90 PETRO WELT TECHNOLOGIES AG | JAHRESFINANZBERICHT 2020
KONZERNABSCHLUSS
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwa-
chung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSS-
PRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERN-
ABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlan-
gen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentli-
chen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu
erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende
Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garan-
tie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,
durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche
Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Fal-
sche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Ent-
scheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
gemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA er-
fordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
—
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher
falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs¬handlun-
gen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultie-
rende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrefüh-
rende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
—
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschluss-
prüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prü-
fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontroll-
systems der Gesellschaft abzugeben.
—
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetz-
lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme-
thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
—
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetz-
lichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei-
ten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des
Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazu-
gehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu
machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnach-
weise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
—
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der
Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
—
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnach-
weise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder
Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein
Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir
sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und
Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen
die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
—
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter
anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über be-
deutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir