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Jahresfinanzbericht 2022
Inhaltsverzeichnis
A1 Group
Konzernabschluss
2
Konzernlagebericht
62
Erklärung des Vorstands
91
Bestätigungsvermerk
92
Einzelabschluss Telekom Austria AG
Jahresabschluss
100
Lagebericht
118
Erklärung des Vorstands
129
Bestätigungsvermerk
130
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
Erklärung des Vorstands
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Konzerns ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 3. Februar 2023
Der Vorstand der Telekom Austria
Thomas Arnoldner ehAlejandro Plater ehSiegfried Mayrhofer eh
Chief Executive OfficerChief Operating OfficerChief Financial Officer
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
Erklärung des Vorstands
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Unternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 3. Februar 2023
Der Vorstand der Telekom Austria AG
Thomas Arnoldner ehAlejandro Plater eh Siegfried Mayrhofer eh
Chief Executive OfficerChief Operating OfficerChief Financial Officer
Konzernabschluss 2022
TELEKOM AUSTRIA AG – Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in TEUR
Anhang
2022
2021
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen
 
4.163.796
3.956.530
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte
 
752.222
709.453
Sonstige betriebliche Erträge
 
88.978
82.354
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
(5)
5.004.996
4.748.338
Kosten zur Erbringung von Dienstleistungen
 
– 1.413.780
– 1.343.144
Kosten der Endgeräte
 
– 730.780
– 698.063
Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen
 
– 1.010.552
– 988.163
Sonstige Aufwendungen
 
– 11.962
– 12.840
Gesamte Kosten und Aufwendungen
(6)
– 3.167.074
– 3.042.211
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung - EBITDA
 
1.837.922
1.706.127
Abschreibung
(15) (16)
– 794.562
– 789.499
Abschreibung Nutzungsrechte
(30)
– 168.313
– 163.181
Wertminderung
(15)
– 3.851
0
Betriebsergebnis - EBIT
 
871.196
753.446
Zinsertrag
 
10.986
4.845
Zinsaufwand
 
– 59.982
– 100.691
Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen und sonstiges Finanzergebnis, netto
 
– 5.032
– 7.843
Wechselkursdifferenzen, netto
 
645
2.923
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
(18)
– 1.809
– 74
Finanzergebnis
(7)
– 55.191
– 100.839
Ergebnis vor Steuern - EBT
 
816.005
652.607
Ertragsteuer
(29)
– 181.419
– 197.577
Jahresergebnis
 
634.585
455.030
 
 
 
 
Davon entfällt auf:
 
 
 
Eigentümer der Muttergesellschaft
 
633.877
454.458
Nicht beherrschende Anteile
(34)
708
572
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie, das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfällt, in Euro
(8)
0,95
0,68
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis (Other Comprehensive Income - OCI):
 
 
 
Posten, die in das Jahresergebnis umgegliedert werden können:
 
 
 
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung
(3) (28)
– 3.943
23.756
Realisiertes Ergebnis aus Hedging-Aktivitäten, nach Ertragsteuern
(33)
4.380
4.380
Nicht realisiertes Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, nach Ertragsteuern
(19)
– 2.277
112
Realisiertes Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, nach Ertragsteuern
(7)
14
0
Posten, die nicht in das Jahresergebnis umgegliedert werden:
 
 
 
Neubewertung von Personalrückstellungen, nach Ertragsteuern
(27)
31.129
4.954
Sonstiges Ergebnis (Other Comprehensive Income - OCI)
 
29.302
33.202
 
 
 
 
Gesamtergebnis
 
663.887
488.232
 
 
 
 
Davon entfällt auf:
 
 
 
Eigentümer der Muttergesellschaft
 
663.178
487.660
Nicht beherrschende Anteile
(34)
708
572
Betreffend Wertminderungsaufwand von Forderungen an Kunden, Händler und sonstige Forderungen siehe Anhangangabe (6).
Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
TELEKOM AUSTRIA AG – Konzernbilanz
 
 
31. Dezember
31. Dezember
in TEUR
Anhang
2022
2021
Kurzfristige Vermögenswerte
 
 
 
Liquide Mittel
(9)
149.816
534.443
Kurzfristige Finanzinvestitionen
(19)
60.514
87.353
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen
(10)
839.627
782.355
Forderungen an nahestehende Unternehmen
(11)
1.092
4.086
Vorräte
(12)
104.922
92.817
Forderungen aus Ertragsteuern
(29)
2.379
2.080
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
(13)
183.267
179.118
Vertragsvermögenswerte
(14)
97.334
103.559
Kurzfristige Vermögenswerte gesamt
 
1.438.952
1.785.811
Langfristige Vermögenswerte
 
 
 
Sachanlagen
(15)
3.054.110
2.875.792
Nutzungsrechte
(30)
677.935
762.309
Immaterielle Vermögenswerte
(16)
1.607.961
1.670.163
Firmenwert
(17)
1.299.803
1.285.801
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
(18)
99
0
Langfristige Finanzinvestitionen
(19)
205.714
141.512
Aktive latente Steuern
(29)
41.919
27.657
Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
(20)
18.856
23.588
Langfristige Vermögenswerte gesamt
 
6.906.396
6.786.822
VERMÖGENSWERTE GESAMT
 
8.345.348
8.572.633
Kurzfristige Schulden
 
 
 
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
(21)
821.529
1.553.212
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
(30)
159.272
161.037
Verbindlichkeiten
(22)
863.878
736.885
Kurzfristige Rückstellungen
(23)
264.395
253.292
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
(29)
81.215
29.771
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen
(11)
835
604
Vertragsverbindlichkeiten
(24)
219.703
205.648
Kurzfristige Schulden gesamt
 
2.410.826
2.940.450
Langfristige Schulden
 
 
 
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
(25)
1.047.211
1.046.120
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
(30)
521.637
606.061
Passive latente Steuern
(29)
44.444
24.560
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
(26)
39.073
43.272
Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung
(23)
517.875
573.576
Personalrückstellungen
(27)
171.654
223.237
Langfristige Schulden gesamt
 
2.341.895
2.516.826
Eigenkapital
 
 
 
Grundkapital
 
1.449.275
1.449.275
Eigene Aktien
 
– 7.803
– 7.803
Kapitalrücklagen
 
1.100.148
1.100.148
Gewinnrücklagen
 
1.763.252
1.315.311
Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI)
 
– 714.373
– 743.675
Auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital
(28)
3.590.498
3.113.256
Nicht beherrschende Anteile
 
2.128
2.102
Eigenkapital gesamt
 
3.592.626
3.115.357
SCHULDEN UND EIGENKAPITAL GESAMT
 
8.345.348
8.572.633
Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
TELEKOM AUSTRIA AG – Konzern-Kapitalflussrechnung
in TEUR
Anhang
2022
2021
Ergebnis vor Steuern - EBT
 
816.005
652.607
Abschreibung Sachanlagen
(15)
539.112
532.772
Abschreibung immaterielle Vermögenswerte
(16)
255.450
256.727
Abschreibung Nutzungsrechte
(30)
168.313
163.181
Wertminderung
(15)
3.851
0
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
(18)
1.809
74
Ergebnis aus dem Verkauf / der Bewertung von Finanzinvestitionen
(7)
3.268
495
Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen
(5) (6)
4.796
7.439
Nettoaufwand Personal- und Restrukturierungsrückstellungen
(7) (23) (27)
77.198
94.741
Wechselkursdifferenzen, netto
(7)
– 645
– 2.923
Zinsertrag
(7)
– 10.986
– 4.845
Zinsaufwand
(7)
58.614
105.291
Sonstige Anpassungen
(32)
– 4.040
– 4.530
Nicht zahlungswirksame und sonstige Überleitungsposten
 
1.096.740
1.148.423
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen
(10)
– 58.252
2.653
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
(13)
– 4.491
– 7.847
Forderungen an nahestehende Unternehmen
(11)
2.994
4.355
Vorräte
(12)
– 10.495
– 966
Sonstige Vermögenswerte
(13) (20)
– 8.673
– 3.335
Vertragsvermögenswerte
(14)
6.296
3.326
Verbindlichkeiten und Rückstellungen
(22) (23)
98.336
– 20.372
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen
(11)
241
423
Vertragsverbindlichkeiten
(24)
12.646
16.706
Veränderung Working Capital
 
38.601
– 5.056
Personalrückstellungen und bezahlte Restrukturierung
(23) (27)
– 108.950
– 110.204
Erhaltene Zinsen
(7)
12.452
6.288
Bezahlte Ertragsteuern
(29)
– 137.013
– 106.499
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
 
1.717.834
1.585.558
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, bezahlt
(32)
– 895.923
– 853.254
Abgang von Sachanlagen
(15)
5.224
3.668
Erwerb von Finanzinvestitionen
(19)
– 173.283
– 426.563
Abgang von Finanzinvestitionen
(19)
128.087
374.125
Erwerb von Tochtergesellschaften, netto
(34)
– 15.261
0
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
(18)
– 1.982
0
Cashflow aus Investitionstätigkeit
 
– 953.138
– 902.025
Aufnahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten
(25) (32)
300.000
0
Tilgung langfristiger Finanzverbindlichkeiten
(25) (32)
– 750.000
– 750.000
Bezahlte Zinsen
(7)
– 71.593
– 96.286
Tilgung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten
(21) (32)
– 1.808.000
0
Aufnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten
(21) (32)
1.527.408
806.568
Dividendenausschüttung
(28)
– 186.521
– 166.632
Erwerb nicht beherrschender Anteile
(34)
– 97
0
Zahlung ausstehender Kaufpreis für Unternehmenszusammenschlüsse
(34)
– 1.313
0
Tilgung Leasingverbindlichkeiten
(30)
– 158.949
– 154.826
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
 
– 1.149.066
– 361.175
Auswirkungen von Wechselkursschwankungen
(3)
– 257
1.205
Nettoveränderung der liquiden Mittel
 
– 384.627
323.564
Liquide Mittel am Beginn des Jahres
(9)
534.443
210.879
Liquide Mittel am Ende des Jahres
(9)
149.816
534.443
Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
TELEKOM AUSTRIA AG – Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in TEUR
Grundkapital
Eigene Aktien
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
IAS 19 Rücklage
FVOCI Rücklage
Hedging-Rücklage
Währungsrücklage
Gesamt
Nicht beherrschende Anteile
Eigenkapital gesamt
Stand 1. Jänner 2021
1.449.275
– 7.803
1.100.148
1.026.869
– 53.374
– 18
– 10.949
– 712.535
2.791.611
2.146
2.793.757
Jahresergebnis
0
0
0
454.458
0
0
0
0
454.458
572
455.030
Sonstiges Ergebnis (OCI)
0
0
0
0
4.954
112
4.380
23.756
33.202
0
33.202
Gesamtergebnis
0
0
0
454.458
4.954
112
4.380
23.756
487.660
572
488.232
Ausschüttung Dividende
0
0
0
– 166.021
0
0
0
0
– 166.021
– 610
– 166.632
Erwerb nicht beherrschender Anteile
0
0
0
6
0
0
0
0
6
– 6
0
Stand 31. Dezember 2021
1.449.275
– 7.803
1.100.148
1.315.311
– 48.420
94
– 6.570
– 688.779
3.113.256
2.102
3.115.357
Jahresergebnis
0
0
0
633.877
0
0
0
0
633.877
708
634.585
Sonstiges Ergebnis (OCI)
0
0
0
0
31.129
– 2.264
4.380
– 3.943
29.302
0
29.302
Gesamtergebnis
0
0
0
633.877
31.129
– 2.264
4.380
– 3.943
663.178
708
663.887
Ausschüttung Dividende
0
0
0
– 185.944
0
0
0
0
– 185.944
– 577
– 186.521
Erwerb nicht beherrschender Anteile
0
0
0
8
0
0
0
0
8
– 105
– 97
Stand 31. Dezember 2022
1.449.275
– 7.803
1.100.148
1.763.252
– 17.291
– 2.170
– 2.190
– 692.722
3.590.498
2.128
3.592.626
Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

TELEKOM AUSTRIA AG – Anhang zum Konzernabschluss
(1) Geschäftssegmente
2022 (in TEUR)
Österreich
Bulgarien
Kroatien
Belarus
Slowenien
Außenumsätze
2.730.083
630.836
461.748
460.820
219.865
Umsätze zwischen den Segmenten
22.001
9.533
8.481
9
2.675
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
2.752.084
640.369
470.229
460.829
222.540
Segmentaufwendungen
– 1.712.091
– 386.006
– 309.420
– 242.065
– 166.513
EBITDA
1.039.993
254.364
160.809
218.764
56.027
Abschreibung
– 544.786
– 118.826
– 94.665
– 64.452
– 52.371
Wertminderung
0
0
0
– 3.851
0
Betriebsergebnis - EBIT
495.207
135.537
66.144
150.461
3.656
Zinsertrag
4.406
1.157
974
293
144
Zinsaufwand
– 11.051
– 2.903
– 7.623
– 5.561
– 1.539
Sonstiges Finanzergebnis
– 7.699
3.310
– 867
343
– 59
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
– 1.809
0
0
0
0
Ergebnis vor Steuern - EBT
479.054
137.101
58.627
145.537
2.202
Ertragsteuern
– 134.843
– 13.036
– 10.949
– 32.707
– 648
Jahresergebnis
344.212
124.065
47.678
112.830
1.555
 
 
 
 
 
 
EBITDA-Marge
37,8%
39,7%
34,2%
47,5%
25,2%
Zugänge immaterielle Vermögenswerte
100.854
20.912
15.193
9.391
8.644
Zugänge Sachanlagen
471.547
87.104
69.011
29.198
37.100
Anlagenzugänge gesamt
572.401
108.017
84.205
38.590
45.744
Zugänge zu Nutzungsrechten
45.829
34.736
15.455
8.747
6.225
 
 
 
 
 
 
Segmentvermögen
5.783.595
1.302.923
660.135
363.793
498.014
Sachanlagen
2.091.114
254.625
259.389
142.193
92.247
Nutzungsrechte
370.016
121.821
44.902
26.026
39.774
Firmenwert
708.212
256.629
125.693
11.635
150.723
Markennamen und Patente
158.351
4.389
0
0
2.114
Lizenzen und sonstige Rechte
725.917
11.592
32.866
30.176
87.717
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
283.601
45.649
43.212
12.042
22.078
Segmentverbindlichkeiten
3.378.328
293.948
338.690
106.628
125.913
2021 (in TEUR)
Österreich
Bulgarien
Kroatien
Belarus
Slowenien
Außenumsätze
2.656.415
566.216
445.849
419.544
207.285
Umsätze zwischen den Segmenten
21.213
7.857
6.179
60
2.618
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
2.677.628
574.072
452.027
419.603
209.904
Segmentaufwendungen
– 1.686.514
– 355.795
– 296.305
– 239.080
– 149.399
EBITDA
991.113
218.277
155.723
180.524
60.505
Abschreibung
– 549.740
– 114.133
– 97.541
– 58.153
– 47.053
Betriebsergebnis - EBIT
441.374
104.144
58.181
122.371
13.452
Zinsertrag
2.052
433
1.283
368
153
Zinsaufwand
– 22.621
– 2.471
– 8.373
– 5.641
– 1.315
Sonstiges Finanzergebnis
– 3.852
– 2.664
– 239
2.136
– 20
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
– 74
0
0
0
0
Ergebnis vor Steuern - EBT
416.879
99.442
50.853
119.234
12.270
Ertragsteuern
– 117.259
– 2.954
– 9.809
– 32.984
– 875
Jahresergebnis
299.620
96.488
41.044
86.250
11.395
 
 
 
 
 
 
EBITDA-Marge
37,0%
38,0%
34,4%
43,0%
28,8%
Zugänge immaterielle Vermögenswerte
108.654
26.864
28.704
12.264
48.774
Zugänge Sachanlagen
387.340
76.082
67.385
28.137
30.020
Anlagenzugänge gesamt
495.994
102.946
96.088
40.400
78.794
Zugänge zu Nutzungsrechten
36.417
35.656
6.651
12.382
2.784
 
 
 
 
 
 
Segmentvermögen
5.733.933
1.130.789
653.243
399.148
501.903
Sachanlagen
1.977.192
234.286
245.218
153.406
77.059
Nutzungsrechte
421.597
131.740
45.452
30.450
54.006
Firmenwert
708.212
242.691
125.983
11.767
150.723
Markennamen und Patente
158.351
3.608
0
0
1.333
Lizenzen und sonstige Rechte
797.729
14.759
43.921
41.099
96.484
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
246.959
40.613
44.839
14.455
19.327
Segmentverbindlichkeiten
3.393.309
247.071
378.828
128.043
131.480
2022 (in TEUR)
Serbien
Nordmazedonien
Holding & Sonstige
Eliminierungen
konsolidiert
Außenumsätze
350.036
137.159
14.449
0
5.004.996
Umsätze zwischen den Segmenten
6.488
4.161
20.503
– 73.853
0
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
356.524
141.320
34.951
– 73.853
5.004.996
Segmentaufwendungen
– 241.359
– 97.056
– 84.903
72.339
– 3.167.074
EBITDA
115.166
44.265
– 49.952
– 1.514
1.837.922
Abschreibung
– 57.501
– 26.724
– 4.368
819
– 962.875
Wertminderung
0
0
0
0
– 3.851
Betriebsergebnis - EBIT
57.664
17.540
– 54.320
– 694
871.196
Zinsertrag
1.175
329
13.349
– 10.841
10.986
Zinsaufwand
– 2.097
– 1.102
– 38.988
10.883
– 59.982
Sonstiges Finanzergebnis
– 51
49
290.538
– 289.952
– 4.387
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
0
0
0
0
– 1.809
Ergebnis vor Steuern - EBT
56.691
16.817
210.579
– 290.604
816.005
Ertragsteuern
– 9.895
– 1.935
22.236
357
– 181.419
Jahresergebnis
46.796
14.881
232.815
– 290.247
634.585
 
 
 
 
 
 
EBITDA-Marge
32,3%
31,3%
k. A.
k. A.
36,7%
Zugänge immaterielle Vermögenswerte
9.801
10.606
3.368
0
178.771
Zugänge Sachanlagen
41.704
27.404
2.606
0
765.675
Anlagenzugänge gesamt
51.505
38.010
5.975
0
944.446
Zugänge zu Nutzungsrechten
11.912
3.965
1.473
0
128.340
 
 
 
 
 
 
Segmentvermögen
476.766
255.869
8.605.699
– 9.601.446
8.345.348
Sachanlagen
124.139
87.365
3.847
– 811
3.054.110
Nutzungsrechte
51.971
22.086
1.339
0
677.935
Firmenwert
0
30.061
16.850
0
1.299.803
Markennamen und Patente
4.846
0
2.726
0
172.426
Lizenzen und sonstige Rechte
72.327
24.755
121
– 956
984.515
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
28.341
8.164
7.791
142
451.020
Segmentverbindlichkeiten
126.065
69.819
3.021.538
– 2.708.206
4.752.722
2021 (in TEUR)
Serbien
Nordmazedonien
Holding & Sonstige
Eliminierungen
konsolidiert
Außenumsätze
309.463
132.543
11.025
0
4.748.338
Umsätze zwischen den Segmenten
5.807
2.075
12.911
– 58.720
0
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
315.270
134.618
23.936
– 58.720
4.748.338
Segmentaufwendungen
– 213.163
– 88.492
– 70.661
57.198
– 3.042.211
EBITDA
102.106
46.126
– 46.726
– 1.522
1.706.127
Abschreibung
– 52.872
– 28.049
– 4.438
– 701
– 952.681
Betriebsergebnis - EBIT
49.235
18.077
– 51.164
– 2.223
753.446
Zinsertrag
466
354
25.668
– 25.932
4.845
Zinsaufwand
– 2.432
– 1.122
– 82.734
26.017
– 100.691
Sonstiges Finanzergebnis
– 131
23
1.243.244
– 1.243.416
– 4.920
Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
0
0
0
0
– 74
Ergebnis vor Steuern - EBT
47.138
17.332
1.135.014
– 1.245.554
652.607
Ertragsteuern
– 6.790
– 2.055
– 25.680
830
– 197.577
Jahresergebnis
40.347
15.276
1.109.333
– 1.244.724
455.030
 
 
 
 
 
 
EBITDA-Marge
32,4%
34,3%
k. A.
k. A.
35,9%
Zugänge immaterielle Vermögenswerte
6.513
7.102
2.331
– 200
241.006
Zugänge Sachanlagen
41.724
17.239
2.531
0
650.458
Anlagenzugänge gesamt
48.237
24.342
4.862
– 200
891.465
Zugänge zu Nutzungsrechten
5.325
2.795
2
0
102.012
 
 
 
 
 
 
Segmentvermögen
462.554
233.594
9.190.102
– 9.732.634
8.572.633
Sachanlagen
111.365
75.093
2.455
– 284
2.875.792
Nutzungsrechte
54.813
23.892
359
0
762.309
Firmenwert
0
29.996
16.429
0
1.285.801
Markennamen und Patente
3.600
0
2.619
0
169.512
Lizenzen und sonstige Rechte
86.256
19.369
170
– 2.106
1.097.682
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
20.555
8.967
7.313
– 58
402.970
Segmentverbindlichkeiten
119.735
62.827
3.664.446
– 2.668.462
5.457.276
Die A1 Group hat ihre Managementstruktur und die darauf basierende Berichterstattung der Geschäftssegmente auf geografische Märkte ausgerichtet und berichtet sieben operative Segmente: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien. Die einzelnen Segmente bieten die in Anhangangabe (5) beschriebenen Leistungen und Produkte an und treten in den einzelnen Ländern unter dem gemeinsamen Markennamen „A1“ auf.
Die verantwortliche Unternehmensinstanz der A1 Group ist der Konzernvorstand, der im Rahmen regelmäßiger Vorstandssitzungen zusammentrifft. Mitglieder des Konzernvorstandes sind der Group CEO, Group COO sowie der Group CFO (siehe Anhangangabe (36)). Die wesentlichen Steuerungsgrößen für den Konzernvorstand sind der Umsatz, das EBITDA und die Anlagenzugänge (CAPEX).
Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen jenen des Konzerns. Konzerninterne Leasingverhältnisse werden, mit Ausnahme des Tower Business (siehe Anhangangabe (34)) nicht gemäß IFRS 16 als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit erfasst, sondern, wie sonstige konzerninterne Transaktionen, als Aufwand und Ertrag erfasst und eliminiert. Beim Tower Business werden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in den Einzelgesellschaften erfasst und auf Konzernebene eliminiert.
Die Umsatzerlöse, Aufwendungen und Ergebnisse der Segmente beinhalten Lieferungen und Leistungen zwischen den Geschäftssegmenten. Solche Lieferungen und Leistungen werden zu Verrechnungspreisen bewertet, deren Marktüblichkeit laufend dokumentiert und überwacht wird. Diese Transaktionen werden im Konzernabschluss eliminiert. Die Spalte Holding & Sonstige enthält im Wesentlichen Holdinggesellschaften, die Konzernfinanzierungsgesellschaft sowie die A1 Digital, deren Geschäftsaktivitäten sich auf die Kernmärkte der A1 Group sowie Deutschland und die Schweiz fokussieren.
Das sonstige Finanzergebnis der Spalte Holding & Sonstige resultiert im Wesentlichen aus Dividendenerträgen sowie Zu- und Abschreibungen von Beteiligungen an vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die keine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und somit in der Spalte Eliminierungen konsolidiert werden. Die Spalte Holding & Sonstige wird zusätzlich zur Spalte Eliminierungen aus Übersichtlichkeitsgründen dargestellt.
Die Spalte Eliminierungen enthält die Konsolidierungsbuchungen zwischen den Segmenten und die Überleitungsposten für die Vermögenswerte und Schulden der Segmente zum Konzernabschluss.
In keinem Segment gibt es Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die sich auf mindestens 10% der Umsatzerlöse der A1 Group belaufen.
Die Abschreibung betrifft Sachanlagen, sonstige immaterielle Vermögenswerte sowie Nutzungsrechte (siehe Anhangangaben (15), (16) und (30)). Die Position „Sonstiges Finanzergebnis“ in der Berichterstattung der Geschäftssegmente beinhaltet den Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen, das sonstige Finanzergebnis sowie Wechselkursdifferenzen (siehe Anhangangabe (7)).
Das EBITDA wird als Jahresergebnis exklusive Ertragsteuern, Finanzergebnis, Abschreibung und gegebenenfalls Wertminderungen bzw. Wertaufholungen definiert. Die EBITDA-Marge berechnet sich mittels Division des EBITDA durch die Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge).
Anlagenzugänge beinhalten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten sowie zu Sachanlagevermögen (siehe Anhangangaben (15) und (16)), nicht jedoch Zugänge im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten sowie Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 (siehe Anhangangaben (23) und (30)).
(2) Informationen zur Gesellschaft
Die Telekom Austria Aktiengesellschaft („Telekom Austria AG“) mit Sitz in Österreich, Lassallestraße 9, 1020 Wien, ist eine eingetragene Aktiengesellschaft im Sinne des österreichischen Aktiengesetzes. Die Telekom Austria AG und ihre Tochtergesellschaften („A1 Group“) bieten die in den Umsatzerlösen (Anhangangabe (5)) angeführten Leistungen und Produkte in Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien unter dem gemeinsamen Markennamen „A1“ an.
Das oberste Mutterunternehmen der A1 Group ist América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“) mit Sitz in Mexiko. Die Republik Österreich ist über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) die zweite wesentliche Hauptaktionärin der A1 Group. Der Anteil am Grundkapital, der von América Móvil und ÖBAG gehalten wird, ist in Anhangangabe (28) ersichtlich.
Neben den in Anhangangabe (11) beschriebenen Geschäftsbeziehungen reguliert und überwacht die Republik Österreich bestimmte Aktivitäten der A1 Group durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) in Österreich. Darüber hinaus besitzt die Republik Österreich die Steuerhoheit über die inländischen Geschäftstätigkeiten der A1 Group und dadurch das Recht, Steuern wie beispielsweise Körperschaft- und Umsatzsteuer zu erheben.
(3) Grundlagen der Rechnungslegung
Funktionale Währung
Der Konzernabschluss der A1 Group wird in Euro auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden entsprechend dem Prinzip der funktionalen Währung umgerechnet. Für Bilanzposten erfolgt die Umrechnung zum Stichtagskurs. Aufwands- und Ertragsposten werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und bis zur Veräußerung der Tochtergesellschaft in der Rücklage aus Währungsumrechnung im Eigenkapital dargestellt.
Die folgende Tabelle zeigt die Fremdwährungskurse der Fremdwährungen, in denen die A1 Group im Wesentlichen ihre Geschäfte abwickelt:
 
Stichtagskurse zum 31. Dezember
Jahresdurchschnittskurse für das Jahr
 
2022
2021
2022
2021
Belarussischer Rubel (BYN)
2,9156
2,8826
2,7699
3,0050
Bosnische konvertible Mark (BAM)
1,9558
1,9558
1,9558
1,9558
Britisches Pfund (GBP)
0,8869
0,8403
0,8527
0,8599
Bulgarischer Lew (BGN)
1,9558
1,9558
1,9558
1,9558
Kroatische Kuna (HRK) *
7,5345
7,5172
7,5316
7,5241
Mazedonischer Denar (MKD)
61,4932
61,6270
61,6219
61,6275
Polnischer Zloty (PLN)
4,6808
4,5969
4,6854
4,5656
Rumänischer Leu (RON)
4,9495
4,9490
4,9315
4,9209
Schweizer Franken (CHF)
0,9847
1,0331
1,0047
1,0814
Serbischer Dinar (RSD)
117,3224
117,5821
117,4641
117,5736
Tschechische Krone (CZK)
24,1160
24,8580
24,5624
25,6490
Türkische Lira (TRY)
19,9649
15,2335
17,3982
10,4891
Ungarischer Forint (HUF)
400,8700
369,1900
391,0956
358,5481
US-Dollar (USD)
1,0666
1,1326
1,0537
1,1830
* Am 1. Jänner 2023 wird in Kroatien der Euro eingeführt. Der Umrechnungskurs wurde auf 7,53450 kroatische Kuna für einen Euro festgesetzt (siehe Anhangangabe (38)).
Rechnungslegung
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde entsprechend den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS), den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) sowie den Interpretationen des ehemaligen Standards Interpretation Committee (SIC), welche zum 31. Dezember 2022 in Geltung und von der Europäischen Union übernommen waren, sowie den ergänzend nach § 245a des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) anzuwendenden Regelungen aufgestellt.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden in den entsprechenden Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung und Bilanz dargestellt.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Änderungen sind seit dem 1. Jänner 2022 verpflichtend anzuwenden:
IAS 37
Änderungen: Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung
IFRS 3
Änderungen: Verweis auf das Rahmenkonzept
IFRS 1, IFRS 9, IAS 41, IFRS 16
Jährliche Verbesserungen (Zyklus 2018-2020)
IAS 16
Änderungen: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
Die erstmalige Anwendung der Änderungen zu den oben angeführten Standards (IAS, IFRS) hatte untergeordnete Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da die Änderungen nur teilweise anwendbar waren.
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB verabschiedet, sind allerdings noch nicht verpflichtend anzuwenden:
 
 
Geltend ab*
Geltend ab**
IAS 1
Änderungen: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig
1. Jänner 2024
noch nicht übernommen
IAS 1 und IFRS PS 2
Änderungen: Offenlegung von Rechnungslegungsmethoden
1. Jänner 2023
1. Jänner 2023
IAS 8
Änderungen: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
1. Jänner 2023
1. Jänner 2023
IAS 12
Änderungen: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion
1. Jänner 2023
1. Jänner 2023
IFRS 16
Änderungen: Leasingverbindlichkeit in Sale and Leaseback
1. Jänner 2024
noch nicht übernommen
IFRS 17
Versicherungsverträge
1. Jänner 2023
1. Jänner 2023
* Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gem. IASB).
** Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gem. EU-Endorsement).
Die A1 Group hat von der Wahlmöglichkeit einer früheren Anwendung dieser Standards und Interpretationen nicht Gebrauch gemacht und überprüft zurzeit deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
(4) Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen
Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden der A1 Group Schätzungen vornehmen, die die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, der angeführten Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag und der Aufwendungen und Erträge während des Berichtszeitraums beeinflussen können. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen.
Weiters hat der Vorstand zum Bilanzstichtag wichtige zukunftsbezogene Annahmen und Ermessensentscheidungen zu treffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Bilanzstichtag zu identifizieren, die mit dem Risiko einer wesentlichen Änderung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr behaftet sind. Bei allen Sensitivitätsanalysen bleiben die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert, d. h., es werden keine möglichen Korrelationseffekte berücksichtigt.
  • a) Umsatzerlöse: Änderungen der Aufteilung des Transaktionspreises von Mehrkomponentenverträgen auf Güter und Dienstleistungen sowie eine geänderte Festsetzung der durchschnittlichen Vertragsdauer können zu einer Verschiebung des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung führen (siehe Anhangangabe (5)).
  • b) Versorgungspläne für Arbeitnehmer:innen: Die Bewertung der Pensionspläne sowie der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen, Sterbewahrscheinlichkeiten sowie Fluktuationsraten angewendet werden. Änderungen dieser Parameter können zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (27)).
  • c) Wertminderungen: Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und Sachanlagen basieren grundsätzlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Veränderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren, der Umsatzentwicklung, der Kostentreiber sowie der Anlagenzugänge können zu einer Wertminderung oder, soweit zulässig, zu Wertaufholungen führen (siehe Anhangangabe (17)). Hinsichtlich der Buchwerte der Firmenwerte, der sonstigen immateriellen Vermögenswerte, der Nutzungsrechte und der Sachanlagen wird auf die Anhangangaben (17), (16), (30) und (15) verwiesen.
  • d) Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Hinsichtlich der Veränderung der Abschreibung aufgrund von Änderungen der Nutzungsdauern sonstiger immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen wird auf Anhangangaben (15) und (16) verwiesen.
  • e) Ertragsteuern: Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit der latenten Steuern überprüft der Vorstand, ob es wahrscheinlich ist, dass alle aktiven latenten Steuern realisiert werden können. Die endgültige Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern ist davon abhängig, ob in jenen Perioden, in denen die temporären Differenzen abzugsfähig werden, ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, können aktive latente Steuern nicht angesetzt werden (siehe Anhangangabe (29)).
  • f) Restrukturierungsrückstellung: Die Bewertung der Rückstellung beruht auf Parametern wie Abzinsungsfaktor und Gehaltssteigerungen. Änderungen dieser Parameter können zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (23)).
  • g) Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte basieren auf Schätzungen hinsichtlich deren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Ein abweichendes tatsächliches Zahlungsverhalten von Kunden kann zu höheren oder niedrigeren Aufwendungen führen (siehe Anhangangabe (33)).
  • h) Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten: Die Bewertung der Rückstellung beruht auf Parametern wie erwartete Stilllegungskosten, geschätzte Laufzeit bis zum Rückbau, Abzinsungsfaktor und Inflationsrate. Änderungen dieser Parameter können zu einer höheren oder niedrigeren Rückstellung führen (siehe Anhangangabe (23)).
  • i) Leasingverhältnisse: IFRS 16 erfordert Schätzungen, die sowohl die Bewertung der Nutzungsrechte als auch der Leasingverbindlichkeiten beeinflussen. Diese umfassen im Wesentlichen die Auswirkungen etwaiger Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen auf die Laufzeit der Leasingverhältnisse und den angewendeten Grenzfremdkapitalzinssatz zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen (siehe Anhangangabe (30)).
(5) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der A1 Group resultieren. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und etwaige sonstige bei den Kunden erhobene und an die Steuerbehörden bzw. relevanten Stellen abgeführte Steuern und Abgaben ausgewiesen.
Die A1 Group erzielt Umsätze aus dem Verkauf von Endgeräten sowie aus der Erbringung von Festnetz- und Mobilkommunikationsdienstleistungen an natürliche Personen, gewerbliche und nicht gewerbliche Organisationen und andere nationale und internationale Netzbetreiber. Die A1 Group bietet weiters innovative Digitalprodukte, Cloud-, Security- und IoT-Lösungen und mobile Zahlungsdienste an.
Festnetzdienstleistungen umfassen Netzzugangsentgelte, Leistungen im Fern- und Ortsnetzbereich einschließlich Internetdiensten, Verbindungen vom Festnetz zu Mobilfunknetzen, internationalen Verkehr, Sprachmehrwertdienste, Zusammenschaltungen, Call-Center-Leistungen, Daten- und IKT-Lösungen, TV-Services, IPTV und Smart-Home-Lösungen.
Mobilkommunikationsdienstleistungen umfassen die digitale Mobilkommunikation einschließlich Mehrwertdiensten wie Text- und Multimedia-Nachrichten, M-Commerce, Informations- und Unterhaltungsdienstleistungen (beispielsweise mobiles TV, Musik-Streaming etc.).
Die folgende Tabelle zeigt die disaggregierten Umsatzerlöse für jede Produktgruppe und jedes Segment:
2022 (in TEUR)
Österreich
Bulgarien
Kroatien
Belarus
Slowenien
Serbien
Nordmazedonien
Sonstige*
Konsolidiert
Mobilfunkerlöse aus Dienstleistungen
1.031.585
318.072
263.796
284.545
117.226
246.941
89.087
– 12.148
2.339.103
Festnetzerlöse aus Dienstleistungen
1.382.292
180.027
127.628
69.807
46.527
13.179
25.968
– 20.735
1.824.693
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen
2.413.877
498.099
391.424
354.352
163.753
260.120
115.055
– 32.883
4.163.796
Mobilfunkerlöse aus Verkauf Endgeräte
216.508
95.460
67.874
86.665
52.612
90.754
24.059
– 596
633.335
Festnetzerlöse aus Verkauf Endgeräte
69.980
36.744
4.349
5.406
477
0
1.239
692
118.887
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte
286.488
132.203
72.223
92.071
53.090
90.754
25.297
95
752.222
Sonstige betriebliche Erträge
51.719
10.067
6.582
14.406
5.698
5.651
968
– 6.114
88.978
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
2.752.084
640.369
470.229
460.829
222.540
356.524
141.320
– 38.901
5.004.996
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2021 (in TEUR)
Österreich
Bulgarien
Kroatien
Belarus
Slowenien
Serbien
Nordmazedonien
Sonstige*
Konsolidiert
Mobilfunkerlöse aus Dienstleistungen
979.794
293.719
253.727
242.262
111.785
229.142
82.280
– 11.588
2.181.121
Festnetzerlöse aus Dienstleistungen
1.389.489
150.176
125.663
51.845
43.063
10.403
24.869
– 20.098
1.775.409
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen
2.369.283
443.895
379.390
294.107
154.848
239.545
107.148
– 31.686
3.956.530
Mobilfunkerlöse aus Verkauf Endgeräte
217.706
115.793
64.274
95.875
44.190
71.609
25.523
– 78
634.891
Festnetzerlöse aus Verkauf Endgeräte
40.015
8.317
3.089
15.423
6.259
0
1.186
273
74.562
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte
257.721
124.110
67.362
111.298
50.449
71.609
26.709
195
709.453
Sonstige betriebliche Erträge
50.624
6.068
5.275
14.198
4.607
4.115
761
– 3.293
82.354
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
2.677.628
574.072
452.027
419.603
209.904
315.270
134.618
– 34.784
4.748.338
*Sonstige beinhaltet: Holding, Sonstige & Eliminierungen.
Die folgende Tabelle zeigt Umsatzerlöse aus Kundenverträgen und aus anderen Erlösquellen:
in TEUR
2022
2021
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen
4.146.457
3.941.328
Umsatzerlöse aus Verkauf Endgeräte
751.398
707.272
Umsatzerlöse aus Kundenverträgen gesamt
4.897.855
4.648.601
Sonstige Erlöse aus Dienstleistungen
17.339
15.202
Sonstige Erlöse aus Verkauf Endgeräte
824
2.181
Sonstige betriebliche Erträge
88.978
82.354
Andere Erlösquellen gesamt
107.141
99.737
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
5.004.996
4.748.338
Die sonstigen Erlöse aus Dienstleistungen beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus der Vermietung von Nebenstellenanlagen („PABX“), Set-Top-Boxen, Routern, Servern, Mobiltelefonen und Geräten für Festnetzkunden sowie Kommunikationsleitungen (siehe Anhangangabe (30)).
Die sonstigen Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus Finanzierungsleasing (siehe Anhangangabe (30)).
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erlöse aus der Vermietung von Funktürmen und Gebäuden in Höhe von 21.086 TEUR (2021: 17.983 TEUR), siehe Anhangangabe (30). Betreffend die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten Erlösen aus abgeschriebenen Forderungen, die noch Vollstreckungsmaßnahmen unterlagen, siehe „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33). 2022 sind steuerfreie Forschungsprämien in Höhe von 1.119 TEUR (2021: 1.020 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Der verbleibende Anteil der sonstigen betrieblichen Erträge beinhaltet im Wesentlichen Einhebungsgebühren, Schadenersatz, Erlöse aus dem Verkauf von Solarenergie und den Gewinn aus dem Abgang von Sachanlagen.
Rechnungslegungsgrundsätze
Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden bei der Leistungserbringung realisiert und grundsätzlich monatlich fakturiert. Bestimmte Wertkartendienste, Zugangsentgelte, Grundentgelte, Wartungsverträge, Serviceleistungen und Erlöse für Mietleitungen für Geschäftskunden werden zum Teil im Voraus fakturiert. Diese Entgelte und Erlöse werden passivisch in den Vertragsverbindlichkeiten abgegrenzt (siehe Anhangangabe (24)) und als Ertrag über den Leistungszeitraum oder zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst.
Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten werden bei Lieferung und Annahme durch den Kunden entsprechend den Vertragsbedingungen realisiert. Bei Verkäufen, die nicht Teil von Mehrkomponentenverträgen oder von Ratenverkäufen sind, bezahlt der Kunde im Zeitpunkt des Verkaufs. Bei Verkäufen im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen bezahlt der Kunde den Anteil, der in den Vertragsvermögenswerten abgegrenzt ist, im Rahmen der monatlichen Entgelte über die Laufzeit des Vertrags. Bei Ratenverkäufen bezahlt der Kunde in gleichmäßigen Raten über die vertragliche Laufzeit.
Forderungen bzw. Umsatzerlöse aus Ratenverkäufen werden nicht abgezinst, wenn der Zeitraum zwischen Leistungserbringung und Bezahlung nicht mehr als ein Jahr beträgt oder wenn der Abzinsungseffekt unwesentlich ist. Für Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Einzelfallbetrachtung zur Wesentlichkeit der Abzinsung. 2022 und 2021 waren lediglich in Belarus Abzinsungen erforderlich, der korrespondierende Aufzinsungseffekt in Höhe von 5.524 TEUR und 4.890 TEUR wird in den Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Endgeräten erfasst.
Beim Verkauf von Endgeräten über Zwischenhändler wird der Händler als Vermittler eingestuft, d. h., der Umsatz wird erst mit dem Verkauf der Endgeräte an den Kunden realisiert. Stützungen an Händler werden zu diesem Zeitpunkt als Umsatzminderung erfasst.
Bestimmte Verträge verpflichten die A1 Group zur Lieferung von mehreren Komponenten. Der Transaktionspreis dieser Mehrkomponentenverträge beinhaltet im Bereich Mobilkommunikation typischerweise den Verkauf eines Mobiltelefons, das Freischaltentgelt, den Servicevertrag und in Österreich eine jährliche SIM-Pauschale. Im Bereich Festnetz beinhalten diese Verträge typischerweise Internet- und Festnetzleistungen inklusive Herstellung, in Österreich eine jährliche Internet-Service-Pauschale sowie optional Fernsehen und Mobilfunkleistungen.
Die A1 Group teilt diese Verträge generell in separat zu betrachtende Bilanzierungseinheiten („units of account“) ein, sofern die dafür in IFRS 15 normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Einteilung basiert auf der Annahme, dass die einzelnen Leistungskomponenten jeweils einen von den anderen Leistungskomponenten getrennten Nutzen für den Endkunden haben und als eigenständige Leistungsverpflichtung angesehen werden können.
Die Aufteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfolgt proportional zu den Einzelveräußerungspreisen („stand-alone selling prices“) der zugrundeliegenden Güter und Dienstleistungen. Die Festlegung der Einzelveräußerungspreise von Gütern erfolgt anhand von Marktpreisen alternativer Anbieter. Die Einzelveräußerungspreise von Dienstleistungen sind separat verfügbar, da Dienstleistungen auch gesondert, d. h. auch ohne Hardware, angeboten werden.
Kundenbindungsprogramme, die auf der Basis getätigter Umsätze zu Ansprüchen auf den Bezug von neuen Mobilfunkgeräten oder Zubehör führen und in Form von Bonuspunkten mit den Kunden verrechnet werden, sind ebenfalls Teil der Mehrkomponentenberechnung und werden zum Zeitpunkt der Gewährung unter Berücksichtig einer geschätzten Verfallsquote umsatzreduzierend bzw. zum Zeitpunkt der Einlösung der Ansprüche umsatzerhöhend erfasst. Die Festlegung der Einzelveräußerungspreise der Bonuspunkte erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelveräußerungspreises der zukünftigen Leistung. Die Leistungsverpflichtung wird um die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme angepasst.
Für einen Großteil der Verträge wendet die A1 Group die praktische Erleichterung gemäß IFRS 15 an, ähnlich ausgestaltete Verträge zu Portfolios zusammenzufassen. Als wesentliche Kriterien für die Portfoliobildung werden die Gleichartigkeit der Vertragsinhalte sowie die Laufzeit definiert. Für einen geringen Teil der komplexeren Großkundenverträge erfolgt die Ermittlung der IFRS 15 Abgrenzungen auf Ebene des einzelnen Vertrages.
Erlöse aus Verbindungs- und Roamingleistungen an eigene Kunden werden auf Basis von Gesprächsminuten bzw. verbrauchtem Datenvolumen als Umsatz zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Leistung erbracht wurde, sofern die Verbindungs- und Roamingleistungen nicht mit einem vertraglich vereinbarten Fixtarif gedeckt sind.
Erlöse aus eingehenden Gesprächen von inländischen und ausländischen Netzbetreibern (Zusammenschaltung) und Roaming werden in der Periode ertragswirksam erfasst, in der die Gespräche stattfinden bzw. das Datenvolumen verbraucht wird.
Im Bereich von Mehrwertdiensten im Mobilfunk, aber auch teilweise bei (digitalen) Dienstleistungen wie etwa Software aus der Cloud tritt die A1 Group bei gewissen Verträgen als Vermittler (Agent) auf und erfasst die Umsatzerlöse daher entsprechend auf Nettobasis, d. h. nach Abzug der Kosten gegenüber dem Lieferanten.
Skonti und nachträglich gewährte Rabatte werden zum Zeitpunkt der Gewährung als Erlösminderung gebucht. Die Rabatte werden in Abhängigkeit von den Umsatzerlösen aus Dienstleistungen auf Einzelkundenbasis berechnet.
Rabatte (standardisierte Mehrkomponentenstützungen) werden grundsätzlich in die Mehrkomponentenberechnung einbezogen, was bei reinen Dienstleistungsverträgen zu einer gleichmäßigen Reduktion der Umsatzerlöse über die Vertragslaufzeit führt. Bei Mehrkomponentenverträgen werden die Rabatte nach der Methode der relativen Einzelveräußerungspreise grundsätzlich den einzelnen Leistungsverpflichtungen zugeordnet, weshalb ein Teil den Umsatz für Endgeräte zeitpunktbezogen reduziert und der andere Teil den Umsatz aus Dienstleistungen zeitraumbezogen reduziert.
Für bestimmte Kunden werden aufgrund der abgenommenen Mengen zusätzlich zu den standardisierten Mehrkomponentenstützungen noch Rabatte für den Bezug von Hardware und teils auch Dienstleistungen für die Laufzeit der Serviceverträge gewährt. Diese werden ebenfalls in die Mehrkomponentenberechnung einbezogen („Kundenrabatte für Hardware“).
Es bestehen keine wesentlichen über die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehenden Garantieverpflichtungen. Des Weiteren bestehen keine wesentlichen Rücknahmeverpflichtungen.
Die Gesamthöhe des Transaktionspreises der zum 31. Dezember 2022 nicht (oder teilweise nicht) erfüllten Leistungsverpflichtungen aus Mehrkomponentengeschäften beläuft sich auf 722.264 TEUR (2021: 798.244 TEUR) und wird in der Regel über eine Vertragsdauer von 12 bis 24 Monaten, bzw. im Geschäftskundenbereich bis zu 36 Monaten, realisiert. Für Leistungsverpflichtungen, deren Erlöse in Höhe des Betrags erfasst werden können, den das Unternehmen in Rechnung stellen darf, wird von der Angabe des Transaktionspreises noch nicht erfüllter Leistungsverpflichtungen und des Zeitpunkts der Erlöserfassung abgesehen. Die Angaben beziehen sich nur auf Transaktionen im Anwendungsbereich von IFRS 15, d. h., sie umfassen nicht die Anteile des Transaktionspreises, die Leistungsverpflichtungen außerhalb des Anwendungsbereichs des Standards zugeordnet wurden, z. B. Leasing-Verhältnisse.
(6) Kosten und Aufwendungen
In der folgenden Tabelle sind die Kosten und Aufwendungen nach ihrer Art aufgegliedert:
in TEUR
2022
2021
Kosten der Endgeräte
730.780
698.063
Personalaufwand, inkl. Sozialleistungen und Abgaben
929.247
923.814
Sonstiger betrieblicher Aufwand
1.507.047
1.420.334
Gesamte Kosten und Aufwendungen
3.167.074
3.042.211
Die Kosten der Endgeräte entsprechen dem Materialaufwand. Der Personalaufwand, inkl. Sozialleistungen und Abgaben, umfasst die gesamten Leistungen an Arbeitnehmer:innen abzüglich aktivierter Eigenleistungen, die saldiert dargestellt werden:
in TEUR
2022
2021
Aktivierte Eigenleistungen
78.537
66.415
Aktivierte Eigenleistungen stellen den Wert der für eigene Zwecke erbrachten Leistungen dar und bestehen im Wesentlichen aus Personalkosten und direkt zurechenbaren Gemeinkosten, die hauptsächlich als Teil der Sachanlagen aktiviert werden. Betreffend die Aktivierung selbst erstellter Software siehe Anhangangabe (16).
Wertberichtigungen von Forderungen an Kunden, Händler und sonstige Forderungen, die der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten zugeordnet sind, werden in den Forderungsabschreibungen im Funktionsbereich Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen erfasst und betragen (siehe Anhangangabe (33)):
in TEUR
2022
2021
Wertminderungen
37.914
41.217
Die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Position Abschreibung verteilt sich wie folgt:
in TEUR
2022
2021
Kosten zur Erbringung von Dienstleistungen
828.116
815.930
Kosten der Endgeräte
16.879
16.615
Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen
117.880
120.135
Abschreibung
962.875
952.681
Honorare Konzernabschlussprüfer
In der Hauptversammlung wurde die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. („EY“) als Konzernabschlussprüfer der Telekom Austria AG bestellt. Die Honorare für den Konzernabschlussprüfer betragen:
in TEUR
2022
2021
Jahresabschlussprüfungen
1.099
1.043
Andere Bestätigungsleistungen
142
102
Sonstige Leistungen
122
78
Aufwendungen EY
1.363
1.223
Die Aufwendungen der Jahresabschlussprüfungen beinhalten weder verrechnete Spesen noch Vorsteuer.
Die anderen Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit den erweiterten Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung im Nachhaltigkeitsbericht, der Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat („ESEF-Format“) sowie ISAE-Zertifizierungen.
Erleichterungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19
Die A1 Group hat 2022 staatliche Unterstützung in Summe von 3.932 TEUR (2021: 1.879 TEUR) im Personalaufwand erfasst. Diese stammen im Wesentlichen aus Vergütungen für Dienstfreistellungen für bestimmte Mitarbeiter:innen ohne Möglichkeit zum mobilen Arbeiten in Österreich sowie aus Vergütungen in Slowenien und 2021 auch aus Zuschüssen in Serbien.
(7) Finanzergebnis
in TEUR
2022
2021
Zinsertrag aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten
9.537
4.380
Zinsertrag aus zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust bewerteten Vermögenswerten
885
206
Zinsertrag aus zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerteten Vermögenswerten
400
63
Zinsertrag aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen
165
196
Zinsertrag
10.986
4.845
in TEUR
2022
2021
Zinsaufwand aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten
43.838
89.084
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten
13.067
12.022
Aktivierte Zinsen
– 1.805
– 2.430
Zinsaufwand aus Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten
4.881
1.976
Aufzinsung der Kaufpreisverpflichtung
0
39
Zinsaufwand
59.982
100.691
Zinsen werden, mit Ausnahme von zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust bewerteten Vermögenswerten, unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Der Zinsaufwand aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus den begebenen Anleihen und aus der Auflösung der Hedging-Rücklage (siehe Anhangangaben (21), (25) und (33)). Der Rückgang ist auf die Tilgung zweier Anleihen im April 2022 und im Dezember 2021zurückzuführen (siehe Anhangangabe (25)). Betreffend den Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten und aus Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten siehe Anhangangaben (30) und (23). Zum Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Kaufpreisverpflichtungen siehe Anhangangaben (22) und (26).
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. Zur Berechnung der aktivierten Zinsen wurde 2022 für selbst erstellte Software sowie für qualifizierte Vermögenswerte des Sachanlagevermögens (siehe Anhangangaben (15) und (16)) ein Zinssatz von 2,3% (2021: 3,0%) angewendet.
in TEUR
2022
2021
Zinsaufwand aus Personalrückstellungen
2.607
2.250
Zinsaufwand aus Restrukturierungsrückstellung
945
971
Bereitstellungsgebühren für nicht ausgenutzte Kreditlinien
2.122
2.178
Erhaltene Dividenden
– 422
– 474
Gewinn aus dem Verkauf von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden
 
 
Zeitwert über das sonstige Ergebnis
– 18
0
Verlust aus dem Verkauf von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden
 
 
Zeitwert über das sonstige Ergebnis
37
0
Veränderung des erwarteten Kreditverlustes
– 31
687
Anspruchszinsen
– 3.489
2.422
Gewinn aus der Bewertung von Instrumenten zum beizulegenden
 
 
Zeitwert über Gewinn und Verlust
– 2.118
– 726
Verlust aus der Bewertung von Instrumenten zum beizulegenden
 
 
Zeitwert über Gewinn und Verlust
5.399
534
Zinsaufwand aus Personal- und Restrukturierungsrückstellungen
 
 
und sonstiges Finanzergebnis, netto
5.032
7.843
Die Restrukturierungsrückstellung beinhaltet Rückstellungen für belastende Verträge gem. IAS 37 sowie Rückstellungen für Sozialpläne gem. IAS 19.
Betreffend die zur Berechnung der Restrukturierungs- und Personalrückstellungen herangezogenen Zinssätze siehe Anhangangaben (23) und (27). Der erwartete Kreditverlust betrifft Finanzinvestitionen (siehe Anhangangabe (19)). Der Ertrag bzw. Aufwand aus Anspruchszinsen 2022 und 2021 stammt im Wesentlichen aus Betriebsprüfungen in Bulgarien (siehe Anhangangabe (29)). Der Gewinn/Verlust aus der Bewertung von Instrumenten zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust beinhaltet weder erhaltene Dividenden noch Zinserträge.
in TEUR
2022
2021
Wechselkursgewinne
16.118
11.732
Wechselkursverluste
– 15.473
– 8.809
Wechselkursdifferenzen
645
2.923
Wechselkursdifferenzen entstehen durch Wechselkursschwankungen zwischen der Erfassung der Transaktion und deren Zahlung bzw. durch die Bewertung der offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag. Die Wechselkursdifferenzen sind im Wesentlichen auf die Entwicklung des belarussischen Rubels zurückzuführen. Die Fremdwährungskurse sind in Anhangangabe (3) enthalten.
(8) Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) wird mittels Division des Periodenergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Jahres im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt:
 
2022
2021
Jahresergebnis, das auf die Eigentümer der Muttergesellschaft entfällt, in TEUR
633.877
454.458
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Aktien
664.084.841
664.084.841
Ergebnis je Aktie - unverwässert und verwässert in Euro
0,95
0,68
Zur Anzahl der Aktien siehe Anhangangabe (28).
Der Aufsichtsrat hat festgelegt, alle Mitarbeiterbeteiligungspläne in bar abzugelten. Folglich ergeben sich zum 31. Dezember 2022 und 2021 keine potenziell verwässernden Aktien.
(9) Liquide Mittel
Liquide Mittel enthalten Guthaben bei Kreditinstituten und Finanzinvestitionen mit Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten, gerechnet vom Erwerbszeitpunkt. Der Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln.
Die A1 Group veranlagt ihre liquiden Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten einwandfreier Bonität, daher ergab die Berechnung der erwarteten Kreditverluste nur einen unwesentlichen Effekt für liquide Mittel, welcher nicht erfasst wurde (siehe auch „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33)).
(10) Forderungen: Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Forderungen, brutto
1.124.757
1.061.396
Wertberichtigungen
– 285.130
– 279.041
Forderungen, netto
839.627
782.355
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
69.817
67.554
Zum 31. Dezember 2022 und 2021 betreffen die Forderungen an Kunden, Händler und sonstige Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Forderungen aus dem Ratenverkauf im Wesentlichen von Mobiltelefonen und Tablets aus allen Segmenten.
Die Entwicklung der Wertberichtigung zu Forderungen an Kunden, Händler und sonstige sowie deren Altersstruktur ist unter „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33) dargestellt.
(11) Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Aktionäre América Móvil und ÖBAG sind als nahestehende Unternehmen anzusehen, da ihnen der Anteil an der Telekom Austria AG Beherrschung bzw. maßgeblichen Einfluss gewährt. Über América Móvil besitzt die A1 Group auch ein Naheverhältnis zu deren Tochterunternehmen. Über die ÖBAG besteht für die A1 Group ein Naheverhältnis zur Republik Österreich, die damit ebenso wie ihre Tochterunternehmen (im Wesentlichen der ÖBB-, der ASFINAG-, der OMV- und der Post-Konzern sowie die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) und der Verbund) als nahestehende Unternehmen einzustufen sind. Weiters sind die Aufsichtsräte der Telekom Austria AG als nahestehende Personen einzustufen.
Die Fremdüblichkeit der Geschäftsfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen wird laufend dokumentiert und überwacht. Mit Ausnahme der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften, deren Transaktionen im Konzernabschluss eliminiert werden, gibt es keine Finanzierungsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
Die Aufwendungen und Erträge mit den nahestehenden Unternehmen und Personen setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
2022
2021
Umsatzerlöse (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
135.388
115.703
Aufwendungen
93.588
78.970
2022 und 2021 umfassen die Umsatzerlöse mit den österreichischen nahestehenden Unternehmen das komplette Leistungsspektrum der A1 Group. Die Erhöhung der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die Digitalisierung im öffentlichen Sektor zurückzuführen. Die Aufwendungen mit den österreichischen nahestehenden Unternehmen umfassen 2022 und 2021 im Wesentlichen Energie, Aufwendungen für Leitungs- und Nutzungsrechte, Porto, Transportleistungen, Provisionen und Beiträge an die RTR. Der Anstieg der Aufwendungen ist im Wesentlichen auf erhöhte Energiekosten sowie die in Folge offengelegten Aufwendungen gegenüber Canal+ zurückzuführen.
2022 sind Umsatzerlöse gegenüber der nach der at Equity Methode bilanzierten Gesellschaft Canal+ in Höhe von 2.541 TEUR und Aufwendungen von 4.224 TEUR enthalten (2021: keine Transaktionen, da Canal+ ihre Betriebstätigkeit noch nicht aufgenommen hatte). Die Aufwendungen betreffen TV- und Videoinhalte, die Umsatzerlöse im Wesentlichen den Verkauf von TV-Rechten der A1now TV GmbH an Canal+ (siehe „Zwischengewinneliminierung“ in Anhangangabe (18)).
Die A1 Group ist verpflichtet, Kommunikationsdienste für einkommensschwache Haushalte und sonstige berechtigte Kunden zu verminderten Tarifen zu erbringen, wofür sie von der Republik Österreich auf vertraglicher Basis Ausgleichszahlungen erhält. Der Vertrag mit der Republik Österreich vom Juni 2021 legt die Rückerstattung für Kunden mit gültigem Bescheid mit 10,00 Euro netto pro Kunden und Monat fest. 2022 betrugen die Rückerstattungen, welche über den Leistungszeitraum als Umsatz erfasst werden, 7.008 TEUR (2021: 9.077 TEUR).
Hinsichtlich der Transaktionen betreffend den Wechsel von unkündbaren Beamten zum Bund und den damit erfassten Aufwendungen und Rückstellungen wird auf Anhangangabe (23) verwiesen.
Betreffend die Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte, die von der Republik Österreich geleistet wurden, siehe Anhangangabe (15), steuerfreie Forschungsprämien sind in Anhangangabe (5), COVID-19 Unterstützungen in Anhangangabe (6) ersichtlich.
Zum 31. Dezember 2022 und 2021 betreffen die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen im Wesentlichen Tochterunternehmen der América Móvil sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 159 TEUR (2021: 17 TEUR) gegenüber der nach der at Equity Methode bilanzierten Gesellschaft Canal+ (siehe Anhangangabe (18)). Die Forderungen und Verbindlichkeiten entstammen der operativen Geschäftstätigkeit insbesondere im Zusammenhang mit Interconnection und Roaming.
Die Bezüge der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen anderer Mitarbeiter:innen sind in folgender Tabelle dargestellt. Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen setzen sich aus den im Firmenbuch eingetragenen Vorständ:innen bzw. Geschäftsführer:innen der wesentlichen operativen Gesellschaften der A1 Group und den Mitgliedern des Vorstandes der Telekom Austria AG (siehe Anhangangabe (36)) zusammen.
in TEUR
2022
2021
Mitarbeiterentlohnung, kurzfristig
12.226
10.713
Pensionen
518
513
Mitarbeiterentlohnung, langfristig
0
0
Abfertigungen
166
164
Aktienbasierte Vergütung
935
1.176
Bezüge der leitenden Mitarbeiter:innen
13.844
12.566
 
 
 
Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen anderer Mitarbeiter:innen
19.412
19.748
Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen des Vorstandes
413
395
Die Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen setzen sich aus gesetzlichen sowie freiwilligen Abfertigungsaufwendungen, Beiträgen zu Pensionsplänen und anderen Pensionsleistungen zusammen.
(12) Vorräte
Die Vorräte umfassen Handelswaren, die in Geschäften der A1 Group oder an Händler verkauft werden undzum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt werden. Die Bewertung erfolgt mit dem gleitenden Durchschnittspreis abzüglich Wertberichtigung, die auf der Umschlagshäufigkeit der letzten zwölf Monate basiert. Der Nettoveräußerungswert wird aufgrund bei einer normalen Geschäftsentwicklung zu erwartenden Verkaufspreise abzüglich der noch anfallenden Vertriebskosten ermittelt.
Der Nettobetrag aus Wertminderung und Wertaufholung von Vorräten, der in den Kosten der Endgeräte erfasst wurde, beträgt:
in TEUR
2022
2021
Wertminderung und Wertaufholung von Vorräten
– 9.729
– 1.168
Wertminderung: negatives Vorzeichen; Wertaufholung: positives Vorzeichen
(13) Sonstige kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
65.571
61.186
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
75.178
76.357
Vertragskosten
42.518
41.575
Gesamt
183.267
179.118
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Gehaltsvorschüsse
18.044
14.769
Lizenzkosten
14.367
14.883
Sonstige
33.160
31.534
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
65.571
61.186
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Finanzierungsleasingforderungen
1.362
1.636
Abgegrenzte Zinsen
2.491
1.824
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
9.067
11.494
Finanzielle Vermögenswerte
12.920
14.953
Finanzbehörden
1.306
1.513
Vorauszahlungen
12.951
3.963
Zuschüsse der öffentlichen Hand
36.865
50.877
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
17.113
11.708
Nicht finanzielle Vermögenswerte
68.234
68.061
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, brutto
81.154
83.014
Abzüglich Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte
– 3.273
– 4.458
Abzüglich Wertberichtigung für nicht finanzielle Vermögenswerte
– 2.703
– 2.199
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
75.178
76.357
Betreffend Finanzierungsleasingforderungen sowie die erfasste Wertberichtigung, die in der Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte enthalten ist, siehe Anhangangabe (30). Abgegrenzte Zinsen beinhalten Zinsen auf Finanzinvestitionen (siehe Anhangangabe (19)). Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Rückerstattungen von Frequenzgebühren in Kroatien (siehe Anhangangabe (20)).
Die Zuschüsse der öffentlichen Hand sind im Wesentlichen auf den Breitbandausbau in Österreich zurückzuführen (siehe Anhangangabe (15)). Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Leistungen, Entschädigungsleistungen von Versicherungen und Forderungen gegenüber Mitarbeiter:innen.
Vertragskosten
An Dritte und an Mitarbeiter:innen gezahlte Provisionen werden als Abgrenzungsposten aktiviert, soweit es sich dabei um Kosten für die Erlangung eines Kundenvertrages handelt und diese voraussichtlich einbringlich sind. Da die Realisierung der Vertragskosten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft. Die A1 Group wendet den praktischen Behelf, Vertragserlangungskosten nicht zu aktivieren, wenn der Abschreibungszeitraum kürzer als ein Jahr ist, an.
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Vertragskosten, brutto
43.491
42.553
Wertberichtigung Vertragskosten
– 973
– 978
Vertragskosten, netto
42.518
41.575
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
16.233
14.948
Aktivierte Vertragskosten werden über die erwartete Vertragsdauer des zugrundeliegenden Vertrages erfolgswirksam linear abgeschrieben. 2022 beträgt die Abschreibung, die in den Vertriebsaufwendungen erfasst wird, 34.483 TEUR (2021: 36.528 TEUR).
Wertminderungen werden in den Vertriebsaufwendungen ausgewiesen und dann erfasst, wenn die dazugehörige Kundenforderung oder der Vertragsvermögenswert gemäß IFRS 9 wertzuberichtigen ist. Die Entwicklung der Wertberichtigung der Vertragskosten ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
in TEUR
2022
2021
Stand 1. Jänner
978
1.001
Währungsumrechnung
0
2
Auflösung
– 831
– 895
Dotierung
827
871
Stand 31. Dezember
973
978
(14) Vertragsvermögenswerte
Vertragsvermögenswerte stellen einen Anspruch der A1 Group auf Gegenleistung für Güter oder Dienstleistungen, die auf Kunden übertragen wurden, dar. Vertragsvermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Abgrenzungen aus relevanten Mehrkomponentenverträgen im Mobilfunkbereich und aus Leistungsverpflichtungen im Festnetzbereich sowie Abgrenzungen aus Kundenbindungsprogrammen, Kundenrabatten für Hardware und Herstellungsentgelten (siehe Anhangangabe (5)).
Da die Realisierung der Vertragsvermögenswerte innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft. Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, sobald der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung unbedingt wird. Zum 31. Dezember 2022 sind Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenbindungsprogrammen bzw. aus Kundenrabatten für Hardware in Höhe von 89.277 TEUR (2021: 82.438  TEUR) Teil der Mehrkomponentenberechnung und werden daher saldiert in den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen.
Die Veränderungen der Vertragsvermögenswerte, brutto sowie die Überleitung zu den Vertragsvermögenswerten, netto und deren Anteil mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in folgender Tabelle dargestellt:
in TEUR
2022
2021
Stand 1. Jänner
106.518
109.800
Erhöhungen
202.818
219.562
Umgliederung zu Forderungen
– 209.232
– 222.890
Währungsumrechnung
76
45
Stand 31. Dezember
100.178
106.518
Wertberichtigungen
– 2.844
– 2.958
Vertragsvermögenswerte, netto
97.334
103.559
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
43.810
44.619
Die Entwicklung der Wertberichtigung zu den Vertragsvermögenswerten ist unter „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33) dargestellt.
(15) Sachanlagen
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten bestimmte Aufwendungen, die während der Errichtung bzw. des Ausbaus von Anlagen anfallen, wie zum Beispiel Material- und Personalaufwand, direkt zurechenbare Gemeinkosten und Zinsaufwand, sowie den Barwert der Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten sowie gegebenenfalls der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (siehe Anhangangabe (23)). Umsatzsteuer, die von Lieferanten in Rechnung gestellt wird und zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Instandhaltung und Reparaturen werden im Jahr des Anfalls als laufender Aufwand gebucht, Ersatz- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert. Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang erfasst, wobei die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst wird.
Kabel sowie Hilfs- und Betriebsstoffe werden vor allem im eigenen Netzausbau eingesetzt und in Übereinstimmung mit IAS 16.8 in den Sachanlagen ausgewiesen, da erwartet wird, diese in mehr als einer Periode zu verbrauchen.
Zum 31.Dezember 2022 betrug der Buchwert der Grundstücke 60.100 TEUR (2021: 60.112 TEUR).
in TEUR
Kommunikationsanlagen und Ausstattung
Grundstücke, Gebäude & Bauten auf fremdem Grund
Sonstige Vermögenswerte
Anlagen in Bau
Kabel sowie Hilfs- und Betriebsstoffe
Gesamt
Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
 
Stand 1. Jänner 2021
10.848.397
921.256
412.812
215.263
104.282
12.502.010
Zugänge
275.628
7.687
26.704
163.527
199.740
673.286
Abgänge
– 268.829
– 4.569
– 27.429
– 811
– 2.483
– 304.122
Umbuchungen
340.739
11.072
– 43.139
– 142.920
– 165.721
31
Währungsumrechnung
24.265
2.619
5.727
1.622
277
34.510
Stand 31. Dezember 2021
11.220.199
938.065
374.676
236.681
136.094
12.905.715
Zugänge
259.711
7.704
27.376
215.281
263.648
773.720
Abgänge
– 282.155
– 7.900
– 31.677
– 661
– 3.863
– 326.256
Umbuchungen
307.653
8.413
8.057
– 104.048
– 227.316
– 7.242
Währungsumrechnung
– 5.333
– 454
– 5
– 63
– 100
– 5.956
Änderungen des Konsolidierungskreises
52
5
2.624
0
0
2.681
Stand 31. Dezember 2022
11.500.127
945.833
381.051
347.189
168.462
13.342.662
Kumulierte Abschreibung und Wertminderung
 
 
 
 
 
 
Stand 1. Jänner 2021
– 8.680.424
– 707.677
– 326.546
0
– 34.218
– 9.748.865
Zugänge
– 476.973
– 18.545
– 38.729
0
1.475
– 532.772
Abgänge
244.362
2.175
26.897
0
552
273.987
Umbuchungen
– 35.659
0
33.641
0
0
– 2.018
Währungsumrechnung
– 15.230
– 812
– 4.141
0
– 72
– 20.254
Stand 31. Dezember 2021
– 8.963.923
– 724.859
– 308.878
0
– 32.263
– 10.029.923
Zugänge
– 480.544
– 19.067
– 37.900
0
– 1.600
– 539.112
Wertminderung
0
– 53
– 3.799
0
0
– 3.851
Abgänge
245.429
3.871
31.159
0
892
281.352
Umbuchungen
599
– 695
99
0
0
3
Währungsumrechnung
3.891
219
353
0
7
4.470
Änderungen des Konsolidierungskreises
– 43
– 5
– 1.444
0
0
– 1.491
Stand 31. Dezember 2022
– 9.194.591
– 740.588
– 320.409
0
– 32.964
– 10.288.552
Buchwert zum
 
 
 
 
 
 
31. Dezember 2022
2.305.536
205.245
60.642
347.189
135.498
3.054.110
31. Dezember 2021
2.256.276
213.206
65.798
236.681
103.831
2.875.792
Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen.
In den sonstigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Büro-, Geschäfts- und sonstige Ausstattung sowie Fahrzeuge enthalten.
Die Abschreibung auf Sachanlagen wird linear über die geschätzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berechnet, wobei eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt (siehe Werthaltigkeitsprüfung in Anhangangabe (16)). Einbauten in fremden Gebäuden werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum aus Leasingdauer und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer der Sachanlagen abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren beträgt für:
 
2022
2021
Kommunikationsanlagen und Ausstattung
2-25
2-20
Gebäude und Einbauten in fremden Gebäuden
3-50
3-50
Sonstige Vermögenswerte
2-10
2-10
Die Wertminderung der sonstigen Vermögenwerte resultiert aus der Gesellschaft Solar Invest im Segment Belarus. Im Juni 2022 wurden die staatlich geregelten Preise für Solarstrom in Belarus reduziert, was zu einem Einbruch der Erlöse aus Solarstrom führte. Der Nutzungswert der Solaranlage wurde auf Basis eines externen Gutachtens ermittelt, in welchem ein Zinssatz für die Abzinsung der Zahlungsströme von 21,6% angewandt wurde.
Sensitivitätsanalyse
Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare Sachanlagen stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Eine Veränderung der Nutzungsdauern um ein Jahr würde zu folgenden Veränderungen der Abschreibung führen:
in TEUR
2022
2021
Rückgang aufgrund Verlängerung um ein Jahr
94.383
98.760
Erhöhung aufgrund Verkürzung um ein Jahr
157.371
175.304
2022 wurden die Nutzungsdauern der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen basierend auf Gutachten von technischen Expert:innen auf bis zu 25 Jahre verlängert, was zu einem Rückgang der Abschreibungen in den „Kommunikationsanlagen und Ausstattung“ in Höhe von 7.217 TEUR führte. 2021 wurden die Nutzungsdauern einzelner Vermögenswerte im Wesentlichen aufgrund des Einsatzes neuer Technologien im Bereich TV verkürzt, was zu einem Anstieg der Abschreibungen in den „Kommunikationsanlagen und Ausstattung“ in Höhe von 4.422 TEUR führte.
Zuschüsse der öffentlichen Hand und Kaufverpflichtungen
2022 betrugen die Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte, die von den Anschaffungskosten abgezogen wurden, 24.822 TEUR (2021: 38.375 TEUR). Davon betreffen 180 TEUR (2021: 6.820 TEUR) die COVID-19-Investitionsprämie, welche 2020 in Österreich in Folge der Corona-Krise zum Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen wurde. Die weiteren Zuschüsse wurden im Wesentlichen für den Breitbandausbau in Österreich gewährt.
Zum 31. Dezember 2022 betrugen die Kaufverpflichtungen für Sachanlagen 208.760 TEUR (2021: 153.736 TEUR).
(16) Immaterielle Vermögenswerte
in TEUR
Lizenzen und sonstige Rechte
Markennamen und Patente
Software
Kundenstock
Anlagen in Bau
Gesamt
Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
 
Stand 1. Jänner 2021
2.300.166
556.992
1.195.872
1.015.014
110.911
5.178.955
Zugänge
72.981
393
57.188
9.587
100.857
241.006
Abgänge
– 221.120
– 3.514
– 145.298
0
– 36
– 369.968
Umbuchungen
– 1.943
494
53.029
70
– 51.681
– 31
Währungsumrechnung
9.900
4.846
5.876
17.520
807
38.949
Stand 31. Dezember 2021
2.159.984
559.210
1.166.667
1.042.191
160.859
5.088.911
Zugänge
15.823
1.895
57.889
831
102.332
178.771
Abgänge
– 4.431
0
– 46.318
0
– 757
– 51.506
Umbuchungen
– 230
2.627
104.447
245
– 99.848
7.242
Währungsumrechnung
– 1.145
– 489
– 622
– 2.369
227
– 4.398
Änderungen des Konsolidierungskreises
0
2.010
1.064
5.567
0
8.642
Stand 31. Dezember 2022
2.170.002
565.254
1.283.126
1.046.466
162.814
5.227.662
Kumulierte Abschreibung und Wertminderung
 
 
 
 
 
 
Stand 1. Jänner 2021
– 1.152.695
– 385.663
– 993.353
– 969.221
0
– 3.500.932
Zugänge
– 127.058
– 2.824
– 112.219
– 14.626
0
– 256.727
Abgänge
221.119
3.514
145.202
0
0
369.835
Umbuchungen
2.017
26
– 26
0
0
2.018
Währungsumrechnung
– 5.687
– 4.752
– 5.168
– 17.335
0
– 32.941
Stand 31. Dezember 2021
– 1.062.302
– 389.698
– 965.565
– 1.001.182
0
– 3.418.747
Zugänge
– 128.499
– 3.734
– 110.839
– 12.377
0
– 255.450
Abgänge
3.986
0
46.001
0
0
49.988
Umbuchungen
0
0
– 3
0
0
– 3
Währungsumrechnung
1.328
605
609
2.327
0
4.869
Änderungen des Konsolidierungskreises
0
0
– 357
0
0
– 357
Stand 31. Dezember 2022
– 1.185.488
– 392.828
– 1.030.154
– 1.011.232
0
– 3.619.701
Buchwert zum
 
 
 
 
 
 
31. Dezember 2022
984.515
172.426
252.972
35.234
162.814
1.607.961
31. Dezember 2021
1.097.682
169.512
201.102
41.009
160.859
1.670.163
Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Konsolidierungskreises wird auf Anhangangabe (34) verwiesen.
Noch nicht in Betrieb genommene Lizenzen sind in den Lizenzen und Nutzungsrechten enthalten.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt, wobei eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt (siehe Werthaltigkeitsprüfung). Der planmäßigen linearen Abschreibung liegen folgende Nutzungsdauern in Jahren zugrunde:
 
2022
2021
Mobilfunk- und Festnetzlizenzen
5-24
5-24
Sonstige Rechte
2-30
2-30
Patente
5-7
5-7
Software
2-10
2-10
Kundenstock
5-14
5-14
Die folgende Tabelle zeigt die erwartete Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer für die folgenden Perioden:
in TEUR
2022
2021
2022
k. A.*
269.771
2023
271.131
229.472
2024
229.813
194.665
2025
186.089
153.075
2026
163.337
106.008
2027
98.036
k. A.*
Danach
496.468
556.202
Gesamt
1.444.874
1.509.193
*Keine Angabe, da für die jeweilige Periode nicht anwendbar.
Sensitivitätsanalyse
Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare immaterielle Vermögenswerte stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den die Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Eine Veränderung der Nutzungsdauern um ein Jahr würde zu folgenden Veränderungen der Abschreibung führen:
in TEUR
2022
2021
Rückgang aufgrund Verlängerung um ein Jahr
45.066
46.993
Erhöhung aufgrund Verkürzung um ein Jahr
62.294
81.217
Lizenzen und sonstige Rechte
Bei den sonstigen Rechten mit einer Nutzungsdauer von über 20 Jahren handelt es sich um nicht veräußerbare Rechte für Glasfaserkabel und Funkfrequenzen, die über einen vereinbarten Zeitraum genutzt werden. Diese Rechte werden über die Laufzeiten der Verträge abgeschrieben.
Die A1 Group besitzt Mobilfunklizenzen (GSM, UMTS, LTE und 5G), die von den Telekommunikationsbehörden in Österreich, Kroatien, Slowenien, Serbien, Bulgarien, Belarus und Nordmazedonien gewährt wurden. Lizenzen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt. Zum 31. Dezember 2022 betragen die Anschaffungskosten für die wesentlichen Lizenzvereinbarungen 1.968.557 TEUR (2021: 1.959.189 TEUR), die Lizenzen laufen zwischen 2024 und 2044 (2021: 2024 und 2044) aus.
2022 wurden Frequenzen in Nordmazedonien in Höhe von 8.158 TEUR (700MHz Band, 2x10MHz Bandbreite und 3,6GHz Band, 100MHz Bandbreite) und in Bulgarien in Höhe von 1.358 TEUR (1,8 GHz Band, 2x5 MHz Bandbreite, 26 GHz Band, 400 MHz Bandbreite und 3,6 GHz Band, 20 MHz Bandbreite) erworben. 2021 wurden Frequenzen in Bulgarien in Höhe von 5.644 TEUR (2,1 GHz, 2,6 GHz und 3,6 GHz), in Slowenien in Höhe von 43.609 TEUR (700 MHz, 1,4 GHz, 2,1 GHz, 3,6 GHz und 26 GHz) und in Kroatien in Höhe von 14.010 TEUR (700 MHz, 3,6 GHz und 26 GHz) erworben. In Nordmazedonien wurden 2.002 TEUR für die die Verlängerung der Betreiberlizenz im 2100-MHz-Band sowie für eine Kapazitätserweiterung von 2 x 10 MHz auf 2 x 20 MHz bezahlt.
Markennamen
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der Markennamen nach Segmenten:
in TEUR
Österreich
Bulgarien
Holding & Sonstige
Gesamt
Stand 1. Jänner 2021
158.351
0
2.525
160.876
Währungsumrechnung
0
0
94
94
Stand 31. Dezember 2021
158.351
0
2.619
160.970
Währungsumrechnung
0
0
106
106
Änderungen des Konsolidierungskreises
0
2.010
0
2.010
Stand 31. Dezember 2022
158.351
2.010
2.726
163.087
Betreffend die Änderungen des Konsolidierungskreises siehe Anhangangabe (34).
Markennamen werden als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer, basierend auf einer Analyse des Produktlebenszyklus, der vertraglichen und gesetzlichen Kontrolle über den Vermögenswert und anderer einschlägiger Faktoren, klassifiziert. Markennamen werden im Zuge von Unternehmenserwerben auf Basis der „Relief from Royalty“-Methode mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Wird beabsichtigt, einen Markennamen in absehbarer Zukunft nicht weiterzuführen, wird dieser über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.
In der folgenden Tabelle sind die bilanzierten Markennamen, welche alle eine unbegrenzte Nutzungsdauer haben, ersichtlich:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
A1 Telekom Austria
144.910
144.910
Cable Runner
491
491
YESSS!
12.950
12.950
Österreich gesamt
158.351
158.351
 
 
 
Stemo
2.010
0
Bulgarien gesamt
2.010
0
 
 
 
Exoscale
2.267
2.160
Invenium
459
459
Holding & Sonstige gesamt
2.726
2.619
 
 
 
Markennamen gesamt
163.087
160.970
Software
Bestimmte direkte und indirekte Entwicklungskosten für selbst entwickelte Software werden aktiviert, nachdem das Projekt die Umsetzungsphase erreicht hat. Die Entwicklungskosten werden in der Regel linear über einen Zeitraum von höchstens vier Jahren abgeschrieben, beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert im Wesentlichen einsatzbereit ist. Zu aktivierende Entwicklungskosten umfassen direkte Kosten für Material und bezogene Leistungen sowie Personalaufwand und Zinsen. Kosten während der Anlaufphase der Projekte, Wartungs-, Schulungs- sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (mit Ausnahme der oben angeführten aktivierungsfähigen Entwicklungskosten) werden im Jahr des Entstehens sofort als Aufwand erfasst.
In der folgenden Tabelle ist die in der Position Software enthaltene selbsterstellte Software ersichtlich:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Herstellungskosten
90.232
71.100
Kumulierte Abschreibung
– 62.972
– 55.811
Buchwert
27.260
15.289
Zugänge
5.123
1.796
Kundenstock
Der Zugang des Jahres 2022 betrifft den Erwerb der bulgarischen Gesellschaft Stemo (siehe Anhangangabe (34)). Am 1. April 2021 hat die österreichische Tochtergesellschaft A1 Telekom Austria AG die Vermögenswerte und Schulden der Alcatel Lucent Telefonie-Geschäftssparte von NTT Austria GmbH gekauft. Dabei handelte es sich um aktive Kundenverträge für die Wartung von PABX-Anlagen („NTT-Kunden“), welche in den Zugängen zum Kundenstock in 2021 ausgewiesen sind.
Anlagen in Bau
2022 und 2021 erfolgten Umbuchungen von Anlagen in Bau auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.
Kaufverpflichtungen
Zum 31. Dezember 2022 betrugen die Kaufverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte 46.912 TEUR (2021: 57.023 TEUR).
Werthaltigkeitsprüfung
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder Änderungen der Verhältnisse darauf hinweisen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegen könnte. Die Werthaltigkeitsprüfung wird dabei für alle Sachanlagen, Nutzungsrechte und immateriellen Vermögenswerte durchgeführt, und zwar unabhängig davon, ob diese zum Verkauf bestimmt sind oder nicht. Entsprechend den Vorschriften des IAS 36 wird ein Aufwand aus Wertminderung erfasst, wenn der Buchwert über dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert liegt. Der beizulegende Zeitwert entspricht jenem Betrag, der in einer fremdüblichen Verkaufstransaktion erzielbar ist. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Wertminderungen werden gesondert im Jahresergebnis erfasst. Gibt es einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Wertminderung nicht mehr vorliegt, überprüft die A1 Group, ob die Wertminderung ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden muss.
Markennamen, die als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer klassifiziert werden, sind einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36, wie unter Anhangangabe (17) beschrieben, zu unterziehen. Wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird die Werthaltigkeit auch anlassbezogen geprüft. Da Markennamen keine Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten sind, werden sie zur Berechnung des Nutzungswerts der relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, und gegebenenfalls wird ein Wertminderungsaufwand auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfasst.
(17) Firmenwert
Firmenwerte ergeben sich im Zuge von Unternehmenserwerben aus dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung und dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen abzüglich des Saldos der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden.
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der Firmenwerte, zugeordnet zu den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die aus dem Unternehmenszusammenschluss einen Nutzen ziehen:
in TEUR
Österreich
Bulgarien
Kroatien
Belarus
Slowenien
Nordmazedonien
Holding & Sonstige
Gesamt
Stand 1. Jänner 2021
708.212
242.691
125.653
10.713
150.723
29.963
16.055
1.284.010
Währungsumrechnung
0
0
330
1.054
0
33
373
1.791
Stand 31. Dezember 2021
708.212
242.691
125.983
11.767
150.723
29.996
16.429
1.285.801
Währungsumrechnung
0
0
– 290
– 132
0
65
421
64
Erwerbe
0
13.938
0
0
0
0
0
13.938
Stand 31. Dezember 2022
708.212
256.629
125.693
11.635
150.723
30.061
16.850
1.299.803
Hinsichtlich etwaiger Erwerbe wird auf Anhangangabe (34) verwiesen.
Die Anschaffungskosten und die kumulierte Wertminderung und Abschreibung der Firmenwerte betrugen:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Segment Österreich
712.232
712.232
Segment Bulgarien
656.629
642.691
Segment Kroatien
130.716
131.018
Segment Belarus
371.311
375.561
Segment Slowenien
178.647
178.647
Segment Nordmazedonien
35.172
35.095
Holding & Sonstige
16.850
16.429
Anschaffungskosten
2.101.558
2.091.673
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Segment Österreich
4.020
4.020
Segment Bulgarien
400.000
400.000
Segment Kroatien
5.024
5.035
Segment Belarus
359.677
363.794
Segment Slowenien
27.924
27.924
Segment Nordmazedonien
5.111
5.100
Kumulierte Wertminderung
801.755
805.873
Werthaltigkeitsprüfung
Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer sowie immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht genutzt werden können, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern gemäß IAS 36 zumindest einmal pro Jahr im 4. Quartal einem Werthaltigkeitstest unterzogen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Dies erfolgt, indem die Buchwerte mit dem erzielbaren Betrag verglichen werden. Wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird die Werthaltigkeit auch anlassbezogen geprüft.
Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung werden die Vermögenswerte in der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, welche weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Firmenwerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden vom Übernahmetag an jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von Einheiten zugeordnet, die einen Nutzen aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses ziehen. Die Zuordnung erfolgt unabhängig davon, ob diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens zugeordnet worden sind. Jede zahlungsmittelgenerierende Einheit oder Gruppe von Einheiten, der ein Firmenwert zugeordnet worden ist, hat (a) die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens darzustellen, der der Firmenwert für interne Managementzwecke zur Überwachung zugeordnet wird, und darf (b) nicht größer sein als ein Geschäftssegment. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Firmenwert zugewiesen wurde, müssen jährlich auf ihre Werthaltigkeit geprüft werden. Die Prüfung der Werthaltigkeit erfolgt, indem der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Einbeziehung des zugewiesenen Firmenwerts mit dem erzielbaren Betrag dieser Einheit verglichen wird. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.
Zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung wird von der A1 Group der Nutzungswert mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren berechnet. Grundlage der Wertermittlung bildet eine Detailplanung der zukünftigen Zahlungsströme von Umsatz und Kosten abzüglich Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen und Veränderungen des Working Capitals für einen Zeithorizont von fünf Jahren sowie einer ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanungszeitraum. Die Detailplanung basiert jeweils auf vom Management verabschiedeten Geschäftsplänen, die auch für interne Steuerungszwecke verwendet werden. Wesentliche Planungsannahmen betreffen die zugrunde gelegte Umsatzentwicklung und die Ergebnismarge im Detailplanungszeitraum sowie das Wachstum in der ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanungszeitraum.
Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz.
  • § Die Annahmen bezüglich der Umsatzentwicklung basieren auf bisherigen Ergebnissen, Industrieprognosen und externen Marktdaten wie der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), der Inflationsrate, der Wechselkurse, der Bevölkerungszahlen und sonstiger Parameter.
  • § Die Kostentreiber und die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen basieren auf Erfahrungswerten und internen Erwartungen.
  • § In den Wachstumsraten der ewigen Rente werden das länderspezifische Wachstum sowie das unternehmensspezifische Umsatzwachstum der Vergangenheit bzw. der Detailplanung berücksichtigt.
  • § Für die Ermittlung der Detailplanung werden Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung berücksichtigt. Die daraus abgeleiteten Zahlungsströme werden mit den für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten individuell ermittelten, gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten abgezinst, um den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Die zur Abzinsung der Zahlungsströme verwendeten Kapitalkostensätze werden aus dem „Capital Asset Pricing Model“ abgeleitet und entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital der Peer Group. Zur Ermittlung des Eigenkapitalkostensatzes werden dabei ein risikoloser Zinssatz sowie Risikozuschläge, die das Marktrisiko und Länderrisiko abbilden, verwendet. Der angewandte Fremdkapitalkostensatz setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz zuzüglich eines Risikozuschlags zusammen. Der Fremdkapitalsatz sowie die Betafaktoren und die Kapitalstruktur der Peer Group werden von öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeleitet. Der zum Stichtag verwendete Betafaktor ergibt sich als Durchschnitt des 2-Jahres-Betas der letzten zwölf Monate.
Die 2022 aktualisierte Klimaszenarienanalyse, die seit 2021 Bestandteil vom Risikomanagement ist, hat festgestellte Auswirkungen auf die Bereiche Hochwasserrisiko, Kohlenstoffsteuer und Energiekosten analysiert. Aufgrund der Analyse der Risiken der ersten beiden Bereiche wurden keine signifikanten Auswirkungen auf die Ergebnisse festgestellt und daher auch keine dahingehenden expliziten Anpassungen im Rahmen des Wertminderungstests vorgenommen. Im Rahmen der Planung der Energiekosten wurden Preis– und Verbrauchsteigerungen bestmöglich berücksichtigt. Während kurzfristige Preissteigerungen bereits im Businessplan eingeflossen sind und bereits Bestandteil der Werthaltigkeitsprüfung waren, kommen keine neuen Effekte aus den transitionalen Risken (z.B. CO2 Besteuerung) aus der Szenarienanalyse, und somit auch keine bewertungsrelevanten Änderungen.
Der Ausbruch des Konfliktes in der Ukraine im Februar 2022 führte zu steigenden Preisen von Waren, Dienstleistungen und Energie. Diese schwierige gesamtwirtschaftliche Situation mit hoher Inflation hatte jedoch auf den operativen Geschäftsverlauf der A1 Group keine wesentliche Auswirkung. Weitere Erläuterungen zu den Auswirkungen finden sich im Konzernlagebericht im Kapitel „Risiken im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine“. Die Effekte von externen Quellen wie Marktkapitalisierung und Marktrenditen finden in erhöhten angewendeten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ihren Niederschlag, wie aus folgender Tabelle ersichtlich ist.
Zur Berechnung der Nutzungswerte wurden folgende Parameter verwendet:
 
Wachstumsraten der ewigen Rente
Abzinsungssatz vor Steuern
 
2022
2021
2022
2021
Segment Österreich
1,5%
1,2%
6,6%
4,1%
Segment Bulgarien
2,7%
2,0%
8,0%
5,2%
Segment Kroatien
3,3%
2,3%
8,8%
6,2%
Segment Belarus
5,7%
7,2%
35,2%
13,5%
Segment Slowenien
3,3%
2,4%
7,5%
4,5%
Segment Nordmazedonien
2,6%
3,0%
10,5%
6,8%
Holding & Sonstige
1,5%
1,2%
6,4%
4,0%
Liegt der Nutzungswert über dem Buchwert, liegt weder für die betreffende zahlungsmittelgenerierende Einheit noch für den ihr zugewiesenen Firmenwert eine Wertminderung vor. Es wird vielmehr untersucht, ob eine in der Vergangenheit erfasste Wertminderung (außer für Firmenwerte) wieder zugeschrieben werden muss.
Wenn der ermittelte Nutzungswert unter dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit liegt, wird eine Wertminderung im Jahresergebnis erfasst. Die Wertminderung wird zuerst dem Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet. Der übersteigende Betrag wird den sonstigen Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet und auf diese entsprechend ihren Buchwerten verteilt, wobei eine Wertminderung der Buchwerte unter den beizulegenden Zeitwert der sonstigen Vermögenswerte nicht erfolgt. Die Buchwertminderungen stellen Aufwendungen aus der Wertminderung für die einzelnen Vermögenswerte dar.
Sowohl zum 31. Dezember 2022 als auch zum 31. Dezember 2021 waren die Nutzungswerte aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten höher als deren Buchwerte, weshalb keine Wertminderung zu erfassen war.
(18) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Wertansatzes der Canal+ Austria GmbH („Canal+“), ein Joint Venture, das im Jahr 2021 zum Ausbau des TV-Geschäfts in Österreich eingegangen wurde und nach der Equity-Methode bilanziert wird (siehe Anhangangabe (34)):
in TEUR
2022
2021
Stand 1. Jänner
0
0
Ergebnisanteil
– 1.866
– 17
Änderungen des Konsolidierungskreises
0
17
Gesellschafterzuschuss
1.965
0
Stand 31. Dezember
99
0
Der Ergebnisanteil 2022 umfasst auch die in der Folge erläuterte Zwischengewinneliminierung
Der Differenzbetrag zwischen dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens und dessen Beteiligungsansatz ist in folgender Tabelle dargestellt:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Anteiliges Eigenkapital
881
– 57
Zwischengewinneliminierung
– 782
 
Erfasste Verbindlichkeit
0
57
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
99
0
Die Zwischengewinneliminierung im Jahr 2022 stammt aus dem Verkauf von TV-Rechten der A1now TV GmbH an Canal+.
Beim Erwerb am 17. September 2021 wurde eine Verpflichtung zur Leistung eines Gesellschafterzuschusses im Jahr 2022 vereinbart. Deshalb wurde zum 31. Dezember 2021 gemäß IAS 28.39 eine sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit für den Verlust, der im Beteiligungsansatz keine Deckung fand, erfasst (siehe Anhangangabe (22)).
Betreffend offene Salden bzw. Umsatzerlöse und Aufwendungen zwischen A1 Group und Canal+ siehe Anhangangabe (11).
(19) Finanzinvestitionen
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten
193.748
164.444
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis*
38.515
30.363
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust*
31.275
30.145
Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust*
2.691
3.914
Kurz- und langfristige Finanzinvestitionen
266.228
228.866
Davon
 
 
Kurzfristige Finanzinvestitionen
60.514
87.353
Langfristige Finanzinvestitionen
205.714
141.512
* Verpflichtend. Betreffend die Klassifizierung von Finanzinstrumenten siehe auch Anhangangabe (33).
Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – „SPPI“) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Die Geschäftsmodelle der A1 Group sind auf „Halten“ bzw. „Halten und Verkaufen“ von Finanzinstrumenten ausgelegt, und es werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten“) beinhalten zum 31. Dezember 2022 notierte Anleihen mit Investment-Grade-Rating in Höhe von 185.345 TEUR (2021: 139.363 TEUR), welche zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows gehalten werden und Festgeldveranlagungen in Höhe von 8.403 TEUR (2021: 25.081 TEUR ).
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis beinhalten notierte Anleihen, die sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch zur Veräußerung gehalten werden (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten, d. h., das Agio wird entsprechend der Restlaufzeit nach der Effektivzinsmethode aufgelöst (siehe Anhangangabe (7)). Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden nach Abzug von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis (OCI) ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2022 sind Anleihen im Wert von 3.309 TEUR (2021: 2.487 TEUR) in der Tochtergesellschaft paybox Bank AG aufgrund der Anforderungen der Capital Requirements Regulation verpflichtend zu halten.
Der erfasste erwartete 12-Monats-Kreditverlust von Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten sowie von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis sind in Anhangangabe (7) ersichtlich (siehe auch „Kreditrisiko“ in Anhangangabe (33)).
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust beinhalten sonstige langfristige Finanzinvestitionen, die dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zuzuordnen sind jedoch das SPPI-Kriterium nicht erfüllen. Zum 31. Dezember 2022 dienen 1.092 TEUR (2021: 1.495 TEUR) zur Deckung der Pensionsrückstellung in Österreich.
Sämtliche gehaltene Eigenkapitalinstrumente sind der Bewertungskategorie „erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ zugeordnet und beinhalten sowohl notierte als auch nicht notierte Eigenkapitalinstrumente.
(20) Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Finanzierungsleasingforderungen
1.831
2.460
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
6.520
10.190
Finanzielle Vermögenswerte
8.351
12.650
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
14.125
14.605
Sonstige langfristige Vermögenswerte, brutto
22.476
27.256
Abzüglich Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte
– 3.620
– 3.668
Sonstige langfristige Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen
18.856
23.588
Betreffend Finanzierungsleasingforderungen sowie die erfasste Wertberichtigung, die in der Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte enthalten ist, siehe Anhangangabe (30). Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (abzüglich Wertberichtigung) betreffen im Wesentlichen gestundete Forderungen an einen Vertriebspartner und Forderungen aus der Rückerstattung von Frequenzgebühren in Folge der Senkung der Gebühren in Kroatien (siehe auch Anhangangabe (13)).
Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Wartungsverträge und Lizenzen.
(21) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Kurzfristiger Teil langfristiger Verbindlichkeiten
299.871
749.702
Kurzfristige Bankkredite
521.658
803.510
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
821.529
1.553.212
Für weitere Erläuterungen zu den langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Anhangangabe (25). Der durchschnittliche fixe Zinssatz der kurzfristigen Bankkredite zum 31. Dezember 2022 beträgt 2,15%. Die Bankkredite haben eine Laufzeit bis längstens 10. Jänner 2023. Zum 31. Dezember 2021 betrug der durchschnittliche fixe Zinssatz - 0,4%. Angaben zu den weiteren Finanzierungsquellen finden sich in Anhangangabe (33).
(22) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Finanzbehörden
74.548
67.503
Sozialversicherung
12.807
12.101
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
4.980
3.118
Kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
92.335
82.722
Lieferungen und Leistungen
674.361
543.250
Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben
0
1.312
Abgegrenzte Zinsen
6.403
31.324
Erhaltene Barsicherheiten
13.805
12.229
Mitarbeiter:innen
37.409
34.719
Long Term Incentive Program
900
1.150
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
38.666
30.179
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
771.543
654.163
Verbindlichkeiten
863.878
736.885
Die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden bestehen im Wesentlichen aus geschuldeter Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Die Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung betreffen die gesetzlichen Beiträge zur Sozialversicherung.
Zum 31. Dezember 2022 haben 8.508 TEUR (2021: 13.953 TEUR) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen eine Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Anlagenzugänge (siehe Tabelle „Überleitung der bezahlten Anlagenzugänge zu den gesamten Anlagenzugängen“ in Anhangangabe (32)) zurückzuführen. Die Kaufpreisverpflichtung aus den Unternehmenserwerben zum 31. Dezember 2021 betreffend die im Jahr 2017 erworbene Gesellschaft Akenes wurde 2022 bezahlt (siehe Anhangangabe (32)). Abgegrenzte Zinsen beinhalten im Wesentlichen Zinsen auf Anleihen. Der Rückgang ist auf die Tilgung einer Anleihe im April 2022 zurückzuführen (siehe Anhangangabe (25)). Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen betreffen hauptsächlich Gehälter (inklusive Überstunden und Reisekosten), noch nicht konsumierte Urlaube sowie Verbindlichkeiten für einmalige Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen. Betreffend das Long Term Incentive Program siehe Anhangangabe (31). Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen 2022 und 2021 im Wesentlichen Kundenguthaben aus der Vermittlung von Einkaufs- und Parkgutscheinen.
(23) Rückstellungen, Stilllegung von Vermögenswerten und Restrukturierung
in TEUR
Restruk-
turierung
Mitarbeiter-
:innen
Stilllegung von
Vermögens-
werten
Rechtsfälle
Sonstige
Gesamt
Stand 1. Jänner 2022
388.695
116.337
279.618
24.496
17.722
826.868
Zugänge
107.092
54.302
2.551
9.332
5.939
179.216
Schätzungsänderungen
– 19.179
0
– 32.618
0
0
– 51.797
Verbrauch
– 95.116
– 51.947
– 3.723
– 6.524
– 2.896
– 160.206
Auflösung
– 15.202
– 13.895
– 1.849
– 724
– 1.086
– 32.757
Aufzinsung
945
980
4.881
0
0
6.807
Umgliederungen*
0
14.211
0
0
0
14.211
Währungsumrechnung
0
– 29
– 34
– 12
4
– 71
Stand 31. Dezember 2022
367.236
119.959
248.825
26.567
19.683
782.270
 
 
 
 
 
 
 
Davon langfristig
 
 
 
 
 
 
31. Dezember 2022
269.051
0
248.825
0
0
517.875
31. Dezember 2021
293.958
0
279.618
0
0
573.576
* Umgliederungen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie kurzfristiger Teil der Personalrückstellungen.
Bei der Ermittlung der Rückstellungen muss der Vorstand beurteilen, ob Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss bei der A1 Group führen und die verlässlich geschätzt werden können. Rückstellungen werden in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme angesetzt.
Auch wenn mit einer Auszahlung der Rückstellungen nicht im folgenden Geschäftsjahr gerechnet wird, erfolgt der Ausweis von Rückstellungen, mit Ausnahme der Rückstellung für die Stilllegung von Vermögenswerten und für Restrukturierung, unter den kurzfristigen Rückstellungen, da der Zeitpunkt der Inanspruchnahme nicht von der A1 Group beeinflusst werden kann.
Restrukturierung
2008 wurde im Segment Österreich mit einer umfassenden Restrukturierung begonnen. Die Restrukturierung umfasst Sozialpläne für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis auf sozial verträgliche Weise aufgelöst wurde, und umfasst Vorruhestands-, Karenzierungs- sowie Sonderabfertigungsmodelle. Diese Sozialpläne stellen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und sind gemäß IAS 19 zu bilanzieren. Die Rückstellung für Restrukturierung umfasst auch Bezüge von Mitarbeiter:innen, die dauerhaft aus dem Leistungsprozess ausscheiden und deren Dienstverhältnis aufgrund des Beamtenstatus nicht beendet werden kann. Bei diesen Dienstverhältnissen handelt es sich um belastende Verträge im Sinne des IAS 37, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Zum 31. Dezember 2022 beträgt die betreffende Rückstellung 361.949 TEUR (2021: 381.739 TEUR) und umfasst 1.833 (2021: 1.856) Mitarbeiter:innen.
Restrukturierungsrückstellungen werden mit ihrem Barwert angesetzt. Die zur Berechnung der Rückstellungen herangezogen Parameter sind in folgender Tabelle ersichtlich:
 
2022
2021
Abzinsungsfaktor
3,75%
0,25%
Gehaltssteigerungen
4,00%-5,10%
3,40%
Betreffend die Basis des Abzinsungsfaktors bzw. die Bestimmung der Gehaltssteigerungen siehe „Versicherungsmathematische Annahmen“ in Anhangangabe (27).
Veränderungen der Rückstellung stellen Personalaufwendungen dar, die dem Bereich Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen zugeordnet werden; die Aufzinsung wird im Zinsaufwand aus Restrukturierungsrückstellungen im Finanzergebnis erfasst (siehe Anhangangabe (7)).
Aufgrund der Rahmenvereinbarung für einen Personaltransfer, die mit dem Bund 2013 abgeschlossen wurde, können sich Beamte, welche freiwillig zum Bund wechseln wollen, nach einer Probezeit von sechs Monaten fix versetzen lassen. Die Gehälter während der Probezeit sind von der A1 Group zu tragen. Im Falle der dauerhaften Versetzung muss die A1 Group dem Bund den Mehraufwand hinsichtlich der unterschiedlichen Einstufungen der Arbeitsplätze abgelten. Außerdem sind finanzielle Ausgleichszahlungen (wahlweise auch Einmalzahlungen) an die Beamten bis zu ihrem 62. Lebensjahr zu leisten. Zum 31. Dezember 2022 beträgt die Rückstellung für den Wechsel im Rahmen von „Bund sucht Beamte“ 5.287 TEUR (2021: 6.956 TEUR) und umfasst 105 (2021: 107) Mitarbeiter:innen.
Laufzeiten
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Restrukturierungsrückstellungen beträgt in Jahren:
 
2022
2021
Mitarbeiter:innen - dauerhaft aus dem Leistungsprozess ausgeschieden
6,2
5,6
Sozialpläne
3,2
3,2
Bund sucht Beamte
4,6
5,0
Sensitivitätsanalyse
Eine Veränderung des angewendeten Zinssatzes bzw. der Gehaltssteigerungen um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellung führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
in TEUR zum 31. Dezember
1 Prozentpunkt Erhöhung
1 Prozentpunkt Verringerung
2022
 
 
Veränderung des Zinssatzes
– 8.954
9.425
Veränderung der Gehaltssteigerungen
10.994
– 10.632
in TEUR zum 31. Dezember
1 Prozentpunkt Erhöhung
1 Prozentpunkt Verringerung
2021
 
 
Veränderung des Zinssatzes
– 11.302
11.978
Veränderung der Gehaltssteigerungen
9.223
– 8.900
Mitarbeiter:innen
Die Rückstellungen für Mitarbeiter:innen umfassen im Wesentlichen Prämien sowie den kurzfristigen Teil der Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Pensionsverpflichtungen (siehe Anhangangabe (27)).
Am 11. November 2014 stellte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil fest, dass die gesetzliche Regelung des Vorrückungsstichtags für österreichische Beamte (dieser bestimmt die Dauer des Dienstverhältnisses und damit den Zeitpunkt der Vorrückung in den Gehaltsstufen) dem Unionsrecht widerspricht. In einem Urteil vom 8. Mai 2019 stellte der EuGH erneut fest, dass das angepasste österreichische Gesetz, das den Vorrückungsstichtag für Beamte regelt, noch immer dem Unionsrecht widerspricht. Am 8. Juli 2019 wurde eine weitere Änderung im österreichischen Gesetz veröffentlicht (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich – N. 58/2019). Die A1 Group hat zum 31. Dezember 2022 eine Rückstellung in Höhe von 22.437 TEUR (2021: 28.502 TEUR) für die ihr zugewiesenen Beamten für die drohenden Gehaltsnachzahlungen bilanziert.
Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten
Rückstellungen für die Stilllegung von Vermögenswerten werden gemäß IAS 37 mit dem Barwert bilanziert, die Erhöhung aus der Aufzinsung derartiger Verpflichtungen wird ergebniswirksam erfasst (siehe Anhangangabe (7)). Auswirkungen von Bewertungsänderungen von bestehenden Rückstellungen werden gemäß IFRIC 1 bilanziert.
Die A1 Group bilanziert Verpflichtungen aus dem Abgang und der Stilllegung von teer- oder salzimprägnierten Holzmasten, Basisstationen, Telefonzellen, Grundstücken und Gebäuden inklusive gemieteter Geschäftsräume.
Für die Bewertung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Abgang von in Betrieb befindlichen teer- oder salzimprägnierten Holzmasten hat die A1 Group die erwarteten Erfüllungszeitpunkte sowie die zukünftig erwarteten Zahlungsströme herangezogen.
Die A1 Group betreibt Basisstationen auf Grund und Boden, Dachflächen sowie auf anderen Bauten. Für diese Standorte wurden verschiedene Arten von Mietverträgen abgeschlossen. Bei der Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der Verpflichtung aus der Stilllegung ihrer Basisstationen hat die A1 Group eine Reihe von Annahmen getroffen, die den Zeitpunkt der Stilllegung oder eine frühzeitige Vertragskündigung, die technologische Entwicklung und die Kosten des Rückbaus beinhalten.
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz 2021 („TKG 2021“) fiel die Verpflichtung zur Betreibung von Telefonzellen in Österreich, was 2021 zu einer Erhöhung der Verpflichtung aus der Stilllegung von Telefonzellen um 10.439 TEUR führte.
Des Weiteren hat die A1 Group Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Problemstoffen sowie der Kontaminierung von Grundstücken bei der Stilllegung von Gebäuden bilanziert. Für Gebäude und Geschäftsräumlichkeiten, welche die A1 Group im Rahmen von Leasing-Vereinbarungen gemietet hat, werden Verpflichtungen, die Räumlichkeiten nach Ablauf der Mietverträge in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, bilanziert.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zur Berechnung herangezogenen Parameter:
 
2022
2021
Abzinsungsfaktor
2,8%-22,0%
0,6%-9,7%
Inflationsrate
2,6%-8,5%
1,9%-5,8%
Die Bandbreite ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Marktsituationen in den einzelnen Segmenten
Der zur Berechnung herangezogene Abzinsungsfaktor reflektiert die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken. Als Ausgangspunkt im Nicht-Euroraum dient der Zinssatz deutscher Bundesanleihen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, welcher um einen Risikoaufschlag für jedes Land angepasst wird. Für Länder, die nicht an den Euro gebunden sind, wird auch das jeweilige Inflationsdelta gemäß OECD berücksichtigt. Im Euroraum werden fristenkonforme Staatsanleihen herangezogen, da die spezifischen Risiken in den geschätzten Zahlungsströmen berücksichtigt wurden. Die zur Berechnung herangezogenen Inflationsraten spiegeln die allgemeine Entwicklung in den einzelnen Ländern wider.
Die Änderung der angeführten Parameter sowie die Änderung des geschätzten Abflusses von Ressourcen führten im Wesentlichen zu einer ergebnisneutralen Veränderung der Rückstellung durch Anpassung der Buchwerte der entsprechenden Sachanlagen (siehe Schätzungsänderungen in der Entwicklung der Rückstellungen). 2022 wurden 1.710 TEUR (2021: 1.442 TEUR) ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, da die entsprechende Sachanlage bereits vollständig abgeschrieben waren.
Sensitivitätsanalyse
Eine Veränderung des angewendeten Zinssatzes bzw. der angewendeten Inflationsrate um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellung führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
in TEUR zum 31. Dezember
1 Prozentpunkt Erhöhung
1 Prozentpunkt Verringerung
2022
 
 
Veränderung des Zinssatzes
– 21.904
23.287
Veränderung der Inflation
23.466
– 21.068
in TEUR zum 31. Dezember
 
 
2021
 
 
Veränderung des Zinssatzes
– 26.568
32.707
Veränderung der Inflation
32.552
– 27.030
Rechtsfälle
Rückstellungen für Rechtsfälle betreffen hauptsächlich Aufwendungen für Rechtsberatung und ‑streitigkeiten.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen betreffen hauptsächlich Aufwendungen für Steuern (exklusive Ertragsteuern), Garantien, Mieten und Pönalen.
(24) Vertragsverbindlichkeiten
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung der A1 Group, Güter oder Dienstleistungen, für die sie vom Kunden eine Gegenleistung erhalten hat, auf diesen zu übertragen. Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vorausbezahlte Entgelte, Wertkartenentgelte, Entgelte für Mietleitungen und Funkanlagen, nachträglich gewährte Rabatte sowie abgegrenzte Einmal-, Herstellungs- und Aktivierungsentgelte. Da die Realisierung der Vertragsverbindlichkeiten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese als kurzfristig eingestuft.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vertragsverbindlichkeiten:
in TEUR
2022
2021
Stand 1. Jänner
205.648
188.658
Erhöhungen aufgrund erhaltener Zahlungen
1.351.343
1.255.814
Realisierte Erlöse in der aktuellen Periode aus:
 
 
Salden, die im Anfangsbestand der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren
– 172.797
– 162.438
Erhöhungen aufgrund erhaltener Zahlungen in der laufenden Periode
– 1.165.956
– 1.076.703
Änderungen des Konsolidierungskreises
1.450
0
Währungsumrechnung
15
318
Stand 31. Dezember
219.703
205.648
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
27.126
22.812
Zum 31. Dezember 2022 und 2021 betreffen die Vertragsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr im Wesentlichen abgegrenzte Erlöse aus der Vermietung von Funkstandorten und Datenleitungen sowie Einmal-, Herstellungs- und Aktivierungsentgelte.
(25) Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Laufzeiten und Bedingungen der langfristigen Finanzverbindlichkeiten und deren kurzfristiger Anteil sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
 
 
Stand 31. Dezember 2022
Stand 31. Dezember 2021
Währung
Fälligkeit
Nomineller Zinssatz
Nennwert
Buchwert
Nomineller Zinssatz
Nennwert
Buchwert
Anleihen
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
2022
fix
4,00%
0
0
fix
4,00%
750.000
749.702
TEUR
2023
fix
3,50%
300.000
299.871
fix
3,50%
300.000
299.617
TEUR
2026
fix
1,50%
750.000
747.211
fix
1,50%
750.000
746.502
Summe Anleihen
 
1.050.000
1.047.082
 
 
1.800.000
1.795.822
Bankkredite
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
2024
variabel
2,49%
300.000
300.000
 
 
0
0
Summe Bankkredite
 
300.000
300.000
 
 
0
0
Finanzverbindlichkeiten
 
1.350.000
1.347.082
 
 
1.800.000
1.795.822
Kurzfristiger Teil langfristiger Verbindlichkeiten
 
– 300.000
– 299.871
 
 
– 750.000
– 749.702
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
 
1.050.000
1.047.211
 
 
1.050.000
1.046.120
Anleihen
Anleihen werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Das Disagio und die Ausgabekosten werden entsprechend der Vertragslaufzeit nach der Effektivzinsmethode aufgelöst.
Am 4. April 2022 hat die A1 Group eine 4,0%-Anleihe und am 3. Dezember 2021 eine 3,125%-Anleihe jeweils mit einem Volumen von 750.000 TEUR getilgt.
Am 4. Juli 2013 hat die A1 Group eine Anleihe mit einem Volumen von 300.000 TEUR, einem Disagio und Ausgabekosten von 2.574 TEUR, einer Laufzeit von zehn Jahren und einem fixen Zinskupon von 3,5% begeben.
Am 7. Dezember 2016 hat die A1 Group eine Anleihe mit einem Volumen von 500.000 TEUR, einer Laufzeit von zehn Jahren und einem fixen Zinskupon von 1,5% begeben. Am 14. Juli 2017 erfolgte die Zuzählung einer Aufstockung dieser Anleihe mit einem Volumen von 250.000 TEUR. Die aufgestockte Anleihe und die Aufstockung wurden im August 2017 zusammengeführt und haben dieselben Bedingungen. Das Disagio und die Ausgabekosten betragen 6.990 TEUR.
Bankkredite
Der variable Zinssatz des Bankkredits ist an den Monats-Euribor mit einem fixen Aufschlag von 0,80% gekoppelt.
(26) Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Erhaltene Barsicherheiten
202
203
Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben
12.134
5.837
Übrige sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
26.737
36.894
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
39.073
42.934
Sonstige langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
0
338
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
39.073
43.272
Die Kaufpreisverpflichtungen aus den Unternehmenserwerben beinhalten zum 31. Dezember 2022 und 2021 eine Put-Option für den Ausstieg der Minderheitsgesellschafter der im Jahr 2020 erworbene Gesellschaft Invenium sowie zum 31. Dezember 2022 zusätzlich den noch nicht bezahlten Kaufpreis aus dem Erwerb von Stemo in Bulgarien (siehe Anhangangabe (34) und Tabelle „Entwicklung der gesamten Finanzverbindlichkeiten“ in Anhangangabe (32)). Die übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Rechten und Lizenzen (siehe Anhangangabe (16)), die dem Barwert der zukünftigen Zahlungen entsprechen. Die zukünftigen Zahlungen sind in der Fälligkeitsanalyse in Anhangangabe (33) ersichtlich.
(27) Personalrückstellungen
Die A1 Group hat Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmer:innen sowohl aus beitrags- als auch aus leistungsorientierten Versorgungsplänen.
Im Falle beitragsorientierter Versorgungspläne leistet die A1 Group aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung Zahlungen in privatwirtschaftliche oder öffentlich-rechtliche Pensionssysteme und Mitarbeitervorsorgekassen. Außer den Beitragszahlungen, die in der jeweiligen Periode als Personalaufwand im jeweiligen Funktionsbereich erfasst werden, bestehen keine weiteren Verpflichtungen.
Alle anderen Verpflichtungen resultieren aus ungedeckten leistungsorientierten Versorgungssystemen und werden gemäß IAS 19 mit der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelt:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Jubiläumsgelder
38.182
49.118
Abfertigungen
128.529
166.329
Pensionen
2.635
4.763
Long Term Incentive Program
1.015
1.165
Sonstige
1.293
1.862
Langfristige Personalrückstellungen
171.654
223.237
Die A1 Group macht von der gemäß IAS 19.133 erlaubten Unterscheidung in kurz- und langfristige Personalrückstellungen Gebrauch (siehe auch Anhangangabe (23)).
Ergebnisse aus der Neubewertung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung werden im sonstigen Ergebnis (OCI), jene der Jubiläumsgeldrückstellung sofort erfolgswirksam erfasst. Die Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen umfasst in der A1 Group nur versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, da kein Planvermögen vorhanden ist. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand aus Personalrückstellungen im Finanzergebnis und der Dienstzeitaufwand als Personalaufwand im jeweiligen Funktionsbereich erfasst.
Versicherungsmathematische Annahmen
Die folgende Tabelle zeigt die bei der Bewertung von Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzuwendungen, Abfertigungen und Pensionen verwendeten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen:
 
2022
2021
Abzinsungsfaktor Jubiläumsgelder
3,75%
0,25%
Abzinsungsfaktor Abfertigungen
3,75%
1,00%
Abzinsungsfaktor Pensionen
3,75%
0,75%
Gehaltssteigerungen - Beamte
4,50%-5,30%
4,00%
Gehaltssteigerungen - Angestellte
3,40%-4,60%
3,00%
Pensionssteigerungen
1,90%
1,60%
Fluktuationsrate*
0,0%-1,03%
0,0%-1,12%
* Gestaffelt nach vollendeten Dienstjahren.
Der Abzinsungssatz wird auf Basis der Rendite erstrangiger festverzinslicher Industrieanleihen bestimmt. Die Laufzeit der Anleihen entspricht den voraussichtlichen Fristigkeiten der leistungsorientierten Verpflichtungen.
Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation wurden bei der Bestimmung der verwendeten Gehaltssteigerungen für 2022 auch künftig zu erwartende Gehaltssteigerungen miteinbezogen. Geprägt durch die aktuell hohe Inflation wird kurzfristig von höheren Gehaltssteigerungen ausgegangen, die sich jedoch langfristig wieder auf die durchschnittlichen Werte der Vergangenheit entwickeln werden. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Rückstellung kommen dadurch differenzierte Gehaltssteigerungen je Rückstellung zur Anwendung. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Festlegung der verwendeten Gehaltssteigerungen lediglich auf Basis von vergangenheitsbezogen Erhöhungen.
Hinsichtlich der Lebenserwartung werden in Österreich die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ herangezogen. Für die Ermittlung der Verpflichtungen im Ausland wurden aufgrund des geringen Anteils dieselben Rechnungsgrundlagen herangezogen.
Laufzeiten
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Rückstellungen beträgt in Jahren:
 
2022
2021
Jubiläumsgelder
3,8
4,3
Abfertigungen
11,2
12,6
Pensionen
7,2
11,2
Jubiläumsgelder
Beamte und bestimmte Angestellte (im Folgenden „Mitarbeiter:innen“) haben einen Anspruch auf Jubiläumsgelder. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten die Berechtigten nach 25 Dienstjahren zwei Monatsgehälter und nach 40 Dienstjahren vier Monatsgehälter. Mitarbeiter:innen, die zum Zeitpunkt des Pensionsantritts mindestens 35 Dienstjahre aufweisen und in den Ruhestand übertreten (65. Lebensjahr) oder aufgrund bestimmter gesetzlicher Regelungen in den Ruhestand versetzt werden, gebührt ebenfalls die Jubiläumszuwendung in Höhe von vier Monatsbezügen. Die Rückstellung wird über die Dienstzeit unter Anwendung eines Fluktuationsabschlags für Mitarbeiter:innen, die vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, gebildet. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Gehaltssteigerungen und des Zinssatzes.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder:
in TEUR
2022
2021
Stand 1. Jänner
56.665
62.719
Dienstzeitaufwand
1.542
1.739
Zinsaufwand
135
150
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen
– 1.406
– 960
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen
– 3
– 2
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen
– 4.192
– 288
Im Gewinn oder Verlust erfasst
– 3.924
639
Zahlungen
– 7.367
– 6.693
Rückstellung zum 31. Dezember
45.374
56.665
Abzüglich kurzfristige Rückstellung
– 7.191
– 7.547
Langfristige Rückstellung
38.182
49.118
Zum 31. Dezember 2022 und 2021 betrifft weniger als 1% der langfristigen Jubiläumsgeldrückstellung die ausländischen Tochtergesellschaften.
Abfertigungen
Beitragsorientiertes Versorgungssystem
Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich am oder nach dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, unterliegen einem beitragsorientierten Versorgungsplan. 2022 wurden 3.142 TEUR (2021: 2.853 TEUR), 1,53% des Gehalts bzw. Lohns, in den beitragsorientierten Versorgungsplan (BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG) eingezahlt.
Leistungsorientiertes Versorgungssystem
Verpflichtungen aus Abfertigungen für nicht beamtete Mitarbeiter:innen in Österreich, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, werden durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch die A1 Group oder bei Pensionsantritt erhalten berechtigte Mitarbeiter:innen eine Abfertigung, die – abhängig von ihrer Dienstzeit – ein Mehrfaches ihres monatlichen Grundgehalts zuzüglich variabler Komponenten wie Überstunden oder Prämien, maximal aber zwölf Monatsgehälter beträgt. Im Falle des Todes haben die Erben der berechtigten Mitarbeiter:innen Anspruch auf 50% der Abfertigung. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Gehaltssteigerungen und des Zinssatzes.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Abfertigungsrückstellungen:
in TEUR
2022
2021
Stand 1. Jänner
170.871
173.636
Dienstzeitaufwand
4.151
4.634
Zinsaufwand
1.692
1.295
Plankürzung und -abgeltung
– 648
0
Im Gewinn oder Verlust erfasst
5.195
5.929
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen
1.358
– 289
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen
– 89
– 249
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen
– 40.919
– 5.469
Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst
– 39.650
– 6.007
Zahlungen
– 2.425
– 2.688
Änderungen des Konsolidierungskreises
587
0
Währungsumrechnung
2
0
Rückstellung zum 31. Dezember
134.580
170.871
Abzüglich kurzfristige Rückstellung
– 6.051
– 4.542
Langfristige Rückstellung
128.529
166.329
Zum 31. Dezember 2022 betreffen rund 5% (2021: 4%) der langfristigen Abfertigungsrückstellungen ausländische Tochtergesellschaften.
Pensionen
Beitragsorientierte Versorgungssysteme
In Österreich werden Pensionsleistungen für Angestellte grundsätzlich durch die Sozialversicherungsträger und für Beamte durch den Staat erbracht. Die Beiträge in Höhe von 12,55% der Bruttobezüge, die die A1 Group 2022 in Österreich an die Sozialversicherungsträger und an den Staat geleistet hat, betragen 59.935 TEUR (2021: 59.899 TEUR). Die Beiträge in Höhe von 7%–29% der Bruttobezüge, die die ausländischen Tochtergesellschaften 2022 in das jeweilige System geleistet haben, betragen 28.156 TEUR (2021: 25.085 TEUR).
Zusätzlich bietet die A1 Group den Angestellten einiger österreichischer Tochtergesellschaften einen beitragsorientierten Versorgungsplan an. Die Beiträge der A1 Group berechnen sich als Prozentsatz des Entgelts und dürfen 5% nicht übersteigen. Die Aufwendungen dieses Plans beliefen sich im Jahr 2022 auf 11.917 TEUR (2021: 11.933 TEUR).
Leistungsorientiertes Versorgungssystem
Für bestimmte ehemalige Mitarbeiter:innen in Österreich leistet die A1 Group Zahlungen nach einem leistungsorientierten Pensionsplan. Alle begünstigten Mitarbeiter:innen sind bereits in Pension und waren schon vor dem 1. Jänner 1975 angestellt. Der Plan, der über keine Kapitaldeckung verfügt, sieht Pensionen vor, die einen von den Beschäftigungsjahren abhängigen Prozentsatz des Gehalts betragen. Die Pensionen belaufen sich auf höchstens 80% des Gehalts vor der Pensionierung, einschließlich der staatlichen Altersversorgung. Für die A1 Group liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung und der Inflation, da es sich bei den Leistungen aus Pensionen um lebenslange Rentenleistungen handelt. Weiters sind Verpflichtungen für aktive Mitarbeiter:innen der Gesellschaft Akenes in Lausanne enthalten.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile und die Entwicklung der Pensionsrückstellungen:
in TEUR
2022
2021
Stand 1. Jänner
5.101
5.851
Dienstzeitaufwand
43
80
Zinsaufwand
37
28
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
– 28
– 92
Im Gewinn oder Verlust erfasst
52
15
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen
276
– 399
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen demografischer Annahmen
– 22
0
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Veränderungen finanzieller Annahmen
– 2.122
– 82
Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst
– 1.868
– 481
Zahlungen
– 338
– 335
Währungsumrechnung
33
50
Rückstellung zum 31. Dezember
2.979
5.101
Abzüglich kurzfristige Rückstellung
– 344
– 337
Langfristige Rückstellung
2.635
4.763
Sensitivitätsanalyse
In folgender Tabelle sind die erfassten kurz- und langfristigen Rückstellungen zusammengefasst:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Jubiläumsgelder
45.374
56.665
Abfertigungen
134.580
170.871
Pensionen
2.979
5.101
Eine Veränderung des verwendeten Abzinsungsfaktors um einen halben Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
in TEUR zum 31. Dezember
0,5 Prozentpunkte Verringerung
0,5 Prozentpunkte Erhöhung
2022
 
 
Jubiläumsgelder
856
– 830
Abfertigungen
7.542
– 7.008
Pensionen
344
– 307
in TEUR zum 31. Dezember
 
 
2021
 
 
Jubiläumsgelder
1.250
– 1.206
Abfertigungen
11.182
– 10.307
Pensionen
555
– 484
Eine Veränderung der verwendeten Gehaltssteigerungen um einen Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
in TEUR zum 31. Dezember
1 Prozentpunkt Verringerung
1 Prozentpunkt Erhöhung
2022
 
 
Jubiläumsgelder
– 1.606
1.675
Abfertigungen
– 13.571
15.421
Pensionen
– 267
300
in TEUR zum 31. Dezember
 
 
2021
 
 
Jubiläumsgelder
– 2.275
2.389
Abfertigungen
– 19.474
22.406
Pensionen
– 404
463
Eine Veränderung der verwendeten Fluktuationsrate um einen halben Prozentpunkt würde zu folgenden Veränderungen der Rückstellungen führen (negative Werte bedeuten eine Reduktion der Rückstellung):
in TEUR zum 31. Dezember
0,5 Prozentpunkte Verringerung
0,5 Prozentpunkte Erhöhung
2022
 
 
Jubiläumsgelder
12
– 865
Abfertigungen
2.150
– 3.271
Pensionen
3
– 3
in TEUR zum 31. Dezember
 
 
2021
 
 
Jubiläumsgelder
17
– 1.215
Abfertigungen
4.346
– 5.642
Pensionen
3
– 3
Für die Pensionsrückstellung wird eine Fluktuation nur für diejenigen begünstigten Mitarbeiter:innen berücksichtigt, die noch nicht in Pension sind.
Bei einer herangezogenen Fluktuationsrate von kleiner 0,5% wird die Verringerung maximal bis 0,0% berechnet.
Long Term Incentive Program
Betreffend das Long Term Incentive Program siehe Anhangangabe (31).
(28) Eigenkapital
Kapitalmanagement
Das den Anteilseignern der Muttergesellschaft zurechenbaren Eigenkapital, das in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals ersichtlich ist, setzt sich aus Grundkapital, eigenen Aktien, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI) zusammen.
Das Kapitalmanagement der A1 Group verfolgt das primäre Ziel, die Kapitalbasis zu sichern. Dies soll weiterhin durch solide Investment-Grade-Ratings namhafter Rating-Agenturen öffentlich dokumentiert werden. Gleichzeitig verfolgt A1 Group eine nachhaltige und transparente Dividendenpolitik. Das Management achtet auf eine gesunde Balance zwischen Aktionärsvergütung, Verschuldungshöhe und finanzieller Flexibilität für strategische Projekte.
Grundkapital
Zum 31. Dezember 2022 und 2021 beträgt das Grundkapital der Telekom Austria AG 1.449.275 TEUR und ist in 664,5 Mio. auf Inhaber lautende Stückaktien geteilt. Zum 31. Dezember 2022 und 2021 werden 51,00% indirekt von América Móvil über deren 100%ige Tochtergesellschaft América Móvil B.V., Niederlande, gehalten, die ÖBAG hält 28,42% und der Anteil im Streubesitz inklusive eigener Aktien beträgt 20,58%. Die Aktien haben keinen Nennwert.
Die Tochtergesellschaft paybox Bank AG hat gemäß Bankwesengesetz und Capital Requirements Regulation, einer EU-Verordnung für Banken, regulatorische Mindesteigenmittelerfordernisse für bankrelevante Risiken, wie insbesondere das Kreditrisiko sowie das operative Risiko, und Liquiditätsdeckungsanforderungen zu erfüllen, welche am 31. Dezember 2022 und 2021 eingehalten wurden.
Die Anzahl der genehmigten, ausgegebenen und ausstehenden Aktien sowie der eigenen Aktien ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Stand 31. Dezember
2022
2021
Genehmigte Aktien
664.500.000
664.500.000
Ausgegebene Aktien
664.500.000
664.500.000
Eigene Aktien
– 415.159
– 415.159
Ausstehende Aktien
664.084.841
664.084.841
Die ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt.
Dividendenzahlungen
Die folgenden Dividenden wurden von den Aktionären in der Hauptversammlung beschlossen und von der Telekom Austria AG ausgeschüttet:
 
2022
2021
Tag der Hauptversammlung
27. Juni 2022
14. Mai 2021
Dividende pro Aktie in Euro
0,28
0,25
Gesamtsumme der Dividende in TEUR
185.944
166.021
Tag der Ausschüttung
5. Juli 2022
25. Mai 2021
Das Jahresergebnis der Telekom Austria AG nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) beträgt:
in TEUR
2022
2021
Jahresergebnis
114.356
1.183.153
Auflösung von Gewinnrücklagen
251.143
0
Zuweisung zu Gewinnrücklagen
0
– 950.925
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
269.086
222.803
Bilanzgewinn
634.585
455.030
Der unternehmensrechtliche Bilanzgewinn der Telekom Austria AG unterliegt keinen Ausschüttungsbeschränkungen, da keine Sachverhalte der in § 235 UGB geregelten Beschränkungen bestehen. Der Vorstand plant nach Zustimmung des Aufsichtsrates der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von 0,32 Euro (2021: 0,28 Euro) je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.
Eigene Aktien
Mit Hauptversammlungsbeschluss der Telekom Austria AG vom 29. Mai 2013 wurde der Vorstand dazu ermächtigt, eigene Aktien
(a) für die Bedienung der Verbindlichkeiten aus den in Anhangangabe (31) beschriebenen Mitarbeiterbeteiligungsplänen und/oder zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes / der Geschäftsführung der Telekom Austria AG und mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden oder
(b) für Unternehmenserwerbe zu verwenden oder
(c) jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
Bestand eigener Aktien zum 31. Dezember
2022
2021
Anzahl der eigenen Aktien
415.159
415.159
Durchschnittspreis pro Aktie in Euro
18,80
18,80
Abzugsposten im Eigenkapital in TEUR
7.803
7.803
Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen resultieren aus der Gründung der Gesellschaft sowie aus nachfolgender Kapitalerhöhung und Umgründungsmaßnahmen. Des Weiteren sind Beträge aus aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsplänen und dem Einzug eigener Aktien enthalten.
Rücklagen aus dem sonstigen Ergebnis (OCI)
Die IAS 19 Rücklage beinhaltet die Neubewertung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen (siehe Anhangangabe (27)). Die FVOCI Rücklage umfasst die Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (siehe Anhangangabe (19)). Betreffend die Hedging-Rücklage siehe Anhangangabe (33). Die Rücklage aus der Währungsumrechnung resultiert im Wesentlichen aus der Einbeziehung der Tochtergesellschaften in Belarus und Serbien in den Konzernabschluss. (siehe Anhangangabe (3)). Die Entwicklung der einzelnen Rücklagen ist in der Gesamtergebnisrechnung sowie in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
(29) Ertragsteuern
Ertragsteuern werden auf Basis des erwarteten tatsächlichen Steuersatzes für jedes Steuersubjekt separat berechnet. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden mit Steuersätzen berechnet, die zum Bilanzstichtag Gültigkeit haben oder in Kürze gelten werden. Auswirkungen aufgrund von Änderungen des Steuersatzes werden in dem Jahr, in dem die Steuersatzänderung rechtskräftig beschlossen wurde, als Aufwand oder Ertrag erfasst. Gewinnausschüttungen der Telekom Austria AG haben keine Auswirkung auf den Körperschaftsteuersatz. Investitionsbegünstigungen mindern die Ertragsteuern im Jahr der Inanspruchnahme.
Das Management beurteilt in Übereinstimmung mit IFRIC 23 regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob Unsicherheiten bezüglich der Behandlung durch die zuständige Steuerbehörde unter geltenden steuerlichen Regelungen bestehen. Dementsprechend wurden für etwaige bestehende Steuerrisiken unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen, einschließlich der Interpretation des Steuerrechts und Erfahrung, Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern erfasst.
Die Ertragsteuer auf das Ergebnis vor Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen (Steuerertrag wird negativ dargestellt):
in TEUR
2022
2021
Laufende Steuern
188.130
111.164
Latente Steuern
– 6.711
86.413
Ertragsteuer
181.419
197.577
Der Rückgang der latenten Steuern ist auf den vollständigen Verbrauch von Verlustvorträgen der österreichischen Steuergruppe im Jahr 2021 zurückzuführen.
Nachfolgend wird die Zuordnung der Ertragsteuern im Konzernabschluss dargestellt:
in TEUR
2022
2021
Laufende Geschäftstätigkeit
181.419
197.577
Ertragsteuer realisiertes Ergebnis aus Hedging-Aktivitäten*
1.460
1.460
Ertragsteuer auf das Ergebnis von Fremdkapitalinstrumenten*
– 679
37
Ertragsteuer Neubewertung von Personalrückstellungen*
10.430
1.534
Ertragsteuer - gesamt
192.630
200.608
* Im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Ursachen für den Unterschied zwischen den im Jahresergebnis ausgewiesenen Ertragsteuern und den Ertragsteuern unter Anwendung des gesetzlichen Steuersatzes in Österreich von 25%, bezogen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern:
in TEUR
2022
2021
Körperschaftsteueraufwand zum gesetzlichen Steuersatz
204.001
163.152
Steuersatzdifferenzen
– 25.010
– 25.451
Steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwand
22.788
9.289
Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge
– 18.816
– 7.829
Steuerfreie Erträge/Aufwendungen aus Finanzanlagen
– 99
– 117
Effekt der Steuersatzänderung
– 3.888
– 1.083
Steuerertrag/-aufwand aus Vorjahren
1.431
– 3.005
Veränderung der nicht angesetzten aktiven latenten Steuern
1.888
1.856
Beteiligungsab-/zuschreibungen
44
61.807
Sonstige
– 917
– 1.042
Ertragsteuer
181.419
197.577
Effektiver Körperschaftsteuersatz
22,23%
30,28%
Der nicht abzugsfähige Aufwand der Jahre 2022 und 2021 besteht im Wesentlichen aus nicht anrechenbaren Abzugsteuern für Dividenden und diversen steuerlich nicht anerkannten Aufwendungen in den einzelnen Ländern. Der Anstieg stammt im Wesentlichen aus dem Anstieg der Abzugsteuern.
Bei den Steuerbegünstigungen und nicht steuerpflichtigen Erträgen der Jahre 2022 und 2021 handelt es sich im Wesentlichen um Investitions- und sonstige Begünstigungen in den einzelnen Ländern. Der Anstieg stammt aus einer steuerbegünstigten Aufwertung von Sachanlagen in Belarus. In beiden Jahren ist weiters der steuerfreie Ertrag aus fiktiver Firmenwertabschreibung im Rahmen der österreichischen Gruppenbesteuerung enthalten. Steuerliche Firmenwertabschreibungen gemäß § 9 Abs. 7 KStG werden als temporäre Differenzen von Anteilen an Tochterunternehmen behandelt, auf welche gemäß IAS 12.39 keine passiven latenten Steuern angesetzt werden.
Der Effekt der Steuersatzänderung ist 2022 auf die Herabsetzung des in Österreich geltenden Körperschaftsteuersatz von 25% auf 24% für das Jahr 2023 und auf 23% für die Jahre ab 2024 zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2022 wurden die latenten Steuern mit 23% berechnet, da sich die wesentlichen temporären Differenzen erst ab dem Jahr 2024 umkehren. 2021 stammt der Effekt aus der Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes in Serbien von 1,6% auf 15,0%.
Der Steuerertrag aus Vorjahren resultiert 2021 aus einer Betriebsprüfung in Bulgarien für das Jahr 2017, für das die Verrechnung von Verlustvorträgen aus einem Unternehmenserwerb anerkannt wurde.
Der Steuereffekt aus Beteiligungsab-/zuschreibungen betrifft steuerlich anerkannte Abschreibungen und Zuschreibungen von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Österreich.
Entsprechend IAS 12 werden aktive und passive latente Steuern für alle temporären Unterschiedsbeträge zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und ihren jeweiligen steuerlichen Ansätzen angesetzt. Darüber hinaus werden latente Steuern auf laufende steuerliche Verluste, steuerliche Verlustvorträge sowie steuerlich zu verteilende Beteiligungsabschreibungen gebildet.
Die steuerlichen Auswirkungen von temporären Unterschieden, die zum Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern führen, setzen sich wie folgt zusammen:
 
Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern
Passive latente Steuern
Passive latente Steuern
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
2022
2021
Verlustvorträge
8.430
7.893
0
0
Sachanlagen
7.411
3.890
– 29.813
– 48.175
Nutzungsrechte
0
0
– 127.189
– 148.843
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
1.143
1.240
– 64.380
– 68.086
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige
12.350
11.863
– 24
– 24
Vertragskosten
0
0
– 6.600
– 6.935
Leasingverbindlichkeiten
130.600
151.305
0
0
Langfristige Rückstellungen
34.129
52.940
0
0
Rückstellungen für Mitarbeiter:innen
17.651
31.208
0
0
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
12.755
14.813
– 55
– 49
Sonstige
5.676
5.081
– 4.609
– 5.023
Gesamt
230.144
280.233
– 232.670
– 277.135
Saldierung
– 188.226
– 252.575
188.226
252.575
Aktive/passive latente Steuern
41.919
27.657
– 44.444
– 24.560
Aktive/passive latente Steuern, netto
– 2.526
3.097
 
 
Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern trifft der Vorstand eine Einschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass diese Posten in Zukunft tatsächlich realisierbar sind. Die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern setzt ausreichend steuerpflichtiges Einkommen in jenen Perioden voraus, in denen die temporären Unterschiede abzugsfähig werden. Die Basis bilden Geschäftspläne, für die ein Detailplanungszeitraum von fünf Jahren herangezogen wurde. Der Vorstand zieht die geplante Auflösung passiver latenter Steuern und das geschätzte künftige steuerpflichtige Einkommen für diese Beurteilung heran.
Die A1 Group wendet in Österreich die Gruppenbesteuerung nach § 9 KStG mit der Telekom Austria AG als Gruppenträgerin an. Zwischen der Gruppenträgerin und den Gruppenmitgliedern wurde eine Regelung über den Steuerausgleich vereinbart. Positive steuerliche Ergebnisse werden mit einem Steuersatz von 23% belastet. Negative Ergebnisse werden nicht vergütet, sondern mit zukünftigen positiven Ergebnissen der Gruppenmitglieder verrechnet. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden für die Gruppenmitglieder (derzeit die wesentlichsten österreichischen Gesellschaften) saldiert, da die Steuergruppe ein Steuersubjekt darstellt.
Die Verlustvorträge stammen im Wesentlichen aus in Österreich ansässigen Gesellschaften. Die jährliche Verrechnung von Verlustvorträgen, die unbegrenzt vortragsfähig sind, ist in Österreich grundsätzlich mit 75% des jeweiligen steuerlichen Ergebnisses begrenzt.
Passive latente Steuern auf Sachanlagen resultieren im Wesentlichen aus dem Buchwert der erfassten Stilllegungskosten von Vermögenswerten sowie aus aktivierten Fremdkapitalkosten, die steuerrechtlich nicht aktivierungsfähig sind (siehe Anhangangaben (7), (15) und (23)).
Die Aktivierung von Nutzungsrechten bzw. Passivierung von Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 ist in einigen Ländern steuerrechtlich nicht anerkannt, was zu passiven bzw. aktiven latenten Steuern führt.
Passive latente Steuern auf sonstige immaterielle Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus der Erfassung von Vermögenswerten im Rahmen von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3.
Die Aktivierung von Vertragskosten ist in einigen Ländern steuerrechtlich nicht anerkannt, was zu einer passiven latenten Steuer führt.
Aktive latente Steuern auf langfristige Rückstellungen resultieren im Wesentlichen aus der Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten, die steuerrechtlich nur zum Teil anerkannt sind, sowie aus Unterschieden zwischen IFRS und Steuerrecht im Rahmen der Restrukturierungsrückstellung in Österreich (siehe Anhangangabe (23)).
Aktive latente Steuern auf Rückstellungen für Mitarbeiter:innen resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden zwischen der Ermittlung gemäß § 14 österreichisches Einkommensteuergesetz (EStG) und der Berechnung mit der Methode der laufenden Einmalprämien gemäß IAS 19 (siehe Anhangangabe (27)).
Folgende latente Steuerforderungen wurden nicht angesetzt, da ihre Realisierung aufgrund der Steuerplanung in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Verlustvorträge
355.397
383.471
Die nicht angesetzten Steuerforderungen stammen im Wesentlichen aus österreichischen Beteiligungsgesellschaften aufgrund steuerlicher Abwertungen der Beteiligungsansätze von Tochterunternehmen auf den niedrigeren Teilwert. Mangels operativer Tätigkeit dieser Beteiligungsgesellschaften ist von keinem zukünftigen steuerlichen Einkommen auszugehen und eine Realisierung ist im Detailplanungszeitraum sowie danach unwahrscheinlich, obwohl die Verlustvorträge unbegrenzt vortragsfähig sind.
Zum 31. Dezember 2022 wurden auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von 74.252 TEUR (2021: 68.928 TEUR) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.
(30) Leasingverhältnisse
Leasingnehmer
Die A1 Group mietet im Wesentlichen Telekommunikationsstandorte für Festnetz- und Mobiltelefonie sowie sonstige Infrastruktur und Gebäude an.
Gemäß IFRS 16 muss der Leasingnehmer am Bereitstellungstag einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfassen.
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses entspricht grundsätzlich der unkündbaren Grundlaufzeit des Vertrages. Zusätzlich werden Optionen zur Verlängerung oder Kündigung des Vertrages einbezogen. Die A1 Group beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob deren Ausübung hinreichend sicher ist. Wenn signifikante Ereignisse oder signifikante Änderungen von Umständen eintreten, die innerhalb der Kontrolle der A1 Group liegen, wird erneut bestimmt, ob die Ausübung einer Verlängerungs- bzw. Kündigungsoption hinreichend sicher ist.
Für kündbare Leasingverträge mit unbestimmter Laufzeit hat die A1 Group die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung des Planungszeitraums, der Technologie, Geschäftsstrategie und Wahrscheinlichkeiten mit sieben Jahre festgelegt. In diesem Zeitraum werden auch in den Mietverträgen enthaltene Verlängerungsoptionen als ausgeübt bzw. Kündigungsoptionen, als nicht ausgeübt berücksichtigt. Darüber hinaus hat die A1 Group keine sonstigen Leasingverträge, die wesentliche Optionen enthalten, in ihrem Bestand. Für bestimmte Leasingverhältnisse im Festnetzbereich in Österreich wurde die Laufzeit mit 15 Jahren festgelegt.
Für einen Teil der Leasingverträge gibt es Einschränkungen, die für Untervermietungen des gemieteten Objektes oder auch die Erweiterung bestehender Anlagen eine Zustimmung des Bestandsgebers erfordern. Dies hat aber keinen Einfluss auf die laufende Geschäftstätigkeit.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der bilanzierten Nutzungsreche nach Klassen der zugrundeliegenden Vermögenswerte:
in TEUR
Nutzungsrechte Grundstücke und Gebäude
Nutzungsrechte Telekommunika-tionsstandorte
Nutzungsrechte andere Anlagen
Nutzungsrechte Leitungen
Gesamt
Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
Stand 1. Jänner 2021
407.035
553.795
32.793
160.478
1.154.101
Zugänge
35.432
42.038
10.986
13.555
102.012
Abgänge
– 27.084
– 19.999
– 2.574
– 7.280
– 56.937
Währungsumrechnung
935
3.626
175
170
4.906
Stand 31. Dezember 2021
416.318
579.460
41.380
166.924
1.204.082
Zugänge
41.544
59.575
12.166
15.054
128.340
Abgänge
– 24.409
– 30.394
– 5.150
– 7.359
– 67.312
Währungsumrechnung
– 51
– 499
25
9
– 516
Änderungen des Konsolidierungskreises
15
0
255
0
270
Stand 31. Dezember 2022
433.418
608.142
48.677
174.628
1.264.864
Kumulierte Abschreibung und Wertminderung
 
 
 
 
 
Stand 1. Jänner 2021
– 88.402
– 155.414
– 14.107
– 43.100
– 301.023
Zugänge
– 45.735
– 81.936
– 8.958
– 26.552
– 163.181
Abgänge
14.127
5.737
2.107
2.379
24.350
Währungsumrechnung
– 432
– 1.380
– 91
– 16
– 1.919
Stand 31. Dezember 2021
– 120.442
– 232.992
– 21.050
– 67.290
– 441.773
Zugänge
– 46.335
– 84.434
– 11.246
– 26.297
– 168.313
Abgänge
6.738
9.753
4.639
1.555
22.684
Währungsumrechnung
102
400
– 27
– 3
473
Stand 31. Dezember 2022
– 159.937
– 307.273
– 27.684
– 92.035
– 586.929
Buchwert zum
 
 
 
 
 
31. Dezember 2022
273.481
300.869
20.992
82.593
677.935
31. Dezember 2021
295.877
346.467
20.330
99.634
762.309
Andere Anlagen beinhalten im Wesentlichen Kraftfahrzeuge.
Neben neuen Verträgen beinhalten die Zugänge zu Nutzungsrechten auch Änderungen und Verlängerungen sowie Indexanpassungen von Verträgen.
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse sind in folgender Tabelle dargestellt (zur Entwicklung der Leasingverbindlichkeit siehe Anhangangabe (32)):
in TEUR
2022
2021
Tilgung Leasingverbindlichkeiten
158.949
154.826
Bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse
11.845
12.205
Vorauszahlungen für Nutzungsrechte
11.412
4.448
Leasingverhältnisse operativer Aufwand
4.270
4.118
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse
186.477
175.597
Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
2022
k. A.*
166.602
2023
171.822
153.935
2024
150.059
135.171
2025
134.961
122.900
2026
64.144
54.290
2027
53.600
k. A.*
Danach
170.639
170.642
Summe der Mindestleasingzahlungen
745.224
803.539
Abzüglich Zinsenanteil
– 64.315
– 36.441
Barwert der Leasingzahlungen
680.909
767.098
davon kurzfristiger Anteil
159.272
161.037
davon langfristiger Anteil
521.637
606.061
*Keine Angabe, da für die jeweilige Periode nicht anwendbar.
Die Anwendungserleichterungen für geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverträge werden von der A1 Group nur für Nutzungsrechte, die nicht wesentlich für die Geschäftstätigkeit sind, ausgenützt. Für Mobilfunkstandorte, technische Standorte und Anlagen sowie Immobilien und Kraftfahrzeuge wird die Erleichterung nicht in Anspruch genommen. Nichtleasingkomponenten in Verträgen, wie zum Beispiel Elektrizität, Wartung etc., sind von der Berechnung der Nutzungsrechte ausgenommen. Die folgende Tabelle zeigt den erfassten Aufwand für:
in TEUR
2022
2021
Kurzfristige Leasingverhältnisse
1.142
1.244
Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert
42
29
Variable Leasingzahlungen
3.086
2.845
Die erfassten Zinsen sind in Anhangangabe (7) ersichtlich.
COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse sind in den variablen Leasingzahlungen saldiert.
COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse
Die Änderungen zu IFRS 16 „COVID-19-bezogene Mietzugeständnissen“ wurden im vorgesehenen Zeitraum von 1. Jänner 2020 bis 30. Juni 2022 auf alle Mietzugeständnisse, die die Voraussetzungen erfüllten, angewandt. Der Leasingnehmer musste COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse nicht darauf prüfen, ob diese eine Leasingmodifikation darstellen. Reduktionen von Leasingzahlungen (wie zum Beispiel der Erlass einer Zahlung) wurden in der Periode, in der sie anfielen, als negative variable Leasingzahlung in der Gesamtergebnisrechnung und Ausbuchung der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit erfasst. Gestundete Zahlungen beeinflussten nur den Zeitpunkt der einzelnen Zahlungen. 2022 betrug die Reduktion des operativen Leasingaufwands aus COVID-19-bezogenen Mietzugeständnissen 90 TEUR (2021: 483 TEUR) und betrafen im Wesentlichen Funkstandorte.
Leasinggeber
Jedes Leasingverhältnis ist vom Leasinggeber entweder als Operating-Leasing-Verhältnis oder als Finanzierungsleasing einzustufen:
Operating-Leasing-Verhältnis
Wenn im Wesentlichen nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden, wird der Leasinggegenstand von der A1 Group bilanziert. Der Leasinggegenstand wird nach den auf den Vermögenswert anwendbaren Regeln in Übereinstimmung mit IAS 16 angesetzt. Zum 31. Dezember 2022 beträgt der Buchwert der Sachanlagen, die ausschließlich zur Erzielung von Mieterträgen gehalten werden, 48.077 TEUR (2021: 26.311 TEUR). Darüber hinaus werden mit der Vermietung von Teilen der Gebäude und Teilen der Kommunikationsanlagen, beispielsweise Mobilfunkstandorte, Einnahmen erzielt. Der Anteil dieser vermieteten Sachanlagen wird nicht separat erfasst, weshalb ihr Buchwert nicht in den oben angeführten Beträgen enthalten ist (siehe Anhangangabe (15)).
Zahlungen aus Operating-Leasing-Verträgen werden linear über die Laufzeit der Verträge erfolgswirksam realisiert. Die zukünftigen Leasingzahlungen betragen:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
2022
k. A.*
25.444
2023
28.934
18.419
2024
20.597
15.627
2025
16.643
13.887
2026
13.654
7.175
2027
7.499
k. A.*
Danach
20.663
21.548
Summe der Mindestleasingzahlungen
107.991
102.100
*Keine Angabe, da für die jeweilige Periode nicht anwendbar.
Finanzierungsleasing
Die Vermietung von Nebenstellenanlagen (PABX) wird seit 2019 als Finanzierungsleasing eingestuft. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsanalyse der zukünftigen Leasingzahlungen sowie die erfassten Wertberichtigungen der Finanzierungsleasingforderungen (siehe Anhangangaben (13) und (20)):
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
2022
k. A.*
1.771
2023
1.485
1.288
2024
1.027
828
2025
547
363
2026
256
99
2027
91
k. A.*
Danach
44
32
Summe der Mindestleasingzahlungen
3.450
4.380
Abzüglich Zinsenanteil
– 256
– 284
Barwert der Finanzierungsleasingforderungen
3.194
4.096
davon kurzfristiger Anteil
1.362
1.636
davon langfristiger Anteil
1.831
2.460
Wertberichtigungen
90
90
*Keine Angabe, da für die jeweilige Periode nicht anwendbar.
Die Umsatzerlöse aus Finanzierungsleasing sind in den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von Endgeräten ausgewiesen (siehe Anhangangabe (5)). Der Zinsertrag aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, der im Finanzergebnis erfasst ist, ist in Anhangangabe (7) ersichtlich.
(31) Mitarbeiterbeteiligungspläne
Long Term Incentive Program
Die A1 Group hat 2010 ein Long Term Incentive Program (LTI) eingeführt. Die Bewertung dieser anteilsbasierten Vergütung erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung und zu jedem Bilanzstichtag. Der Aufwand wird über die erforderliche Reifefrist verteilt. Da der Aufsichtsrat festgelegt hat, die im Rahmen des LTI zugeteilten Bonusaktien in bar abzugelten (in Folge daher als „fiktive Bonusaktien“ bezeichnet), sind die anteilsbasierten Vergütungen als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Die Teilnehmer des Programms sind die Mitglieder des Vorstandes der Telekom Austria AG (siehe Anhangangabe (36)). Diese müssen ein Eigeninvestment in Telekom-Austria-Aktien, abhängig von ihrem jährlichen Fixgehalt (brutto), bis zum Ende der Behaltefrist (mindestens drei Jahre) hinterlegen. Die Berechnung der entsprechend gewährten Anzahl der fiktiven Bonusaktien erfolgt für jede Tranche separat mit dem Durchschnittskurs der Telekom-Austria-Aktie über einen definierten Zeitraum. Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden je drei Jahre festgelegt. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt. Am Anspruchstag (frühestens drei Jahre nach der Gewährung) werden bei voller Zielerreichung fiktive Bonusaktien im doppelten Ausmaß des Eigeninvestments an die Teilnehmer zugeteilt, die Abgeltung erfolgt in bar. Das Recht ist nicht übertragbar. Werden die Ziele zu mehr als 100% erfüllt, werden proportional entsprechend mehr fiktive Bonusaktien zugeteilt. Wenn die Zielerreichung 175% übersteigt, ist die Zuteilung der fiktiven Bonusaktien auf 350% des Eigeninvestments limitiert. Im Falle einer wesentlichen Zielverfehlung werden keine Aktien zugeteilt.
Für die 13. Tranche (LTI 2022) wurde der Operating Return on Invested Capital („Operating ROIC“, gewichtet mit 34%), der Umsatzmarktanteil der A1 Group (gewichtet mit 33%) und zwei Environment, Social & Corporate Governance Ziele („ESG“, Steigerung der Energieeffizienz bis 2024, gewichtet mit 20%, und Steigerung der Trainingsstunden pro Mitarbeiter, gewichtet mit 13%) als Schlüsselindikatoren bestimmt. Für die zwölfte Tranche (LTI 2021) und die elfte Tranche (LTI 2020) wurde der Operating Return on Invested Capital („Operating ROIC“, gewichtet mit 34%), der Umsatzmarktanteil der A1 Group (gewichtet mit 33%) und nachhaltige Finanzierung (langfristige Finanzierung in den Jahren 2021–2023 bzw. 2020–2022 mit „Green Bonds“ oder anderen nachhaltigen Finanzinstrumenten, gewichtet mit 33%) als Schlüsselindikatoren bestimmt.
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr noch nicht ausbezahlten Tranchen zusammen:
 
LTI 2022
LTI 2021
LTI 2020
Zeitpunkt der Gewährung
1. Juni 2022
1. Juni 2021
1. August 2020
Programmbeginn
1. Jänner 2022
1. Jänner 2021
1. Jänner 2020
Ende Erdienungszeitraum
31. Dezember 2024
31. Dezember 2023
31. Dezember 2022
Anspruchstag
1. Juni 2025
1. Juni 2024
1. August 2023
 
 
 
 
Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt
70.342
81.387
75.770
Eigeninvestment zum Bilanzstichtag
70.342
81.387
75.770
Erwartete Zielerreichung
110,00%
118,50%
102,70%
Erwartete Bonusaktien
154.750
192.887
155.630
Maximale Bonusaktien*
246.194
284.855
265.192
Beizulegender Zeitwert des Programms in TEUR
859
1.094
900
* Unter Berücksichtigung der Zuteilung im doppelten Ausmaß des Eigeninvestments.
Für die zehnte Tranche (LTI 2019) und neunte Tranche (LTI 2018) wurde der ROIC und der Umsatzmarktanteil der A1 Group (gewichtet mit je 50%) als Schlüsselindikatoren bestimmt. Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen und die tatsächliche Zielerreichung der im laufenden und vorigen Geschäftsjahr in bar ausbezahlten Tranchen zusammen:
 
LTI 2019
LTI 2018
Zeitpunkt der Gewährung
1. August 2019
1. September 2018
Programmbeginn
1. Jänner 2019
1. Jänner 2018
Ende Erdienungszeitraum
31. Dezember 2021
31. Dezember 2020
Anspruchstag
1. August 2022
1. September 2021
Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt
77.618
58.719
Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums
77.618
58.719
Tatsächliche Zielerreichung
112,80%
62,50%
Zugeteilte Bonusaktien je Eigeninvestment
2,26
1,25
Zugeteilte Bonusaktien
175.106
73.399
Durchschnittskurs am Ende des Erdienungszeitraums in Euro
7,62
6,05
Vergütung in TEUR
1.334
444
Für den zukünftig erwarteten Aufwand des LTI-Programms besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Verbindlichkeit, die auf Basis von beizulegenden Zeitwerten errechnet wurde. Die beizulegenden Zeitwerte werden auf Basis der erwarteten Erreichung der Leistungskriterien und des erwarteten Aktienpreises, der auf einem Binomialbaumverfahren zur Aktienkursmodellierung beruht, ermittelt. Erwartete Dividenden wurden ebenfalls in die Berechnung des Aktienpreises einbezogen. Die Verbindlichkeit wird über den Leistungszeitraum verteilt aufgebaut (siehe Anhangangaben (22) und (27). In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde folgender Personalaufwand erfasst:
in TEUR
2022
2021
Personalaufwand LTI
935
1.176
(32) Kapitalflussrechnung
Die sonstigen Anpassungen in den zahlungsunwirksamen und sonstigen Überleitungsposten in der Konzern-Kapitalflussrechnung resultieren 2022 und 2021 im Wesentlichen aus zahlungsunwirksamen Effekten der Rückstellung für Verpflichtungen aus der Stilllegung von Vermögenswerten, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst sind (siehe Anhangangabe (23)).
Die 2022 und 2021 im sonstigen Finanzergebnis erfassten erhaltenen Dividenden (siehe Anhangangabe (7)) waren zum 31. Dezember bereits bezahlt und sind im Cashflow aus laufender Tätigkeit enthalten. Die 2022 und 2021 ausgeschütteten Dividenden an nicht beherrschende Anteilseigner von Tochtergesellschaften (siehe Anhangangabe (34)) sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich.
2022 wurden 104 TEUR liquide Mittel im Zuge von Unternehmenserwerben (2021: 0 TEUR) erworben (siehe Anhangangabe (34)).
Die folgende Tabelle stellt die Überleitung der bezahlten Anlagenzugänge zu den gesamten Anlagenzugängen dar:
in TEUR
2022
2021
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, bezahlt
895.923
853.254
Überleitung der Zugänge zu Verbindlichkeiten
45.924
56.670
Überleitung der öffentlichen Zuschüsse
14.012
– 14.011
Überleitung von bezahlten Nutzungsrechten
– 11.412
– 4.448
Anlagenzugänge gesamt
944.446
891.465
Zur Definition der Anlagenzugänge siehe Anhangangabe (1). Zum 31. Dezember 2022 sind 192.152 TEUR (2021: 135.871 TEUR) der Zugänge des laufenden Jahres zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen noch nicht bezahlt (siehe Anhangangaben (15) und (16)).
In Übereinstimmung mit IAS 7.43 enthält die Überleitung der Zugänge zu Verbindlichkeiten eine Anpassung der Anlagenzugänge der laufenden Periode, welche noch nicht bezahlt wurden, sowie der Anlagenzugänge vorangegangener Perioden, welche in der laufenden Periode bezahlt wurden. Die Überleitung der öffentlichen Zuschüsse enthält noch nicht ausbezahlte Zuschüsse, welche bereits von den Anlagenzugängen abgezogen wurden, sowie Zuschüsse vorangegangener Perioden, welche in der laufenden Periode ausbezahlt wurden (siehe Anhangangaben (13) und (15)). Die Überleitung von bezahlten Nutzungsrechten enthält Anzahlungen und Zahlungen für andere direkte Kosten, die bis zur Bereitstellung des Leasinggegenstandes geleistet wurden und im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen sind.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der gesamten Finanzverbindlichkeiten (siehe Anhangangaben (21), (25) und (30)):
 
 
 
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
 
 
 
Cashflow
Wechselkurs-differenzen
Aufzinsung
Leasing*
Zugänge
 
in TEUR
31. Dezember 2022
 
 
 
 
 
31. Dezember 2021
Finanzverbindlichkeiten
1.868.740
– 730.592
0
0
0
0
2.599.332
Leasingverbindlichkeiten
680.909
– 170.795
– 555
13.067
71.818
275
767.098
Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben
12.134
– 1.313
1
0
0
6.297
7.149
Gesamte Finanzverbindlichkeiten
2.561.783
– 902.700
– 554
13.067
71.818
6.573
3.373.578
 
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
31. Dezember 2021
 
 
 
 
 
31. Dezember 2020
Finanzverbindlichkeiten
2.599.332
56.568
0
0
0
0
2.542.764
Leasingverbindlichkeiten
767.098
– 167.032
2.910
12.022
64.265
0
854.933
Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben
7.149
0
57
39
0
0
7.053
Gesamte Finanzverbindlichkeiten
3.373.578
– 110.463
2.967
12.061
64.265
0
3.404.750
* Beinhaltet Zugänge neuer sowie Auflösung bestehender Leasing-Verträge und Effekte aus der Änderung von Leasing-Verträgen.
Der Cashflow der Leasingverbindlichkeiten setzt sich aus Tilgung der Leasingverbindlichkeiten und Zinsen, die in den bezahlten Zinsen ausgewiesen sind, zusammen.
Die Zugänge zu Leasingverbindlichkeiten und Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben betreffen die im Jahr 2022 erworbene bulgarische Gesellschaft Stemo (siehe Anhangangabe (34)).
(33) Finanzinstrumente
Klassifizierung von Finanzinstrumenten
Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt bei der erstmaligen Erfassung.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden angesetzt, wenn die A1 Group Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder erbrachten Leistung angesetzt. Transaktionskosten werden, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, bei der erstmaligen Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt.
Finanzielle Vermögenswerte beinhalten im Besonderen liquide Mittel, Finanzinvestitionen, Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen sowie sonstige Forderungen und Forderungen an nahestehende Unternehmen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren erzielbaren Betrag angesetzt werden. Die vertraglichen Zahlungsströme der originären Finanzinstrumente bestehen überwiegend aus Tilgungen und Zinsen. Finanzielle Vermögenswerte enthalten weiters Finanzinvestitionen, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe Anhangangabe (19)).
Finanzielle Verbindlichkeiten beinhalten im Besonderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, begebene Anleihen, sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags erfasst. Unterschiede zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag werden über die Laufzeit der Verbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode verteilt realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen („fortgeführte Anschaffungskosten“). Gewinne oder Verluste von finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden bei Ausbuchung derselben erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert in der Bilanz ausgewiesen, wenn die A1 Group ein vertragliches Recht zur Aufrechnung hat und auch beabsichtigt, auf Nettobasis zu erfüllen.
Beizulegender Zeitwert („Fair Value“) und Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert gemäß IFRS 13 ist der Wert, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts erzielt werden kann, bzw. der Preis, der gezahlt werden muss, um eine Schuld zu übertragen. Es ist eine dreistufige Hierarchie anzuwenden. Der Hierarchiestufe 1 werden finanzielle Vermögenswerte und Schulden zugeordnet, sofern ein Börsen- oder Marktpreis für identische Vermögenswerte und Schulden auf einem aktiven Markt vorliegt. Die Zuordnung zur Hierarchiestufe 2 erfolgt, sofern die Inputfaktoren, die der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegt werden, entweder direkt als Preis oder indirekt aus Preisen beobachtbar sind. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden in der Hierarchiestufe 3 ausgewiesen, sofern der beizulegende Zeitwert nicht ausschließlich aus beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt wird. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird zudem das Ausfallrisiko berücksichtigt.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Klassifizierung sowie die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Schulden) inklusive Angaben zur Hierarchiestufe. Beizulegende Zeitwerte werden nicht angegeben, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Wert darstellt:
Finanzielle Vermögenswerte
 
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2022
2021
2021
Liquide Mittel
149.816
k. A.
534.443
k. A.
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige
839.627
k. A.
782.355
k. A.
Forderungen an nahestehende Unternehmen
1.092
k. A.
4.086
k. A.
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
9.647
k. A.
10.496
k. A.
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
4.731
k. A.
8.983
k. A.
Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten
193.748
184.502
164.444
164.262
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
1.198.661
k. A.
1.504.806
k. A.
 
 
 
 
 
Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust*
2.691
2.691
3.914
3.914
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis*
38.515
38.515
30.363
30.363
Fremdkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust*
31.275
31.275
30.145
30.145
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
72.480
72.480
64.422
64.422
k.A. - Keine Angabe, da die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 (a) in Anspruch genommen wurde.
*Verpflichtend. Für weitere Informationen zu Finanzinvestitionen (zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Zeitwert) siehe Anhangangabe (19).
Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten gliedern sich wie folgt:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Notierte Anleihen
176.099
139.181
Festgeldveranlagungen
8.403
25.081
Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten
184.502
164.262
Die beizulegenden Zeitwerte der notierten Anleihen entsprechen den Nennwerten, multipliziert mit den Börsenkursen zum Stichtag, und sind somit in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 1 zuzuordnen. Bei Festgeldveranlagungen entspricht der Buchwert annähernd dem beizulegenden Wert.
Die Fair-Value-Hierarchie von zum beizulegenden Zeitwert angesetzten finanziellen Vermögenswerten spiegelt die Marktnähe der in die Ermittlung eingehenden Daten wider:
in TEUR
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
31. Dezember 2022
72.009
472
0
72.480
31. Dezember 2021
63.410
1.012
0
64.422
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2022
2021
2021
Kurzfristige Bankkredite
521.658
521.781
803.510
803.873
Anleihen
1.047.082
993.561
1.795.822
1.873.794
Langfristige Bankkredite
300.000
304.827
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen
835
k. A.
604
k. A.
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
771.543
k. A.
654.163
k. A.
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
39.073
36.953
42.934
42.953
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
2.680.191
k. A.
3.297.033
k. A.
 
 
 
 
 
Leasingverbindlichkeiten
680.909
k. A.
767.098
k. A.
k.A. - Keine Angabe, da die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29 (a) bzw. IFRS 7.29 (d) für Leasingverbindlichkeiten in Anspruch genommen wurde.
Für weitere Informationen zu kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe (22).
Die beizulegenden Zeitwerte der notierten Anleihen (EMTN-Anleihen und Eurobondanleihe) entsprechen den Nennwerten, multipliziert mit den Börsenkursen zum Stichtag, und sind somit in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 1 zuzuordnen.
Die beizulegenden Zeitwerte der Bankverbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der Zahlungsströme aus den betreffenden Schulden. Die Berechnung der Barwerte berücksichtigt die maßgebliche Renditekurve. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen den mit aktuellen Zinssätzen diskontierten Barwerten der Zahlungsströme. Somit sind diese finanziellen Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 2 zuzuordnen.
Finanzielles Risikomanagement
Überblick
Die A1 Group unterliegt hinsichtlich ihrer finanziellen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen diversen Finanzrisiken, die das Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und das Marktrisiko, welches das Zins- und Wechselkursrisiko umfasst, beinhalten.
Das finanzielle Risikomanagement ist zentral organisiert. Es besteht eine Richtlinie, die Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt und sowohl für das Treasury der A1 Group als auch die Finanzbereiche der Konzerngesellschaften gilt. Die bestehenden Risiken werden laufend beobachtet und bei Bedarf wird auf geänderte Marktbedingungen reagiert. Weder hält noch begibt die A1 Group derivative Finanzinstrumente für Handels-, Sicherungs- oder spekulative Zwecke.
Zu den Bilanzstichtagen bestand keine besondere Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten, Kunden oder Kreditgebern, deren plötzlicher Ausfall den Geschäftsbetrieb maßgeblich beeinträchtigen könnte. Des Weiteren besteht keine Konzentration von Personaldienstleistungen oder Anbietern sonstiger Dienstleistungen, Franchise- oder sonstigen Rechten, auf die die A1 Group angewiesen ist und deren plötzlicher Wegfall den Geschäftsbetrieb ernsthaft gefährden könnte.
Die A1 Group ist auf Märkten in Zentral- und Osteuropa tätig. Da das wirtschaftliche Umfeld in Zentral- und Osteuropa zum Teil Unsicherheiten, einschließlich Transfer- und Währungsrisiken sowie steuerliche Unsicherheiten, in sich birgt, können sich Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten ergeben. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand auf Basis seiner Risikoeinschätzung dieser Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und auf die Finanzlage der A1 Group erstellt. Die tatsächliche Entwicklung des geschäftlichen Umfelds kann von dieser Risikoeinschätzung abweichen.
Detaillierte Erläuterungen zu weiteren Risiken, welchen die A1 Group ausgesetzt ist, sowie deren Risikomanagement finden sich im Konzernlagebericht im Kapitel „Risiko- und Chancenmanagement“. Weiters wird in den Kapiteln „Entwicklung der Segmente“, „Auswirkungen der Ukraine-Krise“ und „Risiken im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine“ auf die makroökonomischen Unsicherheiten und Risiken in Belarus eingegangen.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts, begründet durch die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung eines Kunden oder eines Vertragspartners bei Finanzinstrumenten. Kreditrisiken entstehen hauptsächlich aus bestehenden Kundenforderungen und Veranlagungen.
Finanzinvestitionen und liquide Mittel
Die A1 Group hält ihre liquiden Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten einwandfreier Bonität. Liegt keine externe Beurteilung vor, wird ein internes Rating auf Basis der Eigenmittelausstattung der Vertragspartner durchgeführt. Finanzinvestitionen werden nur mit Vertragspartnern mit Investment-Grade-Rating getätigt. Daher wurde für Finanzinvestitionen und liquide Mittel weder ein wesentliches Kreditrisiko identifiziert, noch hat sich das Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht. Als Risikovorsorge wird dementsprechend der erwartete 12-Monats-Kreditverlust für Fremdkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis sowie für Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten ergebniswirksam erfasst, wie in Anhangangabe (7) ersichtlich. Die A1 Group stützt sich auf externe Kredit-Ratings, um die erwarteten Kreditverluste zu schätzen und um zu bestimmen, ob das Kreditrisiko bei einem Schuldinstrument signifikant gestiegen ist.
Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der Finanzinvestitionen und liquiden Mittel (Anhangangaben (9) und (19)):
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Kurz- und langfristige Finanzinvestitionen
266.228
228.866
Liquide Mittel
149.816
534.443
Buchwert
416.044
763.308
Forderungen: Kunden, Händler, Vertragsvermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte
Das Kreditrisiko der A1 Group wird im Wesentlichen durch die individuellen Eigenschaften der einzelnen Kunden oder Gruppen von Kunden bestimmt. Im Rahmen des gesetzlich erlaubten Umfangs wird bei Bestellungen durch potenzielle Neukunden eine individuelle Analyse der Kreditwürdigkeit durchgeführt. Das Kreditrisiko oder das Risiko des Zahlungsverzugs von Bestandskunden wird mittels Kreditabfragen, Kreditbegrenzungen und Routinekontrollen überwacht. Aufgrund der großen Anzahl der Kunden und des hohen Grads an Diversifikation der Portfolios hätte der Ausfall eines einzelnen Kunden keine wesentliche Auswirkung (niedriges Konzentrationsrisiko) auf den Konzernabschluss der A1 Group. Das operative Kreditmanagement wird in der A1 Group auf Ebene der operativen Gesellschaften ausgeführt.
Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen, der sonstigen finanziellen Vermögenswerte und der Vertragsvermögenswerte (Anhangangaben (10), (13), (20) und (14)):
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige
839.627
782.355
Finanzielle Vermögenswerte
14.378
19.478
Vertragsvermögenswerte
97.334
103.559
Buchwert
951.339
905.392
Forderungen an nahestehende Unternehmen sind aufgrund des unwesentlichen Betrages nicht enthalten.
Aufgrund des beschriebenen niedrigen Konzentrationsrisikos werden die Forderungen nicht versichert. Die A1 Group verlangt jedoch in Abhängigkeit vom Ergebnis der Bonitätsprüfung sowohl von Retail-Kunden als auch von Wholesale-Kunden Sicherheiten für Forderungen. Diese Sicherheiten bestehen aus Bankgarantien und Barsicherheiten (Anhangangaben (22) und (26)):
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Barsicherheiten
14.007
12.432
Bankgarantien
3.295
3.218
Wertberichtigungen von Vertragsvermögenswerten und von Forderungen an Kunden, Händler und sonstige werden mit dem über die Laufzeit erwarteten Kreditverlust bewertet (siehe Anhangangabe (6)). Die A1 Group nutzt eine Wertberichtigungsmatrix, um die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bei Forderungen an Kunden, Händler und sonstige sowie bei Vertragsvermögenswerten zu berechnen. Die nachstehende Tabelle zeigt die mithilfe der Wertberichtigungsmatrix ermittelten Gesamtbruttobuchwerte („Brutto“) und die durchschnittlich erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Loss“ – ECL) der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige:
 
Brutto
ECL
Brutto
ECL
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2022
2021
2021
Nicht fakturiert & fakturiert, noch nicht fällig
766.047
20.394
719.986
23.039
Überfällig 0-30 Tage
57.249
4.929
49.743
5.484
Überfällig 31-60 Tage
15.932
5.891
16.068
5.330
Überfällig 61-90 Tage
10.271
4.345
8.911
4.325
Länger als 90 Tage
275.259
249.571
266.688
240.864
Gesamt
1.124.757
285.130
1.061.396
279.041
Forderungen werden im Hinblick auf ähnliche Ausfallmuster aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit zu Gruppen (Kunden-, Raten-, Händler-, Zusammenschaltungs- und Roamingforderungen) zusammengefasst und die Wertberichtigungsquoten werden auf Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Die Wertberichtigungstabelle basiert auf den historischen Ausfallquoten des Konzerns, welche jährlich aktualisiert werden. Aufgrund der großen Anzahl der Kunden und des hohen Grades an Diversifikation des Portfolios hat das Ausfallrisiko einzelner Branchen, in denen die Kunden tätig sind, nur geringen Einfluss auf das Kreditrisiko insgesamt. Trotzdem werden seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 zukunftsbezogene Informationen in der Gruppenwertberichtigung für noch nicht fällige Kunden- und Ratenforderungen berücksichtigt. Die A1 Group ging in den Jahren 2020–2021 von einem Anstieg der Insolvenzen aus, insbesondere nach dem Auslaufen der staatlichen Unterstützungen, aus. Diese Annahme hat sich bisher nicht bestätigt, weshalb die Wertberichtigung 2022 entsprechend reduziert wurde. In Anbetracht der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation (signifikanter Anstieg der Preise für Waren, Dienstleistungen und Energie und der weiterhin prognostizierten Erhöhung der Anzahl von Privatkonkursen und Insolvenzen) wird jedoch auch im Jahr 2022 von höheren Forderungsausfällen als vor der COVID-19 Pandemie ausgegangen. Der Effekt aus diesen neuen Einschätzungen führte in Summe zu einem Ertrag in Höhe von 2.912 EUR (siehe „Auflösung“ in der folgenden Tabelle der Entwicklung der Wertberichtigung sowie Anhangangabe (6)).
Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten, prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft können möglicherweise durch Veränderungen der Umstände von diesen Schätzungen abweichen.
Die Entwicklung der Wertberichtigung der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen stellt sich wie folgt dar (siehe Anhangangabe (10)):
in TEUR
2022
2021
Stand 1. Jänner
279.041
274.267
Währungsumrechnung
– 270
1.447
Auflösung
– 8.016
– 5.846
Dotierung
45.930
47.063
Verbrauch
– 31.555
– 37.890
Stand 31. Dezember
285.130
279.041
Das maximale Kreditrisiko der Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen, eingeteilt in geografische Regionen, sowie die Aufteilung der Wertberichtigung betrug:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Inland
1.066.476
1.012.540
Ausland
58.281
48.856
Wertberichtigungen
– 285.130
– 279.041
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige
839.627
782.355
Davon
 
 
Einzelwertberichtigung
6.633
3.922
Gruppenwertberichtigung
278.498
275.119
Die A1 Group geht von einem Ausfall aus, wenn objektive Anzeichen dafür vorliegen, dass sie nicht die ursprünglich vereinbarten Beträge erhalten wird; in diesem Fall wird eine Wertminderung (Einzelwertberichtigung) erfasst. Wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz des Schuldners, Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit sind Indikatoren für eine Wertminderung. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden. 2022 wurden Erlöse aus bereits abgeschriebenen Forderungen, die noch Vollstreckungsmaßnahmen unterlagen, in Höhe von 2.705 TEUR (2021: 4.698 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst (siehe Anhangangabe (5)).
Zum 31. Dezember 2022 betragen die Forderungen an Kunden, Händler und sonstige gegenüber dem umsatzstärksten Kunden der A1 Group 6.742 TEUR (2021: 6.271TEUR), eine wesentliche Konzentration von Ausfall- bzw. Kreditrisiken besteht daher nicht.
Die Entwicklung der Wertberichtigung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar (siehe Anhangangabe (14)):
in TEUR
2022
2021
Stand 1. Jänner
2.958
2.955
Währungsumrechnung
0
3
Auflösung
– 5.168
– 5.315
Dotierung
5.053
5.315
Stand 31. Dezember
2.844
2.958
Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte werden im Zeitpunkt der Erfassung des Vertragsvermögenswertes mit der Ausfallrate der „noch nicht fakturierten & fakturiert, nicht fälligen“ Forderungen erfasst und im Zeitpunkt der Umgliederung zur Forderung aufgelöst.
Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte werden mit dem erwarteten 12-Monats-Kreditverlust bemessen und sind in Anhangangaben (13) und (20) ersichtlich. Wertberichtigungen der Finanzierungsleasingforderungen werden mit dem erwarteten Kreditverlust bewertet und sind in Anhangangabe (30) ersichtlich.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die A1 Group ihre finanziellen Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllen kann. Die Zielsetzung des Risikomanagements der A1 Group ist, ausreichend Liquidität zu schaffen, um unter normalen, aber auch angespannten Bedingungen fällige Verbindlichkeiten begleichen zu können. Zu diesem Zweck wird monatlich rollierend eine konsolidierte Liquiditätsplanung durchgeführt, auf deren Basis der Liquiditätsbedarf ermittelt wird. Darüber hinaus wird eine Liquiditätsreserve in Form von kommittierten Kreditlinien gehalten.
Finanzierungsquellen
Das Treasury der A1 Group ist für das Finanzmanagement zuständig und nutzt mögliche Synergien bei der Finanzierung der Tochtergesellschaften optimal aus. Das vorrangige Ziel dabei ist die kostengünstige Sicherstellung von Liquidität durch Zusammenlegung (Pooling) der Cashflows und das Clearing der Konzernkonten. Dadurch wird die Steuerung kurzfristiger Finanzinvestitionen und Kredite zu optimalen Zinssätzen und mit minimalem Verwaltungsaufwand gewährleistet.
Der operative Cashflow ist der wesentlichste Ausgangspunkt für die Sicherstellung der Liquidität der A1 Group. Die externen Quellen zur Finanzierung sind Kredite und Kapitalmärkte. Für die zum Bilanzstichtag ausstehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie eine Beschreibung der verschiedenen Gattungen dieser Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe (25).
Zum 31. Dezember 2022 verfügt die A1 Group über nicht gezogene kommittierte Kreditlinien von insgesamt 1.227.000 TEUR (2021: 1.015.000 TEUR).
  • § 1.000.000 TEUR haben eine Laufzeit bis Juli 2026 (2021: Juli 2026)
  • § 15.000 TEUR laufen bis längstens September 2023 (2021: September 2022)
  • § 200.000 TEUR wurden 2022 neu abgeschlossen und laufen bis Oktober 2024.
  • § Von einer weiteren 2022 neu abgeschlossenen kommittierten Kreditlinie in Höhe von 500.000 TEUR mit einer Laufzeit bis März 2025 wurden 488.000 TEUR zum 31. Dezember 2022 gezogen.
Weiters verfügt die A1 Group zum 31. Dezember 2022 über ein Commercial Paper Programm mit einem maximalen Volumen von 1.000.000 TEUR (2021: 1.000.000 TEUR). Zum 31. Dezember 2022 und 2021 wurden keine Commercial Papers begeben.
Ausmaß des Liquiditätsrisikos
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
in TEUR
Vertraglicher Cashflow
6 Monate oder kürzer
6–12 Monate
1-2 Jahre
2-5 Jahre
Länger als
5 Jahre
Stand 31. Dezember 2022
 
 
 
 
 
 
Anleihen
1.105.500
0
321.750
11.250
772.500
0
Bankkredite
837.043
525.667
3.778
307.598
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
674.560
663.548
1.738
2.893
6.348
32
Leasingverbindlichkeiten
745.224
101.996
69.825
150.059
252.704
170.639
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
135.113
95.132
1.215
15.906
16.894
5.966
 
 
 
 
 
 
 
Stand 31. Dezember 2021
 
 
 
 
 
 
Anleihen
1.907.250
780.000
21.750
321.750
783.750
0
Bankkredite
801.113
3.510
797.602
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
543.323
525.857
3.321
7.781
6.364
0
Leasingverbindlichkeiten
803.539
96.840
69.762
153.935
312.360
170.642
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
125.665
83.618
1.339
14.624
16.423
9.660
Es wird nicht erwartet, dass die Cashflows der in der Fälligkeitsanalyse enthaltenen Finanzverbindlichkeiten wesentlich früher oder zu wesentlich anderen Beträgen anfallen könnten.
Marktrisiken
Das Marktrisiko ist das Risiko von Marktpreisänderungen. Für die A1 Group besteht das Risiko von Marktpreisänderungen der Zinssätze und Fremdwährungskurse.
Zinsrisiko
Finanzverbindlichkeiten
Von den um 31. Dezember 2022 erfassten Finanzverbindlichkeiten sind 300.000 TEUR mit variablem Zinssatz abgeschlossen (siehe Anhangangabe (25)). Eine Veränderung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte würde zu einem Jahres-Effekt auf den Gewinn in Höhe von 1.500 TEUR führen. 2021 wurden alle lang- und der überwiegende Teil der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten der A1 Group auf der Basis von Fixzinssätzen abgeschlossen. Es bestand daher kein wesentliches Zinsrisiko für die Cashflows und es wurde folglich auch auf die Sensitivitätsanalyse verzichtet (siehe Anhangangaben (21) und (25)).
Finanzinvestitionen
Zinssatzänderungen haben einen Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert der gehaltenen Finanzinvestitionen. Da Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, haben Zinssatzänderungen nur eine Auswirkung auf den Buchwert von Fremdkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bzw. über den Gewinn und Verlust bewertet werden (siehe Anhangangabe (19)). Eine Veränderung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte würde zu einem Effekt auf das sonstige Ergebnis in Höhe von 360 TEUR (2021: 371 TEUR) bzw. auf den Gewinn in Höhe von 395 TEUR (2021: 392 TEUR) führen.
Absicherungen von Zahlungsströmen (Hedging-Rücklage)
Die Hedging-Rücklage resultiert aus drei im Geschäftsjahr 2011 abgeschlossenen Forward-Starting-Interest-Rate-Swap-Verträgen (Pre-Hedges) mit einem Nominalwert von je 100.000 TEUR. Die Auflösung der Hedging-Rücklage über die Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfolgt entsprechend der Erfassung der Zinsen der Anleihe, die am 4. Juli 2013 begeben wurde, da das Zinsrisiko dieser Anleihe abgesichert wurde. 2022 und 2021 wurden aus der Auflösung der Hedging-Rücklage über das sonstige Ergebnis (OCI) jeweils 5.840 TEUR im Zinsaufwand und 1.460 TEUR im Ertragsteuerertrag erfasst.
Wechselkursrisiko
Zum 31. Dezember 2022 und 2021 lauten von den gesamten Forderungen an Kunden, Händler und sonstige abzüglich Wertberichtigungen und den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nur folgende auf eine andere als die funktionale Währung der Konzernunternehmen (Fremdwährungskurse siehe Anhangangabe (3)):
in TEUR zum 31. Dezember
2022
 
2021
 
Lautend auf
EUR
USD
Sonstige
EUR
USD
Sonstige
Forderungen: Kunden, Händler und sonstige
11.524
2.521
10.809
8.731
4.263
8.447
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
71.125
4.783
8.959
71.167
4.089
11.088
Wenn sich die Wechselkurse für die in der obigen Tabelle angeführten monetären Posten (siehe Anhangangabe (3)) um 10% ändern, erhöhen/reduzieren sich die Wechselkursdifferenzen zum 31. Dezember 2022 und 2021 um:
in TEUR
2022
2021
Kroatische Kuna (HRK) *
0
2.298
Serbischer Dinar (RSD)
1.264
1.241
Belarussischer Rubel (BYN)
268
412
* Aufgrund der Einführung des Euros in Kroatien am 1.Jänner 2023 besteht zum 31. Dezember 2022 kein Währungsrisiko mehr (siehe Anhangangaben (3) und (38)).
Für die übrigen Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung wurde auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet, da kein wesentliches Risiko besteht.
(34) Konzernunternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil 31.12.2022 in %
Konsolidierungsart*
Kapitalanteil 31.12.2021 in %
Konsolidierungsart*
Segment Österreich
 
 
 
 
A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien
100,00
VK
100,00
VK
Telekom Austria Personalmanagement GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
A1now TV GmbH in Liqu, Wien
100,00
VK
100,00
VK
CableRunner GmbH, Wien
76,00
VK
76,00
VK
CableRunner Austria GmbH & Co. KG, Wien
76,00
VK
76,00
VK
World-Direct eBusiness solutions Gesellschaft m.b.H., Wien
100,00
VK
100,00
VK
paybox Bank AG, Wien
100,00
VK
100,00
VK
paybox Service GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
wedify GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
mk Logistik GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
A1 Towers Austria GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
A1 Open Fiber GmbH, Wien
100,00
VK
-
-
Canal+ Austria GmbH, Wien
49,00
EQ
49,00
EQ
JetStream Hungary Kft., Budapest
100,00
VK
100,00
VK
JetStream Slovakia s.r.o., Bratislava
100,00
VK
100,00
VK
JetStream RO s.r.l., Bukarest
100,00
VK
100,00
VK
JetStream TR Telekomünikasyon Hizmetleri Ve Ticaret Limited Sirketi, Istanbul
100,00
VK
100,00
VK
JetStream Switzerland GmbH, Zürich
100,00
VK
100,00
VK
JetStream Poland Spolka Z Ograniczona Odpowiedzialnoscia, Warschau
100,00
VK
100,00
VK
JetStream Germany GmbH, Frankfurt am Main
100,00
VK
100,00
VK
JetStream Italy S.r.l., Mailand
100,00
VK
100,00
VK
TA CZ sítě s.r.o., Prag
100,00
VK
100,00
VK
JetStream BH d.o.o. drustvo za telekomunikacije, Sarajevo
100,00
VK
100,00
VK
JetStream England Limited, London
100,00
VK
100,00
VK
Segment Bulgarien
 
 
 
 
A1 Bulgaria EAD, Sofia
100,00
VK
100,00
VK
Cabletel-Prima AD, Nessebar
51,00
VK
51,00
VK
Aprimis, Sofia
100,00
VK
100,00
VK
A1 Towers Bulgaria EOOD, Sofia
100,00
VK
100,00
VK
STEMO EOD, Gabrovo
100,00
VK
-
-
Segment Kroatien
 
 
 
 
A1 Hrvatska d.o.o., Zagreb
100,00
VK
100,00
VK
A1 Towers d.o.o., Zagreb
100,00
VK
100,00
VK
Segment Belarus
 
 
 
 
Unitary enterprise A1, Minsk
100,00
VK
100,00
VK
Unitary enterprise TA-Engineering, Minsk
100,00
VK
100,00
VK
Unitary enterprise Solar Invest, Bragin
100,00
VK
100,00
VK
A1 ICT services, Minsk
100,00
VK
100,00
VK
Segment Nordmazedonien
 
 
 
 
A1 Makedonija DOOEL, Skopje
100,00
VK
100,00
VK
Telemedia DOOEL, Skopje
100,00
VK
100,00
VK
A1 TOWERS DOOEL Skopje, Skopje
100,00
VK
100,00
VK
LEANWORX DOOEL, Skopje
100,00
VK
100,00
VK
Segment Serbien
 
 
 
 
A1 Srbija d.o.o., Belgrad
100,00
VK
100,00
VK
A1 TOWERS INFRASTRUCTURE d.o.o., Belgrad
100,00
VK
100,00
VK
Segment Slowenien
 
 
 
 
A1 Slovenija d.d., Ljubljana
100,00
VK
100,00
VK
Telekomunikacijski sistem Radvanje Pekre Limuš d.d., Maribor
-
VS
90,46
VK
STUDIO PROTEUS, d.o.o., Postojna
100,00
VK
100,00
VK
A1 Towers d.o.o., Ljubljana
100,00
VK
-
-
Holding & Sonstige
 
 
 
 
Telekom Finanzmanagement GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
mobilkom Bulgarien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
100,00
VK
-
-
mobilkom Mazedonien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
Kroatien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
SB Telecom Ltd., Limassol
100,00
VK
100,00
VK
A1 Digital International GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
A1 Digital Deutschland GmbH, München
100,00
VK
100,00
VK
Akenes S.A., Lausanne
100,00
VK
88,83
VK
A1 Towers Holding GmbH, Wien
100,00
VK
100,00
VK
A1 Towers Bulgaria Holding GmbH, Wien
100,00
VK
-
-
A1 Towers Croatia Holding GmbH, Wien
100,00
VK
-
-
A1 Towers Macedonia Holding GmbH, Wien
100,00
VK
-
-
A1 Towers Serbia Holding GmbH, Wien (2021: mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH)
100,00
VK
100,00
VK
A1 Towers Slovenia Holding GmbH, Wien
100,00
VK
-
-
Invenium Data Insights GmbH, Graz
51,00
VK
51,00
VK
* VK – Vollkonsolidierung, EQ – Equity-Konsolidierung, VS – Verschmelzung, LIQ – Liquidation.
Alle Konzernunternehmen haben den 31. Dezember als Bilanzstichtag.
Gemäß IFRS 3 werden Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der Erwerber die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt, bilanziert. Der Firmenwert ergibt sich aus dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung und dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und – im Falle eines sukzessiven Erwerbs – dem beizulegenden Zeitwert des zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteils, abzüglich des Saldos der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Nicht beherrschende Anteile werden nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, sondern zum entsprechenden Anteil des identifizierten Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Bei nachträglicher Neueinschätzung des Kaufpreises aufgrund von Ereignissen nach dem Erwerbszeitpunkt ist eine Firmenwertanpassung im Rahmen des IFRS 3.45 möglich. Im Falle des Erwerbs zu einem Preis unter dem Marktwert wird der resultierende Gewinn sofort im Jahresergebnis in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Transaktionskosten werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Beim stufenweisen Erwerb kommt es zu einer erfolgswirksamen Neubewertung der bisherigen Anteile. Sämtliche Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern werden direkt im Eigenkapital erfasst. Wird bei einem Unternehmenserwerb für verbleibende Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern eine Put-Option vereinbart, werden keine nicht beherrschenden Anteile erfasst, da A1 Group die antizipierte Erwerbsmethode anwendet. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden erfolgt im Rahmen der Kaufpreisallokation anhand von praxisüblichen Discounted-Cashflow-Verfahren, bei denen Inputfaktoren der Hierarchiestufe 3 gemäß IFRS 13 verwendet werden.
Stemo
Am 15. August 2022 hat die A1 Group 100% von STEMO EOD, Gabrovo (“Stemo”) durch ihre bulgarische Tochtergesellschaft A1 Bulgaria erworben um das IKT-Geschäft weiter auszubauen. Stemo ist eine gut etablierte bulgarische IKT-Gesellschaft, die integrierte Hardware-Lösungen verkauft, Informations- und Software Lösungen produziert und implementiert und ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen anbietet.
Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt sind in folgender Tabelle dargestellt:
Acquisition of Stemo
in TEUR
Beizulegende Zeit-
werte zum Erwerbszeitpunkt
Sachanlagen
1.190
Immaterielle Vermögenswerte
8.284
Nutzungsrechte
270
Sonstige Vermögenswerte und Forderungen
1.742
Vorräte
1.778
Liquide Mittel
104
Leasingverbindlichkeiten
– 275
Passive latente Steuern
– 666
Verbindlichkeiten
– 1.287
Vertragsverbindlichkeiten
– 1.450
Personalrückstellungen
– 587
Sonstige Verbindlichkeiten
– 1.380
Nettowerte der erworbenen Vermögenswerte
7.724
Firmenwert
13.938
Kaufpreis
21.662
Noch nicht bezahlter Kaufpreis
– 6.297
Erworbene liquide Mittel
– 104
Zahlungsmittelabfluss
15.261
Die erworbenen Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte sind in den Änderungen des Konsolidierungskreises in Anhangangaben (15) und (16) ersichtlich. Die Faktoren, die zur Erfassung des Firmenwerts führen, sind Ertragserwartungen aus dem zukünftigen Wachstum des ICT-Geschäfts und Synergien speziell im Bereich von SAP-Integration und Digitalisierungsprojekten.
Der noch nicht bezahlte Kaufpreis bedingt, dass Stemo definierte Ziele erreicht sowie die Belegschaft und den Kundenstamm hält. Der erfasste Wert zum Erwerbszeitpunkt entspricht dem abgezinsten Wert der erwarteten Zahlung.
Stemo hat seit dem Erwerb Umsatzerlöse in Höhe von 16.537 TEUR und einen Gewinn in Höhe von 592 TEUR zum Konzerngesamtergebnis beigetragen. Die Anschaffungsnebenkosten, die in der Position Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungsaufwendungen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst wurden, betragen 127 TEUR. Da der Einfluss des erworbenen Unternehmens auf den konsolidierten Abschluss der A1 Group unwesentlich ist, wurde keine Pro-forma-Information erstellt. Stemo wird im Segment Bulgarien ausgewiesen.
Tower Gesellschaften
Im Geschäftsjahr 2020 hat die A1 Group mit der Entwicklung von Szenarien begonnen, wo durch höheren Fokus des Managements auf interne Effizienz und höhere Belegungsquoten der Mobilfunkstandorte deren Potentiale besser genutzt werden können. 2022 und 2021 wurden in diesem Zusammenhang in einigen Segmenten sogenannte „Tower Gesellschaften“ bzw. “Tower Holding Gesellschaften“ gegründet.
In die Tower Gesellschaften wurden Teile der passiven Infrastruktur der Mobilfunkstationen der operativen Gesellschaften („A1 Gesellschaften“) transferiert. Diese passive Infrastruktur der Funktürme umfasst Komponenten, die nicht unmittelbar dem Mobilfunknetz zugeordnet werden, wie etwa die Fundamente und Metallkonstruktionen, Container, Klimageräte, Stromversorgung und andere unterstützende Systeme. In den Segmenten Bulgarien und Kroatien wurden die entsprechenden Funktürme und damit verbundene Rückstellung für Verpflichtungen für deren Stilllegung, sowie Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bereits 2021 in die Tower Gesellschaften transferiert. In den Segmenten Slowenien, Serbien und Nordmazedonien erfolgte der Transfer im Geschäftsjahr 2022.
Zwischen den Tower Gesellschaften und den A1 Gesellschaften wurden in diesen fünf Segmenten neue Mietverträge abgeschlossen und gemäß IFRS 16 in den A1 Gesellschaften ein Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Transaktionen zwischen den Gesellschaften werden, wie alle sonstigen konzerninternen Transaktionen, eliminiert und haben somit weder eine Auswirkung auf das Segment- noch auf das Konzernergebnis.
(35) Eventualschulden und –forderungen
Gegen die Telekom Austria AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschiedene Verfahren, Prozesse sowie sonstige Ansprüche anhängig, darunter Verfahren aufgrund von Gesetzen und Verordnungen zum Netzzugang. Diese Sachverhalte sind mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet, und die Ergebnisse der Verhandlungen bzw. Prozesse lassen sich nicht mit Sicherheit voraussagen. Demzufolge ist der Vorstand nicht in der Lage, den Gesamtbetrag möglicher finanzieller Verpflichtungen oder deren Auswirkung auf die Finanzlage der A1 Group zum 31. Dezember 2022 mit abschließender Gewissheit festzustellen. Diese Verfahren könnten bei ihrem Abschluss die Ergebnisse oder Zahlungsströme jedes Quartals beeinflussen. Der Vorstand ist jedoch der Ansicht, dass bei endgültiger Bereinigung solcher Fälle die finanziellen Verpflichtungen oder Auswirkungen die dafür gebildeten Rückstellungen nicht wesentlich übersteigen und daher keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Im Zuge einer steuerlichen Betriebsprüfung in Österreich wurde für das Jahr 2015 die Rückstellung im Zusammenhang mit dem Vorrückungsstichtag für österreichische Beamte steuerlich nicht anerkannt. Die A1 Group hat gegen diese Feststellung, welche zu einer Steuernachzahlung in Höhe von 11.600 TEUR führen könnte, Beschwerde erhoben. Aufgrund der später wiederholten Gesetzesaufhebungen betreffend den Vorrückungsstichtag durch den Europäischen Gerichtshof (siehe auch Anhangangabe (23)) geht die A1 Group mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Beschwerde stattgegeben wird. Es wurde daher keine Steuerverbindlichkeit erfasst.
In Serbien ist eine Klage betreffend Verletzungen des Urheberrechts anhängig. Die A1 Group hat gegen diese Klage Klagebeantwortung eingebracht. Würde der Klage stattgegeben werden, rechnet die A1 Group mit einer Zahlung in Höhe von maximal 7.600 TEUR. Da die A1 Group jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass die Klage abgewiesen wird, wurde keine Rückstellung erfasst.
Nach einer Sammelklage gegen den Marktführer Telekom Slovenije klagt eine Vereinigung von Kleinaktionären nun auch die slowenische Tochtergesellschaft A1 Slovenija (siehe Anhangangabe (34)) wegen angeblich ungerechtfertigter einseitiger Preiserhöhungen bei Vertragskunden. Beide Klagen wurden bislang nur über Medien bekanntgegeben, jedoch noch nicht zugestellt. Die Klage gegen die A1 Slovenija soll sich auf eine Summe von 52,3 Millionen Euro belaufen. Die Erfolgsaussichten der Klägerin werden derzeit als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt.
Die österreichische Finanzbehörde hat für die Jahre 2010–2016 die von der A1 Group angewandte umsatzsteuerlichen Behandlung verfallener Guthaben von Telefonwertkarten bzw. die umsatzsteuerliche Verlagerung des Leistungsorts bei bestimmten Telekommunikationsdienstleistungen bescheidmäßig aberkannt. Die A1 Group hat gegen die Bescheide der Finanzbehörde Beschwerde beim Bundesfinanzgericht erhoben und wird nötigenfalls den Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof beschreiten. Die mögliche Steuernachzahlung aus den beiden bekämpften Sachverhalten würde sich für die Jahre 2010-2022 auf 8.200 TEUR belaufen. Die A1 Group geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Beschwerde stattgegeben wird, es wurde daher keine Steuerverbindlichkeit erfasst.
(36) Angaben über Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Der Vorstand der Telekom Austria AG besteht zum 31. Dezember 2022 und 2021 aus drei Mitgliedern: Thomas Arnoldner als Vorstandsvorsitzender (CEO) hat sein Amt am 1. September 2018 angetreten. Alejandro Plater als Chief Operating Officer (COO) ist seit 6. März 2015 Vorstandsmitglied. Siegfried Mayrhofer ist seit 1. Juni 2014 als Finanzvorstand (CFO) tätig.
Die Bezüge des Vorstandes sowie die Aufsichtsratsvergütungen betrugen:
in TEUR
2022
2021
Grundgehalt (inkl. Sachbezüge)
1.680
1.682
Variable Jahresvergütung (Short Term Incentive - "STI")
2.428
2.131
Mehrjährige aktienbasierte Vergütung aus dem Long Term Incentive Program*
1.334
444
Gesamt
5.442
4.256
 
 
 
Aufsichtsratsvergütungen
365
376
* DieVergütung bezieht sich 2022 auf die Auszahlung der Tranche LTI 2019 (2021: auf LTI 2018), siehe Anhangangabe (31).

(37) Arbeitnehmer:innen
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer:innen während des Geschäftsjahres 2022 betrug 17.860 (2021: 17.944 ). Zum 31. Dezember 2022 waren 17.906 (2021: 17.856) Arbeitnehmer:innen (Vollzeitäquivalente) beschäftigt.
(38) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 1. Jänner 2023 wurde in Kroatien der Euro eingeführt und löst die kroatische Kuna als funktionale Währung der kroatischen Tochtergesellschaften ab. Der Umrechnungskurs wurde auf 7,53450 kroatische Kuna für einen Euro festgesetzt. Die bis zum 31. Dezember 2022 im Eigenkapital erfassten Währungsdifferenzen bleiben bestehen.
Die kurzfristigen Bankkredite in Höhe von 521.648 TEUR wurden planmäßig getilgt (siehe Anhangangabe (21)). Die Refinanzierung in Höhe von 507.000 TEUR erfolgte zu einem durchschnittlichen fixen Zinssatz von 2,09%.
(39) Freigabe zur Veröffentlichung
Der Vorstand der Telekom Austria AG hat den Konzernabschluss am 3. Februar 2023 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und mitzuteilen, ob er den Konzernabschluss billigt.
Wien, am 3. Februar 2023
Thomas Arnoldner eh, CEO Alejandro Plater eh, COO Siegfried Mayrhofer eh, CFO
KONZERNLAGEBERICHT
Konzernlagebericht
Inhaltsverzeichnis
GeschäftsumfeldSeite 64
Entwicklung des realen BIP und Inflation in den Märkten der A1 GroupSeite64
Branchentrends und WettbewerbSeite 64
WettbewerbsumfeldpSeite 64
RegulierungSeite 66
Regulierung des FestnetzesSeite 66
Regulierung der MobilkommunikationSeite 67
NetzneutralitätSeite 68
Auswirkungen der COVID-19-PandemieSeite 68
Auswirkungen der Ukraine-KriseSeite 68
Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2022Seite 68
Wesentliche KennzahlenSeite 70
Vermögens- und FinanzlageSeite 72
BilanzstrukturSeite 72
CashflowSeite 72
KennzahlenSeite 73
Entwicklung der SegmenteSeite 74
Segment ÖsterreichSeite 76
Internationale SegmenteSeite 77
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023Seite 81
Risiko- und ChancenmanagementSeite 81
Grundsätze und VorgehensweisenSeite 81
Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19-PandemieSeite 82
Risiken im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine Seite 82
Risiken und ChancenSeite 82
Sonstige AngabenSeite 87
Offenlegung gem. § 243a UGB: Aktionärsstruktur und Angaben zum KapitalSeite 87
Konsolidierte nichtfinanzielle ErklärungSeite 88
Corporate-Governance-BerichtSeite 88
Forschung und EntwicklungSeite 88
Glossar der alternativen LeistungsmaßnahmenSeite 89
In diesem Lagebericht können bei der Summierung gerundeter Beträge durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Geschäftsumfeld
Anfang 2022 überwog in Europa die Erwartung, dass das Schlimmste der COVID-19-Pandemie überstanden war und das Leben zu einer Art Normalität zurückkehren würde. Die Situation in den Lieferketten entspannte sich zunehmend, war aber weiterhin spürbar. Schließlich war die für die Elektronikindustrie wichtige chinesische Wirtschaft weiterhin strikten COVID-Restriktionen unterworfen. Die Verfügbarkeit einzelner Güter war daher noch immer eingeschränkt und die Preise lagen über dem Niveau vor COVID. Im Telekommunikationssektor spiegelten sich die Herausforderungen in der Lieferkette in einer eingeschränkten Verfügbarkeit hochwertiger Handys, Engpässen und langen Lieferzeiten bei bestimmten Geräten für die Ausstattung bei Kund:innen sowie Verzögerungen bei der Lieferung von Netzausrüstung wider. Die Invasion Russlands in der Ukraine im Februar führte zu einer jähen Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds. Der Konflikt führte zu einem scharfen Anstieg der Energiepreise und in weiterer Folge zu deutlich höheren Inflationsraten. Diese wiederum veranlassten die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve (FED) in den USA, die Zinsen markant anzuheben.
Die US-Notenbank erhöhte ihren kurzfristigen Leitzins in sieben aufeinanderfolgenden Schritten von 0 25% im März 2022 auf eine Spanne von 4,25% bis 4,5%. Die Europäische Zentralbank hat die Leitzinsen – den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität – in vier Schritten auf 2,5 %, 2,75 % bzw. 2,0 % erhöht. Die EZB kündigte außerdem an, das Portfolio des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP, Asset Purchase Programme) ab Anfang März 2023 zu reduzieren, da das Eurosystem nicht alle Kapitalzahlungen aus fällig werdenden Wertpapieren reinvestieren wird.
Der Einmarsch in der Ukraine wurde mit mehrfach verschärften Sanktionen durch die Europäische Union, die USA und andere Staaten gegen Russland beantwortet. Auch gegen Belarus wurden für die Beteiligung am Konflikt Sanktionen verhängt. Diese führten im Land zu negative Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von hochwertigen Handys sowie Netzwerkkomponenten. Die Landeswährung, der belarussische Rubel, verlor infolge des Konflikts kräftig an Wert, konnte die Verluste aber im Jahresverlauf wettmachen und über weite Strecken sogar gegenüber dem Euro an Wert zulegen.
Am 1. Januar 2023 führte Kroatien den Euro als Währung ein und ist damit das zwanzigste Mitglied der Eurozone. Zudem trat Kroatien auch dem passfreien Schengen-Raum bei, der Reise- und Verkehrsfreiheit zwischen den teilnehmenden Ländern ermöglicht. Der Beitritt zum grenzenlosen Schengen-Raum wird Kroatiens wichtiger Tourismusbranche, die 20 % des Bruttoinlandsprodukts ausmacht, voraussichtlich einen Schub geben.
Laut dem im Jänner 2023 vom IWF veröffentlichten Weltwirtschaftsausblick wird für die Weltwirtschaft ein Wachstum von 3,4 % im Jahr 2022 und 2,9 % im Jahr 2023 prognostiziert. In derselben Veröffentlichung wurde das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union auf 3,7 % im Jahr 2022 und 0,7 % im Jahr 2023 geschätzt, jeweils gemessen am realen BIP. 1
Entwicklung des realen BIP und Inflation in den Märkten der A1 Group (in %)2
 
 
2021
 
2022e
 
2023e
 
 
BIP
Inflation
 
BIP
Inflation
 
BIP
Inflation
Österreich
 
4,6
2,8
 
4,7
7,7
 
1,0
5,1
Bulgarien
 
4,2
2,8
 
3,9
12,4
 
3,0
5,2
Kroatien
 
10,2
2,6
 
5,9
9,8
 
3,5
5,5
Belarus
 
2,3
9,5
 
– 7,0
16,5
 
0,2
13,1
Slowenien
 
8,2
1,9
 
5,7
8,9
 
1,7
5,1
Serbien
 
7,4
4,1
 
3,5
11,5
 
2,7
8,3
Nordmazedonien
 
4,0
3,2
 
2,7
10,6
 
3,0
4,5

Branchentrends und Wettbewerb
Im Rahmen des jüngsten Strategieprozesses konnte die A1 Group die folgenden Trends identifizieren:
Künstliche Intelligenz (KI) und die analytische Nutzung von Daten schreiten mit enormer Geschwindigkeit voran. Analytische Entscheidungen in Echtzeit werden in nicht allzu ferner Zukunft in allen Unternehmensbereichen der Standard sein.
Der Datenverkehr nimmt stark zu. Die fortschreitende Digitalisierung sowie die Beliebtheit von Over-the-Top-Inhalten (OTT) treiben die Datenmengen in die Höhe.
Der Breitbandausbau (Glasfaser und 5G) schreitet voran, um Kund:innen eine flächendeckende Infrastruktur zur Verfügung stellen zu können.
Das durchgängige Kundenerlebnis wird zu einem wichtigen Unterscheidungsmerkmal. Im Mittelpunkt stehen dabei personalisierte Angebote zu jeder Zeit und an jedem Touchpoint.
Ökosysteme sind die zukünftigen Treiber der Wirtschaft. Daher müssen Telekommunikationsunternehmen zunehmend ihre Rollen darin neu definieren und aktiv Plattformen und Partnerschaften gestalten.
Die Bedeutung von Software nimmt kräftig zu. Software ist die Grundlage für Automatisierung und Digitalisierung, um das eigene Geschäft effizienter zu gestalten, und kann zugleich auch eine Geschäftsmöglichkeit für Telekommunikationsunternehmen darstellen.
Cyber-Sicherheit erfordert fachspezifisch ausgebildete Mitarbeiter:innen, Investitionen in die Hard- und Software des Unternehmens und ein entwickeltes Risikomanagement. Darüber hinaus bietet es Telekommunikationsunternehmen auch eine Geschäftschance, weil die Kund:innennachfrage vor allem im Geschäftskund:innensegment wächst
Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) sind zu einer zwingenden Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit geworden. Nachhaltigkeit entwickelt sich zu einem Teil der Entscheidungsfindung.
Die Wettbewerbslandschaft erweitert sich um Anbieter von OTT-Inhalten und um Unternehmen, die satellitengestütztes Internet anbieten.
Separieren von Geschäftsbereichen (zum Beispiel des Funkturmgeschäfts), die potenziell auch für andere Investoren attraktiv sind. Die Summe der unterschiedlichen Bewertungen des Stammgeschäfts und des separierten Geschäfts kann jene des ursprünglichen Unternehmens übersteigen.
Anbieter von Telekommunikationsinfrastrukturen ermöglichen den Zugang zum Metaverse und können ihren Kunden dort zusätzliche Dienste anbieten.
Wettbewerbsumfeld
Die A1 Group ist vor allem in sieben regionalen Märkten in Mittel- und Osteuropa tätig3):
 
Einwohner:innen
BIP pro Kopf
 
Mobilfunkkund:innen
 
RGUs
 
in Millionen
in USD
 
in Millionen
Marktposition
 
in Millionen
Marktposition
Österreich
9,0
58.400
 
5,2
#1
 
2,9
#1
Bulgarien
6,9
27.900
 
3,8
#1
 
1,2
#2
Kroatien
3,9
34.300
 
2,0
#2
 
0,7
#2
Belarus
9,3
21.700
 
4,9
#2
 
0,8
#2
Slowenien
2,1
43.600
 
0,7
#2
 
0,2
#4
Serbien
6,8
21.500
 
2,4
#3
 
n.a.
n.a.
Nordmazedonien
2,1
18.200
 
1,1
#1
 
0,4
#2

Regulierung
Die A1 Group unterliegt in ihren Märkten verschiedenen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen. A1 Austria, die nach Umsatz und EBITDA das größte Segment der Gruppe repräsentiert, ist als Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht auf dem Vorleistungsmarkt (Wholesale) für Ethernet und Dark Fiber eingestuft. Das Unternehmen unterliegt daher entsprechenden Regulierungsmaßnahmen einschließlich Netzzugangs- und Preisregelungen.
Auch die internationalen Tochtergesellschaften der A1 Group unterliegen weitreichenden regulatorischen Bestimmungen auf ihren jeweiligen nationalen Märkten. Darüber hinaus müssen Konzerngesellschaften in Ländern, die Teil der Europäischen Union sind (das sind Österreich, Bulgarien, Kroatien, Slowenien), die europäische Regulierung einhalten, um beispielsweise harmonisierte Bedingungen innerhalb der EU zu gewährleisten. Das gilt insbesondere für die EU-weiten Roaming- und Netzneutralitätsregelungen sowie die Harmonisierung der Mobilfunk- und Festnetzterminierungsentgelte durch den European Electronic Communications Code (EECC). Diese gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen.
Regulierung des Festnetzes
Marktanalyse in Österreich
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben hat der österreichische Regulator im März 2020 die sechste Runde des Marktanalyseverfahrens gestartet. Der Regulator konzentrierte sich zunächst auf die beiden Vorleistungsmärkte für den lokalen und den zentralen Zugang sowie auf den Markt für bestimmte Stand-alone-Geschäftskundentarife auf Endkundenebene.
Am 11. Oktober 2022 deregulierte der österreichische Regulator die Vorleistungsmärkte für den Breitbandzugang vollständig. Die Experten des Regulators und die Europäische Kommission begrüßten die vorgelegten neuen und freiwilligen Verträge für die virtuelle Entbündelung auf lokaler und zentraler Zugangsebene (VULA 2.0) und für Netze mit sehr hoher Kapazität (VHCN). Bis Ende 2022 hat eine Vielzahl an Wholesale-Partnern solche Verträge mit A1 Austria unterzeichnet, darunter auch die größten Mitbewerber.
Diese Deregulierung ebnet den Weg für zusätzliche Investitionen und beschleunigt damit den flächendeckenden Ausbau der Breitband- und Glasfaserinfrastruktur in ganz Österreich. Der österreichische Regulator und die Bundeswettbewerbsbehörde werden die Vorleistungsmärkte für den lokalen und zentralen Zugang genau beobachten.
Einem Entscheidungsentwurf des Regulators zufolge wird auch der Markt für bestimmte Stand-Alone (Voice)-Geschäftskundentarife auf Endkundenebene dereguliert werden. Das entsprechende Verfahren wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 abgeschlossen sein.
Im April 2021 wurde das Marktanalyseverfahren für den Vorleistungsmarkt für Zugänge hoher Qualität (Vorleistungsmärkte sowohl für Ethernet-Dienste als auch für Dark Fiber) eingeleitet. Bislang hat die Regulierungsbehörde eine umfangreiche Datenerhebung durchgeführt und zwei Gutachten veröffentlicht. A1 Austria erwartet, dass der Regulator Anfang des ersten Quartals 2023 einen Entscheidungsentwurf und nach Durchführung des Konsultationsverfahrens mit der Europäischen Kommission im zweiten Quartal 2023 eine endgültige Entscheidung treffen wird.
Festnetz-Terminierungsentgelte4)
Die Europäische Kommission hat das Festnetz-Terminierungsentgelt für alle Betreiber im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab 1. Jänner 2022 auf einheitlich EUR 0,0007 pro Minute festgelegt. Im Anschluss an diese Maßnahme hat die österreichische Regulierungsbehörde den Festnetzterminierungsmarkt auf nationaler Ebene dereguliert.

Regulierung der Mobilkommunikation
Roaming
Die Roaming-Verordnung der Europäischen Union ist in ihrer aktuellen Form seit 2016 in Kraft. Eine überarbeitete Roaming-Verordnung wird wahrscheinlich die derzeitige „Roam Like at Home“-Verordnung ausweiten und die Roaming-Tarife auf Vorleistungsebene (Wholesale) in den kommenden Jahren weiter senken. Die Märkte in Belarus, Serbien und Nordmazedonien sind in unterschiedlichem Maße reguliert.
Westbalkan-Roaming-Vereinbarungen
Die Endkunden-Roaming-Entgelte in der Region wurden nach der Einführung eines Roaming-Abkommens für den Westbalkan im Jahr 2019 gesenkt. Darüber hinaus haben A1 und andere Mobilfunkbetreiber kürzlich eine freiwillige Vereinbarung zur Senkung der Tarife auch zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Westbalkans (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) unterzeichnet.
Obergrenzen auf den Vorleistungsmärkten in der Europäischen Union
 
 
Sprache (ausgehend), in Eurocent/Minute
1. Juli – 31. Dezember 2024: 2,20
 
1. Jänner 2025 – 30. Juni 2032: 1,90
SMS, in Eurocent/SMS
1. Juli – 31. Dezember 2024: 0,40
 
1. Jänner 2025 – 30. Juni 2032: 0,30
Daten, in EUR/GB
1. Juli – 31. Dezember 2022: 2,00
 
Ab 1. Jänner 2023: 1,80
 
2024: 1,55
 
2025: 1,30
 
2026: 1,10
 
1. Jänner 2027 – 30. Juni 2032: 1,00
Mobilterminierung
Die Europäische Kommission hat die Mobilterminierungsentgelte für alle Betreiber im Europäischen Wirtschaftsraum ab dem 1. Jänner 2024 auf einheitlich EUR 0,002 pro Minute festgelegt. Dieser Wert wird durch einen Gleitpfad erreicht, der jährliche Absenkungsschritte vorsieht. Der österreichische Regulator hat den Mobilterminierungsmarkt auf nationaler Ebene dereguliert.
Mobilfunk-Terminierungsentgelte
 
1. Jänner 2022
1. Jänner 2023
1. Jänner 2024
EU-weiter Höchstbetrag (EUR)
0,0055
0,0040
0,0020
Serbien (RSD)
1,43
1,43
noch nicht festgelegt
Nordmazedonien (MKD)
0,63
0,63
noch nicht festgelegt
Belarus (BYN)
Betreiber MTS 0.025/0.0125
Betreiber BeST 0.018/0.009
Betreiber MTS
0.025/0.0125 Betreiber BeST
0.018/0.009
noch nicht festgelegt

Netzneutralität
Die EU-Verordnung zur Netzneutralität ist seit 2016 in Kraft. Nach dieser Verordnung müssen Anbieter von Internetzugangsdiensten den gesamten Datenverkehr gleich behandeln. Darüber hinaus können neben Internetzugangsdiensten auch spezialisierte Dienste angeboten werden, die jedoch bestimmten Beschränkungen unterworfen sind.
Die Europäische Kommission muss die EU-Netzneutralitätsbestimmungen bis zum 30. April 2023 überprüfen. Das Gremium Europäischer Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK) hat jedoch eine Stellungnahme veröffentlicht, in der es heißt, dass die derzeitige Verordnung zweckmäßig ist und nicht geändert werden muss.
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Im Jahr 2022 hatte die COVID-19-Pandemie einen deutlich geringeren Einfluss auf das Geschäft der A1 Group als in den Jahren zuvor. Während die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen in allen Betrieben beibehalten wurden, ging die pandemiebedingte Heimarbeit (Homeoffice) zurück und die Auslastung der Büros nahm zu. Die Besucherzahlen in unseren Geschäften stiegen leicht an und es gab im Jahr 2022 keine pandemiebedingten Geschäftsschließungen.
Auswirkungen der Ukraine-Krise
Am 24. Februar 2022 marschierten Truppen der Russischen Föderation in die Ukraine ein, was zu Sanktionen seitens der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer Länder gegen Russland und Belarus führte. Die Sanktionen hatten zwar keine wesentlichen Auswirkungen auf das Geschäft von A1, stellten aber die Lieferkette im belarussischen Segment vor gewisse Herausforderungen. Dies spiegelte sich in der eingeschränkten Verfügbarkeit hochwertiger Mobiltelefone, aber auch anderer Netzwerkausrüstung wider. A1 Belarus konzentrierte sich jedoch auf die Wiederherstellung von Lieferungen, die mit dem aktuellen Sanktionsrahmen und den Ausnahmeregeln für Telekommunikationsunternehmen vereinbar sind. Nach Ausbruch des Konflikts verzeichnete der belarussische Rubel einen dramatischen Kursverlust. Die Währung erholte sich jedoch kurz darauf, machte den Verlust wett und wertete zwischenzeitig gegenüber dem Euro auf. Per Ende Dezember 2022 wertete der belarussische Rubel im Verhältnis zum Euro im Jahresvergleich um 1,1 % ab (Durchschnitt des Zeitraums: +8,5 %).
Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2022
Die A1 Group hat das Geschäftsjahr 2022 erfolgreich gemeistert und in einem schwierigen makroökonomischen Umfeld sowohl Umsatz- als auch EBITDA-Wachstum erzielt. In den meisten Märkten herrschten positive Trends vor. Während die Bevölkerung zunehmend über die steigende Inflation besorgt war, blieb die Nachfrage nach den wichtigsten Mobilfunk- und Festnetzdiensten intakt. Das führte zu steigenden Erlösen aus Dienstleistungen in allen Regionen.
Das schrittweise Upselling von Mobilfunkkunden auf attraktive 5G-Angebote wurde fortgesetzt. Das betraf nicht nur Österreich, wo die hervorragende Netzqualität maßgeblich zur Kundengewinnung beitrug, sondern auch die anderen CEE-Märkte. A1 profitierte auch von der soliden Nachfrage nach Produkten mit hoher Bandbreite und konzentrierte sich weiterhin auf seine Konvergenzstrategien. Gleichzeitig blieb die Gruppe ein zuverlässiger Partner der Wahl für wachsende IKT-Unternehmen.
In einem Umfeld steigender Kosten, insbesondere Energiekosten, konzentrierte sich das Management konsequent auf die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. Darüber hinaus wurden in den meisten Märkten vertragliche Möglichkeiten genutzt, um die Preise in Übereinstimmung mit dem Verbraucherpreisindex zu erhöhen. Verbesserte Roaming-Ergebnisse und die positive Entwicklung des belarussischen Rubels gaben den Ergebnissen der A1 Group im Jahr 2022 Rückenwind.

Im Laufe des Jahres 2022 hat die A1 Group Spektrum für den Aufbau von 5G-Netzen erworben. In Nordmazedonien waren dies die Frequenzbänder 700 MHz und 3,6 GHz für insgesamt EUR 8 Mio. und in Bulgarien die Frequenzbänder 1800 MHz, 3600 MHz und 26 GHz für EUR 1 Mio.
Im Geschäftsjahr 2022 hat die A1 Group die interne Separierung des Funkturmgeschäfts vorangetrieben. Diese Separierung wurde in allen Märkten mit Ausnahme Belarus, das nicht im Fokus steht, und Österreichs abgeschlossen.
Die folgenden Faktoren sollten bei der Analyse der operativen Ergebnisse der A1 Group im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt werden:
  • § Positiver Roaming-Einfluss auf den Gesamtumsatz und das EBITDA der Gruppe von 0,7 % bzw. 1,7 % aufgrund einer höheren Reisetätigkeit im Vergleich zum Vorjahr.
  • § Positive Währungseffekte betrafen fast ausschließlich den belarussischen Rubel. Sie beliefen sich auf EUR 36 Mio. bei den Gesamterlösen, EUR 27 Mio. bei den Erlösen aus Dienstleistungen und EUR 17 Mio. beim EBITDA.
  • § Es gab keine Einmaleffekte in den Gesamterlösen oder im EBITDA, während es in der Vergleichsperiode beim
    EBITDA einen geringfügigen positiven Einmaleffekt von 0,6 Mio. EUR gab.
  • § Der Restrukturierungsaufwand in Österreich belief sich auf EUR 73 Mio. (2021: EUR 84 Mio.).
Im Mobilfunkgeschäft stieg die Kundenzahl im Berichtsjahr um 5,0 % auf insgesamt 24 Millionen. Das Wachstum wurde vor allem durch den starken Zuwachs im M2M-Geschäft getrieben. Ohne M2M-Kunden blieb die Kundenzahl insgesamt stabil (‑0,2 %). Die anhaltend starke Nachfrage nach mobilen WiFi-Routern in der gesamten Marktpräsenz konnte die etwas geringere Zahl an mobilen Kernkunden im Segment Belarus nahezu kompensieren. Die Zahl der Vertragskunden stieg in Österreich, Kroatien, Serbien und Nordmazedonien, während sie in anderen Märkten auf dem Niveau des Vorjahres blieb oder leicht darunterlag. Die Verschiebung von Prepaid- zu Vertragsangeboten setzte sich in allen Märkten fort.
Im Festnetzgeschäft stieg die Anzahl der Umsatz generierenden Einheiten (RGUs) im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 %. Das Wachstum im internationalen Geschäft, insbesondere in Belarus und Bulgarien, konnte den Rückgang in Österreich mehr als kompensieren. Dieser war das Ergebnis einer gesunkenen Anzahl von Basis-Breitband- und Sprach-RGUs und konnte durch die anhaltend starke Nachfrage nach hochwertigem Breitband nicht kompensiert werden.
Wesentliche Kennzahlen
 
 
 
 
 
in Mio. EUR
 
2022
2021
 
Umsatzerlöse (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
 
5.005
4.748
5,4%
Erlöse aus Dienstleistungen
 
4.164
3.957
5,2%
Erlöse aus Endgeräteverkauf
 
752
709
6,0%
Sonstige betriebliche Erträge
 
89
82
8,0%
 
 
 
 
 
Mobilfunkerlöse
 
2.972
2.816
5,6%
Erlöse aus Dienstleistungen
 
2.339
2.181
7,2%
Erlöse aus Endgeräteverkauf
 
633
635
– 0,2%
Festnetzerlöse
 
1.944
1.850
5,1%
Erlöse aus Dienstleistungen
 
1.825
1.775
2,8%
Erlöse aus Endgeräteverkauf
 
119
75
59,4%
 
 
 
 
 
EBITDA
 
1.838
1.706
7,7%
EBITDA-Marge
 
36,7%
35,9%
0,8 PP
Abschreibungen
 
963
953
1,1%
EBIT
 
871
753
15,6%
EBIT-Marge
 
17,4%
15,9%
1,5 PP
Jahresergebnis
 
635
455
39,5%
Nettomarge
 
12,7%
9,6%
3,1 PP
 
 
 
 
 
Anlagenzugänge
 
944
891
5,9%
Sachanlagenzugänge
 
766
650
17,7%
Immaterielle Vermögenswerte
 
179
241
– 25,8%
Free Cashflow
 
603
487
23,8%
 
 
 
 
 
 
 
31. Dez. 2022
31. Dez. 2021
 
Nettoverschuldung / EBITDA
 
1,3x
1,7x
 
Nettoverschuldung (exkl. Leasing) / EBITDA nach Leasing
 
1,0x
1,3x
 
 
 
 
 
 
Kundenkennzahlen (Tausend)
 
31. Dez. 2022
31. Dez. 2021
 
Mobilkund:innen
 
23.897
22.766
5,0%
Vertragskund:innen
 
20.076
18.890
6,3%
Prepaid-Kund:innen
 
3.822
3.875
– 1,4%
RGUs (in 1.000)
 
6.204
6.077
2,1%
 
 
 
 
 
 
 
2022
2021
 
ARPU (in EUR)
 
8,4
8,1
2,7%
Churn Mobilfunk
 
1,4%
1,3%
0,0 PP
 
 
 
 
 
31. Dez. 2022
31. Dez, 2021
Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalente)
17.906
17.856
0.3%

Im Geschäftsjahr 2022 stiegen die Gesamterlöse der Gruppe um 5,4 %, was vor allem auf das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen in allen Segmenten zurückzuführen ist. Auch die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten stiegen, insbesondere aufgrund höherer Umsätze in Österreich, Serbien und Bulgarien und trotz eines Rückgangs in Belarus und Nordmazedonien. Die Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunkbereich stiegen um 7,2 % aufgrund eines starken mobilen Kerngeschäfts in allen Märkten, einer anhaltend soliden Nachfrage nach mobilen WiFi-Routern sowie eines höheren Roaming-Verkehrs. Im Festnetzbereich stiegen die Umsätze um 2,8%, da das wachsende Solution-&-Connectivity-Geschäft den regulierungsbedingten Rückgang der Zusammenschaltungsumsätze mehr als ausglich. Erlöse aus Festnetzdienstleistungen für Endkunden stiegen leicht. Darüber hinaus profitierten die Umsätze von indexierungsabhängigen Preiserhöhungen, die im Laufe des Jahres in mehreren Märkten umgesetzt wurden.
Die Kosten und Aufwendungen der Gruppe stiegen im Berichtszeitraum um 4,1 %. Fast die Hälfte des Anstiegs ist auf höhere Stromkosten aufgrund steigender Preise und eines leicht höheren Verbrauchs zurückzuführen. Der restliche Teil des Kostenanstiegs betrifft Inhalte (Content) oder ist produktbezogen, das Netzwerk sowie in einem geringeren Umfang Personal und Werbung. Die Kosten für Content und die produktbezogenen Kosten stiegen aufgrund der soliden Leistung des Bereichs Solution & Connectivity, aber auch wegen der gestiegenen Preise für Content. Andererseits gingen die Forderungsabschreibungen und die Netzwerkwartung im Jahr 2022 zurück.
Das EBITDA stieg um 7,7 % auf EUR 1,838 Mio., da das solide Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen in allen Märkten die steigenden Betriebskosten mehr als kompensierte. Der Beitrag von Österreich, Belarus und Bulgarien war besonders stark, während auch in den anderen Märkten mit Ausnahme von Slowenien und Nordmazedonien ein Wachstum verzeichnet wurde. Der Restrukturierungsaufwand in Österreich betrug im Geschäftsjahr 2022 EUR 73 Mio. (2021: EUR 84 Mio.).
Im Jahr 2022 verzeichnete die A1 Group ein Finanzergebnis von EUR -55 Mio. (Vorjahr: EUR -101 Mio.). Das ist eine Verbesserung, die hauptsächlich auf die Tilgung einer 3,125-%-Anleihe in Höhe von EUR 750 Mio.im Dezember 2021 und einer 4,0-%-Anleihe in Höhe von EUR 750 Mio. im April 2022 zurückzuführen ist. Darüber hinaus trugen eine niedrigere Nettoverschuldung und eine kurzfristigere Finanzierung dazu bei, den Nettozinsaufwand zu reduzieren.
Der Ertragsteueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 181 Mio. (Vorjahr: EUR 198 Mio.). In der Vergleichsperiode führte insbesondere die Wertaufholung von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen zu einem hohen Steueraufwand. Dieses Niveau wurde im Berichtszeitraum trotz einer deutlichen Verbesserung des Ergebnisses vor Steuern und einer Erhöhung der Abzugssteuer in Belarus nicht erreicht. Das verbesserte Betriebs- und Finanzergebnis in Verbindung mit einem geringeren Steueraufwand führte im Geschäftsjahr 2022 zu einem Anstieg des Konzernergebnisses um 39,5 % auf EUR 635 Mio.
Weitere Kennzahlen
2022
2021
 
Ergebnis je Aktie (in EUR)
0,95
0,68
39,5%
Dividende je Aktie, bezahlt (in EUR)
0,28
0,25
12,0%
Free Cashflow je Aktie (in EUR)
0,90
0,73
23,0%
ROE
18,9%
15,4%
3,5 PP
Operating ROIC
13,5%
11,9%
1,6 PP

Vermögens- und Finanzlage
Zum 31. Dezember 2022 lag die Bilanzsumme um 2,7 % unter dem Stand vom 31. Dezember 2021. Ein wesentlicher Treiber war der bilanzverkürzende Effekt aus der Verwendung liquider Mittel zur Tilgung einer Anleihe im April 2022. Infolgedessen verringerten sich die liquiden Mittel. Die langfristigen Vermögenswerte nahmen zu, hauptsächlich aufgrund höherer Sachanlagen infolge gestiegener Investitionen. Abschreibungen von Nutzungsrechten und Frequenzen milderten diesen Anstieg.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind vor allem aufgrund der Tilgung der oben erwähnten 4,0-%-Anleihe zurückgegangen. Diese Anleihe wurde zum 31. Dezember 2021 aufgrund ihrer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr als kurzfristige Finanzverbindlichkeit ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen im Wesentlichen aufgrund höherer Investitionen in Österreich. Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern nahmen aufgrund des vollständigen Verbrauchs von Verlustvorträgen in der österreichischen Steuergruppe im Jahr 2021 zu.
Die langfristigen Verbindlichkeiten gingen zurück, was auf die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten zurückzuführen ist, aber auch auf geringere Verpflichtungen für die Stilllegung von Anlagen und für Leistungen an Arbeitnehmer, die beide aufgrund der gestiegenen Zinssätze niedriger bewertet wurden.
Bilanzstruktur
in Mio. EUR
Dez 31, 2022
In % der
Bilanzsumme
Dez 31, 2021
In % der
Bilanzsumme
Kurzfristige Vermögenswerte
1.439
17,2%
1.786
20,8%
Sachanlagen
3.054
36,6%
2.876
33,5%
Firmenwerte
1.300
15,6%
1.286
15,0%
Immaterielle Vermögenswerte
1.608
19,3%
1.670
19,5%
Sonstige Vermögenswerte
945
11,3%
955
11,1%
Vermögenswerte gesamt
8.345
100,0%
8.573
100,0%
 
 
 
 
 
Kurzfristige Schulden
– 2.411
28,9%
– 2.940
34,3%
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
– 1.047
12,5%
– 1.046
12,2%
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
– 522
6,3%
– 606
7,1%
Personalrückstellungen
– 172
2,1%
– 223
2,6%
Langfristige Rückstellungen
– 518
6,2%
– 574
6,7%
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
– 84
1,0%
– 68
0,8%
Eigenkapital
– 3.593
43,0%
– 3.115
36,3%
Schulden und Eigenkapital gesamt
– 8.345
100,0%
– 8.573
100,0%
Cashflow
in Mio. EUR
2022
2021
 
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
1.718
1.586
8,3%
Cashflow aus Investitionstätigkeit
– 953
– 902
– 5,7%
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
– 1.149
– 361
– 218,1%
Auswirkungen von Wechselkursschwankungen
0
1
o.A.
Nettoveränderung der liquiden Mittel
– 385
324
o.A.
Im Geschäftsjahr 2022 stieg der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit auf EUR 1.718 Mio. (Vorjahr: EUR 1.586 Mio.). Das ist auf eine bessere operative Leistung und eine positive Entwicklung des Working Capital zurückzuführen. Letzteres verbesserte sich aufgrund höherer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vorräte mehr als ausglichen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit spiegelte in erster Linie die im Vergleich zum Vorjahr höheren Investitionsausgaben wider. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit sank im Vergleich zum Vorjahr stark, was auf höhere Dividendenzahlungen und die Tilgung einer Anleihe in Höhe von EUR 750 Mio. zurückzuführen ist. Diese Tilgung erfolgte zu einem guten Teil aus eigenen Mitteln sowie durch die Aufnahme kurz- und langfristiger Finanzverbindlichkeiten.
Kennzahlen
Nettoverschuldung
in Mio. EUR
31. Dez. 2022
31. Dez. 2021
 
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1.047
1.046
0,1%
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
522
606
– 13,9%
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
822
1.553
– 47,1%
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
159
161
– 1,1%
Liquide Mittel
– 150
– 534
– 72,0%
Nettoverschuldung (inkl. Leasing)
2.400
2.832
– 15,3%
Nettoverschuldung (inkl. Leasing) / EBITDA
1,3x
1,7x
 
Nettoverschuldung (exkl. Leasing)
1.719
2.065
– 16,8%
Nettoverschuldung (exkl. Leasing) / EBITDA nach Leasing
1,0x
1,3x
 
Die Nettoverschuldung ging aufgrund des starken Free Cashflows um 15,3 % zurück. Im April 2022 wurde eine Anleihe in Höhe von EUR 750 Mio. zurückgezahlt, was die kurzfristigen Schulden reduzierte. Das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA sank von 1,7x zum 31. Dezember 2021 auf 1,3x. Die Nettoverschuldung (ohne Leasing) ging um 16,8 % zurück. Das Verhältnis Nettoverschuldung (ohne Leasing) / EBITDA nach Leasing sank auf 1,0x gegenüber 1,3x am 31. Dezember 2021.
Free Cashflow
in Mio. EUR
2022
2021
 
EBITDA
1.838
1.706
7,7%
Restrukturierungsaufwand und Aufwand aus Personalrückstellungen
74
92
– 19,5%
Tilgung Leasingverbindlichkeiten und Zinsen
– 182
– 171
6,3%
Bezahlte Ertragssteuern
– 137
– 106
28,7%
Bezahlte und erhaltene Zinsen
– 47
– 78
– 39,2%
Working Capital und sonstige Veränderung
91
31
191,4%
Anlagenzugänge
– 944
– 891
5,9%
Free Cashflow (FCF) vor Sozialplänen
692
582
18,9%
Neue Sozialpläne gedeckt*
– 88
– 94
– 6,4%
FCF nach neuen Sozialplänen
603
487
23,8%
 
 
 
 
Der Free Cashflow stieg im Geschäftsjahr 2022 um 23,8 %, da die verbesserte operative Leistung und die positive Entwicklung des Working Capital die höheren Investitionsausgaben und die höheren Ertragsteuerzahlungen mehr als ausglichen.
Anlagenzugänge („CAPEX“)
Im Geschäftsjahr 2022 stiegen die gesamten Anlagenzugänge um 5,9 % auf EUR 944 Mio. Ohne Berücksichtigung der Investitionen in Frequenzspektren in Höhe von EUR 10 Mio. (Vorjahr: EUR 65 Mio.) stiegen die Anlagenzugänge um 13,2 %. Der Zuwachs war hauptsächlich auf höhere Investitionen in das österreichische Glasfasernetz und den weiteren Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes in Österreich, Slowenien, Bulgarien und Nordmazedonien zurückzuführen.
Entwicklung der Segmente
Die A1 Group berichtet in sieben Geschäftssegmenten: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien. Der Bereich „Holding & Sonstige, Eliminierungen“ enthält im Wesentlichen Holdinggesellschaften, die Konzernfinanzierungsgesellschaft, A1 Digital (deren Geschäftsaktivitäten sich auf die Kernmärkte der A1 Group sowie auf Deutschland und die Schweiz fokussieren) sowie Konsolidierungseffekte.
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
in Mio. EUR
2022
2021
 
Österreich
2.752
2.678
2,8%
Bulgarien
640
574
11,5%
Kroatien
470
452
4,0%
Belarus
461
420
9,8%
Slowenien
223
210
6,0%
Serbien
357
315
13,1%
Nordmazedonien
141
135
5,0%
Holding & Sonstige, Eliminierungen
– 39
– 35
o.A.
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
5.005
4.748
5,4%
EBITDA
in Mio. EUR
2022
2021
 
Österreich
1.040
991
4,9%
Bulgarien
254
218
16,5%
Kroatien
161
156
3,3%
Belarus
219
181
21,2%
Slowenien
56
61
– 7,4%
Serbien
115
102
12,8%
Nordmazedonien
44
46
– 4,0%
Holding & Sonstige, Eliminierungen
– 51
– 48
o.A.
EBITDA gesamt
1.838
1.706
7,7%
EBITDA vor Restrukturierung
1.911
1.790
6,7%
EBIT
in Mio. EUR
2022
2021
 
Österreich
495
441
12,2%
Bulgarien
136
104
30,1%
Kroatien
66
58
13,7%
Belarus
150
122
23,0%
Slowenien
4
13
– 72,8%
Serbien
58
49
17,1%
Nordmazedonien
18
18
– 3,0%
Holding & Sonstige, Eliminierungen
– 55
– 53
– 3,0%
EBIT
871
753
15,6%

Anlagenzugänge (CAPEX)
in Mio. EUR
2022
2021
 
Österreich
572
496
15,4%
Bulgarien
108
103
4,9%
Kroatien
84
96
– 12,4%
Belarus
39
40
– 4,5%
Slowenien
46
79
– 41,9%
Serbien
52
48
6,8%
Nordmazedonien
38
24
56,2%
Holding & Sonstige, Eliminierungen
6
5
28,2%
Anlagenzugänge
944
891
5,9%
ARPU
in EUR
2022
2021
 
Österreich
16,8
16,2
3,7%
Bulgarien
7,0
6,5
7,7%
Kroatien
10,9
10,6
2,2%
Belarus
4,8
4,1
18,3%
Slowenien
13,9
13,2
5,3%
Serbien
8,4
8,0
5,2%
Nordmazedonien
6,7
6,3
7,1%
Gruppen ARPU
8,4
8,1
2,7%
ARPL
in EUR
2022
2021
 
Österreich
33,9
33,3
1,8%
Bulgarien
15,7
14,8
6,3%
Kroatien
30,9
32,0
– 3,6%
Belarus
7,8
6,2
25,9%
Slowenien
31,1
31,9
– 2,4%
Serbien
k.A.
k.A.
k.A.
Nordmazedonien
11,1
11,1
0,5%
Gruppen ARPL
25,8
25,8
0,0%
ARPL-relevante Umsatzerlöse
(in Mio. EUR)
2022
2021
 
Österreich
709
735
– 3,5%
Bulgarien
110
98
12,1%
Kroatien
108
107
1,0%
Belarus
41
29
40,1%
Slowenien
37
35
4,5%
Serbien
n.a.
n.a.
n.a.
Nordmazedonien
21
21
2,7%
Segment Österreich
in Mio. EUR
 
2022
2021
 
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
 
2.752
2.678
2,8%
Erlöse aus Dienstleistungen
 
2.414
2.369
1,9%
Erlöse aus Endgeräteverkauf
 
286
258
11,2%
Sonstige betriebliche Erträge
 
52
51
2,2%
 
 
 
 
 
Mobilfunkerlöse
 
1.248
1.198
4,2%
Erlöse aus Dienstleistungen
 
1.032
980
5,3%
Erlöse aus Endgeräteverkauf
 
217
218
– 0,6%
Festnetzerlöse
 
1.452
1.430
1,6%
Erlöse aus Dienstleistungen
 
1.382
1.389
– 0,5%
Erlöse aus Endgeräteverkauf
 
70
40
74,9%
 
 
 
 
 
EBITDA vor Restrukturierung
 
1.113
1.075
3,5%
EBITDA-Marge vor Restrukturierung
 
40,4%
40,2%
0,3 PP
EBITDA
 
1.040
991
4,9%
EBITDA-Marge
 
37,8%
37,0%
0,8 PP
EBIT
 
495
441
12,2%
EBIT-Marge
 
18,0%
16,5%
1,5 PP
 
 
 
 
 
Kundenkennzahlen (Tausend)
 
31. Dez. 2022
31. Dez. 2021
 
Mobilkund:innen
 
5.157
5.072
1,7%
RGUs
 
2.946
3.051
– 3,4%
 
 
 
 
 
 
 
2.022
2.021
 
ARPU (in EUR)
 
16,8
16,2
3,7%
Churn Mobilfunk
 
1,1%
1,3%
– 0,2 PP
 
 
 
 
 
Auf das Segment Österreich entfielen 55 % des Gruppenumsatzes.
Die Marktdynamik in Österreich war im Jahr 2022 von mehreren Trends geprägt, die gleichzeitig die Nachfrage sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzgeschäft bestimmten. Zu Beginn des Jahres war ein eher ruhiger Mobilfunkmarkt von niedrigen Churn-Raten und weniger Bruttozugängen bei der Kundenzahl gekennzeichnet. Dies lag zum einen an der Knappheit der verfügbaren hochwertigen Endgeräte, zum anderen aber auch an den gesunkenen Subventionen, die vermutlich die Nachfrage nach SIM-only-Angeboten beflügelten. Im Einklang mit der Strategie, das 5G-Netz weiter zu monetarisieren und wettbewerbsfähig zu bleiben, hat A1 Österreich im November 2022 ein neues Mobilfunkportfolio eingeführt. Dabei stellte das Unternehmen seine bisherige Premium-Positionierung von 5G um und führte 5G-Angebote in fast allen Tarifen ein.
Im Festnetzgeschäft blieb das Nachfrageverhalten im Vergleich zum Vorjahr relativ unverändert – die fortschreitende Digitalisierung und neue Arbeitsformen erfordern zuverlässige Internetverbindungen. Das Upselling auf höherwertige Breitbandprodukte war daher weiterhin am Markt spürbar. Ein neues regulatorisches Umfeld ermöglicht es A1 Österreich, den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Das Unternehmen brachte ein neues Portfolio für Fiber to the Home (FTTH)/Fiber to the Building (FTTB) auf den Markt, um die Kundennachfrage nach höheren Bandbreiten zu erfüllen und die Glasfaserinfrastruktur zu monetarisieren. Der Geschäftsbereich Solution & Connectivity setzte seinen Wachstumskurs fort und profitierte von einer erfreulichen Entwicklung bei der Installation von Nebenstellenanlagen. Das Internet@Home-Geschäft, das reine Festnetz-Breitbandanschlüsse, Hybrid-Modems und mobile WiFi-Router umfasst, wuchs auch im Jahr 2022 und wurde erneut von einer soliden Nachfrage nach mobilen WiFi-Routern getragen. Der Gesamtumsatz stieg im Berichtsjahr um 2,8 %, was größtenteils auf höhere Erlöse aus Dienstleistungen und in etwas geringerem Maße auf höhere Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten zurückzuführen ist. Während die Erlöse aus Dienstleistungen aufgrund der soliden Performance des Mobilfunkgeschäfts sowie des wachsenden Solution-&-Connectivity-Geschäfts stiegen, erhöhten sich die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten vor allem aufgrund umfangreicher Projekte im öffentlichen Sektor.
Die Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetz gingen leicht zurück (-0,5 %). Das Wachstum der Solution & Connectivity-Umsätze konnte den Umsatzrückgang im Festnetz-Endkundengeschäft und die niedrigeren regulierungsbedingten Zusammenschaltungsumsätze nicht vollständig kompensieren. Die geringeren Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetz-Endkundengeschäft sind auf Verluste bei RGUs mit niedriger Bandbreite und bei Sprach-RGUs zurückzuführen. Upselling-Bemühungen hin zu Produkten mit hoher Bandbreite, Preismaßnahmen im Sprachbereich ab März 2022 und die im April 2022 eingeführte Preisindexierung konnten das nicht kompensieren. Gleichzeitig waren die oben genannten Upselling-, Indexierungs- und Preismaßnahmen die Haupttreiber des ARPL-Anstiegs.
Die Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunkbereich stiegen im Jahresvergleich um 5,3 %. Das ist auf die starke Performance des Kerngeschäfts im Mobilfunkbereich, die Zunahme beim Kunden- und Besucher-Roaming sowie die solide Performance im Bereich der mobilen WiFi-Router zurückzuführen. Unterstützt wurde das Wachstum durch inflationsbedingte Preisanpassungen, die insgesamt auch zu einem höheren ARPU führten.
Das EBITDA verbesserte sich und stieg im Jahresvergleich um 4,9 %. Das war auf höhere Erlöse aus Dienstleistungen zurückzuführen und gelang trotz niedrigerer Marge aus dem Verkauf von Endgeräten und höherer OPEX im Kerngeschäft. Letztere legten vor allem aufgrund höherer Stromkosten, höherer Kosten für das Netzwerk und höherer produktbezogener Kosten zu. Der Anstieg der Kern-OPEX wurde durch niedrigere Personalkosten und geringere Forderungsabschreibungen nur begrenzt gemildert. Der Abschreibungsaufwand ging leicht zurück, was zu einem Anstieg des Betriebsergebnisses um 12,2 % im Geschäftsjahr 2022 führte.
Internationale Segmente
in Mio. EUR
 
2022
2021
 
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
 
2.286
2.102
8,8%
Erlöse aus Dienstleistungen
 
1.778
1.616
10,0%
Erlöse aus Endgeräteverkauf
 
465
451
3,1%
Sonstige betriebliche Erträge
 
43
35
23,9%
 
 
 
 
 
Mobilfunkerlöse
 
1.732
1.627
6,5%
Erlöse aus Dienstleistungen
 
1.315
1.210
8,7%
Erlöse aus Endgeräteverkauf
 
417
417
0,0%
Festnetzerlöse
 
511
440
16,1%
Erlöse aus Dienstleistungen
 
463
406
14,1%
Erlöse aus Endgeräteverkauf
 
48
34
40,7%
 
 
 
 
 
EBITDA
 
849
763
11,3%
EBITDA-Marge
 
37,2%
36,3%
0,8 PP
EBIT
 
432
366
17,9%
EBIT-Marge
 
18,9%
17,4%
1,5 PP
 
 
 
 
 
Kundenkennzahlen (Tausend)
 
31. Dez. 2022
31. Dez. 2021
 
Mobilkund:innen
 
14.924
14.922
0,0%
RGUs
 
3.258
3.026
7,7%
 
 
 
 
 
Im Geschäftsjahr 2022 war das umsatzstärkste internationale Segment Bulgarien mit einem Anteil von 13 % an den Konzernumsätzen, gefolgt von Belarus und Kroatien mit jeweils einem Anteil von 10 %. Alle internationalen Segmente verzeichneten ein Umsatzwachstum, wobei die höchsten Wachstumsraten in Serbien, Bulgarien und Belarus erzielt wurden.
Segment Bulgarien
Im Jahr 2022 zeigte das Segment Bulgarien trotz eines schwierigen makroökonomischen Umfelds eine durchwegs starke Performance. Eine unterstützende lokale Marktdynamik, eine starke Marke A1 und eine sorgfältige Strategieumsetzung führten zu einem zweistelligen Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen und des EBITDA. Im Mobilfunkgeschäft gelang es A1 Bulgarien, die Nutzung des 5G-Netzes zu steigern und Kunden sowohl im mobilen Kerngeschäft als auch im mobilen Breitbandgeschäft zu einem Umstieg auf höherwertige Tarife zu bewegen. Im Festnetzgeschäft konnte A1 Bulgarien die starke Nachfrage nach Produkten mit hohen Bandbreiten weiter monetarisieren und blieb ein exklusiver Anbieter von Sportinhalten. Dies war entscheidend für die Umsetzung der Konvergenzstrategie und die Gewinnung neuer Kunden im Laufe des Jahres. Besonders stark war die Dynamik auch im Solution-&-Connectivity-Geschäft, wo das Unternehmen mit attraktiven Sicherheitsangeboten und IT-Lösungen agierte. Im Geschäftsjahr 2022 erwarb A1 Bulgarien STEMO, eines der größten IKT-Unternehmen des Landes. STEMO trug EUR 17 Mio. zum Konzernumsatz (Erlöse aus Dienstleistungen: EUR 9 Mio., Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten: EUR 8 Mio.) und EUR 2 Mio. zum Konzern-EBITDA bei.
Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2022 um 11,5 % (ohne STEMO: 8,7 %), was fast ausschließlich auf das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen sowohl im Mobilfunk als auch im Festnetz zurückzuführen ist. Die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten (ohne STEMO) blieben auf dem Niveau des Vorjahres, in dem allerdings ein größeres Geschäft im öffentlichen Sektor enthalten war.
Die Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetzbereich stiegen aufgrund der bereits erwähnten starken Nachfrage nach höheren Internetgeschwindigkeiten, attraktiven TV-Inhalten sowie dem erfolgreichen Solution-&-Connectivity-Geschäft. Zusätzlich wirkten sich die erstmaligen inflationsbedingten Preiserhöhungen positiv auf das Festnetzgeschäft aus. Der ARPL stieg entsprechend an.
Auch die Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunkbereich stiegen. Gründe waren die solide Nachfrage nach höherwertigen Tarifen, die über weite Strecken des Jahres 2022 mit Aufschlag verkauft wurden, aber auch die anhaltende Dynamik und die stabile Nachfrage nach mobilen WiFi-Routern, die A1 erfolgreich monetarisiert. Darüber hinaus trugen inflationsbedingte Preiserhöhungen zusammen mit höheren Roaming-Umsätzen zum Wachstum bei. Infolgedessen stieg der ARPU im Jahresvergleich.
Das EBITDA stieg um 16,5 % (ohne STEMO: 15,7 %). Das starke Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen und die positive Entwicklung der Gerätemarge konnten höhere Kosten und Aufwendungen mehr als ausgleichen. Der Anstieg der Kern-OPEX ist auf höhere Personalkosten, höhere Stromkosten sowie auf gestiegene Kosten für Content und produktbezogene Kosten zurückzuführen. Die Abschreibungen stiegen leicht an und das Betriebsergebnis verzeichnete einen starken Zuwachs von 30,1 %.
Segment Kroatien
Im Jahr 2022 blieben sowohl der Mobilfunk- als auch der Festnetzmarkt in Kroatien durch dynamische Werbeaktivitäten aller Netzbetreiber umkämpft. Im Mobilfunkgeschäft ging A1 Kroatien mit einem neu gestalteten Portfolio an den Start, das 5G-Angebote in allen Vertragstarifen umfasste. Unbegrenzte Datenangebote blieben ausschließlich den oberen Tarifen vorbehalten. Im Festnetzgeschäft hat A1 Kroatien seine Breitbandabdeckung mit neuen FTTH-Flächen infolge erheblicher Investitionen in die Festnetzinfrastruktur erhöht. Auf der Seite der TV-Inhalte waren hochwertige Breitband- und TV-Produkte sehr gefragt, die das ganze Jahr über eine wichtige Rolle bei der erfolgreichen Kundenakquisition spielten.
Der Gesamtumsatz stieg im Berichtsjahr um 4,0 %, getragen von einer wachsenden Zahl von Mobilfunk- und Festnetzkunden. Die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten nahmen ebenfalls zu. Zudem stiegen die Roaming-Umsätze und die Erlöse des IKT-Geschäfts.
Die Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetz stiegen aufgrund steigender Kundenzahlen und des Upsellings von Bestandskunden auf höhere Geschwindigkeiten. Gleichzeitig geriet der ARPL aufgrund verstärkter Werbeaktivitäten und eines verschärften Wettbewerbsumfelds unter Druck.
Das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunk basierte auf dem mobilen Kerngeschäft, der Leistung im Bereich der mobilen WiFi-Router und dem gestiegenen Kunden-Roaming nach der COVID-Phase. Zugleich legte der ARPU leicht zu.
Das EBITDA stieg im Berichtsjahr um 3,3 % und profitierte von der Entwicklung der Erlöse aus Dienstleistungen, die die höheren Kosten und Aufwendungen mehr als kompensierten. Der Anstieg der Kern-OPEX war auf höhere Kosten für Personal, Netzwerk, Content sowie auf gestiegene produktbezogene Kosten und Kosten in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zurückzuführen. Andererseits waren die Werbekosten und die Forderungsausfälle niedriger. Der Abschreibungsaufwand ging im Berichtszeitraum zurück und führte zusammen mit dem EBITDA-Wachstum zu einem Anstieg des Betriebsergebnisses um 13,7 % im Vergleich zum Vorjahr.

Segment Belarus
Im Jahr 2022 war der belarussische Markt durch gezielte Aktivitäten der Mobilfunkbetreiber zur Bindung und zum Upselling bestehender Kunden gekennzeichnet, da die Kundenakquisition vor allem zu Beginn des Jahres schwieriger geworden war. Der Mobilfunkmarkt war von einer erhöhten Nachfrage nach höheren Datenvolumina geprägt. A1 Belarus war gut positioniert, um die Kundennachfrage mit dem More-for-more-Konzept zu adressieren. Im Festnetzgeschäft waren hochwertige Breitband-Internetprodukte und konvergente Angebote mit TV-Inhalten gefragt und wurden gut vermarktet. Die Nachfrage nach IKT-Geschäftsprojekten ließ hingegen etwas nach. Die geopolitischen Spannungen hinterließen Spuren im allgemeinen Geschäftsumfeld, und A1 Belarus war mit mehreren Herausforderungen konfrontiert. Obwohl die verhängten Sanktionen keine unmittelbare Bedrohung für die Kontinuität des Geschäftsbetriebs darstellten, wurde die Lieferkette mit wichtigen Lieferanten unterbrochen und A1 Belarus konzentrierte sich darauf, die Lieferungen unter den neuen Sanktionsrahmen und den Ausnahmeregeln für Telekommunikationsunternehmen wiederherzustellen. Im Mai 2022 verhängte die Regierung mehrere branchenweite Regulierungsmaßnahmen wie eine zusätzliche Werbesteuer, eine Erhöhung der staatlichen Rundfunkgebühren und einen geringeren Multiplikator für den Verkauf erneuerbarer Energien. All diese Maßnahmen übten zusätzlichen Druck auf die Telekommunikationsbetreiber aus und belasteten ihre Betriebskosten. Die Gesamtauswirkungen dieser Maßnahmen auf Umsatz und EBITDA (in Lokalwährung) von A1 Belarus betrugen 0,7 % bzw. 3,2 % der Gesamteinnahmen und des EBITDA. Dennoch setzte A1 Belarus seinen Wachstumskurs fort und zeigte das ganze Jahr über eine ausgezeichnete operative Leistung.
Die Gesamtumsätze stiegen um 9,8 % (in lokaler Währung: +1,2 %), getrieben durch ein Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen, während die Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten deutlich zurückgingen. Letzteres war eine Folge der geringeren Verfügbarkeit und Nachfrage nach hochwertigen Mobiltelefonen im Vergleich zum Vorjahr. Das Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen wurde größtenteils vom Mobilfunkgeschäft getragen, während inflationsbedingte Preiserhöhungen bei den nicht regulierten Tarifen das organische Wachstum zusätzlich unterstützten.
Die Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetzbereich stiegen aufgrund des Upsellings von Kunden auf schnellere Breitbandprodukte und konvergente Angebote, aber auch aufgrund einer besseren Performance des Solution-&-Connectivity-Geschäfts im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Preisanpassungen trugen ebenfalls zum Wachstum bei, und der ARPL stieg.
Die Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunkbereich stiegen aufgrund der soliden Performance des Vertragskunden-Segments und der Gewinnung von Kunden für höhere Tarife. Darüber hinaus haben ein verbessertes Roaming-Ergebnis sowie die oben erwähnten Preismaßnahmen die Einnahmen in dieser Kategorie erhöht. Infolgedessen stieg der ARPU im Berichtsjahr.
Das EBITDA in Euro wuchs kräftig um 21,2 % (in lokaler Währung: +11,7 %), da die gestiegenen Kern-OPEX durch höhere Erlöse aus Dienstleistungen und eine positive Marge aus dem Verkauf von Endgeräten mehr als ausgeglichen wurden. Die Zunahme der Kern-OPEX resultierte hauptsächlich aus gestiegenen Personalkosten, kapazitätsbedingt höheren Kosten für das Netzwerk sowie höheren Strom- und Content-Kosten. In einem Umfeld, in dem weniger hochwertige Geräte verkauft wurden, verbesserte sich die Gerätemarge hauptsächlich aufgrund geringerer Subventionen. Obwohl der Abschreibungsaufwand leicht zulegte, stieg das Betriebsergebnis im Berichtszeitraum um 23,0 %.
Belarus: Kennzahlen in EUR und BYN
in Mio. EUR
 
2022
2021
 
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
 
461
420
9,8%
Gesamte Kosten und Aufwendungen
 
– 242
– 239
1,2%
EBITDA
 
219
181
21,2%
 
 
 
 
 
in Mio. BYN
 
2022
2021
 
Umsatzerlöse gesamt (inkl. sonstige betriebliche Erträge)
 
1.276
1.261
1,2%
Gesamte Kosten und Aufwendungen
 
– 670
– 718
– 6,7%
EBITDA
 
606
542
11,7%

Segment Slowenien
Im Jahr 2022 blieb die Wettbewerbsintensität auf dem slowenischen Markt hoch. Die Mobilfunknetzbetreiber boten zu Beginn 5G-Angebote in fast allen Tarifen an. Damit war eine 5G-Prämie im Markt nicht durchsetzbar. A1 Slowenien gestaltete sein Mobilfunkportfolio neu und bot attraktive Hardware mit geringerer Subventionierung an. Im Festnetzgeschäft war A1 Slowenien erfolgreich in der Kundenakquise und im Upselling auf höhere Internetgeschwindigkeiten, lockte aber auch Kunden mit attraktiven TV-Inhalten zur Nutzung konvergenter Angebote. Der Gesamtumsatz stieg um 6,0 %, angetrieben durch steigende Erlöse aus Dienstleistungen und in geringerem Ausmaß durch höhere Erlöse aus dem Verkauf von Endgeräten. Die Erlöse aus Dienstleistungen stiegen vor allem durch das Mobilfunkgeschäft und insbesondere das verbesserte Roaming-Ergebnis sowie ein besseres Solution-&-Connectivity-Geschäft. Die Erlöse aus Dienstleistungen im Festnetz zeigten ebenfalls eine solide Entwicklung und wurden durch die gute Entwicklung des Solution-&-Connectivity-Geschäfts unterstützt. Abgesehen von den gedämpften Erlösen aus Festnetzdienstleistungen für Endkunden wurde das Wachstum durch die solide Entwicklung des Solution-&-Connectivity-Geschäfts unterstützt. Trotz des soliden Umsatzwachstums ging das EBITDA im Berichtszeitraum um 7,4 % zurück. Steigende Strom- und Personalkosten sowie höhere Kosten für Content und Produkte wirkten sich negativ aus und konnten durch das oben erwähnte Umsatzwachstum nicht kompensiert werden. Die Abschreibungen stiegen vor allem aufgrund der Abschreibung auf Frequenzen, was das Betriebsergebnis im Berichtsjahr zusätzlich belastete.
Segment Serbien
Im Jahr 2022 zeigte der serbische Markt weiterhin Reifungstendenzen mit einem steigenden Anteil von Mobilfunkvertragsangeboten in den Portfolios und einer stärkeren Nachfrage nach höheren Datenkontingenten. A1 Serbien war erneut erfolgreich im Upselling und in der Kundenakquise. Das Unternehmen bietet seit August 2022 neue Angebote an. Die Gesamterlöse stiegen um 13,1 %, aufgrund eines soliden Wachstums der Erlöse aus Dienstleistungen und eines deutlich stärkeren Verkaufs von Endgeräten im Vergleich zum letzten Jahr. Die Erlöse aus Dienstleistungen im Mobilfunkbereich stiegen aufgrund von Kundenakquisitionen, Upselling in höherwertige Tarife und eines verbesserten Roaming-Ergebnisses. Unterstützt wurde das Wachstum durch die erfolgreiche Monetarisierung zusätzlicher Datenvolumina in höheren Tarifen. Auch der ARPU legte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu. Auf der Kostenseite kam es zu einem Anstieg bei den Personal- und Stromkosten, während bei den Werbekosten und Forderungsausfällen Einsparungen erzielt wurden. Da das starke Wachstum der Erlöse aus Dienstleistungen und die verbesserte Marge aus dem Verkauf von Endgeräten die oben erwähnten höheren Kern-OPEX mehr als kompensierten, stieg das EBITDA im Berichtszeitraum kräftig um 12,8 %. Die Abschreibungen nahmen aufgrund höherer Investitionen zu, das Betriebsergebnis verbesserte sich jedoch ebenfalls um 17,1 % im Vergleich zum Vorjahr.
Segment Nordmazedonien
Die Marktentwicklung in Nordmazedonien war im Jahr 2022 geprägt von einer verstärkten Nachfrage nach hochwertigen Breitband- und Konvergenzprodukten im Festnetzgeschäft, während im Mobilfunkgeschäft eine starke Nachfrage nach unlimitierten Datenpaketen, hochwertigen Tarifen und mobilen WiFi-Routern zu verzeichnen war. A1 Nordmazedonien gestaltete sein Mobilfunkportfolio mit 5G-fähigen Tarifen neu und positionierte sich erfolgreich mit dem More-for-More-Konzept. Der Gesamtumsatz stieg um 5,0 %, wobei sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzgeschäft ein Wachstum zu verzeichnen war, während die Geräteumsätze zurückgingen. Das Festnetzgeschäft wuchs dank des erfolgreichen Upsellings von Kunden auf höhere Internetgeschwindigkeiten, aber auch aufgrund des verbesserten Lösungs- und Konnektivitätsgeschäfts. Die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdiensten stiegen aufgrund des soliden Kerngeschäfts, des verbesserten Roaming-Ergebnisses und des guten Geschäfts mit mobilen WiFi-Routern. Die Gesamtkosten und -aufwendungen stiegen ebenfalls an, wobei die Stromkosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erheblich höher waren (mehr als 100 %), was durch die steigenden Gesamteinnahmen nicht aufgewogen werden konnte. Infolgedessen sank das EBITDA im Berichtsjahr um 4,0 % und das EBIT um 3,0 %.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023
Die A1 Group erwartet für das Geschäftsjahr 2023 ein Umsatzwachstum von rund 4 %. Wesentliche Wachstumstreiber sind Preiserhöhungen aufgrund der gestiegenen Inflation, Upselling im Endkundengeschäft sowie eine starke Entwicklung des Solutions-Geschäfts. Ein weiterer Rückgang im Sprachgeschäft und im internationalen Vorleistungsgeschäft (Wholesale) in Österreich sowie geringere Interconnection-Umsätze aufgrund regulatorisch bedingter Terminierungsentgeltkürzungen werden sich dämpfend auf das Wachstum auswirken. Auch bei den Roaming-Umsätzen erwartet das Management eine deutlich geringere Wachstumsrate als im starken Geschäftsjahr 2022. Während der belarussische Rubel im Jahr 2022 im Durchschnitt stieg und somit das Umsatzwachstum unterstützte, wird angenommen, dass die Währung im Jahr 2023 gegenüber dem Euro an Wert verlieren wird.
Gleichzeitig wird prognostiziert, dass auf Konzernebene die Stromkosten deutlich ansteigen werden; das Management geht zudem von um rund 5 % höheren Personalkosten aus. Um den Kostensteigerungen entgegenzuwirken, wird die A1 Group Effizienzprojekte und Transformationsinitiativen durchführen. Daher erwartet die A1 Group ein weiteres EBITDA-Wachstum, wenngleich in geringerem Ausmaß als das Umsatzwachstum.
Das Management rechnet mit Anlagenzugängen (CAPEX) exklusive Investitionen für Spektrum von rund EUR 950 Mio. Die A1 Group wird sich weiterhin für den Ausbau ihrer Glasfasernetze und ihrer 5G-Netze sowohl in Österreich als auch international einsetzen. Hinsichtlich der Frequenzen werden Ausschreibungen in Kroatien (Erneuerung von Spektrum: 800 MHz, 900 MHz, 1,8 GHz, 2,1 GHz und 2,6 GHz), Bulgarien (700 MHz, 800 MHz) und Serbien (700 MHz, 3,6 GHz) erwartet. Diese Auflistung der Ausschreibungen erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch lässt sie Rückschlüsse auf die konkrete Durchführung dieser Auktionen oder die Absicht von A1, an den angeführten Ausschreibungen teilzunehmen, zu. Die A1 Group äußert sich dazu nicht.
Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung eine Dividende von EUR 0,32 je Aktie vorzuschlagen (2021: EUR 0,28).
Risiko- und Chancenmanagement
Grundsätze und Vorgehensweisen
Das Risikomanagementsystem der A1 Group analysiert systematisch Risikobereiche, bewertet die möglichen Auswirkungen und verbessert Risikovermeidungs- und Risikobehebungsmaßnahmen. Dabei vertraut die A1 Group auf die enge Zusammenarbeit zwischen Gruppenverantwortlichen und den lokalen Risikoverantwortlichen. Das Risikomanagementsystem ist in vier Risikokategorien gegliedert: (1) Risiken auf makroökonomischer, Wettbewerbs- und strategischer Ebene, (2) ESG-Risiken, (3) finanzielle Risiken und (4) technologische Risiken. Der Vorstand berichtet relevante Entwicklungen an den Aufsichtsrat.
Ausgangspunkt für das Enterprise Risk Management (ERM) der A1 Group sind strategische Diskussionen mit dem Aufsichtsrat. Dabei stellt der Vorstand Risiken der Geschäftstätigkeit und ihre Relevanz für die A1 Group sowie mitigierende Aktivitäten vor. Zudem präsentiert er die Annahmen für die Planung (strategische Ausrichtung für die kommende Businessplan-Periode, Schwerpunktsetzung und Maßnahmenplan zur Realisierung der Chancen).
In weiterer Folge werden im Businessplan die Erwartungen an den Geschäftserfolg (und die erforderlichen Kosten und Investitionen) abgebildet und dabei auch übernommene Risiken übergeordneter Ziele (wachstums- aber auch ausgabenseitig) evaluiert.
Für das Risikomanagement ist die Entwicklung wirkungsvoller Maßnahmen zur Risikowahrnehmung und Risikoreduktion entscheidend. Aktualisierungen erfolgen unter anderem basierend auf monatlichen Performance Calls oder Leadership Meetings des erweiterten Vorstands sowie nach Analyse kritischer Abweichungen von den gesetzten Zielen oder der Effektivität gesetzter Gegenmaßnahmen. Aus der Gesamtheit der Einzelrisiken leitet sich die Gesamtrisikosituation je Risikokategorie ab.
Die A1 Group ist in Österreich und sechs weiteren Ländern als Top-Telekommunikationsunternehmen aktiv. Damit ist eine geografische Diversifikation gegeben. Die Risiken in den jeweiligen Märkten sind unterschiedlich gelagert, weshalb das Risikomanagement (und vor allem die Mitigation von Risiken) den operativen Einheiten vor Ort obliegt. Gesteuert wird das Risikomanagement dabei von der Holding. Zusätzlich zu den regelmäßigen Steuerungsrunden sowie strategischen Besprechungen verfügt die A1 Group über eine Mehrjahresplanung. Die enge Verzahnung des Mehrjahresplans mit dem Risikomanagement stellt eine adäquate Risikosteuerung sicher. Das Risikomanagement der A1 Group wird durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates überwacht.
Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Im Jahr 2022 ergaben sich aus der COVID-19-Pandemie keine relevanten negativen Auswirkungen. Während auf der einen Seite mögliche Implikationen (Auslaufen von Staatshilfen, Kurzarbeit) auf Unternehmen beobachtet werden, hat sich auf der anderen Seite die Transformation des täglichen Lebens durch verstärkte Digitalisierung von Arbeiten und Lernen bereits fix etabliert.
Risiken im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine
Als disruptives Ereignis stand 2022 der Konflikt in der Ukraine und seine Auswirkungen auf Risiken und Chancen im Fokus. Im Zuge dessen wurde eine umfassende Risikobewertung durchgeführt. Diese berücksichtigte sowohl die kurzfristigen Cashflow-Auswirkungen des Konflikts als auch die Auswirkungen der Sanktionen. Risiken und bereits eingetretene Angebots- und Nachfrageeffekte mit Auswirkungen auf den Cashflow beinhalten unter anderem stark gestiegene Strom- und Energiekosten sowie Störungen der Lieferketten.
Als Reaktion auf den Konflikt wurden zahlreiche Sanktionen verhängt und teils sehr kurzfristig umgesetzt. Daher hat die A1 Group das Verfahren zur Überwachung von Sanktionen betreffend Russland und Belarus zügig angepasst und umgesetzt. Das Group Compliance- und Legal-Team überwacht die Sanktionen und arbeitet eng mit den betroffenen Einheiten innerhalb der A1 Group zusammen, um Compliance zu garantieren. In keinem Unternehmen der A1 Group – mit Ausnahme von A1 Belarus – wurden direkte Geschäftsverbindungen zu von der EU sanktionierten juristischen Personen festgestellt. Exportsanktionen führten zu kurzfristigen Lieferverzögerungen von Hardware, Software und Leistungen nach Belarus, ohne jedoch den Betrieb – und damit unser Service an nicht sanktionierte Individuen und Unternehmen – zu gefährden. Das Sanktionsmanagement in der A1 Group stellt die Versorgung mit von Sanktionen ausgenommenen Gütern und Leistungen sicher. Das Risikomanagement legt zudem einen speziellen Fokus auf die Auswirkungen der Sanktionen auf Cashflow und Dividendenfähigkeit von A1 Belarus. Die etablierten Vorgehensweisen werden für die Dauer des Konflikts angewandt.
Risiken und Chancen
Aus der Gesamtheit der für die A1 Group identifizierten Risiken werden nachfolgend die wichtigsten Risikokategorien und Einzelrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen können, erläutert:
(1) Risiken und Chancen auf makroökonomischer, Wettbewerbs- und strategischer Ebene
Makroökonomische Risiken und Chancen
Makroökonomische Risiken und Chancen entstehen einerseits durch die wirtschaftliche Entwicklung der Märkte, in denen die A1 Group tätig ist, und deren Folgeeffekte (eine stark steigende Inflation wirkt sich beispielsweise auf Zinsniveaus, Wechselkurse, Nachfrage usw. aus). Andererseits können wirtschaftspolitische Konflikte (z. B. Strafzölle, Lieferstopps, Produktionsengpässe) mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen haben. Während makroökonomische Entwicklungen besser prognostizierbar und bewertbar sind, sind handelspolitische Entscheidungen schwerer vorhersehbar. In diesem Zusammenhang mitigiert die A1 Group potenzielle Lieferengpässe soweit möglich mithilfe einer Multi-Vendor-Strategie und durch georedundantes Sourcing. Bei knappen Gütern verbessert die A1 Group ihre Attraktivität bei Lieferanten durch langfristige Abnahmegarantieren oder erhöht die Lagerstände, um Lieferausfälle zu überbrücken.
Im Berichtszeitraum stieg die Inflation deutlich an, was eine Reihe von Risiken mit sich bringt. Preissteigerungen durch die inflationsbedingte Indexierung von Tarifen auf der einen Seite sowie ein geringeres reales Einkommen und Vermögen auf der anderen Seite können zu einem Nachfragerückgang führen. Zudem besteht für die A1 Group das Risiko, dass neue Technologien ohne Aufschlag vermarktet werden und nachhaltiges Mengenwachstum (zum Beispiel aufgrund von Veränderungen von Arbeits- und Lernformen) zu keiner adäquaten Ertragssteigerung führt. Kostenpositionen wie Energie sind im aktuellen Planungshorizont speziell betroffen. Die Verknappung des Angebots verbunden mit der Art der Energie-Preisbildung hat hier zu einem übermäßigen Preisanstieg geführt, der auch für Telekommunikationsunternehmen nicht ohne verstärkte Gegensteuerungsmaßnahmen kompensierbar ist.
Wettbewerb
In den vergangenen Jahren hat sich die Konkurrenz bei der Bereitstellung von Infrastruktur durch OAN-Anbieter (Open Access Network) erhöht. Dieser Trend könnte sich angesichts des Eintritts weiterer Marktteilnehmer weiter verschärfen. Darüber hinaus bleibt der Wettbewerb durch MVNOs (Mobile Virtual Network Operators) ein Risiko. MVNOs können ihre Dienste ohne eigene Infrastruktur und die damit verbundenen hohen Investitionen anbieten und somit flexibler am Markt agieren. Gleichzeitig bieten sich die A1 Group dadurch Geschäftsmöglichkeiten im Vorleistungsmarkt (Wholesale) und zudem können die eigenen Netze besser ausgelastet werden.
Neue Wachstumsfelder
Eine Herausforderung in der Telekommunikationsbranche stellen die immer kürzeren Zeitabstände dar, in denen Unternehmen ihr Angebot um neue Dienstleistungen und Produkte anpassen müssen. Cloud Services, Over-The-Top-Dienste und Machine-to-Machine-Kommunikation sind nur einige Beispiele für neue Geschäftsfelder, deren Wachstumspotenzial die A1 Group nutzen möchte. Kürzere Innovationszyklen sind jedoch auch mit Innovationsrisiken verbunden. Die größten Herausforderungen stellen die Skalierung der Dienste, unterschiedliche Reifegrade sowie die Nachfrage in den Märkten der A1 Group dar. Als Teil der América Móvil-Gruppe ist die A1 Group am Austausch und am Diskurs über Innovationen beteiligt.
Regulatorische Risiken
Im aktuellen Berichtszeitraum sind regulatorische Risiken (fokussiert auf Telekommunikation) nur regional-spezifisch vorhanden. Sie betreffen die Roaming-Regulierung im Westbalkan.
Netzneutralität: Obwohl das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK) Leitlinien zur Netzneutralität zur Umsetzung der Netzneutralitäts-Verordnung erlassen hat, bestehen nach wie vor Unsicherheiten, die finanzielle Auswirkungen haben könnten.
Budget- und Businessplanrisiken
Der Businessplan reflektiert die Bewertung der Planungsannahmen und bezieht unternehmensexterne Effekte bestmöglich ein. Die hohe Inflation und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte stellen 2023 und in den darauffolgenden Jahren ein Risiko dar. Dieses wurde im Planungsprozess mit den Landesorganisationen diskutiert und im Risikomanagement in der Kategorie „Makroökonomische Risiken“ abgebildet. Budgetäre Risiken betreffen vor allem noch nicht durchgängig mit Maßnahmen hinterlegte interne Zielvorgaben zur weiteren Steigerung der Kosten-, Investitions- und Humanressourceneffizienz. Zu den Chancen zählt 2023 das Eindämmen der Kosten für Energie. Dies kann vorwiegend durch die Reduktion des Energieverbrauchs – etwa durch die Modernisierung von Equipment (zum Beispiel Radio Access Network [RAN]) und Infrastruktur – oder durch den vermehrten Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien gelingen.
Öffentliches Image
Risiken im Zusammenhang mit dem öffentlichen Image ergeben sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (im gesamten Lebenszyklus der Kundenbeziehung) und aufgrund gesellschaftlicher Diskussionen oder der Thematisierung durch Meinungsführer:innen (Influencer). Ein Standardprozedere greift hier zu kurz. Unbedingte Voraussetzungen für das Vermeiden negativer Auswirkungen sind eine absolut professionelle Kommunikation und entsprechende Expertise.
(2) ESG-Risiken und Chancen
ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) stellen eine weitere Kategorie des ERM dar. Es gilt, die entsprechenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die Unternehmensrisiken bezogen auf die Nachhaltigkeitsstrategie zu erheben und zu bewerten. Die A1 Group hat 2022 die Klima-Szenarienanalyse aktualisiert. Dabei wurden mit aktuellen Energiepreisen die Auswirkungen extremerer Szenarien (Outlier-Szenarien) auf das Geschäftsmodell neu bewertet. Weitere, bereits laufend betrachtete Themen sind unter anderem Digitalisierung, Diversität, Arbeitskräftemangel, Compliance sowie rechtliche Risiken. Das Unternehmen behandelt dabei relevante Themen im Hinblick auf Risikopotenzial und -vermeidung sowohl aus der Innen- als auch aus der Außensicht.

Environmental (E) – Umweltrisiken und -chancen
Aus dem Klimawandel können Risiken für die Netzinfrastruktur der A1 Group entstehen (steigende Durchschnittstemperaturen, Starkregen sowie Naturereignisse wie Hochwasser und Murenabgänge). Die A1 Group hat aus diesem Grund eine Klima-Szenarienanalyse durchgeführt. Ein Szenario nahm eine Erderwärmung um < 2 °C an; ein Vergleichsszenario rechnete mit einem Temperaturanstieg um 4 °C. Gleichzeitig wurden in beiden Szenarien unterschiedliche Zeiträume analysiert. Während sich in der kurzfristigen, fünfjährigen Abschätzung keine nennenswerten Unterschiede zeigten, wurden im langfristigen Vergleich (bis 30 Jahre) erwartungsgemäß größere Unterschiede in den finanziellen Auswirkungen festgestellt. Als Basisjahr wurde jeweils das Jahr 2020 herangezogen. Naturgemäß sind die Unterschiede über einen langen Zeitraum mit größerer Unsicherheit behaftet. Es ist angesichts der zunehmenden Aufmerksamkeit für dieses Thema davon auszugehen, dass abhängig von der tatsächlichen Entwicklung Mitigationsmaßnahmen eingeleitet werden. Unabhängig davon engagiert sich die A1 Group aktiv für den Klimaschutz und beobachtet die regionalen Entwicklungen, um gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz ihrer Infrastruktur einleiten zu können. Die Auswirkungen auf die Finanzen und die Serviceverfügbarkeiten dieser Risikokategorie waren in den vergangenen Jahren marginal. Aus der Szenarienanalyse ergeben sich keine bewertungsrelevanten Änderungen.
Social (S) – Soziale Risiken und Chancen
Die Kategorie Social beinhaltet Risiken und Chancen in Bezug auf Sozialbelange, Arbeitnehmer:innenbelange sowie Menschenrechte. Darunter fallen Risiken und Chancen wie etwa die sozialen Auswirkungen von Internetnutzung und Medienkonsum oder Hochleistungs- und zukunftsfähige Netze.
Soziale Auswirkungen von Internetnutzung und Medienkonsum: Die fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen verändert den Alltag der Menschen grundlegend. Ganz gleich ob Arbeitswelten, Aus- und Weiterbildung, Amtswege oder der alltägliche Einkauf – analoge Tätigkeiten werden durch digitale und virtuelle Schritte ersetzt. Der schnelle, standortunabhängige Zugang zu Information und Bildung zu jeder Zeit wird immer wichtiger. Die zunehmende Digitalisierung bringt allerdings nicht nur Vorteile, sondern birgt auch Risiken wie etwa übermäßige Nutzung, Cyber Mobbing oder Cyber-Kriminalität.
Die A1 Group engagiert sich aktiv dafür, Menschen einerseits die Möglichkeit zu bieten, neue digitale Fertigkeiten zu erlernen und andererseits über Risiken wie Cyberkriminalität aufzuklären. Dafür werden zahlreiche Initiativen, wie zum Beispiel Workshops, Online-Informationen oder Trainings angeboten.
Hochleistungs- und zukunftsfähige Netze: Die fortschreitende Digitalisierung und die stetig wachsenden Datenmengen erhöhen den Druck auf die A1 Group, überall und jederzeit eine sichere und stabile Konnektivität bereitzustellen. In den vergangenen Jahren hat diese Infrastruktur aufgrund der COVID-19-Pandemie einen starken und schnellen Ausbau erfahren. Homeoffice, Homeschooling und agilere Formen der virtuellen Zusammenarbeit verstärken diesen Trend weiter. Die A1 Group bietet mit ihren hochleistungsfähigen und zukunftssicheren Netzen eine verlässliche Basis für zunehmend digitalisierte Arbeits-, Lern- und Lebenswelten.
Als Chance sieht es die A1 Group, die künftig weiter steigenden Anforderungen an Geschwindigkeit und Datenvolumen abzudecken. Dafür investiert die Gruppe erheblich in den Breitbandausbau (Glasfasernetz und 5G). Diese neuen Technologien können energieeffizienter betrieben werden und haben somit das Potenzial, den Energieverbrauch zu senken. Weniger effiziente Technologien, wie 2G, 3G oder die Kommunikation über Kupferkabel, können in Zukunft ersetzen werden.

Governance (G) – Risiken und Chancen
Unter Governance-Risiken und -Chancen fallen Themenbereiche wie Compliance, Korruptionsvermeidung, Datenschutz sowie rechtliche Risiken und Chancen.
Compliance-Risiken: Der jährliche Compliance-Risk-Assessment-Prozess stellt ein wesentliches Element des Compliance-Management-Systems der A1 Group dar. Im Rahmen dieses Prozesses werden auf Basis strukturierter Management-Interviews und Workshops relevante Compliance-Risiken identifiziert und risikominimierende Maßnahmen definiert. Die A1 Group setzt auf Prävention durch Trainings, auf eine kompromisslose Anwendung interner und externer Richtlinien (zum Beispiel im Bereich Kapitalmarkt-Compliance) sowie auf einen Compliance-Fokus auf Managementebene (klares Compliance-Bekenntnis der Geschäftsleitung). Zudem wird das Compliance-Management-System (CMS) regelmäßig intern und extern überprüft.
Datenschutzrisiken: Die Produkte und Dienstleistungen der A1 Group unterliegen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Das betrifft vor allem den Zugriff auf Daten von Kund:innen, Mitarbeiter:innen und Unternehmenspartnern durch Unbefugte. Aus möglichen Verstößen gegen die seit Mai 2018 gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können sich erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken ergeben. Zur Risikominimierung wurde in der A1 Group bereits seit Anfang 2016 die EU-Datenschutz-Grundverordnung in interdisziplinären Projekten umgesetzt. Weiters wurden auf Basis von Risikobewertungen technische und organisatorische Maßnahmen implementiert. Alle Unternehmen der A1 Group verpflichten sich zur Einhaltung höchster Datenschutz- und Datensicherheitsstandards.
Rechtliche Risiken: Unternehmen der A1 Group sind Parteien in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Mitbewerbern sowie anderen Beteiligten. Der Dialog mit den involvierten Stakeholdern und ein laufender Informationsaustausch zu Themen, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen könnten, ermöglichen eine frühzeitige Problemerkennung und Erarbeitung von etwaigen gegensteuernden Initiativen.
Die Überwachung der rechtlichen Risiken erleichtert die Bewertung möglicher Zahlungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren. Diese Position wird quartalsweise aktualisiert und basiert auf der laufenden Einschätzung des Verfahrenserfolgs.
(3) Finanzielle Risiken und Chancen
Die A1 Group ist Liquiditäts-, Kredit-, Wechselkurs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Kapitel 33 „Finanzinstrumente“ des Konzernanhangs weiter erläutert. Steuerliche Risiken sind ebenfalls Teil der Risikobetrachtung.
Liquiditätsrisiko: Dieses ist aufgrund des Geschäftsmodells nur zu sehr investitionsintensiven Zeiten erhöht (zum Beispiel bei einem Lizenzerwerb), wird aber durch genaue Planung, Cash-Pooling und die Möglichkeit konzerninterner Finanzierungen mitigiert.
Kreditrisiko: Wie auch im Jahr 2021 lag im Berichtsjahr ein Schwerpunkt auf dem Rechnungs- und Forderungsmanagement. Vor dem Hintergrund des Auslaufens staatlicher Unterstützungsleistungen für Betriebe im Jahr 2022 werden offene Rechnungen weiterhin mit erhöhter Aufmerksamkeit überwacht. Ändern Kunden ihr Zahlungsverhalten, antizipiert die A1 Group ihre Liquidität, sodass im Bedarfsfall effektiv und effizient gegensteuert werden kann.
Wechselkursrisiken: Das Segment Belarus trug im Geschäftsjahr 2022 rund 9 % zum Gesamtumsatz und rund 12 % zum EBITDA der A1 Group teil. Die Wechselkursveränderungen des belarussischen Rubels gegenüber dem Euro sind durch den Ukraine-Konflikt noch schwerer als früher zu prognostizieren. Sie können positive und negative Auswirkungen auf die A1 Group haben.
Zinsrisiko: Da die Zinsen inflationsgetrieben sind und das makroökonomische Umfeld weiterhin nicht stabil ist, bleibt das Zinsrisiko auch 2023 aufrecht.
Steuerliche Risiken: Zur Identifizierung von Steuerrisiken und Einleitung etwaiger Maßnahmen führt die Konzernsteuerabteilung in jedem Quartal eine interne Durchsicht der Steuerthemen mit allen Landesgesellschaften durch. Im vierten Quartal erfolgt eine externe Durchsicht mit Bericht an die Konzern-Steuerabteilung. Im Jahr 2022 wurden keine wesentlichen Sachverhalte in Bezug zu Steuerrisiken berichtet.
Finanzielle Berichterstattung: Ein engmaschiges Netz von SOX-Kontrollen (US-Sarbanes-Oxley Act), Ergebnisanalysen, monatlicher Top-Management-Besprechung des Ergebnisses und getrennt davon eine CFO-Ergebnisbesprechung minimieren das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung.
(4) Technologische Risiken und Chancen
Diese Kategorie deckt folgende Schwerpunktsetzungen ab:
Verfügbarkeit und Kontinuität
Die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit von und des Zugriffs auf angebotene Telekommunikationsleistungen und Services zählt zu den Schwerpunkten des operativen Risikomanagements. Verschiedene Bedrohungen wie Naturkatastrophen, technische Großstörungen, Einflüsse Dritter durch Bautätigkeit, verborgene Mängel oder kriminelle Handlungen können die Verfügbarkeit beeinträchtigen und bis hin zu einer Betriebsunterbrechung führen. Langfristige Planungen berücksichtigen die technische Entwicklung. Die redundante Ausführung kritischer Komponenten sorgt für hohe Ausfallsicherheit. Effiziente Organisationsstrukturen für Betrieb und Sicherheit dienen der Absicherung der hohen Qualitätsstandards. Eine Konzernrichtlinie stellt zudem eine einheitliche Methodik für die Erkennung und das Management der wichtigsten Risiken sicher. Die laufende Identifikation und Bewertung von Risiken mündet in die Entscheidung, ob Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden oder das mögliche Risiko von der A1 Group getragen wird. Bei jeder Großstörung werden die Ursachen geklärt und es wird eruiert, wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Durch einen zentralen Ansatz bei Versicherungen gegen physische Schäden werden die finanziellen Auswirkungen minimiert.
IT-Änderungen und digitale Transformation
Im Bereich der BSS (Business Support Systems) und der OSS (Operations Support Systems) gestalten sich Modernisierung und Komplexitätsreduktion als langfristige Aufgabe. Die Erneuerung älterer Infrastruktur und Software ermöglicht eine nachhaltige Risikoreduktion. Die übergelagerte Integration von Plattformen reduziert die Komplexität und soll Offenheit für neue Services, und Partner gewährleisten. Damit verbundene Risiken werden im Hinblick auf IT-Sicherheit, Flexibilität in der Servicebereitstellung sowie die damit verbundenen mittelfristigen Kosten analysiert.
Cyber-Security Risiken
Die A1 Group legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Standards für Datensicherheit. Hierfür besteht eine Reihe interner Richtlinien und Prozesse. Diese werden in kritischen Situationen durch konkrete Verantwortlichkeiten gesteuert, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Risikoprävention im Bereich kritischer und wichtiger Netzelemente sowie bei BSS und OSS gelegt. Die A1 Group orientiert sich an den internationalen IT-Standards für Sicherheitstechniken (ISO 27001) und hat einheitliche, hochmoderne Standards für die Informationssicherheit und Richtlinien zur Informationssicherheit festgelegt.
Ein essenzielles Element zum Management von Cyber-Risiken sind kontinuierliche Überprüfungen und Software-Updates der zu schützenden Infrastruktur sowie Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen. Das A1 Telekom Austria Security Committee setzt sich aus hoch qualifizierten Security-Experten aller Länder der A1 Group zusammen und tauscht regelmäßig Informationen zu aktuellen lokalen, regionalen und globalen Cyber-Risiken und Cyber-Attacken aus. Darüber hinaus informiert und koordiniert diese Arbeitsgruppe im akuten Bedarfsfall auch landesübergreifende Schutzmaßnahmen.

Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung
Die Telekom Austria Aktiengesellschaft verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) der Finanzberichterstattung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das IKS soll ausreichende Sicherheit über die Verlässlichkeit und Richtigkeit der externen Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Standards gewährleisten. Mittels regelmäßiger interner Berichterstattung an das Management sowie der Prüfung des IKS durch die Interne Revision wird zudem sichergestellt, dass Schwachstellen rechtzeitig erkannt sowie entsprechend kommuniziert und behoben werden. Die wichtigsten Inhalte und Grundsätze gelten für alle Gesellschaften der A1 Group. Die Effektivität des IKS-Systems wird in periodischen Abständen analysiert, und bewertet. Jeweils zum Jahresende wird für relevante Konzerngesellschaften unter Einbindung zuständiger Fachbereichen eine Bewertung des IKS durch das Management durchgeführt. Die Unternehmensführung hat, basierend auf den Erkenntnissen dieser Bewertung und den definierten Kriterien, das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2022 als effektiv beurteilt.
Die Notierung des (indirekten) Mehrheitseigentümers América Móvil an der New Yorker Börse (NYSE) erfordert die Einhaltung des Sarbanes-Oxley Act (SOX). Das interne Kontrollsystem umfasst die relevanten Vorgaben diese US-Gesetzes.
Sonstige Angaben
Offenlegung gem. § 243a UGB: Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital
Mit Jahresende 2022 befanden sich 51,00 % bzw. 338.895.000 Aktien der Telekom Austria Aktiengesellschaft im Besitz von América Móvil B.V., Niederlande („América Móvil B.V.“), einem hundertprozentigen Tochterunternehmen von América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“). Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) 28,42 % der Aktien, der Rest von 20,58 % entfällt auf den Streubesitz. Darin enthalten sind 415.159 eigene Aktien sowie 572.850 Mitarbeiteraktien, die in einem Sammeldepot gehalten werden. Die mit den Mitarbeiteraktien verbundenen Stimmrechte werden von einem Treuhänder (Notar) ausgeübt.
Die Gesamtzahl der Stückaktien liegt unverändert bei 664.500.000. Zum 31. Dezember 2022 lagen 92.966 Aktien einem American Depositary Receipts (ADR)-Programm zugrunde. Ein ADR ist ein Wertpapier, das Wertpapiere ausländischer Unternehmen in den USA repräsentiert, an Börsen gehandelt werden kann, in US-Dollar denominiert ist und Dividenden in US-Dollar ausschüttet. Das Programm wurde für Telekom Austria im Rahmen des IPOs aufgesetzt, um US-Investoren anzusprechen. Mit der zunehmenden Etablierung des Euro auf dem Weltmarkt hat die Relevanz von ADRs für europäische Emittenten abgenommen, für Telekom Austria auch aufgrund des deutlich gesunkenen ADR-Volumens. Daher hat der Vorstand beschlossen, das ADR-Programm mit 31. März 2023 zu beenden.
Marktübliche „Change of Control“-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen die Mehrzahl der Finanzierungsvereinbarungen. Keine dieser Klauseln wurde im Geschäftsjahr 2022 und bis zum Berichtsdatum schlagend.
Die folgenden Informationen bezüglich eines Syndikatsvertrags basieren ausschließlich auf veröffentlichten Informationen. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Gesellschaft nicht vor. Am 27. Juni 2014 wurde der Syndikatsvertrag zwischen ÖBAG, América Móvil und América Móvil B.V. wirksam. In dem Syndikatsvertrag haben die Parteien vereinbart, im Hinblick auf das Management der Telekom Austria Aktiengesellschaft langfristig ihre Stimmrechte abgestimmt auszuüben. Darüber hinaus enthält der Syndikatsvertrag Regeln für die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Gremien der Gesellschaft für die Wahl von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern sowie Aktienverkaufsbeschränkungen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zehn Kapitalvertretern, wobei acht Mitglieder von América Móvil B.V. und zwei Mitglieder von der ÖBAG nominiert werden. Die ÖBAG verfügt über das Recht, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu stellen. América Móvil B.V. verfügt über das Recht, den Stellvertreter des Vorsitzenden zu nominieren. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden von América Móvil B.V. nominiert, ein Vorstandsmitglied, nämlich der CEO (Chief Executive Officer), wird von der ÖBAG nominiert. Des Weiteren wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2014 die Satzung dahingehend geändert, dass, solange die Republik Österreich direkt oder indirekt zumindest 25 % plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, Kapitalerhöhungsbeschlüsse und die Begebung von Instrumenten, die ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungsverpflichtung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie Änderungen dieser betreffenden Satzungsbestimmungen einer Mehrheit bedürfen, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.
ÖBAG und América Móvil B.V. haben vereinbart, dass während des Bestehens des Syndikatsvertrags mindestens 24 % der Aktien der Gesellschaft frei handelbar sein sollen. Die Basis dieses Mindestanteils an frei handelbaren Aktien sind die maximalen Anteile der ÖBAG in Höhe von 25 % plus eine Aktie. Solange die ÖBAG mehr als 25 % plus eine Aktie an der Gesellschaft hält, verringert sich der Mindestanteil an frei handelbaren Aktien entsprechend, damit es América Móvil möglich ist, einen Anteil von 51 % an der Gesellschaft zu erreichen. Falls es während des Bestehens des Syndikatsvertrags dazu kommt, dass der Anteil an frei handelbaren Aktien unter den Mindestanteil fällt, hat sich (i) América Móvil B.V. dazu verpflichtet, innerhalb der nachfolgenden vierundzwanzig Monate Aktien zu verkaufen, und hat sich (ii) América Móvil dazu verpflichtet, dass sie und ihre Konzerngesellschaften keine weiteren Aktien kaufen, bis der Mindestanteil an frei handelbaren Aktien wiedergegeben ist.
Solange die ÖBAG mehr als 25 % plus eine Aktie oder mehr am Grundkapital der Telekom Austria Aktiengesellschaft hält, stehen der ÖBAG nach dem Stimmbindungsvertrag die folgenden Mitbestimmungsrechte zu: unter anderem Vetorechte bei Kapitalerhöhungen der Telekom Austria Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, bei der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente, bei der Bestellung des Abschlussprüfers, beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen, bei der Verlegung des Firmensitzes und wesentlicher Geschäftsfunktionen, einschließlich Forschung und Entwicklung, bei dem Verkauf des Kerngeschäfts, bei der Änderung der Firma der Telekom Austria Aktiengesellschaft und der Marken der Telekom Austria Aktiengesellschaft. Darüber hinaus erhält die ÖBAG die nach geltendem Recht zwingend vorgesehenen Sperrminoritätsrechte eines 25 % plus eine Aktie haltenden Minderheitsaktionärs. Die Vetorechte der ÖBAG bei Kapitalerhöhungen und der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente sind auch in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Selbst wenn die Beteiligung der ÖBAG auf unter 20 % fällt, sie aber noch mit mindestens 10 % beteiligt bleibt, stehen der ÖBAG noch bestimmte Vetorechte zu. Der Stimmbindungsvertrag endet automatisch, wenn die Beteiligung einer Partei auf weniger als 10 % fällt.
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Es wird dazu auf den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 267a Abs. 6 UGB verwiesen.
Corporate-Governance-Bericht
Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter https://www.a1.group/de/group/corporate-governance abgerufen werden kann.
Forschung und Entwicklung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einer für die A1 Group wesentlichen Größenordnung durchgeführt.

Glossar der alternativen Leistungsmaßnahmen
ARPLARPL-relevante Umsätze / durchschnittliche Festnetzanschlüsse
(Average Revenue Per Line,
durchschnittlicher Umsatz proARPL-relevante Umsätze = Festnetz-Endkundenumsätze + Festnetz-
Festnetzanschluss)Zusammenschlussumsätze
Durchschnittliche Festnetzanschlüsse = Durchschnitt der durchschnittlichen monatlichen Festnetzanschlüsse in einem Geschäftsjahr
ARPUARPU-relevante Umsätze / durchschnittliche Zahl von Mobilfunkkunden
(Average Revenue Per User,
durchschnittlicher Umsatz pro Nutzer)ARPU-relevante Umsätze entsprechen den Mobilfunkerlösen aus Dienstleistungen. Dies sind Mobilfunk-Endkundenumsätze (inklusive Endkunden-Roaming) und Mobilfunk Zusammenschaltung sowie Besucher-Roaming und nationale Roaming-Umsätze.
Durchschnittliche Zahl von Mobilfunkkunden = Durchschnitt der durchschnittlichen monatlichen Zahl von Mobilfunkkunden in einem Geschäftsjahr
Anlagenzugänge Zugänge immaterielle Vermögenswerte + Zugänge Sachanlagen
(exklusive Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16)
EBITDA EBIT + Abschreibung
(Earnings Before Interest, Tax,
Depreciation and Amortization)
EBITDA-Marge EBITDA / Gesamtumsatz
EBITDA aLEBITDA - Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 - Zinsaufwand gemäß IFRS16
(EBITDA after Leases,
EBITDA nach Leasing)
EBITDA aL-MargeEBITDA aL / Gesamtumsatz
EBITEBIT entspricht dem Betriebsergebnis gemäß IFRS.
(Earnings Before Interest and Tax,
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern)
EBIT-MargeEBIT / Gesamtumsatz
Free CashflowEBITDA + Restrukturierungsaufwand und Aufwand aus Personalrückstellungen - Tilgung Leasingverbindlichkeiten und Zinsen - bezahlte Ertragssteuern - bezahlte und erhaltene Zinsen +/- Working Capital und sonstige Veränderung - Anlagenzugänge - Kosten für Sozialpläne, die nach dem 1. Jänner 2019 angenommen wurden
Kern-OPEXOPEX - Kosten Endgeräte - Zusammenschaltungskosten - Roaming-Kosten
(operative Kernkosten)
MobilfunkkundeKunde mit einem Basis-Mobilfunk- oder Festnetz-Substitutions-Produkt, erfasst am Ende des Berichtszeitraums
NettoverschuldungFinanzverbindlichkeiten (langfristig und kurzfristig) + Leasingverbindlichkeiten (langfristig + kurzfristig) - liquide Mittel

Operating ROICEBIT / durchschnittlich eingesetztes Kapital
(Operating Return On Invested Capital,
operativer Ertrag auf das eingesetzte Kapital)Das durchschnittlich eingesetzte Kapital wird berechnet als die Hälfte der Summe des eingesetzten Kapitals zum Ende des Geschäftsjahrs und des vorangegangenen Geschäftsjahrs.

Eingesetztes Kapital = Eigenkapital (gesamt) + Finanzverbindlichkeiten (langfristig und kurzfristig) - liquid Mittel - kurzfristige Finanzinvestitionen + Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern + langfristige Personalrückstellungen + passive latente Steuern - aktive latente Steuern + Wertberichtigungen von Forderungen + Leasingverbindlichkeiten
OPEXUmsatz - EBITDA
(Operating Expenses,
operative Kosten)
RGUEin oder mehrere Dienste, die in einem Abonnement enthalten sind und wiederkeh-
(Revenue Generating Unit,rende Einnahmen generieren. Diese Dienste werden in der Regel im Festnetzgeschäft
umsatzgenerierende Einheit)genutzt und umfassen Fernsehen (einschließlich Streaming-Dienste), Breitband und Sprache. Jeder zusätzliche Dienst, den ein Kunde abonniert, wird als eine RGU gezählt.
ROENettoergebnis / durchschnittliches Eigenkapital
(Return On Equity,
Eigenkapitalrendite)Das durchschnittliche Eigenkapital wird berechnet als die Hälfte der Summe des Eigenkapitals (gesamt) zum Ende des Geschäftsjahrs und des vorangegangenen Geschäftsjahrs.
Wien, am 3. Februar 2023
Der Vorstand der Telekom Austria AG
Thomas Arnoldner ehAlejandro Plater ehSiegfried Mayrhofer eh
Chief Executive OfficerChief Operating OfficerChief Financial Officer
1 Quelle: https://www.imf.org/-/media/Files/Publications/WEO/2023/Update/January/English/text.ashx (2. Februar 2023), Seite 6.
2 Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2022/10/11/world-economic-outlook-october-2022 (2. Februar 2023),
Seite 42. Prognosedaten auf Länderebene vom Oktober 2022.
3 Quelle für Einwohner sowie BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org (2. Februar 2023), jüngste verfügbare Daten für das Jahr: 2021, Werte gerundet
4 Der Begriff Terminierungsentgelt bezeichnet den Betrag, den ein Telekommunikationsanbieter bei der Netzzusammenschaltung für die Terminierung (Anrufzustellung, Gesprächsabschluss) eines Telefonanrufs in ein fremdes Netz oder für die Entgegennahme eines solchen Anrufs aus einem fremden Netz zahlen muss.
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Jahresfinanzbericht 2022
Inhaltsverzeichnis
A1 Group
Konzernabschluss
2
Konzernlagebericht
62
Erklärung des Vorstands
91
Bestätigungsvermerk
92
Einzelabschluss Telekom Austria AG
Jahresabschluss
100
Lagebericht
118
Erklärung des Vorstands
129
Bestätigungsvermerk
130
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
Erklärung des Vorstands
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Konzerns ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 3. Februar 2023
Der Vorstand der Telekom Austria
Thomas Arnoldner ehAlejandro Plater ehSiegfried Mayrhofer eh
Chief Executive OfficerChief Operating OfficerChief Financial Officer
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
Erklärung des Vorstands
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Unternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 3. Februar 2023
Der Vorstand der Telekom Austria AG
Thomas Arnoldner ehAlejandro Plater eh Siegfried Mayrhofer eh
Chief Executive OfficerChief Operating OfficerChief Financial Officer
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum
31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Repor-ting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
  • 1. Werthaltigkeit der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte einschließlich der
    Firmenwerte
  • 2. Umsatzerlöse und damit zusammenhängende IT-Systeme
  • 1. Werthaltigkeit der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte einschließlich der
    Firmenwerte
Beschreibung
Die A1 Group zeigt in ihrem Konzernabschluss per 31. Dezember 2022 wesentliche Buchwerte für Firmenwerte (mEUR 1.299,8), immaterielle Vermögenswerte (mEUR 1.608,0), Nutzungsrechte (mEUR 677,9) und Sachanlagen (mEUR 3.054,1).
IFRS erfordert es, dass ein Unternehmen jährlich Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer auf Wertminderungen überprüft. Für immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer sowie Sachanlagen ist es erforderlich, an jedem Bilanzstichtag einzuschätzen, ob irgendein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, hat das Unternehmen den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes zu schätzen.
Die entsprechenden Angaben der A1 Group über immaterielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte und Sachanlagen sowie die damit verbundenen Überprüfungen auf Wertminderungen sind in den Anhangsangaben 4 (Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen), 15 (Sachanlagen), 16 (Immaterielle Vermögenswerte), 17 (Firmenwert) und 30 (Leasingverhältnisse) im Konzernabschluss enthalten.
Wir sahen die Überprüfung auf Wertminderungen der Sachanlagen sowie der immateriellen
Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die entsprechenden Buchwerte wesentlich sind, die Überprüfung auf Wertminderungen komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Überprüfungen auf Wertminderungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden. Hier ist insbesondere auf die Veränderungen im Jahr 2022 aufgrund der Ukraine-Krise hinzuweisen, die entsprechende Auswirkungen auf die Werthaltigkeitstests haben können. Auswirkungen können sich dabei insbesondere für die belarussische Tochtergesellschaft ergeben, die in einem für die A1 Group wichtigen Markt tätig ist.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:
 
Wir haben die Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen des Prozesses zur Überprüfung auf Wertminderungen beurteilt.
 
Weiters haben wir die Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) sowie der den jeweiligen ZGE zugeordneten Vermögenswerten überprüft.
 
Wir haben die prognostizierten Umsätze und EBITDA-Margen sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital für alle ZGE mit den dem Prüfungsausschuss vorgelegten Plänen abgestimmt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünftige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft. Wir haben in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf aktuelle Entwicklungen als Folge der Ukraine-Krise Bedacht genommen. EY Bewertungsspezialisten haben uns bei der Durchführung der Prüfungshandlungen unterstützt.
 
Darüber hinaus haben wir etwaige Risiken im Zusammenhang mit der politischen Entwicklung in Belarus bzw. deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell analysiert und mit dem Vorstand, dem lokalen Management sowie dem Teilbereichsprüfer vertieft und kritisch erörtert, um die Angemessenheit der Annahmen im Bewertungsmodell für die ZGE Weißrussland zu evaluieren.
 
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Überprüfung auf Wertminderungen und den damit verbundenen Annahmen beurteilt.
  • 2. Umsatzerlöse und damit zusammenhängende IT-Systeme
Beschreibung
Die Umsatzerlöse der A1 Group im Jahr 2022 resultieren aus unterschiedlichen Umsatzströmen und damit verbundenen IT-Systemen, die mehrere Millionen Transaktionen pro Tag verarbeiten.
 
Die entsprechenden Angaben der A1 Group über Umsatzerlöse sind in der Anhangsangabe 5 (Umsatzerlöse) im Konzernabschluss enthalten.
 
Umsatzerlöse und die damit zusammenhängenden IT-Systeme waren besonders wichtig für unsere Prüfung, da ein industrie-inhärentes Risiko bezüglich der korrekten Erfassung der Umsatzerlöse aufgrund der Komplexität der mit den Umsatzerlösen verbundenen IT-Systemen und den zu verarbeitenden Datenmengen sowie der Einflüsse von sich ändernden Preismodellen (Tarifmodelle, Verkaufsförderungen, Nachlässe etc.) auf die Umsatzrealisierung besteht.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:
 
Wir haben die Bilanzierungsrichtlinien für die Umsatzrealisierung und den Einfluss neuer
Geschäftsmodelle beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir insbesondere die bilanzielle
Erfassung von Mehrkomponentenverträgen (Identifizierung und Aufteilung der Kundenverträge in separat zu betrachtende Bilanzierungseinheiten, Identifikation der separaten Leistungsverpflichtungen, Bestimmung sowie Aufteilung des Transaktionspreises) in Übereinstimmung mit IFRS 15 evaluiert. Darüber hinaus haben wir die Auswirkungen von Kundenbindungsprogrammen auf die Erlösrealisierung beurteilt.
 
Weiters haben wir die Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen in den Umsatzprozessen beurteilt und dabei auch die umsatzrelevanten IT-Systeme (Rating-, Billing- und sonstige Support-Systeme) und generellen IT-Kontrollen unter der Einbindung von EY IT-Spezialisten miteinbezogen.
 
Wir haben aussagebezogene Prüfungshandlungen im Bereich der Umsatzerlöse vorgenommen, um die Ergebnisse der Beurteilungen von Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen in den Umsatzprozessen samt zugehöriger IT-Systeme zu bestätigen.
 
Schließlich haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zu Umsatzerlösen beurteilt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen beinhalten alle Informationen im kombinierten Jahresbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und den konsolidierten Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des kombinierten Jahresberichts werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende
Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln
oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:
  • • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH)
Severin Eisl.
Wien, am 3. Februar 2023
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. (FH) Severin Eisl eh
ppa Mag. Marion Raninger eh
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
JAHRESABSCHLUSS
Telekom Austria AG
Jahresabschluss 2022
Einzelabschluss nach österreichischem UGB

Inhaltsverzeichnis
Bilanz zum 31. Dezember 2022
Beilage I/1: Aktiva
 
 
31.12.2022
31.12.2021
 
 
EUR
TEUR
A.
Anlagevermögen
 
 
I.
Finanzanlagen
 
 
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
8.070.490.987,29
8.415.291
2.
Beteiligungen
543.341,86
543
3.
Sonstige Ausleihungen
337.842,77
330
 
 
8.071.372.171,92
8.416.164
B.
Umlaufvermögen
 
 
I.
Vorräte
 
 
1.
Noch nicht abrechenbare Leistungen
1.155.631,81
1.529
II.
Forderungen
 
 
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
12.795,37
42
 
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
0
2.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
868.098.666,83
1.063.547
 
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
0
3.
Sonstige Forderungen
327.938,34
138
 
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
0
 
 
868.439.400,54
1.063.727
III.
Guthaben bei Kreditinstituten
1.140,70
1
 
 
869.596.173,05
1.065.257
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
2.092.597,27
3.353
D.
Aktive latente Steuern
1.213.637,60
1.648
 
 
8.944.274.579,84
9.486.422

Beilage I/2: Passiva
 
 
31.12.2022
31.12.2021
 
 
EUR
TEUR
A.
Eigenkapital
 
 
I.
Ausgegebenes, übernommenes und einbezahltes Grundkapital
 
 
 
Grundkapital
1.449.274.500,00
1.449.275
 
abz. Nennbetrag eigener Anteile
– 905.461,78
– 905
 
 
1.448.369.038,22
1.448.369
II.
Kapitalrücklagen
 
 
1.
gebundene
1.582.004.573,67
1.582.005
2.
Rücklage für eigene Anteile (gebundene)
905.461,78
905
 
 
1.582.910.035,45
1.582.910
III.
Gewinnrücklagen
 
 
1.
Andere Rücklagen (freie Rücklagen)
3.070.812.356,14
3.321.955
 
 
 
 
IV.
Bilanzgewinn
634.585.000,00
455.030
 
davon Gewinnvortrag:
269.086.244,52
222.803
 
 
6.736.676.429,81
6.808.264
B.
Rückstellungen
 
 
1.
Rückstellungen für Abfertigungen
6.616.485,47
6.830
2.
Steuerrückstellungen
68.459.710,03
21.405
3.
Sonstige Rückstellungen
11.083.218,74
10.062
 
 
86.159.414,24
38.297
C.
Verbindlichkeiten
 
 
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
300.249.100,00
800.000
 
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr:
249.100,00
800.000
 
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
300.000.000,00
0
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3.460.655,55
4.040
 
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr:
3.460.655,55
4.040
 
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
0
3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
1.815.938.462,76
1.833.959
 
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr:
1.065.938.462,76
783.959
 
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
750.000.000,00
1.050.000
4.
Sonstige Verbindlichkeiten
1.790.517,48
1.863
 
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr:
1.790.517,48
1.863
 
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
0
 
davon aus Steuern:
0,00
0
 
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
723.345,84
674
 
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr:
723.345,84
674
 
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
0,00
0
Verbindlichkeiten
 
2.121.438.735,79
2.639.862
 
davon mit Restlaufzeit < 1 Jahr:
1.071.438.735,79
1.589.862
 
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr:
1.050.000.000,00
1.050.000
 
 
8.944.274.579,84
9.486.422
Beilage II: Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022
 
 
2022
2021
 
 
 
EUR
EUR
TEUR
TEUR
 
1.
Umsatzerlöse
 
36.752.350,17
 
35.300
 
2.
Sonstige betriebliche Erträge
 
 
 
 
 
a)
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
46.500,00
 
542
 
 
b)
sonstige
493.771,47
540.271,47
690
1.232
 
3.
Personalaufwand
 
 
 
 
 
a)
Gehälter
– 39.024.701,25
 
– 36.422
 
 
b)
Soziale Aufwendungen
– 8.724.994,79
 
– 8.591
 
 
 
davon Aufwendungen für Altersversorgung:
– 1.068.929,02
 
– 1.035
 
 
aa)
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
 
 
 
 
 
 
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen:
107.396,13
 
– 199
 
 
bb)
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
 
 
 
 
 
 
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge:
– 7.627.372,74
 
– 7.278
 
 
 
 
 
– 47.749.696,04
 
– 45.013
 
4.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
 
– 33.737.381,51
 
– 32.895
 
 
davon aus Steuern:
– 37.811,09
 
 
– 32
 
5.
Zwischensumme aus Z 1 bis 4 (Betriebsergebnis)
 
– 44.194.455,91
 
– 41.376
 
6.
Erträge aus Beteiligungen
 
470.548.577,05
 
689.252
 
 
davon aus verbundenen Unternehmen:
 
470.151.257,05
 
688.785
 
7.
Sonstige Zinsen
 
3.206.527,78
 
0
*
 
davon aus verbundenen Unternehmen:
 
0,00
 
0
 
8.
Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen
 
0,00
 
521.500
 
9.
Aufwendungen aus Finanzanlagen
 
– 309.800.000,00
 
0
 
 
davon: a) Abschreibungen:
 
– 309.800.000,00
 
0
 
 
davon: b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen:
 
– 309.800.000,00
 
0
 
10.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
 
– 40.389.102,86
 
– 59.990
 
 
davon aus verbundenen Unternehmen:
 
– 40.139.859,72
 
– 59.885
 
11.
Zwischensumme aus Z 6 bis 10 (Finanzergebnis)
 
123.566.001,97
 
1.150.761
 
12.
Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 5 und Z 11)
 
79.371.546,06
 
1.109.385
 
13.
Steuern vom Einkommen
 
34.984.688,34
 
73.767
 
 
davon latente Steuern:
 
– 434.356,02
 
– 283
 
 
davon Weiterbelastungen an Gruppenmitglieder:
 
122.789.530,16
 
114.278
 
14.
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
 
114.356.234,40
 
1.183.152
 
15.
Auflösung von Gewinnrücklagen
 
251.142.521,08
 
0
 
16.
Zuweisung zu Gewinnrücklagen
 
0,00
 
– 950.925
 
17.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
 
269.086.244,52
 
222.803
 
18.
Bilanzgewinn
 
634.585.000,00
 
455.030
 
*Kleinbetrag

Beilage III: Anhang für das Geschäftsjahr 2022
1 Informationen zur Gesellschaft
Die Telekom Austria Aktiengesellschaft („Telekom Austria AG“) mit Sitz in Österreich, Lassallestraße 9, 1020 Wien, ist eine eingetragene Aktiengesellschaft im Sinne des österreichischen Aktiengesetzes („AktG“). Bei der Telekom Austria AG handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a des österreichischen Unternehmensgesetzbuches („UGB“). Sie gilt daher als große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB und ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinn des § 244 UGB. Der Konzernabschluss der Telekom Austria AG wird beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien hinterlegt.
Die Telekom Austria AG steht mit der América Móvil, S.A.B. de C.V., Mexico City („América Móvil“), und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis und wird seit 1. Juli 2014 in deren Konzernabschluss einbezogen. Dies ist der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Die América Móvil Group notiert an der Mexican Stock Exchange und an der New York Stock Exchange. Die Offenlegung des Konzernabschlusses der América Móvil erfolgt bei der SEC (U.S. Securities and Exchange Commission) in Washington, D.C.
Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr zu fremdüblichen Konditionen bezogen bzw. erbracht.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Allgemeine Grundsätze
Der Abschluss wurde nach den Vorschriften des österreichischen UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Abschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste wurden berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die zahlenmäßige Darstellung im Anhang erfolgt in Tausend Euro (TEUR). Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
2.2 Anlagevermögen
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Ausleihungen zum Nennwert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert und die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.
Die Ermittlung der beizulegenden Werte erfolgt anhand eines Discounted Cash-Flow Verfahrens. Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz. Die verwendeten Diskontierungssätze vor Steuern betragen zwischen 6,4% und 35,2% (Vorjahr: 4,0% und 13,5% ), wobei diese für jede Bewertungseinheit aus Marktdaten unter Berücksichtigung der mit der Bewertungseinheit verbundenen Risiken abgeleitet werden. Die verwendeten Wachstumsraten für die ewige Rente betragen zwischen 1,5% und 5,7% (Vorjahr: 1,2% und 7,2% ), wobei diese unter Berücksichtigung der allgemeinen Wachstumsrate sowie des unternehmensspezifischen Umsatzwachstums der Vergangenheit bzw. der Detailplanung geschätzt werden. Die Einschätzung der Zahlungsströme wurde auf Basis der Geschäftspläne, die für einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren erstellt wurden, vorgenommen.
2.3 Umlaufvermögen
Forderungen werden zum Nennwert bewertet, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Zeitwert angesetzt wird. Zur Berücksichtigung von Ausfallsrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Forderungen in Fremdwährungen werden zum EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Entstehungstages oder zum niedrigeren EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Bilanzstichtages bewertet.
Noch nicht abrechenbare Leistungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
2.4 Rückstellungen
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden für die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche der Vorstandsmitglieder sowie für Dienstnehmer, deren Beginn des Dienstverhältnisses in der Telekom Austria AG vor dem 1. Jänner 2003 liegt, gebildet. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Tafelwerk AVÖ 2018 P Angestellte – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler) und unter Zugrundelegung folgender Parameter:
 
2022
2021
Abzinsungsfaktor
3,75%
1,00%
Gehaltssteigerungen - Angestellte
3,40%
3,00%
Fluktuationsrate
0,50%
0,50%
Duration in Jahren
8,01
9,38
Der Abzinsungssatz wird auf Basis der Rendite erstrangiger festverzinslicher Unternehmensanleihen bestimmt. Als Pensionsantrittsalter wird das Pensionsalter gemäß Budgetbegleitgesetz 2011 verwendet. Dieses beträgt für Frauen und für Männer 62 Jahre unter Beachtung der Übergangsbestimmungen. Im Rahmen der Ermittlung der Abfertigungsrückstellung erfolgt die Verteilung des Dienstzeitaufwandes für die Leistungsart Pensionierung über den Zeitraum vom Eintritt in das Unternehmen bis zum früheren Zeitpunkt aus dem kalkulatorischen Pensionsalter und dem 25. Dienstjahr.
In den vergangenen Jahren wurde für die Berechnung der Personalrückstellungen eine vergangenheitsbezogene Gehaltssteigerung zugrunde gelegt. Aufgrund der derzeitigen Situation, insbesondere die Inflation betreffend, ist die Berechnungslogik anzupassen. Dabei wird die voraussichtliche Inflationsprognose bei den Gehaltssteigerungen einbezogen, sowie die Restlaufzeit je Rückstellung berücksichtigt.
Im aktuellen Geschäftsjahr sind wie im Vorjahr keine langfristigen Rückstellungen für Steuern enthalten.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehende Verbindlichkeiten. Mit Ausnahme des LTI Programmes (siehe Absatz 5.2.) sind wie im Vorjahr keine langfristigen Rückstellungen enthalten.
Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Berechnung erfolgt wie bei den Rückstellungen für Abfertigungen, jedoch unter Zugrundelegung der folgenden Parameter:
 
2022
2021
Abzinsungsfaktor
3,75%
0,25%
Gehaltssteigerungen - Angestellte
4,60%
3,00%
Gehaltssteigerungen - Beamte
5,30%
4,00%
Duration in Jahren
5,95
7,26
2.5 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Entstehungstages oder zum höheren EUR-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Bilanzstichtages bewertet.
2.6 Auswirkungen von COVID-19 und dem Ukrainekonflikt
Im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Ukrainekonflikts erhöhten sich die Länderrisikoprämie und sonstige Bewertungsparameter der Beteiligungen. Daher war insbesondere die Beteiligung an der mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH abzuwerten, während der anhaltenden Coronavirus Pandemie (COVID-19) und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zu keinen wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Vermögens- und Ertragslage geführt haben.
3 Erläuterungen der Bilanz
3.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage 1) ersichtlich.
Die Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist im Beteiligungsspiegel (Anlage 2) ersichtlich.
Die Telekom Austria AG hat mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Telekom Finanzmanagement GmbH einen Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag abgeschlossen, der mit 1. Jänner 2018 in Kraft trat. Er kann von jedem der Vertragsteile unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Geschäftsjahres schriftlich gekündigt werden.
Die Ausleihungen an Mitarbeiter betragen zum Stichtag TEUR 338 (Vorjahr: TEUR 330). Die Zinskomponente hierfür wurde in den Personalaufwand gebucht. Die Ausleihungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 34).
3.2 Forderungen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
7.578
4.771
Finanzanlagen
860.514
1.058.776
Sonstige Vermögenswerte
7
0
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
868.099
1.063.547
In den sonstigen Forderungen sind wie im Vorjahr keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
3.3 Noch nicht abrechenbare Leistungen
Aufgrund eines internen gruppenweiten Projektes werden noch nicht abrechenbare Leistungen in der Höhe von TEUR 1.156 (Vorjahr: TEUR 1.529) ausgewiesen.
3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bestehen im Wesentlichen aus Abgrenzungen für Disagios aus konzernintern gewährten Darlehen aus den Anleihebegebungen der Telekom Finanzmanagement GmbH (TFG).
3.5 Aktive latente Steuern
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Veränderung
Aktive latente Steuern
1.214
1.648
– 434
Gemäß § 198 Abs 9 UGB besteht für große Kapitalgesellschaften eine Aktivierungspflicht für aktive latente Steuern aus Differenzen zwischen steuer- und unternehmensrechtlichen Wertansätzen. Die wesentlichsten Differenzen für die Bildung aktiver latenter Steuern stammen aus Geldbeschaffungskosten und personalbezogenen Rückstellungen. Vom Aktivierungswahlrecht für Verlustvorträge wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der latenten Steuern zum 31. Dezember 2022 erfolgt mit dem im Körperschaftsteuergesetz vorgesehenen zukünftigen Steuersatz ab dem Jahr 2024 mit 23%, die erwarteten Umkehreffekte im Jahr 2023 (24% Körperschaftssteuersatz) sind für den Jahresabschluss per 31. Dezember unwesentlich. Zum 31. Dezember 2021 erfolgte die Bewertung mit dem gültigen Steuersatz von 25%.
Da zwischen der Telekom Austria AG und der Telekom Finanzmanagement GmbH ein Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag besteht, unterbleibt die Verrechnung einer Steuerumlage im Verhältnis zu dieser Gesellschaft. Gemäß AFRAC Fachgutachten 30 erfolgt ein eventueller Aktivansatz für latente Steuern der TFG beim Organträger (Obergesellschaft des Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag) Telekom Austria AG. Zum Bilanzstichtag waren keine aktiven latenten Steuern für TFG zu bilden.
3.6 Grundkapital
Das Grundkapital der Telekom Austria AG beträgt TEUR 1.449.275 und ist in 664.500.000 Inhaberaktien (Stückaktien) geteilt. Die Aktien haben keinen Nennwert. Die ÖBAG hält 28,42 %, América Móvil hält 51 %, 20,52 % der Aktien befinden sich im Streubesitz, die restlichen 0,06 % werden als eigene Anteile gehalten. Die eigenen Anteile betragen TEUR 905 des Grundkapitals, entsprechen 415.159 Stückaktien und wurden im September 2007 erworben.
Mit Hauptversammlungsbeschluss der Telekom Austria AG vom 29. Mai 2013 wurde der Vorstand dazu ermächtigt, eigene Aktien
(a) für die Bedienung der Verbindlichkeiten aus den in Punkt 4.2 beschriebenen Mitarbeiterbeteiligungsplänen und/oder zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes / der Geschäftsführung der Telekom Austria AG und mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden oder
(b) für Unternehmenserwerbe zu verwenden oder
(c) jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
3.7 Gewinnausschüttung
Der unternehmensrechtliche Bilanzgewinn der Telekom Austria AG unterliegt keinen Ausschüttungsbeschränkungen, da keine Sachverhalte der in § 235 UGB geregelten Beschränkungen bestehen. Der Vorstand plant, der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von 0,32 Euro (Vorjahr: 0,28 Euro) je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten.
3.8 Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Personal
8.674
7.566
Long Term Incentive Program (LTI)
1.915
2.314
Sonstige
495
182
Sonstigen Rückstellungen
11.083
10.062
3.9 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten zum 31. Dezember 2022 einen langfristigen Bankkredit mit einer Laufzeit bis 2024 (Vorjahr: drei kurzfristige Bankkredite). Der variable Zinssatz des Bankkredits beträgt 2,49% und ist an den Monats-Euribor mit einem fixen Aufschlag von 0,80% gekoppelt.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in den sonstigen Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als 5 Jahren enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2.560
1.745
Finanzverbindlichkeiten
1.812.316
1.831.582
Sonstige Verbindlichkeiten
1.062
632
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
1.815.938
1.833.959
In den Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 750.000) mit einer Fälligkeit von mehr als 5 Jahren enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
3.10 Haftungsverhältnisse
Garantien im Rahmen von begebenen Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Telekom Austria AG hat im Zusammenhang mit folgenden von der TFG begebenen Anleihen eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie abgegeben:
 
 
2022
2021
Zinssatz
Fälligkeit
Nennwert in TEUR
4,000%
2022
0
750.000
3,500%
2023
300.000
300.000
1,500%
2026
750.000
750.000
Garantien im Rahmen von Anleihebegebungen
 
1.050.000
1.800.000
Weiters haftet die Telekom Austria AG für folgende in der Bilanz der TFG ausgewiesene Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:
in TEUR zum 31. Dezember
2022
2021
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
520.613
-
Zum 31. Dezember 2022 stammen von diesen Verbindlichkeiten 488.000 TEUR aus der Ziehung einer kommittierten Kreditlinien in Höhe von
TEUR 500.000 mit einer Laufzeit bis März 2025, für welche die Telekom Austria AG eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie abgegeben hat.
Garantien für weitere Finanzierungsquellen
Die Telekom Austria AG hat im Zusammenhang mit den in der Folge genannten weiteren kommittierten Kreditlinien und dem Euro Commercial Paper Programm eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie abgegeben:
  • § Syndizierte, kommittierte Kreditlinie mit einem Gesamtvolumen von TEUR 1.000.000 (Vorjahr: TEUR 1.000.000) und einer Laufzeit bis Juli 2026 (2021: Juli 2026) für die TFG
  • § Kommittierte Kreditlinie mit einem Gesamtvolumen von TEUR 15.000 (Vorjahr: TEUR 15.000) und einer Laufzeit bis längstens September 2023 (2021: September 2022) für die paybox Bank AG
  • § Kommittierte Kreditlinie mit einem Gesamtvolumen von TEUR 200.000 (Vorjahr: TEUR 0) und einer Laufzeit bis Oktober 2024 für die TFG
  • § Euro Commercial Paper Programm mit einem maximalen Volumen in Höhe von TEUR 1.000.000 (Vorjahr: TEUR 1.000.000) für die TFG
Zum 31. Dezember 2022 und 2021 waren diese Kreditlinien nicht ausgenutzt bzw. keine Commercial Papers begeben.
Sonstige Garantien
Sämtliche sonstige Garantien in der Höhe von TEUR 71.319 (Vorjahr: TEUR 74.819) wurden, ebenso wie im Vorjahr, für verbundenen Unternehmen abgegeben. Mit der Garantie vom 10. November 2008 garantiert die Telekom Austria AG der Telekom Austria Personalmanagement GmbH, dass die A1 Telekom Austria AG ihren aus dem Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag resultierenden Verpflichtungen nachkommt. Weiters garantiert die Telekom Austria AG im Falle des Nichtnachkommens der Verpflichtungen durch die A1 Telekom Austria AG, die Telekom Austria Personalmanagement GmbH in die Lage zu versetzen als wäre die A1 Telekom Austria AG ihren Verpflichtungen nachgekommen.
4 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung
4.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 36.752 (Vorjahr: TEUR 35.300) betreffen überwiegend Leistungen, wie beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Koordination der Produktentwicklung sowie der technischen Infrastruktur, Rechts- und Steuerberatung sowie Beteiligungscontrolling, Leistungen im Zusammenhang mit dem Personalamt und Beamtendienstrecht, Gehalts- und Kollektivvertragsverhandlungen, welche auf Basis von Intercompany Agreements von der Telekom Austria AG an die A1 Telekom Austria AG, die A1 Digital International GmbH, die Telekom Austria Personalmanagement GmbH, die A1 Bulgaria EAD, die A1 Slovenija d.d., die A1 Srbija d.o.o , die A1 Makedonija DOOEL, die A1 Hrvatska d.o.o. und an die Unitary enterprise A1 verrechnet werden.
4.2 Personalaufwand und Arbeitnehmer:innen
in TEUR
2022
2021
Gehälter
39.025
36.422
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
7.627
7.278
Aufwendungen für Abfertigungen
– 582
– 233
Aufwendungen Pensionskassen
1.069
1.035
Sonstige Sozialaufwendungen
136
80
Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
474
431
Personalaufwand
47.750
45.013
In der Summe der Gehälter ist ein Aufwand von TEUR 6 (Vorjahr: Ertrag TEUR 1) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen enthalten.
Veränderungen der Rückstellungen sind in der GuV in folgenden Posten ausgewiesen
  • § Sonstige personalbezogene Rückstellungen im Posten Gehälter
  • § Abfertigungsrückstellung im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
  • § Pensionsrückstellung im Posten Soziale Aufwendungen
  • § Lohnnebenkosten für sonstige personalbezogene Rückstellungen im Posten Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
Die durchschnittliche Zahl von Angestellten in Vollzeitkräften betrug 310 (Vorjahr: 307). Die durchschnittliche Zahl von Beamten in Vollzeitkräften betrug 5 (Vorjahr: 6).
4.3 Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Die Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen verteilen sich wie folgt:
in TEUR
2022
2021
Vorstände
450
399
leitende Angestellte
– 8
40
andere Arbeitnehmer
519
795
Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen
962
1.234
4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR
2022
2021
Sonstige betriebliche Steuern
38
32
Werkleistungen
6.963
5.165
Konzernleistungen
115
110
Rechts- und Beratungsaufwand
2.774
3.592
Übrige Aufwendungen
23.848
23.996
Sonstige betriebliche Aufwendungen
33.737
32.895
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Werkleistungen, Konzernleistungen und übrige Aufwendungen für Leistungen der A1 Telekom Austria AG in Höhe von TEUR 13.600 (Vorjahr: TEUR 15.632) enthalten.
Die Befreiung der Angaben zu Aufwendungen für den Abschlussprüfer, welche im Rechts- und Beratungsaufwand ausgewiesen sind, wird gemäß § 238 (1) Z 18 letzter Satz UGB in Anspruch genommen.
4.5 Erträge aus Beteiligungen
In den Erträgen aus Beteiligungen sind Dividendenerträge der folgenden Gesellschaften enthalten (der Beitrag der TFG resultiert aus dem Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag):
in TEUR
2022
2021
A1 Telekom Austria
304.000
665.000
Mobilkom BV
15.000
15.000
mk Belarus BV
133.900
0
TFG
17.251
8.785
Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen
470.151
688.785
Betreffend Name und Sitz der Gesellschaft siehe „Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen „ (Anlage 2).
Die Erträge aus sonstigen Beteiligungen enthalten Dividendenerträge der CEESEG Aktiengesellschaft (“CEESEG AG”) in der Höhe von TEUR 397 (Vorjahr: TEUR 467).
4.6 Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen
Auf Basis aktueller Unternehmensbewertungen waren folgende Zuschreibungen gemäß § 208 Abs 1 UGB erforderlich:
in TEUR
2022
2021
Kroatien BV
0
251.400
mk Belarus BV
0
269.800
mk Mazedonien BV
0
300
Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen
0
521.500
Betreffend Name und Sitz der Gesellschaft siehe „Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen „ (Anlage 2).
4.7 Aufwendungen aus Finanzanlagen
Auf Basis aktueller Unternehmensbewertungen waren folgende Abschreibungen gemäß § 208 Abs 1 UGB erforderlich:
in TEUR
2022
2021
mk Belarus BV
309.800
0
Aufwendungen aus Finanzanlagen
309.800
0
Betreffend Name und Sitz der Gesellschaft siehe „Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen „ (Anlage 2).
4.8 Steuern vom Einkommen
Die Steuern vom Einkommen setzen sich wie folgt zusammen (Steuerertrag: positives Vorzeichen; Steueraufwand: negatives Vorzeichen):
in TEUR
2022
2021
Körperschaftsteuer (sonstige) laufend
– 87.307
– 40.270
Körperschaftsteuer (Gruppe) laufend
122.790
114.278
Körperschaftsteuer (sonstige) Vorperioden
– 50
41
Körperschaftsteuer Gruppe
35.432
74.049
Veränderung aktiver latenter Steuern
– 434
– 283
Abzugssteuer
– 13
0
Steuern vom Einkommen
34.985
73.766
„Körperschaftsteuer (Gruppe) laufend“ beinhaltet die positive Steuerumlage
Die Telekom Austria AG ist Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe iSd § 9 Körperschaftsteuergesetz und hat einen Gruppen- und Steuerumlagevertrag mit folgenden Gruppenmitgliedern abgeschlossen: A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Telekom Austria Personalmanagement GmbH, Telekom Finanzmanagement GmbH, wedify GmbH, World-Direct eBusiness solutions Gesellschaft m.b.H., paybox Bank AG, mk Logistik GmbH, paybox Service GmbH und A1 Open Fiber GmbH (Gründung im Mai 2022). A1now TV GmbH ist mit Februar 2022 in Liquidation getreten und damit aus der Unternehmensgruppe ausgeschieden.
Ab 1. Jänner 2017 haben die Gruppenmitglieder an den Gruppenträger für von ihnen an den Gruppenträger übertragene Gewinne einen linearen Steuersatz von 23%, unabhängig von der tatsächlich vom Gruppenträger entrichteten Steuer, zu bezahlen.
Gruppenmitglieder, die einen steuerlichen Verlust an die Gruppenträgerin weitergeben, erhalten keine Abgeltung, können diesen steuerlichen Verlust jedoch als gruppeninternen Verlust vortragen und mit zukünftigen steuerlichen Gewinnen gruppenintern zur Gänze verrechnen. Somit entfällt in Höhe der gruppeninternen Verlustvorträge eine Umlagepflicht. Ein zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Gruppenmitglieds nicht verrechneter gruppeninterner Verlustvortrag wird im Zuge der Vertragsbeendigung im gesellschaftsrechtlich erforderlichen Umfang abgegolten.
Ab 1. Jänner 2023 tritt ein grundlegend überarbeiteter neuer Gruppen- und Steuerumlagevertrag in Kraft. Ab 2023 sind dem Gruppenträger positive Steuerumlagen in der Höhe des gesetzlichen Körperschaftsteuersatzes abzüglich eines halben Prozentpunktes zu leisten bzw. erhält das Gruppenmitglied negative Steuerumlagen in der Höhe des gesetzlichen Körperschaftssatzes abzüglich eines halben Prozentpunktes. Alte gruppeninterne Wartetastenverluste aus den Jahren vor 2023 sind weiterhin verwertbar.
Die gruppeninternen Verlustvorträge, für die keine Vorsorgen gebildet wurden, betragen TEUR 13.418 (Vorjahr: TEUR 51.234). Für jene Gesellschaften, mit denen ein aufrechter Gewinn- und Verlustausschließungsvertrag mit einem Gruppenmitglied besteht, wurde keine Vorsorge für gruppeninterne Verlustvorträge gebildet.
Im Berichtsjahr wurden auf Ebene des Gruppenträgers mangels Bestehens keine Verlustvorträge verwendet (Vorjahr: TEUR 392.417).
5 Sonstige Angaben
5.1 Bezüge der Organe der Gesellschaft
Die Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind in folgender Tabelle dargestellt:
in TEUR
2022
2021
Grundgehalt (inkl. Sachbezüge)
1.680
1.682
Variable Jahresvergütung (Short Term Incentive - "STI")
2.428
2.131
Mehrjährige aktienbasierte Vergütung aus dem Long Term Incentive Program*
1.334
444
Bezüge Vorstand
5.442
4.256
 
 
 
Aufsichtsratsvergütungen
365
376
*Die Vergütung bezieht sich 2022 auf die Auszahlung der Tranche LTI 2019 (2021: auf LTI 2018). Details zu den Auszahlungen der einzelnen LTI Tranchen sind unter Punkt 5.2 enthalten.
5.2 Long-Term Incentive (LTI) Program
Die A1 Telekom Austria Group hat 2010 ein Long Term Incentive Program (LTI) eingeführt. Die Teilnehmer des Programms sind die Mitglieder des Vorstandes der Telekom Austria AG. Diese müssen ein Eigeninvestment in Telekom-Austria-Aktien, abhängig von ihrem jährlichen Fixgehalt (brutto), bis zum Ende der Behaltefrist (mindestens drei Jahre) hinterlegen. Die Berechnung der entsprechend gewährten Anzahl der fiktiven Bonusaktien erfolgt für jede Tranche separat mit dem Durchschnittskurs der Telekom-Austria-Aktie über einen definierten Zeitraum. Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden je drei Jahre festgelegt. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt. Am Anspruchstag (frühestens drei Jahre nach der Gewährung) werden bei voller Zielerreichung fiktive Bonusaktien im doppelten Ausmaß des Eigeninvestments an die Teilnehmer zugeteilt, die Abgeltung erfolgt in bar. Das Recht ist nicht übertragbar. Werden die Ziele zu mehr als 100% erfüllt, werden proportional entsprechend mehr fiktive Bonusaktien zugeteilt. Wenn die Zielerreichung 175% übersteigt, ist die Zuteilung der fiktiven Bonusaktien auf 350% des Eigeninvestments limitiert. Im Falle einer wesentlichen Zielverfehlung werden keine Aktien zugeteilt.
Für die 13. Tranche (LTI 2022) wurde der Operating Return on Invested Capital („Operating ROIC“, gewichtet mit 34%), der Umsatzmarktanteil der A1 Telekom Austria Group (gewichtet mit 33%) und zwei Environment, Social & Corporate Governance Ziele („ESG“, Steigerung der Energieeffizienz bis 2024, gewichtet mit 20%, und Steigerung der Trainingstunden pro Mitarbeiter, gewichtet mit 13%) als Schlüsselindikatoren bestimmt. Für die zwölfte Tranche (LTI 2021) und elfte Tranche (LTI 2020) wurde der Operating Return on Invested Capital („Operating ROIC“, gewichtet mit 34%), der Umsatzmarktanteil der A1 Telekom Austria Group (gewichtet mit 33%) und nachhaltige Finanzierung (langfristige Finanzierung in den Jahren 2021-2023 bzw. 2020–2022 mit „Green Bonds“ oder anderen nachhaltigen Finanzinstrumenten, gewichtet mit 33%) als Schlüsselindikatoren bestimmt.
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr noch nicht ausbezahlten Tranchen zusammen:
 
LTI 2022
LTI 2021
LTI 2020
Zeitpunkt der Gewährung
1. Juni 2022
1. Juni 2021
1. August 2020
Programmbeginn
1. Jänner 2022
1. Jänner 2021
1. Jänner 2020
Ende Erdienungszeitraum
31. Dezember 2024
31. Dezember 2023
31. Dezember 2022
Anspruchstag
1. Juni 2025
1. Juni 2024
1. August 2023
 
 
 
 
Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt
70.342
81.387
75.770
Eigeninvestment zum Bilanzstichtag
70.342
81.387
75.770
Erwartete Zielerreichung
110,00%
118,50%
102,70%
Erwartete Bonusaktien
154.750
192.887
155.630
Maximale Bonusaktien*
246.194
284.855
265.192
Beizulegender Zeitwert des Programms in TEUR
859
1.094
900
* Unter Berücksichtigung der Zuteilung im doppelten Ausmaß des Eigeninvestments.
Die Verteilung der Eigeninvestments zum Bilanzstichtag auf die Vorstandsmitglieder ist in folgender Tabelle dargestellt:
Investment in Stück
LTI 2022
LTI 2021
LTI 2020
Thomas Arnoldner
23.252
26.970
25.046
Alejandro Plater
25.577
29.667
27.551
Siegfried Mayrhofer
21.513
24.750
23.173
Eigeninvestment zum Bilanzstichtag
70.342
81.387
75.770
Für die zehnte Tranche (LTI 2019) und neunte Tranche (LTI 2018) wurde der ROIC und der Umsatzmarktanteil der A1 Telekom Austria Group (gewichtet mit je 50%) als Schlüsselindikatoren bestimmt. Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen und die tatsächliche Zielerreichung der im laufenden und vorigen Geschäftsjahr in bar ausbezahlten Tranchen zusammen:
 
LTI 2019
LTI 2018
Zeitpunkt der Gewährung
1. August 2019
1. September 2018
Programmbeginn
1. Jänner 2019
1. Jänner 2018
Ende Erdienungszeitraum
31. Dezember 2021
31. Dezember 2020
Anspruchstag
1. August 2022
1. September 2021
Eigeninvestment zum Gewährungszeitpunkt
77.618
58.719
Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums
77.618
58.719
Tatsächliche Zielerreichung
112,80%
62,50%
Zugeteilte Bonusaktien je Eigeninvestment
2,26
1,25
Zugeteilte Bonusaktien
175.106
73.399
Durchschnittskurs am Ende des Erdienungszeitraums in Euro
7,62
6,05
Vergütung in TEUR
1.334
444
Die Verteilung der Eigeninvestments auf die Vorstandsmitglieder ist in folgender Tabelle dargestellt:
Investment in Stück
LTI 2019
LTI 2018
Thomas Arnoldner
26.534
17.439
Alejandro Plater
26.534
22.421
Siegfried Mayrhofer
24.550
18.859
Eigeninvestment am Ende des Erdienungszeitraums
77.618
58.719
Für den zukünftig erwarteten Aufwand des LTI-Programms besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Rückstellung, welche auf Basis von beizulegenden Zeitwerten errechnet wurde. Die beizulegenden Zeitwerte werden auf Basis der erwarteten Erreichung der Leistungskriterien und des erwarteten Aktienpreises, der auf einem Binomialbaumverfahren zur Aktienkursmodellierung beruht, ermittelt. Erwartete Dividenden wurden ebenfalls in die Berechnung des Aktienpreises einbezogen. Die Rückstellung wird über den Leistungszeitraum verteilt aufgebaut.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde ein Aufwand für das LTI Programm in Höhe von TEUR 935 (Vorjahr: TEUR 1.422) bzw. ein Ertrag aus der Auflösung von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 246) erfasst.
5.3 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag aufgetreten, die Auswirkungen auf die Bilanz oder die Gewinn- und Verlustrechnung haben.

6 Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats
Vorstand
Thomas ArnoldnerVorstandsvorsitzender
Alejandro PlaterStellvertreter des Vorsitzenden
Siegfried Mayrhofer
Aufsichtsrat
Edith HlawatiAufsichtsratsvorsitzende
Carlos García Moreno ElizondoStellvertreter der Vorsitzenden
Karin Exner-Wöhrer
Peter Hagen
Carlos M. Jarque
Alejandro Cantú Jiménez
Peter F. Kollmann
Oscar Von Hauske Solís
Daniela Lecuona Torras
Werner Lukschbis 31. Dezember 2022
Gottfried Kehrer
Alexander Sollak
Renate Richter
Gerhard Bayer
Christine Catasta
Wien, am 3. Februar 2023
Der Vorstand
Thomas Arnoldner eh
CEO
Alejandro Plater eh
COO
Siegfried Mayrhofer eh
CFO

Anlage 1
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2022
 
Anschaffungskosten
 
 
kumulierte Abschreibungen
 
 
 
in TEUR
Stand am
Zugänge
Abgänge
Um-buchungen
Stand am
Stand am
Zugänge
Abgänge
Stand am
Buchwert am
Buchwert am
 
01.01.22
 
 
 
31.12.22
01.01.22
 
 
31.12.22
31.12.22
31.12.21
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
 
 
 
 
 
 
 
 
A1 Telekom Austria
4.596.606
0
0
0
4.596.606
0
0
0
0
4.596.606
4.596.606
TFG
5.571
0
0
0
5.571
2.766
0
0
2.766
2.805
2.805
Kroatien BV
698.790
0
0
– 153.734
545.056
0
0
0
0
545.056
698.790
Mobilkom BV
449.402
5.000
0
– 89.880
364.522
0
0
0
0
364.522
449.402
mk CEE BV
0
0
0
281.705
281.705
0
0
0
0
281.705
0
mk Belarus BV
974.700
0
0
0
974.700
0
309.800
0
309.800
664.900
974.700
mk Mazedonien BV
260.040
0
0
– 41.606
218.434
0
0
0
0
218.434
260.040
mk Bulgarien BV
1.040.682
0
0
– 124.882
915.800
0
0
0
0
915.800
1.040.682
Tower Holding
135
0
0
0
135
0
0
0
0
135
135
Tower Bulgarien
0
0
0
124.882
124.882
0
0
0
0
124.882
0
Tower Kroatien
0
0
0
153.734
153.734
0
0
0
0
153.734
0
Tower Mazedonien
0
0
0
41.606
41.606
0
0
0
0
41.606
0
Tower Serbien
392.131
0
40.000
– 281.705
70.426
0
0
0
0
70.426
392.131
Tower Slowenien
0
0
0
89.880
89.880
0
0
0
0
89.880
0
 
8.418.057
5.000
40.000
0
8.383.057
2.766
309.800
0
312.566
8.070.491
8.415.291
2. Beteiligungen
 
 
 
 
 
 
 
 
CEESEG AG
543
0
0
0
543
0
0
0
0
543
543
3. Sonstige Ausleihungen
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige Ausleihungen
411
0
0
0
411
81
0
8
73
338
330
Finanzanlagen
8.419.011
5.000
40.000
0
8.384.011
2.847
309.800
8
312.639
8.071.372
8.416.164
Betreffend Name und Sitz der Gesellschaft siehe „Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen“ (Anlage 2).
Anlage 2
Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2022
 
Verwendete
Kapitalanteil
Eigenkapital
Jahresergebnis
Name und Sitz der Gesellschaft
Abkürzung
%
TEUR
TEUR
A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien
A1 Telekom Austria
100,0%
1.179.920
380.892
Telekom Finanzmanagement GmbH, Wien
TFG
100,0%
2.803
17.251
Kroatien Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
Kroatien BV
100,0%
468.134
– 50.104
Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien
Mobilkom BV
100,0%
295.802
6
mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
mk CEE BV
100,0%
518.332
– 66.306
mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien
mk Belarus BV
100,0%
664.950
– 656.447
mobilkom Mazedonien Beteilungsverwaltung GmbH, Wien
mk Mazedonien BV
100,0%
199.362
– 25
mobilkom Bulgarien BeteiligungsverwaltungsgmbH, Wien
mk Bulgarien BV
100,0%
897.002
– 28
A1 Tower Holding GmbH, Wien
Tower Holding
100,0%
130
– 1
A1 Towers Bulgaria Holding GmbH, Wien
Tower Bulgarien
100,0%
122.408
– 6
A1 Towers Croatia Holding GmbH, Wien
Tower Kroatien
100,0%
213.194
– 6
A1 Towers Macedonia Holding GmbH, Wien
Tower Mazedonien
100,0%
37.969
– 6
A1 Towers Serbia Holding GmbH, Wien (2021: mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH)
Tower Serbien
100,0%
147.526
– 25
A1 Towers Slovenia Holding GmbH, Wien
Tower Slowenien
100,0%
80.944
– 6
Im Zuge der Spaltung der A1 Towers Gesellschaften wurde die mobilkom CEE Beteiligungsverwaltung GmbH in A1 Towers Serbia Holding GmbH umbenannt
LAGEBERICHT
Lagebericht
der Telekom Austria Aktiengesellschaft für
den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2022
Geschäftsumfeld
Anfang 2022 überwog in Europa die Erwartung, dass das Schlimmste der COVID-19-Pandemie überstanden war und das Leben zu einer Art Normalität zurückkehren würde. Die Situation in den Lieferketten entspannte sich zunehmend, war aber weiterhin spürbar. Schließlich war die für die Elektronikindustrie wichtige chinesische Wirtschaft weiterhin strikten COVID-Restriktionen unterworfen. Die Verfügbarkeit einzelner Güter war daher noch immer eingeschränkt und die Preise lagen über dem Niveau vor COVID. Im Telekommunikationssektor spiegelten sich die Herausforderungen in der Lieferkette in einer eingeschränkten Verfügbarkeit hochwertiger Handys, Engpässen und langen Lieferzeiten bei bestimmten Geräten für die Ausstattung bei Kund:innen sowie Verzögerungen bei der Lieferung von Netzausrüstung wider. Die Invasion Russlands in der Ukraine im Februar führte zu einer jähen Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds. Der Konflikt führte zu einem scharfen Anstieg der Energiepreise und in weiterer Folge zu deutlich höheren Inflationsraten. Diese wiederum veranlassten die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve (FED) in den USA, die Zinsen markant anzuheben.
Die US-Notenbank erhöhte ihren kurzfristigen Leitzins in sieben aufeinanderfolgenden Schritten von 0,25 % im März 2022 auf eine Spanne von 4,25 % bis 4,5 %. Die Europäische Zentralbank hat die Leitzinsen – den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität – in vier Schritten auf 2,5 %, 2,75 % bzw. 2,0 % erhöht. Die EZB kündigte außerdem an, das Portfolio des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP, Asset Purchase Programme) ab Anfang März 2023 zu reduzieren, da das Eurosystem nicht alle Kapitalzahlungen aus fällig werdenden Wertpapieren reinvestieren wird.
Der Einmarsch in der Ukraine wurde mit mehrfach verschärften Sanktionen durch die Europäische Union, die USA und andere Staaten gegen Russland beantwortet. Auch gegen Belarus wurden für die Beteiligung am Konflikt Sanktionen verhängt. Diese führten im Land zu negative Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von hochwertigen Handys sowie Netzwerkkomponenten. Die Landeswährung, der belarussische Rubel, verlor infolge des Konflikts kräftig an Wert, konnte die Verluste aber im Jahresverlauf wettmachen und über weite Strecken sogar gegenüber dem Euro an Wert zulegen.
Am 1. Januar 2023 führte Kroatien den Euro als Währung ein und ist damit das zwanzigste Mitglied der Eurozone. Zudem trat Kroatien auch dem passfreien Schengen-Raum bei, der Reise- und Verkehrsfreiheit zwischen den teilnehmenden Ländern ermöglicht. Der Beitritt zum grenzenlosen Schengen-Raum wird Kroatiens wichtiger Tourismusbranche, die 20 % des Bruttoinlandsprodukts ausmacht, voraussichtlich einen Schub geben.
Entwicklung des realen BIP und Inflation in den Märkten der A1 Group (in %)1
 
 
2021
 
2022e
 
2023e
 
 
BIP
Inflation
 
BIP
Inflation
 
BIP
Inflation
Österreich
 
4,6
2,8
 
4,7
7,7
 
1,0
5,1
Bulgarien
 
4,2
2,8
 
3,9
12,4
 
3,0
5,2
Kroatien
 
10,2
2,6
 
5,9
9,8
 
3,5
5,5
Belarus
 
2,3
9,5
 
– 7,0
16,5
 
0,2
13,1
Slowenien
 
8,2
1,9
 
5,7
8,9
 
1,7
5,1
Serbien
 
7,4
4,1
 
3,5
11,5
 
2,7
8,3
Nordmazedonien
 
4,0
3,2
 
2,7
10,6
 
3,0
4,5

Laut dem im Jänner 2023 vom IWF veröffentlichten Weltwirtschaftsausblick wird für die Weltwirtschaft ein Wachstum von 3,4 % im Jahr 2022 und 2,9 % im Jahr 2023 prognostiziert. In derselben Veröffentlichung wurde das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union auf 3,7 % im Jahr 2022 und 0,7 % im Jahr 2023 geschätzt, jeweils gemessen am realen BIP. 2
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2022 betrug EUR 8.944 Mio. (Vorjahr: EUR 9.486 Mio.). Das Anlagevermögen sank im Geschäftsjahr 2022 primär aufgrund von Abschreibungen auf Anteile an der mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH, auf EUR 8.071 Mio. (Vorjahr: EUR 8.416 Mio.).
Der Rückgang des Umlaufvermögens um EUR 196 Mio. auf EUR 870 Mio. per 31. Dezember 2022 resultierte im Wesentlichen aus niedrigeren Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash-Pooling.
Der Umsatz legte im Geschäftsjahre 2022 um 4,1 % auf EUR 37 Mio. zu.
Das Betriebsergebnis sank im Geschäftsjahr 2022 auf EUR -44 Mio. (Vorjahr: EUR -41 Mio.).
Die Erträge aus Beteiligungen gingen auf EUR 471 Mio. zurück (Vorjahr: EUR 689 Mio.). Dies ist vor allem auf eine niedrigere Dividendenausschüttung der A1 Telekom Austria als im Jahr 2021 zurückzuführen.
Bei den Aufwendungen aus Finanzanlagen in Höhe von EUR 310 Mio. (Vorjahr: Nettoerträge in Höhe von EUR 522 Mio.) handelte es sich um Abschreibungen bei der moblikom Belarus Beteiligungsverwaltung. Im Jahr 2021 gab es keine Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen, jedoch Zuschreibungen bei der mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung (EUR 270 Mio.), der mobilkom Kroatien Beteiligungsverwaltung (EUR 251 Mio.) und der mobilkom Mazedonien BV (EUR 0,3 Mio.). Die Zinsaufwendungen gingen im Jahr 2022 um rund EUR 20 Mio. auf EUR 40 Mio. zurück.
Bedingt durch die zuvor beschriebenen Faktoren sank das Ergebnis vor Steuern auf EUR 79 Mio. (Vorjahr: EUR 1.109 Mio.).
Unter dem Posten Steuern vom Einkommen wurde für 2022 ein Ertrag von EUR 35 Mio. ausgewiesen (Vorjahr: EUR 74 Mio.), der im Wesentlichen aus der Konzernsteuerumlage resultierte.
Der Jahresüberschuss betrug im Geschäftsjahr 2022 EUR 114 Mio. (Vorjahr: EUR 1.183 Mio.). In der Berichtsperiode wurden Rücklagen in Höhe von EUR 251 Mio. aufgelöst (Vorjahr: Zuweisung in Höhe von EUR 951 Mio.).
Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende von EUR 0,32 (Vorjahr: EUR 0,28) je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.
Im Folgenden wird auf die für die Telekom Austria AG wichtigsten finanz- bzw. erfolgswirtschaftlichen Kennzahlen eingegangen:
  • § Die Eigenmittelquote gemäß § 23 URG betrug zum 31. Dezember 2022 75,3 % (31.12.2020: 71,8 %). Die Kennzahl errechnet sich aus der Summe des Eigenkapitals dividiert durch das Gesamtkapital.
  • § Die „fiktive Schuldentilgungsdauer“ gemäß § 24 URG betrug zum 31. Dezember 2022 7,3 Jahre (Vorjahr: 4,9 Jahre). Die „fiktive Schuldentilgungsdauer“ zeigt an, wie viele Jahre auf Basis des Ergebnisses vor Steuern die Rückzahlung der Gesamtschulden theoretisch dauert.
  • § Die Eigenkapitalrentabilität (Verhältnis aus EBIT zum Eigenkapital) betrug 1,7 % (Vorjahr: 17,2 %). Die Gesamtkapitalrentabilität (Verhältnis aus EBIT zum Gesamtkapital) betrug 1,3 % (Vorjahr: 12,3 %).
  • § Die Nettoverschuldung ergibt sich als Saldo des verzinslichen Fremdkapitals und der flüssigen Mittel. Zum 31.Dezember 2022 betrug die Nettoverschuldung EUR 2.119 Mio. (Vorjahr: EUR 2.638 Mio.).
  • § Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit stieg auf EUR 670 Mio. (Vorjahr: EUR ‑273 Mio.).
  • § Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug EUR 35 Mio. (Vorjahr: EUR ‑14 Mio.).
  • § Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit sank aufgrund der Tilgungen von Finanzierungen und einer höheren Dividendenausschüttung auf EUR ‑705 Mio. (Vorjahr: EUR 286 Mio.).
Beteiligungen
A1 Group ist per 31. Dezember 2022 neben Österreich in weiteren sechs europäischen Ländern erfolgreich positioniert3):
 
Einwohner:innen
BIP pro Kopf
Mobilfunkkund:innen
RGUs
 
in Millionen
in USD
in Millionen
Marktposition
in Millionen
Marktposition
Österreich
9,0
58.400
5,2
#1
2,9
#1
Bulgarien
6,9
27.900
3,8
#1
1,2
#2
Kroatien
3,9
34.300
2,0
#2
0,7
#2
Belarus
9,3
21.700
4,9
#2
0,8
#2
Slowenien
2,1
43.600
0,7
#2
0,2
#4
Serbien
6,8
21.500
2,4
#3
n.a.
n.a.
Nordmazedonien
2,1
18.200
1,1
#1
0,4
#2
Im Bereich der Mobilkommunikation betreute A1 Group per Jahresende 2022 rund 23,9 Millionen Kund:innen (2021: 22,8 Millionen); der Festnetzbereich zählte in Summe rund 6,2 Millionen umsatzgenerierende Einheiten (RGUs), 2,1 % mehr als im Vorjahr.
A1 Bulgaria EAD, der größte Mobilkommunikationsanbieter in Bulgarien, hatte per Jahresende 2022 rund 3,8 Millionen Kund:innen (+0,7 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2022 um 5,0 % auf rund 1,2 Millionen.
Unitary enterprise A1, der zweitgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Belarus, betreute per Jahresende 2022 rund 4,9 Millionen Kund:innen (‑0,9 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2022 um 21,3 % auf rund 0,8 Millionen.
A1 Hrvatska, d.o.o., der zweitgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Kroatien, zählte per Jahresende 2022 rund 2,0 Millionen Kund:innen (+1,3 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2022 um 3,6 % auf rund 0,7 Millionen.
A1 Srbija d.o.o., der drittgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Serbien, hatte per Ende 2022 rund 2,4 Millionen Kund:innen (‑0,4 %).
A1 Slovenija d.d., der zweitgrößte Mobilkommunikationsanbieter in Slowenien, betreute per Jahresende 2022 rund 0,7 Millionen Kund:innen (‑0,1 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2022 um 1,8 % auf rund 0,2 Millionen.
A1 Makedonija DOOEL zählte Ende des Jahres 2021 rund 1,1 Millionen Kund:innen (+1,9 %). Im Festnetz stieg die Anzahl der RGUs im Jahr 2022 um 2,5 % auf rund 0,4 Millionen.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023
Die A1 Group erwartet für das Geschäftsjahr 2023 ein Umsatzwachstum von rund 4 %. Wesentliche Wachstumstreiber sind Preiserhöhungen aufgrund der gestiegenen Inflation, Upselling im Endkundengeschäft sowie eine starke Entwicklung des Solutions-Geschäfts. Ein weiterer Rückgang im Sprachgeschäft und im internationalen Vorleistungsgeschäft (Wholesale) in Österreich sowie geringere Interconnection-Umsätze aufgrund regulatorisch bedingter Terminierungsentgeltkürzungen werden sich dämpfend auf das Wachstum auswirken. Auch bei den Roaming-Umsätzen erwartet das Management eine deutlich geringere Wachstumsrate als im starken Geschäftsjahr 2022. Während der belarussische Rubel im Jahr 2022 im Durchschnitt stieg und somit das Umsatzwachstum unterstützte, wird angenommen, dass die Währung im Jahr 2023 gegenüber dem Euro an Wert verlieren wird.
Gleichzeitig wird prognostiziert, dass auf Konzernebene die Stromkosten deutlich ansteigen werden; das Management geht zudem von um rund 5 % höheren Personalkosten aus. Um den Kostensteigerungen entgegenzuwirken, wird die A1 Group Effizienzprojekte und Transformationsinitiativen durchführen. Daher erwartet die A1 Group ein weiteres EBITDA-Wachstum, wenngleich in geringerem Ausmaß als das Umsatzwachstum.
Das Management rechnet mit Anlagenzugängen (CAPEX) exklusive Investitionen für Spektrum von rund EUR 950 Mio. Die A1 Group wird sich weiterhin für den Ausbau ihrer Glasfasernetze und ihrer 5G-Netze sowohl in Österreich als auch international einsetzen. Hinsichtlich der Frequenzen werden Ausschreibungen in Kroatien (Erneuerung von Spektrum: 800 MHz, 900 MHz, 1,8 GHz, 2,1 GHz und 2,6 GHz), Bulgarien (700 MHz, 800 MHz) und Serbien (700 MHz, 3,6 GHz) erwartet. Diese Auflistung der Ausschreibungen erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch lässt sie Rückschlüsse auf die konkrete Durchführung dieser Auktionen oder die Absicht von A1, an den angeführten Ausschreibungen teilzunehmen, zu. Die A1 Group äußert sich dazu nicht.
Der Vorstand plant, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, der Hauptversammlung eine Dividende von EUR 0,32 je Aktie vorzuschlagen (Vorjahr: EUR 0,28).
Risiko- und Chancenmanagement
Grundsätze und Vorgehensweisen
Das Risikomanagementsystem der A1 Group analysiert systematisch Risikobereiche, bewertet die möglichen Auswirkungen und verbessert Risikovermeidungs- und Risikobehebungsmaßnahmen. Dabei vertraut die A1 Group auf die enge Zusammenarbeit zwischen Gruppenverantwortlichen und den lokalen Risikoverantwortlichen. Das Risikomanagementsystem ist in vier Risikokategorien gegliedert: (1) Risiken auf makroökonomischer, Wettbewerbs- und strategischer Ebene, (2) ESG-Risiken, (3) finanzielle Risiken und (4) technologische Risiken. Der Vorstand berichtet relevante Entwicklungen an den Aufsichtsrat.
Ausgangspunkt für das Enterprise Risk Management (ERM) der A1 Group sind strategische Diskussionen mit dem Aufsichtsrat. Dabei stellt der Vorstand Risiken der Geschäftstätigkeit und ihre Relevanz für die A1 Group sowie mitigierende Aktivitäten vor. Zudem präsentiert er die Annahmen für die Planung (strategische Ausrichtung für die kommende Businessplan-Periode, Schwerpunktsetzung und Maßnahmenplan zur Realisierung der Chancen).
In weiterer Folge werden im Businessplan die Erwartungen an den Geschäftserfolg (und die erforderlichen Kosten und Investitionen) abgebildet und dabei auch übernommene Risiken übergeordneter Ziele (wachstums- aber auch ausgabenseitig) evaluiert.
Für das Risikomanagement ist die Entwicklung wirkungsvoller Maßnahmen zur Risikowahrnehmung und Risikoreduktion entscheidend. Aktualisierungen erfolgen unter anderem basierend auf monatlichen Performance Calls oder Leadership Meetings des erweiterten Vorstands sowie nach Analyse kritischer Abweichungen von den gesetzten Zielen oder der Effektivität gesetzter Gegenmaßnahmen. Aus der Gesamtheit der Einzelrisiken leitet sich die Gesamtrisikosituation je Risikokategorie ab.
Die A1 Group ist in Österreich und sechs weiteren Ländern als Top-Telekommunikationsunternehmen aktiv. Damit ist eine geografische Diversifikation gegeben. Die Risiken in den jeweiligen Märkten sind unterschiedlich gelagert, weshalb das Risikomanagement (und vor allem die Mitigation von Risiken) den operativen Einheiten vor Ort obliegt. Gesteuert wird das Risikomanagement dabei von der Holding. Zusätzlich zu den regelmäßigen Steuerungsrunden sowie strategischen Besprechungen verfügt die A1 Group über eine Mehrjahresplanung. Die enge Verzahnung des Mehrjahresplans mit dem Risikomanagement stellt eine adäquate Risikosteuerung sicher. Das Risikomanagement der A1 Group wird durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates überwacht.
Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Im Jahr 2022 ergaben sich aus der COVID-19-Pandemie keine relevanten negativen Auswirkungen. Während auf der einen Seite mögliche Implikationen (Auslaufen von Staatshilfen, Kurzarbeit) auf Unternehmen beobachtet werden, hat sich auf der anderen Seite die Transformation des täglichen Lebens durch verstärkte Digitalisierung von Arbeiten und Lernen bereits fix etabliert.
Risiken im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine
Als disruptives Ereignis stand 2022 der Konflikt in der Ukraine und seine Auswirkungen auf Risiken und Chancen im Fokus. Im Zuge dessen wurde eine umfassende Risikobewertung durchgeführt. Diese berücksichtigte sowohl die kurzfristigen Cashflow-Auswirkungen des Konflikts als auch die Auswirkungen der Sanktionen. Risiken und bereits eingetretene Angebots- und Nachfrageeffekte mit Auswirkungen auf den Cashflow beinhalten unter anderem stark gestiegene Strom- und Energiekosten sowie Störungen der Lieferketten.
Als Reaktion auf den Konflikt wurden zahlreiche Sanktionen verhängt und teils sehr kurzfristig umgesetzt. Daher hat die A1 Group das Verfahren zur Überwachung von Sanktionen betreffend Russland und Belarus zügig angepasst und umgesetzt. Das Group Compliance- und Legal-Team überwacht die Sanktionen und arbeitet eng mit den betroffenen Einheiten innerhalb der A1 Group zusammen, um Compliance zu garantieren. In keinem Unternehmen der A1 Group – mit Ausnahme von A1 Belarus – wurden direkte Geschäftsverbindungen zu von der EU sanktionierten juristischen Personen festgestellt. Exportsanktionen führten zu kurzfristigen Lieferverzögerungen von Hardware, Software und Leistungen nach Belarus, ohne jedoch den Betrieb – und damit unser Service an nicht sanktionierte Individuen und Unternehmen – zu gefährden. Das Sanktionsmanagement in der A1 Group stellt die Versorgung mit von Sanktionen ausgenommenen Gütern und Leistungen sicher. Das Risikomanagement legt zudem einen speziellen Fokus auf die Auswirkungen der Sanktionen auf Cashflow und Dividendenfähigkeit von A1 Belarus. Die etablierten Vorgehensweisen werden für die Dauer des Konflikts angewandt.
Risiken und Chancen
Aus der Gesamtheit der für die A1 Group identifizierten Risiken werden nachfolgend die wichtigsten Risikokategorien und Einzelrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen können, erläutert:
(1) Risiken und Chancen auf makroökonomischer, Wettbewerbs- und strategischer Ebene
Makroökonomische Risiken und Chancen
Makroökonomische Risiken und Chancen entstehen einerseits durch die wirtschaftliche Entwicklung der Märkte, in denen die A1 Group tätig ist, und deren Folgeeffekte (eine stark steigende Inflation wirkt sich beispielsweise auf Zinsniveaus, Wechselkurse, Nachfrage usw. aus). Andererseits können wirtschaftspolitische Konflikte (z. B. Strafzölle, Lieferstopps, Produktionsengpässe) mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen haben. Während makroökonomische Entwicklungen besser prognostizierbar und bewertbar sind, sind handelspolitische Entscheidungen schwerer vorhersehbar. In diesem Zusammenhang mitigiert die A1 Group potenzielle Lieferengpässe soweit möglich mithilfe einer Multi-Vendor-Strategie und durch georedundantes Sourcing. Bei knappen Gütern verbessert die A1 Group ihre Attraktivität bei Lieferanten durch langfristige Abnahmegarantieren oder erhöht die Lagerstände, um Lieferausfälle zu überbrücken.
Im Berichtszeitraum stieg die Inflation deutlich an, was eine Reihe von Risiken mit sich bringt. Preissteigerungen durch die inflationsbedingte Indexierung von Tarifen auf der einen Seite sowie ein geringeres reales Einkommen und Vermögen auf der anderen Seite können zu einem Nachfragerückgang führen. Zudem besteht für die A1 Group das Risiko, dass neue Technologien ohne Aufschlag vermarktet werden und nachhaltiges Mengenwachstum (zum Beispiel aufgrund von Veränderungen von Arbeits- und Lernformen) zu keiner adäquaten Ertragssteigerung führt. Kostenpositionen wie Energie sind im aktuellen Planungshorizont speziell betroffen. Die Verknappung des Angebots verbunden mit der Art der Energie-Preisbildung hat hier zu einem übermäßigen Preisanstieg geführt, der auch für Telekommunikationsunternehmen nicht ohne verstärkte Gegensteuerungsmaßnahmen kompensierbar ist.
Wettbewerb
In den vergangenen Jahren hat sich die Konkurrenz bei der Bereitstellung von Infrastruktur durch OAN-Anbieter (Open Access Network) erhöht. Dieser Trend könnte sich angesichts des Eintritts weiterer Marktteilnehmer weiter verschärfen. Darüber hinaus bleibt der Wettbewerb durch MVNOs (Mobile Virtual Network Operators) ein Risiko. MVNOs können ihre Dienste ohne eigene Infrastruktur und die damit verbundenen hohen Investitionen anbieten und somit flexibler am Markt agieren. Gleichzeitig bieten sich die A1 Group dadurch Geschäftsmöglichkeiten im Vorleistungsmarkt (Wholesale) und zudem können die eigenen Netze besser ausgelastet werden.
Neue Wachstumsfelder
Eine Herausforderung in der Telekommunikationsbranche stellen die immer kürzeren Zeitabstände dar, in denen Unternehmen ihr Angebot um neue Dienstleistungen und Produkte anpassen müssen. Cloud Services, Over-The-Top-Dienste und Machine-to-Machine-Kommunikation sind nur einige Beispiele für neue Geschäftsfelder, deren Wachstumspotenzial die A1 Group nutzen möchte. Kürzere Innovationszyklen sind jedoch auch mit Innovationsrisiken verbunden. Die größten Herausforderungen stellen die Skalierung der Dienste, unterschiedliche Reifegrade sowie die Nachfrage in den Märkten der A1 Group dar. Als Teil der América Móvil-Gruppe ist die A1 Group am Austausch und am Diskurs über Innovationen beteiligt.
Regulatorische Risiken
Im aktuellen Berichtszeitraum sind regulatorische Risiken (fokussiert auf Telekommunikation) nur regional-spezifisch vorhanden. Sie betreffen die Roaming-Regulierung im Westbalkan.
Netzneutralität: Obwohl das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK) Leitlinien zur Netzneutralität zur Umsetzung der Netzneutralitäts-Verordnung erlassen hat, bestehen nach wie vor Unsicherheiten, die finanzielle Auswirkungen haben könnten.
Budget- und Businessplanrisiken
Der Businessplan reflektiert die Bewertung der Planungsannahmen und bezieht unternehmensexterne Effekte bestmöglich ein. Die hohe Inflation und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte stellen 2023 und in den darauffolgenden Jahren ein Risiko dar. Dieses wurde im Planungsprozess mit den Landesorganisationen diskutiert und im Risikomanagement in der Kategorie „Makroökonomische Risiken“ abgebildet. Budgetäre Risiken betreffen vor allem noch nicht durchgängig mit Maßnahmen hinterlegte interne Zielvorgaben zur weiteren Steigerung der Kosten-, Investitions- und Humanressourceneffizienz. Zu den Chancen zählt 2023 das Eindämmen der Kosten für Energie. Dies kann vorwiegend durch die Reduktion des Energieverbrauchs – etwa durch die Modernisierung von Equipment (zum Beispiel Radio Access Network [RAN]) und Infrastruktur – oder durch den vermehrten Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien gelingen.
Öffentliches Image
Risiken im Zusammenhang mit dem öffentlichen Image ergeben sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (im gesamten Lebenszyklus der Kundenbeziehung) und aufgrund gesellschaftlicher Diskussionen oder der Thematisierung durch Meinungsführer:innen (Influencer). Ein Standardprozedere greift hier zu kurz. Unbedingte Voraussetzungen für das Vermeiden negativer Auswirkungen sind eine absolut professionelle Kommunikation und entsprechende Expertise.
(2) ESG-Risiken und Chancen
ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) stellen eine weitere Kategorie des ERM dar. Es gilt, die entsprechenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die Unternehmensrisiken bezogen auf die Nachhaltigkeitsstrategie zu erheben und zu bewerten. Die A1 Group hat 2022 die Klima-Szenarienanalyse aktualisiert. Dabei wurden mit aktuellen Energiepreisen die Auswirkungen extremerer Szenarien (Outlier-Szenarien) auf das Geschäftsmodell neu bewertet. Weitere, bereits laufend betrachtete Themen sind unter anderem Digitalisierung, Diversität, Arbeitskräftemangel, Compliance sowie rechtliche Risiken. Das Unternehmen behandelt dabei relevante Themen im Hinblick auf Risikopotenzial und -vermeidung sowohl aus der Innen- als auch aus der Außensicht.
Environmental (E) – Umweltrisiken und -chancen
Aus dem Klimawandel können Risiken für die Netzinfrastruktur der A1 Group entstehen (steigende Durchschnittstemperaturen, Starkregen sowie Naturereignisse wie Hochwasser und Murenabgänge). Die A1 Group hat aus diesem Grund eine Klima-Szenarienanalyse durchgeführt. Ein Szenario nahm eine Erderwärmung um < 2 °C an; ein Vergleichsszenario rechnete mit einem Temperaturanstieg um 4 °C. Gleichzeitig wurden in beiden Szenarien unterschiedliche Zeiträume analysiert. Während sich in der kurzfristigen, fünfjährigen Abschätzung keine nennenswerten Unterschiede zeigten, wurden im langfristigen Vergleich (bis 30 Jahre) erwartungsgemäß größere Unterschiede in den finanziellen Auswirkungen festgestellt. Als Basisjahr wurde jeweils das Jahr 2020 herangezogen. Naturgemäß sind die Unterschiede über einen langen Zeitraum mit größerer Unsicherheit behaftet. Es ist angesichts der zunehmenden Aufmerksamkeit für dieses Thema davon auszugehen, dass abhängig von der tatsächlichen Entwicklung Mitigationsmaßnahmen eingeleitet werden. Unabhängig davon engagiert sich die A1 Group aktiv für den Klimaschutz und beobachtet die regionalen Entwicklungen, um gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz ihrer Infrastruktur einleiten zu können. Die Auswirkungen auf die Finanzen und die Serviceverfügbarkeiten dieser Risikokategorie waren in den vergangenen Jahren marginal. Aus der Szenarienanalyse ergeben sich keine bewertungsrelevanten Änderungen.
Social (S) – Soziale Risiken und Chancen
Die Kategorie Social beinhaltet Risiken und Chancen in Bezug auf Sozialbelange, Arbeitnehmer:innenbelange sowie Menschenrechte. Darunter fallen Risiken und Chancen wie etwa die sozialen Auswirkungen von Internetnutzung und Medienkonsum oder Hochleistungs- und zukunftsfähige Netze.
Soziale Auswirkungen von Internetnutzung und Medienkonsum: Die fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen verändert den Alltag der Menschen grundlegend. Ganz gleich ob Arbeitswelten, Aus- und Weiterbildung, Amtswege oder der alltägliche Einkauf – analoge Tätigkeiten werden durch digitale und virtuelle Schritte ersetzt. Der schnelle, standortunabhängige Zugang zu Information und Bildung zu jeder Zeit wird immer wichtiger. Die zunehmende Digitalisierung bringt allerdings nicht nur Vorteile, sondern birgt auch Risiken wie etwa übermäßige Nutzung, Cyber Mobbing oder Cyber-Kriminalität.
Die A1 Group engagiert sich aktiv dafür, Menschen einerseits die Möglichkeit zu bieten, neue digitale Fertigkeiten zu erlernen und andererseits über Risiken wie Cyberkriminalität aufzuklären. Dafür werden zahlreiche Initiativen, wie zum Beispiel Workshops, Online-Informationen oder Trainings angeboten.
Hochleistungs- und zukunftsfähige Netze: Die fortschreitende Digitalisierung und die stetig wachsenden Datenmengen erhöhen den Druck auf die A1 Group, überall und jederzeit eine sichere und stabile Konnektivität bereitzustellen. In den vergangenen Jahren hat diese Infrastruktur aufgrund der COVID-19-Pandemie einen starken und schnellen Ausbau erfahren. Homeoffice, Homeschooling und agilere Formen der virtuellen Zusammenarbeit verstärken diesen Trend weiter. Die A1 Group bietet mit ihren hochleistungsfähigen und zukunftssicheren Netzen eine verlässliche Basis für zunehmend digitalisierte Arbeits-, Lern- und Lebenswelten.
Als Chance sieht es die A1 Group, die künftig weiter steigenden Anforderungen an Geschwindigkeit und Datenvolumen abzudecken. Dafür investiert die Gruppe erheblich in den Breitbandausbau (Glasfasernetz und 5G). Diese neuen Technologien können energieeffizienter betrieben werden und haben somit das Potenzial, den Energieverbrauch zu senken. Weniger effiziente Technologien, wie 2G, 3G oder die Kommunikation über Kupferkabel, können in Zukunft ersetzen werden.
Governance (G) – Risiken und Chancen
Unter Governance-Risiken und -Chancen fallen Themenbereiche wie Compliance, Korruptionsvermeidung, Datenschutz sowie rechtliche Risiken und Chancen.
Compliance-Risiken: Der jährliche Compliance-Risk-Assessment-Prozess stellt ein wesentliches Element des Compliance-Management-Systems der A1 Group dar. Im Rahmen dieses Prozesses werden auf Basis strukturierter Management-Interviews und Workshops relevante Compliance-Risiken identifiziert und risikominimierende Maßnahmen definiert. Die A1 Group setzt auf Prävention durch Trainings, auf eine kompromisslose Anwendung interner und externer Richtlinien (zum Beispiel im Bereich Kapitalmarkt-Compliance) sowie auf einen Compliance-Fokus auf Managementebene (klares Compliance-Bekenntnis der Geschäftsleitung). Zudem wird das Compliance-Management-System (CMS) regelmäßig intern und extern überprüft.
Datenschutzrisiken: Die Produkte und Dienstleistungen der A1 Group unterliegen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Das betrifft vor allem den Zugriff auf Daten von Kund:innen, Mitarbeiter:innen und Unternehmenspartnern durch Unbefugte. Aus möglichen Verstößen gegen die seit Mai 2018 gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können sich erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken ergeben. Zur Risikominimierung wurde in der A1 Group bereits seit Anfang 2016 die EU-Datenschutz-Grundverordnung in interdisziplinären Projekten umgesetzt. Weiters wurden auf Basis von Risikobewertungen technische und organisatorische Maßnahmen implementiert. Alle Unternehmen der A1 Group verpflichten sich zur Einhaltung höchster Datenschutz- und Datensicherheitsstandards.
Rechtliche Risiken: Unternehmen der A1 Group sind Parteien in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Mitbewerbern sowie anderen Beteiligten. Der Dialog mit den involvierten Stakeholdern und ein laufender Informationsaustausch zu Themen, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen könnten, ermöglichen eine frühzeitige Problemerkennung und Erarbeitung von etwaigen gegensteuernden Initiativen.
Die Überwachung der rechtlichen Risiken erleichtert die Bewertung möglicher Zahlungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren. Diese Position wird quartalsweise aktualisiert und basiert auf der laufenden Einschätzung des Verfahrenserfolgs.
(3) Finanzielle Risiken und Chancen
Die A1 Group ist Liquiditäts-, Kredit-, Wechselkurs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Kapitel 33 „Finanzinstrumente“ des Konzernanhangs weiter erläutert. Steuerliche Risiken sind ebenfalls Teil der Risikobetrachtung.
Liquiditätsrisiko: Dieses ist aufgrund des Geschäftsmodells nur zu sehr investitionsintensiven Zeiten erhöht (zum Beispiel bei einem Lizenzerwerb), wird aber durch genaue Planung, Cash-Pooling und die Möglichkeit konzerninterner Finanzierungen mitigiert.
Kreditrisiko: Wie auch im Jahr 2021 lag im Berichtsjahr ein Schwerpunkt auf dem Rechnungs- und Forderungsmanagement. Vor dem Hintergrund des Auslaufens staatlicher Unterstützungsleistungen für Betriebe im Jahr 2022 werden offene Rechnungen weiterhin mit erhöhter Aufmerksamkeit überwacht. Ändern Kunden ihr Zahlungsverhalten, antizipiert die A1 Group ihre Liquidität, sodass im Bedarfsfall effektiv und effizient gegensteuert werden kann.
Wechselkursrisiken: Das Segment Belarus trug im Geschäftsjahr 2022 rund 9 % zum Gesamtumsatz und rund 12 % zum EBITDA der A1 Group teil. Die Wechselkursveränderungen des belarussischen Rubels gegenüber dem Euro sind durch den Ukraine-Konflikt noch schwerer als früher zu prognostizieren. Sie können positive und negative Auswirkungen auf die A1 Group haben.
Zinsrisiko: Da die Zinsen inflationsgetrieben sind und das makroökonomische Umfeld weiterhin nicht stabil ist, bleibt das Zinsrisiko auch 2023 aufrecht.
Steuerliche Risiken: Zur Identifizierung von Steuerrisiken und Einleitung etwaiger Maßnahmen führt die Konzernsteuerabteilung in jedem Quartal eine interne Durchsicht der Steuerthemen mit allen Landesgesellschaften durch. Im vierten Quartal erfolgt eine externe Durchsicht mit Bericht an die Konzern-Steuerabteilung. Im Jahr 2022 wurden keine wesentlichen Sachverhalte in Bezug zu Steuerrisiken berichtet.
Finanzielle Berichterstattung: Ein engmaschiges Netz von SOX-Kontrollen (US-Sarbanes-Oxley Act), Ergebnisanalysen, monatlicher Top-Management-Besprechung des Ergebnisses und getrennt davon eine CFO-Ergebnisbesprechung minimieren das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung.
(4) Technologische Risiken und Chancen
Diese Kategorie deckt folgende Schwerpunktsetzungen ab:
Verfügbarkeit und Kontinuität
Die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit von und des Zugriffs auf angebotene Telekommunikationsleistungen und Services zählt zu den Schwerpunkten des operativen Risikomanagements. Verschiedene Bedrohungen wie Naturkatastrophen, technische Großstörungen, Einflüsse Dritter durch Bautätigkeit, verborgene Mängel oder kriminelle Handlungen können die Verfügbarkeit beeinträchtigen und bis hin zu einer Betriebsunterbrechung führen. Langfristige Planungen berücksichtigen die technische Entwicklung. Die redundante Ausführung kritischer Komponenten sorgt für hohe Ausfallsicherheit. Effiziente Organisationsstrukturen für Betrieb und Sicherheit dienen der Absicherung der hohen Qualitätsstandards. Eine Konzernrichtlinie stellt zudem eine einheitliche Methodik für die Erkennung und das Management der wichtigsten Risiken sicher. Die laufende Identifikation und Bewertung von Risiken mündet in die Entscheidung, ob Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden oder das mögliche Risiko von der A1 Group getragen wird. Bei jeder Großstörung werden die Ursachen geklärt und es wird eruiert, wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Durch einen zentralen Ansatz bei Versicherungen gegen physische Schäden werden die finanziellen Auswirkungen minimiert.
IT-Änderungen und digitale Transformation
Im Bereich der BSS (Business Support Systems) und der OSS (Operations Support Systems) gestalten sich Modernisierung und Komplexitätsreduktion als langfristige Aufgabe. Die Erneuerung älterer Infrastruktur und Software ermöglicht eine nachhaltige Risikoreduktion. Die übergelagerte Integration von Plattformen reduziert die Komplexität und soll Offenheit für neue Services, und Partner gewährleisten. Damit verbundene Risiken werden im Hinblick auf IT-Sicherheit, Flexibilität in der Servicebereitstellung sowie die damit verbundenen mittelfristigen Kosten analysiert.
Cyber-Security Risiken
Die A1 Group legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Standards für Datensicherheit. Hierfür besteht eine Reihe interner Richtlinien und Prozesse. Diese werden in kritischen Situationen durch konkrete Verantwortlichkeiten gesteuert, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Risikoprävention im Bereich kritischer und wichtiger Netzelemente sowie bei BSS und OSS gelegt. Die A1 Group orientiert sich an den internationalen IT-Standards für Sicherheitstechniken (ISO 27001) und hat einheitliche, hochmoderne Standards für die Informationssicherheit und Richtlinien zur Informationssicherheit festgelegt.
Ein essenzielles Element zum Management von Cyber-Risiken sind kontinuierliche Überprüfungen und Software-Updates der zu schützenden Infrastruktur sowie Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen. Das A1 Telekom Austria Security Committee setzt sich aus hoch qualifizierten Security-Experten aller Länder der A1 Group zusammen und tauscht regelmäßig Informationen zu aktuellen lokalen, regionalen und globalen Cyber-Risiken und Cyber-Attacken aus. Darüber hinaus informiert und koordiniert diese Arbeitsgruppe im akuten Bedarfsfall auch landesübergreifende Schutzmaßnahmen.
Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung
Die Telekom Austria Aktiengesellschaft verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) der Finanzberichterstattung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das IKS soll ausreichende Sicherheit über die Verlässlichkeit und Richtigkeit der externen Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Standards gewährleisten. Mittels regelmäßiger interner Berichterstattung an das Management sowie der Prüfung des IKS durch die Interne Revision wird zudem sichergestellt, dass Schwachstellen rechtzeitig erkannt sowie entsprechend kommuniziert und behoben werden. Die wichtigsten Inhalte und Grundsätze gelten für alle Gesellschaften der A1 Group. Die Effektivität des IKS-Systems wird in periodischen Abständen analysiert, und bewertet. Jeweils zum Jahresende wird für relevante Konzerngesellschaften unter Einbindung zuständiger Fachbereichen eine Bewertung des IKS durch das Management durchgeführt. Die Unternehmensführung hat, basierend auf den Erkenntnissen dieser Bewertung und den definierten Kriterien, das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2022 als effektiv beurteilt.
Die Notierung des (indirekten) Mehrheitseigentümers América Móvil an der New Yorker Börse (NYSE) erfordert die Einhaltung des Sarbanes-Oxley Act (SOX). Das interne Kontrollsystem umfasst die relevanten Vorgaben diese US-Gesetzes.

Sonstige Angaben
Offenlegung gem. § 243a UGB: Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital
Mit Jahresende 2022 befanden sich 51,00 % bzw. 338.895.000 Aktien der Telekom Austria Aktiengesellschaft im Besitz von América Móvil B.V., Niederlande („América Móvil B.V.“), einem hundertprozentigen Tochterunternehmen von América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil“). Die Republik Österreich hält über die Österreichische Beteiligungs AG („ÖBAG“) 28,42 % der Aktien, der Rest von 20,58 % entfällt auf den Streubesitz. Darin enthalten sind 415.159 eigene Aktien sowie 572.850 Mitarbeiteraktien, die in einem Sammeldepot gehalten werden. Die mit den Mitarbeiteraktien verbundenen Stimmrechte werden von einem Treuhänder (Notar) ausgeübt.
Die Gesamtzahl der Stückaktien liegt unverändert bei 664.500.000. Zum 31. Dezember 2022 lagen 92.966 Aktien einem American Depositary Receipts (ADR)-Programm zugrunde. Ein ADR ist ein Wertpapier, das Wertpapiere ausländischer Unternehmen in den USA repräsentiert, an Börsen gehandelt werden kann, in US-Dollar denominiert ist und Dividenden in US-Dollar ausschüttet. Das Programm wurde für Telekom Austria im Rahmen des IPOs aufgesetzt, um US-Investoren anzusprechen. Mit der zunehmenden Etablierung des Euro auf dem Weltmarkt hat die Relevanz von ADRs für europäische Emittenten abgenommen, für Telekom Austria auch aufgrund des deutlich gesunkenen ADR-Volumens. Daher hat der Vorstand beschlossen, das ADR-Programm mit 31. März 2023 zu beenden.
Marktübliche „Change of Control“-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen die Mehrzahl der Finanzierungsvereinbarungen. Keine dieser Klauseln wurde im Geschäftsjahr 2022 und bis zum Berichtsdatum schlagend.
Die folgenden Informationen bezüglich eines Syndikatsvertrags basieren ausschließlich auf veröffentlichten Informationen. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Gesellschaft nicht vor. Am 27. Juni 2014 wurde der Syndikatsvertrag zwischen ÖBAG, América Móvil und América Móvil B.V. wirksam. In dem Syndikatsvertrag haben die Parteien vereinbart, im Hinblick auf das Management der Telekom Austria Aktiengesellschaft langfristig ihre Stimmrechte abgestimmt auszuüben. Darüber hinaus enthält der Syndikatsvertrag Regeln für die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte in den Gremien der Gesellschaft für die Wahl von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern sowie Aktienverkaufsbeschränkungen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zehn Kapitalvertretern, wobei acht Mitglieder von América Móvil B.V. und zwei Mitglieder von der ÖBAG nominiert werden. Die ÖBAG verfügt über das Recht, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu stellen. América Móvil B.V. verfügt über das Recht, den Stellvertreter des Vorsitzenden zu nominieren. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden von América Móvil B.V. nominiert, ein Vorstandsmitglied, nämlich der CEO (Chief Executive Officer), wird von der ÖBAG nominiert. Des Weiteren wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2014 die Satzung dahingehend geändert, dass, solange die Republik Österreich direkt oder indirekt zumindest 25 % plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, Kapitalerhöhungsbeschlüsse und die Begebung von Instrumenten, die ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungsverpflichtung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie Änderungen dieser betreffenden Satzungsbestimmungen einer Mehrheit bedürfen, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.
ÖBAG und América Móvil B.V. haben vereinbart, dass während des Bestehens des Syndikatsvertrags mindestens 24 % der Aktien der Gesellschaft frei handelbar sein sollen. Die Basis dieses Mindestanteils an frei handelbaren Aktien sind die maximalen Anteile der ÖBAG in Höhe von 25 % plus eine Aktie. Solange die ÖBAG mehr als 25 % plus eine Aktie an der Gesellschaft hält, verringert sich der Mindestanteil an frei handelbaren Aktien entsprechend, damit es América Móvil möglich ist, einen Anteil von 51 % an der Gesellschaft zu erreichen. Falls es während des Bestehens des Syndikatsvertrags dazu kommt, dass der Anteil an frei handelbaren Aktien unter den Mindestanteil fällt, hat sich (i) América Móvil B.V. dazu verpflichtet, innerhalb der nachfolgenden vierundzwanzig Monate Aktien zu verkaufen, und hat sich (ii) América Móvil dazu verpflichtet, dass sie und ihre Konzerngesellschaften keine weiteren Aktien kaufen, bis der Mindestanteil an frei handelbaren Aktien wiedergegeben ist.
Solange die ÖBAG mehr als 25 % plus eine Aktie oder mehr am Grundkapital der Telekom Austria Aktiengesellschaft hält, stehen der ÖBAG nach dem Stimmbindungsvertrag die folgenden Mitbestimmungsrechte zu: unter anderem Vetorechte bei Kapitalerhöhungen der Telekom Austria Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, bei der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente, bei der Bestellung des Abschlussprüfers, beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen, bei der Verlegung des Firmensitzes und wesentlicher Geschäftsfunktionen, einschließlich Forschung und Entwicklung, bei dem Verkauf des Kerngeschäfts, bei der Änderung der Firma der Telekom Austria Aktiengesellschaft und der Marken der Telekom Austria Aktiengesellschaft. Darüber hinaus erhält die ÖBAG die nach geltendem Recht zwingend vorgesehenen Sperrminoritätsrechte eines 25 % plus eine Aktie haltenden Minderheitsaktionärs. Die Vetorechte der ÖBAG bei Kapitalerhöhungen und der Ausgabe bestimmter wandelbarer Instrumente sind auch in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Selbst wenn die Beteiligung der ÖBAG auf unter 20 % fällt, sie aber noch mit mindestens 10 % beteiligt bleibt, stehen der ÖBAG noch bestimmte Vetorechte zu. Der Stimmbindungsvertrag endet automatisch, wenn die Beteiligung einer Partei auf weniger als 10 % fällt.
Wien, am 3. Februar 2023
Der Vorstand der Telekom Austria AG
Thomas Arnoldner ehAlejandro Plater eh Siegfried Mayrhofer eh
Chief Executive OfficerChief Operating OfficerChief Financial Officer
1 Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2022/10/11/world-economic-outlook-october-2022 (2. Februar 2023), Seite 42. Prognosedaten auf Länderebene vom Oktober 2022.
2 Quelle: https://www.imf.org/-/media/Files/Publications/WEO/2023/Update/January/English/text.ashx (2. Februar 2023), Seite 6.
3 Quelle für Einwohner sowie BIP pro Kopf (KKP, aktuelle internationale USD): https://data.worldbank.org (2. Februar 2023), jüngste verfügbare Daten für das Jahr: 2021; Werte gerundet.
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Jahresfinanzbericht 2022
Inhaltsverzeichnis
A1 Group
Konzernabschluss
2
Konzernlagebericht
62
Erklärung des Vorstands
91
Bestätigungsvermerk
92
Einzelabschluss Telekom Austria AG
Jahresabschluss
100
Lagebericht
118
Erklärung des Vorstands
129
Bestätigungsvermerk
130
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
Erklärung des Vorstands
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Konzerns ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 3. Februar 2023
Der Vorstand der Telekom Austria
Thomas Arnoldner ehAlejandro Plater ehSiegfried Mayrhofer eh
Chief Executive OfficerChief Operating OfficerChief Financial Officer
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
Erklärung des Vorstands
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Unternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 3. Februar 2023
Der Vorstand der Telekom Austria AG
Thomas Arnoldner ehAlejandro Plater eh Siegfried Mayrhofer eh
Chief Executive OfficerChief Operating OfficerChief Financial Officer
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Telekom Austria Aktiengesellschaft, Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Beschreibung
Telekom Austria Aktiengesellschaft weist in ihrem Einzelabschluss nach UGB wesentliche Buchwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen (mEUR 8.070,5 per 31. Dezember 2022) aus und zeigt Aufwendungen aus der Abschreibung (mEUR 309,8) in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2022.
Die entsprechenden Angaben der Telekom Austria Aktiengesellschaft über Anteile an verbundenen Unternehmen sowie den damit zusammenhängenden Abschreibungen sind in den Anhangsangaben 2.2 (Anlagevermögen), 3.1 (Anlagevermögen) sowie 4.7 (Aufwendungen aus Finanzanlagen) enthalten.
 
Wir sahen die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen
Prüfungssachverhalt, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Bewertung basiert weiters auf Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden. Hier ist insbesondere auf die Veränderungen im Jahr 2022 aufgrund der Ukraine-Krise hinzuweisen, die entsprechende Auswirkungen auf die Werthaltigkeitstests haben können. Auswirkungen können sich dabei insbesondere für die Anteile an der belarussischen Tochtergesellschaft ergeben, die einen wesentlichen Wert innerhalb der Anteile an verbundenen Unternehmen darstellt.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:
 
Wir haben die Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen im Prozess zur Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen beurteilt.
 
Wir haben die prognostizierten Umsätze und EBITDA-Margen sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital für alle Bewertungseinheiten mit den dem Prüfungsausschuss vorgelegten Plänen abgestimmt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünftige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft. Wir haben in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf aktuelle Entwicklungen als Folge der Ukraine-Krise Bedacht genommen. EY Bewertungsspezialisten haben uns bei der Durchführung der Prüfungshandlungen unterstützt.
 
Darüber hinaus haben wir etwaige Risiken im Zusammenhang mit der politischen Entwicklung in Weißrussland bzw. deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell analysiert und mit dem Vorstand, dem lokalen Management sowie dem Teilbereichsprüfer vertieft und kritisch erörtert, um die Angemessenheit der Annahmen im Bewertungsmodell für die belarussische Gesellschaft zu evaluieren.
 
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen beinhalten alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH)
Severin Eisl.
Wien, am 3. Februar 2023
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. (FH) Severin Eisl eh
ppa Mag. Marion Raninger eh
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin