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Jahresfinanzbericht 2023
Inhaltsverzeichnis
A1 Group
Konzernabschluss
Konzernlagebericht
Erklärung des Vorstands
Bestätigungsvermerk
Einzelabschluss Telekom Austria AG
Jahresabschluss
Lagebericht
Erklärung des Vorstands
Bestätigungsvermerk
f
Konzernabschluss 2023
TELEKOM AUSTRIA AG – Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in TEUR
Anhang
2023
2022
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen
 
4.347.780
4.163.796
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte
 
811.460
752.222
Sonstige betriebliche Erträge
 
92.214
88.978
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
(5)
5.251.453
5.004.996
Kosten zur Erbringung von Dienstleistungen
 
 1.473.650
 1.413.780
Kosten der Endgeräte
 
 789.714
 730.780
Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen
 
 1.045.952
 1.010.552
Sonstige Aufwendungen
 
 18.145
 11.962
Gesamte Kosten und Aufwendungen
(6)
 3.327.461
 3.167.074
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung – EBITDA
 
1.923.992
1.837.922
Abschreibung
(15) (16)
 795.680
 794.562
Abschreibung Nutzungsrechte
(30)
 214.822
 168.313
Wertminderung
(15)
 2.733
 3.851
Betriebsergebnis – EBIT
 
910.757
871.196
Zinsertrag
 
20.170
10.986
Zinsaufwand
 
 98.505
 59.982
Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen und sonstiges Finanzergebnis, netto
 
 8.597
 5.032
Wechselkursdifferenzen, netto
 
 3.464
645
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
(18)
822
 1.809
Finanzergebnis
(7)
 89.575
 55.191
Ergebnis vor Steuern – EBT
 
821.182
816.005
Ertragsteuer
(29)
 175.301
 181.419
Jahresergebnis
 
645.881
634.585
 
 
 
 
Davon entfällt auf:
 
 
 
Eigentümer der Muttergesellschaft
 
645.216
633.877
Nicht beherrschende Anteile
(34)
665
708
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie, das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfällt, in Euro
(8)
0,97
0,95
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis (Other Comprehensive Income – OCI):
 
 
 
Posten, die in das Jahresergebnis umgegliedert werden können:
 
 
 
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung
(3) (28)
 40.744
 3.943
Realisiertes Ergebnis aus Hedging-Aktivitäten, nach Ertragsteuern
(33)
2.190
4.380
Nicht realisiertes Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, nach Ertragsteuern
(19)
1.439
 2.277
Realisiertes Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, nach Ertragsteuern
(7)
2
14
Posten, die nicht in das Jahresergebnis umgegliedert werden:
 
 
 
Neubewertung von Personalrückstellungen, nach Ertragsteuern
(27)
 12.550
31.129
Sonstiges Ergebnis (Other Comprehensive Income – OCI)
 
 49.663
29.302
 
 
 
 
Gesamtergebnis
 
596.218
663.887
 
 
 
 
Davon entfällt auf:
 
 
 
Eigentümer der Muttergesellschaft
 
595.553
663.178
Nicht beherrschende Anteile
(34)
665
708
Betreffend Wertminderungsaufwand von Forderungen an Kunden, Händler und sonstige Forderungen siehe Anhangangabe (6).
TELEKOM AUSTRIA AG – Konzernbilanz
 
 
31. Dezember
31. Dezember
in TEUR
Anhang
2023
2022
Kurzfristige Vermögenswerte
 
 
 
Liquide Mittel
(9)
168.545
149.816
Kurzfristige Finanzinvestitionen
(19)
84.646
60.514
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen
(10)
843.084
839.627
Forderungen an nahestehende Unternehmen
(11)
21.546
1.092
Vorräte
(12)
104.525
104.922
Forderungen aus Ertragsteuern
(29)
10.508
2.379
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
(13)
223.278
183.267
Vertragsvermögenswerte
(14)
88.391
97.334
Kurzfristige Vermögenswerte gesamt
 
1.544.522
1.438.952
Langfristige Vermögenswerte
 
 
 
Sachanlagen
(15)
3.029.031
3.054.110
Nutzungsrechte
(30)
1.961.315
677.935
Immaterielle Vermögenswerte
(16)
1.654.600
1.607.961
Firmenwert
(17)
1.089.265
1.299.803
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
(18)
921
99
Langfristige Finanzinvestitionen
(19)
207.340
205.714
Aktive latente Steuern
(29)
47.221
41.919
Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
(20)
22.391
18.856
Langfristige Vermögenswerte gesamt
 
8.012.084
6.906.396
VERMÖGENSWERTE GESAMT
 
9.556.606
8.345.348
Kurzfristige Schulden
 
 
 
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
(21)
60.055
821.529
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
(30)
283.652
159.272
Verbindlichkeiten
(22)
927.012
863.878
Kurzfristige Rückstellungen
(23)
252.612
264.395
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
(29)
80.956
81.215
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen
(11)
24.447
835
Vertragsverbindlichkeiten
(24)
216.285
219.703
Kurzfristige Schulden gesamt
 
1.845.019
2.410.826
Langfristige Schulden
 
 
 
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
(25)
747.919
1.047.211
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
(30)
1.671.919
521.637
Passive latente Steuern
(29)
59.417
44.444
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
(26)
21.573
39.073
Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung
(23)
422.868
517.875
Personalrückstellungen
(27)
187.311
171.654
Langfristige Schulden gesamt
 
3.111.008
2.341.895
Eigenkapital
 
 
 
Grundkapital
 
1.449.275
1.449.275
Eigene Aktien
 
 7.803
 7.803
Kapitalrücklagen
 
1.100.148
1.100.148
Gewinnrücklagen
 
2.820.852
1.763.252
Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI)
 
 764.036
 714.373
Auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital
(28)
4.598.435
3.590.498
Nicht beherrschende Anteile
 
2.144
2.128
Eigenkapital gesamt
 
4.600.579
3.592.626
SCHULDEN UND EIGENKAPITAL GESAMT
 
9.556.606
8.345.348
TELEKOM AUSTRIA AG – Konzern-Kapitalflussrechnung
in TEUR
Anhang
2023
2022
Ergebnis vor Steuern – EBT
 
821.182
816.005
Abschreibung Sachanlagen
(15)
541.295
539.112
Abschreibung immaterielle Vermögenswerte
(16)
254.385
255.450
Abschreibung Nutzungsrechte
(30)
214.822
168.313
Wertminderung
(15)
2.733
3.851
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
(18)
 822
1.809
Ergebnis aus dem Verkauf/der Bewertung von Finanzinvestitionen
(7)
 3.054
3.268
Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen
(5) (6)
2.057
4.796
Nettoaufwand Personal- und Restrukturierungsrückstellungen
(7) (23) (27)
102.261
77.198
Wechselkursdifferenzen, netto
(7)
3.464
 645
Zinsertrag
(7)
 20.170
 10.986
Zinsaufwand
(7)
100.150
58.614
Sonstige Anpassungen
(32)
 4.778
 4.040
Nicht zahlungswirksame und sonstige Überleitungsposten
 
1.192.343
1.096.740
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen
(10)
 22.594
 58.252
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
(13)
 10.000
 4.491
Forderungen an nahestehende Unternehmen
(11)
3.223
2.994
Vorräte
(12)
 2.338
 10.495
Sonstige Vermögenswerte
(13) (20)
 49.496
 8.673
Vertragsvermögenswerte
(14)
8.985
6.296
Verbindlichkeiten und Rückstellungen
(22) (23)
46.839
98.336
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen
(11)
7.011
241
Vertragsverbindlichkeiten
(24)
 1.761
12.646
Veränderung Working Capital
 
 20.132
38.601
Personalrückstellungen und bezahlte Restrukturierung
(23) (27)
 117.534
 108.950
Erhaltene Zinsen
(7)
19.615
12.452
Bezahlte Ertragsteuern
(29)
 179.668
 137.013
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
 
1.715.807
1.717.834
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, bezahlt
(32)
 1.093.971
 895.923
Abgang von Sachanlagen
(15)
10.387
5.224
Erwerb von Finanzinvestitionen
(19)
 107.387
 173.283
Abgang von Finanzinvestitionen
(19)
87.412
128.087
Erwerb von Tochtergesellschaften, netto
(34)
0
 15.261
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
(18)
0
 1.982
Tilgung von Krediten an nahestehende Unternehmen
(2)
1.039.681
0
Cashflow aus Investitionstätigkeit
 
 63.878
 953.138
Aufnahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten
(25) (32)
994.365
300.000
Tilgung langfristiger Finanzverbindlichkeiten
(25) (32)
 600.000
 750.000
Bezahlte Zinsen
(7)
 88.425
 71.593
Finanzierung mit nahestehenden Unternehmen
(2)
 25.120
0
Tilgung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten
(21) (32)
 5.354.717
 1.808.000
Aufnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten
(21) (32)
4.894.166
1.527.408
Dividendenausschüttung
(28)
 213.156
 186.521
Erwerb nicht beherrschender Anteile
(34)
0
 97
Zahlung ausstehender Kaufpreis für Unternehmenszusammenschlüsse
(32) (34)
 1.867
 1.313
Tilgung Leasingverbindlichkeiten
(30)
 205.207
 158.949
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
 
 599.960
 1.149.066
Auswirkungen von Wechselkursschwankungen
(3)
 360
 257
Transfer liquide Mittel bei Abspaltung
(2)
 1.032.880
0
Nettoveränderung der liquiden Mittel
 
18.729
 384.627
Liquide Mittel am Beginn des Jahres
(9)
149.816
534.443
Liquide Mittel am Ende des Jahres
(9)
168.545
149.816
TELEKOM AUSTRIA AG – Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in TEUR
Grundkapital
Eigene Aktien
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
IAS-19-Rücklage
FVOCI- Rücklage
Hedging-Rücklage
Währungsrücklage
Gesamt
Nicht beherrschende Anteile
Eigenkapital gesamt
Stand 1. Jänner 2022
1.449.275
 7.803
1.100.148
1.315.311
 48.420
94
 6.570
 688.779
3.113.256
2.102
3.115.357
Jahresergebnis
0
0
0
633.877
0
0
0
0
633.877
708
634.585
Sonstiges Ergebnis (OCI)
0
0
0
0
31.129
 2.264
4.380
 3.943
29.302
0
29.302
Gesamtergebnis
0
0
0
633.877
31.129
 2.264
4.380
 3.943
663.178
708
663.887
Ausschüttung Dividende
0
0
0
 185.944
0
0
0
0
 185.944
 577
 186.521
Erwerb nicht beherrschender Anteile
0
0
0
8
0
0
0
0
8
 105
 97
Stand 31. Dezember 2022
1.449.275
 7.803
1.100.148
1.763.252
 17.291
 2.170
 2.190
 692.722
3.590.498
2.128
3.592.626
Jahresergebnis
0
0
0
645.216
0
0
0
0
645.216
665
645.881
Sonstiges Ergebnis (OCI)
0
0
0
0
 12.550
1.441
2.190
 40.744
 49.663
0
 49.663
Gesamtergebnis
0
0
0
645.216
 12.550
1.441
2.190
 40.744
595.553
665
596.218
Ausschüttung Dividende
0
0
0
 212.507
0
0
0
0
 212.507
 648
 213.156
ETS-Aktien
0
0
0
514
0
0
0
0
514
0
514
Abspaltung ETS Group
0
0
0
624.377
0
0
0
0
624.377
0
624.377
Stand 31. Dezember 2023
1.449.275
 7.803
1.100.148
2.820.852
 29.841
 729
0
 733.467
4.598.435
2.144
4.600.579
Betreffend der EuroTeleSites („ETS“-)Aktien und Abspaltung der ETS Group siehe Anhangangabe (2).

TELEKOM AUSTRIA AG – Anhang zum Konzernabschluss
(1) Geschäftssegmente
2023 (in TEUR)
Österreich
Bulgarien
Kroatien
Belarus
Slowenien
Außenumsätze
2.777.693
740.753
516.981
442.154
240.157
Umsätze zwischen den Segmenten
19.999
8.969
7.862
58
2.033
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
2.797.691
749.722
524.843
442.212
242.190
Segmentaufwendungen
 1.733.882
 446.008
 336.043
 250.340
 186.247
EBITDA
1.063.809
303.714
188.800
191.872
55.943
Abschreibung
 571.168
 122.345
 99.910
 50.405
 61.231
Wertminderung
0
0
0
 2.733
0
Betriebsergebnis – EBIT
492.641
181.369
88.890
138.734
 5.288
Zinsertrag
17.668
12.857
990
128
200
Zinsaufwand
 66.191
 7.066
 11.593
 5.804
 2.779
Sonstiges Finanzergebnis
 7.422
819
355
 2.752
 41
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
822
0
0
0
0
Ergebnis vor Steuern – EBT
437.517
187.979
78.642
130.306
 7.909
Ertragsteuern
 102.769
 18.337
 15.143
 34.361
2.383
Jahresergebnis
334.749
169.642
63.499
95.945
 5.526
 
 
 
 
 
 
EBITDA-Marge
38,0%
40,5%
36,0%
43,4%
23,1%
Zugänge immaterielle Vermögenswerte
109.539
44.545
121.157
4.130
7.251
Zugänge Sachanlagen
480.439
92.951
84.453
21.157
32.302
Anlagenzugänge gesamt
589.978
137.496
205.610
25.287
39.553
Zugänge zu Nutzungsrechten
220.861
56.591
47.637
5.567
21.505
 
 
 
 
 
 
Segmentvermögen
6.297.458
1.543.732
891.340
300.481
493.968
Sachanlagen
2.083.752
263.782
268.021
109.336
90.189
Nutzungsrechte
1.213.145
245.686
177.215
16.251
84.189
Firmenwert
587.254
236.023
100.785
9.603
112.385
Markennamen und Patente
158.351
2.903
0
0
4.339
Lizenzen und sonstige Rechte
656.609
28.761
133.964
14.733
78.988
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
318.155
51.288
36.054
8.788
20.996
Segmentverbindlichkeiten
4.136.178
416.265
562.344
86.992
175.095
2022 (in TEUR)
Österreich
Bulgarien
Kroatien
Belarus
Slowenien
Außenumsätze
2.730.083
630.836
461.748
460.820
219.865
Umsätze zwischen den Segmenten
22.001
9.533
8.481
9
2.675
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
2.752.084
640.369
470.229
460.829
222.540
Segmentaufwendungen
 1.712.091
 386.006
 309.420
 242.065
 166.513
EBITDA
1.039.993
254.364
160.809
218.764
56.027
Abschreibung
 544.786
 118.826
 94.665
 64.452
 52.371
Wertminderung
0
0
0
 3.851
0
Betriebsergebnis – EBIT
495.207
135.537
66.144
150.461
3.656
Zinsertrag
4.406
1.157
974
293
144
Zinsaufwand
 11.051
 2.903
 7.623
 5.561
 1.539
Sonstiges Finanzergebnis
 7.699
3.310
 867
343
 59
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
 1.809
0
0
0
0
Ergebnis vor Steuern – EBT
479.054
137.101
58.627
145.537
2.202
Ertragsteuern
 134.843
 13.036
 10.949
 32.707
 648
Jahresergebnis
344.212
124.065
47.678
112.830
1.555
 
 
 
 
 
 
EBITDA-Marge
37,8%
39,7%
34,2%
47,5%
25,2%
Zugänge immaterielle Vermögenswerte
100.854
20.912
15.193
9.391
8.644
Zugänge Sachanlagen
471.547
87.104
69.011
29.198
37.100
Anlagenzugänge gesamt
572.401
108.017
84.205
38.590
45.744
Zugänge zu Nutzungsrechten
45.829
34.736
15.455
8.747
6.225
 
 
 
 
 
 
Segmentvermögen
5.783.595
1.302.923
660.135
363.793
498.014
Sachanlagen
2.091.114
254.625
259.389
142.193
92.247
Nutzungsrechte
370.016
121.821
44.902
26.026
39.774
Firmenwert
708.212
256.629
125.693
11.635
150.723
Markennamen und Patente
158.351
4.389
0
0
2.114
Lizenzen und sonstige Rechte
725.917
11.592
32.866
30.176
87.717
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
283.601
45.649
43.212
12.042
22.078
Segmentverbindlichkeiten
3.378.328
293.948
338.690
106.628
125.913
2023 (in TEUR)
Serbien
Nordmazedonien
Holding & Sonstige
Eliminierungen
konsolidiert
Außenumsätze
372.551
145.906
15.259
0
5.251.453
Umsätze zwischen den Segmenten
9.947
5.619
27.523
 82.009
0
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
382.498
151.525
42.782
 82.009
5.251.453
Segmentaufwendungen
 255.635
 103.487
 96.588
80.771
 3.327.461
EBITDA
126.862
48.037
 53.806
 1.238
1.923.992
Abschreibung
 67.880
 33.068
 5.864
1.368
 1.010.502
Wertminderung
0
0
0
0
 2.733
Betriebsergebnis – EBIT
58.982
14.969
 59.669
130
910.757
Zinsertrag
1.552
916
63.361
 77.501
20.170
Zinsaufwand
 4.150
 1.818
 76.684
77.580
 98.505
Sonstiges Finanzergebnis
77
16
422.914
 426.026
 12.061
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
0
0
0
0
822
Ergebnis vor Steuern – EBT
56.461
14.082
349.921
 425.817
821.182
Ertragsteuern
 8.666
 1.719
3.345
 34
 175.301
Jahresergebnis
47.795
12.364
353.266
 425.851
645.881
 
 
 
 
 
 
EBITDA-Marge
33,2%
31,7%
k. A.
k. A.
36,6%
Zugänge immaterielle Vermögenswerte
10.743
4.313
3.546
0
305.222
Zugänge Sachanlagen
46.246
26.600
3.737
 557
787.329
Anlagenzugänge gesamt
56.988
30.913
7.283
 557
1.092.551
Zugänge zu Nutzungsrechten
62.134
1.538
0
0
415.833
 
 
 
 
 
 
Segmentvermögen
604.003
281.164
8.481.970
 9.337.511
9.556.606
Sachanlagen
119.801
89.469
5.290
 609
3.029.031
Nutzungsrechte
185.119
38.896
814
0
1.961.315
Firmenwert
0
25.794
17.419
0
1.089.265
Markennamen und Patente
8.119
0
2.869
0
176.581
Lizenzen und sonstige Rechte
58.234
21.693
73
0
993.055
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
30.855
9.945
8.741
142
484.964
Segmentverbindlichkeiten
249.465
92.943
1.830.465
 2.593.719
4.956.027
2022 (in TEUR)
Serbien
Nordmazedonien
Holding & Sonstige
Eliminierungen
konsolidiert
Außenumsätze
350.036
137.159
14.449
0
5.004.996
Umsätze zwischen den Segmenten
6.488
4.161
20.503
 73.853
0
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
356.524
141.320
34.951
 73.853
5.004.996
Segmentaufwendungen
 241.359
 97.056
 84.903
72.339
 3.167.074
EBITDA
115.166
44.265
 49.952
 1.514
1.837.922
Abschreibung
 57.501
 26.724
 4.368
819
 962.875
Wertminderung
0
0
0
0
 3.851
Betriebsergebnis – EBIT
57.664
17.540
 54.320
 694
871.196
Zinsertrag
1.175
329
13.349
 10.841
10.986
Zinsaufwand
 2.097
 1.102
 38.988
10.883
 59.982
Sonstiges Finanzergebnis
 51
49
290.538
 289.952
 4.387
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
0
0
0
0
 1.809
Ergebnis vor Steuern – EBT
56.691
16.817
210.579
 290.604
816.005
Ertragsteuern
 9.895
 1.935
22.236
357
 181.419
Jahresergebnis
46.796
14.881
232.815
 290.247
634.585
 
 
 
 
 
 
EBITDA-Marge
32,3%
31,3%
k. A.
k. A.
36,7%
Zugänge immaterielle Vermögenswerte
9.801
10.606
3.368
0
178.771
Zugänge Sachanlagen
41.704
27.404
2.606
0
765.675
Anlagenzugänge gesamt
51.505
38.010
5.975
0
944.446
Zugänge zu Nutzungsrechten
11.912
3.965
1.473
0
128.340
 
 
 
 
 
 
Segmentvermögen
476.766
255.869
8.605.699
 9.601.446
8.345.348
Sachanlagen
124.139
87.365
3.847
 811
3.054.110
Nutzungsrechte
51.971
22.086
1.339
0
677.935
Firmenwert
0
30.061
16.850
0
1.299.803
Markennamen und Patente
4.846
0
2.726
0
172.426
Lizenzen und sonstige Rechte
72.327
24.755
121
 956
984.515
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
28.341
8.164
7.791
142
451.020
Segmentverbindlichkeiten
126.065
69.819
3.021.538
 2.708.206
4.752.722
Die A1 Group hat ihre Managementstruktur und die darauf basierende Berichterstattung der Geschäftssegmente auf geografische Märkte ausgerichtet und berichtet sieben operative Segmente: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien. Die einzelnen Segmente bieten die in Anhangangabe (5) beschriebenen Leistungen und Produkte an und treten in den einzelnen Ländern unter dem gemeinsamen Markennamen „A1“ auf.
Die verantwortliche Unternehmensinstanz der A1 Group ist der Konzernvorstand, der im Rahmen regelmäßiger Vorstandssitzungen zusammentrifft. Der Konzernvorstand setzt sich aus dem Vorstand der Telekom Austria AG, Alejandro Plater (bis 31. August 2023 COO, ab 1. September 2023 CEO), Thomas Arnoldner (bis 31. August 2023 CEO, ab 1. September 2023 Deputy CEO) und bis 31. August 2023 Siegfried Mayrhofer (CFO), zusammen (siehe Anhangangabe (36)). Ab 1. September 2023 übernahm Sonja Wallner zusätzlich zu ihrer Funktion als CFO der A1 Telekom Austria AG auch die Funktion des Konzern-CFOs, ohne formell Vorstand der Telekom Austria AG zu sein. Die wesentlichen Steuerungsgrößen für den Konzernvorstand sind der Umsatz, das EBITDA und die Anlagenzugänge (CAPEX).
Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen jenen des Konzerns. Konzerninterne Leasingverhältnisse werden nicht gemäß IFRS 16 als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit erfasst, sondern, wie sonstige konzerninterne Transaktionen, als Aufwand und Ertrag erfasst und eliminiert. Die Erfassung von Leasingverträgen mit den Gesellschaften der ETS Group vor bzw. nach der Abspaltung ist in Anhangangabe (2) erläutert.
Die Umsatzerlöse, Aufwendungen und Ergebnisse der Segmente beinhalten Lieferungen und Leistungen zwischen den Geschäftssegmenten. Solche Lieferungen und Leistungen werden zu Verrechnungspreisen bewertet, deren Marktüblichkeit laufend dokumentiert und überwacht wird. Diese Transaktionen werden im Konzernabschluss eliminiert. Die Spalte Holding & Sonstige enthält im Wesentlichen Holdinggesellschaften, die Konzernfinanzierungsgesellschaft sowie die A1 Digital, deren Geschäftsaktivitäten sich auf die Kernmärkte der A1 Group sowie Deutschland und die Schweiz fokussieren.
Das sonstige Finanzergebnis der Spalte Holding & Sonstige resultiert im Wesentlichen aus Dividendenerträgen sowie Zu- und Abschreibungen von Beteiligungen an vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die keine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und somit in der Spalte Eliminierungen konsolidiert werden. Die Spalte Holding & Sonstige wird zusätzlich zur Spalte Eliminierungen aus Übersichtlichkeitsgründen dargestellt.
Die Spalte Eliminierungen enthält die Konsolidierungsbuchungen zwischen den Segmenten und die Überleitungsposten für die Vermögenswerte und Schulden der Segmente zum Konzernabschluss.
In keinem Segment gibt es Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die sich auf mindestens 10% der Umsatzerlöse der A1 Group belaufen.
Die Abschreibung betrifft Sachanlagen, sonstige immaterielle Vermögenswerte sowie Nutzungsrechte (siehe Anhangangaben (15), (16) und (30)). Die Position „Sonstiges Finanzergebnis“ in der Berichterstattung der Geschäftssegmente beinhaltet den Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen, das sonstige Finanzergebnis sowie Wechselkursdifferenzen (siehe Anhangangabe (7)).
Das EBITDA wird als Jahresergebnis exklusive Ertragsteuern, Finanzergebnis, Abschreibung und gegebenenfalls Wertminderungen bzw. Wertaufholungen definiert. Die EBITDA-Marge berechnet sich mittels Division des EBITDA durch die Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge).
Anlagenzugänge beinhalten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten sowie zu Sachanlagevermögen (siehe Anhangangaben (15) und (16)), nicht jedoch Zugänge im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten sowie Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (siehe Anhangangaben (23) und (30)).

(2) Informationen zur Gesellschaft und zur Abspaltung der ETS Group
Die Telekom Austria Aktiengesellschaft („Telekom Austria AG“) mit Sitz in Österreich, Lassallestraße 9, 1020 Wien, ist eine eingetragene Aktiengesellschaft im Sinne des österreichischen Aktiengesetzes. Die Telekom Austria AG und ihre Tochtergesellschaften („A1 Group“) bieten die in den Umsatzerlösen (Anhangangabe (5)) angeführten Leistungen und Produkte in Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien unter dem gemeinsamen Markennamen „A1“ an.
Das oberste Mutterunternehmen der A1 Group ist América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“) mit Sitz in Mexiko. Die Republik Österreich ist über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) die zweite wesentliche Hauptaktionärin der A1 Group. Der Anteil am Grundkapital, der von América Móvil und ÖBAG gehalten wird, ist in Anhangangabe (28) ersichtlich.
Neben den in Anhangangabe (11) beschriebenen Geschäftsbeziehungen reguliert und überwacht die Republik Österreich bestimmte Aktivitäten der A1 Group durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) in Österreich. Darüber hinaus besitzt die Republik Österreich die Steuerhoheit über die inländischen Geschäftstätigkeiten der A1 Group und dadurch das Recht, Steuern wie beispielsweise Körperschaft- und Umsatzsteuer zu erheben.
Abspaltung der EuroTeleSites AG („ETS Group“)
Am 22. September 2023 hat die Telekom Austria AG ihr Funkturmgeschäft („Tower-Geschäft“) verhältniswahrend abgespalten und es wurde unter der neu gegründeten EuroTeleSites AG („ETS AG“) an der Wiener Börse gelistet. Die übertragenen Gesellschaften, welche die ETS Group bilden, sind in der Tabelle der Konzernunternehmen in Anhangangabe (34) in der Spalte „Konsolidierungsart“ mit der Bezeichnung „AB“ ersichtlich.
Zur Vorbereitung der Abspaltung wurden in den Vorjahren in den Segmenten Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien Teile der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen der operativen Gesellschaften („A1-Gesellschaften“) in eigene rechtliche Einheiten („Tower-Gesellschaften“) transferiert. Diese passive Infrastruktur der Funktürme umfasst Komponenten, die nicht unmittelbar dem Mobilfunknetz zugeordnet werden, wie etwa die Fundamente und Metallkonstruktionen, Container, Klimageräte, Stromversorgung und andere unterstützende Systeme. In den Segmenten Bulgarien und Kroatien wurden die entsprechenden Funktürme und die damit verbundene Rückstellung für Verpflichtungen für deren Stilllegung, sowie Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bereits 2021 in die Tower-Gesellschaften transferiert. In den Segmenten Slowenien, Serbien und Nordmazedonien erfolgte der Transfer im Geschäftsjahr 2022. Mit dem Transfer der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen in die Tower-Gesellschaften wurden Leasingverträge (Master Lease Agreements – „MLAs“) zwischen den A1-Gesellschaften und den Tower-Gesellschaften abgeschlossen. Betreffend die Beschreibung der MLAs siehe Anhangangabe (30).
In Österreich wurde 2021 ein Teilbetrieb („österreichischer Tower-Teilbetrieb“) in der A1 Telekom Austria AG errichtet, der Vermögenswerte und Schulden des Tower-Geschäfts und damit im Zusammenhang stehende Kosten umfasste. Bis zum 30. Juni 2023 war der Teilbetrieb nicht rechtlich getrennt und es war noch kein MLA in Kraft. Am 1. Juli 2023 erfolgte die Übertragung des österreichischen Tower-Teilbetriebes von der A1 Telekom Austria AG an die Telekom Austria AG durch Abspaltung zur Aufnahme (§ 17 Spaltungsgesetz). Diese Transaktion wurde am 4. Juli 2023 ins Firmenbuch eingetragen und das MLA ist in Kraft getreten.
Vorbereitend zur Abspaltung hat die A1 Towers Holding GmbH im Juli 2023 eine 500.000 TEUR-Anleihe begeben und einen Kredit in Höhe von 500.000 TEUR aufgenommen (siehe Anhangangabe (25)). Die Mittel aus diesen Finanzierungen wurden zur Tilgung der in Folge beschriebenen übertragenen Schulden verwendet.

Den beiden weiteren in der Folge beschriebenen Übertragungen haben die Aktionäre der Telekom Austria AG in der außerordentlichen Hauptversammlung am 1. August 2023 beschlossen:
  • § Übertragung des österreichischen Tower-Teilbetriebes, der indirekten Beteiligungen der Tower-Gesellschaften und Schulden in der Höhe von 1.031.000 TEUR (zuzüglich der damit zusammenhängenden Zinsverbindlichkeiten) von der Telekom Austria AG durch Downstream-Abspaltung zur Aufnahme in die Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH.
  • § Übertragung der Anteile an der A1 Towers Holding GmbH durch die Telekom Austria AG mittels einer Sidestream-Abspaltung zur Neugründung an die ETS AG.
Die Aktien an der ETS AG wurden am 22. September 2023 verhältniswahrend an die Aktionäre der Telekom Austria AG ausgegeben, somit ist das oberste Mutterunternehmen der ETS Group, ebenso wie der A1 Group, die América Móvil. Für vier Aktien an der Telekom Austria AG wurde eine ETS-Aktie ausgegeben. Die Telekom Austria AG erhielt somit für ihre eigenen Aktien 103.789 Stück ETS-Aktien im Wert von 514 TEUR (siehe Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhangangabe (28)).
Angewandte Rechnungslegungsmethoden und Ermessensentscheidungen
  • § Die einzelnen oben angeführten Umgründungsschritte dienten der Vorbereitung der Abspaltung und separater Börsennotierung der ETS AG. Die verschiedenen durchgeführten Schritte sind daher als eine einzelne Transaktion zu bilanzieren.
  • § Bei dieser Transaktion zur Zusammenfassung des Tower-Geschäftes in der A1 Towers Holding GmbH handelt es sich um eine sogenannte „Business Combination under Common Control , die daher nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 3 fällt. Die Bilanzierung erfolgte prospektiv anhand der Interessenzusammenführungsmethode („Pooling-of-Interests-Methode“), d. h. die Zusammenführung und Fortführung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden historischen Buchwerte. Der in diesem Zusammenhang zugeordnete Firmenwert wurde im Verhältnis der relativen Unternehmenswerte zwischen den Tower-Gesellschaften und den A1-Gesellschaften zum 22. September 2023 ermittelt. Die Zuordnung zu den jeweiligen Segmenten ist in Anhangangabe (17) ersichtlich.
  • § Bei der folgenden Abspaltung der ETS Group handelt es sich um eine sogenannte „Common Control Transaction“, da die Eigentümerstruktur beider Konzerne unmittelbar vor und nach der Transaktion ident ist und somit die América Móvil beide Konzerne beherrscht. Die Abspaltung ist daher nicht als Sachdividende an Eigentümer gemäß IFRIC 17 zu bilanzieren, da die Voraussetzungen des IFRIC 17.5 erfüllt sind. Die Abspaltung der ETS Group erfolgte daher zu Buchwerten und wurde direkt mit den Gewinnrücklagen verrechnet.
  • § Bei der Abspaltung der ETS Group und dem Abschluss der MLAs handelt es sich um keine Sale-and-Leaseback-Transaktion, da IFRS 16.99 eine initiale Umsatztransaktion nach IFRS 15 voraussetzt. Die Abspaltung der ETS Group ist eine gesellschaftsrechtliche Transaktion unter Wahrung der Eigentumsverhältnisse ohne Gegenleistung für die abspaltende Gesellschaft und daher mangels eines Erlöses nicht nach IFRS 15 zu bilanzieren. Es erfolgt daher eine getrennte Bilanzierung der Abspaltung und die Erfassung der MLAs als Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten.
  • § Das abgespaltene Tower-Geschäft ist nicht als aufgegebener Geschäftsbereich darzustellen, da die Voraussetzungen nach IFRS 5 dafür nicht erfüllt sind. Die Erlöse aus der Vermietung von Funktürmen betrugen in den Vorjahren weniger als 0,5% der gesamten Umsatzerlöse der A1 Group, weswegen die Voraussetzungen eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweiges nach IFRS 5.32 (a) nicht erfüllt sind.
Die folgende Tabelle zeigt die Effekte der Abspaltung der ETS Group auf die Konzernbilanz zum 22. September 2023:
in TEUR
Vor
Abspaltung
a) Tower- Gesellschaften
b) Konzerninterne Salden
c) Konzerninterne Leasingverhältnisse
Nach Abspaltung
Gesamter
Effekt
Liquide Mittel
1.207.975
 1.032.880
0
0
175.095
 1.032.880
Kurzfristige Finanzinvestitionen
67.722
0
0
0
67.722
0
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen
861.148
 2.911
0
0
858.236
 2.911
Forderungen an nahestehende Unternehmen
3.797
0
27.955
0
31.752
27.955
Finanzierungsforderungen nahestehende Unternehmen
0
0
1.039.681
0
1.039.681
1.039.681
Vorräte
114.422
0
0
0
114.422
0
Forderungen aus Ertragsteuern
8.809
 90
0
0
8.719
 90
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
218.183
 3.514
0
0
214.669
 3.514
Vertragsvermögenswerte
83.833
0
0
0
83.833
0
Kurzfristige Vermögenswerte gesamt
2.565.888
 1.039.395
1.067.636
0
2.594.128
28.241
Sachanlagen
3.233.184
 239.530
0
0
2.993.654
 239.530
Nutzungsrechte
808.367
 388.402
0
1.521.986
1.941.950
1.133.583
Immaterielle Vermögenswerte
1.634.206
 584
0
0
1.633.622
 584
Firmenwert
1.298.130
 209.075
0
0
1.089.055
 209.075
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
985
0
0
0
985
0
Langfristige Finanzinvestitionen
213.866
0
0
0
213.866
0
Aktive latente Steuern
49.782
 8.552
0
0
41.231
 8.552
Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
21.391
 81
0
0
21.310
 81
Langfristige Vermögenswerte gesamt
7.259.911
 846.224
0
1.521.986
7.935.673
675.762
VERMÖGENSWERTE GESAMT
9.825.799
 1.885.619
1.067.636
1.521.986
10.529.802
704.003
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
1.161.008
0
0
0
1.161.008
0
Finanzierungsverbindlichkeiten nahestehende Unternehmen
0
0
25.120
0
25.120
25.120
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
146.449
 47.357
0
182.553
281.645
135.196
Verbindlichkeiten
920.381
 31.720
0
0
888.661
 31.720
Kurzfristige Rückstellungen
240.916
 480
0
0
240.435
 480
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
89.004
 2.644
0
0
86.360
 2.644
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen
8.743
0
20.592
0
29.336
20.592
Vertragsverbindlichkeiten
235.642
 1.207
0
0
234.434
 1.207
Kurzfristige Schulden gesamt
2.802.143
 83.409
45.713
182.553
2.947.000
144.857
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1.742.904
 994.587
0
0
748.317
 994.587
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
660.733
 327.561
0
1.357.424
1.690.596
1.029.863
Passive latente Steuern
55.653
0
0
0
55.653
0
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
21.349
0
0
0
21.349
0
Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung
522.782
 98.978
0
0
423.804
 98.978
Personalrückstellungen
177.851
 1.529
0
0
176.322
 1.529
Langfristige Schulden gesamt
3.181.272
 1.422.655
0
1.357.424
3.116.041
 65.231
Eigenkapital gesamt
3.842.384
 379.556
1.021.923
 17.992
4.466.761
624.377
SCHULDEN UND EIGENKAPITAL GESAMT
9.825.799
 1.885.619
1.067.636
1.521.986
10.529.802
704.003
Der Effekt auf das Eigenkapital aus a) und b) entspricht dem Eigenkapital der Tower-Gesellschaften inklusive Salden gegenüber den A1-Gesellschaften.
Die Summe aus a) bis c) ergibt den gesamten Effekt auf die Konzernbilanz der A1 Group.
Der Gesamteffekt ist in den Tabellen der jeweiligen Anhangangaben in den „Änderungen des Konsolidierungskreises“ ersichtlich.
  • § a) Abgehende Vermögenswerte und Schulden der Tower-Gesellschaften enthalten keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den A1-Gesellschaften, da diese konzerninternen Transaktionen bis zur Abspaltung vollständig eliminiert wurden und somit nicht in der Konzernbilanz enthalten waren.
  • § b) Salden aus konzerninternen Transaktionen zwischen den Tower-Gesellschaften und den A1-Gesellschaften wurden bis zur Abspaltung vollständig eliminiert. Nach Abspaltung entstehen daraus Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen nicht zu konsolidierende nahestehende Unternehmen, die folglich in der Konzernbilanz eigenkapitalwirksam erfasst wurden.
    Die Finanzierungsforderungen und verbindlichkeiten resultieren aus den übertragenen Schulden in der Höhe von 1.031.000 TEUR, den Zinsverbindlichkeiten sowie aus den Cash-Pooling Salden der Tower-Gesellschaften mit der Telekom Finanzmanagement GmbH.
  • § c) Für die zwischen den Tower-Gesellschaften und den A1-Gesellschaften abgeschlossen Mietverträge („MLAs“) wurde gemäß IFRS 16 in den A1-Gesellschaften ein Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Diese Transaktionen zwischen den Gesellschaften wurden bis zur Abspaltung eliminiert und hatten weder eine Auswirkung auf die Konzernbilanz noch auf das Konzernergebnis. Nach der Abspaltung stellen sie Leasingverhältnisse mit nahestehenden Unternehmen dar, die nicht zu eliminieren sind und folglich in der Konzernbilanz eigenkapitalwirksam erfasst wurden (siehe Anhangangabe(30)).
Transaktionen mit der ETS Group
Folgende Transaktionen mit der ETS Group fanden nach der Abspaltung am 22. September 2023 statt und sind in der Konzern-Kapitalflussrechnung ersichtlich:
  • § Die Tilgung von Krediten an nahestehende Unternehmen im Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet die Tilgung der mit der Abspaltung übertragenen Schulden sowie der damit zusammenhängenden übertragenen Zinsverbindlichkeiten durch die ETS Group am 26. September 2023.
  • § Die Finanzierung mit nahestehenden Unternehmen im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet den Ausgleich der Cash-Pooling Guthaben der ETS Group durch die A1 Group.
  • § Die erhaltenen Zinsen in der Konzern-Kapitalflussrechnung beinhalten Zinsen in Höhe von 434 TEUR im Zusammenhang mit der Übertragung der Schulden für den Zeitraum nach der Abspaltung bis zur Tilgung am 26. September 2023.
  • § Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse mit der ETS Group betragen:
in TEUR
2023
Tilgung Leasingverbindlichkeiten
48.265
Bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse
16.114
Der in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Zinsaufwand aus den Leasingverträgen mit der ETS Group sowie der Zinsertrag aus der Verrechnung von Zinsen für die übertragenen Schulden ist in der Tabelle „Aufwendungen und Erträge mit den nahestehenden Unternehmen“ in Anhangangabe(11) ersichtlich. Weiters sind in dieser Tabelle die Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Leistungsverrechnungen zwischen A1 Group und ETS Group enthalten.
(3) Grundlagen der Rechnungslegung
Funktionale Währung
Der Konzernabschluss der A1 Group wird in Euro auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden entsprechend dem Prinzip der funktionalen Währung umgerechnet. Für Bilanzposten erfolgt die Umrechnung zum Stichtagskurs. Aufwands- und Ertragsposten werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und bis zur Veräußerung der Tochtergesellschaft in der Rücklage aus Währungsumrechnung im Eigenkapital dargestellt.
Die folgende Tabelle zeigt die Fremdwährungskurse der Fremdwährungen, in denen die A1 Group im Wesentlichen ihre Geschäfte abwickelt:
 
Stichtagskurse zum 31. Dezember
Jahresdurchschnittskurse für das Jahr
 
2023
2022
2023
2022
Belarussischer Rubel (BYN)
3,5363
2,9156
3,2544
2,7699
Bulgarischer Lew (BGN)
1,9558
1,9558
1,9558
1,9558
Kroatische Kuna (HRK)
7,5345
7,5316
Mazedonischer Denar (MKD)
61,4950
61,4932
61,5570
61,6219
Schweizer Franken (CHF)
0,9260
0,9847
0,9716
1,0047
Serbischer Dinar (RSD)
117,1737
117,3224
117,2530
117,4641
US-Dollar (USD)
1,1050
1,0666
1,0815
1,0537
Am 1. Jänner 2023 wurde in Kroatien der Euro eingeführt. Der Umrechnungskurs wurde auf 7,5345 kroatische Kuna für einen Euro festgesetzt. Die bis zum 31. Dezember 2022 im Eigenkapital erfassten Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der kroatischen Tochtergesellschaft A1 Hrvatska in der Höhe von 1.834 TEUR bleiben unverändert bis zu einem etwaigen Verkauf der Gesellschaft bestehen.
Rechnungslegung
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS), den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) sowie den Interpretationen des ehemaligen Standards Interpretation Committee (SIC), welche zum 31. Dezember 2023 in Geltung und von der Europäischen Union übernommen waren, sowie den ergänzend nach § 245a des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) anzuwendenden Regelungen aufgestellt.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden in den entsprechenden Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung und Bilanz dargestellt.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Änderungen sind seit dem 1. Jänner 2023 verpflichtend anzuwenden:
IAS 1 und IFRS PS 2
Änderungen: Offenlegung von Rechnungslegungsmethoden
IAS 8
Änderungen: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
IAS 12
Änderungen: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion
IAS 12
Änderungen: Reform des internationalen Steuersystems – Mustervorschriften für Pillar 2
IFRS 17
Versicherungsverträge
Die erstmalige Anwendung der Änderungen zu den oben angeführten Standards (IAS, IFRS) hatte untergeordnete Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da die Änderungen nur teilweise anwendbar waren. Betreffend Auswirkungen der Reform des internationalen Steuersystems siehe Anhangangabe (29).
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB verabschiedet, sind allerdings noch nicht verpflichtend anzuwenden:
 
 
Geltend ab*
Geltend ab**
IFRS 16
Änderungen: Leasingverbindlichkeit in Sale and Leaseback
1. Jänner 2024
1. Jänner 2024
IAS 1
Änderungen: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig
1. Jänner 2024
1. Jänner 2024
IAS 7 und IFRS 7
Änderungen: Angabe Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
1. Jänner 2024
noch nicht übernommen
IAS 21
Änderungen: Fehlende Umtauschbarkeit
1. Jänner 2025
noch nicht übernommen
* Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gem. IASB).
** Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gem. EU-Endorsement).
Die A1 Group hat von der Wahlmöglichkeit einer früheren Anwendung dieser Standards und Interpretationen nicht Gebrauch gemacht und überprüft zurzeit deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
(4) Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen
Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden der A1 Group Schätzungen vornehmen, die die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, der angeführten Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag und der Aufwendungen und Erträge während des Berichtszeitraums beeinflussen können. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen.
Weiters hat der Vorstand zum Bilanzstichtag wichtige zukunftsbezogene Annahmen und Ermessensentscheidungen zu treffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Bilanzstichtag zu identifizieren, die mit dem Risiko einer wesentlichen Änderung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr behaftet sind. Bei allen Sensitivitätsanalysen bleiben die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert, d. h., es werden keine möglichen Korrelationseffekte berücksichtigt.
  • a) Umsatzerlöse: Änderungen der Aufteilung des Transaktionspreises von Mehrkomponentenverträgen auf Güter und Dienstleistungen sowie eine geänderte Festsetzung der durchschnittlichen Vertragsdauer können zu einer Verschiebung des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung führen (siehe Anhangangabe (5)).
  • b) Versorgungspläne für Arbeitnehmer:innen: Die Bewertung der Pensionspläne sowie der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen, Sterbewahrscheinlichkeiten sowie Fluktuationsraten angewendet werden. Änderungen dieser Parameter können zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (27)).
  • c) Wertminderungen: Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und Sachanlagen basieren grundsätzlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Veränderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren, der Umsatzentwicklung, der Kostentreiber sowie der Anlagenzugänge können zu einer Wertminderung oder, soweit zulässig, zu Wertaufholungen führen (siehe Anhangangabe (17)). Hinsichtlich der Buchwerte der Firmenwerte, der sonstigen immateriellen Vermögenswerte, der Nutzungsrechte und der Sachanlagen wird auf die Anhangangaben (17), (16), (30) und (15) verwiesen.
  • d) Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Hinsichtlich der Veränderung der Abschreibung aufgrund von Änderungen der Nutzungsdauern sonstiger immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen wird auf Anhangangaben (15) und (16) verwiesen.
  • e) Ertragsteuern: Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit der latenten Steuern überprüft der Vorstand, ob es wahrscheinlich ist, dass alle aktiven latenten Steuern realisiert werden können. Die endgültige Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern ist davon abhängig, ob in jenen Perioden, in denen die temporären Differenzen abzugsfähig werden, ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, können aktive latente Steuern nicht angesetzt werden (siehe Anhangangabe (29)).
  • f) Restrukturierungsrückstellung: Die Bewertung der Rückstellung beruht auf Parametern wie Abzinsungsfaktor und Gehaltssteigerungen. Änderungen dieser Parameter können zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (23)).
  • g) Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte basieren auf Schätzungen hinsichtlich deren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Ein abweichendes tatsächliches Zahlungsverhalten von Kunden kann zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (33)).
  • h) Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten: Die Bewertung der Rückstellung beruht auf Parametern wie erwartete Stilllegungskosten, geschätzte Laufzeit bis zum Rückbau, Abzinsungsfaktor und Inflationsrate. Änderungen dieser Parameter können zu einer höheren oder niedrigeren Rückstellung führen (siehe Anhangangabe (23)).
  • i) Leasingverhältnisse: IFRS 16 erfordert Schätzungen, die sowohl die Bewertung der Nutzungsrechte als auch der Leasingverbindlichkeiten beeinflussen. Diese umfassen im Wesentlichen die Auswirkungen etwaiger Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen auf die Laufzeit der Leasingverhältnisse und den angewendeten Grenzfremdkapitalzinssatz zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen (siehe Anhangangabe (30)).
(5) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der A1 Group resultieren. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und etwaige sonstige bei den Kunden erhobene und an die Steuerbehörden bzw. relevanten Stellen abgeführte Steuern und Abgaben ausgewiesen.
Die A1 Group erzielt Umsätze aus dem Verkauf von Endgeräten sowie aus der Erbringung von Festnetz- und Mobilkommunikationsdienstleistungen an natürliche Personen, gewerbliche und nicht gewerbliche Organisationen und andere nationale und internationale Netzbetreiber. Die A1 Group bietet weiters innovative Digitalprodukte, Cloud-, Security- und IoT-Lösungen und mobile Zahlungsdienste an.
Festnetzdienstleistungen umfassen Netzzugangsentgelte, Leistungen im Fern- und Ortsnetzbereich einschließlich Internetdiensten, Verbindungen vom Festnetz zu Mobilfunknetzen, internationalen Verkehr, Sprachmehrwertdienste, Zusammenschaltungen, Call-Center-Leistungen, Daten- und IKT-Lösungen, TV-Services, IPTV und Smart-Home-Lösungen.
Mobilkommunikationsdienstleistungen umfassen die digitale Mobilkommunikation einschließlich Mehrwertdiensten wie Text- und Multimedia-Nachrichten, M-Commerce, Informations- und Unterhaltungsdienstleistungen (beispielsweise mobiles TV, Musik-Streaming etc.).
Die folgende Tabelle zeigt die disaggregierten Umsatzerlöse für jede Produktgruppe und jedes Segment:
2023 (in TEUR)
Österreich
Bulgarien
Kroatien
Belarus
Slowenien
Serbien
Nordmazedonien
Sonstige*
Konsolidiert
Mobilfunkerlöse aus Dienstleistungen
1.070.030
346.392
286.954
254.664
128.087
261.654
96.138
 14.802
2.429.117
Festnetzerlöse aus Dienstleistungen
1.393.114
236.357
138.521
71.976
51.225
18.067
27.838
 18.436
1.918.663
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen
2.463.144
582.749
425.475
326.640
179.312
279.721
123.976
 33.238
4.347.780
Mobilfunkerlöse aus Verkauf Endgeräte
216.586
94.722
85.740
96.756
55.545
96.441
24.934
 936
669.787
Festnetzerlöse aus Verkauf Endgeräte
68.005
58.315
5.590
7.271
521
0
1.151
820
141.673
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte
284.591
153.037
91.330
104.027
56.066
96.441
26.085
 116
811.460
Sonstige betriebliche Erträge
49.956
13.935
8.038
11.545
6.812
6.336
1.464
 5.873
92.214
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
2.797.691
749.722
524.843
442.212
242.190
382.498
151.525
 39.227
5.251.453
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2022 (in TEUR)
Österreich
Bulgarien
Kroatien
Belarus
Slowenien
Serbien
Nordmazedonien
Sonstige*
Konsolidiert
Mobilfunkerlöse aus Dienstleistungen
1.031.585
318.072
263.796
284.545
117.226
246.941
89.087
 12.148
2.339.103
Festnetzerlöse aus Dienstleistungen
1.382.292
180.027
127.628
69.807
46.527
13.179
25.968
 20.735
1.824.693
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen
2.413.877
498.099
391.424
354.352
163.753
260.120
115.055
 32.883
4.163.796
Mobilfunkerlöse aus Verkauf Endgeräte
216.508
95.460
67.874
86.665
52.612
90.754
24.059
 596
633.335
Festnetzerlöse aus Verkauf Endgeräte
69.980
36.744
4.349
5.406
477
0
1.239
692
118.887
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte
286.488
132.203
72.223
92.071
53.090
90.754
25.297
95
752.222
Sonstige betriebliche Erträge
51.719
10.067
6.582
14.406
5.698
5.651
968
 6.114
88.978
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
2.752.084
640.369
470.229
460.829
222.540
356.524
141.320
 38.901
5.004.996
*Sonstige beinhaltet: Holding, Sonstige & Eliminierungen.
Die folgende Tabelle zeigt Umsatzerlöse aus Kundenverträgen und aus anderen Erlösquellen:
in TEUR
2023
2022
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen
4.327.666
4.146.457
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte
810.482
751.398
Umsatzerlöse aus Kundenverträgen gesamt
5.138.147
4.897.855
Sonstige Erlöse aus Dienstleistungen
20.114
17.339
Sonstige Erlöse aus Verkauf Endgeräte
978
824
Sonstige betriebliche Erträge
92.214
88.978
Andere Erlösquellen gesamt
113.306
107.141
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
5.251.453
5.004.996
Die sonstigen Erlöse aus Dienstleistungen beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus der Vermietung von Nebenstellenanlagen („PABX“), Set-Top-Boxen, Routern, Servern, Mobiltelefonen und Geräten für Festnetzkunden sowie Kommunikationsleitungen (siehe Anhangangabe (30)).
Die sonstigen Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus Finanzierungsleasing (siehe Anhangangabe (30)).
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erlöse aus der Vermietung von Funktürmen und Gebäuden in Höhe von 18.914 TEUR (2022: 21.086 TEUR), siehe Anhangangabe (30). Betreffend die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Erlöse aus abgeschriebenen Forderungen, die noch Vollstreckungsmaßnahmen unterlagen, siehe „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33). 2023 sind steuerfreie Forschungsprämien in Höhe von 914 TEUR (2022: 1.119 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Der verbleibende Anteil der sonstigen betrieblichen Erträge beinhaltet im Wesentlichen Einhebungsgebühren, Schadenersatz und den Gewinn aus dem Abgang von Sachanlagen.
Rechnungslegungsgrundsätze
Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden bei der Leistungserbringung realisiert und grundsätzlich monatlich fakturiert. Bestimmte Wertkartendienste, Zugangsentgelte, Grundentgelte, Wartungsverträge, Serviceleistungen und Erlöse für Mietleitungen für Geschäftskunden werden zum Teil im Voraus fakturiert. Diese Entgelte und Erlöse werden passivisch in den Vertragsverbindlichkeiten abgegrenzt (siehe Anhangangabe (24)) und als Ertrag über den Leistungszeitraum oder zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst.
Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten werden bei Lieferung und Annahme durch den Kunden entsprechend den Vertragsbedingungen realisiert. Bei Verkäufen, die nicht Teil von Mehrkomponentenverträgen oder von Ratenverkäufen sind, bezahlt der Kunde im Zeitpunkt des Verkaufs. Bei Verkäufen im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen bezahlt der Kunde den Anteil, der in den Vertragsvermögenswerten abgegrenzt ist, im Rahmen der monatlichen Entgelte über die Laufzeit des Vertrags. Bei Ratenverkäufen bezahlt der Kunde in gleichmäßigen Raten über die vertragliche Laufzeit.
Forderungen bzw. Umsatzerlöse aus Ratenverkäufen werden nicht abgezinst, wenn der Zeitraum zwischen Leistungserbringung und Bezahlung nicht mehr als ein Jahr beträgt oder wenn der Abzinsungseffekt unwesentlich ist. Für Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Einzelfallbetrachtung zur Wesentlichkeit der Abzinsung. 2023 und 2022 wurde lediglich in Belarus ein Aufzinsungseffekt in Höhe von 4.865 TEUR und 5.524 TEUR in den Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Endgeräten erfasst.
Beim Verkauf von Endgeräten über Zwischenhändler wird der Händler als Vermittler eingestuft, d. h., der Umsatz wird erst mit dem Verkauf der Endgeräte an den Kunden realisiert. Stützungen an Händler werden zu diesem Zeitpunkt als Umsatzminderung erfasst.
Bestimmte Verträge verpflichten die A1 Group zur Lieferung mehrerer Komponenten. Der Transaktionspreis dieser Mehrkomponentenverträge beinhaltet im Bereich Mobilkommunikation typischerweise den Verkauf eines Mobiltelefons, das Freischaltentgelt, den Servicevertrag und in Österreich eine jährliche Service-Pauschale. Im Bereich Festnetz beinhalten diese Verträge typischerweise Internet- und Festnetzleistungen inklusive Herstellung, in Österreich eine jährliche Internet-Service-Pauschale sowie optional Fernsehen und Mobilfunkleistungen.
Die A1 Group teilt diese Verträge generell in separat zu betrachtende Bilanzierungseinheiten („units of account“) ein, sofern die dafür in IFRS 15 normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Einteilung basiert auf der Annahme, dass die einzelnen Leistungskomponenten jeweils einen von den anderen Leistungskomponenten getrennten Nutzen für den Endkunden haben und als eigenständige Leistungsverpflichtung angesehen werden können.
Die Aufteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfolgt proportional zu den Einzelveräußerungspreisen („stand-alone selling prices“) der zugrundeliegenden Güter und Dienstleistungen. Die Festlegung der Einzelveräußerungspreise von Gütern erfolgt anhand von Marktpreisen alternativer Anbieter. Die Einzelveräußerungspreise von Dienstleistungen sind separat verfügbar, da Dienstleistungen auch gesondert, d. h. auch ohne Hardware, angeboten werden.
Kundenbindungsprogramme, die auf der Basis getätigter Umsätze zu Ansprüchen auf den Bezug von neuen Mobilfunkgeräten oder Zubehör führen und in Form von Bonuspunkten mit den Kunden verrechnet werden, sind ebenfalls Teil der Mehrkomponentenberechnung und werden zum Zeitpunkt der Gewährung unter Berücksichtig einer geschätzten Verfallsquote umsatzreduzierend bzw. zum Zeitpunkt der Einlösung der Ansprüche umsatzerhöhend erfasst. Die Festlegung der Einzelveräußerungspreise der Bonuspunkte erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelveräußerungspreises der zukünftigen Leistung. Die Leistungsverpflichtung wird um die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme angepasst.
Für einen Großteil der Verträge wendet die A1 Group die praktische Erleichterung gemäß IFRS 15 an, ähnlich ausgestaltete Verträge zu Portfolios zusammenzufassen. Als wesentliche Kriterien für die Portfoliobildung werden die Gleichartigkeit der Vertragsinhalte sowie die Laufzeit definiert. Für einen geringen Teil der komplexeren Großkundenverträge erfolgt die Ermittlung der IFRS-15-Abgrenzungen auf Ebene des einzelnen Vertrages.
Erlöse aus Verbindungs- und Roamingleistungen an eigene Kunden werden auf Basis von Gesprächsminuten bzw. verbrauchtem Datenvolumen als Umsatz zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Leistung erbracht wurde, sofern die Verbindungs- und Roamingleistungen nicht mit einem vertraglich vereinbarten Fixtarif gedeckt sind.
Erlöse aus eingehenden Gesprächen von inländischen und ausländischen Netzbetreibern (Zusammenschaltung) und Roaming werden in der Periode ertragswirksam erfasst, in der die Gespräche stattfinden bzw. das Datenvolumen verbraucht wird.
Im Bereich von Mehrwertdiensten im Mobilfunk, aber auch teilweise bei (digitalen) Dienstleistungen wie etwa Software aus der Cloud tritt die A1 Group bei gewissen Verträgen als Vermittler (Agent) auf und erfasst die Umsatzerlöse daher entsprechend auf Nettobasis, d. h. nach Abzug der Kosten gegenüber dem Lieferanten.
Skonti und nachträglich gewährte Rabatte werden zum Zeitpunkt der Gewährung als Erlösminderung gebucht. Die Rabatte werden in Abhängigkeit von den Umsatzerlösen aus Dienstleistungen auf Einzelkundenbasis berechnet.
Rabatte (standardisierte Mehrkomponentenstützungen) werden grundsätzlich in die Mehrkomponentenberechnung einbezogen, was bei reinen Dienstleistungsverträgen zu einer gleichmäßigen Reduktion der Umsatzerlöse über die Vertragslaufzeit führt. Bei Mehrkomponentenverträgen werden die Rabatte nach der Methode der relativen Einzelveräußerungspreise grundsätzlich den einzelnen Leistungsverpflichtungen zugeordnet, weshalb ein Teil den Umsatz für Endgeräte zeitpunktbezogen reduziert und der andere Teil den Umsatz aus Dienstleistungen zeitraumbezogen reduziert.
Für bestimmte Kunden werden aufgrund der abgenommenen Mengen zusätzlich zu den standardisierten Mehrkomponentenstützungen noch Rabatte für den Bezug von Hardware und teils auch Dienstleistungen für die Laufzeit der Serviceverträge gewährt. Diese werden ebenfalls in die Mehrkomponentenberechnung einbezogen („Kundenrabatte für Hardware“).
Es bestehen keine wesentlichen über die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehenden Garantieverpflichtungen. Des Weiteren bestehen keine wesentlichen Rücknahmeverpflichtungen.
Die Gesamthöhe des Transaktionspreises der zum 31. Dezember 2023 nicht (oder teilweise nicht) erfüllten Leistungsverpflichtungen aus Mehrkomponentengeschäften beläuft sich auf 651.593 TEUR (2022: 722.264 TEUR) und wird in der Regel über eine Vertragsdauer von 12 bis 24 Monaten, bzw. im Geschäftskundenbereich bis zu 36 Monaten, realisiert. Für Leistungsverpflichtungen, deren Erlöse in Höhe des Betrags erfasst werden können, den das Unternehmen in Rechnung stellen darf, wird von der Angabe des Transaktionspreises noch nicht erfüllter Leistungsverpflichtungen und des Zeitpunkts der Erlöserfassung abgesehen. Die Angaben beziehen sich nur auf Transaktionen im Anwendungsbereich von IFRS 15, d. h., sie umfassen nicht die Anteile des Transaktionspreises, die Leistungsverpflichtungen außerhalb des Anwendungsbereichs des Standards zugeordnet wurden, z. B. Leasing-Verhältnisse.
(6) Kosten und Aufwendungen
In der folgenden Tabelle sind die Kosten und Aufwendungen nach ihrer Art aufgegliedert:
in TEUR
2023
2022
Kosten der Endgeräte
789.714
730.780
Personalaufwand, inkl. Sozialleistungen und Abgaben
938.977
929.247
Sonstiger betrieblicher Aufwand
1.598.770
1.507.047
Gesamte Kosten und Aufwendungen
3.327.461
3.167.074
Die Kosten der Endgeräte entsprechen dem Materialaufwand. Der Personalaufwand, inkl. Sozialleistungen und Abgaben, umfasst die gesamten Leistungen an Arbeitnehmer:innen abzüglich aktivierter Eigenleistungen, die saldiert dargestellt werden:
in TEUR
2023
2022
Aktivierte Eigenleistungen
90.526
78.537
Aktivierte Eigenleistungen stellen den Wert der für eigene Zwecke erbrachten Leistungen dar und bestehen im Wesentlichen aus Personalkosten und direkt zurechenbaren Gemeinkosten, die hauptsächlich als Teil der Sachanlagen aktiviert werden. Betreffend die Aktivierung selbst erstellter Software siehe Anhangangabe (16).
Wertberichtigungen von Forderungen an Kunden, Händler und sonstige Forderungen, die der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten zugeordnet sind, werden in den Forderungsabschreibungen im Funktionsbereich Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen erfasst und betragen (siehe Anhangangabe (33)):
in TEUR
2023
2022
Wertminderungen
41.799
37.914
Die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Position Abschreibung verteilt sich wie folgt:
in TEUR
2023
2022
Kosten zur Erbringung von Dienstleistungen
879.679
828.116
Kosten der Endgeräte
17.518
16.879
Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen
113.306
117.880
Abschreibung
1.010.502
962.875
Der Anstieg der Abschreibung ist auf den Zugang von Nutzungsrechten im Zusammenhang mit Mietverträgen mit der ETS Group zurückzuführen (siehe Anhangangaben (2) und (30)).
Honorare Konzernabschlussprüfer
In der Hauptversammlung wurde die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. („EY“) als Konzernabschlussprüfer der Telekom Austria AG bestellt. Die Honorare für den Konzernabschlussprüfer betragen:
in TEUR
2023
2022
Jahresabschlussprüfungen
1.248
1.099
Andere Bestätigungsleistungen
1.367
142
Sonstige Leistungen
104
122
Aufwendungen EY
2.720
1.363
Die Aufwendungen der Jahresabschlussprüfungen beinhalten weder verrechnete Spesen noch Vorsteuer.
Die anderen Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen betreffen 2023 im Wesentlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangaben (2)). Weiters sind, wie auch im Jahr 2022, Aufwendungen im Zusammenhang mit den erweiterten Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung im Nachhaltigkeitsbericht, der Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat („ESEF-Format“) sowie Prüfungen des internen Kontrollsystems(„ISAE-Zertifizierungen“) enthalten.
Erleichterungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19
Die A1 Group hat 2023 staatliche Unterstützung in Summe von 320 TEUR (2022: 3.932 TEUR) im Personalaufwand erfasst. Diese stammen im Wesentlichen aus Vergütungen für Dienstfreistellungen für bestimmte Mitarbeiter:innen ohne Möglichkeit zum mobilen Arbeiten in Österreich sowie 2022 aus Vergütungen in Slowenien.
(7) Finanzergebnis
in TEUR
2023
2022
Zinsertrag aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten
17.996
9.537
Zinsertrag aus zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust bewerteten Vermögenswerten
1.094
885
Zinsertrag aus zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerteten Vermögenswerten
925
400
Zinsertrag aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen
155
165
Zinsertrag
20.170
10.986
in TEUR
2023
2022
Zinsaufwand aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten
57.018
43.838
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten
38.528
13.067
Aktivierte Zinsen
 3.956
 1.805
Zinsaufwand aus Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten
6.915
4.881
Zinsaufwand
98.505
59.982
Zinsen werden, mit Ausnahme von zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust bewerteten Vermögenswerten, unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Der Zinsaufwand aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus den begebenen Anleihen und aus der Auflösung der Hedging-Rücklage (siehe Anhangangaben (21), (25) und (33)). Der Anstieg des Zinsaufwands/Zinsertrags aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten/Forderungen resultiert im Wesentlichen aus der Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH im Zusammenhang mit der Anleihe und des langfristigen Kredits sowie deren Veranlagung für den Zeitraum zwischen der Begebung bzw. der Aufnahme im Juli bis zur Abspaltung der Gesellschaft am 22. September 2023 (siehe Anhangangaben (25) und (2)). Der Anstieg des Zinsaufwands aus Leasingverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf den Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus sowie die Abspaltung der ETS Group zurückzuführen (siehe Anhangangaben ((2), (11) und (30)). Betreffend den Zinsaufwand aus Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten siehe Anhangangabe (23).
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. Zur Berechnung der aktivierten Zinsen wurde 2023 für selbst erstellte Software sowie für qualifizierte Vermögenswerte des Sachanlagevermögens (siehe Anhangangaben (15) und (16)) ein Zinssatz von 2,2% (2022: 2,3%) angewendet.
in TEUR
2023
2022
Zinsergebnis aus Personalrückstellungen
 497
2.607
Zinsaufwand aus Restrukturierungsrückstellung
10.899
945
Bereitstellungsgebühren für nicht ausgenutzte Kreditlinien
2.870
2.122
Erhaltene Dividenden
 395
 422
Gewinn aus dem Verkauf von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden
 
 
Zeitwert über das sonstige Ergebnis
 1
 18
Verlust aus dem Verkauf von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden
 
 
Zeitwert über das sonstige Ergebnis
5
37
Veränderung des erwarteten Kreditverlustes
 224
 31
Anspruchszinsen
 1.226
 3.489
Gewinn aus der Bewertung von Instrumenten zum beizulegenden
 
 
Zeitwert über Gewinn und Verlust
 3.955
 2.118
Verlust aus der Bewertung von Instrumenten zum beizulegenden
 
 
Zeitwert über Gewinn und Verlust
1.122
5.399
Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen
 
 
und sonstiges Finanzergebnis, netto
8.597
5.032
Die Restrukturierungsrückstellung beinhaltet Rückstellungen für belastende Verträge gem. IAS 37 sowie Rückstellungen für Sozialpläne gem. IAS 19.
Betreffend die zur Berechnung der Restrukturierungs- und Personalrückstellungen herangezogenen Zinssätze siehe Anhangangaben (23) und (27). Im Zinsergebnis aus Personalrückstellungen ist ein Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung für Pensionskassenvorsorge in Höhe von 7.167 TEUR erfasst (siehe Anhangangabe (23). Der erwartete Kreditverlust betrifft Finanzinvestitionen (siehe Anhangangabe (19)). Der Ertrag aus Anspruchszinsen 2023 und 2022 stammt im Wesentlichen aus Betriebsprüfungen in Bulgarien. Der Gewinn/Verlust aus der Bewertung von Instrumenten zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust beinhaltet weder erhaltene Dividenden noch Zinserträge.
in TEUR
2023
2022
Wechselkursgewinne
7.796
16.118
Wechselkursverluste
 11.260
 15.473
Wechselkursdifferenzen
 3.464
645
Wechselkursdifferenzen entstehen durch Wechselkursschwankungen zwischen der Erfassung der Transaktion und deren Zahlung bzw. durch die Bewertung der offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag. Die Wechselkursdifferenzen sind im Wesentlichen auf die Entwicklung des belarussischen Rubels zurückzuführen. Die Fremdwährungskurse sind in Anhangangabe (3) enthalten.
(8) Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) wird mittels Division des Periodenergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Jahres im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt:
 
2023
2022
Jahresergebnis, das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfällt, in TEUR
645.216
633.877
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Aktien
664.084.841
664.084.841
Ergebnis je Aktie – unverwässert und verwässert in Euro
0,97
0,95
Zur Anzahl der Aktien siehe Anhangangabe (28).
Der Aufsichtsrat hat festgelegt, alle Mitarbeiterbeteiligungspläne in bar abzugelten. Folglich ergeben sich zum 31. Dezember 2023 und 2022 keine potenziell verwässernden Aktien.
(9) Liquide Mittel
Liquide Mittel enthalten Guthaben bei Kreditinstituten und Finanzinvestitionen mit Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten, gerechnet vom Erwerbszeitpunkt. Der Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln.
Die A1 Group veranlagt ihre liquiden Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten einwandfreier Bonität, daher ergab die Berechnung der erwarteten Kreditverluste nur einen unwesentlichen Effekt für liquide Mittel, welcher nicht erfasst wurde (siehe auch „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33)).
(10) Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Forderungen, brutto
1.127.563
1.124.757
Wertberichtigungen
 284.479
 285.130
Forderungen, netto
843.084
839.627
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
75.650
69.817
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 betreffen die Forderungen an Kunden, Händler und sonstige Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Forderungen aus dem Ratenverkauf im Wesentlichen von Mobiltelefonen und Tablets aus allen Segmenten.
Die Entwicklung der Wertberichtigung zu Forderungen an Kunden, Händler und sonstige sowie deren Altersstruktur ist unter „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33) dargestellt.
(11) Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Aktionäre América Móvil und ÖBAG sind als nahestehende Unternehmen anzusehen, da ihnen der Anteil an der Telekom Austria AG Beherrschung bzw. maßgeblichen Einfluss gewährt. Über América Móvil besitzt die A1 Group auch ein Naheverhältnis zu deren Tochterunternehmen. Über die ÖBAG besteht für die A1 Group ein Naheverhältnis zur Republik Österreich, die damit ebenso wie ihre Tochterunternehmen (im Wesentlichen der ÖBB-, der ASFINAG-, der OMV- und der Post-Konzern sowie die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) und der Verbund) als nahestehende Unternehmen einzustufen sind. Weiters sind die Aufsichtsräte der Telekom Austria AG als nahestehende Personen einzustufen.
Wie in Anhangangabe (2) beschrieben, ist die ETS Group als Tochtergesellschaft der América Móvil seit der Abspaltung am 22. September 2023 als nahestehendes Unternehmen einzustufen. Der Abgang der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden der ETS Group sowie weitere Transaktionen nach dem Abgang sind in Anhangangabe (2) sowie in den „Änderungen des Konsolidierungskreises“ in den jeweiligen Tabellen der einzelnen Anhangangaben ersichtlich. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Leistungsverrechnungen zwischen A1 und ETS Group sind in den in der Folge offengelegten Aufwendungen und Erträgen enthalten.
Die Fremdüblichkeit der Geschäftsfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen wird laufend dokumentiert und überwacht. Mit Ausnahme der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften, deren Transaktionen im Konzernabschluss eliminiert werden, sowie der in Anhangangabe (2) offengelegten Transaktionen mit der ETS Group gibt es keine Finanzierungsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
Die Aufwendungen und Erträge mit den nahestehenden Unternehmen und Personen setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
2023
2022
Umsatzerlöse (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
124.464
135.388
Aufwendungen
104.594
93.588
Zinsertrag
543
0
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten
15.392
0
2023 und 2022 umfassen die Umsatzerlöse mit den österreichischen nahestehenden Unternehmen das komplette Leistungsspektrum der A1 Group. Die Reduktion der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf einen Einmaleffekt aus dem Jahr 2022 betreffend die Digitalisierung im öffentlichen Sektor zurückzuführen. Die Aufwendungen mit den österreichischen nahestehenden Unternehmen umfassen 2023 und 2022 im Wesentlichen Energie, Aufwendungen für Leitungs- und Nutzungsrechte, Porto, Transportleistungen, Provisionen und Beiträge an die RTR. Der Anstieg der Aufwendungen ist im Wesentlichen auf erhöhte Energiekosten zurückzuführen.
2023 sind Umsatzerlöse gegenüber der nach der at-Equity-Methode bilanzierten Gesellschaft Canal+ in Höhe von 5 TEUR (2022: 2.541 TEUR) und Aufwendungen von 4.916 TEUR enthalten (2022: 4.224 TEUR). Die Aufwendungen betreffen TV- und Videoinhalte, die Umsatzerlöse 2022 im Wesentlichen den Verkauf von TV-Rechten der A1now TV GmbH an Canal+ (siehe „Zwischengewinneliminierung“ in Anhangangabe (18)).
Der Zinsertrag steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit den in Anhangangabe (2) erläuterten übertragenen Schulden der ETS Group für den Zeitraum nach der Abspaltung bis zur Tilgung am 26. September 2023. Der Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten betrifft Mietverträge mit der ETS Group (siehe Anhangangabe (30)).
Die A1 Group ist verpflichtet, Kommunikationsdienste für einkommensschwache Haushalte und sonstige berechtigte Kunden zu verminderten Tarifen zu erbringen, wofür sie von der Republik Österreich auf vertraglicher Basis Ausgleichszahlungen erhält. Der Vertrag mit der Republik Österreich vom Juni 2021 legt die Rückerstattung für Kunden mit gültigem Bescheid mit 10,00 Euro netto pro Kunden und Monat fest. 2023 betrugen die Rückerstattungen, welche über den Leistungszeitraum als Umsatz erfasst werden, 5.368 TEUR (2022: 7.008 TEUR).
Hinsichtlich der Transaktionen betreffend den Wechsel von unkündbaren Beamten zum Bund und den damit erfassten Aufwendungen und Rückstellungen wird auf Anhangangabe (23) verwiesen.
Betreffend die Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte, die von der Republik Österreich geleistet wurden, siehe Anhangangabe (15), steuerfreie Forschungsprämien sind in Anhangangabe (5), COVID-19-Unterstützungen in Anhangangabe (6) ersichtlich.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen zum 31. Dezember 2023 und 2022 beinhalten vollkonsolidierte Tochterunternehmen der América Móvil sowie Verbindlichkeiten gegenüber der nach der at-Equity-Methode bilanzierten Gesellschaft Canal+ in Höhe von 430 TEUR (2022: 159 TEUR), siehe Anhangangabe (18). Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entstammen der operativen Geschäftstätigkeit insbesondere im Zusammenhang mit Interconnection und Roaming. Zum 31. Dezember 2023 resultiert der Anstieg der Verbindlichkeiten im Wesentlichen aus verrechneten Mieten der ETS Group, der Anstieg der Forderungen stammt aus der Verrechnung von Mietverträgen für Mobilfunkstandorte, für die nur das wirtschaftliche, nicht aber das zivilrechtliche Eigentum an die ETS Group übertragen wurde.
Die Bezüge der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen anderer Mitarbeiter:innen sind in folgender Tabelle dargestellt. Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen setzen sich aus den im Firmenbuch eingetragenen Vorständ:innen bzw. Geschäftsführer:innen der wesentlichen operativen Gesellschaften der A1 Group und den Mitgliedern des Vorstandes der Telekom Austria AG (siehe Anhangangabe (36)) zusammen.
in TEUR
2023
2022
Mitarbeiterentlohnung, kurzfristig
13.457
12.226
Pensionen
497
518
Mitarbeiterentlohnung, langfristig
0
0
Abfertigungen
1.056
166
Aktienbasierte Vergütung
1.855
935
Bezüge der leitenden Mitarbeiter:innen
16.865
13.844
 
 
 
Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen anderer Mitarbeiter:innen
 10.992
19.412
Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen des Vorstandes
1.253
413
Die Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen setzen sich aus gesetzlichen sowie freiwilligen Abfertigungsaufwendungen, Beiträgen zu Pensionsplänen und anderen Pensionsleistungen zusammen. 2023 ist in den Aufwendungen anderer Mitarbeiter:innen ein Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung für Pensionskassenvorsorge in Höhe von 27.863 TEUR erfasst (siehe Anhangangabe (23).
(12) Vorräte
Die Vorräte umfassen Handelswaren, die in Geschäften der A1 Group oder an Händler verkauft werden und zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt werden. Die Bewertung erfolgt mit dem gleitenden Durchschnittspreis abzüglich Wertberichtigung, die auf der Umschlagshäufigkeit der letzten zwölf Monate basiert. Der Nettoveräußerungswert wird aufgrund zu erwartenden Verkaufspreise abzüglich der noch anfallenden Vertriebskosten bei einer normalen Geschäftsentwicklung ermittelt.
Der Nettobetrag aus Wertminderung und Wertaufholung von Vorräten, der in den Kosten der Endgeräte erfasst wurde, beträgt:
in TEUR
2023
2022
Wertminderung und Wertaufholung von Vorräten
 656
 9.729
Wertminderung: negatives Vorzeichen; Wertaufholung: positives Vorzeichen
(13) Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
70.590
65.571
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
105.561
75.178
Vertragskosten
47.127
42.518
Gesamt
223.277
183.267
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Gehaltsvorschüsse
14.188
18.044
Lizenzkosten
15.765
14.367
Sonstige
40.637
33.160
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
70.590
65.571
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Finanzierungsleasingforderungen
1.185
1.362
Abgegrenzte Zinsen
2.796
2.491
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
10.239
9.067
Finanzielle Vermögenswerte
14.220
12.920
Finanzbehörden
1.376
1.306
Vorauszahlungen
28.571
12.951
Zuschüsse der öffentlichen Hand
24.622
36.865
Erstattung Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag
23.481
0
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
21.268
17.113
Nicht finanzielle Vermögenswerte
99.319
68.234
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, brutto
113.538
81.154
Abzüglich Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte
 3.569
 3.273
Abzüglich Wertberichtigung für nicht finanzielle Vermögenswerte
 4.409
 2.703
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
105.561
75.178
  • § Betreffend Finanzierungsleasingforderungen sowie die erfasste Wertberichtigung, die in der Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte enthalten ist, siehe Anhangangabe(30).
  • § Abgegrenzte Zinsen beinhalten Zinsen auf Finanzinvestitionen (siehe Anhangangabe(19)).
  • § Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (abzüglich Wertberichtigung) betreffen im Wesentlichen Forderungen an einen Vertriebspartner in Bulgarien.
  • § Die Zuschüsse der öffentlichen Hand sind im Wesentlichen auf den Breitbandausbau in Österreich zurückzuführen (siehe Anhangangabe (15)).
  • § Die Erstattung Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag beinhaltet Forderungen an den Bund für Gehaltsnachzahlungen an österreichische Beamt:innen im Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten, da diese durch den Bund zu tragen sind (siehe Anhangangaben (22) und (23)).
  • § Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Leistungen, Entschädigungsleistungen von Versicherungen und Forderungen gegenüber Mitarbeiter:innen.
Vertragskosten
An Dritte und an Mitarbeiter:innen gezahlte Provisionen werden als Abgrenzungsposten aktiviert, soweit es sich dabei um Kosten für die Erlangung eines Kundenvertrages handelt und diese voraussichtlich in den Erlösen Deckung finden. Da die Realisierung der Vertragskosten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft. Die A1 Group wendet den praktischen Behelf an, Vertragserlangungskosten nicht zu aktivieren, wenn der Abschreibungszeitraum kürzer als ein Jahr ist.
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Vertragskosten, brutto
48.192
43.491
Wertberichtigung Vertragskosten
 1.066
 973
Vertragskosten, netto
47.127
42.518
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
19.252
16.233
Aktivierte Vertragskosten werden über die erwartete Vertragsdauer des zugrundeliegenden Vertrages erfolgswirksam linear abgeschrieben. 2023 beträgt die Abschreibung, die in den Vertriebsaufwendungen erfasst wird, 35.588 TEUR (2022: 34.483TEUR).
Wertminderungen werden in den Vertriebsaufwendungen ausgewiesen und dann erfasst, wenn die dazugehörige Kundenforderung oder der Vertragsvermögenswert gemäß IFRS 9 wertzuberichtigen ist. Die Entwicklung der Wertberichtigung der Vertragskosten ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
in TEUR
2023
2022
Stand 1. Jänner
973
978
Währungsumrechnung
 2
 0
Auflösung
 835
 831
Dotierung
929
827
Stand 31. Dezember
1.066
973
(14) Vertragsvermögenswerte
Vertragsvermögenswerte stellen einen Anspruch der A1 Group auf Gegenleistung für Güter oder Dienstleistungen, die auf Kunden übertragen wurden, dar. Vertragsvermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Abgrenzungen aus relevanten Mehrkomponentenverträgen im Mobilfunkbereich und aus Leistungsverpflichtungen im Festnetzbereich sowie Abgrenzungen aus Kundenbindungsprogrammen, Kundenrabatten für Hardware und Herstellungsentgelten (siehe Anhangangabe (5)).
Da die Realisierung der Vertragsvermögenswerte innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft. Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, sobald der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung unbedingt wird. Zum 31. Dezember 2023 sind Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenbindungsprogrammen bzw. aus Kundenrabatten für Hardware in Höhe von 90.474 TEUR (2022: 89.277 TEUR) Teil der Mehrkomponentenberechnung und werden daher saldiert in den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen.
Die Veränderungen der Vertragsvermögenswerte, brutto sowie die Überleitung zu den Vertragsvermögenswerten, netto und deren Anteil mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in folgender Tabelle dargestellt:
in TEUR
2023
2022
Stand 1. Jänner
100.178
106.518
Erhöhungen
189.714
202.818
Umgliederung zu Forderungen
 198.797
 209.232
Währungsumrechnung
41
76
Stand 31. Dezember
91.137
100.178
Wertberichtigungen
 2.746
 2.844
Vertragsvermögenswerte, netto
88.391
97.334
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
40.872
43.810
Die Entwicklung der Wertberichtigung zu den Vertragsvermögenswerten ist unter „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33) dargestellt.
(15) Sachanlagen
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten bestimmte Aufwendungen, die während der Errichtung bzw. des Ausbaus von Anlagen anfallen, wie zum Beispiel Material- und Personalaufwand, direkt zurechenbare Gemeinkosten und Zinsaufwand sowie den Barwert der Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten sowie gegebenenfalls der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (siehe Anhangangabe (23)). Umsatzsteuer, die von Lieferanten in Rechnung gestellt wird und zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Instandhaltung und Reparaturen werden im Jahr des Anfalls als laufender Aufwand gebucht, Ersatz- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert. Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang erfasst, wobei die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst wird.
Kabel sowie Hilfs- und Betriebsstoffe werden vor allem im eigenen Netzausbau eingesetzt und in Übereinstimmung mit IAS 16.8 in den Sachanlagen ausgewiesen, da erwartet wird, diese in mehr als einer Periode zu verbrauchen.
Zum 31. Dezember 2023 betrug der Buchwert der Grundstücke 59.897 TEUR (2022: 60.100 TEUR).
in TEUR
Kommunikationsanlagen und Ausstattung
Grundstücke, Gebäude & Bauten auf fremdem Grund
Sonstige Vermögenswerte
Anlagen in Bau
Kabel sowie Hilfs- und Betriebsstoffe
Gesamt
Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
 
Stand 1. Jänner 2022
11.220.199
938.065
374.676
236.681
136.094
12.905.715
Zugänge
259.711
7.704
27.376
215.281
263.648
773.720
Abgänge
 282.155
 7.900
 31.677
 661
 3.863
 326.256
Umbuchungen
307.653
8.413
8.057
 104.048
 227.316
 7.242
Währungsumrechnung
 5.333
 454
 5
 63
 100
 5.956
Änderungen des Konsolidierungskreises
52
5
2.624
0
0
2.681
Stand 31. Dezember 2022
11.500.127
945.833
381.051
347.189
168.462
13.342.662
Zugänge
281.011
10.818
25.307
268.899
220.538
806.572
Abgänge
 266.581
 11.137
 24.635
 1.503
 6.091
 309.948
Umbuchungen
402.196
4.849
12.315
 189.967
 232.538
 3.146
Währungsumrechnung
 49.530
 4.693
 8.686
 2.730
 590
 66.229
Änderungen des Konsolidierungskreises
 1.379.136
 2.249
 6.423
 12.194
 879
 1.400.882
Stand 31. Dezember 2023
10.488.086
943.420
378.929
409.693
148.901
12.369.030
Kumulierte Abschreibung und Wertminderung
 
 
 
 
 
 
Stand 1. Jänner 2022
 8.963.923
 724.859
 308.878
0
 32.263
 10.029.923
Zugänge
 480.544
 19.067
 37.900
0
 1.600
 539.112
Wertminderung
0
 53
 3.799
0
0
 3.851
Abgänge
245.429
3.871
31.159
0
892
281.352
Umbuchungen
599
 695
99
0
0
3
Währungsumrechnung
3.891
219
353
0
7
4.470
Änderungen des Konsolidierungskreises
 43
 5
 1.444
0
0
 1.491
Stand 31. Dezember 2022
 9.194.591
 740.588
 320.409
0
 32.964
 10.288.552
Zugänge
 479.632
 19.351
 34.101
0
 8.210
 541.295
Wertminderung
0
 39
 2.693
0
0
 2.733
Abgänge
254.424
8.186
23.705
0
2.909
289.224
Währungsumrechnung
32.482
1.553
7.910
0
60
42.005
Änderungen des Konsolidierungskreises
1.157.251
771
3.330
0
0
1.161.352
Stand 31. Dezember 2023
 8.230.059
 749.479
 322.255
0
 38.206
 9.339.999
Buchwert zum
 
 
 
 
 
 
31. Dezember 2023
2.258.028
193.941
56.674
409.693
110.695
3.029.031
31. Dezember 2022
2.305.536
205.245
60.642
347.189
135.498
3.054.110
In den sonstigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Büro-, Geschäfts- und sonstige Ausstattung sowie Fahrzeuge enthalten.
Die Änderungen des Konsolidierungskreises 2023 resultieren aus der Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangabe (2)).
Die Abschreibung auf Sachanlagen wird linear über die geschätzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berechnet, wobei eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt (siehe Werthaltigkeitsprüfung in Anhangangabe (16)). Einbauten in fremden Gebäuden werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum aus Leasingdauer und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer der Sachanlagen abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren beträgt für:
 
2023
2022
Kommunikationsanlagen und Ausstattung
2–25
2–25
Gebäude und Einbauten in fremden Gebäuden
2–50
3–50
Sonstige Vermögenswerte
2–10
2–10
Die Wertminderung der sonstigen Vermögenwerte im Jahr 2023 und 2022 resultiert aus der der Abwertung der Solaranlage im Segment Belarus. Seit 1. April 2023 kann der Überschuss an erzeugtem Solarstrom aufgrund neuer gesetzlicher Beschränkungen nicht mehr verkauft werden. Da keine Cashflows mehr erwartet werden, wurde die gesamte Solaranlage auf null abgewertet. Bereits im Juni 2022 wurden die staatlich geregelten Preise für Solarstrom in Belarus reduziert, was zu einem Einbruch der Erlöse aus Solarstrom führte. Der Nutzungswert der Solaranlage wurde auf Basis eines externen Gutachtens ermittelt, in welchem ein Zinssatz für die Abzinsung der Zahlungsströme von 21,6% angewandt wurde.
Sensitivitätsanalyse
Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare Sachanlagen stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Eine Veränderung der Nutzungsdauern um ein Jahr würde zu folgenden Veränderungen der Abschreibung führen:
in TEUR
2023
2022
Rückgang aufgrund Verlängerung um ein Jahr
89.495
94.383
Erhöhung aufgrund Verkürzung um ein Jahr
175.527
167.856
2022 wurden die Nutzungsdauern der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen basierend auf Gutachten von technischen Expert:innen auf bis zu 25 Jahre verlängert, was zu einem Rückgang der Abschreibungen in den „Kommunikationsanlagen und Ausstattung“ in Höhe von 7.217 TEUR führte.
Zuschüsse der öffentlichen Hand und Kaufverpflichtungen
2023 betrugen die Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte, die von den Anschaffungskosten abgezogen wurden, 43.637 TEUR (2022: 24.822 TEUR). 2022 betrafen davon 180 TEUR die COVID-19-Investitionsprämie, welche 2020 in Österreich in Folge der Corona-Krise zum Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen wurde. Die weiteren Zuschüsse wurden im Wesentlichen für den Breitbandausbau in Österreich gewährt.
Zum 31. Dezember 2023 betrugen die Kaufverpflichtungen für Sachanlagen 238.442 TEUR (2022: 208.760 TEUR).

(16) Immaterielle Vermögenswerte
in TEUR
Lizenzen und sonstige Rechte
Markennamen und Patente
Software
Kundenstock
Anlagen in Bau
Gesamt
Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
 
Stand 1. Jänner 2022
2.159.984
559.210
1.166.667
1.042.191
160.859
5.088.911
Zugänge
15.823
1.895
57.889
831
102.332
178.771
Abgänge
 4.431
0
 46.318
0
 757
 51.506
Umbuchungen
 230
2.627
104.447
245
 99.848
7.242
Währungsumrechnung
 1.145
 489
 622
 2.369
227
 4.398
Änderungen des Konsolidierungskreises
0
2.010
1.064
5.567
0
8.642
Stand 31. Dezember 2022
2.170.002
565.254
1.283.126
1.046.466
162.814
5.227.662
Zugänge
137.161
3.853
63.663
289
100.256
305.222
Abgänge
 1.023
 30
 57.859
0
 400
 59.313
Umbuchungen
466
5.317
114.407
0
 117.044
3.146
Währungsumrechnung
 19.151
 8.832
 8.138
 33.365
 686
 70.172
Änderungen des Konsolidierungskreises
 854
 324
 6
0
 347
 1.531
Stand 31. Dezember 2023
2.286.601
565.237
1.395.193
1.013.390
144.593
5.405.014
Kumulierte Abschreibung und Wertminderung
 
 
 
 
 
 
Stand 1. Jänner 2022
 1.062.302
 389.698
 965.565
 1.001.182
0
 3.418.747
Zugänge
 128.499
 3.734
 110.839
 12.377
0
 255.450
Abgänge
3.986
0
46.001
0
0
49.988
Umbuchungen
0
0
 3
0
0
 3
Währungsumrechnung
1.328
605
609
2.327
0
4.869
Änderungen des Konsolidierungskreises
0
0
 357
0
0
 357
Stand 31. Dezember 2022
 1.185.488
 392.828
 1.030.154
 1.011.232
0
 3.619.701
Zugänge
 124.486
 4.984
 115.576
 9.339
0
 254.385
Abgänge
791
30
57.416
0
0
58.238
Währungsumrechnung
14.832
8.984
7.408
33.263
0
64.487
Änderungen des Konsolidierungskreises
804
141
1
0
0
947
Stand 31. Dezember 2023
 1.293.546
 388.656
 1.080.904
 987.308
0
 3.750.415
Buchwert zum
 
 
 
 
 
 
31. Dezember 2023
993.055
176.581
314.289
26.082
144.593
1.654.600
31. Dezember 2022
984.515
172.426
252.972
35.234
162.814
1.607.961
Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangaben (2)und (34) verwiesen.
Noch nicht in Betrieb genommene Lizenzen sind in den Lizenzen und Nutzungsrechten enthalten.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt, wobei eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt (siehe Werthaltigkeitsprüfung). Der planmäßigen linearen Abschreibung liegen folgende Nutzungsdauern in Jahren zugrunde:
 
2023
2022
Mobilfunk- und Festnetzlizenzen
524
5–24
Sonstige Rechte
330
2–30
Patente
57
5–7
Software
210
2–10
Kundenstock
513
5–14
Die folgende Tabelle zeigt die erwartete Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer für die folgenden Perioden:
in TEUR
2023
2022
2023
k. A.*
271.131
2024
279.002
229.813
2025
231.237
186.089
2026
206.203
163.337
2027
161.171
98.036
2028
95.412
k. A.*
Danach
518.344
496.468
Gesamt
1.491.369
1.444.874
*Keine Angabe, da für die jeweilige Periode nicht anwendbar.
Sensitivitätsanalyse
Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare immaterielle Vermögenswerte stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Eine Veränderung der Nutzungsdauern um ein Jahr würde zu folgenden Veränderungen der Abschreibung führen:
in TEUR
2023
2022
Rückgang aufgrund Verlängerung um ein Jahr
43.403
45.066
Erhöhung aufgrund Verkürzung um ein Jahr
60.321
62.294
Lizenzen und sonstige Rechte
Bei den sonstigen Rechten mit einer Nutzungsdauer von über 20 Jahren handelt es sich um nicht veräußerbare Rechte für Glasfaserkabel und Funkfrequenzen, die über einen vereinbarten Zeitraum genutzt werden. Diese Rechte werden über die Laufzeiten der Verträge abgeschrieben.
Die A1 Group besitzt Mobilfunklizenzen (GSM, UMTS, LTE und 5G), die von den Telekommunikationsbehörden in Österreich, Kroatien, Slowenien, Serbien, Bulgarien, Belarus und Nordmazedonien gewährt wurden. Lizenzen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt. Zum 31. Dezember 2023 betragen die Anschaffungskosten für die wesentlichen Lizenzvereinbarungen 2.092.199 TEUR (2022: 1.968.557 TEUR), die Lizenzen laufen zwischen 2027 und 2044 (2022: 2024 und 2044) aus.
2023 wurden Frequenzen in Kroatien in Höhe von 110.816 TEUR (inklusive aktivierter Zinsen) in den 800-MHz-, 900-MHz-, 1800-MHz-, 2100-MHz- und 2600-MHz-Frequenzbändern für einen Zeitraum von 15 Jahren beginnend zum Oktober 2024 und in Bulgarien in Höhe von 22.088 TEUR (700 MHz- und 800 MHz-Bandbreite) für einen Zeitraum von 15 Jahren erworben. 2022 wurden Frequenzen in Nordmazedonien in Höhe von 8.158 TEUR (700MHz-Band, 2 x 10-MHz-Bandbreite und 3,6-GHz-Band, 100-MHz-Bandbreite) und in Bulgarien in Höhe von 1.358 TEUR (1,8-GHz-Band, 2 x 5-MHz-Bandbreite, 26-GHz-Band, 400 MHz Bandbreite und 3,6-GHz-Band, 20-MHz-Bandbreite) erworben.
Markennamen
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der Markennamen nach Segmenten:
in TEUR
Österreich
Bulgarien
Holding & Sonstige
Gesamt
Stand 1. Jänner 2022
158.351
0
2.619
160.970
Währungsumrechnung
0
0
106
106
Änderungen des Konsolidierungskreises
0
2.010
0
2.010
Stand 31. Dezember 2022
158.351
2.010
2.726
163.087
Währungsumrechnung
0
0
144
144
Stand 31. Dezember 2023
158.351
2.010
2.869
163.230
Betreffend die Änderungen des Konsolidierungskreises siehe Anhangangabe (34).
Markennamen werden als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer klassifiziert, basierend auf einer Analyse des Produktlebenszyklus, der vertraglichen und gesetzlichen Kontrolle über den Vermögenswert und anderer einschlägiger Faktoren. Markennamen werden im Zuge von Unternehmenserwerben auf Basis der „Relief from Royalty“-Methode mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Wird beabsichtigt, einen Markennamen in absehbarer Zukunft nicht weiterzuführen, wird dieser über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.
In der folgenden Tabelle sind die bilanzierten Markennamen, welche alle eine unbegrenzte Nutzungsdauer haben, ersichtlich:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
A1 Telekom Austria
144.910
144.910
Cable Runner
491
491
YESSS!
12.950
12.950
Österreich gesamt
158.351
158.351
 
 
 
Stemo
2.010
2.010
Bulgarien gesamt
2.010
2.010
 
 
 
Exoscale
2.410
2.267
Invenium
459
459
Holding & Sonstige gesamt
2.869
2.726
 
 
 
Markennamen gesamt
163.230
163.087
Software
Bestimmte direkte und indirekte Entwicklungskosten für selbst entwickelte Software werden aktiviert, nachdem das Projekt die Umsetzungsphase erreicht hat. Die Entwicklungskosten werden in der Regel linear über einen Zeitraum von höchstens vier Jahren abgeschrieben, beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert im Wesentlichen einsatzbereit ist. Zu aktivierende Entwicklungskosten umfassen direkte Kosten für Material und bezogene Leistungen sowie Personalaufwand und Zinsen. Kosten während der Anlaufphase der Projekte, Wartungs-, Schulungs- sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (mit Ausnahme der oben angeführten aktivierungsfähigen Entwicklungskosten) werden im Jahr des Entstehens sofort als Aufwand erfasst.
In der folgenden Tabelle ist die in der Position Software enthaltene selbsterstellte Software ersichtlich:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Herstellungskosten
110.801
90.232
Kumulierte Abschreibung
 72.518
 62.972
Buchwert
38.283
27.260
Zugänge
7.521
5.123
Kundenstock
Der Zugang des Jahres 2022 betrifft den Erwerb der bulgarischen Gesellschaft Stemo (siehe Anhangangabe (34)).
Kaufverpflichtungen
Zum 31. Dezember 2023 betrugen die Kaufverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte 46.826 TEUR (2022: 46.912 TEUR).
Werthaltigkeitsprüfung
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder Änderungen der Verhältnisse darauf hinweisen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegen könnte. Die Werthaltigkeitsprüfung wird dabei für alle Sachanlagen, Nutzungsrechte und immateriellen Vermögenswerte durchgeführt, und zwar unabhängig davon, ob diese zum Verkauf bestimmt sind oder nicht. Entsprechend den Vorschriften des IAS 36 wird ein Aufwand aus Wertminderung erfasst, wenn der Buchwert über dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert liegt. Der beizulegende Zeitwert entspricht jenem Betrag, der in einer fremdüblichen Verkaufstransaktion erzielbar ist. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Wertminderungen werden gesondert im Jahresergebnis erfasst. Gibt es einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Wertminderung nicht mehr vorliegt, überprüft die A1 Group, ob die Wertminderung ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden muss.
Markennamen, die als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer klassifiziert werden, sind einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36, wie unter Anhangangabe (17) beschrieben, zu unterziehen. Wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird die Werthaltigkeit auch anlassbezogen geprüft. Da Markennamen keine Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten sind, werden sie zur Berechnung des Nutzungswerts der relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, und gegebenenfalls wird ein Wertminderungsaufwand auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfasst.
(17) Firmenwert
Firmenwerte ergeben sich im Zuge von Unternehmenserwerben aus dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung und dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen abzüglich des Saldos der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden.
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der Firmenwerte, zugeordnet zu den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die aus dem Unternehmenszusammenschluss einen Nutzen ziehen:
in TEUR
Österreich
Bulgarien
Kroatien
Belarus
Slowenien
Nordmazedonien
Holding & Sonstige
Gesamt
Stand 1. Jänner 2022
708.212
242.691
125.983
11.767
150.723
29.996
16.429
1.285.801
Währungsumrechnung
0
0
 290
 132
0
65
421
64
Erwerbe
0
13.938
0
0
0
0
0
13.938
Stand 31. Dezember 2022
708.212
256.629
125.693
11.635
150.723
30.061
16.850
1.299.803
Änderungen des Konsolidierungskreises
 120.958
 20.606
 24.908
0
 38.338
 4.266
0
 209.075
Währungsumrechnung
0
0
0
 2.031
0
 1
570
 1.463
Stand 31. Dezember 2023
587.254
236.023
100.785
9.603
112.385
25.794
17.419
1.089.265
Hinsichtlich etwaiger Erwerbe wird auf Anhangangabe (34) verwiesen.
Die Änderungen des Konsolidierungskreises 2023 resultieren aus der Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangabe (2)). Der Firmenwert wurde zwischen den Tower-Gesellschaften und den A1-Gesellschaften im Verhältnis zum relativen Unternehmenswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für jedes betroffene Segment zum 22. September 2023 aufgeteilt.
Die Anschaffungskosten und die kumulierte Wertminderung und Abschreibung der Firmenwerte betrugen:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Segment Österreich
591.274
712.232
Segment Bulgarien
636.023
656.629
Segment Kroatien
105.809
130.716
Segment Belarus
306.149
371.311
Segment Slowenien
140.309
178.647
Segment Nordmazedonien
30.905
35.172
Holding & Sonstige
17.419
16.850
Anschaffungskosten
1.827.888
2.101.558
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Segment Österreich
4.020
4.020
Segment Bulgarien
400.000
400.000
Segment Kroatien
5.024
5.024
Segment Belarus
296.545
359.677
Segment Slowenien
27.924
27.924
Segment Nordmazedonien
5.111
5.111
Kumulierte Wertminderung
738.623
801.755
Werthaltigkeitsprüfung
Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer sowie immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht genutzt werden können, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern gemäß IAS 36 zumindest einmal pro Jahr im 4. Quartal einem Werthaltigkeitstest unterzogen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Dies erfolgt, indem die Buchwerte mit dem erzielbaren Betrag verglichen werden. Wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird die Werthaltigkeit auch anlassbezogen geprüft.
Zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung wird von der A1 Group der Nutzungswert mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren berechnet. Grundlage der Wertermittlung bildet eine Detailplanung der zukünftigen Zahlungsströme von Umsatz und Kosten abzüglich Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen und Veränderungen des Working Capitals für einen Zeithorizont von fünf Jahren sowie einer ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanungszeitraum. Die Detailplanung basiert jeweils auf vom Management verabschiedeten Geschäftsplänen, die auch für interne Steuerungszwecke verwendet werden. Wesentliche Planungsannahmen betreffen die zugrunde gelegte Umsatzentwicklung und die Ergebnismarge im Detailplanungszeitraum sowie das Wachstum in der ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanungszeitraum.
Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz.
  • § Die Annahmen bezüglich der Umsatzentwicklung basieren auf bisherigen Ergebnissen, Industrieprognosen und externen Marktdaten wie der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), der Inflationsrate, der Wechselkurse, der Bevölkerungszahlen und sonstiger Parameter.
  • § Die Kostentreiber und die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen basieren auf Erfahrungswerten und internen Erwartungen.
  • § In den Wachstumsraten der ewigen Rente werden das länderspezifische Wachstum sowie das unternehmensspezifische Umsatzwachstum der Vergangenheit bzw. der Detailplanung berücksichtigt.
  • § Für die Ermittlung der Detailplanung werden Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung berücksichtigt. Die daraus abgeleiteten Zahlungsströme werden mit den für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten individuell ermittelten, gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten abgezinst, um den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Die zur Abzinsung der Zahlungsströme verwendeten Kapitalkostensätze werden aus dem Capital Asset Pricing Model abgeleitet und entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital der Peer Group. Zur Ermittlung des Eigenkapitalkostensatzes werden dabei ein risikoloser Zinssatz sowie Risikozuschläge, die das Marktrisiko und Länderrisiko abbilden, verwendet. Der angewandte Fremdkapitalkostensatz setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz zuzüglich eines Risikozuschlags zusammen. Der Fremdkapitalsatz sowie die Betafaktoren und die Kapitalstruktur der Peer Group werden von öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeleitet. Der zum Stichtag verwendete Betafaktor ergibt sich als Durchschnitt des 2-Jahres-Betas der letzten zwölf Monate.
Die 2023 aktualisierte Klimaszenarienanalyse, die seit 2021 Bestandteil vom Risikomanagement ist, untersucht die Auswirkungen langfristiger Klimaszenarien auf das Geschäftsmodell der A1 Group mittels einer Analyse und Bewertung physischer Risken und Transitionsrisiken. Es wurden insbesondere Auswirkungen aufgrund von Hochwasserrisiko, Kohlenstoffsteuer und Energiekosten analysiert. Aufgrund der Analyse der Risiken der ersten beiden Bereiche wurden keine signifikanten Auswirkungen auf die Ergebnisse festgestellt und daher auch keine dahingehenden expliziten Anpassungen im Rahmen des Wertminderungstests vorgenommen. Im Rahmen der Planung der Energiekosten wurden Preis- und Verbrauchsteigerungen sowie Gegensteuerungsmaßnahmen bestmöglich berücksichtigt. Während kurzfristige Preissteigerungen bereits im Businessplan eingeflossen sind und bereits Bestandteil der Werthaltigkeitsprüfung waren, kommen keine neuen Effekte aus den transitionalen Risken (z. B. CO2-Besteuerung) aus der Szenarienanalyse, und somit auch keine bewertungsrelevanten Änderungen.
Der Ausbruch des Konfliktes in der Ukraine im Februar 2022 führte zu steigenden Preisen von Waren, Dienstleistungen und Energie. Diese nachhaltige gesamtwirtschaftliche Situation mit hoher Inflation hatte bislang auf den operativen Geschäftsverlauf der A1 Group keine wesentliche Auswirkung. Die Effekte externer Quellen wie Marktkapitalisierung und Marktrenditen finden in den angewendeten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ihren Niederschlag.
Zur Berechnung der Nutzungswerte wurden folgende Parameter verwendet:
 
Wachstumsraten der ewigen Rente
Abzinsungssatz vor Steuern
 
2023
2022
2023
2022
Segment Österreich
1,9%
1,5%
5,9%
6,6%
Segment Bulgarien
2,0%
2,7%
7,1%
8,0%
Segment Kroatien
2,1%
3,3%
8,2%
8,8%
Segment Belarus
5,0%
5,7%
34,7%
35,2%
Segment Slowenien
1,9%
3,3%
6,9%
7,5%
Segment Nordmazedonien
2,0%
2,6%
10,5%
10,5%
Holding & Sonstige
2,0%
1,5%
5,6%
6,4%
Liegt der Nutzungswert über dem Buchwert, liegt weder für die betreffende zahlungsmittelgenerierende Einheit noch für den ihr zugewiesenen Firmenwert eine Wertminderung vor. Es wird vielmehr untersucht, ob eine in der Vergangenheit erfasste Wertminderung (außer für Firmenwerte) wieder zugeschrieben werden muss.
Sowohl zum 31. Dezember 2023 als auch zum 31. Dezember 2022 waren die Nutzungswerte aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten höher als deren Buchwerte, weshalb keine Wertminderung zu erfassen war.
(18) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Wertansatzes der Canal+ Austria GmbH („Canal+“), ein Joint Venture, das im Jahr 2021 zum Ausbau des TV-Geschäfts in Österreich eingegangen wurde und nach der Equity-Methode bilanziert wird (siehe Anhangangabe (34)):
in TEUR
2023
2022
Stand 1. Jänner
99
0
Ergebnisanteil
822
 1.866
Gesellschafterzuschuss
1.965
Stand 31. Dezember
921
99
Der Ergebnisanteil umfasst auch die Effekte aus der in Folge erläuterten Zwischengewinneliminierung
Der Differenzbetrag zwischen dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens und dessen Beteiligungsansatz ist in folgender Tabelle dargestellt:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Anteiliges Eigenkapital
1.483
881
Zwischengewinneliminierung
 562
 782
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
921
99
Im Jahr 2022 wurde aus dem Verkauf von TV-Rechten von der A1Group an Canal+ ein Zwischengewinn eliminiert, welcher in den Folgejahren gewinnerhöhend aufgelöst wird.
Betreffend offene Salden bzw. Umsatzerlöse und Aufwendungen zwischen A1 Group und Canal+ siehe Anhangangabe (11).
(19) Finanzinvestitionen
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten
210.100
193.748
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis*
38.396
38.515
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust*
40.413
31.275
Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust*
3.079
2.691
Kurz- und langfristige Finanzinvestitionen
291.987
266.228
Davon
 
 
Kurzfristige Finanzinvestitionen
84.646
60.514
Langfristige Finanzinvestitionen
207.340
205.714
* Verpflichtend. Betreffend die Klassifizierung von Finanzinstrumenten siehe auch Anhangangabe (33).
Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – „SPPI“) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Die Geschäftsmodelle der A1 Group sind auf „Halten“ bzw. „Halten und Verkaufen“ von Finanzinstrumenten ausgelegt, und es werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten“) beinhalten zum 31. Dezember 2023 notierte Anleihen mit Investment-Grade-Rating in Höhe von 195.890 TEUR (2022: 185.345TEUR), welche zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows gehalten werden, und Festgeldveranlagungen in Höhe von 14.210 TEUR (2022: 8.403 TEUR ).
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis beinhalten notierte Anleihen, die sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch zur Veräußerung gehalten werden (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten, d. h., das Agio wird entsprechend der Restlaufzeit nach der Effektivzinsmethode aufgelöst (siehe Anhangangabe (7)). Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden nach Abzug von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis (OCI) ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2023 sind Anleihen im Wert von 8.134 TEUR (2022: 3.309 TEUR) der Tochtergesellschaft paybox Bank AG enthalten, die aufgrund von Liquiditätsanforderungen der Capital Requirements Regulation gehalten werden.
Der erfasste erwartete 12-Monats-Kreditverlust von Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten sowie von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis sind in Anhangangabe (7) ersichtlich (siehe auch „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33)).
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust beinhalten sonstige langfristige Finanzinvestitionen, die dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zuzuordnen sind, jedoch das SPPI-Kriterium nicht erfüllen. Zum 31. Dezember 2023 dienen 1.113 TEUR (2022: 1.092 TEUR) zur Deckung der Pensionsrückstellung in Österreich.
Sämtliche gehaltene Eigenkapitalinstrumente sind der Bewertungskategorie „erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ zugeordnet und beinhalten sowohl notierte als auch nicht notierte Eigenkapitalinstrumente.
(20) Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Finanzierungsleasingforderungen
1.499
1.831
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
4.979
6.520
Finanzielle Vermögenswerte
6.478
8.351
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
18.889
14.125
Sonstige langfristige Vermögenswerte, brutto
25.366
22.476
Abzüglich Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte
 2.975
 3.620
Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
22.391
18.856
  • § Betreffend Finanzierungsleasingforderungen sowie die erfasste Wertberichtigung, die in der Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte enthalten ist, siehe Anhangangabe(30).
  • § Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (abzüglich Wertberichtigung) betreffen im Wesentlichen gestundete Forderungen an einen Vertriebspartner in Kroatien (siehe auch Anhangangabe(13)).
  • § Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Wartungsverträge und Lizenzen.
(21) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Kurzfristiger Teil langfristiger Verbindlichkeiten
0
299.871
Kurzfristige Bankkredite
60.055
521.658
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
60.055
821.529
Für weitere Erläuterungen zu den langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Anhangangabe (25). Der durchschnittliche fixe Zinssatz der kurzfristigen Bankkredite zum 31. Dezember 2023 beträgt 4,32% mit einer Laufzeit bis 31. Jänner 2024. Zum 31. Dezember 2022 betrug der durchschnittliche fixe Zinssatz 2,15%. Die Bankkredite hatten eine Laufzeit bis längstens 10. Jänner 2023. Angaben zu den weiteren Finanzierungsquellen finden sich in Anhangangabe (33).
(22) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Finanzbehörden
59.233
74.548
Sozialversicherung
13.543
12.807
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
12.176
4.980
Kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
84.952
92.335
Lieferungen und Leistungen
673.002
674.361
Abgegrenzte Zinsen
1.170
6.403
Erhaltene Barsicherheiten
16.654
13.805
Mitarbeiter:innen
40.432
37.409
Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag
23.481
0
Long Term Incentive Program
1.766
900
Zuschüsse der öffentlichen Hand
40.866
0
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
44.689
38.666
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
842.060
771.543
Verbindlichkeiten
927.012
863.878
  • § Die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden bestehen im Wesentlichen aus geschuldeter Umsatzsteuer und Lohnsteuer.
  • § Die Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung betreffen die gesetzlichen Beiträge zur Sozialversicherung.
  • § Zum 31.Dezember 2023 haben 7.113 TEUR (2022: 8.508 TEUR) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen eine Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten.
  • § Abgegrenzte Zinsen beinhalten im Wesentlichen Zinsen aus Anleihen. Der Rückgang ist auf die Tilgung einer Anleihe im Juli 2023 zurückzuführen (siehe Anhangangabe (25)).
  • § Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen betreffen hauptsächlich Gehälter (inklusive Überstunden und Reisekosten), noch nicht konsumierte Urlaube sowie Verbindlichkeiten für einmalige Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen.
  • § Die Gehaltserhöhungen Vorrückungsstichtag beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber österreichischen Beamt:innen im Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten (siehe Anhangangaben (23) bzw. (13) für den Anspruch auf Rückerstattung an den Bund).
  • § Betreffend das Long Term Incentive Program siehe Anhangangabe (31).
  • § Die Zuschüsse der öffentlichen Hand betreffen erhaltene Förderungen für den geplanten Breitbandausbau in Österreich.
  • § Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen 2023 und 2022 im Wesentlichen Kundenguthaben aus der Vermittlung von Einkaufs- und Parkgutscheinen.
(23) Rückstellungen, Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung
in TEUR
Restruk-
turierung
Mitarbeiter-
:innen
Stilllegung von
Vermögens-
werten
Rechtsfälle
Sonstige
Gesamt
Stand 1. Jänner 2023
367.236
119.959
248.825
26.567
19.683
782.270
Zugänge
83.481
56.408
4.558
8.401
42.626
195.474
Schätzungsänderungen
5.880
0
3.611
0
0
9.491
Verbrauch
 102.864
 60.205
 6.380
 1.661
 4.355
 175.465
Auflösung
 2.627
 56.437
 1.432
 4.110
 2.258
 66.864
Aufzinsung
10.899
701
6.915
0
0
18.515
Umgliederungen*
0
13.618
0
0
0
13.618
Währungsumrechnung
0
 374
 1.696
3
 33
 2.100
Änderungen des Konsolidierungskreises
0
 298
 98.978
0
 182
 99.459
Stand 31. Dezember 2023
362.005
73.372
155.424
29.200
55.480
675.480
 
 
 
 
 
 
 
Davon langfristig
 
 
 
 
 
 
31. Dezember 2023
267.444
0
155.424
0
0
422.868
31. Dezember 2022
269.051
0
248.825
0
0
517.875
* Umgliederungen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie kurzfristiger Teil der Personalrückstellungen.
Änderungen des Konsolidierungskreises betreffen die Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangabe (2)).
Bei der Ermittlung der Rückstellungen muss der Vorstand beurteilen, ob Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss bei der A1 Group führen und die verlässlich geschätzt werden können. Rückstellungen werden in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme angesetzt.
Auch wenn mit einer Auszahlung der Rückstellungen nicht im folgenden Geschäftsjahr gerechnet wird, erfolgt der Ausweis von Rückstellungen, mit Ausnahme der Rückstellung für die Stilllegung von Vermögenswerten und für Restrukturierung, unter den kurzfristigen Rückstellungen, da der Zeitpunkt der Inanspruchnahme nicht von der A1 Group beeinflusst werden kann.
Restrukturierung
2008 wurde im Segment Österreich mit einer umfassenden Restrukturierung begonnen. Die Restrukturierung umfasst Sozialpläne für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis auf sozial verträgliche Weise aufgelöst wurde, und umfasst Vorruhestands-, Karenzierungs- sowie Sonderabfertigungsmodelle. Diese Sozialpläne stellen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und sind gemäß IAS 19 zu bilanzieren. Die Rückstellung für Restrukturierung umfasst zu einem geringen Anteil auch Bezüge von Mitarbeiter:innen, die dauerhaft aus dem Leistungsprozess ausscheiden und deren Dienstverhältnis aufgrund des Beamtenstatus nicht beendet werden kann. Bei diesen Dienstverhältnissen handelt es sich um belastende Verträge im Sinne des IAS 37, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Zum 31. Dezember 2023 beträgt die betreffende Rückstellung 357.358 TEUR (2022: 361.949 TEUR) und umfasst 1.703 (2022: 1.833) Mitarbeiter:innen.
Restrukturierungsrückstellungen werden mit ihrem Barwert angesetzt. Die zur Berechnung der Rückstellungen herangezogen Parameter sind in folgender Tabelle ersichtlich:
 
2023
2022
Abzinsungsfaktor
3,00%
3,75%
Gehaltssteigerungen
4,40%-5,30%
4,00%-5,10%
Betreffend die Basis des Abzinsungsfaktors bzw. die Bestimmung der Gehaltssteigerungen siehe „Versicherungsmathematische Annahmen“ in Anhangangabe (27).
Veränderungen der Rückstellung stellen Personalaufwendungen dar, die dem Bereich Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen zugeordnet werden; die Aufzinsung wird im Zinsaufwand aus Restrukturierungsrückstellungen im Finanzergebnis erfasst (siehe Anhangangabe (7)).
Aufgrund der Rahmenvereinbarung für einen Personaltransfer, die mit dem Bund 2013 abgeschlossen wurde, können sich Beamte, welche freiwillig zum Bund wechseln wollen, nach einer Probezeit von sechs Monaten fix versetzen lassen. Die Gehälter während der Probezeit sind von der A1 Group zu tragen. Im Falle der dauerhaften Versetzung muss die A1 Group dem Bund den Mehraufwand hinsichtlich der unterschiedlichen Einstufungen der Arbeitsplätze abgelten. Außerdem sind finanzielle Ausgleichszahlungen (wahlweise auch Einmalzahlungen) an die Beamten bis zu ihrem 62. Lebensjahr zu leisten. Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Rückstellung für den Wechsel im Rahmen von „Bund sucht Beamte“ 4.647 TEUR (2022: 5.287 TEUR) und umfasst 97 Mitarbeiter:innen (2022: 105).
Laufzeiten
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Restrukturierungsrückstellungen beträgt in Jahren:
 
2023
2022
Mitarbeiter:innen – dauerhaft aus dem Leistungsprozess ausgeschieden
5,4
6,2
Sozialpläne
3,2
3,2
Bund sucht Beamte
4,3
4,6
Sensitivitätsanalyse
Eine Veränderung des angewendeten Zinssatzes bzw. der Gehaltssteigerungen um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellung führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
in TEUR zum 31. Dezember
1 Prozentpunkt Erhöhung
1 Prozentpunkt Verringerung
2023
 
 
Veränderung des Zinssatzes
 11.922
12.585
Veränderung der Gehaltssteigerungen
10.297
 9.961
in TEUR zum 31. Dezember
1 Prozentpunkt Erhöhung
1 Prozentpunkt Verringerung
2022
 
 
Veränderung des Zinssatzes
 8.954
9.425
Veränderung der Gehaltssteigerungen
10.994
 10.632
Mitarbeiter:innen
Die Rückstellungen für Mitarbeiter:innen umfassen im Wesentlichen Prämien sowie den kurzfristigen Teil der Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Pensionsverpflichtungen (siehe Anhangangabe (27)).
Weiters sind folgende Rückstellungen im Zusammenhang mit Beamt:innen im Segment Österreich enthalten:
  • § Am 11. November 2014 stellte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil fest, dass die gesetzliche Regelung des Vorrückungsstichtags für österreichische Beamte (dieser bestimmt die Dauer des Dienstverhältnisses und damit den Zeitpunkt der Vorrückung in den Gehaltsstufen) dem Unionsrecht widerspricht. In einem Urteil vom 8. Mai 2019 stellte der EuGH erneut fest, dass das angepasste österreichische Gesetz, das den Vorrückungsstichtag für Beamte regelt, noch immer dem Unionsrecht widerspricht. Am 8. Juli 2019 wurde eine weitere Änderung im österreichischen Gesetz veröffentlicht (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich N. 58/2019 – „Novelle 2019“). Am 20. April 2023 verkündete der EuGH in einem Urteil, dass die eingeschränkte Anrechnung von Lehrzeiten unionsrechtlich unproblematisch, der Pauschalabzug bei sonstigen Zeiten jedoch altersdiskriminierend und nicht gerechtfertigt ist. Sonstige Zeiten sind daher ungeachtet des Alters, in dem sie erworben wurden, unbeschränkt anzurechnen. Am 15. November 2023 wurde daraufhin eine weitere Änderung im österreichischen Gesetz veröffentlicht (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich – N. 137/2023 – „Novelle 2023“), von der auszugehen ist, dass sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unionrechtskonform ist. Die Kosten, die durch die geänderte Rechtslage der Novelle 2023 entstehen, werden – anders als bei der Novelle 2019 – durch den Bund getragen. Die A1 Group hatte zum 31. Dezember 2022 eine Rückstellung in Höhe von 22.437 TEUR für die ihr zugewiesenen Beamt:innen für die drohenden Gehaltsnachzahlungen bilanziert. Diese enthielt die erwarteten Kosten der Novelle 2019 sowie eine Risikorückstellung, weil bereits 2019 erwartet wurde, dass die Novelle 2019 nicht unionsrechtskonform ist. Die Risikorückstellung aus 2019 wurde im Jahr 2023 aufgelöst, weil sie durch die Novelle 2023 entfallen ist. Die auf Basis der Novelle 2023 berechneten Verbindlichkeiten gegenüber Beamt:innen sowie Rückerstattungsansprüche an den Bund sind in Anhangangaben(22) und (13) ersichtlich. Zum 31. Dezember 2023 wurde eine Rückstellung in Höhe 6.844 TEUR für die Kosten der Novelle 2019 bilanziert.
  • § Zum 31. Dezember 2022 war eine Rückstellung in Höhe von 35.030 TEUR für die Pensionskassenvorsorge für Beamt:innen im Segment Österreich bilanziert. Das Risiko, dass Pensionskassenzahlungen schlagend werden könnten, wird nunmehr als unwahrscheinlich eingeschätzt, daher wurde die Rückstellung aufgelöst. Der Anteil der Auflösung, der auf die Aufzinsungen der Rückstellung zurückzuführen ist, wurde im Zinsaufwand aus Personalrückstellungen erfasst und ist in Anhangangabe(7) ersichtlich, der Anteil im Personalaufwand ist in Anhangangabe(11) offengelegt.
Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten
Rückstellungen für die Stilllegung von Vermögenswerten werden gemäß IAS 37 mit dem Barwert bilanziert, die Erhöhung aus der Aufzinsung derartiger Verpflichtungen wird ergebniswirksam erfasst (siehe Anhangangabe (7)). Auswirkungen von Bewertungsänderungen bestehender Rückstellungen werden gemäß IFRIC 1 bilanziert.
Bei der Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten trifft die A1 Group eine Reihe von Annahmen, die den Zeitpunkt der Stilllegung oder einer etwaigen frühzeitigen Vertragskündigung, die technologische Entwicklung und die Kosten des Rückbaus beinhalten.
Die A1 Group bilanziert Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten für folgende Sachanlagen:
  • § In Betrieb befindliche teer- oder salzimprägnierten Holzmasten.
  • § Basisstationen auf Grund und Boden, Dachflächen sowie auf anderen Bauten. Für diese Standorte wurden verschiedene Arten von Mietverträgen abgeschlossen.
    Wie in Anhangangabe(2) beschrieben, wurde die ETS Group abgespalten. Der Abgang der damit verbundenen Rückstellung für Verpflichtungen zur Stilllegung dieser Basisstationen ist in den Änderungen des Konsolidierungskreises enthalten.
  • § Telefonzellen in Österreich: Mit dem Telekommunikationsgesetz 2021 („TKG 2021“) fiel die Verpflichtung zu deren Betreibung.
  • § Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Problemstoffen sowie der Kontaminierung von Grundstücken bei der Stilllegung von Gebäuden.
  • § Für Gebäude und Geschäftsräumlichkeiten, welche die A1 Group im Rahmen von Leasing-Vereinbarungen gemietet hat, werden Verpflichtungen bilanziert, die Räumlichkeiten nach Ablauf der Mietverträge in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zur Berechnung herangezogenen Parameter:
 
2023
2022
Abzinsungsfaktor
2,9%–22,5%
2,8%–22,0%
Inflationsrate
2,2%–5,1%
2,6%–8,5%
Die Bandbreite ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Marktsituationen in den einzelnen Segmenten.
Der zur Berechnung herangezogene Abzinsungsfaktor reflektiert die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken. Als Ausgangspunkt im Nicht-Euroraum dient der Zinssatz deutscher Bundesanleihen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, welcher um einen Risikoaufschlag für jedes Land angepasst wird. Für Länder, die nicht an den Euro gebunden sind, wird auch das jeweilige Inflationsdelta gemäß OECD berücksichtigt. Im Euroraum werden fristenkonforme Staatsanleihen herangezogen, da die spezifischen Risiken in den geschätzten Zahlungsströmen berücksichtigt wurden. Die zur Berechnung herangezogenen Inflationsraten spiegeln die allgemeine Entwicklung in den einzelnen Ländern wider.
Die Änderung der angeführten Parameter sowie die Änderung des geschätzten Abflusses von Ressourcen führten im Wesentlichen zu einer ergebnisneutralen Veränderung der Rückstellung durch Anpassung der Buchwerte der entsprechenden Sachanlagen (siehe Schätzungsänderungen in der Entwicklung der Rückstellungen). 2023 wurden 1.721 TEUR (2022: 1.710 TEUR) ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, da die entsprechende Sachanlage bereits vollständig abgeschrieben waren.
Sensitivitätsanalyse
Eine Veränderung des angewendeten Zinssatzes bzw. der angewendeten Inflationsrate um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellung führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
in TEUR zum 31. Dezember
1 Prozentpunkt Erhöhung
1 Prozentpunkt Verringerung
2023
 
 
Veränderung des Zinssatzes
 12.794
15.581
Veränderung der Inflation
15.677
 13.126
in TEUR zum 31. Dezember
 
 
2022
 
 
Veränderung des Zinssatzes
 21.904
23.287
Veränderung der Inflation
23.466
 21.068
Die Verringerung der Effekte ist auf den Abgang der Rückstellungen für die Stilllegung von Vermögenswerten im Zuge der ETS Abspaltung zurückzuführen (siehe Anhangangabe (2)).
Rechtsfälle
Rückstellungen für Rechtsfälle betreffen hauptsächlich Aufwendungen für Rechtsberatung und streitigkeiten.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen betreffen hauptsächlich Aufwendungen für Steuern (exklusive Ertragsteuern), Garantien, Mieten und Pönalen.
In den Zugängen sind Mietvertragsgebühren, welche aufgrund des Abschlusses des Leasingvertrages im Juli 2023 zwischen dem österreichischen Tower-Teilbetrieb und der A1 Telekom Austria AG zu entrichten sind enthalten (siehe Anhangangaben (2) und (30)). Die Gebühren wurden als Teil der Anschaffungskosten auf die Nutzungsrechte aktiviert und werden von der A1 Telekom Austria AG im Segment Österreich getragen. Die finale Mietvertragsgebühr wird von der Steuerbehörde festgesetzt.
(24) Vertragsverbindlichkeiten
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung der A1 Group, Güter oder Dienstleistungen, für die sie vom Kunden eine Gegenleistung erhalten hat, auf diesen zu übertragen. Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vorausbezahlte Entgelte, Wertkartenentgelte, Entgelte für Mietleitungen und Funkanlagen, nachträglich gewährte Rabatte sowie abgegrenzte Einmal-, Herstellungs- und Aktivierungsentgelte. Da die Realisierung der Vertragsverbindlichkeiten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vertragsverbindlichkeiten:
in TEUR
2023
2022
Stand 1. Jänner
219.703
205.648
Erhöhungen aufgrund erhaltener Zahlungen
1.467.410
1.351.343
Realisierte Erlöse in der aktuellen Periode aus:
 
 
Salden, die im Anfangsbestand der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren
 180.604
 172.797
Erhöhungen aufgrund erhaltener Zahlungen in der laufenden Periode
 1.288.607
 1.165.956
Änderungen des Konsolidierungskreises
 1.207
1.450
Währungsumrechnung
 410
15
Stand 31. Dezember
216.285
219.703
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
26.790
27.126
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 betreffen die Vertragsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr im Wesentlichen abgegrenzte Erlöse aus der Vermietung von Funkstandorten und Datenleitungen sowie Einmal-, Herstellungs- und Aktivierungsentgelte.
(25) Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Laufzeiten und Bedingungen der langfristigen Finanzverbindlichkeiten und deren kurzfristiger Anteil sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
 
 
Stand 31. Dezember 2023
Stand 31. Dezember 2022
Währung
Fälligkeit
Nomineller Zinssatz
Nennwert
Buchwert
Nomineller Zinssatz
Nennwert
Buchwert
Anleihen
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
2023
fix
3,50%
0
0
fix
3,50%
300.000
299.871
TEUR
2026
fix
1,50%
750.000
747.919
fix
1,50%
750.000
747.211
Summe Anleihen
 
750.000
747.919
 
 
1.050.000
1.047.082
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
2024
variabel
 
0
0
variabel
2,49%
300.000
300.000
Summe Bankkredite
 
0
0
 
 
300.000
300.000
Finanzverbindlichkeiten
 
750.000
747.919
 
 
1.350.000
1.347.082
Kurzfristiger Teil langfristiger Verbindlichkeiten
 
0
0
 
 
 300.000
 299.871
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
 
750.000
747.919
 
 
1.050.000
1.047.211
Anleihen
Anleihen werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Das Disagio und die Ausgabekosten werden entsprechend der Vertragslaufzeit nach der Effektivzinsmethode aufgelöst.
Am 4. Juli 2023 hat die A1 Group eine 3,5%-Anleihe mit einem Volumen von 300.000 TEUR und am 4. April 2022 eine 4,0%-Anleihe mit einem Volumen von 750.000 TEUR getilgt.
Am 13. Juli 2023 hat die A1 Group eine Anleihe mit einem Nennwert von 500.000 TEUR, einer Laufzeit von fünf Jahren und einem fixen Zinskupon von 5,25% durch die Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH begeben. Das Disagio und die Ausgabekosten betrugen 5.635 TEUR. Die Finanzverbindlichkeit ging im Zuge der Abspaltung der ETS Group ab (siehe Anhangangabe (2)).
Am 7. Dezember 2016 hat die A1 Group eine Anleihe mit einem Volumen von 500.000 TEUR, einer Laufzeit von zehn Jahren und einem fixen Zinskupon von 1,5% begeben. Am 14. Juli 2017 erfolgte die Zuzählung einer Aufstockung dieser Anleihe mit einem Volumen von 250.000 TEUR. Die aufgestockte Anleihe und die Aufstockung wurden im August 2017 zusammengeführt und haben dieselben Bedingungen. Das Disagio und die Ausgabekosten betragen 6.990 TEUR.
Bankkredite
Der variable Zinssatz des Bankkredits zum 31. Dezember 2022 war an den Monats-Euribor mit einem fixen Aufschlag von 0,80% gekoppelt. Der Kredit wurde im September 2023 getilgt.
Am 20. Juli 2023 hat die A1 Group einen Kredit in Höhe von 500.000 TEUR mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer variablen Verzinsung, basierend auf dem Euribor plus einer fixen Marge, durch die Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH aufgenommen. Die Finanzverbindlichkeit ging im Zuge der Abspaltung der ETS Group ab (siehe Anhangangabe (2)).
(26) Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Erhaltene Barsicherheiten
142
202
Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben
9.282
12.134
Übrige sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
12.149
26.737
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
21.573
39.073
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
21.573
39.073
  • § Die Kaufpreisverpflichtungen aus den Unternehmenserwerben beinhalten zum 31. Dezember 2023 und 2022 eine Put-Option für den Ausstieg der Minderheitsgesellschafter der im Jahr 2020 erworbene Gesellschaft Invenium sowie den noch nicht bezahlten Kaufpreis aus der im Jahr 2022 erworbenen Gesellschaft Stemo in Bulgarien (siehe Anhangangabe(34) und Tabelle „Entwicklung der gesamten Finanzverbindlichkeiten“ in Anhangangabe(32)).
  • § Die übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Rechten und Lizenzen (siehe Anhangangabe (16)), die dem Barwert der zukünftigen Zahlungen entsprechen. Die zukünftigen Zahlungen sind in der Fälligkeitsanalyse in Anhangangabe (33) ersichtlich.
(27) Personalrückstellungen
Die A1 Group hat Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmer:innen sowohl aus beitrags- als auch aus leistungsorientierten Versorgungsplänen.
Im Falle beitragsorientierter Versorgungspläne leistet die A1 Group aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung Zahlungen in privatwirtschaftliche oder öffentlich-rechtliche Pensionssysteme und Mitarbeitervorsorgekassen. Außer den Beitragszahlungen, die in der jeweiligen Periode als Personalaufwand im jeweiligen Funktionsbereich erfasst werden, bestehen keine weiteren Verpflichtungen.
Alle anderen Verpflichtungen resultieren aus ungedeckten leistungsorientierten Versorgungssystemen und werden gemäß IAS 19 mit der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelt:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Jubiläumsgelder
36.132
38.182
Abfertigungen
145.362
128.529
Pensionen
2.952
2.635
Long Term Incentive Program
1.291
1.015
Sonstige
1.575
1.293
Langfristige Personalrückstellungen
187.311
171.654
Die A1 Group macht von der gemäß IAS 19.133 erlaubten Unterscheidung in kurz- und langfristige Personalrückstellungen Gebrauch (siehe auch Anhangangabe (23)).
Ergebnisse aus der Neubewertung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung werden im sonstigen Ergebnis (OCI), jene der Jubiläumsgeldrückstellung sofort erfolgswirksam erfasst. Die Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen umfasst in der A1 Group nur versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, da kein Planvermögen vorhanden ist. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand aus Personalrückstellungen im Finanzergebnis und der Dienstzeitaufwand als Personalaufwand im jeweiligen Funktionsbereich erfasst.
Versicherungsmathematische Annahmen
Die folgende Tabelle zeigt die bei der Bewertung von Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzuwendungen, Abfertigungen und Pensionen verwendeten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen:
 
2023
2022
Abzinsungsfaktor Jubiläumsgelder
3,25%
3,75%
Abzinsungsfaktor Abfertigungen
3,25%
3,75%
Abzinsungsfaktor Pensionen
3,25%
3,75%
Gehaltssteigerungen – Beamte
5,30%–6,00%
4,50%5,30%
Gehaltssteigerungen – Angestellte
3,50%–5,40%
3,40%4,60%
Pensionssteigerungen
2,50%
1,90%
Fluktuationsrate*
0,0%–0,91%
0,0%1,03%
* Gestaffelt nach vollendeten Dienstjahren.
Der Abzinsungssatz wird auf Basis der Rendite erstrangiger festverzinslicher Industrieanleihen bestimmt. Die Laufzeit der Anleihen entspricht den voraussichtlichen Fristigkeiten der leistungsorientierten Verpflichtungen.
Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation werden bei der Bestimmung der verwendeten Gehaltssteigerungen auch künftig zu erwartende Gehaltssteigerungen miteinbezogen. Geprägt durch die aktuell hohe Inflation wird kurzfristig von höheren Gehaltssteigerungen ausgegangen, die sich jedoch langfristig wieder auf die durchschnittlichen Werte der Vergangenheit entwickeln werden. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Rückstellung kommen dadurch differenzierte Gehaltssteigerungen je Rückstellung zur Anwendung.
Hinsichtlich der Lebenserwartung werden in Österreich die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ herangezogen. Für die Ermittlung der Verpflichtungen im Ausland wurden aufgrund des geringen Anteils dieselben Rechnungsgrundlagen herangezogen.
Laufzeiten
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Rückstellungen beträgt in Jahren:
 
2023
2022
Jubiläumsgelder
3,5
3,8
Abfertigungen
10,7
11,2
Pensionen
7,4
7,2
Jubiläumsgelder
Beamte und bestimmte Angestellte (im Folgenden „Mitarbeiter:innen“) haben einen Anspruch auf Jubiläumsgelder. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten die Berechtigten nach 25 Dienstjahren zwei Monatsgehälter und nach 40 Dienstjahren vier Monatsgehälter. Mitarbeiter:innen, die zum Zeitpunkt des Pensionsantritts mindestens 35 Dienstjahre aufweisen und in den Ruhestand übertreten (65. Lebensjahr) oder aufgrund bestimmter gesetzlicher Regelungen in den Ruhestand versetzt werden, gebührt ebenfalls die Jubiläumszuwendung in Höhe von vier Monatsbezügen. Die Rückstellung wird über die Dienstzeit unter Anwendung eines Fluktuationsabschlags für Mitarbeiter:innen, die vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, gebildet. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Gehaltssteigerungen und des Zinssatzes.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder:
in TEUR
2023
2022
Stand 1. Jänner
45.374
56.665
Dienstzeitaufwand
1.225
1.542
Zinsaufwand
1.608
135
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen
 51
 1.406
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen
7
 3
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen
1.612
 4.192
Im Gewinn oder Verlust erfasst
4.401
 3.924
Zahlungen
 6.665
 7.367
Änderungen des Konsolidierungskreises
 69
0
Rückstellung zum 31. Dezember
43.040
45.374
Abzüglich kurzfristige Rückstellung
 6.908
 7.191
Langfristige Rückstellung
36.132
38.182
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 betrifft weniger als 1% der langfristigen Jubiläumsgeldrückstellung die ausländischen Tochtergesellschaften.
Abfertigungen
Beitragsorientiertes Versorgungssystem
Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich am oder nach dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, unterliegen einem beitragsorientierten Versorgungsplan. 2023 wurden 3.905 TEUR (2022: 3.142 TEUR), 1,53% des Gehalts bzw. Lohns, in den beitragsorientierten Versorgungsplan (BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG) eingezahlt.
Leistungsorientiertes Versorgungssystem
Verpflichtungen aus Abfertigungen für nicht beamtete Mitarbeiter:innen in Österreich, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, werden durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch die A1 Group oder bei Pensionsantritt erhalten berechtigte Mitarbeiter:innen eine Abfertigung, die – abhängig von ihrer Dienstzeit – ein Mehrfaches ihres monatlichen Grundgehalts zuzüglich variabler Komponenten wie Überstunden oder Prämien, maximal aber zwölf Monatsgehälter beträgt. Im Falle des Todes haben die Erben der berechtigten Mitarbeiter:innen Anspruch auf 50% der Abfertigung. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Gehaltssteigerungen und des Zinssatzes.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Abfertigungsrückstellungen:
in TEUR
2023
2022
Stand 1. Jänner
134.580
170.871
Dienstzeitaufwand
3.120
4.151
Zinsaufwand
4.939
1.692
Plankürzung und -abgeltung
 1.024
 648
Im Gewinn oder Verlust erfasst
7.036
5.195
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen
7.070
1.358
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen
 413
 89
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen
9.017
 40.919
Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst
15.675
 39.650
Zahlungen
 4.931
 2.425
Änderungen des Konsolidierungskreises
 1.460
587
Währungsumrechnung
1
2
Rückstellung zum 31. Dezember
150.901
134.580
Abzüglich kurzfristige Rückstellung
 5.539
 6.051
Langfristige Rückstellung
145.362
128.529
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 betreffen rund 5% der langfristigen Abfertigungsrückstellungen ausländische Tochtergesellschaften.
Pensionen
Beitragsorientierte Versorgungssysteme
In Österreich werden Pensionsleistungen für Angestellte grundsätzlich durch die Sozialversicherungsträger und für Beamte durch den Staat erbracht. Die Beiträge in Höhe von 12,55% der Bruttobezüge, die die A1 Group 2023 in Österreich an die Sozialversicherungsträger und an den Staat geleistet hat, betragen 57.540 TEUR (2022: 59.935 TEUR). Die Beiträge in Höhe von 7%–28% der Bruttobezüge, die die ausländischen Tochtergesellschaften 2023 in das jeweilige System geleistet haben, betragen 29.469 TEUR (2022: 28.156 TEUR).
Zusätzlich bietet die A1 Group den Angestellten einiger österreichischer Tochtergesellschaften einen beitragsorientierten Versorgungsplan an. Die Beiträge der A1 Group berechnen sich als Prozentsatz des Entgelts und dürfen 5% nicht übersteigen. Die Aufwendungen dieses Plans beliefen sich im Jahr 2023 auf 10.380 TEUR (2022: 11.917 TEUR).
Leistungsorientiertes Versorgungssystem
Für bestimmte ehemalige Mitarbeiter:innen in Österreich leistet die A1 Group Zahlungen nach einem leistungsorientierten Pensionsplan. Alle begünstigten Mitarbeiter:innen sind bereits in Pension und waren schon vor dem 1. Jänner 1975 angestellt. Der Plan, der über keine Kapitaldeckung verfügt, sieht Pensionen vor, die einen von den Beschäftigungsjahren abhängigen Prozentsatz des Gehalts betragen. Die Pensionen belaufen sich auf höchstens 80% des Gehalts vor der Pensionierung, einschließlich der staatlichen Altersversorgung. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung und der Inflation, da es sich bei den Leistungen aus Pensionen um lebenslange Rentenleistungen handelt.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Pensionsrückstellungen:
in TEUR
2023
2022
Stand 1. Jänner
2.979
5.101
Dienstzeitaufwand
 
43
Zinsaufwand
105
37
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
 
 28
Im Gewinn oder Verlust erfasst
105
52
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen
297
276
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen
 
 22
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen
248
 2.122
Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst
545
 1.868
Zahlungen
 310
 338
Währungsumrechnung
 0
33
Rückstellung zum 31. Dezember
3.319
2.979
Abzüglich kurzfristige Rückstellung
 367
 344
Langfristige Rückstellung
2.952
2.635
Sensitivitätsanalyse
In folgender Tabelle sind die erfassten kurz- und langfristigen Rückstellungen zusammengefasst:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Jubiläumsgelder
43.040
45.374
Abfertigungen
150.901
134.580
Pensionen
3.319
2.979
Eine Veränderung des verwendeten Abzinsungsfaktors um einen halben Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
in TEUR zum 31. Dezember
0,5 Prozentpunkte Verringerung
0,5 Prozentpunkte Erhöhung
2023
 
 
Jubiläumsgelder
742
 721
Abfertigungen
8.139
 7.581
Pensionen
124
 116
in TEUR zum 31. Dezember
 
 
2022
 
 
Jubiläumsgelder
856
 830
Abfertigungen
7.542
 7.008
Pensionen
344
 307
Eine Veränderung der verwendeten Gehaltssteigerungen um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
in TEUR zum 31. Dezember
1 Prozentpunkt Verringerung
1 Prozentpunkt Erhöhung
2023
 
 
Jubiläumsgelder
 1.378
1.431
Abfertigungen
 14.641
16.536
Pensionen
 228
256
in TEUR zum 31. Dezember
 
 
2022
 
 
Jubiläumsgelder
 1.606
1.675
Abfertigungen
 13.571
15.421
Pensionen
 267
300
Eine Veränderung der verwendeten Fluktuationsrate um einen halben Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
in TEUR zum 31. Dezember
0,5 Prozentpunkte Verringerung
0,5 Prozentpunkte Erhöhung
2023
 
 
Jubiläumsgelder
6
 748
Abfertigungen
2.145
 3.651
in TEUR zum 31. Dezember
 
 
2022
 
 
Jubiläumsgelder
12
 865
Abfertigungen
2.150
 3.271
Da alle begünstigten Mitarbeiter:innen der Pensionsrückstellung in Pension sind, wird keine Fluktuation berechnet.
Bei einer herangezogenen Fluktuationsrate von kleiner 0,5% wird die Verringerung maximal bis 0,0% berechnet.
Long Term Incentive Program
Betreffend das Long Term Incentive Program siehe Anhangangabe (31).
(28) Eigenkapital
Kapitalmanagement
Das den Anteilseignern der Muttergesellschaft zurechenbaren Eigenkapital, das in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals ersichtlich ist, setzt sich aus Grundkapital, eigenen Aktien, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI) zusammen.
Das Kapitalmanagement der A1 Group verfolgt das primäre Ziel, die Kapitalbasis zu sichern. Dies soll weiterhin durch solide Investment-Grade-Ratings namhafter Rating-Agenturen öffentlich dokumentiert werden. Gleichzeitig verfolgt A1 Group eine nachhaltige und transparente Dividendenpolitik. Das Management achtet auf eine gesunde Balance zwischen Aktionärsvergütung, Verschuldungshöhe und finanzieller Flexibilität für strategische Projekte.
Grundkapital
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 beträgt das Grundkapital der Telekom Austria AG 1.449.275 TEUR und ist in 664,5 Mio. auf Inhaber lautende Stückaktien geteilt. Zum 31. Dezember 2023 werden 58,47% (2022: 51,00%) indirekt von América Móvil über deren 100%ige Tochtergesellschaft América Móvil B.V., Niederlande, gehalten, die ÖBAG hält 28,42% (2022: 28,42%) und der Anteil im Streubesitz inklusive eigener Aktien beträgt 13,11% (2022:20,58%). Die Aktien haben keinen Nennwert.
Die Tochtergesellschaft paybox Bank AG hat gemäß Bankwesengesetz und Capital Requirements Regulation, einer EU-Verordnung für Banken, regulatorische Mindesteigenmittelerfordernisse für bankrelevante Risiken, wie insbesondere das Kreditrisiko sowie das operative Risiko, und Liquiditätsdeckungsanforderungen zu erfüllen, welche am 31. Dezember 2023 und 2022 eingehalten wurden.
Die Anzahl der genehmigten, ausgegebenen und ausstehenden Aktien sowie der eigenen Aktien ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Stand 31. Dezember
2023
2022
Genehmigte Aktien
664.500.000
664.500.000
Ausgegebene Aktien
664.500.000
664.500.000
Eigene Aktien
 415.159
 415.159
Ausstehende Aktien
664.084.841
664.084.841
Die ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt.
Dividendenzahlungen
Die folgenden Dividenden wurden von den Aktionären in der Hauptversammlung beschlossen und von der Telekom Austria AG ausgeschüttet:
 
2023
2022
Tag der Hauptversammlung
7. Juni 2023
27. Juni 2022
Dividende pro Aktie in Euro
0,32
0,28
Gesamtsumme der Dividende in TEUR
212.507
185.944
Tag der Ausschüttung
15. Juni 2023
5. Juli 2022
Das Jahresergebnis der Telekom Austria AG nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) beträgt:
in TEUR
2023
2022
Jahresergebnis
1.689.685
114.356
Reinvermögensminderung durch Abspaltung
 819.975
0
Auflösung von Gewinnrücklagen
0
251.143
Zuweisung zu Gewinnrücklagen
 645.907
0
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
422.078
269.086
Bilanzgewinn
645.881
634.585
Der unternehmensrechtliche Bilanzgewinn der Telekom Austria AG unterliegt keinen Ausschüttungsbeschränkungen, da keine Sachverhalte der in § 235 UGB geregelten Beschränkungen bestehen. Der Vorstand plant nach Zustimmung des Aufsichtsrates der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von 0,36 Euro (2022: 0,32 Euro) je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.
Eigene Aktien
Mit Hauptversammlungsbeschluss der Telekom Austria AG vom 29. Mai 2013 wurde der Vorstand dazu ermächtigt, eigene Aktien
(a) für die Bedienung der Verbindlichkeiten aus den in Anhangangabe (31) beschriebenen Mitarbeiterbeteiligungsplänen und/oder zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes / der Geschäftsführung der Telekom Austria AG und mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden oder
(b) für Unternehmenserwerbe zu verwenden oder
(c) jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
Bestand eigener Aktien zum 31. Dezember
2023
2022
Anzahl der eigenen Aktien
415.159
415.159
Durchschnittspreis pro Aktie in Euro
18,80
18,80
Abzugsposten im Eigenkapital in TEUR
7.803
7.803
Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen resultieren aus der Gründung der Gesellschaft sowie aus nachfolgender Kapitalerhöhung und Umgründungsmaßnahmen. Des Weiteren sind Beträge aus aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsplänen und dem Einzug eigener Aktien enthalten.
Gewinnrücklagen
Die Erhöhung der Gewinnrücklagen, die aus der Abspaltung der ETS Group resultiert, ist in Anhangangabe (2) beschrieben.
Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI)
Die IAS-19-Rücklage beinhaltet die Neubewertung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen (siehe Anhangangabe (27)). Die FVOCI-Rücklage umfasst die Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (siehe Anhangangabe (19)). Betreffend die Hedging-Rücklage siehe Anhangangabe (33). Die Rücklage aus der Währungsumrechnung resultiert im Wesentlichen aus der Einbeziehung der Tochtergesellschaften in Belarus und Serbien in den Konzernabschluss. (siehe Anhangangabe (3)). Die Entwicklung der einzelnen Rücklagen ist in der Gesamtergebnisrechnung sowie in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
(29) Ertragsteuern
Ertragsteuern werden auf Basis des erwarteten tatsächlichen Steuersatzes für jedes Steuersubjekt separat berechnet. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden mit Steuersätzen berechnet, die zum Bilanzstichtag Gültigkeit haben oder in Kürze gelten werden. Auswirkungen aufgrund von Änderungen des Steuersatzes werden in dem Jahr, in dem die Steuersatzänderung rechtskräftig beschlossen wurde, als Aufwand oder Ertrag erfasst. Gewinnausschüttungen der Telekom Austria AG haben keine Auswirkung auf den Körperschaftsteuersatz. Investitionsbegünstigungen mindern die Ertragsteuern im Jahr der Inanspruchnahme.
Das Management beurteilt in Übereinstimmung mit IFRIC 23 regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob Unsicherheiten bezüglich der Behandlung durch die zuständige Steuerbehörde unter geltenden steuerlichen Regelungen bestehen. Dementsprechend wurden für etwaige bestehende Steuerrisiken unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen, einschließlich der Interpretation des Steuerrechts und Erfahrung, Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern erfasst.
Das von der OECD ausgearbeitete und von der EU durch eine Richtlinie umgesetzte Konzept der sogenannten Pillar-II-Regelungen sieht eine globale Mindestbesteuerung in Höhe von 15% auf Unternehmensgewinne vor. Ziel ist die Eindämmung des Steuerwettbewerbs. Es ist unklar, ob die Pillar-II-Regelungen zusätzliche temporäre Differenzen schaffen, ob latente Steuern neu zu bewerten sind und welcher Steuersatz für die Bewertung der latenten Steuern anzuwenden ist. Als Reaktion auf diese Unsicherheit hat das IASB Änderungen des IAS12 veröffentlicht, die eine vorübergehende verpflichtende Ausnahme von den Anforderungen des IAS12 vorsieht, wonach ein Unternehmen keine Informationen über latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Pillar-II-Regelungen zu bilanzieren oder offenzulegen hat. Die A1 Group hat von dieser Ausnahme zum 31. Dezember 2023 Gebrauch gemacht. Mit Stand Jänner 2024 wurde Pillar II in folgenden Ländern, in denen die A1 Gruppe tätig ist, bereits gesetzlich umgesetzt: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Schweiz, Deutschland, Tschechische Republik, Ungarn, Italien, Rumänien, Slowakei und Vereinigtes Königsreich. Das oberste Mutterunternehmen der A1 Group, und damit auch die Ultimate Parent Entity („UPE“) für Pillar II, ist América Móvil (siehe Anhangangabe (2)).
Im Zuge der Vorbereitung zur Umsetzung von PillarII wurden in der A1 Group die sogenannten „Safe Harbour-Tests“ durchgeführt. Zweck der „Transitional Country-by-Country Safe Harbours“ ist es, den von PillarII betroffenen Unternehmensgruppen in den ersten Jahren nach Einführung der globalen Mindestbesteuerung die in der EU-Richtlinie vorgesehene komplexe, detaillierte und aufwändige Kalkulation der Ergänzungssteuer („Top-up Tax“) für jene Steuerjurisdiktionen zu ersparen, wo das Risiko einer Niedrigbesteuerung gering ist. Wenn einer von den drei Tests („De minimis“, „Simplified Effective Tax Rate“, „Routine Profits“) erfüllt ist, wird die Top-up Tax für eine Steuerjurisdiktion mit Null festgesetzt. Die temporären Safe Harbours gelten für Steuerjahre, die vor dem 31. Dezember 2026 beginnen und vor dem 30. Juni 2028 enden. In einer ersten vorläufigen Analyse können die Save Harbour Regelungen für sämtliche Steuerjurisdiktionen der A1 Group, mit Ausnahme von Bulgarien und Nordmazedonien, angewendet werden. In Bulgarien ist allerdings geplant, eine nationale Ergänzungssteuer einzuführen.
Die Ertragsteuer auf das Ergebnis vor Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen (Steuerertrag wird negativ dargestellt):
in TEUR
2023
2022
Laufende Steuern
174.098
188.130
Latente Steuern
1.203
 6.711
Ertragsteuer
175.301
181.419
Nachfolgend wird die Zuordnung der Ertragsteuern im Konzernabschluss dargestellt:
in TEUR
2023
2022
Laufende Geschäftstätigkeit
175.301
181.419
Ertragsteuer realisiertes Ergebnis aus Hedging-Aktivitäten*
730
1.460
Ertragsteuer auf das Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten*
430
 679
Ertragsteuer Neubewertung von Personalrückstellungen*
 3.673
10.430
Ertragsteuer – gesamt
172.788
192.630
* Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Ursachen für den Unterschied zwischen den im Jahresergebnis ausgewiesenen Ertragsteuern und den Ertragsteuern unter Anwendung des gesetzlichen Steuersatzes in Österreich von 24% (2022: 25%), bezogen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern:
in TEUR
2023
2022
Körperschaftsteueraufwand zum gesetzlichen Steuersatz
197.084
204.001
Steuersatzdifferenzen
 29.498
 25.010
Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand
25.185
22.788
Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge
 13.064
 18.816
Steuerfreie Erträge/Aufwendungen aus Finanzanlagen
 94
 99
Effekt der Steuersatzänderung
 1.725
 3.888
Steuerertrag/-aufwand aus Vorjahren
838
1.431
Veränderung der nicht angesetzten aktiven latenten Steuern
1.940
1.888
Beteiligungsab-/zuschreibungen
 155
44
Sonstige
 5.211
 917
Ertragsteuer
175.301
181.419
Effektiver Körperschaftsteuersatz
21,35%
22,23%
Der nicht abzugsfähige Aufwand der Jahre 2023 und 2022 besteht im Wesentlichen aus nicht anrechenbaren Abzugsteuern für Dividenden und diversen steuerlich nicht anerkannten Aufwendungen in den einzelnen Ländern.
Bei den Steuerbegünstigungen und nicht steuerpflichtigen Erträgen der Jahre 2023 und 2022 handelt es sich im Wesentlichen um Investitions- und sonstige Begünstigungen in den einzelnen Ländern. Die Reduktion stammt aus einer steuerbegünstigten Aufwertung von Sachanlagen in Belarus im Jahr 2022. In beiden Jahren ist weiters der steuerfreie Ertrag aus fiktiver Firmenwertabschreibung im Rahmen der österreichischen Gruppenbesteuerung enthalten. Steuerliche Firmenwertabschreibungen gemäß § 9 Abs. 7 KStG werden als temporäre Differenzen von Anteilen an Tochterunternehmen behandelt, auf welche gemäß IAS 12.39 keine passiven latenten Steuern angesetzt werden.
Der Effekt der Steuersatzänderung ist 2023 auf die Erhöhung des in Slowenien geltenden Körperschaftsteuersatz von 19% auf 22% für die Jahre 2024 bis 2028 zurückzuführen. 2022 stammt der Effekt aus der Herabsetzung des in Österreich geltenden Körperschaftsteuersatz von 25% auf 24% für das Jahr 2023 und auf 23% für die Jahre ab 2024. Zum 31. Dezember 2022 wurden die latenten Steuern mit 23% berechnet, da sich die wesentlichen temporären Differenzen erst ab dem Jahr 2024 umkehren.
Der Steuereffekt aus Beteiligungsab-/zuschreibungen betrifft steuerlich anerkannte Abschreibungen und Zuschreibungen von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Österreich.
Entsprechend IAS 12 werden aktive und passive latente Steuern für alle temporären Unterschiedsbeträge zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und ihren jeweiligen steuerlichen Ansätzen angesetzt. Darüber hinaus werden latente Steuern auf laufende steuerliche Verluste, steuerliche Verlustvorträge sowie steuerlich zu verteilende Beteiligungsabschreibungen gebildet.
Die steuerlichen Auswirkungen von temporären Unterschieden, die zum Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern führen, setzen sich wie folgt zusammen:
 
Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern
Passive latente Steuern
Passive latente Steuern
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
2023
2022
Verlustvorträge
11.079
8.430
0
0
Sachanlagen
8.892
7.411
 24.178
 29.813
Nutzungsrechte
0
0
 312.541
 127.189
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
1.161
1.143
 65.837
 64.380
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige
11.922
12.350
 38
 24
Vertragskosten
0
0
 7.567
 6.600
Leasingverbindlichkeiten
313.658
130.600
0
0
Langfristige Rückstellungen
18.073
34.129
0
0
Rückstellungen für Mitarbeiter:innen
20.245
17.651
0
0
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
13.391
12.755
 9
 55
Sonstige
6.568
5.676
 7.018
 4.609
Gesamt
404.990
230.144
 417.187
 232.670
Saldierung
 357.770
 188.226
357.770
188.226
Aktive/passive latente Steuern
47.221
41.919
 59.417
 44.444
Aktive/passive latente Steuern, netto
 12.197
 2.526
 
 
Betreffend der im Zuge der Abspaltung der ETS Group abgehenden aktiven latenten Steuern siehe Anhangangabe (2).
Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern trifft der Vorstand eine Einschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass diese Posten in Zukunft tatsächlich realisierbar sind. Die Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern setzt ausreichend steuerpflichtiges Einkommen in jenen Perioden voraus, in denen die temporären Unterschiede abzugsfähig werden. Die Basis bilden Geschäftspläne, für die ein Detailplanungszeitraum von fünf Jahren herangezogen wurde. Der Vorstand zieht die geplante Auflösung passiver latenter Steuern und das geschätzte künftige steuerpflichtige Einkommen für diese Beurteilung heran.
Die A1 Group wendet in Österreich die Gruppenbesteuerung nach § 9 KStG mit der Telekom Austria AG als Gruppenträgerin an. Zwischen der Gruppenträgerin und den Gruppenmitgliedern wurde eine Regelung über den Steuerausgleich vereinbart. Seit 1. Jänner 2023 werden sowohl positive als auch negative steuerliche Ergebnisse mit dem gesetzlichen Körperschaftsteuersatz abzüglich eines halben Prozentpunktes verrechnet. Bis zum 31. Dezember 2022 wurden positive steuerliche Ergebnisse mit einem Steuersatz von 23% belastet. Negative Ergebnisse wurden nicht vergütet, sondern mit zukünftigen positiven Ergebnissen der Gruppenmitglieder verrechnet. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden für die Gruppenmitglieder (derzeit die wesentlichsten österreichischen Gesellschaften) saldiert, da die Steuergruppe ein Steuersubjekt darstellt.
Die Verlustvorträge stammen im Wesentlichen aus in Österreich ansässigen Gesellschaften. Die jährliche Verrechnung von Verlustvorträgen, die unbegrenzt vortragsfähig sind, ist in Österreich grundsätzlich mit 75% des jeweiligen steuerlichen Ergebnisses begrenzt.
Passive latente Steuern auf Sachanlagen resultieren im Wesentlichen aus dem Buchwert der erfassten Stilllegungskosten von Vermögenswerten sowie aus aktivierten Fremdkapitalkosten, die steuerrechtlich nicht aktivierungsfähig sind (siehe Anhangangaben (7), (15) und (23)).
Die Aktivierung von Nutzungsrechten bzw. Passivierung von Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 ist in einigen Ländern steuerrechtlich nicht anerkannt, was zu passiven bzw. aktiven latenten Steuern führt. Der Anstieg ist auf die Aktivierung der Leasingverträge mit der ETS Group zurückzuführen (siehe Anhangangabe (2)).
Passive latente Steuern auf sonstige immaterielle Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus der Erfassung von Vermögenswerten im Rahmen von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3.
Die Aktivierung von Vertragskosten ist in einigen Ländern steuerrechtlich nicht anerkannt, was zu einer passiven latenten Steuer führt.
Aktive latente Steuern auf langfristige Rückstellungen resultieren im Wesentlichen aus der Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten, die steuerrechtlich nur zum Teil anerkannt sind, sowie aus Unterschieden zwischen IFRS und Steuerrecht im Rahmen der Restrukturierungsrückstellung in Österreich (siehe Anhangangabe (23)). Der Rückgang ist auf die übertragene Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten auf die ETS Group zurückzuführen (siehe Anhangangabe (2)).
Aktive latente Steuern auf Rückstellungen für Mitarbeiter:innen resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden zwischen der Ermittlung gemäß § 14 österreichisches Einkommensteuergesetz (EStG) und der Berechnung mit der Methode der laufenden Einmalprämien gemäß IAS 19 (siehe Anhangangabe (27)).
Folgende latente Steuerforderungen wurden nicht angesetzt, da ihre Realisierung aufgrund der Steuerplanung in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Verlustvorträge
309.475
355.397
Die nicht angesetzten Steuerforderungen stammen im Wesentlichen aus österreichischen Beteiligungsgesellschaften aufgrund steuerlicher Abwertungen der Beteiligungsansätze von Tochterunternehmen auf den niedrigeren Teilwert. Mangels operativer Tätigkeit dieser Beteiligungsgesellschaften ist von keinem zukünftigen steuerlichen Einkommen auszugehen und eine Realisierung ist im Detailplanungszeitraum sowie danach unwahrscheinlich, obwohl die Verlustvorträge unbegrenzt vortragsfähig sind.
Zum 31. Dezember 2023 wurden auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von 76.459 TEUR (2022: 74.252 TEUR) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.
(30) Leasingverhältnisse
Leasingnehmer
Die A1 Group mietet im Wesentlichen Telekommunikationsstandorte für Festnetz- und Mobiltelefonie sowie sonstige Infrastruktur und Gebäude an.
Gemäß IFRS 16 muss der Leasingnehmer am Bereitstellungstag einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfassen.
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses entspricht grundsätzlich der unkündbaren Grundlaufzeit des Vertrages. Zusätzlich werden Optionen zur Verlängerung oder Kündigung des Vertrages einbezogen. Die A1 Group beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob deren Ausübung hinreichend sicher ist. Wenn signifikante Ereignisse oder signifikante Änderungen von Umständen eintreten, die innerhalb der Kontrolle der A1 Group liegen, wird erneut bestimmt, ob die Ausübung einer Verlängerungs- bzw. Kündigungsoption hinreichend sicher ist.
Für kündbare Leasingverträge mit unbestimmter Laufzeit hat die A1 Group die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung des Planungszeitraums, der Technologie, Geschäftsstrategie und Wahrscheinlichkeit einer Kündigung des Leasingvertrages mit sieben Jahre festgelegt. In diesem Zeitraum werden auch in den Mietverträgen enthaltene Verlängerungsoptionen als ausgeübt bzw. Kündigungsoptionen, als nicht ausgeübt berücksichtigt. Darüber hinaus hat die A1 Group keine sonstigen Leasingverträge, die wesentliche Optionen enthalten, in ihrem Bestand. Betreffend Festsetzung der Laufzeit der MLAs mit der ETS Group siehe Erläuterungen im folgenden Kapitel „Leasingverträge mit den Tower-Gesellschaften“.
Für einen Teil der Leasingverträge gibt es Einschränkungen, die für Untervermietungen des gemieteten Objektes oder auch die Erweiterung bestehender Anlagen eine Zustimmung des Bestandsgebers erfordern. Dies hat aber keinen Einfluss auf die laufende Geschäftstätigkeit.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der bilanzierten Nutzungsreche nach Klassen der zugrundeliegenden Vermögenswerte:
in TEUR
Nutzungsrechte Grundstücke und Gebäude
Nutzungsrechte Telekommunikationsstandorte
Nutzungsrechte andere Anlagen
Nutzungsrechte Leitungen
Gesamt
Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
Stand 1. Jänner 2022
416.318
579.460
41.380
166.924
1.204.082
Zugänge
41.544
59.575
12.166
15.054
128.340
Abgänge
 24.409
 30.394
 5.150
 7.359
 67.312
Währungsumrechnung
 51
 499
25
9
 516
Änderungen des Konsolidierungskreises
15
0
255
0
270
Stand 31. Dezember 2022
433.418
608.142
48.677
174.628
1.264.864
Zugänge
38.760
321.302
14.857
40.915
415.833
Abgänge
 16.311
 41.297
 5.168
 45.486
 108.262
Währungsumrechnung
 1.673
 7.144
 127
 231
 9.174
Änderungen des Konsolidierungskreises
 382
1.031.270
 2.105
0
1.028.783
Stand 31. Dezember 2023
453.812
1.912.274
56.134
169.826
2.592.045
Kumulierte Abschreibung und Wertminderung
 
 
 
 
 
Stand 1. Jänner 2022
 120.442
 232.992
 21.050
 67.290
 441.773
Zugänge
 46.335
 84.434
 11.246
 26.297
 168.313
Abgänge
6.738
9.753
4.639
1.555
22.684
Währungsumrechnung
102
400
 27
 3
473
Stand 31. Dezember 2022
 159.937
 307.273
 27.684
 92.035
 586.929
Zugänge
 47.034
 125.979
 11.911
 29.899
 214.822
Abgänge
5.087
9.665
4.577
41.673
61.002
Währungsumrechnung
1.182
3.977
27
35
5.220
Änderungen des Konsolidierungskreises
26
103.445
1.329
0
104.800
Stand 31. Dezember 2023
 200.676
 316.166
 33.662
 80.226
 630.730
Buchwert zum
 
 
 
 
 
31. Dezember 2023
253.136
1.596.108
22.472
89.599
1.961.315
31. Dezember 2022
273.481
300.869
20.992
82.593
677.935
Andere Anlagen beinhalten im Wesentlichen Kraftfahrzeuge.
Neben neuen Verträgen beinhalten die Zugänge zu Nutzungsrechten auch Änderungen und Verlängerungen sowie Indexanpassungen von Verträgen.
Die Änderungen des Konsolidierungskreises 2023 betreffen, wie in Anhangangabe (2) beschrieben, Leasingverträge, die im Zusammenhang mit der Abspaltung der ETS Group abgehen, sowie den Zugang der in Folge beschriebenen Leasingverträge mit den Tower-Gesellschaften:
Leasingverträge Tower-Gesellschaften
Mit dem Transfer von Teilen der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen in die Tower-Gesellschaften wurden Master-Leasingverträge (Master Lease Agreements – „MLAs“) zwischen den A1-Gesellschaften und den Tower-Gesellschaften abgeschlossen. Für diese MLAs wird in den A1-Gesellschaften ein Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Diese Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten wurden bis zur Abspaltung der ETS Group am 22. September 2023 auf Konzernebene eliminiert, da es sich um konzerninterne Transaktionen handelte. Nach der Abspaltung stellen sie Leasingverhältnisse mit nahestehenden Unternehmen dar, die nicht mehr zu eliminieren sind und folglich in der Konzernbilanz erfasst werden. Diese betragen:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
Nutzungsrechte
1.477.000
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
185.794
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
1.318.388
Die Buchwerte zum Zeitpunkt der Abspaltung der ETS Group am 22. September 2023 sind in Anhangangabe (2) ersichtlich.
Die Vertragsdauer der MLAs ist unbefristet, jedoch ist eine Kündigung durch die A1 Group zum Ende des achten, 16. und 24. Vertragsjahres, durch die ETS Group erstmals zum Ende des 24. Vertragsjahres möglich. Nach dem 24. Vertragsjahr können beide Parteien unter Einhaltung einer 36-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.
Wie erläutert, werden in der A1 Group Verlängerungsoptionen von Leasingverträgen nur dann berücksichtigt, wenn sie im 7-Jahres-Planungszeitraum liegen. In Anlehnung an diese Leasingpolitik wurde für die Berechnung der Leasingverbindlichkeit der MLAs mit den Tower-Gesellschaften eine Laufzeit von acht Jahren festgesetzt.
Die folgenden Leistungen werden von den Tower-Gesellschaften für die jeweiligen A1-Gesellschaften erbracht:
  • § Platz für das installierte aktive Equipment der A1-Gesellschaften einschließlich der installierten Richtfunkstrecke für die bestehende Konfiguration sowie Klima- und Zugangssysteme
  • § Vertragsmanagement, einschließlich Kollokation für alle bestehenden und zukünftigen Verträge mit den Vermietern
  • § Instandhaltung der passiven Infrastruktur, die das Bauwerk, die Klimaanlagen, die Sicherheitssysteme und die Energiesysteme (externe Stromversorgungen und Generatoren) umfasst
  • § Die ETS Group implementiert Upgrades der passiven Infrastruktur für neue Technologien (z. B. 5G oder andere Upgrades, die von den A1-Gesellschaften benötigt werden)
  • § Die Dienstleistung umfasst auch notwendige Vertragsupgrades
Zahlungsmittelabflüsse und Fälligkeitsanalyse
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse sind in folgender Tabelle dargestellt (zur Entwicklung der Leasingverbindlichkeit siehe Anhangangabe (32)):
in TEUR
2023
2022
Tilgung Leasingverbindlichkeiten
205.603
158.949
Bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse
36.371
11.845
Vorauszahlungen für Nutzungsrechte
19.026
11.412
Leasingverhältnisse operativer Aufwand
4.985
4.270
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse
265.986
186.477
Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
2023
k. A.*
171.822
2024
351.912
150.059
2025
332.279
134.961
2026
301.444
64.144
2027
291.082
53.600
2028
281.540
k. A.*
Danach
704.317
170.639
Summe der Mindestleasingzahlungen
2.262.574
745.224
Abzüglich Zinsenanteil
 307.003
 64.315
Barwert der Leasingzahlungen
1.955.571
680.909
davon kurzfristiger Anteil
283.652
159.272
davon langfristiger Anteil
1.671.919
521.637
*Keine Angabe, da für die jeweilige Periode nicht anwendbar.
Der Anstieg der Zahlungsmittelabflüsse und der Mindestleasingzahlungen ist auf die MLAs mit der ETS Group zurückzuführen (siehe Anhangangabe (2)).
Die Anwendungserleichterungen für geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverträge werden von der A1 Group nur für Nutzungsrechte, die nicht wesentlich für die Geschäftstätigkeit sind, ausgenützt. Für Mobilfunkstandorte, technische Standorte und Anlagen sowie Immobilien und Kraftfahrzeuge wird die Erleichterung nicht in Anspruch genommen. Nichtleasingkomponenten in Verträgen, wie zum Beispiel Elektrizität, Wartung etc., sind von der Berechnung der Nutzungsrechte ausgenommen. Die folgende Tabelle zeigt den erfassten Aufwand für:
in TEUR
2023
2022
Kurzfristige Leasingverhältnisse
1.249
1.142
Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert
94
42
Variable Leasingzahlungen
3.642
3.086
Die erfassten Zinsen sind in Anhangangabe (7) ersichtlich.
COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse sind in den variablen Leasingzahlungen saldiert.
COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse
Die Änderungen zu IFRS 16 „COVID-19-bezogene Mietzugeständnissen“ wurden im vorgesehenen Zeitraum von 1. Jänner 2020 bis 30. Juni 2022 auf alle Mietzugeständnisse, die die Voraussetzungen erfüllten, angewandt. Der Leasingnehmer musste COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse nicht darauf prüfen, ob diese eine Leasingmodifikation darstellen. Reduktionen von Leasingzahlungen (wie zum Beispiel der Erlass einer Zahlung) wurden in der Periode, in der sie anfielen, als negative variable Leasingzahlung in der Gesamtergebnisrechnung und Ausbuchung der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit erfasst. Gestundete Zahlungen beeinflussten nur den Zeitpunkt der einzelnen Zahlungen. 2022 betrug die Reduktion des operativen Leasingaufwands aus COVID-19-bezogenen Mietzugeständnissen 90 TEUR und betraf im Wesentlichen Funkstandorte.
Leasinggeber
Jedes Leasingverhältnis ist vom Leasinggeber entweder als Operating-Leasing-Verhältnis oder als Finanzierungsleasing einzustufen:
Operating-Leasing-Verhältnis
Wenn im Wesentlichen nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden, wird der Leasinggegenstand von der A1 Group bilanziert. Der Leasinggegenstand wird nach den auf den Vermögenswert anwendbaren Regeln in Übereinstimmung mit IAS 16 angesetzt. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Buchwert der Sachanlagen, die ausschließlich zur Erzielung von Mieterträgen gehalten werden, 33.889 TEUR (2022: 48.077 TEUR). Darüber hinaus werden mit der Vermietung von Teilen der Gebäude und Teilen der Kommunikationsanlagen Einnahmen erzielt. Der Anteil dieser vermieteten Sachanlagen wird nicht separat erfasst, weshalb ihr Buchwert nicht in den oben angeführten Beträgen enthalten ist (siehe Anhangangabe (15)).
Zahlungen aus Operating-Leasing-Verträgen werden linear über die Laufzeit der Verträge erfolgswirksam realisiert. Die zukünftigen Leasingzahlungen betragen:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
2023
k. A.*
28.934
2024
25.015
20.597
2025
17.986
16.643
2026
13.687
13.654
2027
11.526
7.499
2028
6.064
k. A.*
Danach
20.098
20.663
Summe der Mindestleasingzahlungen
94.376
107.991
*Keine Angabe, da für die jeweilige Periode nicht anwendbar.
Finanzierungsleasing
Die Vermietung von Nebenstellenanlagen (PABX) wird seit 2019 als Finanzierungsleasing eingestuft. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsanalyse der zukünftigen Leasingzahlungen sowie die erfassten Wertberichtigungen der Finanzierungsleasingforderungen (siehe Anhangangaben (13) und (20)):
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
2023
k. A.*
1.485
2024
1.301
1.027
2025
811
547
2026
469
256
2027
232
91
2028
84
k. A.*
Danach
32
44
Summe der Mindestleasingzahlungen
2.928
3.450
Abzüglich Zinsenanteil
 243
 256
Barwert der Finanzierungsleasingforderungen
2.685
3.194
davon kurzfristiger Anteil
1.186
1.362
davon langfristiger Anteil
1.499
1.831
Wertberichtigungen
90
90
*Keine Angabe, da für die jeweilige Periode nicht anwendbar.
Die Umsatzerlöse aus Finanzierungsleasing sind in den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von Endgeräten ausgewiesen (siehe Anhangangabe (5)). Der Zinsertrag aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, der im Finanzergebnis erfasst ist, ist in Anhangangabe (7) ersichtlich.
(31) Mitarbeiterbeteiligungspläne
Long Term Incentive Program
Die A1 Group hat 2010 ein Long Term Incentive Program (LTI) eingeführt. Die Bewertung dieser anteilsbasierten Vergütung erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung und zu jedem Bilanzstichtag. Der Aufwand wird über die erforderliche Reifefrist verteilt. Da der Aufsichtsrat festgelegt hat, die im Rahmen des LTI zugeteilten Bonusaktien in bar abzugelten (in Folge daher als „fiktive Bonusaktien“ bezeichnet), sind die anteilsbasierten Vergütungen als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Die Teilnehmer des Programms sind die Mitglieder des Vorstandes der Telekom Austria AG (siehe Anhangangabe (36)). Diese müssen ein Eigeninvestment in Telekom-Austria-Aktien, abhängig von ihrem jährlichen Fixgehalt (brutto), bis zum Ende der Behaltefrist (mindestens drei Jahre) hinterlegen. Die Berechnung der entsprechend gewährten Anzahl der fiktiven Bonusaktien erfolgt für jede Tranche separat mit dem Durchschnittskurs der Telekom-Austria-Aktie über einen definierten Zeitraum. Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden je drei Jahre festgelegt. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt. Am Anspruchstag (frühestens drei Jahre nach der Gewährung) werden bei voller Zielerreichung fiktive Bonusaktien im doppelten Ausmaß des Eigeninvestments an die Teilnehmer zugeteilt, die Abgeltung erfolgt in bar. Das Recht ist nicht übertragbar. Werden die Ziele zu mehr als 100% erfüllt, werden proportional entsprechend mehr fiktive Bonusaktien zugeteilt. Wenn die Zielerreichung 175% übersteigt, ist die Zuteilung der fiktiven Bonusaktien auf 350% des Eigeninvestments limitiert. Im Falle einer wesentlichen Zielverfehlung werden keine Aktien zugeteilt.
Für die 14. Tranche (LTI 2023) und 13. Tranche (LTI 2022) wurden folgende Schlüsselindikatoren bestimmt:
  • § Operating Return on Invested Capital („Operating ROIC“), gewichtet mit 34%
  • § Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 33%
  • § Zwei Environment, Social & Corporate Governance „ESG“-Ziele
    LTI 2023: Reduktion des Gender- und Schließung des Equal-Pay-Gaps bis zum Jahresende 2025, gewichtet mit 16%, und Reduktion des Kohlenstoff-Fußabdrucks bis zum Jahresende 2025 in Übereinstimmung mit der von der Science-Based-Targets-Initiative genehmigten Emissionsreduktionskurve, gewichtet mit 17%
    LTI 2022: Steigerung der Energieeffizienz bis 2024, gewichtet mit 20%, und Steigerung der Trainingsstunden pro Mitarbeiter, gewichtet mit 13%).
Die Schlüsselindikatoren für die zwölfte Tranche (LTI 2021) und die elfte Tranche (LTI 2020) lauten:
  • § Operating ROIC, gewichtet mit 34%
  • § Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 33%
  • § nachhaltige Finanzierung (langfristige Finanzierung in den Jahren 20212023 bzw. 20202022 mit „Green Bonds“ oder anderen nachhaltigen Finanzinstrumenten, gewichtet mit 33%)
Für die zehnte Tranche (LTI 2019) wurde der ROIC und der Umsatzmarktanteil der A1 Group (gewichtet mit je 50%) als Schlüsselindikatoren bestimmt.
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr noch nicht ausbezahlten Tranchen zusammen:
 
LTI 2023
LTI 2022
LTI 2021
Zeitpunkt der Gewährung
1. Juni 2023
1. Juni 2022
1. Juni 2021
Programmbeginn
1. Jänner 2023
1. Jänner 2022
1. Jänner 2021
Ende Erdienungszeitraum
31. Dezember 2025
31. Dezember 2024
31. Dezember 2023
Anspruchstag
1. Juni 2026
1. Juni 2025
1. Juni 2024
 
 
 
 
Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt
60.814
70.341
81.387
Anpassung ETS Aktiensplit
10.338
11.958
13.836
Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums
71.152
82.299
95.223
Erwartete Zielerreichung
100,00%
118,80%
125,50%
Erwartete Bonusaktien
142.305
195.542
239.009
Maximale Bonusaktien*
249.033
288.046
333.280
Beizulegender Zeitwert des Programms in TEUR
1.064
1.280
1.766
* Unter Berücksichtigung der Zuteilung im doppelten Ausmaß des Eigeninvestments.
Wie in Anhangangabe (2) beschrieben, wurden die Aktien an der ETS AG im Verhältnis 4:1 ausgegeben. Als Konsequenz dieses Aktiensplits wurden die Aktien des Eigeninvestments der Vorstände mit Beschluss des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates vom 18. Dezember 2023 um den Faktor 1,17 erhöht. Die Erhöhung des Eigeninvestments ist in der Zeile „Anpassung ETS Aktiensplit“ ersichtlich.
Der ausgeschiedene Finanzvorstand Siegfried Mayrhofer partizipiert am LTI Program nur anteilig bis zum 31. August 2023, dem Ende seiner Bestellung (siehe Anhangangabe (36)). Für LTI 2023 wurde dies bereits entsprechend im Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Für LTI 2022 und LTI 2021 wird der verkürzte Leistungszeitraum bei der zukünftigen Auszahlung und demensprechend auch im beizulegenden Zeitwert des Programms berücksichtigt.
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen und die tatsächliche Zielerreichung der im laufenden und vorigen Geschäftsjahr in bar ausbezahlten Tranchen zusammen:
 
LTI 2020
LTI 2019
Zeitpunkt der Gewährung
1. August 2020
1. August 2019
Programmbeginn
1. Jänner 2020
1. Jänner 2019
Ende Erdienungszeitraum
31. Dezember 2022
31. Dezember 2021
Anspruchstag
1. August 2023
1. August 2022
Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt
75.770
77.618
Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums
75.770
77.618
Tatsächliche Zielerreichung
80,30%
112,80%
Zugeteilte Bonusaktien je Eigeninvestment
1,61
2,26
Zugeteilte Bonusaktien
121.687
175.106
Durchschnittskurs am Ende des Erdienungszeitraums in Euro
5,85
7,62
Vergütung in TEUR
712
1.334
Für den zukünftig erwarteten Aufwand des LTI-Programms besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Rückstellung, die auf Basis von beizulegenden Zeitwerten errechnet wurde. Die beizulegenden Zeitwerte werden auf Basis der erwarteten Erreichung der Leistungskriterien und des erwarteten Aktienpreises, der auf einem Binomialbaumverfahren zur Aktienkursmodellierung beruht, ermittelt. Erwartete Dividenden wurden ebenfalls in die Berechnung des Aktienpreises einbezogen. Die Rückstellung wird über den Leistungszeitraum verteilt aufgebaut (siehe Anhangangaben (22) und (27)). In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde folgender Personalaufwand erfasst:
in TEUR
2023
2022
Personalaufwand LTI
1.855
935
(32) Kapitalflussrechnung
Die sonstigen Anpassungen in den zahlungsunwirksamen und sonstigen Überleitungsposten in der Konzern-Kapitalflussrechnung resultieren 2023 und 2022 im Wesentlichen aus zahlungsunwirksamen Effekten der Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst sind (siehe Anhangangabe (23)).
Die 2023 und 2022 im sonstigen Finanzergebnis erfassten erhaltenen Dividenden (siehe Anhangangabe (7)) waren zum 31. Dezember bereits bezahlt und sind im Cashflow aus laufender Tätigkeit enthalten. Die 2023 und 2022 ausgeschütteten Dividenden an nicht beherrschende Anteilseigner von Tochtergesellschaften (siehe Anhangangabe (34)) sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich.
2023 wurden 1.032.880 TEUR liquide Mittel im Zuge der Abspaltung der ETS Group abgegeben (siehe Anhangangabe (2)), 2022 wurden 104 TEUR im Zuge von Unternehmenserwerben erworben.
Die folgende Tabelle stellt die Überleitung der bezahlten Anlagenzugänge zu den gesamten Anlagenzugängen dar:
in TEUR
2023
2022
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, bezahlt
1.093.971
895.923
Überleitung der Zugänge zu Verbindlichkeiten
41.686
45.924
Überleitung der Verbindlichkeiten von öffentlichen Zuschüssen
 40.866
0
Überleitung der Vermögenswerte aus öffentlichen Zuschüssen
12.243
14.012
Überleitung von bezahlten Nutzungsrechten
 14.484
 11.412
Anlagenzugänge gesamt
1.092.551
944.446
Zur Definition der Anlagenzugänge siehe Anhangangabe (1). Zum 31. Dezember 2023 sind 121.368 TEUR (2022: 192.152 TEUR) der Zugänge des laufenden Jahres zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen noch nicht bezahlt (siehe Anhangangaben (15) und (16)).
In Übereinstimmung mit IAS 7.43 enthält die Überleitung der Zugänge zu Verbindlichkeiten eine Anpassung der Anlagenzugänge der laufenden Periode, welche noch nicht bezahlt wurden, sowie der Anlagenzugänge vorangegangener Perioden, welche in der laufenden Periode bezahlt wurden. Die Überleitung der Verbindlichkeiten von öffentlichen Zuschüssen enthält erhaltene Zuschüsse, welche dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zuzuordnen sind (siehe Anhangangabe (22)). Die Überleitung der Vermögenswerte aus öffentlichen Zuschüssen enthält noch nicht ausbezahlte Zuschüsse, welche bereits von den Anlagenzugängen abgezogen wurden, sowie Zuschüsse vorangegangener Perioden, welche in der laufenden Periode ausbezahlt wurden (siehe Anhangangaben (13) und (15)). Die Überleitung von bezahlten Nutzungsrechten enthält Anzahlungen und Zahlungen für andere direkte Kosten, die bis zur Bereitstellung des Leasinggegenstandes geleistet wurden und im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen sind.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der gesamten Finanzverbindlichkeiten (siehe Anhangangaben (2), (21), (25) und (30)):
 
 
 
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
 
 
 
Cashflow
Wechselkursdifferenzen
Aufzinsung
Leasing*
Zu-/
Abgänge
 
in TEUR
31. Dezember 2023
 
 
 
 
 
31. Dezember 2022
Finanzverbindlichkeiten
807.974
 66.185
7
0
0
 994.587
1.868.740
Finanzierungsverbindlichkeiten nahestehende Unternehmen
0
 25.120
 
 
 
25.120
0
Leasingverbindlichkeiten
1.955.571
 241.975
 3.915
38.528
316.965
1.165.059
680.909
Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben
9.282
 1.867
0
0
0
 985
12.134
Gesamte Finanzverbindlichkeiten
2.772.828
 335.147
 3.908
38.528
316.965
194.608
2.561.783
 
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
31. Dezember 2022
 
 
 
 
 
31. Dezember 2021
Finanzverbindlichkeiten
1.868.740
 730.592
0
0
0
0
2.599.332
Leasingverbindlichkeiten
680.909
 170.795
 555
13.067
71.818
275
767.098
Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben
12.134
 1.313
1
0
0
6.297
7.149
Gesamte Finanzverbindlichkeiten
2.561.783
 902.700
 554
13.067
71.818
6.573
3.373.578
* Beinhaltet Zugänge neuer sowie Auflösung bestehender Leasing-Verträge und Effekte aus der Änderung von Leasing-Verträgen.
  • § Die Zugänge zu Leasingverbindlichkeiten und Finanzierungsverbindlichkeiten mit nahestehenden Unternehmen sowie die Abgänge von Finanzverbindlichkeiten im Jahr 2023 betreffen die Abspaltung der ETS Group (siehe Anhangangabe(2))
  • § Die Abgänge der Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben 2023 betreffen die Anpassung des finalen Kaufpreises der im Jahr 2022 erworbenen bulgarischen Gesellschaft Stemo, deren Erwerb in 2022 zu den Zugängen zu Leasingverbindlichkeiten und Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben führte.
  • § Der Cashflow der Finanzverbindlichkeiten enthält den Mittelzufluss aus der Begebung der Anleihe und der Aufnahme des Bankkredits im Juli2023 durch die Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH, die am 22. September 2023 abgespalten wurden (siehe Anhangangaben(25) und (2)).
  • § Der Cashflow der Leasingverbindlichkeiten setzt sich aus Tilgung der Leasingverbindlichkeiten und Zinsen, die in den bezahlten Zinsen ausgewiesen sind, zusammen.
    Der Anstieg ist auf Zahlungen an die ETS Group, die in Anhangangaben(2) und (30) ersichtlich sind, zurückzuführen.
  • § Der Cashflow für Kaufpreisverpflichtung aus den Unternehmenserwerben betrifft 2023 Zahlungen für die im Jahr2022 erworbene bulgarische Gesellschaft Stemo. 2022 wurde der offene Kaufpreis für die im Jahr 2017 erworbene Gesellschaft Akenes bezahlt (siehe Anhangangabe(34)).
(33) Finanzinstrumente
Klassifizierung von Finanzinstrumenten
Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt bei der erstmaligen Erfassung.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden angesetzt, wenn die A1 Group Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder erbrachten Leistung angesetzt. Transaktionskosten werden, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, bei der erstmaligen Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt.
Finanzielle Vermögenswerte beinhalten im Besonderen liquide Mittel, Finanzinvestitionen, Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen sowie sonstige Forderungen und Forderungen an nahestehende Unternehmen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren erzielbaren Betrag angesetzt werden. Die vertraglichen Zahlungsströme der originären Finanzinstrumente bestehen überwiegend aus Tilgungen und Zinsen. Finanzielle Vermögenswerte enthalten weiters Finanzinvestitionen, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe Anhangangabe (19)).
Finanzielle Verbindlichkeiten beinhalten im Besonderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, begebene Anleihen, sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Unterschiede zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag werden über die Laufzeit der Verbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode verteilt realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen („fortgeführte Anschaffungskosten“). Gewinne oder Verluste von finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden bei Ausbuchung derselben erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert in der Bilanz ausgewiesen, wenn die A1 Group ein vertragliches Recht zur Aufrechnung hat und auch beabsichtigt, auf Nettobasis zu erfüllen.
Beizulegender Zeitwert („Fair Value“) und Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert gemäß IFRS 13 ist der Wert, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts erzielt werden kann bzw. der Preis, der gezahlt werden muss, um eine Schuld zu übertragen. Es ist eine dreistufige Hierarchie anzuwenden. Der Hierarchiestufe 1 werden finanzielle Vermögenswerte und Schulden zugeordnet, sofern ein Börsen- oder Marktpreis für identische Vermögenswerte und Schulden auf einem aktiven Markt vorliegt. Die Zuordnung zur Hierarchiestufe 2 erfolgt, sofern die Inputfaktoren, die der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegt werden, entweder direkt als Preis oder indirekt aus Preisen beobachtbar sind. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden in der Hierarchiestufe 3 ausgewiesen, sofern der beizulegende Zeitwert nicht ausschließlich aus beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt wird. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird zudem das Ausfallrisiko berücksichtigt.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Klassifizierung sowie die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Schulden) inklusive Angaben zur Hierarchiestufe. Beizulegende Zeitwerte werden nicht angegeben, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Wert darstellt:
Finanzielle Vermögenswerte
 
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2023
2022
2022
Liquide Mittel
168.545
k. A.
149.816
k. A.
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige
843.084
k. A.
839.627
k. A.
Forderungen an nahestehende Unternehmen
21.546
k. A.
1.092
k. A.
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
10.651
k. A.
9.647
k. A.
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
3.503
k. A.
4.731
k. A.
Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten
210.100
206.580
193.748
184.502
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
1.257.428
k. A.
1.198.661
k. A.
 
 
 
 
 
Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust*
3.079
3.079
2.691
2.691
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis*
38.396
38.396
38.515
38.515
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust*
40.413
40.413
31.275
31.275
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
81.887
81.887
72.480
72.480
k. A. – Keine Angabe, da die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 (a) in Anspruch genommen wurde.
*Verpflichtend. Für weitere Informationen zu Finanzinvestitionen (zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Zeitwert) siehe Anhangangabe (19).
Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten gliedern sich wie folgt:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Notierte Anleihen
192.370
176.099
Festgeldveranlagungen
14.210
8.403
Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten
206.580
184.502
Die beizulegenden Zeitwerte der notierten Anleihen entsprechen den Nennwerten, multipliziert mit den Börsenkursen zum Stichtag, und sind somit in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 1 zuzuordnen. Bei Festgeldveranlagungen entspricht der Buchwert annähernd dem beizulegenden Wert.
Die Fair-Value-Hierarchie von zum beizulegenden Zeitwert angesetzten finanziellen Vermögenswerten spiegelt die Marktnähe der in die Ermittlung eingehenden Daten wider:
in TEUR
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
31. Dezember 2023
80.974
913
0
81.887
31. Dezember 2022
72.009
472
0
72.480
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2023
2022
2022
Kurzfristige Bankkredite
60.055
60.099
521.658
521.781
Anleihen
747.919
723.383
1.047.082
993.561
Langfristige Bankkredite
0
0
300.000
304.827
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen
24.447
k. A.
835
k. A.
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
842.060
k. A.
771.543
k. A.
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
21.573
20.972
39.073
36.953
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
1.696.054
k. A.
2.680.191
k. A.
 
 
 
 
 
Leasingverbindlichkeiten
1.955.571
k. A.
680.909
k. A.
k. A. – Keine Angabe, da die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 (a) bzw. IFRS 7.29 (d) für Leasingverbindlichkeiten in Anspruch genommen wurde.
Für weitere Informationen zu kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe (22).
Die beizulegenden Zeitwerte der notierten Anleihen entsprechen den Nennwerten, multipliziert mit den Börsenkursen zum Stichtag, und sind somit in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 1 zuzuordnen.
Die beizulegenden Zeitwerte der Bankverbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der Zahlungsströme aus den betreffenden Schulden. Die Berechnung der Barwerte berücksichtigt die maßgebliche Renditekurve. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen den mit aktuellen Zinssätzen diskontierten Barwerten der Zahlungsströme. Somit sind diese finanziellen Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 2 zuzuordnen.
Finanzielles Risikomanagement
Überblick
Die A1 Group unterliegt hinsichtlich ihrer finanziellen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen diversen Finanzrisiken, die das Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und das Marktrisiko, welches das Zins- und Wechselkursrisiko umfasst, beinhalten.
Das finanzielle Risikomanagement ist zentral organisiert. Es besteht eine Richtlinie, die Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt und sowohl für das Treasury der A1 Group als auch die Finanzbereiche der Konzerngesellschaften gilt. Die bestehenden Risiken werden laufend beobachtet und bei Bedarf wird auf geänderte Marktbedingungen reagiert. Weder hält noch begibt die A1 Group derivative Finanzinstrumente für Handels-, Sicherungs- oder spekulative Zwecke.
Zu den Bilanzstichtagen bestand bis auf die in der Folge erläuterten Verträge mit der ETS Group keine besondere Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten, Kunden oder Kreditgebern, deren plötzlicher Ausfall den Geschäftsbetrieb maßgeblich beeinträchtigen könnte. Des Weiteren besteht keine Konzentration von Personaldienstleistungen oder Anbietern sonstiger Dienstleistungen, Franchise- oder sonstigen Rechten, auf die die A1 Group angewiesen ist und deren plötzlicher Wegfall den Geschäftsbetrieb ernsthaft gefährden könnte.
Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts ist für die A1 Group mit der ETS Group ein zentraler Lieferant für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der ETS Group ist die Nutzung der Funktürme für die A1 Group langfristig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert (siehe Anhangangaben (2) und (30)).
Die A1 Group ist auf Märkten in Zentral- und Osteuropa tätig. Da das wirtschaftliche Umfeld in Zentral- und Osteuropa zum Teil Unsicherheiten, einschließlich Transfer- und Währungsrisiken sowie steuerliche Unsicherheiten, in sich birgt, können sich Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten ergeben. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand auf Basis seiner Risikoeinschätzung dieser Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und auf die Finanzlage der A1 Group erstellt. Die tatsächliche Entwicklung des geschäftlichen Umfelds kann von dieser Risikoeinschätzung abweichen.
Detaillierte Erläuterungen zu weiteren Risiken, welchen die A1 Group ausgesetzt ist, sowie deren Risikomanagement finden sich im Konzernlagebericht im Kapitel „Risiko- und Chancenmanagement“. Weiters wird im Kapitel „Entwicklung der Segmente“ auf die makroökonomischen Unsicherheiten und Risiken in Belarus eingegangen.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts, begründet durch die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung eines Kunden oder eines Vertragspartners bei Finanzinstrumenten. Kreditrisiken entstehen hauptsächlich aus bestehenden Kundenforderungen und Veranlagungen.
Finanzinvestitionen und liquide Mittel
Die A1 Group hält ihre liquiden Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten einwandfreier Bonität. Liegt keine externe Beurteilung vor, wird ein internes Rating auf Basis der Eigenmittelausstattung der Vertragspartner durchgeführt. Finanzinvestitionen werden nur mit Vertragspartnern mit Investment-Grade-Rating getätigt. Daher wurde für Finanzinvestitionen und liquide Mittel weder ein wesentliches Kreditrisiko identifiziert, noch hat sich das Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht. Als Risikovorsorge wird dementsprechend der erwartete 12-Monats-Kreditverlust für Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis sowie für Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten ergebniswirksam erfasst, wie in Anhangangabe (7) ersichtlich. Die A1 Group stützt sich auf externe Kredit-Ratings, um die erwarteten Kreditverluste zu schätzen und um zu bestimmen, ob das Kreditrisiko bei einem Schuldinstrument signifikant gestiegen ist.
Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der Finanzinvestitionen und liquiden Mittel (Anhangangaben (9) und (19)):
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Kurz- und langfristige Finanzinvestitionen
291.987
266.228
Liquide Mittel
168.545
149.816
Buchwert
460.531
416.044
Forderungen: Kunden, Händler, Vertragsvermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte
Das Kreditrisiko der A1 Group wird im Wesentlichen durch die individuellen Eigenschaften der einzelnen Kunden oder Gruppen von Kunden bestimmt. Im Rahmen des gesetzlich erlaubten Umfangs wird bei Bestellungen durch potenzielle Neukunden eine individuelle Analyse der Kreditwürdigkeit durchgeführt. Das Kreditrisiko oder das Risiko des Zahlungsverzugs von Bestandskunden wird mittels Kreditabfragen, Kreditbegrenzungen und Routinekontrollen überwacht. Aufgrund der großen Anzahl der Kunden und des hohen Grads an Diversifikation der Portfolios hätte der Ausfall eines einzelnen Kunden keine wesentliche Auswirkung (niedriges Konzentrationsrisiko) auf den Konzernabschluss der A1 Group. Das operative Kreditmanagement wird in der A1 Group auf Ebene der operativen Gesellschaften ausgeführt.
Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der in der folgenden Tabelle angeführten Forderungen und Vermögenswerten (Anhangangaben (10), (11), (13), (20) und (14)):
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige
843.084
839.627
Forderungen an nahestehende Unternehmen
21.546
1.092
Finanzielle Vermögenswerte
14.153
14.378
Vertragsvermögenswerte
88.391
97.334
Buchwert
967.174
952.432
Aufgrund des beschriebenen niedrigen Konzentrationsrisikos werden die Forderungen nicht versichert. Die A1 Group verlangt jedoch in Abhängigkeit vom Ergebnis der Bonitätsprüfung sowohl von Retail-Kunden als auch von Wholesale-Kunden Sicherheiten für Forderungen. Diese Sicherheiten bestehen aus Bankgarantien und Barsicherheiten (Anhangangaben (22) und (26)):
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Barsicherheiten
16.796
14.007
Bankgarantien
4.043
3.295
Wertberichtigungen von Vertragsvermögenswerten und von Forderungen an Kunden, Händler und sonstige werden mit dem über die Laufzeit erwarteten Kreditverlust bewertet (siehe Anhangangabe (6)). Die A1 Group nutzt eine Wertberichtigungsmatrix, um die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bei Forderungen an Kunden, Händler und sonstige sowie bei Vertragsvermögenswerten zu berechnen. Die nachstehende Tabelle zeigt die mithilfe der Wertberichtigungsmatrix ermittelten Gesamtbruttobuchwerte („Brutto“) und die durchschnittlich erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Loss“ – ECL) der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige:
 
Brutto
ECL
Brutto
ECL
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2023
2022
2022
Nicht fakturiert & fakturiert, noch nicht fällig
767.916
20.765
766.047
20.394
Überfällig 0–30 Tage
56.349
4.705
57.249
4.929
Überfällig 31–60 Tage
16.445
5.836
15.932
5.891
Überfällig 61–90 Tage
12.779
4.811
10.271
4.345
Länger als 90 Tage
274.075
248.363
275.259
249.571
Gesamt
1.127.563
284.479
1.124.757
285.130
Forderungen werden im Hinblick auf ähnliche Ausfallmuster aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit zu Gruppen (Kunden-, Raten-, Händler-, Zusammenschaltungs- und Roamingforderungen) zusammengefasst und die Wertberichtigungsquoten werden auf Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Die Wertberichtigungstabelle basiert auf den historischen Ausfallquoten des Konzerns, welche jährlich aktualisiert werden. Aufgrund der großen Anzahl der Kunden und des hohen Grades an Diversifikation des Portfolios hat das Ausfallrisiko einzelner Branchen, in denen die Kunden tätig sind, nur geringen Einfluss auf das Kreditrisiko insgesamt. Trotzdem werden zukunftsbezogene Informationen in der Gruppenwertberichtigung für noch nicht fällige Kunden- und Ratenforderungen berücksichtigt. Die A1 Group ging in den Jahren 2020–2021 von einem Anstieg der Insolvenzen, insbesondere nach dem Auslaufen der staatlichen COVID-19-Unterstützungen, aus. Da sich diese Annahme nicht bestätigt hatte, wurde die Wertberichtigung 2022 entsprechend reduziert, was zu einem Ertrag in Höhe von 2.912 EUR führte (siehe „Auflösung“ in der folgenden Tabelle der Entwicklung der Wertberichtigung sowie Anhangangabe (6)).
Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten, prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft können möglicherweise durch Veränderungen der Umstände von diesen Schätzungen abweichen.
Die Entwicklung der Wertberichtigung der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen stellt sich wie folgt dar (siehe Anhangangabe (10)):
in TEUR
2023
2022
Stand 1. Jänner
285.130
279.041
Währungsumrechnung
 2.534
 270
Änderungen des Konsolidierungskreises
 224
0
Auflösung
 3.808
 8.016
Dotierung
45.607
45.930
Verbrauch
 39.692
 31.555
Stand 31. Dezember
284.479
285.130
Das maximale Kreditrisiko der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige, eingeteilt in geografische Regionen, sowie die Aufteilung der Wertberichtigung betrug:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Inland
1.067.678
1.066.476
Ausland
59.885
58.281
Wertberichtigungen
 284.479
 285.130
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige
843.084
839.627
Davon
 
 
Einzelwertberichtigung
6.897
6.633
Gruppenwertberichtigung
277.583
278.498
Die A1 Group geht von einem Ausfall aus, wenn objektive Anzeichen dafür vorliegen, dass sie nicht die ursprünglich vereinbarten Beträge erhalten wird; in diesem Fall wird eine Wertminderung (Einzelwertberichtigung) erfasst. Wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz des Schuldners, Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit sind Indikatoren für eine Wertminderung. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden. 2023 wurden Erlöse aus bereits abgeschriebenen Forderungen, die noch Vollstreckungsmaßnahmen unterlagen, in Höhe von 4.564 TEUR (2022: 2.705 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst (siehe Anhangangabe (5)).
Zum 31. Dezember 2023 betragen die Forderungen an Kunden, Händler und sonstige gegenüber dem umsatzstärksten Kunden der A1 Group 7.938 TEUR (2022: 6.742 TEUR), eine wesentliche Konzentration von Ausfall- bzw. Kreditrisiken besteht daher nicht.
Die Entwicklung der Wertberichtigung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar (siehe Anhangangabe (14)):
in TEUR
2023
2022
Stand 1. Jänner
2.844
2.958
Währungsumrechnung
1
0
Auflösung
 4.943
 5.168
Dotierung
4.843
5.053
Stand 31. Dezember
2.746
2.844
Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte werden im Zeitpunkt der Erfassung des Vertragsvermögenswertes mit der Ausfallrate der „noch nicht fakturierten & fakturiert, nicht fälligen“ Forderungen erfasst und im Zeitpunkt der Umgliederung zur Forderung aufgelöst.
Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte werden mit dem erwarteten 12-Monats-Kreditverlust bemessen und sind in Anhangangaben (13) und (20) ersichtlich. Wertberichtigungen der Finanzierungsleasingforderungen werden mit dem erwarteten Kreditverlust bewertet und sind in Anhangangabe (30) ersichtlich.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die A1 Group ihre finanziellen Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllen kann. Die Zielsetzung des Risikomanagements der A1 Group ist, ausreichend Liquidität zu schaffen, um unter normalen, aber auch angespannten Bedingungen fällige Verbindlichkeiten begleichen zu können. Zu diesem Zweck wird monatlich rollierend eine konsolidierte Liquiditätsplanung durchgeführt, auf deren Basis der Liquiditätsbedarf ermittelt wird. Darüber hinaus wird eine Liquiditätsreserve in Form von kommittierten Kreditlinien gehalten.
Finanzierungsquellen
Das Treasury der A1 Group ist für das Finanzmanagement zuständig und nutzt mögliche Synergien bei der Finanzierung der Tochtergesellschaften optimal aus. Das vorrangige Ziel dabei ist die kostengünstige Sicherstellung von Liquidität durch Zusammenlegung (Pooling) der Cashflows und das Clearing der Konzernkonten. Dadurch wird die Steuerung kurzfristiger Finanzinvestitionen und Kredite zu optimalen Zinssätzen und mit minimalem Verwaltungsaufwand gewährleistet.
Der operative Cashflow ist der wesentlichste Ausgangspunkt für die Sicherstellung der Liquidität der A1 Group. Die externen Quellen zur Finanzierung sind Kredite und Kapitalmärkte. Für die zum Bilanzstichtag ausstehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie eine Beschreibung der verschiedenen Gattungen dieser Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe (25).
Zum 31. Dezember 2023 verfügt die A1 Group über nicht gezogene kommittierte Kreditlinien von insgesamt 1.355.000 TEUR (2022: 1.227.000 TEUR).
  • § 1.000.000 TEUR haben eine Laufzeit bis Juli 2026 (2022: Juli 2026)
  • § 15.000 TEUR laufen bis September 2024 (2022: September 2023)
  • § Von einer weiteren Kreditlinie in Höhe von 400.000 TEUR (2022: 500.000 TEUR) mit einer Laufzeit bis März 2025 (2022: März 2025) wurden zum 31. Dezember 2023 60.000 TEUR (2022: 488.000 TEUR) gezogen. Mit 25. Jänner 2024 wurde diese Kreditlinie um 100.000 TEUR auf 300.000 TEUR verringert.
  • § 200.000 TEUR mit Laufzeit bis Oktober 2024 wurden im September 2023 beendet.
Weiters verfügt die A1 Group zum 31. Dezember 2023 über ein Commercial Paper Programm mit einem maximalen Volumen von 1.000.000 TEUR (2022: 1.000.000 TEUR). Zum 31. Dezember 2023 und 2022 wurden keine Commercial Papers begeben.
Ausmaß des Liquiditätsrisikos
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
in TEUR
Vertraglicher Cashflow
6 Monate oder kürzer
6–12 Monate
1-2 Jahre
2-5 Jahre
Länger als
5 Jahre
Stand 31. Dezember 2023
 
 
 
 
 
 
Anleihen
783.750
0
11.250
11.250
761.250
0
Bankkredite
60.298
60.298
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
673.156
663.119
2.924
7.081
11
21
Leasingverbindlichkeiten
2.262.574
185.960
165.952
332.279
874.066
704.317
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
190.366
145.017
27.834
4.976
7.896
4.642
 
 
 
 
 
 
 
Stand 31. Dezember 2022
 
 
 
 
 
 
Anleihen
1.105.500
0
321.750
11.250
772.500
0
Bankkredite
837.043
525.667
3.778
307.598
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
674.560
663.548
1.738
2.893
6.348
32
Leasingverbindlichkeiten
745.224
101.996
69.825
150.059
252.704
170.639
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
135.113
95.132
1.215
15.906
16.894
5.966
Es wird nicht erwartet, dass die Cashflows der in der Fälligkeitsanalyse enthaltenen Finanzverbindlichkeiten wesentlich früher oder zu wesentlich anderen Beträgen anfallen könnten.
Der Anstieg der Zahlungen aus Leasingverbindlichkeiten ist auf die MLAs mit der ETS Group zurückzuführen (siehe Anhangangabe (2)).
Marktrisiken
Das Marktrisiko ist das Risiko von Marktpreisänderungen. Für die A1 Group besteht das Risiko von Marktpreisänderungen der Zinssätze und Fremdwährungskurse.
Zinsrisiko
Finanzverbindlichkeiten
Zum 31. Dezember 2023 wurden alle Finanzverbindlichkeiten auf Basis von Fixzinssätzen abgeschlossen. Es besteht daher kein wesentliches Zinsrisiko für die Cashflows (siehe Anhangangaben (21) und (25)). Von den um 31. Dezember 2022 erfassten Finanzverbindlichkeiten waren 300.000 TEUR mit variablem Zinssatz abgeschlossen (siehe Anhangangabe (25)). Eine Veränderung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte hätte zu einem Jahres-Effekt auf den Gewinn in Höhe von 1.500 TEUR geführt.
Finanzinvestitionen
Zinssatzänderungen haben einen Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert der gehaltenen Finanzinvestitionen. Da Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, haben Zinssatzänderungen nur eine Auswirkung auf den Buchwert von Fremdkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bzw. über den Gewinn und Verlust bewertet werden (siehe Anhangangabe (19)). Eine Veränderung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte würde zu einem Effekt auf das sonstige Ergebnis in Höhe von 314 TEUR (2022: 360 TEUR) bzw. auf den Gewinn in Höhe von 309 TEUR (2022: 395 TEUR) führen.
Absicherungen von Zahlungsströmen (Hedging-Rücklage)
Die Hedging-Rücklage resultierte aus drei im Geschäftsjahr 2011 abgeschlossenen Forward-Starting-Interest-Rate-Swap-Verträgen (Pre-Hedges) mit einem Nominalwert von je 100.000 TEUR. Die Auflösung der Hedging-Rücklage über die Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfolgte entsprechend der Erfassung der Zinsen der Anleihe, die am 4. Juli 2013 begeben und am 4. Juli 2023 getilgt wurde, da das Zinsrisiko dieser Anleihe abgesichert wurde. 2023 wurden aus der Auflösung der Hedging-Rücklage über das sonstige Ergebnis (OCI) 2.920 TEUR (2022: 5.840 TEUR) im Zinsaufwand und 730 TEUR (2022:1.460 TEUR) im Ertragsteuerertrag erfasst.
Wechselkursrisiko
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 lauten von den gesamten Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen und den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nur folgende auf eine andere als die funktionale Währung der Konzernunternehmen (Fremdwährungskurse siehe Anhangangabe (3)):
in TEUR zum 31. Dezember
2023
 
2022
 
Lautend auf
EUR
USD
Sonstige
EUR
USD
Sonstige
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige
14.244
2.406
32.187
11.524
2.521
10.809
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
50.313
9.392
17.972
53.777
4.783
8.959
Wenn sich die Wechselkurse für die in der obigen Tabelle angeführten monetären Posten um 10% ändern, erhöhen/reduzieren sich die Wechselkursdifferenzen zum 31. Dezember 2023 und 2022 um:
in TEUR
2023
2022
Serbischer Dinar (RSD)
1.088
1.264
Belarussischer Rubel (BYN)
58
268
Für die übrigen Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung wurde auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet, da kein wesentliches Risiko besteht.
(34) Konzernunternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil 31.12.2023 in %
Konsolidierungsart*
Kapitalanteil 31.12.2022 in %
Konsolidierungsart*
Segment Österreich
 
 
 
 
A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien
100,00
VK
100,00
VK
Telekom Austria Personalmanagement GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
A1now TV GmbH in Liqu, Wien
LIQ
100,00
VK
CableRunner GmbH, Wien
76,00
VK
76,00
VK
CableRunner Austria GmbH & Co. KG, Wien
76,00
VK
76,00
VK
World-Direct eBusiness solutions Gesellschaft m.b.H., Wien
100,00
VK
100,00
VK
paybox Bank AG, Wien
100,00
VK
100,00
VK
paybox Service GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
wedify GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
mk Logistik GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
A1 Towers Austria GmbH, Wien
AB
100,00
VK
A1 Open Fiber GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
Canal+ Austria GmbH, Wien
49,00
EQ
49,00
EQ
JetStream Hungary Kft., Budapest
100,00
VK
100,00
VK
JetStream Slovakia s.r.o., Bratislava
100,00
VK
100,00
VK
JetStream RO s.r.l., Bukarest
100,00
VK
100,00
VK
JetStream TR Telekomünikasyon Hizmetleri Ve Ticaret Limited Sirketi, Istanbul
100,00
VK
100,00
VK
JetStream Switzerland GmbH, Zürich
100,00
VK
100,00
VK
JetStream Poland Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, Warschau
100,00
VK
100,00
VK
JetStream Germany GmbH, Frankfurt am Main
100,00
VK
100,00
VK
JetStream Italy S.r.l., Mailand
100,00
VK
100,00
VK
TA CZ sítě s.r.o., Prag
100,00
VK
100,00
VK
JetStream BH d.o.o. drustvo za telekomunikacije, Sarajevo
100,00
VK
100,00
VK
JetStream England Limited, London
100,00
VK
100,00
VK
Segment Bulgarien
 
 
 
 
A1 Bulgaria EAD, Sofia
100,00
VK
100,00
VK
Cabletel-Prima AD, Nessebar
51,00
VK
51,00
VK
Aprimis EOOD, Sofia
100,00
VK
100,00
VK
A1 Towers Bulgaria EOOD, Sofia
AB
100,00
VK
STEMO EOD, Gabrovo
100,00
VK
100,00
VK
Segment Kroatien
 
 
 
 
A1 Hrvatska d.o.o., Zagreb
100,00
VK
100,00
VK
A1 Towers d.o.o., Zagreb
AB
100,00
VK
Segment Belarus
 
 
 
 
Unitary enterprise A1, Minsk
100,00
VK
100,00
VK
Unitary enterprise TA-Engineering, Minsk
100,00
VK
100,00
VK
Unitary enterprise Solar Invest, Bragin
VS
100,00
VK
A1 ICT services, Minsk
100,00
VK
100,00
VK
Segment Nordmazedonien
 
 
 
 
A1 Makedonija DOOEL, Skopje
100,00
VK
100,00
VK
Telemedia DOOEL, Skopje
100,00
VK
100,00
VK
A1 TOWERS DOOEL Skopje, Skopje
AB
100,00
VK
LEANWORX DOOEL, Skopje
100,00
VK
100,00
VK
Segment Serbien
 
 
 
 
A1 Srbija d.o.o., Belgrad
100,00
VK
100,00
VK
A1 TOWERS INFRASTRUCTURE d.o.o., Belgrad
AB
100,00
VK
Segment Slowenien
 
 
 
 
A1 Slovenija d.d., Ljubljana
100,00
VK
100,00
VK
STUDIO PROTEUS, d.o.o., Postojna
VS
100,00
VK
A1 Towers d.o.o., Ljubljana
AB
100,00
VK
Holding & Sonstige
 
 
 
 
Telekom Finanzmanagement GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
mobilkom Bulgarien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
mobilkom Mazedonien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
Kroatien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
SB Telecom Ltd., Limassol
100,00
VK
100,00
VK
A1 Digital International GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
A1 Digital Deutschland GmbH, München
100,00
VK
100,00
VK
Akenes S.A., Lausanne
100,00
VK
100,00
VK
A1 Towers Holding GmbH, Wien
AB
100,00
VK
A1 Towers Bulgaria Holding GmbH, Wien
AB
100,00
VK
A1 Towers Croatia Holding GmbH, Wien
AB
100,00
VK
A1 Towers Macedonia Holding GmbH, Wien
AB
100,00
VK
A1 Towers Serbia Holding GmbH, Wien
AB
100,00
VK
A1 Towers Slovenia Holding GmbH, Wien
AB
100,00
VK
Invenium Data Insights GmbH, Graz
51,00
VK
51,00
VK
* VK – Vollkonsolidierung, EQ – Equity-Konsolidierung, VS – Verschmelzung, AB – Abspaltung ETS Group (siehe Anhangangabe (2)), LIQ – Liquidation.
Alle Konzernunternehmen haben den 31. Dezember als Bilanzstichtag.
Gemäß IFRS 3 werden Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der Erwerber die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt, bilanziert. Der Firmenwert ergibt sich aus dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung und dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und – im Falle eines sukzessiven Erwerbs – dem beizulegenden Zeitwert des zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteils abzüglich des Saldos der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Nicht beherrschende Anteile werden nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, sondern zum entsprechenden Anteil des identifizierten Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Bei nachträglicher Neueinschätzung des Kaufpreises aufgrund von Ereignissen nach dem Erwerbszeitpunkt ist eine Firmenwertanpassung im Rahmen des IFRS 3.45 möglich. Im Falle des Erwerbs zu einem Preis unter dem Marktwert wird der resultierende Gewinn sofort im Jahresergebnis in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Transaktionskosten werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Beim stufenweisen Erwerb kommt es zu einer erfolgswirksamen Neubewertung der bisherigen Anteile. Sämtliche Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern werden direkt im Eigenkapital erfasst. Wird bei einem Unternehmenserwerb für verbleibende Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern eine Put-Option vereinbart, werden keine nicht beherrschenden Anteile erfasst, da A1 Group die antizipierte Erwerbsmethode anwendet. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden erfolgt im Rahmen der Kaufpreisallokation anhand von praxisüblichen Discounted-Cashflow-Verfahren, bei denen Inputfaktoren der Hierarchiestufe 3 gemäß IFRS 13 verwendet werden.
(35) Eventualschulden und -forderungen
Gegen die Telekom Austria AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschiedene Verfahren, Prozesse sowie sonstige Ansprüche anhängig, darunter Verfahren aufgrund von Gesetzen und Verordnungen zum Netzzugang. Diese Sachverhalte sind mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet, und die Ergebnisse der Verhandlungen bzw. Prozesse lassen sich nicht mit Sicherheit voraussagen. Demzufolge ist der Vorstand nicht in der Lage, den Gesamtbetrag möglicher finanzieller Verpflichtungen oder deren Auswirkung auf die Finanzlage der A1 Group zum 31. Dezember 2023 mit abschließender Gewissheit festzustellen. Diese Verfahren könnten bei ihrem Abschluss die Ergebnisse oder Zahlungsströme jedes Quartals beeinflussen. Der Vorstand ist jedoch der Ansicht, dass bei endgültiger Bereinigung solcher Fälle die finanziellen Verpflichtungen oder Auswirkungen die dafür gebildeten Rückstellungen nicht wesentlich übersteigen und daher keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Im Zuge einer steuerlichen Betriebsprüfung in Österreich wurde für das Jahr 2015 die Rückstellung im Zusammenhang mit dem Vorrückungsstichtag für österreichische Beamte steuerlich nicht anerkannt. Die A1 Group hat gegen diese Feststellung, welche zu einer Steuernachzahlung in Höhe von 11.600 TEUR führen könnte, Beschwerde erhoben. Aufgrund der später wiederholten Gesetzesaufhebungen betreffend den Vorrückungsstichtag durch den Europäischen Gerichtshof (siehe auch Anhangangabe (23)) geht die A1 Group mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Beschwerde stattgegeben wird. Es wurde daher keine Steuerverbindlichkeit erfasst.
In Serbien ist eine Klage betreffend Verletzungen des Urheberrechts anhängig. Die A1 Group hat gegen diese Klage Klagebeantwortung eingebracht. Würde der Klage stattgegeben werden, rechnet die A1 Group mit einer Zahlung in Höhe von maximal 7.500 TEUR. Da die A1 Group jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass die Klage abgewiesen wird, wurde keine Rückstellung erfasst.
Nach einer Sammelklage gegen den Marktführer Telekom Slovenije hat eine Vereinigung von Kleinaktionären auch die slowenische Tochtergesellschaft A1 Slovenija (siehe Anhangangabe (34)) wegen angeblich ungerechtfertigter einseitiger Preiserhöhungen bei Vertragskunden geklagt. Die Klage gegen die A1 Slovenija beläuft sich auf eine Summe von TEUR 52.334. Die Erfolgsaussichten der Klägerin werden derzeit als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt.
Die österreichische Finanzbehörde hat für die Jahre 2010–2016 die von der A1 Group angewandte umsatzsteuerlichen Behandlung verfallener Guthaben von Telefonwertkarten bzw. die umsatzsteuerliche Verlagerung des Leistungsorts bei bestimmten Telekommunikationsdienstleistungen bescheidmäßig aberkannt. Die A1 Group hat gegen die Bescheide der Finanzbehörde Beschwerde beim Bundesfinanzgericht erhoben und wird nötigenfalls den Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof beschreiten. Die mögliche Steuernachzahlung aus den beiden bekämpften Sachverhalten würde sich für die Jahre 2010–2023 auf 9.640 TEUR belaufen. Die A1 Group geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Beschwerde stattgegeben wird, es wurde daher keine Steuerverbindlichkeit erfasst.
Am 19. und am 25. Jänner 2024 hat die österreichische Tochtergesellschaft A1 Telekom Austria Klagen der Bundesarbeitskammer gemäß §§ 28, 28a Konsumentenschutzgesetz („KSchG“) und § 14 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb („UWG“) erhalten, die die Einhebung von Servicepauschalen unterbinden sollen und die Rückzahlung der eingehobenen Servicepauschalen fordern. Die A1 Group ist anderer Rechtsmeinung und sieht die Servicepauschalen als zulässig an. Dies bestätigt auch ein externes Rechtsgutachten eines renommierten Universitätsprofessors. Die A1 Group ist der Ansicht, dass sich die Situation bei den Servicepauschalen grundsätzlich nicht mit der in den Klagen angeführten Fitnessstudiojudikatur vergleichen lässt, weil tatsächlich werthaltige und über das grundsätzliche Vertragsverhältnis hinausgehende Leistungen in den Servicepauschalen enthalten sind. Der Telekomregulator hat seit 2011 regelmäßig die Regelungen zur Servicepauschale seiner Vorabkontrolle unterzogen und nicht beanstandet. Außerdem bestehen im Telekommunikationsbereich, auch aufgrund europarechtlicher Bestimmungen, gesetzliche Spezialregelungen, die die Verrechnung verschiedenster Entgelte zulassen. Daher wurde zum 31. Dezember 2023 keine Rückstellung aus diesen Klagen gebildet.

(36) Angaben über Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Der Vorstand der Telekom Austria AG besteht zum 31. Dezember 2023 aus zwei Mitgliedern: Alejandro Plater hat am 1. September 2023 die Position des Vorstandsvorsitzenden (CEO) übernommen, und Thomas Arnoldner ist als stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Deputy CEO) tätig. Bis 31. August 2023 war Thomas Arnoldner Vorstandsvorsitzender (CEO), Alejandro Plater als Chief Operating Officer (COO) und Siegfried Mayrhofer als Finanzvorstand (CFO) tätig. Siegfried Mayrhofer hat das Unternehmen mit Ende seiner Funktionsperiode am 31. August 2023 verlassen.
Die Bezüge des Vorstandes (das Grundgehalt von Siegfried Mayrhofer ist bis zu seinem Ausscheiden enthalten, die variable Jahresvergütung beinhaltet das gesamte Jahr 2022) sowie die Aufsichtsratsvergütungen betrugen:
in TEUR
2023
2022
Grundgehalt (inkl. Sachbezüge)
1.565
1.680
Variable Jahresvergütung (Short Term Incentive – "STI"„STI“)
2.333
2.428
Mehrjährige aktienbasierte Vergütung aus dem Long Term Incentive Program*
712
1.334
Abfertigungszahlung
871
0
Gesamt
5.481
5.442
 
 
 
Aufsichtsratsvergütungen
380
365
* DieVergütung bezieht sich 2023 auf die Auszahlung der Tranche LTI 2020 (2022: auf LTI 2019), siehe Anhangangabe (31).
(37) Arbeitnehmer:innen
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer:innen während des Geschäftsjahres 2023 betrug 17.708 (2022: 17.860). Zum 31. Dezember 2023 waren 17.508 (2022: 17.906) Arbeitnehmer:innen (Vollzeitäquivalente) beschäftigt.
(38) Freigabe zur Veröffentlichung
Der Vorstand der Telekom Austria AG hat den Konzernabschluss am 2. Februar 2024 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und mitzuteilen, ob er den Konzernabschluss billigt.
Wien, am 2. Februar 2024
Alejandro Plater, CEO Thomas Arnoldner, Deputy CEO
Inhaltsverzeichnis
Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auf-
treten.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Geschäftsumfeld
Branchentrends und Wettbewerb
Regulierung
Abspaltung des Funkturmgeschäfts "EuroTeleSites AG"
Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2023
Wesentliche Kennzahlen
Entwicklung der Segmente
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024
Risiko- und Chancenmanagement
Sonstige Angaben
Glossar der alternativen Leistungskennzahlen
Konzernlagebericht
Geschäftsumfeld
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung war im Jahr 2023 anhaltend starkem Druck ausgesetzt. Neben geopolitischen Krisen war
das Berichtsjahr geprägt von fortwährend hohen, wenn auch etwas geringeren Inflationsraten als im Vorjahr, die nach wie vor
die Kaufkraft und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage belasten. Insgesamt verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum weiter
und der Weltwirtschaftsausblick wurde im Vergleich zur vorherigen Prognose nach unten korrigiert.
Ausgehend von einem hohen Niveau Ende 2022, verzeichneten die Inflationsraten im Laufe des Jahres 2023 sowohl in den USA
als auch in Europa einen Rückgang. In den USA sank die Inflation von einem Höchststand von 9,1 % im Juni 2022 auf 6,45 %
Anfang 2023, bevor sie im Oktober 2023 mit 3,2 % den niedrigsten Stand seit März 2021 erreichte. In der Eurozone erreichte die
Inflation im Oktober 2022 ihren Höchststand mit 10,6 % und verringerte sich im Laufe des Jahres 2023 von 8,6 % zu Beginn des
Jahres auf 2,4 % im November 2023.
Im Berichtsjahr erhöhte die US-Notenbank (FED) ihren kurzfristigen Leitzins von einer Spanne von 4,25 % bis 4,50 % in vier
Zinsschritten auf 5,25 % bis 5,50 %
1)
. Die Europäische Zentralbank nahm im Jahr 2023 insgesamt sechs Zinserhöhungen vor,
wodurch der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlage-
fazilität von 2,5 %, 2,75 % bzw. 2,0 % auf 4,5 %, 4,75 % bzw. 4,0 % erhöht wurden. Am 15. Juni 2023 kündigte die EZB außerdem
an, dass die Reinvestition von Vermögenswerten im Asset Purchase Programme (APP) ab Juli 2023 beendet wird. Was das
Pandemie-Notfallankaufprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) betrifft, wurden die Nettoankäufe Ende
März 2022 eingestellt, Reinvestitionen der fälligen Tilgungsbeträge aus PEPP-Beständen sollen aber mindestens bis Ende 2024
erfolgen und können flexibel wieder angelegt werden
2)
.
Am 1. Jänner 2023 führte Kroatien den Euro als Währung ein und ist damit das zwanzigste Mitglied der Eurozone. Zudem trat
Kroatien auch dem Schengen-Raum bei, der Reise- und Verkehrsfreiheit zwischen den teilnehmenden Ländern ohne Grenzkon-
trollen ermöglicht. Der Beitritt zum Schengenraum wird der wichtigen Tourismusbranche Kroatiens, die 20 % des Bruttoinlands-
produkts ausmacht, voraussichtlich einen Schub geben.
Laut dem im Jänner 2024 vom IWF veröffentlichten Weltwirtschaftsausblick wird das globale Wirtschaftswachstum voraussicht-
lich von 3,5 % im Jahr 2022 auf durchschnittlich 3,1 % im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 fallen. Hierbei gibt es jedoch erheb-
liche Schwankungen in den zugrunde liegenden Wachstumskurven der großen Volkswirtschaften, mit stärkeren Prognosen für
die USA und Abwärtsrevisionen für China und den Euroraum. Das Wachstum im Euroraum wird voraussichtlich von 3,3 % im Jahr
2022 auf 0,5 % im Jahr 2023 fallen, bevor es im Jahr 2024 auf 0,9 % steigt. Die Prognose wurde im Vergleich zu vorangegange-
nen Projektionen vom Oktober 2023 für 2023 und 2024 um jeweils 0,2 und 0,3 Prozentpunkte nach unten korrigiert. Auch hier
finden sich markante Unterschiede im Wachstum zwischen den großen Volkswirtschaften im Euroraum im Jahr 2023.
3)
Entwicklung des realen BIP und Inflation in den Märkten der A1 Group (in %)
4)
2022 2023e 2024e
BIP Inflation BIP Inflation BIP Inflation
Österreich 4,8 8,6 0,1 7,8 0,8 3,7
Bulgarien 3,4 13,0 1,7 8,5 3,2 3,0
Kroatien 6,2 10,7 2,7 8,6 2,6 4,2
Belarus -3,7 15,2 1,6 4,7 1,3 5,7
Serbien 2,3 12,0 2,0 12,4 3,0 5,3
Slowenien 2,5 8,8 2,0 7,4 2,2 4,2
Nordmazedonien 2,1 14,2 2,5 10,0 3,2 4,3
1)
Quelle: https://www.federalreserve.gov/monetarypolicy/publications/mpr_default.htm
2)
Quelle: https://www.oenb.at/isawebstat/stabfrage/createReport?lang=DE&report=2.2;
https://www.ecb.europa.eu/pub/projections/html/ecb.projections202309_ecbstaff~4eb3c5960e.de.html
3)
Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024
4)
Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Branchentrends und Wettbewerb
Im Rahmen ihres Strategieprozesses konnte die A1 Group die folgenden Trends identifizieren:
Künstliche Intelligenz (KI) und die analytische Nutzung von Daten schreiten mit enormer Geschwindigkeit voran. Analytische
Entscheidungen in Echtzeit werden in nicht allzu ferner Zukunft in allen Unternehmensbereichen der Standard sein.
Der Datenverkehr nimmt stark zu. Die fortschreitende Digitalisierung sowie die Beliebtheit von Over-the-Top-Inhalten (OTT)
treiben die Datenmengen in die Höhe.
Der Breitbandausbau (Glasfaser und 5G) schreitet voran, um Kund:innen eine flächendeckende Infrastruktur zur Verfügung
stellen zu können.
Das durchgängige Kundenerlebnis wird zu einem wichtigen Unterscheidungsmerkmal. Im Mittelpunkt stehen dabei personali-
sierte Angebote zu jeder Zeit und an jedem Touchpoint.
Ökosysteme, komplexe und dynamische Netzwerke von Unternehmen, Dienstleistungen und Technologien, die miteinander
verbunden sind, sind die zukünftigen Treiber der Wirtschaft. Daher müssen Telekommunikationsunternehmen zunehmend ihre
Rollen darin neu definieren und aktiv Plattformen und Partnerschaften gestalten
Telekommunikationsunternehmen stehen im Epizentrum der Digitalisierung. Von der Netzgestaltung, Automatisierung, Virtuali-
sierung und der Cloud zu digitalen Services: Software ist die Grundlage dafür, das eigene Geschäft effizienter zu gestalten, und
kann zugleich auch eine weitere Geschäftsmöglichkeit für Telekommunikationsunternehmen darstellen.
Cyber-Sicherheit erfordert fachspezifisch ausgebildete Mitarbeiter:innen, Investitionen in die Hard- und Software des Unterneh-
mens und ein entwickeltes Risikomanagement. Darüber hinaus bietet es Telekommunikationsunternehmen auch eine Geschäfts-
chance, weil die Nachfrage vor allem im Geschäftskundensegment wächst.
Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) sind zu einer zwingenden Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit
geworden. Nachhaltigkeit entwickelt sich zu einem Teil der Entscheidungsfindung.
Die Wettbewerbslandschaft erweitert sich um Anbieter von OTT-Inhalten und um Unternehmen, die satellitengestütztes Inter-
net anbieten, sowie um Glasfaserinfrastrukturanbieter.
Separieren von Geschäftsbereichen (zum Beispiel Infrastruktur), die potenziell auch für andere Investoren attraktiv sind. Die
Summe der unterschiedlichen Bewertungen des Stammgeschäfts und des separierten Geschäfts kann jene des ursprünglichen
Unternehmens übersteigen.
Wettbewerbsumfeld
Die A1 Group ist vor allem in sieben regionalen Märkten in Mittel- und Osteuropa tätig
5)
:
Einwohner:innen
1)
BIP pro Kopf
1)
Mobilfunkkund:innen RGUs
in Milionen in USD in Millionen Marktposition in Millionen Marktposition
Österreich 9,0 67.900 5,2 #1 2,9 #1
Bulgarien 6,5 33.800 3,8 #1 1,2 #2
Kroatien 3,9 40.200 2,0 #2 0,7 #2
Belarus 9,2 22.600 4,9 #2 0,8 #2
Serbien 6,7 23.900 2,4 #3
Slowenien 2,1 48.300 0,7 #2 0,2 #4
Nordmazedonien 2,1 20.300 1,1 #1 0,4 #2
5)
Quelle für Einwohner und BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org (21. November 2023), jüngste verfügbare Daten für das Jahr 2022,
Werte gerundet
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Regulierung
Die A1 Group unterliegt in ihren Märkten verschiedenen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Österreich, nach
Umsatz und EBITDA das größte Segment der A1 Group, ist in bestimmten Regionen als Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht
auf dem Vorleistungsmarkt (Wholesale) für Ethernet und Dark Fiber eingestuft. Das Unternehmen unterliegt daher entsprechen-
den Regulierungsmaßnahmen einschließlich Netzzugangs- und Preisregelungen.
Auch die internationalen Tochtergesellschaften der A1 Group unterliegen weitreichenden regulatorischen Bestimmungen auf
ihren jeweiligen nationalen Märkten. Darüber hinaus müssen Konzerngesellschaften in Ländern, die Teil der Europäischen Union
sind (Österreich, Bulgarien, Kroatien, Slowenien), die europäische Regulierung einhalten, um beispielsweise harmonisierte
Bedingungen innerhalb der EU zu gewährleisten. Das gilt insbesondere für die EU-weiten Roaming- und Netzneutralitätsrege-
lungen sowie die Harmonisierung der Mobilfunk- und Festnetzterminierungsentgelte durch den European Electronic Communi-
cations Code (EECC). Diese gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen.
Regulierung des Festnetzes
Marktregulierung in Österreich
Seit dem 11. Oktober 2022 sind die Vorleistungsmärkte für den Breitbandzugang vollständig dereguliert. An die Stelle der Regu-
lierung treten die neuen und freiwilligen Verträge für die virtuelle Entbündelung auf lokaler und zentraler Zugangsebene (VULA
2.0) sowie für Netze mit sehr hoher Kapazität (VHCN). Die Experten des Regulators und die Europäische Kommission begrüßten
diese Verträge. Seither haben über 50 Wholesale-Partner solche Verträge mit A1 Austria unterzeichnet, darunter auch die größ-
ten Mitbewerber.
Diese Deregulierung ebnet den Weg für zusätzliche Investitionen und beschleunigt damit den flächendeckenden Ausbau der
Breitband- und Glasfaserinfrastruktur in ganz Österreich. Der österreichische Regulator und die Bundeswettbewerbsbehörde
werden die Vorleistungsmärkte für den lokalen und zentralen Zugang weiterhin genau beobachten. Einige kleinere Internet
Service Provider haben die Deregulierungsentscheidung der nationalen Regulierungsbehörde jedoch beeinsprucht und ein Ver-
fahren vor dem Bundesverwaltungsgericht angestrengt. Dieses Verfahren wurde 2023 eröffnet, ein Ergebnis bzw. eine Entschei-
dung ist nicht vor dem 2. Halbjahr 2024 zu erwarten.
Im ersten Quartal 2023 wurde zudem der Markt für bestimmte Stand-Alone-(Voice)-Geschäftskundentarife auf Endkunden-
ebene vollständig dereguliert.
Das bereits im April 2021 eingeleitete Marktanalyseverfahren für den Vorleistungsmarkt für Zugänge von hoher Qualität (Vor-
leistungsmärkte sowohl für Ethernet-Dienste als auch für Dark Fiber) wurde im August 2023 beendet. Mit diesem endgültigen
Bescheid der Regulierungsbehörde sind weitere Deregulierungsschritte in vielen geografischen Gebieten (Gemeinden) umge-
setzt. In überwiegend ländlichen Regionen bleibt A1 Austria aber auf diesem Markt reguliert und unterliegt daher entsprechen-
den Regulierungsmaßnahmen einschließlich Netzzugangs- und Preisregelungen.
Festnetz-Terminierungsentgelte
6)
Die Europäische Kommission hat das Festnetz-Terminierungsentgelt für alle Betreiber im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
ab 1. Jänner 2022 auf einheitlich EUR 0,0007 pro Minute festgelegt. Im Anschluss an diese Maßnahme hat die österreichische
Regulierungsbehörde den Festnetzterminierungsmarkt auf nationaler Ebene dereguliert.
Regulierung der Mobilkommunikation
Roaming
Die Roaming-Verordnung der Europäischen Union ist in ihrer aktuellen Form seit 2016 in Kraft. In den nächsten Jahren wird eine
Ausweitung des EU-Roaming-Gebietes auf EU-Beitrittskandidaten wie Ukraine und Moldawien erwartet. Die Märkte in Belarus,
Serbien und Nordmazedonien sind in unterschiedlichem Maße reguliert.
Westbalkan-Roaming-Vereinbarungen
Die Endkunden-Roaming-Entgelte in der Region wurden nach der Einführung eines Roaming-Abkommens für den Westbalkan
im Jahr 2019 gesenkt. Darüber hinaus haben A1 und andere Mobilfunkbetreiber eine freiwillige Vereinbarung zur Senkung der
6)
Der Begriff Terminierungsentgelt bezeichnet den Betrag, den ein Telekommunikationsanbieter bei der Netzzusammenschaltung für die Terminierung (Anrufzustellung, Gesprächs-
abschluss) eines Telefonanrufs in ein fremdes Netz oder für die Entgegennahme eines solchen Anrufs aus einem fremden Netz zahlen muss.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Tarife auch zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Westbalkans (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo,
Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) unterzeichnet.
Obergrenzen auf den Vorleistungsmärkten in der Europäischen Union
Sprache (ausgehend), in Eurocent/Minute 1. Juli 2022 – 31. Dezember 2024: 2,20
1. Jänner 2025 – 30. Juni 2032: 1,90
SMS, in Eurocent/SMS 1. Juli 2022 – 31. Dezember 2024: 0,40
1. Jänner 2025 – 30. Juni 2032: 0,30
Daten, in EUR/GB 1. Juli – 31. Dezember 2022: 2,00
Ab 1. Jänner 2023: 1,80
2024: 1,55
2025: 1,30
2026: 1,10
1. Jänner 2027 – 30. Juni 2032: 1,00
Mobilterminierung
Die Europäische Kommission hat die Mobilterminierungsentgelte für alle Betreiber im Europäischen Wirtschaftsraum ab dem
1. Jänner 2024 auf einheitlich EUR 0,002 pro Minute festgelegt. Dieser Wert wird durch einen Gleitpfad erreicht, der jährliche
Absenkungsschritte vorsieht. Der österreichische Regulator hat den Mobilterminierungsmarkt auf nationaler Ebene dereguliert.
Mobilfunk-Terminierungsentgelte
1. Jänner 2022 1. Jänner 2023 1. Jänner 2024
EU-weiter Höchstbetrag (EUR) 0,0055 0,0040 0,0020
Serbien (RSD) 1,43 1,43 noch nicht festgelegt
Nordmazedonien (MKD) 0,63 0,63 noch nicht festgelegt
Belarus*
)
(BYN) Betreiber MTS Betreiber MTS noch nicht festgelegt
0,025/0,0125 0,025/0,0125
Betreiber BeST Betreiber BeST
0,018/0,009 0,018/0,009
*)
Belarus Werte: prime time/downtime. MTS: Mobile TeleSystems; BeST: Belarus Telecommunications Network
Netzneutralität
Die EU-Verordnung zur Netzneutralität ist seit 2016 in Kraft. Nach dieser Verordnung müssen Anbieter von Internetzugangs-
diensten den gesamten Datenverkehr gleich behandeln. Darüber hinaus können neben Internetzugangsdiensten auch speziali-
sierte Dienste angeboten werden, die jedoch bestimmten Beschränkungen unterworfen sind.
Die Europäische Kommission musste die EU-Netzneutralitätsbestimmungen bis zum 30. April 2023 überprüfen. Das Gremium
Europäischer Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK) hatte vorab jedoch eine Stellungnahme veröf-
fentlicht, in der es heißt, dass die derzeitige Verordnung zweckmäßig sei und nicht geändert werden müsse. Die abschließende
Evaluierung der Europäischen Kommission fiel ebenso aus und sah keinen aktuellen Änderungsbedarf an der EU-Verordnung zur
Netzneutralität.
Endkundenentgelte für regulierte Intra-EU-Kommunikation
Endkundenentgelte, welche Verbrauchern für regulierte Intra-EU-Kommunikation berechnet werden, dürfen seit dem 15. Mai
2019 das Niveau von EUR 0,19 pro Minute für Anrufe und EUR 0,06 je SMS nicht überschreiten (Entgeltangaben jeweils ohne
USt.). Ungeachtet dieser Verpflichtung ist es möglich, Verbrauchern alternative Tarife ausdrücklich zur Wahl zur Verfügung zu
stellen. Wiewohl die Geltungsdauer dieser regulatorischen EU-Preisvorgabe (Artikel 5a der EU-Verordnung) am 14. Mai 2024
endet, ist aktuell nicht davon auszugehen, dass diese Vorgabe ersatzlos fallengelassen wird. Aktuellen Entwicklungen zufolge ist
vorerst mit einer Verlängerung des bestehenden Preisregimes zu rechnen.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Abspaltung des Funkturmgeschäfts EuroTeleSites AG(EuroTeleSites)
Am 22. September 2023 wurde das bisherige Funkturmgeschäft („Tower-Geschäft“) der Telekom Austria AG unter der neu
gegründeten EuroTeleSites AG an der Wiener Börse gelistet. Die übertragenen Gesellschaften bilden die EuroTeleSites Group,
siehe Anhangangabe (34). In der außerordentlichen Hauptversammlung am 1. August 2023 haben die Aktionär:innen der Tele-
kom Austria AG der Spaltung zugestimmt.
Die Aktien an der EuroTeleSites AG wurden am 22. September 2023 verhältniswahrend an die Aktionär:innen der Telekom Aust-
ria AG ausgegeben, somit ist das oberste Mutterunternehmen der EuroTeleSites Group, ebenso wie in der A1 Group, die América
Móvil. Für vier Aktien an der Telekom Austria AG erhielten Aktionär:innen jeweils eine EuroTeleSites-Aktie. Die Telekom Austria AG
erhielt somit für ihre eigenen Aktien 103.789 Stück EuroTeleSites-Aktien im Wert von TEUR 514. Sie ist darüber hinaus nicht an
der EuroTeleSites beteiligt.
Die abgespaltene, passive Infrastruktur der Funktürme umfasst Komponenten, die nicht unmittelbar dem Mobilfunknetz zuge-
ordnet werden, wie etwa Fundamente und Metallkonstruktionen, Container, Klimageräte, Stromversorgung und andere unter-
stützende Systeme.
Operative Auswirkungen
Durch die Auslagerung der passiven Infrastruktur wird nicht nur eine effizientere Budgetallokation ermöglicht, sondern auch ein
verstärkter Fokus auf das Kerngeschäft der A1 Group erzielt. Die A1 Group hat sich vertraglich den langfristigen Zugang zu den
Funktürmen als Ankermieter über lokale Master Lease Agreements mit den lokalen EuroTeleSites Betriebsgesellschaften gesi-
chert. Die Vertragsdauer ist unbefristet, jedoch ist eine Kündigung durch die A1 Group zum Ende des 8., 16. und 24. Vertrags-
jahres, durch die EuroTeleSites Group erstmals zum Ende des 24. Vertragsjahres und nach dem 24. Vertragsjahr durch beide
Parteien unter Einhaltung einer 36-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Es besteht ein
Inflationsschutz. Die Miete und sonstige Preiselemente werden jährlich um 85 % der jährlichen Anpassung des Verbraucherpreis-
index, maximal jedoch um 3 % pro Jahr, angepasst. Die Preise für Stahlkomponenten bei zusätzlich beauftragten Modifikationen
sind entsprechend dem Stahlpreisindex anzupassen.
Für neu zu errichtende Funktürme hat die A1 Group freie Wahl bei der Auswahl des Funkturmunternehmens. Aktuell plant die A1
Group, in den kommenden fünf Jahren etwa tausend Standorte in Zusammenarbeit mit der EuroTeleSites Group auszubauen.
Bei erheblicher finanzieller Schieflage oder vertragswidriger Veräußerung von Infrastruktur in erheblichem Umfang bei einer
bzw. durch eine EuroTeleSites Betriebsgesellschaft, steht der A1 Group auf Länderebene ein Rückkaufsrecht in Bezug auf die
Funktürme zu. Die A1 Group stellt der EuroTeleSites Group temporär bestimmte Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen zur
Verfügung (z.B. SAP-bezogene Leistungen).
Zum 30. Juni 2023 umfasste das Funkturm-Portfolio 13.225 Makro-Standorte in Österreich, Bulgarien, Kroatien, Serbien, Slowe-
nien und Nordmazedonien.
Finanzielle Auswirkungen auf die A1 Group
Zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf die A1 Group wird eine Pro-forma-Betrachtung, also eine Betrachtung, in der
das Funkturmgeschäft für die jeweilige Periode bereits ausgegliedert gewesen wäre, herangezogen. Im Kapitel „Weitere Tabel-
len“ werden die berichteten Werte im Detail den Werten auf Pro-forma-Basis gegenübergestellt.
Im Umsatz ist die Auswirkung (pro forma ggü. berichteten Werten) für das Gesamtjahr 2023 vernachlässigbar (rund -0,1 %).
Das EBITDA stieg um rund 1 % aufgrund von Betriebskosten, die sich nun in den Leasingkosten widerspiegeln. Das EBITDA nach
Leasing (EBITDAaL) sank um rund 7 % aufgrund höherer Mietaufwendungen als zuvor. Das EBIT verringerte sich um rund 7 %
aufgrund höherer Abschreibungen. Das Periodenergebnis sank um rund 14 % aufgrund niedrigerer Zinsen auf Finanzierungen,
aber auch höherer Zinsen in Zusammenhang mit Nutzungsrechten sowie niedrigerer Ertragssteuer.
Die Aktiva stiegen um rund 7 %, was auf die Nutzungsrechte zurückzuführen ist; die Passiva erhöhten sich entsprechend auf-
grund der höheren Leasingverbindlichkeiten. Die Anlagenzugänge sanken um rund 4 %.
Da der EuroTeleSites ca. EUR 1 Mrd. an Finanzverbindlichkeiten im Zuge der Spaltung übertragen wurden, wurden diese bei der
A1 Group um den gleichen Betrag reduziert. Die Nettoverschuldung ohne Leasing im Verhältnis zum EBITDAaL hat sich daher auf
0,4x mehr als halbiert.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2023
Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete die A1 Group erneut erfreuliche Ergebnisse und bewies unter herausfordernden Gegeben-
heiten die Widerstandsfähigkeit ihres Geschäftsmodells. Inflationsdruck und steigende Zinsen haben zu Preissteigerungen in
verschiedenen Branchen geführt. Die A1 Group hat sowohl in Österreich als in fast allen Märkten in CEE, wertsichernde Maßnah-
men umgesetzt, um die wachsenden Kosten abzufedern.
Die kontinuierliche Digitalisierung, der kundenorientierte Ansatz und der klare Fokus auf operative Effizienz innerhalb der A1
Group führten zu einer starken Geschäftsentwicklung im Jahr 2023. Obwohl sich einige Märkte mit Herausforderungen wie
einem intensivierten Wettbewerbsumfeld und steigenden Energie- und Personalkosten konfrontiert sahen, konnte der Groß-
teil der Märkte seine Kundenbasis erfolgreich ausbauen, Marktanteile verteidigen und das Angebot weiter ausbauen. Mit einer
sorgfältigen Ausgabenpolitik und nachhaltigen Investitionen setzte A1 Group den Ausbau seines Mobil- und Festnetzes in allen
Regionen fort. Um der stetig wachsenden Nachfrage nach digitalen Diensten gerecht zu werden und Kunden personalisierte
Erlebnisse zu bieten, setzte A1 den beschleunigten Glasfaserausbau in Österreich sowie verstärkte Investitionen im Festnetz in
ihrem internationalen Segment fort. Das Netz von A1 Österreich umfasst nunmehr 73.000 km Glasfaser und deckt rund 85 % der
Bevölkerung mit 5G ab. Darüber hinaus setzte A1 den 5G-Ausbau in den internationalen Märkten fort. Im März 2023 sicherte
sich A1 Kroatien in einer öffentlichen Auktion Spektren in den Frequenzbändern 800 MHz, 900 MHz, 1800 MHz, 2100 MHz und
2600 MHz für einen Zeitraum von 15 Jahren. Diese langfristigen Ressourcen, die für EUR 111 Mio. erworben wurden, werden
die Grundlage für weiteres Wachstum bilden und ein optimales Nutzungserlebnis sowie eine maximale nationale Abdeckung in
Kroatien ermöglichen. In Bulgarien wurden Spektren in den Frequenzbändern 700 MHz und 800 MHz für insgesamt EUR 22 Mio.
für einen Zeitraum von 15 Jahren erworben.
Im Jahr 2023 hat die A1 Group die Abspaltung ihres Mobilfunkturmgeschäfts und die Notierung der EuroTeleSites AG erfolgreich
umgesetzt. Dies ermöglicht einen verstärkten Fokus auf das Kerngeschäft und schaffte zusätzlich Wert für die Aktionär:innen der
A1 Group (siehe Kapitel „Abspaltung des Funkturmgeschäfts EuroTeleSites AG“).
Mit dem Anstieg der Zinsen im Kontext der fortlaufenden hohen Inflation wurde die finanzielle Situation von Unternehmen
weiterhin herausgefordert, und solche mit konservativer Finanzpolitik konnten sich Vorteile sichern. Die A1 Group hat erneut
die Stärke ihrer Bilanzstruktur bewiesen und durch eine weitere Entschuldung, unterstützt durch die Schuldenübertragung im
Zusammenhang mit der Abspaltung der Funktürme, ihren Platz unter den bestgerateten Unternehmen der Branche gesichert. Im
Juni bewertete Fitch die Telekom Austria AG erstmals mit A- (positivem Ausblick). Darüber hinaus hat Moody's im Dezember 2023
das Kreditrating der A1 Group von Baa1 auf A3 mit stabilem Ausblick angehoben. Die A1 Group hat nun von allen drei großen
Kreditratingagenturen eine A-Bewertung.
Operative und finanzielle Entwicklung der A1 Group
Die folgenden Faktoren sollten bei der Analyse der operativen Ergebnisse der A1 Group im Geschäftsjahr 2023 berücksichtigt
werden:
Negative Währungseffekte beliefen sich auf EUR 77 Mio. beim Gesamtumsatz, EUR 56 Mio. bei den Erlösen aus Dienstleistun-
gen und EUR 33 Mio. beim EBITDA, und kamen nahezu zur Gänze aus Belarus.
Positive Einmaleffekte in Österreich in den Kosten und Aufwendungen in der Höhe von in Summe rund EUR 34 Mio. für das
Gesamtjahr 2023, während es in der Vergleichsperiode keine Einmaleffekte gab.
Restrukturierungsaufwendungen in Österreich in der Höhe von EUR 85 Mio. (2022: EUR 73 Mio.).
Im Mobilfunkgeschäft stieg die Kundenzahl im Berichtsjahr um 5,6 % auf insgesamt 25,2 Millionen. Das Wachstum wurde fast
vollständig durch den starken Zuwachs im M2M-Geschäft getrieben. Ohne M2M-Kunden blieb die Kundenzahl stabil (-0,2 %).
Die anhaltend starke Nachfrage nach mobilen WiFi-Routern konnte die etwas geringere Zahl an mobilen Sprachkund:innen in
Österreich und Slowenien nahezu vollständig kompensieren. Die Zahl der Vertragskund:innen stieg in Kroatien, Belarus, Serbien
und Nordmazedonien, während sie in anderen Märkten auf dem Niveau des Vorjahres blieb oder leicht darunter lag.
Im Festnetzgeschäft stieg die Anzahl der Umsatz generierenden Einheiten (RGUs) im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 %. Das
Wachstum in den internationalen Märkten, insbesondere in Belarus und Bulgarien, konnte den Rückgang in Österreich und Slo-
wenien mehr als kompensieren. Die RGUs in Kroatien und Nordmazedonien stiegen ebenso an. In Österreich kompensierte die
anhaltend starke Nachfrage nach Breitband mit höheren Bandbreiten nur teilweise die Verluste bei Breitband-RGUs mit niedrige-
ren Bandbreiten und Sprach-RGUs.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Wesentliche Kennzahlen
in Mio. EUR 2023 2022
Umsatzerlöse gesamt 5.251 5.005 4,9 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 4.348 4.164 4,4 %
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 811 752 7,9 %
Sonstige betriebliche Erträge 92 89 3,6
%
Mobilfunkumsatz 3.099 2.972 4,3 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.429 2.339 3,8 %
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 670 633 5,8
%
Festnetzumsatz 2.060 1.944 6,0 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.919 1.825 5,1
%
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 142 119 19,2
%
EBITDA
1)
1.924 1.838 4,7 %
EBITDA-Marge 36,6 % 36,7 % -0,1 PP
EBITDAaL
2)
1.671 1.657 0,9 %
EBITDAaL-Marge 31,8 % 33,1 % -1,3 PP
Abschreibungen und Wertminderungen -1.013 -967 -4,8 %
EBIT
3)
911 871 4,5 %
EBIT-Marge 17,3 % 17,4 % -0,1 PP
Periodenergebnis 646 635 1,8 %
Nettomarge 12,3
% 12,7 % -0,4 PP
Anlagenzugänge 1.093 944 15,7 %
Sachanlagen 787 766 2,8 %
Immaterielle Vermögenswerte 305 179 70,7 %
Free Cashflow 354 603 -41,4 %
31. Dez. 2023 31. Dez. 2022
Nettoverschuldung / EBITDA 1,3 1,3 3,3 %
Nettoverschuldung (exkl. Leasing) / EBITDAaL 0,4 1,0 -63,5 %
Kund:innen-Kennzahlen (in Tausend) 31. Dez. 2023 31. Dez. 2022
Mobilkund:innen 25.245 23.897 5,6 %
Vertragskund:innen 21.512 20.076 7,2 %
Prepaid-Kund:innen 3.733 3.822 -2,3 %
RGUs
4)
6.271 6.204 1,1 %
2023 2022
ARPU (in EUR)
5)
8,2 8,4 -1,4 %
ARPL (in EUR)
6)
26,3 25,8 1,9 %
Churn Mobilfunk 1,4 % 1,4 % 0.0 PP
31. Dez. 2023 31. Dez. 2022
Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalente zum Jahresende) 17.508 17.906 -2,2 %
1)
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen
2)
EBITDA – Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 – Zinsaufwand gemäß IFRS 16
3)
Betriebsergebnis gemäß IFRS
4)
Umsatzgenerierende Einheit (Revenue Generating Unit)
5)
Durchschnittlicher Umsatz pro Kunde (Average Revenue Per User)
6)
Durchschnittlicher Umsatz pro Festnetzanschluss (Average Revenue Per Line)
Im Geschäftsjahr 2023 stieg der Gesamtumsatz der A1 Group um 4,9 %. Dies ist vor allem auf eine Steigerung der Erlöse aus
Dienstleistungen in allen Märkten, außer Belarus, wo ein währungsbedingter Rückgang zu verzeichnen war, zurückzuführen. Die
größten Beiträge kamen aus Bulgarien, Österreich und Kroatien. Die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten nahmen in allen
Märkten außer Österreich zu.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Die Erlöse aus Dienstleistungen profitierten zu einem hohen Grad von wertsichernden Maßnahmen, die im Laufe des Jahres in
mehreren Märkten umgesetzt wurden.
Die Erlöse aus Mobilfunk-Dienstleistungen stiegen um 3,8 % aufgrund wertsichernder Maßnahmen und eines starken Mobil-
funk-Kerngeschäfts sowie einer soliden Entwicklung der mobilen WiFi-Router. Die Erlöse aus Festnetzdienstleistungen stiegen
um 5,1 %, da das Solutions- und Connectivity-Geschäft Zuwächse verzeichnete und die Erlöse aus Festnetzdienstleistungen für
Endkunden gestiegen sind. Dadurch konnte der regulierungsbedingte Rückgang der Zusammenschaltungsumsätze mehr als
ausgeglichen werden.
Die Kosten und Aufwendungen der A1 Group stiegen im Berichtszeitraum um 5,1 %. Die Marge aus dem Verkauf von Endgerä-
ten blieb nahezu stabil. Wie bereits erwähnt, enthielten die Kosten im Berichtszeitraum positive Einmaleffekte von insgesamt
rund EUR 34 Mio. in Österreich. Der größte Teil ist auf positive Effekte in der Höhe von insgesamt rund EUR 39 Mio. EUR in den
Personalkosten zurückzuführen. Dies führte zu einer stabilen Entwicklung der gesamten Personalkosten vor Restrukturierung,
die angesichts der Preiserhöhungen und Tarifverhandlungen ansonsten um rund 4 % im Berichtszeitraum gestiegen wären. Der
Restrukturierungsaufwand stieg, wie oben erläutert, um EUR 12 Mio. Der Anstieg bei den Core OPEX ist auf einen Anstieg der
Stromkosten, der Kosten für die Netzwerkwartung, der produktbezogenen Kosten wie Lizenzen und Software zum Verkauf, der
Provisionen sowie der Content-Kosten zurückzuführen.
Das EBITDA stieg um 4,7 % auf EUR 1.924 Mio. an. Ohne Berücksichtigung der genannten Einmaleffekte und Restrukturierungs-
aufwendungen stieg das EBITDA um 3,4 %. Das zusätzlich um Währungseffekte bereinigte operative EBITDA wäre um 5,1 %
gestiegen, da das solide Wachstum bei den Erlösen aus Dienstleistungen in allen Märkten die höheren Core OPEX mehr als kom-
pensierte. Die größten Beiträge im EBITDA-Wachstum stammten aus Bulgarien, Kroatien und Österreich. Auch in den anderen
Märkten wurden Zuwächse verzeichnet, außer in Slowenien und währungsbedingt in Belarus.
Im Jahr 2023 verzeichnete die A1 Group auf ein Finanzergebnis von EUR -90 Mio. (Vorjahr: EUR -55 Mio.). Der Anstieg ist auf die
höheren Zinsen für Leasingverbindlichkeiten sowie Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen. Zusätzlich ist ein negativer Effekt
aus der Abwertung des belarussischen Rubels enthalten.
Der Ertragsteueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 175 Mio. (Vorjahr: EUR 181 Mio.).
Das Periodenergebnis stieg im Geschäftsjahr 2023 leicht auf EUR 646 Mio. (2022: EUR 635 Mio.), da sich der Anstieg im
Betriebsergebnis mit dem höheren negativen Finanzergebnis annähernd ausglich.
2023 2022
Ergebnis je Aktie (in EUR) 0,97 0,95 1,8 %
Dividende je Aktie, bezahlt (in EUR) 0,32 0,28 14,3 %
Free Cashflow je Aktie (in EUR) 0,53 0,90 -40,8 %
ROE 15,8 % 18,9 % -3,1 PP
Operating ROIC 12,9 % 13,5 % -0,6 PP
Vermögens- und Finanzlage
Zum 31. Dezember 2023 stieg die Bilanzsumme um 14,5 % von EUR 8.345 Mio. auf EUR 9.557 Mio. Der wesentliche Treiber
war wie oben unter „Abspaltung des Funkturmgeschäfts EuroTeleSites AG“ beschrieben der bilanzverlängernde Effekt aus der
Abspaltung der Funktürme durch die Nutzungsrechte und die damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten.
Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen hauptsächlich aufgrund höherer liquider Mittel und kurzfristiger Veranlagungen.
Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um EUR 1.100 Mio. aufgrund der höheren Nutzungsrechte in Zusammenhang mit der
Abspaltung. Der Firmenwert ging aufgrund von Währungsabwertungen und der Abspaltung zurück.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken aufgrund von niedrigeren kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, da eine Anleihe
in Höhe von EUR 300 Mio. getilgt wurde, und laufende Kredite sich im Vergleich zum Vorjahr verringerten. Der Anstieg in den
langfristigen Verbindlichkeiten ist vor allem auf die höheren Leasingverbindlichkeiten aufgrund der Abspaltung zurückzuführen.
Demgegenüber stehen niedrigere langfristige Finanzverbindlichkeiten, die sich aus der Tilgung eines Kredits in der Höhe von
EUR 300 Mio. ergaben.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Bilanzstruktur
in Mio. EUR 31. Dez. 2023
In %
der Bilanzsumme 31. Dez. 2022
In %
der Bilanzsumme
Kurzfristige Vermögenswerte 1.545 16,2 % 1.439 17,2 %
Sachanlagen 3.029 31,7
% 3.054 36,6 %
Firmenwert 1.089 11,4 % 1.300 15,6 %
Immaterielle Vermögenswerte 1.655 17,3 % 1.608 19,3 %
Sonstige Vermögenswerte 2.239 23,4 % 945 11,3 %
Vermögenswerte gesamt 9.557 100,0
% 8.345 100,0 %
Kurzfristige Schulden -1.845 19,3 % -2.411 28,9 %
Langfristige Finanzverbindlichkeiten -748 7,8
% -1.047 12,5 %
Langfristige Leasingverbindlichkeiten -1.672 17,5
% -522 6,3 %
Personalrückstellungen -187 2,0
% -172 2,1 %
Langfristige Rückstellungen -423 4,4
% -518 6,2 %
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten -81 0,8
% -84 1,0 %
Eigenkapital -4.601 48,1
% -3.593 43,0 %
Schulden und Eigenkapital gesamt -9.557 100,0 % -8.345 100,0 %
Cashflow
in Mio. EUR 2023 2022
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.716 1.718 -0,1
%
Cashflow aus Investitionstätigkeit -64 -953 -93,3 %
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -600 -1.149 -47,8 %
Auswirkungen von Wechselkursschwankungen -0 -0 n.m.
Transfer liquide Mittel bei Abspaltung -1.033 0 n.m.
Nettoveränderungen der liquiden Mittel 19 -385 n.m.
Im Geschäftsjahr 2023 blieb der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit stabil bei EUR 1.716 Mio. (Vorjahr: EUR 1.718 Mio.),
da das bessere operative Ergebnis die negativen Veränderungen im Working Capital ausglich. Letztere verschlechterten sich vor-
wiegend aufgrund niedrigerer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr, während sonstige Vermögenswerte zunahmen. Darüber hinaus stiegen auch die
gezahlten Ertragsteuern.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit spiegelte hauptsächlich die Abspaltung des Funkturmgeschäfts wider, sowie zum Teil
höhere Anlagenzugänge.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr, da die Zuflüsse aufgrund der Entschuldung
im Zusammenhang mit der Abspaltung die vergleichsweise höheren Beträge für Leasingzahlungen und Dividenden überwogen.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Kennzahlen
Nettoverschuldung
in Mio. EUR 31. Dez. 2023 31. Dez. 2022
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 748 1.047 -28,6 %
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 1.672 522 220,5 %
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 60 822 -92,7
%
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 284 159 78,1 %
Liquide Mittel -169 -150 12,5 %
Nettoverschuldung (inkl. Leasing) 2.595 2.400 8,1
%
Nettoverschuldung (inkl. Leasing) / EBITDA 1,3x 1,3x
Nettoverschuldung exkl. Leasing 639 1.719 -62,8 %
Nettoverschuldung (exkl. Leasing) / EBITDA nach Leasing 0,4x 1,0x
Im Jahr 2023 hatte die Ausgliederung der Funktürme in die EuroTeleSites AG einen großen Effekt auf die Reduzierung der Finanz-
verschuldung um etwa 1 Milliarde Euro. Das Nettoverschuldungsverhältnis ohne Leasing/EBITDAaL verringerte sich zum Jahres-
ende 2023 auf 0,4x im Vergleich zu 1,0x Ende 2022.
Die Nettoverschuldung/EBITDA betrug zum 31. Dezember 2022 1,3x und erhöhte sich nach der Ausgliederung auf 1,4x, betrug
jedoch zum 31. Dezember 2023 1,3x.
Free Cashflow
in Mio. EUR 2023 2022
EBITDA 1.924 1.838 4,7 %
Restrukturierungsaufwand und Aufwand aus Personalrückstellungen 92 74 24,7 %
Tilgung Leasingverbindlichkeiten und Zinsen -256 -182 40,5 %
Bezahlte Ertragssteuern -180 -137 31,1 %
Bezahlte und erhaltene Zinsen -32 -47 -31,4
%
Working Capital und sonstige Veränderung -14 91 n.m.
Anlagenzugänge -1.093 -944 15,7 %
Neue Sozialpläne gedeckt
1)
-88 -88 -0,7 %
Free Cashflow (FCF) nach neuen Sozialplänen 354 603 -41,4 %
1)
Kosten für Sozialpläne, die im jeweiligen Zeitraum gewährt wurden
Der Free Cashflow betrug im Berichtszeitraum EUR 354 Mio. und verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr (EUR 603 Mio.) auf-
grund höherer Zahlungen für Frequenzen, höherer Leasingzahlungen sowie höherer bezahlter Ertragsteuern. Das verbesserte
operative Ergebnis konnte die zuvor genannten Effekte nur teilweise ausgleichen.
Anlagenzugänge („CAPEX“)
Im Geschäftsjahr 2023 stiegen die gesamten Anlagenzugänge um 15,7 % auf EUR 1.092,6 Mio. Investitionen in Frequenzspek-
tren beliefen sich auf insgesamt EUR 133 Mio., davon EUR 111 Mio. (einschließlich Zinsen) in Kroatien und EUR 22 Mio. in Bulga-
rien (im Vergleich zu in Summe EUR 10 Mio im Vorjahr). Ohne Frequenzspektren stiegen die Anlagenzugänge in Summe leicht
um 2,6 % auf EUR 959,6 Mio., mit leichten Zuwächsen in Österreich, Bulgarien, Kroatien und Serbien während die Investitionen
in Belarus und Slowenien sanken.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Weitere Tabellen
A1 Group Gegenüberstellung berichtete vs. pro forma Werte
Berichtet Berichtet pro forma pro forma
in Mio. EUR 2023 2022 ∆ in % 2023 2022 ∆ in %
Gesamtumsatz 5.251 5.005 4,9 % 5.245 4.996 5,0 %
EBITDA 1.924 1.838 4,7
% 1.939 1.856 4,5 %
EBITDA nach Leasing 1.671 1.657 0,9 % 1.551 1.494 3,8 %
EBIT 911 871 4,5 % 846 805 5,1 %
Periodenergebnis 646 635 1,8
% 557 563 -1,0 %
A1 Group Underlying Performance
Berichtet Berichtet
in Mio. EUR 2023 2022 ∆ in %
Gesamtumsatz 5.251 5.005 4,9
%
FX Effekte 77 n.m. n.m.
One-Off Effekte 0 0 0,0 %
Gesamtumsatz bereinigt 5.328 5.005 6,5
%
Group EBITDA 1.924 1.838 4,7 %
FX Effekte 33 n.m. n.m.
One-Off Effekte 34 0 n.m.
Restrukturierungskosten 85 73 16,4
%
EBITDA bereinigt 2.008 1.911 5,1 %
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Entwicklung der Segmente
Die A1 Group berichtet in sieben Geschäftssegmenten: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nord-
mazedonien. Der Bereich „Holding & Sonstige, Eliminierungen“ enthält im Wesentlichen Holdinggesellschaften, die Konzern-
finanzierungsgesellschaft, A1 Digital (deren Geschäftsaktivitäten sich auf die Kernmärkte der A1 Group sowie auf Deutschland
und die Schweiz fokussieren) sowie Konsolidierungseffekte.
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
in Mio. EUR 2023 2022 ∆ in %
Österreich 2.798 2.752 1,7 %
Bulgarien 750 640 17,1 %
Kroatien 525 470 11,6 %
Belarus 442 461 -4,0
%
Slowenien 242 223 8,8 %
Serbien 382 357 7,3 %
Nordmazedonien 152 141 7,2 %
Holding & Sonstige, Eliminierungen -39 -39 0,8
%
Gesamtumsatz (inkl. sonstige betriebliche Erträge) 5.251 5.005 4,9
%
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen
in Mio. EUR 2023 2022 ∆ in %
Österreich 2.463 2.414 2,0
%
Bulgarien 583 498 17,0 %
Kroatien 425 391 8,7 %
Belarus 327 354 -7,8 %
Slowenien 179 164 9,5
%
Serbien 280 260 7,5 %
Nordmazedonien 124 115 7,8 %
Holding & Sonstige, Eliminierungen -33 -33 1,1 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 4.348 4.164 4,4 %
EBITDA
in Mio. EUR 2023 2022 ∆ in %
Österreich 1.064 1.040 2,3 %
Bulgarien 304 254 19,4 %
Kroatien 189 161 17,4 %
Belarus 192 219 -12,3 %
Slowenien 56 56 -0,2 %
Serbien 127 115 10,2 %
Nordmazedonien 48 44 8,5 %
Holding & Sonstige, Eliminierungen -55 -51 7,0 %
EBITDA 1.924 1.838 4,7 %
Restrukturierungsaufwand -85 -73 16,8 %
EBITDA vor Restrukturierung 2.009 1.911 5,1 %
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
EBITDA nach Leasing
in Mio. EUR 2023 2022 ∆ in %
Österreich 936 957 -2,2 %
Bulgarien 267 226 18,0 %
Kroatien 167 145 15,2 %
Belarus 181 206 -12,2
%
Slowenien 30 37 -17,9 %
Serbien 105 99 5,3 %
Nordmazedonien 41 38 6,4
%
Holding & Sonstige, Eliminierungen -56 -52 7,0 %
EBITDA nach Leasing 1.671 1.657 0,9
%
EBIT
in Mio. EUR 2023 2022 ∆ in %
Österreich 493 495 -0,5 %
Bulgarien 181 136 33,8 %
Kroatien 89 66 34,4 %
Belarus 139 150 -7,8
%
Slowenien -5 4 -244,7 %
Serbien 59 58 2,3 %
Nordmazedonien 15 18 -14,7 %
Holding & Sonstige, Eliminierungen -60 -55 8,2 %
EBIT 911 871 4,5
%
Anlagenzugänge (CAPEX)
in Mio. EUR 2023 2022 ∆ in %
Österreich 590 572 3,1 %
Bulgarien 137 108 27,3 %
Kroatien 206 84 144,2 %
Belarus 25 39 -34,5 %
Slowenien 40 46 -13,5
%
Serbien 57 52 10,6 %
Nordmazedonien 31 38 -18,7 %
Holding & Sonstige, Eliminierungen 7 6 12,6 %
CAPEX 1.093 944 15,7 %
ARPU
in EUR 2023 2022 ∆ abs ∆ in %
Österreich 17,3 16,8 0,5 3,2 %
Bulgarien 7,6 7,0 0,6 8,7 %
Kroatien 11,5 10,9 0,7 6,0 %
Belarus 4,3 4,8 -0,5 -10,3 %
Slowenien 15,0 13,9 1,2 8,4 %
Serbien 9,0 8,4 0,6 7,1 %
Nordmazedonien 7,2 6,7 0,4 6,7 %
Group ARPU 8,2 8,4 -0,1 -1,4 %
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
ARPL
in EUR 2023 2022 ∆ abs ∆ in %
Österreich 35,8 33,9 1,8 5,4 %
Bulgarien 16,7 15,7 1,0 6,5 %
Kroatien 31,0 30,8 0,2 0,6 %
Belarus 7,4 7,8 -0,4 -5,0
%
Slowenien 32,9 31,1 1,8 5,8 %
Serbien n.a. n.a. n.a. n.a.
Nordmazedonien 11,4 11,1 0,3 2,3
%
Group ARPL 26,3 25,8 0,5 1,9 %
ARPL-relevante Umsätze (in Mio. EUR) 2023 2022 ∆ abs ∆ in %
Österreich 709 709 -0 -0,0 %
Bulgarien 124 110 14 12,6
%
Kroatien 116 108 8 7,0
%
Belarus 44 41 4 8,9 %
Slowenien 40 37 3 7,3
%
Serbien n.a. n.a. n.a. n.a.
Nordmazedonien 22 21 1 3,1 %
Segment Österreich
in Mio. EUR 2023 2022
Umsatzerlöse gesamt 2.798 2.752 1,7 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.463 2.414 2,0 %
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 285 286 -0,7 %
Sonstige betriebliche Erträge 50 52 -3,4 %
Mobilfunkumsatz 1.287 1.248 3,1 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.070 1.032 3,7 %
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 217 217 0,0 %
Festnetzumsatz 1.461 1.452 0,6 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.393 1.382 0,8 %
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 68 70 -2,8 %
EBITDA 1.064 1.040 2,3 %
EBITDA-Marge 38,0 % 37,8 % 0,2pp
EBITDAaL 936 957 -2,2 %
EBITDAaL-Marge 33,4 % 34,8 % -1,3 PP
EBIT 493 495 -0,5 %
EBIT-Marge 17,6 % 18,0 % -0,4pp
Kund:innen-Kennzahlen (in Tausend) 31. Dez 2023 31. Dez 2022
Mobilkund:innen 5.127 5.157 -0,6 %
RGUs 2.847 2.946 -3,4 %
2023 2022
ARPU (in EUR) 17,3 16,8 3,2 %
Churn Mobilfunk 1,2 % 1,1 % -0,1 PP
Auf das Segment Österreich entfielen 53 % des A1 Group-Umsatzes.
In Österreich blieb die Marktdynamik im Mobilfunkmarkt während des Jahres weitgehend unverändert, der Wettbewerb auf dem
Festnetzmarkt blieb weiterhin intensiv.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Auf dem Mobilfunkmarkt lag der Fokus der Mobilfunkbetreiber auf der Bereitstellung attraktiver 5G-Tarife. A1 hat seit November
2022 5G in alle Premium-Markentarife integriert. Nach der angespannten Verfügbarkeit hochwertiger Mobiltelefone im Vorjahr
setzte sich auch 2023 ein gewisser Trend zu SIM-only-Angeboten fort. Die Verfügbarkeit hochwertiger Mobiltelefone verbesserte
sich jedoch im Vergleich zum Vorjahr wieder. Gleichzeitig nutzen Kund:innen ihre Geräte über einen längeren Zeitraum. In diesem
Zusammenhang reduzierte A1 in Österreich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr die Stützung auf Mobiltelefone.
Im Festnetzgeschäft blieb die Nachfrage nach Produkten mit hoher Bandbreite im Berichtsjahr weiter hoch, was auf die Digita-
lisierung und die Notwendigkeit verlässlicher Internetverbindungen zurückzuführen war. In diesem Zusammenhang setzte A1
ihren beschleunigten Glasfaserausbau und die Monetarisierung bestehender Infrastruktur fort. Der Wettbewerb im Festnetz-
markt blieb im Berichtsjahr jedoch weiter intensiv. A1 konzentrierte sich auf die Bereitstellung attraktiver Produktbündel. Bei-
spielsweise wurde Netflix in das Breitbandangebot aufgenommen.
Die Gesamtzahl der Mobilfunkkund:innen sank leicht um 0,6 %, da der Anstieg bei höherwertigen Tarifen und das geringere
Wachstum bei Netcubes den Rückgang bei reinen Sprachtarifen nicht kompensieren konnte. In Österreich ging die Zahl der
RGUs zurück, da die Verluste bei Breitband-RGUs mit niedrigerer Bandbreite- und Sprach-RGUs höher als die soliden Gewinne
bei den Breitband-RGUs mit höherer Bandbreite waren.
Das Internet@Home-Geschäft, das reine Festnetz-Breitbandanschlüsse, Hybrid-Modems und mobile WiFi-Router umfasst, ging
leicht (-1,1 %) zurück, da die höhere Anzahl an mobilen WiFi-Routern den Rückgang bei Breitband-RGUs nicht vollständig kom-
pensieren konnte, welcher auf Breitband-RGUs mit geringer Bandbreite zurückzuführen war.
Der Geschäftsbereich Solution & Connectivity wuchs weiter und profitierte von einer erfreulichen Entwicklung im IT- und Secu-
rity-Geschäft.
Die Gesamtumsätze stiegen um 1,7 % im Gesamtjahr 2023, getrieben durch den Anstieg der Erlöse aus Dienstleistungen, die
stark von den mit April 2023 umgesetzten wertsichernden Maßnahmen profitiert haben. Die Erlöse aus dem Endgeräteverkauf
sanken geringfügig.
Der Anstieg der Erlöse aus Dienstleistungen ergab sich vor allem aus einem soliden Wachstum im Endkunden-Mobilfunkge-
schäft.
Die Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunkbereich stiegen um 3,7 %, was auf das Wachstum bei den Mobilfunk-Endkun-
denumsätzen zurückzuführen war, welche den Rückgang der regulierungsbedingten Zusammenschaltungsumsätze mehr als
wettmachten. Die Mobilfunk-Endkundenumsätze profitierten von den wertsichernden Maßnahmen sowie der soliden Nachfrage
nach höherwertigen Tarifen und einer soliden Entwicklung der mobilen WiFi-Router. Dies führte insgesamt zu einem Anstieg des
ARPU.
Die Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetz stiegen um 0,8 %, da das Wachstum im Solutions- und Connectivity-Geschäft den
regulierungsbedingten Rückgang bei den Zusammenschaltungserlösen mehr als ausglich. Die Erlöse aus Festnetzdienstleis-
tungen für Endkund:innen waren stabil. Positive Effekte aus wertsichernden Maßnahmen und Upselling-Bemühungen sowie
Produkte mit hoher Bandbreite glichen die Verluste bei RGUs mit niedriger Bandbreite und bei Sprach-RGUs aus. Zugleich führte
dies dazu, dass der ARPL zulegte.
Die Core OPEX stiegen aufgrund höherer Stromkosten an, gleichzeitig waren produktbezogene Kosten und Netzwerkwartungs-
kosten ebenfalls höher. Die Personalkosten sanken aufgrund der positiven außerordentlichen Effekte in Höhe von insgesamt
rund EUR 39 Mio. aus der Neubewertung von Rückstellungen im 3. und 4. Quartal. Operativ erhöhten sich die Personalkosten im
Zusammenhang mit dem Anstieg der Inflation und den Kollektivvertragsverhandlungen, während die Anzahl der Vollzeitbeschäf-
tigten gesunken ist. Die Kosten und Aufwendungen enthielten einen weiteren negativen Einmaleffekt in Höhe von EUR 5 Mio. Die
Restrukturierungsaufwendungen beliefen sich im Berichtszeitraum auf EUR 85 Mio. gegenüber EUR 73 Mio. in der Vorperiode.
Insgesamt führten der Anstieg der Erlöse aus Dienstleistungen, die höheren Core OPEX und eine bessere Marge aus dem Ver-
kauf von Endgeräten zu einer EBITDA-Verbesserung von 2,3 % im Jahresvergleich. Ohne Restrukturierungsaufwendungen, die
für das Ergebnis ungünstigen Schwankungen ausgesetzt waren, sowie Einmaleffekte in Höhe von rund EUR 34 Mio. blieb das
EBITDA operativ stabil (+0,2 %).
Die Abschreibungen stiegen, was in Summe mit dem Anstieg im EBITDA zu einem stabilen Betriebsergebnis (-0,5 %) im
Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum führte.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Internationale Segmente
in Mio. EUR 2023 2022
Umsatzerlöse gesamt 2.485 2.286 8,7 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.911 1.778 7,5 %
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 526 465 13,1 %
Sonstige betriebliche Erträge 47 43 9,8
%
Mobilfunkumsatz 1.821 1.732 5,1 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.368 1.315 4,0 %
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 453 417 8,7
%
Festnetzumsatz 616 511 20,5 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 543 463 17,4
%
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte 73 48 51,1
%
EBITDA 915 849 7,8 %
EBITDA-Marge 36,8
% 37,2 % -0,4 PP
EBITDAaL 791 752 5,2 %
EBITDAaL-Marge 31,8
% 32,9 % -0,8 PP
EBIT 478 432 10,8 %
EBIT-Marge 19,3 % 18,9 % 0,4 PP
Kund:innen-Kennzahlen (in Tausend) 31. Dez 2023 31. Dez 2022
Mobilkund:innen 15.011 14.924 0,6 %
RGUs 3.423 3.258 5,1 %
2023 2022
Churn Mobilfunk 1,7 % 1,7 % 0.0 PP
Im Geschäftsjahr 2023 war das umsatzstärkste internationale Segment Bulgarien mit einem Anteil von 14 % am Konzernumsatz,
gefolgt von Kroatien (10 %) und Belarus (8 %). Alle internationalen Segmente verzeichneten ein Wachstum der Erlöse aus Dienst-
leistungen in Lokalwährung, wobei die höchsten Wachstumsraten in Bulgarien und Kroatien erzielt wurden. Das EBITDA stieg in
allen Märkten, ausgenommen dem wechselkursbedingten Rückgang in Belarus und einem leichten Rückgang in Slowenien.
Segment Bulgarien
in Mio. EUR 2023 2022
Umsatzerlöse gesamt 750 640 17,1 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 583 498 17,0 %
EBITDA 304 254 19,4 %
EBITDA-Marge 40,5 % 39,7 % 0,8 PP
A1 Bulgarien verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 den höchsten jemals erzielten Umsatz der Unternehmensgeschichte. Das
zweistellige Umsatz- und EBITDA-Wachstum ist das Ergebnis einer günstigen lokalen Marktdynamik, der starken Marke A1 und
der gewissenhaften Umsetzung der Strategie sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzgeschäft. Im Mobilfunkgeschäft gelang
es A1 Bulgarien, Kund:innen auf Basis des erweiterten 5G-Netzes sowohl im mobilen Kerngeschäft als auch im mobilen Breit-
bandgeschäft vermehrt höherwertige Tarife zu verkaufen. Im Festnetzgeschäft konnte A1 Bulgarien die robuste Nachfrage nach
Produkten mit hohen Bandbreiten weiter monetarisieren und vom erweiterten TV Content-Angebot profitieren. Diese Anstren-
gungen spielten im Geschäftsjahr 2023 eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Konvergenzstrategie und der Akquise neuer
Kund:innen. Darüber hinaus verzeichnete das Solution-&-Connectivity-Geschäft dank der hohen Nachfrage nach IT- und Cyber-
Security-Lösungen ein weiteres Wachstum. Das Geschäft profitierte ferner von der Akquisition von STEMO, einem der größten
IKT-Unternehmen des Landes, im Geschäftsjahr 2022.
Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2023 um 17,1 %, was auf das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen sowie aus
dem Verkauf von Endgeräten zurückzuführen ist. Beide profitieren von der Expansion des ICT-Geschäfts. Darüber hinaus trugen
die starke Entwicklung sowohl im Mobilfunk als auch im Festnetzgeschäft zum Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen bei.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunk war auf die oben genannten erfolgreichen Upselling-Maßnahmen
sowie die im März 2023 implementierten wertsichernden Maßnahmen zurückzuführen, was in Summe auch zu einem ARPU-
Anstieg im Vergleich zum Vorjahr führte.
Die Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetzbereich stiegen aufgrund der bereits erwähnten starken Nachfrage nach höheren
Internetgeschwindigkeiten, attraktiven TV-Inhalten und einer gestiegenen Anzahl von Breitband- und TV-RGUs. Darüber hinaus
profitierten die Ergebnisse von den wertsichernden Maßnahmen. Infolgedessen stieg der ARPL ebenfalls.
Insgesamt führte der Anstieg in den Erlösen aus Dienstleistungen zu einem EBITDA-Wachstum von 19,4 %. Die Kosten und Auf-
wendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der höheren Kosten für Endgeräte und Lizenzen und Software, wobei
beides in Zusammenhang mit dem Anstieg im ICT Umsatzwachstum zu sehen ist. Zusätzlich wirkten sich die höheren Personal-
kosten, TV Content Kosten und Sales Commisions negativ auf die Kostenentwicklung aus.
Die Abschreibungen waren stabil und das Betriebsergebnis verzeichnete einen starken Zuwachs von 33,8 %.
Segment Kroatien
in Mio. EUR 2023 2022
Umsatzerlöse gesamt 525 470 11,6 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 425 391 8,7 %
EBITDA 189 161 17,4 %
EBITDA-Marge 36,0
% 34,2 % 1,8 PP
Im Geschäftsjahr 2023 blieb das Wettbewerbsumfeld auf dem Mobilfunk- und Festnetzmarkt mit attraktiven Angeboten von allen
Betreibern dynamisch. Im Mobilfunkgeschäft standen die Einführung eines neuen Produktportfolios mit neuen integrierten Ser-
vices sowie die Akquise von Neukund:innen mit attraktiven Angeboten für Endgeräte im Zentrum. Darüber hinaus lag ein Fokus
auf der Steigerung des ARPU und gleichzeitig darauf, die bestehende Kundenbasis durch maßgeschneiderte und personali-
sierte Angebote vor aggressiven Wettbewerbsaktivitäten zu schützen.
Im Festnetzgeschäft nutzt A1 Kroatien die gestiegene Breitbandabdeckung nach den im vorherigen Berichtsjahr eingeleiteten
beträchtlichen Glasfaser-Investitionen. Attraktive TV- und hochwertige Breitbandbündel spielten eine wichtige Rolle bei der
erfolgreichen Kundenakquisition. Ein neues Tarifportfolio mit erweiterten konvergenten Angeboten wurde auf dem Markt ein-
geführt. Gleichzeitig wurden Maßnahmen zur Kundenbindung umgesetzt, die Serviceverbesserungen durch proaktive Techno-
logiemigrationen und Geschwindigkeitsupgrades einschlossen. Zusätzlich gibt es eine deutliche Steigerung der Einnahmen aus
ICT-Services sowie neuen Geschäftsaktivitäten.
Intensive Kostentransformationsprogramme tragen zur Mitigation der Auswirkungen der Inflation bei. Darüber hinaus hat
das Unternehmen in den beschleunigten Ausbau und die Modernisierung des Fest- und Mobilfunknetzes investiert. Wie oben
erwähnt, akquirierte A1 Kroatien in einer Frequenzauktion Spektrum für insgesamt EUR 111 Mio.
A1 Kroatien ist es gelungen, sowohl die Zahl der Mobilfunkkund:innen sowie die Gesamtzahl der RGUs zu steigern, letztere ins-
besondere aufgrund von Breitband RGUs mit höheren Bandbreiten.
Die Gesamtumsätze stiegen im Geschäftsjahr 2023 im Jahresvergleich um 11,6 %, was in erster Linie auf das Wachstum der
Erlöse aus Mobilfunkdienstleistungen zurückzuführen war, während die Erlöse aus Festnetzdienstleistungen für Endkund:innen
und das Solutions- und Connectivity-Geschäft ebenfalls Wachstum verzeichneten. Auch die Erlöse aus dem Verkauf von Endge-
räten sind gestiegen. Das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunk sowie im APRU war auf eine höhere Zahl der
Kund:innen sowie die im Juli 2023 implementierten wertsichernden Maßnahmen zurückzuführen.
Die Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetz profitierten von gestiegenen Erlösen aus Dienstleistungen im Festnetz-Endkunden-
geschäft, die aus der höheren RGU-Basis und den wertsichernden Maßnahmen resultierten. Der ARPL stieg entsprechend an.
Der EBITDA-Anstieg im Berichtsjahr von 17,4 % profitierte von der Entwicklung der Erlöse aus Dienstleistungen, die die höheren
Kosten und Aufwendungen mehr als kompensierten. Der Anstieg der Core OPEX war auf höhere Stromkosten, gestiegene pro-
duktbezogene Kosten sowie Personalkosten zurückzuführen.
Die Abschreibungen stiegen im Berichtszeitraum, führten aber zusammen mit dem starken EBITDA-Wachstum zu einem Anstieg
des Betriebsergebnisses um 34,4 % im Vergleich zum Vorjahr.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Segment Belarus
in Mio. EUR 2023 2022
Gesamtumsatz 442 461 -4,0 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 327 354 -7,8 %
EBITDA 192 219 -12,3 %
EBITDA-Marge 43,4
% 47,5 % -4,1 PP
in Mio. BYN 2023 2022
Umsatzerlöse gesamt 1.439 1.277 12,7
%
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.063 982 8,3 %
EBITDA 624 606 3,0
%
EBITDA-Marge 43,4
% 47,5 % -4,1 PP
Die geopolitische und wirtschaftliche Situation in Belarus hat deutliche Auswirkungen auf das allgemeine Geschäftsumfeld und
A1 Belarus sieht sich nach wie vor mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Die Lieferkette mit wichtigen Lieferanten ist
seit dem Jahr 2022 unterbrochen. In diesem Zusammenhang lag ein Fokus darauf, die Lieferungen unter den neuen Sanktions-
rahmen und den Ausnahmeregeln für Telekommunikationsunternehmen wiederherzustellen. Obwohl ein fortwährender Druck
auf die Lieferketten besteht, konnten solide operative Ergebnisse erzielt werden.
Darüber hinaus wurden im Mai 2022 mehrere branchenweit geltende Regulierungsmaßnahmen, wie eine zusätzliche Werbe-
steuer, eine Erhöhung der staatlichen Rundfunkgebühren, ein geringerer Multiplikator für den Verkauf erneuerbarer Energien
und ein darauffolgender Beschaffungsstopp für erneuerbare Energien, eingeführt. Obwohl sich die Auswirkungen dieser Maß-
nahmen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr in Summe verringerten, blieb zusätzlicher Druck auf den Betriebskosten und in
geringerem Maße auf den Umsätzen bestehen.
Als Reaktion auf die Inflation wurde eine äußerst restriktive Preisregulierung eingeführt. Dies schränkte die Fähigkeit von A1 zur
Anpassung von Preisen weiterhin ein.
Im Berichtszeitraum verzeichnete der belarussische Rubel am Jahresende eine Abwertung um 17,6 % gegenüber dem Euro für
das Gesamtjahr 2023 und einen Rückgang um 14,9 % im Vergleich zum Vorjahr im Jahresdurchschnitt. Die Inflation verlang-
samte sich im Laufe des Jahres und betrug zum Ende des Jahres 2023 5,8 %.
In diesem anspruchsvollen Umfeld konnte A1 Belarus Wachstum erzielen und setzt auf gezieltes Cross-Selling und Upselling, auf
die Nutzung ihres Vorteils im Bereich konvergenter Angebote und überarbeitete ihr Mobilportfolio nach dem Prinzip "mehr für
mehr". Im Festnetzbereich blieb die Nachfrage nach Highspeed-Internetprodukten und konvergenten Angeboten mit TV-Inhalten
weiterhin hoch.
Aufgrund negativer Effekte aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 77 Mio. sank der Gesamtumsatz in Euro um 4,0 %,
während er in Lokalwährung um 12,7 % stieg. Dieser Anstieg war auf höhere Erlöse aus Dienstleistungen sowie auf gestiegene
Umsätze aus dem Verkauf von Geräten zurückzuführen. Die Erlöse aus Mobilfunkdienstleistungen stiegen in Lokalwährung
bedingt durch Upselling-Maßnahmen, was auch zu einem Anstieg des ARPUs zur Folge hatte. Die Erlöse aus Dienstleistungen im
Festnetz stiegen in Lokalwährung, getrieben durch Erlöse aus Festnetzdienstleistungen für Endkund:innen aufgrund des erfolg-
reichen Upsellings von Kund:innen auf höhere Geschwindigkeiten und konvergente Angebote und TV-Bündel. Darüber hinaus
trug der Anstieg im ICT-Bereich zum Wachstum bei.
Während die Marge aus dem Verkauf von Endgeräten nahezu unverändert blieb, stiegen die Betriebskosten aufgrund kapazitäts-
bedingt höherer Netzwerk- und Personalkosten. Die höheren Content-Kosten waren wechselkursbedingt und die Personalkosten
stiegen sowohl aufgrund der Wechselkurse als auch inflationsbedingt. In lokaler Währung stieg das EBITDA um 3,0 %, da die
höheren Erlöse aus Dienstleistungen die gestiegenen Kosten und Aufwendungen mehr als kompensieren konnten. In Euro ging
das EBITDA um 12,3 % zurück und beinhaltete negative Währungseffekte in der Höhe von EUR 34 Mio.
Das Betriebsergebnis stieg um 8,3 % in lokaler Währung, ging aber in Euro um 7,8 % zurück.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Segment Slowenien
in Mio. EUR 2023 2022
Umsatzerlöse gesamt 242 223 8,8 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 179 164 9,5 %
EBITDA 56 56 -0,2 %
EBITDA-Marge 23,1
% 25,2 % -2,1 PP
Im Jahr 2023 blieb die Wettbewerbsintensität in Slowenien hoch. Sowohl der Mobilfunk- als auch der Festnetzmarkt war geprägt
von aggressiven Angeboten mit hohen Discounts. Die Anzahl der Mobilfunkkund:innen ging leicht zurück, wobei die höhere
Nachfrage nach mobilen WiFi-Routern die Verluste im Mobilfunkkerngeschäft etwas abfedern konnte. Im Festnetz sank die
Anzahl an RGUs sowohl aufgrund von Sprach – als auch Breitband RGUs.
Dennoch stieg der Gesamtumsatz in diesem herausfordernden Umfeld um 8,8 %, wobei steigende Erlöse aus Dienstleistungen
und in geringem Ausmaß höhere Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten den Ausschlag gaben. Die Zusammenschaltungsum-
sätze waren der Haupttreiber für das Wachstum und profitierten von der Einführung von Zusammenschaltungsentgelten für SMS
im September 2022. Das Endkunden-Mobilfunkgeschäft verzeichnete ein Wachstum aufgrund von Preiserhöhungen, während
das Solutions- und Connectivity-Geschäft und das Endkunden-Festnetzgeschäft ebenfalls Zuwächse erzielten.
Trotz des soliden Umsatzwachstums blieb das EBITDA im Berichtszeitraum annähernd stabil (-0,2 %). Das oben erwähnte
Umsatzwachstum konnte die steigenden Strom- und Personalkosten sowie höhere Kosten für Content und weitere produktbezo-
gene Kosten nicht kompensieren. Der Abschreibungsaufwand stieg, was insgesamt zu einem Rückgang des Betriebsergebnis-
ses im Berichtsjahr führte.
Segment Serbien
in Mio. EUR 2023 2022
Umsatzerlöse gesamt 382 357 7,3 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 280 260 7,5 %
EBITDA 127 115 10,2 %
EBITDA-Marge 33,2 % 32,3 % 0,9 PP
Im Geschäftsjahr 2023 blieben die Marktbedingungen in Serbien, wo A1 Serbien als reiner Mobilfunkbetreiber tätig ist, unver-
ändert. Der serbische Markt zeigte weiterhin Reifungstendenzen mit einem steigenden Anteil von Mobilfunkvertragsangeboten
in den Portfolios und einer stärkeren Nachfrage nach höheren Datenvolumen. A1 Serbien profitierte von Upselling-Maßnahmen,
insbesondere von reinen Sprachtarifen zu Tarifen mit Datenkontingent und zusätzlichen Services. In diesem Zusammenhang
nutzt das Unternehmen die hohe Nachfrage nach Breitband- und Pay-TV-Diensten, den gestiegenen Datenverbrauch sowie die
zunehmende Nachfrage nach dem aktualisierten Produktportfolio und ICT- sowie Cybersicherheitsprodukten.
Die Umsatzerlöse nahmen um 7,3 % zu, was auf ein solides Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen und aus dem Verkauf von
Endgeräten zurückzuführen war. Die Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunkbereich stiegen aufgrund von Kundenakquisitio-
nen und Upselling in höherwertige Tarife, was zu einem gestiegenen ARPU im Vergleich zum Vorjahr führte.
Zusammen mit der verbesserten Marge aus dem Verkauf von Endgeräten führte das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen
zu einem EBITDA-Wachstum von 10,2 %. Der Anstieg der Core OPEX ist in erster Linie auf höhere Personalkosten und höhere
Stromkosten zurückzuführen. Trotz steigender Abschreibungen verbesserte sich das Betriebsergebnis ebenfalls um 2,3 % im
Vergleich zum Vorjahr.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Segment Nordmazedonien
in Mio. EUR 2023 2022
Umsatzerlöse gesamt 152 141 7,2 %
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 124 115 7,8 %
EBITDA 48 44 8,5 %
EBITDA-Marge 31,7
% 31,3 % 0,4 PP
Im Jahr 2023 konzentrierten sich Telekommunikationsanbieter in Nordmazedonien auf die Bereitstellung attraktiver 5G-Tarife im
hochwertigen Segment mit einem Schwerpunkt auf Qualität. Darüber hinaus strebte A1 Mazedonien danach, Wert aus ICT-Ser-
vices zu schöpfen und gleichzeitig ansprechende Hardware anzubieten.
Die Umsatzerlöse nahmen um 7,2 % zu, was auf höhere Erlöse aus Mobilfunkdienstleistungen zurückzuführen war. Darüber
hinaus verzeichneten die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten und Festnetzerlöse aus Dienstleistungen ebenfalls einen
Anstieg. Die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdiensten stiegen aufgrund des soliden Kerngeschäfts sowie der soliden Entwicklung
der mobilen WiFi-Router. Das Festnetzgeschäft wuchs dank des erfolgreichen Upsellings von Kund:innen auf höhere Internetge-
schwindigkeiten, aber auch aufgrund des verbesserten Solutions- und Connectivity Geschäfts. Der Anstieg der Core OPEX war
in erster Linie auf höhere Personalkosten zurückzuführen. Trotz einer niedrigeren Marge aus dem Verkauf von Endgeräten stieg
das EBITDA um 8,5 %. Das EBIT sank um 14,7 % im Berichtszeitraum bedingt durch den höheren Abschreibungsaufwand.
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024
Die A1 Group erwartet für das Geschäftsjahr 2024 ein Umsatzwachstum von 3-4 %, das hauptsächlich auf höhere Erlöse aus
Dienstleistungen zurückzuführen ist. Es ist davon auszugehen, dass sowohl die internationalen Märkte als auch Österreich zu
diesem Wachstum beitragen werden. Wie im Geschäftsjahr 2023 sind die wesentlichen Wachstumstreiber wertsichernde Maß-
nahmen, Upselling im Endkundengeschäft sowie eine starke Entwicklung des Solution-Geschäfts. Ein weiterer Rückgang im
Sprachgeschäft und im internationalen Vorleistungsgeschäft (Wholesale) in Österreich sowie geringere Umsätze aus Zusam-
menschaltung aufgrund regulatorisch bedingter Reduktion der Terminierungsentgelte innerhalb der EU werden sich dämpfend
auf das Wachstum auswirken.
Der belarussische Rubel wertete im Jahr 2023 um durchschnittliche 15 % ab und übte damit Druck auf das Umsatz- und EBITDA-
Wachstum aus. Es wird erwartet, dass die Währung auch im Jahr 2024 im Vergleich zum Euro an Wert verlieren wird.
Auf der Kostenseite geht das Management davon aus, dass die Personal- und Stromkosten die wesentlichen Kostentreiber sein
werden. Zudem wird erwartet, dass Kosten in Verbindung mit Umsatz-Wachstum, beispielsweise für Content oder Lizenzen etc.,
ebenfalls steigen werden. Um den Kostensteigerungen entgegenzuwirken, wird die A1 Group Effizienzprojekte und Transforma-
tionsinitiativen betreiben.
Das Management rechnet für das Geschäftsjahr 2024 mit Anlagenzugängen (CAPEX) exklusive Investitionen für Spektrum von
rund EUR 800 Mio. Die A1 Group wird weiterhin einen Fokus auf den Ausbau ihrer Glasfasernetze und ihrer 5G-Netze sowohl in
Österreich als auch international legen. Im Jahr 2024 ist das temporär niedrigere CAPEX exklusive Spektrum im Vergleich zum
Geschäftsjahr 2023 auf Einsparungen sowohl in Österreich als auch international zurückzuführen. Die wesentlichen Treiber sind
die Neubeurteilung nicht-kritischer Projekte, ein niedrigerer CAPEX im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Abspal-
tung des Funkturmgeschäfts sowie ein niedrigerer CAPEX für den Glasfaserausbau in der CEE-Region, in den im Geschäftsjahr
2023 verstärkt investiert wurde. Die Investitionen in den Glasfaserausbau in Österreich werden etwa auf Vorjahresniveau liegen.
Hinsichtlich der Frequenzen werden Ausschreibungen in Österreich (3,5 GHz, 26 GHz), Bulgarien (Erneuerung von Spektrum:
900 MHz, 1800 MHz), Serbien (700 MHz, 2,6 GHz, 3,5 GHz) und Slowenien (lokale Lizenzen für 2,3 GHz, 3,5 GHz) erwartet.
Diese Auflistung der Ausschreibungen erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch lässt sie Rückschlüsse auf die
konkrete Durchführung dieser Auktionen oder die Absicht von A1, an den angeführten Ausschreibungen teilzunehmen, zu. Die
A1 Group äußert sich dazu nicht.
Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung eine Dividende von EUR 0,36
(2022: EUR 0,32) je Aktie vorzuschlagen.
Risiko- und Chancenmanagement
Grundsätze und Organisation
Die A1 Group verfolgt ein systematisches Risikomanagement, in dem Chancen und Risiken analysiert und bewertet, sowie Maß-
nahmen zur Vermeidung und Behebung von Risiken implementiert und laufend verbessert werden.
Die A1 Group ist als Telekommunikationsunternehmen in Österreich und sechs weiteren Ländern aktiv und mit A1 Digital zusätz-
lich in Deutschland und der Schweiz vertreten. Sie profitiert daher von geografischer Diversifikation. Um die jeweiligen marktspe-
zifischen Risiken direkt zu adressieren, obliegt das Risikomanagement vor Ort den operativen Einheiten, während die zentrale
Steuerung durch die Holding erfolgt. Das unternehmensweite Risikomanagement erfolgt durch das Enterprise Risk Management
(ERM), welches strukturell unabhängig von den Geschäftsbereichen im Verantwortungsbereich des Group CFOs angesiedelt ist.
Das Enterprise Risk Management berichtet mindestens jährlich sowie ad-hoc an den Vorstand, der relevante Entwicklungen an
den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beziehungsweise direkt dem Aufsichtsrat berichtet. Die Funktionsfähigkeit des Risiko-
managements wird sowohl intern durch die Interne Revision als auch jährlich vom Wirtschaftsprüfer der A1 Group geprüft und
an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.
Vorgehensweise
Ausgangspunkt für das Enterprise Risk Management (ERM) der A1 Group sind strategische Diskussionen mit dem Aufsichtsrat.
Dabei präsentiert der Vorstand strategische Risiken, ihre Relevanz für die A1 Group und entsprechende Gegenmaßnahmen.
Gleichzeitig werden Annahmen für die Planung vorgestellt, darunter die strategische Ausrichtung für die kommende Business-
plan-Periode sowie ein Maßnahmenplan zur Realisierung von Chancen. Im Businessplan werden die Erwartungen an den
Geschäftserfolg, erforderliche Kosten und Investitionen abgebildet, wobei die übernommenen Risiken übergeordneter Ziele
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
evaluiert werden, sowohl in Bezug auf Wachstum als auch auf Ausgaben.
Das Risikomanagementsystem ist in die folgenden vier Risikokategorien gegliedert:
(1) strategische Risiken,
(2) ESG-Risiken,
(3) finanzielle Risiken und
(4) operative Risiken.
Ausgehend vom Budget beziehungsweise vom Forecast identifiziert und analysiert das Enterprise Risk Management gemeinsam
mit den jeweiligen Fachbereichen Risiken und Chancen. Die Risikobeurteilung erfolgt systematisch, iterativ und kollaborativ
unter Nutzung der Kenntnisse, Erfahrungen und Ansichten der involvierten Parteien. Zusätzlich werden sogenannte Emerging
Risks betrachtet. Hierbei handelt es sich um neuartige, langfristige Risiken, deren Gefährdungspotenzial aufgrund der großen
Unsicherheit schwierig zu beurteilen ist.
Nach der Identifikation und Bewertung der Risiken und Chancen werden die Risiken aggregiert und simuliert, um eine Gesamt-
risikoposition des Unternehmens gegenüber dem geplanten Budget darzustellen. Risiken und Chancen werden mindestens
jährlich im Group Enterprise Risk Management aktualisiert und neu bewertet.
Effektives Risikomanagement erfordert weiters die Entwicklung bzw. Durchführung wirksamer Maßnahmen zur Chancenwahr-
nehmung und Risikoreduktion. Diese erfolgen unter anderem im Zuge der Risikobeurteilung mit den Fachbereichen sowie durch
monatliche Performance Calls zwischen Group und der lokalen Gesellschaft, aufbauend auf Leadership Meetings des erwei-
terten Vorstands der Gesellschaften. Dabei werden kritische Abweichungen von den gesetzten Zielen analysiert, ebenso wie
die Effektivität der gesetzten Gegenmaßnahmen. Nach erfolgter Risikopriorisierung werden die größten Risiken betrachtet, um
gezielt weitere Maßnahmen zu planen. Zusätzlich zu den regelmäßigen Steuerungsrunden sowie strategischen Besprechungen
verfügt die A1 Group über eine Mehrjahresplanung. Die enge Verzahnung des Mehrjahresplans mit dem Risikomanagement
stellt eine adäquate längerfristige Risikosteuerung sicher.
Risiken und Chancen
Aus der Gesamtheit der für die A1 Group identifizierten Risiken werden nachfolgend die wichtigsten Einzelrisiken, die die Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen können, erläutert.
(1) Strategische Risiken und Chancen
Makroökonomie, Geopolitik und Regulierung
Makroökonomische Risiken und Chancen entstehen einerseits durch die wirtschaftliche Entwicklung der Märkte, in denen die A1
Group tätig ist, sowie deren Folgeeffekte (eine stark steigende Inflation wirkt sich beispielsweise auf Zinsniveaus, Wechselkurse,
und schlussendlich auf die Nachfrage aus). Andererseits können wirtschaftspolitische Konflikte mittelbare oder unmittelbare
Auswirkungen haben (z. B. Strafzölle, Lieferstopps, Produktionsengpässe). Während makroökonomische Entwicklungen besser
prognostizierbar und bewertbar sind, sind handelspolitische Entscheidungen schwerer vorhersehbar.
Im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine ist auch weiterhin die Lage in Belarus unter Beobachtung, um Risiken best-
möglich zu mitigieren. Das Sanktionsmanagement in der A1 Group stellt die Versorgung mit von Sanktionen ausgenommenen
Gütern und Leistungen sicher. Das Risikomanagement legt zudem einen speziellen Fokus auf die Auswirkungen der Sanktionen
auf Cashflow und Dividendenfähigkeit von A1 Belarus. Die etablierten Vorgehensweisen werden für die Dauer des Konflikts
angewandt.
Aufgrund des im Oktober 2023 eskalierten Konflikts im Nahen Osten wurde im Berichtsjahr eine Ad-hoc-Risikoanalyse durchge-
führt. Annahmen über die makroökonomische Entwicklung im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt sind noch vage, da nicht
vorhersehbar ist, wie lange der Konflikt andauern wird, wie intensiv er werden könnte und ob er auf andere Länder übergreift.
Im Berichtszeitraum hält sich die Inflation (insbesondere in Österreich) weiterhin auf einem hohen Niveau, was eine Reihe von
Risiken mit sich bringt. Preissteigerungen durch die inflationsbedingte Indexierung von Tarifen auf der einen Seite sowie ein
geringeres reales Einkommen und Vermögen auf der anderen Seite können zu einem Nachfragerückgang führen. Kostenpositio-
nen wie Energie sind im aktuellen Planungshorizont nach wie vor betroffen. Die Verknappung des Angebots verbunden mit der
Art der Energiepreisbildung hat hier zu einem übermäßigen Preisanstieg geführt, der auch für Telekommunikationsunternehmen
nicht ohne verstärkte Gegensteuerungsmaßnahmen kompensierbar ist.
Im aktuellen Berichtszeitraum sind regulatorische Risiken (fokussiert auf Telekommunikation) nur regional-spezifisch vorhanden.
A1 GROUP
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Endkundenentgelte, welche Verbrauchern für regulierte intra-EU-Kommunikation berechnet werden, dürfen seit dem 15. Mai
2019 das Niveau von EUR 0,19 pro Minute für Anrufe und EUR 0,06 je SMS nicht überschreiten (Entgeltangaben jeweils ohne
USt). Ungeachtet dieser Verpflichtung ist es möglich, Verbrauchern alternative Tarife ausdrücklich zur Wahl zur Verfügung zu
stellen. Wiewohl die Geltungsdauer dieser regulatorischen EU-Preisvorgabe (Artikel 5a der EU-Verordnung) am 14. Mai 2024
endet, ist aktuell nicht davon auszugehen, dass diese Vorgabe ersatzlos entfällt. Aktuellen Entwicklungen zufolge ist vorerst mit
einer Verlängerung des bestehenden Preisregimes zu rechnen.
Markt und Wettbewerb
Insbesondere in der mobilen Kommunikation führt das Mengenwachstum bei Datendiensten aufgrund der Frequenz und
Aggressivität der Angebote nicht notwendigerweise zu steigenden Erlösen. Während diese Datenvolumina durch neue Tech-
nologien effizienter abgeführt werden können, besteht für die A1 Group das Risiko, dass neue Technologien ohne Aufschlag
vermarktet werden und höhere Übertragungsraten, Qualität sowie geringere Latenz ebenfalls zu keiner adäquaten Ertragsstei-
gerung führen.
Lieferkette und Lieferanten
Als Unternehmen mit zahlreichen Lieferanten ist die A1 Group potenziell Lieferengpässen ausgesetzt. Soweit möglich, werden
diese mithilfe einer Multi-Vendor-Strategie sowie georedundantem Sourcing mitigiert. Bei knappen Gütern verbessert die A1
Group ihre Attraktivität bei Lieferanten durch langfristige Abnahmegarantien oder erhöht die Lagerstände, um Lieferausfälle
zu überbrücken. Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts ist für die A1 Group mit EuroTeleSites AG ein zentraler Supplier
für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der EuroTeleSites
ist die Nutzung der Funktürme für die A1 Group nachhaltig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert.
(Details siehe „Abspaltung des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“)
Neue Wachstumsfelder
Eine Herausforderung in der Telekommunikationsbranche stellen die immer kürzeren Zeiträume dar, in denen Unternehmen ihr
Angebot um neue Dienstleistungen und Produkte anpassen müssen. Cloud Services, Over-The-Top-Dienste und Machine-to-
Machine-Kommunikation sind nur einige Beispiele für neue Geschäftsfelder, deren Wachstumspotenzial die A1 Group nutzt.
Kürzere Innovationszyklen sind jedoch auch mit Innovationsrisiken, wie etwa Investitionen, verbunden. Die größten Herausfor-
derungen stellen die Skalierung der Dienste, unterschiedliche Reifegrade sowie die Nachfrage in den Märkten der A1 Group dar.
Als Teil der América Móvil-Group ist die A1 Group am Austausch und am Diskurs über Innovationen beteiligt.
Budget- und Businessplanrisiken
Der Businessplan reflektiert die Bewertung der Planungsannahmen und bezieht unternehmensexterne Effekte bestmöglich ein.
Die hohe Inflation und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte stellen 2024 und in den darauffol-
genden Jahren ein Risiko dar. Dieses wurde im Planungsprozess mit den Landesorganisationen diskutiert und im Risikomanage-
ment in der Kategorie „Makroökonomische Risiken“ abgebildet. Budgetäre Risiken betreffen vor allem noch nicht durchgängig
mit Maßnahmen hinterlegte Zielvorgaben zur weiteren Steigerung der Kosten-, Investitions- und Humanressourceneffizienz. Zu
den Chancen zählt 2024 das Eindämmen der Kosten für Energie. Dies kann vorwiegend durch die Reduktion des Energiever-
brauchs – etwa durch die Modernisierung von Equipment (zum Beispiel Radio Access Network [RAN]) und Infrastruktur – oder
durch den vermehrten Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien gelingen.
Öffentliches Image
Risiken im Zusammenhang mit dem öffentlichen Image ergeben sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (im gesamten
Lebenszyklus der Kundenbeziehung) und aufgrund gesellschaftlicher Diskussionen oder der Thematisierung durch Meinungs-
führer:innen (Influencer). Ein Standardprozedere greift hier zu kurz. Unbedingte Voraussetzungen für das Vermeiden negativer
Auswirkungen sind eine absolut professionelle Kommunikation und entsprechende Expertise.
(2) ESG-Risiken und Chancen
ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) stellen eine weitere Kategorie des ERM dar. Es gilt, die entsprechenden recht-
lichen Anforderungen zu erfüllen und die Unternehmensrisiken bezogen auf die Nachhaltigkeitsstrategie zu erheben und zu
bewerten. Im Geschäftsjahr 2023 hat die A1 Group die Klimaszenarienanalyse aktualisiert. Dabei wurden die Auswirkungen ext-
remer Szenarien (Outlier-Szenarien) auf das Geschäftsmodell bewertet. Weitere, bereits laufend betrachtete Themen sind unter
anderem Digitalisierung, Diversität, Arbeitskräftemangel, Compliance sowie Datenschutz-Risiken. Das Unternehmen behandelt
dabei relevante Themen im Hinblick auf Risikopotenzial und -vermeidung sowohl aus der Innen- als auch aus der Außensicht. Die
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ESG-Risiken und Chancen sind im Detail im konsolidierten Nichtfinanziellen Bericht beschrieben.
Environmental (E) – Umweltrisiken und -chancen
Aus dem Klimawandel können physische sowie Transitions-Risiken für die A1 Group entstehen (durch Starkregen ausgelöste
Naturereignisse wie Hochwasser und Murenabgänge, steigende CO
2
-Preise, steigende Strompreise). Die A1 Group hat aus
diesem Grund eine Klimaszenarienanalyse durchgeführt. Ein Szenario nahm eine Erderwärmung um 1,5 °C an; ein Vergleichs-
szenario rechnete mit einem Temperaturanstieg um 4 °C. Gleichzeitig wurden in beiden Szenarien unterschiedliche Zeiträume
analysiert. Während sich in der kurz- und mittelfristigen Abschätzung keine nennenswerten Unterschiede zeigten, wurden im
langfristigen Vergleich (bis 30 Jahre) erwartungsgemäß größere Unterschiede in den finanziellen Auswirkungen festgestellt.
Als Basisjahr wurde jeweils das Jahr 2022 herangezogen. Naturgemäß sind die Unterschiede über einen langen Zeitraum mit
größerer Unsicherheit behaftet. Es ist angesichts der zunehmenden Aufmerksamkeit für dieses Thema davon auszugehen, dass
abhängig von der tatsächlichen Entwicklung weitere Mitigationsmaßnahmen eingeleitet werden. Unabhängig davon engagiert
sich die A1 Group aktiv für den Klimaschutz und beobachtet die regionalen Entwicklungen, um gegebenenfalls Maßnahmen zum
Schutz ihrer Infrastruktur einleiten zu können. Die Auswirkungen auf die Finanzen und die Serviceverfügbarkeiten dieser Risiko-
kategorie waren in den vergangenen Jahren marginal. Aus der Klimaszenarienanalyse ergeben sich keine bewertungsrelevanten
Änderungen.
Social (S) – Soziale Risiken und Chancen
Die Kategorie ‚Social‘ beinhaltet Risiken und Chancen in Bezug auf Sozialbelange, Arbeitnehmer:innenbelange sowie Menschen-
rechte. Darunter fallen Risiken und Chancen wie etwa die sozialen Auswirkungen von Internetnutzung bzw. Medienkonsum,
Zugang zu Information und Bildung und Cyberkriminalität oder Arbeitskräftemangel.
Sozialbelange
Der Zugang zu Information und Bildung sowie die Förderung des Umgangs mit digitalen Medien wird als positive Auswirkung auf
die Gesellschaft bewertet, denn der sichere und kompetente Umgang mit neuen Medien hat mittlerweile alle Lebensbereiche –
Bildung, Beruf, Freizeit – durchdrungen. Als Netzwerk- und Internetprovider spielt die A1 Group dabei eine wesentliche Rolle und
trägt gegenüber ihren Kund:innen gesellschaftliche Verantwortung, indem sie zur Vermittlung digitaler Kompetenzen beiträgt.
Die zunehmende Digitalisierung bringt allerdings nicht nur Vorteile für die Gesellschaft, sondern birgt auch Risiken wie etwa
übermäßige Nutzung, Vereinsamung, Cyber-Mobbing oder Cyberkriminalität. Besonders Kinder, Jugendliche und Senior:innen
sind aufgrund unzureichender Erfahrung bzw. Bildung davon betroffen. Daher sieht sich die A1 Group verpflichtet, Maßnahmen
zu ergreifen, wie etwa Schulungen und Trainings für vulnerable Gruppen anzubieten, um solche Risiken einzudämmen bzw.
ihnen vorzubeugen. Die A1 Group sieht darin gleichzeitig eine Chance für die Stärkung ihrer Reputation.
Arbeitskräftemangel
Obwohl die A1 Group aufgrund zahlreicher Maßnahmen kein akutes Risiko sieht, könnte ein potenzieller Arbeitskräftemangel
langfristig eine Herausforderung darstellen und zum einen höhere Kosten und Umsatzeinbußen nach sich ziehen. Zum anderen
könnte die Arbeitsbelastung für Mitarbeiter:innen steigen, wodurch das Mitarbeiter:innen-Wohlbefinden, Zufriedenheit bzw. das
Engagement sinken würde.
Governance (G) – Risiken und Chancen
Unter Governance-Risiken und -Chancen fallen Themenbereiche wie Compliance, Sanktionen sowie Datenschutz.
Compliance
Compliance-Risiken umfassen rechtliche, finanzielle und Reputationsrisiken für die A1 Group, welche sich aus möglichen Verstö-
ßen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien durch eine Führungskraft, eine:n Mitarbeiter:in oder eine:n Vertreter:in
des Unternehmens ergeben. Im Rahmen des jährlichen Compliance-Risk-Assessment-Prozesses – dieser stellt ein wesentliches
Element des Compliance-Management-Systems der A1 Group dar – werden auf Basis strukturierter Management-Interviews und
Workshops relevante Compliance-Risiken identifiziert und risikominimierende Maßnahmen definiert. BDO hat die Konzeption,
Umsetzung und Wirksamkeit des A1 Group Compliance Management Systems in den Bereichen Anti-Korruption, Kartellrecht,
Sanktionen und Kapitalmarkt-Compliance nach dem neuen Standard IDW PS 980 mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerk versehen.
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Sanktionen
Ein Risiko im Zusammenhang mit Sanktionen besteht in der Nichteinhaltung. Diese kann finanzielle Strafen, eine Gefährdung
von Verträgen mit Lieferanten, Kund:innen und Banken sowie einen Reputationsschaden nach sich ziehen. Aufgrund des in der
A1 Group etablierten Prozesses zur Prüfung von Sanktionen gemäß einem risikobasierten Ansatz wird die Einhaltung sicherge-
stellt und so die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos minimiert.
Datenschutz
Die Produkte und Dienstleistungen der A1 Group unterliegen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Das betrifft
vor allem das unrechtmäßige Handhaben von Daten. Aus möglichen Verstößen gegen die seit Mai 2018 gültige EU-Daten-
schutz-Grundverordnung (DSGVO) können sich erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken ergeben. Zur Risikominimierung
wurde in der A1 Group bereits seit Anfang 2016 die EU-Datenschutz-Grundverordnung in interdisziplinären Projekten umge-
setzt. Es wird laufend in Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen investiert, um die Risiken so gering wie möglich zu halten.
So werden im Bereich Datenschutz neben der Umsetzung der Richtlinien, welche die Einhaltung rechtlicher Anforderungen
sicherstellen, Zertifizierungen sowie regelmäßige Trainings und Schulungen durchgeführt. Weiters wird an der Zielerreichung im
Rahmen des Datenschutz-Reifegradmodells gearbeitet. Alle Unternehmen der A1 Group verpflichten sich zur Einhaltung höchs-
ter Datenschutz- und Datensicherheitsstandards.
(3) Finanzielle Risiken und Chancen
Die A1 Group ist Liquiditäts-, Kredit-, Wechselkurs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Kapitel 33 „Finanzinstru-
mente“ des Konzernanhangs weiter erläutert. Steuerliche Risiken sind ebenfalls Teil der Risikobetrachtung.
Liquiditätsrisiko
Dieses ist aufgrund des Geschäftsmodells nur zu sehr investitionsintensiven Zeiten erhöht (zum Beispiel bei einem Lizenz-
erwerb), wird aber durch genaue Planung, Cash-Pooling und die Möglichkeit konzerninterner Finanzierungen mitigiert.
Kreditrisiko
Wie auch im Jahr 2022 lag im Berichtsjahr ein Schwerpunkt auf dem Rechnungs- und Forderungsmanagement. Nach dem
Auslaufen staatlicher Unterstützungsleistungen für Betriebe im Jahr 2022 werden offene Rechnungen weiterhin mit erhöhter
Aufmerksamkeit überwacht. Ändern Kunden ihr Zahlungsverhalten, antizipiert die A1 Group ihre Liquidität, sodass im Bedarfsfall
effektiv und effizient gegensteuert werden kann.
Wechselkursrisiken
Die A1 Group ist in Belarus, Serbien und Nordmazedonien Wechselkursrisken ausgesetzt. Abhängig von Volumen und Schwan-
kungsbreiten der Fremdwährungsrisken steuert die A1 Group entsprechend gegen. Mitigationsmaßnahmen inkludieren, wenn
möglich, Vertragsabschlüsse in Lokalwährung. Weiters schüttet Belarus im laufenden Jahr über Vorabdividenden Ergebnisse des
laufenden Geschäftsjahres aus. Darüber hinaus werden Wechselkursentwicklungen, wenn dies möglich und begründbar ist, an
Kund:innen weitergegeben.
Zinsrisiko
Durch die anhaltend hohe Inflation bleibt das Risiko hoher Zinssätze nach wie vor bestehen. Die Risken sind jedoch angesichts
der im September 2023 erfolgten Abspaltung der Funktürme und der damit übertragenen Schulden als gering anzusehen. Die
positive Entwicklung des Credit-Ratings der A1 Group, das von allen drei Ratingagenturen mit einem A-Rating bewertet wurde,
spiegelt diese günstige Situation wider.
Steuerliche Risiken
Zur Identifizierung von Steuerrisiken und Einleitung etwaiger Maßnahmen führt die Konzernsteuerabteilung in jedem Quartal
eine interne Durchsicht der Steuerthemen mit allen Landesgesellschaften durch. Der Bericht zu der im vierten Quartal erfolgten
externen Durchsicht an die Konzern-Steuerabteilung stellt fest, dass im Jahr 2023 keine wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf
Steuerrisiken bestehen.
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Finanzielle Berichterstattung
Ein engmaschiges Netz von SOX-Kontrollen (US-Sarbanes-Oxley Act), Ergebnisanalysen, monatlicher Ergebnisdiskussion durch
das Top-Management und davon getrennt eine Ergebnisbesprechung unter den Finanzvorständen mit dem Group CFO minimie-
ren das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung.
(4) Operative Risiken und Chancen
Diese Kategorie deckt folgende Schwerpunktsetzungen ab:
Verfügbarkeit und Kontinuität
Die Sicherstellung der Kontinuität und des Zugangs zu den angebotenen Telekommunikationsleistungen und Services stellt
einen zentralen Fokus im Rahmen des operativen Risikomanagements dar. Diverse Bedrohungen wie Naturkatastrophen,
technische Störungen, Einflüsse Dritter durch Bautätigkeit, verborgene Mängel oder kriminelle Handlungen können die Verfüg-
barkeit der Netze und Dienste beeinträchtigen und bis hin zu einer Betriebsunterbrechung führen. A1 Group mitigiert dies durch
langfristige Planungen, die die technische Entwicklung berücksichtigen. Eine redundante Ausführung kritischer Komponenten
sorgt für hohe Ausfallsicherheit. Effiziente Organisationsstrukturen in Betrieb und Sicherheit dienen der Absicherung der hohen
Qualitätsstandards. Eine Konzernrichtlinie stellt zudem eine einheitliche Methodik für die Erkennung und das Management der
wichtigsten Risiken sicher. Die laufende Identifikation und Bewertung von Risiken mündet in die Entscheidung, ob Maßnahmen
zur Risikominimierung getroffen werden oder das mögliche Risiko von der A1 Group getragen wird. Bei jeder Großstörung wer-
den die Ursachen geklärt und es wird eruiert, wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Durch einen zentralen Ansatz bei
Versicherungen gegen physische Schäden werden die finanziellen Auswirkungen minimiert.
IT-Änderungen und digitale Transformation
Im Bereich der BSS (Business Support Systems) und der OSS (Operations Support Systems) gestalten sich Modernisierung und
Komplexitätsreduktion als langfristige Aufgabe. Die Erneuerung von Infrastruktur und Software ermöglicht eine nachhaltige Risi-
koreduktion. Die Integration von Plattformen reduziert die Komplexität und soll Offenheit für neue Services und Partner gewähr-
leisten. Damit verbundene Risiken werden im Hinblick auf IT-Sicherheit, Flexibilität in der Servicebereitstellung sowie die damit
verbundenen mittelfristigen Kosten analysiert.
Cyber-Security
Die A1 Group legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Standards für Informationssicherheit. Hierfür besteht
eine Reihe interner Richtlinien und Prozesse. Diese werden in kritischen Situationen durch konkrete Verantwortlichkeiten gesteu-
ert, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Risikoprävention im Bereich
kritischer und wichtiger Netzelemente sowie bei BSS und OSS gelegt. Die A1 Group orientiert sich an den internationalen IT-
Standards für Sicherheitstechniken (ISO 27001) und hat einheitliche, hochmoderne Standards für die Informationssicherheit
und Richtlinien zur Informationssicherheit festgelegt.
Ein essenzielles Element zum Management von Cyber-Risiken sind kontinuierliche Überprüfungen und Software-Updates der zu
schützenden Infrastruktur sowie Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen. Das A1 Telekom Austria Security Committee
setzt sich aus hochqualifizierten Security-Experten aller Länder der A1 Group zusammen und tauscht regelmäßig Informationen
zu aktuellen lokalen, regionalen und globalen Cyber-Risiken und Cyber-Attacken aus. Darüber hinaus informiert und koordiniert
diese Arbeitsgruppe im akuten Bedarfsfall auch landesübergreifende Schutzmaßnahmen.
Litigation
Unternehmen der A1 Group sind Parteien in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Mitbewer-
bern sowie anderen Beteiligten. Der Dialog mit den involvierten Stakeholdern und ein laufender Informationsaustausch zu The-
men, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen könnten, ermöglichen eine frühzeitige Problemerkennung und Erarbeitung
möglicher gegensteuernder Initiativen.
Die Überwachung der rechtlichen Risiken erleichtert die Bewertung möglicher Zahlungen im Zusammenhang mit rechtlichen
Verfahren. Diese Position wird quartalsweise aktualisiert und basiert auf der laufenden Einschätzung des Verfahrenserfolgs.
Am 19. und am 25. Jänner 2024 hat die österreichische Tochtergesellschaft A1 Telekom Austria Klagen der Bundesarbeitskam-
mer gemäß §§ 28, 28a Konsumentenschutzgesetz („KSchG“) und § 14 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb („UWG“)
erhalten, die die Einhebung von Servicepauschalen unterbinden sollen und die Rückzahlung der eingehobenen Servicepau-
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schalen fordern. Die A1 Group ist anderer Rechtsmeinung und sieht die Servicepauschalen als zulässig an. Dies bestätigt auch
ein externes Rechtsgutachten eines renommierten Universitätsprofessors. Die A1 Group ist der Ansicht, dass sich die Situation
bei den Servicepauschalen grundsätzlich nicht mit der in den Klagen angeführten Fitnessstudiojudikatur vergleichen lässt, weil
tatsächlich werthaltige und über das grundsätzliche Vertragsverhältnis hinausgehende Leistungen in den Servicepauschalen
enthalten sind. Der Telekomregulator hat seit 2011 regelmäßig die Regelungen zur Servicepauschale seiner Vorabkontrolle
unterzogen und nicht beanstandet. Außerdem bestehen im Telekommunikationsbereich auch aufgrund europarechtlicher
Bestimmungen - gesetzliche Spezialregelungen, die die Verrechnung verschiedenster Entgelte zulassen. Daher wurde zum 31.
Dezember 2023 keine Rückstellung aus diesen Klagen gebildet.
Sachschäden
Schäden an der Infrastruktur können durch verschiedene Gründe verursacht werden und in Betriebsunterbrechungen und/oder
finanziellen Verlusten resultieren. Das Risiko finanzieller Schäden wird größtenteils durch eine Versicherung abgedeckt.
Emerging Risks
Jedes Unternehmen ist mit einer Reihe von Unwägbarkeiten konfrontiert, bei denen sich ein neu auftretendes Risiko potenziell
auf den Betrieb auswirken kann. Bei neuartigen bzw. für die Zukunft absehbaren langfristigen Risiken (‚Emerging Risks‘) liegen
in der Regel nicht genügend Informationen vor, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und -geschwindigkeit, und die Auswirkungen
des Risikos zu bewerten. Infolgedessen ist die A1 Group möglicherweise nicht in der Lage, einen vollständigen Plan zur Risiko-
minderung festzulegen, bis ein besseres Verständnis der Bedrohung vorhanden ist. Die A1 Group identifiziert neue Risikotrends,
indem sie sich auf die Analyse des externen Umfelds und interner Quellen stützt. Risiken werden über verschiedene Zeiträume
hinweg bewertet, so dass ein angemessener Fokus auf diese neu auftretenden Risiken sichergestellt ist. Unter den wesentlichen
Emerging Risks sieht die A1 Group Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie mit dem EU-Lie-
ferkettengesetz.
Künstliche Intelligenz
Der Einsatz künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen bringt nicht nur erhebliche Chancen, sondern birgt auch Risiken
in Zusammenhang mit Richtlinien und Vorschriften. Bestehende Regulierungen in den Bereichen Datenschutz, Schutz des
geistigen Eigentums und Cybersicherheit treffen auf neue Regelungen, die für künstliche Intelligenz geschaffen werden. Im
Zusammenhang mit der Angleichung dieser Vorschriften ist das Risiko gegeben, dass getätigte Investitionen noch nicht alle
zukünftigen Anforderungen erfüllen, während eine späte Anpassung einen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde. In beiden
Fällen würde sich das Risiko in einem möglichen Rückgang des Cashflows niederschlagen, sei es durch höhere Investitionen
oder durch die verspätete Nutzung von Chancen. Betreffend Risikominderung verfolgt die A1 Group einen Weg der kontinuier-
lichen Verbesserung in Bereichen wie Datenschutz und Sicherheit, und integriert ethische Grundsätze in die Entwicklung, um die
Einhaltung künftiger Vorschriften zu antizipieren.
EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
Aufgrund noch nicht eindeutiger Forderungen im Zusammenhang mit dem Ende 2023 im Grundsatz beschlossenen EU-Liefer-
kettengesetz ist unklar, ob die bereits gesetzten Aktivitäten ausreichen, oder ob noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die
Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften können Geldbußen oder auch eine Schädigung des Images auslösen, die sich nega-
tiv auf die Attraktivität als Anbieter bzw. die Kundenbindung auswirken könnte. Die von A1 Group gesetzten Maßnahmen zur
Mitigierung des Risikos reichen von der Fortführung der Compliance-Selbsterklärung der Lieferanten über Audits, die Teilnahme
an entsprechenden externen Ratings bis hin zur Schaffung von Transparenz auf Ebene drei der Lieferkette. Sobald die genauen
Details bekannt sind, werden allfällige Lücken durch weitere Maßnahmen geschlossen.
Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung
Die Telekom Austria Aktiengesellschaft verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) der Finanzberichterstattung nach den
geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das IKS soll ausreichende Sicherheit über die Verlässlichkeit und Richtigkeit der externen
Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Standards gewährleisten. Mittels regelmäßiger
interner Berichterstattung an das Management sowie der Prüfung des IKS durch die Interne Revision wird zudem sichergestellt,
dass Schwachstellen rechtzeitig erkannt sowie entsprechend kommuniziert und behoben werden. Die wichtigsten Inhalte und
Grundsätze gelten für alle Gesellschaften der A1 Group. Die Effektivität des IKS-Systems wird in periodischen Abständen ana-
lysiert, und bewertet. Jeweils zum Jahresende wird für relevante Konzerngesellschaften unter Einbindung zuständiger Fachberei-
che eine Bewertung des IKS durch das Management durchgeführt. Die Unternehmensführung hat, basierend auf den Erkennt-
nissen dieser Bewertung und den definierten Kriterien, das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung zum 31.
Dezember 2023 als effektiv beurteilt.
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Die Notierung des (indirekten) Mehrheitseigentümers América Móvil an der New Yorker Börse (NYSE) erfordert die Einhaltung
des Sarbanes-Oxley Act (SOX). Das interne Kontrollsystem umfasst die relevanten Vorgaben dieses US-Gesetzes.
Sonstige Angaben
Offenlegung gem. § 243a UGB: Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital
Mit Jahresende 2023 befanden sich 58,47 % bzw. 388.542.516 Aktien der Telekom Austria Aktiengesellschaft im Besitz von
América Móvil B.V., Niederlande („América Móvil B.V.“), einem hundertprozentigen Tochterunternehmen von América Móvil,
S.A.B. de C.V. („América Móvil“). Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) 28,42 % der
Aktien, der Rest von 13,11 % entfällt auf den Streubesitz. Darin enthalten sind 415.159 eigene Aktien sowie 519.444 Mitarbei-
teraktien, die in einem Sammeldepot gehalten werden. Die mit den Mitarbeiteraktien verbundenen Stimmrechte wurden 2023
von einem Treuhänder (Notar) ausgeübt.
Die Gesamtzahl der Stückaktien liegt unverändert bei 664.500.000.
Im Berichtsjahr wurde das American Depositary Receipts (ADR)-Programm
1)
mit 31. März 2023 beendet, da ADRs für europäi-
sche Emittenten an Bedeutung verloren haben und das ADR Volumen für Telekom Austria deutlich gesunken ist. Das Programm
wurde für Telekom Austria ursprünglich im Rahmen des IPOs aufgesetzt, um US-Investoren anzusprechen.
Marktübliche „Change of Control“-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen die
Mehrzahl der Finanzierungsvereinbarungen. Keine dieser Klauseln wurde im Geschäftsjahr 2023 und bis zum Berichtsdatum
schlagend.
Die folgenden Informationen bezüglich eines Syndikatsvertrags basieren ausschließlich auf veröffentlichten Informationen.
Darüberhinausgehende Informationen liegen der Gesellschaft nicht vor.
Am 27. Juni 2014 wurde der Syndikatsvertrag zwischen ÖBAG und América Móvil wirksam. In dem Syndikatsvertrag haben die
Parteien vereinbart, im Hinblick auf das Management der Telekom Austria Aktiengesellschaft langfristig ihre Stimmrechte abge-
stimmt auszuüben. Am 6. Februar 2023 einigten sich América Móvil und ÖBAG auf die Verlängerung ihres Syndikatsvertrags für
weitere zehn Jahre, wobei der Syndikatsvertrag unmittelbar in Kraft trat.
Die beiden Syndikatspartner vereinbarten ein Investitionspaket im Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro. Das Investitionspaket
soll den seit 2022 laufenden, beschleunigten Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternet in Österreich garantieren, im Besonde-
ren den Ausbau der Glasfasernetze.
Der verlängerte Syndikatsvertrag enthält auch die Fortsetzung des sogenannten „Österreich-Pakets.“ Darin werden unter ande-
rem der Firmensitz in Wien und die Notierung an der Wiener Börse gesichert. ÖBAG und América Móvil haben vereinbart, dass
weiterhin mindestens 10 % der Aktien der Gesellschaft frei handelbar sein sollen. Darüber hinaus enthält der Syndikatsvertrag
Regeln für die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Gremien der Gesellschaft für die Wahl von Aufsichtsrats- und Vor-
standsmitgliedern sowie Aktienverkaufsbeschränkungen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zehn Kapitalvertretern, wobei weiterhin acht Mitglieder von América Móvil – dar-
unter der Stellvertreter des oder der Vorsitzenden - und zwei Mitglieder - darunter der oder die Vorsitzende – von der ÖBAG nomi-
niert werden. Der Gesamtvorstand wurde nach Auslaufen der bis dahin bestehenden Vorstandsverträge mit Ende August von
drei auf zwei Personen verkleinert. Das Nominierungsrecht für den Vorstandsvorsitzenden wechselte von der ÖBAG zu América
Móvil. Die ÖBAG nominiert den Vorstandsvorsitzenden-Stellvertreter.
Des Weiteren wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2014 die Satzung dahingehend geändert,
dass, solange die Republik Österreich direkt oder indirekt mindestens 25 % plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft
hält, Kapitalerhöhungsbeschlüsse und die Begebung von Instrumenten, die ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungsverpflich-
tung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie Änderungen dieser betreffenden Satzungsbestimmungen einer Mehrheit
bedürfen, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.
Solange die ÖBAG mehr als 25 % plus eine Aktie oder mehr am Grundkapital der Telekom Austria Aktiengesellschaft hält, stehen
der ÖBAG nach dem Stimmbindungsvertrag die folgenden Mitbestimmungsrechte zu: unter anderem Vetorechte bei Kapital-
erhöhungen der Telekom Austria Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, bei der Ausgabe bestimmter wandelbarer
Instrumente, bei der Bestellung des Abschlussprüfers, beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen, bei
der Verlegung des Firmensitzes und wesentlicher Geschäftsfunktionen, einschließlich Forschung und Entwicklung,
1)
Ein ADR ist ein Wertpapier, das Wertpapiere ausländischer Unternehmen in den USA repräsentiert, an Börsen gehandelt werden kann, in US-Dollar denominiert ist und
Dividenden in US-Dollar ausschüttet
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beim Verkauf des Kerngeschäfts, bei der Änderung der Firma der Telekom Austria Aktiengesellschaft und der Marken der Tele-
kom Austria Aktiengesellschaft.
Darüber hinaus erhält die ÖBAG die nach geltendem Recht zwingend vorgesehenen Sperrminoritätsrechte eines 25 % plus eine
Aktie haltenden Minderheitsaktionärs. Die Vetorechte der ÖBAG bei Kapitalerhöhungen und der Ausgabe bestimmter wandelba-
rer Instrumente sind auch in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Selbst wenn die Beteiligung der ÖBAG auf unter 20 % fällt,
sie aber noch mit mindestens 10 % beteiligt bleibt, stehen der ÖBAG noch bestimmte Vetorechte zu. Der Stimmbindungsvertrag
endet automatisch, wenn die Beteiligung einer Partei auf weniger als 10 % fällt.
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Es wird dazu auf den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 267a Abs. 6 UGB verwiesen.
Corporate-Governance-Bericht
Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corpo-
rate-Governance-Bericht im Internet unter https://www.a1.group/de/group/corporate-governance abgerufen werden kann.
Forschung und Entwicklung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einer für die A1 Group wesentlichen
Größenordnung durchgeführt.
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Glossar der alternativen Leistungskennzahlen
ARPL ARPL-relevante Umsätze / durchschnittliche Festnetzanschlüsse
(Average Revenue Per Line,
durchschnittlicher Umsatz pro ARPL-relevante Umsätze berechnen sich wie folgt:
Festnetzanschluss) Festnetz-Endkundenumsätze + Festnetz-Zusammenschlussumsätze
Durchschnittliche Festnetzanschlüsse = Durchschnitt der durchschnittlichen
monatlichen Festnetzanschlüsse in einem Geschäftsjahr
ARPU
ARPU-relevante Umsätze / durchschnittliche Zahl von Mobilfunkkunden
(Average Revenue Per User,
durchschnittlicher Umsatz pro Nutzer)
ARPU-relevante Umsätze entsprechen den Mobilfunkerlösen aus Dienstleistun-
gen. Dies sind Mobilfunk-Endkundenumsätze (inklusive Endkunden-Roaming)
und Mobil funk Zusammenschaltung sowie Besucher-Roaming und nationale
Roaming-Umsätze.
Durchschnittliche Zahl von Mobilfunkkunden = Durchschnitt der durchschnittli-
chen monatlichen Zahl von Mobilfunkkunden in einem Geschäftsjahr
Anlagenzugänge Zugänge immaterielle Vermögenswerte + Zugänge Sachanlagen
(exklusive Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16)
EBITDA
EBIT + Abschreibung
(Earnings Before Interest, Tax,
Depreciation and Amortization)
EBITDA-Marge EBITDA / Gesamtumsatz
EBITDA aL EBITDA - Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 - Zinsaufwand
(EBITDA after Leases, EBITDA nach Leasing)
gemäß IFRS 16
EBITDA aL-Marge EBITDA aL / Gesamtumsatz
EBIT EBIT entspricht dem Betriebsergebnis gemäß IFRS.
(Earnings Before Interest and Tax,
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern)
EBIT-Marge EBIT / Gesamtumsatz
Free Cashflow EBITDA + Restrukturierungsaufwand und Aufwand aus Personalrückstellungen -
Tilgung Leasingverbindlichkeiten und Zinsen - bezahlte Ertragssteuern -
bezahlte und erhaltene Zinsen +/- Working Capital und sonstige Veränderung -
Anlagen zugänge - Kosten für Sozialpläne, die nach dem 1. Jänner 2019 ange-
nommen wurden
Kern-OPEX OPEX - Kosten Endgeräte - Zusammenschaltungskosten - Roaming-Kosten
(operative Kernkosten)
Mobilfunkkunde Kunde mit einem Basis-Mobilfunk- oder Festnetz-Substitutions-Produkt, erfasst
am Ende des Berichtszeitraums
Nettoverschuldung Finanzverbindlichkeiten (langfristig und kurzfristig) + Leasingverbindlichkeiten
(langfristig + kurzfristig) - liquide Mittel
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Operating ROIC EBIT / durchschnittlich eingesetztes Kapital
(Operating Return On Invested Capital,
operativer Ertrag auf das eingesetzte Kapital)
Das durchschnittlich eingesetzte Kapital wird berechnet als die Hälfte der Summe
des eingesetzten Kapitals zum Ende des Geschäftsjahrs und des vorangegange-
nen Geschäftsjahrs.
Eingesetztes Kapital = Eigenkapital (gesamt) + Finanzverbindlichkeiten (langfris-
tig und kurzfristig) - liquide Mittel - kurzfristige Finanzinvestitionen + Verbindlich-
keiten aus Ertragsteuern + langfristige Personalrückstellungen + passive latente
Steuern - aktive latente Steuern + Wertberichtigungen von Forderungen +
Leasingverbindlichkeiten
OPEX Umsatz - EBITDA
(Operating Expenses, operative Kosten)
RGU Ein oder mehrere Dienste, die in einem Abonnement enthalten sind und wieder-
(Revenue Generating Unit, kehrende Einnahmen generieren. Diese Dienste werden in der Regel im Festnetz-
umsatzgenerierende Einheit)
geschäft genutzt und umfassen Fernsehen (einschließlich Streaming-Dienste),
Breitband und Sprache. Jeder zusätzliche Dienst, den ein Kunde abonniert, wird
als eine RGU gezählt.
ROE
Nettoergebnis / durchschnittliches Eigenkapital
(Return On Equity, Eigenkapitalrendite)
Das durchschnittliche Eigenkapital wird berechnet als die Hälfte der Summe des
Eigenkapitals (gesamt) zum Ende des Geschäftsjahrs und des vorangegangenen
Geschäftsjahrs.
Wien, am 2. Februar 2024
Der Vorstand der Telekom Austria AG
Alejandro Plater
Thomas Arnoldner
Vorstandsvorsitzender
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
A1 GROUP
KONZERNLAGEBERICHT
Erklärung des Vorstands
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Konzerns ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 2. Februar 2024
Der Vorstand der Telekom Austria AG
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Alejandro Plater Thomas Arnoldner
Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum
31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Repor-ting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Werthaltigkeit der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte
2. Umsatzerlöse und damit zusammenhängende IT-Systeme
3. Abspaltung der EuroTeleSites AG
1. Werthaltigkeit der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte
Beschreibung
Die A1 Group zeigt in ihrem Konzernabschluss per 31. Dezember 2023 wesentliche Buchwerte für Firmenwerte (mEUR 1.089,3), immaterielle Vermögenswerte (mEUR 1.654,6), Nutzungsrechte (mEUR 1.961,3) und Sachanlagen (mEUR 3.029,0).
IFRS erfordert es, dass ein Unternehmen jährlich Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer auf Wertminderungen überprüft. Für immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer sowie Sachanlagen ist es erforderlich, an jedem Bilanzstichtag einzuschätzen, ob irgendein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, hat das Unternehmen den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes zu schätzen.
Die entsprechenden Angaben der A1 Group über immaterielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte und Sachanlagen sowie die damit verbundenen Überprüfungen auf Wertminderungen sind in den Anhangsangaben 4 (Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen), 15 (Sachanlagen), 16 (Immaterielle Vermögenswerte), 17 (Firmenwert) und 30 (Leasingverhältnisse) im Konzernabschluss enthalten.
Wir sahen die Überprüfung auf Wertminderungen der Sachanlagen sowie der immateriellen Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die entsprechenden Buchwerte wesentlich sind, die Überprüfung auf Wertminderungen komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Überprüfungen auf Wertminderungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden. Hier ist weiterhin auf die ungewisse Situation für die belarussische Tochtergesellschaft hinzuweisen, deren Werthaltigkeit aufgrund der weiteren Entwicklung der Ukraine-Krise beeinträchtigt werden könnte.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:
 
Wir haben die Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen des Prozesses zur Überprüfung auf Wertminderungen beurteilt.
 
Weiters haben wir die Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) sowie der den jeweiligen ZGE zugeordneten Vermögenswerten überprüft und das Bewertungsmodell beurteilt.
 
Wir haben die prognostizierten Umsätze und EBITDA-Margen sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital für alle ZGE mit den dem Prüfungsausschuss vorgelegten Plänen abgestimmt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünftige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft. EY Bewertungsspezialisten haben uns bei der Durchführung der Prüfungshandlungen unterstützt.
 
Darüber hinaus haben wir etwaige Risiken im Zusammenhang mit der politischen Entwicklung in Belarus bzw. deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell analysiert und mit dem Vorstand, dem lokalen Management sowie dem Teilbereichsprüfer vertieft und kritisch erörtert, um die Angemessenheit der Annahmen im Bewertungsmodell für die ZGE Belarus zu evaluieren.
 
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Überprüfung auf Wertminderungen und den damit verbundenen Annahmen beurteilt
2. Umsatzerlöse und damit zusammenhängende IT-Systeme
Beschreibung
Die Umsatzerlöse der A1 Group im Jahr 2023 resultieren aus unterschiedlichen Umsatzströmen und damit verbundenen IT-Systemen, die mehrere Millionen Transaktionen pro Tag verarbeiten.
 
Die entsprechenden Angaben der A1 Group über Umsatzerlöse sind in der Anhangsangabe 5
(Umsatzerlöse) im Konzernabschluss enthalten.
 
Umsatzerlöse und die damit zusammenhängenden IT-Systeme waren besonders wichtig für unsere Prüfung, da ein industrie-inhärentes Risiko bezüglich der korrekten Erfassung der Umsatzerlöse aufgrund der Komplexität der mit den Umsatzerlösen verbundenen IT-Systemen und den zu verarbeitenden Datenmengen sowie der Einflüsse von sich ändernden Preismodellen (Tarifmodelle, Verkaufsförderungen, Nachlässe etc.) auf die Umsatzrealisierung besteht.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:
 
Wir haben die Bilanzierungsrichtlinien für die Umsatzrealisierung und den Einfluss neuer Geschäftsmodelle beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir insbesondere die bilanzielle Erfassung von Mehrkomponentenverträgen (Identifizierung und Aufteilung der Kundenverträge in separat zu betrachtende Bilanzierungseinheiten, Identifikation der separaten Leistungsverpflichtungen, Bestimmung sowie Aufteilung des Transaktionspreises) in Übereinstimmung mit IFRS 15 evaluiert. Darüber hinaus haben wir die Auswirkungen von Kundenbindungsprogrammen auf die Erlösrealisierung beurteilt.
 
Weiters haben wir die Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen in den Umsatzprozessen beurteilt und dabei auch die umsatzrelevanten IT-Systeme (Rating-, Billing- und sonstige Support-Systeme) und generellen IT-Kontrollen unter der Einbindung von EY IT-Spezialisten miteinbezogen.
 
Wir haben aussagebezogene Prüfungshandlungen im Bereich der Umsatzerlöse vorgenommen, um die Ergebnisse der Beurteilungen von Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen in den Umsatzprozessen samt zugehöriger IT-Systeme zu bestätigen.
 
Schließlich haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zu Umsatzerlösen beurteilt.
3. Abspaltung der EuroTeleSites AG
Beschreibung
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 1. August 2023 wurde die Abspaltung der passiven Mobilfunkinfrastruktur (das sogenannte "Towers Business") in die neu zu gründende
EuroTeleSites AG beschlossen. Die Abspaltung und die erstmalige Notierung der EuroTeleSites AG an der Wiener Börse wurde mit 22. September 2023 wirksam. Dies stellt auch den Zeitpunkt der Endkonsolidierung aus dem Konzernabschluss der A1 Group dar. Die Abspaltung führte zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um mEUR 624,4, da die übertragenen Vermögenswerte einen geringeren Buchwert als die übertragenen Schulden aufwiesen und die Abspaltung zu Buchwerten erfasst wurde.
Die entsprechenden Angaben der A1 Group über die Abspaltung der EuroTeleSites AG sind in der Anhangsangabe 2 (Informationen zur Gesellschaft und zur Abspaltung ETS Group) im Konzernabschluss enthalten.
Die Abspaltung der EuroTeleSites AG war besonders wichtig für unsere Prüfung, da die Bilanzierung dieser Transaktion und damit verbundener Sachverhalte komplex ist, Ermessensentscheidungen erfordert und die damit verbundenen Beträge wesentlich sind.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:
Wir haben die Konzeption der Kontrollen im Prozess zur Bilanzierung der Abspaltung beurteilt.
 
Im Rahmen der Abspaltung der EuroTeleSites AG waren die den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Firmenwerte zwischen abgespaltenen und den verbleibenden Teilen aufzuteilen. Die Aufteilung erfolgte anhand der relativen Unternehmenswerte der entsprechenden Einheiten. Wir haben die rechnerische Richtigkeit der Aufteilung anhand der relativen Unternehmenswerte nachvollzogen. Die zugrundliegende Berechnung der relativen Unternehmenswerte wurde gemeinsam mit unseren EY Bewertungsspezialisten überprüft. Wir haben dabei die prognostizierten Umsätze und EBITDA-Margen sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital gewürdigt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünftige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft.
Die Abspaltung der Vermögenswerte und Schulden in die EuroTeleSites AG stellt laut Einschätzung der A1 Group keine Sachausschüttung an Eigentümer im Sinne des IFRIC 17 "Sachausschüttungen an Eigentümer" dar, da es sich um einen Geschäftsvorfall unter gemeinsamer Kontrolle handelt. Wir haben im Rahmen der Prüfung diese Einschätzung und die Erfassung der Entkonsolidierung nachvollzogen.
Der Abschluss der Mietverträge über die Rückmietung der passiven Infrastruktur stellt laut Einschätzung der A1 Group keine Sale-and-Leaseback-Transaktion im Sinne des IFRS 16 dar, da es sich nicht um einen Verkauf handelt und somit die einschlägigen Bestimmungen nicht anwendbar sind. Dementsprechend wurde der Abgang der Vermögenswerte und die Erfassung der Mietverträge als Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten separat bilanziert. Wir haben im Rahmen der Prüfung diese Einschätzung nachvollzogen. Im Hinblick auf die erstmalige Erfassung der Mietverträge als Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten mit der EuroTeleSites AG zum Abspaltungszeitpunkt haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Bilanzierungs- und Ermessensentscheidungen, die im Hinblick auf diese Mietverträge getroffen wurden (hauptsächlich Beurteilung der Auswirkungen von etwaigen Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit der Leasingverhältnisse, Grenzfremdkapitalzinssatz, Trennung von Leasingkomponenten) kritisch hinterfragt. Wir haben des Weiteren aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen, um die vollständige und richtige Erfassung der Leasingverhältnisse mit der EuroTeleSites AG zu beurteilen.
Schließlich haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Abspaltung der
EuroTeleSites AG beurteilt.

Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen beinhalten alle Informationen im kombinierten Jahresbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und den konsolidierten Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des kombinierten Jahresberichts werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks
erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende
Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln
oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
    oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt.
Wir wurden am 12. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH)
Severin Eisl.
Wien, am 2. Februar 2024
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
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Mag. Marion Raninger
Mag. (FH) Severin Eisl
Wirtschaftsprüferin
Wirtschaftsprüfer
Telekom Austria AG
Jahresabschluss 2023
Einzelabschluss nach österreichischem UGB
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Beilage I/1: Aktiva
31.12.2023
31.12.2022
EUR
TEUR
A.
Anlagevermögen
I.
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
7.520.427.232,64
8.070.491
2.
Beteiligungen
1.057.097,41
543
3.
Sonstige Ausleihungen
99.849,20
338
7.521.584.179,25
8.071.372
B.
Umlaufvermögen
I.
Vorräte
1.
Noch nicht abrechenbare Leistungen
1.337.486,06
1.156
II.
Forderungen
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
8.795,37
13
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
0
2.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
720.497.650,21
868.099
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
0
3.
Sonstige Forderungen
143.941,85
328
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
0
720.650.387,43
868.439
III.
Guthaben bei Kreditinstituten
958,59
1
721.988.832,08
869.596
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
2.490.226,26
2.093
D.
Aktive latente Steuern
1.016.362,86
1.214
8.247.079.600,45
8.944.275
Beilage I/2: Passiva
31.12.2023
31.12.2022
EUR
TEUR
A.
Eigenkapital
I.
Ausgegebenes, übernommenes und einbezahltes Grundkapital
Grundkapital
1.449.274.500,00
1.449.275
abz. Nennbetrag eigener Anteile
905.461,78
905
1.448.369.038,22
1.448.369
II.
Kapitalrücklagen
1.
gebundene
1.582.004.573,67
1.582.005
2.
Rücklage für eigene Anteile (gebundene)
905.461,78
905
1.582.910.035,45
1.582.910
III.
Gewinnrücklagen
1.
Andere Rücklagen (freie Rücklagen)
3.716.719.372,16
3.070.812
IV.
Bilanzgewinn
645.881.000,00
634.585
davon Gewinnvortrag:
422.077.850,88
269.086
7.393.879.445,83
6.736.676
B.
Rückstellungen
1.
Rückstellungen für Abfertigungen
6.488.035,97
6.616
2.
Steuerrückstellungen
56.589.651,94
68.460
3.
Sonstige Rückstellungen
12.843.338,07
11.083
75.921.025,98
86.159
C.
Verbindlichkeiten
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0,00
300.249
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr:
0,00
249
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
300.000
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3.383.299,31
3.461
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr:
3.383.299,31
3.461
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
0
3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
772.373.970,69
1.815.938
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr:
22.373.970,69
1.065.938
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
750.000.000,00
750.000
4.
Sonstige Verbindlichkeiten
1.521.858,64
1.791
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr:
1.521.858,64
1.791
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
0
davon aus Steuern:
0,00
0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
734.576,02
723
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr:
734.576,02
723
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
0
777.279.128,64
2.121.439
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr:
27.279.128,64
1.071.439
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
750.000.000,00
1.050.000
8.247.079.600,45
8.944.275
Beilage II: Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
2022
EUR
EUR
TEUR
TEUR
1.
Umsatzerlöse
40.078.301,13
36.752
2.
Sonstige betriebliche Erträge
a)
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
1.270.316,31
47
b)
sonstige
509.931,11
1.780.247,42
494
540
3.
Personalaufwand
a)
Gehälter
42.280.124,68
39.025
b)
Soziale Aufwendungen
10.317.686,31
8.725
davon Aufwendungen für Altersversorgung:
946.124,36
1.069
aa)
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen:
1.252.450,30
107
bb)
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge:
8.016.530,03
7.627
52.597.810,99
47.750
4.
Abschreibungen
56.593.715,58
0
5.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
48.916.454,33
33.737
davon aus Steuern:
122.039,19
38
0
6.
Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebsergebnis)
116.249.432,35
44.194
7.
Erträge aus Beteiligungen
420.177.260,24
470.549
davon aus verbundenen Unternehmen:
419.787.360,24
470.151
8.
Sonstige Zinsen
34.359.785,06
3.207
davon aus verbundenen Unternehmen:
34.358.263,26
0
9.
Aufwendungen aus Finanzanlagen
50.900.000,00
309.800
davon: a) Abschreibungen:
50.900.000,00
309.800
davon: b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen:
50.900.000,00
309.800
10.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
47.199.171,28
40.389
davon aus verbundenen Unternehmen:
38.932.789,33
40.140
11.
Zwischensumme aus Z 7 bis 10 (Finanzergebnis)
356.437.874,02
123.566
12.
Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 11)
240.188.441,67
79.372
13.
Steuern vom Einkommen
21.647.400,06
34.985
davon latente Steuern:
3.491.045,64
434
davon Weiterbelastungen an Gruppenmitglieder:
93.706.863,25
122.790
14
Zugang aus Umgründung
1.427.849.291,74
0
15.
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
1.689.685.133,47
114.356
16.
Reinvermögensminderung durch Abspaltung
819.974.968,33
0
17.
Auflösung von Gewinnrücklagen
0,00
251.143
18.
Zuweisung zu Gewinnrücklagen
645.907.016,02
0
19.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
422.077.850,88
269.086
20.
Bilanzgewinn
645.881.000,00
634.585
Beilage III: Anhang für das Geschäftsjahr 2023
1 Informationen zur Gesellschaft
Die Telekom Austria Aktiengesellschaft („Telekom Austria AG“) mit Sitz in Österreich, Lassallestraße 9, 1020 Wien, ist eine eingetragene Akti-
engesellschaft im Sinne des österreichischen Aktiengesetzes („AktG“). Bei der Telekom Austria AG handelt es sich um ein Unternehmen von
öffentlichem Interesse gemäß § 189a des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB“). Sie gilt daher als große Kapitalgesell-
schaft im Sinne des § 221 UGB und ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinn des § 244 UGB. Der Konzernabschluss der
Telekom Austria AG wird beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien hinterlegt.
Die Telekom Austria AG steht mit der América Móvil, S.A.B. de C.V., Mexico City („América Móvil“), und deren verbundenen Unternehmen in
einem Konzernverhältnis und wird seit 1. Juli 2014 in deren Konzernabschluss einbezogen. Dies ist der Konzernabschluss für den größten
Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Die América Móvil Group notiert an der Mexican Stock Exchange und an
der New York Stock Exchange. Die Offenlegung des Konzernabschlusses der América Móvil erfolgt bei der SEC (U.S. Securities and Exchange
Commission) in Washington, D.C.
Der Vorstand der Telekom Austria AG besteht zum 31. Dezember 2023 aus zwei Mitgliedern: Alejandro Plater hat am 1. September 2023 die
Position des Vorstandsvorsitzenden (CEO) übernommen, und Thomas Arnoldner ist als stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Deputy
CEO) tätig. Bis 31. August 2023 war Thomas Arnoldner Vorstandsvorsitzender (CEO), Alejandro Plater als Chief Operating Officer (COO)
und Siegfried Mayrhofer als Finanzvorstand (CFO) tätig. Siegfried Mayrhofer hat das Unternehmen mit Ende seiner Funktionsperiode am
31. August 2023 verlassen.
Die Fremdüblichkeit der Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personenwird laufend überwacht und dokumentiert.
Information zum Vorgang der Abspaltung der Towers Holding GmbH zur Neugründung der EuroTeleSites AG zum 22. September 2023:
Mit dem Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 12. Juni 2023 wurde der Teilbetrieb „AT Towers“ bestehend aus der passiven Mobilfunkinf-
rastruktur und Funktürmen, mitsamt allen zugehörigen Vermögensgegenständen und Rechtsverhältnissen der A1 Telekom Austria AG durch
Abspaltung zur Aufnahme 17 SpaltG) unter Inanspruchnahme der Begünstigungen nach Artikel VI UmgrStG auf die Telekom Austria AG
ohne Anteilsgewähr gemäß § 1 Abs 2 Z 2 SpaltG rückwirkend zum 31. Dezember 2022 übertragen. Die Eintragung im Firmenbuch ist am 4.
Juli 2023 erfolgt. Die übernommenen Vermögensgegenstande und Schulden wurden in der Telekom Austria AG zum beizulegenden Wert
gem. § 202 (1) UGB angesetzt. Der Ausweis dieses Zuganges erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Reinvermögenszugang
aus Umgründung“. Die wesentlichen übernommenen Vermögenswerte und Schulden sind:
Firmenwert 760 MEUR
Immaterielles Anlagevermögen 1 MEUR
Sachanlagen 883 MEUR
Forderungen 28 MEUR
Abfertigungsrückstellung 1 MEUR
Sonstige Rückstellungen 66 MEUR
Verbindlichkeiten 6 MEUR
Eingebrachtes Nettovermögen 1.428 MEUR
Der Firmenwert wurde auf Basis eines externen Gutachtens ermittelt.
Der beizulegende Wert gem. § 202 (1) UGB für den von der A1 Telekom Austria AG übertragenen Teilbetriebs „AT Towers“ wurde auf Basis
einer DCF-Bewertung eines externen Gutachtens durchgeführt.
Der Teilbetrieb wurde mit Ausnahme geringer sonstiger Forderungen, einer Rückstellung für Rückbauverpflichtungen (Asset Retirement Obli-
gation – ARO), Personalrückstellungen für die Mitarbeiter des Teilbetriebs und sonstigen Verbindlichkeiten ohne Mitgabe von Verbindlichkei-
ten bzw. liquiden Mitteln übertragen. Bei der Ermittlung der Kapitalkosten wurde mit einer Zielkapitalstruktur von (Debt/Equity Ratio) von Null
gerechnet, da der Teilbetrieb defacto unverschuldet übertragen wurde. Eine Sensitivitätsanalyse zeigte bei einem Debt/Equity Ratio ein nur
untergeordnete Wertrelevanz.
Der ermittelte Gesamtunternehmenswert mit einem WACC 5,93% und einem Wachstum der ewigen Rente von 2,0% von ergab einen Wert
von TEUR 1.467.000.
Grundlage der Bewertung des beizulegenden Wertes gem. § 202 (1) UGB der Einzelanlagen war die Preisliste aus dem Bestandsvertrag mit
der A1 Telekom Austria AG, der eine maximale Laufzeit von 24 Jahren hat. Die Preisliste definiert die Preise für die verschiedenen Kategorien
von Standorten anhand der Örtlichkeiten (wie beispielsweise städtische, ländliche oder spezifische Lagen wie z.B. alpine Standorte) und
Typs des Standortes (Greenfield, Anlagen auf Gebäuden, Indoor usw.). Weiters wurden Umsätze aus bestehenden Collocation Verträgen
(Standorte, die aktuell auch an Mitbewerber der A1 Telekom Austria AG vermietet werden) in die Bewertung mit einbezogen.
Auf der Kostenseite wurden je Kategorie die durchschnittlichen Mieten, Personal-, Energie-, Instandhaltungskosten usw. sowie Ersatzinvesti-
tionen gem. Planung herangezogen. Die Barwertberechnung erfolgte mit dem WACC von 5,93% und der Vertragslaufzeit von 24 Jahren.
Daraus ergab sich eine Aufwertung des Sachanlagevermögens von TEUR 750.800.
Die Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens wurde unter Berücksichtigung eines Ziviltechnikergutachtens und der geplanten laufenden
Instandhaltungen mit 24 Jahren angesetzt. Dies entspricht der für die Towergesellschaften unkündbaren Grundmietzeit.
Der Firmenwert ist gemäß UGB § 203 als der Unterschiedsbetrag anzusetzen, um den die Gegenleistung für die Übernahme eines Betriebes
die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Durch die Aufwertung zum
1. Jänner 2023 auf den beizulegenden Wert im Zuge der Spaltung des Teilbetriebes „AT Towers“ von der A1 Telekom Austria AG zur Telekom
Austria AG rückwirkend zum 31. Dezember 2023, ist für den Teilbetrieb der „AT Towers“ unter Berücksichtigung von latenten Steuern in der
Höhe von TEUR 173.000 ein Firmenwert in der Höhe von EUR 760.198 entstanden, der nach UGB § 203 laufend abzuschreiben ist.
Für die Abschreibung des Firmenwertes wurden gem. § 203 UGB 10 Jahre festgelegt, da die Bewertung des Teilbetriebes Towers auf Basis
der DCF-Methode unter Berücksichtigung einer ewigen Rente ermittelt wurde, die Bewertung der Einzelanlagen hingegen nur über 24 Jahre
erfolgte, ist die die Abschreibungsdauer des Firmenwertes auch in Hinblick auf die regelmäßigen technologischen Entwicklungszyklen des
Mobilfunks und die dynamischen Entwicklung des Towers Business Sektors selbst nicht hinreichend genau abschätzbar.
Am 1. August 2023 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Telekom Austria AG folgenden Umgründungsplan gem. Spaltungs- und
Übernahmevertag vom 28. Juni 2023 in 2 Schritten genehmigt:
Übertragung des Teilbetriebes „AT Towers“, sowie die 100%-igen Anteile an der A1 Towers Bulgaria Holding GmbH, Wien, der A1
Towers Croatia Holding GmbH, Wien, der A1 Towers Macedonia Holding GmbH, Wien, der A1 Towers Slovenia Holding GmbH, Wien
und der A1 Towers Serbia Holding GmbH Wien und Schulden in der Höhe von TEUR 1.031.000 (zuzüglich der damit zusammenhän-
genden Zinsverbindlichkeiten) sowie einer Cash-Pooling Forderung von TEUR 27.500 Euro von der Telekom Austria AG durch
Downstream-Abspaltung zur Aufnahme in die 100%ige Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH rückwirkend zum Stichtag 30.
März 2023
Übertragung sämtlicher Anteile an der A1 Towers Holding GmbH durch die Telekom Austria AG mittels einer Sidestream-Abspaltung
zur Neugründung an die EuroTeleSites AG rückwirkend zum Stichtag 31. März 2023.
Die Spaltung wurde am 22. September 2023 im Firmenbuch eingetragen.
Das im ersten Schritt in die A1 Towers Holding GmbH eingebrachte Nettovermögen in der Höhe von TEUR 819.975 erhöhte den Buchwert der
100%igen Tochtergesellschaft A1 Towers Holding GmbH und setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:
Immaterielles Anlagevermögen 723 MEUR
Sachanlagen 871 MEUR
Anteile an verbundenen Unternehmen 474 MEUR
Forderungen 28 MEUR
Aktive Rechnungsabgrenzung 12 MEUR
Abfertigungsrückstellung 1 MEUR
Rückstellung aus Steuern 166 MEUR
Verbindlichkeiten 7 MEUR
Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen 1.047 MEUR
Passive Rechnungsabgrenzung 1 MEUR
Abgespaltenes Nettovermögen 820 MEUR
Im zweiten Schritt wurde der gesamte Geschäftsanteil an der A1 Towers Holding GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch verhält-
nis- und, rechtsformwahrende Abspaltung zur Neugründung gemäß § 1 Abs 2 Z2 SpaltG sowie den Bestimmungen des Spaltungs- und
Übernahmevertrages samt Spaltungsplan auf die durch die Abspaltung zur Neugründung neu entstandene EuroTeleSites AG gegen Gewäh-
rung von Aktien an der EuroTeleSites AG verhältniswahrend an die Aktionäre der Telekom Austria AG übertragen. Die Abspaltung zur Neu-
gründung erfolgte unter Anwendung der §§ 2 ff Spaltungsgesetz. Die Abspaltung führte zu einer Verringerung der Vermögensgegenstände
und Schulden in der Höhe von TEUR 819.975 und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Jahresabschluss im Posten „Reinver-
mögensminderung aus Spaltung“ ausgewiesen.
Für vier Aktien an der Telekom Austria AG wurde eine EuroTeleSites AG-Aktie ausgegeben. Die Telekom Austria AG erhielt somit für ihre eige-
nen Aktien 103.789 Stück EuroTeleSites AG-Aktien im Wert von 514 TEUR, die ebenfalls im Posten „Reinvermögensminderung aus Spal-
tung“ nach dem Jahresüberschuss enthalten sind.
Aufgrund der beschriebenen Umgründung ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung nur ein-
geschränkt möglich.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Allgemeine Grundsätze
Der Abschluss wurde nach den Vorschriften des österreichischen UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermit-
teln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Abschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fort-
führung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden.
Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste wurden berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die zahlenmäßige Darstellung im Anhang erfolgt in Tau-
send Euro (TEUR). Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferen-
zen auftreten.
2.2 Anlagevermögen
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Ausleihungen zum Nennwert
bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als
der Buchwert und die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außer-
planmäßige Abschreibung weggefallen sind.
Die Ermittlung der beizulegenden Werte erfolgt anhand eines Discounted Cash-Flow Verfahrens. Die wesentlichen Annahmen bei der Be-
rechnung betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitio-
nen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz. Die verwendeten Diskontierungssätze vor Steuern betragen zwischen 5,6% und 34,7%
(Vorjahr: 6,4% und 35,2%), wobei diese für jede Bewertungseinheit aus Marktdaten unter Berücksichtigung der mit der Bewertungseinheit
verbundenen Risiken abgeleitet werden. Die verwendeten Wachstumsraten für die ewige Rente betragen zwischen 1,9% und 5,0% (Vorjahr:
1,5% und 5,7%), wobei diese unter Berücksichtigung der allgemeinen Wachstumsrate sowie des unternehmensspezifischen Umsatzwachs-
tums der Vergangenheit bzw. der Detailplanung geschätzt werden. Die Einschätzung der Zahlungsströme wurde auf Basis der Geschäfts-
pläne, die für einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren erstellt wurden, vorgenommen.
2.3 Umlaufvermögen
Forderungen werden zum Nennwert bewertet, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Zeitwert angesetzt
wird. Zur Berücksichtigung von Ausfallsrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Forderungen in Fremdwährungen werden zum
EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Entstehungstages oder zum niedrigeren EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentral-
bank des Bilanzstichtages bewertet.
Noch nicht abrechenbare Leistungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
2.4 Rückstellungen
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden für die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche der Vorstandsmitglieder sowie für Dienstneh-
mer, deren Beginn des Dienstverhältnisses in der Telekom Austria AG vor dem 1. Jänner 2003 liegt, gebildet. Die Berechnung erfolgt nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Tafelwerk AVÖ 2018 P Ange-
stellte – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler) und unter Zugrundelegung folgender Parameter:
2023
2022
Abzinsungsfaktor
3,25%
3,75%
Gehaltssteigerungen - Angestellte
3,50%
3,40%
Fluktuationsrate
0,26%
0,50%
Duration in Jahren
8,60
8,01
Der Abzinsungssatz wird auf Basis der Rendite erstrangiger festverzinslicher Unternehmensanleihen bestimmt. Als Pensionsantrittsalter
wird das Pensionsalter gemäß Budgetbegleitgesetz 2011 verwendet. Dieses beträgt für Frauen und für Männer 62 Jahre unter Beachtung
der Übergangsbestimmungen. Im Rahmen der Ermittlung der Abfertigungsrückstellung erfolgt die Verteilung des Dienstzeitaufwandes für
die Leistungsart Pensionierung über den Zeitraum vom Eintritt in das Unternehmen bis zum früheren Zeitpunkt aus dem kalkulatorischen
Pensionsalter und dem 25. Dienstjahr.
In den vergangenen Jahren wurde für die Berechnung der Personalrückstellungen eine vergangenheitsbezogene Gehaltssteigerung zu-
grunde gelegt. Aufgrund der derzeitigen Situation, insbesondere die Inflation betreffend, ist die Berechnungslogik anzupassen. Dabei wird
die voraussichtliche Inflationsprognose bei den Gehaltssteigerungen einbezogen, sowie die Restlaufzeit je Rückstellung berücksichtigt.
Im aktuellen Geschäftsjahr sind wie im Vorjahr keine langfristigen Rückstellungen für Steuern enthalten.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risi-
ken und der Höhe nach noch nicht feststehende Verbindlichkeiten. Mit Ausnahme des LTI-Programmes (siehe Absatz 5.2.) sind wie im Vor-
jahr keine langfristigen Rückstellungen enthalten.
Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Berechnung erfolgt wie bei den Rückstellun-
gen für Abfertigungen, jedoch unter Zugrundelegung der folgenden Parameter:
2023
2022
Abzinsungsfaktor
3,25%
3,75%
Gehaltssteigerungen - Angestellte
5,40%
4,60%
Gehaltssteigerungen - Beamte
6,00%
5,30%
Duration in Jahren
5,18
5,95
2.5 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Verbindlichkeiten in
Fremdwährungen werden zum EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Entstehungstages oder zum höheren EUR-Referenzkurs
der Europäischen Zentralbank des Bilanzstichtages bewertet.
3 Erläuterungen der Bilanz
3.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage 1) ersichtlich.
Die Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist im Beteiligungsspiegel (Anlage 3) ersichtlich.
Die Telekom Austria AG hat mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Telekom Finanzmanagement GmbH einen Gewinn- und Verlustausschlie-
ßungsvertrag abgeschlossen, der mit 1. Jänner 2018 in Kraft trat. Er kann von jedem der Vertragsteile unter Einhaltung einer sechsmonati-
gen Kündigungsfrist zum Ende eines Geschäftsjahres schriftlich gekündigt werden.
Die Ausleihungen an Mitarbeiter betragen zum Stichtag TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 338). Die Zinskomponente hierfür wurde in den Personal-
aufwand gebucht. Die Ausleihungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrugen wie im Vorjahr TEUR 0.
3.2 Forderungen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
6.888
7.578
Finanzanlagen
713.602
860.514
Sonstige Vermögenswerte
8
7
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
720.498
868.099
In den sonstigen Forderungen sind wie im Vorjahr keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam
werden.
3.3 Noch nicht abrechenbare Leistungen
Aufgrund eines internen gruppenweiten Projektes werden noch nicht abrechenbare Leistungen in der Höhe von TEUR 1.337 (Vorjahr:
TEUR 1.156) ausgewiesen.
3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bestehen im Wesentlichen aus Abgrenzungen für Disagios aus konzernintern gewährten Darlehen aus
den Anleihebegebungen der Telekom Finanzmanagement GmbH (TFG).
3.5 Aktive latente Steuern
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Veränderung
Aktive latente Steuern
1.016
1.214
198
Gemäß § 198 Abs 9 UGB besteht für große Kapitalgesellschaften eine Aktivierungspflicht für aktive latente Steuern aus Differenzen zwischen
steuer- und unternehmensrechtlichen Wertansätzen. Die wesentlichsten Differenzen für die Bildung aktiver latenter Steuern stammen aus
Geldbeschaffungskosten und personalbezogenen Rückstellungen.
Die Bewertung der latenten Steuer erfolgte bereits zum 31. Dezember 2022 mit dem im Körperschaftsteuergesetz vorgesehenen zukünftigen
Steuersatz ab dem Jahr 2024 mit 23%. Die Umkehreffekte im Jahr 2023, in dem der geltende Steuersatz 24% betrug, waren unwesentlich.
3.6 Grundkapital
Das Grundkapital der Telekom Austria AG beträgt TEUR 1.449.275 und ist in 664.500.000 Inhaberaktien (Stückaktien) geteilt. Die Aktien
haben keinen Nennwert. Die ÖBAG hält 28,42 % (Vorjahr 28,42 %), América Móvil hält 58,47 % (Vorjahr: 51 %), 13,05 % (Vorjahr: 20,52 %)
der Aktien befinden sich im Streubesitz, die restlichen 0,06 % werden als eigene Anteile gehalten. Die eigenen Anteile betragen TEUR 905
des Grundkapitals, entsprechen 415.159 Stückaktien und wurden im September 2007 erworben.
Mit Hauptversammlungsbeschluss der Telekom Austria AG vom 29. Mai 2013 wurde der Vorstand dazu ermächtigt, eigene Aktien
(a) für die Bedienung der Verbindlichkeiten aus den in Punkt 4.2 beschriebenen Mitarbeiterbeteiligungsplänen und/oder zur entgeltlichen
oder unentgeltlichen Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes / der Geschäftsführung der Tele-
kom Austria AG und mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden oder
(b) für Unternehmenserwerbe zu verwenden oder
(c) jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
3.7 Gewinnausschüttung
Der unternehmensrechtliche Bilanzgewinn der Telekom Austria AG unterliegt keinen Ausschüttungsbeschränkungen, da keine Sachverhalte
der in § 235 UGB geregelten Beschränkungen bestehen. Der Vorstand plant, der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine
Dividende von 0,36 Euro (Vorjahr: 0,32 Euro) je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten.
3.8 Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Personal
9.342
8.674
Long Term Incentive Program (LTI)
3.058
1.915
Sonstige
444
495
Sonstigen Rückstellungen
12.843
11.083
3.9 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2022 wurden im September 2023 getilgt. Der variable Zinssatz des
Bankkredits betrug 2,49% und war an den Monats-Euribor mit einem fixen Aufschlag von 0,80% gekoppelt.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in den sonstigen Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten
mit einer Fälligkeit von mehr als 5 Jahren enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2.311
2.560
Finanzverbindlichkeiten
768.334
1.812.316
Sonstige Verbindlichkeiten
1.729
1.062
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
772.374
1.815.938
In den Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von
mehr als 5 Jahren enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Bilanzstich-
tag zahlungswirksam werden.
3.10 Haftungsverhältnisse
Garantien im Rahmen von begebenen Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Telekom Austria AG hat im Zusammenhang mit folgenden von der TFG begebenen Anleihen eine unbedingte und unwiderrufliche Garan-
tie abgegeben:
2023
2022
Zinssatz
Fälligkeit
Nennwert in TEUR
3,500%
2023
0
300.000
1,500%
2026
750.000
750.000
Garantien im Rahmen von Anleihebegebungen
750.000
1.050.000
Weiters haftet die Telekom Austria AG für folgende Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der TFG:
in TEUR zum 31. Dezember
2023
2022
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
60.014
520.613
Zum 31. Dezember 2023 stammen von diesen Verbindlichkeiten 60.000 TEUR (Vorjahr: 488.000 TEUR) aus der Ziehung einer kommittierten
Kreditlinien in Höhe von TEUR 400.000 (Vorjahr: TEUR 500.000) mit einer Laufzeit bis März 2025, für welche die Telekom Austria AG eine
unbedingte und unwiderrufliche Garantie abgegeben hat. Mit 25. Jänner 2024 wurde diese Kreditlinie seitens der TFG um TEUR 100.000 auf
TEUR 300.000 verringert. Als Konsequenz verringerte sich auch die in diesem Zusammenhang gegebene unbedingte und unwiderrufliche
Garantie um denselben Betrag.
Garantien für weitere Finanzierungsquellen
Die Telekom Austria AG hat im Zusammenhang mit den in der Folge genannten weiteren kommittierten Kreditlinien und dem Euro Commer-
cial Paper Programm eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie abgegeben:
Kommittierte Kreditlinie mit einem Gesamtvolumen von TEUR 1.000.000 (Vorjahr: TEUR 1.000.000) und einer Laufzeit bis Juli 2026
(Vorjahr: Juli 2026) für die TFG
Kommittierte Kreditlinie mit einem Gesamtvolumen von TEUR 15.000 (Vorjahr: TEUR 15.000) und einer Laufzeit bis September 2024
(Vorjahr: September 2023) für die paybox Bank AG
Die kommittierte Kreditlinie mit einem Gesamtvolumen von TEUR 200.000 zum 31. Dezember 2022 mit einer Laufzeit bis Okto-
ber 2024 für die TFG wurde im September 2023 beendet.
Euro Commercial Paper Programm mit einem maximalen Volumen in Höhe von TEUR 1.000.000 (Vorjahr: TEUR 1.000.000) für die
TFG
Zum 31. Dezember 2023 und 2022 waren diese Kreditlinien nicht ausgenutzt bzw. keine Commercial Papers begeben.
Sonstige Garantien
Sämtliche sonstige Garantien in der Höhe von TEUR 68.818 (Vorjahr: TEUR 71.319) wurden, ebenso wie im Vorjahr, für verbundenen Unter-
nehmen abgegeben. Mit der Garantie vom 10. November 2008 garantiert die Telekom Austria AG der Telekom Austria Personalmanagement
GmbH, dass die A1 Telekom Austria AG ihren aus dem Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag resultierenden Verpflichtungen nach-
kommt. Weiters garantiert die Telekom Austria AG im Falle des Nichtnachkommens der Verpflichtungen durch die A1 Telekom Austria AG, die
Telekom Austria Personalmanagement GmbH in die Lage zu versetzen, als wäre die A1 Telekom Austria AG ihren Verpflichtungen nachge-
kommen.
4 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung
4.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 40.078 (Vorjahr: TEUR 36.752) betreffen überwiegend Leistungen, wie beispielsweise Öffentlichkeitsar-
beit und Kommunikation, Koordination der Produktentwicklung sowie der technischen Infrastruktur, Rechts- und Steuerberatung sowie Betei-
ligungscontrolling, Leistungen im Zusammenhang mit dem Personalamt und Beamtendienstrecht, Gehalts- und Kollektivvertragsverhand-
lungen, welche auf Basis von Intercompany Agreements von der Telekom Austria AG an die A1 Telekom Austria AG, die A1 Digital
International GmbH, die Telekom Austria Personalmanagement GmbH, die A1 Tower Holding GmbH, die A1 Bulgaria EAD, die A1 Slovenija
d.d., die A1 Srbija d.o.o , die A1 Makedonija DOOEL, die A1 Hrvatska d.o.o. und an die Unitary enterprise A1 verrechnet werden.
4.2 Personalaufwand und Arbeitnehmer:innen
in TEUR
2023
2022
Gehälter
42.280
39.025
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
8.017
7.627
Aufwendungen für Abfertigungen
779
582
Aufwendungen Pensionskassen
946
1.069
Sonstige Sozialaufwendungen
103
136
Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
474
474
Personalaufwand
52.598
47.750
In der Summe der Gehälter ist ein Aufwand von TEUR 10 (Vorjahr: Aufwand TEUR 6) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen
enthalten.
Veränderungen der Rückstellungen sind in der GuV in folgenden Posten ausgewiesen
Sonstige personalbezogene Rückstellungen im Posten Gehälter
Abfertigungsrückstellung im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorge-
kassen
Pensionsrückstellung im Posten Soziale Aufwendungen
Lohnnebenkosten für sonstige personalbezogene Rückstellungen im Posten Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
Die durchschnittliche Zahl von Angestellten in Vollzeitkräften betrug 324 (Vorjahr: 310). Die durchschnittliche Zahl von Beamten in Vollzeit-
kräften betrug 8 (Vorjahr: 5).
4.3 Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Die Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen verteilen sich wie folgt:
in TEUR
2023
2022
Vorstände
328
450
leitende Angestellte
72
8
andere Arbeitnehmer
1.799
519
Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und
Pensionen
2.199
962
4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR
2023
2022
Sonstige betriebliche Steuern
122
38
Werkleistungen
5.965
6.963
Konzernleistungen
46
115
Rechts- und Beratungsaufwand
8.425
2.774
Übrige Aufwendungen
34.358
23.848
Sonstige betriebliche Aufwendungen
48.916
33.737
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Werkleistungen, Konzernleistungen und übrige Aufwendungen für Leistungen der A1
Telekom Austria AG in Höhe von TEUR 13.587 (Vorjahr: TEUR 13.600) enthalten.
Die Befreiung der Angaben zu Aufwendungen für den Abschlussprüfer, welche im Rechts- und Beratungsaufwand ausgewiesen sind, wird
gemäß § 238 (1) Z 18 letzter Satz UGB in Anspruch genommen.
4.5 Erträge aus Beteiligungen
In den Erträgen aus Beteiligungen sind Dividendenerträge der folgenden Gesellschaften enthalten (der Beitrag der TFG resultiert aus dem
Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag):
in TEUR
2023
2022
A1 Austria
340.000
304.000
Mobilkom BV
0
15.000
Belarus BV
65.000
133.900
TFG
14.787
17.251
Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen
419.787
470.151
Betreffend Name und Sitz der Gesellschaft siehe „Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen“ (Anlage 3).
Die Erträge aus sonstigen Beteiligungen enthalten Dividendenerträge der CEESEG Aktiengesellschaft (“CEESEG AG”) in der Höhe von
TEUR 390 (Vorjahr: TEUR 397).
4.6 Aufwendungen aus Finanzanlagen
Auf Basis aktueller Unternehmensbewertungen waren folgende Abschreibungen gemäß § 208 Abs 1 UGB erforderlich:
in TEUR
2023
2022
Belarus BV
44.400
309.800
Tower Mazedonien
6.500
0
Aufwendungen aus Finanzanlagen
50.900
309.800
Betreffend Name und Sitz der Gesellschaft siehe „Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen“ (Anlage 3).
4.7 Steuern vom Einkommen
Die Steuern vom Einkommen setzen sich wie folgt zusammen (Steuerertrag: positives Vorzeichen; Steueraufwand: negatives Vorzeichen):
in TEUR
2023
2022
Körperschaftsteuer (sonstige) laufend
76.111
87.307
Körperschaftsteuer (Gruppe) laufend
93.707
122.790
Körperschaftsteuer (sonstige) Vorperioden
590
50
Körperschaftsteuer Gruppe
18.185
35.432
Veränderung aktiver latenter Steuern
3.491
434
Abzugssteuer
29
13
Steuern vom Einkommen
21.647
34.985
„Körperschaftsteuer (Gruppe) laufend“ beinhaltet die positive Steuerumlage
Die Telekom Austria AG ist Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe iSd § 9 Körperschaftsteuergesetz und hat einen Gruppen- und Steu-
erumlagevertrag mit folgenden Gruppenmitgliedern abgeschlossen: A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Telekom Austria Personalma-
nagement GmbH, Telekom Finanzmanagement GmbH, wedify GmbH, World-Direct eBusiness solutions Gesellschaft m.b.H., paybox Bank
AG, mk Logistik GmbH, paybox Service GmbH und
A1 Open Fiber GmbH (Gründung im Mai 2022).
Ab 1. Jänner 2017 haben die Gruppenmitglieder an den Gruppenträger für von ihnen an den Gruppenträger übertragene Gewinne einen
linearen Steuersatz von 23%, unabhängig von der tatsächlich vom Gruppenträger entrichteten Steuer, zu bezahlen.
Gruppenmitglieder, die einen steuerlichen Verlust an die Gruppenträgerin weitergeben, erhalten keine Abgeltung, können diesen steuerli-
chen Verlust jedoch als gruppeninternen Verlust vortragen und mit zukünftigen steuerlichen Gewinnen gruppenintern zur Gänze verrechnen.
Somit entfällt in Höhe der gruppeninternen Verlustvorträge eine Umlagepflicht. Ein zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Gruppenmitglieds
nicht verrechneter gruppeninterner Verlustvortrag wird im Zuge der Vertragsbeendigung im gesellschaftsrechtlich erforderlichen Umfang
abgegolten.
Mit 1. Jänner 2023 trat ein grundlegend überarbeiteter neuer Gruppen- und Steuerumlagevertrag in Kraft. Ab 2023 sind dem Gruppenträ-
ger positive sowie negative steuerliche Ergebnisse in der Höhe des gesetzlichen Körperschaftsteuersatzes abzüglich eines halben Prozent-
punktes zu verrechnen.. Alte gruppeninterne Wartetastenverluste aus den Jahren vor 2023 sind weiterhin verwertbar.
Die gruppeninternen Verlustvorträge, für die keine Vorsorgen gebildet wurden, betragen TEUR 13.847 (Vorjahr: TEUR 13.418). Die Erhöhung
zum Vorjahr ergibt sich aufgrund geänderter Ergebnisse der paybox Bank AG für die Jahre 2016-2018 im Rahmen einer Betriebsprüfung.
Für jene Gesellschaften, mit denen ein aufrechter Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag mit einem Gruppenmitglied besteht, wurde in
der Vergangenheit keine Vorsorge für die gruppeninternen Verlustvorträge gebildet. Mit dem neu anzuwendenden Gruppenumlagevertrag
sind ab 2023 auch für diese Gesellschaften die allgemeinen Regelungen der Steuerumlagen anzuwenden.
Im Berichtsjahr wurden auf Ebene des Gruppenträgers mangels Bestehens keine Verlustvorträge mehr verrechnet.
Der Steueraufwand von TEUR 3.491 beinhaltet im Wesentlichen den Effekt aus der Auflösung der passiven latenten Steuern, welche sich aus
der laufenden Abschreibung des gem. § 202 (1) UGB bewerteten Anlagevermögens des Teilbetriebes „AT Towers“ für den Zeitraum 1. Jänner
2023 bis 30. März 2023 ergibt.
Mit dem am 31. Dezember 2023 in Österreich in Kraft getretenen Mindestbesteuerungsgesetz („MinBestG“) wurden die OECD-Mustervor-
schriften sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar
Two“) im österreichischen Recht umgesetzt. Das Mindestbesteuerungsgesetz ist für Wirtschaftsjahre, die ab 31. Dezember 2023 beginnen,
anzuwenden.
Die in diesem Zusammenhang in § 198 Abs 10 Z4 UGB neu geregelte, verpflichtend anzuwendende Ausnahme der Bilanzierung von latenten
Steueransprüchen und -verbindlichkeiten, die sich aus der Einführung des Mindestbesteuerungsgesetzes, bzw. vergleichbaren ausländi-
schen Steuergesetzen, ergeben, wurde von der Telekom Austria AG angewendet. Laufende Steuern aus der Umsetzung der österreichischen
bzw. vergleichbaren ausländischen Steuergesetzen waren mangels Anwendbarkeit zum 31.12.2023 nicht zu erfassen.
Die Telekom Austria AG evaluiert aktuell die künftigen möglichen Auswirkungen des MinBestG, wobei aus derzeitiger Sicht nicht mit einer
Steuerbelastung zu rechnen ist.
5 Sonstige Angaben
5.1 Bezüge der Organe der Gesellschaft
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind in Anhangangabe 6 ersichtlich. Die Bezüge des Vorstandes (das Grundgehalt von
Siegfried Mayrhofer ist bis zu seinem Ausscheiden enthalten, die variable Jahresvergütung beinhaltet das gesamte Jahr 2022) und des Auf-
sichtsrates sind in folgender Tabelle dargestellt:
in TEUR
2023
2022
Grundgehalt (inkl. Sachbezüge)
1.565
1.680
Variable Jahresvergütung (Short Term Incentive - "STI")
2.333
2.428
Mehrjährige aktienbasierte Vergütung aus dem Long Term Incentive Program*
712
1.334
Abfertigungszahlung
871
0
Bezüge Vorstand
5.481
5.442
Aufsichtsratsvergütungen
380
365
*Die Vergütung bezieht sich 2023 auf die Auszahlung der Tranche LTI 2020 (2022: auf LTI 2019). Details zu den Auszahlungen der einzelnen LTI Tranchen sind unter Punkt
5.2 enthalten.
5.2 Long-Term Incentive (LTI) Program
Die A1 Group hat 2010 ein Long Term Incentive Program (LTI) eingeführt. Die Teilnehmer des Programms sind die Mitglieder des Vorstandes
der Telekom Austria AG. Diese müssen ein Eigeninvestment in Telekom-Austria-Aktien, abhängig von ihrem jährlichen Fixgehalt (brutto), bis
zum Ende der Behaltefrist (mindestens drei Jahre) hinterlegen. Die Berechnung der entsprechend gewährten Anzahl der fiktiven Bonusak-
tien erfolgt für jede Tranche separat mit dem Durchschnittskurs der Telekom-Austria-Aktie über einen definierten Zeitraum. Als Leistungszeit-
raum für das Erreichen der Ziele wurden je drei Jahre festgelegt. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festge-
legt. Am Anspruchstag (frühestens drei Jahre nach der Gewährung) werden bei voller Zielerreichung fiktive Bonusaktien im doppelten
Ausmaß des Eigeninvestments an die Teilnehmer zugeteilt, die Abgeltung erfolgt in bar. Das Recht ist nicht übertragbar. Werden die Ziele zu
mehr als 100% erfüllt, werden proportional entsprechend mehr fiktive Bonusaktien zugeteilt. Wenn die Zielerreichung 175% übersteigt, ist
die Zuteilung der fiktiven Bonusaktien auf 350% des Eigeninvestments limitiert. Im Falle einer wesentlichen Zielverfehlung werden keine Ak-
tien zugeteilt.
Für die 14. Tranche (LTI 2023) und 13. Tranche (LTI 2022) wurden folgende Schlüsselindikatoren bestimmt:
Operating Return on Invested Capital („Operating ROIC“), gewichtet mit 34%
Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 33%
zwei Environment, Social & Corporate Governance „ESG“ Ziele
LTI 2023: Reduktion des Gender- und Schließung des Equal-Pay Gap‘s bis zum Jahresende 2025, gewichtet mit 16%, und Reduktion
des Kohlenstoff-Fußabdrucks bis zum Jahresende 2025 in Übereinstimmung mit der von der Science Based Targets Initiative geneh-
migten Emissionsreduktionskurve, gewichtet mit 17 %
LTI 2022: Steigerung der Energieeffizienz bis 2024, gewichtet mit 20%, und Steigerung der Trainingsstunden pro Mitarbeiter, ge-
wichtet mit 13%.
Die Schlüsselindikatoren für die zwölfte Tranche (LTI 2021) und die elfte Tranche (LTI 2020) lauten:
Operating ROIC, gewichtet mit 34%
Umsatzmarktanteil der A1 Group, gewichtet mit 33%
nachhaltige Finanzierung (langfristige Finanzierung in den Jahren 2021–2023 bzw. 2020–2022 mit „Green Bonds“ oder anderen
nachhaltigen Finanzinstrumenten, gewichtet mit 33%) als.
Für die zehnte Tranche (LTI 2019) wurde der ROIC und der Umsatzmarktanteil der A1 Group (gewichtet mit je 50%) als Schlüsselindikatoren
bestimmt.
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr noch nicht ausbezahlten Tranchen zusammen:
LTI 2023
LTI 2022
LTI 2021
Zeitpunkt der Gewährung
1. Juni 2023
1. Juni 2022
1. Juni 2021
Programmbeginn
1. Jänner 2023
1. Jänner 2022
1. Jänner 2021
Ende Erdienungszeitraum
31. Dezember 2025
31. Dezember 2024
31. Dezember 2023
Anspruchstag
1. Juni 2026
1. Juni 2025
1. Juni 2024
Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt
60.814
70.341
81.387
Anpassung ETS Aktiensplit
10.338
11.958
13.836
Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums
71.152
82.299
95.223
Erwartete Zielerreichung
100,00%
118,80%
125,50%
Erwartete Bonusaktien
142.305
195.542
239.009
Maximale Bonusaktien*
249.033
288.046
333.280
Beizulegender Zeitwert des Programms in TEUR
1.064
1.280
1.766
* Unter Berücksichtigung der Zuteilung im doppelten Ausmaß des Eigeninvestments.
Wie unter Punkt 1 beschrieben, wurden die Aktien an der EuroTeleSites AG im Verhältnis 4:1 ausgegeben. Als Konsequenz dieses Aktiensplits
wurden die Aktien des Eigeninvestments der Vorstände mit Beschluss des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates vom 18. Dezember
2023 um den Faktor 1,17 erhöht. Die Erhöhung des Eigeninvestments ist in der Zeile „Anpassung ETS Aktiensplit“ ersichtlich.
Die Verteilung der Eigeninvestments zum Gewährungszeitpunkt und am Ende des Erdienungszeitraums auf die Vorstandsmitglieder ist in
folgender Tabelle dargestellt:
LTI 2023
LTI 2022
LTI 2021
Investment in Stück
Gewährung
Ende
Gewährung
Ende
Gewährung
Ende
Thomas Arnoldner
26.377
30.861
23.252
27.204
26.970
31.555
Alejandro Plater
29.015
33.947
25.577
29.925
29.667
34.710
Siegfried Mayrhofer
5.423
6.345
21.513
25.170
24.750
28.958
Eigeninvestment
60.814
71.152
70.342
82.299
81.387
95.223
Der ausgeschiedene Finanzvorstand Siegfried Mayrhofer partizipiert am LTI Program nur anteilig bis zum 31. August 2023, dem Ende seiner
Bestellung (siehe Anhangsangabe 6). Für LTI 2023 wurde dies bereits entsprechend im Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt berück-
sichtigt. Für LTI 2022 und LTI 2021 wird der verkürzte Leistungszeitraum bei der zukünftigen Auszahlung, und demensprechend auch im
beizulegenden Zeitwert des Programms, berücksichtigt.
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen und die tatsächliche Zielerreichung der im laufenden und vorigen Geschäftsjahr in
bar ausbezahlten Tranchen zusammen:
LTI 2020
LTI 2019
Zeitpunkt der Gewährung
1. August 2020
1. August 2019
Programmbeginn
1. Jänner 2020
1. Jänner 2019
Ende Erdienungszeitraum
31. Dezember 2022
31. Dezember 2021
Anspruchstag
1. August 2023
1. August 2022
Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt
75.770
77.618
Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums
75.770
77.618
Tatsächliche Zielerreichung
80,30%
112,80%
Zugeteilte Bonusaktien je Eigeninvestment
1,61
2,26
Zugeteilte Bonusaktien
121.687
175.106
Durchschnittskurs am Ende des Erdienungszeitraums in Euro
5,85
7,62
Vergütung in TEUR
712
1.334
Die Verteilung der Eigeninvestments auf die Vorstandsmitglieder ist in folgender Tabelle dargestellt:
Investment in Stück
LTI 2020
LTI 2019
Thomas Arnoldner
25.046
26.534
Alejandro Plater
27.551
26.534
Siegfried Mayrhofer
23.173
24.550
Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums
75.770
77.618
Für den zukünftig erwarteten Aufwand des LTI-Programms besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Rückstellung,
welche auf Basis von beizulegenden Zeitwerten errechnet wurde. Die beizulegenden Zeitwerte werden auf Basis der erwarteten Erreichung
der Leistungskriterien und des erwarteten Aktienpreises, der auf einem Binomialbaumverfahren zur Aktienkursmodellierung beruht, ermit-
telt. Erwartete Dividenden wurden ebenfalls in die Berechnung des Aktienpreises einbezogen. Die Rückstellung wird über den Leistungszeit-
raum verteilt aufgebaut.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde ein Aufwand für das LTI Programm in Höhe von TEUR 2.043 (Vorjahr: TEUR 935) bzw. ein Ertrag
aus der Auflösung von TEUR 188 (Vorjahr: TEUR 0) erfasst.
5.3 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag aufgetreten, die Auswirkungen auf die Bilanz oder die Gewinn- und Verlust-
rechnung haben.
6 Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats
Vorstand
Alejandro Plater Vorstandsvorsitzender
Thomas Arnoldner Stellvertreter des Vorsitzenden
Siegfried Mayrhofer bis 31. August 2023
Aufsichtsrat
Edith Hlawati Aufsichtsratsvorsitzende
Carlos García Moreno Elizondo Stellvertreter der Vorsitzenden
Karin Exner-Wöhrer
Peter Hagen
Carlos M. Jarque
Alejandro Cantú Jiménez
Peter F. Kollmann
Oscar Von Hauske Solís
Daniela Lecuona Torras
Gottfried Kehrer
Alexander Sollak
Renate Richter
Gerhard Bayer
Christine Catasta bis 7. Juni 2023
Stefan Fürnsinn seit 7. Juni 2023
Franz Valsky seit 1. Jänner 2023
Wien, am 2. Februar 2024
Der Vorstand
Alejandro Plater
CEO
Thomas Arnoldner
Deputy CEO
Anlage 1
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2023
Anschaffungskosten
in TEUR
Stand am
Zugänge
Zugang
durch
Spaltung
Übertragung
durch Spaltung
Abgang aus
Spaltung
Abgänge
Umbuchung
Stand am
01.01.23
01.01.23
30.03.23
31.03.23
31.12.23
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
gewerbliche Schutzrechte
u. ähnliche Rechte
0
0
60
60
0
0
0
0
Firmenwerte
0
0
760.198
760.198
0
0
0
0
Geleistete Anzahlungen
0
195
860
857
0
0
198
0
0
195
761.118
761.115
0
0
198
0
2. Sachanlagen
Technische Anlagen und
Maschinen
0
2.011
876.031
880.327
0
51
2.337
0
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
0
3
3
0
0
0
0
Anlagen in Bau
0
2.940
6.161
6.962
0
0
2.139
0
0
4.951
882.195
887.292
0
51
198
0
3. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
8.383.057
0
0
339.838
820.501
25.000
0
7.877.394
Beteiligungen
543
0
0
0
514
0
0
1.057
Sonstige Ausleihungen
411
0
0
0
0
292
0
119
8.384.011
0
0
339.838
819.987
25.292
0
7.878.570
Summe Anlagen
8.384.011
5.146
1.643.313
1.308.569
819.987
25.343
0
7.878.570
kumulierte Abschreibungen
in TEUR
Stand am
Zugänge
Zugang
durch
Spaltung
Übertragung
durch
Spaltung
Abgang
aus
Spaltung
Abgänge
Stand
am
Buchwert
am
Buchwert
am
01.01.23
01.01.23
30.03.23
31.03.23
31.12.23
31.12.23
31.12.22
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
gewerbliche Schutzrechte
u. ähnliche Rechte
0
6
0
0
6
0
0
0
0
Firmenwerte
0
38.010
0
0
38.010
0
0
0
0
Geleistete Anzahlungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
38.016
0
0
38.016
0
0
0
0
2. Sachanlagen
Technische Anlagen und
Maschinen
0
18.584
0
0
18.584
0
0
0
0
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Anlagen in Bau
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
18.584
0
0
18.584
0
0
0
0
3. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
312.566
50.900
0
-6.500
0
0
356.966
7.520.427
8.070.491
Beteiligungen
0
0
0
0
0
0
0
1.057
543
Sonstige Ausleihungen
73
0
0
0
0
54
19
100
338
312.639
50.900
0
-6.500
0
54
356.985
7.521.584
8.071.372
Summe Anlagen
312.639
107.500
0
0
63.100
54
356.985
7.521.584
8.071.372
Anlage 2
Entwicklung der Finanzanlagen für das Geschäftsjahr 2023
Anschaffungskosten
in TEUR
Stand
am
Zugäng
e
Zugang durch
Spaltung
Übertragung durch
Spaltung
Abgang aus
Spaltung
Abgäng
e
Stand am
01.01.23
01.01.23
30.03.23
31.03.23
31.12.23
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
A1 Austria
4.596.60
6
0
0
0
0
0
4.596.606
TFG
5.571
0
0
0
0
0
5.571
Kroatien BV
545.056
0
0
0
0
0
545.056
Mobilkom BV
364.522
0
0
0
0
0
364.522
CEE BV
281.705
0
0
0
0
25.000
256.705
Belarus BV
974.700
0
0
0
0
0
974.700
Mazedonien BV
218.434
0
0
0
0
0
218.434
Bulgarien BV
915.800
0
0
0
0
0
915.800
Tower Holding
135
0
0
820.366
820.501
0
0
Tower Bulgarien
124.882
0
0
124.882
0
0
0
Tower Kroatien
153.734
0
0
153.734
0
0
0
Tower Mazedonien
41.606
0
0
41.606
0
0
0
Tower Serbien
70.426
0
0
70.426
0
0
0
Tower Slowenien
89.880
0
0
89.880
0
0
0
8.383.05
7
0
0
339.838
820.501
25.000
7.877.394
2. Beteiligungen
CEESEG AG
543
0
0
0
0
0
543
EuroTeleSites AG
0
0
0
0
514
0
514
543
0
0
0
514
0
1.057
3. Sonstige Ausleihungen
Sonstige Ausleihungen
411
0
0
0
0
292
119
Finanzanlagen
8.384.01
1
0
0
339.838
819.987
25.292
7.878.570
Betreffend Name und Sitz der Gesellschaft siehe „Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen“ (Anlage 3).
kumulierte Abschreibungen
in TEUR
Stand am
Zugänge
Zugang
durch
Spaltung
Übertragung
durch
Spaltung
Zu/Abgan
g aus
Spaltung
Abgäng
e
Stand am
Buchwert
am
Buchwert
am
01.01.23
01.01.2
3
30.03.23
31.03.23
31.12.23
31.12.23
31.12.22
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
A1 Austria
0
0
0
0
0
0
0
4.596.606
4.596.606
TFG
2.766
0
0
0
0
0
2.766
2.805
2.805
Kroatien BV
0
0
0
0
0
0
0
545.056
545.056
Mobilkom BV
0
0
0
0
0
0
0
364.522
364.522
CEE BV
0
0
0
0
0
0
0
256.705
281.705
Belarus BV
309.800
44.400
0
0
0
0
354.200
620.500
664.900
Mazedonien BV
0
0
0
0
0
0
0
218.434
218.434
Bulgarien BV
0
0
0
0
0
0
0
915.800
915.800
Tower Holding
0
0
0
0
0
0
0
0
135
Tower Bulgarien
0
0
0
0
0
0
0
0
124.882
Tower Kroatien
0
0
0
0
0
0
0
0
153.734
Tower Mazedonien
0
6.500
0
-6.500
0
0
0
0
41.606
Tower Serbien
0
0
0
0
0
0
0
0
70.426
Tower Slowenien
0
0
0
0
0
0
0
0
89.880
312.566
50.900
0
- 6.500
0
0
356.966
7.520.427
8.070.491
2. Beteiligungen
CEESEG AG
0
0
0
0
0
0
0
543
543
EuroTeleSites AG
0
0
0
0
0
0
0
514
0
0
0
0
0
0
0
0
1.057
543
3. Sonstige Ausleihungen
Sonstige Ausleihungen
73
0
0
0
0
54
19
100
338
Finanzanlagen
312.639
50.900
0
- 6.500
0
54
356.985
7.521.584
8.071.372
Anlage 3
Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2023
Verwendete
Kapitalanteil
Eigenkapital
Jahresergebnis
Name und Sitz der Gesellschaft
Abkürzung
%
TEUR
TEUR
A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien
A1 Austria
100,0%
1.038.012
299.753
Telekom Finanzmanagement GmbH, Wien
TFG
100,0%
2.803
14.787
Kroatien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
Kroatien BV
100,0%
468.130
3
Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien
Mobilkom BV
100,0%
295.980
219
mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
CEE BV
100,0%
559.666
52.334
mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
Belarus BV
100,0%
621.776
17.908
mobilkom Mazedonien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
Mazedonien BV
100,0%
199.355
8
mobilkom Bulgarien BeteiligungsverwaltungsgmbH, Wien
Bulgarien BV
100,0%
896.971
30
A1 Tower Holding GmbH, Wien
Tower Holding
Abgang *
-
-
A1 Towers Bulgaria Holding GmbH, Wien
Tower Bulgarien
Abgang *
-
-
A1 Towers Croatia Holding GmbH, Wien
Tower Kroatien
Abgang *
-
-
A1 Towers Macedonia Holding GmbH, Wien
Tower Mazedonien
Abgang *
-
-
A1 Towers Serbia Holding GmbH, Wien
Tower Serbien
Abgang *
-
-
A1 Towers Slovenia Holding GmbH, Wien
Tower Slowenien
Abgang *
-
-
Abgang*) Im Zuge der Spaltung sind die Beteiligungen wie in Punkt 1 beschrieben ausgeschieden.
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Inhaltsverzeichnis
LAGEBERICHT
Geschäftsumfeld
Finanzielle Leistungsindikatoren
Beteiligungen
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024
Risiko-
und Chancenmanagement
Sonstige Angaben
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Lagebericht
der Telekom Austria Aktiengesellschaft für
den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023
Geschäftsumfeld
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung war im Jahr 2023 anhaltend starkem Druck ausgesetzt. Neben geopolitischen Krisen war das Berichtsjahr geprägt von
fortwährend hohen, wenn auch etwas geringeren Inflationsraten als im Vorjahr, die nach wie vor die Kaufkraft und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage belas-
ten. Insgesamt verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum weiter und der Weltwirtschaftsausblick wurde im Vergleich zur vorherigen Prognose nach unten
korrigiert.
Ausgehend von einem hohen Niveau Ende 2022, verzeichneten die Inflationsraten im Laufe des Jahres 2023 sowohl in den USA als auch in Europa einen Rück-
gang. In den USA sank die Inflation von einem Höchststand von 9,1 % im Juni 2022 auf 6,45 % Anfang 2023, bevor sie im Oktober 2023 mit 3,2 % den niedrigs-
ten Stand seit März 2021 erreichte. In der Eurozone erreichte die Inflation im Oktober 2022 ihren Höchststand mit 10,6 % und verringerte sich im Laufe des
Jahres 2023 von 8,6 % zu Beginn des Jahres auf 2,4 % im November 2023.
Im Berichtsjahr erhöhte die US-Notenbank (Fed) ihren kurzfristigen Leitzins von einer Spanne von 4,25 % bis 4,50 % in vier Zinsschritten auf 5,25 % bis 5,50 %
1
.
Die Europäische Zentralbank nahm im Jahr 2023 insgesamt sechs Zinserhöhungen vor, wodurch der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze
für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität von 2,5 %, 2,75 % bzw. 2,0 % auf 4,5 %, 4,75 % bzw. 4,0 % erhöht wurden. Am 15. Juni 2023 kün-
digte die EZB außerdem an, dass die Reinvestition von Vermögenswerten im Asset Purchase Programme (APP) ab Juli 2023 beendet wird. Was das Pandemie-
Notfallankaufprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) betrifft, wurden die Nettoankäufe Ende März 2022 eingestellt, Reinvestitionen der
fälligen Tilgungsbeträge aus PEPP-Beständen sollen aber mindestens bis Ende 2024 erfolgen und können flexibel wieder angelegt werden
2
.
Am 1. Jänner 2023 führte Kroatien den Euro als Währung ein und ist damit das zwanzigste Mitglied der Eurozone. Zudem trat Kroatien auch dem Schengen-
Raum bei, der Reise- und Verkehrsfreiheit zwischen den teilnehmenden Ländern ohne Grenzkontrollen ermöglicht. Der Beitritt zum Schengenraum wird der
wichtigen Tourismusbranche Kroatiens, die 20 % des Bruttoinlandsprodukts ausmacht, voraussichtlich einen Schub geben.
Entwicklung des realen BIP und Inflation in den Märkten der A1 Group (in %)
3
2022
2023e
BIP
Inflation
BIP
Inflation
BIP
Inflation
Österreich
4,8
8,6
0,1
7,8
0,8
3,7
Bulgarien
3,4
13,0
1,7
8,5
3,2
3,0
Kroatien
6,2
102,7
2,7
8,6
2,6
4,2
Belarus
-3,7
15,2
1,6
4,7
1,3
5,7
Serbien
2,3
12,0
2,0
12,4
3,0
5,3
Slowenien
2,5
8,8
2,0
7,4
2,2
4,2
Nordmazedonien
2,1
14,2
2,3
10,0
3,2
4,3
Laut dem im Jänner 2024 vom IWF veröffentlichten Weltwirtschaftsausblick wird das globale Wirtschaftswachstum voraussichtlich von 3,5 % im Jahr 2022 auf
durchschnittlich 3,1 % im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 fallen. Hierbei gibt es jedoch erhebliche Schwankungen in den zugrunde liegenden Wachstumskur-
ven der großen Volkswirtschaften, mit stärkeren Prognosen für die USA und Abwärtsrevisionen für China und den Euroraum. Das Wachstum im Euroraum wird
voraussichtlich von 3,3 % im Jahr 2022 auf 0,5 % im Jahr 2023 fallen, bevor es im Jahr 2024 auf 0,9 % steigt. Die Prognose wurde im Vergleich zu vorangegange-
nen Projektionen vom Oktober 2023 für 2023 und 2024 um jeweils 0,2 und 0,3 Prozentpunkte nach unten korrigiert. Auch hier finden sich markante Unter-
schiede im Wachstum zwischen den großen Volkswirtschaften im Euroraum im Jahr 2023
4
.
1
Quelle: https://www.federalreservae.gov/monetarypolicy/publications/mpr_default.htm
2
Quellen: https://www.ecb.europa.eu/pub/projections/html/ecb.projections202309_ecbstaff~4eb3c5960e.de.html
https://www.oenb.at/isawebstat/stabfrage/createReport?lang=DE&report=2.2
3
Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023
4
Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Abspaltung des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“ („EuroTeleSites”)
Am 22. September 2023 hat die Telekom Austria AG ihr Funkturmgeschäft („Tower-Geschäft“) unter der neu gegründeten EuroTeleSites AG an der Wiener
Börse gelistet. Die übertragenen Gesellschaften bilden die EuroTeleSites Group, siehe Anhangangabe (34). In der außerordentlichen Hauptversammlung am 1.
August 2023 haben die Aktionär:innen der Telekom Austria AG der Spaltung zugestimmt.
Die Aktien an der EuroTeleSites AG wurden am 22. September 2023 verhältniswahrend an die Aktionär:innen der Telekom Austria AG ausgegeben, somit ist
das oberste Mutterunternehmen der EuroTeleSites Group, ebenso wie in der A1 Group, die América Móvil. Für vier Aktien an der Telekom Austria AG erhielten
Aktionär:innen jeweils eine EuroTeleSites-Aktie. Die Telekom Austria AG erhielt somit für ihre eigenen Aktien 103.789 Stück EuroTeleSites-Aktien im Wert von
TEUR 514. Sie ist darüber hinaus nicht an der EuroTeleSites beteiligt.
Die abgespaltene, passive Infrastruktur der Funktürme umfasst Komponenten, die nicht unmittelbar dem Mobilfunknetz zugeordnet werden, wie etwa Funda-
mente und Metallkonstruktionen, Container, Klimageräte, Stromversorgung und andere unterstützende Systeme.
Operative Auswirkungen
Durch die Auslagerung der passiven Infrastruktur wird nicht nur eine effizientere Budgetallokation ermöglicht, sondern auch ein verstärkter Fokus auf das
Kerngeschäft der A1 Group erzielt. Die A1 Group hat sich vertraglich den langfristigen Zugang zu den Funktürmen als Ankermieter über lokale Master Lease
Agreements mit den lokalen EuroTeleSites Betriebsgesellschaften gesichert. Die Vertragsdauer ist unbefristet, jedoch ist eine Kündigung durch die A1 Group
zum Ende des 8., 16. und 24. Vertragsjahres, durch die EuroTeleSites Group erstmals zum Ende des 24. Vertragsjahres und nach dem 24. Vertragsjahr durch
beide Parteien unter Einhaltung einer 36-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Es besteht ein Inflationsschutz. Die Miete
und sonstige Preiselemente werden jährlich um 85 % der jährlichen Anpassung des Verbraucherpreisindex, maximal jedoch um 3 % pro Jahr, angepasst. Die
Preise für Stahlkomponenten bei zusätzlich beauftragten Modifikationen sind entsprechend dem Stahlpreisindex anzupassen.
Für neu zu errichtende Funktürme hat die A1 Group freie Wahl bei der Auswahl des Funkturmunternehmens. Aktuell plant die A1 Group, in den kommenden
fünf Jahren etwa tausend Standorte in Zusammenarbeit mit der EuroTeleSites Group auszubauen. Bei erheblicher finanzieller Schieflage oder vertragswidriger
Veräußerung von Infrastruktur in erheblichem Umfang bei bzw. durch eine EuroTeleSites Betriebsgesellschaft, steht der A1 Group auf Länderebene ein Rück-
kaufsrecht in Bezug auf die Funktürme zu. Die A1 Group stellt der EuroTeleSites Group temporär bestimmte Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen zur
Verfügung (z.B. SAP-bezogene Leistungen).
Zum 30. Juni 2023 umfasste das Funkturm-Portfolio 13.225 Makro-Standorte in Österreich, Bulgarien, Kroatien, Serbien, Slowenien und Nordmazedonien.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 betrug EUR 8.247 Mio. (Vorjahr: EUR 8.944 Mio.). Das Anlagevermögen sank im Geschäftsjahr 2023 primär aufgrund
des Abgangs der Beteiligungen im Zusammenhang mit der Abspaltung der EuroTeleSites AG, auf EUR 7.522 Mio. (Vorjahr: EUR 8.071 Mio.).
Der Rückgang des Umlaufvermögens um EUR 147 Mio. auf EUR 7.201 Mio. per 31. Dezember 2023 resultierte im Wesentlichen aus niedrigeren Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash-Pooling.
Der Umsatz legte im Geschäftsjahre 2023 um 9,0 % auf EUR 41 Mio. zu.
Das Betriebsergebnis sank im Geschäftsjahr 2023 auf EUR -116 Mio. (Vorjahr: EUR -44 Mio.).
Die Erträge aus Beteiligungen gingen auf EUR 420 Mio. zurück (Vorjahr: EUR 470 Mio.). Dies ist vor allem auf eine niedrigere Dividendenausschüttung der
moblikom Belarus Beteiligungsverwaltung im Vergleich zum Jahr 2022 zurückzuführen.
Bei den Aufwendungen aus Finanzanlagen in Höhe von EUR 51 Mio. (Vorjahr: Nettoerträge in Höhe von EUR 310 Mio.) handelte es sich primär um Abschrei-
bungen bei der moblikom Belarus Beteiligungsverwaltung. Die Zinsaufwendungen stiegen im Jahr 2023 auf EUR 47 Mio. (Vorjahr: EUR 40 Mio.)
Bedingt durch die zuvor beschriebenen Faktoren stieg das Ergebnis vor Steuern auf EUR 240 Mio. (Vorjahr: EUR 79 Mio.).
Unter dem Posten Steuern vom Einkommen wurde für 2023 ein Ertrag von EUR 22 Mio. ausgewiesen (Vorjahr: EUR 35 Mio.), der im Wesentlichen aus der
Konzernsteuerumlage resultierte.
Im Geschäftsjahr 2023 entfielen EUR 1.428 auf den Zugang aus Umgründung.
Der Jahresüberschuss betrug im Geschäftsjahr 2023 EUR 1.690 Mio. (Vorjahr: EUR 114 Mio.).
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von EUR 0,36
(Vorjahr: EUR 0,32) je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.
Im Folgenden wird auf die für die Telekom Austria AG wichtigsten finanz- bzw. erfolgswirtschaftlichen Kennzahlen eingegangen:
Die Eigenmittelquote gemäß § 23 URG betrug zum 31. Dezember 2023 89,7 % (31.12.2022: 75,3 %). Die Kennzahl errechnet sich aus der Summe des
Eigenkapitals dividiert durch das Gesamtkapital.
Die „fiktive Schuldentilgungsdauer“ gemäß § 24 URG betrug zum 31. Dezember 2023 0,5 Jahre (Vorjahr: 7,3 Jahre). Die „fiktive Schuldentilgungs-
dauer“ zeigt an, wie viele Jahre auf Basis des Ergebnisses vor Steuern die Rückzahlung der Gesamtschulden theoretisch dauert.
Die Eigenkapitalrentabilität (Verhältnis aus EBIT zum Eigenkapital) betrug 3,4 % (Vorjahr: 1,7 %). Die Gesamtkapitalrentabilität (Verhältnis aus EBIT
zum Gesamtkapital) betrug 3,1 % (Vorjahr: 1,3 %).
Die Nettoverschuldung ergibt sich als Saldo des verzinslichen Fremdkapitals und der flüssigen Mittel. Zum 31.Dezember 2023 betrug die Nettover-
schuldung EUR 754 Mio. (Vorjahr: EUR 2.119 Mio.).
Im Berichtsjahr wurden neben den sonstigen operativen Geldflüssen, Dividenden in der Höhe von EUR 425 Mio. (Vorjahr 689) von Tochterunterneh-
men vereinnahmt, Dividenden in der Höhe von EUR 213 Mio. Euro (Vorjahr 186) an die Eigentümer ausgeschüttet sowie Verbindlichkeiten gegenüber
Bankinstituten in der Höhe von EUR 300 Mio. (Vorjahr 0) getilgt.
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Beteiligungen
A1 Group war zum 31. Dezember 2023 neben Österreich in weiteren sechs europäischen Ländern erfolgreich positioniert
5
)
:
Einwohner:innen
BIP pro Kopf
Mobilfunkkund:innen
RGUs
in Millionen
in USD
in Millionen
Marktposition
in Millionen
Marktposition
Österreich
9,0
67.900
5,2
#1
2,9
#1
Bulgarien
6,5
33.800
3,8
#1
1,2
#2
Kroatien
3,9
40.200
2,0
#2
0,7
#2
Belarus
9,2
22.600
4,9
#2
0,8
#2
Slowenien
2,1
48.300
0,7
#2
0,2
#4
Serbien
6,7
23.900
2,4
#3
n.a.
n.a.
Nordmazedonien
2,1
20.300
1,1
#1
0,4
#2
Im Bereich der Mobilkommunikation betreute die A1 Group per Jahresende 2023 rund 25,2 Millionen Kund:innen (2022: 23,9 Millionen), wovon rund 5,1
Millionen auf A1 Digital entfielen; der Festnetzbereich zählte in Summe rund 6,3 Millionen umsatzgenerierende Einheiten (RGUs), 1,1 % mehr als im Vorjahr.
A1 Austria, der größte Telekommunikationsanbieter in Österreich hatte per Jahresende 5,1 Millionen Kund:innen (-0,6%). Im Festnetz sank die Anzahl der
RGUs im Jahr 2023 um 3,4 % auf rund 2,8 Millionen.
A1 Bulgaria EAD, der größte Mobilkommunikationsanbieter in Bulgarien, hatte per Jahresende 2023 rund 3,8 Millionen Kund:innen (+0,2 %). Im Festnetz stieg
die Anzahl der RGUs im Jahr 2023 um 5,2 % auf rund 1,2 Millionen.
Unitary enterprise A1, der zweitgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Belarus, betreute per Jahresende 2023 rund 4,9 Millionen Kund:innen (+0,0 %). Im
Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2023 um 12,7 % auf rund 0,9 Millionen.
A1 Hrvatska, d.o.o., der zweitgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Kroatien, zählte per Jahresende 2023 rund 2,1 Millionen Kund:innen (+2,8 %). Im Fest-
netz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2023 um 2,1 % auf rund 0,7 Millionen.
A1 Srbija d.o.o., der drittgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Serbien, hatte per Ende 2023 rund 2,4 Millionen Kund:innen (+0,3 %).
A1 Slovenija d.d., der zweitgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Slowenien, betreute per Jahresende 2023 rund 0,7 Millionen Kund:innen (-0,6 %). Im
Festnetz sank die Anzahl der RGUs im Jahr 2023 um 7,3 % auf rund 0,2 Millionen.
A1 Makedonija DOOEL zählte Ende des Jahres 2023 rund 1,1 Millionen Kund:innen (+1,6 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2023 um 1,5 % auf
rund 0,4 Millionen.
5
Quelle für Einwohner sowie BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org (21. November 2023), jüngste verfügbare Daten für das Jahr: 2022; Werte
gerundet.
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024
Die A1 Group erwartet für das Geschäftsjahr 2024 ein Umsatzwachstum von 3-4 %, das hauptsächlich auf höhere Erlöse aus Dienstleistungen zurückzuführen
ist. Es ist davon auszugehen, dass sowohl die internationalen Märkte als auch Österreich zu diesem Wachstum beitragen werden. Wie im Geschäftsjahr 2023
sind die wesentlichen Wachstumstreiber wertsichernde Maßnahmen, Upselling im Endkundengeschäft sowie eine starke Entwicklung des Solution-Geschäfts.
Ein weiterer Rückgang im Sprachgeschäft und im internationalen Vorleistungsgeschäft (Wholesale) in Österreich sowie geringere Umsätze aus Zusammenschal-
tung aufgrund regulatorisch bedingter Reduktion der Terminierungsentgelte innerhalb der EU werden sich dämpfend auf das Wachstum auswirken.
Der belarussische Rubel wertete im Jahr 2023 um durchschnittliche 15 % ab und übte damit Druck auf das Umsatz- und EBITDA-Wachstum aus. Es wird erwar-
tet, dass die Währung auch im Jahr 2024 im Vergleich zum Euro an Wert verlieren wird.
Auf der Kostenseite geht das Management davon aus, dass die Personal- und Stromkosten die wesentlichen Kostentreiber sein werden. Zudem wird erwartet,
dass Kosten in Verbindung mit Umsatzwachstum, beispielsweise für Content oder Lizenzen etc., ebenfalls steigen werden. Um den Kostensteigerungen entge-
genzuwirken, wird die A1 Group Effizienzprojekte und Transformationsinitiativen betreiben.
Das Management rechnet für das Geschäftsjahr 2024 mit Anlagenzugängen (CAPEX) exklusive Investitionen für Spektrum von rund EUR 800 Mio. Die A1 Group
wird weiterhin einen Fokus auf den Ausbau ihrer Glasfasernetze und ihrer 5G-Netze sowohl in Österreich als auch international legen. Im Jahr 2024 ist der
temporär niedrigere CAPEX exklusive Spektrum im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 auf Einsparungen sowohl in Österreich als auch international zurückzu-
führen. Die wesentlichen Treiber sind die Neubeurteilung von nicht-kritischen Projekten, ein niedrigerer CAPEX im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 aufgrund
der Abspaltung des Funkturmgeschäfts sowie ein niedrigerer CAPEX für den Glasfaserausbau in der CEE-Region, in den im Geschäftsjahr 2023 verstärkt inves-
tiert wurde. Die Investitionen in den Glasfaserausbau in Österreich werden etwa auf Vorjahresniveau liegen.
Hinsichtlich der Frequenzen werden Ausschreibungen in Österreich (3,5 GHz, 26 GHz), Bulgarien (Erneuerung von Spektrum: 900 MHz, 1800 MHz), Serbien
(700 MHz, 2,6 GHz, 3,5 GHz) und Slowenien (lokale Lizenzen in 2,3 GHz, 3,5 GHz) erwartet. Diese Auflistung der Ausschreibungen erhebt weder einen Anspruch
auf Vollständigkeit, noch lässt sie Rückschlüsse auf die konkrete Durchführung dieser Auktionen oder die Absicht von A1 zu, an den angeführten Ausschreibun-
gen teilzunehmen, zu. Die A1 Group äußert sich dazu nicht.
Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung eine Dividende von EUR 0,36 (2022: EUR 0,32) je Aktie vorzuschla-
gen.
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Risiko- und Chancenmanagement
Grundsätze und Organisation
Die A1 Group verfolgt ein systematisches Risikomanagement, in dem Chancen und Risiken analysiert und bewertet, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und
Behebung von Risiken implementiert und laufend verbessert werden.
Die A1 Group ist als Telekommunikationsunternehmen in Österreich und sechs weiteren Ländern aktiv und mit A1 Digital zusätzlich in Deutschland und der
Schweiz vertreten. Sie profitiert daher von geografischer Diversifikation. Um die jeweiligen marktspezifischen Risiken direkt zu adressieren, obliegt das
Risikomanagement vor Ort den operativen Einheiten, während die zentrale Steuerung durch die Holding erfolgt. Das unternehmensweite Risikomanagement
erfolgt durch das Enterprise Risk Management (ERM), welches strukturell unabhängig von den Geschäftsbereichen im Verantwortungsbereich des Group CFOs
angesiedelt ist. Das Enterprise Risk Management berichtet mindestens jährlich sowie ad-hoc an den Vorstand, welcher relevante Entwicklungen an den
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beziehungsweise direkt an den Aufsichtsrat berichtet. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements wird sowohl intern
durch die Interne Revision als auch jährlich vom Wirtschaftsprüfer der A1 Group geprüft und an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.
Vorgehensweise
Ausgangspunkt für das Enterprise Risk Management (ERM) der A1 Group sind strategische Diskussionen mit dem Aufsichtsrat. Dabei präsentiert der Vorstand
strategische Risiken, ihre Relevanz für die A1 Group und entsprechende Gegenmaßnahmen. Gleichzeitig werden Annahmen für die Planung vorgestellt,
darunter die strategische Ausrichtung für die kommende Businessplan-Periode sowie ein Maßnahmenplan zur Realisierung von Chancen. Im Businessplan
werden die Erwartungen an den Geschäftserfolg, sowie erforderliche Kosten und Investitionen abgebildet, wobei übernommene Risiken von übergeordneten
Zielen evaluiert werden, sowohl in Bezug auf Wachstum als auch auf Ausgaben.
Das Risikomanagementsystem ist in die folgenden vier Risikokategorien gegliedert:
(1) strategische Risiken,
(2) ESG-Risiken,
(3) finanzielle Risiken und
(4) operative Risiken.
Ausgehend vom Budget beziehungsweise vom Forecast identifiziert und analysiert das Enterprise Risk Management gemeinsam mit den jeweiligen
Fachbereichen Risiken und Chancen. Die Risikobeurteilung erfolgt systematisch, iterativ und kollaborativ unter Nutzung der Kenntnisse, Erfahrungen und
Ansichten der involvierten Parteien. Zusätzlich werden sogenannte Emerging Risks betrachtet. Hierbei handelt es sich um neuartige, langfristige Risiken, deren
Gefährdungspotenzial aufgrund der großen Unsicherheit schwierig zu beurteilen ist.
Nach der Identifikation und Bewertung der Risiken sowie Chancen werden die Risiken aggregiert und simuliert, um eine Gesamtrisikoposition des
Unternehmens gegenüber dem geplanten Budget darzustellen. Risiken und Chancen werden mindestens jährlich im A1 Group Enterprise Risk Management
aktualisiert und neu bewertet.
Effektives Risikomanagement erfordert weiters die Entwicklung bzw. Durchführung von wirksamen Maßnahmen zur Chancenwahrnehmung und
Risikoreduktion. Diese erfolgen unter anderem im Zuge der Risikobeurteilung mit den Fachbereichen sowie durch monatliche Performance Calls zwischen A1
Group und der lokalen Gesellschaft, aufbauend auf Leadership Meetings des erweiterten Vorstands der Gesellschaften. Dabei werden kritische Abweichungen
von den gesetzten Zielen analysiert, ebenso wie die Effektivität der gesetzten Gegenmaßnahmen. Nach erfolgter Risikopriorisierung werden die größten
Risiken betrachtet, um gezielt weitere Maßnahmen zu planen. Zusätzlich zu den regelmäßigen Steuerungsrunden sowie strategischen Besprechungen verfügt
die A1 Group über eine Mehrjahresplanung. Die enge Verzahnung des Mehrjahresplans mit dem Risikomanagement stellt eine adäquate längerfristige
Risikosteuerung sicher.
TELEKOM AUSTRIA AKTIENGESELLSCHAFT
Risiken und Chancen
Aus der Gesamtheit der für die A1 Group identifizierten Risiken werden nachfolgend die wichtigsten Einzelrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich beeinflussen können, erläutert:
(1)
Strategische Risiken und Chancen
Makroökonomie, Geopolitik und Regulierung
Makroökonomische Risiken und Chancen entstehen einerseits durch die wirtschaftliche Entwicklung der Märkte, in denen die A1 Group tätig ist, sowie deren
Folgeeffekte (eine stark steigende Inflation wirkt sich beispielsweise auf Zinsniveaus, Wechselkurse, und schlussendlich auf Nachfrage aus). Andererseits kön-
nen wirtschaftspolitische Konflikte mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen haben (z. B. Strafzölle, Lieferstopps, Produktionsengpässe). Während makro-
ökonomische Entwicklungen besser prognostizierbar und bewertbar sind, sind handelspolitische Entscheidungen schwerer vorhersehbar.
Im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine ist auch weiterhin die Lage in Belarus unter Beobachtung, um Risiken bestmöglich zu mitigieren. Das Sank-
tionsmanagement in der A1 Group stellt die Versorgung mit von Sanktionen ausgenommenen Gütern und Leistungen sicher. Das Risikomanagement legt zu-
dem einen speziellen Fokus auf die Auswirkungen der Sanktionen auf Cashflow und Dividendenfähigkeit von A1 Belarus. Die etablierten Vorgehensweisen
werden für die Dauer des Konflikts angewandt.
Aufgrund des im Oktober 2023 befeuerten Konflikts im Nahen Osten wurde im Berichtsjahr eine Ad-hoc Risikoanalyse durchgeführt. Annahmen über die mak-
roökonomische Entwicklung im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt sind noch vage, da nicht vorhersehbar ist, wie lange der Konflikt andauern wird, wie
intensiv er werden könnte und ob er auf andere Länder übergreift.
Im Berichtszeitraum hält sich die Inflation (insbesondere in Österreich) weiterhin auf einem hohen Niveau, was eine Reihe von Risiken mit sich bringt. Preisstei-
gerungen durch die inflationsbedingte Indexierung von Tarifen auf der einen Seite sowie ein geringeres reales Einkommen und Vermögen auf der anderen
Seite können zu einem Nachfragerückgang führen. Kostenpositionen wie Energie sind im aktuellen Planungshorizont nach wie vor betroffen. Die Verknappung
des Angebots verbunden mit der Art der Energiepreisbildung hat hier zu einem übermäßigen Preisanstieg geführt, der auch für Telekommunikationsunterneh-
men nicht ohne verstärkte Gegensteuerungsmaßnahmen kompensierbar ist.
Im aktuellen Berichtszeitraum sind regulatorische Risiken (fokussiert auf Telekommunikation) nur regionenspezifisch vorhanden. Endkundenentgelte, welche
Verbrauchern für regulierte intra-EU-Kommunikation berechnet werden, dürfen seit dem 15. Mai 2019 das Niveau von 0,19 EUR pro Minute für Anrufe und
0,06 EUR je SMS nicht überschreiten (Entgeltangaben jeweils ohne USt.). Ungeachtet dieser Verpflichtung ist es möglich, Verbrauchern alternative Tarife aus-
drücklich zur Wahl zur Verfügung zu stellen. Wiewohl die Geltungsdauer dieser regulatorischen EU-Preisvorgabe (Artikel 5a der EU-Verordnung) am 14. Mai
2024 endet, ist aktuell nicht davon auszugehen, dass diese Vorgabe ersatzlos entfällt. Aktuellen Entwicklungen zufolge ist vorerst mit einer Verlängerung des
bestehenden Preisregimes zu rechnen.
Markt und Wettbewerb
Insbesondere in der mobilen Kommunikation führt das Mengenwachstum bei Datendiensten aufgrund der Frequenz und Aggressivität der Angebote nicht
notwendigerweise zu steigenden Erlösen. Während diese Datenvolumina durch neue Technologien effizienter abgeführt werden können, besteht für die A1
Group das Risiko, dass neue Technologien ohne Aufschlag vermarktet werden und höhere Übertragungsraten, Qualität sowie geringere Latenz ebenfalls zu
keiner adäquaten Ertragssteigerung führen.
Lieferkette und Lieferanten
Als Unternehmen mit zahlreichen Lieferanten ist die A1 Group potenziell Lieferengpässen ausgesetzt. Soweit möglich werden diese mithilfe einer Multi-
Vendor-Strategie sowie georedundantem Sourcing mitigiert. Bei knappen Gütern verbessert die A1 Group ihre Attraktivität bei Lieferanten durch langfristige
Abnahmegarantien oder erhöht die Lagerstände, um Lieferausfälle zu überbrücken. Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts ist für die A1 Group mit Euro-
TeleSites AG ein zentraler Supplier für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der EuroTele-
Sites ist die Nutzung der Funktürme für die A1 Group nachhaltig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert. (Details siehe „Abspaltung
des Funkturmgeschäfts „EuroTeleSites AG“)
Neue Wachstumsfelder
Eine Herausforderung in der Telekommunikationsbranche stellen die immer kürzeren Zeiträume dar, in denen Unternehmen ihr Angebot um neue Dienstleis-
tungen und Produkte anpassen müssen. Cloud Services, Over-The-Top-Dienste und Machine-to-Machine-Kommunikation sind nur einige Beispiele für neue
Geschäftsfelder, deren Wachstumspotenzial die A1 Group nutzt. Kürzere Innovationszyklen sind jedoch auch mit Innovationsrisiken, wie Investitionen, verbun-
den. Die größten Herausforderungen stellen die Skalierung der Dienste, unterschiedliche Reifegrade sowie die Nachfrage in den Märkten der A1 Group dar. Als
Teil der América Móvil-Group ist die A1 Group am Austausch und am Diskurs über Innovationen beteiligt.
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Budget- und Businessplanrisiken
Der Businessplan reflektiert die Bewertung der Planungsannahmen und bezieht unternehmensexterne Effekte bestmöglich ein. Die hohe Inflation und ihre
wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte stellen 2024 und in den darauffolgenden Jahren ein Risiko dar. Dieses wurde im Planungspro-
zess mit den Landesorganisationen diskutiert und im Risikomanagement in der Kategorie „Makroökonomische Risiken“ abgebildet. Budgetäre Risiken betreffen
vor allem noch nicht durchgängig mit Maßnahmen hinterlegte Zielvorgaben zur weiteren Steigerung der Kosten-, Investitions- und Humanressourceneffizienz.
Zu den Chancen zählt 2024 das Eindämmen der Kosten für Energie. Dies kann vorwiegend durch die Reduktion des Energieverbrauchs – etwa durch die Moder-
nisierung von Equipment (zum Beispiel Radio Access Network [RAN]) und Infrastruktur – oder durch den vermehrten Bezug von Strom aus erneuerbaren Ener-
gien gelingen.
Öffentliches Image
Risiken im Zusammenhang mit dem öffentlichen Image ergeben sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (im gesamten Lebenszyklus der Kundenbezie-
hung) und aufgrund gesellschaftlicher Diskussionen oder der Thematisierung durch Meinungsführer:innen (Influencer). Ein Standardprozedere greift hier zu
kurz. Unbedingte Voraussetzungen für das Vermeiden negativer Auswirkungen sind eine absolut professionelle Kommunikation und entsprechende Expertise.
(2) ESG-Risiken und -Chancen
ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) stellen eine weitere Kategorie des ERM dar. Es gilt, die entsprechenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen
und die Unternehmensrisiken bezogen auf die Nachhaltigkeitsstrategie zu erheben und zu bewerten. Im Geschäftsjahr 2023 hat die A1 Group die Klimaszenari-
enanalyse aktualisiert. Dabei wurden die Auswirkungen extremer Szenarien (Outlier-Szenarien) auf das Geschäftsmodell bewertet. Weitere, bereits laufend
betrachtete Themen sind unter anderem Digitalisierung, Diversität, Arbeitskräftemangel, Compliance sowie Datenschutzrisiken. Das Unternehmen behandelt
dabei relevante Themen im Hinblick auf Risikopotenzial und -vermeidung sowohl aus der Innen- als auch aus der Außensicht. Die ESG-Risiken und Chancen
sind im Detail im konsolidierten Nichtfinanziellen Bericht beschrieben.
Environmental (E) Umweltrisiken und -chancen
Aus dem Klimawandel können physische sowie Transitionsrisiken für die A1 Group entstehen (durch Starkregen ausgelöste Naturereignisse wie Hochwasser
und Murenabgänge, steigende CO2-Preise, steigende Strompreise). Die A1 Group hat aus diesem Grund eine Klimaszenarienanalyse durchgeführt. Ein Szenario
nahm eine Erderwärmung um 1,5 °C an; ein Vergleichsszenario rechnete mit einem Temperaturanstieg um 4 °C. Gleichzeitig wurden in beiden Szenarien unter-
schiedliche Zeiträume analysiert. Während sich in der kurz- und mittelfristigen Abschätzung keine nennenswerten Unterschiede zeigten, wurden im langfristi-
gen Vergleich (bis 30 Jahre) erwartungsgemäß größere Unterschiede in den finanziellen Auswirkungen festgestellt. Als Basisjahr wurde jeweils das Jahr 2022
herangezogen. Naturgemäß sind die Unterschiede über einen langen Zeitraum mit größerer Unsicherheit behaftet. Es ist angesichts der zunehmenden Auf-
merksamkeit für dieses Thema davon auszugehen, dass abhängig von der tatsächlichen Entwicklung weitere Mitigationsmaßnahmen eingeleitet werden. Un-
abhängig davon engagiert sich die A1 Group aktiv für den Klimaschutz und beobachtet die regionalen Entwicklungen, um gegebenenfalls Maßnahmen zum
Schutz ihrer Infrastruktur einleiten zu können. Die Auswirkungen auf die Finanzen und die Serviceverfügbarkeiten dieser Risikokategorie waren in den vergan-
genen Jahren marginal. Aus der Klimaszenarienanalyse ergeben sich keine bewertungsrelevanten Änderungen.
Social (S) Soziale Risiken und Chancen
Die Kategorie ‚Social‘ beinhaltet Risiken und Chancen in Bezug auf Sozialbelange, Arbeitnehmer:innenbelange sowie Menschenrechte. Darunter fallen Risiken
und Chancen wie etwa die sozialen Auswirkungen von Internetnutzung bzw. Medienkonsum, Zugang zu Information und Bildung und Cyberkriminalität oder
Arbeitskräftemangel.
Sozialbelange
Der Zugang zu Information und Bildung sowie die Förderung des Umgangs mit digitalen Medien wird als positive Auswirkung auf die Gesellschaft bewertet,
denn der sichere und kompetente Umgang mit neuen Medien hat mittlerweile alle Lebensbereiche – Bildung, Beruf, Freizeit – durchdrungen. Als Netzwerk-
und Internetprovider spielt die A1 Group dabei eine wesentliche Rolle und trägt gegenüber ihren Kund:innen gesellschaftliche Verantwortung, indem sie zur
Vermittlung digitaler Kompetenzen beiträgt. Die zunehmende Digitalisierung bringt allerdings nicht nur Vorteile für die Gesellschaft, sondern birgt auch Risiken
wie etwa übermäßige Nutzung, Vereinsamung, Cyber-Mobbing oder Cyberkriminalität. Besonders Kinder, Jugendliche und Senior:innen sind aufgrund unzu-
reichender Erfahrung bzw. Bildung davon betroffen. Daher sieht sich die A1 Group verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa Schulungen und Trainings
für vulnerable Gruppen anzubieten, um solche Risiken einzudämmen bzw. ihnen vorzubeugen. Die A1 Group sieht darin gleichzeitig eine Chance für die Stär-
kung ihrer Reputation.
Arbeitskräftemangel
Obwohl die A1 Group aufgrund zahlreicher Maßnahmen kein akutes Risiko sieht, könnte ein potenzieller Arbeitskräftemangel langfristig eine Herausforderung
darstellen und zum einen höhere Kosten und Umsatzeinbußen nach sich ziehen. Zum anderen könnte die Arbeitsbelastung für Mitarbeiter:innen steigen,
wodurch deren Wohlbefinden, Zufriedenheit bzw. das Engagement sinken würde.
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Governance (G) Risiken und Chancen
Unter Governance-Risiken und -Chancen fallen Themenbereiche wie Compliance, Sanktionen sowie Datenschutz.
Compliance
Compliance-Risiken umfassen rechtliche, finanzielle und Reputationsrisiken für die A1 Group, welche sich aus möglichen Verstößen gegen Gesetze, Vorschrif-
ten oder interne Richtlinien durch eine Führungskraft, eine:n Mitarbeiter:in oder eine:n Vertreter:in des Unternehmens ergeben. Im Rahmen des jährlichen
Compliance-Risk-Assessment-Prozesses – dieser stellt ein wesentliches Element des Compliance-Management-Systems der A1 Group dar – werden auf Basis
strukturierter Management-Interviews und Workshops relevante Compliance-Risiken identifiziert und risikominimierende Maßnahmen definiert. BDO hat
angekündigt, die Konzeption, Umsetzung und Wirksamkeit des A1 Group Compliance Management Systems in den Bereichen Anti-Korruption, Kartellrecht,
Sanktionen und Kapitalmarkt-Compliance nach dem neuen Standard IDW PS 980 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu versehen.
Sanktionen
Ein Risiko im Zusammenhang mit Sanktionen besteht in deren Nichteinhaltung. Diese kann finanzielle Strafen, eine Gefährdung von Verträgen mit Lieferanten,
Kund:innen und Banken sowie einen Reputationsschaden nach sich ziehen. Aufgrund des in der A1 Group etablierten Prozesses zur Prüfung von Sanktionen
gemäß einem risikobasierten Ansatz wird die Einhaltung sichergestellt und so die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos minimiert.
Datenschutz
Die Produkte und Dienstleistungen der A1 Group unterliegen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Das betrifft vor allem das unrechtmäßige
Handhaben von Daten. Aus möglichen Verstößen gegen die seit Mai 2018 gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können sich erhebliche rechtli-
che und finanzielle Risiken ergeben. Zur Risikominimierung wurde in der A1 Group bereits seit Anfang 2016 die EU-Datenschutz-Grundverordnung in interdis-
ziplinären Projekten umgesetzt. Es wird laufend in Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen investiert, um die Risiken so gering wie möglich zu halten. So
werden im Bereich Datenschutz neben der Umsetzung der Richtlinien, welche die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherstellen, Zertifizierungen sowie
regelmäßige Trainings und Schulungen durchgeführt. Weiters wird an der Zielerreichung im Rahmen des Datenschutz-Reifegradmodells gearbeitet. Alle Unter-
nehmen der A1 Group verpflichten sich zur Einhaltung höchster Datenschutz- und Datensicherheitsstandards.
(3) Finanzielle Risiken und Chancen
Die A1 Group ist Liquiditäts-, Kredit-, Wechselkurs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Kapitel 33 „Finanzinstrumente“ des Konzernanhangs
weiter erläutert. Steuerliche Risiken sind ebenfalls Teil der Risikobetrachtung.
Liquiditätsrisiko
Dieses ist aufgrund des Geschäftsmodells nur zu sehr investitionsintensiven Zeiten erhöht (zum Beispiel bei einem Lizenzerwerb), wird aber durch genaue
Planung, Cash-Pooling und die Möglichkeit konzerninterner Finanzierungen mitigiert.
Kreditrisiko
Wie auch im Jahr 2022 lag im Berichtsjahr ein Schwerpunkt auf dem Rechnungs- und Forderungsmanagement. Vor dem Hintergrund des Auslaufens staatlicher
Unterstützungsleistungen für Betriebe im Jahr 2022 werden offene Rechnungen weiterhin mit erhöhter Aufmerksamkeit überwacht. Ändern Kunden ihr Zah-
lungsverhalten, antizipiert die A1 Group ihre Liquidität, sodass im Bedarfsfall effektiv und effizient gegensteuert werden kann.
Wechselkursrisiken
Die A1 Group ist in Belarus, Serbien und Nordmazedonien Wechselkursrisken ausgesetzt. Abhängig von Volumen und Schwankungsbreiten der Fremdwäh-
rungsrisken steuert die A1 Group entsprechend gegen. Mitigationsmaßnahmen inkludieren, wenn möglich, Vertragsabschlüsse in Lokalwährung. Weiters schüt-
tet Belarus im laufenden Jahr über Vorabdividenden Ergebnisse des laufenden Geschäftsjahres aus. Darüber hinaus werden Wechselkursentwicklungen, wenn
dies möglich und begründbar ist, an Kund:innen weitergegeben.
Zinsrisiko
Durch die anhaltend hohe Inflation bleibt das Risiko hoher Zinssätze nach wie vor bestehen. Die Risken sind jedoch angesichts der im September 2023 erfolg-
ten Abspaltung der Funktürme und der damit übertragenen Schulden als gering anzusehen. Die positive Entwicklung des Credit-Ratings der A1 Group, das von
allen drei Ratingagenturen mit einem A-Rating bewertet wurde, spiegelt diese günstige Situation wider.
Steuerliche Risiken
Zur Identifizierung von Steuerrisiken und Einleitung etwaiger Maßnahmen führt die Konzernsteuerabteilung in jedem Quartal eine interne Durchsicht der Steu-
erthemen mit allen Landesgesellschaften durch. Der Bericht zu der im vierten Quartal erfolgten externen Durchsicht an die Konzern-Steuerabteilung stellt fest,
dass im Jahr 2023 keine wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf Steuerrisiken bestehen.
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Finanzielle Berichterstattung
Ein engmaschiges Netz von SOX-Kontrollen (US-Sarbanes-Oxley Act), Ergebnisanalysen, monatlicher Ergebnisdiskussion durch das Top-Management und davon
getrennt eine Ergebnisbesprechung unter den Finanzvorständen mit dem Group CFO minimieren das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung.
(4) Operative Risiken und Chancen
Diese Kategorie deckt folgende Schwerpunktsetzungen ab:
Verfügbarkeit und Kontinuität
Die Sicherstellung der Kontinuität und des Zugangs zu den angebotenen Telekommunikationsleistungen und Services stellt einen zentralen Fokus im Rahmen
des operativen Risikomanagements dar. Diverse Bedrohungen wie Naturkatastrophen, technische Störungen, Einflüsse Dritter durch Bautätigkeit, verborgene
Mängel oder kriminelle Handlungen können die Verfügbarkeit der Netze und Dienste beeinträchtigen und bis hin zu einer Betriebsunterbrechung führen. A1
Group mitigiert dies durch langfristige Planungen, die die technische Entwicklung berücksichtigen. Eine redundante Ausführung kritischer Komponenten sorgt
für hohe Ausfallsicherheit. Effiziente Organisationsstrukturen in Betrieb und Sicherheit dienen der Absicherung der hohen Qualitätsstandards. Eine Konzern-
richtlinie stellt zudem eine einheitliche Methodik für die Erkennung und das Management der wichtigsten Risiken sicher. Die laufende Identifikation und Be-
wertung von Risiken mündet in die Entscheidung, ob Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden oder das mögliche Risiko von der A1 Group getra-
gen wird. Bei jeder Großstörung werden die Ursachen geklärt und es wird eruiert, wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Durch einen zentralen
Ansatz bei Versicherungen gegen physische Schäden werden die finanziellen Auswirkungen minimiert.
ITnderungen und digitale Transformation
Im Bereich der BSS (Business Support Systems) und der OSS (Operations Support Systems) gestalten sich Modernisierung und Komplexitätsreduktion als lang-
fristige Aufgabe. Die Erneuerung von Infrastruktur und Software ermöglicht eine nachhaltige Risikoreduktion. Die Integration von Plattformen reduziert die
Komplexität und soll Offenheit für neue Services und Partner gewährleisten. Damit verbundene Risiken werden im Hinblick auf IT-Sicherheit, Flexibilität in der
Servicebereitstellung sowie die damit verbundenen mittelfristigen Kosten analysiert.
Cyber-Security
Die A1 Group legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Standards für Informationssicherheit. Hierfür besteht eine Reihe interner Richtlinien
und Prozesse. Diese werden in kritischen Situationen durch konkrete Verantwortlichkeiten gesteuert, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Ein
besonderer Fokus wird dabei auf die Risikoprävention im Bereich kritischer und wichtiger Netzelemente sowie bei BSS und OSS gelegt. Die A1 Group orientiert
sich an den internationalen IT-Standards für Sicherheitstechniken (ISO 27001) und hat einheitliche, hochmoderne Standards für die Informationssicherheit und
Richtlinien zur Informationssicherheit festgelegt.
Ein essenzielles Element zum Management von Cyber-Risiken sind kontinuierliche Überprüfungen und Software-Updates der zu schützenden Infrastruktur
sowie Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen. Das A1 Telekom Austria Security Committee setzt sich aus hochqualifizierten Security-Experten aller
Länder der A1 Group zusammen und tauscht regelmäßig Informationen zu aktuellen lokalen, regionalen und globalen Cyber-Risiken und Cyber-Attacken aus.
Darüber hinaus informiert und koordiniert diese Arbeitsgruppe im akuten Bedarfsfall auch landesübergreifende Schutzmaßnahmen.
Litigation
Unternehmen der A1 Group sind Parteien in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Mitbewerbern sowie anderen Beteilig-
ten. Der Dialog mit den involvierten Stakeholdern und ein laufender Informationsaustausch zu Themen, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen könn-
ten, ermöglichen eine frühzeitige Problemerkennung und Erarbeitung möglicher gegensteuernder Initiativen.
Die Überwachung der rechtlichen Risiken erleichtert die Bewertung möglicher Zahlungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren. Diese Position wird
quartalsweise aktualisiert und basiert auf der laufenden Einschätzung des Verfahrenserfolgs.
Am 19. und am 25. Jänner 2024 hat die österreichische Tochtergesellschaft A1 Telekom Austria Klagen der Bundesarbeitskammer gemäß §§ 28, 28a Konsumen-
tenschutzgesetz („KSchG“) und § 14 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb („UWG“) erhalten, die die Einhebung von Servicepauschalen unterbinden
sollen und die Rückzahlung der eingehobenen Servicepauschalen fordern. Die A1 Group ist anderer Rechtsmeinung und sieht die Servicepauschalen als zuläs-
sig an. Dies bestätigt auch ein externes Rechtsgutachten eines renommierten Universitätsprofessors. Die A1 Group ist der Ansicht, dass sich die Situation bei
den Servicepauschalen grundsätzlich nicht mit der in den Klagen angeführten Fitnessstudiojudikatur vergleichen lässt, weil tatsächlich werthaltige und über
das grundsätzliche Vertragsverhältnis hinausgehende Leistungen in den Servicepauschalen enthalten sind. Der Telekomregulator hat seit 2011 regelmäßig die
Regelungen zur Servicepauschale seiner Vorabkontrolle unterzogen und nicht beanstandet. Außerdem bestehen im Telekommunikationsbereich auch aufgrund
europarechtlicher Bestimmungen - gesetzliche Spezialregelungen, die die Verrechnung verschiedenster Entgelte zulassen. Daher wurde zum 31. Dezember
2023 keine Rückstellung aus diesen Klagen gebildet.
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Sachschäden
Schäden an der Infrastruktur können durch verschiedene Gründe verursacht werden und in Betriebsunterbrechungen und/oder finanziellen Verlusten resultie-
ren. Das Risiko finanzieller Schäden wird größtenteils durch eine Versicherung abgedeckt.
Emerging Risks
Jedes Unternehmen ist mit einer Reihe von Unwägbarkeiten konfrontiert, bei denen sich ein neu auftretendes Risiko potenziell auf den Betrieb auswirken
kann. Bei neuartigen bzw. für die Zukunft absehbaren langfristigen Risiken (‚Emerging Risks‘) liegen in der Regel nicht genügend Informationen vor, um die
Eintrittswahrscheinlichkeit und -geschwindigkeit sowie die Auswirkungen des Risikos zu bewerten. Infolgedessen ist die A1 Group möglicherweise nicht in der
Lage, einen vollständigen Plan zur Risikominderung festzulegen, bis ein besseres Verständnis der Bedrohung vorhanden ist. Die A1 Group identifiziert neue
Risikotrends, indem sie sich auf die Analyse des externen Umfelds und interner Quellen stützt. Risiken werden über verschiedene Zeiträume hinweg bewertet,
so dass ein angemessener Fokus auf diese neu auftretenden Risiken sichergestellt ist.
Unter den wesentlichen Emerging Risks sieht die A1 Group Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie mit dem EU-Lieferket-
tengesetz.
Künstliche Intelligenz
Der Einsatz künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen bringt nicht nur erhebliche Chancen, sondern birgt auch Risiken in Zusammenhang mit Richtlinien
und Vorschriften. Bestehende Regulierungen in den Bereichen Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums und Cybersicherheit treffen auf neue Regelungen,
die für künstliche Intelligenz geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Angleichung dieser Vorschriften ist das Risiko gegeben, dass getätigte Investitio-
nen noch nicht alle zukünftigen Anforderungen erfüllen, während eine späte Anpassung einen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde. In beiden Fällen würde
sich das Risiko in einem möglichen Rückgang des Cashflows niederschlagen, sei es durch höhere Investitionen oder durch die verspätete Nutzung von Chancen.
Betreffend Risikominderung verfolgt die A1 Group einen Weg der kontinuierlichen Verbesserung in Bereichen wie Datenschutz und Sicherheit, und integriert
ethische Grundsätze in die Entwicklung, um die Einhaltung künftiger Vorschriften zu antizipieren.
EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
Aufgrund noch nicht eindeutiger Forderungen im Zusammenhang mit dem Ende 2023 beschlossenen EU-Lieferkettengesetz ist unklar, ob die bereits gesetzten
Aktivitäten ausreichen, oder ob noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften können Geldbußen oder auch eine
Schädigung des Images auslösen, die sich negativ auf die Attraktivität als Anbieter bzw. die Kundenbindung auswirken könnte. Die von A1 Group gesetzten
Maßnahmen zur Mitigierung des Risikos reichen von der Fortführung der Compliance-Selbsterklärung der Lieferanten über Audits, die Teilnahme an entspre-
chenden externen Ratings bis hin zur Schaffung von Transparenz auf Ebene drei der Lieferkette. Sobald die genauen Details bekannt sind, werden allfällige
Lücken durch weitere Maßnahmen geschlossen.
Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung
Die Telekom Austria Aktiengesellschaft verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) der Finanzberichterstattung nach den geltenden gesetzlichen Vorschrif-
ten. Das IKS soll ausreichende Sicherheit über die Verlässlichkeit und Richtigkeit der externen Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit internationalen
und nationalen Standards gewährleisten. Mittels regelmäßiger interner Berichterstattung an das Management sowie der Prüfung des IKS durch die Interne
Revision wird zudem sichergestellt, dass Schwachstellen rechtzeitig erkannt sowie entsprechend kommuniziert und behoben werden. Die wichtigsten Inhalte
und Grundsätze gelten für alle Gesellschaften der A1 Group. Die Effektivität des IKS-Systems wird in periodischen Abständen analysiert, und bewertet. Jeweils
zum Jahresende wird für relevante Konzerngesellschaften unter Einbindung zuständiger Fachbereiche eine Bewertung des IKS durch das Management durchge-
führt. Die Unternehmensführung hat, basierend auf den Erkenntnissen dieser Bewertung und den definierten Kriterien, das interne Kontrollsystem über die
Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2023 als effektiv beurteilt.
Die Notierung des (indirekten) Mehrheitseigentümers América Móvil an der New Yorker Börse (NYSE) erfordert die Einhaltung des Sarbanes-Oxley Act (SOX).
Das interne Kontrollsystem umfasst die relevanten Vorgaben dieses US-Gesetzes.
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Sonstige Angaben
Offenlegung gem. § 243a UGB: Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital
Mit Jahresende 2023 befanden sich 58,47 % bzw. 388.542.516 Aktien der Telekom Austria Aktiengesellschaft im Besitz von América Móvil B.V., Niederlande
(„América Móvil B.V.“), einem hundertprozentigen Tochterunternehmen von América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“). Die Republik Österreich hält über
die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) 28,42 % der Aktien, der Rest von 13,11 % entfällt auf den Streubesitz. Darin enthalten sind 415.159 eigene Aktien
sowie 519.444 Mitarbeiteraktien, die in einem Sammeldepot gehalten werden. Die mit den Mitarbeiteraktien verbundenen Stimmrechte wurden 2023 von
einem Treuhänder (Notar) ausgeübt.
Die Gesamtzahl der Stückaktien liegt unverändert bei 664.500.000.
Im Berichtsjahr wurde das American Depositary Receipts (ADR)-Programm
6
mit 31. März 2023 beendet, da ADRs für europäische Emittenten an Bedeutung
verloren haben und das ADR Volumen für Telekom Austria deutlich gesunken ist. Das Programm wurde für Telekom Austria ursprünglich im Rahmen des IPOs
aufgesetzt, um US-Investoren anzusprechen.
Marktübliche „Change of Control“-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen die Mehrzahl der Finanzierungsverein-
barungen. Keine dieser Klauseln wurde im Geschäftsjahr 2023 und bis zum Berichtsdatum schlagend.
Die folgenden Informationen bezüglich eines Syndikatsvertrags basieren ausschließlich auf veröffentlichten Informationen. Darüberhinausgehende Informatio-
nen liegen der Gesellschaft nicht vor.
Am 27. Juni 2014 wurde der Syndikatsvertrag zwischen ÖBAG und América Móvil wirksam. In dem Syndikatsvertrag haben die Parteien vereinbart, im Hinblick
auf das Management der Telekom Austria Aktiengesellschaft langfristig ihre Stimmrechte abgestimmt auszuüben. Am 6. Februar 2023 einigten sich América
Móvil und ÖBAG auf die Verlängerung ihres Syndikatsvertrags für weitere zehn Jahre, wobei der Syndikatsvertrag unmittelbar in Kraft trat.
Die beiden Syndikatspartner vereinbarten ein Investitionspaket im Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro. Das Investitionspaket soll den seit 2022 laufenden,
beschleunigten Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternet in Österreich garantieren, im Besonderen den Ausbau der Glasfasernetze.
Der verlängerte Syndikatsvertrag enthält auch die Fortsetzung des sogenannten „Österreich-Pakets.“ Darin werden unter anderem der Firmensitz in Wien und
die Notierung an der Wiener Börse gesichert. ÖBAG und América Móvil haben vereinbart, dass weiterhin mindestens 10 % der Aktien der Gesellschaft frei
handelbar sein sollen.
Darüber hinaus enthält der Syndikatsvertrag Regeln für die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Gremien der Gesellschaft für die Wahl von Auf-
sichtsrats- und Vorstandsmitgliedern sowie Aktienverkaufsbeschränkungen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zehn Kapitalvertretern, wobei weiterhin acht Mitglieder von América Móvil – darunter der Stellvertreter des oder
der Vorsitzenden - und zwei Mitglieder - darunter der oder die Vorsitzende – von der ÖBAG nominiert werden. Der Gesamtvorstand wurde nach Auslaufen der
bis dahin bestehenden Vorstandsverträge mit Ende August von drei auf zwei Personen verkleinert. Das Nominierungsrecht für den Vorstandsvorsitzenden
wechselte von der ÖBAG zu América Móvil. Die ÖBAG nominiert den Vorstandsvorsitzenden-Stellvertreter.
Des Weiteren wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2014 die Satzung dahingehend geändert, dass, solange die Republik Öster-
reich direkt oder indirekt mindestens 25 % plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, Kapitalerhöhungsbeschlüsse und die Begebung von Instru-
menten, die ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungsverpflichtung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie Änderungen dieser betreffenden Satzungsbe-
stimmungen einer Mehrheit bedürfen, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.
Solange die ÖBAG mehr als 25 % plus eine Aktie oder mehr am Grundkapital der Telekom Austria Aktiengesellschaft hält, stehen der ÖBAG nach dem Stimm-
bindungsvertrag die folgenden Mitbestimmungsrechte zu: unter anderem Vetorechte bei Kapitalerhöhungen der Telekom Austria Aktiengesellschaft und ihrer
Tochtergesellschaften, bei der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente, bei der Bestellung des Abschlussprüfers, beim Abschluss von Rechtsgeschäften
mit nahestehenden Personen, bei der Verlegung des Firmensitzes und wesentlicher Geschäftsfunktionen, einschließlich Forschung und Entwicklung, beim
Verkauf des Kerngeschäfts, bei der Änderung der Firma der Telekom Austria Aktiengesellschaft und der Marken der Telekom Austria Aktiengesellschaft.
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Ein ADR ist ein Wertpapier, das Wertpapiere ausländischer Unternehmen in den USA repräsentiert, an Börsen gehandelt werden kann, in US-Dollar denominiert ist und
Dividenden in US-Dollar ausschüttet
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Darüber hinaus erhält die ÖBAG die nach geltendem Recht zwingend vorgesehenen Sperrminoritätsrechte eines 25 % plus eine Aktie haltenden Minderheitsak-
tionärs. Die Vetorechte der ÖBAG bei Kapitalerhöhungen und der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente sind auch in der Satzung der Gesellschaft
festgelegt. Selbst wenn die Beteiligung der ÖBAG auf unter 20 % fällt, sie aber noch mit mindestens 10 % beteiligt bleibt, stehen der ÖBAG noch bestimmte
Vetorechte zu. Der Stimmbindungsvertrag endet automatisch, wenn die Beteiligung einer Partei auf weniger als 10 % fällt.
Wien, am 2. Februar 2024
Der Vorstand der Telekom Austria AG
Alejandro Plater Thomas Arnoldner
Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Erklärung des Vorstands
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Unternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 2. Februar 2024
Der Vorstand der Telekom Austria AG
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Alejandro Plater Thomas Arnoldner
Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
__________

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
  • 1. Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
  • 2. Abspaltung der EuroTeleSites AG
1. Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Beschreibung
Telekom Austria Aktiengesellschaft weist in ihrem Einzelabschluss nach UGB wesentliche Buchwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen (mEUR 7.520,4 per 31. Dezember 2023) aus und zeigt Aufwendungen aus der Abschreibung (mEUR 50,9) in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2023.
Die entsprechenden Angaben der Telekom Austria Aktiengesellschaft über Anteile an verbundenen Unternehmen sowie den damit zusammenhängenden Abschreibungen sind in den Anhangsangaben 2.2 (Anlagevermögen), 3.1 (Anlagevermögen) sowie 4.6 (Aufwendungen aus Finanzanlagen) enthalten.
Wir sahen die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen
Prüfungssachverhalt, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Bewertung basiert weiters auf Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden. Hier ist weiterhin auf die ungewisse Situation für die belarussische Tochtergesellschaft hinzuweisen, deren Werthaltigkeit aufgrund der weiteren Entwicklung der Ukraine-Krise beeinträchtigt werden könnte und die einen wesentlichen Wert innerhalb der Anteile an verbundenen Unternehmen darstellt.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:
Wir haben die Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen im Prozess zur Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen beurteilt.
Wir haben das Bewertungsmodell beurteilt. Weiters haben wir die prognostizierten Umsätze und
EBITDA-Margen sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital für alle Bewertungseinheiten mit den dem Prüfungsausschuss vorgelegten Plänen abgestimmt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünftige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft. EY Bewertungsspezialisten haben uns bei der Durchführung der Prüfungshandlungen unterstützt.
Darüber hinaus haben wir etwaige Risiken im Zusammenhang mit der politischen Entwicklung in Belarus bzw. deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell analysiert und mit dem Vorstand, dem lokalen Management sowie dem Teilbereichsprüfer vertieft und kritisch erörtert, um die Angemessenheit der Annahmen im Bewertungsmodell für die belarussische Gesellschaft zu evaluieren.
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt.
2. Abspaltung der EuroTeleSites AG
Beschreibung
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 1. August 2023 wurde die Abspaltung der
passiven Mobilfunkinfrastruktur (das sogenannte "Towers Business") in die neu zu gründende
EuroTeleSites AG beschlossen. Die Abspaltung und die erstmalige Notierung der EuroTeleSites AG an der Wiener Börse wurde mit 22. September 2023 wirksam. Zur Vorbereitung der Abspaltung der EuroTeleSites AG wurden im Jahr 2023 weitere vorbereitende Umgründungsschritte gesetzt.
Im ersten Schritt wurde von der A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft als übertragende Gesellschaft der Teilbetrieb "AT Towers" auf die Telekom Austria Aktiengesellschaft rückwirkend zum
31. Dezember 2022 übertragen. Die im Zuge dieser Transaktion übertragenen Vermögenswerte und Schulden wurden gem. § 202 Abs. 1 UGB zum beizulegenden Wert bewertet, der sich ergebende Wert von mEUR 1.428 wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Zugang aus Umgründungen" vor dem Jahresüberschuss ausgewiesen.

Im zweiten Schritt wurde von der Telekom Austria Aktiengesellschaft als übertragende Gesellschaft der Teilbetrieb "AT Towers", bestehend aus dem von der A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft übertragenen Teilbetrieb "AT Towers" sowie den (indirekten) Beteiligungen an den ausländischen Towers-Gesellschaften sowie Verbindlichkeiten iHv mEUR 1.047 und Forderungen iHv mEUR 28 auf die A1 Towers Holding GmbH rückwirkend zum 30. März 2023 übertragen. Die Buchwerte der im Zuge dieser Transaktion übertragenen Vermögenswerte und Schulden führten zu einer Erhöhung des Beteiligungsansatzes an der A1 Towers Holding GmbH von mEUR 820.
Als letzter Umgründungsschritt wurden von der Telekom Austria Aktiengesellschaft als über-
tragende Gesellschaft die Anteile an der A1 Towers Holding GmbH auf die neu zu gründende
EuroTeleSites AG rückwirkend zum 31. März 2023 übertragen. Der Abgang der Beteiligung an der A1 Towers Holding GmbH im Zuge dieser Transaktion führte zu einer Reinvermögensminderung aus Abspaltung in Höhe von mEUR 820, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Jahresüberschuss ausgewiesen wurde.
Die entsprechenden Angaben der Telekom Austria Aktiengesellschaft über die Abspaltung der
EuroTeleSites AG sind in der Anhangsangabe 1 (Informationen zur Gesellschaft) enthalten.
Die Abspaltung der EuroTeleSites AG war besonders wichtig für unsere Prüfung, da die einzelnen Umgründungsschritte komplex waren, vielfältige Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben und die damit verbundenen Beträge wesentlich sind.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:
Wir haben die Konzeption der Kontrollen im Prozess zur Bilanzierung der Spaltung beurteilt.
 
Wir haben die den Spaltungen zugrundliegenden Verträge kritisch gewürdigt und deren bilanzielle Behandlung und Ausweis der Transaktionen im Jahresabschluss beurteilt.
Wir haben die Bewertung der von der A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft zum beizulegenden Wert übernommenen Vermögenswerte und Schulden überprüft. Wir haben dabei die prognostizierten Umsätze und EBITDA-Margen sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital gewürdigt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünftige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft. EY Bewertungsspezialisten haben uns bei der Durchführung der Prüfungshandlungen unterstützt.
Wir haben aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen, um die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge für die "Zugang aus Umgründungen" sowie die "Reinvermögensminderung aus Abspaltung" nachzuvollziehen.
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Abspaltung der EuroTeleSites AG beurteilt.

Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen beinhalten alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH)
Severin Eisl.
Wien, am 2. Februar 2024
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
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Mag. Marion Raninger
Mag. (FH) Severin Eisl
Wirtschaftsprüferin
Wirtschaftsprüfer