
178 PETRO WELT TECHNOLOGIES AG | JAHRESFINANZBERICHT 2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜ-
FERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan-
gen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu er-
teilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende
Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garan-
tie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,
durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche
Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Fal-
sche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Ent-
scheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der
ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschluss-
prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
—
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesent-
licher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, füh-
ren sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die aus-
reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-
stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein
aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtig-
te Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
—
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Ab-
schlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht
mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
—
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetz-
lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme-
thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
—
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetz-
lichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei-
ten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam
zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnach-
weise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
—
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Anga-
ben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wieder-
gibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter ande-
rem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab,
dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderun-
gen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen
uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sach-
verhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und -
sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaß-
nahmen auswirken.