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SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG // Jahresfinanzbericht 2021
Angaben gem. § 243a UGB
SW Umwelttechnik notiert mit 725.999 Stück Aktien,
im „standard market auction“ der Wiener Börse, die
Gesamtheit der Aktien entspricht einem Grundkapital
von TEUR 5.278.
Die Wolschner Privatstiftung hält mit 290.000 Ak-
tien 39,94 % des ausgegebenen Aktienkapitals der SW
Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG.
Großaktionäre mit mehr als 5 % gehaltenen
Aktien sind die VBG Verwaltungs- und Beteiligungs
GmbH (100%ige Tochter der BKS Bank AG), Heinz Wol-
schner (persönlich) und Bernd Wolschner (persönlich).
Ein weiterer Großaktionär mit mehr als 4 % gehaltenen
Aktien ist Klaus Einfalt (persönlich). Die restlichen Ak-
tien befinden sich im Streubesitz.
Es existieren keine Beschränkungen, die Stimm-
rechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Es
gibt auch keine Aktionärinnen bzw. Aktionäre sowie
am Kapital beteiligte Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeit-
nehmer, die Kontrollrechte besitzen.
Die Mitglieder des Vorstandes haben folgende er-
weiterte Befugnisse betreffend die Möglichkeit, Aktien
auszugeben und zurückzukaufen:
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Mai
2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital
der Gesellschaft durch Einziehung eigener Aktien ohne
Nennwert ohne weiteren Beschluss der Hauptversamm-
lung herabzusetzen, wobei der Aufsichtsrat ermächtigt
ist, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einzie-
hung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Mit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 4.
Mai 2017 wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, eigene
Aktien der Gesellschaft, unter Ausschluss des gesetz-
lichen Bezugsrechts der Aktionäre, auf jede gesetzlich
zulässige Art an die Mitglieder des Vorstandes zu ver-
äußern. Die Ermächtigung des Aufsichtsrates besteht
bis 3. Mai 2022.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Mai
2020 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
neuerlich dazu zu ermächtigt, bis zum 6. November
2022, eigene Aktien bis zu einem Anteil von höchstens
10 % des Grundkapitals zu erwerben (Gesamterwerbs-
volumen), wobei der geringste beim Rückerwerb zu
leistende Gegenwert maximal 30 % unter und der
höchste Gegenwert maximal 10 % über dem durch-
schnittlichen Börseschlusskurs der dem Rückerwerb
vorhergehenden drei Börsetage betragen darf. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Der Handel in eige-
nen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
Der Vorstand wurde darüber hinaus ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf
Jahren die eigenen Aktien auf jede gesetzlich zuläs-
sige Art wieder zu veräußern, wobei der Vorstand er-
mächtigt ist, für die Veräußerung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder
durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Bezugsrechts zu beschließen, wenn die eigenen Aktien
als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder
mehreren Gesellschaften im In- und Ausland verwendet
oder im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungs- oder
Aktienoptionsprogramms an Arbeitnehmer, leitende
Angestellte, Mitglieder des Vorstands/der Geschäfts-
führung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbun-
denen Unternehmens gewährt werden.
Zusätzlich wurde der Vorstand ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung die-
ser eigenen Aktien ohne Nennwert ohne weiteren Be-
schluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wobei
der Aufsichtsrat ermächtigt ist, Änderungen der Sat-
zung, die sich durch die Einziehung von Aktien erge-
ben, zu beschließen.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Mai
2021 wurde der Vorstand gemäß §§ 169 ff AktG er-
mächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung
der entsprechenden Satzungsänderung in das Fir-
menbuch das Grundkapital – allenfalls in mehreren
Tranchen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu