529900KCNFQU5OJH7L33 2025-12-31 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-12-31 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-01-01 2025-12-31 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-01-01 2024-12-31 529900KCNFQU5OJH7L33 2023-12-31 529900KCNFQU5OJH7L33 2023-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2023-12-31 ifrs-full:TreasurySharesMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2023-12-31 ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2023-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2023-12-31 ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2023-12-31 ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2023-12-31 ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2023-12-31 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2023-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2023-12-31 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:TreasurySharesMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-01-01 2024-12-31 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-12-31 ifrs-full:TreasurySharesMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-12-31 ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-12-31 ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-12-31 ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-12-31 ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-12-31 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2024-12-31 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-01-01 2025-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-01-01 2025-12-31 ifrs-full:TreasurySharesMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-01-01 2025-12-31 ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-01-01 2025-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-01-01 2025-12-31 ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-01-01 2025-12-31 ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-01-01 2025-12-31 ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-01-01 2025-12-31 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-01-01 2025-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-01-01 2025-12-31 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-12-31 ifrs-full:TreasurySharesMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-12-31 ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-12-31 ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-12-31 ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-12-31 ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-12-31 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 529900KCNFQU5OJH7L33 2025-12-31 iso4217:EUR iso4217:EUR xbrli:shares
image
image

Konzernlagebericht

Umfeld und Rahmenbedingungen

Geschäftsumfeld

Im Jahr 2025 setzt sich die im Vorjahr beobachtete leichte gesamtwirtschaftliche Erholung fort. Die Inflation geht weltweit zwar zurück, zeigt jedoch regionale Unterschiede. Die geldpolitischen Lockerungen – die Zinssenkungen der US-Notenbank und der Europäischen Zentralbank – haben ihre Wirkung entfaltet.

Die Finanzierungskosten sind gesunken, was die Investitionstätigkeit und die Konsumnachfrage stützen. Für das Jahr 2026 zeichnet sich ein vorsichtig positives gesamtwirtschaftliches Bild mit moderatem, leicht steigendem globalen Wirtschaftswachstum ab. In unseren Märkten bleibt das Wachstum moderat, die meisten Märkte verzeichnen ein leichtes Plus im Bruttoinlandsprodukt (BIP). Die Inflation ist spürbar rückläufig, nähert sich aber erst langsam dem Zielniveau der Zentralbanken.1

Nach dem spürbaren Rückgang der Inflation im Verlauf des Jahres 2024, setzte sich der disinflationäre Trend in 2025 weiterhin fort: Im Dezember 2025 sank die Inflation in den USA auf etwa 2,7 % 2, In der Eurozone sank die durchschnittliche Inflation von 2,4 % in 2024 auf durchschnittlich 1,9 % in 2025.3

Für die kommenden Jahre rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) auf Basis der Schätzungen von Jänner 2026 weiterhin mit einem stabilen globalen Wirtschaftswachstum. Nach einem Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 3,2 % im Jahr 2024 wird für 2025 und 2026 ein Wachstum von jeweils 3,3 % prognostiziert.

Für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften erwartet der IWF ein Wachstum von 1,9 % im Jahr 2025 und 1,8 % im Jahr 2026. In den USA wird für 2025 ein Wachstum von 2,7 % und für 2026 von 2,1 % prognostiziert. In der Eurozone wird das Wachstum 2025 auf 1,0 % geschätzt und soll 2026 auf 1,4 % steigen. Die Prognose zeigt, dass sich die regionale Wachstumsverteilung weiter fortsetzt: Während sich das Tempo in den Industrieländern etwas abschwächt, bleiben die Schwellen- und Entwicklungsländer Wachstumstreiber.4

Für die Schwellen- und Entwicklungsländer bleibt die Dynamik hoch: Hier wird mit einem Wachstum von 4,2 % für 2025 und einem weiteren Anstieg auf 4,3 % im Jahr 2026 gerechnet. Besonders in Asien bleibt das Wachstum überdurchschnittlich – so wird für China ein BIP-Plus von 4,6 % für 2025 und 4,5 % für 2026 prognostiziert, während Indien sogar konstant um 6,5 % pro Jahr wächst.

Laut aktueller Prognose des IWF von Oktober 2025 entwickeln sich die Märkte der A1 Group insgesamt positiv im Hinblick auf das reale BIP.

Gleichzeitig wird für die Inflation in den meisten Ländern, in denen wir aktiv sind, ein Rückgang erwartet.

Auch wenn für Österreich für 2025 und 2026 nach Jahren des Rückgangs wieder ein leichtes Wachstum von 0,3 % bzw. 0,8 % erwartet wird, bleiben die Wachstumsraten dennoch hinter denen des Euroraums zurück.5

Entwicklung des realen BIP und Inflation in den Märkten der A1 Group6

in % 2024 2025e 2026e
BIP Inflation BIP Inflation BIP Inflation
Österreich -1,0 2,9 0,3 3,6 0,8 2,3
Bulgarien 2,8 2,6 3,1 3,6 3,1 3,4
Kroatien 3,9 4,0 3,1 4,4 2,7 2,8
Belarus 4,0 5,8 2,1 6,8 1,4 7,5
Slowenien 1,7 2,0 1,1 2,5 2,3 2,4
Serbien 3,9 4,7 2,4 4,6 3,6 4,0
Nordmazedonien 2,8 3,5 3,4 3,9 3,2 3,0

1 Quelle: https://www.wko.at/statistik/jahrbuch/worldgdp.pdf

2 Quelle: https://tradingeconomics.com/united-states/inflation-cpi

3 Quelle: https://tradingeconomics.com/euro-area/inflation-cpi

4 Quelle: https://www.imf.org/-/media/files/publications/weo/2025/update/january/english/text.pdf

5 Quelle: https://www.imf.org/en/publications/weo/issues/2025/10/14/world-economic-outlook-october-2025, Daten zur Inflation gemäß dem harmonisiertem Verbraucherpreisindex

6 Quelle: https://www.imf.org/en/publications/weo/issues/2025/10/14/world-economic-outlook-october-2025, Daten zur Inflation gemäß dem harmonisiertem Verbraucherpreisindex

Branchentrends und Wettbewerb

Im Rahmen ihres Strategieprozesses konnte die A1 Group die folgenden Trends identifizieren:

Die rasante Weiterentwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) und Echtzeit-Datenanalysen transformiert Geschäftsabläufe und macht Echtzeit-Entscheidungen zum Standard. Mit dem steigenden Datenverkehr, der durch die Digitalisierung und OTT-Inhalte getrieben wird, und dem kontinuierlichen Ausbau der Breitband-Infrastruktur (Glasfaser und 5G), stehen Telekommunikationsunternehmen im Zentrum dieser digitalen Evolution.

Um sich im Wettbewerb zu differenzieren, ist die Verbesserung von End-to-End-Kundenerlebnissen, insbesondere durch die Antizipation von Kundenbedürfnissen und die Bereitstellung personalisierter Dienstleistungen, entscheidend.

Da Ökosysteme aus miteinander verbundenen Unternehmen, Dienstleistungen und Technologien das zukünftige Wirtschaftswachstum vorantreiben, müssen Telekommunikationsunternehmen ihre Rolle neu definieren und Plattformen und Partnerschaften aktiv gestalten.

Telekommunikationsunternehmen stehen im Zentrum der Digitalisierung, wobei Software eine entscheidende Rolle bei der Steigerung der Geschäftseffizienz durch Netzwerkdesign, Automatisierung, Virtualisierung und Cloud-Dienste spielt. Darüber hinaus eröffnet diese Softwarebasis neue Geschäftsmöglichkeiten im Bereich digitaler Dienste.

Cybersecurity gewinnt weiterhin an Bedeutung aufgrund strenger Vorschriften wie der EU-NIS2-Richtlinie und der zunehmenden Anzahl von Cyberangriffen, was sowohl eine Herausforderung als auch eine Geschäftschance für Telekommunikationsunternehmen darstellt.

Ergänzend ist eine steigende Nachfrage nach Lösungen zu beobachten, die Datensouveränität sowie die Einhaltung nationaler und europäischer Rechtsrahmen sicherstellen. Regulatorische Vorgaben und wachsende Sicherheitsanforderungen werden die Relevanz lokaler Datenhaltung weiter erhöhen.

Zudem steigt die Beliebtheit von Cloud-Computing und Edge-Computing aufgrund ihrer Vorteile in den Bereichen Innovation, Mobilität, Flexibilität, Kosteneffizienz und verbesserte Datensicherheit.

Darüber hinaus sind ESG-Aspekte inzwischen zwingend erforderlich, um auf dem Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die Wettbewerbslandschaft erweitert sich zudem um satellitenbasierte Internetunternehmen.

Wettbewerbsumfeld

Die A1 Group ist vor allem in sieben regionalen Märkten in Mittel- und Osteuropa tätig:

Einwohner:innen 1) BIP pro Kopf 2) Mobilfunkkund:innen RGUs
in Millionen in USD in Millionen Marktposition 3) in Millionen Marktposition 3)
Österreich 9,2 71.600 5,2 #1 2,6 #1
Bulgarien 6,4 41.500 3,9 #2 1,5 #2
Kroatien 3,9 48.800 2,2 #2 0,7 #2
Belarus 9,1 33.000 5,0 #2 1,1 #2
Slowenien 2,1 56.500 0,8 #3 0,2 #3
Serbien 6,6 32.200 2,4 #3 0,0 o.A.
Nordmazedonien 1,8 26.500 1,1 #1 0,4 #2

1) Quelle für Einwohner:innen und BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org, jüngste verfügbare Daten für das Jahr 2024, Werte gerundet

2) Quelle für BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.PCAP.PP.CD, jüngste verfügbare Daten für das Jahr 2024, Werte gerundet

3) Marktpositionen für den Mobil- und Festnetzmarkt basieren auf dem Marktanteil der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen

Regulierung

Die A1 Group ist in ihren Märkten unterschiedlichen regulatorischen Rahmenbedingungen unterworfen. A1 ist in Österreich in bestimmten Regionen als Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht auf dem Vorleistungsmarkt (Wholesale) für Ethernet und Dark Fiber eingestuft. Daher unterliegt das Unternehmen entsprechenden Regulierungsmaßnahmen einschließlich Netzzugangs- und Preisregelungen. Auch die internationalen Tochtergesellschaften der A1 Group unterliegen weitreichenden regulatorischen Bestimmungen auf ihren jeweiligen nationalen Märkten.

Darüber hinaus sind die Konzerngesellschaften in den EU-Mitgliedsländern (Österreich, Bulgarien, Kroatien, Slowenien) verpflichtet, die europäische Regulierung einzuhalten, um harmonisierte Bedingungen innerhalb der EU zu gewährleisten.

Wesentliche Entwicklungen ergeben sich derzeit auf europäischer Ebene, wo eine mögliche Neuausrichtung des Telekommunikationsrechts diskutiert wird, sowie aus fortlaufenden Anpassungen bei Roaming und nationalen Zugangsregulierungen.

Europäische Reformdebatte

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Digital Networks Act (DNA) vorgelegt, der den bestehenden europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation umfassend modernisieren soll. Ziel ist ein stärker harmonisiertes und investitionsfreundliches Umfeld, das den Ausbau gigabitfähiger Netze erleichtert, grenzüberschreitende Skaleneffekte fördert und eine konsistentere europäische Frequenzpolitik ermöglicht.

Der Reformansatz wird kontrovers diskutiert und ist für viele Betreiber nicht weitgehend genug, während mehrere Mitgliedstaaten einzelne Vorschläge kritisch bewerten – insbesondere dort, wo bestehende nationale Kompetenzen oder etablierte Regulierungsmodelle berührt würden. Auswirkungen auf Marktstruktur und Regulierung bleiben abhängig von der finalen Fassung.

Für die A1 Group ergeben sich sowohl Chancen als auch Unsicherheiten: Ein klarerer und stärker harmonisierter Rahmen könnte langfristig bessere Investitionsbedingungen schaffen, gleichzeitig hängt die tatsächliche Wirkung maßgeblich davon ab, wie das Gleichgewicht zwischen Investitionsanreizen, Wettbewerb und Verbraucherinteressen ausgestaltet wird.

Regulierung des Festnetzes

Marktregulierung in Österreich

In Österreich wurden die Breitband-Vorleistungsmärkte bereits 2022 weitgehend dereguliert. Der Großteil der Marktbeziehungen basiert seither auf kommerziellen Vereinbarungen, die regulatorisch positiv bewertet wurden und ein stabileres Umfeld für Investitionen in Hochleistungsnetze (VHCN) geschaffen haben.

Für qualitativ hochwertige Zugänge – insbesondere Ethernet-Dienste und Dark Fiber – bestehen in ländlichen Regionen weiterhin regulatorische Verpflichtungen. Diese sichern Zugang und Preisobergrenzen für alternative Betreiber, während in vielen anderen Gebieten Deregulierungsschritte umgesetzt wurden.

Regulierung der Mobilkommunikation

Roaming

Die EU-Roaming-Regularien bleiben ein zentraler Bestandteil des europäischen Telekommunikationsrahmens. Mit Jänner 2026 wurde das regulierte Roaming-Gebiet um Ukraine und Moldawien erweitert.

Mobilterminierung

Die Europäische Kommission hat die Mobilterminierungsentgelte für alle Betreiber im Europäischen Wirtschaftsraum seit dem 1. Jänner 2024 auf einheitlich EUR 0,002 pro Minute festgelegt. Dieser Wert wurde durch einen Gleitpfad erreicht, der jährliche Absenkungsschritte vorsah. In Serbien sind die nationalen Mobilterminierungsentgelte für alle Betreiber auf 0,50 RSD (ca. 0,43 €-Cent) festgelegt. In Nordmazedonien beträgt die regulierte Rate für alle Betreiber 0,63 MKD (ca. 1,02 €-Cent). Auch in Belarus sind die Entgelte weiterhin reguliert und unterscheiden sich je nach Betreiber und Tageszeit.

Netzneutralität

Die EU-Verordnung zur Netzneutralität ist seit 2016 in Kraft. Sie verpflichtet Anbieter von Internetzugangsdiensten, den gesamten Datenverkehr gleich zu behandeln. Zusätzlich können neben Internetzugangsdiensten auch spezialisierte Dienste angeboten werden, die jedoch bestimmten Beschränkungen unterliegen.

Endkundenentgelte für regulierte Intra-EU-Kommunikation

Seit dem 15. Mai 2019 dürfen Verbraucher- Endkundenentgelte für regulierte Intra-EU-Kommunikation nicht mehr als EUR 0,19 pro Minute für Anrufe und EUR 0,06 je SMS betragen (Entgeltangaben jeweils ohne USt.). Ungeachtet dieser Vorgabe ist es jedoch möglich, Verbrauchern alternative Tarife zur Auswahl anzubieten. Die Geltungsdauer dieser regulatorischen EU-Preisvorgabe (Artikel 5a der EU-Verordnung) wurde im Zuge der Erlassung des Gigabit Infrastructure Act (Verordnung der EU von Mai 2024) verlängert. Eine Absenkung der Entgelte für Intra-EU-Gespräche auf das nationale Preisniveau ist zum 1.Jänner 2029 vorgesehen.

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2025

Auch im Geschäftsjahr 2025 setzten sich die Vorjahrestrends fort. Die A1 Group behauptete sich in einem anspruchsvollen Marktumfeld und unterstrich die Resilienz ihres Geschäftsmodells. Treiber der Entwicklung waren die fortschreitende Digitalisierung, eine konsequente Kundenorientierung und eine hohe Servicequalität entlang der „Customer Journey“. Die Kundenbasis legte sowohl im Festnetz, als auch im Mobilfunk zu, gestützt durch fokussierte Akquise und effektive Churn-Prävention.

Bereits im Jahr 2024 gingen die Inflationsraten in unseren Märkten gegenüber den Vorjahren zurück. Entsprechend fielen die an den VPI des Vorjahres gekoppelten wertsichernden Maßnahmen im Jahr 2025 geringer aus. Diese Anpassungen wurden ab 1. April 2025 in Österreich mit 2,9 % und in Kroatien mit 3,0 % wirksam.

Ungeachtet dessen blieb das wirtschaftliche Umfeld, insbesondere in Österreich, anspruchsvoll. Im Kerngeschäft zeigte sich im Retailmarkt weiterhin eine ausgeprägte Preissensitivität bei den Kund:innen und im B2B-Bereich machte sich die verhaltene wirtschaftliche Lage ebenfalls bemerkbar. In den CEE-Märkten war die Situation insgesamt entspannter. Für digitale Services im B2B -Bereich blieb die Nachfrage ebenso hoch. Neben den beschriebenen Wachstumshebeln legten wir 2025 einen klaren Fokus auf Effizienz, was auf Gruppenebene auf operativer Basis eine leichte Margensteigerung unterstützte. Zugleich stellten wir das Unternehmen zukunftsfähig auf und hielten finanzielle Flexibilität für Wachstumschancen aufrecht.

Mit dem Competence Delivery Center Konzept setzten wir einen Meilenstein in unserer Transformation. Dabei werden bestimmte Tätigkeiten einmal konzernweit statt siebenmal in den einzelnen Märkten erbracht. Damit streben wir die Harmonisierung von Tools, Systemen und Prozessen an. Das 2024 aufgesetzte Competence Delivery Center umfasste per Jahresende 2025 bereits 20 Delivery Center, z.B. in den Bereichen Finance, HR und Network Operations Center.

Die Senkung des Anteils indirekter Kosten adressiert den u. a. inflationsgetriebenen Personalkostendruck und stärkt unseren Spielraum für Marktinvestitionen.

Um die Chancen in B2B Digital Services bestmöglich zu nutzen, starteten wir 2025 ein Business Delivery Center. Ziel ist die Vereinfachung und Harmonisierung unserer B2B Digital Services, eine schnellere Marktbearbeitung sowie ein breites Serviceportfolio für unsere B2B-Kund:innen innerhalb und außerhalb unseres Footprints.

Wie in den Vorjahren verfolgte die A1 Group einen disziplinierten Investitionsansatz: Bei reduzierten Investitionen exklusive Spektrum hielten wir den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Festnetz und Mobilfunk in Österreich und den CEE‑Märkten konsequent auf Kurs. Zugleich blieb die Monetarisierung bestehender Investitionen im Fokus.

Bei den Spektrumakquisitionen verzeichnete die A1 Group 2025 wesentliche Fortschritte. Im November 2025 sicherte sich A1 Serbien im Rahmen der 5G‑Auktion Frequenzen mit Laufzeit bis März 2047 in mehreren Schlüsselbändern – 700, 900, 1.800, 2.100, 2.600 sowie 3.400–.3800 MHz – und entrichtete hierfür insgesamt EUR 100 Mio. Die Zahlung erfolgt in zwei Raten, wobei die erste im November 2025 geleistet wurde, die zweite ist spätestens bis 30. Juni 2026 fällig. Mit der offiziellen Lizenzerteilung Anfang Dezember 2025 gab A1 Serbien unmittelbar den Startschuss für das Ultra‑5G‑Netz.

Diese Investitionen bildeten die Grundlage für den weiteren Ausbau der 5G‑Infrastruktur und unterstrichen die langfristige Wachstumsstrategie der A1 Group.

Im ersten Quartal 2025 erwarb A1 Bulgarien Spektrum im Gesamtwert von EUR 10 Mio. Der Großteil entfiel auf die Verlängerung von 2 × 20 MHz im 2100‑MHz‑Band. Zusätzlich wurden 2 × 0,4 MHz im 900‑MHz‑Band erworben.

Im Jahr 2025 bestätigten S&P und Fitch unverändert das Rating A- (stabiler Ausblick), Moody’s hielt das Rating A3 (stabiler Ausblick) aufrecht. Damit zählte die A1 Group weiterhin zu den best-rated Unternehmen der europäischen Telekommunikationsbranche und unterstrich ihre finanzielle Solidität.

Operative und finanzielle Entwicklung der A1 Group

Im Geschäftsjahr 2025 werden für den operativen Jahresvergleich im EBITDA die folgenden nicht-operativen Effekte und Restrukturierung berücksichtigt:

Der belarussische Rubel entwickelte sich im Geschäftsjahr 2025 gegenüber dem Euro weitgehend stabil und verzeichnete insbesondere Ende des Jahres eine Aufwertung. Die Währungseffekte auf Gruppenebene waren fast zur Gänze Belarus zuzuschreiben und fielen positiv aus: EUR 7 Mio. in den gesamten Umsatzerlösen, EUR 5 Mio. in den Erlösen aus Dienstleistungen und EUR 3 Mio. im EBITDA.

Mobilfunkkund:innen

Im Mobilfunkgeschäft steigerten wir die Zahl der Kund:innen gegenüber dem Vorjahr um 11 % auf insgesamt 30,2 Millionen. Haupttreiber des Wachstums war erneut der starke Zuwachs im M2M‑Geschäft. Ohne M2M stieg die Zahl der Kund:innen dank des Vertragskundengeschäfts um 1,3 %, während die Zahl der Prepaid‑Kund:innen im Einklang mit dem Trend der letzten Jahre weiter sank. Sowohl der Anstieg mobiler WLAN‑Router als auch der Zuwachs im Mobilfunk‑Kerngeschäft trugen zum Wachstum der Zahl der Kund:innen bei. Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Mobilfunkkund:innen und Vertragskund:innen in allen Ländern.

Festnetz-RGUs

Im Festnetzgeschäft stieg die Anzahl der umsatzgenerierenden Einheiten (RGUs) gegenüber dem Vorjahr um 1,7 %. Das Wachstum in den internationalen Märkten, insbesondere in Belarus und Bulgarien, glich den Rückgang in Österreich mehr als aus. In Österreich konnte die anhaltend starke Nachfrage nach Breitband mit höheren Bandbreiten die Rückgänge bei Breitband‑RGUs mit niedrigeren Bandbreiten sowie bei Sprach‑RGUs nicht ausgleichen.

Wesentliche Kennzahlen

in Mio. EUR 2025 2024
Umsatzerlöse gesamt 5.577 5.413 3,0 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 4.588 4.502 1,9 %
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 887 813 9,0 %
Sonstige betriebliche Erträge 103 98 5,6 %
Mobilfunkumsatz 3.263 3.172 2,9 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.553 2.500 2,1 %
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 710 672 5,7 %
Festnetzumsatz 1) 2.211 2.143 3,2 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.035 2.002 1,6 %
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 177 141 24,8 %
EBITDA 2) 2.062 2.021 2,0 %
EBITDA-Marge 37,0 % 37,3 % -0,4 PP
EBITDAaL 3) 1.632 1.603 1,8 %
EBITDAaL-Marge 29,3 % 29,6 % -0,4 PP
Abschreibungen und Wertminderungen 1.211 1.160 4,4 %
EBIT 4) 852 861 -1,1 %
EBIT-Marge 15,3 % 15,9 % -0,6 PP
Periodenergebnis 613 627 -2,2 %
Nettomarge 11,0 % 11,6 % -0,6 PP
Anlagenzugänge 889 865 2,8 %
Sachanlagen 666 653 1,9 %
Immaterielle Vermögenswerte 223 211 5,7 %
Free Cashflow 596 575 3,7 %
31. Dez. 2025 31. Dez. 2024
Nettoverschuldung / EBITDA (12 Monate) 5) 0,9 1,1 -0.18x
Nettoverschuldung (exkl. Leasing) / EBITDAaL (12 Monate) 5) 0,0 0,2 -0.18x
Kund:innen-Kennzahlen (in Tausend) 31. Dez. 2025 31. Dez. 2024
Mobilkund:innen 30.179 27.122 11,3 %
Vertragskund:innen 26.618 23.447 13,5 %
Prepaid-Kund:innen 3.561 3.676 -3,1 %
RGUs 6) 6.460 6.352 1,7 %
2025 2024
ARPU (in EUR) 7) 7,5 8,0 -6,5 %
ARPL (in EUR) 8) 26,4 27,0 -2,3 %
Churn Mobilfunk 1,2 % 1,3 % -0,1 PP
31. Dez. 2025 31. Dez. 2024
Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalente) 16.628 17.298 -3,9 %

1) Festnetzumsätze beinhalten auch Umsätze aus dem Bereich Solutions & Connectivity

2) Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen

3) EBITDA after Leases: EBITDA – Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 – Zinsaufwand gemäß IFRS 16

4) Betriebsergebnis gemäß IFRS

5) Die Definition der Nettoverschuldung wurde 2025 angepasst und umfasst seither neben kurzfristigen auch langfristige marktgängige Finanzinvestitionen (zuvor ausschließlich kurzfristige).

6) Umsatzgenerierende Einheit (Revenue Generating Unit)

7) Durchschnittlicher Umsatz pro Kunde (Average Revenue Per User) inkl. Machine-to-Machine Kunden

8) Durchschnittlicher Umsatz pro Festnetzanschluss (Average Revenue Per Line)

Im Geschäftsjahr 2025 stieg der Gesamtumsatz der A1 Group um 3,0 %, was sowohl höheren Erlösen aus Dienstleistungen als auch höheren Erlösen aus dem Verkauf von Endgeräten zuzuschreiben war. Die größten Beiträge kamen aus Belarus, Bulgarien und Serbien. Die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten nahmen in allen Märkten zu. Die Erlöse aus Dienstleistungen stiegen in allen Märkten außer Österreich. Die Erlöse aus Dienstleistungen stiegen vor allem aufgrund höherer Erlöse aus Mobilfunkdienstleistungen für Endkund:innen sowie höherer Erlöse im Solutions‑ und Connectivity‑Geschäft. Bei den Festnetzdienstleistungen für Endkund:innen konnte der Anstieg in den internationalen Märkten die Rückgänge in Österreich nicht ausgleichen.

In Summe profitierten die Ergebnisse von starker Nachfrage im ICT‑Solutions‑Geschäft, erfolgreichem Upselling und – zu Jahresbeginn – noch von wertsichernden Maßnahmen. Die solide Entwicklung mobiler WLAN‑Router setzte sich fort. Im Festnetzgeschäft verzeichneten wir in den internationalen Segmenten eine robuste Nachfrage nach Breitband‑ und TV‑Produkten. In Summe konnten wir die Verluste bei den Zusammenschaltungsumsätzen sowie den Rückgang im Festnetz‑Sprachgeschäft mehr als ausgleichen. Die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten stiegen sowohl aufgrund höherer Erlöse aus dem Verkauf von Mobilfunk-Handsets als auch von ICT‑Equipment.

Die gesamten Kosten und Aufwendungen lagen dementsprechend insbesondere aufgrund höherer Equipment‑Kosten über dem Vorjahresniveau. Die Personalkosten blieben vor Restrukturierung infolge einer geringeren FTE‑Zahl annähernd stabil; einschließlich der oben beschriebenen höheren Restrukturierungsaufwendungen stiegen sie. Einsparungen wurden bei der Netzwerkwartung erzielt; auch die Energiekosten fielen geringer aus. Insgesamt glichen diese Einsparungen den Anstieg bei produktbezogenen Kosten – etwa Lizenzen, Software zum Verkauf, Content‑Kosten sowie höherem Werbeaufwand- teilweise aus. Die Marge aus dem Verkauf von Endgeräten verringerte sich.

In Summe stieg das EBITDA um 2,0 %. Die größten Beiträge zum EBITDA‑Wachstum stammten aus Belarus, Bulgarien und Kroatien; alle Länder außer Österreich und Slowenien konnten eine EBITDA‑Steigerung erzielen. Operativ, bereinigt um Einmaleffekte und Restrukturierungen, stieg das EBITDA im Gesamtjahr 2025 um 3,7 %. Die Abschreibungen erhöhten sich im Jahresvergleich aufgrund höherer Abschreibungen auf Nutzungsrechte und eines veränderten Asset-Mix. Das operative Ergebnis lag infolgedessen um 1,1 % unter dem Vorjahresniveau.

Im Jahr 2025 verzeichnete die A1 Group ein Finanzergebnis von EUR -76 Mio. (2024: EUR -98 Mio.). Der Ertragssteueraufwand fiel mit EUR 163 Mio. im Jahresvergleich höher aus, unter anderem, weil im Vergleichsjahr ein Steuerertrag aus latenten Steuern zu einem niedrigeren Ertragssteueraufwand von EUR 137 Mio. geführt hatte. Das Periodenergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf EUR 613 Mio. (2024: EUR 627 Mio.).

2025 2024
Ergebnis je Aktie (in EUR) 0,92 0,94 -2,2 %
Dividende je Aktie, bezahlt (in EUR) 0,40 0,36 11,1 %
Free Cashflow je Aktie (in EUR) 0,90 0,87 3,7 %
ROE 11,8 % 13,1 % -1,3 PP
Operating ROIC 11,0 % 11,2 % -0,2 PP

Vermögens- und Finanzlage

Zum 31. Dezember 2025 belief sich die Bilanzsumme auf EUR 10.228 Mio. und lag damit 3,8 % über dem Wert vom 31. Dezember 2024. Auf der Aktivseite ist dieser Anstieg in erster Linie auf höhere marktgängige, kurzfristige Investitionen zurückzuführen. Darüber hinaus stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die langfristigen Vermögenswerte blieben nahezu stabil, da die Zugänge zu Sachanlagen durch einen Rückgang der Nutzungsrechte und der immateriellen Vermögenswerte ausgeglichen wurden.

Die Anleihe über EUR 750 Mio., welche im Dezember 2026 fällig wird, wurde von den langfristigen in die kurzfristigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Dies erklärt den starken Anstieg der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, während keine langfristigen Finanzverbindlichkeiten mehr bestehen. Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten nahmen im Wesentlichen aufgrund höherer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu.

Die langfristigen Verbindlichkeiten sanken zusätzlich zur oben erläuterten Umgliederung der Anleihe durch niedrigere Leasingverbindlichkeiten.

Das Eigenkapital konnte weiter gestärkt werden und stieg um 7,3 % auf 5.353 Mio. Euro.

Bilanzstruktur

in Mio. EUR 31. Dez. 2025 In %

der Bilanzsumme
31. Dez. 2024 In %

der Bilanzsumme
Kurzfristige Vermögenswerte 2.283 22,3 % 1.828 18,6 %
Sachanlagen 3.213 31,4 % 3.116 31,6 %
Firmenwert 1.092 10,7 % 1.089 11,1 %
Immaterielle Vermögenswerte 1.509 14,8 % 1.604 16,3 %
Sonstige Vermögenswerte 2.131 20,8 % 2.217 22,5 %
Vermögenswerte gesamt 10.228 100,0 % 9.854 100,0 %
Kurzfristige Schulden -2.766 27,0 % -1.889 19,2 %
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0,0 % -749 7,6 %
Langfristige Leasingverbindlichkeiten -1.513 14,8 % -1.585 16,1 %
Personalrückstellungen -155 1,5 % -166 1,7 %
Langfristige Rückstellungen -366 3,6 % -398 4,0 %
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten -75 0,7 % -78 0,8 %
Eigenkapital -5.353 52,3 % -4.989 50,6 %
Schulden und Eigenkapital gesamt -10.228 100,0 % -9.854 100,0 %

Cashflow

in Mio. EUR 2025 2024
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.844 1.814 1,6 %
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.162 -909 27,9 %
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -689 -707 -2,5 %
Auswirkungen von Wechselkursschwankungen 2 -0 o.A.
Nettoveränderungen der liquiden Mittel -5 198 -102,7 %

Im Berichtsjahr stieg der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit leicht an. Positiv wirkten sich das weiterhin solide operative Ergebnis sowie gestiegene erhaltene Zinszahlungen aus.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit war vor allem durch die oben erläuterten Investitionen in marktgängige Finanzanlagen gekennzeichnet. Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte fielen etwas geringer aus.

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit glichen sich Aufnahme und Tilgung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten weitgehend aus. Im laufenden Jahr wurden weiters mehr Leasingzahlungen sowie eine höhere Dividendenausschüttung getätigt. Die gezahlten Zinsen lagen auf dem Niveau des Vorjahres.

Nettoverschuldung

in Mio. EUR 31. Dez. 2025 31. Dez. 2024
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 749 -100,0 %
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 1.513 1.585 -4,6 %
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 754 0 o.A.
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 342 316 8,3 %
Liquide Mittel -362 -367 -1,4 %
Finanzinvestitionen marktgängig 1) -318 -25 o.A.
Nettoverschuldung (inkl. Leasing) 1.928 2.257 -14,6 %
Nettoverschuldung (inkl. Leasing) / EBITDA 0,9 1,1 -0.18x
Nettoverschuldung exkl. Leasing 74 357 -79,4 %
Nettoverschuldung (exkl. Leasing) / EBITDA nach Leasing 0,0 0,2 -0.18x

1) Die Definition der Nettoverschuldung wurde 2025 angepasst und umfasst seither neben kurzfristigen auch langfristige marktgängige Finanzinvestitionen (zuvor ausschließlich kurzfristige).

Im Geschäftsjahr 2025 konnte die Nettoverschuldung weiter reduziert werden. Während die oben erwähnten marktgängigen Investitionen höher ausfielen (siehe Note 19 im Konzernanhang, blieben die Finanzverbindlichkeiten nahezu stabil. Darüber hinaus sanken die Leasingverbindlichkeiten, was zu einer weiter verbesserten Verschuldungsstruktur beitrug.

Infolge dieser Entwicklungen verbesserte sich das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA: Die Kennzahl sank inklusive Leasingverbindlichkeiten von 1,1 auf 0,9. Exklusive Leasing verringerte sich das Verhältnis zum EBITDA nach Leasing von 0,2 auf nahezu 0,0.

Free Cashflow

2025 2024
EBITDA 2.062 2.021 2,0 %
Restrukturierungsaufwand und Aufwand aus Personalrückstellungen 102 91 12,4 %
Tilgung Leasingverbindlichkeiten und Zinsen -412 -389 6,1 %
Bezahlte Ertragsteuern -152 -156 -2,4 %
Bezahlte und erhaltene Zinsen 10 2 o.A.
Working Capital und sonstige Veränderungen -52 -67 -23,5 %
Anlagenzugänge -889 -865 2,8 %
Neue Sozialpläne gedeckt 1) -72 -63 15,2 %
FCF nach Sozialplänen 596 575 3,7 %

1) Kosten für Sozialpläne, die im jeweiligen Zeitraum gewährt wurden

Im Berichtszeitraum betrug der Free Cashflow der A1 Group 596 Mio. Euro und lag damit um 3,7 % über dem Vorjahresniveau. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus einem leicht verbesserten operativen Ergebnis sowie geringeren Investitionen (CAPEX) ohne Frequenzen sowie einer vorteilhaften Entwicklung des Working Capital. Diese positiven Effekte konnten den Anstieg der Frequenzinvestitionen (EUR 110 Mio. in 2025 vs. EUR 39 Mio. in 2024) sowie höhere geleistete Leasingzahlungen mehr als ausgleichen. Die Veränderung des Working Capital und sonstiger Veränderungen resultiert vor allem aus einer günstigen Entwicklung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen trugen ebenso positiv zur Entwicklung bei, da EUR 50 Mio. an Frequenzinvestitionen wie beschrieben erst 2026 bezahlt werden. Dies überkompensierte höhere Effekte aus gestiegenen Ratenverkäufen. In Summe trug die Entwicklung des Working Capital im Berichtsjahr zur Verbesserung des Free Cash Flow bei.

Anlagenzugänge („CAPEX“)

Im Geschäftsjahr 2025 lagen die gesamten Anlagenzugänge der A1 Group bei EUR 889 Mio. und somit um 2,8 % höher als im Vorjahr. Besonders hervorzuheben ist der deutlich höhere CAPEX für Frequenzspektrum. Im November 2025 sicherte sich A1 Serbien im Rahmen der 5G-Auktion Frequenzen in mehreren wesentlichen Bändern – darunter 700, 900, 1800, 2100, 2600 sowie 3400–3800 MHz – für insgesamt EUR 100 Mio. Zusätzlich erwarb A1 Bulgarien im ersten Quartal 2025 Spektrum im Gesamtwert von EUR 10 Mio. Der überwiegende Teil diente der Verlängerung von 2 × 20 MHz im 2100‑MHz‑Band; darüber hinaus wurden 2 × 0,4 MHz im 900‑MHz‑Band hinzugekauft. Im Geschäftsjahr 2024 lagen die Spektruminvestitionen bei EUR 39 Mio. und waren Bulgarien und Österreich zuzuschreiben. Im Geschäftsjahr 2025 lagen die gesamten Investitionen für Spektrum dagegen bei EUR 110 Mio. Gleichzeitig wurden CAPEX-Mittel weiterhin gezielt in den Glasfaserausbau und die Weiterentwicklung des 5G‑Netzes investiert. Ohne Spektrum sanken die CAPEX auf EUR 779 Mio. und lagen damit um 5,6 % unter dem Vorjahreswert von EUR 825,4 Mio. Einzig Serbien verzeichnete einen nennenswerten Anstieg beim CAPEX vor Spektrum, während sich die Investitionen vor allem in Österreich rückläufig entwickelten.

A1 Group - Operative Performance
in Mio. EUR 2025 2024
Umsatzerlöse gesamt 5.577 5.413 3,0 %
Einmaleffekte1 0 -9 -
Umsatzerlöse gesamt bereinigt um Einmaleffekte 5.577 5.404 3,2 %
EBITDA 2.062 2.021 2,0 %
Einmaleffekte1 17 -13 -231,4 %
Restrukturierung1 96 89 7,7 %
EBITDA bereinigt um Einmaleffekte und Restrukturierung 2.175 2.097 3,7 %

1 Ein negativer Wert in der Tabelle steht für einen positiven Effekt, während ein positiver Wert einen negativen Effekt bedeutet.

Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
in Mio. EUR 2025 2024
Österreich 2.745 2.807 -2,2 %
Bulgarien 895 821 9,1 %
Kroatien 592 570 3,8 %
Belarus 530 449 18,0 %
Slowenien 234 230 1,5 %
Serbien 422 398 6,0 %
Nordmazedonien 178 164 8,8 %
Holding & Sonstige, Eliminierungen -18 -26 -30,8 %
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 5.577 5.413 3,0 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen
in Mio. EUR 2025 2024
Österreich 2.415 2.487 -2,9 %
Bulgarien 676 625 8,2 %
Kroatien 490 466 5,1 %
Belarus 370 327 13,2 %
Slowenien 179 177 0,7 %
Serbien 326 309 5,5 %
Nordmazedonien 145 135 7,6 %
Holding & Sonstige, Eliminierungen -13 -24 -45,3 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 4.588 4.502 1,9 %
EBITDA
in Mio. EUR 2025 2024
Österreich 988 1.039 -4,9 %
Bulgarien 371 341 8,9 %
Kroatien 239 224 6,7 %
Belarus 231 196 17,9 %
Slowenien 49 52 -4,8 %
Serbien 152 146 3,7 %
Nordmazedonien 62 57 9,1 %
Holding & Sonstige, Eliminierungen -30 -33 -10,1 %
EBITDA 2.062 2.021 2,0 %
Restrukturierungsaufwand -96 -89 7,7 %
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 2.158 2.110 2,3 %
EBITDA nach Leasing
in Mio. EUR 2025 2024
Österreich 754 811 -7,1 %
Bulgarien 314 286 9,9 %
Kroatien 199 186 6,9 %
Belarus 220 186 18,2 %
Slowenien 17 20 -13,4 %
Serbien 110 105 4,7 %
Nordmazedonien 49 44 12,9 %
Holding & Sonstige, Eliminierungen -31 -34 -8,7 %
EBITDA nach Leasing 1.632 1.603 1,8 %
EBIT
in Mio. EUR 2025 2024
Österreich 305 387 -21,1 %
Bulgarien 211 187 12,9 %
Kroatien 109 100 9,5 %
Belarus 190 155 22,4 %
Slowenien -18 -14 -28,8 %
Serbien 63 62 1,4 %
Nordmazedonien 28 24 19,2 %
Holding & Sonstige, Eliminierungen -36 -39 -5,4 %
EBIT 852 861 -1,1 %
Anlagenzugänge (CAPEX)
in Mio. EUR 2025 2024
Österreich 445 524 -15,1 %
Bulgarien 113 121 -6,9 %
Kroatien 80 79 1,2 %
Belarus 30 54 -44,1 %
Slowenien 21 21 -1,0 %
Serbien 169 33 o.A.
Nordmazedonien 20 21 -5,6 %
Holding & Sonstige, Eliminierungen 10 10 5,1 %
CAPEX 889 865 2,8 %

Begründung für die nicht mehr erläuterten Kennzahlen durchschnittlicher Umsatz pro Mobilfunkkunde und Festnetzkunde (ARPU, ARPL), Umsatzerlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunk und Umsatzerlöse aus Dienstleistungen im Festnetz pro Segment:

Im Zuge der fortschreitenden Transformation unseres Geschäftsmodells und der zunehmenden Integration neuer Produkt- und Servicekategorien innerhalb der A1 Group haben sich die Anforderungen an das Berichtswesen weiterentwickelt. Kennzahlen wie der durchschnittliche Umsatz pro Nutzer (ARPU), die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunk sowie die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen im Festnetz spiegeln die Technologie-, Produkt- und Servicewelt unseres Unternehmens nur noch eingeschränkt wider, da eine klare Trennung – insbesondere bei neueren Services – in vielen Fällen nicht mehr eindeutig möglich ist.

Der Ausweis der genannten Einzelkennzahlen würde weder die neue Markt- und Kundenstruktur noch die Darstellung von Bündelprodukten, IoT-Lösungen, digitalen Diensten und weiteren Innovationsfeldern adäquat abbilden. Zudem würde eine detaillierte Offenlegung von Einzelkennzahlen wettbewerbssensible Informationen zur Unternehmensentwicklung preisgeben. Vor diesem Hintergrund konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Steuerungsgrößen, um die Unternehmensleistung transparent, nachvollziehbar und zielgerichtet für unsere Stakeholder bereitzustellen.

Entwicklung der Segmente

Segment Österreich

in Mio. EUR 2025 2024
Umsatzerlöse gesamt 2.745 2.807 -2,2 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.415 2.487 -2,9 %
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 266 255 4,2 %
Sonstige betriebliche Erträge 64 65 -2,4 %
Umsatzerlöse gesamt ohne internat. Geschäft 1) 2.590 2.657 -2,5 %
Umsatzerlöse aus DL ohne internat. Geschäft 1) 2.260 2.337 -3,3 %
EBITDA 988 1.039 -4,9 %
EBITDA-Marge 36,0 % 37,0 % -1,0 PP
EBITDAaL 754 811 -7,1 %
EBITDAaL-Marge 27,5 % 28,9 % -1,4 PP
EBIT 305 387 -21,1 %
EBIT-Marge 11,1 % 13,8 % -2,7 PP
Kund:innen-Kennzahlen (in Tausend) 31. Dez. 2025 31. Dez. 2024
Mobilkund:innen 5.202 5.131 1,4 %
RGUs 2.583 2.727 -5,3 %
2025 2024
Churn Mobilfunk 1,3 % 1,3 % -0,1 PP

1) International business (enthält vorwiegend Transit und Connectivity Umsätze) wie im Segment Österreich berichtet, separat ausgewiesen, da nicht repräsentativ für österr. Geschäftsentwicklung

Auf das Segment Österreich entfielen 49 % des A1 Group-Umsatzes.

Der österreichische Telekommunikationsmarkt blieb im Gesamtjahr 2025 stark umkämpft. Im Mobilfunk zeigten sich in bestimmten Segmenten – insbesondere im niedrigpreisigen Bereich – erste Anzeichen einer Stabilisierung, insgesamt blieb der Wettbewerbsdruck jedoch hoch. Die A1 reagierte mit gezielten Marktinvestitionen und einer fokussierten Mehrmarkenstrategie. Höherwertige Kund:innen werden über die Marke A1 mit Fokus auf Haushaltsangebote, die Customer Journey sowie Treueprogramme adressiert. Für preissensible Kund:innen wurden neue Kampagnen der Marke „YESSS“ lanciert.

Der Festnetzmarkt war weiterhin von intensiven Promotion‑Aktionen und Marktinvestitionen geprägt. Zur Verteidigung der Position im Internet@home‑Markt setzte A1 Promotions ein, verfolgte einen technologie‑agnostischen Ansatz, um Kund:innenbedürfnisse flexibel zu bedienen, und führte den Glasfaserausbau konsequent fort, um Upselling zu unterstützen. Unterhaltungsangebote und Cyber‑Security blieben zentrale Bestandteile des Wertversprechens der Marke A1. Auch im ICT‑Bereich blieb die Nachfrage hoch.

In Österreich stieg die Zahl der Mobilfunkkund:innen im Jahresvergleich um 1,4 %. Verantwortlich dafür waren sowohl Zugänge im Bereich klassischer Mobilfunkverträge als auch bei mobilen WIFI-Routern. Dies war sowohl auf höhere Bruttozugänge als auch auf eine niedrigere Abwanderung zurückzuführen. Die Festnetz‑RGUs sanken insgesamt um 5,3 %, vor allem aufgrund von Verlusten bei Sprachanschlüssen. Auch Breitband‑RGUs gingen zurück, da Zugewinne bei Highspeed‑Anschlüssen die Verluste bei Produkten mit niedrigen Bandbreiten nicht ausglichen.

Im Gesamtjahr 2025 sank der Umsatz in Österreich gegenüber dem Vorjahr. Ursache hierfür waren Rückgänge bei den Umsätzen aus Dienstleistungen, während die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten stiegen. Die positiven Effekte wertsichernder Maßnahmen nahmen infolge der niedrigeren Inflation ab. Im Retail-Mobilfunkgeschäft gingen die Umsätze aus Dienstleistungen trotz höherer Kund:innenzahlen zurück. Neben dem schwächeren Indexierungseffekt wirkten sich Promotion‑Maßnahmen und ein niedrigerer eingehender ARPU dämpfend aus. Im Retail-Festnetzgeschäft führten eine reduzierte Kund:innenbasis und Preisnachlässe zu niedrigeren Dienstleistungsumsätzen; auch hier verringerte ein schwächerer Indexierungseffekt die Dynamik. Zudem belastete der Rückgang der Sprachumsätze die Ergebnisse. Umsätze aus Solutions & Connectivity stiegen, allerdings in geringerem Ausmaß als im Vorjahr. Die Zusammenschaltungserlöse gingen vor allem wegen geringerer Transiterlöse zurück. Die gesamten Kosten und Aufwendungen in Österreich sanken im Jahresvergleich, insbesondere die Core OPEX trotz negativer Auswirkungen von Einmaleffekten auf den Jahresvergleich. Dies war vor allem auf niedrigere Personalkosten vor Restrukturierung – begünstigt durch eine geringere Zahl an FTEs – zurückzuführen; der geringere Aufwand für Netzwerkinstandhaltung wirkte ebenfalls positiv. Diese Effekte glichen Anstiege bei produktbezogenen Kosten aus; zusätzlich war die Core OPEX durch hohe Werbeaufwendungen beeinflusst. Die Restrukturierungsaufwendungen beliefen sich 2025 auf EUR 96 Mio. (2024: EUR 89 Mio.). Im Jahresverlauf stiegen die Endgerätekosten; die Endgerätemarge fiel im Vergleich zum Vorjahr infolge höherer Stützungen geringer aus. Das EBITDA sank im Gesamtjahr 2025 um 4,9 % und um 1,9 % ohne die oben erwähnten Einmaleffekte (negative EUR 17 Mio. in 2025 und positive EUR 6 Mio in 2024, davon EUR 5 Mio. im Umsatz) und Restrukturierung. Die negativen Einmaleffekte in 2025 resultieren aus einer Rechtsstreitigkeit (siehe Risikobericht). Die durch Effizienzmaßnahmen gesunkenen Core OPEX konnten den Rückgang bei den Umsätzen aus Dienstleistungen und die verschlechterte Endgerätemarge nicht ausgleichen. Höhere Abschreibungen wirkten dämpfend auf das Betriebsergebnis, das im Jahresvergleich um 21,1 % sank.

International

„International“ umfasste die Segmente Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien und schloss seit dem 1. Quartal 2025 auch A1 Digital mit ein. Die Zahlen für 2024 und die nachfolgende Analyse zu „International“ wurde auf Proforma‑Basis bereitgestellt, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

International
in Mio. EUR 2025 2024 (Pro-Forma) 2024 (wie im Jahr 2024 berichtet)
Umsatzerlöse gesamt 2.900 2.666 8,8 % 2.623
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.233 2.072 7,7 % 2.031
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 621 558 11,2 % 557
Sonstige betriebliche Erträge 46 35 30,8 % 35
EBITDA 1.106 1.016 8,8 % 1.016
EBITDA-Marge 38,1 % 38,1 % 0,0 PP 38,7 %
EBITDAaL 909 826 10,1 % 826
EBITDAaL-Marge 31,4 % 31,0 % 0,4 PP 31,5 %
EBIT 578 509 13,6 % 513
EBIT-Marge 19,9 % 19,1 % 0,8 PP 19,6 %
Kund:innen-Kennzahlen (in Tausend) 31. Dez. 2025 31. Dez. 2024 31. Dez. 2024
Mobilkund:innen 24.977 21.992 13,6 % 15.159
RGUs 3.878 3.625 7,0 % 3.625
2025 2024 (pro forma) 2024 (wie im Jahr 2024 berichtet)
Churn Mobilfunk 1,2 % 1,3 % -0,1 PP 1,8 %

Bulgarien machte 16 % des Konzernumsatzes aus, gefolgt von Kroatien mit 11 % und Belarus mit 10 %. Alle internationalen Märkte verzeichneten ein Wachstum der Umsätze aus Dienstleistungen. Die höchsten Wachstumsraten entfielen auf Belarus, Bulgarien und Nordmazedonien. Das EBITDA stieg in allen internationalen Märkten, mit Ausnahme von Slowenien. Im Gesamtjahr 2025 erzielte die A1 Group in ihren internationalen Segmenten eine starke Performance. Die Umsätze stiegen im Jahresverlauf um rund 8,8 %, in erster Linie getragen von höheren Umsätzen aus Dienstleistungen. Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten stiegen ebenso. Besonders hervorzuheben waren Bulgarien und Belarus, die maßgeblich zum Wachstum beitrugen. In beiden Ländern trieben Upselling, eine starke Nachfrage nach Highspeed‑Breitband sowie der Ausbau von ICT‑ und Solutions‑ & Connectivity‑Angeboten die Umsätze. Auch in den übrigen internationalen Märkten führten diese Faktoren zu deutlichen Umsatzsteigerungen. Die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten stiegen im Gesamtjahr 2025 weiter an, wobei die höchsten Beiträge erneut aus Bulgarien und Belarus kamen. In den ersten sechs Monaten profitierten die internationalen Segmente zudem von wertsichernden Maßnahmen, die das Wachstum zusätzlich unterstützten.

Die höheren gesamten Kosten und Aufwendungen in den internationalen Märkten waren im Gesamtjahr vor allem durch den Anstieg der Kosten für Endgeräte getrieben. Der Anstieg der Core OPEX resultierte hauptsächlich aus höheren gesamten Personalkosten sowie produktbezogenen Kosten wie Lizenzen und Software zum Weiterverkauf.

Trotz des Kostenanstiegs konnte das EBITDA in den internationalen Märkten im Gesamtjahr 2025 deutlich gesteigert werden: Das EBITDA erhöhte sich um 8,8 % bzw. 9,5 % ohne Einmaleffekte. Diese Entwicklung wurde durch das Umsatzwachstum bei Dienstleistungen in allen CEE-Märkten und ein striktes Kostenmanagement begünstigt. Währungseffekte, die fast zur Gänze Belarus zuzuschreiben waren, beliefen sich auf positive EUR 7 Mio. im Umsatz und EUR 3 Mio. im EBITDA.

Segment Bulgarien

in Mio. EUR 2025 2024
Umsatzerlöse gesamt 895 821 9,1 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 676 625 8,2 %
EBITDA 371 341 8,9 %
EBITDA-Marge 41,5 % 41,5 % -0,0 PP

A1 Bulgarien erzielte im Jahr 2025 starke Ergebnisse durch die konsequente Umsetzung der Strategie, erzielte Kundenwachstum mit attraktiven Entertainment-Angeboten, erfolgreiches Upselling und die Monetarisierung des Breitbandausbaus. Die Zahl der Mobilfunkkund:innen stieg sowohl im Kerngeschäft als auch bei mobilen WiFi-Routern, während das Wachstum im Festnetzbereich durch TV und Breitband getrieben wurde. Die Umsatzerlöse stiegen um 9,1 %, getragen von höheren Erlösen aus Dienstleistungen sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzbereich sowie einem soliden ICT-Geschäft. Auch die Umsätze aus dem Verkauf von Endgeräten stiegen, insbesondere aufgrund von ICT-Equipment. Im Mobilfunk stiegen die Erlöse aus Dienstleistung dank Kundenwachstum und Upselling an. Im Retail-Festnetzgeschäft sorgten höhere Bandbreiten, attraktive TV-Inhalte und eine gestiegene Zahl an TV- und Breitband-RGUs für zusätzliche Erlöse. Die Umsätze aus Solutions & Connectivity profitierten von ICT-Projekten und einer starken Nachfrage nach IT- und Cybersecurity-Lösungen. Die höheren gesamten Kosten und Aufwendungen – vor allem für Endgeräte, produktbezogene Kosten sowie gestiegene Personalkosten infolge der CDC-Erweiterung – wurden durch das starke Umsatzwachstum mehr als kompensiert. Das EBITDA stieg dadurch um 8,9 %. Zusammen mit höheren Abschreibungen und Amortisierungen führte dies zu einem Plus beim EBIT von 12,9 % gegenüber dem Vorjahr.

Segment Kroatien

in Mio. EUR 2025 2024
Umsatzerlöse gesamt 592 570 3,8 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 490 466 5,1 %
EBITDA 239 224 6,7 %
EBITDA-Marge 40,4 % 39,3 % 1,1 PP

In Kroatien agierten wir 2025 in einem stabilen, zugleich wettbewerbsintensiven Markt mit moderatem makroökonomischem Wachstum und hoher Nachfrage nach digitalen Lösungen, wobei wir insbesondere von gezieltem Upselling im Mobilfunk sowie der Monetarisierung des 5G‑Netzes und der erweiterten Festnetz‑Breitbandabdeckung profitierten. Wertsichernde Maßnahmen, die auf der Inflationsrate des jeweiligen Vorjahres basieren, betrugen 6,9 % ab 1. Juni 2024 und 3,0 % ab 1. April 2025 und unterstützten die Entwicklung zusätzlich.

Die Zahl der Mobilfunkkund:innen stieg im Jahresverlauf ausschließlich durch das Vertragskundengeschäft; die Festnetz‑RGUs gingen leicht zurück, da der Zuwachs bei Highspeed-Breitbandprodukten die Rückgänge bei Sprach‑ und TV‑RGUs nicht vollständig kompensierte.

Der Umsatz wuchs um 3,8 %, getragen vor allem von höheren Erlösen aus Dienstleistungen; neben Retail‑Mobilfunk war das deutliche Plus im ICT‑Bereich hervorzuheben, und auch das Retail‑Festnetz trug zum Wachstum bei. Die sonstigen betrieblichen Erträge sowie die gesamten Kosten und Aufwendungen enthielten wie oben beschrieben 2024 positive Einmaleffekte. Die gesamten Kosten und Aufwendungen stiegen. Die Core OPEX nahm primär wegen höherer Personalkosten zu, ebenso stiegen produktbezogene Kosten.

Das EBITDA stieg um 6,7 % (+10 % ohne Einmaleffekte); trotz höherer Abschreibungen erhöhte sich das EBIT um 9,5 % gegenüber dem Vorjahr.

Segment Belarus

in Mio. EUR 2025 2024
Umsatzerlöse gesamt 530 449 18,0 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 370 327 13,2 %
EBITDA 231 196 17,9 %
EBITDA-Marge 43,6 % 43,6 % -0,0 PP
in Mio. BYN 2025 2024
Umsatzerlöse gesamt 1.835 1.578 16,3 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.280 1.147 11,6 %
EBITDA 799 688 16,2 %
EBITDA-Marge 43,6 % 43,6 % 0.0 pp

In Belarus agierten wir 2025 weiterhin in einem herausfordernden Umfeld. Sanktionen und Beschränkungen erforderten Anpassungen in Lieferketten und Strategie, und die seit April 2024 geltenden Dividendenauszahlungsbeschränkungen blieben in Kraft. Der belarussische Rubel blieb weitgehend stabil und wertete im Jahresdurchschnitt um 1,5 % gegenüber dem Euro auf, die Inflation stieg auf 6,8 % im Dezember 2025 an (IWF Schätzung, siehe „Geschäftsumfeld“). Trotz dieser Rahmenbedingungen erzielte A1 Belarus Wachstum, getragen von Angeboten mit unbegrenztem Datenvolumen und konsequentem Mehr‑für‑mehr‑Upselling trotz Preisregulierung. Die Zahl der Mobilfunkkund:innen ohne M2M sank leicht, während die Festnetz‑RGUs dank TV und Breitband um 12 % zunahmen. Der Umsatz legte im Gesamtjahr um 18,0 % in Euro zu, primär durch höhere Dienstleistungserlöse; auch die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten stiegen. Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen profitierten von gestiegenen Retailumsätzen im Festnetz- und Mobilfunkbereich sowie von ICT-Umsatzerlösen. Die Endgerätemarge verbesserte sich, während die Core OPEX infolge höherer Energie‑ und Infrastrukturkosten anstiegen. Das EBITDA erhöhte sich im Gesamtjahr 2025 um 17,9 %, und bei etwas geringeren Abschreibungen stieg das EBIT um 22,4 % gegenüber dem Vorjahr.

Segment Slowenien

in Mio. EUR 2025 2024
Umsatzerlöse gesamt 234 230 1,5 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 179 177 0,7 %
EBITDA 49 52 -4,8 %
EBITDA-Marge 21,1 % 22,5 % -1,4 PP

Der slowenische Markt war im Berichtsjahr 2025 weiterhin von intensivem Wettbewerb geprägt. Mitbewerber fokussierten sich auf niedrigpreisige Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen. A1 Slowenien begegnete dem Druck mit attraktiven Angeboten zur Sicherung der bestehenden Kund:innenbasis und zur Gewinnung neuer Kund:innen.

Die Gesamtumsätze stiegen um 1,5 %, getragen von höheren Erlösen aus Dienstleistungen und aus dem Verkauf von Endgeräten. Die Erlöse aus Dienstleistungen legten dank höherer ICT‑Umsätze zu, während Retailerlöse zurückgingen. Die Zahl der Mobilfunkkund:innen erhöhte sich aufgrund eines Zuwachses bei Vertragskund:innen. Im Festnetz sank die Kundenbasis.

Die gesamten Kosten und Aufwendungen stiegen, unter anderem aufgrund höherer Endgerätekosten. Die Core OPEX lagen aufgrund höherer Personalkosten und höherer Content‑Kosten über dem Vorjahr. Niedrigere Strom‑ und Werbekosten wirkten entlastend. Insgesamt ging das EBITDA um 4,8 % zurück. Der Abschreibungsaufwand blieb annähernd stabil, sodass das Betriebsergebnis im Jahresvergleich um 28,8 % zurückging.

Segment Serbien

in Mio. EUR 2025 2024
Umsatzerlöse gesamt 422 398 6,0 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 326 309 5,5 %
EBITDA 152 146 3,7 %
EBITDA-Marge 35,9 % 36,8 % -0,8 PP

Im Geschäftsjahr 2025 setzte A1 in Serbien zwei richtungsweisende Meilensteine. Nach Abschluss der Übernahme von Conexio Metro d.o.o. startete A1 zu Jahresbeginn erfolgreich mit Festnetzprodukten und trieb den Ausbau der eigenen Festnetzinfrastruktur voran. Mit dem Marktstart von Ultra‑5G nach Abschluss der 5G‑Auktion im vierten Quartal wurde Ende 2025 ein weiterer wichtiger Schritt für die digitale Zukunft gesetzt. Die Wettbewerbsdynamik im Mobilfunk blieb weitgehend unverändert. Der Fokus lag auf Upselling in der bestehenden Kund:innenbasis. Anfang Dezember 2025 startete A1 Serbien mit 5G‑Tarifen.

Die Umsatzerlöse nahmen im Jahresvergleich um 6,0 % zu, getragen von höheren Erlösen aus Dienstleistungen und aus dem Verkauf von Endgeräten. Die Erlöse aus Dienstleistungen stiegen dank erfolgreichen Upsellings und einer höheren Zahl an Mobilfunkkund:innen und überkompensierten den starken Rückgang der Zusammenschaltungserlöse. Die steigende Nachfrage nach mobilen WLAN‑Routern sowie Zuwächse im Mobilfunk‑Kerngeschäft unterstützten das Wachstum. Auch das Solutions‑ & Connectivity‑Geschäft wuchs. Kosten für Endgeräte waren der Haupttreiber für den Anstieg der gesamten Kosten und Aufwendungen. Die Core OPEX stieg in erster Linie aufgrund höherer Personalkosten. In Summe wuchs das EBITDA um 3,7 %. Trotz höherer Abschreibungen verbesserte sich das Betriebsergebnis um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr.

Segment Nordmazedonien

in Mio. EUR 2025 2024
Umsatzerlöse gesamt 178 164 8,8 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 145 135 7,6 %
EBITDA 62 57 9,1 %
EBITDA-Marge 34,8 % 34,7 % 0,1 PP

Im Jahr 2025 hat A1 in Nordmazedonien ein starkes Umsatzwachstum von 8,8 % realisiert. Der Haupttreiber für diese Entwicklung waren die höheren Umsatzerlöse aus Dienstleistungen. Die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten nahmen ebenfalls zu.

Im Mobilfunkgeschäft stiegen die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen bedingt durch das Wachstum der Vertragskund:innen. Somit gelang es, die Nachfrage nach attraktiven 5G-Tarifen mit unlimitierten Daten im hochwertigen Segment zu monetarisieren.

Im Festnetzgeschäft stiegen die Erlöse aus Dienstleistungen, was unter anderem auf die höhere RGU-Basis zurückzuführen war. Das Wachstum im Solution-& Connectivity-Geschäft trug ebenfalls zu diesem Wachstum bei.

Die Marge für Endgeräte verschlechterte sich im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg der Core OPEX war in erster Linie auf höhere Personalkosten zurückzuführen. Insgesamt führte dies zu einem EBITDA-Wachstum von 9,1 % im Berichtsjahr 2025. Abschreibungen stiegen leicht. Insgesamt konnte das Betriebsergebnis im Jahresvergleich um 19,2 % zulegen.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2026

Die A1 Group erwartet für das Geschäftsjahr 2026 eine Fortsetzung der bisherigen Trends. Das Wachstum der Umsatzerlöse in den internationalen Märkten wird weiterhin der wichtigste Treiber bleiben. In Österreich rechnen wir auch 2026 mit einem anhaltend herausfordernden Wettbewerbsumfeld; zudem dürfte sich die wirtschaftliche Lage nur langsam erholen.

Insgesamt sehen wir als wichtigste Wachstumstreiber weiterhin Upselling im Mobilfunk-Endkundengeschäft, eine hohe Nachfrage nach Konnektivitäts- und ICT-Lösungen im Geschäftskundensegment sowie Wachstum im Festnetzgeschäft in den internationalen Märkten. Demgegenüber stehen weiterhin rückläufige Erlöse im Sprachgeschäft sowie geringere Erlöse aus Zusammenschaltungen.

Für das Geschäftsjahr 2026 erwarten wir ein Umsatzwachstum von insgesamt 2 % bis 3 %, wobei der Großteil dieses Wachstums aus höheren Umsatzerlösen aus Dienstleistungen resultieren dürfte.

Der belarussische Rubel blieb 2025 gegenüber dem Euro weitgehend stabil und konnte im vierten Quartal leicht aufwerten. Für 2026 rechnen wir damit, dass der belarussische Rubel gegenüber dem Euro an Wert verliert.

Auf der Kostenseite werden wir Effizienz- und Transformationsinitiativen fortführen, unser Competence Delivery Center (CDC) gezielt nutzen und den Fokus auf strikte Kostenkontrolle legen, um Kosten umzuschichten und umsatzwachstumsbedingte Kostensteigerungen abzufedern.

Die Investitionen (CAPEX) vor Spektrum werden sich voraussichtlich auf rund EUR 750 Mio. belaufen. Die A1 Group wird weiterhin den Fokus auf den Ausbau der Glasfaser- und 5G-Netze legen, sowohl in Österreich als auch international.

Hinsichtlich der Frequenzen sind in Österreich Vergaben im 2.300 MHz-Bereich (neu) und die Verlängerung im 2.600 MHz-Bereich vorgesehen. In Slowenien sind Verlängerungen der 800-, 900-, 1.800- und 2.600 MHz-Bänder frühestens für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und impliziert weder die Durchführung dieser Auktionen noch eine Teilnahmeabsicht der A1 Group.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats beabsichtigt der Vorstand, der Hauptversammlung 2026 für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von EUR 0,42 je Aktie vorzuschlagen (2025 für das Geschäftsjahr 2024: EUR 0,40).

Risiko- und Chancenmanagement

Grundsätze und Organisation

Die A1 Group verfolgt ein systematisches Risikomanagement, in dem Chancen und Risiken analysiert und bewertet, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Risiken implementiert und laufend verbessert werden.

Die A1 Group ist als Telekommunikationsunternehmen in Österreich und sechs weiteren Ländern aktiv und mit A1 Digital zusätzlich in Deutschland, der Schweiz und seit 2025 in Spanien vertreten. Sie profitiert daher von geografischer Diversifikation.

Um die jeweiligen marktspezifischen Risiken direkt zu adressieren, obliegt das Risikomanagement vor Ort den operativen Einheiten, während die zentrale Steuerung durch die Holding erfolgt. Das unternehmensweite Risikomanagement erfolgt durch das Group Enterprise Risk Management (ERM), welches strukturell unabhängig von den Geschäftsbereichen im Verantwortungsbereich der Group CFO angesiedelt ist.

Das Enterprise Risk Management berichtet mindestens jährlich sowie ad-hoc an den Vorstand, der relevante Entwicklungen an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beziehungsweise direkt dem Aufsichtsrat berichtet. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements wird sowohl intern durch die Interne Revision als auch jährlich vom Wirtschaftsprüfer der A1 Group geprüft und an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Vorgehensweise

Ausgangspunkt für das Enterprise Risk Management (ERM) der A1 Group sind strategische Diskussionen mit dem Aufsichtsrat. Dabei präsentiert der Vorstand unter anderem im Rahmen des Budgetplanungsprozesses strategische Risiken, ihre Relevanz für die A1 Group und entsprechende Gegenmaßnahmen. Gleichzeitig werden Annahmen für die Planung vorgestellt, darunter die strategische Ausrichtung für die kommende Businessplan-Periode sowie ein Maßnahmenplan zur Realisierung von Chancen. Im Businessplan werden die Erwartungen an den Geschäftserfolg, erforderliche Kosten und Investitionen abgebildet, wobei die übernommenen Risiken übergeordneter Ziele evaluiert werden, sowohl in Bezug auf Wachstum als auch auf Ausgaben.

Risikobeurteilung

Ausgehend vom Budget beziehungsweise vom Forecast identifiziert und analysiert das Enterprise Risk Management gemeinsam mit den jeweiligen Bereichen Risiken und Chancen. Die Risikobeurteilung erfolgt systematisch, iterativ und kollaborativ unter Nutzung der Kenntnisse, Erfahrungen und Ansichten der involvierten Parteien. Zusätzlich werden sogenannte Emerging Risks betrachtet. Hierbei handelt es sich um neuartige, langfristige Risiken, deren Gefährdungspotenzial aufgrund der großen Unsicherheit schwierig zu beurteilen ist.

Nach der Identifikation und Bewertung der Risiken und Chancen werden die Risiken aggregiert und simuliert, um eine Gesamtrisikoposition des Unternehmens gegenüber dem geplanten Budget beziehungsweise Forecast quantitativ darzustellen. Dabei dienen Kennzahlen wie EBITDA@Risk und Free Cash Flow@Risk als zentrale Messgrößen. Risiken und Chancen werden mindestens jährlich im Group Enterprise Risk Management aktualisiert und neu bewertet.

Effektives Risikomanagement erfordert weiters die Entwicklung bzw. Durchführung wirksamer Maßnahmen zur Chancenwahrnehmung und Risikoreduktion. Diese erfolgen unter anderem im Zuge der Risikobeurteilung mit den Bereichen sowie durch monatliche Performance Calls zwischen Group und der lokalen Gesellschaft, aufbauend auf Leadership Meetings des erweiterten Vorstands der Gesellschaften. Dabei werden kritische Abweichungen von den gesetzten Zielen analysiert, ebenso wie die Effektivität der gesetzten Gegenmaßnahmen. Nach erfolgter Risikopriorisierung werden die größten Risiken betrachtet, um gezielt weitere Maßnahmen zu planen. Zusätzlich zu den regelmäßigen Steuerungsrunden sowie strategischen Besprechungen verfügt die A1 Group über eine Mehrjahresplanung. Die enge Verzahnung des Mehrjahresplans mit dem Risikomanagement stellt eine adäquate längerfristige Risikosteuerung sicher. Zudem ist ein Risiko-Komitee eingerichtet, um unter anderem die Überwachung von Risiken durch den Vorstand effektiver zu gestalten, eine zentrale Stelle zur Abstimmung von Risiken und Chancen zu etablieren und somit Transparenz zu erhöhen.

Risiken und Chancen

Das Risikomanagementsystem ist in die folgenden vier Risikokategorien gegliedert:

ERM Risikokategorien
1. Strategische Risiken & Chancen
2. ESG Risiken & Chancen
3. Finanzielle Risiken & Chancen
4. Operative Risiken & Chancen

Aus der Gesamtheit der für die A1 Group identifizierten Risiken werden nachfolgend die wichtigsten Einzelrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen können, erläutert.

(1) Strategische Risiken und Chancen

Makroökonomie, Geopolitik und Regulierung

Makroökonomische Risiken und Chancen entstehen einerseits durch die wirtschaftliche Entwicklung der Märkte, in denen die A1 Group tätig ist, sowie deren Folgeeffekte (eine stark steigende Inflation wirkt sich beispielsweise auf Zinsniveaus, Wechselkurse, und schlussendlich auf die Nachfrage aus). Andererseits können wirtschaftspolitische Konflikte mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen haben (z. B. Strafzölle, Lieferstopps, Produktionsengpässe). Während makroökonomische Entwicklungen besser prognostizierbar und bewertbar sind, sind handelspolitische Entscheidungen schwerer vorhersehbar.

Im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine sind sowohl Belarus als auch die sanktionierenden Länder und Wirtschaftsregionen von gegenseitigen Sanktionen betroffen. Die A1 Group stellt die Einhaltung der anwendbaren Sanktionen wie die nachhaltige Bereitstellung von Produkten und Services sicher.

Im zweiten Quartal 2024 hat die belarussische Regierung vorübergehende Beschränkungen für die Auszahlung von Dividenden an ausländische Investoren eingeführt, die ihren Sitz in der Europäischen Union oder anderen, als „unfreundlich“ erachteten Ländern haben. Die A1 Group ist von diesen Beschränkungen betroffen. Wir arbeiten derzeit an der Umsetzung von mitigierenden Maßnahmen. Die Situation in Belarus wird vom Vorstand und dem Enterprise Risk Management der Gruppe kontinuierlich beobachtet.

Auch wenn die Inflationsdynamik im Vergleich zu den Jahren 2022 und 2023 deutlich nachgelassen hat, bleibt das Thema für die A1 Group weiterhin von Bedeutung. Im Berichtszeitraum hat sich die Inflation nicht stabilisiert, in manchen Ländern ist sie erneut angestiegen und lag damit über dem Niveau des Vorjahres. Die A1 Group ist dem Risiko nachhaltig gestiegener Kosten, die durch Preiswettbewerb erlösseitig nicht kompensiert werden, ausgesetzt. Als mitigierende Maßnahme setzt die A1 Group auf striktes Kostenmanagement, das Heben von Effizienzen und Harmonisierung von Prozessen, Tools und Systemen sowie Zentralisierung.

Markt und Mitbewerb

Insbesondere in der mobilen Kommunikation führt das Mengenwachstum bei Datendiensten aufgrund der Frequenz und Aggressivität der Angebote nicht notwendigerweise zu steigenden Erlösen. Während diese Datenvolumina durch neue Technologien effizienter abgeführt werden können, besteht für die A1 Group das Risiko, dass neue Technologien ohne Aufschlag vermarktet werden und höhere Übertragungsraten, Qualität sowie geringere Latenz ebenfalls zu keiner Leistungssteigerung und damit einhergehend zu keiner entsprechenden Ertragssteigerung führen.

Lieferanten und Lieferkette

Als Unternehmen mit zahlreichen Lieferanten ist die A1 Group potentiell Nachfrageschwankungen und Lieferengpässen ausgesetzt. Die A1 Group wirkt diesem Risiko mit Maßnahmen, die auch in der Responsible Sourcing Policy festgehalten sind, aktiv entgegen. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise das Sicherstellen alternativer Beschaffungskanäle für kritische Güter sowie die laufende Evaluierung und Minderung von Lieferantenabhängigkeiten.

Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts im Jahr 2023 ist für die A1 Group mit EuroTeleSites AG ein zentraler Lieferant für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der EuroTeleSites ist die Nutzung der Funktürme für die A1 Group nachhaltig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert (Details siehe „Abspaltung des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“ im Konzernlagebericht 2024).

Die A1 Group ist mit steigenden Preisen bzw. verzögerten Lieferzeiten für Modems, Set-Top-Boxen, Storage, Servern und Laptopsaufgrund teurer Memory Chips konfrontiert, die auch im Jahr 2026 anhalten wird. Grund für dieses Risiko ist die Verlagerung von Fertigungskapazitäten auf die Produktion von HBM (High-Bandwidth Memory) aufgrund der KI-getriebenen Nachfrage, was die Herstellung von Standard-Chips einschränkt.

Neue Wachstumsfelder

Eine Herausforderung in der Telekommunikationsbranche stellen die immer kürzeren Zeiträume dar, in denen Unternehmen ihr Angebot um neue Dienstleistungen und Produkte anpassen müssen. Cloud Services, Over-The-Top-Dienste und Machine-to-Machine-Kommunikation sind nur einige Beispiele für neue Geschäftsfelder, deren Wachstumspotenzial die A1 Group nutzt. Kürzere Innovationszyklen sind jedoch auch mit Innovationsrisiken, wie etwa Investitionen, verbunden. Die größten Herausforderungen stellen die Skalierung der Dienste, unterschiedliche Reifegrade sowie die Nachfrage in den Märkten der A1 Group dar. Als Teil der América Móvil-Group ist die A1 Group am Austausch und am Diskurs sowie der Implementierung von Innovationen beteiligt.

Businessplan und Budget

Der Businessplan reflektiert die Bewertung der Planungsannahmen und bezieht unternehmensexterne Effekte bestmöglich ein.

Die herausfordernde wirtschaftliche Entwicklung sowie die steigende Anzahl an Insolvenzen, z.B. in Österreich, wurden im Planungsprozess mit den Landesorganisationen diskutiert und stellen insbesondere auf der Umsatzseite ein Risiko dar.

Budgetäre Risiken betreffen vor allem noch nicht durchgängig mit Maßnahmen hinterlegte Zielvorgaben zur weiteren Steigerung der Kosten-, Investitions- und Humanressourceneffizienz.

Image

Risiken im Zusammenhang mit dem öffentlichen Image ergeben sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (im gesamten Lebenszyklus der Kundenbeziehung) und aufgrund gesellschaftlicher Diskussionen oder der Thematisierung durch Meinungsführer:innen (Influencer). Ein Standardprozedere greift hier zu kurz. Unbedingte Voraussetzungen für das Vermeiden negativer Auswirkungen sind eine hochprofessionelle Kommunikation und entsprechende Expertise.

(2) ESG-Risiken und Chancen

ERM führt gemeinsam mit den verantwortlichen Bereichen jährlich einen Review der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) nach Vorgaben des ESRS durch. Dabei wird weitestgehend Konsistenz mit den etablierten Risikomanagement Prozessen angestrebt, z.B. durch identische Bewertungsskalen. Unterschiede bestehen u.a. in der Bruttobetrachtung der Risiken bei der DMA im Vergleich zur Nettobetrachtung im ERM sowie im Zeithorizont, da die DMA auch eine Bewertung der langfristigen Perspektive (30 Jahre) verlangt. Alle Themen, die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aufgrund ihrer Risiken- und Chancenbewertung wesentlich sind, fließen in das ERM ein. Die ESG-Risiken und Chancen sind im Detail in der Nachhaltigkeitserklärung beschrieben.

Environmental (E) – Umweltrisiken und -chancen

Die Umweltrisiken resultieren aus den wesentlichen Themen Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz.

Aufgrund des Klimawandels können physische (z.B. Hochwasser, Hitzewellen) sowie transitorische Risiken für die A1 Group entstehen (höhere Bepreisung von Treibhausgasemissionen oder Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien). Aus diesem Grund hat die A1 Group 2024 eine Klimarisikoanalyse entsprechend den Anforderungen der ESRS durchgeführt. Für die Untersuchung der physischen Klimarisiken wurden basierend auf IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) die Szenarien RCP2.6, RCP4.5, RCP6.0 und RCP8.5 herangezogen. Anschließend wurden mit Expert:innen Risikoreduktions- und -anpassungsmaßnahmen evaluiert und festgelegt (Details dazu siehe Kapitel E1 in der Nachhaltigkeitserklärung).

An erster Stelle der physischen Klimarisiken stehen Erdrutsche, gefolgt von Hitzestress/Hitzewellen sowie Überflutung und Kältewellen/Frost. Von diesen Klimarisiken sind vorrangig die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 Group betroffen, kurz- und mittelfristig ist die Infrastruktur nur in geringem Ausmaß exponiert, allerdings steigen die Risiken langfristig an. Um diese zu reduzieren, fließen bei der Neuerrichtung von Standorten die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse ein. Für bestehende Standorte werden beispielsweise Anpassungsmaßnahmen wie Hitzeschilder, die Verlegung von Standorten oder Hochwasserschutz laufend evaluiert. Das finanzielle Risiko eines Schadens wird darüber hinaus durch eine gruppenweite Versicherung mitigiert.

Klimabezogene Übergangsrisiken bilden besonders die steigende CO2-Bepreisung. Höhere CO2 Steuern können zu höheren Preisen von Rohstoffen und Materialien führen. Mitigierende Maßnahmen der A1 Group sind im Climate Transition Plan verankert und sind im Budget- und Businessplan berücksichtigt.

Darüber hinaus stellen volatile Energiepreise weiterhin eine Chance bzw. gleichzeitig ein Risiko für die A1 Group dar. Durch die Reduktion des Energieverbrauchs beispielsweise durch die Modernisierung von Equipment und Infrastruktur können Risiken reduziert und durch engmaschiges Monitoring des Energiepreises Chancen gehoben bzw. Risiken reduziert werden.

Social (S) – Soziales und Gesellschaft

Die Kategorie “Social“ beinhaltet Risiken und Chancen in Bezug auf Sozialbelange, Arbeitnehmer:innenbelange sowie Menschenrechte. Darunter fallen Risiken und Chancen wie etwa die sozialen Auswirkungen von Internetnutzung bzw. Medienkonsum, Zugang zu Information und Bildung oder Arbeitskräftemangel.

Sozialbelange

Der Zugang zu Information und Bildung sowie die Förderung des Umgangs mit digitalen Medien wird als positive Auswirkung auf die Gesellschaft bewertet, denn der sichere und kompetente Umgang mit neuen Medien hat mittlerweile alle Lebensbereiche – Bildung, Beruf, Freizeit – durchdrungen. Als Netzwerk- und Internetprovider spielt die A1 Group dabei eine wesentliche Rolle und trägt gegenüber ihren Kund:innen gesellschaftliche Verantwortung, indem sie zur Vermittlung digitaler Kompetenzen beiträgt. Die zunehmende Digitalisierung bringt allerdings nicht nur Vorteile für die Gesellschaft, sondern birgt auch Gefahren wie etwa übermäßige Nutzung, Vereinsamung, Cyber-Mobbing oder Cyberkriminalität. Besonders Kinder, Jugendliche und Senior:innen sind aufgrund unzureichender Erfahrung bzw. Bildung davon betroffen. Daher sieht sich die A1 Group verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa Schulungen und Trainings für vulnerable Gruppen anzubieten (siehe Nachhaltigkeitserklärung Kapitel S4). Die A1 Group sieht darin gleichzeitig eine Chance für die Stärkung ihrer Reputation.

Human Kapital und Arbeitskräftemangel

Die Kategorie „Human Kapital und Arbeitskräftemangel“ umfasst die Chancen aus den wesentlichen Themen aus „ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“. Die A1 Group sieht derzeit kein akutes Risiko aus dem Arbeitskräftemangel. Durch den rasanten technologischen Wandel und den sich abzeichnenden Fachkräftemangel, besonders in Bereichen wie IT-Sicherheit, Datenanalyse und KI Kompetenzen, könnte langfristig aus dieser Materie ein Risiko entstehen. Die A1 Group ist darum bemüht, qualifizierte Talente zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter:innen durch gezielte Weiterbildungen auf neue Technologien wie beispielsweise 5G, KI und Cloud-Lösungen vorzubereiten sowie diese Kompetenzen länderübergreifend zu bündeln. Fehlen diese Maßnahmen, drohen Kompetenzlücken, die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gefährden und zu höheren Kosten oder Umsatzeinbußen führen könnten. Durch flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Chancengleichheit, faire Gehälter und Diversität, die in der A1 Group angeboten bzw. gelebt werden, wird kurz- und mittelfristig eine Chance gesehen, um Mitarbeiter:innen in der A1 Group zu binden sowie zukünftig neue und qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen.

Governance (G) – Risiken und Chancen

Unter Governance-Risiken und -Chancen fallen Themenbereiche wie zum Beispiel Compliance, Sanktionsbestimmungen sowie Datenschutz.

Compliance

Compliance-Risiken umfassen rechtliche, finanzielle und Reputationsrisiken für die A1 Group, welche sich aus möglichen Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien durch eine Führungskraft, eine:n Mitarbeiter:in oder eine:n Vertreter:in des Unternehmens ergeben. Im Rahmen des jährlichen Compliance Risk Assessment Prozesses – dieser stellt ein wesentliches Element des Compliance Management Systems der A1 Group dar – werden auf Basis strukturierter Management-Interviews und Workshops relevante Compliance-Risiken identifiziert und gegebenenfalls zusätzliche risikominimierende Maßnahmen definiert. Aber auch das etablierte Whistleblowing System der A1 Group „tell.me“ hilft internes Fehlverhalten aufzudecken und in weiterer Folge Risiken und Schäden abzuwenden. Die Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO hat zuletzt Anfang 2024 die Konzeption, Umsetzung und Wirksamkeit des A1 Group Compliance Management Systems in den Bereichen Anti-Korruption, Kartellrecht, Sanktionen und Kapitalmarkt-Compliance nach dem Deutschen Prüfungsstandard für Compliance Management Systeme, IDW PS 980, vollinhaltlich bestätigt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Sanktionen

Das Risiko im Zusammenhang mit Sanktionen besteht in deren Nichteinhaltung. Diese kann finanzielle Strafen, eine Gefährdung von Verträgen mit Lieferanten, Kund:innen und Banken sowie einen Reputationsschaden nach sich ziehen. Aufgrund des in der A1 Group etablierten Prozesses zur Prüfung und Sicherstellung der Einhaltung von Sanktionsbestimmungen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos minimiert.

Datenschutz

Die Produkte und Dienstleistungen der A1 Group unterliegen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Das betrifft vor allem das unrechtmäßige Handhaben von Daten bzw. der Verlust von sensiblen Daten. Aus möglichen Verstößen gegen die seit Mai 2018 gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können sich erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken ergeben sowie das Vertrauen der Stakeholder in die und das öffentliche Ansehen der A1 Group schwächen. Es wird laufend in Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen investiert, um die Risiken so gering wie möglich zu halten. So werden im Bereich Datenschutz neben der Umsetzung der Richtlinien, welche die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherstellen, Zertifizierungen sowie regelmäßige Trainings und Schulungen durchgeführt. Weiters wird an der Zielerreichung im Rahmen des Datenschutz-Reifegradmodells gearbeitet. Alle Unternehmen der A1 Group verpflichten sich zur Einhaltung höchster Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Die Effektivität der Datenschutzmaßnahmen innerhalb der A1 Group zeigt sich unter anderem durch die behördliche Überprüfung des Telekomsektors durch die österreichische Datenschutzbehörde im Jahr 2024, die ohne Beanstandungen abgeschlossen wurde.

(3) Finanzielle Risiken und Chancen

Die A1 Group ist Liquiditäts-, Kredit-, Wechselkurs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Kapitel 33 „Finanzinstrumente“ des Konzernanhangs weiter erläutert. Steuerliche Risiken sind ebenfalls Teil der Risikobetrachtung.

Treasury

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die A1 Group ihre finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllen kann. Die Zielsetzung des Risikomanagements der A1 Group ist, ausreichend Liquidität zu schaffen, um unter normalen, aber auch angespannten Bedingungen fällige Verbindlichkeiten begleichen zu können. Zu diesem Zweck wird monatlich rollierend eine konsolidierte Liquiditätsplanung durchgeführt, auf deren Basis der Liquiditätsbedarf ermittelt wird. Darüber hinaus wird eine Liquiditätsreserve in Form von kommittierten Kreditlinien gehalten.

Kreditrisiko

Die A1 Group hält ihre liquiden Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten. Die A1 Group stützt sich auf externe Kredit-Ratings,

liegt kein externes Kreditrating vor, wird ein internes Rating auf Basis der Eigenmittelausstattung der Vertragspartner durchgeführt. Finanzinvestitionen werden grundsätzlich nur mit Vertragspartnern mit guter Bonität getätigt.

In Belarus ist das Angebot an internationalen Banken aufgrund von aktuellen, wirtschaftlichen Herausforderungen begrenzt. Aufgrund der derzeitigen Auszahlungsbeschränkung von Dividenden, hält die A1 Group liquide Mittel und Finanzinvestitionen in Belarus bei lokalen Kreditinstituten (siehe Anhangangaben im Konzernabschluss (9) und (19)). Die Kreditrisikoeinschätzungen dieser Finanzinvestitionen erfolgen auf Basis lokal verfügbarer Informationen.

Wie in den Jahren zuvor lag auch im aktuellen Berichtsjahr ein Schwerpunkt auf dem Rechnungs- und Forderungsmanagement. Trotz gestiegener Insolvenzen und Privatkonkurse sowie der herausfordernden makroökonomischen Entwicklung konnten die Zahlungsausfälle auf einem relativ stabilen Niveau gehalten werden. Offene Rechnungen und Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kunden wurden weiterhin mit hoher Aufmerksamkeit überwacht, um die Liquidität der A1 Group weiterhin zu gewährleisten und im Bedarfsfall effektiv und effizient gegensteuern zu können.

Wechselkursrisiken

Die A1 Group ist in Belarus, Serbien und Nordmazedonien Wechselkursrisiken ausgesetzt. Abhängig von Volumen und Schwankungsbreiten der Fremdwährungsrisiken steuert die A1 Group entsprechend gegen. Mitigationsmaßnahmen inkludieren beispielsweise Vertragsabschlüsse in Lokalwährung.

Darüber hinaus ergibt sich ein Risiko aus der oben in den makroökonomischen Risiken beschriebenen vorübergehenden Beschränkungen für die Zahlungen von Dividenden an ausländische Investoren in Belarus. Wie oben erwähnt arbeiten wir derzeit an der Umsetzung von mitigierenden Maßnahmen und die Situation in Belarus wird engmaschig im A1 Group Vorstand sowie im Rahmen des Enterprise Risk Management überwacht.

Zinsrisiko

Die Risiken sind unter anderem angesichts der im September 2023 erfolgten Abspaltung der Funktürme und der damit übertragenen Schulden sowie der bisherigen weiteren Entschuldung weiterhin als gering anzusehen.

Steuerliche Risiken

Zur Identifizierung von Steuerrisiken und Einleitung etwaiger Maßnahmen führt die Konzernsteuerabteilung in jedem Quartal eine interne Durchsicht der Steuerthemen mit allen Landesgesellschaften durch. Der Bericht zu der im vierten Quartal erfolgten externen Durchsicht an die Konzern-Steuerabteilung stellt fest, dass im Jahr 2025 keine wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf Steuerrisiken bestehen.

Finanzielle Berichterstattung

Um Risiken bei der finanziellen Berichterstattung vorzubeugen, hat die A1 Group ein engmaschiges Netz von SOX-Kontrollen (US-Sarbanes-OxleyAct). Darüber hinaus reduzieren Ergebnisanalysen, monatliche Ergebnisdiskussionen durch das Top-Management und davon getrennt eine Ergebnisbesprechung der Finanzvorstände in den Tochtergesellschaften mit der Group CFO das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung.

(4) Operative Risiken und Chancen

Diese Kategorie deckt folgende Schwerpunktsetzungen ab:

Verfügbarkeit und Kontinuität

Die Sicherstellung der Kontinuität und des Zugangs zu den angebotenen Telekommunikationsleistungen und Services stellt einen zentralen Fokus im Rahmen des operativen Risikomanagements dar. Diverse Bedrohungen wie Naturkatastrophen, technische Störungen, Einflüsse Dritter durch Bautätigkeit, verborgene Mängel oder kriminelle Handlungen können die Verfügbarkeit der Netze und Dienste beeinträchtigen und bis hin zu einer Betriebsunterbrechung führen. A1 Group mitigiert dies durch langfristige Planungen, die die technische Entwicklung berücksichtigen. Eine redundante Ausführung kritischer Komponenten sorgt für hohe Ausfallsicherheit. Effiziente Organisationsstrukturen in Betrieb und Sicherheit dienen der Absicherung der hohen Qualitätsstandards. Eine Konzernrichtlinie stellt zudem eine einheitliche Methodik für die Erkennung und das Management der wichtigsten Risiken sicher. Die laufende Identifikation und Bewertung von Risiken mündet in die Entscheidung, ob Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden oder das mögliche Risiko von der A1 Group getragen wird. Bei jeder Großstörung werden die Ursachen geklärt und es wird eruiert, wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Durch einen zentralen Ansatz bei Versicherungen gegen physische Schäden werden die finanziellen Auswirkungen minimiert. Die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse 2024 zeigt, dass die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 Group den Klimarisiken kurz- und mittelfristig nur in geringem Ausmaß ausgesetzt ist. Langfristige Anpassungsmaßnahmen wie Hitzeschilder, die Verlegung von Standorten oder Hochwasserschutz werden laufend evaluiert. Das finanzielle Risiko wird durch eine gruppenweite Versicherung mitigiert.

Technologische Transformation

Im Bereich der BSS (Business Support Systems) und der OSS (Operations Support Systems) gestalten sich Modernisierung und Komplexitätsreduktion als langfristige Aufgabe. Die Erneuerung von Infrastruktur und Software ermöglicht eine nachhaltige Risikoreduktion. Die Integration von Plattformen reduziert die Komplexität und soll Offenheit für neue Services und Partner gewährleisten. Damit verbundene Risiken werden im Hinblick auf IT-Sicherheit, Flexibilität in der Servicebereitstellung sowie die damit verbundenen mittelfristigen Kosten analysiert.

Cyber-Security

Die A1 Group legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Standards für Informationssicherheit. Hierfür besteht eine Reihe interner Richtlinien und Prozesse. Diese werden in kritischen Situationen durch konkrete Verantwortlichkeiten gesteuert, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Risikoprävention im Bereich kritischer und wichtiger Netzelemente sowie bei BSS und OSS gelegt. Die A1 Group orientiert sich an den internationalen IT-Standards für Sicherheitstechniken (ISO 27001) und hat einheitliche, hochmoderne Standards für die Informationssicherheit und Richtlinien zur Informationssicherheit festgelegt.

Ein essenzielles Element zum Management von Cyber-Risiken sind kontinuierliche Überprüfungen und Software-Updates der zu schützenden Infrastruktur sowie Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen. Das A1 Telekom Austria Security Committee setzt sich aus hochqualifizierten Security-Experten aller Länder der A1 Group zusammen und tauscht regelmäßig Informationen zu aktuellen lokalen, regionalen und globalen Cyber-Risiken und Cyber-Attacken aus. Darüber hinaus informiert und koordiniert diese Arbeitsgruppe im akuten Bedarfsfall auch landesübergreifende Schutzmaßnahmen.

Anders als in der Nachhaltigkeitserklärung unter SBM-3 dargestellt, wird die Informationssicherheit im Enterprise Risk Management nicht als Chance gesehen, da die positive Entwicklung dieses Geschäftsfeldes bereits im Budget und Businessplan reflektiert ist.

Litigation

Unternehmen der A1 Group sind Parteien in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Mitbewerbern sowie anderen Beteiligten. Der Dialog mit den involvierten Stakeholdern und ein laufender Informationsaustausch zu Themen, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen könnten, ermöglichen eine frühzeitige Problemerkennung und Erarbeitung möglicher gegensteuernder Initiativen.

Die Überwachung der rechtlichen Risiken erleichtert die Bewertung möglicher Zahlungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren. Diese Position wird quartalsweise aktualisiert und basiert auf der laufenden Einschätzung des Verfahrenserfolgs.

Wie bereits ausführlich in unserem Ergebnisbericht 2024 beschrieben, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Klage gegen A1 Austria eingereicht. Gegenstand war die Indexierungsklausel in Kundenverträgen, wobei der VKI argumentierte, dass die Bezugnahme auf den Index des Vorjahres vor Vertragsabschluss unzulässig sei. Das Handelsgericht hat als Gericht erster Instanz mit Urteil vom 29.09.2025 zugunsten von A1 Austria entschieden. Das Urteil bestätigt die Zulässigkeit der Klausel und steht im Einklang mit früheren Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) sowie ähnlichen Fällen bei anderen Marktteilnehmern. Der VKI hat ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung erhoben; das Unternehmen ist zuversichtlich, dass eine Entscheidung im Sinne des Unternehmens fallen wird. Weiters haben der Verein für Konsumenteninformation (VKI ) und die Bundesarbeitskammer im Geschäftsjahr 2024 zahlreiche Klauseln in Verbraucherverträgen in Zusammenhang mit Einmalentgelten gerichtlich beanstandet. Mit beiden Institutionen konnten Vergleiche abgeschlossen werden, die im Falle des VKI alle beanstandeten und im Falle der Bundesarbeitskammer alle bis auf zwei Klauseln umfassten. Die Bundesarbeitskammer führte das gerichtliche Verfahren hinsichtlich der nicht verglichenen Klauseln fort. Nachdem im Jänner 2025 das Verfahren in erster Instanz gewonnen werden konnte, bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) im August 2025 die Zulässigkeit der Klausel im Festnetzbereich, entschied jedoch im Mobilfunkbereich gegen A1 Austria. Das Verfahren befindet sich derzeit beim Obersten Gerichtshof (OGH); eine Entscheidung wird im ersten Halbjahr 2026 erwartet. Sollte der OGH wider Erwarten dem VKI recht geben, könnte ein wesentlicher Ergebniseffekt eintreten. Die Bundesarbeitskammer (BAK) fordert im Rahmen einer im Jänner 2024 eingebrachten Verbandsklage im Zusammenhang mit wiederkehrenden Entgelten, dass A1 bestimmte Klauseln nicht mehr verwenden und sich auch auf diese nicht berufen darf; Ansprüche auf automatische Rückzahlung hat die BAK mittlerweile zurückgezogen. Das erstinstanzliche Urteil zugunsten der BAK ist nicht rechtskräftig. Die A1 ist nach wie vor bestrebt, die Gerichte bis hin zum Obersten Gerichtshof von der Rechtmäßigkeit der Klauseln zu überzeugen, zumal die Regulierungsbehörde für Telekommunikation seit 2011 diese Klauseln regelmäßig überprüft und akzeptiert. Darüber hinaus gibt es spezielle gesetzliche Bestimmungen in der Telekommunikationsbranche, auch aufgrund europäischen Rechts, die die Verwendung dieser Klauseln unterstützen. Seit Februar 2024 werden diese Klauseln nicht mehr mit den Kund:innen vereinbart. Es wurden entsprechende Rückstellungen gebildet.

Sachschäden

Schäden an der Infrastruktur können durch verschiedene Gründe verursacht werden und in Betriebsunterbrechungen und/oder finanziellen Verlusten resultieren. Das Risiko finanzieller Schäden wird größtenteils durch eine Versicherung abgedeckt.

Emerging Risks

Jedes Unternehmen ist mit einer Reihe von Unwägbarkeiten konfrontiert, bei denen sich ein neu auftretendes Risiko potenziell auf den Betrieb auswirken kann. Bei neuartigen bzw. für die Zukunft absehbaren langfristigen Risiken (‚Emerging Risks‘) liegen in der Regel nicht genügend Informationen vor, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und -geschwindigkeit, und die Auswirkungen des Risikos zu bewerten. Infolgedessen ist die A1 Group möglicherweise nicht in der Lage, einen vollständigen Plan zur Risikominderung festzulegen, bis ein besseres Verständnis der Bedrohung vorhanden ist. Die A1 Group identifiziert neue Risikotrends, indem sie sich auf die Analyse des externen Umfelds und interner Quellen stützt. Risiken werden über verschiedene Zeiträume hinweg bewertet, so dass ein angemessener Fokus auf diese neu auftretenden Risiken sichergestellt ist. Unter den wesentlichen Emerging Risks sieht die A1 Group Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie mit dem EU-Lieferkettengesetz.

Künstliche Intelligenz

Der Einsatz künstlicher Intelligenz, generativer Künstliche Intelligenz (genAI) und maschinellem Lernen bringt nicht nur erhebliche Chancen, sondern birgt auch Risiken in Zusammenhang mit Richtlinien und Vorschriften. Bestehende Regulierungen in den Bereichen Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums und Cybersicherheit treffen auf neue Regelungen, die für künstliche Intelligenz geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Angleichung dieser Vorschriften ist das Risiko gegeben, dass getätigte Investitionen noch nicht alle zukünftigen Anforderungen erfüllen, während eine späte Anpassung einen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde. In beiden Fällen würde sich das Risiko in einem möglichen Rückgang des Cashflows niederschlagen, sei es durch höhere Investitionen oder durch die verspätete Nutzung von Chancen. Betreffend Risikominderung verfolgt die A1 Group einen Weg der kontinuierlichen Verbesserung in Bereichen wie Datenschutz und Sicherheit und integriert ethische Grundsätze in die Entwicklung, um die Einhaltung künftiger Vorschriften zu antizipieren.

Grundlegende Marktveränderungen

Das wachsende Angebot alternativer Telekommunikationslösungen, wie beispielsweise Satelliteninternet, stellt ein strategisches Risiko für die Marktstruktur in den A1 Group Ländern dar. Diese Technologien sind unabhängig von lokalen Infrastrukturen und länderspezifischen Versorgungsgrenzen und ermöglichen neuen Wettbewerbern den Markteintritt. Hinzu kommt, dass potenzielle Mitbewerber für das gleiche Serviceangebot zum Teil anderen oder abweichenden regulatorischen Verpflichtungen unterliegen können. Dies führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und erschwert es etablierten Anbietern, gleiche Marktbedingungen aufrechtzuerhalten. Infolge dieser Entwicklungen besteht die Gefahr einer negativen Preisdynamik sowie eines Rückgangs der Kundenzahl. Um dieses aufkommende Risiko frühzeitig zu adressieren, setzt die A1 Group auf eine engmaschige Beobachtung technischer und regulatorischer Entwicklungen und fördert gezielt Partnerschaften und Kooperationen, um die eigene Marktposition zu stärken.

EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)

Das Vorhaben der EU, die regulatorischen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, wurde 2025 durch umfassende Gesetzesänderungen („Omnibus-Paket“) umgesetzt. In diesem Rahmen kam es unter anderem auch zu einer Verschiebung des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr sowie zu einer Reduktion der inhaltlichen Anforderungen. Die Mitgliedstaaten haben nun bis Mitte 2028 Zeit, die geänderte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die A1 Group nimmt bereits seit mehreren Jahren aktiv Verantwortung für die Sorgfalt in der Lieferkette wahr. Die Maßnahmen reichen von der Fortführung der Compliance-Selbsterklärung der Lieferanten über Bestimmung von Reifegrad und Verbesserungsmaßnahmen zu Emissionen hin zu externen Audits an den Standorten der Lieferanten durch die Mitgliedschaft der A1 Group in der Joint Alliance for CSR (JAC), die Teilnahme an entsprechenden externen Ratings bis hin zur Schaffung von Transparenz auf Ebene drei der Lieferkette. Die Summe gesetzter Maßnahmen findet sich in der A1 Sustainable Sourcing Policy wieder. Gemeinsam mit den Lieferanten der A1 Group sieht das Unternehmen eine jährliche Weiterentwicklung der Aktivitäten als wesentlichen Beitrag, relevante Bereiche zu rohstoff- und energieschonende Produktion, menschenrechtsentsprechenden Arbeitsbedingungen wie einer verantwortungsvollen Geschäftsgebarung nachhaltig zu verbessern.

Wir sind daher bereits jetzt für das EU-Lieferkettengesetz vorbereitet, mitigieren die damit verbundenen Risiken und werden trotz der Verschiebung des Gesetzes unsere Aktivitäten unvermindert fortsetzen.

Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung

Die Telekom Austria Aktiengesellschaft verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) der Finanzberichterstattung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das IKS soll ausreichende Sicherheit über die Verlässlichkeit und Richtigkeit der externen Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Standards gewährleisten. Mittels regelmäßiger interner Berichterstattung an das Management sowie der Prüfung des IKS durch die Interne Revision wird zudem sichergestellt, dass Schwachstellen rechtzeitig erkannt sowie entsprechend kommuniziert und behoben werden. Die wichtigsten Inhalte und Grundsätze gelten für alle Gesellschaften der A1 Group. Die Effektivität des IKS-Systems wird in periodischen Abständen analysiert, und bewertet. Jeweils zum Jahresende wird für relevante Konzerngesellschaften unter Einbindung zuständiger Fachbereiche eine Bewertung des IKS durch das Management durchgeführt. Die Unternehmensführung hat, basierend auf den Erkenntnissen dieser Bewertung und den definierten Kriterien, das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2025 als effektiv beurteilt.

Die Notierung des (indirekten) Mehrheitseigentümers América Móvil an der New Yorker Börse (NYSE) erfordert die Einhaltungdes Sarbanes-Oxley Act (SOX). Das interne Kontrollsystem umfasst die relevanten Vorgaben dieses US-Gesetzes.

Sonstige Angaben

Offenlegung gem. § 243a UGB: Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital

Mit Jahresende 2025 befanden sich 60,9 % der Aktien der Telekom Austria Aktiengesellschaft im Besitz von América Móvil B.V., Niederlande („América Móvil B.V.“), einem hundertprozentigen Tochterunternehmen von América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“). Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) 28,4 % der Aktien, der Rest entfällt auf den Streubesitz. Darin enthalten sind 415.159 eigene Aktien sowie 369.500 Mitarbeiteraktien, die in einem Sammeldepot gehalten werden.

Die Gesamtzahl der Stückaktien liegt unverändert bei 664.500.000.

Die folgenden Informationen bezüglich eines Syndikatsvertrags basieren ausschließlich auf veröffentlichten Informationen. Darüberhinausgehende Informationen liegen der Gesellschaft nicht vor.

Am 27. Juni 2014 wurde der Syndikatsvertrag zwischen ÖBAG und América Móvil wirksam. In dem Syndikatsvertrag haben die Parteien vereinbart, im Hinblick auf das Management der Telekom Austria Aktiengesellschaft langfristig ihre Stimmrechte abgestimmt auszuüben. Am 6. Februar 2023 einigten sich América Móvil und ÖBAG auf die Verlängerung ihres Syndikatsvertrags für weitere zehn Jahre, wobei der Syndikatsvertrag unmittelbar in Kraft trat.

Die beiden Syndikatspartner vereinbarten ein Investitionspaket im Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro. Das Investitionspaket soll den seit 2022 laufenden, beschleunigten Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternet in Österreich garantieren, im Besonderen den Ausbau der Glasfasernetze.

Der verlängerte Syndikatsvertrag enthält unter anderem die Fortsetzung des sogenannten „Österreich-Pakets.“ Damit werden unter anderem der Firmensitz in Wien und die Notierung an der Wiener Börse gesichert. ÖBAG und América Móvil haben vereinbart, dass weiterhin mindestens 10 % der Aktien der Gesellschaft frei handelbar sein sollen. Darüber hinaus enthält der Syndikatsvertrag Regeln für die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Gremien der Gesellschaft für die Wahl von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern sowie Aktienverkaufsbeschränkungen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zehn Kapitalvertretern, wobei weiterhin acht Mitglieder von América Móvil – darunter der Stellvertreter des oder der Vorsitzenden – und zwei Mitglieder – darunter der oder die Vorsitzende – von der ÖBAG nominiert werden. Der Vorstand besteht aus zwei Personen; das Nominierungsrecht für den Vorstandsvorsitzenden obliegt América Móvil. Die ÖBAG nominiert den Vorstandsvorsitzenden-Stellvertreter.

Des Weiteren wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2014 die Satzung dahingehend geändert, dass, solange die Republik Österreich direkt oder indirekt mindestens 25 % plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, Kapitalerhöhungsbeschlüsse und die Begebung von Instrumenten, die ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungsverpflichtung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie Änderungen dieser betreffenden Satzungsbestimmungen einer Mehrheit bedürfen, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.

Solange die ÖBAG mehr als 25 % plus eine Aktie oder mehr am Grundkapital der Telekom Austria Aktiengesellschaft hält, stehen der ÖBAG nach dem Stimmbindungsvertrag die folgenden Mitbestimmungsrechte zu: unter anderem Vetorechte bei Kapitalerhöhungen der Telekom Austria Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, bei der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente, bei der Bestellung des Abschlussprüfers, beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen, bei der Verlegung des Firmensitzes und wesentlicher Geschäftsfunktionen, einschließlich Forschung und Entwicklung, beim Verkauf des Kerngeschäfts, bei der Änderung der Firma der Telekom Austria Aktiengesellschaft und der Marken der Telekom Austria Aktiengesellschaft.

Darüber hinaus erhält die ÖBAG die nach geltendem Recht zwingend vorgesehenen Sperrminoritätsrechte eines 25 % plus eine Aktie haltenden Minderheitsaktionärs. Die Vetorechte der ÖBAG bei Kapitalerhöhungen und der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente sind auch in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Selbst wenn die Beteiligung der ÖBAG auf unter 20 % fällt, sie aber noch mit mindestens 10 % beteiligt bleibt, stehen der ÖBAG noch bestimmte Vetorechte zu. Der Stimmbindungsvertrag endet automatisch, wenn die Beteiligung einer Partei auf weniger als 10 % fällt.

Corporate-Governance-Bericht

Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter https://www.a1.group/de/group/corporate-governance abgerufen werden kann.

Forschung und Entwicklung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einer für die A1 Group wesentlichen Größenordnung durchgeführt.

Nachhaltigkeitserklärung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Umweltinformationen

Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)

E1 Klimawandel

E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Sozialinformationen

Menschenrechte

S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen

Unternehmensspezifisches Thema: Informationssicherheit

Unternehmensspezifisches Thema: (Kritische) Infrastruktur und Resilienz

Unternehmensspezifisches Thema: Digitale Kompetenzen

Governance

G1 Unternehmensführung

Unternehmensspezifisches Thema: Datenschutz

Anhang

Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften

Liste der Angabepflichten

Glossar

Bestätigungsvermerk

Allgemeine Informationen

Grundlagen für die Erstellung
BP-1 — Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung

Die Informationen in der vorliegenden konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung umfassen die gesamte A1 Telekom Austria Group (A1 Group) mit ihren Tochterunternehmen. Der Konsolidierungskreis entspricht dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025. Allerdings sind einzelne Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Unternehmensgröße oder Mitarbeiterzahl als nicht wesentlich beurteilt wurden, und die daher keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen aufweisen, von der Veröffentlichung von Informationen gemäß der ESRS-Angabepflichten (European Sustainability Reporting Standards) vollkommen oder teilweise ausgenommen.

In die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, wie in IRO-1 beschrieben, wurden Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Wertschöpfungskette (vor- und nachgelagert) einbezogen. Das Ausmaß, in dem die Wertschöpfungskette in die Berichterstattung über Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen einbezogen wurde, ist themenspezifisch und wird im jeweiligen Kapitel ausgeführt.

BP-2 — Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Zeithorizonte

Für die Berichterstattung wurden die folgenden Zeithorizonte entsprechend den Vorgaben der ESRS herangezogen:

Quellen von Schätzungen/Schätzungen zur Wertschöpfungskette

Die Verfügbarkeit von Daten zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette stellt die A1 Group – wie auch die meisten berichtspflichtigen Unternehmen – vor große Herausforderungen.

Bei der Anwendung der Standards E1 Klimawandel wie auch bei E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sind zur Berechnung einzelner Kennzahlen Hochrechnungen erforderlich: Bei E1 sind dies die Scope 3-Emissionen (E1-6), bei E5 werden Kennzahlen für Gewichte (E5-4) aufgrund nicht vollständiger Datenverfügbarkeit hochgerechnet. Details zu den Berechnungsmethoden werden in den jeweiligen Kapiteln ausgeführt.

Im Berichtsjahr war zu beobachten, dass sich die Datenverfügbarkeit von direkten Quellen zwar erhöht hat, aber weiterhin nicht auf dem gewünschten Niveau ist. Die A1 Group setzt daher weiterhin Maßnahmen in Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten und Branchenverbänden, um schrittweise die Genauigkeit der Angaben aus der Wertschöpfungskette zu erhöhen.

Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG), war zum Abschlussstichtag noch nicht in Kraft. Damit ist weiterhin das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) anzuwenden. Die A1 Group hat bereits für 2024 eine Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS/CSRD vorgelegt. Im Sinne der Kontinuität berichtet die A1 Group daher auch für das Geschäftsjahr 2025 freiwillig nach ESRS sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen des NaDiVeG.

Gemäß den Übergangsbestimmungen des NaBeG können Unternehmen, deren Abschlussstichtag vor dem Inkrafttreten des

NaBeG liegt bzw. wenn das NaBeG zum Zeitpunkt der Aufstellung noch nicht verlautbart ist, freiwillig die Bestimmungen des

NaBeG anwenden, sind aber nicht dazu verpflichtet (§ 908 Abs 2 UGB). Die A1 Group nützt die Möglichkeit dieser Übergangsregelung. Die Berichterstattung erfolgt inhaltlich vollständig nach ESRS/CSRD, die externe Prüfung wird jedoch nur für einen Teil der Nachhaltigkeitserklärung, nämlich für die Angabepflichten E1-1 bis E1-6 des Kapitels E1 Klimawandel durchgeführt. Somit sind die Anforderungen des NaBeG nicht vollumfänglich erfüllt. Es handelt sich somit bei dem vorliegenden Bericht um eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung. Im Sinne der Kontinuität zum Vorjahr und aufgrund der Änderungen im Zuge des NaBeG für das Geschäftsjahr 2026 wird jedoch im Folgenden weiterhin die Bezeichnung Nachhaltigkeitserklärung verwendet.

Die erstmalige Anwendung der ESRS im Geschäftsjahr 2024 führte teilweise zu geänderten Definitionen bei der Berechnung der Kennzahlen bzw. zur Offenlegung von neuen Kennzahlen. Im Fall von geänderten Definitionen wurde 2024 mangels Vergleichbarkeit auf die Angabe von Vorperioden verzichtet. Für das Geschäftsjahr 2025 liegen nun für alle Kennzahlen Vergleichswerte vor. Die Kennzahl zum Verbrauch aus fossilen Quellen in E1-5 sowie die Kennzahlen zu Arbeitsunfällen und Arbeitsbedingten Erkrankungen und Verletzungen in S1-14 wurden für das Jahr 2024 aktualisiert.

Die folgende Tabelle zeigt, wie die erforderlichen Informationen aufgrund des NaDiVeG in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS abgedeckt sind.

Abdeckung des NaDiVeG in der Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS

Belange gemäß NaDiVeG Abdeckung im Kapitel der Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS/

wesentlichen Themen 2025
Geschäftstätigkeit







S4: Unternehmensspezifisches Thema: (Kritische) Infrastruktur & Resilienz
S4: Unternehmensspezifisches Thema: Informationssicherheit
G1: Unternehmensspezifisches Thema: Datenschutz
S2
Umweltbelange E1, E5
Sozialbelange S4: Unternehmensspezifisches Thema: Digitale Kompetenzen
Arbeitnehmerbelange S1
Achtung der Menschenrechte S1, S2, G1
Bekämpfung von Korruption und Bestechung G1

Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen der als wesentlich identifizierten Themen auf Basis von ESRS sowie des NaDiVeG erstellt. Weitere Rahmenwerke, die für die Berichterstattung der A1 Group verwendet wurden, sind das GHG Protocol zur Berechnung der Emissionen, die Science Based Targets initiative (SBTi) als Rahmenwerk für den Übergangsplan für den Klimaschutz sowie die Leitlinien der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFT) für die Klimarisikoanalyse.

Governance
GOV-1 — Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Entsprechend dem österreichischen Aktiengesetz unterliegt die Führungsstruktur der Telekom Austria AG, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat, einer strikten Trennung. Der Konzernvorstand ist das Verwaltungs- und Leitungsorgan der A1 Group. Die Holdinggesellschaft Telekom Austria AG ist die Konzernmutter der A1 Group. Die Aufgabe des Vorstands liegt in der Erfüllung des laufenden Geschäfts sowie der Vertretung des Unternehmens nach außen. Dem Vorstand gehörten per Jahresende 2025 Alejandro Plater (geb. 1967), Vorstandsvorsitzender (CEO), und Thomas Arnoldner (geb. 1977), stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Deputy CEO), an. Der Vorstand besteht damit aus zwei Vorstandsmitgliedern. Seit September 2023 ist Sonja Wallner CFO der A1 Group, ohne formell Vorstand zu sein und berichtet direkt an Alejandro Plater.

CEO Alejandro Plater kann auf eine langjährige internationale Karriere in der Telekommunikationsbranche, insbesondere in den Bereichen Geschäftsentwicklung und Sales/Key Account Management verweisen. Deputy CEO Thomas Arnoldner hat jahrelange Erfahrung in der Branche sowie im Bereich Marktstrategie und Wachstumsstrategie. CFO Sonja Wallner bringt jahrelange Erfahrung im Finanzbereich mit. Die Vorstände und die CFO sind im regelmäßigen Austausch mit den Fachabteilungen zu neuen strategischen und regulatorischen Entwicklungen zum Thema Nachhaltigkeit.

Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft Mitglieder des Vorstands und überwacht die Tätigkeiten des Vorstands. Er besteht aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Der Zentralbetriebsrat der A1 Telekom Austria AG (Österreich) entsendet vier Mitglieder, und ein Mitglied wird von der Personalvertretung der Telekom Austria AG entsandt. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen im Aufsichtsrat ist in Österreich gesetzlich geregelt.

Alle Aufsichtsräte verfügen über entsprechende Kompetenzen und Expertisen im Nachhaltigkeitsbereich, etwa aus ihrer beruflichen Tätigkeit außerhalb des Aufsichtsrates der A1 Group, sowie durch die stetige Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen des Aufsichtsrats. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Zusammensetzung und die Kompetenzen der Mitglieder des Aufsichtsrates, die unter anderem für die Überwachung dieser Nachhaltigkeitsaspekte wesentlich sind.

Diversität im Aufsichtsrat

Aufsichtsratsmitglieder

gewählt durch die Hauptversammlung
Von der Arbeitnehmervertretung

entsandte Aufsichtsratsmitglieder














Edith Hlawati Carlos García

Moreno Elizondo
Alejandro Cantú

Jiménez
Karin

Exner-Wöhrer
Stefan Fürnsinn Peter Hagen Carlos M. Jarque Peter F. Kollmann Daniela Lecuona Torras Oscar Von

Hauske Solís
Gerhard Bayer

Gottfried Kehrer

Renate Richter

Alexander Sollak

Franz Valsky

Generelle Angaben
Jahr der Erstbestellung 2018 2014 2014 2015 2023 2016 2014 2017 2018 2012 2020 2010 2018 2010 2023
Diversität
Geschlecht w m m w m m m m w m m m w m m
Geburtsjahr 1957 1957 1972 1971 1979 1959 1954 1962 1982 1957 1967 1962 1972 1978 1972
Nationalität

AUT

MEX

MEX

AUT

AUT

AUT

MEX

AUT

MEX/

ESP
MEX

AUT

AUT

AUT

AUT

AUT

image

Von den insgesamt 15 Mitgliedern des Aufsichtsrates sind vier Frauen, dies entspricht rund 27 %. Gemäß § 86 Abs. 7 AktG hat der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zu bestehen. Von den zehn Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat sind drei Frauen, dies entspricht einem Anteil von 30 %. Damit wird die verpflichtende Geschlechterquote von 30 % erfüllt.

Die vom Aufsichtsrat festgelegten Leitlinien zur Feststellung der Unabhängigkeit seiner Mitglieder entsprechen Anhang 1 der gültigen Kodexfassung des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Ein Aufsichtsratsmitglied kann sich demnach dann als unabhängig erklären, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder ihrem Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, sein Verhalten zu beeinflussen. Alle Kapitalvertreter:innen haben ihre Unabhängigkeit gemäß ÖCGK erklärt.

Die Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat werden entsprechend den Bestimmungen des Syndikatsvertrags zwischen dem kontrollierenden Aktionär América Móvil und der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) bestellt.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telekom Austria AG folgen zur Sicherstellung einer nachhaltigen, wertschaffenden Unternehmensentwicklung festgelegten Grundsätzen sowie den Prinzipien der Transparenz und einer offenen Kommunikationspolitik. Die unternehmensweiten Kompetenz- und Verantwortungsbereiche sind neben gesetzlichen Bestimmungen klar durch die Satzung der Telekom Austria AG geregelt. Zudem werden die Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweisen in den Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats konkretisiert. Allfällige Anpassungen der Governance, um Nachhaltigkeit noch stärker in der Verantwortung des Vorstandes und Aufsichtsrates zu verankern, werden laufend evaluiert.

Der Aufsichtsrat hat zu seiner effizienten Unterstützung drei Ausschüsse eingerichtet, die ausgewählte Aufgaben und Fragestellungen für den Gesamtaufsichtsrat vorbereiten. Die Ausschussarbeit unterstützt den Aufsichtsrat in Hinblick auf eine fokussierte Diskussion und eine effiziente, nachhaltige Entscheidungsfindung. Die CFO verantwortet die Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Basis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Das Risikomanagement des Unternehmens informiert die CFO und diskutiert mit ihr über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die CFO gibt diese Informationen an den CEO weiter, der sie dann an den Aufsichtsrat oder den Prüfungsausschuss berichtet.

Zusammensetzung der Aufsichtsratsausschüsse

Prüfungsausschuss Vergütungsausschuss Personal- und Nominierungsausschuss
Edith Hlawati X X
Carlos García Moreno Elizondo X X X
Alejandro Cantú Jiménez X
Karin Exner-Wöhrer
Stefan Fürnsinn X
Peter Hagen X
Carlos M. Jarque X X
Peter F. Kollmann X X
Daniela Lecuona Torras
Oscar Von Hauske Solís X X X
Gerhard Bayer X X
Gottfried Kehrer
Renate Richter X
Alexander Sollak X X
Franz Valsky X

Dem Vergütungsausschuss obliegt die Regelung der Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands und somit die Gestaltung und Umsetzung der Vorstandsvergütung auf Basis der Vergütungspolitik.

Der Prüfungsausschuss befasst sich vor allem mit der Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, Prüfung des Konzernabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts sowie mit der Überwachung des Risikomanagements und der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Im Jahr 2025 hat der Vorstand ausführlich im Prüfungsausschuss über das Enterprise Risk Management (ERM) berichtet und ist dabei insbesondere auf die Risk Exposure Rate, die Top 10 Risiken sowie die Risikobewertung und -berechnung eingegangen. Der Prüfungsausschuss überwacht damit den Prozess des ERM und den Umgang mit den ESG-Risiken insgesamt. Klimabezogene Risiken und andere wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken fließen in den jährlichen ERM-Prozess sowie in das ERM-System als Ganzes ein. Zusätzlich wurden im Prüfungsausschuss folgende Themen behandelt: Entwicklungen im Enterprise Risk Management, Umsetzung und regulatorische Entwicklung der CSRD, Übergangsplan für den Klimaschutz sowie Compliance.

Der Personal- und Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung freiwerdender Mandate im Vorstand und im Aufsichtsrat und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Bei der Auswahl und Besetzung von Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft liegt der Fokus des Aufsichtsrats auf der erforderlichen Kompetenz und Expertise zur Führung eines Telekommunikationsunternehmens. Darüber hinaus werden der Bildungs- und Berufshintergrund, das Alter und das Geschlecht, sowie allgemeine Aspekte der Persönlichkeit berücksichtigt und fließen in die Entscheidung ein. Bei der Besetzung des Aufsichtsrats wird auf die fachlich und personell ausgewogene Zusammensetzung Bedacht genommen, wobei die Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats hinsichtlich des Geschlechts, einer ausgewogenen Altersstruktur und der Internationalität der Mitglieder berücksichtigt werden.

Der Vorstand definiert die Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele unter Berücksichtigung der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (wesentliche Auswirkungen, Risiken, Chancen) in enger Abstimmung mit Group ESG und in regelmäßigem Austausch mit dem Aufsichtsrat. Group ESG definiert gruppenweite Ziele in enger Abstimmung mit den ESG-Verantwortlichen in den Ländern. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist mit dem Aufsichtsrat abgestimmt.

Die Abteilungen Group ESG, verantwortlich für die Umsetzung der ESG-Strategie, und die Abteilung Sustainability Reporting, in der das Nachhaltigkeitsreporting angesiedelt ist, bilden die zentralen Säulen des Unternehmens für Nachhaltigkeitsexpertise. Zudem gibt es Nachhaltigkeitsverantwortliche in den Tochtergesellschaften, die lokal für die Strategieumsetzung verantwortlich sind. Um das erforderliche Wissen zum Thema Nachhaltigkeit aufzubauen und sicherzustellen, werden laufend gruppenweit Schulungen zu Nachhaltigkeitsthemen für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen durchgeführt.

Im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 — G1 Unternehmensführung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind für die Überwachung des Compliance-Management-Systems verantwortlich. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung von Vorschriften wie den Anti-Korruptionsrichtlinien. Sie stellen sicher, dass erforderliche Compliance-Schulungen im Unternehmen durchgeführt werden.

GOV-2 — Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Der Vorstand definiert die Nachhaltigkeitsstrategie in enger Abstimmung mit Group ESG und in regelmäßigem Austausch mit dem Aufsichtsrat. Group ESG definiert gruppenweite Ziele in enger Abstimmung mit den ESG-Verantwortlichen in den Ländern. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist mit dem Aufsichtsrat abgestimmt.

Der Deputy CEO wird alle zwei Wochen von Group ESG über die Fortschritte bei der Umsetzung der in der Nachhaltigkeitsstrategie definierten Ziele sowie über die Wirksamkeit der beschlossenen Strategien und Maßnahmen informiert. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat regelmäßig. Im Berichtsjahr 2025 wurde der Aufsichtsrat über folgende Themen informiert: Entwicklungen im Enterprise Risk Management, Umsetzung und regulatorische Entwicklung der CSRD, Übergangsplan für den Klimaschutz sowie Compliance.

Über Risiken und Chancen berichtet das Risikomanagement an die CFO, die wiederum den CEO informiert, der den Aufsichtsrat beziehungsweise den Prüfungsausschuss informiert. Entscheidungen werden entsprechend der Einschätzung von Risiken und Chancen getroffen. In Zukunft werden auch vermehrt wesentliche Auswirkungen miteinbezogen.

GOV-3 — Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Die Vergütung für Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat besteht aus einer jährlichen, fixen Pauschalvergütung ohne variable bzw. leistungsabhängige Vergütung. Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat erhalten keine Vergütung. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet somit keine Nachhaltigkeitsaspekte.

Die Basis für die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist die aktuelle Vergütungspolitik, die seit 01.01.2024 gültig ist. Die Zielgesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus den fixen, nicht leistungsbezogenen Vergütungsbestandteilen (Jahresgrundgehalt, Pensionsbeiträge) sowie den leistungsbezogenen variablen Vergütungsbestandteilen, bestehend aus dem Short-Term Incentive (STI) und dem Long-Term Incentive (LTI), zusammen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder hängt wesentlich von der Erreichung nachhaltigkeitsbezogener Ziele ab. Nachhaltigkeitsbezogene Anreiz- und Vergütungssysteme sind in der A1 Group seit 2020 in der Managementvergütung verankert.

Nachhaltigkeitsbezogene Ziele in der variablen Vergütung

Nachhaltigkeitsbezogene Ziele sind sowohl im STI als auch im LTI verankert, die sowohl für Vorstandsmitglieder der Telekom Austria AG als auch für die CEOs der Tochtergesellschaften sowie für weitere Mitglieder des Top-Managements zur Anwendung kommen.

Aus der Nachhaltigkeitsstrategie werden jährlich konkrete Unternehmensziele abgeleitet. Daraus werden vom Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates STI-Ziele für die Vorstandsmitglieder gesetzt, die für ein Jahr gelten. Für das Jahr 2025 wurden STI-Ziele für die Themen Nachhaltigkeit im Supply Chain Management, Mitarbeiterzufriedenheit sowie zur Förderung von Frauen in Führungspositionen gesetzt.

Ebenfalls aus der Nachhaltigkeitsstrategie abgeleitet werden LTI-Ziele für die Vorstandsmitglieder für einen Zeitraum von drei Jahren. Für den Zeitraum 2023 bis 2025 wurden für die Vorstandsmitglieder der Telekom Austria AG LTI-Ziele für zur Reduktion des Gender Pay Gap sowie des Equal Pay Gap (siehe S1) und der CO2-Emissionen gesetzt. Für den Zeitraum 2024 bis 2026 sowie 2025 bis 2027 wurden LTI-Ziele zur Reduktion des Gender Pay Gap sowie der CO2-Emissionen gesetzt. Für die CEOs der Tochtergesellschaften und Mitglieder des Top-Managements wurden durch den Konzernvorstand LTI-Ziele für den Zeitraum 2024 bis 2026 zu den Themen Equal Pay Gap und CO2-Emissionen gesetzt.

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Ziele am variablen Gehalt der Mitglieder des Konzernvorstandes beträgt für das Geschäftsjahr 2025 22 %.

Im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 — E1 Klimawandel

Die Vorstandsvergütung beinhaltet folgende Ziele in Bezug auf Klimaschutz:

Die Vergütung von Mitgliedern des Top-Managements in den Tochtergesellschaften beinhaltet im Rahmen des LTI 2024 folgende Ziele in Bezug auf Klimaschutz:

GOV-4 — Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Die A1 Group berücksichtigt die Kernelemente der Sorgfaltspflicht in folgenden Unternehmensfunktionen: Governance, Strategie und Geschäftsmodell, Einbindung betroffener Stakeholder, Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen, Maßnahmen dagegen und Nachverfolgung der Wirksamkeit. Die folgende Tabelle beschreibt, wo diese Kernelemente in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung Berücksichtigung finden.

Verweise zur Sorgfaltspflicht

Kernelemente der Sorgfaltspflicht Kapitel in der Nachhaltigkeitserklärung Bezieht sich die Angabe auf Menschen und/oder die Umwelt?
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 GOV-2 Menschen und Umwelt
ESRS 2 GOV-3 Menschen und Umwelt
ESRS 2 SBM-3 Menschen und Umwelt
b) Einbindung betroffener Stakeholder ESRS 2 GOV-2 Menschen und Umwelt
ESRS 2 SBM-2 Menschen und Umwelt
ESRS 2 IRO-1 Menschen und Umwelt
E1-2 Umwelt
S1-1 Menschen
S2-1 Menschen
S1-2 Menschen
S2-2 Menschen
G1-1 Menschen
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2 IRO-1 Menschen und Umwelt
ESRS 2 SBM-3 Menschen und Umwelt
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen E1-1 Umwelt
E1-3 Umwelt
S1-4 Menschen
S2-4 Menschen
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation E1-4 Umwelt
S1-5 Menschen
S2-5 Menschen
E1-5, E1-6, E1-7, E1-8, E1-9 Umwelt
S1-9, S1-10, S1-11, S1-13,

S1-14, S1-15, S1-16, S1-17
Menschen

GOV-5 — Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die A1 Group verfügt über ein gut etabliertes Enterprise Risk Management. Die Risiken zur Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung der A1 Group sind in der Kategorie Finanzielle Risken enthalten. Jährlich wird das Risikoportfolio, inklusive dieser Risiken, analysiert und bewertet, mitigierende Maßnahmen werden erhoben. Zweimal jährlich wird dem Management sowie dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Eine ausführliche Beschreibung des Risikomanagements findet sich in der Risk Management Policy der A1 Group. Die ausführliche Beschreibung des Kontrollsystems und der gruppenweit im Einsatz befindlichen Kontrollen finden sich im Framework for Internal Control Systems in Austria and CEE Segments of América Móvil, unserer internen Policy.

Risiken in Zusammenhang mit der Berichterstattung werden durch das Interne Kontrollsystem erhoben, bewertet und mittels entsprechender Kontrollen gesichert bzw. transparent gemacht. Die Kontrollen in der Berichterstattung setzen sich aus Entity Level Controls, Process Level Controls und IT General Controls zusammen.

Die Strategie der A1 Group zur Steuerung der finanziellen und Nachhaltigkeitsberichterstattung ist Risikovermeidung. Analog zur finanziellen Berichterstattung zielen Kontrollen auf die Sicherstellung eines korrekten und vollständigen Reportings ab. Durch die Einbettung der Kontrollen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden die Prozesse zur Erstellung, Aktualisierung und Durchführung des Reportings einem bereits gut etablierten Standard unterworfen. Die Risikobewertung erfolgt über Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer unvollständigen bzw. inkorrekten Berichterstattung und der Sanktionierung (Strafen).

Internes Kontrollsystem (IKS) in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Geltungsbereich des IKS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auf Grundlage der doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgelegt, die in der Verantwortung von Sustainability Reporting liegt und gemeinsam mit Group ESG und dem Risk Management durchgeführt wird.

Die Bewertung wird jährlich im Rahmen des Risk Reviews überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Eine vollständige doppelte Wesentlichkeitsanalyse wird mindestens jedes dritte Jahr durchgeführt. Auf Grundlage der abgeschlossenen Bewertung legt das IKS-Kompetenzzentrum den IKS-Umfang für die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Jegliche Änderungen in der Wesentlichkeitsbeurteilung, die im Rahmen der jährlichen Überprüfungen definiert werden, müssen im IKS-Scoping entsprechend berücksichtigt werden (z. B. Aufnahme von Kontrollen über neue Datenerhebungs- und Berichterstattungsprozesse).

Die wichtigsten ermittelten Risiken und die Minderungsstrategien, einschließlich damit verbundener Kontrollen

Die Risiken der Nachhaltigkeitsberichterstattung liegen unter anderem im stark erweiterten Umfang gemäß den Anforderungen der CSRD. Zudem muss eine hohe Datenqualität gewährleistet werden, obwohl viele Datenpunkte derzeit nur manuell erfasst oder berechnet werden können. Im Unterschied zur etablierten Finanzberichterstattung stehen IT-Systeme aktuell nur für ausgewählte Datenpunkte zur Verfügung. Ebenso ergeben sich Risiken aufgrund der eingeschränkten Datenverfügbarkeit in der Wertschöpfungskette und den daraus resultierenden Hochrechnungen bzw. Schätzungen.

Risiken und Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Für das Berichtsjahr wurden folgende relevante Risiken für die Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert, deren Vermeidung durch implementierte Kontrollen sichergestellt werden soll:

Im Berichtsjahr wurden die Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter erhöht. Aktuell werden 20 Kontrollen auf Gruppenebene und 9 Kontrollen je Tochtergesellschaft durchgeführt. Die Entity Level Controls und die Process Level Controls sind integraler Bestandteil des Frameworks für Internes Kontrollsystem und SOX. Die Kontrolldurchführung und Dokumentation wird durch eine unternehmenseigene IT-Anwendung unterstützt. Der Report über die erfolgreiche Umsetzung der Kontrollen wird an den Head of Sustainability Reporting sowie an die Verantwortlichen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf lokaler und Gruppenebene adressiert.

Die Internen Kontrollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden laufend überarbeitet, verbessert und erweitert, um schrittweise den gesamten Umfang der Angabepflichten gemäß ESRS abzudecken. Das IKS Kompetenzzentrum hat die Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung der Kontrollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Jede Kontrolle wird gemeinsam mit den jeweiligen Prozessverantwortlichen auf Gruppenebene entwickelt und implementiert. Die Kontrollen werden anschließend durch die lokalen IKS-Verantwortlichen auf alle Tochtergesellschaften ausgerollt. Die Verantwortung für die Durchführung der Kontrollen liegt bei den Mitarbeiter:innen, die Datenpunkte zuliefern bzw. die Daten freigeben.

Berichterstattung an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss: Der Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss muss sich mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (gem. § 92 Abs. 4a Z4b AktG) der Gesellschaft befassen. Mindestens einmal im Jahr berichtet der Vorstand im Prüfungsausschuss über die Risikolage des Unternehmens, über risikooptimierende Maßnahmen und die Entwicklung des Enterprise Risk Managements.

Vorstand: Der Vorstand der A1 Group definiert die Aufgaben des Enterprise Risk Managements, legt die Chancen- und Risikopolitik fest und berichtet an den Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss über die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (gem. § 92 Abs. 4a Z4b AktG). Darüber hinaus genehmigt er die Risikopriorisierung sowie risikooptimierende Maßnahmen und bindet das Enterprise Risk Management in weitere Unternehmensprozesse ein.

Enterprise Risk Management (ERM): Das ERM ist direkt der CFO unterstellt und hat die operative Verantwortung für den gesamten Enterprise Riskmanagement Prozess und die dort eingesetzten Methoden. Das ERM verantwortet die Weiterentwicklung der Risiko Management Systematik, die Harmonisierung aller Risiken auf Unternehmensebene und das Reporting an den Vorstand bzw. das Top-Management. Gemeinsam mit Bereichen, die das operative Geschäft steuern, wie etwa Security, Controlling und Compliance, nimmt das Enterprise Risk Management die Rolle der zweiten Linie im Three Lines Modell (Modell zur effektiven Organisation des Risikomanagements) ein.

Sustainability Reporting (direkt der Group CFO unterstellt) ist für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich und informiert den Vorstand regelmäßig in Steerings über potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Strategie
SBM-1 — Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Die an der Wiener Börse notierte A1 Group ist führender Provider für digitale Services und Kommunikationslösungen und bietet diese im CEE-Raum in den sieben Kernmärkten Österreich, Belarus, Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien an. Die A1 Group bietet Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Sprachtelefonie, Breitband-Internet, Mobile und Home Entertainment sowie Daten-, IT- und Cloud-Lösungen, Wholesale, Payment-Lösungen und digitale Dienstleistungen an. Über die A1 Digital International GmbH (im folgenden A1 Digital) bietet die A1 Group zusätzlich branchenspezifische Lösungen für Businesskunden in ihren Kernmärkten sowie in Deutschland, in der Schweiz und in Spanien an. Die A1 Group ist Teil von América Móvil, einem der größten Telekommunikationsanbieter der Welt mit Tochterunternehmen in 23 Ländern in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Europa.

Die A1 Group erzielt Umsätze aus der Erbringung von Festnetz- und Mobilkommunikationsdienstleistungen. Festnetzdienstleistungen umfassen Netzzugangsentgelte, Leistungen im Fern- und Ortsnetzbereich einschließlich Internetdiensten, Verbindungen vom Festnetz zu Mobilfunknetzen, Sprachmehrwertdienste, Zusammenschaltungen, Call-Center-Leistungen, Daten- und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Lösungen, TV-Services und IPTV. Mobilkommunikationsdienstleistungen umfassen mobile Daten- und Sprachdienste, Informations- und Unterhaltungsdienstleistungen (beispielsweise mobiles TV) und Roaming. Im Geschäftsjahr 2025 erwirtschaftete das Unternehmen im Segment Festnetz (J.61.10) EUR 2,2 Mrd. und EUR 3,3 Mrd. im Segment Mobilfunk (J.61.20).

Diese Produkte und Services leisten einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Durch den Ausbau von Festnetz- und Mobilkommunikationsdiensten wird eine stabile Infrastruktur geschaffen, die es ermöglicht, Daten schneller und effizienter zu übertragen. Dies treibt einerseits die digitale Transformation voran und kann Nachhaltigkeit auch direkt fördern, zum Beispiel indem spezifische Produkte die Nutzung von Ressourcen optimieren, den Energieverbrauch senken und die CO2-Emissionen verringern. Gleichzeitig können Telekommunikationsdienste aber auch energieintensiv sein. Aus diesem Grund ist die Steigerung von Energieeffizienz und die kontinuierliche Steigerung des Anteils von Strom aus erneuerbarer Energie von großer Bedeutung. Durch die Digitalisierung ist auch das Forcieren von digitaler Bildung unerlässlich – sie befähigt Menschen unterschiedlicher Zielgruppen, die Chancen der digitalen Welt zu nutzen, während sie gleichzeitig einen kritischen Umgang mit digitalen Medien fördert.

Unsere Wertschöpfungskette

Bei den von unseren Tier-I-Lieferanten bezogenen Produkten handelt es sich zu einem wesentlichen Teil um Netzwerktechnologie (mobile und fixe Endgeräte), Transport- und Core-Komponenten, IT-Infrastruktur und zugehörige Services (wie z. B. Support und Maintenance). Neben OEMs (Original Equipment Manufacturer) haben wir auch Vertragsbeziehungen mit Generalunternehmern oder Handelsunternehmen als Tier-I-Lieferanten. Handelsunternehmen werden unter Vertrag genommen, wenn dies von den OEM gefordert wird.

Unsere Mitarbeiter:innen entwickeln Produkte und Lösungen, die auf die Bedürfnisse unserer Kund:innen und der steigenden Nachfrage nach digitalen Diensten zugeschnitten sind. Wir investieren kontinuierlich in den Ausbau unserer Infrastruktur und der Modernisierung unserer Netzwerke. Wir nutzen verschiedene Vertriebskanäle, darunter Direktvertrieb, Online-Vertrieb, Kundenservice, Partnernetzwerke und Telesales. Unsere Kund:innen gliedern sich in Privatkund:innen, Businesskunden und Wholesale-Kund:innen. Am Ende unserer Wertschöpfungskette steht die Aufbereitung, Wiederverwertung und Entsorgung von Endgeräten und IKT-Equipment.

image

Unternehmens- und ESG-Strategie

Mit unserer Vision Empowering Digital Life wollen wir unseren Kund:innen Services und digitale Kommunikationslösungen bieten, mit denen ihr Leben einfacher wird und sie die Chancen der Digitalisierung nützen können. Bestes Kundenerlebnis und zuverlässige Technologie sind die Grundlage dafür. Wir setzen uns bewusst für die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft ein – für unsere Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Geschäftspartner und alle Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette. Die Unternehmensstrategie konzentriert sich auf zwei Kernbereiche:

Unsere Strategie stellt den Menschen in den Mittelpunkt aller Aktivitäten: Human@Center (siehe S1) zielt darauf ab, eine Kultur der Verantwortung, Teamspirit und Weiterbildung zu fördern. Die Marke A1, Nachhaltigkeit (ESG) und der Themenkomplex Sicherheit sind Wegbereiter und somit integraler Teil der Unternehmensstrategie. Die Marke A1 verbindet alle Märkte, in denen wir tätig sind. Sie dient als Grundlage für länderübergreifende Initiativen und repräsentiert die Werte der Unternehmensgruppe. Die Relevanz von Informationssicherheit (siehe S4 Unternehmensspezifisches Thema: Informationssicherheit) und Datenschutz (siehe G1 Unternehmensspezifisches Thema: Datenschutz) hat sich aufgrund der steigenden Gefahren, der damit verbundenen höheren Erwartungen der Kund:innen und gesetzlicher Vorgaben erhöht. Als vertrauenswürdiger Partner bieten wir daher Lösungen an, die höchste Sicherheitsstandards erfüllen. Zudem setzen wir uns für eine nachhaltige und inklusive Zukunft ein. Daher ist ESG (E – Environment/Umwelt, S – Soziales, G – Governance/Unternehmensführung) ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie.

In unserer Nachhaltigkeitsstrategie setzen wir uns ambitionierte Ziele: Unsere größte Herausforderung im Umweltbereich besteht darin, beim Ausbau von immer leistungsfähigerer Infrastruktur die Energieeffizienz kontinuierlich zu steigern und den Stromverbrauch so gering wie möglich zu halten. Ein weiterer Hebel dafür ist, sauberen Strom zum Betrieb der Netze zu beziehen beziehungsweise Strom aus erneuerbaren Energien selbst zu produzieren, um CO2-Emissionen kontinuierlich zu reduzieren, und unsere SBTi validierten CO2-Reduktionsziele zu erreichen (siehe E1 Klimawandel). Neben dem Klimaschutz spielt die Kreislaufwirtschaft für uns eine bedeutende Rolle: Infrastruktur- und Netzwerkkomponenten sowie Endgeräte beinhalten kritische Rohstoffe wie Kupfer, seltene Erden und Konfliktmineralien. Auch wenn wir diese Produkte nicht selbst herstellen, sehen wir uns durch deren Nutzung und Verkauf in der Verantwortung, die enthaltenen Materialen möglichst lange im Kreislauf zu halten (siehe E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft).

Im sozialen Bereich setzen wir auf die Förderung digitaler Kompetenzen in der Gesellschaft (siehe S4 Unternehmensspezifisches Thema: Digitale Kompetenzen), Weiterbildung unserer Mitarbeiter:innen sowie auf die Gleichstellung und Reduktion des Gender Pay Gaps. Wir stellen uns der Herausforderung, als Technologieunternehmen den Frauenanteil insgesamt sowie den Anteil von weiblichen Führungskräften zu erhöhen (siehe S1 Arbeitskräfte des Unternehmens). Zudem sehen wir es als unsere gesellschaftliche Verantwortung an, gemeinnützige Organisationen durch Corporate Volunteering zu unterstützen (siehe S1 Arbeitskräfte des Unternehmens).

Unser ESG-Schwerpunkt im Bereich Governance liegt zum einen auf einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Gestaltung unserer Lieferkette (siehe S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette). Gemeinsam mit unseren Zulieferern und Geschäftspartnern legen wir besonderen Wert auf Transparenz in komplexen Lieferantenstrukturen, den Schutz von Menschenrechten und auf faire Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Lieferkette. Zum anderen sichern wir durch unser Best-Practice Compliance Management System (siehe G1 Unternehmensführung) die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Standards. Darüber hinaus haben wir uns das Ziel gesetzt, jedes Jahr bis 2030 ESG-Ziele in die Vorstandsvergütung zu integrieren – so beeinflusst die Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele direkt die Vergütung des Vorstands.

Unsere Nachhaltigkeitsstrategie adressiert die gesamte A1 Group, es wurden keine speziellen Ziele für einzelne Produktgruppen, Kundensegmente, geografische Gebiete oder Stakeholdergruppen definiert.

image

ESG Ratings

Wir lassen unsere nachhaltigen Aktivitäten jährlich von internationalen Ratingagenturen bewerten. Die Ergebnisse bestätigen unsere führende Position als nachhaltiges Unternehmen und ESG-Vorreiter. Sustainalytics, ein Unternehmen von Morningstar, ist ein führendes unabhängiges Research-, Rating und Datenunternehmen im Bereich ESG und hat die A1 Group als Sustainalytics ESG Top Industry Rated Company ausgezeichnet. Mit 12,9 Punkten werden wir als Low Risk eingestuft und sind damit unter den besten Telekommunikationsunternehmen weltweit. CDP zeichnete die A1 Group mit der Note A aus. Zudem hat die A1 Group 2025 beim EcoVadis Sustainability Rating die Goldmedaille erreicht. Das Rating umfasst eine breite Palette von nicht-finanziellen Indikatoren in den Bereichen Umwelt, Arbeit und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. Außerdem ist die Telekom Austria Aktie in Nachhaltigkeitsindizes, wie zum Beispiel seit 2001 in der FTSE4Good-Indexreihe oder seit 2005 im österreichischen Nachhaltigkeitsindex (VÖNIX), gelistet. Der VÖNIX ist ein Nachhaltigkeitsbenchmark, bestehend aus jenen börsennotierten österreichischen Unternehmen, die hinsichtlich gesellschaftlicher und ökologischer Leistung führend sind.

ESG Ratings

2025 Perzentil Kategorie
CDP A Leadership
Sustainalytics 12,9 Top 2 % Niedriges Risiko
ISS ESG B- Top 10 % Prime
EcoVadis 79 Top 5 % Gold
SBM-2 — Interessen und Standpunkte der Stakeholder

Die aktive Zusammenarbeit mit Stakeholdern und ihre Einbindung sind entscheidend für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens. Ihre Ansichten, Bedürfnisse, Interessen und Erwartungen fließen in unsere Unternehmensstrategie und unser Geschäftsmodell ein.

Unsere Stakeholder-Engagement-Richtlinie bildet den Rahmen für die Identifizierung, Priorisierung und Einbindung unserer Stakeholder. Durch den Austausch mit ihnen verstehen wir ihre Interessen, Bedenken und Erwartungen besser. Group ESG informiert den Vorstand über die Ergebnisse dieser Diskussionen. So wird sichergestellt, dass die Anliegen und Perspektiven der Stakeholder in unsere Entscheidungsprozesse einfließen.

Die Stakeholder-Engagement-Richtlinie orientiert sich an internationalen Standards und Normen wie dem UN Global Compact, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.

Einmal jährlich veranstalten wir einen Stakeholder-Roundtable, zu dem Vertreter:innen aller Stakeholdergruppen (siehe Tabelle Stakeholder-Einbindung) eingeladen werden. Diese Veranstaltung ermöglicht direktes Feedback von unseren Stakeholdern. Zudem stärkt der Roundtable die Beziehung zwischen den Stakeholdern und unserem Unternehmen und fördert Transparenz sowie Zusammenarbeit.

Als wichtigste Stakeholder haben wir Mitarbeiter:innen und Personalvertretung, Kund:innen, den Kapitalmarkt, Lieferanten, Medien, das Wettbewerbsumfeld, Regierungsvertreter:innen und Behörden sowie Lokale Communities identifiziert. Die folgende Tabelle zeigt, wie wir mit diesen Gruppen in Kontakt treten, den Zweck dieser Interaktion und deren Ergebnisse. Die Ansichten, Interessen und Erwartungen der Stakeholder fließen in unseren Sorgfaltsprozess und in die Bewertung der Wesentlichkeit ein, die unter IRO-1 beschrieben werden.

Stakeholder-Einbindung

Wesentliche Stakeholder Beschreibung Verantwortlichkeit Einbindung und Zweck Beispiele für Ergebnisse
Mitarbeiter:innen

und Personal-

vertretung
Mitarbeiter:innen, potenzielle Mitarbeiter:innen



(lokale und europäische) Personal-

vertretung
Group Human Resources & Human Resources in den Ländern



Lokale Personalvertretungen und European Works Council
Mitarbeiter:innen werden durch das Intranet, E-Mails, persönliche Meetings, Mitarbeiter-Befragungen (z. B. Great Place to work) und Veranstaltungen informiert und in die Unternehmensaktivitäten miteinbezogen. Die Kommunikation mit potenziellen Mitarbeiter:innen erfolgt meist über Karrieremessen, Arbeitgeberbewertungs-Plattformen, Karriere-Websites, Jobportale und Konferenzen. Das Ziel der Kommunikation mit bestehenden und potenziellen Mitarbeiter:innen ist es, Vertrauen in das Unternehmen zu festigen und unsere Position als attraktiver Arbeitgeber zu stärken, um Mitarbeiter:innen zu halten und neue zu gewinnen.



Die Personalvertretung wird durch E-Mails, Telefonate, Videokonferenzen und Diskussion mit dem Group Management Board eingebunden. Zudem ist sie im Aufsichtsrat vertreten und bringt dabei Anliegen und Sichtweisen der Beschäftigten ein. Ziel der Einbindung der Personalvertretung ist es, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.
Human@Center Konzept und darauf abgestimmte Maßnahmen
Betriebsverein-

barungen angepasst

an die Bedürfnisse

der Mitarbeiter:innen
Optimierung von Unternehmens-

prozessen
Kund:innen Privatkund:innen (B2C)



Businesskunden (B2B Large Enterprise und B2B Small Business Sales)
Business Unit Enterprise



Sales, Marketing
Wir binden Kund:innen über E-Mails, Kontaktformulare, Telefonate, Befragungen (z. B. NPS/net promoter score) sowie durch persönlichen Austausch ein – mit dem Ziel, ihre Bedürfnisse und Erwartungen an uns und unsere Services besser zu verstehen und darauf auszurichten.

Ausrichtungen der Services an die Bedürfnisse der Kund:innen
Stärkung der Kundenbindung
Sicherstellung von langfristiger Zufriedenheit und Loyalität
Kapitalmarkt Institutionelle Anleger, Privatanleger:

innen, Analyst:

innen, Finanz-

medien
Investor Relations Den Kapitalmarkt informieren wir über Veröffentlichungen auf der Website, E-Mails und binden ihn über Telefonate, Roadshows, Meetings und Videokonferenzen ein, um Transparenz zu gewährleisten und das Vertrauen zu stärken.

Erfüllung des Informationsbedarfs der Anleger:innen
Positiver Beitrag zur Erhaltung des Unternehmenswertes

Lieferanten Strategische Lieferanten, mittelgroße und kleine Lieferanten, Distributoren



Mitarbeiter:innen in der Wertschöpfungskette
Purchasing

Compliance
Wir kommunizieren mit Lieferanten über die digitale Beschaffungsplattform, E-Mails, Telefonate, Meetings und Events (z. B. Roundtables) – mit dem Ziel eine transparente und effiziente Zusammenarbeit und eine frühzeitige Identifizierung von potenziellen Herausforderungen zu gewährleisten. Über die Beschaffungsplattform wird auch die Compliance unserer Lieferanten zu Geschäftspraxis, Umwelt, Menschenrechte und Berichtspflichten sichergestellt. Darüber hinaus können Mitarbeiter:innen in der Wertschöpfungskette ihre Anliegen über die Hinweisgeberplattform tell.me melden. Optimierung der Lieferprozesse
Sicherstellung der Produktqualität
Optimierung der nachhaltigen Beschaffung
Sicherstellung der Einhaltung des Supplier Code of Conducts
Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch Lieferanten
Medien Journalist:innen (Chefredakteur:innen, Autor:innen) Verleger, Verlage Corporate Communications Wir informieren und binden Medien durch Pressekonferenzen, persönliche Meetings, Besuche, Telefonate, Videokonferenzen und Events ein, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit in das Unternehmen zu fördern. Zudem ermöglicht uns eine proaktive Herangehensweise die effektive Bewältigung von potenziellen Krisen.

Steigerung der Markenbekanntheit/Markenwertes
Steigerung/Erhaltung des Unternehmens-

wertes/Image
Wettbewerbsumfeld Branchenverbände, Unternehmensverbände



Unternehmen aus derselben Branche
Regulatory, European and Public Affairs;

ESG; C-Level

Branchen- und Unternehmensverbände werden durch Multi-Stakeholder-Initiativen, gemeinsame Projekte, Konferenzen und Präsentationen eingebunden. Ziel ist der Austausch von Best Practice und die Entwicklung gemeinsamer Standards zu fördern. Harmonisierung von Nachhaltigkeits-

praktiken und KPIs
Gemeinsame Initiativen für Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette
Gemeinsame vor-Ort-Audits bei Telekommunikations-Lieferanten
Abgestimmtes Vorgehen und Feedback zu Gesetzesvorhaben
Regierungsvertreter:

innen & Behörden
Regierungsvertreter:innen, Behörden



Zwischen-

staatliche Unternehmen (IGOs)
Regulatory, European and Public Affairs



ESG
Wir informieren und binden Regierungsvertreter:innen und Behörden durch persönliche Meetings wie Events, den Stakeholder Roundtable, aber auch über Telefonate und E-Mails ein. Zwischenstaatliche Unternehmen (IGOs) werden durch Events, Initiativen, Seminare und die Berichterstattung informiert bzw. eingebunden. Dies dient unter anderem der regulatorischen Compliance, der und der Übernahme von Umwelt- und Sozialverantwortung. Mitwirkung bei der Erstellung von gesetzlichen Vorhaben
Sicherstellung der Umsetzbarkeit

von gesetzlichen

Vorschriften
Lokale Communities Je nach Interessensgebiet werden unterschiedliche Stakeholder einbezogen: EMF (Elektromagnetische Felder)



ESG, Marketing und Kommunikation



Infrastruktur, Gesundheit & Sicherheit, EMF: Die Kommunikation wird überwiegend von Kund:innen oder Gemeinden initiiert, die ihre Anliegen durch Briefe, Proteste und Medien zum Ausdruck bringen. Wir reagieren aktiv auf jede Anfrage, um Vertrauen zu schaffen, Transparenz zu fördern und Misstrauen abzubauen. Lokale Akzeptanz für neue Infrastruktur-

projekte
Beitrag zur Verringerung der digitalen Kluft



Kund:innen und Gemeinden (Infrastruktur, Gesundheit & Sicherheit, EMF) Digitale Kompetenzen: Die Einbindung umfasst Trainings und Workshops, welche digitale Kompetenzen fördern. Dadurch soll die Chancengleichheit verbessert werden. Entwicklung von neuen Initiativen gemeinsam mit NGOs
Kinder, Jugendliche, Erzieher:innen/Lehrkräfte, Frauen und Senior:innen (Digitale Kompetenzen) NGOs (Umweltschutz/Soziales): Die Einbindung erfolgt themenbezogen. Kooperationen mit NGOs
NGOs (Umweltschutz/Soziales)
Im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 — S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

Durch Mitarbeiter-Befragungen wie z. B. Great Place to Work sowie im Rahmen des Dialogs mit den Führungskräften werden Interessen, Standpunkte und Rechte der eigenen Arbeitskräfte erfasst, analysiert und bei Bedarf in die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell integriert.

Im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 — S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Durch Richtlinien wie z. B. den Supplier Code of Conduct oder die Responsible Sourcing Policy legen wir verschiedene soziale und ökologische Standards entlang der Lieferkette fest. Über die tell.me-Plattform haben Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette die Möglichkeit, ihre Anliegen und Standpunkte einzubringen. Diese werden analysiert und bei Bedarf in die Unternehmensstrategie integriert.

SBM-3 — Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und sind in der nachfolgenden Tabelle im Überblick dargestellt.

E1 Klimawandel

Nachhaltigkeitsthema Zeithorizont Beschreibung
Anpassung an den Klimawandel
Risiko (EG) langfristig Die Festnetz- und mobile Infrastruktur (Funkmasten) sowie Gebäude sind physischen Klimarisiken ausgesetzt. Diese Gefahren können zum Ausfall bzw. Nichtverfügbarkeit der Services und damit zu finanziellen Risken durch erhöhte Kosten für die Wiederherstellung führen.
Klimaschutz
Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Emissionen, die bei der Herstellung und Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen sowie bei unseren eigenen Betriebsabläufen entstehen, tragen zum Klimawandel bei.
Risiko (EG) langfristig Höhere CO2-Steuern können zu höheren Preisen von Rohstoffen und Materialien führen.
Energie
Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Telekommunikationsprodukte und -services tragen zu einer höheren Produktion und intensiven Nutzung von Endgeräten und der Infrastruktur bei; dies führt zu höherem Stromverbrauch und trägt damit zum Klimawandel bei.

EG = Eigene Geschäftstätigkeit WK = Wertschöpfungskette

E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Nachhaltigkeitsthema Zeithorizont Beschreibung
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Die Herstellung von technischen Geräten, der Infrastruktur und Verpackungsmaterial ist ressourcenintensiv und führt damit zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt und das Ökosystem.
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Die A1 Group produziert keine Endgeräte, ist jedoch Händler und trägt damit zu den negativen Auswirkungen auf die Umwelt bei. Endgeräte enthalten kritische Rohstoffe, deren Gewinnung oft unter prekären Bedingungen erfolgt und deren Verfügbarkeit begrenzt ist.

EG = Eigene Geschäftstätigkeit WK = Wertschöpfungskette

S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

Nachhaltigkeitsthema Zeithorizont Beschreibung
Sichere Beschäftigung
Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die A1 Group schafft Rahmenbedingungen für sichere und langfristige Arbeitsplätze, dies bringt finanzielle Sicherheit und Vorhersehbarkeit für die Arbeitskräfte und damit auch eine positive Auswirkung auf die Gesellschaft.
Arbeitszeit
Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die A1 Group bietet flexible Arbeitszeitmodelle und geregelte Arbeitszeiten, dies erhöht die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und trägt zur Erhaltung der Gesundheit bei.
Angemessene Entlohnung
Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die A1 Group zahlt angemessene Löhne/Gehälter; dies erhöht die Arbeitszufriedenheit, schafft finanzielle Sicherheit und ermöglicht einen guten Lebensstandard.
Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig In mehreren Ländern der A1 Group gibt es Personalvertretungsorgane sowie einen regelmäßigen Dialog zwischen Management und der Personalvertretung; dies erleichtert es den Arbeitskräften, ihre Rechte wahrzunehmen.
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die A1 Group schafft Rahmenbedingungen, die zu guter Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und damit auch zur Prävention von physischem und mentalem Stress beitragen.
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Tatsächliche negative Auswirkungen (OO) kurzfristig Je nach Tätigkeitsfeld kann sich die Arbeit negativ auf die mentale und körperliche Gesundheit auswirken. Unfallgefahren sind vor allem für Mitarbeiter:innen im Bereich Bau und Instandhaltung erhöht.
Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die Gewährleistung von physischer Sicherheit und das Schaffen von gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen wirkt sich positiv auf das Wohlbefinden der Arbeitskräfte aus.
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Tatsächliche negative Auswirkung (EG) kurzfristig Werden Chancengleichheit und faire Gehälter nicht gewährleistet, führt dies zu Diskriminierung und negativen Auswirkungen auf die Zufriedenheit und Karrierechancen. Langfristig erhöht eine ungleiche Bezahlung bei Frauen das Risiko von Altersarmut.
Chancen (EG) kurzfristig Chancengleichheit und faire Gehälter verbessern die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber, erhöhen die Reputation und die Bindung der Arbeitskräfte. Damit kann ein Wettbewerbsvorteil geschaffen werden.
Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Kontinuierliche Weiterbildung erhöht die Zufriedenheit der Arbeitskräfte, verbessert Karrierechancen und fördert Chancengleichheit.
Chancen (EG) mittelfristig Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Kompetenzen ist Voraussetzung für Innovation sowie Produktivität und steigert die Wettbewerbsfähigkeit.
Vielfalt
Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Diversität im Unternehmen stärkt das Zugehörigkeitsgefühl und das Selbstvertrauen der Arbeitskräfte. Zudem fördert sie gleiche Chancen für persönliche und berufliche Entwicklung.

EG = Eigene Geschäftstätigkeit WK = Wertschöpfungskette

S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Die nachfolgenden wesentlichen Themen haben potenzielle negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette:

Nachhaltigkeitsthema Zeithorizont Beschreibung
Arbeitsbedingungen
Potenzielle negative Auswirkung (WK) kurzfristig Die Nichteinhaltung von Standards durch Lieferanten zu den Themen Sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit kann zu negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte führen, u.a. häufigere Arbeitsunfälle, gesundheitliche Probleme, Armut und Ausbeutung.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Potenzielle negative Auswirkung (WK) kurzfristig Fehlende Gleichbehandlung und Schaffung von Chancengleichheit, mangelnde Inklusion und Diversität sowie nicht ausreichende Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung können zu negativen Auswirkungen auf die Beschäftigten der Lieferanten führen, u.a. zu geringerer Lebensqualität, eingeschränkten Karrieremöglichkeiten, wirtschaftlicher Unsicherheit, Armut oder gesundheitlichen Problemen.
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Potenzielle negative Auswirkung (WK) kurzfristig Die mit Kinderarbeit oder Zwangsarbeit verbundene Ausbeutung führt häufig zu fehlenden Bildungsmöglichkeiten, langfristigen Gesundheitsproblemen, Armut und allgemein verschlechterten Zukunftsaussichten.

EG = Eigene Geschäftstätigkeit WK = Wertschöpfungskette

S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (Unternehmensspezifische Themen)

Nachhaltigkeitsthema Zeithorizont Beschreibung
Informationssicherheit
Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Mangelnde Informationssicherheit kann Datenmissbrauch und Serviceausfälle verursachen. Dies führt bei den Betroffenen zu Vertrauensverlust, psychischen Belastungen und Risiken durch den Missbrauch persönlicher Informationen.
Chancen (EG) kurzfristig Die steigende Relevanz des Themas Informationssicherheit bietet die Chance, entsprechende Produkte für Kund:innen anzubieten und damit die Marktposition und die Marke A1 zu stärken.
(Kritische) Infrastruktur und Resilienz
Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Die Nichtverfügbarkeit bzw. eingeschränkte Verfügbarkeit von Festnetz, Mobilfunk und Internet-Services kann zu Einschränkungen der Kommunikationsfähigkeit der Kund:innen führen und insbesondere in Notfallsituationen kritisch sein.
Digitale Kompetenzen
Potenzielle negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Als Anbieter digitaler Dienste und Geräte kann die A1 Group indirekt dazu beitragen, dass Verbraucher:innen aufgrund mangelnder digitaler Kompetenzen unbeabsichtigt Risiken eingehen und Missbrauch ausgesetzt sind, was schwerwiegende Folgen wie Gesundheitsprobleme, Beeinträchtigungen der persönlichen Sicherheit und finanzielle Verluste nach sich ziehen kann.
Tatsächliche positive Auswirkungen (EG, WK) kurzfristig Die A1 Group fördert durch Trainings die digitale Inklusion und trägt damit zu einer Verringerung von Bildungsungleichheiten bei, stärkt benachteiligte Gruppen und verbessert die Berufsperspektiven in einer zunehmend digitalen Arbeitswelt. Gleichzeitig schützen digitale Kompetenzen vor Online-Missbrauch und Gewalt, verringern das Risiko von Cybermobbing und helfen dabei, finanzielle Verluste zu vermeiden.

EG = Eigene Geschäftstätigkeit WK = Wertschöpfungskette

G1 Unternehmensführung

Nachhaltigkeitsthema Zeithorizont Beschreibung
Unternehmenskultur
Tatsächliche positive Auswirkung (EG) kurzfristig Die Unternehmenskultur der A1 Group, die auf gemeinsamen Werten, Normen und Verhaltensweisen beruht, stärkt das Gefühl von Zugehörigkeit und kann die persönliche und berufliche Entfaltung verbessern.
Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblowers)
Tatsächliche positive Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Die A1 Group schützt externe und interne Hinweisgeber:innen Dies erhöht die Bereitschaft und Wahrscheinlichkeit, dass Vorfälle gemeldet werden und trägt damit zu höherer Transparenz und ethischem Verhalten bei.
Korruption und Bestechung — Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung
Risiko (EG) kurzfristig Korruption und Bestechung können zu Reputationsverlust, Bußgeldern, Lizenzentzug und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen sowie Investitionen gefährden und Kosten für die Aufklärung verursachen. Verstöße, etwa gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) oder das EU-Wettbewerbsrecht bringen zusätzlich zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken mit sich.
Datenschutz (Unternehmensspezifisches Thema)
Tatsächliche negative Auswirkung (EG, WK) kurzfristig Datenschutzverletzungen können zum Missbrauch von Daten führen. Dies kann finanzielle Schäden sowie psychische und physische Beeinträchtigungen bei Arbeitskräften und Kund:innen verursachen, beispielsweise durch Identitätsverlust, Diskriminierung oder Belästigung.
Risiko (EG) kurzfristig Datenschutzverletzungen bzw. der Verlust sensibler Daten können zu hohen Strafzahlungen führen, das Vertrauen von Kund:innen und Arbeitskräften beeinträchtigen und die Reputation des Unternehmens nachhaltig schädigen.

EG = Eigene Geschäftstätigkeit WK = Wertschöpfungskette

Beim Thema Informationssicherheit ist weiterhin eine wachsende Kundennachfrage nach spezifischen Produkten zu verzeichnen. Insgesamt wurden im Jahr 2025 für die A1 Group aus den wesentlichen Risiken und Chancen keine signifikanten finanziellen Effekte wirksam. Auch für das Jahr 2026 ist aus heutiger Sicht keine Anpassung der Vermögenswerte aufgrund wesentlicher Risiken erforderlich.

Die Widerstandsfähigkeit der A1 Group in Bezug darauf, wesentliche Auswirkungen und Risiken zu bewältigen und wesentliche Chancen zu nutzen, wird im Rahmen der Strategie- und Risikomanagementprozesse regelmäßig evaluiert. Im Jahr 2024 wurde eine Klimarisikoanalyse für alle Standorte der A1 Group durchgeführt, die kurz- bis langfristige Zeithorizonte sowie mehrere Klimaszenarien abdeckt. Die Klimarisikoanalyse umfasst sowohl die physischen als auch die transitorischen Risiken. Die Ergebnisse der Analyse, daher welche Risiken identifiziert wurden, die Auswirkungen dieser Risiken, sowie die Resilienz der A1 Group gegenüber den Auswirkungen, werden in E1 SBM-3 im Zusammenhang mit E1 dargestellt.

Nähere Informationen im Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen finden sich in den jeweiligen Kapiteln.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1 — Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Seit 2012 führt die A1 Group alle zwei bis drei Jahre eine Wesentlichkeitsanalyse durch. 2023 wurde erstmalig eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen der ESRS durchgeführt. Dies umfasst die Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs). 2024 und 2025 wurde die Wesentlichkeitsanalyse überprüft und bei Bedarf die Bewertung der wesentlichen Themen angepasst.

Analyse des Konsolidierungskreises und Disaggregation

Im Rahmen der Vorbereitung auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie der jeweiligen Reviews erfolgte eine Analyse des Konsolidierungskreises, der entsprechend den Vorgaben der ESRS jenem der Finanzberichterstattung entspricht. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gilt daher folglich für die gesamte A1 Group inklusive aller Tochterunternehmen. Da jede Tochtergesellschaft der A1 Group über das gleiche Business Modell verfügt, gelten die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen für alle Gesellschaften. Aus diesem Grund wurde keine Disaggregation von einzelnen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Länderebene vorgenommen.

Bewertung

Alle Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden, sofern dies möglich war, auf Bruttobasis bewertet. Die Skalen für die Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit wurden dabei von den bestehenden Risikomanagement-Skalen abgeleitet bzw. übernommen. Die qualitativen und quantitativen Skalenwerte, die für die Bewertung herangezogen wurden, basieren auf den Skalen des operativen Tech Risk Managements und des Enterprise Risk Managements. Dies soll langfristig sicherstellen, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen mit anderen Unternehmensrisiken und -chancen im Einklang stehen. Die Zeithorizonte entsprechen den Empfehlungen der ESRS: kurzfristig bis ein Jahr, mittelfristig ein bis fünf Jahre, langfristig über fünf Jahre. Die Zeithorizonte spiegeln das erstmalige Auftreten von Auswirkungen, Risiken und Chancen wider.

Gemäß ESRS werden drei Skalen – Ausmaß, Umfang und Wiederherstellbarkeit (nur für negative Auswirkungen) – zur Bewertung von Auswirkungen auf Umwelt und/oder Gesellschaft herangezogen:

Bei der Bewertung von Risiken und Chancen stehen drei Arten von Skalen zur Auswahl: Erhaltung von Ressourcen, Vertrauen in Beziehungen sowie andere Faktoren, die den zukünftigen Cashflow beeinflussen. Zudem wird die Eintrittswahrscheinlichkeit in die Bewertung einbezogen.

Wenn bei der Bewertung von Risiken und Chancen mehrere Skalen verwendet werden, wird die Skala mit der höchsten Bewertung herangezogen.

Schwellenwert

Der Schwellenwert wurde für das oberste Drittel festgelegt. Ein Thema wird als wesentlich identifiziert, wenn mindestens eine Auswirkung, Risiko oder Chance diesen Schwellenwert überschreitet. Somit sind Themen wesentlich bei denen entweder Auswirkungen, Risiken oder Chancen im obersten Drittel des Bewertungsergebnisses liegen.

Stakeholder-Einbindung

Für die Wesentlichkeitsanalysen bis 2022 wurde eine umfassende Online-Befragung unter den Stakeholdern durchgeführt. Angesichts der besonderen Anforderungen – sowohl in Bezug auf die Themenvielfalt als auch auf die erforderliche Tiefe der Analyse für eine fundierte Bewertung – hat die A1 Group entschieden, dass eine Online-Befragung der externen Stakeholder für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nicht geeignet ist. Aus diesem Grund wurde folgender Ansatz gewählt: Die Bewertung erfolgte durch interne Expert:innen mit Fachkenntnissen zum jeweiligen Thema. Sie sind über Bedenken, Erwartungen und Wünsche der Stakeholder informiert — beispielsweise aufgrund des jährlich stattfindenden Stakeholder-Roundtable: Diskutierte Themen, Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Roundtable fließen in die Bewertung und auch in den Review mit ein. Außerdem werden aktuelle Trends oder Ergebnisse aus Befragungen wie z. B. Great Place to Work in die Bewertung miteinbezogen. Ergänzend werden Experteninterviews durchgeführt, wenn im Unternehmen zu wenig spezialisiertes Wissen zu dem jeweiligen Thema vorhanden ist.

Vorgehen doppelte Wesentlichkeitsanalyse 2023

Die A1 Group definierte folgende Prozessschritte zur Durchführung zur Bewertung der Wesentlichkeit von Auswirkungen und finanzieller Wesentlichkeit:

1. Sammlung der zu bewertenden Themen und Vorbereitung

2. Bewertungsworkshops

3. Kommunikation und Freigabe der Ergebnisse

Schritt 1: Sammlung der zu bewertenden Themen und Vorbereitung

In einem ersten Schritt analysierte die A1 Group wesentliche Themen anderer ICT- und Telekommunikationsunternehmen sowie internationale Standards wie Global Reporting Initiative (GRI) und Sustainability Accounting Standards Board (SASB). Alle Themen und Sub-Themen aus den ESRS Standards sowie branchen- und unternehmensspezifische Themen als Ergebnis der Voranalyse wurden aufgenommen: So entstand eine Longlist mit insgesamt 99 zu bewertenden Themen.

Als Vorbereitung für Schritt 2 (Bewertungsworkshops) wurden Berührpunkte des Unternehmens entlang seiner Wertschöpfungskette mit den jeweiligen Themen identifiziert. Anschließend wurden die Themen einem oder mehreren Fachbereichen zugeordnet, um eine Grundlage für die Zusammenstellung der Teilnehmer:innen für die Bewertungsworkshops zu schaffen. Dabei wurde berücksichtigt, inwiefern die Fachbereiche von den Berührpunkten betroffen sind, diese steuern können beziehungsweise über die Interessen der betroffenen Stakeholder Bescheid wissen.

Schritt 2: Bewertungsworkshops

Für jeden ESRS-Standard sowie für unternehmensspezifische Themen wurden ein oder mehrere Workshops mit Fachbereichen durchgeführt. Dabei wurden Expert:innen aus unterschiedlichen Bereichen eingeladen, um ein breites Spektrum an Perspektiven und Fachkenntnissen einzubeziehen. Aus den Bereichen Enterprise Risk Management, Sustainability Reporting und ESG nahm jeweils mindestens eine Vertreterin bzw. ein Vertreter an allen Workshops teil. Thema für Thema wurden einerseits zuerst die Berührpunkte des Unternehmens diskutiert und ergänzt, anschließend die negativen und positiven Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben, um sie im nächsten Schritt zu bewerten. Bei der Diskussion der Auswirkungen wurde zudem identifiziert, in welchem Bereich die Auswirkung in der Wertschöpfungskette lokalisiert ist: In der eigenen Tätigkeit und/oder in der Wertschöpfungskette (mit allen Ausprägungen: vorgelagert, nachgelagert oder vor- und nachgelagert). Die Lokalisierung der Auswirkung entlang der Wertschöpfungskette wurde schließlich in der Bewertung berücksichtigt.

Die Bewertung erfolgte auf konsolidierter Basis für die gesamte A1 Group – im Falle von länderspezifischen Unterschieden wurden Ansprechpersonen aus Fachbereichen der Tochtergesellschaften miteinbezogen. Eine Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken im Verhältnis zu anderen Unternehmensrisiken wurde nicht vorgenommen. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch keine Quantifizierung von Risiken und Chancen durchgeführt, wobei bereits quantifizierte Risiken und Chancen aus dem Risikoinventar in die Bewertung eingeflossen sind. Für den ESRS-Standard E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme wurde ein Interview mit einem Experten einer NGO gemeinsam mit einer ESG-Expertin durchgeführt, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen zu bewerten.

Schritt 3: Kommunikation und Freigabe der Ergebnisse

Nach Abschluss der Bewertungsworkshops wurden die Ergebnisse mit den Abteilungen Investor Relations und Corporate Communication diskutiert. Anschließend wurden die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse Anfang 2024 dem Vorstand präsentiert und nach anschließender Diskussion freigegeben. Im März 2024 wurden die Ergebnisse dem Aufsichtsrat präsentiert. Zudem wurden sämtliche Workshop-Teilnehmer:innen und interne Stakeholder umfassend über die Ergebnisse informiert.

Jährlicher Review der Ergebnisse und Basis für die Berichterstattung 2025

Jährlich führt die A1 Group einen Review der Ergebnisse durch – zuletzt im Frühjahr 2025. Der Review der Risiken und Chancen wurde mit dem halbjährlichen Risk Review des Enterprise Risk Managements kombiniert.

Alle ESRS-Themen – unabhängig davon, ob sie im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zuvor bereits als wesentlich bewertet wurden oder nicht – wurden einem Review unterzogen. Insgesamt wurden 32 Themen (2024: 35 Themen) als wesentlich bewertet: Die unternehmensspezifischen Themen Produkte Endgeräte und Produkte Infrastruktur wurden aufgrund thematischer Überschneidungen in das Sub-Thema Energie integriert. 2025 wurde das Sub-Thema Management der Beziehungen zu Lieferanten nicht mehr als wesentlich bewertet, da das Management der Lieferantenbeziehungen fester Bestandteil des operativen Geschäfts ist, aber die A1 Group damit keine erhöhte positive Auswirkung auf die Gesellschaft, auf die Lieferanten oder auf die Umwelt entfaltet.

Die Standards E2 Umweltverschmutzung, E3 Wasser- und Meeresressourcen und E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme wurden als nicht wesentlich identifiziert. Die A1 Group hat keine relevanten Berührpunkte mit Themen aus dem Standard S3 Betroffene Gemeinschaften, daher ist dieser für das Geschäftsmodell nicht relevant. Folglich wurde der Standard als nicht wesentlich identifiziert und aus der Bewertung ausgeschlossen. Die Themen aus dem Standard S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen wurden ebenfalls als nicht wesentlich betrachtet, jedoch wurden die unternehmensspezifischen Themen Informationssicherheit, Digitale Kompetenzen sowie (Kritische) Infrastruktur und Resilienz dem Standard S4 zugeordnet. Das unternehmensspezifische Thema Datenschutz wurde G1 Unternehmensführung zugeordnet.

Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse im Detail finden sich unter SBM-3.

Im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 — E1 Klimawandel

Verfahren in Bezug auf die Auswirkungen auf den Klimawandel / Treibhausgasemissionen

Global verursacht Telekommunikation ca. 2 % der gesamten CO2-Emissionen. CO2-Emissionen werden einerseits in der Produktion der eingesetzten technischen Komponenten wie der Endgeräte für Endnutzer:innen verursacht, andererseits durch Energieverbrauch für den Betrieb der Anlagen, der Rechenzentren sowie der Standorte. Ebenso produzieren Logistik wie die eigene Flotte (für Vertrieb, Installation und Wartungsaktivitäten) CO2-Emissionen.

Um die Auswirkung auf den Klimawandel zu bewerten, wurden die tatsächlichen CO2-Emissionen herangezogen sowie die Projektion der CO2-Emissionen in einem do-nothing-Szenario, daher wenn die Emissionen nicht aktiv durch einen Übergangsplan für den Klimaschutz reduziert werden (siehe E1-1). Die Berechnung der CO2-Emissionen erfolgt durch Informationen aus dem internen Berichtswesen (wie Energieverbrauch, Verkaufszahlen von Endgeräten an Endnutzer:innen, Anlagen im Einsatz sowie Endgeräte im Einsatz). Die Scope-3-Emissionen werden durch vorhandene Informationen seitens der Lieferanten berechnet bzw. hochgerechnet (siehe E1-6).

Klimabedingte, physische Risken in der A1 Group und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

Seit 2022 führt die A1 Group regelmäßig Klimaszenarioanalysen durch, um klimabedingte Gefahrenpotenziale über die verschiedenen Planungshorizonte und Szenarien zu identifizieren, und diesen durch entsprechende Maßnahmen gegebenenfalls vorzubeugen.

2024 wurde eine Klimarisikoanalyse entsprechend der Anforderungen der ESRS durchgeführt: In einem ersten Schritt wurden Standorte nach deren Anlagenklasse und spezifischen Eigenschaften gruppiert. Diese Standorte wurden einzeln im Hinblick auf potenzielle negative Auswirkungen von 18 physischen Klimagefahren untersucht. Datenbankunterstützt wurden somit mehr als 25.000 Standorte im Footprint der A1 Group basierend auf standortspezifischen geografischen Koordinaten im Hinblick auf potenzielle Klimaereignisse analysiert. Die Anlagen wurden in drei Cluster aufgeteilt und anschließend analysiert, um die unterschiedliche Vulnerabilität der Standorte bewerten zu können: Für den Mobilfunk wurden Greenfield und Rooftop sowie Micro Standorte analysiert. Für die Festnetzinfrastruktur waren Vermittlungsstellen wie Access Remote Units (ARUs) im Fokus. Weiters wurden die Gebäudetypen Büros, Rechenzentren und A1 Shops untersucht.

Die identifizierten Klimagefahren und die exponierten Standorte wurden mit Expert:innen hinsichtlich der Vulnerabilität in Hinblick auf das jeweilige Klimaereignis bewertet. Schlussendlich wurden für die Anlagen mit hoher Vulnerabilität je Kategorie Anpassungslösungen beziehungsweise auch die Fristigkeit der möglichen Maßnahmen zur Anpassung der Assets und damit der Risikovermeidung diskutiert. Die verschiedenen Anpassungsmaßnahmen wurden auch quantifiziert, damit lässt sich neben der Eintrittswahrscheinlichkeit über den betrachteten Zeithorizont sowie dem entsprechenden Klimaszenario auch der Gesamtaufwand für die Anpassungsmaßnahmen feststellen. Für die Untersuchung wurden basierend auf Intergovernmental Panel on Climate Change (IPPC) die Szenarien RCP 2.6, RCP 4.5, RCP 6.0 and RCP 8.5 herangezogen. Die Analyse inkludierte die vorgelagerte Wertschöpfung (Funktürme werden unter anderem von EuroTeleSites gemietet) sowie die Gefahren im eigenen Betrieb. Die Analyse der Klimagefahren erfolgte für kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte.

Verfahren in Bezug auf klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

Für die klimabedingten Übergangsrisiken wurden zwei Outlier-Szenarien herangezogen: < 2⁰ Celsius (RCP 2.6) und > 4⁰ Celsius (RCP 8.5). Die zwei Szenarien wurden verwendet, um extremere Positionen darzustellen, und damit auch unterschiedliche Risikoszenarien zu beschreiben. Der Betrachtungshorizont umfasst kurz-, mittel- wie langfristige Übergangsrisiken (bis zu 1 Jahr, < 5 Jahre und bis zu 30 Jahre). Die Analyse umfasst regulatorische, rechtliche, technologische, markt- und verbraucherorientierte wie imagerelevante Aspekte.

In einem ersten Schritt wurden mögliche Übergangsrisken gemeinsam mit Expert:innen identifiziert und für eine Bewertung des Risikoausmaßes festgehalten. In einem zweiten Schritt wurde die Bewertung vorgenommen und mögliche Chancen und Risken über den Betrachtungszeitraum quantifiziert. Abhängig vom Bewertungsergebnis wurden die Risken und Chancen als relevant bzw. unter Beobachtung eingestuft. Mögliche Maßnahmen zur Förderung von Chancen oder zur Mitigation von Risiken wurden ebenfalls mit den Expert:innen besprochen und fließen in die Maßnahmenplanung ein.

Die Bewertung ist für Übergangsrisiken wie Energieverbrauch und Bepreisung von CO2-Emissionen quantitativ und stark mit der Kurz-, Mittel- und Langfristplanung des Geschäftsmodells verwoben. Dabei werden Planungsannahmen zum Energieverbrauch mit unterschiedlichen Preisannahmen – abhängig vom regulatorischen Szenario – modelliert. Die Ergebnisse der beiden Szenarien und die unterschiedliche finanzielle Auswirkung auf die Planung entscheiden dann, ob relevante Risiken vorliegen bzw. in welcher Planungsperiode (kurz- mittel oder langfristig) sich die Effekte zeigen.

Im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 — E2 Umweltverschmutzung

Im Rahmen eines Experten-Workshops wurden die Themen von E2 Umweltverschmutzung analysiert und bewertet, um Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln. Die Geschäftstätigkeit der A1 Group wurde hinsichtlich einzelner Aspekte zur Luftverschmutzung und damit verbundenen Schwellwerten für Emissionen überprüft, jedoch wurden spezifische Standorte nicht bewertet. Das Thema wurde als nicht wesentlich bewertet. Es fand keine Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften statt.

Im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 — E3 Wasser– und Meeresressourcen

Im Rahmen eines Experten-Workshops wurden die Themen von E3 Wasser- und Meeresressourcen analysiert und bewertet, um Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln. Die Geschäftstätigkeit der A1 Group wurde hinsichtlich des Berührpunkts Wasserentnahmen überprüft, jedoch wurden Vermögenswerte nicht bewertet. Das Thema wurde als nicht wesentlich bewertet. Es fand keine Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften statt.

Im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 — E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Im Rahmen eines Interviews mit einem Experten einer NGO gemeinsam mit einer ESG-Expertin der A1 Group wurden die Themen in E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme analysiert und bewertet, um Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln. Für die Bewertung wurde auf die Skalen wie oben beschrieben zurückgegriffen. Die A1 Group hat Standorte in oder in der Nähe von biodiversitätsempfindlichen Gebieten, es wurden jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt identifiziert. Zudem wurden keine physischen Risiken, Systemrisiken oder Transitionsrisiken als wesentlich bewertet beziehungsweise keine Abhängigkeiten festgestellt. Daher wurde das Thema als nicht wesentlich bewertet. Aktuell sind keine Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen zu ergreifen. Es fand keine Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften statt.

Im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 — E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Im Rahmen eines Experten-Workshops wurden die Themen Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und entstehende Abfälle analysiert und bewertet, um Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln. Die Relevanz der Themen in Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit wurden überprüft. Es fand keine Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften statt. Als wesentliche Zuflüsse wurden Netzwerkinfrastruktur, Equipment, fixe und mobile Endgeräte sowie Verpackungsmaterial identifiziert. Letzteres wurde auch als wesentlicher Abfluss identifiziert. Sowohl Ressourcenzuflüsse als auch Ressourcenabflüsse sind aufgrund ihrer negativen Auswirkung auf die Umwelt wesentlich und betreffen die gesamte Wertschöpfungskette der A1 Group.

Im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 — G1 Unternehmensführung

Im Rahmen eines Experten-Workshops wurden die Themen in G1 Unternehmensführung analysiert und bewertet, um Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln und zu analysieren. Die Betrachtung erfolgte konsolidiert für die gesamte A1 Group basierend auf dem umfassenden Compliance Management System.

IRO-2 — In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Der Index der in der Nachhaltigkeitserklärung abgedeckten Angabepflichten sowie die Liste der Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, sind im Anhang der Nachhaltigkeitserklärung aufgeführt.

Umweltinformationen

Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)

Die EU-Taxonomie als Teil des Europäischen Green Deal hat das Ziel, Investitionen in nachhaltige Tätigkeiten zu erhöhen. Durch die verpflichtende Berichterstattung wird Nachhaltigkeit mit finanziellen Leistungsindikatoren gemessen.

Die rechtlichen Grundlagen bilden die Taxonomie-Verordnung1 der EU, die im Juni 2020 in Kraft getreten ist, der Climate Delegated Act2 für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die zugehörigen Annexes I3 und II4 sowie der ergänzende Disclosures Delegated Act5, der die Pflichten zur Veröffentlichung gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung festlegt.

Im Juni 2023 wurde ein weiterer delegierter Rechtsakt6 (Environmental Delegated Act) erlassen, der EU-Taxonomiekriterien für wirtschaftliche Tätigkeiten enthält, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht klimabezogenen Umweltziele leisten, nämlich: Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. In diesem Delegated Act wurden ferner die Pflichten zur Veröffentlichung gemäß Artikel 8 ergänzt. Die bereits bestehenden Regelungen für die beiden Klimaziele (Climate Delegated Act) wurden im Juni 2023 um eine weitere Delegierte Verordnung7 ergänzt, mit der zusätzliche Taxonomiekriterien festgelegt wurden. Weiters wurden von der EU-Kommission zusätzliche Mitteilungen/FAQ8 veröffentlicht, die Hilfestellung bzw. Klarstellung für die korrekte Anwendung und Interpretation der Verordnung/delegierten Rechtsakte bieten, darunter zwei Commission Notices zu Artikel 8 und den technischen Bewertungskriterien.

Im Juli 2025 wurde von der Europäischen Kommission als Teil des Omnibus-Pakets auch eine Delegierte Verordnung zur Vereinfachung der EU Taxonomie vorgelegt9. Aufgrund der verlängerten Einspruchsfrist im Zuge der politischen Diskussionen war jedoch lange nicht klar, ob die geplanten Erleichterungen bereits für das Berichtsjahr 2025 angewendet werden können. Eine Mitteilung/FAQ10 der EU-Kommission im Dezember brachte zwar die Bestätigung, dass dies zulässig ist, allerdings hat die A1 Group aufgrund der bereits gestarteten Vorbereitungen und der unklaren Rechtslage entschieden, dass der Berichterstattung 2025 weiterhin die bis dato geltenden Regelungen zugrunde liegen.

Für das Geschäftsjahr 2025 werden somit für alle sechs Umweltziele der Anteil der Investitions- und Betriebsausgaben (CAPEX und OPEX) sowie des Umsatzes von taxonomiefähigen, nicht taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Aktivitäten berichtet. Die Erleichterungen werden erst im Berichtsjahr 2026 berücksichtigt.

Vorgehen 2025

Die Geschäftstätigkeiten der A1 Group wurden auf Gruppenebene hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit 2025 überprüft. Sowohl für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel als auch für die nicht-klimabezogenen Umweltziele (Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) wurde überprüft, ob es im Berichtsjahr 2025 zu einer Änderung der Wirtschaftsaktivitäten der A1 Group kam und festgestellt, dass der Katalog der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten unverändert gegenüber dem Berichtsjahr 2024 ist. Für alle sechs Umweltziele wurde 2025 überprüft, inwieweit es gegenüber dem Vorjahr zu Veränderungen beim Erfüllungsgrad der technischen Bewertungskriterien kam.

Für alle taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten der A1 Group wurden die Kennzahlen von den Tochtergesellschaften ermittelt und auf Gruppenebene auf Plausibilität verifiziert, überprüft, konsolidiert und mit den Finanzkennzahlen abgestimmt. Inhaltliche Fragen der Tochtergesellschaften zu den Vorgaben der Taxonomie-Verordnung, zu Definitionen sowie zu allfälligen Auslegungsmöglichkeiten wurden gemeinsam erörtert und vom Group-Team beantwortet. Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sicherzustellen, wurde eine Dokumentation mit den wesentlichen Inhalten der EU-Taxonomie erstellt und mit dem Team geteilt.

Taxonomiefähige Aktivitäten

Der Katalog der wirtschaftlichen Aktivitäten, die in der EU-Taxonomie-Verordnung beschrieben sind, umfasst die Kernaktivitäten der A1 Group nur zu einem geringen Teil. Der größte Anteil der Geschäftstätigkeit – vor allem Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Mobilfunk, Festnetz und Breitbandinternet – wird derzeit als nicht taxonomiefähig im Sinne der EU-Verordnung betrachtet. Damit sind auch die umfassenden Investitionen in die Infrastruktur wie der 5G-Roll-out und der Glasfaserausbau nicht taxonomiefähig.

Die EU-Taxonomie definiert, dass eine wirtschaftliche Aktivität durch Input von Ressourcen, einen Produktionsprozess und den Output von Gütern oder Leistungen charakterisiert ist (siehe FAQ11 der EU-Kommission). Damit sind in erster Linie umsatzgenerierende Tätigkeiten taxonomiefähig. Die Definition Umsatz erfolgt auf Basis der Delegierten Verordnung. Die umsatzgenerierenden Aktivitäten sind unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Wirtschaftsaktivität lt.

Taxonomie-Verordnung
Umsatzgenerierende Aktivitäten der A1 Group Beitrag zum Umweltziel
8.1. Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten A1 Group betreibt eigene und gemietete Rechenzentren und verkauft damit im Zusammenhang stehende Leistungen wie z. B. Verarbeitung von Daten, Speicher- oder Übertragungs-

kapazitäten
Klimaschutz
8.2. Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen IoT/Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen: Smart Meters, Smart Waste, Smart Parking & Mobility Klimaschutz
4.1. Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen IoT-Lösungen zur Fernüberwachung und prädiktiven Instandhaltung (Aktivität 4.1./a) Übergang zu einer

Kreislaufwirtschaft
5.4. Verkauf von Gebrauchtwaren • Sammlung von Geräten und Weiterverkauf als Gebrauchtgeräte

• Ankauf von bereits aufbereiteten Geräten von Dritten und Weiterverkauf
Übergang zu einer

Kreislaufwirtschaft
5.5. Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle Nutzungsorientierte Dienstleistungen: Product-as-a-service (z. B. device as-a service/Vermietung von Mobiltelefonen und anderen Geräten) Übergang zu einer

Kreislaufwirtschaft

Zusätzlich zu den umsatzgenerierenden Aktivitäten listet der EU Taxonomy Delegated Act drei taxonomiefähige Arten von CAPEX:

Aufgrund der oben angeführten Definition sind im Jahr 2025 folgende CAPEX c) taxonomiefähig:

Wirtschaftsaktivität lt.

Taxonomie-Verordnung
CAPEX c) Aktivitäten der A1 Group Beitrag zum Umweltziel
6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen A1 Group kauft und least Kfz mit Verbrennungsmotoren, Hybrid- und Elektrofahrzeugen von produzierenden

Unternehmen bzw. von Händlern.
Klimaschutz
7.2. Renovierung bestehender Gebäude A1 Group kauft Services von Unternehmen, die Renovierungsmaßnahmen durchführen. Klimaschutz
7.3. Installation, Wartung und Reparatur energieeffizienter Geräte A1 Group kauft den Output und Services von Unternehmen, um die Energieeffizienz in Gebäuden zu erhöhen, z. B. Heiz- und Kühlsysteme. Klimaschutz
7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) A1 Group kauft den Output und Services von Unternehmen, welche die Installation, Wartung und Reparatur von Lade-

stationen, von Solarpanelen auf Ladestationen sowie von

Batterien für diese Solarpanele übernehmen.
Klimaschutz
7.5. Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden A1 Group kauft den Output und Services von Unternehmen,

die Geräte zur Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden installieren, warten oder reparieren.
Klimaschutz
7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien A1 Group kauft den Output und Services von Unternehmen,

die Solarpanele bzw. Windturbinen auf Gebäuden und Funkmasten installieren, warten oder reparieren.
Klimaschutz

Sämtliche taxonomiefähigen Aktivitäten der A1 Group tragen ausschließlich zu einem Umweltziel, Klimaschutz oder Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, bei. Somit sind Doppelerfassungen ausgeschlossen.

Der Berichterstattung gemäß der Taxonomie-Verordnung wurde der Konsolidierungskreis der A1 Group zugrunde gelegt, der in Anhangangabe 34 des Konzernabschlusses 2025 dargestellt ist.

Bewertung der Taxonomiekonformität

Die Taxonomiekonformität war erstmalig für das Berichtsjahr 2024 für alle Umweltziele zu evaluieren. Daher wurden 2025 die entsprechenden taxonomiefähigen Aktivitäten im Hinblick auf ihre Taxonomiekonformität überprüft, d.h. inwieweit die Technischen Bewertungskriterien weiterhin erfüllt sind:

Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Umweltziel Klimaschutz: Im Rahmen der Vorbereitung für die CSRD wurde 2024 eine Klimarisikoanalyse für alle rund 25.000 Standorte der A1 Group durchgeführt, deren Ergebnisse für den Nachweis der Taxonomiekonformität der Wirtschaftsaktivitäten 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) sowie 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien verwendet werden. Daher wurde überprüft, inwieweit damit für diese beiden Aktivitäten die Kriterien für die Taxonomiekonformität erfüllt sind.

Damit erfüllen im Jahr 2025 die Wirtschaftsaktivitäten 7.4. und 7.6. alle Technischen Bewertungskriterien und können als taxonomiekonform bewertet werden.

Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Umweltziel Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft:

Wesentlichkeit

Der Delegated Act der EU-Taxonomie lässt grundsätzlich die Anwendung von Wesentlichkeiten nicht zu. Eine Ausnahme stellt die Anwendung von Wesentlichkeit für OPEX dar, sofern diese „nicht erheblich“ für das Geschäftsmodell des Unternehmens sind. Diesbezüglich brachte die FAQ/Commission Notice15 aus dem Jahr 2023 eine neuerliche Klarstellung. Demnach können sämtliche OPEX, die nicht wesentlich für das Geschäftsmodell sind, von der Berechnung des Zählers des OPEX-KPI ausgenommen werden. Der Zähler wird in der Offenlegung mit null ausgewiesen.

Die A1 Group folgt diesem Ansatz auch weiterhin unverändert im Jahr 2025: Es werden ausschließlich OPEX-KPIs für jene taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten berichtet, die für das Geschäftsmodell der A1 Group erheblich (wesentlich) sind. Folglich sind ausschließlich OPEX für Aktivitäten, die Umsatz generieren, wesentlich. Alle anderen Aktivitäten werden im Zähler nicht berücksichtigt, d.h. der OPEX-KPI wird mit null ausgewiesen. Im Nenner werden unverändert die gesamten OPEX lt. Definition des Delegated Act als Grundgesamtheit ausgewiesen.

KPIs zur EU-Taxonomie-Verordnung

Die KPIs für das Geschäftsjahr 2025 für Umsatz, CAPEX und OPEX wurden entsprechend der Vorgaben und Definitionen im Anhang I der Delegierten Verordnung 2021/217816 sowie dem Environmental Delegated Act17, der Änderungen betreffend die Offenlegungspflichten beinhaltet, berechnet.

Jede taxonomiefähige Unternehmensaktivität der A1 Group wird der entsprechenden Wirtschaftsaktivität des Taxonomie-Katalogs zugeordnet. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass einzelne Unternehmensaktivitäten mehr als einer Taxonomie-Aktivität zugeordnet werden können. Dies betrifft insbesondere CAPEX und OPEX für Gebäude mit einer Mehrfachnutzung als Büro und Rechenzentrum. Um die Nachvollziehbarkeit zu erleichtern und Doppelerfassungen zu vermeiden, wurden die CAPEX und OPEX ausschließlich der überwiegenden Aktivität zugeordnet (Mehrheitsprinzip).

Zur Ermittlung der KPIs für die gesamten taxonomiefähigen Aktivitäten wie in den Meldebögen dargestellt, wurden Selektionsparameter entsprechend der Definition von CAPEX, OPEX und Umsatz festgelegt und Reports aus den jeweiligen ERP-Systemen der Tochtergesellschaften erstellt.

Es wurden lediglich Außenumsätze sowie Aufwendungen gegenüber Dritten in die Berechnung einbezogen. Konzerninterne Transaktionen wurden ausgeschlossen. Damit wurden Doppelerfassungen vermieden.

Umsatz-KPI: Die Summe der Umsätze (Nenner) entspricht den im Konzernabschluss in Anhangangabe 5 ausgewiesenen Umsatzerlösen aus Dienstleistungen und aus dem Verkauf von Endgeräten.

Umsätze in Mio. EUR 2025 2024
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 4.587,8 4.501,6
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Endgeräten 886,5 813,4
Summe der Umsätze 5.474,3 5.315,0

CAPEX-KPI: Die Summe der CAPEX (Nenner) entspricht den ausgewiesenen gesamten Anlagenzugängen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie den Zugängen zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (Leasingverhältnisse). Aufgrund der herrschenden Rechtsmeinung werden seit dem Berichtsjahr 2023 die Anlagenzugänge für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten als Teil der CAPEX betrachtet.

Anlagenzugänge in Mio. EUR 2025 2024
Immaterielle Vermögenswerte (Anhangangabe 16) 223,4 211,4
Sachanlagen ohne Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten (Anhangangabe 15) 671,4 662,2
Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 (Anhangangabe 30) 318,3 300,9
Summe der Anlagenzugänge 1.213,1 1.174,6

OPEX-KPI: Die EU-Taxonomie sieht in der Definition des OPEX-KPI vor, dass nur ein sehr geringer Teil der Betriebsaufwendungen taxonomiefähig ist. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierung, kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Wartung und Reparatur. Da die A1 Group keine wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsprojekte betreibt und nahezu sämtliche Leasingverhältnisse aktiviert werden (siehe hierzu auch die Erläuterungen in Anhangangabe 30), wurden ausschließlich Aufwendungen für Wartung und Reparatur, welche im sonstigen betrieblichen Aufwand enthalten sind (siehe Anhangangabe 6), als relevant eingestuft und in den OPEX KPI inkludiert.

Die KPIs der taxonomiefähigen, taxonomiekonformen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten der A1 Group ausgedrückt als Anteil an ihrem Gesamtumsatz und an ihren Investitions- und Betriebsausgaben sind in den nachfolgenden Meldebögen in der aktualisierten Fassung (siehe Anhang II der Delegierten Verordnung 2023/248618) dargestellt.+

Meldebogen 1: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2025

GESCHÄFTSJAHR 2025 KRITERIEN FÜR EINEN

WESENTLICHEN BEITRAG
DNSH KRITERIEN („Keine

erhebliche Beeinträchtigung”)
Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.)

Umsatz, 2024
Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangstätigkeit
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN CODE





Umsatz




















Umsatzanteil,

2025
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz
in Mio. EUR % (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1.

Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch

nachhaltiger Tätigkeiten

(taxonomiekonform) (A.1)
0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % N N N N N N N 0,0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % E
Davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % T
A.2.





Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1 / CCA 8.1 83,5 1,5 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,4 %
8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen CCM 8.2 5,9 0,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,3 %
4.1 Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen CE 4.1 1,7 0,0 % N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,0 %
5.4 Verkauf von Gebrauchtwaren CE 5.4 1,3 0,0 % N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,0 %
5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf-

und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle
CE 5.5 34,0 0,6 % N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,6 %
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 126,4 2,3 % 70,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 29,3 % 0,0 % 2,3 %
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten ( A.1 + A.2 ) 126,4 2,3 % 70,7 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 29,3 % 0,0 % 2,3 %
B.

NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomie-

fähiger Tätigkeiten (B)
5.348,0 97,7 %
GESAMT Umsatz 5.474,3 100,0 %

(a) Abschnitt A.1: J — Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N — Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N/EL — ‚not eligible‘, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

(b) Abschnitt A.2: EL — Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit; N/EL — Für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

Meldebogen 2: CAPEX-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2025

GESCHÄFTSJAHR 2025 KRITERIEN FÜR EINEN

WESENTLICHEN BEITRAG
DNSH KRITERIEN („Keine

erhebliche Beeinträchtigung”)
Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CAPEX, 2024 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangstätigkeit
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN CODE CAPEX















CAPEX-

Anteil, 2025
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz
in Mio. EUR % (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1.

Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4. / CCA 7.4. 1,1 0,1 % J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 0,1 % E -
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6. / CCA 7.6. 0,1 0,0 % J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 0,1 % E -
CAPEX ökologisch

nachhaltiger Tätigkeiten

(taxonomiekonform) (A.1)
1,2 0,1 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % J J J J J J J 0,2 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 1,2 0,1 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,2 % E
Davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % T
A.2.





Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.5 Beförderung mit Motor-

rädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5. / CCA 6.5. 21,2 1,7 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,8 %
7.2 Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2. / CCA 7.2. / CE 3.2. 0,7 0,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,1 %
7.3 Installation, Wartung und Reparatur energieeffizienter Geräte CCM 7.3. / CCA 7.3. 1,8 0,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,4 %
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5. / CCA 7.5. 0,1 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 %
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1. / CCA 8.1. 22,5 1,9 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 2,7 %
8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen CCM 8.2. 0,1 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 %
5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle CE 5.5. 12,8 1,1 % N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 2,1 %
CAPEX taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 59,2 4,9 % 78,4 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 21,6 % 0,0 % 7,1 %
CAPEX taxonomiefähiger Tätigkeiten ( A.1 + A.2 ) 60,4 5,0 % 78,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 21,2 % 0,0 % 7,3 %
B.

NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CAPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 1.152,7 95,0 %
GESAMT CAPEX 1.213,1 100,0 %

(a) Abschnitt A.1: J — Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N — Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N/EL — ‚not eligible‘, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

(b) Abschnitt A.2: EL — Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit; N/EL — Für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

Meldebogen 3: OPEX-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2025

GESCHÄFTSJAHR 2025 KRITERIEN FÜR EINEN

WESENTLICHEN BEITRAG
DNSH KRITERIEN („Keine

erhebliche Beeinträchtigung”)
Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OPEX, 2024 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangstätigkeit
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN CODE OPEX















OPEX-

Anteil, 2025
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz
in Mio. EUR % (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) (a) (b) J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1.



Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie-

konform)
OPEX ökologisch

nachhaltiger Tätigkeiten

(taxonomiekonform) (A.1)
0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % N N N N N N N 0,0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % E
Davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 % 0,0 % 0,0 % T
A.2.





Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.5 Beförderung mit Motor-

rädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
(c)
CCM 6.5. / CCA 6.5. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 %
7.2 Renovierung bestehender Gebäude(c) CCM 7.2. / CCA 7.2. / CE 3.2. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 %
7.3 Installation, Wartung und Reparatur energieeffizienter Geräte(c) CCM 7.3. / CCA 7.3. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 %
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)(c) CCM 7.4. / CCA 7.4. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 %
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(c) CCM 7.5. / CCA 7.5. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 %
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien(c) CCM 7.6. / CCA 7.6. 0,0 0,0 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,0 %
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1. / CCA 8.1. 5,5 3,1 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 2,9 %
8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen CCM 8.2. 0,4 0,2 % EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,1 %
OPEX taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 5,8 3,3 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 3,0 %
OPEX taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 5,8 3,3 % 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 3,0 %
B.

NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 173,1 96,7 %
GESAMT OPEX 178,9 100,0 %

(a) Abschnitt A.1: J — Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N — Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N/EL — ‚not eligible‘, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

(b) Abschnitt A.2: EL — Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit; N/EL — Für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

(c) Auf Grundlage des Wesentlichkeitsansatzes werden OPEX, die nicht wesentlich für das Geschäftsmodell der A1 Group sind, im Meldebogen mit null ausgewiesen

Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel

Umsatzanteil /

Gesamtumsatz
CAPEX-Anteil /

Gesamt-CAPEX
OPEX-Anteil /

Gesamt-OPEX
Taxonomiekonform

je Ziel
Taxonomiefähig

je Ziel
Taxonomiekonform

je Ziel
Taxonomiefähig

je Ziel
Taxonomiekonform

je Ziel
Taxonomiefähig

je Ziel
CCM 0,0 % 1,6 % 0,1 % 3,9 % 0,0 % 3,3 %
CCA 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
WTR 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
CE 0,0 % 0,7 % 0,0 % 1,1 % 0,0 % 0,0 %
PPC 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
BIO 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %

Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.

Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein

2.



Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein



3.



Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein





Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.

Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein

5.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein

6.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein

1 EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852

2 Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139

3 Annex I (EU) 2021/2800

4 Annex II (EU) 2021/2800

5 Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178

6 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486

7 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485

8 FAQ Juli 2021, FAQ Januar 2022, FAQ Februar 2022, Commission Notice C/2023/305, Commission Notice C/2023/267, Draft Commission Notice November 2024

9 Delegierte Verordnung C(2025) 4568 final

10 Draft Commission Notice 2025 12 17

11 FAQ Februar 2022

12 Final Report on Minimum Safeguards (Platform on Sustainable Finance - October 2022)

13 A1 Group Tax Policy

14 FAQ Art. 8 2023 10 20

15 Commission Notice C/2023/305

16 Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178

17 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486

18 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486

E1 Klimawandel

Strategie
E1-1 — Übergangsplan für den Klimaschutz

Der Telekommunikationssektor trägt zwar zu Treibhausgas-Emissionen (THG) bei, spielt gleichzeitig aber eine entscheidende Rolle bei der Minderung des Klimawandels durch Innovation und Technologie. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dem Klimawandel entgegenzuwirken, indem wir Nachhaltigkeit in unsere operative Geschäftstätigkeit und Unternehmensstrategie integrieren. Als führender Telekommunikationsanbieter sind wir uns der Verantwortung für die Verringerung der THG-Emissionen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft bewusst.

Unser Übergangsplan für den Klimaschutz (im Folgenden Climate Transition Plan, CTP) steht im Einklang mit dem Pariser Abkommen und orientiert sich an dem für die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Branche definierten Dekarbonisierungspfad gemäß ITU-T L.1470, um den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. 2024 wurden unsere wissenschaftlich fundierten Netto-Null-Ziele von der Science Based Targets initiative (SBTi) validiert. Unser Ziel ist es, die Emissionen aus unserer Geschäftstätigkeit bis 2030 (kurzfristiges Ziel) um mindestens 90 % zu reduzieren und bis 2040 Netto-Null in unserer gesamten Wertschöpfungskette zu erreichen (Netto-Null Ziel). Dies bedeutet, die Emissionen im Einklang mit dem 1,5°C-Pfad zu verringern und verbleibende Emissionen nach einer Reduktion von 90 % dauerhaft zu entfernen (CO2-Entnahmen).

Unsere Ambition spiegelt sich in unseren Zielen wider:

Die kurzfristigen Ziele geben uns den Weg vor, bis 2040 Netto-Null entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu erreichen und dabei die Emissionen um 90 % zu reduzieren.

Erreichte CO2-Einsparungen, Ziele und Dekarbonisierungshebel

image

Performance 2019-2025

Zentrale Dekarbonisierungshebel

Die Zielgrenze umfasst landnutzungsbedingte Emissionen sowie den Abbau aus Bioenergie-Rohstoffen. Die Scope-2-Emissionen werden nach der market-based Methode berechnet. Unser Dekarbonisierungspfad folgt den von der SBTi für die IKT-Branche definierten Ansätzen und ist mit dem IPCC 1,5°C Szenario im Einklang. Wir sind nicht von den Pariser Benchmarks der EU ausgeschlossen.

Der Climate Transition Plan wurde gemeinsam von Group ESG, Group Controlling mit den Controlling-Abteilungen und den Fachbereichen aufgesetzt. Die dafür geplanten Investitionen werden in die Budgets der jeweiligen Tochtergesellschaften integriert und entsprechend der operativen Prozesse freigegeben. So wird sichergestellt, dass der CTP in die Unternehmensstrategie und in die Finanzplanung eingebettet ist. Die Investitionen zur Umsetzung des Climate Transition Plan sind daher in den regulären CAPEX- und OPEX-Positionen des Konzernabschlusses enthalten. Wir planen, bis 2030 rund 90 Mio. EUR an CAPEX und OPEX zu investieren, um das Netto-Null‑Ziel für Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu erreichen.

Der Climate Transition Plan wurde vom Vorstand der A1 Group genehmigt, dem die Aufsicht über die Umsetzung des Plans im Rahmen der Konzernstrategie Empowering Digital Life obliegt. Zudem wurde der Plan vom Aufsichtsrat bestätigt und in die bestehenden Governance-Strukturen eingebunden, die regelmäßige Fortschrittskontrollen vorsehen. Das operative Management und die Umsetzung von Initiativen ist dezentral in unseren Tochtergesellschaften angesiedelt und wird durch die Abteilung Group ESG gesteuert. Darüber hinaus ist die Umsetzung des Climate Transition Plan in die leistungsbezogene variable Vergütung des Top-Managements in der Gruppe sowie in den Tochtergesellschaften integriert (siehe GOV-3).

Die EU Taxonomie-Verordnung deckt nur einen kleinen Teil unserer Kernaktivitäten ab. Der größte Teil unseres Geschäfts, vor allem mobile Telekommunikations- und Breitbanddienste, fällt nicht in den derzeitigen Geltungsbereich der Taxonomie. Damit sind bedeutende Infrastrukturinvestitionen wie 5G und der Glasfaserausbau, obwohl sie umweltförderlich sind, nicht taxonomiefähig. Daher können die Investitionen für den CTP nicht mit dem gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung ausgewiesenen niedrigen CAPEX-KPI in Verbindung gebracht werden.

Unser Fortschritt wird daran gemessen, wie wir unsere Treibhausgasemissionen im Einklang mit unseren Klimazielen reduzieren. Seit 2019 konnten wir unsere Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen bereits um 33 % senken und liegen damit auf unserem Weg zu Netto-Null vor dem Plan.

Im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 — E1 Klimawandel

2024 wurde eine umfassende Risikoanalyse für physische und transitorische Risiken durchgeführt und darauf aufbauend Mitigations- und Anpassungsmaßnahmen festgelegt. Die physische Klimarisikoanalyse wird mindestens alle drei Jahre bzw. anlassbezogen (z. B. im Zuge von Standortentscheidungen) durchgeführt, die transitorischen Risken werden jährlich aktualisiert.

Klimabezogene physische Risiken

Folgende klimabedingte Gefahren wurden im Rahmen der Klimarisikoanalyse 2024 als relevante Risiken für die Standorte der A1 Group identifiziert und sind ebenfalls für 2025 gültig:

An erster Stelle der Klimagefahren für passive und aktive Infrastruktur der Funktürme sowie für die Festnetzinfrastruktur stehen Erdrutsche gefolgt von Hitzestress/Hitzewellen. Weitere Risiken sind Überflutung sowie Kältewellen/Frost. Gebäude (Shops, Büros, Rechenzentren, Logistik-Center) sind ebenfalls Klimarisiken in Form von Erdrutschen, starken Niederschlägen sowie Überflutungen ausgesetzt. Der Großteil der Klimarisiken konzentriert sich dabei auf Shops sowie kleinere Bürogebäude, alle Headquarters sowie alle relevanten Rechenzentren wie Lagerhallen sind über alle Betrachtungszeiträume nicht von Klimaereignissen betroffen.

Während Risiken wie Erdrutsche und Überschwemmungen sich stärker in Österreich und Kroatien abzeichnen, sind Bulgarien sowie Nordmazedonien stärker von Hitzewellen betroffen. Auf die einzelnen Länder bezogen hat Österreich mit den meisten Festnetz- und Mobilfunkstandorten auch absolut die höchste Anzahl an Klimarisiken.

Bewertung der Anfälligkeit der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens auf diese klimabedingten Gefahren

Die Anfälligkeit der Vermögenswerte lässt sich anhand der in der Klimarisikoanalyse ermittelten Anzahl der Klimaereignisse im Zeitverlauf (> 10 % der Standorte sind potenziell betroffen) sowie der Bewertung des potenziellen Schadens quantifizieren.

Insgesamt sind die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 Group den Klimarisiken kurz- und mittelfristig nur in geringem Ausmaß ausgesetzt. Als kurzfristige Maßnahme werden neue Standorte bereits hinsichtlich zukünftiger Klimaereignisse im Vorfeld der Errichtung von Infrastruktur untersucht, damit nachhaltiger Einsatz garantiert ist. Langfristig ist aufgrund der Szenarien jedoch mit einem deutlichen Anstieg der Exposition zu rechnen. Daher werden zusätzliche Anpassungslösungen erforderlich sein, wie z. B. die Verlegung von Standorten, Hochwasserschutz, bis hin zu Heizelementen oder Kühlung der Anlagen.

Klimabezogene Übergangsrisiken

Relevante Übergangsereignisse für die A1 Group sind

Im Bereich Politik und Recht unterliegt die A1 Group bereits einer CO2-Bepreisung z. B. in Österreich. Je Szenario modelliert die A1 Group die Energiepreisentwicklung der nächsten 30 Jahre inklusive der anteiligen CO2-Bepreisung, die sich im Energiepreis, in Treibstoffkosten bzw. Kühl- und Heizkosten niederschlägt. Während das < 2°C Szenario den Energieverbrauch bzw. nachhaltige Energiequellen über eine steigende CO2-Bepreisung steuert, nimmt das > 4°C Szenario eine weiter steigende Nachfrage nach Energie, die auch über konventionelle, nicht nachhaltige Quellen bereitgestellt wird, an. Die CO2-Besteuerung zeigt in diesem Szenario keine Steuerungseffekte.

Die Preisentwicklung je Szenario wird an die Mengenentwicklung gekoppelt, um die finanziellen Auswirkungen der beiden Szenarien zu bewerten. Während höhere Nachfrage nach Daten seitens der Endkund:innen und steigende Rechenleistungen in den Rechenzentren den Energieverbrauch erhöhen, reduzieren Einsparungsmaßnahmen, neue Übertragungstechnologien sowie der Umstieg auf nachhaltige Quellen den Energieverbrauch und damit die Emissionen. Dementsprechend ergeben die zwei Szenarien deutlich unterschiedliche, d.h. hohe bzw. geringe finanzielle Auswirkungen der regulatorischen Eingriffe. Unabhängig von der CO2-Bepreisung ist für die A1 Group der Übergangsplan für den Klimaschutz essenziell, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen.

Das Risiko von Rechtsstreitigkeiten für die A1 Group in Zusammenhang mit klimabezogenen Themen wird aktuell als gering beurteilt. Die A1 Group nimmt ihre Verantwortung durch den Übergangsplan für den Klimaschutz wahr, der einen wissenschaftlich gesicherten Weg (SBTi) zur Erreichung der Klimaneutralität aufzeigt. Durch den Einsatz von Internen Kontrollen können Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung vermieden werden. Risiken in der Wertschöpfungskette werden präventiv durch Sustainable Sourcing Aktivitäten der A1 Group (siehe S2) vermieden. Weiters arbeiten wir mit unseren Geschäftskunden eng zusammen, um gemeinsam Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren.

Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien

Risiken in dem Zusammenhang stellen vor allem Legacy-Endgeräte im Mobilfunknetz dar. Während ein Abschalten von 2G und 3G aus technologischer Sicht vernünftig ist, da neuere Technologien wie 4G und 5G und eine paketorientierte Datenübertragung auch für Sprachdienste Effizienzgewinne bereithalten, sind 2G und 3G Endgeräte im Netz nicht umfassend und kurzfristig ersetzbar. Das verursacht eine Verzögerung in der Umstellung auf effizientere Technologien, was wiederum den Übergangsplan für den Klimaschutz vor eine Herausforderung stellt. Im Idealfall unterstützt der Regulator diese Transition, da diese keine Wettbewerbsvor- oder -nachteile für die Betreiber schaffen, sondern eine konzertierte Aktivität aller Betreiber zum Beitrag des Sektors gegen den Klimawandel fördern soll. Übertragung von Daten über das Glasfasernetz stellt eine weitaus energieeffizientere Technologie dar. Auch die Endgeräte – von Routern zu Set-Top Boxen für Streaming – werden emissionsärmer und können einen Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs bei den Endkunden leisten. Das Risiko der technologischen Transformation lässt sich durch verspätete Abschaltung von Legacy-Technologien wie 2G und 3G beschreiben, die temporär höhere Kosten für Lizenzen, Energieverbrauch, Komplexität und Wartung verursacht.

Änderung des Verbraucherverhaltens und Veränderung der Verbraucherpräferenzen

Die A1 Group steht vor der Herausforderung, wachsende Nachfrage nach Daten über die am besten geeignete Technologie abzudecken. Das sind stationär/im Haushalt Glasfaser- bzw. Hybridnetze. Die Herausforderung für die A1 Group liegt in der Steuerung der Kund:innen in Richtung der geeigneten Technologien für die jeweiligen Verbrauchsmuster. Verbraucherpräferenzen im Zusammenhang mit der Access-Technologie (Mobilfunk oder Fixed Line) sind aktuell weniger durch den carbon impact, sondern durch attraktive Angebote und einfache Installation und Betrieb getrieben. Das Risiko für die A1 Group besteht im Bereitstellen von emissionsarmer (Fixed)Technologie, die kurzfristig geringer Nachfrage gegenübersteht, und damit höheren Produktionskosten für Datenverkehr im Mobilfunk bei zum Teil fehlender Auslastung der energieeffizienten fixed Netzwerke.

Bewertung der Anfälligkeit der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens auf diese klimabedingten Übergangsrisiken

Telekommunikation ist für die meisten der Kund:innen Commodity, Bestandteil des täglichen Lebens, der nicht ersetzt oder durch andere Services kompensiert werden kann. Klimabedingte Übergangsrisiken für das Geschäftsmodell der Telekommunikationsanbieter wie der A1 Group können daher als unkritisch betrachtet werden. Das Risiko eines branchenüblichen Return on Investments für Investitionen z.B. in Glasfaser werden teilweise durch staatliche Förderungen reduziert, bzw. durch das Regulativ von Angebot und Nachfrage in der Geschwindigkeit des Rollouts gesteuert.

Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells in Bezug auf den Klimawandel

Telekommunikationsnetze zeichnen sich – was leitungs- wie funknetzbasierte Infrastruktur betrifft – durch redundante Architektur bzw. regionale Knotenpunkte aus. Dies hat den Vorteil, dass regionale (klimabedingte) Ereignisse möglicherweise regional begrenzte Auswirkungen haben, aber es zu keiner Gesamtbelastung des Netzwerkes kommt. Je dezentraler die Netzwerkkomponente, umso geringer sind die Auswirkungen möglicher Störungen. Dieser Umstand kombiniert mit einem stetig wachsenden Netz und damit kleineren Zelleinheiten trägt zu einer gewissen Grundresilienz der Telekommunikationsinfrastruktur und damit der Produkte und Services der A1 Group bei.

Der Erweiterungs- und Wartungsprozess der Infrastruktur zielt zudem darauf ab, potenzielle Störungen – inklusive Ausfällen, die klimabedingt auftreten – durch Design, Platzierung, regelmäßige Wartung und vorausschauende Maßnahmen (z. B. durch predictive analytics) zu minimieren. Standorte mit erhöhtem Risiko werden zukünftig einem besonderen Monitoring unterworfen, um die zunehmenden Gefahren durch Gegenmaßnahmen zu minimieren.

Folgende Risikopositionen werden unterschieden und durch Steuerungsstrategien entsprechend aufgelöst:

Im Zuge der Klimarisikoanalyse wurde auch die Resilienz des Geschäftsmodells hinsichtlich der physischen sowie Übergangsrisiken evaluiert.

Physische Risiken

Aus den Erfahrungen mit Klimakatastrophen in der unmittelbaren Vergangenheit und deren Auswirkungen auf die Erbringung von Services lässt sich auf ein kurz- bis mittelfristig resilientes Geschäftsmodell schließen. Einerseits sind die Auswirkungen vom Klimawandel noch nicht in der Frequenz und Intensität spürbar, andererseits sind relevante physische Risiken durch abgeschlossene Versicherungen gut gedeckt. Identifizierte Risken betreffen in keinem Fall unsere kritischen Standorte wie Rechenzentren, große Verkehrsknoten, Headquarters und Lager.

Übergangsrisiken

Übergangsrisiken betreffen einerseits steigende Kosten in Zusammenhang mit der Besteuerung von Emissionen (CO2), andererseits Risiken wie Verbraucherverhalten und steigende Nachfrage nach Datenvolumen, die sich mit steigendem Bewusstsein von Konsumenten für Energieverbrauch und die Effizienz von Technologien auch zu einer Chance entwickeln können.

Zusammenfassend wird die A1 Group vorausschauend die Auswirkungen des Klimawandels auf unser Geschäftsmodell monitoren, um rechtzeitig präventive Maßnahmen zu setzen.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E1-2 — Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Die A1 Group hat Richtlinien und Konzepte definiert, welche die wesentlichen Themen Klimawandel und Energie adressieren und in allen Tochtergesellschaften gelten. Die Environmental Policy deckt die gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ab. Die Richtlinien werden auf der A1 Group Website veröffentlicht und sind für interne und externe Stakeholder jederzeit zugänglich. Die Umsetzung wird vom Head of Group ESG verantwortet.

Environmental Policy

Clean Energy Strategy

Richtlinie für nachhaltige Geschäftsreisen

E1-3 — Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten

Um unser Netto-Null-Ziel zu erreichen, hat sich die A1 Group verpflichtet, die Treibhausgasemissionen in allen Scopes bis 2040 gegenüber dem Basisjahr 2019 um 90 % zu reduzieren. Dieses Ziel spiegelt unser Engagement zur Minderung der Klimarisiken und zur Ausrichtung an globalen Nachhaltigkeitsstandards wider. Unsere Klimastrategie konzentriert sich auf die Verringerung der Emissionen in unserer gesamten Wertschöpfungskette und deckt Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (indirekte Emissionen aus der Energienutzung) und Scope 3 (andere indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette) ab. Gezielte Maßnahmen und die Zuteilung von Ressourcen untermauern diese Bemühungen, unsere Geschäftsprozesse zu transformieren, die Energieeffizienz zu verbessern und die Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern zu fördern. Die folgenden Maßnahmen zur Reduktion von Scope 1, 2 und 3 sind bereits in Umsetzung und werden bis 2030 (Scope 1 und 2) und bis 2040 (Scope 3) fortgesetzt.

Reduzierung von Emissionen in unserer eigenen Geschäftstätigkeit

Unsere Bemühungen zur Reduzierung der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen basieren auf dem Climate Transition Plan, der sich auf vier Schwerpunkte konzentriert: Energieeffizienz, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie, Umstellung unserer Flotte auf kohlenstoffarme Alternativen sowie die Modernisierung unseres Netzwerks und Optimierung anderer energieverbrauchender Anlagen. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden in der gesamten A1 Group umgesetzt.

Diese Initiativen werden im Rahmen unserer Bemühungen, unser Netto-Null-Ziel zu erreichen, fortgesetzt, um insbesondere Scope 1- und Scope-2-Emissionen deutlich zu verringern. Bis 2025 haben wir eine Reduktion von 63 % gegenüber unserem Basiswert von 2019 erreicht, womit wir vor dem Plan liegen, bis 2030 eine Reduzierung um 90 % zu erreichen.

Energieeffizienz

Produktion von erneuerbarer Energie vor Ort und Einkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Erhöhung des Anteils von kohlenstoffarmen Fahrzeugen in der Flotte

Modernisierung der HLK-(Heizung, Lüftung, Klima) Systeme in unseren Netzwerken, Rechenzentren und anderen Anlagen

Emissionsreduzierung entlang unserer Wertschöpfungskette

Wir wollen Scope-3-Emissionen bis 2040 um 90 % im Vergleich zu unserem Basiswert von 2019 reduzieren. Im Jahr 2025 haben wir wichtige Maßnahmen gesetzt, wie z. B. die Zusammenarbeit mit wichtigen Lieferanten zur Dekarbonisierung ihrer Geschäftstätigkeit, wodurch unsere vorgelagerten Emissionen erheblich gesenkt werden konnten. Außerdem optimieren wir die Geschäftsreisen unserer Mitarbeiter:innen durch die Förderung umweltfreundlicher Optionen.

Um den nachgelagerten Emissionen entgegenzuwirken, bereiten wir Customer Premises Equipment (CPEs) neu auf (siehe E5), bieten generalüberholte Mobiltelefone an und stellen unsere Services schrittweise auf digitale Optionen um. Diese Initiativen stehen im Einklang mit unseren Strategien und Zielen, fördern die Nachhaltigkeit entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette und werden in der gesamten A1 Group umgesetzt.

Wir gehen davon aus, dass diese wichtigen Maßnahmen unsere Scope-3-Emissionen erheblich reduzieren und zu unserem Ziel einer 90 %igen Reduzierung bis 2040 gegenüber dem Basiswert von 2019 beitragen werden. Im Jahr 2025 haben wir bereits eine Reduktion um 22 % erreicht und kommen daher dem vorgesehenen Netto-Null-Reduktionspfad nahe.

Einbindung wichtiger Lieferanten

Klimaziele und -performance der Lieferanten werden weiterhin Schlüsselfaktoren bei der Beschaffung sein. Wir bewerten das Ergebnis unserer Maßnahmen anhand der Scope-3-Emissionen aus erworbenen Waren und Dienstleistungen sowie Kapitalgütern. Ein wichtiger Hebel für die Zusammenarbeit mit Lieferanten ist zudem unsere Mitgliedschaft in der Joint Alliance for CSR (JAC) sowie gemeinsame Aktivitäten mit anderen Unternehmen. Dabei binden wir aktiv auch Tier-2 und -3 Lieferanten ein, um unsere Klimaziele zu kommunizieren und Emissionsreduzierung zu fördern. Unsere Maßnahmen umfassen:

Einbindung weiterer Lieferanten

Kennzahlen und Ziele
E1-4 — Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Der Schwerpunkt der genannten Ziele liegt auf Klimaschutz und Energieeffizienz und gilt für die A1 Group und ihre Tochterunternehmen. Die Ziele wurden von Group ESG gemeinsam mit den Tochtergesellschaften definiert, vom Vorstand und Aufsichtsrat freigegeben und mit unseren Kernaktionären, América Móvil und ÖBAG abgestimmt. Weder die Ziele noch die zugehörigen Kennzahlen wurde im Berichtsjahr angepasst.

Reduzierung der Scope-1 und Scope-2-market-based Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2030

Reduzierung der Scope-3-Emissionen um 90 % bis 2040

Steigerung der Energieeffizienz um 80 % bis 2030

THG-Emissionsreduktionsziele und Dekarbonisierungshebel

Basisjahr Etappenziele und Zieljahre 1)
in t CO2e 2019 2028 2030 2035 bis 2040
Scope 1 und 2 Emissionen 253.929 68.642 47.957 25.393 25.393
Nutzung erneuerbarer Energien 55.050 36.079 22.145 22.145
Energieeffizienz und Verbrauchssenkung
Flottentransformation 6.371 5.072 1.868 1.868
Weitere Bereiche (z. B. Gebäude) 7.222 6.806 1.380 1.380
Erwartete Scope-3-Emissionen 668.734 410.794 353.474 210.174 66.873
Gesamt THG-Emissionen 922.663 479.436 401.431 235.566 92.266

1) Die Etappenziele für 2028, 2030 und 2035 basieren auf den im CTP festgelegten Maßnahmen sowie den erwarteten Reduktionen entlang der Wertschöpfungskette.

E1-5 — Energieverbrauch und Energiemix

Berechnungsgrundsätze

Die A1 Group erfasst den Energieverbrauch nach international anerkannten Prinzipen, um Genauigkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit sicherzustellen. Der direkte Energieverbrauch wird vorrangig auf Basis der Abrechnungsdaten von Energieversorgern ermittelt. Sollte der direkte Bezug von Verbrauchsdaten – etwa infolge unterschiedlicher Abrechnungszeiträume oder in Fällen, in denen die A1 Group nicht direkt Rechnungsempfänger ist (z.B. bei Mietverhältnissen) – nicht möglich sein, erfolgt eine Schätzung des Verbrauchs anhand von historischen Daten, Experteneinschätzungen und Vergleichszeiträumen.

Für Energie, die in Volumen- oder Masseeinheiten abgerechnet wird, werden standardisierte Umrechnungsfaktoren der International Energy Agency (IEA), entsprechend den Vorgaben des IPCC AR5, angewendet. Eigenerzeugte Energie wird über installierte Messsysteme direkt erfasst, um die tatsächliche Produktion abzubilden.

In bestimmten Ländern enthalten Diesel und Benzin, die in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (ICE) und in Hybridfahrzeugen eingesetzt werden, einen verpflichtenden Bioanteil. Die dadurch entstehenden biogenen Emissionen werden gemäß GHG Protocol separat neben den Scope-1-Emissionen ausgewiesen.

Für gasförmige und flüssige Energieträger kommen Brennwertumrechnungsfaktoren aus den Datenbanken der IEA und BEIS zum Einsatz, um eine konsistente Emissionsberechnung sicherzustellen. Diese Methodik gewährleistet, dass die Berichterstattung zum Energieverbrauch korrekt, vollständig und entsprechend anerkannter Branchenpraxis erfolgt und bildet die Grundlage für die Ermittlung der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen.

Energieverbrauch und -mix

2025 2024 Δ
Verbrauch aus fossilen Quellen (in MWh)1) 271.744 280.009 -3 %
Verbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh) 721.418 696.493 4 %
davon Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschl. Biomasse,

Biokraftstoffe, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw. (in MWh)
2.596 3.652 -29 %
davon Verbrauch aus erworbenem oder erhaltenem Strom,

Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen (in MWh)
708.442 684.086 4 %
davon Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie,

bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (in MWh)
10.380 8.755 19 %
Gesamtenergieverbrauch (in MWh)1) 993.162 976.502 2 %
davon Anteil fossiler Quellen (in %) 27,4 28,7 -1PP
davon Anteil erneuerbarer Quellen (in %) 72,6 71,3 1PP

1) Aufgrund verbesserter Datenqualität wurde die Kennzahl für 2024 aktualisiert.

E1-6 — THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Berechnungsgrundsätze

Die A1 Group berechnet ihre Treibhausgasemissionen (THG) gemäß dem GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard, entwickelt vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD). Die Methodik umfasst sämtliche unter dem Kyoto-Protokoll aufgeführten Treibhausgase und gewährleistet Konsistenz, Transparenz und Vergleichbarkeit über alle Emissions-Scopes hinweg.

Die Emissionsfaktoren stammen aus international anerkannten Datenbanken wie der International Energy Agency (IEA), DESNZ und RE-DISS. Alle Emissionen werden als CO₂-Äquivalente (CO₂e) berichtet. Die Auswahl der Faktoren erfolgt auf Basis wissenschaftlicher Belastbarkeit und regionaler Relevanz, um die Geschäftstätigkeit der A1 Group geographisch korrekt abzubilden. Die Definition des Berichtsrahmens erfolgt nach dem Operational-Control-Ansatz und fokussiert auf Emissionen, die das Unternehmen direkt beeinflussen kann. Nach Möglichkeit werden Primärdaten verwendet, um die Genauigkeit zu erhöhen. Die Erfassung und Verwaltung sämtlicher THG-Daten erfolgt in einem cloudbasierten System, das von unabhängigen Dritten verifiziert ist.

Biogene Emissionen sowie, erstmals für das Jahr 2025, HCFCs (Hydrochlorofluorkohlenwasserstoffe) werden von Scope 1 und der Gesamtsumme exkludiert. Diese Anpassung gilt rückwirkend auch für die Daten von 2024 und steht im Einklang mit dem Kyoto Protokoll und dem GHG Protocol.

Die Erfassung von Scope-3-Emissionen erfolgt gemäß dem GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard sowie branchenspezifischen Leitlinien von ITU-T, GeSI und GSMA (Guidance for Assessment of Scope 3 Emissions for Operators). Für eingekaufte Waren und Dienstleistungen sowie Kapitalgüter (Kategorien 1 und 2) sammelt die A1 Group lieferantenspezifische Daten, einschließlich Lebenszyklusanalysen (LCA), zur Berechnung der Emissionen. Falls solche Daten fehlen, wird ein hybrides Verfahren angewendet, bei dem die Emissionsintensität des Lieferanten mit dem Einkaufswertmultipliziert wird, wie im GHG Protocol definiert. Sind auch hierfür keine Daten verfügbar, kommt das Environmentally Extended Input–Output (EEIO)-Modell zum Einsatz.

Für die Verwendung verkaufter Produkte (Kategorie 11) werden zwei Vorgehensweisen angewendet: Zum einen werden die Emissionen von Mobilgeräten (z. B. Smartphones und Tablets) durch Multiplikation der Anzahl der verkauften Geräte mit den Emissionen aus der Nutzungsphase gemäß Lieferanten-LCA und der Eco Rating-Initiative ermittelt, sofern diese vorhanden sind. Zum anderen werden die Emissionen von Customer-Premises-Equipment und anderen Geräten (z. B. Router, Set-Top-Boxen) anhand der Geräteanzahl, deren jährlichem Stromverbrauch und der erwarteten Lebensdauer sowie landesspezifischen Emissionsfaktoren (analog Scope 2, location-based) berechnet.

Die berichteten Scope-3-Kategorien repräsentieren über 90 % der gesamten Scope-3-Emissionen und entsprechen den Vorgaben des SBTi Net-Zero Standards. Diese Kategorien sind in der Berichterstattung und im Emissionsmanagement der A1 Group besonders priorisiert. Alle 15 Scope-3-Kategorien werden alle drei bis vier Jahre überprüft, zuletzt im Frühjahr 2024, wobei rund 30 % der zugrunde liegenden Daten aus Primärquellen stammen.

Gemäß den Best Practices des GHG Protocol und der SBTi-Standards revidiert die A1 Group historische THG-Daten – einschließlich des Basisjahres –, immer dann, wenn eine methodische Anpassung oder eine wesentliche Veränderung der Aktivitäten eine Abweichung von mindestens 5 % bei den Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen zur Folge hat. So wird sichergestellt, dass das Basisjahr zur Messung des Fortschritts hinsichtlich der THG-Reduktionsziele weiterhin aktuell und repräsentativ ist. Im Falle solcher Anpassungen werden diese transparent in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der A1 Group kommuniziert.

Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (THG)

Rückblickend Etappenziele und Zieljahre 2)
2025 2024 Δ Basisjahr

2019
2028 2030

Zieljahr 2040
Jährlich

% des

Ziels /

Basisjahr
3)
Scope 11)
Scope-1-THG-Bruttoemissionen

(in t CO2e)
17.234 18.801 -8 % 26.951 13.592 11.878 2.695 -5 %
Anteil der Scope-1-Treibhaus-

gasemissionen aus regulierten

Emissionshandelssystemen (in %)
- - - - - - -
Scope 2 (in t CO2e)
Location-based

Scope-2-THG-Bruttoemissionen
217.147 265.117 -18 % 248.559 - - -
Market-based

Scope-2-THG-Bruttoemissionen
76.586 87.264 -12 % 226.979 55.050 36.079 22.698 -8 %
Signifikante Scope-3-Emissionen

(in t CO2e)
4)
Scope-3-THG-Bruttoemissionen 523.252 492.687 6 % 668.734 410.794 353.474 66.873 -4 %
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen 257.602 240.838 7 % 321.350 197.401 169.857 32.135 -4 %
2 Kapitalgüter 91.691 104.645 -12 % 152.652 93.772 80.687 15.265 -4 %
3 Brennstoff- und energiebezogene Emissionen 25.467 25.670 -1 % 50.584 31.073 26.737 5.058 -4 %
11 Verwendung verkaufter Produkte 148.491 121.534 22 % 144.148 88.548 76.193 14.415 -4 %
THG-Emissionen insgesamt

(in t CO2e)
THG-Emissionen insgesamt (location-based) 757.633 776.606 -2 % 944.243 424.386 365.352 69.568 -4 %
THG-Emissionen insgesamt (market-based) 617.071 598.753 3 % 922.663 479.436 401.431 92.266 -4 %

1) Biogene Emissionen 2025: 676 t CO2e (2024: 960 t CO2e).

2) Die Etappenziele für 2028, 2030 und 2035 basieren auf den im CTP festgelegten Maßnahmen sowie den erwarteten Reduktionen entlang der Wertschöpfungskette.

3) Für die Berechnung der jährlichen Reduktion von Scope-1- und Scope-2-market-based Emissionen wurde das Jahr 2030 herangezogen (siehe E1-4).

4) Aufgrund verbesserter Datenqualität wurde die Kennzahl für 2024 aktualisiert.

CO2-Emissionen gesamt 2025

image

Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (THG) pro Land

Scope 1 Scope 2 Scope 3
location-based market-based
in t CO2e 2025 2024 Δ 2025 2024 Δ 2025 2024 Δ 2025 2024 Δ
Österreich1) 6.900 8.765 -21 % 40.634 49.305 -18 % 2.341 2.504 -7 % 144.521 173.234 -17 %
Bulgarien 2.970 3.341 -11 % 54.802 77.813 -30 % 15.761 16.876 -7 % 132.421 101.245 31 %
Kroatien 2.504 2.170 15 % 12.388 15.375 -19 % 3.674 4.410 -17 % 51.250 56.706 -10 %
Belarus 1.190 1.691 -30 % 25.915 28.756 -10 % 25.915 28.756 -10 % 86.810 61.857 40 %
Slowenien 331 375 -12 % 8.788 9.670 -9 % 53 55 -2 % 18.403 22.031 -16 %
Serbien 2.072 1.377 51 % 54.500 60.538 -10 % 19.656 22.700 -13 % 56.560 45.178 25 %
Nordmazedonien 1.229 1.043 18 % 19.862 23.389 -15 % 9.184 11.963 -23 % 33.275 32.425 3 %
A1 Digital2) 39 40 -3 % 259 271 -4 % 1 1 59 % 12 11 8 %

1) Wesentliche Scope-3-Emissionen von A1 Digital werden im Segment Österreich berichtet.

2) A1 Digital umfasst den deutschen und Schweizer Teil der Aktivitäten von A1 Digital (die österreichischen und bulgarischen Teile werden in ihren jeweiligen Segmenten bereits ausgewiesen).

THG-Intensität je Nettoumsatzerlös

in t CO2e/EUR 2025 2024 Δ
THG-Gesamtemissionen (location-based) je Nettoumsatzerlös 0,0001384 0,0001461 -5 %
THG-Gesamtemissionen (market-based) je Nettoumsatzerlös 0,0001127 0,0001127 0 %

Konnektivität der Treibhausgasintensität auf Grundlage der Umsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung

in TEUR 2025 2024
Nettoumsatzerlöse, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendet werden 5.474.348 5.315.033
Nettoumsatzerlöse (Sonstige) - -
Gesamtnettoumsatzerlöse 5.474.348 5.315.033
E1-7 — Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO₂-Zertifikate

Die Klimastrategie der A1 Group setzt den Schwerpunkt auf die direkte Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG) in der eigenen Geschäftstätigkeit (Scopes 1 und 2) sowie in Zusammenarbeit mit Stakeholdern entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Scope 3). Wir erkennen zwar die potenzielle Rolle von Projekten zur THG-Entnahme und THG-Reduzierung an, die durch Emissionsgutschriften finanziert werden, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen, aber diese sind derzeit nicht Teil unserer Strategie. Wir betrachten diese als ergänzende Maßnahmen, die erst nach unseren direkten Emissionsminderungen zum Einsatz kommen.

Derzeit beteiligt sich die A1 Group weder an THG-Entnahmeaktivitäten, noch finanziert sie Kompensationsprojekte über Emissionszertifikate. Unsere Anstrengungen konzentrieren sich auf die Emissionsvermeidung an der Quelle – durch Steigerung der Energieeffizienz, den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Optimierung des Netzbetriebs. Wir sind überzeugt, dass direkte Reduktionen den glaubwürdigsten und wirkungsvollsten Weg zur Bekämpfung des Klimawandels darstellen.

Die A1 Group ist sich bewusst, dass für das Erreichen von Netto-Null langfristig auch THG-Entnahmen erforderlich sein könnten. Für etwaige zukünftige Aktivitäten setzen wir auf folgenden Ansatz:

Die A1 Group bleibt dem Grundsatz von Transparenz und kontinuierlicher Überprüfung verpflichtet. Auch wenn wir derzeit keine THG-Entnahmen oder Kompensationsmechanismen nutzen, werden wir:

E1-8 — Interne CO₂-Bepreisung

Die A1 Group setzt auf direkte Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG). Wir erkennen das Potenzial einer internen CO₂-Bepreisung als Instrument zur Förderung von Emissionsminderungen und zur Unterstützung nachhaltiger Entscheidungen an. Wir wenden zwar derzeit noch keine interne CO₂-Bepreisung an, prüfen aber ihre Einführung, um zu bewerten, ob sie unsere THG-Reduktionsmaßnahmen zusätzlich stärken kann. Der aktuelle Fokus liegt weiterhin auf der Effektivität bestehender Nachhaltigkeitsstrategien und direkter Emissionsminderungen.

Sollte eine interne CO₂-Bepreisung eingeführt werden, wird unser Ansatz von folgenden Grundsätzen geleitet:

1 Umfasst Scope-3-Kategorien 1 (Erworbene Waren und Dienstleistungen), Kategorie 2 (Kapitalgüter), Kategorie 3 (Brennstoff- und energiebezogene Emissionen) und Kategorie 11 (Nutzung verkaufter Produkte). Diese Kategorien repräsentieren 90 % der gesamten Scope-3-Emissionen des Unternehmens.

2 Umfasst die Scope-3-Kategorien 1 (Erworbene Waren und Dienstleistungen), Kategorie 2 (Kapitalgüter), Kategorie 3 (Brennstoff- und energiebezogene Emissionen) und Kategorie 11 (Verwendung verkaufter Produkte). Diese Kategorien repräsentieren 90 % der gesamten Scope-3-Emissionen des Unternehmens.

E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Digitale Kommunikationslösungen sind häufig umweltfreundlich, da sie den Verbrauch von Ressourcen erheblich reduzieren können. Voraussetzung dafür sind allerdings leistungsfähigere Geräten bzw. Komponenten, die aufgrund des permanenten technischen Fortschritts und des Kundenverhaltens in immer kürzeren Intervallen erneuert werden. Die Herstellung der Geräte sowie der Infrastruktur und des Verpackungsmaterials ist ressourcen- und rohstoffintensiv, und führt zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt und das Ökosystem. Die A1 Group ist zwar kein Produzent von Hardware – wir beziehen jedoch IKT-Komponenten und elektronische Endgeräte aus einer globalen Lieferkette – Produkte, die oft kritische Rohstoffe enthalten, deren Förderung mit prekären Bedingungen und begrenzter Verfügbarkeit einhergeht. Vor diesem Hintergrund richten wir unseren Fokus zunehmend auf die Lieferkette und eine intensivere Zusammenarbeit mit allen Akteuren der Lieferkette, um langfristige Resilienz sicher zu stellen.

Die A1 Group fördert die Transformation von einer linearen hin zu einer Kreislaufwirtschaft, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Dabei orientieren wir uns am 9R-Modell: Refuse (Ablehnen), Reduce (Reduzieren), Reuse (Wiederverwenden), Repair (Reparieren), Refurbish (Aufbereiten), Recycle, Recover (Rückgewinnen), Rethink (Überdenken), Redistribute (Umverteilen).

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die Themen Ressourcenzuflüsse und -abflüsse als wesentlich bewertet, da sie negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Aufgrund unseres Geschäftsmodells identifizierten wir mobile Endgeräte, fixe Endgeräte, Infrastruktur-Equipment, Netzwerk-Equipment und Verpackungsmaterial als wesentliche Ressourcenzuflüsse. Da wir nicht im produzierenden Sektor tätig sind, stellt das von uns zugekaufte und in den Markt gebrachte Verpackungsmaterial den einzig wesentlichen Ressourcenabfluss dar.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E5-1 — Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Die Richtlinien und Konzepte sind für alle Tochtergesellschaften gültig. Sie sind auf der Website der A1 Group veröffentlicht.

Environmental Policy

Responsible Sourcing Policy

Supplier Code of Conduct

Richtlinie für nachhaltige Verpackung

Association)

E5-2 — Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Die folgenden Maßnahmen beschreiben unsere Aktivitäten zur Erhöhung der Sammelmenge an Elektro- und Elektronikaltgeräten.

Rücknahme und Wiederaufbereitung (Refurbishment) von Customer-premises equipment (CPEs)

Rücknahme, Wiederaufbereitung und Recycling von Mobiltelefonen

eSIM-Umstieg

Kennzahlen und Ziele
E5-3 — Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Die A1 Group hat sich mit ihrem freiwilligen Recycling- und Wiederaufbereitungsziel zum Ziel gesetzt, mobile Endgeräte, CPEs (Customer Premises Equipment) und deren Rohstoffe so lange wie möglich im Kreislauf zu halten, um den Einsatz von Primärrohstoffen zu minimieren. Dieses Ziel adressiert gemäß der Abfallhierarchie des 9R-Modells die Stufen Wiederverwendung (Reuse), Reparatur (Repair), Aufbereitung (Refurbish) und Recycling (Recycle).

Kreislaufwirtschaft

E-Abfall

E5-4 — Ressourcenzuflüsse

Aufgrund des Geschäftsmodells der A1 Group wurden die Produktgruppen mobile Endgeräte, fixe Endgeräte, Infrastruktur-Equipment, Netzwerk-Equipment und Verpackungsmaterial als wesentliche Ressourcenzuflüsse identifiziert. Die ersten drei Produktgruppen können kritische Rohstoffe wie seltene Erden beinhalten. Die A1 Group bezieht diese von externen Lieferanten und ist daher bei der Offenlegung der Produktbeschaffenheit auf deren Angaben angewiesen. Aufgrund der derzeit eingeschränkten Datenverfügbarkeit können für das Geschäftsjahr 2025 lediglich die Gewichte der Produktgruppen mobile Endgeräte und Verpackungsmaterial veröffentlicht werden. Die Gewichte des Verpackungsmaterials werden lokal von den Tochtergesellschaften erhoben. Für die Hochrechnung der Gewichte für die Produktgruppe mobile Endgeräte wird auf Life-Cycle-Assessments (LCA) zurückgegriffen (siehe Tabelle Gesamtgewicht der Ressourcenzuflüsse).

Grundlage der Berechnung

Da für fixe Endgeräte, Infrastruktur-Equipment und Netzwerk-Equipment derzeit nur eine begrenzte Anzahl von LCAs vorliegt, die Informationen über die Beschaffenheit der Produkte liefern, ist eine valide Hochrechnung aktuell nicht möglich. Daher werden neben Verpackungsmaterial ausschließlich die Gewichte der mobilen Endgeräte angegeben. Die A1 Group arbeitet jedoch eng mit JAC (Joint Alliance for Corporate Social Responsibility) zusammen, einem freiwilligen Zusammenschluss von Telekommunikationsunternehmen, um die Anzahl an LCAs zu erhöhen. Zukünftig sollen dadurch Gewichte zu weiteren Produktclustern veröffentlicht werden. Bei Mobiltelefonen, für die ein Life-Cycle-Assessment (LCA) vorliegt, wurde das Gewicht direkt aus dieser Analyse übernommen. Bei Geräten ohne LCA wurde das durchschnittliche Gewicht anhand bestehender LCAs bestimmt.

Gesamtgewicht der Ressourcenzuflüsse

in t 2025 2024 Δ
Mobile Endgeräte 354 353 0 %
Verpackungsmaterial 445 513 -13 %

Die in Umlauf gebrachte Menge an Verpackungsmaterial ist gegenüber dem Vorjahr um 13 % gesunken, da im Jahr 2025 verstärkt auf bereits vorhandene Lagerbestände zurück gegriffen wurde.

E5-5 — Ressourcenabflüsse

Da die A1 Group nicht im produzierenden Sektor tätig ist, stellt das zugekaufte und in den Markt gebrachte Verpackungsmaterial den einzig wesentlichen Ressourcenabfluss dar. Um diesen Ressourcenabfluss so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten, wurde die Richtlinie für nachhaltige Verpackung implementiert (siehe E5-1). Darüber hinaus sind alle Tochtergesellschaften nach ISO 14001 (Zertifizierung für Umweltmanagementsysteme) zertifiziert, A1 Slowenien und A1 Österreich sind auch nach EMAS validiert. Dies stellt sicher, dass jede Tochtergesellschaft ein betriebliches Abfallmanagement implementiert hat.

Grundlage der Berechnung

Die Erhebung des Gewichts und des Anteils der recycelbaren Materialien im Verpackungsmaterial erfolgte lokal durch die Tochtergesellschaften, basierend auf den Einkaufsmengen. Verpackungsmaterial aus Papier und Holz wurde als recycelbar klassifiziert, während Kunststoffverpackungen in nicht-recycelbare und recycelbare Materialien unterteilt wurden. Verpackungsmaterialien, die aus mehreren Komponenten bestehen, wurden nach dem Mehrheitsprinzip in jene Kategorie eingestuft, aus der der überwiegende Teil des Materials stammt.

2025 wurden 445 Tonnen Verpackungsmaterial von der A1 Group in Umlauf gebracht, davon waren 100 % der Verpackungen aus recycelbaren Materialien.

Sozialinformationen

Menschenrechte

Als Mitglied des UN Global Compact verpflichtet sich die A1 Group zur Einhaltung internationaler Standards in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Diese Anforderungen sind unter anderem Bestandteil des Code of Conduct, der gruppenweiten Einkaufsbedingungen und des Supplier Code of Conduct.

Der Code of Conduct (siehe G1-1) enthält ein klares Bekenntnis zum Schutz und zur Einhaltung der Menschenrechte. In Ländern mit abweichenden gesetzlichen Rahmenbedingungen strebt die A1 Group an, höhere menschenrechtliche Standards einzuhalten, wobei der Schutz der Mitarbeiter:innen oberste Priorität hat. Im Konfliktfall folgt das Unternehmen dem nationalen Recht und wahrt zugleich seine menschenrechtlichen Verpflichtungen bestmöglich.

Als einer der größten Kommunikationsanbieter im CEE-Raum nimmt die A1 Group zudem Verantwortung für die Wahrung der Meinungs- und Redefreiheit wahr. Sie setzt sich für freien Zugang zum Internet ein und ermöglicht Nutzer:innen, Informationen und Inhalte ungehindert auszutauschen, abzurufen und zu verbreiten – im Rahmen der geltenden Gesetze.

Mit der im August 2025 überarbeiteten gruppenweiten Human Rights Policy bekräftigt und präzisiert das Unternehmen dieses Engagement. Die Policy umfasst nicht nur die Menschenrechte der Mitarbeiter:innen der A1 Group, sondern erstreckt sich zudem auf Kund:innen, Geschäftspartner sowie die gesamte Lieferkette. Menschenrechtsbezogene Vorfälle können über das Hinweisgebersystem tell.me gemeldet werden. Dieses steht sowohl internen als auch externen Stakeholdern zur Verfügung und ermöglicht anonyme Meldungen (weitere Informationen zum Beschwerdemechanismus siehe G1-1).

Human Rights Policy

Die Richtlinie beschreibt unsere Verpflichtung gegen Kinder- und Zwangsarbeit, gegen eine ideologische und politische Zugehörigkeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsstandards und angemessene Entlohnung. Bei Nichteinhaltung der Richtlinie sind die Vorfälle zu melden (siehe G1-1).

2025 wurde die Governance-Struktur für Menschenrechte angepasst, ein Human Rights Officer ernannt und ein Human Rights Advisory Board eingerichtet. Der Human Rights Officer übernimmt die zentrale Verantwortung für den Austausch mit externen Stakeholdern wie Behörden, NGOs oder Mitarbeiter:innen von Lieferanten, führt den öffentlichen Dialog zu menschenrechtlichen Themen innerhalb der A1 Group und berichtet direkt an das Management Board. Das vom Human Rights Officer geleitete Human Rights Advisory Board setzt sich aus Vertreter:innen der Bereiche Compliance, Communications, ESG, Human Resources und Purchasing zusammen. Es unterstützt bei der Identifikation und Bewertung menschenrechtsrelevanter Fragestellungen und dient als strukturiertes Forum für die interne Abstimmung und den Stakeholderdialog.

Gemeinsam verantworten der Human Rights Officer und das Advisory Board die Umsetzung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Human Rights Policy. Mindestens einmal jährlich stimmen sie sich dazu ab, bewerten aktuelle Entwicklungen und stärken das Bewusstsein für Menschenrechtsthemen in den relevanten Unternehmensbereichen. Menschenrechtsthemen sind zudem fester Bestandteil der regelmäßigen Compliance-Trainings (siehe G1-1).

Fokus: A1 Engagement in Belarus

Die A1 Group ist sich der politischen Rahmenbedingungen und der Menschenrechtsproblematik speziell in Belarus sehr bewusst, gleichzeitig legt die Unternehmensgruppe besonderes Augenmerk darauf, allen Menschen im Land stabile und qualitativ hochwertige Dienste zur Verfügung zu stellen, damit sie in jeder Situation Zugang zu Informationen haben. A1 Belarus ist der größte alternative Telekommunikationsanbieter, leistet einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit Internetzugängen und ist Wegbereiter für die Digitalisierung im Land. Als Arbeitgeber ist A1 Belarus sehr geschätzt. Als Unternehmen engagiert sich die A1 Group nicht in politischen Fragen, unterstützt aber die Rechte der Mitarbeiter:innen, einschließlich des Rechts auf Redefreiheit und des Rechts auf friedliche Demonstrationen.

S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

Unser Marktumfeld und unser Geschäftsfeld befinden sich in ständigem Wandel. Technologien entwickeln sich in enormem Tempo weiter und Kundenbedürfnisse verändern sich entsprechend dynamisch. Dieser Wandel und die hohe Geschwindigkeit bei gleichzeitig erhöhter Komplexität sind täglich auf vielen Ebenen spürbar. Um unsere Vision Empowering Digital Life zu verwirklichen, braucht es daher auch einen Wandel der Unternehmenskultur, der Skills und Arbeitsweisen.

Human@Center

Hinter jeder Entwicklung und jeder Innovation stehen die Menschen, die sie möglich machen. Deshalb stellen wir sie in den Mittelpunkt unserer Strategie. Human@Center als zentrales Element unserer Unternehmensstrategie definiert Verhaltensweisen, die wichtig sind, um unsere strategischen Ziele zu erreichen. Im Dialog mit unseren Arbeitskräften fördern wir diese und setzen geeignete Rahmenbedingungen, damit sie im Arbeitsalltag gelebt werden. Human@Center umfasst vier Dimensionen:

Strategie
Im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 — S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

Als führender Anbieter für digitale Services und Kommunikationslösungen agieren wir in einem dynamischen Marktumfeld. Um als Unternehmen wettbewerbsfähig zu bleiben, haben wir ein Competence Delivery Center geschaffen, eine gruppenweite Organisation, in der Expert:innen aus allen Ländern zusammenarbeiten, um Synergieeffekte zu nutzen und die Effizienz zu steigern. Das Ziel ist es, Aktivitäten nicht separat in jedem Land durchzuführen, sondern unternehmensweit zu organisieren und der gesamten A1 Group zur Verfügung zu stellen. Durch die Bündelung von Ressourcen und Know-how in einem multinationalen Business Delivery Center bieten wir unseren Geschäftskunden schnellere und bessere ICT-Services und bleiben dabei weiterhin lokal präsent.

Die für S1 wesentlichen Themen sind eng mit unserer Unternehmens- und HR-Strategie verbunden: Human@Center steht für die Ausrichtung auf faire und sichere Arbeitsbedingungen. Dazu zählen langfristige Beschäftigungsverhältnisse, flexible Arbeitszeitmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die Wahrung von Arbeitnehmerrechten, eine angemessene Entlohnung sowie der Schutz der physischen und psychischen Gesundheit. Darüber hinaus umfasst Human@Center weitere Schwerpunkte: Chancengleichheit und gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit sind feste Bestandteile unserer Strategie. Ebenso verstehen wir kontinuierliche Aus- und Weiterbildung in einem dynamischen Marktumfeld als wesentliche Chance für unseren zukünftigen Erfolg. Daraus leitet sich der strategische Fokus auf Weiterbildung und Kompetenzentwicklung ab, der mit einer Vielzahl von Maßnahmen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung beiträgt.

Das wesentliche Thema Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit hat negative Auswirkungen auf unsere Arbeitskräfte, insbesondere für Frauen, bietet aber auch Chancen für die A1 Group. Die daraus entstehenden Chancen sind essenziell, um unsere Marktposition zu stärken, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und qualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte im Unternehmen zu halten bzw. neue Talente zu gewinnen. Die Themen Arbeitszeit und Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben wirken sich positiv auf alle Arbeitskräfte, im Speziellen auf Frauen, aus. Wir setzen zahlreiche Initiativen, um Diskriminierung und inadäquate Bezahlung zu verhindern und eine erhöhte Vereinbarkeit zu fördern.

Wir haben uns ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesetzt. Insbesondere zur Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz ist ein profundes Verständnis der Inhalte und Zusammenhänge notwendig. In Trainings für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen in den relevanten Fachbereichen der A1 Group bauen wir zielgruppenadäquat Grundlagen und Fachwissen zum Thema Nachhaltigkeit auf. Zusätzlich entstehen neue Skill-Profile und Rollen, um den vielfältigen neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Gewährleistung von physischer Sicherheit und das Schaffen von gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen wirkt sich positiv auf das Wohlbefinden der Arbeitskräfte aus. Dennoch kann sich die Arbeit auch negativ auf die mentale und körperliche Gesundheit auswirken. Die Diversität im Unternehmen stärkt das Zugehörigkeitsgefühl und das Selbstvertrauen der Arbeitskräfte. Zudem fördert sie gleiche Chancen für persönliche und berufliche Entwicklung.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S1-1 — Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Die Richtlinien und Konzepte sind für alle Arbeitskräfte der A1 Group, einschließlich aller Tochtergesellschaften gültig. Für die A1 Group sind folgende Standards oder Initiativen Dritter relevant: International Bill of Human Rights, ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work proclaimed, UN Global Compact und die Guiding Principles on Business and Human Rights. Die Human Rights Policy (siehe Menschenrechte), die Diversity, Equity & Inclusion Policy sowie die Health, Safety and Well-being Policy gelten zusätzlich für alle Personen, die mit der A1 Group in Verbindung stehen. Die Umsetzung wird durch den Group HR Director verantwortet. Die Richtlinien und Konzepte sind auf der Website der A1 Group veröffentlicht.

Diversity, Equity & Inclusion Policy

Die Richtlinie adressiert die wesentlichen Themen Vielfalt, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie Schulungen und Kompetenzentwicklung.

Fair Pay Principles

Die Richtlinie adressiert die wesentlichen Themen Angemessene Entlohnung, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie Sichere Beschäftigung.

Health, Safety and Well-being Policy

Die Richtlinie adressiert die wesentlichen Themen Gesundheitsschutz und Sicherheit, Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle, Schulungen und Kompetenzentwicklung sowie Vielfalt.

S1-2 — Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen

Um die Sorgfaltspflicht in Bezug auf wesentliche tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf unsere Arbeitskräfte zu erfüllen und deren Perspektiven aktiv in Unternehmensentscheidungen zu berücksichtigen, werden sie sowohl direkt als auch über Arbeitnehmervertretungen einbezogen.

Arbeitnehmervertretungen

In Österreich, Bulgarien, Slowenien, Kroatien, Belarus und Nordmazedonien gibt es jeweils eine lokale Arbeitnehmervertretung. Die Art und Häufigkeit deren Einbindung richtet sich nach den nationalen rechtlichen Regelungen. Die lokalen Arbeitnehmervertreter:innen informieren über ihre Tätigkeiten mittels interner Kommunikationskanäle. Dies erfolgt sowohl auf Organisations- als auch auf operativer Ebene. Die finanziellen und personellen Ressourcen werden gemäß den nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen bereitgestellt.

Zusätzlich wurde 2015 ein Europäischer Betriebsrat (EBR) gegründet. Dieser umfasst die Arbeitnehmervertretungen der Tochtergesellschaften in EU-Mitgliedstaaten. Die Anzahl der Arbeiternehmervertreter:innen ist in der EBR Vereinbarung geregelt. Die Arbeitnehmervertretung aus Nordmazedonien wird als Gast zu den Sitzungen des EBR eingeladen, ist jedoch kein offizielles Mitglied. Der EBR informiert die Arbeitskräfte mittels lokaler Arbeitnehmervertreter:innen und bindet sie in Entscheidungsprozesse ein, die den Geschäftsverlauf und Arbeitnehmerbelange betreffen. Er ist zudem zuständig, wenn ein Thema mehr als zwei Tochtergesellschaften betrifft. Er hat das Recht, mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Sitzung mit der Konzernleitung zusammenzukommen. In der Praxis erfolgt die Einbeziehung häufiger: Die Group HR Director und der EBR stehen in regelmäßigem Austausch. Die operative Verantwortung für die Einbeziehung des EBRs und die Integration der Ergebnisse in den Unternehmenskontext liegt bei der Konzernführung. Diese wird gegenüber dem EBR durch die Group HR Director vertreten.

Direkte Einbindung

2025 haben wir eine neue Employee Listening Strategie umgesetzt, in deren Rahmen die Meinungen und Bedürfnisse der Arbeitskräfte in regelmäßigen Intervallen erfasst werden. Die Befragungen werden gruppenweit quartalsweise durchgeführt. Kernelement ist der sogenannte Engagement-Index, der sich aus den Fragen zur allgemeinen Zufriedenheit am Arbeitsplatz und der Weiterempfehlung des Unternehmens als Arbeitgeber ableitet. Die Pulse Surveys in den ersten drei Quartalen dienen dabei als Stimmungsbarometer während des Jahres. Die umfassende Befragung im vierten Quartal enthält zusätzliche Fragen zur Organisation, direkten Arbeitsumgebung und zur direkten Führungskraft. Die Verantwortung für die Umfragen liegt bei Group HR. Die Ableitung von Maßnahmen obliegt den Führungskräften der jeweiligen Unternehmensbereiche. Das Unternehmen stellt die personellen Ressourcen für Durchführung, Analyse und Maßnahmenableitung zur Verfügung. Wir bewerten die Effektivität der Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften durch regelmäßige Befragungen und systematische Analysen. Die davon abgeleiteten Maßnahmen werden über interne Kommunikationskanäle verbreitet. Zusätzlich zu Befragungen sind Gespräche zwischen Mitarbeiter:innen und Führungskräften seit langem Teil unserer Kultur, in denen neben Weiterentwicklung und Performance auch das Thema Feedback im Vordergrund steht.

Zur Achtung der Menschenrechte wurde mit dem Europäischen Betriebsrat das gruppenweit gültige Memorandum of Understanding zu Arbeitnehmerrechten und Arbeitsbedingungen geschlossen. In Österreich regelt eine Betriebsvereinbarung die Vorgehensweise in Zusammenhang mit Mitarbeiter-Befragungen.

S1-3 — Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Unseren Arbeitskräften stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung, um ihre Anliegen zu äußern. Die Führungskräfte fungieren dabei als erste Anlaufstelle und sind für den vertraulichen Umgang mit Meldungen geschult. Darüber hinaus können Anliegen an Group Compliance oder lokale Compliance-Verantwortliche gerichtet werden. Unser Hinweisgeberportal tell.me ermöglicht zudem eine – falls gewünscht – anonyme Meldung von Fehlverhalten und Verstößen. tell.me ist jederzeit über die Website abrufbar (siehe G1-1 für weitere Informationen zu tell.me sowie zum Schutz von Whistleblowern).

Durch verpflichtende E-Learnings und Schulungen stellen wir sicher, dass unsere Arbeitskräfte über die Meldekanäle informiert sind. Ergänzend dazu informieren wir über das Intranet sowie den Code of Conduct. Nach Eingang einer Meldung erfolgen zunächst die Qualifizierung und Kategorisierung sowie Überprüfung des Sachverhalts. Personen, die eines Verstoßes verdächtigt werden, erhalten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Die vertrauliche Bearbeitung wird durch Group Compliance und Internal Audit gewährleistet. Die meldende Person wird über den Verlauf informiert.

Sollten wir als A1 Group negative Auswirkungen auf unsere Arbeitskräfte verursachen oder dazu beitragen, führen wir eine umfassende Prüfung des Sachverhalts durch. Wir identifizieren die Ursachen und ergreifen umgehend Maßnahmen, um die festgestellten Missstände zu beheben. Den Fortschritt überwachen wir kontinuierlich. Falls die eingeleiteten Maßnahmen nicht ausreichen, implementieren wir weitere Schritte, die sich nach der Art des Vorfalls sowie den Ergebnissen unserer Überprüfung richten. Gleiches gilt, wenn sich ein gemeldetes Fehlverhalten oder ein Verstoß bestätigt. Die gesetzten Maßnahmen variieren von Schulungen bis hin zu arbeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen.

Regelmäßige Berichte und Befragungen sorgen für eine kontinuierliche Verbesserung der Meldekanäle. Der Aufsichtsrat erhält jährlich, das Management und der Betriebsrat quartalsweise Berichte über Anzahl und Kategorien der Meldungen. Wir evaluieren regelmäßig, ob unsere Arbeitskräfte die Meldekanäle kennen und ihnen vertrauen. Alle zwei Jahre wird eine Integritätsumfrage unter ca. 10 % der Arbeitskräften durchgeführt, um das Vertrauen in die Kanäle und die Wahrnehmung der Wirksamkeit zu erfassen. Schulungen und Statistiken zu eingegangenen Meldungen und Maßnahmen stärken zusätzlich das Vertrauen in unsere Prozesse.

S1-4 — Maßnahmen und Ansätze zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Wirksamkeit

Die Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen werden von Group HR und den HR Abteilungen der Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt. Alle beschriebenen Maßnahmen sind implementiert und werden weiterhin fortgesetzt. Sie geben einen Einblick in die A1 Group als Arbeitgeber und haben eine positive Auswirkung auf die Mitarbeiterbindung.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Die Maßnahmen adressieren die wesentlichen Themen Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Weiterbildung und Kompetenzentwicklung sowie Vielfalt.

Female Empowerment Program

Pay Equity Maßnahmen

Lernangebote

Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt und Chancengleichheit

Mentoring

Arbeitsbedingungen

Die Maßnahmen adressieren die wesentlichen Themen Sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, Angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gesundheitsschutz und Sicherheit.

Employee Assistance Programme

Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit

Strategiekommunikation

Interner Jobmarkt

Flexibles Arbeiten

Jobarchitektur

Kinderbetreuung

Das Karenz @A1 Angebot in Österreich

Kennzahlen und Ziele
S1-5 — Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Die Ziele sind für die A1 Group gültig und wurden gemeinsam von Group HR und Group ESG festgelegt, dem Vorstand vorgeschlagen und mit dem Aufsichtsrat, der unter anderem aus Mitgliedern der Arbeitnehmervertretung besteht, abgestimmt. Die Zielmessung erfolgt regelmäßig und mindestens ein Mal jährlich. Die Dateninterpretation sowie die Entwicklung von Maßnahmen obliegen Group HR. Die Mitarbeiter:innen inklusive Mitglieder der Arbeitnehmervertretung werden darüber mittels interner Kommunikationskanäle (Verweis auf S1-4 Strategiekommunikation) informiert.

Diversity, Equity & Inclusion

Das Diversity, Equity & Inclusion (DE&I) Ziel adressiert das wesentliche Thema Vielfalt und Gleichstellung der Geschlechter.

Gender Pay Gap und Equal Pay Gap

Das Gender Pay Gap Ziel bezieht sich auf das wesentliche Thema Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die Reduktion des Gender Pay Gap (Unterschied im durchschnittlichen Einkommen von Männern und Frauen) und die Schließung des Equal Pay Gap (Unterschied im Einkommen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit) sind Teil der Vorstandsvergütung (Long-Term Incentive, LTI) und Ziele aus unserer ESG Strategie:

Trainingsstunden

Das Ziel adressiert das wesentliche Thema Schulungen und Kompetenzentwicklung.

Corporate Volunteering

Das Ziel adressiert das wesentliche Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit.

S1-6 — Merkmale der Mitarbeiter:innen des Unternehmens

Die Mitarbeiter:innen werden in Anzahl der Personen (Head Count) dargestellt. Es werden all jene berücksichtigt, die zum 31.12.2025 aktiv in der A1 Group tätig sind. Die Geschlechtsangaben beruhen auf der Selbstauskunft der Mitarbeiter:innen. Die Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen in Head Count (17.224) entspricht 16.628 Vollzeitäquivalenten (VZÄ).

Mitarbeiter:innen nach Geschlecht per 31. Dezember

Anzahl der Personen 2025 2024 Δ
Männlich 10.393 10.873 -4 %
Weiblich 6.831 7.102 -4 %
Divers - - -
Keine Angaben - - -
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen 17.224 17.975 -4 %

Mitarbeiter:innen pro Land per 31. Dezember

Anzahl der Personen 2025 2024 Δ
Österreich 6.138 6.910 -11 %
Bulgarien 3.978 3.905 2 %
Kroatien 1.865 1.934 -4 %
Belarus 2.166 2.180 -1 %
Slowenien 598 611 -2 %
Serbien 1.612 1.591 1 %
Nordmazedonien 781 770 1 %
Deutschland 33 29 14 %
Schweiz 53 45 18 %

Mitarbeiter:innen nach Vertragsart und Geschlecht per 31. Dezember

Mitarbeiter:innen

mit unbefristeten

Verträgen
Mitarbeiter:innen

mit befristeten

Verträgen
Vollzeitkräfte Teilzeitkräfte
Anzahl der

Personen
2025 2024 Δ 2025 2024 Δ 2025 2024 Δ 2025 2024 Δ
Männlich 9.983 10.418 -4 % 410 455 -10 % 10.021 10.426 -4 % 372 447 -17 %
Weiblich 6.473 6.665 -3 % 358 437 -18 % 6.234 6.414 -3 % 597 688 -13 %
Divers - - - - -
Keine Angaben - - - - -

Mitarbeiter:innen nach Vertragsart und Land per 31. Dezember1)

Mitarbeiter:innen

mit unbefristeten

Verträgen
Mitarbeiter:innen

mit befristeten

Verträgen
Vollzeitkräfte Teilzeitkräfte
Anzahl der

Personen
2025 2024 Δ 2025 2024 Δ 2025 2024 Δ 2025 2024 Δ
Österreich 5.894 6.643 -11 % 244 267 -9 % 5.274 5.940 -11 % 864 970 -11 %
Bulgarien 3.932 3.858 2 % 46 47 -2 % 3.905 3.768 4 % 73 137 -47 %
Kroatien 1.728 1.661 4 % 137 273 -50 % 1.861 1.933 -4 % 4 1 300 %
Belarus 2.166 2.180 -1 % 0 0 o. A. 2.166 2.180 -1 % 0 0 o. A.
Slowenien 571 582 -2 % 27 29 -7 % 577 590 -2 % 21 21 0 %
Serbien 1.385 1.386 -0 % 227 205 11 % 1.611 1.591 1 % 1 0 100 %
Nordmazedonien 694 700 -1 % 87 70 24 % 781 770 1 % 0 0 o. A.
Deutschland 33 28 18 % 0 1 -100 % 32 28 14 % 1 1 0 %
Schweiz 53 45 18 % 0 0 0 % 48 40 20 % 5 5 0 %

1) Zu befristeten Verträgen zählen Arbeitsverhältnisse in der Probezeit oder zur Vertretung während zeitlich begrenzter Abwesenheiten, etwa aufgrund von Elternzeit oder Krankheit, und Verträge mit kurzfristig erhöhtem Arbeitspensum.

Mitarbeiter:innen-Fluktuation1)

2025 2024 Δ
Mitarbeiter:innen-Fluktuation (Anzahl der Personen) 2.768 2.619 6 %
Mitarbeiter:innen-Fluktuation (in %) 16 14 2PP

1) Alle Austritte dividiert durch die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl (= Mitarbeiteranzahl am Ende der Vorperiode plus Mitarbeiteranzahl am Ende der Reportingperiode dividiert durch 2).

S1-7 — Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

Fremdarbeitskräfte werden in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) dargestellt. Vollzeitäquivalent (VZÄ) bedeutet, dass die Arbeitszeit aller Mitarbeiter:innen auf vergleichbare Vollzeitstellen umgerechnet wird, eine Teilzeitkraft mit 50 % Arbeitszeit ergibt somit 0,5 VZÄ. Es werden all jene berücksichtigt, die zum 31.12.2025 für die A1 Group tätig sind. Die Geschlechtsangaben beruhen auf der Selbstauskunft.

Fremdarbeitskräfte per 31. Dezember

in Vollzeitäquivalente 2025 2024 Δ
Anzahl der Selbstständigen 70 57 24 %
Anzahl der External Workforce (=EWF)1) 1.382 1.450 -5 %
Gesamtzahl der Fremdarbeitskräfte 1.452 1.506 -4 %

1) Von Unternehmen bereitgestellt, die im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind.

S1-9 — Diversitätskennzahlen

Geschlechterverteilung der obersten Führungsebene1) per 31. Dezember

Geschlechter-

verteilung

(Anzahl der Personen)
Geschlechter-

verteilung

(in %)
2025 2024 Δ 2025 2024 Δ
Männlich 34 35 -3 % 76 74 2PP
Weiblich 11 12 -8 % 24 26 -2PP
Divers - - - - - -
Keine Angaben - - - - - -

1) Definition der obersten Führungsebene gemäß ESRS: A1 Group Vorstand und direkt unterstellte Führungskräfte, CEOs der A1 Tochtergesellschaften und deren Leadership Team Mitglieder (entspricht der Ebene unter der oder dem CEO)

Altersstruktur der Mitarbeiter:innen per 31. Dezember

Altersstruktur

(Anzahl der Personen)
Altersstruktur

(in %)
2025 2024 Δ 2025 2024 Δ
Unter 30 2.822 2.992 -6 % 16 17 -1PP
30-50 10.330 10.853 -5 % 60 60 0PP
Über 50 4.072 4.130 -1 % 24 23 1PP
S1-10 — Angemessene Entlohnung

Alle Mitarbeiter:innen der A1 Group erhalten eine angemessene Entlohnung.

S1-11 — Soziale Absicherung

Alle Mitarbeiter:innen der A1 Group sind gegen Verdienstausfälle aufgrund bedeutender Lebensereignisse abgesichert.

S1-13 — Kennzahlen zu Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Regelmäßige Leistungsbeurteilungen1) nach Geschlecht per 31. Dezember

in % 2025 2024 Δ
Männlich 61 61 0PP
Weiblich 39 39 0PP
Divers - - -
Keine Angaben - - -

1) Alle Mitarbeiter:innen, die in der Reportingperiode mindestens an einer Leistungs- und Laufbahnbeurteilung teilgenommen haben

Durchschnittliche Trainingsstunden1) nach Geschlecht pro Person

2025 2024 Δ
Männlich 27 31 -14 %
Weiblich 34 37 -8 %
Divers - - -
Keine Angaben - - -

1) Berechnung basierend auf Anzahl der Personen

S1-14 — Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Arbeitskräfte geschützt durch Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsysteme per 31. Dezember

in % 2025 2024 Δ
Mitarbeiter:innen 100 100 0PP
Fremdarbeitskräfte 97 98 -1PP

Gesundheits- und Sicherheitsinformationen

2025 20242) Δ
Anzahl an Todesfällen
Mitarbeiter:innen 0 1 -100 %
Fremdarbeitskräfte 0 0 o. A.
Andere Arbeitskräfte 1 0 o. A.
Anzahl an Arbeitsunfällen
Mitarbeiter:innen 75 83 -10 %
Fremdarbeitskräfte 0 2 -100 %
Quote der Arbeitsunfälle 1)
Mitarbeiter:innen 2,2 2,4 -6 %
Fremdarbeitskräfte 0 0,6 -100 %
Arbeitsbedingte Erkrankungen und Verletzungen
Anzahl arbeitsbedingter, meldepflichtiger Erkrankungen

unter Mitarbeiter:innen
64 63 2 %
Ausfalltage durch arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen

unter Mitarbeiter:innen
1.918 1.327 45 %

1) Berechnung basierend auf vertraglich vereinbarter Arbeitszeit unter Berücksichtigung von unterjährigen Arbeitszeitänderungen.

2) Die Kennzahlen zu Arbeitsunfällen und Arbeitsbedingten Erkrankungen und Verletzungen für 2024 wurden angepasst.

S1-15 — Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen

in % 2025 2024 Δ
Mitarbeiter:innen mit Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen 100 100 0PP
Mitarbeiter:innen, die Arbeitsfreistellung

aus familiären Gründen in Anspruch nahmen nach Geschlecht
Männlich 36 33 3PP
Weiblich 64 67 -3PP
Divers - - -
Keine Angaben - - -
S1-16 — Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern unter den Mitarbeiter:innen per 31. Dezember

in % 2025 2024 Δ
Verdienstunterschied1) 16 16 0PP

1) Berechnung basierend auf vertraglich vereinbarter Arbeitszeit und vertraglich vereinbartem Sollgehalt.

Verhältnis der Gesamtvergütungen

2025 2024 Δ
Verhältnis 1:32 1:36 -11 %

Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchstbezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeiter:innen (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson). Die Berechnung des Verhältnisses pro Land erfolgt gemäß ESRS Definition. Der Gesamtwert errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt aller Länderverhältnisse. Die Gewichtung richtet sich nach der Anzahl der Personen pro Land.

S1-17 — Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen von Menschenrechtsverstößen

Diskriminierungsvorfälle1)

2025 2024 Δ
Anzahl an Diskriminierungsvorfällen 0 1 -100 %
Anzahl der gemeldeten Beschwerden über Kanäle für Arbeitskräfte 5 11 -55 %
Anzahl der gemeldeten Beschwerden über nationale Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD 0 0 o. A.

1) Inkl. Belästigung und Mobbing

Menschenrechtsvorfälle

2025 2024 Δ
Gesamtanzahl der Menschenrechtsvorfälle 0 0 o. A.
davon jene die gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen 0 0 o. A.

Zahlungen in Zusammenhang mit Vorfällen zu Diskriminierung und Menschenrechten

in TEUR 2025 2024
Zahlungen in Zusammenhang mit Vorfällen zu Menschenrechten 0 0
Zahlungen in Zusammenhang mit Vorfällen zu Diskriminierung1) 0 0

1) Inkl. Belästigung und Mobbing

S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Strategie
Im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 — S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Als führendes Telekommunikationsunternehmen in CEE legen wir höchsten Wert auf soziale Verantwortung entlang unserer globalen Wertschöpfungskette. Die Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern in verschiedenen Regionen der Welt birgt besondere Herausforderungen. Transparenz ist dabei entscheidend: Die Verfügbarkeit von Daten zu sozialen Standards und die Erstellung eines umfassenden Überblicks über unsere Wertschöpfungskette sind zentrale Aufgaben.

Unser Fokus bei der Prävention negativer Auswirkungen auf die Arbeitskräfte liegt auf der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die Mehrheit unserer Produktionspartner im Bereich Telekommunikationsausrüstung und Endgeräte befindet sich in Asien, wo unsere Anforderungen an Arbeitsbedingungen nicht immer vollständig erfüllt werden. Besonders wichtig sind uns daher Aspekte wie Gesundheit und Sicherheit, geregelte Arbeitszeiten, faire Entlohnung sowie Gleichstellung und Diversität. Eine kontinuierliche Überwachung dieser Kriterien ist unerlässlich, um die negativen Auswirkungen für die Arbeitskräfte zu minimieren und die Einhaltung unserer Standards sicherzustellen. Darüber hinaus beziehen unsere Lieferanten wesentliche Rohstoffe für Telekommunikationsgeräte, wie seltene Erden, hauptsächlich aus Afrika. Diese Rohstoffbeschaffung ist oft mit einem erhöhten Risiko für Menschenrechtsverletzungen, wie beispielsweise Kinderarbeit, verbunden. Wir ergreifen umfassende Maßnahmen, um die Auswirkungen und Herausforderungen entlang unserer Wertschöpfungskette zu adressieren (siehe S2-4).

Diese beinhaltet unter anderem:

Mit diesen Maßnahmen und unserem kontinuierlichen Engagement in der Überwachung und Verbesserung unserer Wertschöpfungskette wollen wir die potenziellen negativen Auswirkungen für die Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette verhindern bzw. reduzieren.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S2-1 — Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Die beschriebenen Konzepte und Richtlinien gelten für alle Partner in unserer Wertschöpfungskette und beziehen sich somit auf sämtliche Arbeitskräfte, unabhängig von Land oder Tochtergesellschaft. Sie sind auf der Website der A1 Group veröffentlicht. Die Umsetzung der Konzepte und Richtlinien wird durch den Director Group Technology and Transformation verantwortet, der auch für den Gruppeneinkauf zuständig ist.

Unseren Konzepten und Richtlinien liegt unsere Human Rights Policy (siehe Kapitel Menschenrechte) zu Grunde, welche sich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen (CCPR), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen (CESCR), der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP), am UN Global Compact sowie an den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen orientiert.

Supplier Code of Conduct

Der Supplier Code of Conduct adressiert die wesentlichen Themen Sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, Angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, Vielfalt sowie Kinder- und Zwangsarbeit.

Responsible Sourcing Policy

Die Responsible Sourcing Policy adressiert die wesentlichen Themen: Angemessene Entlohnung, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Vielfalt, Kinder- und Zwangsarbeit.

Conflict Minerals Policy

Die Conflict Minerals Policy adressiert die wesentlichen Themen Arbeitszeit, Angemessene Entlohnung, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie Kinder- und Zwangsarbeit.

Zusätzlich zu den beschriebenen Richtlinien adressieren der Code of Conduct (siehe G1-1), die Diversity, Equity & Inclusion Policy, die Health, Safety and Wellbeing Policy sowie die Human Rights Policy (siehe Menschenrechte) die wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Diese sind für die A1 Group sowie ihre Partner und Kund:innen gültig. Unsere Konzepte und Richtlinien beschreiben zudem unser Engagement im Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie Menschenhandel.

S2-2 — Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

Wir legen großen Wert darauf, die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ihre rechtmäßigen Vertreter direkt einzubeziehen, um ihre Anliegen gezielt zu adressieren und in unsere Entscheidungen einzubinden. Dies wird durch ein strukturiertes Audit-Verfahren nach Vorgaben der Joint Alliance for CSR (JAC) gewährleistet. Jedes Mitglied von JAC führt pro Jahr mindestens fünf Audits durch. Mit derzeit 31 Mitgliedsunternehmen ergibt das eine jährliche Gesamtzahl von über 150 Audits. Ziel ist es, die Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie die ethischen und ökologischen Praktiken des Lieferanten zu verstehen. Während der Betriebsbesichtigung werden die Produktionsprozesse und Arbeitsbedingungen geprüft. Anschließend erfolgt eine Dokumentenprüfung, um die Konformität mit den JAC Prinzipien zu gewährleisten. Ein zentraler Bestandteil sind die Interviews mit Mitarbeitenden des Lieferanten, die in einem vertraulichen Rahmen durchgeführt werden. Diese bieten dem Audit-Team Einblicke in die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und umfassen verschiedene Gruppen der Arbeitskräfte. Im Abschlussgespräch werden die Ergebnisse des Audits präsentiert und Feedback gegeben. Dieses umfassende Verfahren stellt sicher, dass die Interessen und Bedenken der Arbeitskräfte berücksichtigt und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen kontinuierlich umgesetzt werden.

Die Interviews werden von einem unabhängigen externen Audit-Unternehmen durchgeführt. Werden bei Audits Abweichungen festgestellt, so werden diese in Maßnahmenplänen (CAP Corrective Action Plans) festgehalten. Der JAC-Verantwortliche der A1 Group ist regelmäßig mit dem geprüften Unternehmen in Kontakt, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmenpläne zu überprüfen. Über die Ergebnisse wird an den Director Group Technology and Transformation berichtet.

S2-3 — Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette können ihre Anliegen und Beschwerden direkt über das Hinweisgebersystem

tell.me an uns kommunizieren. tell.me ist jederzeit über unsere Website in allen Landessprachen unserer Tochtergesellschaften und in Englisch zugänglich. Unsere Lieferanten werden über den Code of Conduct über das Hinweisgebersystem informiert. Eine Kommunikation an deren Arbeitskräfte oder entsprechende Schulungen sind derzeit nicht verpflichtend, daher ist nicht überprüfbar, ob die Arbeitskräfte wissen, dass das System tell.me besteht. Die Vorgehensweise zum Umgang mit gemeldeten Anliegen und Beschwerden ist unter S1-3 erläutert und gilt sowohl für unsere eigenen Arbeitskräfte als auch für jene in der Wertschöpfungskette. 2025 wurden über tell.me keine Vorfälle aus der Wertschöpfungskette gemeldet. Zudem besteht für die Arbeitskräfte unserer Lieferanten die Möglichkeit, ihre Anliegen und Beschwerden während der Audit-Interviews zu kommunizieren (siehe S2-2).

S2-4 — Maßnahmen und Ansätze zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Wirksamkeit

Die Maßnahmen adressieren die wesentlichen Themen Sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, Angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie Kinder- und Zwangsarbeit. Ebenso werden die Themen Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und Vielfalt erfasst. Die Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen werden von Group Purchasing und Supplier Relationship Management zur Verfügung gestellt. Alle beschriebenen Maßnahmen sind implementiert und werden weiterhin fortgesetzt.

Due Diligence Form (DDF)

Der Fragebogen muss alle drei Jahre ausgefüllt werden. Lieferanten erhalten den Hauptteil nur, wenn keine EcoVadis Scorecard vorliegt oder nicht mindestens die Bronze-Medaille erreicht wurde. Die Bronze-Medaille wird an die besten 35 % der bewerteten Unternehmen vergeben. Falls ein Lieferant den Fragebogen nicht ausfüllt, erfolgt ein Eskalationsverfahren. Bei einem Verweis auf eigene Policies prüft unser Team diese, um sicherzustellen, dass sie unseren Anforderungen entsprechen.

Joint Alliance for CSR (JAC)

Wie bereits im Jahr 2024 wurde auch in einem der diesjährigen Audits festgestellt, dass bei einem Teil der befragten Arbeitskräfte die wöchentliche Arbeitszeit sowie die geleisteten Überstunden die gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen wie des SA8000-Standards (Zertifizierungsstandard für soziale Verantwortung am Arbeitsplatz) überschritten wurden. Zudem wurde bei einigen Arbeitskräften ein fehlender Ruhetag nach sieben aufeinanderfolgenden Arbeitstagen festgestellt. Zur Behebung dieser Verstöße wurde ein Maßnahmenplan entwickelt und erfolgreich umgesetzt.

In einer weiteren Produktionsstätte wurde ein hydrogeologisches Risiko identifiziert, das potenziell schwerwiegende Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Arbeitskräfte sowie auf die Geschäftskontinuität haben kann. Der Lieferant wurde aufgefordert, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen unter anderem der Aufbau und die Wartung von Infrastruktur wie effektiven Entwässerungssystemen sowie Techniken zur Bodenstabilisierung. Zusätzlich wird erwartet, dass der Lieferant Notfallpläne erstellt und regelmäßig aktualisiert, um bei Naturereignissen rasch und gezielt reagieren zu können. Die Umsetzung dieser Maßnahmen steht derzeit noch aus.

Save the Children

Kennzahlen und Ziele
S2-5 — Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

ESG-Risiko-Assessment der Lieferanten (Vorstandsvergütung, STI 2025)

Audits im Rahmen der JAC (Joint Alliance for CSR)

S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen

Unternehmensspezifisches Thema: Informationssicherheit

Als Betreiber von kritischer Infrastruktur ist Informationssicherheit ein wesentliches Element unseres Wertversprechens und damit auch unserer Geschäftsstrategie. Kund:innen, Arbeitskräfte und die Gesellschaft erwarten die Verfügbarkeit und Vertraulichkeit unserer Dienstleistungen. Zusätzlich sind Unternehmen wie die A1 Group zunehmend Ziel von Cyberkriminalität. Dies erfordert ein hohes Sicherheitsverständnis unserer Arbeitskräfte sowie Sicherheitsniveau der Technik und Geschäftsprozesse. Das Vertrauen unserer Stakeholder in unsere Marke ist eng mit der Wahrnehmung der A1 Group als sicheres Unternehmen verknüpft.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Konzepte im Zusammenhang mit Informationssicherheit

Information Security Policy

Maßnahmen im Zusammenhang mit Informationssicherheit

Wir setzen eine Vielzahl an Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung des Sicherheitsniveaus um. Die folgenden vier Maßnahmen wirken sich besonders positiv auf die als wesentlich definierten Chancen (Wahrnehmung als sicheres Unternehmen, positive Auswirkungen auf Marke, Image und Produkte) aus. Alle beschriebenen Maßnahmen sind implementiert und werden weiterhin fortgesetzt.

Zertifizierung nach ISO 27001

Simulierte Hackerangriffe

Trainings zu Informationssicherheit

Kennzahlen und Ziele
Ziele im Zusammenhang mit Informationssicherheit

Wir überwachen die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen durch die Implementierung eines konzernweiten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Das Gesamt-ISMS besteht aus einzelnen ISO 27001-zertifizierten ISMS in jeder Tochtergesellschaft. Durch den inhärenten PDCA-Zyklus (Plan Do Check Act) wird die Wirksamkeit des Designs und der Implementierung erreicht. Die Verifizierung wird durch den Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprozess gewährleistet. Das Ambitionsniveau wird durch die erfolgreiche Zertifizierung definiert.

Kennzahlen für Informationssicherheit

Um die Wirksamkeit unserer Informationssicherheit zu prüfen, nutzen wir folgende Kennzahl (entsprechend der Definition von América Móvil): Gesamtanzahl der eingetretenen Sicherheitsvorfälle mit einer Strafe bzw. Bußgeldern über 100.000 USD (entspricht 117.500 EUR, Stichtag 31.12.2025). 2025 gab es keine Sicherheitsvorfälle dieser Größenordnung.

Unternehmensspezifisches Thema: (Kritische) Infrastruktur und Resilienz

Kritische Infrastrukturen sind jene Infrastrukturen, die eine wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen haben. Ihre Störung oder Zerstörung kann zu schwerwiegenden Auswirkungen auf die Gesundheit, Sicherheit und das wirtschaftliche und soziale Wohl großer Teile der Bevölkerung oder das effektive Funktionieren von staatlichen Einrichtungen führen.

Sie bilden das Fundament moderner Gesellschaften und unterstützen essenzielle Dienste wie Kommunikation, Transport, Energie und Gesundheitswesen. Unter diesen sticht das Telekommunikationsnetz als ein Bestandteil hervor, der den Echtzeit-Datenaustausch und die Koordination zwischen verschiedenen Sektoren ermöglicht. Die A1 Group betreibt kritische Infrastruktur, die nicht nur die Telekommunikation, sondern auch andere Industrien unterstützt, die auf zuverlässige Konnektivität für ihren Betrieb und die Sicherheit angewiesen sind.

Unsere Infrastruktur erstreckt sich über mehrere Länder und umfasst mobile und festnetzgebundene Netze, Glasfaser, Rechenzentren und Cloud-Plattformen. Angesichts zunehmender Cyberbedrohungen, Naturkatastrophen und technischer Ausfälle ist der Schutz dieser kritischen Infrastruktur von größter Bedeutung. Unsere Netze sind daher mit Redundanz, Resilienz und Sicherheit als Hauptprioritäten konzipiert, um einen kontinuierlichen Betrieb selbst in den herausforderndsten Szenarien zu gewährleisten. Die Wahrung der Integrität dieser Infrastruktur ist entscheidend für die Stabilität und Sicherheit der Nationen, denen sie dient.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Konzepte im Zusammenhang mit (Kritischer) Infrastruktur und Resilienz

Business Continuity Management Guideline (BCM)

Maßnahmen im Zusammenhang mit (Kritischer) Infrastruktur und Resilienz

Die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur sind implementiert und werden weiterhin fortgesetzt. Sie leiten sich aus der Business Continuity Management Guideline ab und umfassen zwei große disjunkte Bereiche:

Präventive Planung von Resilienz, Redundanz und Reserven

Reaktive Behandlung von Ausfällen, Notfällen und Krisen

Kennzahlen und Ziele
Ziele im Zusammenhang mit (Kritischer)Infrastruktur und Resilienz

Das strategische Ziel ist es, die Verfügbarkeit der kritischen Netz- und Dienstinfrastruktur jederzeit aufrechtzuerhalten und so die kontinuierliche Unterstützung der Geschäftsprozesse zu gewährleisten. Ausfälle, Notfälle und Krisen sind entsprechend der vorgegebenen Aktivitäten abzuarbeiten. Die Zieldefinition wird jährlich angepasst.

Messbares, ergebnisorientiertes und terminiertes Ziel

Kennzahlen für (Kritische) Infrastruktur und Resilienz

Zentrale Kennzahlen umfassen die Erfassung der Gesamtzahl der Ausfälle, die kritische Infrastrukturkomponenten betreffen, die Dauer der Ausfälle und die Anzahl der betroffenen Kund:innen. Im Falle von Ausfällen informieren die betroffenen Tochtergesellschaften sowohl die lokalen Regulierungsbehörden als auch, soweit betroffen, spezielle Kundengruppen und die Öffentlichkeit. Darüber hinaus dienen diese Kennzahlen als wichtige Grundlage für die interne Steuerung und zur Entscheidungsfindung. Die Kennzahlen werden derzeit intern verwendet.

Unternehmensspezifisches Thema: Digitale Kompetenzen

Digitale Kompetenzen werden zunehmend als zentral für Chancengleichheit, gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung angesehen. Dabei spielt die Fähigkeit, digitale Technologien sicher, effektiv und kompetent zu nutzen, eine entscheidende Rolle.

Ein Mangel an diesen Kompetenzen kann zu sozialen, beruflichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Nachteilen führen, weil digitale Technologien heute nahezu alle Lebensbereiche durchdringen. Betroffene sind stärker von Ausgrenzung, Prekarisierung und Manipulationsrisiken im Netz bedroht. Außerdem können finanzielle Schäden entstehen, wenn Betroffene Opfer von Betrugsfällen oder Datenmissbrauch werden.

Als Telekommunikationsunternehmen sind wir nicht nur Bereitsteller von digitaler Infrastruktur und Enabler der Digitalisierung, sondern engagieren uns darüber hinaus für die Vermittlung von digitaler Bildung und Medienkompetenz. Unsere Vision ist es, digitale Kompetenzen in den Zielgruppen Kinder und Jugendliche, Pädagog:innen, Eltern und Senior:innen zu erhöhen. So ermöglichen wir, dass die Chancen der digitalen Welt optimal genutzt werden können, während gleichzeitig das Bewusstsein für Risiken wie Online-Missbrauch und Cybermobbing geschärft wird. Dies schließt Partnerschaften mit anderen Organisationen bzw. Vereinen, Interessenvertretungen, Schulpartnerschaften, digitalen Lernplattformen, Schulungsangeboten sowie spezielle Lern-Apps, Spiele und Tools ein, welche digitale Kompetenzen vermitteln.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Konzepte im Zusammenhang mit Digitalen Kompetenzen

Digitale Kompetenzen als Teil der ESG-Strategie

Maßnahmen im Zusammenhang mit Digitalen Kompetenzen

Im Folgenden werden unsere wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf Digitale Kompetenzen dargestellt. Die beschriebenen Maßnahmen sind implementiert und werden weiterhin fortgesetzt.

Maßnahme für die Zielgruppen Kinder und Jugendliche

Maßnahme: Cyber Guard Konferenz für die Zielgruppe Eltern und Pädagog:innen

Maßnahme: Trainings und Workshops für die Zielgruppe Eltern und Pädagog:innen

Maßnahme für die Zielgruppe Senior:innen/Generation 60+

Kennzahlen und Ziele
Ziele im Zusammenhang mit Digitalen Kompetenzen

Messbares, ergebnisorientiertes und terminiertes Ziel

Kennzahlen für Digitale Kompetenzen

Teilnahmen an Schulungen zu Digitaler Kompetenz

2025 2024
Österreich 91.752 131.637 -30 %
Bulgarien 12.492 13.057 -4 %
Kroatien 10.712 14.199 -25 %
Belarus 178 1.369 -87 %
Slowenien 11.782 5.033 134 %
Serbien 3.410 4.420 -23 %
Nordmazedonien 2.546 1.667 53 %
Gesamtanzahl 132.872 171.382 -22 %

Das Jahr 2024 war durch eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Trainings zu Digitalen Kompetenzen geprägt. Die Anpassung des Schulungsangebots 2025 spiegelt eine Rückkehr zu einem langfristig ausgewogenen und bedarfsgerechten Umfang wider.

Governance

G1 Unternehmensführung

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
G1-1 — Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Compliance prägt die Einstellung und das Verhalten aller Führungskräfte und Mitarbeiter:innen durch klare, gelebte Werte und Maßnahmen zur Förderung von richtigem Verhalten. Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines extern geprüften Compliance Management Systems (CMS) nach Best Practice-Gesichtspunkten ist für die A1 Group ein wesentliches Element der Corporate Governance und ESG-Strategie. Mit ethisch und rechtlich einwandfreiem Verhalten tragen wir dazu bei, dass Mitarbeiter:innen, Kund:innen und andere Stakeholder der A1 Group vertrauen. Dieses Vertrauen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir unser Unternehmen auch in der Zukunft vor Reputationsschäden, Haftungsrisiken und finanziellen Risiken schützen.

Die Strategie der A1 Group stellt den Menschen in den Mittelpunkt und wirkt damit prägend auf die Unternehmenskultur (siehe S1 für weitere Informationen zu Human@Center). Aus den Ergebnissen der regelmäßigen Mitarbeiter-Befragungen (A1 Voices, Compliance- und Integritätsumfragen) werden konkrete Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung der Unternehmenskultur herangezogen .

Um ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten sicherzustellen, setzt die A1 Group auf die Vorbildwirkung der Führungskräfte auf allen Ebenen, auf gelebte Werte der A1 Group sowie auf die Anerkennung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von richtigem Verhalten. Dies erfordert vom Vorstand, den Leadership Teams und dem Management der A1 Group ein aktives, sichtbares Bekenntnis zu gemeinsamen Verhaltensstandards.

Darüber hinaus ist auch ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur. Team, Vertrauen und Agilität sind die Werte der A1 Group, die das Unternehmen bei der Umsetzung der Vision Empowering Digital Life leiten. Die Unternehmenskultur der A1 Group fördert Diversität, Gerechtigkeit und Inklusion. Darüber hinaus sind psychologische Sicherheit und eine offene Feedback-Kultur am Arbeitsplatz wichtige Aspekte, um Compliance zu unterstützen.

Die im Folgenden beschriebenen Konzepte und Richtlinien sind für alle Vorstandsmitglieder, Leadership Team Mitglieder, Führungskräfte sowie alle Arbeitskräfte der A1 Group, d.h. Mitarbeiter:innen und Fremdarbeitskräfte in allen Konzerngesellschaften gültig. Sie sind auf der Website der A1 Group veröffentlicht.

Compliance Management System (CMS)

Das Compliance Management System umfasst folgende Elemente:

image

Integres Handeln ist eine Voraussetzung für nachhaltigen Geschäftserfolg und die Reputation der A1 Group. Führungskräfte sind an erster Stelle für integres Verhalten durch Setzen eines entsprechenden Tone-from-the-Top/Middle verantwortlich und indem sie sich selbst vorbildlich verhalten. Alle Mitglieder des Leadership Teams unterzeichnen jährlich ein Compliance Commitment, das ihre Rolle und Verantwortung innerhalb des CMS beschreibt. Im Rahmen des jährlichen Compliance Risk Assessment werden Risiken identifiziert und bewertet sowie geeignete Maßnahmen definiert und priorisiert, um regelwidriges Geschäftsverhalten von Führungskräften und Arbeitskräften zu verhindern. Die Bereiche Korruptionsbekämpfung/Integrität, Kartellrecht, Datenschutz, Kapitalmarkt Compliance und Export Compliance/Sanktionen werden erörtert und die risikoreduzierenden Maßnahmen und deren Umsetzung an den Vorstand und Aufsichtsrat sowie an alle Leadership Teams der Konzerngesellschaften berichtet. Eine starke Integritätskultur ist der Schlüssel zu erfolgreichem Compliance Management. Aus diesem Grund setzt die A1 Group auf zielgruppenorientierte Kommunikation sowie Schulungen. Zur Vermittlung wichtiger Compliance Botschaften, z. B. über unseren Code of Conduct oder unser Hinweisgeberportal tell.me, nutzt die A1 Group alle internen Kommunikationskanäle, insbesondere die Plattform Engage. Wichtige Informationen zum CMS sind auf der Unternehmenswebsite verfügbar.

Mit dem Ziel der Prävention und der Aufdeckung von Compliance-Verstößen innerhalb der A1 Group sowie in unserer Wertschöpfungskette können die eigenen Arbeitskräfte, aber auch externe Personen, über die Hinweisgeber-Plattform tell.me – wenn gewünscht auch anonym – Informationen über mögliches Fehlverhalten bzw. einen Verdacht auf einen Verstoß gegen Rechtsvorschriften, den Code of Conduct und interne Richtlinien melden. Erfasst sind das Handeln der Arbeitskräfte im eigenen Geschäftsbereich der Konzerngesellschaften sowie bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern.

Für Mitarbeiter:innen steht ein Link zum Hinweisgeberportal an leicht auffindbarer Stelle zur Verfügung, z. B. im Intranet und in internen Apps. Externe Stakeholder werden auf der Unternehmenswebsite über das Whistleblowing-Portal informiert. Informationen zu den Meldekanälen und zum Hinweisgeberschutz finden sich auch im Code of Conduct, der integraler Bestandteil der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der A1 Group ist. Informationen zum Whistleblowing-Verfahren sind Teil regelmäßiger Schulungsaktivitäten und Kommunikationsmaßnahmen. Ein elektronischer Briefkasten im Hinweisgeberportal gewährleistet technisch die Anonymität der Hinweisgebenden, wenn sie/er beschließt, völlig anonym zu bleiben, auch gegenüber der Compliance Abteilung.

Hinweise von Mitarbeiter:innen können auch an die direkte Führungskraft oder den zuständigen Compliance Officer vor Ort gegeben werden. Die Meldungen von Hinweisgebenden werden vertraulich behandelt und von zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen untersucht und überprüft.

Der aktiv an die eigenen Arbeitskräfte kommunizierte Whistleblowing-Prozess berücksichtigt alle Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937 sowie der lokalen Gesetze und regelt detailliert den Schutz der Hinweisgeber:innen, die vertrauliche und professionelle Bearbeitung aller Hinweise, die Kommunikation mit den Hinweisgeber:innen sowie die angemessene Sanktionierung von tatsächlich festgestelltem Fehlverhalten. Ein spezieller Prozess ist vorgesehen, wenn ein Vorstandsmitglied, ein Aufsichtsratsmitglied oder ein:e Leiter:in der Internen Revision oder von Compliance von einer Meldung über ein potenzielles Fehlverhalten betroffen ist.

In allen Compliance Schulungen werden die Meldekanäle für Fehlverhalten, der umfassende Hinweisgeberschutz sowie die aufgrund von festgestellten Fehlverhalten getroffenen Maßnahmen besonders thematisiert. Mitarbeiter:innen, die mit der Behandlung von Meldungen befasst sind, erhalten spezielle Schulungen. Wird ein Fehlverhalten festgestellt, reagiert die A1 Group unmittelbar mit angemessenen Maßnahmen und Sanktionen. Die möglichen Konsequenzen reichen von Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen oder Prozessverbesserungen über Verweise bis hin zu Entlassungen, polizeilichen Anzeigen oder zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen. Die professionelle und vertrauliche Behandlung aller Hinweise durch Compliance und Internal Audit stellt sicher, dass nicht nur die Meldenden, sondern auch die Betroffenen geschützt sind, solange kein tatsächliches Fehlverhalten festgestellt wird.

2025 sind über die Hinweisgeber-Plattform tell.me und über weitere Meldekanäle 35 wesentliche Hinweise eingegangen (davon 1 zu Korruption, 1 zu Kartellrecht, 6 zu Datenschutz, 5 zu Menschenrechten und 22 zu Integrität), denen mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit nachgegangen wurde. 2025 wurden insgesamt 38 Maßnahmen aufgrund bestätigter Hinweise getroffen. In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2019/1937 über den Schutz von Hinweisgeber:innen verbietet die A1 Group jede Form von Repressalien gegen Hinweisgeber:innen. Alle Handlungen oder Unterlassungen im beruflichen Kontext, die dazu führen, dass ein:e Hinweisgeber:in, die:der in gutem Glauben Bedenken äußert, benachteiligt wird, sind verboten. Der Schutz von Hinweisgebenden ist ausdrücklich nicht auf die vom gesetzlichen Schutz umfassten Themen beschränkt, sofern der Hinweisgebende in gutem Glauben handelt. Wenn der Verdacht einer Benachteiligung aufgrund eines gegebenen Hinweises aufkommt, wird der zuständige Compliance Beauftragte den Fall mit Unterstützung der Internen Revision untersuchen. Jede:r Hinweisgeber:in, die:der sich von Repressalien betroffen fühlt, kann sich an Compliance wenden. In Fällen von nachgewiesenen Benachteiligungen des Hinweisgebenden ersetzt die A1 Group den entstandenen Schaden und die Kosten in angemessener Weise.

Des Weiteren finden jährlich für die jeweilige Zielgruppe Schulungen zu allen Compliance-Bereichen (Anti-Korruption, Interessenkonflikte, Kartellrecht, Datenschutz, Kapitalmarkt-Compliance, Sanktionen und Menschenrechte) statt, um den Integritätsgedanken bei der A1 Group zu verankern. In gruppenweit durchgeführten Trainings werden Compliance-Themen praxisnah erklärt und konkrete Fallbeispiele bearbeitet. Im Fokus der Compliance Schulungen stehen dabei jene Personen, deren Tätigkeit in Hinblick auf Korruption und Bestechung besonders risikobehaftet ist, wie zum Beispiel Führungskräfte sowie Vertriebs- und Einkaufsmitarbeiter:innen.

Die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance Management Systems (CMS) der A1 Group wurde bereits mehrfach durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft und ohne Einschränkungen bestätigt, zuletzt 2022/2023 durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Der zu Grunde gelegte Prüfungsstandard IDW PS 980 (Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland für Compliance Management Systeme n.F. 9/2022) sieht neben der Prüfung der Compliance Kultur auch die Prüfung der Ziele, der Risiken, des Programms, der Organisation, Kommunikation, der Überwachung und der Verbesserungsmaßnahmen vor. Die BDO hat dem Compliance Management System der A1 Group einen hohen Reifegrad attestiert.

Code of Conduct

Weitere Richtlinien im Zusammenhang mit Compliance

Zudem regeln gruppenweit gültige Richtlinien detailliert Themen wie Anti-Korruption, Interessenkonflikte, Datenschutz, Kartellrecht, Kapitalmarkt-Compliance, Einhaltung der Menschenrechte, Diversität, Inklusion und Gleichbehandlung, Umwelt und verantwortungsvolle Lieferantenbeziehungen.

G1-3 — Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Die Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung ist Teil des Compliance Management Systems, das unter G1-1 beschrieben ist. Zur Beurteilung des Korruptionsrisikos werden die relevanten internationalen Vorschriften wie der Foreign Corrupt Practices Act und der UK Bribery Act sowie die nationalen Korruptionsstrafbestimmungen und die sich daraus ableitbaren möglichen Strafhöhen aber auch der Corruption Perception Index von Transparency International herangezogen. Das A1 Group Management System zur Prävention von Korruption und Bestechung sowie die beschriebenen Richtlinien und Konzepte sind für alle A1 Group Vorstandsmitglieder, Leadership-Team Mitglieder, Führungskräfte sowie alle Arbeitskräfte der A1 Group, d.h. Mitarbeiter:innen und Fremdarbeitskräfte in allen Konzerngesellschaften gültig. Sie sind auf der Website der A1 Group veröffentlicht.

Zur Meldung von beobachtetem oder vermutetem Fehlverhalten steht den Arbeitskräften, aber auch externen Personen, u.a. die Hinweisgeber-Plattform tell.me auf der Website der A1 Group zur Verfügung. Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen sowie die Durchführungen des jährlichen Risk Assessments und die daraus abgeleiteten Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Bewusstsein zur Vermeidung von Korruptionsrisiken gestärkt wird.

Management System zur Prävention von Korruption und Bestechung

Unternehmensspezifisches Thema: Datenschutz

Wir sind der Überzeugung, dass die Gestaltung einer positiven und menschenzentrierten digitalen Zukunft eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stakeholdern erfordert. Wir setzen uns dafür ein, dass die Privatsphäre unserer Kundi:innen und Arbeitskräfte respektiert und ihre Daten von allen Stakeholdern verantwortungsvoll, sicher und transparent behandelt werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit über die eignen Daten selbst zu entscheiden und die Kontrolle darüber auszuüben, während gleichzeitig Innovation und gesellschaftliche Vorteile gefördert werden. Durch die Gewährleistung des Datenschutzes vermeiden wir nicht nur Strafen, sondern schützen das grundlegende Menschenrecht auf Privatsphäre. Zudem stärken wir das Vertrauen unserer Kund:innen und Arbeitskräfte in unser Unternehmen.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Konzepte im Zusammenhang mit Datenschutz

Die Richtlinien und Konzepte sind für alle Tochtergesellschaften gültig.

Group Data Governance Policy

Group Data Privacy Governance Handbook

Data Governance Guideline im Beschaffungsprozess

Data Privacy Internal Control Guidelines

Standard for data privacy requirements for Artificial Intelligence (AI) and automated decision-making

Maßnahmen im Zusammenhang mit Datenschutz

Die beschriebenen Maßnahmen sind implementiert und werden weiterhin fortgesetzt.

ISO 27701 Zertifizierung

Allgemeine und spezifische Schulungen

Compliance Risikobewertung

Datenschutzbeauftragte

Kennzahlen und Ziele
Ziele im Zusammenhang mit Datenschutz

Keine begründeten Beschwerden über 100.000 USD, die Datenschutzverletzungen von Kund:innen im Geschäftsjahr betreffen (entsprechend der Definition von América Móvil)

Kennzahlen für Datenschutz

Als Kennzahlen definierte die A1 Group die Gesamtanzahl der begründeten Beschwerden über Datenschutzverletzungen, die im Geschäftsjahr von Kund:innen eingegangen sind. Diese werden in Beschwerden von Aufsichtsbehörden und von anderen externen Parteien unterteilt.

Die A1 Group veröffentlicht die Anzahl der Vorfälle, die rechtskräftig entschieden wurden und bei denen die Einzelkosten während des Geschäftsjahrs über 100.000 USD (entspricht 17.500 EUR, Stichtag 31.12.2025) lagen. 2025 erhielt die A1 Group keine derartigen Beschwerden von Aufsichtsbehörden und von anderen externen Parteien.

Anhang der Nachhaltigkeitserklärung

Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU-Klimagesetz-Referenz Wesentlich/Nicht wesentlich Seite
GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 (d) Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission (5), Anhang II Wesentlich 34
GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 (e) Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich 34
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich 37
SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 (d) i Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission (6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Nicht wesentlich
SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 (d) ii Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Nicht wesentlich
SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 (d) iii Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 (7), Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Nicht wesentlich
SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 (d) iv Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Nicht wesentlich
E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich 62
E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 (g) Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 Wesentlich 63
E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34 Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 Wesentlich 70
E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich 70
E1-5 Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen, Absatz 37 (b) Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich
E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absatz 40-43 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44 Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Wesentlich 70-73
E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, Absatz 53-55 Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 Wesentlich 73
E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate, Absatz 56 Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 Nicht wesentlich
E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Nicht wesentlich
E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischen Risiko; Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 (a); 66 (c) Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko Nicht wesentlich
E1-9 Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 (c) Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten Nicht wesentlich
E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II Nicht wesentlich
E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird,, Absatz 28 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2

Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9 Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich
E3-1 Spezielles Konzept, Absatz 13 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich
E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14 Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich
E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 (c) Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich
E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29 Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich
SBM-3 - E4 , Absatz 16 (a) i Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich
SBM-3 - E4 , Absatz 16 (b) Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich
SBM-3 - E4 , Absatz 16 (c) Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich
E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 (b) Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich
E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane, Absatz 24 (c) Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich
E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 (d) Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich
E5-5 Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 (d) Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich
E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich
SBM-3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 (f) Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 Nicht wesentlich
SBM-3 - S1 Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 (g) Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 Nicht wesentlich
S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20 Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 Wesentlich 78, 80
S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich 80
S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22 Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich 78
S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich 81
S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 (c) Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich 82
S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 (b) und (c) Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich 89
S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 (e) Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich 89
S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 (a) Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich 90
S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 (b) Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich 90
S1-17 Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 (a) Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 Wesentlich 90
S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 (a) Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Wesentlich 90
SBM-3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 (b) Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 Nicht wesentlich
S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 Wesentlich 78, 91
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18 Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich 92
, Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Wesentlich 93
S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich 91
S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 Wesentlich 94
S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich
S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Nicht wesentlich
S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht wesentlich
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich
S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Nicht wesentlich
S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht wesentlich
G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 (b) Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht wesentlich
G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Absatz 10 (d) Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht wesentlich
G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 (a) Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Nicht wesentlich
G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 (b) Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht wesentlich

Liste der Angabepflichten

Angabepflicht Seite
ESRS 2  Allgemeine Angaben
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen 32
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen 32
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 33
GOV-2

Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 36
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 36
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht 37
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 38
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 39
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Stakeholder 43
SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie

und Geschäftsmodell
46
IRO-1

Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,

Risiken und Chancen
49
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten 53
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) 54
E1 Klimawandel
ESRS 2 GOV-3 — E1 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 37
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz 62
ESRS 2 SBM-3 — E1

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie

und Geschäftsmodell
63
ESRS 2 IRO-1 — E1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen

Auswirkungen, Risiken und Chancen
51
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 66
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten 66
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 69
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix 70
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 70
E1-7

Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate 73
E1-8 Interne CO2-Bepreisung 74
E2 Umweltverschmutzung
ESRS 2 IRO-1 — E2

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 52
E3 Wasser-und Meeresressourcen
ESRS 2 IRO-1 — E3

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 53
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
ESRS 2 IRO-1 — E4

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 53
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ESRS 2 IRO-1 — E5

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 53
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 75
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 76
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 76
E5-4 Ressourcenzuflüsse 77
E5-5 Ressourcenabflüsse 77
MDR Menschenrechte Mindestangabepflichten zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen 78
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS 2 SBM-2 — S1 Interessen und Standpunkte der Stakeholder 45
ESRS 2 SBM-3 — S1

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und

Geschäftsmodell
79
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens 80
S1-2

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen 81
S1-3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können 82
S1-4



Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 82
S1-5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 85
S1-6 Merkmale der Mitarbeiter:innen des Unternehmens 86
S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens 87
S1-9 Diversitätskennzahlen 88
S1-10 Angemessene Entlohnung 88
S1-11 Soziale Absicherung 88
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 88
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit 89
S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 89
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 90
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 90
S2 Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM-2 — S2 Interessen und Standpunkte der Stakeholder 45
ESRS 2 SBM-3 — S2 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 91
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette 91
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen 93
S2-3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können 93
S2-4



Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 93
S2-5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 95
S4 Kundi:innen und Endnutzer:innen — Unternehmensspezifische Themen
MDR Informationssicherheit Mindestangabepflichten zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen 96
MDR (Kritische) Infrastruktur und Resilienz Mindestangabepflichten zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen

98
MDR Digitale Kompetenzen Mindestangabepflichten zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen 100
G1 Unternehmensführung
ESRS 2 GOV-1 — G1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 36
ESRS 2 IRO-1 — G1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 53
G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung 103
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 106
MDR Datenschutz Mindestangabepflichten zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen 108

Wien, am 9. Februar 2026

Der Vorstand der Telekom Austria AG

Alejandro Plater eH

CEO 

Thomas Arnoldner eH

Deputy CEO

Glossar

Anlagenzugänge Zugänge immaterielle Vermögenswerte + Zugänge Sachanlagen

(exklusive Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16)
Anzahl der Personen (HC) und

Vollzeitäquivalente (VZÄ)
In Anzahl der Personen (HC) wird die tatsächliche Anzahl der Arbeitskräfte erfasst, unabhängig von deren Arbeitszeit. Jede Arbeitskraft wird als eine Einheit gezählt. In Vollzeitäquivalenten (VZÄ) wird die Arbeitszeit von Teilzeit- und Vollzeitkräften standardisiert, wobei 1,0 einem Vollzeitjob entspricht.
Arbeitskräfte des Unternehmens Menschen, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen (Mitarbeiter:innen) und Fremdarbeitskräfte, die entweder Einzelunternehmer sind, die dem Unternehmen Arbeitskraft zur Verfügung stellen (Selbständige), oder Personen (EWF), die von Unternehmen bereitgestellt werden, die hauptsächlich Tätigkeiten im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ ausüben.
ARPL

(Average Revenue Per Line,

durchschnittlicher Umsatz

pro Festnetzanschluss)
ARPL-relevante Umsätze / durchschnittliche Festnetzanschlüsse



ARPL-relevante Umsätze berechnen sich wie folgt:

Festnetz-Endkundenumsätze + Festnetz-Zusammenschlussumsätze



Durchschnittliche Festnetzanschlüsse = Durchschnitt der durchschnittlichen

monatlichen Festnetzanschlüsse in einem Geschäftsjahr
ARPU

(Average Revenue Per User,

durchschnittlicher Umsatz

pro Nutzer)
ARPU-relevante Umsätze / durchschnittliche Zahl von Mobilfunkkunden
CAPEX

(Capital Expenditures)
Gesamte Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten + gesamte Zugänge zu Sachanlagen (ohne Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16).
CO2e

(CO2-Äquivalente)
Maßeinheit, die die Emissionen verschiedener Treibhausgase auf der Grundlage ihres

Erwärmungspotentials vergleicht. Sie drückt die Menge eines Treibhausgases aus, die den gleichen Einfluss auf die Erderwärmung hat wie eine bestimmte Menge CO2.
CSRD

(Corporate Sustainability

Reporting Directive)
EU-RichtlinieDirective (eu) 2022/2464 of the european parliament and of the council, die Unternehmen dazu verpflichtet, detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) offenzulegen. Sie ist seit Anfang 2023 in Kraft und erweitert die Vorgaben der früheren Non-Financial Reporting Directive (NFRD), um die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen.
EBITDA

(Earnings Before Interest, Tax,

Depreciation and Amortization,

Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Amortisation)
EBIT + Abschreibung
EBITDA-Marge EBITDA / Gesamtumsatz
EBITDA aL

(EBITDA after Leases, EBITDA

nach Leasing)
EBITDA Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 Zinsaufwand gemäß IFRS 16
EBITDA aL-Marge EBITDA aL / Gesamtumsatz
EBIT

(Earnings Before Interest and Tax,

Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern)
EBIT entspricht dem Betriebsergebnis gemäß IFRS.
EBIT-Marge EBIT / Gesamtumsatz
ESRS

(European Sustainability

Reporting Standards)
Berichtsstandards, die festlegen, welche Nachhaltigkeitsinformationen im Rahmen der CSRD offen zu legen sind. Sie geben klare Vorgaben für die Berichterstattung und beinhalten detaillierte Anforderungen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.
Free Cashflow EBITDA + Restrukturierungsaufwand und Aufwand aus Personalrückstellungen — Tilgung Leasingverbindlichkeiten und Zinsen — bezahlte Ertragssteuern — bezahlte und erhaltene Zinsen +/— Working Capital und sonstige Veränderung — Anlagenzugänge — Kosten für Sozialpläne, die nach dem 1. Jänner 2019 angenommen wurden
Gender Pay Gap und

Equal-Pay-Gap
Gender Pay Gap beschreibt den Unterschied im durchschnittlichen Einkommen von Männern und Frauen. Equal Pay Gap bezieht sich auf den Einkommensunterschied bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
GO

(Guarantees of Origin,

Herkunftsnachweis)
Nachweis über die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Quellen.
Kern-OPEX

(operative Kernkosten)
OPEX Kosten Endgeräte — Zusammenschaltungskosten — Roaming-Kosten
LCA

(Life Cycle Assessment)
Methode zur Bewertung der Umweltauswirkungen eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus.
NaBeG

(Nachhaltigkeitsberichtsgesetz)
Österreichisches Gesetz, das die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in nationales Recht umsetzt.
NaDiVeG

(Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz)
Österreichisches Gesetz, das die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFI-Richtlinie) in nationales Recht umsetzt. Es ist seit 2017 in Kraft und wird in Zukunft durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) ersetzt.
Netto-Null Ziel Das Ziel, die Treibhausgasemissionen auf null zu reduzieren. Dies wird erreicht, indem Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens reduziert werden und die Auswirkungen verbleibender Emissionen (nach einer Reduktion von 90 – 95 %) durch die dauerhafte Entfernung einer gleichwertigen CO2-Menge neutralisiert werden.
Nettoverschuldung Finanzverbindlichkeiten (langfristig und kurzfristig) + Leasingverbindlichkeiten

(langfristig + kurzfristig) liquide Mittel
Operating ROIC

(Operating Return On Invested

Capital, operativer Ertrag auf

das eingesetzte Kapital)
EBIT / durchschnittlich eingesetztes Kapital



Das durchschnittlich eingesetzte Kapital wird berechnet als die Hälfte der Summe

des eingesetzten Kapitals zum Ende des Geschäftsjahrs und des vorangegange-

nen Geschäftsjahrs.



Eingesetztes Kapital = Eigenkapital (gesamt) + Finanzverbindlichkeiten (langfris-

tig und kurzfristig) liquide Mittel kurzfristige Finanzinvestitionen + Verbindlich-

keiten aus Ertragsteuern + langfristige Personalrückstellungen + passive latente

Steuern - aktive latente Steuern + Wertberichtigungen von Forderungen +

Leasingverbindlichkeiten
OPEX

(Operating Expenses, operative Kosten)
Umsatz EBITDA
PPA

(Power Purchase Agreements, Stromkaufvereinbarungen)
Langfristige Verträge, bei denen ein Unternehmen Strom direkt von einem Erzeuger erneuerbarer Energien bezieht, um die Versorgung mit erneuerbarer Energie und Preisstabilität zu sichern.
RCPs

(Representative Concentration

Pathways, Repräsentative

Konzentrationspfade)
Klimaszenarien des Weltklimarats (IPCC), die mögliche Entwicklungen der Treibhausgaskonzentrationen bis 2100 beschreiben. Es gibt vier Hauptszenarien:

RCP2.6: Stark sinkende sowie negative Emissionen, Erwärmung auf etwa 1.5°C bis 2°C

RCP4.5: Moderater Anstieg der Emissionen, Erwärmung auf etwa 2.5°C bis 3°C

RCP6.0: Höherer Anstieg der Emissionen, Erwärmung auf etwa 3°C bis 3.5°C

RCP8.5: Ungebremster Anstieg, Erwärmung auf etwa 4°C bis 5°C
RGU

(Revenue Generating Unit,

umsatzgenerierende Einnahmen generieren)
Ein oder mehrere Dienste, die in einem Abonnement enthalten sind und wiederkehrende Einnahmen generieren. Diese Dienste werden in der Regel im Festnetzgeschäft genutzt und umfassen Fernsehen (einschließlich Streaming-Dienste), Breitband und Sprache. Jeder zusätzliche Dienst, den ein Kunde abonniert, wird als eine RGU gezählt.
ROE

(Return On Equity,

Eigenkapitalrendite)
Nettoergebnis / durchschnittliches Eigenkapital



Das durchschnittliche Eigenkapital wird berechnet als die Hälfte der Summe des

Eigenkapitals (gesamt) zum Ende des Geschäftsjahrs und des vorangegangenen

Geschäftsjahrs.
SBTi

(Science Based Targets initiative)
Globale Initiative, die Methoden und Standards zur Emissionsreduktion und zu Netto-Null-Zielen im Einklang mit der Klimawissenschaft definiert und fördert. Unternehmen können diese nutzen, um wissenschaftlich fundierte Klimaziele zu setzen. SBTi bewertet und validiert die Ziele.
THG

(Treibhausgasemissionen)
Gase wie Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH₄) oder Lachgas (N₂O), die Wärme in der Atmosphäre speichern und so zur globalen Erwärmung beitragen. Die Emissionen entstehen sowohl durch natürliche Prozesse als auch durch menschliche Aktivitäten.

Konzernabschluss

Telekom Austria AG – Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Telekom Austria AG – Konzernbilanz

Telekom Austria AG – Konzern-Kapitalflussrechnung

Telekom Austria AG – Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Telekom Austria AG – Anhang zum Konzernabschluss

(1) Geschäftssegmente

(2) Informationen zur Gesellschaft

(3) Grundlagen der Rechnungslegung

(4) Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen

(5) Umsatzerlöse

(6) Kosten und Aufwendungen

(7) Finanzergebnis

(8) Ergebnis je Aktie

(9) Liquide Mittel

(10) Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen

(11) Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

(12) Vorräte

(13) Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen

(14) Vertragsvermögenswerte

(15) Sachanlagen

(16) Immaterielle Vermögenswerte

(17) Firmenwert

(18) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

(19) Finanzinvestitionen

(20) Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen

(21) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

(22) Verbindlichkeiten

(23) Rückstellungen, Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung

(24) Vertragsverbindlichkeiten

(25) Langfristige Finanzverbindlichkeiten

(26) Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

(27) Personalrückstellungen

(28) Eigenkapital

(29) Ertragsteuern

(30) Leasingverhältnisse

(31) Mitarbeiterbeteiligungspläne

(32) Kapitalflussrechnung

(33) Finanzinstrumente

(34) Konzernunternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse

(35) Eventualschulden und -forderungen

(36) Angaben über Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrates

(37) Arbeitnehmer:innen

(38) Sonstige Ereignisse

(39) Freigabe zur Veröffentlichung

Telekom Austria AG – Konzern-Gesamtergebnisrechnung

in TEUR

Anhang

2025

2024

Umsatzerlöse aus Dienstleistungen

4.587.835

4.501.611

Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte

886.514

813.422

Sonstige betriebliche Erträge

103.057

97.637

Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)

(5)

5.577.405

5.412.670

Kosten zur Erbringung von Dienstleistungen

-1.458.555

-1.487.266

Kosten der Endgeräte

-887.432

-806.820

Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen

-1.134.369

-1.087.717

Sonstige Aufwendungen

-34.610

-9.466

Gesamte Kosten und Aufwendungen

(6)

-3.514.966

-3.391.269

Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung – EBITDA

2.062.439

2.021.401

Abschreibung

(15) (16)

-853.624

-825.198

Abschreibung Nutzungsrechte

(30)

-357.091

-337.586

Wertaufholung

(15)

0

2.820

Betriebsergebnis – EBIT

851.724

861.437

Zinsertrag

36.819

20.215

Zinsaufwand

-99.511

-100.169

Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen und sonstiges Finanzergebnis, netto

-15.748

-17.626

Wechselkursdifferenzen, netto

1.129

-1.837

Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

(18)

1.228

1.116

Finanzergebnis

(7)

-76.083

-98.302

Ergebnis vor Steuern – EBT

775.641

763.135

Ertragsteuer

(29)

-162.840

-136.563

Jahresergebnis

612.801

626.572

Davon entfällt auf:

Eigentümer der Muttergesellschaft

612.127

625.880

Nicht beherrschende Anteile

(34)

674

692

Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie, das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfällt, in Euro

(8)

0,92

0,94

Sonstiges Ergebnis (Other Comprehensive Income – OCI):

Posten, die in das Jahresergebnis umgegliedert werden:

Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung

(3) (28)

17.087

-6.435

Nicht realisiertes Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, nach Ertragsteuern

(19)

836

680

Realisiertes Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, nach Ertragsteuern

(7)

-32

-237

Posten, die nicht in das Jahresergebnis umgegliedert werden:

Neubewertung von Personalrückstellungen, nach Ertragsteuern

(27)

2.452

6.985

Sonstiges Ergebnis (Other Comprehensive Income – OCI)

20.342

994

Gesamtergebnis

633.143

627.566

Davon entfällt auf:

Eigentümer der Muttergesellschaft

632.469

626.874

Nicht beherrschende Anteile

(34)

674

692

Telekom Austria AG – Konzernbilanz

in TEUR

Anhang

31.12.2025

31.12.2024

VERMÖGENSWERTE

Liquide Mittel

(9)

361.684

366.991

Kurzfristige Finanzinvestitionen

(19)

397.949

62.523

Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen

(10)

1.021.247

949.613

Forderungen an nahestehende Unternehmen

(11)

11.414

16.405

Vorräte

(12)

119.307

101.807

Forderungen aus Ertragsteuern

(29)

1.625

198

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen

(13)

276.350

247.421

Vertragsvermögenswerte

(14)

93.325

83.138

Kurzfristige Vermögenswerte

2.282.900

1.828.095

Sachanlagen

(15)

3.213.105

3.116.000

Nutzungsrechte

(30)

1.819.616

1.880.203

Immaterielle Vermögenswerte

(16)

1.509.342

1.604.272

Firmenwert

(17)

1.092.023

1.088.878

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

(18)

3.264

2.036

Langfristige Finanzinvestitionen

(19)

215.255

253.685

Aktive latente Steuern

(29)

62.176

53.497

Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen

(20)

30.512

27.189

Langfristige Vermögenswerte

7.945.293

8.025.759

VERMÖGENSWERTE GESAMT

10.228.193

9.853.854

SCHULDEN UND EIGENKAPITAL

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

(21)

753.756

82

Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

(30)

341.744

315.583

Verbindlichkeiten

(22)

1.022.846

966.985

Kurzfristige Rückstellungen

(23)

273.817

245.155

Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern

(29)

73.049

83.629

Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen

(11)

45.846

36.800

Vertragsverbindlichkeiten

(24)

254.793

240.735

Kurzfristige Schulden

2.765.852

1.888.969

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

(25)

0

748.630

Langfristige Leasingverbindlichkeiten

(30)

1.512.613

1.584.835

Passive latente Steuern

(29)

65.606

34.221

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

(26)

9.731

44.182

Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung

(23)

365.715

398.233

Personalrückstellungen

(27)

155.230

166.258

Langfristige Schulden

2.108.895

2.976.358

SCHULDEN GESAMT

4.874.747

4.865.327

Grundkapital

1.449.275

1.449.275

Eigene Aktien

-7.803

-7.803

Kapitalrücklagen

1.100.148

1.100.148

Gewinnrücklagen

3.551.932

3.207.662

Rücklage aus dem sonstigen Ergebnis (OCI)

-742.700

-763.043

Auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital

(28)

5.350.851

4.986.238

Nicht beherrschende Anteile

2.595

2.288

EIGENKAPITAL GESAMT

5.353.446

4.988.527

SCHULDEN UND EIGENKAPITAL GESAMT

10.228.193

9.853.854

Telekom Austria AG – Konzern-Kapitalflussrechnung

Anhang

2025

2024

Ergebnis vor Steuern – EBT

775.641

763.135

Abschreibung Sachanlagen

(15)

562.490

553.199

Abschreibung immaterielle Vermögenswerte

(16)

291.134

271.999

Abschreibung Nutzungsrechte

(30)

357.091

337.586

Wertaufholung / Wertminderung

(15)

0

-2.820

Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

(18)

-1.228

-1.116

Ergebnis aus dem Verkauf / der Bewertung von Finanzinvestitionen

(7)

164

570

Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen

(5) (6)

-816

600

Nettoaufwand Personal- und Restrukturierungsrückstellungen

(7) (23) (27)

115.228

106.161

Wechselkursdifferenzen, netto

(7)

-1.129

1.837

Zinsertrag

(7)

-36.819

-20.215

Zinsaufwand

(7)

102.220

102.073

Sonstige Anpassungen

(32)

-7.253

-4.900

Nicht zahlungswirksame und sonstige Überleitungsposten

1.381.081

1.344.975

Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen

(10)

-60.126

-104.821

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

(13)

-2.636

8.902

Forderungen an nahestehende Unternehmen

(11)

1.100

1.298

Vorräte

(12)

-16.492

6.097

Sonstige Vermögenswerte

(13) (20)

-14.248

-39.755

Vertragsvermögenswerte

(14)

-10.232

5.300

Verbindlichkeiten und Rückstellungen

(22) (23)

33.948

72.822

Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen

(11)

9.092

12.353

Vertragsverbindlichkeiten

(24)

13.883

16.681

Veränderung Working Capital

-45.712

-21.123

Personalrückstellungen und bezahlte Restrukturierung

(23) (27)

-146.782

-135.872

Erhaltene Zinsen

(7)

31.605

19.114

Bezahlte Ertragsteuern

(29)

-152.275

-156.096

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

1.843.559

1.814.132

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, bezahlt

(32)

-866.069

-890.371

Abgang von Sachanlagen

(15)

8.062

9.582

Erwerb von Finanzinvestitionen

(19)

-531.193

-251.214

Abgang von Finanzinvestitionen

(19)

237.074

227.727

Erwerb von Tochtergesellschaften, netto

(34)

-10.081

-4.291

Cashflow aus Investitionstätigkeit

-1.162.207

-908.567

Bezahlte Zinsen

(7)

-96.215

-98.863

Tilgung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten

(21) (32)

-500.000

-301.129

Aufnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten

(21) (32)

505.045

240.737

Dividendenausschüttung

(28)

-266.001

-239.618

Zahlung ausstehender Kaufpreis für Unternehmenszusammenschlüsse

(32) (34)

-675

-6.519

Tilgung Leasingverbindlichkeiten

(30)

-331.102

-301.341

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

-688.948

-706.734

Auswirkungen von Wechselkursschwankungen

(3)

2.289

-385

Nettoveränderung der liquiden Mittel

-5.307

198.446

Liquide Mittel am Beginn des Jahres

(9)

366.991

168.545

Liquide Mittel am Ende des Jahres

(9)

361.684

366.991

Telekom Austria AG – Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

in TEUR

Grund- kapital

Eigene Aktien

Kapital- rücklagen

Gewinn- rücklagen

IAS 19 Rücklage

FVOCI Rücklage

Währungsrücklage

Gesamt

Nicht beherrschende Anteile

Eigenkapital gesamt

Stand 1. Jänner 2024

1.449.275

-7.803

1.100.148

2.820.852

-29.841

-729

-733.467

4.598.435

2.144

4.600.579

Jahresergebnis

0

0

0

625.880

0

0

0

625.880

692

626.572

Sonstiges Ergebnis (OCI)

0

0

0

0

6.985

443

-6.435

994

0

994

Gesamtergebnis

0

0

0

625.880

6.985

443

-6.435

626.874

692

627.566

Ausschüttung Dividende

0

0

0

-239.071

0

0

0

-239.071

-548

-239.618

Stand 31. Dezember 2024

1.449.275

-7.803

1.100.148

3.207.662

-22.856

-285

-739.901

4.986.238

2.288

4.988.527

Jahresergebnis

0

0

0

612.127

0

0

0

612.127

674

612.801

Sonstiges Ergebnis (OCI)

0

0

0

0

2.452

804

17.087

20.342

-0

20.342

Gesamtergebnis

0

0

0

612.127

2.452

804

17.087

632.469

674

633.143

Ausschüttung Dividende

0

0

0

-265.634

0

0

0

-265.634

-367

-266.001

Zugang aus Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung

0

0

0

-2.222

0

0

0

-2.222

0

-2.222

Stand 31. Dezember 2025

1.449.275

-7.803

1.100.148

3.551.932

-20.404

518

-722.815

5.350.851

2.595

5.353.446

Telekom Austria AG – Anhang zum Konzernabschluss

(1) Geschäftssegmente

in TEUR Österreich Bulgarien Kroatien Belarus Slowenien
2025
Außenumsätze 2.735.321 885.292 584.523 530.229 231.506
Umsätze zwischen den Segmenten 9.711 9.853 6.983 9 2.122
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 2.745.032 895.146 591.506 530.238 233.628
Segmentaufwendungen -1.756.794 -524.050 -352.301 -299.270 -184.276
EBITDA 988.238 371.096 239.205 230.968 49.352
Abschreibung -682.924 -160.122 -129.914 -41.035 -67.662
Betriebsergebnis – EBIT 305.314 210.974 109.291 189.933 -18.309
Zinsertrag 13.669 15.063 6.052 7.972 233
Zinsaufwand -78.395 -9.819 -10.904 -13.896 -4.019
Sonstiges Finanzergebnis -12.223 438 272 -1.754 -114
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 1.228 0 0 0 0
Ergebnis vor Steuern – EBT 229.592 216.656 104.711 182.254 -22.210
Ertragsteuern -56.708 -37.199 -19.387 -49.567 4.626
Jahresergebnis 172.885 179.457 85.324 132.687 -17.584
EBITDA-Marge 36,0 % 41,5 % 40,4 % 43,6 % 21,1 %
Anlagenzugänge 445.327 112.960 80.014 30.440 20.930
Zugänge zu Nutzungsrechten 166.780 30.521 33.617 9.951 43.248
Segmentvermögen 6.113.415 1.697.901 874.633 506.402 502.807
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 3.264 0 0 0 0
Segmentverbindlichkeiten 3.957.834 530.310 391.170 84.076 216.870
2024
Außenumsätze 2.793.021 812.882 562.366 449.178 227.949
Umsätze zwischen den Segmenten 14.377 7.976 7.430 11 2.162
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 2.807.398 820.858 569.795 449.190 230.111
Segmentaufwendungen -1.768.156 -480.239 -345.604 -253.366 -178.248
EBITDA 1.039.242 340.618 224.192 195.824 51.862
Abschreibung -652.423 -153.795 -124.370 -43.484 -66.079
Wertaufholung 0 0 0 2.820 0
Betriebsergebnis – EBIT 386.819 186.824 99.821 155.160 -14.217
Zinsertrag 18.514 18.512 1.867 1.575 240
Zinsaufwand -100.789 -12.753 -16.334 -6.006 -4.923
Sonstiges Finanzergebnis -16.416 -589 -249 -654 121
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 1.116 0 0 0 0
Ergebnis vor Steuern – EBT 289.243 191.994 85.105 150.075 -18.779
Ertragsteuern -56.919 -29.284 -15.964 -38.675 3.384
Jahresergebnis 232.324 162.710 69.141 111.399 -15.395
EBITDA-Marge 37,0 % 41,5 % 39,3 % 43,6 % 22,5 %
Anlagenzugänge 524.458 121.306 79.088 54.438 21.132
Zugänge zu Nutzungsrechten 105.747 42.100 21.796 11.228 56.736
Segmentvermögen 6.163.814 1.605.800 913.044 387.319 496.513
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 2.036 0 0 0 0
Segmentverbindlichkeiten 3.978.779 516.246 514.906 115.697 193.002
in TEUR Serbien Nordmaze-

donien
Holding & Sonstige Eliminierungen konsolidiert
2025
Außenumsätze 414.555 172.066 23.913 0 5.577.405
Umsätze zwischen den Segmenten 7.170 6.297 39.534 -81.680 0
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 421.726 178.363 63.448 -81.680 5.577.405
Segmentaufwendungen -270.161 -116.341 -93.190 81.415 -3.514.966
EBITDA 151.565 62.022 -29.742 -265 2.062.439
Abschreibung -88.653 -33.913 -6.514 22 -1.210.715
Betriebsergebnis – EBIT 62.912 28.109 -36.256 -243 851.724
Zinsertrag 3.325 1.765 50.489 -61.749 36.819
Zinsaufwand -9.381 -3.414 -31.435 61.753 -99.511
Sonstiges Finanzergebnis -250 -555 319.950 -320.381 -14.618
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0 0 0 0 1.228
Ergebnis vor Steuern – EBT 56.605 25.904 302.747 -320.619 775.641
Ertragsteuern -8.151 -2.597 6.147 -5 -162.840
Jahresergebnis 48.454 23.307 308.894 -320.624 612.801
EBITDA-Marge 35,9 % 34,8 % -46,9 % 0,3 % 37,0 %
Anlagenzugänge gesamt 169.165 20.053 10.202 0 889.092
Zugänge zu Nutzungsrechten 28.005 4.125 2.051 0 318.298
Segmentvermögen 677.822 335.270 8.453.350 -8.933.406 10.228.193
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0 0 0 0 3.264
Segmentverbindlichkeiten 309.419 106.212 1.562.431 -2.283.575 4.874.747
2024
Außenumsätze 390.174 157.303 19.798 0 5.412.670
Umsätze zwischen den Segmenten 7.622 6.572 33.623 -79.772 0
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 397.795 163.875 53.421 -79.772 5.412.670
Segmentaufwendungen -251.591 -107.051 -86.754 79.740 -3.391.269
EBITDA 146.204 56.823 -33.334 -31 2.021.401
Abschreibung -84.170 -33.248 -5.237 22 -1.162.784
Wertaufholung 0 0 0 0 2.820
Betriebsergebnis – EBIT 62.035 23.575 -38.571 -9 861.437
Zinsertrag 1.926 1.155 71.058 -94.633 20.215
Zinsaufwand -10.364 -3.770 -39.871 94.642 -100.169
Sonstiges Finanzergebnis 169 76 404.444 -406.366 -19.463
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0 0 0 0 1.116
Ergebnis vor Steuern – EBT 53.766 21.037 397.060 -406.366 763.135
Ertragsteuern -8.053 -3.554 12.507 -5 -136.563
Jahresergebnis 45.713 17.483 409.568 -406.371 626.572
EBITDA-Marge 36,8 % 34,7 % -62,4 % 0,0 % 37,3 %
Anlagenzugänge gesamt 33.226 21.236 9.710 0 864.595
Zugänge zu Nutzungsrechten 45.631 15.345 2.349 0 300.933
Segmentvermögen 615.250 310.913 8.518.814 -9.157.613 9.853.854
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0 0 0 0 2.036
Segmentverbindlichkeiten 244.419 105.198 1.697.064 -2.499.983 4.865.327

Die A1 Group hat ihre Managementstruktur und die darauf basierende Berichterstattung der Geschäftssegmente auf geografische Märkte ausgerichtet und berichtet sieben operative Segmente: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien. Die einzelnen Segmente bieten die in Anhangangabe (5) beschriebenen Leistungen und Produkte an und treten in den einzelnen Ländern unter dem gemeinsamen Markennamen „A1“ auf.

Die verantwortliche Unternehmensinstanz der A1 Group ist der Konzernvorstand, der im Rahmen regelmäßiger Vorstandssitzungen zusammentrifft. Der Konzernvorstand setzt sich aus dem Vorstand der Telekom Austria AG, Alejandro Plater (seit 1. September 2023 CEO) und Thomas Arnoldner (seit 1. September 2023 Deputy CEO) zusammen (siehe Anhangangabe (36)). Ab 1. September 2023 übernahm Sonja Wallner zusätzlich zu ihrer Funktion als CFO der A1 Telekom Austria AG auch die Funktion des Konzern-CFOs, ohne formell Vorstand der Telekom Austria AG zu sein. Die wesentlichen Steuerungsgrößen für den Konzernvorstand sind der Umsatz, das EBITDA und die Anlagenzugänge (CAPEX).

Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen jenen des Konzerns. Konzerninterne Leasingverhältnisse werden nicht gemäß IFRS 16 als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit erfasst, sondern, wie sonstige konzerninterne Transaktionen, als Aufwand und Ertrag erfasst und eliminiert.

Die Umsatzerlöse, Aufwendungen und Ergebnisse der Segmente beinhalten Lieferungen und Leistungen zwischen den Geschäftssegmenten. Solche Lieferungen und Leistungen werden zu Verrechnungspreisen bewertet, deren Marktüblichkeit laufend dokumentiert und überwacht wird. Diese Transaktionen werden im Konzernabschluss eliminiert. Die Spalte Holding & Sonstige enthält im Wesentlichen Holdinggesellschaften, die Konzernfinanzierungsgesellschaft sowie die A1 Digital, deren Geschäftsaktivitäten sich auf die Kernmärkte der A1 Group sowie Deutschland und die Schweiz sowie ab 2025 auch Spanien fokussieren.

Das sonstige Finanzergebnis der Spalte Holding & Sonstige resultiert im Wesentlichen aus Dividendenerträgen sowie Zu- und Abschreibungen von Beteiligungen an vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die keine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und somit in der Spalte Eliminierungen konsolidiert werden. Die Spalte Holding & Sonstige wird zusätzlich zur Spalte Eliminierungen aus Übersichtlichkeitsgründen dargestellt.

Die Spalte Eliminierungen enthält die Konsolidierungsbuchungen zwischen den Segmenten und die Überleitungsposten für die Vermögenswerte und Schulden der Segmente zum Konzernabschluss.

In keinem Segment gibt es Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die sich auf mindestens 10 % der Umsatzerlöse der A1 Group belaufen.

Die Abschreibung betrifft Sachanlagen, sonstige immaterielle Vermögenswerte sowie Nutzungsrechte (siehe Anhangangaben (15), (16) und (30)). Die Position „Sonstiges Finanzergebnis“ in der Berichterstattung der Geschäftssegmente beinhaltet den Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen, das sonstige Finanzergebnis sowie Wechselkursdifferenzen (siehe Anhangangabe (7)).

Das EBITDA wird als Jahresergebnis exklusive Ertragsteuern, Finanzergebnis, Abschreibung und gegebenenfalls Wertminderungen bzw. Wertaufholungen definiert. Die EBITDA-Marge berechnet sich mittels Division des EBITDA durch die Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge).

Anlagenzugänge beinhalten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten sowie zu Sachanlagevermögen (siehe Anhangangaben (15) und (16)), nicht jedoch Zugänge im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten sowie Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (siehe Anhangangaben (23) und (30)).

(2) Informationen zur Gesellschaft

Die Telekom Austria Aktiengesellschaft („Telekom Austria AG“) mit Sitz in Österreich, Lassallestraße 9, 1020 Wien, ist eine eingetragene Aktiengesellschaft im Sinne des österreichischen Aktiengesetzes. Die Telekom Austria AG und ihre Tochtergesellschaften („A1 Group“) bieten die in den Umsatzerlösen (Anhangangabe (5)) angeführten Leistungen und Produkte in Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien unter dem gemeinsamen Markennamen „A1“ an.

Das oberste Mutterunternehmen der A1 Group ist América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“) mit Sitz in Mexiko, welche über ihre Tochtergesellschaft América Móvil B.V. mit Sitz in Amsterdam die Anteile an der Telekom Austria AG hält. Die Republik Österreich ist über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) die zweite wesentliche Hauptaktionärin der A1 Group. Der Anteil am Grundkapital, der von América Móvil und ÖBAG gehalten wird, ist in Anhangangabe (28) ersichtlich.

Neben den in Anhangangabe (11) beschriebenen Geschäftsbeziehungen reguliert und überwacht die Republik Österreich bestimmte Aktivitäten der A1 Group durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) in Österreich. Darüber hinaus besitzt die Republik Österreich die Steuerhoheit über die inländischen Geschäftstätigkeiten der A1 Group und dadurch das Recht, Steuern wie beispielsweise Körperschaft- und Umsatzsteuer zu erheben.

(3) Grundlagen der Rechnungslegung

Funktionale Währung

Der Konzernabschluss der A1 Group wird in Euro auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden entsprechend dem Prinzip der funktionalen Währung umgerechnet. Für Bilanzposten erfolgt die Umrechnung zum Stichtagskurs. Aufwands- und Ertragsposten werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und bis zur Veräußerung der Tochtergesellschaft in der Rücklage aus Währungsumrechnung im Eigenkapital dargestellt.

Die folgende Tabelle zeigt die Fremdwährungskurse der Fremdwährungen, in denen die A1 Group im Wesentlichen ihre Geschäfte abwickelt:

Stichtagskurse zum 31. Dezember Jahresdurchschnittskurse für das Jahr
2025 2024 2025 2024
Belarussischer Rubel (BYN) 3,4170 3,6246 3,4610 3,5131
Bulgarischer Lew (BGN) * 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558
Mazedonischer Denar (MKD) 61,4950 61,4950 61,5876 61,5319
Schweizer Franken (CHF) 0,9314 0,9412 0,9369 0,9527
Serbischer Dinar (RSD) 117,2820 117,0149 117,2002 117,0861
US-Dollar (USD) 1,1750 1,0389 1,1300 1,0821

* Am 1. Jänner 2026 wird in Bulgarien der Euro eingeführt. Der Umrechnungskurs wurde auf 1,95583 bulgarische Lewa für einen Euro festgesetzt (siehe Anhangangabe (38)).

Rechnungslegung

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 wurde entsprechend den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS), den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) sowie den Interpretationen des ehemaligen Standards Interpretation Committee (SIC), welche zum 31. Dezember 2025 in Geltung und von der Europäischen Union übernommen waren, sowie den ergänzend nach § 245a des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) anzuwendenden Regelungen aufgestellt.

Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden in den entsprechenden Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung und Bilanz dargestellt.

Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Folgende Änderungen sind seit dem 1. Jänner 2025 verpflichtend anzuwenden:

IAS 21 Änderungen: Fehlende Umtauschbarkeit

Die erstmalige Anwendung der Änderungen zu dem oben angeführten Standard (IAS) hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Sie ist nicht auf die belarussischen Gesellschaften anzuwenden, da es in Belarus keine Einschränkungen beim Umtausch des belarussischen Rubels in Fremdwährungen gibt.

Die folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB verabschiedet, sind allerdings noch nicht verpflichtend anzuwenden:

Geltend ab* Geltend ab**
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 1. Jänner 2027 noch nicht übernommen
IFRS 19 reduzierte Angabepflichten 1. Jänner 2027 noch nicht übernommen
IAS 21 Änderungen: Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung 1. Jänner 2027 noch nicht übernommen
IFRS 7 and 9 Anderungen: Verträge über Strom aus erneuerbaren Energien 1. Jänner 2026 30. Juni 2025
IFRS 7 and 9 Änderungen: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 1. Jänner 2026 27. Mai 2025
IFRS 1; 7; 9; 10 und IAS 7 jährliche Verbesserungen Band 11 1. Jänner 2026 9. Juli 2025

* Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gem. IASB).

** Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gem. EU-Endorsement).

Die A1 Group hat von der Wahlmöglichkeit einer früheren Anwendung dieser Standards und Interpretationen nicht Gebrauch gemacht und überprüft zurzeit deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

(4) Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen

Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden der A1 Group Schätzungen vornehmen, die die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, der angeführten Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag und der Aufwendungen und Erträge während des Berichtszeitraums beeinflussen können. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen.

Weiters hat der Vorstand zum Bilanzstichtag wichtige zukunftsbezogene Annahmen und Ermessensentscheidungen zu treffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Bilanzstichtag zu identifizieren, die mit dem Risiko einer wesentlichen Änderung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr behaftet sind. Bei allen Sensitivitätsanalysen bleiben die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert, d. h., es werden keine möglichen Korrelationseffekte berücksichtigt.

a) Umsatzerlöse: Änderungen der Aufteilung des Transaktionspreises von Mehrkomponentenverträgen auf Güter und Dienstleistungen sowie eine geänderte Festsetzung der durchschnittlichen Vertragsdauer können zu einer Verschiebung des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung führen (siehe Anhangangabe (5)).

b) Versorgungspläne für Arbeitnehmer:innen: Die Bewertung der Pensionspläne sowie der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen, Sterbewahrscheinlichkeiten sowie Fluktuationsraten angewendet werden. Änderungen dieser Parameter können zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (27)).

c) Wertminderungen: Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und Sachanlagen basieren grundsätzlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Veränderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren, der Umsatzentwicklung, der Kostentreiber sowie der Anlagenzugänge können zu einer Wertminderung oder, soweit zulässig, zu Wertaufholungen führen (siehe Anhangangabe (17)). Hinsichtlich der Buchwerte der Firmenwerte, der sonstigen immateriellen Vermögenswerte, der Nutzungsrechte und der Sachanlagen wird auf die Anhangangaben (15), (16), (17) und (30) verwiesen.

d) Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Hinsichtlich der Veränderung der Abschreibung aufgrund von Änderungen der Nutzungsdauern sonstiger immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen wird auf Anhangangaben (15) und (16) verwiesen.

e) Ertragsteuern: Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit der latenten Steuern überprüft der Vorstand, ob es wahrscheinlich ist, dass alle aktiven latenten Steuern realisiert werden können. Die endgültige Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern ist davon abhängig, ob in jenen Perioden, in denen die temporären Differenzen abzugsfähig werden, ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, können aktive latente Steuern nicht angesetzt werden (siehe Anhangangabe (29)).

f) Restrukturierungsrückstellung: Die Bewertung der Rückstellung beruht auf Parametern wie Abzinsungsfaktor und Gehaltssteigerungen. Änderungen dieser Parameter können zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (23)).

g) Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte basieren auf Schätzungen hinsichtlich deren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Ein abweichendes tatsächliches Zahlungsverhalten von Kunden kann zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (33)).

h) Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten: Die Bewertung der Rückstellung beruht auf Parametern wie erwartete Stilllegungskosten, geschätzte Laufzeit bis zum Rückbau, Abzinsungsfaktor und Inflationsrate. Änderungen dieser Parameter können zu einer höheren oder niedrigeren Rückstellung führen (siehe Anhangangabe (23)).

i) Leasingverhältnisse: IFRS 16 erfordert Schätzungen, die sowohl die Bewertung der Nutzungsrechte als auch der Leasingverbindlichkeiten beeinflussen. Diese umfassen im Wesentlichen die Auswirkungen etwaiger Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen auf die Laufzeit der Leasingverhältnisse und den angewendeten Grenzfremdkapitalzinssatz zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen (siehe Anhangangabe (30)).

(5) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der A1 Group resultieren. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und etwaige sonstige bei den Kunden erhobene und an die Steuerbehörden bzw. relevanten Stellen abgeführte Steuern und Abgaben ausgewiesen.

Die A1 Group erzielt Umsätze aus dem Verkauf von Endgeräten sowie aus der Erbringung von Festnetz- und Mobilkommunikationsdienstleistungen an natürliche Personen, gewerbliche und nicht gewerbliche Organisationen und andere nationale und internationale Netzbetreiber. Die A1 Group bietet weiters innovative Digitalprodukte, Cloud-, Security- und IoT-Lösungen und mobile Zahlungsdienste an.

Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen enthalten Festnetz- und Mobilkommunikationsdienstleistungen.

Die folgende Tabelle zeigt die disaggregierten Umsatzerlöse für jedes Segment:

2025 (in TEUR) Österreich Bulgarien Kroatien Belarus Slowenien Serbien Nordmazedonien Sonstige* Konsolidiert
Umsatzerlöse aus

Dienstleistungen
2.415.490 675.932 489.875 369.815 178.622 326.155 145.051 -13.105 4.587.835
Umsatzerlöse aus

Verkauf Endgeräte
266.032 204.856 95.589 139.631 52.887 93.718 32.281 1.519 886.514
Sonstige betriebliche Erträge 63.510 14.357 6.042 20.792 2.118 1.853 1.031 -6.647 103.057
Umsatzerlöse gesamt

(inkl. sonstige betriebliche Erträge)
2.745.032 895.146 591.506 530.238 233.628 421.726 178.363 -18.233 5.577.405
2024 (in TEUR) Österreich Bulgarien Kroatien Belarus Slowenien Serbien Nordmazedonien Sonstige* Konsolidiert
Umsatzerlöse aus

Dienstleistungen
2.486.952 624.587 466.029 326.582 177.330 309.247 134.850 -23.965 4.501.611
Umsatzerlöse aus

Verkauf Endgeräte
255.388 185.686 94.675 111.772 50.209 86.825 28.103 764 813.422
Sonstige betriebliche Erträge 65.058 10.584 9.092 10.836 2.572 1.723 922 -3.150 97.637
Umsatzerlöse gesamt

(inkl. sonstige betriebliche Erträge)
2.807.398 820.858 569.795 449.190 230.111 397.795 163.875 -26.351 5.412.670

* Sonstige beinhaltet: Holding, Sonstige & Eliminierungen

Die folgende Tabelle zeigt Umsatzerlöse aus Kundenverträgen und aus anderen Erlösquellen:

in TEUR 2025 2024
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 4.559.980 4.476.310
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 885.457 812.452
Umsatzerlöse aus Kundenverträgen gesamt 5.445.437 5.288.762
Sonstige Erlöse aus Dienstleistungen 27.854 25.300
Sonstige Erlöse aus Verkauf Endgeräte 1.057 970
Sonstige betriebliche Erträge 103.057 97.637
Andere Erlösquellen gesamt 131.968 123.908
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 5.577.405 5.412.670

Die sonstigen Erlöse aus Dienstleistungen beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus der Vermietung von Nebenstellenanlagen („PABX“), Set-Top-Boxen, Routern, Servern, Mobiltelefonen und Geräten für Festnetzkunden sowie Kommunikationsleitungen (siehe Anhangangabe (30)).

Die sonstigen Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus Finanzierungsleasing (siehe Anhangangabe (30)).

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erlöse aus der Vermietung von Funktürmen und Gebäuden in Höhe von 16.022 TEUR (2024: 14.163 TEUR), siehe Anhangangabe (30). Betreffend die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Erlöse aus abgeschriebenen Forderungen, die noch Vollstreckungsmaßnahmen unterlagen, siehe „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind steuerfreie Forschungsprämien in Höhe von 318 TEUR (2024: 1.042 TEUR) erfasst. Der verbleibende Anteil der sonstigen betrieblichen Erträge beinhaltet im Wesentlichen Einhebungsgebühren, Schadenersatz, den Gewinn aus dem Abgang von Sachanlagen und verrechnete Leistungen an die ETS Group (siehe Anhangangabe (11)). 2024 ist weiters der Gewinn aus einem Unternehmenserwerb zum Preis unter Marktwert aus dem Erwerb der A1 ICT im Segment Österreich in Höhe von 3.195 TEUR enthalten (siehe Anhangangabe (34)).

Rechnungslegungsgrundsätze

Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden bei der Leistungserbringung realisiert und grundsätzlich monatlich fakturiert. Bestimmte Wertkartendienste, Zugangsentgelte, Grundentgelte, Wartungsverträge, Serviceleistungen und Erlöse für Mietleitungen für Geschäftskunden werden zum Teil im Voraus fakturiert. Diese Entgelte und Erlöse werden passivisch in den Vertragsverbindlichkeiten abgegrenzt (siehe Anhangangabe (24)) und als Ertrag über den Leistungszeitraum oder zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst.

Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten werden bei Lieferung und Annahme durch den Kunden entsprechend den Vertragsbedingungen realisiert. Bei Verkäufen, die nicht Teil von Mehrkomponentenverträgen oder von Ratenverkäufen sind, bezahlt der Kunde im Zeitpunkt des Verkaufs. Bei Verkäufen im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen bezahlt der Kunde den Anteil, der in den Vertragsvermögenswerten abgegrenzt ist, im Rahmen der monatlichen Entgelte über die Laufzeit des Vertrags. Bei Ratenverkäufen bezahlt der Kunde in gleichmäßigen Raten über die vertragliche Laufzeit.

Forderungen bzw. Umsatzerlöse aus Ratenverkäufen werden nicht abgezinst, wenn der Zeitraum zwischen Leistungserbringung und Bezahlung nicht mehr als ein Jahr beträgt oder wenn der Abzinsungseffekt unwesentlich ist. Für Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Einzelfallbetrachtung zur Wesentlichkeit der Abzinsung. In den Umsatzerlösen 2025 wurde ein Aufzinsungseffekt aus dem Verkauf von Endgeräten in Belarus und Serbien in Höhe von 7.183 TEUR (2024: 4.973 TEUR) erfasst.

Beim Verkauf von Endgeräten über Zwischenhändler wird der Händler als Vermittler eingestuft, d. h., der Umsatz wird erst mit dem Verkauf der Endgeräte an den Kunden realisiert. Stützungen an Händler werden zu diesem Zeitpunkt als Umsatzminderung erfasst.

Bestimmte Verträge verpflichten die A1 Group zur Lieferung mehrerer Komponenten. Der Transaktionspreis dieser Mehrkomponentenverträge beinhaltet im Bereich Mobilkommunikation typischerweise den Verkauf eines Mobiltelefons, das Freischaltentgelt und den Servicevertrag. Im Bereich Festnetz beinhalten diese Verträge typischerweise Internet- und Festnetzleistungen inklusive Herstellung sowie optional Fernsehen und Mobilfunkleistungen.

Die A1 Group teilt diese Verträge generell in separat zu betrachtende Bilanzierungseinheiten („units of account“) ein, sofern die dafür in IFRS 15 normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Einteilung basiert auf der Annahme, dass die einzelnen Leistungskomponenten jeweils einen von den anderen Leistungskomponenten getrennten Nutzen für den Endkunden haben und als eigenständige Leistungsverpflichtung angesehen werden können.

Die Aufteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfolgt proportional zu den Einzelveräußerungspreisen („standalone selling prices“) der zugrundeliegenden Güter und Dienstleistungen. Die Festlegung der Einzelveräußerungspreise von Gütern erfolgt anhand von Marktpreisen alternativer Anbieter. Die Einzelveräußerungspreise von Dienstleistungen sind separat verfügbar, da Dienstleistungen auch gesondert, d. h. auch ohne Hardware, angeboten werden.

Kundenbindungsprogramme, die auf der Basis getätigter Umsätze zu Ansprüchen auf den Bezug von neuen Mobilfunkgeräten oder Zubehör führen und in Form von Bonuspunkten mit den Kunden verrechnet werden, sind ebenfalls Teil der Mehrkomponentenberechnung und werden zum Zeitpunkt der Gewährung unter Berücksichtigung einer geschätzten Verfallsquote umsatzreduzierend bzw. zum Zeitpunkt der Einlösung der Ansprüche umsatzerhöhend erfasst. Die Festlegung der Einzelveräußerungspreise der Bonuspunkte erfolgt mit einem Festwert pro Mobilpoint entsprechend der Vertragsbedingungen. Die Leistungsverpflichtung wird um die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme angepasst.

Für einen Großteil der Verträge wendet die A1 Group die praktische Erleichterung gemäß IFRS 15 an, ähnlich ausgestaltete Verträge zu Portfolios zusammenzufassen. Als wesentliche Kriterien für die Portfoliobildung werden die Gleichartigkeit der Vertragsinhalte sowie die Laufzeit definiert. Für einen geringen Teil der komplexeren Großkundenverträge erfolgt die Ermittlung der IFRS-15-Abgrenzungen auf Ebene des einzelnen Vertrages.

Erlöse aus Verbindungs- und Roamingleistungen an eigene Kunden werden auf Basis von Gesprächsminuten bzw. verbrauchtem Datenvolumen als Umsatz zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Leistung erbracht wurde, sofern die Verbindungs- und Roamingleistungen nicht mit einem vertraglich vereinbarten Fixtarif gedeckt sind.

Erlöse aus eingehenden Gesprächen von inländischen und ausländischen Netzbetreibern (Zusammenschaltung) und Roaming werden in der Periode ertragswirksam erfasst, in der die Gespräche stattfinden bzw. das Datenvolumen verbraucht wird.

Im Bereich von Mehrwertdiensten im Mobilfunk, aber auch teilweise bei (digitalen) Dienstleistungen wie etwa Software aus der Cloud tritt die A1 Group bei gewissen Verträgen als Vermittler (Agent) auf und erfasst die Umsatzerlöse daher entsprechend auf Nettobasis, d. h. nach Abzug der Kosten gegenüber dem Lieferanten.

Skonti und nachträglich gewährte Rabatte werden zum Zeitpunkt der Gewährung als Erlösminderung gebucht. Die Rabatte werden in Abhängigkeit von den Umsatzerlösen aus Dienstleistungen auf Einzelkundenbasis berechnet.

Rabatte (standardisierte Mehrkomponentenstützungen) werden grundsätzlich in die Mehrkomponentenberechnung einbezogen, was bei reinen Dienstleistungsverträgen zu einer gleichmäßigen Reduktion der Umsatzerlöse über die Vertragslaufzeit führt. Bei Mehrkomponentenverträgen werden die Rabatte nach der Methode der relativen Einzelveräußerungspreise grundsätzlich den einzelnen Leistungsverpflichtungen zugeordnet, weshalb ein Teil den Umsatz für Endgeräte zeitpunktbezogen reduziert und der andere Teil den Umsatz aus Dienstleistungen zeitraumbezogen reduziert.

Für bestimmte Kunden werden aufgrund der abgenommenen Mengen zusätzlich zu den standardisierten Mehrkomponentenstützungen noch Rabatte für den Bezug von Hardware und teils auch Dienstleistungen für die Laufzeit der Serviceverträge gewährt. Diese werden ebenfalls in die Mehrkomponentenberechnung einbezogen („Kundenrabatte für Hardware“).

Es bestehen keine wesentlichen über die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehenden Garantieverpflichtungen. Des Weiteren bestehen keine wesentlichen Rücknahmeverpflichtungen.

Die Gesamthöhe des Transaktionspreises der zum 31. Dezember 2025 nicht (oder teilweise nicht) erfüllten Leistungsverpflichtungen aus Mehrkomponentengeschäften beläuft sich auf 870.775 TEUR (2024: 755.376 TEUR) und wird in der Regel über eine Vertragsdauer von 12 bis 24 Monaten, bzw. im Geschäftskundenbereich bis zu 36 Monaten, realisiert. Für Leistungsverpflichtungen, deren Erlöse in Höhe des Betrags erfasst werden können, den das Unternehmen in Rechnung stellen darf, wird von der Angabe des Transaktionspreises noch nicht erfüllter Leistungsverpflichtungen und des Zeitpunkts der Erlöserfassung abgesehen. Die Angaben beziehen sich nur auf Transaktionen im Anwendungsbereich von IFRS 15, d. h., sie umfassen nicht die Anteile des Transaktionspreises, die Leistungsverpflichtungen außerhalb des Anwendungsbereichs des Standards zugeordnet wurden, z. B. Leasing-Verhältnisse.

(6) Kosten und Aufwendungen

In der folgenden Tabelle sind die Kosten und Aufwendungen nach ihrer Art aufgegliedert:

in TEUR 2025 2024
Kosten der Endgeräte 887.432 806.820
Personalaufwand, inkl. Sozialleistungen und Abgaben 1.042.200 1.021.355
Sonstiger betrieblicher Aufwand 1.585.334 1.563.095
Gesamte Kosten und Aufwendungen 3.514.966 3.391.269

Die Kosten der Endgeräte entsprechen dem Materialaufwand. Der Personalaufwand, inkl. Sozialleistungen und Abgaben, umfasst die gesamten Leistungen an Arbeitnehmer:innen abzüglich aktivierter Eigenleistungen, die saldiert dargestellt werden:

in TEUR 2025 2024
Aktivierte Eigenleistungen 80.537 86.794

Aktivierte Eigenleistungen stellen den Wert der für eigene Zwecke erbrachten Leistungen dar und bestehen im Wesentlichen aus Personalkosten und direkt zurechenbaren Gemeinkosten, die hauptsächlich als Teil der Sachanlagen aktiviert werden. Betreffend die Aktivierung selbst erstellter Software siehe Anhangangabe (16).

Wertberichtigungen von Forderungen an Kunden, Händler und sonstige Forderungen, die der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten zugeordnet sind, werden in den Forderungsabschreibungen im Funktionsbereich Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen erfasst und betragen (siehe Anhangangabe (33)):

in TEUR 2025 2024
Wertminderungen 43.038 45.518

Die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Position Abschreibung verteilt sich wie folgt:

in TEUR 2025 2024
Kosten zur Erbringung von Dienstleistungen 1.062.221 1.026.327
Kosten der Endgeräte 22.160 20.645
Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen 126.334 115.812
Abschreibung 1.210.715 1.162.784

Die Abschreibung betreffend die Kosten zur Erbringung von Dienstleistungen erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund des Zugangs von Nutzungsrechten im Zusammenhang mit Mietverträgen mit der ETS Group (siehe Anhangangabe (30)) sowie des Zugangs von Software und Telekommunikationsanlagen.

Honorare Konzernabschlussprüfer

In der Hauptversammlung wurde die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien („Deloitte“) als Konzernabschlussprüfer der Telekom Austria AG für 2025 bestellt (2024: Ernst&Young). Die Honorare für den Konzernabschlussprüfer betragen:

in TEUR 2025 2024
Jahresabschlussprüfungen 1.380 1.661
Andere Bestätigungsleistungen 0 124
Sonstige Leistungen 0 93
Aufwendungen Konzernabschlussprüfer 1.380 1.878

Die Werte 2025 betreffen Deloitte, jene aus 2024 Ernst&Young.

2024 betreffen die anderen Bestätigungsleistungen und sonstigen Leistungen von Ernst&Young im Wesentlichen Prüfungen des internen Kontrollsystems („ISAE-Zertifizierungen“) sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit den Angaben gemäß European Sustainability Reporting Standards und EU-Taxonomie-Verordnung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat („ESEF-Format“).

(7) Finanzergebnis

in TEUR 2025 2024
Zinsertrag aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten 35.817 18.472
Zinsertrag aus zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust bewerteten Vermögenswerten 308 841
Zinsertrag aus zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerteten Vermögenswerten 489 723
Zinsertrag aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 205 179
Zinsertrag 36.819 20.215
in TEUR 2025 2024
Zinsaufwand aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten 21.074 17.762
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten 73.486 80.570
Aktivierte Zinsen -1.287 -3.290
Zinsaufwand aus Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten 6.178 5.100
Aufzinsung der Kaufpreisverpflichtung 60 28
Zinsaufwand 99.511 100.169

Zinsen werden, mit Ausnahme von zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust bewerteten Vermögenswerten, unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Der Anstieg des Zinsertrages aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten resultiert im Wesentlichen aus höheren Finanzinvestitionen (siehe Anhangangabe (19)). Der Zinsaufwand aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der begebenen Anleihe (siehe Anhangangaben (21), (25) und (33)). 2025 ist weiters der Effekt aus der Aufzinsung der Verbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb der LTE Lizenz in Belarus im 4. Quartal 2024 enthalten (siehe Anhangangaben (16) und (26)).

Betreffend den Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten siehe Anhangangaben (11) und (30). Betreffend den Zinsaufwand aus Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten siehe Anhangangabe (23). Betreffend die Aufzinsung der Kaufpreisverpflichtung siehe Anhangangaben (22) und (26).

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. Zur Berechnung der aktivierten Zinsen wurde für selbst erstellte Software sowie für qualifizierte Vermögenswerte des Sachanlagevermögens (siehe Anhangangaben (15) und (16)) ein Zinssatz von 1,5 % (2024: 1,5 %) angewendet.

in TEUR 2025 2024
Zinsergebnis aus Personalrückstellungen 5.747 6.243
Zinsaufwand aus Restrukturierungsrückstellung 7.679 9.367
Bereitstellungsgebühren für nicht ausgenutzte Kreditlinien 1.729 2.210
Erhaltene Dividenden -552 -458
Gewinn aus dem Verkauf von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis -42 -313
Verlust aus dem Verkauf von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis 0 6
Verlust aus dem vorzeitigem Verkauf von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten 5 207
Veränderung des erwarteten Kreditverlustes 739 1.829
Anspruchszinsen 980 -306
Gewinn aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust -796 -2.345
Verlust aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust 258 1.185
Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen und sonstiges Finanzergebnis, netto 15.748 17.626

Die Restrukturierungsrückstellung beinhaltet Rückstellungen für belastende Verträge gem. IAS 37 sowie Rückstellungen für Sozialpläne gem. IAS 19. Betreffend die zur Berechnung der Restrukturierungs- und Personalrückstellungen herangezogenen Zinssätze siehe Anhangangaben (23) und (27). Der erwartete Kreditverlust betrifft Finanzinvestitionen (siehe Anhangangabe (19)). Der Aufwand aus Anspruchszinsen 2025 stammt im Wesentlichen aus Betriebsprüfungen in Österreich und Bulgarien, der Ertrag im Jahr 2024 aus Bulgarien. Der Gewinn/Verlust aus der Bewertung von Instrumenten zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust beinhaltet weder erhaltene Dividenden noch Zinserträge.

in TEUR 2025 2024
Wechselkursgewinne 9.189 6.638
Wechselkursverluste -8.059 -8.475
Wechselkursdifferenzen 1.129 -1.837

Wechselkursdifferenzen entstehen durch Wechselkursschwankungen zwischen der Erfassung der Transaktion und deren Zahlung bzw. durch die Bewertung der offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag. Die Wechselkursdifferenzen sind im Wesentlichen auf die Entwicklung des belarussischen Rubels zurückzuführen. Die Fremdwährungskurse sind in Anhangangabe (3) enthalten.

(8) Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) wird mittels Division des Periodenergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Jahres im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt:

2025 2024
Jahresergebnis, das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfällt, in TEUR 612.127 625.880
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Aktien 664.084.841 664.084.841
Ergebnis je Aktie - unverwässert und verwässert in Euro 0,92 0,94

Der Aufsichtsrat hat festgelegt, alle Mitarbeiterbeteiligungspläne in bar abzugelten. Folglich ergeben sich zum 31. Dezember 2025 und 2024 keine potenziell verwässernden Effekte.

(9) Liquide Mittel

Liquide Mittel enthalten Guthaben bei Kreditinstituten und Finanzinvestitionen mit Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten, gerechnet vom Erwerbszeitpunkt. Der Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln.

Im 2. Quartal 2024 hat die belarussische Regierung vorübergehende Beschränkungen für die Zahlung von Dividenden an ausländische Investoren verhängt, die in der Europäischen Union oder anderen als "unfreundlich" erachteten Ländern ansässig sind. Zum 31. Dezember 2025 betrugen die liquiden Mittel der belarussischen Tochtergesellschaften 91.882 TEUR (2024: 40.524 TEUR).

Die Berechnung der erwarteten Kreditverluste ergab nur einen unwesentlichen Effekt für liquide Mittel, welcher nicht erfasst wurde (siehe auch „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33)).

(10) Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Forderungen, brutto 1.302.236 1.225.274
Wertberichtigungen -280.990 -275.661
Forderungen, netto 1.021.247 949.613
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 104.050 85.610

Zum 31. Dezember 2025 und 2024 betreffen die Forderungen an Kunden, Händler und sonstige Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Forderungen aus Ratenverkäufen, welche im Wesentlichen aus dem Verkauf von Mobiltelefonen stammen sowie auch Tablets, Fernsehgeräten und sonstigen Geräten in allen Segmenten.

Die Entwicklung der Wertberichtigung zu Forderungen an Kunden, Händler und sonstige sowie deren Altersstruktur ist unter „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33) dargestellt.

(11) Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Aktionäre América Móvil und ÖBAG sind als nahestehende Unternehmen anzusehen, da ihnen der Anteil an der Telekom Austria AG Beherrschung bzw. maßgeblichen Einfluss gewährt. Über América Móvil besitzt die A1 Group auch ein Naheverhältnis zu deren Tochterunternehmen. Über die ÖBAG besteht für die A1 Group ein Naheverhältnis zur Republik Österreich, die damit ebenso wie ihre Tochterunternehmen (im Wesentlichen der ÖBB-, der ASFINAG-, der OMV- und der Post-Konzern sowie die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) und der Verbund) als nahestehende Unternehmen einzustufen sind. Weiters sind die Aufsichtsräte der Telekom Austria AG als nahestehende Personen einzustufen.

Die nahestehenden Unternehmen enthalten unter anderem die ETS Group, welche seit der Abspaltung aus der A1 Group am 22. September 2023 eine Tochtergesellschaft der América Móvil ist. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Leistungsverrechnungen zwischen der A1 Group und der ETS Group sind in den in der Folge offengelegten Aufwendungen und Erträgen enthalten. Im Jahr 2025 sind Umsätze mit der ETS Group in Höhe von 9.193 TEUR (2024: 9.395 TEUR) enthalten sowie bezogene Leistungen von 4.496 TEUR (2024: 6.178 TEUR). Die Umsätze mit der ETS Group resultieren im Wesentlichen aus Personalüberlassung, die Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Netzwerk- und technische Leistungen.

Die Fremdüblichkeit der Geschäftsfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen wird laufend dokumentiert und überwacht. Mit Ausnahme der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften, deren Transaktionen im Konzernabschluss eliminiert werden, sowie der in der Folge erläuterten Anleihe und der in Anhangangabe (2) offengelegten Transaktionen mit der ETS Group gibt es keine Finanzierungsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen.

Die Aufwendungen und Erträge mit den nahestehenden Unternehmen und Personen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2025 2024
Umsatzerlöse (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 155.268 142.799
Aufwendungen 90.757 99.895
Zinsertrag 11.674 3.965
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten 53.501 60.175
Abschreibung Nutzungsrechte 217.099 206.042

2025 und 2024 umfassen die Umsatzerlöse mit den österreichischen nahestehenden Unternehmen das komplette Leistungsspektrum der A1 Group. Der Anstieg der Umsätze ist im Wesentlichen auf Investitionen in Informations- und Kommunikationsnetzwerke im öffentlichen Sektor zurückzuführen. Die Aufwendungen mit den österreichischen nahestehenden Unternehmen umfassen 2025 und 2024 im Wesentlichen Energie, Porto, Transportleistungen, Provisionen und Beiträge an die RTR. Die Reduktion der Aufwendungen ist auf Nachverrechnungen zurückzuführen, welche im Jahr 2024 enthalten waren.

2025 sind Umsatzerlöse gegenüber der nach der at-Equity-Methode bilanzierten Gesellschaft Canal+ in Höhe von 1 TEUR (2024: 4 TEUR) und Aufwendungen von 3.182 TEUR enthalten (2024: 4.227 TEUR). Die Aufwendungen betreffen TV- und Videoinhalte (siehe Anhangangabe (18)).

Am 22. April 2025 hat die A1 Group eine Anleihe erworben, die von der ETS-Group im Rahmen einer Privatplatzierung begeben wurde und einen Nennwert von 255.000 TEUR, eine Laufzeit bis 26. November 2026 und einen fixen Zinssatz von 3,029 % hat. Am 22. Juli 2024 hat die A1 Group eine Anleihe, die von der ETS-Group im Rahmen einer Privatplatzierung begeben wurde, mit einem Nennwert von 180.000 TEUR, einer Laufzeit bis Juli 2028 und einem variablen Zinssatz in Höhe des 3-Monats-EURIBOR zuzüglich einer Marge von 1,05 Basispunkten, erworben. Beide Anleihen werden nicht in den Forderungen an nahestehende Unternehmen, sondern in den Finanzinvestitionen ausgewiesen (siehe Anhangangabe (19)). Der Zinsertrag steht im Zusammenhang mit diesen Anleihen.

Der Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten und die Abschreibung von Nutzungsrechten betreffen Mietverträge mit der ETS Group (siehe Anhangangabe (30)).

Die A1 Group ist verpflichtet, Kommunikationsdienste für einkommensschwache Haushalte und sonstige berechtigte Kunden zu verminderten Tarifen zu erbringen, wofür sie von der Republik Österreich auf vertraglicher Basis Ausgleichszahlungen erhält. Der Vertrag mit der Republik Österreich vom Juni 2021 legt die Rückerstattung für Kunden mit gültigem Bescheid mit 10,00 Euro netto pro Kunden und Monat fest. Die Rückerstattungen werden über den Leistungszeitraum als Umsatz erfasst und betrugen 2025 inklusive einer Nachverrechnung von Vorjahren 7.112 TEUR (2024: 5.601 TEUR).

Hinsichtlich der Transaktionen betreffend den Wechsel von unkündbaren Beamten zum Bund und den damit erfassten Aufwendungen und Rückstellungen wird auf Anhangangabe (23) verwiesen.

Betreffend die Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte, die von der Republik Österreich geleistet wurden, siehe Anhangangabe (15), steuerfreie Forschungsprämien sind in Anhangangabe (5) ersichtlich.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen zum 31. Dezember 2025 und 2024 beinhalten:

Die Bezüge der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen anderer Mitarbeiter:innen sind in folgender Tabelle dargestellt. Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen setzen sich aus den im Firmenbuch eingetragenen Vorständ:innen bzw. Geschäftsführer:innen der wesentlichen operativen Gesellschaften der A1 Group und den Mitgliedern des Vorstandes der Telekom Austria AG (siehe Anhangangabe (36)) zusammen.

in TEUR 2025 2024
Mitarbeiterentlohnung, kurzfristig 11.065 10.981
Pensionen 441 430
Abfertigungen 643 148
Aktienbasierte Vergütung 1.610 935
Bezüge der leitenden Mitarbeiter:innen 13.759 12.493
Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen anderer Mitarbeiter:innen 17.513 19.139
Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen des Vorstandes 313 315

Die Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen setzen sich aus gesetzlichen sowie freiwilligen Abfertigungsaufwendungen, Beiträgen zu Pensionsplänen und anderen Pensionsleistungen zusammen.

(12) Vorräte

Die Vorräte umfassen Handelswaren, die in Geschäften der A1 Group oder an Händler verkauft werden und zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt werden. Die Bewertung erfolgt mit dem gleitenden Durchschnittspreis abzüglich Wertberichtigung, die auf der Umschlagshäufigkeit der letzten zwölf Monate basiert. Der Nettoveräußerungswert wird aufgrund zu erwartender Verkaufspreise abzüglich der noch anfallenden Vertriebskosten bei einer normalen Geschäftsentwicklung ermittelt.

Der Nettobetrag aus Wertminderung und Wertaufholung von Vorräten, der in den Kosten der Endgeräte erfasst wurde, beträgt:

in TEUR 2025 2024
Wertminderung und Wertaufholung von Vorräten 1.202 3.529

Wertminderung: negatives Vorzeichen; Wertaufholung: positives Vorzeichen

Die Wertaufholung 2025 stammt im Wesentlichen aus dem Festnetzbereich in Österreich sowie aus dem Mobil- und Festnetzbereich in Kroatien (2024: Festnetzbereich Österreich), da wertberichtigte Vorräte verkauft wurden.

(13) Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 72.295 69.422
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 148.274 128.227
Vertragskosten 55.781 49.772
Gesamt 276.350 247.421

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Gehaltsvorschüsse 11.687 13.534
Lizenzkosten 30.850 21.329
Instandhaltung 9.505 10.192
Sonstige 20.253 24.367
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 72.295 69.422

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Finanzierungsleasingforderungen 1.848 1.479
Abgegrenzte Zinsen 8.001 3.063
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 37.721 21.032
Finanzielle Vermögenswerte 47.571 25.574
Finanzbehörden 2.592 1.341
Vorauszahlungen 18.611 25.912
Zuschüsse der öffentlichen Hand 22.361 13.483
Erstattung Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag 19.998 26.497
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 44.323 44.454
Nicht finanzielle Vermögenswerte 107.884 111.687
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, brutto 155.455 137.261
Abzüglich Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte -3.176 -4.528
Abzüglich Wertberichtigung für nicht finanzielle Vermögenswerte -4.006 -4.507
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 148.274 128.227

Vertragskosten

An Dritte und an Mitarbeiter:innen gezahlte Provisionen werden als Abgrenzungsposten aktiviert, soweit es sich dabei um Kosten für die Erlangung von Kundenverträgen handelt und diese voraussichtlich in den Erlösen Deckung finden. Da die Realisierung der Vertragskosten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft. Die A1 Group wendet den praktischen Behelf an, Vertragserlangungskosten nicht zu aktivieren, wenn der Abschreibungszeitraum kürzer als ein Jahr ist.

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Vertragskosten, brutto 57.071 50.900
Wertberichtigung Vertragskosten -1.291 -1.128
Vertragskosten, netto 55.781 49.772
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 27.937 20.709

Aktivierte Vertragskosten werden über die erwartete Vertragsdauer des zugrundeliegenden Vertrages erfolgswirksam linear abgeschrieben. 2025 beträgt die Abschreibung, die in den Vertriebsaufwendungen erfasst wird, 38.981 TEUR (2024: 36.395 TEUR).

Wertminderungen werden in den Vertriebsaufwendungen ausgewiesen und dann erfasst, wenn die dazugehörige Kundenforderung oder der Vertragsvermögenswert gemäß IFRS 9 wertzuberichtigen ist. Die Entwicklung der Wertberichtigung der Vertragskosten ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

in TEUR 2025 2024
Stand 1. Jänner 1.128 1.066
Auflösung -890 -847
Dotierung 1.053 909
Stand 31. Dezember 1.291 1.128

(14) Vertragsvermögenswerte

Vertragsvermögenswerte stellen einen Anspruch der A1 Group auf Gegenleistung für Güter oder Dienstleistungen, die auf Kunden übertragen wurden, dar. Vertragsvermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Abgrenzungen aus relevanten Mehrkomponentenverträgen im Mobilfunkbereich und aus Leistungsverpflichtungen im Festnetzbereich sowie Abgrenzungen aus Kundenbindungsprogrammen, Kundenrabatten für Hardware und Herstellungsentgelten (siehe Anhangangabe (5)).

Da die Realisierung der Vertragsvermögenswerte innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft. Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, sobald der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung unbedingt wird. Zum 31. Dezember 2025 sind Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenbindungsprogrammen bzw. aus Kundenrabatten für Hardware in Höhe von 100.232 TEUR (2024: 100.420 TEUR) Teil der Mehrkomponentenberechnung und werden daher saldiert in den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen.

Die Veränderungen der Vertragsvermögenswerte, brutto sowie die Überleitung zu den Vertragsvermögenswerten, netto und deren Anteil mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in folgender Tabelle dargestellt:

in TEUR 2025 2024
Stand 1. Jänner 85.780 91.137
Erhöhungen 243.443 203.093
Umgliederung zu Forderungen -233.554 -209.274
Aufzinsung 651 807
Währungsumrechnung 10 17
Stand 31. Dezember 96.330 85.780
Wertberichtigung Vertragsvermögenswerte -3.004 -2.642
Vertragsvermögenswerte netto 93.325 83.138
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 49.762 51.440

Die Entwicklung der Wertberichtigung zu den Vertragsvermögenswerten ist unter „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33) dargestellt.

(15) Sachanlagen

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten bestimmte Aufwendungen, die während der Errichtung bzw. des Ausbaus von Anlagen anfallen, wie zum Beispiel Material- und Personalaufwand, direkt zurechenbare Gemeinkosten und Zinsaufwand sowie den Barwert der Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten sowie gegebenenfalls der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (siehe Anhangangabe (23)). Umsatzsteuer, die von Lieferanten in Rechnung gestellt wird und zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Instandhaltung und Reparaturen werden im Jahr des Anfalls als laufender Aufwand gebucht, Ersatz- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert. Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen als Abgang erfasst, wobei die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst wird.

Kabel sowie Hilfs- und Betriebsstoffe werden vor allem im eigenen Netzausbau eingesetzt und in Übereinstimmung mit IAS 16.8 in den Sachanlagen ausgewiesen, da erwartet wird, diese in mehr als einer Periode zu verbrauchen.

Zum 31. Dezember 2025 betrug der Buchwert der Grundstücke 60.612 TEUR (2024: 60.665 TEUR).

in TEUR Kommunikationsanlagen und

Ausstattung
Grundstücke,

Gebäude &

Bauten auf

fremdem Grund
Sonstige

Vermögenswerte
Anlagen in Bau Kabel sowie Hilfs- und Betriebsstoffe Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 1. Jänner 2024 10.488.086 943.420 378.929 409.693 148.901 12.369.030
Zugänge 252.640 3.620 15.958 251.418 138.596 662.232
Abgänge -266.165 -5.048 -28.131 -485 -7.660 -307.489
Umbuchungen 285.000 104.799 -6.621 -213.500 -170.361 -683
Währungsumrechnung -5.756 -519 -1.275 -345 -17 -7.912
Änderungen des

Konsolidierungskreises
0 0 342 0 479 821
Stand 31. Dezember 2024 10.753.804 1.046.273 359.201 446.781 109.939 12.715.998
Zugänge 294.700 12.029 24.189 206.162 134.313 671.393
Abgänge -274.845 -11.800 -34.308 -727 -5.540 -327.221
Umbuchungen 317.509 14.072 4.677 -187.332 -152.890 -3.964
Währungsumrechnung 15.192 1.277 2.857 897 66 20.289
Änderungen des

Konsolidierungskreises
6.033 336 -2 9 0 6.375
Stand 31. Dezember 2025 11.112.393 1.062.186 356.614 465.790 85.888 13.082.870
Kumulierte Abschreibung und Wertminderung
Stand 1. Jänner 2024 -8.230.059 -749.479 -322.255 0 -38.206 -9.339.999
Zugänge -503.462 -26.406 -26.018 0 2.688 -553.199
Wertaufholung 0 44 2.776 0 0 2.820
Abgänge 255.915 3.227 27.712 0 4.418 291.272
Umbuchungen 60.971 -78.110 10.321 0 0 -6.818
Währungsumrechnung 4.627 193 1.092 0 13 5.925
Stand 31. Dezember 2024 -8.412.007 -850.532 -306.372 0 -31.087 -9.599.998
Zugänge -510.415 -23.968 -30.614 0 2.507 -562.490
Abgänge 260.078 10.171 33.968 0 4.345 308.562
Umbuchungen -146 -7 0 0 0 -153
Währungsumrechnung -11.501 -476 -2.423 0 -33 -14.432
Änderungen des

Konsolidierungskreises
-1.027 -170 -57 0 0 -1.254
Stand 31. Dezember 2025 -8.675.017 -864.982 -305.498 0 -24.268 -9.869.765
Buchwert zum
31. Dezember 2025 2.437.376 197.204 51.116 465.790 61.620 3.213.105
31. Dezember 2024 2.341.798 195.741 52.829 446.781 78.852 3.116.000

In den sonstigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Büro-, Geschäfts- und sonstige Ausstattung sowie Fahrzeuge enthalten.

Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen.

Die Umbuchungen von Kommunikationsanlagen und Ausstattung zu Gebäude & Bauten auf fremden Grund im Jahr 2024 resultieren aus einer Kontenharmonisierung im Konzern.

Die Wertaufholung im Jahr 2024 betrifft im Wesentlichen eine Zuschreibung in Belarus zu einer in Vorjahren vollständig abgewerteten Solaranlage auf ihren fortgeschriebenen Buchwert.

Die Abschreibung auf Sachanlagen wird linear über die geschätzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berechnet, wobei eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt (siehe Werthaltigkeitsprüfung in Anhangangabe (16)). Einbauten in fremden Gebäuden werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum aus Leasingdauer und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer der Sachanlagen abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren beträgt für:

2025 2024
Kommunikationsanlagen und Ausstattung 225 225
Gebäude und Einbauten in fremden Gebäuden 250 250
Sonstige Vermögenswerte 210 210

Sensitivitätsanalyse

Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare Sachanlagen stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Eine Veränderung der Nutzungsdauern um ein Jahr würde zu folgenden Veränderungen der Abschreibung führen:

in TEUR 2025 2024
Rückgang aufgrund Verlängerung um ein Jahr 112.944 114.635
Erhöhung aufgrund Verkürzung um ein Jahr 145.102 181.798

2025 wurde in Belarus die Nutzungsdauer von technischen Anlagen für Solarparks basierend auf Gutachten von technischen Expert:innen von vier auf zwölf Jahre erhöht, was zu einer Verringerung der Abschreibungen um 2.569 TEUR führte. Weiters wurde in Kroatien aufgrund von intensiver Verwendung die Nutzungsdauer von bestimmten Test- und Messgeräten basierend auf Gutachten von technischen Expert:innen von drei auf zwei Jahre verringert, was zu einer Erhöhung der Abschreibungen um 1.442 TEUR führte. 2024 wurde die Nutzungsdauer von Kundenendgeräten (Set-Top-Boxen und Modems) basierend auf Gutachten von technischen Expert:innen und unter der Berücksichtigung des Lebenszyklus der Geräte von fünf auf drei Jahre verkürzt, was zu einer Erhöhung der Abschreibungen in den „Kommunikationsanlagen und Ausstattung“ in Höhe von 6.310 TEUR führte.

Zuschüsse der öffentlichen Hand und Kaufverpflichtungen

2025 betrugen die Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte, die von den Anschaffungskosten abgezogen wurden, 42.765 TEUR (2024: 44.432 TEUR). Die Zuschüsse wurden im Wesentlichen für den Breitbandausbau in Österreich und seit 2025 auch in Bulgarien gewährt.

Zum 31. Dezember 2025 betrugen die Kaufverpflichtungen für Sachanlagen 177.668 TEUR (2024: 224.250 TEUR).

(16) Immaterielle Vermögenswerte

in TEUR Lizenzen und sonstige Rechte Markennamen und Patente Software Kundenstock Anlagen in Bau Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 1. Jänner 2024 2.286.601 565.237 1.395.193 1.013.390 144.593 5.405.014
Zugänge 42.812 2 70.520 161 97.902 211.396
Abgänge -75.879 -1.937 -30.291 0 1.680 -106.426
Umbuchungen 11 -7.784 112.450 66 -104.060 683
Währungsumrechnung -2.186 -1.037 -849 -3.823 -1.320 -9.215
Änderungen des

Konsolidierungskreises
0 0 0 5.073 0 5.073
Stand 31. Dezember 2024 2.251.359 554.481 1.547.024 1.014.867 138.795 5.506.526
Zugänge 110.908 0 66.868 179 45.450 223.406
Abgänge -84.997 -3 -25.986 -658 -3.024 -114.668
Umbuchungen 37.408 -1 60.960 0 -93.647 4.720
Währungsumrechnung 4.425 2.477 2.203 9.293 1.902 20.299
Änderungen des

Konsolidierungskreises
0 0 0 826 0 826
Stand 31. Dezember 2025 2.319.103 556.954 1.651.069 1.024.508 89.475 5.641.109
Kumulierte Abschreibung und Wertminderung
Stand 1. Jänner 2024 -1.293.546 -388.656 -1.080.904 -987.308 0 -3.750.415
Zugänge -123.132 -3.112 -137.059 -8.696 0 -271.999
Abgänge 75.643 0 29.959 0 0 105.602
Umbuchungen 1 6.980 -164 0 0 6.818
Währungsumrechnung 2.080 1.007 839 3.814 0 7.740
Stand 31. Dezember 2024 -1.338.954 -383.781 -1.187.329 -992.190 0 -3.902.254
Zugänge -121.648 -2.712 -159.090 -7.684 0 -291.134
Abgänge 53.409 2 25.886 343 0 79.640
Währungsumrechnung -4.243 -2.461 -2.043 -9.272 0 -18.019
Stand 31. Dezember 2025 -1.411.436 -388.951 -1.322.577 -1.008.804 0 -4.131.767
Buchwert zum
31. Dezember 2025 907.668 168.003 328.492 15.704 89.475 1.509.342
31. Dezember 2024 912.405 170.700 359.695 22.677 138.795 1.604.272

Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen.

Noch nicht in Betrieb genommene Lizenzen sind in den Lizenzen und Nutzungsrechten enthalten.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibung angesetzt, wobei eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt (siehe Werthaltigkeitsprüfung). Der planmäßigen linearen Abschreibung liegen folgende Nutzungsdauern in Jahren zugrunde:

2025 2024
Mobilfunk- und Festnetzlizenzen 5-24 524
Sonstige Rechte 330 330
Patente 57 57
Software 210 210
Kundenstock 414 414

2025 wurde in Kroatien aufgrund von raschem technologischem Fortschritt und Änderungen der Geschäftsprozesse die Nutzungsdauer von bestimmten Software-Programmen basierend auf Gutachten von technischen Expert:innen von fünf auf drei Jahre verkürzt, was zu einer Erhöhung der Abschreibungen um 6.799 TEUR führte.

Die folgende Tabelle zeigt die erwartete Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer für die folgenden Perioden:

in TEUR 2025 2024
2025 n.a.* 286.094
2026 283.759 257.231
2027 232.053 211.825
2028 180.079 164.587
2029 137.453 109.076
2030 75.705 n.a.*
Danach 437.077 412.268
Gesamt 1.346.125 1.441.080

* Für die jeweilige Periode nicht anwendbar.

Sensitivitätsanalyse

Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare immaterielle Vermögenswerte stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Eine Veränderung der Nutzungsdauern um ein Jahr würde zu folgenden Veränderungen der Abschreibung führen:

in TEUR 2025 2024
Rückgang aufgrund Verlängerung um ein Jahr 50.315 44.647
Erhöhung aufgrund Verkürzung um ein Jahr 90.528 64.026

Lizenzen und sonstige Rechte

Bei den sonstigen Rechten mit einer Nutzungsdauer von über 20 Jahren handelt es sich um nicht veräußerbare Rechte für Glasfaserkabel und Funkfrequenzen, die über einen vereinbarten Zeitraum genutzt werden. Diese Rechte werden über die Laufzeiten der Verträge abgeschrieben.

Die A1 Group besitzt Mobilfunklizenzen (GSM, UMTS, LTE und 5G), die von den Telekommunikationsbehörden in Österreich, Kroatien, Slowenien, Serbien, Bulgarien, Belarus und Nordmazedonien gewährt wurden. Lizenzen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt. Zum 31. Dezember 2025 betragen die Anschaffungskosten für die wesentlichen Lizenzvereinbarungen 2.167.022 TEUR (2024: 2.054.994 TEUR), die Lizenzen laufen zwischen 2026 und 2047 (2024: 2026 und 2044) aus.

Im März 2025 erwarb A1 Bulgarien Frequenzen in Höhe von 9.581 TEUR im 900 Mhz und 2100 Mhz Frequenzband für einen Zeitraum von 10 Jahren.

Im November 2025 erwarb A1 Serbien im Rahmen der 5G-Spektrumauktion Frequenzen in Höhe von 100.155 TEUR mit einer Laufzeit bis März 2047. Die Lizenzen in den Frequenzbändern von 700 MHz, 2600 MHz und 3400-3800 MHz wurden im Dezember 2025 in Betrieb genommen. Weitere Inbetriebnahmen werden im Dezember 2026 (900 MHz, 2100 MHz Frequenzband) und im März 2027 (1800 MHz Frequenzband) erfolgen. Die Zahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen, wobei die erste Rate im November 2025 bezahlt wurde und die zweite im Juni 2026 fällig wird.

Mit Dezember 2025 hat das weißrussische Infrastrukturunternehmen beCloud den Vertrag mit der A1 Belarus über das exklusive Nutzungsrecht der Frequenzblöcke im 4G/LTE Spektrum gekündigt. Der neue Vertrag mit beCloud sieht ab 2026, ebenso wie mit den anderen Marktteilnehmern, ausschließlich eine Verrechnung der verwendeten Kapazitäten im 4G Netzwerk vor, welche im operativen Aufwand erfasst werden. Somit wurden das vormals erfasste exklusive Nutzungsrecht an den Frequenzblöcken sowie die entsprechende Verbindlichkeit ausgebucht. Der daraus entstehende Ertrag in Höhe von 2.530 TEUR wurde 2025 in den sonstigen Erträgen erfasst.

Im Juni 2024 erwarb A1 Bulgarien Frequenzen in Höhe von 30.623 TEUR in den 900 Mhz und 1800 Mhz Frequenzbändern für

einen Zeitraum von 10 Jahren. Im April 2024 wurden in Österreich 400 MHz im 26 GHz Band sowie zusätzlich regionale Frequenzen im 3,5 GHz Bereich um 7.329 TEUR (inklusive aktivierter Zinsen) erworben. Die neuen Lizenzen für das 26 GHz- und 3,5 GHz-Spektrum sind bis zum 31. Dezember 2046 bzw. 31. Dezember 2039 gültig. Im 4. Quartal 2024 hat A1 in Belarus die exklusive Nutzung von 10 GHz Spektrum im 1800 MHz Frequenzband 4G-Netz samt damit zusammenhängenden Infrastrukturservices für einen Zeitraum von fünf Jahren vom weißrussischen Infrastrukturunternehmen beCloud erworben. Das aktivierte Recht in Höhe von 34.226 TEUR entsprachen dem Barwert der zukünftigen Zahlungen der nächsten fünf Jahre (siehe Anhangangabe (26)) und wurde, wie oben beschrieben, im Dezember 2025 ausgebucht.

Markennamen

Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der Markennamen nach Segmenten:

in TEUR Österreich Bulgarien Holding & Sonstige Gesamt
Stand 1. Jänner 2024 158.351 2.010 2.869 163.230
Währungsumrechnung 0 0 -39 -39
Stand 31. Dezember 2024 158.351 2.010 2.830 163.191
Währungsumrechnung 0 -0 25 25
Stand 31. Dezember 2025 158.351 2.010 2.855 163.216

Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen.

Markennamen werden als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer klassifiziert, basierend auf einer Analyse des Produktlebenszyklus, der vertraglichen und gesetzlichen Kontrolle über den Vermögenswert und anderer einschlägiger Faktoren. Markennamen werden im Zuge von Unternehmenserwerben auf Basis der „Relief from Royalty“-Methode mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Wird beabsichtigt, einen Markennamen in absehbarer Zukunft nicht weiterzuführen, wird dieser über die geschätzte Restnutzungsdauer abgeschrieben.

In der folgenden Tabelle sind die bilanzierten Markennamen, welche alle eine unbegrenzte Nutzungsdauer haben, ersichtlich:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
A1 144.910 144.910
Cable Runner 491 491
YESSS! 12.950 12.950
Österreich gesamt 158.351 158.351
Stemo 2.010 2.010
Bulgarien gesamt 2.010 2.010
Exoscale 2.396 2.371
Invenium 459 459
Holding & Sonstige gesamt 2.855 2.830
Markennamen gesamt 163.216 163.191

Software

Bestimmte direkte und indirekte Entwicklungskosten für selbst entwickelte Software werden aktiviert, nachdem das Projekt die Umsetzungsphase erreicht hat. Die Entwicklungskosten werden in der Regel linear über einen Zeitraum von höchstens vier Jahren abgeschrieben, beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert im Wesentlichen einsatzbereit ist. Zu aktivierende Entwicklungskosten umfassen direkte Kosten für Material und bezogene Leistungen sowie Personalaufwand und Zinsen. Kosten während der Anlaufphase der Projekte, Wartungs-, Schulungs- sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (mit Ausnahme der oben angeführten aktivierungsfähigen Entwicklungskosten) werden im Jahr des Entstehens sofort als Aufwand erfasst.

Die folgenden Tabelle zeigt die selbsterstellte Software, welche im Anlagespiegel in der Position Software enthalten ist:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Herstellungskosten 135.771 131.771
Kumulierte Abschreibung -98.597 -85.674
Buchwert 37.174 46.097
Zugänge 8.699 24.116

Kundenstock

Die Änderungen des Konsolidierungskreises des Jahres 2024 betrifft den Erwerb der österreichischen Gesellschaft NTT (siehe Anhangangabe (34)).

Kaufverpflichtungen

Zum 31. Dezember 2025 betrugen die Kaufverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte 40.327 TEUR (2024: 52.300 TEUR).

Werthaltigkeitsprüfung

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder Änderungen der Verhältnisse darauf hinweisen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegen könnte. Die Werthaltigkeitsprüfung wird dabei für alle Sachanlagen, Nutzungsrechte und immateriellen Vermögenswerte durchgeführt, und zwar unabhängig davon, ob diese zum Verkauf bestimmt sind oder nicht. Entsprechend den Vorschriften des IAS 36 wird ein Aufwand aus Wertminderung erfasst, wenn der Buchwert über dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert liegt. Der beizulegende Zeitwert entspricht jenem Betrag, der in einer fremdüblichen Verkaufstransaktion erzielbar ist. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Wertminderungen werden gesondert im Jahresergebnis erfasst. Gibt es einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Wertminderung nicht mehr vorliegt, überprüft die A1 Group, ob die Wertminderung ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden muss.

Markennamen, die als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer klassifiziert werden, sind einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36, wie unter Anhangangabe (17) beschrieben, zu unterziehen. Wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird die Werthaltigkeit auch anlassbezogen geprüft. Da Markennamen keine Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten sind, werden sie zur Berechnung des Nutzungswerts der relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, und gegebenenfalls wird ein Wertminderungsaufwand auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfasst.

(17) Firmenwert

Firmenwerte ergeben sich im Zuge von Unternehmenserwerben aus dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung und dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen abzüglich des Saldos der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden.

Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der Firmenwerte, zugeordnet zu den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die aus dem Unternehmenszusammenschluss einen Nutzen ziehen:

in TEUR Österreich Bulgarien Kroatien Belarus Slowenien Serbien Nordmazedonien Holding & Sonstige Gesamt
Stand 1. Jänner 2024 587.254 236.023 100.785 9.603 112.385 0 25.794 17.419 1.089.265
Währungsumrechnung 0 0 0 -232 0 0 0 -154 -387
Stand 31. Dezember 2024 587.254 236.023 100.785 9.371 112.385 0 25.794 17.265 1.088.878
Währungsumrechnung 0 -3 0 566 0 0 0 99 662
Erwerbe 0 0 0 0 2.473 10 0 0 2.483
Stand 31. Dezember 2025 587.254 236.020 100.785 9.936 114.858 10 25.794 17.364 1.092.023

Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen.

Die Anschaffungskosten und die kumulierte Wertminderung der Firmenwerte betragen:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Segment Österreich 591.274 591.274
Segment Bulgarien 636.014 636.023
Segment Kroatien 105.809 105.809
Segment Belarus 316.835 298.692
Segment Slowenien 142.782 140.309
Segment Serbia 10 0
Segment Nordmazedonien 30.905 30.905
Holding & Sonstige 17.364 17.265
Anschaffungskosten 1.840.993 1.820.277
in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Segment Österreich 4.020 4.020
Segment Bulgarien 399.994 400.000
Segment Kroatien 5.024 5.024
Segment Belarus 306.899 289.321
Segment Slowenien 27.924 27.924
Segment Nordmazedonien 5.111 5.111
Kumulierte Wertminderung 748.971 731.399

Werthaltigkeitsprüfung

Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer sowie immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht genutzt werden können, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern gemäß IAS 36 zumindest einmal pro Jahr im 4. Quartal einem Werthaltigkeitstest unterzogen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Dies erfolgt, indem die Buchwerte mit dem erzielbaren Betrag verglichen werden. Wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird die Werthaltigkeit auch anlassbezogen geprüft.

Zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung wird von der A1 Group der Nutzungswert mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren berechnet. Grundlage der Wertermittlung bildet eine Detailplanung der zukünftigen Zahlungsströme von Umsatz und Kosten abzüglich Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen und Veränderungen des Working Capitals für einen Zeithorizont von fünf Jahren sowie einer ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanungszeitraum. Die Detailplanung basiert jeweils auf vom Management verabschiedeten Geschäftsplänen, die auch für interne Steuerungszwecke verwendet werden. Wesentliche Planungsannahmen betreffen die zugrunde gelegte Umsatzentwicklung und die Ergebnismarge im Detailplanungszeitraum sowie das Wachstum in der ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanungszeitraum.

Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz.

Die 2024 entsprechend der European Sustainability Reporting Standards-Anforderungen aktualisierte Klimarisikoanalyse, die seit 2021 Bestandteil des Risikomanagements ist und alle drei Jahre durchgeführt wird, untersucht die Auswirkungen langfristiger Klimaszenarien auf das Geschäftsmodell der A1 Group mittels einer Analyse und Bewertung physischer (z.B. Hochwasser, Hitzewellen) sowie transitorischer Risiken, welche jährlich aktualisiert werden (höhere Bepreisung von Treibhausgasemissionen oder Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien). An erster Stelle der physischen Klimarisiken stehen Erdrutsche gefolgt von Hitzestress/Hitzewellen sowie Überflutung und Kältewellen/Frost. Von diesen Klimarisiken sind vorrangig die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 Group betroffen. Aus der Analyse der Risiken wurden in der Businessplanperiode keine signifikanten Auswirkungen auf die Ergebnisse festgestellt und daher auch keine dahingehenden expliziten Anpassungen im Rahmen des Wertminderungstests vorgenommen. Klimabezogene Übergangsrisiken bilden besonders die steigende CO2-Bepreisung. Höhere CO2 Steuern können zu höheren Preisen von Rohstoffen und Materialien führen. Mitigierende Maßnahmen der A1 Group sind im Climate Transition Plan verankert und sind im Budget- und Businessplan berücksichtigt. Im Rahmen der Planung der Energiekosten wurden Preisentwicklung und Verbrauchsteigerungen sowie Gegensteuerungsmaßnahmen bestmöglich berücksichtigt. Während die prognostizierte Preisentwicklung bereits im Businessplan eingeflossen ist und Bestandteil der Werthaltigkeitsprüfung waren, kommen keine neuen Effekte aus den transitionalen Risken (z. B. CO2-Besteuerung) aus der Szenarienanalyse, und somit auch keine bewertungsrelevanten Änderungen.

In Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine wird sowohl Belarus als auch die sanktionierenden Länder oder Wirtschaftsregionen von Sanktionen sowie Gegensanktionen belegt. Die A1 Group stellt die Einhaltung der Sanktionen wie die nachhaltige Bereitstellung von Produkten und Services sicher. Auf den operativen Geschäftsverlauf der A1 Group hat dies keine wesentlichen Auswirkungen. Die Effekte externer Quellen wie Marktkapitalisierung und Marktrenditen finden in den angewendeten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ihren Niederschlag

Zur Berechnung der Nutzungswerte wurden folgende Parameter verwendet:

Wachstumsraten der ewigen Rente Abzinsungssatz vor Steuern
2025 2024 2025 2024
Segment Österreich 1,3 % 1,4 % 6,2 % 6,0 %
Segment Bulgarien 2,4 % 2,0 % 7,6 % 7,3 %
Segment Kroatien 2,4 % 2,2 % 7,1 % 7,5 %
Segment Belarus 5,2 % 5,3 % 44,9 % 38,1 %
Segment Slowenien 1,1 % 2,1 % 7,4 % 6,6 %
Segment Serbia 3,0 % 3,0 % 11,1 % 10,0 %
Segment Nordmazedonien 2,0 % 2,0 % 11,0 % 9,4 %
Holding & Sonstige 2,1 % 2,1 % 5,8 % 5,6 %

Liegt der Nutzungswert über dem Buchwert, liegt weder für die betreffende zahlungsmittelgenerierende Einheit noch für den ihr zugewiesenen Firmenwert und Markennamen eine Wertminderung vor. Es wird vielmehr untersucht, ob eine in der Vergangenheit erfasste Wertminderung (außer für Firmenwerte) wieder zugeschrieben werden muss.

Sowohl zum 31. Dezember 2025 als auch zum 31. Dezember 2024 waren die Nutzungswerte aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten höher als deren Buchwerte, weshalb keine Wertminderung zu erfassen war.

(18) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Wertansatzes der Canal+ Austria GmbH („Canal+“), ein Joint Venture, das im Jahr 2021 zum Ausbau des TV-Geschäfts in Österreich eingegangen wurde und nach der Equity-Methode bilanziert wird (siehe Anhangangabe (34)):

in TEUR 2025 2024
Stand 1. Jänner 2.036 921
Ergebnisanteil 1.228 1.116
Stand 31. Dezember 3.264 2.036

Der Differenzbetrag zwischen dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens und dessen Beteiligungsansatz ist in folgender Tabelle dargestellt:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Anteiliges Eigenkapital 3.435 2.378
Zwischengewinneliminierung -171 -342
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 3.264 2.036

Im Jahr 2022 wurde aus dem Verkauf von TV-Rechten von der A1Group an Canal+ ein Zwischengewinn eliminiert, welcher in den Folgejahren gewinnerhöhend aufgelöst wird.

Betreffend offene Salden bzw. Umsatzerlöse und Aufwendungen zwischen A1 Group und Canal+ siehe Anhangangabe (11).

(19) Finanzinvestitionen

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten 565.044 274.491
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis* 41.162 22.226
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust* 4.220 15.826
Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust* 2.778 3.664
Kurz- und langfristige Finanzinvestitionen 613.204 316.207
Davon
Kurzfristige Finanzinvestitionen 397.949 62.523
Langfristige Finanzinvestitionen 215.255 253.685

* Verpflichtend. Betreffend die Klassifizierung von Finanzinstrumenten siehe auch Anhangangabe (33).

Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – „SPPI“) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Die Geschäftsmodelle der A1 Group sind auf „Halten“ bzw. „Halten und Verkaufen“ von Finanzinstrumenten ausgelegt, und es werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten“) beinhalten zum 31. Dezember 2025 notierte Anleihen in Höhe von 541.388 TEUR (2024: 272.639 TEUR), welche zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows gehalten werden, und Festgeldveranlagungen in Höhe von 23.656 TEUR (2024: 1.852 TEUR ).

Details zur den von der ETS-Group begebenen Anleihen mit Nominalen von 255.000 TEUR und 180.000 TEUR sind in Anhangangabe (11) erläutert. Zum 31. Dezember 2025 sind Anleihen der Tochtergesellschaft A1 Belarus mit einem Buchwert von 63.676 TEUR (2024 : 25.090 TEUR enthalten, die den in Anhangangabe (9) beschriebenen Beschränkungen unterliegen (siehe auch „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33)).

Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis beinhalten notierte Anleihen, die sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch zur Veräußerung gehalten werden (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten, d. h. das Agio wird entsprechend der Restlaufzeit nach der Effektivzinsmethode aufgelöst (siehe Anhangangabe (7)). Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden nach Abzug von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis (OCI) ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2025 sind Anleihen im Wert von 29.160 TEUR (2024: 8.344 TEUR) der Tochtergesellschaft A1 Bank AG enthalten, die aufgrund von Liquiditätsanforderungen der Capital Requirements Regulation gehalten werden.

Der erfasste erwartete 12-Monats-Kreditverlust von Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten sowie von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis ist in Anhangangabe (7) ersichtlich (siehe auch „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33)).

Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust beinhalten sonstige langfristige Finanzinvestitionen, die dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zuzuordnen sind, jedoch das SPPI-Kriterium nicht erfüllen. Zum 31. Dezember 2025 dienen 1.225 TEUR (2024: 1.181 TEUR) zur Deckung der Pensionsrückstellung in Österreich.

Sämtliche gehaltene Eigenkapitalinstrumente sind der Bewertungskategorie „erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ zugeordnet und beinhalten sowohl notierte als auch nicht notierte Eigenkapitalinstrumente.

(20) Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Finanzierungsleasingforderungen 2.348 2.073
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2.675 2.231
Finanzielle Vermögenswerte 5.023 4.304
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 25.515 22.938
Sonstige langfristige Vermögenswerte, brutto 30.537 27.242
Abzüglich Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte -25 -53
Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen 30.512 27.189

(21) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Kurzfristiger Teil langfristiger Verbindlichkeiten 749.339 0
Kurzfristige Bankkredite 4.417 82
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 753.756 82

Der kurzfristige Teil langfristiger Verbindlichkeiten betrifft eine Anleihe, die im Dezember 2026 fällig wird, siehe Anhangangabe (25). Der kurzfristige Bankkredit zum 31. Dezember 2025 betrifft eine Zeitverzögerung beim Cashpoolingtransfer von Österreich nach Kroatien. Angaben zu den weiteren Finanzierungsquellen finden sich in Anhangangabe (33).

(22) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Finanzbehörden 54.952 74.618
Sozialversicherung 11.322 14.083
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 6.254 5.947
Kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 72.527 94.648
Lieferungen und Leistungen 783.051 708.520
Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben 656 381
Abgegrenzte Zinsen 682 740
Erhaltene Barsicherheiten 20.048 17.796
Mitarbeiter:innen 44.710 46.943
Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag 28.438 26.491
Long Term Incentive Program 1.281 1.334
Zuschüsse der öffentlichen Hand 21.249 23.858
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 50.204 46.274
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 950.319 872.337
Verbindlichkeiten 1.022.846 966.985

(23) Rückstellungen, Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung

in TEUR Restrukturierung Mitarbeiter:innen Stilllegung von

Vermögenswerten
Rechtsfälle Sonstige Gesamt
Stand 1. Jänner 2025 340.048 73.482 157.917 18.939 53.002 643.388
Zugänge 92.892 63.776 1.998 21.929 17.726 198.321
Schätzungsänderungen -9.537 0 -13.481 0 0 -23.018
Verbrauch -110.243 -68.110 -4.383 -4.099 -6.595 -193.430
Auflösung -2.625 -9.177 -1.180 -3.167 -4.663 -20.811
Aufzinsung 7.679 0 6.178 0 0 13.858
Umgliederungen* 0 20.388 0 0 0 20.388
Währungsumrechnung 0 86 539 0 32 657
Änderungen des

Konsolidierungskreises
0 1 0 0 178 179
Stand 31. Dezember 2025 318.215 80.447 147.589 33.602 59.681 639.532
Davon langfristig
31. Dezember 2025 218.127 0 147.589 0 0 365.715
31. Dezember 2024 240.316 0 157.917 0 0 398.233

* Umgliederungen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie kurzfristiger Teil der Personalrückstellungen.

Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen muss der Vorstand beurteilen, ob Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss bei der A1 Group führen und die verlässlich geschätzt werden können. Rückstellungen werden in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Auch wenn mit einer Auszahlung der Rückstellungen nicht im folgenden Geschäftsjahr gerechnet wird, erfolgt der Ausweis von Rückstellungen, mit Ausnahme der Rückstellung für die Stilllegung von Vermögenswerten und für Restrukturierung, unter den kurzfristigen Rückstellungen, da der Zeitpunkt der Inanspruchnahme nicht von der A1 Group beeinflusst werden kann.

Restrukturierung

2008 wurde im Segment Österreich mit einer umfassenden Restrukturierung begonnen. Die Restrukturierung umfasst Sozialpläne für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis auf sozial verträgliche Weise aufgelöst wurde, und umfasst Vorruhestands-, Karenzierungs- sowie Sonderabfertigungsmodelle. Diese Sozialpläne stellen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und sind gemäß IAS 19 zu bilanzieren. Die Rückstellung für Restrukturierung umfasst zu einem geringen Anteil auch Bezüge von Mitarbeiter:innen, die dauerhaft aus dem Leistungsprozess ausscheiden und deren Dienstverhältnis aufgrund des Beamtenstatus nicht beendet werden kann. Bei diesen Dienstverhältnissen handelt es sich um belastende Verträge im Sinne des IAS 37, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Zum 31. Dezember 2025 beträgt die betreffende Rückstellung 314.966 TEUR (2024: 336.060 TEUR) und umfasst 1.551 (2024: 1.631) Mitarbeiter:innen.

Restrukturierungsrückstellungen werden mit ihrem Barwert angesetzt. Die zur Berechnung der Rückstellungen herangezogen Parameter sind in folgender Tabelle ersichtlich:

2025 2024
Abzinsungsfaktor:
Mitarbeiter:innen – dauerhaft aus dem Leistungsprozess ausgeschieden 3,00 % 3,00 %
Sozialpläne 2,75 % 2,75 %
Bund sucht Beamte 3,00 % 3,00 %
Gehaltssteigerungen 2,40 %–3,10 % 3,40 %–4,20 %

Betreffend die Basis des Abzinsungsfaktors bzw. die Bestimmung der Gehaltssteigerungen siehe „Versicherungsmathematische Annahmen“ in Anhangangabe (27).

Veränderungen der Rückstellung stellen Personalaufwendungen dar, die dem Bereich Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen zugeordnet werden; die Aufzinsung wird im Zinsaufwand aus Restrukturierungsrückstellungen im Finanzergebnis erfasst (siehe Anhangangabe (7)).

Aufgrund der Rahmenvereinbarung für einen Personaltransfer, die mit dem Bund 2013 abgeschlossen wurde, können sich Beamte, welche freiwillig zum Bund wechseln wollen, nach einer Probezeit von sechs Monaten fix versetzen lassen. Die Gehälter während der Probezeit sind von der A1 Group zu tragen. Im Falle der dauerhaften Versetzung muss die A1 Group dem Bund den Mehraufwand hinsichtlich der unterschiedlichen Einstufungen der Arbeitsplätze abgelten. Außerdem sind finanzielle Ausgleichszahlungen (wahlweise auch Einmalzahlungen) an die Beamten bis zu ihrem 62. Lebensjahr zu leisten. Zum 31. Dezember 2025 beträgt die Rückstellung für den Wechsel im Rahmen von „Bund sucht Beamte" 3.249 TEUR (2024: 3.988 TEUR) und umfasst 84 Mitarbeiter:innen (2024: 90).

Laufzeiten

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Restrukturierungsrückstellungen beträgt in Jahren:

2025 2024
Mitarbeiter:innen – dauerhaft aus dem Leistungsprozess ausgeschieden 4,4 4,5
Sozialpläne 2,8 3,0
Bund sucht Beamte 3,6 3,9

Sensitivitätsanalyse

Eine Veränderung des angewendeten Zinssatzes bzw. der Gehaltssteigerungen um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellung führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):

in TEUR zum 31. Dezember 1 Prozentpunkt Erhöhung 1 Prozentpunkt Verringerung
2025
Veränderung des Zinssatzes -13.655 14.450
Veränderung der Gehaltssteigerungen 7.992 -7.775
2024
Veränderung des Zinssatzes -13.123 13.864
Veränderung der Gehaltssteigerungen 9.247 -8.966

Mitarbeiter:innen

Die Rückstellungen für Mitarbeiter:innen umfassen im Wesentlichen Prämien sowie den kurzfristigen Teil der Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Pensionsverpflichtungen (siehe Anhangangabe (27)).

Weiters ist folgende Rückstellung im Zusammenhang mit Beamt:innen im Segment Österreich enthalten:

Am 11. November 2014 stellte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil fest, dass die gesetzliche Regelung des Vorrückungsstichtags für österreichische Beamte (dieser bestimmt die Dauer des Dienstverhältnisses und damit den Zeitpunkt der Vorrückung in den Gehaltsstufen) dem Unionsrecht widerspricht. In einem Urteil vom 8. Mai 2019 stellte der EuGH erneut fest, dass das angepasste österreichische Gesetz, das den Vorrückungsstichtag für Beamte regelt, noch immer dem Unionsrecht widerspricht. Am 8. Juli 2019 wurde eine weitere Änderung im österreichischen Gesetz veröffentlicht (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich – N. 58/2019 – „Novelle 2019“).

Am 20. April 2023 verkündete der EuGH in einem Urteil, dass die eingeschränkte Anrechnung von Lehrzeiten unionsrechtlich unproblematisch, der Pauschalabzug bei sonstigen Zeiten jedoch altersdiskriminierend und nicht gerechtfertigt ist. Sonstige Zeiten sind daher ungeachtet des Alters, in dem sie erworben wurden, unbeschränkt anzurechnen. Am 15. November 2023 wurde daraufhin eine weitere Änderung im österreichischen Gesetz veröffentlicht (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich – N. 137/2023 – „Novelle 2023“), von der auszugehen ist, dass sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unionrechtskonform ist. Die Kosten, die durch die geänderte Rechtslage der Novelle 2023 entstehen, werden – anders als bei der Novelle 2019 – durch den Bund getragen. Die auf Basis der Novelle 2023 berechneten Verbindlichkeiten gegenüber Beamt:innen sowie Rückerstattungsansprüche an den Bund sind in Anhangangaben (22) und (13) ersichtlich. Für die Kosten der Novelle 2019 wurde zum 31. Dezember 2025 eine Rückstellung in Höhe 8.497 TEUR (2024: 7.751 TEUR) bilanziert.

Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten

Rückstellungen für die Stilllegung von Vermögenswerten werden gemäß IAS 37 mit dem Barwert bilanziert, die Erhöhung aus der Aufzinsung derartiger Verpflichtungen wird ergebniswirksam erfasst (siehe Anhangangabe (7)). Auswirkungen von Bewertungsänderungen bestehender Rückstellungen werden gemäß IFRIC 1 bilanziert.

Bei der Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten trifft die A1 Group eine Reihe von Annahmen, die den Zeitpunkt der Stilllegung oder einer etwaigen frühzeitigen Vertragskündigung, die technologische Entwicklung und die Kosten des Rückbaus beinhalten.

Die A1 Group bilanziert Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten für folgende Sachanlagen:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zur Berechnung herangezogenen Parameter:

2025 2024
Abzinsungsfaktor 3,5 %–25,0 % 3,0 %–23,9 %
Inflationsrate 2,1 %–6,1 % 2,1 %–5,8 %

Die Bandbreite ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Marktsituationen in den einzelnen Segmenten.

Der zur Berechnung herangezogene Abzinsungsfaktor reflektiert die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken. Als Ausgangspunkt im Nicht-Euroraum dient der Zinssatz deutscher Bundesanleihen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, welcher um einen Risikoaufschlag für jedes Land angepasst wird. Für Länder, die nicht an den Euro gebunden sind, wird auch das jeweilige Inflationsdelta gemäß OECD berücksichtigt. Im Euroraum werden fristenkonforme Staatsanleihen herangezogen, da die spezifischen Risiken in den geschätzten Zahlungsströmen berücksichtigt wurden. Die zur Berechnung herangezogenen Inflationsraten spiegeln die allgemeine Entwicklung in den einzelnen Ländern wider.

Die Änderung der angeführten Parameter sowie die Änderung des geschätzten Abflusses von Ressourcen führten im Wesentlichen zu einer ergebnisneutralen Veränderung der Rückstellung durch Anpassung der Buchwerte der entsprechenden Sachanlagen (siehe Schätzungsänderungen in der Entwicklung der Rückstellungen). 2025 wurden 6.062 TEUR (2024: 810 TEUR) ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, da die entsprechende Sachanlage bereits vollständig abgeschrieben waren.

Sensitivitätsanalyse

Eine Veränderung des angewendeten Zinssatzes bzw. der angewendeten Inflationsrate um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellung führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung).

in TEUR zum 31. Dezember 1 Prozentpunkt Erhöhung 1 Prozentpunkt Verringerung
2025
Veränderung des Zinssatzes -11.531 13.844
Veränderung der Inflation 14.170 -12.005
2024
Veränderung des Zinssatzes -12.590 15.202
Veränderung der Inflation 15.393 -12.990

Rechtsfälle

Rückstellungen für Rechtsfälle betreffen hauptsächlich Aufwendungen für Rechtsberatung und -streitigkeiten.

Der Anstieg der Rückstellung für Prozesskosten resultiert im Wesentlichen aus einer Verbandsklage der Bundesarbeitskammer in Österreich im Jänner 2024 im Zusammenhang mit wiederkehrenden Entgelten. Die Bundesarbeitskammer (BAK) fordert, dass A1 Group bestimmte Klauseln nicht mehr verwenden und sich auch auf diese nicht berufen darf. Ansprüche auf automatische Rückzahlung hat die BAK mittlerweile zurückgezogen. Das erstinstanzliche Urteil zugunsten der BAK ist nicht rechtskräftig. Die A1 Group ist nach wie vor bestrebt, die Gerichte bis hin zum Obersten Gerichtshof von der Rechtmäßigkeit der Klauseln zu überzeugen, zumal die Regulierungsbehörde für Telekommunikation seit 2011 diese Klauseln regelmäßig überprüft und akzeptiert. Darüber hinaus gibt es spezielle gesetzliche Bestimmungen in der Telekommunikationsbranche, auch aufgrund europäischen Rechts, die die Verwendung dieser Klauseln unterstützen. Seit Februar 2024 werden in Österreich diese Klauseln nicht mehr mit den Kund:innen vereinbart.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen betreffen hauptsächlich Aufwendungen für Steuern (exklusive Ertragsteuern), Mieten, Pönalen und Mietvertragsgebühren, die im Zuge der Abspaltung und Anmietung von Mobilfunkstationen von der ETS Group zu entrichten sind (siehe Anhangangaben (11) und (30)) ). Die Gebühren für den Leasingvertrag wurden im Jahr 2023 als Teil der Anschaffungskosten auf die Nutzungsrechte aktiviert und werden von der A1 Telekom Austria AG im Segment Österreich getragen.

(24) Vertragsverbindlichkeiten

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung der A1 Group, Güter oder Dienstleistungen, für die sie vom Kunden eine Gegenleistung erhalten hat, auf diesen zu übertragen. Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vorausbezahlte Entgelte, Wertkartenentgelte, Entgelte für Mietleitungen und Funkanlagen, nachträglich gewährte Rabatte sowie abgegrenzte Einmal-, Herstellungs- und Aktivierungsentgelte. Da die Realisierung der Vertragsverbindlichkeiten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vertragsverbindlichkeiten:

in TEUR 2025 2024
Stand 1. Jänner 240.735 216.285
Erhöhung aufgrund erhaltener Zahlungen 1.203.999 1.450.642
Realisierte Erlöse in der aktuellen Periode aus:
Salden, die im Anfangsbestand der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren -189.586 -183.447
Verringerung aufgrund erhaltener Zahlungen in der laufenden Periode -1.000.530 -1.250.511
Änderungen des Konsolidierungskreises 77 7.806
Währungsumrechnung 99 -39
Stand 31. Dezember 254.793 240.735
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 32.034 29.811

2025 und 2024 ist der Anstieg der Vertragsverbindlichkeiten auf Vorauszahlungen für IKT-Projekte in Bulgarien zurückzuführen.

Zum 31. Dezember 2025 und 2024 betreffen die Vertragsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr im Wesentlichen abgegrenzte Erlöse aus der Vermietung von Funkstandorten und Datenleitungen sowie Einmal-, Herstellungs- und Aktivierungsentgelte.

(25) Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Anleihen

Anleihen werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Das Disagio und die Ausgabekosten werden entsprechend der Vertragslaufzeit nach der Effektivzinsmethode aufgelöst.

Am 7. Dezember 2016 hat die A1 Group eine Anleihe mit einem Volumen von 500.000 TEUR, einer Laufzeit von zehn Jahren und einem fixen Zinskupon von 1,5 % begeben. Am 14. Juli 2017 erfolgte die Zuzählung einer Aufstockung dieser Anleihe mit einem Volumen von 250.000 TEUR. Die aufgestockte Anleihe und die Aufstockung wurden im August 2017 zusammengeführt und haben dieselben Bedingungen. Das Disagio und die Ausgabekosten betragen 6.990 TEUR. Der Nennwert der Anleihe beträgt 750.000 TEUR, der Buchwert zum 31. Dezember 2025 beträgt 749.339 TEUR (31. Dezember 2024: 748.630 TEUR). Da die Anleihe im Dezember 2026 fällig wird, ist sie in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen, siehe Anhangangabe (21).

(26) Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Erhaltene Barsicherheiten 141 141
Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben 0 1.173
Übrige sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 9.000 42.867
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 9.141 44.182
Übrige sonstige langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 590 0
Sonstige langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 590 0

(27) Personalrückstellungen

Die A1 Group hat Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmer:innen sowohl aus beitrags- als auch aus leistungsorientierten Versorgungsplänen.

Im Falle beitragsorientierter Versorgungspläne leistet die A1 Group aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung Zahlungen in privatwirtschaftliche oder öffentlich-rechtliche Pensionssysteme und Mitarbeitervorsorgekassen. Außer den Beitragszahlungen, die in der jeweiligen Periode als Personalaufwand im jeweiligen Funktionsbereich erfasst werden, bestehen keine weiteren Verpflichtungen.

Alle anderen Verpflichtungen resultieren aus ungedeckten leistungsorientierten Versorgungssystemen und werden gemäß IAS 19 mit der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelt:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Jubiläumsgelder 23.412 30.685
Abfertigungen 121.938 130.285
Pensionen 2.199 2.587
Long Term Incentive Program 1.518 1.203
Sonstige 6.163 1.497
Langfristige Personalrückstellungen 155.230 166.258

Die A1 Group macht von der gemäß IAS 19.133 erlaubten Unterscheidung in kurz- und langfristige Personalrückstellungen Gebrauch (siehe auch Anhangangabe (23)).

Ergebnisse aus der Neubewertung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung werden im sonstigen Ergebnis (OCI), jene der Jubiläumsgeldrückstellung sofort erfolgswirksam erfasst. Die Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen umfasst in der A1 Group nur versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, da kein Planvermögen vorhanden ist. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand aus Personalrückstellungen im Finanzergebnis und der Dienstzeitaufwand als Personalaufwand im jeweiligen Funktionsbereich erfasst.

Versicherungsmathematische Annahmen

Die folgende Tabelle zeigt die bei der Bewertung von Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzuwendungen, Abfertigungen und Pensionen verwendeten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen:

2025 2024
Abzinsungsfaktor Jubiläumsgelder 2,75 % 2,75 %
Abzinsungsfaktor Abfertigungen 3,75 % 3,50 %
Abzinsungsfaktor Pensionen 3,50 % 3,25 %
Gehaltssteigerungen – Beamte 3,20 % 3,80 %–4,40 %
Gehaltssteigerungen – Angestellte 2,60 %–2,80 % 2,90 %–3,80 %
Pensionssteigerungen 1,60 % 1,70 %
Fluktuationsrate* 0,0 %–0,87 % 0,0 %–0,90 %

* Gestaffelt nach vollendeten Dienstjahren.

Der Abzinsungssatz wird auf Basis der Rendite erstrangiger festverzinslicher Industrieanleihen bestimmt. Die Laufzeit der Anleihen entspricht den voraussichtlichen Fristigkeiten der leistungsorientierten Verpflichtungen.

Während 2025 die Gehaltssteigerungen auf einer gleichmäßigen zukünftigen Entwicklung beruhen, wurden 2024 aufgrund der wirtschaftlichen Situation bei der Bestimmung der zu verwendenden Gehaltssteigerungen auch künftig zu erwartende Gehaltssteigerungen miteinbezogen. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Rückstellung kamen dadurch differenzierte Gehaltssteigerungen je Rückstellung zur Anwendung.

Hinsichtlich der Lebenserwartung werden in Österreich die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ herangezogen. Für die Ermittlung der Verpflichtungen im Ausland wurden aufgrund des geringen Anteils dieselben Rechnungsgrundlagen herangezogen.

Laufzeiten

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Rückstellungen beträgt in Jahren:

2025 2024
Jubiläumsgelder 2,6 3,1
Abfertigungen 9,9 9,8
Pensionen 6,9 7,1

Jubiläumsgelder

Beamte und bestimmte Angestellte (im Folgenden „Mitarbeiter:innen“) haben einen Anspruch auf Jubiläumsgelder. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten die Berechtigten nach 25 Dienstjahren zwei Monatsgehälter und nach 40 Dienstjahren vier Monatsgehälter. Mitarbeiter:innen, die zum Zeitpunkt des Pensionsantritts mindestens 35 Dienstjahre aufweisen und in den Ruhestand übertreten (65. Lebensjahr) oder aufgrund bestimmter gesetzlicher Regelungen in den Ruhestand versetzt werden, gebührt ebenfalls die Jubiläumszuwendung in Höhe von vier Monatsbezügen. Die Rückstellung wird über die Dienstzeit unter Anwendung eines Fluktuationsabschlags für Mitarbeiter:innen, die vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, gebildet. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Gehaltssteigerungen und des Zinssatzes.

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder:

in TEUR 2025 2024
Stand 1. Jänner 36.864 43.040
Dienstzeitaufwand 962 1.142
Zinsaufwand 957 1.315
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen -339 -199
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen 27 0
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen -972 -1.165
Im Gewinn oder Verlust erfasst 634 1.092
Zahlungen -6.508 -7.785
Änderungen des Konsolidierungskreises 0 517
Rückstellung zum 31. Dezember 30.990 36.864
Abzüglich kurzfristige Rückstellung -7.578 -6.179
Langfristige Rückstellung 23.412 30.685

Zum 31. Dezember 2025 und 2024 betrifft zirka 1 % der langfristigen Jubiläumsgeldrückstellung die ausländischen Tochtergesellschaften.

Abfertigungen

Beitragsorientiertes Versorgungssystem

Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich am oder nach dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, unterliegen einem beitragsorientierten Versorgungsplan. 2025 wurden 4.915 TEUR (2024: 4.410 TEUR), 1,53 % des Gehalts bzw. Lohns, in den beitragsorientierten Versorgungsplan (BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG) eingezahlt.

Leistungsorientiertes Versorgungssystem

Verpflichtungen aus Abfertigungen für nicht beamtete Mitarbeiter:innen in Österreich, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, werden durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch die A1 Group oder bei Pensionsantritt erhalten berechtigte Mitarbeiter:innen eine Abfertigung, die – abhängig von ihrer Dienstzeit – ein Mehrfaches ihres monatlichen Grundgehalts zuzüglich variabler Komponenten wie Überstunden oder Prämien, maximal aber zwölf Monatsgehälter beträgt. Im Falle des Todes haben die Erben der berechtigten Mitarbeiter:innen Anspruch auf 50 % der Abfertigung. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Gehaltssteigerungen und des Zinssatzes.

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Abfertigungsrückstellungen:

in TEUR 2025 2024
Stand 1. Jänner 138.058 150.901
Dienstzeitaufwand 2.082 2.918
Zinsaufwand 4.679 4.795
Plankürzung und -abgeltung -1.834 -1.971
Im Gewinn oder Verlust erfasst 4.927 5.742
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen 5.179 3.372
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen -1.139 -345
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen -6.942 -11.735
Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst -2.902 -8.708
Zahlungen -12.348 -11.356
Änderungen des Konsolidierungskreises 0 1.478
Währungsumrechnung -2 1
Rückstellung zum 31. Dezember 127.733 138.058
Abzüglich kurzfristige Rückstellung -5.795 -7.773
Langfristige Rückstellung 121.938 130.285

Die Plankürzung und -abgeltung betrifft Übertritte vom leistungsorientierten in das beitragsorientierte Versorgungssystem.

Zum 31. Dezember 2025 betreffen rund 7 % (2024: 6 %) der langfristigen Abfertigungsrückstellung die ausländischen Tochtergesellschaften.

Pensionen

Beitragsorientierte Versorgungssysteme

In Österreich werden Pensionsleistungen für Angestellte grundsätzlich durch die Sozialversicherungsträger und für Beamte durch den Staat erbracht. Die Beiträge in Höhe von 12,55 % der Bruttobezüge, die die A1 Group 2025 in Österreich an die Sozialversicherungsträger und an den Staat geleistet hat, betragen 58.243 TEUR (2024: 59.046 TEUR). Die Beiträge in Höhe von 8,85 %–28 % der Bruttobezüge, die die ausländischen Tochtergesellschaften im laufenden Geschäftsjahr in das jeweilige System geleistet haben, betragen 36.686 TEUR (2024: 32.906 TEUR).

Zusätzlich bietet die A1 Group den Angestellten einiger österreichischer Tochtergesellschaften einen beitragsorientierten Versorgungsplan an. Die Beiträge der A1 Group berechnen sich als Prozentsatz des Entgelts und dürfen 5 % nicht übersteigen. Die Aufwendungen dieses Plans beliefen sich im Jahr 2025 auf 10.792 TEUR (2024: 10.693 TEUR).

Leistungsorientiertes Versorgungssystem

Für bestimmte ehemalige Mitarbeiter:innen in Österreich leistet die A1 Group Zahlungen nach einem leistungsorientierten Pensionsplan. Alle begünstigten Mitarbeiter:innen sind bereits in Pension und waren schon vor dem 1. Jänner 1975 angestellt. Der Plan, der über keine Kapitaldeckung verfügt, sieht Pensionen vor, die einen von den Beschäftigungsjahren abhängigen Prozentsatz des Gehalts betragen. Die Pensionen belaufen sich auf höchstens 80 % des Gehalts vor der Pensionierung, einschließlich der staatlichen Altersversorgung. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung und der Inflation, da es sich bei den Leistungen aus Pensionen um lebenslange Rentenleistungen handelt.

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Pensionsrückstellungen:

in TEUR 2025 2024
Stand 1. Jänner 2.886 3.319
Zinsaufwand 79 102
Im Gewinn oder Verlust erfasst 79 102
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen -116 -119
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen -59 -150
Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst -175 -269
Zahlungen -293 -265
Rückstellung zum 31. Dezember 2.498 2.886
Abzüglich kurzfristige Rückstellung -299 -299
Langfristige Rückstellung 2.199 2.587
Sensitivitätsanalyse

In folgender Tabelle sind die erfassten kurz- und langfristigen Rückstellungen zusammengefasst:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Jubiläumsgelder 30.990 36.864
Abfertigungen 127.732 138.058
Pensionen 2.498 2.886

Eine Veränderung des verwendeten Abzinsungsfaktors um einen halben Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):

in TEUR zum 31. Dezember 0,5 Prozentpunkte Verringerung 0,5 Prozentpunkte Erhöhung
2025
Jubiläumsgelder 401 -391
Abfertigungen 6.311 -5.904
Pensionen 85 -80
2024
Jubiläumsgelder 561 -546
Abfertigungen 6.806 -6.365
Pensionen 108 -117

Eine Veränderung der verwendeten Gehaltssteigerungen um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):

in TEUR zum 31. Dezember 1 Prozentpunkt Verringerung 1 Prozentpunkt Erhöhung
2025
Jubiläumsgelder -772 795
Abfertigungen -11.568 12.972
Pensionen -160 178
2024
Jubiläumsgelder -1.050 1.084
Abfertigungen -12.402 13.911
Pensionen -195 175



Eine Veränderung der verwendeten Fluktuationsrate um einen halben Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):

in TEUR zum 31. Dezember 0,5 Prozentpunkte Verringerung 0,5 Prozentpunkte Erhöhung
2025
Jubiläumsgelder 10 -67
Abfertigungen 983 -2.397
2024
Jubiläumsgelder 6 -109
Abfertigungen 1.471 -2.790

Da alle begünstigten Mitarbeiter:innen der Pensionsrückstellung in Pension sind, wird keine Fluktuation berechnet.

Bei einer herangezogenen Fluktuationsrate von kleiner 0,5 % wird die Verringerung maximal bis 0,0 % berechnet.

Long Term Incentive Program

Betreffend das Long Term Incentive Program siehe Anhangangabe (31).

(28) Eigenkapital

Kapitalmanagement

Das den Anteilseignern der Muttergesellschaft zurechenbaren Eigenkapital, das in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals ersichtlich ist, setzt sich aus Grundkapital, eigenen Aktien, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI) zusammen.

Das Kapitalmanagement der A1 Group verfolgt das primäre Ziel, eine solide Kapitalbasis zu sichern. Dies soll weiterhin durch solide Investment-Grade-Ratings namhafter Rating-Agenturen bestätigt werden. Gleichzeitig setzt die A1 Group auf eine nachhaltige und transparente Dividendenpolitik. Das Management achtet auf eine langfristig ausgewogene Balance zwischen Aktionärsvergütung, Verschuldungsgrad und finanzieller Flexibilität für strategische Projekte.

Grundkapital

Zum 31. Dezember 2025 und 2024 beträgt das Grundkapital der Telekom Austria AG 1.449.275 TEUR und ist in 664,5 Mio. auf Inhaber lautende Stückaktien geteilt. Zum 31. Dezember 2025 werden 60,94 % (2024: 60,60 %) indirekt von América Móvil über deren 100 %ige Tochtergesellschaft América Móvil B.V., Niederlande, gehalten, die ÖBAG hält 28,42 % (2024: 28,42 %) und der Anteil im Streubesitz inklusive eigener Aktien beträgt 10,64 % (2024: 10,98 %). Die Aktien haben keinen Nennwert.

Die Tochtergesellschaft A1 Bank AG hat gemäß Bankwesengesetz und Capital Requirements Regulation, einer EU-Verordnung für Banken, regulatorische Mindesteigenmittelerfordernisse für bankrelevante Risiken, wie insbesondere das Kreditrisiko sowie das operative Risiko, und Liquiditätsdeckungsanforderungen zu erfüllen, welche am 31. Dezember 2025 und 2024 eingehalten wurden.

Die Anzahl der genehmigten, ausgegebenen und ausstehenden Aktien sowie der eigenen Aktien ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Genehmigte Aktien 664.500.000 664.500.000
Ausgegebene Aktien 664.500.000 664.500.000
Eigene Aktien -415.159 -415.159
Ausstehende Aktien 664.084.841 664.084.841

Die ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt.

Dividendenzahlungen

Die folgenden Dividenden wurden von den Aktionären in der Hauptversammlung beschlossen und von der Telekom Austria AG ausgeschüttet:

2025 2024
Tag der Hauptversammlung 3. Juni 2025 27. Juni 2024
Dividende pro Aktie in Euro 0,40 0,36
Gesamtsumme der Dividende in TEUR 265.634 239.071
Tag der Ausschüttung 11. Juni 2025 4. Juli 2024

Das Jahresergebnis der Telekom Austria AG nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) beträgt:

in TEUR 2025 2024
Jahresergebnis 475.068 204.408
Auflösung von Gewinnrücklagen 0 15.353
Zuweisung zu Gewinnrücklagen -223.205 0
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 360.938 406.810
Bilanzgewinn 612.801 626.572

Der unternehmensrechtliche Bilanzgewinn der Telekom Austria AG unterliegt keinen in § 235 UGB geregelten Ausschüttungsbeschränkungen, die angesetzten aktiven latenten Steuern finden in den freien Rücklagen Deckung. Der Vorstand plant nach Zustimmung des Aufsichtsrates der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von 0,42 Euro (2024: 0,40 Euro) je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.

Eigene Aktien

Mit Hauptversammlungsbeschluss der Telekom Austria AG vom 29. Mai 2013 wurde der Vorstand dazu ermächtigt, eigene Aktien

(a) für die Bedienung der Verbindlichkeiten aus den in Anhangangabe (31) beschriebenen Mitarbeiterbeteiligungsplänen und/oder zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Telekom Austria AG und mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden oder

(b) für Unternehmenserwerbe zu verwenden oder

(c) jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.

Bestand eigener Aktien zum 31. Dezember 2025 2024
Anzahl der eigenen Aktien 415.159 415.159
Durchschnittspreis pro Aktie in Euro 18,80 18,80
Abzugsposten im Eigenkapital in TEUR 7.803 7.803

Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklagen resultieren aus der Gründung der Gesellschaft sowie aus nachfolgender Kapitalerhöhung und Umgründungsmaßnahmen. Des Weiteren sind Beträge aus aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsplänen und dem Einzug eigener Aktien enthalten.

Gewinnrücklagen

Die Erhöhung der Gewinnrücklagen im Jahr 2025 resultiert aus der Transaktion unter gemeinsamer Beherrschung, welche in Anhangangabe (34) beschrieben ist.

Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI)

Die IAS-19-Rücklage beinhaltet die Neubewertung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen (siehe Anhangangabe (27)). Die FVOCI-Rücklage umfasst die Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (siehe Anhangangabe (19)). Die Rücklage aus der Währungsumrechnung resultiert im Wesentlichen aus der Einbeziehung der Tochtergesellschaften in Belarus und Serbien in den Konzernabschluss (siehe Anhangangabe (3)). Die Entwicklung der einzelnen Rücklagen ist in der Gesamtergebnisrechnung sowie in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

(29) Ertragsteuern

Ertragsteuern werden auf Basis des erwarteten tatsächlichen Steuersatzes für jedes Steuersubjekt separat berechnet. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden mit Steuersätzen berechnet, die zum Bilanzstichtag Gültigkeit haben oder in Kürze gelten werden. Auswirkungen aufgrund von Änderungen des Steuersatzes werden in dem Jahr, in dem die Steuersatzänderung rechtskräftig beschlossen wurde, als Aufwand oder Ertrag erfasst. Gewinnausschüttungen der Telekom Austria AG haben keine Auswirkung auf den Körperschaftsteuersatz. Investitionsbegünstigungen mindern die Ertragsteuern im Jahr der Inanspruchnahme.

Das Management beurteilt in Übereinstimmung mit IFRIC 23 regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob Unsicherheiten bezüglich der Behandlung durch die zuständige Steuerbehörde unter geltenden steuerlichen Regelungen bestehen. Dementsprechend wurden für etwaige bestehende Steuerrisiken unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen, einschließlich der Interpretation des Steuerrechts und Erfahrung, Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern erfasst.

Seit 1. Jänner 2024 unterliegt die A1 Group der globalen Mindestbesteuerung im Rahmen von Pillar II. Das von der OECD ausgearbeitete und von der EU durch eine Richtlinie umgesetzte Konzept der sogenannten Pillar-II-Regelungen sieht eine globale Mindestbesteuerung in Höhe von 15 % auf Unternehmensgewinne vor. Ziel ist die Eindämmung des Steuerwettbewerbs. Die im IAS 12 geregelte, verpflichtend anzuwendende Ausnahme der Bilanzierung von latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten, die sich aus der Einführung der „International Tax Reform – Pillar Two Model Rules“ ergeben, wurde im vorliegenden Konzernabschluss angewendet.

Das oberste Mutterunternehmen der A1 Group, und damit auch die Ultimate Parent Entity („UPE“) für Pillar II, ist América Móvil (siehe Anhangangabe (2)). Zum 31. Dezember 2025 wurde Pillar II in Mexiko noch nicht gesetzlich umgesetzt. Die Telekom Austria AG wurde durch die América Móvil als Abgabepflichtiger gemäß § 76 Abs 2 Z1 Mindestbesteuerungsgesetz ("MinBestG") beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde ein Gruppenumlagevertrag zwischen der Telekom Austria AG und der EuroTeleSites AG abgeschlossen, welcher unter anderem die Regelungen zu einer verursachungsgerechten Verteilung im Falle etwaiger Ergänzungssteuern gewährleistet.

Die im Abschluss erfasste Ergänzungssteuer ("Top-up Tax") bezieht sich auf die Tochtergesellschaften A1 Bulgarien und A1 Nordmazedonien, für die die gesetzlichen Steuersätze jeweils 10 % betragen. In beiden Ländern wurde eine nationale Ergänzungssteuer eingeführt, diese wurde auf Basis der nationalen Regelungen ermittelt und der entsprechende laufende Steueraufwand erfasst. Der Gesamtbetrag der erfassten Ergänzungssteuer ist in nachfolgender Tabelle ersichtlich. Auf Basis der Daten der Geschäftsjahre 2025 und 2024 ergab sich für die weiteren Steuerjurisdiktionen der A1 Group im Wesentlichen aufgrund der Anwendung der temporären Safe Harbour Regelungen kein Erfordernis zur Erfassung weiterer Steuern im Zusammenhang mit Pillar II.

Die Ertragsteuer auf das Ergebnis vor Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen (Steuerertrag wird negativ dargestellt):

in TEUR 2025 2024
Laufende Steuern 127.672 157.925
Ergänzungssteuer 12.367 11.201
Latente Steuern 22.801 -32.563
Ertragsteuer 162.840 136.563

Nachfolgend wird die Zuordnung der Ertragsteuern im Konzernabschluss dargestellt:

in TEUR 2025 2024
Laufende Geschäftstätigkeit 162.840 136.563
Ertragsteuer auf das Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten* 240 132
Ertragsteuer Neubewertung von Personalrückstellungen* 627 1.988
Ertragsteuer gesamt 163.707 138.683

* Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst.

Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Ursachen für den Unterschied zwischen den im Jahresergebnis ausgewiesenen Ertragsteuern und den Ertragsteuern unter Anwendung des gesetzlichen Steuersatzes in Österreich:

in TEUR 2025 2024
Ergebnis vor Steuern – EBT 775.641 763.135
Gesetzlicher Körperschaftsteuersatz in Österreich 23,00 % 23,00 %
Körperschaftsteueraufwand zum gesetzlichen Steuersatz 178.397 175.521
Steuersatzdifferenzen -29.399 -26.219
Ergänzungssteuer 12.367 11.201
Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand 11.177 15.586
Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge -9.197 -12.647
Steuerfreie Erträge/Aufwendungen aus Finanzanlagen -142 -103
Steuerertrag/-aufwand aus Vorjahren -12.942 2.229
Veränderung der nicht angesetzten aktiven latenten Steuern 10.616 -26.408
Beteiligungsab-/zuschreibungen -212 0
Sonstige 2.174 -2.598
Ertragsteuer 162.840 136.563
Effektiver Körperschaftsteuersatz 20,99 % 17,89 %

Der Anstieg des effektiven Körperschaftsteuersatzes ist im Wesentlichen auf den Steuerertrag infolge des Ansatzes latenter Steuerforderungen im Vorjahr in Österreich zurückzuführen.

Der nicht abzugsfähige Aufwand der Jahre 2025 und 2024 umfasst insbesondere nicht abzugsfähigen Personalaufwand, Repräsentationsaufwendungen, Aufwendungen für Dienstfahrzeuge, nicht anrechenbare Quellensteuern auf Zinszahlungen sowie verschiedene in den jeweiligen Steuerjurisdiktionen nicht zum Abzug zugelassene Aufwendungen. Im Jahr 2024 sind weiters nicht anrechenbare Quellensteuern für Dividenden aus Belarus enthalten.

Bei den Steuerbegünstigungen und nicht steuerpflichtigen Erträgen der Jahre 2025 und 2024 handelt es sich hauptsächlich um Investitions- und sonstige Begünstigungen in den einzelnen Ländern. In beiden Jahren ist weiters der steuerfreie Ertrag aus fiktiver Firmenwertabschreibung im Rahmen der österreichischen Gruppenbesteuerung enthalten. Steuerliche Firmenwertabschreibungen gemäß § 9 Abs. 7 KStG werden als temporäre Differenzen von Anteilen an Tochterunternehmen behandelt, auf welche gemäß IAS 12.39 keine passiven latenten Steuern angesetzt werden.

Der Steuereffekt aus Beteiligungsab-/zuschreibungen betrifft steuerlich anerkannte Abschreibungen und Zuschreibungen von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Österreich.

Der Steuerertrag aus Vorperioden im Jahr 2025 betrifft im Wesentlichen Anpassungen infolge abgeschlossener Betriebsprüfungen in Österreich.

Entsprechend IAS 12 werden aktive und passive latente Steuern für alle temporären Unterschiedsbeträge zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und ihren jeweiligen steuerlichen Ansätzen angesetzt. Darüber hinaus werden latente Steuern auf laufende steuerliche Verluste, steuerliche Verlustvorträge sowie steuerlich zu verteilende Beteiligungsabschreibungen gebildet.

Die steuerlichen Auswirkungen von temporären Unterschieden, die zum Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern führen, setzen sich wie folgt zusammen:

Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Passive latente Steuern
in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024 2025 2024
Verlustvorträge 15.478 41.042 0 0
Sachanlagen 15.451 12.372 -22.833 -24.273
Nutzungsrechte 772 0 -278.128 -292.798
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 2.405 800 -56.470 -70.663
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 11.874 12.739 -194 -71
Vertragskosten 0 0 -8.179 -7.998
Leasingverbindlichkeiten 286.135 298.715 -153 0
Langfristige Rückstellungen 6.595 12.019 -700 0
Rückstellungen für Mitarbeiter:innen 13.423 16.442 0 0
Rückstellungen und Verbindlichkeiten 9.823 20.968 -17 -94
Sonstige 6.314 7.191 -5.025 -7.117
Gesamt 368.270 422.289 -371.699 -403.013
Saldierung -306.094 -368.792 306.094 368.792
Aktive/passive latente Steuern 62.176 53.497 -65.606 -34.221
Aktive/passive latente Steuern, netto -3.429 19.276

Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern trifft der Vorstand eine Einschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass diese Posten in Zukunft tatsächlich realisierbar sind. Die Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern setzt ausreichend steuerpflichtiges Einkommen in jenen Perioden voraus, in denen die temporären Unterschiede abzugsfähig werden. Die Basis bilden Geschäftspläne, für die ein Detailplanungszeitraum von fünf Jahren herangezogen wurde. Der Vorstand zieht die geplante Auflösung passiver latenter Steuern und das geschätzte künftige steuerpflichtige Einkommen für diese Beurteilung heran.

Die A1 Group wendet in Österreich die Gruppenbesteuerung nach § 9 KStG mit der Telekom Austria AG als Gruppenträgerin an. Zwischen der Gruppenträgerin und den Gruppenmitgliedern wurde eine Regelung über den Steuerausgleich vereinbart. Es werden sowohl positive als auch negative steuerliche Ergebnisse mit dem gesetzlichen Körperschaftsteuersatz abzüglich eines halben Prozentpunktes verrechnet. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden für die Gruppenmitglieder (derzeit die wesentlichsten österreichischen Gesellschaften) saldiert, da die Steuergruppe ein Steuersubjekt darstellt.

Die Verlustvorträge stammen im Wesentlichen aus in Österreich, Slowenien sowie der Schweiz ansässigen Gesellschaften. Die jährliche Verrechnung von Verlustvorträgen in Österreich, die unbegrenzt vortragsfähig sind, ist grundsätzlich mit 75 % des jeweiligen steuerlichen Ergebnisses begrenzt. Die Verlustvorträge in Sloweninnen sind fünf Jahre, in der Schweiz sieben Jahre vortragsfähig.

Passive latente Steuern auf Sachanlagen resultieren überwiegend aus dem Buchwert der erfassten Stilllegungskosten von Vermögenswerten sowie aus aktivierten Fremdkapitalkosten, die steuerrechtlich nicht aktivierungsfähig sind (siehe Anhangangaben (7), (15) und (23)).

Die Aktivierung von Nutzungsrechten bzw. Passivierung von Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 ist in einigen Ländern steuerrechtlich nicht anerkannt, was zu passiven bzw. aktiven latenten Steuern führt.

Passive latente Steuern auf sonstige immaterielle Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus der Erfassung von Vermögenswerten im Rahmen von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3.

Die Aktivierung von Vertragskosten ist in einigen Ländern steuerrechtlich nicht anerkannt, was zu einer passiven latenten Steuer führt.

Aktive latente Steuern auf langfristige Rückstellungen resultieren im Wesentlichen aus der Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten, die steuerrechtlich nur zum Teil anerkannt sind, sowie aus Unterschieden zwischen IFRS und Steuerrecht im Rahmen der Restrukturierungsrückstellung in Österreich (siehe Anhangangabe (23)).

Aktive latente Steuern auf Rückstellungen für Mitarbeiter:innen resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden zwischen der Ermittlung gemäß § 14 österreichisches Einkommensteuergesetz (EStG) und der Berechnung mit der Methode der laufenden Einmalprämien gemäß IAS 19 (siehe Anhangangabe (27)).

Folgende latente Steuerforderungen wurden nicht angesetzt, da ihre Realisierung aufgrund der Steuerplanung in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Verlustvorträge 295.251 284.844

Die nicht angesetzten Steuerforderungen stammen im Wesentlichen aus österreichischen Beteiligungsgesellschaften aufgrund steuerlicher Abwertungen der Beteiligungsansätze von Tochterunternehmen auf den niedrigeren Teilwert. Mangels operativer Tätigkeit dieser Beteiligungsgesellschaften ist von keinem zukünftigen steuerlichen Einkommen auszugehen und eine Realisierung ist im Detailplanungszeitraum sowie danach unwahrscheinlich, obwohl die Verlustvorträge unbegrenzt vortragsfähig sind.

Zum 31. Dezember 2025 wurden auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von 95.278 TEUR (2024: 102.662 TEUR) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.

(30) Leasingverhältnisse

Leasingnehmer

Die A1 Group mietet im Wesentlichen Telekommunikationsstandorte für Festnetz- und Mobiltelefonie sowie sonstige Infrastruktur und Gebäude an.

Gemäß IFRS 16 muss der Leasingnehmer am Bereitstellungstag einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfassen.

Die Laufzeit des Leasingverhältnisses entspricht grundsätzlich der unkündbaren Grundlaufzeit des Vertrages. Zusätzlich werden Optionen zur Verlängerung oder Kündigung des Vertrages einbezogen. Die A1 Group beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob deren Ausübung hinreichend sicher ist. Wenn signifikante Ereignisse oder signifikante Änderungen von Umständen eintreten, die innerhalb der Kontrolle der A1 Group liegen, wird erneut bestimmt, ob die Ausübung einer Verlängerungs- bzw. Kündigungsoption hinreichend sicher ist.

Für kündbare Leasingverträge mit unbestimmter Laufzeit hat die A1 Group die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung des Planungszeitraums, der Technologie, Geschäftsstrategie und Wahrscheinlichkeit einer Kündigung des Leasingvertrages mit sieben Jahren festgelegt. In diesem Zeitraum werden auch in den Mietverträgen enthaltene Verlängerungsoptionen als ausgeübt bzw. Kündigungsoptionen, als nicht ausgeübt, berücksichtigt. Darüber hinaus hat die A1 Group keine sonstigen Leasingverträge in ihrem Bestand, die wesentliche Optionen enthalten. Betreffend die Festsetzung der Laufzeit der MLAs mit der ETS Group siehe Erläuterungen im folgenden Kapitel „Leasingverträge mit der ETS Group“.

Für einen Teil der Leasingverträge gibt es Einschränkungen, die für Untervermietungen des gemieteten Objektes oder auch die Erweiterung bestehender Anlagen eine Zustimmung des Bestandsgebers erfordern. Dies hat aber keinen Einfluss auf die laufende Geschäftstätigkeit.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der bilanzierten Nutzungsrechte nach Klassen der zugrundeliegenden Vermögenswerte:

in TEUR Nutzungsrechte

Grundstücke & Gebäude
Nutzungsrechte

Telekommuni-

kationsstandorte
Nutzungsrechte

andere Anlagen
Nutzungsrechte

Leitungen
Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 1. Jänner 2024 453.812 1.912.274 56.134 169.826 2.592.045
Zugänge 42.820 176.416 27.897 53.799 300.933
Abgänge -10.324 -33.983 -13.509 -20.944 -78.760
Währungsumrechnung -283 -611 -56 13 -937
Änderungen des Konsolidierungskreises 559 0 252 0 811
Stand 31. Dezember 2024 486.583 2.054.097 70.718 202.693 2.814.092
Zugänge 45.142 203.980 26.635 42.542 318.298
Abgänge -12.405 -24.476 -12.831 -9.556 -59.268
Umbuchungen 0 0 -755 0 -755
Währungsumrechnung 649 1.663 95 -1 2.407
Stand 31. Dezember 2025 519.969 2.235.264 83.862 235.679 3.074.774
Kumulierte Abschreibung und Wertminderung
Stand 1. Jänner 2024 -200.676 -316.166 -33.662 -80.226 -630.730
Zugänge -48.503 -244.686 -14.587 -29.809 -337.586
Abgänge 6.105 9.897 12.752 4.972 33.726
Währungsumrechnung 159 492 48 2 702
Stand 31. Dezember 2024 -242.915 -550.464 -35.449 -105.061 -933.889
Zugänge -49.404 -258.128 -18.582 -30.977 -357.091
Abgänge 7.615 8.609 12.074 9.009 37.308
Umbuchungen 0 0 153 0 153
Währungsumrechnung -384 -1.211 -34 -9 -1.638
Stand 31. Dezember 2025 -285.088 -801.194 -41.837 -127.038 -1.255.158
Buchwert zum
31. Dezember 2025 234.881 1.434.070 42.025 108.640 1.819.616
31. Dezember 2024 243.668 1.503.633 35.270 97.632 1.880.203

Andere Anlagen beinhalten im Wesentlichen Kraftfahrzeuge.

Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen.

Neben neuen Verträgen beinhalten die Zugänge zu Nutzungsrechten auch Änderungen und Verlängerungen sowie Indexanpassungen von Verträgen.

Leasingverträge mit der ETS Group

Mit dem Transfer von Teilen der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen in die ETS-Gesellschaften im Jahr 2023 wurden Master-Leasingverträge (Master Lease Agreements – „MLAs“) zwischen den A1-Gesellschaften und den ETS-Gesellschaften abgeschlossen. Für diese MLAs wird in den A1-Gesellschaften ein Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfasst.

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Nutzungsrechte 1.210.238 1.362.450
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 219.633 202.267
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 1.055.614 1.209.475

Die Vertragsdauer der MLAs ist unbefristet, jedoch ist eine Kündigung durch die A1 Group zum Ende des achten, 16. und 24. Vertragsjahres, durch die ETS Group erstmals zum Ende des 24. Vertragsjahres möglich. Nach dem 24. Vertragsjahr können beide Parteien unter Einhaltung einer 36-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.

Wie erläutert, werden in der A1 Group Verlängerungsoptionen von Leasingverträgen nur dann berücksichtigt, wenn sie im 7-Jahres-Planungszeitraum liegen. In Anlehnung an diese Leasingpolitik wurde für die Berechnung der Leasingverbindlichkeit der MLAs mit den ETS-Gesellschaften eine Laufzeit von acht Jahren festgesetzt.

Die folgenden Leistungen werden von den ETS-Gesellschaften für die jeweiligen A1-Gesellschaften erbracht:

Zahlungsmittelabflüsse und Fälligkeitsanalyse

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse sowie der auf die ETS Group entfallende Anteil sind in folgender Tabelle dargestellt (zur Entwicklung der Leasingverbindlichkeit siehe Anhangangabe (32)):

in TEUR 2025 2024
Tilgung Leasingverbindlichkeiten 331.102 301.341
Bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse 74.224 82.057
Vorauszahlungen für Nutzungsrechte 7.074 5.218
Leasingverhältnisse operativer Aufwand 2.333 4.643
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 414.733 393.259
davon ETS-Group
Tilgung Leasingverbindlichkeiten 200.972 182.051
Bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse 54.561 62.151

Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
2025 n.a.* 383.326
2026 414.961 345.539
2027 386.422 330.565
2028 361.376 318.636
2029 342.098 303.432
2030 326.927 n.a.*
Danach 231.098 475.771
Summe der Mindestleasingzahlungen 2.062.881 2.157.269
Abzüglich Zinsenanteil -208.524 -256.851
Barwert der Leasingzahlungen 1.854.357 1.900.418
davon kurzfristiger Anteil 341.744 315.583
davon langfristiger Anteil 1.512.613 1.584.835

* Nicht anwendbar für die jeweilige Periode.

Die Anwendungserleichterungen für geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverträge werden von der A1 Group nur für jene Nutzungsrechte angewendet, die nicht wesentlich für die Geschäftstätigkeit sind. Für Mobilfunkstandorte, technische Standorte und Anlagen sowie Immobilien und Kraftfahrzeuge wird die Erleichterung nicht in Anspruch genommen. Nichtleasingkomponenten in Verträgen, wie zum Beispiel Elektrizität, Wartung etc., sind von der Berechnung der Nutzungsrechte ausgenommen.

Die folgende Tabelle zeigt den erfassten Aufwand für:

in TEUR 2025 2024
Kurzfristige Leasingverhältnisse 169 40
Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 336 109
Variable Leasingzahlungen 1.828 4.494

Die erfassten Zinsen sind in Anhangangabe (7) ersichtlich.

Leasinggeber

Jedes Leasingverhältnis ist vom Leasinggeber entweder als Operating-Leasing-Verhältnis oder als Finanzierungsleasing einzustufen:

Operating-Leasing-Verhältnis

Wenn im Wesentlichen nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden, wird der Leasinggegenstand von der A1 Group bilanziert. Der Leasinggegenstand wird nach den auf den Vermögenswert anwendbaren Regeln in Übereinstimmung mit IAS 16 angesetzt. Zum 31. Dezember 2025 beträgt der Buchwert der Sachanlagen, die ausschließlich zur Erzielung von Mieterträgen gehalten werden, 37.575 TEUR (2024: 40.920 TEUR). Darüber hinaus werden mit der Vermietung von Teilen der Gebäude und Teilen der Kommunikationsanlagen Einnahmen erzielt. Der Anteil dieser vermieteten Sachanlagen wird nicht separat erfasst, weshalb ihr Buchwert nicht in den oben angeführten Beträgen enthalten ist (siehe Anhangangabe (15)).

Zahlungen aus Operating-Leasing-Verträgen werden linear über die Laufzeit der Verträge erfolgswirksam realisiert. Die zukünftigen Leasingzahlungen betragen:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
2025 n.a.* 25.271
2026 25.003 17.208
2027 16.779 13.731
2028 12.724 11.205
2029 9.954 6.205
2030 4.832 n.a.*
Danach 26.733 20.171
Summe der Mindestleasingzahlungen 96.024 93.792

* Nicht anwendbar für die jeweilige Periode.

Finanzierungsleasing

Die Vermietung von Nebenstellenanlagen (PABX) wird seit 2019 als Finanzierungsleasing eingestuft. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsanalyse der zukünftigen Leasingzahlungen sowie die erfassten Wertberichtigungen der Finanzierungsleasingforderungen (siehe Anhangangaben (13) und (20)):

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
2025 n.a.* 1.636
2026 2.013 1.200
2027 1.414 658
2028 695 266
2029 290 90
2030 86 n.a.*
Danach 26 28
Summe der Mindestleasingzahlungen 4.525 3.878
Abzüglich Zinsenanteil -329 -325
Barwert der Finanzierungsleasingforderungen 4.196 3.553
davon kurzfristiger Anteil 1.848 1.479
davon langfristiger Anteil 2.348 2.073
Wertberichtigungen 90 90

* Nicht anwendbar für die jeweilige Periode.

Die Umsatzerlöse aus Finanzierungsleasing sind in den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von Endgeräten ausgewiesen (siehe Anhangangabe (5)). Der Zinsertrag aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, der im Finanzergebnis erfasst ist, ist in Anhangangabe (7) ersichtlich.

(31) Mitarbeiterbeteiligungspläne

Long Term Incentive Program

Die A1 Group hat 2010 ein Long Term Incentive Program (LTI) eingeführt. Die Bewertung dieser anteilsbasierten Vergütung erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung und zu jedem Bilanzstichtag. Der Aufwand wird über die erforderliche Reifefrist verteilt. Da der Aufsichtsrat festgelegt hat, die im Rahmen des LTI zugeteilten Bonusaktien in bar abzugelten (in Folge daher als „fiktive Bonusaktien“ bezeichnet), sind die anteilsbasierten Vergütungen als Verbindlichkeit ausgewiesen. Das Recht ist nicht übertragbar.

Die Teilnehmer des Programms sind die Mitglieder des Vorstandes der Telekom Austria AG (siehe Anhangangabe (36)). Die Berechnung der entsprechend gewährten Anzahl der fiktiven Bonusaktien erfolgt für jede Tranche separat mit dem Durchschnittskurs der Telekom-Austria-Aktie über einen definierten Zeitraum. Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden je drei Jahre festgelegt. Der Anspruch entsteht frühestens drei Jahre nach der Gewährung.

Am 1. April 2025 wurde die 16. Tranche (LTI 2025) des Long Term Incentive Programs (LTI) gewährt. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt und lauten wie folgt:

Frauen und Verringerung des CO2-Fußabdrucks, gewichtet mit je 15 %

Für die 15. Tranche (LTI 2024) wurden folgende Schlüsselindikatoren bestimmt:

Für die 14. Tranche (LTI 2023) und 13. Tranche (LTI 2022) wurden folgende Schlüsselindikatoren bestimmt:

Die Schlüsselindikatoren für die zwölfte Tranche (LTI 2021) lauten:

Seit 2024 basiert LTI auf der neuen Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung am 27. Juni 2024 beschlossen wurde. Für den Vorstand besteht ab 2024 keine Verpflichtung zur Hinterlegung eines Eigeninvestments für LTI mehr, da diese durch die in der neuen Vergütungspolitik festgelegte, und in den Arbeitsverträgen verankerte, Aktienhalteverpflichtung ("Share Ownership Guideline") ersetzt wurde. Für alle vorherigen Tranchen müssen die Vorstände ein Eigeninvestment in Telekom-Austria-Aktien, abhängig von ihrem jährlichen Fixgehalt (brutto), bis zum Ende der Behaltefrist (mindestens drei Jahre) hinterlegen.

Der Zielerreichungskorridor für LTI 2024 und LTI 2025 beträgt 0 % – 200 % (für alle früheren LTI-Programme 0 % – 175 %).

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr noch nicht ausbezahlten Tranchen zusammen:

LTI 2025 LTI 2024 LTI 2023
Zeitpunkt der Gewährung 1. April 2025 1. Juni 2024 1. Juni 2023
Programmbeginn 1. Jänner 2025 1. Jänner 2024 1. Jänner 2023
Ende Erdienungszeitraum 31. Dezember 2027 31. Dezember 2026 31. Dezember 2025
Anspruchstag 1. April 2028 1. Juni 2027 1. Juni 2026
Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt 154.982 179.487 121.628
Anpassung ETS Aktiensplit n.a. * n.a. * 23.916
Bonusaktien nach ETS Aktiensplit n.a. * n.a. * 164.598
Erwartete Zielerreichung 100,00 % 100,00 % 100,00 %
Erwartete Bonusaktien 154.982 179.487 142.305
Maximale Bonusaktien 309.964 358.974 249.033
Beizulegender Zeitwert des Programms in TEUR 1.361 1.596 1.281

* nicht anwendbar

Im Zuge der Abspaltung der ETS Group im Jahr 2023, wurden die Aktien an der ETS AG im Verhältnis 4:1 ausgegeben. Als Konsequenz dieses Aktiensplits wurden die Bonusaktien der Vorstände mit Beschluss des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates vom 18. Dezember 2023 um den Faktor 1,17 erhöht. Diese Erhöhung ist für die betroffenen Programme (LTI 2021 – LTI 2023) in der Zeile „Anpassung ETS Aktiensplit“ ersichtlich.

Der ausgeschiedene Finanzvorstand Siegfried Mayrhofer partizipiert am LTI Program nur anteilig bis zu seinem Ausscheiden am 31. August 2023 (siehe Anhangangabe (36)). Für LTI 2023 wurde dies bereits entsprechend in den Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Für LTI 2022 wird der verkürzte Leistungszeitraum bei der zukünftigen Auszahlung und dementsprechend auch im beizulegenden Zeitwert des Programms berücksichtigt.

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen und die tatsächliche Zielerreichung der im laufenden und vorigen Geschäftsjahr in bar ausbezahlten Tranchen zusammen:

LTI 2022 LTI 2021
Zeitpunkt der Gewährung 1. Juni 2022 1. Juni 2021
Programmbeginn 1. Jänner 2022 1. Jänner 2021
Ende Erdienungszeitraum 31. Dezember 2024 31. Dezember 2023
Anspruchstag 1. Juni 2025 1. Juni 2024
Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt 140.682 162.774
Anpassung ETS Aktiensplit 23.916 27.672
Bonusaktien am Ende des Erdienungszeitraums 164.598 190.446
Tatsächliche Zielerreichung 116,70 % 112,60 %
Zugeteilte Bonusaktien 192.086 214.442
Durchschnittskurs am Ende des Erdienungszeitraums in Euro 8,13 7,02
Vergütung in TEUR 1.349 1.455

Die Vergütung für LTI 2021und LTI 2022 berücksichtigt für den ausgeschiedenen Finanzvorstand Siegfried Mayrhofer nur den verkürzten Leistungszeitraum bis zu seinem Ausscheiden am 31. August 2023 (siehe Anhangangabe (36)).

Für den zukünftig erwarteten Aufwand des LTI-Programms besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Rückstellung, die auf Basis von beizulegenden Zeitwerten errechnet wurde. Die beizulegenden Zeitwerte werden auf Basis der erwarteten Erreichung der Leistungskriterien und des erwarteten Aktienpreises, der auf einem Binomialbaumverfahren zur Aktienkursmodellierung beruht, ermittelt. Erwartete Dividenden wurden ebenfalls in die Berechnung des Aktienpreises einbezogen.

Die Rückstellung wird über den Leistungszeitraum verteilt aufgebaut (siehe Anhangangaben (22) und (27)). In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde folgender Personalaufwand erfasst:

in TEUR 2025 2024
Personalaufwand LTI 1.610 935

(32) Kapitalflussrechnung

Die sonstigen Anpassungen in den zahlungsunwirksamen und sonstigen Überleitungsposten in der Konzern-Kapitalflussrechnung resultieren 2025 und 2024 im Wesentlichen aus zahlungsunwirksamen Effekten der Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst sind (siehe Anhangangabe (23)). 2024 ist weiters der Gewinn aus einem Unternehmenserwerb zum Preis unter Marktwert aus dem Segment Österreich in Höhe von 3.195 TEUR enthalten (siehe Anhangangabe (5)).

Die 2025 und 2024 im sonstigen Finanzergebnis erfassten erhaltenen Dividenden (siehe Anhangangabe (7)) waren zum 31. Dezember bereits bezahlt und sind im Cashflow aus laufender Tätigkeit enthalten. Die 2025 und 2024 ausgeschütteten Dividenden an nicht beherrschende Anteilseigner von Tochtergesellschaften (siehe Anhangangabe (34)) sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich.

2025 wurden 539 TEUR (2024: 2.271 TEUR) liquide Mittel im Zuge von Unternehmenserwerben erworben (siehe Anhangangabe (34)).

Die folgende Tabelle stellt die Überleitung der bezahlten Anlagenzugänge zu den gesamten Anlagenzugängen dar:

in TEUR 2025 2024
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, bezahlt 866.069 890.371
Überleitung der Zugänge zu Verbindlichkeiten 36.365 -48.706
Überleitung der Verbindlichkeiten von öffentlichen Zuschüssen 2.609 17.008
Überleitung der Vermögenswerte aus öffentlichen Zuschüssen -8.878 11.140
Überleitung von bezahlten Nutzungsrechten -7.074 -5.218
Anlagenzugänge gesamt 889.092 864.595

Zur Definition der Anlagenzugänge siehe Anhangangabe (1). Zum 31. Dezember 2025 sind 176.601 TEUR (2024: 133.825 TEUR) der Zugänge des laufenden Jahres zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen noch nicht bezahlt (siehe Anhangangaben (15) und (16)).

In Übereinstimmung mit IAS 7.43 enthält die Überleitung der Zugänge zu Verbindlichkeiten eine Anpassung der Anlagenzugänge der laufenden Periode, welche noch nicht bezahlt wurden, sowie der Anlagenzugänge vorangegangener Perioden, welche in der laufenden Periode bezahlt wurden. Die Überleitung der Verbindlichkeiten von öffentlichen Zuschüssen enthält erhaltene Zuschüsse, welche dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zuzuordnen sind (siehe Anhangangabe (22)). Die Überleitung der Vermögenswerte aus öffentlichen Zuschüssen enthält noch nicht ausbezahlte Zuschüsse, welche bereits von den Anlagenzugängen abgezogen wurden, sowie Zuschüsse vorangegangener Perioden, welche in der laufenden Periode ausbezahlt wurden (siehe Anhangangaben (13) und (15)). Die Überleitung von bezahlten Nutzungsrechten enthält Anzahlungen und Zahlungen für andere direkte Kosten, die bis zur Bereitstellung des Leasinggegenstandes geleistet wurden und im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen sind.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der gesamten Finanzverbindlichkeiten (siehe Anhangangaben (21), (25) und (30)):

Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Cashflow Wechselkursdifferenzen Aufzinsung Leasing* Zu-/Abgänge
in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Finanzverbindlichkeiten 753.756 5.045 0 0 0 0 748.712
Leasingverbindlichkeiten 1.854.357 -405.326 1.173 73.486 285.462 -856 1.900.418
Kaufpreisverpflichtungen aus

Unternehmenserwerben
656 -675 0 60 0 -283 1.554
Gesamte Finanzverbindlichkeiten 2.608.770 -400.956 1.173 73.546 285.462 -1.139 2.650.684
in TEUR zum 31. Dezember 2024 2023
Finanzverbindlichkeiten 748.712 -60.392 0 0 0 1.129 807.974
Leasingverbindlichkeiten 1.900.418 -383.398 -523 80.570 247.680 518 1.955.571
Kaufpreisverpflichtungen aus

Unternehmenserwerben
1.554 -6.519 0 28 0 -1.236 9.282
Gesamte Finanzverbindlichkeiten 2.650.684 -450.309 -523 80.598 247.680 411 2.772.828

* Beinhaltet Zugänge neuer sowie Auflösung bestehender Leasing-Verträge und Effekte aus der Änderung von Leasing-Verträgen.

Der Cashflow der Leasingverbindlichkeiten setzt sich aus Tilgung der Leasingverbindlichkeiten und Zinsen, die in den bezahlten Zinsen ausgewiesen sind, zusammen.

Die Entwicklung der Kaufpreisverpflichtungen aus den Unternehmenserwerben betrifft:

(33) Finanzinstrumente

Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt bei der erstmaligen Erfassung.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden angesetzt, wenn die A1 Group Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder erbrachten Leistung angesetzt. Transaktionskosten werden, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, bei der erstmaligen Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt.

Finanzielle Vermögenswerte beinhalten im Besonderen liquide Mittel, Finanzinvestitionen, Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen sowie sonstige Forderungen und Forderungen an nahestehende Unternehmen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren erzielbaren Betrag angesetzt werden. Die vertraglichen Zahlungsströme der originären Finanzinstrumente bestehen überwiegend aus Tilgungen und Zinsen. Finanzielle Vermögenswerte enthalten weiters Finanzinvestitionen, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe Anhangangabe (19)).

Finanzielle Verbindlichkeiten beinhalten im Besonderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, begebene Anleihen, sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Unterschiede zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag werden über die Laufzeit der Verbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode verteilt realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen („fortgeführte Anschaffungskosten“). Gewinne oder Verluste von finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden bei Ausbuchung derselben erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert in der Bilanz ausgewiesen, wenn die A1 Group ein vertragliches Recht zur Aufrechnung hat und auch beabsichtigt, auf Nettobasis zu erfüllen.

Beizulegender Zeitwert („Fair Value“) und Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert gemäß IFRS 13 ist der Wert, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts erzielt werden kann bzw. der Preis, der gezahlt werden muss, um eine Schuld zu übertragen. Es ist eine dreistufige Hierarchie anzuwenden. Der Hierarchiestufe 1 werden finanzielle Vermögenswerte und Schulden zugeordnet, sofern ein Börsen- oder Marktpreis für identische Vermögenswerte und Schulden auf einem aktiven Markt vorliegt. Die Zuordnung zur Hierarchiestufe 2 erfolgt, sofern die Inputfaktoren, die der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegt werden, entweder direkt als Preis oder indirekt aus Preisen beobachtbar sind. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden in der Hierarchiestufe 3 ausgewiesen, sofern der beizulegende Zeitwert nicht ausschließlich aus beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt wird. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird zudem das Ausfallrisiko berücksichtigt.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Klassifizierung sowie die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Schulden) inklusive Angaben zur Hierarchiestufe:

Finanzielle Vermögenswerte
Buchwert Beizulegender

Zeitwert
Buchwert Beizulegender

Zeitwert
in TEUR zum 31. Dezember 2025 2025 2024 2024
Liquide Mittel 361.684 k.A 366.991 k.A
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 1.021.247 k.A 949.613 k.A
Forderungen an nahestehende Unternehmen 11.414 k.A 16.405 k.A
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 44.395 k.A 21.047 k.A
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 4.997 k.A 4.251 k.A
Finanzinvestitionen zu fortgeführten

Anschaffungskosten
565.044 567.636 274.491 275.761
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 2.008.781 k.A 1.632.797 k.A
Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust* 2.778 2.778 3.664 3.664
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis* 41.162 41.162 22.226 22.226
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust* 4.220 4.220 15.826 15.826
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 48.159 48.159 41.717 41.717

* Verpflichtend

k.A. – Keine Angabe, da die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 (a) in Anspruch genommen wurde

Für weitere Informationen zu sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten, siehe Anhangangabe (13). Für sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte, siehe Anhangangabe (20). Für Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten, siehe Anhangangabe (19).

Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten, sowie deren Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, sind in folgender Tabelle dargestellt:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Anleihen Stufe 1 44.441 68.209
Anleihen Stufe 2 499.539 205.700
Festgeldveranlagungen 23.656 1.852
Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten 567.636 275.761

Die beizulegenden Zeitwerte der Anleihen entsprechen den Nennwerten, multipliziert mit den Börsenkursen zum Stichtag, und sind grundsätzlich in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 1 zuzuordnen. Wenn es für Anleihen jedoch keinen aktiven Markt gibt, sind sie der Stufe 2 zuzuordnen. Zum 31. Dezember 2025 und 2024 trifft dies bei den in Anhangangabe (11) beschriebenen Anleihen der ETS-Group und bei Anleihen, die in Belarus gehalten werden, zu (siehe Anhangangabe (19)).

Die Fair-Value-Hierarchie von zum beizulegenden Zeitwert angesetzten finanziellen Vermögenswerten spiegelt die Marktnähe der in die Ermittlung eingehenden Daten wider:

in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
31. Dezember 2025 47.041 1.118 0 48.159
31. Dezember 2024 40.596 1.120 0 41.717
Finanzielle Verbindlichkeiten
Buchwert Beizulegender

Zeitwert
Buchwert Beizulegender

Zeitwert
in TEUR zum 31. Dezember 2025 2025 2024 2024
Kurzfristige Bankkredite 4.417 4.411 82 82
Anleihen 749.339 744.465 748.630 735.623
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 45.846 k.A. 36.800 k.A.
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 950.319 k.A. 872.337 k.A.
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 9.141 9.141 44.182 44.182
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 1.759.062 k.A. 1.702.031 k.A.
Leasingverbindlichkeiten 1.854.357 k.A. 1.900.418 k.A.

k.A. – Keine Angabe, da die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 (a) bzw. IFRS 7.29 (d) für Leasingverbindlichkeiten in Anspruch genommen wurde.

Für weitere Informationen zu kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe (22).

Die beizulegenden Zeitwerte der notierten Anleihen entsprechen den Nennwerten, multipliziert mit den Börsenkursen zum Stichtag, und sind somit in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 1 zuzuordnen.

Die beizulegenden Zeitwerte der Bankverbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der Zahlungsströme aus den betreffenden Schulden. Die Berechnung der Barwerte berücksichtigt die maßgebliche Renditekurve. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen den mit aktuellen Zinssätzen diskontierten Barwerten der Zahlungsströme. Somit sind diese finanziellen Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 2 zuzuordnen.

Finanzielles Risikomanagement

Überblick

Die A1 Group unterliegt hinsichtlich ihrer finanziellen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen diversen Finanzrisiken, die das Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und das Marktrisiko, welches das Zins- und Wechselkursrisiko umfasst, beinhalten.

Das finanzielle Risikomanagement ist grundsätzlich zentral organisiert. Es besteht eine Richtlinie, die Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt und sowohl für das Treasury der A1 Group als auch die Finanzbereiche der Konzerngesellschaften gilt. Die bestehenden Risiken werden laufend beobachtet und bei Bedarf wird auf geänderte Marktbedingungen reagiert. Aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Belarus wird das finanzielle Risikomanagement auf die lokale Situation abgestimmt.

Die A1 Group hält und begibt keine derivativen Finanzinstrumente für Handels-, Sicherungs- oder spekulative Zwecke.

Zu den Bilanzstichtagen bestand bis auf die in der Folge erläuterten Verträge mit der ETS Group keine besondere Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten, Kunden oder Kreditgebern, deren plötzlicher Ausfall den Geschäftsbetrieb maßgeblich beeinträchtigen könnte. Des Weiteren besteht keine Konzentration von Personaldienstleistungen oder Anbietern sonstiger Dienstleistungen, Franchise- oder sonstigen Rechten, auf die die A1 Group angewiesen ist und deren plötzlicher Wegfall den Geschäftsbetrieb ernsthaft gefährden könnte.

Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts ist für die A1 Group mit der ETS Group ein zentraler Lieferant für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der ETS Group ist die Nutzung der Funktürme für die A1 Group langfristig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert (siehe Anhangangabe (30)).

Die A1 Group ist auf Märkten in Zentral- und Osteuropa tätig. Da das wirtschaftliche Umfeld in Zentral- und Osteuropa zum Teil Unsicherheiten, einschließlich Transfer- und Währungsrisiken sowie steuerliche Unsicherheiten, in sich birgt, können sich Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten ergeben. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand auf Basis seiner Risikoeinschätzung dieser Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und auf die Finanzlage der A1 Group erstellt. Die tatsächliche Entwicklung des geschäftlichen Umfelds kann von dieser Risikoeinschätzung abweichen.

Detaillierte Erläuterungen zu weiteren Risiken, welchen die A1 Group ausgesetzt ist, sowie deren Risikomanagement finden sich im Konzernlagebericht im Kapitel „Risiko- und Chancenmanagement“. Weiters wird im Kapitel „Entwicklung der Segmente“ auf die makroökonomischen Unsicherheiten und Risiken in Belarus eingegangen.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts, begründet durch die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung eines Kunden oder eines Vertragspartners im Fall von Finanzinstrumenten. Kreditrisiken entstehen hauptsächlich aus bestehenden Kundenforderungen und Finanzveranlagungen.

Finanzinvestitionen und liquide Mittel

Die A1 Group hält ihre liquiden Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten. Für die Auswahl der Kreditinstitute werden sowohl externe als auch interne Kreditrisikobewertungskriterien herangezogen. Finanzinvestitionen werden grundsätzlich nur mit Vertragspartnern guter Bonität getätigt. In Belarus ist das Angebot an internationalen Banken aufgrund von aktuellen, wirtschaftlichen Herausforderungen begrenzt. Aufgrund der derzeitigen Auszahlungsbeschränkung von Dividenden, hält die A1 Group liquide Mittel und Finanzinvestitionen in Belarus bei lokalen Kreditinstituten (siehe Anhangangaben (9) und (19)). Die Kreditrisikoeinschätzungen dieser Finanzinvestitionen erfolgen auf Basis lokal verfügbarer Informationen

Für Finanzinvestitionen und liquide Mittel wurde weder ein wesentliches Kreditrisiko identifiziert, noch hat sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht. Als Risikovorsorge wird dementsprechend der erwartete 12-Monats-Kreditverlust für Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis sowie für Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten ergebniswirksam erfasst, wie in Anhangangabe (7) ersichtlich.

Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der Finanzinvestitionen und liquiden Mittel (Anhangangaben (9) und (19)):

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Kurz- und langfristige Finanzinvestitionen 613.204 316.207
Liquide Mittel 361.684 366.991
Buchwert 974.888 683.198
Forderungen: Kunden, Händler, Vertragsvermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte

Das Kreditrisiko der A1 Group wird im Wesentlichen durch die individuellen Eigenschaften der einzelnen Kunden oder Gruppen von Kunden bestimmt. Im Rahmen des gesetzlich erlaubten Umfangs wird bei Bestellungen durch potenzielle Neukunden eine individuelle Analyse der Kreditwürdigkeit durchgeführt. Das Kreditrisiko oder das Risiko des Zahlungsverzugs von Bestandskunden wird mittels Kreditabfragen, Kreditbegrenzungen und Routinekontrollen überwacht. Aufgrund der großen Anzahl der Kunden und des hohen Grads an Diversifikation der Portfolios hätte der Ausfall eines einzelnen Kunden keine wesentliche Auswirkung (niedriges Konzentrationsrisiko) auf den Konzernabschluss der A1 Group. Das operative Kreditmanagement wird in der A1 Group auf Ebene der operativen Gesellschaften ausgeführt.

Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der in der folgenden Tabelle angeführten Forderungen und Vermögenswerten (Anhangangaben (10), (11), (13), (14) und (20)):

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 1.021.247 949.613
Forderungen an nahestehende Unternehmen 11.414 16.405
Finanzielle Vermögenswerte 49.392 25.298
Vertragsvermögenswerte 93.325 83.138
Buchwert 1.175.378 1.074.453

Aufgrund des beschriebenen niedrigen Konzentrationsrisikos werden die Forderungen nicht versichert. Die A1 Group verlangt jedoch in Abhängigkeit vom Ergebnis der Bonitätsprüfung sowohl von Retail-Kunden als auch von Wholesale-Kunden Sicherheiten für Forderungen. Diese Sicherheiten bestehen aus Bankgarantien und Barsicherheiten (Anhangangaben (22) und (26)):

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Barsicherheiten 20.190 17.937
Bankgarantien 4.665 3.886

Wertberichtigungen von Vertragsvermögenswerten und von Forderungen an Kunden, Händler und sonstige werden mit dem über die Laufzeit erwarteten Kreditverlust bewertet (siehe Anhangangabe (6)). Die A1 Group nutzt eine Wertberichtigungsmatrix, um die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bei Forderungen an Kunden, Händler und sonstige sowie bei Vertragsvermögenswerten zu berechnen. Die nachstehende Tabelle zeigt die mithilfe der Wertberichtigungsmatrix ermittelten Gesamtbruttobuchwerte („Brutto“) und die durchschnittlich erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Loss“ – ECL) der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige:

Brutto ECL Brutto ECL
in TEUR zum 31. Dezember 2025 2025 2024 2024
Nicht fakturiert & fakturiert, noch nicht fällig 886.307 21.943 806.524 21.130
Überfällig 0–30 Tage 80.968 4.385 87.348 5.286
Überfällig 31–60 Tage 23.737 4.843 27.583 5.539
Überfällig 61–90 Tage 10.765 3.937 13.802 4.534
Länger als 90 Tage 300.461 245.882 290.017 239.173
Gesamt 1.302.236 280.990 1.225.274 275.661

Forderungen werden im Hinblick auf ähnliche Ausfallmuster aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit zu Gruppen (Kunden-, Raten-, Händler-, Zusammenschaltungs- und Roamingforderungen) zusammengefasst und die Wertberichtigungsquoten werden auf Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Die Wertberichtigungstabelle basiert auf den historischen Ausfallquoten des Konzerns, welche jährlich aktualisiert werden. Aufgrund der großen Anzahl der Kunden und des hohen Grades an Diversifikation des Portfolios hat das Ausfallrisiko einzelner Branchen, in denen die Kunden tätig sind, nur geringen Einfluss auf das Kreditrisiko insgesamt. Trotzdem werden zukunftsbezogene Informationen in der Gruppenwertberichtigung für noch nicht fällige Kunden- und Ratenforderungen berücksichtigt.

Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten, prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft können möglicherweise durch Veränderungen der Umstände von diesen Schätzungen abweichen.

Die Entwicklung der Wertberichtigung der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen stellt sich wie folgt dar (siehe Anhangangabe (10)):

in TEUR 2025 2024
Stand 1. Jänner 275.661 284.479
Währungsumrechnung 684 -253
Änderungen des Konsolidierungskreises 126 65
Auflösung -4.117 -4.677
Dotierung 47.155 50.195
Verbrauch -38.519 -54.147
Stand 31. Dezember 280.990 275.661

Das maximale Kreditrisiko der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige, eingeteilt in geografische Regionen, sowie die Aufteilung der Wertberichtigung betrug:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Inland 1.244.038 1.153.335
Ausland 58.199 71.939
Wertberichtigungen -280.990 -275.661
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 1.021.247 949.613
Davon
Einzelwertberichtigung 4.850 6.977
Gruppenwertberichtigung 276.139 268.684

Die A1 Group geht von einem Ausfall aus, wenn objektive Anzeichen dafür vorliegen, dass sie nicht die ursprünglich vereinbarten Beträge erhalten wird. In diesem Fall wird eine Wertminderung (Einzelwertberichtigung) erfasst. Wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz des Schuldners, Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit sind Indikatoren für eine Wertminderung. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden. Im laufenden Geschäftsjahr wurden Erlöse aus bereits abgeschriebenen Forderungen, die noch Vollstreckungsmaßnahmen unterlagen, in Höhe von 5.136 TEUR (2024: 3.569 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst (siehe Anhangangabe (5)).

Zum 31. Dezember 2025 betragen die Forderungen an Kunden, Händler und sonstige gegenüber dem umsatzstärksten Kunden der A1 Group 5.923 TEUR (2024: 3.266 TEUR), eine wesentliche Konzentration von Ausfall- bzw. Kreditrisiken besteht daher nicht.

Die Entwicklung der Wertberichtigung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar (siehe Anhangangabe (14)):

in TEUR 2025 2024
Stand 1. Jänner 2.642 2.746
Währungsumrechnung 0 1
Auflösung -5.488 -4.608
Dotierung 5.851 4.504
Stand 31. Dezember 3.004 2.642

Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte werden im Zeitpunkt der Erfassung des Vertragsvermögenswertes mit der Ausfallrate der „noch nicht fakturierten & fakturiert, nicht fälligen“ Forderungen erfasst und im Zeitpunkt der Umgliederung zur Forderung aufgelöst.

Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte werden mit dem erwarteten 12-Monats-Kreditverlust bemessen und sind in Anhangangaben (13) und (20) ersichtlich. Wertberichtigungen der Finanzierungsleasingforderungen werden mit dem erwarteten Kreditverlust bewertet und sind in Anhangangabe (30) ersichtlich.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die A1 Group ihre finanziellen Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllen kann. Die Zielsetzung des Risikomanagements der A1 Group ist, ausreichend Liquidität zu schaffen, um unter normalen, aber auch angespannten Bedingungen fällige Verbindlichkeiten begleichen zu können. Zu diesem Zweck wird monatlich rollierend eine konsolidierte Liquiditätsplanung durchgeführt, auf deren Basis der Liquiditätsbedarf ermittelt wird. Darüber hinaus wird eine Liquiditätsreserve in Form von kommittierten Kreditlinien gehalten.

Finanzierungsquellen

Das Treasury der A1 Group ist für das Finanzmanagement zuständig und nutzt mögliche Synergien bei der Finanzierung der Tochtergesellschaften optimal aus. Das vorrangige Ziel dabei ist die kostengünstige Sicherstellung von Liquidität durch Zusammenlegung (Pooling) der Cashflows und das Clearing der Konzernkonten. Dadurch wird die Steuerung kurzfristiger Finanzinvestitionen und Kredite zu optimalen Zinssätzen und mit minimalem Verwaltungsaufwand gewährleistet.

Der operative Cashflow ist der wesentlichste Ausgangspunkt für die Sicherstellung der Liquidität der A1 Group. Die externen Quellen zur Finanzierung sind Kredite und Kapitalmärkte. Für die zum Bilanzstichtag ausstehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie eine Beschreibung der verschiedenen Gattungen dieser Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe (25).

Zum 31. Dezember 2025 verfügt die A1 Group über nicht gezogene kommittierte Kreditlinien von insgesamt 1.315.000 TEUR (2024: 1.315.000 TEUR).

Weiters verfügt die A1 Group zum 31. Dezember 2025 über ein Commercial Paper Programm mit einem maximalen Volumen von 1.000.000 TEUR (2024: 1.000.000 TEUR). Zum 31. Dezember 2025 und 2024 wurden keine Commercial Papers begeben.

Ausmaß des Liquiditätsrisikos

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

in TEUR Vertraglicher Cashflow 6 Monate

oder kürzer
6–12 Monate 1–2 Jahre 2–5 Jahre Länger als

5 Jahre
Stand 31. Dezember 2025
Anleihen 761.250 0 761.250 0 0 0
Bankkredite 4.417 4.417 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 783.051 772.264 5.308 4.349 702 427
Leasingverbindlichkeiten 2.062.881 221.098 193.863 386.422 1.030.401 231.098
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 175.727 154.517 10.928 4.626 47 5.608
Stand 31. Dezember 2024
Anleihen 772.500 0 11.250 761.250 0 0
Bankkredite 82 82 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 715.293 699.760 12.050 2.819 333 331
Leasingverbindlichkeiten 2.157.269 201.571 181.755 345.539 952.633 475.771
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 220.608 155.052 6.255 14.747 39.886 4.668

Es wird nicht erwartet, dass die Cashflows der in der Fälligkeitsanalyse enthaltenen Finanzverbindlichkeiten wesentlich früher oder zu wesentlich anderen Beträgen anfallen könnten.

Marktrisiken

Das Marktrisiko ist das Risiko von Marktpreisänderungen. Für die A1 Group besteht das Risiko von Marktpreisänderungen der Zinssätze und Fremdwährungskurse.

Zinsrisiko

Finanzverbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2025 und 2024 wurden alle Finanzverbindlichkeiten auf Basis von Fixzinssätzen abgeschlossen. Es besteht daher kein wesentliches Zinsrisiko für die Cashflows (siehe Anhangangaben (21) und (25)).

Finanzinvestitionen

Zinssatzänderungen haben eine Auswirkung auf den Buchwert von Fremdkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bzw. über den Gewinn und Verlust bewertet werden (siehe Anhangangabe (19)). Eine Veränderung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte würde zu einem Effekt aus der Bewertung auf das sonstige Ergebnis in Höhe von 6 TEUR (2024: 70 TEUR) bzw. auf den Gewinn in Höhe von 5 TEUR (2024: 59 TEUR) führen.

Auf Fremdkapitalinstrumente, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden und variabel verzinst sind, haben Zinssatzänderung einen Einfluss auf den Zinsertrag. Wenn Fremdkapitalinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten fix verzinst sind, haben Zinsänderungen keine Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung. Die zum 31. Dezember 2025 gehaltenen Fremdkapitalinstrumente wurden, mit Ausnahme der in Anhangangabe (11) erläuterten Anleihe der ETS Group aus dem Jahr 2024, mit fixer Verzinsung abgeschlossen. Eine Veränderung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte würde zu einem Effekt im Zinsertrag in Höhe von 900 TEUR führen.

Wechselkursrisiko

Zum 31. Dezember 2025 und 2024 lauten von den gesamten Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen und den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nur folgende auf eine andere als die funktionale Währung der Konzernunternehmen (Fremdwährungskurse siehe Anhangangabe (3)):

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Lautend auf EUR USD Other EUR USD Other
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 16.793 3.541 24.586 10.836 3.064 18.707
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28.934 6.346 11.556 57.703 31.700 16.272

Wenn sich die Wechselkurse für die in der obigen Tabelle angeführten monetären Posten um 10 % ändern, erhöhen/reduzieren sich die Wechselkursdifferenzen um:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Serbischer Dinar (RSD) 1.584 806
Belarussischer Rubel (BYN) -14 11
Mazedonischer Denar (MKD) 338 83

Für die übrigen Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung wurde auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet, da kein wesentliches Risiko besteht.

(34) Konzernunternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse

Name und Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil 31.12.2025 in % Konsolidierungsart* Kapitalanteil 31.12.2024 in % Konsolidierungsart*
Segment Österreich
A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Telekom Austria Personalmanagement GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
CableRunner GmbH, Wien 76,00 VK 76,00 VK
CableRunner Austria GmbH & Co. KG, Wien 76,00 VK 76,00 VK
World-Direct eBusiness solutions Gesellschaft m.b.H., Wien 100,00 VK 100,00 VK
A1 Bank AG, Wien 100,00 VK 100,00 VK
paybox Service GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
wedify GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
mk Logistik GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
A1 Open Fiber GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
A1 ICT Services GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Canal+ Austria GmbH, Wien 49,00 EQ 49,00 EQ
JetStream Hungary Kft., Budapest 100,00 VK 100,00 VK
JetStream Slovakia s.r.o., Bratislava 100,00 VK 100,00 VK
JetStream RO s.r.l., Bukarest 100,00 VK 100,00 VK
JetStream TR Telekomünikasyon Hizmetleri Ve Ticaret Limited Sirketi, Istanbul 100,00 VK 100,00 VK
JetStream Switzerland GmbH, Zürich 100,00 VK 100,00 VK
JetStream Poland Spolka Z Ograniczona Odpowiedzialnoscia, Warschau 100,00 VK 100,00 VK
JetStream Germany GmbH, Frankfurt am Main 100,00 VK 100,00 VK
JetStream Italy S.r.l., Mailand 100,00 VK 100,00 VK
TA CZ sítě s.r.o., Prag 100,00 VK 100,00 VK
JetStream BH d.o.o. drustvo za telekomunikacije, Sarajevo 100,00 VK 100,00 VK
JetStream England Limited, London 100,00 VK 100,00 VK
Segment Bulgarien
A1 Bulgaria EAD, Sofia 100,00 VK 100,00 VK
Cabletel-Prima AD, Nessebar 51,00 VK 51,00 VK
Aprimis EOOD, Sofia 100,00 VK 100,00 VK
STEMO EOD, Gabrovo 100,00 VK 100,00 VK
Segment Kroatien
A1 Hrvatska d.o.o., Zagreb 100,00 VK 100,00 VK
Segment Belarus
Unitary enterprise A1, Minsk 100,00 VK 100,00 VK
Unitary enterprise TA-Engineering, Minsk LIQ 100,00 VK
A1 Digital services, Minsk 100,00 VK 100,00 VK
Segment Nordmazedonien
A1 Makedonija DOOEL, Skopje 100,00 VK 100,00 VK
Telemedia DOOEL, Skopje 100,00 VK 100,00 VK
LEANWORX DOOEL, Skopje 100,00 VK 100,00 VK
Segment Serbien
A1 Srbija d.o.o., Belgrad 100,00 VK 100,00 VK
Segment Slowenien
A1 Slovenija d.d., Ljubljana 100,00 VK 100,00 VK
PETER-S TELEURH d.o.o., Ljubljana 100,00 VK
Holding & Sonstige
Telekom Finanzmanagement GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
mobilkom Bulgarien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
mobilkom Mazedonien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
Kroatien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,00 VK 100,00 VK
SB Telecom Ltd., Dubai 100,00 VK 100,00 VK
A1 Business  Development Telecommunication Services FZCO, Dubai 100,00 VK
A1 Digital International GmbH & Co KG, Vienna (2024: A1 Digital International GmbH, Vienna) 100,00 VK 100,00 VK
A1 Digital International Beteiligungsgesellschaft mbH, Vienna 100,00 VK
A1 Digital Deutschland GmbH, München 100,00 VK 100,00 VK
Akenes S.A., Lausanne 100,00 VK 100,00 VK
Claro Enterprise Solutions Sociedad Limitada; Madrid 100,00 VK
Invenium Data Insights GmbH, Graz 100,00 VK 100,00 VK

* VK – Vollkonsolidierung, EQ – Equity-Konsolidierung, VS – Verschmelzung, AB – Abspaltung ETS Group (siehe Anhangangabe (2)), LIQ – Liquidation

Alle Konzernunternehmen haben den 31. Dezember als Bilanzstichtag.

Gemäß IFRS 3 werden Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der Erwerber die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt, bilanziert. Der Firmenwert ergibt sich aus dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung und dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und – im Falle eines sukzessiven Erwerbs – dem beizulegenden Zeitwert des zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteils abzüglich des Saldos der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Nicht beherrschende Anteile werden nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, sondern zum entsprechenden Anteil des identifizierten Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Bei nachträglicher Neueinschätzung des Kaufpreises aufgrund von Ereignissen nach dem Erwerbszeitpunkt ist eine Firmenwertanpassung im Rahmen des IFRS 3.45 möglich. Im Falle des Erwerbs zu einem Preis unter dem Marktwert wird der resultierende Gewinn sofort im Jahresergebnis in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Transaktionskosten werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Beim stufenweisen Erwerb kommt es zu einer erfolgswirksamen Neubewertung der bisherigen Anteile. Sämtliche Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern werden direkt im Eigenkapital erfasst. Wird bei einem Unternehmenserwerb für verbleibende Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern eine Put-Option vereinbart, werden keine nicht beherrschenden Anteile erfasst, da A1 Group die antizipierte Erwerbsmethode anwendet. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden erfolgt im Rahmen der Kaufpreisallokation anhand von praxisüblichen Discounted-Cashflow-Verfahren, bei denen Inputfaktoren der Hierarchiestufe 3 gemäß IFRS 13 verwendet werden.

Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung unterliegen nicht der Erwerbsbilanzierung nach IFRS 3 sondern werden im Konzernabschluss nach der Buchwertmethode (Pooling-of-Interests-Methode) bilanziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen der übertragenen Gegenleistung und dem Buchwert des erworbenen Nettovermögens wird direkt im Eigenkapital erfasst.

Transaktion unter gemeinsamer Beherrschung

Am 1. September 2025 wurden 100 % der Anteile an der Claro Enterprise Solutions S.L.U. („Claro“) von der österreichischen Tochtergesellschaft A1 Digital International GmbH & Co KG als Transaktion unter gemeinsamer Beherrschung von Sercotel, S.A de C.V. übernommen. Die Identifikation der Transaktion als unter gemeinsamer Beherrschung erfolgt, da sowohl Erwerber als auch Veräußerer durch América Móvil kontrolliert werden. Claro bietet insbesondere verwaltete IT-, Cybersecurity- und Konnektivitätsdienste an, um Unternehmen bei der sicheren und skalierbaren digitalen Transformation zu unterstützen.

Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden zum Buchwert per Erwerbszeitpunkt wie folgt bilanziert:

in TEUR Buchwert zum Erwerbszeitpunkt
Sachanlagen 13
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 4.793
Sonstige Vermögenswerte und Forderungen 195
Liquide Mittel 346
Verbindlichkeiten -4.914
Sonstige Verbindlichkeiten -283
Nettowerte der erworbenen Vermögenswerte 151
Erworbene liquide Mittel -346
Zahlungsmittelabfluss 2.027

Die gezahlte Gegenleistung betrug 2.374 TEUR. Die Differenz zum Nettovermögen in Höhe von 2.222 TEUR wurde direkt im Eigenkapital erfasst. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht ausgewiesen.

Claro wird im Segment Holding & Sonstige ausgewiesen und hat seit dem Erwerb Umsatzerlöse in Höhe von 6.721 TEUR und einen Gewinn in Höhe von 29 TEUR zum Konzerngesamtergebnis beigetragen.

Unternehmenszusammenschlüsse

Am 27. Februar 2025 wurden 100 % von Conexio Metro d.o.o. durch die serbische Tochtergesellschaft A1 Srbija erworben. Die Gesellschaft betreibt insbesondere ein umfangreiches Glasfasernetz in Serbien.

Am 17. April 2025 wurden 100 % von PETER-S TELEURH d.o.o. durch die slowenische Tochtergesellschaft A1 Slovenija erworben. Die Gesellschaft stellt unter anderem Glasfasernetze in Ljubljana sowie weiteren Städten bereit und betreibt ein eigenes Rechenzentrum in Ljubljana.

Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt sind in Summe für die beiden oben genannten Gesellschaften in folgender Tabelle dargestellt:

in TEUR Beizulegende Zeit-

werte zum Erwerbszeitpunkt
Sachanlagen 5.195
Immaterielle Vermögenswerte 826
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige 211
Sonstige Vermögenswerte und Forderungen 329
Liquide Mittel 193
Passive latente Steuern -182
Verbindlichkeiten -65
Sonstige Verbindlichkeiten -742
Nettowerte der erworbenen Vermögenswerte 5.765
Firmenwert 2.483
Kaufpreis 8.248
Erworbene liquide Mittel -193
Zahlungsmittelabfluss 8.055

Die erworbenen Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte sind in den Änderungen des Konsolidierungskreises in Anhangangaben (15) und (16) ersichtlich. Der Bruttobetrag der Forderungen entspricht im Wesentlichen deren Nennbetrag (siehe Anhangangabe (33)).

Conexio Metro d.o.o. wurde mit A1 Serbien verschmolzen und wird im Segment Serbien ausgewiesen. PETER-S TELEURH d.o.o. wird im Segment Slowenien ausgewiesen und hat seit dem Erwerb Umsatzerlöse in Höhe von 602 TEUR und einen Gewinn in Höhe von 171 TEUR zum Konzerngesamtergebnis beigetragen.

Die Anschaffungsnebenkosten, die in der Position Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst wurden, betragen 55 TEUR. Da der Einfluss der erworbenen Unternehmen auf das Konzerngesamtergebnis der A1 Group unwesentlich ist, wurde keine Proforma-Information erstellt.

(35) Eventualschulden und -forderungen

Gegen die Telekom Austria AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschiedene Verfahren, Prozesse sowie sonstige Ansprüche anhängig, darunter Verfahren aufgrund von Gesetzen und Verordnungen zum Netzzugang. Diese Sachverhalte sind mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet, und die Ergebnisse der Verhandlungen bzw. Prozesse lassen sich nicht mit Sicherheit voraussagen. Demzufolge ist der Vorstand nicht in der Lage, den Gesamtbetrag möglicher finanzieller Verpflichtungen oder deren Auswirkung auf die Finanzlage der A1 Group zum 31. Dezember 2025 mit abschließender Gewissheit festzustellen. Diese Verfahren könnten bei ihrem Abschluss die Ergebnisse oder Zahlungsströme jedes Quartals beeinflussen. Der Vorstand ist jedoch der Ansicht, dass bei endgültiger Bereinigung solcher Fälle die finanziellen Verpflichtungen oder Auswirkungen die dafür gebildeten Rückstellungen nicht wesentlich übersteigen und daher keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

Im Zuge einer steuerlichen Betriebsprüfung in Österreich wurde für das Jahr 2015 die Rückstellung im Zusammenhang mit dem Vorrückungsstichtag für österreichische Beamte steuerlich nicht anerkannt. Die A1 Group hat gegen diese Feststellung, welche zu einer Steuernachzahlung in Höhe von 11.600 TEUR führen könnte, Beschwerde erhoben. Aufgrund der später wiederholten Gesetzesaufhebungen betreffend den Vorrückungsstichtag durch den Europäischen Gerichtshof (siehe auch Anhangangabe (23)) geht die A1 Group mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Beschwerde stattgegeben wird. Es wurde daher keine Steuerverbindlichkeit erfasst.

In Serbien ist eine Klage betreffend Verletzungen des Urheberrechts anhängig. Die A1 Group hat gegen diese Klage Klagebeantwortung eingebracht. Würde der Klage stattgegeben werden, rechnet die A1 Group mit einer Zahlung in Höhe von maximal 8.021 TEUR. Da die A1 Group jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass die Klage abgewiesen wird, wurde keine Rückstellung erfasst.

Nach einer Sammelklage gegen den Marktführer Telekom Slovenije hat eine Vereinigung von Kleinaktionären auch die slowenische Tochtergesellschaft A1 Slovenija (siehe Anhangangabe (34)) wegen angeblich ungerechtfertigter einseitiger Preiserhöhungen bei Vertragskunden geklagt. Die Klage gegen die A1 Slovenija beläuft sich auf eine Summe von TEUR 52.334. Die Erfolgsaussichten der Klägerin werden derzeit als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt.

Die österreichische Finanzbehörde hat für die Jahre 2010–2016 die von der A1 Group angewandte umsatzsteuerliche Verlagerung des Leistungsorts bei bestimmten Telekommunikationsdienstleistungen bescheidmäßig aberkannt. Die A1 Group hat gegen die Bescheide der Finanzbehörde Beschwerde beim Bundesfinanzgericht erhoben und wird nötigenfalls den Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof beschreiten. Die mögliche Steuernachzahlung aus dem bekämpften Sachverhalt würde sich für die Jahre 2010–2025 auf 8.850 TEUR belaufen. Die A1 Group geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Beschwerde stattgegeben wird, es wurde daher keine Steuerverbindlichkeit erfasst.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am 4. Juli 2024 eine Klage gegen die von A1 Österreich verwendete Indexierungsklausel eingebracht, weil er die Verwendung des dem Vertragsabschluss vorausgehenden Jahresindex als unzulässig erachtet. Der VKI verlangt, dass A1 Österreich diese Klausel nicht mehr verwendet und sich nicht mehr darauf beruft. Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage des VKI wegen der Bindungswirkung von Vorentscheidungen ab; der VKI hat gegen die Abweisung Rechtsmittel erhoben; das Verfahren ist nun in zweiter Instanz anhängig und es liegt noch kein Urteil vor. Der VKI hatte bereits 2012 eine fast wortidente Klausel klagsweise mit diesem und dem Argument beanstandet, dass eine Indexerhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht der Verbraucher auslöst. Nach einem Vorabentscheidungsverfahren beim EUGH entschied der OGH (8 Ob 132/15t), dass die Klausel materiell nicht zu beanstanden ist. Ähnliche Entscheidungen ergingen zugunsten von zwei Marktbegleitern. A1 Österreich geht davon aus, dass diese Verfahren Bindungswirkung entfalten bzw es sich sohin um eine entschiedene Rechtssache handelt, und die Klage zurückzuweisen ist. Auch materiell liegen nach Ansicht von A1 Österreich gute Gründe für die Zulässigkeit des Jahresindex vor, vor allem weil das mittlerweile erlassene ZIAG (Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz) zusätzliche Argumentationshilfe bietet. Daher wurde zum 31. Dezember 2025 für diese Klage keine Rückstellungen gebildet. Sollte der OGH wider Erwarten dem VKI recht geben, könnte ein wesentlicher Ergebniseffekt eintreten.

Weiters haben der VKI und die Bundesarbeitskammer zahlreiche Klauseln in Verbraucherverträgen im Zusammenhang mit Einmalentgelten gerichtlich beanstandet. Mit beiden Institutionen konnten Vergleiche abgeschlossen werden, die im Falle des VKI alle beanstandeten und im Falle der Bundesarbeitskammer alle bis auf zwei Klauseln umfassten. Die Bundesarbeitskammer führte das gerichtliche Verfahren hinsichtlich der nicht verglichenen Klauseln, vor allem im Zusammenhang mit Einmalentgelten, fort. Das angerufene Gericht in 1. Instanz hat die Klage der Bundesarbeitskammer im Jänner 2025 zurückgewiesen und somit die Verrechnung eines Aktivierungsentgelts als zulässig erachtet. Das Oberlandesgericht Wien als 2. Instanz hat das Aktivierungsentgelt im Mobilfunk als gröblich benachteiligend eingestuft, im Festnetz hingegen für zulässig erachtet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; die Parteien haben ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof erhoben. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat in Deutschland die Zulässigkeit des auf europäische Regelungen fußenden Aktivierungsentgelts judiziert. Sollte der OGH das Aktivierungsentgelt als unzulässig erachten wollen, ist müsste er den EUGH anrufen, damit es auf derselben unionsrechtlich determinierten Rechtslage in Europa nicht zu unterschiedlichen Auslegungen kommt. Angesichts der BGH Judikatur und der Historie der Entstehung der relevanten unionsrechtlichen Regelungen, geht A1 Österreich davon aus, dass der EUGH im Vorabentscheidungsverfahren die Position von A1 Österreich eher stärken würde. Es wurden daher zum 31. Dezember 2025 für diese Klage keine Rückstellung gebildet.

(36) Angaben über Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Der Vorstand der Telekom Austria AG besteht zum 31. Dezember 2025 und 2024 aus zwei Mitgliedern: Vorstandsvorsitzender (CEO) Alejandro Plater und stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Deputy CEO) Thomas Arnoldner.

Die Bezüge des Vorstandes sowie die Aufsichtsratsvergütungen betrugen:

in TEUR 2025 2024
Grundgehalt (inkl. Sachbezüge) 1.303 1.302
Variable Jahresvergütung (Short Term Incentive – „STI“) 1.254 1.476
Mehrjährige aktienbasierte Vergütung aus dem Long Term Incentive Program* 1.084 1.048
Gesamt 3.641 3.826
Vergütung an ausgeschiedenen Vorstand:
Anteilige variable Jahresvergütung STI 2023 0 420
LTI 2022 (2024: 2021) 265 407
Vergütung ausgeschiedener Vorstand gesamt 265 827
Aufsichtsratsvergütungen 371 381

* Die Vergütung bezieht sich 2025 auf die Auszahlung der Tranche LTI 2022 (2024: auf LTI 2021), siehe Anhangangabe (31).

STI beinhaltet jeweils die ausbezahlte variable Jahresvergütung für das Vorjahr.

Vergütung ausgeschiedener Vorstand:

Die 2025 ausbezahlte Vergütung für LTI 2022 (2024: LTI 2021 sowie STI 2023) an den ausgeschiedenen CFO Siegfried Mayrhofer berücksichtigt nur den verkürzten Leistungszeitraum bis zu seinem Ausscheiden per 31. August 2023 (siehe Anhangangabe (31)).

(37) Arbeitnehmer:innen

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer:innen während des Geschäftsjahres 2025 betrug 16.904 (2024: 17.463). Zum 31. Dezember 2025 waren 16.628 (2024: 17.298) Arbeitnehmer:innen (Vollzeitäquivalente) beschäftigt.

(38) Sonstige Ereignisse

Am 1. Jänner 2026 wurde in Bulgarien der Euro eingeführt und löste den bulgarischen Lew als funktionale Währung der bulgarischen Tochtergesellschaften ab. Der Umrechnungskurs wurde auf 1,95583 bulgarische Lewa für einen Euro festgesetzt.

Im Mai 2025 wurde ein Vertrag zum Verkauf der A1 Bank AG geschlossen. Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Erteilung aller relevanten behördlichen Genehmigungen.

(39) Freigabe zur Veröffentlichung

Der Vorstand der Telekom Austria AG hat den Konzernabschluss am 9. Februar 2026 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und mitzuteilen, ob er den Konzernabschluss billigt.

Wien, am 9. Februar 2026

Alejandro Plater eH

CEO

Thomas Arnoldner eH

Deputy CEO

Erklärung des Vorstands

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Konzerns ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wien, am 9. Februar 2026

Der Vorstand der Telekom Austria AG

Alejandro Plater eH

CEO   

Thomas Arnoldner eH

Deputy CEO

Bestätigungsvermerke

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Folgende Sachverhalte waren am bedeutsamsten für unsere Prüfung:

1. Umsatzerlöse – Mehrkomponentenverträge

2. Werthaltigkeit der Firmenwerte

1. Umsatzerlöse – Mehrkomponentenverträge

Sachverhalt und Problemstellung

Die Telekom Austria Aktiengesellschaft-Gruppe realisiert wesentliche Teile ihrer Umsatzerlöse über Mehrkomponentenverträge. Bei diesen Verträgen verpflichtet sich die Telekom Austria Aktiengesellschaft-Gruppe zur Erbringung verschiedener Leistungen, deren Umsatzrealisierung gemäß IFRS 15 zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum zu erfolgen hat. Die Bezahlung durch den Kunden erfolgt im Rahmen monatlicher Entgelte über die vertragliche Laufzeit.

Zur Aufteilung der monatlichen Entgelte auf die einzelnen Vertragskomponenten nimmt die Telekom Austria Aktiengesellschaft-Gruppe wesentliche Annahmen bzw. Schätzungen und Ermessensentscheidungen vor. Weiters hat die Telekom Austria Aktiengesellschaft-Gruppe anhand der Bestimmungen des IFRS 15 festzulegen, ob die Umsätze der einzelnen Komponenten zu einem definierten Zeitpunkt oder über einen abgegrenzten längeren Zeitraum zu realisieren sind.

Für Details zu der Umsatzrealisierung, insbesondere zu den Mehrkomponentenverträgen, und die dabei einfließenden Schätzungen und Ermessensentscheidungen verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt 4 „Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ Punkt 5 „Umsatzerlöse“ und Punkt 14 „Vertragsvermögenswerte“ im Konzernanhang.

Die bei der Umsatzrealisierung von Mehrkomponentenverträgen getroffenen Annahmen bzw. Schätzungen und Ermessensentscheidungen können die Höhe der Umsätze in den einzelnen Geschäftsjahren und damit das Jahresergebnis wesentlich beeinflussen. Aus diesem Grund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Prüferisches Vorgehen

Bei unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über den Prozess Umsatzrealisierung erlangt und implementierte Kontrollen hinsichtlich der Konzeption und Einrichtung sowie derer operativen Wirksamkeit beurteilt. Die Kontrollprüfung umfasst auch die allgemeinen IT-Kontrollen der bei der Erfassung der Umsätze zum Einsatz kommenden IT-Systeme.

Zur Beurteilung der seitens des Managements getroffenen wesentlichen Ermessensentscheidungen, wie die Identifizierung der Mehrkomponentenverträge haben wir unsere internen IFRS-Spezialisten beigezogen. Diese haben darüber hinaus die Angemessenheit der Zusammen¬-fassung der Verträge mit ähnlicher Ausgestaltung in ein Portfolio sowie die Methode zur Ermittlung der Transaktionspreise, die den Umsatz für die einzelnen Vertragskomponenten festlegen, kritisch gewürdigt.

Wir haben stichprobenartig geprüft, ob die unterschiedlichen Komponenten in Verträgen richtig identifiziert wurden und die Zuordnung der Einzelveräußerungspreise auf einzelne Vertragskomponenten auf Grundlage von beobachtbaren Marktdaten erfolgt. Wir haben die Aufteilung der Transaktionspreise basierend auf den proportionalen Einzelveräußerungspreisen der einzelnen Vertragskomponenten rechnerisch nachvollzogen.

Weiters haben wir geprüft, dass sämtliche Mehrkomponentenverträge in die Berechnungen einbezogen werden.

Zusätzlich erstreckte sich unsere Prüfung auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemäß IFRS 15 im Konzernanhang geforderten Angaben.

2. Werthaltigkeit der Firmenwerte

Sachverhalt und Problemstellung

Firmenwerte werden im Konzernabschluss der Telekom Austria Aktiengesellschaft mit 1.092 Mio. EUR ausgewiesen.

Die Firmenwerte werden jährlich im 4. Quartal des Geschäftsjahres - oder bei Bedarf anlass-bezogen - Wertminderungstests unterzogen. Die Segmente der Telekom Austria Aktiengesellschaft-Gruppe stellen die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dar. Die Wertminderungstests ergaben im Geschäftsjahr 2025 keinen Abwertungsbedarf.

Für Details zur Durchführung der Wertminderungstests und die dabei einfließenden Ermessensentscheidungen und Schätzungen verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt 4 „Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ und Punkt 17 „Firmenwert“ im Konzernanhang.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von den Einschätzungen abhängig, beispielsweise über die zukünftigen Cashflows, insbesondere der den Prognosen zugrundeliegenden Annahmen, sowie sonstige Bewertungsparameter, und ist daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Geringfügige Veränderungen in diesen Annahmen können zu wesentlichen Änderungen der Ergebnisse der Werthaltigkeitstests führen.

Aus diesen Gründen war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Prüferisches Vorgehen

Bei unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über den Prozess zur Ermittlung von Wertminderungen der Firmenwerte erlangt und implementierte Kontrollen hinsichtlich der Konzeption und Einrichtung sowie derer operativen Wirksamkeit beurteilt.

Die Angemessenheit des methodischen Vorgehens (Bewertungsmodell) zur Durchführung der Werthaltigkeitstests und die Ermittlung der wesentlichen Bewertungsparameter wurde unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten kritisch gewürdigt. Weiters wurde die rechnerische Richtigkeit beurteilt.

Wir haben die der Planung der Cashflows zugrundeliegenden Annahmen und die darin enthaltenen Ermessensentscheidungen kritisch gewürdigt und eingehend mit der Telekom Austria Aktiengesellschaft-Gruppe diskutiert und hinterfragt. Die Angemessenheit der in die Berechnung eingegangenen Annahmen über zukünftige Zahlungsströme in Zusammenhang mit der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung haben wir anhand historischer Daten plausibilisiert.

Ergänzend dazu haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein potenzielles Wertänderungsrisiko bei Änderung von wesentlichen Bewertungsannahmen beurteilen zu können.

Zusätzlich erstreckte sich unsere Prüfung auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemäß IAS 36 im Konzernanhang geforderten Angaben.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahreskonzernabschluss

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 des Konzerns wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 10. Februar 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk zu diesem Konzernabschluss erteilt hat.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juni 2025 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am 31. Dezember 2025 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Christoph Waldeck.

Wien, 9. Februar 2026

Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH

Dr. Christoph Waldeck

Wirtschaftsprüfer

Bericht über die unabhängige Prüfung des Kapitels E1 Klimawandel (Angabepflichten E1-1 bis E1-6) der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2025

Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers

Wir haben eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit dahingehend durchgeführt,ob die Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Telekom Austria Aktiengesellschaft 2025 (der „Konzern“) für das am 31.12.2025 endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Berichtskriterien erstellt wurden.

Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung

Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2025 des Konzerns nicht in allen wesentlichen Belangen mit den freiwillig angewendeten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) übereinstimmt.

Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung

Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.

Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und Art. 22 ff. AP-RL, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Wir weisen darauf hin, dass Vergleichsinformationen des Vorjahres nicht Gegenstand unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit waren und daher nicht von unserer zusammenfassenden Beurteilung umfasst sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Ergebnisbericht 2025 des Konzerns, ausgenommen die Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und unseren Zusicherungsvermerk.

Unsere zusammenfassende Beurteilung über die Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur die Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (einschließlich der Angabepflichten E1‑1 bis E1‑6 im Kapitel E1 Klimawandel) und der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und freiwillig angewendeten Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst

Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (einschließlich der Angabepflichten E1‑1 bis E1‑6 von Kapitel E1 Klimawandel) verantwortlich.

Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung

Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist der Konzern verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.

Verantwortlichkeiten des Prüfers der Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung

Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung frei von wesentlichen falschen Darstellungen sind, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören

Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten

Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in den Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.

Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gehen wir wie folgt vor:

Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung

Bei der Prüfung der Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung.

Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter Berufsrecht / Mandatsverhältnis).

Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018. Unsere Haftung gilt demnach für leichte Fahrlässigkeit als ausgeschlossen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die maximale Haftungssumme gegenüber des Konzerns und auch gegenüber Dritten mit dem Zehnfachen der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) begrenzt. Dieser Betrag bildet den Haftungshöchstbetrag, der nur einmal bis zu diesem Maximalbetrag ausgenutzt werden kann, dies auch bei mehreren Anspruchsberechtigten oder Anspruchsgrundlagen. Schadenersatzansprüche sind auf den positiven Schaden beschränkt. Für entgangenen Gewinn haften wir nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für unvorhersehbare oder untypische Schädigungen, mit denen wir nicht rechnen konnten. Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit den Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung der Angabepflichten E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5 und E1-6 im Kapitel E1 Klimawandel der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Alfred Ripka.

Wien

9. Februar 2026

Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH

Mag. Alfred Ripka   Dr. Christoph Waldeck

Wirtschaftsprüfer    Wirtschaftsprüfer

Jahresabschluss 2025

Telekom Austria AG

Einzelabschluss nach österreichischem UGB

Bilanz zum 31. Dezember 2025Beilage I/1: Aktiva

Beilage I/2: Passiva

Beilage II: Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2025

Beilage III: Anhang für das Geschäftsjahr 2025

1. Informationen zur Gesellschaft

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1. Allgemeine Grundsätze

2.2. Anlagevermögen

2.3. Umlaufvermögen

2.4. Rückstellungen

2.5. Verbindlichkeiten

3. Erläuterungen der Bilanz

3.1. Anlagevermögen

3.2. Noch nicht abrechenbare Leistungen

3.3. Forderungen

3.4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

3.5. Aktive latente Steuern

3.6. Grundkapital

3.7. Gewinnausschüttung

3.8. Rückstellungen

3.9. Verbindlichkeiten

3.10. Haftungsverhältnisse

4. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung

4.1. Umsatzerlöse

4.2. Personalaufwand und Arbeitnehmer:innen

4.3. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

4.5. Erträge aus Beteiligungen

4.6. Aufwendungen aus Finanzanlagen

4.7. Zuschreibungen aus Finanzanlagen

5. Sonstige Angaben

5.1. Bezüge der Organe der Gesellschaft

5.2. Long-Term Incentive (LTI) Program

5.3. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

6. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats

Anlage 1 Entwicklung der Finanzanlagen für das Geschäftsjahr 2025

Anlage 2 Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2025

Bilanz zum 31. Dezember 2025

Beilage I/1: Aktiva

31.12.2025 31.12.2024
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 7.213.937.232,64 7.277.327
2. Beteiligungen 1.057.097,41 1.057
7.214.994.330,05 7.278.384
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Noch nicht abrechenbare Leistungen 4.471.401,99 2.600
II. Forderungen
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.795,37 9
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00
Vorjahr: TEUR 0
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 1.175.194.523,07 929.040
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00
Vorjahr: TEUR 0
3. Sonstige Forderungen 687.018,33 128
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00
Vorjahr: TEUR 0
1.175.890.336,77 929.177
III. Guthaben bei Kreditinstituten 665,50 1
1.180.362.404,26 931.778
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.367.832,98 2.360
D. Aktive latente Steuern 1.255.932,09 861
8.397.980.499,38 8.213.383

Beilage I/2: Passiva

31.12.2025 31.12.2024
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Ausgegebenes, übernommenes und einbezahltes Grundkapital
Grundkapital 1.449.274.500,00 1.449.275
abz. Nennbetrag eigener Anteile -905.461,78 -905
1.448.369.038,22 1.448.369
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 1.582.004.573,67 1.582.005
2. Rücklage für eigene Anteile (gebundene) 905.461,78 905
1.582.910.035,45 1.582.910
III. Gewinnrücklagen
1. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 3.924.570.895,50 3.701.366
IV. Bilanzgewinn 612.801.000,00 626.572
davon Gewinnvortrag: EUR 360.938.063,60
Vorjahr: TEUR 406.810
7.568.650.969,17 7.359.217
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 6.023.519,05 6.071
2. Steuerrückstellungen 32.286.772,32 58.680
3. Sonstige Rückstellungen 11.347.199,13 10.748
49.657.490,50 75.500
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.615.554,77 1.706
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EUR 1.615.554,77
Vorjahr: TEUR 1.706
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00
Vorjahr: TEUR 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 776.236.815,56 774.889
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EUR 776.236.815,56
Vorjahr: TEUR 24.889
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00
Vorjahr: TEUR 750.000
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.819.669,38 2.072
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EUR 1.819.669,38
Vorjahr: TEUR 2.072
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00
Vorjahr: TEUR 0
davon aus Steuern: 547.224,16 608
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EUR 547.224,16
Vorjahr: TEUR 608
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00
Vorjahr: TEUR 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 775.709,84 748
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EUR 775.709,84
Vorjahr: TEUR 748
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00
Vorjahr: TEUR 0
779.672.039,71 778.667
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EUR 780.219.263,87
Vorjahr: TEUR 29.274
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr: EUR 0,00
Vorjahr: TEUR 750.000
8.397.980.499,38 8.213.383

Beilage II: Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2025

2025 2024
EUR EUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 44.721.905,90 45.178
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 29.400,00 0
b) sonstige 419.435,63 448.835,63 444 444
3. Personalaufwand
a) Gehälter -40.719.234,96 -39.666
b) Soziale Aufwendungen -10.658.534,96 -10.980
davon Aufwendungen für Altersversorgung:

EUR 971.602,08
Vorjahr: TEUR 968
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen:

EUR 1.078.213,33
Vorjahr: TEUR 1.850
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge: EUR 8.530.504,45
Vorjahr: TEUR 8.049
-51.377.769,92 -50.646
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -26.288.843,93 -32.936
davon aus Steuern: EUR -274.077,84
Vorjahr: TEUR -104
5. Zwischensumme aus Z 1 bis 4 (Betriebsergebnis) -32.495.872,32 -37.960
6. Erträge aus Beteiligungen 437.660.148,89 286.618
davon aus verbundenen Unternehmen:

EUR 437.136.828,89
Vorjahr: TEUR 286.172
7. Sonstige Zinsen 19.322.639,85 22.526
davon aus verbundenen Unternehmen:

EUR 19.179.020,15
Vorjahr: TEUR 22.526
8. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen 33.900.000,00 0
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 33.900.000,00
Vorjahr: TEUR 0
9. Aufwendungen aus Finanzanlagen 0,00 -61.100
davon: a) Abschreibungen: EUR 0,00
Vorjahr: TEUR -61.100
davon: b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00
Vorjahr: TEUR -61.100
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -11.756.869,11 -11.625
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR -11.598.790,13
Vorjahr: TEUR -11.625
11. Zwischensumme aus Z 6 bis 10 (Finanzergebnis) 479.125.919,63 236.418
12. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 5 und Z 11) 446.630.047,31 198.458
13. Steuern vom Einkommen 28.437.757,04 5.950
davon latente Steuern: EUR 395.063,04
Vorjahr: TEUR -155
davon Weiterbelastungen an Gruppenmitglieder: EUR 47.483.241,04
Vorjahr: TEUR 65.399
14. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 475.067.804,35 204.408
15. Auflösung von Gewinnrücklagen 0,00 15.353
16. Zuweisung zu Gewinnrücklagen -223.204.867,95 0
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 360.938.063,60 406.810
18. Bilanzgewinn 612.801.000,00 626.572

Beilage III:

Anhang für das Geschäftsjahr 2025

1. Informationen zur Gesellschaft

Die Telekom Austria Aktiengesellschaft („Telekom Austria AG“) mit Sitz in Österreich, Lassallestraße 9, 1020 Wien, ist eine eingetragene Aktiengesellschaft im Sinne des österreichischen Aktiengesetzes („AktG“). Bei der Telekom Austria AG handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a des österreichischen Unternehmensgesetzbuches („UGB“). Sie gilt daher als große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB und ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinn des § 244 UGB. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Telekom Austria AG werden beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien hinterlegt. Hinsichtlich der nichtfinanziellen Erklärung wird auf den Einbezug der Gesellschaft in die nichtfinanzielle Erklärung im Konzernlagebericht und die entsprechende Befreiung gemäß § 243b (7) UGB verwiesen.

Die Telekom Austria AG steht mit der América Móvil, S.A.B. de C.V., Mexico City („América Móvil“), und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis und wird seit 1. Juli 2014 in deren Konzernabschluss einbezogen. Dies ist der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Die América Móvil Group notiert an der Mexican Stock Exchange und an der New York Stock Exchange. Die Offenlegung des Konzernabschlusses der América Móvil erfolgt bei der SEC (U.S. Securities and Exchange Commission) in Washington, D.C.

Die Fremdüblichkeit der Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wird laufend überwacht und dokumentiert.

Im Geschäftsjahr 2025 wurde mit Eintragung ins Firmenbuch am 15.Mai 2025 die A1 Digital International Beteiligungsgesellschaft mbH als 100 % Tochter der Telekom Austria Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 10.000 Euro gegründet. Mit Eintragung ins Firmenbuch zum 31.Mai 2025 wurde dann die 100 % Beteiligung an der A1 Digital International GmbH aus der Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH, einer 100 % Tochter der Telekom Austria Aktiengesellschaft, durch Spaltung zur Aufnahme in die Telekom Austria Aktiengesellschaft übertragen. Mit Eintragung ins Firmenbuch am 5.Juni 2025 wurde mit Umwandlungsvertrag vom 27.Mai 2025 die A1 Digital International GmbH gemäß § 5 UmwG unter gleichzeitiger Errichtung der Personengesellschaft in die A1 Digital International GmbH & Co KG umgewandelt. Die Telekom Austria Aktiengesellschaft ist alleiniger Kommanditist und der A1 Digital International Beteiligungsgesellschaft mbH ist der unbeschränkt haftende Komplementär.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1. Allgemeine Grundsätze

Der Abschluss wurde nach den Vorschriften des österreichischen UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Abschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste wurden berücksichtigt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die zahlenmäßige Darstellung im Anhang erfolgt in Tausend Euro (TEUR). Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

2.2. Anlagevermögen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Ausleihungen zum Nennwert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert und die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.

Die Ermittlung der beizulegenden Werte erfolgt anhand eines Discounted Cash-Flow Verfahrens. Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz. Die verwendeten Diskontierungssätze vor Steuern betragen zwischen 5,8 % und 44,9 % (Vorjahr: 5,6 % und 38,1 %), wobei diese für jede Bewertungseinheit aus Marktdaten unter Berücksichtigung der mit der Bewertungseinheit verbundenen Risiken abgeleitet werden. Die verwendeten Wachstumsraten für die ewige Rente betragen zwischen 1,1 % und 5,2 % (Vorjahr: 1,4 % und 5,3 %), wobei diese unter Berücksichtigung der allgemeinen Wachstumsrate sowie des unternehmensspezifischen Umsatzwachstums der Vergangenheit bzw. der Detailplanung geschätzt werden. Die Einschätzung der Zahlungsströme wurde auf Basis der Geschäftspläne, die für einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren erstellt wurden, vorgenommen.

2.3. Umlaufvermögen

Forderungen werden zum Nennwert bewertet, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Zeitwert angesetzt wird. Zur Berücksichtigung von Ausfallsrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Forderungen in Fremdwährungen werden zum EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Entstehungstages oder zum niedrigeren EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Bilanzstichtages bewertet. Noch nicht abrechenbare Leistungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

2.4. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Abfertigungen werden für die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche der Vorstandsmitglieder sowie für Dienstnehmer, deren Beginn des Dienstverhältnisses in der Telekom Austria AG vor dem 1. Jänner 2003 liegt, gebildet. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Tafelwerk AVÖ 2018 P Angestellte – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler) und unter Zugrundelegung folgender Parameter:

2025 2024
Abzinsungsfaktor 3,75 % 3,50 %
Gehaltssteigerungen – Angestellte 2,60 % 2,90 %
Dienstzeitabhängige Fluktuationsrate 0 %-1,56 % 0 %-1,74 %
Duration in Jahren 8,26 7,91

Der Abzinsungssatz wird auf Basis der Rendite erstrangiger festverzinslicher Unternehmensanleihen bestimmt. Als Pensionsantrittsalter wird das Pensionsalter gemäß Budgetbegleitgesetz 2025 (Vorjahr: Budgetbegleitgesetz 2011) verwendet. Dieses beträgt für Frauen und für Männer 63 Jahre (Vorjahr: 62 Jahre) unter Beachtung der Übergangsbestimmungen. Im Rahmen der Ermittlung der Abfertigungsrückstellung erfolgt die Verteilung des Dienstzeitaufwandes für die Leistungsart Pensionierung über den Zeitraum vom Eintritt in das Unternehmen bis zum früheren Zeitpunkt aus dem kalkulatorischen Pensionsalter und dem 25. Dienstjahr.

Im aktuellen Geschäftsjahr sind wie im Vorjahr keine langfristigen Rückstellungen für Steuern enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Mit Ausnahme des LTI-Programmes (siehe Absatz 5.2.) sind wie im Vorjahr keine langfristigen Rückstellungen enthalten.

Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Berechnung erfolgt wie bei den Rückstellungen für Abfertigungen, jedoch unter Zugrundelegung der folgenden Parameter:

2025 2024
Abzinsungsfaktor 2,75 % 2,75 %
Gehaltssteigerungen – Angestellte 2,80 % 3,80 %
Gehaltssteigerungen – Beamte 3,20 % 4,40 %
Duration in Jahren 7,80 8,40

2.5. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Entstehungstages oder zum höheren EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Bilanzstichtages bewertet.

3. Erläuterungen der Bilanz

3.1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Finanzanlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel (Anlage 1) ersichtlich, die Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist im Beteiligungsspiegel (Anlage 2) ersichtlich.

Die Telekom Austria AG hat mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Telekom Finanzmanagement GmbH einen Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag abgeschlossen, der mit 1. Jänner 2018 in Kraft trat. Er kann von jedem der Vertragsteile unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Geschäftsjahres schriftlich gekündigt werden.

3.2. Noch nicht abrechenbare Leistungen

Aufgrund interner gruppenweiter Projekte werden noch nicht abrechenbare Leistungen in der Höhe von TEUR 4.471 (Vorjahr: TEUR 2.600) ausgewiesen.

3.3. Forderungen

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.671 15.956
Finanzierungsforderungen 1.096.157 831.550
Forderungen aus KÖST Umlagen 69.367 81.534
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 1.175.195 929.040

Unter der Position Finanzierungsforderungen sind im Wesentlichen kurzfristige Festgeldveranlagungen bei der Telekom Finanzmanagement GmbH über TEUR 900.000 (Vorjahr: TEUR 650.000) und Forderungen aus Cash Pooling in der Höhe von TEUR 132.947 (Vorjahr TEUR 163.247) enthalten.

In den sonstigen Forderungen sind wie im Vorjahr keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

3.4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bestehen im Wesentlichen aus Abgrenzungen für Disagios aus konzernintern gewährten Darlehen aus den Anleihebegebungen der Telekom Finanzmanagement GmbH (TFG).

3.5. Aktive latente Steuern

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Aktive latente Steuer Telekom Austria AG 1.256 861

Gemäß § 198 Abs 9 UGB besteht für große Kapitalgesellschaften eine Aktivierungspflicht für aktive latente Steuern aus Differenzen zwischen steuer- und unternehmensrechtlichen Wertansätzen. Die wesentlichsten Differenzen für die Bildung aktiver latenter Steuern stammen aus Geldbeschaffungskosten, personalbezogenen Rückstellungen und steuerlich auf sieben Jahre zu verteilende Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert von Beteiligungen.

3.6. Grundkapital

Das Grundkapital der Telekom Austria AG beträgt TEUR 1.449.275 und ist in 664.500.000 Inhaberaktien (Stückaktien) geteilt. Die Aktien haben keinen Nennwert. Die ÖBAG hält 28,4 % (Vorjahr 28,4 %), América Móvil hält 60,9 % (Vorjahr: 60,6 %), 10,7 % (Vorjahr: 11,0 %) der Aktien befinden sich im Streubesitz, die restlichen 0,06 % werden als eigene Anteile gehalten. Die eigenen Anteile betragen TEUR 905 des Grundkapitals, entsprechen 415.159 Stückaktien und wurden im September 2007 erworben.

Mit Hauptversammlungsbeschluss der Telekom Austria AG vom 29. Mai 2013 wurde der Vorstand dazu ermächtigt, eigene Aktien

(a) für die Bedienung der Verbindlichkeiten aus den in Punkt 5.2 beschriebenen Mitarbeiterbeteiligungsplänen und/oder zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes / der Geschäftsführung der Telekom Austria AG und mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden oder

(b) für Unternehmenserwerbe zu verwenden oder

(c) jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.

3.7. Gewinnausschüttung

Der unternehmensrechtliche Bilanzgewinn der Telekom Austria AG unterliegt (mit Ausnahme der Ausschüttungssperre gemäß § 235 Abs. 2 UGB in Höhe der latenten Steuer von TEUR 1.256) keinen Ausschüttungsbeschränkungen, da keine Sachverhalte der in § 235 UGB geregelten Beschränkungen bestehen. Der Vorstand plant, der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von EUR 0,42 (Vorjahr: EUR 0,40) je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten.

3.8. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Personal 8.051 7.581
Long Term Incentive Program (LTI) 2.799 2.538
Sonstige 497 629
Sonstigen Rückstellungen 11.347 10.748

3.9. Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in den sonstigen Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als 5 Jahren enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten:

in TEUR zum 31. Dezember 2025 2024
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.612 6.629
Finanzverbindlichkeiten 750.740 750.740
Verbindlichkeiten aus KÖST Umlagen 21.883 16.135
Sonstige Verbindlichkeiten 1 1.385
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 776.237 774.889

In den Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als 5 Jahren enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Am 03. Dezember 2025 wurde eine syndizierte, kommittierte Kreditlinie mit einem Gesamtvolumen von TEUR 1.000.000 und einer Laufzeit von 5 Jahren (mit Verlängerungsmöglichkeiten für zweimal ein weiteres Jahr) abgeschlossen. Zum 31.Dezember 2025 waren keine Beträge aus dieser Kreditlinie gezogen

3.10. Haftungsverhältnisse

Garantien im Rahmen von begebenen Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Telekom Austria AG hat im Zusammenhang mit folgenden von der TFG begebenen Anleihen eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie abgegeben:

2025 2024
Zinssatz Fälligkeit Nennwert in TEUR
1,500 % 2026 750.000 750.000
Garantien im Rahmen von Anleihebegebungen 750.000 750.000
Garantien für weitere Finanzierungsquellen

Die Telekom Austria AG hat im Zusammenhang mit den in der Folge genannten weiteren kommittierten Kreditlinien und dem Euro Commercial Paper Programm eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie abgegeben:

Zum 31.Dezember 2024 sowie zum 31. Dezember 2025 waren diese Kreditlinien nicht ausgenutzt bzw. keine Commercial Papers begeben.

Sonstige Garantien

Sämtliche sonstige Garantien in der Höhe von TEUR 37.558 (Vorjahr: TEUR 87.559) wurden, ebenso wie im Vorjahr, für verbundenen Unternehmen abgegeben. Mit der Garantie vom 10. November 2008 garantiert die Telekom Austria AG der Telekom Austria Personalmanagement GmbH, dass die A1 Telekom Austria AG ihren aus dem Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag resultierenden Verpflichtungen nachkommt. Weiters garantiert die Telekom Austria AG im Falle des Nichtnachkommens der Verpflichtungen durch die A1 Telekom Austria AG, die Telekom Austria Personalmanagement GmbH in die Lage zu versetzen, als wäre die A1 Telekom Austria AG ihren Verpflichtungen nachgekommen.

4. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung

4.1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 44.722 (Vorjahr: TEUR 45.178) betreffen überwiegend Leistungen, wie beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Koordination der Produktentwicklung sowie der technischen Infrastruktur, Rechts- und Steuerberatung sowie Beteiligungscontrolling, Leistungen im Zusammenhang mit dem Personalamt und Beamtendienstrecht, Gehalts- und Kollektivvertragsverhandlungen, welche auf Basis von Intercompany Agreements von der Telekom Austria AG an die A1 Telekom Austria AG, die A1 Digital International GmbH & Co KG, die Telekom Austria Personalmanagement GmbH, die A1 Tower Holding GmbH, die A1 Bulgaria EAD, die A1 Slovenija d.d., die A1 Srbija d.o.o , die A1 Makedonija DOOEL, die A1 Hrvatska d.o.o. und an die Unitary enterprise A1 verrechnet werden.

4.2. Personalaufwand und Arbeitnehmer:innen

in TEUR 2025 2024
Gehälter 40.719 39.666
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie

vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
8.531 8.049
Aufwendungen für Abfertigungen 594 1.351
Aufwendungen Pensionskassen 972 968
Sonstige Sozialaufwendungen 78 112
Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 484 500
Personalaufwand 51.378 50.646

In der Summe der Gehälter ist ein Aufwand von TEUR 1 (Vorjahr: Ertrag TEUR 15) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen enthalten.

Veränderungen der Rückstellungen sind in der GuV in folgenden Posten ausgewiesen

Die durchschnittliche Zahl von Angestellten in Vollzeitkräften betrug 304 (Vorjahr: 313). Die durchschnittliche Zahl von Beamten in Vollzeitkräften betrug 4 (Vorjahr: 4).

4.3. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

Die Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen verteilen sich wie folgt:

in TEUR 2025 2024
Vorstände 313 315
leitende Angestellte 153 42
andere Arbeitnehmer 1.584 2.461
Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an betriebliche

Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen
2.050 2.819

4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

in TEUR 2025 2024
Sonstige betriebliche Steuern 274 104
Werkleistungen 1.154 2.872
Rechts- und Beratungsaufwand 1.454 2.526
Übrige Aufwendungen 23.407 27.435
Sonstige betriebliche Aufwendungen 26.289 32.936

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Werkleistungen, Konzernleistungen und übrige Aufwendungen für Leistungen der A1 Telekom Austria AG in Höhe von TEUR 12.283 (Vorjahr: TEUR 13.600) enthalten.

Die Befreiung der Angaben zu Aufwendungen für den Abschlussprüfer, welche im Rechts- und Beratungsaufwand ausgewiesen sind, wird gemäß § 238 (1) Z 18 letzter Satz UGB in Anspruch genommen.

4.5. Erträge aus Beteiligungen

In den Erträgen aus Beteiligungen sind Dividendenerträge der folgenden Gesellschaften enthalten (der Beitrag der TFG resultiert aus dem Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag):

in TEUR 2025 2024
A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft 204.000 215.000
Telekom Finanzmanagement GmbH 8.137 11.172
Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH 0 2.000
mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH 25.000 58.000
mobilkom Bulgarien BeteiligungsverwaltungsgmbH 200.000 0
Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen 437.137 286.172

Die Erträge aus sonstigen Beteiligungen enthalten Dividendenerträge der Wiener Börse AG in der Höhe von TEUR 523 (Vorjahr: TEUR 446).

4.6. Aufwendungen aus Finanzanlagen

Auf Basis aktueller Unternehmensbewertungen waren folgende Abschreibungen gemäß § 208 Abs 1 UGB erforderlich:

in TEUR 2025 2024
mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH 0 61.100
Aufwendungen aus Finanzanlagen 0 61.100

4.7. Zuschreibungen aus Finanzanlagen

Auf Basis aktueller Unternehmensbewertungen waren folgende Zuschreibung gemäß § 208 Abs 1 UGB erforderlich:

in TEUR 2025 2024
mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH 33.900 0
Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen 33.900 0

Steuern vom Einkommen

Die Steuern vom Einkommen setzen sich wie folgt zusammen (Steuerertrag: positives Vorzeichen; Steueraufwand: negatives Vorzeichen):

in TEUR 2025 2024
Körperschaftsteuer (sonstige) laufend -29.861 -59.830
Körperschaftsteuer (Steuerumlagen) laufend 47.483 65.399
Körperschaftsteuer (sonstige) Vorperioden 10.467 0
Körperschaftsteuer Gruppe 28.089 5.569
Veränderung aktiver latenter Steuern 395 -155
Abzugssteuer -46 536
Steuern vom Einkommen 28.438 5.950

Die Telekom Austria AG ist Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe iSd § 9 Körperschaftsteuergesetz und hat einen Gruppen- und Steuerumlagevertrag mit folgenden Gruppenmitgliedern abgeschlossen: A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Telekom Austria Personalmanagement GmbH, Telekom Finanzmanagement GmbH, wedify GmbH, World-Direct eBusiness solutions Gesellschaft m.b.H., A1 Bank AG, mk Logistik GmbH, paybox Service GmbH, A1 Open Fiber GmbH und mobilkom Bulgarien BeteiligungsverwaltungsgmbH.

Dem Gruppenträger sind positive Steuerumlagen in Höhe des gesetzlichen Körperschaftsteuersatzes abzüglich eines halben Prozentpunktes zu leisten bzw. erhält das Gruppenmitglied negative Steuerumlagen in Höhe des gesetzlichen Körperschaftsteuersatzes abzüglich eines halben Prozentpunktes. Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz beträgt 23 %.

Auf Basis des bis inklusive 2022 geltenden Gruppen- und Steuerumlagevertrag, erhielten Gruppenmitglieder, die einen steuerlichen Verlust an die Gruppenträgerin weitergaben, keine Abgeltung, konnten diesen steuerlichen Verlust jedoch als gruppeninternen Verlust vortragen und mit zukünftigen steuerlichen Gewinnen gruppenintern zur Gänze verrechnen. Alte gruppeninterne Wartetastenverluste aus den Jahren vor 2023 sind weiterhin verwertbar.

Die gruppeninternen Verlustvorträge, für die keine Vorsorgen gebildet wurden, betragen TEUR 13.847 (Vorjahr: TEUR 13.847).

Im Berichtsjahr wurden auf Ebene des Gruppenträgers die bestehenden Verlustvorträge der A1 Digital International GmbH & Co KG, welche im Rahmen der Spaltung und Umwandlung auf die Telekom Austria AG übergegangen sind, verrechnet.

Die Steuer aus Vorperioden im Jahr 2025 betrifft Anpassungen infolge abgeschlossener Betriebsprüfungen.

Die Telekom Austria AG unterliegt seit 1.Jänner 2024 dem Mindestbesteuerungsgesetz („MinBestG“), mit dem die OECD-Mustervorschriften sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar Two“) in österreichisches Recht umgesetzt wurden.

Die Telekom Austria AG wurde durch die oberste Muttergesellschaft iSd § 2 Z 14 MinBestG (America Movil, Sociedad Anonima Bursatil de Capital Variable) als Abgabepflichtiger gemäß § 76 Abs 2 Z1 MinBestG beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde ein Gruppenumlagevertrag mit der EuroTeleSites AG geschlossen, welcher unter anderem die Regelungen zu einer verursachungsgerechten Verteilung im Falle etwaiger Ergänzungssteuern gewährleistet, sowie weitere gesellschaftsrechtliche Fragen regelt.

Laufende Steuern aus der Anwendung des österreichischen MinBestG bzw. vergleichbaren ausländischen Steuergesetzen fielen im Geschäftsjahr nicht an.

Die in § 198 Abs 10 Z 4 UGB geregelte, verpflichtend anzuwendende Ausnahme der Bilanzierung von latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten, die sich aus der Einführung des Mindestbesteuerungsgesetzes, bzw. vergleichbaren ausländischen Steuergesetzen, ergeben, wurde von der Telekom Austria AG angewendet.

5. Sonstige Angaben

5.1. Bezüge der Organe der Gesellschaft

Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind in Anhangangabe 6 ersichtlich.

Der Vorstand der Telekom Austria AG besteht zum 31. Dezember 2025 und 2024 aus zwei Mitgliedern: Vorstandsvorsitzender (CEO) Alejandro Plater und stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Deputy CEO) Thomas Arnoldner.

Die Bezüge des Vorstandes sowie die Aufsichtsratsvergütungen betrugen:

in TEUR 2025 2024
Grundgehalt (inkl. Sachbezüge) 1.303 1.302
Variable Jahresvergütung (Short Term Incentive – „STI“ 2023)** 1.254 1.476
Mehrjährige aktienbasierte Vergütung aus dem Long Term Incentive Program* 1.084 1.048
Bezüge Vorstand 3.641 3.826
Vergütung an ausgeschiedenen Vorstand:
Anteilige variable Jahresvergütung STI 2023 0 420
LTI 2021 265 407
Vergütung ausgeschiedener Vorstand gesamt 265 827
Aufsichtsratsvergütungen 371 381

* Die Vergütung bezieht sich 2025 auf die Auszahlung der Tranche LTI 2022 (2024: auf LTI 2021).

** STI beinhaltet jeweils die ausbezahlte variable Jahresvergütung für das Vorjahr

Vergütung ausgeschiedener Vorstand:

Die 2025 ausbezahlte Vergütung für LTI 2022 (2024: LTI 2021 sowie STI 2023) an den ausgeschiedenen CFO Siegfried Mayrhofer berücksichtigt nur den verkürzten Leistungszeitraum bis zu seinem Ausscheiden per 31. August 2023.

5.2. Long-Term Incentive (LTI) Program

Die A1 Group hat 2010 ein Long Term Incentive Program (LTI) eingeführt. Da der Aufsichtsrat festgelegt hat, die im Rahmen des LTI zugeteilten Bonusaktien in bar abzugelten (in Folge daher als „fiktive Bonusaktien“ bezeichnet), sind die anteilsbasierten Vergütungen als Rückstellung ausgewiesen. Das Recht ist nicht übertragbar.

Die Teilnehmer des Programms sind die Mitglieder des Vorstandes der Telekom Austria AG. Die Berechnung der entsprechend gewährten Anzahl der fiktiven Bonusaktien erfolgt für jede Tranche separat mit dem Durchschnittskurs der Telekom-Austria-Aktie über einen definierten Zeitraum. Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden je drei Jahre festgelegt. Der Anspruch entsteht frühestens drei Jahre nach der Gewährung.

Am 1. April 2025 wurde die 16. Tranche (LTI 2025) des Long Term Incentive Programs (LTI) gewährt. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt und lauten wie folgt:

Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt und lauten für die 15. Tranche (LTI 2024):

Für die 14. Tranche (LTI 2023) und 13. Tranche (LTI 2022) wurden folgende Schlüsselindikatoren bestimmt:

Die Schlüsselindikatoren für die zwölfte Tranche (LTI 2021) lauten:

Seit 2024 basiert LTI auf der neuen Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung am 27. Juni 2024 beschlossen wurde. Für den Vorstand besteht ab 2024 keine Verpflichtung zur Hinterlegung eines Eigeninvestments für LTI mehr, da diese durch die in der neuen Vergütungspolitik festgelegten, und in den Arbeitsverträgen verankerte, Aktienhalteverpflichtung ("Share Ownership Guideline") ersetzt wurde. Für alle vorherigen Tranchen müssen die Vorstände ein Eigeninvestment in Telekom-Austria-Aktien, abhängig von ihrem jährlichen Fixgehalt (brutto), bis zum Ende der Behaltefrist (mindestens drei Jahre) hinterlegen.

Der Zielerreichungskorridor für LTI 2025 und LTI 2024 beträgt 0 % – 200 % (für alle früheren LTI-Programme 0 % – 175 %).

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr noch nicht ausbezahlten Tranchen zusammen:

LTI 2025 LTI 2024 LTI 2023
Zeitpunkt der Gewährung 1. April 2025 1. Juni 2024 1. Juni 2023
Programmbeginn 1. Jänner 2025 1. Jänner 2024 1. Jänner 2023
Ende Erdienungszeitraum 31. Dezember 2027 31. Dezember 2026 31. Dezember 2025
Anspruchstag 1. April 2028 1. Juni 2027 1. Juni 2026
Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt 154.982 179.487 121.628
Anpassung ETS Aktiensplit n.a. * n.a. * 23.916
Bonusaktien am Ende des Erdienungszeitraums n.a. * n.a. * 164.598
Erwartete Zielerreichung 100,00 % 100,00 % 100,00 %
Erwartete Bonusaktien 154.982 179.487 142.305
Maximale Bonusaktien 309.964 358.974 249.033
Beizulegender Zeitwert des Programms in TEUR 1.361 1.596 1.281

* nicht anwendbar

Im Zuge der Abspaltung der ETS Group im Jahr 2023, wurden die Aktien an der ETS AG im Verhältnis 4:1 ausgegeben. Als Konsequenz dieses Aktiensplits wurden die Bonusaktien der Vorstände mit Beschluss des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates vom 18. Dezember 2023 um den Faktor 1,17 erhöht. Diese Erhöhung ist für die betroffenen Programme (LTI 2021 - LTI 2023) in der Zeile „Anpassung ETS Aktiensplit“ ersichtlich.

Der ausgeschiedene Finanzvorstand Siegfried Mayrhofer partizipiert am LTI Program nur anteilig bis zu seinem Ausscheiden am 31. August 2023. Für LTI 2023 wurde dies bereits entsprechend in den Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Für LTI 2022 wird der verkürzte Leistungszeitraum bei der zukünftigen Auszahlung und dementsprechend auch im beizulegenden Zeitwert des Programms berücksichtigt.

Die Verteilung der Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt und am Ende des Erdienungszeitraums auf die Vorstandsmitglieder ist in folgender Tabelle dargestellt:

LTI 2025 LTI 2024 LTI 2023
bei Gewährung bei Gewährung bei Gewährung am Ende des

Erdienungs-

zeitraums
Alejandro Plater 81.181 94.017 58.029 67.894
Thomas Arnoldner 73.801 85.470 52.753 61.721
Siegfried Mayrhofer 0 0 10.846 12.690
Bonusaktien 154.982 179.487 121.628 142.305

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen und die tatsächliche Zielerreichung der im laufenden und vorigen Geschäftsjahr in bar ausbezahlten Tranchen zusammen:

LTI 2022 LTI 2021
Zeitpunkt der Gewährung 1. Juni 2022 1. Juni 2021
Programmbeginn 1. Jänner 2022 1. Jänner 2021
Ende Erdienungszeitraum 31. Dezember 2024 31. Dezember 2023
Anspruchstag 1. Juni 2025 1. Juni 2024
Bonusaktien zum Gewährungszeitpunkt 140.682 162.774
Anpassung ETS Aktiensplit 23.916 27.672
Bonusaktien am Ende des Erdienungszeitraums 164.598 190.446
Tatsächliche Zielerreichung 116,70 % 112,60 %
Zugeteilte Bonusaktien 192.086 214.442
Durchschnittskurs am Ende des Erdienungszeitraums in Euro 8,13 7,02
Vergütung in TEUR 1.349 1.455

Die Vergütung für LTI 2022 berücksichtigt für den ausgeschiedenen Finanzvorstand Siegfried Mayrhofer nur den verkürzten Leistungszeitraum bis zu seinem Ausscheiden am 31. August 2023.

Die Verteilung der Bonusaktien auf die Vorstandsmitglieder ist in folgender Tabelle dargestellt:

LTI 2022 LTI 2021
Alejandro Plater 59.849 69.421
Thomas Arnoldner 54.409 63.110
Siegfried Mayrhofer 50.340 57.915
Bonusaktien am Ende des Erdienungszeitraums 164.598 190.446
Alejandro Plater 69.844 78.168
Thomas Arnoldner 63.495 71.062
Siegfried Mayrhofer 58.747 65.212
Zugeteilte Bonusaktien 192.086 214.442

Für den zukünftig erwarteten Aufwand des LTI-Programms besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Rückstellung, welche auf Basis von beizulegenden Zeitwerten errechnet wurde. Die beizulegenden Zeitwerte werden auf Basis der erwarteten Erreichung der Leistungskriterien und des erwarteten Aktienpreises, der auf einem Binomialbaumverfahren zur Aktienkursmodellierung beruht, ermittelt. Erwartete Dividenden wurden ebenfalls in die Berechnung des Aktienpreises einbezogen. Die Rückstellung wird über den Leistungszeitraum verteilt aufgebaut.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde ein Aufwand für das LTI Programm in Höhe von TEUR 1.610 (Vorjahr: TEUR 935).

5.3. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag aufgetreten, die Auswirkungen auf die Bilanz oder die Gewinn- und Verlustrechnung haben.

6. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats

Vorstand

Alejandro Plater Vorstandsvorsitzender

Thomas Arnoldner Stellvertreter des Vorsitzenden

Aufsichtsrat

Edith Hlawati Aufsichtsratsvorsitzende

Carlos García Moreno Elizondo Stellvertreter der Vorsitzenden

Karin Exner-Wöhrer

Peter Hagen

Carlos M. Jarque

Alejandro Cantú Jiménez

Peter F. Kollmann

Oscar Von Hauske Solís

Daniela Lecuona Torras

Gottfried Kehrer

Alexander Sollak

Renate Richter

Gerhard Bayer

Stefan Fürnsinn

Franz Valsky

Wien, am 9. Februar 2026

Der Vorstand

Alejandro Plater eH

CEO

Thomas Arnoldner eH

Deputy CEO

Anlage 1

Entwicklung der Finanzanlagen für das Geschäftsjahr 2025

Anschaffungskosten kumulierte Abschreibungen
in TEUR Stand am Zugänge Abgänge Umbuchung Stand am Stand am Zugänge Abgänge Stand am Buchwert am Buchwert am
01.01.2025 31.12.2025 01.01.2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024
1. Anteile an verbundenen

Unternehmen
A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft 4.596.606 0 0 0 4.596.606 0 0 0 0 4.596.606 4.596.606
Telekom Finanzmanagement GmbH 5.571 0 0 0 5.571 2.766 0 0 2.766 2.805 2.805
Kroatien Beteiligungsverwaltung GmbH 545.056 0 0 0 545.056 0 0 0 0 545.056 545.056
Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH 364.522 0 0 -146.973 217.549 0 0 0 0 217.549 364.522
mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH 226.705 0 -50.000 0 176.705 0 0 0 0 176.705 226.705
mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH 822.700 0 0 0 822.700 415.300 0 -33.900 381.400 441.300 407.400
mobilkom Mazedonien Beteilungsverwaltung GmbH 218.434 0 0 0 218.434 0 0 0 0 218.434 218.434
mobilkom Bulgarien BeteiligungsverwaltungsgmbH 915.800 0 -52.000 0 863.800 0 0 0 0 863.800 915.800
A1 Digital International Beteiligungsgesellschaft mbH 0 10 0 0 10 0 0 0 0 10 0
A1 Digital International GmbH & Co KG 0 4.700 0 146.973 151.673 0 0 0 0 151.673 0
7.695.394 4.710 -102.000 0 7.598.104 418.066 0 -33.900 384.166 7.213.937 7.277.328
2. Beteiligungen
Wiener Börse AG 543 0 0 0 543 0 0 0 0 543 543
EuroTeleSites AG 514 0 0 0 514 0 0 0 0 514 514
1.057 0 0 0 1.057 0 0 0 0 1.057 1.057
7.696.451 4.710 -102.000 0 7.599.161 418.066 0 -33.900 384.166 7.214.994 7.278.385

Anlage 2

Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2025

Kapitalanteil Eigenkapital Jahresergebnis
Name und Sitz der Gesellschaft % TEUR TEUR
A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien 100,0 % 1.067.607 214.008
Telekom Finanzmanagement GmbH, Wien 100,0 % 2.803 8.137
Kroatien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,0 % 468.121 -7
Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien 100,0 % 195.880 93
mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,0 % 479.603 -121
mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,0 % 441.449 61.138
mobilkom Mazedonien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien 100,0 % 199.338 -10
mobilkom Bulgarien BeteiligungsverwaltungsgmbH, Wien 100,0 % 900.140 52.440
A1 Digital International Beteiligungsgesellschaft mbH 100,0 % 32 22
A1 Digital International GmbH & Co KG 100,0 % 9.843 -4.861

Lagebericht

der Telekom Austria AG

für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2025

Geschäftsumfeld

Im Jahr 2025 setzt sich die im Vorjahr beobachtete leichte gesamtwirtschaftliche Erholung fort. Die Inflation geht weltweit zwar zurück, zeigt jedoch regionale Unterschiede. Die geldpolitischen Lockerungen – die Zinssenkungen der US-Notenbank und der Europäischen Zentralbank – haben ihre Wirkung entfaltet.

Die Finanzierungskosten sind gesunken, was die Investitionstätigkeit und die Konsumnachfrage stützen. Für das Jahr 2026 zeichnet sich ein vorsichtig positives gesamtwirtschaftliches Bild mit moderatem, leicht steigendem globalen Wirtschaftswachstum ab. In unseren Märkten bleibt das Wachstum moderat, die meisten Märkte verzeichnen ein leichtes Plus im Bruttoinlandsprodukt (BIP). Die Inflation ist spürbar rückläufig, nähert sich aber erst langsam dem Zielniveau der Zentralbanken.1

Nach dem spürbaren Rückgang der Inflation im Verlauf des Jahres 2024, setzte sich der disinflationäre Trend in 2025 weiterhin fort: Im Dezember 2025 sank die Inflation in den USA auf etwa 2,7 % 2, In der Eurozone sank die durchschnittliche Inflation von 2,4 % in 2024 auf durchschnittlich 1,9 % in 2025.3

Für die kommenden Jahre rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) auf Basis der Schätzungen von Jänner 2026 weiterhin mit einem stabilen globalen Wirtschaftswachstum. Nach einem Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 3,2 % im Jahr 2024 wird für 2025 und 2026 ein Wachstum von jeweils 3,3 % prognostiziert.

Für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften erwartet der IWF ein Wachstum von 1,9 % im Jahr 2025 und 1,8 % im Jahr 2026. In den USA wird für 2025 ein Wachstum von 2,7 % und für 2026 von 2,1 % prognostiziert. In der Eurozone wird das Wachstum 2025 auf 1,0 % geschätzt und soll 2026 auf 1,4 % steigen. Die Prognose zeigt, dass sich die regionale Wachstumsverteilung weiter fortsetzt: Während sich das Tempo in den Industrieländern etwas abschwächt, bleiben die Schwellen- und Entwicklungsländer Wachstumstreiber.4

Für die Schwellen- und Entwicklungsländer bleibt die Dynamik hoch: Hier wird mit einem Wachstum von 4,2 % für 2025 und einem weiteren Anstieg auf 4,3 % im Jahr 2026 gerechnet. Besonders in Asien bleibt das Wachstum überdurchschnittlich – so wird für China ein BIP-Plus von 4,6 % für 2025 und 4,5 % für 2026 prognostiziert, während Indien sogar konstant um 6,5 % pro Jahr wächst.

Laut aktueller Prognose des IWF von Oktober 2025 entwickeln sich die Märkte der A1 Group insgesamt positiv im Hinblick auf das reale BIP. Gleichzeitig wird für die Inflation in den meisten Ländern, in denen wir aktiv sind, ein Rückgang erwartet.

Auch wenn für Österreich für 2025 und 2026 nach Jahren des Rückgangs wieder ein leichtes Wachstum von 0,3 % bzw. 0,8 % erwartet wird, bleiben die Wachstumsraten dennoch hinter denen des Euroraums zurück.5

Entwicklung des realen BIP und Inflation in den Märkten der A1 Group6

in % 2024 2025e 2026e
BIP Inflation BIP Inflation BIP Inflation
Österreich -1,0 2,9 0,3 3,6 0,8 2,3
Bulgarien 2,8 2,6 3,1 3,6 3,1 3,4
Kroatien 3,9 4,0 3,1 4,4 2,7 2,8
Belarus 4,0 5,8 2,1 6,8 1,4 7,5
Slowenien 1,7 2,0 1,1 2,5 2,3 2,4
Serbien 3,9 4,7 2,4 4,6 3,6 4,0
Nordmazedonien 2,8 3,5 3,4 3,9 3,2 3,0

1 Quelle: https://www.wko.at/statistik/jahrbuch/worldgdp.pdf

2 Quelle: https://tradingeconomics.com/united-states/inflation-cpi

3 Quelle: https://tradingeconomics.com/euro-area/inflation-cpi

4 Quelle: https://www.imf.org/-/media/files/publications/weo/2025/update/january/english/text.pdf

5 Quelle: https://www.imf.org/en/publications/weo/issues/2025/10/14/world-economic-outlook-october-2025

6 Quelle: https://www.imf.org/en/publications/weo/issues/2025/10/14/world-economic-outlook-october-2025, Daten zur Inflation gemäß dem harmonisiertem Verbraucherpreisindex

Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2025 betrug EUR 8.398 Mio. (Vorjahr: EUR 8.213 Mio.). Das Anlagevermögen sank im Geschäftsjahr 2025 primär aufgrund von Rückzahlungen von Gesellschafterzuschüssen auf EUR 7.215 Mio. (Vorjahr: EUR 7.278 Mio.).

Der Anstieg des Umlaufvermögens um EUR 247 Mio. auf EUR 1.182 Mio. per 31. Dezember 2025 resultierte im Wesentlichen aus höheren Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, vor allem aus kurzfristigen Veranlagungen bei der Telekom Finanzmanagement GmbH.

Der Umsatz reduzierte sich im Geschäftsjahr 2025 leicht um 1,0 % auf EUR 44,7 Mio. (Vorjahr: EUR 45,2 Mio.).

Das Betriebsergebnis verbesserte sich im Geschäftsjahr 2025 auf EUR -32,5 Mio. (Vorjahr: EUR -38,0 Mio.).

Die Erträge aus Beteiligungen stiegen auf EUR 437,7 Mio. (Vorjahr: EUR 286,6 Mio.). Die Erhöhung ist vor allem auf die Dividendenausschüttung von EUR 200 Mio der mobilkom Bulgarien BeteiligungsverwaltungsgmbH im Jahr 2025 zurückzuführen, teilweise kompensiert durch eine geringere Ausschüttung der mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH.

In 2024 wurde die Beteiligung and der mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH mit EUR 61,1 abgeschrieben. Diese Beteiligung wurde aufgrund einer Wertaufholung im Berichtsjahr um EUR 33,9 Mio wieder zugeschrieben. Die Zinsaufwendungen waren mit EUR 12 Mio. unverändert zum Vorjahr.

Bedingt durch die zuvor beschriebenen Faktoren stieg das Ergebnis vor Steuern auf EUR 446,6 Mio. (Vorjahr: EUR 198,5 Mio.).

Unter dem Posten Steuern vom Einkommen wurde für 2025 ein Ertrag von EUR 28,4 Mio. ausgewiesen (Vorjahr: EUR 6,0 Mio.), der im Wesentlichen aus der Körperschaftssteuer der Steuergruppe resultiert.

Der Jahresüberschuss betrug im Geschäftsjahr 2025 EUR 475,1 Mio. (Vorjahr: EUR 204,4 Mio.).

Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von EUR 0,42 (Vorjahr: EUR 0,40) je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.

Im Folgenden wird auf die für die Telekom Austria AG wichtigsten finanz- bzw. erfolgswirtschaftlichen Kennzahlen eingegangen:

Beteiligungen

Die A1 Group ist vor allem in sieben regionalen Märkten in Mittel- und Osteuropa tätig:

Einwohner:innen 1) BIP pro Kopf 2) Mobilfunkkund:innen RGUs
in Millionen in USD in Millionen Marktposition 3) in Millionen Marktposition 3)
Österreich 9,2 71.600 5,2 #1 2,6 #1
Bulgarien 6,4 41.500 3,9 #2 1,5 #2
Kroatien 3,9 48.800 2,2 #2 0,7 #2
Belarus 9,1 33.000 5,0 #2 1,1 #2
Slowenien 2,1 56.500 0,8 #3 0,2 #3
Serbien 6,6 32.200 2,4 #3 0,0 o.A.
Nordmazedonien 1,8 26.500 1,1 #1 0,4 #2

1) Quelle für Einwohner:innen und BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org, jüngste verfügbare Daten für das Jahr 2024, Werte gerundet

2) Quelle für BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.PCAP.PP.CD, jüngste verfügbare Daten für das Jahr 2024, Werte gerundet

3) Marktpositionen für den Mobil- und Festnetzmarkt basieren auf dem Marktanteil der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen

Die Anzahl der Mobilfunkkund:innen der A1 Group stieg um 11,3 % auf 30,2 Mio. (2024: 27,1 Mio.). Besonders hervorzuheben ist das starke Wachstum der M2M Kund:innen. Ohne M2M verzeichneten Slowenien (+4,7 % auf 0,8 Mio.), Serbien (+3,1 % auf 2,4 Mio.), Bulgarien (+2,6 % auf 3,9 Mio.), Kroatien (+2,3 % auf 2,2 Mio.) sowie Österreich (+1,4 % auf 5,2 Mio.) Zuwächse. In Belarus (+0,8 % auf 5,0 Mio.) und Nordmazedonien (+0,5 % auf 1,1 Mio.) stieg die Anzahl ebenso.

Die Gesamtzahl der RGUs im Festnetz stieg um 1,7 % auf 6,5 Mio.. Deutliches Wachstum kam dabei aus Belarus (+12,1 % auf 1,1 Mio.) und Bulgarien (+8,5 % auf 1,5 Mio.). In Nordmazedonien wurde ebenfalls ein Zuwachs erzielt (+1,9 % auf 0,4 Mio.).

In Österreich war mit ‑5,3 % auf 2,6 Mio. ein Rückgang zu verzeichnen. Sinkende Werte zeigten sich auch in Kroatien (‑1,4 % auf 0,7 Mio.) und Slowenien (‑1,6 % auf 0,2 Mio.). Serbien verzeichnete nach dem Beginn des Festnetzgeschäfts im Jahr 2025 nun 0,03 Mio. RGUs per Jahresende 2025.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2026

Die A1 Group erwartet für das Geschäftsjahr 2026 eine Fortsetzung der bisherigen Trends. Das Wachstum der Umsatzerlöse in den internationalen Märkten wird weiterhin der wichtigste Treiber bleiben. In Österreich rechnen wir auch 2026 mit einem anhaltend herausfordernden Wettbewerbsumfeld; zudem dürfte sich die wirtschaftliche Lage nur langsam erholen.

Insgesamt sehen wir als wichtigste Wachstumstreiber weiterhin Upselling im Mobilfunk-Endkundengeschäft, eine hohe Nachfrage nach Konnektivitäts- und ICT-Lösungen im Geschäftskundensegment sowie Wachstum im Festnetzgeschäft in den internationalen Märkten. Demgegenüber stehen weiterhin rückläufige Erlöse im Sprachgeschäft sowie geringere Erlöse aus Zusammenschaltungen.

Für das Geschäftsjahr 2026 erwarten wir ein Umsatzwachstum von insgesamt 2 % bis 3 %, wobei der Großteil dieses Wachstums aus höheren Umsatzerlösen aus Dienstleistungen resultieren dürfte.

Der belarussische Rubel blieb 2025 gegenüber dem Euro weitgehend stabil und konnte im vierten Quartal leicht aufwerten. Für 2026 rechnen wir damit, dass der belarussische Rubel gegenüber dem Euro an Wert verliert.

Auf der Kostenseite werden wir Effizienz- und Transformationsinitiativen fortführen, unser Competence Delivery Center (CDC) gezielt nutzen und den Fokus auf strikte Kostenkontrolle legen, um Kosten umzuschichten und umsatzwachstumsbedingte Kostensteigerungen abzufedern.

Die Investitionen (CAPEX) vor Spektrum werden sich voraussichtlich auf rund EUR 750 Mio. belaufen. Die A1 Group wird weiterhin den Fokus auf den Ausbau der Glasfaser- und 5G-Netze legen, sowohl in Österreich als auch international.

Hinsichtlich der Frequenzen sind in Österreich Vergaben im 2.300 MHz-Bereich (neu) und die Verlängerung im 2.600 MHz-Bereich vorgesehen. In Slowenien sind Verlängerungen der 800-, 900-, 1.800- und 2.600 MHz-Bänder frühestens für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und impliziert weder die Durchführung dieser Auktionen noch eine Teilnahmeabsicht der A1 Group.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats beabsichtigt der Vorstand, der Hauptversammlung 2026 für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von EUR 0,42 je Aktie vorzuschlagen (2025 für das Geschäftsjahr 2024: EUR 0,40).

Risiko- und Chancenmanagement

Grundsätze und Organisation

Da die Telekom Austria AG ausschließlich als Holdinggesellschaft tätig ist und selbst keine operativen Geschäfte betreibt, hängen ihre wesentlichen Risiken und Chancen von den Beteiligungen und den jeweiligen Märkten ihrer Konzerngesellschaften ab. Das Risikoprofil der Telekom Austria AG wird daher maßgeblich durch deren wirtschaftliche Entwicklung sowie die im Konzernlagebericht dargestellten Risiken bestimmt.

Die A1 Group verfolgt ein systematisches Risikomanagement, in dem Chancen und Risiken analysiert und bewertet, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Risiken implementiert und laufend verbessert werden.

Die A1 Group ist als Telekommunikationsunternehmen in Österreich und sechs weiteren Ländern aktiv und mit A1 Digital zusätzlich in Deutschland, der Schweiz und seit 2025 in Spanien vertreten. Sie profitiert daher von geografischer Diversifikation.

Um die jeweiligen marktspezifischen Risiken direkt zu adressieren, obliegt das Risikomanagement vor Ort den operativen Einheiten, während die zentrale Steuerung durch die Holding erfolgt. Das unternehmensweite Risikomanagement erfolgt durch das Group Enterprise Risk Management (ERM), welches strukturell unabhängig von den Geschäftsbereichen im Verantwortungsbereich der Group CFO angesiedelt ist.

Das Enterprise Risk Management berichtet mindestens jährlich sowie ad-hoc an den Vorstand, der relevante Entwicklungen an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beziehungsweise direkt dem Aufsichtsrat berichtet. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements wird sowohl intern durch die Interne Revision als auch jährlich vom Wirtschaftsprüfer der A1 Group geprüft und an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Vorgehensweise

Ausgangspunkt für das Enterprise Risk Management (ERM) der A1 Group sind strategische Diskussionen mit dem Aufsichtsrat. Dabei präsentiert der Vorstand unter anderem im Rahmen des Budgetplanungsprozesses strategische Risiken, ihre Relevanz für die A1 Group und entsprechende Gegenmaßnahmen. Gleichzeitig werden Annahmen für die Planung vorgestellt, darunter die strategische Ausrichtung für die kommende Businessplan-Periode sowie ein Maßnahmenplan zur Realisierung von Chancen. Im Businessplan werden die Erwartungen an den Geschäftserfolg, erforderliche Kosten und Investitionen abgebildet, wobei die übernommenen Risiken übergeordneter Ziele evaluiert werden, sowohl in Bezug auf Wachstum als auch auf Ausgaben.

Risikobeurteilung

Ausgehend vom Budget beziehungsweise vom Forecast identifiziert und analysiert das Enterprise Risk Management gemeinsam mit den jeweiligen Bereichen Risiken und Chancen. Die Risikobeurteilung erfolgt systematisch, iterativ und kollaborativ unter Nutzung der Kenntnisse, Erfahrungen und Ansichten der involvierten Parteien. Zusätzlich werden sogenannte Emerging Risks betrachtet. Hierbei handelt es sich um neuartige, langfristige Risiken, deren Gefährdungspotenzial aufgrund der großen Unsicherheit schwierig zu beurteilen ist.

Nach der Identifikation und Bewertung der Risiken und Chancen werden die Risiken aggregiert und simuliert, um eine Gesamtrisikoposition des Unternehmens gegenüber dem geplanten Budget beziehungsweise Forecast quantitativ darzustellen. Dabei dienen Kennzahlen wie EBITDA@Risk und Free Cash Flow@Risk als zentrale Messgrößen. Risiken und Chancen werden mindestens jährlich im Group Enterprise Risk Management aktualisiert und neu bewertet.

Effektives Risikomanagement erfordert weiters die Entwicklung bzw. Durchführung wirksamer Maßnahmen zur Chancenwahrnehmung und Risikoreduktion. Diese erfolgen unter anderem im Zuge der Risikobeurteilung mit den Bereichen sowie durch monatliche Performance Calls zwischen Group und der lokalen Gesellschaft, aufbauend auf Leadership Meetings des erweiterten Vorstands der Gesellschaften. Dabei werden kritische Abweichungen von den gesetzten Zielen analysiert, ebenso wie die Effektivität der gesetzten Gegenmaßnahmen. Nach erfolgter Risikopriorisierung werden die größten Risiken betrachtet, um gezielt weitere Maßnahmen zu planen. Zusätzlich zu den regelmäßigen Steuerungsrunden sowie strategischen Besprechungen verfügt die A1 Group über eine Mehrjahresplanung. Die enge Verzahnung des Mehrjahresplans mit dem Risikomanagement stellt eine adäquate längerfristige Risikosteuerung sicher. Zudem ist ein Risiko-Komitee eingerichtet, um unter anderem die Überwachung von Risiken durch den Vorstand effektiver zu gestalten, eine zentrale Stelle zur Abstimmung von Risiken und Chancen zu etablieren und somit Transparenz zu erhöhen.

Risiken und Chancen

Das Risikomanagementsystem ist in die folgenden vier Risikokategorien gegliedert:

ERM Risikokategorien

1. Strategische Risiken & Chancen

2. ESG Risiken & Chancen

3. Finanzielle Risiken & Chancen

4. Operative Risiken & Chancen

Aus der Gesamtheit der für die A1 Group identifizierten Risiken werden nachfolgend die wichtigsten Einzelrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen können, erläutert.

(1) Strategische Risiken und Chancen

Makroökonomie, Geopolitik und Regulierung

Makroökonomische Risiken und Chancen entstehen einerseits durch die wirtschaftliche Entwicklung der Märkte, in denen die A1 Group tätig ist, sowie deren Folgeeffekte (eine stark steigende Inflation wirkt sich beispielsweise auf Zinsniveaus, Wechselkurse, und schlussendlich auf die Nachfrage aus). Andererseits können wirtschaftspolitische Konflikte mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen haben (z. B. Strafzölle, Lieferstopps, Produktionsengpässe). Während makroökonomische Entwicklungen besser prognostizierbar und bewertbar sind, sind handelspolitische Entscheidungen schwerer vorhersehbar.

Im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine sind sowohl Belarus als auch die sanktionierenden Länder und Wirtschaftsregionen von gegenseitigen Sanktionen betroffen. Die A1 Group stellt die Einhaltung der anwendbaren Sanktionen wie die nachhaltige Bereitstellung von Produkten und Services sicher.

Im zweiten Quartal 2024 hat die belarussische Regierung vorübergehende Beschränkungen für die Auszahlung von Dividenden an ausländische Investoren eingeführt, die ihren Sitz in der Europäischen Union oder anderen, als „unfreundlich“ erachteten Ländern haben. Die A1 Group ist von diesen Beschränkungen betroffen. Wir arbeiten derzeit an der Umsetzung von mitigierenden Maßnahmen. Die Situation in Belarus wird vom Vorstand und dem Enterprise Risk Management der Gruppe kontinuierlich beobachtet.

Auch wenn die Inflationsdynamik im Vergleich zu den Jahren 2022 und 2023 deutlich nachgelassen hat, bleibt das Thema für die A1 Group weiterhin von Bedeutung. Im Berichtszeitraum hat sich die Inflation nicht stabilisiert, in manchen Ländern ist sie erneut angestiegen und lag damit über dem Niveau des Vorjahres. Die A1 Group ist dem Risiko nachhaltig gestiegener Kosten, die durch Preiswettbewerb erlösseitig nicht kompensiert werden, ausgesetzt. Als mitigierende Maßnahme setzt die A1 Group auf striktes Kostenmanagement, das Heben von Effizienzen und Harmonisierung von Prozessen, Tools und Systemen sowie Zentralisierung.

Markt und Mitbewerb

Insbesondere in der mobilen Kommunikation führt das Mengenwachstum bei Datendiensten aufgrund der Frequenz und Aggressivität der Angebote nicht notwendigerweise zu steigenden Erlösen. Während diese Datenvolumina durch neue Technologien effizienter abgeführt werden können, besteht für die A1 Group das Risiko, dass neue Technologien ohne Aufschlag vermarktet werden und höhere Übertragungsraten, Qualität sowie geringere Latenz ebenfalls zu keiner Leistungssteigerung und damit einhergehend zu keiner entsprechenden Ertragssteigerung führen.

Lieferanten und Lieferkette

Als Unternehmen mit zahlreichen Lieferanten ist die A1 Group potentiell Nachfrageschwankungen und Lieferengpässen ausgesetzt. Die A1 Group wirkt diesem Risiko mit Maßnahmen, die auch in der Responsible Sourcing Policy festgehalten sind, aktiv entgegen. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise das Sicherstellen alternativer Beschaffungskanäle für kritische Güter sowie die laufende Evaluierung und Minderung von Lieferantenabhängigkeiten.

Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts im Jahr 2023 ist für die A1 Group mit EuroTeleSites AG ein zentraler Lieferant für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der EuroTeleSites ist die Nutzung der Funktürme für die A1 Group nachhaltig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert (Details siehe „Abspaltung des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“ im Konzernlagebericht 2024).

Die A1 Group ist mit steigenden Preisen bzw. verzögerten Lieferzeiten für Modems, Set-Top-Boxen, Storage, Servern und Laptopsaufgrund teurer Memory Chips konfrontiert, die auch im Jahr 2026 anhalten wird. Grund für dieses Risiko ist die Verlagerung von Fertigungskapazitäten auf die Produktion von HBM (High-Bandwidth Memory) aufgrund der KI-getriebenen Nachfrage, was die Herstellung von Standard-Chips einschränkt.

Neue Wachstumsfelder

Eine Herausforderung in der Telekommunikationsbranche stellen die immer kürzeren Zeiträume dar, in denen Unternehmen ihr Angebot um neue Dienstleistungen und Produkte anpassen müssen. Cloud Services, Over-The-Top-Dienste und Machine-to-Machine-Kommunikation sind nur einige Beispiele für neue Geschäftsfelder, deren Wachstumspotenzial die A1 Group nutzt. Kürzere Innovationszyklen sind jedoch auch mit Innovationsrisiken, wie etwa Investitionen, verbunden. Die größten Herausforderungen stellen die Skalierung der Dienste, unterschiedliche Reifegrade sowie die Nachfrage in den Märkten der A1 Group dar. Als Teil der América Móvil-Group ist die A1 Group am Austausch und am Diskurs sowie der Implementierung von Innovationen beteiligt.

Businessplan und Budget

Der Businessplan reflektiert die Bewertung der Planungsannahmen und bezieht unternehmensexterne Effekte bestmöglich ein.

Die herausfordernde wirtschaftliche Entwicklung sowie die steigende Anzahl an Insolvenzen, z.B. in Österreich, wurden im Planungsprozess mit den Landesorganisationen diskutiert und stellen insbesondere auf der Umsatzseite ein Risiko dar.

Budgetäre Risiken betreffen vor allem noch nicht durchgängig mit Maßnahmen hinterlegte Zielvorgaben zur weiteren Steigerung der Kosten-, Investitions- und Humanressourceneffizienz.

Image

Risiken im Zusammenhang mit dem öffentlichen Image ergeben sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (im gesamten Lebenszyklus der Kundenbeziehung) und aufgrund gesellschaftlicher Diskussionen oder der Thematisierung durch Meinungsführer:innen (Influencer). Ein Standardprozedere greift hier zu kurz. Unbedingte Voraussetzungen für das Vermeiden negativer Auswirkungen sind eine hochprofessionelle Kommunikation und entsprechende Expertise.

(2) ESG-Risiken und Chancen

ERM führt gemeinsam mit den verantwortlichen Bereichen jährlich einen Review der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) nach Vorgaben des ESRS durch. Dabei wird weitestgehend Konsistenz mit den etablierten Risikomanagement Prozessen angestrebt, z.B. durch identische Bewertungsskalen. Unterschiede bestehen u.a. in der Bruttobetrachtung der Risiken bei der DMA im Vergleich zur Nettobetrachtung im ERM sowie im Zeithorizont, da die DMA auch eine Bewertung der langfristigen Perspektive (30 Jahre) verlangt. Alle Themen, die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aufgrund ihrer Risiken- und Chancenbewertung wesentlich sind, fließen in das ERM ein. Die ESG-Risiken und Chancen sind im Detail in der Nachhaltigkeitserklärung beschrieben.

Environmental (E) – Umweltrisiken und -chancen

Die Umweltrisiken resultieren aus den wesentlichen Themen Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz.

Aufgrund des Klimawandels können physische (z.B. Hochwasser, Hitzewellen) sowie transitorische Risiken für die A1 Group entstehen (höhere Bepreisung von Treibhausgasemissionen oder Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien). Aus diesem Grund hat die A1 Group 2024 eine Klimarisikoanalyse entsprechend den Anforderungen der ESRS durchgeführt. Für die Untersuchung der physischen Klimarisiken wurden basierend auf IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) die Szenarien RCP2.6, RCP4.5, RCP6.0 und RCP8.5 herangezogen. Anschließend wurden mit Expert:innen Risikoreduktions- und -anpassungsmaßnahmen evaluiert und festgelegt (Details dazu siehe Kapitel E1 in der Nachhaltigkeitserklärung).

An erster Stelle der physischen Klimarisiken stehen Erdrutsche, gefolgt von Hitzestress/Hitzewellen sowie Überflutung und Kältewellen/Frost. Von diesen Klimarisiken sind vorrangig die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 Group betroffen, kurz- und mittelfristig ist die Infrastruktur nur in geringem Ausmaß exponiert, allerdings steigen die Risiken langfristig an. Um diese zu reduzieren, fließen bei der Neuerrichtung von Standorten die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse ein. Für bestehende Standorte werden beispielsweise Anpassungsmaßnahmen wie Hitzeschilder, die Verlegung von Standorten oder Hochwasserschutz laufend evaluiert. Das finanzielle Risiko eines Schadens wird darüber hinaus durch eine gruppenweite Versicherung mitigiert.

Klimabezogene Übergangsrisiken bilden besonders die steigende CO2-Bepreisung. Höhere CO2 Steuern können zu höheren Preisen von Rohstoffen und Materialien führen. Mitigierende Maßnahmen der A1 Group sind im Climate Transition Plan verankert und sind im Budget- und Businessplan berücksichtigt.

Darüber hinaus stellen volatile Energiepreise weiterhin eine Chance bzw. gleichzeitig ein Risiko für die A1 Group dar. Durch die Reduktion des Energieverbrauchs beispielsweise durch die Modernisierung von Equipment und Infrastruktur können Risiken reduziert und durch engmaschiges Monitoring des Energiepreises Chancen gehoben bzw. Risiken reduziert werden.

Social (S) – Soziales und Gesellschaft

Die Kategorie “Social“ beinhaltet Risiken und Chancen in Bezug auf Sozialbelange, Arbeitnehmer:innenbelange sowie Menschenrechte. Darunter fallen Risiken und Chancen wie etwa die sozialen Auswirkungen von Internetnutzung bzw. Medienkonsum, Zugang zu Information und Bildung oder Arbeitskräftemangel.

Sozialbelange

Der Zugang zu Information und Bildung sowie die Förderung des Umgangs mit digitalen Medien wird als positive Auswirkung auf die Gesellschaft bewertet, denn der sichere und kompetente Umgang mit neuen Medien hat mittlerweile alle Lebensbereiche – Bildung, Beruf, Freizeit – durchdrungen. Als Netzwerk- und Internetprovider spielt die A1 Group dabei eine wesentliche Rolle und trägt gegenüber ihren Kund:innen gesellschaftliche Verantwortung, indem sie zur Vermittlung digitaler Kompetenzen beiträgt. Die zunehmende Digitalisierung bringt allerdings nicht nur Vorteile für die Gesellschaft, sondern birgt auch Gefahren wie etwa übermäßige Nutzung, Vereinsamung, Cyber-Mobbing oder Cyberkriminalität. Besonders Kinder, Jugendliche und Senior:innen sind aufgrund unzureichender Erfahrung bzw. Bildung davon betroffen. Daher sieht sich die A1 Group verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa Schulungen und Trainings für vulnerable Gruppen anzubieten (siehe Nachhaltigkeitserklärung Kapitel S4). Die A1 Group sieht darin gleichzeitig eine Chance für die Stärkung ihrer Reputation.

Human Kapital und Arbeitskräftemangel

Die Kategorie „Human Kapital und Arbeitskräftemangel“ umfasst die Chancen aus den wesentlichen Themen aus „ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“. Die A1 Group sieht derzeit kein akutes Risiko aus dem Arbeitskräftemangel. Durch den rasanten technologischen Wandel und den sich abzeichnenden Fachkräftemangel, besonders in Bereichen wie IT-Sicherheit, Datenanalyse und KI Kompetenzen, könnte langfristig aus dieser Materie ein Risiko entstehen. Die A1 Group ist darum bemüht, qualifizierte Talente zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter:innen durch gezielte Weiterbildungen auf neue Technologien wie beispielsweise 5G, KI und Cloud-Lösungen vorzubereiten sowie diese Kompetenzen länderübergreifend zu bündeln. Fehlen diese Maßnahmen, drohen Kompetenzlücken, die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gefährden und zu höheren Kosten oder Umsatzeinbußen führen könnten. Durch flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Chancengleichheit, faire Gehälter und Diversität, die in der A1 Group angeboten bzw. gelebt werden, wird kurz- und mittelfristig eine Chance gesehen, um Mitarbeiter:innen in der A1 Group zu binden sowie zukünftig neue und qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen.

Governance (G) – Risiken und Chancen

Unter Governance-Risiken und -Chancen fallen Themenbereiche wie zum Beispiel Compliance, Sanktionsbestimmungen sowie Datenschutz.

Compliance

Compliance-Risiken umfassen rechtliche, finanzielle und Reputationsrisiken für die A1 Group, welche sich aus möglichen Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien durch eine Führungskraft, eine:n Mitarbeiter:in oder eine:n Vertreter:in des Unternehmens ergeben. Im Rahmen des jährlichen Compliance Risk Assessment Prozesses – dieser stellt ein wesentliches Element des Compliance Management Systems der A1 Group dar – werden auf Basis strukturierter Management-Interviews und Workshops relevante Compliance-Risiken identifiziert und gegebenenfalls zusätzliche risikominimierende Maßnahmen definiert. Aber auch das etablierte Whistleblowing System der A1 Group „tell.me“ hilft internes Fehlverhalten aufzudecken und in weiterer Folge Risiken und Schäden abzuwenden. Die Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO hat zuletzt Anfang 2024 die Konzeption, Umsetzung und Wirksamkeit des A1 Group Compliance Management Systems in den Bereichen Anti-Korruption, Kartellrecht, Sanktionen und Kapitalmarkt-Compliance nach dem Deutschen Prüfungsstandard für Compliance Management Systeme, IDW PS 980, vollinhaltlich bestätigt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Sanktionen

Das Risiko im Zusammenhang mit Sanktionen besteht in deren Nichteinhaltung. Diese kann finanzielle Strafen, eine Gefährdung von Verträgen mit Lieferanten, Kund:innen und Banken sowie einen Reputationsschaden nach sich ziehen. Aufgrund des in der A1 Group etablierten Prozesses zur Prüfung und Sicherstellung der Einhaltung von Sanktionsbestimmungen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos minimiert.

Datenschutz

Die Produkte und Dienstleistungen der A1 Group unterliegen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Das betrifft vor allem das unrechtmäßige Handhaben von Daten bzw. der Verlust von sensiblen Daten. Aus möglichen Verstößen gegen die seit Mai 2018 gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können sich erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken ergeben sowie das Vertrauen der Stakeholder in die und das öffentliche Ansehen der A1 Group schwächen. Es wird laufend in Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen investiert, um die Risiken so gering wie möglich zu halten. So werden im Bereich Datenschutz neben der Umsetzung der Richtlinien, welche die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherstellen, Zertifizierungen sowie regelmäßige Trainings und Schulungen durchgeführt. Weiters wird an der Zielerreichung im Rahmen des Datenschutz-Reifegradmodells gearbeitet. Alle Unternehmen der A1 Group verpflichten sich zur Einhaltung höchster Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Die Effektivität der Datenschutzmaßnahmen innerhalb der A1 Group zeigt sich unter anderem durch die behördliche Überprüfung des Telekomsektors durch die österreichische Datenschutzbehörde im Jahr 2024, die ohne Beanstandungen abgeschlossen wurde.

(3) Finanzielle Risiken und Chancen

Die A1 Group ist Liquiditäts-, Kredit-, Wechselkurs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Kapitel 33 „Finanzinstrumente“ des Konzernanhangs weiter erläutert. Steuerliche Risiken sind ebenfalls Teil der Risikobetrachtung.

Treasury

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die A1 Group ihre finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllen kann. Die Zielsetzung des Risikomanagements der A1 Group ist, ausreichend Liquidität zu schaffen, um unter normalen, aber auch angespannten Bedingungen fällige Verbindlichkeiten begleichen zu können. Zu diesem Zweck wird monatlich rollierend eine konsolidierte Liquiditätsplanung durchgeführt, auf deren Basis der Liquiditätsbedarf ermittelt wird. Darüber hinaus wird eine Liquiditätsreserve in Form von kommittierten Kreditlinien gehalten.

Kreditrisiko

Die A1 Group hält ihre liquiden Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten. Die A1 Group stützt sich auf externe Kredit-Ratings,

liegt kein externes Kreditrating vor, wird ein internes Rating auf Basis der Eigenmittelausstattung der Vertragspartner durchgeführt. Finanzinvestitionen werden grundsätzlich nur mit Vertragspartnern mit guter Bonität getätigt.

In Belarus ist das Angebot an internationalen Banken aufgrund von aktuellen, wirtschaftlichen Herausforderungen begrenzt. Aufgrund der derzeitigen Auszahlungsbeschränkung von Dividenden, hält die A1 Group liquide Mittel und Finanzinvestitionen in Belarus bei lokalen Kreditinstituten (siehe Anhangangaben im Konzernabschluss (9) und (19)). Die Kreditrisikoeinschätzungen dieser Finanzinvestitionen erfolgen auf Basis lokal verfügbarer Informationen.

Wie in den Jahren zuvor lag auch im aktuellen Berichtsjahr ein Schwerpunkt auf dem Rechnungs- und Forderungsmanagement. Trotz gestiegener Insolvenzen und Privatkonkurse sowie der herausfordernden makroökonomischen Entwicklung konnten die Zahlungsausfälle auf einem relativ stabilen Niveau gehalten werden. Offene Rechnungen und Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kunden wurden weiterhin mit hoher Aufmerksamkeit überwacht, um die Liquidität der A1 Group weiterhin zu gewährleisten und im Bedarfsfall effektiv und effizient gegensteuern zu können.

Wechselkursrisiken

Die A1 Group ist in Belarus, Serbien und Nordmazedonien Wechselkursrisiken ausgesetzt. Abhängig von Volumen und Schwankungsbreiten der Fremdwährungsrisiken steuert die A1 Group entsprechend gegen. Mitigationsmaßnahmen inkludieren beispielsweise Vertragsabschlüsse in Lokalwährung.

Darüber hinaus ergibt sich ein Risiko aus der oben in den makroökonomischen Risiken beschriebenen vorübergehenden Beschränkungen für die Zahlungen von Dividenden an ausländische Investoren in Belarus. Wie oben erwähnt arbeiten wir derzeit an der Umsetzung von mitigierenden Maßnahmen und die Situation in Belarus wird engmaschig im A1 Group Vorstand sowie im Rahmen des Enterprise Risk Management überwacht.

Zinsrisiko

Die Risiken sind unter anderem angesichts der im September 2023 erfolgten Abspaltung der Funktürme und der damit übertragenen Schulden sowie der bisherigen weiteren Entschuldung weiterhin als gering anzusehen.

Steuerliche Risiken

Zur Identifizierung von Steuerrisiken und Einleitung etwaiger Maßnahmen führt die Konzernsteuerabteilung in jedem Quartal eine interne Durchsicht der Steuerthemen mit allen Landesgesellschaften durch. Der Bericht zu der im vierten Quartal erfolgten externen Durchsicht an die Konzern-Steuerabteilung stellt fest, dass im Jahr 2025 keine wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf Steuerrisiken bestehen.

Finanzielle Berichterstattung

Um Risiken bei der finanziellen Berichterstattung vorzubeugen, hat die A1 Group ein engmaschiges Netz von SOX-Kontrollen (US-Sarbanes-OxleyAct). Darüber hinaus reduzieren Ergebnisanalysen, monatliche Ergebnisdiskussionen durch das Top-Management und davon getrennt eine Ergebnisbesprechung der Finanzvorstände in den Tochtergesellschaften mit der Group CFO das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung.

(4) Operative Risiken und Chancen

Diese Kategorie deckt folgende Schwerpunktsetzungen ab:

Verfügbarkeit und Kontinuität

Die Sicherstellung der Kontinuität und des Zugangs zu den angebotenen Telekommunikationsleistungen und Services stellt einen zentralen Fokus im Rahmen des operativen Risikomanagements dar. Diverse Bedrohungen wie Naturkatastrophen, technische Störungen, Einflüsse Dritter durch Bautätigkeit, verborgene Mängel oder kriminelle Handlungen können die Verfügbarkeit der Netze und Dienste beeinträchtigen und bis hin zu einer Betriebsunterbrechung führen. A1 Group mitigiert dies durch langfristige Planungen, die die technische Entwicklung berücksichtigen. Eine redundante Ausführung kritischer Komponenten sorgt für hohe Ausfallsicherheit. Effiziente Organisationsstrukturen in Betrieb und Sicherheit dienen der Absicherung der hohen Qualitätsstandards. Eine Konzernrichtlinie stellt zudem eine einheitliche Methodik für die Erkennung und das Management der wichtigsten Risiken sicher. Die laufende Identifikation und Bewertung von Risiken mündet in die Entscheidung, ob Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden oder das mögliche Risiko von der A1 Group getragen wird. Bei jeder Großstörung werden die Ursachen geklärt und es wird eruiert, wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Durch einen zentralen Ansatz bei Versicherungen gegen physische Schäden werden die finanziellen Auswirkungen minimiert. Die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse 2024 zeigt, dass die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 Group den Klimarisiken kurz- und mittelfristig nur in geringem Ausmaß ausgesetzt ist. Langfristige Anpassungsmaßnahmen wie Hitzeschilder, die Verlegung von Standorten oder Hochwasserschutz werden laufend evaluiert. Das finanzielle Risiko wird durch eine gruppenweite Versicherung mitigiert.

Technologische Transformation

Im Bereich der BSS (Business Support Systems) und der OSS (Operations Support Systems) gestalten sich Modernisierung und Komplexitätsreduktion als langfristige Aufgabe. Die Erneuerung von Infrastruktur und Software ermöglicht eine nachhaltige Risikoreduktion. Die Integration von Plattformen reduziert die Komplexität und soll Offenheit für neue Services und Partner gewährleisten. Damit verbundene Risiken werden im Hinblick auf IT-Sicherheit, Flexibilität in der Servicebereitstellung sowie die damit verbundenen mittelfristigen Kosten analysiert.

Cyber-Security

Die A1 Group legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Standards für Informationssicherheit. Hierfür besteht eine Reihe interner Richtlinien und Prozesse. Diese werden in kritischen Situationen durch konkrete Verantwortlichkeiten gesteuert, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Risikoprävention im Bereich kritischer und wichtiger Netzelemente sowie bei BSS und OSS gelegt. Die A1 Group orientiert sich an den internationalen IT-Standards für Sicherheitstechniken (ISO 27001) und hat einheitliche, hochmoderne Standards für die Informationssicherheit und Richtlinien zur Informationssicherheit festgelegt.

Ein essenzielles Element zum Management von Cyber-Risiken sind kontinuierliche Überprüfungen und Software-Updates der zu schützenden Infrastruktur sowie Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen. Das A1 Telekom Austria Security Committee setzt sich aus hochqualifizierten Security-Experten aller Länder der A1 Group zusammen und tauscht regelmäßig Informationen zu aktuellen lokalen, regionalen und globalen Cyber-Risiken und Cyber-Attacken aus. Darüber hinaus informiert und koordiniert diese Arbeitsgruppe im akuten Bedarfsfall auch landesübergreifende Schutzmaßnahmen.

Anders als in der Nachhaltigkeitserklärung unter SBM-3 dargestellt, wird die Informationssicherheit im Enterprise Risk Management nicht als Chance gesehen, da die positive Entwicklung dieses Geschäftsfeldes bereits im Budget und Businessplan reflektiert ist.

Litigation

Unternehmen der A1 Group sind Parteien in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Mitbewerbern sowie anderen Beteiligten. Der Dialog mit den involvierten Stakeholdern und ein laufender Informationsaustausch zu Themen, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen könnten, ermöglichen eine frühzeitige Problemerkennung und Erarbeitung möglicher gegensteuernder Initiativen.

Die Überwachung der rechtlichen Risiken erleichtert die Bewertung möglicher Zahlungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren. Diese Position wird quartalsweise aktualisiert und basiert auf der laufenden Einschätzung des Verfahrenserfolgs.

Wie bereits ausführlich in unserem Ergebnisbericht 2024 beschrieben, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Klage gegen A1 Austria eingereicht. Gegenstand war die Indexierungsklausel in Kundenverträgen, wobei der VKI argumentierte, dass die Bezugnahme auf den Index des Vorjahres vor Vertragsabschluss unzulässig sei. Das Handelsgericht hat als Gericht erster Instanz mit Urteil vom 29.09.2025 zugunsten von A1 Austria entschieden. Das Urteil bestätigt die Zulässigkeit der Klausel und steht im Einklang mit früheren Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) sowie ähnlichen Fällen bei anderen Marktteilnehmern. Der VKI hat ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung erhoben; das Unternehmen ist zuversichtlich, dass eine Entscheidung im Sinne des Unternehmens fallen wird. Weiters haben der Verein für Konsumenteninformation (VKI ) und die Bundesarbeitskammer im Geschäftsjahr 2024 zahlreiche Klauseln in Verbraucherverträgen in Zusammenhang mit Einmalentgelten gerichtlich beanstandet. Mit beiden Institutionen konnten Vergleiche abgeschlossen werden, die im Falle des VKI alle beanstandeten und im Falle der Bundesarbeitskammer alle bis auf zwei Klauseln umfassten. Die Bundesarbeitskammer führte das gerichtliche Verfahren hinsichtlich der nicht verglichenen Klauseln fort. Nachdem im Jänner 2025 das Verfahren in erster Instanz gewonnen werden konnte, bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) im August 2025 die Zulässigkeit der Klausel im Festnetzbereich, entschied jedoch im Mobilfunkbereich gegen A1 Austria. Das Verfahren befindet sich derzeit beim Obersten Gerichtshof (OGH); eine Entscheidung wird im ersten Halbjahr 2026 erwartet. Sollte der OGH wider Erwarten dem VKI recht geben, könnte ein wesentlicher Ergebniseffekt eintreten. Die Bundesarbeitskammer (BAK) fordert im Rahmen einer im Jänner 2024 eingebrachten Verbandsklage im Zusammenhang mit wiederkehrenden Entgelten, dass A1 bestimmte Klauseln nicht mehr verwenden und sich auch auf diese nicht berufen darf; Ansprüche auf automatische Rückzahlung hat die BAK mittlerweile zurückgezogen. Das erstinstanzliche Urteil zugunsten der BAK ist nicht rechtskräftig. Die A1 ist nach wie vor bestrebt, die Gerichte bis hin zum Obersten Gerichtshof von der Rechtmäßigkeit der Klauseln zu überzeugen, zumal die Regulierungsbehörde für Telekommunikation seit 2011 diese Klauseln regelmäßig überprüft und akzeptiert. Darüber hinaus gibt es spezielle gesetzliche Bestimmungen in der Telekommunikationsbranche, auch aufgrund europäischen Rechts, die die Verwendung dieser Klauseln unterstützen. Seit Februar 2024 werden diese Klauseln nicht mehr mit den Kund:innen vereinbart. Es wurden entsprechende Rückstellungen gebildet.

Sachschäden

Schäden an der Infrastruktur können durch verschiedene Gründe verursacht werden und in Betriebsunterbrechungen und/oder finanziellen Verlusten resultieren. Das Risiko finanzieller Schäden wird größtenteils durch eine Versicherung abgedeckt.

Emerging Risks

Jedes Unternehmen ist mit einer Reihe von Unwägbarkeiten konfrontiert, bei denen sich ein neu auftretendes Risiko potenziell auf den Betrieb auswirken kann. Bei neuartigen bzw. für die Zukunft absehbaren langfristigen Risiken (‚Emerging Risks‘) liegen in der Regel nicht genügend Informationen vor, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und -geschwindigkeit, und die Auswirkungen des Risikos zu bewerten. Infolgedessen ist die A1 Group möglicherweise nicht in der Lage, einen vollständigen Plan zur Risikominderung festzulegen, bis ein besseres Verständnis der Bedrohung vorhanden ist. Die A1 Group identifiziert neue Risikotrends, indem sie sich auf die Analyse des externen Umfelds und interner Quellen stützt. Risiken werden über verschiedene Zeiträume hinweg bewertet, so dass ein angemessener Fokus auf diese neu auftretenden Risiken sichergestellt ist. Unter den wesentlichen Emerging Risks sieht die A1 Group Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie mit dem EU-Lieferkettengesetz.

Künstliche Intelligenz

Der Einsatz künstlicher Intelligenz, generativer Künstliche Intelligenz (genAI) und maschinellem Lernen bringt nicht nur erhebliche Chancen, sondern birgt auch Risiken in Zusammenhang mit Richtlinien und Vorschriften. Bestehende Regulierungen in den Bereichen Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums und Cybersicherheit treffen auf neue Regelungen, die für künstliche Intelligenz geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Angleichung dieser Vorschriften ist das Risiko gegeben, dass getätigte Investitionen noch nicht alle zukünftigen Anforderungen erfüllen, während eine späte Anpassung einen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde. In beiden Fällen würde sich das Risiko in einem möglichen Rückgang des Cashflows niederschlagen, sei es durch höhere Investitionen oder durch die verspätete Nutzung von Chancen. Betreffend Risikominderung verfolgt die A1 Group einen Weg der kontinuierlichen Verbesserung in Bereichen wie Datenschutz und Sicherheit und integriert ethische Grundsätze in die Entwicklung, um die Einhaltung künftiger Vorschriften zu antizipieren.

Grundlegende Marktveränderungen

Das wachsende Angebot alternativer Telekommunikationslösungen, wie beispielsweise Satelliteninternet, stellt ein strategisches Risiko für die Marktstruktur in den A1 Group Ländern dar. Diese Technologien sind unabhängig von lokalen Infrastrukturen und länderspezifischen Versorgungsgrenzen und ermöglichen neuen Wettbewerbern den Markteintritt. Hinzu kommt, dass potenzielle Mitbewerber für das gleiche Serviceangebot zum Teil anderen oder abweichenden regulatorischen Verpflichtungen unterliegen können. Dies führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und erschwert es etablierten Anbietern, gleiche Marktbedingungen aufrechtzuerhalten. Infolge dieser Entwicklungen besteht die Gefahr einer negativen Preisdynamik sowie eines Rückgangs der Kundenzahl. Um dieses aufkommende Risiko frühzeitig zu adressieren, setzt die A1 Group auf eine engmaschige Beobachtung technischer und regulatorischer Entwicklungen und fördert gezielt Partnerschaften und Kooperationen, um die eigene Marktposition zu stärken.

EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)

Das Vorhaben der EU, die regulatorischen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, wurde 2025 durch umfassende Gesetzesänderungen („Omnibus-Paket“) umgesetzt. In diesem Rahmen kam es unter anderem auch zu einer Verschiebung des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr sowie zu einer Reduktion der inhaltlichen Anforderungen. Die Mitgliedstaaten haben nun bis Mitte 2028 Zeit, die geänderte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die A1 Group nimmt bereits seit mehreren Jahren aktiv Verantwortung für die Sorgfalt in der Lieferkette wahr. Die Maßnahmen reichen von der Fortführung der Compliance-Selbsterklärung der Lieferanten über Bestimmung von Reifegrad und Verbesserungsmaßnahmen zu Emissionen hin zu externen Audits an den Standorten der Lieferanten durch die Mitgliedschaft der A1 Group in der Joint Alliance for CSR (JAC), die Teilnahme an entsprechenden externen Ratings bis hin zur Schaffung von Transparenz auf Ebene drei der Lieferkette. Die Summe gesetzter Maßnahmen findet sich in der A1 Sustainable Sourcing Policy wieder. Gemeinsam mit den Lieferanten der A1 Group sieht das Unternehmen eine jährliche Weiterentwicklung der Aktivitäten als wesentlichen Beitrag, relevante Bereiche zu rohstoff- und energieschonende Produktion, menschenrechtsentsprechenden Arbeitsbedingungen wie einer verantwortungsvollen Geschäftsgebarung nachhaltig zu verbessern.

Wir sind daher bereits jetzt für das EU-Lieferkettengesetz vorbereitet, mitigieren die damit verbundenen Risiken und werden trotz der Verschiebung des Gesetzes unsere Aktivitäten unvermindert fortsetzen.

Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung

Die Telekom Austria Aktiengesellschaft verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) der Finanzberichterstattung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das IKS soll ausreichende Sicherheit über die Verlässlichkeit und Richtigkeit der externen Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Standards gewährleisten. Mittels regelmäßiger interner Berichterstattung an das Management sowie der Prüfung des IKS durch die Interne Revision wird zudem sichergestellt, dass Schwachstellen rechtzeitig erkannt sowie entsprechend kommuniziert und behoben werden. Die wichtigsten Inhalte und Grundsätze gelten für alle Gesellschaften der A1 Group. Die Effektivität des IKS-Systems wird in periodischen Abständen analysiert, und bewertet. Jeweils zum Jahresende wird für relevante Konzerngesellschaften unter Einbindung zuständiger Fachbereiche eine Bewertung des IKS durch das Management durchgeführt. Die Unternehmensführung hat, basierend auf den Erkenntnissen dieser Bewertung und den definierten Kriterien, das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2025 als effektiv beurteilt.

Die Notierung des (indirekten) Mehrheitseigentümers América Móvil an der New Yorker Börse (NYSE) erfordert die Einhaltung des Sarbanes-Oxley Act (SOX). Das interne Kontrollsystem umfasst die relevanten Vorgaben dieses US-Gesetzes.

Sonstige Angaben

Offenlegung gem. § 243a UGB: Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital

Mit Jahresende 2025 befanden sich 60,9 % der Aktien der Telekom Austria Aktiengesellschaft im Besitz von América Móvil B.V., Niederlande („América Móvil B.V.“), einem hundertprozentigen Tochterunternehmen von América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“). Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) 28,4 % der Aktien, der Rest entfällt auf den Streubesitz. Darin enthalten sind 415.159 eigene Aktien sowie 369.500 Mitarbeiteraktien, die in einem Sammeldepot gehalten werden.

Die Gesamtzahl der Stückaktien liegt unverändert bei 664.500.000.

Die folgenden Informationen bezüglich eines Syndikatsvertrags basieren ausschließlich auf veröffentlichten Informationen. Darüberhinausgehende Informationen liegen der Gesellschaft nicht vor.

Am 27. Juni 2014 wurde der Syndikatsvertrag zwischen ÖBAG und América Móvil wirksam. In dem Syndikatsvertrag haben die Parteien vereinbart, im Hinblick auf das Management der Telekom Austria Aktiengesellschaft langfristig ihre Stimmrechte abgestimmt auszuüben. Am 6. Februar 2023 einigten sich América Móvil und ÖBAG auf die Verlängerung ihres Syndikatsvertrags für weitere zehn Jahre, wobei der Syndikatsvertrag unmittelbar in Kraft trat.

Die beiden Syndikatspartner vereinbarten ein Investitionspaket im Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro. Das Investitionspaket soll den seit 2022 laufenden, beschleunigten Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternet in Österreich garantieren, im Besonderen den Ausbau der Glasfasernetze.

Der verlängerte Syndikatsvertrag enthält unter anderem die Fortsetzung des sogenannten „Österreich-Pakets.“ Damit werden unter anderem der Firmensitz in Wien und die Notierung an der Wiener Börse gesichert. ÖBAG und América Móvil haben vereinbart, dass weiterhin mindestens 10 % der Aktien der Gesellschaft frei handelbar sein sollen. Darüber hinaus enthält der Syndikatsvertrag Regeln für die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Gremien der Gesellschaft für die Wahl von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern sowie Aktienverkaufsbeschränkungen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zehn Kapitalvertretern, wobei weiterhin acht Mitglieder von América Móvil – darunter der Stellvertreter des oder der Vorsitzenden – und zwei Mitglieder – darunter der oder die Vorsitzende – von der ÖBAG nominiert werden. Der Vorstand besteht aus zwei Personen; das Nominierungsrecht für den Vorstandsvorsitzenden obliegt América Móvil. Die ÖBAG nominiert den Vorstandsvorsitzenden-Stellvertreter.

Des Weiteren wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2014 die Satzung dahingehend geändert, dass, solange die Republik Österreich direkt oder indirekt mindestens 25 % plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, Kapitalerhöhungsbeschlüsse und die Begebung von Instrumenten, die ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungsverpflichtung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie Änderungen dieser betreffenden Satzungsbestimmungen einer Mehrheit bedürfen, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.

Solange die ÖBAG mehr als 25 % plus eine Aktie oder mehr am Grundkapital der Telekom Austria Aktiengesellschaft hält, stehen der ÖBAG nach dem Stimmbindungsvertrag die folgenden Mitbestimmungsrechte zu: unter anderem Vetorechte bei Kapitalerhöhungen der Telekom Austria Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, bei der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente, bei der Bestellung des Abschlussprüfers, beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen, bei der Verlegung des Firmensitzes und wesentlicher Geschäftsfunktionen, einschließlich Forschung und Entwicklung, beim Verkauf des Kerngeschäfts, bei der Änderung der Firma der Telekom Austria Aktiengesellschaft und der Marken der Telekom Austria Aktiengesellschaft.

Corporate-Governance-Bericht

Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter https://www.a1.group/de/group/corporate-governance abgerufen werden kann.

Forschung und Entwicklung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einer für das Unternehmen wesentlichen Größenordnung durchgeführt.

Wien, am 9. Februar 2026

Der Vorstand der Telekom Austria AG

Alejandro Plater eH

CEO

Thomas Arnoldner eH

Deputy CEO

Erklärung des Vorstands

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Unternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 9. Februar 2026

Der Vorstand der Telekom Austria AG

Alejandro Plater eH

CEO

Thomas Arnoldner eH

Deputy CEO

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil

Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft una¬b-hängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Sachverhalt und Problemstellung

Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 der Telekom Austria Aktiengesellschaft werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 7.214 Mio. EUR ausgewiesen. Das entspricht 86 % der Bilanzsumme.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden jährlich im 4. Quartal des Geschäftsjahres Wertminderungstests unterzogen. Die Wertminderungstests ergaben keinen Abwertungsbedarf im Geschäftsjahr 2025.

Für Details zu Anteilen an verbundenen Unternehmen verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt 2.2. „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze/Anlagevermögen“ und „Anlage 2 – Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2025“ im Anhang.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von den Einschätzungen abhängig, beispielsweise über die zukünftigen Cashflows, insbesondere der deren Prognosen zugrundeliegenden Annahmen, sowie sonstige Bewertungsparameter, und ist daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Geringfügige Veränderungen in diesen Annahmen können zu wesentlichen Änderungen der Ergebnisse der Werthaltigkeitstests führen.

Aus diesen Gründen war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Prüferisches Vorgehen

Bei unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über den Prozess zur Ermittlung von Wertminderungen der Anteile an verbundenen Unternehmen erlangt und implementierte Kontrollen hinsichtlich der Konzeption und Einrichtung sowie derer operativen Wirksamkeit beurteilt.

Die Angemessenheit des methodischen Vorgehens (Bewertungsmodell) zur Durchführung des Werthaltigkeitstests und die Ermittlung der wesentlichen Bewertungsparameter wurde unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten kritisch gewürdigt. Weiters wurde die rechnerische Richtigkeit beurteilt.

Wir haben die der Planung der Cashflows zugrundeliegenden Annahmen und die darin enthaltenen Ermessensentscheidungen kritisch gewürdigt und eingehend mit der Gesellschaft diskutiert und hinterfragt. Die Angemessenheit der in die Berechnung eingegangenen Annahmen über zukünftige Zahlungsströme in Zusammenhang mit der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung haben wir anhand historischer Daten plausibilisiert.

Ergänzend dazu haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein potenzielles Wertänderungsrisiko bei Änderung von wesentlichen Bewertungsannahmen beurteilen zu können.

Zusätzlich erstreckte sich unsere Prüfung auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemäß UGB im Anhang geforderten Angaben.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 der Gesellschaft wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 10. Februar 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk zu diesem Jahresabschluss erteilt hat.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse über¬steigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juni 2025 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am 31. Dezember 2025 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Christoph Waldeck.

Wien

9. Februar 2026

Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH

Dr. Christoph Waldeck

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

image