KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 85
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Risikovorsorgen und Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte
In diesem Posten wird die Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen
und Rückstellungen in Bezug auf Finanzinstrumente ausgewiesen. Zudem
sind Direktabschreibungen sowie Eingänge von bereits abgeschriebenen
Forderungen in diesem Posten enthalten.
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
In diesem Posten werden die Bildung und Auflösung von Wertminderun-
gen in Bezug auf nicht finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Diese
Wertminderungsposten umfassen die Bilanzposten Sachanlagen, Als Fi-
nanzinvestition gehaltene Immobilien, Immaterielle Vermögenswerte und
Sonstige Vermögenswerte.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
In diesem Posten werden sämtliche ertragsabhängigen Steuern
getrennt in tatsächliche Ertragsteueraufwendungen, latente Ertragsteuer-
aufwendungen sowie Steuern aus Vorperioden dargestellt.
t) Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und
Schätzungen
Zur Aufstellung des Konzernabschlusses müssen vom Management Schät-
zungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die An-
gaben in der Bilanz und im Anhang sowie den Ausweis von Erträgen und
Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Sie beziehen
sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermö-
genswerten, die konzerneinheitliche Festlegung der wirtschaftlichen Nut-
zungsdauern
für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von
Rückstellungen. Den Schätzungen und Beurteilungen liegen Prämissen zu-
grunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen.
Hinsichtlich der zukünftig erwarteten Geschäftsentwicklung wurden die
zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Um-
stände, ebenso wie die als realistisch unterstellte künftige Entwicklung
des globalen und branchenbezogenen Umfelds, zugrunde gelegt. Durch
von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereiches
des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen
können die tatsächlichen Beträge von den ursprünglich erwarteten
Schätzwerten abweichen. Sofern Schätzungen in größerem Umfang erfor-
derlich waren, werden die getroffenen Annahmen im Folgenden darge-
Wertminderungen von Finanziellen
Vermögenswerten
at Amortized Cost
Im Konzern wird das Kreditportfolio zumindest vierteljährlich im Hinblick
auf Wertminderungen geprüft. Dabei wird beurteilt, ob erkennbare Ereig-
nisse zu einem Absinken der in Zukunft erwarteten Cashflows im Kredit-
portfolio führen. Indikatoren für einen Wertberichtigungsbedarf sind die
Nichteinhaltung von Fälligkeiten und
Vereinbarungen, die Überwachung und Auswertung der wirtschaftlichen
Verhältnisse der Kunden sowie Ratingveränderungen. Das Management
berücksichtigt bei der Planung der zukünftigen Cashflows Annahmen ba-
sierend auf historischen Ausfallswahrscheinlichkeiten für vergleichbare
Kreditportfolios. Eine Erhöhung der Wertminderungsratio (Verhältnis Risi-
kovorsorge zu Obligo) in Bezug auf das zugrundeliegende Obligo um 1 %
hätte eine erhöhte Risikovorsorge im Ausmaß von TEUR 1.207 (2019:
TEUR 1.009) zur Folge. Eine Reduzierung der Wertminderungsratio in Be-
zug auf das zugrundeliegende Obligo um 1 % hätte eine Verringerung der
Risikovorsorge um TEUR 1.207 (2019: TEUR 1.009) zur Folge. Die Entwick-
lung der Kreditrisikovorsorgen ist in der Note (58) dargestellt. Die Auswir-
kungen auf die Gewinn-
und Verlustrechnung sind in der Note (15) darge-
stellt. Der Buchwert der den Ermessensentscheidungen, Annahmen und
Schätzungen unterliegenden Vermögenswerte beträgt TEUR 12.332.201
(2019: TEUR 11.790.839).
Fair Values von Finanzinstrumenten bewertet zum beizulegenden Zeit-
wert in Bewertungslevel 3
Viele der Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden, notieren nicht an einem aktiven Markt. Diese Fair Values werden
anhand von Bewertungsmodellen ermittelt. Bei der Anwendung von Be-
wertungsmodellen orientiert sich der Konzern an Kursen von beobachtba-
ren aktuellen Markttransaktionen mit gleichartigen Instrumenten und
verwendet, sofern vorhanden, verfügbare und beobachtbare Marktdaten
in den Bewertungsmodellen. In Bezug auf die Sensitivitäten von verwen-
deten Bewertungsmodellen verweisen wir auf Note (56). Im Hinblick auf
die Gewinn- und Verlustrechnung wirken sich diese Annahmen und Schät-
zungen auf das Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value in der
Note (10) aus. In Bezug auf die Bewertung von OTC-Derivaten wird bei Er-
mittlung des beizulegenden Zeitwertes auch das Kreditrisiko, ausgeprägt
in Form eines Credit-Value-Adjustment (CVA) oder eines Debt-Value-Ad-
justment (DVA), berücksichtigt. Bei Vorliegen von Nettingvereinbarungen
erfolgt die Ermittlung von CVA und DVA auf Basis der Nettoposition je
Kontrahent unter Berücksichtigung von Besicherungen, Ausfallswahr-
scheinlichkeiten sowie am Markt beobachtbarer Credit-Default-Swaps-
Spreads (CDS-Spreads). Es handelt sich dabei um eine rechnungslegungs-
bezogene Änderung der Schätzung. Der Effekt aus dem Ansatz des Kre-
ditrisikos für finanzielle Vermögenswerte und Derivate beträgt
TEUR 25.996 (2019: TEUR 28.253) und wurde im Ergebnis aus Finanzin-
strumenten at Fair Value erfasst. Der Effekt
aus dem Ansatz des Kreditrisi-
kos für finanzielle Verbindlichkeiten beträgt TEUR -3.630 (2019: TEUR -
5.824) und wurde erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis aus Veränderung
des eigenen Bonitätsrisikos erfasst. Der Buchwert der den Ermessensent-
scheidungen, Annahmen und Schätzungen unterliegenden Vermögens-
werte beträgt TEUR 936.107 (2019: TEUR 970.753), jener der Verbindlich-
keiten TEUR 623.641 (2019: TEUR 646.864).
Ertragsteuern
Der Konzern unterliegt im Bereich der Ertragsteuern mehreren Steuerho-
heiten. Wesentliche Schätzungen bestehen dabei in der Ermittlung der
Steuerrückstellung unter Note (38). Anhand von Überleitungsrechnungen
(Mehr-Weniger-Rechnung) wird ausgehend vom lokalen unternehmens-
rechtlichen Ergebnis das steuerliche Ergebnis je Gesellschaft ermittelt.
Des Weiteren werden im Zuge von laufenden bzw.
angekündigten Be-
triebsprüfungen die erwarteten zusätzlichen Steuerverpflichtungen in der
Steuerrückstellung erfasst. Nach abgeschlossener Betriebsprüfung wird
der Unterschied zwischen der erwarteten und der tatsächlichen Steuer-
nachzahlung erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in der
Position Ertragsteuern aus Vorperioden sowie in den latenten Steuern er-
fasst. Ermessensentscheidungen sind erforderlich, um auf Basis des wahr-
scheinlichen Zeitpunktes und der Höhe zukünftig zu versteuernder Ge-
winne sowie zukünftiger Steuerplanungsstrategien festzustellen, in wel-
cher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind. Der Ansatz der Steuer-
forderungen erfolgt aufgrund einer Planungsrechnung über einen Zeit-
raum von 5 Jahren. Angaben betreffend den latenten Steuern sind in den
Notes (29) sowie (39) dargestellt. Die Effekte auf die Gewinn- und Verlust-
rechnung sind in der Note (17) sowie jene auf das Sonstige Ergebnis in
Note (41) ersichtlich. Der Buchwert der den Ermessensentscheidungen,
Annahmen und Schätzungen unterliegenden Vermögenswerte beträgt
TEUR 30.751 (2019: TEUR 16.313), jener der Verbindlichkeiten
TEUR 3.529 (2019: TEUR 4.534).
Rückstellungen
Der für Rückstellungen angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schät-
zung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung
zum Abschlussstichtag erforderlich ist. Risiken und Unsicherheiten sind
bei der Schätzung berücksichtigt. Die in der
Bilanz angesetzten Rückstellungen sind in der Note (37) ersichtlich. Die Ef-
fekte auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind hinsichtlich Haftungen
und Kreditrisiken in der Position Risikovorsorgen
und Wertminderungen
finanzieller Vermögenswerte unter Note (15) und in den anderen Fällen in
den Verwaltungsaufwendungen unter Note (13) sowie unter den Sonsti-
gen Erträgen und Sonstigen Aufwendungen in den Notes (11) und (12)
ausgewiesen. Der Buchwert der den Ermessensentscheidungen, Annah-
men und Schätzungen unterliegenden Rückstellungen – ohne Sozialkapi-
tal – beträgt TEUR 32.774 (2019: TEUR 18.250).
Sozialkapital
Die Rückstellungen für Pensionen, alte Abfertigungsansprüche sowie für
Jubiläumsgelder sind leistungsorientiert. Die Berechnung der Barwerte
des Sozialkapitals erfolgte unter folgenden versicherungsmathematischen
Annahmen:
▪
Die Rückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden nach
dem Anwartschaftsansammlungsverfahren gebildet
▪
Das erwartete Pensionsantrittsalter wurde aufgrund der im Budget-
begleitgesetz 2003 beschlossenen Änderungen betreffend der An-
hebung des frühestmöglichen Pensionsantritts-
alters je Mitarbeiter individuell berechnet. Die aktuelle Regelung
für das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65 für Männer
und Frauen wurde berücksichtigt
▪
Generationentafeln für Angestellte: AVÖ 2018-P:
Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung