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KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 82
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auf das Kreditportfolio sind im Abschnitt G. Finanzrisiken und Risikoma-
nagement beschrieben. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Ein-
schätzungen des Managements abweichen. Alle Effekte die verlässlich ge-
schätzt werden konnten, wurden berücksichtigt. Die Bank hat keine Kurz-
arbeitsleistungen bezogen. Es wurde ein Investitionszuschuss beantragt,
der aber unwesentlich ist. Die Schätzungen hinsichtlich Kreditverluste
wurden im Rahmen der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden ange-
passt. Der Ausblick hinsichtlich Belastung der Eigenmittel-
und Liquiditäts-
situation durch die COVID-19-Krise ist stabil. Die Fortführung des Unter-
nehmens ist durch die COVID-19-Krise nicht gefährdet.
Russland-Ukraine-Konflikt
Im Rahmen des aufkommenden Konflikts zwischen der Russischen Föde-
ration und der Republik Ukraine sowie der darauffolgenden Kriegshand-
lungen haben sich die diversen Abteilungen der Hypo Vorarlberg mit den
Folgen auf die Bank und ihr Geschäftsmodell beschäftigt. Zum Zeitpunkt
der Berichterstellung konnte kein wesentliches Risiko, weder direkt noch
indirekt, festgestellt werden.
h) Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Im Zuge des Risikomanagements hat die Hypo Vorarlberg Risiken identifi-
ziert, die durch derivative Finanzinstrumente wirtschaftlich abgesichert
werden. Derivative Instrumente, die im Zuge der Sicherungsstrategie des
Konzerns abgeschlossen werden, sich allerdings nicht für Hedge Ac-
counting qualifizieren, werden im Abschluss als Geschäfte des Handelsbe-
stands ausgewiesen. Dies ist auch bei Kundenderivaten sowie deren ge-
genläufigen Absicherungen der Fall.
Einer der Haupttreiber für Schwankungen des Marktwertes von festver-
zinslichen Finanzinstrumenten ist die Veränderung des relevanten Refe-
renzzinssatzes wie z.B. der ESTR. Dieses Zinsänderungsrisiko wird im Kon-
zern im Einklang mit der Risikomanagementstrategie durch den Abschluss
von Sicherungsgeschäften innerhalb der definierten Limite gehalten. Die
Sicherungsinstrumente transferieren die Fixverzinsung in eine variable, an
den Referenzzinssatz gebundene Verzinsung und ermöglichen hierdurch
eine Übertragung des zinsinduzierten Marktpreisrisikos. Zudem ergeben
sich aus Änderungen von Devisenkursen Schwankungen des Marktwertes
von Finanzinstrumenten in fremder Währung. Dieses Währungsrisiko wird
im Konzern im Einklang mit der Risikomanagementstrategie durch den
Abschluss von Sicherungsgeschäften innerhalb der definierten
Limite gehalten. Die Sicherungsinstrumente transferieren die Zahlungen
in fremder Währung in fixierte Zahlungen in Euro und ermöglichen hier-
durch eine Übertragung des währungsinduzierten Marktpreisrisikos.
Grundgeschäfte befinden sich dabei in den Kategorien Finanzielle Vermö-
genswerte at Amortized Cost sowie Finanzielle Verbindlichkeiten at
Amortized Cost. Zur Absicherung des Währungs-
und Zinsänderungsrisi-
kos verwendet der Konzern derivative Instrumente, wie beispielsweise
Zinsswaps, Währungsswaps sowie Cross-Currency-Swaps. Im Zuge der
Widmung einer Sicherungsbeziehung ins Hedge Accounting gemäß IFRS
erfolgt eine formale Dokumentation, die unter anderem die Art der Siche-
rungsbeziehung, das abgesicherte Risiko, den wirtschaftlichen Zusam-
menhang, die Risikomanagementzielsetzung der Sicherungsbeziehung so-
wie die Art und Weise der Effektivitätsbeurteilung beschreibt. Im Zuge
der Reform der „Interbank Offered Rate“ (IBOR) ist die Dokumentation
anzupassen, um Modifizierungen des Grundgeschäfts, des Sicherungsin-
struments und des abgesicherten Risikos widerzuspiegeln.
Die Wirksam-
keit der Sicherungsbeziehung ist eine wesentliche Bedingung zur Anwen-
dung von Hedge Accounting. Der wirtschaftliche Zusammenhang wird in
vielen Fällen qualitativ und zukunftsorientiert durch die Dokumentation
der Übereinstimmung der wichtigsten risikorelevanten Parameter zwi-
schen Grund-
und Sicherungsgeschäften zum Zeitpunkt der Dokumenta-
tion nachgewiesen. Diese Prüfung wird als Critical Terms Match (CTM) be-
zeichnet. Sollten die wesentlichen Geschäftsparameter nicht oder bei ge-
änderten Verträgen nicht mehr im gewohnten Ausmaß einer üblichen
wirtschaftlichen Absicherung ausreichend nahe beieinander ausgerichtet
sein, wäre eine reine qualitative Beurteilung mit hoher Unsicherheit ver-
bunden. In diesen Fällen darf bei der finalen Beurteilung auf die Ergeb-
nisse von quantitativen Methoden abgestellt werden. Die quantitative Ef-
fektivitätsbeurteilung erfolgt prospektiv über die Dollar-Offset-Methode.
Im Konzern kommen bisher ausschließlich Fair Value Hedges zur Anwen-
dung. Eine Hedge-Beziehung liegt dann vor, wenn einem gesicherten
Grundgeschäft ein oder mehrere Sicherungsgeschäfte eindeutig zugeord-
net werden können.
Fair Value Hedges
Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Grundgeschäften
wird die Fair Value Änderung des Grundgeschäfts, die aus dem abgesi-
cherten Risiko resultiert, als Teil des Buchwerts des Grundgeschäfts (Basis
Adjustment) mit Gegenbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung er-
fasst. Die Fair Value Änderung des zugehörigen Sicherungsgeschäfts wird
ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Etwaige Ineffektivi-
täten werden somit unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung
wirksam. Werden Eigenkapitalinstrumente, für die das OCI Wahlrecht
ausgeübt wurde, im Rahmen von Hedge Accounting als Grundgeschäfte
designiert, so wird die Fair Value Änderung des Derivats inklusive Ineffek-
tivitäten im Kumulierten Sonstigen Ergebnis erfasst.
Fair Value Hedges werden zur Verringerung des Marktwertrisikos einge-
setzt. Für designierte und qualifizierte Fair Value Hedges wird die Verän-
derung des beizulegenden Zeitwertes des Sicherungsderivates erfolgs-
wirksam im Posten Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value erfasst.
Des Weiteren ist der Buchwert des Grundgeschäftes um jenen Gewinn o-
der Verlust ergebniswirksam anzupassen, welcher dem abgesicherten Ri-
siko zugerechnet werden kann. Primär erfolgt mittels Fair Value
Hedges
die Absicherung von Zinsänderungsrisiken. Abgesicherte Grundgeschäfte
sind daher insbesondere Finanzinstrumente mit fixer sowie strukturierter
Verzinsung in Form von erworbenen sowie emittierten Wertpapieren und
Darlehen sowie Festgeldern. In einzelnen Fällen erfolgt die Absicherung
von Zinsänderungs-
und Währungsrisiken in Kombination.
Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausge-
übt wird, oder wenn das Sicherungsgeschäft nicht mehr die Kriterien für
die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt, wird die Sicherungs-
beziehung beendet. In diesem Fall ist die Berichtigung des Buchwerts ei-
nes gesicherten Finanzinstruments erfolgswirksam im Ergebnis aus Siche-
rungsbeziehungen bis zur Fälligkeit des Finanzinstrumentes aufzulösen.
i) Saldierung von Finanzinstrumenten
Der Konzern nimmt im vorliegenden Konzernabschluss keine Saldierung
von Finanzinstrumenten vor, da keine Absicht besteht, den Ausgleich von
Forderungen und Verpflichtungen auf Nettobasis herbeizuführen. Der
Konzern hat insbesondere im Bereich der Derivate Nettingrahmenverein-
barungen abgeschlossen, mit dem Ziel, dass im Falle eines Kontrahenten-
ausfalls der Ausgleich samt Berücksichtigung von gelieferten bzw. erhalte-
nen Sicherheiten auf einer Nettobasis herbeigeführt wird. Nähere Anga-
ben zu Aufrechnung von Finanzinstrumenten sind in Note (57) ersichtlich.
j) Leasing
Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem
Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das
Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeit-
raum überträgt. Als Finanzierungsleasing klassifizieren wir ein Leasingver-
hältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen
Chancen und Risiken am Vermögenswert auf den Leasingnehmer übertra-
gen werden. Alle übrigen Leasingverhältnisse in unserem Konzern werden
als Operating-Leasing klassifiziert.
Bilanzierung als Leasinggeber
Leasingverhältnisse werden nach der Verteilung der wirtschaftlichen Risi-
ken und Chancen aus dem Leasinggegenstand zwischen Leasinggeber und
Leasingnehmer beurteilt und entsprechend als Finanzierungs-
oder Ope-
rating-Leasing bilanziert. Leasinggegenstände, die dem Leasingnehmer zu-
zurechnen sind (Finanzierungsleasing), werden unter dem Posten Finanzi-
elle Vermögenswerte
at Amortized Cost unter der Note (23) mit dem Net-
toinvestitionswert (Barwert) ausgewiesen. Der Nettoinvestitionswert um-
fasst die Barwerte der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berück-
sichtigung etwaiger Restwerte. Erträge aus dem Finanzierungsleasing
werden im Zinsüberschuss unter der Note (6) ausgewiesen. Die Forderun-
gen aus Finanzierungsleasingverhältnissen, bei denen der Leasinggegen-
stand dem Leasingnehmer zuzurechnen ist, sind im Konzern überwiegend
Immobilienobjekte. Im Falle von Operating-Leasingverhältnissen werden
die Leasinggegenstände im Posten Sachanlagen unter Note (26) oder bei
vermieteten Immobilien im Posten Als Finanzinvestition gehaltene Immo-
bilien unter der Note (27) ausgewiesen und nach den für die jeweiligen
Vermögensgegenstände geltenden Grundsätzen bewertet. Leasingerträge