Konzernlagebericht
Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Konzerns
1.1 Allgemeines
Organisatorische und rechtliche Struktur des Konzerns
Die Firma Marinomed Biotech AG wurde im März 2006 als Spin-off der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Marinomed Biotechnologie GmbH gegründet. Marinomed hält 100% der Anteile an der Marino Immo GmbH, einer nicht-operativen Tochtergesellschaft, die im August 2019 gegründet wurde, und erstellt zum 31. Dezember 2020 einen Konzernabschluss nach Internationalen Rechnungslegungsstandards iSd § 245a UGB.
Das Unternehmen betreibt seine Geschäftstätigkeit seit dem Jahr 2020 am neuen Standort in Korneuburg und verfügt darüber hinaus über angemietete Forschungslaborräumlichkeiten am Campus der Veterinärmedizinischen Universität.
Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 wurde die Marinomed Biotechnologie GmbH in eine AG umgewandelt.
Im Jahr 2018 wurde das Grundkapital auf € 1.000.000,00 erhöht und die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Aktien beschlossen.
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed am 1. Februar 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von € 75,00 je Aktie bei Investoren platziert. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben.
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. In dem Zusammenhang wurde durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 23. Januar 2019 das Grundkapital um bis zu € 100.000 durch Ausgabe von bis zu 100.000 Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen erhöht („Bedingtes Kapital 2019“). In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde das „Bedingte Kapital 2019“ um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von € 54.000,00 durch Ausgabe von bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 („Bedingtes Kapital 2020“) beschlossen. Die Ausübung ist vier Mal im Jahr (jeweils nach Veröffentlichung der Unternehmenszahlen) möglich. Im Zuge mehrerer Ausübungsperioden wurde unter Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2019 die Anzahl der Aktien um 2.262, 399 und 227 Stücke im Geschäftsjahr 2020 und 2.071 Stücke im Januar 2021 auf insgesamt 1.474.731 Aktien erhöht.
In Summe ergibt sich somit zum 31. Dezember 2020 ein Grundkapital von € 1.472.660,00, das in 1.472.660 stimmberechtigte Aktien eingeteilt ist. Zum Berichtszeitpunkt beträgt das ausgewiesene Grundkapital der Muttergesellschaft € 1.474.731,00, bzw. 1.474.731 stimmberechtigte Aktien.
Eigentümer
Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung stand Marinomed zu rund 27% im Eigentum der Gründer bzw. des Managements (davon 2% innerhalb des Streubesitzes) und zu rund 13,9% im Eigentum eines strategischen Altinvestors. Der börserechtliche Streubesitz betrug 61,1%.
1.2 Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen
Der Fokus der Unternehmenstätigkeit liegt auf der Entwicklung innovativer Therapien auf der Grundlage patentgeschützter, proprietärer Technologieplattformen.
Die Carragelose-Plattform führte kurz nach der Gründung von Marinomed zur Entdeckung eines, von Marinomed als Carragelose marken- und patentgeschützten, Polymers aus Rotalgen mit außergewöhnlicher Wirksamkeit bei viralen Infekten der Atemwege und stellt deshalb nun ein wichtiges Produkt bei der Bekämpfung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 dar. Positive Labordaten zur Inhibierung von SARS-CoV-2 in Zellkulturen wurden im Juli 2020 zunächst von Marinomed und später unabhängig von mehreren Gruppen in den USA und Deutschland publiziert. Die enorm breite Wirksamkeit gegen ganze Genera von respiratorischen Viren und gegen die Familie der Coronaviren erlaubt den Schluss, dass auch Wirkung gegen neu auftretende Mutationen von SARS-CoV-2 besteht. Kürzlich hat das Cesar-Milstein-Institut in Buenos Aires vorab Daten aus einer doppelt verblindeten Placebo kontrollierten Studie veröffentlicht. Eine Verabreichung von iota-Carrageenan-Nasenspray 4-mal täglich führt im Vergleich zum Placebo zu einem hoch signifikanten Schutz von 80,4% (CI 25-95%) vor PCR nachgewiesener COVID-19 Erkrankung und das praktisch frei von Nebenwirkungen. Zwei klinische Studien mit ähnlichem Design laufen derzeit in Wien (von Marinomed gesponsort) und in Swansea (UK) (unterstützt durch Marinomed). Die deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene empfiehlt bereits den Einsatz von i-CGN Nasensprays. Eine weitere Studie mit inhalierter Carragelose bei hospitalisierten COVID-19 Patienten wurde gerade von Marinomed gestartet.
Im Zuge der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Erweiterung des Produktangebots mit Kombinationspräparaten, gelang es den Forscherinnen und Forschern bei Marinomed die zweite Technologie – die patentgeschützte Plattform Marinosolv – zu entwickeln, die die Basis für neue Produkte im Bereich Allergie und Autoimmunerkrankungen darstellt.
Mit dem Marinosolv-Leitprodukt Budesolv konnte bewiesen werden, dass mit 85% weniger Dosis nach einer Woche Behandlung einerseits die gleiche Wirkung wie mit dem Marktprodukt, andererseits aber sowie im Gegensatz zum Marktprodukt bereits innerhalb von 3 Stunden nach erstmaliger Anwendung ein signifikanter Effekt erzielt wurde. Mit dem erfolgreichen Studienabschluss konnte nicht nur eine wichtige Voraussetzung für die Anmeldung zur Zulassung von Budesolv geschaffen, sondern auch Marinosolv als Technologieplattform klinisch validiert werden: Produkte, die mit Marinosolv in Lösung gebracht wurden, haben eine höhere Bioverfügbarkeit und damit einen schnelleren Wirkeintritt verglichen mit heutigen Behandlungen, die auf Suspensionen basieren.
Auf dieser Basis wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr die Vorbereitungen für die Studie zu einem zweiten Produkt auf Basis von Marinosolv getroffen. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist die klinische Phase II für Tacrosolv, ein niedrig dosiertes Immunsuppressivum auf Basis von Tacrolimus, gestartet. Die klinische Studie ist darauf ausgelegt, eine optimierte Dosierung zu finden, um in einer späteren Phase III den Milliardenmarkt entzündlicher Augenerkrankungen, wie z.B. Trockenes Auge, zu adressieren.
1.2.1 Geschäftsmodell und Prozesse
Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen hat Marinomed große Teile der Wertschöpfungskette an Partner ausgelagert. Der Vertrieb der Produkte erfolgt über Vertriebspartner, die jeweils für ihr geographisches Gebiet von Marinomed eine Vertriebslizenz erhalten haben. Mit Ausnahme einiger weniger Länder, wo es Lizenzpartnerschaften gibt, agiert Marinomed als Großhändler. Dadurch ist es möglich mit limitiertem Ressourceneinsatz aktuell 15 B2B Kunden mit Vertrieb in über 40 Ländern zu betreuen und zu organisieren.
Die wesentliche Herausforderung ist es, die richtigen Partnerschaften in einer möglichst großen Zahl von Ländern und für die gesamte Breite des Produktportfolios abzuschließen. Dafür sucht Marinomed fortwährend mögliche Partner und optimiert die Durchdringung der internationalen Märkte für die bestehenden sowie für neue Produkte.
1.2.2 Marktumfeld
Als biopharmazeutisches Unternehmen ist Marinomed in das Umfeld der globalen pharmazeutischen und Biotechnologie-Märkte eingebettet.
Pharmazeutischer Markt
Der globale pharmazeutische Markt ist ein Wachstumsmarkt. Er wurde für 2020 auf ein Volumen von rund USD 1,3 Billionen geschätzt (Quelle: IQVIA), mit erwarteten künftigen Wachstumsraten von 3-6 % pro Jahr. Die COVID-19 Pandemie trifft die Pharmaindustrie auf vielen Ebenen. Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 wurden und werden entwickelt, die globalen Lieferketten sind unter Druck gekommen und gleichzeitig wurde politisch erkannt, dass die Beschaffung essenzieller Arzneimittel in Krisenzeiten eine Herausforderung sein kann. Die pharmazeutische Industrie ist von der globalen konjunkturellen Krise weniger betroffen als andere Teile der Wirtschaft. Langfristige Trends bleiben dennoch. Dazu zählen der Preisdruck, aber auch der zunehmende Lebensstandard in Asien und anderen Wachstumsregionen, die insgesamt zu positiven Wachstumsaussichten der Branchen führen.
Auch in Österreich stellen die pharmazeutische und die Biotechnologie-Industrie wichtige Wirtschaftsfaktoren dar. Mehr als 1.000 Unternehmen sind in Österreich im Life Science-Sektor tätig, wobei im pharmazeutischen Bereich 150 Unternehmen mit 18.000 Mitarbeitern Investitionen in Millionenhöhe in Forschung und Entwicklung tätigen und einen Anteil von 2,8 % am gesamten Bruttoinlandsprodukt erwirtschaften (Quelle: Pharmig). Seit dem Börsegang ist Marinomed nun das einzige an der Wiener Börse notierte Life Science Unternehmen und hat sich als solches zu einem Leitbetrieb des Sektors entwickelt.
Zielmarkt für Carragelose
Die kürzlich veröffentlichten Daten zur Wirksamkeit von Carragelose gegen SARS-COV-2 in der Zellkultur und in klinischen Studien eröffnen Marinomed große Chancen. So können die Carragelose-Marke und -Produkte in den Vertriebsländern dadurch bekannter gemacht werden und damit der Absatz weiter gestärkt werden. 2020 war bereits ein starker Anstieg zu beobachten und der Trend könnte sich weiter verstärken, wenn Mutationen des Virus Impfstoffe weniger effektiv machen. Die Carragelose -OTC-Produkte geben dem Konsumenten die Möglichkeit, selbst ein virusblockierendes Produkt zu erwerben. Marinomed geht davon aus, dass sich durch die Pandemie das Bewusstsein für die Gefährlichkeit von viralen Infektionen der Atemwege in der Bevölkerung nachhaltig verändern wird. Aufgrund von Maßnahmen gegen Coronavirus-Infektionen ist in der Saison 2020/21 eine klassische Grippewelle bisher ausgeblieben und der Verkauf von OTC-Produkten im Segment Erkältungen musste zum Teil dramatische Einbußen hinnehmen. Von dieser Entwicklung sind Carragelose Produkte auch betroffen, aber die prophylaktische Wirkung gegen Coronaviren hat für die Carragelose Produkte eine Chance dargestellt. In letzter Zeit ist auch eine Zunahme von Meldungen über Produktentwicklungen zu beobachten, die eine ähnliche breite Wirkung gegen Viren wie Carragelose behaupten, ohne entsprechende wissenschaftliche Belege oder Daten aus klinischen Studien beizubringen. Auch wenn ein Erfolg des Mitbewerbs nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Carragelose mit Ihrem exzellenten Sicherheitsprofil, breiter Wirksamkeit gegen respiratorische Viren und nicht zuletzt dem Patentschutz ein einzigartiges Technologieprofil.
Zielmarkt für Marinosolv
Das erste Produkt der Marinosolv-Plattform Budesolv zielt auf den Markt für allergische Rhinitis ab. Im Jahr 2019 wurde die Behandlung von allergischer Rhinitis bereits auf USD 14 Mrd. geschätzt und soll mit einem jährlichen Wachstum von knapp 4% in 2027 bereits USD 18 Mrd. erwirtschaften (Coherent Market Insights, ALLERGIC RHINITIS TREATMENT MARKET ANALYSIS (August 2020)). Der Markt für nasale Steroide wächst dabei stärker als der Gesamtmarkt und ist damit seit 2018 mit einem Anteil von 38% das größte Segment in diesem Markt. Diese Steigerungen sind zum Teil auf den Trend hin zum nicht verschreibungspflichtigen OTC-Markt zurückzuführen.
Auf Basis der universellen Anwendbarkeit der Marinosolv-Plattform hat Marinomed weitere Produktentwicklungen angestoßen. Am weitesten fortgeschritten ist Tacrosolv, bei dem der Beginn der Phase-II-Studie bevorsteht. Dieses Produkt zielt auf den Markt für Ophthalmologie ab. Teilsegmente sind hier der Markt für allergische Konjunktivitis und für das Trockene Auge-Syndrom. Beide Märkte sind derzeit unterversorgt, sodass neue innovative Medikamente die Chance haben, eine große Gruppe von Patienten zu erreichen.
Mit der Schaffung einer neuen Abteilung für externe Kunden hat Marinomed nun den nächsten Schritt gemacht, die Marinosolv-Technologie auch externen Kunden zur Verfügung zu stellen. Die kürzlich erfolgten IPOs von Nanoform aus Finnland und Hyloris aus Belgien zeigen, dass in den Bereichen der Verbesserung der Wirkstoffverfügbarkeit und der besseren Wirksamkeit neue Technologien am Markt gesucht sind.
1.2.3 Geschäftsentwicklung
Der Geschäftsbereich mit Produkten der Carragelose-Plattform zur Behandlung von Erkältungskrankheiten hat sich 2020 positiv entwickelt. Nach zweistelligem Wachstum im Vorjahr, konnte mit einem Anstieg von € 6,1 Mio. auf € 8,1 Mio. der Umsatz noch einmal deutlich gesteigert werden. Ohne den Sondereffekt im Vorjahr von € 0,9 Mio., der durch die Rückgabe eines Vertriebsgebiets durch einen europäischen Partner entstand, lag der Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei rund 55%. Gleichzeitig konnte die Bruttomarge aus Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Handelsware abzüglich Wareneinsatz (Handelswareneinsatz sowie regelmäßige lieferbezogene Kosten, exkl. Sonderbelastungen) von ca. 29% auf ca. 30% erhöht werden. Aufwandsseitig ist die Entwicklung stark vom Fokus auf Forschung und Entwicklung geprägt. Dies zeigt sich insbesondere im Anstieg der Aufwendungen für bezogene Leistungen von € 3,1 Mio. auf € 3,4 Mio. aber auch in Teilen im Anstieg des um die Prämien im Zusammenhang mit dem Börsegang bereinigten Personalaufwands von € 3,8 Mio. auf € 4,1 Mio. Durch den höheren Ergebnisbeitrag der Carragelose-Produkte und die Corona-bedingte Verzögerung klinischer Studien lag das Betriebsergebnis mit € -5,8 Mio. über dem Vergleichswert des Vorjahres von € -6,2 Mio.
1.2.4 Wesentliche Absatzmärkte und die dort erreichte Wettbewerbsposition und Auftragslage
Marinomed sieht auf dem pharmazeutischen Markt für OTC-Produkte weiterhin großes Wachstumspotenzial bei unverändert hohem Wettbewerbsdruck. Mit dem Ausbruch der COVID-19- Pandemie ergibt sich eine unerwartete Änderung des Marktes. Zum einen verzeichnet der Markt für freiverkäufliche Arzneimittel und Medizinprodukte einen extremen Rückgang (teilweise -50% und mehr), da der Lock-down nicht nur die Verbreitung von SARS-CoV-2 eindämmt, sondern auch anderer Erkältungsviren. Zum anderen konnte Marinomed in Laborstudien nachweisen, dass die Carragelose-Produkte gegen Sars-CoV-2 wirksam sind. Damit wurde für die Vertriebspartner in den Regionen die Grundlage geschaffen, das Produkt auch im Kampf gegen die Pandemie zu positionieren (siehe auch Anhang „Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“). Zusätzlich unterstützt die Datenlage die Bemühungen von Marinomed, die Optimierung der Vertriebspartnerschaften voranzutreiben und neue Partner für bestimmte Regionen zu gewinnen. Investitionen in zusätzliche klinische Daten sind allerdings weiter notwendig. Die diesbezüglichen F&E Aufwendungen sind in einem hohen Maße durch den Emergency Grant KLIPHA-COVID19 der FFG gefördert.
Für Produkte der neu entwickelten Marinosolv-Plattform hat sich die COVID-19-Pandemie verzögernd ausgewirkt. Bezüglich der Vergabe von Vertriebslizenzrechten oder sonstigen IP-Rechten des Leitprodukts Budesolv an Dritte mussten die Gespräche mehrfach unterbrochen werden. Darüber hinaus ließen sich die Vorbereitungen für die regulatorische Anmeldung zwar vorantreiben, liegen aber hinter dem ursprünglichen Zeitplan zurück. Die klinische Studie zum zweiten Produkt aus der Marinosolv -Plattform, Tacrosolv, konnte im Geschäftsjahr nicht gestartet werden. Glücklicherweise konnte die Studie jedoch vor ihrem Start um rund 1 Jahr verschoben werden und musste nicht abgebrochen werden, was mit Sunk Costs verbunden gewesen wäre. Marinomed hat es darüber hinaus geschafft, auf Basis der Marinosolv-Technologie weitere Wirkstoffe in Lösung zu bringen. Darunter unter anderem auch die schwer löslichen Stoffe Pergolid, mit dem die University of Utah eine präklinische Studie erfolgreich abschloss, Fluticason Propionat oder auch eine neue Formulierung im Einsatz gegen autoimmune Gastritis. Zusätzlich sorgte die Technologieplattform auch im Jahr 2020 wieder für Umsätze von Dritten, die eine Verbesserung der Löslichkeit durch eine Marinosolv-Formulierung erreichen konnten. Marinomed geht davon aus, dass eine entsprechend weitergehende kommerzielle Verwertung dieser Entwicklungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiterem Umsatzwachstum führen wird.
1.2.5 Ziele und Strategien zur Zielerreichung
Marinomed verfolgt weiterhin das Ziel gemeinsam mit seinen Partnern mittelfristig mit seinen Carragelose-Produkten insgesamt 1% des Umsatzes des globalen CCA-Marktes zu erreichen, mit einem langfristigen Steigerungsziel auf 2%. Das Umsatzpotenzial für die Produktpalette liegt damit bei mehreren hundert Millionen Euro, von dem ein signifikanter Anteil auf Marinomed entfällt. Aufgrund der Komplexität des Marktes, der regulatorischen Hürden und der Notwendigkeit intensiv Marketing zu betreiben, ist dieses Ziel nur durch Partnerschaften erreichbar. Marinomed hat für viele Märkte bereits Partnerschaften mit namhaften pharmazeutischen Firmen abgeschlossen, die in den jeweiligen Ländern für die Zulassung und Vermarktung der Produkte verantwortlich sind, jedoch besteht weiterhin Potenzial zusätzliche Produkte und zusätzliche Länder zu entwickeln. Seit der Rückgabe einer Vertriebsregion durch einen europäischen Partner stehen attraktive Märkte wieder offen, die Marinomed mit neuen engagierten Partnern adressieren will.
Marinomed plant das Vertriebsmodell fortzusetzen und auch die Produkte aus der Marinosolv-Plattform mit Partnern zu vermarkten. Die drei wesentlichen Umsatzquellen bleiben damit weiterhin der Verkauf von Produkten an die Vertriebspartner, Lizenzerlöse aus lizenzierten, patentierten Produkten sowie Meilensteinzahlungen basierend auf dem Erreichen bestimmter mit Partnern festgelegter Ziele.
1.3 Zweigniederlassungen
Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen. Der Sitz der Konzerngesellschaften wurde im Jahr 2020 nach Korneuburg verlegt, darüber hinaus mietet Marinomed Laborräumlichkeiten am Campus der Veterinärmedizinischen Universität. Zum Abschlussstichtag hält Marinomed 100% der Anteile an der Marino Immo GmbH. Die Gesellschaft erstellt zum 31. Dezember 2020 einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Sinne des § 245a UGB. Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Verträge zwischen Marinomed Biotech AG und Marino Immo GmbH.
1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren
Zum Verständnis der finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns ist es wesentlich, die Spezifika der unterschiedlichen Segmente darzustellen.
Das Produktportfolio der virusblockierenden Carragelose-Technologie, bestehend aus vier bereits am Markt befindlichen Nasensprays und zwei Rachenprodukten, wies im Geschäftsjahr 2020 eine signifikante Umsatzsteigerung von € 2,0 Mio bzw. +32% auf, bereinigt um den Sondereffekt aus dem Jahr 2019 liegt die Steigerung sogar bei € 3 Mio bzw. +55%. Das Wachstum wurde einerseits durch die Markteinführung von Produkten in neuen Märkten (vor allem in Italien) generiert. Zum anderen konnten in vielen Regionen bereits die positiven Daten zur Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2 in eine deutliche Steigerung der Erträge umgesetzt werden. Die Rückgabe der Vertriebsregion durch einen europäischen Partner im Vorjahr und die guten Daten bieten nun die Chance mit neuen Partnern den Umsatz weiter zu steigern.
Durch das wachsende Produktportfolio in über 40 Ländern gleichen sich Schwankungen in einzelnen Ländern immer mehr aus. Insofern kann für das bestehende Basisgeschäft mit den Carragelose-Produkten von einem stabilen Wachstum ausgegangen werden. Durch Produkteinführungen in weiteren Ländern, sowie die Marktdurchdringung der neuen Nasensprays (der abschwellende Nasenspray wird bereits in 3 Ländern vertrieben), geht das Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit von weiteren Umsatzsteigerungen in den kommenden Jahren aus.
Die Marinosolv-Technologie befindet sich noch im Entwicklungsstadium, es wurden noch keine Vertriebslizenzrechte oder sonstigen IP-Rechte an Dritte vergeben. Dadurch werden auch noch keine Produkte vermarktet. Dieses Segment ist von hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung geprägt, die erst in Folgejahren Umsätze generieren könnten. Die Daten der pivotalen klinischen Phase-III- Studie für das Leitprodukt Budesolv wurden 2020 im Journal Clinical & Experimental Allergy publiziert. Marinomed konzentriert in diesem Bereich nun die Anstrengungen auf die weiteren regulatorisch notwendigen Vorbereitungen für eine Marktzulassung sowie auf Gespräche mit potenziellen Vermarktungspartnern in den Regionen. Aufgrund der signifikanten Einschränkungen als Antwort auf die Pandemie im Geschäftsjahr 2020 ist mehr Geduld bei der Kommerzialisierung gefragt. Sowohl Gespräche mit potenziellen Partnern, als auch der Dialog mit den Behörden zu regulatorischen Vorgaben benötigen deutlich mehr Zeit als noch zu Beginn des Geschäftsjahres absehbar war.
Das Jahr 2020 ergab ein Konzernergebnis vor Steuern in Höhe von € -6,0 Mio (2019 € -7,2 Mio). Das Betriebsergebnis 2020 betrug somit € -5,8 Mio (2019 € -6,2 Mio) und das Finanzergebnis € -0,2 Mio (2019 € -1,0 Mio). Der Konzern zeigt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € -6,0 Mio (2019 € -7,2 Mio) und kumulierte Ergebnisse in Höhe von € -37,5 Mio (2019 € -31,5 Mio). Zwei wesentliche Treiber sind für die Ergebnisentwicklung und die unter Plan liegenden Verluste verantwortlich. Einerseits liegen die Kosten der klinischen Studien insbesondere durch die Verschiebung der Tacrosolv-Studie niedriger als erwartet, gleichzeitig konnte das Carragelose-Segment einen deutlich höheren Ergebniszuwachs verzeichnen. Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt.
Die Vermögenslage des Unternehmens ist insbesondere durch Zugänge für den neuen Firmenstandort (€ 3,4 Mio) geprägt, sowie durch erhöhte Finanzverbindlichkeiten (€ 8,2 Mio), insbesondere für die 2. Tranche des EIB-Darlehens und die Refinanzierung der Immobilie. Am Bilanzstichtag betragen die liquiden Mittel € 9,2 Mio (2019 € 12,0 Mio) und der Konzern zeigt ein Eigenkapital von € 5,4 Mio nach einem Eigenkapital im Vorjahr von € 10,9 Mio. Die Rückstellungen betragen € 0,8 Mio (2019 € 1,3 Mio) und enthielten im Vorjahr Vorsorgen für potenzielle Zahlungen in Zusammenhang mit der Verlegung des Firmenstandorts in Höhe von € 0,5 Mio, welche in ein zinsgünstiges Darlehen gewandelt wurden. Für weitere Details zur Entwicklung der Vermögenslage sowie zu Laufzeiten und Verzinsung des Fremdkapitals wird auf die Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.
Der Konzern wies Ende 2020 liquide Mittel von € 9,2 Mio (2019 € 12,0 Mio) aus. Die Veränderung wird in der folgenden Geldflussrechnung dargestellt:
2020 Mio EUR |
2019 Mio EUR |
|
Cashflow aus der Betriebstätigkeit | -6,9 | -7,6 |
Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -4,0 | -2,4 |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 8,0 | 20,3 |
Summe der Cashflows | -2,8 | 10,3 |
Effekt Erstkonsolidierung der Marino Immo GmbH | 0,0 | 0,0 |
Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -2,8 | 10,3 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode | 12,0 | 1,7 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 9,2 | 12,0 |
Die Vermögens- und Finanzlage spiegelt primär die negative Ertragslage wider, die für ein biotechnologisches Unternehmen im Entwicklungsstadium zu erwarten ist. Die Finanzmittelzuflüsse betreffen insbesondere die Aufnahme weiterer Fremdverbindlichkeiten. Marinomed hat im Geschäftsjahr alle Meilensteine erreicht, die für den Abruf der zweiten Tranche des Darlehens von der Europäischen Investitionsbank Voraussetzung waren. Zudem konnte eine zinsgünstige Refinanzierung durch Austria Wirtschaftsservice zusammen mit der Erste Bank als Treuhänder des ERP-Fonds sowie der NÖBEG abgeschlossen werden. Investitionen in den neuen Firmenstandort finden sich entsprechend im Liquiditätsabfluss durch Investitionstätigkeit wieder. Durch Eigenkapital bzw. eigenkapitalnahe Finanzierungsmaßnahmen in den Geschäftsjahren 2015 (€ 3,5 Mio), 2016 (€ 1,5 Mio), 2017 (€ 7,0 Mio.) und 2019 (€ 22,4 Mio. Gesamtkapitalzufluss aus dem Börsegang) sollen langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung sichergestellt werden.
Die Darlehenszusage von der Europäischen Investitionsbank in Höhe von bis zu € 15,0 Mio wird in 3 Tranchen in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Meilensteine ausbezahlt. Die erste Tranche in Höhe von € 4,0 Mio wurde im Oktober 2019, die zweite Tranche in Höhe von € 5,0 Mio im Dezember 2020 ausbezahlt. Die dritte Tranche in Höhe von € 6,0 Mio ist noch offen. Dadurch ist nach Einschätzung des Vorstands die Unternehmensfortführung überwiegend wahrscheinlich. Darüber hinaus wird auf die entsprechenden Ausführungen im Abschnitt „Wesentliche Risiken und Ungewissheiten“ verwiesen.
Voraussichtliche Entwicklung
Der Umstand, dass die Carragelose die erste ursächlich wirkende und patentierte Therapie gegen Husten-, Schnupfen- und mit Grippe assoziierten Viren inklusive SARS-CoV-2 ist, stellt ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal dar. Das abgelaufene Geschäftsjahr hat gezeigt, dass sich die COVID-19-Krise positiv auf die Nachfrage nach Carragelose-Produkten ausgewirkt hat. Zwar rechnet Marinomed weiter mit wachsenden Umsätzen, jedoch ist nicht nachhaltig mit Wachstumsraten jenseits der 50% zu rechnen. Positiv dürfte sich auswirken, dass wichtige Märkte bis vor kurzem durch die Partnerschaft mit einem großen europäischen Pharmaunternehmen vertraglich blockiert waren, die jetzt gerade im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise den Marinomed-Produkten in den noch fehlenden oder weniger gut erschlossenen großen OTC-Märkten den erhofften Schwung geben.
Die USA und Japan stellen einen Sonderfall dar, wobei auch hier mit der gezeigten Wirkung der Carragelose auf SARS-CoV-2, eine schnellere Zulassung möglich wäre. Dennoch gibt es bedingt durch regulatorische Auflagen und vom Rest der Welt abweichenden Zulassungskriterien Eintrittsbarrieren, die eine Zulassung erschweren. Marinomed unternimmt nun zusätzliche Anstrengungen, auch diese besonders attraktiven Märkte zu erreichen.
Marinomed geht davon aus, dass SARS-CoV-2 bereits ein endemisches Coronavirus ist, dass wegen Mutationen nicht vollständig durch Impfstoffe beherrschbar ist. Mit einer wachsenden klinischen Datenbasis zur Prophylaxe von COVID-19 Erkrankungen besteht enormes Potential für Carragelose -Produkte in diesem Bereich. Die deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene empfiehlt bereits den Einsatz von Carragelose-Nasensprays. Sollten sich Regierungen oder internationale Organisationen für den Einsatz entscheiden besteht ein enormes Wachstumspotential.
Das Potential Marinosolv
Das Potential von Marinosolv geht weit über das Leitprodukt, das antiallergische Medikament Budesolv, hinaus. Budesolv aber auch Flutisolv zielen auf einen Milliardenmarkt ab, den Marinomed mit diesen beiden Produkten anvisiert. Die breite Einsatzmöglichkeit der Marinosolv-Plattform ermöglicht einerseits eigene Entwicklungen in der Ophthalmologie wie Tacrosolv, oder auch das neue Projekt im Bereich Autoimmuner Gastritis. Darüber hinaus können durch den Einsatz der Plattform für externe Kunden die Anwendung verbreitert werden und die kommerziellen Chancen erhöht werden.
Das Ausschöpfen des Potentials der beiden Plattformen erfordert Investitionen in Forschung und Entwicklung. Insbesondere durch Ausweitung der Marinosolv-Plattform und klinische Studien für größere Indikationen wird erwartet, dass das Investitionsvolumen in Forschung und Entwicklung in den kommenden Jahren deutlich steigt. Abhängig vom Umfang dieser Investitionen und dem wirtschaftlichen Erfolg bei der Verwertung kann es zu zusätzlichem Kapitalbedarf kommen.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Marinomed ist ein auf globale Märkte zielendes Unternehmen, das pharmazeutische Unternehmen als Kunden auf allen Kontinenten beliefert. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Diese betreffen im Wesentlichen operative und finanzielle Risiken.
Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden laufend überwacht. Das Unternehmen ist bemüht darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.
3.1 Globale wirtschaftliche Risiken durch die SARS-CoV-2 Pandemie
Marinomed ist als international tätiges Unternehmen in die Weltwirtschaft eingebunden. Die Regierungen auf allen Kontinenten haben zur Eindämmung der Pandemie massive Einschnitte in die weltweiten sozialen und ökonomischen Abläufe beschlossen und umgesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass die Folgen dieser Maßnahmen einen langfristigen Einfluss auf die globale Wirtschaft haben. Inzwischen zeigt sich auch, dass ein erhöhtes Risiko besteht, dass auch der Gesundheitssektor, in dem Marinomed tätig ist, auf derartige Veränderungen reagiert. Während Unternehmen, die Produkte zur Eindämmung der Pandemie entwickeln, produzieren und vertreiben, sich überwiegend sehr positiv entwickeln, gibt es insbesondere im Markt freiverkäuflicher Produkte teilweise erhebliche Rückgänge. Insofern lässt sich erwarten, dass Marinomed mit seinen Carragelose-Produkten sich eher positiv entwickelt, sich jedoch die Marinosolv-Technologieplattform einem erhöhten Risiko bei der Kommerzialisierung stellen muss. Gleichzeitig könnte die Aufrechterhaltung einer durchgängigen Wertschöpfungskette erschwert werden sowie eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums zu einer geringeren Kundennachfrage führen.
3.2 Risiken in Verbindung mit der Finanzierung und Finanzinstrumenten
Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallsrisiken und Liquiditätsrisiken. Darüber hinaus werden Umsätze in GBP getätigt, so dass auch Risiken aus Wechselkursschwankungen entstehen. Da Forderungen in GBP in der Regel einen Betrag von € 500.000,00 nicht übersteigen, würde sich eine Schwankung von +/- 10% mit weniger als € 50.000 auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Als F&E Unternehmen weist Marinomed nach wie vor einen bilanziellen Verlust aus und daher sind klassische Kreditinstrumente für Marinomed nicht zugänglich. Das Unternehmen hat daher das Risiko, dass der Kapitalbedarf in Zukunft nicht, oder nur zu nachteiligen Konditionen gedeckt werden kann. Es handelt sich dabei um ein für Life Science Unternehmen typisches Risiko. Marinomed ist zudem in üblichem Maß einem Zinsrisiko auf Basis der Entwicklung internationaler Zinsen ausgesetzt. Spezifische Zinsrisiken ergeben sich aus dem aws-Seedfinancing (2 % plus 3M-EURIBOR) sowie aus den zu leistenden umsatzabhängigen Tantiemen in Zusammenhang mit dem EIB Darlehen. Ab 01.07.2024 kommt im Rahmen des ERP Darlehens ein sprungfixer Zinssatz zur Anwendung, dessen Entwicklung vom 1-Jahres-EURIBOR abhängen wird.
Das Unternehmen verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente.
3.3 Strategische Risiken
Für Marinomed besteht das Risiko, dass langfristige Potenziale nicht ausgenutzt oder falsch eingeschätzt werden. Bei beiden Technologieplattformen können sich die eingegangenen oder noch zu etablierenden Partnerschaften als nicht vorteilhaft erweisen. Die heutige Einschätzung des Potenzials der Produkte auf den globalen Märkten kann sich als zu optimistisch herausstellen. Es besteht daher das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Weiters besteht das Risiko, dass Mitbewerber bessere oder günstigere Produkte entwickeln und dadurch das Marinomed-Portfolio weniger ertragreich ist.
Staatliche Behörden versuchen in praktisch allen regionalen Märkten, die Kosten im Gesundheitswesen durch verstärkten Wettbewerb der Anbieter und permanente Absenkung der Erstattungsgrenzen für Pharmaka zu beschränken. Der rasch wachsende OTC-Markt ist diesen Einflüssen weniger ausgesetzt, jedoch gibt es starke Konkurrenz von größeren Anbietern, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Möglichkeiten verfügen als Marinomed bzw. ihre Partner in den jeweiligen Ländern.
3.4 Operative Risiken
Marinomed ist sowohl auf der Lieferanten-, als auch auf der Vermarktungsseite auf Partner angewiesen. Trotz aufrechter Verträge besteht das Risiko, dass ein oder mehrere Partner ohne Verschulden von Marinomed wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten nicht zu lösen vermögen und in der Folge für Marinomed ein Schaden entsteht. Dabei kann der Partner seine eigenen Umsatzziele verfehlen, es kann sich aber auch um Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken handeln.
Auch wenn rund 90 % der Umsätze in Euro fakturiert werden, könnte in Ländern außerhalb der Eurozone (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) eine Aufwertung des Euro gegenüber den lokalen Währungen die Produkte des Unternehmens für Händler und Endverbraucher verteuern. Dies könnte zu einem Umsatzrückgang bei den Produkten des Unternehmens führen.
3.5 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Finanzmittel, die zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen erforderlich sind, möglicherweise nicht beschafft werden können. Bisher hat das Unternehmen das operative Geschäft vor allem durch Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Distributionsverträgen, den Verkauf von Handelswaren, atypisch stillen Beteiligungen, durch die Ausgabe einer Wandelanleihe, neuer Aktien beim Börsegang sowie durch Zuschüsse, geförderte Darlehen und sonstige staatliche Förderungen finanziert.
Der Vorstand geht davon aus, dass zumindest in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung und operative Verluste anfallen werden. Der Vorstand rechnet damit, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die in 2019 eingeworbenen Mittel aus dem Börsegang und von der EIB ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen bis Ende 2023 finanzieren zu können. Diese Schätzung basiert auf Annahmen, die sich als falsch erweisen können, und das Unternehmen könnte seine Kapitalressourcen früher ausschöpfen als derzeit erwartet.
Marinomed wird immer versuchen, sich finanzielle Flexibilität zu erhalten, z.B. durch Aufnahme zusätzlichen Kapitals zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. Aktuell glaubt das Unternehmen über genügend Mittel für die aktuellen oder zukünftigen betrieblichen Pläne zu verfügen.
Marinomed ist der Auffassung, dass das Unternehmen auf bestimmte Ausgaben verzichten könnte, um damit seine Bargelderfordernisse zu reduzieren. Sollte es Marinomed nicht möglich sein, im Bedarfsfall Kapital aufbringen zu können, könnte es dadurch zu Verzögerungen oder Reduzierungen bzw. zur Beendigung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen sowie zukünftiger Kommerzialisierungsbemühungen kommen.
3.6 Standortrisiko
Marinomed hat im Juni des Geschäftsjahres 2020 das Bestandsgebäude am neuen Standort in Korneuburg unmittelbar vor der Stadtgrenze Wiens bezogen. Angrenzend wird bis ins Geschäftsjahr 2021 ein Neubau errichtet, in dem insbesondere ein Forschungs- und Entwicklungslabor untergebracht ist. Nach Fertigstellung des neuen Gebäudes werden die Aktivitäten, die aktuell noch in den Laboren am alten Standort als Untermieter der Veterinärmedizinischen Universität Wien durchgeführt werden, wieder mit den bereits übersiedelten Funktionen vereint. Neben dem Bestandsgebäude, das in 2020 bezogen wurde, ist zum Zeitpunkt dieses Berichts auch der Neubau bezugsfertig geworden. Insofern beschränkt sich das Standortrisiko auf die noch zu erwartenden Kosten, die nach Abschluss des Bauvorhabens über der Planung und der Refinanzierung liegen könnten. Gleichzeitig könnte der Umzug zumindest kurzfristig mit einem Produktivitätsrückgang verbunden sein.
3.7 Risiko in Zusammenhang mit Patenten
Die Carragelose-Technologie ist durch mehrere Patente weltweit geschützt. Die Patente der Marinosolv-Technologie befinden sich derzeit in der Nationalisierungsphase. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente angefochten werden oder derzeitige Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen.
3.8 Forschungs- und Entwicklungsrisiko
Der Erfolg von Marinomed hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen die antizipierten Ergebnisse erreichen. Die Forschungsaktivitäten von Marinomed dienen der Wissensvermehrung und sind dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Die internen und externen Forscher halten die rechtlichen Vorschriften ein und beachten darüber hinaus auch ethische Grundsätze. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Forschung umfasst im Falle missbrauchsgefährdeter Forschung insbesondere die nachfolgend angesprochenen Maßnahmen: das Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, den sorgfältigen Umgang mit Veröffentlichungen, die Dokumentation von Risiken sowie Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Forschung und von klinischen Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen bzw. nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte. Das könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed deutlich reduzieren. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos und geplante Einnahmen nicht zu lukrieren sein.
3.9 Personalrisiko
Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl besteht bei einem Ausfall von Schlüsselarbeitskräften das Risiko, dass essenzielles Know-how verloren geht und die Nachbesetzung von vakanten Stellen zu Verzögerungen bei der Zielerreichung führt.
Forschung und Entwicklung
Die Gesellschaft unterhält, bis zum vollständigen Umzug nach Korneuburg, am Standort Wien eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung mit modern ausgerüsteten Labors, die Forschungen im Bereich Pharmazie, Biologie, Molekularbiologie, Zellbiologie und in-vivo Pharmakologie ermöglichen.
Die F&E Aktivitäten fokussieren sich auf die beiden Plattformen Carragelose und Marinosolv. Die Carragelose-Plattform soll um Produkte mit einer zusätzlichen abschwellenden Wirkung erweitert werden. Dabei wurde 2019 die Entwicklung eines Medizinproduktes auf Basis einer physikalischen Wirkung erfolgreich umgesetzt, die Zertifizierung erreicht und das Produkt in Österreich, Schweiz und Griechenland erfolgreich eingeführt. In weiterer Folge wurde die Entwicklung eines Arzneimittels mit einem abschwellenden Wirkstoff vorangetrieben. Die Einreichung zur Zulassung ist noch im Jahr 2020 erfolgt und wird voraussichtlich über das Jahr 2021 von den Behörden geprüft. Eine erste Markteinführung könnte im Jahr 2022 stattfinden.
Darüber hinaus hat Marinomed mit Marinosolv eine innovative Technologieplattform entwickelt, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte lokale Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung. Derzeit befinden sich zwei Produkte in der Entwicklung, die auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv) und der Augen (Tacrosolv) abzielen. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, deren daraus abgeleitete nationale Patente nun nach und nach erteilt werden. Je nach Wirkstoff können die Produkte entweder OTC (rezeptfrei oder nicht verschreibungspflichtig) oder Rx (verschreibungspflichtig) sein. Im Falle des Kortikosteroid-Nasensprays Budesolv werden je nach Gebiet OTC- und Rx-Zulassungen erwartet, während für immunsuppressive Augentropfen eine Zulassung nur als verschreibungspflichtiges Medikament erwartet wird.
Die Gesellschaft bewahrt sich ein schlankes Geschäftsmodell durch Fokussierung auf Forschung und Entwicklung sowie Auslagerung aller anderen kostenintensiven Teile der Wertschöpfungskette. Marinomed generiert ihren Umsatz entweder durch Lizenz-Vertriebsverträge oder Tantiemen aus Lizenzverträgen mit ihren Partnern. Für die rezeptfrei vermarkteten Produkte ist die Gesellschaft als Großhändler für ihre Partner weltweit tätig.
Eigene Anteile
Der Konzern hält zum Stichtag 31. Dezember 2020 keine eigenen Anteile. Ebenso wurden während des Geschäftsjahrs 2020 keine eigenen Anteile erworben oder veräußert.
Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem
Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Entsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt „Wesentliche Risiken und Ungewissheiten“ benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegen beim Vorstand.
Das Risikomanagementsystem fokussiert auf die im vorangehenden Risikoabschnitt genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch eine enge interne wie auch externe Kommunikation adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit allen externen Zulieferern und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung. Marinomed hat sowohl Investoren für den IPO als auch die EIB für ein Venture Loan gewinnen können. Diese beiden Finanzierungselemente haben einerseits zu einer Verbesserung der Kapitalstruktur geführt, und andererseits erlauben sie dem Unternehmen, seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beschleunigt umzusetzen. Abhängigkeiten von der allgemeinen Wirtschaftslage, dem Finanzierungsumfeld oder einem erfolgreichen Debitorenmanagement sind dadurch reduziert.
Das interne Kontrollsystem der Marinomed hat insbesondere die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Richtlinien sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern. Bei sämtlichen relevanten Geschäftsfällen wird das Vieraugenprinzip eingehalten.
Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation ist durch flache Hierarchien und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit gekennzeichnet. Es besteht eine organisatorische Trennung aus operativer und finanzieller Verantwortung sowie für das Rechnungswesen aus Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung.
Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand besitzt dabei besonders hohe Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Diese Besprechungen finden je nach Bedeutung wöchentlich bzw. monatlich statt.
Dabei wird strukturiert über die notwendigen Informationen von den jeweiligen Bereichsleitern an den Vorstand berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können.
Das interne Berichtswesen ist darauf angelegt, dem Vorstand in regelmäßigen Abständen zu ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkung auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendigen Planungen, beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze werden vom Vorstand vorab genehmigt. Die konsolidierte Berichterstattung unter Einbeziehung der nicht-operativen Tochtergesellschaft erfolgt jeweils zum Quartalsende.
Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird. Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem. Ziele sind die Einhaltung der gesetzlichen Normen, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und die Rechnungslegungsvorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS).
Der Konzernabschluss wird durch die internationale Prüfungsgesellschaft BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft.
Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten
Grundkapital
Das Grundkapital teilt sich zum Stichtag wie folgt auf:
Aktiengattung | Betrag des Grundkapitals | Nennbetrag/ Aktie | Stückzahl der Aktien |
Inhaberaktien | 1.472.660,00 | 1,00 | 1.472.660 |
Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Muttergesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von € 867.640,00 auf € 1.000.000,00 erhöht.
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG im ersten Quartal 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von € 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Stk. aus dem Basisangebot und 39.000 Stk. aus Mehrzuteilungen). Dies führte zu einem Gesamtkapitalzufluss von € 22.425.000,00, davon Grundkapitalerhöhung € 299.000,00.
Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde das Bedingte Kapital 2019 um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von € 54.000,00 durch Ausgabe von bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des
Stock Option Plans 2020 (Bedingtes Kapital 2020) beschlossen.
Im Zuge der Bedienung von Aktienoptionen wurde bis zum Stichtag in mehreren Kapitalerhöhungen das Grundkapital gegen Bareinzahlung von € 75,00 je Aktie um weitere € 2.888,00 erhöht.
Zum Abschlussstichtag beläuft sich das Grundkapital somit auf € 1.472.660,00, eingeteilt in 1.472.660 stimmberechtigte Aktien.
Die Aktien der Marinomed Biotech AG werden im Prime Segment der Wiener Börse gehandelt. Besondere Kontrollrechte für einzelne Aktien bestehen nicht. Die Altgesellschafter haben sich mit dem IPO zu einer 12-monatigen Lock-up Periode verpflichtet. Durch Verkäufe von einigen Investoren in einem Accelerated-Bookbuilding-Verfahren haben sich die Lock-up Zeiträume für die restlichen Aktien teilweise verlängert. Zum Abschlussstichtag waren alle diese Lock-up Verpflichtungen ausgelaufen. Der Vorstand hat sich zu einer 36-monatigen Lock-up Periode verpflichtet.
Die Eigentumsverhältnisse sind in Kapitel 1.1 dargestellt.
Die an der Muttergesellschaft beteiligten Mitarbeiter üben ihr Stimmrecht unmittelbar aus.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Wird ein Vorstandsmitglied aus einem Grund entlassen, der nicht in den Geltungsbereich von §27 des österreichischen Angestelltengesetzes fällt, sieht die jeweilige Managementvereinbarung eine Abfindung in Höhe von bis zu zwei Jahresgehältern vor.
Genehmigtes Kapital
Mit ordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß §169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16.09.2025 das Grundkapital der Marinomed um bis zu € 736.017,00, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 736.017 neuen Stammaktien zum Mindestausgabepreis von € 1,00 je Aktie zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen sowie weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen („Genehmigtes Kapital 2020“). Das Genehmigte Kapital 2018 wurde aufgehoben.
Mitarbeiteraktienoptionsprogramm
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75. Zum Abschlussstichtag wird in diesem Zusammenhang eine Kapitalrücklage in Höhe von € 619.793,07 (2019: € 427k) ausgewiesen.
AWS Finanzierung
Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über € 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017.
Im Juni 2019 wurde das Nominale des Mezzanindarlehens in Höhe von € 500.000,00 zurückbezahlt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, konnte eine vorteilhafte Einigung erzielt werden. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2,0 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass 30 % des (bereinigten) Gewinns vor Steuern, mindestens jedoch € 100.000,00 pro Jahr (auch im Verlustfall) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Die erste Tilgung wurde am 30. Juni 2020 geleistet. Zum Bilanzstichtag wird in diesem Zusammenhang eine Finanzverbindlichkeit in Höhe von € 415.813,14 ausgewiesen.
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 37 Mitarbeiter (2019: 31) bei Marinomed beschäftigt, davon 37 aktive (2019: 31). Die durchschnittlichen Mitarbeiter werden dabei als FTE (Full Time Equivalent) auf Basis von 38,5 Wochenstunden als Durchschnitt der 12 Monatswerte des jeweiligen letzten Tages eines Monats gerechnet. Im Bereich Forschung und Entwicklung lag die durchschnittliche Anzahl bei 20 Mitarbeitern (2019: 15). 67% der Mitarbeiter im Unternehmen sind Frauen, im Bereich Forschung und Entwicklung liegt der Anteil sogar bei 69% und in Führungspositionen bei 40%. Im Februar 2021 erreichte Marinomed den 1. Platz beim „Diversity Champion Österreich 2020“, einer Initiative der Boston Consulting Group und dem Wirtschaftsmagazin trend. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung. Im Durchschnitt über die letzten 5 Jahre lag die Fluktuation bei ca. 12%, dabei wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Austritt verzeichnet. Für die Berechnung der Fluktuation wird die Anzahl der Austritte durch die Anzahl der durchschnittlichen FTE gerechnet und schließt vom Unternehmen ausgesprochene Kündigungen, bzw. vorgeschlagene Aufhebungsvereinbarungen mit ein. Im Bereich Forschung und Entwicklung liegt die Fluktuation bei etwa der Hälfte. Seit dem Börsegang im Februar 2019 liegt die Fluktuation insgesamt bei nur noch ca. 1%.
Auf Basis ihrer Technologieplattformen entwickelt Marinomed biopharmazeutische Produkte. Nach erfolgter Zulassung (bzw. Declaration of Conformity für Medizinprodukte) lässt Marinomed diese mit Partnern und über Lizenzen produzieren und vertreiben. Durch die Auslagerung dieser Teile der Wertschöpfungskette kann sich Marinomed auch bei starkem Wachstum ein schlankes „asset light“ Geschäftsmodell bewahren. Durch die Nutzung bereits vorhandener Produktionsstandorte und Vertriebskanäle können nicht nur Kosten gespart, sondern auch der ökologische Fußabdruck klein gehalten werden. Regelmäßige Audits durch Behörden, Marinomed und Marinomeds Kunden haben Qualitätsthemen, aber auch ethische, soziale und Nachhaltigkeitsaspekte zum Inhalt. So stellt Marinomed sicher, dass die Zulieferpartner über entsprechende Standards verfügen.
Marinomed vertreibt im Geschäftsjahr 2020 seine Produkte mit 14 Partnern, das ist ein Partner mehr als in 2019, da ein neuer Partner in Italien im Geschäftsjahr mit drei Carragelose-Produkten auf den Markt gekommen ist. Das Unternehmen ist aktuell mit 6 Produkten auf dem Markt und hat zum Jahresende 3 weitere Produkte in der Entwicklungspipeline, über die berichtet wird. Das entspricht dem Wert im vorangegangenen Geschäftsjahr.
Aufgrund des starken Wachstums der letzten Jahre wurde eine Verlegung der Forschungs- und Entwicklungseinrichtung von der Veterinärmedizinischen Universität Wien an einen eigenen Firmenstandort nach Korneuburg notwendig. Das vorhandene Bürogebäude wurde durch eine Sanierung thermisch und gebäudetechnisch auf den neuesten Stand gebracht. Zusätzlich wurde ein Neubau errichtet, der die Labore und neue Büros beherbergt. Beim gesamten Projekt wurde ein spezielles Augenmerk darauf gelegt, möglichst ressourcen-, umweltschonend und nachhaltig vorzugehen. Dem Umweltschutzgedanken folgend wurden für den Fuhrpark zwei Elektroautos angeschafft, die auf dem Firmengelände geladen werden können. Der hohe Digitalisierungsgrad senkt darüber hinaus den Papier- und Büromaterialverbrauch auf geringes Niveau.
Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen entsprechenden öffentlichen Corporate Governance Bericht. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der seit dem Geschäftsjahr 2019 den Vorstand berät und das Funktionieren des internen Kontrollsystems überwacht.
Wien, am 13. April 2021
Konzernabschluss
57 | Gesamtergebnisrechnung |
58 | Bilanz |
60 | Kapitalflussrechnung |
62 | Eigenkapitalveränderungsrechnung |
63 | Anhang zum Konzernabschluss |
Gesamtergebnisrechnung
alle Beträge in TEUR | Anhang | 1-12/2020 | 1-12/2019 |
Gewinn oder Verlust | |||
Umsatzerlöse | 5 |
|
|
Sonstige betriebliche Erträge | 6 |
|
|
Sonstige Gewinne (Verluste), saldiert | 7 | – |
|
Materialaufwand | 8 | – |
– |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 8 | – |
– |
Personalaufwand | 9 | – |
– |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 10 | – |
– |
Sonstige Aufwendungen | 11 | – |
– |
Betriebsergebnis (EBIT) | – |
– |
|
Finanzerträge | 13 |
|
|
Finanzaufwendungen | 13 | – |
– |
Finanzergebnis | – |
– |
|
Ergebnis vor Steuern | – |
– |
|
Steuern vom Einkommen und Ertrag | 14 | – |
– |
Periodenfehlbetrag | – |
– |
|
Davon den Aktionären des Unternehmens zuzurechnen | – |
– |
|
Sonstiges Ergebnis der Periode |
|
|
|
Gesamtergebnis der Periode | – |
– |
|
Davon den Aktionären des Unternehmens zuzurechnen | – |
– |
|
Ergebnis je Aktie | |||
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) | 15 | – |
– |
Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) | 15 | – |
– |
Bilanz
alle Beträge in TEUR | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
VERMÖGENSWERTE | |||
Langfristige Vermögenswerte | |||
Immaterielle Vermögenswerte | 18 |
|
|
Sachanlagen | 17 |
|
|
Anteile an verbundenen Unternehmen |
|
|
|
Kautionen und sonstige langfristige Forderungen | 21 |
|
|
|
|
||
Kurzfristige Vermögenswerte | |||
Vorräte | 19 |
|
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 21 |
|
|
Steuerforderungen | 14 |
|
|
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 22 |
|
|
|
|
||
Summe Aktiva |
|
|
alle Beträge in TEUR | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
PASSIVA | |||
Eigenkapital | |||
Grundkapital | 23 |
|
|
Kapitalrücklage | 23 |
|
|
Kumulierte Ergebnisse | – |
– |
|
|
|
||
Langfristige Verbindlichkeiten | |||
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 24 |
|
|
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 26 |
|
|
|
|
||
Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 24 |
|
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 25 |
|
|
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 26 |
|
|
Rückstellungen | 27 |
|
|
|
|
||
Summe Passiva |
|
|
Kapitalflussrechnung
alle Beträge in TEUR | Anhang- angabe | 1-12/2020 | 1-12/2019 |
CASHFLOW AUS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT | |||
Periodenfehlbetrag | – |
– |
|
Bereinigt um: | |||
erfasste Ertragsteuern |
|
|
|
erfasster Finanzertrag | – |
– |
|
erfasste Finanzaufwendungen |
|
|
|
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
|
|
|
(Gewinn)/Verlust aus Anlagenabgängen |
|
– |
|
Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge/Aufwendungen |
|
|
|
Veränderungen der Kautionen und sonstigen langfristigen Forderungen |
|
|
|
Veränderungen der Vorräte | – |
|
|
Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen | – |
– |
|
Veränderungen der Rückstellungen |
|
|
|
sonstige Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten |
|
– |
|
Gezahlte Zinsen | – |
– |
|
Erhaltene Zinsen |
|
|
|
Gezahlte Steuern |
|
– |
|
Cashflow aus der Betriebstätigkeit | 16 | – |
– |
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | – |
– |
|
Investitionen in Finanzanlagen |
|
– |
|
Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 16 | – |
– |
Einzahlungen von Gesellschaftern |
|
|
|
Rückzahlungen der Wandelanleihe |
|
– |
|
Einzahlungen aus langfristigen Finanzverbindlichkeiten |
|
|
|
Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen |
|
– |
|
Einzahlungen ausgeübte Aktienoptionen |
|
|
|
Rückzahlung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten | – |
– |
|
Auszahlungen aus Leasingverpflichtungen | – |
– |
|
Transaktionskosten der Eigenkapitalaufnahme | – |
– |
|
Transaktionskosten der EIB-Darlehensaufnahme |
|
– |
|
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 16 |
|
|
Summe der Cashflows | – |
|
|
Effekt Erstkonsolidierung der Marino Immo GmbH |
|
|
|
Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | – |
|
|
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode |
|
|
|
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode |
|
|
|
Davon Effekt von Wechselkursänderungen auf den Bestand der in Fremdwährung gehaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | – |
|
Eigenkapitalveränderungsrechnung
alle Beträge in TEUR | Nominalkapital/ Grundkapital | Kapitalrücklage | Kumulierte Ergebnisse | Summe |
1. Januar 2019 |
|
|
– |
– |
Periodenergebnis |
|
|
– |
– |
Gesamtergebnis der Periode |
|
|
– |
– |
ESOP 2019 |
|
|
|
|
Eingezahltes Kapital nach Abzug von Transaktionskosten |
|
|
|
|
Wandlung Wandelanleihe |
|
|
|
|
31. Dezember 2019 |
|
|
– |
|
1. Januar 2020 |
|
|
– |
|
Periodenergebnis |
|
|
– |
– |
Gesamtergebnis der Periode |
|
|
– |
– |
ESOP 2019 |
|
|
|
|
Erstkonsolidierung Marino Immo GmbH |
|
|
– |
– |
31. Dezember 2020 |
|
|
– |
|
Anhang zum
Konzernabschluss 2020
1. Allgemeine Informationen
Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 13. April 2021 zur Veröffentlichung genehmigt.
2. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Folgenden werden die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses angewendet wurden, dargestellt. Diese Grundsätze wurden, abgesehen von der in der Anhangangabe 2.2. beschriebenen Anwendung neuer und überarbeiteter Rechnungslegungsstandards, auf alle dargestellten Perioden angewandt. Die Tabellen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen enthalten.
2.1. Grundlagen der Erstellung
Der Konzernabschluss des Unternehmens wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Der konsolidierte Jahresabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen.
Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den in der EU anzuwendenden IFRS erfordert die Verwendung bestimmter wesentlicher bilanzieller Schätzungen. Demnach ist die Geschäftsleitung verpflichtet, bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens ihre Tätigkeit im Rahmen eines Ermessensspielraums auszuüben. Bereiche, die einen höheren Ermessensspielraum haben bzw. komplexer sind, oder Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen für den Abschluss wesentlich sind, werden bei der betreffenden Bilanz-/GuV-Position erläutert.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 umfasst die Marinomed Biotech AG und eine Tochtergesellschaft, die Marino Immo GmbH (siehe Punkt 28).
Unternehmen sfortfü hrung
Das Unternehmen hat seit seiner Gründung erhebliche Verluste aus dem operativen Geschäft generiert. Da das Unternehmen ein Biotechnologie-Unternehmen ist, handelt es sich nicht um unerwartete, sondern geplante Verluste. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sieht eine Phase der Forschung und Entwicklung über mehrere Jahre vor, bevor entsprechende Erträge erzielt werden. Das Risiko aus Forschung und Entwicklung sowie die Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken werden im Wesentlichen durch Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen, die Förderprogramme der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG und die Forschungsprämie der österreichischen Regierung sowie externe Forschungsaufträge gedeckt.
Nach der Platzierung einer Wandelanleihe im Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse im Jahr 2017 in Höhe von TEUR 7.000 bereitete die Gesellschaft den Börsengang im Geschäftsjahr 2018 vor. Im Zuge eines erfolgreichen Börsegangs am 1. Februar 2019 und der am 28. Februar 2019 vollständig ausgeübten Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) wurde ein Bruttoemissionserlös von insgesamt TEUR 22.425 aus der Ausgabe neuer Aktien erzielt.
Der Gesellschaft wurde am 25. Februar 2019 von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von bis zu TEUR 15.000 gewährt, das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt ist. Dieses Venture Debt-Darlehen wird zu marktüblichen Zinssätzen verzinst. Vorbehaltlich der Erreichung bestimmter Meilensteine wird das Darlehen voraussichtlich in drei Tranchen in den Jahren 2019‒2021 an die Marinomed Biotech AG ausgereicht und in den Geschäftsjahren 2022‒2026 zurückgezahlt. Im Oktober 2019 nahm Marinomed die erste Tranche des Darlehens in Höhe von TEUR 4.000, im Dezember 2020 die zweite Tranche in Höhe von TEUR 5.000, in Anspruch. Weiters wurde im November 2020 die erste Tranche der Immobilienfinanzierung (ERP Darlehen) für die Errichtung der neuen Unternehmenszentrale in Korneuburg in Höhe von TEUR 3.000 abgerufen.
Es ist von weiteren Umsätzen aus Lizenz- und Meilensteinzahlungen aus bestehenden sowie in Verhandlung befindlichen Verträgen zur Vermarktung bestehender und zukünftiger Produkte und Technologien abhängig, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, Gewinne zu erwirtschaften.
Basierend auf den Cashflows aus dem Börsengang, dem EIB-Darlehen, der Immobilienfinanzierung sowie aus zukünftigen Warenverkäufen erwartet die Geschäftsleitung jedoch, dass die Liquidität für das Unternehmen bis Ende 2023 überwiegend wahrscheinlich sichergestellt ist.
Der vorliegende Konzernjahresabschluss wurde daher unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt, wonach das Unternehmen auf absehbare Zeit seinen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und in der Lage sein wird, im normalen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren und Verbindlichkeiten zu bedienen.
2.2. Anwendung neuer und überarbeiteter Rechnungslegungsstandards (IFRS)
Neue und überarbeitete, für das laufende Jahr in Kraft getretene Standards und Interpretationen
Folgende Änderungen und Interpretationen die erstmals auf Berichtsperioden anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den konsolidierten Jahresabschluss der Gesellschaft:
Änderung |
Datum der Veröffentlichung |
Datum der Übernahme in EU-Recht |
Datum der erstmaligen Anwendung (EU) |
Änderung zu IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit |
31.10.2018 | 29.11.2019 | 01.01.2020 |
Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung und Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards | 29.03.2018 | 29.11.2019 | 01.01.2020 |
IBOR-Reform: Änderung von IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 |
26.09.2019 | 15.01.2020 | 01.01.2020 |
Änderung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs | 22.10.2018 | 21.04.2020 | 01.01.2020 |
Neue und geänderte Standards, die erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden sind:
Neuer Standard oder Änderung |
Datum der
Veröffentlichung |
Datum der
Übernahme in EU-Recht |
Datum der
erstmaligen Anwendung (EU) |
Änderung zu IFRS 4 Versicherungsverträge: Verschiebung von IFRS 9 |
25.06.2020 | 15.12.2020 | 01.01.2021 |
Änderung von IFRS 16 Leasingverhältnisse: COVID-19 bedingte Mietzugeständnisse |
28.05.2020 | 09.10.2020 | 01.06.2020 |
IBOR-Reform: Änderung von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 – Phase 2 | 27.08.2020 | 13.01.2021 | 01.01.2021 |
Neuer Standard oder Änderung (Übernahme in EU-Recht ausstehend) | Datum der Veröffentlichung |
Datum der erstmaligen Anwendung (IASB) |
|
IFRS 17 Versicherungsverträge | 18.05.2017 | 25.06.2020 | 01.01.2023 |
Änderung von IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig | 23.01.2020 | 01.01.2023 | |
Änderungen von: IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse IAS 16 Sachanlagen IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen Jährliche Verbesserungen 2018-2020 |
14.05.2020 | 01.01.2022 | |
Änderung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2: Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
12.02.2021 | 01.01.2023 | |
Änderung von IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen
Schätzungen und Fehlern: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen |
12.02.2021 | 01.01.2023 |
2.3. Segmentberichterstattung
Im Jahr 2020 weist das Unternehmen auf Basis der Plattformen die beiden operativen Geschäftssegmente Carragelose und Marinosolv aus. Carragelose bündelt Aktivitäten aus bereits vertriebenen Produkten sowie Forschung und Entwicklung neuer Produkte auf Basis der Wirksubstanz Carragelose. Marinosolv erwirtschaftet derzeit noch minimale Umsätze, soll jedoch in Zukunft einen größeren Beitrag leisten. Die übrigen Aktivitäten, die nicht Carragelose oder Marinosolv zugeordnet werden können, werden als „Corporate‟ ausgewiesen.
Die Carragelose-Produktlinie mit einzigartigen antiviralen Eigenschaften zielt auf Virusinfektionen der Atemwege von mehr als 200 verschiedenen Virusstämmen ab. Daten aus Laborstudien und seit Februar 2021 aus klinischen Studien haben die Wirksamkeit auch gegen SARS-CoV-2 bestätigt. Marinomed hat mit seinem antiviralen Nasenspray gegen Erkältungen, das 2008 auf den Markt gebracht wurde, eine Marktvalidierung erreicht. Für bestimmte Produkte (abschwellendes Nasenspray) gilt der Patentschutz bis 2036. Es gelang dem Unternehmen, Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen für verschiedene Produkte mit OTC-Geschäftspartnern (frei verkäufliche oder rezeptfreie Medikamente) in Ländern fast weltweit abzuschließen.
Marinosolv ist eine innovative Technologieplattform, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung. Derzeit befinden sich mehrere Produkte in der Entwicklung; die drei am weitesten vorangeschrittenen Projekte zielen auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv und Flutisolv) und der Augen (Tacrosolv) ab. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, die sich derzeit in der Nationalisierungsphase nach der PCT-Phase (Patent Cooperation Treaty) befindet. Je nach Wirkstoff und Region sind die Produkte entweder als OTC (”over-the-counter”, bzw. rezeptfrei) oder Rx (verschreibungspflichtig) klassifiziert.
Allgemeine Informationen zu Umsatzerlösen aus dem Carragelose-Geschäftssegment sind im Abschnitt „Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Kategorien und geografischen Regionen‟ enthalten.
Das Berichtsformat wurde aus dem internen Berichtswesen des Unternehmens abgeleitet. Die IFRS-Segmentinformationen werden der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt.
Im Folgenden werden die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis (EBIT) nach berichteten Segmenten analysiert.
Periode zum 31. Dezember 2019 alle Beträge in TEUR |
Carragelose | Marinosolv | Corporate | Summe |
Summe Umsatzerlöse | 6.129,6 | 15,0 | - | 6.144,6 |
Davon Verkauf von Handelswaren | 4.879,4 | - | - | 4.879,4 |
Österreich | - | - | - | - |
Sonstige europäische Länder | 3.020,6 | - | - | 3.020,6 |
Drittländer | 1.858,8 | - | - | 1.858,8 |
Davon Sonstige Erlöse | 1.250,2 | 15,0 | - | 1.265,2 |
Österreich | 86,8 | 15,0 | - | 101,8 |
Sonstige europäische Länder | 969,0 | - | - | 969,0 |
Drittländer | 194,4 | - | - | 194,4 |
Wareneinsatz | –3.481,6 | - | - | –3.481,6 |
Fremdleistungen Forschung | –526,7 | –1.935,6 | - | –2.462,3 |
Personalaufwand | –719,0 | –1.275,1 | –2.225,3 | –4.219,4 |
Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen | –411,7 | 179,4 | –955,1 | –1.187,3 |
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen |
–161,2 | –76,9 | –89,0 | –327,2 |
Einmalige Posten | - | - | –677,2 | –677,2 |
Betriebsergebnis (EBIT) | 829,4 | –3.093,2 | –3.946,6 | –6.210,4 |
Periode zum 31. Dezember 2020 alle Beträge in TEUR |
Carragelose | Marinosolv | Corporate | Summe |
Summe Umsatzerlöse | 8.084,9 | 39,0 | 0,5 | 8.124,4 |
Davon Verkauf von Handelswaren | 7.531,0 | - | - | 7.531,0 |
Österreich | 69,9 | - | - | 69,9 |
Sonstige europäische Länder | 5.180,3 | - | - | 5.180,3 |
Drittländer | 2.280,8 | - | - | 2.280,8 |
Davon Sonstige Erlöse | 553,9 | 39,0 | 0,5 | 593,4 |
Österreich | 370,8 | - | 0,5 | 371,3 |
Sonstige europäische Länder | 97,0 | 39,0 | - | 136,0 |
Drittländer | 86,2 | - | - | 86,2 |
Wareneinsatz | –5.247,5 | - | - | –5.247,5 |
Fremdleistungen Forschung | –1.981,9 | –571,5 | - | –2.553,4 |
Personalaufwand | –972,9 | –1.151,6 | –1.973,5 | –4.097,9 |
Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen | –113,9 | –135,7 | –1.363,6 | –1.613,2 |
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen |
–216,5 | –84,7 | –127,2 | –428,4 |
Betriebsergebnis (EBIT) | –447,8 | –1.904,5 | –3.463,7 | –5.816,0 |
In 2019 inkludiert die Position „Sonstige Erlöse” TEUR 900 anlässlich der Rückgabe von Vermarktungsrechten durch einen europäischen Lizenzpartner.
Die Position „Wareneinsatz‟ beinhaltet in beiden Perioden den Handelswareneinsatz, Aufwendungen für Primärpackmittel und andere Rohstoffe für Verkaufswaren, sowie regelmäßige lieferbezogene Kosten (ohne Sonderbelastungen) im Zusammenhang mit Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Handelswaren und stellt einen Teil, jedoch nicht die Summe der GuV-Positionen „Materialaufwand‟ und „Aufwendungen für bezogene Leistungen‟ dar.
In den einmaligen Posten sind in 2019 IPO-bezogene Aufwendungen insbesondere für Rechts- und sonstige Beratung enthalten, welche nicht als Abzug vom Eigenkapital erfasst wurden.
In 2019 enthält diese Position zudem Aufwendungen aus der Bildung einer Rückstellung in Zusammenhang mit dem Standortwechsel in Höhe von TEUR 250.
Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Kategorien und geografischen Regionen
Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren beinhalten die Produkte für Nase und Rachen auf Basis der Carragelose-Technologie. Die sonstigen Erlöse betreffen Lizenzerlöse und verschiedene sonstige Leistungen. Die geografische Aufteilung basiert auf den Vertriebsmärkten. Zwischen 10 und 20 % des Gesamtumsatzes wurden im Jahr 2020 auf dem deutschen Markt erzielt (2019: 20-30 %, einschließlich oben erwähnte sonstige Erlöse in Höhe von TEUR 900). Zwischen 10 und 20 % des Gesamtumsatzes wurden im Jahr 2020 jeweils auf dem philippinischen, dem britischen und dem italienischen Markt erzielt (2019: jeweils unter 10 %). Skandinavien (inklusive Dänemark) trug auf Grund von mehreren Produktlaunches im Jahr 2019 20‒30 % zum Gesamtumsatz bei, blieb jedoch im Jahr 2020 unter 10 %.
Langfristige Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte sind vollständig Österreich, dem Standort von Marinomed in den Jahren 2020 und 2019, zuzuordnen. Im Rahmen des internen Reportings erfolgt keine Aufteilung der langfristigen Vermögenswerte auf operativen Geschäftssegmente.
Wesentliche Kunden
Für die folgende Aufstellung gelten Kunden, die mehr als 10 % des Gesamtumsatzes ausmachen, als wesentliche Kunden.
Geschäftsjahr 2019 alle Beträge in TEUR |
Summe Umsatzerlöse | % | Segment |
Top 1 | 1.558,5 | 25 % | Carragelose |
Top 2 | 1.554,9 | 25 % | Carragelose |
Top 3 | 909,7 | 15 % | Carragelose |
Summe | 4.023,1 | 65 % | |
Geschäftsjahr 2020 | |||
Top 1 | 1.803,1 | 22 % | Carragelose |
Top 2 | 1.226,1 | 15 % | Carragelose |
Top 3 | 841,2 | 10 % | Carragelose |
Top 4 | 839,6 | 10 % | Carragelose |
Summe | 4.710,0 | 58 % |
1.1. Umrechnung von Fremdwährungen
Funktionale Währung und Berichtswährung
Die im Abschluss des Unternehmens enthaltenen Positionen werden mit der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem es tätig ist (der funktionalen Währung), bewertet. Der Abschluss wird in Euro vorgelegt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Unternehmens ist.
Fremdwährungstransaktionen und Salden
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses des Unternehmens werden Transaktionen in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Unternehmens (Fremdwährungen) zu den geltenden Wechselkursen erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abwicklung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von auf Fremdwährung lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Jahresendkursen werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst (siehe auch Punkt 7).
2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Dieser Abschluss wird auf Basis historischer Anschaffungskosten erstellt, mit Ausnahme bestimmter Posten, wie z. B. Finanzanlagen nach fair value through profit or loss (”FVTPL”) und Finanzanlagen nach fair value through other comprehensive income (”FVTOCI”), die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. In der Gesamtergebnisrechnung und in der Bilanz werden einzelne Posten aus Gründen der Klarheit oder Unwesentlichkeit zusammengefasst. Gemäß IAS 1 werden die Vermögenswerte und Schulden nach Fristigkeit gegliedert. Sie werden als kurzfristig eingestuft, wenn die Laufzeit bis zu einem Jahr beträgt, andernfalls werden sie als langfristig eingestuft.
3.3. Dividendenausschüttung
Das Unternehmen hat bislang keine Dividende gezahlt. Die Dividendenausschüttung an die Gesellschafter des Unternehmens ist in der Periode, in der die Dividende von den Gesellschaftern des Unternehmens genehmigt wird, als Verbindlichkeit im Abschluss des Unternehmens zu erfassen.
4.4. Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte
Vermögenswerte, die einer Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder geänderte Rahmenbedingungen darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Eine Wertminderung wird mit dem Betrag erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die es separat identifizierbare Cashflows gibt (Zahlungsmittel generierende Einheiten). Im Wert geminderte, nicht finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf eine mögliche Wertaufholung überprüft. Im Berichtszeitraum wurden keine Ereignisse festgestellt, die den Wert eines Vermögenswertes wesentlich reduziert hätten, sodass keine Wertminderung für erforderlich gehalten wird.
5.5. Klassifizierung als Fremd- oder Eigenkapital
Vom Unternehmen ausgegebene Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen und der Definition einer Finanzverbindlichkeit und eines Eigenkapitalinstruments entweder als Finanzverbindlichkeiten oder als Eigenkapital klassifiziert.
Eigenkapitalinstrument
Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der ein dauerhaftes Recht an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Verbindlichkeiten nachweist. Vom Unternehmen ausgegebene Eigenkapitalinstrumente werden auf Basis der erhaltenen Zuflüsse abzüglich direkter Transaktionskosten bilanziert.
1. Finanzielles Risikomanagement
1.1. Finanzielle Risikofaktoren
Das Unternehmen ist durch seine Tätigkeit verschiedenen Finanzrisiken ausgesetzt: dem Marktrisiko (umfasst das Währungsrisiko, das zinsbedingte Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts, das zinsbedingte Risiko einer Änderung der Zahlungsströme und das Preisrisiko), dem Kreditrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Das übergreifende Risikomanagementsystem des Unternehmens konzentriert sich auf die Unberechenbarkeiten der Finanzmärkte und soll potenzielle negative Auswirkungen auf das Finanzergebnis des Unternehmens minimieren. Das Unternehmen hat zur Minderung dieser Risikofaktoren keine Derivate oder andere Absicherungsinstrumente eingesetzt.
a) Marktrisiko
Währungsrisiko
Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Devisenkursänderungen schwankt. Das Unternehmen ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das aus den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen resultiert, hauptsächlich in Bezug auf das britische Pfund (GBP). Ein Fremdwährungsrisiko entsteht, wenn künftige Handelsgeschäfte oder bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine andere Währung als die funktionale Währung des Unternehmens lauten.
Per 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 GBP |
2019 GBP |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 89,4 | 227,3 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,9 | 1,0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –0,1 | –0,1 |
Summe | 90,2 | 228,2 |
Die auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten sind kurzfristig (im Allgemeinen 30 Tage bis max. 75 Tage nach dem letzten Tag des Monats, der auf die Rechnungsstellung folgt). Folglich hatten Wechselkursbewegungen im Laufe des Jahres keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss.
Wie in obiger Tabelle angegeben, ist das Unternehmen hauptsächlich Änderungen der GBP/EUR-Wechselkurse ausgesetzt. Die Sensitivität des Unternehmens gegenüber einer Zunahme/Abnahme des EUR gegenüber dem GBP-Kurs um 10 % beträgt TEUR -9,0/+9,0 (2019: TEUR -22,8/+22,8). Die Sensitivitätsanalyse umfasst nur ausstehende monetäre Posten in GBP und passt ihre Umrechnung am Ende des Berichtszeitraums um eine 10%ige Änderung der Wechselkurse an. Die Forderungen in GBP sind aufgrund der Saisonalität der Umsatzerlöse zum Jahresende überdurchschnittlich hoch.
Zinsbedingtes Risiko
Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Unternehmen ist dem Risiko von Änderungen der Marktzinssätze ausgesetzt, weil es langfristige Mittel zu variablen Zinssätzen aufgenommen hat.
Das Unternehmen steuert sein Zinsrisiko durch ein ausgeglichenes Portfolio von Kreditverbindlichkeiten mit festen und variablen Zinsen. Obwohl das Unternehmen das genaue Verhältnis von festen zu variablen Zinsen nicht konkret festgelegt hat, wird die Position regelmäßig von der Geschäftsleitung überprüft.
Der überwiegende Teil der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten hat Festzinssätze. Außerdem ist der betriebliche Cashflow des Unternehmens weitgehend unabhängig von Marktzinssätzen. Folglich ist das zinsbedingte Risiko einer Änderung der Zahlungsströme unwesentlich.
Die festverzinslichen Verbindlichkeiten des Unternehmens werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Folglich unterliegen sie nicht dem in IFRS 7 definierten Zinsrisiko, da weder der Buchwert noch die künftigen Zahlungsströme aufgrund von Marktzinsänderungen schwanken können.
Ab 1. Juli 2024 kommt im Rahmen des ERP Darlehens ein sprungfixer Zinssatz zur Anwendung, dessen Entwicklung vom 1-Jahres-EURIBOR abhängen wird.
Preisrisiko
Das Preisrisiko ist das Risiko, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Marktpreisänderungen schwankt.
Das Unternehmen ist derzeit keinem Kursrisiko von Aktien oder Schuldtiteln aus vom Unternehmen gehaltenen und in der Bilanz als FVTOCI oder FVTPL eingestuften Beteiligungen ausgesetzt. Das Unternehmen unterliegt keinem besonderen Rohstoffpreisrisiko und hat zudem überwiegend die vertragliche Möglichkeit, signifikante Preissteigerungen weiterzugeben.
b) Kreditrisiko
Mit dem Kreditrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass eine Vertragspartei eines Finanzinstruments einer Verpflichtung nicht nachkommt und hierdurch der anderen Vertragspartei ein finanzieller Verlust entsteht. Das Unternehmen unterliegt einem Kreditrisiko aus seinen betrieblichen Aktivitäten (hauptsächlich bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und aus seinen Finanzierungsaktivitäten, wozu Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Devisengeschäfte und sonstige Finanzinstrumente zählen.
Ausstehende Kundenforderungen werden regelmäßig überwacht und nach Bedarf Inkassomaßnahmen ergriffen. Zur Minderung des Kreditrisikos sind für bestimmte Kunden Vorauszahlungen vorgeschrieben. Die Bonität des Kunden wird regelmäßig überprüft und Wertminderungen für erwartete Ausfälle werden gemäß IFRS 9 auf Basis historischer Erfahrungen und unter Berücksichtigung von Außenstandsdauern erfasst. Im Hinblick auf das günstige Marktumfeld in der Pharmabranche (siehe Bericht und Analyse des Managements für weitere Details) gibt es keine Anzeichen für eine zukünftige Verschlechterung der Bonität der Kunden des Unternehmens. Das maximale Kreditrisiko am Bilanzstichtag ist der Buchwert der einzelnen Forderungsklassen (siehe Punkt 21).
Das Kreditrisiko bei liquiden Mitteln (Bankkonten, Barmittelbestände und Wertpapiere) ist begrenzt, da es sich bei den Gegenparteien um Banken mit hohen Bonitätseinstufungen von internationalen Ratingagenturen handelt.
c) Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko (Finanzierungsrisiko) ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten hat, die Mittel aufzunehmen, die es benötigt, um die mit Finanzinstrumenten verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Zu einem umsichtigen Liquiditätsrisikomanagement gehört es, ausreichend Barmittel vorzuhalten, die Verfügbarkeit angemessener Finanzierungen in Form von zugesagten Kreditfazilitäten sicherzustellen und in der Lage zu sein, Marktpositionen glattzustellen. Das Unternehmen steuert das Liquiditätsrisiko, indem es angemessene Reserven aufrechterhält, fortlaufend die prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme überwacht und die Fälligkeitsprofile von Finanzanlagen und Verbindlichkeiten aufeinander abstimmt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Restlaufzeiten von nicht derivativen Finanzverbindlichkeiten und Forderungen am Ende des Berichtszeitraums. Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die vertraglich festgelegten undiskontierten Zahlungsströme.
Per 31. Dezember 2019 alle Beträge in TEUR |
Weniger als 1 Jahr |
Zwischen 1 und 5 Jahren |
Über 5 Jahre |
Finanzverbindlichkeiten | –187,7 | –7.876,7 | –6.498,5 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –1.002,4 | - | - |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.484,7 | - | - |
Summe | 294,6 | –7.876,7 | –6.498,5 |
Per 31. Dezember 2020 | |||
Finanzverbindlichkeiten | –533,4 | –15.978,2 | –7.602,7 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –1.975,8 | - | - |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.333,4 | - | - |
Summe | –175,7 | –15.978,2 | –7.602,7 |
Für Finanzverbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen wurden die Zahlungsströme unter Verwendung des für den Vertrag am Ende des Berichtszeitraums gültigen Zinssatzes geschätzt. In 2020 und 2019 beinhalten die Finanzverbindlichkeiten Tantiemen in Zusammenhang mit dem EIB Venture Darlehen (siehe Punkt 24).
1.2. Kapitalrisikomanagement
Die wichtigsten Ziele des Kapitalrisikomanagements des Unternehmens sind es, das Fortbestehen des Unternehmens sicherzustellen, um Anteilseignern eine Rendite und anderen Stakeholdern einen Nutzen zu bieten, und eine optimale Kapitalstruktur aufrechtzuerhalten, um die Kapitalkosten zu reduzieren.
Zur Aufrechterhaltung bzw. Anpassung der Kapitalstruktur kann das Unternehmen neue Anteile ausgeben oder Vermögenswerte zwecks Schuldenreduzierung veräußern.
Um ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können, legt die Gesellschaft besonderes Augenmerk auf die Liquiditätsplanung. In diesem Zusammenhang überwacht die Gesellschaft ihre Kapitalisierung auf Basis der jeweils in der Bilanz ausgewiesenen Gesamtbeträge der Vermögenswerte sowie Kredite und finanzielle Verbindlichkeiten.
2. Wesentliche Schätzungen und Annahmen
Beim Erstellen des Abschlusses muss die Geschäftsleitung Schätzungen und andere Wertungen vornehmen, die die ausgewiesenen Beträge der Aktiva und Passiva sowie die Offenlegung von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und die ausgewiesenen Beträge von Erträgen und Aufwendungen im Berichtszeitraum betreffen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von bilanziellen Schätzungen werden in dem Zeitraum, in dem die Schätzung geändert wird, und in allen betroffenen späteren Zeiträumen erfasst. Von der Geschäftsleitung in Anwendung der IFRS vorgenommene Annahmen, die erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben, und Schätzungen mit dem erheblichen Risiko einer wesentlichen Anpassung im darauffolgenden Jahr werden bei der betreffenden Bilanz-/GuV-Position erläutert.
3. Umsatzerlöse
Das Unternehmen erzielt die folgenden Arten von Umsatzerlösen:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Verkauf von Handelswaren | 7.531,0 | 4.879,3 |
Lizenzeinnahmen | 353,6 | 998,9 |
Sonstige Umsätze | 239,8 | 266,4 |
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden | 8.124,4 | 6.144,6 |
Die Umsätze von Marinomed basieren im Wesentlichen auf dem Verkauf von Handelswaren. Dabei agieren die Kunden von Marinomed als Händler in den verschiedenen geographischen Regionen. Je nach Stadium in dem sich ein Produkt in einem Land befindet, unterliegen die Umsätze Schwankungen. Zum Beispiel bevorraten sich die Kunden vor einem ersten Verkaufsstart typischerweise stark und haben im darauf folgenden Jahr eine deutlich niedrigere Nachfrage. In manchen Ländern wird mit TV-Kampagnen auf schnelle Marktdurchdringung gesetzt, in anderen Ländern auf die Schulung von Ärzten und Apothekern.
Inzwischen ist Marinomed mit 15 Partnern (2019: 13) in über 40 Ländern mit mehreren Produkten auf dem Markt, so dass sich Schwankungen weitgehend ausgleichen.
Der Anstieg der Position „Verkauf von Handelswaren” ist maßgeblich auf eine gestiegene Nachfrage infolge der COVID-19 Krise sowie die Markteinführung in Italien zurückzuführen.
In 2019 inkludiert die Position „Lizenzeinnahmen” TEUR 900 anlässlich der Rückgabe von Vermarktungsrechten durch einen europäischen Lizenzpartner. Für geografische und segmentbezogene Informationen zu den Umsatzerlösen wird auf Punkt 2.3 verwiesen.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Kontrolle über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird, und zwar in Höhe der Gegenleistung, auf die das Unternehmen im Austausch für diese Waren oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch hat. Die Umsatzerlöse werden netto (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen und um geschätzte Kundenreklamationen, Rabatte und ähnliche Vergütungen gekürzt.
Verkauf von Handelswaren
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Kontrolle über die Waren auf den Kunden übergegangen ist. Einige Verträge über den Verkauf von Waren gewähren dem Kunden einen Nachlass für vorzeitige Zahlung, Mengenrabatte oder andere Skonti und Rabatte. Nach IFRS 15 führen solche Skonti und Rabatte zu einer variablen Gegenleistung. Die variable Gegenleistung wird bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten, bis die damit verbundene Unsicherheit später behoben ist. Die Rabatte werden auf der Grundlage der kumulierten Erfahrungswerte nach der Erwartungswertmethode geschätzt und berücksichtigt. Die Umsatzrealisierung erfolgt nur, sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine wesentliche Umsatzkorrektur nicht eintritt. Für erwartete, an Kunden zu zahlende Mengenrabatte im Verhältnis zu den bis zum Ende der Berichtsperiode getätigten Umsätzen wird eine Erstattungsverpflichtung erfasst, die von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Abzug gebracht wird. Es ist davon auszugehen, dass hierin kein Finanzierungselement enthalten ist, da die Verkäufe regelmäßig mit einer Kreditdauer von 30 bis max. 75 Tagen nach dem letzten Tag des Monats, der auf die Ausstellung der Rechnung folgt, erfolgen.
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung, Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden zu übertragen, für die das Unternehmen vom Kunden eine Gegenleistung erhalten hat (oder eine Gegenleistung fällig ist). Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung erfolgt oder die Zahlung fällig ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlös erfasst, wenn das Unternehmen den Vertrag erfüllt und die Kontrolle über die Waren auf den Kunden übergegangen ist.
Lizenzeinnahmen
Für Umsatzerlöse aus der Lizenzierung von geistigem Eigentum bietet IFRS 15 spezifische Anwendungsleitlinien, die sich vom Bilanzierungsmodell für andere zugesagte Leistungen unterscheiden. Danach gewährt eine Lizenz entweder ein Recht auf Zugang zum geistigen Eigentum des Unternehmens während des Lizenzzeitraums, was dazu führt, dass Umsätze im Laufe der Zeit realisiert werden, oder ein Recht, das geistige Eigentum des Unternehmens in seiner zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung bestehenden Form zu nutzen, was dazu führt, dass Umsätze zu einem Zeitpunkt erfasst werden. Die bestehenden Lizenzverträge der Gesellschaft sehen nutzungsrechtliche Lizenzen vor. Somit wird der Umsatz erfasst, wenn die Lizenz dem Kunden in Übereinstimmung mit dem Inhalt der jeweiligen Vereinbarung gewährt wird. Für Meilensteinzahlungen, die in Lizenzverträgen vereinbart wurden, lesen Sie bitte den Abschnitt „Meilensteinzahlungen‟.
Das Unternehmen wendet die Ausnahmeregelung für umsatz- oder nutzungsabhängige Lizenzgebühren an, die sie im Austausch für Lizenzen an geistigem Eigentum erhält. Dementsprechend wird der Umsatzerlös erst bei Eintritt des späteren der folgenden Ereignisse erfasst: a) der nachfolgende Verkauf oder die nachfolgende Nutzung ist erfüllt; und b) die Leistungsverpflichtung, der ein Teil oder die gesamte umsatz- oder nutzungsabhängige Lizenzgebühr zugeordnet wurde, erfüllt (oder teilweise erfüllt) wurde. Folglich sind Lizenzgebühren erst dann im Kaufpreis enthalten, wenn der Kunde Verkäufe tätigt, unabhängig davon, ob das Unternehmen über Erfahrung für Vorhersagen aus ähnlichen Vereinbarungen verfügt oder nicht.
Meilensteinzahlungen
Meilensteinzahlungen aus einmaligen Erträgen, die in Lizenz- und Vertriebsverträgen vereinbart wurden, führen gemäß IFRS 15 zu einer variablen Gegenleistung, die bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten wird, bis die damit verbundene Unsicherheit nachträglich behoben ist. Erträge aus Meilensteinzahlungen werden daher nur in dem Umfang erfasst, in dem es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer deutlichen Umkehrung kommt; dies ist grundsätzlich der Fall, wenn alle vertraglichen, mit der Zahlung verbundenen Verpflichtungen von der Gesellschaft erfüllt werden und die Beträge nicht erstattungsfähig sind.
Meilensteinzahlungen in Bezug auf „Umsatzmeilensteine‟ können entstehen, wenn der Kunde eine (jährliche) Umsatzschwelle erreicht. Das Unternehmen kommt zu dem Schluss, dass es sich bei diesen Meilensteinen im Wesentlichen um umsatzabhängige Lizenzgebühren handelt, da sie nur dann fällig werden, wenn die zugrundeliegenden Umsätze getätigt werden. Somit werden die Umsätze für diese Meilensteine gemäß der Ausnahmereglung für Lizenzgebühren erfasst, wenn die jährliche Umsatzschwelle erreicht wird.
4. Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge bestehen aus den folgenden Posten:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Zuschüsse und Förderungen | 488,9 | - |
Forschungsprämie | 607,5 | 601,3 |
Sonstige Erträge | 55,6 | 70,4 |
Summe | 1.152,0 | 671,8 |
Die Position Zuschüsse und Förderungen betrifft eine FFG-Förderung für die Erforschung einer SARS-CoV-2-Therapie auf Carragelose-Basis. Diese Förderung ist nicht rückzahlbar, es sei denn, die Regeln und Vorschriften dieser Stellen werden nicht eingehalten oder die Mittel missbräuchlich verwendet.
In Übereinstimmung mit IAS 20.10A (und IFRS 1.B10) werden die Differenzen zwischen den nominalen Zinssätzen gewährter Förderkredite für Forschung und Entwicklung und dem Marktzinssatz, der bei erstmaligem Ansatz auf 6,0 % (WAW Darlehen) bzw. 15,0 % (aws-Seedfinancing) geschätzt wurde, als staatlicher Zuschuss behandelt und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten erfasst (siehe Punkt 24). Dieser Zinsvorteil betrug im Jahr 2020 TEUR 53 (2019: TEUR 70) und wird in der Position „Sonstige Erträge‟ ausgewiesen.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die gewährten Förderungen wurden zur Unterstützung spezifischer Forschungsprojekte verwendet und werden entsprechend dem Fortschritt des jeweiligen Projektes verbucht. Darüber hinaus können Förderungen aus der Umwandlung von Darlehen in nicht rückzahlbare Förderungen resultieren. Die Forschungsprämie, die von den österreichischen Finanzbehörden in bar ausgezahlt wird, wird mit 14,0 % (2019: 14,0 %) einer individuell gebildeten Forschungs- und Entwicklungskostenbasis errechnet. Sie wird in dem Umfang erfasst, in dem die Forschungs- und Entwicklungskosten angefallen sind. Förderungen sind nicht rückzahlbar, solange die Bedingungen für die Förderungen erfüllt sind.
Gemäß IAS 20.10A wird der Vorteil eines öffentlichen Darlehens zu unter dem Marktzins liegenden Konditionen als Zuwendung der öffentlichen Hand behandelt. Der Nutzen aus der Differenz zwischen dem Marktzinssatz und dem von der staatlichen Organisation berechneten Zinssatz bemisst sich als Differenz zwischen dem nach IFRS 9 ermittelten Buchwert des Darlehens und dem erhaltenen Zufluss. Diese Leistung wird abgegrenzt (erfasst in der Position „Sonstige Verbindlichkeiten‟ (siehe Punkt 26)) und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten gemäß IAS 20.10A erfolgswirksam erfasst. Weitere Informationen zum Marktzinssatz und zu den Nominalzinssätzen der öffentlichen Darlehen finden sich unter Punkt 24. Die Bilanzierung und Bewertung des Darlehens erfolgt gemäß IFRS 9.
5. Sonstige Gewinne und Verluste
Die sonstigen Gewinne und Verluste bestehen aus den folgenden Posten:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Nettogewinn/(-verlust) aus dem Abgang von Sachanlagen | –1,0 | 0,0 |
Nettofremdwährungsgewinn | 9,3 | 17,1 |
Nettofremdwährungsverlust | –12,9 | –6,0 |
Sonstige Posten | –2,4 | –1,2 |
Summe | –7,1 | 9,9 |
Das Unternehmen ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das aus den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen resultiert, hauptsächlich in Bezug auf das britische Pfund (siehe Punkt 3.1 für weitere Details).
6. Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für Material enthalten Aufwendungen für den Verkauf von Handelswaren (Wareneinsatz), Primärpackmittel und andere Rohstoffe für Verkaufsware sowie Aufwendungen für Laborverbrauchsmaterialien (siehe Punkt 19).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf Forschungs- und Entwicklungsleistungen Dritter sowie auf Aufwendungen für Patentanmeldungen (siehe Punkt 12).
7. Personalaufwand
Der Personalaufwand enthält folgende Posten:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Gehälter | –3.044,3 | –3.111,6 |
Aufwendungen für Sozialabgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben |
–727,6 | –665,3 |
Aufwendungen für das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (ESOP 2019) |
–311,7 | –426,5 |
Sonstiger Personalaufwand | –14,3 | –15,9 |
Summe | –4.097,9 | –4.219,4 |
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen monatlichen Beitrag an die Mitarbeitervorsorgekasse zu leisten, der als beitragsorientierter Plan klassifiziert ist. Diese Beiträge werden unter den Aufwendungen für Sozialabgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben erfasst.
Aktienoptionsprogramm (ESOP)
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Aktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen.
Im Jahr 2019 wurden 21.847 Aktienoptionen an die 3 Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie 19.660 Aktienoptionen an 28 Mitarbeiter aller Hierarchiestufen ausgegeben. In 2020 wurden weitere 2.478 Optionen an 8 neue Mitarbeiter ausgegeben. Bei Ausübung der Optionen kann die Gesellschaft den Anspruchsberechtigten in Aktien (equity-settled) oder in bar (cash-settled) auszahlen. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft. Das Management plant die Anspruchsberechtigten in Aktien auszuzahlen. Zugeteilte Optionen sind nicht sofort auszuüben, sondern können erst nach „Anwachsen‟ (vesting) ausgeübt werden, d.h. 25 % nach Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Börsenhandelstag (1. Februar 2019), dann jeweils 6,25 % nach je 3 Monaten. Der Ausübungspreis entspricht dem Angebotspreis zum Zeitpunkt des Börsengangs (= EUR 75,00). Der Ausübungszeitraum beschränkt sich jeweils auf 10 Börsenhandelstage ab dem 6. Börsenhandelstag nach der Veröffentlichung von Finanzberichten (Jahresfinanzbericht, Quartalsberichte). Weiters ist eine Kurshürde von 2,5 % pro Quartal ab dem ersten Börsenhandelstag vorgesehen (ohne Zinseszinsrechnung). Die Optionen verfallen entschädigungslos am 31. Januar 2025 oder bei wirksamer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Die Entwicklung der Aktienoptionen in der Berichtsperiode stellte sich wie folgt dar:
Anzahl der ausgegebenen Optionen |
Zum 1. Januar 2020 |
Zugänge |
Ausgeübte Optionen |
Verfallene Optionen |
Zum
31. Dezember 2020 |
Davon ausübbar |
Vorstand | 21.847 | - | 410 | - | 21.437 | 9.148 |
Mitarbeiter | 19.660 | 2.478 | 4.892 | 300 | 16.946 | 4.662 |
Summe | 41.507 | 2.478 | 5.302 | 300 | 38.383 | 13.797 |
Wesentliche Schätzungen und Annahmen
Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75 (EUR 28,94 bei im Juli 2019 ausgegebenen Optionen, EUR 33,92 bei im September 2020 ausgegebenen Optionen). Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wurde unter Anwendung einer Monte Carlo-Simulation berechnet. Aufgrund des Mangels einer ausreichend langen Kurshistorie für die Marinomed Aktie wurde die erwartete Volatilität von historischen Daten einer repräsentativen Peer Group abgeleitet. Weiters wurden zukünftige Dividendenschätzungen, Fluktuationen und Ausübungszeitpunkte berücksichtigt. Darüber hinaus lagen den Modellberechnungen folgende Annahmen zugrunde:
• Ausübungspreis EUR 75,00
• Erwartete Volatilität 37 %
• Risikoloser Zinssatz 0,00 % – 0,68 %
8. Abschreibungen
In der Gesamtergebnisrechnung sind Aufwendungen für Abschreibungen wie folgt enthalten:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | –203,4 | –165,1 |
Abschreibungen auf Sachanlagen | –225,0 | –162,1 |
Summe | –428,4 | –327,2 |
Weitere Angaben zu Abschreibungen finden sich auch in Punkt 17 und 18.
9. Sonstige Aufwendungen
Die sonstigen Aufwendungen beinhalten die folgenden Posten (Art der Aufwendungen):
Periode zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Gebühren | –68,1 | –63,3 |
Instandhaltungsaufwendungen | –152,1 | –73,4 |
Betriebskosten | –64,3 | –45,1 |
Versicherungen | –39,7 | –25,7 |
Fracht | –18,9 | –6,2 |
Reisekosten | –13,2 | –64,1 |
Fahrzeugkosten | –9,3 | –6,6 |
Telekommunikationsaufwand | –26,1 | –13,8 |
Umzugskosten | –38,0 | –4,6 |
Aus- und Fortbildung | –19,1 | –23,0 |
Büro- und Verwaltungsaufwand | –39,4 | –17,2 |
Marketing/PR-Aufwand | –271,2 | –174,6 |
Beratungsaufwand | –1.005,2 | –1.116,6 |
Sonstige Aufwendungen | –28,1 | –199,1 |
Summe | –1.792,8 | –1.833,2 |
Die Beratungsaufwendungen enthalten Aufwendungen für Rechtsberatung und sonstige Beratungsdienstleistungen.
10. Forschungs- und Entwicklungsaufwand
Im laufenden Geschäftsjahr sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen angefallen, die in den folgenden Positionen der Gesamtergebnisrechnung enthalten sind:
Periode zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Personalaufwand | –1.783,7 | –1.359,0 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | –2.708,1 | –2.564,3 |
Materialaufwand | –213,9 | –134,9 |
Sonstige Aufwendungen | –250,3 | –109,3 |
Abschreibungen | –294,0 | –231,2 |
Finanzaufwendungen | –692,6 | –376,9 |
Summe | –5.942,6 | –4.775,7 |
Der Personalaufwand 2019 ist für Darstellungszwecke des Forschungs- und Entwicklungsaufwands um einmalige IPO-Bonuszahlungen an das F&E Personal bereinigt. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betreffen in 2020 wie auch im Vorjahr im Wesentlichen klinische Studien. Dabei lag im Jahr 2020 der Fokus klar auf dem Carragelose-Segment, da einerseits die COVID-19-Pandemie Verzögerungen beim Produkt Tacrosolv (Allergische Konjunktivitis, Trockene-Auge-Syndrom) verursachte, andererseits kam es im Rahmen des Emergency Grant KLIPHA-COVID-19 der FFG zu zusätzlichen Aufwendungen im Carragelose-Segment. In 2019 betrafen die F&E Aufwendungen hauptsächlich das Marinosolv-Segment.
11. Finanzerträge und Finanzaufwendungen
Periode zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Zinsertrag | ||
Bankeinlagen | 0,1 | 0,3 |
Summe | 0,1 | 0,3 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
Förderdarlehen | –70,2 | –96,7 |
Gesellschafterdarlehen | - | –307,6 |
Wandelanleihe | - | –130,2 |
Leasing | –2,7 | –13,3 |
Bankeinlagen | –0,9 | - |
EIB Darlehen | –625,0 | –117,6 |
Sonstige Zinsaufwendungen | –14,8 | - |
Summe | –713,7 | –665,4 |
Sonstige Finanzerträge/(-aufwendungen) | ||
Bewertung Eigenkapitalwandlungsrecht | - | –336,6 |
Buchwertanpassung des EIB Darlehens (gemäß IFRS 9.B5.4.6) |
522,9 | - |
Summe | 522,9 | –336,6 |
Summe Finanzergebnis | –190,7 | –1.001,6 |
Davon Finanzertrag | 523,0 | 0,3 |
Davon Finanzaufwand | –713,7 | –1.002,0 |
Der Zinsertrag ergibt sich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die Zinsaufwendungen bestehen aus den auf alle Finanzverbindlichkeiten anfallenden Zinsen und werden bei Entstehung des Anspruchs als Aufwand erfasst.
Wie nach IFRS 7.20 vorgeschrieben, sind die Zinsen der Finanzinstrumente folgendermaßen klassifiziert:
alle Beträge in TEUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
FVTPL (zu Handelszwecken gehalten) |
Summe |
Finanzergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung | ||||
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 | ||||
Finanzertrag | 0,3 | - | - | 0,3 |
Finanzaufwendungen | - | –665,4 | –336,6 | –1.002,0 |
Summe | 0,3 | –665,4 | –336,6 | –1.001,6 |
alle Beträge in TEUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
FVTPL (zu Handelszwecken gehalten) |
Summe |
Finanzergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung | ||||
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 | ||||
Finanzertrag | 0,1 | 522,9 | - | 523,0 |
Finanzaufwendungen | - | –713,7 | - | –713,7 |
Summe | 0,1 | –190,8 | - | –190,7 |
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Laufende Steuern | –3,5 | –4,4 |
Summe | –3,5 | –4,4 |
Die Ertragsteuern werden unter Verwendung des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % errechnet. Da das Unternehmen aktuell noch Verluste erwirtschaftet und eine
Die Überleitung des bilanziellen Ergebnisses auf den Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Gewinn/(Verlust) vor Steuern | –6.006,7 | –7.212,1 |
Steuerertrag (-aufwand) zu 25 % | 1.501,7 | 1.803,0 |
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | –99,7 | –132,1 |
Steuerfreie Erträge | 163,2 | 186,6 |
Effekt der Stillen Beteiligung | - | –567,3 |
Auswirkung der Wandlung der Wandelanleihe | - | –1.297,8 |
Auswirkungen von nicht erfassten latenten Steuern | –1.565,2 | 7,6 |
Mindestkörperschaftssteuer | –3,5 | –4,4 |
Steueraufwand (vor Verlustvorträgen) | –3,5 | –4,4 |
Sonstige steuerliche Anpassungen | - | - |
Summe Ertragsteueraufwand | –3,5 | –4,4 |
Latente Steuern
Temporäre Differenzen, die zu latenten Steuerschulden von TEUR 599,4 (2019: TEUR 402,7) führen, werden mit latenten Steueransprüchen aufgerechnet, die hauptsächlich aus steuerlichen Verlustvorträgen resultieren, die in gleicher Höhe und in der gleichen Periode bei derselben Steuerbehörde auftreten. Darüber hinaus wurden keine latenten Steueransprüche in der Bilanz aktiviert bzw. Auswirkungen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Latenter Steueranspruch aus | ||
steuerlichen Verlustvorträgen | 9.453,2 | 7.698,5 |
kurzfristigen Forderungen | 33,2 | 0,5 |
Investition aus stiller Beteiligung | - | - |
Darlehen | 4,1 | 29,6 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 11,0 | 9,2 |
Nicht-Ansatz von latenten Steueransprüchen | –8.902,1 | –7.335,1 |
Summe latente Steueransprüche | 599,4 | 402,7 |
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Latente Steuerschuld aus | ||
immateriellen Vermögenswerten ‒ Software | –2,0 | –1,6 |
immateriellen Vermögenswerten ‒ Entwicklungskosten | –465,3 | –380,1 |
Sachanlagen | –14,1 | –20,6 |
Vorräte | –25,7 | |
Forderungen | –3,4 | –0,4 |
Darlehen | –88,9 | - |
Summe latente Steuerschuld | –599,4 | –402,7 |
Latente Steuern, saldiert | - | - |
Zum 31. Dezember 2020 hat das Unternehmen nicht angesetzte latente Steueransprüche von TEUR 8.902,1 (2019: TEUR 7.335,1), die sich hauptsächlich aus kumulativen steuerlichen Verlustvorträgen in Bezug auf Verluste in Höhe von TEUR 37.812,8 (2019: TEUR 30.793,9) ergeben. Da sich das Unternehmen in einer Verlustposition befindet und in der Vergangenheit Verluste aufwies, wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt. Die steuerlichen Verlustvorträge verfallen nicht.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Ertragsteueraufwand (oder -ertrag) für die Periode ist die auf den zu versteuernden Ertrag der laufenden Periode zu zahlende Steuer, basierend auf dem anzuwendenden Ertragsteuersatz (bereinigt um Veränderungen der latenten Steueransprüche und -schulden, die auf temporäre Differenzen und ggf. noch nicht genutzte steuerliche Verluste zurückzuführen sind ‒ siehe unten).
Latente Ertragsteuern (Erträge oder Aufwendungen) resultieren aus temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögensgegenstands oder einer Verbindlichkeit in der Bilanz und seinem Steuerwert. Die aktiven/passiven latenten Steuern spiegeln gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) alle temporären Bewertungs- und Bilanzierungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Abschluss wider.
Latente Ertragsteuern werden in voller Höhe anhand der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode auf temporäre Differenzen gebildet. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Latente Ertragsteueransprüche wurden bis zum Ende der Berichtsperiode nicht angesetzt, da es nicht absehbar ist, wann zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die temporäre Differenzen verwendet werden können.
Wesentliche Schätzungen und Annahmen
Für einen noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvortrag oder nicht genutzte Steuerguthaben wird ein latenter Steueranspruch nur dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und noch nicht genutzten Steuerguthaben verwendet werden können.
Das Unternehmen befindet sich in einer Verlustsituation und wies in der Vergangenheit eine Folge von Verlusten auf. Deshalb kann das Unternehmen einen latenten Steueranspruch aus nicht genutzten steuerlichen Verlusten oder Steuerguthaben nur ansetzen, soweit das Unternehmen über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt, oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste oder ungenutzten Steuerguthaben verwendet werden können.
Ein erhebliches Maß an Ermessensausübung durch die Geschäftsleitung ist für die Entscheidung erforderlich, ob solche latenten Steueransprüche angesetzt werden können, und falls ja, welcher Betrag unter Berücksichtigung des wahrscheinlichen zeitlichen Eintritts und der Höhe der künftig zu versteuernden Ergebnisse in Verbindung mit künftigen Steuerstrategien anzusetzen ist. Auf dieser Grundlage hat das Unternehmen entschieden, dass es latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge nicht ansetzen kann, soweit diese nicht mit vorhandenen latenten Steuerschulden verrechnet werden können, da es gegenwärtig nicht genug überzeugende Nachweise dafür gibt, wann zukünftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden.
Hätte das Unternehmen sämtliche nicht angesetzte latente Steueransprüche ansetzen können, so hätten sich der Gewinn und das Eigenkapital um TEUR 8.902,1 (2019: TEUR 7.335,1) erhöht.
13. Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird errechnet, indem der auf die Aktionäre entfallende Reingewinn/-verlust durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Jahres in Umlauf befindlichen Aktien geteilt wird.
Periode zum 31. Dezember |
2020 | 2019 |
Gewinn (Verlust) für die Periode (in TEUR) | –6.010,2 | –7.216,5 |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien | 1.471.257 | 1.418.099 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | –4,1 | –5,1 |
Am 17. September 2018 hat die außerordentliche Hauptversammlung die Erhöhung der Aktienanzahl von 132.360 Aktien um 867.640 Aktien auf 1.000.000 Aktien beschlossen. Alle Aktionäre haben auf Pro-rata-Basis die neuen Aktien nominal gezeichnet.
Die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöhte sich durch den Börsengang am 1. Februar 2019 um 260.000, am 20. Februar 2019 durch die Wandlung der Wandelanleihe um 170.772 und am 28. Februar 2019 durch die Ausübung des Greenshoe um weitere 39.000. Im Jahr 2020 wurden 2.888 Aktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms ausgegeben. Unter Berücksichtigung dieser Kapitalmaßnahmen ergibt sich 2020 eine gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien von 1.471.257 (2019: 1.418.099).
Verwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie ist in 2020 und 2019 ident, da zum 31. Dezember 2020 24.586 (31. Dezember 2019: 41.507) noch nicht erdiente Aktienoptionen nicht in der Berechnung der potenziell verwässernden Aktien einbezogen werden, da diese, auf Grund der negativen Ergebnisse, für das Geschäftsjahr 2020 und 2019 einer Verwässerung entgegenwirken. Diese Aktien könnten in der Zukunft möglicherweise einen verwässernden Effekt hervorrufen.
14. Angaben zur Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die sich aus dem Mittelzufluss und -abfluss während der Berichtsperiode ergeben, und unterscheidet zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Mittel sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zeigt die Zahlungsströme aus der Bereitstellung und Annahme von Handelswaren und Dienstleistungen während der Berichtsperiode und beinhaltet Veränderungen im Betriebskapital.
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst im Wesentlichen Mittelabflüsse für den Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten.
Überleitung der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
Die folgende Tabelle zeigt Veränderungen bei den Verbindlichkeiten des Unternehmens aus der Finanzierungstätigkeit, einschließlich der zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Veränderungen. Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit sind solche, für die in der Kapitalflussrechnung des Unternehmens Zahlungsströme als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert wurden bzw. werden.
alle Beträge in TEUR |
Wandel- anleihe |
Eigenkapital- wandlungs- recht |
Leasing | FFG-Darlehen | ||
Buchwert zum 1. Januar 2019 | 5.714,3 | 7.132,0 | 199,8 | 1.391,1 | ||
Finanzierungs-Cashflow | - | - | –98,4 | –1.391,1 | ||
Nicht cash- wirksame Veränderung |
Wandlung Wandelanleihe | –5.819,2 | –7.468,6 | - | - | |
Anpassung Bewertung Nutzungsrecht | - | - | 4,8 | - | ||
Rückkauf | –24,8 | - | - | - | ||
Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts | - | 336,6 | - | - | ||
Effektivzinsen | 130,2 | - | 13,3 | 2,9 | ||
Gezahlte Zinsen | –0,5 | - | –13,3 | –2,9 | ||
Buchwert zum 31. Dezember 2019 | - | - | 106,2 | - | ||
alle Beträge in TEUR | Gesellschafterdarlehen | EIB Darlehen |
AWS-Seed- financing |
|||
Buchwert zum 1. Januar 2019 | 2.305,1 | - | 1.111,8 | |||
Finanzierungs-Cashflow | –2.262,7 | 3.952,1 | –500,0 | |||
Nicht cash- wirksame Veränderung |
Umklassifizierung von Fördermitteln – unter dem Marktzins |
- | - | –225,5 | ||
Effektivzinsen | 307,6 | 117,6 | 93,8 | |||
Gezahlte Zinsen | –350,1 | - | –15,5 | |||
Buchwert zum 31. Dezember 2019 | - | 4.069,7 | 464,7 |
alle Beträge in TEUR | ERP Darlehen | WAW Darlehen | Leasing | ||
Buchwert zum 1. Januar 2020 | - | - | 106,2 | ||
Finanzierungs-Cashflow | 3.000,0 | –110,0 | –78,7 | ||
Nicht cash- wirksame Veränderung |
Umklassifizierung von
Rückstellungen in Finanzverbindlichkeiten |
- | 510,0 | - | |
Umklassifizierung von Fördermitteln – unter dem Marktzins |
- | –35,7 | - | ||
Effektivzinsen | 5,8 | 3,5 | 2,7 | ||
Gezahlte Zinsen | –134,8 | - | –2,7 | ||
Buchwert zum
31. Dezember 2020 |
2.871,0 | 367,8 | 27,5 | ||
alle Beträge in TEUR | EIB Darlehen |
AWS-Seed- financing |
|||
Buchwert zum 1. Januar 2020 | 4.069,7 | 464,7 | |||
Finanzierungs-Cashflow | 5.000,0 | –100,0 | |||
Nicht cash- wirksame Veränderung |
Buchwertanpassung
des EIB Darlehens (gemäß IFRS 9.B5.4.6) |
–522,9 | - | ||
Effektivzinsen | 625,4 | 62,6 | |||
Gezahlte Zinsen | –40,0 | –11,4 | |||
Buchwert zum
31. Dezember 2020 |
9.132,3 | 415,8 |
15. Sachanlagen
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:
alle Beträge in TEUR |
IT- Ausstattung |
Labor- ausstattung |
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht |
Grund
stücke
und Gebäude |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | Summe |
Zum 1. Januar 2019 | |||||||
Anschaffungskosten | 97,5 | 448,9 | 110,1 | 118,6 | - | - | 775,1 |
Kumulierte Abschreibung |
–48,7 | –361,0 | –51,4 | - | - | - | –461,1 |
Buchwert | 48,8 | 87,9 | 58,7 | 118,6 | - | - | 314,0 |
Periode zum
31. Dezember 2019 |
|||||||
Anfangsbuchwert | 48,8 | 87,9 | 58,7 | 118,6 | - | - | 314,0 |
Zugänge | 27,5 | 121,7 | 0,8 | 4,8 | 358,9 | 1.825,5 | 2.339,1 |
Abgänge | –0,0 | –0,0 | - | - | - | - | –0,0 |
Abschreibung | –34,6 | –33,1 | –12,6 | –81,8 | - | - | –162,1 |
Buchwert | 41,7 | 176,5 | 46,8 | 41,6 | 358,9 | 1.825,5 | 2.491,0 |
Zum 1. Januar 2020 | |||||||
Anschaffungskosten | 109,1 | 544,7 | 110,9 | 123,4 | 358,9 | 1.825,5 | 3.072,5 |
Kumulierte Abschreibung |
–67,4 | –368,2 | –64,1 | –81,8 | - | - | –581,5 |
Buchwert | 41,7 | 176,5 | 46,8 | 41,6 | 358,9 | 1.825,5 | 2.491,0 |
Periode zum
31. Dezember 2020 |
|||||||
Anfangsbuchwert | 41,7 | 176,5 | 46,8 | 41,6 | 358,9 | 1.825,5 | 2.491,0 |
Zugänge | 118,5 | 78,4 | 110,3 | - | 4,8 | 3.424,5 | 3.736,5 |
Abgänge | –0,2 | –0,2 | –0,7 | - | - | - | –1,2 |
Umbuchungen | - | - | - | - | 2.288,0 | –2.288,0 | - |
Abschreibung | –35,4 | –38,7 | –29,5 | –41,6 | –44,7 | - | –189,9 |
Buchwert | 124,6 | 216,0 | 126,9 | - | 2.607,0 | 2.962,0 | 6.036,4 |
Zum
31. Dezember 2020 |
|||||||
Anschaffungskosten | 221,4 | 609,3 | 203,6 | 123,4 | 2.651,7 | 2.962,0 | 6.771,4 |
Kumulierte Abschreibung |
–96,8 | –393,3 | –76,7 | –123,4 | –44,7 | - | –734,9 |
Buchwert | 124,6 | 216,0 | 126,9 | - | 2.607,0 | 2.962,0 | 6.036,4 |
Zum 31. Dezember 2020 sind voll abgeschriebene Sachanlagen mit Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 321,5 (2019: EUR 323,8) weiterhin in Gebrauch.
Das Unternehmen hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich auf die Errichtung des neuen Firmenstandorts in Korneuburg beziehen. Die im Rahmen dieser Vereinbarungen zu leistenden verbleibenden Zahlungen betragen TEUR 1.120 (2019: TEUR 3.918). Diese sind zur Gänze innerhalb eines Jahres fällig (siehe auch Punkt 30).
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau betreffen das neue Betriebsgrundstück in Korneuburg. Am 6. September 2019 erwarb Marinomed eine Liegenschaft kurz vor der Stadtgrenze Wiens. Auf dem Grundstück entsteht die neue Zentrale des Unternehmens, indem ein Bestandsgebäude saniert und ein Laborgebäude errichtet wird. Im Geschäftsjahr 2020 hat Marinomed in den neuen Standort in Summe TEUR 3.429 (2019: TEUR 2.184) investiert.
Der Posten Laborausstattung beinhaltet die folgenden Beträge, bei denen das Unternehmen Leasingnehmer ist (siehe Punkt 24). Die Abschreibung im Jahr 2020 betrug TEUR 12 (2019: TEUR 12).
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Leasing von Laborausstattung | ||
Anschaffungskosten | 132,3 | 132,3 |
Kumulierte Abschreibung | –105,2 | –93,1 |
Nettobuchwert | 27,1 | 39,2 |
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||
Anschaffungskosten | 65,0 | 65,0 |
Kumulierte Abschreibung | –41,3 | –33,2 |
Nettobuchwert | 23,7 | 31,8 |
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Die historischen Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis, Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Abschläge auf den Anschaffungspreis.
Nachträgliche Kosten werden in den Buchwert des Vermögenswerts einbezogen oder gegebenenfalls als separater Vermögenswert erfasst, jedoch nur dann, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts verlässlich ermittelt werden können. Der Buchwert des ersetzten Teils wird ausgebucht. Alle anderen Reparatur- und Instandhaltungskosten werden in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Die Abschreibung der Vermögenswerte erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei der Berechnung der geschätzten Nutzungsdauer wurde die wirtschaftliche und technische Lebenserwartung berücksichtigt. Die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlagen ist in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 wie folgt: 2‒5 Jahre für IT-Geräte, 2‒8 Jahre für Laborgeräte und 4‒10 Jahre für sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Wenn Vermögenswerte verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird die Differenz zwischen dem Nettoerlös und dem Nettobuchwert des Vermögenswerts als sonstige Gewinne (Verluste) erfasst.
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Bau einer qualifizierenden Sachanlage (für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen) zugeordnet werden können, werden nach IAS 23 aktiviert. Die Voraussetzung zur Aktivierung von Fremdkapitalkosten nach IAS 23 waren in den Jahren 2019 und 2020 bei keiner Sachanlage erfüllt.
16. Immaterielle Vermögenswerte
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte:
Zum 1. Januar 2019 alle Beträge in TEUR |
Entwicklungs- kosten |
Software |
Gekaufte Patente |
Summe |
Anschaffungskosten | 2.118,3 | 160,3 | - | 2.278,6 |
Kumulierte Abschreibung | –891,8 | –55,1 | - | –946,9 |
Buchwert | 1.226,5 | 105,2 | - | 1.331,7 |
Geschäftsjahr 31. Dezember 2019 | ||||
Anfangsbuchwert | 1.226,5 | 105,2 | - | 1.331,7 |
Zugänge ‒ Käufe | - | 33,3 | - | 33,3 |
Zugänge ‒ Entwicklung | 425,5 | - | - | 425,5 |
Abgänge | - | –0,0 | - | –0,0 |
Abschreibung | –131,5 | –33,5 | - | –165,1 |
Buchwert | 1.520,5 | 104,9 | - | 1.625,4 |
Zum 1. Januar 2020 alle Beträge in TEUR |
Entwicklungs- kosten |
Software |
Gekaufte Patente |
Summe |
Anschaffungskosten | 2.543,8 | 167,1 | - | 2.710,9 |
Kumulierte Abschreibung | –1.023,3 | –62,2 | - | –1.085,6 |
Buchwert | 1.520,5 | 104,9 | - | 1.625,4 |
Geschäftsjahr 31. Dezember 2020 | ||||
Anfangsbuchwert | 1.520,5 | 104,9 | - | 1.625,4 |
Zugänge ‒ Käufe | - | 37,1 | 100,0 | 137,1 |
Zugänge ‒ Entwicklung | 497,7 | - | - | 497,7 |
Abgänge | - | - | - | - |
Abschreibung | –156,9 | –46,4 | - | –203,4 |
Buchwert | 1.861,2 | 95,6 | 100,0 | 2.056,8 |
Zum 31. Dezember 2020 | ||||
Anschaffungskosten | 3.041,5 | 204,3 | 100,0 | 3.345,8 |
Kumulierte Abschreibung | –1.180,3 | –108,6 | - | –1.288,9 |
Buchwert | 1.861,2 | 95,6 | 100,0 | 2.056,8 |
Die Zugänge innerhalb der Immateriellen Vermögenswerten beziehen sich überwiegend auf externe Entwicklungskosten und hier im Speziellen die Vorbereitung für die Anmeldung zur Marktzulassung für das Leitprodukt der Marinosolv-Plattform, Budesolv.
Das Unternehmen hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen und die als Entwicklungskosten aktiviert werden. Die im Rahmen dieser Vereinbarungen zu leistenden verbleibenden Zahlungen betragen TEUR 112 (2019: TEUR 78). Diese sind zur Gänze innerhalb eines Jahres fällig (siehe auch Punkt 30).
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene Lizenzen für Computersoftware werden auf Basis der Kosten für den Erwerb und die Inbetriebnahme der Software aktiviert. Diese Kosten werden in den Jahren 2019 und 2020 linear über die geschätzte Nutzungsdauer (3‒5 Jahre) abgeschrieben.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (IAS 38) werden als Kosten definiert, die für aktuelle oder geplante Aktivitäten mit der Aussicht, neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen, anfallen. Entwicklungskosten werden definiert als Kosten für die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Fachwissen auf die Produktion, Produktionsmethoden, Dienstleistungen oder Handelswaren, die vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung entstehen.
Sämtliche Forschungskosten werden als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen für ein einzelnes Projekt werden als immaterieller Vermögenswert erfasst, wenn das Unternehmen Folgendes nachweisen kann:
- Es ist technisch möglich, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen, sodass er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung steht;
- die Geschäftsleitung beabsichtigt, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu veräußern;
- das Unternehmen ist fähig, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;
- es kann nachgewiesen werden, wie der immaterielle Vermögenswert einen wahrscheinlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen generieren wird;
- es stehen angemessene technische, finanzielle und/oder andere Ressourcen zur Verfügung, um die Entwicklung abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; und
- die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben können verlässlich bewertet werden.
Der erstmalig erfasste Betrag für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte ist die Summe der direkt zurechenbaren Kosten, die ab dem Zeitpunkt anfallen, an dem der immaterielle Vermögenswert erstmals die oben genannten Ansatzkriterien erfüllt. Soweit keine selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte erfasst werden können, werden Entwicklungskosten in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen auf der gleichen Basis wie separat erworbene immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Abschreibung des Vermögenswerts beginnt, wenn die Entwicklung abgeschlossen ist und der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung erfolgt linear über den Zeitraum des erwarteten zukünftigen Nutzens.
Wesentliche Schätzungen und Annahmen
Entwicklungskosten werden in Übereinstimmung mit den obenstehenden Rechnungslegungsgrundsätzen aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Beurteilung der Geschäftsleitung, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit erwiesen ist. Ab dem Start der Vermarktung des Produktes werden keine weiteren Entwicklungskosten aktiviert.
Nach diesem Datum angefallene Entwicklungskosten, die unmittelbar der Entwicklungstätigkeit zuzurechnen sind, wurden als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Unmittelbar zurechenbare Kosten umfassen Mitarbeiterkosten, Materialkosten, Auftragsforschung sowie einen angemessenen Teil der betreffenden Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer wird auf der Grundlage der Laufzeit des entsprechenden Patents geschätzt, d. h. des Zeitraums, über den das Unternehmen einen wirtschaftlichen Nutzen erwartet, das sind 16,5 Jahre ab 1. Juli 2011 für Entwicklungskosten, bei denen die Abschreibungsperiode bereits begonnen hat.
Die Geschäftsleitung überwacht ständig die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten sowie den Abschreibungszeitraum. Sofern die künftige Marktentwicklung Anpassungen erforderlich macht, werden diese vorgenommen.
17. Vorräte
In den Vorräten sind folgende Posten enthalten:
alle Beträge in TEUR |
Periode zum 31. Dezember 2020 |
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 |
Handelswaren zum Verkauf | 102,9 | 97,5 |
In Produktion befindliche Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 261,9 | - |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 561,3 | - |
Summe | 926,1 | 97,5 |
Die im Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2020 als Aufwand erfassten Vorräte beliefen sich auf TEUR 5.199,5 (2019: TEUR 3.439,5). Diese wurden in der Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten „Materialaufwand‟ ausgewiesen.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Anschaffungskosten der erworbenen Vorräte werden nach ihrer spezifischen Identifizierung zugeordnet und beinhalten die Anschaffungskosten nach Abzug von Rabatten und Skonti. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Verkaufskosten dar.
18. Finanzinstrumente
Gemäß IFRS 9 und IFRS 7 werden die Finanzinstrumente wie folgt klassifiziert:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 alle Beträge in TEUR |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
Vermögenswerte laut Bilanz | |
Langfristige Forderungen | 3,2 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.484,7 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 12.019,6 |
Summe | 13.507,5 |
alle Beträge in TEUR |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
Verbindlichkeiten laut Bilanz | |
Darlehen | 4.640,6 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 104,1 |
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
1.615,4 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.002,4 |
Summe | 7.362,5 |
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 alle Beträge in TEUR |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
Vermögenswerte laut Bilanz | |
Langfristige Forderungen | 3,5 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.333,4 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9.206,9 |
Summe | 11.543,9 |
alle Beträge in TEUR |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
Verbindlichkeiten laut Bilanz | |
Darlehen | 12.814,0 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 78,5 |
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
2.512,7 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.975,8 |
Summe | 17.381,0 |
Zum 31. Dezember 2020 hielt das Unternehmen keine finanziellen Vermögenswerte, die als FVTPL oder als FVTOCI klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten, die als FVTPL klassifiziert werden, umfassen Verbindlichkeiten, die der Definition „zu Handelszwecken gehalten“ gemäß IFRS 9 entsprechen. In den Jahren 2019 und 2020 hielt das Unternehmen keine finanziellen Verbindlichkeiten, die bei der erstmaligen Erfassung oder im Folgenden gemäß Paragraf 6.7.1 unter IFRS 9 als FVTPL designiert wurden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ausgewiesen (siehe auch Punkt 21).
Der Buchwert der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten stellt eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar, da die Auswirkungen der Abzinsung nicht wesentlich sind. Die Buchwerte der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund ihrer relativ kurzen Laufzeit mit einem Betrag angesetzt, der eine Annäherung an ihren beizulegenden Zeitwert darstellt. Näheres zu den langfristigen Verbindlichkeiten (Darlehen) siehe Punkt 24.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Finanzinstrumente und finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird.
Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten, die dem Erwerb oder der Ausgabe von Finanzinstrumenten (mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) direkt zugerechnet werden können, werden beim erstmaligen Ansatz dem beizulegenden Zeitwert des Finanzinstruments hinzugefügt oder von diesem abgezogen. Transaktionskosten, die dem Erwerb von Finanzinstrumenten, die nach FVTPL bewertet werden, direkt zurechenbar sind, werden sofort erfolgswirksam im Finanzertrag oder Finanzaufwand erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert, ob sie in der Folge zu (a) fortgeführten Anschaffungskosten, (b) nach FVTOCI oder (c) nach FVTPL bewertet werden. Die Klassifizierung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte und den vertraglichen Bedingungen der Cashflows ab.
Damit ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert nach FVTOCI bewertet werden kann, muss dieser Cashflows auslösen, die ausschließlich Zahlungen von Kapital und Zinsen („solely payments of principal and interest‟; SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag sind. Diese Bewertung wird als SPPI-Test bezeichnet und ist für jedes Finanzinstrument einzeln vorzunehmen.
Das Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung von finanziellen Vermögenswerten bezieht sich darauf, wie es seine finanziellen Vermögenswerte verwaltet, um Cashflows zu generieren. Das Geschäftsmodell bestimmt, ob die Cashflows in erster Linie aus der Einnahme vertraglicher Cashflows, dem Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder beidem resultieren.
Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung von Vermögenswerten innerhalb eines Zeitrahmens erfordern, der durch Vorschriften oder Regelungen am Markt festgelegt wurde (marktübliches Geschäft), werden am Handelstag, d. h. dem Tag, an dem sich das Unternehmen zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet, erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten sind derzeit die einzige für das Unternehmen relevante Kategorie und beinhalten finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, wobei diese Cashflows ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen darstellen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Sie sind in den kurzfristigen Vermögenswerten enthalten, mit Ausnahme von Positionen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode, die als langfristige Vermögenswerte klassifiziert werden.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten werden in der Folge unter Anwendung der Effektiv-zinsmethode bewertet und unterliegen einer Wertminderung. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Das Unternehmen verfügt derzeit weder über zum beizulegenden Zeitwert nach FVTOCI noch zum beizulegenden Zeitwert nach FVTPL bewertete finanzielle Vermögenswerte.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert, ob sie in der Folge zu (a) fortgeführten Anschaffungskosten oder (b) nach FVTPL bewertet werden und umfassen Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.
Finanzverbindlichkeiten werden nach FVTPL bewertet, wenn die Finanzverbindlichkeit (i) eine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss ist, (ii) zu Handelszwecken gehalten wird oder (iii) als FVTPL definiert ist. Finanzverbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie zum Zwecke des kurzfristigen Rückkaufs entstehen. Diese Kategorie umfasst auch vom Unternehmen abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen im Sinne von IFRS 9 ausgewiesen sind. Getrennte, eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten ausgewiesen, es sei denn, sie werden als wirksame Sicherungsinstrumente ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als FVTPL designiert werden, werden zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und nur dann als solche designiert, wenn die Kriterien des IFRS 9 erfüllt sind. Das Unternehmen hat derzeit keine finanzielle Verbindlichkeit als FVTPL designiert.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die (i) keine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss sind, (ii) nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder (iii) nicht als FVTPL ausgewiesen sind, werden in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode ausgewiesen.
Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer Finanzverbindlichkeit und zur Verteilung des Zinsaufwands auf die jeweilige Periode. Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, der die geschätzten zukünftigen Barzahlungen (einschließlich aller gezahlten oder erhaltenen Gebühren und Punkte, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes, der Transaktionskosten und anderer Prämien oder Rabatte bilden) über die erwartete Laufzeit der finanziellen Verbindlichkeit oder (gegebenenfalls) einen kürzeren Zeitraum auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit genau abzinst.
Diese Kategorie gilt grundsätzlich für Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.
Im Februar 2019 erhielt Marinomed eine Darlehenszusage von bis zu EUR 15 Mio. von der Europäischen Investitionsbank. Die Auszahlung von insgesamt drei Tranchen soll in den Jahren 2019 bis 2021 erfolgen und ist an das Erreichen bestimmter vetraglich definierter Meilensteine gebunden. Jede Tranche hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Marinomed hat neben fixen Zinszahlungen auch umsatzabhängige Tantiemen zu leisten (für weitere Einzelheiten siehe Punkt 24). Revidiert das Unternehmen seine Schätzungen bezüglich der Zahlungsein- und -ausgänge, passt es die fortgeführten Anschaffungskosten des EIB Darlehens gemäß IFRS 9.B5.4.6 an die revidierten geschätzten vertraglichen Zahlungsströme an. Das Unternehmen berechnet die fortgeführten Anschaffungskosten des EIB Darlehens als Barwert der geschätzten künftigen vertraglichen Zahlungsströme neu, die zum ursprünglichen Effektivzinssatz des Finanzinstruments abgezinst werden. Die Anpassung wird als Ertrag oder Aufwand erfolgswirksam erfasst (siehe Punkt 13).
Das Unternehmen hat für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte Darlehen von verschiedenen staatlichen Stellen erhalten, die in der Bilanz unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen sind. Diese Darlehen werden unter dem Marktzinssatz verzinst. Der Differenzbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert wird gemäß IAS 20.10A als Förderung behandelt (für weitere Einzelheiten siehe Punkt 6). Die Bilanzierung und Bewertung der Darlehen erfolgt nach IFRS 9.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen zur Zahlung von Gütern oder Dienstleistungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von Lieferanten erworben wurden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn die Zahlung innerhalb eines Jahres oder früher fällig ist. Anderenfalls werden sie als langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Wesentliche Schätzungen und Annahmen
Schätzung zukünftiger Zahlungsströme bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten
Die, der Bewertung des zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten EIB Darlehens zu Grunde liegenden geschätzten zukünftigen Zahlungsströme werden jeweils zum Bilanzstichtag an die aktuelle Langfristplanung des Unternehmens angepasst. Diese ist ausschlaggebend für die geschätzten zukünftig zu zahlenden umsatzabhängigen Tantiemen.
19. Lang- und kurzfristige Forderungen
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Kautionen | 3,5 | 3,2 |
Rechnungsabgrenzungsposten | 8,6 | 9,3 |
Summe langfristige Forderungen | 12,2 | 12,5 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.333,4 | 1.484,7 |
Rechnungsabgrenzungsposten | 79,7 | 53,4 |
Sonstige Forderungen | 2.850,0 | 1.682,3 |
Summe kurzfristige Forderungen | 5.263,1 | 3.220,4 |
Die kurzfristigen Forderungen waren alle innerhalb eines Jahres fällig. Keine von ihnen war wertgemindert. Die sonstigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Finanzverwaltung aus der Forschungsprämie und aus Umsatzsteuergutschriften.
20. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Kassenbestand | 0,3 | 0,6 |
Guthaben bei Kreditinstituten | 9.206,6 | 12.019,0 |
Summe Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9.206,9 | 12.019,6 |
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden als Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten klassifiziert und können andere kurzfristige hochliquide Kapitalanlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten enthalten. Sie werden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Zahlungsmittel, die nicht für den sofortigen und allgemeinen Gebrauch des Unternehmens zur Verfügung stehen, sind nicht in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthalten, sondern werden in der Bilanz als separater Vermögenswert (Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung) ausgewiesen.
21. Eigenkapital
Zum 31. Dezember 2020 beläuft sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien auf 1.472.660 (31. Dezember 2019: 1.469.772). Davon sind zum Bilanzstichtag 1.472.433 ins Firmenbuch eingetragen.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018 (500.000 Aktien) beschlossen, sowie die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 Aktiengesetz, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 16.09.2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 736.017 Aktien, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 736.017 neue auf Inhaber lautende Stückaktien zum Mindestausgabepreis von EUR 1 je Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital je Aktie) zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen („Genehmigtes Kapital 2020“).
Darüber hinaus wurde das Bedingte Kapital 2019 (100.000 Aktien) um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 (Bedingtes Kapital 2020) beschlossen.
Die Aktien haben einen Nominalwert von EUR 1 und sind voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage dient hauptsächlich der Finanzierung von Forschung und Entwicklung.
Gemäß IFRS 2.7 wurden in der Berichtsperiode Aufwendungen aus dem ESOP 2019 in Höhe von TEUR 305 (2019: TEUR 427) in der Kapitalrücklage erfasst.
22. Finanzverbindlichkeiten
Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
EIB Darlehen | 8.958,2 | 4.062,1 |
ERP Darlehen | 2.841,0 | - |
AWS-Seedfinancing | 361,6 | 415,8 |
WAW Darlehen | 280,9 | - |
Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen | 15,4 | 27,5 |
Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten | 12.457,2 | 4.505,4 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
EIB Darlehen | 173,6 | 7,6 |
ERP Darlehen | 30,0 | - |
AWS-Seedfinancing | 54,2 | 48,8 |
WAW Darlehen | 87,0 | - |
Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen | 12,1 | 78,7 |
Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 356,8 | 135,2 |
Summe Finanzverbindlichkeiten | 12.814,0 | 4.640,6 |
Die Fälligkeit der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Nicht später als ein Jahr fällig | 356,8 | 135,2 |
Später als ein Jahr, aber nicht später als fünf Jahre fällig | 10.375,6 | 4.505,4 |
Später als fünf Jahre fällig | 2.081,5 | - |
Summe Finanzverbindlichkeiten | 12.814,0 | 4.640,6 |
Die Nominal- und Buchwerte, Fälligkeiten und Zinssätze der Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar (alle Beträge in TEUR):
Fremdkapitalgeber | Nominalbetrag | Buchwert zum 31. Dezember 2020 | Fälligkeit |
Gewichteter nominaler Zinssatz |
Gewichteter effektiver Durchschnitts- zinssatz |
EIB Darlehen | 9.000,0 | 9.131,9 | 14.10.2024 - 17.12.2025 | 6,94 % | 14,71 % |
ERP Darlehen | 3.000,0 | 2.871,0 | 31.12.2033 | 1,97 % | 2,32 % |
AWS-Seedfinancing | 519,9 | 415,8 | unbestimmt | 2,00 % | 2,00 % |
WAW Darlehen | 400,0 | 367,8 | 01.11.2024 | 2,00 % | 2,00 % |
Leasing | 61,7 | 27,5 | 31.03.2023 | 2,04 % | 2,04 % |
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich von Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten der Finanzverbindlichkeiten des Unternehmens, ausgenommen jener Finanzverbindlichkeiten, bei denen der Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Buchwert | ||
EIB Darlehen | 9.131,9 | 4.069,7 |
ERP Darlehen | 2.871,0 | - |
AWS-Seedfinancing | 415,8 | 464,7 |
WAW Darlehen | 367,8 | - |
Summe | 12.786,5 | 4.534,4 |
Beizulegender Zeitwert | ||
EIB Darlehen | 9.131,9 | 4.069,7 |
ERP Darlehen | 2.999,3 | - |
AWS-Seedfinancing | 483,4 | 464,7 |
WAW Darlehen | 367,8 | - |
Summe | 12.982,3 | 4.534,4 |
Die oben genannten beizulegenden Zeitwerte des WAW Darlehens und des AWS-Seedfinancing basieren auf diskontierten Cashflows unter Verwendung eines Zinssatzes von 6 % (2019: 15 %), der als beste Schätzung für einen Marktzins für das Unternehmen auf der Grundlage einer Angebotsindikation eines externen Finanzinstituts zum Zeitpunkt der Ermittlung des Marktwerts angesehen wurde. Aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren, einschließlich der Schätzung des Zeitpunkts der Rückzahlung des aws-Seedfinancings auf der Grundlage einer Prognose des Unternehmens, werden sie in der Fair-Value-Hierarchie (siehe Punkt 20) als beizulegende Zeitwerte der Stufe 3 klassifiziert.
Bei den anderen Finanzverbindlichkeiten weichen die beizulegenden Zeitwerte nicht wesentlich von den Buchwerten ab, da die Verzinsung dieser Finanzverbindlichkeiten entweder zu Marktzinssätzen erfolgt oder die Finanzverbindlichkeiten kurzfristiger Natur sind.
aws-Seedfinancing
Im Jahr 2006 nahm das Unternehmen ein Darlehen („aws-Seedfinancing‟) im Gesamtnominalbetrag von TEUR 500 auf. Das aws-Seedfinancing wird im Allgemeinen zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen gewährt. Im Falle des Unternehmens gewährte aws das Darlehen, um die Entwicklung der antiviralen Medizinprodukte des Unternehmens zu unterstützen.
Das aws-Seedfinancing hat eine Laufzeit von zehn Jahren, einschließlich einer tilgungsfreien Phase von fünf Jahren beginnend am 1. Juli 2007 (Datum, an dem die letzte Tranche von aws eingegangen ist) und einem festen Zinssatz von 8,50 % p.a. Die jährlichen Rückzahlungen erfolgen basierend auf den Jahresgewinnen des Unternehmens. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Sollte das Unternehmen in einem bestimmten Jahr keine Gewinne erzielen, sind in diesem Jahr keine Rückzahlungen zu leisten. Die Laufzeit des Darlehens wird auf unbestimmte Zeit verlängert, bis der ausstehende Betrag zurückgezahlt ist. Die Geschäftsleitung ging zum 31. Dezember 2019 und 2020 davon aus, dass das Darlehen innerhalb der nächsten fünf Jahre zurückgezahlt wird; entsprechend wurde der Buchwert des aws-Seedfinancings unter dem Posten „Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig‟ in der oben stehenden Tabelle über die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Aufgrund der durch den Börsengang im Februar 2019 deutlich verbesserten Liquiditätssituation konnte im Juni 2019
das Nominale des aws-Seedfinancing in Höhe von TEUR 500 zurückbezahlt werden. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, wurde eine vorteilhafte Einigung erzielt. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass im Falle eines Verlusts jährlich TEUR 100 zu tilgen sind. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten, mindestens TEUR 100) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Die erste Tilgung war am 30. Juni 2020 zu leisten.
EIB Darlehen
Im Februar 2019 erhielt Marinomed eine Darlehenszusage von bis zu EUR 15 Mio. von der Europäischen Investitionsbank. Die Auszahlung von insgesamt drei Tranchen soll in den Jahren 2019 bis 2022 erfolgen und ist an das Erreichen bestimmter vetraglich definierter Meilensteine gebunden. Jede Tranche hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Marinomed hat neben fixen Zinszahlungen auch umsatzabhängige Tantiemen zu leisten.
Im Oktober 2019 nahm Marinomed die erste Tranche des Darlehens in Höhe von EUR 4 Mio. in Anspruch. Die zweite Tranche in Höhe von EUR 5 Mio. wurde im Dezember 2020 abgerufen.
WAW Darlehen
Im Oktober 2020 wurde mit der Wirtschaftsagentur Wien eine Ratenzahlungsvereinbarung über einen Betrag von insgesamt TEUR 510 abgeschlossen. Die Tilgung erfolgt in 5 jährlichen, degressiven Raten, beginnend mit 1. November 2020.
ERP Darlehen
Zur Finanzierung des neuen Firmenstandortes wurde von aws Wirtschaftsservice in Verbindung mit dem ERP-Fonds sowie NÖBEG ein Finanzierungsrahmen in Höhe von insgesamt EUR 5 Mio. gewährt. Vom Darlehensrahmen des ERP-Fonds (insgesamt EUR 3,8 Mio.) wurden in 2020 bereits EUR 3 Mio. abgerufen. Das Darlehen wird mit 0,5 % p.a. (sprunfix ab dem 1. Juli 2024) zuzüglich eines Garantieentgelts zwischen 1,2 % und 2,0 % p.a. verzinst und ist nach einer rückzahlungsfreien Periode ab dem 30. Juni 2024 in 20 halbjährlichen Raten zu tilgen. Die Finanzierung durch NÖBEG ist als Stille Gesellschaft etabliert und wurde zum Bilanzstichtag noch nicht abgerufen. Der Finanzierungsrahmen ist durch eine Hypothek zugunsten des auszahlenden Kreditinstituts im Höchstbetrag von EUR 4,44 Mio. besichert.
Leasingverhältnisse
Das Unternehmen least zum 31. Dezember 2020 Laborausstattung (31. Dezember 2019: Laboraustattung, Büroräumlichkeiten und ein Fahrzeug). Das per 31. Dezember 2019 noch in der folgenden Aufstellung enthaltene Leasingfahrzeug wurde im November 2020 zum garantierten Restwert von TEUR 14,9 angekauft. Gemäß den Bedingungen aus dem Vertrag über das Leasing von Laborausstattung gibt es keinen garantierten Restwert.
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Die Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen sind wie folgt fällig: |
||
Innerhalb eines Jahres fällig | 12,5 | 66,6 |
Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig | 15,6 | 28,1 |
Später als in fünf Jahren fällig | - | - |
Mindestleasingzahlungen | 28,1 | 94,7 |
Garantierter Restwert | - | 14,9 |
Künftige Finanzierungskosten | –0,7 | –3,4 |
Erfasste Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 27,5 | 106,2 |
Der Barwert der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellt sich wie folgt dar: |
||
Innerhalb eines Jahres fällig | 12,1 | 78,7 |
Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig | 15,4 | 27,5 |
Später als in fünf Jahren fällig | - | - |
Summe Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen |
27,5 | 106,2 |
23. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.975,8 | 1.002,4 |
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.975,8 | 1.002,4 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren alle innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert und werden in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Erfassung beglichen.
24. Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten
Die kurzfristigen Vertragsverpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten umfassen die folgenden Posten:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | ||
Fördermittel ‒ unter dem Marktzins | 78,5 | 104,1 |
Summe sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 78,5 | 104,1 |
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
||
Passive Rechnungsabgrenzung Fördermittel | 754,1 | - |
Klinische Studien | 513,3 | 583,4 |
Mitarbeiterprämien | 276,7 | 435,2 |
Fördermittel ‒ unter dem Marktzins | 59,2 | 51,2 |
Sozialabgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben | 101,0 | 109,0 |
Buchführung, Steuerberatung und Abschlussprüfung | 22,6 | 43,6 |
Nicht in Anspruch genommener Urlaub | 245,5 | 203,2 |
Überstunden | 16,8 | 16,8 |
Vertragsschulden | 32,7 | - |
Sonstige | 491,0 | 173,0 |
Summe kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
2.512,8 | 1.615,4 |
Summe Vertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten |
2.591,2 | 1.719,5 |
Die Erhöhung der kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten resultiert vor allem aus der Position ”passive Rechnungsabgrenzung Fördermittel”. Diese enthält Zahlungseingänge für Forschungsförderprojekte, die die zu realisierenden Zuschüsse übersteigen. Die Position ”Sonstige” enthält hauptsächlich Verbindlichkeiten aus externen Forschungsleistungen.
25. Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten die folgenden Posten:
alle Beträge in TEUR | Gewährleistungsrückstellung |
Sonstige Rückstellungen |
Buchwert zum 1. Januar 2019 | 750,0 | 70,0 |
Verwendung/Auflösung | - | –57,0 |
Zugänge | - | 510,0 |
Buchwert zum 31. Dezember 2019 | 750,0 | 523,0 |
Verwendung/Auflösung | - | –510,0 |
Zugänge | - | - |
Buchwert zum 31. Dezember 2020 | 750,0 | 13,0 |
Im Jahr 2013 hat das Unternehmen die Exklusivrechte an der antiviralen Produktlinie des Unternehmens für mehrere Gebiete an ein internationales Pharmaunternehmen vergeben. Der Betrag, den dieses Unternehmen nach Rückgabe der Exklusivrechte zurückfordert, wird als Gewährleistungsrückstellung betrachtet.
Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr betrifft Vorsorgen für potenzielle Zahlungen in Zusammenhang mit der Verlegung des Firmenstandorts, zu denen im Geschäftsjahr eine Ratenzahlung vereinbart wurde (siehe Punkt 24).
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Rückstellungen werden gebildet, wenn das Unternehmen aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung hat, es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen zur Erfüllung dieser verpflichtet sein wird, und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem Barwert der bestmöglichen Schätzung der Geschäftsleitung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode erforderlichen Aufwendungen. Der Aufwand für eine Rückstellung wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
26. Erstkonsolidierung der Marino Immo GmbH
Die im Vorjahr im Finanzanlagevermögen ausgewiesene Marino Immo GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Marinomed Biotech AG, mit Sitz in Korneuburg, wurde per 30. Juni 2020 erstkonsolidiert. Die Erstkonsolidierung dieser Tochtergesellschaft hatte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keinen wesentlichen Einfluss.
27. Eventualverbindlichkeiten
Das Unternehmen hat keine Eventualverbindlichkeiten, bezogen auf Rechtsansprüche aus dem gewöhnlichen Geschäftsverlauf.
28. Verpflichtungen
Das Unternehmen hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die auch finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich im Wesentlichen aus Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Firmenstandorts in Korneuburg (siehe auch Punkt 17), auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen (siehe auch Punkt 18). Die im Rahmen dieser Vereinbarungen zu leistenden verbleibenden Zahlungen, wenn alle Meilensteine und sonstigen Bedingungen erfüllt sind, werden wie folgt geschätzt:
alle Beträge in TEUR |
Periode zum 31. Dezember 2020 |
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 |
Nicht später als in einem Jahr fällig | 4.293,7 | 6.152,8 |
Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig | 134,1 | 71,5 |
Später als in fünf Jahren fällig | - | - |
Summe | 4.427,7 | 6.224,3 |
29. Angaben zu Arbeitnehmern
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahrs betrug 40 (2019: 34), davon 3 Vorstandsmitglieder (2019: 3).
30. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen
Vergütungen an Mitglieder des Managements
Vorstandsmitglieder des Unternehmens waren im Jahr 2020:
- Andreas Grassauer, CEO
- Eva Prieschl-Grassauer, CSO
- Pascal Schmidt, CFO
Im Jahr 2020 beliefen sich die Aufwendungen für Gehälter und kurzfristig fällige Leistungen exklusive Aufwendungen für Sozialabgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben an Mitglieder des Vorstands auf insgesamt TEUR 1.002 (2019: TEUR 1.314). Diese Beträge inkludieren in 2020 Aufwendungen für das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm in Höhe von TEUR 142 (2019: TEUR 223). In den Jahren 2019 und 2020 wurden keine langfristig fälligen Leistungen oder Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Dem Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung in kaufmännischen und wissenschaftlichen Fragen unterstützt, gehörten 2020 die folgenden Mitglieder an:
- Simon Nebel, Viopas Venture Consulting GmbH, Uster, Schweiz (Vorsitzender, seit 2. Juni 2017)
- Ute Lassnig, Laureo Corporate Finance GmbH, Wien, Österreich (stellvertretende Vorsitzende, seit 2. Juni 2017)
- Karl Lankmayr, aws Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH & Co KG, Wien, Österreich (Mitglied von 2. Juni 2017 bis 31. Oktober 2020)
- Gernot Hofer, Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft, Linz, Österreich (Mitglied seit 2. Juni 2017)
- Brigitte Ederer (Mitglied seit 21. November 2018)
Die 2020 an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlte Gesamtvergütung belief sich auf TEUR 173 (2019: TEUR 186).
2019 hat das Unternehmen einen Beratervertrag mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden bezüglich bestimmter Business Development-Aktivitäten abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2020 belief sich der Aufwand im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf TEUR 30 (2019: TEUR 35).
Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.
31. Prüfungshonorar
Die für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständige BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat folgende Leistungen für das Unternehmen erbracht:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2020 | 2019 |
Prüfung des Jahresabschlusses | 45,0 | 40,0 |
Sonstige Bestätigungsleistungen | 24,1 | 15,0 |
Steuerberatungsleistungen | 0,0 | 4,8 |
Sonstige Leistungen | 52,5 | 221,9 |
Summe | 121,5 | 281,7 |
In den sonstigen Leistungen iHv TEUR 221,9 sind in 2019 Barauslagen für eine Comfort Letter Versicherung iHv TEUR 166,5 enthalten.
32. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Im Februar 2021 konnte Marinomed mehrere positive Meldungen zur Wirksamkeit von Carragelose gegen das SARS-CoV-2-Virus bekanntgeben.
Am 18. Februar 2021 informierte Marinomed, dass neue Daten zur Wirksamkeit von Carragelose zur Prävention von Infektionen mit SARS-CoV-2 in vitro nach einem Peer Review im renommierten Fachjournal PLOS ONE veröffentlicht wurden.
Weiters wurde veröffentlicht, dass ein Nasenspray mit Iota-Carrageen, das identisch ist zu Marinomeds Carragelose, signifikanten Schutz gegen COVID-19 in Krankenhauspersonal, das an dieser Infektion erkrankte Patienten betreut, erreicht hat. Dies sind die Ergebnisse einer unabhängigen, Prüfarzt-initiierten Studie (Investigator-Initiated Trial, IIT; CARR-COV-02, NCT04521322), die von einer argentinischen Forschungsgruppe durchgeführt wurde.
Schließlich zeigen die Ergebnisse einer klinischen Studie zur antiviralen Wirksamkeit von Carragelose-haltigen Pastillen (10 mg Iota-Carrageen) bei 31 gesunden Probanden, dass die Pastillen eine sinnvolle Ergänzung zu Carragelose-basierten Nasensprays darstellen.
Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Ereignisse nach der Bilanzstichtag, die einen Einfluss auf den Konzernabschluss haben.
Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat am 13. April 2021 freigegeben.
Korneuburg, 13.04.2021 Korneuburg, 13.04.2021 Korneuburg, 13.04.2021
Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Marinomed Biotech AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
- Umsatzrealisierung
Umsatzrealisierung
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Der Konzern generierte im Jahr 2020 Umsatzerlöse nach IFRS iHv TEUR 8.124,4. Über 92% der Umsatzerlöse waren im Jahr 2020 auf den Verkauf von Waren aus dem Segment Carragelose zurückzuführen.
Der Standard zur Umsatzrealisierung, IFRS 15, sieht die Umsatzrealisierung anhand eines fünfstufigen Modells vor. Bei zeitpunktbezogenen Liefergeschäften erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse nach IFRS 15 zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Kontrolle über die Ware erhält.
Die Umsatzerlöse stellen für (potentielle) Investoren und Abschlussadressaten ein wesentliches Entscheidungskriterium dar, um die Markterfolge und den Fortschritt der Gesellschaft zu beurteilen.
Aufgrund des maßgeblichen Einflusses der Umsatzerlöse auf das Konzernergebnis sowie der Bedeutung der Umsatzerlöse für den Konzernabschluss der Gesellschaft im Allgemeinen, wurde die Umsatzrealisierung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020 sind im Kapitel 5 enthalten.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem erhoben und dabei im Rahmen von Aufbau- und Funktionsprüfungen die für die Realisierung von Umsatzerlösen relevanten Prozesse und die darin implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getestet.
Des Weiteren haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen. Dazu wurden in Stichproben Verträge dahingehend beurteilt, ob die darin enthaltenen Vertragsmodalitäten im Rahmen der Umsatzrealisierung korrekt abgebildet worden sind.
Die korrekte Periodenabgrenzung wurde durch Prüfung von Warenlieferungen rund um den Stichtag verifiziert.
Darüber hinaus haben wir die zum Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Umsatzerlösen von einzelnen Kunden bestätigen lassen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. September 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt.
Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Wir haben für die geprüfte Gesellschaft und das von dieser beherrschte Unternehmen keine Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung erbracht, die nicht im Konzernschluss angegeben worden sind.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Klemens Eiter.
Wien, am 13. April 2021
BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Klemens Eiter Mag. (FH) Georg Steinkellner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Lagebericht UGB Einzelabschluss
Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens
1.1 Allgemeines
Organisatorische und rechtliche Struktur des Unternehmens
Die Firma Marinomed Biotech AG wurde im März 2006 als Spin-off der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Marinomed Biotechnologie GmbH gegründet und hat eine nicht-operative Tochtergesellschaft. Das Unternehmen betreibt seine Geschäftstätigkeit seit dem Jahr 2020 am neuen Standort in Korneuburg und verfügt darüber hinaus über angemietete Forschungslaborräumlichkeiten am Campus der Veterinärmedizinischen Universität.
Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 wurde die Marinomed Biotechnologie GmbH in eine AG umgewandelt.
Im Jahr 2018 wurde das Grundkapital auf € 1.000.000,00 erhöht und die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Aktien beschlossen.
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed am 1. Februar 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von € 75,00 je Aktie bei Investoren platziert. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben.
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. In dem Zusammenhang wurde durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 23. Januar 2019 das Grundkapital um bis zu € 100.000 durch Ausgabe von bis zu 100.000 Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen erhöht („Bedingtes Kapital 2019“). In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde das „Bedingte Kapital 2019“ um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von € 54.000,00 durch Ausgabe von bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 („Bedingtes Kapital 2020“) beschlossen. Die Ausübung ist vier Mal im Jahr (jeweils nach Veröffentlichung der Unternehmenszahlen) möglich. Im Zuge mehrerer Ausübungsperioden wurde unter Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2019 die Anzahl Aktien um 2.262, 399 und 227 Stücke im Geschäftsjahr 2020 und 2.071 Stücke im Januar 2021 auf insgesamt 1.474.731 Aktien erhöht.
In Summe ergibt sich somit zum 31. Dezember 2020 ein Grundkapital von € 1.472.660,00, das in 1.472.660 stimmberechtigte Aktien eingeteilt ist. Zum Berichtszeitpunkt beträgt das ausgewiesene Grundkapital der Gesellschaft € 1.474.731,00, bzw. 1.474.731 stimmberechtigte Aktien.
Eigentümer
Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung stand Marinomed zu rund 27% im Eigentum der Gründer bzw. des Managements (davon 2% innerhalb des Streubesitzes) und zu rund 13,9% im Eigentum eines strategischen Altinvestors. Der börserechtliche Streubesitz betrug 61,1%.
1.2 Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen
Der Fokus der Unternehmenstätigkeit liegt auf der Entwicklung innovativer Therapien auf der Grundlage patentgeschützter, proprietärer Technologieplattformen.
Die Carragelose-Plattform führte kurz nach der Gründung von Marinomed zur Entdeckung eines, von Marinomed als Carragelose marken- und patentgeschützten, Polymers aus Rotalgen mit außergewöhnlicher Wirksamkeit bei viralen Infekten der Atemwege und stellt deshalb nun ein wichtiges Produkt bei der Bekämpfung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 dar. Positive Labordaten zur Inhibierung von SARS-CoV-2 in Zellkulturen wurden im Juli 2020 zunächst von Marinomed und später unabhängig von mehreren Gruppen in den USA und Deutschland publiziert. Die enorm breite Wirksamkeit gegen ganze Genera von respiratorischen Viren und gegen die Familie der Coronaviren erlaubt den Schluss, dass auch Wirkung gegen neu auftretende Mutationen von SARS-CoV-2 besteht. Kürzlich hat das Cesar-Milstein-Institut in Buenos Aires vorab Daten aus einer doppelt verblindeten Placebo kontrollierten Studie veröffentlicht. Eine Verabreichung von iota-Carrageenan-Nasenspray 4-mal täglich führt im Vergleich zum Placebo zu einem hoch signifikanten Schutz von 80,4% (CI 25-95%) vor PCR nachgewiesener COVID-19 Erkrankung und das praktisch frei von Nebenwirkungen. Zwei klinische Studien mit ähnlichem Design laufen derzeit in Wien (von Marinomed gesponsort) und in Swansea (UK) (unterstützt durch Marinomed). Die deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene empfiehlt bereits den Einsatz von i-CGN Nasensprays. Eine weitere Studie mit inhalierter Carragelose bei hospitalisierten COVID-19 Patienten wurde gerade von Marinomed gestartet.
Im Zuge der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Erweiterung des Produktangebots mit Kombinationspräparaten, gelang es den Forscherinnen und Forschern bei Marinomed die zweite Technologie – die patentgeschützte Plattform Marinosolv – zu entwickeln, die die Basis für neue Produkte im Bereich Allergie und Autoimmunerkrankungen darstellt.
Mit dem Marinosolv-Leitprodukt Budesolv konnte bewiesen werden, dass mit 85% weniger Dosis nach einer Woche Behandlung einerseits die gleiche Wirkung wie mit dem Marktprodukt, andererseits aber sowie im Gegensatz zum Marktprodukt bereits innerhalb von 3 Stunden nach erstmaliger Anwendung ein signifikanter Effekt erzielt wurde. Mit dem erfolgreichen Studienabschluss konnte nicht nur eine wichtige Voraussetzung für die Anmeldung zur Zulassung von Budesolv geschaffen, sondern auch Marinosolv als Technologieplattform klinisch validiert werden: Produkte, die mit Marinosolv in Lösung gebracht wurden, haben eine höhere Bioverfügbarkeit und damit einen schnelleren Wirkeintritt verglichen mit heutigen Behandlungen, die auf Suspensionen basieren.
Auf dieser Basis wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr die Vorbereitungen für die Studie zu einem zweiten Produkt auf Basis von Marinosolv getroffen. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist die klinische Phase II für Tacrosolv, ein niedrig dosiertes Immunsuppressivum auf Basis von Tacrolimus, gestartet. Die klinische Studie ist darauf ausgelegt, eine optimierte Dosierung zu finden, um in einer späteren Phase III den Milliardenmarkt entzündlicher Augenerkrankungen, wie z.B. Trockenes Auge, zu adressieren.
1.2.1 Geschäftsmodell und Prozesse
Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen hat Marinomed große Teile der Wertschöpfungskette an Partner ausgelagert. Der Vertrieb der Produkte erfolgt über Vertriebspartner, die jeweils für ihr geographisches Gebiet von Marinomed eine Vertriebslizenz erhalten haben. Mit Ausnahme einiger weniger Länder, wo es Lizenzpartnerschaften gibt, agiert Marinomed als Großhändler. Dadurch ist es möglich mit limitiertem Ressourceneinsatz aktuell 15 B2B Kunden mit Vertrieb in über 40 Ländern zu betreuen und zu organisieren.
Die wesentliche Herausforderung ist es, die richtigen Partnerschaften in einer möglichst großen Zahl von Ländern und für die gesamte Breite des Produktportfolios abzuschließen. Dafür sucht Marinomed fortwährend mögliche Partner und optimiert die Durchdringung der internationalen Märkte für die bestehenden sowie für neue Produkte.
1.2.2 Marktumfeld
Als biopharmazeutisches Unternehmen ist Marinomed in das Umfeld der globalen pharmazeutischen und Biotechnologie-Märkte eingebettet.
Pharmazeutischer Markt
Der globale pharmazeutische Markt ist ein Wachstumsmarkt. Er wurde für 2020 auf ein Volumen von rund USD 1,3 Billionen geschätzt (Quelle: IQVIA), mit erwarteten künftigen Wachstumsraten von 3-6 % pro Jahr. Die COVID-19 Pandemie trifft die Pharmaindustrie auf vielen Ebenen. Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 wurden und werden entwickelt, die globalen Lieferketten sind unter Druck gekommen und gleichzeitig wurde politisch erkannt, dass die Beschaffung essenzieller Arzneimittel in Krisenzeiten eine Herausforderung sein kann. Die pharmazeutische Industrie ist von der globalen konjunkturellen Krise weniger betroffen als andere Teile der Wirtschaft. Langfristige Trends bleiben dennoch. Dazu zählen der Preisdruck, aber auch der zunehmende Lebensstandard in Asien und anderen Wachstumsregionen, die insgesamt zu positiven Wachstumsaussichten der Branchen führen.
Auch in Österreich stellen die pharmazeutische und die Biotechnologie-Industrie wichtige Wirtschaftsfaktoren dar. Mehr als 1.000 Unternehmen sind in Österreich im Life Science-Sektor tätig, wobei im pharmazeutischen Bereich 150 Unternehmen mit 18.000 Mitarbeitern Investitionen in Millionenhöhe in Forschung und Entwicklung tätigen und einen Anteil von 2,8 % am gesamten Bruttoinlandsprodukt erwirtschaften (Quelle: Pharmig). Seit dem Börsegang ist Marinomed nun das einzige an der Wiener Börse notierte Life Science Unternehmen und hat sich als solches zu einem Leitbetrieb des Sektors entwickelt.
Zielmarkt für Carragelose
Die kürzlich veröffentlichten Daten zur Wirksamkeit von Carragelose gegen SARS-COV-2 in der Zellkultur und in klinischen Studien eröffnen Marinomed große Chancen. So können die Carragelose-Marke und -Produkte in den Vertriebsländern dadurch bekannter gemacht werden und damit der Absatz weiter gestärkt werden. 2020 war bereits ein starker Anstieg zu beobachten und der Trend könnte sich weiter verstärken, wenn Mutationen des Virus Impfstoffe weniger effektiv machen. Die Carragelose -OTC-Produkte geben dem Konsumenten die Möglichkeit, selbst ein virusblockierendes Produkt zu erwerben. Marinomed geht davon aus, dass sich durch die Pandemie das Bewusstsein für die Gefährlichkeit von viralen Infektionen der Atemwege in der Bevölkerung nachhaltig verändern wird. Aufgrund von Maßnahmen gegen Coronavirus-Infektionen ist in der Saison 2020/21 eine klassische Grippewelle bisher ausgeblieben und der Verkauf von OTC-Produkten im Segment Erkältungen musste zum Teil dramatische Einbußen hinnehmen. Von dieser Entwicklung sind Carragelose Produkte auch betroffen, aber die prophylaktische Wirkung gegen Coronaviren hat für die Carragelose Produkte eine Chance dargestellt. In letzter Zeit ist auch eine Zunahme von Meldungen über Produktentwicklungen zu beobachten, die eine ähnliche breite Wirkung gegen Viren wie Carragelose behaupten, ohne entsprechende wissenschaftliche Belege oder Daten aus klinischen Studien beizubringen. Auch wenn ein Erfolg des Mitbewerbs nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Carragelose mit Ihrem exzellenten Sicherheitsprofil, breiter Wirksamkeit gegen respiratorische Viren und nicht zuletzt dem Patentschutz ein einzigartiges Technologieprofil.
Zielmarkt für Marinosolv
Das erste Produkt der Marinosolv-Plattform Budesolv zielt auf den Markt für allergische Rhinitis ab. Im Jahr 2019 wurde die Behandlung von allergischer Rhinitis bereits auf USD 14 Mrd. geschätzt und soll mit einem jährlichen Wachstum von knapp 4% in 2027 bereits USD 18 Mrd. erwirtschaften (Coherent Market Insights, ALLERGIC RHINITIS TREATMENT MARKET ANALYSIS (August 2020)). Der Markt für nasale Steroide wächst dabei stärker als der Gesamtmarkt und ist damit seit 2018 mit einem Anteil von 38 % das größte Segment in diesem Markt. Diese Steigerungen sind zum Teil auf den Trend hin zum nicht verschreibungspflichtigen OTC-Markt zurückzuführen.
Auf Basis der universellen Anwendbarkeit der Marinosolv-Plattform hat Marinomed weitere Produktentwicklungen angestoßen. Am weitesten fortgeschritten ist Tacrosolv, bei dem der Beginn der Phase-II-Studie bevorsteht. Dieses Produkt zielt auf den Markt für Ophthalmologie ab. Teilsegmente sind hier der Markt für allergische Konjunktivitis und für das Trockene Auge-Syndrom. Beide Märkte sind derzeit unterversorgt, sodass neue innovative Medikamente die Chance haben, eine große Gruppe von Patienten zu erreichen.
Mit der Schaffung einer neuen Abteilung für externe Kunden hat Marinomed nun den nächsten Schritt gemacht, die Marinosolv-Technologie auch externen Kunden zur Verfügung zu stellen. Die kürzlich erfolgten IPOs von Nanoform aus Finnland und Hyloris aus Belgien zeigen, dass in den Bereichen der Verbesserung der Wirkstoffverfügbarkeit und der besseren Wirksamkeit neue Technologien am Markt gesucht sind.
1.2.3 Geschäftsentwicklung
Der Geschäftsbereich mit Produkten der Carragelose-Plattform zur Behandlung von Erkältungskrankheiten hat sich 2020 positiv entwickelt. Nach zweistelligem Wachstum im Vorjahr, konnte mit einem Anstieg von € 6,2 Mio. auf € 8,3 Mio. der Umsatz noch einmal deutlich gesteigert werden. Ohne den Sondereffekt im Vorjahr von € 0,9 Mio., der durch die Rückgabe eines Vertriebsgebiets durch einen europäischen Partner entstand, lag der Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei rund 56%. Gleichzeitig konnte die Bruttomarge aus Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Handelsware abzüglich Wareneinsatz (Handelswareneinsatz sowie regelmäßige lieferbezogene Kosten, exkl. Sonderbelastungen) von ca. 29% auf ca. 30% erhöht werden. Aufwandsseitig ist die Entwicklung stark vom Fokus auf Forschung und Entwicklung geprägt. Dies zeigt sich insbesondere im Anstieg der Aufwendungen für bezogene Leistungen von € 3,6 Mio. auf € 3,9 Mio. aber auch in Teilen im Anstieg des um die Prämien im Zusammenhang mit dem Börsegang bereinigten Personalaufwands von € 3,8 Mio. auf € 4,1 Mio. Durch den höheren Ergebnisbeitrag der Carragelose-Produkte und die Corona-bedingte Verzögerung klinischer Studien sowie den Wegfall von Rechts- und sonstigen Beratungsaufwendungen aus dem Börsegang lag das Betriebsergebnis mit € -6,3 Mio. über dem Vergleichswert des Vorjahres von € -8,1 Mio.
1.2.4 Wesentliche Absatzmärkte und die dort erreichte Wettbewerbsposition und Auftragslage
Marinomed sieht auf dem pharmazeutischen Markt für OTC-Produkte weiterhin großes Wachstumspotenzial bei unverändert hohem Wettbewerbsdruck. Mit dem Ausbruch der COVID-19- Pandemie ergibt sich eine unerwartete Änderung des Marktes. Zum einen verzeichnet der Markt für freiverkäufliche Arzneimittel und Medizinprodukte einen extremen Rückgang (teilweise -50% und mehr), da der Lock-down nicht nur die Verbreitung von SARS-CoV-2 eindämmt, sondern auch anderer Erkältungsviren. Zum anderen konnte Marinomed in Laborstudien nachweisen, dass die Carragelose-Produkte gegen Sars-CoV-2 wirksam sind. Damit wurde für die Vertriebspartner in den Regionen die Grundlage geschaffen, das Produkt auch im Kampf gegen die Pandemie zu positionieren (siehe auch Anhang „Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“). Zusätzlich unterstützt die Datenlage die Bemühungen von Marinomed, die Optimierung der Vertriebspartnerschaften voranzutreiben und neue Partner für bestimmte Regionen zu gewinnen. Investitionen in zusätzliche klinische Daten sind allerdings weiter notwendig. Die diesbezüglichen F&E Aufwendungen sind in einem hohen Maße durch den Emergency Grant KLIPHA-COVID19 der FFG gefördert.
Für Produkte der neu entwickelten Marinosolv-Plattform hat sich die COVID-19-Pandemie verzögernd ausgewirkt. Bezüglich der Vergabe von Vertriebslizenzrechten oder sonstigen IP-Rechten des Leitprodukts Budesolv an Dritte mussten die Gespräche mehrfach unterbrochen werden. Darüber hinaus ließen sich die Vorbereitungen für die regulatorische Anmeldung zwar vorantreiben, liegen aber hinter dem ursprünglichen Zeitplan zurück. Die klinische Studie zum zweiten Produkt aus der Marinosolv -Plattform, Tacrosolv, konnte im Geschäftsjahr nicht gestartet werden. Glücklicherweise konnte die Studie jedoch vor ihrem Start um rund 1 Jahr verschoben werden und musste nicht abgebrochen werden, was mit Sunk Costs verbunden gewesen wäre. Marinomed hat es darüber hinaus geschafft, auf Basis der Marinosolv-Technologie weitere Wirkstoffe in Lösung zu bringen. Darunter unter anderem auch die schwer löslichen Stoffe Pergolid, mit dem die University of Utah eine präklinische Studie erfolgreich abschloss, Fluticason Propionat oder auch eine neue Formulierung im Einsatz gegen autoimmune Gastritis. Zusätzlich sorgte die Technologieplattform auch im Jahr 2020 wieder für Umsätze von Dritten, die eine Verbesserung der Löslichkeit durch eine Marinosolv-Formulierung erreichen konnten. Marinomed geht davon aus, dass eine entsprechend weitergehende kommerzielle Verwertung dieser Entwicklungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiterem Umsatzwachstum führen wird.
1.2.5 Ziele und Strategien zur Zielerreichung
Marinomed verfolgt weiterhin das Ziel gemeinsam mit seinen Partnern mittelfristig mit seinen Carragelose-Produkten insgesamt 1% des Umsatzes des globalen CCA-Marktes zu erreichen, mit einem langfristigen Steigerungsziel auf 2%. Das Umsatzpotenzial für die Produktpalette liegt damit bei mehreren hundert Millionen Euro, von dem ein signifikanter Anteil auf Marinomed entfällt. Aufgrund der Komplexität des Marktes, der regulatorischen Hürden und der Notwendigkeit intensiv Marketing zu betreiben, ist dieses Ziel nur durch Partnerschaften erreichbar. Marinomed hat für viele Märkte bereits Partnerschaften mit namhaften pharmazeutischen Firmen abgeschlossen, die in den jeweiligen Ländern für die Zulassung und Vermarktung der Produkte verantwortlich sind, jedoch besteht weiterhin Potenzial zusätzliche Produkte und zusätzliche Länder zu entwickeln. Seit der Rückgabe einer Vertriebsregion durch einen europäischen Partner stehen attraktive Märkte wieder offen, die Marinomed mit neuen engagierten Partnern adressieren will.
Marinomed plant das Vertriebsmodell fortzusetzen und auch die Produkte aus der Marinosolv-Plattform mit Partnern zu vermarkten. Die drei wesentlichen Umsatzquellen bleiben damit weiterhin der Verkauf von Produkten an die Vertriebspartner, Lizenzerlöse aus lizenzierten, patentierten Produkten sowie Meilensteinzahlungen basierend auf dem Erreichen bestimmter mit Partnern festgelegter Ziele.
1.3 Zweigniederlassungen
Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen. Der Sitz der Gesellschaft wurde im Jahr 2020 nach Korneuburg verlegt, darüber hinaus mietet Marinomed Laborräumlichkeiten am Campus der Veterinärmedizinischen Universität. Zum Abschlussstichtag hält Marinomed 100% der Anteile an der Marino Immo GmbH. Die Gesellschaft erstellt zum 31. Dezember 2020 einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Sinne des § 245a UGB. Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Verträge zwischen Marinomed Biotech AG und Marino Immo GmbH.
1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren
Zum Verständnis der finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft ist es wesentlich, die Spezifika der unterschiedlichen Segmente darzustellen.
Das Produktportfolio der virusblockierenden Carragelose-Technologie, bestehend aus vier bereits am Markt befindlichen Nasensprays und zwei Rachenprodukten, wies im Geschäftsjahr 2020 eine signifikante Umsatzsteigerung von € 2,1 Mio bzw. +33% auf, bereinigt um den Sondereffekt aus dem Jahr 2019 liegt die Steigerung sogar bei € 3Mio bzw. +56%. Das Wachstum wurde einerseits durch die Markteinführung von Produkten in neuen Märkten (vor allem in Italien) generiert. Zum anderen konnten in vielen Regionen bereits die positiven Daten zur Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2 in eine deutliche Steigerung der Erträge umgesetzt werden. Die Rückgabe der Vertriebsregion durch einen europäischen Partner im Vorjahr und die guten Daten bieten nun die Chance mit neuen Partnern den Umsatz weiter zu steigern.
Durch das wachsende Produktportfolio in über 40 Ländern gleichen sich Schwankungen in einzelnen Ländern immer mehr aus. Insofern kann für das bestehende Basisgeschäft mit den Carragelose-Produkten von einem stabilen Wachstum ausgegangen werden. Durch Produkteinführungen in weiteren Ländern, sowie die Marktdurchdringung der neuen Nasensprays (der abschwellende Nasenspray wird bereits in 3 Ländern vertrieben), geht das Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit von weiteren Umsatzsteigerungen in den kommenden Jahren aus.
Die Marinosolv-Technologie befindet sich noch im Entwicklungsstadium, es wurden noch keine Vertriebslizenzrechte oder sonstigen IP-Rechte an Dritte vergeben. Dadurch werden auch noch keine Produkte vermarktet. Dieses Segment ist von hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung geprägt, die erst in Folgejahren Umsätze generieren könnten. Die Daten der pivotalen klinischen Phase-III- Studie für das Leitprodukt Budesolv wurden 2020 im Journal Clinical & Experimental Allergy publiziert. Marinomed konzentriert in diesem Bereich nun die Anstrengungen auf die weiteren regulatorisch notwendigen Vorbereitungen für eine Marktzulassung sowie auf Gespräche mit potenziellen Vermarktungspartnern in den Regionen. Aufgrund der signifikanten Einschränkungen als Antwort auf die Pandemie im Geschäftsjahr 2020 ist mehr Geduld bei der Kommerzialisierung gefragt. Sowohl Gespräche mit potenziellen Partnern, als auch der Dialog mit den Behörden zu regulatorischen Vorgaben benötigen deutlich mehr Zeit als noch zu Beginn des Geschäftsjahres absehbar war.
Das Jahr 2020 ergab ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von € -7,0 Mio (2019 € -9,3 Mio). Das Betriebsergebnis 2020 betrug somit € -6,3 Mio (2019 € -8,1 Mio) und das Finanzergebnis € -0,7 Mio (2019 € -1,2 Mio). Das Unternehmen zeigt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € -7,0 Mio (2019 € -9,3 Mio) und einen Bilanzverlust in der Höhe von € -36,7 Mio (2019 € -29,7 Mio). Zwei wesentliche Treiber sind für die Ergebnisentwicklung und die unter Plan liegenden Verluste verantwortlich. Einerseits liegen die Kosten der klinischen Studien insbesondere durch die Verschiebung der Tacrosolv-Studie niedriger als erwartet, gleichzeitig konnte das Carragelose-Segment einen deutlich höheren Ergebniszuwachs verzeichnen. Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Anhang dargestellt.
Die Vermögenslage des Unternehmens ist insbesondere durch Zugänge für den neuen Firmenstandort (€ 3,4 Mio) sowie durch den Abruf der zweiten Tranche des EIB-Darlehens (€ 5,0 Mio) und den ersten Abruf des Kredits zur Refinanzierung der Immobilie (€ 3,0 Mio) geprägt. Am Bilanzstichtag betragen die liquiden Mittel € 9,2 Mio (2019 € 12, 0Mio) und das Unternehmen zeigt ein Eigenkapital von € 2,9 Mio nach einem Eigenkapital im Vorjahr von € 9,4 Mio. Die sonstigen Rückstellungen betragen € 2,2 Mio (2019 € 2,7 Mio) und enthielten im Vorjahr Vorsorgen für potenzielle Zahlungen in Zusammenhang mit der Verlegung des Firmenstandorts in Höhe von € 0,5 Mio, welche in ein zinsgünstiges Darlehen gewandelt wurden. Für weitere Details zur Entwicklung der Vermögenslage sowie zu Laufzeiten und Verzinsung des Fremdkapitals wird auf die Erläuterungen im Anhang verwiesen.
Das Unternehmen wies Ende 2020 liquide Mittel von € 9,2 Mio (2019 € 12,0 Mio) aus. Die Veränderung wird in der folgenden Geldflussrechnung dargestellt:
2020 Mio EUR |
2019 Mio EUR |
|
Geldfluss aus dem Ergebnis | -6,4 | -7,8 |
Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit vor Steuern | -7,3 | -9,7 |
Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | -7,3 | -9,7 |
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit | -3,6 | -2,2 |
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 8,1 | 22,2 |
zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | -2,8 | 10,3 |
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode | 12,0 | 1,7 |
Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 9,2 | 12,0 |
Die Vermögenslage spiegelt primär die negative Ertragslage wider, die für ein biotechnologisches Unternehmen im Entwicklungsstadium zu erwarten ist. Die Finanzmittelzuflüsse betreffen insbesondere die Aufnahme weiterer Fremdverbindlichkeiten. Marinomed hat im Geschäftsjahr alle Meilensteine erreicht, die für den Abruf der zweiten Tranche des Darlehens von der Europäischen Investitionsbank Voraussetzung waren. Zudem konnte eine zinsgünstige Refinanzierung durch Austria Wirtschaftsservice zusammen mit der Erste Bank als Treuhänder des ERP-Fonds sowie der NÖBEG abgeschlossen werden. Investitionen in den neuen Firmenstandort finden sich entsprechend im Liquiditätsabfluss durch Investitionstätigkeit wieder. Durch Eigenkapital bzw. eigenkapitalnahe Finanzierungsmaßnahmen in den Geschäftsjahren 2015 (€ 3,5 Mio), 2016 (€ 1,5 Mio), 2017 (€ 7,0 Mio.) und 2019 (€ 22,4 Mio. Gesamtkapitalzufluss aus dem Börsegang) sollen langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung sichergestellt werden.
Die Darlehenszusage von der Europäischen Investitionsbank in Höhe von bis zu € 15,0 Mio wird in 3 Tranchen in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Meilensteine ausbezahlt. Die erste Tranche in Höhe von € 4,0 Mio wurde im Oktober 2019, die zweite Tranche in Höhe von € 5,0 Mio im Dezember 2020 gezogen. Die dritte Tranche in Höhe von € 6,0 Mio ist noch offen. Dadurch ist nach Einschätzung des Vorstands die Unternehmensfortführung überwiegend wahrscheinlich. Darüber hinaus wird auf die entsprechenden Ausführungen im Abschnitt „Wesentliche Risiken und Ungewissheiten“ verwiesen.
Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Der Umstand, dass die Carragelose die erste ursächlich wirkende und patentierte Therapie gegen Husten-, Schnupfen- und mit Grippe assoziierten Viren inklusive SARS-CoV-2 ist, stellt ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal dar. Das abgelaufene Geschäftsjahr hat gezeigt, dass sich die COVID-19-Krise positiv auf die Nachfrage nach Carragelose-Produkten ausgewirkt hat. Zwar rechnet Marinomed weiter mit wachsenden Umsätzen, jedoch ist nicht nachhaltig mit Wachstumsraten jenseits der 50% zu rechnen. Positiv dürfte sich auswirken, dass wichtige Märkte bis vor kurzem durch die Partnerschaft mit einem großen europäischen Pharmaunternehmen vertraglich blockiert waren, die jetzt gerade im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise den Marinomed-Produkten in den noch fehlenden oder weniger gut erschlossenen großen OTC-Märkten den erhofften Schwung geben.
Die USA und Japan stellen einen Sonderfall dar, wobei auch hier mit der gezeigten Wirkung der Carragelose auf SARS-CoV-2, eine schnellere Zulassung möglich wäre. Dennoch gibt es bedingt durch regulatorische Auflagen und vom Rest der Welt abweichenden Zulassungskriterien Eintrittsbarrieren, die eine Zulassung erschweren. Marinomed unternimmt nun zusätzliche Anstrengungen, auch diese besonders attraktiven Märkte zu erreichen.
Marinomed geht davon aus, dass SARS-CoV-2 bereits ein endemisches Coronavirus ist, dass wegen Mutationen nicht vollständig durch Impfstoffe beherrschbar ist. Mit einer wachsenden klinischen Datenbasis zur Prophylaxe von COVID-19 Erkrankungen besteht enormes Potential für Carragelose -Produkte in diesem Bereich. Die deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene empfiehlt bereits den Einsatz von Carragelose-Nasensprays. Sollten sich Regierungen oder internationale Organisationen für den Einsatz entscheiden besteht ein enormes Wachstumspotential.
Das Potential Marinosolv
Das Potential von Marinosolv geht weit über das Leitprodukt, das antiallergische Medikament Budesolv, hinaus. Budesolv aber auch Flutisolv zielen auf einen Milliardenmarkt ab, den Marinomed mit diesen beiden Produkten anvisiert. Die breite Einsatzmöglichkeit der Marinosolv-Plattform ermöglicht einerseits eigene Entwicklungen in der Ophthalmologie wie Tacrosolv, oder auch das neue Projekt im Bereich Autoimmuner Gastritis. Darüber hinaus können durch den Einsatz der Plattform für externe Kunden die Anwendung verbreitert werden und die kommerziellen Chancen erhöht werden.
Das Ausschöpfen des Potentials der beiden Plattformen erfordert Investitionen in Forschung und Entwicklung. Insbesondere durch Ausweitung der Marinosolv-Plattform und klinische Studien für größere Indikationen wird erwartet, dass das Investitionsvolumen in Forschung und Entwicklung in den kommenden Jahren deutlich steigt. Abhängig vom Umfang dieser Investitionen und dem wirtschaftlichen Erfolg bei der Verwertung kann es zu zusätzlichem Kapitalbedarf kommen.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Marinomed ist ein auf globale Märkte zielendes Unternehmen, das pharmazeutische Unternehmen als Kunden auf allen Kontinenten beliefert. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Diese betreffen im Wesentlichen operative und finanzielle Risiken.
Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden laufend überwacht. Das Unternehmen ist bemüht darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.
3.1 Globale wirtschaftliche Risiken durch die SARS-CoV-2 Pandemie
Marinomed ist als international tätiges Unternehmen in die Weltwirtschaft eingebunden. Die Regierungen auf allen Kontinenten haben zur Eindämmung der Pandemie massive Einschnitte in die weltweiten sozialen und ökonomischen Abläufe beschlossen und umgesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass die Folgen dieser Maßnahmen einen langfristigen Einfluss auf die globale Wirtschaft haben. Inzwischen zeigt sich auch, dass ein erhöhtes Risiko besteht, dass auch der Gesundheitssektor, in dem das Unternehmen tätig ist, auf derartige Veränderungen reagiert. Während Unternehmen, die Produkte zur Eindämmung der Pandemie entwickeln, produzieren und vertreiben, sich überwiegend sehr positiv entwickeln, gibt es insbesondere im Markt freiverkäuflicher Produkte teilweise erhebliche Rückgänge. Insofern lässt sich erwarten, dass Marinomed mit seinen Carragelose-Produkten sich eher positiv entwickelt, sich jedoch die Marinosolv-Technologieplattform einem erhöhten Risiko bei der Kommerzialisierung stellen muss. Gleichzeitig könnte die Aufrechterhaltung einer durchgängigen Wertschöpfungskette erschwert werden sowie eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums zu einer geringeren Kundennachfrage führen.
3.2 Risiken in Verbindung mit der Finanzierung und Finanzinstrumenten
Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallsrisiken und Liquiditätsrisiken. Darüber hinaus werden Umsätze in GBP getätigt, so dass auch Risiken aus Wechselkursschwankungen entstehen. Da Forderungen in GBP in der Regel einen Betrag von € 500.000,00 nicht übersteigen, würde sich eine Schwankung von +/- 10% mit weniger als € 50.000 auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Als F&E Unternehmen weist Marinomed nach wie vor einen bilanziellen Verlust aus und daher sind klassische Kreditinstrumente für Marinomed nicht zugänglich. Das Unternehmen hat daher das Risiko, dass der Kapitalbedarf in Zukunft nicht, oder nur zu nachteiligen Konditionen gedeckt werden kann. Es handelt sich dabei um ein für Life Science Unternehmen typisches Risiko. Marinomed ist zudem in üblichem Maß einem Zinsrisiko auf Basis der Entwicklung internationaler Zinsen ausgesetzt. Spezifische Zinsrisiken ergeben sich aus dem aws-Seedfinancing (2 % plus 3M-EURIBOR) sowie aus den zu leistenden umsatzabhängigen Tantiemen in Zusammenhang mit dem EIB Darlehen. Ab 01.07.2024 kommt im Rahmen des ERP Darlehens ein sprungfixer Zinssatz zur Anwendung, dessen Entwicklung vom 1-Jahres-EURIBOR abhängen wird.
Das Unternehmen verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente.
3.3 Strategische Risiken
Für Marinomed besteht das Risiko, dass langfristige Potenziale nicht ausgenutzt oder falsch eingeschätzt werden. Bei beiden Technologieplattformen können sich die eingegangenen oder noch zu etablierenden Partnerschaften als nicht vorteilhaft erweisen. Die heutige Einschätzung des Potenzials der Produkte auf den globalen Märkten kann sich als zu optimistisch herausstellen. Es besteht daher das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Weiters besteht das Risiko, dass Mitbewerber bessere oder günstigere Produkte entwickeln und dadurch das Marinomed-Portfolio weniger ertragreich ist.
Staatliche Behörden versuchen in praktisch allen regionalen Märkten, die Kosten im Gesundheitswesen durch verstärkten Wettbewerb der Anbieter und permanente Absenkung der Erstattungsgrenzen für Pharmaka zu beschränken. Der rasch wachsende OTC-Markt ist diesen Einflüssen weniger ausgesetzt, jedoch gibt es starke Konkurrenz von größeren Anbietern, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Möglichkeiten verfügen als Marinomed bzw. ihre Partner in den jeweiligen Ländern.
3.4 Operative Risiken
Marinomed ist sowohl auf der Lieferanten-, als auch auf der Vermarktungsseite auf Partner angewiesen. Trotz aufrechter Verträge besteht das Risiko, dass ein oder mehrere Partner ohne Verschulden von Marinomed wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten nicht zu lösen vermögen und in der Folge für Marinomed ein Schaden entsteht. Dabei kann der Partner seine eigenen Umsatzziele verfehlen, es kann sich aber auch um Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken handeln.
Auch wenn rund 90 % der Umsätze in Euro fakturiert werden, könnte in Ländern außerhalb der Eurozone (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) eine Aufwertung des Euro gegenüber den lokalen Währungen die Produkte des Unternehmens für Händler und Endverbraucher verteuern. Dies könnte zu einem Umsatzrückgang bei den Produkten des Unternehmens führen.
3.5 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Finanzmittel, die zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen erforderlich sind, möglicherweise nicht beschafft werden können. Bisher hat das Unternehmen das operative Geschäft vor allem durch Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Distributionsverträgen, den Verkauf von Handelswaren, atypisch stillen Beteiligungen, durch die Ausgabe einer Wandelanleihe, neuer Aktien beim Börsegang sowie durch Zuschüsse, geförderte Darlehen und sonstige staatliche Förderungen finanziert.
Der Vorstand geht davon aus, dass zumindest in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung und operative Verluste anfallen werden. Der Vorstand rechnet damit, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die in 2019 eingeworbenen Mittel aus dem Börsegang und von der EIB ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen bis Ende 2023 finanzieren zu können. Diese Schätzung basiert auf Annahmen, die sich als falsch erweisen können, und das Unternehmen könnte seine Kapitalressourcen früher ausschöpfen als derzeit erwartet.
Marinomed wird immer versuchen, sich finanzielle Flexibilität zu erhalten, z.B. durch Aufnahme zusätzlichen Kapitals zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. Aktuell glaubt das Unternehmen über genügend Mittel für die aktuellen oder zukünftigen betrieblichen Pläne zu verfügen.
Marinomed ist der Auffassung, dass das Unternehmen auf bestimmte Ausgaben verzichten könnte, um damit seine Bargelderfordernisse zu reduzieren. Sollte es Marinomed nicht möglich sein, im Bedarfsfall Kapital aufbringen zu können, könnte es dadurch zu Verzögerungen oder Reduzierungen bzw. zur Beendigung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen sowie zukünftiger Kommerzialisierungsbemühungen kommen.
3.6 Standortrisiko
Marinomed hat im Juni des Geschäftsjahres 2020 das Bestandsgebäude am neuen Standort in Korneuburg unmittelbar vor der Stadtgrenze Wiens bezogen. Angrenzend wird bis ins Geschäftsjahr 2021 ein Neubau errichtet, in dem insbesondere ein Forschungs- und Entwicklungslabor untergebracht ist. Nach Fertigstellung des neuen Gebäudes werden die Aktivitäten, die aktuell noch in den Laboren am alten Standort als Untermieter der Veterinärmedizinischen Universität Wien durchgeführt werden, wieder mit den bereits übersiedelten Funktionen vereint. Neben dem Bestandsgebäude, das in 2020 bezogen wurde, ist zum Zeitpunkt dieses Berichts auch der Neubau bezugsfertig geworden. Insofern beschränkt sich das Standortrisiko auf die noch zu erwartenden Kosten, die nach Abschluss des Bauvorhabens über der Planung und der Refinanzierung liegen könnten. Gleichzeitig könnte der Umzug zumindest kurzfristig mit einem Produktivitätsrückgang verbunden sein.
3.7 Risiko in Zusammenhang mit Patenten
Die Carragelose-Technologie ist durch mehrere Patente weltweit geschützt. Die Patente der Marinosolv-Technologie befinden sich derzeit in der Nationalisierungsphase. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente angefochten werden oder derzeitige Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen.
3.8 Forschungs- und Entwicklungsrisiko
Der Erfolg von Marinomed hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen die antizipierten Ergebnisse erreichen. Die Forschungsaktivitäten von Marinomed dienen der Wissensvermehrung und sind dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Die internen und externen Forscher halten die rechtlichen Vorschriften ein und beachten darüber hinaus auch ethische Grundsätze. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Forschung umfasst im Falle missbrauchsgefährdeter Forschung insbesondere die nachfolgend angesprochenen Maßnahmen: das Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, den sorgfältigen Umgang mit Veröffentlichungen, die Dokumentation von Risiken sowie Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Forschung und von klinischen Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen bzw. nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte. Das könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed deutlich reduzieren. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos und geplante Einnahmen nicht zu lukrieren sein.
3.9 Personalrisiko
Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl besteht bei einem Ausfall von Schlüsselarbeitskräften das Risiko, dass essenzielles Know-how verloren geht und die Nachbesetzung von vakanten Stellen zu Verzögerungen bei der Zielerreichung führt.
Forschung und Entwicklung
Die Gesellschaft unterhält, bis zum vollständigen Umzug nach Korneuburg, am Standort Wien eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung mit modern ausgerüsteten Labors, die Forschungen im Bereich Pharmazie, Biologie, Molekularbiologie, Zellbiologie und in-vivo Pharmakologie ermöglichen.
Die F&E Aktivitäten fokussieren sich auf die beiden Plattformen Carragelose und Marinosolv. Die Carragelose-Plattform soll um Produkte mit einer zusätzlichen abschwellenden Wirkung erweitert werden. Dabei wurde 2019 die Entwicklung eines Medizinproduktes auf Basis einer physikalischen Wirkung erfolgreich umgesetzt, die Zertifizierung erreicht und das Produkt in Österreich, Schweiz und Griechenland erfolgreich eingeführt. In weiterer Folge wurde die Entwicklung eines Arzneimittels mit einem abschwellenden Wirkstoff vorangetrieben. Die Einreichung zur Zulassung ist noch im Jahr 2020 erfolgt und wird voraussichtlich über das Jahr 2021 von den Behörden geprüft. Eine erste Markteinführung könnte im Jahr 2022 stattfinden.
Darüber hinaus hat Marinomed mit Marinosolv eine innovative Technologieplattform entwickelt, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte lokale Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung. Derzeit befinden sich zwei Produkte in der Entwicklung, die auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv) und der Augen (Tacrosolv) abzielen. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, deren daraus abgeleitete nationale Patente nun nach und nach erteilt werden. Je nach Wirkstoff können die Produkte entweder OTC (rezeptfrei oder nicht verschreibungspflichtig) oder Rx (verschreibungspflichtig) sein. Im Falle des Kortikosteroid-Nasensprays Budesolv werden je nach Gebiet OTC- und Rx-Zulassungen erwartet, während für immunsuppressive Augentropfen eine Zulassung nur als verschreibungspflichtiges Medikament erwartet wird.
Die Gesellschaft bewahrt sich ein schlankes Geschäftsmodell durch Fokussierung auf Forschung und Entwicklung sowie Auslagerung aller anderen kostenintensiven Teile der Wertschöpfungskette. Marinomed generiert ihren Umsatz entweder durch Lizenz-Vertriebsverträge oder Tantiemen aus Lizenzverträgen mit ihren Partnern. Für die rezeptfrei vermarkteten Produkte ist die Gesellschaft als Großhändler für ihre Partner weltweit tätig.
Eigene Anteile
Das Unternehmen hält zum Stichtag 31. Dezember 2020 keine eigenen Anteile. Ebenso wurden während des Geschäftsjahrs 2020 keine eigenen Anteile erworben oder veräußert.
Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem
Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Entsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt „Wesentliche Risiken und Ungewissheiten“ benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegen beim Vorstand.
Das Risikomanagementsystem fokussiert auf die im vorangehenden Risikoabschnitt genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch eine enge interne wie auch externe Kommunikation adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit allen externen Zulieferern und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung. Marinomed hat sowohl Investoren für den IPO als auch die EIB für ein Venture Loan gewinnen können. Diese beiden Finanzierungselemente haben einerseits zu einer Verbesserung der Kapitalstruktur geführt, und andererseits erlauben sie dem Unternehmen, seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beschleunigt umzusetzen. Abhängigkeiten von der allgemeinen Wirtschaftslage, dem Finanzierungsumfeld oder einem erfolgreichen Debitorenmanagement sind dadurch reduziert.
Das interne Kontrollsystem der Marinomed hat insbesondere die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Richtlinien sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern. Bei sämtlichen relevanten Geschäftsfällen wird das Vieraugenprinzip eingehalten.
Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation ist durch flache Hierarchien und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit gekennzeichnet. Es besteht eine organisatorische Trennung aus operativer und finanzieller Verantwortung sowie für das Rechnungswesen aus Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung.
Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand besitzt dabei besonders hohe Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Diese Besprechungen finden je nach Bedeutung wöchentlich bzw. monatlich statt.
Dabei wird strukturiert über die notwendigen Informationen von den jeweiligen Bereichsleitern an den Vorstand berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können.
Das interne Berichtswesen ist darauf angelegt, dem Vorstand in regelmäßigen Abständen zu ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkung auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendigen Planungen, beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze werden vom Vorstand vorab genehmigt.
Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird.
Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem. Ziele sind die Einhaltung der gesetzlichen Normen, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und die Rechnungslegungsvorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS).
Der Jahresabschluss wird durch die internationale Prüfungsgesellschaft BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft.
Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten
Grundkapital
Das Grundkapital teilt sich zum Stichtag wie folgt auf:
Aktiengattung | Betrag des Grundkapitals | Nennbetrag/ Aktie | Stückzahl der Aktien |
Inhaberaktien | 1.472.660,00 | 1,00 | 1.472.660 |
Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von € 867.640,00 auf € 1.000.000,00 erhöht.
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG im ersten Quartal 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von € 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Stk. aus dem Basisangebot und 39.000 Stk. aus Mehrzuteilungen). Dies führte zu einem Gesamtkapitalzufluss von € 22.425.000,00, davon Grundkapitalerhöhung € 299.000,00.
Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde das Bedingte Kapital 2019 um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von € 54.000,00 durch Ausgabe von
bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 (Bedingtes Kapital 2020) beschlossen.
Im Zuge der Bedienung von Aktienoptionen wurde bis zum Stichtag in mehreren Kapitalerhöhungen das Grundkapital gegen Bareinzahlung von € 75,00 je Aktie um weitere € 2.888,00 erhöht.
Zum Abschlussstichtag beläuft sich das Grundkapital somit auf € 1.472.660,00, eingeteilt in 1.472.660 stimmberechtigte Aktien.
Die Aktien der Marinomed Biotech AG werden im Prime Segment der Wiener Börse gehandelt. Besondere Kontrollrechte für einzelne Aktien bestehen nicht. Die Altgesellschafter haben sich mit dem IPO zu einer 12-monatigen Lock-up Periode verpflichtet. Durch Verkäufe von einigen Investoren in einem Accelerated-Bookbuilding-Verfahren haben sich die Lock-up Zeiträume für die restlichen Aktien teilweise verlängert. Zum Abschlussstichtag waren alle diese Lock-up Verpflichtungen ausgelaufen. Der Vorstand hat sich zu einer 36-monatigen Lock-up Periode verpflichtet.
Die Eigentumsverhältnisse sind in Kapitel 1.1 dargestellt.
Die an der Gesellschaft beteiligten Mitarbeiter üben ihr Stimmrecht unmittelbar aus.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Wird ein Vorstandsmitglied aus einem Grund entlassen, der nicht in den Geltungsbereich von §27 des österreichischen Angestelltengesetzes fällt, sieht die jeweilige Managementvereinbarung eine Abfindung in Höhe von bis zu zwei Jahresgehältern vor.
Genehmigtes Kapital
Mit ordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß §169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16.09.2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 736.017,00, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 736.017 neuen Stammaktien zum Mindestausgabepreis von € 1,00 je Aktie zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen sowie weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen („Genehmigtes Kapital 2020“). Das Genehmigte Kapital 2018 wurde aufgehoben.
Optionsrücklage
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75. Zum Abschlussstichtag wird eine Optionsrücklage in Höhe von € 619.793,07 (2019: € 427k) ausgewiesen.
AWS Finanzierung
Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über € 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017.
Im Juni 2019 wurde das Nominale des Mezzanindarlehens in Höhe von € 500.000,00 zurückbezahlt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, konnte eine vorteilhafte Einigung erzielt werden. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2,0 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass 30 % des (bereinigten) Gewinns vor Steuern, mindestens jedoch € 100.000,00 pro Jahr (auch im Verlustfall) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Die erste Tilgung wurde am 30. Juni 2020 geleistet.
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 37 Mitarbeiter (2019: 31) bei Marinomed beschäftigt, davon 37 aktive (2019: 31). Die durchschnittlichen Mitarbeiter werden dabei als FTE (Full Time Equivalent) auf Basis von 38,5 Wochenstunden als Durchschnitt der 12 Monatswerte des jeweiligen letzten Tages eines Monats gerechnet. Im Bereich Forschung und Entwicklung lag die durchschnittliche Anzahl bei 20 Mitarbeitern (2019: 15). 67% der Mitarbeiter im Unternehmen sind Frauen, im Bereich Forschung und Entwicklung liegt der Anteil sogar bei 69% und in Führungspositionen bei 40%. Im Februar 2021 erreichte Marinomed den 1. Platz beim „Diversity Champion Österreich 2020“, einer Initiative der Boston Consulting Group und dem Wirtschaftsmagazin trend. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung. Im Durchschnitt über die letzten 5 Jahre lag die Fluktuation bei ca. 12%, dabei wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Austritt verzeichnet. Für die Berechnung der Fluktuation wird die Anzahl der Austritte durch die Anzahl der durchschnittlichen FTE gerechnet und schließt vom Unternehmen ausgesprochene Kündigungen, bzw. vorgeschlagene Aufhebungsvereinbarungen mit ein. Im Bereich Forschung und Entwicklung liegt die Fluktuation bei etwa der Hälfte. Seit dem Börsegang im Februar 2019 liegt die Fluktuation insgesamt bei nur noch ca. 1%.
Auf Basis ihrer Technologieplattformen entwickelt Marinomed biopharmazeutische Produkte. Nach erfolgter Zulassung (bzw. Declaration of Conformity für Medizinprodukte) lässt Marinomed diese mit Partnern und über Lizenzen produzieren und vertreiben. Durch die Auslagerung dieser Teile der Wertschöpfungskette kann sich Marinomed auch bei starkem Wachstum ein schlankes „asset light“ Geschäftsmodell bewahren. Durch die Nutzung bereits vorhandener Produktionsstandorte und Vertriebskanäle können nicht nur Kosten gespart, sondern auch der ökologische Fußabdruck klein gehalten werden. Regelmäßige Audits durch Behörden, Marinomed und Marinomeds Kunden haben Qualitätsthemen, aber auch ethische, soziale und Nachhaltigkeitsaspekte zum Inhalt. So stellt Marinomed sicher, dass die Zulieferpartner über entsprechende Standards verfügen.
Marinomed vertreibt im Geschäftsjahr 2020 seine Produkte mit 14 Partnern, das ist ein Partner mehr als in 2019, da ein neuer Partner in Italien im Geschäftsjahr mit drei Carragelose-Produkten auf den Markt gekommen ist. Das Unternehmen ist aktuell mit 6 Produkten auf dem Markt und hat zum Jahresende 3 weitere Produkte in der Entwicklungspipeline, über die berichtet wird. Das entspricht dem Wert im vorangegangenen Geschäftsjahr.
Aufgrund des starken Wachstums der letzten Jahre wurde eine Verlegung der Forschungs- und Entwicklungseinrichtung von der Veterinärmedizinischen Universität Wien an einen eigenen Firmenstandort nach Korneuburg notwendig. Das vorhandene Bürogebäude wurde durch eine Sanierung thermisch und gebäudetechnisch auf den neuesten Stand gebracht. Zusätzlich wurde ein Neubau errichtet, der die Labore und neue Büros beherbergt. Beim gesamten Projekt wurde ein spezielles Augenmerk darauf gelegt, möglichst ressourcen-, umweltschonend und nachhaltig vorzugehen. Dem Umweltschutzgedanken folgend wurden für den Fuhrpark zwei Elektroautos angeschafft, die auf dem Firmengelände geladen werden können. Der hohe Digitalisierungsgrad senkt darüber hinaus den Papier- und Büromaterialverbrauch auf geringes Niveau.
Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen entsprechenden öffentlichen Corporate Governance Bericht. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der seit dem Geschäftsjahr 2019 den Vorstand berät und das Funktionieren des internen Kontrollsystems überwacht.
Wien, am 13. April 2021
Einzelabschluss
Bilanz
Aktiva |
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
||
A. | Anlagevermögen | |||
I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Vorteile sowie Lizenzen |
187.583,63 | 98.653,54 | ||
II. | Sachanlagen | |||
1. Grundstücke und Bauten | 2.574.948,94 | 358.925,00 | ||
davon Grundwert | 358.925,00 | 358.925,00 | ||
2. Maschinen | 74.448,52 | 85.438,25 | ||
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 349.723,95 | 135.773,24 | ||
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | 2.961.991,55 | 1.825.454,60 | ||
5.961.112,96 | 2.405.591,09 | |||
III. | Finanzanlagen | |||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 35.000,00 | 35.000,00 | ||
6.183.696,59 | 2.539.244,63 | |||
B. | Umlaufvermögen | |||
I. | Vorräte | |||
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 823.221,48 | 0,00 | ||
2. Handelswaren | 0,00 | 97.503,32 | ||
3. geleistete Anzahlungen | 2.976,00 | 0,00 | ||
826.197,48 | 97.503,32 | |||
II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.537.540,91 | 1.509.069,14 | ||
2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 2.880.406,85 | 1.711.170,25 | ||
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 32.656,98 | 28.836,98 | ||
5.417.947,76 | 3.220.239,39 | |||
III. | Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 9.178.412,93 | 12.019.617,38 | |
15.422.558,17 | 15.337.360,09 | |||
C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 74.646,27 | 64.774,31 | |
Summe Aktiva | 21.680.901,03 | 17.941.379,03 |
Passiva |
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
||
A. | Eigenkapital | |||
I. | eingefordertes Grundkapital | 1.472.660,00 | 1.469.772,00 | |
übernommenes Grundkapital | 1.472.660,00 | 1.469.772,00 | ||
einbezahltes Grundkapital | 1.472.660,00 | 1.469.772,00 | ||
II. | Kapitalrücklagen | |||
1. gebundene | 30.373.512,73 | 30.051.961,03 | ||
2. nicht gebundene | 7.086.764,00 | 7.086.764,00 | ||
37.460.276,73 | 37.138.725,03 | |||
III. | Optionsrücklagen | |||
1. Optionsrücklage | 619.793,07 | 426.538,12 | ||
IV. | Bilanzverlust | -36.654.743,99 | -29.682.792,86 | |
davon Verlustvortrag | -29.682.792,86 | -20.400.912,87 | ||
2.897.985,81 | 9.352.242,29 | |||
B. | Rückstellungen | |||
1. sonstige Rückstellungen | 2.208.193,90 | 2.713.188,09 | ||
C. | Verbindlichkeiten | |||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 12.000.000,00 | 4.000.000,00 | ||
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 12.000.000,00 | 4.000.000,00 | ||
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 32.688,00 | 0,00 | ||
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 32.688,00 | 0,00 | ||
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.975.797,73 | 1.002.432,99 | ||
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 1.975.797,73 | 1.002.432,99 | ||
4. sonstige Verbindlichkeiten | 1.812.145,58 | 873.515,66 | ||
davon aus Steuern | 11.058,82 | 53.527,20 | ||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 90.796,81 | 55.464,81 | ||
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 744.918,53 | 270.488,43 | ||
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 1.067.227,05 | 603.027,23 | ||
15.820.631,31 | 5.875.948,65 | |||
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 2.753.404,26 | 1.272.921,42 | ||
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 13.067.227,05 | 4.603.027,23 | ||
D. | Rechnungsabgrenzungsposten | 754.090,01 | 0,00 | |
Summe Passiva | 21.680.901,03 | 17.941.379,03 |
Gewinn- und Verlustrechnung
2020 EUR |
2019 EUR |
|||
1. | Umsatzerlöse | 8.269.820,16 | 6.184.994,73 | |
2. | sonstige betriebliche Erträge | |||
a) |
Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit
Ausnahme der Finanzanlagen |
0,00 | 1,98 | |
b) | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 17.551,97 | 113.189,79 | |
c) | übrige | 1.155.025,65 | 694.895,52 | |
1.172.577,62 | 808.087,29 | |||
3. |
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen |
|||
a) | Materialaufwand | 5.521.554,46 | 3.575.172,65 | |
b) | Aufwendungen für bezogene Leistungen | 3.898.787,81 | 3.578.925,93 | |
9.420.342,27 | 7.154.098,58 | |||
4. | Personalaufwand | |||
a) | Gehälter | 3.356.027,52 | 3.538.180,98 | |
b) | soziale Aufwendungen | 741.903,53 | 681.225,78 | |
aa) Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | 48.888,21 | 41.615,41 | ||
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | 678.694,83 | 623.680,44 | ||
4.097.931,05 | 4.219.406,76 | |||
5. | Abschreibungen | |||
a) |
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
278.118,61 | 109.743,81 | |
6. | sonstige betriebliche Aufwendungen | |||
a) | übrige | 1.955.416,33 | 3.595.354,97 | |
7. | Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis) | -6.309.410,48 | -8.085.522,10 | |
8. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 66,12 | 327,20 | |
9. | Aufwendungen aus Wertpapieren des Umlaufvermögens | 0,00 | 4.847,20 | |
10. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 662.606,77 | 1.191.837,89 | |
11. | Zwischensumme aus Z 8 bis 10 (Finanzergebnis) | -662.540,65 | -1.196.357,89 | |
12. | Ergebnis vor Steuern | -6.971.951,13 | -9.281.879,99 | |
13. | Ergebnis nach Steuern | -6.971.951,13 | -9.281.879,99 | |
14. | Jahresfehlbetrag | -6.971.951,13 | -9.281.879,99 | |
15. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -29.682.792,86 | -20.400.912,87 | |
16. | Bilanzverlust | -36.654.743,99 | -29.682.792,86 |
Anhang
A Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich vorgesehen - berücksichtigt.
Die Gliederung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 200 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB) vorgenommen.
Die Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz erfolgte entsprechend den §§ 201 bis 211 UGB und unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB).
Die COVID-19 Krise hat im Geschäftsjahr weder zu wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Jahresabschluss geführt, noch haben sich daraus Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.
1. Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Dabei wird folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer in Jahren | |
EDV-Software | 3-5 |
Patente | 14 |
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei für die einzelnen Anlagengruppen folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:
Nutzungsdauer in Jahren | |
Betriebs- und Geschäftsgebäude | 30 |
Grundstückseinrichtungen | 5 |
Technische Anlagen und Maschinen | 4-8 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2-10 |
Für Zugänge in der ersten Jahreshälfte wird die volle Jahresabschreibung, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Geringwertige Vermögensgegenstände des Geschäftsjahres werden im Jahr der Anschaffung sofort voll abgeschrieben.
Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Wertminderungen werden berücksichtigt, wenn der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger ist und die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
2. Umlaufvermögen
Rohstoffe und Handelswaren
In der Position Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden Primärpackmittel für die Warenproduktion sowie Labormaterialien ausgewiesen.
Die Vorräte wurden mit den Einkaufspreisen angesetzt, das Identitätspreisverfahren wurde angewendet. Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
3. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanz ersichtlich. Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren aus einem ERP-Darlehen in Höhe von € 2.400.000,00. Es wird auf die Erläuterungen in Kapitel AWS Finanzierung sowie Verbindlichkeiten verwiesen.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
B Erläuterungen zur Bilanz
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:
Anschaffungs-/ Herstellungskosten |
Abschreibungen kumuliert | Buchwert | ||||
01.01.2020 31.12.2020 |
Zugänge Abgänge Umbuchungen |
01.01.2020 31.12.2020 |
Abschreibungen Zuschreibungen |
Abgänge |
01.01.2020 31.12.2020 |
|
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
Anlagevermögen | ||||||
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen | 167 118,89 | 137 131,10 | 68 465,35 | 48 201,01 | 0,00 | 98 653,54 |
304 249,99 | 0,00 | 116 666,36 | 0,00 | 187 583,63 | ||
0,00 | ||||||
Sachanlagen | ||||||
Grundstücke und Bauten |
358 925,00 | 4 800,00 | 0,00 | 76 745,65 | 0,00 | 358 925,00 |
2 651 694,59 | 0,00 | 76 745,65 | 0,00 | 2 574 948,94 | ||
2 287 969,59 | ||||||
davon Grundwert | 358 925,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 358 925,00 |
358 925,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 358 925,00 | ||
0,00 | ||||||
Maschinen | 127 217,70 | 0,00 | 41 779,45 | 10 893,21 | 2 224,68 | 85 438,25 |
124 896,50 | 2 321,20 | 50 447,98 | 0,00 | 74 448,52 | ||
0,00 | ||||||
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
501 756,56 | 358 917,98 | 365 983,32 | 142 278,74 | 69 434,00 | 135 773,24 |
788 552,01 | 72 122,53 | 438 828,06 | 0,00 | 349 723,95 | ||
0,00 | ||||||
geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | 1 825 454,60 | 3 427 466,96 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1 825 454,60 |
2 961 991,55 | 2 960,42 | 0,00 | 0,00 | 2 961 991,55 | ||
-2 287 969,59 | ||||||
2 813 353,86 | 3 791 184,94 | 407 762,77 | 229 917,60 | 71 658,68 | 2 405 591,09 | |
6 527 134,65 | 77 404,15 | 566 021,69 | 0,00 | 5 961 112,96 | ||
0,00 | ||||||
Finanzanlagen | ||||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 35 000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 35 000,00 |
35 000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 35 000,00 | ||
0,00 | ||||||
Summe Anlagenspiegel | 3 015 472,75 | 3 928 316,04 | 476 228,12 | 278 118,61 | 71 658,68 | 2 539 244,63 |
6 866 384,64 | 77 404,15 | 682 688,05 | 0,00 | 6 183 696,59 | ||
0,00 |
Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein im Jahr 2014 veräußertes Patent zur Anwendung von Carragelose im Auge für einen Kaufpreis von € 100.000,00 zurück erworben und in den immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert. Die Zugänge im Sachanlagevermögen betreffen überwiegend die Errichtung und Ausstattung des neuen Firmenstandortes in Korneuburg. Das Bestandsgebäude wurde im Juni 2020 in Betrieb genommen, ein Zubau, der Labor- und Büroräumlichkeiten umfasst, befindet sich zum Bilanzstichtag noch in Bau. Die Fertigstellung des Firmenstandorts ist für das erste Halbjahr 2021 geplant. Der zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellte Zubau sowie die in diesem Zusammenhang geleisteten Teilzahlungen werden in der Bilanzposition „geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau“ ausgewiesen.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Firmenname | Firmensitz | Eigenkapital | Anteil in % | Jahresverlust | Bilanzstichtag |
Marino Immo GmbH | Korneuburg | 35.000,00 | 100,0 | -2.058,84 | 31.12.2020 |
Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Marino Immo GmbH, eine hunderprozentige Tochtergesellschaft der Marinomed Biotech AG, die am 3. August 2019 gegründet wurde. Das Stammkapital in Höhe von € 35.000,00 wurde zur Gänze bar eingezahlt.
Umlaufvermögen
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen mit € 119.943,01 gelagerte Labormaterialien für klinische Studien. Der Rest in Höhe von € 703.278,47 entfällt auf Primärpackmittel und Rohstoffe für die Herstellung von Handelsware.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen an beiden Bilanzstichtagen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und betreffen überwiegend Warenlieferungen sowie Lizenz- und sonstige Umsatzerlöse.
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
Die sonstigen Forderungen beinhalten neben Guthaben bei Finanzämtern in Höhe von € 1.353.200,90 (2019: k€ 137) ein jederzeit kündbares Darlehen (€176.000,00; 2019: k€ 250), welches durch eine Bankgarantie zugunsten Marinomed besichert ist. Weiters werden Forderungen aus der Forschungsprämie in Höhe von € 1.091.436,75 (2019: k€ 998) ausgewiesen. Die sonstigen Forderungen beinhalten im Jahr 2020 realisierte Erträge in Höhe von € 422.517,29 (2019: k€ 671), die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Latente Steueransprüche
Die nicht aktivierten latenten Steuern aus Unterschiedsbeträgen zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen betragen zum Bilanzstichtag € 73.264,20 (2019: k€ 22) und lassen sich aus den folgenden temporären Differenzen ableiten:
2020 € |
2019 € |
||
Geldbeschaffungskosten | 226.694,68 | 45.860,14 | |
Aktivposten PKW | 2.666,38 | 3.199,65 | |
Urlaubsrückstellung Gebäude |
44.629,32 19.066,41 |
36.952,89 0,00 |
|
293.056,79 | 86.012,68 |
Daraus ergeben sich unter Anwendung des Körperschaftsteuersatzes von 25% die aktiven latenten Steuern wie folgt:
2020 € |
2019 € |
||
Geldbeschaffungskosten | 56.673,67 | 11.465,04 | |
Aktivposten PKW | 666,59 | 799,91 | |
Urlaubsrückstellung Gebäude |
11.157,33 4.766,60 |
9.238,22 0,00 |
|
73.264,20 | 21.503,17 |
Der Anstieg der aktiven temporäre Differenzen gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus Geldbeschaffungskosten für die Standortfinanzierung sowie unterschiedlichen Nutzungsdauern beim Geschäftsgebäude.
Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen belaufen sich am Bilanzstichtag auf € 9.453.210,28 (2019: k€ 7.698), welche im Sinne des § 198 (9) UGB nicht in der Bilanz angesetzt werden. Latente Ertragsteueransprüche wurden bis zum Ende der Berichtsperiode nicht angesetzt, da es nicht absehbar ist, wann zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die temporäre Differenzen verwendet werden können.
Grundkapital
Das Grundkapital teilt sich wie folgt auf:
Aktiengattung | Betrag des Grundkapitals | Nennbetrag/ Aktie | Stückzahl der Aktien | ||
Inhaberaktien | 1.472.660,00 | 1,00 | 1.472.660 |
Im Jahr 2019 wurden im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von € 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Stk. aus dem Basisangebot und 39.000 Stk. aus Mehrzuteilungen). Dies führte zu einem Gesamtkapitalzufluss von
€ 22.425.000,00, davon Grundkapitalerhöhung € 299.000,00.
Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden 2019 weitere 170.772 Aktien ausgegeben.
In 2020 wurde die Anzahl der Stimmrechte von 1.469.772 um 2.888 erhöht (bedingte Kapitalerhöhung). Zum Bilanzstichtag beläuft sich das Grundkapital somit auf € 1.472.660,00, eingeteilt in 1.472.660 stimmberechtigte Inhaberaktien. Davon sind zum Bilanzstichtag € 1.472.433,00 ins Firmenbuch eingetragen.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018 sowie die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 Aktiengesetz, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 16.09.2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 736.017,00, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 736.017 neue auf Inhaber lautende Stückaktien zum Mindestausgabepreis von € 1,00 je Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital je Aktie) zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen („Genehmigtes Kapital 2020“).
Darüber hinaus wurde das „Bedingte Kapital 2019“ um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von € 54.000,00 durch Ausgabe von bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 („Bedingtes Kapital 2020“) beschlossen.
Gebundene Kapitalrücklage
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG wurden € 22.126.000,00 durch Ausgabe von 299.000 neuen Inhaberaktien in die Kapitalrücklage eingestellt, weitere € 7.925.961,03 betreffen die Wandelanleihe.
Durch Ausgabe von Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms im Jahr 2020 wurden € 107.839,70 von der Optionsrücklage in die gebundene Kapitalrücklage umgebucht. Aus der bedingten Kapitalerhöhung wurden weitere € 213.712,00 in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt.
Optionsrücklage
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des „ESOP 2019“ auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75. Zum Abschlussstichtag wird eine Optionsrücklage in Höhe von € 619.793,07 (2019: € 427k) ausgewiesen. Für weitere Details wird auf Kapitel D Sonstige Angaben - Angaben zu Aktienoptionen verwiesen.
AWS Finanzierung
Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über € 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017.
Im Juni 2019 wurde das Nominale des aws-Seedfinancing in Höhe von EUR 500.000,00 zurückbezahlt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, konnte eine vorteilhafte Einigung erzielt werden. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass im Falle eines Verlustes jährlich € 100.000,00 zu tilgen sind. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten, mindestens € 100.000,00) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Die erste Tilgung wurde am 30. Juni 2020 geleistet. Die kumulierten Zinsen in Höhe von € 519.945,97 sind in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, davon € 100.000,00 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr und € 419.945,97 mit einer Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren.
Rückstellungen
Im Geschäftsjahr 2013 wurden einem großen internationalen Pharmakonzern die exklusiven Rechte an der antiviralen Produktlinie der Marinomed für mehrere Territorien gewährt. Eine vertraglich vereinbarte Gutschrift bei Rückgabe der exklusiven Rechte (€ 750.000,00) wurde in 2014 zu 100 % rückgestellt und besteht am Bilanzstichtag unverändert.
Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr betrifft überwiegend Vorsorgen für potenzielle Zahlungen in Zusammenhang mit der Verlegung des Firmenstandorts (2019: k€ 510), zu denen im Geschäftsjahr eine Ratenzahlung vereinbart wurde (siehe Sonstige Verbindlichkeiten). Darüber hinaus sind die Rückstellungen für Mitarbeiterprämien (€ 276.703,84, 2019: k€ 435) gegenüber dem Vorjahr gesunken, da das Prämienvolumen insgesamt geringer ist sowie ein Teil der Prämien bereits im Jahr 2020 zur Auszahlung gebracht wurde. Demgegenüber steht ein Anstieg bei den Rückstellungen für noch nicht verrechnete Drittleistungen im R&D Bereich.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten wie im Vorjahr ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank in Höhe von € 4.000.000,00, welches der Gesellschaft im Oktober 2019 zugeflossen ist (1. Tranche). Die Verzinsung erfolgt mit einem Fixzinssatz von 7,5%, ab dem Jahr 2020 ist zusätzlich eine umsatzabhängige Vergütung in Höhe von 2,25% zu leisten. Das Darlehen weist eine Laufzeit von 5 Jahren ab Zuzählung auf.
Die 2. Tranche wurde im Dezember 2020 abgerufen und wird in Höhe von € 5.000.000,00 in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Das Darlehen wird mit 6,5% p.a. fix verzinst und ist ebenfalls 5 Jahre nach Zuzählung zu tilgen.
Zur Finanzierung des neuen Firmenstandortes wurde von AWS Wirtschaftsservice in Verbindung mit dem ERP-Fonds sowie NÖBEG ein Finanzierungsrahmen in Höhe von insgesamt € 5.000.000,00 gewährt. Vom Darlehensrahmen des ERP-Fonds (insgesamt 3,8 Mio €) wurden in 2020 bereits € 3.000.000,00 abgerufen. Das Darlehen wird mit 0,5% p.a. (sprungfix ab dem 01.07.2024) zuzüglich eines Garantieentgelts zwischen 1,2% und 2,0% p.a. verzinst und ist nach einer rückzahlungsfreien Periode ab dem 30.6.2024 in 20 halbjährlichen Raten zu tilgen. Die Finanzierung durch NÖBEG ist als Stille Gesellschaft etabliert und wurde zum Bilanzstichtag noch nicht abgerufen. Der Finanzierungsrahmen ist durch ein ins Grundbuch einverleibtes Pfandrecht zugunsten des auszahlenden Kreditinstituts im Höchstbetrag von € 4.444.000,00 besichert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (€ 1.975.797,73, 2019: k€ 1.002) betreffen überwiegend Waren- und Rohstofflieferungen sowie Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Standorterrichtung und den laufenden Forschungsprojekten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit € 688.458,37 Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres, die erst in Folgejahren zahlungswirksam werden (2019: k€ 214).
sonstige Verbindlichkeiten | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
EUR | EUR | |||
Zinsen und Royalties EIB | 523.775,11 | 64.166,67 | ||
Zinsen AWS | 519.945,97 | 619.945,97 | ||
Darlehen WAW | 400.000,00 | 0,00 | ||
Steuern und soziale Sicherheit | 101 855,63 | 108 992,01 | ||
Bankbearbeitungsgebühren Standortfinanzierung | 45.000,00 | 0,00 | ||
Leasingverbindlichkeiten | 27 470,14 | 39 281,06 | ||
Zinsen WAW | 1.333,34 | 0,00 | ||
Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 192 765,39 | 41 129,95 | ||
1 812 145,58 | 873 515,66 |
Im Oktober 2020 wurde mit der Wirtschaftsagentur Wien eine Ratenzahlungsvereinbarung über einen Betrag von insgesamt € 510.000,00 abgeschlossen. Die Tilgung erfolgt in 5 jährlichen, degressiven Raten, beginnend mit 01.11.2020.
Zur Fristigkeit der Verbindlichkeit aus der Zinsabgrenzung Mezzaninkapital wird auf die Erläuterungen zur AWS Finanzierung verwiesen.
Passive Rechnungsabgrenzung
Die passive Rechnungsabgrenzung enthält Zahlungseingänge für Forschungs-Förderprojekte, welche die zu realisierenden Zuschüsse übersteigen.
C Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Darstellung der Erträge und Aufwendungen erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
Die Umsatzerlöse setzen sich im Geschäftsjahr 2020 aus Erlösen aus Handelswarenverkäufen, aus
Lizenzerlösen und sonstigen Erlösen zusammen.
Umsatzerlöse | 2020 | 2019 |
€ | € | |
Verkauf von Waren | 7.676.355,86 | 4.919.757,80 |
Erlöse aus Lizenzverträgen | 353.602,65 | 998.919,27 |
Sonstige Erlöse | 239.861,65 | 266.317,66 |
8.269.820,16 | 6.184.994,73 |
Die Umsatzerlöse wurden auf folgenden Märkten erzielt:
2020 k€ |
2019 k€ |
||
Österreich | 441 | 102 | |
Sonstige europäische Länder*) | 5.408 | 4.030 | |
Drittländer | 2.421 | 2.053 | |
8.270 | 6.185 |
*) 2019: Darin k€ 900 anlässlich der Rückgabe von Vermarktungsrechten durch einen europäischen Lizenzpartner.
Der Umsatzanstieg bei den Handelswarenerlösen ist maßgeblich auf eine gestiegene Nachfrage infolge der COVID-19 Krise zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
sonstige betriebliche Erträge |
2020 | 2019 | ||
€ | € | |||
Forschungsprämie | 645.801,94 | 670.577,12 | ||
Förderzuschüsse | 488.909,99 | 0,00 | ||
Auflösung von Rückstellungen | 17.551,97 | 113.189,79 | ||
Übrige betriebliche Erträge | 20.313,72 | 24.320,38 | ||
1.172.577,62 | 808.087,29 |
Die Förderzuschüsse betreffen eine FFG-Förderung für die Erforschung einer SARS-CoV-2-Therapie auf Carragelose-Basis. Vergleichbare Erträge fielen im Jahr 2019 nicht an.
Der Rückgang bei den Erträgen aus der Forschungsprämie trotz steigender Forschungsaufwendungen ist zum Teil auf höhere Finanzierungs- und sonstige Aufwendungen aus dem Börsegang in 2019 zurückzuführen. Vergleichbare Aufwendungen fielen in 2020 nicht an. Weiters wird die Forschungsprämie 2020 durch die FFG-Förderungen reduziert.
Im Materialaufwand sind neben dem Handelswareneinsatz Aufwendungen für den Verbrauch von Rohstoffen für die Herstellung von Handelsware (k€ 541, 2019: k€ 1) sowie verwendete Labormaterialien (k€ 214, 2019: k€ 135) ausgewiesen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten überwiegend forschungsbezogene Dienstleistungen Dritter (k€ 3.094, 2019: k€ 2.960), welche trotz der im Zuge der COVID-19-Krise eingetretenen Verzögerungen bei den klinischen Studien neuerlich gestiegen sind. Darüber hinaus werden hier Aufwendungen für legale Hersteller sowie patentbezogene Aufwendungen ausgewiesen.
Der Personalaufwand enthält zum 31.12.2020 Aufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm in Höhe von k€ 312 (2019: k€ 427). Der Rückgang des Personalaufwands betrifft darüber hinaus Sonderprämien im Zuge des Börsegangs 2019, demgegenüber stehen gestiegene Gehaltsaufwendungen infolge des Belegschaftswachstums.
Im Vorjahr entstanden in Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Börsegangs € 1,9 Mio an sonstigen betrieblichen Aufwendungen, vergleichbare Aufwendungen sind in 2020 nicht angefallen. Demgegenüber steht ein Anstieg beim Beratungsaufwand in Zusammenhang mit der erhöhten Publizität sowie Aufwendungen, die durch den Umzug und Betrieb des neuen Firmenstandortes begründet sind.
Die Zinsaufwendungen betreffen überwiegend die Verzinsung des gewährten EIB Darlehens sowie Kreditgebühren in Zusammenhang mit den neuen Finanzierungen. In 2019 wurden Zinsaufwendungen in Höhe von € 946.918,23 für die Erfassung des Zinsvorteils aus der Wandelanleihe ausgewiesen, welcher aus einer korrigierten Darstellung im Zuge einer Prüfung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) resultierte. Vergleichbare Aufwendungen gab es in 2020 nicht.
D Sonstige Angaben
Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenem Anlagevermögen
Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingzahlungen für das Folgejahr betragen € 22.764,48 und € 26.431,38 für die folgenden fünf Jahre (2019: k€ 76 für das Folgejahr und die folgenden fünf Jahre).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die auch finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen, diese betragen zum Bilanzstichtag k€ 3.308 (2019: k€ 2.306).
Die finanziellen Verpflichtungen aus der Errichtung des neuen Firmenstandorts, welche nicht in der Bilanz auszuweisen sind, betragen zum Bilanzstichtag k€ 1.120 (2019: k€ 3.918).
Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust zum 31.12.2020 in Höhe von € -36.654.743,99 auf neue Rechnung vorzutragen.
Angaben zu Arbeitnehmern
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahrs betrug:
2020 | 2019 | |
Vorstand | 3 | 3 |
Sonstige Angestellte | 37 | 31 |
Gesamt | 40 | 34 |
Angaben zum Vorstand
Vorstände: |
Name | Geschäftsführung seit | Vorstand seit |
Vorsitzender | Andreas Grassauer | 11.04.2006 | 02.06.2017 |
Stellvertretende Vorsitzende | Eva Prieschl-Grassauer | 04.09.2007 | 02.06.2017 |
Mitglied | Pascal Schmidt | 17.09.2018 |
Angaben zum Aufsichtsrat
Aufsichtsräte: | Name | Aufsichtsrat seit |
Vorsitzender | Simon Nebel | 02.06.2017 |
Stellvertretende Vorsitzende | Ute Lassnig | 02.06.2017 |
Mitglied | Karl Lankmayr (bis 31.10.2020) | 02.06.2017 |
Mitglied, Vorsitzender PA | Gernot Hofer | 02.06.2017 |
Mitglied | Brigitte Ederer | 21.11.2018 |
Angaben zu Aktienoptionen
Anzahl der ausgegebenen Optionen |
Zum 1. Januar 2020 |
Zugänge |
Ausgeübte Optionen |
Verfallene Optionen |
Zum 31. Dezember 2020 |
Davon ausübbar (vested) |
Andreas Grassauer (CEO) | 6.816 | 0 | 80 | 0 | 6.736 | 2.902 |
Eva-Prieschl Grassauer (CSO) | 6.816 | 0 | 80 | 0 | 6.736 | 2.902 |
Pascal Schmidt (CFO) | 8.215 | 0 | 250 | 0 | 7.965 | 3.344 |
Leitende Angestellte | 4.500 | 0 | 1.969 | 0 | 2.531 | 0 |
Sonstige Arbeitnehmer | 15.160 | 2.478 | 2.923 | 300 | 14.415 | 4.649 |
Summe | 41.507 | 2.478 | 5.302 | 300 | 38.383 | 13.797 |
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen betrug 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen.
Im Jahr 2019 wurden 21.847 Aktienoptionen an die 3 Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie 19.660 an Mitarbeiter und leitende Angestellte ausgegeben. Im Geschäftsjahr wurden 2.478 Aktien an Mitarbeiter ausgegeben, 5.302 Optionen wurden ausgeübt und 300 verfielen. Bei Ausübung der Optionen kann die Gesellschaft den Anspruchsberechtigten in Aktien (equity-settled) oder in bar (cash-settled) auszahlen. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft. Zugeteilte Optionen sind nicht sofort auszuüben, sondern können erst nach „Anwachsen‟ (vesting) ausgeübt werden, d.h. 25 % nach Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Börsehandelstag (1. Februar 2019), dann jeweils 6,25 % nach je 3 Monaten. Der Ausübungspreis entspricht dem Angebotspreis zum Zeitpunkt des Börsegangs (= € 75,00). Der Ausübungszeitraum beschränkt sich jeweils auf 10 Börsehandelstage ab dem 6. Börsehandelstag nach der Veröffentlichung von Finanzberichten (Jahresfinanzbericht, Quartalsberichte). Weiters ist eine Kurshürde von 2,5 % pro Quartal ab dem ersten Börsehandelstag vorgesehen (ohne Zinseszinsrechnung). Für die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms ausgegebenen Aktien besteht keine Haltefrist. Die Optionen verfallen entschädigungslos am 31. Januar 2025 oder bei wirksamer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar oder belastbar, gehen jedoch im Falle des Todes eines Bezugsberechtigten auf seine Rechtsnachfolger von Todes wegen über.
Der Schätzwert der ausgegebenen Aktienoptionen zum Bilanzstichtag beträgt € 1.539.542,13 (2019: k€ 1.330). Der Gesamtwert der im Geschäftsjahr ausgeübten Optionen zum Zeitpunkt der Ausübung betrug € 160.096,00.
Die Aufwendungen aus dem Aktienoptionsprogramm betragen im Abschlussjahr € 311.711,65 (2019: k€ 427).
Aufwendungen für Abfertigungen
Die Aufwendungen für Abfertigungen betreffen ausschließlich Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse und verteilen sich wie folgt:
2020 € |
2019 € |
||
Vorstand | 14.224,21 | 12.096,74 | |
leitende Angestellte sonstige Angestellte |
4.929,31 29.734,69 |
5.197,46 24.321,21 |
|
48.888,21 | 41.615,41 |
Prüfungshonorar
Die für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständige BDO Austria GmbH hat folgende Leistungen für das Unternehmen erbracht:
2020 € |
2019 € |
||
Prüfung des Jahresabschlusses | 45.000,00 | 40.000,00 | |
Sonstige Bestätigungsleistungen Steuerberatungsleistungen |
24.050,00 0,00 |
15.000,00 4.800,00 |
|
Sonstige Leistungen | 52.472,50 | 221.918,75 | |
121.522,50 | 281.718,75 |
Im Jahr 2019 waren in den sonstigen Leistungen in Höhe von k€ 221,9 Barauslagen für die Comfort Letter Versicherung im Zusammenhang mit dem IPO in Höhe von k€ 166,5 enthalten.
Aufstellung eines Konzernabschlusses
Marinomed hält zum Abschlussstichtag 100% der Anteile an der Marino Immo GmbH. Die Gesellschaft erstellt zum 31. Dezember 2020 einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Sinne des § 245a UGB.
Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Verträge zwischen Marinomed Biotech AG und Marino Immo GmbH.
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Angabe zu Bezügen des Vorstands
Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die Bezüge des Vorstands exkl. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, inkl. abgegrenzten Prämien für das Geschäftsjahr 2020 sowie Aufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm insgesamt € 1.001.621,86 (2019: k€ 1.314), davon aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm
€ 142.481,92 (2019: k€ 223).
Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands gewährt.
Angabe zu Bezügen des Aufsichtsrats
Die Bezüge des Aufsichtsrats (Fixvergütungen, Sitzungsgelder und Spesen) betrugen im Jahr 2020
€ 173.301,72 (2019: k€ 186). Mit der Viopas Venture Consulting GmbH des Aufsichtsratsvorsitzenden wurde darüber hinaus ein Beratungsvertrag abgeschlossen, der eine Vergütung in Höhe von € 2.500,00 pro Beratertag vorsieht. Daraus resultierten im Jahr 2020 sonstige Aufwendungen in Höhe von € 30.237,00 (2019: k€ 35).
Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Im Februar 2021 konnte Marinomed mehrere positive Meldungen zur Wirksamkeit von Carragelose gegen das SARS-CoV-2-Virus bekanntgeben.
Am 18. Februar 2021 informierte Marinomed, dass neue Daten zur Wirksamkeit von Carragelose zur Prävention von Infektionen mit SARS-CoV-2 in vitro nach einem Peer Review im renommierten Fachjournal PLOS ONE veröffentlicht wurden.
Weiters wurde veröffentlicht, dass ein Nasenspray mit Iota-Carrageen, das identisch ist zu Marinomeds Carragelose, signifikanten Schutz gegen COVID-19 in Krankenhauspersonal, das an dieser Infektion erkrankte Patienten betreut, erreicht hat. Dies sind die Ergebnisse einer unabhängigen, Prüfarzt-initiierten Studie (Investigator-Initiated Trial, IIT; CARR-COV-02, NCT04521322), die von einer argentinischen Forschungsgruppe durchgeführt wurde.
Schließlich zeigen die Ergebnisse einer klinischen Studie zur antiviralen Wirksamkeit von Carragelose-haltigen Pastillen (10 mg Iota-Carrageen) bei 31 gesunden Probanden, dass die Pastillen eine sinnvolle Ergänzung zu Carragelose-basierten Nasensprays darstellen.
Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einen Einfluss auf den Jahresabschluss haben.
Korneuburg, am 13. April 2021
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Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
- Umsatzrealisierung
Umsatzrealisierung
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Die Gesellschaft generierte im Jahr 2020 Umsatzerlöse nach UGB iHv TEUR 8.270. Über 92% der Umsatzerlöse waren im Jahr 2020 auf den Verkauf von Waren aus dem Segment Carragelose zurückzuführen.
Gemäß dem Realisationsprinzip des § 201 Abs 2 Z 4 lit a UGB sind Umsatzerlöse im Jahresabschluss nur zu erfassen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Dies setzt bei Warenlieferungen einen vertraglich vereinbarten Übergang der Preisgefahr voraus.
Die Umsatzerlöse stellen für (potenzielle) Investoren und Abschlussadressaten ein wesentliches Entscheidungskriterium dar, um die Markterfolge und den Fortschritt der Gesellschaft zu beurteilen.
Aufgrund des maßgeblichen Einflusses der Umsatzerlöse auf das Jahresergebnis sowie der Bedeutung der Umsatzerlöse für den Jahresabschluss der Gesellschaft im Allgemeinen, wurde die Umsatzrealisierung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert.
Angaben zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020 sind im Kapitel C des Anhangs enthalten. Für weitere Details iZm Absatzmärkten und Geschäftsentwicklung wird auf das Kapitel 1.2 im Lagebericht verwiesen.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem erhoben und dabei im Rahmen von Aufbau- und Funktionsprüfungen die für die Realisierung von Umsatzerlösen relevanten Prozesse und die darin implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getestet.
Des Weiteren haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen. Dazu wurden in Stichproben Verträge dahingehend beurteilt, ob die darin enthaltenen Vertragsmodalitäten im Rahmen der Umsatzrealisierung korrekt abgebildet worden sind.
Die korrekte Periodenabgrenzung wurde durch Prüfung von Warenlieferungen rund um den Stichtag verifiziert.
Darüber hinaus haben wir die zum Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Umsatzerlösen von einzelnen Kunden bestätigen lassen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grund-sätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver-treter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. September 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Wir haben für die geprüfte Gesellschaft und das von dieser beherrschte Unternehmen keine Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung erbracht, die nicht im Jahresabschluss angegeben worden sind.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Klemens Eiter.
Wien, am 13. April 2021
BDO Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Klemens Eiter Mag. (FH) Georg Steinkellner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Erklärung des Vorstandes
gemäß § 124 (1) 3. Börsegesetz
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards gemäß International Financial Reporting Standards (IFRSs) und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB aufgestellte Konzernabschluss der Gruppe (Marinomed Biotech AG) zum 31. Dezember 2020 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2020 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens (Marinomed Biotech AG) zum 31. Dezember 2020 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Mutterunternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Mutterunternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Mutterunternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Mutterunternehmen ausgesetzt ist.
Korneuburg, am 13. April 2021
Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt
Impressum
Marinomed Biotech AG
Hovengasse 25
2100 Korneuburg
Österreich
www.marinomed.com
Kontakt
Pascal Schmidt, Chief Financial Officer
Tel. +43 2262 90 300-223
ir@marinomed.com
Beratung und Konzept
MC Services AG
Inhouse produziert mit ns.publish
Personenbezogene Begriffe wie „Mitarbeiter‟ werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet. Durch die kaufmännische Rundung von Einzel-positionen und Prozentangaben in diesem Bericht kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.
Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Basis aller zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die tatsächlichen Entwicklungen können aufgrund verschiedener Faktoren von den hier dargestellten Erwartungen abweichen. Die Marinomed Biotech AG wird diese zukunftsbezogenen Aussagen nicht aktualisieren, weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch aufgrund geänderter Annahmen oder Erwartungen. Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Marinomed Biotech AG dar.
Druck- und Satzfehler vorbehalten.
Veröffentlicht im April 2021