Anhang des Konzernjahresabschlusses 2020
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Diese Kategorie umfasst derivative Finanzinstrumente und börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, bei
denen sich der Konzern nicht unwiderruflich dafür entschieden hat, sie als erfolgsneutral zum beizule-
genden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet zu klassifizieren. Dividenden aus börsennotierten Eigen-
kapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst,
wenn ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeit-
wert bewertet werden, entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Ausbuchung
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe
ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz
entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind
erloschen.
Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen
Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung
des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernom-
men und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am
finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) im Wesentlichen alle Chancen
und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder über-
tragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert
überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit
dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chan-
cen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch
zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen
Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Kon-
zern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbun-
dene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die d er Konzern behal-
ten hat, Rechnung getragen wird.
Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so ent-
spricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buch-
wert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern even-
tuell zurückzahlen müsste.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste ba-
sieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und
der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet. Die erwarteten Cashflows beinhalten die
Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesent-
licher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.
Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich
seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten
Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12 -
Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant er-
höht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kredit-
verluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine
vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen
des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge
auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf sei-
ner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren angepasst wird,
sofern mit vertretbarem Aufwand für den Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
spezifische zukunftsbezogene Faktoren ermittelt werden können.
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet
werden, wendet der Konzern die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko an. Dabei
beurteilt er zu jedem Abschlussstichtag unter Heranziehung aller angemessenen und belastbaren Infor-
mationen, die ohne einen unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, ob das Schuldin-
strument ein geringes Kreditrisiko aufweist. Außerdem berücksichtigt er, dass ein signifikanter Anstieg
des Kreditrisikos vorliegt, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.