GESCHÄFTSBERICHT
BILFINGER SE
In diesem Vergütungsbericht wird das aktuelle, seit dem Geschäftsjahr 2015 geltende Vergütungssystem für den Vorstand erläutert, das durch die Hauptversammlung am 7. Mai 2015 gebilligt wurde, einschließlich der seither beschlossenen Anpassungen. Zudem wird die gewährte und tatsächlich zugeflossene Vergütung für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Berichtsjahr 2020 individualisiert und detailliert hinsichtlich Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile dargestellt. Mit einzelnen Vorstandsmitgliedern wurden dabei auf Basis des geltenden Vergütungssystems 2015 teilweise – allein betraglich – abweichende Vereinbarungen getroffen, die im Folgenden jeweils näher beschrieben werden.
Der Vergütungsbericht orientiert sich an den Vorgaben des deutschen Handelsgesetzbuchs, den deutschen Rechnungslegungsstandards und den International Financial Reporting Standards sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dabei werden auch bereits einzelne weiterreichende Anforderungen des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II; BGBl I 2019, 2637) auf rein freiwilliger Basis im Vergütungsbericht umgesetzt.
Eine grundlegende Überarbeitung des Vergütungssystems für den Vorstand unter Berücksichtigung der Anforderungen des ARUG II und der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK) ist im Berichtsjahr durch das Präsidium des Aufsichtsrats für den Aufsichtsrat vorbereitet und vom Aufsichtsrat final am 9. Februar 2021 beschlossen worden. Es ist geplant, dieses überarbeitete Vorstandsvergütungssystem der Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorzulegen. Es wird dann für alle neuen und zu verlängernden Vorstandsverträge Anwendung finden und im Vergütungsbericht für das Jahr 2021 im Einzelnen dargestellt werden.
Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts.
Vergütung des Vorstands
Grundzüge des Vorstandsvergütungssystems und Angemessenheit der Vergütung Das Vergütungssystem des Vorstands von 2015 ist auf eine langfristige und nachhaltige, profitable Entwicklung von Bilfinger ausgerichtet. Es soll damit auch die Geschäftsstrategie fördern. Die Vergütung des Vorstands besteht zunächst aus einem festen Jahresgrundgehalt und einer variablen Vergütung mit zwei Komponenten, einer einjährigen und einer mehrjährigen Komponente. Dabei hat der überwiegende Teil der gewährten variablen Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und damit eine langfristige Ausrichtung. So können die Vorstandsmitglieder an einer nachhaltigen Wertsteigerung von Bilfinger teilhaben und haben einen entsprechenden Anreiz, sich auf das langfristige Wohl von Bilfinger zu konzentrieren. Der einjährige variable Vergütungsbestandteil bemisst sich neben wirtschaftlichen Erfolgsfaktoren zudem nach persönlichen Leistungsindikatoren, die auch nichtfinanzielle Aspekte einbeziehen. Weitere Elemente des Vergütungssystems sind Nebenleistungen und Leistungen für die Altersversorgung. Hinzu treten zudem nachfolgend gesondert beschriebene Regelungen für die Vorstandsmitglieder, die im weiteren Zusammenhang mit der Vergütung stehen, insbesondere bei Beendigung der Tätigkeit.
Durch das aktuelle Vergütungssystem soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder und der Lage der Gesellschaft steht. So sollen besondere Leistungen stärker honoriert werden; Leistungsverfehlungen hingegen sollen die Vergütung spürbar verringern. Die Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird jährlich durch das Präsidium und auf Basis seiner Empfehlung durch den Aufsichtsrat geprüft.
Für die Angemessenheitsprüfung und Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder ziehen Präsidium und Aufsichtsrat neben den Vergütungsdaten der Unternehmen aus dem SDAX von nun an entsprechend der Empfehlung G.3 des DCGK insbesondere Vergütungsdaten von einer ausgewählten Gruppe von deutschen und europäischen Unternehmen (Peer Group) heran, die der Aufsichtsrat vor allem nach den Kriterien einer Vergleichbarkeit nach Branche, Mitarbeiteranzahl oder ähnlicher Situation des Unternehmens (so genannte Turnaround Gesellschaften) unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Vergütungsdaten ausgewählt hat. Die Zusammensetzung dieser Peer Group überprüft der Aufsichtsrat jährlich. Für das Geschäftsjahr 2021 setzt sich die Peer Group aus den Unternehmen Arcadis, Fraport, GEA Group, Heidelberger Druckmaschinen, MTU Aero Engines, Knorr-Bremse, Krones, Petrofac und Wood Group zusammen. Gleichzeitig berücksichtigen Präsidium und Aufsichtsrat bei der Prüfung das Verhältnis der Vergütung der Vorstandsmitglieder zu den Durchschnittsvergütungen der Führungsebene 1, was nach unternehmensinterner Definition die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führungskreise 1 und 1a umfasst, wie auch der gesamten Bilfinger Belegschaft in Deutschland im Einklang mit der Empfehlung G.4 des DCGK.
Jahresgrundgehalt Das Jahresgrundgehalt beträgt für ordentliche Vorstandsmitglieder 600 T€, für Frau Christina Johansson als Finanzvorstand 650 T€ und für den Vorstandsvorsitzenden 1.200 T€.
Variable Vergütung Die variable Vergütung besteht aus zwei Komponenten, einer variablen Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage, dem Short Term Incentive (STI), und einer variablen Vergütung mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage, dem Long Term Incentive (LTI). Zudem steht es im Ermessen des Aufsichtsrats, einen Sonder- oder Anerkennungsbonus zu gewähren.
Der STI basiert auf der Erreichung der wirtschaftlichen Erfolgsziele bereinigtes EBITA und Free Cashflow. Mit einem zudem einfließenden individuellen Performance-Faktor (IPF) kann der Aufsichtsrat ferner der individuellen Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie unvorhergesehenen Ereignissen mit erheblichen Auswirkungen auf die Tätigkeit des Vorstandsmitglieds Rechnung tragen. Der Zielwert und die Bandbreite der wirtschaftlichen Erfolgsziele mit Ober- und Untergrenze sowie die Kriterien für den IPF des jeweiligen Vorstandsmitglieds werden am Anfang des relevanten Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat festgelegt. Zukünftig ist im Einklang mit der Empfehlung G.7 des DCGK geplant, dass eine Festlegung bereits vor dem Beginn des relevanten Geschäftsjahres erfolgt.
Der jährliche Ausgangswert des STI, der einer Zielerreichung von 100 Prozent entspricht, beträgt für ordentliche Vorstandsmitglieder 500 T€, für Frau Christina Johansson als Finanzvorstand 600 T€ und für den Vorstandsvorsitzenden 1.000 T€. Dieser Wert verändert sich in Abhängigkeit von der Erreichung der für jedes Jahr durch den Aufsichtsrat festgelegten Zielwerte für die Entwicklung des bereinigten EBITA und des Free Cashflow des Bilfinger Konzerns. Die Erreichung dieser gleich gewichteten Ziele zählt dabei jeweils nur innerhalb eines Korridors zwischen einer absoluten Ober- und Untergrenze. Diese Grenzen werden vom Aufsichtsrat für jedes Erfolgsziel zusammen mit dem Zielwert für das relevante Geschäftsjahr festgelegt. Unterhalb der absoluten Untergrenze beträgt der Zielerreichungsgrad null. Bei Erreichen der absoluten Untergrenze beträgt der Zielerreichungsgrad 50 Prozent. Er steigt linear bis zur Zielvorgabe auf 100 Prozent und von dort bis zur absoluten Obergrenze auf 200 Prozent (‚Cap‘) wiederum linear an.
Als Kriterien für die Bemessung des IPF eines jeden Vorstandsmitglieds kommen unter anderem die Themen Strategieumsetzung, Führung, Innovation, Erfolgsfaktoren am Markt, Corporate Culture und Environment, Social & Governance (ESG; Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) in Betracht.
Die Auszahlung des STI erfolgt nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres bei entsprechender Zielerfüllung und ergibt sich durch Multiplikation des Ausgangswerts mit dem arithmetischen Mittel des Zielerreichungsgrads der beiden wirtschaftlichen Erfolgsziele und dem für jedes Vorstandsmitglied im jeweiligen Geschäftsjahr festgelegten IPF (Faktor 0,8 bis 1,2). Der IPF basiert auf der Beurteilung der individuellen Gesamtleistung des Vorstandsmitglieds in Orientierung an den festgelegten Kriterien und unvorhergesehenen Ereignissen. Bei unterjährigem Beginn oder unterjähriger Beendigung der Vorstandstätigkeit besteht ein Anspruch auf die Zahlung des STI für dieses Geschäftsjahr pro rata temporis.
Der LTI soll die nachhaltige, langfristige Unternehmensentwicklung honorieren. Er beinhaltet die jährliche bedingte Zuteilung virtueller Aktien der Bilfinger SE, sogenannter Performance Share Units (PSU). Ihre Stückzahl kann sich während einer dreijährigen Performance-Periode in Abhängigkeit vom Zielerreichungsgrad der beiden Erfolgsziele ROCE und Entwicklung des relativen Total Shareholder Return-Werts (TSR-Wert) der Aktie der Gesellschaft gemäß den nachstehenden Regelungen verändern. Die sich so ergebende Anzahl an PSU entspricht der Anzahl von realen Aktien der Bilfinger SE, die das betreffende Vorstandsmitglied nach Ablauf der Performance-Periode erhalten kann.
Zum Anfang jedes Geschäftsjahres werden den ordentlichen Vorstandsmitgliedern PSU mit einem aktuellen Kurswert von 630 T€, Frau Christina Johansson als Finanzvorstand PSU mit einem aktuellen Kurswert von 700 T€ und dem Vorstandsvorsitzenden PSU mit einem aktuellen Kurswert von 1.400 T€ zugeteilt. Bei unterjährigem Beginn oder unterjähriger Beendigung der Vorstandstätigkeit wird die Anzahl der für dieses Geschäftsjahr zugeteilten PSU pro rata temporis gekürzt.
Der ROCE wird als unbereinigter ROCE nach Steuern festgelegt. Der ROCE-Zielerreichungsgrad für die Performance-Periode bestimmt sich als Quotient des Durchschnittswerts der tatsächlich erreichten ROCE-Werte zum Durchschnitt der vom Aufsichtsrat festgelegten jährlichen Zielwerte in den relevanten Jahren (der ROCE-Faktor). Für eine Zielerreichung zählt dabei nur ein ROCE-Faktor innerhalb des Korridors von 80 bis 135 Prozent des ROCE-Zielwerts (Minimal- und Maximalwert), berechnet als arithmetisches Mittel der festgelegten jährlichen ROCE-Zielwerte in der Performance-Periode. Unterhalb des Minimalwerts beträgt der Zielerreichungsgrad null. Bei Erreichen des Minimalwerts von 80 Prozent des Zielwerts beträgt der Zielerreichungsgrad 50 Prozent. Er steigt dann linear bis zum ROCE-Zielwert mit einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent und von da wieder linear bis zum Maximalwert der Zielvorgabe von 135 Prozent des Zielwerts auf einen maximalen Zielerreichungsgrad von 150 Prozent (‚Cap‘) an.
Das zweite Erfolgsziel des LTI, der relative TSR-Wert, bestimmt sich im Vergleich zu den TSR-Werten der Aktien der während der gesamten Performance-Periode im MDAX notierten Gesellschaften. Bei Erreichen einer Positionierung von Bilfinger im Vergleich zu den MDAX-Gesellschaften über die Performance-Periode unterhalb des Medians beträgt die Zielerreichung null Prozent. Bei Erreichen des Medians beträgt der Zielerreichungsgrad 100 Prozent, steigt dann linear an und kann bei einer Positionierung am 75. Perzentil oder darüber maximal 150 Prozent betragen.
Die Endstückzahl der PSU ergibt sich aus der Multiplikation der Ausgangsstückzahl der PSU mit dem arithmetischen Mittel der Zielerreichungsgrade der beiden Erfolgsziele. Die Endstückzahl unterliegt einer Begrenzung auf maximal 150 Prozent der Ausgangsstückzahl (‚Stückzahl-Cap‘). Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat berechtigt, bei außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen, insbesondere extremen Kurssteigerungen, die sich rechnerisch ergebende Endstückzahl der PSU angemessen herabzusetzen. Die Mitglieder des Vorstands erhalten nach Ablauf der Performance-Periode eine Zahl realer Bilfinger Aktien, die der Endstückzahl der PSU entspricht. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, statt der Lieferung von Bilfinger Aktien ganz oder teilweise einen Barausgleich zu leisten, dessen Höhe sich nach dem dann aktuellen Kursniveau bemisst.
Neben STI und LTI steht es im Ermessen des Aufsichtsrats, einem Vorstandsmitglied auf der Grundlage einer zuvor abgeschlossenen Zielvereinbarung einen Sonderbonus oder im Nachhinein für besondere Leistungen einen Anerkennungsbonus zu gewähren. Ein Rechtsanspruch des Vorstandsmitglieds auf einen entsprechenden Bonus besteht grundsätzlich nicht, außer im Fall einer ausdrücklichen Zusage durch den Aufsichtsrat.
Eigeninvestment in Bilfinger Aktien Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, Bilfinger Aktien zu erwerben und für die Zeit der Bestellung zum Vorstand der Gesellschaft zu halten, deren Kaufpreise zusammen einem Brutto-Jahresgrundgehalt entsprechen. Der Erwerb hat innerhalb einer Regelfrist von fünf Jahren zu erfolgen, wobei grundsätzlich in jedem Geschäftsjahr Aktien für mindestens ein Fünftel des insgesamt einzusetzenden Betrags erworben werden müssen. Aktien, die einem Vorstand im Rahmen des LTI nach Ablauf der Performance-Periode gewährt werden, werden auf diese Erwerbspflicht angerechnet.
Nebenleistungen Das System der Vorstandsvergütung sieht Nebenleistungen in Form von Sachbezügen und Zuschüssen vor, die im Wesentlichen aus Zuschüssen zu Versicherungen und der Dienstwagennutzung einschließlich eines Pool-Fahrers bestehen. Dabei werden – soweit relevant – die nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte zu Grunde gelegt.
Altersversorgung Vorstandsmitglieder im Ruhestand erhalten ab einem Alter von 62 Jahren Ruhegehaltszahlungen. Im Falle des Ablebens eines Vorstandsmitglieds mit Anspruch auf Ruhegehalt bestehen bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen für die Hinterbliebenen Versorgungsansprüche in Form von Witwen- und Waisenrenten, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Für Neuverträge seit dem 3. Quartal 2016 sind ausschließlich Versorgungsansprüche für Hinterbliebene in Form von Kapitalzahlungen vorgesehen, soweit dies vereinbart wurde. Die aktuellen Vorstandsmitglieder haben keine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die vorgehend beschriebenen Leistungen sind auf einen externen Versorgungsträger in Form einer rückgedeckten Unterstützungskasse ausgelagert und beruhen auf den Vorstandsmitgliedern vertraglich zugesagten jährlichen Beiträgen des Unternehmens an die Unterstützungskasse in Höhe von 45 Prozent der Festvergütung (50 Prozent im Fall von Frau Johansson). Sämtliche künftigen Versorgungsansprüche sind vollständig ausfinanziert, sodass im Leistungsfall keinerlei Belastung mehr für die Gesellschaft entsteht. Für alle Verträge besteht ein Wahlrecht zwischen der Auszahlung der Versorgungsansprüche nach dem Leistungsplan als Kapitalzahlung oder als lebenslange Ruhegehaltszahlungen. Die Leistungen des externen Versorgungsträgers decken auch das Risiko der Berufsunfähigkeit ab, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Die Altersversorgungsvereinbarung von Frau Johansson umfasst nur Ruhegehaltszahlungen. Herr Hall hat keine Altersversorgungsvereinbarung abgeschlossen, sondern bekommt den jährlichen Beitrag in einem Betrag als Gehalt ausgezahlt.
In der folgenden Tabelle sind die von der Gesellschaft für das Jahr 2020 geleisteten Zuführungen zur Unterstützungskasse und die voraussichtlichen jährlichen Pensionsansprüche beziehungsweise die voraussichtliche Höhe der Kapitalzahlung der aktiven Vorstandsmitglieder bei Eintritt des Pensionsfalls aufgeführt, unter Annahme des Eintritts im Alter von 62 Jahren (soweit nicht anders angegeben).
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ALTERSVERSORGUNG |
| Voraussichtliche |
| Voraussichtlicher jährlicher |
| Zuführung zur |
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| 2020 |
| 2019 |
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in T€ |
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Tom Blades (Vorsitzender) |
| 2.853a |
| 83a |
| 540 |
| 540 |
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Christina Johansson |
| 2.985 |
| 87 |
| 325 |
| 325 |
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Duncan Hallb |
| – |
| – |
| – |
| – |
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| 865 |
| 865c |
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a Hochrechnung unter der Annahme des Eintritts im Alter von 65 Jahren. | |||||||||
b Herr Hall bekommt den jährlichen Beitrag an die Unterstützungskasse als Teil der Festvergütung ausgezahlt. | |||||||||
c Aufgrund des Ausscheidens des Vorstandsmitglieds Michael Bernhardt zum 31.12.2019 wurde die Summe der Zuführungen für 2019 entsprechend um den Betrag (270 T€) bereinigt gegenüber dem vorjährigen Vergütungsbericht. | |||||||||
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Für das Geschäftsjahr gewährte und zugeflossene Vergütung insgesamt
Die für 2020 gewährten und zugeflossenen Gesamtbezüge aus Jahresgrundgehalt, variabler Vergütung inklusive aktienbasierter Vergütung, Sachbezügen und der Zuführung zur Unterstützungskasse beziehungsweise dem Zuschuss zur Altersversorgung sind den entsprechenden, nachfolgenden Vergütungstabellen zu entnehmen.
Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Vorstandsmitglieder im zweiten Quartal 2020 auf 20 Prozent ihrer Festvergütung verzichteten, um einen Beitrag in der Situation der COVID-19-Pandemie zu leisten.
Das seit dem Geschäftsjahr 2015 geltende Vergütungssystem sieht keine betragsmäßigen Höchstgrenzen für die Vorstandsvergütung insgesamt und den langfristig orientierten Teil der variablen Vergütungsbestandteile vor. Wie bereits ausgeführt, erhalten die Mitglieder des Vorstands im Rahmen des LTI eine bestimmte Anzahl von PSU. Während die Endstückzahl der PSU begrenzt ist, unterliegt der für den Wert der PSU relevante Kurs der Aktie der Gesellschaft nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode demgegenüber keiner Begrenzung, da eine Höchstgrenze insoweit dem Grundgedanken einer aktienbezogenen Vergütung widerspricht. Demgemäß enthält die nachfolgende Tabelle insoweit keine Maximalbeträge. Das neue Vorstandsvergütungssystem sieht im Einklang mit § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG erforderliche Maximalbeträge vor; diese werden im Vergütungsbericht für das Jahr 2021 dargestellt.
Mit Frau Johansson hat der Aufsichtsrat aufgrund des Umstands, dass diese an der Unterneh-mensplanung für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 nicht beteiligt war, ergänzend vereinbart (soweit für das Berichtsjahr noch relevant), dass bezüglich des STI für 2019 ein gewichtetes Mittel der Zielerreichungsgrade, d.h. des Ergebnisses der wirtschaftlichen Erfolgsziele, zu 100 Prozent garantiert wird. Zudem ist ihr bezüglich des LTI für 2018 (pro rata temporis) und 2019 die Erfüllung des ROCE-Parameters jeweils zu 100 Prozent garantiert worden. Aufgrund einer Erfüllung des ROCE-Ziels in den Jahren 2018 und 2019 von jeweils über 100 Prozent sind diese Garantie insoweit jedoch nicht zur Anwendung gekommen.
Auch mit Herrn Hall hat der Aufsichtsrat aufgrund des Umstands, dass dieser ebenfalls an der Unternehmensplanung des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 nur bezüglich der Teilplanung für die damalige Division Northwest Europe beteiligt war, ergänzend vereinbart, dass für 2019 bezüglich des STI ein gewichtetes Mittel der Zielerreichungsgrade, d.h. der Ergebnisse der wirtschaftlichen Erfolgsziele, zu 60 Prozent und bezüglich des LTI für 2019 die Erfüllung des ROCE-Parameters zu 100 Prozent garantiert werden. Auch diese Garantie ist bezüglich des LTI aufgrund einer Erfüllung des ROCE-Ziels in 2019 von über 100 Prozent nicht zur Anwendung gekommen.
Für das Berichtsjahr wurden keine Garantien für variable Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder vereinbart.
Zudem hat der Aufsichtsrat im Februar 2021 beschlossen, den im Berichtsjahr tätigen Vorstandsmitgliedern einen einmaligen Anerkennungsbonus für ihre überobligationsmäßige Leistung und Einsatz in dem durch die COVID-19 Pandemie geprägten Berichtsjahr zu gewähren, durch welches sie Bilfinger sicher geführt und ein unter Berücksichtigung der Schwere der Situation gutes Ergebnis für Bilfinger erreicht haben. Der einmalige Anerkennungsbonus beträgt für Herrn Blades 190 T€, für Frau Johansson 114 T€ und für Herrn Hall 95 T€.
Kredite oder Vorschüsse wurden Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2020 nicht gewährt. Vergütungen für die Wahrnehmung von Mandaten in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien bei Konzernunternehmen durch Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsjahr 2020 nicht angefallen.
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WERT DER GEWÄHRTEN |
| Tom Blades |
| Christina Johansson |
| Duncan Hall |
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| 2019 |
| 2020 |
| 2020 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2020 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2020 |
| 2020 |
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in T€ |
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Festvergütung |
| 1.200 |
| 1.200 |
| 1.200 |
| 1.200 |
| 650 |
| 650 |
| 650 |
| 650 |
| 870c |
| 870c |
| 870 |
| 870 |
|
Nebenleistungen |
| 45 |
| 38 |
| 38 |
| 38 |
| 39 |
| 36 |
| 36 |
| 36 |
| 13 |
| 13 |
| 13 |
| 13 |
|
Einmalzahlung |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
|
Summe |
| 1.245 |
| 1.238 |
| 1.238 |
| 1.238 |
| 689 |
| 686 |
| 686 |
| 686 |
| 883 |
| 883 |
| 883 |
| 883 |
|
Einjährige variable Vergütung: STI |
| 347 |
| 1.000 |
| – |
| 2.000 |
| 540 |
| 600 |
| – |
| 1.200 |
| 270 |
| 500 |
| 0 |
| 1.000 |
|
Mehrjährige variable Vergütung: LTI |
| 918 |
| – |
| – |
| – |
| 459 |
| – |
| – |
| – |
| 413 |
| – |
| – |
| – |
|
Mehrjährige variable Vergütung: LTI |
| – |
| 1.269 |
| 0b |
| n/a |
| – |
| 635 |
| 0 |
| n/ab |
| – |
| 571 |
| 0 |
| n/ab |
|
Summe |
| 2.510 |
| 3.507 |
| 1.238b |
| n/a |
| 1.688 |
| 1.921 |
| 686 |
| n/ab |
| 1.566 |
| 1.954 |
| 883 |
| n/ab |
|
Versorgungsaufwand |
| 540 |
| 540 |
| 540 |
| 540 |
| 325 |
| 325 |
| 325 |
| 325 |
| – |
| – |
| – |
| – |
|
Gesamtvergütung |
| 3.050 |
| 4.047 |
| 1.778b |
| n/a |
| 2.013 |
| 2.246 |
| 1.011 |
| n/ab |
| 1.566 |
| 1.954 |
| 883 |
| n/ab |
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a Zeitwert bei Gewährung. | |||||||||||||||||||||||||
b Nicht anwendbar, da der Wert des LTI durch die Auszahlung in realen Aktien nicht begrenzt ist. | |||||||||||||||||||||||||
c Festvergütung von 600 T€ zuzüglich Auszahlung des jährlichen Beitrags zur Altersversorgung von 270 T€. | |||||||||||||||||||||||||
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ZUFLUSS |
| Tom Blades |
| Christina Johansson |
| Duncan Hall |
| ||||||
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| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
|
in T€ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Festvergütung |
| 1.200 |
| 1.140 |
| 650 |
| 618 |
| 870b |
| 840b |
|
Nebenleistungen |
| 45 |
| 38 |
| 39 |
| 36 |
| 13 |
| 13 |
|
Einmalzahlung |
| – |
| 190a |
| – |
| 114a |
| – |
| 95a |
|
Summe |
| 1.245 |
| 1.368 |
| 689 |
| 768 |
| 883 |
| 948 |
|
Einjährige variable Vergütung: STI |
| 347 |
| 310 |
| 540 |
| 186 |
| 270 |
| 155 |
|
Mehrjährige variable Vergütung: LTI |
| 0 |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
|
Mehrjährige variable Vergütung: LTI |
| – |
| 717 |
| – |
| 30 |
| – |
| – |
|
Summe |
| 1.592 |
| 2.395 |
| 1.229 |
| 984 |
| 1.153 |
| 1.103 |
|
Versorgungsaufwand |
| 540 |
| 540 |
| 325 |
| 325 |
| – |
| – |
|
Gesamtvergütung |
| 2.132 |
| 2.935 |
| 1.554 |
| 1.309 |
| 1.153 |
| 1.103 |
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a Die Gewährung eines Anerkennungsbonus für besondere Leistungen und dessen Höhe stehen im Ermessen des Aufsichtsrats. | |||||||||||||
b Festvergütung zuzüglich Auszahlung des jährlichen Beitrags zur Altersversorgung von 270 T€. | |||||||||||||
c Wert der nach dem LTI erdienten PSU/Bilfinger Aktien zum 31.12.2020 (auf Basis des XETRA-Schlusskurses vom 30.12.2020). | |||||||||||||
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Berechnung der für das Geschäftsjahr zugeflossenen variablen Vergütungsbestandteile
Die für 2020 – wie in den entsprechenden vorgehenden Vergütungstabellen aufgeführt –zugeflossenen variablen Vergütungsbestandteile berechnen sich im Einzelnen wie nachfolgend erläutert.
Festlegung und Erfüllung der STI-Kriterien Für 2020 wurden vom Aufsichtsrat die folgenden Ziel-, Minimal- und Maximalwerte für die wirtschaftlichen Erfolgskriterien des STI festgelegt und wie folgt erfüllt:
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WIRTSCHAFTLICHE |
| Minimaler Zielwert (Zielerreichung 50%) |
| Zielwert (Zielerreichung 100%) |
| Maximaler Zielwert (Zielerreichung 200%) |
| Tatsächlich erreichter Wert |
| Zielerreichungsgrad in % |
in Mio. € |
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Bereinigtes EBITA |
| 35 |
| 100 |
| 165 |
| 20 |
| 0 |
Free Cashflow |
| 100 |
| 126 |
| 171 |
| 106 | a | 62 |
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a Free Cashflow nach Bereinigung hinsichtlich der vorfristigen Zahlung von Steuern. | ||||||||||
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Der durchschnittliche Zielerreichungsgrad für die gleichgewichteten wirtschaftlichen Erfolgskriterien des STI für 2020 beträgt entsprechend 31 Prozent.
Die Kriterien für den IPF wurden vom Aufsichtsrat für die Vorstandsmitglieder am Anfang des Berichtsjahres festgelegt bezüglich Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung, Umsetzung der Strategie und Corporate Culture. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen einer Gesamtbewertung der Tätigkeit eines jeden Vorstandsmitglieds auf Grundlage der Bewertung der Erreichung der festgelegten Kriterien für die Vorstandsmitglieder die folgenden erreichten IPF festgelegt:
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IPF |
| Erreichter IPF 2020 |
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Tom Blades (Vorsitzender) |
| 1,0 |
Christina Johansson |
| 1,0 |
Duncan Hall |
| 1,0 |
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Auf Grundlage dieser vorgehenden Werte berechnen sich die STI-Auszahlungswerte für 2020 für die einzelnen Vorstandsmitglieder wie in nachfolgender Tabelle dargestellt.
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Berechnung des STI |
| Gewichteter Zielerreichungs-grad in % |
| Erreichter IPF |
| STI-Zielwert |
| STI-Auszahlungs- |
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|
Tom Blades (Vorsitzender) |
| 31 |
| 1,0 |
| 1.000 |
| 310 |
Christina Johansson |
| 31 |
| 1,0 |
| 600 |
| 186 |
Duncan Hall |
| 31 |
| 1,0 |
| 500 |
| 155 |
|
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Festlegung und Erfüllung des LTI (Tranche 2018-2020) Für die zum Ende des Berichtsjahres ausgelaufene Performance-Periode der Tranche 2018-2020 des LTI wurden vom Aufsichtsrat zu Beginn des Jahres 2018 die folgenden Ausgangsstückzahlen an PSU auf Basis eines Anfangskurses 2018 der Bilfinger Aktie von 37,89 € und den entsprechenden Zuteilungswerten zugeteilt:
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LTI-TRANCHE |
| Zuteilungswert |
| Zugeteilte Anzahl PSU |
in T€ |
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Tom Blades (Vorsitzender) |
| 1.400 |
| 36.950 |
Christina Johansson |
| 59 | a | 1.570 |
Duncan Hallb |
| – |
| – |
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a Zuteilung pro rata temporis aufgrund des Eintritts in den Vorstand am 1.12.2018. | ||||
b Noch kein Vorstandsmitglied in 2018. | ||||
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In den relevanten Performance-Jahren 2018 bis 2020 legte der Aufsichtsrat die folgenden jährlichen Zielwerte des ROCE (als unbereinigtem ROCE nach Steuern) fest und es wurden tatsächlich die folgenden ROCE-Werte erreicht:
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LTI-TRANCHE |
| ROCE-Zielwert |
| Tatsächlich erreichter ROCE |
in % |
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2018 |
| -0,21 |
| 0,15 |
2019 |
| 0,95 |
| 1,80 |
2020 |
| 5,08 |
| 6,88 |
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Auf dieser Basis ergibt sich als Durchschnitt der jährlichen Zielwerte eine ROCE-Zielvorgabe für die Tranche 2018-2020 von 1,94 Prozent und als prozentualer Quotient aus dem Durchschnitt der tatsächlich erreichten ROCE-Werte zur ROCE-Zielvorgabe der Tranche eine Erfüllung der Zielvorgabe von 152 Prozent.
Da die Erfüllung der Zielvorgabe den Korridor von 80 bis 135 Prozent der Zielvorgabe übersteigt, ergibt sich der maximale ROCE-Zielerreichungsgrad von 150 Prozent.
Für das zweite Erfolgsziel des LTI, den relativen TSR-Wert, ergibt sich eine Positionierung von Bilfinger im Vergleich zu den MDAX-Gesellschaften über die Performance-Periode am 23. Perzentil. Hieraus errechnet sich ein TSR-Zielerreichungsgrad für die Trance 2018-2020 von 0 Prozent.
Aus dem Durchschnitt des ROCE-Zielerreichungsgrads und des TSR-Zielerreichungsgrads errechnet sich durch Multiplikation mit der Ausgangsstückzahl der PSU deren Endstückzahl für die Tranche 2018-2020, die einer gleichen Anzahl an Bilfinger Aktien entsprechen und denen zum 31. Dezember 2020 der folgende Zeitwert zukam:
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LTI-TRANCHE |
| Ausgangsstück-zahl PSU |
| ROCE-Zielerrei-chungsgrad |
| TSR-Zielerrei-chungsgrad |
| Endstückzahl |
| Wert der End-stückzahl PSU |
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Tom Blades (Vorsitzender) |
| 36.950 |
| 150 |
| 0 |
| 27.713 |
| 717a |
|
Christina Johansson |
| 1.570 |
| 150 |
| 0 |
| 1.178 |
| 30a |
|
Duncan Hallb |
| ─ |
| ─ |
| ─ |
| ─ |
| ─ |
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a Zeitwert einer der Endstückzahl der PSU entsprechenden Anzahl von Bilfinger-Aktien zum 31.12.2020 (d.h. dem Schlusskurs der Bilfinger-Aktie in XETRA zum 30.12.2020). | |||||||||||
b Noch kein Vorstandsmitglied in 2018. | |||||||||||
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Weitere Angaben im Zusammenhang mit der Vorstandsvergütung
Sonstige Regelungen für die Mitglieder des Vorstands Im Fall eines Kontrollwechsels, das heißt, wenn ein Aktionär der Gesellschaft 30 Prozent der Stimmrechte der Gesellschaft erreicht oder überschreitet und zusätzlich durch eine vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsverteilung eine wesentliche Veränderung der Ressortzuständigkeit eintritt oder wenn die Gesellschaft als abhängiges Unternehmen einen Beherrschungsvertrag abschließt, haben die derzeitigen Vorstandsmitglieder ein Sonderkündigungsrecht für ihren Anstellungsvertrag. Bei einer Kündigung infolge eines Kontrollwechsels erhalten die Mitglieder des Vorstands eine Abfindung für die Dauer der restlichen Vertragslaufzeit, längstens jedoch für drei Jahre. Die Abfindung umfasst das Jahresgrundgehalt sowie die variable Vergütung, das heißt STI und LTI. Der auf den STI entfallende Betrag berechnet sich grundsätzlich nach dem Durchschnitt der in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgezahlten variablen Vergütungen, der auf den LTI entfallende Betrag nach dem jährlichen Zuteilungswert der PSU. Die Abfindung ist für den Fall eines Kontrollwechsels auf 150 Prozent des generellen Abfindungs-Caps in Höhe von zwei Jahresvergütungen und auf die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt. Für neue Vorstandsmitglieder, die ab dem 9. Februar 2021 bestellt und angestellt werden, sieht das neue Vorstandsvergütungssystem keine Abfindung für den Fall eines Kontrollwechsels vor. Der Aufsichtsrat soll gleichzeitig berechtigt bleiben, im Fall einer Verlängerung der Bestellung eines aktuellen Vorstandsmitglieds die Vereinbarung zum Kontrollwechsel mit einer Abfindungszusage maximal im bisher vereinbarten Umfang fortzuführen.
Bei Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrags (außer bei Kündigung im Fall des Kontrollwechsels) unterliegt das Vorstandsmitglied grundsätzlich einem 24-monatigen – vertragsstrafenbewehrten – nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, wofür die Gesellschaft eine Entschädigung für jeden Monat des Verbots in Höhe von einem Zwölftel von 50 Prozent der dem Vorstandsmitglied jährlich zustehenden Vergütung (Jahresgrundgehalt und variable Vergütung) zu zahlen hat. Anderweitige Vergütung während dieser Zeit wird zu 50 Prozent auf die jeweilige monatliche Entschädigung angerechnet, ein Ruhegeld des Vorstandsmitglieds während dieser Zeit zu 100 Prozent. Die Gesellschaft kann auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot jederzeit verzichten, jedoch nur mit sechsmonatiger Frist für die Weiterzahlung der Entschädigung (außer im Fall der wirksamen außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft).
Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands, einschließlich Pensionen Die Gesamtbezüge vor dem Berichtsjahr ausgeschiedener Mitglieder des Vorstands oder ihrer Hinterbliebenen betrugen im Berichtsjahr 5.118 (Vorjahr: 3.572) T€. Diese Bezüge umfassten Pensions- und Rentenzahlungen an ehemalige, vor dem Berichtsjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen in Höhe von 2.494 (Vorjahr: 2.611) T€. Zudem enthielten sie Zahlungen an das zum 31. Dezember 2019 ausgeschiedene, ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Michael Bernhardt in Höhe von 1.980 T€. Dieser Betrag beinhaltet eine gezahlte finanzielle Abgeltung bis zum ursprünglichen Laufzeitende des Vertrags zum 31. Oktober2020, eine gezahlte Karenzentschädigung für zwei Monate sowie den Zufluss aus der Tranche 2018-2020 des LTI von in 12.471 Bilfinger Aktien umzutauschende PSU an Herrn Bernhardt. Dieser Zufluss hatte zum 31. Dezember 2020 einen Zeitwert von 323 T€ auf Basis des XETRA-Schlusskurses der Bilfinger Aktie am letzten Handelstag des Jahres 2020, dem 30. Dezember 2020. Weiter enthielten diese Gesamtbezüge den Zufluss aus der Tranche 2018-2020 des LTI von in 12.585 Bilfinger Aktien umzutauschende PSU an das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Dr. Klaus Patzak mit einem entsprechenden Zeitwert zum 31. Dezember 2020 von 325 T€. Darüber hinaus erhielt das ehemalige Vorstandsmitglied Joachim Müller aus einer Vereinbarung im Berichtsjahr Zahlungen von Übergangsgeld von 319 T€, die einen Vergleichsbetrag von 175 T€ für Forderungen von Übergangsgeld aus früheren Jahren enthielten.
Andere Zahlungen erfolgten nicht. Der nach IAS 19 ermittelte Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für die vor dem Berichtsjahr ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstands oder ihrer Hinterbliebenen beträgt 30.320 (Vorjahr 30.998) T€.
Einzelheiten zu den Gesamtbezügen ehemaliger Mitglieder des Vorstands, einschließlich Pensionen, können der nachfolgenden unter Beachtung des Datenschutzes aufgestellten Tabelle entnommen werden:
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BEZÜGE EHEMALIGER |
| Höhe der Bezüge 2020 |
| Art der Bezüge 2020 |
|
|
|
|
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Michael Bernhardt |
| 1.980 |
| Finanzielle Abgeltung, Karenzentschädigung, |
Dr. Klaus Patzak |
| 325 |
| Erdiente 12.585 PSU aus Tranche 2018-2020 des LTI (in Form von Bilfinger-Aktien; Wert zum 31.12.2020) |
Joachim Müller |
| 319 |
| Übergangsgeld (inkl. Vergleichsbetrag zu Übergangsgeld aus früheren Jahren) |
Vor über 10 Jahren ausgeschiedenes Vorstandsmitglied |
| 289 |
| Pension |
Vor über 10 Jahren ausgeschiedenes Vorstandsmitglied |
| 128 |
| Pension |
Vor über 10 Jahren ausgeschiedenes Vorstandsmitglied |
| 278 |
| Pension |
Vor über 10 Jahren ausgeschiedenes Vorstandsmitglied |
| 90 |
| Pension |
Vor über 10 Jahren ausgeschiedenes Vorstandsmitglied |
| 240 |
| Pension |
Vor über 10 Jahren ausgeschiedenes Vorstandsmitglied |
| 124 |
| Pension |
Vor über 10 Jahren ausgeschiedenes Vorstandsmitglied |
| 287 |
| Pension |
Vor über 10 Jahren ausgeschiedenes Vorstandsmitglied |
| 161 |
| Pension |
Hinterbliebene(r) eines vor über 10 Jahren ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds |
| 42 |
| Witwen- und Waisenrente |
Hinterbliebene(r) eines vor über 10 Jahren ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds |
| 178 |
| Witwen- und Waisenrente |
Hinterbliebene(r) eines vor über 10 Jahren ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds |
| 39 |
| Witwen- und Waisenrente |
Hinterbliebene(r) eines vor über 10 Jahren ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds |
| 87 |
| Witwen- und Waisenrente |
Hinterbliebene(r) eines vor über 10 Jahren ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds |
| 184 |
| Witwen- und Waisenrente |
Hinterbliebene(r) eines vor über 10 Jahren ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds |
| 152 |
| Witwen- und Waisenrente |
Hinterbliebene(r) eines vor über 10 Jahren ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds |
| 63 |
| Witwen- und Waisenrente |
Hinterbliebene(r) eines vor über 10 Jahren ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds |
| 151 |
| Witwen- und Waisenrente |
Summe |
| 5.118* |
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* Summe der gerundeten Einzelwerte weicht von dem Summenwert aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig ab. | ||||
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Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß den Bestimmungen des § 16 der Satzung der Bilfinger SE neben dem Ersatz ihrer Auslagen jährlich eine feste Vergütung von 70 T€. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse, mit Ausnahme des Nominierungsausschusses, erhalten das Doppelte dieses Betrags. Die Mitglieder der Ausschüsse, mit Ausnahme des Nominierungsausschusses, erhalten das Anderthalbfache des Festvergütungsbetrags. Übt ein Aufsichtsratsmitglied mehrere der genannten Funktionen aus, steht ihm nur einmal die jeweils höchste Vergütung zu. Für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen (was eine Teilnahme per Telefon- oder Videokonferenz einschließt), erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von 500 €. Außerdem wird Mitgliedern mit Wohnsitz in Deutschland die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet. Eine Übersicht zur Teilnahme der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse im Jahr 2020 findet sich im
Abschnitt A.3 Bericht des Aufsichtsrats unter Sitzungen des Aufsichtsrats.
Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats der Bilfinger SE im Geschäftsjahr 2020 betrugen 1.356 (Vorjahr: 1.392) T€ ohne die Umsatzsteuererstattung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Aufsichtsratsmitglieder, die bereits vor dem 24. Juni 2020 dem Aufsichtsrat angehörten, im 2. Quartal 2020 auf 20 Prozent ihrer Festvergütung verzichteten, um einen Beitrag in der Situation der COVID-19-Pandemie zu leisten. Im Geschäftsjahr 2020 wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats außerdem Auslagen, das heißt Reisekosten und sonstige Einzelabrechnungen von Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Aufsichtsrat im Interesse der Bilfinger SE, in Höhe von insgesamt 93 (Vorjahr: 107) T€ erstattet beziehungsweise für diese von der Gesellschaft übernommen.
Es wurden keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, etwa Beratungs- und Vermittlungsleistungen, an Aufsichtsratsmitglieder bezahlt oder gewährt.
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VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS DER BILFINGER SE * |
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| 2020 |
| 2019 |
in T€ |
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Dr. Eckhard Cordes (Vorsitzender, Vorsitzender des Präsidiums, |
| 181,3 |
| 184,0 |
Stephan Brückner (stv. Vorsitzender, Mitglied des Präsidiums, |
| 146,0 |
| 147,5 |
Agnieszka Al-Selwi |
| 72,0 |
| 73,5 |
Dorothée Deuring (Mitglied des Prüfungsausschusses) |
| 107,8 |
| 110,5 |
Lone Fønss Schrøder (bis 8.5.2019) |
| – |
| 24,5 |
Nicoletta Giadrossi (ab 11.7.2019 bis 24.6.2020) |
| 32,4 |
| 34,9 |
Dr. Ralph Heck (Mitglied des Präsidiums, Mitglied des Strategieausschusses) |
| 112,3 |
| 112,0 |
Susanne Hupe (Mitglied des Strategieausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses seit 10.3.2020) |
| 109,3 |
| 110,5 |
Rainer Knerler (Mitglied des Präsidiums, Mitglied des Strategieausschusses) |
| 112,8 |
| 113,5 |
Dr. Janna Köke (Mitglied des Prüfungsausschusses bis 10.3.2020) |
| 79,7 |
| 111,5 |
Frank Lutz (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) |
| 143,0 |
| 147,0 |
Robert Schuchna (seit 24.6.2020, Mitglied des Strategieausschusses) |
| 59,3 |
| – |
Jörg Sommer (Mitglied des Prüfungsausschusses) |
| 107,8 |
| 111,5 |
Jens Tischendorf (bis 24.6.2020, Mitglied des Strategieausschusses) |
| 50,6 |
| 111,0 |
Dr. Bettina Volkens (seit 24.6.2020) |
| 41,5 |
| – |
|
| 1.355,8 |
| 1.391,9 |
|
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* Nettobeträge ohne etwaige Erstattung der Umsatzsteuer | ||||
|
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B.1 | Der Bilfinger Konzern |
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B.1.1 | Geschäftsmodell |
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B.1.2 | Rechtsform und Unternehmensführung |
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B.1.3 | Organisation, Strategie und Ziele |
|
B.1.4 | Steuerungssystem |
|
B.1.4.1 | Wachstum |
|
B.1.4.2 | Profitabilität |
|
B.1.4.3 | Kapitaleffizienz |
|
B.1.4.4 | Kapitalstruktur und Liquidität |
|
|
|
|
B.2 | Wirtschaftsbericht |
|
B.2.1 | Gesamtaussage des Vorstands zur wirtschaftlichen Lage |
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B.2.1.1 | Wirtschaftliches Umfeld |
|
B.2.1.2 | Einflussfaktoren auf den Geschäftsverlauf |
|
B.2.2 | Ertragslage |
|
B.2.3 | Vermögenslage |
|
B.2.4 | Finanzlage |
|
B2.5 | Erläuterungen zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Bilfinger SE |
|
B.2.6 | Mitarbeiter |
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B.2.7 | Innovationen (Forschungs- und Entwicklungsbericht) |
|
B.2.8 | Nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b ff. HGB und § 289b ff. HGB |
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B.3 | Risiken- und Chancenbericht |
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B.3.1 | Risikomanagement |
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B.3.1.1 | Grundlagen |
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B.3.1.2 | Identifikation |
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B.3.1.3 | Bewertung |
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B.3.1.4 | Steuerung |
|
B.3.2 | Wesentliche Risiken |
|
B.3.2.1 | Strategische Risiken |
|
B.3.2.2 | Operative Risiken |
|
B.3.2.3 | Finanzielle Risiken |
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B.3.2.4 | Compliance-Risiken (inkl. Rechtsrisiken) |
|
B.3.3 | Gesamtbeurteilung der Risikosituation |
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B.3.4 | Chancenmanagement |
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B.3.4.1 | Grundlagen, Identifikation, Bewertung und Steuerung |
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B.3.5 | Wesentliche Chancen |
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B.3.5.1 | Strategische Chancen |
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B.3.5.2 | Operative Chancen |
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B.3.5.3 | Finanzielle Chancen |
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B.3.5.4 | Compliance-Chancen |
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B.3.6 | Gesamtbeurteilung der Chancensituation |
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Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem |
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B.4 | Prognosebericht |
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B.4.1 | Gesamtwirtschaft |
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B.4.2 | Annahmen |
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B.4.3 | Voraussichtliche Geschäftsentwicklung im Jahr 2021 |
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B.5 | Übernahmerelevante Angaben |
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B.6 | Vorstandsvergütung |
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Bilfinger ist ein international tätiger Industriedienstleister. Der Konzern steigert die Effizienz von Anlagen der Prozessindustrie, sichert ihre Verfügbarkeit und senkt die Instandhaltungskosten. Das Portfolio deckt die Wertschöpfungskette von Consulting, Engineering, Fertigung, Montage und Instandhaltung über die Erweiterung und Generalrevision von Anlagen bis hin zu Umwelttechnologien und digitalen Anwendungen ab.
B.1.2 Rechtsform und Unternehmensführung
Die Bilfinger SE ist eine Aktiengesellschaft nach europäischem Recht (Societas Europaea – SE) und unterliegt zusätzlich zum deutschen Aktienrecht den speziellen europäischen SE-Regeln und dem deutschen SE-Ausführungsgesetz sowie dem SE-Beteiligungsgesetz. Organe der Gesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
Der Vorstand der Bilfinger SE leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Auf-sichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Beide Gremien arbeiten zum Wohl von Bilfinger eng zusammen. Details sind im Kapitel A.4.1 Erklärung zur Unternehmensführung und Bericht zur Corporate Governance* erläutert, das auch auf der Internetseite www.bilfinger.com unter ,Unternehmen/Corporate Governance‘ zugänglich gemacht ist.
B.1.3 Organisation, Strategie und Ziele
Die Bilfinger SE ist eine Holding ohne eigene Geschäftstätigkeit. Das operative Geschäft ist dezentral organisiert und wird über Beteiligungsgesellschaften betrieben, die als eigenständige Profitcenter am Markt auftreten. Die operativen Gesellschaften sind Regionen oder Divisionen zugeordnet, die ihrerseits zu jeweils einem der Geschäftsfelder gehören.
Die operativen Gesellschaften erbringen ihre Leistungen überwiegend in den Anlagen der Kunden des Unternehmens. Die Geschäftsprozesse sind daher weitgehend dezentral organisiert, dies trifft auch auf Vertriebsstrukturen und Beschaffungsmärkte zu. Um die Prozess- und Kosteneffizienz kontinuierlich zu verbessern, setzt Bilfinger im Vertriebsbereich an geeigneter Stelle übergreifende Business Development-Projekte um. Auch in der Beschaffung kommen zentrale Instrumente zum Tragen, dazu zählen die Bündelung von Einkaufsprozessen und der Einsatz von e-Procurement-Plattformen.
Die Einsatzfaktoren des Geschäfts sind in Kapitel B.2.4 Finanzlage – Entstehung und Verteilung der Wertschöpfung quantifiziert. Ein umfassendes Dienstleistungsangebot für Anlagen der Prozessindustrie, eine an den Kundenbedürfnissen orientierte Organisationsstruktur und die Konzentration auf definierte Kundenbranchen schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens. Die Angaben über Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei Bilfinger enthält das Kapitel B.2.7 Innovationen (Forschungs- und Entwicklungsbericht).
Geschäftsbereiche, Kernregionen und -industrien
Bilfinger erbringt seine Leistungen in den Geschäftsbereichen Engineering & Maintenance sowie Technologies. Die Aktivitäten konzentrieren sich dabei auf die Kernregionen Europa, Naher Osten und Nordamerika sowie auf definierte Kernindustrien: Unser Konzern verfügt über hohe Kompetenz und besonders starke Kundenbeziehungen in den Industriebranchen Chemie & Petrochemie, Energie & Versorgung und Öl & Gas, die den Großteil der derzeitigen Leistungen ausmachen. In den Branchen Pharma & Biopharma, Zement und Metallurgie soll das vorhandene Geschäft weiter ausgebaut werden und künftig stärker wachsen.
Berichtssegmente
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BERICHTSSEGMENTE GESCHÄFTSJAHR 2020 | ||||
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Engineering & Maintenance |
| Engineering & Maintenance |
| Technologies |
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Regionen: |
| Regionen: |
| Division (global): |
United Kingdom |
| North America |
| Technologies |
Nordics |
| Middle East |
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Belgium / Netherlands |
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Germany |
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Austria / Switzerland |
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Poland |
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Über die Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 berichtet Bilfinger in den drei Segmenten Engineering & Maintenance Europe, Engineering & Maintenance International und Technologies. Das Leistungsspektrum in den beiden Engineering & Maintenance-Segmenten wird lokal angeboten und umfasst Leistungen für Instandhaltung, Engineering, Erweiterungen und Betrieb von Industrieanlagen aus einer Hand.
Engineering & Maintenance Europe Zum 1. Januar 2020 wurde das operative Engineering & Maintenance-Geschäft in Europa neu ausgerichtet. Die zuvor aus drei Ebenen bestehende Struktur wurde durch eine Organisation mit nur noch zwei Ebenen und sechs Regionen abgelöst. Deren Berichtslinien gehen direkt an den Vorstand. Mit dieser Führungsstruktur hat der Konzern seine operativen Gesellschaften gestärkt und ihnen mehr unternehmerische Freiheiten gegeben. Durch eine dezentralere Organisation mit kürzeren Entscheidungswegen haben die Einheiten eine stärkere Eigenverantwortung für die Profitabilität ihres Geschäfts übernommen.
Aufgrund der Ähnlichkeit der Märkte, des wirtschaftlichen Umfelds sowie der finanziellen Parameter – insbesondere Wachstumserwartungen und Höhe der Margen – wird die Berichterstattung über die Regionen in Europa weiterhin im Segment Engineering & Maintenance Europe zusammengefasst.
Engineering & Maintenance International Die Aktivitäten der Regionen North America und Middle East betreffen die strategischen Wachstumsregionen außerhalb Europas und bilden das Berichtssegment Engineering & Maintenance International.
Technologies Die Aktivitäten im Segment Technologies sind global angelegt, es erfolgt eine konzernweite Koordination der Marktbearbeitung. Die wichtigsten Säulen des Geschäfts sind Komponenten für die Nuklearindustrie oder für Biopharma-Anlagen. Diese Bereiche gelten auch aufgrund der hier vorhandenen technologischen Kompetenz als Wachstumsfelder.
Other Operations
Über operative Einheiten, die außerhalb der definierten Geschäftsfelder, Regionen oder Industrien tätig sind, berichtet Bilfinger unter Other Operations. Diese Einheiten sind nicht Teil der strategischen Aufstellung des Konzerns, sie werden eigenständig wertorientiert weiterentwickelt, bis ein passenderer Eigentümer gefunden ist. Zum 1. Januar 2020 wurden vier Einzelgesellschaften aus dem Segment Engineering & Maintenance Europe in den Bereich Other Operations umgegliedert, der zu Jahresbeginn somit insgesamt sechs Einheiten umfasste. Der Verkaufsprozess für drei dieser Gesellschaften wurde im Verlauf des Jahres 2020 abgeschlossen, sodass zum Jahresende drei Gesellschaften in Other Operations verblieben.
Die finanziellen Steuerungsgrößen für das Geschäftsjahr 2020 umfassen Kennzahlen zum Wachstum, zur Profitabilität, zur Kapitaleffizienz sowie zur Liquidität und zur Kapitalstruktur. Als bedeutsamste Kennzahlen zur Steuerung des Konzerns dienen die Umsatzerlöse, das bereinigte EBITA, die Kapitalrendite (ROCE) und der Free Cashflow.
Umsatzerlöse Profitables organisches Umsatzwachstum ist ein wesentliches Element der Strategie zur Steigerung des Unternehmenswerts. Daneben können gezielte Akquisitionen zum Umsatzwachstum beitragen.
Die Planung erfolgt auf Basis von Auftragseingang und Auftragsbestand, beide Kennzahlen stellen Frühindikatoren für die Umsatzerlöse dar. Bei Projekten wird das gesamte Vertragsvolumen nach Unterzeichnung erfasst, bei Rahmenverträgen ohne garantierte Volumina werden die erwarteten Umsatzerlöse rollierend für die kommenden zwölf Monate im Auftragseingang und –bestand gebucht.
EBITA / Bereinigtes EBITA Die Messgröße für das operative Ergebnis der Unternehmenseinheiten sowie des Konzerns und damit die Ergebniskennzahl der Segmentberichterstattung ist das ,Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen‘ (EBITA).
Dabei fokussiert Bilfinger auf das um Sondereinflüsse korrigierte ‚bereinigte EBITA‘. Hierbei werden zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Leistungsfähigkeit über die Zeit Sondereffekte eliminiert, wie Veräußerungsergebnisse, Restrukturierungsmaßnahmen oder auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der IT-Landschaft sowie des Compliance-Systems.
Konzernergebnis Das Konzernergebnis umfasst zusätzlich zum operativen Ergebnis die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen, das Finanzergebnis und die Steuern. Auch beim Konzernergebnis wird zusätzlich auf ein bereinigtes Konzernergebnis abgestellt, das um die oben beschriebenen Sondereinflüsse sowie um die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen bereinigt ist. Zudem wird hier eine normalisierte Steuerquote angenommen.
Wertbeitrag und ROCE Mit Hilfe eines wert- und cash-orientierten Managements wird der Wertbeitrag unserer Geschäftsfelder und des Konzerns gemessen. Dabei setzt das Unternehmen sein Kapital gezielt ein, um hohe Wertbeiträge zu erzielen. Ein positiver Wertbeitrag für das Unternehmen wird nur dann erreicht, wenn der Ertrag (Return) auf das durchschnittlich gebundene Kapital (Capital Employed) eine Rendite (Return On Capital Employed - ROCE) erwirtschaftet, die über den Kosten des eingesetzten Kapitals (Weighted Average Cost of Capital - WACC) liegt. Diese Werte werden nach Steuern ermittelt. Weitere Einzelheiten sind im Kapitel B.2.2 Ertragslage – Wertbeitrag entsprechend erläutert. Die zugrunde liegenden Parameter werden regelmäßig überprüft und bei relevanten Änderungen des Marktumfelds angepasst.
Free Cashflow / Bereinigter Free Cashflow / Net Working Capital Zur Operationalisierung des wertorientierten Managements orientiert sich das Unternehmen am Free Cashflow. Der Free Cashflow ermittelt sich aus dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit unter Abzug der Nettoinvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Ein wesentlicher Einflussfaktor ist dabei die Veränderung des Net Working Capital. Das Net Working Capital berechnet sich als Differenz zwischen kurzfristigen Vermögenswerten – ohne liquide Mittel – und kurzfristigen Verbindlichkeiten – ohne Finanzschulden. Eine Reduzierung des Net Working Capital führt zu einer geringeren Kapitalbindung (Capital Employed) und trägt somit zur Steigerung der Kapitalrendite (ROCE) sowie des Wertbeitrags der betreffenden Geschäftsfelder bei.
Zusätzlich wird auf Konzernebene nach wie vor der bereinigte Free Cashflow betrachtet. Er ermittelt sich wie oben beschrieben aus dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit unter Abzug der Nettoinvestitionen in Sachanlagen sowie zusätzlich unter Bereinigung von Sondereinflüssen. Diese Sondereinflüsse entsprechen sachlogisch der Vorgehensweise im EBITA.
Investitionen Auch wenn das Geschäft des Konzerns vergleichsweise wenig anlagenintensiv ist, unterliegen geplante Sachanlagenzugänge einem intensiven Investitionscontrolling.
B.1.4.4 Kapitalstruktur und Liquidität
Nettoverschuldung und dynamischer Verschuldungsgrad Zur Liquiditätssteuerung orientiert sich Bilfinger an den zentralen Kennzahlen der Nettoverschuldung und dem dynamischen Verschuldungsgrad, in dem die Nettoverschuldung auf das EBITDA (EBITA zuzüglich Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) bezogen wird.
Hinweis zu Pro-Forma-Kennzahlen
Bilfinger berichtet zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen auch über Pro-Forma-Kennzahlen (zum Beispiel EBITA, bereinigtes EBITA, EBITA-Marge, bereinigte EBITA-Marge, bereinigtes Ergebnis je Aktie, bereinigtes Konzernergebnis, bereinigter Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, bereinigter Free Cashflow), die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind und diesen auch nicht unterliegen. Diese Pro-Forma-Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die Angaben nach IFRS zu verstehen. Den Pro-Forma-Kennzahlen liegen die in diesem Geschäftsbericht aufgeführten Definitionen zugrunde. Sie dienen zur Steuerung, da sie auf die rein operative Entwicklung abstellen und daher hohe Transparenz über die tatsächliche Geschäftsentwicklung des Konzerns bieten. Gleichzeitig wird auch die Sicht einschließlich der Sondereinflüsse berichtet.
Die quantitativen Überleitungen der Sondereinflüsse in den Ergebniskennzahlen sind im Kapitel B.2.2 Ertragslage, die quantitativen Überleitungen der Sondereinflüsse im Cashflow Kapitel B.2.4 Finanzlage erläutert.
Andere Unternehmen berechnen diese Kennzahlen gegebenenfalls abweichend.
B.2.1 Gesamtaussage des Vorstands zur wirtschaftlichen Lage
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SOLL-/IST-VERGLEICH |
| Ist 2020 |
| Prognose* |
| Prognose |
| Ist 2019 |
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Umsatzerlöse |
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Konzern |
| 3.461,0 Mio. € |
| Rückgang um rund 20 % |
| organisch stabil |
| 4.326,9 Mio. € |
Engineering & Maintenance |
| 2.220,6 Mio. € |
| deutlicher Rückgang |
| organisch stabil |
| 2.578,2 Mio. € |
Engineering & Maintenance |
| 521,2 Mio. € |
| deutlicher Rückgang |
| leichter Rückgang |
| 911,6 Mio. € |
Technologies |
| 498,0 Mio. € |
| weniger starker Rückgang |
| deutlicher Anstieg |
| 538,4 Mio. € |
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EBITA bereinigt |
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Konzern |
| 19,8 Mio. € |
| deutlich unter Vorjahresniveau, |
| erhebliche Steigerung |
| 104,0 Mio. € |
Engineering & Maintenance |
| 68,8 Mio. € |
| deutlicher Rückgang, |
| deutlich positive Entwicklung |
| 106,4 Mio. € |
Engineering & Maintenance |
| -20,8 Mio. € |
| deutlicher Rückgang, |
| leichte Verbesserung |
| 42,4 Mio. € |
Technologies |
| -10,5 Mio. € |
| deutliche Verbesserung, |
| erhebliche Verbesserung |
| -27,9 Mio. € |
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Konzernergebnis |
| 99,4 Mio. € |
| negativer Wert |
| deutliche Verbesserung |
| 24,2 Mio. € |
Bereinigtes Konzernergebnis |
| -8,0 Mio. € |
| deutlicher Rückgang |
| deutliche Verbesserung |
| 49,5 Mio. € |
Free Cashflow |
| 93,2 Mio. € |
| weiterhin positiver Wert |
| deutlich positive Entwicklung |
| 56,9 Mio. € |
Kapitalrendite (ROCE) |
| 6,9% |
| unter Vorjahreswert |
| deutliche Verbesserung |
| 1,8% |
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* Die Prognose wurde vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie sowie der volatilen Ölpreisentwicklung am 14. Mai 2020 angepasst (ohne Bereinigtes Konzernergebnis aus fortzuführenden Aktivitäten sowie Kapitalrendite/ROCE) und im Zwischenbericht zum 1. Halbjahr 2020 am 13. August 2020 bestätigt (Aussagen zu Bereinigtem Konzernergebnis aus fortzuführenden Aktivitäten und zu Kapitalrendite/ROCE ergänzt). Am 12. November 2020 wurde die Prognose für das bereinigte EBITA im Segment Engineering & Maintenance International gesenkt, dabei blieb die Prognose für das bereinigte EBITA des Konzerns aufgrund gegenläufiger Entwicklungen im Segment Engineering & Maintenance Europe unverändert. | ||||||||
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Aufgrund vorgenommener Rundungen von Zahlenangaben kann es vorkommen, dass sich einzelne Zahlen nicht genau auf die angegebene Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie Bezug nehmen. | ||||||||
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Bilfinger ist auf Grundlage einer positiven Geschäftsentwicklung im Vorjahr optimistisch ins Jahr 2020 gestartet. Der Ausbruch der COVID-19 Pandemie und der zeitweise starke Einbruch der Ölpreise haben sich im Geschäftsjahr 2020 seit dem Ende des ersten Quartals jedoch deutlich auf unser Unternehmen ausgewirkt. Die davon noch unbeeinflussten Prognosen im Geschäftsbericht 2019 konnten angesichts der unvorhersehbaren Entwicklung nicht mehr erfüllt werden. Sie wurden im Mai 2020 nach sorgfältiger Prüfung der Situation angepasst und im Zwischenbericht zum 1. Halbjahr 2020 bestätigt.
Wie erwartet hat die Erholung des Geschäfts nach der Talsohle im April und Mai im weiteren Jahresverlauf wieder an Fahrt gewonnen. Vor allem das europäische Geschäft zeigte eine große Widerstandsfähigkeit und hohe Kostenagilität. Kapazitäten wurden dort abgebaut, wo die mittelfristigen Perspektiven verhalten sind, beispielsweise im Upstream Öl- und Gasgeschäft in der Nordsee. Wir haben verlustbringende Aktivitäten abgewickelt und gleichzeitig strategische Maßnahmen für leistungsschwache Einheiten eingeleitet, so zum Beispiel im Segment Technologies. Im Vergleich zum Jahresende 2019 wurde die Zahl der Mitarbeiter im Konzern um rund 5.000 reduziert, der Großteil davon in Nordamerika, Nordeuropa und im Vereinigten Königreich.
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Märkte und Geschäftsaktivitäten von Bilfinger sind insbesondere in den Kapiteln B.2.1.1 Wirtschaftliches Umfeld, B.2.2 Ertragslage, B.2.4 Finanzlage und B.2.3 Vermögenslage sowie im Kapitel B.3 Chancen- und Risikobericht und im Kapitel B.4 Prognosebericht detailliert dargestellt.
Staatliche Subventionen, beispielsweise Lohnkostenzuschüsse, haben die Unterauslastung in den betroffenen Geschäftsbereichen, die durch den starken Rückgang der Aktivitäten verursacht wurde, teilweise kompensiert. Zu Spitzenzeiten im zweiten Quartal des Berichtsjahres befanden sich etwa rund 3.000 europäische Mitarbeiter des Konzerns in Kurzarbeit, dies entsprach rund 10 Prozent der Gesamtbelegschaft. Der größte Teil entfiel auf das Vereinigte Königreich, weitere Schwerpunkte lagen in Österreich und der Schweiz sowie in Polen, Skandinavien und Deutschland. Zum Jahresende belief sich die Zahl der europäischen Mitarbeiter in Kurzarbeit noch auf knapp 500 und somit auf weniger als 2 Prozent der Gesamtbelegschaft.
Außerdem trug die Nutzung von Möglichkeiten zur Stundung von Steuern und Sozialabgaben dazu bei, dass der Cashflow auch unterjährig unter schwierigen Rahmenbedingungen eine stabile Entwicklung zeigte. Insgesamt haben wir staatliche Förderungen vor allem im Vereinigten Königreich, in Österreich und in den Niederlanden in Höhe von rund 36 Mio. € in (gemäß IAS 20) in Anspruch genommen. Details sind im Kapitel C.6.3.2 Zuwendungen der öffentlichen Hand und sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erläutert.
Die im Zwischenbericht zum 1. Halbjahr 2020 abgegebenen Prognosen wurden zum Jahresende mit zwei positiven und einer negativen Abweichung erfüllt.
Da sich die Situation im Segment Engineering & Maintenance International als wesentlich herausfordernder erwiesen hat als zunächst vorherzusehen, war das bereinigte EBITA hier entgegen der zur Jahresmitte abgegebenen Prognose negativ. Dabei schlug sich insbesondere die Unterauslastung von Kapazitäten in Nordamerika nieder. Da sich das Geschäft bei Engineering & Maintenance in Europa jedoch gleichzeitig robuster entwickelte als zunächst erwartet, wurde das für den Gesamtkonzern prognostizierte Ergebnisniveau erreicht.
Die im Jahr 2016 erfolgte Veräußerung des früheren Building and Facility Services-Geschäfts von Bilfinger (jetzt: Apleona) an EQT beinhaltete neben einem Liquiditätszufluss auch unbare Bestandteile, darunter eine Preferred Participation Note (PPN), aus der uns im Fall eines Weiterverkaufs rund 49 Prozent der Verkaufserlöse nach Abzug der Verschuldung zustehen. Anfang Dezember 2020 hat EQT den Verkauf aller Anteile an der Apleona Group GmbH mit einem über Erwartung liegenden Kaufpreis bekannt gegeben, so dass auf Basis des Buchwerts von 240,3 Mio. € ein Buchgewinn von 209,7 Mio. € für Bilfinger entstand. Das durch die Aufwertung der PPN erhöhte Finanz-ergebnis führte zu einem deutlich positiven Konzernergebnis von Bilfinger im Jahr 2020. In der zur Jahresmitte abgegebenen Prognose, die den Verkaufserlös von Apleona nicht in voller Höhe antizipieren konnte, war hier ein negativer Wert erwartet worden.
Der Buchgewinn durch die Aufwertung der PPN an Apleona führte auch zu einer erheblichen Verbesserung der Kapitalrendite (ROCE), so dass die im Mai 2020 hierfür abgegebene Prognose ebenfalls deutlich übertroffen wurde.
Geschäftsverlauf
Der Auftragseingang des Konzerns ging im Jahr 2020 organisch um 7 Prozent auf 3.724,1 (Vorjahr: 4.158,8) Mio. € zurück. Der Auftragsbestand des Konzerns war mit 2.584,7 (Vorjahr: 2.567,1) Mio. € solide, dies entspricht einem organischen Anstieg um 5 Prozent.
Der Konzernumsatz nahm infolge der Einschränkungen durch die COVID-19 Pandemie organisch wie erwartet um 17 Prozent auf 3.461,0 (Vorjahr: 4.326,9) Mio. € ab. Die Bruttomarge von 8,6 Prozent spiegelt die niedrige Auslastung infolge der COVID-19 Pandemie und des Ölpreisverfalls im zweiten Quartal wider. Das Bruttoergebnis ging auf 296,1 (Vorjahr: 411,8) Mio. € zurück. Die bereinigten Vertriebs- und Verwaltungskosten verbesserten sich weiter deutlich auf 291,3 (Vorjahr: 346,9) Mio. €, die bereinigte Quote lag gemessen am Umsatz bei 8,4 Prozent. Hier zeigen sich nachhaltig positive Effekte aus den umgesetzten Effizienzprogrammen sowie aus einem strikten und agilen Kostenmanagement.
Auf dieser Basis hat Bilfinger ein positives bereinigtes EBITA von 19,8 (Vorjahr: 104,0) Mio. € erzielt. Dies entspricht einer bereinigten EBITA-Marge von 0,6 (Vorjahr: 2,4) Prozent. Weitere Restrukturierungsmaßnahmen führten zu einem erwarteten Anstieg der bereinigten Sondereinflüsse auf -76,8 (Vorjahr: -71,9) Mio. €.
Im Segment Engineering & Maintenance Europe war der Auftragseingang auf organischer Basis mit 2.449,0 Mio. € (Vorjahr: 2.529,5 Mio. €) nahezu stabil. Abwertungen im Auftragsbestand des Upstream Öl- und Gasgeschäfts wurden durch Projektaufträge ausgeglichen. Der Auftragsbestand lag bei 1.706,8 (Vorjahr: 1.601,2) Mio. €, ein organischer Anstieg von 8,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Der Umsatz ging organisch um 13 Prozent auf 2.220,6 (Vorjahr: 2.578,2) Mio. € zurück. Das europäische Instandhaltungsgeschäft erwies sich als sehr widerstandsfähig und agil. Allerdings ging der Umsatz im Upstream-Öl und Gasgeschäft in der Nordsee aufgrund der COVID-19-Einschränkungen deutlich zurück. Das bereinigte EBITA war mit 68,8 (Vorjahr: 106,4) Mio. € bei einer Marge von 3,1 (Vorjahr: 4,1 Prozent) deutlich positiv.
Der Auftragseingang im Segment Engineering & Maintenance International ging organisch um 48 Prozent auf 440,6 (Vorjahr: 856,7) Mio. € zurück. Diese Entwicklung spiegelt das Ausbleiben von Projektvergaben im Jahr 2020, insbesondere in Nordamerika, nach einem sehr starken Vorjahr wider. Der Auftragsbestand verringerte sich entsprechend auf 323,8 (Vorjahr: 455,1) Mio. €. Der organische Umsatzrückgang um 42 Prozent auf 521,2 (Vorjahr: 911,6) Mio. € war zum Teil erwartet, wurde aber durch das herausfordernde Umfeld noch verstärkt. Das bereinigte EBITA war mit -20,8 (Vorjahr: 42,4) Mio. € negativ und wurde durch die Unterauslastung in Nordamerika belastet. Die bereinigte EBITA-Marge lag bei -4,0 (Vorjahr: 4,6) Prozent.
Der Auftragseingang bei Technologies stieg organisch deutlich um 58 Prozent auf 718,8 (Vorjahr: 456,4) Mio. €. Ein wichtiger Treiber für diese positive Entwicklung waren die Abrufe größerer Teile der Verträge für das Kernkraftwerk Hinkley Point C im Vereinigten Königreich in Höhe von insgesamt knapp 200 Mio. €. Beiträge kamen auch von anderen Projekten wie der BP-Rohrbrücke in Deutschland. Der Auftragsbestand stieg auf 559,6 (Vorjahr: 373,8) Mio. €. Der Umsatz lag mit 498,0 (Vorjahr: 538,4) Mio. € organisch um 7 Prozent unter dem Vorjahreswert, wesentlich bedingt durch die Beendigung verlustbringender Aktivitäten. Das bereinigte EBITA des Segments lag bei -10,5 (Vorjahr: -27,9) Mio. €.
Das Konzernergebnis stieg auf 99,4 (Vorjahr: 24,2) Mio €, trotz eines niedrigeren bereinigten EBITA. Dies ist insbesondere durch die Mark-to-Market-Bewertung der Preferred Participation Note an Apleona begründet, die nach der Ankündigung erfolgte, dass EQT im Dezember eine entsprechende Verkaufsvereinbarung unterzeichnet hatte. Die Aufwertung in Höhe von 209,7 Mio. € wurde im Finanzergebnis erfasst.
Dies hatte auch Auswirkungen auf die Kapitalrendite (ROCE), die sich auf 6,9 (Vorjahr: 1,8) Prozent verbesserte.
Der Free Cashflow stieg im Berichtsjahr auf 93,2 (Vorjahr: 56,9) Mio. €. Aufgrund erfolgreicher Maßnahmen zur Verbesserung des Working Capital sowie einer sorgfältigen Steuerung der Investitionen kam es im vierten Quartal zu einem deutlichen Mittelzufluss, der die Rückzahlung nahezu aller in Anspruch genommenen Steuer- und Sozialversicherungsstundungen ermöglichte, von denen Bilfinger im zweiten Quartal des Jahres profitiert hatte.
B.2.1.1 Wirtschaftliches Umfeld
Gesamtwirtschaft
Die Wirtschaft der Eurozone hat 2020 in Folge der COVID-19 Pandemie die schwerste Rezession der Nachkriegszeit durchlaufen. Im Frühjahrsquartal haben die pandemiebedingten weitreichenden behördlichen Schließungen von Unternehmen und Schulen, Ausgangssperren, Grenzschließungen und Störungen in den internationalen Lieferketten zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung von 11,8 Prozent gegenüber dem Vorquartal geführt (DG ECFIN, S. 11). Dem steilen Absturz folgte im dritten Quartal allerdings eine kräftige Erholung, von der insbesondere auch die exportorientierte Industrie aufgrund eines überraschend schnell anziehenden Welthandels profitieren konnte. Die Erholung wurde seitens der Europäischen Zentralbank durch umfangreiche Käufe von Staatsanleihen, sowie durch die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Union durch schuldenfinanzierte Rettungs- und Stabilisierungspakete in historischem Umfang unterstützt. Im Herbst und Winter hat eine zweite Infektionswelle mit neuerlichen Lockdown-Maßnahmen die weitere Erholung erneut gedämpft. Die Einschränkungen waren allerdings stärker auf die Dienstleistungsbranchen beschränkt, sodass die Industrie nicht mehr in dem Maße wie im Frühjahr in Mitleidenschaft gezogen wurde. Insgesamt ist die Wirtschaftsleistung der Eurozone im Berichtsjahr um 6,8 Prozent gefallen (Eurostat). Hinter diesem Durchschnittswert verbergen sich erhebliche Unterschiede. Während Südeuropa zum Teil Rezessionen mit zweistelliger BIP-Schrumpfung durchlaufen hat, blieb die Rezession etwa in Polen auf einen vergleichsweise milden Rückgang von 3,6 Prozent beschränkt (DG ECFIN, S. 1). Für Deutschland war der BIP-Rückgang von 5,0 Prozent (Statistisches Bundesamt) etwas milder als in der Rezession im Jahr der Finanzkrise 2009. Die Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen im Euroraum sind in diesem negativen Umfeld massiv um 19,1 Prozentgesunken (DG ECFIN, S. 177). Außerhalb der Eurozone musste das Vereinigte Königreich infolge der Pandemie und der hohen Brexit-Unsicherheiten eine besonders schwere Rezession mit einem BIP-Minus von 10,3 Prozent hinnehmen (DG ECFIN, S. 1).
Auch die USA haben im zweiten Quartal einen in der Nachkriegszeit historisch tiefen Wirtschaftseinbruch von 9,0 Prozent gegenüber dem Vorquartal erlebt (DG ECFIN, S. 156), der anders als in Europa auch mit einem sofortigen drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit verbunden war. Diesem Einschnitt folgte jedoch eine im Vergleich zu Europa deutlich raschere Erholung, auch in den USA begünstigt durch umfangreiche Stützungen durch die Zentralbank und die Fiskalpolitik. Für das Gesamtjahr ergab sich damit ein Rückgang der US-Wirtschaftsleistung um 4,6 Prozent (DG ECFIN, S. 157).
Die globale Rezession im Pandemiejahr hat temporär zu einem ganz erheblichen Rückgang der Öl- und Gaspreise bei hoher Volatilität geführt, bevor es gegen Jahresende wieder zu einer deutlichen Stabilisierung gekommen ist. Dieser zeitweilige Preisverfall hat Erdölproduzenten wie die Golfstaaten erheblich belastet und für die ölproduzierenden Staaten des Nahen Ostens zu einer BIP-Kontraktion von 6,0 Prozent geführt (WEO, S. 58).
Engineering & Maintenance Europe
Europaweit waren die Märkte für Industriedienstleistungen besonders in den Frühjahrsmonaten von den Friktionen der Pandemie beeinträchtigt (Lün, S. 8). Hygienemaßnahmen mit Einschränkungen für den Werkszugang und krisenbedingte Produktionsstopps haben die Leistungserbringung behindert. Vertriebsgespräche waren erschwert, sodass sich Vergaben verzögert haben. Auch bereits beauftragte Projekte wurden oftmals verschoben. Hinzu kam die phasenweise sehr hohe Unsicherheit über die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, die temporär zu einer starken Zurückhaltung bei neuen Investitionen in den besonders von Exportrückgängen betroffenen Branchen geführt hat. Zum Teil haben die krisenbedingten Stillstände der Produktion umgekehrt für zusätzliche Anfragen gesorgt; dieser Effekt konnte die negativen Krisenfolgen jedoch nicht ganz kompensieren.
Auch wenn die Chemiebranche in der EU glimpflicher durch die Krise gekommen ist als die meisten anderen Industriebranchen, kam es im von Lockdowns stark beeinträchtigten zweiten Quartal zu einem Rückgang der Produktion um 5,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (VCI Prognose). Für das Gesamtjahr hat die Produktion der europäischen Chemie- und Pharmaindustrie stagniert (VCI Prognose). In der Chemieindustrie war insbesondere die Herstellung von Polymeren aufgrund der stark fallenden Nachfrage seitens der Automobilindustrie und Kunststoffverarbeitung stark rückläufig (VCI Halbjahreskonferenz). Die Sondernachfrage nach Desinfektions- und Reinigungsmitteln in anderen Segmenten konnte diese Ausfälle nicht ausgleichen.
Die europäischen Chemiestandorte zeigten sich unterschiedlich widerstandsfähig. Während die strengen Lockdowns die Produktion in Frankreich und Südeuropa im Frühjahr sehr stark behinderten, verlief die Entwicklung in Deutschland, den Niederlanden und Belgien günstiger. Besonders gut haben sich im Krisenjahr die Chemie- und Pharmaindustrien des Vereinigten Königreichs und Polens behauptet. Von Januar bis November lag die Produktion im Vereinigten Königreich um 5,8 Prozent und in Polen um 2,2 Prozent über dem Vorjahresniveau (VCI WCR). Dem standen Rückgänge in Deutschland um 2,0 Prozent und in Frankreich um 4,2 Prozent gegenüber (VCI WCR). Die polnische Chemieindustrie profitierte von hohen Investitionen der vergangenen Jahre in den weiteren Kapazitätsaufbau.
Auf dem deutschen Markt fielen die Umsätze der Anbieter für industrielle Dienstleistungen nach Branchenschätzungen um 9 Prozent (Lün, S. 10). Aufgrund der höheren Stabilität von Chemie- und Pharmabranche im Vergleich zu anderen Kundenbrachen ist deren Bedeutung für die Anbieter von Industriedienstleistungen weiter gestiegen (Lün, S. 26).
Die Öl- und Gaswirtschaft des Vereinigten Königreichs und Norwegens war im Berichtsjahr neben den Behinderungen durch die Pandemie durch den zeitweise dramatischen Verfall der Ölpreise gekennzeichnet. Die Notierungen pro Tonne Brent sind von Werten über 60 US-$ zu Jahresbeginn im Frühjahr auf Tiefstände von um die 20 US-$ gefallen, bevor sie sich seit dem Sommer wieder auf einem Niveau von über 40 US-$ haben stabilisieren können. Bereits vor dem pandemiebedingten Ölpreisverfall hatte der Sektor mit einem Rückgang der Gaspreise aufgrund der wachsenden Konkurrenz durch Flüssiggasimporte aus den USA zu kämpfen; die Gasnotierungen hatten sich bereits im Vorjahr mehr als halbiert (UK Oil&Gas Outlook, S. 8). Der Sektor zeigte sich jedoch widerstandsfähig im Hinblick auf die Produktion. Der Rückgang der Öl- und Gasförderung belief sich für die britischen Öl- und Gasfelder in den ersten drei Quartalen lediglich auf 2,5 Prozent (UK Oil&Gas Autumn, S. 7). Dazu hat auch beigetragen, dass Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in den ersten Monaten der Pandemie stark zurückgefahren wurden. Aufgrund des Preisverfalls war trotz vergleichsweise stabiler Produktion ein drastischer Umsatzrückgang zu verzeichnen, der sich im Zweijahresvergleich in einer Größenordnung von 50 Prozent bewegte (UK Oil&Gas Outlook, S. 11). Diese Lage zwang die Unternehmen der Branche zu starken Einschnitten bei den operativen Ausgaben und Investitionen. Gegenüber dem Vorjahr sind die Aufwendungen des Sektors für Investitionen, Rückbau und operative Aufwendungen von einem Vorjahresniveau in Höhe von 14 Mrd. GBP um 3 bis 4 Mrd. GBP eingebrochen (UK Oil&Gas Autumn, S. 9). Von Bedeutung für das Produktionspotenzial des Öl- und Gassektors für die kommenden Jahre ist dabei, dass auch Explorations- und Erkundungsbohrungen auf das niedrigste Niveau seit den 1970er Jahren gefallen sind und Unternehmen der Bohrindustrie vielfach unter Gläubigerschutz gestellt werden mussten (UK Oil&Gas Autumn, S. 8).
Im Norwegischen Schelf konnte die Produktion im Berichtsjahr aufgrund der hohen Investitionen der letzten Jahre noch einmal um 2 Prozent gesteigert werden (Norwegian Petroleum), obwohl die norwegische Regierung eine Einschränkung der Ölproduktion gegenüber der Planung beschlossen hat, um einen Beitrag zur Stabilisierung der Ölmärkte angesichts der gefallenen Nachfrage zu leisten (Norwegian Petroleum). Wie in den britischen Ölfeldern ist es auch in Norwegen aufgrund des Umsatzeinbruchs zu einem starken Einbruch der Explorationsaktivitäten gekommen. Die Anzahl der Bohrungen sank von 57 im Vorjahr auf nur noch 30 und hat damit den tiefsten Stand seit 14 Jahren erreicht (Oedigital).
Engineering & Maintenance International
Auch die Chemie- und Pharmaindustrie Nordamerikas hatte mit den Folgen der Pandemie und der geringeren Nachfrage wichtiger Industriekunden zu kämpfen. Bereits zuvor war die Dynamik des Sektors durch den langjährigen Handelsstreit mit China und dessen Auswirkungen auf die globalen Lieferketten beeinträchtigt. Die US-Chemieproduktion lag in den ersten drei Quartalen um 3,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Insbesondere die stark sinkende Nachfrage der Automobil- und Flugzeugindustrie, des Fracking-Sektors, aber zeitweilig auch der Bauwirtschaft hat zu diesem Rückschlag beigetragen. Wie in Europa wurde der Produktionsrückgang durch pandemieverursachte Sondernachfragen etwa nach Kunststoffen für Atemschutzmasken und Schutzausrüstungen und nach Reinigungs- und Desinfektionsmitteln etwas abgemildert (GTAI US Chemie Covid-19).
Der Ölpreissturz hat in der Öl- und Gaswirtschaft zu einem massiven Einbruch der Bohraktivitäten geführt und insbesondere den Fracking-Sektor schwer in Mitleidenschaft gezogen. Die Anzahl der Bohrlöcher ist von 805 zum Jahresende 2019 bis August um 70 Prozent auf nur noch 244 eingebrochen und hat sich bis zum Jahresende leicht auf 350 erholen können (Baker Hughes). Infolge dieser Entwicklung kam es zu einer Insolvenzwelle; nach Branchenschätzungen werden 2020 und 2021 rund 250 Öl- und Gasunternehmen Gläubigerschutz beantragen müssen (GTAI US Chemie Covid-19). Da die Nachfrage nach industriellen Dienstleistungen in der US-amerikanischen Öl- und Gaswirtschaft stark von neuen Projekten abhängt und Maintenance in der Öl- und Gasförderung eine untergeordnete Rolle spielt, hat die Krise der Öl- und Gaswirtschaft voll auf das Dienstleistungsgeschäft durchgeschlagen.
Die monatliche Rohölproduktion in den USA war im Mai auf ein Zweieinhalb-Jahres-Tief gefallen, hat sich danach aber wieder erholt. Die Produktion im Gesamtjahr lag um 6,7 Prozent unter dem Vorjahr. Die Erdgasproduktion war mit 2,3 Prozent aufgrund einer stabilen Nachfrage aus der Energiewirtschaft und weiter steigender Flüssiggasexporte weniger stark rückläufig (EIA Short-term Energy Outlook).
In den Golfstaaten hat der niedrige Ölpreis die Staatsdefizite stark erhöht, sodass das Tempo der Investitionen in die Diversifikation der Wirtschaft zur Verringerung der Abhängigkeit von der Öl- und Gasförderung gedrosselt werden musste. Dennoch halten die Golfstaaten an der Strategie fest, die Downstream-Industrien auszubauen, um damit die Wertschöpfung am eigenen Standort zu erhöhen. Kurzfristig hat jedoch die Nachfrageschwäche auf den internationalen Petrochemiemärkten die Entwicklung des Sektors gebremst.
Um den seit Jahren dynamisch steigenden Stromverbrauch abzudecken, erfolgen am Golf weiterhin hohe Investitionen in die Stromerzeugung. Konventionelle Öl- und Gaskraftwerke werden modernisiert oder neu gebaut. Außerdem treiben die Golfstaaten den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung mit hohen Investitionen in Solar- und Windkraftwerke voran. Insgesamt sind in Saudi-Arabien derzeit 62 Kraftwerksprojekte mit einem Gesamtvolumen von 123 Mrd. US$ (GTAI Saudi-Arabien Solarenergie) in Planung oder im Bau. Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten hat im Berichtsjahr der erste Golfstaat ein Kernkraftwerk in Betrieb genommen. Mit den geplanten vier Reaktoren will das Land langfristig einen Viertel seines Strombedarfs decken. Auch Saudi-Arabien treibt sein Programm zur Nutzung der Kernenergie voran und plant in den nächsten 20 Jahren den Bau von bis zu 16 Reaktoren (Handelsblatt Emirate).
Technologies
Die Entwicklung der Energiewirtschaft in allen Regionen steht unter den Vorzeichen zunehmend ambitionierter politischer Vorgaben zur Dekarbonisierung. In Europa haben die Europäische Kommission und das Europäische Parlament die Ambitionen der Klimaziele erhöht. Der „European Green Deal“ formuliert nun als zentrales Ziel die Klimaneutralität der EU bis zum Jahr 2050. Bereits bis zum Jahr 2030 sollen die Emissionen gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 um 60 Prozent sinken, zuvor lag dieses Ziel bei 40 Prozent. Zentrales Instrument soll eine Sektor-übergreifende CO2-Bepreisung sein, die nach außen durch einen CO2-Grenzausgleich abgesichert werden soll. Diese Weichenstellungen implizieren einen steigenden Preispfad für CO2-Emissionsrechte und hohe gesellschaftliche, regulative und betriebswirtschaftliche Anreize zur weiteren Effizienzsteigerung und Verringerung fossiler Energiequellen in Energiewirtschaft und Industrie.
Für Deutschland hat das Klimaschutzprogramm 2030 die Eckpunkte zur Erreichung der deutschen Klimaziele konkretisiert. Vorgesehen sind hohe Investitionen des Bundes. Im Sommer hat die Bundesregierung die nationale Wasserstoffstrategie vorgestellt. Ziel ist es, die Erzeugung, den Transport und die Anwendung von regenerativ erzeugtem Wasserstoff voranzutreiben. Mit der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes wurde der vollständige Ausstieg aus Kohleverstromung mit einem Zeitpfad bis zum Jahr 2038 beschlossen. Mit diesen Entscheidungen und den vorgesehenen Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber hat sich die Planungssicherheit im Sektor verbessert. Außerdem werden die Anreize zur Investition in moderne Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gesteigert. Das Gesetz trägt möglichen Risiken für Versorgungssicherheit Rechnung, indem die Auswirkungen der Stilllegungen auf die Versorgungssicherheit kontinuierlich überprüft werden.
Im Berichtsjahr sind die CO2-Emissionen in der deutschen Stromerzeugung in den ersten drei Quartalen um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr stark gefallen (BDEW CO2-Emissionen). Gründe waren neben dem niedrigeren Verbrauch der Industrie infolge der COVID-19 Pandemie, außerdem der rasch weiter steigende Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung sowie Effizienzsteigerungen bei Gaskraftwerken durch Modernisierung und Neubau.
Wie in den zurückliegenden Jahren war die Bedeutung des Kraftwerksgeschäfts für den Markt für industrielle Dienstleistungen aufgrund des sich beschleunigenden Ausstiegs aus der fossilen Stromerzeugung rückläufig. Für Deutschland liegt der Anteil der Energiewirtschaft am Dienstleistungsmarkt inzwischen unter 7 Prozent (Lün, S. 27).
Weiterhin stabil und berechenbar bleibt der Markt für industrielle Dienstleistungen rund um den Rückbau von Kernkraftwerken. Im Berichtsjahr waren in Deutschland noch sechs Reaktoren am Netz, von denen drei bis spätestens Ende 2021 und die drei letzten zum Jahresende 2022 abgeschaltet werden müssen und dem Rückbaumarkt damit weitere Impulse geben werden (BMU).
In Frankreich geht das Grand Carénage Programm des Energieversorgers EDF zur Modernisierung und Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken planmäßig voran. Das in einem Zehnjahresfenster vorgesehene Investitionsbudget wurde leicht auf 49 Mrd. € angehoben (EDF).
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat einen Zehn-Punkte-Plan für den Weg des Landes zur Klimaneutralität bis 2050 formuliert. Bis zum Jahr 2030 soll die Kapazität der Offshore-Windkraft vervierfacht werden. Außerdem setzt das Land auch über die für 2025 geplante Fertigstellung des Kernkraftwerks Hinkley Point C auf Kernkraft und forciert die Forschung an innovativen kleineren und mittleren Reaktortypen (HM Government). So werden die Planungen für den Neubau des Kernkraftwerks Sizewell C vorangetrieben, das technisch eng an Hinkley Point C angelehnt ist und ebenfalls von EDF verwirklicht werden soll (BBC news).
Polens Energiewirtschaft steht mit ihrer immer noch überragenden Bedeutung der Kohleverstromung aufgrund der EU-Vorgaben zur Dekarbonisierung am Beginn eines umfassenden Transformationsprozesses. Dabei sinkt die Rentabilität des Kohlebergbaus aufgrund niedriger Marktpreise und hoher Kosten für CO2-Zertifikate in der Verstromung. Die Nachfrage nach Dienstleistungen zur Effizienzsteigerung fossiler Kraftwerke war weiterhin hoch, ebenso wie die Investitionen in Gaskraftwerke. Allerdings ist es auch in Polen durch COVID-19 bedingt zu Projektverzögerungen gekommen (GTAI Polen Kohle).
Der Markt für Abgasreinigungsanlagen für Schiffe („Scrubber“) ist stark geschrumpft. Die Scrubber können zwar als Alternative für den Einsatz schwefelarmer Treibstoffe genutzt werden und sind bislang weltweit auf gut 4.000 Schiffen installiert (Lloyd’s List). Diese Alternative hat jedoch aufgrund der mit den Ölnotierungen fallenden Treibstoffpreise stark an Attraktivität verloren. Hinzu kommt eine zunehmend kritische Bewertung der Umweltverträglichkeit, sodass eine wachsende Zahl von Ländern diese Technologie nicht mehr als Ersatz für den Umstieg auf schwefelarmen Brennstoff akzeptiert (Lloyd’s List).
Die EU-Pharmaindustrie hat sich im Rezessionsjahr gut behauptet und konnte ihren Output sogar im durch harte Lockdowns geprägten zweiten Quartal noch um 6,0 Prozent steigern (VCI Prognose). Grund für diese Stärke der Pharmabrache waren zum Teil pandemiebedingte Sondernachfragen nach pharmazeutischen Produkten; zusätzlich wirkten sich Vorratskäufe verunsicherter Verbraucher aus. Allerdings wurde die Nachfrage phasenweise durch die geringere Häufigkeit von Arztbesuchen und Verschreibungen gedämpft. Die globale Pharmaindustrie hat im Berichtsjahr weltweit dennoch von einem Umsatzanstieg bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten um 3,7 Prozent profitiert (Evaluate, S. 4). Dabei kam dem Bereich besonders der anhaltende Aufstieg von Biopharma-Produkten zugute. Diese konnten bereits einen Anteil von 30 Prozent an den weltweiten Umsätzen verschreibungspflichtiger Medikamente erreichen (Evaluate, S. 20).
Quellen
Baker Hughes: Baker Hughes Rig Count, Zählung vom 25. November 2020.
BBC news: https://www.bbc.com/news/business-54754016, Abruf: 30. Oktober 2020.
BDEW CO2-Emissionen: Zahl der Woche, CO2-Emissionen, 12.10.2020.
BMU: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Kernkraftwerke in Deutschland, Abschaltung der noch betriebenen Reaktoren gemäß Atomgesetz, www.bmu.de, Abruf: 27. November 2020.
DG ECFIN: European Economic Forecast, Autumn 2020, European Economy, Institutional Paper 136, November 2020.
EDF: EDF Adjusts the Costs of its Grand Carénage Programme, EDF Pressemitteilung, 29. Oktober 2020.
EIA, Short-term Energy Outlook: U.S. Energy Information Administration, Short-term Energy Outlook November 2020.
Eurostat: Vorläufige Schnellschätzung für das vierte Quartal 2020, Pressemitteilung 17/20021, 2. Februar 2021.
Evaluate: EvaluatePharma, World Preview 2020, Outlook to 2026, 13th Edition, Juli 2020.
GTAI Polen Kohle: Der Anteil der Kohle an der Energieerzeugung muss sinken, GTAI, 30.06.2020.
GTAI Saudi-Arabien Solarenergie: Solarenergie rückt in den Fokus, GTAI, 19.03.2020.
GTAI US Chemie Covid-19: Covid-19 trifft die US-Chemie fast in voller Breite, GTAI, 28. Oktober 2020.
Handelsblatt Emirate: Emirate nehmen erstes Atomkraftwerk im arabischen Raum in Betrieb, 1. August 2020, www.handelsblatt.com, Abruf 27. November 2020.
HM Government: The Ten Point Plan for a Green Industrial Revolution, November 2020.
Lloyd’s List: Call for Scrubber Phase-out on Ships on Environmental Concerns, Lloyds List, 25. November 2020.
Lün: Industrieservice-Unternehmen in Deutschland, Lünendonk-Studie 2020.
Norwegian Petroleum: Norwegian Petroleum, Production Forecast, www.norskpetroleum.no/en/production-and-exports/production-forecasts/, Abruf am 27. November 2020.
Oedigital: Number of Offshore Exploration Wells in Norway at 14-year Low, www.oedigital.com, Abruf am 27. November 2020.
Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 020, 14. Januar 2021.
UK Oil&Gas Autumn: Oil& Gas UK, Business Outlook 2020: Autumn Snapshot.
UK Oil&Gas Outlook: Oil& Gas UK, Business Outlook 2020: Markets and Investment.
VCI Halbjahresbilanz: Halbjahresbilanz der chemisch-pharmazeutischen Industrie, Überwindung der Corona-Folgen braucht Zeit, Presseinformation, 8. September 2020.
VCI Prognose: VCI Alle Daten und Prognosen im Überblick, 14.09.2020; www.vci.de/die-branche/wirtschaftliche-lage/konjunktur-aktuell-business-worldwide.jsp, Abruf am 27. November 2020.
VCI WCR: VCI World Chemistry Report, Januar 2021.
WEO: International Monetary Fund, World Economic Outlook, A Long and Difficult Ascent, Oktober 2020.
B.2.1.2 Einflussfaktoren auf den Geschäftsverlauf
Neben den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und der volatilen Ölpreisentwicklung unterlag das operative Geschäft in den Segmenten Engineering & Maintenance Europe, Engineering & Maintenance International und Technologies in den Kernregionen Europa, Nordamerika und Naher Osten spezifischen Einflussfaktoren in den jeweiligen Industriezweigen. In den wichtigen Sektoren waren die folgenden maßgeblichen Trends zu verzeichnen:
Im Geschäftsfeld Engineering & Maintenance Europe war die Bedeutung von Rahmen- und Serviceverträgen mit einem Anteil von rund 75 Prozent des Segmentumsatzes am höchsten. Der Umsatz im Projektgeschäft lag hier bei rund 25 Prozent.
Im Segment Engineering & Maintenance International verteilte sich der Umsatz zu jeweils rund 50 Prozent auf Service- und Rahmenverträge sowie auf Projektgeschäft.
Im Geschäftsfeld Technologies wurde der Umsatz mit 95 Prozent beinahe vollständig mit der Ausführung von Projekten und der Fertigung von Komponenten erbracht, rund 5 Prozent des Umsatzes entfielen auf Service- und Rahmenverträge.
Im Gesamtkonzern überwogen auf Rahmen- und Serviceverträge leicht mit einem Anteil von rund 60 Prozent des Konzernumsatzes, Projekte und Komponentenfertigung machten rund 40 Prozent aus.
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AUFTRAGS- UND UMSATZÜBERSICHT |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % |
in Mio. € |
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Auftragseingang |
| 3.724,1 |
| 4.158,8 |
| -10 |
Auftragsbestand |
| 2.584,7 |
| 2.567,1 |
| 1 |
Umsatzerlöse |
| 3.461,0 |
| 4.326,9 |
| -20 |
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Der Auftragseingang des Bilfinger Konzerns lag im Geschäftsjahr 2020 mit 3.724,1 Mio. € um 10 Prozent unter dem Vorjahreswert, organisch betrug der Rückgang 7 Prozent. Das Marktumfeld war vor allem in der ersten Jahreshälfte erheblich von den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und dem zeitweise deutlichen Ölpreisrückgang beeinträchtigt. Dies konnte im zweiten Halbjahr wie erwartet zum Teil wieder kompensiert werden. Der Auftragsbestand zum Jahresende belief sich auf 2.584,7 Mio. € und lag damit um 1 (organisch: 5) Prozent über dem Wert des Vorjahres. Der Umsatz ging um 20 Prozent auf 3.461,0 Mio. € zurück, organisch nahm er um 17 Prozent ab. Auch hier schlugen sich die COVID-19 Pandemie und die Ölpreisentwicklung nieder. Nach dem Tiefpunkt im zweiten Quartal war in der zweiten Jahreshälfte die erwartete Erholung zu verzeichnen.
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UMSATZERLÖSE NACH REGIONEN |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % | ||||
in Mio. € |
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Deutschland |
| 932,6 |
| 27% |
| 963,2 |
| 22% |
| -3 |
Übriges Europa |
| 1.877,7 |
| 54% |
| 2.305,4 |
| 53% |
| -19 |
Amerika |
| 409,0 |
| 12% |
| 798,3 |
| 18% |
| -49 |
Afrika |
| 105,1 |
| 3% |
| 123,9 |
| 3% |
| -15 |
Asien |
| 136,7 |
| 4% |
| 136,1 |
| 3% |
| 0 |
Gesamt |
| 3.461,0 |
|
|
| 4.326,9 |
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| -20 |
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Im Berichtsjahr entfielen rund 81 Prozent des Umsatzes auf unsere europäischen Märkte. Deutschland trug mit 27 Prozent zum Umsatzvolumen bei, Schwerpunkte im europäischen Ausland waren die skandinavischen Länder, das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Belgien sowie Österreich. In Nordamerika haben wir 12 Prozent, in Asien 4 Prozent und in Afrika 3 Prozent unseres Umsatzes erwirtschaftet.
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UMSATZERLÖSE NACH GESCHÄFTSFELDERN |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % |
in Mio. € |
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Engineering & Maintenance Europe |
| 2.220,6 |
| 2.578,2 |
| -14 |
Engineering & Maintenance International |
| 521,2 |
| 911,6 |
| -43 |
Technologies |
| 498,0 |
| 538,4 |
| -8 |
Überleitung Konzern |
| 221,2 |
| 298,6 |
| -26 |
Davon Other Operations |
| 262,5 |
| 338,1 |
| -22 |
Davon Zentrale / Konsolidierung / Sonstige |
| -41,4 |
| -39,5 |
| 5 |
Gesamt |
| 3.461,0 |
| 4.326,9 |
| -20 |
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Engineering & Maintenance Europe
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| |
ENGINEERING & MAINTENANCE EUROPE |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % |
in Mio. € |
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|
Auftragseingang |
| 2.449,0 |
| 2.529,5 |
| -3 |
Auftragsbestand |
| 1.706,8 |
| 1.601,2 |
| 7 |
Umsatzerlöse |
| 2.220,6 |
| 2.578,2 |
| -14 |
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Im Geschäftsfeld Engineering & Maintenance Europe lag der Auftragseingang mit 2.449,0 Mio. € um 3 (organisch: -2) Prozent unter dem Wert des Vorjahres, auch bedingt durch die Verringerung von Auftragsbeständen durch die reduzierten Erwartungen im Upstream Öl- und Gasgeschäft in der Nordsee. Der Auftragsbestand zum Jahresende lag mit 1.706,8 Mio. € jedoch über dem Wert des Vorjahres. Das Geschäftsfeld verzeichnete infolge der COVID-19 Pandemie und der volatilen Ölpreisentwicklung einen deutlichen Umsatzrückgang um 14 (organisch: -13) Prozent auf 2.220,6 Mio. €. Dabei hat sich die rückläufige Entwicklung des ersten Halbjahres in der zweiten Jahreshälfte wie erwartet verringert. Das europäische Wartungsgeschäft erwies sich als sehr stabil und agil, dagegen lag der Umsatz im Upstream Öl- und Gasgeschäft in der Nordsee auch im zweiten Halbjahr noch deutlich unter dem Vergleichswert.
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ENGINEERING & MAINTENANCE EUROPE: |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % | ||||
in Mio. € |
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Deutschland |
| 688,2 |
| 31% |
| 681,4 |
| 26% |
| 1 |
Übriges Europa |
| 1.525,2 |
| 69% |
| 1.893,0 |
| 73% |
| -19 |
Sonstige |
| 7,2 |
|
|
| 3,8 |
|
|
| 87 |
Gesamt |
| 2.220,6 |
|
|
| 2.578,2 |
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| -14 |
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Im Segment Engineering & Maintenance Europe haben wir 2020 rund 31 Prozent des Umsatzes in Deutschland erbracht. Auf das europäische Ausland – mit Schwerpunkten in Skandinavien, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Belgien sowie Österreich – entfielen 69 Prozent des Segmentumsatzes.
Engineering & Maintenance International
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ENGINEERING & MAINTENANCE INTERNATIONAL |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % |
in Mio. € |
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Auftragseingang |
| 440,6 |
| 856,7 |
| -49 |
Auftragsbestand |
| 323,8 |
| 455,1 |
| -29 |
Umsatzerlöse |
| 521,2 |
| 911,6 |
| -43 |
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Das Geschäftsfeld Engineering & Maintenance International war vor allem von der stark rückläufigen Entwicklung in Nordamerika geprägt. Nach dem Abschluss einiger Großprojekte im Vorjahr blieben Impulse für das Projektgeschäft aufgrund der COVID-19 Pandemie und des volatilen Ölpreises im Jahr 2020 aus. Auch im Nahen Osten war eine gebremste Nachfrage zu verzeichnen. Der Auftragseingang in diesem Segment brach um 49 (organisch: -48) Prozent auf 440,6 Mio. € ein. Der Auftragsbestand zum Jahresende lag bei 323,8 Mio. €. Die Umsatzerlöse gingen deutlich um 43 (organisch: 42) Prozent auf 521,2 Mio. € zurück.
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ENGINEERING & MAINTENANCE |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % | ||||
in Mio. € |
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Amerika |
| 403,0 |
| 77% |
| 792,6 |
| 87% |
| -49 |
Asien |
| 118,1 |
| 23% |
| 119,1 |
| 13% |
| -1 |
Gesamt |
| 521,2 |
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| 911,6 |
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| -43 |
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Im Geschäftsfeld Engineering & Maintenance International ist unser Geschäft außerhalb Europas gebündelt. Im Berichtsjahr wurden auf dem nordamerikanischen Markt 77 Prozent des Umsatzes erwirtschaftet, der Nahe Osten trug 23 Prozent zum Segmentumsatz bei.
Technologies
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| |
TECHNOLOGIES |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % |
in Mio. € |
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Auftragseingang |
| 718,8 |
| 456,4 |
| 57 |
Auftragsbestand |
| 559,6 |
| 373,8 |
| 50 |
Umsatzerlöse |
| 498,0 |
| 538,4 |
| -8 |
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Im Geschäftsfeld Technologies erhöhte sich der Auftragseingang im Berichtsjahr erheblich. Getragen von einer vergleichsweise robusten Gesamtentwicklung, insbesondere aber auch durch neue Aufträge im Zusammenhang mit dem Neubau des Kernkraftwerks Hinkley Point C im Vereinigten Königreich stieg der Auftragseingang in diesem Segment um 57 (organisch: 58) Prozent auf 718,8 Mio. €. Auch der Auftragsbestand lag mit 559,6 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert. Der Umsatz ging um 8 (organisch: -7) Prozent auf 498,0 Mio. € zurück. Hier waren die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie unter anderem in Frankreich am spürbarsten, hinzu kamen rückläufige Umsätze in Bereichen in Abwicklung.
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TECHNOLOGIES: |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % | ||||
in Mio. € |
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Deutschland |
| 227,1 |
| 46% |
| 226,4 |
| 42% |
| 0 |
Übriges Europa |
| 252,9 |
| 51% |
| 277,5 |
| 52% |
| -9 |
Amerika |
| 2,3 |
| 0% |
| 1,1 |
| 0% |
| 115 |
Afrika |
| 1,0 |
| 0% |
| 18,8 |
| 3% |
| -95 |
Asien |
| 14,5 |
| 3% |
| 14,7 |
| 3% |
| -1 |
Gesamt |
| 498,0 |
|
|
| 538,4 |
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| -8 |
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Auf Deutschland entfielen im Geschäftsfeld Technologies 46 Prozent des Umsatzes, 51 Prozent des Volumens wurden im europäischen Ausland mit Schwerpunkten in Frankreich, den Niederlanden, Österreich und dem Vereinigten Königreich erbracht. Auf unsere Märkte im Nahen Osten, in Nordamerika und in Afrika entfielen insgesamt rund 3 Prozent des Segmentumsatzes.
Überleitung Konzern
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ÜBERLEITUNG KONZERN |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % |
in Mio. € |
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Auftragseingang |
| 115,6 |
| 316,1 |
| -63 |
Davon Other Operations |
| 232,6 |
| 355,6 |
| -35 |
Davon Zentrale / Konsolidierung / Sonstige |
| -117,0 |
| -39,5 |
| -196 |
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Umsatzerlöse |
| 221,2 |
| 298,6 |
| -26 |
Davon Other Operations |
| 262,5 |
| 338,1 |
| -22 |
Davon Zentrale / Konsolidierung / Sonstige |
| -41,3 |
| -39,5 |
| -5 |
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Über operative Einheiten, die außerhalb der definierten Geschäftsfelder, Regionen oder Industrien tätig sind, berichten wir unter Other Operations. Diese Einheiten sind nicht Teil der strategischen Aufstellung des Konzerns. Sie werden eigenständig wertorientiert weiterentwickelt, bis ein passenderer Eigentümer gefunden ist. Zu Beginn des Berichtsjahres waren hier sechs Einheiten zugeordnet. Davon wurden drei im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 veräußert, sodass zum Jahresende drei Gesellschaften in Other Operations verblieben.
Im Bereich Other Operations ging der Auftragseingang um 35 (organisch: -6) Prozent auf 232,6 Mio. € zurück. Der Umsatz reduzierte sich um 22 (organisch: -1) Prozent auf 262,5 Mio. €. Hier spiegeln sich deutliche Entkonsolidierungseffekte aufgrund der erfolgten Unternehmensverkäufe wider.
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KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG |
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| 2020 |
| 2019 |
in Mio. € |
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Umsatzerlöse |
| 3.461,0 |
| 4.326,9 |
Umsatzkosten |
| -3.164,9 |
| -3.915,1 |
Bruttoergebnis |
| 296,1 |
| 411,8 |
Vertriebs- und Verwaltungskosten |
| -309,7 |
| -379,5 |
Wertminderungen und Wertaufholungen gem. IFRS 9 |
| -6,5 |
| 1,2 |
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen |
| -57,9 |
| -25,3 |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen |
| 12,5 |
| 19,9 |
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) |
| -65,5 |
| 28,1 |
Finanzergebnis |
| 181,1 |
| -21,9 |
Ergebnis vor Ertragsteuern |
| 115,6 |
| 6,2 |
Ertragsteuern |
| -7,5 |
| -3,9 |
Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortzuführenden Aktivitäten |
| 108,0 |
| 2,3 |
Ergebnis nach Ertragsteuern aus nicht fortzuführenden Aktivitäten |
| -7,0 |
| 23,6 |
Ergebnis nach Ertragsteuern |
| 101,0 |
| 25,9 |
davon Ergebnisanteile anderer Gesellschafter |
| 1,6 |
| 1,7 |
Konzernergebnis |
| 99,4 |
| 24,2 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) |
| 2,47 |
| 0,60 |
davon aus fortzuführenden Aktivitäten |
| 2,64 |
| 0,01 |
davon aus nicht fortzuführenden Aktivitäten |
| -0,17 |
| 0,59 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) |
| 2,44 |
| 0,60 |
davon aus fortzuführenden Aktivitäten |
| 2,61 |
| 0,01 |
davon aus nicht fortzuführenden Aktivitäten |
| -0,17 |
| 0,59 |
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Die Umsatzerlöse des Konzerns sind infolge der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und der volatilen Ölpreisentwicklung im Geschäftsjahr 2020 um 20 Prozent auf 3.461,0 (Vorjahr: 4.326,9) Mio. € zurückgegangen. Sie beinhalten insbesondere Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen und aus Fertigungsaufträgen.
Umsatzkosten
Hauptbestandteile der Umsatzkosten sind der Materialaufwand und der Personalaufwand. Daneben werden in den Umsatzkosten Abschreibungen auf Sachanlagevermögen, Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 und auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen sowie sonstige dem Umsatzprozess unmittelbar zurechenbare Kosten ausgewiesen. Die Höhe dieser Kostenarten in Relation zu den Umsatzerlösen ist von Periode zu Periode unterschiedlich und variiert von Auftrag zu Auftrag, abhängig insbesondere vom Umfang des Einsatzes von Nachunternehmern. Während sich die Auftragsabwicklung in Eigenleistung sowohl im Material- als auch im Personalaufwand niederschlägt, werden Kosten für den Einsatz von Subunternehmern insgesamt im Materialaufwand ausgewiesen.
Die Umsatzkosten haben um 19 Prozent auf 3.164,9 (Vorjahr: 3.915,1) Mio. € abgenommen, gemessen an den Umsatzerlösen lagen sie bei 91 (Vorjahr: 91) Prozent. Auf Material- und Personalaufwand entfielen hiervon 78 (Vorjahr: 78) Prozentpunkte.
Daneben enthalten die Umsatzkosten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen in Höhe von 1,7 (Vorjahr: 3,9) Mio. €. Sie betreffen planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Werte aus erworbenen Auftragsbeständen und langfristigen Kundenbeziehungen bei Unternehmenserwerben. Die Abschreibungen auf Sachanlagen haben insgesamt auf 59,3 (Vorjahr: 55,3) Mio. € zugenommen. Sie waren mit 46,2 (Vorjahr: 49,1) Mio. € im Wesentlichen ebenfalls Bestandteil der Umsatzkosten. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 betrugen 56,4 (Vorjahr: 51,3) Mio. €. Darin sind Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 3,3 (Vorjahr: 0,0) Mio. € enthalten.
Bruttoergebnis
Das Bruttoergebnis hat aufgrund des geringeren Umsatzes auf 296,1 (Vorjahr: 411,8) Mio. € abgenommen. Die Bruttomarge belief sich gemessen an den Umsatzerlösen auf 8,6 (Vorjahr: 9,5) Prozent.
Vertriebs- und Verwaltungskosten
Die Vertriebs- und Verwaltungskosten haben sich weiter deutlich auf 309,7 (Vorjahr: 379,5) Mio. € verringert - in erster Linie infolge enger Kostenkontrolle und der Wirkung struktureller Maßnahmen, die vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf unser Geschäft weiter intensiviert wurden. Die um Sondereinflüsse aus der Harmonisierung der IT-Systeme und aus Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von insgesamt 18,4 (Vorjahr: 32,6) Mio. € bereinigten Vertriebs- und Verwaltungskosten verbesserten sich weiter deutlich auf 291,3 (Vorjahr: 346,9) Mio. €.
Grundsätzlich verfolgt Bilfinger ein striktes Kostenmanagement mit temporär und nachhaltig wirkenden Maßnahmen. Somit hat der Anteil der Vertriebs- und Verwaltungskosten an den Umsatzerlösen im Berichtsjahr mit 8,9 (Vorjahr: 8,8) Prozent trotz des deutlichen Umsatzrückgangs nur moderat zugenommen. Bereinigt um Sondereinflüsse aus der Harmonisierung der IT-Systeme und aus Restrukturierungsaufwendungen belief sich die Quote auf 8,4 (Vorjahr: 8,0) Prozent.
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Der negative Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen hat auf -57,9 (Vorjahr: -25,3) Mio. € zugenommen. Ursächlich ist vor allem die durch die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie bedingte Steigerung der Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von -66,9 (Vorjahr:
-36,6) Mio. €. Hinzu kamen Aufwendungen aus Abgängen von Beteiligungen im Zuge von Portfoliobereinigungen von -11,4 (Vorjahr: Ertrag von 4,0) Mio. € sowie Aufwendungen zur Harmonisierung der IT-Systeme von -6,4 (Vorjahr: -6,1) Mio. €.
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen enthält Erträge und Aufwen-dungen aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Es ist auf 12,5 (Vorjahr: 19,9) Mio. € zurückgegangen; hier schlugen sich geringere Beiträge sowohl aus dem Nahen Osten als auch aus Nordamerika nieder.
EBITA / EBITA bereinigt / EBIT
Das bereinigte EBITA ist – beeinträchtigt durch die Folgen der COVID-19 Pandemie und der volatilen Ölpreisentwicklung – deutlich auf 19,8 (Vorjahr: 104,0) Mio. € zurückgegangen. Bezogen auf den deutlich geringeren Umsatz wurde eine positive bereinigte EBITA-Marge von 0,6 (Vorjahr: 2,4) Prozent erzielt. Wechselkurseffekte haben sich mit -0,4 (Vorjahr: -1,0) Mio. € nur unwesentlich ausgewirkt.
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BEREINIGTES EBITA |
| Bereinigtes EBITA |
| Bereinigte EBITA-Marge | ||||
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| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
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Engineering & Maintenance Europe |
| 68,8 |
| 106,4 |
| 3,1 |
| 4,1 |
Engineering & Maintenance International |
| -20,8 |
| 42,4 |
| -4,0 |
| 4,6 |
Technologies |
| -10,5 |
| -28,0 |
| -2,1 |
| -5,2 |
Überleitung Konzern |
| -17,7 |
| -16,8 |
| - |
| - |
Davon Other Operations |
| 6,2 |
| -1,2 |
| 2,4 |
| -0,4 |
Davon Zentrale / Konsolidierung / Sonstige |
| -23,9 |
| -15,7 |
| - |
| - |
Fortzuführende Aktivitäten |
| 19,8 |
| 104,0 |
| 0,6 |
| 2,4 |
|
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Die COVID-19 Pandemie und die volatile Ölpreisentwicklung haben sich im Berichtsjahr in unterschiedlichem Maße auf die Ergebnisentwicklung unserer Geschäftsfelder ausgewirkt.
Im Zuge eines strikten Kostenmanagements haben wir Kapazitäten abgebaut, wo die längerfristigen Perspektiven verhalten sind - zum Beispiel im Öl- und Gasgeschäft im Vereinigten Königreich - verlustbringende Aktivitäten abgewickelt und gleichzeitig strategische Alternativen verfolgt, beispielsweise mit einem verstärkten Fokus auf das Geschäft im Marktsegment Kernkraft. Im Jahresverlauf wurde die Zahl der Mitarbeiter im Konzern um rund 5.000 reduziert, der Großteil davon in Nordamerika, Nordeuropa und im Vereinigten Königreich.
Zu Spitzenzeiten im zweiten Quartal 2020 befanden sich bis zu rund 3.000 europäische Mitarbeiter des Konzerns in Kurzarbeit, dies entsprach rund 10 Prozent der Gesamtbelegschaft. Zum Jahresende belief sich die Zahl der europäischen Mitarbeiter in Kurzarbeit noch auf knapp 500 und somit auf weniger als 2 Prozent der Gesamtbelegschaft.
Diese staatlichen Fördermaßnahmen wurden vor allem im Vereinigten Königreich, in Österreich und in den Niederlanden in Anspruch genommen. Gemäß der gewählten Nettomethode wurden staatliche Förderungsmaßnahmen, welche gemäß IAS 20 als erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand zu werten sind, als Kürzung des entsprechenden Personalaufwands erfasst, bislang in Höhe von rund 36 Mio. €. Weitere Details sind im Kapitel C.6.3.2 Zuwendungen der öffentlichen Hand und sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erläutert.
Im Geschäftsfeld Engineering & Maintenance Europe lag das bereinigte EBITA mit 68,8 (Vorjahr: 106,4) Mio. € unter dem Wert des Vorjahres, die bereinigte EBITA-Marge belief sich auf 3,1 (Vorjahr: 4,1) Prozent. Damit zeigte sich die Ergebnissituation in diesem Segment aufgrund eines robusten europäischen Servicegeschäfts sowie eines agilen Kostenmanagements vergleichsweise stabil, trotz des deutlichen Umsatzrückgangs.
Im Geschäftsfeld Engineering & Maintenance International ging das bereinigte EBITA erheblich auf -20,8 (Vorjahr: 42,4) Mio. € zurück. Die bereinigte EBITA-Marge in diesem Segment betrug -4,0 (Vorjahr: 4,6) Prozent. Vor allem in Nordamerika brachten der stark rückläufige Auftragseingang und die verbreitete wirtschaftliche Unsicherheit teilweise erhebliche Unterauslastungen der Kapazitäten mit sich. Auch im Nahen Osten waren Verluste zu verbuchen. Die im Berichtsjahr durchgeführten Anpassungs- und Restrukturierungsmaßnahmen zeigten in den letzten Monaten des Jahres erste positive Wirkung, eine Stabilisierung dieser Region steht jedoch noch aus.
Bei Technologies konnte das bereinigte EBITA auf -10,5 (Vorjahr: -28,0) Mio. € verbessert werden, war jedoch noch immer negativ. Die EBITA-Marge belief sich auf -2,1 (Vorjahr: -5,2) Prozent. In diesem Segment führten die eingeleiteten Strukturmaßnahmen zu einer nachhaltigen Trendumkehr der Ergebnisentwicklung in der zweiten Jahreshälfte.
Das nicht den Geschäftsfeldern zugeordnete bereinigte negative EBITA betrug stabile -17,7 (Vorjahr: -16,8) Mio. €. Die darin enthaltenen Other Operations haben einen positiven Ergebnisbeitrag geliefert.
Das EBITA ohne Berücksichtigung der unter B.2.2 Ertragslage – Bereinigtes Ergebnis je Aktie beschriebenen Sondereinflüsse war insbesondere durch die erforderlichen Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie und der Ölpreisentwicklung geprägt. Das EBITA des Konzerns ging daher im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurück und belief sich auf -57,0 (Vorjahr: 32,1) Mio. €.
In den Werten der Geschäftsfelder sind die jeweiligen Restrukturierungskosten enthalten. Demnach betrug das EBITA bei Engineering & Maintenance Europe 36,0 (Vorjahr: 86,2) Mio. €, bei Engineering & Maintenance International -34,5 (Vorjahr: 36,7) Mio. € und bei Technologies -36,0 (Vorjahr: -35,2) Mio. €.
Das nicht den Geschäftsfeldern zugeordnete EBITA lag bei -22,5 (Vorjahr: -55,6) Mio. €. Es enthält ebenfalls Restrukturierungskosten und Aufwendungen für Projekte zur Prozess- und Systemharmonisierung sowie das Ergebnis aus Abgängen von Beteiligungen im Zuge von Portfoliobereinigungen.
Nach Abzug der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen verbleibt im Konzern ein EBIT von -65,5 (Vorjahr: 28,1) Mio. €.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis hat sich erheblich auf 181,1 (Vorjahr: -21,9) Mio. € erhöht. Der Anstieg resultiert ganz überwiegend aus der ergebniswirksamen Mark-to-Market-Bewertung der Preferred Participation Note aus der Veräußerung von Apleona. Diese stammt aus dem Verkauf des Building and Facility Services Geschäfts von Bilfinger (jetzt: Apleona) im September 2016 an den Finanzinvestor EQT. Die damalige Vereinbarung sah vor, dass Bilfinger im Falle eines Weiterverkaufs von Apleona zu einem Anteil von rund 49 Prozent am Verkaufserlös nach Abzug der Verschuldung partizipiert. Aus dem im Dezember 2020 bekannt gegebenen Weiterverkauf von Apleona resultierte eine Aufwertung der Preferred Participation Note auf 450,0 (Vorjahr: 240,3) Mio. €. Der Mittelzufluss wird nach Abschluss der Transaktion im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 erwartet.
Der erwartete Verkauf von Apleona im ersten Halbjahr 2021 führt unter IFRS zur beschriebenen ergebniswirksamen Aufwertung des beizulegenden Zeitwerts im Konzernabschluss 2020, während die Erfolgswirksamkeit unter HGB im Jahresabschluss der Bilfinger SE erst nach Realisierung und somit im Geschäftsjahr 2021 Berücksichtigung findet.
Die Zinserträge summierten sich im Berichtsjahr auf 1,4 (Vorjahr: 6,8) Mio. €. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte überwiegend aus dem Entfall der Verzinsung der Kaufpreisstundung Apleona, die im Vorjahr bis zur entsprechenden Rückzahlung im zweiten Quartal anfiel.
Die laufenden Zinsaufwendungen gingen auf -20,5 (Vorjahr: -28,3) Mio. € zurück. In Vorjahr hatte sich hier insbesondere eine temporäre Belastung in Höhe von 7,5 Mio. € aus der höheren Bruttoverschuldung vor der Rückzahlung der Anleihe über 500,0 Mio. € im Dezember 2019 ausgewirkt. Teilweise gegenläufig wirkte die Erhöhung des Coupons der aktuellen Anleihe von 4,5 auf 5,75 Prozent nach der Herabstufung des S&P Kreditratings von BB auf BB minus, die in der zweiten Jahreshälfte zum Tragen kam. Der Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 belief sich auf -4,5 (Vorjahr: -4,9) Mio. €.
Aus Wertpapieren wurde aufgrund der Aufwertung der Preferred Participation Note für Apleona im Berichtsjahr ein Ergebnis von 209,7 (Vorjahr: 12,1) Mio. € erzielt.
Der Zinsaufwand aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen – saldiert mit Erträgen aus Planvermögen – betrug -3,6 (Vorjahr: -5,6) Mio. €. Die Zinsaufwendungen für Anteile von Minderheitsgesellschaftern lagen bei -1,4 (Vorjahr: -2,0) Mio. €.
Ergebnis vor und nach Ertragsteuern
Das Ergebnis aus fortzuführenden Aktivitäten hat sich infolge der Aufwertung der Preferred Participation Note für Apleona erheblich verbessert. Es belief sich auf 115,6 (Vorjahr: 6,2) Mio. € vor Ertragsteuern und auf 108,0 (Vorjahr: 2,3) Mio. € nach Ertragsteuern. Für die Aufwertung fiel kein nennenswerter Steueraufwand an. Insgesamt belief sich der Steueraufwand auf -7,5 (Vorjahr:
-3,9) Mio. €.
Das Ergebnis nach Ertragsteuern aus nicht fortzuführenden Aktivitäten belief sich auf -7,0 (Vorjahr: 23,6) Mio. €. Der positive Vorjahreswert war im Wesentlichen eine Folge von Rückstellungsauflösungen nach Einigung zu kaufvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen sowie eine Folge der Realisierung von Nachträgen aus einem Altprojekt.
Ergebnisanteile anderer Gesellschafter
Die Ergebnisanteile anderer Gesellschafter lagen bei 1,6 (Vorjahr: 1,7) Mio. €.
Konzernergebnis / Ergebnis je Aktie
Das Konzernergebnis ist insbesondere durch die Aufwertung der Preferred Participation Note für Apleona deutlich auf 99,4 (Vorjahr: 24,2) Mio. € gestiegen. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie nahm auf 2,47 (Vorjahr: 0,60) € zu, das verwässerte Ergebnis je Aktie stieg auf 2,44 (Vorjahr: 0,60) €.
Das um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen und Firmenwerte sowie um die nachfolgend beschriebenen Sondereinflüsse bereinigte Konzernergebnis aus fortzuführenden Aktivitäten belief sich auf -8,0 (Vorjahr: 49,5) Mio. €, das bereinigte Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Aktivitäten auf 0,20 (Vorjahr: 1,23) €. Der Wert bezieht sich auf das verwässerte Ergebnis je Aktie.
Dividende
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von 1,88 € je Aktie auszuschütten und damit die Dividende des Vorjahres von 0,12 € je Aktie rückwirkend auf das Niveau der Mindestdividende von 1,00 € je Aktie anzuheben.
Bereinigtes Ergebnis je Aktie
Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie gemäß IFRS ist in der Gewinn- und Verlustrechnung darge-stellt. Das um Sondereinflüsse und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte bereinigte Ergebnis je Aktie ist eine für die Herstellung der Vergleichbarkeit im Zeitablauf und für Prognosen der künftigen Ertragskraft geeignete Kennzahl.
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ÜBERLEITUNG DES BEREINIGTEN ERGEBNISSES JE AKTIE |
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| 2020 |
| 2019 |
in Mio. € |
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Ergebnis vor Ertragsteuern |
| 115,6 |
| 6,2 |
Sondereinflüsse im EBITA |
| 76,9 |
| 71,9 |
Sondereinflüsse im Finanzergebnis |
| -209,7 |
| -11,9 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen und Firmenwerte |
| 8,5 |
| 3,9 |
Bereinigtes Ergebnis vor Ertragsteuern |
| -8,7 |
| 70,1 |
Bereinigte Ertragsteuern |
| 2,3 |
| -18,9 |
Bereinigtes Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortzuführenden Aktivitäten |
| -6,4 |
| 51,2 |
davon Ergebnisanteile anderer Gesellschafter |
| 1,6 |
| 1,7 |
Bereinigtes Konzernergebnis aus fortzuführenden Aktivitäten |
| -8,0 |
| 49,5 |
Durchschnittliche unverwässerte Anzahl Aktien (in Tausend) |
| 40.297 |
| 40.284 |
Bereinigtes unverwässertes Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Aktivitäten (in €) |
| -0,20 |
| 1,23 |
Durchschnittliche verwässerte Anzahl Aktien (in Tausend) |
| 40.814 |
| 40.284 |
Bereinigtes verwässertes Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Aktivitäten (in €) |
| -0,20 |
| 1,23 |
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SONDEREINFLÜSSE IM EBITA |
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| 2020 |
| 2019 |
in Mio. € |
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EBIT |
| -65,5 |
| 28,1 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen und Firmenwerte |
| 8,5 |
| 3,9 |
EBITA |
| -57,0 |
| 32,0 |
Aufwand für Restrukturierung und Effizienzsteigerung |
| 76,8 |
| 39,8 |
Ertrag / Aufwand zur Verbesserung des Compliance-Systems |
| -17,1 |
| -0,8 |
Aufwand für Prozess- und Systemharmonisierung |
| 13,2 |
| 36,0 |
Ertrag / Aufwand aus Abgängen von Beteiligungen |
| 3,9 |
| -3,1 |
Sondereinflüsse gesamt |
| 76,8 |
| 71,9 |
Bereinigtes EBITA |
| 19,8 |
| 104,0 |
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Die Sondereinflüsse im Finanzergebnis betreffen den Ertrag aus der Bewertung der Preferred Participation Note für Apleona zum beizulegenden Zeitwert.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen und Firmenwerte in Höhe von 1,7 (Vorjahr: 3,9) Mio. € betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die aus der Kaufpreisallokation nach Akquisitionen resultieren und daher vorübergehender Natur sind. Darüber hinaus fielen im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen im Zusammenhang mit der durch COVID-19 induzierten Überprüfung der Geschäfts- und Firmenwerte im Bereich Other Operations zum 30. Juni 2020 in Höhe von 6,8 (Vorjahr: 0,0) Mio. € an.
Bei den Ertragsteuern vorgenommene Bereinigungen berücksichtigen die steuerlichen Effekte aus den Sondereinflüssen im EBITA und den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen sowie die Nicht-Aktivierung von latenten Steuern auf Verluste im Berichtsjahr und die Veränderung von Wertberichtigungen auf latente Steuern auf Verlustvorträge aus Vorjahren. Die bereinigte Steuerquote beträgt 27 Prozent. Die bereinigten Ergebnisse sind Kennzahlen, die nicht nach IFRS definiert sind. Sie sind als ergänzende Informationen zu betrachten.
Wertbeitrag
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WERTBEITRÄGE |
| Capital Employed |
| Return |
| ROCE |
| Kapitalkosten |
| Wertbeitrag | ||||||||||
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| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
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Engineering & Maintenance Europe |
| 821,1 |
| 879,5 |
| 37,2 |
| 76,9 |
| 4,5 |
| 8,7 |
| 8,3 |
| 7,4 |
| -31,2 |
| 12,2 |
Engineering & Maintenance International |
| 324,3 |
| 376,8 |
| -34,1 |
| 29,3 |
| -10,5 |
| 7,8 |
| 9,1 |
| 8,1 |
| -63,5 |
| -1,3 |
Technologies |
| 246,4 |
| 270,2 |
| -36,8 |
| -31,7 |
| -14,9 |
| -11,7 |
| 11,6 |
| 10,1 |
| -65,3 |
| -59,1 |
Überleitung Konzern |
| 613,3 |
| 866,3 |
| 171,7 |
| -31,4 |
| - |
| - |
| - |
| - |
| 122,2 |
| -93,7 |
Davon Other Operations |
| 66,4 |
| 98,5 |
| -5,1 |
| -2,1 |
| -7,7 |
| -2,1 |
| 11,9 |
| 10,3 |
| -13,0 |
| -12,2 |
Davon Zentrale / Konsolidierung / Sonstige |
| 546,9 |
| 767,8 |
| 176,8 |
| -29,4 |
| - |
| - |
| - |
| - |
| 135,2 |
| -81,5 |
Fortzuführende Aktivitäten |
| 2.005,0 |
| 2.392,8 |
| 138,0 |
| 43,1 |
| 6,9 |
| 1,8 |
| 8,8 |
| 7,7 |
| -37,9 |
| -142,0 |
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Der Wertbeitrag als Differenz zwischen dem Ertrag (Return) auf das eingesetzte Kapital (Capital Employed) einerseits und den Kapitalkosten andererseits bildet eine wichtige Kennzahl zur Messung der Rentabilität des eingesetzten Kapitals und zu dessen effizienter Steuerung. Bei der Betrachtung der Kapitalrendite beziehen wir zur besseren Vergleichbarkeit im Zeitablauf nur die fortzuführenden Aktivitäten ein.
Wir stellen bei der Ermittlung des Returns auf eine Nach-Steuer-Berechnung ab, ausgehend vom EBIT, unter Hinzurechnung der Zinserträge und des Ergebnisses aus Wertpapieren. Dies bedeutet, dass wir auch Sondereinflüsse, Abschreibungen auf aktivierte Vermögenswerte aus Akquisitionen sowie gegebenenfalls Wertminderungen auf den Geschäfts- und Firmenwert in der Ermittlung des Returns berücksichtigen. Damit wollen wir sicherstellen, dass in unserer Kapitalrendite alle Erfolgskomponenten ihren Niederschlag finden.
Das durchschnittliche Capital Employed der fortzuführenden Aktivitäten hat im Berichtsjahr auf 2.005,0 (Vorjahr: 2.392,8) Mio. € abgenommen. Der Return der fortzuführenden Aktivitäten hat sich mit 138,0 (Vorjahr: 43,1) Mio. € erheblich verbessert. Aufgrund des wesentlichen Ertrags aus der Mark-to-Market-Bewertung der Preferred Participation Note für Apleona lag das Ergebnis aus Wertpapieren erheblich über dem Vorjahreswert.
Für den Konzern belief sich der Kapitalkostensatz WACC (Weighted Average Cost of Capital) auf 8,8 (Vorjahr: 7,7) Prozent nach Steuern. Insgesamt stieg der ROCE auf 6,9 (Vorjahr: 1,8) Prozent, der absolute Wertbeitrag verbesserte sich deutlich auf -37,9 (Vorjahr: -142,0) Mio. €.
Weitere Erläuterungen finden sich im Kapitel D.3 Kapitalrenditecontrolling*.
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KONZERNBILANZ (KURZFASSUNG) |
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| 2020 |
| 2019 |
in Mio. € |
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Aktiva |
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Langfristige Vermögenswerte |
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Immaterielle Vermögenswerte |
| 765,2 |
| 802,5 |
Sachanlagen |
| 269,7 |
| 311,9 |
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen |
| 189,3 |
| 227,4 |
Sonstige langfristige Vermögenswerte |
| 89,2 |
| 334,6 |
|
| 1.313,4 |
| 1.676,4 |
Kurzfristige Vermögenswerte |
|
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Forderungen und andere kurzfristige Vermögenswerte |
| 982,3 |
| 1.178,6 |
Wertpapiere |
| 450,0 |
| 0,0 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
| 510,6 |
| 499,8 |
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte |
| 0,0 |
| 0,0 |
|
| 1.942,9 |
| 1.678,4 |
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Gesamt |
| 3.256,3 |
| 3.354,8 |
|
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Passiva |
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Eigenkapital |
| 1.198,6 |
| 1.152,9 |
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Langfristiges Fremdkapital |
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Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
| 340,0 |
| 338,0 |
Langfristige Finanzschulden |
| 521,3 |
| 551,3 |
Sonstiges langfristiges Fremdkapital |
| 25,1 |
| 27,9 |
|
| 886,4 |
| 917,2 |
Kurzfristiges Fremdkapital |
|
|
|
|
Kurzfristige Finanzschulden |
| 46,9 |
| 49,7 |
Sonstiges kurzfristiges Fremdkapital |
| 1.124,4 |
| 1.235,0 |
Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten |
| 0,0 |
| 0,0 |
|
| 1.171,3 |
| 1.284,7 |
|
|
|
|
|
Gesamt |
| 3.256,3 |
| 3.354,8 |
|
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Die Vermögenslage der Gesellschaft ist trotz des im Berichtsjahr anspruchsvollen, von der COVID-19 Pandemie und der volatilen Ölpreisentwicklung geprägten Umfelds weiterhin solide. Die Bilanzsumme verminderte sich nur leicht auf 3.256,3 (Vorjahr: 3.354,8) Mio. €.
Auf der Aktivseite sind die langfristigen Vermögenswerte auf 1.313,4 (Vorjahr: 1.676,4) Mio. € zurückgegangen. Dabei lagen die immateriellen Vermögenswerte mit 765,2 (Vorjahr: 802,5) Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die darin enthaltenen Geschäfts- und Firmenwerte gingen auf 761,5 (Vorjahr: 796,1) Mio. € zurück. Gründe waren Währungseffekte, die Entkonsolidierung von zwei veräußerten Gesellschaften im Segment Technologies sowie drei Gesellschaften aus dem Bereich Other Operations und ein aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des volatilen Ölpreises bereits zum 30. Juni 2020 ermittelter Wertminderungsbedarf in Höhe von 6,8 Mio. € im Bereich Other Operations. Die Sachanlagen verminderten sich weiter auf 269,7 (Vorjahr: 311,9) Mio. €. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 summierten sich auf 189,3 (Vorjahr: 227,4 Mio. €.)
Bei den sonstigen langfristigen Vermögenswerten war ein Rückgang auf 89,2 (Vorjahr: 334,6) Mio. € zu verzeichnen. Im Vorjahr war hierin die Preferred Participation Note für Apleona mit einem Wert von 240,3 Mio. € enthalten. Vor dem Hintergrund des Weiterverkaufs der Gesellschaft ist der entsprechend auf 450,0 Mio. € aufgewertete Posten im Berichtsjahr nun unter der Position Wertpapiere ausgewiesen. Die langfristigen Vermögenswerte enthielten im Berichtsjahr Sachanlagen in Höhe von 269,7 (Vorjahr: 311,9) Mio. €, Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 summierten sich auf 189,3 (Vorjahr: 227,4) Mio. €. Die aktiven latenten Steuern haben sich auf 55,8 (Vorjahr: 60,6) Mio. € vermindert.
Forderungen und andere kurzfristige Vermögenswerte betrugen 982,3 (Vorjahr: 1.178,6) Mio. €, dabei sind die Forderungen aus noch nicht fakturierten Leistungen auf 262,4 (Vorjahr: 375,1) Mio. € zurückgegangen. Der Bestand an Barmitteln (Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) hat im Berichtsjahr insgesamt auf 510,6 (Vorjahr: 499,8) Mio. € zugenommen.
Auf der Passivseite belief sich das langfristige Fremdkapital auf 886,4 (Vorjahr: 917,2) Mio. €. Die langfristigen Finanzschulden gingen dabei auf 521,3 (Vorjahr: 551,3) Mio. € zurück. Sie beinhalten wie im Vorjahr eine Anleihe in Höhe von 250,0 Mio. € mit Fälligkeit im Juni 2024 sowie Schuldscheindarlehen in Höhe von 123,0 Mio. € mit Fälligkeiten im April 2022 und Oktober 2024. Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 beliefen sich auf 146,3 (Vorjahr: 176,1) Mio. €. Die kurzfristigen Finanzschulden lagen mit 46,9 (Vorjahr: 49,7) Mio. € in der Größenordnung des Vorjahres. Sie betreffen im Wesentlichen kurzfristige Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 von 46,6 (Vorjahr: 49,4) Mio. €. Die Nettoverschuldung betrug zum Stichtag -57,5(Vorjahr: -101,2) Mio. €.
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten waren zum Stichtag wie im Vorjahr jeweils nicht vorhanden.
Die Pensionsrückstellungen haben sich bei einem in der Eurozone leicht verringerten Rechnungszinssatz von 0,7 (Vorjahr: 0,9) Prozent mit 340,0 (Vorjahr: 338,0) Mio. € nicht wesentlich verändert. Auch das sonstige langfristige Fremdkapital bewegte sich mit 25,1 (Vorjahr: 27,9) Mio. € in der Größenordnung des Vorjahres.
Insgesamt ist das sonstige kurzfristige Fremdkapital auf 1.124,4 (Vorjahr: 1.235,0) Mio. € zurückgegangen. Dabei haben die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf 293,3 (Vorjahr: 386,2) Mio. € abgenommen, die erhaltenen Anzahlungen nahmen auf 142,1 (Vorjahr: 136,0) Mio. € zu. Die sonstigen Rückstellungen betrugen nahezu unverändert 300,3 (Vorjahr: 301,9) Mio. €. Das Working Capital belief sich insgesamt auf 307,9 (Vorjahr: -56,4) Mio. €.
Das Eigenkapital hat auf 1.198,6 (Vorjahr: 1.152,9) Mio. € zugenommen. Hierbei hat sich das positive Ergebnis nach Steuern mit 99,4 (Vorjahr: 24,2) Mio. € steigernd ausgewirkt. Die Eigenkapitalquote nahm zum Stichtag auf 37 (Vorjahr: 34) Prozent zu.
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Die Grundzüge der Finanzpolitik des Konzerns legt der Vorstand der Bilfinger SE fest. Oberste Ziele unseres Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Daneben bildet die finanzielle Flexibilität für uns eine wichtige Voraussetzung für die weitere Unternehmensentwicklung. Im Rahmen der zentralen Konzernfinanzierung werden die Verwendung vorhandener Liquiditätsüberschüsse sowie die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten für den gesamten Bilfinger Konzern durch den Zentralbereich Corporate Treasury & Investor Relations verantwortet und durchgeführt.
Die Steuerung von Marktpreisänderungsrisiken sowie Bonitätsrisiken der Finanzkontrahenten erfolgt ebenfalls zentral unter Verwendung eines konzernweiten Limit- und Kontrollsystems. Hierbei setzen wir in begrenztem Umfang auch Finanzderivate ein. Über unser Management von Finanzrisiken berichten wir im Kapitel B.3.2.3 Risiko- und Chancenbericht – Finanzielle Risiken sowie ausführlich im Anhang unter Kapitel C.6.30 Risiken aus Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und Sicherungsgeschäfte.
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KONZERNFINANZSTATUS |
| Kredit- |
| Inanspruch- |
| Kredit- |
| Inanspruch- |
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| 2020 |
| 2019 | ||||
in Mio. € |
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Avalkreditlinien |
| 948,6 |
| 495,7 |
| 955,4 |
| 505,7 |
hiervon Restlaufzeit < 1 Jahr |
| 948,6 |
| 495,7 |
| 955,4 |
| 505,7 |
Barkreditlinien |
| 335,0 |
| 0,0 |
| 385,0 |
| 0,0 |
hiervon Restlaufzeit < 1 Jahr |
| 85,0 |
| 0,0 |
| 85,0 |
| 0,0 |
Betriebsmittelkredite |
| 2,2 |
| 2,2 |
| 2,5 |
| 2,5 |
hiervon Restlaufzeit < 1 Jahr |
| 0,3 |
| 0,3 |
| 0,3 |
| 0,3 |
Unternehmensanleihe / Schuldscheindarlehen |
| 373,0 |
| 373,0 |
| 373,0 |
| 373,0 |
hiervon Restlaufzeit < 1 Jahr |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Verbindlichkeiten aus Leasingverpflichtungen |
| 192,9 |
| 192,9 |
| 225,6 |
| 225,6 |
hiervon Restlaufzeit < 1 Jahr |
| 46,6 |
| 46,6 |
| 49,5 |
| 49,5 |
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Finanzierung
Wesentliche Quelle zur Unternehmensfinanzierung ist unsere operative Geschäftstätigkeit mit den daraus generierten Mittelzuflüssen. Basis hierfür bildet neben den operativen Ergebnissen ein stringentes Working-Capital-Management.
Zum Zweck der allgemeinen Unternehmensfinanzierung, die unter Berücksichtigung der Fristenkongruenz erfolgt, verfügen wir bei unseren Kernbanken über eine im Berichtsjahr neu verhandelte syndizierte Barkreditlinie in Höhe von 250 Mio. €, die zum Stichtag nicht in Anspruch genommen war. Ihre Verfügbarkeit ist bis Dezember 2023 fest zugesagt. Der jeweilige Zinssatz für Ziehungen ist abhängig von der gewählten Zinsperiode, die Kreditmarge orientiert sich dabei an einem Rating-Grid. Die syndizierte Barkreditlinie beinhaltet einen marktüblichen Financial Covenant in Form einer Limitierung des dynamischen Verschuldungsgrads (adjusted Net Debt / adjusted
EBITDA). Außerdem bestehen weitere kurzfristige bilaterale Kreditzusagen über rund 85,0 Mio. €.
Darüber hinaus haben wir eine Anleihe über 250,0 Mio. € mit Fälligkeit im Juni 2024 und einer über die Laufzeit festen Verzinsung begeben. Zudem wurden mehrere Schuldscheindarlehen über insgesamt 123,0 Mio. € mit Fälligkeiten im April 2022 sowie im April 2024 mit teils variabler und teils fester Verzinsung über die Laufzeit aufgenommen.
Bilfinger hat die in den Anleihebedingungen der im Juni 2019 neu begebenen Anleihe abgegebene Verpflichtungserklärung ab dem Zeitpunkt der Emission der Anleihe im Juni 2019 bis zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres zu jedem Zeitpunkt eingehalten.
Zur Sicherstellung des Avalkreditbedarfs aus dem operativen Geschäft bestehen Avalkreditlinien von 948,6 Mio. € bei verschiedenen Banken und Kautionsversicherern, die bei Weitem nicht ausgeschöpft sind. Informationen zu bestehenden Finanzschulden sind im Kapitel C.6.26 Finanzschulden aufgeführt.
Die Finanzschulden beliefen sich zum Stichtag auf insgesamt 568,1 (Vorjahr: 601,0) Mio. €, darin enthalten sind Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 in Höhe von 192,9 (Vorjahr: 225,6) Mio. €. Bei den Finanzschulden entfielen 521,2 (Vorjahr: 551,3) Mio. € auf langfristige und 46,9 (Vorjahr: 49,7) Mio. € auf kurzfristige Verbindlichkeiten. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente werden von uns nicht verwendet. Bankguthaben in Höhe von 2,8 (Vorjahr: 2,8) Mio. € waren zum Stichtag verpfändet.
Zur Eigenkapitalbeschaffung besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von 69 Mio. €. Außerdem besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von 14 Mio. € zur Gewährung von Wandlungs- und / oder Optionsrechten im Falle einer möglichen Begebung von Wandelanleihen. Über bestehende Ermächtigungen des Vorstands zur Kapitalbeschaffung berichten wir ausführlich im Kapitel B.5 Übernahmerelevante Angaben (gemäß § 289a, § 315a HGB).
Investitionen
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte – ohne immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen gemäß IFRS 3 – sind im Berichtsjahr vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Unsicherheit und des rückläufigen Umsatzes auf 36,6 (Vorjahr: 63,6) Mio. € gesunken. Sie entfallen mit 21,6 (Vorjahr: 47,9) Mio. € auf Betriebs- und Geschäftsausstattung, mit 7,2 (Vorjahr: 10,2) Mio. € auf technische Anlagen und Maschinen, mit 2,8 (Vorjahr: 2,2) Mio. € auf Immobilien und mit 1,6 (Vorjahr: 1,5) Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte. Den Investitionen standen Abschreibungen in Höhe von 59,3 (Vorjahr: 55,3) Mio. € gegenüber. Hierin sind außerplanmäßige Abschreibungen von 6,9 (Vorjahr: 0,0) Mio. € enthalten.
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INVESTITIONEN / ABSCHREIBUNGEN |
| Investitionen |
| Abschreibungen |
| Investitionen |
| Abschreibungen |
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| 2020 |
| 2019 | ||||
in Mio. € |
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Engineering & Maintenance Europe |
| 26,2 |
| 36,0 |
| 46,4 |
| 35,5 |
Engineering & Maintenance International |
| 2,8 |
| 6,3 |
| 6,9 |
| 6,4 |
Technologies |
| 2,5 |
| 3,0 |
| 2,8 |
| 3,3 |
Überleitung Konzern |
| 5,1 |
| 14,0 |
| 7,5 |
| 10,1 |
Davon Other Operations |
| 3,0 |
| 5,5 |
| 4,2 |
| 4,6 |
Davon Zentrale / Konsolidierung / Sonstige |
| 2,1 |
| 8,5 |
| 3,3 |
| 5,5 |
Gesamt |
| 36,6 |
| 59,3 |
| 63,6 |
| 55,3 |
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Auf das Geschäftsfeld Engineering & Maintenance Europe entfielen Investitionen in Höhe von 26,2 (Vorjahr: 46,4) Mio. €. Sie betrafen mit 15,5 Mio. € insbesondere Betriebs- und Geschäftsausstattung, wovon Gerüste einen Betrag von 8,1 Mio. € ausmachten. Weitere 8,2 Mio. € wurden in technische Anlagen und Maschinen und 1,9 Mio. € in Immobilien investiert.
Im Geschäftsfeld Engineering & Maintenance International haben wir 2,8 (Vorjahr: 6,9) Mio. € investiert, davon 1,1 Mio. € in Betriebs- und Geschäftsausstattung, 0,5 Mio. € in technische Anlagen und Maschinen sowie 0,8 Mio. € in Immobilien und 0,4 Mio. € in immaterielle Vermögenswerte.
Im Segment Technologies beliefen sich die Investitionen auf 2,5 (Vorjahr: 2,8) Mio. €. Davon entfielen 1,2 Mio. € auf Betriebs- und Geschäftsausstattung, 1,1 Mio. € auf technische Anlagen und Maschinen sowie 0,2 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte.
Die Investitionen in Other Operations betrugen 3,0 (Vorjahr: 4,2) Mio. €.
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INVESTITIONEN IN SACHANLAGEN |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % |
in Mio. € |
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Deutschland |
| 13,1 |
| 25,8 |
| -49 |
Übriges Europa |
| 20,5 |
| 30,9 |
| -34 |
Amerika |
| 2,1 |
| 5,4 |
| -61 |
Afrika |
| 0,2 |
| 0,5 |
| -60 |
Asien |
| 0,7 |
| 1,0 |
| -30 |
Gesamt |
| 36,6 |
| 63,6 |
| -42 |
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Der regionale Schwerpunkt der Investitionen lag mit 92 (Vorjahr: 89) Prozent wieder in Europa, auf Deutschland entfielen davon 36 (Vorjahr: 41) Prozentpunkte.
Investitionen in Finanzanlagen waren im Geschäftsjahr erneut von ganz untergeordneter Bedeutung.
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KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG (KURZFASSUNG) |
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| 2020 |
| 2019 |
in Mio. € |
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Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit fortzuführender Aktivitäten |
| 120,4 |
| 110,3 |
davon Sondereinflüsse |
| -43,3 |
| -71,0 |
Bereinigter Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit fortzuführender Aktivitäten |
| 163,7 |
| 181,3 |
Auszahlungen für Sachanlagen / Immaterielle Vermögenswerte |
| -36,6 |
| -63,6 |
Einzahlungen aus Sachanlageabgängen |
| 9,4 |
| 10,2 |
Netto-Mittelabfluss für Sachanlagen / Immaterielle Vermögenswerte |
| -27,2 |
| -53,4 |
Free Cashflow fortzuführender Aktivitäten |
| 93,2 |
| 56,9 |
davon Sondereinflüsse |
| -43,3 |
| -71,0 |
Bereinigter Free Cashflow fortzuführender Aktivitäten |
| 136,5 |
| 127,9 |
Auszahlungen / Einzahlungen aus Finanzanlageabgängen |
| 8,3 |
| 143,0 |
Auszahlungen für Finanzanlagen |
| 0,0 |
| -1,8 |
Veränderungen der Wertpapiere und sonstigen Geldanlagen |
| 0,0 |
| 119,9 |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit fortzuführender Aktivitäten |
| -82,2 |
| -243,8 |
Aktienrückkauf |
| 0,0 |
| 0,0 |
Dividenden |
| -7,3 |
| -42,9 |
Auszahlungen aus beherrschungswahrenden Anteilsveränderungen |
| -0,3 |
| 0,0 |
Aufnahme von Finanzschulden |
| 0,0 |
| 375,5 |
Tilgung von Finanzschulden |
| -51,8 |
| -549,6 |
Gezahlte Zinsen |
| -22,8 |
| -26,8 |
Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
| 19,3 |
| 74,2 |
Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
| -6,5 |
| -32,3 |
Wechselkursbedingte Wertänderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
| -2,0 |
| 0,8 |
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
| 10,8 |
| 42,7 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar |
| 499,8 |
| 453,8 |
Veränderung der als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte ausgewiesenen Zahlungsmittel |
| 0,0 |
| 3,3 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember |
| 510,6 |
| 499,8 |
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Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit fortzuführender Aktivitäten hat trotz eines negativen EBITA auf 120,4 (Vorjahr: 110,3) Mio. € zugenommen. Hierzu hat vor allem das erfolgreiche Working Capital Management mit einem deutlichen Abbau des Nettoumlaufvermögens beigetragen. Der um Sondereinflüsse bereinigte Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist auf 163,7 (Vorjahr: 181,3) Mio. € zurückgegangen. Die Sondereinflüsse haben insgesamt auf 43,3 (Vorjahr: 71,0) Mio. € abgenommen. Während der Aufwand für Restrukturierung über dem Vorjahreswert lag, flossen deutlich weniger Mittel für Prozess- und Systemharmonisierung ab. Hinzu kam der Mittelzufluss aus der im Berichtsjahr erzielten Einigung mit Altvorständen.
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SONDEREINFLÜSSE IM CASHFLOW |
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| 2020 |
| 2019 |
in Mio. € |
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Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit fortzuführender Aktivitäten |
| 120,4 |
| 110,3 |
Aufwand für Restrukturierung und Effizienzsteigerung |
| 47,1 |
| 32,5 |
Ertrag/Aufwand zur Verbesserung des Compliance-Systems |
| -16,5 |
| 2,2 |
Aufwand für Prozess- und Systemharmonisierung |
| 12,7 |
| 36,3 |
Sondereinflüsse gesamt* |
| 43,3 |
| 71,0 |
Bereinigter Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit fortzuführender Aktivitäten |
| 163,7 |
| 181,3 |
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* Die Sondereinflüsse von 43,3 (Vorjahr: 71,0) Mio. € betreffen in gleicher Höhe die Bereinigung des Free Cashflow. | ||||
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Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte wurden auf 36,6 (Vorjahr: 63,6) Mio. € zurückgeführt. Diesen Abflüssen stand ein Mittelzufluss von 9,4 (Vorjahr: 10,2) Mio. € gegenüber. Die Nettoinvestitionen gingen somit auf 27,2 (Vorjahr: 53,4) Mio. € zurück. Dies trug zu einem deutlich erhöhten Free Cashflow von 93,2 (Vorjahr: 56,9) Mio. € bei. Der bereinigte Free Cashflow verbesserte sich ebenfalls auf 136,5 (Vorjahr: 127,9) Mio. €.
Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie haben wir zur Verbesserung der Liquiditätslage im Jahresverlauf Möglichkeiten zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerzahlungen in Anspruch genommen. Zum Jahresende waren diese Verbindlichkeiten, die sich zum 30. Juni 2020 auf einen hohen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag belaufen hatten, nahezu vollständig beglichen. Details sind im Kapitel C.6.32 Zuwendungen der öffentlichen Hand und sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erläutert.
Aus Finanzanlageabgängen resultierte ein Mittelzufluss von 8,3 (Vorjahr: 143,0) Mio. €. Der hohe Vorjahreswert hatte einen Zufluss von 100 Mio. € aus der vorzeitigen Rückzahlung der gestundeten Kaufpreisforderung für Apleona enthalten. Investitionen in Finanzanlagen (Vorjahr: -1,8 Mio. €) sowie Zuflüsse aus dem Abbau von Wertpapieren und sonstigen Geldanlagen (Vorjahr: 119,9 Mio. €) fielen im Berichtsjahr nicht an.
Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit ging deutlich auf -82,2 (Vorjahr: -243,8) Mio. € zurück. Aus der Tilgung und Aufnahme von Krediten flossen per Saldo 51,8 (Vorjahr: 174,1) Mio. € ab. Im Vorjahr wirkten sich einerseits die Begebung einer neuen Anleihe und von Schuldscheindarlehen in Höhe von zusammen 373 Mio. € sowie andererseits die Rückzahlung der im Dezember 2019 fälligen Anleihe mit 500 Mio. € aus. Im Berichtsjahr lagen die Dividendenzahlungen einschließlich der Zahlungen an andere Gesellschafter mit 7,3 (Vorjahr: 42,9) Mio. € deutlich unter den Vorjahresabflüssen, da die Dividende angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit durch die COVID-19 Pandemie zur Verbesserung der Liquiditätssituation auf das gesetzliche Minimum von 0,12 (Vorjahr: 1,00) € reduziert wurde. Die Zinszahlungen gingen auf 22,8 (Vorjahr: 26,8) Mio. € zurück, nachdem es im Vorjahr im Zusammenhang mit der Refinanzierung der im Dezember 2019 fälligen Anleihe zu einer temporär höheren Verschuldung gekommen war.
Insgesamt flossen aus fortzuführenden Aktivitäten 19,3 (Vorjahr: 74,2) Mio. € zu.
Die nicht fortzuführenden Aktivitäten beanspruchten Mittel in Höhe von -6,5 (Vorjahr: -32,3) Mio. €. Im Vorjahr waren hier Liquiditätsabflüsse insbesondere für die Begleichung kaufvertraglicher Gewährleistungsverpflichtungen angefallen.
Wechselkursveränderungen führten zu einer rechnerischen Abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 2,0 (Vorjahr: Zunahme um 0,8) Mio. €. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der zur Veräußerung bestimmten Aktivitäten beliefen sich im Berichtsjahr auf 0,0 (Vorjahr: 3,3) Mio. €. Insgesamt hat der Finanzmittelfonds zum Ende des Geschäftsjahres auf 510,6 (Vorjahr: 499,8) Mio. € zugenommen.
Entstehung und Verteilung der Wertschöpfung
Die Wertschöpfung des Konzerns entsteht aus den Umsatzerlösen, dem Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen und sonstigen betrieblichen Erträgen. Dabei kommen Abschreibungen, Materialaufwand und sonstige Kosten der Wertschöpfung zum Abzug.
Bei der Verteilung der Wertschöpfung im Jahr 2020 entfielen 93 (Vorjahr: 97) Prozent auf die Mitarbeiter sowie 1 (Vorjahr: 1) Prozent auf Darlehensgeber. Die verbleibende Wertschöpfung führte zu einer entsprechenden Zunahme des Eigenkapitals.
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ENTSTEHUNG DER WERTSCHÖPFUNG |
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| 2020 |
| 2019 |
in Mio. €, fortzuführende und nicht fortzuführende Aktivitäten |
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Umsatzerlöse |
| 3.463 |
| 4.329 |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen |
| 8 |
| 32 |
Sonstige betriebliche Erträge |
| 60 |
| 52 |
Abschreibungen |
| -124 |
| -111 |
Materialaufwand |
| -1.138 |
| -1.430 |
Sonstige Kosten der Wertschöpfung |
| -283 |
| -578 |
Wertschöpfung |
| 1.986 |
| 2.294 |
|
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|
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| |
VERTEILUNG DER WERTSCHÖPFUNG |
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|
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| 2020 |
| in % |
| 2019 |
| in % |
in Mio. €, fortzuführende und nicht fortzuführende Aktivitäten |
|
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|
An Mitarbeiter |
| 1.852 |
| 93 |
| 2.232 |
| 97 |
An Staat |
| 7 |
| 0 |
| 3 |
| 0 |
An Darlehensgeber |
| 25 |
| 1 |
| 33 |
| 1 |
An andere Gesellschafter |
| 2 |
| 0 |
| 2 |
| 0 |
An Aktionäre (Dividende für das jeweilige Geschäftsjahr) |
| 5 |
| 0 |
| 40 |
| 2 |
Veränderung im Eigenkapital |
| 95 |
| 5 |
| -16 |
| -1 |
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B.2.5 Erläuterungen zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Bilfinger SE
Ertragslage
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER BILFINGER SE (HGB) |
|
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| 2020 |
| 2019 |
in Mio. € |
|
|
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Umsatzerlöse |
| 139 |
| 136 |
Sonstige betriebliche Erträge |
| 40 |
| 56 |
Personalaufwand |
| -43 |
| -50 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen |
| -1 |
| -1 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| -200 |
| -135 |
Ergebnis aus Finanzanlagen |
| 90 |
| -33 |
Zinsergebnis |
| -23 |
| -23 |
Ergebnis vor Ertragsteuern |
| 2 |
| -50 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
| 4 |
| 4 |
Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) |
| 6 |
| -46 |
Gewinnvortrag |
| 39 |
| 4 |
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen |
| 38 |
| 86 |
Bilanzgewinn |
| 83 |
| 44 |
|
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|
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Einzelabschlusses der Bilfinger SE ist durch ihre Holdingfunktion geprägt. Die Umsatzerlöse betrugen 139 (Vorjahr: 136) Mio. € und ergaben sich nahezu ausschließlich aus weiterverrechneten Leistungen an Konzerngesellschaften sowie aus Mieterlösen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrafen mit 40 (Vorjahr: 56) Mio. € größtenteils Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen, Zuschreibungen auf Forderungen gegen Beteiligungsgesellschaften sowie einen Gewinn aus der Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Bilfinger SE. Enthalten ist auch die erhaltene Schadenersatzzahlung in Höhe von 17 Mio. € aus dem im ersten Halbjahr 2020 geschlossenen Vergleich mit ehemaligen Vorständen.
Die Verringerung des Personalaufwands von 50 auf 43 Mio. € resultierte aus der gesunkenen Anzahl an Mitarbeitern aufgrund des im Vorjahr aufgelegten Restrukturierungsprogramms.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 200 (Vorjahr: 135) Mio. € beinhalteten im Wesentlichen Sachkosten der Verwaltung, IT-Kosten, Mieten und Pachten, Versicherungsprämien, Rechts- und Beratungskosten, Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen, Verluste aus dem Abgang von Beteiligungen sowie Wertminderungen des Umlaufvermögens. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ergab sich insbesondere aufgrund gestiegener Abwertungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen und aus Verlusten aus der Veräußerung von Beteiligungen.
Das Ergebnis aus Finanzanlagen in Höhe von 90 (Vorjahr: -33) Mio. € umfasste vor allem Ergebnisse aus Gewinnabführungsverträgen, von Konzerngesellschaften erhaltene Dividenden sowie Abschreibungen auf Beteiligungen. Die deutliche Verbesserung ist auf höhere Dividenden und geringere Verlustübernahmen von Tochterunternehmen sowie niedrigere Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte von verbundenen Unternehmen zurückzuführen.
Das Zinsergebnis ist nahezu unverändert. Einem Rückgang der Zinserträge von verbundenen Unternehmen steht dabei gegenläufig ein Rückgang des Zinsaufwands gegenüber. Letzterer beruhte auf der zeitweisen Doppelbelastung im Vorjahr aus Zinszahlungen auf die im Vorjahr begebene neue Anleihe und ausgegebenen Schuldscheindarlehen bei weiterlaufenden Zinszahlungen auf die zeitversetzt ausgelaufene alte Anleihe.
Das Ergebnis vor Ertragsteuern ist damit insgesamt von -50 auf +2 Mio. € gestiegen.
Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist generell zu berücksichtigen, dass Ausschüttungen sowie Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungsbewertung und -veräußerungen weitgehend steuerneutral sind. Insgesamt war wie im Vorjahr im inländischen Organkreis ein steuerlicher Verlust zu verzeichnen. Der Ertrag in Höhe von 4 Mio. € resultiert aus einer teilweisen Auflösung von Rückstellungen für Gewerbesteuer und für Körperschaftsteuer im Zusammenhang mit Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 83 Mio. € ergab sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von +6 (Vorjahr: -46) Mio. € und dem Gewinnvortrag in Höhe von 39 (Vorjahr: 4) Mio. € bei einer Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 38 (Vorjahr: 86) Mio. €. Es wird vorgeschlagen, für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von 1,88 € je Aktie auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme von 76 Mio. € bezogen auf das am 2. März 2021 dividendenberechtigte Grundkapital.
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| |
BILANZ DER BILFINGER SE (HGB / KURZFASSUNG) |
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| 31.12.2020 |
| 31.12.2019 |
in Mio. € |
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|
Aktiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anlagevermögen |
|
|
|
|
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
| 16 |
| 4 |
Finanzanlagen |
| 1.797 |
| 1.867 |
|
| 1.813 |
| 1.871 |
Umlaufvermögen |
|
|
|
|
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
| 247 |
| 358 |
Liquide Mittel und Wertpapiere |
| 473 |
| 462 |
|
| 720 |
| 820 |
|
|
|
|
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
| 1 |
| 1 |
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung |
| 1 |
| 1 |
|
|
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|
|
Gesamt |
| 2.535 |
| 2.693 |
|
|
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Passiva |
|
|
|
|
|
|
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|
Eigenkapital |
| 1.325 |
| 1.322 |
Rückstellungen |
| 111 |
| 114 |
Verbindlichkeiten |
| 1.099 |
| 1.257 |
|
|
|
|
|
Gesamt |
| 2.535 |
| 2.693 |
|
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Die Vermögens- und Finanzlage der Bilfinger SE wird durch ihre Funktion als Holding bestimmt.
Aktiva in Höhe von insgesamt 2.535 (Vorjahr: 2.693) Mio. € umfassten im Wesentlichen Finanzanlagen mit 1.797 (Vorjahr: 1.867) Mio. €, Forderungen in Höhe von 247 (Vorjahr: 358) Mio. € sowie liquide Mittel und Wertpapiere mit 473 (Vorjahr: 462) Mio. €.
Die Erhöhung der Immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen betrifft Liegenschaften einer ehemaligen Tochtergesellschaft, die in 2020 auf die Bilfinger SE verschmolzen wurde.
Der Rückgang der Finanzanlagen um 70 Mio. € auf 1.797 Mio. € resultierte mit insgesamt 46 Mio. € aus dem Verkauf zweier Tochtergesellschaften in Tschechien, mit 31 Mio. € aus der Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Bilfinger SE sowie aus Abwertungen auf Beteiligungsbuchwerte. Gegenläufig wirkte die Vergabe eines konzerninternen Darlehens in Höhe von 33 Mio. €.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalteten mit 230 (Vorjahr: 344) Mio. € vor allem Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Rahmen der zentralen Unternehmensfinanzierung.
Die Liquiden Mittel sind leicht um 11 Mio. € auf 473 Mio. € gestiegen, was unter anderem auf die geringere Inanspruchnahme der Cashpool-Finanzierung der Konzernunternehmen zurückzuführen ist.
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ergab sich aus einem Disagio aus der in 2019 begebenen Anleihe und reduziert sich proportional zur Laufzeit.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung betrifft die vorhandene Überdeckung von Altersteilzeitverpflichtungen durch gebundenes Deckungsvermögen.
Die Passivseite beinhaltet das Eigenkapital in Höhe von 1.325 (Vorjahr: 1.322) Mio. € sowie Rückstellungen mit 111 (Vorjahr: 114) Mio. € und Verbindlichkeiten mit 1.099 (Vorjahr: 1.257) Mio. €.
Die leichte Erhöhung des Eigenkapitals resultierte aus dem Jahresüberschuss 2020, der die Dividendenzahlung überstieg.
Die Rückstellungen umfassten Pensionsrückstellungen in Höhe von 22 (Vorjahr: 17) Mio. €, Steuerrückstellungen mit 4 (Vorjahr: 9) Mio. € und sonstige Rückstellungen mit 85 (Vorjahr: 88) Mio. €.
Die Erhöhung der Pensionsrückstellungen ergibt sich zum einen aus einem Rückgang des saldierten Planvermögens aufgrund einer Auszahlung in Höhe der Rentenzahlungen des Vorjahres. Zum anderen ist der Diskontierungssatz im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken.
Der Rückgang der Steuerrückstellungen ist auf eine teilweise Auflösung von Rückstellungen für Körperschaftsteuer und für Gewerbesteuer im Zusammenhang mit Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung zurückzuführen.
Der leichte Rückgang der sonstigen Rückstellungen ergibt sich als Saldo aus mehreren zum Teil gegenläufigen Effekten; hervorzuheben ist der weitgehende Verbrauch der im Vorjahr gebildeten Restrukturierungsrückstellungen für Personalmaßnahmen.
Die Verbindlichkeiten bestanden in Höhe von 712 (Vorjahr: 856) Mio. € gegenüber verbundenen Unternehmen aus Geldanlagen im Rahmen des zentralen Cash-Poolings.
Die Eigenkapitalquote zum Stichtag betrug 52 (Vorjahr: 49) Prozent. Die Erhöhung resultierte aus der leichten Erhöhung des Eigenkapitals bei gesunkener Bilanzsumme.
Chancen und Risiken
Die Geschäftsentwicklung der Bilfinger SE als Konzernholding unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Bilfinger Konzerns.
Die Bilfinger SE als Mutterunternehmen des Bilfinger Konzerns ist eingebunden in das konzernweite interne Kontroll- und Risikomanagementsystem.
Prognosebericht
Als Obergesellschaft des Konzerns ohne eigene operative Geschäftstätigkeit erhält die Bilfinger SE Erträge vor allem von ihren Beteiligungsgesellschaften. Die Erwartung in Bezug auf die Geschäftsentwicklung im Konzern wirkt sich grundsätzlich auch auf das Ergebnis der Bilfinger SE aus. Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir ein deutlich verbessertes Ergebnis, insbesondere aufgrund eines signifikanten positiven Sondereffektes aus der Veräußerung der eigenkapitalähnlichen Genussrechte (Preferred Participation Notes) aus dem in 2016 vollzogenen Verkauf des ehemaligen Geschäftsbereichs Building and Facility (Apleona).
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB ist im Kapitel A.4.1 Erklärung zur Unternehmensführung und Bericht zur Corporate Governance* enthalten, das auch auf der Internetseite www.bilfinger.com unter ,Unternehmen / Corporate Governance‘ zugänglich gemacht ist.
Zum Ende des Jahres 2020 waren 28.893 (Vorjahr: 33.327) Mitarbeiter im Bilfinger Konzern beschäftigt. Der deutliche Rückgang ist vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie und der volatilen Ölpreisentwicklung zu betrachten. Hinzu kam jedoch insbesondere in Nordamerika der Abbau von Überkapazitäten aufgrund ausbleibender Auftragszugänge im Projektgeschäft.
In Deutschland war die Zahl der Mitarbeiter mit 6.909 (Vorjahr: 7.051) weitgehend stabil, während sie im Ausland deutlich auf 21.984 (Vorjahr: 26.276) zurückging. Infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Ölpreisentwicklung auf das Upstream Öl- und Gasgeschäft in der Nordsee waren vor allem das Vereinigte Königreich und Norwegen von einem Kapazitätsabbau betroffen. In Ländern außerhalb Europas waren 5.524 (Vorjahr: 6.638) Mitarbeiter tätig. Hier war vor allem in Nordamerika ein deutlicher Rückgang der Mitarbeiterzahl zu verzeichnen. Der Rückgang im Nahen Osten ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Mitarbeiter einer Minderheitsbeteiligung in den Zahlen zum Jahresende 2020 nicht mehr berücksichtigt werden.
Zu Spitzenzeiten im zweiten Quartal des Berichtsjahres befanden sich infolge der COVID-19-Pandemie und der Ölpreisentwicklung bis zu rund 3.000 europäische Mitarbeiter des Konzerns in Kurzarbeit, dies entsprach rund 10 Prozent der Gesamtbelegschaft. Der größte Teil entfiel auf das Vereinigte Königreich, weitere Schwerpunkte lagen in Österreich und der Schweiz sowie in Polen, Skandinavien und Deutschland. Zum Jahresende belief sich die Zahl der europäischen Mitarbeiter in Kurzarbeit noch auf knapp 500 und somit auf weniger als 2 Prozent der Gesamtbelegschaft.
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MITARBEITER NACH REGIONEN |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % |
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Deutschland |
| 6.909 |
| 7.051 |
| -2 |
Übriges Europa |
| 16.460 |
| 19.638 |
| -16 |
Nordamerika |
| 2.048 |
| 3.123 |
| -34 |
Afrika |
| 714 |
| 754 |
| -5 |
Asien |
| 2.762 |
| 2.761 |
| 0 |
Konzern |
| 28.893 |
| 33.327 |
| -13 |
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MITARBEITER NACH GESCHÄFTSFELDERN |
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| 2020 |
| 2019 |
| ∆ in % |
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Engineering & Maintenance Europe |
| 19.914 |
| 21.871 |
| -9 |
Engineering & Maintenance International |
| 4.800 |
| 5.874 |
| -18 |
Technologies |
| 2.274 |
| 2.415 |
| -6 |
Überleitung Konzern |
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Zentrale / Sonstige |
| 523 |
| 594 |
| -12 |
Other Operations |
| 1.382 |
| 2.573 |
| -46 |
Konzern |
| 28.893 |
| 33.327 |
| -13 |
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MITARBEITERGRUPPEN |
| Angestellte |
| Gewerbliche |
| gesamt |
| Angestellte |
| Gewerbliche |
| gesamt |
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| 2020 |
| 2019 | ||||||||
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Engineering & Maintenance Europe |
| 5.752 |
| 14.162 |
| 19.914 |
| 6.532 |
| 15.339 |
| 21.871 |
Engineering & Maintenance International |
| 1.636 |
| 3.164 |
| 4.800 |
| 1.975 |
| 3.899 |
| 5.874 |
Technologies |
| 1.634 |
| 640 |
| 2.274 |
| 1.718 |
| 697 |
| 2.415 |
Überleitung Konzern |
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Zentrale / Sonstige |
| 523 |
| 0 |
| 523 |
| 585 |
| 9 |
| 594 |
Other Operations |
| 561 |
| 821 |
| 1.382 |
| 997 |
| 1.576 |
| 2.573 |
Konzern |
| 10.106 |
| 18.787 |
| 28.893 |
| 11.807 |
| 21.520 |
| 33.327 |
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Wir sind ein international ausgerichteter Konzern mit zum Teil stark diversifizierten Leistungen. Daher setzen wir auf Mitarbeiter, die unterschiedliche Erfahrungen, Qualifikationen und Sichtweisen mitbringen und uns mit ihren individuellen Kompetenzen dabei unterstützen, sich ergebende Marktchancen erfolgreich zu nutzen.
Ein Aspekt unserer Aktivitäten im Themenbereich Chancengleichheit ist die Gleichberechtigung von männlichen und weiblichen Mitarbeitern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass unser ganz überwiegend industriell geprägtes operatives Arbeitsumfeld im gewerblichen Bereich stark von männlichen Arbeitskräften geprägt ist. Der Anteil von Frauen in der Gesamtbelegschaft lag zum Ende des Berichtsjahres konzernweit bei 10,3 (Vorjahr: 10,3) Prozent.
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MITARBEITER |
| männlich |
| weiblich |
| gesamt |
| männlich |
| weiblich |
| gesamt |
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| 2020 |
| 2019 | ||||||||
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Engineering & Maintenance Europe |
| 18.095 |
| 1.819 |
| 19.914 |
| 19.853 |
| 2.018 |
| 21.871 |
Engineering & Maintenance International |
| 4.397 |
| 403 |
| 4.800 |
| 5.410 |
| 464 |
| 5.874 |
Technologies |
| 1.927 |
| 347 |
| 2.274 |
| 2.042 |
| 373 |
| 2.415 |
Überleitung Konzern |
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Zentrale / Sonstige |
| 341 |
| 182 |
| 523 |
| 383 |
| 211 |
| 594 |
Other Operations |
| 1.167 |
| 215 |
| 1.382 |
| 2.197 |
| 376 |
| 2.573 |
Konzern |
| 25.927 |
| 2.966 |
| 28.893 |
| 29.885 |
| 3.442 |
| 33.327 |
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Angaben bezogen auf das im Mai 2015 in Deutschland in Kraft getretene Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor sowie die nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) geforderten Angaben zum Diversitätskonzept sind im Kapitel A.4.1 Erklärung zur Unternehmensführung und Bericht zur Corporate Governance* enthalten, das auch auf der Internetseite www.bilfinger.com unter ,Unternehmen / Corporate Governance‘ zugänglich gemacht ist.
Die im Berichtsjahr umgesetzten Programme zur Mitarbeiterentwicklung sind im Kapitel
E. Nichtfinanzieller Konzernbericht* erläutert.
B.2.7 Innovationen (Forschungs- und Entwicklungsbericht)
Der Schwerpunkt der Innovationstätigkeit von Bilfinger lag im Berichtsjahr unverändert im Bereich der Digitalisierung. Dabei erfolgt die Entwicklung neuer Lösungen der dezentralen Unternehmensstruktur folgend sowohl bei den operativen Gesellschaften als auch bei der Bilfinger Digital Next, die konzernweite Digitalisierungsprojekte verfolgt. Im Berichtsjahr wurde ein neues Innovationsmanagementteam aufgebaut, mit dem Ziel, vorhandene innovative Lösungen schneller unternehmensübergreifend zu nutzen und vorhandene digitale Lösungen an spezifische Geschäftsmodelle zu adaptieren. Dort werden innovative Ideen der operativen Gesellschaften aufgegriffen und im Rahmen gemeinschaftlicher Entwicklungen vorangetrieben.
Im Berichtsjahr verfolgte Bilfinger Innovationsprojekte mit einem Gesamtaufwand von 8,1 (Vorjahr: 14,2) Mio. €.
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AUFWAND FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG |
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| 2020 |
| 2019 |
in Mio. € |
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Gesamtaufwand |
| 8,1 |
| 14,2 |
davon Digitalisierung |
| 5,5 |
| 11,3 |
davon Industrie |
| 2,4 |
| 2,7 |
davon Energie und Umwelt |
| 0,2 |
| 0,2 |
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Der überwiegende Teil des Aufwands entfiel wie bereits im Vorjahr auf das Innovationsfeld Digitalisierung, wobei hier sowohl Lösungen zur internen Digitalisierung als auch Lösungen für die Kunden weiterentwickelt wurden. Auf der von Bilfinger entwickelten Plattform BCAP (Bilfinger Connected Asset Performance) werden Anlagendaten für Internet of Things (IoT)-Anwendungen und auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Lösungen erarbeitet, um die Gesamtanlageneffizienz unserer Kunden (Overall Equipment Effectiveness - OEE) zu steigern. Ansatzpunkte sind die Reduzierung von Qualitätsabweichungen, die Verbesserung der Anlagenverfügbarkeit sowie die Optimierung von Energiemanagement und -durchsatz.
Darüber hinaus wurde die BCAP-Plattform auch für den internen Einsatz bei eigenen Geschäftseinheiten weiterentwickelt. So wird das Bilfinger Maintenance Concept (BMC) mit digitalen Lösungen unterstützt, das umfangreiche Auswertungen für die Steuerung und Optimierung von Instandhaltungsservices automatisiert bereitstellt. Auch Einheiten im Gerüstbau und in Inspektionsservices nutzen die Plattform für die Optimierung des operativen Geschäfts und die Kommunikation mit ihren Kunden.
Für die Überwachung und Optimierung von Produktionsprozessen haben wir Lösungen mit ‚kognitiven Sensoren‘ entwickelt, bei denen beispielsweise die Produktqualität während des Herstellungsprozesses mit Hilfe akustischer Wahrnehmung verfolgt werden kann. Dies führt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Produktionsanlagen und reduziert Produktqualitätsschwankungen.
Innerhalb der digitalen Bilfinger-Anwendung PIDGraph haben wir ein Modul entwickelt und im Markt eingeführt, das mit hilfe künstlicher Intelligenz vorhandene Anlagenschemata von der Papierform in ein digitales Format überführt. Diese können anschließend in verschiedenen Engineeringprogrammen zur weiteren Nutzung transformiert werden. Diese Lösung unterstützt unsere Kunden bei der notwendigen Digitalisierung der umfangreichen Dokumentation von Bestandsanlagen und hilft einen sicheren Betriebsablauf sicherzustellen.
Die Fokussierung auf die Entwicklung digitaler Lösungen hat sich vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie als zukunftsweisend bestätigt. Die Begleitung der Produktionsprozesse unserer Kunden erfordert dadurch perspektivisch immer weniger persönliche Präsenz in den jeweiligen Anlagen vor Ort.
B.2.8 Nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b ff. HGB und § 289b ff. HGB
Die Bilfinger SE hat für das Geschäftsjahr 2020 einen nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß
§§ 340a Abs. 1a in Verbindung mit 289b Abs. 3 und 340i Abs. 5 in Verbindung mit 315b Abs. 3 HGB in der durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) geänderten Fassung erstellt. Dieser wird im Kapitel E. Nichtfinanzieller Konzernbericht* außerhalb des Lageberichts veröffentlicht. Der Nichtfinanzielle Konzernbericht ist darüber hinaus auf der Internetseite www.bilfinger.com unter ,Unternehmen / Verantwortung‘ zugänglich gemacht.
Gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG hat der Aufsichtsrat den Nichtfinanziellen Konzernbericht zu prüfen. Die Prüfung durch den Aufsichtsrat umfasste die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Berichterstattung. Zur Unterstützung seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in Form einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) nach dem Prüfungsstandard ISAE 3000 (revised) beauftragt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Kapitel E.6 Prüfungsvermerk veröffentlicht.
B.3 Risiken- und Chancenbericht
Das Erkennen von Risiken und Chancen ist integraler Bestandteil der Managementprozesse aller unserer Einheiten, operativ wie administrativ. Unter Risiken verstehen wir negative Abweichungen, unter Chancen positive Abweichungen von unseren Planungen.
Bilfinger verfügt über ein systematisches Management zur integrierten Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken und Chancen.
Aus Gründen der Konsistenz mit dem Kapitel B.4 Prognosebericht umfasst der zugrunde lie-gende Zeithorizont für die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken und Chancen das Geschäftsjahr 2021.
Das konzernweite Risikomanagementsystem dient der Identifizierung, Bewertung und gezielten Steuerung wesentlicher Risiken. Es ist darauf ausgerichtet, die Unternehmensziele im Rahmen der für den Konzern entwickelten Strategie zu erreichen.
Der Risikomanagementprozess umfasst alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken im Konzern. Risikomanagement ist bei Bilfinger kein isolierter, parallel zu den Unternehmensaktivitäten verlaufender Prozess, sondern integraler Bestandteil bestehender Unternehmens- und Geschäftsprozesse.
Seit der Finalisierung des umfassenden Re-Designs des Risikomanagementsystems bei Bilfinger im Jahr 2018 orientiert sich der systematische Ansatz zur Identifikation, Bewertung und Steuerung relevanter Risiken am Enterprise Risk Management – Integrated Framework (2004) des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls ein gruppenweiter Top down - / Bottom up-Prozess zur Meldung von Risiken und Chancen etabliert, welcher durch das implementierte Risikomanagement-Tool umfassend unterstützt wird und einen wesentlichen Bestandteil des Risikomanagementsystems bei Bilfinger darstellt. Nicht zuletzt beinhaltet die Risikomanagement-Organisation bei Bilfinger u.a. die Definition klarer Rollen und Verantwortlichkeiten.
Die Risikostrategie des Bilfinger Konzerns wird durch den Vorstand im Rahmen des Planungsprozesses formuliert und umfasst auch die Definition der Parameter zur Beurteilung, welche Risiken zum Erreichen der angestrebten Unternehmensziele eingegangen werden sollen, beispielsweise durch die Festlegung von Risikoklassen für Projekte und Rahmenverträge. Ausgangspunkt ist die Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Sie beschreibt das Risikoausmaß, das der Konzern ohne Gefährdung seines Fortbestands tragen kann. Zusammenfassend gilt:
•Bestandsgefährdende Einzelrisiken dürfen nicht eingegangen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Liquidität bei Eintritt eines Risikos nicht kurzfristig wiederhergestellt werden kann.
•Mögliche Kombinationen wesentlicher Einzelrisiken werden dahingehend geprüft, ob sie in Summe bestandsgefährdend sein könnten. Dadurch entsteht ein aussagefähiges Gesamtbild der Risikolage.
•Risiken aus großen Projekten und Serviceaufträgen unterliegen einer besonderen Prüfung, unter anderem durch Corporate Internal Audit & Controls.
•Versicherbare Risiken werden, wo ökonomisch sinnvoll, zentral auf externe Versicherungsunternehmen transferiert.
Der verantwortliche Umgang mit Risiken liegt maßgeblich in der Verantwortung des Managements der Linienorganisation. Aufsichtsrat, Prüfungsausschuss und Vorstand nehmen dabei übergeordnete Funktionen wahr:
•Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss überwacht für den Aufsichtsrat die Risikosituation und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements auf Basis des vom Vorstand in jedem Quartal vorgelegten Risikoberichts. Darüber hinaus lässt sich der Prüfungsausschuss von Corporate Internal Audit & Controls und Corporate Compliance über die Ergebnisse der durchgeführten Überwachungstätigkeiten informieren. Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss können Entscheidungen über zusätzliche interne oder externe Prüfungen treffen.
•Vorstand Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems. Er überwacht den Risikomanagementzyklus, nimmt die finale Bewertung und Priorisierung der wesentlichen Konzernrisiken vor und berichtet darüber an Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat.
Bei der Gestaltung des Risikomanagementsystems orientiert sich Bilfinger am Three Lines of Defense-Modell mit der Gliederung in Operative, Fachaufsicht der Konzernzentrale und Corporate Internal Audit & Controls. Auf diesen Ebenen sind Verantwortlichkeiten und Aufgaben von Bilfinger klar definiert:
First Line: Operative
Division Heads (Executive President / Financial Director) Das Management der Divisionen / Regionen ist für die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems und seine Überwachung auf Divisions- / Regionsebene und in den lokalen Einheiten verantwortlich. Die Divisions- / Regionsleitung nimmt eine regelmäßige Risikoinventur sowie die finale Bewertung und Priorisierung der wesentlichen Divisions- / Regionsrisiken vor. Dies umfasst auch die Zuordnung von Risiken auf definierte Risk Owner und die Freigabe des Risikoportfolios der Division / Region im Rahmen des Reportingprozesses.
Division / Region Risk Officer Die konkrete Verantwortung für die operative Umsetzung des Risikomanagementprozesses sowie für die Steuerung und Überwachung identifizierter Risiken in Gänze liegt beim Division / Region Risk Officer. Diese Funktion wird in der Regel vom Financial Director einer Division / Region wahrgenommen. Zu den Aufgaben des Division Risk / Region Officers zählen unter anderem die Plausibilisierung der Gesamtrisikosituation hinsichtlich der Vollständigkeit und Bewertung der wesentlichen Risiken sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der Mitigationsmaßnahmen – einschließlich der Bewertung erforderlicher Investitionen oder Aufwendungen – sowie die regelmäßige Aktualisierung der Risikosituation.
Division / Region Risk Coordinator Division / Region Risk Coordinators führen die Einzelrisiken auf Divisionsebene im Zuge der Risikoinventur zusammen. Sie unterstützen die Leiter der Divisionen / Regionen bei der durchgängigen Anwendung der Methoden des Risikomanagements und bei der Berichterstattung an das Corporate Risk Management beziehungsweise die Group Risk Organization.
Risk Owner Die Risk Owner sind für die Identifikation, Analyse und Bewertung einzelner Risiken zuständig. Hinzu kommen die Evaluierung und Umsetzung adäquater Mitigationsmaßnahmen und eine regelmäßige Analyse und Überwachung der aktuellen Situation von Einzelrisiken. Dies umfasst auch die Bewertung erforderlicher Investitionen und sonstiger Aufwendungen.
Second Line: Fachaufsicht der Konzernzentrale
Bilfinger Risk Committee Das Bilfinger Risk Committee tagt im Auftrag des Vorstands grundsätzlich quartalsweise. Mitglieder sind der Chief Financial Officer (CFO), die Financial Directors der Divisionen / Regionen, die Group Risk Organization sowie die Leiter der Zentralbereiche Corporate Accounting, Controlling & Tax, Corporate Treasury, Corporate Legal & Insurance, Corporate Compliance, Corporate Internal Audit & Controls und der Leiter Internal Control Systems. Bei Bedarf wird das Bilfinger Risk Committee um weitere Experten aus anderen Fachbereichen ergänzt.
Das Komitee plausibilisiert den quartalsweisen Risk Report und gibt diesen zur Vorstandsvorlage frei. Es unterstützt die Ausgestaltung eines pragmatischen Risikomanagementsystems, teilt Best-Practice-Ansätze und übernimmt die übergeordnete Qualitätssicherung des quartalsweisen Risikoberichts über die wesentlichen Konzernrisiken. Das Risk Committee erfüllt auch eine wichtige Beratungsfunktion und trägt mit Empfehlungen zur Gestaltung des Risikomanagementsystems bei.
Group Risk Organization Die Group Risk Organization trägt die Verantwortung und Entscheidungskompetenz über Methoden und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems. Dies umfasst Überwachung und Gestaltung aller Prozesse des Risikomanagements auf Ebene des Gesamtkonzerns, der Divisionen / Regionen und der Zentralbereiche. Die Group Risk Organization trägt die Gesamtverantwortung bei der Durchführung regelmäßiger Risikoinventuren sowie für die Berichterstellung und -erstattung an Vorstand, Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat. Das laufende Monitoring des Risikomanagementsystems soll dessen Wirksamkeit angesichts sich stetig ändernder Rahmenbedingungen sicherstellen und den Prozess auch künftig fortlaufend verbessern.
Zentralbereiche (Corporate Central Functions) Die Bereiche der Konzernzentrale (Corporate Central Functions) nehmen in Abstimmung mit dem Vorstand konzernweite Fachaufsichten wahr. Sie verfügen über ein umfassendes Informationsrecht, in bestimmten Fällen über ein Durchgriffsrecht sowie über individuell definierte Richtlinien- und Mitwirkungskompetenzen im Verhältnis zu ihren Fachkollegen in den Divisionen / Regionen und Gesellschaften. Die Zentralbereiche übernehmen teilweise originäre Risikoverantwortung oder greifen im Rahmen ihrer konzernweiten Fachaufsicht steuernd ein.
Third Line: Unabhängige Prüfung
Gemäß dem Three Lines of Defense-Modell ist es Aufgabe von Corporate Internal Audit & Controls, als unabhängige Überwachungsinstanz regelmäßig, anlassbezogen oder ad hoc die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems zu überprüfen. Dies beinhaltet die jeweilige Umsetzung in den Corporate Departments, Divisionen / Regionen und gegebenenfalls auch in Einzelgesellschaften.
Zusätzlich erfolgt die Überprüfung der Angemessenheit des Systems zur Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch die externen Wirtschaftsprüfer.
Neben den oben erläuterten spezifischen Aufgaben und Funktionen gelten für alle Mitarbeiter verbindliche, konzernweit definierte Grundsätze risikobewussten Handelns. Diese zielen vor allem darauf ab, dass ausschließlich beherrschbare Risiken eingegangen werden. Das Risikobewusstsein der Mitarbeiter fördern wir durch entsprechende Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen. Jeder Mitarbeiter ist zum verantwortungsvollen Umgang mit Risiken und zur unverzüglichen Meldung risikorelevanter Erkenntnisse verpflichtet.
Die Risikoidentifikation erfolgt kontinuierlich im Rahmen der täglichen Geschäftsprozesse. Sie umfasst die regelmäßige, systematische Analyse interner und externer Entwicklungen und Ereignisse, die zu negativen Abweichungen von den zugrunde liegenden Planungen führen können.
Um eine umfassende, konzerninterne Transparenz zu erreichen, erfolgt die Risikoidentifikation in einem kontinuierlichen, institutionalisierten Prozess:
Der Jahreskalender sieht mindestens einen Risiko-Workshop auf Divisions- / Regionsebene sowie eine quartalsweise Aktualisierung des Risikoportfolios vor. Im direkten Anschluss tagt das Bilfinger Risk Committee, nimmt die Qualitätssicherung des Risiko-Quartalsberichts vor und leitet ihn zur Behandlung im Vorstand und zur Vorlage im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats weiter.
Jedes wesentliche Risiko wird transparent dokumentiert und verständlich beschrieben. Die Darstellung erläutert eindeutig Ursache und Wirkung.
Kurzfristig auftretende relevante Risiken werden im Tagesgeschäft durch die operativen Gesellschaften und Divisionen / Regionen sowie durch die mit der unternehmensweiten Fachaufsicht betrauten Einheiten der Konzernzentrale umgehend an die zuständigen Zentralbereiche und, falls relevant, an den Vorstand berichtet.
Gemäß dem COSO-Standard werden die identifizierten Risiken in vier Kategorien erfasst: strategische Risiken, operative Risiken, finanzielle Risiken und Compliance-Risiken. Dabei ist die Ursache eines Risikos entscheidend für die Kategorisierung.
B.3.1.3 Bewertung
Die grundlegende Risikobewertung wird im Rahmen der jährlichen Risk Assessment Workshops der Divisionen / Regionen vorgenommen. Dabei wird die jeweilige Risikoausprägung (netto) unter Berücksichtigung der aktuell implementierten Mitigationsmaßnahmen ermittelt. Jedes Risiko wird anhand der Parameter Wirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit in fünf definierten Stufen bewertet.
Zur Einschätzung der Wirkung werden auf Ebene des Konzerns und der Divisionen / Regionen jeweils unterschiedliche Referenzgrößen zugrunde gelegt. Die Bewertung erfolgt primär qualitativ. Eine zusätzliche monetäre Bewertung wird bisweilen vorgenommen, ihr kommt jedoch eine nachrangige Bedeutung zu.
Bewertungsskala der Wirkung
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| |
Kategorie |
| Stufe |
| Beispielhafte Ausprägung |
| Indikativer Wertkorridor |
|
|
|
|
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|
|
Gering |
| 1 |
| Keine (wahrnehmbare) Auswirkung auf Service- |
| 0-20 |
Relevant |
| 2 |
| Erreichen strategischen Ziels |
| 21-50 |
Substanziell |
| 3 |
| Erreichen mehrerer Ziele zeitlich verzögert |
| 51-100 |
Erheblich |
| 4 |
| Klare und langwierige Beeinträchtigung |
| 100-500 |
Kritisch |
| 5 |
| Fortbestand des Konzerns |
| > 500 |
|
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|
Bewertungsskala der Eintrittswahrscheinlichkeit
innerhalb der nächsten zwölf Monate
|
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| |
Kategorie |
| Stufe |
| Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts im Prognosezeitraum |
Sehr gering |
| 1 |
| 0 - 5% |
Gering |
| 2 |
| 6 - 15% |
Möglich |
| 3 |
| 16 - 30% |
Erhöht |
| 4 |
| 31 - 50% |
Wahrscheinlich |
| 5 |
| > 50% |
|
|
|
|
|
Die Einschätzung von Wirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit ermöglicht die Priorisierung der Risiken und des notwendigen Handlungsbedarfs zur Risikosteuerung. Dabei liegt ein Fokus auf den zehn wesentlichsten Risiken.
Auf der Grundlage der identifizierten und bewerteten Risiken werden, wo sinnvoll und nötig, zusätzliche Maßnahmen zur Risikosteuerung getroffen. Abhängig von Umfang und Bedeutung erfolgt dies in Abstimmung mit den im Risikomanagementprozess definierten Verantwortlichen beziehungsweise entsprechend den Linienfunktionen.
Bilfinger unterscheidet vier grundlegende Strategien zum Umgang mit Einzelrisiken:
Vermeiden Unkalkulierbare Risiken oder solche mit nachteiligem Risiko-Rendite-Verhältnis werden vermieden, indem zum Beispiel Projekte mit hoher Risikoklasse nicht angenommen oder aber explizit über eine vertragliche Regelung ausgeschlossen werden.
Transferieren Risiken werden situationsabhängig vertraglich an dritte Parteien wie Versicherer, Nachunternehmer und Auftraggeber außerhalb des Konzerns übertragen.
Managen Beherrschbare Risiken oder deren Wirkung werden reduziert beziehungsweise limitiert durch bessere operative Ausführung, verstärkte Kontrolle oder sonstige Mitigationsmaßnahmen (Hedging etc.).
Akzeptieren Verbleibende Risiken werden, wo weitere Mitigationsmaßnahmen ökonomisch nicht sinnvoll sind, in der jeweiligen aktuellen Ausprägung als solche hingenommen.
Bei der Auswahl der Steuerungsmaßnahmen werden Kosten und Nutzen berücksichtigt. Die Risikosteuerung erfolgt innerhalb der Geschäftsprozesse durch den Risk Owner. Er überwacht regelmäßig die Bewertung der identifizierten Risiken, um signifikante Änderungen festzustellen. Der Risk Owner prüft die Angemessenheit der implementierten Steuerungsmaßnahmen für die ihm zugeordneten Risiken sowie die Umsetzung als notwendig erachteter zusätzlicher Maßnahmen.
Die zur Steuerung der Risiken erforderliche Transparenz wird durch eine mindestens quartalsweise Kommunikation der wesentlichen Risiken im Risikobericht an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erreicht. Grundlage ist der regelmäßig durch die Group Risk Organization erstellte Bericht über die wesentlichen Risiken und das Gesamtbild der Risikolage im Konzern.
Die für Bilfinger wesentlichen Risiken werden auf Basis der erläuterten Bewertungsmethode ermittelt. Die als wesentlich bewerteten Risiken könnten bei ihrem Eintritt negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Reputation haben. Die Darstellung der Risiken erfolgt netto nach Risikobegrenzungsmaßnahmen.
Zum Bilanzstichtag ergeben sich aus den Parametern Wirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit die folgenden wesentlichen Risiken:
Die unter den semantisch aggregierten Risikotiteln zusammengefassten Einzelrisiken werden nachfolgend in den Feldern strategische Risiken, operative Risiken, finanzielle Risiken und Compliance-Risiken erläutert. Sofern nicht anders angegeben, betreffen die dargestellten Risiken den Gesamtkonzern. Geschäftsfeldspezifische Risiken sind mit einem entsprechenden Hinweis versehen.
Das Monitoring der Risiken erfolgt nach COSO-Vorgaben. Neben den identifizierten wesentlichen Risiken werden weitere Risiken mit geringerer Bedeutung für Bilfinger verfolgt. Ver-pflichtende Angaben, wie zu Risiken aus Finanzinstrumenten, sind im Kapitel C.6.30 Risiken aus Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und Sicherungsgeschäfte erläutert.
Nachteilige Marktentwicklungen
Bilfinger ist von der allgemeinen konjunkturellen Lage und der Entwicklung seiner Märkte abhängig. Der Wettbewerb auf unseren Märkten ist erheblich, in allen Märkten ist aktuell eine eher geringe Konzentration auf der Anbieterseite zu verzeichnen. Insbesondere der durch unser Geschäftsmodell bedingte hohe Anteil an eigenen Mitarbeiterkapazitäten führt dabei zu geringen Grenzkosten. Für eine taktische Preissetzung von Wettbewerbern ist dies jedoch maßgeblich und unterstützt somit deren kurzfristig aggressives Angebotsverhalten. Darüber hinaus können einzelne Kunden ihre relative Marktmacht, insbesondere im Rahmen von Neuausschreibungen, gegenüber Bilfinger zu nutzen versuchen.
Neben dieser allgemeinen Situation ist Bilfinger angesichts der erheblichen Aktivitäten im Öl- und Gassegment von der Entwicklung des Ölpreises und seinen Auswirkungen auf das Ausgabeverhalten der Kunden in diesem Marktsegment abhängig.
Im Berichtsjahr 2020 wurde Bilfinger im operativen Geschäft aufgrund der globalen Coronavirus Pandemie und ihrer Auswirkung auf die Weltwirtschaft mit erheblichen Verwerfungen und Einschränkungen konfrontiert. Verschärft wurde diese Situation durch den, im Zuge der Coronavirus-Pandemie entstandenen, nachfragebedingten Einbruch des Ölpreises im ersten Halbjahr dieses Jahres. Dies betraf insbesondere das Wartungsgeschäft von Offshore-Öl- und Gasanlagen in der Nordsee sowie Aktivitäten in Ländern mit durch den Coronavirus bedingtem Lockdown, sowohl in Europa als auch in Nordamerika.
Bilfinger hat sich auf ein Szenario eingestellt, in dem der Ölpreis erst mittelfristig wieder auf ein historisches Niveau zwischen 55 und 75 US-$ pro Barrel zurückkehren wird. Die Entwicklung des Ölpreises, insbesondere dessen Volatilität oder gar sein längerfristiger Rückgang, verbleibt aber weiterhin ein potenzielles Risiko für unsere Aktivitäten.
Aufgrund der im vergangenen Jahr unternommenen Anstrengungen, die Organisation effizienter und agiler zu gestalten, ist Bilfinger heute in einer gestärkten Position, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Darüber hinaus tragen staatliche Förderungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld dazu bei, die durch den Rückgang der Geschäftstätigkeit bedingte Unterauslastung in den betroffenen Bereichen teilweise zu kompensieren. In den Bereichen, in denen die Aussichten längerfristig gedämpft sind, werden Maßnahmen zu einer nachhaltigen Senkung der Kostenbasis vollzogen.
Weiterhin begegnen wir diesen Risiken – neben der intensiven Zusammenarbeit mit den Kunden – durch eine sukzessive Stärkung unseres Produktangebots, eine aktive Erweiterung des Kundenportfolios sowie ein aktives Produktivitäts- und Kapazitätsmanagement zur Minimierung etwaiger Remanenzkosten. Allgemein zielt die Strategie von Bilfinger auf eine breitere Verteilung des Geschäfts auf sechs Kernindustrien und acht Regionen ab.
Weitere Risiken aus der Entwicklung unserer Märkte liegen in einer Verzögerung der avisierten Projekte im Bereich Kernenergie. Ebenso könnten sich Steigerungen der Materialkosten unserer Kunden im Chemiesektor, beispielsweise eine nachhaltige Erhöhung des Ölpreises, negativ auf deren Ausgabeverhalten für Investitionen und Wartungsmaßnahmen auswirken. Nicht zuletzt könnte eine weitere Beschleunigung der Energiewende und der Abkehr von konventionellen Energien, insbesondere in Deutschland, zu weiteren Kapazitätsüberhängen führen.
Die Einschätzung von Bilfinger für das Risiko aus zukünftigen, nachteiligen Marktentwicklungen ist gegenüber dem letzten Berichtszeitraum unverändert und liegt somit weiterhin im Bereich des Möglichen bei relevanter Wirkung.
Abhängigkeit von einzelnen Kunden in einigen Geschäftsbereichen
In den letzten Jahren konnte bei bestimmten Aktivitäten des Konzerns eine zunehmende Abhängigkeit des Geschäftserfolgs von einzelnen Kunden festgestellt werden. Dies betrifft im Wesentlichen eine geringe Anzahl von Aktivitäten mit überschaubarem Umsatzvolumen im Mittleren Osten und Nordamerika. Eine Beeinträchtigung oder der Verlust von Kundenbeziehungen können zu Belastungen regionaler Geschäfts- oder Vermögenswerte führen.
Substanzielle Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesamtkonzerns resultieren aufgrund unserer breiten Aufstellung daraus jedoch nicht. Insgesamt schätzt Bilfinger das Risiko der Abhängigkeit von einzelnen Kunden in einigen Geschäftsbereichen sowohl in der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch in der Wirkung als gering ein.
Risiken aus Projekt- und Rahmenverträgen
Bei der Planung und Durchführung von Projekten bestehen erhebliche Kalkulations- und Ausführungsrisiken, die aufgrund der Projektvolumina und höheren technischen Komplexität oft größer sind als im Servicegeschäft. Risiken aus dem Projektgeschäft betreffen daher überwiegend das Segment Technologies, werden aber auch zunehmend relevant für die Wartungs- und Instandhaltungseinheiten.
Bei Projektaufträgen handelt es sich beispielsweise um Neubauten industrieller Produktionsanlagen oder um Großrevisionen. Nicht umfassend antizipierte Anforderungen und daraus folgende Modifikationen, terminliche Verzögerungen, finanzielle Schwierigkeiten unserer Kunden oder Lieferanten, Fachkräftemangel, technische Probleme, Kostenüberschreitungen, Baustellenbedingungen oder Änderungen an Projektstandorten, Wettereinflüsse oder Naturkatastrophen, Änderungen des rechtlichen und politischen Umfelds oder logistische Schwierigkeiten können sich spürbar negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bilfinger auswirken.
Bei einigen Aufträgen im Projektbereich übernimmt Bilfinger erhebliche technische Garantien. Derartig ausgeführte Anlagenbauprojekte sind häufig komplex, erfordern ein hohes Einkaufsvolumen und ein qualifiziertes Projektmanagement. Typischerweise werden derartige Projektverträge mit Verpflichtung zur schlüsselfertigen Errichtung von Anlagen(-komponenten) abgeschlossen. Ein wesentliches Risiko liegt darin, dass die kalkulierten Preise aus verschiedenen Gründen – zum Beispiel Baustellenbedingungen, Verzug infolge Wetterbedingungen, Fehler von Subauftragnehmern – zur Erreichung des Leistungserfolgs nicht auskömmlich sind und keine Nachträge vom Kunden erlangt werden können. Das kann zu einem Absinken der Gewinnmarge und gegebenenfalls sogar zu erheblichen Verlusten aus dem Vertrag führen.
Die Begrenzung von Risiken ist bei Bilfinger eine wesentliche Aufgabe der für das jeweilige Projekt verantwortlichen Einheit. So gibt es bestimmte Mindestanforderungen, die ein Projekt erfüllen muss, um überhaupt von der verantwortlichen Einheit akzeptiert werden zu dürfen. Abhängig von der Angebotshöhe und bestimmten Risikoklassen werden als zusätzliche Kontrollinstanzen die unabhängigen Zentralbereiche Corporate Compliance, Corporate Project Audit und Corporate Legal & Insurance obligatorisch eingebunden – bis hin zur Freigabe durch den Vorstand beziehungsweise den Aufsichtsrat.
Das gesamthafte Risikomanagement beginnt mit der gezielten Auswahl der Projekte. Dabei werden neben der eigentlichen Projektaufgabe auch die Erfahrung mit dem Kunden, die regionalen Gegebenheiten des Leistungsorts, Kompetenz und Kapazität der gegebenenfalls ausführenden Konzerneinheit, der Terminplan, Projektrisiken, der vorgesehene Vertrag sowie Zahlungsplan und Zahlungssicherheiten analysiert. Bei der folgenden Angebotsbearbeitung werden positive oder negative Abweichungen von den generell zu erwartenden Bedingungen systematisch aufgelistet. Die Kalkulation unterstellt bei der Erfassung der Kosten zunächst planmäßige Bedingungen. Anschließend werden positive oder negative Besonderheiten analysiert, bewertet und bei wesentlichen Projekten in eine Quantitative Risk Analysis überführt. Die Risikostruktur wird bei der endgültigen Entscheidung über das Angebot und seine Gestaltung maßgeblich berücksichtigt. Außerdem wird sie nach definierten Regeln von der Angebotsphase über die Ausführung bis hin zur Fertigstellung und Bearbeitung etwaiger Gewährleistungsansprüche durchgängig von einer zentralen Einheit überwacht.
Risiken aus Rahmenverträgen im Servicegeschäft betreffen überwiegend die Geschäfte im Bereich Engineering & Maintenance. Hier schließen wir in der Regel Verträge mit längerer Laufzeit, die meist in einem wettbewerbsintensiven Umfeld vergeben werden. Die in Langzeitverträgen erzielbaren Ergebnismargen könnten durch Änderungen unterschiedlichster Einflussfaktoren von den ursprünglichen Berechnungen abweichen. Bei der Instandhaltung von Industrieanlagen besteht das Risiko, dass Sach- und Personalkosten oder gesetzliche Bestimmungen nicht in vollem Umfang durch die vertraglichen Erlöse gedeckt werden und daher Auswirkungen auf die Ertragslage haben.
Basis für die Beherrschung von Risiken im Dienstleistungssektor ist ein profundes Verständnis des Kunden, der auszuführenden Leistungen und der vereinbarten Vertragsbedingungen. Für die Durchführung der Arbeiten verfügen unsere operativen Gesellschaften über kompetentes, zuverlässiges und erfahrenes Personal. Lohnerhöhungen, die teilweise von externen Faktoren – vor allem Tarifabschlüssen – beeinflusst sind, werden teilweise durch entsprechende Indexierung der Vertragsvergütung abgefangen.
Angesichts der starken Einbindung in die Geschäftsabläufe unserer Kunden achten wir besonders auf eine entsprechend hohe Qualifikation der eingesetzten Personen. Die genaue Kenntnis der spezifischen Verhältnisse in den von uns betreuten Anlagen ist ein entscheidender Faktor für unseren Geschäftserfolg. Serviceaufträge ab einem bestimmten Volumen werden über die Vertragslaufzeit obligatorisch vom Corporate Project Audit einem regelmäßigen Review unterzogen.
Bilfinger schätzt das Risiko aus Projekt- und Rahmenvertragsrisiken in seiner Wirkung insgesamt als relevant ein. Basierend auf internen Analysen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit derzeit als erhöht eingeschätzt, was einer gegenüber dem Vorjahr unveränderter Einschätzung entspricht. Ursächlich dafür sind im Wesentlichen auftretende Projektrisiken, die sich trotz weltweit etablierter Projekt-Governance und vereinheitlichter Projektmanagementprozesse nicht gänzlich vermeiden lassen.
Coronavirus-Pandemie
Die globale Coronavirus-Pandemie hat nach ihrem Ausbruch zu Beginn des Jahres die gesamtwirtschaftliche Entwicklung erheblich beeinträchtigt. So kam es ab März 2020 aufgrund behördlicher oder freiwilliger Schließungen von Produktions- und Verkaufsstätten sowie vielfacher weiterer Einschränkungen zu schweren Einbrüchen der wirtschaftlichen Aktivität, in nahezu allen Ländern weltweit. Vom konjunkturellen Abschwung durch die Coronavirus-Pandemie in Verbindung mit einem stark gefallenen Ölpreis wurde dieses Jahr insbesondere unser Geschäft im Öl- und Gassegment in der Nordsee und den Vereinigten Staaten negativ beeinflusst. Aber auch die Produktivität anderer Einheiten wurde eingeschränkt.
Bilfinger hat hierauf mit weiteren Maßnahmen zur Kapazitätsanpassung sowie der Nutzung staatlicher Unterstützungsangebote reagiert und somit die nachteilige Wirkung der Krise auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns reduziert.
Angesichts der globalen Dimension und der begrenzten Vorhersehbarkeit der Coronavirus-Pandemie wird das Unternehmen die Situation weiterhin intensiv beobachten und alle Anstrengungen unternehmen, um weitere mögliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns abzuschwächen.
Aktuell geht Bilfinger davon aus, dass die Industrie effektive Wege zur Weiterführung der Tätigkeiten trotz der Anforderungen zur Gefahrenabwehr in Sachen COVID-19 gefunden hat. Vor diesem Hintergrund wird von einer sukzessiven Normalisierung im Laufe des Jahres 2021 ausgegangen, ohne schwere negative ökonomische Effekte in den Zielmärkten. Dies kann jedoch unter Berücksichtigung der neu beobachteten Mutationen und möglicher weiterer Einschränkungen eine Fehlannahme sein. Das Jahr 2020 hat gezeigt, dass die Pandemie eine durchaus relevante Wirkung nach sich ziehen kann. Dabei sieht Bilfinger die Eintrittswahrscheinlichkeit im Bereich des Möglichen.
Unzureichende Agilität
Das Erreichen unserer mittelfristigen Margenziele erfordert eine erhebliche Steigerung der Produktivität in den direkten und indirekten Funktionen. Dem gegenüber steht ein anhaltend hoher Markt- beziehungsweise Margendruck, da Kunden die Weitergabe erreichter Kostensenkungen einfordern. Gleichzeitig ist nach wie vor eine regelmäßige Inflation zu beobachten, die ebenfalls nicht ohne Weiteres vollständig an den Kunden weitergegeben werden kann. Nicht zuletzt sind neu hereingenommene Rahmenverträge im Geschäftsfeld Engineering & Maintenance aufgrund von Set-up-Kosten und der erforderlichen Einarbeitung in die spezifische Anlage in der Startphase weniger profitabel.
Angesichts der notwendigen Produktivitätssteigerungen schätzt Bilfinger das Risiko in seiner Wirkung unverändert als relevant ein, die Wahrscheinlichkeit liegt im möglichen Bereich.
Die Situation erfordert ein stetiges und konsequentes Management der Kostenbasis und das regelmäßige Hinterfragen des Status quo. Produktivitätsmanagement ist dabei zunächst Aufgabe aller operativ Verantwortlichen. Zu diesem Zweck wurde bereits 2017 unser Produktivitätsmanagementsystem BTOP eingeführt, das seitdem in den operativen Einheiten im Einsatz ist. Es zielt darauf ab, jährlich benötigte Produktivitätsverbesserungen zum Erreichen der finanziellen Ziele abzuleiten und diese kontinuierlich mit Maßnahmen zu unterlegen. Daran schließt sich die konsequente Nachverfolgung der getroffenen Maßnahmen anhand von Erfüllungsgraden auf Monatsbasis und ihren konkreten Effekten in der Gewinn- und Verlustrechnung an. Um die Erreichung dieser Ziele weiter zu stützen, hat Bilfinger im vergangenen Jahr einen Chief Operating Officer in den Vorstand berufen und ein sogenanntes Global Excellence Team etabliert, welche gemeinsam mit den lokalen Führungskräften den Erfolg vorantreiben.
Um eine kontinuierliche Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, identifiziert Bilfinger weiterhin sogenannte Transformationseinheiten innerhalb des Konzerns, die zunächst einem verstärkten Monitoring unterliegen und einem umfassenden Reorganisationsprogramm unterzogen werden.
Die Einschätzung von Bilfinger für dieses Risiko ist gegenüber der Vorjahreseinschätzung unverändert.
Fehlen adäquaten Personals
Der Markt für Fachkräfte ist weiterhin angespannt; dies gilt sowohl für unsere Aktivitäten in Europa als auch für die in den Vereinigten Staaten. Es bestehen daher weiterhin Risiken, dass qualifiziertes Personal aus dem Unternehmen abwandert, dies insbesondere, wenn die mittel- und längerfristigen Aussichten auf Beschäftigung unsicher sind. Da das Unternehmen in vielen Bereichen auf fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter angewiesen ist, um die hohen Anforderungen seiner Kunden erfüllen zu können, könnte sich dies nachteilig auf die Kundenzufriedenheit auswirken. Sollte dies das laufende Geschäft und die Auftragsakquisition beeinträchtigen, sind negative Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht auszuschließen.
Im Rahmen unseres Personalcontrollings verfolgen wir strukturelle Veränderungen innerhalb unserer Belegschaft engmaschig und können damit Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken.
Abwerbungsversuchen von Wettbewerbern stellen wir attraktive Lohn- und Gehaltsstrukturen und eine gezielte Identifizierung persönlicher Entwicklungsperspektiven gegenüber. Insgesamt begegnen wir Personalrisiken, die sich aus Nachwuchsmangel, Fluktuation, fehlender Qualifikation, geringer Motivation oder Überalterung der Belegschaft ergeben könnten, mit zahlreichen Maßnahmen, die unter anderem im Nichtfinanziellen Konzernbericht im Kapitel E.3.2. Mitarbeiterentwicklung und Vielfalt* erläutert sind.
In Summe ist festzustellen, dass sich die Situation am Arbeitsmarkt für Fachkräfte weiterhin angespannt zeigt und auch die Eintrittswahrscheinlichkeit einer relevanten Auswirkung im Vergleich zum Vorjahr unverändert eingeschätzt wird.
Schwerwiegender HSEQ (Health, Safety, Environment, Quality)-Vorfall
Als Dienstleister sind wir fast ausschließlich an den Standorten unserer Kunden tätig. Bei der Durchführung unserer Arbeiten stellen wir höchste Ansprüche an Sicherheit, Umweltschutz und Gesundheitsschutz sowie an die Qualität der erbrachten Leistungen. Das Ziel ,null Unfälle‘ ist fest in unserer Sicherheitskultur verankert. Zugleich halten wir die Sicherheitsvorgaben unserer Kunden strikt ein, dennoch können nicht alle Ereignisse verhindert werden.
Versäumnisse bei Arbeitssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz, die einen schwerwiegenden Vorfall zur Folge haben, könnten zur Beeinträchtigung von Kundenbeziehungen bis hin zum Verlust von Aufträgen sowie zu Vertragsstrafen und Schadenersatzforderungen führen und somit negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Wir begegnen Risiken durch Qualitätsmängel mit einem weitreichenden Qualitäts- und Prozessmanagement. Es setzt bei den operativen Einheiten an, die für die Prozesse sowie die Qualität ihrer Leistungen verantwortlich sind. Ziel- und Systemvorgaben sowie interne Audits wirken auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätsstandards hin. Unsere Prozesse und Einheiten werden außerdem extern auditiert und zertifiziert.
Bei der Arbeitssicherheit haben wir Ergebnisse erzielt, die bisher unerreicht waren. Die Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen konnten wir nochmals deutlich reduzieren und liegen mit einer Unfallquote von 0,16 pro 1.000.000 Arbeitsstunden auf international führendem Niveau. Zu dieser Leistung hat auch unsere weltweite Sicherheitskampagne 2020 „Always Time for Safety“ beigetragen, die unsere Mitarbeiter und Führungskräfte auf einer persönlichen Ebene sensibilisiert hat. Auch im kommenden Jahr werden wir mit der globalen Sicherheitskampagne „Line of Fire“ wieder einen neuen Fokus setzen und dazu beitragen, dass wir noch erfolgreicher werden.
Die Einschätzung von Bilfinger für das HSEQ-Risiko ist unverändert und damit relativ defensiv bei einer relevanten Wirkung auf die Ergebnislage und gleichzeitig geringer Eintrittswahrscheinlichkeit.
Die Details des HSEQ-Managements bei Bilfinger sind im nichtfinanziellen Konzernbericht in den Kapiteln E.3.2. Mitarbeiterentwicklung und Vielfalt*, E.5.1 Kundenähe* und E.5.2 Qualitätsmanagement* erläutert.
IT-bezogene Risiken
Informationen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Geschäftsprozesse und somit bedeutende Unternehmenswerte, die in geeigneter Weise vor einem nicht autorisierten Zugriff geschützt werden müssen. Die immer weiter voranschreitende globale Vernetzung von Computersystemen führt allerdings dazu, dass unsere Informationen immer schwieriger vor Missbrauch, Manipulation, Spionage oder Diebstahl zu schützen sind. Dies ist ein allgemeiner Trend in der Wirtschaftswelt, der auch vor Bilfinger nicht Halt macht. Das schwerwiegendste Risiko in diesem Zusammenhang geht von feindlichen Angriffen auf die Bilfinger IT-Systeme (sogenannte Cyberangriffe) aus, welches infolge zunehmender Digitalisierung in seiner Bedeutung zunimmt. Hinter diesen Cyberangriffen können verschiedene böswillige Absichten stecken, wie beispielsweise die Störung von Prozessen oder der Versuch, an interne und vertrauliche Informationen zu gelangen, bis hin zur Erpressung zur Datenfreigabe. Die Folge können signifikante Systemausfälle und Störungen der operativen Prozesse sein.
Neben diesen direkten Angriffen auf unsere Systeme wird auch weiterhin versucht, durch IT-gestützte Kommunikation Mitarbeiter zur Herausgabe von Unternehmensinformationen oder sogar Auszahlung von Finanzmitteln zu verleiten (sogenanntes Phishing oder Spoofing).
Wir begegnen diesen Risiken durch vermehrtes Monitoring von ein- und ausgehendem E-Mail-Verkehr und enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Auch hat Bilfinger ein dediziertes, zentrales Kompetenzzentrum für das Thema IT-Sicherheit etabliert. Unsere Rechenzentren in Deutschland haben wir in die Cloud umgezogen und eine neue ISO 27001-Zertifizierung ist in Vorbereitung. Daneben werden die Härtungsmaßnahmen in Sachen Netzwerkzugriff durch regelmäßige Schwachstellenanalysen überprüft, zum Beispiel durch sogenanntes „Friendly Hacking“. Parallel hat Bilfinger ein Intrusion Detection System (IDS) etabliert, welches möglicherweise doch gelungene Fremdzugriffe zeitnah erkennen soll. Ebenso wurden alle Mitarbeiter mit IT-Zugang durch verschiedene Maßnahmen für die zunehmende Gefahr sensibilisiert.
Das Risiko wurde durch den Abschluss einer Cybersecurity-Versicherung teilweise mitigiert und wird dadurch als Risiko mit geringer Auswirkung eingestuft. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos sieht Bilfinger im Rahmen des Möglichen.
Unzureichender Fortschritt im Working-Capital- / Cash-Management
Bilfinger verzeichnet erhebliche Working-Capital-Positionen in der Bilanz, insbesondere im Bereich heutiger und zukünftiger Kundenforderungen (bereits erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen). Darüber hinaus bringt das Geschäftsmodell von Bilfinger erhebliche Verbindlichkeiten aufgrund von Garantie- und Nachsorgekosten sowie substanziellen Anzahlungen insbesondere aus dem Projektgeschäft mit sich. Nicht zuletzt führt die geschäftstypische Einbindung von Zulieferern und externen Arbeitskräften zu substanziellen Verbindlichkeitspositionen aus Lieferung und Leistung. Dabei ergibt sich, dass sich Bilfinger typischerweise in einer Netto-Kreditoren-Position befindet, da die Zahlungsziele für die Zulieferer häufig kürzer ausfallen als die der Kunden, vor allem für Leiharbeitskräfte. Es ergibt sich somit ein Ungleichgewicht, das sich unterjährig typischerweise ausweitet.
Angesichts der Wachstumspläne von Bilfinger besteht das Risiko, dass dieses Ungleichgewicht in Zukunft zunimmt und somit sowohl ein erhöhter Finanzierungsbedarf als auch zusätzliche Kosten für die Finanzierung dieser Position entstehen. Darüber hinaus ist auch auf Kundenseite ein aktives Working-Capital-Management feststellbar, beispielsweise durch die noch restriktivere Auslegung von Anforderungen an Meilensteine zur Rechnungsstellung. Auch dies kann zu einem weiteren Ungleichgewicht im Verhältnis von Forderungen und Verbindlichkeiten führen, mit entsprechenden zusätzlichen Kosten der Finanzierung.
Die Mitigationsmaßnahmen fokussieren auf ein konsequentes lokales Management von Forderungen und Verbindlichkeiten, das in der für alle Mitarbeiter bindenden Konzernrichtlinie zu den Mindeststandards im Working-Capital-Management formalisiert ist. Es erstreckt sich umfassend auf die Prozesse ,Order-to-Cash‘ (Debitorenprozess) und ,Purchase-to-Pay‘ (Kreditorenprozess). Der Vorstand hatte die Cash-Orientierung bereits 2018 in den Bonusvereinbarungen der wichtigsten Führungskräfte bis hinunter in die lokalen Einheiten berücksichtigt; seit Jahresanfang 2020 wurden die Ziele weiter verschärft und die Zielerreichung quartalsweise gemessen. Zusätzlich soll die weiterhin laufende, umfassende Prozess- und Systemharmonisierung innerhalb des Konzerns zu höherer Transparenz hinsichtlich Verbesserungspotenzialen und einem verstärkten konzernweiten Austausch von Best-Practice-Ansätzen im Working-Capital-Management beitragen. Darüber hinaus existiert bei Bilfinger seit 2019 ein konzernweites Programm zur Optimierung des Working-Capital-Managements, welches neben Trainings- und Awareness-Maßnahmen auch die Definition spezifischer Maßnahmen in den Einheiten umfasst. Die zuletzt deutlichen Verbesserungen im Bereich Order-to-Cash zeigen die Wirkung des Programms, weshalb es auch in Zukunft weiterhin fortgeführt wird.
Neben dem Working Capital überwacht Bilfinger sämtliche Finanzrisiken mit bewährten Kontroll- und Steuerungsinstrumenten, die eine zeitnahe und transparente Berichterstattung ermöglichen. Das Berichtswesen des Konzerns gewährleistet eine regelmäßige Erfassung, Analyse, Bewertung und Steuerung finanzieller Risiken durch Corporate Treasury. In diese Betrachtungen sind alle relevanten Beteiligungsgesellschaften und Joint Ventures einbezogen.
Aufgrund einer nicht erwarteten negativen geschäftlichen Entwicklung kann es zu erhöhtem Finanzierungsbedarf in den operativen Einheiten kommen. Zugleich kann eine negative geschäftliche Entwicklung eine geänderte Bonitätseinschätzung von Bilfinger insbesondere durch Ratingagenturen und Banken nach sich ziehen, die zu einer erschwerten und verteuerten Finanzierung beziehungsweise Beschaffung von Avalen und Garantien führen kann. Durch eine externe Finanzierung kann es zusätzlich zu einer Verschlechterung des dynamischen Verschuldungsgrads kommen, dessen Einhaltung im Rahmen des vereinbarten Financial Covenants zugesichert wurde. Die Verletzung des Financial Covenants kann direkt, beziehungsweise über Cross-Default-Klauseln indirekt, zu einer Fälligkeit aller Finanzierungen auf Recourse-Basis und damit zusätzlich zum ungeplanten Abfluss von Liquidität führen.
Wir begegnen diesem Risiko, indem wir mittels einer laufenden Cashflow-Planung die Liquiditätsentwicklung und -risiken im Konzern zentral überwachen und frühzeitig gegensteuern. Im Rahmen der zentralen Finanzierung stellt die Bilfinger SE ihren Beteiligungsgesellschaften notwendige Liquidität zur Verfügung. Abgesehen von wirtschaftlich weniger relevanten Regionen wird der konzerninterne Liquiditätsausgleich in Europa und den Vereinigten Staaten durch ein grenzüberschreitendes Cash-Pooling unterstützt.
Investitionsfinanzierungen erfolgen unter Berücksichtigung von Fristenkongruenzen. Zur Finanzierung des Working Capital verfügen wir über eine bis Dezember 2023 fest zugesagte syndizierte Barkreditlinie in Höhe von 250 Mio. €. Diese beinhaltet einen marktüblichen Financial Covenant in Form einer Limitierung des dynamischen Verschuldungsgrads adjusted Net Debt / adjusted EBITDA. Der Wert per 31. Dezember 2020 liegt unter der vertraglich vereinbarten Obergrenze. Sollte im Falle einer deutlichen Verschlechterung keine Anpassung mit Einverständnis der Kreditgeber erfolgen, kann die Verletzung des Financial Covenants direkt, beziehungsweise über Cross-Default-Klauseln indirekt, zu einer Fälligkeit aller Finanzierungen auf Recourse-Basis führen.
Die für die Abwicklung des Projekt- und Servicegeschäfts zur Verfügung stehenden Avalkreditlinien im Volumen von 949 Mio. € sind ausreichend dimensioniert, um die weitere Unternehmensentwicklung zu begleiten. Darüber hinaus verfügen wir zur Abwicklung unseres Geschäfts in Nordamerika über ein US Surety Program in Höhe von 750 Mio. US-$. Alle Kreditzusagen können im Falle eines Kontrollwechsels vorzeitig fällig gestellt werden.
Des Weiteren hat Bilfinger eine Anleihe über 250 Mio. € mit Fälligkeit im Juni 2024 sowie mehrere Schuldscheindarlehen über 123 Mio. € mit Fälligkeiten im April 2022 sowie im April 2024 begeben.
Die Einschätzung von Bilfinger für das Risiko aus unzureichendem Fortschritt im Working-Capital-Management / Cash-Management ist unverändert hinsichtlich eines möglichen Eintritts, während die Auswirkung vor dem Hintergrund unserer positiven Entwicklung in diesem Bereich, nunmehr als gering und somit eine Stufe niedriger als im Vorjahr eingestuft wird.
Zur Darstellung der Risiken verweisen wir auf das Kapitel C.6.30 Risiken aus Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und Sicherungsgeschäfte. Weitere Angaben finden sich ebenfalls im Kapitel C.6.29 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten.
B.3.2.4 Compliance-Risiken (inkl. Rechtsrisiken)
Rechtsstreitigkeiten und abgeschlossene Altprojekte
Mit Rechtsstreitigkeiten ist neben den durch sie entstehenden Kosten das Risiko verbunden, durch zutreffende oder unzutreffende Gerichts- und Behördenentscheidungen oder langwierige Verfahren Vermögenseinbußen und Reputationsschäden zu erleiden.
Juristische Auseinandersetzungen entstehen ganz überwiegend aus unserer Leistungserbringung. Kontroversen mit Auftraggebern beziehen sich zumeist auf behauptete Mängel unserer Leistung, Verzögerungen in der Fertigstellung oder den erbrachten Leistungsumfang. In diesen Fällen ergeben sich häufig auch gleichartige Auseinandersetzungen mit eingesetzten Nachunternehmern. Wir sind bestrebt, gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden, beziehungsweise frühzeitig zu beenden. Dieses Ziel ist jedoch nicht immer zu erreichen, sodass in- und ausländische Konzernunternehmen an Gerichts- beziehungsweise Schiedsgerichtsverfahren beteiligt sind. Deren Ausgang lässt sich naturgemäß nicht mit Sicherheit vorhersagen, sondern ist oftmals von Beweiserhebungen oder rechtlichen Würdigungen der Gerichte abhängig. Wir können daher nicht ausschließen, dass die Ergebnisse von Rechtsstreitigkeiten und Verfahren von unseren Einschätzungen und Prognosen abweichen und unserer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Schaden zufügen können.
Zu den bedeutendsten Schadenfällen zählte der Schadenfall Einsturz Stadtarchiv Köln aus dem Jahr 2009 der im Juni 2020 mit einem außergerichtlichen Vergleich zwischen den beteiligten Parteien abgeschlossen wurde. Die auf Bilfinger entfallenden Zahlungen in Höhe von 200 Mio. € wurden vollständig durch die Versicherer abgedeckt. Die Vergleichszahlungen hatten somit, wie vom Unternehmen erwartet, keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Des Weiteren hat sich die Bilfinger SE in der Auseinandersetzung über Pflichtverletzungen mit zwölf ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und den D&O-Versicherern ebenfalls auf einen Vergleich geeinigt. Die Hauptversammlung der Bilfinger SE am 24. Juni 2020 stimmte dem Vergleich mit großer Mehrheit zu.
Im Zusammenhang mit einem Explosionsereignis in einer Gasstation in Österreich hat die Staatsanwaltschaft gegen eine Bilfinger Gesellschaft und andere Beteiligte ermittelt und inzwischen Anklage erhoben. Die Ursache des Unglücks steht noch nicht fest. Ein im Auftrag der Staatsanwaltschaft bestellter Gutachter hat im Sommer 2019 festgestellt, dass als Ursache für den Gasunfall technische Mängel an der Anlage anzusehen seien, die die betreffende Bilfinger Gesellschaft zu vertreten habe. Diese Feststellungen sind seitens Bilfinger bestritten worden. Die öffentliche Hauptverhandlung soll nach derzeitigem Stand im Mai/Juni 2021 beginnen. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass wir auch im Fall einer Verurteilung beziehungsweise zivilrechtlichen Inanspruchnahme durch Geschädigte nötigenfalls über einen Versicherungsschutz in ausreichender Höhe verfügen.
Bei einzelnen Projekten in Deutschland, Polen, Nordmazedonien und anderen Ländern machen Auftraggeber, Nachunternehmer oder Konsortialpartner aus unterschiedlichen Gründen Forderungen in einem insgesamt mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Bereich gegen Bilfinger geltend. Streitgegenstände sind unter anderem die Schuldzuweisung für die Ursachen von Bauzeitverzögerungen, Bauablaufstörungen, Mängel und Uneinigkeiten über technische Beschaffenheitsmerkmale von Anlagen.
Insgesamt gehen wir nach sorgfältiger Prüfung davon aus, dass für alle laufenden Rechtsstreitigkeiten ausreichende bilanzielle Vorsorge getroffen wurde und teilweise Gegenansprüche bestehen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Schwierigkeit der Prognostizierung die Höhe der gebildeten Rückstellungen gegebenenfalls nicht ausreichend ist beziehungsweise aktivierte Forderungen nicht voll einbringlich sind.
Bilfinger schätzt das Risiko aus Rechtsstreitigkeiten und Altprojekten in seiner Wirkung als substanziell bei gleichzeitig geringer Eintrittswahrscheinlichkeit ein.
B.3.3 Gesamtbeurteilung der Risikosituation
Die Einschätzung des Gesamtrisikos ist das Ergebnis der konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Einzelrisiken. Bilfinger geht davon aus, dass sich die Gesamtrisikosituation des Bilfinger Konzerns, auch in Zeiten der Coronavirus-Pandemie, gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert hat. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der erfolgreiche, außergerichtliche Vergleich mit der Stadt Köln beziehungsweise den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) zur Beendigung des Schadenfalls Einsturz Stadtarchiv Köln aus dem Jahr 2009 zu nennen. Gleichzeitig zeigt sich in einigen Einheiten, dass Risiken in der Projektexekution weiterhin aktuell werden können.
In Summe ist Bilfinger jedoch davon überzeugt, dass die vorhandenen Risiken aufgrund der zur Steuerung eingesetzten Instrumente für den Konzern tragbar sind.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir keine Einzelrisiken festgestellt, die allein oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns oder eines wesentlichen Konzernunternehmens gefährdet hätten. Bei Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Risiken ist ein Einfluss auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung nicht auszuschließen. Aus heutiger Sicht sind jedoch keine Risiken erkennbar, die den Konzern oder ein wesentliches Konzernunternehmen in seinem Bestand gefährden können.
B.3.4.1 Grundlagen, Identifikation, Bewertung und Steuerung
Als Chancen werden mögliche zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse verstanden, die zu einer positiven Plan-, Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können. Somit können Chancen bei ihrem Eintritt zusätzliche positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Für Bilfinger bieten sich im dynamischen Wettbewerbsumfeld Chancen, sowohl von außen, zum Beispiel durch neue Kundenanforderungen, Marktstrukturen oder gesetzliche Rahmenbedingungen, als auch von innen durch neue Dienstleistungen, Innovationen, Qualitätsverbesserungen und Differenzierungen vom Wettbewerb.
Die Identifikation von Chancen erfolgt durch die Mitarbeiter und das Management von Bilfinger im Rahmen der täglichen Prozesse und Marktbeobachtungen. Ergänzend unterstützt der regelmäßige Strategie- und Planungsprozess eine grundlegende jährliche Analyse der sich bietenden Chancen.
Chancen, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung für die Entwicklung von Bilfinger und damit für die Interessen der Aktionäre als vorteilhaft erachtet werden, sollen – wo ökonomisch sinnvoll – mittels gezielter Maßnahmen begünstigt und realisiert werden. Die Steuerung erfolgt durch die etablierten Planungs- und Prognoseprozesse ebenso wie durch Projekte.
Die auf Basis der erläuterten Methode ermittelten, für Bilfinger wesentlichen Chancen bieten sich in folgenden Bereichen:
1Wertentwicklung der Apleona-Beteiligung
2Chancen aus steuerlichen Sachverhalten
3Effektive Projekt- und Vertragsabwicklung
4Vorteilhafte Marktentwicklungen
5Digitalisierung und Business Development
6Optimierung von Personalverfügbarkeit und -kosten
7Compliance- und Sicherheitskultur als positives Differenzierungsmerkmal
8Wertbeitrag durch Verkauf von Geschäften und Unternehmensteilen
9Beschleunigte Implementierung von Produktivitätsmaßnahmen
10Positiver Ausgang anhängiger Rechtsfälle und Streitigkeiten
Die nachfolgend beschriebenen Chancen fallen wie die Risiken in die vier Kernbereiche des COSO-Rahmens und betreffen in der Regel den gesamten Konzern. Segmentspezifische Chancen werden als solche gekennzeichnet.
Vorteilhafte Marktentwicklungen
Unsere strategische Planung beruht auf bestimmten Annahmen hinsichtlich der konjunkturellen Rahmenbedingungen auf unseren Märkten in Europa, den Vereinigten Staaten und dem Mittleren Osten. Sollte die tatsächliche Entwicklung positiv von diesen Planungsgrundlagen abweichen, kann dies zu zusätzlichen Nachfrageimpulsen führen.
Ein deutlicher nachhaltiger Anstieg der Weltmarktpreise für fossile Brennstoffe, der über die Annahmen in unserer strategischen Planung hinausgeht, hätte vermutlich zusätzliche positive Auswirkungen auf unser Geschäft. Ein Ölpreis, der langfristig über der Rentabilitätsgrenze der jeweils angewandten Förderungstechnologien liegt, würde die Investitionstätigkeit unserer Kunden beleben. Dies beträfe vor allem die Instandhaltungs- und Investitionsbudgets im norwegischen, britischen und US-amerikanischen Öl- und Gassektor.
Ebenso könnte eine zusätzliche Belebung der Nachfrage im Bereich der Kernenergie aufgrund der Zielsetzung zur Reduktion des CO2-Ausstoßes weitere Ertragspotenziale in ausgewählten nationalen Märkten eröffnen.
Vor diesem Hintergrund schätzt Bilfinger die Chance unverändert als substanziell ein, aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage infolge der Coronavirus-Pandemie, jedoch mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit.
Wertbeitrag durch Verkauf von Geschäften und Unternehmensteilen
Operative Einheiten, die außerhalb der definierten Geschäftsfelder, Regionen oder Industrien tätig sind, sind dem Bereich Other Operations zugeordnet. Diese Einheiten sind nicht Teil der strategischen Aufstellung des Konzerns. Einheiten mit positivem Ergebnisbeitrag werden zunächst eigenständig wertorientiert weiterentwickelt, bis ein passenderer Eigentümer gefunden ist.
Bei Veräußerungen dieser Gesellschaften oder aus sonstigen strategischen Erwägungen können zufließende Mittel zusätzliche positive Effekte auf die Liquidität des Konzerns haben, die für den Ausbau von Wachstumsfeldern (Portfolio-Rotation) eingesetzt werden kann. Nachdem sich zum 31. Dezember 2020 nur noch drei Einheiten in dieser Gruppe befinden, wird die Wirkung der Chance als gering erachtet, bei gleichzeitig geringer Realisierungswahrscheinlichkeit. Sollte es zu einem Verkauf mit einem Erlös unterhalb des aktuell beigelegten Buchwerts kommen, wäre dies sogar mit einem entsprechenden Veräußerungsverlust verbunden.
Effektive Projekt- und Vertragsabwicklung
Durch ein effektives Management der Projektabwicklung und einer daraus folgenden Identifikation zusätzlicher Auftragspotenziale bieten sich zusätzliche Ertragschancen. Die Realisierung dieser Potenziale setzt auf einer exzellenten Anwendung der Projektmanagementprozesse und -instrumente auf, die auch bei der Mitigation von Projektrisiken zum Einsatz kommen. Dies setzt auch ein profundes Verständnis der jeweils zugrunde liegenden Verträge voraus. Bilfinger setzt daher professionelle Projektmanager mit umfassender Erfahrung und Ausbildung ein. Deshalb schätzt Bilfinger die Chance unverändert als relevant ein die Eintrittswahrscheinlichkeit hingegen, verglichen mit dem vorherigen Berichtszeitraum, um eine Stufe niedriger und somit im Bereich des Möglichen.
Digitalisierung und Business Development
In unseren Kundenbranchen wird die Digitalisierung von Prozessen unter dem Stichwort ‚Industrie 4.0‘ mit hohem Engagement vorangetrieben. Wir betrachten uns als umfassenden Dienstleister der Prozessindustrie bei der Entwicklung neuer digitaler Lösungen und sehen uns als Bindeglied zwischen Industrieunternehmen und reinen IT-Anbietern. Wir wollen den Wandel aktiv mitgestalten und unter anderem dazu beitragen, auch mittelständischen Unternehmen eine digital vernetzte Produktion zu ermöglichen. Dazu haben wir im Jahr 2017 ein Kompetenzzentrum installiert und investieren künftig gezielt in Innovationen in diesem Bereich (siehe Kapitel B.2.7 Innovationen (Forschungs- und Entwicklungsbericht). Im Rahmen einer Organisationsanpassung zum Beginn des Geschäftsjahrs 2020 wurde darüber hinaus die sogenannte Global Development-Organisation etabliert. Diese ist direkt dem Chief Operating Officer von Bilfinger unterstellt und koordiniert konzernweite Programme zur Geschäftsentwicklung sowohl hinsichtlich neuer Produkte als auch zur stärkeren Integration der Dienstleistungen über organisatorische Grenzen hinweg. In diesem Zuge wurde das digitale Kompetenzzentrum der Global Development Organisation unterstellt. Ziel ist es, die vorhandenen, innovativen Produkte von Bilfinger stärker, das heißt aktiver, zu vermarkten.
Eine Beschleunigung des Kundenerfolgs über unsere zugrunde liegende Planung hinaus kann neben einem zusätzlichen Wachstumsschub auch zu einem besser skalierbaren Geschäft und somit der Nutzung von Skalenvorteilen führen. Beides kann sich signifikant positiv auf die Finanz- und Ertragslage von Bilfinger auswirken. Die Sichtweise auf diesbezügliche Chancen ist unverändert und beinhaltet substanzielle Effekte mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit.
Optimierung von Personalverfügbarkeit und -kosten
Eine positive Abweichung von der zugrunde liegenden Planung der Verfügbarkeit kosteneffizienter Personalressourcen stellt eine Chance für Bilfinger dar. Dabei liegen die Möglichkeiten insbesondere in einer noch effektiveren Einbindung qualifizierter Zulieferer und Nachunternehmer sowie in einer moderaten Entwicklung der Lohn- und Lohnnebenkosten in unseren Schwerpunktregionen. Hinzu kommen modernere Methoden zur Personaleinsatzplanung in Folge einer besseren Prozess- und Systemlandschaft, unter anderem hinsichtlich einer noch effektiveren Administration der benötigten Schulungen. Bilfinger arbeitet aktuell an einer Strategie, durch die Erschließung neuer Quellmärkte zusätzliche Chancen zu heben. In Summe werden die potenziellen, positiven Effekte in ihrer Wirkung aber als gering und somit verglichen mit dem Vorjahr eine Stufe niedriger eingeschätzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit liegt unverändert im Bereich des Möglichen.
Beschleunigte Implementierung von Produktivitätsmaßnahmen
Das Erreichen unserer mittelfristigen Margenziele setzt eine deutliche Produktivitätssteigerung in allen Bereichen des Konzerns voraus. Bilfinger hat hierzu im Jahr 2020 auch infolge der Corona-Situation erhebliche weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung insbesondere der Personalressourcen umgesetzt. Wir erwarten, dass die eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen wirksam werden und ein relevantes Chancenpotenzial beinhalten, das jedoch bereits wesentlich in unserer Mittelfristplanung verarbeitet ist.
Eine darüber hinausgehende Realisierung relevanter Chancen schätzt Bilfinger unverändert mit sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit ein. Sollten Maßnahmen schneller oder effektiver umgesetzt werden können, würde dies aber zusätzliche Finanz- und Ertragspotenziale für Bilfinger erschließen.
Wertentwicklung der Apleona-Beteiligung
Der Verkaufspreis für die im Jahr 2016 veräußerten Bilfinger Divisionen Building, Facility Services und Real Estate beinhaltete unbare Bestandteile, die spätestens bei Wiederveräußerung durch den neuen Eigentümer EQT zu zahlen sind. Dadurch wird Bilfinger mit 49 Prozent am Wiederverkaufserlös von EQT für die heutige Apleona beteiligt sein und somit weiterhin in entsprechender Höhe an der Entwicklung der Gesellschaft partizipieren.
Anfang Dezember 2020 wurde bekanntgegeben, dass EQT Apleona an das französische Private-Equity-Unternehmen PAI Partners veräußert hat. Aufgrund unserer mit EQT im Jahr 2016 getroffenen Vereinbarung, entfällt auf Bilfinger ein voraussichtlicher Anteil des Veräußerungserlöses in Höhe von 450 bis 470 Mio. €. Diese Wertentwicklung liegt über unseren ursprünglichen Erwartungen. Zum 31. Dezember 2020 wurde daher der Wert der Beteiligung von 240 Mio. € zum 30. September 2020 auf 450 Mio. € angepasst. Der Geldeingang wird für das Q2 2021 erwartet, woraus sich eine weitere Verbesserung der Finanzlage von Bilfinger ergäbe. Die Realisierung der Chance wird von uns als hochwahrscheinlich eingeschätzt.
Chancen aus steuerlichen Sachverhalten
Im Bilfinger Konzern bestehen erhebliche steuerliche Verlustvorträge, für die keine latenten Steuern aktiviert wurden, da die Voraussetzungen gemäß IFRS derzeit nicht gegeben sind. Eine schnellere Steigerung der Profitabilität in den entsprechenden Gesellschaften könnte die nicht aktivierten Verlustvorträge im Prognosezeitraum teilweise nutzbar machen und somit die Finanz- und Ergebnissituation des Konzerns über die aktuelle Planung hinaus verbessern.
Die zusätzlich zu erwartenden Effekte werden weiterhin auf ein substanzielles Maß geschätzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird aus Sicht von Bilfinger als möglich eingeschätzt, was gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um eine Stufe bedeutet. Neben der Realisierung der Verlustvorträge hat Bilfinger in verschiedenen Fällen Einsprüche gegen die festgesetzte Besteuerung im Rahmen von Betriebsprüfungen eingelegt. Sollten diese Einsprüche geltend gemacht werden können, würde sich dies positiv auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage auswirken.
Compliance- und Sicherheitskultur als positives Differenzierungsmerkmal
Unsere Kunden legen bei der Auswahl ihrer Partner ein verstärktes Augenmerk auf deren Compliance- und HSEQ-Performance. Angesichts der im Kapitel E.2.2. Bekämpfung von Korruption und Bestechung* erläuterten Maßnahmen zur Optimierung der Integritäts- und HSEQ-Kultur trifft Bilfinger genau diese Anforderungen und kann sich im Wettbewerbsumfeld ein wichtiges positives Differenzierungsmerkmal verschaffen. Dies belegen Auftragsvergaben an Bilfinger, bei denen das Compliance-System ein bedeutender Faktor für die Entscheidung des Kunden war. Dieser Trend eröffnet uns gerade nach erfolgreicher Zertifizierung des Compliance-Systems durch den unabhängigen Compliance Monitor im Dezember 2018 neue Chancen auf zusätzliche Wachstums- und Ertragspotenziale. Die Chance daraus wird in ihrer Wirkung unverändert als gering erachtet. Dies gilt gleichfalls für die Eintrittswahrscheinlichkeit.
Positiver Ausgang anhängiger Rechtsfälle und Streitigkeiten
Die Geschäftsaktivitäten von Bilfinger führen bisweilen auch zu Auseinandersetzungen mit Kunden über die Angemessenheit bestimmter Forderungen. Bilfinger hat die aktuellen Erwartungen durch entsprechende bilanzielle Vorsorgen oder Forderungen abgebildet. Sollten die Verfahren einen günstigeren Ausgang nehmen, als derzeit erwartet, bietet dies teilweise erhebliche Potenziale für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Chancen sehen wir hier vor allem in unseren europäischen Einheiten.
Der Aufsichtsrat der Bilfinger SE hat auf Basis einer durchgeführten Untersuchung in seiner Sitzung am 20. Februar 2018 beschlossen, Schadenersatzansprüche gegen zwölf ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft geltend zu machen, und nach weitergehender rechtlicher Bewertung der Angelegenheit und Aufbereitung der Ansprüche deren Durchsetzung in seiner Sitzung am 12. Februar 2019 bestätigt. Dies betraf alle in den Jahren 2006 bis 2015 amtierenden ehemaligen, aber vor 2015 in den Vorstand eingetretenen Vorstandsmitglieder. Den ehemaligen Vorstandsmitgliedern werden Pflichtverletzungen bei der Einrichtung, Ausgestaltung und Unterhaltung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems vorgeworfen. Einzelne ehemalige Vorstandsmitglieder haben darüber hinaus nach Ansicht des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit einem M&A-Projekt in der Vergangenheit Pflichtverletzungen begangen, die eine Schadenersatzpflicht auslösen. Im Mai 2019 wurden konkrete Anspruchsschreiben an die betreffenden ehemaligen Vorstandsmitglieder versendet. Der Aufsichtsrat betrieb das Verfahren konsequent weiter und trat in Gespräche mit den D&O-Versicherern ein, die schließlich zu Vergleichsverhandlungen über eine außergerichtliche Lösung des Verfahrens mit den ehemaligen Vorstandsmitgliedern und D&O-Versicherern führten. Im Februar 2020 hat sich der Aufsichtsrat mit den zwölf ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und den D&O-Versicherern auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt und diesem, wie der Vorstand, soweit aktienrechtlich zuständig, durch Beschluss Ende Februar 2020 zugestimmt. Dieser sah insbesondere die Zahlung eines Vergleichsbetrags an die Gesellschaft in Höhe von 16,75 Mio. € und grundsätzlich eine Erledigung von etwaigen Ansprüchen der Beteiligten im Zusammenhang mit den vom Vergleich umfassten Sachverhalten vor. Dem Vergleich wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Bilfinger SE am 24. Juni 2020 zugestimmt. Durch die Zustimmung der Hauptversammlung beendete der Vergleich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Bilfinger SE gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder und andere versicherte Personen gegen Zahlung des Vergleichsbetrags. Der Vergleich hatte entsprechend positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bilfinger.
Weiter konnten im Jahr 2020 eine Reihe von anhängigen Rechtsfällen zu Gunsten von Bilfinger abgeschlossen werden, darunter insbesondere der Schadenfall Einsturz Stadtarchiv Köln aus dem Jahr 2009, der im Juni 2020 mit einem außergerichtlichen Vergleich zwischen den beteiligten Parteien beendet wurde. In der Folge hat sich die Anzahl und somit die Realisierungswahrscheinlichkeit weiterer Chancen reduziert. Sollten Ansprüche durchgesetzt werden können, hätte auch dies positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Insgesamt wird die Chance aus den anhängigen Rechtsfällen und Streitigkeiten bei gleichbleibend geringen Effekten und mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit gesehen.
B.3.6 Gesamtbeurteilung der Chancensituation
Unsere aktuelle Planung sieht bereits eine substanzielle Verbesserung der Finanz- und Ertragslage vor, sodass darüberhinausgehende Chancen eher begrenzt sind.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Chancensituation von Bilfinger abgeschwächt, da bereits relevante Teile der Chancen realisiert wurden. Unabhängig davon arbeitet Bilfinger weiterhin an der kontinuierlichen Entwicklung seines Chancenportfolios, unter anderem mittels der etablierten Plattform BTOP.
B.3.7 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess*
Das übergeordnete Ziel unseres internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungs- und Konsolidierungsprozess ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts des Bilfinger Konzerns sowie des Jahresabschlusses der Bilfinger SE als Mutterunternehmen mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen.
Rechnungslegungsprozess
Unser Konzernabschluss wird auf Basis eines zentral vorgegebenen konzeptionellen Rahmens erstellt. Dieser umfasst im Wesentlichen einheitliche Vorgaben in Form von Bilanzierungsrichtlinien und einen Kontenrahmen. Es wird fortlaufend analysiert, ob eine Anpassung des konzeptionellen Rahmens aufgrund von Änderungen im regulatorischen Umfeld erforderlich ist. Quartalsweise beziehungsweise, falls erforderlich, auch ad hoc werden die mit dem Rechnungswesen befassten Abteilungen über aktuelle Themen und einzuhaltende Termine informiert, die die Rechnungslegung und den Abschlusserstellungsprozess betreffen.
Die Datengrundlage für die Erstellung unseres Konzernabschlusses bilden die von der Bilfinger SE und deren Tochterunternehmen berichteten Abschlussinformationen. Das Rechnungswesen des Bilfinger Konzerns ist grundsätzlich dezentral organisiert. Die Aufgaben des Rechnungswesens nehmen überwiegend die konsolidierten Gesellschaften eigenverantwortlich wahr oder sie werden an Shared Service Center des Konzerns übertragen. In bestimmten Fällen, wie der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, bedienen wir uns der Unterstützung externer, qualifizierter Dienstleister. Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird der Konzernabschluss im Konsolidierungssystem erstellt.
Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungslegungsprozesses wird durch eine geeignete personelle und materielle Ausstattung, die Verwendung adäquater Software, implementierte Prozesskontrollen sowie eine klare Abgrenzung von Verantwortungsbereichen unterstützt. Der Rechnungslegungsprozess wird zudem von qualitätssichernden Kontroll- und Überprüfungsmechanismen begleitet (insbesondere Plausibilitätskontrollen, Vier-Augen-Prinzip, Prüfungshandlungen von Corporate Internal Audit & Controls), welche die Aufdeckung und Verhinderung von Risiken und Fehlern zum Ziel haben.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Dazu gehört auch das interne Revisionssystem, soweit es sich auf die Rechnungslegung bezieht. Auf dieser Grundlage wird für den Rechnungslegungs- und den Konsolidierungsprozess die Einhaltung grundlegender Kontrollprinzipien wie Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip oder ordnungsgemäße Zugriffsregelungen in EDV-Systemen gewährleistet. Das IKS bei Bilfinger basiert sowohl bei den einbezogenen Einheiten als auch bei der Konsolidierung auf dem COSO-Standard 2013.
Bilfinger hat unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen und branchenüblicher Standards unternehmensweit ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, um potenzielle Risiken erfassen und minimieren zu können, und entwickelt dieses auf Basis des festgestellten Verbesserungsbedarfs systematisch weiter.
Die Grundstruktur des internen Kontrollsystems umfasst die fünf wesentlichen Geschäftsprozesse Purchase-to-Pay (Einkauf), Order-to-Cash (Verkauf), Hire-to-Retire (Personal), Investment-to-Disposal (Investitionen) und Financial Reporting (Finanzberichterstattung). Die in den Prozess der Finanzberichterstattung eingebetteten Kontrollen betreffen sowohl den Rechnungslegungsprozess in den einbezogenen Einheiten als auch die Konsolidierung. Für diese Geschäftsprozesse werden jährlich die wesentlichen Risiken identifiziert und notwendige korrelierende Kontrollen im Rahmen jeweils einer Risiko-Kontroll-Matrix definiert. Diese Struktur stellt den konzernweiten verbindlichen IKS-Standard dar.
Das bei Bilfinger bestehende interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess besteht im Einzelnen aus den folgenden wesentlichen Merkmalen:
Die in der Rechnungslegung verwendeten IT-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitsrichtlinien gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
Eine einheitliche Rechnungslegung wird durch konzernweite Richtlinien vorgegeben, die regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben werden.
Rechnungslegungsdaten werden regelmäßig stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Durch eine geeignete Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt.
Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind geeignete Kontrollen installiert (unter anderem Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung, analytische Prüfungen). Sie werden außerdem regelmäßig durch Corporate Internal Audit & Controls überprüft.
Auf Basis der Berichte der Abschlussprüfer und von Corporate Internal Audit & Controls überprüft der Aufsichtsrat durch seinen Prüfungsausschuss die Funktionsfähigkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess.
Die methodische Betreuung des IKS ist organisatorisch entsprechend der Struktur des Konzerns organisiert. Auf Konzern-, Regions- beziehungsweise Divisions- und Gesellschaftsebene sind dafür jeweils IKS-Verantwortliche bestimmt. Zu ihren Aufgaben gehören die Berichterstattung über den Status des IKS an das jeweilige Management, das die Gesamtverantwortung für das IKS trägt, und die Begleitung der Umsetzung von Weiterentwicklungen des Systems.
Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird durch jährliche Wirksamkeitsprüfungen (Tests) sichergestellt. Die Prüfungen werden sowohl durch Corporate Internal Audit & Controls als auch durch von den Einheiten selbst ausgeführte Tests (Control Self-Assessments) vorgenommen. Durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass alle am internen Kontrollsystem Beteiligten aktuelle und gültige Informationen zur Verfügung haben. Dies alles stellt die Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des konzernweit eingerichteten Kontrollsystems durch den Vorstand zum Geschäftsjahresende dar. Verbesserungsempfehlungen fließen in die stetige Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems ein.
Bilfinger hat im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungs- und Konsolidierungsprozess die oben beschriebenen Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von Risiken wie zum Beispiel die unzutreffende Ausübung von Bewertungsspielräumen sowie Verstöße gegen Normen und Vorgaben ergriffen. Zur Begrenzung der Risiken im Konzernrechnungslegungsprozess dienen vor allem die Vorgabe des konzeptionellen Rahmens und die Einrichtung von qualitätssichernden Kontroll- und Überprüfungsmechanismen.
Der Internationale Währungsfonds geht in seiner Basisprognose davon aus, dass es bis 2022 dauern wird, bevor die COVID-19- Pandemie global endgültig überwunden werden kann (WEO, S. XV). Für die EU prognostiziert die Europäische Kommission für 2021 ein kräftiges Wachstum von 4,2 Prozent (DG ECFIN, S. 1). Allerdings dürfte es gemäß Kommissionsprognose bis 2023 dauern, bevor in Europa wieder das Niveau der wirtschaftlichen Aktivität des letzten Vorkrisenjahres erreicht werden kann. Rascher als die europäische Wirtschaft dürfte sich die US-Wirtschaft vollständig erholen. Demnach wird die US-Wirtschaft 2021 um 3,7 Prozent wachsen und bereits 2022 wieder auf dem Niveau von 2019 angelangt sein (DG ECFIN, S. 1). In der EU werden sich die Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen 2021 um 7,6 Prozent erholen und damit gut 40 Prozent ihres Einbruchs im Rezessionsjahr 2020 aufholen können (DG ECFIN, S. 177).
Engineering & Maintenance Europe
Die Beeinträchtigungen des globalen Marktes für industrielle Dienstleistungen durch die COVID-19 Pandemie werden sich 2021 im Szenario eines allmählich steigenden Impfschutzes in Kombination mit anhaltenden Vorsichtsmaßnahmen, verbesserten Test- und Behandlungsmöglichkeiten allmählich verringern. Damit werden langfristige Trends wieder eine wachsende Bedeutung erlangen.
So wird die notwendige Transformation der Industrie hin zur CO2-neutralen Produktion dem Industrieservice-Markt in Europa in den kommenden Jahren wichtige Impulse geben. Die Nachfrage nach Dienstleistungen rund um die Dekarbonisierung wird stark steigen. Dies betrifft Effizienzsteigerungen zur Verringerung des Energieverbrauchs und Umstellungen auf weniger CO2-intensive Produktionsverfahren. Auch wird die Bedeutung der regenerativen Eigenstromerzeugung neue Servicepotenziale schaffen (Lün: S. 42). Ein wachsendes Potenzial wird sich aus der Nutzung klimafreundlich hergestellten Wasserstoffs in der europäischen Industrie ergeben. Der Nutzung von Wasserstoff kommt insbesondere in den energieintensiven Prozessindustrien eine Schlüsselrolle zu, um dort fossile Energiequellen zu ersetzen. Die damit verbundenen Investitionen und Prozessanpassungen werden eine erhebliche Nachfrage nach zusätzlichen externen Dienstleistungen auslösen.
Die Bereitschaft der Industrie, in diese neuen grünen Prozesse und Technologien zu investieren, wird mit den steigenden Preisen für CO2-Emissionen weiter zunehmen. Für die Chemieindustrie wird die ab 2021 in der EU geplante Abgabe auf nicht recycelbare Plastikabfälle weitere Anreize für Prozessanpassungen und Innovationen setzen.
Die EU wird im Rahmen ihres Green Deals und ihres Corona-Wiederaufbauplans mit seiner Finanzausstattung in Höhe von 750 Mrd. € beträchtliche Investitionsmittel bereitstellen. Davon werden in besonderer Weise osteuropäische Länder profitieren, die aufgrund einer hohen CO2-Intensität einen besonders umfassenden Transformationsprozess ihrer Energiesysteme bewältigen müssen.
Als Wachstumshindernis für Unternehmen der gesamten Branche bleibt die strukturelle Knappheit von Fachkräften zu nennen, die sich aufgrund der demographischen Entwicklung eher noch verschärfen dürfte.
Für die britische Industrie und ihre fortdauernde Einbindung in die europäischen Lieferketten wird die detaillierte Klärung der Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und dem europäischen Binnenmarkt von Bedeutung sein.
In der britischen Öl- und Gasförderung werden infolge der 2020 geringeren Explorationsaktivitäten in den Jahren 2021 und 2022 niedrigere neue Vorkommen in die Förderung genommen (UK Oil&Gas Autumn, S. 8). Eine durchgreifende Erholung der Nachfrage nach Dienstleistungen wird von der künftigen Entwicklug der Notierungen für Brent abhängen. Strukturell werden die weiter steigende Verfügbarkeit von global gehandeltem Flüssiggas und die damit hergestellte Brücke zum globalen Gasmarkt den britischen Markt weiterhin unter Druck setzen (UK Oil&Gas Outlook, S. 9).
Der Offshore-Windkraft-Sektor wird als Nachfrager nach Wartungsdienstleistungen stark an Bedeutung zunehmen. Schon heute ist hier ein Drittel der weltweit installierten Erzeugungskapazität in Betrieb (GTAI VK Windsektor). Die britische Regierung plant eine Vervierfachung der installierten Kapazität bis 2030 auf dann 40 Gigawatt (HM Government, S. 8). Damit wird der Bedarf für die Inspektion und Wartung wachsen, wofür bei den Dienstleistungserbringern insbesondere auch vorhandene Kompetenzen für Services in großer Höhe genutzt werden können (Lün: S. 42/43).
Skandinavien
Im Norwegischen Schelf wird die Öl- und Gasproduktion in den kommenden Jahren noch vergleichsweise stabil bleiben. Ein durchgreifender Produktionsrückgang ist ab 2030 unausweichlich, wenn die Explorationsaktivitäten auf ihrem gegenwärtigen niedrigen Niveau verharren (Reuters). Die Industrie will durch große Projekte zur dauerhaften Einlagerung von CO2 in unterirdische Lagerstätten einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten (Equinor), sodass hier ein neues Dienstleistungsfeld entstehen wird.
Belgien / Niederlande
In Belgien wird die Chemieindustrie aufgrund aktuell laufender hoher Kapazitätsausweitungen im Cluster Antwerpen und infolge hoher Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiter expandieren. Das Wachstum in den kommenden Jahren wird aufgrund einer Dominanz von Basischemikalien stark von der Entwicklung der Gesamtkonjunktur abhängen (GTAI Belgien Chemie). Gute Wachstumschancen haben in den Niederlanden und Belgien zudem Biopharmaunternehmen. Auch in diesen beiden Ländern werden die Hersteller stark in die energetische und ökologische Nachhaltigkeit investieren (GTAI Belgien Chemie; GTAI Branchencheck Niederlande).
Deutschland
In der deutschen Chemieindustrie rechnet jedes zweite Unternehmen damit, das Vorkrisenniveau bis Ende 2021 wieder zu erreichen. Etwa ein Drittel erwartet allerdings, dass die vollständige Erholung erst später eintreten wird (VCI Halbjahresbilanz).
Am deutschen Markt für industrielle Dienstleistungen wird der Nachwuchsmangel inzwischen als wichtigstes Hindernis für den Unternehmenserfolg bewertet (Lün: S. 18). Das Problem könnte sich weiter verschärfen, wenn die Politik die Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen ausweitet. Die Arbeitnehmerüberlassung spielt gerade für Auftragsspitzen eine wichtige Rolle. Bereits die Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von 2017 hatte mit ihrer Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer und zusätzlichen Dokumentationserfordernissen die Nutzung dieser Flexibilitätsinstrumente erschwert (Lün: S. 33).
Die Chemie- und Petrochemie Österreichs und der Schweiz werden sich nach dem moderaten Rückschlag des Jahres 2020 rasch erholen. Die Schweiz profitiert dabei weiterhin von ihrer hohen ökonomischen und politischen Stabilität. Die Wettbewerbsfähigkeit der Pharma- und Chemieindustrie des Landes bleibt aufgrund hoher Innovationsfähigkeit und Produktivität trotz des Handicaps einer hoch bewerteten Währung ungefährdet (BAK).
Polen
Das Investitionstempo in der Chemieindustrie Polens bleibt hoch und wird die Produktionskapazitäten weiter erhöhen. Bis 2023 plant die Industrie unter anderem Investitionen in Höhe von 1,9 Mrd. € in die Petrochemie und 1,5 Mrd. € in den Bau einer Polypropylenfabrik (GTAI Polen Chemie).
Die polnische Chemie- und Petrochemie verfolgt ambitionierte Ziele in der Emissionsreduktion. Der führende polnische Erdölkonzern PKN Orlen will bis zum Jahr 2050 die Klimaneutralität erreichen und bereits bis 2030 die CO2-Emissionen seiner Raffinerie- und Petrochemieanlagen um 20 Prozent reduzieren. Dazu sind alleine für diesen Konzern Investitionen von 5,6 Mrd. € innerhalb eines Jahrzehnts vorgesehen (GTAI Polen Chemie).
Der polnische Markt wird in den kommenden Jahren in besonderer Weise von hohen EU-Transfers zur Bewältigung der Energietransformation profitieren.
Engineering & Maintenance International
Nordamerika
Gemäß aktueller Prognosen (DG ECFIN) wird die vollständige konjunkturelle Erholung der USA von der schweren Rezession des Jahres 2020 rascher als in Europa erfolgen. Damit wird sich auch die Dynamik in der Chemie- und Pharmaindustrie schneller erhöhen. Die energieintensiven Prozessindustrien profitieren in den USA weiterhin von der reichlichen Verfügbarkeit von Energie zu im Vergleich zu europäischen Standorten niedrigen Preisen. Mit der neugewählten, von der Demokratischen Partei geführten Administration orientieren sich die USA in ihrer Klimapolitik nun wieder an multinationalen Verpflichtungen. Mit dieser erwartenden Wende in der Klimapolitik werden die Anreize der Industrie für höhere Investitionen in energieeffizientere Prozesse und eine Verringerung der CO2-Emissionen zunehmen.
Die Rohölproduktion wird 2021 durch den Kollaps der Bohraktivitäten im Vorjahr beeinträchtigt bleiben und gegenüber 2020 noch einmal leicht schrumpfen (EIA Short-term Energy Outlook). Die Frackingindustrie bleibt stark ölpreisabhängig. Der Breakeven-Preis für neue Förderbohrungen liegt je nach Ölfeld zwischen 46 und 52 US-$ pro Tonne WTI Öl (Federal Reserve). Erst bei Notierungen über dieser Schwelle ist wieder mit einer nennenswert steigenden Projektaktivität zu rechnen.
Naher Osten
Nach dem Einbruch der Weltwirtschaft im Jahr 2020 und dem zeitweilig starken Ölpreisverfall dürfte die Wirtschaft in den Golfstaaten ab 2021 im Zuge der fortschreitenden globalen Konjunktur- und Ölpreiserholung langsam wieder Tritt fassen. Dabei wird der industrielle Dienstleistungsmarkt in den Golfstaaten in den kommenden Jahren von stabilen langfristigen Trends begünstigt. Diese ergeben sich aus der laufenden Transformation dieser Volkswirtschaften in Richtung einer geringeren Abhängigkeit von der Öl- und Gasproduktion und einer Steigerung der heimischen Wertschöpfung durch den Ausbau der Downstream-Industrien. Allerdings bleiben stabile Ölpreise eine Voraussetzung für eine stetige Entwicklung, weil es andernfalls an Liquidität zur Umsetzung der ehrzeigen Pläne wie etwa der „Vision 2030“ in Saudi-Arabien fehlt. Das hohe Potenzial wird am Umfang bereits in Angriff genommener Projekte deutlich. So sind derzeit in Saudi-Arabien Chemieprojekte für über 3 Mrd. US-$ im Bau, darüber hinaus beläuft sich das Volumen geplanter Vorhaben auf knapp 20 Mrd. US-$ (GTAI Saudi-Arabien Ölmarkteinbruch).
In der Energiewirtschaft der Golfstaaten sorgen eine Vielzahl von neuen Kraftwerksbauten und Modernisierungen für eine stabile Nachfrage. Neben konventionellen Kohle- und Gaskraftwerken erfolgen kontinuierlich hohe Investitionen in Wind- und Solarenergie.
Technologies
Mit dem Green Deal der EU wird sich der Transformationsprozess der europäischen Energieversorgung beschleunigen. In Deutschland haben sich mit dem Kohleausstiegsgesetz die Vorgaben und Rahmenbedingungen für das Ende der Kohleverstromung bis 2038 konkretisiert. Bereits bis zum Jahr 2022 werden 18 Prozent der 2020 noch am Strommarkt befindlichen Kapazität aus Kohlekraftwerken stillgelegt (Energy BrainBlog). Damit werden die Dienstleistungen für die Instandhaltung fossiler Kraftwerke weiter an Bedeutung verlieren (Lün: S. 7).
Großbritannien hat über den Bau von Hinkley Point C hinaus weitere Investitionen in neue kleine und mittlere nukleare Anlagen angekündigt (HM Government). In Frankreich sorgt das Grand Carénage-Programme zur Ertüchtigung und Laufzeitverlängerung existierender Meiler für eine stabile Nachfrage nach Dienstleistungen aus dem Kernkraftsektor. In Polen wird die Dekarbonisierung der Energiewirtschaft mit der bisherigen Dominanz der Kohleverstromung besonders hohe Investitionen erfordern. Das Land wird dabei im nächsten Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021 bis 2027 durch ganz erhebliche Zuweisungen aus dem regulären EU-Haushalt und dem europäischen Corona-Wiederaufbauplan profitieren. Dabei setzt das Land auch auf den Ausbau der Kernenergie als einen Grundpfeiler der nationalen klimapolitischen Strategie. Die Regierung plant hohe Investitionen in die Kernkraft durch den Bau von sechs Kraftwerken bis zum Jahr 2043, der erste polnische Meiler soll 2033 ans Netz gehen (Euractiv).
In Deutschland ist der Markt für den Rückbau von Kernkraftwerken aufgrund der festgelegten letzten Abschaltungen der verbleibenden deutschen Kraftwerke bis Ende 2022 gut prognostizierbar. Die Aufwendungen für den Rückbau werden in Deutschland bis zum Jahr 2025 rasch wachsen und dann für ein weiteres Jahrzehnt stabil auf hohem Niveau verbleiben. Weil die Dauer eines vollständigen Rückbaus eines Kernkraftwerks bis zu 20 Jahre umfasst (EC Decommissioning, S. 10), ist der Markt auch nach Abschaltung der letzten deutschen Anlagen noch jahrzehntelang stabil. Auch in Frankreich wächst der Markt in den kommenden Jahren aufgrund absehbarer Stilllegungen. In ganz Europa wird das Marktvolumen für nuklearen Rückbau von gegenwärtig 1,6 Mrd. € auf 2,2 Mrd. € Jahresumsatz bis zum Jahr 2035 anwachsen (EC Decommissioning, S. 7).
Der Markt für Abgasreinigungen von Schiffen (‚Scrubber‘) wird in Zukunft keine nennenswerte Rolle mehr spielen. Ursachen sind neben der günstigen Preisentwicklung für schwefelarme Treibstoffe auch zunehmend restriktive regulative Vorgaben für den Einsatz von Säuberungstechnologien (Lloyd’s List).
Die pharmazeutische Industrie kann bis zum Jahr 2026 bei den weltweiten Umsätzen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten mit einer jährlichen Wachstumsrate von 7,4 Prozent rechnen (Evaluate, S. 16). Wachstumstreiber bleiben Medikamente gegen seltene Erkrankungen, deren Umsätze sich bis 2026 verdoppeln dürften (Evaluate: S. 17). Die Bedeutung der Biotechnologie in der Pharmaindustrie wird weiter zunehmen, wobei die biotechnologisch hergestellten Impfstoffe gegen COVID-19 dem Markt zusätzliche Impulse geben werden. Nach Branchenschätzungen werden im Jahr 2026 55 Prozent der umsatzstärksten Medikamente biotechnologische Produkte sein (Evaluate, S. 20).
BAK: BAK Economics AG, Global Industry Competitiveness Index 2020, Ergebnisse für die chemisch-pharmazeutische Industrie, August 2020.
DG ECFIN: European Economic Forecast, Autumn 2020, European Economy, Institutional Paper 136, November 2020.
EC Decommissioning: European Commission, Study on the Market for Decommissioning Nuclear Facilities in the European Union, November 2918.
EIA, Short-term Energy Outlook: U.S. Energy Information Administration, Short-term Energy Outlook November 2020.
Energy BrainBlog: Der Kohleausstieg ist Gesetz: der Überblick, blog.energybrainpool.com/der-kohleausstieg-ist-gesetz-der-ueberblick/,
Abruf 27. November 2020.
Equinor: Third Quarter 2020 Financial Statements and Review, Equinor.
Euractiv: Kritik an Polens ersten Atomkraftwerken, 26. Februar 2020, www.euractiv.de, Abruf: 27. November 2020.
Evaluate: EvaluatePharma, World Preview 2020, Outlook to 2026, 13th Edition, Juli 2020.
Federal Reserve: Federal Reserve Bank of Dallas, Energy Slideshow, 5. November 2020.
GTAI Belgien Chemie: Europas größtes Chemiecluster, GTAI, 22. Oktober 2020.
GTAI Branchencheck Niederlande: Covid-19 stellt viele Wirtschaftszweige vor Herausforderungen, GTAI, 16. November 2020.
GTAI Polen Chemie: Polen Chemische Industrie, Markttrends, GTAI, 19.10.2020.
GTAI Saudi-Arabien Ölmarkteinbruch: Ölmarkteinbruch macht Realisierung der „Vision 2030“ schwieriger, GTAI, 27.10.2020.
GTAI VK Windsektor: Vereinigtes Königreich, Politische Ziele im Windsektor, GTAI, 23.11.2020
HM Government: The Ten Point Plan for a Green Industrial Revolution, November 2020.
Lloyd’s List: Call for Scrubber Phase-out on Ships on Environmental Concerns, Lloyds List, 25. November 2020.
Lün: Industrieservice-Unternehmen in Deutschland, Lünendonk-Studie 2020.
Reuters: Norway’s Oil and Gas Exploration Drops Sharply, Regulator Says, Reuters, 27. Oktober 2020.
UK Oil&Gas Autumn: Oil& Gas UK, Business Outlook 2020: Autumn Snapshot.
UK Oil&Gas Outlook: Oil& Gas UK, Business Outlook 2020: Markets and Investment.
VCI Halbjahresbilanz: Halbjahresbilanz der chemisch-pharmazeutischen Industrie, Überwindung der Corona-Folgen braucht Zeit, Presseinformation,
8. September 2020.
COVID-19 Pandemie Die Pandemie bringt weltweit weiterhin eine erhöhte Unsicherheit mit sich. Unserer Prognose liegt die Annahme zugrunde, dass von ihr im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 kein wesentlicher Einfluss auf unsere Geschäftsaktivitäten zu erwarten ist. Nähere Erläuterungen finden sich in Kapitel B.3. Risiken-und Chancenbericht sowie im Kapitel C.6.15.1 Geschäfts- oder Firmenwerte
Ölpreis Wir rechnen mit einem Ölpreis, der sich im Jahr 2021 zwischen 45 und 65 US-$ / Barrel bewegt.
Wettbewerbssituation Wir gehen in unseren Geschäftsfeldern nach wie vor von einem intensiven Wettbewerb aus. Neben den direkten Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingen bringt diese auch eine wachsende Preissensitivität auf seiten unserer Kunden mit sich Dies ist bereits in unserer Planung enthalten, da wir ihr durch die erläuterten Kostensenkungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen begegnen. Dabei werden in Abstimmung mit den Kunden Einsparpotenziale identifiziert, um deren Gesamtbudgets zu entlasten.
Währungseffekte Währungsumrechnungseffekten sind wir vor allem bezogen auf US-Dollar, Britisches Pfund, Norwegische Krone und Südafrikanischen Rand ausgesetzt. Unserer Planung liegt die Annahme zugrunde, dass sich die Wechselkurse auf dem durchschnittlichen Niveau des Jahres 2020 bewegen.
Brexit Der Brexit birgt für unser Geschäft neben möglichen Auswirkungen auf die Währungsentwicklung und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage keine wesentlichen spezifischen Risiken, da die Wertschöpfung im Vereinigten Königreich beinahe ausschließlich im Land selbst erfolgt. Auch beim Großprojekt Hinkley Point C erwarten wir keine wesentlichen Auswirkungen.
B.4.3 Voraussichtliche Geschäftsentwicklung im Jahr 2021
Auf Grundlage der beschriebenen Annahmen erwarten wir im Geschäftsjahr 2021 die folgende Geschäftsentwicklung:
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PROGNOSE 2021 |
| Ausgangslage |
| Prognose |
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Umsatzerlöse |
| 3.461,0 Mio. € |
| deutliches Wachstum |
Bereinigtes EBITA |
| 19,8 Mio. € |
| erheblicher Anstieg |
Bereinigte EBITA Marge |
| 0,6% |
| auf Niveau des Geschäftsjahres 2019 (2,4%) |
Berichtetes EBITA |
| -57,0 Mio. € |
| erhebliche Verbesserung |
Free Cashflow |
| 93,2 Mio. € |
| positiv, jedoch unter Vorjahr |
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Nach dem Rückgang von Umsatz und Ergebnis durch die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und der volatilen Ölpreisentwicklung im Jahr 2020 erwartet Bilfinger im Geschäftsjahr 2021 eine weitergehende Erholung. Diese Entwicklung wird durch Zuwächse in allen drei Segmenten getragen.
Umsatzerlöse Für 2021 rechnet der Bilfinger-Konzern mit einem deutlichen Umsatzwachstum (2020: 3.461,0 Mio. €).
Im Segment Engineering & Maintenance Europe wird der Umsatz (2020: 2.220,6 Mio. €) vor dem Hintergrund der Normalisierung unseres Geschäftsumfelds und damit verbundener Nachholeffekte deutlich steigen. Dabei werden die Umsätze im Upstream Öl- und Gasgeschäft in der Nordsee trotz zunehmender Erholung nicht das Niveau von 2019 erreichen.
Auch bei Engineering & Maintenance International (2020: 521,2 Mio. €) ist aus den genannten Gründen ein deutliches Umsatzwachstum zu erwarten. Dabei gehen wir insbesondere in Nordamerika nach der erfolgten Präsidentschaftswahl und einer Stabilisierung der COVID-19 Situation von einer zunehmenden Anzahl von Projekten aus, die im zweiten Halbjahr wieder zu wachsenden Umsätzen führen werden.
Bei Technologies ist aufgrund des hohen Auftragsbestands und der guten Entwicklung der Marktsegmente Kernkraft und Biopharma ebenfalls mit einem deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse (2020: 498,0 Mio. €) zu rechnen.
In Bereich Other Operations (2020: 262,5 Mio. €) wird der Umsatz aufgrund von Entkonsolidierungseffekten deutlich unter Vorjahresniveau liegen.
Der Auftragsbestand des Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 2.584,7 Mio. €. Wir erwarten, dass dieser im Wesentlichen im Jahr 2021 umsatzwirksam wird.
EBITA / bereinigtes EBITA Für das bereinigte EBITA erwartet Bilfinger eine erhebliche Verbesserung (2020: 19,8 Mio. €). Die bereinigte EBITA-Marge wird dabei wieder das Vorkrisenniveau des Geschäftsjahres 2019 (2,4 Prozent) erreichen, trotz eines im Vergleich dazu deutlich geringeren Umsatzvolumens. Hier zeigten die im zweiten Halbjahr 2020 mit hoher Agilität umgesetzten strukturellen Maßnahmen zur Kostensenkung zunehmend positive Wirkung in den vergangenen Monaten.
Für Engineering & Maintenance Europe (2020: 68,8 Mio. €) rechnen wir daher mit einer deutlichen Verbesserung des bereinigten EBITA. Bei Engineering & Maintenance International (2020: -20,8 Mio. €) wird ebenfalls eine deutliche Verbesserung auf ein positives Ergebnis erwartet. Auch bei Technologies (2020: -10,5 Mio. €) ist von einer deutlichen Verbesserung auf ein klar positives Ergebnis auszugehen.
Bei den in der Überleitung Konzern zusammengefassten Positionen (2020: -17,7 Mio. €) rechnen wir mit einem bereinigten EBITA unter Vorjahresniveau, bedingt durch Entkonsolidierungseffekte im Bereich Other Operations.
Für das berichtete EBITA des Konzerns (2020: -57,0 Mio. €) ist auch aufgrund deutlich geringerer Aufwendungen, die als Sondereinflüsse gebucht werden, eine erhebliche Verbesserung zu erwarten. Die Aufwendungen für die aufgrund der COVID-19 Pandemie und der volatilen Ölpreisentwicklung umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen haben vor allem das Geschäftsjahr 2020 belastet.
Wesentliche Sondereinflüsse Aus heutiger Sicht erwarten wir im Jahr 2021 deutlich geringere Sondereinflüsse auf das EBITA in Höhe von insgesamt rund -20 Mio. € (2020: -76,8 Mio. €). Sie betreffen noch Investitionen in IT-Systeme zur Vereinheitlichung der Systemlandschaft sowie Nachlaufeffekte aus Restrukturierungen.
In den hier genannten Sondereinflüssen für 2021 nicht enthalten sind etwaige Veräußerungsgewinne und -verluste aus Portfoliobereinigungen.
Konzernergebnis / Bereinigtes Konzernergebnis Das Konzernergebnis des Berichtsjahres (2020: 99,4 Mio. €) war durch die Aufwertung im Zusammenhang mit dem Apleona-Verkauf im Finanzergebnis (+209,7 Mio. €) erheblich positiv beeinflusst. Daher wird das Konzernergebnis 2021 trotz geringerer negativer Sondereinflüsse unter dem Vorjahreswert liegen, aber einen positiven Wert erreichen. Beim bereinigten Konzernergebnis (2020: -8,0 Mio. €) gehen wir aufgrund des deutlich steigenden bereinigten EBITA von einer deutlichen Verbesserung aus.
Kapitalrendite Im Jahr 2021 rechnen wir trotz eines erheblich verbesserten EBITA mit einer geringeren Kapitalrendite nach Steuern, da der Wert im Berichtsjahr (2020: 6,9 Prozent) positiv von der Aufwertung im Zusammenhang mit dem Apleona-Verkauf beeinflusst war.
Free Cashflow Beim Free Cashflow erwarten wir einen positiven Wert, allerdings trotz eines erheblich verbesserten EBITA unter Vorjahr (2020: 93,2 Mio. €). Gründe sind ein erhöhter Working Capital-Bedarf infolge des erwarteten Umsatzwachstums, der Nachlauf aus im Jahr 2020 umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen sowie ein normalisiertes Investitionsniveau.
Investitionen in Sachanlagen Bei den Investitionen in Sachanlagen erwarten wir aufgrund von Nachholeffekten und Investitionen zur Stützung des Wachstums 2021 einen Wert leicht über dem nachhaltigen Niveau von 1,5 Prozent des Umsatzes.
Finanzierung Uns steht eine syndizierte Barkreditlinie in Höhe von 250 Mio. € mit Fälligkeit Dezember 2023 zur Verfügung. Wir erwarten, dass der im Kreditvertrag für diese Linie definierte Grenzwert für den Financial Covenant (dynamischer Verschuldungsgrad = adjusted Net Debt / adjusted EBITDA) jederzeit eingehalten wird.
Gesamtaussage des Vorstands der Bilfinger SE zur voraussichtlichen
Entwicklung des Konzerns
Im Geschäftsjahr 2021 erwarten wir trotz der anhaltenden COVID-19 Pandemie und der weiterhin herrschenden wirtschaftlichen Unsicherheit eine positive Entwicklung des Bilfinger Konzerns. Wir gehen nach wie vor von einer intensiven Wettbewerbssituation aus, Bilfinger hat jedoch insbesondere auch im Geschäftsjahr 2020 bewiesen, dass das Unternehmen mit großer Flexibilität und Agilität auch mit kurzfristig auftretenden Herausforderungen umgehen kann.
Gleichzeitig ist es während der COVID-19 Pandemie und den Ölpreisschwankungen des Jahres 2020 gelungen, auch bereits längerfristig angelegte Maßnahmen erfolgreich weiterzuführen oder zum Abschluss zu bringen. Dazu zählen nicht zuletzt die inzwischen fast finalisierte Harmonisierung konzernweiter ERP-Systeme, eine weitere Reduzierung der Anzahl der Unternehmensgesellschaften und die Veräußerung weiterer Einheiten im Segment Other Operations. Gleichzeitig haben wir im Geschäftsjahr 2020 eine schlankere und dezentralere Regionalstruktur eingeführt und ein Global Excellence Team zur kontinuierlichen Verbesserung der operativen Effizienz sowie zur Stärkung des Vertriebsansatzes etabliert.
Damit herrschen gute Voraussetzungen, um unsere Ziele für das Geschäftsjahr 2021 zu erreichen – den Umsatz im Geschäftsjahr deutlich zu steigern und gleichzeitig die bereinigte EBITA Marge auf Vorkrisenniveau zu verbessern.
Neben einer höheren Profitabilität kommt der Fokussierung auf die nachhaltige Steigerung unseres Free Cashflow große Bedeutung zu. Wir arbeiten mit Nachdruck an der weiteren Optimierung unseres Working-Capital-Managements. Die eingeleiteten Maßnahmen zur nachhaltigen Kostensenkung und Verbesserung der Cashflow-Generierung werden als wichtige Faktoren dazu beitragen, dass wir unsere mittelfristigen Ziele erreichen.
B.5 Übernahmerelevante Angaben
(gemäß §§ 289a, 315a HGB)
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital von 132.627.126 € ist eingeteilt in 44.209.042 auf den Inhaber lautende Stückaktien zum rechnerischen Wert von 3,00 € je Aktie. Jede Aktie gewährt in der Hauptversamm-lung eine Stimme.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Beschränkungen des Stimmrechts über gesetzliche Beschränkungen – etwa nach §§ 136, 71b AktG – hinaus sowie Beschränkungen zur Übertragung von Aktien sind uns nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten
Die Investment-Gesellschaft Cevian Capital II GP Limited, St. Helier, Jersey, Channel Islands, hat uns am 4. März 2019 mitgeteilt, dass ihre Beteiligung nunmehr 26,81 Prozent der Stimmrechte an unserem Kapital beträgt. Diese Stimmrechte wurden Cevian Capital II GP Limited nach § 34 WpHG über Cevian Capital II Master Fund L.P. und Cevian Capital Partners Limited mit 23,19 Prozent der Stimmrechte und Cevian Capital II Co-Investment Fund L.P. mit 3,63 Prozent der Stimmrechte zugerechnet.
Die Investment-Gesellschaft ENA Investment Capital LLP, London, Vereinigtes Königreich, hat uns am 7. November 2020 mitgeteilt, dass ihre Beteiligung per 6. November 2020 12,00 Prozent der Stimmrechte an unserem Kapital beträgt. Diese Stimmrechte werden nach § 34 WpHG Herrn George Kounelakis, geboren am 13. November 1973, zugerechnet.
Aktien mit Sonderrechten
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Stimmrechtskontrolle von Mitarbeiteraktien bei mittelbarer Kontrollrechtsausübung
Im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms bestehen Beteiligungen von aktuellen und ehemaligen Arbeitnehmern am Kapital der Gesellschaft, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, sondern einem ihre Interessen wahrnehmenden Aktionärsverein übertragen haben. Die Vollmachten können jederzeit widerrufen werden. Zum Stichtag waren insgesamt 8.829 Stimmrechte auf den Verein übertragen.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung
beziehungsweise Abberufung der Vorstandsmitglieder und Änderungen der Satzung
Für die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die gesetzlichen Be-stimmungen in Artikel 39 SE-VO, § 16 SE-Ausführungsgesetz, §§ 84, 85 AktG sowie § 8 der Satzung der Bilfinger SE. Danach werden Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied abberufen, wenn ein wichtiger Grund für die Abberufung besteht. Der Aufsichtsrat entscheidet über Bestellung oder Abberufung eines Vorstandsmitglieds mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit auch in einer zweiten Abstimmung gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Für Änderungen der Satzung der Bilfinger SE gelten die gesetzlichen Bestimmungen in Artikel 59 Abs. 1 SE-VO, §§ 133, 179 AktG sowie § 21 Abs. 2 der Satzung der Bilfinger SE. Danach ist für die Änderung der Satzung eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen beziehungsweise, sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ausreichend. Dies gilt nicht für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens, für einen Beschluss gemäß Artikel 8 Abs. 6 SE-VO sowie für Fälle, für die eine größere Stimmen- oder Kapitalmehrheit gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Gemäß § 25 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Abänderungen und Ergänzungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, zu beschließen.
Befugnisse des Vorstands zum Rückkauf und zur Ausgabe von Aktien
Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 hat die von der Hauptversammlung vom 7. Mai 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien aufgehoben. Die Ermächtigungen im Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2015 zur Verwendung erworbener eigener Aktien bleiben davon unberührt. Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 23. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden; der Erwerb darf aber nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Der Erwerb hat unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots zu erfolgen.
Im Fall des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Tag des Erwerbs in der Eröffnungsauktion ermittelten Börsenpreis der Bilfinger Aktie mit gleicher Ausstattung im XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Bei einem öffentlichen Erwerbsangebot kann die Gesellschaft entweder ein formelles Angebot veröffentlichen oder zur Abgabe von Angeboten durch die Aktionäre öffentlich auffordern. In beiden Fällen legt die Gesellschaft einen Kaufpreis oder eine Kaufpreisspanne je Aktie fest, wobei im letztgenannten Falle der endgültige Kaufpreis aus den vorliegenden Annahmeerklärungen beziehungsweise Verkaufsangeboten ermittelt wird. Der Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei Abgabe eines formellen Angebots durch die Gesellschaft jeweils den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft an den letzten drei Börsentagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Erwerbsangebots, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der Bilfinger Aktie im XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem), um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Im Falle einer Angebotsanpassung tritt an den Tag der Veröffentlichung des Erwerbsangebots der Tag der Veröffentlichung der Angebotsanpassung. Fordert die Gesellschaft öffentlich zur Abgabe von Verkaufsangeboten auf, tritt an die Stelle des Tages der Veröffentlichung des Erwerbsangebots beziehungsweise der Angebotsanpassung der Tag der Annahme der Verkaufsangebote durch die Gesellschaft.
Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 hat den Vorstand ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien entweder unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes allen Aktionären zum Erwerb anzubieten oder über die Börse zu veräußern. Sie hat den Vorstand außerdem ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Veräußerungsangebot zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft an den letzten drei Börsentagen vor der endgültigen Festlegung des Veräußerungspreises durch den Vorstand, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der Bilfinger Aktie im XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem), nicht wesentlich unterschreitet; diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 oder – falls dieser Wert geringer ist – 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft. Das Ermächtigungsvolumen verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- und / oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- und / oder Optionspflichten aus Wandel- und Optionsanleihen (,Schuldverschreibungen‘) beziehen, die nach Beginn des 24. Mai 2017 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Die Aktien können auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder -erwerben sowie dem Erwerb hiermit im Zusammenhang stehender Vermögensgegenstände eingesetzt werden, ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen oder zur Erfüllung von Wandlungs- und / oder Optionsrechten beziehungsweise -pflichten aus Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden. Zudem können sie zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise ganz oder teilweise als Sachleistung gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft an diese zu übertragen, verwendet werden. Außerdem können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats Arbeitnehmern der Bilfinger SE und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG nachgeordneten verbundenen Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG nachgeordneten verbundenen Unternehmen zum Erwerb angeboten, zugesagt oder in Erfüllung einer vertraglichen Vergütungsvereinbarung übertragen werden.
Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 hat ferner den Aufsichtsrat ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Gewährung von Aktien der Bilfinger SE zu verwenden, die er diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat.
Der Aktienerwerb darf auch ganz oder teilweise durch (i) Veräußerung von Optionen an Dritte, die die Gesellschaft zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft bei Ausübung der Option verpflichten („Put-Option“), (ii) Erwerb von Optionen, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, Aktien der Gesellschaft bei Ausübung der Option zu erwerben („Call-Option“), (iii) Terminkäufe, bei denen die Gesellschaft eigene Aktien zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt erwirbt, und (iv) Einsatz einer Kombination von Put- und Call-Optionen und Terminkäufen (zusammen „Derivate“) erfolgen. Derivatgeschäfte dürfen nur mit einem oder mehreren Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen abgeschlossen werden. Durch die Bedingungen des Derivatgeschäfts muss jeweils sichergestellt sein, dass die Gesellschaft nur mit Aktien beliefert wird, die ihrerseits unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) erworben wurden. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind auf Aktien im Umfang von höchstens 5 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung oder – wenn dieses geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeiten der Derivate müssen spätestens am 23. Mai 2022 enden, wobei die Laufzeit eines einzelnen Derivats jeweils 18 Monate nicht überschreiten darf und sichergestellt sein muss, dass ein Erwerb von Aktien der Gesellschaft in Ausübung beziehungsweise Erfüllung der Derivate nicht nach dem 23. Mai 2022 erfolgt. Die von der Gesellschaft für Call-Optionen gezahlte und für Put-Optionen vereinnahmte Optionsprämie darf nicht wesentlich über beziehungsweise unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Option liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist. Der bei Ausübung der Optionen beziehungsweise bei Fälligkeit von Terminkaufverträgen zu zahlende Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der gezahlten beziehungsweise erhaltenen Optionsprämie) darf den Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft gleicher Ausstattung in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Börsenhandelstage vor Abschluss des betreffenden Options- beziehungsweise Terminkaufgeschäfts um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Werden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein Recht der Aktionäre, solche Derivatgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Aktien der Gesellschaft nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Derivatgeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist.
Am 6. September 2017 hat die Gesellschaft ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien gestartet, das am 31. Oktober 2018 abgeschlossen wurde. Der Aktienrückkauf erfolgte unter der am 24. Mai 2017 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung. Das Programm sah den Rückkauf eigener Aktien von maximal 10 Prozent des Grundkapitals zum Kaufpreis von bis zu 150 Mio. € vor. Im Rahmen des Programms wurden insgesamt 3.942.211 eigene Aktien (8,92 Prozent des Grundkapitals der Bilfinger SE) zu einem Gesamtwert von 149.999.972,62 € (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben. Dies entspricht einem Durchschnittskurs von 38,05 € (ohne Erwerbsnebenkosten) pro zurückerworbener Aktie. Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 regelt auch alle Optionen für eine mögliche Verwendung der erworbenen Aktien.
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 hat die von der Hauptversammlung vom 8. Mai 2014 beschlossene und in § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft enthaltene Ermächtigung zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2014) aufgehoben. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich zum 14. Mai 2023 um bis zu 66.313.563 € durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die Ausgabe neuer Aktien kann dabei gegen Bar- und / oder Sacheinlagen erfolgen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Dem genügt auch ein mittelbares Bezugsrecht im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG.
Der Vorstand ist, beschränkt auf neue Aktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 20 Prozent, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre unter im Ermächtigungsbeschluss näher bestimmten Voraussetzungen bei Ausgabe der neuen Aktien im Falle von Spitzenbeträgen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von Wandlungs- und / oder Optionsrechten, die von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen ausgegeben werden, bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und Sacheinlagen sowie zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) auszuschließen.
Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 hat die von der Hauptversammlung am 18. April 2013 beschlossene und in § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft enthaltene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2013) aufgehoben. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 wurde das Grundkapital um bis zu 13.262.712 € durch Ausgabe von bis zu 4.420.904 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 3,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten beziehungsweise bei Erfüllung von Wandlungs- und / oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen, die bis zum 23. Mai 2022 von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis.
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Schuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen beziehungsweise ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen benötigt wird. Die aufgrund der Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts beziehungsweise der Erfüllung der Wandlungs- beziehungsweise Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.
Kontrollwechselbezogene Vereinbarungen
Im Fall eines Kontrollwechsels als Folge eines Übernahmeangebots für die Bilfinger SE bestehen, den üblichen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr entsprechend, Kündigungsmöglichkeiten für die Kreditgeber unserer syndizierten Barkreditlinie über 250 Mio. € und Avalkreditlinien über in Summe rund 950 Mio. € sowie für die Investoren unserer Schuldscheindarlehen über 123 Mio. € und unserer Unternehmensanleihe über 250 Mio. €.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots
Den Vorständen steht bei einem Kontrollwechsel unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Diese Regelung verschafft den Vorstandsmitgliedern für den Fall eines Übernahmeangebots die gebotene Unabhängigkeit, um sich in ihrem Verhalten ausschließlich am Wohl der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu orientieren. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich
im Kapitel A.4.2 Vergütungsbericht.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich grundsätzlich aus einem festen Jahresgrundgehalt, variablen Vergütungsbestandteilen sowie Nebenleistungen und Leistungen für die Altersversorgung zusammen. Nähere Einzelheiten, einschließlich der individualisierten Bezüge, enthält das Kapitel A.4.2 Vergütungsbericht. Dieser Vergütungsbericht ist Teil des zusammengefassten Lageberichts.
C.1 | Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung |
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C.2 | Konzern-Gesamtergebnisrechnung |
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C.3 | Konzernbilanz |
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C.4 | Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals |
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C.5 | Konzern-Kapitalflussrechnung |
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C.6 | Konzernanhang |
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C.1 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
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in Mio. € |
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| Anhang |
| 2020 |
| 2019 |
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Umsatzerlöse |
| (6) |
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Umsatzkosten |
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| - |
| - |
Bruttoergebnis |
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Vertriebs- und Verwaltungskosten |
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| - |
| - |
Wertminderungen und Wertaufholungen gem. IFRS 9 |
| (7) |
| - |
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Sonstige betriebliche Erträge |
| (8) |
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Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| (9) |
| - |
| - |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen |
| (18) |
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Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) |
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| - |
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Zinserträge |
| (12) |
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Zinsaufwendungen |
| (12) |
| - |
| - |
Übriges Finanzergebnis |
| (12) |
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Ergebnis vor Ertragsteuern |
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Ertragsteuern |
| (13) |
| - |
| - |
Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortzuführenden Aktivitäten |
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Ergebnis nach Ertragsteuern aus nicht fortzuführenden Aktivitäten |
| (5.1) |
| - |
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Ergebnis nach Ertragsteuern |
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davon Ergebnisanteile anderer Gesellschafter |
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Konzernergebnis |
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Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) |
| (14) |
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davon aus fortzuführenden Aktivitäten |
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davon aus nicht fortzuführenden Aktivitäten |
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| - |
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Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) |
| (14) |
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| ||
davon aus fortzuführenden Aktivitäten |
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davon aus nicht fortzuführenden Aktivitäten |
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| - |
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C.2 Konzern-Gesamtergebnisrechnung
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in € Mio. |
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| 2020 |
| 2019 |
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Ergebnis nach Ertragsteuern |
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Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden |
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Gewinne / Verluste aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne |
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Unrealisierte Gewinne / Verluste |
| - |
| - |
Ertragsteuern auf unrealisierte Gewinne / Verluste |
| - |
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| - |
| - |
Gewinne / Verluste aus der Marktbewertung von Eigenkapitalinstrumenten gem. IFRS 9.5.7.5 |
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Unrealisierte Gewinne / Verluste |
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Ertragsteuern auf unrealisierte Gewinne / Verluste |
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| - | |
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| - |
| - |
Posten, die zukünftig möglicherweise in die Gewinn- und Verlustrechnung |
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Differenzen aus Fremdwährungsumrechnung |
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Unrealisierte Gewinne / Verluste |
| - |
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Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung |
| - |
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Ertragsteuern auf unrealisierte Gewinne / Verluste |
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| - | |
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| - |
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| - |
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Sonstiges, direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis nach Steuern |
| - |
| - |
Gesamtergebnis nach Steuern |
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Anteile der Aktionäre der Bilfinger SE |
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| - | |
Anteile anderer Gesellschafter |
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Siehe auch weitere Erläuterungen zu den Bestandteilen des sonstigen, direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses in Textziffer 23 des Konzernanhangs.
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in Mio. € |
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| Anhang |
| 31.12.2020 |
| 31.12.2019 |
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Aktiva |
| Langfristige Vermögenswerte |
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| Immaterielle Vermögenswerte |
| (15) |
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| Sachanlagen |
| (16) |
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| Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen |
| (17) |
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| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen |
| (18) |
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| Sonstige Vermögenswerte |
| (19) |
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| Latente Steuern |
| (13) |
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| Kurzfristige Vermögenswerte |
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| Vorräte |
| (20) |
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| Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte |
| (21) |
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| Ertragsteuerforderungen |
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| Übrige Vermögenswerte |
| (22) |
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| Wertpapiere |
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| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
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| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte |
| (05) |
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Passiva |
| Eigenkapital |
| (23) |
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| Gezeichnetes Kapital |
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| Kapitalrücklage |
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| Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn |
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| Übrige Rücklagen |
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| - |
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| Eigene Anteile |
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| - |
| - |
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| Eigenkapital der Aktionäre der Bilfinger SE |
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| Anteile anderer Gesellschafter |
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| - |
| - |
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| Langfristiges Fremdkapital |
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| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
| (24) |
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| Sonstige Rückstellungen |
| (25) |
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| Finanzschulden |
| (26) |
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| Sonstige Verbindlichkeiten |
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| Latente Steuern |
| (13) |
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| Kurzfristiges Fremdkapital |
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| Steuerschulden |
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| Sonstige Rückstellungen |
| (25) |
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| Finanzschulden |
| (26) |
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| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
| (27) |
|
| ||
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| Übrige Verbindlichkeiten |
| (28) |
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| Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten |
| (05) |
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C.4 Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
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in € Mio. |
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| Auf Aktionäre der Bilfinger SE entfallendes Eigenkapital |
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| Gezeich- |
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| Rücklage aus |
| Rücklage |
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1.1.2019 |
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Anpassungen aufgrund der |
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Angepasster Stand 1.1.2019 |
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Ergebnis nach Ertragsteuern |
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Sonstiges, direkt im Eigenkapital |
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Gesamtergebnis nach Steuern |
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Dividendenzahlungen |
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Beherrschungswahrende |
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Erwerb eigener Anteile |
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Übrige Veränderungen |
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Stand 31.12.2019 |
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Stand 1.1.2020 |
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Ergebnis nach Ertragsteuern |
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Sonstiges, direkt im Eigenkapital |
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Gesamtergebnis nach Steuern |
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Dividendenzahlungen |
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Aktienbasierte Vergütungen |
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Beherrschungswahrende |
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Erwerb eigener Anteile |
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Übrige Veränderungen |
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| - | ||||||||
Stand 31.12.2020 |
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Zu Erläuterungen der Entwicklung des Konzern-Eigenkapital vgl. Textziffer 23 des Konzernanhangs.
C.5 Konzern-Kapitalflussrechnung
Die Segmentberichterstattung wurde wie im Vorjahr nach IFRS 8 aufgestellt. Die Berichtssegmente des Bilfinger Konzerns sind an der internen Berichtsstruktur ausgerichtet. Die Segmentberichterstattung bezieht sich auf die fortzuführenden Aktivitäten. Die Abgrenzung der Segmente basiert auf Produkten und Dienstleistungen.
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 wurden die Geschäftssegmente des Berichtssegments Engineering & Maintenance Europe angepasst (vgl. hierzu die Ausführungen im Geschäftsbericht 2019, Kapitel B.4.1 Operatives Engineering & Maintenance-Geschäft in Europa ab 1. Januar 2020). Die Anpassung betrifft ausschließlich die Binnengliederung des weiterbestehenden berichtspflichtigen Segments Engineering & Maintenance Europe mit den beiden bisherigen Divisionen E&M Central Europe und E&M Northwest Europe. In Europa wird es anstatt der beiden bisherigen Divisionen künftig sechs Ländergruppen (Regionen) geben, welche an die Stelle der bisherigen Divisionen treten und entsprechend Geschäftssegmente darstellen. Zudem wurden ebenfalls zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 fünf Einzelgesellschaften aus dem Berichtssegment Engineering & Maintenance Europe in den unter Überleitung Konzern ausgewiesenen Bereich Other Operations umgegliedert, der nun insgesamt vier Unterbereiche umfasst. Die Segmentberichterstattung einschließlich der Vorjahreszahlen wurde entsprechend angepasst.
Die Segmentberichterstattung umfasst unverändert folgende drei berichtspflichtige Segmente:
Engineering & Maintenance Europe
Engineering & Maintenance International
Technologies
Das berichtspflichtige Segment Technologies ist gleichzeitig eine Division beziehungsweise ein Ge-schäftssegment. Das berichtspflichtige Segment Engineering & Maintenance Europe umfasst die sechs Regionen E&M United Kingdom, E&M Nordics, E&M Belgium / Netherlands, E&M Germany, E&M Austria / Switzerland und E&M Poland, welche Geschäftssegmente darstellen. Das berichtspflichtige Segment Engineering & Maintenance International umfasst die Regionen E&M North America und E&M Middle East, welche Geschäftssegmente darstellen.
Das Segment Technologies ist global aufgestellt und fokussiert sich auf Produkte und Technologien, die weltweit angeboten werden. Dabei geht es beispielsweise um Komponenten für Biopharma-Anlagen („Skids”) oder auch Komponenten der Nuklearindustrie. Die Division konzentriert sich auf Wachstumsfelder, in denen Bilfinger eine technologische Kompetenz aufweist – damit werden wir von nachhaltigen globalen Trends profitieren. In diesen Wachstumsfeldern koordiniert Technologies die konzernweite Marktbearbeitung.
Der Leistungsbereich Engineering & Maintenance ist regional aufgestellt, entsprechend werden die Leistungen für Engineering, Instandhaltung, Erweiterung und Betrieb lokal angeboten. Aufgrund der Ähnlichkeit der Märkte, des wirtschaftlichen Umfelds sowie der finanziellen Parameter – insbesondere Wachstumserwartungen und Höhe der Margen – fassen wir die Berichterstattung der Regionen E&M United Kingdom, E&M Nordics, E&M Belgium / Netherlands, E&M Germany, E&M Austria / Switzerland und E&M Poland im berichtspflichtigen Segment Engineering & Maintenance Europe zusammen. Die Engineering & Maintenance-Aktivitäten der Regionen E&M North America beziehungsweise E&M Middle East in unseren strategischen Wachstumsregionen außerhalb Europas bilden das berichtspflichtige Segment Engineering & Maintenance International. Hier erwarten wir im Planungszeitraum jeweils ähnliche Wachstumsraten und Margenhöhen.
Unter Überleitung Konzern werden die Gesellschaften des Bereichs Other Operations sowie die Zentrale, Konsolidierungseffekte und sonstige Sachverhalte ausgewiesen. Der Bereich Other Operations umfasst operative Einheiten, die außerhalb der oben definierten Geschäftsfelder, Regionen oder Kundengruppen tätig sind. Diese Einheiten stehen nicht im Blickpunkt der strategischen Aufstellung des Konzerns, sondern stehen kurzfristig zur Veräußerung oder werden eigenständig wertorientiert weiterentwickelt, mit dem Ziel einer späteren Veräußerung. Entsprechend erfolgt die berichtsmäßige Zusammenfassung der Einheiten zum Bereich Other Operations nicht vornehmlich aufgrund der Ähnlichkeit der Produkte, Kunden, Regionen etc., sondern auf der Grundlage dieser strategischen Einordnung. Somit stellt der Bereich kein Geschäftssegment dar.
Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen (EBITA bereinigt) bildet die zentrale Steuerungsgröße für die Unternehmenseinheiten sowie den Konzern und damit die Ergebnisgröße der Segmentberichterstattung. Zusätzlich werden EBITA und EBIT ausgewiesen. Die Überleitung des EBIT auf das Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortzuführenden Aktivitäten ergibt sich aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Innenumsatzerlöse zeigen Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Geschäftsfeldern. Die Verrechnung erfolgte zu marktüblichen Preisen. In der Überleitung auf die Daten des Konzernabschlusses werden konzerninterne Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse eliminiert. Die Konsolidierungen umfassen die Konsolidierungen der Geschäftsbeziehungen zwischen den Geschäftssegmenten. Außerdem sind hierin Aufwendungen und Erträge der Zentrale sowie sonstige Posten ausgewiesen, die nach unseren internen Berichtsgrundsätzen nicht einzelnen Segmenten zuzuordnen sind. Die Zuordnung der Außenumsatzerlöse zu den Regionen erfolgt nach dem Ort der Leistungserbringung.
Die Überleitung des Segmentvermögens enthält insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie nicht den Geschäftsfeldern zugeordnete langfristige und kurzfristige Vermögenswerte. Die in der Überleitung ausgewiesenen Segmentschulden beinhalten die Verbindlichkeiten der Konzernzentrale und verzinsliche Verbindlichkeiten wie Finanzschulden und Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.
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ÜBERLEITUNG KONZERN |
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| EBIT |
| Segmentvermögen |
| Segmentschulden | ||||
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| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
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Other Operations |
| -3,7 |
| -1,2 |
| 75,2 |
| 140,2 |
| 48,5 |
| 69,4 |
Zentrale |
| -20,3 |
| -29,9 |
| 1.060,2 |
| 887,6 |
| 1.065,7 |
| 1.129,1 |
Konsolidierung |
| -5,3 |
| -24,5 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Überleitung Konzern |
| -29,3 |
| -55,6 |
| 1.135,4 |
| 1.027,8 |
| 1.114,2 |
| 1.198,5 |
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SEGMENTBERICHTERSTATTUNG |
| Technologies |
| Engineering & |
| Engineering & |
| Summe |
| Überleitung |
| Summe | ||||||||||||
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| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
|
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Außenumsatzerlöse |
| 489,3 |
| 536,0 |
| 2.174,6 |
| 2.553,5 |
| 521,1 |
| 911,4 |
| 3.185,0 |
| 4.000,9 |
| 276,0 |
| 326,0 |
| 3.461,0 |
| 4.326,9 |
Innenumsatzerlöse |
| 8,7 |
| 2,4 |
| 46,0 |
| 24,7 |
| 0,1 |
| 0,2 |
| 54,8 |
| 27,3 |
| -54,8 |
| -27,3 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Gesamtumsatzerlöse |
| 498,0 |
| 538,4 |
| 2.220,6 |
| 2.578,2 |
| 521,2 |
| 911,6 |
| 3.239,8 |
| 4.028,2 |
| 221,2 |
| 298,7 |
| 3.461,0 |
| 4.326,9 |
|
|
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EBITA bereinigt (Segmentergebnis) |
| -10,5 |
| -28,0 |
| 68,8 |
| 106,4 |
| -20,8 |
| 42,4 |
| 37,5 |
| 120,8 |
| -17,7 |
| -16,8 |
| 19,8 |
| 104,0 |
Sondereinflüsse |
| -25,5 |
| -7,2 |
| -32,8 |
| -20,2 |
| -13,7 |
| -5,7 |
| -72,0 |
| -33,1 |
| -4,8 |
| -38,8 |
| -76,8 |
| -71,9 |
EBITA (Segmentergebnis) |
| -36,0 |
| -35,2 |
| 36,0 |
| 86,2 |
| -34,5 |
| 36,7 |
| -34,5 |
| 87,7 |
| -22,5 |
| -55,6 |
| -57,0 |
| 32,1 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte |
| -0,1 |
| -0,6 |
| -0,3 |
| -0,6 |
| -1,3 |
| -2,7 |
| -1,7 |
| -3,9 |
| -6,8 |
| 0,0 |
| -8,5 |
| -3,9 |
EBIT (Segmentergebnis) |
| -36,1 |
| -35,8 |
| 35,7 |
| 85,6 |
| -35,8 |
| 34,0 |
| -36,2 |
| 83,8 |
| -29,3 |
| -55,6 |
| -65,5 |
| 28,2 |
darin Abschreibungen auf Sachanlagen und übrige |
| -3,0 |
| -3,3 |
| -36,0 |
| -35,5 |
| -6,3 |
| -6,4 |
| -45,3 |
| -45,2 |
| -14,0 |
| -10,1 |
| -59,3 |
| -55,3 |
darin Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus |
| -4,7 |
| -4,4 |
| -29,5 |
| -27,6 |
| -5,7 |
| -5,2 |
| -39,9 |
| -37,2 |
| -16,5 |
| -14,2 |
| -56,4 |
| -51,4 |
darin Ergebnisse aus nach der Equity-Methode |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,2 |
| 1,0 |
| 11,3 |
| 17,9 |
| 11,5 |
| 18,9 |
| 1,0 |
| 1,0 |
| 12,5 |
| 19,9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Segmentvermögen 31.12. |
| 364,5 |
| 417,8 |
| 1.305,4 |
| 1.407,9 |
| 451,0 |
| 501,3 |
| 2.120,9 |
| 2.327,0 |
| 1.135,4 |
| 1.027,8 |
| 3.256,3 |
| 3.354,8 |
darin nach der Equity-Methode bilanzierte |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 1,0 |
| 1,9 |
| 9,8 |
| 7,8 |
| 10,8 |
| 9,7 |
| 8,6 |
| 8,8 |
| 19,4 |
| 18,5 |
Segmentschulden 31.12. |
| 234,9 |
| 252,3 |
| 545,0 |
| 572,8 |
| 163,6 |
| 178,3 |
| 943,5 |
| 1.003,4 |
| 1.114,2 |
| 1.198,5 |
| 2.057,7 |
| 2.201,9 |
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte |
| 2,5 |
| 2,8 |
| 26,2 |
| 46,5 |
| 2,8 |
| 6,9 |
| 31,5 |
| 56,2 |
| 5,1 |
| 7,4 |
| 36,6 |
| 63,6 |
Aktivierung von Nutzungsrechten aus |
| 1,3 |
| 1,6 |
| 25,5 |
| 19,4 |
| 4,6 |
| 5,8 |
| 31,4 |
| 26,8 |
| 5,8 |
| 13,5 |
| 37,2 |
| 40,3 |
Mitarbeiter 31.12. |
| 2.274 |
| 2.415 |
| 19.914 |
| 21.871 |
| 4.800 |
| 6.667 |
| 26.988 |
| 30.953 |
| 1.905 |
| 3.167 |
| 28.893 |
| 34.120 |
|
|
|
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SEGMENTBERICHTERSTATTUNG |
| Deutschland |
| Übriges Europa |
| Amerika |
| Afrika |
| Asien |
| Australien |
| Summe | ||||||||||||||
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| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
|
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|
Außenumsatzerlöse |
| 932,6 |
| 963,3 |
| 1.877,7 |
| 2.305,4 |
| 409,0 |
| 798,3 |
| 105,1 |
| 123,9 |
| 136,4 |
| 136,0 |
| 0,3 |
| 0,0 |
| 3.461,0 |
| 4.326,9 |
Langfristige Vermögenswerte per 31.12. |
| 595,4 |
| 682,9 |
| 412,5 |
| 413,5 |
| 198,9 |
| 225,9 |
| 4,9 |
| 6,4 |
| 12,5 |
| 13,2 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 1.224,2 |
| 1.341,9 |
|
|
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|
|
|
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Die
3.1Ermessensausübungen und Schätzungen aufgrund der COVID-19-Pandemie
Ermessensausübungen und Schätzungen des Managements können sich auf die Bewertung von und Angaben zu Vermögenswerten und Schulden sowie auf die für den Berichtszeitraum ausgewiesenen Einnahmen und Aufwendungen auswirken. Aufgrund der weiterhin in wesentlichem Umfang nicht absehbaren globalen Folgen der COVID-19-Pandemie unterliegen diese Ermessensausübungen und Schätzungen des Managements einer erhöhten Unsicherheit. Die tatsächlichen Beträge können von den Beurteilungen und Schätzungen des Managements abweichen. Änderungen dieser können wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
Im Rahmen der Aktualisierung der Ermessensausübungen und Schätzungen des Managements wurden alle verfügbaren Informationen zu den erwarteten wirtschaftlichen Entwicklungen und länderspezifischen staatlichen Gegenmaßnahmen einbezogen. Diese Informationen wurden auch in die Analyse der Werthaltigkeit und Einbringlichkeit von Vermögenswerten und Forderungen einbezogen. Da sich die Pandemie ständig weiterentwickelt, ist es schwierig, ihre Dauer und das Ausmaß der Auswirkungen auf Vermögenswerte, Schulden, Ertragslage und Cashflows vorherzusagen. Wir gehen jedoch davon aus, dass von der COVID-19 Pandemie im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 kein wesentlicher Einfluss auf unsere Geschäftsaktivitäten zu erwarten ist.
Weitere Einzelheiten zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Geschäftsaktivitäten befinden sich in den Abschnitten B.2 Wirtschaftsbericht, B.3.2 Wesentliche Risiken und B.4 Prognosebericht des zusammengefassten Lageberichts sowie in den Textziffern 3.2, 15.1 und 23.1.
3.2Zuwendungen der öffentlichen Hand und sonstige Maßnahmen im Zusammen-hang mit der COVID-19-Pandemie
Bilfinger hat die in unterschiedlichen Staaten bestehenden beziehungsweise neu aufgelegten staatlichen Förderungsmaßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprüft und anschließend geeignete Maßnahmen beantragt und in Anspruch genommen.
Dabei handelt es sich vor allem um Förderungsmaßnahmen bezüglich Personalkosten, wie Entgeltersatzleistungen an Mitarbeiter oder Entgeltzuwendungen an Bilfinger Konzerngesellschaften, welche die durch den starken Rückgang der Geschäftstätigkeit bedingte Unterauslastung in den betroffenen Bereichen teilweise kompensieren. Diese staatlichen Fördermaßnahmen wurden vor allem in Großbritannien, Österreich und in den Niederlanden in Anspruch genommen. Gemäß der von Bilfinger gewählten Nettomethode wurden staatliche Förderungsmaßnahmen, welche gemäß IAS 20 als erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand zu werten sind, als Kürzung des entsprechenden Personalaufwands erfasst, per 31. Dezember 2020 in Höhe von 36 Mio. €. Die Inanspruchnahme dieser Maßnahmen wird teilweise 2021 andauern.
Darüber hinaus wurden Möglichkeiten zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerzahlungen in Anspruch genommen, welche im Wesentlichen keine Ergebniswirkung haben, sondern zu einer Verbesserung der Liquiditätslage beitrugen und beitragen. Die gestundeten Beträge belaufen sich per 31. Dezember 2020 auf 13 Mio. €.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit folgenden Ausnahmen:
Zum 1. Januar 2020 angewandte neue und überarbeitete IFRS mit Relevanz für Bilfinger:
Änderung an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Interest Rate Benchmark Reform
Änderung an IFRS 16 COVID-19 bezogene Mietzugeständnisse
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit
Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Die Änderung an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs betrifft die Definition eines Geschäftsbetriebs. Demnach ist künftig für das Vorliegen eines Geschäftsbetriebs neben ökonomischen Ressourcen (Input) mindestens auch ein substanzieller Prozess erforderlich, welcher zusammen mit den Ressourcen die Möglichkeit schafft, Output zu erzeugen. Reine Kosteneinsparungen werden nicht mehr als Output angesehen. Zur vereinfachten Prüfung, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurden, wurde zudem ein optionaler „Concentration Test“ (Konzentration des beizulegenden Zeitwerts auf einen Vermögenswert bzw. eine Gruppe gleichartiger Vermögenswerte) eingeführt. Durch die Änderungen ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Interest Rate Benchmark Reform (Phase 1)
Mit den Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 sollen Auswirkungen, welche sich aus der sogenannten „IBOR-Reform“ auf den IFRS-Abschluss ergeben, abgemildert werden. Sie zielen darauf ab, dass designierte Hedge Accounting-Beziehungen trotz der Ablösung verschiedener Referenzzinssätze fortbestehen beziehungsweise weiterhin designiert werden können. Die Umstellung auf neue Referenzzinssätze hatte einen sehr geringen Einfluss auf den Konzernabschluss von Bilfinger: Bestehende externe Finanzierungsverträge enthielten bereits größtenteils Fallback-Klauseln.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Die Änderung an IFRS 16 COVID-19 bezogene Mietzugeständnisse gewährt Leasingnehmern eine optionale Erleichterung bei der Beurteilung, ob ein Mietzugeständnis (z.B. Mietstundung oder -erlass) im Zusammenhang mit COVID-19 eine Modifikation ist. Bilfinger wendet diese spätestens ab dem 1. Juni 2020 anwendbare Option nicht an.
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit
Die Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit berücksichtigen erstmals die Verschleierung (obscuring) von Informationen als Maßstab für Wesentlichkeit im Bereich der Angaben. So kann das Verschleiern wesentlicher Informationen durch unwesentliche zu ähnlichen Auswirkungen führen wie das Weglassen wesentlicher Informationen. Ferner zielt die Definition auf die primären Abschlussadressaten, wie sie seit 2010 im Rahmenkonzept definiert werden, ab. Des Weiteren müssen Informationen die Entscheidungen vernünftigerweise beeinflussen können, um wesentlich zu sein. Durch die Änderungen ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte IFRS:
IFRS 17 Versicherungsverträge
IFRS 17 wurde im Mai 2017 veröffentlicht und ersetzt zukünftig IFRS 4 für die Abbildung von Versicherungsverträgen. Durch IFRS 17 sollen die Bilanzierungs- und Bewertungsprinzipien von Versicherungsverträgen vereinheitlicht und standardisiert werden. Dabei sieht der Standard drei Ansätze für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen vor: Building Block Approach, Premium Allocation Approach und Variable Fee Approach. Im Juni 2020 wurde der Erstanwendungszeitpunkt auf den 1. Januar 2023 verschoben.
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Die Änderung an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept aktualisiert die Verweise auf das im März 2018 überarbeitete Rahmenkonzept (erstmals anzuwenden am 1. Januar 2022).
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2)
Die Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 sehen Erleichterungen bei der Abbildung von Änderungen an vertraglichen Zahlungsströmen und Sicherungsbeziehungen vor, die im Rahmen der „IBOR-Reform“ erforderlich wurden (erstmals anzuwenden am 1. Januar 2021).
IAS 1 Darstellung des Abschlusses
Die Änderung an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig betreffen nur den Ausweis von Schulden, nicht jedoch den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten leisten. Im Juli 2020 wurde der Erstanwendungszeitpunkt auf den 1. Januar 2023 verschoben.
IAS 16 Sachanlagen
Die Änderung an IAS 16 Erlöse aus der beabsichtigten Nutzung einer Sachanlage verbietet es, von den Kosten einer Sachanlage die Einnahmen abzuziehen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während diese an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um sie in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Stattdessen sind die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis zu erfassen (erstmals anzuwenden am 1. Januar 2022).
IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
Mit der Änderung an IAS 37 Belastende Verträge - Kosten für die Vertragserfüllung wird festgelegt, dass die „Kosten der Vertragserfüllung“ sich aus den „Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen“ zusammensetzen. Bei den Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln (Beispiele wären direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (ein Beispiel wäre die Zuweisung der Abschreibungskosten für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrages verwendet wird). Sie ist erstmals anzuwenden am 1. Januar 2022.
Jährliche Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2018-2020
Die Verbesserungen des Sammelstandards, welcher im Rahmen der jährlichen Aktualisierung veröffentlicht wurde, betreffen mehrere IFRS (IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41), hauptsächlich zur Beseitigung von Inkonsistenzen und zur Klarstellung von Formulierungen.
Zum Bilanzstichtag waren IFRS 17, die Änderungen an IFRS 3, die Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 (Interest Rate Benchmark Reform), die Änderungen an IAS 1, IAS 16 und IAS 37 sowie die jährlichen Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2018-2020, von der EU-Kommission im Rahmen des Endorsement-Verfahrens noch nicht anerkannt. Die zukünftige Anwendung der Standards wird, soweit nicht anders angegeben, voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bilfinger Konzerns haben. Bilfinger beabsichtigt die Anwendung der genannten IFRS zum verpflichtenden Anwendungszeitpunkt, soweit eine entsprechende Anerkennung im Rahmen des Endorsement-Verfahrens erfolgt ist.
3.4Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Lebensdauer werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei beträgt die voraus-sichtliche Nutzungsdauer überwiegend zwischen drei und acht Jahren. Die Werthaltigkeit von Fir-menwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer oder unbegrenzter Nutzungsdauer wird regelmäßig einmal jährlich sowie zusätzlich unterjährig überprüft, wenn Anzeichen für einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf vorliegen.
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Werteverzehr wird durch planmäßige lineare Abschreibungen erfasst, sofern nicht in Ausnahmefällen ein anderer Abschreibungsverlauf dem Nutzungsverlauf besser gerecht wird. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt beziehungsweise indirekt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten. Reparaturkosten werden grundsätzlich als Aufwand behandelt.
Gebäude werden linear innerhalb einer Nutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bei den technischen Anlagen und Maschinen beträgt überwiegend zwischen drei und 20 Jahren, bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen liegt sie im Wesentlichen zwischen drei und 12 Jahren.
Für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts unter den Buchwert gesunken ist. Dabei stellt der erzielbare Betrag den höheren der beiden Werte aus Nettoveräußerungswert und Barwert der geschätzten Mittelzuflüsse (Nutzungswert) aus dem Vermögenswert dar. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr besteht, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Die Überprüfung der Werthaltigkeit findet auf der Ebene der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit statt.
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der gegen Zahlung eines Entgelts das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum überträgt. Ein Leasingnehmer hat bei grundsätzlich allen Leasingverhältnissen ein Nutzungsrecht zu aktivieren und eine Leasingverbindlichkeit zu passivieren. Die Leasingverbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz erfasst in Höhe des Barwerts der zum Bereitstellungszeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses anfallen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses wird bestimmt unter Berücksichtigung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen, soweit die Voraussetzungen des IFRS 16 zur hinreichenden Sicherheit der Ausübung bzw. Nichtausübung erfüllt sind. Die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu berücksichtigenden Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen abzüglich der vom Leasinggeber zu leistenden Leasinganreize, an einen Index gekoppelte variable Zahlungen, erwartete Beträge aus Restwertgarantien, Ausübungspreise von Kaufoptionen, falls die Ausübung der Option als hinreichend sicher eingeschätzt wurde, und Strafzahlungen für die Kündigung eines Leasingverhältnisses, falls die Ausübung der Kündigungsoption bei der Laufzeit des Leasingverhältnisses berücksichtigt wurde. Die Abzinsung erfolgt mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum. In der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit um den Zinsaufwand erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen verringert. Das Nutzungsrecht wird beim erstmaligen Ansatz in Höhe der Anschaffungskosten bewertet. Diese entsprechen dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, abzüglich der vom Leasinggeber erhaltenen Leasinganreize und zuzüglich der zum oder vor dem Bereitstellungszeitpunkt entrichteten Leasingzahlungen, der anfänglichen direkten Kosten sowie der geschätzten Kosten für Wiederherstellungsverpflichtungen. In der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht abzüglich der kumulierten Abschreibungen und, falls relevant, unter Berücksichtigung von Wertminderungen erfasst. Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Geht das Eigentum am zugrunde liegenden Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer über oder beinhalten die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts Zahlungen für eine Kaufoption, wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Bilfinger nimmt die Freistellungen vom Ansatz für Leasingverhältnisse über zugrunde liegende Vermögenswerte von geringem Wert, d. h. über Vermögenswerte, deren Wert im Neuzustand eine Größenordnung von 5 T€ nicht überschreitet, und für kurzfristige Leasingverhältnisse in Anspruch. Leasingzahlungen aus diesen Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.
Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen – assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen – werden unter Berücksichtigung der anteiligen Reinvermögensänderung der Gesellschaft sowie gegebenenfalls vorgenommener Wertminderungen bewertet.
Gemeinsame Vereinbarungen sind vertragliche Vereinbarungen, in denen zwei oder mehrere Parteien eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Darunter fallen neben Gemeinschaftsunternehmen, welche auch Bauarbeitsgemeinschaften umfassen, gemeinschaftliche Tätigkeiten. Im Konzernabschluss werden bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten die anteiligen Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen der Vereinbarung, welche Bilfinger zuzurechnen sind, bilanziert.
Latente Steuern werden auf Abweichungen zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen in Höhe der voraussichtlichen künftigen Steuerbelastung beziehungsweise -entlastung berücksichtigt. Daneben werden aktive latente Steuern für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen angesetzt, soweit deren Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern aus Bewertungsunterschieden erfolgt, soweit die Möglichkeit einer gesetzlichen Aufrechnung besteht.
Vorräte an zum Verkauf bestimmten Grundstücken, unfertigen und fertigen Erzeugnissen und Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise Herstellungskosten oder dem niedrigeren, am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungswert angesetzt. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt beziehungsweise indirekt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten. Die Gemeinkosten werden auf Basis der Normalbeschäftigung ermittelt. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt.
Übrige Vermögenswerte sind nicht-finanzielle Vermögenswerte, die keiner anderen Bilanzposition zugeordnet sind. Sie werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der Kauf, Verkauf oder die Einziehung von eigenen Anteilen werden erfolgsneutral erfasst. Zum Zeitpunkt des Erwerbs werden die eigenen Anteile in Höhe der Anschaffungskosten im Eigenkapital verrechnet.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Projected-Unit-Credit-Methode für leistungsorientierte Altersversorgungspläne unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Soweit möglich, werden Planvermögen offen abgesetzt. Der aus den Nettopensionsverpflichtungen resultierende Nettozinsaufwand oder -ertrag wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus Pensionsverpflichtungen sowie Neubewertungsgewinne oder -verluste beim Planvermögen werden erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen sind insoweit gebildet, als sich aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung ergibt, die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet. Die Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag, das heißt unter Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen, angesetzt und nicht mit positiven Erfolgsbeiträgen saldiert. Liegt eine Einzelverpflichtung vor, wird der Betrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit passiviert. Bei wesentlichem Zinseffekt wird die Rückstellung mit dem Marktzins für risikolose Anlagen abgezinst.
Die Rückstellungsbeträge werden geschätzt unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten aus ähnlichen Sachverhalten der Vergangenheit sowie aller Erkenntnisse aus Ereignissen bis zur Erstellung des Konzernabschlusses. Insbesondere bei den Rückstellungen für Risiken aus Auftragsabwicklung und Prozessen sowie Gewährleistungsrisiken können die Rahmenbedingungen sehr komplex sein. Daher bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des zeitlichen Anfalls und der genauen Höhe der Verpflichtungen.
Übrige Verbindlichkeiten sind nicht-finanzielle Verbindlichkeiten, die keiner anderen Bilanzposition zugeordnet sind. Sie werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung eines Eigenkapitalinstruments oder einer finanziellen Verbindlichkeit führen. Ein Finanzinstrument ist in der Bilanz anzusetzen, sobald ein Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Der erstmalige Ansatz – mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – erfolgt zum beizulegenden Zeitwert sowie, bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente erfolgt nach Maßgabe der Zuordnung der Finanzinstrumente zu den in IFRS 9 festgelegten Bewertungskategorien entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (mit und ohne Umgliederung in das Periodenergebnis).
IFRS 9 unterteilt finanzielle Vermögenswerte auf der Grundlage der Halteabsicht („Geschäfts-modell“) und der vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften („SPPI-Test“) in folgende Kategorien:
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Kategorie |
| Geschäftsmodell |
| Vertragliche |
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Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| Halten der finanziellen Vermögenswerte |
| Ausschließlich Zins- und Tilgungs- |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert |
| Halten der finanziellen Vermögenswerte |
| Ausschließlich Zins- und Tilgungs- |
Erfolgswirksam zum beizulegenden |
| Zu Handelszwecken gehalten bzw. weder |
| (nicht relevant) |
| (nicht relevant) |
| Nicht ausschließlich Zins- und Tilgungs- | |
Erfolgsneutral zum beizulegenden |
| Nicht zu Handelszwecken gehalten (Finanz- |
| Eigenkapitalinstrument eines anderen |
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Bei finanziellen Vermögenswerten, die „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ (FA-AC) oder „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert mit Umgliederung in das Periodenergebnis bewertet“ (FA-FVtOCI-DI) werden, sind Wertminderungen für erwartete Kreditverluste (ECL: Expected Credit Loss) beziehungsweise Abschreibungen und Zinsergebnisse nach der Effektivzinsmethode erfolgswirksam zu erfassen.
Das Wahlrecht gemäß IFRS 9.4.1.4 bzw. IFRS 9.5.7.5 zur Klassifizierung von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen als „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet ohne Umgliederung in das Periodenergebnis“ (FA-FVtOCI-EI) kann grundsätzlich gesondert für jedes einzelne Eigenkapitalinstrument zum Zeitpunkt des Erstansatzes unwiderruflich ausgeübt werden. Bilfinger übt das Wahlrecht grundsätzlich für alle gehaltenen Anteile aus. In einem wesentlichen Einzelfall (eigenkapitalähnliche Genussrechte an Triangle Holding II S.A.) wurde von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, sodass diese Genussrechte als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ klassifiziert werden.
Von der Möglichkeit, Finanzinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair-Value-Option), wird kein Gebrauch gemacht.
Die finanziellen Verbindlichkeiten werden in folgende Kategorien unterteilt:
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FL-AC)
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FL-FVtPL)
Finanzielle Verbindlichkeiten sind in der Regel als „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ (FL-AC) zu klassifizieren. Derivate mit negativem Marktwert und Verbindlichkeiten aus im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 3 passivierten bedingten Gegenleistungen sind jedoch als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ (FL-FVtPL) zu klassifizieren.
Der erstmalige Ansatz nicht-derivativer finanzieller Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag. Derivative Finanzinstrumente werden erstmalig am Handelstag erfasst.
Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit ergeben sich aus dem Buchwert beim erstmaligen Ansatz abzüglich Tilgungen zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ur-sprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten unter Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag beziehungsweise dem Rückzahlungsbetrag.
Erwartete Kreditverluste sind die mit den jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Kreditverluste (Differenz zwischen allen vertraglichen Zahlungen und den voraussichtlich eingehenden Zahlungen, abgezinst zum ursprünglichen Effektivzinssatz). Die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten als wesentliche Eingangsgröße zur Bestimmung erwarteter Kreditverluste erfolgt anhand externer, debitorenspezifischer Ratings. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Forderungen aus gestellten Abschlagsrechnungen und noch nicht fakturierten Leistungen) sowie Forderungen aus Leasingverhältnissen werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit bemessen. Bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten, für die Wertberichtigungen für erwartete Kreditrisiken zu erfassen sind, ist der für die Ermittlung der Wertminderung zu berücksichtigende Zeithorizont abhängig vom Ausfallrisiko bzw. dessen Veränderung seit dem Erstansatz. Falls sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht wesentlich erhöht hat, beträgt der Zeithorizont zwölf Monate. Anderenfalls entspricht der zu berücksichtigende Zeithorizont der gesamten Restlaufzeit. Als finanzielle Vermögenswerte mit niedrigem Ausfallrisiko werden solche mit einer Ratingnote im „Investment Grade“-Bereich angesehen. Bilfinger geht davon aus, dass eine wesentliche Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem Erstansatz vorliegt, falls sich das externe Rating um mindestens eine Bandbreite (d.h. z.B. von „Investment Grade / Lower Medium Grade“ auf „Non-Investment Grade“ oder von „Non-Investment Grade“ auf „Highly Speculative“) gegenüber der Ratingnote beim erstmaligen Ansatz verschlechtert und unterhalb des „Investment Grade“-Bereichs liegt. Ausfallereignisse sind z.B. die Insolvenz des Emittenten des finanziellen Vermögenswerts (im Gegensatz zu einer absehbaren Insolvenz). Ausfallereignisse werden grundsätzlich anhand des externen Ratings definiert („In default with little prospect for recovery“ und schlechter). Zusätzlich wird aufgrund bisheriger Erfahrungen (insbesondere Zahlungsverhalten in bestimmten Ländern bzw. Regionen sowie Art unseres Geschäfts bzw. unserer Kunden) davon ausgegangen, dass auch bei einer Überfälligkeit von 365 oder mehr Tagen ein Ausfallereignis vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert weist eine beeinträchtigte Bonität auf, wenn ein oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf dessen erwarteten künftigen Zahlungsstrom eingetreten sind. Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität sind unter anderem Informationen zu folgenden beobachtbaren Ereignissen: wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder Kreditnehmers, Vertragsbruch, wie z.B. Ausfall oder Überfälligkeit, Zugeständnisse, wie Stundung oder Verringerung von Zahlungen, und absehbare Insolvenz oder sonstige Sanierungsverfahren.
Der beizulegende Zeitwert ist der (Markt-)Preis, der bei der hypothetischen Übertragung eines bestimmten Vermögenswerts oder einer bestimmten Verbindlichkeit im Rahmen einer ordentlichen (Markt-)Transaktion auf dem jeweiligen zugänglichen Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt zwischen Marktteilnehmern zum Zeitpunkt der Bewertung erzielt werden könnte. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist jeweils die Bewertungsmethode anzuwenden, welche am besten den gegebenen Umständen entspricht und welche möglichst viele objektive beziehungsweise beobachtbare Informationen verwendet. Je nach Art der zu bewertenden Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind dies die Marktpreis-Methode (zum Beispiel bei gehandelten Finanzinstrumenten), die Wiederbeschaffungspreis-Methode (zum Beispiel bei Sachanlagen) oder Discounted-Cash-Flow-Verfahren (zum Beispiel bei OTC-Derivaten und Anteilen an nicht börsennotierten Gesellschaften).
Die unter den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Anteile an Gesellschaften werden als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ (FA-FVtPL) beziehungsweise „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet ohne Umgliederung in das Periodenergebnis“ (FA-FVtOCI-EI) klassifiziert. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie FA-FVtOCI-EI unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral in den übrigen Rücklagen (Rücklage aus der Marktbewertung von Eigenkapitalinstrumenten) erfasst.
Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für erwartete Kreditverluste werden Wertberichtigungen erfasst. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Forderungen aus gestellten Abschlagsrechnungen und noch nicht abgerechneten Leistungen) werden bei Erstansatz mit dem Transaktionspreis der (teilweise) erfüllten Leistungsverpflichtungen bewertet. Unbedingte Zahlungsansprüche gegenüber Kunden werden als Forderungen angesetzt, auch wenn die entsprechenden Leistungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) erfüllt wurden. Der Betrag der angesetzten Forderungen, welcher den Betrag der realisierten Umsatzerlöse der entsprechenden Leistungsverpflichtung übersteigt, wird als Kundenvertragsverbindlichkeit passiviert. Erhaltene Anzahlungen, welche den Betrag der realisierten Umsatzerlöse der entsprechenden Leistungsverpflichtung übersteigen, werden ebenfalls als Kundenvertragsverbindlichkeit passiviert.
Drohende Verluste aus Verträgen mit Kunden werden gemäß IAS 37 zum Zeitpunkt ihres Be-kanntwerdens in voller Höhe erfasst und als Rückstellung angesetzt.
Börsennotierte Wertpapiere werden zu Marktpreisen bewertet. Nicht börsennotierte Wertpapiere werden anhand geeigneter Bewertungsmethoden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Marktwertänderungen von Wertpapieren, die zu Handelszwecken gehalten werden (FA-FVtPL), werden ergebniswirksam erfasst. Marktwertänderungen von Wertpapieren, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert mit Umgliederung in das Periodenergebnis bewertet werden (FA-FVtOCI-DI), werden unter Berücksichtigung latenter Steuern in den übrigen Rücklagen (Rücklage aus der Marktbewertung von Fremdkapitalinstrumenten) ausgewiesen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinsti-tuten sowie Kassenbestände umfassen, werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FA-AC).
Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere die Finanzschulden sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Diese werden mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FL-AC).
Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung gegen Zins- und Wäh-rungsrisiken eingesetzt. Reine Handelsgeschäfte ohne ein entsprechendes Grundgeschäft werden nicht eingegangen. Die wichtigsten derivativen Finanzinstrumente sind Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen. Nach IFRS 9 sind die derivativen Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert als Vermögenswerte (positiver Zeitwert) oder Verbindlichkeiten (negativer Zeitwert) zu bilanzieren. Der beizulegende Zeitwert der eingesetzten Derivate wird auf Basis anerkannter finanzmathematischer Methoden (Discounted-Cash-Flow-Verfahren und Optionspreismodelle) ermittelt. Derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 einbezogen sind, gelten als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte beziehungsweise finanzielle Verbindlichkeiten (FA-FVtPL bzw. FL-FVtPL). Für diese werden die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst.
Entsprechend IFRS 2 werden aktienbasierte Vergütungen auf Basis des Aktienkurses und unter
Berücksichtigung von Abschlägen wegen fehlender Dividendenberechtigung mit dem beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Dabei findet auch das Verfahren der Monte-Carlo-Simulation Anwendung. Der aus aktienbasierten Vergütungen resultierende Aufwand wird zeitanteilig im jeweiligen Erdienungszeitraum erfasst. Bei Vergütungsregelungen mit Barausgleich erfolgt die Aufwandserfassung durch Rückstellungsbildung, im Falle des Ausgleichs mit Aktien erfolgt die Gegenbuchung im Eigenkapital.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie diesen zugeordnete Verbindlichkeiten werden als solche klassifiziert und gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Die Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten erfolgt, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dabei muss der Verkauf hoch wahrscheinlich sein und die Vermögenswerte beziehungsweise Veräußerungsgruppen müssen in ihrem gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar sein. Diese Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden mit ihrem Buchwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden erfolgswirksam vorgenommen, falls der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Etwaige Zuschreibungen aufgrund der Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten sind auf die für die jeweiligen Vermögenswerte zuvor erfassten Wertminderungen begrenzt. Dabei erfolgt keine Zuschreibung von Wertminderungen, welche auf den Buchwert von Geschäfts- oder Firmenwerten verteilt wurden.
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus nicht fortzuführenden Aktivitäten werden als Ver-äußerungsgruppen behandelt. Eine nicht fortzuführende Aktivität stellt einen zur Veräußerung vorgesehenen, abgrenzbaren, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Bereich dar. Zudem wird das Ergebnis nach Ertragsteuern aus nicht fortzuführenden Aktivitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung getrennt ausgewiesen.
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Leistungsverpflichtungen erfüllt werden, d.h. bei Übertragung der vertraglich zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden (Übergang der Verfügungsgewalt auf den Kunden). Leistungsverpflichtungen können über einen bestimmten Zeitraum (zeitraumbezogene Umsatzrealisierung) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung) erfüllt werden. Bilfinger erfüllt seine Leistungsverpflichtungen im Projekt- und Servicegeschäft nahezu ausschließlich über einen bestimmten Zeitablauf im Zuge der Leistungserbringung. Die Bestimmung des Leistungsfortschritts bei dieser Art von Leistungsverpflichtungen erfolgt je nach Zweckmäßigkeit auf der Basis der Relation der am Stichtag erreichten Leistung zu der insgesamt geschuldeten Leistung oder entsprechend dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtauftragskosten (Cost-to-Cost-Methode). Soweit das Ergebnis aus einer im Zeitablauf erfüllten Leistungsverpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden Umsatzerlöse nach der Zero-Profit-Methode in Höhe der angefallenen und wahrscheinlich einbringbaren Auftragskosten erfasst. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden erfasst (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums). Bilfinger als Leasinggeber erfasst Leasingerträge aus Operating-Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse.
Im Dienstleistungsgeschäft erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen typischerweise eine monatliche Rechnungsstellung mit üblichen Zahlungszielen von 30 bis 60 Tagen, teilweise sind auch längere Zahlungsziele vereinbart. Im Projektgeschäft streben wir in der Regel Vorauszahlungen an, sodass das Projekt in seiner jeweiligen Laufzeit keine negative Cash-Position aufweist; dies ist jedoch abhängig von der konkreten Vergütungsstruktur und nicht in allen Fällen durchsetzbar. Die Rechnungsstellung im Projektgeschäft ist im Übrigen häufig an die Erreichung bestimmter Meilensteine beziehungsweise Projektfortschritte gekoppelt. Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Eine Beschreibung der Art der vertraglich zugesagten Güter oder Dienstleistungen findet sich in den Angaben zur Segmentberichterstattung.
Es bestehen keine wesentlichen Rücknahme-, Erstattungs- und ähnlichen Verpflichtungen.
Die von Bilfinger den Kunden gewährten Garantien und Gewährleistungen entsprechen in der Regel den gesetzlichen Vorgaben zur Mängelhaftung und stellen somit keine erweiterten Garantien (eigenständige Leistungsverpflichtungen) dar. Für entsprechende, ansatzfähige Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet.
In der Regel entspricht der Transaktionspreis der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Variable Gegenleistungsbestandteile sind Teile der Gegenleistung, welche bei Vertragsabschluss betragsmäßig nicht feststehen. Beispiele für variable Gegenleistungsbestandteile sind Skonti, Rabatte, Erstattungen, Gutschriften, Prämien, Pönale bzw. Strafzahlungen (d.h. Reduktion des Preises), Eskalationsklauseln und Indizierungen. Die Bewertung der variablen Gegenleistungsbestandteile erfolgt entweder in Höhe des wahrscheinlichkeitsgewichteten Erwartungswerts oder des wahrscheinlichsten Betrags, je nachdem, welche Methode den besseren Schätzwert liefert. Die Bewertung der variablen Gegenleistungsbestandteile ist jeweils auf den Betrag beschränkt, der höchstwahrscheinlich mindestens erzielt werden wird. Eine Anpassung der Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes erfolgt, wenn der vertraglich festgelegte Preis wesentlich vom Barverkaufspreis abweicht, da die Leistungserbringung durch Bilfinger und die Bezahlung durch den Kunden zeitlich deutlich voneinander abweichen (zeitliche Verschiebung größer 1 Jahr) und der Marktzinssatz eine relevante Größe (größer 3 Prozent) aufweist.
Falls ein Kundenvertrag mehrere separate Leistungsverpflichtungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf die einzelnen separaten Leistungsverpflichtungen im Verhältnis der relativen Einzelveräußerungspreise der betreffenden separaten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Der Einzelveräußerungspreis einer separaten Leistungsverpflichtung entspricht dem Preis, zu dem die separate Leistungsverpflichtung alleine an Kunden verkauft werden würde. Falls keine direkt beobachtbaren Verkaufspreise vorliegen, wird der Einzelveräußerungspreis unter bestmöglicher Verwendung verfügbarer Informationen geschätzt, z.B. anhand gängiger Marktpreise oder Herstellungskosten zuzüglich einer angemessenen Marge.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die insbesondere für die Entwicklung digitaler Lösungen für die Prozessindustrie anfallen, werden grundsätzlich aufwandswirksam erfasst. In der Berichtsperiode wurden Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 8,1 (Vorjahr: 14,2) Mio. € erfasst.
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögens-werts zugerechnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfertigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine entsprechenden Fremdkapitalkosten aktiviert.
Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethoden:
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Bilanzposten |
| Bewertungsmethode |
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Geschäfts- oder Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte |
| Anschaffungskosten (keine planmäßige Abschreibung, regelmäßige und anlassbedingte |
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (lineare Abschreibung, anlassbedingte |
Sachanlagen |
| Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten (planmäßige Abschreibung, |
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (Barwert der Leasingzahlungen, planmäßige |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen |
| Anschaffungskosten erhöht und vermindert um anteilige Reinvermögensänderungen |
Beteiligungen |
| Anschaffungskosten (anlassbedingte Wertminderungstests) |
Wertpapiere (FA-FVtPL, FA-FVtOCI-DI, FA-FVtOCI-EI) |
| Beizulegender Zeitwert |
Vorräte |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder niedrigerer Nettoveräußerungswert |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abschlagsrechnungen) |
| Percentage-of-Completion-Methode, fortgeführte Anschaffungskosten |
Ausleihungen und Forderungen |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (Effektivzinsmethode, Wertberichtigung für |
Übrige Vermögenswerte |
| Anschaffungskosten oder niedrigerer beizulegender Zeitwert |
Eigene Anteile |
| Anschaffungskosten |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
| Anwartschaftsbarwert unter Abzug von Planvermögen |
Sonstige Rückstellungen |
| Erfüllungsbetrag |
Finanzschulden sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (Effektivzinsmethode) |
Übrige Verbindlichkeiten |
| Anschaffungskosten beziehungsweise Erfüllungsbetrag |
Derivative Finanzinstrumente (FA-FVtPL, FL-FVtPL) |
| Beizulegender Zeitwert |
Latente Steuern |
| Undiskontierte Bewertung anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode |
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte / Verbindlichkeiten |
| Buchwert bei Klassifizierung oder niedrigerer beizulegender Zeitwert abzüglich Veräuße- |
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3.5Beurteilungen und Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist es zu einem gewissen Grad erforderlich, Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie auf die Eventualverbindlichkeiten der Berichtsperiode ausgewirkt haben.
Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf den jeweils aktuell verfügbaren Kenntnissen basieren. Durch von den Annahmen abweichende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Dies gilt in besonderem Maße aufgrund der weiterhin hohen Unsicherheit im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung folgender Sachverhalte:
Umsatzerlöse aus über einen bestimmten Zeitraum erfüllten Leistungsverpflichtungen (Percentage-of-Completion-Methode): Bei der Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode sind Einschätzungen unter anderem hinsichtlich des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad), der noch anfallenden Gesamtauftragskosten und der Gesamtauftragserlöse erforderlich. Änderungen der Einschätzungen können zu einer Erhöhung oder Verminderung der Umsatzerlöse in der Berichtsperiode führen. Die gemäß IFRS 15 realisierten Umsatzerlöse wurden nahezu ausschließlich zeitraumbezogen realisiert. Sensitivitätsangaben über den Umfang möglicher Auswirkungen der Veränderung von Einschätzungen sind aufgrund der Vielzahl der Einzelprojekte und Einflussfaktoren nicht sinnvoll möglich.
Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: Die Erfassung erwarteter Kreditverluste beruht im Wesentlichen auf der Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit der einzelnen Forderungen beziehungsweise Ausleihungen. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden, soweit möglich, anhand externer Ratings ermittelt. Eine Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit würde sich unmittelbar auf die Höhe der zu erfassenden Wertberichtigungen auswirken. Die Entwicklung der Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste wird unter den Textziffern 19 und 21 dargestellt.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen versicherungsmathematisch bewertet. Diese Bewertungen beruhen insbesondere auf Annahmen zu Abzinsungsfaktoren, erwarteten Gehaltstrends, Rententrends und Lebenserwartungen. Erläuterungen zu getroffenen Annahmen und möglichen Risiken hieraus finden sich unter Textziffer 24.
Sonstige Rückstellungen: Die Bestimmung von Rückstellungen für Risiken aus Auftragsabwicklung und Prozessen, Gewährleistungsrückstellungen, personalbezogenen Verpflichtungen, Restrukturierungsmaßnahmen und sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten ist in erheblichem Maß mit Einschätzungen durch Bilfinger verbunden. Diese Einschätzungen können sich infolge neuer Informationen, zum Beispiel mit zunehmendem Projektfortschritt oder dem Stand von Verfahren, ändern. Die tatsächlichen Zahlungsmittelabflüsse beziehungsweise Aufwendungen können von den ursprünglichen und aktualisierten Schätzungen abweichen und sich entsprechend auf die Ertragslage auswirken. Der Buchwert der sonstigen Rückstellungen zum 31. Dezember 2020 betrug 322,5 (Vorjahr: 325,5) Mio. €. Sensitivitätsangaben über den Umfang möglicher Auswirkungen der Veränderung von Einschätzungen sind aufgrund der Vielzahl der Sachverhalte und Einflussfaktoren nicht sinnvoll möglich.
Ertragsteuern: Bilfinger ist in zahlreichen Steuerjurisdiktionen tätig. Die im Abschluss dargestellten Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuergesetze sowie der einschlägigen Verwaltungsauffassungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und lokale Finanzbehörden andererseits. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht. Dabei werden unter anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit, die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen sowie mögliche Steuerstrategien miteinbezogen. Auf Basis des geplanten künftigen steuerpflichtigen Einkommens beurteilt die Unternehmensleitung zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern. Da künftige Geschäftsentwicklungen unsicher sind, sind Annahmen zur Schätzung von künftigem steuerpflichtigem Einkommen sowie über den Zeitpunkt der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich. Schätzgrößen werden in der Periode angepasst, wenn ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen. Sofern die Unternehmensleitung davon ausgeht, dass aktive latente Steuern teilweise oder vollständig nicht realisiert werden können, erfolgt eine Wertberichtigung in entsprechender Höhe. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2020 betrug 55,8 (Vorjahr: 60,6) Mio. €.
Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Bilfinger überprüft die Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens einmal jährlich auf mögliche Wertminderungen. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, ist mit Schätzungen der Unternehmensleitung verbunden. Er entspricht den Nutzungswerten, die sich aus diskontierten Cashflows ergeben, welche auf der Grundlage der von der Unternehmensleitung genehmigten Planungsrechnungen ermittelt werden. Zur Erstellung dieser Schätzungen verwendet das Management immer die aktuell verfügbaren und seiner Ansicht nach relevanten Informationen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde hierbei explizit die erwartete Auswirkung der globalen COVID-19 Pandemie auf die Geschäftsentwicklung berücksichtigt. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf Textziffer 15.1 des Konzernanhangs.
Leasingverhältnisse: Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen werden alle Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder zur Nichtausübung von Kündigungsoptionen darstellen können, beurteilt. Anpassungen dieser Beurteilungen haben Auswirkungen auf Leasingverbindlichkeit und Nutzungsrecht. Zu weiteren Erläuterungen zu potenziellen Zahlungen aus Leasingverhältnissen nach Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen verweisen wir auf Textziffer 17 des Konzernanhangs.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am neu bewerteten Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Konsolidierung. Die ansatzfähigen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverpflichtungen der Tochterunternehmen werden dabei unabhängig von der Höhe des Minderheitenanteils mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Bei jedem Erwerb besteht ein gesondert ausübbares Wahlrecht, ob die Anteile fremder Gesellschafter zum beizulegenden Zeitwert oder zum anteiligen Nettovermögen bewertet werden. Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs werden aufwandswirksam erfasst. Bei stufenweisen Erwerben werden bereits gehaltene Anteile erfolgswirksam neu bewertet. Bedingte Kaufpreisverpflichtungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in Folgeperioden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei der Erstkonsolidierung entstehende aktive Unterschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwerte) werden aktiviert und entsprechend IFRS 3 / IAS 36 jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Negative Unterschiedsbeträge werden unmittelbar nach dem Erwerb ertragswirksam aufgelöst. Bei Entkonsolidierungen werden die Restbuchwerte der aktiven Unterschiedsbeträge bei der Berechnung des Abgangsergebnisses berücksichtigt.
Veränderungen der Beteiligungsquote, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Transaktionen zwischen Anteilseignern erfolgsneutral behandelt. Diese Transaktionen führen weder zu einem Ansatz von Geschäfts- oder Firmenwert noch zur Realisierung von Veräußerungserfolgen. Bei Anteilsverkäufen, die zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden die verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die im Eigenkapital in Bezug auf die Beteiligung erfassten kumulierten sonstigen Ergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung oder, soweit es sich um versicherungsmathematische Gewinne / Verluste handelt, in den Gewinnrücklagen erfasst.
Verluste, die auf die nicht-beherrschenden Anteile entfallen, werden diesen in voller Höhe zugerechnet, auch wenn hieraus ein negativer Buchwert resultiert.
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich der anteiligen Änderungen des Nettovermögens bewertet, wobei ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert im Beteiligungsansatz ausgewiesen wird. Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung werden die verbleibenden Anteile ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet.
Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Das Anlagevermögen sowie die Vorräte aus Konzernleistungen sind um Zwischenergebnisse bereinigt. Latente Steuern aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden abgegrenzt.
Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der Unterschiedsbetrag gegenüber der Umrechnung zum Stichtagskurs wird im Eigenkapital gesondert ausgewiesen.
Der Währungsumrechnung wurden folgende wesentliche Wechselkurse zugrunde gelegt:
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1 € entspricht |
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| Jahresdurchschnittswerte |
| Stichtagswerte | ||||
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| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
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Australien |
| AUD |
| 1,6551 |
| 1,6108 |
| 1,5902 |
| 1,5997 |
Großbritannien |
| GBP |
| 0,8896 |
| 0,8777 |
| 0,9007 |
| 0,8505 |
Indien |
| INR |
| 84,6355 |
| 78,8461 |
| 89,7197 |
| 80,1252 |
Kanada |
| CAD |
| 1,5302 |
| 1,4855 |
| 1,5643 |
| 1,4601 |
Katar |
| QAR |
| 4,1808 |
| 4,0960 |
| 4,5245 |
| 4,1074 |
Nigeria |
| NGN |
| 436,0071 |
| 404,8584 |
| 487,7918 |
| 409,4303 |
Norwegen |
| NOK |
| 10,7244 |
| 9,8518 |
| 10,4737 |
| 9,8614 |
Oman |
| OMR |
| 0,4395 |
| 0,4310 |
| 0,4721 |
| 0,4322 |
Polen |
| PLN |
| 4,4446 |
| 4,2987 |
| 4,6148 |
| 4,2585 |
Saudi-Arabien |
| SAR |
| 4,2843 |
| 4,1993 |
| 4,6002 |
| 4,2116 |
Schweden |
| SEK |
| 10,4861 |
| 10,5899 |
| 10,0350 |
| 10,4520 |
Schweiz |
| CHF |
| 1,0705 |
| 1,1125 |
| 1,0803 |
| 1,0847 |
Südafrika |
| ZAR |
| 18,7701 |
| 16,1738 |
| 18,0380 |
| 15,7757 |
Tschechische Republik |
| CZK |
| 26,4547 |
| 25,6705 |
| 26,2450 |
| 25,4100 |
Vereinigte Arab. Emirate |
| AED |
| 4,1933 |
| 4,1121 |
| 4,5040 |
| 4,1234 |
Vereinigte Staaten |
| USD |
| 1,1422 |
| 1,1195 |
| 1,2279 |
| 1,1231 |
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4.1Veränderungen des Konsolidierungskreises und Einbeziehung
In den Konzernabschluss sind 25 (Vorjahr: 32) inländische Unternehmen und 73 (Vorjahr: 78) Unternehmen mit Sitz im Ausland einbezogen. Im Berichtsjahr wurden 2 (Vorjahr: 1) ausländische Gesellschaften erstmals konsolidiert. Zudem sind im Berichtsjahr durch Veräußerung und Verschmelzung 7 (Vorjahr: 7) inländische sowie 7 (Vorjahr: 9) ausländische Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Daneben wurden 14 (Vorjahr: 16) Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert.
Grundsätzlich werden alle Tochterunternehmen vollkonsolidiert; ausgenommen sind insbesondere inaktive Gesellschaften wie Vorratsgesellschaften und Gesellschaften in Liquidation. Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die von der Bilfinger SE unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Beherrschung besteht, wenn Bilfinger die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen besitzt, schwankenden Renditen aus dem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt sowie die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Bilfinger über mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer Gesellschaft verfügt oder wenn Bilfinger ausnahmsweise auf andere Art und Weise die Möglichkeit besitzt, aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder Ähnlichem Verfügungsgewalt über ein Unternehmen zur Beeinflussung der Bilfinger zustehenden Rückflüsse auszuüben.
Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern durch Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung, ausüben kann. Maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn Bilfinger einen Stimmrechtsanteil von 20 Prozent oder mehr hält. Gemeinschaftsunternehmen werden ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert. Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn die Gesellschafter vertraglich vereinbaren, das Unternehmen gemeinschaftlich zu führen, und die Gesellschafter Rechte am Nettovermögen des Unternehmens besitzen.
Die Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes zusammengefasst. Hierin enthalten ist auch eine abschließende Aufzählung aller Tochterunternehmen, die von der Offenlegungserleichterung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen.
Zum Stichtag bestanden für den Konzern, bezogen auf das Eigenkapital, keine wesentlichen Anteile anderer Gesellschafter. Der Aufstellung des Anteilsbesitzes ist zu entnehmen, bei welchen Tochterunternehmen Anteile anderer Gesellschafter bestanden.
Des Weiteren bestanden keine erheblichen Beschränkungen des Konzerns bezüglich des Zugangs zu beziehungsweise der Nutzung von Vermögenswerten von Tochterunternehmen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden wie auch im Vorjahr keine Akquisitionen getätigt.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Tochterunternehmen Bilfinger GreyLogix sepa GmbH und Bilfinger GreyLogix aqua GmbH aus der Division Technologies, Tebodin India Private Ltd. aus der Region E&M Middle East sowie Bilfinger Industrial Services Czech s.r.o., Bilfinger Euromont a.s. und Bilfinger Slovensko s.r.o. aus dem Bereich Other Operations veräußert.
Im Vorjahreszeitraum wurden die Veräußerungsgruppen Bilfinger Industrial Services Spain S.A. aus der Division E&M Continental Europe des Geschäftsfelds Engineering & Maintenance Europe sowie die Gerätetechnik- und Freileitungsbau-Aktivitäten aus der Division Other Operations veräußert. Des Weiteren wurden die Tochtergesellschaften Bilfinger Babcock (Thailand) Co. Ltd. aus der Division Technologies und Bilfinger Personalmanagement GmbH aus der Division E&M Continental Europe veräußert.
Insgesamt wirkten sich die Veräußerungen wie folgt aus:
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AUSWIRKUNGEN ZUM VERÄUSSERUNGSZEITPUNKT |
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| 2020 |
| 2019 |
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Abgang von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten |
| 0,0 |
| -80,0 |
Abgang sonstiger Vermögenswerte |
| -63,2 |
| -13,2 |
Abgang Vermögenswerte |
| -63,2 |
| -93,2 |
Abgang von zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten |
| 0,0 |
| 56,1 |
Abgang sonstiger Verbindlichkeiten |
| 31,4 |
| 7,4 |
Abgang Fremdkapital |
| 31,4 |
| 63,5 |
Abgang Nettovermögenswerte |
| -31,8 |
| -29,7 |
Ausbuchung Anteile anderer Gesellschafter |
| 1,1 |
| 0,0 |
Abgang Intercompany-Forderungen / Aufleben von Verbindlichkeiten |
| 0,0 |
| -0,2 |
Umgliederung des direkt im Eigenkapital erfassten, sonstigen Ergebnisses in die GuV |
| 7,4 |
| 0,2 |
Sonstige Veränderungen |
| 8,5 |
| 0,0 |
Verkaufspreis abzgl. verkaufsbedingter Aufwendungen |
| 20,4 |
| 33,0 |
Veräußerungsergebnis nach verkaufsbedingten Aufwendungen |
| -2,9 |
| 3,3 |
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Das Veräußerungsergebnis ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Im Abgang der sonstigen Vermögenswerte sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 2,8 (Vorjahr: 1,0) Mio. € enthalten.
4.4Beherrschungswahrende Anteilsveränderungen
Aufgrund von Änderungen der Beteiligungsquote an konsolidierten Tochterunternehmen, die nicht zu einer Erlangung oder zu einem Verlust der Beherrschung führten, verminderten sich die Gewinnrücklagen um 0,3 (Vorjahr: erhöhten sich um 0,1) Mio. €.
5Nicht fortzuführende Aktivitäten und Veräußerungsgruppen
5.1Ergebnis aus nicht fortzuführenden Aktivitäten
Die nicht fortzuführenden Aktivitäten umfassen:
die veräußerten Divisionen Building, Facility Services und Real Estate des ehemaligen Geschäftsfelds Building and Facility,
die veräußerten und stillgelegten Bauaktivitäten einschließlich des veräußerten wesentlichen Teils der ehemaligen Division Offshore Systems and Grids.
Entsprechend den Vorschriften von IFRS 5 wurden die zum Verkauf gestellten Beteiligungen ab dem Zeitpunkt der Umqualifizierung als nicht fortzuführende Aktivitäten ausgewiesen:
In der Konzernbilanz erfolgt ein separater Ausweis der betreffenden Vermögenswerte und Schulden (Veräußerungsgruppe) unter ‚zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte‘ beziehungsweise ‚zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten‘.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die Erträge und Aufwendungen aus den nicht fortzuführenden Aktivitäten getrennt von den Erträgen und Aufwendungen aus fortzuführenden Aktivitäten erfasst und in einem Posten als Ergebnis nach Ertragsteuern aus nicht fortzuführenden Aktivitäten gesondert ausgewiesen.
In der Konzern-Kapitalflussrechnung werden die Cashflows aus den nicht fortzuführenden Aktivitäten ebenfalls getrennt von den Cashflows aus fortzuführenden Aktivitäten ausgewiesen.
Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte wurden ab dem Zeitpunkt der Umqualifizierung nicht mehr planmäßig abgeschrieben und bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen wurde die Equity-Fortschreibung eingestellt. Die Werte der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung des Vorjahreszeitraums wurden entsprechend angepasst. Das Ergebnis aus nicht fortzuführenden Aktivitäten steht, wie auch im Vorjahreszeitraum, in voller Höhe den Aktionären der Bilfinger SE zu und stellt sich wie folgt dar:
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| 2020 |
| 2019 |
|
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Umsatzerlöse |
| 2,1 |
| 2,3 |
Aufwendungen / Erträge |
| -9,3 |
| 20,8 |
Veräußerungsergebnisse einschließlich Wertminderungsaufwand |
| 0,0 |
| 0,0 |
EBIT |
| -7,2 |
| 23,1 |
Zinsergebnis |
| 0,1 |
| 0,1 |
Ergebnis vor Ertragsteuern |
| -7,1 |
| 23,2 |
Ertragsteuern |
| 0,1 |
| 0,4 |
Ergebnis nach Ertragsteuern |
| -7,0 |
| 23,6 |
|
|
|
|
|
Im Vorjahr wurde das Ergebnis aus nicht fortzuführenden Aktivitäten wesentlich durch folgende Effekte bestimmt:
Einigung mit dem Käufer der veräußerten Divisionen Building, Facility Services und Real Estate hinsichtlich nachlaufender Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag: In Folge dieser Einigung ergab sich eine Neubewertung der Risikovorsorge, welche zu einer Auflösung der gebildeten Rückstellungen in Höhe von 12,1 Mio. € führte.
Einigung bezüglich strittiger Ansprüche aus einem Altprojekt: Infolge dieser Einigung ergab sich ein Ertrag in Höhe von 16,0 Mio. €.
5.2Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und zur Veräußerung gehaltene
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag gab es, ebenso wie per 31.12.2019, keine Veräußerungsgruppen.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Segmentberichterstattung zeigt eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Berichtssegmenten und geografischen Regionen. Untenstehende Tabelle zeigt die Verteilung der Umsatzerlöse auf Kundenbranchen und Auftragsarten je Berichtssegment:
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Verteilung der Umsatzerlöse |
| Engineering & |
| Engineering & |
| Technologies | ||||||
|
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|
|
|
|
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|
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|
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| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
in % |
|
|
|
|
|
|
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|
|
|
Anteil Industriebranchen |
|
|
|
|
|
|
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|
Petrochemie & Chemie |
| 40 |
| 40 |
| 20 |
| 30 |
| 5 |
| 5 |
Energie & Versorgung |
| 10 |
| 10 |
| 10 |
| 5 |
| 40 |
| 45 |
Öl & Gas |
| 20 |
| 30 |
| 25 |
| 45 |
| 15 |
| 10 |
Pharma & Biopharma |
| 5 |
| 5 |
| 0 |
| 0 |
| 35 |
| 35 |
Metallurgie |
| 5 |
| 5 |
| 0 |
| 0 |
| 0 |
| 0 |
Zement |
| 0 |
| 10 |
| 0 |
| 0 |
| 0 |
| 5 |
Sonstige |
| 20 |
| 0 |
| 45 |
| 20 |
| 5 |
| 0 |
Anteil Auftragsarten |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Rahmen- und Serviceverträge |
| 75 |
| 80 |
| 50 |
| 25 |
| 5 |
| 0 |
Projekte und Komponentenfertigung |
| 25 |
| 20 |
| 50 |
| 75 |
| 95 |
| 100 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Von den Umsatzerlösen wurden 44,2 Mio. € (Vorjahr: 51,1 Mio. €) gemäß IFRS 16 realisiert. Die gemäß IFRS 15 realisierten Umsatzerlöse wurden nahezu ausschließlich zeitraumbezogen realisiert.
Von den im Geschäftsjahr gemäß IFRS 15 erfassten Umsatzerlösen waren 102,4 Mio. € (Vorjahr: 119,8 Mio. €) im Anfangsbestand der Kundenvertragsverbindlichkeiten enthalten (vgl. Textziffer 27). Des Weiteren enthalten die im Berichtjahr erfassten Umsatzerlöse in Höhe von 6,0 Mio. € (Vorjahr: 14,3 Mio. €) Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, welche in Vorjahren ganz oder teilweise erfüllt wurden (z.B. aus genehmigten Nachträgen, Beendigung der Anwendung der Zero-Profit-Methode etc.).
Die künftig erwarteten Umsatzerlöse aus nicht vollständig erfüllten Leistungsverpflichtungen (Auftragsbestand ohne erwartete künftige Abrufe aus Rahmenverträgen) belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1.890,6 Mio. € (Vorjahr: 1.649,9 Mio. €), erwartungsgemäß sollen hiervon 1.500,3 Mio. € (Vorjahr: 1.448,4 Mio. €) im kommenden Geschäftsjahr und der Restbetrag in darauffolgenden Geschäftsjahren realisiert werden.
7Wertminderungen und Wertaufholungen gemäß IFRS 9
Die ausgewiesenen Wertminderungen und Wertaufholungen stellen die gemäß IFRS 9 erfassten erwarteten Kreditverluste dar und beziehen sich vor allem auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Forderungen aus gestellten Abschlagsrechnungen und noch nicht fakturierten Leistungen). Vgl. hierzu Textziffer 21.
Im Vergleich zum 31. Dezember 2019 haben sich das gewichtete durchschnittliche Rating und somit entsprechend die gewichtete durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit erhöht.
Im Vorjahr wurde des Weiteren im Finanzergebnis eine Wertaufholung auf zuvor erfasste erwartete Kreditverluste aus der verzinslichen Kaufpreisstundung in Höhe von 8,0 Mio. € ausgewiesen (vgl. Textziffern 12 und 19).
8Sonstige betriebliche Erträge
|
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| |
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| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen |
| 7,3 |
| 9,2 |
Erträge aus operativen Beteiligungen |
| 1,3 |
| 8,1 |
Erträge aus Währungsumrechnung und Absicherung |
| 7,2 |
| 4,6 |
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen |
| 4,3 |
| 3,7 |
Übrige Erträge |
| 27,7 |
| 10,4 |
Gesamt |
| 47,8 |
| 36,0 |
|
|
|
|
|
Die übrigen Erträge betreffen neben dem Ertrag von 16,7 Mio. € aus einer Vergleichsvereinbarung mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern der Bilfinger SE eine Vielzahl von Posten, die im Einzelnen von untergeordneter Bedeutung sind.
9Sonstige betriebliche Aufwendungen
|
|
|
| |
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|
|
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Restrukturierungsaufwendungen |
| 66,9 |
| 36,6 |
Aufwendungen aus der Zuführung zu sonstigen Rückstellungen |
| 8,5 |
| 6,4 |
Aufwendungen aus operativen Beteiligungen |
| 5,9 |
| 5,1 |
Aufwendungen aus Währungsumrechnung und Absicherung |
| 5,6 |
| 4,0 |
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen |
| 0,8 |
| 0,6 |
Übrige Aufwendungen |
| 18,0 |
| 8,6 |
Gesamt |
| 105,7 |
| 61,3 |
|
|
|
|
|
Die Restrukturierungsaufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwand für Personalabbau.
Die Aufwendungen aus operativen Beteiligungen enthalten vor allem Verluste aus dem Abgang von und Abschreibungen auf Beteiligungen (vgl. Textziffern 4.3 und 5.2).
Die übrigen Aufwendungen enthalten neben dem per 30. Juni 2020 erfassten Aufwand von 6,8 Mio. € aus der Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Bereich Other Operations (vgl. Textziffer 15.1) eine Vielzahl von weiteren Posten, die im Einzelnen von untergeordneter Bedeutung sind.
10Personalaufwand und durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
Der Personalaufwand sowie die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter können nachfolgender Tabelle entnommen werden.
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| |
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| 2020 |
| 2019 |
|
|
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|
|
Personalaufwand (in Mio. €) |
| 1.766,6 |
| 2.178,3 |
Löhne und Gehälter |
| 1.458,3 |
| 1.819,9 |
Kosten der sozialen Sicherheit |
| 268,8 |
| 315,0 |
Aufwendungen für Altersversorgung |
| 39,5 |
| 43,4 |
|
|
|
|
|
Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter |
|
|
|
|
Angestellte |
| 10.584 |
| 12.414 |
Inland |
| 3.170 |
| 3.285 |
Ausland |
| 7.414 |
| 9.129 |
Gewerbliche Arbeitnehmer |
| 19.592 |
| 22.753 |
Inland |
| 3.655 |
| 3.666 |
Ausland |
| 15.937 |
| 19.087 |
Mitarbeiter gesamt |
| 30.176 |
| 35.167 |
|
|
|
|
|
Die Gesamtanzahl der Mitarbeiter bezieht sich auf die fortzuführenden Aktivitäten.
11Abschreibungen und Wertminderungen
Auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,7 (Vorjahr: 3,9) Mio. € vorgenommen. Diese sind in den Umsatzkosten ausgewiesen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und übrige immaterielle Vermögenswerte belaufen sich auf 59,3 (Vorjahr: 55,3) Mio. €. Darin sind Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 6,9 (Vorjahr: 0,0) Mio. € enthalten. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen betragen 56,4 (Vorjahr: 51,3) Mio. €. Darin sind Wertminderungsaufwendungen in Höhe 3,3 (Vorjahr: 0,0) Mio. € enthalten.
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Bereich Other Operations in Höhe von 6,8 (Vorjahr: keine) Mio. € ausgewiesen (siehe Textziffer 15.1).
12Zins- und übriges Finanzergebnis
Das Zins- und übrige Finanzergebnis umfasst folgende Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung:
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| 2020 |
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| 2019 |
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Zinserträge |
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| 1,4 |
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| 6,8 |
Laufende Zinsaufwendungen |
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| -20,5 |
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| -28,3 |
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) |
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| -4,5 |
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| -4,9 |
Zinsaufwendungen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen |
| -5,0 |
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| -8,4 |
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Zinserträge aus Planvermögen |
| 1,5 | -3,6 |
| 2,8 | -5,6 |
Zinsaufwendungen |
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| -28,6 |
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| -38,8 |
Ergebnis aus Wertpapieren |
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| 209,7 |
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| 12,1 |
Zinsaufwendungen für Anteile von Minderheitsgesellschaftern |
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| -1,4 |
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| -2,0 |
Übriges Finanzergebnis |
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| 208,3 |
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| 10,1 |
Gesamt |
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| 181,1 |
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| -21,9 |
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Die Zinserträge resultieren aus der Anlage von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten mit einer variablen Verzinsung (FA-AC) sowie im Vorjahr vor allem aus abgegrenzten Zinsen aus der festverzinslichen Kaufpreisstundung aus dem Verkauf der ehemaligen Divisionen Building, Facility Services und Real Estate (vgl. Textziffer 19). Die laufenden Zinsaufwendungen entfallen im Wesentlichen auf Finanzschulden mit fixen und variablen Zinssätzen (vgl. Textziffer 26). Im Vorjahr führten die im ersten Halbjahr 2019 erfolgte Refinanzierung und die erst im Dezember 2019 erfolgte Rückzahlung der alten Anleihe zu einem Anstieg der laufenden Zinsaufwendungen (vgl. Textziffer 26).
Das Ergebnis aus Wertpapieren enthält vor allem die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der nicht börsennotierten, eigenkapitalähnlichen Genussrechte an Triangle Holding II S.A. (FA-FVtPL) in Höhe von 209,7 (Vorjahr: 3,5) Mio. € (vgl. Textziffer 29.1) sowie im Vorjahr die Werthaufholung zuvor erfasster Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste aus der festverzinslichen Kaufpreisstundung in Höhe von 8,0 Mio. €.
Die Zinsaufwendungen für Anteile von Minderheitsgesellschaftern betreffen Ergebnisanteile der Minderheitsgesellschafter, die aufgrund von vertraglichen Regelungen, insbesondere Andienungsrechten gemäß IAS 32, als Fremdkapital ausgewiesen werden.
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.
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| 2020 |
| 2019 |
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Tatsächliche Steuern |
| 6,3 |
| 21,0 |
Latente Steuern |
| 1,3 |
| -17,1 |
Gesamt |
| 7,5 |
| 3,9 |
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Der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Bilfinger SE ergebende Steueraufwand lässt sich zum ausgewiesenen Steueraufwand wie folgt überleiten:
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| 2020 |
| 2019 |
|
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|
Ergebnis vor Ertragsteuern |
| 115,6 |
| 6,2 |
Theoretischer Steueraufwand 30,95% |
| 35,8 |
| 1,9 |
Unterschiede zu ausländischen Steuersätzen |
| 7,8 |
| -1,5 |
Steuerauswirkung der nicht abzugsfähigen Aufwendungen und steuerfreien Erträge |
| -49,2 |
| -11,1 |
Verluste, für die keine Steueransprüche angesetzt werden, |
| 18,0 |
| 16,6 |
Periodenfremde Steuern und sonstige Ertragsteuern |
| -4,9 |
| -2,0 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
| 7,5 |
| 3,9 |
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Der zusammengefasste Ertragsteuersatz belief sich wie im Vorjahr bei der Bilfinger SE auf 30,95 Prozent, bestehend aus der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15 Prozent und dem Solidaritätszuschlag, der in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer erhoben wird, sowie der Gewerbeertragsteuer mit einem Durchschnittshebesatz von 432 Prozent.
Die aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Bilanzpositionen:
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| Aktive latente Steuern |
| Passive latente Steuern | ||||
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| 31.12.2020 |
| 31.12.2019 |
| 31.12.2020 |
| 31.12.2019 |
|
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|
|
Langfristige Vermögenswerte |
| 25,7 |
| 25,5 |
| 87,8 |
| 98,8 |
Kurzfristige Vermögenswerte |
| 51,5 |
| 52,5 |
| 62,4 |
| 65,5 |
Rückstellungen |
| 83,4 |
| 87,1 |
| 2,9 |
| 1,5 |
Verbindlichkeiten |
| 45,0 |
| 46,2 |
| 48,9 |
| 31,0 |
Verlustvorträge |
| 49,3 |
| 41,9 |
| – |
| – |
Körperschaftsteuer |
| 49,3 |
| 41,9 |
| – |
| – |
Gewerbesteuer |
| – |
| – |
| – |
| – |
Saldierungen |
| -199,1 |
| -192,6 |
| -199,1 |
| -192,6 |
Bilanzausweis |
| 55,8 |
| 60,6 |
| 2,9 |
| 4,3 |
|
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In der Berichtsperiode sind latente Steuern in Höhe von -0,1 (Vorjahr: 2,1) Mio. € erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst worden, die im Wesentlichen aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19 resultieren.
Im Gesamtbetrag der aktiven latenten Steuern von 55,8 (Vorjahr: 60,6 ) Mio. € sind aktive Steuerminderungsansprüche in Höhe von 49,3 (Vorjahr: 41,9) Mio. € enthalten, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge und sonstiger Steuervorteile in Folgejahren ergeben. Latente Steueransprüche im Zusammenhang mit noch nicht genutzten steuerlichen Verlusten werden in dem Umfang bilanziert, wie es mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass auf Basis der aktuellen Planzahlen innerhalb der nächsten fünf Jahre ausreichende zukünftige steuerliche Gewinne zur Verfügung stehen werden, mit denen die Verluste verrechnet werden können. Dies ist insbesondere für die im ertragsteuerlichen Organkreis der Bilfinger SE sowie bei französischen, niederländischen und US-amerikanischen Tochtergesellschaften angefallenen Verluste nicht bzw. nicht in voller Höhe gegeben.
Der Betrag der temporären Differenzen, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, beträgt 175,3 (Vorjahr 148,1) Mio. €.
Nicht aktivierte Verlustvorträge bestehen für Körperschaftsteuer (oder vergleichbare Steuern im Ausland) in Höhe von 1.110,3 (Vorjahr: 1.083,9) Mio. € und für Gewerbesteuer in Höhe von 1.518,3 (Vorjahr: 1.521,9) Mio. €. Der Anstieg der nicht aktivierten Verlustvorträge ist im Wesentlichen auf die oben beschriebenen Sachverhalte zurückzuführen. Von den Verlustvorträgen, auf die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verfallen 25,4 (Vorjahr: 16,1) Mio. € innerhalb der nächsten fünf Jahre, 7,1 (Vorjahr: 0,2) Mio. € innerhalb der darauffolgenden fünf Jahre und 11,9 (Vorjahr: 0,3) Mio. € innerhalb der darauffolgenden zehn Jahre. Bei ausländischen Konzerngesellschaften wurden trotz Verlusten im laufenden Jahr bzw. im Vorjahr aktive latente Steuern in Höhe von 17,8 (Vorjahr: 23,5 ) Mio. € gebildet, da die Unternehmen von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgehen. Es besteht hinreichende Sicherheit, dass die aktiven latenten Steuern realisiert werden können.
Die einbehaltenen Gewinne bei ausländischen Tochterunternehmen sollen aus heutiger Sicht überwiegend investiert bleiben. Auf einbehaltene und nicht zur Ausschüttung vorgesehene Gewinne bei ausländischen Tochterunternehmen von 474,0 (Vorjahr: 451,0) Mio. € wurden keine passiven latenten Steuern berechnet. Für die im inländischen Organkreis 2021 voraussichtlich zufließenden Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen wurden passive latente Steuern in Höhe von 1,6 (Vorjahr: 1,3) Mio. € ermittelt. Diese wurden mit aktiven latenten Steuern verrechnet, so dass sich hieraus kein Steueraufwand ergab. Für Gewinnausschüttungen, die voraussichtlich 2021 ausländischen Zwischenholdings zufließen, wurden keine passiven latenten Steuern gebildet. Die Zwischenholdings sind in Jurisdiktionen ansässig, die eine vollständige Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen vorsehen. Des Weiteren wurden für die 2021 voraussichtlich zufließenden Gewinnausschüttungen keine passiven latenten Steuern für ausländische Quellensteuern gebildet, da sie aus dem EU-Ausland zufließen werden und somit nach der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerbefreit sind oder im Quellenstaat keine Steuer anfällt. Für unsichere steuerliche Behandlungen wurden in ausreichender Höhe Ertragsteuerschulden nach IFRIC 23 passiviert.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Konzerngewinns durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien. Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien berichtigt um dem Vorstand, Führungskräften und weiteren Mitarbeitern aus aktienbasierter Vergütung zustehende Rechte an Aktien (vgl. zur aktienbasierten Vergütung Textziffer 34).
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| 2020 |
| 2019 |
|
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Konzernergebnis |
| 99,4 |
| 24,2 |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien |
| 40.296.714 |
| 40.284.410 |
Effekt aus verwässernder aktienbasierter Vergütung |
| 516.798 |
| 155.979 |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien für das verwässerte Ergebnis |
| 40.813.512 |
| 40.440.389 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) |
| 2,47 |
| 0,60 |
davon aus fortzuführenden Aktivitäten |
| 2,64 |
| 0,01 |
davon aus nicht fortzuführenden Aktivitäten |
| -0,17 |
| 0,59 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) |
| 2,44 |
| 0,60 |
davon aus fortzuführenden Aktivitäten |
| 2,61 |
| 0,01 |
davon aus nicht fortzuführenden Aktivitäten |
| -0,17 |
| 0,59 |
|
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| |
ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN |
| Lizenzen, Software und ähnliche |
| Geschäfts- oder |
| Immaterielle |
| Geleistete |
| Summe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.1.2020 |
| 52,9 |
| 1.159,5 |
| 35,4 |
| 0,1 |
| 1.247,9 |
Zugänge im Konsolidierungskreis |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Abgänge im Konsolidierungskreis |
| -2,4 |
| -14,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| -16,4 |
Zugänge |
| 1,1 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,4 |
| 1,5 |
Abgänge |
| -3,6 |
| 0,0 |
| -34,7 |
| 0,0 |
| -38,3 |
Umbuchungen |
| 0,5 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| -0,2 |
| 0,3 |
Währungsanpassung |
| -0,5 |
| -22,6 |
| -0,7 |
| 0,0 |
| -23,8 |
Umgliederung Veräußerungsgruppe |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
31.12.2020 |
| 48,0 |
| 1.122,9 |
| 0,0 |
| 0,3 |
| 1.171,2 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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| |
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN |
| Lizenzen, Software und ähnliche |
| Geschäfts- oder |
| Immaterielle |
| Geleistete |
| Summe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.1.2020 |
| 48,6 |
| 363,3 |
| 33,5 |
| 0,0 |
| 445,4 |
Zugänge im Konsolidierungskreis |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Abgänge im Konsolidierungskreis |
| -2,3 |
| -8,7 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| -11,0 |
Zugänge |
| 2,3 |
| 6,9 |
| 1,7 |
| 0,0 |
| 10,9 |
Abgänge |
| -3,6 |
| 0,0 |
| -34,6 |
| 0,0 |
| -38,2 |
Umbuchungen |
| 0,1 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,1 |
Zuschreibungen |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Währungsanpassung |
| -0,5 |
| -0,1 |
| -0,6 |
| 0,0 |
| -1,2 |
Umgliederung Veräußerungsgruppe |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
31.12.2020 |
| 44,6 |
| 361,4 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 406,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Buchwert 31.12.2020 |
| 3,4 |
| 761,5 |
| 0,0 |
| 0,3 |
| 765,2 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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|
| |
ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN |
| Lizenzen, Software und ähnliche |
| Geschäfts- oder |
| Immaterielle |
| Geleistete |
| Summe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.1.2019 |
| 59,8 |
| 1.156,5 |
| 39,7 |
| 0,1 |
| 1.256,1 |
Zugänge im Konsolidierungskreis |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Abgänge im Konsolidierungskreis |
| 0,0 |
| 2,6 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 2,6 |
Zugänge |
| 1,4 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,1 |
| 1,5 |
Abgänge |
| 8,8 |
| 0,4 |
| 5,0 |
| 0,0 |
| 14,2 |
Umbuchungen |
| 0,1 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| -0,1 |
| 0,0 |
Währungsanpassung |
| 0,4 |
| 6,0 |
| 0,7 |
| 0,0 |
| 7,1 |
Umgliederung Veräußerungsgruppe |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
31.12.2019 |
| 52,9 |
| 1.159,5 |
| 35,4 |
| 0,1 |
| 1.247,9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN |
| Lizenzen, Software und ähnliche |
| Geschäfts- oder |
| Immaterielle |
| Geleistete |
| Summe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.1.2019 |
| 54,7 |
| 363,3 |
| 34,2 |
| 0,0 |
| 452,2 |
Zugänge im Konsolidierungskreis |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Abgänge im Konsolidierungskreis |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Zugänge |
| 1,9 |
| 0,0 |
| 3,8 |
| 0,0 |
| 5,7 |
Abgänge |
| -8,5 |
| 0,0 |
| -5,0 |
| 0,0 |
| -13,5 |
Umbuchungen |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Zuschreibungen |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Währungsanpassung |
| 0,5 |
| 0,0 |
| 0,5 |
| 0,0 |
| 1,0 |
Umgliederung Veräußerungsgruppe |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
31.12.2019 |
| 48,6 |
| 363,3 |
| 33,5 |
| 0,0 |
| 445,4 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Buchwert 31.12.2019 |
| 4,3 |
| 796,2 |
| 1,9 |
| 0,1 |
| 802,5 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Unter ‚Abgänge im Konsolidierungskreis‘ werden jene Posten ausgewiesen, welche auf entkonsoli-dierte Geschäftseinheiten entfallen, die per 1.1. des jeweiligen Geschäftsjahres nicht als Veräuße-rungsgruppe ausgewiesen waren. Unter ‚Umgliederung in Veräußerungsgruppen‘ werden jene Posten ausgewiesen, welche im jeweiligen Geschäftsjahr in ‚zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte‘ umgegliedert wurden, ungeachtet dessen, ob diese Veräußerungsgruppen im jeweiligen Geschäftsjahr entkonsolidiert wurden oder nicht (vgl. auch Textziffern 4.3 und 5.2).
15.1Geschäfts- oder Firmenwerte
Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden im Rahmen der Durchführung der jährlichen Überprüfung auf Wertminderung gemäß IFRS 3 beziehungsweise IAS 36 den betreffenden Divisionen als zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units) zugeordnet. Im Berichtsjahr erfolgte eine Anpassung der Geschäftssegmente (vgl. Textziffer 1). Im Einzelnen verteilen sich die Geschäfts- oder Firmenwerte auf die Geschäftssegmente wie in der Tabelle dargestellt:
|
|
|
| |
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|
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|
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Geschäftssegmente und Berichtssegmente |
|
|
|
|
Technologies |
| 149,0 |
| 154,3 |
E&M United Kingdom |
| 72,5 |
| – |
E&M Nordics |
| 65,7 |
| – |
E&M Belgium / Netherlands |
| 65,6 |
| – |
E&M Germany |
| 101,5 |
| – |
E&M Austria / Switzerland |
| 64,7 |
| – |
E&M Poland |
| 36,0 |
| – |
E&M Continental Europe |
| – |
| 262,5 |
E&M Northwest Europe |
| – |
| 158,6 |
Engineering & Maintenance Europe |
| 406,0 |
| 421,1 |
E&M North America |
| 171,7 |
| 186,0 |
E&M Middle East |
| 34,8 |
| 34,8 |
Engineering & Maintenance International |
| 206,5 |
| 220,8 |
Bereich Other Operations |
| – |
| – |
Gesamt |
| 761,5 |
| 796,2 |
|
|
|
|
|
Die jährliche Überprüfung auf Wertminderung gemäß IAS 36 erfolgt auf Ebene der Geschäftssegmente. Zusätzlich zur jährlichen Überprüfung ist eine Überprüfung auf Wertminderung durchzuführen, wenn Hinweise auf eine Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen. So wurde aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Weltwirtschaft und auf unsere Geschäftstätigkeit zum Stichtag 30. Juni 2020 bereits eine anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Bereichs Other Operations ergab sich hieraus ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 6,8 Mio. €, der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird (siehe Textziffer 9).
Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Stichtag entsprechen deren Nutzungswerten, die sich aus den diskontierten künftigen Cashflows ergeben. Der Ermittlung liegen aktuelle, von der Unternehmensführung genehmigte Planungsrechnungen über einen Fünfjahreszeitraum zugrunde. Im ‚eingeschwungenen Zustand‘ für den Zeitraum danach werden Cashflows angesetzt, bei denen ein künftiges Wachstum nur in Form von erwarteten inflationsbedingten Preissteigerungen berücksichtigt wird und ein organisches Wachstum unberücksichtigt bleibt. Die langfristigen Wachstumsraten für die wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten betragen für Technologies 0,67 Prozent, E&M North America 1,03 Prozent und E&M Germany 0,57 Prozent.
Die Planungen beruhen auf bestehenden Verträgen und externen Benchmarks, Erfahrungen der Vergangenheit sowie der bestmöglichen Einschätzung durch die Unternehmensführung zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung. Marktannahmen, wie beispielsweise die Entwicklung des Zinsniveaus, der Wechselkurse und der Rohstoffpreise, werden anhand externer makroökonomischer und industriespezifischer Quellen in den relevanten Märkten berücksichtigt.
Besondere Berücksichtigung fand bei der Erstellung der Planungen die aktuelle COVID-19 Pandemie und deren Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von Bilfinger insgesamt wie auch aller Konzerneinheiten. Die Entwicklung der Krise ist dynamisch. Obgleich eine weltweite Krise festzustellen ist, so sind die Wirkungen auf die ökonomische Aktivität doch von Land zu Land leicht unterschiedlich. Allgemein geht Bilfinger davon aus, dass der Tiefpunkt der Krise zur Mitte des Geschäftsjahres 2020 durchschritten wurde und sich die makroökonomische Situation sukzessive verbessert. Generell unterliegt den Planungen der Bilfinger-Einheiten die Annahme, dass von einer etwaigen zweiten oder dritten Welle keine signifikanten negativen Auswirkungen mehr auf die Geschäftstätigkeit unserer Kunden und somit auf deren Nachfrageverhalten ausgehen. Auch rechnen wir bereits für das Geschäftsjahr 2021 nicht mehr mit nennenswerten, nachteiligen Effekten durch die Hygiene-/Arbeitsschutzauflagen auf die Produktivität unserer operativen Einheiten.
Neben diesen Anmerkungen gilt grundsätzlich weiterhin, dass die Entwicklung der Geschäftsfelder Engineering & Maintenance sowie Technologies unter anderem von der langfristigen Ölpreisentwicklung und der daraus abgeleiteten Nachfrage der Kunden in der Öl- und Gasindustrie nach Wartungs- und Betriebsleistungen sowie Aus-, Um- und Erweiterungsbauten beeinflusst wird. Beim Ölpreis rechnet Bilfinger erst zum Ende der strategischen Planungsperiode wieder mit einer Rückkehr auf historische Niveaus.
Zu beachten ist daher, dass das Geschäftsjahr 2020 aufgrund der weltweiten Covid-19-Pandemie in Kombination mit einer volatilen Entwicklung im Ölpreis wenig repräsentativ für die nachhaltige Entwicklung der Geschäfte von Bilfinger ist.
Vor dem Hintergrund der globalen Krise wurden im Geschäftsjahr 2020 eine Anzahl von Maßnahmen umgesetzt, die Bilfinger und seine Gesellschaften flexibler und widerstandsfähiger machen sollen. So wurden zum Beispiel die Kapazitäten in unseren öl- und gasorientierten Geschäften in der Nordsee und in Nordamerika angepasst, aber auch die Kapazitäten in anderen Märkten wie Deutschland und Österreich flexibilisiert. Daneben hat Bilfinger Geschäfte eingestellt, welche auf Sicht keinen signifikant positiven Beitrag werden leisten können, wie zum Beispiel das Geschäft mit Schiffsrauchgasentschwefelungsanlagen.
Neben den bisherigen Anmerkungen geht Bilfinger von einer sukzessiven, weiteren Erholung in unseren relevanten Märkten sowie einer moderaten Kostenentwicklung (Lohnsteigerungen, Materialpreise), welche auch zumindest teilweise an die Kunden weitergegeben werden kann, aus.
Im Bereich Technologies liegen der Planung eine Beteiligung an den anstehenden Neubauprojekten im Kernenergiemarkt sowie eine positive Entwicklung im Industriesegment Life Sciences / (Bio-)Pharma zugrunde. Das Geschäft rund um Produkte und Services zur Reduzierung von Emissionen wurde aufgrund des ölpreisinduzierten Nachfrageausfalls 2020 aufgegeben. Auch wurde die Tochtergesellschaft in Frankreich, welche bereits seit geraumer Zeit verlustträchtig war, restrukturiert und auf einen neuen Geschäftskern fokussiert. Zusätzlich arbeitet Bilfinger weiter an einer Verbesserung des Projekt- und Risikomanagements zur weiteren Erhöhung der Effizienz in der Auftragsausführung. Damit und durch die Umsetzung der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen sollen die Margen nachhaltig verbessert werden.
Im Geschäftsfeld Engineering & Maintenance planen wir mittelfristig im Mittleren Osten und in Nordamerika nach einem deutlichen Rückgang im Geschäftsjahr 2020 eine Verbesserung unserer Marktposition. Für unsere Tätigkeiten in Europa erwarten wir nach Covid-19-induzierten Rückgängen eine schnelle Rückkehr zu historischen Umsatzniveaus mit Ausnahme der Geschäfte in der Nordsee, welche stärker von der Ölpreisentwicklung abhängen. Neben der Rückkehr zu einer gewissen Normalität nach der Pandemie-Phase sollen verstärkt sogenannte „Cross-regional“-Projekte, d.h. Projekte, bei denen mehr als eine Region beteiligt ist, zum Wachstum beitragen. Aus der Weiterführung der Ausrichtung auf höherwertige Leistungen erwarten wir dabei eine zusätzliche Verbesserung der Marge. Zusätzlich hat die bereits zu Beginn des Geschäftsjahres umgesetzte Neuausrichtung der Führungsstrukturen auf kleinere Managementeinheiten mit stärkerem regionalem Fokus zu erheblichen Kosteneinsparungen bei gleichzeitig schlankeren Prozessen und schnelleren Entscheidungswegen geführt. Dies wurde in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie im Geschäftsjahr durch weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung unserer Kostenstruktur konsequent ergänzt, sodass Bilfinger mittelfristig mit einer Margensteigerung in allen Geschäften plant.
Die unter Verwendung des Capital Asset Pricing Model ermittelten Diskontierungszinssätze vor Steuern der Cash Generating Units sind in folgender Tabelle dargestellt:
|
|
|
| |
Vor-Steuer WACC je Region / Division |
|
|
|
|
|
| 31.12.2020 |
| 31.12.2019 |
in % |
|
|
|
|
Technologies |
| 15,3 |
| 13,6 |
E&M United Kingdom |
| 11,0 |
| – |
E&M Nordics |
| 10,8 |
| – |
E&M Belgium / Netherlands |
| 11,5 |
| – |
E&M Germany |
| 10,6 |
| – |
E&M Austria / Switzerland |
| 10,2 |
| – |
E&M Poland |
| 10,9 |
| – |
E&M Continental Europe |
| – |
| 9,3 |
E&M Northwest Europe |
| – |
| 9,4 |
E&M North America |
| 10,1 |
| 8,8 |
E&M Middle East |
| 11,6 |
| 9,5 |
Bereich Other Operations |
| – |
| – |
|
|
|
|
|
Ein Vergleich der erzielbaren Beträge der Einheiten mit deren Buchwerten einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerten ergab zum Stichtag 31. Dezember 2020 keinen Abwertungsbedarf.
Den Werten der Umsatzerlöse im fünfjährigen Planungszeitraum der wesentlichen Cash Generating Units liegen durchschnittliche jährliche Wachstumsraten zwischen 5,17 Prozent und 17,4 Prozent zugrunde, wobei das Geschäftsjahr 2020 aufgrund der globalen COVID-19-Pandemie nur bedingt zur Berechnung einer durchschnittlichen Wachstumsrate geeignet ist. Bei allen Cash Generating Units hätten selbst eine deutliche Erhöhung des Diskontierungszinssatzes (rund 1 Prozentpunkt) oder eine deutliche negative Abweichung der den Planungsrechnungen zugrunde gelegten Cashflows (rund 10 Prozent) keinen Abschreibungsbedarf auf die Geschäfts- oder Firmenwerte zur Folge. Bei den wesentlichen Cash Generating Units mit hohen geplanten Wachstumsraten wie insbesondere den Divisionen E&M North America und Technologies hätten selbst eine Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von rund 4 Prozentpunkten oder eine negative Abweichung der den Planungsrechnungen zugrunde gelegten Cashflows im eingeschwungenen Zustand in Höhe von rund 50 Prozent keinen Abschreibungsbedarf auf den Geschäfts- oder Firmenwert zur Folge.
15.2Immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen
Die immateriellen Vermögenswerte aus Akquisitionen betreffen die den erworbenen Kundenbeziehungen, zum Beispiel Auftragsbeständen, Rahmenverträgen und Kundenstämmen, zugeordneten Kaufpreisanteile. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Per 31. Dezember 2020 sind diese vollständig abgeschrieben.
|
|
|
|
|
|
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| |
ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN |
| Grundstücke |
| Technische |
| Andere Anlagen, |
| Geleistete |
| Summe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Stand 1.1.2020 |
| 259,8 |
| 302,3 |
| 485,0 |
| 1,7 |
| 1.048,8 |
Zugänge im Konsolidierungskreis |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Abgänge im Konsolidierungskreis |
| -5,0 |
| -9,8 |
| -10,9 |
| 0,0 |
| -25,7 |
Zugänge |
| 2,8 |
| 7,2 |
| 21,7 |
| 3,6 |
| 35,3 |
Abgänge |
| -10,9 |
| -12,1 |
| -16,1 |
| 0,0 |
| -39,1 |
Umbuchungen |
| 0,7 |
| -28,6 |
| 29,9 |
| -2,3 |
| -0,3 |
Währungsanpassung |
| -4,1 |
| -8,3 |
| -11,7 |
| 0,0 |
| -24,1 |
31.12.2020 |
| 243,3 |
| 250,7 |
| 497,9 |
| 3,0 |
| 994,9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN |
| Grundstücke |
| Technische |
| Andere Anlagen, |
| Geleistete |
| Summe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Stand 1.1.2020 |
| 140,5 |
| 246,2 |
| 350,2 |
| 0,0 |
| 736,9 |
Zugänge im Konsolidierungskreis |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Abgänge im Konsolidierungskreis |
| -3,1 |
| -7,2 |
| -6,9 |
| 0,0 |
| -17,2 |
Zugänge |
| 10,5 |
| 11,9 |
| 34,4 |
| 0,0 |
| 56,8 |
Abgänge |
| -8,7 |
| -9,0 |
| -15,5 |
| 0,0 |
| -33,2 |
Umbuchungen |
| 0,0 |
| -18,9 |
| 18,8 |
| 0,0 |
| -0,1 |
Zuschreibungen |
| 0,0 |
| 0,0 |
| -0,2 |
| 0,0 |
| -0,2 |
Währungsanpassung |
| -2,3 |
| -7,2 |
| -8,3 |
| 0,0 |
| -17,8 |
31.12.2020 |
| 136,9 |
| 215,8 |
| 372,5 |
| 0,0 |
| 725,2 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Buchwert 31.12.2020 |
| 106,4 |
| 34,9 |
| 125,4 |
| 3,0 |
| 269,7 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN |
| Grundstücke |
| Technische |
| Andere Anlagen, |
| Geleistete |
| Summe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Stand 1.1.2019 |
| 286,8 |
| 303,4 |
| 460,5 |
| 2,3 |
| 1.053,0 |
Anpassungen aufgrund der Umstellungseffekte aus der Erstanwendung von IFRS 16 |
| -19,7 |
| 0,0 |
| -6,2 |
| 0,0 |
| -25,9 |
Angepasster Stand 1.1.2019 |
| 267,1 |
| 303,4 |
| 454,3 |
| 2,3 |
| 1.027,1 |
Zugänge im Konsolidierungskreis |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Abgänge im Konsolidierungskreis |
| 1,4 |
| 3,1 |
| 0,3 |
| 0,0 |
| 4,8 |
Zugänge |
| 2,2 |
| 10,1 |
| 47,8 |
| 1,9 |
| 62,0 |
Abgänge |
| 10,1 |
| 11,8 |
| 19,8 |
| 0,8 |
| 42,5 |
Umbuchungen |
| 0,6 |
| 0,8 |
| 0,1 |
| -1,7 |
| -0,2 |
Währungsanpassung |
| 1,4 |
| 2,9 |
| 2,9 |
| 0,0 |
| 7,2 |
31.12.2019 |
| 259,8 |
| 302,3 |
| 485,0 |
| 1,7 |
| 1.048,8 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN |
| Grundstücke |
| Technische |
| Andere Anlagen, |
| Geleistete |
| Summe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.1.2019 |
| 146,0 |
| 244,6 |
| 338,4 |
| 0,0 |
| 729,0 |
Anpassungen aufgrund der Umstellungseffekte aus der Erstanwendung von IFRS 16 |
| -7,0 |
| 0,0 |
| -4,2 |
| 0,0 |
| -11,2 |
Angepasster Stand 1.1.2019 |
| 139,0 |
| 244,6 |
| 334,2 |
| 0,0 |
| 717,8 |
Zugänge im Konsolidierungskreis |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Abgänge im Konsolidierungskreis |
| 1,1 |
| 3,1 |
| 0,3 |
| 0,0 |
| 4,5 |
Zugänge |
| 6,9 |
| 12,0 |
| 34,6 |
| 0,0 |
| 53,5 |
Abgänge |
| 5,0 |
| 10,7 |
| 19,0 |
| 0,0 |
| 34,7 |
Umbuchungen |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Zuschreibungen |
| 0,0 |
| 1,0 |
| -1,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Währungsanpassung |
| 0,7 |
| 2,4 |
| 1,7 |
| 0,0 |
| 4,8 |
31.12.2019 |
| 140,5 |
| 246,2 |
| 350,2 |
| 0,0 |
| 736,9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Buchwert 31.12.2019 |
| 119,3 |
| 56,1 |
| 134,8 |
| 1,7 |
| 311,9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Vgl. Textziffer 15 zu Erläuterungen bezüglich der Zeilen ‚Abgänge im Konsolidierungskreis‘ und ‚Umgliederung Veräußerungsgruppe‘.
Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte und die Buchwerte der Nutzungsrechte verteilen sich wie folgt auf die Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte:
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
| Nutzungsrechte |
| Nutzungsrechte |
| Nutzungsrechte |
| Gesamt |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Abschreibungen im Geschäftsjahr 2020 |
| 39,1 |
| 2,9 |
| 14,5 |
| 56,4 |
Buchwert zum 31.12.2020 |
| 150,2 |
| 5,1 |
| 34,1 |
| 189,3 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
| Nutzungsrechte |
| Nutzungsrechte |
| Nutzungsrechte |
| Gesamt |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Abschreibungen im Geschäftsjahr 2019 |
| 35,7 |
| 2,1 |
| 13,5 |
| 51,3 |
Buchwert zum 31.12.2019 |
| 185,7 |
| 5,3 |
| 36,4 |
| 227,4 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Zugänge zu den Nutzungsrechten während des Geschäftsjahres betrugen 42,3 (Vorjahr: 45,4) Mio. €.
Die Leasingverhältnisse über Grundstücke und Gebäude enthalten teilweise Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen sowie indexbasierte Mietpreisanpassungsklauseln, in Deutschland beispielsweise basierend auf dem Verbraucherpreisindex. Die Nutzungsrechte für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen insbesondere Firmenwagen und Gerüste.
Im Geschäftsjahr wurde Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse in Höhe von 54,6 (Vorjahr: 95,4) Mio. € und für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 9,9 (Vorjahr: 10,1) Mio. € erfasst. Die Aufwendungen werden dem jeweiligen Funktionsbereich zugeordnet. Kurzfristige Leasingverhältnisse werden insbesondere im Rahmen von Projekten über Vermögenswerte wie Maschinen, Werkzeuge, Gerüste, Container und Baustellenfahrzeuge abgeschlossen. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte betreffen insbesondere Büroausstattung wie Büromöbel, Drucker, PCs, Laptops und Telefone.
In der Kapitalflussrechnung wurden im Geschäftsjahr Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen in Höhe von 120,3 (Vorjahr: 160,2) Mio. € erfasst. Dieser Betrag beinhaltet neben den Zins- und Tilgungszahlungen für Leasingverbindlichkeiten, die im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden, auch dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnete Auszahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte.
Potenzielle zukünftige Zahlungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 96,2 (Vorjahr: 104,1) Mio. € wurden bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit nicht berücksichtigt, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Verlängerungsoptionen ausgeübt bzw. die Kündigungsoptionen nicht ausgeübt werden. Im Zusammenhang mit Restwertgarantien, die nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt wurden, könnten künftige Zahlungen in Höhe von 3,8 (Vorjahr: 3,8) Mio. € anfallen. Aufgrund von eingegangenen, bis zum Bilanzstichtag aber noch nicht begonnenen Leasingverhältnissen ergeben sich zukünftige Zahlungsabflüsse in Höhe von 7,4 (Vorjahr: 0,8) Mio. €.
18Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Hinsichtlich eines Überblicks der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen wird auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen (vgl. Textziffer 39).
Die Buchwerte von beziehungsweise Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen verteilen sich wie folgt auf assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen:
|
|
|
|
|
| |
|
| Assoziierte |
| Gemeinschafts- |
| Gesamt |
|
|
|
|
|
|
|
2020 |
|
|
|
|
|
|
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen |
| 10,8 |
| 8,6 |
| 19,4 |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen |
| 5,5 |
| 7,0 |
| 12,5 |
|
|
|
|
|
|
|
2019 |
|
|
|
|
|
|
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen |
| 11,2 |
| 7,3 |
| 18,5 |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen |
| 6,7 |
| 13,2 |
| 19,9 |
|
|
|
|
|
|
|
Übersteigen die anteiligen Verluste – einschließlich der direkt im Eigenkapital zu erfassenden Ergebnisse – den Wert der Beteiligung, werden insoweit weder Verluste noch Gewinne erfasst.
Aggregierte Angaben zu individuell unwesentlichen assoziierten Unternehmen:
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Buchwert der Beteiligungen gem. Equity-Methode |
| 10,8 |
| 11,2 |
Anteil des Konzerns am Gewinn / Verlust aus fortzuführenden Aktivitäten |
| 5,5 |
| 6,7 |
Anteil des Konzerns am sonstigen, direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnis der Periode |
| 0,0 |
| 0,0 |
Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der Periode |
| 5,5 |
| 6,7 |
|
|
|
|
|
Wesentliche Gemeinschaftsunternehmen:
|
|
|
| |
Name |
| Muscat Engineering Consultancy LLC | ||
Sitz |
| Muscat, Oman | ||
Tätigkeit |
| Engineering | ||
Bilfinger Anteil |
| 50,0% |
| 50,0% |
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 | |
|
|
|
| |
Von der Beteiligung erhaltene Dividenden |
| 12,8 |
| 22,4 |
Langfristige Vermögenswerte |
| 4,0 |
| 2,6 |
Kurzfristige Vermögenswerte ohne Zahlungsmittel / -äquivalente |
| 13,5 |
| 19,1 |
Zahlungsmittel / -äquivalente |
| 38,7 |
| 34,0 |
Langfristige Schulden ohne Finanzschulden |
| -3,4 |
| -4,2 |
Kurzfristige Schulden ohne Finanzschulden |
| -37,7 |
| -40,5 |
Nettovermögen / Eigenkapital |
| 15,1 |
| 11,0 |
Anteil des Konzerns am Nettovermögen |
| 7,6 |
| 5,5 |
Buchwert der Beteiligung gem. Equity-Methode |
| 7,6 |
| 5,5 |
Umsatzerlöse |
| 61,8 |
| 78,3 |
Planmäßige Abschreibungen (Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) |
| -0,2 |
| -0,2 |
Zinsertrag |
| 0,9 |
| 1,7 |
Zinsaufwand |
| -0,1 |
| -0,2 |
Ertragsteuern |
| -2,1 |
| -4,3 |
Restliches Ergebnis aus fortzuführenden Aktivitäten |
| 15,8 |
| 28,9 |
Gewinne aus fortzuführenden Aktivitäten |
| 14,3 |
| 25,9 |
Gesamtergebnis der Periode |
| 14,3 |
| 25,9 |
|
|
|
|
|
Aggregierte Angaben zu individuell unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Buchwert der Beteiligungen gem. Equity-Methode |
| 1,0 |
| 1,8 |
Anteil des Konzerns am Gewinn / Verlust aus fortzuführenden Aktivitäten |
| -0,1 |
| 0,3 |
Anteil des Konzerns am sonstigen, direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnis der Periode |
| 0,0 |
| 0,0 |
Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der Periode |
| -0,1 |
| 0,3 |
|
|
|
|
|
Verpflichtungen zur Einbringung von Kapital oder Ressourcen in Gemeinschaftsunternehmen sowie Verpflichtungen zum Erwerb von Eigentumsanteilen an Gemeinschaftsunternehmen von einer anderen Partei bei Eintritt bestimmter künftiger Bedingungen bestanden zum Stichtag nicht.
Im Vorjahr betrafen die „Wertpapiere – eigenkapitalähnliche Genussrechte (FA-FVtPL)“ die nicht börsennotierten, eigenkapitalähnlichen Genussrechte an Triangle Holding II S.A. („PPN“). Aufgrund des im zweiten Quartal des Jahres 2021 zu erwartenden Abgangs erfolgt im Berichtsjahr ein Ausweis im Umlaufvermögen unter den kurzfristigen Wertpapieren.
Die Beteiligungen (FA-FVtOCI-EI) enthalten Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften.
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Ausleihungen (FA-AC) |
| 3,3 |
| 3,4 |
Wertpapiere – sonstige (FA-FVtPL) |
| 1,0 |
| 1,2 |
Wertpapiere – eigenkapitalähnliche Genussrechte (FA-FVtPL) |
| 0,0 |
| 240,3 |
Wertpapiere (FA-FVtOCI-DI) |
| 0,2 |
| 0,2 |
Beteiligungen (FA-FVtOCI-EI) |
| 0,2 |
| 0,3 |
Wertpapiere (FA-AC) |
| 0,0 |
| 0,0 |
Derivate, nicht in Sicherungsbeziehungen (FA-FVtPL) |
| 0,1 |
| 0,0 |
Netto-Vermögenswerte gemäß IAS 19 |
| 0,0 |
| 0,1 |
Übrige finanzielle Vermögenswerte (FA-AC) |
| 9,1 |
| 10,0 |
Gesamt |
| 14,0 |
| 255,5 |
|
|
|
|
|
Die auf Ausleihungen gemäß IFRS 9 erfassten Wertberichtigungen für erwartete Kreditrisiken haben sich wie folgt entwickelt:
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Anfangsbestand |
| -2,2 |
| -9,8 |
Änderungen Konsolidierungskreis, Kursdifferenzen |
| – |
| – |
Zuführungen (Aufwand für Wertberichtigungen) |
| – |
| -1,0 |
Verbrauch |
| 0,4 |
| – |
Auflösungen (Erträge aus Wertaufholung) |
| – |
| 8,6 |
Endbestand |
| -1,8 |
| -2,2 |
|
|
|
|
|
Die Wertberichtigung bei den Ausleihungen wurde ausschließlich in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlustes bemessen.
Die Vorräte setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
| 45,1 |
| 44,1 |
Geleistete Anzahlungen |
| 14,2 |
| 11,9 |
Zum Verkauf bestimmte Grundstücke |
| 0,5 |
| 0,7 |
Unfertige und fertige Erzeugnisse und Waren |
| 0,0 |
| 0,4 |
Gesamt |
| 59,8 |
| 57,1 |
|
|
|
|
|
Die Umsatzkosten enthalten im Aufwand erfasste Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vorräten in Höhe von 1.135,8 (Vorjahr: 1.429,1) Mio. €.
21Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Forderungen und Kundenvertragsvermögenswerte (FA-AC) |
|
|
|
|
aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Forderungen aus Abschlagsrechnungen) |
| 566,8 |
| 638,3 |
aus noch nicht fakturierten Leistungen |
| 262,4 |
| 375,1 |
an Arbeitsgemeinschaften |
| 1,4 |
| 0,7 |
gegen Beteiligungsgesellschaften |
| 4,1 |
| 4,5 |
|
| 834,7 |
| 1.018,6 |
Derivate |
|
|
|
|
nicht in Sicherungsbeziehungen (FA-FVtPL) |
| 2,2 |
| 1,5 |
|
| 2,2 |
| 1,5 |
Sonstige finanzielle, nicht-derivative Vermögenswerte (FA-AC) |
| 28,8 |
| 37,2 |
Gesamt |
| 865,6 |
| 1.057,3 |
|
|
|
|
|
Die auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Forderungen aus Abschlagsrechnungen) und noch nicht fakturierten Leistungen gemäß IFRS 9 erfassten Wertberichtigungen für erwartete Kreditrisiken haben sich wie folgt entwickelt:
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| 2020 |
| 2019 |
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Anfangsbestand |
| -26,7 |
| -28,2 |
Änderungen Konsolidierungskreis, Kursdifferenzen |
| 2,7 |
| -0,7 |
Zuführungen (Aufwand für Wertberichtigungen) |
| -8,6 |
| -3,2 |
Verbrauch |
| 0,5 |
| 1,2 |
Auflösungen (Erträge aus Wertaufholung) |
| 3,3 |
| 4,2 |
Endbestand |
| -28,7 |
| -26,7 |
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Verteilung der Bruttobuchwerte der Forderungen auf Ratingklassen:
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Ratingklasse |
| Kreditwürdigkeit |
| Bruttobuchwert |
| Bruttobuchwert |
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1 |
| sehr hohe Kreditwürdigkeit |
| 108,5 |
| 121,3 |
2 |
| hohe Kreditwürdigkeit |
| 146,5 |
| 203,0 |
3 |
| gute Kreditwürdigkeit |
| 194,9 |
| 277,5 |
4 |
| relativ gute Kreditwürdigkeit |
| 161,6 |
| 229,3 |
5 |
| mittlere Kreditwürdigkeit |
| 120,1 |
| 103,0 |
6 |
| erhöhtes Risiko |
| 74,6 |
| 68,3 |
7 |
| hohes Risiko |
| 15,8 |
| 19,7 |
8 |
| sehr hohes Risiko |
| 31,0 |
| 15,0 |
9 |
| nicht kreditwürdig |
| 4,0 |
| 6,5 |
10 |
| insolvent |
| 0,8 |
| 1,5 |
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Von den abgeschriebenen Forderungen unterliegt ein vertragsrechtlich ausstehender Betrag von 0,0 (Vorjahr: 2,3) Mio. € noch Vollstreckungsmaßnahmen.
Die sonstigen finanziellen, nicht-derivativen Vermögenswerte betreffen Forderungen und Vermögenswerte außerhalb des Lieferungs- und Leistungsverkehrs.
Die übrigen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 17,7 (Vorjahr: 19,6) Mio. € sowie Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 21,3 (Vorjahr: 17,4) Mio. €.
Die Aufgliederung und Veränderung des Eigenkapitals ist in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals dargestellt.
Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 132,6 Mio. €. Es ist eingeteilt in 44.209.042 auf den Inhaber lautende Stückaktien zum rechnerischen Wert von 3,00 € je Aktie.
Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 23. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu 13.262.712,00 € (10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft) zu erwerben. Aus diesen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu (§ 71b AktG). Auf Basis dieser Ermächtigung wurden im Berichtsjahr und im Vorjahr keine Aktien erworben.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 wurde das bisher genehmigte Kapital 2014 gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) ersetzt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Mai 2023 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 66.313.563,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Es dient der Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 wurde das Grundkapital um bis zu 13.262.712,00 € durch Ausgabe von bis zu 4.420.904 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum rechnerischen Wert von 3,00 € je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Es dient zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten beziehungsweise bei Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen bis zum 23. Mai 2022.
Hinsichtlich der Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital und aus bedingtem Kapital sowie zu den Möglichkeiten zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien verweisen wir auf die Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB im zusammengefassten Lagebericht der Bilfinger SE und des Konzerns.
23.1Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn
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| 2020 |
| 2019 |
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Bilanzgewinn |
| 83,1 |
| 44,2 |
Neubewertungen leistungsorientierte Pensionspläne |
| -215,8 |
| -200,9 |
Aktienbasierte Vergütungen |
| 10,6 |
| 5,6 |
Andere Gewinnrücklagen |
| 590,4 |
| 530,5 |
Gesamt |
| 468,3 |
| 379,4 |
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Bilanzgewinn und Gewinnverwendungsvorschlag
Es wird vorgeschlagen, den im Jahresabschluss der Bilfinger SE des Geschäftsjahres 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 83,1 Mio. € wie folgt zu verwenden:
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In € |
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Ausschüttung einer Dividende von 1,88 € je dividendenberechtigter Stückaktie |
| 75.765.107,32 |
Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung |
| 7.347.891,64 |
Gesamt |
| 83.112.998,96 |
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Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020, namentlich der COVID-19-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sowie des zeitgleichen erheblichen Verfalls des Ölpreises, beschloss der Vorstand der Bilfinger SE zum Wohle von Bilfinger, den ursprünglichen Vorschlag vom 10. März 2020 zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 aufzuheben und einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag zu unterbreiten, sodass die vorgeschlagene Dividende sich unter Beachtung des § 254 Abs. 1 AktG auf 4,0 Prozent des am 30. April 2020 dividendenberechtigten Grundkapitals in Höhe von EUR 120.873.870,00 (eingeteilt in 40.291.290 Stückaktien) belief. Entsprechend wurde für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von 4,8 Mio. € ausgeschüttet.
Die Neubewertungen enthalten die in den Pensionsrückstellungen vollständig erfassten Abweichungen (versicherungsmathematische Gewinne beziehungsweise Verluste) zwischen dem zum Anfang des Jahres erwarteten und dem tatsächlichen Stand der Pensionsverpflichtungen am Jahresende sowie den Unterschiedsbetrag zwischen den dem Planvermögen zugrunde gelegten Erträgen in Höhe des Diskontierungszinssatzes für die Pensionsrückstellungen und den tatsächlich erzielten Erträgen aus Planvermögen.
Die kumulierten, im auf die Aktionäre der Bilfinger SE entfallenden Eigenkapital verrechneten Verluste aus Neubewertungen betragen 227,5 (Vorjahr: 217,2) Mio. € vor latenten Steuern beziehungsweise 215,8 (Vorjahr: 200,9) Mio. € nach Berücksichtigung latenter Steuern.
Veränderungen der Gewinnrücklagen ergaben sich aus der Gewährung virtueller Aktien an Führungskräfte im Rahmen des Bilfinger 2020 Executive Share Plan und des Extraordinary 2020 Share Bonus Plan sowie an ausgewählte Mitarbeiter im Rahmen eines weiteren aktienbasierten Vergütungsplans.
Die anderen Gewinnrücklagen enthalten vornehmlich Beträge, welche im Geschäftsjahr oder in früheren Geschäftsjahren aus dem Ergebnis gebildet worden sind.
Die Rücklage aus der Marktbewertung von Fremdkapitalinstrumenten enthält die unrealisierten Gewinne und Verluste aus gehaltenen Schuldinstrumenten, welche gemäß IFRS 9.4.1.2A erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet (FVtOCI-DI) werden, unter Berücksichtigung latenter Steuern.
Die Rücklage aus der Marktbewertung von Eigenkapitalinstrumenten enthält die unrealisierten Gewinne und Verluste aus Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen, welche gemäß dem Wahlrecht in IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet (FVtOCI-EI) designiert wurden, unter Berücksichtigung latenter Steuern. Dies betraf im Vorjahr fast ausschließlich die börsennotierten Anteile an Julius Berger Nigeria PLC (vgl. Textziffer 19), welche vollständig veräußert wurden. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausbuchung betrug 10,6 Mio. €; der kumulierte Verlust in Höhe von 3,5 Mio. € wurde in die Gewinnrücklagen umgegliedert.
Die Rücklage aus Sicherungsgeschäften enthält die unrealisierten Gewinne und Verluste aus Absicherungen hochwahrscheinlicher zukünftiger Zahlungsströme unter Berücksichtigung latenter Steuern.
Die Rücklage für Fremdwährungsumrechnung betrifft alle Fremdwährungsunterschiede, die aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Konzerngesellschaften sowie der Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe entstehen. Im Vorjahr wurden aufgrund der Verlustsituation im inländischen Organkreis (vgl. Textziffer 13) erfolgsneutrale latente Steuern auf kumulierte Gewinne aus der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von 14,7 Mio. € mit latenten Steuern auf kumulierte Verluste aus der Neubewertungen leistungsorientierter Pensionspläne, welche unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen waren, saldiert (vgl. Textziffer 23.1).
24Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Im Bilfinger Konzern bestehen unterschiedliche Altersversorgungssysteme, deren Heterogenität historisch in der Entwicklung des Konzerns durch zahlreiche Unternehmenserwerbe begründet ist. Es handelt sich dabei sowohl um beitragsorientierte (Defined Contribution) als auch um leistungsorientierte (Defined Benefit) Versorgungspläne.
Bei beitragsorientierten Plänen werden von der Gesellschaft auf vertraglicher oder freiwilliger Basis feste Beiträge an einen externen Versorgungsträger entrichtet. Darüber hinaus bestehen für die Gesellschaft weder rechtliche noch faktische Zahlungsverpflichtungen, falls die Mittel später nicht ausreichen, die Versorgungsleistungen in vollem Umfang zu erbringen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit als Aufwand für Altersversorgung erfasst. Verpflichtungen aus leistungsorientierten gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer Plans) werden wie Verpflichtungen aus beitragsorientierten Plänen bilanziert, sofern keine ausreichenden Informationen für die Bilanzierung als leistungsorientierte Pläne zur Verfügung stehen. So werden die Leistungen einer Pensionskasse in Deutschland auf Grundlage des Bedarfsdeckungsverfahrens finanziert. Die Höhe der Arbeitgeberbeiträge bestimmt sich in Abhängigkeit von der Höhe der Arbeitnehmerbeiträge und der Kapitalerträge. Der Beitragssatz wird von der Pensionskasse festgelegt. Es gibt keine arbeitgeberseitige Verpflichtung gegenüber der Pensionskasse, die über die Entrichtung der festgelegten Beiträge hinausgeht, auch nicht im Falle des Ausscheidens oder unerfüllter Verpflichtungen anderer Unternehmen. Die erwarteten Arbeitgeberbeiträge im Geschäftsjahr 2021 betragen 3 Mio. €. Dies stellt einen unwesentlichen Anteil an den Gesamtarbeitgeberbeiträgen der Pensionskasse dar.
Pensionspläne, die nicht die Definition als beitragsorientierte Pläne erfüllen, gelten als leistungsorientierte Pläne. Diese werden mit ihrem Anwartschaftsbarwert (DBO) zum Bilanzstichtag bewertet. Soweit Vermögen reserviert ist, das ausschließlich zur Erfüllung dieser Verpflichtungen verwendet werden darf, wird dieses als Planvermögen zum Fair Value in Abzug gebracht und der saldierte Betrag wird in der Bilanz ausgewiesen. Ein die Verpflichtungen übersteigender Betrag wird als sonstiger Vermögenswert ausgewiesen.
Die Verpflichtungen aus Leistungszusagen werden für jeden Plan separat ermittelt, indem die künftigen, bereits erdienten Pensionszahlungen geschätzt werden. Diese werden auf den Barwert zum Stichtag abgezinst. Dabei kommt der Zinssatz zur Anwendung, der der Rendite erstrangiger Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating entspricht, die auf die gleiche Währung lauten wie die Pensionsverpflichtungen und eine ähnliche Fristigkeit wie diese haben. Zum Stichtag wird die Höhe der Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung von Annahmen zur zukünftigen Entwicklung anhand der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode versicherungsmathematisch ermittelt. Die den Berechnungen zugrunde liegenden Annahmen beruhen auf publizierten länderspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten. Sie betreffen neben Schätzungen zur künftigen Einkommens- und Rentenentwicklung auch biometrische Annahmen. Letzteren liegen die jeweils lokal anerkannten Richttafeln zugrunde. In Deutschland werden die Heubeck-Richttafeln 2018 G angewendet.
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VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN (GEWICHTET) |
| Eurozone |
| Übrige Länder |
| Eurozone |
| Übrige Länder |
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| 2020 |
| 2019 | ||||
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Rechnungszinsfuß |
| 0,70% |
| 0,80% |
| 0,90% |
| 1,80% |
Erwartete Einkommensentwicklung |
| 2,75% |
| 1,35% |
| 2,75% |
| 1,75% |
Erwartete Rentenentwicklung |
| 1,50% |
| 0,30% |
| 1,50% |
| 0,55% |
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Gewinne und Verluste aus der Veränderung versicherungsmathematischer Annahmen und aus erfahrungsbedingten Anpassungen werden in der Periode ihres Entstehens erfolgsneutral im Eigenkapital – sonstiges, direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis – verrechnet. Nachträglicher Dienstzeitaufwand aufgrund der Kürzung, Einführung oder Änderung von Plänen wird zum Zeitpunkt des Entstehens ergebniswirksam erfasst. Entsprechendes gilt für Gewinne oder Verluste aus der Abgeltung von Plänen.
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ZUSAMMENSETZUNG NACH REGIONEN |
| Eurozone |
| Übrige |
| Gesamt |
| Eurozone |
| Übrige |
| Gesamt |
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| 2020 |
| 2019 | ||||||||
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|
Anwartschaftsbarwert (DBO) fondsfinanzierter Pensionsverpflichtungen |
| 176,9 |
| 64,1 |
| 240,9 |
| 178,3 |
| 62,8 |
| 241,1 |
Anwartschaftsbarwert (DBO) rückstellungsfinanzierter Pensionsverpflichtungen |
| 223,9 |
| 37,4 |
| 261,3 |
| 226,1 |
| 39,7 |
| 265,8 |
Anwartschaftsbarwert (DBO) Pensionsverpflichtungen insgesamt |
| 400,8 |
| 101,5 |
| 502,2 |
| 404,4 |
| 102,5 |
| 506,9 |
in Prozent |
| 80% |
| 20% |
| 100% |
| 80% |
| 20% |
| 100% |
|
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|
Anwartschaftsbarwert (DBO) fondsfinanzierter Pensionsverpflichtungen |
| 176,9 |
| 64,1 |
| 240,9 |
| 178,3 |
| 62,8 |
| 241,1 |
Fair Value des Planvermögens |
| 118,3 |
| 44,0 |
| 162,2 |
| 125,9 |
| 43,1 |
| 169,0 |
Finanzierungsstand |
| 58,6 |
| 20,1 |
| 78,7 |
| 52,4 |
| 19,7 |
| 72,1 |
davon Pensionsrückstellung |
| 58,6 |
| 20,1 |
| 78,7 |
| 52,5 |
| 19,7 |
| 72,2 |
davon Netto-Vermögenswert |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,1 |
| 0,0 |
| 0,1 |
|
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|
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Rückstellung für fondsfinanzierte Pensionsverpflichtungen |
| 58,6 |
| 20,1 |
| 78,7 |
| 52,5 |
| 19,7 |
| 72,2 |
Rückstellung für rückstellungsfinanzierte Pensionsverpflichtungen |
| 223,9 |
| 37,4 |
| 261,3 |
| 226,1 |
| 39,7 |
| 265,8 |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gesamt |
| 282,5 |
| 57,5 |
| 340,0 |
| 278,6 |
| 59,4 |
| 338,0 |
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Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen entfällt in der Eurozone mit 341,4 (Vorjahr: 340,2) Mio. € vor allem auf Deutschland, weitere 49,1 (Vorjahr: 53,8) Mio. € entfallen auf Verpflichtungen in Österreich. Im Nicht-Euroraum betreffen die Pensionspläne insbesondere Skandinavien und die Schweiz.
Die Pensionspläne der Konzerngesellschaften in Deutschland sind in der Regel so gestaltet, dass Mitarbeitern Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung in Form gleichbleibender, lebenslänglicher Rentenzahlungen zugesagt werden, deren Höhe regelmäßig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und teilweise auch dem jeweiligen Lohn- beziehungsweise Gehaltsniveau des Mitarbeiters abhängt. Neben unmittelbaren Pensionszusagen an meist leitende Angestellte bestehen im Bilfinger Konzern Zusagen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen häufig indirekt über Unterstützungs- und Pensionskassen beziehungsweise -fonds sowie in Form von Direktversicherungen. Eine Anpassung laufender Renten an die Preisentwicklung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Regelung spätestens nach drei Jahren.
Für Mitarbeiter der Bilfinger SE und einiger inländischer Tochtergesellschaften bestehen Pläne zur beruflichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, die den Mitarbeitern Anspruch auf jährliche Beitragsgutschriften auf ein individuelles Altersvorsorgekonto gewähren. Die Höhe der Beitragsgutschriften ist nach Beitragsgruppen gestaffelt beziehungsweise bei Führungskräften vertraglich vereinbart. Daneben besteht für Mitarbeiter die Möglichkeit, durch Entgeltumwandlung eigene Beiträge zur Verbesserung ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu leisten. Die Verzinsung der jeweiligen Vorsorgekontenstände erfolgt in Anlehnung an die erzielte Rendite aus entsprechendem Planvermögen, wobei eine Mindestverzinsung in Höhe von 2 Prozent p. a. durch das Unternehmen garantiert wird. Pensionszahlungen können gegebenenfalls nach Wahl des Mitarbeiters als Einmalbetrag, in Raten oder in Form einer Rente nach Ausscheiden des Mitarbeiters aus der Gesellschaft erfolgen, frühestens jedoch ab Vollendung des sechzigsten Lebensjahres. Aufgrund der Beitragsorientierung der Leistungen werden Risiken aus Abweichungen von biometrischen Annahmen gegenüber der späteren tatsächlichen Entwicklung weitgehend ausgeschlossen.
Zur Sicherung der Ansprüche der Mitarbeiter aus diesen und weiteren Leistungszusagen ist Vermögen in einem Contractual Trust Arrangement (CTA), das auf dem Modell der doppelseitigen Treuhand beruht, insolvenzsicher angelegt. Dazu hatte die Bilfinger SE bereits in der Vergangenheit entsprechende Vermögenswerte auf einen unabhängigen Treuhänder zur Verwaltung übertragen. Hinsichtlich der Anlagepolitik ist der Treuhänder an die Entscheidung eines vom Treugeber bestellten Beirats gebunden. Die Anlagestrategie verfolgt einen Total-Return-Ansatz unter enger Risikobegrenzung. Verpflichtungen zu weiteren Einzahlungen in das Planvermögen bestehen nicht.
Bei den Pensionsplänen in Österreich handelt es sich insbesondere um Ansprüche auf sogenannte Abfertigungen entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften, welche vor 2003 entstanden sind und als Einmalzahlung nach arbeitgeberseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Pensionierung zur Auszahlung kommen. Seit dem Jahr 2003 sind zur Finanzierung der Ansprüche entgeltabhängige Beiträge durch den Arbeitgeber an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu entrichten. Diese Pläne werden als beitragsorientiert (Defined Contribution) qualifiziert und entsprechend wird der Aufwand hieraus bei Entstehung der Zahlungsverpflichtung erfasst.
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PENSIONSPLÄNE |
| Fonds- |
| Rück- |
| Gesamt |
| Fonds- |
| Rück- |
| Gesamt |
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| 2020 |
| 2019 | ||||||||
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Anwartschaftsbarwert (DBO) am 1.1. |
| 241,1 |
| 265,8 |
| 506,9 |
| 185,2 |
| 266,8 |
| 452,0 |
Umgliederung aus / in zur Veräußerung gehaltene(n) |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Zinsaufwand |
| 2,3 |
| 2,8 |
| 5,1 |
| 3,6 |
| 4,8 |
| 8,4 |
Dienstzeitaufwand |
| 2,5 |
| 4,0 |
| 6,5 |
| 0,0 |
| 3,6 |
| 3,6 |
laufender Dienstzeitaufwand |
| 2,9 |
| 4,0 |
| 6,9 |
| 2,1 |
| 3,5 |
| 5,6 |
nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand |
| -0,4 |
| 0,0 |
| -0,4 |
| -2,1 |
| 0,1 |
| -2,0 |
Gewinne / Verluste aus Planabgeltungen |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Planabgeltungszahlungen |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Rentenzahlungen |
| -16,6 |
| -12,4 |
| -29,0 |
| -16,1 |
| -11,4 |
| -27,5 |
Mitarbeiterbeiträge |
| 5,4 |
| 0,2 |
| 5,6 |
| 11,5 |
| 0,2 |
| 11,7 |
Währungsänderungen |
| -0,7 |
| -0,9 |
| -1,6 |
| 1,7 |
| 0,1 |
| 1,8 |
Abgänge im Konsolidierungskreis |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| -0,2 |
| -1,0 |
| -1,2 |
Transfers in / aus Unternehmen |
| 0,3 |
| -0,2 |
| 0,1 |
| 27,3 |
| -27,3 |
| 0,0 |
Neubewertungsgewinne (-) / -verluste (+) |
| 6,6 |
| 2,0 |
| 8,6 |
| 28,1 |
| 30,0 |
| 58,1 |
aus der Veränderung demographischer Annahmen |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
aus der Veränderung finanzieller Annahmen |
| 7,1 |
| 5,6 |
| 12,7 |
| 20,4 |
| 28,5 |
| 48,9 |
aus erfahrungsbedingten Anpassungen |
| -0,5 |
| -3,6 |
| -4,1 |
| 7,7 |
| 1,5 |
| 9,2 |
Anwartschaftsbarwert (DBO) am 31.12. |
| 240,9 |
| 261,3 |
| 502,2 |
| 241,1 |
| 265,8 |
| 506,9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Fair Value des Planvermögens am 1.1. |
| 169,0 |
|
|
| 169,0 |
| 164,4 |
|
|
| 164,4 |
Umgliederung aus / in zur Veräußerung gehaltene(n) |
| 0,0 |
|
|
| 0,0 |
| 0,0 |
|
|
| 0,0 |
Zinsertrag aus Planvermögen |
| 1,5 |
|
|
| 1,5 |
| 2,8 |
|
|
| 2,8 |
Rentenzahlungen |
| -15,3 |
|
|
| -15,3 |
| -16,1 |
|
|
| -16,1 |
Planabgeltungszahlungen |
| -0,1 |
|
|
| -0,1 |
| 0,0 |
|
|
| 0,0 |
Fondsdotierungen (Firmenbeiträge) |
| 3,8 |
|
|
| 3,8 |
| 2,6 |
|
|
| 2,6 |
Fondsdotierungen (Mitarbeiterbeiträge) |
| 5,4 |
|
|
| 5,4 |
| 11,5 |
|
|
| 11,5 |
Währungsänderungen |
| -0,6 |
|
|
| -0,6 |
| 1,2 |
|
|
| 1,2 |
Abgänge im Konsolidierungskreis |
| 0,0 |
|
|
| 0,0 |
| -0,2 |
|
|
| -0,2 |
Transfers in / aus Unternehmen |
| -0,1 |
|
|
| -0,1 |
| 0,0 |
|
|
| 0,0 |
Neubewertungen |
| -1,4 |
|
|
| -1,4 |
| 2,8 |
|
|
| 2,8 |
Fair Value des Planvermögens am 31.12. |
| 162,2 |
|
|
| 162,2 |
| 169,0 |
|
|
| 169,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anwartschaftsbarwert (DBO) am 31.12. |
| 240,9 |
| 261,3 |
| 502,2 |
| 241,1 |
| 265,8 |
| 506,9 |
Fair Value des Planvermögens am 31.12. |
| 162,2 |
|
|
| 162,2 |
| 169,0 |
|
|
| 169,0 |
Finanzierungsstand am 31.12. |
| -78,7 |
| -261,3 |
| -340,0 |
| -72,1 |
| -265,8 |
| -337,9 |
Netto-Pensionsrückstellung am 31.12. |
| 78,7 |
| 261,3 |
| 340,0 |
| 72,1 |
| 265,8 |
| 338,0 |
Netto-Vermögenswert am 31.12. |
| 0,0 |
|
|
| 0,0 |
| 0,1 |
|
|
| 0,1 |
|
|
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In der GuV erfasstes Ergebnis |
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Laufender Dienstzeitaufwand |
| -2,9 |
| -4,0 |
| -6,9 |
| -2,1 |
| -3,5 |
| -5,6 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand |
| 0,4 |
| 0,0 |
| 0,4 |
| 2,1 |
| -0,1 |
| 2,0 |
Gewinne / Verluste aus Planabgeltungen |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Nettozinsaufwand (-) / -ertrag (+) |
| -0,8 |
| -2,8 |
| -3,6 |
| -0,8 |
| -4,8 |
| -5,6 |
Nettopensionsaufwendungen |
| -3,3 |
| -6,8 |
| -10,1 |
| -0,8 |
| -8,4 |
| -9,2 |
|
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In der Gewinn- und Verlustrechnung werden der Dienstzeitaufwand und gegebenenfalls Gewinne beziehungsweise Verluste aus Planabgeltungen den jeweiligen Funktionsbereichen zugeordnet und somit im EBIT erfasst. Der Nettozinsaufwand aus der Verzinsung der Netto-Pensionsverpflichtung ist im Zinsergebnis ausgewiesen.
Die beitragsorientierten Pensionsaufwendungen betragen 20,1 (Vorjahr: 26,3) Mio. €.
Die gewogene durchschnittliche Laufzeit (Duration) der Pensionsverpflichtungen beträgt 14,0 (Vorjahr: 14,2) Jahre.
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| |
ZUSAMMENSETZUNG DES PLANVERMÖGENS |
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| 31.12.2020 |
| 31.12.2019 |
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|
|
Vermögenswerte insgesamt |
| 162,2 |
| 169,0 |
Vermögenswerte mit Marktpreisnotierung |
| 138,7 |
| 146,5 |
Zahlungsmittel / -äquivalente |
| 2,6 |
| 2,3 |
Eigenkapitalinstrumente (Aktien Europa, Nordamerika, Australien) |
| 0,8 |
| 1,9 |
Schuldinstrumente |
| 23,4 |
| 20,4 |
davon Staatsanleihen |
| 18,6 |
| 15,4 |
davon Covered Bonds (z.B. Pfandbriefe) |
| 4,8 |
| 5,0 |
Fonds |
| 111,9 |
| 121,9 |
davon Mischfonds |
| 94,3 |
| 102,1 |
davon Aktienfonds |
| 10,5 |
| 14,5 |
davon Rentenfonds |
| 4,0 |
| 2,5 |
davon Immobilienfonds |
| 1,7 |
| 0,0 |
davon Geldmarktfonds |
| 1,2 |
| 1,3 |
davon sonstige Fonds |
| 0,1 |
| 1,5 |
Sonstige Vermögenswerte |
| 0,0 |
| 0,0 |
Vermögenswerte ohne Marktpreisnotierung |
| 23,5 |
| 22,5 |
Immobilien |
| 4,4 |
| 4,1 |
Qualifizierte Rückdeckungsversicherungen |
| 18,8 |
| 18,4 |
Sonstige Vermögenswerte |
| 0,3 |
| 0,0 |
|
|
|
|
|
Für das Jahr 2021 sind Beitragszahlungen in Pensionspläne in Höhe von 2,8 Mio. € geplant.
Die zum Stichtag bestehenden Pensionsverpflichtungen werden in den kommenden zehn Geschäftsjahren voraussichtlich zu folgenden undiskontierten Leistungszahlungen führen:
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| |
ERWARTETE PENSIONSZAHLUNGEN |
|
|
|
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|
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|
|
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| 2021 |
| 2022 |
| 2023 |
| 2024 |
| 2025 |
| 2026-2030 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 27 |
| 24 |
| 24 |
| 25 |
| 24 |
| 108 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
An staatliche Rentenversicherungsträger wurden Beiträge in Höhe von 72,0 (Vorjahr: 70,1) Mio. € geleistet.
Durch die Pensionspläne ist der Konzern verschiedenen Risiken ausgesetzt. Ein Rückgang des Rechnungszinssatzes zur Diskontierung der Pensionsrückstellungen (Zinssatz von erstrangigen Unternehmensanleihen) würde einen Anstieg der Pensionsverpflichtungen zur Folge haben. Eine entsprechende Auswirkung hätten auch höhere als erwartete Einkommens- und Rentensteigerungen. Ebenso würden höhere Lebenserwartungen als angenommen zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen führen, vor allem, wenn fixe Leistungen gewährt werden, die unabhängig von den in der Vergangenheit geleisteten Beiträgen sind. Sofern Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen vorhanden ist, wird dessen Verzinsung in Höhe des Rechnungszinssatzes der Pensionsverpflichtungen unterstellt. Bleibt die tatsächliche Verzinsung dahinter zurück, führt dies zu einem Anstieg der Netto-Pensionsverpflichtungen. Für Pensionspläne, die auf Fremdwährung lauten, bestehen außerdem entsprechende Währungsumrechnungsrisiken.
Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse gibt die Veränderung der Pensionsverpflichtungen (DBO) in Mio. € aufgrund der Veränderung einer den Berechnungen zugrunde liegenden Annahme an, während jeweils alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Dabei werden die Berechnungsmethoden im Übrigen nicht verändert.
|
|
|
| |
SENSITIVITÄTSANALYSE ZU |
| Verpflichtungswert (DBO) 31.12. | ||
|
|
|
|
|
|
| 0,5 Prozentpunkte Erhöhung |
| 0,5 Prozentpunkte Verminderung |
|
|
|
|
|
Rechnungszinsfuß |
| -31,6 |
| 35,6 |
Erwartete Einkommensentwicklung |
| 4,0 |
| -3,6 |
Erwartete Rentenentwicklung |
| 34,9 |
| -30,0 |
|
|
|
|
|
|
| 1 Jahr Erhöhung |
| 1 Jahr Verminderung |
Lebenserwartung |
| 25,0 |
| -24,9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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|
| |
|
| Risiken aus |
| Gewähr- |
| Personal- |
| Restruktu- |
| Sonstige |
| Gesamt |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Stand am 1.1.2020 |
| 67,7 |
| 32,6 |
| 44,8 |
| 39,5 |
| 140,9 |
| 325,5 |
Verbrauch |
| 18,7 |
| 4,0 |
| 25,8 |
| 25,0 |
| 24,8 |
| 98,3 |
Auflösung |
| 16,5 |
| 1,9 |
| 9,8 |
| 4,9 |
| 23,6 |
| 56,7 |
Zuführung |
| 29,3 |
| 17,0 |
| 22,7 |
| 50,9 |
| 37,2 |
| 157,1 |
Währungsanpassung |
| -0,2 |
| -0,4 |
| -0,9 |
| -0,6 |
| -1,2 |
| -3,3 |
Veränderung Konsolidierungskreis |
| -0,1 |
| -3,0 |
| 2,1 |
| -0,1 |
| -0,7 |
| -1,8 |
Stand am 31.12.2020 |
| 61,5 |
| 40,3 |
| 33,1 |
| 59,7 |
| 127,9 |
| 322,5 |
|
|
|
|
|
| , |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
FRISTIGKEITEN DER |
|
|
| Langfristig |
|
|
| Kurzfristig |
|
|
| Gesamt |
|
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Risiken aus Auftragsabwicklung und Prozessen |
| 0,1 |
| 0,1 |
| 61,3 |
| 67,6 |
| 61,5 |
| 67,7 |
Gewährleistungsrisiken |
| 2,0 |
| 2,4 |
| 38,4 |
| 30,2 |
| 40,3 |
| 32,6 |
Personalbezogene Verpflichtungen |
| 19,1 |
| 20,0 |
| 14,0 |
| 24,8 |
| 33,1 |
| 44,8 |
Restrukturierungen |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 59,7 |
| 39,5 |
| 59,7 |
| 39,5 |
Sonstige ungewisse Verbindlichkeiten |
| 1,0 |
| 1,1 |
| 126,9 |
| 139,8 |
| 127,9 |
| 140,9 |
Gesamt |
| 22,2 |
| 23,6 |
| 300,3 |
| 301,9 |
| 322,5 |
| 325,5 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Risiken aus Auftragsabwicklung und Prozessen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Risiken aus laufenden Projekten, Rückstellungen für Nacharbeiten und Rückstellungen für Prozessrisiken.
Gewährleistungsrisiken umfassen vor allem einzelfallbezogene Gewährleistungsrückstellungen aus der Projektbewertung.
Personalbezogene Verpflichtungen umfassen insbesondere Rückstellungen für Jubiläum und Altersteilzeit sowie Rückstellungen für Personalabfindungen, die nicht Restrukturierungsmaßnahmen betreffen. Der Betrag der Jubiläums- und Altersteilzeitrückstellungen wird jährlich durch Gutachten ermittelt.
Die Rückstellungen für Restrukturierungen beinhalten vorrangig Aufwendungen für Personalabbau.
Die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten enthalten unter anderem Risikovorsorgen im Zusammenhang mit nicht fortzuführenden Aktivitäten, Drohverlustrückstellungen, Jahresabschlusskosten, Schadenersatzleistungen, Beraterkosten sowie übrige sonstige Rückstellungen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
| Langfristig |
| Kurzfristig |
| Gesamt | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anleihen (FL-AC) |
| 250,0 |
| 250,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 250,0 |
| 250,0 |
Schuldscheindarlehen (FL-AC) |
| 123,0 |
| 123,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 123,0 |
| 123,0 |
Sonstige Finanzschulden (FL-AC) |
| 1,9 |
| 2,2 |
| 0,3 |
| 0,3 |
| 2,2 |
| 2,5 |
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) |
| 146,3 |
| 176,1 |
| 46,6 |
| 49,4 |
| 192,9 |
| 225,5 |
Finanzschulden |
| 521,3 |
| 551,3 |
| 46,9 |
| 49,7 |
| 568,1 |
| 601,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Im Dezember 2019 wurde die im Dezember 2012 platzierte, nicht nachrangige, unbesicherte Anleihe in Höhe von 500 Mio. € zurückbezahlt. Im Zuge der Refinanzierung dieser Unternehmensanleihe stiegen im Geschäftsjahr 2019 die langfristigen Finanzschulden durch die Begebung einer neuen Anleihe in Höhe von 250 Mio. € (5 Jahre Laufzeit, Kupon 4,5 Prozent) sowie der Ausgabe von Schuldscheindarlehen in Höhe von 123 Mio. € (mehrere Tranchen mit Laufzeiten zwischen 3 und 5,5 Jahren sowie fixer und variabler Verzinsung) an.
Die Finanzschulden haben sich wie folgt entwickelt:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
| 01.01.2020 |
| Zahlungswirksame |
| Nicht zahlungswirksame Veränderungen |
| 31.12.2020 | ||||||
|
|
|
|
|
| Änderung |
| Zugang / Abgang |
| Währungs- |
| Änderung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anleihen |
| 250,0 |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| 250,0 |
Schuldscheindarlehen |
| 123,0 |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| 123,0 |
Sonstige Finanzschulden |
| 2,5 |
| -0,3 |
| – |
| – |
| – |
| – |
| 2,2 |
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) |
| 225,5 |
| -52,1 |
| -2,6 |
| 26,0 |
| -3,9 |
| – |
| 192,9 |
Finanzschulden |
| 601,0 |
| -52,4 |
| -2,6 |
| 26,0 |
| -3,9 |
| – |
| 568,1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
| 01.01.2019 |
| Zahlungswirksame |
| Nicht zahlungswirksame Veränderungen |
| 31.12.2019 | ||||||
|
|
|
|
|
| Änderung |
| Zugang / Abgang |
| Währungs- |
| Änderung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anleihen |
| 500,0 |
| -250,0 |
| – |
| – |
| – |
| – |
| 250,0 |
Schuldscheindarlehen |
| 0,0 |
| 123,0 |
| – |
| – |
| – |
| – |
| 123,0 |
Sonstige Finanzschulden |
| 0,0 |
| 2,5 |
| – |
| – |
| – |
| – |
| 2,5 |
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) |
| 247,5 |
| -49,7 |
| -2,8 |
| 30,4 |
| 0,1 |
| – |
| 225,5 |
Finanzschulden |
| 747,5 |
| -174,2 |
| -2,8 |
| 30,4 |
| 0,1 |
| – |
| 601,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
27Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (FL-AC) |
| 293,3 |
| 386,2 |
Erhaltene Anzahlungen und Gegenposten für gestellte Abschlagsrechnungen |
| 142,1 |
| 136,0 |
Verbindlichkeiten gegen Arbeitsgemeinschaften (FL-AC) |
| 19,3 |
| 17,4 |
Verbindlichkeiten gegen Beteiligungsgesellschaften (FL-AC) |
| 5,0 |
| 6,5 |
|
| 459,7 |
| 546,1 |
Verbindlichkeiten aus Derivaten, kurzfristig |
|
|
|
|
nicht in Sicherungsbeziehungen (FL-FVtPL) |
| 1,3 |
| 0,9 |
|
| 1,3 |
| 0,9 |
Sonstige kurzfristige finanzielle, nicht-derivative Verbindlichkeiten (FL-AC) |
| 118,2 |
| 132,7 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
| 579,2 |
| 679,7 |
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten für Umsatz- und sonstige Steuern |
| 78,7 |
| 85,0 |
Personalverpflichtungen |
| 90,4 |
| 99,5 |
Sozialabgaben |
| 34,3 |
| 31,6 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
| 17,6 |
| 11,9 |
Gesamt |
| 221,0 |
| 228,0 |
|
|
|
|
|
29Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
29.1Buchwerte und beizulegende Zeitwerte
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, gegliedert nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 und unter Angabe der Stufe gemäß IFRS 13-Bewertungshierarchie:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
| Stufe gemäß |
| IFRS 9- |
| Buch- |
| Beizu- |
| Buch- |
| Beizu- |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 | ||||
Aktiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wertpapiere – eigenkapitalähnliche Genussrechte |
| 2 (Vorjahr: 3) |
| FA-FVtPL |
| 450,0 |
| 450,0 |
| 240,3 |
| 240,3 |
Beteiligungen |
| 3 |
| FA-FVtOCI-EI |
| 0,2 |
| 0,2 |
| 0,3 |
| 0,3 |
Ausleihungen |
| 2 |
| FA-AC |
| 3,3 |
| 3,3 |
| 3,4 |
| 3,4 |
Sonstige finanzielle, nicht-derivative Vermögenswerte |
| 2 |
| FA-AC |
| 38,0 |
| 38,0 |
| 47,2 |
| 47,2 |
Wertpapiere |
| 1 |
| FA-FVtOCI-DI |
| 0,2 |
| 0,2 |
| 0,2 |
| 0,2 |
Wertpapiere |
| 2 |
| FA-AC |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,1 |
| 0,1 |
Forderungen |
| 2 |
| FA-AC |
| 834,6 |
| 834,6 |
| 1.018,6 |
| 1.018,6 |
Wertpapiere - sonstige |
| 3 |
| FA-FVtPL |
| 1,1 |
| 1,1 |
| 1,2 |
| 1,2 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
| 1 |
| FA-AC |
| 510,6 |
| 510,6 |
| 499,8 |
| 499,8 |
Derivate |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
nicht in Sicherungsbeziehungen |
| 2 |
| FA-FVtPL |
| 2,3 |
| 2,3 |
| 1,5 |
| 1,5 |
Passiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzschulden, Anleihen |
| 1 |
| FL-AC |
| 250,0 |
| 263,6 |
| 250,0 |
| 271,5 |
Finanzschulden, Schuldscheindarlehen |
| 2 |
| FL-AC |
| 123,0 |
| 124,3 |
| 123,0 |
| 123,4 |
Finanzschulden, sonstige |
| 2 |
| FL-AC |
| 2,2 |
| 2,2 |
| 2,5 |
| 2,5 |
Verbindlichkeiten |
| 2 |
| FL-AC |
| 459,7 |
| 459,7 |
| 546,1 |
| 546,1 |
Sonstige nicht-derivative Verbindlichkeiten |
| 2 |
| FL-AC |
| 118,2 |
| 118,2 |
| 132,7 |
| 132,7 |
Derivate |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
nicht in Sicherungsbeziehungen |
| 2 |
| FL-FVtPL |
| 1,3 |
| 1,3 |
| 0,9 |
| 0,9 |
Aggregierter Ausweis nach Bewertungskategorien |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum |
|
|
| FA-FVtPL |
| 453,4 |
| 453,4 |
| 243,0 |
| 243,0 |
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum |
|
|
| FL-FVtPL |
| 1,3 |
| 1,3 |
| 0,9 |
| 0,9 |
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten |
|
|
| FA-AC |
| 1.386,5 |
| 1.386,5 |
| 1.569,1 |
| 1.569,1 |
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten |
|
|
| FL-AC |
| 953,1 |
| 968,0 |
| 1.054,3 |
| 1.076,2 |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral |
|
|
| FA-FVtOCI-EI |
| 0,2 |
| 0,2 |
| 0,3 |
| 0,3 |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral |
|
|
| FA-FVtOCI-DI |
| 0,2 |
| 0,2 |
| 0,2 |
| 0,2 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die sonstigen nicht-derivate Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von 79,5 (Vorjahr: 100,9) Mio. € Posten, welche nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |||
|
| Stufe |
| Zum |
| Beizulegender |
| Zum |
| Beizulegender | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 | ||||||
Aggregierter Ausweis nach Stufen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||
Vermögenswerte |
| 1 |
| 0,2 |
| 510,6 |
| 0,2 |
| 499,8 | ||
|
| 2 |
| 452,3 |
| 875,9 |
| 1,5 |
| 1.069,3 | ||
|
| 3 |
| 1,3 |
| 0,0 |
| 241,8 |
| 0,0 | ||
Verbindlichkeiten |
| 1 |
| 0,0 |
| 263,6 |
| 0,0 |
| 271,5 | ||
|
| 2 |
| 1,3 |
| 704,4 |
| 0,9 |
| 804,7 | ||
|
| 3 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 | ||
|
|
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Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie den kurzfristigen sonstigen finanziellen, nicht-derivativen Vermögenswerten und sonstigen nicht-derivativen Verbindlichkeiten entsprechen die Buchwerte wegen der kurzen Restlaufzeit näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten.
Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die den Bewertungskategorien „finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden“ (FA-AC) und „finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden“ (FL-AC) angehören, entsprechen den unter Verwendung aktueller marktbasierter Zinsparameter ermittelten Barwerten.
Bei den Derivaten werden die beizulegenden Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden auf der Grundlage beobachtbarer Marktdaten (Wechselkurse, Zinssätze) ermittelt (Forwards und Swaps: Barwertverfahren; Optionen: Optionspreismodelle).
Die beizulegenden Zeitwerte der börsennotierten Wertpapiere und der Finanzschulden aus der im Geschäftsjahr 2019 begebenen Anleihe (FL-AC) ergeben sich aus den jeweiligen Börsenkursen.
Der beizulegende Zeitwert der nicht börsennotierten Wertpapiere (eigenkapitalähnliche Genussrechte, FA-FVtPL; „PPN“) werden per 31. Dezember 2020 anhand des erwarteten, auf diese vertragsgemäß entfallenden anteiligen Netto-Verkaufserlöses ermittelt. EQT gab mittels Pressemitteilung am 6. Dezember 2020 bekannt, dass EQT alle Anteile an Apleona Group GmbH an PAI Partners SAS veräußert. Mit Abschluss des Verkaufs nach Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen wird im zweiten Quartal 2021 gerechnet. Auf der Grundlage des PPN-Vertrags ist Bilfinger in Höhe des zuzurechnenden Anteils am Nettoverkaufserlös beteiligt. Zuvor wurde der beizulegende Zeitwert anhand eines kombinierten Discounted-Cashflow- und Multiplikatoren-Verfahrens auf der Grundlage der Planungsrechnung (nicht beobachtbare Bewertungsparameter) und unter Verwendung von anhand des Capital-Asset-Pricing-Model ermittelten Diskontierungszinssätzen beziehungsweise Multiplikatoren (beobachtbare Bewertungsparameter) bewertet. Entsprechend ist der beizulegende Zeitwert per 31. Dezember der Stufe 2 der IFRS 13-Hierarchie zuzuordnen (Vorjahr: Stufe 3). Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von 209,7 (Vorjahr: 3,5) Mio. € wurde im übrigen Finanzergebnis erfasst (siehe Textziffer 12). Untenstehend wird die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts der eigenkapitalähnlichen Genussrechte gezeigt:
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Stand 1. Januar 2019 |
| 236,8 |
Erfolgswirksam erfasste Änderungen des beizulegenden Zeitwerts |
| 3,5 |
Stand 31. Dezember 2019 / 1. Januar 2020 |
| 240,3 |
Erfolgswirksam erfasste Änderungen des beizulegenden Zeitwerts |
| 209,7 |
Stand 31. Dezember 2020 |
| 450,0 |
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Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet, da aufgrund des insgesamt geringen Buchwerts davon ausgegangen wird, dass diese nur unwesentlich von den beizulegenden Zeitwerten abweichen.
Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte nach eingehenden Bewertungsfaktoren:
Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder für welche Anhangangaben zum beizulegenden Zeitwert erforderlich sind, werden basierend auf der Qualität und Objektivität der eingehenden Bewertungsparameter einer Stufe in der folgenden IFRS 13-Bewertungshierarchie zugeordnet:
Stufe 1: Aktuelle (nicht angepasste) Preise auf aktiven Märkten für identische
Bewertungsgegenstände.
Stufe 2: Marktdaten außer den Eingangsgrößen der Stufe 1, wie Preise auf aktiven Märkten für ähnliche Bewertungsobjekte, Preise für identische Bewertungsobjekte auf inaktiven Märkten, marktbasierte Bewertungsparameter (Zinssätze, implizite Volatilitäten, Credit Spreads) und abgeleitete Preise beziehungsweise Bewertungsparameter. Die Eingangsgrößen der Stufe 2 müssen unter Umständen angepasst werden, um die Merkmale des Bewertungsobjektes widerzuspiegeln (Zustand, Ort, Marktaktivität etc.).
Stufe 3: Nicht beobachtbare Eingangsgrößen, das heißt keine Marktdaten, sondern Schätzungen und unternehmensinterne Informationen. Diese Informationen sind anzupassen, sodass diese die Erwartungen der (fiktiven) Marktteilnehmer möglichst gut widerspiegeln.
Die Beurteilung, ob es bei den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu einer Umgruppierung zwischen den verschiedenen Stufen der IFRS 13-Bewertungshierarchie gekommen ist, erfolgt jeweils am Ende der Berichtsperiode.
Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten, gegliedert nach IFRS 9-Bewertungskategorien:
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| 2020 |
| 2019 |
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Bewertungskategorie |
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Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| FA-FVtPL & FL-FVtPL |
| 216,8 |
| -0,4 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| FA-FVtOCI-EI |
| 0,0 |
| 0,0 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| FA-FVtOCI-DI |
| 0,0 |
| 0,0 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| FA-AC |
| -12,1 |
| 13,9 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
| FL-AC |
| 0,0 |
| 0,5 |
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Die Nettoergebnisse der Bewertungskategorien umfassen die folgenden Erträge und Aufwendungen:
FA-FVtPL & FL-FVtPL: im Periodenergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und realisierte Abgangsergebnisse sowie Dividendenerträge
FA-FVtOCI-EI: im Periodenergebnis erfasste Dividendenerträge; die im sonstigen Ergebnis erfassten Ergebnisse aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sind in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und betrugen im Vorjahr 3,5 Mio. €
FA-FVtOCI-DI: im Periodenergebnis erfasste realisierte Abgangsergebnisse (Umgliederungen aus dem kumulierten sonstigen Ergebnis in das Periodenergebnis); die im sonstigen Ergebnis erfassten Ergebnisse aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sind in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und betragen 0,0 (Vorjahr: 0,0) Mio. €
FA-AC: im Periodenergebnis erfasste Wertminderungen und Wertaufholungen sowie Ergebnisse aus Währungsumrechnung
FL-AC: im Periodenergebnis erfasste Ergebnisse aus Währungsumrechnung
Zinsen sind nicht Bestandteil des ausgewiesenen Nettoergebnisses (vgl. Textziffer 12).
29.3Verrechnungsvereinbarungen
Die von Bilfinger kontrahierten Derivate unterliegen zum Teil rechtlich durchsetzbaren Verrechnungsvereinbarungen (ISDA Agreement, Deutscher Rahmenvertrag für Devisentermingeschäfte), die jedoch keine Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz gemäß IAS 32.42 erlauben, das heißt, es besteht kein gegenwärtiger Rechtsanspruch auf Verrechnung bei gleichzeitiger Absicht des Ausgleichs auf Nettobasis, sondern ein Verrechnungsrecht im Falle des Zahlungsverzugs oder der Zahlungsunfähigkeit einer Vertragspartei. Der Ausweis erfolgt deshalb in der Bilanz auf Bruttobasis. Der Buchwert der Derivate, die Verrechnungsvereinbarungen unterlagen, mit positivem Marktwert beträgt 2,3 (Vorjahr: 1,5) Mio. €, der Buchwert der korrespondierenden Derivate mit negativem Marktwert 1,3 (Vorjahr: 0,9) Mio. €. Der saldierungsfähige Betrag beläuft sich auf 1,0 (Vorjahr: 0,7) Mio. €. Somit ergeben sich rechnerische Netto-Vermögenswerte in Höhe von 1,3 (Vorjahr: 0,8) Mio. € beziehungsweise Netto-Verbindlichkeiten in Höhe von 0,3 (Vorjahr: 0,2) Mio. €. Vertragliche Regelungen zur Saldierung sonstiger finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren nicht.
30Risiken aus Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und
Sicherungsgeschäfte
Finanzrisiken (Ausfallrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktpreisrisiken) überwachen wir mit bewährten Kontroll- und Steuerungsinstrumenten, die eine zeitnahe und transparente Berichterstattung ermöglichen. Das Berichtswesen des Konzerns gewährleistet eine regelmäßige Erfassung, Analyse, Bewertung und Steuerung finanzieller Risiken durch Corporate Treasury. In diese Betrachtungen sind alle relevanten Beteiligungsgesellschaften und Joint Ventures einbezogen. Außerordentliche Risikokonzentrationen bestehen nicht.
Die Behandlung von Grundsatzfragen des Risikomanagements, wie beispielsweise die Festlegung oder Überprüfung von Methodik, Limits oder Risikostrategien, erfolgt in einem Steuerungskomitee mit direkter Einbindung des Vorstands.
Das Liquiditätsrisiko stellt das Risiko dar, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen hat, die sich aus seinen finanziellen Verbindlichkeiten ergeben. Aufgrund einer nicht erwarteten negativen geschäftlichen Entwicklung kann es zu erhöhtem Finanzierungsbedarf in den operativen Einheiten kommen. Zugleich kann eine negative geschäftliche Entwicklung zu einer geänderten Bonitätseinschätzung von Bilfinger insbesondere durch Ratingagenturen und Banken führen, die zu einer erschwerten und verteuerten Finanzierung beziehungsweise zur erschwerten und verteuerten Beschaffung von Avalen und Garantien führen kann. Durch eine externe Finanzierung kann es zusätzlich zu einer Verschlechterung des dynamischen Verschuldungsgrads kommen, dessen Einhaltung im Rahmen des vereinbarten Financial Covenants zugesichert ist. Die Verletzung des Financial Covenants kann direkt beziehungsweise über Cross-Default-Klauseln indirekt zu einer Fälligstellung aller Finanzierungen auf Recourse-Basis und damit zusätzlich zum ungeplanten Abfluss von Liquidität führen.
Wir begegnen diesem Risiko, indem wir mittels einer rollierenden Cashflow-Planung die Liquiditätsentwicklung und -risiken im Konzern zentral überwachen und frühzeitig gegensteuern. Im Rahmen der zentralen Finanzierung stellt die Bilfinger SE ihren Beteiligungsgesellschaften notwendige Liquidität zur Verfügung. Abgesehen von wirtschaftlich weniger relevanten Regionen wird der konzerninterne Liquiditätsausgleich in Europa und den USA durch ein grenzüberschreitendes Cash-Pooling unterstützt.
Investitionsfinanzierungen erfolgen unter Berücksichtigung von Fristenkongruenzen. Zur Finanzierung des Working Capital verfügen wir über eine bis Dezember 2023 fest zugesagte syndizierte Barkreditlinie in Höhe von 250 Mio. €. Diese beinhaltet einen marktüblichen Financial Covenant in Form einer Limitierung des dynamischen Verschuldungsgrads adjusted Net Debt / adjusted EBITDA. Der Wert per 31. Dezember 2020 liegt unter der vertraglich vereinbarten Obergrenze. Sollte im Falle einer deutlichen Verschlechterung eine Anpassung mit Einverständnis der Kreditgeber nicht erfolgen, kann die Verletzung des Financial Covenants direkt beziehungsweise über Cross-Default-Klauseln indirekt zu einer Fälligstellung aller Finanzierungen auf Recourse-Basis führen.
Die für die Abwicklung des Projekt- und Servicegeschäfts zur Verfügung stehenden Avalkreditlinien im Volumen von etwa 949 Mio. € sind ausreichend dimensioniert, um die weitere Unternehmensentwicklung zu begleiten. Darüber hinaus verfügen wir zur Abwicklung unseres Geschäfts in Nordamerika über ein US Surety Program in Höhe von 750 Mio. US-$. Alle Kreditzusagen können im Falle eines Kontrollwechsels vorzeitig fällig gestellt werden.
Folgende Übersicht zeigt die zukünftigen, vertraglichen, undiskontierten Auszahlungen aus finanziellen Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2020 beziehungsweise 31. Dezember 2019 (Rückzahlungen, Tilgungen, Zinsen, Derivate mit negativem Marktwert). Bei derivativen finanziellen Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Bruttobasis (Währungsderivate) werden Ein- und Auszahlungen ausgewiesen, bei derivativen finanziellen Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Nettobasis (Zins- und Commodityderivate) werden die Nettozahlungen angegeben.
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| Buchwert |
| Summe |
| 2021 |
| 2022 |
| 2023 |
| 2024-2027 |
| >2027 |
2020 |
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Finanzschulden, Anleihen |
| 250,0 |
| -307,5 |
| -14,4 |
| -14,4 |
| -14,4 |
| -264,4 |
| – |
Finanzschulden, Schuldscheindarlehen |
| 123,0 |
| -128,5 |
| -3,2 |
| -119,3 |
| -0,2 |
| -5,8 |
| – |
Finanzschulden, sonstige |
| 2,2 |
| -2,4 |
| -0,7 |
| -0,4 |
| -0,4 |
| -0,9 |
| – |
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) |
| 192,9 |
| -209,2 |
| -50,6 |
| -40,9 |
| -33,7 |
| -65,4 |
| -18,5 |
Verbindlichkeiten |
| 459,7 |
| -459,7 |
| -459,6 |
| -0,1 |
| 0,0 |
| – |
| – |
Sonstige finanzielle, nicht-derivative Verbindlichkeiten |
| 118,2 |
| -118,2 |
| -118,2 |
| – |
| – |
| – |
| – |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Nettobasis |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Bruttobasis |
| 1,3 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
|
|
| 120,5 |
| 88,0 |
| – |
| 32,5 |
| – |
| – |
Auszahlungen |
|
|
| -120,1 |
| -86,8 |
| – |
| -33,3 |
| – |
| – |
|
|
|
| 0,4 |
| 1,2 |
| – |
| -0,8 |
| – |
| – |
|
|
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|
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|
|
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| |
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| Buchwert |
| Summe |
| 2020 |
| 2021 |
| 2022 |
| 2023-2026 |
| >2026 |
2019 |
|
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|
Finanzschulden, Anleihen |
| 250,0 |
| -306,3 |
| -11,3 |
| -11,3 |
| -11,3 |
| -272,5 |
| – |
Finanzschulden, Schuldscheindarlehen |
| 123,0 |
| -130,5 |
| -2,7 |
| -2,7 |
| -119,2 |
| -5,9 |
| – |
Finanzschulden, sonstige |
| 2,5 |
| -2,8 |
| -0,7 |
| -0,4 |
| -0,4 |
| -1,3 |
| – |
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) |
| 225,5 |
| -241,7 |
| -53,6 |
| -45,0 |
| -37,8 |
| -79,1 |
| -26,3 |
Verbindlichkeiten |
| 546,1 |
| -546,1 |
| -546,0 |
| -0,1 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| – |
Sonstige finanzielle, nicht-derivative Verbindlichkeiten |
| 132,7 |
| -132,7 |
| -132,7 |
| – |
| 0,0 |
| – |
| – |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Nettobasis |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Bruttobasis |
| 0,9 |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
| – |
Einzahlungen |
|
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| 89,4 |
| 88,9 |
| 0,5 |
| – |
| – |
| – |
Auszahlungen |
|
|
| -89,6 |
| -89,1 |
| -0,5 |
| – |
| – |
| – |
|
|
|
| -0,2 |
| -0,2 |
| 0,0 |
| – |
| – |
| – |
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Der Bilfinger Konzern unterliegt als international tätiges Unternehmen Marktpreisrisiken, die vor allem Wechselkurse, Zinssätze und Marktwerte der Geldanlagen betreffen. Wir minimieren Marktpreisrisiken, indem wir Währungs- und Zinsrisiken mittels derivativer Finanzinstrumente absichern. Dabei ermöglicht unsere zentrale Steuerung der Marktpreisrisiken ein weitgehendes Netting unserer Cashflows und Finanzpositionen. Um die dann verbleibenden Restrisiken einzugrenzen und Schwankungen in Ergebnissen, Bewertungen oder Cashflows zu begrenzen, setzen wir derivative Finanzinstrumente ein. In Abhängigkeit von der Entwicklung von Wechselkursen und Zinssätzen könnten Sicherungsgeschäfte Einfluss auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Deshalb unternehmen wir keine Finanztransaktionen, die über das bestehende Grundgeschäftsrisiko hinausgehen. Die Absicherungen werden vornehmlich anhand von Mikro-Hedges vorgenommen.
Währungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass sich beizulegende Zeitwerte oder zukünftige Zahlungen von Finanzinstrumenten aufgrund von Wechselkursänderungen verändern. Wir unterliegen als global agierendes Unternehmen Wechselkursschwankungen, beispielsweise zwischen dem Euro und dem US-Dollar, da ein Teil unseres Geschäftsvolumens in den USA generiert wird. Eine Aufwertung des Euro insbesondere gegenüber dem US-Dollar könnte demnach einen nachteiligen Einfluss auf unsere Ertragslage haben. Um Risiken aus Fremdwährungs-Cashflows und Bilanzwerten in fremder Währung (nicht Translationsrisiken) abzusichern, schließen wir Devisentermin- oder Optionsgeschäfte ab. Transaktionsrisiken sichern wir grundsätzlich ab. Die Risikosteuerung erfolgt anhand vorgegebener Risikolimits für offene Währungspositionen. Dem Währungsrisiko unterliegen alle künftigen Zahlungsströme, die nicht in der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abgewickelt werden.
Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die beizulegenden Zeitwerte oder künftigen Zahlungen von Finanzinstrumenten aufgrund der Änderungen von Marktzinssätzen schwanken. Zinsänderungen können zu steigenden Finanzierungskosten oder zu niedrigeren Renditen bei Geldanlagen führen. Risiken durch Zinsänderungen begegnen wir, indem wir fest und variabel verzinste Geldaufnahmen und -anlagen kontinuierlich überprüfen und bei Bedarf das Zinsänderungsrisiko absichern.
Zur Quantifizierung der Marktpreisrisiken verwendet Bilfinger die Value-at-Risk-Methode. Dabei gibt der Value-at-Risk den potenziellen Verlust einer betrachteten Risikoposition an, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent auf Sicht der nächsten fünf Tage nicht überschritten wird. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der Value-at-Risk bestimmt den maximal möglichen Verlust auf Basis der vorgegebenen Parameter, trifft aber keine Aussagen über die Verlustverteilung und erwartete Verlusthöhe, falls tatsächlich eine Überschreitung eintreten sollte.
Bei der Berechnung des Value-at-Risk für Währungsrisiken wurden potenzielle Bewertungsänderungen der monetären Finanzinstrumente (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen, verzinsliche Schulden, Verbindlichkeiten), die nicht auf die funktionale Währung lauten, und Devisenderivate berücksichtigt.
In den das Zinsänderungsrisiko betreffenden Value-at-Risk gehen potenzielle Bewertungsänderungen der Finanzinstrumente ein, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dies betrifft grundsätzlich vor allem Zinsswaps, die Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cashflow-Hedges sind. Am Bilanzstichtag wurden keine entsprechenden Instrumente gehalten, sodass kein entsprechendes Zinsänderungsrisiko bestand.
Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Der Value-at-Risk beträgt 0,2 (Vorjahr: 0,1) Mio. € für das Währungsrisiko.
Marktwertrisiko der Geldanlagen bezeichnet das Risiko, dass sich beizulegende Zeitwerte oder zukünftige Zahlungen von Finanzinstrumenten aufgrund von Kursänderungen verändern. Bilfinger ist zum Bilanzstichtag in keinen Finanzinstrumenten investiert, die Kursänderungen unterliegen.
Das Ausfallrisiko stellt das Risiko dar, dass ein Vertragspartner eines Finanzinstruments seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Positive Marktwerte und die Anlage liquider Mittel bei Banken führen zu Kreditrisiken gegenüber diesen Banken. Bei Ausfall der Bank droht ein Verlust, der sich negativ auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken kann. Wir begegnen diesen Risiken, indem wir entsprechende Finanztransaktionen mit solchen Banken abschließen, deren öffentliches kurzfristiges Rating mindestens A beträgt. Zusätzlich erfolgt auf Basis eines internen Limitsystems eine Diversifikation von Beträgen und Laufzeiten.
Das Ausfallrisiko aus Forderungen im operativen Geschäft wird laufend von den Konzerngesellschaften überwacht und gesteuert. Dabei werden auch Sicherheiten, wie zum Beispiel Bürgschaften, hereingenommen.
Bei Forderungen und sonstigen finanziellen, nicht-derivativen Vermögenswerten wird möglichen Ausfallrisiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Das maximale Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten, zum Beispiel Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Wertpapieren, Ausleihungen, Forderungen, Derivaten, entspricht ihrem in der Bilanz angesetzten Buchwert.
Aufgrund dieser konsequent angewandten Finanzierungspolitik ergaben sich auch im vergangenen Geschäftsjahr keine negativen Auswirkungen auf die Finanzlage und das Ergebnis des Konzerns.
Angaben zu Sicherungsgeschäften
Folgende Tabelle zeigt die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Arten derivativer Finanzinstrumente, die Bilfinger zur Absicherung von Marktpreisrisiken einsetzt. Dabei wird danach unterschieden, ob diese in eine wirksame Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind oder nicht.
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| 2020 |
| 2019 |
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Derivate mit positivem Marktwert |
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nicht in Sicherungsbeziehungen |
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Devisenderivate |
| 2,3 |
| 1,5 |
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| 2,3 |
| 1,5 |
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Summe Derivate mit positivem Marktwert |
| 2,3 |
| 1,5 |
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Derivate mit negativem Marktwert |
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nicht in Sicherungsbeziehungen |
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Devisenderivate |
| 1,3 |
| 0,9 |
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| 1,3 |
| 0,9 |
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Summe Derivate mit negativem Marktwert |
| 1,3 |
| 0,9 |
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31Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement
Zielsetzung des Kapitalmanagements von Bilfinger ist es, ein starkes Finanzprofil zu gewährleisten. Dabei steht neben der Sicherung der Liquidität und der Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken eine hinreichende finanzielle Flexibilität als Voraussetzung für die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Geschäftsportfolios im Fokus. Auf Basis einer adäquaten Kapitalstruktur verfolgen wir das Ziel der Optimierung der Gesamtkapitalkosten unter Beachtung von Financial Covenants.
Die syndizierte Barkreditlinie beinhaltet einen marktüblichen Financial Covenant in Form einer Limitierung des dynamischen Verschuldungsgrads (adjusted Net Debt / adjusted EBITDA), den wir daher als wesentliche Steuerungskennzahl verwenden. Zum 31. Dezember 2020 liegt diese Größe deutlich unter dem zulässigen Grenzwert.
Seit dem Geschäftsjahr 2012 wird die Kreditqualität von Bilfinger von der Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) bewertet. S&P bewertet Bilfinger zum 31. Dezember 2020 mit BB- / stabiler Ausblick (31. Dezember 2019: BB / stabiler Ausblick).
Ausgehend von der mittelfristigen Unternehmensplanung und unter Verwendung verschiedener Akquisitions- und Entwicklungsszenarien wird der hieraus abgeleitete finanzielle Handlungsspielraum regelmäßig mit Blick auf notwendige Maßnahmen analysiert.
32Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen
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| 2020 |
| 2019 |
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Verbindlichkeiten aus Bürgschaften |
| 23,4 |
| 24,7 |
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Die Haftungsverhältnisse bestehen im Wesentlichen aus Bürgschaften für veräußerte ehemalige Konzerngesellschaften und für Minderheitsbeteiligungen, die ganz überwiegend durch die Käufer der ehemaligen Konzerngesellschaften rückbesichert sind. Dies ist in Höhe von 11,7 Mio. € durch Bankbürgschaften unterlegt. Des Weiteren haften wir als Beteiligte an Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften gesamtschuldnerisch.
Weitere Eventualverbindlichkeiten umfassen insbesondere mögliche Belastungen aus Rechtsstreitigkeiten. Hierzu zählen gerichtliche, schiedsgerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen mit Kunden und Subunternehmern, die aus unterschiedlichen Verträgen, beispielsweise aus Wartungs- und Instandhaltungsverträgen sowie aus sonstigen Liefer- und Leistungsbeziehungen, Ansprüche erheben oder zukünftig möglicherweise erheben werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet Bilfinger aus diesen Rechtsstreitigkeiten jedoch keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Zu den bedeutendsten Schadenfällen zählte der Schadenfall Einsturz Stadtarchiv Köln aus dem Jahr 2009 der im Juni 2020 mit einem außergerichtlichen Vergleich zwischen den beteiligten Parteien abgeschlossen wurde. Die auf Bilfinger entfallenden Zahlungen in Höhe von 200 Mio. € wurden vollständig durch die Versicherer abgedeckt. Die Vergleichszahlungen hatten somit, wie vom Unternehmen erwartet, keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Des Weiteren hat sich die Bilfinger SE in der Auseinandersetzung über Pflichtverletzungen mit zwölf ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und den D&O-Versicherern ebenfalls auf einen Vergleich geeinigt. Die Hauptversammlung der Bilfinger SE am 24. Juni 2020 stimmte dem Vergleich mit großer Mehrheit zu.
Bei einzelnen Projekten in Deutschland, Polen, Nordmazedonien und anderen Ländern machen Auftraggeber, Nachunternehmer oder Konsortialpartner aus unterschiedlichen Gründen Forderungen in einem insgesamt mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Bereich gegen Bilfinger geltend. Streitgegenstände sind unter anderem die Schuldzuweisung für die Ursachen von Bauzeitverzögerungen, Bauablaufstörungen, Mängel und Uneinigkeiten über technische Beschaffenheitsmerkmale von Anlagen.
Nähere Erläuterungen zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats enthält der Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus mehreren Vergütungsbestandteilen, die in untenstehender Tabelle dargestellt sind (Vergütung gemäß DRS 17).
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In T. € |
| Erfolgsunabhängige Vergütung |
| Erfolgsabhängige Vergütung |
| Gesamt- | ||||||||||||||
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| Festvergütung |
| Neben- |
| Short Term |
| Long Term |
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| ||||||||
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| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
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|
|
Tom Blades (Vorsitzender) |
| 1.3301 |
| 1.200 |
| 38 |
| 45 |
| 310 |
| 347 |
| 1.269 |
| 918 |
| 2.947 |
| 2.510 |
Christina Johansson (Finanzvorstand) |
| 7322 |
| 650 |
| 36 |
| 39 |
| 186 |
| 540 |
| 635 |
| 459 |
| 1.589 |
| 1.688 |
Duncan Hall (ab 1.1.2019, Mitglied des Vorstands) |
| 9353 |
| 8704 |
| 13 |
| 13 |
| 155 |
| 270 |
| 571 |
| 413 |
| 1.674 |
| 1.566 |
Michael Bernhardt (bis 31.12.2019) |
| 0 |
| 600 |
| 0 |
| 35 |
| 0 |
| 154 |
| 0 |
| 413 |
| 0 |
| 1.202 |
Vorstand insgesamt |
| 2.997 |
| 3.320 |
| 87 |
| 132 |
| 651 |
| 1.311 |
| 2.475 |
| 2.203 |
| 6.210 |
| 6.966 |
|
|
|
|
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|
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1 inklusive Einmalzahlung 190 T€ | ||||||||||||||||||||
2 inklusive Einmalzahlung 114 T€ | ||||||||||||||||||||
3 inklusive jährlichem Beitrag zur Altersversorgung 270 T€ und Einmalzahlung 95 T€ | ||||||||||||||||||||
4 inklusive jährlichem Beitrag zur Altersversorgung 270 T€ | ||||||||||||||||||||
|
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Die Gesamtvergütung im Sinne von IAS 24 betrug 7.075 (Vorjahr: 9.430) T€. Davon entfallen auf kurzfristig fällige Leistungen 3.735 (Vorjahr: 4.835) T€, auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 865 (Vorjahr: 838) T€, auf Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 (Vorjahr: 1.554) T€ und auf langfristige, anteilsbasierte Vergütungen 2.475 (Vorjahr: 2.203) T€.
Die Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebenen beliefen sich auf 5.118 (Vorjahr: 3.572) T€. Der nach IAS 19 ermittelte Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für diesen Personenkreis beträgt 30.320 (Vorjahr: 30.998) T€.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen 1.449 (Vorjahr: 1.499) T€ einschließlich des Ersatzes von Aufwendungen in Höhe von 93 (Vorjahr: 107) T€. Im Vorjahr wurde Herrn Knerler für seine vom Aufsichtsrat genehmigte Beratungstätigkeit für den Konzernbetriebsrat im Geschäftsjahr 2019 ein Beratungshonorar in Höhe von 80 T€ netto gezahlt.
Für Vorstandsmitglieder besteht ein Long Term Incentive Plan (LTI), der eine jährliche Zuteilung virtueller Aktien der Bilfinger SE, sogenannter Performance Share Units (PSU), beinhaltet. Die Stückzahl der PSU kann sich während einer dreijährigen Performance-Periode in Abhängigkeit von der Erreichung der Zielwerte des durchschnittlichen ROCE sowie der Entwicklung des Total Shareholder Return-Wertes (TSR-Wert) der Bilfinger Aktie im Verhältnis zu den TSR-Werten der Aktien der im MDAX notierten Gesellschaften ändern. Nach Ablauf der Performance-Periode wird grundsätzlich eine Anzahl realer Aktien gewährt, die der Endstückzahl der PSU entspricht. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einer PSU richtet sich nach den Vorschriften des IFRS 2 zu aktienbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Aktien zum jeweiligen Zeitpunkt der Gewährung. Die Bewertung erfolgt anhand eines anerkannten finanzmathematischen Verfahrens. Bei der hierfür angewendeten Monte-Carlo-Simulation wird eine große Anzahl möglicher Entwicklungspfade der Bilfinger Aktie sowie der Vergleichswerte aus dem MDAX simuliert. Die der Bewertung zugrunde liegenden Parameter wurden in einem systematischen Prozess abgeleitet. Annualisierte Volatilitäten und Korrelationen wurden auf Basis historischer täglicher Renditen festgelegt. Der risikolose Zinssatz wurde auf Basis des Renditeniveaus laufzeitkongruenter deutscher Staatsanleihen ermittelt. Die folgenden durchschnittlichen Parameterwerte wurden bei der Bewertung des LTI berücksichtigt:
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| 2020 |
| 2019 |
|
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|
Annualisierte Volatilität Bilfinger Aktie |
| 34,6% |
| 29,9% |
Durchschnittliche annualisierte Volatilität MDAX |
| 31,3% |
| 27,4% |
Durchschnittliche Korrelation Bilfinger Aktie zu MDAX-Werten |
| 25,8% |
| 28,0% |
Risikoloser Zinssatz |
| -0,6% |
| -0,6% |
|
|
|
|
|
Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten PSU betrug bei Gewährung 28,98 (Vorjahr: 18,56) €.
|
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|
| |
|
| Zum |
| 2020 |
| Zum |
| Zum |
| Zum |
| Gewichteter |
Thomas Blades |
| 86.437 |
| 43.792 |
| 9.236 |
| 27.713 |
| 93.280 |
| 1,6 |
Christina Johansson |
| 26.314 |
| 21.896 |
| 392 |
| 1.178 |
| 46.639 |
| 1,6 |
Duncan Hall |
| 22.270 |
| 19.706 |
| 0 |
| 0 |
| 41.976 |
| 1,6 |
Michael Bernhardt |
| 38.899 |
| 0 |
| 4.156 |
| 12.471 |
| 22.272 |
| 1,0 |
Dr. Klaus Patzak |
| 16.779 |
| 0 |
| 4.194 |
| 12.585 |
| 0 |
| 0,0 |
Gesamt |
| 190.699 |
| 85.394 |
| 17.978 |
| 53.947 |
| 204.167 |
| 1,5 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Weitere Einzelheiten zu den oben genannten Bestandteilen der Vorstandsvergütung sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des Lageberichts ist, enthalten.
Im Geschäftsjahr 2017 wurde der Bilfinger 2020 Executive Share Plan eingeführt, der eine einmalige Langfristvergütung in Form virtueller Aktien mit einer Laufzeit von vier Jahren für die oberen Führungskräfte darstellt. Die Aktienzusagen erfolgen in Tranchen von jeweils 20 Prozent des Zielbetrags für die Jahre 2017 bis 2019 sowie von 40 Prozent des Zielbetrags für das Jahr 2020 und gewähren einen Anspruch auf Aktien der Bilfinger SE, welche die Begünstigten bei Erfüllung der Planbedingungen nach Ablauf der Laufzeit erhalten. Für jedes Geschäftsjahr der Planlaufzeit legt der Vorstand Zielwerte für die bereinigte EBITA-Marge fest, bei deren Erfüllung die bedingten Aktienzusagen für die jeweilige Tranche unverfallbar werden. Sofern der Zielwert im Geschäftsjahr nicht erreicht wird, verfällt der Anspruch aus der betreffenden Tranche.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde der Extraordinary 2020 Share Bonus Plan eingeführt, der eine einmalige Vergütung in Form virtueller Aktien mit einer Laufzeit bis Ende des Geschäftsjahrs für die oberen Führungskräfte darstellt. Mit Erreichen der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 festgelegten Zielwerte für das bereinigte EBITA und den berichteten Free Cashflow wird der Anspruch auf Aktien der Bilfinger SE unverfallbar.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein weiterer einmaliger aktienbasierter Vergütungsplan mit einer Laufzeit von zwei Jahren für ausgewählte Mitarbeiter eingeführt, bei dem nach Ende der Laufzeit Aktien der Bilfinger SE an die Begünstigten übertragen werden.
Die Anzahl virtueller Aktien aus diesen aktienbasierten Vergütungsplänen hat sich wie folgt entwickelt:
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| |
|
|
|
|
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|
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Zum 01.01. ausstehende virtuelle Aktien |
| 233.918 |
| 286.590 |
Im Berichtsjahr gewährte virtuelle Aktien |
| 651.037 |
| 168.386 |
Im Berichtsjahr verwirkte virtuelle Aktien |
| 388.648 |
| 221.058 |
Zum 31.12. final zugeteilte virtuelle Aktien |
| 418.817 |
| 0 |
Zum 31.12. ausstehende virtuelle Aktien |
| 77.490 |
| 233.918 |
|
|
|
|
|
Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten virtuellen Aktien zum Zeitpunkt der Gewährung betrug 7,93 (Vorjahr: 31,13) €, bewertet mit dem Kurs der Bilfinger Aktie zum Gewährungszeitpunkt abzüglich des Barwerts der während des Erdienungszeitraums erwarteten Dividenden.
Die Aufwendungen aus aktienbasierten Vergütungen werden zeitanteilig über den Erdienungszeitraum erfasst. Der im Berichtsjahr im Ergebnis erfasste Aufwand aus aktienbasierten Vergütungen betrug 9,5 (Vorjahr: 4,8) Mio. €.
35Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen beziehungsweise Personen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können beziehungsweise auf das Unternehmen Einfluss nehmen können.
Die wesentlichen Beziehungen zwischen vollkonsolidierten Gesellschaften des Konzerns und nahestehenden Unternehmen beziehungsweise Personen betreffen insbesondere assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht konsolidierte Tochterunternehmen. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen resultieren aus dem normalen Lieferungs- und Leistungsaustausch und werden zu marktüblichen Bedingungen ausgeführt. Sie sind in der Tabelle dargestellt.
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|
|
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|
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|
| |
|
| Assoziierte |
| Gemeinschafts- |
| Nicht konsolidierte | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erlöse |
| 0,1 |
| 0,1 |
| 14,4 |
| 19,4 |
| 0,1 |
| 4,1 |
Bezogene Leistungen |
| 37,4 |
| 38,2 |
| 0,1 |
| 0,1 |
| 0,9 |
| 0,9 |
Forderungen |
| 0,7 |
| 0,4 |
| 5,5 |
| 6,1 |
| 0,4 |
| 0,5 |
Verbindlichkeiten |
| 3,0 |
| 1,5 |
| 0,7 |
| 0,6 |
| 1,4 |
| 4,4 |
Gewährte Bürgschaften |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2020 wurde die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft Tebodin India Private Ltd. an das Gemeinschaftsunternehmen Muscat Engineering Consultancy LLC veräußert (vgl. Textziffer 4.3).
Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist im vorangehenden Abschnitt und im Vergütungsbericht erläutert. Weitere angabepflichtige Geschäftsvorfälle mit dem Vorstand, Aufsichtsrat und deren nahen Angehörigen fanden im Geschäftsjahr nicht statt.
Die Investment-Gesellschaft Cevian Capital II GP Limited, St. Helier, Jersey, Channel Islands, ist gemäß Mitteilung nach § 33 Abs. 1 WpHG vom 5. März 2019 mit 26,81 Prozent der Stimmrechte am Kapital der Bilfinger SE beteiligt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Geschäfte zwischen der Bilfinger SE beziehungsweise deren Konzernunternehmen und Cevian Capital abgeschlossen.
Die nachfolgend angeführten Honorare betreffen sämtliche Leistungen, die durch Gesellschaften des Bilfinger Konzerns an unseren Abschlussprüfer Ernst & Young im Geschäftsjahr 2020 vergeben wurden. Soweit diese Leistungen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betreffen, sind diese Honorare als ‚Davon‘-Angabe dargestellt.
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| 2020 |
| 2019 |
|
|
|
|
|
Abschlussprüfungsleistungen |
| 2,9 |
| 3,3 |
davon inländischer Verbund |
| 1,6 |
| 1,7 |
Andere Bestätigungsleistungen |
| 0,2 |
| 0,1 |
davon inländischer Verbund |
| 0,1 |
| 0,1 |
Steuerberatungsleistungen |
| 0,2 |
| 0,3 |
davon inländischer Verbund |
| 0,0 |
| 0,0 |
Sonstige Leistungen |
| 0,2 |
| 0,1 |
davon inländischer Verbund |
| 0,2 |
| 0,1 |
Gesamt |
| 3,5 |
| 3,8 |
|
|
|
|
|
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten Aufwendungen für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der Bilfinger SE, Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Abschlussprüfungen von Tochterunternehmen sowie Aufwendungen für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts der Bilfinger SE.
Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen Bestätigungsleistungen bezüglich staatlicher Förderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Honorare für sonstige Leistungen betreffen vor allem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit M&A-Aktivitäten und andere projektbezogene Beratungsleistungen.
In den Konzernabschluss wurde die Bilfinger SE als börsennotiertes Unternehmen einbezogen.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene jährliche Entsprechenserklärung wurde am 17. Dezember 2020 von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf unserer Internet-Homepage ab diesem Zeitpunkt den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
38Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
39Aufstellung des Anteilsbesitzes
|
| |
A. Vollkonsolidierte Gesellschaften |
| Anteil |
I. Inländische Gesellschaften |
| |
mit Befreiung nach § 264 Abs. 3 / § 264b HGB |
| |
|
|
|
Bilfinger arnholdt GmbH, Gelsenkirchen |
| 100 |
Bilfinger Corporate Insurance Management GmbH, Mannheim |
| 100 |
Bilfinger Corporate Real Estate Management GmbH, Mannheim |
| 100 |
Bilfinger Digital Next GmbH, Aarbergen |
| 100 |
Bilfinger EMS GmbH, Cloppenburg |
| 100 |
Bilfinger Engineering & Technologies GmbH, Oberhausen |
| 100 |
Bilfinger Global IT GmbH, Mannheim |
| 100 |
Bilfinger GreyLogix foodtec GmbH, Flensburg |
| 82 |
Bilfinger GreyLogix GmbH, Flensburg |
| 91 |
Bilfinger Infrastructure Mannheim GmbH, Mannheim |
| 100 |
Bilfinger ISP Europe GmbH, Mannheim |
| 100 |
Bilfinger Maintenance GmbH, Heidelberg |
| 100 |
Bilfinger Noell GmbH, Würzburg |
| 100 |
Bilfinger OKI Isoliertechnik GmbH, Dortmund |
| 100 |
Bilfinger Peters Engineering GmbH, Ludwigshafen |
| 100 |
Bilfinger Rohrleitungsbau GmbH, Bitterfeld-Wolfen |
| 92 |
Bilfinger Shared Services GmbH, Mannheim |
| 100 |
|
|
|
|
| |
A. VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN |
| Anteil |
II. Übrige inländische Gesellschaften |
|
|
|
|
|
Bilfinger Industrial Services Germany GmbH, Burghausen |
| 100 |
Bilfinger Infrastructure Services GmbH, Wiesbaden |
| 100 |
Bilfinger Tebodin Germany GmbH, Oberhausen |
| 100 |
BIS Equipment Service GmbH, München |
| 100 |
BIS Industrieservice Mitte GmbH, Frankfurt am Main |
| 100 |
R&M Baudienstleistungen GmbH, München |
| 100 |
Sönnichsen & Görtz Baugesellschaft mbH, Hamburg |
| 100 |
|
|
|
|
| |
A. VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN |
| Anteil |
III. Ausland |
| |
|
|
|
Babcock Borsig Service Arabia Ltd., Dammam, Saudi-Arabien |
| 100 |
Bilfinger Berger (Canada) Inc., Burnaby, British Columbia, Kanada |
| 100 |
Bilfinger Berger Civil Pty Ltd, Belmont Victoria, Australien |
| 100 |
Bilfinger Berger Qatar W.L.L., Doha, Katar |
| 100 |
Bilfinger Bohr- und Rohrtechnik GmbH, Wien, Österreich |
| 100 |
Bilfinger Brabant Mobiel B.V., Oosterhout, Niederlande |
| 100 |
Bilfinger Chemserv GmbH, Linz, Österreich |
| 100 |
Bilfinger Construction Hungária Kft., Budapest, Ungarn |
| 100 |
Bilfinger Construction UK LIMITED, Manchester, Großbritannien |
| 100 |
Bilfinger Deutsche Babcock Emirates LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate |
| 90 |
Bilfinger Deutsche Babcock Middle East FZE, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate |
| 100 |
Bilfinger EMV BV, Zwijndrecht, Belgien |
| 100 |
Bilfinger ESG AG, Buchs, Schweiz |
| 100 |
Bilfinger GreyLogix Austria GmbH, Wien, Österreich |
| 91 |
Bilfinger Guangzhou Engineering & Technologies Co., Ltd., Guangzhou, Volksrepublik China |
| 100 |
Bilfinger Inc., Wilmington, Delaware, USA |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services België N.V., Zwijndrecht, Belgien |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services Beteiligungs GmbH, Linz, Österreich |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services Finland Oy, Porvoo, Finnland |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services GmbH, Linz, Österreich |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services IM AS, Porsgrunn, Norwegen |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services Inc., Wilmington, Delaware, USA |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services Interpipe AB, Stenungsund, Schweden |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services Nederland B.V., Brielle, Niederlande |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services Norway AS, Porsgrunn, Norwegen |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services Österreich GmbH, Linz, Österreich |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services Polska Sp. z o.o., Warschau, Polen |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services Schweiz AG, Zofingen, Schweiz |
| 100 |
Bilfinger Industrial Services Sweden AB, Kungälv, Schweden |
| 100 |
Bilfinger Industrier Danmark A/S, Aarhus, Dänemark |
| 100 |
Bilfinger Industrier Norge AS, Stavanger, Norwegen |
| 100 |
Bilfinger Industrietechnik Salzburg GmbH, Puch bei Hallein, Österreich |
| 100 |
Bilfinger Insulation B.V., Brielle, Niederlande |
| 100 |
Bilfinger International Construction and Trading N.V., Zwijndrecht, Belgien |
| 100 |
Bilfinger Intervalve Africa (Pty) Ltd., Rivonia, Südafrika |
| 50 |
Bilfinger LTM Industrie SAS, Toussieu, Frankreich |
| 100 |
Bilfinger Maschinenbau Beteiligungs GmbH, Linz, Österreich |
| 100 |
Bilfinger Maschinenbau GmbH & Co. KG, Linz, Österreich |
| 100 |
Bilfinger Maschinenbau Holding GmbH, Linz, Österreich |
| 100 |
| 100 | |
Bilfinger Northwest Europe Limited, Aberdeen, Großbritannien |
| 100 |
Bilfinger Peters Engineering SARL, Malakoff, Frankreich |
| 91 |
Bilfinger Piping Technologies UK Limited, Warrington, Großbritannien |
| 100 |
|
|
|
|
| |
|
| Anteil |
|
|
|
Bilfinger Power Africa (Pty) Ltd., Rivonia, Südafrika |
| 100 |
Bilfinger Prefal - Isolamentos Térmicos, Unipessoal Lda, Lissabon, Portugal |
| 100 |
Bilfinger ROB B.V., Terneuzen, Niederlande |
| 100 |
Bilfinger ROB N.V., Zwijndrecht, Belgien |
| 100 |
Bilfinger Salamis UK Limited, Aberdeen, Großbritannien |
| 100 |
Bilfinger Scaffolding B.V., Brielle, Niederlande |
| 100 |
Bilfinger Shared Services B.V., Brielle, Niederlande |
| 100 |
Bilfinger Tebodin B.V., Den Haag, Niederlande |
| 100 |
Bilfinger Tebodin Belgium NV, Zwijndrecht, Belgien |
| 100 |
Bilfinger Tebodin CIS B.V., Den Haag, Niederlande |
| 100 |
Bilfinger Tebodin Czech Republic, s.r.o., Prag, Tschechische Republik |
| 100 |
Bilfinger Tebodin d.o.o., Belgrad, Serbien |
| 100 |
Bilfinger Tebodin Hungary Kft., Budapest, Ungarn |
| 100 |
Bilfinger Tebodin Netherlands B.V., Den Haag, Niederlande |
| 100 |
Bilfinger Tebodin Poland Sp. z o.o., Warschau, Polen |
| 100 |
Bilfinger Tebodin România S.R.L., Voluntari, Rumänien |
| 100 |
Bilfinger Tebodin Slovakia s.r.o., Bratislava, Slowakei |
| 100 |
Bilfinger Tebodin Ukraine CFI, Kiew, Ukraine |
| 100 |
Bilfinger UK Limited, Warrington, Großbritannien |
| 100 |
Bilfinger VAM Anlagentechnik GmbH, Wels, Österreich |
| 100 |
Centennial Contractors Enterprises Inc., Reston, Virginia, USA |
| 100 |
FCC LLC, Clayton, Missouri, USA |
| 100 |
Multiserwis Sp. z o.o., Krapkowice, Polen |
| 83 |
OOO Bilfinger Tebodin RUS, Moskau, Russland |
| 100 |
Steinmüller Africa (pty) Ltd., Rivonia, Südafrika |
| 68 |
TEBODIN d.o.o., Velika Gorica, Kroatien |
| 100 |
Tebodin Malaysia SDN. BHD., Kuala Lumpur, Malaysia |
| 100 |
Tebodin Middle East Holding Limited, Nikosia, Zypern |
| 100 |
Tebodin Middle East Ltd., Nikosia, Zypern |
| 100 |
Tebodin Singapore Pte. Ltd., Singapur, Singapur |
| 100 |
|
|
|
|
| |
B. NACH DER EQUITY-METHODE |
| Anteil |
I. Inland |
| |
|
|
|
Babcock Fertigungszentrum GmbH, Oberhausen |
| 50 |
|
|
|
|
| |
B. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen |
| Anteil |
II. Ausland |
| |
|
|
|
Atlantic NICC JV LLC, Vienna, Virginia, USA |
| 49 |
BILFINGER (THAI) CONSTRUCTION CO. LTD., Bangkok, Thailand |
| 49 |
Central NICC JV LLC, Vienna, Virginia, USA |
| 49 |
Eduardo Construction (pty) Ltd., Witbank, Südafrika |
| 29 |
Mediterranean Sea Engineering Construction Joint Stock Company, Sirte, Libyen |
| 49 |
Midnight Sun - Centennial JV, LLC, Anchorage, Alaska, USA |
| 49 |
Muscat Engineering Consultancy LLC, Muscat, Oman |
| 10 1) |
PCC/BMO v.o.f., Heijningen, Niederlande |
| 50 |
SIP's UNITED V.O.F., Vlaardingen, Niederlande |
| 50 |
Tebodin & Partners Saudi for Engineering Consultancy, Jeddah, Saudi-Arabien |
| 51 |
Veteran's Construction Alliance LLC, Norfolk, Virginia, USA |
| 49 |
Veteran's Construction Coalition LLC, Norfolk, Virginia, USA |
| 49 |
Veterans Construction Enterprises, LLC, Norfolk, Virginia, USA |
| 49 |
| ||
1) Wirtschaftlicher Anteil 50% | ||
|
|
| |
C. Nicht konsolidierte Gesellschaften |
| Anteil |
I. Inland |
| |
|
|
|
Bau-Union Potsdam Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leipzig |
| 100 |
BIS EnTech GmbH, München |
| 100 |
Bromit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz |
| 94 |
CSG GmbH, Bonn |
| 49 |
PR France GmbH, Aarbergen |
| 100 |
Willich Beteiligungen GmbH, München |
| 100 |
|
|
|
|
| |
C. Nicht konsolidierte Gesellschaften |
| Anteil |
II. Ausland |
| |
|
|
|
Babcock Borsig Service Hellas E.P.E., Athen, Griechenland |
| 100 |
Bilfinger Height Specialists B.V., Rotterdam, Niederlande |
| 100 |
Bilfinger India Private Limited, Chennai, Indien |
| 100 |
Bilfinger One Belgium BV, Zwijndrecht, Belgien |
| 100 |
BMO B.V., Oosterhout, Niederlande |
| 100 |
Deutsche Babcock Nigeria Ltd., Abuja, Nigeria |
| 70 |
Malmö Citytunnel Group Handelsbolag, Malmö, Schweden |
| 50 |
Tebodin Design & Engineering Technology Libya JSC, Tripoli, Libyen |
| 60 |
Zaklad Remontowy Transformatorów i Silników sp. z o.o., Warschau, Polen |
| 100 |
|
|
|
|
| |
D. Deutsche Bau-ARGEN (Joint Ventures) |
| Anteil |
I. Inland |
| |
|
|
|
ARGE ABS III Oldenburg-Wilhelmshaven, allg. Bau PFA2 und PFA3, Wiesbaden |
| 40 |
ARGE Baugrube DKÖ Düsseldorf, Wiesbaden |
| 68 |
ARGE Ing.-Bau Rethebrücke, Hamburg |
| 50 |
ARGE LEH A1 Köln-Lövenich, Köln |
| 20 |
ARGE Neuer Kaiser-Wilhelm-Tunnel, Oberbau, Wiesbaden |
| 50 |
ARGE Nord-Süd Stadtbahn Köln, Los Süd, Köln |
| 33 |
ARGE Raffinerie Service Gesellschaft, Bitterfeld |
| 75 |
ARGE Rethebrücke, Hamburg |
| 39 |
ARGE Spezialtiefbau DKÖ, Wiesbaden |
| 60 |
CJV E18 Grimstad-Kristiansand ANS, Wiesbaden |
| 100 |
|
|
|
|
| |
D. Joint Ventures |
| Anteil |
II. Ausland |
| |
|
|
|
Doha Expressway, Doha, Katar |
| 90 |
Golden Crossing Constructors Joint Venture, Burnaby, British Columbia, Kanada |
| 67 |
Highway Management Construction (M1), Hillsborough, Großbritannien |
| 33 |
Highway Management Construction (M80), Manchester, Großbritannien |
| 50 |
JV Max Streicher Romania SRL, Ploiesti, Rumänien |
| 50 |
|
|
|