post sowohl in der
Zustellung von Briefen, Werbesendungen und Zeitungen
als auch von Paketen eine führende Marktstellung ein.
Im umkämpften Paketmarkt konnte die Österreichische
Post bei steigendem Wettbewerbs- und Preisdruck das
Paketvolumen weiter erhöhen. Das Unternehmen hält am
gesamten österreichischen Paketvolumen 58 % Markt-
anteil, am Paketvolumen im Bereich Privatkund*innen 71 %
und im Bereich Business-Pakete (B2B) liegt der Markt-
anteil am Paketvolumen bei 31 % (Quelle: Branchenradar
KEP-Dienste in Österreich 2021).
Auch international verfügen die Konzernunter-
nehmen der Österreichischen Post über eine gute Markt-
position. Beim Paketversand ist die Österreichische Post
Top-Player in der Slowakei, Ungarn, Kroatien, Serbien,
Montenegro sowie in Bosnien und Herzegowina. Auch in
der Türkei gehört die Österreichische Post zu den führen-
den Marktteilnehmer*innen.
1.3 Wirtschaftliches
Umfeld
Auf den schweren Einbruch der Weltwirtschaft
im Jahr 2020, ausgelöst durch die COVID-19 Pandemie
und deren weltweiten Maßnahmen, soll 2021 eine globale
Erholung folgen. Dennoch bleibt, trotz Zulassung diver-
ser Impfstoffe, Unsicherheit bestehen. Wiederkehrende
Erkrankungswellen und neuartige Formen des Virus
stellen aktuelle Bedrohungen dar. Der prognostizierte Auf-
schwung im Jahr 2021 wird länderübergreifend variieren
und ist abhängig von dem Zugang zu medizinischen Hilfs-
mitteln, der Effektivität politischer Maßnahmen sowie von
strukturellen, länderspezifischen Charakteristika. Auch
der globale Exporthandel soll sich 2021 erholen.
Laut
den Expert*innen des Internationalen Währungsfonds
(IWF) beläuft sich der Rückgang des weltweiten Brutto-
inlandsprodukts (BIP) 2020 auf 3,5 %. Im Jahr 2019 wurde
noch ein Anstieg von 2,8 % verzeichnet. Für 2021 und
2022 wird mit einem Wirtschaftswachstum von 5,5 % bzw.
4,2 % gerechnet (IWF, Jänner 2021).
In Europa wurde 2019 eine Steigerung des BIP
von 1,3 % verzeichnet. Demgegenüber steht ein Rückgang
von 7,2 % im Jahr 2020. Das Vorkrisenniveau der euro-
päischen Wirtschaft wird laut Erwartungen erst wieder
im Jahr 2022 erreicht. Für die Jahre 2021 und 2022 wird
ein BIP-Wachstum im Ausmaß von 4,2 % bzw. 3,6 % vom
IWF prognostiziert (IWF, Jänner 2021).
Die österreichische Volkswirtschaft wurde im
vergangenen Jahr ebenso durch die COVID-19 Pandemie
stark geschwächt. Zwar erholte sich die Wirtschaftsak-
tivität deutlich im Sommer, jedoch beeinträchtigten der
erste und zweite Lockdown die Konjunktur maßgeblich.
Die Arbeitslosigkeit stieg trotz der Inanspruchnahme von
Kurzarbeit um ein Drittel. Das Österreichische Institut
für Wirtschaftsforschung (WIFO) nennt als signifikante
Faktoren für die österreichische Volkswirtschaft im Jahr
2021 die Durchimpfung der Bevölkerung und weitere
Maßnahmen der Regierung. Nach einer Abnahme von
7,3 % im Jahr 2020 dürfte das BIP im Jahr 2021 (Szenario
dritter Lockdown) um 2,5 % und im Jahr 2022 um 3,5 %
zunehmen (WIFO, Dezember 2020).
In den sonstigen europäischen Märkten, in wel-
chen die Österreichische Post tätig ist, stehen die Zeichen
für die kommenden Jahre auf eine Erholung mit gutem
Wachstum. Für Deutschland schätzt der IWF das Wirt-
schaftswachstum im Jahr 2020 auf –5,4 % nach 0,6 % im
Jahr davor. Für 2021 und 2022 wird eine Steigerung
von 3,5 % bzw. 3,1 % erwartet. Neben dem Rückgang der
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
5
Wirtschaftsleistung in Deutschland zeigen ebenso die
Märkte Südost- und Osteuropas, wenn auch in schwäche-
rem Ausmaß, ein Sinken der Konjunktur. Für die europäi-
schen Schwellenländer rechnet der IWF mit einer BIP-Ver-
änderung von –2,8 % im Jahr 2020 nach 2,2 % im Vorjahr.
Für die Jahre 2021 bzw. 2022 geht der IWF von einem
erhöhten Anstieg des BIP im Ausmaß von 4,0 % bzw. 3,9 %
aus (IWF, Jänner 2021).
In der Türkei führten die Maßnahmen zur Eindäm-
mung des Virus zu einem unvermeidlichen, starken
Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität und der Beschäf-
tigung im zweiten Quartal 2020, so der IWF in einer Aus-
sendung zur Türkei vom Jänner 2021. Schnelle Geld- und
Kreditexpansion, einschließlich Leitzinssenkungen, billige
und schnelle Kreditvergabe durch staatliche Banken sowie
administrative und regulatorische Maßnahmen zur An -
kurbelung der Kreditvergabe trugen dazu bei, dass sich
die Wirtschaftstätigkeit im dritten Quartal stark erholte
und über dem Niveau vor der Pandemie lag. Dadurch
bleibt aber auch die Inflation nach wie vor sehr hoch. Die
zunehmende Dollarisierung, relativ hohe Importe und
Finanzabflüsse lösten umfangreiche Devisenmarktinter-
ventionen aus, um die Abwertung der Lira zu stoppen. Auf-
grund der Einführung eines Impfstoffs und der Erholung
des Wachstums bei den Handelspartnern und vor allem
aufgrund des großen positiven Wachstumsübertrags aus
dem Jahr 2020 wird erwartet, dass das türkische BIP im
Jahr 2021 um 6 % wachsen wird. Ab 2022 soll sich das
Wachstum wieder auf den Trend einpendeln (etwa 3,5 %).
Es wird eine leicht rückgängige Inflationsentwicklung bis
Ende 2021 erwartet (IWF, Türkei, Jänner 2021).
1.4 Branchenumfeld
Neben dem konjunkturellen Umfeld wird die Ge -
schäftsentwicklung der Österreichischen Post vor allem von
folgenden internationalen Trends beeinflusst, die Risiken,
aber auch Chancen mit sich bringen.
Die elektronische Substitution hält im Bereich
der adressierten Sendungen weiterhin an. Dieser globale
Trend betrifft alle Post-Gesellschaften und ist im Kern
wenig beeinflussbar. Insbesondere Kund*innen aus dem
öffentlichen Sektor versuchen ihr Sendungsvolumen zu
reduzieren, sodass die Österreichische Post weiterhin mit
kontinuierlichen Rückgängen rechnet. Speziell vor dem
Hintergrund neuer E-Government-Lösungen ist von stetig
rückläufigen Volumen auszugehen. Generell hängt das
Geschäft mit Werbesendungen stark von der konjunktu-
rellen Lage, der jeweiligen Branche und der Intensität
der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Die COVID-19
Pandemie hat einerseits den Trend zur E-Substitution
beschleunigt und andererseits haben die pandemischen
Einschränkungen und Lockdown Maßnahmen negative
wirtschaftliche Auswirkungen auf Volumen sowie auch auf
die Geschäftstätigkeit bedeutender Kund*innen.
Die Paketmengen im privaten Bereich steigen
dank der zunehmenden Bedeutung des Online-Shoppings
weiter stark an. Die COVID-19 Pandemie führt zu außer-
ordentlichen Mehrmengen durch Lockdown Situationen
des stationären Handels. In den Märkten des CEE-/SEE-
Raums sowie auch in der Türkei besteht Aufholbedarf
im E-Commerce, was zu einem tendenziell dynamischen
Marktumfeld führt.
Die Entwicklung des internationalen Paket- und
Frachtgeschäfts ist wiederum wesentlich von der Kon-
junkturentwicklung, den internationalen Handelsströmen
und der damit verbundenen Preisentwicklung abhängig.
Wettbewerbsintensität und Preisdruck sind in diesem
Bereich weiterhin hoch. Die Handelsströme werden zuneh-
mend internationaler und mit ihnen die nachgefragten
Logistikdienstleistungen.
Ein weiterer wichtiger Markttrend besteht in
der steigenden Bedeutung nichtfinanzieller Themen aus
den Bereichen Wirtschaft & Kund*in, Umwelt & Klima
sowie Mensch & Soziales. Damit einhergehend steigen die
Transparenzanforderungen der Unternehmen hinsichtlich
Nachhaltigkeit.
Das steigende Nachhaltigkeitsbe-
wusstsein führt auch zu einer vermehrten Nachfrage nach
ressourcenschonenden Gütertransporten. Die Österrei-
chische Post entspricht diesen Anforderungen durch das
Angebot der CO
2
-neutralen Zustellung und der stufen-
weisen De kar bonisierung der Logistik im Heimatmarkt
Österreich, mit welchen für sich und ihre Kund*innen eine
Verbesserung der Klimabilanz erreicht werden soll.
1.5 Rechtliche Rahmen-
bedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ge -
schäftstätigkeit der Österreichischen Post basieren
primär auf dem Österreichischen Postmarktgesetz, das
seit 1. Jänner 2011 in Kraft ist.
Die Österreichische Post ist seit der vollständigen
Marktöffnung Österreichs Universaldienstleisterin und
garantiert damit die Versorgung mit qualitativ hoch-
wertigen Postdienstleistungen in ganz Österreich. Die
Regulierungsbehörde (Post-Control-Kommission) hat
– wie gesetzlich vorgesehen – im Jahr 2016 untersucht,
ob auch andere Postdienstanbieter*innen in der Lage
sind, die in der gesetzlichen Universaldienstverpflich-
tung definierten Leistungen zu erbringen. Dies ist nicht
der Fall.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
6
Der Universaldienst beschränkt sich primär auf Post-
sendungen, die auf Basis der allgemeinen (nicht individuell
ausverhandelten) Geschäftsbedingungen an den gesetz-
lich definierten Zugangspunkten aufgegeben werden, also
z. B. Post-Geschäftsstellen oder Briefkästen. Damit soll
die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung
und Wirtschaft mit Postdienstleistungen gesichert werden.
Postdienste für Sendungen, die von Großkund*innen
in Logistikzentren eingeliefert werden, zählen – mit Aus-
nahme von Zeitungen – nicht zum Universaldienst.
Mit 27. November 2015 trat eine Änderung des Post-
marktgesetzes in Kraft, die es der Post ermöglicht, neben
Briefsendungen (mit strengen Laufzeitvorgaben) auch
sogenannte Non-Priority-Briefsendungen im Universal-
dienst anzubieten, deren Laufzeiten regelmäßig bis zu vier
Tage betragen dürfen. Seit 1. Juli 2018 bietet die Post den
ECO-Brief im Universaldienst an und hat ihre Produkt-
palette entsprechend erweitert. Im Universaldienst haben
Versender*innen somit die Wahl zwischen einer Laufzeit
von zwei bis drei Tagen für nicht zeitkritische Sendungen
und dem schnellen PRIO-Brief, der weiterhin am Tag nach
der Aufgabe zugestellt wird.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
7
2. GESCHÄFTSVERLAUF UND
WIRTSCHAFTLICHE LAGE
2.1 Segmentinformation
Mit der neuen Organisationsstruktur 2020 erhöht
die Österreichische Post ihre Transparenz und gliedert
sich ab 1. Jänner 2020 in die drei operativen Divisionen
Brief & Werbepost, Paket & Logistik sowie Filiale & Bank.
Inklusive der Division Corporate stellen diese die vier
Berichtssegmente des IFRS 8 dar. Die Logistik für Brief
und Paket wurde in der internen Produktionseinheit
Logistik netzwerk gebündelt, welche ihre Leistungen auf
Kostenbasis an die operativen Divisionen erbringt.
2.2 Änderungen im
Konsolidierungskreis
Mit 25. August 2020 erfolgte die Vollkonsolidie-
rung der türkischen Gesellschaft Aras Kargo a.s. Die bis
24. August 2020 nach der Equity-Methode bilanzierten
Anteile wurden um weitere 55 % erhöht. Die Österreichi-
sche Post hält nun 80 % an der Gesellschaft. Aras Kargo
ist eine der führenden Paketdienstleisterinnen in der
Türkei.
Eine vollständige Darstellung aller Änderungen
im Konsolidierungskreis erfolgt im Konzernanhang unter
Punkt 4.2.
2.3 Ertragslage
2.3.1 Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse des Österreichischen
Post Konzerns steigerten sich 2020 um 8,3 % auf
2.189,2 Mio EUR. Auf vergleichbarer Basis, also ohne
Be rücksichtigung der Aras Kargo, lag der Umsatzanstieg
bei 3,3 %.
Das Wachstum im Paketgeschäft brachte
einen Umsatzanstieg von 44,4 % (+28,4 % ohne Berück-
sichtigung der Aras Kargo), der den Rückgang der Umsatz-
erlöse in den Divisionen Brief & Werbe post und Filiale &
Bank überkompensieren konnte.
G 14
Der Anteil der Division Brief & Werbepost am
Konzern umsatz der Österreichischen Post betrug 55,6 %.
In der Division Brief & Werbepost zeigten sich die erwarte-
ten Rückgänge mit einem reduzierten Umsatz von 7,4 %.
Dies ist einerseits auf erhöhte Rückgänge bei klassischen
Briefen durch die E-Substitution sowie durch den Lock-
down vieler Behörden und Unternehmen zurückzuführen,
andererseits auch auf den Entfall von Werbesendungen
als direkte Auswirkung der COVID-19 bedingten behörd-
lich angeordneten Geschäftsschließungen im Jahr 2020.
Mit 1. April 2020 erfolgte eine Produkt- und Tarifanpas-
sung der Briefpost, welche positive Effekte auf die
Umsatzerlöse hatte.
Die Division Paket & Logistik erwirtschaftete im
Berichtszeitraum einen Anteil von 41,5 % am Konzern-
umsatz. Das Umsatzwachstum von 44,4 % im Jahr 2020
war getragen von einem positiven organischen Wachstum
durch Online-Bestellungen sowie Mehrmengen auf-
grund der Kooperation mit der Deutsche Post DHL Group
seit August 2019. Weiteres Umsatzwachstum brachte
die Vollkonsolidierung der türkischen Gesellschaft Aras
Kargo mit 25. August 2020 mit einem Umsatzbeitrag
von 101,5 Mio EUR.
Die Division Filiale & Bank erreichte in der Be richts -
periode 2020 einen Anteil am Konzernumsatz von 2,9 %.
Der Umsatzrückgang in der neu ausgewiesenen Division
Filiale & Bank von 19,7 % ist darauf zurückzuführen, dass die
bank99 mit 1. April 2020 im Markt gestartet ist, während
im Vorjahr noch 29,3 Mio EUR Service vergü tungen des ehe-
maligen Bankpartners inkludiert waren.
G 15 T 29
2020
2017
2016¹
2018 2019
Umsatzerlöse
Mio EUR
G 14
Umsatzentwicklung
2.030,5
2.189,2
1.938,9
2.021,6
1.958,5
1
inkl. Umsatzerlöse trans-o-flex von 134,8 Mio EUR
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
8
T 29
Umsatz nach Divisionen
Veränderung 2019/2020
Mio EUR 2018
1
2019
1
2020
% Mio EUR
UMSATZERLÖSE 1.958,5 2.021,6 2.189,2 8,3 167,6
Brief & Werbepost 1.318,6 1.320,1 1.222,7 –7,4 –97,4
Paket & Logistik 552,4 632,5 913,6 44,4 281,1
Filiale & Bank 93,7 80,5 64,7 –19,7 –15,8
Corporate/Konsolidierung –6,2 –11,5 –11,7 –2,0 –0,2
Werktage in Österreich 250 251 252 – –
1
Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2020, siehe Konzernanhang Kapitel 8.1
In der regionalen Betrachtung der Umsatzerlöse
der Österreichischen Post zeigt sich, dass 86,0 % des
Umsatzes in der Berichtsperiode 2020 in Österreich
erwirtschaftet wurden. International ist die Österreichi-
sche Post mit 14,0 % der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr
2020 vertreten. Auf den Raum Südost- und Osteuropa
entfielen 6,6 %, auf die Türkei 4,6 % der Umsatzerlöse.
In Deutschland wurden 2,8 % der Umsatzerlöse generiert.
92 % der Umsatzerlöse werden in Euro erwirtschaftet.
G 16
G 15
Umsatz nach Divisionen
in %
41,5
Paket & Logistik
2,9
Filiale & Bank
55,6
Brief & Werbepost
2020
in %
2020
14,0
International
86,0
Österreich
G 16
Umsatz nach Regionen
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
9
Der Umsatz der Division Brief & Werbepost von
1.222,7 Mio EUR stammte zu 63,9 % aus dem Bereich
Briefpost & Business Solutions, zu 26,2 % aus Werbepost
und zu 9,8 % aus Medienpost.
G 18 T 30
Im Bereich Briefpost & Business Solutions lag der
Umsatz mit 781,8 Mio EUR im Jahr 2020 um 4,2 % unter
dem Niveau des Vorjahres. Die rückläufige Volumenent-
wicklung infolge der Substitution von Briefen durch elekt-
ronische Kommunikationsformen setzte sich fort. Speziell
durch die Lockdown Maßnahmen und die wirtschaftli-
chen Einschränkungen bei Behörden und Unternehmen
kam es zu reduzierten Umsätzen. Die Volumenentwicklung
hat sich – nach hohen Rückgängen im zweiten Quartal –
gegen Ende des Jahres 2020 wieder stabilisiert. Auch
weiterhin ist das Volumen von den aktuellen schwierigen
Rahmenbedingungen geprägt. Positive Effekte durch
Wahlen sind in der aktuellen Berichtsperiode sowie auch
im Vorjahr enthalten, wobei die Wahleffekte des Jahres
2019 deutlich höher ausgefallen waren.
Weiters erfolgte mit 1. April 2020 eine Produkt-
und Tarifanpassung der Briefpost, welche posi tive Effekte
auf die Umsatzerlöse hatte. Die internationale Brief-
post zeigt Zuwächse, der Bereich Business Solutions einen
leichten Rückgang im Vergleich zur Vorjahres periode.
Der Bereich Werbepost verzeichnete im Ge -
schäftsjahr 2020 einen Umsatzrückgang von 13,7 % auf
320,9 Mio EUR. Im zweiten Quartal 2020 waren die Aus-
wirkungen der COVID-19 bedingten behördlich angeord-
ne ten Geschäftsschließungen in der Werbung besonders
stark zu spüren. Es gibt aktuell eine verringerte Visibi li-
tät, da weitere behördliche Lockdown Maßnahmen schwer
absehbar sind. Aufgrund der konjunkturellen Umsatz-
entwicklung ist ein volatiles Werbegeschäft erkennbar.
C
2020
in %
26,2
Werbepost
9,8
Medienpost
63,9
Briefpost &
Business Solutions
G 18
Briefumsatzanteil nach Produktgruppen
2020
2017
1
2019
1
2018
1
2016
1
Medienpost
Werbepost
Briefpost und
Business Solutions
1
Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2020,
siehe Konzernanhang Kapitel 8.1
1.222,7
Mio EUR
1.360,1
1.333,2
1.318,6
141,6
416,7
801,8
137,1
413,3
782,8
131,2
382,6
804,8
120,0
320,9
781,8
1.320,1
132,1
372,0
816,0
G 17
Briefumsatz nach Produktgruppen
Der Umsatz mit Medienpost, also der Zustellung
von Zeitungen und Magazinen, reduzierte sich im Perio-
denvergleich um 9,1 % auf 120,0 Mio EUR. Dieser Rückgang
ist ebenfalls überwiegend auf die COVID-19 Pandemie
zurückzuführen.
G 17
T 30
Umsatzentwicklung Division Brief & Werbepost
Veränderung 2019/2020
Mio EUR 2018
1
2019
1
2020
% Mio EUR
UMSATZERLÖSE 1.318,6 1.320,1 1.222,7 –7,4 –97,4
Briefpost & Business Solutions 804,8 816,0 781,8 –4,2 –34,2
Werbepost 382,6 372,0 320,9 –13,7 –51,1
Medienpost 131,2 132,1 120,0 –9,1 –12,1
Interne Leistungsverrechnung 2,9 2,9 3,1 6,4 0,2
UMSATZERLÖSE GESAMT 1.321,5 1.323,0 1.225,8 –7,3 –97,2
davon Umsatzerlöse mit Dritten 1.315,9 1.316,9 1.216,7 –7,6 –100,3
1
Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2020, siehe Konzernanhang Kapitel 8.1
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
10
T 31
Umsatzentwicklung Division Paket & Logistik
Veränderung 2019/2020
Mio EUR 2018
1
2019
1
2020
% Mio EUR
UMSATZERLÖSE 552,4 632,5 913,6 44,4 281,1
Paket Premium 266,1 352,9 568,0 60,9 215,1
Paket Standard 229,6 217,5 274,0 26,0 56,5
Paket Sonstige Leistungen 56,6 62,1 71,5 15,3 9,5
Interne Leistungsverrechnung 0,7 0,7 1,0 36,6 0,3
UMSATZERLÖSE GESAMT 553,2 633,2 914,5 44,4 281,3
davon Umsatzerlöse mit Dritten 548,6 623,6 905,3 45,2 281,7
1
Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2020, siehe Konzernanhang Kapitel 8.1
Der Umsatz der Division Paket & Logistik erhöhte
sich im Geschäftsjahr 2020 um 44,4 % von 632,5 Mio EUR
auf 913,6 Mio EUR. Das hohe Wachstum im Paketgeschäft
basiert unter anderem auf der guten Entwicklung durch
den anhaltenden E-Commerce-Trend in Österreich. Trotz
der Eigenzustellung eines Großkunden im Osten von
Österreich konnte die Österreichische Post auch in die-
ser Berichtsperiode vom Marktwachstum profitieren.
Es herrscht weiterhin intensiver Wettbewerb und hoher
2020
2016¹
2017 20192018
Umsatzerlöse
Mio EUR
G 19
Umsatz Division Paket & Logistik
913,6
556,0
495,6
552,4
632,5
1
inkl. Umsatzerlöse trans-o-flex von 134,8 Mio EUR
G 20
Paketumsatz nach Regionen
in %
26,8
International
73,2
Österreich
2020
Preisdruck. Bei den Paketvolumen ergaben sich im Jahr
2020 in Österreich in Summe Zuwächse von rund 30 %.
Die Unsicherheiten und Beschränkungen des stationären
Handels im Zuge der aktuellen COVID-19 Pandemie hal-
ten den Online-Handel weiterhin hoch. Auch hat die seit
August 2019 gestartete Kooperation mit der Deutsche
Post DHL Group in Österreich wesentlich zum aktuellen
Wachstum beigetragen. Darüber hinaus waren Umsatz-
erlöse der türkischen Tochtergesellschaft Aras Kargo,
welche seit 25. August 2020 als vollkonsolidiertes Unter-
nehmen in den Konzernabschluss miteinbezogen wird,
von 101,5 Mio EUR enthalten.
G 19 T 31
Die Entwicklung hin zu einer schnelleren Zustel-
lung von Paketen ist als klarer Trend zu bemerken.
Insgesamt entfielen im Jahr 2020 62,2 % des Divisions-
umsatzes auf den Premium-Bereich (Zustellung erfolgt
am Werktag nach der Aufgabe). Dies entspricht einem
Anstieg von 60,9 % auf 568,0 Mio EUR. Der Anteil des
Bereichs Paket Standard am Divisionsumsatz beträgt
30,0 %. Im Jahr 2020 verzeichnete dieser Bereich einen
Zuwachs von 26,0 % auf 274,0 Mio EUR. Im Bereich
Paket Sonstige Leistungen, der diverse Logistik-Zusatz-
dienstleistungen beinhaltet und auf den 7,8 % des Divi-
sions umsatzes entfallen, wurden in der Berichts periode
Umsätze in Höhe von 71,5 Mio EUR generiert. Dies
entspricht einem Anstieg von 15,3 %.
Eine Betrachtung nach Regionen zeigt, dass im
Jahr 2020 73,2 % der Divisionsumsätze in Österreich
erzielt wurden, mit einem Anstieg von 29,9 % gegenüber
der Vergleichsperiode des Vorjahres. 26,8 % der Umsätze
entfielen auf das internationale Geschäft der Tochter-
gesellschaften in Südost- und Ost europa sowie der Türkei.
In diesem wettbewerbsintensiven Raum lag das Umsatz-
plus in der Berichts periode bei über 100 %, getrieben
durch gestiegene Paketmengen aufgrund der COVID-19
Pandemie.
G 20
C
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
11
T 32
Umsatzentwicklung Division Filiale & Bank
Veränderung 2019/2020
Mio EUR 2018
1
2019
1
2020
% Mio EUR
UMSATZERLÖSE 93,8 80,5 64,7 –19,7 –15,8
Filialdienstleistungen 93,7 80,4 44,8 –44,3 –35,6
Ergebnis aus Finanzdienstleistungen 0,0 0,0 19,8 – 19,8
Andere 0,1 0,1 0,1 –27,1 0,0
Interne Leistungsverrechnung 182,0 182,3 183,4 0,6 1,1
UMSATZERLÖSE GESAMT 275,8 262,8 248,1 –5,6 –14,7
davon Umsatzerlöse mit Dritten 93,8 80,5 64,6 –19,8 –16,0
1
Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2020, siehe Konzernanhang Kapitel 8.1
Der Umsatz der Division Filiale & Bank erreichte
im Geschäftsjahr 2020 64,7 Mio EUR nach 80,5 Mio EUR
im Jahr zuvor. In den Filialdienstleistungen waren im
Vorjahr Servicevergütungen des ehemaligen Bankpart-
ners in Höhe von 29,3 Mio EUR enthalten. In der aktuellen
Berichtsperiode beliefen sich die Filialdienstleistungen
(Handelswaren und Filialprodukte) auf 44,8 Mio EUR, posi-
tiv beeinflusst durch die COVID-19 Pandemie in den Berei-
chen Verpackungsmaterial und Schreibutensilien. Das
Ergebnis aus Finanzdienstleistungen des Jahres 2020 in
Höhe von 19,8 Mio EUR inkludierte auch Barauszahlungen
für Dritte (z. B. Pensionen). Die bank99 ist mit 1. April 2020
in den Markt gestartet und hatte mit Ende des Jahres
bereits über 60.000 Kund*innen.
G 21 T 32
C
2020
in %
30,6
Ergebnis aus
Finanzdienstleistungen
0,1
Andere
69,3
Filialdienstleistungen
G 21
Division Filiale & Bank
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
12
T 33
Konzern-Ertragslage
Veränderung 2019/2020
Mio EUR 2018 2019
2020
% Mio EUR
UMSATZERLÖSE 1.958,5 2.021,6 2.189,2 8,3 167,6
Sonstige betriebliche Erträge 96,2 131,5 64,1 –51,2 –67,4
Materialaufwand und Aufwand für
bezogene Leistungen
–441,2 –495,7 –596,2 –20,3 –100,5
Personalaufwand –1.008,7 –976,7 –1.041,4 –6,6 –64,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen –295,7 –361,3 –314,4 13,0 46,8
Ergebnis aus nach der Equity-Methode
bilanzierten Finanzanlagen
–3,6 –0,6 1,5 >100 2,2
EBITDA
1
305,4 318,7 302,8 –5,0 –15,9
Planmäßige Abschreibungen –80,6 –116,3 –139,8 –20,2 –23,5
Wertminderungen –13,9 –1,7 –2,3 –36,1 –0,6
EBIT
2
210,9 200,6 160,6 –19,9 –40,0
Finanzergebnis –13,1 10,7 1,4 –86,5 –9,3
ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN 197,8 211,3 162,1 –23,3 –49,3
Ertragsteuern –53,6 –66,8 –46,8 30,0 20,1
PERIODENERGEBNIS 144,2 144,5 115,3 –20,2 –29,2
ZUZURECHNEN AN:
Aktionär*innen des Mutterunternehmens 143,7 146,4 118,3 –19,2 –28,1
Nicht beherrschende Anteile 0,6 –1,9 –3,0 –56,4 –1,1
ERGEBNIS JE AKTIE (EUR)
3
2,13 2,17 1,75 –19,2 –0,42
1
Ergebnis vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Ertragsteuern
2
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern
3
Unverwässertes Ergebnis je Aktie, bezogen auf 67.552.638 Stück Aktien
2.3.2 Ergebnisentwicklung
Die Aufwandsstruktur der Österreichischen Post
ist von einem hohen Anteil an Personalaufwendungen
geprägt. So entfielen im Jahr 2020 49,7 % der gesam-
ten betrieblichen Aufwendungen auf den Personal-
bereich. Die zweitgrößte Aufwandsposition stellten mit
28,5 % der Materialaufwand und Aufwand für bezogene
Leistungen dar, der zum Großteil extern vergebene
Transport aufwendungen betrifft. Weiters entfielen 15,0 %
auf sonstige betriebliche Aufwendungen und 6,8 % auf
Abschrei bungen.
G 22
Die Vergleichbarkeit der einzelnen Positionen der
Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Vorjahr ist durch
die Vollkonsolidierung der türkischen Gesellschaft Aras
Kargo mit 25. August 2020 nur eingeschränkt möglich.
Der Personalaufwand belief sich im Geschäfts-
jahr 2020 auf 1.041,4 Mio EUR, was einem Anstieg von
6,6 % bzw. 64,7 Mio EUR entspricht. Auf vergleichbarer
Basis, also ohne Berücksichtigung der Aras Kargo, lag der
Personalaufwand in Summe um 4,5 % bzw. 43,6 Mio EUR
über dem Niveau des Vorjahres.
2020
in %
6,8
Abschreibungen
49,7
Personalaufwand
15,0
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
28,5
Materialaufwand/
bezogene Leistungen
G 22
Aufwandsverteilung
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
13
Der operative Personalaufwand stieg im Vergleich
zur Vorjahresperiode aufgrund der Vollkonsolidierung
der türkischen Gesellschaft Aras Kargo sowie Mehrauf-
wendungen durch das gestiegene Paketgeschäft. Der
Österreichische Post-Konzern beschäftigte im Jahr 2020
durchschnittlich 22.966 Mitarbeiter*innen (Vollzeitkräfte),
während in der Vorjahresperiode durchschnittlich 20.338
Mitarbeiter*innen tätig waren (+12,9 %).
Zusätzlich zu den operativen Personalaufwendun-
gen umfasst der Personalaufwand der Österreichischen
Post grundsätzlich auch diverse nicht-operative Personal -
aufwendungen wie Abfertigungen und Rückstellungs ver-
änderungen, die primär auf die spezifische Beschäftigungs-
situation beamteter Mitarbeiter*innen zurück zuführen
sind. Im nicht-operativen Personalaufwand des Jahres
2020 ergab sich in Summe lediglich ein geringer Rückstel-
lungsbedarf. Im Jahr zuvor war durch Rückstellungsauflö-
sungen ein positiver Effekt zu verzeichnen.
Der Materialaufwand und Aufwand für be zo -
gene Leistungen erhöhte sich um 20,3 % auf 596,2 Mio EUR,
auf vergleichbarer Basis, also ohne Berücksichtigung
der Aras Kargo, lag der Materialaufwand um 9,4 % bzw.
46,4 Mio EUR über dem Niveau des Vorjahres. Die Erhö-
hung ist überwiegend auf vermehrte Trans port auf wen-
dungen durch die enormen Paketmengen sowie gestiegene
Vertriebsprovisionen zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten
sich im Jahr 2020 um 51,2 % auf 64,1 Mio EUR. Sowohl
die sonstigen betrieblichen Erträge als auch die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen waren in der Vorperiode
deutlich erhöht. In den sonstigen betrieblichen Erträgen
waren im Geschäftsjahr 2019 Rückforderungsansprüche
aus in Vorperioden bezahlten Lohnnebenkosten in Höhe
von 58,0 Mio EUR enthalten (Rückforderungen von Bei-
trägen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen).
2020
20172016
2018 2019
Mio EUR
G 23
EBIT
160,6
202,3
207,8
210,9
200,6
2020
2016
2017 20192018
Mio EUR
G 24
Periodenergebnis
115,3
152,7
165,0
144,2 144,5
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen ver-
ringerten sich um 13,0 % auf 314,4 Mio EUR, auf vergleich-
barer Basis, also ohne Berücksichtigung der Aras Kargo,
lagen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 15,5 %
bzw. 55,9 Mio EUR unter dem Niveau des Vorjahres. Die
Berichtsperiode beinhaltete auch initiale Aufwendungen
zum Aufbau der Infrastruktur der neuen bank99.
Das EBITDA lag mit 302,8 Mio EUR um 5,0 % unter
dem Vorjahr von 318,7 Mio EUR, beeinträchtigt durch
negative Effekte aufgrund der COVID-19 Pandemie und der
bank99. Das entspricht einer EBITDA-Marge von 13,8 %.
In Summe fielen in der Berichtsperiode
Abschreibungen von 142,2 Mio EUR nach 118,1 Mio EUR
im Jahr zuvor an. Dabei erhöhten sich die planmäßigen
Abschreibungen vorwiegend aufgrund der Inbetriebnahme
von neuen Standorten für die Paket-Logistikinfrastruktur,
während die Wertminderungen mit 2,3 Mio EUR nur leicht
über dem Niveau des Vorjahres von 1,7 Mio EUR lagen.
Das ausgewiesene Konzern-EBIT verringerte sich
von 200,6 Mio EUR auf 160,6 Mio EUR im Geschäftsjahr
2020. Die EBIT-Marge betrug 7,3 %. Das EBIT des Logistik-
geschäfts (exkl. Division Filiale & Bank) erreichte in 2020
einen Wert von 204,4 Mio EUR, das ergibt eine EBIT-
Marge von 9,6 %.
G 23
Das Finanzergebnis des Konzerns in Höhe von
1,4 Mio EUR war um 9,3 Mio EUR unter dem Niveau des
Jahres 2019, im Wesentlichen hervorgerufen durch den
positiven Effekt aus der Erfassung von Zinserträgen aus
Rückforderungsansprüchen aus in Vorperioden bezahlten
Lohnnebenkosten im Geschäftsjahr 2019. Somit ergab
sich, nach Abzug der Ertragsteuern von 46,8 Mio EUR,
ein Periodenergebnis von 115,3 Mio EUR (–20,2 %). Das
unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug 1,75 EUR im Ver-
gleich zu 2,17 EUR in der Vor jahres periode.
G 24 T 33
C
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
14
T 34
EBIT nach Divisionen
Veränderung 2019/2020
Mio EUR 2018 2019
1
2020
% Mio EUR
Marge 2020
2
EBIT 210,9 200,6 160,6 –19,9 –40,0 7,3 % / 9,6 %
3
Brief & Werbepost – 196,7 164,4 –16,4 –32,3 13,4 %
Paket & Logistik – 37,8 73,5 94,5 35,7 8,0 %
Filiale & Bank – –4,6 –43,8 < –100 –39,2 –
Corporate/Konsolidierung – –29,4 –33,5 –14,2 –4,2 –
1
Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1. Jänner 2020
2
Margen der Divisionen bezogen auf Umsatzerlöse gesamt
3
EBIT-Marge des Logistikgeschäfts von 9,6 % (exkl. Division Filiale & Bank)
Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 in Höhe
von 160,6 Mio EUR (–19,9 %) war negativ beeinflusst durch
die COVID-19 Pandemie sowie von initialen Aufbau kosten
der neuen bank99. Positiv wirkten das gute Paket-
geschäft sowie die Vollkonsolidierung der türkischen
Gesellschaft Aras Kargo. Das EBIT des Logistikgeschäfts
(exkl. Division Filiale & Bank) betrug im Geschäftsjahr
2020 204,4 Mio EUR.
Nach Divisionen betrachtet verzeichnete die
Division Brief & Werbepost im Jahr 2020 ein EBIT von
164,4 Mio EUR. Der Rückgang von 16,4 % gegenüber dem
Vorjahr ist auf den Umsatzentfall des Brief- und Werbe-
geschäfts aufgrund der COVID-19 Pandemie zurück-
zuführen. Aufgrund der hohen Fixkostenintensität des
Briefgeschäfts wirken sich die Umsatzrückgänge ergeb-
nisseitig stark aus. Positiv wirkte die Produkt- und
Tarifanpassung der Briefpost mit 1. April 2020. Darüber
hinaus wurden im Vorjahr Vorsorgen für Datenschutz-
verfahren erfasst.
Die Division Paket & Logistik zeigte Umsatz -
wachs tum bei hohem Wettbewerbs- und Margen-
druck und erwirtschaftete ein EBIT von 73,5 Mio EUR im
Jahr 2020. Das entspricht nahezu einer Verdoppelung
(+94,5 %) gegenüber der Vorjahresperiode. Positiv auf das
Ergebnis wirkte sich die Vollkonsolidierung der türki-
schen Gesellschaft Aras Kargo seit 25. August 2020 aus.
Negativ zum Ergebnis beigetragen haben hohe Mehrkosten
durch Schutz- und Gesundheitsmaßnahmen und höhere
Logistikkosten im Zusammenhang mit der Pandemie, ins-
besondere im zweiten Quartal.
Die Division Filiale & Bank verzeichnete ein
EBIT von minus 43,8 Mio EUR im Jahr 2020 nach minus
4,6 Mio EUR im Jahr zuvor. Der Ergebnisrückgang ist auf
reduzierte Umsatzerlöse zurückzuführen. Während die
bank99 im April 2020 in den Markt gestartet ist, waren im
Vorjahr noch 29,3 Mio EUR Servicevergütungen des ehe-
maligen Bankpartners inkludiert. Zusätzlich war das
Ergebnis geprägt von COVID-19 Belastungen sowie von
Aufbaukosten der bank99.
Das EBIT der Division Corporate (inklusive Kon-
solidierung) veränderte sich von minus 29,4 Mio EUR auf
minus 33,5 Mio EUR. Die Division Corporate erbringt
nicht- operative Dienstleistungen, wie sie typischerweise
für Zwecke der Verwaltung und Steuerung eines Konzerns
erbracht werden. Diese Tätigkeiten umfassen neben den
klassischen Governance-Aufgaben die Verwaltung und
Entwicklung der nicht-betriebsnotwendigen Immobilien,
die Verwaltung wesentlicher Finanzbeteiligungen, die
Erbringung von IT-Dienstleistungen, die Entwicklung neuer
Geschäftsmodelle sowie die Administration des Post-
Arbeitsmarkts.
T 34
C
C
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
15
2.4 Vermögens- und
Finanzlage
T 35
Bilanz per 31. Dezember
Mio EUR 31.12.2018 31.12.2019
1
31.12.2020
Struktur
31.12.2020
AKTIVA
Sachanlagen 652,8 1.056,5 1.137,2 42,4 %
Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte 83,3 96,2 158,3 5,9 %
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Investment Property) 78,4 73,0 74,4 2,8 %
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 9,2 11,4 11,4 0,4 %
Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Sonstiges
439,6 403,6 484,6 18,1 %
Andere finanzielle Vermögenswerte 107,7 298,7 116,1 4,3 %
davon Wertpapiere/Geldmarktveranlagungen 55,8 240,6 110,6 –
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen – 50,9 589,5 22,0 %
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 310,0 52,6 108,2 4,0 %
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 0,3 0,1 0,5 0,0 %
1.681,2 2.042,9 2.680,2 100 %
PASSIVA
Eigenkapital 699,1 700,7 655,0 24,4 %
Rückstellungen 551,1 617,4 632,5 23,6 %
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 10,3 309,5 351,6 13,1 %
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstiges 420,6 415,3 508,2 19,0 %
Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen – 0,0 532,9 19,9 %
1.681,2 2.042,9 2.680,2 100 %
1
Änderung der Darstellung von Finanzdienstleistungen, siehe Konzernanhang Kapitel 3.2
2.4.1 Bilanzstruktur
Die Österreichische Post setzt auf eine
konservative Bilanz- und Finanzierungsstruktur. Dies
zeigt sich vor allem an hohen liquiden Mitteln und der
soliden Veranlagung von Zahlungsmitteln mit möglichst
geringem Risiko.
Die Bilanzsumme der Österreichischen Post lag
per 31. Dezember 2020 bei 2.680,2 Mio EUR. Aktivseitig
bildeten Sachanlagen in Höhe von 1.137,2 Mio EUR die
größte Bilanzposition und inkludierten Nutzungsrechte
aus Leasing verhältnissen von 326,6 Mio EUR. Die imma-
teriellen Vermögenswerte sowie die Geschäfts- oder
Firmen werte aus Unternehmenserwerben beliefen sich
per 31. Dezember 2020 auf 158,3 Mio EUR. In der Bilanz
sind Forderungen in Höhe von 379,7 Mio EUR ausge-
wiesen, die kurzfristige Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen von 314,2 Mio EUR enthalten. Andere
finanzielle Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2020
bei 116,1 Mio EUR. Neu ausgewiesen wurden Finanzielle
Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen in Höhe von
589,5 Mio EUR, die größtenteils aus dem Einlagen- und
Veranlagungsgeschäft der bank99 sowie aus der Abwick-
lung der Barauszahlungen für Dritte (z. B. Pensionen)
resultieren.
Die Österreichische Post hielt zum Jahresende
Wertpapiere und Geldmarktveranlagungen, die in den
Anderen finanziellen Vermögenswerten enthalten sind,
im Wert von 110,6 Mio EUR (exkl. bank99). Die von der
Österreichischen Post gehaltenen Wertpapiere sowie auch
die Geld markt ver anlagungen besitzen ein Investment-
Grade-Rating bzw. eine vergleichbare Bonität, weshalb von
einer kurzfristigen Liquidierbarkeit dieser Anteile ausge-
gangen werden kann. Aus der Bilanz ist ersichtlich, dass
die Österreichische Post zum 31. Dezember 2020 über
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von
108,2 Mio EUR verfügte. Der Finanzmittelbestand inklusive
der Geldmarkt- und Wertpapierveranlagungen und exklu-
sive der Finanzmittel der bank99 betrug zum 31. Dezember
2020 218,9 Mio EUR. Die Finanzmittel der bank99 betru-
gen zum Stichtag 31. Dezember 2020 578,9 Mio EUR und
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
16
2020
G 25
Bilanzstruktur nach Positionen
Mio EUR
218,9
Zahlungsmittel,
Geldmarkt-
/Wertpapier-
veranlagungen
1.137,2
Sachanlagen
91,2
Finanzielle
Vermögenswerte,
Investment Property
485,1
Forderungen,
Vorräte, Sonstiges
589,5
Finanzielle
Vermögenswerte aus
Finanzdienstleistungen
508,2
Verbindlichkeiten,
Sonstiges
532,9
Finanzielle
Verbindlichkeiten aus
Finanzdienstleistungen
351,6
Andere finanzielle
Verbindlichkeiten
632,5
Rückstellungen
655,0
Eigenkapital
158,3
Immaterielle
Vermögenswerte
Aktiva Passiva
2.680,2 2.680,2
2020
G 26
Bilanzstruktur nach Fristigkeiten
Mio EUR
645,4
Kurzfristiges
Vermögen
(inkl. IFRS 5)
davon
Zahlungsmittel/
und -äquivalente
108,2
1.445,3
Langfristiges
Vermögen
davon
Sachanlagen
1.137,2
589,5
Finanzielle
Vermögenswerte aus
Finanzdienstleistungen
694,4
Langfristige
Schulden
davon
Rückstellungen
360,4
797,9
Kurzfristige
Schulden
davon
Verbindlichkeiten
525,8
532,9
Finanzielle
Verbindlichkeiten aus
Finanzdienstleistungen
655,0
Eigenkapital
Aktiva Passiva
2.680,2 2.680,2
waren überwiegend bei der Österreichischen Nationalbank
veranlagt. Inklusive der Finanzmittel der bank99 betrug
der Wert zum 31. Dezember 2020 797,7 Mio EUR.
Auf der Passivseite der Bilanz lag das Eigen -
kapital des Österreichischen Post-Konzerns zum
31. Dezember 2020 bei 655,0 Mio EUR (Eigenkapital-
quote von 24,4 %). Die Verringerung der Eigenkapital-
quote gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die
Bilanzverlängerung durch das neue Finanzdienst leis-
tungsgeschäft in der Division Filiale & Bank zurückzu-
führen sowie auch auf die Voll konsoli dierung der tür kischen
Gesellschaft Aras Kargo. Weiter sind auf der Passivseite
Rückstellungen von 632,5 Mio EUR per Ende Dezember
2020 ausgewiesen. Bei rund 75 % der Rückstellungen
handelte es sich um Personalrückstellungen. So entfielen
182,2 Mio EUR auf Rückstellungen für Unterauslastung.
Weitere 193,9 Mio EUR betrafen gesetzlich und vertraglich
verpflichtende Sozialkapital rückstellungen (Abfertigun-
gen und Jubiläumsgelder) sowie 93,3 Mio EUR sonstige
Per sonalrückstellungen. Die sonstigen Rück stellungen
beliefen sich auf 163,1 Mio EUR und enthal ten Verpflich-
tungen für etwaige Ersatzleistungen in Zusammenhang
mit gutgeschriebenen Rückforderungs ansprü chen aus
in Vorperioden bezahlten Lohnneben kosten in Höhe von
99,6 Mio EUR. Insgesamt 47 % der Rück stellungen der
Österreichischen Post besitzen eine Fristigkeit von über
drei Jahren, 10 % von über einem Jahr. 43 % der Rückstel-
lungen sind kurzfristig mit einer Laufzeit von unter einem
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
17
Jahr. Andere finanzielle Verbindlichkeiten beliefen sich
auf 351,6 Mio EUR und beinhalteten langfristige Leasing-
verbindlichkeiten von 274,1 Mio EUR. Zum 31. Dezember
2020 waren in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und Sonstiges von 508,2 Mio EUR kurz-
fristige Verbindlichkeiten aus Liefe rungen und Leistungen
in Höhe von 249,2 Mio EUR ent halten. Neu ausgewiesen
als eigener Posten auf der Passivseite der Bilanz werden
Finanzielle Verbindlich kei ten aus Finanzdienstleistungen
von 532,9 Mio EUR, die im Wesentlichen das Einlagen-
und Veranlagungsgeschäft der bank99 sowie die Abwick-
lung der Barauszahlungen für Dritte (z. B. Pensionen)
enthielten.
G 25 T 35
Die Analyse der Bilanzstruktur nach Fristig kei -
ten zeigt, dass 54 % der Bilanzsumme bzw. 1.445,3 Mio EUR
auf langfristiges Vermögen entfallen. Innerhalb des lang-
fristigen Vermögens nimmt die Position Sachanlagen mit
1.137,2 Mio EUR eine bedeutende Stellung ein. Finanzielle
Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen machen 22 %
der Bilanzsumme bzw. 589,5 Mio EUR aus. Im Wesentlichen
sind hier Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken
enthalten. Zu den größten Posten des kurzfristigen Ver-
mögens (inklusive IFRS 5), das einen Anteil von 24 % bzw.
645,4 Mio EUR ausmacht, gehören mit 369,1 Mio EUR For-
derungen sowie mit 110,6 Mio EUR Andere finanzielle Ver-
mögenswerte, die Wertpapiere in Höhe von 40,7 Mio EUR
sowie Geldmarktveranlagungen in Höhe von 70,0 Mio EUR
enthalten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquiva-
lente betrugen 108,2 Mio EUR.
Passivseitig setzt sich die Bilanzsumme aus
Eigenkapital (24 %), langfristigen Schulden (26 %), finan-
ziellen Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen
(20 %) sowie kurzfristigen Schulden (30 %) zusammen.
Die langfristigen Schulden von insgesamt 694,4 Mio EUR
beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen in Höhe von
360,4 Mio EUR sowie Andere finanzielle Verbindlichkeiten
in Höhe von 274,1 Mio EUR. In den finanziellen Verbind-
lichkeiten aus Finanzdienstleistungen von 532,9 Mio EUR
sind Verbindlichkeiten gegenüber Kund*innen in Höhe von
519,5 Mio EUR enthalten. Bei den kurzfristigen Schulden
in Höhe von 797,9 Mio EUR dominieren Verbindlichkeiten
mit 525,8 Mio EUR.
G 26
2.4.2 Cashflow
Der Cashflow aus dem Ergebnis lag im Geschäfts-
jahr 2020 bei 327,1 Mio EUR nach 333,7 Mio EUR im Jahr
zuvor. Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit erreichte in
der Berichtsperiode 732,6 Mio EUR nach 327,4 Mio EUR
im Vorjahr. Hier sind als größter Effekt Finanzielle Ver-
mögenswerte/Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistun-
gen (Core Banking Assets) der bank99 zu nennen, die
mit 522,2 Mio EUR positiv wirkten. In den Core Banking
Assets sind jene Posten zusammengefasst, die aus dem
Einlagen- und Veranlagungsgeschäft der bank99 seit
Anfang April 2020 resultieren.
T 36
Cashflow
Mio EUR 2018 2019
1
2020
Cashflow aus dem Ergebnis 352,9 333,7 327,1
CASHFLOW AUS GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 295,9 327,4 732,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit –137,5 –290,7 7,0
davon Maintenance CAPEX –81,3 –71,5 –67,8
davon Growth CAPEX –58,1 –81,5 –75,5
davon Cashflow aus Akquisitionen/Devestitionen –38,3 –6,8 37,0
davon Erwerb/Verkauf von Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen 23,0 –124,0 130,2
davon sonstiger Cashflow aus Investitionstätigkeit 17,3 –6,8 –16,9
Free Cashflow 158,4 36,7 739,6
Free Cashflow vor Akquisitionen/Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen 173,7 167,5 572,4
OPERATIVER FREE CASHFLOW
2
161,9 150,5 125,7
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –138,1 –183,4 –153,1
davon Ausschüttungen –138,8 –141,0 –141,2
Veränderung des Finanzmittelbestands 20,2 –146,7 583,6
1
Änderung der Darstellung von Finanzdienstleistungen siehe Konzernanhang Kapitel 3.2
2
Free Cashflow vor Akquisitionen/Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen, Growth CAPEX und Core Banking Assets; 2019: exkl. Einzahlungen aus dem Immobilienprojekt Neutorgasse
32,8 Mio EUR und gutgeschriebene Rückforderungsansprüche von Lohnnebenkosten aus Vorperioden 65,7 Mio EUR; 2018: exkl. Sondereffekt 70,0 Mio EUR ( Sonderzahlung BAWAG
P.S.K. 107,0 Mio EUR abzüglich erbrachter Finanzdienstleistungen 37,0 Mio EUR)
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
18
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich
im Jahr 2020 auf 7,0 Mio EUR nach minus 290,7 Mio EUR
im Vorjahr (–2,0 %). Die Veränderung resultierte vorwie-
gend aus Wertpapieren und Geldmarktveranlagungen,
die sich in der Berichtsperiode in Summe mit Zuflüssen
in Höhe von 130,2 Mio EUR im Cashflow auswirkten (im
Vergleich zu Auszahlungen in Höhe von 124,0 Mio EUR
in der Vorjahresperiode). Zusätzlich ist der Verkauf der
Anteile an der flatexDEGIRO AG (vormals flatex AG) in
Höhe von 38,0 Mio EUR im Geschäftsjahr 2020 enthalten.
Der Free Cashflow vor Wertpapieren, Geldmarktveranla-
gungen und Core Banking Assets erreichte im Jahr 2020
87,3 Mio EUR.
Die Österreichische Post setzt auf die Kennzahl
des Operativen Free Cashflows, um damit die Finanzkraft
des operativen Geschäfts zu betrachten und daraus die
Dividende des Geschäftsjahres abzudecken.
Der Opera-
tive Free Cashflow belief sich in der aktuellen Berichts-
periode auf 125,7 Mio EUR im Vergleich zu 150,5 Mio EUR
im Jahr zuvor. Darüber hinaus gibt es Wachstumsinvesti-
tionen (Growth CAPEX), die zum Teil aus dem angesparten
Vermögen in der Bilanz finanziert werden.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthielt
hauptsächlich die Dividendenausschüttung sowie die
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten und belief sich im
Geschäftsjahr 2020 auf minus 153,1 Mio EUR.
T 36
G 27
Entwicklung des Finanzmittelbestands
2020
Mio EUR
344,1
293,2
2
241,4
797,7
218,9
2
Finanzmittel
per 01.01.2020
1
Cashflow aus
Geschäftstätigkeit
Core Banking
Assets (CBA)
Maintenance CAPEX
Sonstiger CF aus
Investitionstätigkeit
Operativer
Free Cashflow
Growth CAPEX
Cashflow aus
Finanzierungstätigkeit
Finanzmittel
exkl. Akquisitionen
Akquisitionen /
Devestitionen
Core Banking
Assets (CBA)
Finanzmittel
per 31.12.2020
1
1
Zahlungsmittel sowie Geldmarkt- und Wertpapierveranlagungen inkl. Finanzmittel der bank99
2
Zahlungsmittel sowie Geldmarkt- und Wertpapierveranlagungen exkl. Finanzmittel der bank99
Die Analyse der Entwicklung der Zahlungsmittel,
Wertpapiere und Geldmarktveranlagungen im Jahr 2020
zeigt folgendes Bild: Per 1. Jänner 2020 lag der Finanzmit-
telbestand der Österreichischen Post bei 344,1 Mio EUR,
exkl. der Finanzmittel der bank99 lag der Bestand bei
293,2 Mio EUR. Im Jahr 2020 wurde ein Cashflow aus
Ge schäftstätigkeit von 732,6 Mio EUR erwirtschaftet. Ab -
züg lich der Core Banking Assets in Höhe von 522,2 Mio EUR
sowie den Aus zahlungen für Erhaltungsinvestitionen (Main-
tenance CAPEX) im Geschäftsjahr 2020 von 67,8 Mio EUR
ergibt sich ein Operativer Free Cashflow von 125,7 Mio EUR.
Die geplante Dividendenausschüttung für das
Geschäfts jahr 2020 in Höhe von 108,1 Mio EUR (Vor-
schlag an die Hauptversammlung am 15. April 2021) kann
durch den Operativen Free Cashflow vollständig abge-
deckt werden. Nach Berücksichtigung der Wachstums-
investitionen (Growth CAPEX) in Höhe von 75,5 Mio EUR
sowie des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit und der
Akquisi tio nen und Devestitionen verbleibt, nach Hinzu-
rechnung der Core Banking Assets, ein Finanzmittelbestand
per 31. Dezember 2020 in Höhe von 797,7 Mio EUR. Der
Finanzmittelbestand inklusive Geldmarkt- und Wertpapier-
veranlagungen exkl. der Finanzmittel der bank99 betrug
zum 31. Dezember 2020 218,9 Mio EUR.
G 27
–522,2
–67,8
–16,9
–75,5
–153,1
+522,2
732,6
125,7
+37
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
19
2.4.3 Nettoliquidität/
Nettofinanzverschuldung
T 37
Nettoliquidität/Nettofinanzverschuldung
Mio EUR 31.12.2018 31.12.2019
1
31.12.2020
+ Andere finanzielle Verbindlichkeiten 10,3 309,5 351,6
+ Rückstellungen verzinslich 394,9 369,2 377,7
VERZINSLICHES FREMDKAPITAL 405,2 678,7 729,3
− Andere finanzielle Vermögenswerte –107,6 –298,6 –116,1
− Forderungen verzinslich langfristig –1,0 –1,0 –1,6
− Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –310,0 –52,6 –108,2
VERZINSLICHE AKTIVA –418,6 –352,2 –225,9
− Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte –0,3 –0,1 –0,5
NETTOLIQUIDITÄT (–)/NETTOFINANZVERSCHULDUNG (+)
2
–13,7 326,5 503,0
VERHÄLTNIS NETTOFINANZVERSCHULDUNG/EBITDA
2
– 1,02 1,66
GEARING RATIO
2, 3
– 46,6 % 76,8 %
1
Änderung der Darstellung von Finanzdienstleistungen, siehe Konzernanhang Kapitel 3.2
2
Da im Jahr 2018 eine Nettoliquidität ausgewiesen ist, wird auf die Darstellung der Kennzahlen Verhältnis Nettofinanzverschuldung/EBITDA sowie Gearing Ratio
( Nettofinanzverschuldung/Eigenkapital) aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft verzichtet.
3
Gearing Ratio = Nettofinanzverschuldung /Eigenkapital
Der Österreichische Post-Konzern wies per
Ende 2020 eine Nettofinanzverschuldung in Höhe von
503,0 Mio EUR aus. Die Veränderung zum Vorjahr war
bedingt durch eine Erhöhung des verzinslichen Fremd-
kapitals und einer Verringerung der verzinslichen Aktiva.
Das Verhältnis Nettofinanzverschuldung zu EBITDA
zeigte einen Wert von 1,66, der Verschuldungsgrad (Gearing
Ratio) lag am Ende der Berichtsperiode bei 76,8 %.
T 37
Auf Basis der vorhandenen Liquidität sowie
des soliden operativen Cashflows kann die Österreichische
Post die Finanzierungsvorhaben 2021 selbst decken.
Im Rahmen der Dividendenpolitik beabsichtigt
die Österreichische Post für die kommenden Jahre –
unter der Voraussetzung, dass sich die Geschäfts-
entwicklung weiterhin erfolgreich fortsetzt und keine
außergewöhn lichen Umstände auftreten – eine Ausschüt-
tungsquote von zumindest 75 % des auf die Aktionär*in-
nen entfallenden Nettoergebnisses.
2.4.4 Investitionen und Akquisitionen
Die Investitionen des Österreichischen Post-
Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 in Summe
auf 200,0 Mio EUR, wobei 39,7 Mio EUR auf Zugänge
von Nutzungsrechten aufgrund von IFRS 16 entfielen. Im
Geschäftsjahr 2020 entfielen 176,8 Mio EUR auf Investi-
tionen in Sachanlagen und 23,2 Mio EUR auf Investitionen
in immaterielle Vermögenswerte.
24,2 % der Investitionen der Österreichischen Post
entfielen auf den Bereich Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung. Neben den laufenden Investitionen im Bereich
Fuhrpark wurde in diesem Bereich vor allem in die Filial-
ausstattung sowie in diverse Hardware investiert. Auf den
Bereich Grundstücke/Bauten und Investment Property
entfiel in der Berichtsperiode ein Anteil von 22,2 %, wäh-
rend Geleistete Anzahlungen und Investitionen für im Bau
befindliche Anlagen 27,8 % des Investitionsprogramms aus-
machten, welche vorwiegend für das Paketerweiterungs-
programm sowie für Zustellfahrzeuge bestimmt waren.
Zudem entfielen 14,1 % auf technische Anlagen und Maschi-
nen in den Logistikzentren. Die immateriellen Vermögens-
gegenstände machten einen Anteil von 11,6 % aus.
G 28
Der wesentliche Anteil der Investitionen wurde
im Rahmen des Kapazitätsprogramms zum Ausbau der
Logistik infrastruktur im Paketbereich getätigt.
Sowohl bei Neu- als auch bei Ersatz investitionen
erfolgt eine detaillierte Rentabilitätsbetrachtung der
jeweiligen Maßnahme. Ersatzinvestitionen werden dann
getätigt, wenn entweder mit der neueren Technologie
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
20
ein Produktivitätsfortschritt erzielt werden kann, der die
laufenden Aufwendungen für Eigen- und Fremdpersonal
oder den Zukauf von Transportleistungen reduziert, oder
wenn der optimale Austauschzeitpunkt dadurch gegeben
ist, dass die Lebenszykluskosten (vor allem Instand-
haltungskosten) die Kosten eines neu beschafften Anlage-
guts überschreiten.
Investitionen werden sowohl während diverser
Planungsphasen als auch im Zuge der Beschaffungsphase
durch ein Gremium genehmigt und freigegeben, das sich
je nach Investitionsvolumen aus Bereichsverantwortlichen,
einzelnen oder allen Vorständen bzw. dem Aufsichts-
rat der Österreichische Post AG zusammensetzt. Neben
laufenden Plan/Ist-Vergleichen findet zum Abschluss der
Investitionsphase – insbesondere bei großen Projekten –
eine Investitionsnachschau statt.
Neben dem Return on Investment (ROI) als wesent-
lichem Entscheidungsparameter für Investitionen und
Akquisitionen werden auch die Amortisationsdauer und
der Barwert des Investments betrachtet – sowohl in der
Planung als auch im Kennzahlen-Monitoring.
Für den Erwerb bzw. Verkauf von Tochterunter-
nehmen sowie von nach der Equity-Methode bilanzierten
Finanzanlagen erfolgte 2020 ein Zahlungsmittelabfluss
von 0,8 Mio EUR nach einem Abfluss von 7,6 Mio EUR im
Jahr 2019. Generell geht jeder Akquisition ein konzernweit
einheitlicher Auswahlprozess voran. Die Entscheidungs-
grundlage bildet eine Due-Diligence-Prüfung, auf die eine
Bewertung mittels Discounted-Cashflow-Methode und
gegebenenfalls eine Plausibilisierung der ermittelten Werte
mittels Vergleichswertverfahrens folgt.
2.5 Wertorientierte
Kennzahlen
2.5.1 Capital Employed
Das Capital Employed des Österreichischen Post-
Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2020 1.110,0 Mio EUR
nach 961,3 Mio EUR im Vorjahr. Der Anstieg war bedingt
durch die Vollkonsolidierung der Aras Kargo sowie durch
Investitionen in das Kapazitätserweiterungsprogramm der
Österreichischen Post vor dem Hintergrund der gestiege-
nen Paketmengen.
T 38
Ziel der Österreichischen Post ist es, das Capital
Employed entsprechend den branchenspezifischen Gege-
benheiten zu optimieren. Vor diesem Hintergrund werden
Investitionen äußerst selektiv und gezielt getätigt,
um vor allem Produktivitätssteigerungen und profitables
Wachstum zu ermöglichen. Firmenwerte werden laufend
auf ihre Werthaltigkeit geprüft und bei Anzeichen von
Wertminderungen entsprechend wertberichtigt.
Die wesentlichen Schwerpunkte im Forderungs-
management der Österreichischen Post liegen in der
kontinuierlichen Prüfung der überfälligen Forderungen.
Das Management wird regelmäßig über Außenstände
informiert, um entsprechende Maßnahmen setzen zu
können. Im Risikofall erfolgt unverzüglich die Umstellung
auf Voraus- oder Barzahlung bzw. wird die Vorlage einer
Bankgarantie gefordert.
2020
in %
27,8
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
22,2
Grundstücke/
Bauten und
Investment Property
14,1
Technische Anlagen
und Maschinen
24,2
Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
11,6
Immaterielle
Vermögensgegenstände
G 28
Investitionen nach Kategorien
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
21
T 38
Capital Employed
Mio EUR 31.12.2018 31.12.2019
1
31.12.2020
+ Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder Firmenwerte 736,1 1.152,7 1.295,5
+ Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 78,4 73,0 74,4
+ Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 9,2 11,4 11,4
+ Vorräte 17,3 14,3 15,5
+ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Forderungen sowie Finanzielle Vermögenswerte aus
Finanzdienstleistungen und Steuererstattungsansprüche
2
343,8 373,3 1.009,1
− Unverzinsliches Fremdkapital –576,9 –663,4 –1.295,9
CAPITAL EMPLOYED 607,9 961,3 1.110,0
1
Änderung der Darstellung von Finanzdienstleistungen, siehe Konzernanhang Kapitel 3.2
2
Abzüglich verzinsliche Forderungen
2.5.2 Ratios
Die EBITDA-Marge der Österreichischen Post
reduzierte sich von 15,8 % im Jahr 2019 auf 13,8 % im Jahr
2020. Die EBIT-Marge betrug im Jahr 2019 9,9 %, im Jahr
2020 erreichte die Marge einen Wert von 7,3 %. Die EBIT-
Marge des Logistikgeschäfts, also exklusive der Division
Filiale & Bank, erreichte im Geschäftsjahr 2020 9,6 % und
liegt damit knapp unter dem Niveau des Vorjahres. Der
Return on Equity veränderte sich von 25,9 % auf 20,6 %
im Geschäftsjahr 2020. Der Return on Capital Employed
reduzierte sich von 25,6 % im Vorjahr auf 15,5 % im
Ge schäftsjahr 2020, im Wesentlichen bedingt durch die
Vollkonsolidierung der Aras Kargo sowie durch Investi-
tionen in das Kapazitätserweiterungsprogramm der Öster-
reichischen Post vor dem Hintergrund der gestiegenen
Paketmengen.
T 39
T 39
Ratios
in % 2018 2019
2020
EBITDA-Marge
1
15,6 15,8 13,8
EBIT-Marge
2
10,8 9,9 7,3 /9,6
3
ROE
4
25,8 25,9 20,6
ROCE
5
34,4 25,6 15,5
1
EBITDA-Marge = EBITDA/Umsatzerlöse
2
EBIT-Marge = EBIT/Umsatzerlöse
3
EBIT-Marge des Logistikgeschäfts von 9,6 % (exkl. Division Filiale & Bank)
4
Return on Equity = Periodenergebnis/Eigenkapital zum 1. Jänner abzüglich Dividendenausschüttung
5
Return on Capital Employed = EBIT/durchschnittliches Capital Employed; 2019: Änderung der Darstellung von Finanzdienstleistungen, siehe Konzernanhang Kapitel 3.2
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
22
Ein wesentlicher Schlüssel zum nachhaltigen
Erfolg in sich verändernden Märkten liegt in der Ent-
wicklung und Markteinführung innovativer Produkte und
Geschäftsmodelle sowie in der Erweiterung der bestehen-
den Produktpalette aus dem Kerngeschäft heraus.
Um dem Anspruch als Dienstleistungsunternehmen
gerecht zu werden, ergänzt bzw. verbessert die Öster -
reichische Post ständig ihre Services auf Basis von inner-
betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Zusätzlich arbeitet die Österreichische Post laufend an
der Optimierung ihrer Prozesse und Abläufe. Dabei werden
unternehmensintern oder gemeinsam mit Koopera-
tionspartner*innen auch innovative Lösungen erforscht
und entwickelt, die in vielen Fällen zu neuen Marktstan-
dards für die gesamte Logistikbranche führen.
COVID-19 führte im Jahr 2020 dazu, dass sich
Innovationstreiber veränderten. Neben Sicherheit und
Gesundheit stieg dieses Jahr auch das Bedürfnis nach
Konnektivität. Die unmittelbarste Auswirkung für die
Österreichische Post spiegelte sich in der Intensivierung
des Online-Handels wider.
Die Innovationstätigkeit in der Österreichischen
Post erfolgt durch ein Zusammenspiel aus zentraler Steue-
rung und dezentralen Innovationsteams in den Geschäfts-
bereichen, welche die Produkte bzw. Services verantwor-
ten. Das zentrale Innovationsmanagement sorgt für die
Transparenz sowie Vernetzung zu Innovationsaktivitäten
und übernimmt den Lead für übergreifende Themen-
stellungen – so wurde beispielsweise die Mitwirkung der
Österreichischen Post am VERBUND X Accelerator-
Programm zentral koordiniert. Dabei ist die Österreichi-
sche Post Partnerin der Geschäftsbereiche für die digitale
Transformation und baut darauf auf, Marktbedürfnisse
und Zukunftstrends rechtzeitig zu erkennen und durch
entsprechende Initiativen die Wettbewerbssituation der
Österreichischen Post nachhaltig abzusichern.
Neben eigenen Entwicklungsaktivitäten koope-
riert die Österreichische Post seit Langem mit namhaf-
ten österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und
anderen Forschungseinrichtungen. So wurde eine Partner-
schaft mit dem Institut für Technische Logistik (ITL) der
TU Graz eingegangen, das die Post beim Ausbau und der
Modernisierung ihrer Logistikzentren unterstützen wird.
Um Verpackungen umweltfreundlicher zu gestalten, wurde
eine Kooperation mit der FH Oberösterreich begründet.
Wichtige Partner*innen bleiben weiters die Österreichi-
sche Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), der Klima-
und Energiefonds sowie die Wirtschaftskammer Wien.
So gelingt es bei der Intensivierung der Innovationsarbeit
auf wissenschaftlich fundierten Ergebnissen aufzubauen.
Im Bereich der Produkte und Dienstleistungen im
Kerngeschäft lag im Geschäftsjahr 2020 neben den Ver-
besserungen der User Experience der Schwerpunkt auf der
Umsetzung neuer Serviceplattformen. So können laufende
Zahlungen (Abos) im Zusammenhang mit der Service-
palette der Österreichischen Post zukünftig bequem und
sicher über das neue Service E-Commerce-Hub abgewickelt
werden. Während eine Reihe an Projekten in den Produkt-
managementteams der Divisionen initiiert und abgewickelt
werden, erfolgt zur Sicherung der Serviceführerschaft
eine zentrale Weiterentwicklung der Endkund*innen-
services mit dem Anspruch, neueste Technologien zur
Verbesserung der Kernservices sowie der Schaffung und
Erforschung neuer Geschäftsmodelle auf der Endkund*in-
nenseite einzusetzen. Die Online-Lösungen der Post
zeichnen sich dabei durch ein hohes Maß an Sicherheit,
Flexibilität, Effizienz und Vertrauenswürdigkeit aus.
Für Aufmerksamkeit im Umfeld Philatelie sorgte
die Eintragung der goldenen Crypto stamp mit 1-Gramm-
Goldbarren in das Guinness Buch der Rekorde als „digitale
Briefmarke mit dem höchsten Ausgabewert“. Weitere
Philatelie-Innovationen waren eine Briefmarke in Form
und Haptik einer Skispitze sowie die Sonderausgabe einer
originellen Corona-Briefmarke aus Toilettenpapier.
Der Geschäftsbereich Brief & Werbepost der
Österreichischen Post konnte auch dieses Jahr seinen
konsequenten Innovationskurs fortsetzen. Ein besonderer
Schwerpunkt lag im vergangenen Jahr auf dem Themen-
feld Werbung, wo verändernde Bedürfnisse und digitale
Möglichkeiten berücksichtigend kreative Marktkonzepte
erarbeitet wurden. So konnte das Post-eigene Vergleichs-
portal daskuvert.at mit mehr als 50 Mio Online-Ange-
boten gelauncht werden. Mit dem digitalen Kund*innen-
club, in Form eines B2B-Loyalitätsbaukastens, oder dem
Digital-Out-of-Home-Werbefenstern (DOOH) wurde das
digitale Werbeportfolio weiter ausgebaut. Das physische
3. FORSCHUNG UND
ENTWICKLUNG/INNOVATIONS-
MANAGEMENT
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
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Werbeangebot wird stetig durch digitale Werbekanäle
erweitert und die Bereitstellung des digitalen Zugangs
zu den Kernprodukten am Brief- und Werbemarkt wird
forciert. Besonders zu erwähnen ist die Bereitschaft,
Konzepte mutig zu testen und bei positiver Resonanz mit
Konsequenz umzusetzen.
Das Geschäftsfeld Business Solutions ist der
führende Anbieter für innovative, physische und digitale
Geschäftsprozess-Lösungen. Der Fokus liegt auf effizi-
enten Business-Lösungen in den Bereichen Input- und
Business-Automation, Dokumentenlogistik, Output-
management und digitaler Werbung, welche sich auch
speziell während der COVID-19 Pandemie bewährt haben.
Durch Innovationen in den Bereichen künstliche Intel-
ligenz, Dokumentenmanagement-Lösungen und duale
Zustellungsangebote ermöglicht das Geschäftsfeld auch
in diesen herausfordernden Zeiten einen reibungslosen
und State-of-the-Art-Betriebsablauf für Österreichs
führende Unternehmen.
Im Bereich Logistics Solutions entwickelt die Öster-
reichische Post laufend maßgeschneiderte Kund*innen-
lösungen für Warehousing und Fulfillment sowie diverse
„Value Add Services“ – wie beispielsweise das Zweimann-
Handling, eine zeitdefinierte Zustellung (z. B. Same Day
Delivery) oder nachhaltige Verpackungslösungen. Diese
Lösungen sorgen in Verbindung mit innovativen Online-
Services für mehr Effizienz, höhere Flexibilität und generell
für eine kund*innenorientierte Optimierung von Kommuni-
kation und Distribution. Gemeinsam mit der ACL advanced
commerce labs GmbH erhalten Kund*innen eine perfekte
Partnerin zum Ausbau und der Erweiterung ihrer logisti-
schen Wertschöpfungskette. So kann die Österreichische
Post den Kund*innen vom Online-Shop bis zum Customer
Service, vom Frontend bis zum Backend alles aus einer
Hand anbieten. Der Fokus der Innovationsarbeit auf die
Themen Automatisierung und Predictive Analytics unter-
stützt das gesteigerte Bedürfnis der Kund*innen nach
Effizienz, Flexibilität und Resilienz. Damit ist die Österrei-
chische Post in der Lage, den Kund*innen maßgeschnei-
derte Lösungen vom Online-Shop, speziellen IT-Lösungen,
dem Warehousing, Fulfillment und der Endkund*innen-
belieferung, bis hin zu Lösungen der Bargeldbewirtschaf-
tung zur Verfügung zu stellen.
Im Bereich Prozesse und Abläufe liegt ein
wesentlicher Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt
auf der Stärkung der nachhaltigen Aspekte des Unter-
nehmens. Die Österreichische Post hat im Geschäftsjahr
2020 8,8 Mio EUR in die CO
2
-neutrale und schadstoff-
freie Zustellung investiert. Ein besonderes Highlight bei
der Um setzung dieser Schwerpunkte ist die Bestellung
von 25 elektrischen Großraumtransportern, die Öster-
reichs größte E-Flotte weiter verstärken. Auch beim neu
eröffneten Logistikzentrum Steiermark in Kalsdorf bei
Graz standen die dank Forschungspartnerschaften gewon-
nene Erkenntnisse zur Nachhaltigkeit im Vordergrund.
Ein weiterer Schwerpunkt des Investitionspro-
gramms lag in der Berichtsperiode im Bereich Betriebs-
und Geschäftsausstattung: Neben den laufenden Inves-
titionen im Bereich Fuhrpark wurde vor allem in moderne
Filialausstattung investiert. Über den Fuhrpark und
den Ausbau der Elektromobilität wird im Bereich Umwelt
berichtet. Ein weiteres Thema bildeten Investitionen, die
im Rahmen des Kapazitätserweiterungsprogramms getätigt
wurden. Zudem wurde das Programm „City Logistik“ auch
2020 von Paket Österreich in der Division Paket & Logistik
weitergeführt und ein
Pilotbetrieb zur Zustellung mit
E-Bikes oder zu Fuß über zentral gelegene Mikro-Logistik-
zentren (City Hubs), basierend auf den Erkenntnissen aus
vorangegangenen Piloten in der Grazer Innenstadt, gestar-
tet.
Durch dieses neuartige Konzept kann die Öster-
reichische Post einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion
von CO
2
- und Lärmemissionen in Ballungszentren leisten.
Ein weiteres Innovationsprojekt kommt aus dem Umfeld
„Internet of Things“ (IoT) und ermöglicht das Tracking von
40.000 Rollbehältern. Dadurch werden Lieferketten im
Brief- und Paketnetzwerk optimiert, was neben den Kosten
auch den CO
2
-Footprint weiter reduziert.
Die Österreichische Post sucht für Innovationen
und Investitionen konsequent nach Fördermöglich-
keiten. Die Abteilung CSR & Umweltmanagement (CSR =
Corporate Social Responsibility) berät und unterstützt
hier alle betroffenen Bereiche und koordiniert auch die
steuerliche Forschungsprämie.
Auch in diesem Bereich machte sich die COVID-19
Pandemie bemerkbar, was sich durch die rasche Bereit-
stellung hoher Fördermittel des Finanzministeriums zur
wirtschaftlichen Bekämpfung der Auswirkungen der staat-
lich angeordneten Lockdowns ausdrückte. Hierbei spielt
vor allem die COVID-19 Investitionsprämie eine große
Rolle. Dabei konnte die Österreichische Post konzern-
übergreifend viele Investitionen einreichen und vorläufige
Förderzusagen dafür einholen. Der Fokus liegt vor allem
auf Investitionen im Digitalisierungs- und Ökologisierungs-
bereich, die mit einer Förderintensität von 14 % den Groß-
teil der eingereichten Investitionsvorhaben ausmachen.
Die Zulässigkeit einer Doppelförderung ermöglicht vor
allem in Kombination mit den bisher genutzten Umwelt-
förderungen für E-Fahrzeuge und Photovoltaikanlagen
eine einmalige Gelegenheit, die Förderintensität in diesem
Bereich zu erhöhen und so die Maßnahmen zur CO
2
- Emis-
sionsreduktion zu unterstützen.
Zudem wurde die Initiative zur Umrüstung der
Lkw-Flotte mit Rechtsab biege assistenz systemen durch
Mittel der Schienen infra struktur dienst leistungs gesell-
schaft mbH gefördert, um die Sicherheit aller Verkehrs-
teilnehmenden in den Städten zu erhöhen.
C
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
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Die Innovationsfähigkeit der Österreichischen
Post wurde durch ein Projekt bewiesen, welches mithilfe
eines komplexen statistischen Verfahrens die Paket-
mengen prognostiziert und so die Personaleinsatz- und
Betriebsmittelplanung für die Führungskräfte in den Logis-
tikzentren erleichtern soll. Dieser Ansatz wurde durch die
Wirtschaftsagentur Wien (WAW), bei der das Projekt vor
zwei Jahren eingereicht wurde, nun nach abgeschlossener
Überprüfung mit einer 25 %-Quote gefördert und die
Leitung des Projekts mit einem zusätzlichen Frauenbonus
honoriert.
Es handelt sich hierbei um eine exemplarische,
nicht vollständige Darstellung ausgewählter Forschungs-
projekte.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
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4.1 Risiko management-
system
Die Österreichische Post betreibt ein umfangrei-
ches Risikomanagement, in das alle Unternehmenseinhei-
ten sowie Konzerngesellschaften einbezogen sind. Dieses
richtet sich grundsätzlich nach dem COSO- Standard
„Enterprise Risk Management – Integrated Framework“
von Juni 2017. Das Ziel des Risikomanagements ist es, die
Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren, zu be wer-
ten und durch geeignete Maßnahmen das Erreichen
der Unternehmensziele zu unterstützen. Risiken werden
nach einheitlichen Grundsätzen in ihrem Gesamtzusam-
menhang identifiziert, bewertet, überwacht und in einem
unternehmensweiten Risikomanagementsystem doku-
mentiert. Der Konzernvorstand definiert die Risikostrate-
gie und -politik des Unternehmens und legt die Rahmen-
bedingungen des Risikomanagementsystems fest.
G 29
G 29
Governancestruktur des Risikomanagements
Die Risikopolitik der Österreichischen Post
ist auf Bestandssicherung und nachhaltige Steigerung
des Unternehmenswerts ausgerichtet und fügt sich in die
Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie ein. Die
Österreichische Post ist zahlreichen Risiken ausgesetzt.
Daher ist die Österreichische Post bereit, Risiken
einzugehen, sofern das resultierende Chancen- und
Risiken portfolio ein ausgewogenes Verhältnis aufweist
und sie sich im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten
und ethischen Grundwerte des Unternehmens bewe-
gen. Die Ziele der Bestandssicherung und Ermöglichung
einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts
dürfen nicht gefährdet werden.
Für Risiken, die unvermeidbar sind, werden
Steuerungsmaßnahmen ergriffen, die der Bestands siche-
rung und nachhaltigen Steigerung des Unternehmens-
werts dienen.
4. CHANCEN UND
RISIKEN
Risikoverantwortliche Risiko GremiumRisikomanagement
Aufsichtsrat
PrüfungsausschussVorstand
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
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G 30
Risikomanagementprozess
Die wichtigsten Schritte des Risikomanagement-
prozesses sind:
1.
Identifizierung und Bewertung Risiken sind definiert
als potenzielle Abweichungen von Unternehmenszielen.
Für jedes identifizierte Risiko wird festgelegt, wer die
Bewertung, Steuerung und Überwachung verantwortet.
Halbjährlich unterstützen die Risikomanagementbeauf-
tragten der jeweiligen Unternehmensbereiche bei der
Analyse und Aktualisierung der Risikosituation. Im Zuge
der Analyse und Bewertung werden die Risiken in Szena-
rien beschrieben und anschließend so weit wie möglich
gemäß den Dimensionen Auswirkung und Eintrittswahr-
scheinlichkeit quantifiziert. Nicht quantifizierbare Risiken
werden anhand definierter qualitativer Klassen bewertet.
Zusätzlich unterstützt das zentrale Risikomanagement
zyklisch die einzelnen Unternehmensbereiche in Form
proaktiver Risiko-Assessments und Workshops hinsicht-
lich ihrer Risiken. Die Ergebnisse der Identifizierung und
Bewertung werden in einer eigenen Risikomanagement-
Software dokumentiert.
2.
Aggregation und Reporting Das zentrale Risiko-
management sammelt und überprüft die identifizierten
und bewerteten Risiken. Die finanziellen Effekte möglicher
Überschneidungen werden im Rahmen der Aggregation
berücksichtigt. Unter Einsatz statistischer Methoden wird
die Gesamtrisikoposition des Post-Konzerns ermittelt.
Darüber hinaus wird das Risikoportfolio in einem Risiko-
gremium analysiert und plausibilisiert. Das Risikogremium
setzt sich aus Vertreter*innen von Governance-Funktio-
nen, einschließlich Corporate Social Responsibility, und
operativen Funktionen zusammen. Die Ergebnisse des
Risikogremiums fließen in den halbjährlichen Bericht des
zentralen Risikomanagements über die Risiken und deren
Entwicklung an den Vorstand ein. Unerwartet auftre-
tende Risiken werden dem Vorstand unmittelbar (ad hoc)
berichtet. Zum Status des Risikomanagements werden
der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss ebenfalls
regelmäßig informiert.
3. Maßnahmengestaltung Die Risikosteuerung erfolgt
durch die Festlegung geeigneter Maßnahmen mit dem
Ziel, Risiken zu vermeiden, zu reduzieren oder auf Dritte
zu übertragen. Die Unternehmensbereiche prüfen hierzu
die infrage kommenden Maßnahmen mittels Kosten-
Nutzen-Analysen und implementieren diese anschließend.
Die Maßnahmen werden im Zuge der halbjährlichen
Analyse überwacht und angepasst. Zur systematischen
Bewältigung versicherbarer Risiken betreibt der Öster-
reichische Post-Konzern ein internes Versicherungs-
management. Dessen Hauptaufgaben bestehen in der
laufenden Optimierung der Versicherungssituation sowie
der Prozesse in der Schadenabwicklung.
4.
Überwachung und Kontrolle In Anlehnung an den
Österreichischen Corporate Governance Kodex wird
die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems
jährlich durch Wirtschaftsprüfer*innen beurteilt. Des
Weiteren werden die Konzeption, Angemessenheit und
Wirksamkeit des Risikomanagementsystems regelmäßig
evaluiert, überwacht und kontrolliert.
G 30
4.2 Bedeutende Risiken
Die Risiken und Chancen der Post leiten sich aus
dem Risikoumfeld bzw. den Trends und Veränderungen ab,
denen das Unternehmen ausgesetzt bzw. mit denen das
Unternehmen konfrontiert ist.
4.2.1 Umwelt-, Sozial- und
Governance- Risiken (Environmental,
Social, Governance – ESG)
Die Österreichische Post AG verfolgt schon seit
2016 eine Nachhaltigkeitsstrategie. Das dynamische
Marktumfeld erforderte ein Update der bewährten Strate-
gie. Dazu wurde die Nachhaltigkeitsstrategie nun auch mit
der Konzernstrategie zu einer integrierten Strategie ver-
woben. ESG-Themen haben einen hohen Stellenwert, die
Initiative CO
2
NEUTRAL ZUGESTELLT sei hier beispielhaft
genannt. Demgemäß begrüßt und unterstützt die Öster-
reichische Post AG Klima- und Umweltschutzmaßnahmen.
Einige Umweltschutzbestrebungen bergen jedoch Risiken
Identifizierung
Analyse
Bewertung
Identifizierung
& Bewertung
Überwachung
& Kontrolle
Maßnahmen-
gestaltung
Aggregation
& Reporting
Prüfung & Plausibilisierung
Aggregation
Reporting
Planung
Umsetzung
Überwachung
Evaluierung durch externe
Auditor*innen
Self-Assessments
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
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für das Werbepostgeschäft. So könnte verstärkt regula-
torischer Druck auf unadressierte Produkte erfolgen. Das
könnte zu beträchtlichen Rückgängen in der Werbepost
führen. Die Österreichische Post versucht daher, im Dialog
mit Stakeholdern Aufklärungsarbeit hinsichtlich der
tatsächlichen Umweltauswirkung von Werbepost diesem
Risiko vorzubeugen. Diesbezügliche Ökobilanzen werden
je Produktgruppe errechnet.
Für eine detaillierte Aufstellung zu weiteren
ESG-Risiken wird auf den Nichtfinanziellen Bericht ver-
wiesen.
4.2.2 E-Substitution klassischer
Briefsendungen
Klassische Briefsendungen werden zunehmend
durch elektronische Medien ersetzt. Der Trend zur elektro-
nischen Substitution von Briefen, insbesondere zur elek-
tronischen Zustellung, wird auch weiterhin fortbestehen.
Diese Entwicklung, die vom Gesetzgeber gefördert wird,
kann zu nicht unerheblichen Volumenrückgängen und
damit Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Ein Rückgang
des Umsatzes der Österreichischen Post im Bereich Brief-
post von einem Prozentpunkt führt zu einem negativen
Umsatzeffekt von rund 6 Mio EUR pro Jahr, der aufgrund
der Fixkostenstruktur des Unternehmens kurz- bis mittel-
fristig großteils ergebnismindernd wirken würde. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass infolge von Änderungen
der gesetzlichen Zustellvorschriften für behördliche
Sendungen in Österreich ein Teil dieser Sendungen nicht
mehr über die Österreichische Post zugestellt wird.
Eine zusätzliche Beschleunigung der Substitution von
Brief sendungen durch elektronische Medien ist durch das
Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes sowie durch
weitere Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes zu erwar-
ten. Dem Mengenrückgang infolge dieser Substitution
wird mit neuen Produkten und Dienstleistungen entgegen-
gewirkt. Die Diversifikation trägt dazu bei, Risiken einzel-
ner Branchen weit zu streuen bzw. gering zu halten.
4.2.3 Personalkosten und Struktur der
Dienstverhältnisse
Das Geschäftsmodell der Österreichischen Post
ist von einer hohen Personalkostentangente geprägt.
Eine Planabweichung im Bereich Löhne und Gehälter von
einem Prozentpunkt entspricht dabei durchschnittlich
9 Mio EUR pro Jahr und etwaigen Rückstellungserforder-
nissen. Weiters steht ein Teil der Mitarbeiter*innen des
Österreichischen Post-Konzerns in einem öffentlich-
rechtlichen Dienstverhältnis und unterliegt den Bestim-
mungen des Beamtendienstrechts. Daraus ergeben sich
Besonderheiten im Zusammenhang mit der dienstrechtli-
chen Verwendung. Bei einem Teil der Belegschaft kann es
durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen im
Fall von Mengenverlusten zu keiner Kapazitätsanpassung
kommen, ebenso ist keine Anpassung des Gehaltsniveaus
an eventuell ungünstigere Marktkonditionen möglich.
Das Beamtendienstrecht führt damit insgesamt zu gerin-
ger Kostenflexibilität. Der Österreichische Post-Konzern
ist im Hinblick auf den liberalisierten Markt zunehmend
mit den Grenzen der dienstrechtlichen Verwendungsmög-
lichkeiten für die ihm zugewiesenen Beamt*innen kon-
frontiert. Die Lösung dieser Problematik nimmt im Dialog
mit dem verantwortlichen Gesetzgeber eine bedeutende
Rolle ein. Aus den laufenden Änderungen des Beamten-
dienstrechts und sonstigen gesetzlichen Änderungen kön-
nen sich für den Österreichischen Post-Konzern, soweit
diese Regelungen nicht auf die spezielle Wettbewerbs-
situation des Österreichischen Post-Konzerns Rücksicht
nehmen, zusätzliche Belastungen und unerwartete Mehr-
kosten ergeben, auf deren Entstehen der Konzern keinen
Einfluss hat.
4.2.4 Umsetzung Tarifgestaltung
Die Post versucht Kostensteigerungen, die nicht
durch Effizienzsteigerungen und Produktivitätsmaß-
nahmen ausgeglichen werden können, durch Tarifanpas-
sungen abzumildern. Es besteht das Risiko, dass diese
Tarifanpassungen nicht im benötigten Umfang von der
dafür zuständigen Rundfunk und Telekom Regulierungs-
GmbH (RTR-GmbH) genehmigt werden.
4.2.5 Rückgang bei Werbemengen
Das Geschäft mit Werbesendungen wird von der
konjunkturellen Entwicklung beeinflusst und hängt stark
von der Intensität der Werbeaktivitäten von Unterneh-
men ab. Gerade der stationäre Handel – als wichtigste
Werbepost-Kund*innengruppe – ist weiterhin mit folgen-
den strukturellen Trends konfrontiert: Einerseits ist eine
zunehmende Marktkonzentration spürbar und anderer-
seits leidet der stationäre Handel unter dem starken
Wachstum des E-Commerce-Markts. Infolgedessen kann
es zu einer Reduktion bei Werbemitteln und -mengen und
damit auch zu einer Beeinträchtigung des Ergebnisses
kommen. Darüber hinaus kann digitale Werbung oder Ver-
unsicherung rund um die Datenschutz-Grundverordnung
zur Reduktion physischer Sendungen führen.
4.2.6 Paketmarkt
Durch das weiterhin dynamische Wachstum des
Paketmarkts infolge des anhaltenden E-Commerce-
Booms bleibt der Wettbewerb intensiv. Zusätzlich kann der
stagnierende B2B-Markt zu einer weiteren Verschärfung
des Konkurrenzkampfs im X2C-Markt beitragen. Dadurch
kann es zu Marktanteilsverschiebungen kommen. Zudem
ist das starke Paketwachstum von großen Online-Ver-
sender*innen getrieben, die überproportional zum Markt
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
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wachsen. Durch die bereits etablierte Eigenzustellung
eines Großkunden im Osten von Österreich und damit ver-
bundenen möglichen weiteren Steigerungen der Eigenleis-
tung kann es zu spürbaren Mengenverlusten und damit
einhergehenden Umsatz- und Ergebniseffekten kommen.
4.2.7 Kostenrisiko Logistik
Die Verschiebungen der Sendungsmengen von
Brief zu Paket bewirken Anpassungen im Logistikprozess.
Es besteht das Risiko, dass sich die forcierten Effizienz-
bzw. Produktivitätssteigerungen verzögern. Darüber hinaus
wird in der Paketzustellung neben Eigenzustellung auch
mit Frachtunternehmen zusammengearbeitet. Aufgrund
der Zunahme der Paketmengen und der damit verbunde-
nen steigenden Nachfrage nach Frachtdienstleistungen
besteht das Risiko von Kostenerhöhungen.
4.2.8 Logistik Beteiligungen
Ein Bestandteil der Strategie des Österreichi-
schen Post-Konzerns ist das Wachstum durch selektive
Akquisitionen und Kooperationen überwiegend im Kern-
geschäft der Logistik. Dabei ist es wichtig, passende
Akquisitionsziele zu finden und erworbene Unterneh-
men erfolgreich zu integrieren. Die Chancen und Risiken
von Beteiligungen sind in hohem Maß von politischen,
wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen
abhängig. Die Logistikbeteiligungen der Post sind vor
allem im Paketmarkt im CEE-Raum aktiv. Auch im CEE-
Raum ist der Paketmarkt von starkem Wettbewerb und
daraus resultierendem Preisdruck geprägt. Es besteht
daher das Risiko, dass die Ergebnisentwicklung der
Beteiligungen aus den vorgenannten Gründen den Erwar-
tungen hinterherhinkt und somit die Erwartungen der
Post an den Ergebnisbeitrag der Beteiligungen zum Post-
Ergebnis nicht erfüllt werden können.
4.2.9 Finanzdienstleistungen/bank99
Im Filialnetz arbeitet die Österreichische Post
seit vielen Jahren mit strategischen Partner*innen im
Telekom- und Finanzbereich zusammen. Insbesondere
das Finanzdienstleistungsgeschäft ist einem strukturellen
Wandel durch veränderte Kund*innenbedürfnisse
unterworfen. Um diesen Kund*innenbedürfnissen nach
Finanzdienstleistungen besser nachkommen zu können,
hat die bank99 im April 2020 den operativen Betrieb
aufgenommen. Ziel ist es, im Jahr 2023 eine weitgehende
Break-even-Situation zu erreichen.
Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der bank99
ist von zwei wesentlichen Faktoren abhängig, dem
Kund*innenhochlauf und dem Angebot an Fremdproduk-
ten. Es besteht hinsichtlich des Kund*innenhochlaufs
das Risiko, dass sich dieser nach der anfänglichen posi-
tiven Entwicklung verzögert oder abflacht. Hinsichtlich
der Fremdprodukte gibt es zwei Risikoaspekte. Einerseits
könnte sich der zeitliche Ablauf der Fremdproduktange-
bote verzögern, andererseits könnte die Fremdprodukt-
palette hinter den Erwartungen bleiben. Alle genannten
Risikoaspekte können dazu führen, dass das Ergebnis
der bank99 sich nicht entsprechend den Erwartungen der
Post entwickelt.
4.2.10 Türkei/Aras Kargo
Seit 2013 war die Österreichische Post mit 25 %
am türkischen Paketdienstleister Aras Kargo a.s. betei-
ligt. Bereits damals gab es die grundsätzliche Absicht und
Übereinkunft zwischen der Gründer- und Eigentümer-
familie Aras und der Österreichischen Post, die Beteili-
gung zu erhöhen. Am 25. August 2020 erfolgte das Closing
zur Anteilserhöhung auf 80 %. Aufgrund der derzeit
schwierigen politischen Situation in der Türkei besteht
das Risiko, dass sich insbesondere volkswirtschaftliche
Rahmengrößen zum Nachteil der Post entwickeln. Als
wesentliche volkswirtschaftliche Größen wären hier der
Wechselkurs sowie die Inflationsentwicklung zu nennen.
Während sich der Wechselkurs durch die Umrechnung
im Post-Ergebnis bemerkbar macht, können Inflations-
entwicklungen das Geschäft vor Ort beeinflussen. Ein
weiteres Risiko besteht in der Entwicklung der Personal-
kosten. Wie auch das Kerngeschäft in Österreich ist das
Geschäft der Aras Kargo personalintensiv. Eine nach-
teilige Entwicklung der Personalkosten könnte sich daher
negativ im Ergebnis auswirken.
4.2.11 Finanzrisiken
Eine detaillierte Darstellung der Finanzinstru-
mente und der damit verbundenen finanziellen Risiken
findet sich im Konzernanhang in Kapitel 10.
4.2.12 Technische und Cyberrisiken
Der Österreichische Post-Konzern ist in hohem
Maß auf die Verwendung von komplexen technischen
Systemen angewiesen und setzt bei der Erbringung seiner
Dienstleistungen maßgeblich auf den Einsatz von Daten-
verarbeitungssystemen, modernen Kommunikations-
medien und anderen technischen Einrichtungen. Vor
diesem Hintergrund hat der Österreichische Post- Konzern
in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen
vor genommen, um sein Verteil- und Zustellnetz zu moder-
ni sieren. Die Leistungserbringung des Unternehmens
hängt dabei von der Funktionsfähigkeit weniger wichtiger
Standorte ab. Sollten technische Systeme vorübergehend
oder dauerhaft ausfallen oder sollte es zu unberechtigten
Datenzugriffen und Datenmanipulationen beispielsweise
durch Cyberkriminalität kommen, könnte dies zu Stö-
rungen des Geschäftsablaufs und zum Verlust von Repu-
tation und Kund*innen führen sowie zusätzliche Kosten
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
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verursachen. Zur Reduktion von technischen und Cyber-
risiken wurden Sicherheitsmaßnahmen und Regeln fest-
gelegt, die einen reibungslosen Ablauf sicherstellen sollen.
Im Betrieb von Rechenzentren verfolgt der Österreichi-
sche Post-Konzern eine Outsourcing-Strategie. Durch
entsprechende Vertragsgestaltung und gezieltes Service-
level-Management wird die Verfügbarkeit aller ausgeglie-
derten Tätigkeiten abgesichert. Die Vertragspartner*innen
sind verpflichtet, einschlägige gültige Zertifizierungen
vorzuweisen.
4.2.13 Regulatorische und rechtliche
Risiken
Das Postmarktgesetz sieht in vielen Bereichen
keine Gleichbehandlung zwischen der Österreichischen
Post und ihren Mitbewerber*innen vor, sondern eine
Mehrbelastung der Österreichischen Post: Die Österrei-
chische Post ist im Rahmen des Universaldiensts ver-
pflichtet, in ganz Österreich ein Mindestangebot von Post-
dienstleistungen in vergleichbarer Qualität anzubieten
und ein flächendeckendes Netz von mindestens 1.650
Post-Geschäftsstellen sicherzustellen. Mit eigenem Perso-
nal betriebene Post-Geschäftsstellen dürfen nur nach
Durchführung eines behördlichen Verfahrens geschlossen
werden, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass
die Österreichische Post – zumindest vorübergehend –
zur Führung unrentabler Standorte verpflichtet ist.
Die Österreichische Post geht derzeit nicht davon
aus, dass sie verpflichtet wird, ihren Mitbewerber*innen
Zugang zu Teilleistungen einzuräumen. In einem sol-
chen Fall könnten diese jedoch in besonders lukrativen
Marktsegmenten Postdienstleistungen selbst erbringen
und in weniger lukrativen Marktsegmenten zu regulier-
ten Preisen auf Teilleistungen der Österreichischen Post
zurückgreifen. Dies könnte zu erheblichen Ergebnis-
beeinträchtigungen führen.
In der Öffentlichkeitsarbeit des Österreichischen
Post-Konzerns sowie im Dialog mit allen Stakeholdern
nimmt die Thematik der Gleichbehandlung der Österrei-
chischen Post mit anderen Marktteilnehmer*innen einen
hohen Stellenwert ein. Das Unternehmen sieht es als seine
Aufgabe, auf die ungenügende Abgeltung des Universal-
diensts und die Problematik der asymmetrischen Markt-
öffnung hinzuweisen.
Die Österreichische Post unterliegt in der Ge -
staltung ihrer Geschäftsbedingungen (einschließlich
ihrer Entgelte) im Universaldienst der Kontrolle durch
die Regulierungsbehörde. Das Unternehmen kann des-
halb im Bereich des Universaldiensts nur eingeschränkt
durch Preisanpassungen auf Marktveränderungen
reagieren. Unterschiedliche Definitionen der Grenzen
des Universaldiensts seitens der Regulierungsbehörde
und des Unternehmens können sich in der Gestaltung
des Produktportfolios und der Preisfestsetzung nieder-
schlagen.
Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Vereinba-
rungen und Geschäftspraktiken des Österreichischen
Post-Konzerns war und ist in wenigen Einzelfällen immer
wieder Gegenstand kartellrechtlicher Untersuchungen
und Verfahren. Sonstige rechtliche Risiken ergeben
sich auch aus nicht vorhersehbaren Gerichtsverfahren
mit Mitbewerber*innen, Kund*innen und Lieferant*in-
nen sowie aus dem Themenbereich Datenschutz. Zur
best möglichen Vermeidung von Ergebnisbeeinträchti-
gungen durch regulatorische und rechtliche Risiken ist
der Österreichische Post-Konzern bestrebt, in seinen
Kernprozessen eine Erweiterung der Wertschöpfung und
des Produktportfolios zu erzielen, um seinen Kund*in-
nen ein breiteres Leistungsspektrum anzubieten und
eine Qualitätsoptimierung zu erreichen. Darüber hinaus
beabsichtigt der Österreichische Post-Konzern, vermehrt
Umsätze im nicht regulierten Bereich zu erwirtschaften.
Der Rechtsrahmen für neue innovative Produkte und
Dienstleistungen und die damit verbundenen Daten-
verarbeitungen lässt Interpretationsspielräume bei den
seit Mai 2018 anwendbaren datenschutzrechtlichen
Vorschriften offen und ist aktuell und kann zukünftig
laufend Gegenstand von Diskussionen und datenschutz-
rechtlichen Verfahren mit finanziellen Auswirkungen
insbesondere auf das Werbepostgeschäft sein.
Nach dem Poststrukturgesetz 1996 sind Änderun-
gen des Beamtendienstrechts, die für Bundesbeamt*innen
eingeführt werden, grundsätzlich auch auf die der Gesell-
schaft zugewiesenen Beamt*innen anwendbar. Im Ergeb-
nis können Änderungen des Beamtendienstrechts daher
unmittelbar die Kostenstruktur der Gesellschaft verän-
dern. Weiters können Risiken aufgrund unterschiedlicher
Interpretationen des Poststrukturgesetzes grundsätzlich
nicht ausgeschlossen werden. Betreffend der Thematik
der Festlegung des korrekten Vorrückungs stichtags bei
Beamt*innen wurde die vorgesehene Besoldungsreform
im Jahr 2015 umgesetzt, welche vom EuGH als ungenü-
gend beurteilt wurde, und eine neuerliche Reform notwen-
dig. Als Folge daraus wurde eine weitere Novellierung des
Beamtendienstrechts seitens der Bundesregierung vor-
genommen, nach der für jede*n Bundesbeamt*in die Frage
der Anrechnung der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebens-
jahr auf Einzelfallbasis neu zu bewerten, zu be trachten
und zu beurteilen ist. Es besteht das Risiko, dass auch
diese Novellierungen vom EuGH als diskrimi nierend ein-
gestuft werden.
4.2.14 Corona-Pandemie
Das Jahr 2020 war geprägt von COVID-19 und
den damit verbundenen Maßnahmen. Die verhäng-
ten temporären Lockdowns haben zu Mehrkosten und
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
30
Umsatzverlusten geführt. Es besteht das Risiko, dass die
Pandemie und ihre Folgen länger als erwartet dauern. Dies
könnte zu weiteren Mehrkosten für Prozess- und Präven-
tivmaßnahmen und Umsatzeinbußen führen und mitunter
auch nachhaltigen Einfluss auf das Kerngeschäft der
Österreichischen Post haben. Wie das Jahr 2020 gezeigt
hat, könnten sich diese nachhaltigen Einflüsse insbeson-
dere in einem stärkeren Trend zur Digitalisierung mit dem
Risiko einer höheren E-Substitution und der Reduktion
von Werbemengen aufgrund von Lockdowns äußern. Die
COVID-19 bedingte Wirtschaftskrise könnte zudem zu ver-
mehrten Insolvenzen oder Markenkonsolidierungen führen,
was zu weiteren Reduktionen bei der Werbepost führen
könnte. Außerdem könnte eine generelle Verschiebung von
Brief- zu Paketprodukten erfolgen.
4.3 Bedeutende Chancen
Das Risikomanagementsystem hat zum Ziel,
neben Risiken auch Chancen frühzeitig zu erkennen, zu
analysieren, zu bewerten und durch geeignete Maß-
nahmen das entsprechende Chancenpotenzial zu ver-
wirklichen. Die Identifizierung, Bewertung, Steuerung
und das Reporting erfolgen gemäß dem zuvor darge-
stellten Prozess. Nachfolgend werden die bedeutenden
Chancen dargestellt. Die Zuordnung orientiert sich an
der im Jahr 2020 aktualisierten, neuen integrierten
Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie. Sie setzt
sich aus drei Eck punkten zusammen: „Verteidigung der
Marktführerschaft und Profitabilität im Kerngeschäft“,
„Profitables Wachstum in nahen Märkten“ und „ Ausbau
des Filial- und Digitalangebots für Privatkund*innen und
KMUs“. Das Herzstück der neuen integrierten Unter-
nehmens- und Nachhaltigkeits strategie, die Nachhaltig-
keit, befindet sich umrahmt von den drei genannten
Eckpunkten in deren Zentrum.
Im ersten strategischen Eckpunkt – Verteidigung
der Marktführerschaft und Profitabilität im Kern-
geschäft – wird die Erweiterung und Adaptierung des
Produktportfolios im Segment Brief & Werbepost sowie
Paket gemäß den Anforderungen der Kund*innen als
Chance betrachtet. So wird das Leistungsangebot lau-
fend durch diverse Zusatzleistungen im physischen und
elektronischen Bereich erweitert. Eine kontinuierliche
E-Substitution von Briefen wird in der Planung der Öster-
reichischen Post bereits berücksichtigt, womit ein im
Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen langsameres
Voranschreiten des Rückgangs als Chance zu bewerten
ist. Chancen ergeben sich vor allem durch den wachsen-
den Online-Handel. Hier punktet die Post durch neue,
schnelle und schlanke Lösungen für Online-Bestellungen.
Die Österreichische Post hat klare Wettbewerbsvorteile
hinsichtlich Qualität und Kostenstruktur. Weiters können
durch Maßnahmen zur Personalkostenoptimierung posi-
tive Impulse gesetzt werden.
Im zweiten strategischen Eckpunkt – Profitables
Wachstum in nahen Märkten – ergeben sich Chancen
vor allem durch das Beteiligungsportfolio der Post. Die
aus ländischen Beteiligungsunternehmen sind primär im
Paketsektor angesiedelt und profitieren ebenfalls vom
Anstieg des Online-Handels. Das Tochterunternehmen
Aras Kargo bietet ein besonders großes Chancenpotenzial
aufgrund der Größe und des Entwicklungspotenzials des
türkischen Markts.
Für den dritten strategischen Eckpunkt – Ausbau
des Filial- und Digitalangebots für Privatkund*innen und
KMUs – ergeben sich beispielsweise Potenziale durch
den Ausbau des Online- und Selbstbedienungsangebots
so wie durch neue Geschäftsmodelle im Bereich E-Com-
merce, insbesondere kann über die Tochtergesellschaft
Post E-Commerce an der Online-Handel-Dynamik partizi-
piert werden.
Für Chancen zu ESG-Themen sei auch an dieser
Stelle auf den Nichtfinanziellen Bericht verwiesen.
4.4 Gesamtaussage zur
Risiko- und Chancensituation
des Konzerns
Die vorstehend beschriebenen Risiken und
Chancen des Unternehmens werden stetig beobachtet
und entsprechende Maßnahmen gesetzt bzw. Initiativen
ergriffen. Gesamthaft betrachtet ist zu erwarten, dass
sich Unsicher heiten durch die Pandemie erhöhen, dies gilt
sowohl im positiven wie im negativen Sinne. Ein Blick auf
die bedeutenden Chancen und Risiken des Unternehmens
zeigt, dass es zwar Änderungen bzw. Verschiebungen bei
den Themen gibt, mit denen die Post konfrontiert ist, die
Stabilität bei den Chancen und Risiken aber überwiegt.
Dementsprechend ist aus heutiger Sicht der Bestand
des Unternehmens nicht gefährdet.
C
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
31
5. WEITERE RECHTLICHE
ANGABEN
5.1 Internes Kontrollsystem
und Risikomanagement im
Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess
Der Österreichische Post-Konzern ist – als
international tätiges Logistik- und Dienstleistungsunter-
nehmen – im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit operati-
ven Risiken ausgesetzt, mit denen sich das Unternehmen
bewusst auseinandersetzt. Durch die Konzentration auf
das Kerngeschäft sowie die jahrzehntelange Erfahrung
in diesem Geschäft ist es dem Österreichischen Post-
Konzern möglich, diese Risiken frühzeitig zu identifizie-
ren und zu bewerten sowie rasch geeignete Vorsorge-
maßnahmen zur Sicherung zu setzen. Für den gesamten
Österreichischen Post-Konzern besteht ein einheitliches
Risikomanagement, das alle Organisationseinheiten und
wesentlichen Konzernunternehmen sowie ein Internes
Kontrollsystem für alle wesentlichen Prozesse ein-
schließt. Das Interne Kontrollsystem als Teil des Risiko-
managementsystems ist risikoorientiert aufgebaut und
in die Betriebsabläufe integriert. Berücksichtigt werden
die Rechnungslegung, die Finanzberichterstattung sowie
deren vorgelagerte Unternehmensprozesse. Für die
Durchführung der Kontrollen ist die jeweilige Unterneh-
menseinheit verantwortlich.
5.1.1 Kontrollumfeld
Die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind im Konzernhandbuch zusam-
mengefasst. IFRS-Neuerungen werden vom Konzern-
Rechnungswesen laufend überwacht und regelmäßig
konzern weit veröffentlicht. Zusätzlich zum Konzernhand-
buch bestehen Richtlinien und Fachkonzepte zu ausge-
wählten Konzernprozessen, insbesondere zu Konsolidie-
rungskreisänderungen.
Die Konzernunternehmen erstellen auf Gesell-
schaftsebene zeitgerecht vollständige und richtige
IFRS-Reporting-Packages gemäß den konzerneinheit-
lichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Die
IFRS-Reporting-Packages sind die Ausgangsbasis für
die Weiterverarbeitung im Zuge der Konzernkonsolidie-
rung. Die Erstellung des Konzernabschlusses obliegt
dem Konzern-Rechnungswesen, dessen Aufgaben- und
Verantwortungsbereiche im Wesentlichen die Betreuung
der Meldedatenübernahme der Konzernunternehmen,
die Durchführung der Konsolidierungs- und Eliminierungs-
maßnahmen sowie die analytische Aufbereitung der
Konzern abschlussdaten und die entsprechende Erstellung
von Finanzberichten umfassen. Die Ablauforganisation
für die Erstellung des Konzernabschlusses folgt einem
strikten Terminplan.
5.1.2 Risikobeurteilung
Das Interne Kontrollsystem ist risikoorientiert
aufgebaut. Die bestehende Schnittstelle zwischen dem
Internen Kontrollsystem und dem Risikomanagement-
system führt zu einer koordinierten Vorgehensweise
beider Bereiche.
Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Überprüfung
der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems durch die
Konzernrevision.
5.1.3 Kontrollmaßnahmen
Der Konzernabschluss der Österreichischen Post
wird auf Grundlage von SAP SEM-BCS monatlich in Form
einer Simultankonsolidierung erstellt. Die Erfassung der
Anhangangaben sowie die Ermittlung der latenten Steuern
erfolgen ebenfalls über SAP SEM-BCS. Im Bereich der
Stammdaten (z. B. SAP SEM-Positionen, SAP-Konzern-
kontenplan, Kund*innendaten) sind zentrale Anlage-/
Änderungsprozesse definiert worden. Die monatlichen
Abschlüsse werden überwiegend mittels SAP R/3 erstellt.
Die IFRS-Überleitung erfolgt im Zuge der parallelen (dua-
len) SAP-Rechnungslegung. Die Übernahme der Melde-
daten in SAP SEM-BCS erfolgt durch einen automatisier-
ten Upload. Zu Zwecken der Überwachung und Kontrolle
wird der Konzernabschluss durch eine EBIT-Überleitung
überprüft. Dabei wird eine Überleitung der Einzelab-
schlüsse auf den Konzernabschluss unter Berücksichti-
gung der im Konzern durchgeführten Buchungen und
Eliminierungen vorgenommen.
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstel-
lungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden
mehrstufig aufgebaute Qualitätssicherungsmaßnahmen
mit der Zielsetzung implementiert, die IFRS-Reporting-
Packages für die Zwecke der Konsolidierung richtig zu
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
32
erfassen. Ausgehend von den Abschlüssen der Konzern-
unternehmen führt das Konzern-Rechnungswesen in
mehreren Stufen umfangreiche Plausibilitäts- und Daten-
qualitätschecks durch. Erst nach Durchführung der
Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe
des Konzernabschlusses.
5.1.4 Information und Kommunikation
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und
Kontroll funktionen werden wesentlichen Führungsebenen
vorläufige Konzernabschlussdaten zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses werden
folgende Berichte erstellt: Aufsichtsratsbericht, Monats-
bericht inklusive Strategie-Cockpit, Zwischenberichte,
Beteiligungsbericht, Datenanalyse und -auswertung.
Adressaten des vierteljährlich erstellten Aufsichtsrats-
berichts sind in erster Linie der Vorstand und der Auf-
sichtsrat der Österreichische Post AG. Neben dem Auf-
sichts ratsbericht und dem gesetzlich vorgeschriebenen
Jahresfinanzbericht sowie dem Geschäftsbericht und
den Zwischenberichten werden unterjährig weitere
interne Berichte, die weiterführende Erläuterungen zu
ausgewählten Positionen, Ergebnisüberleitungen und
Kennzahlen enthalten, erstellt. Der Monatsbericht fasst
die wesentlichen Finanz- und Leistungskennzahlen des
Unternehmens zusammen. Vom Konzern-Controlling wird
monatlich ein Beteiligungsbericht erstellt, der Informa-
tionen über die Entwicklung der Konzernunternehmen
enthält. Zusätzlich zur Berichterstattung über Finanzkenn-
zahlen wird dem Prüfungsausschuss halbjährlich über
den aktuellen Status des Internen Kontrollsystems sowie
über erfolgte Prü fungen berichtet. Die Berichterstat-
tung an die Aktionär*innen der Österreichische Post AG
erfolgt in Über einstimmung mit dem Österreichischen
Corporate Governance Kodex sowohl über die Investor-
Relations-Website (post.at/ir) als auch über direkte
Gespräche mit den Investor*innen. Die veröffent lichten
Informationen werden allen Investor*innen zeitgleich
zur Verfügung gestellt. Zu sätzlich zu den Publi ka tionen
stehen den Investor*innen auf der Investor-Relations-
Website zahlreiche weitere Informa tio nen – unter ande-
rem Investor*innenpräsentationen, Informationen rund
um die Aktie, veröffentlichte Insider informationen oder
der Finanzkalender – zur Verfügung.
5.1.5 Überwachung
Kernpunkt des operativen Risikomanagements
ist die Identifizierung, Evaluierung und Beherrschung von
wesentlichen Risiken aus dem Kerngeschäft. Dieser Pro-
zess wird von Schlüsselpersonen in den Divisionen getra-
gen. Der Österreichische Post-Konzern gliedert sich in
die auf dem Markt tätigen Divisionen Brief & Werbepost,
Paket & Logistik und Filiale & Bank sowie in die Division
Corporate, die zusätzlich vor allem Dienstleistungen im
Bereich der Konzernverwaltung erbringt. Die Konzern-
unternehmen des Österreichischen Post-Konzerns werden
dabei im Wesentlichen je nach Tätigkeitsschwerpunkt
den einzelnen Divisionen zugeordnet. Die in den jeweiligen
Einheiten bestehenden wesentlichen Geschäftsrisiken
werden identifiziert und laufend beobachtet. Auf dieser
Basis werden angemessene Risiko- und Kontrollmaß-
nahmen, wie z. B. Back-ups oder Notfallpläne, festgelegt.
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und
-kontrolle sind die konzernweiten Richtlinien über den
Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der
Controlling-Prozess sowie die laufende Berichterstattung.
Die Richtlinien umfassen beispielsweise die Festsetzung
und Kontrolle von Limit-Kategorien und Handlungsab-
läufen zur Begrenzung finanzieller Risiken sowie die strikte
Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips. Der Planungs- und
Berichtsprozess dient als Frühwarnsystem und als Basis
für die Beurteilung der Wirksamkeit der eingeleiteten
Steuerungsmaßnahmen. Dabei folgen auf den Bericht
an den Gesamtvorstand zu Spitzenkennzahlen monatliche
Performance-Reviews zu den auf dem Markt tätigen
Einheiten, die gemäß dem integrierten Planungs- und
Berichtswesen stufenweise fortgesetzt werden.
5.2 Informationen gemäß
§ 243a UGB
Das Grundkapital der Österreichische Post AG
beträgt 337.763.190 EUR und ist geteilt in 67.552.638 Stück
auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nominalwert
von jeweils 5 EUR. Es liegen keine Stimmrechtsbeschrän-
kungen oder Syndikatsvereinbarungen vor, die der Gesell-
schaft bekannt sind.
Die Republik Österreich hält über die Österreichi-
sche Beteiligungs AG (ÖBAG) 52,85 % der Anteile an der
Österreichische Post AG (auf Basis der in Umlauf befind-
lichen 67.552.638 Stück Aktien). Der Gesellschaft sind
keine anderen Aktionär*innen bekannt, die mehr als 10 %
der Anteile halten.
Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine
Inhaber*innen von Aktien mit besonderen Kontroll-
rechten. Mitarbeiter*innen, die auch Aktionär*innen der
Österreichische Post AG sind, üben ihre Stimmrechte
individuell aus. Es existieren keine sich nicht unmittelbar
aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die
Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Sat-
zung der Gesellschaft.
Genehmigtes Kapital Gemäß § 5a der Satzung der
Österreichische Post AG wurde der Vorstand gemäß § 169
AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
33
Aufsichtsrats bis 16. Juni 2025 um bis zu 16.888.160 EUR
durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück neue, auf Inha-
ber lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/
oder Sacheinlagen, in bestimmten Fällen auch unter Aus-
schluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen, zu erhöhen.
Die Satzungsänderung wurde am 6. August 2020 in das
Firmenbuch eingetragen.
Bedingtes Kapital Gemäß § 5b der Satzung der
Österreichische Post AG wurde das Grundkapital gemäß
§ 159 AktG um bis zu 16.888.160 EUR durch Ausgabe
von bis zu 3.377.632 Stückaktien erhöht. Die Kapitalerhö-
hung darf nur zum Zweck der Gewährung von Umtausch-
und Bezugsrechten an Gläubiger*innen von Finanzinstru -
menten im Sinne von § 174 AktG durchgeführt werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Satzungs-
änderung wurde am 6. August 2020 in das Firmenbuch
eingetragen.
Aktienrückerwerb Die ordentliche Haupt ver-
sammlung vom 11. April 2019 hat den Vorstand gemäß
§ 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermäch-
tigt, auf den*die Inhaber*in oder auf Namen lautende
Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu
10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer
Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem 11. April 2019,
sohin bis zum 10. Oktober 2021, sowohl über die Börse
als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen
Aktionär*innen oder einem*r einzigen Aktionär*in, ins-
besondere der ÖBAG, zu einem niedrigsten Gegenwert
von 20 EUR je Aktie und einem höchsten Gegenwert von
60 EUR je Aktie zu erwerben.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des
Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz
oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesell-
schaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB)
oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden. Der Erwerb durch den Vorstand kann insbeson-
dere vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitneh-
mer*innen, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern
des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesell-
schaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mit-
arbeiter*innenbeteiligungsprogramms oder eines Aktien-
optionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren
primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für
eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa
einer Mitarbeiter*innenbeteiligungsstiftung gemäß § 4d
Abs 4 EStG), übertragen werden sollen.
Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der
Österreichische Post AG beschließen, doch muss der Auf-
sichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kennt-
nis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt
der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle
des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Aus-
schluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchge-
führt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
Der Vorstand wurde für die Dauer von fünf Jahren
ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche
Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräu-
ßerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch
ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung
der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der
Aktionär*innen, insbesondere wenn die Aktien Arbeit-
nehmer*innen, leitenden Angestellten und/oder Mitglie-
dern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen
eines Mitarbeiter*innenbeteiligungsprogramms oder eines
Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung,
deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien
für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie
etwa einer Mitarbeiter*innenbeteiligungsstiftung gemäß
§ 4d Abs 4 EStG), übertragen werden sollen, zu beschlie-
ßen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in meh-
reren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunter-
nehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesell-
schaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustim-
mung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grund-
kapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne wei-
teren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8
letzter Satz i. V. m. § 122 AktG herabzusetzen. Der Auf-
sichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich
durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG
Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats bis 16. Juni 2025 Finanzinstrumente
im Sinne des § 174 AktG – insbesondere Wandel schuld-
verschrei bun gen, Gewinnschuldverschreibungen und
Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu
250.000.000 EUR, die auch das Umtausch- und /oder
Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 3.377.632
Aktien der Gesellschaft einräumen können und /oder auch
so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital
erfolgen kann – auch in mehreren Tranchen und in unter-
schiedlicher Kombination auszugeben, und zwar auch mit-
telbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanz-
instrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der
Gesellschaft mit Umtausch- und/oder Bezugsrechten auf
Aktien der Gesellschaft.
Für die Bedienung der Umtausch- und/oder Be zugs-
rechte kann der Vorstand das bedingte Kapital oder
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
34
eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem
Kapital und eigenen Aktien verwenden.
Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der
Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats festzusetzen, wobei der Ausgabe-
betrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer
Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesell-
schaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu
ermitteln ist.
Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht
der Aktionär*innen auf die Finanzinstrumente im Sinne
des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats aus-
zuschließen.
Es gibt keine bedeutsamen Vereinbarungen, an
denen die Gesellschaft beteiligt ist, die bei einem Kontroll-
wechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeange-
bots wirksam werden, sich wesentlich ändern oder enden.
Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen
zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Auf-
sichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer*innen für den
Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
5.3 Nichtfinanzielle Informa-
tionen gemäß NaDiVeG
Die Österreichische Post erstellt einen gesonderten
Nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforde-
rungen gemäß § 243b UGB i. V. m. § 267a UGB erfüllt und
von unabhängiger dritter Stelle geprüft wird.
5.4 Ereignisse nach dem
Abschlussstichtag
Mit 15. Oktober 2020 erfolgte das Signing zur Über-
nahme von weiteren 30 % an der D2D-direct to document
GmbH. Nach erfolgtem Closing hält die Österreichische
Post 100 % der Anteile an der Gesellschaft. Das Closing und
folglich der Wechsel von der Bilanzierung nach der Equity-
Methode auf die Vollkonsolidierung wird im ersten Quartal
2021 erwartet.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
35
6. AUSBLICK 2021
Die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen
Einschränkungen haben den Geschäftsverlauf der Öster-
reichischen Post im vergangenen Jahr geprägt und werden
auch das Jahr 2021 beeinträchtigen. Aktuelle Prognosen
zeigen, dass mit keinem raschen Rückgang zur Normalität
zu rechnen ist. Obwohl eine wirtschaftliche Erholung im
Jahresverlauf angenommen wird, sind einige Kund*innen-
segmente der Österreichischen Post nach wie vor von
Einschränkungen betroffen. Daraus resultiert
eine ver-
ringerte Visibilität der Geschäftserwartung und somit eine
höhere Risikobandbreite für Umsatz und Ergebnis.
Umsatzzuwachs 2021 erwartet
In Summe erwartet die Österreichische Post
im Jahr 2021 – unter der Voraussetzung einer stetigen
Verbesserung der gesamtökonomischen Rahmen be din-
gungen – einen Umsatzanstieg von 8 % bis 10 %. Dabei
werden die Entwicklungen in den drei Divisionen unter-
schiedlich verlaufen.
In der Division Brief & Werbepost sind eine sta-
bile Umsatzentwicklung und ebenso leichte Rückgangs-
raten 2021 möglich. Hier wirken sich pandemische Ein-
schränkungen und Lockdown Maßnahmen ebenso negativ
aus wie mögliche negative wirtschaftliche Folgen der
Krise auf die Geschäftsfähigkeit bedeutender Kund*in-
nen. In der Briefpost lag die Grundannahme der elektroni-
schen Substitution von klassischen Briefen bisher in der
Größenordnung von ca. 5 % p. a. In den ersten Quartalen
2021 wird sich zeigen, ob dieser Langfristtrend aufrecht
bleibt. Die Rückkehr zu bisherigen Trends bei Werbe- und
Medienpost ist nur bei einer Verbesserung der Rahmen-
bedingungen möglich.
Weit besser entwickeln sollte sich der Umsatz
der Division Paket & Logistik – es wird ein Zuwachs von
ca. 20 % erwartet. Im Jahr 2020 gab es zwar Mengen-
zuwächse durch Lockdown Situationen des stationären
Handels, trotzdem sollten im Jahr 2021 weitere Steige-
rungen möglich sein. Die E-Commerce-Nutzung verteilt
sich auf eine breitere Händler*innen- und Konsument*in-
nenbasis. Auch die im August 2020 vollkonsolidierte
türkische Tochtergesellschaft wird sich im Geschäftsjahr
2021 positiv in den Konzernkennzahlen niederschlagen.
Die Aktivitäten der im April 2020 in den Markt
gestarteten bank99 werden im Laufe des Jahres 2021 zu
weiteren Umsatzverbesserungen in der Division Filiale &
Bank führen.
Verbessertes Konzernergebnis 2021
Eine Ergebnisverbesserung der Österreichischen
Post 2021 beruht auf der Vermeidung von Lockdown
Situationen im Einzelhandel und der Aufrechterhaltung
einer effizienten Brief- und Paketlogistik.
Trotz diver-
ser unsicherer Rahmenbedingungen wird ein Ergebnis-
anstieg im laufenden Jahr von zumindest 10 % angepeilt
(Basis EBIT 2020: 161 Mio EUR). Dabei besteht insbeson-
dere in der Division Brief & Werbepost eine erhöhte
Pro gno sebandbreite. Abhängig vom Verlauf der ökonomi-
schen Erholung ist mit einer stabilen oder leicht rückläufi-
gen Ergebnissituation zu rechnen. In der Division Paket &
Logistik hingegen liegt der Fokus auf einer operativen
Ergebnisverbesserung und auf der Integration der neuen
türkischen Tochtergesellschaft. Dies sollte zu einem
Ergebnisanstieg von ca. 20 % führen. Ein Umsatzzuwachs
in der Division Filiale & Bank sollte sich auch positiv auf
das EBIT der Division auswirken.
Investitionen/CAPEX
Das Jahr 2020 hat gezeigt, wie wichtig es ist, die
notwendigen Kapazitäten für das rasante Paket-
wachstum zur Verfügung zu haben. Nach Engpässen im
zweiten Quartal 2020 konnten die Rekordpaketmen-
gen nach erfolgten Kapazitätserweiterungen im vierten
Quartal 2020 gut bewältigt werden. Das Investitions-
programm der Österreichischen Post wird daher wei-
ter forciert. Bis Ende 2022 soll die Sortierkapazität um
weitere 30 % ausgebaut werden. Ziel der Österreichischen
Post ist es, sowohl hinsichtlich Qualität der Leistungs-
erbringung als auch Effizienz und Geschwindigkeit die
Spitzenposition in Österreich auszubauen. Zusätzlich zu
Instand haltungsinvestitionen (Maintenance CAPEX) in
der nunmehrigen Größenordnung von rund 70 Mio EUR in
Österreich sind wiederum mehr als 60 Mio EUR an Wachs-
tumsinvestitionen (Growth CAPEX) in Österreich vorge-
sehen. Darüber hinaus sind Erweiterungen bzw. Zukäufe
von Grundstücken in Höhe von ca. 20 Mio EUR für die
Logistik infrastruktur zu erwarten sowie auch Investitionen
in den internationalen Beteiligungen in der Höhe von rund
20 Mio EUR.
Durch den hohen Bestand an Finanzmitteln in
der Bilanz ist es der Österreichischen Post möglich, die
zielgerichteten Wachstumsinvestitionen in die Logistik-
infrastruktur und in die neuen Finanzdienstleistun-
gen selbst zu finanzieren. Der operativ erwirtschaftete
C
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
36
Cashflow wird daher weiterhin für die Investitionen
der operativen Bereiche sowie für die Beibehaltung der
attraktiven Dividenden politik verwendet.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung
am 15. April 2021 die Ausschüttung einer Dividende von
1,60 EUR je Aktie vorschlagen. Damit setzt das Unter-
neh men auf der Grundlage seiner soliden Bilanzstruktur
und der erwirtschafteten Cashflows seine attraktive
Dividenden politik fort: Die Österreichische Post verfolgt
weiterhin das Ziel, zumindest 75 % des Nettoergebnisses
an die Aktionär*innen auszuschütten.
Wien, am 23. Februar 2021
Der Vorstand
D
I DR. GEORG PÖLZL
Generaldirektor
Vorstandsvorsitzender
DI PETER UMUNDUM
Mitglied des Vorstands
Vorstand Paket & Logistik
DI WALTER OBLIN
Generaldirektor-Stellvertreter
Vorstand Brief & Finanzen
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
37
Konzern-
abschluss
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
38
KONZERN-GEWINN- UND
-VERLUSTRECHNUNG
für das Geschäftsjahr 2020
Mio EUR Anhang
2019
angepasst
1
2020
Umsatzerlöse (8.2) 2.021,6 2.189,2
davon Ergebnis aus Finanzdienstleistungen (8.3) 0,0 19,7
Sonstige betriebliche Erträge (8.4) 131,5 64,1
GESAMTE BETRIEBLICHE ERTRÄGE 2.153,0 2.253,3
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen (8.5) –495,7 –596,2
Personalaufwand (8.6) –976,7 –1.041,4
Abschreibungen (8.7) –118,1 –142,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen (8.8) –361,3 –314,4
GESAMTE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN –1.951,8 –2.094,2
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (9.5) –0,6 1,5
ERGEBNIS VOR FINANZERGEBNIS UND ERTRAGSTEUERN (EBIT) 200,6 160,6
Finanzerträge 18,9 10,9
Finanzaufwendungen –8,2 –9,5
FINANZERGEBNIS (8.9) 10,7 1,4
ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN 211,3 162,1
Ertragsteuern (9.15) –66,8 –46,8
PERIODENERGEBNIS 144,5 115,3
ZUZURECHNEN AN:
Aktionär*innen des Mutterunternehmens (9.11) 146,4 118,3
Nicht beherrschende Anteile (9.11) –1,9 –3,0
ERGEBNIS JE AKTIE (EUR)
UNVERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE (8.10) 2,17 1,75
VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE (8.10) 2,17 1,75
1
Anpassungen siehe Punkt 3.2 Änderung der Bilanzierungsmethoden und Anpassung der Vorjahreszahlen
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
39
KONZERNGESAMTERGEBNIS-
RECHNUNG
für das Geschäftsjahr 2020
Mio EUR Anhang 2019
2020
PERIODENERGEBNIS 144,5 115,3
POSTEN, DIE NACHTRÄGLICH IN DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
UMGEGLIEDERT WERDEN KÖNNEN:
Währungsumrechnungsdifferenzen – ausländische Geschäftsbetriebe (9.11) –0,3 –3,9
SUMME DER POSTEN, DIE UMGEGLIEDERT WERDEN KÖNNEN –0,3 –3,9
POSTEN, DIE NICHT NACHTRÄGLICH IN DIE GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG UMGEGLIEDERT WERDEN:
Zeitwertänderungen FVOCI – Eigenkapitalinstrumente (10.1) –2,5 –1,0
Steuereffekt auf Zeitwertänderungen (9.15) 0,5 0,0
Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen (9.12) –12,8 –2,8
Steuereffekt auf Neubewertung (9.15) 3,3 0,4
SUMME DER POSTEN, DIE NICHT UMGEGLIEDERT WERDEN –11,4 –3,4
SONSTIGES ERGEBNIS –11,7 –7,2
GESAMTPERIODENERGEBNIS 132,8 108,1
ZUZURECHNEN AN:
Aktionär*innen des Mutterunternehmens (9.11) 134,7 111,5
Nicht beherrschende Anteile (9.11) –1,9 –3,5
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
40
Mio EUR Anhang
31.12.2019
angepasst
1
31.12.2020
AKTIVA
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Geschäfts- oder Firmenwerte (9.1) 61,1 61,4
Immaterielle Vermögenswerte (9.2) 35,1 96,9
Sachanlagen (9.3) 1.056,5 1.137,2
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (9.4) 73,0 74,4
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (9.5) 11,4 11,4
Andere finanzielle Vermögenswerte (9.6) 68,1 5,4
Sonstige Forderungen (9.9) 16,9 10,6
Latente Steueransprüche (9.15) 65,9 48,0
1.387,9 1.445,3
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN (9.7)
Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken 48,0 568,1
Forderungen an Kreditinstitute 2,9 10,8
Forderungen an Kund*innen 0,0 1,7
Finanzanlagen 0,0 0,3
Sonstige 0,0 8,7
50,9 589,5
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Andere finanzielle Vermögenswerte (9.6) 230,6 110,6
Vorräte (9.8) 14,3 15,5
Vertragsvermögenswerte (8.2) 7,1 4,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (9.9) 296,9 369,1
Steuererstattungsansprüche 2,5 37,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (9.10) 52,6 108,2
604,0 644,9
ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE 0,1 0,5
2.042,9 2.680,2
1
Anpassungen siehe Punkt 3.2 Änderung der Bilanzierungsmethoden und Anpassung der Vorjahreszahlen
KONZERNBILANZ
zum 31. Dezember 2020
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
41
Mio EUR Anhang
31.12.2019
angepasst
1
31.12.2020
PASSIVA
EIGENKAPITAL (9.11)
Grundkapital 337,8 337,8
Kapitalrücklagen 91,0 91,0
Gewinnrücklagen 303,3 231,4
Andere Rücklagen –41,8 –32,8
EIGENKAPITAL DER AKTIONÄR*INNEN DES MUTTERUNTERNEHMENS 690,3 627,4
NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE 10,4 27,6
700,7 655,0
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Rückstellungen (9.12) 359,3 360,4
Andere finanzielle Verbindlichkeiten (9.13) 270,7 274,1
Sonstige Verbindlichkeiten (9.14) 27,1 50,4
Vertragsverbindlichkeiten (8.2) 0,0 5,4
Latente Steuerschulden (9.15) 0,8 4,1
657,8 694,4
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN (9.7)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 11,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kund*innen 0,0 519,5
Sonstige 0,0 1,5
0,0 532,9
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Rückstellungen (9.12) 258,1 272,1
Steuerschulden 0,2 2,6
Andere finanzielle Verbindlichkeiten (9.13) 38,8 77,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (9.14) 357,3 416,4
Vertragsverbindlichkeiten (8.2) 29,9 29,2
684,3 797,9
2.042,9 2.680,2
1
Anpassungen siehe Punkt 3.2 Änderung der Bilanzierungsmethoden und Anpassung der Vorjahreszahlen
KONZERNBILANZ
zum 31. Dezember 2020
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
42
Mio EUR Anhang
2019
angepasst
1
2020
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Ergebnis vor Ertragsteuern 211,3 162,1
Abschreibungen (8.7) 118,1 142,2
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (9.5) 0,6 –1,5
Rückstellungen unbar 3,0 24,5
Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge (11.1) 0,7 0,0
CASHFLOW AUS DEM ERGEBNIS 333,7 327,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1,4 –35,8
Vorräte 3,0 0,3
Vertragsvermögenswerte 16,4 2,8
Rückstellungen –18,8 –33,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 71,8 11,7
Vertragsverbindlichkeiten –19,7 1,2
Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen 0,0 522,2
Gezahlte Steuern –60,4 –63,7
CASHFLOW AUS GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 327,4 732,6
INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten –13,0 –24,5
Erwerb von Sachanlagen/als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien –153,1 –143,3
Verkauf von Sachanlagen/als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 5,8 5,1
Erwerb von Tochterunternehmen/nicht beherrschenden Anteilen/Geschäftseinheiten (4.2) 0,3 –0,3
Erwerb von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen –7,2 –0,8
Verkauf von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 0,1 0,0
Verkauf von sonstigen Finanzinstrumenten (9.6) 0,0 38,1
Erwerb von Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen –140,0 –90,0
Verkauf von Wertpapieren/Geldmarktveranlagungen 16,0 220,2
Gewährte Darlehen (11.1) –0,6 0,1
Erhaltene Ausschüttungen von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (9.5) 0,1 0,3
Erhaltene Zinsen und Wertpapiererträge 0,8 2,1
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT –290,7 7,0
FREE CASHFLOW 36,7 739,6
1
Anpassungen siehe Punkt 3.2 Änderung der Bilanzierungsmethoden und Anpassung der Vorjahreszahlen
KONZERN-CASHFLOW-
STATEMENT
für das Geschäftsjahr 2020
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
43
Mio EUR Anhang
2019
angepasst
1
2020
FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
Tilgung langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten
(einschließlich kurzfristig gewordener Anteile)
–32,3 –41,0
Veränderung von kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (11.1) –5,4 29,2
Ausschüttungen –141,0 –141,2
Gezahlte Zinsen –4,7 –5,1
Einzahlungen von nicht beherrschenden Anteilen 0,0 5,0
CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT –183,4 –153,1
Währungsdifferenzen im Finanzmittelbestand 0,0 –2,9
VERÄNDERUNG DES FINANZMITTELBESTANDS –146,7 583,6
Finanzmittelbestand am 1. Jänner 310,2 103,5
Änderung Umfang Finanzmittelbestand –60,0 0,0
FINANZMITTELBESTAND AM 31. DEZEMBER (11.1) 103,5 687,1
1
Anpassungen siehe Punkt 3.2 Änderung der Bilanzierungsmethoden und Anpassung der Vorjahreszahlen
KONZERN-CASHFLOW-
STATEMENT
für das Geschäftsjahr 2020
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
44
ENTWICKLUNG DES
KONZERN-EIGENKAPITALS
für das Geschäftsjahr 2019
Andere Rücklagen
Mio EUR
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
IAS 19
Rücklage
FVOCI-
Rück lage
Währungs-
um rech-
nungs-
rücklage
Eigen kapital
der Aktio-
när*innen des
Mutter
unter-
nehmens
Nicht
beherr-
schende
Anteile
Eigen kapital
STAND AM
1. JÄNNER 2019
337,8 91,0 298,5 –16,1 –12,2 –1,8 697,1 2,0 699,1
Periodenergebnis
0,0 0,0 146,4 0,0 0,0 0,0 146,4 –1,9 144,5
Sonstiges Ergebnis
0,0 0,0 0,0 –9,4 –2,0 –0,3 –11,7 0,0 –11,7
GESAMTPERIODEN-
ERGEBNIS
0,0 0,0 146,4 –9,4 –2,0 –0,3 134,7 –1,9 132,8
Ausschüttung
0,0 0,0 –140,5 0,0 0,0 0,0 –140,5 –0,5 –141,0
TRANSAKTIONEN
MIT EIGEN-
TÜMER*INNEN
0,0 0,0 –140,5 0,0 0,0 0,0 –140,5 –0,5 –141,0
Sukzessiver Erwerb
eines Tochter-
unternehmens
0,0 0,0 –1,1 0,0 0,0 0,0 –1,1 0,3 –0,8
Erwerb eines Tochter
-
unternehmens
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10,5 10,5
ANDERE
VERÄNDERUNGEN
0,0 0,0 –1,1 0,0 0,0 0,0 –1,1 10,9 9,8
STAND AM
31. DEZEMBER 2019
337,8 91,0 303,3 –25,6 –14,2 –2,1 690,3 10,4 700,7
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
45
ENTWICKLUNG DES
KONZERN-EIGENKAPITALS
für das Geschäftsjahr 2020
Andere Rücklagen
Mio EUR
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
IAS 19
Rücklage
FVOCI-
Rück lage
Währungs-
um rech-
nungs-
rücklage
Eigen kapital
der Aktio-
när*innen des
Mutter
unter-
nehmens
Nicht
beherr-
schende
Anteile
Eigenkapital
STAND AM
1. JÄNNER 2020
337,8 91,0 303,3 –25,6 –14,2 –2,1 690,3 10,4 700,7
Periodenergebnis 0,0 0,0 118,3 0,0 0,0 0,0 118,3 –3,0 115,3
Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 0,0 –2,4 –1,0 –3,3 –6,8 –0,5 –7,2
GESAMTPERIODEN-
ERGEBNIS
0,0 0,0 118,3 –2,4 –1,0 –3,3 111,5 –3,5 108,1
Ausschüttung 0,0 0,0 –140,5 0,0 0,0 0,0 –140,5 –0,7 –141,2
Erwerb von nicht
beherrschenden
Anteilen
0,0 0,0 0,7 0,0 0,0 0,0 0,7 –0,2 0,4
Verpflichtung zum
Erwerb von nicht
beherrschenden
Anteilen
0,0 0,0 –32,6 0,0 0,0 0,0 –32,6 0,0 –32,6
Einzahlungen an
Tochterunternehmen
mit nicht beherr-
schenden Anteilen
0,0 0,0 –2,0 0,0 0,0 0,0 –2,0 7,0 5,0
TRANSAKTIONEN
MIT EIGEN-
TÜMER*INNEN
0,0 0,0 –174,4 0,0 0,0 0,0 –174,4 6,1 –168,3
Sukzessiver Erwerb
eines Tochter-
unternehmens
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 14,5 14,5
Abgang finanzielle
Vermögenswerte
0,0 0,0 –15,9 0,0 15,9 0,0 0,0 0,0 0,0
ANDERE
VERÄNDERUNGEN
0,0 0,0 –15,9 0,0 15,9 0,0 0,0 14,5 14,5
STAND AM
31. DEZEMBER 2020
337,8 91,0 231,4 –28,0 0,6 –5,4 627,4 27,6 655,0
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
46
KONZERNANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
1. Berichtendes Unternehmen
Die Österreichische Post AG und ihre Tochterunternehmen sind Logistik- und Dienst leis-
tungsunternehmen in den Geschäftsbereichen Brief, Paket, Filiale und Finanzdienstleistungen.
Zum Unternehmensgegenstand des Österreichischen Post-Konzerns zählen die Erbringung
von Leistungen des Brief- und Paketdiensts, Speziallogistik wie Expresszustellung und Wert-
logistik, der Vertrieb von Telekomprodukten und Handelswaren im Filialnetz und die Erbrin-
gung von Finanzdienstleistungen. Zudem umfasst das Dienstleistungs angebot unter anderem
Fulfillment-Dienstleistungen, diverse Online-Services wie den E-Brief und cross mediale
Lösungen, Daten- und Outputmanagement sowie Dokumentenerfassung, - digitalisierung und
-veredelung.
Der Hauptsitz der Österreichischen Post AG befindet sich in Wien, Österreich. Die
Anschrift lautet Österreichische Post AG, Rochusplatz 1, 1030 Wien. Die Gesellschaft ist in das
Firmenbuch beim Handelsgericht Wien zu FN 180219d eingetragen.
2. Grundlagen der Rechnungslegung
Die Erstellung des Konzernabschlusses der Österreichischen Post AG für das Geschäfts-
jahr 2020 erfolgte in Übereinstimmung mit den bis zum 31. Dezember 2020 vom International
Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards
(IFRS), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, und den zusätzlichen
Anforderungen des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Der Konzernabschluss der Österreichischen Post AG besteht aus der Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz, dem Konzern-
Cashflow-Statement, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und dem Konzernanhang.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes
ange führt ist, in Millionen Euro (Mio EUR) angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge
und Prozentangaben können durch die Verwendung automatisierter Rechenhilfen Rundungs-
differenzen auftreten.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
47
3. Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
und Anpassung der Vorjahreszahlen
3.1 Neuerungen in den International Financial Reporting Standards
3.1.1 VERPFLICHTEND ANGEWANDTE NEUE UND GEÄNDERTE IFRS
Im Geschäftsjahr 2020 waren keine neuen Standards erstmals verpflichtend anzu-
wenden. Die folgenden geänderten Standards wurden erstmals verpflichtend zur Anwendung
gebracht:
Verpflichtend angewandte geänderte Standards
Inkrafttreten EU
1
IFRS 16 COVID-19 bezogene Mietkonzessionen 01.06.2020
IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020
IFRS 9 / IAS 39 / IFRS 7 Reform der Referenzzinssätze 01.01.2020
IAS 1 / IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020
Diverse Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS 01.01.2020
1
Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
Aus der Anwendung der geänderten Standards ergaben sich keine wesentlichen Aus-
wirkungen auf den Österreichischen Post-Konzern.
3.1.2 VERÖFFENTLICHTE, ABER NOCH NICHT ANGEWANDTE STANDARDS
Folgende Standards und Interpretationen sind durch die Europäische Union anerkannt
worden bzw. befinden sich im Anerkennungsprozess. Eine verpflichtende Anwendung ist jedoch
erst für die Zukunft vorgesehen.
Noch nicht angewandte neue Standards
Endorsement EU Inkrafttreten EU
1
IFRS 17 Versicherungsverträge (inkl. Änderungen des IFRS 17) offen 01.01.2023
Noch nicht angewandte geänderte Standards
Endorsement EU Inkrafttreten EU
1
IAS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig offen 01.01.2023
IAS 1/IFRS-Leitlinien-
dokument 2
Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden offen 01.01.2023
IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen offen 01.01.2023
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse geplant H2 2021 01.01.2022
IAS 16 Sachanlagen geplant H2 2021 01.01.2022
IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen geplant H2 2021 01.01.2022
Diverse Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2018 – 2020 geplant H2 2021 01.01.2022
IFRS 9 / IAS 39 / IFRS 7 /
IFRS 4 / IFRS 16
Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 13.01.2021 01.01.2021
IFRS 4 Versicherungsverträge – Aufschub von IFRS 9 15.12.2020 01.01.2021
1
Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
Die noch nicht angewandten neuen und geänderten Standards haben voraussichtlich
keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Österreichischen Post AG.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
48
3.2 Änderung von Bilanzierungsmethoden und Anpassung der
Vorjahreszahlen
3.2.1 ÄNDERUNG DER SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Mit Umsetzung der neuen Organisationsstruktur 2020 hat die Österreichische Post
ihre Segmentberichterstattung ab 1. Jänner 2020 geändert. Um die Vergleichbarkeit zu
gewährleisten, wurde die Segmentberichterstattung für das Geschäftsjahr 2019 angepasst. Zu
den Änderungen in der Segmentberichterstattung verweisen wir auf Punkt 8.1 Segmentbericht-
erstattung.
3.2.2 ÄNDERUNG DER DARSTELLUNG VON FINANZDIENSTLEISTUNGEN
Im Sinne einer möglichst transparenten Darstellung der Erbringung von Finanzdienst-
leistungen innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns wurde die Darstellung im Geschäfts-
jahr 2020 geändert und die Vorjahresangaben entsprechend angepasst.
Der Ausweis der Finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Finanzdienst-
leistungen erfolgt in der Konzernbilanz nunmehr nicht mehr getrennt nach lang- und kurzfris-
tig, sondern als eigener, nach abnehmender Liquidität geordneter Abschnitt zwischen den lang-
fristigen und kurzfristigen Vermögenswerten bzw. Schulden. Ebenso werden die Zahlungsmittel
und Guthaben bei Zentralbanken nunmehr als Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienst-
leistungen dargestellt. In der Konzern-Cashflow-Rechnung wird dieser Posten weiterhin als Teil
des Finanzmittelbestands erfasst. Ebenso werden nunmehr Forderungen an Kreditinstitute,
soweit diese für bankeigene Zahlungsverkehrszwecke gehaltene Guthaben bei anderen Banken
betreffen, als Teil des Finanzmittelfonds dargestellt. Die Veränderung der sonstigen Finanziel-
len Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen wird in der Zeile „Finan-
zielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen“ saldiert dargestellt.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
49
Die Auswirkung der Anpassungen auf die angepasste Konzernbilanz zum 31. Dezember
2019 und das Konzern-Cashflow-Statement für das Geschäftsjahr 2019 stellt sich wie folgt dar:
Mio EUR
31.12.2019
Anpassung
31.12.2019
angepasst
AKTIVA
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE AUS
FINANZDIENSTLEISTUNGEN
Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken 0,0 48,0 48,0
Forderungen an Kreditinstitute 0,0 2,9 2,9
0,0
50,9 50,9
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen 2,9 –2,9 0,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 100,6 –48,0 52,6
103,5
–50,9 52,6
Mio EUR
2019
Anpassung
2019
angepasst
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus
Finanzdienstleistungen
–2,1 2,1 0,0
CASHFLOW AUS GESCHÄFTSTÄTIGKEIT –2,1 2,1 0,0
INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Erwerb von Tochterunternehmen und sonstigen
Geschäftseinheiten
–0,5 0,8 0,3
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT –0,5 0,8 0,3
FREE CASHFLOW 33,8 2,9 36,7
VERÄNDERUNG DES FINANZMITTELBESTANDS –149,6 2,9 –146,7
FINANZMITTELBESTAND AM 31. DEZEMBER 100,6 2,9 103,5
3.2.3 ÄNDERUNG DER DARSTELLUNG IN DER KONZERN-GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde eine Zwischensumme eingezogen
um das Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) als wesentliche Steuerungsgröße
im Konzern zu zeigen.
Aufwendungen für Fremdpersonal und Zeitarbeitskräfte wurden in den Vorjahren über-
wiegend unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Ab dem Geschäftsjahr 2020
werden Aufwendungen für Fremdpersonal und Zeitarbeitskräfte, die in direktem Zusammen-
hang mit der Erbringung von Leistungen stehen, unter Materialaufwand und Aufwand für bezo-
gene Leistungen erfasst. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde eine entsprechende
Anpassung der Vorjahresangaben vorgenommen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
50
4. Konsolidierungskreis
4.1 Konsolidierungsgrundsätze
In den Konzernabschluss werden alle Unternehmen, die unter der Beherrschung der
Österreichischen Post AG stehen (Tochterunternehmen), im Wege der Vollkonsolidierung
einbezogen. Die Einbeziehung beginnt mit dem Zeitpunkt des Erlangens der Beherrschung und
endet mit deren Wegfall. Die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt unter
Anwendung der Erwerbsmethode nach IFRS 3. Die Anschaffungskosten des Erwerbes entspre-
chen dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung (insbesondere Zahlungs-
mittel, sonstige hingegebene Vermögenswerte und bedingte Gegenleistungen). Die erworbenen
identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden werden zum beizulegenden
Zeitwert im Erwerbszeitpunkt übernommen. Bei einem sukzessiven Erwerb erfolgt zum Erwerbs-
zeitpunkt eine Neubewertung des zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteils zum beizulegenden
Zeitwert und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlust-
rechnung erfasst. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit
ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unterneh-
mens angesetzt. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht
zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Positive Unterschiedsbeträge aus der erstmaligen Einbeziehung werden als Geschäfts- oder
Firmenwerte und negative Unterschiedsbeträge sofort ergebniswirksam erfasst. Anschaffungs-
nebenkosten werden nicht angesetzt, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 sowie Unternehmen, auf die ein maßgebli-
cher Einfluss ausgeübt wird (assoziierte Unternehmen nach IAS 28), werden nach der Equity-
Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Bei der Equity-Methode werden die Anteile
zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt und in der Folge um die anteiligen Eigenkapi-
talveränderungen der Unternehmen erhöht bzw. vermindert. Negative Eigenkapitalveränderun-
gen werden über die fortgeschriebenen Anschaffungskosten hinaus gegen langfristige sonstige
Anteile (z. B. Darlehen) erfasst, sofern diese nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt Teil der Netto-
investition in das assoziierte Unternehmen oder in Gemeinschaftsunternehmen sind.
Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital sowie Erträge, Auf-
wendungen und Zwischengewinne im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Tochter-
unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind neben der Österreichischen Post AG 27 inländische
(31.12.2019: 27) und 15 ausländische (31.12.2019: 14) Tochterunternehmen einbezogen. Weiters
werden zwei inländische (31.12.2019: drei) und ein ausländisches (31.12.2019: ein) Unternehmen
nach der Equity-Methode bilanziert.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
51
Im Geschäftsjahr 2020 haben folgende Konsolidierungskreisänderungen und Trans-
aktionen mit nicht beherrschenden Anteilen stattgefunden:
Anteil am Kapital
Name der Gesellschaft
von auf Transaktionszeitpunkt Erläuterung
BRIEF & WERBEPOST
adverserve Holding GmbH, Wien 82,00 % 90,00 % 19.06.2020 Akquisition
adverserve Holding GmbH, Wien 90,00 % 100,00 % 17.12.2020 Akquisition
PAKET & LOGISTIK
Aras Kargo a.s., Türkei 25,00 % 25,00 % 18.06.2020 Methodenänderung
Aras Kargo a.s., Türkei 25,00 % 80,00 % 25.08.2020 Sukzessiver Erwerb
PHS Logistiktechnik GmbH, Graz 40,00 % 48,36 % 06.03.2020 Kapitalerhöhung
CORPORATE
Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & Co OG, Wien
(Österreichische Post AG, Wien)
1
100,00 % 0,00 % 01.08.2020 Anwachsung
Post IT Services GmbH (vormals OMNITEC
Informationstechnologie-Systemservice GmbH), Wien
50,00 % 100,00 % 01.01.2020 Sukzessiver Erwerb
1
Das erstgenannte Tochterunternehmen ist auf das in Klammer angeführte Tochterunternehmen angewachsen und ist somit nicht mehr im Konsolidierungskreis vorhanden.
BRIEF & WERBEPOST
adverserve Holding GmbH Mit 19. Juni 2020 und 17. Dezember 2020 hat die Österrei-
chische Post weitere 8 % beziehungsweise 10 % der Anteile an der adverserve Holding GmbH
erworben. Der Österreichische Post-Konzern hält damit 100 % der Anteile an der Gesellschaft.
Die beiden Erwerbe führten zu einer Verringerung der nicht beherrschenden Anteile
von 0,2 Mio EUR, welche gegen die Gewinnrücklagen erfasst wurde. Die Verbindlichkeiten aus
den vertraglichen Kaufverpflichtungen für diese beiden Erwerbe wurden bereits im Zuge der
Erstkonsolidierung im Geschäftsjahr 2019 gegen das Eigenkapital (Gewinnrücklagen) erfasst
und betrugen zum 31. Dezember 2019 1,1 Mio EUR. Aus der endgültigen Einigung über die Höhe
der Kaufpreisverbindlichkeiten ergab sich insgesamt eine Anpassung von 0,7 Mio EUR, wovon
0,2 Mio EUR in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen
und 0,5 Mio EUR erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst wurden.
PAKET & LOGISTIK
Aras Kargo a.s. – Umstellung auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode Die
Gesellschaft wurde seit dem Frühjahr 2017 von einem gerichtlich bestellten Treuhänder
( Trustee Panel) geführt, wobei der Treuhänder ausschließlich dem Gericht gegenüber ver-
antwortlich war. Entsprechend wurde die Bilanzierung der Anteile nach der Equity-Methode
beendet und die Anteile erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bilanziert. Mit
der Neubestellung des Board of Directors per 18. Juni 2020 und der Abberufung des gericht-
lich bestellten Treuhänders sind die Eigentümer zur gemeinschaftlichen Beherrschung der
Aras Kargo a.s. zurückgekehrt und die Bilanzierung des Anteils nach der Equity-Methode
wurde wieder aufgenommen. Aus der letztmaligen Anpassung des beizulegenden Zeitwerts
per 18. Juni 2020 ergab sich eine Anpassung des Buchwerts um minus 1,1 Mio EUR auf
22,2 Mio EUR. Die im Eigenkapital in der FVOCI-Rücklage erfassten kumulierten Anpassungen
des beizulegenden Zeitwerts (inklusive latenter Steuern) in Höhe von minus 15,9 Mio EUR
wurden in die Gewinnrücklagen umgebucht.
Aras Kargo a.s. – Erlangung der Beherrschung Mit Closing der Transaktion über
den Erwerb von weiteren 55 % der Anteile am 25. August 2020 hält die Österreichische Post
nunmehr insgesamt 80 % der Anteile und hat damit die Beherrschung über die Aras Kargo a.s.
erlangt. Die Gesellschaft wird seit diesem Zeitpunkt im Wege der Vollkonsolidierung in den
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
52
Konzernabschluss der Österreichischen Post AG einbezogen. Mit dem Erwerb der Aras
Kargo a.s. setzt die Österreichische Post einen weiteren Schritt in der Umsetzung ihrer Strate-
gie zum profitablen Wachstum in definierten Märkten.
Aus der Beendigung der Anwendung der Equity-Methode ergab sich insgesamt
ein Gewinn von 0,6 Mio EUR, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde.
Darin enthalten sind ein Gewinn von 3,2 Mio EUR aus der Umwertung des zuvor nach der
Equity-Methode bilanzierten Anteils auf den beizulegenden Zeitwert und ein Verlust von
2,6 Mio EUR aus der Umgliederung von Währungsumrechnungsdifferenzen in die Gewinn- und
Verlustrechnung.
Der Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden im
Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung ermittelt sich wie folgend dargestellt:
Mio EUR Beizulegende Zeitwerte
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte 51,5
davon Kund*innenbeziehungen 16,9
davon Markenrechte 24,5
Sachanlagen 43,1
davon Grundstücke und Bauten 31,3
davon Nutzungsrechte 19,0
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 2,1
Sonstige Forderungen 0,2
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte 1,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Forderungen 33,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 35,8
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Rückstellungen 10,7
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 13,9
davon Leasingverbindlichkeiten 13,9
Sonstige Verbindlichkeiten 1,1
Latente Steuerschulden 5,0
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Rückstellungen 6,3
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 6,3
davon Leasingverbindlichkeiten 5,0
Steuerschulden 1,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 49,2
Vertragsverbindlichkeiten 1,4
SALDO DER IDENTIFIZIERBAREN VERMÖGENSWERTE UND ÜBERNOMMENEN SCHULDEN 72,6
Im Zuge der Kaufpreisallokation wurden Kund*innenbeziehungen in Höhe von
16,9 Mio EUR, Markenrechte in Höhe von 24,5 Mio EUR sowie Software in Höhe von 2,1 Mio EUR
angesetzt. Zusätzlich wurden nach IFRS 3.23 im Wege einer bestmöglichen Schätzung Eventual-
verbind lichkeiten in Höhe von 1,8 Mio EUR angesetzt. Diese beziehen sich auf die mögliche
Inanspruch nahme der Aras Kargo a.s. für Sozialversicherungsverpflichtungen ihrer Subliefe-
rant*innen. Mit einer unmittelbaren Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
53
Aus dem Erwerb ergab sich insgesamt ein Firmenwert von 1,7 Mio EUR, der aus den mit
der Gesellschaft verbundenen Ertragserwartungen resultiert:
Mio EUR Beizulegende Zeitwerte
ERMITTLUNG DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS
Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung 35,9
davon Kaufpreiszahlung 35,0
davon Tatsächliche Erfüllung bereits zuvor geltend gemachter Ansprüche 0,9
Beizulegender Zeitwert des zuvor gehaltenen Anteils 23,8
Nicht beherrschende Anteile auf Basis des Anteils am Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte
und übernommenen Schulden
14,5
Saldo der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden –72,6
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT 1,7
AUFGLIEDERUNG DES ZAHLUNGSMITTELAB-/ZUFLUSSES
Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung in bar 35,0
Erworbene Zahlungsmittel 35,8
TATSÄCHLICHER ZAHLUNGSMITTELZUFLUSS 0,8
Die tatsächliche Erfüllung bereits zuvor geltend gemachter Ansprüche bezieht sich
auf im Zuge des Closings der Transaktion einvernehmlich beendete schiedsgerichtliche Ver-
fahren mit den Verkäufer*innen. Die dadurch entfallenen Ansprüche sind zum beizulegenden
Zeitwert erfasst.
Seit Einbeziehung der Aras Kargo a.s. in den Konzernabschluss der Österreichischen
Post wurden Umsatzerlöse von 101,5 Mio EUR und ein Periodenergebnis von 12,6 Mio EUR der
Gesellschaft erfasst. Weiters wurden 0,5 Mio EUR im sonstigen Ergebnis aus der Neubewertung
von leistungsorientierten Verpflichtungen erfasst. Wäre die Gesellschaft bereits seit Anfang
des Jahres ein Tochterunternehmen gewesen, würden sich die Umsatzerlöse des Konzerns auf
2.369,9 Mio EUR und das Periodenergebnis auf 134,7 Mio EUR belaufen. Anschaffungs neben-
kosten in Höhe von 1,6 Mio EUR wurden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Neben dem Erwerb der zusätzlichen 55 % der Anteile wurden wechselseitige Optionen
auf den Erwerb der restlichen 20 % der Anteile vereinbart. Demnach hat die Österreichische
Post in den Jahren 2025 oder 2026 die Verpflichtung (Put-Option) bzw. im Jahr 2027 das Recht
(Call-Option) zum Erwerb dieser Anteile. Der Ausübungspreis der Optionen ist abhängig von
den Ergebnissen der Gesellschaft, die jeweils im Jahr vor der möglichen Ausübung erzielt
werden (EBITDA Multiple). Für die Verpflichtung zum Erwerb der Anteile erfolgte der Ansatz
einer Verbindlichkeit in Höhe von 33,2 Mio EUR, die gegen das Eigenkapital ( Gewinnrücklagen)
erfasst wurde. Der Ansatz der Verbindlichkeit wurde auf Basis einer bestmöglichen Schät-
zung des zu künftigen Ausübungspreises ermittelt. Ein um 10 % höheres (niedrigeres) zukünf-
tiges Ergebnis der Gesellschaft würde zu einer höheren (niedrigeren) Verbindlichkeit um rund
3 Mio EUR führen (siehe dazu auch unter Punkt 10.1.3 Angaben zur Ermittlung der beizu-
legenden Zeitwerte).
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
54
CORPORATE
Post IT Services GmbH Mit 1. Jänner 2020 hat die Österreichische Post weitere 50 %
der Anteile an der OMNITEC Informationstechnologie-Systemservice GmbH von der P.S.K.
Beteiligungsverwaltung GmbH erworben, womit sich der Anteil von 50 % auf 100 % erhöhte. Die
OMNITEC wurde bis zum 31. Dezember 2019 unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert.
Seit dem 1. Jänner 2020 wird sie im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss
einbezogen.
Der Kaufpreis betrug 1 EUR. Aus dem Erwerb resultierte ein Ertrag in Höhe von insge-
samt 0,4 Mio EUR, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde. Der Ertrag
setzt sich aus der Bewertung der Altanteile und dem Gewinn aus dem Erwerb („Badwill“) in
Höhe von jeweils 0,2 Mio EUR zusammen.
Die Gesellschaft wurde im April 2020 in Post IT Services GmbH umbenannt.
4.3 Nicht beherrschende Anteile
Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen umfassen die folgenden
Gesellschaften:
Anteil an den
nicht beherrschenden Anteilen
Anteil in %
Mio EUR 31.12.2019
31.12.2020
31.12.2019
31.12.2020
Aras Kargo Yurtici Yurtdisi Tasimacilik a.s. 0,0 16,6 0,00 20,00
bank99 AG 8,3 9,3 20,00 20,00
ACL advanced commerce labs GmbH 1,3 1,3 30,00 30,00
sendhybrid ÖPBD GmbH 0,9 0,7 49,00 49,00
M&BM Express OOD –0,3 –0,3 24,00 24,00
adverserve Gruppe
1
0,3 0,0 18,00 0,00
NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE 10,4 27,6
1
Zu den Tochterunternehmen der adverserve Gruppe siehe unter 11.5 Konzernunternehmen
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
55
Die nachstehende Tabelle zeigt Informationen zu Tochtergesellschaften mit wesent-
lichen, nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:
Geschäftsjahr 2020
Mio EUR Aras Kargo a.s. bank99 AG
PROZENTSATZ NICHT BEHERRSCHENDER ANTEILE 20,0 % 20,0 %
Langfristige Vermögenswerte 93,1 20,5
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen 0,0 580,9
Kurzfristige Vermögenswerte 94,4 9,5
Langfristige Schulden 28,4 11,1
Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen 0,0 521,2
Kurzfristige Schulden 76,2 31,9
NETTOVERMÖGEN 82,9 46,7
Nettovermögen der nicht beherrschenden Anteile 16,6 9,3
Umsatzerlöse / Ergebnis aus Finanzdienstleistungen 101,5 7,1
Periodenergebnis 12,6 –29,9
Sonstiges Ergebnis 0,5 0,0
GESAMTERGEBNIS 13,1 –29,9
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn 2,5 –6,0
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis 0,1 0,0
Cashflow aus der Geschäftstätigkeit 20,5 504,9
Cashflow aus Investitionstätigkeit –0,5 –11,1
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –2,5 34,2
Währungsdifferenzen im Finanzmittelbestand –2,9 0,0
VERÄNDERUNG DES FINANZMITTELBESTANDS 14,5 528,0
Die Angaben betreffende Umsatzerlöse und Ergebnisse der Aras Kargo a.s. betreffen
den Zeitraum seit Einbeziehung in den Konzernabschluss mit 25. August 2020.
Die Österreichische Post AG hat sich gegenüber der bank99 AG mittels einer Patronats-
erklärung verpflichtet, die Gesellschaft bis Ende 2026 unter bestimmten Voraussetzungen mit
Eigenmitteln von bis zu 61,3 Mio EUR auszustatten.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
56
5. Währungsumrechnung
Die Berichtswährung des Österreichischen Post-Konzerns ist der Euro. Die in auslän-
discher Währung erstellten Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen werden gemäß IAS 21
nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung
bestimmt sich nach dem primären wirtschaftlichen Umfeld, in dem die Unternehmen haupt-
sächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Die funktionale Währung für Konzern-
unternehmen in Österreich und aus Ländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungs-
union ist der Euro. Für die übrigen Unternehmen ist die funktionale Währung die jeweilige
lokale Währung.
Fremdwährungstransaktionen in der funktionalen Währung Die Konzernunternehmen
erfassen in ihren Abschlüssen Geschäftsfälle in der funktionalen Währung mit dem Kurs zum
Transaktionszeitpunkt. Die Folgebewertung monetärer Posten erfolgt zum Bilanzstichtag
gültigen Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank. Kursgewinne und -verluste werden
ergebniswirksam erfasst.
Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebs Für die Umrechnung der
Ab schlüsse von Tochterunternehmen sowie von nach der Equity-Methode bilanzierten Unter-
nehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, wird die modifizierte Stichtagskurs-
methode angewendet. Alle Bilanzposten mit Ausnahme des Eigenkapitals werden mit dem zum
Bilanzstichtag gültigen Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank umgerechnet, die
Eigenkapitalposten mit dem historischen Anschaffungs- oder Entstehungskurs. Aufwendungen
und Erträge werden mit den durchschnittlichen Devisenreferenzkursen des Geschäftsjahres
umgerechnet. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden ergebnis-
neutral direkt im Eigenkapital erfasst.
Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich im Verhält-
nis zum Euro wie folgt verändert:
Devisenreferenzkurs am Bilanzstichtag Jahresdurchschnittskurs
1 EUR 31.12.2019
31.12.2020
2019
2020
Bosnische konvertible Mark 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558
Bulgarischer Lew 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558
Kroatische Kuna 7,4395 7,5519 7,4180 7,5384
Serbischer Dinar 117,5928 117,5802 117,8650 117,5797
Türkische Lira
1
6,6843 9,1131 6,3578 9,2761
Ungarischer Forint 330,5300 363,8900 325,2967 351,2494
1
Bei der türkischen Lira bezieht sich der Durchschnittskurs 2020 auf den Zeitraum 1. September 2020 bis 31. Dezember 2020.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
57
6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunterneh-
men liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (zusammen die Rechnungs-
legungsmethoden) zugrunde. In der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden hat der
Vorstand Ermessensentscheidungen zu treffen. Die zusammenfassende Darstellung der wesent-
lichen Rechnungslegungsmethoden enthält dazu Angaben über die Anwendung und Auswirkun-
gen der getroffenen Ermessensentscheidungen.
6.1 Darstellung der Erbringung von Finanzdienstleistungen innerhalb
des Konzernabschlusses
Im Sinne einer transparenten Darstellung des Konzernabschlusses werden die spezi-
fischen Posten aus dem Finanzdienstleistungsgeschäft gesondert in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung, der Konzernbilanz sowie dem Konzern-Cashflow-Statement dargestellt.
Die für die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleis-
tungen geltenden Bilanzierungs- und Bewertungmethoden werden im Folgenden gesondert
dargestellt.
6.1.1 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN AUS
FINANZDIENSTLEISTUNGEN
Unter den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleis-
tungen werden in der Konzernbilanz insbesondere jene Posten ausgewiesen, die unmittelbar aus
dem Einlagen- und Veranlagungsgeschäft der bank99 AG resultieren bzw. sich aus der Abwick-
lung der sogenannten P.S.K. Anweisungen (Auszahlung von z. B. Pensionen, Arbeitslosen geldern
und ähnlichen Leistungen im fremden Namen und auf fremde Rechnung) ergeben. Ebenso
werden in diesen Posten die Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken der bank99 AG
ausgewiesen. Die Darstellung der Posten erfolgt gereiht nach ihrer Liquidität.
Vermögenswerte und Schulden außerhalb des Einlagen- und Veranlagungsgeschäfts
werden, gemäß ihrer Fristigkeit, unter den sonstigen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten
und Schulden ausgewiesen (z. B. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Ver-
tragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten).
Klassifizierung Forderungen an Kreditinstitute und Kund*innen sowie sonstige
Forderungen aus Finanzdienstleistungen werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehal-
ten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme liegt.
Entsprechend werden diese finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Zu fortgeführten
Anschaffungs kosten bewertet (at amortized cost)“ zugeordnet. Sofern einzelne Vermögens-
werte das sogenannte Zahlungsstromkriterium des IFRS 9 nicht erfüllen, werden diese der
Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)“ zugeordnet.
Finanzielle Vermögenswerte aus der Wertpapierveranlagung werden im Bereich des
Liquiditätsmanagements im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung
sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf besteht.
Entsprechend erfolgt bei Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums gemäß IFRS 9 die Zuordnung
zu der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)“. Darüber hinaus
werden Wertpapiere im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel setzung in der
Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Entsprechend erfolgt bei Erfüllung
des Zahlungsstromkriteriums gemäß IFRS 9 die Zuordnung zu der Kategorie „Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet (at amortized cost)“.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden vollständig der Kategorie „Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet (at cost)“ zugeordnet.
Erstmaliger Ansatz und Bewertung Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlich keiten
werden mit Entstehen der vertraglichen Ansprüche bzw. Verpflichtungen erstmalig erfasst.
Dies geschieht im Regelfall zum Erfüllungstag als dem Zeitpunkt, zu dem der finanzielle
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
58
Vermögenswert übertragen wird. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert,
der in den meisten Fällen dem Transaktionspreis entspricht. Bei von zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Ver-
mögenswerten erfolgt der erstmalige Ansatz inklusive Transaktionskosten.
Wertminderungen Wertminderungen werden in Höhe der erwarteten Kreditverluste
gemäß IFRS 9 gebildet. Für die Bemessung der Höhe der Wertminderungen und die Erfassung
von Zinserträgen werden drei Wertminderungsstufen unterschieden:
Stufe 1 bezieht sich auf finanzielle Vermögenswerte, für die keine signifikante
Erhöhung des Ausfallsrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert wurde.
Die Wertminderung wird in Höhe der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste gebildet.
Für Wertpapiere wird die sogenannte Low Credit Risk Exemption gemäß IFRS 9
5.5.10 angewandt.
Stufe 2 Finanzielle Vermögenswerte in der Stufe 2 weisen eine signifikante
Er höhung des Ausfallsrisikos seit dem erstmaligen Ansatz auf. Die Wertminderung
wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gebildet. Zur Über-
prüfung der signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos werden qualitative Kriterien
(z. B. Mahnstufen) und quantitative Kriterien (Verschlechterung in der internen
Ratingskala) herangezogen. Zusätzlich werden sämtliche Forderungen eines*einer
Kund*in in die Stufe 2 transferiert, wenn Forderungen des*der Kund*in um mehr
als 30 Tage überfällig sind.
Stufe 3 Finanzielle Vermögenswerte in der Stufe 3 gelten als ausgefallen und
Zinserträge werden unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten
Anschaffungskosten (Nettobuchwert) erfasst. Der Transfer in die Stufe 3 erfolgt,
wenn eine Forderung der Kund*innen 90 oder mehr Tage überfällig ist oder ein quali-
tativer Ausfallstrigger (z. B. Insolvenz, krisenbedingte Restrukturierung) vorliegt.
Die Ermittlung der Wertberichtigungen erfolgt für Forderungen > 0,1 Mio EUR auf Basis
einer individuellen Schätzung der erwarteten Kreditverluste. Für alle anderen Forderungen
werden die Wertberichtigungen mittels standardisierter Modellparameter berechnet. Die für
die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste notwendigen Ausfallswahrscheinlichkeiten für
Forderungen an Kund*innen werden mittels interner Ratingmodelle berechnet. Die notwendigen
Input-Parameter basieren im Wesentlichen auf historischen Erfahrungswerten vergleichbarer
Geschäftsmodelle, die extern bezogen werden. Für die Herleitung von Ausfallswahrschein-
lichkeiten zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste für Forderungen an Kreditinstitute und
Wertpapiere wird auf externe Ratings zurückgegriffen.
6.1.2 ERGEBNIS AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN
Das in den Umsatzerlösen erfasste Ergebnis aus Finanzdienstleistungen enthält das
Nettozins- und das Nettoprovisionsergebnis aus der Erbringung von Finanzdienstleistungen.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird das Ergebnis im Sinne einer möglichst
transparenten Darstellung mit einem „davon“-Vermerk gesondert ausgewiesen.
Das Bewertungs- und Abgangsergebnis aus der Veranlagung in Wertpapiere wird unter
den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Wertminderungen nach IFRS 9 werden unter den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Zinsergebnis Im Nettozinsergebnis werden sämtliche Zinserträge und Zinsaufwendun-
gen aus dem Einlagen- und Veranlagungsgeschäft ausgewiesen. Zinserträge und Zinsaufwen-
dungen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
und Verbindlichkeiten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen
Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Die Zinserträge
enthalten ebenfalls Provisionserträge, welche als integraler Bestandteil der Effektivzins-
methode in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
59
Provisionsergebnis Im Nettoprovisionsergebnis werden Gebühren und Provisionen aus
den angebotenen Finanzdienstleistungen ausgewiesen. Dies betrifft aktuell im Wesentlichen
Gebühren und Provisionen aus dem Girokontengeschäft, dem Zahlungsverkehr sowie der Aus-
zahlung von sogenannten P.S.K. Anweisungen. Soweit Gebühren und Provisionen aus einem
Vertrag sowohl in den Anwendungsbereich des IFRS 15 sowie des IFRS 9 fallen, wird IFRS 9 zur
Separierung der Vertragsbestandteile angewendet. Gebühren und Provisionen im Anwendungs-
bereich des IFRS 15 aus transaktionsbasierten Leistungen werden zeitpunktbezogen reali-
siert. Gebühren und Provisionen aus zeitraumbezogenen Leistungen werden über den entsprech -
en den Zeitraum abgegrenzt. Dies betrifft unter anderem pauschale Einmalvergütungen aus
Kooperationsvereinbarungen mit Drittanbieter*innen.
6.2 Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen werden realisiert, wenn der*die Kund*in die Ver-
fügungsmacht über die Güter bzw. Dienstleistungen erhält. Nachfolgend werden Informationen
über die Art, die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen für
die wesentlichen Produktgruppen des Österreichischen Post-Konzerns dargestellt.
BRIEFPOST, WERBEPOST & MEDIENPOST
Der Österreichische Post-Konzern erbringt die Annahme, Sortierung und Zustellung
von diversen Briefsendungen, Werbesendungen und Printmedien. Unter IFRS 15 sind der-
artige Leistungsverpflichtungen als über einen Zeitraum erfüllt anzusehen. Insgesamt zeichnen
sich die bestehenden Verträge bzw. die zu erbringenden Dienstleistungen in diesem Geschäfts-
bereich durch einen sehr hohen Grad an Uniformität und sehr kurze Durchlaufzeiten in der
Leistungs erbringung aus. Als Universaldienstleisterin ist die Österreichische Post grundsätzlich
zur Annahme und Zustellung jeder Sendung verpflichtet. Zusatzleistungen (wie z. B. Einschrei-
ben) werden in der Regel als im Vertragskontext nicht eigenständig abgrenzbare Leistung
eingestuft und somit gebündelt mit der Postsendung als einzige Leistungsverpflichtung bilan-
ziert. Bei Auslands sendungen erfolgt im Regelfall die Zustellung an den*die Empfänger*in im
Ausland in Zusammenarbeit mit internationalen Postbetreiber*innen.
Zur Messung des Leistungsfortschritts werden statistische Erfahrungswerte unter
anderem aus regelmäßig durchgeführten Laufzeitmessungen herangezogen. Die Höhe der
zu realisierenden Umsatzerlöse wird auf Basis der Relation von bisher angefallenen zu den
gesamten Kosten der Zustellung von Briefsendungen, Werbesendungen und Printmedien
( Cost-to-cost Method) bestimmt.
Die Annahme einer Sendung in einer Post-Aufgabestelle (d. h. zu Beginn der Leistungs-
verpflichtung) löst die Fakturierung und damit verbunden die Realisation von Umsatzerlösen
sowie den Ansatz einer Forderung aus. Nach IFRS 15 ist eine Forderung einzustellen, sobald
ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt einer Zahlung besteht. Mit Annahme der Sendung in
einer Post-Aufgabestelle verpflichtet sich die Österreichische Post, innerhalb kurzer Zeit eine
Leistung zu erbringen, und hat gleichzeitig einen Anspruch auf Inrechnungstellung und Erhalt
einer Zahlung von dem*der Kund*in. Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistungsverpflich-
tung wird eine Erlösabgrenzung vorgenommen und eine Vertragsverbindlichkeit erfasst.
Die Bezahlung des Transaktionspreises erfolgt entweder über Vorauszahlung der beauf-
tragten Beförderungsleistung (Verkauf von Briefmarken bzw. Barfreimachung in der Filiale)
bzw. bei Geschäftskund*innen im Nachhinein bei einem durchschnittlichen Zahlungsziel von
einem bis zwei Monaten. Entsprechend enthalten Forderungen in der Österreichischen Post im
Regelfall keine signifikante Finanzierungskomponente.
Für erhaltene Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Postwertzeichen und Erlösen
aus Absender-Freistempelmaschinen wird die noch ausstehende Leistung der Österreichi-
schen Post als Abgrenzung in den Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Die Ermittlung der aus-
stehenden Leistung erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten (im Fall von Wertzeichen) bzw.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
60
durch Übermittlung historischer Daten im Zuge des Ladeprozesses (im Fall von Absender-
Freistempelmaschinen).
Für den Verkauf von Briefsendungen, Werbesendungen und Printmedien an Geschäfts-
kund*innen werden oftmals Volumenrabatte basierend auf den Umsätzen eines Geschäftsjahres
vereinbart, die als variable Gegenleistungen im Sinne des IFRS 15 zu klassifizieren sind. Die
Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises – abzüglich
der geschätzten Volumenrabatte – erfasst. Die Schätzung der erwarteten Volumina basiert auf
Erfahrungswerten und wird zu jedem Stichtag aktualisiert. Notwendige Anpassungen erfolgen
kumuliert in der Periode der Schätzungsänderung.
BUSINESS SOLUTIONS
Leistungen im Bereich Business Solutions umfassen Geschäftsprozesslösungen im
Bereich digitale Services, Inputmanagement, Dokumentenlogistik und Outputmanagement
sowie digitale Werbung.
Diese Leistungsverpflichtungen werden überwiegend über einen Zeitraum erfüllt, wobei
die Umsatzerlösrealisierung nach Zeitablauf erfolgt. Der Zeitraum der Leistungserstellung
liegt grundsätzlich unter einem Monat. Die Bezahlung erfolgt im Regelfall im Nachhinein bei
einem durchschnittlichen Zahlungsziel von einem bis zwei Monaten.
PAKET & LOGISTIK
Der Österreichische Post-Konzern erbringt die Abholung, Annahme, Sortierung und
Zu stellung von diversen Paket- und Express-Sendungen. Unter IFRS 15 sind derartige Leis-
tungsverpflichtungen als über einen Zeitraum erfüllt anzusehen. Ein hoher Grad an Standardi-
sierung, Sendungsverfolgung und sehr kurze Durchlaufzeiten charakterisieren die Leistungs-
erbringung dieses Geschäftsbereichs. Zusatzleistungen (wie z. B. Cash on Delivery) werden
in der Regel als im Vertragskontext nicht eigenständig abgrenzbare Leistung eingestuft und
somit gebündelt mit der Paketsendung als einzige Leistungsverpflichtung bilanziert. Im Innen-
verhältnis bedient sich die Post diverser Subunternehmen und Frächter*innen, die Teile des
Zustellprozesses übernehmen. Bei Auslandssendungen erfolgt im Regelfall die Zustellung an
den*die Empfänger*in im Ausland in Zusammenarbeit mit internationalen Postbetreiber*innen
bzw. Paketdienstleister*innen.
Zur Messung des Leistungsfortschritts werden die Daten aus der Sendungs verfolgung
je Paket herangezogen. Die Höhe der zu realisierenden Umsatzerlöse wird auf Basis der
Relation von bisher angefallenen zu den gesamten Kosten der Paketzustellung (Cost-to-cost
Method) bestimmt.
Die Annahme einer Sendung in einer Post-Aufgabestelle (d. h. zu Beginn der Leistungs-
verpflichtung) löst die Fakturierung und damit verbunden die Realisation von Umsatzerlösen
sowie den Ansatz einer Forderung aus. Nach IFRS 15 ist eine Forderung einzustellen, sobald
ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt einer Zahlung besteht. Mit Annahme der Sendung in
einer Post-Aufgabestelle verpflichtet sich der Österreichische Post-Konzern, innerhalb kurzer
Zeit eine Leistung zu erbringen, und hat gleichzeitig einen Anspruch auf Inrechnungstellung
und Erhalt einer Zahlung von dem*der Kund*in. Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistungs-
verpflichtung wird eine Erlösabgrenzung vorgenommen und eine Vertragsverbindlichkeit erfasst.
Für den Verkauf von Paketen an Geschäftskund*innen werden oftmals Volumen-
rabatte basierend auf den Umsätzen eines Geschäftsjahres vereinbart, die als variable Gegen-
leistungen im Sinne des IFRS 15 zu klassifizieren sind. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden
in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises – abzüglich der geschätzten Volumenrabatte –
erfasst. Die Schätzung der erwarteten Volumina basiert auf Erfahrungswerten und wird zu
jedem Stichtag aktualisiert. Die Anpassung erfolgt in der Periode der Schätzungsänderung.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
61
FILIALDIENSTLEISTUNGEN
Die vom Filialnetz erbrachten Leistungen umfassen den Verkauf- bzw. die Vermittlung
diverser Handelswaren und Post- und Telekomprodukte sowie bis 2019 Leistungen im Rahmen
der Kooperation mit der BAWAG P.S.K.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Handelswaren werden zeitpunktbezogen mit Übergabe
der Ware an den*die Kund*in erfasst. Die Zahlung des Transaktionspreises ist sofort fällig,
sobald ein*e Kund*in eine Handelsware erwirbt.
Des Weiteren erbringt die Österreichische Post Vermittlungsleistungen, insbesondere
bei Telekomverträgen und -produkten für den Partner A1 Telekom Austria AG. Entsprechend
werden diese Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Erbringung der Vermittlungsleistung (z. B.
bei Unterzeichnung eines Telekomvertrags durch A1-Kund*innen bzw. der Übergabe eines
Mobiltelefons an den*die A1-Kund*in) in Höhe der erhaltenen Provisionen (Nettomethode)
erfasst. Im Zusammenhang mit der Vermittlung dieser Produkte sind vertraglich Vorauszah-
lungen zu leisten, die als Finanzierungsforderung unter den sonstigen Forderungen aus-
gewiesen werden.
Die 2019 aus der Kooperation mit der BAWAG P.S.K. noch zu erbringenden Dienstleis-
tungen umfassten den Vertrieb von Finanzprodukten, die Durchführung von Schaltertrans-
aktionen und die Zurverfügungstellung von Filialinfrastruktur, die nach IFRS 15 jeweils als eigen-
ständige Leistungsverpflichtungen einzustufen sind. Die Aufteilung der gesamten Vergütung
auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfolgte auf Basis der relativen Einzelveräußerungs-
preise. Die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und damit die Erfassung der Erlöse erfolgt
für alle drei Dienstleistungen zeitraumbezogen. Die Bestimmung der Aufteilung der Vergütung
auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfordert Ermessensentscheidungen, insbesondere
hinsichtlich der Höhe der relativen Einzelveräußerungspreise und des erwarteten Umfangs der
tatsächlich zu erbringenden Leistungen. Ebenso war bei der Festlegung der Erfassung der Erlöse
Ermessen im Hinblick auf den Charakter der Leistungserbringung auszuüben.
FINANZDIENSTLEISTUNGEN
Zu den Erlösen aus Finanzdienstleistungen verweisen wir auf Punkt 6.1.2 Ergebnis aus
Finanzdienstleistungen.
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen des Immobilienprojekts Neutorgasse 7
werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Mit Abschluss eines Kaufver-
trags für eine bestimmte Wohneinheit ist die Möglichkeit einer alternativen Nutzung nicht
mehr gegeben. Somit ergibt sich eine vertragsbezogene Erlösrealisierung über den Zeitraum der
Herstellung der Wohneinheiten.
Als Maßstab für die Bestimmung des Leistungsfortschritts wird der Fertigstellungsgrad
auf Basis der Relation von bisher angefallenen zu den gesamten erwarteten Herstellungskosten
(Cost-to-cost Method) herangezogen. Die so erfassten Vertragsvermögenswerte werden mit
den bislang erhaltenen Zahlungen saldiert.
Makler*innengebühren, die im Zuge der Anbahnung und des Abschlusses eines Vertrags
über den Verkauf von Wohnungen des Immobilienprojekts Neutorgasse 7 anfallen, werden
aktiviert und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.
6.3 Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K.
Mit Schreiben vom 9. November 2017 hat die BAWAG P.S.K. die Kooperationsverein-
ba rung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Vertrieb von Finanzprodukten, Schalter-
trans aktionen und gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Filialstandorte) mit Wirkung zum
31. Dezember 2020 gekündigt. In der Folge wurde zwischen den Parteien die einvernehmliche
und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis spätestens Ende 2020 vertraglich verein-
bart, wobei für einzelne Leistungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung bestand. Ende
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
62
2019 wurde zwischen den Parteien eine endgültige Beendigung der Kooperation im Wesent-
lichen bis Ende April 2020 vereinbart.
6.4 Ertragsteuern
Angaben zu Steuergruppen Die Österreichische Post hat die in Österreich eingeräumte
Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zwecks gemeinsamer Besteue-
rung in Anspruch genommen; es bestehen zwei Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgern
Österreichische Post AG sowie Post 001 Finanzierungs GmbH. Sämtliche Gruppenmitglieder
haben den Sitz im Inland.
In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder
vom Gruppenträger mit den auf sie entfallenden Körperschaftssteuerbeträgen mittels Steuer-
umlagen be- oder entlastet. Dabei erfolgt die Verrechnung positiver und negativer Steuerumlagen
in Höhe von 25 % des steuerlichen Ergebnisses (Stand-alone-Methode).
Die Systematik der Gruppenbesteuerung führt zu einer gemeinsamen Veranlagung
der tatsächlichen Ertragsteuern und zu einer Saldierung von latenten Steueransprüchen und
latenten Steuerschulden innerhalb der Unternehmensgruppen gemäß IAS 12.74. Der Steuer-
vorteil aus der Firmenwertabschreibung (§ 9 Abs 7 KStG) wird als temporäre Differenz beim
Firmenwert behandelt (IAS 12.32a).
Angaben zu Ertragsteuern Die Ertragsteuern beinhalten laufende und latente Steuern.
Diese werden stets in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, ausgenommen in
dem Umfang, in dem die Steuern aus Sachverhalten herrühren, die im sonstigen Ergebnis (OCI)
oder im Eigenkapital angesetzt wurden bzw. aus einem Unternehmenszusammenschluss stammen.
Die Österreichische Post ist der Auffassung, dass mögliche Zinsaufwendungen und Straf-
zahlungen i. Z. m. Ertragsteuerzahlungen nicht die Definition von Ertragsteuern nach IAS 12
erfüllen. Etwaige Beträge werden somit allgemein nach den Bestimmungen des IAS 37 bilanziert.
Ermittlung der laufenden Steuern Laufende Steuern beinhalten die erwarteten Steuer-
zahlungen oder -gutschriften des laufenden Jahres sowie die im laufenden Jahr erfolgten
Anpassungen der erwarteten Steuernachzahlungen oder -gutschriften der Vorjahre. Der ausge-
wiesene Betrag stellt die bestmögliche Schätzung dar und beinhaltet auch Quellensteuern aus
Ausschüttungen.
Tatsächliche Steuerforderungen und -verbindlichkeiten können unter gewissen Umstän-
den saldiert ausgewiesen werden. Dies ist im Österreichischen Post-Konzern dann der Fall,
wenn sich die Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben
werden und das Unternehmen ein einklagbares Recht zur gegenseitigen Aufrechnung von
Steuerforderungen und -verbindlichkeiten hat.
Ermittlung der latenten Steuern Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt nach der
Balance-Sheet-Liability-Methode für alle temporären Differenzen zwischen dem Buchwert laut
IFRS-Konzernabschluss und den korrespondierenden steuerlichen Werten. Vom Ansatz von
latenten Steuern wird jedoch in folgenden Fällen Abstand genommen:
Temporäre Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts
oder einer Schuld entstehen, dem kein Unternehmenszusammenschluss zugrunde
liegt, und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Ergebnis vor
Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflussen
werden („Initial Recognition Exemption – IRE“)
Temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, Zweig-
niederlassungen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Verein-
barungen, sofern das Mutterunternehmen in der Lage ist, den Verlauf der Auflösung
der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die
temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird
Zu versteuernde Differenzen im Zusammenhang mit dem erstmaligen Ansatz eines
Geschäfts- oder Firmenwerts
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
63
Der Ansatz von aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen aus Bilanzposten
sowie aus Verlustvorträgen erfolgt in dem Umfang, in dem a) ausreichend passive latente
Steuern vorhanden sind oder es b) bei einer Gewinnhistorie wahrscheinlich ist, dass in abseh-
barer Zeit steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht und der Steueraufwand somit
künftig realisierbar ist. Erzielt ein Unternehmen in jüngster Vergangenheit (in einem der letzten
zwei Jahre) steuerpflichtige Verluste, so wird im letzteren Fall von der Aktivierung von latenten
Steuern Abstand genommen.
Dabei werden zu jedem Bilanzstichtag die nicht angesetzten latenten Steuern neu
bewertet und gegebenenfalls angesetzt, sofern die Auffassung vertretbar ist, dass der Steuer-
vorteil realisiert werden kann.
Aktive und passive latente Steuern können unter gewissen Umständen saldiert ausge-
wiesen werden. Die obigen Angaben unter "Ermittlung der laufenden Steuern" gelten analog bei
den latenten Steuern.
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen
Ländern zum Bilanzstichtag gelten oder für den Zeitpunkt bereits beschlossen sind, in dem die
latenten Steueransprüche und -schulden realisiert werden. Für österreichische Tochterunter-
nehmen wurde zur Ermittlung der Steuerabgrenzungen ein Körperschaftsteuersatz von 25 %
angewendet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die für ausländische Gesellschaften bei der Berechnung
der latenten Ertragsteuern angewendeten Steuersätze:
Land
Steuersatz
Bosnien und Herzegowina 10 %
Bulgarien 10 %
Deutschland 33 %
Kroatien 18 %
Montenegro 9 %
Serbien 15 %
Slowakei 21 %
Ungarn 9 %
Türkei 20 %
6.5 Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem der auf die Aktionär*innen der Österreichi-
schen Post AG entfallende Anteil am Periodenergebnis durch den gewichteten Durchschnitt
der im Geschäftsjahr im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Während einer Periode neu
ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich
im Umlauf befinden, berücksichtigt. Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie
wird die durchschnittliche Aktienanzahl sowie der auf die Aktionär*innen der Österreichischen
Post AG entfallende Anteil am Periodenergebnis um verwässernde Effekte bereinigt.
Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie kann sich derzeit potenziell aufgrund
des aktienbasierten Vergütungsprogramms der Österreichischen Post AG ergeben. Nachdem
jedoch gegenwärtig keine Verpflichtung zum Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten besteht,
ergeben sich aus den derzeit laufenden Programmen keine Verwässerungseffekte. Siehe dazu
unter Punkt 6.22 Aktienbasierte Vergütungen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
64
6.6 Geschäfts- oder Firmenwerte und Allokation auf zahlungsmittel-
generierende Einheiten (ZGE)
Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter
Wertminderungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Erwerb eines ausländischen
Geschäftsbetriebs werden in dessen funktionaler Währung geführt und zum Stichtagskurs um -
gerechnet. Wertminderungen werden nach den unter Punkt 6.13 Wertminderungen IAS 36
beschriebenen Grundsätzen vorgenommen. Wertaufholungen sind unzulässig. Geschäfts- oder
Firmenwerte sind jeweils zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet. ZGE werden
durch die Zusammenfassung von Vermögenswerten auf der niedrigsten Ebene gebildet, auf der
unabhängig von anderen Vermögenswerten Cashflows erzielt werden.
6.7 Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs-
kosten angesetzt und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder Vertragsdauer
von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Bei Markenrechten wird grundsätzlich von einer
unbestimmten Nutzungsdauer ausgegangen, da ein Ende der wirtschaftlichen Nutzung nicht
abzusehen ist. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht
planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich einem Wertminderungstest unterzogen.
Der Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten erfolgt, sofern die
allgemeinen Ansatzkriterien sowie die besonderen Anwendungsleitlinien des IAS 38 erfüllt sind.
Dazu wird der Erstellungsprozess in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase unterteilt. Der
erstmalige Ansatz erfolgt in Höhe der direkt zurechenbaren Herstellungskosten ab dem Zeit-
punkt, zu dem der selbst geschaffene immaterielle Vermögenswert die Ansatzkriterien des IAS 38
erfüllt. Im Österreichischen Post-Konzern betrifft dies in erster Linie selbstgeschaffene Software.
Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, werden immaterielle Vermö-
gens werte gemäß den in Punkt 6.13 Wertminderung IAS 36 angeführten Grundsätzen auf
Werthaltig keit geprüft.
6.8 Leasingverhältnisse
LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMERIN
Seit dem 1. Jänner 2019 ist für die bilanzielle Erfassung eines Leasingverhältnisses
im Wesentlichen entscheidend, ob es sich bei dem geleasten Objekt um einen identifizierbaren
Vermögenswert handelt, die Leasingnehmerin die Nutzung bestimmen kann und ihr die wirt-
schaftlichen Vorteile aus dem Vermögenswert zustehen. Für Leasingverhältnisse werden Nut-
zungsrechte an den Leasinggegenständen aktiviert und Verbindlichkeiten für die eingegangenen
Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten passiviert.
Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:
Feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize
Variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind
Erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien der Leasingnehmerin
Ausübungspreise von Kaufoptionen, wenn die Ausübung durch die Leasingnehmerin
hinreichend sicher ist
Strafzahlungen für die Kündigung von Leasingverhältnissen, wenn in der Laufzeit
be rücksichtigt ist, dass die Leasingnehmerin eine Kündigungsoption wahrnehmen wird
Die Abzinsung der Leasingzahlungen erfolgt mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
65
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusam-
mensetzen:
Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit
Bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener
Leasinganreize
Alle der Leasingnehmerin entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie
Geschätzte Kosten für Rückbauverpflichtungen
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung
auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen.
Wenn das Eigentum zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die Leasing nehmerin
übergeht oder berücksichtigt ist, dass die Leasingnehmerin wahrscheinlich eine Kaufoption
wahrnehmen wird, dann wird die Abschreibung bis zum Ende der Nutzungsdauer vorgenom-
men. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, werden Nutzungsrechte gemäß den in
Punkt 6.13 Wertminderung IAS 36 angeführten Grundsätzen auf Wert haltigkeit geprüft.
Insbesondere Leasingverträge über Immobilien enthalten Verlängerungs- und Kündi-
gungsoptionen. Diese Konditionen bieten der Österreichischen Post größtmögliche Flexibilität.
Bei der Festlegung der Laufzeit des Leasingverhältnisses werden sämtliche Tatsachen und
Umstände berücksichtigt, die zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung
von Kündigungsoptionen führen. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Laufzeit des Leasing-
verhältnisses werden die Immobilienleasingverträge konzernintern festgelegten Laufzeit-
ategorien zugeordnet.
Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) und Leasing-
verhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als
Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Vorschriften des IFRS 16 werden nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle
Vermögenswerte angewendet.
Nicht erstattungsfähige Umsatzsteuerbeträge, die sich aus Verbindlichkeiten im Zusam-
menhang mit Leasingverhältnissen ergeben, sind nicht Bestandteil der Leasingzahlungen und
werden im Aufwand erfasst.
Auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Nutzungsrechten und Leasingver-
bindlichkeiten werden latente Steuern gebildet.
LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBERIN
Die Österreichische Post ist in einer Vielzahl von Bestandsverhältnissen betreffend
Immobilien Leasinggeberin. Als Leasinggeberin bei einem Operation-Leasing-Verhältnis werden
die Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen ausgewiesen.
Die Erfassung der Erträge aus Mieten und Pachten erfolgt zeitraumbezogen unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen. Als Leasinggeberin bei einem Finanzierungsleasing-Verhältnis wird
der Vermögenswert unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen
Forderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts erfasst.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
66
6.9 Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermin-
dert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungssätze richten sich nach der
erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung folgender konzern-
einheitlicher Nutzungsdauern berechnet:
Nutzungsdauer
Jahre
Gebäude 10 – 50
Gebäude – Nutzungsrechte 5 – 15
Technische Anlagen und Maschinen 5 – 10
Technische Anlagen und Maschinen – Nutzungsrechte 2 – 4
Fuhrpark 2 – 8
IT- und technische Ausstattung 3 – 6
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 – 20
Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, werden Sachanlagen gemäß den
unter Punkt 6.13 Wertminderungen IAS 36 angeführten Grundsätzen auf Werthaltigkeit geprüft.
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine erfasste Wertminderung nicht mehr vorliegt, wird
der erzielbare Betrag erneut geschätzt und gegebenenfalls eine Zuschreibung, unter Beachtung
der fortgeschriebenen Anschaffungskosten ohne Wertminderung, vorgenommen.
6.10 Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden in Höhe ihres beizulegenden Zeitwerts
erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und die
Voraus setzungen für die Zuwendung erfüllt sind. Die Erfassung der Zuwendungen erfolgt in
der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen in den Perioden,
in welchen die nach dem Zuwendungszweck zu kompensierenden Aufwendungen anfallen.
Sind die erfassten Zuwendungen über mehrere Perioden zu verteilen, erfolgt der Ansatz eines
passiven Abgrenzungspostens unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstigen Ver bind lichkeiten. Erfolgt die Zuwendung für die Anschaffung oder Herstellung
von Vermögenswerten, werden die Zuwendungen ebenfalls passivisch abgegrenzt (Bruttome-
thode) und periodenübergreifend über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögens-
werts erfasst.
6.11 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 13
Die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten erfolgt im Österreichischen Post- Konzern
nach den Grundsätzen des IFRS 13. Nach diesem Standard wird der beizulegende Zeitwert
als der Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen den Marktteilneh-
mer*innen am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts bzw. für die Über-
tragung einer Schuld gezahlt werden würde. In diesem Zusammenhang werden unter ande-
rem die folgenden Punkte festgelegt: die Vermögenswerte bzw. Schulden, die Gegenstand
der Bewertung sind; die Bewertungsprämisse für nichtfinanzielle Vermögenswerte (Annahme
der höchsten und besten Verwendung); der für den Vermögenswert oder die Schuld vorran-
gige (oder vorteilhafteste) Markt; die sachgerechte Bewertungstechnik (abhängig von den zur
Ver fügung stehenden Daten); die Stufe in der Bemessungshierarchie, der diese Daten (Input-
faktoren) zugewiesen wurden. Abhängig vom Vermögenswert und von den zur Verfügung
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
67
stehenden Inputdaten kommen im Österreichischen Post-Konzern sowohl marktbasierte als
auch kostenbasierte und einkommensbasierte Ansätze zur Anwendung. Dabei wird der Verwen-
dung beobachtbarer Inputfaktoren höchste Priorität eingeräumt.
6.12 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
(Investment Property)
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen jene Immobilien, die zur Erzielung
von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck von Wertsteigerungen gehalten werden und geson-
dert veräußert werden könnten. Bei einem betrieblich genutzten Anteil erfolgt die Aufteilung
auf Basis der jeweils genutzten Fläche. Der Ansatz und die Bewertung der als Finanz investition
gehaltenen Immobilien erfolgen nach der Anschaffungskostenmethode. Die planmäßigen Ab -
schreibungen werden linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren
vorgenommen.
Immobilien, die mit dem Ziel des späteren Verkaufs entwickelt werden, werden ab
Beginn der Entwicklung (Zeitpunkt der Baubewilligung) in das Vorratsvermögen umgegliedert.
Die im Anhang angegebenen beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehal-
tenen Immobilien wurden von Expert*innen der Österreichischen Post AG sowie von externen
Sachverständigen nach den Vorgaben des IFRS 13 ermittelt. Die Bewertung erfolgt vorrangig
auf Basis von einkommensbasierten Ansätzen (insbesondere Barwerttechniken). Im Regel-
fall wird das Ertragswertverfahren und bei komplexeren Objekten das Discounted-Cashflow-
Verfahren angewendet. Dabei handelt es sich um Stufe-3-Bewertungen im Sinne von IFRS 13
(Fair-Value-Hierarchie). Die verwendeten Inputfaktoren umfassen insbesondere objektbezogene
Daten, wie vermietbare Fläche, Leerstand, Mieterträge und Kapitalisierungszinssätze. Die ver-
wendeten Jahresmieterträge im Verhältnis zum Marktwert (Bruttoanfangsrendite) belaufen
sich auf 3,7 % bis 12,2 % (2019: 4 % bis 14 %) und die verwendeten Kapitalisierungszinssätze bzw.
Liegenschaftszinssätze auf 3,5 % bis 7 % (2019: 3,5 % bis 6,5 %).
Für unbebaute und in Entwicklung befindliche Grundstücke werden auch marktbasierte
Ansätze (insbesondere Vergleichswertverfahren) herangezogen. Dabei handelt es sich um
Stufe-2-Bewertungen im Sinne von IFRS 13. Die verwendeten Inputfaktoren umfassen insbe-
sondere Preisinformationen aus Vergleichstransaktionen in aktiven Märkten.
6.13 Wertminderung IAS 36
Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der
Buchwerte von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehal-
tenen Immobilien vorliegen. Liegen derartige Anhaltspunkte vor, wird ein Werthaltigkeitstest
durchgeführt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie bei
Geschäfts- oder Firmenwerten wird zusätzlich und unabhängig davon, ob derartige Hinweise
vorliegen, einmal jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt.
Bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie einzelnen Vermögenswerten, für die der
erzielbare Betrag nicht gesondert ermittelt werden kann, erfolgt der Wertminderungstest auf
Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE). Geschäfts- oder Firmenwerte, die
ursprünglich unter Verwendung der sogenannten Partial-Goodwill-Methode ermittelt wurden,
werden für Zwecke des Wertminderungstests unter Anwendung der aktuellen Beteiligungs-
quote auf 100 % hochgerechnet.
Im Rahmen der Werthaltigkeitstests wird der erzielbare Betrag des einzelnen Ver mö-
genswerts oder der ZGE ermittelt und mit dem jeweiligen Buchwert verglichen. Der erzielbare
Betrag entspricht dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufs kosten
und Nutzungswert. Werden die erzielbaren Beträge unter Verwendung kapitalwertorientierter
Verfahren ermittelt, werden als Abzinsungssatz die gewichteten durchschnittlichen Kapi-
talkosten (Weighted Average Cost of Capital) unter Anwendung des Capital Asset Pricing
Model (CAPM) verwendet. Zur Abbildung von Länder-, Währungs- und Preisrisiken werden
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
68
entsprechende Zuschläge im Abzinsungssatz berücksichtigt. Sofern die Mittelzuflüsse in Fremd-
währung erfolgen, wird der erzielbare Betrag in Fremdwährung ermittelt und anschließend mit
dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet.
Die Buchwerte von sogenannten Corporate Assets nach IAS 36.100f werden im Rahmen
der Werthaltigkeitstests verursachungsgerecht auf die betroffenen ZGE aufgeteilt. Im Öster-
reichischen Post-Konzern liegen Corporate Assets im Wesentlichen in Form der Unternehmens-
zentrale und, nach der Organisationsänderung 2020, in Form der Produktionseinheit Logistik-
netzwerk sowie des Filialnetzes vor.
Ist der Buchwert höher als der erzielbare Betrag, erfolgt eine Wertminderung. Bei
Wegfall der Gründe für eine Wertminderung erfolgt, ausgenommen bei Geschäfts- oder Firmen-
werten, eine Wertaufholung. Der infolge der Zuschreibung erhöhte Buchwert darf dabei die
fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht überschreiten. Die Wertminderungen
und Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschrei bungen
bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
6.14 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
Die Bilanzierung von Beteiligungsunternehmen erfolgt nach der Equity-Methode, wenn
aufgrund vertraglicher Rechte oder der faktischen Gegebenheiten maßgeblicher Einfluss auf
die Unternehmen besteht. Die Beurteilung des Vorliegens von maßgeblichem Einfluss erfolgt
anhand der Kriterien des IAS 28.5 ff.
In Fällen, in denen das Vorliegen von maßgeblichem Einfluss nicht eindeutig zu bestim-
men ist, hat der Vorstand Ermessensentscheidungen zu treffen. Hierbei wird, wie im Falle der
Aras Kargo a.s., Türkei, nicht vordringlich auf formale Kriterien abgestellt, sondern darauf, ob
tatsächlich die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen
mitzuwirken.
Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung für
Netto investitionen in assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Sinne
des IFRS 9 vorliegen. Liegen derartige Anhaltspunkte vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchge-
führt. Liegt der Buchwert der Nettoinvestition über dem erzielbaren Betrag, wird eine Wert-
minderung erfasst. Steigt der erzielbare Betrag in Folge wieder an, erfolgt eine Wertaufholung
bis maximal in Höhe der ursprünglichen Wertminderung. Der auf den Buchwert der Anteile
entfallende Teil der Wertminderung wird im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten
Finanzanlagen ausgewiesen. Der Ausweis von Wertminderungen von Buchwerten anderer
Elemente der Nettoinvestition ist abhängig von der Art dieser Elemente.
6.15 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Im Österreichischen Post-Konzern werden finanzielle Vermögenswerte und Verbind lich-
keiten in folgende Klassen gemäß IFRS 7 eingeteilt: Wertpapiere, Andere Anteile (Eigen kapital-
instrumente), Derivative Finanzinstrumente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Forderungen, Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanz-
anlagen, Forderungen gegenüber Kreditinstituten, Geldmarktveranlagungen, Andere finanzielle
Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Andere Verbindlich-
keiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
69
KLASSIFIZIERUNG
Im Österreichischen Post-Konzern werden finanzielle Vermögenswerte in folgende
Bewertungskategorien eingestuft:
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) –
Fremdkapitalinstrumente
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) –
Eigenkapitalinstrumente
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Die Einstufung im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung ist abhängig vom Geschäfts-
modell zur Steuerung des finanziellen Vermögenswerts sowie von den Eigenschaften des ver-
traglichen Zahlungsstroms.
Das bestehende Wertpapierportfolio der Österreichischen Post wird im Rahmen
eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der
vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht.
Auf dieser Grundlage kommt es – abhängig von der Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums
gemäß IFRS 9 – zu einer Klassifizierung als FVOCI (Zahlungsstromkriterium erfüllt) oder
FVTPL (Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt). Das Zahlungsstromkriterium ist erfüllt, sofern
Zahlungsströme generiert werden, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den
ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Forderungen
gegenüber Banken sowie Geldmarktveranlagungen werden in der Österreichischen Post im
Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der ver-
traglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist bei diesen Instrumenten
erfüllt. Entsprechend werden diese Forderungen als zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet klassifiziert.
Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente (die nicht zu Handelszwecken gehalten
werden) ist die Einstufung davon abhängig, ob sich der Österreichische Post-Konzern zum
Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung unwiderruflich für die Bilanzierung als erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVOCI) entschieden hat. Wird die sogenannte FVOCI-Option gemäß
IFRS 9.4.1.4 nicht ausgeübt, sind die Instrumente der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegen-
den Zeitwert bewertet (FVTPL) zuzuordnen.
Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accountings) sind zwin-
gend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) zuzuordnen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in folgende Bewertungskategorien
eingestuft:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Gemäß IFRS 9 sind finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
zu bewerten, sofern sie nicht in die Ausnahmeregelung des IFRS 9.4.2.1 fallen. Entsprechend
werden Andere finanzielle Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und Andere Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode
bilanzierten Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die von der Öster-
reichischen Post AG gehaltenen bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten nach IFRS 3 fallen unter
die Ausnahmeregelung des IFRS 9.4.2.1 und sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
70
Verbindlichkeiten aus Erwerbsverpflichtungen von nicht beherrschenden Anteilen
werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Das Ergebnis aus der Folgebewertung dieser
Verbindlichkeiten wird erfolgsneutral im Eigenkapital (Gewinnrücklagen) erfasst.
BEWERTUNG BEIM ERSTMALIGEN ANSATZ
Bei der erstmaligen Erfassung bewertet der Österreichische Post-Konzern einen finan-
ziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert, der
im Regelfall mit dem Transaktionspreis übereinstimmt. Bei einem nicht erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewerteten finanziellen Vermögenswert bzw. einer finanziellen
Verbindlichkeit erfolgt zusätzlich der Ansatz der direkt auf den Erwerb dieses Vermögens-
werts bzw. dieser Verbindlichkeit entfallenden Transaktionskosten. Der Ansatz von Forderun-
gen aus Lieferungen und Leistungen richtet sich nach den Vorgaben zur Umsatzrealisation
gemäß IFRS 15.
FOLGEBEWERTUNG UND DARSTELLUNG
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Fremdkapitalinstrumente
werden jeweils zum Stichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Veränderungen
des beizulegenden Zeitwerts werden dabei erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) bzw. in der
FVOCI-Rücklage erfasst. Eine Ausnahme hiervon bildet die Fremdwährungsbewertung, welche
in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird. Ebenso werden laufende Erträge und
Wertberichtigungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Beim Abgang der
zu FVOCI bewerteten Fremdkapitalinstrumente erfolgt eine Umgliederung der erfolgs neutral
erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente werden unter
Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne
oder Verluste aus dem Abgang werden ebenso wie laufende Erträge und Wertberichtigungen
unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Eigenkapitalinstrumente
werden jeweils zum Stichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Veränderungen
des beizulegenden Zeitwerts, ebenso wie die Fremdwährungsbewertung, werden erfolgs neutral
im sonstigen Ergebnis (OCI) bzw. in der FVOCI-Rücklage erfasst. Beim Abgang der zu FVOCI
bewerteten Eigenkapitalinstrumente erfolgt keine Umgliederung der erfolgsneutral erfass-
ten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung, jedoch eine Umgliederung von der FVOCI-
Rücklage in die Gewinnrücklagen. Laufende Erträge werden unmittelbar in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertete Finanzinstrumente
werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sämtliche Änderungen des Buch-
werts sowie laufende Erträge werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Darstellung der Buchwerte der den einzelnen Kategorien zugeordneten Finanzinstru-
mente erfolgt in Punkt 10.1 Finanzinstrumente. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von
Forderungen der Kategorie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Wertmin-
derungsaufwendungen nach IFRS 9 sind nach IAS 1.82 als gesonderte Posten in der Gewinn- und
Verlustrechnung angegeben. Mangels Wesentlichkeit der damit verbundenen Beträge für den
Österreichischen Post-Konzern erfolgt die Angabe zu den Wertminderungen des Geschäftsjah-
res im Anhang in Punkt 10 Finanzinstrumente und damit verbundene Risiken.
WERTMINDERUNGEN
Innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns werden Wertminderungen in Höhe der
erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 gebildet. Die konkrete Wertminderungsmethode
ist hierbei abhängig von der Art des finanziellen Vermögenswerts sowie vom Vorliegen einer
signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
71
Fremdkapitalinstrumente der folgenden Bewertungskategorien unterliegen dem Wert-
minderungsmodell des IFRS 9:
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) –
Fremdkapitalinstrumente
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Ebenso fallen die nach IFRS 15 zu bildenden Vertragsvermögenswerte in den Anwen-
dungsbereich des Wertminderungsmodell nach IFRS 9.
Innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns sind damit folgende finanzielle Ver-
mögenswerte bzw. Vertragsvermögenswerte nach dem Modell der erwarteten Kreditverluste
gemäß IFRS 9 zu bewerten:
Wertpapiere der Kategorie FVOCI
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsvermögenswerte
Sonstige Forderungen
Forderungen gegenüber Banken
Geldmarktveranlagungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen werden Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste
gebildet. Methodisch wendet die Österreichische Post den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfach-
ten Ansatz zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste in Form einer Wertminderungsmatrix
an. Mittels dieser Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis
historisch beobachteter Ausfallraten gebildet. Zusätzlich werden zukunftsgerichtete Informa-
tionen evaluiert und, falls notwendig, die verwendeten Ausfallraten angepasst. Forderungen mit
einem Buchwert von mehr als 0,1 Mio EUR werden darüber hinaus einer individuellen Betrach-
tung unterzogen und auf die Erfassung weiterer über die Laufzeit erwarteter Kreditverluste
geprüft. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt getrennt für in- und ausländische
Kund*innen sowie für internationale Postbetreiber*innen.
Übrige Fremdkapitalinstrumente Für übrige Fremdkapitalinstrumente, die dem
Wertminderungsmodell unterliegen, werden Wertberichtigungen in Höhe der erwarteten
12-Monats-Kreditverluste gebildet. Sollte allerdings eine signifikante Erhöhung des Kreditrisi-
kos vorliegen, werden Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditver-
luste erfasst. Im Österreichischen Post-Konzern wird von einer signifikanten Erhöhung des Kre-
ditrisikos ausgegangen, wenn eine Forderung mehr als 30 Tage überfällig ist. Bei Forderungen,
die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und deren Bonität beeinträchtigt
ist, ist der Effektivzinssatz anstelle des Bruttobuchwerts auf die fortgeführten Anschaffungs-
kosten (sprich nach Abzug von Wertberichtigungen) anzuwenden. Im Österrei chischen Post-
Konzern wird die Bonität eines*einer Schuldner*in insbesondere bei Vorliegen der folgen den
Faktoren als beeinträchtigt angesehen:
Die einzelne Forderung ist überfällig > 90 Tage
Einleitung eines Insolvenzverfahrens
Methodisch erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste bei den Wertpapieren,
bei Forderungen gegenüber Banken sowie Geldmarktveranlagungen nach dem sogenannten
Loan-Loss-Provisioning-Modell. Ausgehend von der Probability of Default (PD) und dem Loss
Given Default (LGD) wird der erwartete Kreditverlust somit als wahrscheinlichkeits gewichteter
Wert ermittelt. Zur Ermittlung der PD wird in erster Linie auf emittentenspezifische Daten von
Bloomberg zurückgegriffen. Vereinfachend wird auch auf globalere Ausfallsraten – wie von
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
72
Standard & Poor’s oder Moody’s veröffentlicht – zurückgegriffen. Insgesamt sind jedoch die so
ermittelten erwarteten Kreditverluste betraglich unwesentlich.
Für Sonstige Forderungen hat sich die Österreichische Post aufgrund der Art und
des Umfangs der Forderungen dazu entschieden, praktische Erleichterungen im Sinne des
IFRS 9.B5.5.35 anzuwenden und analog zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistun-
gen die Wertberichtigung methodisch unter Ansatz einer Wertminderungsmatrix zu ermitteln.
Die Ableitung der Verlustraten erfolgt zum Teil aufgrund historischer Erfahrungswerte und
zum Teil auf Basis angemessener Schätzungen. Forderungen mit einem Buchwert von mehr
als 0,1 Mio EUR werden darüber hinaus einer individuellen Betrachtung unterzogen und auf
die Erfassung weiterer über die Laufzeit erwarteter Kreditverluste geprüft. Die Ermittlung
der erwarteten Kreditverluste erfolgt getrennt für Schadensersatzansprüche einerseits und
sonstige übrige Forderungen andererseits.
Modifizierte finanzielle Vermögenswerte Werden die vertraglich vereinbarten Zahlungs-
ströme eines finanziellen Vermögenswerts neu verhandelt oder modifiziert, wird überprüft,
ob der bestehende finanzielle Vermögenswert auszubuchen ist. Führt die Neuverhandlung bzw.
Modifizierung zu keiner Ausbuchung, wird der Bruttobuchwert unter Berücksichtigung der
modifizierten Zahlungsströme neu berechnet. Ebenso wird sowohl zum Zeitpunkt der Modifizie-
rung als auch in den folgenden Bilanzstichtagen beurteilt, ob sich das Kreditrisiko des Finanz-
instruments signifikant erhöht hat. Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kredit-
risikos erfolgt durch Vergleich des Ausfallrisikos zum jeweiligen Bilanzstichtag mit jenem zum
Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Eine Umstellung der Wertberichtigung im Ausmaß der über
die Laufzeit erwarteten Kreditverluste auf die Höhe der erwarteten 12-Monats- Kreditverluste
erfolgt, wenn der*die Schuldner*in eine wesentlich bessere Performance sowie positive wirt-
schaftliche Aussichten aufweist.
6.16 Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente sind der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet zugeordnet und werden bei Zugang sowie in den Folgeperioden zum beizu-
legenden Zeitwert bewertet. Zum Zeitpunkt des Zugangs wird im Regelfall der Kaufpreis
als bestmögliche Annäherung an den Fair Value zu Anschaffungskosten angesetzt. Unrealisierte
Bewertungsgewinne und -verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden in der Gewinn-
und Verlustrechnung erfasst.
Vereinzelt werden im Österreichischen Post-Konzern zur Begrenzung und Steuerung
von Zins-, Währungs- und Preisrisiken derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Im Geschäfts-
jahr 2020 bestanden keine derartigen Geschäfte. Weiters werden im Zusammenhang mit dem
Erwerb von Unternehmensanteilen zukünftig ausübbare Rechte auf den Erwerb von weiteren
Anteilen erworben (Call-Optionen) bzw. Verpflichtungen zum Erwerb eingegangen (Put- Optionen),
die nach IFRS 9 als derivative Finanzinstrumente einzustufen sind.
Derivative Finanzinstrumente, deren Ausgleich unmittelbar in bar erfolgt, werden unter
den Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen bzw.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen
werden unter den Anderen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
6.17 Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Betrag aus Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Wertminderungen aufgrund
von Veralterung oder mangelnder Gängigkeit werden bei Ermittlung des Nettoveräußerungs-
werts berücksichtigt. Die Bestandswertermittlung bei den Hilfs- und Betriebsstoffen sowie den
Handelswaren wird nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren durchgeführt.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
73
6.18 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn
der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fort-
gesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn die
Veräußerung höchstwahrscheinlich ist und der langfristige Vermögenswert in seiner jetzigen
Beschaffenheit für einen sofortigen Verkauf verfügbar ist. Eine Veräußerung ist dann höchst-
wahrscheinlich, wenn die zuständige Managementebene einen Plan für den Verkauf des Vermö-
genswerts beschlossen hat und mit der Suche nach einem*einer Käufer*in und der Durchfüh rung
des Plans aktiv begonnen wurde und zudem davon ausgegangen werden kann, dass der Ver äuße-
rungsvorgang innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird.
Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, wer-
den mit dem niedrigeren Betrag aus ihrem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten bewertet.
6.19 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder
Im Geschäftsjahr 2020 kam es zu einer Schätzungsänderung in der Ermittlung der
Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder. Anstelle des bisherigen Ansatzes von
Fluktuationsabschlägen werden nunmehr dienstzeitabhängige Fluktuationswahrscheinlich-
keiten zur Berücksichtigung der zukünftigen Fluktuation von Mitarbeiter*innen angesetzt.
Mit der Umstellung auf Fluktuationswahrscheinlichkeiten kann die Auswirkung der Fluktuation
auf die Höhe der Rückstellungen verlässlicher geschätzt werden. Bei der Rückstellung für
Jubiläums gelder führte diese Schätzungsänderung zu einer um 12,0 Mio EUR geringeren Rück-
stellung. Die Auswirkungen aus dieser Umstellung wurden vollständig im Geschäftsjahr 2020
in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Personalaufwendungen erfasst. Die Auswirkun-
gen bezogen auf die Rückstellung für Abfertigungen waren betraglich untergeordnet.
Rückstellungen für Abfertigungen Die Abfertigungsverpflichtungen des Österrei-
chischen Post-Konzerns umfassen sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte
Versorgungssysteme.
Rückstellungen für leistungsorientierte Verpflichtungen werden für gesetzliche
Ansprüche von Angestellten gebildet. Beamt*innen haben grundsätzlich keinen Anspruch
auf Abfertigungszahlungen. Abfertigungsansprüche im Österreichischen Post-Konzern
haben im Wesentlichen nur Mitarbeiter*innen österreichischer Unternehmen bei Erreichen
des Pensions antrittsalters sowie bei der Beendigung des Dienstverhältnisses durch den
Dienstgeber. Die Höhe der Ansprüche ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfer-
tigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Die Berechnung erfolgt nach versicherungs-
mathematischen Grundsätzen nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected
Unit Credit Method).
Beitragsorientierte Verpflichtungen bestehen für Angestellte in österreichischen
Tochterunternehmen, deren Dienstverhältnis erst nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat.
Diese Abfertigungsverpflichtungen werden durch die laufende Entrichtung entsprechender
Beiträge an eine Mitarbeiter*innenvorsorgekasse abgegolten. Darüber hinaus besteht für den
Österreichischen Post-Konzern keine weitere Verpflichtung, sodass der Ansatz einer Rück-
stellung nicht erforderlich ist.
Rückstellungen für Jubiläumsgelder Im Österreichischen Post-Konzern bestehen zum
Teil Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter*innen, bei Erreichen einer bestimmten Dienst-
zugehörigkeit Jubiläumsgelder auszuzahlen.
Die Verpflichtungen bestehen insbesondere gegenüber Mitarbeiter*innen der Österrei-
chischen Post AG: In der Österreichischen Post AG bestehen zum Teil Verpflichtungen gegenüber
Mitarbeiter*innen, bei Erreichen einer bestimmten Dienstzugehörigkeit Jubiläumsgelder aus -
zuzahlen. Jubiläumsgelder gebühren den Beamt*innen und den Angestellten nach Dienstordnung
der Österreichischen Post AG nach 25 Dienstjahren in Höhe eines zweifachen Monatsgehalts
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
74
und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines vierfachen Monatsgehalts. Eine Jubiläumszuwendung
in Höhe des vierfachen Monatsgehaltes kann gewährt werden, wenn der*die Beamt*in nach
einer Dienstzeit von 35 Jahren aus dem Dienststand ausscheidet und spätestens am Tag des
Ausscheidens das 65. Lebensjahr vollendet. Die Angestellten im Kollektivvertrag Teil 1 erhalten
Jubiläumsgelder nach 20 Dienstjahren in Höhe eines Monatsbezugs, nach 25 Dienstjahren in
Höhe eines 1,5-fachen Monatsgehalts, nach 35 Dienstjahren in Höhe eines 2,5-fachen Monats-
gehalts und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines 3,5-fachen Monatsgehalts.
Jubiläumsgeldrückstellungen werden analog zu den Rückstellungen für Abfertigungen
nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt.
Versicherungsmathematische Parameter Im Zuge der regelmäßigen Überprüfung und
zur Gewährleistung der bestmöglichen Schätzung der versicherungsmathematischen Parameter
für die Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen hat der Österreichische Post-Konzern
für die Berechnung dieser Rückstellungen unternehmensspezifische Parameter zugrunde gelegt,
die nach einheitlichen Konzernvorgaben ermittelt wurden.
Folgende durchschnittlich gewichtete Parameter sind in die Berechnung der Abferti-
gungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen eingeflossen:
Abfertigungen Jubiläumsgelder
2019
2020
2019
2020
Rechnungszinssatz 1,25 % 1,78 % 1,00 % 0,75 %
Gehaltssteigerung / Rentendynamik 3,25 % 3,61 % 3,00 % 2,74 %–3,23 %
Fluktuationsabschlag (2019) / Fluktuat ionsrate (2020) 0,05 %–0,51 % 1,44 % 7,07 %–29,53 % 2,71 %–21,50 %
Das für die Berechnung herangezogene Pensionsantrittsalter richtet sich nach den
jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes:
Pensionsantrittsalter
2019
2020
Weibliche Angestellte 60 – 65 58 – 65
Männliche Angestellte 65 60 – 65
Beamt*innen 65 65
Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der definierten Leistungsverpflichtung
( Duration) beträgt für Abfertigungen 14 Jahre (2019: 14 Jahre) und für Jubiläumsgelder 11 Jahre
(2019: 10 Jahre).
Zur Ermittlung des für die Abzinsung anzuwendenden Zinssatzes wird von einem Index
für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen (Mercer Pension Discount Yield Curve)
ausgegangen und daraus der relevante Zinssatz gemäß der Fristigkeit (Duration) der einzelnen
Verpflichtungen abgeleitet.
Die in der versicherungsmathematischen Berechnung berücksichtigten biometrischen
Annahmen beruhen für die österreichischen Konzerngesellschaften auf den von der Aktuar-
vereinigung Österreichs herausgegebenen Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung
(„Sterbetafeln“). Ab dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 werden die 2018 neu ver-
öffentlichten Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung (Pensionstafeln AVÖ 2018-P)
herangezogen. In anderen Ländern werden ähnliche versicherungsmathematische Berech-
nungsgrundlagen verwendet.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
75
Die zur Anwendung kommenden Gehaltssteigerungen erfolgen aus der Ableitung von
zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen. Diese basieren auf der Durchschnitts-
betrachtung der vergangenen Jahre sowie auf den zukünftig erwarteten Gehaltssteigerungen.
Die Ermittlung erfolgte für jede Rückstellung individuell unter Beachtung der gesetzlichen
und kollektivvertraglichen Vorgaben, wie z. B. der Biennalsprünge bei Beamt*innen.
Die angesetzten Fluktuationsraten wurden abhängig vom Dienstalter basierend auf den
Erfahrungswerten der vergangenen Jahre ermittelt.
Die Auswirkungen von geänderten versicherungsmathematischen Parametern führen
zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die für Abfertigungsrückstellungen
im Sonstigen Ergebnis und für Jubiläumsgeldrückstellungen im Personalaufwand ausgewie-
sen werden. Die Effekte aus den Änderungen des Zinssatzes sowie den zukünftigen Gehalts-
steigerungen sind in den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Ver-
änderung finanzieller Annahmen enthalten. Die versicherungsmathematischen Gewinne und
Verluste aus der Veränderung demographischer Annahmen enthalten die Auswirkungen aus der
Umstellung von Fluktuationsabschlägen auf Fluktuationswahrscheinlichkeiten. Die Überleitung
der Barwerte der einzelnen Verpflichtungen ist unter Punkt 9.12.1 Rückstellungen für Abfertigun-
gen und Jubiläumsgelder dargestellt.
Der Zinsaufwand aus den Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen wird im Finanz-
ergebnis gezeigt. Alle übrigen Veränderungen werden im Personalaufwand erfasst.
Versorgungsverpflichtungen Die Versorgungsverpflichtungen des Österreichischen
Post-Konzerns umfassen ausschließlich beitragsorientierte Versorgungssysteme. Im Österrei-
chischen Post-Konzern liegen keine Ansprüche aus leistungsorientierten Verpflichtungen vor.
Beitragsorientierte Verpflichtungen bestehen gegenüber Mitgliedern des Vorstands.
Die Verpflichtungen werden durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an eine
Pensionskasse erfüllt.
Gegenüber Beamt*innen und Angestellten bestehen keine Pensionszusagen. Pensions-
leistungen für Beamt*innen und Angestellte werden grundsätzlich durch die Republik Öster-
reich erbracht. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist der Österreichische Post-Konzern ver-
pflichtet, Pensionsdeckungsbeiträge an die Republik Österreich zu entrichten. Die Beiträge für
Beamt*innen betragen (einschließlich der von den Beamt*innen selbst zu tragenden Beiträge)
seit dem 1. Jänner 2017 je nach Alter und Beitragsgrundlage bis maximal 25,10 % der Vergü-
tungen an aktive Beamt*innen und werden im Personalaufwand ausgewiesen. Für Angestellte
ergeben sich die Beiträge aus den aktuellen Bestimmungen des ASVG.
6.20 Rückstellungen für Unterauslastung
Unter der Rückstellung für Unterauslastung werden Vorsorgen im Zusammenhang mit
Mitarbeiter*innen subsumiert, die im Unternehmen ihren Arbeitsplatz verlieren bzw. ihre bis-
herige Tätigkeit nicht mehr ausüben können und anderweitig nicht mehr eingesetzt werden
können. Dabei handelt es sich um Vorsorgen für Mitarbeiter*innen, die der Organisationseinheit
Post-Arbeitsmarkt zugeordnet wurden und deren Dienstverhältnis als belastender Vertrag
im Sinne des IAS 37 eingestuft wurde. Weiters handelt es sich um Rückstellungen für beamtete
Mitarbeiter*innen, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen
Dienstunfähigkeit befinden, sowie um Vorsorgen für Mitarbeiter*innen, die sich im Programm
zum möglichen Ressortwechsel in verschiedene Bundesministerien befinden.
Die Rückstellung für den Post-Arbeitsmarkt wird für künftige Personal aufwendungen
von unkündbaren Mitarbeiter*innen (vor allem beamtete Mitarbeiter*innen) gebildet, die
im Rahmen des laufenden Post-internen Organisationsprozesses zur Anpassung an die sich
ändernden Marktbedingungen ihren Arbeitsplatz verlieren und im Unternehmen nicht mehr
oder nur mehr in einem untergeordneten Ausmaß zur Leistungserbringung eingesetzt werden
können. Bei diesen Dienstverhältnissen handelt es sich um belastende Verträge im Sinne des
IAS 37, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Die Berechnung des Rückstellungsbetrags
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
76
erfolgt als Barwert der bis zur Pensionierung der jeweiligen Mitarbeiter*innen anfallenden
Aufwendungen unter Ansatz eines durchschnittlichen Unterauslastungsgrads sowie unter
Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlags. Sofern unkündbare Mitarbeiter*innen mangels
Einsatzmöglichkeit im Unternehmen zu nicht kostendeckenden Konditionen sowohl unter-
nehmensintern als auch an externe Unternehmen verleast werden, erfolgt die Ermittlung der
Rückstellung unter Ansatz der prozentuellen Kostenunterdeckung. Sämtliche Parameter wer-
den laufend evaluiert und an sich ändernde Verhältnisse angepasst.
Für beamtete Mitarbeiter*innen, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den
Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befinden, werden für noch zu erbringende Leistungen Vor-
sorgen gebildet. Die Ermittlung der Rückstellung erfolgt als Barwert der noch zu erbringenden
Leistungen für den Zeitraum der erwarteten durchschnittlichen Verfahrensdauern.
Die Rückstellung für Mitarbeiter*innen, die sich im Programm zum möglichen Ressort-
wechsel in verschiedene Bundesministerien befinden, basiert auf einer im Oktober 2013 mit
dem Bund abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zum möglichen Ressortwechsel von Post-
Mitarbeiter*innen in verschiedene Bundesministerien. Dabei werden Ansprüche für Mitarbei-
ter*innen, die einem Wechsel bereits zugestimmt haben, für einen bestimmten festgelegten
Zeitraum übernommen und entsprechend rückgestellt.
Der Barwert der einzelnen Rückstellungen wird unter Ansatz eines Abzinsungs satzes,
der erwarteten Gehaltssteigerung sowie eines Fluktuationsabschlags ermittelt. Die Berech-
nung dieser Parameter erfolgt entsprechend der unter Punkt 6.19 Rückstellungen für
Abfertigun gen und Jubiläumsgelder beschriebenen Vorgangsweise. Der Zinsaufwand wird im
Personal aufwand erfasst.
Folgende Parameter wurden bei der Berechnung der Rückstellungen für den Post-
Arbeitsmarkt zugrunde gelegt und deren Veränderung führte – ceteris paribus – jeweils zu
folgenden Änderungen der Rückstellung für den Post-Arbeitsmarkt:
Post-Arbeitsmarkt
2019
2020
Änderung
Mio EUR
Rechnungszinssatz 0,50 % 0,25 % 2,2
Gehaltssteigerung 2,75 % 2,75 % 0,0
Fluktuationsabschlag 21,00 % 14,00 % 13,7
Unterauslastungsgrad 83,50 % 75,70 % –14,5
Die Veränderung der Parameter führte gesamt zu einer Erhöhung der Rückstellung für
den Post-Arbeitsmarkt in Höhe von 0,2 Mio EUR.
Folgende Parameter wurden bei der Berechnung der Rückstellungen für Mitarbeiter*in-
nen, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand bzw. im Programm zum mög-
lichen Ressortwechsel befinden, zugrunde gelegt:
Sonstige Unterauslastung
2019
2020
Rechnungszinssatz 0,00 % – 0,75 % 0,00 %–0,50 %
Gehaltssteigerung 2,75 % 2,75 %
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
77
6.21 Sonstige Rückstellungen
Unter den sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 rechtliche oder faktische
Verpflichtungen gegenüber Dritten ausgewiesen, die auf zurückliegenden Ereignissen beruhen,
bei denen es wahrscheinlich ist, dass sie zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden,
und bei denen eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Rück-
stellungen werden mit jenen Werten angesetzt, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahres-
abschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden können. Ist eine vernünftige Schätzung
des Betrags nicht möglich, unterbleibt die Bildung einer Rückstellung. Unterscheidet sich
der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich
vom geschätzten Zahlungsbetrag, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.
Rückstellungen für belastende Verträge werden berücksichtigt, wenn die unvermeid-
baren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete
wirtschaftliche Nutzen.
Restrukturierungsrückstellungen werden gemäß IAS 37 angesetzt, wenn ein ausrei-
chend detaillierter, formaler Plan vorliegt und mit den Restrukturierungsmaßnahmen bereits
begonnen oder der Plan bereits vor dem Bilanzstichtag kommuniziert wurde.
6.22 Aktienbasierte Vergütungen
Im Jahr 2009 hat der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG die Einführung eines
aktienbasierten Vergütungsprogramms genehmigt. In den Geschäftsjahren 2010 bis 2020
wurden jeweils entsprechende Vergütungsprogramme für Vorstandsmitglieder und Führungs-
kräfte realisiert (Long-Term-Incentive-Programme). Bei diesen Programmen handelt es sich
um ein aktienbasiertes und performanceorientiertes Entlohnungsmodell, dessen Tranchen sich
über eine dreijährige Laufzeit (Performance-Zeitraum) erstrecken und welches ein einmaliges
Eigeninvestment als grundsätzliche Teilnahmebedingung vorsieht. Der Performance-Zeitraum
erstreckt sich jeweils vom 1. Jänner des Jahres der Auflage der jeweiligen Tranche bis zum
31. Dezember des drittfolgenden Jahres.
Von den derzeitigen Vorstandsmitgliedern nehmen zum 31. Dezember 2020 die
Herren Dipl.-Ing. Dr. Georg Pölzl, Dipl.-Ing. Peter Umundum und Dipl.-Ing. Walter Oblin an den
Vergütungs programmen 9 bis 11 teil. Von den ehemaligen Vorstandsmitgliedern nimmt Herr
Dipl.-Ing. Walter Hitziger am Vergütungsprogramm 9 teil.
Die für das Eigeninvestment nötige Anzahl an Aktien der Österreichischen Post AG bei
Programmbeginn ergibt sich für die derzeitigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands als
definierter Prozentsatz des Bruttofixgehalts, dividiert durch den Referenzkurs des vierten
Quartals des jeweiligen Vorjahres. Das Eigeninvestment der Führungskräfte orientiert sich an
der gewählten Investmentkategorie gemäß Teilnahmebedingungen. Die für die bestehenden
aktienbasierten Vergütungsprogramme nötigen Eigeninvestments betragen zum 31. Dezember
2020 für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 43.952 Aktien, für die teilnehmenden Füh-
rungskräfte 214.015 Aktien. Das Eigeninvestment ist jeweils bis zum Ende des nächstfolgenden
Jahres nach Ablauf des Performance-Zeitraums ununterbrochen zu halten.
Die Entlohnung erfolgt auf Basis von sogenannten Bonusaktien als rechnerische
Größe und hängt vom Ausmaß der Zielerreichung der definierten Performance-Indikatoren
(Earnings per Share, Free Cashflow und Total Shareholder Return) ab. Die Zielgrößen für die
Performance- Indikatoren werden jeweils zu Beginn der einzelnen Tranchen festgelegt, wobei
die einzelnen Teilziele gleich gewichtet sind. Die Zielerreichung wird über einen dreijährigen
Performance-Zeitraum ermittelt. Die Gesamtbonifikation richtet sich nach der Gesamtziel errei -
chung aus obigen Parametern, der Kursentwicklung der Aktie der Österreichischen Post AG
und ab Tranche 10 zuzüglich der während der dreijährigen Laufzeit gezahlten Dividenden.
Die Gesamtbonifikation der Mitglieder des Vorstands sowie der teilnehmenden Führungs-
kräfte ist begrenzt. Vorstände haben eine Obergrenze von 225 % (für Tranche 9) bzw. 200 %
(für Tranche 10 und 11) jener Bonifikation, die bei 100 % Gesamtzielerreichung vorgesehen ist.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
78
Darüber hinaus hat der Vergütungsausschuss Obergrenzen für den maximalen Vorstandsbezug
mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Führungskräfte haben je nach Tranche eine Ober-
grenze zwischen 115 % und 137 % bei maxi maler Zielerreichung, jedoch maximal in Höhe ihres
individuellen Jahresbruttofixgehalts.
Die aktuell erwartete Anzahl der Bonusaktien (rechnerische Größe) verteilt sich zu den
jeweiligen Stichtagen auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
Anzahl Bonusaktien je Tranche
31.12.2019
31.12.2020
Tranche 8 252.916 12.941
Tranche 9 182.979 171.929
Tranche 10 209.047 251.170
Tranche 11 0 300.047
644.942 736.087
Die Auszahlung der Bonusaktien kann grundsätzlich entweder in Form von Aktien der
Österreichischen Post AG oder in bar erfolgen. Für die Tranchen 8 und 9 lag das Wahlrecht für
das Programm für den Vorstand bei den einzelnen Vorstandsmitgliedern und für das Pro-
gramm für die Führungskräfte beim Unternehmen. Nachdem der Vorstand für sich ein heit lich
die Ausschüttung der Bonifikation in bar gewählt hat und für die Führungskräfte die Auszah-
lung der Bonifikation in bar beschlossen wurde, besteht gegenwärtig keine Verpflichtung zum
Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten. Die Bilanzierung erfolgt entsprechend als anteilsba-
sierte Vergütungen mit Barausgleich. Für die Tranchen 10 und 11 liegt die Entscheidung über
die Form der Auszahlung der Bonusaktien für das Programm für den Vorstand in der Diskretion
des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats, die für das Programm für die Führungskräfte
in der Diskretion des Vorstands. Nach der vergangenen betrieblichen Praxis ist jedoch von einer
Auszahlung in bar auszugehen, weshalb die Bilanzierung als anteilsbasierte Vergütungen mit
Barausgleich erfolgt.
Die erworbenen Dienstleistungen und die entstandene Schuld werden, aliquot zum Aus-
maß der bisherigen Leistungserbringung, mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld erfasst.
Bis zur Begleichung der Schuld ist der beizulegende Zeitwert zu jedem Berichtsstichtag und am
Erfüllungstag neu zu bestimmen. Alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergeb-
niswirksam unter den Personalaufwendungen erfasst. Der beizulegende Zeitwert der Schuld
wurde mittels eines Modells ermittelt, in dem die Performance-Indikatoren und der Umfang, der
bisher von den Mitarbeiter*innen erbrachten Leistungen berücksichtigt werden. Im Sinne des
IFRS 13 handelt es sich hierbei um einen einkommensbasierten Ansatz (Barwerttechnik), bei dem
die erwartete Zielerreichung (Basis Unternehmensplanung), die Mitarbeiter*innenfluktuation
und eine Ab schätzung des zukünftigen Aktienkurses Verwendung finden. Im Sinne der Fair-Value-
Hierarchie sind die verwendeten Daten als Stufe-3-Inputfaktoren einzustufen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
79
Der beizulegende Zeitwert der Schuld wird unter den Rückstellungen ausgewiesen und
verteilt sich zu den jeweiligen Stichtagen auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
Mio EUR 31.12.2019
31.12.2020
BUCHWERT DER RÜCKSTELLUNG
Tranche 8 11,8 0,1
Tranche 9 5,9 6,6
Tranche 10 3,4 7,1
Tranche 11 0,0 3,6
21,1 17,4
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte eine Auszahlung für die Tranche 8 in Höhe von
11,7 Mio EUR zur Gänze in bar. Die Auszahlung der Tranche 8 erfolgt für aus dem Unternehmen
ausgeschiedene Mitarbeitende in drei Raten, die letzte davon im Jänner 2021.
Der in der jeweiligen Berichtsperiode erfasste Gesamtaufwand für anteilsbasierte Ver-
gütungen verteilt sich auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
Mio EUR 2019
2020
GESAMTAUFWAND
Tranche 8 4,0 0,0
Tranche 9 2,4 0,7
Tranche 10 3,4 3,7
Tranche 11 0,0 3,6
9,9 8,0
7. Zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungsunsicherheiten
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert
vom Vorstand die Festlegung von Annahmen über zukünftige Entwicklungen, die den Ansatz
und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen zum
Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen des Geschäftsjahres wesent-
lich beeinflussen. Insbesondere bei folgenden zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen
besteht ein Risiko, dass es in zukünftigen Geschäftsjahren zu einer Anpassung von Vermögens-
werten und Schulden kommen kann.
7.1 Auswirkung der COVID-19 Pandemie
Aufgrund der außergewöhnlichen Situation in der aktuellen COVID-19 Pandemie wurden
die möglichen Auswirkungen im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses gesondert bzw.
vertiefend untersucht. Dies betraf insbesondere die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermö-
genswerten nach IAS 36 bzw. IFRS 9, die Vollständigkeit des Ansatzes und die Bewertung von
Schulden, die Bilanzierung nach IFRS 16 sowie den Ansatz laufender und latenter Steuern.
Die bestehenden Unsicherheiten und reduzierten Erwartungen an die gesamtwirtschaft-
liche Entwicklung wurden als Anhaltspunkt für eine Wertminderung nach IAS 36 berück-
sichtigt und die möglichen Auswirkungen über Simulationen in den Planungsrechnungen der
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
C
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
80
berücksichtigt. Insgesamt ergab sich daraus kein Bedarf für eine Wertminderung bzw. keine
wesentlichen Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert der Immobilien.
Im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderun-
gen wurden die erwarteten Verlustraten angepasst. Die Auswirkungen daraus waren betraglich
unwesentlich bzw. waren bislang auch keine wesentlichen Zahlungsausfälle zu beobachten.
Die besonderen Herausforderungen in der Verteilung und Zustellung von Sendungen im
Zuge der COVID-19 Pandemie (insbesondere aufgrund der Mehrmengen und Engpässen in den
Verteilzentren) führten in höherem Ausmaß zu Beschädigungen und Verzögerungen von Sendun-
gen wofür im Wege einer bestmöglichen Schätzung entsprechende Vorsorgen gebildet wurden.
Die Österreichische Post musste als Vermieterin keine wesentlichen Zugeständnisse im
Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie einräumen bzw. kam es auch zu keinen wesentli-
chen Mietausfällen. Darüber hinaus gab es als Mieterin keine wesentlichen Anwendungs fälle der
Änderung des IFRS 16 „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen“ im Konzern.
Im Bereich der laufenden bzw. latenten Steuern waren keine wesentlichen Anpassungen
aufgrund von COVID-19 notwendig.
Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2020 eingeführten COVID-19 Investitionsprämie für
Unternehmen hat der Österreichische Post-Konzern Investitionsförderungen in Höhe von bis
zu 6,9 EUR Mio für ein Investitionsvolumen von rund 50,0 EUR Mio beantragt. Die Erfassung
der Investitionsförderung erfolgt erst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass sie
gewährt werden und die Voraussetzungen für die Zuwendung erfüllt sind. Es ergeben sich dar-
aus keine Auswirkungen für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind für Mitarbeiter*innen aus COVID-19 Risiko-
gruppen, die unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen waren bzw. für Mitarbeiter*innen,
denen Sonderbetreuungszeiten zu gewähren waren, Ersatzzahlungen vonseiten der Sozialver-
sicherungsträgerin in Höhe von 2,9 Mio EUR enthalten.
7.2 Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder
Zur Bewertung der bestehenden Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen liegen
Annahmen zum Rechnungszinssatz, zum Pensionsantrittsalter, zur Lebenserwartung, zur Fluk-
tuationsrate und zu künftigen Gehaltserhöhungen zugrunde.
Eine Änderung des Rechnungszinssatzes um +/– 1 Prozentpunkt, eine Änderung der
Gehaltssteigerung um +/– 1 Prozentpunkt sowie eine Änderung der Fluktuationsraten um
+/– 1 Prozentpunkt hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf
die Höhe der in der Tabelle angeführten Rückstellungen:
Rechnungszinssatz Gehaltssteigerung Fluktuationsrate
Mio EUR −1 %-Punkt +1 %-Punkt −1 %-Punkt +1 %-Punkt −1 %-Punkt +1 %-Punkt
Abfertigungen 16,9 –14,3 –13,7 15,8 0,2 0,0
Jubiläumsgelder 4,7 –4,2 –3,5 3,8 4,8 –4,4
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
81
7.3 Rückstellung für Unterauslastung
Zur Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung werden Annahmen zum
Unterauslastungsgrad, zum Rechnungszinssatz, zu Gehaltssteigerungen und zum Fluktuations-
abschlag der unkündbaren Mitarbeiter*innen getroffen.
Eine Änderung des durchschnittlichen Unterauslastungsgrads und Fluktuations-
abschlags um jeweils +/– 10 Prozentpunkte bzw. eine Änderung des Rechnungszinssatzes oder
der Gehaltssteigerungen um jeweils +/– 1 Prozentpunkt hätte bei Gleichbleiben aller anderen
Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellungen:
Unterauslastungsgrad Fluktuationsabschlag Rechnungszinssatz Gehaltssteigerungen
Mio EUR −10 %-Punkte +10 %-Punkte −10 %-Punkte +10 %-Punkte −1 %-Punkt +1 %-Punkt −1 %-Punkt +1 %-Punkt
Unterauslastung –22,6 22,6 19,7 –19,7 10,7 –9,8 –9,7 10,4
7.4 Anrechnung von Vordienstzeiten für (ehemals)
bundesbedienstete Mitarbeiter*innen
Mit Entscheid vom 11. November 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach
Vorlage durch den österreichischen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt, dass die im
Jahr 2010 gesetzlich festgelegte Methodik zur Beseitigung der Altersdiskriminierungen im
Gehaltssystem der Bundesbediensteten dem Unionsrecht widerspricht. Nachdem die Thema-
tik der Anrechnung von Vordienstzeiten nicht nur die der Österreichischen Post AG zugeteilten
Beamt*innen, sondern alle Beamt*innen des Bundes betraf, hat der österreichische National-
rat reagiert und bereits mit 21. Jänner 2015 eine umfassende Reform des Besoldungssystems
des Bundes vorgenommen. Mit dieser Reform wurde der Hauptkritikpunkt des EuGHs aufge-
griffen und umfassend beseitigt. Diese Besoldungsreform wurde selbstverständlich auch für
die bei der Österreichischen Post AG beschäftigten Beamt*innen umgesetzt.
In einem neuerlichen Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
zur Anrechnung von Vordienstzeiten im Bundesdienst erging am 8. Mai 2019 eine Entschei-
dung durch den EuGH, wonach die Besoldungsreform 2015 ungenügend war. Als Folge daraus
wurde eine weitere Novellierung des Beamt*innendienstrechts seitens der Bundesregierung
vorgenommen, nach der für jede*n (ehemals) bundesbedienstete*n Mitarbeiter*in die Frage der
Anrechnung der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr auf Einzelfallbasis neu zu beurteilen
ist. Die dafür nötigen Dienstrechtsverfahren sind aufwendig und zeitintensiv. Die Österreichi-
sche Post AG hat mit der Umsetzung der Novelle zwischenzeitlich begonnen und im Wege einer
bestmöglichen Schätzung zum 31. Dezember 2020 eine Rückstellung in Höhe von 16,9 Mio EUR
(31.12.2019: 14,2 Mio EUR) für die aus der Neuermittlung des Besoldungsdienstalters resultie-
renden Nachzahlungen gebildet.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
82
7.5 Rückforderungen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung
der Beamt*innen
Die Österreichische Post AG bzw. ihre Rechtsvorgängerin haben im Zeitraum vom 1. Mai
1996 bis zum 31. Mai 2008 für die ihnen zugewiesenen Beamt*innen Beiträge aus der Gehalts-
abrechnung abgeführt. Aufgrund eines VwGH-Erkenntnisses des Jahres 2015 bestand dafür
jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.
Daraus resultierend wurden der Österreichischen Post AG von 2015 bis 2019 Beiträge
in Höhe von insgesamt 141,1 Mio EUR vom Bundesfinanzgericht (BFG) zugesprochen und in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Gegenzug für die bislang insgesamt zugesproche-
nen Beiträge bestehen für die Österreichische Post AG allerdings Verpflichtungen für etwaige
Ersatzleistungen, die auf Basis einer Zahlungs aufforderung des Bundeskanzleramts per
31. Dezember 2020 in Höhe von 99,6 Mio EUR (31.12.2019: 99,6 Mio EUR) rückgestellt wurden.
Die Höhe der Ersatzleistungen ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da aufgrund der
Unsicherheiten in der Datenlage Auffassungsunterschiede zwischen dem Bundeskanzleramt
und der Österreichische Post AG bestehen.
7.6 Datenschutz
Die Datenschutzbehörde (DSB) hat in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 Verwaltungs-
strafverfahren gegen die Österreichische Post AG wegen der Rechtswidrigkeit der Verarbeitung
von (als personenbezogen qualifizierten) Daten und der Verletzung von Betroffenenrechten
im Sinne der DSGVO eingeleitet. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses
kamen diese Verfahren noch zu keinem finalen Abschluss.
Zusätzlich ist die Österreichische Post AG beklagte Partei in einer Reihe von zivilrecht-
lichen Schadenersatzverfahren. In keinem dieser Verfahren ist es bislang zu einem rechtsgülti-
gen Urteil gekommen.
Für mögliche Risiken aus den Verwaltungsstrafverfahren sowie den zivilrechtlichen Scha-
denersatzverfahren wurden im Wege einer bestmöglichen Schätzung Rückstellungen erfasst, die
mit erheblichen Schätzunsicherheiten behaftet sind.
Auf weitere Angaben im Zusammenhang mit diesen Rückstellungen wurde in Einklang
mit IAS 37.92 verzichtet, da diese Informationen Auswirkungen auf den Ausgang der laufenden
Verfahren haben können oder mögliche weitere Verfahren beeinflussen können.
7.7 Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit
Unternehmenszusammenschlüssen
Im Rahmen von Unternehmenserwerben sind Schätzungen im Zusammenhang mit
der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und über-
nommenen Schulden sowie möglicher bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten erforderlich.
Für die erstmalige Bilanzierung von identifizierbaren Vermögenswerten und übernom-
menen Schulden werden alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbs-
zeitpunkt herangezogen. Sofern die Informationen noch nicht vollständig vorliegen, werden
vorläufige Beträge angegeben. Zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände, die zum
Erwerbszeitpunkt bestanden haben und innerhalb des Bewertungszeitraums (maximal ein
Jahr) bekannt werden, führen zu einer rückwirkenden Berichtigung der vorläufig angesetzten
Beträge. Änderungen aufgrund von Ereignissen nach dem Erwerbszeitpunkt führen nicht zu
einer Berichtigung innerhalb des Bewertungszeitraums.
Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Ver-
füg barkeit der Informationen anhand einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Für
Kund*innenbeziehungen und Markenrechte erfolgt dies im Regelfall auf Basis von ertrags-
wertorientierten Verfahren (Income Approach). Beizulegende Zeitwerte von Grundstücken und
Gebäuden werden in der Regel durch externe Expert*innen oder Expert*innen im Konzern
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
83
ermittelt. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die künftige Entwicklung der
geschätzten Cashflows auch wesentlich von den verwendeten Abzinsungssätzen beeinflusst.
Analog zu den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden werden
auch für die erstmalige Bilanzierung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten alle verfügbaren
Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen. Zusätzliche Infor-
mationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden haben und inner-
halb des Bewertungszeitraums bekannt werden, führen ebenfalls zu einer rückwirkenden
Berichtigung der vorläufig angesetzten Beträge. Änderungen aufgrund von Ereignissen nach
dem Erwerbszeitpunkt (wie die Erreichung eines angestrebten Ergebnisziels) werden nicht
als Berichtigung innerhalb des Bewertungszeitraums behandelt, sondern führen zu einer ergeb-
niswirksamen Anpassung der Kaufpreisverbindlichkeit.
7.8 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten,
Geschäfts- oder Firmenwerten, Sachanlagen und als Finanz-
investitionen gehaltenen Immobilien
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Geschäfts-
oder Firmenwerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien basiert
auf zukunftsbezogenen Annahmen. Die verwendeten Annahmen, die den Wertminderungstests
von Firmenwerten zugrunde gelegt wurden, sowie die sich daraus ergebenden Sensitivitäten
werden unter Punkt 9.1 Geschäfts- oder Firmenwerte erläutert.
7.9 Leasingverhältnisse
Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses birgt Schätzunsicherheiten,
da zur Ermittlung der unter den Sachanlagen aktivierten Nutzungsrechte Annahmen über die
Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen des
jeweiligen Nutzungsrechts zu treffen sind.
Eine Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses um jeweils +/– 1 Jahr hätte
bei Gleichbleiben aller anderen Faktoren folgende Auswirkungen auf die Höhe der erfassten
Nutzungs rechte bzw. Leasingverbindlichkeiten:
Laufzeit
Mio EUR +1 Jahr −1 Jahr
Nutzungsrechte/Leasingverbindlichkeiten 42,7 –44,3
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
84
7.10 Finanzinstrumente
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Eigenkapitalinstrumenten, für die kein aktiver
Markt vorhanden ist, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen (Ertragswert-
verfahren bzw. Multiple Verfahren), die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. So beruhen
die in der Bewertung angesetzten Parameter teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen bzw.
erfordert die Auswahl der geeigneten Peer Group Annahmen über deren Vergleichbarkeit.
Gleiches gilt für die angemessene Höhe von Verbindlichkeiten, die mit Schätzunsicher heiten
behaftet sind. Dies betrifft insbesondere bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten und Ver-
pflichtungen zum Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen, deren Erfüllungsbetrag von
den zukünftigen Ergebnissen der erworbenen Unternehmen abhängig ist. Das Vorgehen wird
unter Punkt 10 Finanzinstrumente und damit verbundene Risiken erläutert.
7.11 Ertragsteuern
Ansatz und Folgebewertung der tatsächlichen wie der latenten Steuern unterliegen
Unsicherheiten aufgrund komplexer steuerlicher Vorschriften in unterschiedlichen nationalen
Jurisdiktionen, die zudem laufenden Änderungen unterworfen sind. Das Management geht
davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unsicherheiten getroffen zu haben.
Aufgrund der bestehenden steuerlichen Unsicherheiten besteht jedoch das Risiko, dass
Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen zu
Auswirkungen auf die angesetzten Steuerschulden und latenten Steuern führen.
Latente Steueransprüche für bestehende steuerliche Verlustvorträge werden im Ausmaß
der erwarteten tatsächlichen Nutzbarkeit angesetzt. Dem Ansatz liegen Planungsrechnungen
des Managements über die Höhe des zu versteuernden Ergebnisses und der tatsächlichen Ver-
wertungsmöglichkeit zugrunde, die Ermessensentscheidungen erfordern.
8. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
8.1 Segmentberichterstattung
Allgemeine Informationen Mit Umsetzung der neuen Organisationsstruktur 2020 hat
die Österreichische Post ihre Segmentberichterstattung ab 1. Jänner 2020 geändert. Um
die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde die Segmentberichterstattung für das Geschäfts-
jahr 2019 angepasst. Die geänderte Segmentberichterstattung erfolgt, analog zu der neuen
divisionalen Struktur des Österreichischen Post-Konzerns, nach den Berichtssegmenten Brief &
Werbepost, Paket & Logistik, Filiale & Bank sowie Corporate und entspricht der Berichterstat-
tung an den Vorstand (als Chief Operating Decision Maker nach IFRS 8). Die Identifikation
der berichtspflichtigen Segmente erfolgt weiterhin auf der Grundlage der Unterschiede zwischen
den Produkten und Dienstleistungen. Im Rahmen der Identifikation der Berichtssegmente
wurden keine operativen Segmente zusammengefasst. Die Logistik für Brief und Paket in
Österreich wurde in der internen Produktionseinheit Logistiknetzwerk gebündelt, welche ihre
Leis tungen auf Kostenbasis an die operativen Divisionen verrechnet.
Brief & Werbepost Das Produkt und Dienstleistungsportfolio der Division Brief &
Werbe post umfasst Brief- und Dokumentensendungen, adressierte und unadressierte Werbe-
sendun gen und Zeitungen sowie Online-Services wie den E-Brief und Geschäftsprozesse
wie Inputmanagement, Dokumentenlogistik und Outputmanagement. Letztere werden ins-
besondere auch durch Tochterunternehmen unterstützt. Zudem wird durch ein Tochterunter-
nehmen das Produktportfolio noch um crossmediale Lösungen und digitale Werbelösungen
ergänzt. Vervoll ständigt wird das Angebot durch physische und digitale Zusatzleistungen in der
Kund*innen kommunikation sowie die Optimierung in der Dokumentenbearbeitung. Der Division
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
85
kommt für ihr Produkt und Dienstleistungsportfolio Ergebnisverantwortung über die gesamte
Leistungs erstellung, inklusive Vertrieb, Annahme, Sortierung und Zustellung, zu.
Die Division Brief & Werbepost trägt zudem Mehraufwendungen, die sich aus den
besonderen laufenden gesetzlichen Verpflichtungen der Österreichischen Post ergeben
( insbesondere aus den Verpflichtungen als Universaldienstbetreiberin in Österreich sowie aus
der spezifischen Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter*innen).
Paket & Logistik Die Division Paket & Logistik bietet für den Versand von Paketen
sowie von Paket Express-Sendungen (ehemals EMS) Lösungen aus einer Hand über die gesamte
Wertschöpfungskette an. Die Division trägt weiterhin für den gesamten Prozess der Leistungser-
stellung, inklusive der konzernintern wie extern zugekauften Logistikleistungen, die Ergebnis-
verantwortung. Das Portfolio in Österreich umfasst neben den klassischen Paketprodukten,
der Express- und der Lebensmittelzustellung auch vielfältige Mehrwertdienstleistungen. Hier
werden maßgeschneiderte Fulfillment-Lösungen wie Lagerung, Kommissionierung, Retouren-
Management, Geld- und Werttransporte, Webshop-Logistik sowie Webshop-Infrastruktur ange-
boten. International ist die Division Paket & Logistik über ihre Tochterunternehmen in CEE
und der Türkei vertreten. Über das assoziierte Unternehmen AEP wird zudem stationäre Logistik
im Zusammenhang mit Pharmaprodukten in Deutschland angeboten.
Filiale & Bank Die neue Division Filiale & Bank umfasst neben dem bislang in der
Division Brief & Werbepost berichteten Filialgeschäft die bank99 AG – die neue Bank der Post –,
mit welcher seit dem 1. April 2020 Finanzdienstleistungen über die Geschäftsstellen der
Österreichischen Post bzw. online in ganz Österreich angeboten werden. Das Produktangebot
umfasst im ersten Schritt Girokonten, Sparprodukte, Konsumkredite und Kreditkarten sowie
klassische Dienstleistungen im Bereich des Zahlungsverkehrs. Im Filialnetz werden neben
den neuen Finanzdienstleistungen weiterhin unverändert Post- und Telekomprodukte sowie
Handelswaren vertrieben.
Corporate Der Division Corporate obliegen vor allem Dienstleistungen im Bereich der
Konzernverwaltung, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, die Vermietung nicht betriebs-
notwendiger Immobilien sowie die Entwicklung von Immobilienprojekten. Nicht-operative
Dienstleistungen, wie sie typischerweise für Zwecke der Konzernverwaltung und Steuerung
eines Konzerns erbracht werden, umfassen unter anderem die Verwaltung der Konzernimmobi-
lien, die Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie die Administration des Post-Arbeitsmarkts.
Überleitung Konzern In der Spalte Überleitung Konzern wird die Eliminierung der
Beziehungen zwischen den Segmenten vorgenommen. Weiters dient die Spalte der Überleitung
von Segmentgrößen auf Konzerngrößen. Die in dieser Spalte gezeigten Abschreibungen und
Segmentinvestitionen beziehen sich im Wesentlichen auf die interne Produktionseinheit Logis-
tiknetzwerk.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
86
INFORMATIONEN ÜBER DEN GEWINN ODER VERLUST
Geschäftsjahr 2019
angepasst
1
Mio EUR
Brief &
Werbepost
Paket &
Logistik
Filiale &
Bank
Corporate
Überleitung
Konzern
Konzern
Umsatzerlöse (Segmente) 1.320,1 632,5 80,5 0,5 –12,0 2.021,6
Interne Leistungsverrechnung 2,9 0,7 182,3 0,4 –186,4 0,0
UMSATZERLÖSE GESAMT 1.323,0 633,2 262,8 0,9 –198,4 2.021,6
davon Umsatzerlöse mit Dritten 1.316,9 623,6 80,5 0,5 0,0 2.021,6
Ergebnis aus nach der Equity-Methode
bilanzierten Finanzanlagen
0,4 –1,1 0,0 0,0 0,0 –0,6
Abschreibungen –4,2 –12,7 –4,0 –13,7 –83,4 –118,1
davon Wertminderungen erfolgswirksam –0,2 –0,8 0,0 –0,6 –0,1 –1,7
EBIT 196,7 37,8 –4,6 –29,3 –0,1 200,6
Finanzergebnis 10,7
ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN 211,3
Segmentinvestitionen 0,9 35,4 14,1 23,7 129,8 203,9
1
Angepasst an die neue Segmentstruktur ab 1.1.2020 – siehe Punkt 3.2.1 Änderung der Segmentberichterstattung
Geschäftsjahr 2020
Mio EUR
Brief &
Werbepost
Paket &
Logistik
Filiale &
Bank
Corporate
Überleitung
Konzern
Konzern
Umsatzerlöse (Segmente) 1.222,7 913,6 64,7 2,8 –14,6 2.189,2
Interne Leistungsverrechnung 3,1 1,0 183,4 0,0 –187,5 0,0
UMSATZERLÖSE GESAMT 1.225,8 914,5 248,1 2,8 –202,0 2.189,2
davon Umsatzerlöse mit Dritten 1.216,7 905,3 64,6 2,7 0,0 2.189,2
davon Ergebnis aus Finanzdienstleistungen 0,0 0,0 19,8 0,0 –0,1 19,7
Ergebnis aus nach der Equity-Methode
bilanzierten Finanzanlagen
0,1 1,4 0,0 0,0 0,0 1,5
Abschreibungen –4,4 –19,2 –8,4 –20,1 –90,0 –142,2
davon Wertminderungen erfolgswirksam 0,0 –1,0 0,0 0,0 –1,3 –2,3
EBIT 164,4 73,5 –43,8 –33,6 0,0 160,6
Finanzergebnis 1,4
ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN 162,1
Segmentinvestitionen 2,9 21,9 22,6 24,0 128,6 200,0
Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktorientierten Preisen. Die Ab -
geltung von Mehraufwendungen, die sich aus den besonderen gesetzlichen Verpflichtungen
der Österreichischen Post ergeben, erfolgt kostenorientiert. Die Bilanzierung von Transaktionen
zwischen den Segmenten erfolgt nicht vollständig nach den Rechnungslegungsgrundsätzen,
die im Österreichischen Post-Konzern Anwendung finden. So werden insbesondere die Grund-
sätze zur Umsatzrealisierung nach IFRS 15 vereinfacht angewandt und konzerninternen Leasing-
transaktionen nicht vollständig nach IFRS 16 abgebildet.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
87
INFORMATIONEN ÜBER GEOGRAFISCHE GEBIETE
Die Umsatzerlöse werden nach dem Standort der leistungserbringenden Gesellschaft
gezeigt und betreffen ausschließlich Umsatzerlöse mit Unternehmen außerhalb des Öster-
reichischen Post-Konzerns:
Geschäftsjahr 2019
Mio EUR Österreich Deutschland Türkei
Andere
Länder
Konzern
Umsatzerlöse 1.853,6 50,2 0,0 117,8 2.021,6
Langfristige Vermögenswerte, ausgenommen
Finanzinstrumente und latente Steueransprüche
1.192,4 0,8 0,0 51,8 1.245,0
Geschäftsjahr 2020
Mio EUR Österreich Deutschland Türkei
Andere
Länder
Konzern
Umsatzerlöse 1.882,3 61,7 101,5 143,7 2.189,2
Langfristige Vermögenswerte, ausgenommen
Finanzinstrumente und latente Steueransprüche
1.230,1 1,1 93,1 55,9 1.380,2
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
88
8.2 Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen
8.2.1 ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUND*INNEN
In der folgenden Tabelle sind die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen nach berichts-
pflichtigen Segmenten und Produktgruppen (Bereiche dieser Segmente) aufgeschlüsselt:
Mio EUR 2019
2020
Briefpost 760,2 732,1
Business Solutions 52,8 44,3
Werbepost 371,9 320,3
Medienpost 132,1 120,0
BRIEF & WERBEPOST 1.316,9 1.216,7
Paket Premium 348,6 567,8
Paket Standard 215,9 271,7
Paket Sonstige Leistungen 59,1 65,8
PAKET & LOGISTIK 623,6 905,3
Filialdienstleistungen 80,4 44,8
Ergebnis aus Finanzdienstleistungen
1
0,0 19,7
Andere 0,0 0,1
FILIALE & BANK 80,4 64,6
Erlöse Immobilienprojekt Neutorgasse 7 16,4 2,6
Umsatzerlöse Sonstige 0,6 2,7
CORPORATE 17,0 5,3
ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUND*INNEN 2.038,0 2.191,8
davon ausgewiesen unter den Umsatzerlösen 2.021,6 2.189,2
davon ausgewiesen unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen 16,4 2,6
1
Siehe dazu im Detail Punkt 8.3 Ergebnis aus Finanzdienstleistungen
8.2.2 VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN AUS VERTRÄGEN MIT KUND*INNEN
Die folgende Tabelle enthält den Stand der Forderungen aus Lieferungen und Leistun-
gen sowie der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kund*innen
gemäß IFRS 15 zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2020.
Mio EUR 31.12.2019
31.12.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 260,3 314,2
Vertragsvermögenswerte 7,1 4,4
Vertragsverbindlichkeiten 29,9 34,7
Die zum 31. Dezember 2020 erfassten Vertragsverbindlichkeiten betreffen erhaltene
Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit der Brief-
und Paketzustellung, mit Postwertzeichen und Absender-Freistempelmaschinen sowie mit
dem Finanzdienstleistungsgeschäft.
Von den zum 1. Jänner 2020 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten wurden
29,8 Mio EUR (2019: 47,4 Mio EUR) in den Umsatzerlösen erfasst.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
89
8.3 Ergebnis aus Finanzdienstleistungen
8.3.1 ERGEBNIS AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN
Die folgende Tabelle stellt das gesamte Ergebnis aus den Finanzdienstleistungen dar:
Mio EUR
2020
Zinsaufwand aus Barreserven (inkl. Guthaben bei Zentralbanken) –1,0
Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten gegenüber Kund*innen –0,1
Zinsaufwand –1,2
ZINSERGEBNIS –1,1
Provisionsertrag Girogeschäft und Zahlungsverkehr 7,4
Provisionsertrag sonstiges Dienstleistungsgeschäft 15,0
Provisionsertrag 22,4
Provisionsaufwand Girogeschäft und Zahlungsverkehr –0,9
Provisionsaufwand sonstiges Dienstleistungsgeschäft –0,7
Provisionsaufwand –1,6
PROVISIONSERGEBNIS 20,8
ERGEBNIS AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN 19,7
8.4 Sonstige betriebliche Erträge
Mio EUR 2019
2020
Mieten und Pachten 27,4 27,9
Aktivierte Eigenleistungen 7,8 7,4
Weiterverrechnete Aufwendungen 1,6 5,6
Abgeltungen von Schadensfällen 3,2 3,8
Abgang von Sachanlagen 3,5 2,5
Erlösrealisierung Immobilienprojekt Neutorgasse 7 16,4 2,6
Personalbereitstellung und -verwaltung 1,9 1,1
Rückforderung von Beiträgen 58,0 0,0
Andere 11,8 13,3
131,5 64,1
Die sonstigen betrieblichen Erträge aus Mieten und Pachten betreffen zum Teil oder zur
Gänze vermietete Vermögenswerte (Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immo-
bilien). Bei den zugrunde liegenden Mietverhältnissen handelt es sich überwiegend um kündbare
Operating-Leasingverhältnisse mit Indexierung der Mieten und um Sub-Leasingverhältnisse
als Operating Leasing, die bezogen sind auf angemietete Gebäude, die zu gleichen Konditionen
an Subunternehmen weitervermietet werden und in der Laufzeit an den neben dem Mietvertrag
mit dem Subunternehmen zusätzlich bestehenden Subunternehmervertrag gekoppelt sind bzw.
weitere Kündigungsmöglichkeiten beinhalten.
Die aktivierten Eigenleistungen stehen überwiegend im Zusammenhang mit der Aktivie-
rung von selbst geschaffener Software.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
90
Zu der Erlösrealisierung aus dem Immobilienprojekt Neutorgasse 7 verweisen wir auf
Punkt 8.2.1 Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen.
Im Vorjahr wurden im Posten Rückforderung von Beiträgen gutgeschriebene Rückfor-
derungsansprüche aus in Vorperioden bezahlten Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der
Beamt*innen in Höhe von 58,0 Mio EUR erfasst (siehe dazu Punkt 7.5 Rückforderungen von
Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen).
Die anderen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Entschädigungen im Zusammen-
hang mit COVID-19 (siehe dazu Punkt 7.1 Auswirkung der COVID-19 Pandemie) und eine Vielzahl
an unwesentlichen Beträgen.
Operating Leasingverhältnisse Die unter Mieten und Pachten ausgewiesenen Erträge
aus Operating-Leasingverhältnissen betragen 21,4 Mio EUR (2019: 21,3 Mio EUR). Die jährlich
fälligen nicht diskontierten Leasingzahlungen betragen zum Bilanzstichtag wie folgt:
Mio EUR
31.12.2019
31.12.2020
Bis zu einem Jahr 18,6 20,9
Länger als ein Jahr und bis zu zwei Jahren 15,9 17,8
Länger als zwei Jahre und bis zu drei Jahren 13,4 16,4
Länger als drei Jahre und bis zu vier Jahren 11,1 11,1
Länger als vier Jahre und bis zu fünf Jahren 8,9 8,7
Länger als fünf Jahre 31,6 29,3
99,5 104,2
Für befristete Leasingverträge wurden die Leasingzahlungen entsprechend der jeweiligen
Vertragslaufzeit ermittelt. Bei unbefristeten Leasingverträgen wurde eine Abwanderungsrate
anhand historischer Daten berechnet und auf die zukünftigen Leasingzahlungen angewendet.
Die Anschaffungskosten und Buchwerte von Grundstücken und Bauten, die unter
den Sachanlagen ausgewiesen werden und für die ein Operating-Leasingverhältnis besteht,
betragen zum 31. Dezember 2020 84,9 Mio EUR (31.12.2019: 81,0 Mio EUR) bzw. 18,7 Mio EUR
(31.12.2019: 18,6 Mio EUR). Die kumulierten Abschreibungen betragen im Geschäftsjahr 2020
66,2 Mio EUR (2019: 62,5 Mio EUR).
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
91
8.5 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Mio EUR 2019
2020
MATERIAL
Treib- und Brennstoffe 20,0 18,4
Handelswaren 5,1 7,2
Betriebsmittel, Bekleidung, Wertzeichen 20,2 22,4
Andere 3,1 3,5
48,3 51,4
BEZOGENE LEISTUNGEN
Internationale Postbetreiber*innen 57,6 53,5
Verteiler unadressiert 13,9 11,6
Verteiler adressiert 10,9 6,8
Energie 13,5 14,5
Transporte 234,8 316,6
Fremdpersonal und Zeitarbeitskräfte 25,6 32,3
Andere 91,2 109,4
447,4 544,8
495,7 596,2
8.6 Personalaufwand
Mio EUR 2019
2020
Löhne und Gehälter 764,5 826,2
Abfertigungen 8,1 8,5
Altersversorgung 0,2 0,2
Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Beiträge 196,1 203,3
Andere Personalaufwendungen 7,9 3,3
976,7 1.041,4
Die Aufwendungen für Abfertigungen gliedern sich wie folgt:
Mio EUR 2019
2020
Vorstände 0,1 0,1
Leitende Angestellte 0,3 0,4
Andere Arbeitnehmer*innen 7,7 8,0
8,1 8,5
Im Geschäftsjahr 2020 wurden aufwandswirksame Beiträge an die Mitarbeiter*innen-
vorsorgekasse (MVK) betreffend beitragsorientierte Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von
5,9 Mio EUR (2019: 4,9 Mio EUR) erfasst.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
92
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer*innen betrug im Geschäftsjahr:
2019
2020
Arbeiter*innen 1.847 3.555
Angestellte 14.600 16.113
Beamt*innen 5.496 4.935
Lehrlinge 116 137
ANZAHL NACH KÖPFEN 22.058 24.739
ENTSPRECHENDE VOLLZEITKRAFTÄQUIVALENTE 20.338 22.966
8.7 Abschreibungen
Mio EUR 2019
2020
WERTMINDERUNGEN GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE 0,8 1,0
ABSCHREIBUNGEN IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Planmäßige Abschreibungen 5,5 10,7
Wertminderungen 0,2 0,0
5,7 10,7
ABSCHREIBUNGEN SACHANLAGEN
Planmäßige Abschreibungen 108,5 127,2
Wertminderungen 0,1 1,3
108,6 128,5
ABSCHREIBUNGEN ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN
Planmäßige Abschreibungen 2,4 2,0
Wertminderungen 0,6 0,0
3,0 2,0
118,1 142,2
Zur Erläuterung der Wertminderung verweisen wir jeweils auf Punkt 9.1 Geschäfts- oder
Firmenwerte, Punkt 9.2 Immaterielle Vermögenswerte, Punkt 9.3 Sachanlagen sowie Punkt 9.4
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property).
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
93
8.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Mio EUR 2019
2020
IT-Dienstleistungen 54,0 67,0
Instandhaltung 53,4 60,4
Reise- und Fahrtaufwendungen 27,6 26,2
Schadensfälle 32,4 25,8
Kommunikation und Werbung 21,0 24,4
Beratung 32,4 19,0
Entsorgung und Reinigung 13,0 16,4
Leasing, Miet- und Pachtzinsen 15,6 14,1
Sonstige Steuern (nicht vom Einkommen und Ertrag) 9,3 13,7
Versicherungen 7,2 7,3
Telefon 3,4 4,5
Fremdpersonal und Zeitarbeitskräfte 2,9 3,8
Aus- und Fortbildung 3,2 2,0
Wertminderungen von Forderungen 1,8 2,0
Verlust Abgang Sachanlagen 1,9 1,4
Ersatzleistungen 59,7 0,0
Andere 22,4 26,4
361,3 314,4
Die Wertminderungen von Forderungen im Geschäftsjahr 2020 enthalten Wertminde-
rungen von Forderungen nach IFRS 9 in Höhe von 0,5 Mio EUR (2019: 0,3 Mio EUR) und Ver-
luste aus dem Abgang von Forderungen in Höhe von 1,5 Mio EUR (2019: 1,5 Mio EUR). Aufgrund
der betraglichen Unwesentlichkeit erfolgt für diese Beträge keine Angabe nach IAS 1.82 als
gesonderter Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Aufwendungen für Ersatzleistungen im Jahr 2019 standen im Zusammenhang mit der
Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen. Im Geschäftsjahr
2019 kam es zu einer zusätzlichen Dotierung aufgrund erhaltener Rückerstattungen sowie einer
Neueinschätzung der Rückstellung. Siehe dazu Punkt 7.5 Rückforderungen von Beiträgen aus
der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen.
Die anderen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl an einzelnen
unwesentlichen Beträgen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
94
8.9 Finanzergebnis
Mio EUR Anhang 2019
2020
FINANZERTRÄGE
Zinserträge 8,4 1,5
Wertpapiererträge 0,6 0,5
Erträge aus der Bewertung von Finanzanlagen 9,9 8,9
18,9 10,9
FINANZAUFWENDUNGEN
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten –4,5 –4,8
Zinsaufwendungen für andere finanzielle Verbindlichkeiten –0,2 –0,3
Zinsaufwendungen für Rückstellungen (9.12.1) –3,2 –2,6
Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzanlagen –0,1 –0,1
Aufwendungen aus der Fremdwährungsbewertung 0,0 –1,7
Andere –0,1 0,0
–8,2 –9,5
10,7 1,4
Die Zinserträge im Geschäftsjahr 2019 enthielten Beschwerdezinsen in Höhe von
7,7 Mio EUR im Zusammenhang mit der Rückforderung von Beiträgen aus der Gehalts-
abrechnung der Beamt*innen (siehe Punkt 7.5 Rückforderung von Beiträgen aus der Gehalts-
abrechnung der Beamt*innen).
Die Erträge aus der Bewertung von Finanzanlagen enthalten Aufwertungen der Anteile
an der flatex AG in Höhe von 8,7 Mio EUR (2019: 8,9 Mio EUR).
8.10 Ergebnis je Aktie
2019
2020
Aktionär*innen des Mutterunternehmens zurechenbares Periodenergebnis (Mio EUR) 146,4 118,3
Bereinigtes Periodenergebnis zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie (Mio EUR) 146,4 118,3
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung
des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien
(Stück) 67.552.638 67.552.638
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung
des verwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien
(Stück) 67.552.638 67.552.638
UNVERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE (EUR) 2,17 1,75
VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE (EUR) 2,17 1,75
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
95
9. Erläuterungen zur Bilanz
9.1 Geschäfts- oder Firmenwerte
Mio EUR 2019
2020
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
STAND AM 1. JÄNNER 70,1 73,3
Zugang aus Unternehmenserwerben 3,3 1,7
Währungsumrechnungsdifferenzen –0,1 –0,4
STAND AM 31. DEZEMBER 73,3 74,6
WERTMINDERUNGEN
STAND AM 1. JÄNNER 11,4 12,2
Zugänge 0,8 1,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 –0,1
STAND AM 31. DEZEMBER 12,2 13,1
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 58,7 61,1
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 61,1 61,4
Der Zugang aus Unternehmenserwerben betrifft den Unternehmenszusammenschluss
mit der Aras Kargo a.s. Siehe dazu im Einzelnen unter Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidie-
rungskreis.
Mit Umsetzung der neuen Organisationsstruktur 2020 kam es auch zu Änderungen im
Bereich der Zusammensetzung der Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGE). Die wesent-
lichste Änderung ergab sich in der Division Brief & Werbepost, die ab 1. Jänner 2020 als einheit-
liche ZGE eingestuft wurde.
Die folgende Tabelle zeigt die Geschäfts- oder Firmenwerte nach Segmenten und ZGE:
Mio EUR 31.12.2019
31.12.2020
BRIEF & WERBEPOST
Brief & Werbepost – 36,8
feibra Gruppe 30,9 –
Sonstige 5,9 –
36,8 36,8
PAKET & LOGISTIK
Paketlogistik Österreich 11,7 11,7
Sonstige 12,6 12,9
24,3 24,6
61,1 61,4
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
96
Der einmal jährlich durchzuführende Werthaltigkeitstest erfolgt in der Österreichischen
Post nach dem Value-in-Use-Konzept. Dabei wird der erzielbare Betrag der ZGE auf Basis des
Nutzungswerts ermittelt.
Für die Ermittlung des Nutzungswerts im Bereich Logistik (Divisionen Brief & Werbe-
post, Paket & Logistik, Corporate) werden die erwarteten künftigen Cashflows mithilfe der
Discounted-Cashflow-Methode unter Verwendung eines durchschnittlichen Kapitalkosten-
satzes (Weighted Average Cost of Capital) nach Steuern auf ihren Barwert abgezinst. Für die
Ableitung des Kapitalkostensatzes wird für alle im gleichen Segment tätigen ZGE jeweils eine
Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) herangezogen.
Die Cashflow-Prognosen im Detailplanungszeitraum basieren auf der vom Manage-
ment genehmigten Geschäftsjahresplanung für das Jahr 2021 und der Mittelfristplanung für
einen Zeitraum von weiteren drei Jahren (2022 – 2024). Den Cashflow-Prognosen liegen sowohl
die unternehmensinternen Erfahrungen aus der Vergangenheit als auch die unternehmens-
extern erhobenen volkswirtschaftlichen bzw., soweit verfügbar, branchenbezogenen Rahmen-
daten zugrunde. Der Wertbeitrag ab dem Jahr 2025 wird durch den Ansatz einer ewigen Rente
berücksichtigt. Als Obergrenze für die in der ewigen Rente angesetzte Wachstumsrate werden
die langfristigen Wachstums- und Inflationserwartungen der Länder bzw. Branchen, in denen
die jeweiligen ZGE ihre Cashflows erzielen, berücksichtigt. Im Regelfall wird eine Wachstumsrate
von 1,0 % (2019: 1,0 %) angesetzt, wobei notwendige Thesaurierungen berücksichtigt werden. Die
wesentlichen Bewertungsannahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde lagen,
waren Annahmen des Managements über die erwartete kurz- und langfristige Umsatzentwick-
lung, der verwendete Abzinsungssatz und die langfristig erwartete Wachstumsrate.
Die Ermittlung des Nutzungswerts für die ZGE Finanzdienstleistungen ( Division Filiale &
Bank) erfolgt unter Anwendung eines Ertragswertverfahrens in Form des Dividend- Discount-
Modells. Dabei werden die den Eigentümer*innen zufließenden zukünftigen Aus schüt tungen
unter Verwendung eines Eigenkapitalkostensatzes auf ihren Barwert abgezinst. Der so ermit-
telte erzielbare Betrag wird in Folge dem Nettovermögen der ZGE gegenübergestellt. Die
erwarteten zukünftigen Ausschüttungen wurden auf Basis eines 3-Phasen-Modells ermittelt.
Auf die Detailplanungsphase, auf Basis der vom Management erstellten Geschäftsjahres-
planung (2021– 2030), folgt eine Konvergenzphase (bis 2040) im Übergang zur ewigen Rente.
Den Ausschüttungsprognosen liegen sowohl die unternehmensinternen Annahmen aus dem
Business-Modell als auch die unternehmensextern erhobenen branchenspezifischen, volks-
wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmendaten zugrunde. Die wesentlichen Bewertungs-
annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde lagen, waren Annahmen des
Managements über die erwartete Neukund*innengewinnung, die Entwicklung und Platzierung
der Produktpalette und die zukünftige Kostenstruktur der Gesellschaft sowie der verwendete
Abzinsungssatz und die langfristig erwartete Wachstumsrate (1 %).
Die folgende Tabelle zeigt die für die einzelnen wesentlichen ZGE angesetzten
Abzinsungssätze:
WACC nach Steuern
2019
2020
BRIEF, WERBEPOST & FILIALEN
Brief & Werbepost – 6,1 %
feibra Gruppe 5,7 % –
Sonstige 5,7 % –
PAKET & LOGISTIK
Paketlogistik Österreich 7,2 % 6,5 %
Sonstige 7,2 % – 14,4 % 7,2 % – 24,6 %
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
97
Die folgende Tabelle zeigt die Zugänge zu den Wertminderungen der Geschäfts- oder
Firmenwerte nach Segmenten und ZGE:
Mio EUR 2019
2020
PAKET & LOGISTIK
M&BM Express OOD 0,0 1,0
City Express d.o.o. 0,8 0,0
0,8 1,0
0,8 1,0
Im Geschäftsjahr 2020 kam es bei dem Firmenwert der ZGE M&BM Express OOD,
Bulgarien (Segment Paket & Logistik) zu einer Wertminderung, die unter den Abschreibungen
in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird. Hintergrund der erfassten Wertminde-
rung waren ein weiterhin schwieriges Marktumfeld und insgesamt reduzierte Ertragsaussichten.
Zusätzlich zum Werthaltigkeitstest wurden für wesentliche ZGE Sensitivitätsanalysen
bezüglich der wesentlichen Bewertungsannahmen durchgeführt. Dabei wurde in der ersten
Sensitivitätsanalyse die Umsatzerwartung um einen Prozentpunkt reduziert und in der zweiten
Sensitivitätsanalyse der Abzinsungssatz um einen Prozentpunkt angehoben.
Aus der Veränderung dieser Parameter würden sich ceteris paribus bei den folgenden
ZGE für 2020 zusätzliche Wertminderungen ergeben:
Umsatzerwartung WACC
–1 %-Punkt +1 %-Punkt
Mio EUR 2019
2020
2019
2020
M&BM Express OOD 0,4 1,8 0,2 1,4
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
98
9.2 Immaterielle Vermögenswerte
Geschäftsjahr 2019
Mio EUR Anhang
Kund*innen-
beziehungen
Marken-
rechte
Sonstige
immaterielle
Vermögens-
werte
Gesamt
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
STAND AM 1. JÄNNER 2019 15,9 3,9 74,7 94,4
Zugang aus Unternehmenserwerben 1,4 0,0 0,0 1,4
Zugänge 0,1 0,0 16,4 16,5
Abgänge 0,0 0,0 –10,5 –10,5
Umbuchungen 0,0 0,0 0,1 0,1
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 17,4 3,9 80,6 101,8
ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN
STAND AM 1. JÄNNER 2019 14,6 3,5 51,8 69,9
Planmäßige Abschreibungen (8.7) 0,8 0,0 4,7 5,5
Wertminderungen (8.7) 0,1 0,0 0,1 0,2
Abgänge 0,0 0,0 –8,8 –8,8
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 15,4 3,5 47,8 66,7
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2019 1,3 0,4 22,8 24,5
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2019 1,9 0,4 32,8 35,1
Geschäftsjahr 2020
Mio EUR Anhang
Kund*innen-
beziehungen
Marken-
rechte
Sonstige
immaterielle
Vermögens-
werte
Gesamt
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
STAND AM 1. JÄNNER 2020 17,4 3,9 80,6 101,8
Zugang aus Unternehmenserwerben 16,9 24,5 10,1 51,5
Zugänge 0,0 0,0 23,2 23,2
Abgänge 0,0 0,0 –2,5 –2,5
Währungsumrechnungsdifferenzen –0,7 –1,0 –0,5 –2,2
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 33,5 27,4 111,0 171,9
ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN
STAND AM 1. JÄNNER 2020 15,4 3,5 47,8 66,7
Planmäßige Abschreibungen (8.7) 1,6 0,0 9,1 10,7
Abgänge 0,0 0,0 –2,4 –2,4
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0 0,0 0,0
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 17,0 3,5 54,4 74,9
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2020 1,9 0,4 32,8 35,1
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2020 16,5 23,9 56,6 96,9
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
99
In den immateriellen Vermögenswerten sind Markenrechte mit unbestimmter Nutzungs-
dauer mit einem Buchwert in Höhe von 23,9 Mio EUR (31.12.2019: 0,4 Mio EUR) enthalten.
Der Zugang aus Unternehmenserwerben betrifft den Unternehmenszusammenschluss
mit der Aras Kargo a.s.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
Die Zugänge bei den sonstigen Immateriellen Vermögenswerten enthalten Zugänge aus
selbst geschaffener Software in Höhe von 5,9 Mio EUR (2019: 10,7 Mio EUR).
9.3 Sachanlagen
Geschäftsjahr 2019
Mio EUR Anhang
Grundstücke
und Bauten
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
in Bau
Gesamt
ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN
STAND AM 1. JÄNNER 2019 755,7 161,5 354,0 46,3 1.317,5
Erstanwendung IFRS 16 268,5 0,1 1,8 0,0 270,3
Zugang aus Unternehmenserwerben 48,2 10,8 0,9 0,1 60,0
Zugänge 49,9 15,2 44,6 75,1 184,9
Abgänge –4,2 –1,1 –28,0 0,0 –33,3
Umbuchungen 44,4 3,9 7,2 –55,6 –0,1
Umgliederung Investment Property (9.4) 7,8 0,0 0,0 0,0 7,8
Währungsumrechnungsdifferenzen –0,2 0,0 –0,1 0,0 –0,3
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 1.170,1 190,4 380,4 66,0 1.806,8
ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN
STAND AM 1. JÄNNER 2019 381,9 102,8 180,0 0,0 664,7
Planmäßige Abschreibungen (8.7) 52,8 14,1 41,7 0,0 108,5
Wertminderungen (8.7) 0,0 0,0 0,1 0,0 0,1
Abgänge –0,2 –0,2 –24,5 0,0 –25,0
Umgliederungen Investment Property (9.4) 2,1 0,0 0,0 0,0 2,1
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0 0,0 0,0 –0,1
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 436,6 116,6 197,2 0,0 750,4
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2019 373,8 58,7 174,0 46,3 652,8
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2019 733,6 73,8 183,1 66,0 1.056,5
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
100
Geschäftsjahr 2020
Mio EUR Anhang
Grundstücke
und Bauten
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
in Bau
Gesamt
ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN
STAND AM 1. JÄNNER 2020 1.170,1 190,4 380,4 66,0 1.806,8
Zugang aus Unternehmenserwerben 31,3 4,7 4,1 3,1 43,1
Zugänge 42,6 28,2 48,5 55,7 174,9
Abgänge –3,1 –0,1 –30,3 0,0 –33,6
Umbuchungen 38,7 17,5 13,1 –69,3 0,0
Umgliederung Investment Property (9.4) –0,4 0,0 0,0 0,0 –0,4
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten –2,7 0,0 0,0 0,0 –2,7
Währungsumrechnungsdifferenzen –2,1 –0,3 –0,5 –0,1 –3,1
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 1.274,5 240,2 415,2 55,3 1.985,2
ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN
STAND AM 1. JÄNNER 2020 436,6 116,6 197,2 0,0 750,4
Planmäßige Abschreibungen (8.7) 62,5 17,5 47,1 0,0 127,2
Wertminderungen (8.7) 1,3 0,0 0,0 0,0 1,3
Abgänge –1,4 –0,1 –26,1 0,0 –27,6
Umbuchungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Umgliederungen Investment Property (9.4) –0,4 0,0 0,0 0,0 –0,4
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten –2,5 0,0 0,0 0,0 –2,5
Währungsumrechnungsdifferenzen –0,2 0,0 –0,2 0,0 –0,4
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 496,0 134,0 218,0 0,0 848,0
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2020 733,6 73,8 183,1 66,0 1.056,5
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2020 778,5 106,2 197,2 55,3 1.137,2
Die Wertminderungen im Geschäftsjahr 2020 betreffen ein Nutzungsrecht für ein
Logistikzentrum, dessen Nutzung Anfang 2021 beendet wird.
Der Zugang aus Unternehmenserwerben betrifft den Unternehmenszusammenschluss
Aras Kargo a.s.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
Ebenso gab es zum 31. Dezember 2020 wie im Vorjahr keine Sachanlagen, die als Sicherheit
verpfändet wurden.
Die zum 31. Dezember 2020 bestehenden Investitionszuschüsse für Sachanlage ver-
mögen in Höhe von 0,9 Mio EUR (31.12.2019: 1,4 Mio EUR) betreffen im Wesentlichen Zuschüsse
des Bundes für E-Fahrzeuge und bauliche Investitionen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
101
LEASING
Nutzungsrechte sind in der Bilanz den gleichen Bilanzposten zugeordnet, denen auch
die den Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Vermögenswerte zugeordnet werden würden.
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Nutzungsrechte nach Klassen
zugrunde liegender Vermögenswerte dargestellt.
Nutzungsrechte Geschäftsjahr 2019
Mio EUR
Grundstücke
und Bauten
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Gesamt
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2019 277,5 0,1 2,3 279,9
Zugänge 23,9 0,7 4,3 29,0
Zugang aus Unternehmenserwerben 46,7 0,0 0,0 46,7
Abgänge –3,9 0,0 –0,4 –4,3
Planmäßige Abschreibungen –33,0 0,0 –1,5 –34,6
Währungsumrechnungsdifferenzen –0,2 0,0 0,0 –0,2
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2019 311,0 0,8 4,8 316,5
Nutzungsrechte Geschäftsjahr 2020
Mio EUR
Grundstücke
und Bauten
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Gesamt
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 2020 311,0 0,8 4,8 316,5
Zugänge 31,4 5,0 3,3 39,7
Zugang aus Unternehmenserwerben 18,3 0,0 0,7 19,0
Abgänge –1,6 0,0 –0,9 –2,6
Planmäßige Abschreibungen –40,4 –0,6 –2,4 –43,5
Wertminderungen –1,3 0,0 0,0 –1,3
Währungsumrechnungsdifferenzen –1,3 0,0 0,0 –1,3
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 2020 316,1 5,1 5,4 326,6
Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz als Teil der Anderen finanziel-
len Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zur Angabe der Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlich-
keiten auf Basis der verbleibenden Restlaufzeiten siehe Punkt 10.2.1 Darstellung der Risikoarten.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
102
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Beträge in Verbindung mit IFRS 16
erfasst:
Mio EUR 2019
2020
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte 0,4 0,2
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 0,9 1,1
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN 1,3 1,3
Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte 34,5 43,3
Wertminderungen auf Nutzungsrechte 0,0 1,3
ABSCHREIBUNGEN 34,5 44,6
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 4,5 4,8
FINANZAUFWENDUNGEN 4,5 4,8
Im Konzern-Cashflow-Statement sind Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse
in Höhe von insgesamt 46,9 Mio EUR (31.12.2019: 38,0 Mio EUR) enthalten.
9.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
(Investment Property)
Mio EUR Anhang 2019
2020
ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN
STAND AM 1. JÄNNER 264,5 257,6
Zugang aus Unternehmenserwerben 0,0 2,1
Zugänge 2,6 1,9
Abgänge –1,7 –1,3
Umgliederung Sachanlagen –7,8 0,4
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 0,0 –1,5
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 –0,1
STAND AM 31. DEZEMBER 257,6 259,0
ABSCHREIBUNGEN/WERTMINDERUNGEN
STAND AM 1. JÄNNER 186,1 184,6
Planmäßige Abschreibungen (8.7) 2,4 2,0
Wertminderungen (8.7) 0,6 0,0
Wertaufholungen –1,3 0,0
Abgänge –1,0 –1,2
Umgliederung Sachanlagen –2,1 0,4
Umgliederung als zur Veräußerung gehalten 0,0 –1,3
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0
STAND AM 31. DEZEMBER 184,6 184,6
BUCHWERT AM 1. JÄNNER 78,4 73,0
BUCHWERT AM 31. DEZEMBER 73,0 74,4
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
103
Mio EUR 31.12.2019
31.12.2020
Beizulegender Zeitwert 261,4 273,9
Mieteinnahmen 16,0 15,9
Betriebliche Aufwendungen für vermietete Immobilien 6,1 5,2
Betriebliche Aufwendungen für nicht vermietete Immobilien 1,0 0,6
Die Mieteinnahmen und die betrieblichen Aufwendungen für vermietete sowie nicht
vermietete Immobilien enthalten nur Erträge und Aufwendungen gegenüber Dritten. Konzern-
interne Aufwendungen und Erträge sind in obiger Tabelle nicht dargestellt.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
Der Zugang aus Unternehmenserwerben betrifft den Unternehmenszusammenschluss Aras
Kargo a.s.
9.5 Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen
9.5.1 NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN
Zusammensetzung der Buchwerte
Mio EUR
Anteil
in %
2019
Anteil
in %
2020
ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN
ADELHEID GmbH, Berlin 51,5 7,0 51,5 7,1
D2D – direct to document GmbH, Wien 70,0 3,8 70,0 3,6
PHS Logistiktechnik GmbH, Graz 40,0 0,6 48,4 0,7
11,4 11,4
GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN
Post IT Services GmbH (vormals OMNITEC
Informationstechnologie-Systemservice GmbH), Wien
50,0 0,0 –
1
0,0
0,0 0,0
NETTOBUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER 11,4 11,4
1
Beendigung der Bilanzierung nach der Equity-Methode im Geschäftsjahr 2020, siehe dazu Punkt 4.2 Änderung im Konsolidierungskreis
Die ADELHEID GmbH ist 100 % Gesellschafterin der AEP GmbH, Alzenau, Deutschland,
die unter der Geschäftsbezeichnung „AEP direkt“ Apotheken in Deutschland mit Pharma-
produkten beliefert. Obwohl die Anteile an der ADELHEID GmbH, Berlin, 51,5 % betragen, liegt
keine Beherrschung im Sinne des IFRS 10 vor. Die notwendigen Stimmrechtsmehrheiten in den
zur Beherrschung relevanten Gremien liegen auf Basis der bestehenden Corporate Governance
bei 66,6 %.
Bei der D2D – direct to document GmbH, Wien, ist für wesentliche Punkte die Ein-
stimmigkeit der Beschlüsse erforderlich, weshalb ebenfalls keine Beherrschung im Sinne des
IFRS 10 vorliegt.
Sämtliche Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
werden nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 in den Konzernabschluss der Österreichischen
Post AG einbezogen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
104
Überleitung der Buchwerte
Mio EUR 2019
2020
NETTOBUCHWERT ZUM 1. JÄNNER 9,2 11,4
Zugang aus Unternehmenserwerben 3,6 0,0
Zugang aus Kapitalerhöhungen 3,4 0,3
Zugang aus Methodenwechsel 0,0 22,2
Anteiliges Jahresergebnis laufend 0,0 1,5
Ausschüttungen –0,1 –0,8
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 –2,6
Neubewertung 0,0 3,2
Abgang aus Methodenwechsel –4,7 –23,9
NETTOBUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER 11,4 11,4
Nach Einschätzung der Österreichischen Post liegen keine wesentlichen assoziierten
oder Gemeinschaftsunternehmen vor.
Aras Kargo a.s. Der Zugang bzw. Abgang aus Methodenwechsel betrifft im Wesentlichen
die Aras Kargo a.s., für die mit 18. Juni 2020 die Bilanzierung des Anteils nach der Equity-
Methode wieder aufgenommen wurde. Mit Erlangung der Beherrschung zum 25. August 2020
wurde die Bilanzierung nach der Equity-Methode beendet. Das anteilige Ergebnis in diesem
Zeitraum belief sich auf 1,5 Mio EUR und Ausschüttungen in Höhe von 0,5 Mio EUR wurden ver-
einnahmt. Aus Währungsumrechnungsdifferenzen ergab sich ein Verlust von 2,6 Mio EUR. Siehe
dazu unter Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis und Punkt 9.6 Andere finanzielle
Vermögenswerte.
Post IT Services GmbH Bei der Post IT Services GmbH wurde mit 1. Jänner 2020 die
Bilanzierung nach der Equity-Methode beendet. Die Gesellschaft wird ab diesem Zeitpunkt im
Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Siehe dazu unter Punkt 4.2
Änderungen im Konsolidierungskreis.
9.5.2 ERGEBNIS AUS NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTEN FINANZANLAGEN
Die nachstehende Tabelle gliedert in aggregierter Form den Anteil am Periodenergebnis
und sonstigen Ergebnis von einzeln betrachtet unwesentlichen assoziierten Unternehmen
und Gemeinschaftsunternehmen auf. Die Tabelle zeigt auch die Überleitung zur Summe des
Ergebnisses aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen:
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen
Mio EUR 2019
2020
UNWESENTLICHE ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN
Anteil am Periodenergebnis –0,6 1,5
ERGEBNIS AUS NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTEN FINANZANLAGEN –0,6 1,5
NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN –
ANTEIL AM SONSTIGEN ERGEBNIS
0,0 0,0
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
105
9.6 Andere finanzielle Vermögenswerte
31.12.2019 31.12.2020
Mio EUR
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Restlauf-
zeit
> 1 Jahr
Gesamt
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Restlauf-
zeit
> 1 Jahr
Gesamt
Wertpapiere 50,7 0,0 50,7 40,7 0,0 40,7
Geldmarktveranlagungen 179,9 10,0 189,9 70,0 0,0 70,0
Andere Anteile 0,0 58,1 58,1 0,0 5,4 5,4
GESAMT 230,6 68,1 298,7 110,6 5,4 116,1
Wertpapiere In den Wertpapieren sind im Wesentlichen Investmentfonds und Anleihen
enthalten. Die vom Österreichischen Post-Konzern gehaltenen Wertpapiere besitzen ein
Investment-Grade-Rating bzw. eine vergleichbare erstklassige Bonität. Investmentfonds werden
nur bei international anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehalten.
Geldmarktveranlagungen Geldmarktveranlagungen enthalten ausschließlich Termin-
gelder bei österreichischen Bankinstituten.
Andere Anteile Der Buchwert zum 31. Dezember 2020 enthält im Wesentlichen die an
der Wiener Börse AG gehaltenen Anteile. Der im Vorjahr unter diesem Posten ausgewiesene
Anteil an der flatex AG wurde im Geschäftsjahr 2020 veräußert.
Für den Anteil an der Aras Kargo a.s., mit einem Buchwert von 23,3 Mio EUR zum
31. Dezember 2019 (Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)), wurde im
Geschäftsjahr 2020 die Bilanzierung nach der Equity-Methode wieder aufgenommen. Siehe
dazu unter Punkt 4.2 Änderungen im Konsolidierungskreis.
Der Anteil an der flatex AG (Kategorie Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
(FVTPL)) mit einem Buchwert von 29,4 Mio EUR zum 31. Dezember 2019 wurde im Geschäftsjahr
2020 vollständig veräußert. Aus der Anpassung des beizulegenden Zeitwerts bis zum Abgang
der Anteile ergab sich ein Gewinn von 8,7 Mio EUR, welcher in der Gewinn- und Verlustrechnung
unter den Finanzerträgen erfasst wurde.
Aufgrund ihrer Notierung an der Wiener Börse hält die Österreichische Post AG rund
1,7 % an der Wiener Börse AG (vormals CEESEG AG). Der Anteil ist der Kategorie Erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert der Anteile zum
Stichtag beträgt 5,3 Mio EUR.
Angaben zur Ermittlung der Marktwerte erfolgen unter Punkt 10.1 Finanzinstrumente
und damit verbundene Risiken.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
106
9.7 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus
Finanzdienstleistungen
Die folgenden Tabellen zeigen die Fristigkeiten der finanziellen Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen:
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen
31.12.2019
angepasst
31.12.2020
Mio EUR
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Gesamt
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Restlauf-
zeit
> 1 Jahr
Gesamt
Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken 48,0 48,0 568,1 0,0 568,1
Kassenbestand 13,9 13,9 114,7 0,0 114,7
Zentralbanken 34,1 34,1 453,4 0,0 453,4
Forderungen an Kreditinstitute 2,9 2,9 10,8 0,0 10,8
täglich fällig 2,9 2,9 10,8 0,0 10,8
Forderungen an Kund*innen 0,0 0,0 1,7 0,0 1,7
täglich fällig 0,0 0,0 1,7 0,0 1,7
Finanzanlagen 0,0 0,0 0,2 0,1 0,3
Wertpapiere 0,0 0,0 0,2 0,1 0,3
Sonstige 0,0 0,0 8,7 0,0 8,7
GESAMT 50,9 50,9 589,4 0,1 589,5
Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen
31.12.2019
angepasst
31.12.2020
Mio EUR
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Gesamt
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Restlauf-
zeit
> 1 Jahr
Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 0,0 11,8 0,0 11,8
täglich fällig 0,0 0,0 11,8 0,0 11,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kund*innen 0,0 0,0 519,5 0,0 519,5
täglich fällig 0,0 0,0 519,5 0,0 519,5
Sonstige 0,0 0,0 1,5 0,0 1,5
GESAMT 0,0 0,0 532,9 0,0 532,9
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
107
9.8 Vorräte
Mio EUR
31.12.2019
31.12.2020
Hilfs- und Betriebsstoffe 13,1 14,2
abzüglich Wertminderungen –2,5 –2,6
Unfertige Erzeugnisse Bauten 0,9 0,0
abzüglich Wertminderungen –0,1 0,0
Handelswaren 4,1 5,3
abzüglich Wertminderungen –1,2 –1,5
Anzahlungen Vorräte 0,0 0,1
14,3 15,5
9.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Forderungen
31.12.2019 31.12.2020
Mio EUR
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Restlauf-
zeit
> 1 Jahr
Gesamt
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Restlauf-
zeit
> 1 Jahr
Gesamt
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
260,3 0,0 260,3 314,2 0,0 314,2
Forderungen gegenüber nach der
Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen
1,8 0,4 2,2 1,4 0,4 1,9
Andere sonstige Forderungen 34,9 16,4 51,3 53,4 10,2 63,6
296,9 16,9 313,8 369,1 10,6 379,7
In den Forderungen gegenüber nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen
sind im Wesentlichen nachrangige Gesellschafter*innendarlehen inklusive aufgelaufener Zinsen
gegenüber der AEP GmbH, Deutschland, in Höhe von 1,7 Mio EUR (31.12.2019: 1,7 Mio EUR)
enthalten.
Zur Darstellung der Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstigen Forderungen verweisen wir auf Punkt 10.2 Mit den Finanzinstrumenten verbun-
dene Risiken und Risikomanagment – Logistik.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
108
9.10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Mio EUR
31.12.2019
angepasst
31.12.2020
Guthaben bei Kreditinstituten 47,1 104,3
Kassenbestand 5,5 4,0
52,6 108,2
Mit dem Ziel einer möglichst transparenten Darstellung der Erbringung von Finanz-
dienstleistungen innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns, wurde die Darstellung im
Geschäftsjahr 2020 dahingehend geändert, dass die im Zusammenhang mit der Erbringung
von Finanzdienstleistungen gehaltenen Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralnoten-
banken nunmehr in den Finanziellen Vermögenswerten aus Finanzdienstleistungen dargestellt
werden. Hinsichtlich der Anpassung der Vorjahresangaben siehe Punkt 3.2.2 Änderung der
Darstellung von Finanzdienstleistungen.
9.11 Eigenkapital
Eigenkapitalbestandteile Das Grundkapital der Österreichischen Post AG beträgt
337,8 Mio EUR. Das Grundkapital ist in 67.552.638 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juni 2020 wurde der Vorstand der Öster-
rei chischen Post AG zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals ermächtigt und die
Satzung der Österreichischen Post AG wurde entsprechend angepasst. Mit Zustimmung des
Auf sichts rats kann das Grundkapital somit während einer Geltungsdauer von fünf Jahren bis
16. Juni 2025 im Ausmaß von bis zu 16.888.160,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.377.632
Stück neuen auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) erhöht werden. Weiters wurde
in der Hauptversammlung die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis
zu 16.888.160,00 EUR zur Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien
an Gläubiger von Finanzinstrumenten beschlossen.
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, eigene Aktien
im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung
wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. April 2019 bis zum 10. Oktober 2021
verlängert.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen dividendenberechtigten Aktien hat sich im
Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Stück
Stand am 1. Jänner 2020 67.552.638
Stand am 31. Dezember 2020 67.552.638
Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Geschäftsjahr 2020 67.552.638
Hauptaktionärin der Österreichischen Post AG auf Basis der im Umlauf befindlichen
Aktien ist mit einem Anteil von 52,85 % die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG), Wien.
Die Kapitalrücklagen resultieren aus Einzahlungen und Einlagen durch die Aktionär*in-
nen. Die in der Entwicklung des Eigenkapitals des Österreichischen Post-Konzerns dargestellten
Kapitalrücklagen entsprechen jenen des Einzelabschlusses der Österreichischen Post AG.
Die anderen Rücklagen beinhalten die IAS 19 Rücklagen, Rücklagen aus der Marktbe-
wertung von Finanzinstrumenten (FVOCI-Rücklage) sowie Währungsumrechnungsrücklagen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
109
Die IAS 19 Rücklage stammt aus Anpassungen und Änderungen von versicherungsmathema-
tischen Annahmen, deren Effekte im Sonstigen Ergebnis erfasst werden. Die Marktbewertung
von Finanzinstrumenten umfasst Zeitwertänderungen von Erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert (FVOCI) bewerteten Finanzinstrumenten. Gewinne und Verluste aus Änderungen des
beizulegenden Zeitwerts werden ergebnisneutral und nach Steuern in der Rücklage erfasst.
Die Währungsumrechnungsrücklagen enthalten alle Kursdifferenzen, die aus der Umrechnung
der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüssen von Tochterunternehmen und
von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen entstanden sind.
Die Einzahlungen an Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen betreffen
in Höhe von 2 Mio EUR einen asymmetrischen Gesellschafterzuschuss an die bank99 AG.
Zu den nicht beherrschenden Anteile verweisen wir auf Punkt 4.3 Nicht beherrschende
Anteile.
Das Periodenergebnis des Geschäftsjahres 2020 beträgt 115,3 Mio EUR (2019:
144,5 Mio EUR). Das den Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis
beträgt 118,3 Mio EUR (2019: 146,4 Mio EUR). Die Basis für die Gewinnverteilung ist entspre-
chend dem österreichischen Aktiengesetz der Jahresabschluss der Österreichischen Post AG
zum 31. Dezember 2020. Der darin ausgewiesene ausschüttungsfähige Bilanzgewinn beträgt
233,3 Mio EUR (2019: 261,5 Mio EUR).
Für das Geschäftsjahr 2020 ist gemäß Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands
eine Ausschüttung von insgesamt 108,1 Mio EUR (Basisdividende von 1,60 EUR je Aktie) (2019:
140,5 Mio EUR, Basisdividende von 2,08 EUR je Aktie) vorgesehen.
Die folgenden Tabellen zeigen die Zusammensetzung des Sonstigen Ergebnisses für die
Geschäftsjahre 2019 und 2020:
Geschäftsjahr 2019
Andere Rücklagen
Mio EUR
IAS 19
Rücklage
FVOCI-
Rück lage
Währungs-
um rech-
nungs-
rücklage
Eigen kapital
der Aktio-
när*innen des
Mutter
unter -
nehmens
Nicht
beherr-
schende
Anteile
Eigenkapital
Währungsumrechnungsdifferenzen –
ausländische Geschäftsbetriebe
0,0 0,0 –0,3 –0,3 0,0 –0,3
Zeitwertänderungen
FVOCI – Eigenkapitalinstrumente
0,0 –2,5 0,0 –2,5 0,0 –2,5
Neubewertung von leistungsorientierten
Verpflichtungen
–12,8 0,0 0,0 –12,8 0,0 –12,8
Steuereffekt 3,3 0,5 0,0 3,9 0,0 3,9
SONSTIGES ERGEBNIS –9,4 –2,0 –0,3 –11,7 0,0 –11,7
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
110
Geschäftsjahr 2020
Andere Rücklagen
Mio EUR
IAS 19
Rücklage
FVOCI-
Rück lage
Währungs-
um rech-
nungs-
rücklage
Eigen kapital
der Aktio-
när*innen des
Mutter
unter-
nehmens
Nicht
beherr-
schende
Anteile
Eigenkapital
Währungsumrechnungsdifferenzen –
ausländische Geschäftsbetriebe
0,0 0,0 –3,3 –3,3 –0,6 –3,9
Zeitwertänderungen
FVOCI – Eigenkapitalinstrumente
0,0 –1,0 0,0 –1,0 0,0 –1,0
Neubewertung von leistungsorientierten
Verpflichtungen
–2,9 0,0 0,0 –2,9 0,1 –2,8
Steuereffekt 0,5 0,0 0,0 0,5 0,0 0,4
SONSTIGES ERGEBNIS –2,4 –1,0 –3,3 –6,8 –0,5 –7,2
Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement des Österreichischen Post-Konzerns
zielt auf eine für die Einhaltung der Wachstums- und Akquisitionsziele sowie für die nachhaltige
Steigerung des Unternehmenswerts angemessene Kapitalstruktur ab.
Im Rahmen seiner Dividendenpolitik beabsichtigt der Österreichische Post-Konzern
für die kommenden Jahre unter der Voraussetzung, dass sich die Geschäftsentwicklung weiter-
hin erfolgreich fortsetzt und keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, eine Ausschüt-
tungsquote von zumindest 75 % des den Aktionär*innen des Mutterunternehmens zurechen-
baren Perioden ergebnisses.
Bei einer Bilanzsumme von 2.680,2 Mio EUR zum 31. Dezember 2020 (31.12.2019:
2.042,9 Mio EUR) beträgt die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 24,4 % (31.12.2019:
34,3 %).
9.12 Rückstellungen
31.12.2019 31.12.2020
Mio EUR
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Restlauf-
zeit
> 1 Jahr
Gesamt
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Restlauf-
zeit
> 1 Jahr
Gesamt
Rückstellungen für Abfertigungen 3,3 110,5 113,8 3,4 122,7 126,0
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 5,2 75,1 80,3 5,3 62,5 67,8
Andere Rückstellungen für Mitarbeiter*innen 113,2 171,6 284,8 103,8 171,7 275,5
Sonstige Rückstellungen 136,5 2,0 138,5 159,7 3,4 163,1
258,1 359,3 617,4 272,1 360,4 632,5
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
111
9.12.1 RÜCKSTELLUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN UND JUBILÄUMSGELDER
Geschäftsjahr 2019
Mio EUR
Abfertigungen Jubiläumsgelder
Gesamt
BARWERT DER VERPFLICHTUNG AM 1. JÄNNER 2019 101,0 86,8 187,9
Zugang aus Unternehmenserwerben 0,1 0,0 0,1
Dienstzeitaufwand 4,4 4,1 8,5
Zinsaufwand 1,9 1,3 3,2
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+)
aus der Veränderung demographischer Annahmen
0,1 –0,2 –0,1
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+)
aus der Veränderung finanzieller Annahmen
13,5 4,5 18,0
Erfahrungsbedingte Berichtigungen –0,8 –10,1 –11,0
Tatsächliche Zahlungen –6,5 –6,1 –12,6
BARWERT DER VERPFLICHTUNG AM 31. DEZEMBER 2019 113,8 80,3 194,1
Geschäftsjahr 2020
Mio EUR
Abfertigungen Jubiläumsgelder
Gesamt
BARWERT DER VERPFLICHTUNG AM 1. JÄNNER 2020 113,8 80,3 194,1
Zugang aus Unternehmenserwerben 8,9 0,0 8,9
Dienstzeitaufwand 5,1 3,6 8,8
Zinsaufwand 1,8 0,7 2,6
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+)
aus der Veränderung demographischer Annahmen
0,1 –12,0 –11,9
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+)
aus der Veränderung finanzieller Annahmen
3,1 1,0 4,1
Erfahrungsbedingte Berichtigungen –0,4 –1,3 –1,7
Tatsächliche Zahlungen –6,1 –4,6 –10,6
Währungsumrechnungsdifferenzen –0,4 0,0 –0,4
BARWERT DER VERPFLICHTUNG AM 31. DEZEMBER 2020 126,0 67,8 193,9
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind aus den unter Punkt 6.19
Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder beschriebenen Parameteranpassungen
von Rechnungszinssatz, Gehaltssteigerung und Fluktuationsraten entstanden. Versicherungs-
mathematische Gewinne und Verluste sowie erfahrungsbedingte Berichtigungen für Abfertigun-
gen werden im Sonstigen Ergebnis, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie
erfahrungsbedingte Berichtigungen für Jubiläumsgelder im Personalaufwand ausgewiesen.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene Aufwand für Abfertigungen und
Jubiläumsgelder wird bis auf den Zinsaufwand, der im Finanzergebnis dargestellt wird, im
Per sonal aufwand ausgewiesen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
112
9.12.2 ANDERE RÜCKSTELLUNGEN FÜR MITARBEITER*INNEN
Geschäftsjahr 2019
Mio EUR Unterauslastung
Sonstige
personal bezogene
Rückstellungen
Gesamt
STAND AM 1. JÄNNER 2019 206,4 106,2 312,6
Veränderung Konsolidierungskreis 0,0 0,4 0,4
Umgliederung –2,8 0,0 –2,8
Neubildung 9,0 73,9 82,9
Verwendung –18,3 –52,5 –70,8
Auflösung –21,7 –16,8 –38,5
Aufzinsung 1,0 0,0 1,0
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 173,6 111,2 284,8
Geschäftsjahr 2020
Mio EUR Unterauslastung
Sonstige
personal bezogene
Rückstellungen
Gesamt
STAND AM 1. JÄNNER 2020 173,6 111,2 284,8
Umgliederung –1,9 0,0 –1,9
Neubildung 29,2 55,0 84,2
Verwendung –16,7 –51,4 –68,2
Auflösung –2,3 –21,4 –23,8
Aufzinsung 0,4 0,0 0,4
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 182,2 93,3 275,5
Rückstellungen für Unterauslastung Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
der Rückstellung für Unterauslastung verweisen wir auf Punkt 6.20 Rückstellungen für Unter-
auslastung.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Neubildung in Höhe von 29,2 Mio EUR vorgenommen.
Diese ergab sich aufgrund von Neueintritten in den Post-Arbeitsmarkt in Höhe von 7,1 Mio EUR
(2019: Austritte in Höhe von 14,2 Mio EUR), Änderungen der Berechnungsparameter in Höhe
von 0,3 Mio EUR (2019: 15,3 Mio EUR), aufgrund von Anträgen von Beamt*innen auf ein Verfahren
zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit in Höhe von 5,4 Mio EUR (2019:
2,8 Mio EUR) sowie mit 3,4 Mio EUR (2019: 4,2 Mio EUR) aufgrund von Aufnahmen in das Pro-
gramm zum möglichen Ressortwechsel. Zusätzlich waren infolge der Neustrukturierung des
Vertriebskonzepts von Finanzdienstleistungen für bisher in diesem Bereich tätige beamtete
Mitarbeiter*innen Vorsorgen in Höhe von 10,3 Mio EUR im Rahmen der Rückstellung für Unter-
auslastung zu bilden.
Die Verwendung betrifft die laufenden Zahlungen an die rückgestellten Mitarbeiter*innen.
Die Umgliederung in Höhe von –1,9 Mio EUR betrifft die Rückstellung für Ressortwechsel.
Nach der endgültigen Übernahme von Mitarbeiter*innen durch ein Bundesministerium sind
die gebildeten Vorsorgen in die Verbindlichkeiten umzugliedern. Die Auflösung betrifft im
Wesentlichen die Rückstellung für Beamt*innen, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in
den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befinden (2020: 1,9 Mio EUR; 2019: 21,0 Mio EUR).
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
113
Sonstige personalbezogene Rückstellungen Die sonstigen personalbezogenen Rück-
stellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorgen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungs-
prämien, Vorsorgen für Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten sowie Rückstellun-
gen für Restrukturierungen.
Zusätzlich waren in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 Vorsorgen aus dem Thema
Anrechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeiter*innen in Höhe
von insgesamt 16,9 Mio EUR zu bilden. Siehe dazu Punkt 7.4 Anrechnung von Vordienstzeiten
für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeiter*innen.
Die Neubildung in Höhe von 55,0 Mio EUR (2019: 73,9 Mio EUR) betrifft überwiegend
die Dotierung für Erfolgsbeteiligungen und Leistungsprämien (2020: 49,9 Mio EUR; 2019:
57,4 Mio EUR).
Die Verwendung in Höhe von 51,4 Mio EUR betrifft Auszahlungen von Erfolgsbeteiligun-
gen und Leistungsprämien (2020: 46,1 Mio EUR; 2019: 46,6 Mio EUR), Auszahlungen für Pro-
gramme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten sowie Rückstellungen für Restrukturierung.
Die Auflösungen in Höhe von 21,4 Mio EUR betreffen mit 3,9 Mio EUR (2019:
3,9 Mio EUR) nicht benötigte Vorsorgen für Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten
und mit 9,9 Mio EUR (2019: 7,1 Mio EUR) Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungs-
prämien. Weiters waren 4,8 Mio EUR (2019: 5,6 Mio EUR) an Rückstellungen für Restrukturie-
rungen im Segment Brief & Werbepost aufzulösen.
9.12.3 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Geschäftsjahr 2019
Mio EUR
STAND AM 1. JÄNNER 2019 50,6
Neubildung 90,6
Verwendung –1,9
Auflösung –0,8
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 138,5
Geschäftsjahr 2020
Mio EUR
STAND AM 1. JÄNNER 2020 138,5
Veränderung Konsolidierungskreis 8,1
Neubildung 21,8
Verwendung –3,3
Auflösung –2,0
Aufzinsung 0,4
Währungsumrechnung –0,4
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 163,1
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
114
Die sonstigen Rückstellungen enthalten, neben Vorsorgen für Prozesskosten, Rechts-,
Prüfungs- und Beratungsaufwand sowie für Schadensfälle und Datenschutz, Aufwendungen
für etwaige Ersatzleistungen in Höhe von 99,6 Mio EUR (2019: 99,6 Mio EUR). Weiter führende
Informationen dazu sind unter Punkt 7.5 Rückforderungen von Beiträgen aus der Gehalts-
abrechnung der Beamt*innen sowie Punkt 7.6 Datenschutz enthalten.
9.13 Andere finanzielle Verbindlichkeiten
31.12.2019 31.12.2020
Mio EUR
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Restlauf-
zeit
> 1 Jahr
Gesamt
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Restlauf-
zeit
> 1 Jahr
Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
1,0 0,1 1,1 30,1 0,0 30,1
Leasingverbindlichkeiten 37,8 270,6 308,4 47,4 274,1 321,5
38,8 270,7 309,5 77,6 274,1 351,6
9.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2019 31.12.2020
Mio EUR
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Restlauf-
zeit
> 1 Jahr
Gesamt
Restlauf-
zeit
< 1 Jahr
Restlauf-
zeit
> 1 Jahr
Gesamt
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
220,6 0,0 220,6 249,2 0,0 249,2
Verbindlichkeiten gegenüber nach der
Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen
0,0 0,0 0,0 1,0 0,0 1,0
Andere sonstige Verbindlichkeiten 136,7 27,1 163,8 166,3 50,4 216,7
357,3 27,1 384,4 416,4 50,4 466,9
Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten neben Verbindlichkeiten gegenüber
Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger*innen in Höhe von 49,6 Mio EUR (31.12.2019:
44,6 Mio EUR) auch Verbindlichkeiten für nicht konsumierte Urlaube in Höhe von 39,0 Mio EUR
(31.12.2019: 33,0 Mio EUR) sowie erhaltene Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistun-
gen in Höhe von 2,3 Mio EUR (31.12.2019: 4,6 Mio EUR).
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
115
9.15 Ertragsteuern
Mio EUR
2019
2020
Laufender Steueraufwand 51,6 30,6
Steuergutschriften/-nachzahlungen für Vorjahre 0,7 0,1
Latenter Steueraufwand/-ertrag 14,5 16,1
66,8 46,8
Steuerüberleitungsrechnung Die Konzernsteuerquote ist als das Verhältnis von
erfasstem Ertragsteueraufwand zum Ergebnis vor Ertragsteuern definiert und beträgt im
Geschäftsjahr 2020 28,9 % (2019: 31,6 %).
Die Steuerüberleitungsrechnung im Österreichischen Post-Konzern basiert auf dem
gesetzlich geltenden Steuersatz des Mutterunternehmens in Österreich in Höhe von 25 %.
Abweichungen der gesetzlichen Steuersätze bei Tochterunternehmen werden in einer eigenen
Überleitungsposition dargestellt.
Die Überleitung der rechnerischen Ertragsteuern zum erfassten Ertragsteueraufwand
stellt sich wie folgt dar:
Mio EUR
2019
2020
ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN 211,3 162,1
RECHNERISCHE ERTRAGSTEUER 52,8 40,5
STEUERMINDERUNG AUFGRUND VON
Teilwertabschreibung Tochterunternehmen –1,5 0,0
Anpassung an ausländische Steuersätze 0,0 –1,3
Nicht steuerwirksam übernommene Gewinne (nach der Equity-Methode) 0,0 –0,4
Nicht angesetzte latente Steuern auf Anteile an Tochterunternehmen 0,0 –0,2
Übrige steuermindernde Posten –0,5 –1,2
–2,0 –3,2
STEUERMEHRUNG AUFGRUND VON
Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwert 0,2 0,3
Anpassung an ausländische Steuersätze 0,1 0,0
Nicht steuerwirksam übernommene Verluste (nach der Equity-Methode) 0,1 0,0
Zuschreibung Tochterunternehmen 0,0 5,4
Nicht angesetzte latente Steuern auf Anteile an Tochterunternehmen 3,8 0,0
Nicht steuerwirksame Strafen 4,5 1,1
Übrige steuermehrende Posten 2,8 2,8
11,4 9,6
ERTRAGSTEUERAUFWAND DER PERIODE 62,3 46,9
Anpassung tatsächlicher Ertragsteuern aus Vorjahren 0,7 0,1
Anpassung latenter Steueraufwand/-ertrag aus Vorjahren 2,2 –0,1
Veränderung nicht gebildeter aktiver latenter Steuern 1,7 –0,2
ERFASSTER ERTRAGSTEUERAUFWAND 66,8 46,8
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
116
ANGABEN ZU LATENTEN STEUERANSPRÜCHEN UND LATENTEN STEUERSCHULDEN
Temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen im Konzernabschluss und
dem jeweiligen steuerlichen Wertansatz wirken sich wie folgt auf die in der Bilanz ausgewiesenen
latenten Steuern aus:
Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Mio EUR 31.12.2019
31.12.2020
31.12.2019
31.12.2020
Geschäfts- oder Firmenwerte 0,2 0,2 –0,3 –0,3
Kund*innenbeziehungen 0,6 0,7 –0,3 –3,3
Markenrechte 0,1 0,1 –0,1 –4,8
Andere immaterielle Vermögenswerte 1,0 0,0 –2,5 –4,2
Sachanlagen 3,1 5,5 –0,5 –0,6
Nutzungsrechte 0,0 0,0 –74,1 –72,6
Finanzanlagen (Steuerliche Teilwertabschreibungen) 26,4 11,2 0,0 0,0
Andere Finanzanlagen 0,0 0,1 –0,3 –0,3
Vorräte 1,5 0,0 0,0 –0,1
Forderungen 1,9 3,1 –2,3 –0,2
Vertragsvermögenswerte 0,0 0,0 –1,8 –1,0
Rückstellungen 36,2 36,9 0,0 0,0
Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten 2,1 2,5 –1,0 –0,6
Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen 0,0 0,4 0,0 0,0
Leasingverbindlichkeiten 72,8 71,9 –0,1 –0,1
Steuerliche Verlustvorträge 2,5 0,1 0,0 0,0
148,5 132,7 –83,4 –88,0
Abwertung auf aktive latente Steuern und Verlustvorträge –0,1 –0,8 0,0 0,0
Saldierung –82,5 –84,0 82,5 84,0
LATENTE STEUERN – BILANZANSATZ 65,9 48,0 –0,8 –4,1
Die Entwicklung der latenten Steuern und die Aufteilung der Veränderungen in ergeb-
niswirksame und ergebnisneutrale Komponenten werden in folgender Tabelle dargestellt:
Mio EUR
2019
2020
AKTIVE (+)/PASSIVE (–) LATENTE STEUERN ZUM 1. JÄNNER 76,8 65,0
Latente Steueraufwendungen (–)/-erträge (+) erfolgswirksam –14,5 –16,1
Veränderung erfolgsneutral erfasster latenter Steuern
davon im Zusammenhang mit Zeitwertänderungen FVOCI – Eigen- und Fremdkapitalinstrumente 0,5 0,0
davon im Zusammenhang mit Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen 3,3 0,4
davon im Zusammenhang mit Akquisitionen / Desinvestitionen –0,3 –5,0
Auflösung von laufenden Siebtelabschreibungen auf Eigenkapitalinstrumente –0,7 –0,7
Wechselkurseffekte und sonstige Änderungen 0,0 0,2
AKTIVE (+)/PASSIVE (–) LATENTE STEUERN ZUM 31. DEZEMBER 65,0 43,9
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
117
Folgende temporäre Differenzen wurden nicht erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist,
dass künftig ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Die zeitliche Verteilung
der Vortragsfähigkeit stellt sich wie folgt dar:
Mio EUR
31.12.2019
31.12.2020
NICHT ERFASSTE TEMPORÄRE DIFFERENZEN AUS:
VERLUSTVORTRÄGEN 56,9 56,3
davon Restlaufzeit < 2 Jahre 0,0 0,0
davon Restlaufzeit 3 – 4 Jahre 3,1 3,7
davon Restlaufzeit 5 – 6 Jahre 2,1 0,0
davon Restlaufzeit > 6 Jahre 0,0 0,0
davon Restlaufzeit unbegrenzt 51,6 52,6
SONSTIGEN TEMPORÄREN DIFFERENZEN 0,7 4,6
57,6 60,9
Temporäre Differenzen in Höhe von 41,8 Mio EUR (31.12.2019: 37,7 Mio EUR), die im
Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (sogenannte „Outside-Basis-Differences“)
stehen, wurden nicht angesetzt, da sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit wahr-
scheinlich nicht umkehren werden.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
118
10. Finanzinstrumente
10.1 Finanzinstrumente
10.1.1 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN
Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten nach den Bewertungskategorien des IFRS 9 zum 31. Dezember 2019 und
31. Dezember 2020:
31. Dezember 2019
Mio EUR
Zu fort-
geführten
Anschaffungs-
kosten
bewertet
(at cost)
Erfolgs-
neutral zum
beizulegen-
den Zeitwert
(FVOCI)
mit Recycling
Erfolgs-
neutral zum
beizulegen-
den Zeitwert
(FVOCI)
ohne Recycling
Erfolgswirk-
sam zum
beizulegen-
den Zeitwert
(FVTPL)
verpflichtend
Summe zum
beizulegenden
Zeitwert
Gesamt
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Finanzielle Vermögenswerte aus
Finanzdienstleistungen
50,9 0,0 0,0 0,0 0,0 50,9
Zahlungsmittel und Guthaben bei
Zentralbanken
48,0 0,0 0,0 0,0 0,0 48,0
Forderungen an Kreditinstitute 2,9 0,0 0,0 0,0 0,0 2,9
Andere finanzielle Vermögenswerte 189,9 10,4 28,7 69,6 108,8 298,7
Wertpapiere 0,0 10,4 0,0 40,2 50,7 50,7
Geldmarktveranlagungen 189,9 0,0 0,0 0,0 0,0 189,9
Andere Anteile 0,0 0,0 28,7 29,4 58,1 58,1
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen
276,4 0,0 0,0 0,0 0,0 276,4
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
260,3 0,0 0,0 0,0 0,0 260,3
Forderungen gegenüber nach der Equity-
Methode bilanzierten Finanzanlagen
2,2 0,0 0,0 0,0 0,0 2,2
Sonstige Forderungen
1
14,0 0,0 0,0 0,0 0,0 14,0
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
52,6 0,0 0,0 0,0 0,0 52,6
569,8 10,4 28,7 69,6 108,8 678,6
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 309,5 0,0 0,0 0,0 0,0 309,5
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1
Leasingverbindlichkeiten 308,4 0,0 0,0 0,0 0,0 308,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
296,2 0,0 0,0 2,9 2,9 299,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
220,6 0,0 0,0 0,0 0,0 220,6
Bedingte Restkaufpreis-
verbindlichkeiten
0,0 0,0 0,0 2,9 2,9 2,9
Andere sonstige Verbindlichkeiten
2
75,7 0,0 0,0 0,0 0,0 75,7
605,7 0,0 0,0 2,9 2,9 608,7
1
Exkl. geleisteter Vorauszahlungen und Forderungen gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger*innen
2
Exkl. erhaltener Vorauszahlungen und Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger*innen sowie nicht konsumierte Urlaube
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
119
31. Dezember 2020
Mio EUR
Zu fort-
geführten
Anschaffungs-
kosten
bewertet
(at cost)
Erfolgs-
neutral zum
beizulegen-
den Zeitwert
(FVOCI)
mit Recycling
Erfolgs-
neutral zum
beizulegen-
den Zeitwert
(FVOCI)
ohne Recycling
Erfolgswirk-
sam zum
beizulegen-
den Zeitwert
(FVTPL)
verpflichtend
Summe zum
beizulegenden
Zeitwert
Gesamt
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Finanzielle Vermögenswerte aus
Finanzdienstleistungen
589,3 0,2 0,0 0,0 0,2 589,5
Zahlungsmittel und Guthaben bei
Zentralbanken
568,1 0,0 0,0 0,0 0,0 568,1
Forderungen an Kreditinstitute 10,8 0,0 0,0 0,0 0,0 10,8
Forderungen an Kund*innen 1,7 0,0 0,0 0,0 0,0 1,7
Finanzanlagen 0,1 0,2 0,0 0,0 0,2 0,3
Sonstige 8,7 0,0 0,0 0,0 0,0 8,7
Andere finanzielle Vermögenswerte 70,0 0,4 5,4 40,3 46,1 116,1
Wertpapiere 0,0 0,4 0,0 40,3 40,7 40,7
Geldmarktveranlagungen 70,0 0,0 0,0 0,0 0,0 70,0
Andere Anteile 0,0 0,0 5,4 0,0 5,4 5,4
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen
340,0 0,0 0,0 0,0 0,0 340,0
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
314,2 0,0 0,0 0,0 0,0 314,2
Forderungen gegenüber nach der Equity-
Methode bilanzierten Finanzanlagen
1,9 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9
Sonstige Forderungen
1
23,9 0,0 0,0 0,0 0,0 23,9
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
108,2 0,0 0,0 0,0 0,0 108,2
1.107,5 0,6 5,4 40,3 46,3 1.153,8
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Finanzielle Verbindlichkeiten aus
Finanzdienstleistungen
532,9 0,0 0,0 0,0 0,0 532,9
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
11,8 0,0 0,0 0,0 0,0 11,8
Verbindlichkeiten gegenüber
Kund*innen
519,5 0,0 0,0 0,0 0,0 519,5
Sonstige 1,5 0,0 0,0 0,0 0,0 1,5
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 351,6 0,0 0,0 0,0 0,0 351,6
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
30,1 0,0 0,0 0,0 0,0 30,1
Leasingverbindlichkeiten 321,5 0,0 0,0 0,0 0,0 321,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
340,2 0,0 0,0 32,7 32,7 372,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
249,2 0,0 0,0 0,0 0,0 249,2
Verbindlichkeiten gegenüber nach
der Equity-Methode bilanzierten
Finanzanlagen
1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0
Bedingte Restkaufpreis-
verbindlichkeiten
0,0 0,0 0,0 32,7 32,7 32,7
Andere sonstige Verbindlichkeiten
2
90,0 0,0 0,0 0,0 0,0 90,0
1.224,6 0,0 0,0 32,7 32,7 1.257,3
1
Exkl. geleisteter Vorauszahlungen und Forderungen gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger*innen
2
Exkl. erhaltener Vorauszahlungen und Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger*innen sowie nicht konsumierte Urlaube
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
120
10.1.2 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN, DIE ZUM
BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET WERDEN
Die folgenden Tabellen zeigen die zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2020
zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
nach den Stufen der Fair-Value-Hierarchie:
31. Dezember 2019
Mio EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Gesamt
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Andere finanzielle Vermögenswerte 80,0 0,0 28,7 108,8
Wertpapiere 50,7 0,0 0,0 50,7
Andere Anteile 29,4 0,0 28,7 58,1
80,0 0,0 28,7 108,8
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten
0,0 0,0 2,9 2,9
Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten 0,0 0,0 2,9 2,9
0,0 0,0 2,9 2,9
31. Dezember 2020
Mio EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Gesamt
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen 0,2 0,0 0,0 0,2
Finanzanlagen 0,2 0,0 0,0 0,2
Andere finanzielle Vermögenswerte 40,7 0,0 5,4 46,1
Wertpapiere 40,7 0,0 0,0 40,7
Andere Anteile 0,0 0,0 5,4 5,4
40,9 0,0 5,4 46,3
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten
0,0 0,0 32,7 32,7
Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten 0,0 0,0 32,7 32,7
0,0 0,0 32,7 32,7
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
121
10.1.3 ANGABEN ZUR ERMITTLUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE
Die folgende Tabelle zeigt die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der
Stufe 3 verwendeten Bewertungsverfahren und Inputfaktoren:
Finanzinstrumente Stufe Bewertungsverfahren Inputfaktoren
Wertpapiere, Finanzanlagen Marktwertorientiert Nominalwerte, Börsenpreis
Andere Anteile 3 Kapitalwertorientiert
Planungsrechnungen und darauf basierte wahrscheinlichkeits-
gewichtete Szenarien; risikogewichtete Abzinsungssätze (WACC)
Bedingte Restkaufpreisverbindlichkeiten 3 Kapitalwertorientiert Planungsrechnungen und Abzinsungssätze
Wesentliche Sensitivitäten in der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Stufe-3-
Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt sind, können sich aus Verände-
rungen der zugrunde liegenden Marktdaten vergleichbarer Unternehmen sowie der in der
Kapitalwertermittlung angesetzten Inputfaktoren (insbesondere Diskontierungssätze und
Planungsdaten) ergeben. Während der Berichtsperiode vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020
wurden keine Transfers zwischen den Stufen 1, 2 und 3 vorgenommen.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Verpflichtung zum Erwerb von nicht
beherrschenden Anteilen an der Aras Kargo a.s. (siehe dazu unter Punkt 4.2 Änderungen im
Konsoli dierungskreis) erfolgte auf Basis der erwarteten zukünftigen Ergebnisse laut Unter-
nehmens planung und wurde unter Ansatz des WACC abgezinst. Bezogen auf die Ermittlung
des beizulegenden Zeitwerts von 32,6 Mio EUR ergeben sich bei Variation dieser Inputfaktoren
sowie des Umrechnungskurses zum Stichtag folgende Sensitivitäten:
WACC EBITDA Stichtagskurs EUR/TRY
Mio EUR −1 %-Punkt +1 %-Punkt −10 % +10 % –10 % +10 %
Beizulegender Zeitwert Kaufpreisverbindlichkeit
Aras Kargo a.s.
1,2 –1,2 –3,0 3,0 –3,0 3,6
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
122
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Stufe-3-Bewertungen zum beizu-
legenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die Perioden
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2019 sowie vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020.
Finanzielle Vermögenswerte
Mio EUR
2019
2020
ANFANGSBESTAND 1. JÄNNER 31,4 28,7
Gesamte Gewinne und Verluste erfolgswirksam –0,1 0,0
Im Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst –0,1 0,0
Gesamte Gewinne und Verluste erfolgsneutral –2,5 –1,0
Im Posten Zeitwertänderung FVOCI – Eigenkapitalinstrumente erfasst –2,5 –1,0
Abgang aus Methodenwechsel 0,0 –22,2
Andere Abgänge 0,0 –0,1
ENDBESTAND 31. DEZEMBER 28,7 5,4
Der Abgang aus Methodenwechsel betrifft die Aras Kargo a.s. (siehe dazu Punkt 4.2
Änderungen im Konsolidierungskreis).
Finanzielle Verbindlichkeiten
Mio EUR
2019
2020
ANFANGSBESTAND 1. JÄNNER 2,5 2,9
Gesamte Gewinne und Verluste erfolgswirksam –0,4 0,0
Im Posten Sonstige betriebliche Erträge erfasst –0,4 –0,2
Im Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst 0,0 0,2
Folgebewertung 0,0 –1,1
Tilgung –0,9 –2,3
Unternehmenserwerb 1,7 33,2
ENDBESTAND 31. DEZEMBER 2,9 32,7
10.1.4 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN, DIE NICHT ZUM
BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET WERDEN
Bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird aufgrund der überwiegenden Kurzfristigkeit dieser
Posten unterstellt, dass die Buchwerte den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
10.1.5 SALDIERTE FINANZINSTRUMENTE
Aufrechnungen im Sinne des IFRS 7 finden im Österreichischen Post-Konzern im
Wesentlichen nur mit internationalen Postbetreiber*innen statt, wobei die aufrechenbaren und
entsprechend saldiert ausgewiesenen Beträge unwesentlich sind.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
123
10.1.6 ANGABEN ZUR GESAMTERGEBNISRECHNUNG
Die folgende Tabelle zeigt die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Netto-
gewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten für die Geschäftsjahre 2019 und 2020:
2019 2020
Mio EUR
Gewinn-
und
Verlust-
rechnung
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt
Gewinn-
und
Verlust-
rechnung
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt
ERFOLGSWIRKSAM ZUM
BEIZULEGENDEN ZEITWERT (FVTPL)
Ergebnis aus der Folgebewertung 10,0 0,0 10,0 8,8 0,0 8,8
10,0 0,0 10,0 8,8 0,0 8,8
ERFOLGSNEUTRAL ZUM
BEIZULEGENDEN ZEITWERT (FVOCI)
EIGENKAPITALINSTRUMENTE
Ergebnis aus der Folgebewertung 0,0 –2,5 –2,5 0,0 –1,0 –1,0
0,0 –2,5 –2,5 0,0 –1,0 –1,0
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
ZU FORTGEFÜHRTEN
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Ergebnis aus der Folgebewertung –1,7 0,0 –1,7 –3,8 0,0 –3,8
–1,7 0,0 –1,7 –3,8 0,0 –3,8
8,3 –2,5 5,8 5,0 –1,0 4,0
Die nach der Effektivzinsmethode berechneten Zinserträge und -aufwendungen für
finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum bei-
zulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, stellen sich wie folgt dar:
Mio EUR
2019
2020
ZINSERTRÄGE
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,3 1,1
Andere finanzielle Vermögenswerte 0,1 0,4
0,4 1,4
ZINSAUFWENDUNGEN
Andere finanzielle Verbindlichkeiten –4,7 –5,1
–4,7 –5,1
10.2 Mit den Finanzinstrumenten verbundene Risiken und
Risikomanagement – Logistik
Aufgrund der Unterschiedlichkeit in den Geschäftsmodellen erfolgt die Berichterstat-
tung über das finanzielle Risikomanagement getrennt nach den Teilen Logistik und Finanz-
dienstleistungen. Der Bereich Logistik umfasst die gesamte Geschäftstätigkeit der Österreichi-
schen Post ohne den Bereich Finanzdienstleistungen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
124
10.2.1 DARSTELLUNG DER RISIKOARTEN
Aus den im Österreichischen Post-Konzern eingesetzten Finanzinstrumenten ergeben
sich folgende Risiken:
Ausfallrisiken
Liquiditätsrisiken
Marktrisiken
Ausfallrisiken
Ein Ausfallrisiko besteht für den Österreichischen Post-Konzern darin, dass Vertragspart-
ner*innen ihren Verpflichtungen aus operativer Geschäftstätigkeit und aus Finanztrans aktio-
nen nicht nachkommen. Die in der Aufstellung der finanziellen Vermögenswerte dar ge stell ten
Beträge stellen gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallrisiko dar. Soweit bei den finan-
ziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertbe-
richtigungen erfasst. Siehe dazu Punkt 6.15 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Das Risiko bei Forderungen kann insgesamt als gering eingeschätzt werden, da die
Mehrzahl der Kund*innen einem Bankeinzugsverfahren zugestimmt hat bzw. in risikobehafte-
ten Fällen Bankgarantien hinterlegt oder Vorauszahlungen geleistet werden. Ferner besteht ein
Großteil der offenen Forderungen gegenüber Vertragspartner*innen bester Bonität.
Zur Begrenzung des Ausfallrisikos bei Wertpapieren werden nur Papiere von Emittenten
mit einem Investment-Grade-Rating oder vergleichbarer Bonität angekauft bzw. gehalten. Anteile
an Investmentfonds werden nur bei international anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehal
-
ten. Besonderes Augenmerk gilt auch der Liquidität und der Abwicklungssicherheit der abge-
schlossenen Finanzprodukte. Für Geldmarkttransaktionen bestehen festgelegte Handelslimits.
In den folgenden Darstellungen bezieht sich die Bezeichnung Stufe 1 auf finanzielle
Vermögenswerte, deren Ausfallrisiko mit dem erwarteten 12-Monats-Kreditverlust erfasst
wurde. Stufe 2 und Stufe 3 bezieht sich auf finanzielle Vermögenswerte, bei denen der über die
gesamte Laufzeit erwartete Kreditverlust als Ausfallrisiko angesetzt wird. Bei Stufe 2 besteht
ein signifikant erhöhtes Kreditrisiko, der Vermögenswert ist jedoch noch nicht wertgemindert.
Stufe 3 bezieht sich auf bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte.
Auf dieser Grundlage stellen sich die Bruttobuchwerte der wesentlichen Ausfallrisiko-
klassen innerhalb des Österreichischen Post-Konzerns per 31. Dezember 2019 sowie 31. Dezem-
ber 2020 wie folgt dar:
Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2019
Allgemeiner Ansatz Vereinfachter Ansatz
Mio EUR
Bruttobuchwert
gesamt
Stufe 1 Stufe 2
Stufe 3
Stufe 2 Stufe 3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 263,4 – – – 259,2 4,3
Sonstige Forderungen 14,8 12,9 0,5 1,5 – –
Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2020
Allgemeiner Ansatz Vereinfachter Ansatz
Mio EUR
Bruttobuchwert
gesamt
Stufe 1 Stufe 2
Stufe 3
Stufe 2 Stufe 3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 318,9 – – – 313,2 5,8
Sonstige Forderungen 24,9 22,9 0,2 1,9 – –
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
125
Das Ausfallrisiko bei sämtlichen im Bestand befindlichen Wertpapieren der Kategorie
FVOCI, Forderungen gegenüber Banken sowie Geldmarktveranlagungen wird als niedrig einge-
stuft und aufgrund der betraglichen Unwesentlichkeit nicht angegeben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Der Österreichische Post-Konzern
wendet zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an.
Demzufolge werden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Wertberichtigungen in
Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gebildet. Zur Bemessung der erwarteten
Kreditverluste werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer
Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage (Matrix) gegliedert.
Auf dieser Grundlage ergibt sich folgende Wertberichtigung für Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2019 sowie zum 31. Dezember 2020:
31. Dezember 2019
Überfällig
Mio EUR Nicht überfällig 1 – 30 Tage 31 – 90 Tage
> 90 Tage
Gesamt
Bruttobuchwert 205,9 50,0 3,3 4,3 263,4
Erwartete Verlustrate in % 0,1 % 0,4 % 5,3 % 57,4 % 1,2 %
WERTBERICHTIGUNG 0,2 0,2 0,2 2,4 3,0
31. Dezember 2020
Überfällig
Mio EUR Nicht überfällig 1 – 30 Tage 31 – 90 Tage
> 90 Tage
Gesamt
Bruttobuchwert 275,0 33,8 4,4 5,8 318,9
Erwartete Verlustrate in % 0,2 % 0,6 % 11,1 % 60,5 % 1,5 %
WERTBERICHTIGUNG 0,5 0,2 0,5 3,5 4,7
Sonstige Forderungen Für Sonstige Forderungen erfolgt die Ermittlung der erwarteten
Kreditverluste nach dem allgemeinen Ansatz des IFRS 9, wobei aufgrund von Art und Umfang
der sonstigen Forderungen im Sinne des IFRS 9.B5.5.35 praktische Erleichterungen angewandt
wurden. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden die Sonstigen Forderungen
in Forderungen aus Schadensersatzansprüchen sowie sonstigen übrigen Forderungen unter-
teilt und nach Überfälligkeitstagen (Matrix) gegliedert. Zum 31. Dezember 2020 ergeben sich
auf dieser Grundlage Wertberichtigungen für Sonstige Forderungen in Höhe von 1,0 Mio EUR
(31.12.2019: 0,9 Mio EUR). Des Weiteren erfolgte im Berichtsjahr sowie im Vorjahr keine
Aus buchung von Sonstigen Forderungen, welche noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
126
Für die wesentlichen Ausfallrisikoklassen ergibt sich daraus folgende Entwicklung der
Wertberichtigungen:
Sonstige Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Mio EUR Stufe 1 Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
STAND ZUM
1. JÄNNER 2019
0,2 0,0 0,9 1,2 0,6 2,4 3,0
Ausbuchungen 0,0 0,0 –0,1 –0,1 0,0 –0,4 –0,4
Nettoneubewertung –0,1 0,0 –0,1 –0,2 0,0 0,4 0,4
STAND ZUM
31. DEZEMBER 2019
0,1 0,0 0,7 0,9 0,6 2,4 3,0
Sonstige Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Mio EUR
Stufe 1 Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
STAND ZUM
1. JÄNNER 2020
0,1 0,0 0,7 0,9 0,6 2,4 3,0
Zugang aus
Unternehmenserwerben
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,9 1,0
Ausbuchungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 –0,1 –0,1
Nettoneubewertung 0,1 0,0 0,1 0,2 0,2 0,5 0,8
STAND ZUM
31. DEZEMBER 2020
0,3 0,0 0,8 1,0 0,8 3,8 4,7
Wertpapiere der Kategorie FVOCI Bei sämtlichen im Bestand befindlichen Wert-
papieren der Kategorie FVOCI besteht ein niedriges Ausfallrisiko, weshalb eine Wertberichti-
gung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts gebildet wurde. Es wird von einem
niedrigen Ausfallsrisiko bei Wertpapieren ausgegangen, solange ein Investment-Grade-Rating
vorliegt. Die auf dieser Basis erfassten Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2020 waren
betraglich unwesentlich.
Geldmarktveranlagungen Geldmarktveranlagungen enthalten ausschließlich Termin-
gelder bei österreichischen Bankinstituten. Geldmarktveranlagungen unterliegen dem allgemei-
nen Ansatz des IFRS 9. Aufgrund des niedrigen Ausfallrisikos wurde eine Wertberichtigung in
Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts gebildet. Die zum 31. Dezember 2020 erfasste
Wertberichtigung war betraglich unwesentlich.
Forderungen gegenüber Banken Forderungen gegenüber Banken umfassen ausschließ-
lich Guthaben bei Kreditinstituten. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt nach
dem allgemeinen Ansatz des IFRS 9 in Höhe des erwarteten Kreditverlusts abgestimmt auf die
tatsächliche Restlaufzeit der Forderungen. Die zum 31. Dezember 2020 gebildeten Wertberich-
tigungen waren betraglich unwesentlich.
Liquiditätsrisiken
Die Aufgabe der Liquiditätssicherung ist es, die Zahlungsfähigkeit des Österreichischen
Post-Konzerns jederzeit zu gewährleisten. Basis des Liquiditätsmanagements ist ein Liquiditäts-
plan, der laufend Soll-Ist-Analysen unterzogen und bei Bedarf angepasst wird. Durch die aktive
Steuerung von Zahlungsströmen wird der Zinssaldo optimiert.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
127
Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten
auf Basis der verbleibenden Restlaufzeiten:
Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2019
Restlaufzeiten
Mio EUR Buchwert
Brutto-
Cashflow
< 1 Jahr
1 – 5 Jahre > 5 Jahre
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 309,5 330,0 42,3 149,4 138,3
davon Leasingverbindlichkeiten 308,4 328,9 41,3 149,3 138,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 220,6 220,6 220,6 0,1 0,0
Andere sonstige Verbindlichkeiten 78,6 78,7 59,1 19,6 0,0
608,7 629,3 322,0 169,0 138,3
Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2020
Restlaufzeiten
Mio EUR Buchwert
Brutto-
Cashflow
< 1 Jahr
1 – 5 Jahre > 5 Jahre
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 351,6 370,2 82,2 174,2 113,9
davon Leasingverbindlichkeiten 321,5 340,1 52,0 174,2 113,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 249,2 249,5 249,5 0,0 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode
bilanzierten Finanzanlagen
1,0 1,0 1,0 0,0 0,0
Andere sonstige Verbindlichkeiten 122,7 162,1 78,4 83,7 0,0
724,5 782,8 411,0 257,9 113,9
Marktrisiken
Marktrisiken umfassen die bestehenden Risiken aus der Änderung von Marktpreisen.
Im Österreichischen Post-Konzern bestehen im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung von
Zinsen und Währungskursen, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
haben können:
Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko dar, das sich aus der
Wertänderung von Finanzinstrumenten oder zinsbedingten Zahlungsströmen infolge von
Schwankungen von Marktzinssätzen ergibt. Das Zinsänderungsrisiko beinhaltet das Barwert-
risiko bei fest verzinsten Bilanzposten und das Zahlungsstromrisiko bei variabel verzinsten
Bilanzposten. Ein Zinsänderungsrisiko liegt vor allem bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit
Laufzeiten von über einem Jahr vor. Solche längeren Laufzeiten sind im operativen Bereich
nicht von materieller Bedeutung, spielen jedoch bei Finanzinvestitionen in Wertpapiere sowie
bei Finanzverbindlichkeiten eine Rolle.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Finanzbereich orientiert sich am Portfolio-
ansatz. Gesteuert werden grundsätzlich nicht Einzelpositionen, sondern das gesamte Finanz-
portfolio unter Bedachtnahme auf die jeweilige Grundtransaktion. Zu diesem Zweck werden
selektiv auch derivative Instrumente wie Zins-Swaps und Zins-Caps eingesetzt. Zum Berichts-
zeitpunkt bestehen keine derivativen Finanzpositionen. Das Finanzportfolio wird täglich der
vorgegebenen Benchmark gegenübergestellt.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
128
Eine Änderung des Marktzinssatzes um +/– 1 Prozentpunkt hätte auf Basis der Portfolio-
zusammensetzung bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkung auf die
Höhe der in folgender Tabelle angeführten Posten:
Geschäftsjahr 2019 Geschäftsjahr 2020
Marktzinssatz Marktzinssatz
Mio EUR +1 %-Punkt −1 %-Punkt Mio EUR +1 %-Punkt −1 %-Punkt
Finanzergebnis 1,0 –0,2 Finanzergebnis 1,2 –0,2
Währungsänderungsrisiko Als Währungsänderungsrisiko wird der mögliche Verlust aus
Marktveränderungen durch schwankende Wechselkurse angesehen.
Auf der Aktivseite ergeben sich nur eingeschränkt Risiken aus Währungsänderungen,
nachdem Lieferungen weitestgehend auf Euro-Währungsbasis abgewickelt werden und auch die
Veranlagung in Wertpapiere und Termingelder überwiegend in Euro erfolgt. Zum Teil ergeben
sich Währungsrisiken aus Leistungsbeziehungen mit internationalen Postbetreiber*innen, die
auf Basis einer künstlichen Währung („Sonderziehungsrechte“ bzw. „SZR“) abgerechnet werden.
Der Kurs der Sonderziehungsrechte wird durch den IMF als gewichteter Durchschnitt der fünf
wichtigsten Weltwährungen ermittelt. Die Schwankung des SZR-Kurses gegenüber dem Euro
über die letzten drei Jahre lag innerhalb einer Bandbreite von +/– 5 %. Eine Änderung des SZR/
EUR-Kurses um +/– 1 % gegenüber dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2020 würde zu einem
Bewertungsergebnis von +/– 3,5 Mio EUR führen.
10.2.2 RISIKOMANAGEMENT
Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Österreichischen Post-Konzerns ist die
Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Grundsätzlich
wird beim Management der Finanzpositionen ein strategischer Portfolioansatz unter Bedacht-
nahme auf eine konservative Risikopolitik verfolgt.
Im Österreichischen Post-Konzern erfolgt eine laufende Überwachung eventuell auf tre-
tender Risikokonzentrationen. Diese können bei Finanzinstrumenten mit ähnlichen Merkmalen
und ähnlichen Bedingungen auftreten, z. B. in Bezug auf Fristigkeiten und Kontrahentenstruktur
oder hinsichtlich der Umsetzung der Veranlagungsstrategie. Konzentrationsrisiken werden unter
anderem durch die Veranlagung von Termingeldern bei verschiedenen Banken, Diversifikation der
Emittenten im Wertpapierportfolio oder Streuung der Fälligkeitsprofile vermieden.
Die aktuelle Risikosituation im Finanzbereich wird laufend in einem standardisierten
Berichtswesen dargelegt. Weiters bestehen im Österreichischen Post-Konzern klare, schriftlich
festgelegte Strategien und operative Richtlinien für die Behandlung aller finanziellen Risiken.
Das Risikomanagement unterliegt einem vom Vorstand beschlossenen Regelwerk,
das Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt. Darüber hinaus formuliert dieses
Regelwerk standardisierte Abläufe, um Revisionssicherheit zu gewährleisten.
Zudem werden durch die Organisation der Tätigkeitsabläufe (wie z. B. Trennung von
Handel und Buchführung von Finanztransaktionen, Sicherung von elektronischen Daten) orga-
nisatorische Risiken im Finanzbereich so weit wie möglich ausgeschaltet.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
129
10.3 Mit den Finanzinstrumenten verbundene Risiken und
Risikomanagement – Finanzdienstleistungen
Mit 1. April 2020 hat der Österreichische Post-Konzern mit der bank99 AG, die neue
Bank der Post, die Geschäftigkeit im Bereich der Finanzdienstleistungen aufgenommen. Die
Geschäftstätigkeit umfasst primär Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs, die Entgegennahme
von Kund*innengeldern, Kontodienstleistungen und den Vertrieb von eigenen und fremden
Kredit-, Versicherungs-, und Anlageprodukten. Weiters werden Finanzdienstleistungen im Auf-
trag Dritter ausgeführt.
Aus der aktuellen Geschäftstätigkeit werden die folgenden finanziellen Risiken im
Bereich der Finanzdienstleistungen als wesentlich erachtet:
Kreditrisiken
Liquiditätsrisiken
Marktrisiken
In den nachfolgenden Tabellen wurde auf die Darstellung der Vorjahreszahlen mangels
Wesentlichkeit verzichtet.
Risikomanagement
Die bank99 verfügt über ein eigenes Risikomanagementsystem, das dem Vorstand der
bank99 unterstellt ist und alle Risiken aus dem Bankgeschäft steuert und überwacht. Das
Risikomanagement der Bank basiert auf einem mehrstufigen Prozess, in dem eine aufbau- und
ablauforganisatorische Trennung von miteinander unvereinbaren Funktionen sichergestellt
ist. Die klare Trennung zwischen Markt und Marktfolge ist bis auf Vorstandsebene sichergestellt.
Das Risikomanagementsystem fußt auf risikopolitischen Grundsätzen und der in der
Risikostrategie festgelegten Zielrisikostruktur. Damit sind alle Vorgaben zu Identifikation,
Quantifizierung, Aggregation, Überwachung und Steuerung der Risiken umfasst. Die Vorgaben
sind in Richtlinien festgehalten. Die aktuelle Risikosituation wird dem Vorstand der bank99
mittels eines standardisierten Berichtswesens laufend zur Kenntnis gebracht. Mit ihrer Risiko-
strategie verfolgt die bank99 das Ziel, die sich aus dem Bankbetrieb ergebenden Risiken früh-
zeitig zu erkennen, aktiv zu managen und zu begrenzen.
Kreditrisiko
Unter Kreditrisiko wird die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertrag-
lich vereinbarter Zahlungen, unabhängig von der jeweiligen Gegenpartei, verstanden. Kredit-
risiken bestehen derzeit bei der bank99 im Wesentlichen aus Einlagen bei Zentralbanken und
Forderungen gegenüber den Post Partnern. Kreditrisiken aus dem Kund*innengeschäft sowie
aus der Veranlagung am Geld- und Kapitalmarkt sind derzeit von untergeordneter Bedeutung.
Im Rahmen der Gesamtrisikosteuerung beschließt der Vorstand die Vorgaben zur
Begrenzung des Kreditrisikos (insbesondere Limite und Veranlagungspolitik). Die Überwachung
und Steuerung der Kreditrisiken aus dem Kund*innengeschäft wird im operativen Kreditrisiko-
management vorgenommen. Die Ausfallerkennung und -setzung erfolgt einheitlich für die
gesamte Bank, wobei die bank99 ein Capital Requirements Regulation und Capital Requirements
Directive IV konformes Ausfallmanagement anwendet.
Im kreditrisikorelevanten Portfolio werden alle Positionen zusammengefasst, die ein
Kredit risiko im engeren Sinn beinhalten. Aktuell besteht das Portfolio nur aus bilanziellen
Positionen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
130
Darstellung kreditrisikorelevantes Portfolio zum 31. Dezember 2020
Mio EUR
Bruttobuchwert
Nettobuchwert
KREDITRELEVANTES PORTFOLIO
Guthaben bei Zentralbanken 453,4 453,4
Forderungen an Kreditinstitute 10,8 10,8
Forderungen an Kund*innen 1,7 1,7
Finanzanlagen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 0,1 0,1
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) 0,2 0,2
KREDITRELEVANTES PORTFOLIO BANK99 466,2 466,2
SONSTIGE 8,6 8,6
KREDITRELEVANTES PORTFOLIO AUS FINANZDIENSTLEISTUNGEN 474,9 474,8
Sonstige in Höhe von 8,6 Mio EUR betreffen Forderungen an Post Partner im
Zusammenhang mit den sogenannten PSK-Anweisungen. Diese werden in der Österreichischen
Post AG erfasst und sind Teil des Risikomanagements im Logistikteil des Konzerns.
Aufgrund des derzeitigen Geschäftsmodells sind die größte Position im kreditrisiko-
relevanten Portfolio die Einlagen bei Zentralbanken. Diese dienen in erster Linie zur Steuerung
der Liquidität. Die Forderungen an Kund*innen stellen die Einkaufsreserven (ausgenützte
Überziehungsrahmen) von Girokonten dar.
Das Rating der wesentlichen Posten befindet sich ausschließlich im Bereich Investment
Grade. Es bestehen zu den Stichtagen keine wesentlichen Überfälligkeiten. Ebenso befinden
sich keine wesentlichen Beträge in den Stufen 2 und 3 der Risikovorsorgestufen. Zum Stichtag
31. Dezember 2020 besteht ein notleidendes Portfolio in unwesentlichem Ausmaß.
Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten ein Ausfallrisiko erkennbar ist, wer-
den diese Risiken durch Wertminderungen erfasst. Siehe dazu unter Punkt 6.1.1 Finanzielle
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Die Bruttobuchwerte der wesentlichen Ausfallrisikoklassen der bank99 zum 31. Dezem-
ber 2020 stellen sich wie folgt dar:
Bruttobuchwerte nach Ausfallsrisikoklassen zum 31. Dezember 2020
Mio EUR
Stufe 1 Stufe 2
Bruttobuchwert
Gesamt
KREDITRELEVANTES PORTFOLIO
Guthaben bei Zentralbanken 453,4 0,0 453,4
Forderungen an Kreditinstitute 10,8 0,0 10,8
Forderungen an Kund*innen 1,6 0,1 1,7
Finanzanlagen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 0,1 0,0 0,1
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) 0,2 0,0 0,2
GESAMT 466,1 0,1 466,2
Da die gesamten Risikovorsorgen zum Stichtag betraglich unwesentlich sind, wird auf
die Darstellung einer Entwicklung verzichtet.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
131
Liquiditätsrisiko
Unter Liquiditätsrisiko versteht die bank99 AG die Gefahr, dass das Kreditinstitut den
gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht mehr vollstän-
dig oder nicht fristgerecht nachkommen kann, ohne dass erhebliche wirtschaftliche Verluste
entstehen.
Die Liquiditätsversorgung der Bank erfolgt ausschließlich über eng mit dem Geschäfts-
modell einer Retailbank abgestimmte Refinanzierungsinstrumente. Das sind im Wesentlichen
Tagesgelder (einschließlich Guthaben aus Giroverbindungen) und Termingelder.
Grundsätze, Limite und Vorgaben im Bereich der Liquiditätssteuerung werden durch
die Abteilung Strategisches Risikomanagement nach einer Genehmigung im Asset Liability
Committee („ALCO“) – als zentralen Gremium zur Steuerung des Liquiditätsrisikomanagements –
festgeschrieben und deren Einhaltung laufend überwacht. Über ein Liquiditätsmonitoring
werden Liquiditätsablaufbilanzen sowohl auf vertraglicher Basis als auch über Modellrechnun-
gen erstellt, die auch als Grundlage für die Erstellung einer gestressten Liquiditäts ablaufbilanz
dienen. Weiters werden die Limite über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) berechnet und
überwacht.
Die bank99 verfügt über einen Liquiditätsnotfallplan mittels dessen Liquiditätseng-
pässe frühzeitig erkannt werden können und dem ALCO Handlungsalternativen zur Verfügung
gestellt werden. Aufgrund der Veranlagung in Einlagen bei Zentralbanken verfügt die Bank
über ausreichende Liquiditätspuffer.
Die folgenden beiden Tabellen zeigen die Liquiditätsdeckungsquote und den Liquiditäts-
puffer. Die Liquiditätsdeckungsquote zeigt den Liquiditätspuffer in Relation zum Netto-
liquiditätsabfluss. Die Nettoliquiditätsabflüsse sind die erwarteten Nettoabflüsse während
einer Stressphase von 30 Kalendertagen. Die Kalkulation erfolgt nach den Vorschriften der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/60.
Liquiditätsdeckungsquote
Mio EUR
2020
Liquiditätspuffer 563,6
Nettoliquiditätsabfluss 41,7
LIQUIDITÄTSDECKUNGSQUOTE 1.351 %
Zusammensetzung des Liquiditätspuffers
Mio EUR
2020
Guthaben bei Zentralbanken abzüglich Mindestreserve 448,9
Zahlungsmittel 114,7
Anrechenbare Finanzanlagen 0,1
LIQUIDITÄTSPUFFER 563,6
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
132
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten aus
Finanzdienstleitungen.
Fälligkeitsanalyse auf Basis der verbleibenden Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2020
Restlaufzeiten
Mio EUR Buchwert
Brutto-
Cashflow
Täglich fällig
Bis 1 Jahr
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN AUS
FINANZDIENSTLEISTUNGEN
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,2 0,2 0,2 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kund*innen 519,5 519,5 519,5 0,0
Sonstige 1,5 1,5 1,5 0,0
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN AUS
FINANZDIENSTLEISTUNGEN BANK99
521,2 521,2 521,2 0,0
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN 11,7 11,7 0,0 11,7
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN AUS
FINANZDIENSTLEISTUNGEN
532,9 532,9 521,2 11,7
Marktrisiko
Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlusts, der aufgrund nachteiliger Veränderungen
von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwert-
veränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, im sonstigen Ergebnis oder in
den stillen Reserven aufscheinen. In der bank99 AG wird das Marktrisiko in das Zinsänderungs-
risiko und das Credit-Spread-Risiko unterteilt. Fremdwährungsrisiken oder ein Marktrisiko
aus Handelspositionen sind aufgrund des Geschäftsmodells der bank99 AG nicht vorhanden.
Das barwertige Zinsänderungsrisiko wird auf Gesamtbankebene in Einklang mit der
Risikostrategie mittels entsprechender fristenkongruenter Veranlagung im Treasury-Portfolio
weitgehend ausgesteuert. Das Risiko von Verlusten aus Barwertveränderungen aufgrund von
Änderungen der Zinskurve wird entsprechend als gering angesehen.
Das Credit Spread Risiko ist das Risiko der negativen Veränderung des Marktwerts von
Finanzinstrumenten aufgrund von Verschlechterungen der Bonität des Emittenten, die am
Markt wahrgenommen wird. Auf Basis der zum Stichtag bestehenden Veranlagungen wird das
Credit-Spread-Risiko als betraglich unwesentlich eingeschätzt.
11. Sonstige Angaben
11.1 Erläuterungen zum Konzern-Cashflow-Statement
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen gemäß IAS 7 Barmittel,
Sichteinlagen und kurzfristige, liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungs-
mittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unter-
liegen. Finanzinvestitionen mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten – gerechnet
vom Erwerbszeitpunkt – sind in der Regel als Zahlungsmitteläquivalente einzustufen.
Währungsdifferenzen Im Rahmen der Erstellung des Konzern-Cashflow- Statements
wird der Cashflow von Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro
ist, vereinfachend direkt in Euro ermittelt. Währungseffekte im Zusammenhang mit den
Cashflows der türkischen Tochtergesellschaft Aras Kargo a.s., deren funktionale Währung die
türkische Lira ist, werden allerdings gesondert ermittelt und auf Ebene der einzelnen Pos-
ten angepasst. Die Auswirkungen auf den Finanzmittelbestand der Gesellschaft werden im
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
133
Konzern-Cashflow-Statement in der Position Währungsdifferenzen im Finanzmittelbestand
dargestellt. Mögliche Währungseffekte der verbleibenden Nicht-Euro-Tochtergesellschaften
werden als unwesentlich eingestuft.
Aus-/Einzahlungen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Tochterunternehmen
Der Cashflow aus dem Erwerb und der Veräußerung von Tochterunternehmen setzt sich wie
folgt zusammen:
Mio EUR
2019 angepasst
1
2020
UNTERNEHMENSERWERBE
Auszahlungen für Unternehmenserwerbe
Erwerbszeitpunkt aktuelles Geschäftsjahr (Kaufpreise) –52,9 –35,3
Offene Kaufpreisverbindlichkeiten 0,0 0,2
Erwerbszeitpunkt Vorjahre (Restkaufpreisverbindlichkeiten) 0,0 –1,6
Übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 53,2 36,4
0,3 –0,3
1
Siehe Punkt 3.2.2 Änderung der Darstellung von Finanzdienstleistungen
Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge Die im Cashflow aus dem Ergebnis neutrali-
sierten sonstigen zahlungsunwirksamen Vorgänge setzen sich wie folgt zusammen:
Mio EUR
2019
2020
Ergebnis aus Anlagenverkäufen 0,8 –1,0
Erfolgswirksame Bewertung von Wertpapieren und Anteilen zum beizulegenden Zeitwert –9,7 –8,9
Zinsergebnis –4,0 3,2
Forderungsbewertungen 1,8 2,0
Erfolgsneutrale Veränderungen (IAS 19) –12,8 –2,8
Erfolgswirksam erfasste Währungsdifferenzen 0,0 1,7
Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung 1,7 0,0
Andere 22,9 5,7
0,7 0,0
Gewährte Darlehen Im Geschäftsjahr 2020 enthielt der Posten Gewährte Darlehen wie
in der Vorperiode Ein- bzw. Auszahlungen von jeweils unter 1,0 Mio EUR.
Veränderung der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten Der Posten Veränderung
der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhaltet Ein- und Auszahlungen aus kurzfristig
revolvierenden Posten, die gemäß IAS 7.22 (a) saldiert ausgewiesen werden, sowie Ein- und
Auszahlungen aus kurzfristigen Barvorlagen, die gemäß IAS 7.22 (b) saldiert ausgewiesen werden.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
134
Überleitung der anderen finanziellen Verbindlichkeiten Die Überleitung vom 1. Jänner
auf den 31. Dezember unter Berücksichtigung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit stellt
sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr 2019
Mio EUR
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
Leasing-
verbindlichkeiten
Andere finanzielle
Verbindlichkeiten gesamt
STAND AM 1. JÄNNER 2019 6,6 272,7 279,3
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –5,5 –32,2 –37,7
Erwerb von Tochterunternehmen 0,0 46,7 46,7
Sonstige unbare Zu- und Abgänge 0,0 21,2 21,2
STAND AM 31. DEZEMBER 2019 1,1 308,4 309,5
Geschäftsjahr 2020
Mio EUR
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
Leasing-
verbindlichkeiten
Andere finanzielle
Verbindlichkeiten gesamt
STAND AM 1. JÄNNER 2020 1,1 308,4 309,5
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 29,0 –40,8 –11,8
Erwerb von Tochterunternehmen 0,0 19,0 19,0
Sonstige unbare Zu- und Abgänge 0,0 35,0 35,0
STAND AM 31. DEZEMBER 2020 30,1 321,5 351,6
Der Finanzmittelbestand, wie er im Konzern-Cashflow-Statement dargestellt wird,
kann auf den Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz wie
folgt übergeleitet werden:
Mio EUR
31.12.2019
31.12.2020
FINANZMITTELBESTAND 103,5 687,1
Finanzielle Vermögenswerte aus Finanzdienstleistungen 50,9 578,9
Zahlungsmittel und Guthaben bei Zentralbanken 48,0 568,1
Forderungen an Kreditinstitute – davon Zahlungsverkehr 2,9 10,8
ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE 52,6 108,2
11.2 Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen
und Personen
Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG (kurz ÖBAG)
52,85 % der Aktien der Österreichischen Post AG. Damit zählen die Republik Österreich und
die unter ihrem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den
nahestehenden Unternehmen und Personen des Österreichischen Post-Konzerns. Weiters
gehören alle Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
135
zu den nahestehenden Unternehmen der Österreichischen Post AG. Die nahestehenden
Personen umfassen die Mitglieder der Leitungsorgane Aufsichtsrat und Vorstand der Öster-
reichischen Post AG sowie deren nahe Familienangehörige.
Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Österreichischen Post AG und ihren Tochter-
unternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden nicht erläutert.
Die zum Bilanzstichtag mit den konzernfremden nahestehenden Unternehmen und Personen
bestehenden offenen Posten werden in den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferun-
gen und Leistungen ausgewiesen.
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen bestehen nur inner-
halb des Leistungsspektrums des Österreichischen Post-Konzerns und werden zu fremd-
üblichen Konditionen erbracht bzw. bezogen.
Die folgende Tabelle zeigt den Umfang der Geschäftsvorfälle mit Gemeinschaftsunter-
nehmen, assoziierten Unternehmen und anderen nahestehenden Unternehmen und Personen:
Geschäftsjahr 2019
Mio EUR
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts-
unternehmen
Andere
nahestehende
Unternehmen
Nahestehende
Personen
Gesamt
Gesamte betriebliche Erträge 1,8 0,7 195,0 0,0 197,5
Gesamte betriebliche Aufwendungen 8,2 1,3 35,0 0,0 44,5
Ausstehende Forderungen 2,2 0,0 24,6 0,0 26,8
Ausstehende Verbindlichkeiten 0,8 0,0 3,0 0,0 3,9
Geschäftsjahr 2020
Mio EUR
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts-
unternehmen
Andere
nahestehende
Unternehmen
Nahestehende
Personen
Gesamt
Gesamte betriebliche Erträge 1,8 0,0 193,1 0,0 194,8
Gesamte betriebliche Aufwendungen 8,5 0,0 31,4 0,0 39,9
Ausstehende Forderungen 1,9 0,0 31,6 0,0 33,4
Ausstehende Verbindlichkeiten 1,7 0,0 2,8 0,0 4,5
Die betrieblichen Erträge betreffen in den Jahren 2019 und 2020 im Wesentlichen
Leistungen der BBG Bundesbeschaffung GmbH. Hier besteht eine Vereinbarung im Namen und
auf Rechnung des Bundes zur Auslieferung von Postsendungen von Bundeseinrichtungen. Im
Geschäftsjahr 2020 wurden Dienstleistungen in Höhe von 129,8 Mio EUR (2019: 141,1 Mio EUR)
für die vertraglich festgelegten Bundeseinrichtungen erbracht.
Bei den betrieblichen Aufwendungen handelt es sich überwiegend um IT- und Telefonie-
Dienstleistungen der A1 Telekom Austria AG in Höhe von 11,7 Mio EUR (2019: 10,0 Mio EUR)
sowie um bezogene Energie vom OMV-Konzern in Höhe von 2,3 Mio EUR (2019: 3,6 Mio EUR).
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
136
Die folgende Tabelle zeigt die Vergütungen einschließlich der Veränderung von Rückstel-
lungen für Vergütungen, die an Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands gewährt wurden:
Geschäftsjahr 2019
Mio EUR Aufsichtsrat Vorstand
Gesamt
Kurzfristig fällige Leistungen 0,4 3,4 3,7
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,0 0,3 0,3
Andere langfristig fällige Leistungen 0,0 0,0 0,0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,0 0,0 0,0
Dotierung für aktienbasiertes Vergütungsprogramm 0,0 3,1 3,1
0,4 6,7 7,1
Geschäftsjahr 2020
Mio EUR Aufsichtsrat Vorstand
Gesamt
Kurzfristig fällige Leistungen 0,4 4,3 4,7
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,0 0,3 0,3
Andere langfristig fällige Leistungen 0,0 0,0 0,0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,0 0,0 0,0
Dotierung für aktienbasiertes Vergütungsprogramm 0,0 2,2 2,2
0,4 6,8 7,2
11.3 Aufwendungen für Abschlussprüfer
In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 stellte sich das Honorar für die Abschlussprüferin
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft wie folgt dar:
Leistungen Wirtschaftsprüfer
in TEUR
2019
2020
Konzern- und Jahresabschlussprüfungen zum 31.12. 283,8 301,3
Andere Bestätigungsleistungen 30,6 24,8
Sonstige Leistungen 120,1 128,0
434,4 454,1
11.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag
31. Dezember 2020 von Bedeutung sind, wurden im Konzernabschluss berücksichtigt.
Mit 15. Oktober 2020 erfolgte das Signing zur Übernahme von weiteren 30 % an der
D2D-direct to document GmbH. Nach erfolgtem Closing hält die Österreichische Post 100 %
der Anteile an der Gesellschaft. Das Closing und folglich der Wechsel von der Bilanzierung
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
137
nach der Equity-Methode auf die Vollkonsolidierung wird im ersten Quartal 2021 erwartet.
Andere berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
11.5 Konzernunternehmen
31.12.2019
31.12.2020
Name und Sitz des Unternehmens
Anteil in % Einbezug
1
Anteil in % Einbezug
1
ACL advanced commerce labs GmbH, Graz 70,00 VK 70,00 VK
adverserve
adverserve Holding GmbH, Wien 82,00 VK 100,00 VK
adverserve digital advertising Services Gesellschaft m.b.H., Wien 82,00 VK 100,00 VK
adverserve digital advertising Services d.o.o., Zagreb 69,75 VK 75,00 VK
adverserve digital advertising Services Schweiz GmbH, Zürich 82,00 VK 100,00 VK
adverserve digital advertising Services Deutschland GmbH, Hamburg 82,00 VK 100,00 VK
Aras Kargo Yurtici Yurtdisi Tasimacilik a.s., Istanbul 25,00 NK 80,00 VK
Austrian Post International Deutschland GmbH, Bonn 100,00 VK 100,00 VK
bank99 AG, Wien 80,00 VK 80,00 VK
City Express d.o.o., Belgrad 100,00 VK 100,00 VK
City Express Montenegro d.o.o, Podgorica 100,00 VK 100,00 VK
EMD – Elektronische- u. Mikrofilm-Dokumentationssysteme Ges.m.b.H.,
Haid bei Ansfelden
100,00 VK 100,00 VK
Express One d.o.o., Sarajevo 100,00 VK 100,00 VK
feibra GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
IN TIME s.r.o., Ivanka pri Dunaji 100,00 VK 100,00 VK
M&BM Express OOD, Sofia 76,00 VK 76,00 VK
Medien.Zustell GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & Co OG, Wien (verschmolzen) 100,00 VK 0,00 n.a.
Overseas Trade Co Ltd d.o.o., Hrvatski Leskovac 100,00 VK 100,00 VK
Post 001 Finanzierungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 002 Finanzierungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 102 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 104 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 106 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 107 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 108 Beteiligungs- und Dienstleistungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 202 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 206 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 207 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post 301 Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post E-Commerce GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post Immobilien GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post IT Services GmbH (vormals OMNITEC
Informationstechnologie- Systemservice GmbH), Wien
50,00 EQ 100,00 VK
Post & Co Vermietungs OG, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Post Wertlogistik GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
PROWERB Gesellschaft für produktive Werbung GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Scanpoint GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Scanpoint Slovakia s.r.o., Nitra 100,00 VK 100,00 VK
sendhybrid ÖPBD GmbH, Graz 51,00 VK 51,00 VK
Slovak Parcel Service s.r.o., Ivanka pri Dunaji 100,00 VK 100,00 VK
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
138
31.12.2019
31.12.2020
Name und Sitz des Unternehmens
Anteil in % Einbezug
1
Anteil in % Einbezug
1
Post Systemlogistik GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
trans-o-flex Gruppe
trans-o-flex Logistics Group GmbH, Weinheim 100,00 NK 100,00 NK
LogIn Service d.o.o., Ilidza 100,00 NK 0,00 n. a.
Distributions GmbH Duisburg, Duisburg 100,00 NK 0,00 n. a.
Express One Hungary Kft., Budapest 100,00 VK 100,00 VK
Weber Escal d.o.o., Hrvatski Leskovac 100,00 VK 100,00 VK
ADELHEID/AEP
ADELHEID GmbH, Berlin
2, 3
51,52 EQ 51,52 EQ
AEP GmbH, Alzenau
2, 3
51,52 EQ 51,52 EQ
D2D – direct to document GmbH, Wien 70,00 EQ 70,00 EQ
PHS Logistiktechnik GmbH, Graz 40,00 EQ 48,36 EQ
1
VK – Vollkonsolidierung, NK – Tochterunternehmen aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert, EQ – Equity-Bilanzierung
2
Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen entspricht dem anteiligen Jahresergebnis der jeweiligen Unternehmensgruppe.
3
Kein beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltung bzw. rechtlicher Umstände
SONSTIGE BETEILIGUNGEN
Name und Sitz des Unternehmens
Anteil in %
Eigenkapital
Mio EUR
Perioden ergebnis
Mio EUR
EURODIS GmbH, Weinheim 37,60 0,5 0,2
Der Vorstand der Österreichischen Post AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember
2020 am 23. Februar 2021 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat
die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu klären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Wien, am 23. Februar 2021
Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL
Generaldirektor
Vorstandsvorsitzender
DI PETER UMUNDUM
Mitglied des Vorstands
Vorstand Paket & Logistik
DI WALTER OBLIN
Generaldirektor-Stellvertreter
Vorstand Brief & Finanzen
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
139
Bestätigungs-
vermerk
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
140
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
Österreichische Post Aktiengesellschaft,
Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum
31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnis-
rechnung, dem Konzern-Cashflow-Statement und der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschrif-
ten und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns
zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforde-
rungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung
Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
gemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der Inter-
national Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom
Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufs-
rechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstim-
mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück-
sichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
BEWERTUNG DER RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNTERAUSLASTUNG
Siehe Konzernanhang Kapitel 6.20 Rückstellungen für Unterauslastung, Kapitel 7.3 Rück-
stellung für Unterauslastung und Kapitel 9.12.2 Andere Rückstellungen für Mitarbeiter*innen
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
141
Das Risiko für den Abschluss
Die in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Rückstellungen für
Unterauslastung betragen 182,2 Mio EUR. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfordert
zukunftsbezogene Schätzungen und Annahmen über künftige Gehaltssteigerungen, Fluktuations-
abschläge, den Unterauslastungsgrad der jeweiligen Mitarbeiter und die zur Abzinsung ver-
wendeten Rechnungszinssätze. Änderungen der genannten Parameter haben wesentliche Aus-
wirkungen auf die Höhe der Rückstellungen und den Jahresüberschuss.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass diese Rückstellungen zu hoch oder zu nied-
rig bewertet sind und folglich das Periodenergebnis nicht zutreffend ermittelt ist.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung wie folgt beurteilt:
Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Bewertung der Rückstellungen für
Unterauslastung analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet
sind, die Rückstellungen für Unterauslastung angemessen zu bewerten. Wir haben
darüber hinaus die relevanten internen Kontrollen erhoben und die Schlüssel-
kontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung evaluiert.
Wir haben die Berechnung der Gehaltssteigerungen und der Fluktuationsabschläge
auf Basis der unternehmensspezifischen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit
auf ihre Angemessenheit beurteilt.
Für eine Stichprobe von Mitarbeitern haben wir untersucht, ob der für die Be wer-
tung herangezogene Unterauslastungsgrad den tatsächlichen Verhältnissen
entspricht.
Die bei der Bestimmung der Rechnungszinssätze herangezogenen Annahmen haben
wir durch Abgleich mit öffentlich verfügbaren Informationen auf ihre Angemessen-
heit beurteilt.
Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zum Sachver-
halt sowie zu den diesbezüglichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen zutreffend und angemessen sind.
KAUFPREISALLOKATION ARAS KARGO A.S.
Siehe Konzernanhang Kapitel 4.1 Konsolidierungsgrundsätze, Kapitel 4.2 Änderungen
im Konsolidierungskreis und Kapitel 7.7 Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit
Unternehmenszusammenschlüssen
Das Risiko für den Abschluss
Mit Closing am 25. August 2020 hat die Gesellschaft 55 % der Anteile an der Aras
Kargo a.s. erworben, wodurch sie nunmehr insgesamt 80 % der Anteile hält. Der Gesamtbetrag
der übertragenen Gegenleistung für 55 % der Anteile betrug 35,9 Mio EUR. Gemeinsam mit dem
beizulegenden Zeitwert des zuvor gehaltenen Anteils von 23,8 Mio EUR und unter Berücksich-
tigung der verbleibenden nicht beherrschenden Anteile von 20 % weisen 100 % des erworbenen
Unternehmens einen Wert von insgesamt 72,6 Mio EUR auf. Dieser Betrag wurde im Rahmen
der Kaufpreisallokation auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernom-
menen Schulden sowie auf den verbleibenden Firmenwert verteilt.
Die Bilanzierung dieses Unternehmenserwerbs erfordert die Anwendung komplexer
Rechnungslegungsvorschriften. Gemäß IFRS 3 sind im Rahmen der Kaufpreisallokation die
erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden mit den bei-
zulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen. Die Bewertung der erworbenen
identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfordert wesentliche Schät-
zungen und Annahmen. Das Management hat zur Unterstützung für die Ermittlung der bei-
zulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen
Schulden einen unabhängigen Experten herangezogen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
142
Es besteht das Risiko, dass die angewendeten Bilanzierungsmethoden nicht mit den
Vorschriften des IFRS 3 übereinstimmen. Darüber hinaus können die für die Bewertungen
herangezogenen Bewertungsmodelle sowie getroffenen Annahmen nicht angemessen und die
daraus resultierenden beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögens-
werte und übernommenen Schulden und damit auch der verbleibende Firmenwert fehlerhaft
ermittelt sein. Außerdem besteht das Risiko, dass die geforderten Angaben im Konzernanhang
nicht vollständig und sachgerecht sind.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Kaufpreisallokation der Aras Kargo a.s. unter Einbeziehung unserer
Bewertungsspezialisten wie folgt beurteilt:
Wir haben die relevanten Verträge und Unterlagen gelesen, um ein Verständnis über
die wesentlichen Rahmenbedingungen und Konditionen zu gewinnen, und beurteilt,
ob die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden den Vorschriften
des IFRS 3 entsprechen.
Wir haben beurteilt, ob die angesetzten immateriellen Vermögenswerte, die bisher
beim erworbenen Unternehmen nicht bilanziert waren, zutreffend identifiziert wurden.
Wir haben die angewendeten Bewertungsmodelle und die wesentlichen Annahmen
für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte gewürdigt und die rechnerische
Richtigkeit der durchgeführten Bewertungen nachvollzogen.
Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zum Sachver-
halt sowie zu den diesbezüglichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen zutreffend und angemessen sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den
Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den Corporate Governance-Bericht, den Nichtfinanziellen Bericht und die Erklärung
der gesetzlichen Vertreter haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die
übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfü-
gung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen
Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Ver-
antwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen
Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei
der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt
erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsver-
merks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den
Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam-
menhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des
Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlus-
ses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
143
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Auf-
stellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstel-
lungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beur-
teilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit –
sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen,
entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben
keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhal-
tet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
gemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschluss-
prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet wer-
den könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaft-
lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den öster-
reichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA
erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus
und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs-
handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus
Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk-
samkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange wand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
144
die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach-
weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schluss-
folgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-
abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des
Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-
abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zu grunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein
möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinfor ma-
tionen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein
Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die
Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir
tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten
Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über
bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten
beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben
und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen,
von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere
Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaß-
nahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsaus-
schuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten
für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher
die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachver hal te in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere
Rechts vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder
wir be stimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unse-
rem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet
wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das
öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er
nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlage-
berichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
145
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung
des Konzernlageberichts durchgeführt.
URTEIL
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und
steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
ERKLÄRUNG
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und
des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen
fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt
und am 23. Juli 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am
31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015
Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit
dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der
AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unab-
hängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist
Herr Mag. (FH) Gerhard Wolf.
Wien, 1. März 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. (FH) Gerhard Wolf e. h.
Wirtschaftsprüfer
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
146
JAHRESABSCHLUSS
DER ÖSTER-
REICHISCHEN
POST AG
148 JAHRESABSCHLUSS
183 LAGEBERICHT
213 BESTÄTIGUNGSVERMERK
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
147
Jahres-
abschluss
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
148
JAHRESABSCHLUSS 2020
ÖSTERREICHISCHE POST AG
EIN
ZELABSCHLUSS NACH ÖSTERREICHISCHEM UGB
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
149
Bilanz zum 31. Dezember 2020
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
ANLAGENVERZEICHNIS
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
150
#$.$%.%&$'
'(.(*.*+*+
Aktiva TEUR
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
$. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0.1#1
(4.565.+65
%. Firmenwert %
(.75*
#. geleistete Anzahlungen 1.#&3
(.775.56(
$4.$35
(7.76+.5+*
II. Sachanlagen
$. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
#$$.134
'(8.(75.''7
%. technische Anlagen und Maschinen 44.3&&
7(.667.856
#. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung $5&.$$5
(65.**8.(9(
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 3&.4&'
69.7++.'+9
541.'0&
4(*.886.687
III. Finanzanlagen
$. Anteile an verbundenen Unternehmen 55%.%5'
677.(94.5*6
%. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4&&
(.+94.748
#. Beteiligungen 1.$41
7.9++.+++
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 53.431
99.497.*8*
5. Sonstige Ausleihungen &
949.+*'
4$5.404
49*.8+4.+78
$.%&&.0'$
(.*89.''*.648
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
$. Hilfs- und Betriebsstoffe '.#'&
(+.'8(.749
%. Waren 5.#15
9.55'.777
$3.005
(6.'46.86*
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
$. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR &
%%5.1%0
*'4.798.776
%. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR & %0.345
96.7*6.8+4
#. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR & 310
(+6.4*'
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0.%'#.'$&; Vorjahr TEUR '.5&3
%&0.3#5
('(.747.968
34$.%$3
9(9.498.48(
III. Wertpapiere
sonstige Wertpapiere %'.#50
+
%'.#50
+
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten $'.3#5
(*.988.554
5%3.01$
99*.95(.9*+
C. Rechnungsabgrenzungsposten #%.&$0
'*.577.*58
D. Aktive latente Steuern 45.%$&
95.7('.764
$.1%%.0'0
(.855.4*4.('5
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
151
#
$.$%.%&$' '(.(*.*+*+
Passiva TEUR EUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
gezeichnetes Grundkapital ##0.04#
''8.84'.(5+
##0.04#
''8.84'.(5+
II. Kapitalrücklagen
$. gebundene $%.%#0
(*.*'4.7(+
%. nicht gebundene 01.04#
87.84'.(5+
'$.&&&
5(.+++.+++
III. Gewinnrücklagen
$. gesetzliche Rücklage #5.&&&
'6.+++.+++
%. andere Rücklagen (freie Rücklagen) $&.'$0
(+.5(4.576
35.'$0
96.5(4.576
IV. Bilanzgewinn %4$.5%3
*''.*49.5(*
davon Gewinnvortrag: EUR $%$.&$3.134; Vorjahr: TEUR $&'.43%
0#4.%&5
8+8.596.+78
B. Investitionszuschüsse $.3$5
(.(48.75(
C. Rückstellungen
$. Rückstellungen für Abfertigungen $$&.'4&
((9.5'5.65(
%. Steuerrückstellungen &
(54.6++
#. sonstige Rückstellungen 55'.3%%
64(.'5(.498
40&.#1%
484.6*8.8'7
D. Verbindlichkeiten
$. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR #&.&&&.&&&; Vorjahr: TEUR &
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR &
&
'+.+++.+++
%. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 51.$41; Vorjahr: TEUR '
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR & '
67.(47
#. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR $3&.&'1.'#0; Vorjahr: TEUR $5&.$&&
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR & $5&.$&&
(9+.+57.5'8
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR $$5.&1'.35%; Vorjahr: TEUR $%'.4'$
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR & $%'.4'$
((6.+75.96*
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR '51.$01; Vorjahr: TEUR &
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR &; Vorjahr: TEUR &
&
567.(87
4. sonstige Verbindlichkeiten
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 1$.'$3.14$; Vorjahr TEUR 05.0&0
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR $4.$15.1'%; Vorjahr: TEUR %5.1'0 $&$.4&5
57.(++.86'
davon aus Steuern: EUR '.#14.$5$; Vorjahr: TEUR $0.130
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR %5.31#.535; Vorjahr: TEUR %#.4$4
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR #41.$$'.5'4; Vorjahr: TEUR #55.5&1
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR $4.$15.1'%; Vorjahr: TEUR %5.1'0 #1$.3&5
'79.'+6.977
E. Rechnungsabgrenzungsposten ##.#'&
*5.485.5'4
$.1%%.0'0
(.855.4*4.('5
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
152
%
&$' *+*+
TEUR EUR
$. Umsatzerlöse $.15'.330
(.754.6'5.(5'
%. aktivierte Eigenleistungen $.44'
887.865
#. sonstige betriebliche Erträge 13.0#$
*5.878.*78
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 3.13&
*.846.4+8
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen %.133
(6.**7.5'7
c) übrige 00.&30
((.85*.89*
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen –#'%.5&& –
949.46(.7'*
a) Materialaufwand –34.'%0 –
96.'46.67(
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen –#35.503 –
9(5.*74.*6(
5. Personalaufwand –'&'.&$$ –
5'7.67'.+('
a) Gehälter –4''.544 –
8'8.'+5.678
b) soziale Aufwendungen –%&'.335 –
*+(.*8'.9*4
aa) Aufwendungen für Altersversorgung –$43 –
(47.'5'
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
–$'.143 –
(+.9(8.5+6
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
–$1&.'3& –
(7*.4(5.995
dd) Sonstige Sozialaufwendungen –1.300 –
7.+48.485
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen –40.30$ –
86.+((.878
0. sonstige betriebliche Aufwendungen –#01.15# –
*56.88+.6*'
a) Steuern, soweit nicht vom Einkommen und Ertrag –1.314 –
5.4*(.879
b) übrige –#0&.#40 –
*74.(97.8'5
7. Zwischensumme aus Z ( bis 8 (Betriebsergebnis) $'1.&$%
(6'.+77.+7'
'. Erträge aus Beteiligungen %#.13%
(5.675.**+
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR $'.51'.%%&; Vorjahr: TEUR %#.13%
$&. Erträge aus anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 513
967.*+8
$$. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.5#1
*75.*87
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR $4%.3$#; Vorjahr: TEUR %4%
$%. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des
Umlaufvermögens 1.'45
'*.(5'.767
$#. Aufwendungen aus Finanzanlagen –%%.'0' –
99.8+8.96+
davon Abschreibungen: EUR 33.0&0.35&; Vorjahr: TEUR %&.&&5
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen: EUR 33.0&3.#5&;
Vorjahr: TEUR %&.&&5
$3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –#.#'' –
*.'49.6('
(6. Zwischensumme aus Z 5 bis (9 (Finanzergebnis) $5.55&
6.967.655
(4. Umgründungsgewinn (+) /-verlust (-) –1$$
565.489
GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
153
%&$'
*+*+
TEUR
EUR
(8. Ergebnis vor Steuern
%$%.05&
(65.6+4.'64
$1. Steuern vom Einkommen und Ertrag –
4&.141
–
98.*64.*75
a) laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag –
3'.&&5
–
'(.74+.4+(
b) latente Steuern vom Einkommen und Ertrag –
$$.14#
–
(6.'56.475
(5. Ergebnis nach Steuern
$5$.11%
((*.*6+.+44
*+. Jahresüberschuss
$5$.11%
((*.*6+.+44
%$. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
$&'.43%
(*(.+(9.794
**. Bilanzgewinn
%4$.5%3
*''.*49.5(*
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
154
Inhaltsverzeichnis
1.
Allgemeine Angaben ......................................................................................................................................................................................157
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ..............................................................................................................................................157
2.1 Allgemeine Angaben ..............................................................................................................................................................................157
2.2 COVID-19 Pandemie.............................................................................................................................................................................. 158
2.3 Anlagevermögen ..................................................................................................................................................................................... 158
2.4 Umlaufvermögen .................................................................................................................................................................................... 159
2.5 Latente Steuern ...................................................................................................................................................................................... 159
2.6 Investitionszuschüsse ........................................................................................................................................................................... 160
2.7 Rückstellungen ....................................................................................................................................................................................... 160
2.8 Verbindlichkeiten ................................................................................................................................................................................... 162
2.9 Umsatzsteuer .......................................................................................................................................................................................... 162
2.10 Anrechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeitende ........................................................ 163
2.11 Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P. S. K. ...................................................................................................... 163
2.12 Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen ................................................................... 163
2.13 Datenschutz ........................................................................................................................................................................................... 164
3.
Erläuterungen zur Bilanz .............................................................................................................................................................................. 164
3.1 Anlagevermögen ...................................................................................................................................................................................... 164
3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .....................................................................................................................167
3.3 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten ............................................................................................................................. 168
3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .............................................................................................................................................. 168
3.5 Aktive latente Steuern .......................................................................................................................................................................... 168
3.6 Eigenkapital ............................................................................................................................................................................................. 168
3.7 Investitionszuschüsse ...........................................................................................................................................................................169
3.8 Rückstellungen ....................................................................................................................................................................................... 169
3.9 Verbindlichkeiten ................................................................................................................................................................................... 170
3.10 Passive Rechnungsabgrenzungsposten ........................................................................................................................................ 171
3.11 Haftungsverhältnisse ......................................................................................................................................................................... 171
3.12 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ............................................................................................................................................. 171
3.13 Aktienbasierte Vergütungsprogramme ........................................................................................................................................ .171
4.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ............................................................................................................................... 174
4.1 Umsatzerlöse ......................................................................................................................................................................................... 174
ANHANG FÜR DAS
GESCHÄFTSJAHR 2020
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
155
4.2 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................................................................................................................. 175
4.3 Sonstige betriebliche Erträge ............................................................................................................................................................. 175
4.4 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen .............................................................................................. 175
4.5 Personalaufwand .................................................................................................................................................................................... 176
4.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................................................................................................................................... 177
4.7 Erträge aus Beteiligungen ................................................................................................................................................................... 178
4.8 Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens ..178
4.9 Aufwendungen aus Finanzanlagen ................................................................................................................................................... 178
4.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen .............................................................................................................................................. 178
4.11 Umgründungsgewinn/-verlust ........................................................................................................................................................ 178
4.12 Steuern vom Einkommen und Ertrag ............................................................................................................................................ 179
5.
Sonstige Angaben ......................................................................................................................................................................................... 180
5.1 Angaben zu nahestehenden Personen ............................................................................................................................................ 180
5.2 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ........................................................................................................................180
5.3 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ......................................................................................................................... 180
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020 ............................................................................................................................................... 182
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
156
1. Allgemeine Angaben
Die Österreichische Post AG ist die landesweit führende Logistik- und Postdienstleisterin. Zu den Hauptgeschäftsbe-
reichen zählen die Beförderung von Briefen, Werbesendungen, Printmedien und Paketen. Das Filialnetz der Österreichi-
schen Post AG zählt zu den größten Privatkund*innennetzen des Landes und bietet seinen Kunden*innen in ganz Öster-
reich hochwertige Produkte und Services in den Bereichen Post, Bank und Telekommunikation.
Durch die flächendeckende und zuverlässige Versorgung der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft mit Post-
dienstleistungen liefert das Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Absicherung der Kommuni-
kations- und Logistikinfrastruktur des Landes.
Der Sitz der Österreichischen Post AG befindet sich in Wien, Österreich. Die Anschrift lautet Rochusplatz 1,
1030 Wien. Die Gesellschaft ist in das Firmenbuch beim Handelsgericht Wien zu FN 180219d eingetragen. Bei der Gesell-
schaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.
Die Österreichische Post AG ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des § 244 UGB und stellt
gemäß § 245a Abs.1 UGB ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen
Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der geltenden Fassung, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-
führung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
zu vermitteln, erstellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung
der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fort-
führung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausge-
wiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Der Jahresabschluss
wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge, sofern nicht anders angeführt, sind in tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei Sum-
mierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen run-
dungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
beibehalten.
Im Geschäftsjahr 2020 kam es zu einer Schätzungsänderung bei der Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen
und Jubiläumsgelder. Anstelle des bisherigen Ansatzes von Fluktuationsabschlägen werden nunmehr dienstzeitabhängige
Fluktuationswahrscheinlichkeiten zur Berücksichtigung der zukünftigen Fluktuation von Mitarbeitenden angesetzt. Mit
der Umstellung auf Fluktuationswahrscheinlichkeiten kann die Auswirkung der Fluktuation auf die Höhe der Rückstellun-
gen verlässlicher geschätzt werden. Bei der Rückstellung für Jubiläumsgelder führte diese Schätzungsänderung zu einer
um TEUR 11.777 geringeren Rückstellung. Die Auswirkungen aus dieser Umstellung wurden vollständig im Geschäftsjahr
2020 in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen (Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen) erfasst. Die Auswirkungen bezogen auf die Rückstellung für Abfertigungen waren betraglich unwesent-
lich.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
157
2.2
COVID-19 Pandemie
Aufgrund der außergewöhnlichen Situation in der aktuellen COVID-19 Pandemie wurden die möglichen Auswirkungen
auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses gesondert bzw. vertiefend un-
tersucht.
In die Planungsrechnungen für die Unternehmensbewertungen der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie für
die Bewertung der Immobilien wurden die rückläufigen Erwartungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aufgrund
der bestehenden Unsicherheiten durch die COVID 19-Pandemie berücksichtigt. Insgesamt ergab sich daraus kein Bedarf
für eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Wert der Immobilien.
Im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wurden die erwarteten Aus-
fallswahrscheinlichkeiten angepasst. Die Auswirkungen daraus waren betraglich unwesentlich bzw. waren bislang auch
keine wesentlichen Zahlungsausfälle zu beobachten. Die Österreichische Post AG musste als Vermieterin keine wesentli-
chen Zugeständnisse im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie einräumen bzw. kam es auch zu keinen wesentli-
chen Mietausfällen.
Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2020 eingeführten COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen hat die Österrei-
chische Post AG Investitionsförderungen in Höhe von TEUR 5.672 für ein Investitionsvolumen von TEUR 41.605 bean-
tragt. Die Erfassung der Investitionsförderung erfolgt erst nach Erhalt der Förderung, was voraussichtlich im Geschäfts-
jahr 2022 (Zwischenabrechnung) bzw. 2024 (Endabrechnung) der Fall sein wird. Somit ergeben sich daraus keine Auswir-
kungen für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020.
Es wurden keine Kurzarbeit und auch sonst keine staatlichen Beihilfen (wie zB Fixkostenzuschuss) in Anspruch ge-
nommen.
Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte, die gegen eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Österreichischen
Post AG sprechen.
2.3
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, ver-
mindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dau-
ernder Wertminderung durchgeführt. Zuschreibungen werden bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschrei-
bung bzw. bei einer Wertaufholung maximal auf die fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenom-
men.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern und Abschrei-
bungssätze berechnet:
Nutzungsdauer
Abschreibungssatz
in Jahren
in %
Immaterielle Vermögensgegenstände # -
$&
$&,&& -
##,##
Gebäude $& -
5&
%,&& -
$&,&&
Technische Anlagen und Maschinen 1 -
$&
$&,&& -
$%,5&
Fuhrpark 3 -
1
$%,5& -
%5,&&
EDV- und technische Ausstattung # -
4
$4,40 -
##,##
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 -
%&
5,&& -
%&,&&
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
158
Für Zugänge des 1. Halbjahres wird die volle Jahresabschreibung, für Zugänge des 2. Halbjahres die halbe Jahresab-
s
chreibung angesetzt.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten kleiner als EUR 800 werden im Zugangsjahr voll ab-
geschrieben. In der Entwicklung des Anlagevermögens werden sie als Zu- und Abgang sowie Abschreibung des Geschäfts-
jahres ausgewiesen.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen,
wenn der beizulegende Zeitwert zum Abschlussstichtag niedriger ist und die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer
sind. Bei Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wird der beizulegende Wert auf Basis einer Unterneh-
mensbewertung ermittelt. Es werden hierfür die erwarteten künftigen Cashflows mithilfe der Discounted-Cashflow-Me-
thode unter Verwendung eines durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (Weighted Average Cost of Capital) auf ihren Bar-
wert abgezinst. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes für die bank99 AG erfolgt unter Anwendung eines Ertragswert-
verfahrens in Form des Dividend Discount Modells. Dabei werden die den Eigentümer*innen zufließenden zukünftigen
Ausschüttungen unter Verwendung eines Eigenkapitalkostensatzes auf ihren Barwert abgezinst.
2.4
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprin-
zips. Die Bestandswertermittlung wird in einem ersten Schritt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren durch-
geführt. Der zweite Schritt der Bewertung umfasst eine gegebenenfalls erforderliche Abwertung auf einen zum Bilanz-
stichtag unter dem Durchschnittspreis liegenden niedrigeren Einkaufspreis. Der letzte Bewertungsschritt berücksichtigt
die Gängigkeit der Vorräte. Nach Maßgabe der Umschlaghäufigkeit werden, wenn nötig, vom Bestandswert entspre-
chende Abschläge (bis zu 100 %) vorgenommen.
Die Forderungen werden zum Nennwert angesetzt und zum Abschlussstichtag auf den niedrigeren beizulegenden
Wert abgewertet. Der niedrigere beizulegende Wert wird anhand von statistisch ableitbaren Erfahrungswerten aus gleich
gelagerten Sachverhalten ermittelt. Zusätzlich werden erkennbare Einzelrisiken bei wesentlichen Forderungen berück-
sichtigt. Soweit erforderlich, wird eine spätere Fälligkeit von Forderungen durch Abzinsung berücksichtigt.
Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken
der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um eine allfällige außerplanmä-
ßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert, angesetzt. Zuschreibungen werden bei Wertaufholungen
bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs des Bi-
lanzstichtages angesetzt. Die Forderungen aus dem internationalen Postgeschäft werden großteils in Euro bzw. Sonder-
ziehungsrechten abgerechnet. Die Bewertung der Sonderziehungsrechte erfolgt zum Referenzkurs des International Mo-
netary Fund zum Bilanzstichtag.
2.5
Latente Steuern
Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenstän-
den, Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen, werden
latente Steuern angesetzt. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung werden aktive latente Steu-
ern in der Bilanz ausgewiesen. Ergibt sich aus den Unterschieden insgesamt eine Steuerbelastung wird eine Rückstellung
für passive latente Steuern gebildet.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
159
2.6
Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse werden nach der Bruttomethode erfolgsneutral in einem gesonderten Passivposten ausgewie-
sen und über die Nutzungsdauer der betroffenen Anlage ertragswirksam aufgelöst.
2.7
Rückstellungen
Rückstellungen für Abfertigungen werden für gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Angestellten gebildet. Die
Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Vorschriften der Interna-
tional Financial Reporting Standards (IAS 19) berechnet. Die Bewertung erfolgt nach der Methode der laufenden Einmal-
prämien (Projected Unit Credit Method) unter Zugrundelegung eines gesetzlichen Pensionsantrittsalters von 60 bis
65 Jahren für weibliche und von 65 Jahren für männliche Angestellte unter Berücksichtigung der Übergangsbestimmun-
gen gemäß Pensionsharmonisierungsgesetz 2003 und der schrittweisen Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen.
Beamt*innen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfertigungszahlungen. Der sich aus der Aufzinsung der Rück-
stellung für Abfertigungen ergebende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst. Die sich aus der Änderung der Para-
meter ergebenden Effekte werden im Personalaufwand ausgewiesen.
Die in der versicherungsmathematischen Berechnung berücksichtigten biometrischen Annahmen beruhen auf den
von der Akturvereinigung Österreichs 2018 veröffentlichten Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung (Pensi-
onstafeln AVÖ 2018-P).
Folgende Parameter wurden der Berechnung zu Grunde gelegt:
%&$'

Rechnungszinssatz $,%5
%
(,++
%
Gehaltssteigerung #,%5
%
',*6
%
Fluktuationswahrscheinlichkeit (%&$': Fluktuationsabschlag) (gestaffelt) &,&5 % - &,5$
%
+,++
%
Für Dienstnehmer*innen, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, werden die Abferti-
gungsverpflichtungen durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse abge-
golten.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrages gebildet und berück-
sichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem marktüblichen Zinssatz (0,00 % - 0,75 %) abgezinst. Sie um-
fassen im Wesentlichen Vorsorgen für Personal, für Verpflichtungen zur Zahlung von Jubiläumsgeldern, für noch nicht
konsumierte Urlaube, Unterauslastungen, Verpflichtungen für Personalanpassungsmaßnahmen und sonstige ungewisse
Verbindlichkeiten.
Für Verpflichtungen zur Zahlung von Jubiläumsgeldern wird eine Rückstellung gebildet. In der Österreichi-
schen Post AG bestehen zum Teil Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitenden, bei Erreichen einer bestimmten Dienstzu-
gehörigkeit Jubiläumsgelder auszuzahlen. Jubiläumsgelder gebühren den Beamt*innen und den Angestellten nach
Dienstordnung der Österreichischen Post AG nach 25 Dienstjahren in Höhe eines 2-fachen Monatsgehaltes und nach 40
Dienstjahren in Höhe eines 4-fachen Monatsgehaltes. Eine Jubiläumszuwendung in Höhe des 4-fachen Monatsgehaltes
kann gewährt werden, wenn der*die Beamt*in nach einer Dienstzeit von 35 Jahren aus dem Dienststand ausscheidet und
spätestens am Tag des Ausscheidens das 65. Lebensjahr vollendet. Die Angestellten im Kollektivvertrag Teil 1 erhalten
Jubiläumsgelder nach 20 Dienstjahren in Höhe eines Monatsbezuges, nach 25 Dienstjahren in Höhe eines 1,5-fachen Mo-
natsgehaltes, nach 35 Dienstjahren in Höhe eines 2,5-fachen Monatsgehaltes und nach 40 Dienstjahren in Höhe eines
3,5-fachen Monatsgehaltes.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
160
Die Berechnung erfolgt analog dem Verfahren für die Abfertigungsrückstellung nach der Methode der laufenden Ein-
m
alprämien (Projected Unit Credit Method). Ebenso erfolgt die Berücksichtigung biometrischer Annahmen in der Berech-
nung analog zu dem unter den Rückstellungen für Abfertigungen beschriebenen Vorgehen.
Der sich aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder ergebende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis
erfasst. Die sich aus der Änderung der Parameter ergebenden Effekte werden im Personalaufwand ausgewiesen. Die Ef-
fekte aus der Umstellung von Fluktuationsabschlägen auf Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden in den sonstigen be-
trieblichen Erträgen (Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen) erfasst.
Folgende Parameter wurden der Berechnung zu Grunde gelegt:
%&$' 
Rechnungszinssatz $,&& % +,86 %
Gehaltssteigerung #,&& % *,86 % - ',*6 %
Fluktuationswahrscheinlichkeit (%&$': Fluktuationsabschlag) (gestaffelt) 0,&0 % - %',5# % *,8+ % - *(,6+ %
Unter der Rückstellung für Unterauslastung werden Vorsorgen im Zusammenhang mit Mitarbeitenden subsumiert,
die im Unternehmen ihren Arbeitsplatz verlieren bzw. ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können und anderweitig
nicht mehr eingesetzt werden können. Dabei handelt es sich um Vorsorgen für Mitarbeitende, die der Organisationsein-
heit Post-Arbeitsmarkt zugeordnet wurden und deren Dienstverhältnis zu drohenden Verlusten aus schwebenden Ge-
schäften führen. Weiters handelt es sich um Rückstellungen für beamtete Mitarbeitende, die sich in einem Verfahren zur
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befinden, sowie um Vorsorgen für Mitarbeitende, die sich im Pro-
gramm zum möglichen Ressortwechsel in verschiedene Bundesministerien befinden.
Die Rückstellung für den Post-Arbeitsmarkt wird für künftige Personalaufwendungen von unkündbaren Mitarbeiten-
den (vor allem beamtete Mitarbeitenden) gebildet, die im Rahmen des laufenden post-internen Organisationsprozesses
zur Anpassung an die sich ändernden Marktbedingungen ihren Arbeitsplatz verlieren und im Unternehmen nicht mehr
oder nur mehr in einem untergeordneten Ausmaß zur Leistungserbringung eingesetzt werden können. Diese Dienstver-
hältnisse führen zu drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften, da bei diesen keine Ausgewogenheit der Leis-
tungsbeziehung besteht. Die Berechnung des Rückstellungsbetrags erfolgt als Barwert der bis zur Pensionierung der je-
weiligen Mitarbeitenden anfallenden Aufwendungen unter Ansatz eines durchschnittlichen Unterauslastungsgrades so-
wie unter Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlags. Sofern unkündbare Mitarbeitende mangels Einsatzmöglichkeit
im Unternehmen zu nicht kostendeckenden Konditionen an externe Unternehmen verleast werden, erfolgt die Ermittlung
der Rückstellung unter Ansatz der prozentuellen Kostenunterdeckung. Sämtliche Parameter werden laufend evaluiert
und an sich ändernde Verhältnisse angepasst.
Für beamtete Mitarbeitende, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
befinden, werden für noch zu erbringende Leistungen Vorsorgen gebildet. Die Ermittlung der Rückstellung erfolgt als Bar-
wert der noch zu erbringenden Leistungen für den Zeitraum der erwarteten durchschnittlichen Verfahrensdauern.
Die Rückstellung für Mitarbeitende, die sich im Programm zum möglichen Ressortwechsel in verschiedene Bundesmi-
nisterien befinden, basiert auf einer im Oktober 2013 mit dem Bund abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zum mögli-
chen Ressortwechsel von Post- Mitarbeitenden in verschiedene Bundesministerien. Dabei werden Ansprüche für Mitar-
beitende, die einem Wechsel bereits zugestimmt haben, für einen bestimmten festgelegten Zeitraum übernommen und
entsprechend rückgestellt.
Der Barwert der einzelnen Rückstellungen wird unter Ansatz eines Abzinsungssatzes, der erwarteten Gehaltssteige-
rung sowie eines Fluktuationsabschlages ermittelt.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
161
Folgende Parameter wurden bei der Berechnung der Rückstellungen für den Post-Arbeitsmarkt zugrunde gelegt und
d
eren Veränderung führte – ceteris paribus – jeweils zu folgenden Änderungen der Rückstellung für den Post-Arbeits-
markt:
Post Arbeitsmarkt
%&$'

Änderung in TEUR
Rechnungszinssatz &,5&
%
+,*6
%
%.%$%
Gehaltssteigerung %,05
%
*,86
%
&
Fluktuationsabschlag %$,&&
%
(9,++
%
$#.030
Unterauslastungsgrad 1#,5&
%
86,8+
%
–
$3.3'%
Die Veränderung der Parameter führte gesamt zu einer Erhöhung der Rückstellung für den Post-Arbeitsmarkt in Höhe
von TEUR 153.
Folgende Parameter wurden bei der Berechnung der Rückstellungen für Mitarbeitende, die sich in einem Verfahren
zur Versetzung in den Ruhestand bzw. im Programm zum möglichen Ressortwechsel befinden, zugrunde gelegt:
Sonstige Unterauslastung
%&$'

Rechnungszinssatz &,&& % - &,05
%
+,++ % - +,6+
%
Gehaltssteigerung %,05
%
*,86
%
2.8
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanz-
stichtag bewertet. Verbindlichkeiten aus dem internationalen Postverkehr werden großteils in Euro bzw. in Sonderzie-
hungsrechten abgerechnet. Die Bewertung der Sonderziehungsrechte erfolgt zum Bilanzstichtag mit dem Referenzkurs
des International Monetary Fund.
2.9
Umsatzsteuer
UMFANG DER UMSATZSTEUERBEFREIUNG
In der Europäischen Union stellen die Postdienste ein wesentliches Instrument für Kommunikation und Informations-
austausch dar und spielen eine grundlegende Rolle im Rahmen der Zielsetzungen des sozialen, wirtschaftlichen und terri-
torialen Zusammenhalts in der Union. Um diese Zielsetzung zu erreichen, werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen
Universaldienst sicherzustellen, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu
tragbaren Preisen für alle Nutzer*innen bietet. Aus diesem Grund sind gemäß Artikel 132 der EU-Richtlinie über das ge-
meinsame Mehrwertsteuersystem (2006/112/EG) dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten (und somit auch von öffentli-
chen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen) steuerfrei. Das Urteil des EuGHs (C-357/07) konkretisiert den
Begriff „öffentliche Posteinrichtungen“ und schränkt die Umsatzsteuerbefreiung auf Leistungen ein, die ein*e Betrei-
ber*in von Universaldienstleistungen als solcher ausführt.
Durch die Verpflichtung, diese Regelungen in die nationale Rechtslage zu übernehmen, wurde im österreichischen
Umsatzsteuergesetz mit Wirkung 1. Jänner 2011 festgeschrieben, dass nur mehr Universaldienstleistungen (v.a. Briefe
bis 2 kg und Pakete bis 10 kg) eines Universaldienstbetreibers umsatzsteuerfrei sind (§ 6 Abs 1 Z 10 lit b UStG). Vom Uni-
versaldienst ausdrücklich ausgenommen und daher auch von der oben genannten Umsatzsteuerbefreiung sind jedoch
Postsendungen, die bei Verteilzentren ausgeliefert werden. Dies gilt auch für Leistungen, deren Bedingungen individuell
ausgehandelt worden sind.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
162
PRO-RATA-SATZ
Der Leistungsumfang der Österreichischen Post AG umfasst Produkte und Dienstleistungen, die gemäß Umsatzsteu-
ergesetz (UStG) sowohl steuerfrei (v.a. Universaldienstleistungen sowie die Vermittlung von Bankdienstleistungen) als
auch steuerpflichtig (restliche Produkte) behandelt werden. Können Aufwendungen nicht exakt einem Umsatz zugeordnet
werden, so kommt beim Vorsteuerabzug der sogenannte Pro-rata-Satz zur Anwendung. Dieser stellt die Relation der
steuerpflichtigen Umsätze zu den gesamten Umsätzen dar und betrug im Geschäftsjahr 2020: 59,96 % (2019: 56,85 %).
2.10
Anrechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeitende
Mit Entscheid vom 11. November 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Vorlage durch den österreichi-
schen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt, dass die im Jahr 2010 gesetzlich festgelegte Methodik zur Beseiti-
gung der Altersdiskriminierungen im Gehaltssystem der Bundesbediensteten dem Unionsrecht widerspricht. Nachdem
die Thematik der Anrechnung von Vordienstzeiten nicht nur die der Österreichischen Post AG zugeteilten Beamt*innen,
sondern alle Beamt*innen des Bundes betraf, hat der österreichische Nationalrat reagiert und bereits mit 21. Jän-
ner 2015 eine umfassende Reform des Besoldungssystems des Bundes vorgenommen. Mit dieser Reform wurde der
Hauptkritikpunkt des EuGHs aufgegriffen und umfassend beseitigt. Diese Besoldungsreform wurde selbstverständlich
auch für die bei der Österreichischen Post AG beschäftigten Beamt*innen umgesetzt.
In einem neuerlichen Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Anrechnung von Vor-
dienstzeiten im Bundesdienst erging am 8. Mai 2019 eine Entscheidung durch den EuGH, wonach die Besoldungsreform
2015 ungenügend war. Als Folge daraus wurde eine weitere Novellierung des Beamtendienstrechts seitens der Bundesre-
gierung vorgenommen, nach der für jeden (ehemals) bundesbediensteten Mitarbeitenden die Frage der Anrechnung der
Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr auf Einzelfallbasis neu zu beurteilen ist. Die Österreichische Post AG hat mit der
Umsetzung der Novelle zwischenzeitlich begonnen und im Wege einer bestmöglichen Schätzung zum 31. Dezember 2020
eine Rückstellung in Höhe von TEUR 16.903 (31.12.2019: TEUR 14.206) für die aus der Neuermittlung des Besoldungs-
dienstalters resultierenden Nachzahlungen gebildet.
2.11
Beendigung der Zusammenarbeit mit der BAWAG P. S. K.
Mit Schreiben vom 9. November 2017 hat die BAWAG P.S.K. die Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit
in den Bereichen Vertrieb von Finanzprodukten, Schaltertransaktionen und gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Fili-
alstandorte) mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 gekündigt. In der Folge wurde zwischen den Parteien die einvernehmli-
che und schrittweise Entflechtung der Kooperation bis spätestens 2020 vertraglich vereinbart, wobei für einzelne Leis-
tungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung bestand. Ende 2019 wurde zwischen den Parteien eine endgültige
Beendigung der Kooperation im Wesentlichen bis Ende April 2020 vereinbart.
2.12
Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen
Die Österreichische Post AG bzw. ihre Rechtsvorgängerin haben im Zeitraum vom 1. Mai 1996 bis zum 31. Mai 2008
für die ihnen zugewiesenen Beamt*innen Beiträge aus der Gehaltsabrechnung abgeführt. Aufgrund eines VwGH-Erkennt-
nisses des Jahres 2015 bestand dafür jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.
Daraus resultierend wurden der Österreichischen Post AG von 2015 bis 2019 Beiträge in Höhe von insgesamt TEUR
141.115 vom Bundesfinanzgericht (BFG) zugesprochen. Im Gegenzug für die bislang insgesamt zugesprochenen Beiträge
bestehen für die Österreichische Post AG allerdings Verpflichtungen für etwaige Ersatzleistungen, die auf Basis einer
Zahlungsaufforderung des Bundeskanzleramts per 31. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 99.567 (31.12.2019: TEUR
99.567) rückgestellt wurden. Die Höhe der Ersatzleistungen ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da aufgrund der
Unsicherheiten in der Datenlage Auffassungsunterschiede zwischen dem Bundeskanzleramt und der Österreichischen
Post AG bestehen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
163
2.13
Datenschutz
Die Datenschutzbehörde (DSB) hat in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 Verwaltungsstrafverfahren gegen die Ös-
terreichische Post AG wegen der Rechtswidrigkeit der Verarbeitung von (als personenbezogen qualifizierten) Daten und
der Verletzung von Betroffenenrechten im Sinne der DSGVO eingeleitet. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzern-
abschlusses kamen diese Verfahren noch zu keinem finalen Abschluss.
Zusätzlich ist die Österreichische Post AG beklagte Partei in einer Reihe von zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren.
In keinem dieser Verfahren ist es bislang zu einem rechtsgültigen Urteil gekommen.
Für mögliche Risiken aus den Verwaltungsstrafverfahren sowie den zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren wurden
im Wege einer bestmöglichen Schätzung Rückstellungen erfasst, die mit erheblichen Schätzunsicherheiten behaftet sind.
3. Erläuterungen zur Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Abschreibung des Geschäfts-
jahres sind im Anlagenspiegel (Anlage 1) dargestellt.
Die Summe der in der Bilanz ausgewiesenen immateriellen Vermögensgegenstände, die von einem verbundenen Un-
ternehmen erworben wurden, beträgt TEUR 258 (2019: TEUR 752).
In den Sachanlagen ist bei den Grundstücken der Österreichischen Post AG ein Grundwert von TEUR 88.829
(2019: TEUR 85.598) enthalten.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden in Höhe von TEUR 44.562 (2019: TEUR 20.005) außerplanmäßig
abgeschrieben:
TEUR
#$.$%.%&$'
..
bank'' AG
&
9+.'64
Post $&3 Beteiligungs GmbH
#.$#'
9.*+4
Post %&4 Beteiligungs GmbH
5.&%5
+
Post Systemlogistik GmbH
3.#00
+
Post #&$ Beteiligungs GmbH
3.#55
+
Neutorgasse 0 Projektentwicklungs AG & CO OG
%.3'4
+
Post %&% Beteiligungs GmbH
5$%
+
sendhybrid ÖPBD GmbH, Wien
$&%
+
%&.&&5
99.64*
Die außerplanmäßige Abschreibung der bank99 AG in Höhe von TEUR 40.356 wurde aufgrund der entstandenen An-
laufverluste und der Ertragsaussichten der Zukunft vorgenommen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
164
Der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der Wertpapiere des Anlagevermögens betragen zu den Stichtagen:
TEUR #
$.$%.%&$' ..
Buchwert 5&.3#0 9+.9'8
Beizulegender Zeitwert 5&.41' 9+.45(
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Zuschreibungen der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 23.370
vorgenommen (2019: TEUR 0):
TEUR #$.$%.%&$' ..
Post %&4 Beteiligungs GmbH & (7.*69
Post $&3 Beteiligungs GmbH & '.*5'
Post & Co Vermietungs OG & (.7*'
& *'.'8+
Zum 31. Dezember 2020 bestehen keine Ausleihungen des Finanzanlagevermögens mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr (2019: TEUR 0).
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
165
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen der Österreichischen Post AG
Anteil
zum
#$.$%.%&%&
Eigenkapital
zum
#$.$%.%&%&
Jahresergebnis
%&%&
Name und Sitz der Gesellschaft
%
TEUR
TEUR
Anteile an verbundenen Unternehmen
Medien.Zustell GmbH, Wien*)
$&&,&&
$.'$5
$.&&1
Post IT Services GmbH, Wien (vormals OMNITEC Informationstechnologie-
Systemservice GmbH)
$&&,&&
4'&
%''
Post & Co Vermietungs OG, Wien**)
$&&,&&
$15.0%0
5.053
Post &&$ Finanzierungs GmbH, Wien
$&&,&&
1%.1''
5$
Post $&% Beteiligungs GmbH, Wien
$&&,&&
1.&%'
%'3
Post $&3 Beteiligungs GmbH, Wien
$&&,&&
'.''3
–
5'#
Post $&4 Beteiligungs GmbH, Wien*)
$&&,&&
$&'
–
$1
Post $&0 Beteiligungs GmbH, Wien*)
$&&,&&
5.0'4
3.$10
Post %&% Beteiligungs GmbH, Wien
$&&,&&
$#&
–
#3
Post %&4 Beteiligungs GmbH, Wien
$&&,&&
15.3#1
$1.30%
Post %&0 Beteiligungs GmbH, Wien*)
$&&,&&
3#.$13
#.33'
Post #&$ Beteiligungs GmbH, Wien*)
$&&,&&
$$.#&4
–
3.##$
Post Immobilien GmbH, Wien*)
$&&,&&
0$0
–
$%
Post Wertlogistik GmbH, Wien*)
$&&,&&
3.1&#
–
'54
EMD - Elektronische- u. Mikrofilm- Dokumentationssysteme Ges.m.b.H., Haid
$&&,&&
$.#1&
–
%&&
Post Systemlogistik GmbH, Wien*)
$&&,&&
1.313
–
%.$55
feibra GmbH, Wien*)
$&&,&&
4.03$
#.#%$
adverserve Holding GmbH, Wien
$&&,&&
#%3
–
%4#
Post $&1 Beteiligungs- und Dienstleistungs GmbH, Wien*)
'',1&
%$1
$01
bank'' AG, Wien
1&,&&
35.0$$
–
#&.0$4
ACL advanced commerce labs GmbH, Graz
0&,&&
#.4#5
%.1%5
sendhybrid ÖPBD GmbH, Wien
5$,&&
–
3'#
–
$'0
Beteiligungen
PHS Logistiktechnik GmbH, Graz
31,#4
%&&
–
#%$
ADELHEID GmbH, Berlin
%#,51
#&.51$
–
$0
*) Unternehmensgruppe i.S.d. § 9 KStG
**) Österreichische Post AG als unbeschränkt haftende Gesellschafter*in beteiligt
Mit 19. Juni 2020 und 17. Dezember 2020 hat die Österreichische Post AG weitere 8% beziehungsweise 10% der An-
teile an der adverserve Holding GmbH erworben. Die Österreichische Post AG hält damit 100% der Anteile an der Gesell-
schaft. Im Zuge der Erwerbe wurden die Anschaffungskosten um TEUR 389 angepasst.
Mit 1. Jänner 2020 hat die Österreichische Post AG weitere 50 % der Anteile an der OMNITEC Informationstechnolo-
gie-Systemservice GmbH von der P.S.K. Beteiligungsverwaltung GmbH erworben, womit sich der Anteil von 50 % auf 100 %
erhöhte. Der Kaufpreis betrug 1 EUR und wurde im Rahmen der Entflechtungsvereinbarungen mit der BAWAG P.S.K. ver-
einbart (siehe Kapitel 2.11). Die Gesellschaft wurde im April 2020 in Post IT Services GmbH umbenannt.
Mit Wirkung 31. Juli 2020 ist die Post Immobilien GmbH als Gesellschafterin der Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG
& Co OG ausgeschieden. Das Vermögen der Gesellschaft ist somit gemäß § 142 UGB auf die verbleibende Gesellschafte-
rin, die Österreichische Post AG, angewachsen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
166
Bei der ACL advance commerce labs GmbH wurden die Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 197 angepasst.
Die Anteile an der PHS Logistiktechnik GmbH wurden im Rahmen einer Kapitalerhöhung, an der die anderen Gesell-
schafter*innen nicht teilgenommen haben, von 40% auf 48,36% bei Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 250 erhöht.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von TEUR 84.478 (2019: TEUR 69.804) gewährt:
TEUR #$.$%.%&$' ..
Verbundene Unternehmen
Post %&4 Beteiligungs GmbH %.$$0 '4.877
bank'' AG & '+.+++
Post #&$ Beteiligungs GmbH '.%50 6.+++
Post Systemlogistik GmbH 4.#&& 9.76+
Post &&$ Finanzierungs GmbH 5&.&&& '.*5+
Post & Co Vermietungs OG & *.5++
Post Wertlogistik GmbH & (.9++
Post $&% Beteiligungs GmbH $.01& *6+
Post %&% Beteiligungs GmbH #&& +
Post $&0 Beteiligungs GmbH 5& +
4'.1&3 79.987
3.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
TEUR #$.$%.%&$' ..
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen %%5.1%0 *'4.797
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen %0.345 96.7*4
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 310 (+4
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände %&0.3#5 ('(.747
34$.%$3 9(9.497
Die anhand von statistisch ermittelbaren Erfahrungswerten erfassten Wertberichtigungen für Forderungen betragen
TEUR 1.760 (2019: TEUR 1.367).
In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe
von TEUR 11.161 (2019: TEUR 4.149) und sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 34.665 (2019: TEUR 23.316) enthal-
ten. Die sonstigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit TEUR 278 (2019: TEUR 141) auf
Steuerumlagen, mit TEUR 15.460 (2019: TEUR 1.825) auf sonstige Verrechnungen und Finanzierungen sowie mit
TEUR 18.926 (2019: TEUR 21.350) aus phasenkongruenten Dividendenaktivierungen und Ergebnisüberrechnungen von
Personengesellschaften.
In den Sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind kurzfristige Veranlagungen (Termingelder) in Höhe
von TEUR 70.000 (2019: TEUR 190.000) enthalten, weil diese nicht zur Tilgung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen her-
angezogen werden.
Die sonstigen Forderungen beinhalten Erträge in Höhe von TEUR 2.739 (2019: TEUR 1.486), die erst nach dem Ab-
schlussstichtag zahlungswirksam werden.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
167
3.3
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
TEUR
#$.$%.%&$'
..
Guthaben bei Kreditinstituten
$0.#'1
((.566
Kassenbestände
%.&#4
6*'
$'.3#5
(*.987
3.4
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
TEUR
#$.$%.%&$'
..
Aktive Rechnungsabgrenzung Personal
$$.3$0
((.('(
Mietzinsvorauszahlungen
$.%3'
(.(8*
Sonstige Vorauszahlungen
$'.#5$
*+.474
#%.&$0
'*.577
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen für Personal betreffen vorausbezahlte Bezüge an beamtete Mitarbeitende. In
den sonstigen Vorauszahlungen sind TEUR 6.821 (2019: TEUR 4.310) auf vorausbezahlte Versicherungsprämien enthal-
ten.
3.5
Aktive latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung
auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet. Die latenten Steuern stammen aus Bewertungsun-
terschieden in der Österreichischen Post AG und in der Post & Co Vermietungs OG.
TEUR
&$.&$.%&%&
..
Veränderung
Aktive latente Steuern insgesamt
45.%$&
95.7(9
–
$5.#'4
davon aus steuerlichen Teilwertabschreibungen
%5.&''
(+.+76
–
$5.&$3
davon aus Rückstellungen
#0.%33
'9.444
–
%.501
davon aus sonstigen temporären Differenzen
%.140
6.+4'
%.$'4
3.6
Eigenkapital
Das Grundkapital der Österreichischen Post AG beträgt TEUR 337.763. Das Grundkapital ist in 67.552.638 auf Inha-
ber lautende Stückaktien unterteilt.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juni 2020 wurde der Vorstand der Österreichischen Post AG zur Schaf-
fung eines neuen genehmigten Kapitals ermächtigt und die Satzung der Österreichischen Post AG wurde entsprechend
angepasst. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann das Grundkapital somit während einer Geltungsdauer von fünf Jah-
ren bis 16. Juni 2025 im Ausmaß von bis zu 16.888.160,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück neuen auf In-
haber lautenden Stammaktien (Stückaktien) erhöht werden. Weiters wurde in der Hauptversammlung die bedingte Erhö-
hung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 16.888.160,00 EUR zur Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stück auf Inha-
ber lautende Stückaktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten beschlossen.
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 %
des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.
April 2019 bis zum 10. Oktober 2021 verlängert.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
168
Für das Geschäftsjahr 2020 ist gemäß Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands eine Ausschüttung von insge-
samt TEUR 108.084 (Basisdividende von EUR 1,60 je Aktie) (2019: TEUR 140.509, Basisdividende von EUR 2,08 je Aktie)
vorgesehen. Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn beträgt TEUR 233.265 (2019: TEUR 261.524).
3.7
Investitionszuschüsse
TEUR
&$.&$.
Verbrauch
Auflösung
Zuweisung ..
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
340
5#
'1 6(*
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
'31
4
%14
464
Summe
$.3$5
4
##'
'1 (.(47
Die Investitionszuschüsse betreffen im Wesentlichen Zuschüsse des Bundes für E-Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und
Photovoltaikanlagen.
3.8
Rückstellungen
TEUR &$.&$. Umgründung Umgliederung Verbrauch Auflösung Zuweisung ..
Abfertigungen $$&.'4&
+
& 5.3%3 #10 '.0'& ((9.59+
Steuern &
+
& & & $'0 (58
Jubiläumsgelder 0'.&'0 & & 3.33' $%.'1% 5.%%4 44.75(
Noch nicht konsumierte
Urlaube #$.&0' & & #$.&0' & #3.%#% '9.*'*
Unterauslastung $0#.511 & –$.'%' $4.0$0 %.#31 %'.501 (7*.(8(
Sonstige
Personalrückstellungen $$$.%#0 & & 5%.$%' %&.'3# 54.33% 59.4+4
Ausstehende
Eingangsrechnungen
%0.&51 '.%&4 & %$.1#5 #.$1$ %#.'14 '6.*'9
Übrige sonstige $#0.#4# %$5 & %.430 041 $3.&'3 (97.*64
Sonstige Rückstellungen 55'.3%%
5.9*+
–$.'%' $%1.154 3&.%%# $4#.550 64(.'5*
Rückstellungen gesamt 40&.#1%
5.9*+
–$.'%' $#3.%1& 3&.4$& $0#.533 484.6*7
Der Parameter Gehaltssteigerung blieb im Geschäftsjahr 2020 unverändert und führte daher zu keiner Veränderung
der Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder. Die Anpassung des Rechnungszinssatzes erhöhte die Rück-
stellung für Abfertigungen um TEUR 3.603. Bei der Rückstellung für Jubiläumsgelder führte die Änderung des Rech-
nungszinssatzes zu einer Erhöhung der Rückstellung um TEUR 1.062. Weiters führte bei der Rückstellung für Jubiläums-
gelder die Umstellung von Fluktuationsabschlägen auf Fluktuationswahrscheinlichkeiten zu einer Auflösung in Höhe von
TEUR 11.777 (siehe Kapitel 2.1).
Insgesamt ergab sich im aktuellen Geschäftsjahr bei den Rückstellungen für Unterauslastung eine Zuweisung in
Höhe von TEUR 29.578. Darin enthalten ist die Aufzinsung in Höhe von TEUR 401 sowie eine Anpassung der Rückstellung
aufgrund der gegenüber dem Vorjahr veränderten Parameter in Höhe von TEUR 306. Zusätzlich waren in Folge der Neu-
strukturierung des Vertriebskonzeptes von Finanzdienstleistungen für bisher in diesem Bereich tätige beamtete Mitar-
beitende Vorsorgen in Höhe von TEUR 10.297 im Rahmen der Rückstellungen für Unterauslastung zu bilden. Im Übrigen
ergab sich die Zuweisung im Wesentlichen aufgrund von Anträgen von Beamt*innen auf ein Verfahren zur Versetzung in
den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit in Höhe von TEUR 5.419 (2019: TEUR 2.765) sowie mit
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
169
TEUR 3.159 (2019: TEUR 3.901) aufgrund von Aufnahmen in das Programm zum möglichen Ressortwechsel. Der Ver-
b
rauch betrifft die laufenden Zahlungen an die rückgestellten Mitarbeitenden. Die Umgliederung in Höhe von TEUR -
1.929 (2019: TEUR -2.832) betrifft die Rückstellung für Ressortwechsel. Nach der endgültigen Übernahme von Mitarbei-
tenden durch ein Bundesministerium sind die gebildeten Vorsorgen in die Verbindlichkeiten umzugliedern.
Die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorgen für Erfolgsbeteiligungen und
Leistungsprämien, Vorsorgen für Leistungen an Mitarbeitende, die das Unternehmen verlassen (Überbrückungsmodell
gemäß Sozialplan, Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten), Rückstellungen in Zusammenhang mit der An-
rechnung von Vordienstzeiten für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeitende (siehe Kapitel 2.10) sowie Rückstellungen
für Restrukturierungen.
Die Zuweisung in Höhe von TEUR 56.442 (2019: TEUR 74.899) betrifft überwiegend die Dotierung für Erfolgsbeteili-
gungen und Leistungsprämien in Höhe von TEUR 46.380 (2019: TEUR 54.536), die Rückstellung für Zeitguthaben in Höhe
von TEUR 5.551 (2019: TEUR 4.780), sowie die Rückstellung in Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten
für (ehemals) bundesbedienstete Mitarbeitende in Höhe von TEUR 3.465 (2019: TEUR 14.206).
Die Verwendung in Höhe von TEUR 52.129 betrifft zum größten Teil Auszahlungen von Erfolgsbeteiligungen und Leis-
tungsprämien in Höhe von TEUR 43.055 (2019: TEUR 44.732), den Verbrauch von Zeitguthaben in Höhe von TEUR 4.780
sowie Auszahlungen für Restrukturierungen in Höhe von TEUR 2.332 (2019: TEUR 2.988) und Programmen mit freiwilli-
gen Abfertigungsangeboten in Höhe von TEUR 472 (2019: TEUR 1.281).
Die Auflösungen in Höhe von TEUR 20.943 betreffen mit TEUR 3.900 (2019: TEUR 4.067) nicht benötigte Vorsorgen
für Programme mit freiwilligen Abfertigungsangeboten sowie mit TEUR 1.879 (2019: TEUR 0) nicht benötigte Vorsorgen
für Rechtsstreitigkeiten und mit TEUR 9.564 (2019: TEUR 6.963) Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen und Leistungs-
prämien. Weiters waren TEUR 4.831 (2019: 5.583) an Rückstellungen für Restrukturierungen aufzulösen.
Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorgen für etwaige Ersatzleistungen (siehe Ka-
pitel 2.11) in Höhe von TEUR 99.567 (2019: TEUR 99.567). Darüber hinaus sind Vorsorgen für Prozess- und Prüfungskos-
ten sowie für Schadenfälle enthalten.
Die besonderen Herausforderungen in der Verteilung und Zustellung von Sendungen im Zuge der COVID-19 Pandemie
(insbesondere aufgrund der Mehrmengen und Engpässe in den Verteilzentren) führten in höherem Ausmaß zu Beschädi-
gungen und Verzögerungen von Sendungen, wofür im Wege einer bestmöglichen Schätzung entsprechende Vorsorgen
gebildet wurden.
Von den Auflösungen der Rückstellungen wurden TEUR 25.078 (2019: TEUR 49.475) im Personalaufwand erfasst.
3.9
Verbindlichkeiten
TEUR #$.$%.%&$' '(.(*.*+*+
mit einer Restlaufzeit von
über
5
Jahre
Gesamt
über
Jahre
Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
&
&
+
'+.+++
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
&
'
+
67
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
&
$5&.$&&
+
(9+.+55
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
&
$%'.4'$
+
((6.+75
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
&
&
+
567
Sonstige Verbindlichkeiten
&
$&$.4&5
+
57.(+(
&
#1$.3&5
+
'79.'+6
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
170
D
ie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
TEUR 8.418 (2019: TEUR 3.191) und mit TEUR 106.671 (2019: TEUR 126.500) aus sonstigen Verrechnungen und Finan-
zierungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 9.386 (2019: TEUR 17.847),
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 25.484 (2019: TEUR 23.616) sowie übrige Ver-
bindlichkeiten in Höhe von TEUR 63.231 (2019: TEUR 60.142). Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden in Höhe von TEUR 20.104 (2019: TEUR 16.496), Verbindlichkeiten für Al-
tersteilzeitmodelle in Höhe von TEUR 15.777 (2019: TEUR 19.559) sowie Verbindlichkeiten für Abgaben und Beiträge ge-
genüber dem Bund in Höhe von TEUR 5.510 (2019: TEUR 9.607).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 40.532 (2019: TEUR 37.204) und
sonstige Aufwendungen in Höhe von TEUR 174 (2019: TEUR 80) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zah-
lungswirksam werden.
3.10
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
TEUR #$.$%.%&$' ..
Erhaltene Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Zustellleistungen $1.#0# (5.656
Werktagsabgrenzung $3.443 5.+98
Sonstige erhaltene Vorauszahlungen #5# (.+'7
##.#'& *5.47+
3.11
Haftungsverhältnisse
Die Österreichische Post AG hat Haftungen aus Patronatserklärungen in Höhe von TEUR 72.287
(2019: TEUR 107.219) im Wesentlichen für das Tochterunternehmen bank99 AG, Wien, übernommen.
3.12
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
TEUR #$.$%.%&$' #$.$%.%&%&
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
im folgenden Geschäftsjahr 35.0&& 3'.%$$
davon gegenüber verbundenen Unternehmen $&.%$& $$.#%0
in den folgenden fünf Jahren %%1.'10 %34.150
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 5$.&5$ 54.4#4
3.13
Aktienbasierte Vergütungsprogramme
Im Jahr 2009 hat der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG die Einführung eines aktienbasierten Vergütungspro-
grammes genehmigt. In den Geschäftsjahren 2010 bis 2020 wurden jeweils entsprechende Vergütungsprogramme für
Vorstandsmitglieder und Führungskräfte realisiert (sogenannte Long-Term-Incentive-Programme). Bei diesen Program-
men handelt es sich um ein aktienbasiertes und performanceorientiertes Entlohnungsmodell, dessen Tranchen sich über
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
171
eine dreijährige Laufzeit (Performancezeitraum) erstrecken und ein einmaliges Eigeninvestment als grundsätzliche Teil-
n
ahmebedingung vorsehen. Der Performancezeitraum erstreckt sich jeweils vom 1. Jänner des Jahres der Auflage der
jeweiligen Tranche bis zum 31. Dezember des drittfolgenden Jahres.
Von den derzeitigen Vorstandsmitgliedern nehmen zum 31. Dezember 2020 die Herren DI Dr. Georg Pölzl, DI Peter
Umundum und DI Walter Oblin an den Vergütungsprogrammen 9 bis 11 teil. Von den ehemaligen Vorstandsmitgliedern
nimmt Herr DI Walter Hitziger am Vergütungsprogramm 9 teil.
Die für das Eigeninvestment nötige Anzahl an Aktien der Österreichischen Post AG bei Programmbeginn ergibt sich
für die Mitglieder des Vorstands als definierter Prozentsatz des Bruttofixgehaltes dividiert durch den Referenzkurs des
vierten Quartals des jeweiligen Vorjahres. Das Eigeninvestment der Führungskräfte orientiert sich an der gewählten In-
vestmentkategorie gemäß Teilnahmebedingungen.
Zum 31. Dezember 2020 sind für die Teilnahme am aktienbasierten Vergütungsprogramm von den Mitgliedern des
Vorstands und den leitenden Angestellten folgende Eigeninvestments zu halten. Die für die bestehenden aktienbasierten
Vergütungsprogramme nötigen Eigeninvestments sind in Höhe des Maximalwerts der für die einzelnen Tranchen notwen-
digen Eigeninvestments zu halten.
in Stück Aktien
Eigeninvestment
Tranche
'
(LTIP %&$1 -
%&%&)
Eigeninvestment
Tranche
$&
(LTIP %&$' -
%&%$)
Eigeninvestment
Tranche
$$
(LTIP %&%& -
%&%%)
Georg Pölzl
$%.534
$3.1'5
$4.'&3
Walter Oblin
0.#0$
'.1&$
'.'#$
Walter Hitziger
'.$31
-
-
Peter Umundum
4.%0#
0.414
0.'4'
leitende Angestellte
$51.&3$
$4&.&1'
$03.34#
Die für die bestehenden aktienbasierten Vergütungsprogramme nötigen Eigeninvestments zum 31. Dezember 2020
betragen für die derzeitigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands insgesamt 43.952 Aktien (2019: 43.895). Für die
teilnehmenden Führungskräfte betragen diese 192.955 Aktien (2019: 195.059). Das Eigeninvestment ist jeweils bis zum
Ende des nächstfolgenden Jahres nach Ablauf des Performancezeitraums ununterbrochen zu halten.
Die Entlohnung erfolgt auf Basis von sogenannten Bonusaktien als rechnerische Größe und hängt vom Ausmaß der
Zielerreichung der definierten Performance Indikatoren (Earnings per Share, Free Cashflow und Total Shareholder Re-
turn) ab. Die Zielgrößen für die Performance Indikatoren werden jeweils zu Beginn der einzelnen Tranchen festgelegt, wo-
bei die einzelnen Teilziele gleich gewichtet sind. Die Zielerreichung wird über einen dreijährigen Performancezeitraum
ermittelt. Die Gesamtbonifikation richtet sich nach der Gesamtzielerreichung aus obigen Parametern, der Kursentwick-
lung der Aktie der Österreichischen Post AG und ab LTIP 2019 - 2021 zuzüglich der während der dreijährigen Laufzeit
gezahlten Dividenden. Die Gesamtbonifikation der Mitglieder des Vorstands sowie der teilnehmenden Führungskräfte ist
begrenzt. Vorstände haben eine Obergrenze von 225 % (für Tranche 9) bzw. 200% (für Tranche 10 und 11) jener Bonifika-
tion, die bei 100 % Gesamtzielerreichung vorgesehen ist. Darüber hinaus hat der Vergütungsausschuss Obergrenzen für
den maximalen Vorstandsbezug mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Führungskräfte haben je nach Tranche eine
Obergrenze zwischen 115 % und 137 % bei maximaler Zielerreichung, jedoch maximal in Höhe des individuellen Jahres-
bruttofixgehalts.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
172
Die aktuell erwartete Anzahl der Bonusaktien (rechnerische Größe) verteilt sich auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
#
$.$%.%&$' '(.(*.*+*+
Anzahl Bonusaktien je Tranche
Tranche 1 %33.#&% (*.59(
Tranche ' $05.11& (46.''5
Tranche $& $1'.$54 *''.((4
Tranche $$ & *84.6'4
4&'.##1 478.5'*
Die Auszahlung der Bonusaktien kann entweder in Form von Aktien der Österreichischen Post AG oder in bar erfolgen.
Für die Tranchen 8 und 9 lag das Wahlrecht für das Programm für den Vorstand bei den einzelnen Vorstandsmitgliedern
und für das Programm für die Führungskräfte beim Unternehmen. Nachdem der Vorstand für sich einheitlich die Aus-
schüttung der Bonifikation in bar gewählt hat und für die Führungskräfte die Auszahlung der Bonifikation in bar be-
schlossen wurde, besteht gegenwärtig keine Verpflichtung zum Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten. Die Bilanzierung
erfolgt entsprechend als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich. Für die Tranchen zehn und elf liegt die Entschei-
dung über die Form der Auszahlung der Bonusaktien für das Programm für den Vorstand in der Diskretion des Vergü-
tungsausschusses des Aufsichtsrats, die für das Programm für die Führungskräfte in der Diskretion des Vorstands. Nach
der vergangenen betrieblichen Praxis ist jedoch von einer Auszahlung in bar auszugehen, weshalb die Bilanzierung als
anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich erfolgt.
Die erwarteten Aufwendungen aus dem aktienbasierten Vergütungsprogramm sind über den Performancezeitraum in
Form einer Rückstellung zu verteilen. Die Höhe der Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag mittels eines Modells er-
mittelt, in welchem die Performance Indikatoren und der bisherige Anteil des Performancezeitraums berücksichtigt wer-
den. Sämtliche Änderungen der Rückstellung werden ergebniswirksam im Personalaufwand erfasst.
Der Stand der Rückstellung verteilt sich auf die einzelnen Tranchen wie folgt:
TEUR #$.
$%.%&$' '(.(*.*+*+
Stand der Rückstellung
Tranche 1 $$.#30 88
Tranche ' 5.5'$ 4.*5*
Tranche $& #.$'& 4.495
Tranche $$ & '.9+4
%&.$%1 (4.9*6
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
173
Der in der jeweiligen Berichtsperiode erfasste Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen verteilt sich auf die
e
inzelnen Tranchen wie folgt:
TEUR
%&$'
*+*+
Gesamtaufwand
Tranche 0 –
'5
+
Tranche 1
3.&01
+
Tranche '
%.#1'
8+(
Tranche $&
#.$'&
'.965
Tranche $$
&
'.9+4
'.54%
8.644
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte die Auszahlung für die Tranche 8 in Höhe von TEUR 11.270 zur Gänze in bar. Die Aus-
zahlung der Tranche 8 erfolgt für aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende in drei Raten, die letzte davon im
Jänner 2021.
Die für die Auszahlung notwendigen Eigeninvestments betragen:
in Stück Aktien
Eigeninvestment
Tranche
1
(LTIP %&$0 -
%&$')
Georg Pölzl
$5.%0%
Walter Oblin
0.4#4
Walter Hitziger
$$.$#4
Peter Umundum
0.4#4
leitende Angestellte
$4%.$5&
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
4
.1
Umsatzerlöse
Mit Umsetzung der neuen Organisationsstruktur 2020 hat die Österreichische Post AG ihre divisionale Organisation
ab 1. Jänner 2020 geändert. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde die Darstellung der Umsatzerlöse für das
Geschäftsjahr 2019 angepasst. Die geänderte Darstellung erfolgt analog zu der neuen divisionalen Struktur der Österrei-
chischen Post AG nach den Divisionen Brief & Werbepost, Paket & Logistik, Filiale & Bank sowie Corporate.
TEUR
%&$'

Brief & Werbepost
$.%5%.'##
(.(4+.+*6
Paket & Logistik
30'.#10
4'(.556
Filiale & Bank
10.%%5
4'.748
Corporate
#'.'&%
9+.46*
$.15'.330
(.754.6'5
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
174
4.2
Aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen diverse Hochbauarbeiten in eigenen Standorten.
4.3
Sonstige betriebliche Erträge
TEUR %&$' 
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen %.133 (6.**5
Weiterverrechnete Aufwendungen $$.31' 6.47'
Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 3.13& *.844
Abgeltungen von Schadensfällen %.144 (.598
Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen 50.'44 +
Übrige 3.0%4 9.(4*
13.0#$ *5.878
Der Anstieg der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen ist im Wesentlichen auf die Umstellung von Fluktuati-
onsabschlägen auf Fluktuationswahrscheinlichkeiten bei den Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von TEUR
11.777 zurückzuführen (siehe Kapitel 2.1).
In den übrigen Erträgen sind für Mitarbeitende aus COVID-19-Risikogruppen, die unter Fortzahlung des Entgelts frei-
zustellen waren bzw. für Mitarbeitende, denen Sonderbetreuungszeiten zu gewähren waren, Ersatzzahlungen von Seiten
der Krankenversicherungsträger in Höhe von TEUR 2.005 enthalten.
Im Vorjahr wurden unter dem Posten Rückforderung von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen Gut-
schriften für bezahlte Beiträge im Rahmen der Gehaltsverrechnung für die der Post zugewiesenen Beamt*innen in Höhe
von TEUR 57.966 erfasst (siehe Kapitel 2.12).
4.4
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen
TEUR %&$' 
Materialaufwand 34.'%0 96.'44
Aufwendungen für bezogene Leistungen #35.503 9(5.*74
#'%.5&& 949.46*
Aufwendungen für Personalbereitstellung wurden in den Vorjahren überwiegend unter den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen erfasst. Soweit diese Aufwendungen in direktem Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen ste-
hen, werden Aufwendungen für Personalbereitstellung ab dem Geschäftsjahr 2020 unter Aufwendungen für bezogene
Leistungen erfasst.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
175
4.5
Personalaufwand
TEUR
%&$'

a) Gehälter
4''.544
8'8.'(+
b) soziale Aufwendungen
aa) Aufwendungen für Altersversorgung
$43
(47
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
$'.143
(+.9(7
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
$1&.'3&
(7*.4(5
dd) Sonstige Sozialaufwendungen
1.300
7.+47
'&'.&$$
5'7.67'
Im Geschäftsjahr 2020 sind im Posten Gehälter Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen für Jubiläumsgelder in
Höhe von TEUR 1.205 (2019: TEUR 10.299) enthalten.
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind im Ge-
schäftsjahr 2020 Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von TEUR 4.890 (2019: TEUR 4.345) enthalten.
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR
%&$'

Vorstände
%5#
*48
Leitende Angestellte
%&1
(59
Andere Arbeitnehmer*innen
$'.540
(+.(*6
%&.&%1
(+.674
An die Vorstandsmitglieder wurden folgende Bezüge gewährt:
TEUR
%&$'

Bezüge aktive Vorstandsmitglieder
5.1&%
4.674
Bezüge ehemalige Vorstandsmitglieder
$.1&5
5++
0.4&0
8.974
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Vergütungen in Höhe von TEUR 354 (2019: TEUR 355).
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
176
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr:
%
&$' 
Beamt*innen 5.34' 9.5+8
Angestellte $#.%14 ('.5'9
Summe $1.055 (7.79(
Entsprechende Vollzeitäquivalente $0.%&5 (8.'4'
4.6
Sonstige betriebliche Aufwendungen
TEUR %&$' 
Steuern, soweit nicht vom Einkommen und Ertrag 1.314 5.4**
Übrige #0&.#40 *74.(95
#01.15# *56.88(
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
TEUR %&$' 
EDV-Dienstleistungsaufwand 31.04% 64.55(
Miet- und Pachtaufwendungen 5%.%'' 64.*'*
Instandhaltung und Immobilienverwaltung 3'.%%' 69.*+9
Reiseaufwand %4.$10 *9.759
Schadensfälle #%.0#4 *'.58+
Entsorgung und Reinigung $%.$%4 (6.'9*
Kommunikation und Werbung $4.1'3 (9.75+
Beratungsaufwand %$.43$ (+.'9*
Versicherungsaufwand 5.04# 6.6*4
Personalbereitstellung %5.##0 *.586
Spesen und Kursverluste $.1$4 *.79+
Telefonaufwand $.'5& *.9('
Mitgliedsbeiträge %.$3& *.(**
Aus- und Fortbildung %.'5' (.88(
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen $.03$ 76*
Zuweisung zu Wertberichtigungen 3' 666
Ersatzleistungen 5'.455 +
Andere '.&13 (+.**8
#0&.#40 *74.(95
Die Ersatzleistungen betrafen im Vorjahr die Anpassung der Rückstellung für etwaige Ersatzleistungen (siehe Kapitel
2.12).
Die Erläuterungen zu den Aufwendungen für Leistungen an den Abschlussprüfer sind im Konzernabschluss darge-
stellt.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
177
4.7
Erträge aus Beteiligungen
TEUR
%&$'

Gewinnausschüttungen und phasenkongruente Dividendenaktivierungen
%&.#3%
(6.675
Ergebnisüberrechnung Personengesellschaften
#.5&&
9.+++
%#.13%
(5.675
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten sowohl phasenkongruente Dividendenaktivierungen in Höhe von TEUR 14.926
(2019: TEUR 17.850) als auch Gewinnausschüttungen in Höhe von TEUR 663 (2019: TEUR 2.492).
4.8
Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren
des Umlaufvermögens
TEUR
%&$'

Zuschreibung zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Wertpapieren
1.14%
*'.'8+
Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen und Wertpapieren
$&%
7.7*9
1.'45
'*.(59
Für Details zu den Erträgen aus der Zuschreibung zu Anteilen an verbundenen Unternehmen siehe Kapitel 3.1. Die
Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen und Wertpapieren betreffen im Wesentlichen die Wertpapiere der flatex AG
mit TEUR 8.668.
4.9
Aufwendungen aus Finanzanlagen
TEUR
%&$'

Abschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen
%&.&&5
99.64*
Abschreibung auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
&
'
Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
%.'03
(9'
%%.'0'
99.8+8
Für Details zu den Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen siehe Kapitel 3.1.
4.10
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ist der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Abfertigungs- und
Jubiläumsgeldrückstellung in Höhe von TEUR 2.189 (2019: TEUR 3.182) enthalten.
4.11
Umgründungsgewinn/-verlust
Der Umgründungsgewinn in Höhe von TEUR 960 betrifft die Anwachsung der Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG
& CO OG an die Österreichische Post AG. Im Vorjahr wurde ein Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 811 aus der Ver-
schmelzung der VTV Verteilzentrum Thalgau Vermietungs GmbH ausgewiesen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
178
4.12
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Österreichische Post AG als Gruppenträgerin bildet mit mehreren Tochtergesellschaften eine Unternehmens-
gruppe i.S.d. § 9 KStG. Das Vorliegen einer Unternehmensgruppe bewirkt, dass die steuerlichen Ergebnisse der Gruppen-
mitglieder der Österreichischen Post AG zugerechnet werden. Eine unternehmensrechtliche Zurechnung der Ergebnisse
erfolgt nicht.
Innerhalb der Unternehmensgruppe erfolgt ein Ausgleich der steuerlichen Mehr- oder Minderbelastung der Gruppen-
trägerin durch die Verrechnung positiver und negativer Steuerumlagen in Höhe von 25 % des steuerlichen Ergebnisses
(Stand-alone-Methode).
TEUR %&$' 
Körperschaftssteueraufwand Unternehmensgruppe gesamt 30.34% (5.4**
davon Österreichische Post AG als Gruppenträgerin 31.105 '(.888
davon Gruppenmitglieder (Saldo der Steuerumlagen) –$.3$# –(*.(66
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
179
5. Sonstige Angaben
5
.1
Angaben zu nahestehenden Personen
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden im Geschäftsjahr nur zu fremdübli-
chen Bedingungen statt.
5.2
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag von Bedeutung sind, sind im vorliegen-
den Jahresabschluss berücksichtigt. Andere berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
5.3
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
VORSTAND
GD DI DR. Georg Pölzl Vorsitzender des Vorstands
DI Walter Oblin Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
DI Peter Umundum
AUFSICHTSRAT
Dr. Edith Hlawati Vorsitzende des Aufsichtsrats
Mag. Edeltraud Stiftinger (bis 17.06.2020) Stellvertreterin der Vorsitzenden des Aufsichtsrats
Dr. Maximilian Schnödl, MBA (seit 17.06.2020) Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats
Mag. Huberta Gheneff
Dr. Ing. Peter E. Kruse
Chris E. Muntwyler
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Mag. Jochen Danninger (bis 27.02.2020)
Dr. Herta Stockbauer (bis 17.06.2020)
Felicia Kölliker, MA, EMBA (seit 17.06.2020)
Univ.-Prof. Dr. Sigrid Stagl (seit 17.06.2020)
Vom Betriebsrat entsandt:
Maria Klima
Helmut Köstinger
Martin Palensky
Manfred Wiedner
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
180
Wien, am 23. Februar 2021
D
er Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL
Generaldirektor
Vorstandsvorsitzender
DI WALTER OBLIN
Generaldirektor-Stellvertreter
Vorstand Brief & Finanzen
DI PETER UMUNDUM
Mitglied des Vorstands
Vorstand Paket & Logistik
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
181
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020
TEUR Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Nettobuchwerte
Stand
&$.&$.
Zugänge
Zugänge
Umgrün-
dungen
Umbu-
chungen
Abgänge
Abgänge
Umgrün-
dungen
Stand
..
Stand
&$.&$. Zugänge
Zugänge
Umgrün-
dungen
Zuschrei-
bungen Abgänge
Stand
..
Buchwert
$.$.
Buchwert
..
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
$. Konzessionen, gew. Schutzrechte
und ähnliche Rechte 33.&5#
5.'%4
&
1.%51
–%.&35 + 64.(5* –#4.%$5 –5.&53 & & %.&#0
–'5.*'' 0.1#1
(4.565
%. Firmenwert $0
&
&
&
& + (8 –$5 & & & &
–(6
%
*
#. geleistete Anzahlungen 1.#&3
$.133
&
–1.%51 & & (.75+ & & & & &
+
1.#&3
(.75+
5%.#05
0.04'
&
&
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II. Sachanlagen
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III. Finanzanlagen
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Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
182
Lagebericht
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
183
LAGEBERICHT 2020
DER ÖSTERREICHISCHEN POST AG
NACH § 243 UGB
Inhaltsverzeichnis
1.
Umfeld und Rahmenbedingungen ............................................................................................................................................................... 185
1.1 Geschäftstätigkeit und Organisationsstruktur .................................................................................................................................185
1.2 Wirtschaftliches Umfeld ......................................................................................................................................................................... 185
1.3 Branchenumfeld .......................................................................................................................................................................................186
1.4 Rechtliche Rahmenbedingungen ......................................................................................................................................................... 186
2.
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage ............................................................................................................................................ 187
2.1 Umsatzentwicklung ................................................................................................................................................................................. 187
2.2 Ergebnisentwicklung ............................................................................................................................................................................... 190
2.3 Vermögens- und Finanzlage..................................................................................................................................................................192
2.4 Ergebnis- und wertorientierte Kennzahlen ..................................................................................................................................... . 195
2.5 Nichtfinanzielle Informationen gemäß NaDiVeG ........................................................................................................................... . 195
3.
Forschung und Entwicklung/ Innovationsmanagement ....................................................................................................................... 196
4.
Chancen und Risiken ................................................................................................................................................................................... ..198
4.1 Risikomanagementsystem bei allgemeinen Risiken ...................................................................................................................... 198
4.2 Risikomanagementsystem bei finanziellen Risiken ...................................................................................................................... 200
4.3 Bedeutende Risiken .............................................................................................................................................................................. .200
4.4 Finanzielle Risiken ................................................................................................................................................................................. .204
4.5 Wesentliche Chancen ........................................................................................................................................................................... .204
4.6 Gesamtaussage zur Risikosituation ...................................................................................................................................................205
5.
Weitere rechtliche Angaben ........................................................................................................................................................................206
5.1 Internes Kontrollsystem und Risikomanagement im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.................................206
5.2 Informationen gemäß § 243a UGB .................................................................................................................................................... 208
5.3 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag .......................................................................................................................................... 209
6.
Ausblick 2021 ................................................................................................................................................................................................. 210
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
184
1. Umfeld und Rahmenbedingungen
1.1
Geschäftstätigkeit und Organisationsstruktur
Mit einem Jahresumsatz von 1,9 Mrd EUR ist die Österreichische Post AG die führende Logistik- und Postdienstleiste-
rin Österreichs. Als Teil der kritischen Infrastruktur trägt die Österreichische Post AG die Verantwortung für die Gewähr-
leistung der Versorgungssicherheit des Landes. Die COVID-19 Pandemie hat die Österreichische Post sehr unterschiedlich
getroffen. Das Brief- und Werbegeschäft ist generell von der E-Substitution betroffen. Durch COVID-19 und die spezifi-
schen Lockdown-Situationen bei verschiedenen Kund*innen und Branchen kam es zu weiteren Mengenverlusten.
Die Österreichische Post AG bündelt ihre Geschäftsaktivitäten in den drei operativen Divisionen Brief & Werbepost,
Paket & Logistik sowie Filiale & Bank. Zusätzlich obliegen der Division Corporate vor allem Dienstleistungen im Bereich
der Konzernverwaltung und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Diese vier Divisionen entsprechen der Berichter-
stattung an den Vorstand.
Das Produkt und Dienstleistungsportfolio der Division Brief & Werbepost umfasst den Vertrieb, die Annahme, die
Sortierung und die Zustellung von Brief- und Dokumentensendungen, adressierten und unadressierten Werbesendungen,
Zeitungen und Magazinen sowie Online-Services wie den E-Brief und crossmediale Lösungen. Ergänzt wird das Angebot
durch physische und digitale Zusatzleistungen in der Kund*innenkommunikation sowie die Optimierung in der Dokumen-
tenbearbeitung. Den Kund*innen der Österreichischen Post AG stehen 1.765 Geschäftsstellen, darunter 403 eigenbetrie-
bene Filialen und 1.362 Post Partner, zur Verfügung. In 454 Abholstationen bietet die Österreichische Post AG 86.109 Fä-
cher in ihren Selbstbedienungszonen an. Zusätzlich gibt es Selbstbedienungslösungen bei dislozierten Standorten von
Kooperationspartner*innen. Im Jahr 2020 stellte die Post AG in Österreich 643 Mio Briefe, 412 Mio adressierte Werbe-
sendungen, 2,9 Mrd unadressierte Werbesendungen, 313 Mio Printmedien und 336 Mio Regionalmedien zu.
Die Division Paket & Logistik bietet für den Versand von Paketen sowie von Post Express-Sendungen Lösungen aus
einer Hand über die gesamte Wertschöpfungskette. In Österreich transportierte die Österreichische Post AG 2020
166 Mio Pakete und Post Express-Sendungen. Damit ist sie führende Dienstleisterin für die landesweite Auslieferung von
Versandhandels- und Privatkund*innenpaketen sowie von B2B-Sendungen mit einer flächendeckenden Zustellung in
höchster Qualität. Das Portfolio umfasst neben den klassischen Paketprodukten, der Express- und der Lebensmittelzu-
stellung auch vielfältige Mehrwertdienstleistungen. So bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Fulfillment-Lösungen
wie Lagerung, Kommissionierung, Retouren-Management.
Die neue Division Filiale & Bank beinhaltet das bislang in der Division Brief & Werbepost berichtete Filialnetz von
rund 1.800 Geschäftsstellen. Mit einer Frequenz von rund 60 Mio Kund*innenkontakten pro Jahr zählt dieses zu den
größten Privatkund*innennetzen des Landes. Das Angebot im Filialnetz umfasst neben Services zu Post, Telekommunika-
tion und Energie ein breites Handelswarensortiment aus Büchern, Schreibwaren und Verpackungsmaterialien auch Ser-
vices wie Lotto, Toto, Kopieren, Faxen. Die Österreichische Post bietet darüber hinaus an zahlreichen Standorten Selbst-
bedienungslösungen wie Abholstationen und Versandboxen mit einer hohen Nutzung durch die Kund*innen. Die bank99,
die ihre Geschäftstätigkeit mit 1. April 2020 aufgenommen hat, bietet Finanzdienstleistungen in ganz Österreich an. Mit
der neuen Bank der Österreichischen Post AG wurde die Versorgungslücke, die durch den Rückzug der BAWAG P.S.K. ent-
standen ist, geschlossen.
1.2
Wirtschaftliches Umfeld
Auf den schweren Einbruch der Weltwirtschaft im Jahr 2020, ausgelöst durch die COVID-19 Pandemie und deren
weltweite Maßnahmen, soll 2021 eine globale Erholung folgen. Dennoch bleibt, trotz Zulassung diverser Impfstoffe, Unsi-
cherheit bestehen. Wiederkehrende Erkrankungswellen und neuartige Formen des Virus stellen aktuelle Bedrohungen
dar. Der prognostizierte Aufschwung im Jahr 2021 wird länderübergreifend variieren und ist abhängig von dem Zugang zu
medizinischen Hilfsmitteln, der Effektivität politischer Maßnahmen sowie von strukturellen, länderspezifischen Charakte-
ristika. Auch der globale Exporthandel soll sich 2021 erholen. Laut den Expert*innen des Internationalen Währungsfonds
(IWF) beläuft sich der Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2020 auf 3,5 %. Im Jahr 2019 wurde noch ein
Anstieg von 2,8 % verzeichnet. Für 2021 und 2022 wird mit einem Wirtschaftswachstum von 5,5 % bzw. 4,2 % gerechnet
(IWF, Jänner 2021).
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
185
In Europa wurde 2019 eine Steigerung des BIP von 1,3 % verzeichnet. Demgegenüber steht ein Rückgang von 7,2 % im
Jahr 2020. Das Vorkrisenniveau der europäischen Wirtschaft wird laut Erwartungen erst wieder im Jahr 2022 erreicht.
Für die Jahre 2021 und 2022 wird ein BIP-Wachstum im Ausmaß von 4,2 % bzw. 3,6 % vom IWF prognostiziert (IWF, Jänner
2021).
Die österreichische Volkswirtschaft wurde im vergangenen Jahr ebenso durch die COVID-19 Pandemie stark ge-
schwächt. Zwar erholte sich die Wirtschaftsaktivität deutlich im Sommer, jedoch beeinträchtigten der erste und zweite
Lockdown die Konjunktur maßgeblich. Die Arbeitslosigkeit stieg trotz der Inanspruchnahme von Kurzarbeit um ein Drittel.
Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) nennt als signifikante Faktoren für die österreichische
Volkswirtschaft im Jahr 2021 die Durchimpfung der Bevölkerung und weitere Maßnahmen der Regierung. Nach einer Ab-
nahme von 7,3 % im Jahr 2020 dürfte das BIP im Jahr 2021 (Szenario dri
tter Lockdown) um 2,5 % und im Jahr 2022 um
3,5 % zunehmen (WIFO, Dezember 2020).
1.3
Branchenumfeld
Neben dem konjunkturellen Umfeld wird die Geschäftsentwicklung der Österreichischen Post AG vor allem von fol-
genden internationalen Trends beeinflusst, die Risiken, aber auch Chancen mit sich bringen.
Die elektronische Substitution hält im Bereich der adressierten Sendungen weiterhin an. Dieser globale Trend betrifft
alle Post-Gesellschaften und ist im Kern wenig beeinflussbar. Insbesondere Kund*innen aus dem öffentlichen Sektor ver-
suchen ihr Sendungsvolumen zu reduzieren, sodass die Österreichische Post AG weiterhin mit kontinuierlichen Rückgän-
gen rechnet. Speziell vor dem Hintergrund neuer E-Government Lösungen ist von stetig rückläufigen Volumen auszuge-
hen. Generell hängt das Geschäft mit Werbesendungen stark von der konjunkturellen Lage, der jeweiligen Branche und
der Intensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Die COVID-19 Pandemie hat einerseits den Trend zur E-Substi-
tution beschleunigt und andererseits haben die pandemischen Einschränkungen und Lockdown Maßnahmen negative
wirtschaftliche Auswirkungen auf Volumen sowie auch auf die Geschäftstätigkeit bedeutender Kund*innen.
Die Paketmengen im privaten Bereich steigen dank der zunehmenden Bedeutung des Online-Shoppings weiter stark
an. Die COVID-19 Pandemie führt zu außerordentlichen Mehrmengen durch Lockdown Situationen des stationären Han-
dels.
Ein weiterer wichtiger Markttrend besteht in der steige
nden Bedeutung nichtfinanzieller Themen aus den Bereichen
Wirtschaft & Kund*in, Umwelt & Klima sowie Mensch & Soziales. Damit einhergehend steigen die Transparenzanforderun-
gen der Unternehmen hinsichtlich Nachhaltigkeit. Das steigende Nachhaltigkeitsbewusstsein führt auch zu einer ver-
mehrten Nachfrage nach ressourcenschonenden Gütertransporten. Die Österreichische Post AG entspricht diesen Anfor-
derungen durch das Angebot der CO
2
-neutralen Zustellung und der stufenweisen Dekarbonisierung der Logistik im
Heimatmarkt Österreich, mit welchen für sich und ihre Kund*innen eine Verbesserung der Klimabilanz erreicht werden
soll.
1.4
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit der Österreichischen Post AG basieren primär auf
dem Österreichischen Postmarktgesetz, das seit 1. Jänner 2011 in Kraft ist.
Die Österreichische Post AG ist seit der vollständigen Marktöffnung Österreichs Universaldienstleisterin und garantiert
damit die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen in ganz Österreich. Die Regulierungsbehörde
(Post-Control-Kommission) hat – wie gesetzlich vorgesehen – im Jahr 2016 untersucht, ob auch andere Postdienst-
Anbieter*innen in der Lage sind, die in der gesetzlichen Universaldienstverpflichtung definierten Leistungen zu er-
bringen. Dies ist nicht der Fall.
Der Universaldienst beschränkt sich primär auf Postsendungen, die auf Basis der allgemeinen (nicht individuell ausver-
han
delten) Geschäftsbedingungen an den gesetzlich definierten Zugangspunkten aufgegeben werden, also z.B. Post-
Geschäftsstellen oder Briefkästen. Damit soll die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft
mit Postdienstleistungen gesichert werden. Postdienste für Sendungen, die von Großkund*innen in Logistikzentren
eingeliefert werden, zählen – mit Ausnahme von Zeitungen – nicht zum Universaldienst.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
186
Mit 27. November 2015 trat eine Änderung des Postmarktgesetzes in Kraft, die es der Post ermöglicht, neben Briefsen-
dungen (mit strengen Laufzeitvorgaben) auch sogenannte Non-Priority-Briefsendungen im Universaldienst anzubie-
ten, deren Laufzeiten regelmäßig bis zu vier Tage betragen dürfen. Seit 1. Juli 2018 bietet die Post den ECO-Brief im
Universaldienst an und hat ihre Produktpalette entsprechend erweitert. Im Universaldienst haben Versender*innen
somit die Wahl zwischen einer Laufzeit von zwei bis drei Tagen für nicht zeitkritische Sendungen und dem schnellen
PRIO-Brief, der weiterhin am Tag nach der Aufgabe zugestellt wird.
2. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
1
2.1
Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse der Österreichischen Post AG steigerten sich 2020 um 2,0 % auf 1.896,5 Mio EUR. Das Wachstum im
Paketgeschäft brachte einen Umsatzanstieg von 31,8 %, der den Rückgang der Umsatzerlöse in den Divisionen Brief &
Werbepost und Filiale & Bank überkompensieren konnte.
Umsatz nach Divisionen
Mio EUR
Veränderung
Struktur
Struktur
2019

2019
2020
Umsatz gesamt
1)
1.859,4
1.896,5
2,0%
100,0%
100,0%
Brief & Werbepost 1.252,9
1.160,0
–
7,4%
67,4%
61,2%
Paket & Logistik 479,4
632,0
31,8%
25,8%
33,3%
Filiale & Bank 87,2
63,9
–
26,8%
4,7%
3,4%
Corporate 39,9
40,7
1,9%
2,1%
2,1%
1)
Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte der Divisionen an die im Geschäftsjahr 2020 geltende Struktur angepasst.
Der Anteil der Division Brief & Werbepost am Gesamtumsatz der Österreichischen Post betrug 61,2 %. In der Division
Brief & Werbepost zeigten sich die erwarteten Rückgänge mit einem um 7,4% reduzierten Umsatz. Dies ist einerseits auf
erhöhte Rückgänge bei klassischen Briefen durch die E-Substitution sowie durch den Lockdown vieler Behörden und Un-
ternehmen zurückzuführen, andererseits auch auf den Entfall von Werbesendungen als direkte Auswirkung der COVID-19
bedingten behördlich angeordneten Geschäftsschließungen im Jahr 2020. Mit 1. April 2020 erfolgte eine Produkt- und
Tarifanpassung der Briefpost, welche positive Effekte auf die Umsatzerlöse hatte.
Die Division Paket & Logistik erwirtschaftete im Berichtszeitraum einen Anteil von 33,3 % am Gesamtumsatz. Das Um-
satz
wachstum von 31,8 % im Jahr 2020 war getragen von einem positiven organischen Wachstum durch Online-Bestellun-
gen sowie Mehrmengen aufgrund der Kooperation mit der Deutsche Post DHL Group seit August 2019.
Die neu ausgewiesene Division Filiale & Bank erreichte in der Berichtsperiode 2020 einen Anteil am Konzernumsatz
von 3,4 %. Der Umsatzrückgang von 26,8% ist darauf zurückzuführen, dass die bank99 mit 1. April 2020 im Markt gestar-
tet ist, während im Vorjahr noch 29,3 Mio Servicevergütungen des ehemaligen Bankpartners inkludiert waren.
1
Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen
rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
187
Umsatz Division Brief & Werbepost
Mio EUR
Veränderung
Struktur Struktur
2019

2019 2020
Umsatz gesamt
1)
1.252,9
1.160,0
–
7,4%
100,0% 100,0%
Briefpost & Business Solutions
788,8
747,9
–
5,2%
63,0% 64,5%
Werbepost
332,9
292,7
–
12,1%
26,6% 25,2%
Medienpost
131,2
119,4
–
9,0%
10,5% 10,3%
1)
Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte an die im Geschäftsjahr 2020 geltende Struktur angepasst.
Der Umsatz der Division Brief & Werbepost von 1.160,0 Mio EUR stammte zu 64,5 % aus dem Bereich Briefpost & Bu-
siness Solutions, zu 25,2 % aus Werbepost und zu 10,3 % aus Medienpost.
Im Bereich Briefpost & Business Solutions lag der Umsatz mit 747,9 Mio EUR im Jahr 2020 um 5,2 % unter dem Niveau
des Vorjahres. Die rückläufige Volumenentwicklung infolge der Substitution von Briefen durch elektronische Kommunika-
tionsformen setzte sich fort. Speziell durch die Lockdown-Maßnahmen und den wirtschaftlichen Einschränkungen bei
Behörden und Unternehmen kam es zu reduzierten Umsätzen. Die Volumenentwicklung hat sich, nach hohen Rückgängen
im zweiten Quartal, gegen Ende des Jahres 2020 wieder stabilisiert, ist aber weiterhin geprägt von den aktuellen schwie-
rigen Rahmenbedingungen. Die weitere Entwicklung des klassischen Briefpostvolumens in Österreich wird über dem his-
torischen Trend von –5 % erwartet. Positive Effekte durch Wahlen sind in der ak
tuellen Berichtsperiode sowie auch im
Vorjahr enthalten, wobei die Wahleffekte des Jahres 2019 deutlich höher ausgefallen waren. Weiters erfolgte mit 1. Ap-
ril 2020 eine Produkt- und Tarifanpassung der Briefpost, welche positive Effekte auf die Umsatzerlöse hatte.
Der Bereich Werbepost verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatzrückgang von 12,1 % auf 292,7 Mio EUR. Im
zweiten Quartal 2020 waren die Auswirkungen der COVID-19 bedingten behördlich angeordneten Geschäftsschließungen
in der Werbung besonders stark zu spüren. Es gibt aktuell eine verringerte Visibilität. Aufgrund der konjunkturellen Um-
satzentwicklung ist ein volatiles Werbegeschäft erkennbar.
Der Umsatz mit Medienpost, also der Zustellung von Zeitungen und Magazinen, reduzierte sich im Periodenvergleich
um 9,0 % auf 119,4 Mio EUR. Dieser Rückgang ist ebenfalls über
wiegend auf die COVID-19 Pandemie zurückzuführen.
Insgesamt reduzierte sich der Umsatz der Division Brief & Werbepost im Berichtszeitraum um 92,9 Mio EUR.
Der Divisionsumsatz in Höhe von 1.160,0 Mio EUR stammt zu 64,5 % aus der Produktgruppe Briefpost & Business Soluti-
ons, zu 25,2 % aus Werbepost und zu 10,3 % aus Medienpost. Die Umsätze aus Filialdienstleistungen werden ab dem Ge-
schäftsjahr in der neuen Division Filiale & Bank erfasst.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
188
Umsatz Division Paket & Logistik
Der Umsatz der Division Paket & Logistik erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 um 31,8 % von 479,4 Mio EUR auf
632,0 Mio EUR. Das hohe Wachstum im Paketgeschäft basiert unter anderem auf der guten Entwicklung durch den anhal-
tenden E-Commerce-Trend in Österreich. Trotz der Eigenzustellung eines*r Großkund*in im Osten von Österreich konnte
die Österreichische Post auch in dieser Berichtsperiode am Marktwachstum partizipieren. Es herrscht weiterhin intensi-
ver Wettbewerb und hoher Preisdruck. Daraus ergeben sich Zuwächse bei den Paketvolumen in Österreich von rund 30 %
im Jahr 2020. Die Unsicherheiten und Beschränkungen im Zuge der aktuellen COVID-19 Pandemie halten den Online-
Handel weiterhin hoch. Auch hat die seit August 2019 gestartete Kooperation mit der Deutsche Post DHL Group in Öster-
reich wesentlich zum aktuellen Wachstum beigetragen.
Die Entwicklung hin zu einer schnelleren Zustellung von Paketen ist als klarer Trend zu bemerken. Insgesamt entfielen
im Geschäftsjahr 2020 53,3 % des Divisionsumsatzes auf den Premium-Bereich (Zustel
lung erfolgt am Werktag nach der
Aufgabe). Der Anteil des Bereichs Paket Standard am Divisionsumsatz beträgt 43,2 %. Im Jahr 2020 verzeichnete dieser
Bereich einen Zuwachs von 25,9 % auf 273,3 Mio EUR. Im Bereich Paket Sonstige Leistungen, der diverse Logistik-Zusatz-
dienstleistungen beinhaltet und auf den 3,5 % des Divisionsumsatzes entfallen, wurden in der Berichtsperiode Umsätze in
Höhe von 22,1 Mio EUR generiert.
Mio EUR
Veränderung
Struktur
Struktur
2019

2019
2020
Umsatz gesamt 479,4
632,0
31,8%
100,0%
100,0%
Paket Premium 251,3
336,6
33,9%
52,4%
53,3%
Paket Standard 217,1
273,3
25,9%
45,3%
43,2%
Paket Sonstige Leistungen 11,0
22,1
101,1%
2,3%
3,5%
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
189
Umsatz Filiale & Bank
Mio EUR
Veränderung
Struktur Struktur
2019

2019 2020
Umsatz gesamt
1)
87,2
63,9
–
26,8%
100,0% 100,0%
Filialdienstleistungen
48,8
49,4
1,4%
55,9% 77,4%
Finanzdienstleistungen
38,5
14,4
–
62,5%
44,1% 22,6%
1)
Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte an die im Geschäftsjahr 2020 geltende Struktur angepasst.
Der Umsatz der Division Filiale & Bank erreichte im Geschäftsjahr 2020 63,9 Mio EUR nach 87,2 Mio EUR im Jahr zu-
vor. In den Filialdienstleistungen waren im Vorjahr Servicevergütungen des ehemaligen Bankpartners in Höhe von
29,3 Mio EUR enthalten. In der aktuellen Berichtsperiode beliefen sich die Filialdienstleistungen (Handelswaren und Fili-
alprodukte) auf 49,4 Mio EUR, positiv beeinflusst durch die COVID-19 Pandemie in den Bereichen Verpackungsmaterial
und Schreibutensilien. Der Umsatz aus Finanzdienstleistungen des Jahres 2020 in Höhe von 14,4 Mio EUR inkludierte
auch Barauszahlungen für Dritte (z. B. Pensionen). Die bank99 ist mit 1. April 2020 in den Markt gestartet und hatte mit
Ende des Jahres bereits über 60.000 Kund*innen.
2.2
Ergebnisentwicklung
Die Ertragslage der Österreichischen Post AG zeigt folgendes Bild:
Ertragslage
Mio EUR
Veränderung
Struktur in
2019

2019/2020 %
Umsatzerlöse
1.859,4
1.896,5
2,0% 100,0%
Sonstige betriebliche Erträge und aktivierte Eigenleistungen
86,4
30,6
–64,6% 1,6%
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen –
392,5
–
464,7
–18,4% –24,5%
Personalaufwand –
909,0
–
938,6
–3,3% –49,5%
Abschreibungen –
67,5
–
75,0
–11,2% –4,0%
Sonstige betriebliche Aufwendungen –
378,9
–
295,8
21,9% –15,6%
Beteiligungsergebnis
3,8
–
1,6
141,8% –0,1%
EBIT
1)
201,8
151,5
–25,0% 8,0%
Sonstiges Finanzergebnis und Umgründungsgewinn (+) / -verlust (-)
10,9
8,0
–26,4% 0,4%
Ergebnis vor Steuern
212,8
159,5
–25,0% 8,4%
Steuern vom Einkommen und Ertrag –
60,9
–
47,3
22,4% –2,5%
Jahresüberschuss
151,9
112,3
–26,1% 5,9%
1)
EBIT = Ergebnis vor Sonstiges Finanzergebnis und Umgründungsgewinn/-verlust sowie Steuern
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
190
Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 938,6 Mio EUR, was einem Anstieg von 3,3 % bzw.
29,6 Mio EUR entspricht.
Der operative Personalaufwand hat sich im Vergleich zur Vorjahresperiode nur leicht erhöht. Die Österreichische Post
AG beschäftigte im Jahr 2020 durchschnittlich 17.363 Mitarbeitende (Vollzeitkräfte), während in der Vorjahresperiode
durchschnittlich 17.205 Mitarbeitende tätig waren (+0,9 %).
Zusätzlich zu den operativen Personalaufwendungen umfasst der Personalaufwand der Österreichischen Post grund-
sätzlich auch diverse nicht-operative Personalaufwendungen wie Abfertigungen und Rückstellungsveränderungen, die
primär auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter*innen zurückzuführen sind.
Der Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen stieg um 18,4 % auf 464,7 Mio EUR. Die Erhöhung ist
über
wiegend bedingt durch vermehrte Transportaufwendungen, hervorgerufen durch gestiegene Paketmengen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge und aktivierten Eigenleistungen verringerten sich im Jahr 2020 um 64,6 % auf
30,6 Mio EUR. Sowohl die sonstigen betrieblichen Erträge als auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren in
der Vorperiode deutlich erhöht. In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren im Geschäftsjahr 2019 Rückforderungen
von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen in Höhe von 58,0 Mio EUR enthalten. Im Geschäftsjahr 2020
sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 15,2 Mio EUR (2019: 2,8 Mio EUR) enthalten, die im We-
sentlichen auf die Umstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei den Rückstellungen für Jubiläumsgelder
zurückzuführen sind.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 21,9 % auf 295,8 Mio EUR. Der Rückgang ist einer-
seit
s bedingt durch die im Geschäftsjahr 2019 bilanzierten Verpflichtungen für etwaige Ersatzleistungen in Zusammen-
hang mit den Rückforderungsansprüchen von Beiträgen aus der Gehaltsabrechnung der Beamt*innen, andererseits
durch im Geschäftsjahr 2019 bilanzierten Vorsorgen für Datenschutzverfahren.
In Summe fielen in der Berichtsperiode Abschreibungen von 75,0 Mio EUR nach 67,5 Mio EUR in 2019 an. Dabei er-
höhten sich die planmäßigen Abschreibungen vorwiegend aufgrund der Inbetriebnahme von neuen Standorten für die
Paket-Logistikinfrastruktur.
Das Beteiligungsergebnis 2020 beinhaltet die außerplanmäßige Abschreibung der bank99 AG in Höhe von 40,4 Mio
EUR, die aufgrund der entstandenen Anlaufverluste und der Ertragsaussichten der Zukunft vorgenommen wurde.
Das ausgewiesene EBIT verringerte sich von 201,8 Mio EUR in 2019 auf 151,5 Mio EUR im Geschäftsjahr 2020.
Das Sonstige Finanzergebnis und Umgründungsgewinn/-verlust der Österreichischen Post AG in Höhe von
8,0 Mio EUR lag um 2,9 Mio EUR unter dem Niveau des Jahres 2019, im Wesentlichen hervorgerufen durch die Erfassung
von Zinserträgen aus Rückforderungsansprüchen aus in Vorperioden bezahlten Beträgen aus der Gehaltsabrechnung der
Beamt*innen im Geschäftsjahr 2019. Somit ergab sich, nach Abzug der Ertragssteuern von 47,3 Mio EUR, ein Periodener-
gebnis von 112,3 Mio EUR (–26,1 %).
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
191
2.3
Vermögens- und Finanzlage
Die Österreichische Post setzt auf eine konservative Bilanz- und Finanzierungsstruktur. Dies zeigt sich vor allem an
hohen liquiden Mitteln und der soliden Veranlagung von Zahlungsmitteln mit möglichst geringem Risiko.
2.3.1
BILANZSTRUKTUR
Bilanzstruktur
Mio EUR
31.12.2019
..
Veränderung
Mio EUR
Struktur
31.12.2019
Struktur
31.12.2020
AKTIVA
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
585,1
631,6
46,5
32,1% 35,1%
Finanzanlagen
615,7
642,7
27,0
33,8% 35,7%
Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände,
Wertpapiere
505,3
430,0
–
75,3
27,7% 23,9%
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
19,4
12,5
–
7,0
1,1% 0,7%
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
32,0
33,0
1,0
1,8% 1,8%
Aktive latente Steuern
65,2
49,8
–
15,4
3,6% 2,8%
1.822,8
1.799,6
–
23,2
100,0% 100,0%
PASSIVA
Eigenkapital
736,2
707,9
–
28,3
40,4% 39,3%
Investitionszuschüsse
1,4
1,2
–
0,2
0,1% 0,1%
Rückstellungen
670,4
676,5
6,1
36,8% 37,6%
Verbindlichkeiten
381,4
384,3
2,9
20,9% 21,4%
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
33,4
29,7
–
3,7
1,8% 1,6%
1.822,8
1.799,6
–
23,2
100,0% 100,0%
Die Bilanzsumme der Österreichischen Post lag per 31. De
zember 2020 bei 1.799,6 Mio EUR.
Aktivseitig bilden Finanzanlagen in Höhe von 642,7 Mio EUR wie im Vorjahr die größte Bilanzposition (2019: 615,7 Mio
EUR). Im Wesentlichen sind darin Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 588,1 Mio EUR (2019: 552,3 Mio
EUR), Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 44,6 Mio EUR (2019: 54,6 Mio EUR) sowie Ausleihungen an verbun-
dene Unternehmen in Höhe von 1,0 Mio EUR (2019: 0,6 Mio EUR) enthalten. Die Sachanlagen und immateriellen Vermö-
gensgegenstände beliefen sich auf 631,6 Mio EUR (2019: 585,1 Mio EUR). Die größten Posten des Sachanlagevermögens
sind Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Baute auf fremdem Grund mit einem Buch-
wert von 317,2 Mio EUR (2019: 311,8 Mio EUR), Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Buchwert von 159,2 Mio
EUR (2019: 150,1 Mio EUR) sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau mit einem Buchwert von 54,8 Mio EUR
(2019: 40,6 Mio EUR).
Die Position Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere lag zum 31. Dezember 2020 bei
430,0 Mio EUR (2019: 505,3 Mio EUR). Mit 414,6 Mio EUR (2019: 461,2 Mio EUR) bilden Forderungen und sonstige Vermö-
gensgegenstände den größten Anteil dieses Postens, wobei davon 7,3 Mio EUR (2019: 9,5 Mio EUR) eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufweisen. Der Posten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände besteht in Höhe von 236,8
Mio EUR (2019: 225,8 Mio EUR) aus kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, in Höhe von 131,9 Mio
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
192
EUR (2019: 207,4 Mio EUR) aus sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen und in Höhe von 45,8 Mio EUR
(2019: 27,5 Mio EUR) aus kurzfristigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Der deutliche Rückgang der in den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen ausgewiesenen Termingelder
von 190,0 Mio EUR im Vorjahr 2019 auf 70,0 Mio EUR führte im Wesentlichen zu der Reduktion der oben angeführten Bi-
lanzposition, die im Vergleich zum Vorjahr um 75,3 Mio EUR sank.
Die Bilanzposition Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten ist im Vergleich zum Vorjahr um 7,0 Mio EUR nur
leicht geschwankt und wies zum Bilanzstichtag einen Wert von 12,5 Mio EUR (2019: 19,4 Mio EUR) auf.
Die Passivseite der Bilanz ist von einem hohen Anteil an Eigenkapital geprägt. Zum Bilanzstichtag lag das Eigenkapi-
tal bei 707,9 Mio EUR (2019: 736,2 Mio EUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 39,3% per 31. Dezember 2020 (2019:
40,4%).
Die Rückstellungen in Höhe von 676,5 Mio EUR (2019: 670,4 Mio EUR) sind größtenteils langfristig und beinhalten pri-
mär Personalrückstellungen, die vor allem auf die spezifische Beschäftigungssituation beamteter Mitarbeiter*innen der
Österreichischen Post AG zurückzuführen sind.
Die Verbindlichkeiten der Österreichischen Post AG betragen zum Bilanzstichtag 384,3 Mio EUR (2019: 381,4 Mio
EUR). Sie beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 140,1 Mio EUR (2019:150,1 Mio EUR),
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 115,1 Mio EUR (2019: 129,7 Mio EUR), sonstige Ver-
bindlichkeiten in Höhe von 98,1 Mio EUR (2019: 101,6 Mio EUR) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von 30,0 Mio EUR (2019: 0,0 Mio EUR).
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
193
2.3.2
CASHFLOW
Cashflow
Mio EUR 2019 
Cashflow aus dem Ergebnis 263,0 222,4
+/- Veränderungen im Nettoumlaufvermögen 45,4 –85,4
- gezahlte Steuern –53,4 –65,8
= Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 255,1 71,2
+/- Cashflow aus Investitionstätigkeit –300,1 –70,2
= Free Cashflow –45,0 1,0
+/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –148,0 –40,9
= Nettoveränderung liquider Mittel –193,0 –39,9
Liquide Mittel am 1. Jänner 272,4 19,4
Änderung Umfang Liquide Mittel –60,0 33,1
Liquide Mittel am 31. Dezember 19,4 12,5
Der Cashflow des aktuellen Jahres unterscheidet sich vom Vorjahr durch den Wegfall von Sondereffekten: der Cash-
flow des Vorjahres beinhaltete Einzahlungen aus gutgeschriebenen Rückforderungsansprüchen von Beiträgen aus der
Gehaltsabrechnung der Beamt*innen in Höhe von 65,7 Mio EUR. Die Änderung des Umfangs der liquiden Mittel war im
vorangegangenen Geschäftsjahr 2019 bedingt durch eine geänderte Zweckwidmung von Termingeldern, die zu einer An-
passung des Finanzmittelbestandes in Höhe von minus 60,0 Mio EUR führte.
Die Änderung im Umfang des Finanzmittelbestandes im aktuellen Geschäftsjahr in Höhe von 33,1 Mio EUR ist hinge-
gen auf einen Zugang von Finanzmitteln durch die Anwachsung der Neutorgasse 7 Projektentwicklungs AG & Co OG, Wien,
zurückzuführen.
Der Cashflow aus dem Ergebnis lag im aktuellen Geschäftsjahr bei 222,4 Mio EUR nach 263,0 Mio EUR im Jahr zuvor.
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit lag mit 71,2 Mio EUR im Geschäftsjahr 2020 unter dem Vergleichswert des
Vorjahres, der 255,1 Mio EUR betrug. Die Differenz im Jahresvergleich resultiert im Wesentlichen aus dem unter Vorjah-
resniveau liegenden Ergebnis vor Steuern, dem Anstieg der Forderungen und dem Rückgang der Verbindlichkeiten.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit erreichte im Jahr 2020 einen Wert von minus 70,2 Mio EUR im Vergleich zu
minus 300,1 Mio EUR im Vorjahr. Der Geldfluss stammt vorwiegend aus Veränderungen im Bereich von Wertpapieren des
Anlagevermögens und Geldmarktveranlagungen, die sich in der Berichtsperiode in Summe mit Einzahlungen in Höhe von
130,2 Mio EUR im Cashflow auswirkten. Zusätzlich ist im Cashflow aus Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr der Verkauf
der Anteile an der flatexDEGIRO AG (vormals flatex AG) in Höhe von 38,0 Mio im Geschäftsjahr 2020 enthalten. Demge-
genüber stehen im Wesentlichen Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von
125,8 Mio EUR sowie Auszahlungen für Finanzanlagen in Höhe von 140,2 Mio EUR. Der Free Cashflow erreichte im Ge-
schäftsjahr 1,0 Mio EUR nach minus 45,0 Mio EUR im Vorjahr.
Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von minus 40,9 Mio EUR ist im Wesentlichen durch die
Dividendenausschüttung in Höhe von 140,5 Mio EUR sowie durch die Aufnahme von Finanzierungen in Höhe von 99,8 Mio
EUR beeinflusst.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
194
2.3.3
WESENTLICHE INVESTITIONEN
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände der Österreichischen Post AG beliefen
sich im Geschäftsjahr 2020 in Summe auf 119,5 Mio EUR und lagen damit um 6,3 Mio EUR unter dem Niveau des Vorjah-
res. Davon entfielen 111,7 Mio EUR auf Investitionen in Sachanlagen und 7,8 Mio EUR auf Investitionen in immaterielle
Vermögensgegenstände.
Einer der Schwerpunkt des Investitionsprogramms der Österreichischen Post AG lag in der Berichtsperiode erneut im
Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde in die-
sem Bereich vor allem in die Filialausstattung sowie in diverse Hardware investiert.
2.4
Ergebnis- und wertorientierte Kennzahlen
Ergebnis- und wertorientierte Kennzahlen
2019

EBIT-Marge
1)
10,9%
8,0%
ROE
2)
26,0%
18,8%
ROCE
3)
21,8%
14,2%
Ø Capital Employed
4)
924,7 Mio EUR
1.063,5 Mio EUR
1)
EBIT-Marge = EBIT/Umsatz
2)
Return on Equity = Jahresüberschuss/Eigenkapital abzüglich im Geschäftsjahr geflossener Dividende
3)
Return on Capital Employed = EBIT/durchschnittliches Capital Employed
4)
Capital Employed = Immaterielle Vermögensgegenstände + Sachanlagen + Anteile an verbundenen Unternehmen + Beteiligungen + Vorräte + Forderungen (abzüglich verzinsli-
cher Forderungen) + Aktive Rechnungsabgrenzungsposten – unverzinsliches Fremdkapital
Die EBIT-Marge der Österreichischen Post AG reduzierte sich von 10,9 % im Jahr 2019 auf 8,0 % im Jahr 2020. Der
Return on Equity veränderte sich aufgrund des gesunkenen Ergebnisses von 26,0 % auf 18,8 % im Geschäftsjahr 2020. Der
Return on Capital Employed reduzierte sich von 21,8 % im Vorjahr auf 14,2 % im aktuellen Geschäftsjahr.
2.5
Nichtfinanzielle Informationen gemäß NaDiVeG
Die Österreichische Post AG erstellt einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen
gemäß § 243b UGB iVm § 267a UGB erfüllt.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
195
3. Forschung und Entwicklung/
Innovationsmanagement
Ein wesentlicher Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg in sich verändernden Märkten liegt in der Entwicklung und
Markteinführung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie in der Erweiterung der bestehenden Produktpalette
aus dem Kerngeschäft heraus. Um dem Anspruch als Dienstleistungsunternehmen gerecht zu werden, ergänzt bzw. ver-
bessert die Österreichische Post AG ständig ihre Services auf Basis von innerbetrieblichen Forschungs- und Entwick-
lungs-(F&E)-Maßnahmen. Zusätzlich arbeitet die Österreichische Post AG laufend an der Optimierung ihrer Prozesse und
Abläufe. Dabei werden unternehmensintern oder gemeinsam mit Kooperationspartner*innen auch innovative Lösungen
erforscht und entwickelt, die in vielen Fällen zu neuen Marktstandards für die gesamte Logistikbranche führen.
COVID-19 führte im Jahr 2020 dazu, dass sich Innovationstreiber veränderten. Neben Sicherheit und Gesundheit
stieg dieses Jahr auch das Bedürfnis nach Konnektivität.
Die Innovationstätigkeit in der Österreichischen Post AG erfolgt durch ein Zusammenspiel aus zentraler Steuerung
und dezentralen Innovationsteams in den Geschäftsbereichen, welche die Produkte bzw. Services verantworten. Das
zentrale Innovationsmanagement sorgt für die Transparenz sowie Vernetzung zu Innovations-Aktivitäten und übernimmt
den Lead für übergreifende Themenstellungen-
Neben eigenen Entwicklungsaktivitäten kooperiert die Österreichische Post AG seit Langem mit namhaften österrei-
chischen Universitäten, Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. So wurde eine Partnerschaft mit dem
Institut für Technische Logistik (ITL) der TU Graz eingegangen, das die Österreichische Post AG beim Ausbau und der Mo-
dernisierung ihrer Logistikzentren unterstützen wird. Um Verpackungen umweltfreundlicher zu gestalten, wurde eine Ko-
operation mit der FH Oberösterreich begründet. Wichtige Partner*innen bleiben weiters die Österreichische Forschungs-
förderungsgesellschaft (FFG), der Klima- und Energiefonds sowie die Wirtschaftskammer Wien. So gelingt es bei der
Intensivierung der Innovationsarbeit auf wissenschaftlich fundierten Ergebnissen aufzubauen.
Im Bereich der Produkte und Dienstleistungen im Kerngeschäft lag im Geschäftsjahr 2020 neben den Verbesserun-
gen der User Experience der Schwerpunkt auf der Umsetzung neuer Service Plattformen. So können laufende Zahlungen
(Abos) im Zusammenhang mit Servicepalette der Österreichischen Post AG zukünftig bequem und sicher über das neue
Service E-Commerce-Hub abgewickelt werden. Während eine Reihe an Projekten in den Produktmanagementteams der
Divisionen initiiert und abgewickelt werden, erfolgt zur Sicherung der Service-Führerschaft eine zentrale Weiterentwick-
lung der Endkundenservices mit dem Anspruch, neueste Technologien zur Verbesserung der Kernservices sowie der
Schaffung und Erforschung neuer Geschäftsmodelle auf der Endkund*innenseite einzusetzen. Die Online-Lösungen der
Österreichischen Post AG zeichnen sich dabei durch ein hohes Maß an Sicherheit, Flexibilität, Effizienz und Vertrauens-
würdigkeit aus.
Für Aufmerksamkeit im Umfeld Philatelie sorgte die Eintragung der goldenen Crypto Stamp mit 1-Gramm-Goldbarren
in das Guinness Buch der Rekorde als „digitale Briefmarke mit dem höchsten Ausgabewert“. Weitere Philatelie-Innovatio-
nen waren eine Briefmarke in Form und Haptik einer Skispitze sowie die Sonderausgabe einer originellen Corona-Brief-
marke aus Toilettenpapier.
Der Geschäftsbereich Brief & Werbepost der Österreichischen Post AG konnte auch dieses Jahr seinen konsequenten
Innovationskurs fortsetzen. Ein besonderer Schwerpunkt lag im vergangenen Jahr auf dem Themenfeld Werbung, wo ver-
ändernde Bedürfnisse und digitale Möglichkeiten berücksichtigend kreative Marktkonzepte erarbeitet wurden. So konnte
das Post-eigene Vergleichsportal daskuvert.at mit mehr als 50 Mio Online-Angeboten gelauncht werden. Mit dem digita-
len Kund*innenclub, in Form eines B2B-Loyalitätsbaukastens, oder dem Digital Out of Home (DOOH) Werbefenstern
wurde das digitale Werbeportfolio weiter ausgebaut. Das physische Werbeangebot wird stetig durch digitale Werbekanäle
erweitert und die Bereitstellung des digitalen Zugangs zu den Kernprodukten am Brief- und Werbemarkt wird forciert.
Besonders zu erwähnen ist die Bereitschaft, Konzepte mutig zu testen und bei positiver Resonanz mit Konsequenz umzu-
setzen.
Das Geschäftsfeld Business Solutions ist der führende Anbieter für innovative, physische und digitale Geschäftspro-
zess-Lösungen. Der Fokus liegt auf effizienten Business Lösungen in den Bereichen Input- und Business-Automation, Do-
kumentenlogistik, Outputmanagement und digitaler Werbung, welche sich auch speziell während der COVID-19 Pandemie
bewährt haben. Durch Innovationen in den Bereichen künstliche Intelligenz, Dokumentenmanagement-Lösungen und du-
ale Zustellungsangebote ermöglicht das Geschäftsfeld auch in diesen herausfordernden Zeiten einen reibungslosen und
state-of-the-art Betriebsablauf für Österreichs führende Unternehmen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
196
Im Bereich Logistics Solutions entwickelt die Österreichische Post laufend maßgeschneiderte Kund*innenlösungen
für Warehousing und Fulfillment sowie diverse „Value Add Services“ – wie beispielsweise das 2-Mann Handling, eine zeit-
definierte Zustellung (z. B. Same Day Delivery) oder nachhaltige Verpackungslösungen. Diese Lösungen sorgen in Verbin-
dung mit innovativen Online-Services für mehr Effizienz, höhere Flexibilität und generell für eine kund*innenorientierte
Optimierung von Kommunikation und Distribution.
Im Bereich Prozesse und Abläufe liegt ein wesentlicher Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf der Stärkung
der nachhaltigen Aspekte des Unternehmens. Die Österreichische Post AG hat im Geschäftsjahr 2020 wesentlich in die
CO
2
-neutrale und schadstofffreie Zustellung investiert. Ein besonderes Highlight bei der Umsetzung dieser Schwerpunkte
ist die Bestellung von 25 elektrischen Großraumtransportern, die Österreichs größte E-Flotte weiter verstärken. Auch
beim neu eröffneten Logistikzentrum Steiermark in Kalsdorf bei Graz standen die dank Forschungs-Partnerschaften ge-
wonnene Erkenntnisse zur Nachhaltigkeit im Vordergrund.
Ein weiterer Schwerpunkt des Investitionsprogramms lag in der Berichtsperiode im Bereich Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung: Neben den laufenden Investitionen im Bereich Fuhrpark wurde vor allem in moderne Filialausstattung inves-
tiert. Über den Fuhrpark und den Ausbau der Elektromobilität wird im Bereich Umwelt berichtet. Ein weiteres Thema bil-
deten Investitionen, die im Rahmen des Kapazitätserweiterungsprogramms getätigt wurden. Zudem wurde das Programm
„City Logistik“ auch 2020 von Paket Österreich in der Division Paket & Logistik weitergeführt und ein Pilotbetrieb zur Zu-
stellung mit E-Bikes oder zu Fuß über zentral gelegene Mikro-Logistikzentren (City Hubs), basierend auf den Erkenntnis-
sen aus vorangegangenen Piloten in der Grazer Innenstadt, gestartet. Durch dieses neuartige Konzept kann die Österrei-
chische Post AG einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von CO
2
- und Lärmemissionen in Ballungszentren leisten. Ein
wei
teres Innovations-Projekt kommt aus dem Umfeld Internet-of-Things (IoT) und ermöglicht das Tracking von 40.000
Rollbehältern. Dadurch werden Lieferketten im Brief- und Paketnetzwerk optimiert, was neben den Kosten auch den CO
2
-
Footprint weiter reduziert.
Die Österreichische Post AG sucht für Innovationen und Investitionen konsequent nach Fördermöglichkeiten. Die Ab-
teilung CSR & Umweltmanagement (CSR = Corporate Social Responsibility) berät und unterstützt hier alle betroffenen
Bereiche und koordiniert auch die steuerliche Forschungsprämie.
Auch in diesem Bereich machte sich die COVID-19 Pandemie bemerkbar, was sich durch die rasche Bereitstellung ho-
her Fördermittel des Finanzministeriums zur wirtschaftlichen Bekämpfung der Auswirkungen der staatlich angeordneten
Lockdowns ausdrückte. Hierbei spielt vor allem die COVID-19 Investitionsprämie eine große Rolle. Dabei konnte die Öster-
reichische Post AG viele Investitionen einreichen und vorläufige Förderzusagen dafür einholen. Der Fokus liegt vor allem
auf Investitionen im Digitalisierungs- und Ökologisierungsbereich, die den Großteil der eingereichten Investitionsvorha-
ben ausmachen. Die Zulässigkeit einer Doppelförderung ermöglicht vor allem in Kombination mit den bisher genutzten
Umweltförderungen für E-Fahrzeuge und Photovoltaikanlagen eine einmalige Gelegenheit, die Förderintensität in diesem
Bereich zu erhöhen und so die Maßnahmen zur CO
2
-Emissionsreduktion zu unterstützen.
Zud
em wurde die Initiative zur Umrüstung der LKW-Flotte mit Rechtsabbiegeassistenzsystemen durch Mittel der
Schieneninfrastrukturdienstleistungsgesellschaft mbH gefördert, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden in den
Städten zu erhöhen.
Die Innovationsfähigkeit der Österreichischen Post AG wurde durch ein Projekt bewiesen, welches mithilfe eines kom-
plexen statistischen Verfahrens die Paketmengen prognostiziert und so die Personaleinsatz- und Betriebsmittelplanung
für die Führungskräfte in den Logistikzentren erleichtern soll. Dieser Ansatz wurde durch die Wirtschaftsagentur Wien
(WAW), bei der das Projekt vor zwei Jahren eingereicht wurde, nun nach abgeschlossener Überprüfung mit einer 25 %-
Quot
e gefördert und die Leitung des Projektes mit einem zusätzlichen Frauenbonus honoriert.
Es handelt sich hierbei um eine exemplarische nicht vollständige Darstellung ausgewählter Forschungsprojekte.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
197
4. Chancen und Risiken
4
.1
Risikomanagementsystem bei allgemeinen Risiken
Die Österreichische Post AG betreibt ein umfangreiches Risikomanagement. Dieses richtet sich grundsätzlich nach
dem COSO-Standard „Enterprise Risk Management – Integrated Framework“. Das Ziel des Risikomanagements ist es, die
Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen das Erreichen der Unter-
nehmensziele zu unterstützen. Risiken werden nach einheitlichen Grundsätzen in ihrem Gesamtzusammenhang identifi-
ziert, bewertet, überwacht und in einem unternehmensweiten Risikomanagementsystem dokumentiert. Der Vorstand de-
finiert die Risikostrategie und -politik des Unternehmens und legt die Rahmenbedingungen des Risikomanagement-
systems fest.
Die Risikopolitik der Österreichischen Post AG ist auf B
estandssicherung und nachhaltige Steigerung des Unter-
nehmenswerts ausgerichtet und fügt sich in die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie ein. Die Österreichische
Post AG ist zahlreichen Risiken ausgesetzt.
Daher ist die Österreichische Post AG bereit, Risiken einzugehen, sofern das resultierende Chancen- und Risiken-
portfolio ein ausgewogenes Verhältnis aufweist und sie sich im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten und ethischen
Grundwerte des Unternehmens bewegen. Die Ziele der Bestandssicherung und Ermöglichung einer nachhaltigen Stei-
gerung des Unternehmenswerts dürfen nicht gefährdet werden.
Für Risiken, die unvermeidbar sind, werden Steuerungsmaßnahmen ergriffen, die der Bestandssicherung und
nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes dienen.
Die wichtigsten Schritte des Risikomanagementprozesses sind:
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
198
1. Identifizierung und Bewertung Risiken sind definiert als potenzielle Abweichungen von Unternehmenszielen. Für
jedes identifizierte Risiko wird festgelegt, wer die Bewertung, Steuerung und Überwachung verantwortet. Halbjährlich
unterstützen die Risikomanagement-Beauftragten der jeweiligen Unternehmensbereiche bei der Analyse und Aktualisie-
rung der Risikosituation. Im Zuge der Analyse und Bewertung werden die Risiken in Szenarien beschrieben und anschlie-
ßend so weit wie möglich gemäß den Dimensionen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit quantifiziert. Nicht quanti-
fizierbare Risiken werden anhand definierter qualitativer Klassen bewertet. Zusätzlich unterstützt das zentrale
Risikomanagement zyklisch die einzelnen Unternehmensbereiche in Form proaktiver Risiko-Assessments und Workshops
hinsichtlich ihrer Risiken. Die Ergebnisse der Identifizierung und Bewertung werden in einer eigenen Risikomanagement-
Software dokumentiert.
2. Aggregation und Reporting Das zentrale Risikomanagement sammelt und überprüft die identifizierten und bewer-
teten Risiken. Die finanziellen Effekte möglicher Überschneidungen werden im Rahmen der Aggregation berücksichtigt.
Unter Einsatz statistischer Methoden wird die Gesamtrisikoposition der Österreichischen Post AG ermittelt. Darüber hin-
aus wird das Risikoportfolio in einem Risikogremium analysiert und plausibilisiert. Das Risikogremium setzt sich aus Ver-
treter*innen von Governance-Funktionen, einschließlich Corporate Social Responsibility, und operativen Funktionen zu-
sammen. Die Ergebnisse des Risikogremiums fließen in den halbjährlichen Bericht des zentralen Risikomanagements
über die Risiken und deren Entwicklung an den Vorstand ein. Unerwartet auftretende Risiken werden dem Vorstand un-
mittelbar (ad hoc) berichtet. Zum Status des Risikomanagements werden der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss
ebenfalls regelmäßig informiert.
3. Maßnahmengestaltung Die Risikosteuerung erfolgt durch die Festlegung geeigneter Maßnahmen mit dem Ziel,
Risiken zu vermeiden, zu reduzieren oder auf Dritte zu übertragen. Die Unternehmensbereiche prüfen hierzu die infrage
kommenden Maßnahmen mittels Kosten-Nutzen-Analysen und implementieren diese anschließend. Die Maßnahmen wer-
den im Zuge der halbjährlichen Analyse überwacht und angepasst. Zur systematischen Bewältigung versicherbarer Risi-
ken betreibt die Österreichische Post AG ein internes Versicherungsmanagement. Dessen Hauptaufgaben bestehen in der
laufenden Optimierung der Versicherungssituation sowie der Prozesse in der Schadenabwicklung.
4. Überwachung und Kontrolle In Anlehnung an den Österreichischen Corporate Governance Kodex wird die Funkti-
onsfähigkeit des Risikomanagementsystems jährlich durch Wirtschaftsprüfer beurteilt. Des Weiteren werden die Konzep-
tion, Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems regelmäßig evaluiert, überwacht und kontrolliert.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
199
4.2
Risikomanagementsystem bei finanziellen Risiken
Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Österreichischen Post AG ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs
gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Grundsätzlich wird beim Management der Finanzpositionen ein strategischer Port-
folio-Ansatz unter Bedachtnahme auf eine konservative Risikopolitik verfolgt.
In der Österreichischen Post AG erfolgt eine laufende Überwachung eventuell auftretender Risikokonzentrationen.
Diese können bei Finanzinstrumenten mit ähnlichen Merkmalen und ähnlichen Bedingungen auftreten, z.B. in Bezug auf
Fristigkeiten und Kontrahenten-Struktur oder hinsichtlich der Umsetzung der Veranlagungsstrategie. Konzentrationsrisi-
ken werden unter anderem durch die Veranlagung von Termingeldern bei verschiedenen Banken, Diversifikation der Emit-
tenten im Wertpapierportfolio oder Streuung der Fälligkeitsprofile vermieden.
Die aktuelle Risikosituation im Finanzbereich wird laufend in einem standardisierten Berichtswesen dargelegt. Wei-
ters bestehen in der Österreichischen Post AG klare, schriftlich festgelegte Strategien und operative Richtlinien für die
Behandlung aller finanziellen Risiken.
Das Risikomanagement unterliegt einem vom Vorstand beschlossenen Regelwerk, das Ziele, Grundsätze, Aufgaben
und Kompetenzen festlegt. Darüber hinaus formuliert dieses Regelwerk standardisierte Abläufe, um Revisionssicherheit
zu gewährleisten.
Zudem werden durch die Organisation der Tätigkeitsabläufe (wie z.B. Trennung von Handel und Buchführung von Fi-
nanztransaktionen, Sicherung von elektronischen Daten) organisatorische Risiken im Finanzbereich so weit wie möglich
ausgeschaltet.
4.3
Bedeutende Risiken
Die Risiken und Chancen der Österreichischen Post AG leiten sich aus dem Risikoumfeld bzw. den Trends und Verän-
derungen ab, denen das Unternehmen ausgesetzt bzw. mit denen das Unternehmen konfrontiert ist.
4.3.1
E-SUBSTITUTION KLASSISCHER BRIEFSENDUNGEN
Klassische Briefsendungen werden zunehmend durch elektronische Medien ersetzt. Der Trend zur elektronischen
Substitution von Briefen, insbesondere zur elektronischen Zustellung, wird auch weiterhin fortbestehen. Diese Entwick-
lung, die von der Gesetzgebung gefördert wird, kann zu nicht unerheblichen Volumenrückgängen und damit Ergebnisbe-
einträchtigungen führen. Ein Rückgang des Umsatzes der Österreichischen Post AG im Bereich Briefpost von einem Pro-
zentpunkt führt zu einem negativen Umsatzeffekt von rund 6 Mio EUR pro Jahr, der aufgrund der Fixkostenstruktur des
Unternehmens kurz- bis mittelfristig großteils ergebnismindernd wirken würde. Es kann nicht ausgeschlossen werden,
dass infolge von Änderungen der gesetzlichen Zustellvorschriften für behördliche Sendungen in Österreich ein Teil dieser
Sendungen nicht mehr über die Österreichische Post AG zugestellt wird. Eine zusätzliche Beschleunigung der Substitu-
tion von Briefsendungen durch elektronische Medien ist durch das Inkrafttreten des E Government-Gesetzes sowie durch
weitere Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes zu erwarten. Dem Mengenrückgang infolge dieser Substitution wird mit
neuen Produkten und Dienstleistungen entgegengewirkt. Die Diversifikation trägt dazu bei, Risiken einzelner Branchen
weit zu streuen bzw. gering zu halten.
4.3.2
PERSONALKOSTEN UND STRUKTUR DER DIENSTVERHÄLTNISSE
Das Geschäftsmodell der Österreichischen Post AG ist von einer hohen Personalkostentangente geprägt. Ein Teil der
Mitarbeiter*innen der Österreichischen Post AG steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und unterliegt den
Bestimmungen des Beamtendienstrechts. Daraus ergeben sich Besonderheiten im Zusammenhang mit der dienstrechtli-
chen Verwendung. Bei einem Teil der Belegschaft kann es durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen im Fall von
Mengenverlusten zu keiner Kapazitätsanpassung kommen, ebenso ist keine Anpassung des Gehaltsniveaus an eventuell
ungünstigere Marktkonditionen möglich. Das Beamtendienstrecht führt damit insgesamt zu geringer Kostenflexibilität.
Die Österreichische Post AG ist im Hinblick auf den liberalisierten Markt zunehmend mit den Grenzen der dienstrechtli-
chen Verwendungsmöglichkeiten für die ihm zugewiesenen Beamt*innen konfrontiert. Die Lösung dieser Problematik
nimmt im Dialog mit den verantwortlichen Gesetzgebenden eine bedeutende Rolle ein. Aus den laufenden Änderungen
des Beamtendienstrechts und sonstigen gesetzlichen Änderungen können sich für die Österreichische Post AG, soweit
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
200
diese Regelungen nicht auf die spezielle Wettbewerbssituation der Österreichischen Post AG Rücksicht nehmen, zusätzli-
che Belastungen und unerwartete Mehrkosten ergeben, auf deren Entstehen das Unternehmen keinen Einfluss hat.
4.3.3
UMSETZUNG TARIFGESTALTUNG
Die Österreichische Post AG versucht Kostensteigerungen, die nicht durch Effizienzsteigerungen und Produktivitäts-
maßnahmen ausgeglichen werden können, durch Tarifanpassungen abzumildern. Es besteht das Risiko, dass diese Tarif-
anpassungen nicht im benötigten Umfang von der dafür zuständigen Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-
GmbH) genehmigt werden.
4.3.4
RÜCKGANG BEI WERBEMENGEN
Das Geschäft mit Werbesendungen wird von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst und hängt stark von der In-
tensität der Werbeaktivitäten von Unternehmen ab. Gerade der stationäre Handel – als wichtigste Werbepost-Kund*in-
nengruppe – ist weiterhin mit folgenden strukturellen Trends konfrontiert: Einerseits ist eine zunehmende Marktkonzent-
ration spürbar und andererseits leidet der stationäre Handel unter dem starken Wachstum des E Commerce-Marktes.
Infolgedessen kann es zu einer Reduktion bei Werbemitteln und -mengen und damit auch zu einer Beeinträchtigung des
Ergebnisses kommen. Darüber hinaus kann digitale Werbung oder Verunsicherung rund um die Datenschutz-Grundver-
ordnung zur Reduktion physischer Sendungen führen.
4.3.5
PAKETMARKT
Durch das weiterhin dynamische Wachstum des Paketmarkts infolge des anhaltenden E-Commerce-Booms bleibt der
Wettbewerb intensiv. Zusätzlich kann der stagnierende B2B-Markt zu einer weiteren Verschärfung des Konkurrenz-
kampfs im C2C-Markt beitragen. Dadurch kann es zu Marktanteilsverschiebungen kommen. Zudem ist das starke Paket-
wachstum von großen Online-Versender*innen getrieben, die überproportional zum Markt wachsen. Durch die bereits
etablierte Eigenzustellung eines*r Großkund*in im Osten von Österreich und damit verbundenen möglichen weiteren
Steigerungen der Eigenleistung kann es zu spürbaren Mengenverlusten und damit einhergehenden Umsatz- und Ergeb-
niseffekten kommen.
4.3.6
KOSTENRISIKO LOGISTIK
Die Verschiebungen der Sendungsmengen von Brief zu Paket bewirken Anpassungen im Logistikprozess. Es besteht
das Risiko, dass sich die forcierten Effizienz- bzw. Produktivitätssteigerungen verzögern. Darüber hinaus wird in der Pa-
ketzustellung neben Eigenzustellung auch mit Frachtunternehmen zusammengearbeitet. Aufgrund der Zunahme der Pa-
ketmengen und der damit verbundenen steigenden Nachfrage nach Frachtdienstleistungen besteht das Risiko von Kos-
tenerhöhungen.
4.3.7
BETEILIGUNGEN
Ein Bestandteil der Strategie der Österreichischen Post AG ist das Wachstum durch selektive Akquisitionen und Ko-
operationen überwiegend im Kerngeschäft der Logistik. Dabei ist es wichtig, passende Akquisitionsziele zu finden und
erworbene Unternehmen erfolgreich zu integrieren. Die Chancen und Risiken von Beteiligungen sind in hohem Maß von
politischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig.
Im Filialnetz arbeitet die Österreichische Post AG seit vielen Jahren mit strategischen Partner*innen im Telekom- und
Finanzbereich zusammen. Insbesondere das Finanzdienstleistungsgeschäft ist einem strukturellen Wandel durch verän-
derte Kund*innenbedürfnisse unterworfen. Um diesen Kund*innenbedürfnissen nach Finanzdienstleistungen besser
nachkommen zu können, hat die bank99 im April 2020 den operativen Betrieb aufgenommen.
Seit 2013 ist die Österreichische Post AG mit 25
% am türkischen Paketdienstleister Aras Kargo a.s. beteiligt. Bereits
damals gab es die grundsätzliche Absicht und Übereinkunft zwischen der Gründer- und Eigentümerfamilie Aras und der
Österreichischen Post AG, die Beteiligung zu erhöhen. Am 25. August 2020 erfolgte das Closing zur Anteilserhöhung auf
80 %. Aufgrund der derzeit schwierigen politischen Situation in der Türkei besteht das Risiko, dass sich insbesondere
volkswirtschaftliche Rahmengrößen zum Nachteil der Post entwickeln.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
201
4.3.8
TECHNISCHE UND CYBERRISIKEN
Die Österreichische Post AG ist in hohem Maß auf die Verwendung von komplexen technischen Systemen angewiesen
und setzt bei der Erbringung seiner Dienstleistungen maßgeblich auf den Einsatz von Datenverarbeitungssystemen, mo-
dernen Kommunikationsmedien und anderen technischen Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund hat die Österreichische
Post AG in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen vorgenommen, um ihr Verteil- und Zustellnetz zu moder-
nisieren. Die Leistungserbringung des Unternehmens hängt dabei von der Funktionsfähigkeit weniger wichtiger Standorte
ab. Sollten technische Systeme vorübergehend oder dauerhaft ausfallen oder sollte es zu unberechtigten Datenzugriffen
und Datenmanipulationen beispielsweise durch Cyberkriminalität kommen, könnte dies zu Störungen des Geschäftsab-
laufs und zum Verlust von Reputation und Kund*innen führen sowie zusätzliche Kosten verursachen. Zur Reduktion von
technischen und Cyber-Risiken wurden Sicherheitsmaßnahmen und Regeln festgelegt, die einen reibungslosen Ablauf
sicherstellen sollen. Im Betrieb von Rechenzentren verfolgt die Österreichische Post AG eine Outsourcing-Strategie.
Durch entsprechende Vertragsgestaltung und gezieltes Servicelevel-Management wird die Verfügbarkeit aller ausgeglie-
derten Tätigkeiten abgesichert. Die Vertragspartner*innen sind verpflichtet, einschlägige gültige Zertifizierungen vorzu-
weisen.
4.3.9
REGULATORISCHE UND RECHTLICHE RISIKEN
Das Postmarktgesetz sieht in vielen Bereichen keine Gleichbehandlung zwischen der Österreichischen Post AG und
ihren Mitbewerber*innen vor, sondern eine Mehrbelastung der Österreichischen Post AG: Die Österreichische Post AG ist
im Rahmen des Universaldienstes verpflichtet, in ganz Österreich ein Mindestangebot von Postdienstleistungen in ver-
gleichbarer Qualität anzubieten und ein flächendeckendes Netz von mindestens 1.650 Post-Geschäftsstellen sicherzu-
stellen. Mit eigenem Personal betriebene Post-Geschäftsstellen dürfen nur nach Durchführung eines behördlichen Ver-
fahrens geschlossen werden, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Österreichische Post AG – zumindest
vorübergehend – zur Führung unrentabler Standorte verpflichtet ist.
Die Österreichische Post AG geht derzeit nicht davon aus, dass sie verpflichtet wird, ihren Mitbewerber*innen Zugang
zu Teilleistungen einzuräumen. In einem solchen Fall könnten diese jedoch in besonders lukrativen Marktsegmenten
Postdienstleistungen selbst erbringen und in weniger lukrativen Marktsegmenten zu regulierten Preisen auf Teilleistun-
gen der Österreichischen Post AG zurückgreifen. Dies könnte zu erheblichen Ergebnisbeeinträchtigungen führen.
In der Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Post AG sowie im Dialog mit allen Stakeholdern nimmt die Thematik
der Gleichbehandlung der Österreichischen Post AG mit anderen Marktteilnehmer*innen einen hohen Stellenwert ein.
Das Unternehmen sieht es als seine Aufgabe, auf die ungenügende Abgeltung des Universaldienstes und die Problematik
der asymmetrischen Marktöffnung hinzuweisen.
Die Österreichische Post AG unterliegt in der Gestaltung ihrer Geschäftsbedingungen (einschließlich ihrer Entgelte) im
Universaldienst der Kontrolle durch die Regulierungsbehörde. Das Unternehmen kann deshalb im Bereich des Universal-
dienstes nur eingeschränkt durch Preisanpassungen auf Marktveränderungen reagieren. Unterschiedliche Definitionen
der Grenzen des Universaldienstes seitens der Regulierungsbehörde und des Unternehmens können sich in der Gestal-
tung des Produktportfolios und der Preisfestsetzung niederschlagen.
Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Vereinbarungen und Geschäftspraktiken der Österreichischen Post AG war und
ist in wenigen Einzelfällen immer wieder Gegenstand kartellrechtlicher Untersuchungen und Verfahren. Sonstige rechtli-
che Risiken ergeben sich auch aus nicht vorhersehbaren Gerichtsverfahren mit Mitbewerber*innen, Kund*innen und Lie-
ferant*innen sowie aus dem Themenbereich Datenschutz. Zur bestmöglichen Vermeidung von Ergebnisbeeinträchtigun-
gen durch regulatorische und rechtliche Risiken ist der Österreichische Post AG bestrebt, in ihren Kernprozessen eine
Erweiterung der Wertschöpfung und des Produktportfolios zu erzielen, um ihren Kund*innen ein breiteres Leistungs-
spektrum anzubieten und eine Qualitätsoptimierung zu erreichen. Darüber hinaus beabsichtigt die Österreichische Post
AG, vermehrt Umsätze im nicht regulierten Bereich zu erwirtschaften. Der Rechtsrahmen für neue innovative Produkte
und Dienstleistungen und die damit verbundenen Datenverarbeitungen lässt Interpretationsspielräume bei den seit Mai
2018 anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften offen und ist aktuell und kann zukünftig laufend Gegenstand
von Diskussionen und datenschutzrechtlichen Verfahren mit finanziellen Auswirkungen insbesondere auf das Werbepost-
geschäft sein.
Nach dem Poststrukturgesetz 1996 sind Änderungen des Beamtendienstrechts, die für Bundesbeamt*innen einge-
führt werden, grundsätzlich auch auf die der Gesellschaft zugewiesenen Beamt*innen anwendbar. Im Ergebnis können
Änderungen des Beamtendienstrechts daher unmittelbar die Kostenstruktur der Gesellschaft verändern. Weiters können
Risiken aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Poststrukturgesetzes grundsätzlich nicht ausgeschlossen wer-
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
202
den. Betreffend die Thematik der Festlegung des korrekten Vorrückungsstichtags bei Beamt*innen wurde die vorgese-
hene Besoldungsreform im Jahr 2015 umgesetzt, welche vom EuGH als ungenügend beurteilt wurde und so eine neuerli-
che Reform notwendig gemacht hat. Als Folge daraus wurde eine weitere Novellierung des Beamtendienstrechts seitens
der Bundesregierung vorgenommen, nach der für jede*n Bundesbeamt*in die Frage der Anrechnung der Vordienstzeiten
vor dem 18. Lebensjahr auf Einzelfallbasis neu zu bewerten, zu betrachten und zu beurteilen ist. Es besteht das Risiko,
dass auch diese Novellierungen vom EuGH als diskriminierend eingestuft werden.
4.3.10
COVID-19 PANDEMIE
Das Jahr 2020 war geprägt von COVID-19 und den damit verbundenen Maßnahmen. Die verhängten temporären Lock-
downs haben zu Mehrkosten und Umsatzverlusten geführt. Es besteht das Risiko, dass die Pandemie und ihre Folgen län-
ger als erwartet dauern. Dies könnte zu weiteren Mehrkosten für Prozess- und Präventivmaßnahmen und Umsatzeinbu-
ßen führen und mitunter auch nachhaltigen Einfluss auf das Kerngeschäft der Österreichischen Post AG haben. Wie das
Jahr 2020 gezeigt hat, könnten sich diese nachhaltigen Einflüsse insbesondere in einem stärkeren Trend zur Digitalisie-
rung mit dem Risiko einer höheren E-Substitution und der Reduktion von Werbemengen aufgrund von Lockdowns äußern.
Die COVID-19 bedingte Wirtschaftskrise könnte zudem zu vermehrten Insolvenzen oder Marktkonsolidierungen führen,
was zu weiteren Reduktionen bei der Werbepost führen könnte. Außerdem könnte eine generelle Verschiebung von Brief-
zu Paketprodukten erfolgen.
4.3.11
UMWELT-, SOZIAL- UND GOVERNANCE-RISIKEN (ENVIRONMENTAL, SOCIAL, GOVERNANCE – ESG)
Die Österreichische Post AG verfolgt schon seit 2016 eine Nachhaltigkeits-Strategie. Das dynamische Marktumfeld
erforderte ein Update der bewährten Strategie. ESG-Themen haben einen hohen Stellenwert, die Initiative „CO
2
neutral
zugestellt“ sei hier beispielhaft genannt. Demgemäß begrüßt und unterstützt die Österreichische Post AG Klima- und
Umweltschutzmaßnahmen. Einige Umweltschutzbestrebungen bergen jedoch Risiken für das Werbepostgeschäft. So gibt
es bereits erste Legislativen, die ein sogenanntes Opt-In für unadressierte Werbung vorsehen. Es besteht das Risiko, dass
auch Österreich diesen Beispielen folgt und eine derartige gesetzliche Regelung vorsieht. Das könnte zu beträchtlichen
Rückgängen in der Werbepost führen. Die Österreichische Post AG versucht daher im Dialog mit Stakeholdern Aufklä-
rungsarbeit hinsichtlich der tatsächlichen Umweltauswirkung von Werbepost diesem Risiko vorzubeugen.
Für eine detaillierte Aufstellung zu weiteren ESG-Risiken wird dazu auf den Nichtfinanziellen Bericht verwiesen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
203
4.4
Finanzielle Risiken
Für die Österreichischen Post AG ergeben sich folgende finanzielle Risiken:
Ausfallrisiken
Liquiditätsrisiken
Marktrisiken
4.4.1
AUSFALLRISIKEN
Das Risiko bei Forderungen kann insgesamt als gering eingeschätzt werden, da die Mehrzahl der Kund*innen einem
Bankeinzugsverfahren zugestimmt hat bzw. in risikobehafteten Fällen Bankgarantien hinterlegt oder Vorauszahlungen
geleistet werden. Ferner besteht ein Großteil der offenen Forderungen gegenüber Vertragspartner*innen bester Bonität.
Zur Begrenzung des Ausfallrisikos bei Wertpapieren werden nur Papiere von Emittenten mit einem Investment-Grade-
Rating oder vergleichbarer Bonität angekauft bzw. gehalten. Anteile an Investmentfonds werden nur bei international
anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehalten. Besonderes Augenmerk gilt auch der Liquidität und der Abwicklungs-
sicherheit der abgeschlossenen Finanzprodukte. Für Geldmarkttransaktionen bestehen festgelegte Handelslimits.
4.4.2
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Aufgabe der Liquiditätssicherung ist es, die Zahlungsfähigkeit der Österreichischen Post AG jederzeit zu gewähr-
leisten. Basis des Liquiditätsmanagements ist ein Liquiditätsplan, der laufend Soll-Ist-Analysen unterzogen und bei Be-
darf angepasst wird. Durch die aktive Steuerung von Zahlungsströmen wird der Zinssaldo optimiert.
4.4.3
MARKTRISIKEN
Marktrisiken umfassen die bestehenden Risiken aus der Änderung von Marktpreisen. In der Österreichischen Post AG
bestehen im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung von Zinsen und Währungskursen, die Auswirkungen auf die Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage haben können:
Zinsänderungsrisiko
Das
Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko dar, das sich aus der Wertänderung von Finanzinstrumenten oder zinsbeding-
ten Zahlungsströmen infolge von Schwankungen von Marktzinssätzen ergibt. Das Zinsänderungsrisiko beinhaltet das
Barwertrisiko bei fest verzinsten Bilanzposten und das Zahlungsstromrisiko bei variabel verzinsten Bilanzposten. Ein
Zinsänderungsrisiko liegt vor allem bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr vor. Sol-
che längeren Laufzeiten sind im operativen Bereich nicht von materieller Bedeutung, spielen jedoch bei Finanzinvestiti-
onen in Wertpapiere sowie bei Finanzverbindlichkeiten eine Rolle.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Finanzbereich orientiert sich am Portfolio-Ansatz. Gesteuert werden
grundsätzlich nicht Einzelpositionen, sondern das gesamte Finanzportfolio unter Bedachtnahme auf die jeweilige
Grundtransaktion. Zu diesem Zweck werden selektiv auch derivative Instrumente wie Zins-Swaps und Zins-Caps einge-
setzt. Zum Berichtszeitpunkt bestehen keine derivativen Finanzpositionen. Das Finanzportfolio wird täglich der vorge-
gebenen Benchmark gegenübergestellt.
Währungsänderungsrisiko
Als
Währungsänderungsrisiko wird der mögliche Verlust aus Marktveränderungen durch schwankende Wechselkurse
angesehen. Auf der Aktivseite ergeben sich keine wesentlichen Risiken aus Währungsänderungen, da Lieferungen na-
hezu zur Gänze auf Euro-Währungsbasis abgewickelt werden und auch die Veranlagung in Wertpapiere und Termingel-
der überwiegend in Euro erfolgt.
4.5
Wesentliche Chancen
Das Risikomanagementsystem hat zum Ziel neben Risiken auch Chancen frühzeitig zu erkennen, zu analysieren, zu
bewerten und durch geeignete Maßnahmen das entsprechende Chancen-Potenzial zu verwirklichen. Die Identifizierung,
Bewertung, Steuerung und das Reporting erfolgen gemäß dem zuvor dargestellten Prozess.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
204
Im ersten strategischen Eckpunkt – Verteidigung der Marktführerschaft und Profitabilität im Kerngeschäft – wird die
Erweiterung und Adaptierung des Produktportfolios im Segment Brief & Werbepost sowie Paket gemäß den Anforderun-
gen der Kund*innen als Chance betrachtet. So wird das Leistungsangebot laufend durch diverse Zusatzleistungen im
physischen und elektronischen Bereich erweitert. Eine kontinuierliche E-Substitution von Briefen wird in der Planung der
Österreichischen Post AG bereits berücksichtigt, womit ein im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen langsameres
Voranschreiten des Rückgangs als Chance zu bewerten ist. Chancen ergeben sich vor allem durch den wachsenden On-
line-Handel. Hier punktet die Post durch neue, schnelle und schlanke Lösungen für Online-Bestellungen. Die Österreichi-
sche Post AG hat klare Wettbewerbsvorteile hinsichtlich Qualität und Kostenstruktur. Weiters können durch Maßnahmen
zur Personalkostenoptimierung positive Impulse gesetzt werden.
Im zweiten strategischen Eckpunkt – Profitables Wachstum in nahen Märkten – ergeben sich Chancen vor allem
durch das Beteiligungsportfolio der Post. Die ausländischen Beteiligungsunternehmen sind primär im Paketsektor ange-
siedelt und profitieren ebenfalls vom Anstieg des Online-Handels. Das Tochterunternehmen Aras Kargo bietet ein beson-
ders großes Chancenpotenzial aufgrund der Größe und des Entwicklungspotenzials des türkischen Marktes.
Für den dritten strategischen Eckpunkt – Ausbau des Filial- und Digitalangebots für Privatkund*innen und KMUs –
ergeben sich beispielsweise Potenziale durch den Ausbau des Online- und Selbstbedienungsangebots sowie durch neue
Geschäftsmodelle im Bereich E-Commerce, insbesondere kann über die Tochtergesellschaft Post E-Commerce an der
Online-Handel-Dynamik partizipiert werden.
Für Chancen zu ESG-Themen sei auch an dieser Stelle auf den Nichtfinanziellen Bericht verwiesen.
4.6
Gesamtaussage zur Risikosituation
Die vorstehend beschriebenen Risiken und Chancen des Unternehmens werden stetig beobachtet und es werden ent-
sprechende Maßnahmen gesetzt bzw. Initiativen ergriffen. Gesamthaft betrachtet ist zu erwarten, dass sich Unsicherhei-
ten durch die Pandemie erhöhen, dies gilt sowohl im positiven wie im negativen Sinne. Ein Blick auf die bedeutenden
Chancen und Risiken des Unternehmens zeigt, dass es zwar Änderungen bzw. Verschiebungen bei den Themen gibt, mit
denen die Post konfrontiert ist, die Stabilität bei den Chancen und Risiken aber überwiegt. Dementsprechend ist aus heu-
tiger Sicht der Bestand des Unternehmens nicht gefährdet.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
205
5. Weitere rechtliche Angaben
5
.1
Internes Kontrollsystem und Risikomanagement im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess
Die Österreichische Post AG ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit operativen Risiken ausgesetzt, mit denen sich
das Unternehmen bewusst auseinandersetzt. Durch die Konzentration auf das Kerngeschäft sowie die jahrzehntelange
Erfahrung in diesem Geschäft ist es der Österreichischen Post AG möglich, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren und
zu bewerten sowie rasch geeignete Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung zu setzen. Für die Österreichische Post AG be-
steht ein einheitliches Risikomanagement, das alle Organisationseinheiten sowie ein Internes Kontrollsystem für alle we-
sentlichen Prozesse einschließt. Das Interne Kontrollsystem als Teil des Risikomanagementsystems ist risikoorientiert
aufgebaut und in die Betriebsabläufe integriert. Berücksichtigt werden die Rechnungslegung, die Finanzberichterstat-
tung sowie deren vorgelagerte Unternehmensprozesse. Für die Durchführung der Kontrollen ist die jeweilige Unterneh-
menseinheit verantwortlich.
5.1.1
KONTROLLUMFELD
Die Funktionen der Bereiche Treasury, Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt und die Aufgaben und Ver-
antwortungen geteilt. Im Bereich Rechnungswesen setzt sich die Aufbauorganisation aus dem Rechnungswesen am Sitz
der Gesellschaft sowie prozessorientierter dezentraler Teams zusammen.
Die Aufgabe des Rechnungswesens besteht in der zeitgerechten, vollständigen und ordnungsgemäßen Erfassung von
Geschäftsfällen und deren Darstellung in Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen der Österreichischen Post AG.
Sämtliche Belege werden elektronisch erfasst und dokumentiert weiterverarbeitet. Eingangsrechnungen werden in
einer zentralen Scanstelle elektronisch erfasst, die Belege in der Buchhaltung gebucht und zur Freigabe elektronisch wei-
tergeleitet. Die Freigabe der Belege durch die jeweiligen Sachbearbeiter erfolgt im System. Dadurch ist eine elektronische
Dokumentation der Freigabe der Belege gewährleistet.
Die Ablauforganisation der monatlichen Bilanzierung folgt einem strikten Terminplan. Die Termine werden für ein Ge-
schäftsjahr erstellt und unternehmensintern kommuniziert. Zur vollständigen und richtigen Abbildung aller bilanzierungs-
relevanten Sachverhalte erfolgt eine enge Abstimmung zwischen dem Rechnungswesen und den Fachbereichen der Ös-
terreichischen Post AG. Diese Abstimmung erfolgt im Rahmen von strukturierten Bilanzierungsgesprächen und dem
laufenden Informationsaustausch zu neuen Geschäftsentwicklungen, strukturellen und strategischen Veränderungen
sowie zu Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten.
5.1.2
RISIKOBEURTEILUNG
Die Risiken im Bereich Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung von bilanzierungsrelevanten
Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung, Bewertungsfehler durch falsche Einschätzung von mit Unsicherheit behaf-
teten Ereignissen bzw. fehlerhafte Berechnungen, unrichtigen Ausweis sowie verspätete Bilanzerstellung und Datenzu-
griff von unberechtigten Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.
5.1.3
KONTROLLMASSNAHMEN
Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen Bilanzerstellung wurden in allen am Rechnungs-
legungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungsmaßnahmen implementiert. Die Anwendung unternehmensin-
terner Richtlinien (wie z.B. Bilanzierungshandbuch, Bilanzierungsrichtlinien) führt zu einer einheitlichen Behandlung der
Geschäftsfälle und einer einheitlichen Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung. Diese Richtlinien und Anweisun-
gen werden laufend aktualisiert.
Zusätzlich bestehen Richtlinien und Fachkonzepte zu ausgewählten Kernprozessen, insbesondere zu Beteiligungser-
werben und -veräußerungen. Im Bereich der Stammdaten (z.B. SAP-Kontenplan, Kund*innendaten) sind zentrale Anlage-
/Änderungsprozesse definiert worden.
Die Abschlüsse werden in SAP R3 als führendem System erstellt. Alle für die Rechnungslegung und Berichterstattung
relevanten SAP Module kommen zum Einsatz. Die Systeme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich ge-
gen unbefugte Zugriffe geschützt.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
206
Durch die eingesetzte Software finden automatisierte Prüfungen statt. Neben den automatisierten Kontrollen (wie
Funktionstrennung, Rechnungsfreigabe, Rechnungsprüfung) existieren manuelle Kontrollen (z.B. durch Stichproben). Bei
allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Die Schlüsselprozesse wurden
dokumentiert, standardisiert und mit Kontrollpunkten versehen. Diese klar definierten Überprüfungsmechanismen er-
möglichen eine frühzeitige Risikoerkennung. Zusätzlich wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung im Einklang mit
den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und internationalen Rechnungslegungs-
vorschriften steht.
5.1.4
INFORMATION UND KOMMUNIKATION
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktionen werden die Abschlüsse wesentlichen Führungsebenen
der Österreichischen Post AG zur Verfügung gestellt.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen werden interne Berichte, die weiterführende Erläuterungen zu
ausgewählten Positionen und Kennzahlen enthalten,
erstellt. Wesentlicher Bestandteil der internen Berichterstattung der Österreichischen Post AG ist die Datenanalyse und
deren Auswertung. Diese beinhaltet unter anderem die Berechnung von Cashflows sowie dazugehörige detaillierte Erläu-
terungen.
Vom Controlling wird monatlich ein Beteiligungsbericht erstellt, der Informationen über die Entwicklung der Tochter-
unternehmen enthält.
Die Berichterstattung an die Aktionär*innen der Österreichischen Post AG erfolgt durch Investor-Relations in Über-
einstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex sowohl über die Investor-Relations-Website
(www.post.at/ir) als auch über direkte Gespräche mit den Investoren. Die veröffentlichten Informationen werden allen
Investoren zeitgleich zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Publikationen stehen den Investoren auf der Investor-Re-
lations-Website zahlreiche weitere Informationen zur Verfügung.
5.1.5
ÜBERWACHUNG
Kernpunkt des operativen Risikomanagements ist die Identifizierung, Evaluierung und Beherrschung von wesentli-
chen Risiken aus dem Kerngeschäft. Dieser Prozess wird von Schlüsselpersonen in den Divisionen getragen. Die Österrei-
chische Post AG gliedert sich in die auf dem Markt tätigen Divisionen Brief & Werbepost, Paket & Logistik und Filiale und
Bank sowie in die Division Corporate, die zusätzlich vor allem Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung erbringt.
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten Richtlinien über
den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozess sowie die laufende Berichterstattung.
Die Richtlinien umfassen beispielsweise die Festsetzung und Kontrolle von Limit-Kategorien und Handlungsabläufen zur
Begrenzung finanzieller Risiken sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips.
Diese Richtlinien sind Teil des internen Kontrollsystems und stellen unter anderem die ordnungsgemäße interne und
externe Finanzberichterstattung sicher. Der Planungs- und Berichtsprozess dient als Frühwarnsystem und als Basis für
die Beurteilung der Wirksamkeit der eingeleiteten Steuerungsmaßnahmen. Dabei folgen auf den Bericht an den Gesamt-
vorstand zu Spitzenkennzahlen monatliche Performance Reviews zu den auf dem Markt tätigen Einheiten, die gemäß dem
integrierten Planungs- und Berichtswesen stufenweise fortgesetzt werden. Wesentliches Merkmal des Planungs- und
Berichtswesens ist neben der vertikalen Integration die Konvergenz zwischen internem und externem Berichtswesen.
Zudem werden Chancen und Risiken bereits in der Planungsphase berücksichtigt, um Planungsziele zu plausibilisieren.
Das interne Kontrollsystem als Teil des Risikomanagementsystems ist risikoorientiert aufgebaut und in die Be-
triebsabläufe integriert. Das bedeutet, dass Maßnahmen arbeitsbegleitend erfolgen oder dem Arbeitsvollzug unmittelbar
vor- oder nachgelagert sind. Das interne Kontrollsystem basiert auf genauen Informationen über die Prozesse für die
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und schließt auch deren vorgelagerte Unternehmensprozesse mit ein. Die
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird regelmäßig von der Revision überprüft.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
207
5.2
Informationen gemäß § 243a UGB
Das Grundkapital der Österreichische Post AG beträgt 337.763.190 EUR und ist geteilt in 67.552.638 Stück auf Inha-
ber lautende Stückaktien mit einem Nominalwert von jeweils 5 EUR. Es liegen keine Stimmrechtsbeschränkungen oder
Syndikatsvereinbarungen vor, die der Gesellschaft bekannt sind.
Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) 52,85 % der Anteile an der Österreichi-
sche Post AG (auf Basis der in Umlauf befindlichen 67.552.638 Stück Aktien). Der Gesellschaft sind keine anderen Aktio-
när*innen bekannt, die mehr als 10 % der Anteile halten.
Soweit der Gesellschaft bekannt ist, gibt es keine Inhaber von Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Mitarbeiter*in-
nen, die auch Aktionär*innen der Österreichische Post AG sind, üben ihre Stimmrechte individuell aus. Es existieren keine
sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
Genehmigtes Kapital Gemäß § 5a der Satzung der Österreichische Post AG wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG
ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 16. Juni 2025 um bis zu 16.888.160 EUR, durch Aus-
gabe von bis zu 3.377.632 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinla-
gen, in bestimmten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionär*innen, zu erhöhen. Die Satzungsände-
rung wurde am 6. August 2020 in das Firmenbuch eingetragen.
Bedingtes Kapital Gemäß § 5b der Satzung der Österreichische Post AG wurde das Grundkapital gemäß § 159 AktG
um bis zu 16.888.160 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.377.632 Stückaktien erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur zum
Zweck der Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger*innen von Finanzinstrumenten im Sinne von § 174
AktG durchgeführt werden. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Satzungsänderung wurde am 6. August 2020 in das Fir-
menbuch eingetragen.
Aktienrückerwerb Die ordentliche Hauptversammlung vom 11. April 2019 hat den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und
8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den*die Inhaber*in oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Gelt
ungsdauer von 30 Monaten ab dem 11. Ap-
ril 2019, sohin bis zum 10. Oktober 2021 sowohl über die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen
Aktionär*innen oder einem*r einzigen Aktionär*in, insbesondere der ÖBAG, zu einem niedrigsten Gegenwert von 20 EUR
je Aktie und einem höchsten Gegenwert von 60 EUR je Aktie zu erwerben.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Er-
werb durch den Vorstand kann insbesondere vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmer*innen, leitenden An-
gestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unterneh-
mens im Rahmen eines Mitarbeiter*innenbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer
Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen
ist (wie etwa einer Mitarbeiter*innenbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG) übertragen werden sollen.
Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat
im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen
Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmä-
ßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
Der Vorstand wurde für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zu-
stimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung bezie-
hungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, insbesondere
wenn die Aktien Arbeitnehmer*innen, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder
eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiter*innenbeteiligungsprogramms oder
eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien
für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer Mitarbeiter*innenbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs
4 EStG) übertragen werden sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung
kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausge-
übt werden.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
208
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch
Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz i. V. m. §
122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Ak-
tien ergeben, zu beschließen.
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts-
rats bis 16. Juni 2025 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG – insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinn-
schuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 250.000.000 EUR, die auch das Um-
tausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 3.377.632 Aktien der Gesellschaft einräumen können
und/oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann – auch in mehreren Tranchen und in
unterschiedlicher Kombination auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanzin-
strumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtausch- und/oder Bezugsrechten auf Aktien
der Gesellschaft.
Für die Bedienung der Umtausch- und/oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital oder eigene Aktien
oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden.
Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichts-
rates festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des
Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist.
Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionär*innen auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG
mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
Es gibt keine bedeutsamen Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die bei einem Kontrollwechsel in
der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich wesentlich ändern oder enden.
Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmit-
gliedern oder Arbeitnehmer*innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots
5.3
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag von Bedeutung sind, sind im vorliegen-
den Jahresabschluss berücksichtigt. Andere berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht
eingetreten.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
209
6. Ausblick 2021
Die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben den Geschäftsverlauf der Österreichi-
schen Post AG im vergangenen Jahr geprägt und werden auch das Jahr 2021 beeinträchtigen. Aktuelle Prognosen zeigen,
dass mit keiner raschen Rückkehr zur Normalität zu rechnen ist. Obwohl von einer wirtschaftlichen Erholung im Jahres-
verlauf auszugehen ist, sind einige Kund*innensegmente der Österreichischen Post AG nach wie vor von Einschränkungen
betroffen. Daraus resultiert eine höhere Risikobandbreite für Umsatz und Ergebnis.
UMSATZZUWACHS 2021 ERWARTET
In Summe erwartet die Österreichische Post AG im Jahr 2021 unter der Voraussetzung einer stetigen
Verbesserung der gesamtökonomischen Rahmenbedingungen einen Umsatzanstieg. Es wird erwartet, dass die Entwick-
lungen in den Divisionen unterschiedlich verlaufen.
In der Division Brief & Werbepost sind eine stabile Umsatzentwicklung und ebenso leichte Rückgangsraten 2021 mög-
lich. Hier wirken sich Einschränkungen aufgrund der COVID-19 Pandemie und Lockdown Maßnahmen ebenso negativ aus
wie mögliche negative wirtschaftliche Folgen der Krise auf die Geschäftsfähigkeit bedeutender Kund*innen. In der Brief-
post lag die Grundannahme der elektronischen Substitution von klassischen Briefen bisher in der Größenordnung von ca.
5 % p.a. In den ersten Quartalen 2021 wird sich zeigen, ob
dieser Langfristtrend aufrecht bleibt. Die Rückkehr zu bisheri-
gen Trends bei Werbe- und Medienpost ist nur durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen möglich.
Weit besser entwickeln sollte sich der Umsatz der Division Paket & Logistik – es wird ein Zuwachs erwartet. Im
Jahr 2020 gab es zwar Mengenzuwächse durch Lockdown Situationen des stationären Handels, trotzdem sollten im Jahr
2021 weitere Steigerungen möglich sein. Die E-Commerce Nutzung verteilt sich auf eine breitere Händler*innen- und
Konsument*innenbasis.
VERBESSERTES ERGEBNIS 2021
Der Ausblick 2021 für die Österreichische Post AG beruht auf den Annahmen, dass für den Einzelhandel weitere Lock-
down Situationen vermieden werden können und eine effiziente Brief- und Paketlogistik aufrechterhalten werden kann.
Trotz unsicherer Rahmenbedingungen wird ein Ergebnisanstieg im laufenden Jahr angepeilt. Dabei besteht insbeson-
dere in der Division Brief & Werbepost eine erhöhte Prognosebandbreite. Abhängig vom Verlauf der ökonomischen Erho-
lung ist mit einer stabilen oder leicht rückläufigen Ergebnissituation zu rechnen. In der Division Paket & Logistik hingegen
liegt der Fokus auf einer operativen Ergebnisverbesserung. Ein Umsatzzuwachs in der Division Filiale & Bank sollte sich
ebenfalls positiv auf das Gesamtergebnis auswirken.
INVESTITIONEN/CAPEX
Das Jahr 2020 hat gezeigt, wie wichtig es ist, die notwendigen Kapazitäten für das rasante Paketwachstum zur Verfü-
gung zu haben. Nach Engpässen im zweiten Quartal 2020 konnten die Rekordpaketmengen nach erfolgten Kapazitätser-
weiterungen im vierten Quartal 2020 gut bewältigt werden. Das Investitionsprogramm der Österreichischen Post AG wird
daher weiter forciert. Bis Ende 2022 soll die Sortierkapazität um weitere 25 % ausgebaut werden.
Ziel der Österreichischen Post AG ist es, sowohl hinsichtlich Qualität der Leistungserbringung als auch Effizienz und
Geschwindigkeit die Spitzenposition in Österreich auszubauen. Zusätzlich zu Instandhaltungsinvestitionen (Maintenance
CAPEX) sind Wachstumsinvestitionen (Growth CAPEX) vorgesehen. Darüber hinaus sind Erweiterungen bzw. Zukäufe von
Immobilien vorgesehen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
210
AUSSCHÜTTUNG
Auf Grundlage einer soliden Bilanzstruktur und der erwirtschafteten Cashflows setzt die Österreichische Post AG
seine attraktive Dividendenpolitik fort: der Vorstand wird in der Hauptversammlung am 15. April 2021 die Ausschüttung
einer Dividende von 1,60 EUR je Aktie vorschlagen.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
211
Wien, am 23. Februar 2021
Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL
Gen
eraldirektor
Vorstandsvorsitzender
DI WALTER OBLIN
Generaldirektor-Stellvertreter
Vorstand Brief & Finanzen
DI PETER UMUNDUM
Mitglied des Vorstands
Vorstand Paket & Logistik
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
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Bestätigungs-
vermerk
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
213
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Österreichische Post Aktiengesellschaft,
Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020
sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014
(im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss-
prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards
on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im
Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unab-
hängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vor-
schriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt
und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung
Siehe Anhang Kapitel 2.7 Rückstellungen und Kapitel 3.8 Rückstellungen
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
214
Das Risiko für den Abschluss
Die in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Rückstellungen für Unterauslastung
betragen TEUR 182.171. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfordert zukunftsbezogene
Schätzungen und Annahmen über künftige Gehaltssteigerungen, Fluktuationsabschläge, den
Unterauslastungsgrad der jeweiligen Mitarbeiter und die zur Abzinsung verwendeten Rech-
nungszinssätze. Änderungen der genannten Parameter haben wesentliche Auswirkungen auf die
Höhe der Rückstellungen und den Jahresüberschuss.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass diese Rückstellungen zu hoch oder zu niedrig bewer-
tet sind und folglich der Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Bewertung der Rückstellungen für Unterauslastung wie folgt beurteilt:
— Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Bewertung der Rückstellungen für Unteraus-
lastung analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, die Rückstel-
lungen für Unterauslastung angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die rele-
vanten internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung und
Implementierung evaluiert.
— Wir haben die Berechnung der Gehaltssteigerungen und der Fluktuationsabschläge auf Basis
der unternehmensspezifischen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit auf ihre Angemes-
senheit beurteilt.
— Für eine Stichprobe von Mitarbeitern haben wir untersucht, ob der für die Bewertung heran-
gezogene Unterauslastungsgrad den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
— Die bei der Bestimmung der Rechnungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir
durch Abgleich mit öffentlich verfügbaren Informationen auf ihre Angemessenheit beurteilt.
— Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Sachverhalt und zu den
diesbezüglichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zutreffend und angemessen sind.
Bewertung der Anteile an der bank99 AG
Siehe Anhang Kapitel 2.3 Anlagevermögen und Kapitel 3.1 Anlagevermögen
Das Risiko für den Abschluss
Die Anschaffungskosten der Anteile an der bank99 AG betragen zum Bilanzstichtag
TEUR 87.761. Die gesetzlichen Vertreter haben diese Anteile einer Werthaltigkeitsprüfung unter-
zogen, die auf Basis einer Unternehmensbewertung zum 31. Dezember 2020 zu einer außerplan-
mäßigen Abschreibung der Anteile an der bank99 AG von TEUR 40.356 geführt hat.
Das Ergebnis dieser Unternehmensbewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der
künftigen Dividenden (unter Berücksichtigung von Kundenhochlauf, Zins- und Provisionsmargen,
regulatorischen Kapitalanforderungen) der bank99 AG sowie von Annahmen zur Festlegung des
verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit
behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Anteile an der bank99 AG nicht ordnungsgemäß
bewertet sind und folglich der Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
215
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Bewertung der Anteile an der bank99 AG unter Einbeziehung unserer Bewertungs-
spezialisten wie folgt beurteilt:
— Wir haben die Prozessabläufe sowie relevante interne Kontrollen erhoben und die Schlüssel-
kontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung evaluiert.
— Die bei der Unternehmensbewertung angewendete Bewertungsmethode haben wir auf ihre
Angemessenheit beurteilt und die rechnerische Richtigkeit der durchgeführten Berechnungen
nachvollzogen.
— Die den Berechnungen zugrunde gelegten Planungsrechnungen haben wir hinsichtlich der
wesentlichen Werttreiber anhand der vorgelegten Erläuterungen zum Business Plan und
durch Befragung der zuständigen leitenden Personen plausibilisiert.
— Die zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen
haben wir durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemes-
senheit beurteilt. Darüber hinaus haben wir das zur Ermittlung dieses Diskontierungssatzes
verwendete Berechnungsschema gewürdigt und die rechnerische Richtigkeit der Herleitung
des Diskontierungssatzes nachvollzogen.
— Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Sachverhalt und zu den
diesbezüglichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zutreffend und angemessen sind.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vor-
schriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-
halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig –
anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die
Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine
realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses der Gesellschaft.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
216
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange-
sehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben
wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
— Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion
auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellun-
gen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
— Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
— Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende
Angaben.
— Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-
legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen
Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Anga-
ben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
217
— Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
— Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-
feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die
wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
— Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruf-
lichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise
angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig
– damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
— Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss
ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des
Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es
sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet
wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche
Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf
zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Überein-
stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen auf-
gestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen
fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
218
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in
der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den
deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind
die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am
23. Juli 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am
31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Abschluss-
prüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit
von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr
Mag. (FH) Gerhard Wolf.
Wien, 1. März 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. (FH) Gerhard Wolf e.h.
Wirtschaftsprüfer
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
219
Erklärung
der gesetzlichen
Vertreter
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
220
Als gesetzliche Vertreter der Österreichischen Post AG bestätigen wir nach bestem
Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2020 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns
so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewisshei-
ten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungsle-
gungsstandards aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 des Mutterunterneh-
mens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des
Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten be-
schreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 23. Februar 2021
Der Vorstand
DI DR. GEORG PÖLZL
Generaldirektor
Vorstandsvorsitzender
DI WALTER OBLIN
Generaldirektor-Stellvertreter
Vorstand Brief & Finanzen
DI PETER UMUNDUM
Mitglied des Vorstands
Vorstand Paket & Logistik
Erklärung der gesetzlichen
Vertreter gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3
Börsegesetz
Österreichische Post AG | Jahresfinanzbericht 2020
221
post.at/ir
ALWAYS
DELIVER A
SOLUTION