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SW UMWELTTECHNIK JAHRESFINANZBERICHT 2025
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Klagenfurt
am Wörthersee, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2025 sowie der Ertragslage der
Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österrei-
chischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Fol-
genden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch-
geführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort-
lichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere
sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
diesem Datum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes
und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nach unserer Auffassung bestehen keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, über die zu be-
richten ist oder in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN
JAHRESABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen fal-
schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, so-
wie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden,
es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder
die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Klagenfurt
am Wörthersee, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2025 sowie der Ertragslage der
Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österrei-
chischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Fol-
genden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch-
geführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort-
lichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere
sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
diesem Datum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes
und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nach unserer Auffassung bestehen keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, über die zu be-
richten ist oder in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN
JAHRESABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen fal-
schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, so-
wie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden,
es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder
die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, Kla-
genfurt am Wörthersee, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzern-
bilanz zum 31.12.2025, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrech-
nung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermit-
telt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2025 sowie der Ertragslage
und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Überein-
stimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accou-
ting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a
UGB.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Fol-
genden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch-
geführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort-
lichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsver-
merks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den ös-
terreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere
sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes
und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nach unserer Auffassung bestehen keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, über die zu be-
richten ist oder in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Infor-
mationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den
Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den Teil „Corporate Governance“ sowie den Teil "Nachhaltigkeitsbericht" haben wir vor dem Datum
dieses Bestätigungsvermerkes erhalten, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraus-
sichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen,
und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.