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AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Jahresfinanzbericht zum 31. März 2026
Konzernabschluss zum 31. März 2026
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
in Tsd. € | | Erläuterung | | 2025/26 | | 2024/25 |
Umsatzerlöse | | 1 | | 1.790.776 | | 1.589.626 |
Umsatzkosten | | 2 | | (1.587.298) | | (1.411.731) |
Bruttogewinn | | | | 203.478 | | 177.895 |
Vertriebskosten | | 2 | | (52.814) | | (55.239) |
Allgemeine Verwaltungskosten | | 2 | | (104.561) | | (90.879) |
Sonstiger betrieblicher Ertrag1 | | 4 | | 58.088 | | 397.683 |
Sonstiger betrieblicher Aufwand | | 4 | | (38.550) | | (152.056) |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | | | | 19.538 | | 245.627 |
Betriebsergebnis | | | | 65.641 | | 277.404 |
Finanzierungserträge | | 5 | | 25.348 | | 44.860 |
Finanzierungsaufwendungen | | 5 | | (125.316) | | (128.337) |
Finanzergebnis | | | | (99.968) | | (83.477) |
Ergebnis vor Steuern | | | | (34.327) | | 193.927 |
Ertragsteuern | | 6 | | 8.737 | | (104.232) |
Konzernjahresergebnis | | | | (25.590) | | 89.695 |
davon vorgesehener Anteil Hybridkapitalbesitzer | | | | 17.500 | | 17.500 |
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen | | | | (43.090) | | 72.195 |
Ergebnis je Aktie, das den Aktionären des Mutterunternehmens zusteht (in € je Aktie): | | 26 | | | | |
- unverwässert | | | | (1,11) | | 1,86 |
- verwässert | | | | (1,11) | | 1,86 |
|
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in Tsd. € | | | | 2025/26 | | 2024/25 |
Konzernjahresergebnis | | | | (25.590) | | 89.695 |
Zu reklassifizierende Ergebnisse: | | | | | | |
Währungsumrechnungsdifferenzen, nach Steuern | | | | 10.239 | | 43.475 |
Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, nach Steuern | | | | (12) | | – |
Gewinne/(Verluste) aus der Bewertung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen, nach Steuern | | | | 7.291 | | (4.267) |
Nicht zu reklassifizierende Ergebnisse: | | | | | | |
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern | | | | 1.863 | | (1.860) |
Sonstiges Ergebnis | | | | 19.381 | | 37.348 |
Konzerngesamtergebnis | | | | (6.209) | | 127.043 |
davon vorgesehener Anteil Hybridkapitalbesitzer | | | | 17.500 | | 17.500 |
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen | | | | (23.709) | | 109.543 |
Konzernbilanz
in Tsd. € | | Erläuterung | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
VERMÖGENSWERTE | | | | | | |
Sachanlagen | | 7 | | 3.152.767 | | 3.335.615 |
Immaterielle Vermögenswerte | | 8 | | 12.074 | | 18.027 |
Finanzielle Vermögenswerte | | 12 | | 13.426 | | 8.702 |
Aktive latente Steuern | | 6 | | 16.562 | | 4.533 |
Sonstige langfristige Vermögenswerte | | 9 | | 29.574 | | 32.580 |
Langfristige Vermögenswerte | | | | 3.224.403 | | 3.399.457 |
Vorräte | | 10 | | 234.878 | | 145.453 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte | | 11 | | 388.754 | | 482.209 |
Finanzielle Vermögenswerte | | 12 | | 61.766 | | 105.912 |
Laufende Ertragsteuerforderungen | | | | 3.051 | | 4.010 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | | 13 | | 738.492 | | 485.079 |
Kurzfristige Vermögenswerte | | | | 1.426.941 | | 1.222.663 |
Summe Vermögenswerte | | | | 4.651.344 | | 4.622.120 |
EIGENKAPITAL | | | | | | |
Gezeichnetes Kapital | | 22 | | 141.846 | | 141.846 |
Sonstige Rücklagen | | 23 | | (12.162) | | (31.543) |
Hybridkapital | | 24 | | 347.956 | | 347.956 |
Gewinnrücklagen | | | | 573.601 | | 616.691 |
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital | | | | 1.051.241 | | 1.074.950 |
Summe Eigenkapital | | | | 1.051.241 | | 1.074.950 |
SCHULDEN | | | | | | |
Finanzielle Verbindlichkeiten | | 15 | | 1.630.012 | | 1.621.239 |
Vertragliche Verbindlichkeiten | | 16 | | 759.076 | | 827.890 |
Rückstellungen für Personalaufwand | | 17 | | 35.536 | | 41.712 |
Passive latente Steuern | | 6 | | 3.443 | | 9.290 |
Sonstige Verbindlichkeiten | | 14 | | 70.881 | | 67.382 |
Langfristige Schulden | | | | 2.498.948 | | 2.567.513 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | | 14 | | 441.288 | | 405.643 |
Finanzielle Verbindlichkeiten | | 15 | | 515.818 | | 469.892 |
Vertragliche Verbindlichkeiten | | 16 | | 126.816 | | 83.206 |
Laufende Ertragsteuerschulden | | | | 1.460 | | 192 |
Sonstige Rückstellungen | | 18 | | 15.773 | | 20.724 |
Kurzfristige Schulden | | | | 1.101.155 | | 979.657 |
Summe Schulden | | | | 3.600.103 | | 3.547.170 |
Summe Eigenkapital und Schulden | | | | 4.651.344 | | 4.622.120 |
Konzern-Kapitalflussrechnung
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Betriebsergebnis | | 65.641 | | 277.404 |
Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | | 352.406 | | 328.277 |
Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | | 2.381 | | (8.794) |
Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von verbundenen Unternehmen | | – | | (324.834) |
Veränderung langfristiger Rückstellungen | | (5.997) | | (3.788) |
Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten | | 49.098 | | 21.346 |
Zahlungsunwirksame Aufwendungen/(Erträge), saldiert | | (70.372) | | (21.224) |
Gezahlte Zinsen | | (66.289) | | (88.117) |
Erhaltene Zinsen | | 25.399 | | 26.869 |
Gezahlte Ertragsteuern | | (10.536) | | (64.916) |
Cashflow aus dem Ergebnis | | 341.731 | | 142.223 |
Vorräte | | (88.046) | | 13.511 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte | | 87.675 | | (204.661) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | | 76.608 | | (30.641) |
Sonstige Rückstellungen | | (4.250) | | 5.045 |
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | | 413.718 | | (74.523) |
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | | (179.419) | | (416.057) |
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | | 1.163 | | 1.287 |
Einzahlungen aus der Veräußerung von verbundenen Unternehmen abzüglich abgehender Zahlungsmittel | | – | | 353.435 |
Auszahlungen für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten | | (45.092) | | (125.096) |
Einzahlungen aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten | | 87.953 | | 45.765 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | | (135.395) | | (140.666) |
Einzahlungen aus der Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten | | 436.207 | | 412.978 |
Auszahlungen für die Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten | | (429.376) | | (383.145) |
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen | | 6.775 | | 7.611 |
Hybridkuponzahlungen | | (17.500) | | (17.500) |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | | (3.894) | | 19.944 |
Veränderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | | 274.429 | | (195.245) |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Jahresanfang | | 485.079 | | 676.490 |
Währungsgewinne/(-verluste) aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | | (21.016) | | 3.834 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Geschäftsjahresende | | 738.492 | | 485.079 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in Tsd. € | | Gezeichne- tes Kapital | | Sonstige Rücklagen | | Hybrid- kapital | | Gewinn- rücklagen | | Den Eigen- tümern des Mutterunter- nehmens zu- rechenbares Eigenkapital | | Nicht beherr- schende Anteile | | Summe Eigen- kapital |
Stand zum 31.03.2024 | | 141.846 | | (68.891) | | 347.956 | | 545.668 | | 966.579 | | – | | 966.579 |
Konzernjahresergebnis | | – | | – | | – | | 89.695 | | 89.695 | | – | | 89.695 |
Sonstiges Ergebnis | | – | | 37.348 | | – | | – | | 37.348 | | – | | 37.348 |
davon Währungsumrechnungsdifferenzen, nach Steuern | | – | | 43.475 | | – | | – | | 43.475 | | – | | 43.475 |
davon Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern | | – | | (1.860) | | – | | – | | (1.860) | | – | | (1.860) |
davon Veränderung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen, nach Steuern | | – | | (4.267) | | – | | – | | (4.267) | | – | | (4.267) |
Konzerngesamtergebnis 2024/25 | | – | | 37.348 | | – | | 89.695 | | 127.043 | | – | | 127.043 |
Hybridkuponzahlung | | – | | – | | – | | (17.500) | | (17.500) | | – | | (17.500) |
Sonstige Veränderungen | | – | | – | | – | | (1.172) | | (1.172) | | – | | (1.172) |
Stand zum 31.03.2025 | | 141.846 | | (31.543) | | 347.956 | | 616.691 | | 1.074.950 | | – | | 1.074.950 |
Konzernjahresergebnis | | – | | – | | – | | (25.590) | | (25.590) | | – | | (25.590) |
Sonstiges Ergebnis | | – | | 19.381 | | – | | – | | 19.381 | | – | | 19.381 |
davon Währungsumrechnungsdifferenzen, nach Steuern | | – | | 10.239 | | – | | – | | 10.239 | | – | | 10.239 |
davon Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern | | – | | 1.863 | | – | | – | | 1.863 | | – | | 1.863 |
davon Veränderung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, nach Steuern | | – | | (12) | | – | | – | | (12) | | – | | (12) |
davon Veränderung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen, nach Steuern | | – | | 7.291 | | – | | – | | 7.291 | | – | | 7.291 |
Konzerngesamtergebnis 2025/26 | | – | | 19.381 | | – | | (25.590) | | (6.209) | | – | | (6.209) |
Hybridkuponzahlung | | – | | – | | – | | (17.500) | | (17.500) | | – | | (17.500) |
Stand zum 31.03.2026 | | 141.846 | | (12.162) | | 347.956 | | 573.601 | | 1.051.241 | | – | | 1.051.241 |
Anhang zum Konzernabschluss zum 31. März 2026
Inhaltsverzeichnis
Anhang zum Konzernabschluss
I. Allgemeine Erläuterungen
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz „die Gesellschaft“ und mit ihren Tochtergesellschaften „der Konzern“ genannt) wurde in Österreich gegründet. Der Sitz der Gesellschaft ist in Österreich, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg.
Unternehmensgegenstand sind die Fertigung und der Vertrieb von Leiterplatten und die Durchführung von damit verbundenen Dienstleistungen in den Segmenten Electronics Solutions und Microelectronics sowie Sonstige. Die Produkte werden im europäischen und asiatischen Raum produziert und sowohl direkt bei den Erstausrüstern (OEM – Original Equipment Manufacturer) als auch bei Auftragsfertigern (CEM – Contract Electronic Manufacturer) abgesetzt.
Die Gesellschaft notiert seit 20. Mai 2008 an der Wiener Börse, Österreich, im Börsensegment Prime Market und wird seit 15. September 2008, nach einer Phase des Doppellistings auf dem bisherigen Börsenplatz Frankfurt am Main, Deutschland, ausschließlich an der Wiener Börse gehandelt. Vor dem Wechsel des Börsenplatzes notierte die Gesellschaft seit 16. Juli 1999 an der Frankfurter Börse. Die AT&S-Aktie wird seit 19. März 2018 in den österreichischen Leitindex ATX einbezogen. Der Konzernabschluss wurde gemäß § 245a UGB in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten Standards (IFRS und IAS) und Interpretationen (IFRIC und SIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die bei der Erstellung des Konzernabschlusses herangezogenen Bewertungsgrundlagen basieren auf historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten – mit Ausnahme der Wertpapiere, der derivativen Finanzinstrumente sowie desjenigen Teils der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welcher im Folgemonat im Rahmen des Factorings an Banken übertragen wird: Diese werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
a. Konsolidierungsgrundsätze
Abschlussstichtag für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. März 2026 mit folgenden Ausnahmen: Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften in China entspricht das Geschäftsjahr der AT&S (China) Company Limited und der AT&S (Chongqing) Company Limited dem Kalenderjahr (Abschlussstichtag: 31. Dezember 2025), sodass die Einbeziehung auf Basis eines Zwischenabschlusses zum 31. März 2026 erfolgte.
Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 20. Mai 2026 freigegeben. Der Einzelabschluss der Gesellschaft, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, wird am 3. Juni 2026 dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Feststellung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und – im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung – die Gesellschafter können diesen Einzelabschluss in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.
Konsolidierungskreis Die Gesellschaft beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. In den Konzernabschluss sind – neben der Gesellschaft – folgende Tochterunternehmen einbezogen und vollkonsolidiert:
◾ AT&S Asia Pacific Limited, Hongkong, China (im Folgenden AT&S Asia Pacific genannt), Anteil 100 %
◾ AT&S (China) Company Limited, China (im Folgenden AT&S China genannt), 100 % Tochtergesellschaft von AT&S Asia Pacific
◾ AT&S (Chongqing) Company Limited, China (im Folgenden AT&S Chongqing genannt), 100 % Tochtergesellschaft von AT&S Asia Pacific
◾ AT&S Japan K.K., Japan (im Folgenden AT&S Japan genannt), 100 % Tochtergesellschaft von AT&S Asia Pacific
◾ AT&S (Taiwan) Co., Ltd., Taiwan (im Folgenden AT&S Taiwan genannt), 100 % Tochtergesellschaft von AT&S Asia Pacific
◾ AT&S India Private Limited, Indien (im Folgenden AT&S Indien genannt), Anteil 100 %
◾ AT&S Korea Sales Support Co., Ltd., Südkorea (im Folgenden AT&S Korea Sales genannt), Anteil 100 %
◾ AT&S Americas LLC, USA (im Folgenden AT&S Americas genannt), Anteil 100 %
◾ AT&S Deutschland GmbH, Deutschland (im Folgenden AT&S Deutschland genannt), Anteil 100 %
◾ AT&S Skandinavia AB, Schweden (im Folgenden AT&S Schweden genannt), Anteil 100 %
◾ AT&S Austria Technologie & Systemtechnik (Malaysia) SDN. BHD. (im Folgenden AT&S Malaysia genannt), Anteil 100 %
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Sie beinhalten weiters die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet.
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden und dementsprechend der volle oder anteilige Firmenwert angesetzt wird. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Wenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss auf ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts ermittelte Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt werden würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte.
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn der langfristige Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort zur Veräußerung verfügbar und die Veräußerung hochwahrscheinlich ist. Die Geschäftsführung muss sich zu einer Veräußerung verpflichtet haben. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Veräußerungsvorgang innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird.
Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zu dem niedrigeren Betrag ihres ursprünglichen Buchwerts und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet.
Für den Fall, dass sich der Konzern zu einer Veräußerung verpflichtet hat, die mit einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen einhergeht, werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, sofern die oben genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Konzern einen nicht beherrschenden Anteil an dem früheren Tochterunternehmen nach der Veräußerung zurückbehält oder nicht.
Für den Fall, dass sich der Konzern zu einer Veräußerung verpflichtet hat, die zu einem Abgang einer Beteiligung oder eines Teils einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen führt, wird die Beteiligung oder der Teil der Beteiligung als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, sofern die oben genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Konsolidierungsmethoden Alle wesentlichen Konzernsalden und -transaktionen wurden eliminiert, damit der Konzernabschluss die Rechnungslegungsinformationen über den Konzern so darstellt, als würde es sich bei dem Konzern um ein einziges Unternehmen handeln.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach den Bestimmungen des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ (Business Combinations) und IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ (Consolidated Financial Statements). Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlage- und Vorratsvermögen werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Für alle einbezogenen Tochterunternehmen werden darüber hinaus einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.
b. Geschäftssegmentinformationen
Die Einteilung der Geschäftssegmente und die Darstellung der Segmentergebnisse erfolgen nach dem Management Approach und folgen den internen Berichten an den Vorstand der Gesellschaft als diejenige verantwortliche Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker), welche über die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente entscheidet. Als Geschäftssegment wird ein Unternehmensbestandteil bezeichnet, der Geschäftstätigkeiten betreibt und dessen Betriebsergebnisse regelmäßig von der verantwortlichen Unternehmensinstanz überprüft werden. Mit den Geschäftstätigkeiten werden Umsatzerlöse erwirtschaftet, wofür Aufwendungen anfallen. Diese Aufwendungen können auch im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen mit anderen Geschäftssegmenten des Unternehmens stehen. Für die einzelnen Geschäftssegmente liegen separate Finanzinformationen vor.
Der AT&S-Konzern gliedert seine betrieblichen Tätigkeiten in folgende drei Segmente:
Die beiden operativen Segmente sind technologieorientiert strukturiert. Das Segment Electronics Solutions umfasst den Bereich der Leiterplatten und wird durch die Entwicklung von Hightech-Lösungen zudem verstärkt die Geschäftsbereiche Module und Embedding abdecken. Das Segment Microelectronics umfasst die Herstellung von IC-Substraten für PCs und Server.
Im Segment Sonstige werden Produktdesign-Dienstleistungen, Forschungsleistungen und vor allem auch Konzern- und Holdingaktivitäten abgebildet.
Die Konzerndarstellungswährung ist der Euro (€). Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen ist die jeweilige Landeswährung.
Ausländische Gesellschaften Die Umrechnung der Bilanzen der AT&S Indien, AT&S China, AT&S Asia Pacific, AT&S Japan, AT&S Americas, AT&S Chongqing, AT&S Malaysia, AT&S Taiwan, AT&S Schweden und AT&S Korea Sales erfolgt mit Ausnahme der Eigenkapitalpositionen (historischer Kurs) mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die Auswirkungen von Wechselkursveränderungen auf das Nettovermögen der ausländischen Tochtergesellschaften werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Fremdwährungstransaktionen In den Einzelabschlüssen werden Fremdwährungsposten zum jeweils gültigen Entstehungskurs erfasst. Monetäre Posten werden zum Bilanzstichtag mit dem Kurs des Abschlussstichtags umgerechnet; nicht monetäre Posten, die nach dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert worden sind, werden unverändert mit dem Kurs der Erstbuchung ausgewiesen. Die Währungsdifferenzen aus der Umrechnung monetärer Posten – mit Ausnahme jener finanziellen Vermögenswerte, die als „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ klassifiziert wurden – werden erfolgswirksam erfasst.
| | Stichtagskurs | | Durchschnittskurs |
| | 31.03.2026 | | 31.03.2025 | | Veränderung in % | | 01.04.2025– 31.03.2026 | | 01.04.2024– 31.03.2025 | | Veränderung in % |
Chinesischer Renminbi | | 7,9106 | | 7,8419 | | 0,9 % | | 8,1921 | | 7,7406 | | 5,8 % |
Hongkong-Dollar | | 8,9894 | | 8,4209 | | 6,8 % | | 9,0178 | | 8,3705 | | 7,7 % |
Malaysischer Ringgit | | 4,6367 | | 4,7973 | | (3,3 %) | | 4,8080 | | 4,8371 | | (0,6 %) |
Indische Rupie | | 107,7200 | | 92,4800 | | 16,5 % | | 102,2477 | | 90,6846 | | 12,8 % |
Japanischer Yen | | 182,9200 | | 161,4400 | | 13,3 % | | 174,3885 | | 163,4038 | | 6,7 % |
Südkoreanischer Won | | 1.752,7200 | | 1.593,7500 | | 10,0 % | | 1.648,7077 | | 1.496,2700 | | 10,2 % |
Schwedische Krone | | 10,9795 | | 10,8564 | | 1,1 % | | 10,9227 | | 11,4183 | | (4,3 %) |
Taiwan-Dollar | | 36,7439 | | 35,9409 | | 2,2 % | | 35,8351 | | 34,8415 | | 2,9 % |
US-Dollar | | 1,1468 | | 1,0811 | | 6,1 % | | 1,1555 | | 1,0740 | | 7,6 % |
Unter den Umsatzerlösen sind die beizulegenden Werte jener Gegenleistungen ausgewiesen, die der Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhält. Die Umsatzerlöse werden netto ohne Umsatzsteuer nach Abzug von Rabatten und Preisnachlässen sowie nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Erträge werden wie folgt realisiert:
Erlöse aus Produktverkäufen Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Die Umsatzrealisierung kann zeitpunkt- und zeitraumbezogen erfolgen. Bei der Erzeugung von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse der Abnehmer zugeschnitten sind und somit keinen alternativen Nutzen aufweisen sowie ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen inklusive einer Marge besteht, erlangt der Abnehmer gemäß IFRS 15.35 c Kontrolle über diese Produkte. Bei einem Teil der Kunden der AT&S-Gruppe werden diese Kriterien erfüllt, sodass in diesen Fällen die Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu realisieren sind. Die Messung des Leistungsfortschritts erfolgt anhand der bisher angefallenen Kosten in Relation zu den Gesamtkosten.
Bei jenen Kunden, bei denen diese Kriterien nicht erfüllt sind, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen, wenn die Kontrolle bei Lieferung (abhängig von den vereinbarten Incoterms) auf den Käufer übergegangen ist.
Die Ertragsteuerbelastung basiert auf dem Jahresgewinn und berücksichtigt latente Steuern.
Aktive und passive latente Steuerabgrenzungen werden im Konzern unter Anwendung der bilanzorientierten Methode angesetzt. Dabei wird der erwartete Steuereffekt aus Differenzen zwischen den Buchwerten im Konzernabschluss und den steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen, durch Bildung von aktiven und passiven latenten Steuerpositionen berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften), die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Eine künftige Änderung der Steuersätze hätte auch Auswirkungen auf die zum aktuellen Bilanzstichtag aktivierten latenten Steuern.
Steuerabgrenzungen ergeben sich aus der Bewertung bestimmter Positionen der Vermögenswerte und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen.
Latente Steuern auf die – erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten – noch nicht realisierten Gewinne/Verluste von Eigenkapitalinstrumenten, Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie auf noch nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Sicherungsinstrumenten zur Absicherung von Zahlungsströmen werden ebenso erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Aktive latente Steuerabgrenzungen auf Verlustvorträge sind nach IFRS zu bilden, wenn angenommen werden kann, dass diese durch zukünftige steuerliche Gewinne genutzt werden können.
Latente Steuern werden nicht erfasst für temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Anschaffungsnebenkosten und Erweiterungsinvestitionen werden aktiviert. Hingegen werden Instandhaltungsaufwendungen in jener Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie angefallen sind.
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden gemäß IAS 23 als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert.
Die Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt, ab dem sie sich im betriebsbereiten Zustand befinden, linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt pro rata temporis. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Der Bemessung der planmäßigen Abschreibung liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Gebäude und Bauten
10 – 50 Jahre
Maschinen und technische Anlagen
4 – 15 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3 – 15 Jahre
Abschreibungsdauer und Abschreibungsmethode werden jährlich zum Ende des Geschäftsjahres überprüft.
Die aus der Stilllegung oder aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens resultierenden Gewinne oder Verluste, die sich aus der Differenz zwischen Nettoveräußerungswert und Buchwert ergeben, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts (des Leasinggegenstands) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Seit dem 1. April 2019 bilanziert der Konzern als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, wenn dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten feste Zahlungen, variable indexgebundene Zahlungen sowie den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen.
Für Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist (bis 5 Tsd. €) und für kurzfristige Leasingverhältnisse (bis zwölf Monate oder weniger) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Weiters werden die Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.
Vor allem Leasingverträge von Immobilien enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder zur Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung oder Nichtausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind.
Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer auf. Transaktionen, bei denen der Konzern als Leasinggeber auftritt, finden nicht statt.
h. Immaterielle Vermögenswerte
Patente, Markenrechte und Lizenzen Ausgaben für erworbene Patente, Markenrechte und Lizenzen werden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten aktiviert und linear über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis zehn Jahren abgeschrieben. Abschreibungsdauer und Abschreibungsmethode werden jährlich zum Ende des Geschäftsjahres überprüft.
Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten werden ergebniswirksam im Jahr ihres Entstehens in den Herstellungskosten erfasst. Entwicklungskosten stellen ebenfalls Periodenaufwand dar. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die folgenden Nachweise kumulativ erbracht werden können:
◾ Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts ist gegeben, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
◾ Die Absicht besteht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
◾ Die Fähigkeit ist vorhanden, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
◾ Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen Nutzen erzielen wird, ist nachweisbar.
◾ Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können, ist gegeben.
◾ Es besteht die Fähigkeit zur verlässlichen Bestimmung der im Rahmen der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen.
Die aktivierten Entwicklungsprojekte umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten. Finanzierungskosten werden aktiviert, wenn das Entwicklungsprojekt einen qualifizierten Vermögenswert gemäß IAS 23 darstellt. Entwicklungskosten werden linear über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer von sechs bis sieben Jahren, die sich aus den erwarteten Verkaufsperioden ableitet, abgeschrieben.
i. Abschreibungen für Wertverluste und Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen
Die Werthaltigkeit der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte wird regelmäßig daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Falls Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine sofortige Überprüfung. Für immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung wird jährlich untersucht, ob eine Wertminderung vorliegt. Liegt der erzielbare Betrag des jeweiligen Anlagegegenstands unter dem Buchwert, erfolgt eine Abschreibung für Wertverluste (Impairment) in Höhe des Unterschiedsbetrags. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden. Die angewandten Abzinsungssätze entsprechen den marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewichteten Kapitalkosten auf Basis extern verfügbarer Kapitalmarktdaten.
Fällt die Ursache für eine in der Vergangenheit erfolgte Abschreibung für Wertverluste weg, wird, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, eine Zuschreibung für Wertaufholung auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen.
Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im regulären Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der notwendigen variablen Veräußerungskosten. Anschaffungskosten werden durch die FIFO-Methode (First in – First out) ermittelt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten für unfertige und fertige Erzeugnisse werden Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne und andere direkt zurechenbare Kosten sowie angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht angesetzt.
k. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte
Forderungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden erstmals mit dem Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und in weiterer Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen für erwartete und tatsächliche Kreditausfälle, ausgewiesen. Die Forderungen werden gemäß dem vereinfachten Modell (erwartete Kreditausfälle während der erwarteten Laufzeit) bewertet. Hierfür wird im Rahmen einer Wertberichtigungsmatrix mittels einer Vergangenheitsanalyse und der Einschätzung zukünftiger Entwicklungen der Wertberichtigungsbedarf ermittelt. Sämtliche Forderungen weisen ein Zahlungsziel von weniger als einem Jahr auf und enthalten somit keine Finanzierungskomponente in Form von Zinsen.
l. Finanzielle Vermögenswerte
Ansatz und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgen nach dem Erfüllungsdatum. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel mit dem Marktpreis bestimmt. Der Erstansatz erfolgt zuzüglich Transaktionskosten – außer bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
Nach IFRS 9 werden alle finanziellen Vermögenswerte in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt – diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis zu erfassen sein.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten Darunter fallen jene finanziellen Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs zum beizulegenden Zeitwert bzw. zum Transaktionspreis gemäß IFRS 15 (vertragliche Vermögenswerte sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Diese Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
AT&S wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen das vereinfachte Wertminderungsmodell an, in dem erwartete Verluste während der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden. Die Bestimmung des Kreditverlusts erfolgt auf Basis einer Wertberichtigungstabelle, die das Rating der Kunden und Überfälligkeiten berücksichtigt.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielleVermögenswerte Darunter fallen jene finanziellen Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf der finanziellen Vermögenswerte besteht, und deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
In der AT&S Gruppe werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen teilweise im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung an Banken verkauft. Jener Teil des Forderungsbestands zum 31. März, der nach diesem Stichtag zum Nennwert an Banken verkauft wird, wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert hat keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss. Aus diesem Grund wird unterstellt, dass der beizulegende Zeitwert dem bisherigen Bewertungsmaßstab der fortgeführten Anschaffungskosten entspricht.
Alle Eigenkapitalinstrumente, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, sind in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen; Wertveränderungen werden im Periodenergebnis erfasst. Wenn ein Eigenkapitalinstrument nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz die unwiderrufliche Entscheidung treffen, dieses zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis zu bewerten, wobei im Periodenergebnis nur Erträge aus Dividenden erfasst werden, sofern sie keine Kapitalrückzahlung darstellen.
Gemäß IFRS 9 wurde die unwiderrufliche Option der erfolgsneutralen Bewertung in Anspruch genommen. Wertänderungen der Eigenkapitalinstrumente werden somit im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Darunter fallen finanzielle Vermögenswerte, die weder als fortgeführte Anschaffungskosten noch als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert wurden. Die Bewertung erfolgt zum Zugangszeitpunkt zu Zeitwerten exklusive Transaktionskosten, in späteren Perioden zum jeweils aktuellen Marktwert. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Dies betrifft im Wesentlichen zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere. Derivative Finanzinstrumente gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern nicht das Hedge Accounting zur Anwendung gelangt (siehe „Derivative Finanzinstrumente“).
Derivative Finanzinstrumente Der Konzern schließt nach Möglichkeit derivative Finanzgeschäfte ab, um sich gegen Zinsschwankungen abzusichern. Diese Instrumente betreffen Zinsswaps und Devisentermingeschäfte. Sie werden abgeschlossen, um den Konzern gegen ein steigendes Zinsniveau bzw. gegen nachteilige Fremdwährungseffekte zu schützen. Der Konzern setzt keine Finanzinstrumente für spekulative Zwecke ein.
Die erstmalige Erfassung bei Vertragsabschluss und die Folgebewertung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgen mit deren Marktwerten. AT&S wendet weiterhin die Bestimmungen des IAS 39 betreffend Hedge Accounting an. Das Hedge Accounting gemäß IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ (Financial Instruments: Recognition and Measurement), wonach Veränderungen der Marktwerte von Sicherungsinstrumenten erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden, kommt dann zur Anwendung, wenn eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 für Sicherungsinstrumente aus der Absicherung von Zahlungsströmen vorliegt. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung und fortlaufend findet eine Dokumentation der Einschätzung statt, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen der Zahlungsströme des Grundgeschäfts hocheffektiv kompensieren.
Der Konzern beendet die bilanzielle Abbildung als designierte Sicherungsbeziehung nur dann, wenn die Sicherungsbeziehung (oder ein Teil davon) die Qualifikationskriterien nicht mehr erfüllt (vorbehaltlich einer Rekalibrierung). Dazu gehören grundsätzlich auch Fälle, in denen das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird. Die Beendigung wird prospektiv vorgenommen. Sämtliche zu diesem Zeitpunkt im sonstigen Ergebnis erfasste und in der Cashflow-Hedge-Rücklage kumulierte Gewinne oder Verluste verbleiben im Eigenkapital und werden bei Eintritt der erwarteten Transaktion in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Wenn ein Derivat nicht für Hedge Accounting qualifiziert wurde, werden unrealisierte Gewinne und Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst.
Zins- und Dividendenerträge Die Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Vermögenswerts erfasst. Dividendenerträge aus finanziellen Vermögenswerten werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns erfolgswirksam erfasst.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Das Wertminderungsmodell gemäß IFRS 9 (Expected Credit Loss) ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, auf Vertragsvermögenswerte und Schuldinstrumente, die zum Fair Value through OCI bewertet werden, anzuwenden.
Nach IFRS 9 ist die Wertminderung entweder mit dem Zwölfmonatsmodell, bei dem erwartete Verluste von möglichen Ausfällen innerhalb der nächsten zwölf Monate berücksichtigt werden, oder dem Lebenszeitmodell, bei dem erwartete Verluste von möglichen Ausfällen innerhalb der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden, zu ermitteln.
AT&S wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen und finanzielle Vermögenswerte das vereinfachte Wertminderungsmodell an, in dem erwartete Verluste während der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden. Die Bestimmung des Kreditverlusts erfolgt auf Basis einer Wertberichtigungstabelle, die das Rating der Kunden und Überfälligkeiten berücksichtigt.
m. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Termingelder, täglich fällige Bankguthaben sowie kurzfristige, hochliquide Veranlagungen mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten (Commercial Papers und Geldmarktfonds).
n. Nicht beherrschende Anteile
Die Gesellschaft hat keine nicht beherrschenden Anteile. Das Konzernjahresergebnis und das sonstige Ergebnis werden den Eigentümern des Mutterunternehmens und den Eigentümern der Hybridanleihe zugeordnet.
Rückstellungen werden bilanziert, wenn der Konzern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten hat, die auf vorangegangenen Ereignissen beruht, es wahrscheinlich ist, dass dies zu einem Ressourcenabfluss führt, und dieser Betrag verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft, und ihre Höhe wird der jeweiligen Neueinschätzung angepasst.
Langfristige Rückstellungen werden, sofern der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.
p. Rückstellungen für Personalaufwand
Rückstellungen für Pensionen Im Konzern bestehen für die betriebliche Altersvorsorge verschiedene beitrags- und leistungsorientierte Versorgungssysteme.
Bei beitragsorientierten Pensionszusagen (Defined Contribution) werden die Zusagen durch fixierte Beträge an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen geleistet. Diese Beiträge werden im Personalaufwand ausgewiesen. Eine Rückstellung ist nicht zu bilden, da über die festgelegten Beträge hinaus keine weiteren Verpflichtungen bestehen.
Für ehemalige Vorstandsmitglieder und ehemalige leitende Angestellte bestehen leistungsorientierte Pensionszusagen (Defined Benefit), die zu jedem Bilanzstichtag durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker bewertet werden. Die Verpflichtung des Konzerns besteht darin, die zugesagten Leistungen an aktive und ausgeschiedene Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte sowie deren Angehörige zu erfüllen. Die nach der Methode des Anwartschaftsansammlungsverfahrens (Projected Unit Credit Method) ermittelte Pensionsverpflichtung wird bei einem fondsfinanzierten Versorgungssystem in Höhe des Vermögens des Fonds gekürzt. Der Barwert der Anwartschaft wird aufgrund der geleisteten Dienstjahre, der erwarteten Gehaltsentwicklung und der Rentenanpassungen berechnet.
Soweit das Fondsvermögen die Verpflichtung nicht deckt, wird die Nettoverpflichtung unter den Pensionsrückstellungen passiviert. Übersteigt das Fondsvermögen die Pensionsverpflichtung, wird der übersteigende Wert unter den übergedeckten Pensionsansprüchen aktiviert.
Der im jeweiligen Geschäftsjahr erfasste Personalaufwand basiert auf Erwartungswerten und beinhaltet den Dienstzeitaufwand. Der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Neubewertungen der Nettoschuld werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen umfassen die Gewinne und Verluste aus der Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Rückstellungen für Abfertigungen Abfertigungen sind aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen im Wesentlichen bei Kündigungen durch den Dienstgeber sowie bei Pensionsantritt zu bezahlen. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgt zu jedem Bilanzstichtag durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker.
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft bestehen direkte Verpflichtungen, welche den wesentlichen Teil der Abfertigungsverpflichtungen des Konzerns darstellen. Diese Verpflichtungen werden, unter Anwendung des IAS 19, nach dem oben beschriebenen Anwartschaftsansammlungsverfahren bewertet und stellen ungedeckte Abfertigungsansprüche dar. Für seit dem 1. Jänner 2003 eingetretene Mitarbeiter wird der Abfertigungsanspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) abgegolten. Diese laufenden Beiträge werden im Personalaufwand ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des Unternehmens besteht nicht.
Für Mitarbeiter der Gesellschaft in Indien sind die Abfertigungsansprüche durch Lebensversicherungen gedeckt.
Rückstellungen für sonstige Dienstnehmeransprüche Die Personalrückstellungen für sonstige Dienstnehmeransprüche beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jubiläumsgelder und betreffen die Mitarbeiter in Österreich und China. Des Weiteren werden hier auch allfällige weitere Dienstnehmeransprüche erfasst, sofern diese einen langfristigen Charakter haben.
Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und von der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlungen. Eine bestimmte Mindestdauer des Dienstverhältnisses ist Voraussetzung. Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsansammlungsverfahren unter Zugrundelegung derselben Parameter wie bei den Abfertigungen.
Der im jeweiligen Geschäftsjahr erfasste Personalaufwand beinhaltet die erworbenen Ansprüche und die versicherungstechnischen Ergebnisse. Die Zinskomponente wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Zu jedem Bilanzstichtag erfolgt durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker die Bewertung der Verpflichtung.
q. Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, Performance Share Plan
Der Konzern hat ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) aufgelegt. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung.
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2025/26 ein neues langfristiges Vergütungsmodell basierend auf einem Performance Share Plan (PSP) eingeführt. Den betroffenen Personen werden auf Basis diverser Parameter virtuelle Aktien (Share Units) zugeteilt. Die Höhe des Auszahlungsbetrags ist abhängig von der final zugeteilten Menge an Share Units sowie vom Aktienkurs der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft an der Wiener Börse. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Anwendung eines Optionspreismodells.
Die SAR und PSP werden gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ (Share-based Payment) bilanziert.
Der beizulegende Zeitwert der von den Mitarbeiter als Gegenleistung für die Gewährung von SAR und PSP erbrachten Arbeitsleistung wird als Aufwand erfasst. Die Verbindlichkeiten aus SAR und PSP werden bei der erstmaligen Erfassung und zu jedem Berichtsstichtag bis zur Begleichung mit dem beizulegenden Zeitwert unter Anwendung eines Optionspreismodells angesetzt und erfolgswirksam erfasst. Es wird auf Erläuterung 14 „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten“ verwiesen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt und in Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenmittelkurs des Bilanzstichtags bewertet.
s. Vertragliche Verbindlichkeiten
Vertragliche Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt und in Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Vertragliche Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes bewertet, da es sich um einen nicht monetären Posten handelt. Liegt eine signifikante Finanzierungskomponente vor, erfolgt eine entsprechende Aufzinsung der Verbindlichkeit.
t. Öffentliche Zuwendungen
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass sie tatsächlich erfolgen werden und der Konzern die definierten Bedingungen dafür erfüllt.
Öffentliche Zuwendungen für Aufwendungen werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Aufwendungen, für deren Kompensation sie gewährt werden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden als Abgrenzungsposten innerhalb der Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst. Die erfolgswirksame Erfassung der öffentlichen Zuwendungen für Aufwendungen und Investitionen wird im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.
u. Eventualschulden, -forderungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Eventualschulden werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Es wird auf Erläuterung 21 „Eventualschulden und sonstige Verpflichtungen“ verwiesen. Sie werden dann nicht offengelegt, wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen unwahrscheinlich ist.
Eine Eventualforderung wird im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
v. Erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2025/26 erstmals anzuwenden und beziehen sich auf die von der EU verabschiedeten IFRS.
◾ IFRS 21: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse bei beschränkter Konvertierbarkeit
Durch den geänderten Standard haben sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben.
w. Künftige Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften sowie Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von neuen Rechnungslegungsstandards
Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die im Geschäftsjahr 2025/26 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind.
Diese wurden noch nicht durch die Europäische Union übernommen. Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits veröffentlicht, sind aber noch nicht verpflichtend anzuwenden; sie werden im vorliegenden Konzernabschluss nicht frühzeitig angewendet:
| | Standard/Interpretation (Inhalt der Regelung) | | Anwendung1 | | EU2 | | Erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss |
IFRS 14 | | Regulatorische Abgrenzungsposten | | Auf den endgültigen Standard wird gewartet | | Nein | | Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet |
IFRS 18 | | Darstellung und Angaben im Abschluss | | 01.01.2027 | | Ja | | Die Auswirkungen werden gerade analysiert |
IFRS 19 | | Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | | 01.01.2027 | | Ja | | Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet |
IAS 21 | | Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Umrechnung in eine Hochinflationswährung | | 01.01.2027 | | Ja | | Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet |
IFRS 9, IFRS 7 | | Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen | | 01.01.2026 | | Ja | | Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet |
IFRS 9, IFRS 7 | | Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten | | 01.01.2026 | | Ja | | Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet |
| | Jährliche Verbesserungen an IFRS | | 01.01.2026 | | Ja | | Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet |
|
IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ wird IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ersetzen und zu Anpassungen an IAS 7 „Kapitalflussrechnung“ sowie an IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden“ führen. Die Neugestaltung der Primary Financial Statements sowie neue Anhangangaben sollen zu konsistenter Information und erhöhter Vergleichbarkeit von Unternehmensergebnissen führen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird eine weitestgehend einheitliche Struktur vorgegeben und geregelt, welche Aufwendungen und Erträge künftig dem betrieblichen Bereich, dem Investitionsbereich und dem Finanzierungsbereich zuzuordnen sind.
In der Kapitalflussrechnung entfallen die Auswahlrechte für erhaltene und gezahlte Dividenden und Zinsen. Das Betriebsergebnis wird als Startpunkt bei der Anwendung der indirekten Methode festgelegt.
Zur Darstellung unternehmensspezifischer Leistungskennzahlen (sogenannte Management-defined Performance Measures) werden spezifische Anhangangaben vorgeschrieben. Weiters werden detailliertere Regeln und Leitlinien aufgestellt, wie aggregiert bzw. disaggregiert Informationen im Abschluss darzustellen sind.
Die Anwendung ist rückwirkend verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen.
IFRS 18 wird Auswirkungen auf die Darstellung und Gliederung der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung sowie der Konzern-Kapitalflussrechnung der AT&S-Gruppe haben. Insbesondere wird es Verschiebungen zwischen dem bisherigen Finanzbereich und dem neu hinzugekommenen Investitionsbereich kommen. Zinserträge aus Wertpapieren und Bankguthaben werden künftig im Investitionsbereich dargestellt. Des Weiteren werden geänderte und zusätzliche Anhangangaben erforderlich sein.
C. Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.
Bei den folgenden Annahmen besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sie zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten und Schulden in zukünftigen Perioden führen können:
Werthaltigkeit von Vermögenswerten Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Bei der Planung der zukünftigen Cashflows werden im Rahmen der strategischen Unternehmensplanung die aktuellen ökonomischen Rahmenbedingungen, das wirtschaftliche Umfeld sowie die aktuellsten Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung der Märkte berücksichtigt. Die tatsächlichen Ergebnisse können in Zukunft von diesen Schätzungen abweichen. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass die Annahmen angemessen sind. Wir verweisen auf Erläuterung 7 „Sachanlagen“ und Erläuterung 8 „Immaterielle Vermögenswerte“.
Investitionsprojekte In Kulim, Malaysia, wurden umfangreiche Investitionen zur Kapazitätserweiterung getätigt. Am Standort Leoben-Hinterberg wurde in ein neues Forschungs- und Entwicklungszentrum für Substrat- und Verpackungslösungen für die globale Halbleiterindustrie investiert. Unerwartete technologische Entwicklungen, Nachfrageveränderungen, Restriktionen durch Patente Dritter, negative Preisentwicklungen, kürzere Technologiezyklen oder Probleme bei der technischen Umsetzung können die Werthaltigkeit solcher Investitionen stark beeinträchtigen. Diese Auswirkungen können grundsätzlich alle laufenden Geschäftsaktivitäten von AT&S betreffen. Liegen Anzeichen für solche negativen Auswirkungen vor, werden bei Bedarf Wertminderungstests für diese Vermögenswerte durchgeführt, die aufgrund der hohen Investitionen zu einem hohen Wertminderungsbedarf führen können.
Ermittlung der Anwartschaftsbarwerte für Personalverpflichtungen Der Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen hängt von einer Vielzahl von Faktoren, wie Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung und künftige Bezugserhöhungen ab (siehe I.B.p. „Rückstellungen für Personalaufwand“).
Diese versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung des Pensionsaufwands und der erwarteten leistungsorientierten Ansprüche wurden einem Stresstest mit folgenden Parametern unterzogen: Eine Erhöhung des Zinssatzes, der erwarteten Gehalts- bzw. der künftigen Pensionssteigerungen für die österreichischen Gesellschaften um die in der Tabelle angegebenen Prozentpunkte hätte folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert der Pensions- und Abfertigungsansprüche zum 31. März 2026:
in Tsd. € | | Zinssatz +0,50%-Punkte | | Gehalts- steigerung +0,25%-Punkte | | Pensions- steigerung +0,25%-Punkte |
Pensionsverpflichtung | | (889) | | 31 | | 449 |
Abfertigungsverpflichtung | | (743) | | 374 | | – |
Eine Reduktion derselben Parameter für die österreichischen Gesellschaften hätte folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert der Pensions- und Abfertigungsansprüche zum 31. März 2026:
in Tsd. € | | Zinssatz -0,50%-Punkte | | Gehalts- steigerung -0,25%-Punkte | | Pensions- steigerung -0,25%-Punkte |
Pensionsverpflichtung | | 975 | | (31) | | (432) |
Abfertigungsverpflichtung | | 794 | | (363) | | – |
Es wird auf Erläuterung 17 „Rückstellungen für Personalaufwand“ verwiesen.
Bewertung der latenten Steuern und laufenden Ertragsteuerschulden Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften), die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Eine künftige Änderung der Steuersätze hätte auch Auswirkungen auf die zum aktuellen Bilanzstichtag aktivierten latenten Steuern.
Latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerpflichtige Einkünfte ausreichen werden, um die aktiven latenten Steuern realisieren zu können. Diese Beurteilung erfordert Annahmen und unterliegt daher Unsicherheiten. Sie erfolgt auf Grundlage der Unternehmensplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Änderungen der künftigen zu versteuernden Ergebnisse können zu einer Abnahme oder zu einem Anstieg der aktiven latenten Steuern führen.
Für ertragsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 702.462 Tsd. € wurden im Konzern keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 105.369 Tsd. € gebildet. Falls in weiterer Folge von einer Realisierbarkeit ausgegangen werden sollte, wären diese aktiven Steuerlatenzen anzusetzen und entsprechende Steuererträge auszuweisen. Es wird auf Erläuterung 6 „Ertragsteuern“ verwiesen.
Weiters können Abweichungen hinsichtlich der Interpretation von Steuervorschriften seitens der Finanzverwaltungen zu einer Änderung von Ertragsteuerschulden führen.
Sonstige Rückstellungen Diese werden bei Bestehen von gegenwärtigen Verpflichtungen, resultierend aus vergangenen Ereignissen, welche zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen, mit jenem Betrag angesetzt, der auf Basis zuverlässiger Schätzungen am wahrscheinlichsten ist. Wir verweisen dazu auf die Erläuterung 18 „Sonstige Rückstellungen“.
Vertragsverbindlichkeiten Die Rückführung der Vertragsverbindlichkeiten bedarf bestimmter Annahmen vor allem in Bezug auf den Zeitpunkt der Realisierung. Für die entsprechende Aufzinsung (signifikante Finanzierungskomponente) müssen Annahmen betreffend den dafür zugrunde gelegten Zinssatz getroffen werden. Wir verweisen dazu auf die Erläuterung 16 „Vertragliche Verbindlichkeiten“.
Anlaufkosten Vom Start des Testbetriebs bis zum Beginn der Massenproduktion neu errichteter Anlagen, werden die dieser Anlage direkt zurechenbaren Anlaufkosten, aktiviert. Nicht direkt zurechenbare Anlaufkosten werden als Material bzw. Personalaufwand erfasst.
Sonstige Außerdem werden Schätzungen und Annahmen in Zusammenhang mit der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten, Forderungswertberichtigungen und Vorratsbewertungen getroffen.
D. Auswirkungen geopolitischer Spannungen
AT&S ist aufgrund seiner internationalen Aktivitäten naturgemäß Veränderungen in globalen Beziehungen ausgesetzt; dies bietet jedoch auch eine gewisse Flexibilität, um disruptiven Entwicklungen entgegenwirken zu können.
Die wesentlichsten geopolitischen Entwicklungen für den Elektronikmarkt ergaben sich 2025 weiterhin aus den anhaltenden und teilweise zunehmenden Spannungen zwischen den USA und China sowie zwischen Europa und China. Die erneuten Erweiterungen der von der US-Regierung geführten „Entity List“ haben den adressierbaren Markt für bestimmte Halbleiterhersteller und fabriklose IC‑Lieferanten (Integrated Circuits) weiter eingeschränkt. Vor dem Hintergrund des weiterhin angespannten internationalen Klimas bleiben Geschäftsaktivitäten in China besonders anfällig für negative Auswirkungen. Diese können sich insbesondere aus einer weiteren Verschlechterung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen ergeben.
Zusätzliche Exportkontrollen können zu einer Fragmentierung der globalen Märkte führen. Dadurch kann der adressierbare Markt für AT&S und seine Kunden zusätzlich schrumpfen. Auch die Verfügbarkeit und die Lieferzeiten von Rohstoffen, Anlagen oder anderen für den Geschäftsbetrieb wesentlichen Gütern, können durch Exportkontrollen beeinträchtigt werden.
Die unsichere weltwirtschaftliche und geopolitische Lage und die ständig steigende Nachfrage nach KI-Anwendungen und Elektrifizierung haben zu erheblichen Preissteigerungen bei Rohstoffen und Edelmetallen geführt. Ende 2025 sind die Preise auf Rekordhöhen gestiegen (Kupfer, Gold, Palladium). Die Volatilität der Marktpreise ist seit dem Krieg in der Ukraine zu beobachten. Zuletzt verstärkten die Spannungen im Nahen Osten diesen Trend. Der Anstieg des Ölpreises wirkt sich insbesondere auf die Kosten für Chemikalien, Kunststoffe und Harze aus.
Im Transport- und Logistiksektor führt der Nahostkonflikt zwischen dem Iran und Israel zu zahlreichen Unsicherheiten. Diese äußern sich vor allem in längeren Transitzeiten. Gleichzeitig steigen die Frachtkosten infolge zusätzlicher Treibstoffzuschläge. AT&S beobachtet die Situation gemeinsam mit Partnern und Spediteuren sehr genau. Durch eine rasche Reaktion und gezielte Maßnahmen versucht das Unternehmen, die Auswirkungen möglichst gering zu halten.
E. Auswirkungen des Klimawandels
Im November 2024 haben wir eine umfassende Klimarisikoanalyse durchgeführt. Diese Analyse nutzte Szenarioanalysen, die sich auf drei verschiedene Zeithorizonte konzentrieren, die mit den erwarteten Lebensdauern der Unternehmenswerte und dem Zeitraum, in dem sich Klimarisiken materialisieren und verstärken, übereinstimmen: kurzfristig (2030), mittelfristig (2040) und langfristig (2050).
Physische Risiken Um physische Risiken zu bewerten, wurde das SSP5-8.5-Hochemissionsszenario mit einer globalen Erwärmung von 4o C des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) verwendet. Die Analyse identifizierte Hitzestress und Stürme als die häufigsten Risiken für unsere Geschäftstätigkeiten und hob räumliche Unterschiede hervor, wobei der Standort in Shanghai den meisten Risiken ausgesetzt ist, insgesamt sechs, und die europäischen Standorte maximal von drei Gefahren bedroht sind. Darüber hinaus gibt es an dem Standort in Shanghai und anderen südostasiatischen Standorten eine höhere Konzentration von zerstörerischeren Risiken wie tropischen Wirbelstürmen, Tornados und Überschwemmungen. Nach Durchführung der Risikoanalyse, die in im Geschäftsjahr 2024/25 für alle Standorte außer Ansan durchgeführt wurde, wurde eine Datenerhebung und -analyse vorgenommen, wobei als Ergebnis keine wesentlichen Nettorisiken für AT&S identifiziert werden konnten. Die Bewertung sowohl physischer als auch transitorischer Risiken zeigt, dass das Unternehmen robust positioniert ist, um potenzielle klimabedingte Herausforderungen zu bewältigen.
Wir haben eine Reihe von Anpassungsmaßnahmen implementiert, um physische Klimarisiken an unseren Standorten zu adressieren. In Chongqing, China, verwenden wir Klimaanlagen und natürliche Beschattung, um Hitzestress zu bekämpfen. Der Standort ist auf Hitzewellen mit Notstrom und auf sturmbedingte Schäden mit windresistenten Gebäuden und Versicherungen vorbereitet. In Fehring, Österreich, managen wir Hochwasserrisiken mit strukturellen Anpassungen und Versicherungen, während wir Sturmvorbereitungen mit robusten Gebäudedesigns sicherstellen. Unser Standort in Kulim, Malaysia, verfügt über grüne Pufferzonen und Notstromsysteme, um Hitzestress und Stürme zu bewältigen. In Leoben, Österreich, haben wir Sturmversicherungen implementiert und Notfallpläne in Kraft. In Nanjangud, Indien, mildern wir Hitzestress mit Klimaanlagen, während wir uns auf Wirbelstürme mit windresistenter Bauweise und Notfallplänen vorbereiten. Unser Standort in Shanghai, China, folgt ähnlichen Strategien.
Übergangsrisiken Die Übergangsrisikoanalyse verwendete das Net-Zero-Emissions-2050-Szenario der Internationalen Energieagentur (IEA) mit einem Temperaturanstieg um 1,5o C. Wir sind besonders den Risiken durch steigende Preise für CO2-Emissionen und Rohstoffe ausgesetzt. Marktbezogene Risiken werden voraussichtlich zunehmen, da die Rohstoffkosten steigen, was möglicherweise zu Preisspitzen bei Kupfer aufgrund von Lieferengpässen und erhöhten Kosten für Chemikalien aufgrund der CO2-Bepreisung entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette führt. Dennoch bestehen Übergangschancen, insbesondere da klimabezogene Vorschriften und Anreize Marktverschiebungen hin zur Elektrifizierung fördern, insbesondere im Automobilsektor, der die Nachfrage antreibt. Darüber hinaus bietet der Übergang zu erneuerbaren Energiequellen AT&S die Möglichkeit, langfristig Betriebskosten zu senken und somit die strategische Resilienz zu verbessern.
Abschließend hat die durchgeführte Klimarisikoanalyse keine signifikanten Nettorisiken für AT&S identifiziert. Die Bewertung sowohl der physischen als auch der Übergangsrisiken zeigt, dass das Unternehmen gut positioniert ist, um potenzielle klimabezogene Herausforderungen zu bewältigen. Dennoch bleibt AT&S aufmerksam und verpflichtet sich, aufkommende Risiken proaktiv zu überwachen und zu adressieren, um seine langfristige Stabilität und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Klimabezogene Risiken im Enterprise Risk Management Zusätzlich, wurden im Rahmen des Enterprise Risk Management klimabezogene ESG-Risiken erhoben. Klimabedingte Veränderungen können zu einem Anstieg der Umgebungstemperatur und einer größeren Häufigkeit extremer Wetterereignisse (etwa Hitzewellen, Dürren) führen, was eine Limitierung der Ressourcen (etwa Wasser- und Energieversorgung) zur Folge haben könnte. Infolgedessen könnten entweder die Kosten steigen (etwa für Heizung oder Kühlung) oder im schlimmsten Fall kann es zu Unterbrechungen des Produktionsprozesses kommen, wenn die Versorgung unterbrochen wird. Daher wurden sowohl der akute und chronische Klimawandel als auch die transitorischen Risiken im Enterprise Risk Management für einen mittelfristigen Betrachtungszeitraum (fünf Jahre) berücksichtigt. Um diesen Risiken zu begegnen, wählt AT&S ein klimaresilientes Geschäftsmodell, bezieht nach Möglichkeit die benötigte Energie für die Produktionsprozesse aus erneuerbaren Quellen und setzt auf ein effizientes Energiemanagement. Mit der AT&S-Energiestrategie und den damit verbundenen Dekarbonisierungszielen begegnet AT&S den klimabezogenen Risiken. Eines der Ziele der Energiestrategie, nämlich 80 % des konzernweiten Energiebedarfs aus erneuerbaren Energieträgern zu decken, wurde mit Ende des Geschäftsjahres 2025/26 erreicht.
Eine ähnliche konzernweite Strategie wurde für die überaus wichtige Ressource Wasser erarbeitet, deren Umsetzung in den nächsten Jahren geplant ist.
Durch all diese Maßnahmen werden die Auswirkungen des Klimawandels auf die AT&S-Gruppe möglichst gering gehalten. Wenn sich aus dem Risikomanagement Maßnahmen ergeben, welche bilanzielle Auswirkungen (Änderung von Nutzungsdauern, zusätzlicher Rückstellungsbedarf) haben, werden diese im Abschluss erfasst. Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn aufgrund gesetzlicher Maßnahmen Anlagen nicht mehr genutzt werden können, weil die Emissionen zu hoch sind und deswegen durch modernere ersetzt werden müssen.
Im April 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission detaillierte Definitionen für die wirtschaftlichen Aktivitäten, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen sollen. Die Vorschriften und Standards in Bezug auf die EU Taxonomie schaffen jedoch nicht nur Unsicherheit und erhöhen die Kosten für deren Einhaltung im Allgemeinen, sondern verursachen auch hohe Kosten für die tatsächliche Umsetzung erforderlicher Maßnahmen, um Mindeststandards einzuhalten. Es kann nicht vorhergesagt werden, wie sich die Vorschriften in Zukunft entwickeln werden. Strenge Regeln werden tendenziell zu höheren Kosten führen und damit einen größeren negativen Einfluss auf die Profitabilität haben.
F. Änderungen im Konsolidierungskreis
Im Geschäftsjahr 2025/26 gab es keine Änderungen im Konsolidierungskreis. Im Vorjahr hat die AT&S AG 100 % ihrer Anteile an der AT&S Korea Co. Ltd., Ansan, Südkorea, um einen Kaufpreis von 405.218 Tsd. € zuzüglich einer Verzinsung von 16.678 Tsd. € abzüglich Dividendenausschüttungen an die AT&S AG von 54.440 Tsd. € an die SO.MA.CI.S. S.p.A., Mailand, Italien, verkauft.
Die übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie das Nettovermögen zum Zeitpunkt der Veräußerung sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
in Tsd. € | | 2024/25 |
Sachanlagen | | 35.841 |
Immaterielle Vermögensgegenstände | | 10 |
Vorräte | | 1.550 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | | 17.343 |
Kassenbestand und Bankguthaben | | 6.406 |
Vermögenswerte | | 61.150 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | | 8.360 |
Steuerschulden | | 3.789 |
Rückstellungen für Personalaufwand | | 6.049 |
Verbindlichkeiten | | 18.198 |
Nettovermögen der Veräußerungsgruppe | | 42.952 |
Der Gewinn vor Ertragsteuern aus dem Abgang der Veräußerungsgruppe wurde wie folgt ermittelt:
in Tsd. € | | 2024/25 |
Fixierter Kaufpreis | | 405.218 |
Zinsen vom 1. April 2024 bis zum 31. Jänner 2025 | | 16.678 |
Erhaltene Ausschüttungen | | (54.440) |
Gegenleistung (Kaufpreis) für die Veräußerungsgruppe | | 367.456 |
Übertragenes Nettovermögen | | (42.952) |
Recycling aus OCI | | 7.945 |
Transaktionskosten | | (7.615) |
Gewinn aus dem Abgang vor Ertragsteuern | | 324.834 |
Aus diesem Verkauf zum 31. Jänner 2025 ergab sich ein Gewinn von 324.834 Tsd. €, sowie ein Geldfluss von 367.456 Tsd. €. Abzüglich der Transaktionskosten in Höhe von 7.615 Tsd. € sowie des Abgangs von Barmitteln (durch die Entkonsolidierung von AT&S Korea) in Höhe von 6.406 Tsd. €, hat sich ein Nettogeldfluss von 353.435 Tsd. € ergeben.
II. Segmentberichterstattung
Die nachfolgenden Segmentinformationen werden gemäß dem Konzept des Management Approach, wie er in der internen Berichterstattung des Konzerns abgebildet ist, erstellt (siehe Punkt I.B.b. „Geschäftssegment-informationen“).
Als berichtspflichtige Segmente sind die Business Units Electronics Solutions und Microelectronics sowie Sonstige definiert. Das Segment Sonstige beinhaltet neben Produktdesign-Dienstleistungen und Forschungsleistungen vor allem auch die allgemeinen Holdingaktivitäten des Konzerns. Die zentrale operative Ergebnissteuerungsgröße ist das Betriebsergebnis vor Abschreibungen. Die jeweilige Überleitung zu den Konzernwerten beinhaltet weiters die entsprechende Konsolidierung.
Übertragungen und Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Bedingungen, wie sie gegenüber Dritten zur Anwendung kämen. Für die Segmentberichterstattung werden die allgemein für den Konzernabschluss geltenden Bewertungsgrundlagen, wie unter Punkt I.B. „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ ausgeführt, angewendet.
| | Electronics Solutions | | Microelectronics | | Sonstige | | Eliminierung/ Konsolidierung | | Konzern |
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 | | 2025/26 | | 2024/25 | | 2025/26 | | 2024/25 | | 2025/26 | | 2024/25 | | 2025/26 | | 2024/25 |
Umsatzerlöse | | 896.813 | | 952.228 | | 1.011.693 | | 730.027 | | – | | – | | (117.730) | | (92.629) | | 1.790.776 | | 1.589.626 |
davon Innen- umsatz | | 16.779 | | 2.367 | | 100.951 | | 90.262 | | – | | – | | (117.730) | | (92.629) | | – | | – |
davon Außen- umsatz | | 880.034 | | 949.861 | | 910.742 | | 639.765 | | – | | – | | – | | – | | 1.790.776 | | 1.589.626 |
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) | | 162.701 | | 171.936 | | 276.058 | | 124.250 | | (20.712) | | 309.495 | | – | | – | | 418.047 | | 605.681 |
Abschreibungen inkl. Zuschreibungen | | (93.943) | | (105.444) | | (246.546) | | (213.211) | | (11.917) | | (9.622) | | – | | – | | (352.406) | | (328.277) |
Betriebs- ergebnis (EBIT) | | 68.758 | | 66.493 | | 29.512 | | (88.962) | | (32.629) | | 299.872 | | – | | – | | 65.641 | | 277.404 |
Finanzergebnis | | | | | | | | | | | | | | | | | | (99.968) | | (83.477) |
Ergebnis vor Steuern | | | | | | | | | | | | | | | | | | (34.327) | | 193.927 |
Ertragsteuern | | | | | | | | | | | | | | | | | | 8.737 | | (104.232) |
Konzernergebnis | | | | | | | | | | | | | | | | | | (25.590) | | 89.695 |
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | | 437.992 | | 490.851 | | 2.645.049 | | 2.774.290 | | 81.800 | | 88.501 | | – | | – | | 3.164.841 | | 3.353.642 |
Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | | 51.189 | | 53.840 | | 90.882 | | 281.395 | | 7.763 | | 24.670 | | – | | – | | 149.834 | | 359.905 |
Informationen nach geografischen Regionen
Umsatzerlöse nach Regionen, basierend auf dem Sitz des Kunden:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Österreich | | 12.505 | | 12.747 |
Deutschland | | 158.886 | | 141.577 |
Sonstiges Europa | | 60.874 | | 100.687 |
China | | 10.612 | | 21.870 |
Sonstiges Asien | | 94.349 | | 87.205 |
Amerika | | 1.453.550 | | 1.225.540 |
Umsatzerlöse | | 1.790.776 | | 1.589.626 |
Auf die fünf umsatzstärksten Kunden entfiel in Summe ein Anteil von 76,5 % (Vorjahr: 71,3 %) aller Umsatzerlöse, wobei der jeweilige Anteil zwischen 3 % und 31 % (Vorjahr: 2 % und 29 %) lag.
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nach dem Sitz der jeweiligen Gesellschaft:
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Österreich | | 703.006 | | 725.667 |
Malaysia | | 1.267.214 | | 1.188.107 |
China | | 1.175.857 | | 1.414.633 |
Übrige | | 18.764 | | 25.235 |
Summe | | 3.164.841 | | 3.353.642 |
III. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse der AT&S-Gruppe werden durch den Verkauf von Leiterplatten und Substraten, welche selbst hergestellt werden, erzielt.
Nach Segmenten gegliedert verteilen sich die zeitpunkt- und zeitraumbezogenen Umsatzerlöse wie folgt:
| | Electronics Solutions | | Microelectronics | | Konzern |
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 | | 2025/26 | | 2024/25 | | 2025/26 | | 2024/25 |
Außenumsatz | | 880.034 | | 949.861 | | 910.742 | | 639.765 | | 1.790.776 | | 1.589.626 |
Art der Umsatzrealisierung | | | | | | | | | | | | |
Zeitpunktbezogen | | 530.538 | | 547.284 | | 395.660 | | 251.293 | | 926.198 | | 798.577 |
Zeitraumbezogen | | 349.496 | | 402.577 | | 515.082 | | 388.472 | | 864.578 | | 791.049 |
Die Aufwandsarten der Umsatzkosten, Vertriebskosten, allgemeinen Verwaltungskosten und dem sonstigen betrieblichen Aufwand stellen sich wie folgt dar:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Materialaufwand | | 746.352 | | 675.052 |
Personalaufwand | | 461.684 | | 457.330 |
Abschreibungen | | 352.408 | | 317.899 |
Bezogene Leistungen | | 43.169 | | 39.246 |
Energie und Wasser | | 88.839 | | 87.140 |
Instandhaltung (inkl. Ersatzteile) | | 80.662 | | 81.704 |
Frachtkosten | | 23.452 | | 19.068 |
Miet- und Leasingaufwendungen | | 27.908 | | 24.319 |
Bestandsveränderung Vorräte | | (92.814) | | (49.337) |
Rechts- und Beratungskosten | | 28.009 | | 30.452 |
IT-Serviceleistungen | | 19.380 | | 15.927 |
Sonstiges | | 4.174 | | 11.105 |
Summe | | 1.783.223 | | 1.709.905 |
Die Position „Sonstiges“ betrifft in den Geschäftsjahren 2025/26 und 2024/25 vorwiegend Versicherungsaufwendungen, Reinigungsaufwendungen, Reisekosten und Abfallentsorgung mit verrechneten Entsorgungserlösen.
3. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Der Konzern tätigte im Geschäftsjahr 2025/26 Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 174.744 Tsd. € (Vorjahr: 137.114 Tsd. €). Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich nur um die direkt zuordenbaren Kosten, die ergebniswirksam erfasst werden. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten aktiviert. Es wird auf Erläuterung 8 „Immaterielle Vermögenswerte“ verwiesen.
4. Sonstiges betriebliches Ergebnis
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen | | – | | 324.834 |
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen aus öffentlichen Mitteln | | 11.272 | | 11.034 |
Öffentliche Zuwendungen für Aufwendungen | | 42.105 | | 44.994 |
Erträge aus Wechselkursdifferenzen | | – | | 4.824 |
Gewinne aus Anlagenabgängen | | – | | 8.848 |
Übrige Erträge | | 4.711 | | 3.149 |
Sonstiger betrieblicher Ertrag | | 58.088 | | 397.683 |
Wertminderungen von Sachanlagen | | – | | (10.378) |
Aufwendungen aus Wechselkursdifferenzen | | (9.934) | | – |
Anlaufkosten | | (17.062) | | (129.405) |
Restrukturierungskosten | | (1.877) | | (11.640) |
Verluste aus Anlagenabgängen | | (2.382) | | – |
Übrige Aufwendungen | | (7.295) | | (633) |
Sonstiger betrieblicher Aufwand | | (38.550) | | (152.056) |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | | 19.538 | | 245.627 |
Die Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen im Geschäftsjahr 2024/25 betreffen zur Gänze den Verkauf von 100 % der Anteile an der AT&S Korea Co. Ltd, Ansan, Südkorea. Für weitere Erläuterungen dazu verweisen wir auf Anhang I. „Allgemeine Erläuterungen“, F. „Änderungen im Konsolidierungskreis.“
In den Geschäftsjahren 2025/26 und 2024/25 betreffen die öffentlichen Zuwendungen für Aufwendungen hauptsächlich Exportvergütungen, Forschungs- und Entwicklungsprämien sowie Förderungen für Industrie- und Beschäftigungsentwicklung. Die übrigen Erträge beinhalten wie im Vorjahr vor allem Serviceleistungen, Zuschüsse für Mitarbeiter sowie verrechnete Sachleistungen für diverse Projekte.
Im Geschäftsjahr 2025/26 resultieren die Anlaufkosten wie im Geschäftsjahr 2024/25 aus dem Ausbau der Werke am Standort Leoben, Österreich, sowie in Kulim, Malaysia.
AT&S hat im Vorjahr ein umfassendes Kostenoptimierungs- und Effizienzprogramm durchgeführt. Daraus resultieren Restrukturierungskosten in Höhe von 1.877 Tsd. €. Diese beinhalten vor allem Aufwendungen für einen Sozialplan, der im Juni 2024 vereinbart und kommuniziert wurde. Im vorangegangenen Geschäftsjahr sind Restrukturierungskosten in Höhe von 11.640 Tsd. € angefallen.
Die übrigen Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres beinhalten vor allem Zahlungen im Rahmen eines Vergleichs bei einem durchgeführten Investitionsprojekt.
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Sonstige Zinserträge | | 25.348 | | 26.817 |
Realisierte Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten, netto | | – | | 6.778 |
Fremdwährungsgewinne, netto | | – | | 11.265 |
Finanzierungserträge | | 25.348 | | 44.860 |
Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anleihen | | (92.318) | | (113.184) |
Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen | | (1.181) | | (1.291) |
Realisierte Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten, netto | | (690) | | – |
Verluste aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, netto | | (1.623) | | (2.821) |
Fremdwährungsverluste, netto | | (12.283) | | – |
Sonstige finanzielle Aufwendungen | | (17.221) | | (11.041) |
Finanzierungsaufwendungen | | (125.316) | | (128.337) |
Finanzergebnis | | (99.968) | | (83.477) |
In der Position „Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anleihen“ sind gemäß IAS 23 aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 6.086 Tsd. €) saldiert dargestellt.
Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Laufende Ertragsteuern | | 12.527 | | 75.106 |
Latente Steuern | | (21.264) | | 29.126 |
Summe Steueraufwand (-ertrag) | | (8.737) | | 104.232 |
Die Abweichung zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand im Konzern und dem theoretischen Steueraufwand, der sich unter Anwendung des österreichischen Körperschaftsteuersatzes ergäbe, erklärt sich wie folgt:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Ergebnis vor Steuern | | (34.327) | | 193.927 |
Steueraufwand (-ertrag) bei österreichischem Steuersatz 23% | | (7.896) | | 44.602 |
Effekt aus abweichenden Steuersätzen im Ausland | | (3.631) | | 1.682 |
Nicht anrechenbare ausländische Quellensteuer | | 7.376 | | 17.984 |
Nicht aktivierte latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge | | 4.536 | | 14.281 |
Effekt aus der Änderung von Steuersätzen | | (246) | | 664 |
Effekt aus permanenten Differenzen | | (9.070) | | 25.570 |
Effekt aus Ergänzungssteuer der globalen Mindestbesteuerung | | 259 | | – |
Effekt aus Steuern aus Vorperioden | | (65) | | (551) |
Summe Steueraufwand (-ertrag) | | (8.737) | | 104.232 |
Die aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzpositionen und Verlustvorträge und werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden gegeben ist und wenn sie von der gleichen Steuerbehörde behoben werden:
| | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
in Tsd. € | | Aktiva | | Passiva | | Aktiva | | Passiva |
Anlagevermögen | | 2.323 | | (31.740) | | 3.325 | | (33.729) |
Rückstellungen für Personalaufwand | | 3.254 | | – | | 4.387 | | – |
Finanzielle Verbindlichkeiten | | 16.294 | | – | | 16.263 | | – |
Ertragsteuerliche Verlustvorträge | | 127.051 | | – | | 113.993 | | – |
Latente Steuer aus langfristigen Vermögenswerten/Schulden | | 148.922 | | (31.740) | | 137.968 | | (33.729) |
Vorräte | | 21.071 | | – | | 20.375 | | – |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte | | 17 | | (24.310) | | 18 | | (18.867) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | | 14.460 | | – | | 11.280 | | – |
Übrige | | 2.734 | | (5.030) | | 3.368 | | (1.342) |
Vertragliche Verbindlichkeiten | | – | | (16) | | – | | (5.701) |
Temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen | | – | | (1.194) | | – | | (680) |
Latente Steuer aus kurzfristigen Vermögenswerten/Schulden | | 38.282 | | (30.550) | | 35.041 | | (26.590) |
Aktive/passive latente Steuern | | 187.204 | | (62.290) | | 173.009 | | (60.319) |
Nicht angesetzte latente Steuern | | (111.795) | | – | | (117.447) | | – |
Saldierung aktive/passive latente Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde | | (58.847) | | 58.847 | | (51.029) | | 51.029 |
Aktive/passive latente Steuern, saldiert | | 16.562 | | (3.443) | | 4.533 | | (9.290) |
Zum 31. März 2026 verfügt der Konzern über ertragsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 798.651 Tsd. € (Vorjahr: 749.915 Tsd. €). Für darin enthaltene Verlustvorträge in Höhe von 702.462 Tsd. € (Vorjahr: 715.727 Tsd. €) wurden keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 105.369 Tsd. € (Vorjahr: 107.359 Tsd. €) gebildet, da von einer Realisierbarkeit in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist. Somit wurden aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen in Höhe von 21.682 Tsd. € (Vorjahr: 6.634 Tsd. €) angesetzt. Die nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträge betreffen China. Zusätzlich wurden für temporäre Differenzen in Höhe von 35.824 Tsd. € (Vorjahr: 67.253 Tsd. €) keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 6.426 Tsd. € (Vorjahr: 10.088 Tsd. €) gebildet, da ebenso von einer Realisierbarkeit in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist. Somit wurden latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von -8.563 Tsd. € (Vorjahr: 48.928 Tsd. €) angesetzt.
Latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 15.551 Tsd. € (Vorjahr: 4.316 Tsd. €) werden aktiviert, obwohl die betroffenen Gesellschaften im laufenden Geschäftsjahr oder im Vorjahr steuerliche Verluste ausgewiesen haben. Aufgrund der vorliegenden Steuerplanungen geht AT&S davon aus, dass die zukünftigen steuerpflichtigen Einkünfte dieser Gesellschaften ausreichen werden, um diese aktiven latenten Steuern realisieren zu können.
Die steuerlichen Verlustvorträge, die nicht angesetzt wurden, sind wie folgt vortragsfähig:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Vortragsfähig bis zu fünf Jahre | | 301.860 | | 323.832 |
Vortragsfähig zwischen sechs und zehn Jahren | | 400.602 | | 365.470 |
Vortragsfähig mehr als zehn Jahre | | – | | 26.425 |
Summe nicht angesetzter Verlustvorträge | | 702.462 | | 715.727 |
Die Veränderung der saldierten latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Buchwert am Beginn des Geschäftsjahres | | (4.757) | | 24.664 |
Änderung Konsolidierungskreis | | – | | (1.382) |
Währungsdifferenzen | | (460) | | (119) |
Ertrag/Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung | | 21.264 | | (29.126) |
Im Eigenkapital erfasste Ertragsteuern | | (2.928) | | 1.206 |
Buchwert am Ende des Geschäftsjahres | | 13.119 | | (4.757) |
Die Ertragsteuern im Zusammenhang mit den Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses stellen sich wie folgt dar:
| | 2025/26 | | 2024/25 |
in Tsd. € | | Ertrag/ (Aufwand) vor Steuern | | Steuer- ertrag/ (-aufwand) | | Ertrag/ (Aufwand) nach Steuern | | Ertrag/ (Aufwand) vor Steuern | | Steuer- ertrag/ (-aufwand) | | Ertrag/ (Aufwand) nach Steuern |
Währungsumrechnungsdifferenzen | | 10.239 | | – | | 10.239 | | 43.475 | | – | | 43.475 |
Gewinne/(Verluste) aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten | | (15) | | 3 | | (12) | | – | | – | | – |
Gewinne/(Verluste) aus der Bewertung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen | | 9.468 | | (2.177) | | 7.291 | | (5.541) | | 1.274 | | (4.267) |
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | | 2.617 | | (754) | | 1.863 | | (2.359) | | 499 | | (1.860) |
Sonstiges Ergebnis | | 22.309 | | (2.928) | | 19.381 | | 35.575 | | 1.773 | | 37.348 |
Mit dem Mindestbesteuerungsreformgesetz vom 30. Dezember 2023 wurde in Österreich die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union in nationales Recht umgesetzt. Einige weitere Länder, in denen AT&S tätig ist, haben ebenfalls entsprechende Mindestbesteuerungsregelungen eingeführt. Durch die globale Mindeststeuer soll bei Konzernen mit weltweiten Umsätzen von mindestens 750 Mio. € sichergestellt werden, dass diese in jenen Staaten, in denen sie tätig sind, einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Da AT&S aufgrund der Höhe der Umsatzerlöse in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerungsregelungen fällt, wurde eine Berechnung der Auswirkungen aus der globalen Mindeststeuer durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist im Geschäftsjahr 2025/26 ein Steueraufwand in Höhe von 259 Tsd. € in den laufenden Ertragsteuern erfasst. Diese Ergänzungssteuer ergibt sich aus einer effektiven Steuerbelastung in China unter 15 %. Da China derzeit keine nationale Mindeststeuer eingeführt hat, wird die daraus resultierende Ergänzungssteuer in Österreich erhoben.
AT&S wendet die verpflichtende temporäre Ausnahmeregelung hinsichtlich Ansatz und Angabe latenter Steuern im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer an, die Gegenstand der im Mai 2023 veröffentlichten Änderungen an IAS 12 war. Dementsprechend werden Informationen über latente Steueransprüche und –verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer weder ausgewiesen noch angegeben.
IV. Erläuterungen zur Konzernbilanz
in Tsd. € | | Grundstücke, Gebäude und Bauten | | Maschinen und technische Anlagen | | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | | Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | | Total |
Buchwert 31.03.2024 | | 620.977 | | 1.378.876 | | 26.873 | | 1.368.195 | | 3.394.921 |
Umrechnungsdifferenzen | | 2.418 | | (2.340) | | 271 | | 49.733 | | 50.082 |
Änderung Konsolidierungskreis | | (12.879) | | (22.310) | | (575) | | (77) | | (35.841) |
Zugänge | | 51.049 | | 42.719 | | 9.181 | | 251.736 | | 354.685 |
Abgänge | | (1.792) | | (8.904) | | (497) | | (96.005) | | (107.198) |
Umbuchungen | | 250.355 | | 610.312 | | 7.287 | | (868.432) | | (478) |
Wertminderungen | | ‒ | | (10.352) | | (17) | | ‒ | | (10.369) |
Abschreibungen, laufend | | (39.867) | | (258.827) | | (11.493) | | ‒ | | (310.187) |
Buchwert 31.03.2025 | | 870.261 | | 1.729.174 | | 31.030 | | 705.150 | | 3.335.615 |
Davon | | | | | | | | | | |
Anschaffungskosten | | 1.048.844 | | 3.545.585 | | 77.149 | | 705.150 | | 5.376.728 |
Kumulierte Abschreibungen | | (178.583) | | (1.816.411) | | (46.119) | | ‒ | | (2.041.113) |
Buchwert 01.04.2025 | | 870.261 | | 1.729.174 | | 31.030 | | 705.150 | | 3.335.615 |
Umrechnungsdifferenzen | | 8.217 | | 3.826 | | 123 | | 7.183 | | 19.349 |
Zugänge | | 5.478 | | 61.409 | | 6.395 | | 75.368 | | 148.650 |
Abgänge | | (1.661) | | (2.791) | | (346) | | (448) | | (5.246) |
Umbuchungen | | 15.731 | | 300.894 | | 9.731 | | (326.794) | | (438) |
Abschreibungen, laufend | | (40.467) | | (292.618) | | (12.078) | | ‒ | | (345.163) |
Buchwert 31.03.2026 | | 857.559 | | 1.799.894 | | 34.855 | | 460.459 | | 3.152.767 |
Davon | | | | | | | | | | |
Anschaffungskosten | | 1.073.417 | | 3.875.032 | | 87.621 | | 460.459 | | 5.496.529 |
Kumulierte Abschreibungen | | (215.858) | | (2.075.138) | | (52.766) | | ‒ | | (2.343.762) |
Der in „Grundstücke, Gebäude und Bauten“ enthaltene Grundwert beträgt 140 Tsd. € (Vorjahr: 163 Tsd. €).
Der Posten „Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau“ beinhaltet vor allem Zugänge betreffend das Investitionsprojekt in Kulim, Malaysia, Anlagen für die Werke in Chongqing, China sowie das in Errichtung befindliche R&D-Zentrum samt Serienfertigung in Leoben-Hinterberg.
Die folgende Tabelle zeigt die separat dargestellten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16, die im Rahmen eines Leasings in den Sachanlagen zum 31. März 2026 enthalten sind:
in Tsd. € | | Grundstücke, Gebäude und Bauten | | Maschinen und technische Anlagen | | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | | Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | | Total |
Anschaffungskosten | | 476.278 | | 5.890 | | 8.669 | | ‒ | | 490.837 |
Davon Zugänge | | 4.943 | | 5.519 | | 1.194 | | ‒ | | 11.656 |
Kumulierte Abschreibungen | | (57.253) | | (246) | | (6.386) | | ‒ | | (63.885) |
Buchwert 31.03.2026 | | 419.025 | | 5.644 | | 2.283 | | ‒ | | 426.952 |
Im Geschäftsjahr 2025/26 ergab sich für die Gewinn- und Verlustrechnung folgende Darstellung:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | | 3.196 | | 2.718 |
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert | | 561 | | 532 |
Abschreibungen auf Nutzungsrechte | | 18.811 | | 18.933 |
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten | | 13.778 | | 19.025 |
Die laufenden Abschreibungen des Geschäftsjahres sind größtenteils in den Umsatzkosten ausgewiesen und zusätzlich in den Vertriebskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden im Geschäftsjahr 2025/26 keine Abschreibungen mehr den Anlaufkosten, welche im sonstigen betrieblichen Ergebnis dargestellt werden, zugeordnet.
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 6.086 Tsd. €) auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert. Die Finanzierungssätze betrugen im Vorjahr zwischen 1,00 % und 5,10 %.
Maschinen und technische Anlagen sowie Gebäude im Wert von 363.013 Tsd. € (Vorjahr: 139.159 Tsd. €) sind verpfändet.
Wertminderungen/Wertaufholungen Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird regelmäßig daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Werthaltigkeitstests werden für zahlungsmittelgenerierende Einheiten durchgeführt. Als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation als zahlungsmittelgenerierende Einheit wird deren technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Für sämtliche zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden Triggering-Event-Analysen durchgeführt, bei denen sowohl interne als auch externe Faktoren gemäß IAS 36 zur Beurteilung des Vorliegens eines Triggering Events berücksichtigt werden. Falls Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine sofortige Überprüfung der Werthaltigkeit mittels eines Wertminderungstests.
Die Wertminderungstests basieren auf Berechnungen des Nutzungswerts. Die Bestimmung des Nutzungswerts erfolgt mittels eines DCF-Verfahrens. Dabei wird der Nutzungswert als Barwert der zukünftigen geschätzten Cashflows vor Steuern der nächsten fünf bis acht Jahre aufgrund der Daten einer mittelfristigen Unternehmensplanung ermittelt.
Die mittelfristige Unternehmensplanung wird jährlich erstellt. Jährlich werden somit die zugrunde liegenden Annahmen plausibilisiert und aktualisiert und darauf basierend eine Anpassung der geschätzten Cashflows vorgenommen. In die jährliche aktualisierte Mittelfristplanung fließen die in der strategischen Unternehmensplanung definierten Maßnahmen mit ein. Nach dem Detailplanungszeitraum wird basierend auf den Annahmen des letzten Jahres mit einer ewigen Rente gerechnet.
Der Diskontierungssatz wird aus einem marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewogenen Kapitalkostensatz nach Steuern nach anerkannten finanzmathematischen Verfahren aus externen Quellen abgeleitet. Die Umrechnung der Nutzungswerte erfolgt mit dem Stichtagskurs zum Durchführungszeitpunkt. Sämtliche Kapitalkostensätze wurden gemäß den Vorgaben von IAS 36 für die Offenlegung in einen WACC vor Steuern übergeleitet.
Die Triggering-Event-Analyse hat im Geschäftsjahr 2025/26 für vier zahlungsmittelgenerierende Einheiten, insbesondere aufgrund von Marktunsicherheiten und damit einhergehenden Planabweichungen, ein Erfordernis zur Durchführung eines Wertminderungstests gezeigt. Es wurden Wertminderungstests für folgende zahlungsmittelgenerierende Einheiten durchgeführt: Hinterberg, Fehring, Nanjangud und Substrate-Hinterberg.
Für das Geschäftsjahr 2025/26 hat sich bei allen getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten kein Wertminderungsbedarf ergeben.
Eine Sensitivitätsanalyse hinsichtlich wesentlicher Parameter für die Berechnung der Impairment-Tests (-10,0 % EBIT-Marge; +1,0 Prozentpunkte Diskontierungszinssatz) wurde durchgeführt. Auf Basis dieser Analysen ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Bewertung des Anlagevermögens:
in Tsd. € | | Vorsteuer- Diskontierungszins +1,0 %-Punkte | | EBIT-Marge -10,0 % |
Fehring | | (4.002) | | kein Wertminderungsbedarf |
Substrate-Hinterberg | | (28.959) | | (31.322) |
Für die übrigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten würde sich auch auf Basis der Sensitivitätsanalysen kein Wertminderungsbedarf ergeben.
Neben den Werthaltigkeitstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten wird auch untersucht, ob es Anzeichen für Wertminderungen für einzelne Vermögensgegenstände gibt. Aufgrund der Situation im Substrate-Markt im Vorjahr wurde eine Wertminderung gemäß IAS 36 in Höhe von 10,4 Mio. € berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2025/26 hat es keine Wertminderung für einzelne Vermögensgegenstände gegeben.
Sale-and-Leaseback-Transaktion Im Rahmen einer Sale-and-Leaseback-Transaktion im Geschäftsjahr 2006/07 wurden die Liegenschaften am Standort Leoben an eine Leasinggesellschaft verkauft und zurückgeleast. Die Laufzeit dieses Leasingvertrags (Kündigungsverzichtsdauer) wurde im Geschäftsjahr 2021/22 um weitere zehn Jahre verlängert, sodass ein Kündigungsverzicht bis zum Jahr 2032 besteht. Danach ist beabsichtigt, die Liegenschaften zum Restwert zu erwerben.
8. Immaterielle Vermögenswerte
in Tsd. € | | Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen | | Aktivierte Entwicklungs- kosten | | Firmenwerte | | Geleistete Anzahlungen | | Sonstiges immaterielles Anlage- vermögen | | Total |
Buchwert 31.03.2024 | | 7.865 | | 12.230 | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | 20.095 |
Änderungen des Konsolidierungskreises | | (10) | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | (10) |
Umrechnungsdifferenzen | | (5) | | (28) | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | (33) |
Zugänge | | 4.390 | | ‒ | | ‒ | | 678 | | 152 | | 5.220 |
Abgänge | | (1) | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | (1) |
Umbuchungen | | 1.155 | | ‒ | | ‒ | | (678) | | ‒ | | 477 |
Wertminderungen | | (9) | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | (9) |
Abschreibungen, laufend | | (3.956) | | (3.604) | | ‒ | | ‒ | | (152) | | (7.712) |
Buchwert 31.03.2025 | | 9.429 | | 8.598 | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | 18.027 |
Davon | | | | | | | | | | | | |
Anschaffungskosten | | 55.925 | | 115.461 | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | 171.386 |
Kumulierte Abschreibungen | | (46.496) | | (106.863) | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | (153.359) |
Buchwert 01.04.2025 | | 9.429 | | 8.598 | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | 18.027 |
Umrechnungsdifferenzen | | 4 | | (196) | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | (192) |
Zugänge | | 1.180 | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | 4 | | 1.184 |
Abgänge | | (137) | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | (137) |
Umbuchungen | | 437 | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | 437 |
Abschreibungen, laufend | | (3.835) | | (3.406) | | ‒ | | ‒ | | (4) | | (7.245) |
Buchwert 31.03.2026 | | 7.078 | | 4.996 | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | 12.074 |
Davon | | | | | | | | | | | | |
Anschaffungskosten | | 53.767 | | 114.507 | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | 168.274 |
Kumulierte Abschreibungen | | (46.689) | | (109.511) | | ‒ | | ‒ | | ‒ | | (156.200) |
Die laufenden Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in den Umsatzkosten, den Vertriebskosten, und den allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten aktiviert.
9. Sonstige langfristige Vermögenswerte
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Vorauszahlungen | | 8.990 | | 9.334 |
Gegebene Kautionen | | 8.749 | | 7.062 |
Sonstige Vorauszahlungen | | 222 | | 57 |
Sonstige langfristige Forderungen | | 11.613 | | 16.127 |
Buchwert | | 29.574 | | 32.580 |
Die Vorauszahlungen betreffen Fabrikgebäude in China. Die gegebenen Kautionen stehen im Zusammenhang mit gemieteten Gebäuden. Die sonstigen Vorauszahlungen betreffen im Wesentlichen abgegrenzte Versicherungsprämien. Die sonstigen langfristigen Forderungen beinhalten überwiegend Forschungsförderungen für die österreichischen Standorte.
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | | 117.010 | | 85.063 |
Unfertige Erzeugnisse | | 82.736 | | 40.398 |
Fertige Erzeugnisse | | 35.132 | | 19.992 |
Buchwert | | 234.878 | | 145.453 |
Der Stand der als Aufwand erfassten Wertberichtigungen von Vorräten beträgt zum 31. März 2026 38.918 Tsd. € (Vorjahr: 39.534 Tsd. €). Aus der Bewertung der Vorräte zum Nettoveräußerungswert resultiert für das Geschäftsjahr 2025/26 eine Abwertung in Höhe von 2.403 Tsd. € (Vorjahr: 2.219 Tsd. €). Der Ausweis der als Aufwand erfassten Wertberichtigungen erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Umsatzkosten.
11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte
Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertraglichen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | | 121.476 | | 293.506 |
Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | | (1.209) | | (1.217) |
Vertragliche Vermögenswerte | | 153.489 | | 115.939 |
Wertberichtigungen zu vertraglichen Vermögenswerten | | (818) | | (322) |
Umsatzsteuerforderungen | | 25.216 | | 11.082 |
Sonstige Forderungen gegenüber Behörden | | 29.851 | | 29.785 |
Vorauszahlungen | | 18.350 | | 14.500 |
Energieabgabenrückvergütungen | | 1.681 | | 734 |
Kautionen | | 1.420 | | 5.053 |
Versicherungsvergütungen | | 6.127 | | 22 |
Übrige Forderungen | | 33.171 | | 13.127 |
Summe | | 388.754 | | 482.209 |
Die übrigen Forderungen beinhalten zum 31. März 2026 vor allem Forderungen aus noch nicht ausbezahlten Zuschüssen.
Im Zusammenhang mit diversen Finanzierungsverträgen dienen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 13.200 Tsd. € (Vorjahr: 20.000 Tsd. €) als Besicherung. Es wird auf Erläuterung 15 „Finanzielle Verbindlichkeiten“ verwiesen.
Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen sowie vertraglichen Vermögenswerte entsprechen unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen annähernd den jeweils beizulegenden Zeitwerten.
Restlaufzeiten von Forderungen Alle Forderungen zum 31. März 2026 sowie zum 31. März 2025 weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.
Factoring Zum 31. März 2026 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 206.461 Tsd. € (Vorjahr: 12.027 Tsd. €) zu 100 % des Nennwerts an Banken verkauft und in Übereinstimmung mit IFRS 9 vollständig ausgebucht, da die wesentlichen Chancen und Risiken sowie die Verfügungsmacht auf den Erwerber übergegangen sind. Das Ausfallsrisiko wurde an die Erwerber übertragen. AT&S übernimmt eine Ausfallshaftung in Höhe des Selbstbehalts der zur Anwendung kommenden Kreditversicherungen. Das maximale Risiko aus der Ausfallshaftung beträgt zum Bilanzstichtag 16.064 Tsd. € (Vorjahr: 841 Tsd. €) ab-züglich der Deckung der zur Anwendung kommenden Kreditversicherung. Ansprüche aus vorhandenen Kreditversicherungen wurden gegebenenfalls an den Erwerber übertragen. Der durch den Erwerber noch nicht bezahlte Teil des Kaufpreises wird in der Position „Finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen. Kundenzahlungen aus verkauften Forderungen werden in den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Vertragliche Vermögenswerte Die vertraglichen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Vertragliche Vermögenswerte am Beginn des Geschäftsjahres | | 115.617 | | 118.756 |
Verbrauch | | (115.617) | | (118.756) |
Zuführung | | 153.489 | | 115.939 |
Wertberichtigungen gem. IFRS 9 | | (818) | | (322) |
Vertragliche Vermögenswerte am Ende des Geschäftsjahres | | 152.671 | | 115.617 |
Entwicklung der Überfälligkeiten und Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen undLeistungen Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Wertberichtigungen stellt sich wie folgt dar:
| | 31.03.2026 |
in Tsd. € | | Bruttoforderung | | Wertminderung | | Buchwert |
Nicht fällig | | 117.578 | | (787) | | 116.791 |
Bis 15 Tage überfällig | | 2.411 | | (141) | | 2.270 |
16 bis 30 Tage überfällig | | 508 | | (17) | | 492 |
31 bis 60 Tage überfällig | | 138 | | (10) | | 128 |
61 bis 90 Tage überfällig | | 37 | | (4) | | 33 |
Mehr als 90 Tage überfällig | | 804 | | (250) | | 554 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | | 121.476 | | (1.209) | | 120.268 |
| | 31.03.2025 |
in Tsd. € | | Bruttoforderung | | Wertminderung | | Buchwert |
Nicht fällig | | 286.425 | | (949) | | 285.476 |
Bis 15 Tage überfällig | | 4.999 | | (117) | | 4.882 |
16 bis 30 Tage überfällig | | 1.044 | | (54) | | 990 |
31 bis 60 Tage überfällig | | 200 | | (25) | | 175 |
61 bis 90 Tage überfällig | | 109 | | (26) | | 83 |
Mehr als 90 Tage überfällig | | 729 | | (46) | | 683 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | | 293.506 | | (1.217) | | 292.289 |
Bei den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag keine Anzeichen, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird.
Einzelwertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gebildet, wenn Anzeichen (Überfälligkeit, Insolvenz) dafür bestehen, dass der gesamte Betrag wahrscheinlich nicht mehr einbringlich ist. Forderungen werden ausgebucht, wenn auf Basis einer rechtlichen Grundlage davon ausgegangen werden kann, dass keine Zahlung mehr zu erwarten ist. Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden Einzelwertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 24 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) verwendet.
Die Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Wertberichtigungen am Beginn des Geschäftsjahres | | 1.217 | | 775 |
Verwendung | | (24) | | – |
Auflösung | | (148) | | (21) |
Zuführung | | 196 | | 465 |
Umrechnungsdifferenzen | | (32) | | (2) |
Wertberichtigungen am Ende des Geschäftsjahres | | 1.209 | | 1.217 |
12. Finanzielle Vermögenswerte
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | davon langfristig | | davon kurzfristig |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | 998 | | – | | 998 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | 118 | | 118 | | – |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | | 67.264 | | 6.496 | | 60.768 |
Derivate | | 6.812 | | 6.812 | | – |
Summe | | 75.192 | | 13.426 | | 61.766 |
| | | | | | |
in Tsd. € | | 31.03.2025 | | davon langfristig | | davon kurzfristig |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | 1.000 | | – | | 1.000 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | 118 | | 118 | | – |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | | 111.497 | | 8.584 | | 102.913 |
Derivate | | 1.999 | | – | | 1.999 |
Summe | | 114.614 | | 8.702 | | 105.912 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte:
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Anleihen | | 998 | | 1.000 |
Summe | | 998 | | 1.000 |
Sämtliche Anleihen werden in der Nominalwährung Euro gehalten.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Buchwert am Beginn des Geschäftsjahres | | 118 | | 118 |
Zugänge/(Abgänge) | | – | | – |
Noch nicht realisierte Gewinne/(Verluste) aus der laufenden Periode im Eigenkapital erfasst | | – | | – |
Realisierte Gewinne/(Verluste) aus der laufenden Periode aus dem Eigenkapital entnommen | | – | | – |
Umrechnungsdifferenzen | | – | | – |
Buchwert am Ende des Geschäftsjahres | | 118 | | 118 |
Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden in der Nominalwährung Euro gehalten.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden in den Nominalwährungen Euro, US-Dollar, chinesischer Renminbi und japanischer Yen gehalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Kündigungsgelder mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten, Forderungen gegenüber Banken aus Zessionsverträgen und gebundene und verpfändete Bankguthaben im Rahmen eines Pfandvertrags zur Besicherung von Bankgarantien sowie um ein an Dritte gewährtes Darlehen. Für dieses Darlehen ergibt sich ein Expected Credit Loss in Höhe von 75 Tsd. € (Vorjahr: 100 Tsd. €).
Derivative Finanzinstrumente:
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Derivative Finanzinstrumente | | 6.812 | | 1.999 |
Summe | | 6.812 | | 1.999 |
Es wird auf Erläuterung 19 „Derivative Finanzinstrumente“ verwiesen.
13. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | | 738.492 | | 485.079 |
Buchwert | | 738.492 | | 485.079 |
Die ausgewiesenen Buchwerte entsprechen den jeweils beizulegenden Zeitwerten.
14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
| | | | Restlaufzeit |
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | bis zu einem Jahr | | zwischen einem und fünf Jahren | | mehr als fünf Jahre |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | | 315.332 | | 315.332 | | ‒ | | ‒ |
Zuschüsse der öffentlichen Hand | | 71.028 | | 11.044 | | 38.921 | | 21.063 |
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzämtern und sonstigen öffentlichen Abgabestellen | | 6.731 | | 6.731 | | ‒ | | ‒ |
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern | | 7.357 | | 7.357 | | ‒ | | ‒ |
Verbindlichkeiten aus nicht konsumierten Urlauben | | 11.513 | | 11.513 | | ‒ | | ‒ |
Verbindlichkeiten aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten | | 5.484 | | ‒ | | 5.484 | | ‒ |
Verbindlichkeiten aus Performance-Share-Plan | | 5.413 | | ‒ | | 5.413 | | ‒ |
Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern | | 56.916 | | 56.916 | | ‒ | | ‒ |
Übrige Verbindlichkeiten | | 32.395 | | 32.395 | | ‒ | | ‒ |
Buchwert | | 512.169 | | 441.288 | | 49.818 | | 21.063 |
| | | | Restlaufzeit |
in Tsd. € | | 31.03.2025 | | bis zu einem Jahr | | zwischen einem und fünf Jahren | | mehr als fünf Jahre |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | | 304.468 | | 304.468 | | ‒ | | ‒ |
Zuschüsse der öffentlichen Hand | | 77.532 | | 11.165 | | 40.370 | | 25.997 |
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzämtern und sonstigen öffentlichen Abgabestellen | | 10.813 | | 10.813 | | ‒ | | ‒ |
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern | | 6.192 | | 6.192 | | ‒ | | ‒ |
Verbindlichkeiten aus nicht konsumierten Urlauben | | 10.585 | | 10.585 | | ‒ | | ‒ |
Verbindlichkeiten aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten | | 1.080 | | 65 | | 1.015 | | ‒ |
Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern | | 35.198 | | 35.198 | | ‒ | | ‒ |
Übrige Verbindlichkeiten | | 27.157 | | 27.157 | | ‒ | | ‒ |
Buchwert | | 473.025 | | 405.643 | | 41.385 | | 25.997 |
Die Buchwerte der ausgewiesenen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den jeweils beizulegenden Zeitwerten.
Zuschüsse der öffentlichen Hand Die Zuschüsse der öffentlichen Hand betreffen großteils Zuschüsse für Bodennutzungsrechte und Sachanlagevermögen und werden entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen ertragswirksam aufgelöst.
Weiters hat der Konzern für mehrere Forschungsprojekte Projektkostenzuschüsse erhalten, die entsprechend den angefallenen Kosten und der Förderquote anteilig ertragsmäßig erfasst werden. Dazugehörende Abgrenzungsbeträge sind in den Zuschüssen der öffentlichen Hand enthalten.
Verbindlichkeiten aus Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten und Performance Share Plan Der Aufsichtsrat von AT&S hat ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. SAR sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. In der 112. Aufsichtsratssitzung vom 12. März 2020 wurde ein Stock-Appreciation-Rights-Plan (SAR-Plan 2020) aufgrund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2017 bis 2019) beschlossen. Die Zuteilung erfolgte am 1. April 2020. Aufgrund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2020) wurde in der 118. Aufsichtsratssitzung vom 18. März 2021 erneut ein Stock-Appreciation-Rights-Plan (SAR 2021 bis 2023) beschlossen. Die Zuteilung erfolgte im Zeitraum zwischen 1. April 2021 und 1. April 2023. Aufgrund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2021 bis 2023) wurde in der 136. Aufsichtsratssitzung vom 20. März 2024 erneut ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. Die Zuteilung kann im Zeitraum zwischen 1. April 2024 und 1. April 2026 erfolgen.
Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Differenzbetrag ist mit maximal 200 % des Ausübungspreises gedeckelt.
Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien von AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien von AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen.
Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig. Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte des SAR-Plans 2021 bis 2023 und des SAR-Plans 2024 bis 2026 können von einem ehemaligen Mitglied des Vorstands jeweils nach Ende der Wartefrist ohne zeitliche Einschränkung ausgeübt werden.
Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten, sofern nicht anders vereinbart, nur ausgeübt werden, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
◾ Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft des AT&S-Konzerns. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres ab Beendigung des Anstellungs- bzw. Dienstverhältnisses ausgeübt werden.
◾ Das notwendige Eigeninvestment in AT&S-Aktien in Höhe von 20 % der ersten Zuteilungssumme (in SAR) wird gehalten. Ab dem SAR 2021 bis 2023 beträgt das zu haltende, notwendige Eigeninvestment in AT&S-Aktien 20 % der ersten Zuteilung von SAR multipliziert mit 10,00 €. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR des jeweiligen Plans zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden und gilt auch für die Zuteilungen in den Folgejahren. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist.
◾ Das Earnings-per-Share (EPS)-Performance-Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings-per-Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midterm-Plan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze. Von den Zuteilungen vom 1. April 2021 können berechtigte Angestellte bei positivem Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) jedenfalls 50 % der zugeteilten SAR (ohne Vorstandszuteilung) ausüben. Für diese ist der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht in Höhe von 100 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt.
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurde ein neues langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm, LTI) basierend auf einem Performance Share Plan (PSP) eingeführt. Dieser LTI wird jährlich als Tranche zugeteilt und umfasst eine dreijährige Performanceperiode. Zu Beginn einer Tranche wird für jeden Berechtigten ein Zielbetrag in Euro festgelegt. Dieser Zielbetrag wird durch den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien von AT&S an der Wiener Börse der letzten sechs Monate vor Beginn der Performanceperiode dividiert, um eine Anzahl virtueller Aktien (Share Units) zu ermitteln. Die bedingt zugeteilten Share Units teilen sich auf die zwei Komponenten Restricted Share Units (RSUs) und Performance Share Units (PSUs) auf. 35 % der bedingt zugeteilten Share Units entfallen auf RSUs, die ausschließlich von der Entwicklung des Aktienkurses abhängen. Die verbleibenden 65 % der bedingt zugeteilten Share Units entfallen auf PSUs und sind zusätzlich an die Erreichung finanzieller und jährlich festzulegender nicht-finanzieller Leistungsindikatoren gebunden. Für diese zwei additiv miteinander verknüpften Leistungsindikatoren wird das EBIT mit einer Gewichtung von 75 % berücksichtigt, während ESG-Leistungsindikatoren mit 25 % berücksichtigt werden. Während die Anzahl der RSUs über die Laufzeit konstant bleibt, kann sich die Anzahl der PSUs in Abhängigkeit von der Zielerreichung der Leistungsindikatoren erhöhen oder verringern. Die Anzahl der PSUs kann auch komplett entfallen. Maßgeblich für die Berechnung der Zielerreichung ist jeweils der Durchschnitt der Leistungsindikatoren der drei Geschäftsjahre innerhalb der Performanceperiode. Für jeden Leistungsindikator werden Zielwert (Target), Schwelle (Threshold) und Obergrenze (Cap) definiert. Wird der Zielwert erreicht, entspricht die Zielerreichung 100 %. Bei einer Leistung unterhalb der Schwelle beträgt die Zielerreichung 0 %. Bei einer Übererfüllung der Zielsetzung ist die Zielerreichung auf 200 % begrenzt. Liegt die tatsächliche Performance zwischen Schwelle und Zielwert oder zwischen Zielwert und Obergrenze, erfolgt eine lineare Interpolation der Zielerreichung.
Die finale Anzahl der Share Units wird nach Ende der Performanceperiode bestimmt, indem die ursprünglich bedingt zugeteilte PSU-Anzahl mit der Gesamtzielerreichung der Leistungsindikatoren multipliziert wird und die Anzahl der RSUs addiert wird. Zur Bestimmung des Auszahlungsbetrags des LTI wird die finale Anzahl an Share Units mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien von AT&S an der Wiener Börse der letzten sechs Monate vor Ende der Performanceperiode multipliziert. Der Auszahlungsbetrag des LTI ist auf 250 % des Zielbetrags bei Mitgliedern des Vorstands und auf 200 % des Zielbetrags bei leitenden Angestellten begrenzt. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr der Performanceperiode in bar. Bei Mitgliedern des Vorstands wird dabei ihre Verpflichtung zum Halten von Aktien der AT&S berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden im Rahmen des „PSP 2024“ an leitende Angestellte 119.715 Stück virtuelle Aktien durch Konvertierung aus dem „SAR 2024 bis 2026“ (SAR-Zuteilung 01.04.2024) und im Rahmen des „PSP 2025“ an Mitglieder des Vorstands und an leitende Angestellte 362.510 Stück virtuelle Aktien zugeteilt. Die Performance Share Units des „PSP 2024“ sind an die Erreichung des finanziellen Leistungsindikators (Earnings-per-Share) gebunden und es wurde kein nicht-finanzieller Leistungsindikator definiert. Die Performance Share Units des „PSP 2025“ sind an die Erreichung des finanziellen Leistungsindikators EBIT und des nicht-finanziellen Leistungsindikators Ereignisrate für verlorene Zeit (Lost Time Incident Rate, LTIR) gebunden.
Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte (SAR):
| | Zuteilungstag |
| | 1. April 2026 | | 1. April 2025 | | 1. April 2024 | | 1. April 2023 | | 1. April 2022 | | 1. April 2021 | | 1. April 2020 | |
Ausübungspreis (in €) | | 37,72 | | 14,46 | | 23,18 | | 32,30 | | 42,81 | | 22,92 | | 17,56 | |
31.03.2024 | | – | | – | | – | | 379.167 | | 323.000 | | 284.000 | | 30.575 | |
Gewährte Aktienkurs- Wertsteigerungsrechte | | 8.333 | | 50.000 | | 366.666 | | – | | – | | – | | – | |
Verwirkte Aktienkurs- Wertsteigerungsrechte | | – | | – | | – | | – | | – | | – | | – | |
Ausgeübte Aktienkurs- Wertsteigerungsrechte | | – | | – | | – | | – | | – | | – | | – | |
Verfallene Aktienkurs- Wertsteigerungsrechte | | – | | – | | – | | 22.500 | | 27.500 | | 230.750 | | 30.575 | |
31.03.2025 | | 8.333 | | 50.000 | | 366.666 | | 356.667 | | 295.500 | | 53.250 | | – | |
Gewährte Aktienkurs- Wertsteigerungsrechte | | 30.000 | | 60.000 | | – | | – | | – | | – | | – | |
Verwirkte Aktienkurs- Wertsteigerungsrechte | | – | | – | | – | | – | | – | | – | | – | |
Ausgeübte Aktienkurs- Wertsteigerungsrechte | | – | | – | | – | | – | | – | | 42.000 | | – | |
Verfallene Aktienkurs- Wertsteigerungsrechte | | – | | – | | 11.666 | | 20.000 | | 295.500 | | 11.250 | | – | |
Konvertierte Aktienkurs- Wertsteigerungsrechte in PSP | | – | | – | | 185.000 | | – | | – | | – | | – | |
31.03.2026 | | 38.333 | | 110.000 | | 170.000 | | 336.667 | | – | | – | | – | |
Restliche Vertragslaufzeiten der gewährten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte | | 5 Jahre1 | | 4 Jahre2 | | 3 Jahre2 | | 2 Jahre2 | | | | | | | |
Beizulegender Zeitwert der gewährten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zum Bilanzstichtag (in Tsd. €) | | | | | | | | | | | | | | | |
31.03.2025 | | 60 | | 357 | | 931 | | – | | 37 | | 24 | | – | |
31.03.2026 | | 1.052 | | 1.751 | | 2.532 | | – | | – | | – | | – | |
|
Die Bewertung der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zum jeweiligen Bilanzstichtag, welcher über die Laufzeit der jeweiligen Tranche verteilt, bilanziell erfasst wird. Zudem erfolgt die Bewertung unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens auf Basis von Modellannahmen und den nachfolgend angeführten Bewertungsparametern. Die für die Bewertung der Verbindlichkeiten ermittelten Werte können von später am Markt realisierten Werten abweichen.
Risikofreier Zinssatz | | 2,61 bis 3,00 % |
Volatilität | | 47,00 bis 58,00 % |
Dividende je Aktie1 | | 0,00 |
|
Die Berechnung der Volatilität erfolgt auf Basis der täglichen Aktienkurse vom 1. April 2021 bis zum Bilanzstichtag.
Die Bewertung des Performance Share Plan erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zum jeweiligen Bilanzstichtag, welcher über die Laufzeit der jeweiligen Tranche verteilt, bilanziell erfasst wird. Die Bewertung des Performance-Share-Plan erfolgt unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens.
| | Zuteilungstag |
in Tsd. € | | 1. April 2025 | | 1. April 2024 |
Beizulegender Zeitwert 31.03.2026 | | 11.346 | | 2.153 |
Die Aufwendungen aus den Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten und dem Performance Share Plan sind in den Verwaltungskosten enthalten.
Übrige Verbindlichkeiten Bei den übrigen Verbindlichkeiten handelt es sich vor allem um kreditorische Debitoren, abgegrenzte Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwendungen sowie sonstige Abgrenzungen.
15. Finanzielle Verbindlichkeiten
| | | | Restlaufzeit | | | | |
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | bis zu einem Jahr | | zwischen einem und fünf Jahren | | mehr als fünf Jahre | | Nominalzinssatz in % |
Namensschuldverschreibungen | | 15.008 | | 16 | | 14.992 | | – | | | | 1,80 |
Exportkredite | | 20.000 | | 20.000 | | – | | – | | | | 2,90 |
Kredite der öffentlichen Hand | | 130 | | – | | 130 | | – | | | | 1,75 |
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | 1.688.940 | | 446.341 | | 1.084.815 | | 157.784 | | 1,54 – | | 5,67 |
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartner | | 99.232 | | 11.435 | | 87.797 | | – | | | | |
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 | | 319.632 | | 35.784 | | 149.034 | | 134.814 | | | | |
Derivative Finanzinstrumente1 | | 2.888 | | 2.242 | | 646 | | – | | | | |
Buchwert | | 2.145.830 | | 515.818 | | 1.337.414 | | 292.598 | | | | |
| | | | Restlaufzeit | | | | |
in Tsd. € | | 31.03.2025 | | bis zu einem Jahr | | zwischen einem und fünf Jahren | | mehr als fünf Jahre | | Nominalzinssatz in % |
Namensschuldverschreibungen | | 15.006 | | 19 | | 14.987 | | – | | | | 1,80 |
Exportkredite | | 20.000 | | 20.000 | | – | | – | | | | 3,73 |
Kredite der öffentlichen Hand | | – | | – | | – | | – | | | | |
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | 1.602.425 | | 404.328 | | 1.030.170 | | 167.927 | | 1,24 – | | 6,12 |
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartner | | 105.262 | | 12.130 | | 93.132 | | – | | | | |
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 | | 343.121 | | 33.415 | | 137.094 | | 172.612 | | | | |
Derivative Finanzinstrumente1 | | 5.317 | | – | | 5.317 | | – | | | | |
Buchwert | | 2.091.131 | | 469.892 | | 1.280.700 | | 340.539 | | | | |
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen neben dem laufenden Liquiditätsbedarf vor allem langfristige Investitionsfinanzierungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen nachstehende Finanzierungen:
◾ OeKB-Beteiligungsfinanzierung im Geschäftsjahr 2018/19
◾ Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2018/19
◾ OeKB-Beteiligungsfinanzierung im Geschäftsjahr 2019/20
◾ Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibung im Geschäftsjahr 2020/21
◾ Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr 2021/22
◾ Einmalbarkredite im Geschäftsjahr 2021/22
◾ OeKB Finanzierung im Geschäftsjahr 2022/23
◾ EIB (Europäische Investitionsbank) im Geschäftsjahr 2022/23
◾ Einmalbarkredit im Geschäftsjahr 2023/24
◾ Working Capital Loan in Chongqing, China, im Geschäftsjahr 2024/25
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden unter anderem nachstehende Finanzierungen abgeschlossen bzw. gezogen:
◾ Ziehung des Einmalbarkredits mit der IFC aus dem Geschäftsjahr 2024/25 über 220,3 Mio. € in Kulim, Malaysia
◾ Ziehung eines Einmalbarkredits über 130,8 Mio. € (150 Mio. US-$) in Kulim, Malaysia
◾ Abschluss und Ziehung eines Schuldscheindarlehens über 70 Mio. € in Leoben, Österreich
◾ Abschluss einer unkommittierten Überziehungslinie über 50 Mio. € in Leoben, Österreich
◾ Abschluss von Working Capital Loans über 139,1 Mio. € in Chongqing und Shanghai, China, davon 37,9 Mio. € gezogen
Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern betreffen Finanzierungen aus Investitionsprojekten in Chongqing, China.
Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. März 2026 stellen sich in den nächsten Geschäftsjahren unter Berücksichtigung der Zinsabsicherungen wie folgt dar:
in Tsd. € | | Namensschuldverschreibungen | | Exportkredite | | Kredite öffentlicher Hand | | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern | | Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 | | Derivative Finanz- instrumente |
2026/27 | | | | | | | | | | | | | | |
| | Tilgung | | 16 | | 20.000 | | – | | 446.598 | | 11.435 | | 35.784 | | 2.242 |
| | Zinsen fix | | 270 | | – | | 2 | | 2.216 | | – | | – | | – |
| | Zinsen variabel | | – | | 580 | | – | | 59.116 | | – | | 12.264 | | – |
2027/28 | | | | | | | | | | | | | | |
| | Tilgung | | 15.000 | | – | | – | | 153.721 | | 21.949 | | 35.622 | | – |
| | Zinsen fix | | 270 | | – | | – | | 1.922 | | – | | – | | – |
| | Zinsen variabel | | – | | – | | – | | 49.819 | | – | | 10.794 | | – |
2028/29 | | | | | | | | | | | | | | |
| | Tilgung | | – | | – | | – | | 335.520 | | 21.949 | | 36.743 | | 646 |
| | Zinsen fix | | – | | – | | – | | 1.922 | | – | | – | | – |
| | Zinsen variabel | | – | | – | | – | | 41.792 | | – | | 9.289 | | – |
2029/30 | | | | | | | | | | | | | | |
| | Tilgung | | – | | – | | – | | 363.777 | | 21.949 | | 37.869 | | – |
| | Zinsen fix | | – | | – | | – | | 752 | | – | | – | | – |
| | Zinsen variabel | | – | | – | | – | | 22.403 | | – | | 7.737 | | – |
2030/31 | | | | | | | | | | | | | | |
| | Tilgung | | – | | – | | 130 | | 232.378 | | 21.949 | | 38.800 | | – |
| | Zinsen fix | | – | | – | | – | | 752 | | – | | – | | – |
| | Zinsen variabel | | – | | – | | – | | 13.664 | | – | | 6.150 | | – |
nach 2030/31 | | | | | | | | | | | | | | |
| | Tilgung | | – | | – | | – | | 161.179 | | – | | 134.814 | | – |
| | Zinsen fix | | – | | – | | – | | – | | – | | – | | – |
| | Zinsen variabel | | – | | – | | – | | 5.026 | | – | | 6.626 | | – |
Es werden keine wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen hinsichtlich Zeitraum oder Betrag erwartet.
Zum Vorjahresstichtag 31. März 2025 stellten sich die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten in den nächsten Geschäftsjahren unter Berücksichtigung der Zinsabsicherungen wie folgt dar:
in Tsd. € | | Namensschuldverschreibungen | | Exportkredite | | Kredite öffentlicher Hand | | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern | | Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 | | Derivative Finanz- instrumente |
2025/26 | | | | | | | | | | | | | | |
| | Tilgung | | 19 | | 20.000 | | – | | 393.003 | | 12.130 | | 33.416 | | – |
| | Zinsen fix | | 270 | | – | | – | | 1.380 | | – | | – | | – |
| | Zinsen variabel | | – | | 745 | | – | | 52.070 | | – | | 15.335 | | – |
2026/27 | | | | | | | | | | | | | | |
| | Tilgung | | – | | – | | – | | 421.116 | | 23.283 | | 32.623 | | 3.384 |
| | Zinsen fix | | 270 | | – | | – | | 2.460 | | – | | – | | – |
| | Zinsen variabel | | – | | – | | – | | 39.036 | | – | | 13.796 | | – |
2027/28 | | | | | | | | | | | | | | |
| | Tilgung | | 15.000 | | – | | – | | 84.605 | | 23.283 | | 33.529 | | – |
| | Zinsen fix | | 270 | | – | | – | | 2.121 | | – | | – | | – |
| | Zinsen variabel | | – | | – | | – | | 28.332 | | – | | 12.227 | | – |
2028/29 | | | | | | | | | | | | | | |
| | Tilgung | | – | | – | | – | | 239.500 | | 23.283 | | 34.926 | | 1.933 |
| | Zinsen fix | | – | | – | | – | | 2.121 | | – | | – | | – |
| | Zinsen variabel | | – | | – | | – | | 24.236 | | – | | 10.600 | | – |
2029/30 | | | | | | | | | | | | | | |
| | Tilgung | | – | | – | | – | | 298.000 | | 23.283 | | 36.016 | | – |
| | Zinsen fix | | – | | – | | – | | 857 | | – | | – | | – |
| | Zinsen variabel | | – | | – | | – | | 9.323 | | – | | 8.910 | | – |
nach 2029/30 | | | | | | | | | | | | | | |
| | Tilgung | | – | | – | | – | | 156.500 | | – | | 172.612 | | – |
| | Zinsen fix | | – | | – | | – | | 857 | | – | | – | | – |
| | Zinsen variabel | | – | | – | | – | | 5.892 | | – | | 14.931 | | – |
Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen teilweise eine vom Markt abweichende Verzinsung auf. Aus diesem Grund kann es zu Abweichungen zwischen deren beizulegenden Zeitwerten und deren Buchwerten kommen.
| | Buchwerte | | Beizulegende Zeitwerte |
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Namensschuldverschreibungen | | 15.008 | | 15.006 | | 15.000 | | 15.000 |
Exportkredite | | 20.000 | | 20.000 | | 20.000 | | 20.000 |
Kredite der öffentlichen Hand | | 130 | | – | | 130 | | – |
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | 1.688.940 | | 1.602.425 | | 1.701.325 | | 1.606.481 |
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern | | 99.232 | | 105.262 | | 99.232 | | 105.262 |
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 | | 319.632 | | 343.121 | | 319.632 | | 343.121 |
Derivative Finanzinstrumente | | 2.888 | | 5.317 | | 2.888 | | 5.317 |
Summe | | 2.145.830 | | 2.091.131 | | 2.158.207 | | 2.095.181 |
Die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte basiert auf der Abzinsung der künftigen Zahlungen unter Verwendung aktueller Marktzinssätze oder sie werden anhand von öffentlich notierten Marktpreisen bestimmt.
Die Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten nach Währungen stellen sich wie folgt dar:
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Euro | | 1.836.161 | | 1.947.584 |
US-Dollar | | 237.561 | | 105.262 |
Sonstige | | 72.108 | | 38.285 |
Summe | | 2.145.830 | | 2.091.131 |
Der Konzern verfügt über folgende nicht in Anspruch genommene Kreditlinien:
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Exportkredit | | 12.000 | | 12.000 |
Sonstige Kredite | | 111.626 | | 244.253 |
Kreditrahmen - ungesichert | | 50.000 | | – |
Summe | | 173.626 | | 256.253 |
16. Vertragliche Verbindlichkeiten
Die kurz- und langfristigen vertraglichen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 885.892 Tsd. € (Vorjahr: 911.096 Tsd. €) beinhalten Zahlungen aus bilateralen Vereinbarungen für die Finanzierung neuer Produktionsstätten. Aufgrund des Vorliegens einer signifikanten Finanzierungskomponente sind im Geschäftsjahr 2025/26 Zinsen in der Gesamthöhe von 36.853 Tsd. € (Vorjahr: 27.463 Tsd. €) passiviert.
17. Rückstellungen für Personalaufwand
Die Rückstellungen für Personalaufwand betreffen Pensionszusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmeransprüche.
Beitragsorientierte Pensionspläne Für einen Großteil der Beschäftigten in Österreich und einen Teil der Mitarbeiter in Indien bestehen beitragsorientierte Pensionspläne, die an eine Pensionskasse ausgelagert sind. Für die Beschäftigten in Österreich sind die Pensionspläne durch eine Er- und Ablebensversicherung ergänzt. Die Arbeitgeberbeiträge bemessen sich nach einem bestimmten Prozentsatz der laufenden Bezüge. Die Beitragszahlungen betrugen 1.061 Tsd. € im Geschäftsjahr 2025/26 und 1.003 Tsd. € im Geschäftsjahr 2024/25.
Leistungsorientierte Pensionspläne Für einzelne ehemalige Mitglieder des Vorstands und für ehemalige leitende Angestellte bestehen leistungsorientierte Pensionszusagen ohne das Erfordernis von eigenen Mitarbeiterbeiträgen. Pensionszusagen an Mitglieder des Vorstands und an andere Führungskräfte sind teilweise durch Vermögensmittel in Pensionskassen fondsfinanziert („funded“) und teilweise nicht fondsfinanziert („unfunded“). Die Pensionsansprüche der Mitglieder des Vorstands und der Führungskräfte sind von deren Bezügen und Dienstzeiten abhängig. Im Wesentlichen entstehen dem Konzern aus diesen Verpflichtungen Risiken aus der Lebenserwartung und der Inflation aufgrund künftiger Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie bei fondsfinanzierten Pensionsplänen in Form von Ertragsabweichungen.
Fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche Den Mitarbeitern in Indien steht im Falle der Pensionierung sowie bei vorzeitigem Austritt unter bestimmten Umständen eine Abfertigung zu, deren Höhe von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Arbeitsentgelts abhängt. Die Abfertigungen bewegen sich zwischen einem halben Monatsentgelt pro Dienstjahr und einem fixierten Höchstbetrag. Die Abfertigungsansprüche sind durch eine Lebensversicherung gedeckt. Im Wesentlichen entsteht dem Konzern aus diesen Verpflichtungen das Risiko der Inflation aufgrund künftiger Gehaltssteigerungen.
Nicht fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche Den Mitarbeitern in Österreich steht im Falle der Pensionierung generell sowie bei Beendigung des Dienstverhältnisses unter bestimmten Umständen eine Abfertigung zu, deren Höhe von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Arbeitsentgelts abhängt. Die Abfertigung beträgt in Österreich für Mitarbeiter, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, je nach Dienstzeit zwei bis zwölf Zwölftel des Jahresgehalts. Im Wesentlichen entsteht dem Konzern aus diesen Verpflichtungen das Risiko der Inflation aufgrund künftiger Gehaltssteigerungen.
Für seit dem 1. Januar 2003 in Österreich eintretende Mitarbeiter wird dieser Anspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse ohne weitere Verpflichtungen für den Konzern abgegolten. Die Beitragszahlungen betrugen 1.504 Tsd. € im Geschäftsjahr 2025/26 und 1.454 Tsd. € im Geschäftsjahr 2024/25.
Sonstige Dienstnehmeransprüche Den Mitarbeitern der Gesellschaften in Österreich und China gebühren bei Erreichen einer bestimmten Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder, wobei in Österreich Anspruchsberechtigung und Höhe kollektivvertraglich geregelt sind.
Die Aufwendungenfür (leistungsorientierte) Pensionszusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmeransprüche setzen sich folgendermaßen zusammen:
| | Pensionsansprüche | | Abfertigungsansprüche | | Sonstige Dienstnehmer- ansprüche |
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 | | 2025/26 | | 2024/25 | | 2025/26 | | 2024/25 |
Laufender Dienstzeitaufwand | | – | | – | | 809 | | 946 | | 2.063 | | 3.173 |
Zinsaufwand | | 398 | | 368 | | 669 | | 918 | | 237 | | 318 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | | – | | – | | 750 | | – | | – | | – |
Umbewertung von Verpflichtungen aus sonstigen Dienstnehmeransprüchen | | – | | – | | – | | – | | (772) | | (998) |
Aufwand im Perioden- ergebnis erfasst | | 398 | | 368 | | 2.228 | | 1.864 | | 1.528 | | 2.493 |
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | | (2.371) | | 420 | | (246) | | 466 | | – | | – |
Aufwand/(Ertrag) im sonstigen Ergebnis erfasst | | (2.371) | | 420 | | (246) | | 466 | | – | | – |
Summe | | (1.973) | | 788 | | 1.982 | | 2.330 | | 1.528 | | 2.493 |
Die Aufwendungen im Periodenergebnis für Pensionszusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmeransprüche werden in den Umsatzkosten, den Vertriebskosten, den allgemeinen Verwaltungskosten und im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Der Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen wird im Finanzergebnis ausgewiesen.
In der Bilanz sind folgende Ansprüche abgegrenzt:
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Gedeckte Pensionsansprüche | | 5.869 | | 8.636 |
Ungedeckte Pensionsansprüche | | 1.171 | | 1.306 |
Summe Pensionsansprüche | | 7.040 | | 9.942 |
Ungedeckte Abfertigungsansprüche | | 16.719 | | 18.464 |
Gedeckte Abfertigungsansprüche | | 868 | | – |
Summe Abfertigungsansprüche | | 17.587 | | 18.464 |
Sonstige Dienstnehmeransprüche | | 10.909 | | 13.306 |
Rückstellungen für Personalaufwand | | 35.536 | | 41.712 |
Die sonstigen Dienstnehmeransprüche beinhalten neben den Jubiläumsgeldern andere Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern.
Die Pensionsansprüche und Abfertigungsansprüche stellen sich wie folgt dar:
| | Pensionsansprüche | | Abfertigungsansprüche |
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen | | 15.465 | | 17.833 | | 3.404 | | 2.645 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | | (9.596) | | (9.197) | | (2.536) | | (2.769) |
Deckungsstatus fondsfinanzierte Verpflichtungen | | 5.869 | | 8.636 | | 868 | | (124) |
Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen | | 1.171 | | 1.306 | | 16.719 | | 18.464 |
Bilanzierte Rückstellungen | | 7.040 | | 9.942 | | 17.587 | | 18.464 |
Im Vorjahr überstieg der Zeitwert des Planvermögens bei den fondsfinanzierten Abfertigungsansprüchen die Verpflichtungen. Diese Überdeckung in Höhe von 124 Tsd. € wurde im Vorjahr in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Der Barwert der erwarteten Pensionsansprüche, die Entwicklung des zur Deckung vorgesehenen Planvermögens und der Deckungsstatus stellen sich folgendermaßen dar:
| | Fondsfinanzierte Pensionsansprüche | | Nicht fondsfinanzierte Pensionsansprüche |
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 | | 2025/26 | | 2024/25 |
Barwert der Pensionsverpflichtung | | | | | | | | |
Barwert am Beginn des Geschäftsjahres | | 17.833 | | 17.461 | | 1.306 | | 1.330 |
Laufender Dienstzeitaufwand | | – | | – | | – | | – |
Zinsaufwand | | 713 | | 646 | | 52 | | 49 |
Umbewertung aus der Veränderung von demografischen Annahmen | | – | | – | | – | | – |
Umbewertung aus der Veränderung von finanziellen Annahmen | | (2.166) | | 3 | | (117) | | – |
Umbewertung aus erfahrungsbedingten Anpassungen | | (50) | | 567 | | 15 | | 10 |
Auszahlungen | | (865) | | (844) | | (85) | | (83) |
Barwert am Ende des Geschäftsjahres | | 15.465 | | 17.833 | | 1.171 | | 1.306 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | | | | |
Zeitwert am Beginn des Geschäftsjahres | | 9.197 | | 8.836 |
Einzahlungen | | 842 | | 719 |
Veranlagungsergebnis | | 53 | | 160 |
Zinserträge | | 369 | | 326 |
Auszahlungen | | (865) | | (844) |
Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres | | 9.596 | | 9.197 |
Deckungsstatus fondsfinanzierte Pensionspläne/gedeckte Pensionsansprüche | | 5.869 | | 8.636 |
Zum 31. März 2026 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der fondsfinanzierten Pensionsansprüche zwölf Jahre und die der nicht fondsfinanzierten Pensionsansprüche neun Jahre.
Das zur Deckung vorgesehene Planvermögen ist in Pensionskassen ausgegliedert. Die Streuung der Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
in % | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Anleihen | | 31 % | | 29 % |
Aktien | | 59 % | | 58 % |
Immobilien | | 9 % | | 9 % |
Liquide Mittel | | 1 % | | 4 % |
Summe | | 100 % | | 100 % |
Wesentliche Teile des Planvermögens werden an einem aktiven Markt gehandelt.
Die Gesamtentwicklung der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Abfertigungsansprüche stellt sich wie folgt dar:
| | Fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche | | Nicht fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche |
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 | | 2025/26 | | 2024/25 |
Barwert der Abfertigungsverpflichtung | | | | | | | | |
Barwert am Beginn des Geschäftsjahres | | 2.645 | | 2.491 | | 18.464 | | 26.736 |
Änderungen des Konsolidierungskreises | | – | | – | | – | | (5.562) |
Umrechnungsdifferenzen | | (435) | | (74) | | – | | – |
Dienstzeitaufwand | | 173 | | 172 | | 636 | | 774 |
Zinsaufwand | | 155 | | 175 | | 680 | | 743 |
Umbewertung aus der Veränderung von demografischen Annahmen | | (7) | | 20 | | 233 | | (131) |
Umbewertung aus der Veränderung von finanziellen Annahmen | | 65 | | (205) | | (1.084) | | (359) |
Umbewertung aus erfahrungsbedingten Anpassungen | | 158 | | 140 | | 404 | | 1.006 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | | 750 | | – | | – | | – |
Umgliederung in sonstige Verbindlichkeiten | | – | | – | | (144) | | (1.248) |
Auszahlungen | | (100) | | (74) | | (2.470) | | (3.495) |
Barwert am Ende des Geschäftsjahres | | 3.404 | | 2.645 | | 16.719 | | 18.464 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | | | | |
Zeitwert am Beginn des Geschäftsjahres | | 2.769 | | 2.395 |
Umrechnungsdifferenzen | | (400) | | (76) |
Einzahlungen | | 86 | | 339 |
Veranlagungsergebnis | | 15 | | 5 |
Zinserträge | | 166 | | 180 |
Auszahlungen | | (100) | | (74) |
Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres | | 2.536 | | 2.769 |
Deckungsstatus fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche | | 868 | | (124) |
Zum 31. März 2026 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der nicht fondsfinanzierten Abfertigungsansprüche zehn Jahre.
Die Gesamtentwicklung der sonstigen Dienstnehmeransprüche (Jubiläumsgelder) stellt sich wie folgt dar:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Barwert am Beginn des Geschäftsjahres | | 12.314 | | 14.220 |
Umrechnungsdifferenzen | | (132) | | (44) |
Dienstzeitaufwand | | 2.063 | | 3.173 |
Zinsaufwand | | 237 | | 318 |
Umbewertung aus der Veränderung von demografischen Annahmen | | (511) | | (383) |
Umbewertung aus der Veränderung von finanziellen Annahmen | | (124) | | (355) |
Umbewertung aus erfahrungsbedingten Anpassungen | | (137) | | (260) |
Auszahlungen | | (3.431) | | (4.355) |
Barwert am Ende des Geschäftsjahres | | 10.279 | | 12.314 |
Zum 31. März 2026 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der sonstigen Dienstnehmeransprüche zehn Jahre.
Es wurden für die Bewertung zum Bilanzstichtag folgende gewichtete versicherungsmathematische Parameter angewendet:
| | Pensionsansprüche | | Abfertigungsansprüche | | Sonstige Dienstnehmer- ansprüche (Jubiläumsgelder) |
| | 31.03.2026 | | 31.03.2025 | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Zinssatz | | 4,20 % | | 4,00 % | | 4,13 % | | 3,80 % | | 2,33 % | | 2,23 % |
Erwartete Gehaltssteigerung | | – | | – | | 3,39 % | | 3,70 % | | 4,36 % | | 4,59 % |
Künftige Pensionserhöhung | | 2,70 % | | 3,60 % | | – | | – | | – | | – |
Pensionseintrittsalter | | 65 | | 65 | | 1 | | 1 | | – | | – |
|
In die Berechnung der Rückstellungen werden Fluktuationsabschläge und biometrische Rechengrundlagen miteinbezogen.
18. Sonstige Rückstellungen
in Tsd. € | | Summe | | Gewährleistung | | Restrukturierung | | Drohverlust | | Übrige |
Buchwert 31.03.2025 | | 20.724 | | 11.859 | | 5.628 | | 1.718 | | 1.519 |
Verwendung | | (7.386) | | (2.511) | | (3.384) | | (1.491) | | – |
Auflösung | | (9.574) | | (7.935) | | (1.458) | | – | | (181) |
Zuführung | | 12.710 | | 227 | | – | | 10.625 | | 1.858 |
Umrechnungsdifferenzen | | (701) | | (522) | | (7) | | (172) | | – |
Buchwert 31.03.2026 | | 15.773 | | 1.118 | | 779 | | 10.680 | | 3.196 |
in Tsd. € | | Summe | | Gewährleistung | | Restrukturierung | | Drohverlust | | Übrige |
Buchwert 31.03.2024 | | 15.960 | | 13.566 | | – | | 732 | | 1.662 |
Veränderung Konsolidierungskreis | | (86) | | (52) | | – | | (34) | | – |
Verwendung | | (10.038) | | (9.251) | | – | | (647) | | (140) |
Auflösung | | (522) | | (468) | | – | | (51) | | (3) |
Zuführung | | 15.605 | | 8.195 | | 5.629 | | 1.781 | | – |
Umrechnungsdifferenzen | | (195) | | (131) | | (1) | | (63) | | – |
Buchwert 31.03.2025 | | 20.724 | | 11.859 | | 5.628 | | 1.718 | | 1.519 |
in Tsd. € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
davon langfristig | | – | | – |
davon kurzfristig | | 15.773 | | 20.724 |
Buchwert | | 15.773 | | 20.724 |
Rückstellung für Gewährleistung Diese Position betrifft die Kosten der bereits entstandenen und zu erwartenden Reklamationen für die noch im Gewährleistungszeitraum befindlichen Produkte. Der rückgestellte Betrag ist die auf Basis von Erfahrungswerten und konkreten Sachverhalten durchgeführte bestmögliche Schätzung dieser erwarteten Kosten, welche aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunkts nicht bereits als Schulden ausgewiesen werden. Bei der Höhe der erwarteten Kosten sind von der Produkthaftpflichtversicherung übernommene Beträge berücksichtigt. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Applikationen im Industriesegment.
Rückstellung für Restrukturierung Diese Position betrifft Rückstellungen für einen Sozialplan, der im Juni 2024 vereinbart und kommuniziert wurde und im Zusammenhang mit dem Kostenoptimierungs- und Effizienzprogramm an den Standorten in Österreich, Deutschland und China steht.
Übrige Die übrigen Rückstellungen entfallen wie im Vorjahr auf eine unklare Rechtslage im Zusammenhang mit Pensionsversicherungsbeiträgen in Asien und Risiken aus schwebenden Geschäften.
19. Derivative Finanzinstrumente
Die derivativen Finanzinstrumente des Geschäftsjahres betreffen Zinsswaps und Devisentermingeschäfte. Gesichert werden Zahlungen im Zusammenhang mit Krediten. Die Devisentermingeschäfte dienen der Absicherung von Fremdwährungsrisiken.
Der Buchwert der derivativen Finanzinstrumente des Konzerns entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert entspricht jenem Betrag, der bei einer Abrechnung der Transaktion zum Bilanzstichtag aufzuwenden wäre bzw. erzielt werden würde.
Die beizulegenden Zeitwerte der am Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:
| | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
in Tsd. € | | Aktiva | | Passiva | | Aktiva | | Passiva |
Zinsswaps zu Marktwerten | | 6.812 | | 1.862 | | 1.999 | | 5.317 |
Devisentermingeschäfte zu Marktwerten | | – | | 1.026 | | – | | – |
Summe Marktwerte | | 6.812 | | 2.888 | | 1.999 | | 5.317 |
Kurzfristiger Anteil | | – | | 2.242 | | 1.999 | | – |
Langfristiger Anteil | | 6.812 | | 646 | | – | | 5.317 |
Zum 31. März 2026 liegen die festen Zinssätze der Zinsswaps zwischen 2,01 % und 3,46 %, der variable Zinssatz basiert auf dem Sechsmonats-EURIBOR.
Basierend auf den verschiedenen Szenarien sichert der Konzern sein zinsbedingtes Cashflow-Risiko durch die Nutzung von Zinsswaps ab. Derartige Zinsswaps haben den wirtschaftlichen Effekt, variabel verzinsliche Darlehen in festverzinsliche umzuwandeln. Nimmt der Konzern Darlehen mit einem variablen Zinssatz auf, so wandelt er diese durch Swaps in festverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten um. Bei diesen Zinsswaps kommt der Konzern mit anderen Parteien überein, die Differenz zwischen den festen und variablen Zinsen, die sich von den vereinbarten Nominalbeträgen ableiten, in bestimmten Intervallen zu tauschen.
Während des Geschäftsjahres stimmten alle wesentlichen Vertragsbedingungen (Laufzeit, Volumen, Marktzinssatz etc.) bei einem Großteil der abgeschlossenen Zinsswaps mit jenen der Grundgeschäfte überein, sodass von einer Sicherungsbeziehung auszugehen ist, vor allem weil die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen zur Gänze ausgleicht.
Die Konditionen der als Sicherungsinstrumente eingesetzten Zinsswaps stellen sich wie folgt dar:
in Tsd. €, in Monaten, in % | | Nominal- volumen | | Fälligkeit | | Durchschnittlicher gesicherter Zinssatz während der Periode |
Zinsswaps | | 595.000 | | 4–55 Monate | | 2,01 %–3,46 % |
Die Wertentwicklung der als Sicherungsinstrumente eingesetzten Zinsswaps stellt sich wie folgt dar:
| | Buchwert des Sicherungsinstruments | | | | |
in Tsd. € | | Aktiva | | Passiva | | Änderungen im Fair Value des Sicherungsinstruments, welcher der Berechnung der Ineffektivität zugrunde gelegt wird | | Änderungen im Fair Value des Sicherungsinstruments, die in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfasst wurden |
zum 31.03.2026 | | 6.812 | | 1.862 | | (938) | | 8.856 |
zum 31.03.2025 | | 1.999 | | 5.317 | | (3.068) | | (5.541) |
Die zum Stichtag bestehenden Devisentermingeschäfte mit einem Nominalvolumen von insgesamt 100 Mio. US-$ (Vorjahr: 0 Mio. US-$) dienen der Absicherung für bestehende US-$ Barmittel, welche über den Bilanzstichtag hinaus veranlagt sind um diese dem Fremdwährungsrisiko zu entziehen.
Die Wertentwicklung der als Sicherungsinstrument eingesetzten Devisentermingeschäfte stellt sich wie folgt dar:
| | Buchwert des Sicherungsinstruments | | | | |
in Tsd. € | | Aktiva | | Passiva | | Änderungen im Fair Value des Sicherungsinstruments, welcher der Berechnung der Ineffektivität zugrunde gelegt wird | | Änderungen im Fair Value des Sicherungsinstruments, die in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfasst wurden |
zum 31.03.2026 | | – | | 1.026 | | (1.026) | | – |
zum 31.03.2025 | | – | | – | | – | | – |
20. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien Die Zusammenfassung der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der in den einzelnen Bilanzpositionen enthaltenen Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar. Sofern nicht anders angegeben, entsprechen die Buchwerte näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten:
| | 31.03.2026 |
in Tsd. € | | Bewertungskategorie nach IFRS 9 oder Bewertung nach anderen IFRS1 | | Level | | Buchwert | | Beizulegender Zeitwert |
Vermögenswerte | | | | | | | | |
Langfristige Vermögenswerte | | | | | | | | |
Derivative Finanzinstrumente | | DHI | | 2 | | 6.812 | | 6.812 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | | FAAFVOCI | | 2 | | 118 | | 118 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | | FAAC | | | | 6.496 | | |
Finanzielle Vermögenswerte | | | | | | 13.426 | | |
Kurzfristige Vermögenswerte | | | | | | | | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen | | FAAC | | | | 105.867 | | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | | FAAFVOCI | | 3 | | 14.400 | | 14.400 |
Vertragliche Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen | | – | | | | 152.671 | | |
Sonstige Forderungen | | FAAC | | | | 39.298 | | |
Sonstige Forderungen | | – | | | | 76.518 | | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | | | | | | 388.754 | | |
Derivative Finanzinstrumente | | DHI | | 2 | | – | | – |
Finanzielle Vermögenswerte | | FAAFVPL | | 1 | | 998 | | 998 |
Finanzielle Vermögenswerte | | FAAC | | | | 60.768 | | |
Finanzielle Vermögenswerte | | | | | | 61.766 | | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | | | | | | – | | – |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | | FAAC | | | | 738.492 | | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | | | | | | 738.492 | | |
Schulden | | | | | | | | |
Anleihen | | | | | | – | | – |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | | FLAAC | | 2 | | 2.142.942 | | |
Derivative Finanzinstrumente | | DHI | | 2 | | 2.888 | | 2.888 |
Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | | | | | | 2.145.830 | | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | | FLAAC | | | | 315.332 | | |
Sonstige Verbindlichkeiten | | FLAAC | | | | 56.916 | | |
Sonstige Verbindlichkeiten | | – | | | | 139.921 | | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten | | | | | | 512.169 | | |
Aggregiert nach Bewertungskategorien | | | | | | | | |
Vermögenswerte | | | | | | | | |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten | | FAAC | | | | 950.921 | | – |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | FAAFVOCI | | | | 14.518 | | 14.518 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | FAAFVPL | | | | 998 | | 998 |
Derivate | | DHI | | | | 6.812 | | 6.812 |
Schulden | | | | | | | | |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | | FLAAC | | | | 2.515.190 | | – |
Derivate als Sicherungsinstrumente | | DHI | | | | 2.888 | | 2.888 |
|
| | 31.03.2025 |
in Tsd. € | | Bewertungskategorie nach IFRS 9 oder Bewertung nach anderen IFRS1 | | Level | | Buchwert | | Beizulegender Zeitwert |
Vermögenswerte | | | | | | | | |
Langfristige Vermögenswerte | | | | | | | | |
Derivative Finanzinstrumente | | DHI | | 2 | | – | | – |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | | FAAFVOCI | | 2 | | 118 | | 169 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | | FAAC | | | | 8.584 | | |
Finanzielle Vermögenswerte | | | | | | 8.702 | | |
Kurzfristige Vermögenswerte | | | | | | | | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen | | FAAC | | | | 214.977 | | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | | FAAFVOCI | | 3 | | 77.312 | | 77.312 |
Vertragliche Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen | | – | | | | 115.617 | | |
Sonstige Forderungen | | FAAC | | | | 13.149 | | |
Sonstige Forderungen | | – | | | | 61.154 | | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | | | | | | 482.209 | | |
Derivative Finanzinstrumente | | DHI | | 2 | | 1.999 | | 1.999 |
Finanzielle Vermögenswerte | | FAAFVPL | | 1 | | 1.000 | | 1.000 |
Finanzielle Vermögenswerte | | FAAC | | | | 102.913 | | |
Finanzielle Vermögenswerte | | | | | | 105.912 | | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | | | | | | – | | – |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | | FAAC | | | | 485.079 | | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | | | | | | 485.079 | | |
Schulden | | | | | | | | |
Anleihen | | | | | | – | | – |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | | FLAAC | | 2 | | 2.085.814 | | |
Derivative Finanzinstrumente | | DHI | | 2 | | 5.317 | | 5.317 |
Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | | | | | | 2.091.131 | | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | | FLAAC | | | | 304.468 | | |
Sonstige Verbindlichkeiten | | FLAAC | | | | 35.198 | | |
Sonstige Verbindlichkeiten | | – | | | | 133.359 | | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten | | | | | | 473.025 | | |
Aggregiert nach Bewertungskategorien | | | | | | | | |
Vermögenswerte | | | | | | | | |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten | | FAAC | | | | 824.702 | | – |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | FAAFVOCI | | | | 77.430 | | 77.430 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | FAAFVPL | | | | 1.000 | | 1.000 |
Derivate | | DHI | | | | 1.999 | | 1.999 |
Schulden | | | | | | | | |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | | FLAAC | | | | 2.425.480 | | – |
Derivate als Sicherungsinstrumente | | DHI | | | | 5.317 | | 5.317 |
|
Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist zwischen drei Bewertungshierarchien zu unterscheiden.
◾ Level 1: Die beizulegenden Zeitwerte werden anhand von öffentlich notierten Marktpreisen auf einem aktiven Markt für identische Finanzinstrumente bestimmt.
◾ Level 2: Wenn keine öffentlich notierten Marktpreise auf einem aktiven Markt bestehen, werden die beizulegenden Zeitwerte auf Grundlage der Ergebnisse einer Bewertungsmethode bestimmt, die im größtmöglichen Umfang auf Marktpreisen basiert.
◾ Level 3: In diesem Fall liegen den zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Bewertungsmodellen auch nicht am Markt beobachtbare Daten zugrunde.
Nettoergebnisse in Bezug auf Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien Die Nettogewinne oder Nettoverluste in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien stellen sich wie folgt dar:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten | | (23.459) | | 28.520 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | | 9 | | 9 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | | (2.273) | | 4.053 |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | | (65.214) | | (93.400) |
Summe | | (90.937) | | (60.818) |
Die Nettoergebnisse in Bezug auf Finanzinstrumente beinhalten Dividendenerträge, Zinserträge und -aufwendungen, Fremdwährungsgewinne und -verluste, realisierte Gewinne und Verluste aus dem Abgang bzw. Verkauf sowie ergebniswirksame Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung der Finanzinstrumente.
Als Ergebnis aus Finanzinstrumenten sind -10.005 Tsd. € Nettoaufwand (Vorjahr: 4.373 Tsd. € Nettoertrag) im Betriebsergebnis dargestellt. Es handelt sich hierbei vor allem um Fremdwährungseffekte. Des Weiteren sind -80.932 Tsd. € Nettoaufwand (Vorjahr: -65.190 Tsd. € Nettoaufwand) im Finanzergebnis enthalten.
Finanzrisiken
Im Folgenden wird auf die Finanzrisiken, welche das Finanzierungsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kreditrisiko und das Wechselkursrisiko umfassen, eingegangen. Im Konzernlagebericht werden die weiteren Risikokategorien und die zugehörigen Prozesse und Maßnahmen erläutert.
Das Risikomanagement der Finanzrisiken erfolgt zentral durch das Group Treasury, entsprechend den vom Vorstand verabschiedeten Richtlinien. Diese internen Richtlinien regeln Zuständigkeiten, Handlungsparameter und Limite. Das zentrale Treasury identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns ab.
Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiko Das Finanzierungsrisiko umfasst sowohl die Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des Konzerns als auch Schwankungen im Wert der Finanzierungsinstrumente.
Aktivseitig bestehen geringe Zinsänderungsrisiken im Wertpapiervermögen. Sonstige Liquiditätsbestände werden überwiegend kurzfristig veranlagt. Es wird auf Erläuterung 12 „Finanzielle Vermögenswerte“ und Erläuterung 13 „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ verwiesen.
Passivseitig sind zum Bilanzstichtag 35,7 % des Gesamtbetrags aus Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter Berücksichtigung der Zinssicherungsinstrumente fix verzinst (Vorjahr: 29,2 %). Es wird weiters auf Erläuterung 15 „Finanzielle Verbindlichkeiten“ verwiesen.
Die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns sind mit marktüblichen Kreditverpflichtungen verbunden, die auf Quartalsbasis bzw. Jahresbasis überprüft werden. Bei Überschreitung vorgegebener Grenzwerte bestimmter KPIs haben die Kreditgeber Anspruch auf einen Step-up auf die bestehende Zinsvereinbarung; Kündigungsrechte sind in diesem Zusammenhang nicht vereinbart.
Liquiditätsrisiko Unter Liquiditätsrisiko wird im Konzern der Umstand der Zahlungsunfähigkeit verstanden. Es soll daher stets ausreichend Liquidität vorhanden sein, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachkommen zu können.
Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von 959,2 Mio. € (Vorjahr: 846,9 Mio. €). Davon entfallen 738,5 Mio. € (Vorjahr: 485,1 Mio. €) auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, 61,8 Mio. € (Vorjahr: 105,5 Mio. €) auf finanzielle Vermögenswerte (darunter ein Termingeld über 20,1 Mio. €, welches länger als 90 Tage veranlagt wurde und im Mai 2026 fällig ist) und 173,6 Mio. € (Vorjahr: 256,3 Mio. €) auf bestehende, nicht ausgenützte Finanzierungsrahmen. Die Liquiditätsreserven haben sich somit gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 112,3 Mio. € erhöht. In den bestehenden, nicht ausgenützten Finanzierungsrahmen sind aktuelle Reserven in Höhe von 111,5 Mio. € (Vorjahr: 244,3 Mio. €) enthalten, welche auf AT&S in China entfallen und spezifischen Liquiditätszwecken unterliegen.
Kreditrisiko Unter dem Kreditrisiko versteht der Konzern die Möglichkeit eines kundenseitigen Zahlungsausfalls.
Das Kreditrisiko wird durch einen umfassenden Prozess minimiert. Kunden werden regelmäßigen Bonitätsprüfungen unterzogen und deren Forderungen sind zum großen Teil versichert. Nicht versicherte Forderungen werden kontinuierlich überwacht und im Falle von erkennbaren Risiken erfolgen Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse oder auf Basis von Bankgarantien. Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) bzw. 1,0 % (Vorjahr: 0,4 %) des Forderungsstands wertberichtigt.
Es wird auf die detaillierten Angaben unter Erläuterung 11 „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und vertragliche Vermögenswerte“ verwiesen.
Wechselkursrisiko Als weltweit tätiges Unternehmen ist der AT&S-Konzern Währungsrisiken ausgesetzt. Durch die lokale Wertschöpfung an den verschiedenen Standorten sind teilweise „natürliche Hedges“ vorhanden. Innerhalb des Konzerns erfolgt die Kurssicherung von Transaktionsrisiken zunächst durch die maximale Reduktion des FX-Exposure (Netting). Offene Positionen werden laufend analysiert und eventuell durch die Nutzung verschiedener Hedging-Instrumente wie z. B. Devisentermingeschäfte, Währungsoptionen und Währungsswaps abgesichert. Zum Bilanzstichtag bestanden vier Devisentermingeschäfte.
Zur Evaluierung des Wechselkursrisikos werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, wobei ceteris paribus die Auswirkungen prozentmäßiger Änderungen der Wechselkurse zueinander simuliert werden.
Finanzmarktrisiken Zu den Finanzmarktrisiken und derivativen Finanzinstrumenten finden sich detaillierte Angaben unter Erläuterung I.B.l. „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Finanzielle Vermögenswerte: Derivative Finanzinstrumente“ und Erläuterung 19 „Derivative Finanzinstrumente“. Derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte, Optionen und Swaps werden im Konzern ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt.
Evaluierung der Finanzmarktrisiken durch Sensitivitätsanalysen Der Konzern setzt zur Quantifizierung der Zinsrisiken Sensitivitätsanalysen ein. Dabei wird die mögliche Ergebnisveränderung durch eine prozentuelle Preisänderung (Wechselkurs und Zinsen), bezogen auf die Fremdwährungs- bzw. Zinsnettoposition, ermittelt. Dabei werden keine Korrelationen der verschiedenen Risikoelemente zueinander berücksichtigt. Die Ergebnisauswirkungen werden jeweils unter Beachtung der ertragsteuerlichen Auswirkungen auf das Konzernjahresergebnis nach Steuern errechnet.
Zinsänderungsrisiken ergeben sich für den AT&S-Konzern aus Positionen mit variabler Verzinsung, und zwar hauptsächlich aus der Refinanzierungstätigkeit. Basis- oder Optionsrisiken spielen dabei eine geringe Rolle. Gesteuert wird das Risiko des Zinsbuchs neben dem Abschluss von Geschäften mit fixer Verzinsung auch durch den Einsatz von Zinsderivaten. Die Auswirkung auf die finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
| | 31.03.2026 |
in Tsd. € | | EUR | | USD | | Sonstige | | Summe | | In % |
Vor Hedging | | | | | | | | | | |
Fix verzinst | | 71.060 | | 99.232 | | – | | 170.292 | | 7,9 % |
Variabel verzinst | | 1.762.213 | | 138.329 | | 72.108 | | 1.972.650 | | 92,1 % |
Summe | | 1.833.273 | | 237.561 | | 72.108 | | 2.142.942 | | 100,0 % |
In % | | 85,5 % | | 11,1 % | | 3,4 % | | 100,0 % | | |
Nach Hedging | | | | | | | | | | |
Fix verzinst | | 666.060 | | 99.232 | | – | | 765.292 | | 35,7 % |
Variabel verzinst | | 1.167.213 | | 138.329 | | 72.108 | | 1.377.650 | | 64,3 % |
Summe | | 1.833.273 | | 237.561 | | 72.108 | | 2.142.942 | | 100,0 % |
In % | | 85,5 % | | 11,1 % | | 3,4 % | | 100,0 % | | |
| | 31.03.2025 |
in Tsd. € | | EUR | | USD | | Sonstige | | Summe | | In % |
Vor Hedging | | | | | | | | | | |
Fix verzinst | | 110.486 | | 105.262 | | – | | 215.748 | | 10,3 % |
Variabel verzinst | | 1.831.781 | | – | | 38.285 | | 1.870.066 | | 89,7 % |
Summe | | 1.942.267 | | 105.262 | | 38.285 | | 2.085.814 | | 100,0 % |
In % | | 93,1 % | | 5,1 % | | 1,8 % | | 100,0 % | | |
Nach Hedging | | | | | | | | | | |
Fix verzinst | | 503.486 | | 105.262 | | – | | 608.748 | | 29,2 % |
Variabel verzinst | | 1.438.781 | | – | | 38.285 | | 1.477.066 | | 70,8 % |
Summe | | 1.942.267 | | 105.262 | | 38.285 | | 2.085.814 | | 100,0 % |
In % | | 93,1 % | | 5,1 % | | 1,8 % | | 100,0 % | | |
Wären die Euro-Zinssätze zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen, wäre auf Basis der Finanzierungsstruktur zum Bilanzstichtag das Konzernjahresergebnis um 8,8 Mio. € (Vorjahr: 10,8 Mio. €) geringer bzw. 8,8 Mio. € (Vorjahr: 10,8 Mio. €) höher ausgefallen, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären. Wären die US-$-Zinssätze zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen, wäre auf Basis der Finanzierungsstruktur zum Bilanzstichtag das Konzernjahresergebnis um 1,1 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) geringer bzw. 1,1 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) höher ausgefallen, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären. Wären die RMB-Zinssätze zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen, wäre auf Basis der Finanzierungsstruktur zum Bilanztichtag das Konzernjahresergebnis um 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,04 Mio. €) geringer bzw. 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,04 Mio. €) höher ausgefallen, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären.
Dieser Zinssatzsensitivitätsanalyse liegt die Annahme zugrunde, dass die Zinssätze jeweils während eines gesamten Geschäftsjahres um 100 Basispunkte abweichen würden und die nunmehr neuen Zinssätze auf den Kapital- bzw. Verbindlichkeitenstand zum Bilanzstichtag anzuwenden wären.
Die Auswirkung hypothetischer Wechselkursänderungen auf das Periodenergebnis resultiert gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten monetärer Art, die nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten und Zahlungsmittel bzw. gegebenenfalls Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung des Ergebniseffekts. Bei AT&S besteht dieses Risiko im Wesentlichen aus US-Dollar-Salden, daher werden Sensitivitätsanalysen nur für diese Währung durchgeführt. Die durchschnittliche Veränderung des Euro/US-Dollar-Stichtagskurses im Beobachtungszeitraum betrug 8,7 %. Eine Aufwertung des US-Dollars zum Euro um 8,7 % würde das Ergebnis um 0,4 Mio. € reduzieren. Eine Abwertung des US-Dollars zum Euro um ebendiesen Prozentsatz würde das Ergebnis um 0,4 Mio. € erhöhen. Auf Stichtagsbasis hat der US-Dollar zum Euro um 5,7 % abgewertet.
Kapitalrisikomanagement Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen zum einen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitstellen zu können, zum anderen in der Aufrechterhaltung einer geeigneten Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu optimieren. Daher wird das Ausmaß der Dividendenzahlungen an die jeweiligen Erfordernisse angepasst, werden Kapitalrückzahlungen an Anteilseigner vorgenommen (Einziehung eigener Aktien), neue Anteile ausgegeben oder der Bestand von sonstigen Vermögenswerten verändert.
Basierend auf den in den Kreditvereinbarungen definierten Schwellenwerten (Covenants) überwacht der Konzern sein Kapital in Bezug auf das Verhältnis der Nettoverschuldung zum EBITDA (fiktive Entschuldungsdauer). Die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns sind mit marktüblichen Kreditverpflichtungen verbunden, die auf Quartalsbasis bzw. Jahresbasis überprüft werden. Bei Überschreitung vorgegebener Grenzwerte bestimmter KPIs haben die Kreditgeber Anspruch auf einen Step-up auf die bestehende Zinsvereinbarung; Kündigungsrechte sind in diesem Zusammenhang nicht vereinbart.
Die Strategie des Konzerns besteht darin, die Eigenkapitalquote über 30 % zu halten sowie die fiktive Entschuldungsdauer von 3,0 Jahren nicht zu überschreiten. Abweichungen sind in Abhängigkeit vom Marktumfeld und aufgrund von Investitionsprojekten möglich und können in einem volatilen Umfeld auftreten.
Zum Bilanzstichtag betrug die Eigenkapitalquote 22,6 % und lag damit unter dem Vorjahreswert von 23,3 % sowie unter dem Zielwert von mehr als 30,0 %. Die fiktive Entschuldungsdauer lag mit 3,2 Jahren über dem Vorjahreswert von 2,5 Jahren.
21. Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. März 2026 bestehen im Konzern sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 234.420 Tsd. € (Vorjahr: 206.982 Tsd. €) im Zusammenhang mit verbindlich kontrahierten Investitionsvorhaben. Die zum Bilanzstichtag übernommene Ausfallshaftung im Rahmen der Forderungsverkäufe beträgt 16.064 Tsd. € (Vorjahr: 841 Tsd. €) abzüglich der Deckung der zur Anwendung kommenden Kreditversicherung. Dieser Betrag entspricht dem maximalen Risiko, d. h., wenn es bei allen übertragenen Forderungen gleichzeitig zu Forderungsausfällen kommen würde. Diese Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Ausfallshaftung ist äußerst gering. Der erwartete Wert dieses Risikos ist unwesentlich. Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus Bankgarantien in Höhe von 241 Tsd. € (Vorjahr: 357 Tsd. €) sowie Haftungsverhältnisse aus Garantien in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 217 Tsd. €).
| | Im Umlauf befindliche Aktien in Tsd. Stück | | Grundkapital in Tsd. € | | Kapitalrücklage in Tsd. € | | Gezeichnetes Kapital in Tsd. € |
31.03.2024 | | 38.850 | | 42.735 | | 99.111 | | 141.846 |
31.03.2025 | | 38.850 | | 42.735 | | 99.111 | | 141.846 |
31.03.2026 | | 38.850 | | 42.735 | | 99.111 | | 141.846 |
Grundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft ist vollständig einbezahlt und beträgt zum 31. März 2026 42.735 Tsd. € (Vorjahr: 42.735 Tsd. €) und ist in 38.850.000 (Vorjahr: 38.850.000) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 1,10 € eingeteilt.
Genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalerhöhung Der Vorstand wurde durch die 30. ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, um bis zu 21.367.500 € zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (Genehmigtes Kapital 2024). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem Genehmigten Kapital 2024 ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen (Direktausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts), wenn und sofern eine Ausnutzung dieser Ermächtigung durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen in einem Gesamtausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals erfolgt, um im Rahmen der Platzierung neuer Aktien der Gesellschaft (i) Spitzenbeträge, die sich bei einem ungünstigen Bezugsverhältnis ergeben könnten, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und/oder (ii) den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoptionen (Greenshoe-Optionen) zu bedienen. Darüber hinaus wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2024 ergeben, zu beschließen.
Darüber hinaus wurde der Vorstand in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 400.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Diesbezüglich wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, insofern die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nur für Wandelschuldverschreibungen gilt, die ein Recht auf Umtausch und/oder Bezug auf Aktien der Gesellschaft von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung gewähren. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt um bis zu 21.367.500 € erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2024 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals.
In Bezug auf das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital ist folgende betragsmäßige Determinierung, entsprechend den Beschlüssen der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2024, zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potenziell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von insgesamt 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen).
Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung entsprechend diesen Beschlüssen in § 4 (Grundkapital) zu ändern.
Im Umlauf befindliche Aktien Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 38.850.000 Stück zum 31. März 2026 (Vorjahr: 38.850.000 Stück).
Eigene Anteile In der 31. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2025 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben, wobei der Erwerb über die Börse im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen kann. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Zum 31. März 2026 hält der Konzern keine eigenen Aktien.
Dividende pro Aktie Im Geschäftsjahr 2025/26 wurde aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024/25 keine Dividende ausgeschüttet.
Die im Konzernergebnis realisierten Umgliederungsbeträge des sonstigen Ergebnisses und die Entwicklung der sonstigen Rücklagen stellen sich wie folgt dar:
in Tsd. € | | Währungs- umrechnungs- differenzen | | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | | Sicherungs- instrumente aus der Absicherung von Zahlungsströmen | | Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | | Sonstige Rücklagen |
Buchwert 31.03.2024 | | (62.091) | | (39) | | 1.259 | | (8.020) | | (68.891) |
Saldo unrealisierter Veränderungen vor Umgliederung, nach Steuern | | 43.475 | | – | | (4.267) | | – | | 39.208 |
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern | | – | | – | | – | | (1.860) | | (1.860) |
Buchwert 31.03.2025 | | (18.616) | | (39) | | (3.008) | | (9.880) | | (31.543) |
Saldo unrealisierter Veränderungen vor Umgliederung, nach Steuern | | 10.239 | | – | | 7.291 | | – | | 17.530 |
Umbewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Steuern | | – | | – | | – | | 1.863 | | 1.863 |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, nach Steuern | | – | | (12) | | – | | – | | (12) |
Buchwert 31.03.2026 | | (8.377) | | (51) | | 4.283 | | (8.017) | | (12.162) |
Zur Darstellung der Ertragsteuern, die auf die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses einschließlich der Umgliederungsbeträge entfallen, wird auf Erläuterung 6 „Ertragsteuern“ verwiesen.
Im Jänner 2022 wurde eine Hybridanleihe mit einem Emissionsvolumen von 350.000 Tsd. € und einer Verzinsung von 5,0 % platziert. Diese Hybridanleihe hat eine unendliche Laufzeit und kann erstmals nach fünf Jahren durch die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, nicht aber durch die Gläubiger, gekündigt und getilgt werden. Der Erlös dieser Hybridanleihe wird als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen, da dieses Instrument die Kriterien von Eigenkapital gemäß IAS 32 erfüllt. Es werden daher auch die zu zahlenden Kupons als Teil der Ergebnisverwendung gezeigt. Die Begebungskosten der Hybridanleihe betrugen 2.676 Tsd. €. Wird die Anleihe nach fünf Jahren nicht gekündigt, verändert sich der Zinssatz auf den dann geltenden Fünfjahres-Swapsatz plus einem Aufschlag von 9,942 Prozentpunkten.
In Übereinstimmung mit IAS 7 umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Sichteinlagen sowie kurzfristige, liquide Anlagen, die jederzeit in Geldbeträge umgewandelt werden können und die nur unwesentlichen Risiken von Wertänderungen unterliegen. Die Konzern-Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode erstellt.
Der Cashflow aus dem Ergebnis erhöhte sich im Geschäftsjahr 2025/26 um 199.508 Tsd. € von 142.223 Tsd. € auf 341.731 Tsd. €. Das EBITDA von 418.047 Tsd. € war im Vergleich zum Vorjahr zwar um 187.634 Tsd. € (Vorjahr: 605.681 Tsd. €) geringer, beinhaltete allerdings im Vorjahr den Gewinn aus dem Verkauf des Werks in Ansan in Höhe von 324.834 Tsd. €. Mittelzuflüsse aus dem Verkauf verbundener Unternehmen sind im Cashflow aus Investitionstätigkeit und nicht im Cashflow aus dem Ergebnis auszuweisen. Der im EBITDA enthaltene Ergebnisbeitrag aus dem Verkauf wurde daher im Vorjahr im Cashflow aus dem Ergebnis cashflowmindernd korrigiert.
Die gezahlten Ertragsteuern verringerten sich um 54.380 Tsd. € auf 10.536 Tsd. € (Vorjahr: 64.916 Tsd. €) ebenso wie die Zinszahlungen, die sich um 21.828 Tsd. € auf 66.289 Tsd. € (Vorjahr: 88.117 Tsd. €) verringerten. Der Mittelzufluss aus den im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen erhaltenen Zahlungen erhöhte sich um 27.752 Tsd. € auf 49.098 Tsd. € (Vorjahr: 21.346 Tsd. €). Die erhaltenen Zinsen verringerten sich um 1.470 Tsd. € auf 25.399 Tsd. € (Vorjahr: 26.869 Tsd. €).
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt 413.718 Tsd. € (Vorjahr: -74.523 Tsd. €). Neben der positiven Abweichung im Cashflow aus dem Ergebnis ist es auch im Working Capital nach einem starken negativen Effekt im Vorjahr zu einer deutlichen Verbesserung im laufenden Jahr gekommen. So wurde der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zwar durch eine Erhöhung der Vorräte um 88.046 Tsd. € verringert (Vorjahr: Erhöhung um 13.511 Tsd. €), durch die Verringerung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertraglichen Vermögenswerte um 87.675 Tsd. € allerdings entlastet (Vorjahr: Erhöhung um 204.661 Tsd. €). Dies ist insbesondere auf ein höheres Factoring-Volumen zurückzuführen. Zusätzlich hat die positive Veränderung bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten den Cashflow um 76.608 Tsd. € verbessert (Vorjahr: Verminderung um 30.641 Tsd. €).
Im Cashflow aus Investitionstätigkeit lagen die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von -179.419 Tsd. € deutlich unter dem Vorjahreswert von -416.057 Tsd. €. Dabei wurden insbesondere in Kulim und Hinterberg deutlich geringere Investitionen getätigt. Während sich die Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen im Geschäftsjahr 2025/26 somit um 236.638 Tsd. € verringerten, haben sich die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen in Höhe von 1.163 Tsd. € im Vergleich zum Vorjahr um -124 Tsd. € verändert (Vorjahr: 1.287 Tsd. €).
Zusätzlich ist es im Vorjahr aufgrund des Verkaufs des Werks in Ansan zu Einzahlungen aus der Veräußerung von verbundenen Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel in Höhe von 353.435 Tsd. € gekommen (aktuelles Jahr: 0 Tsd. €). Auszahlungen für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten von -45.092 Tsd. € (Vorjahr: -125.096 Tsd. €) führten zu einer Verringerung des Cashflows. In Summe waren die Zahlungsmittelabflüsse im Cashflow aus Investitionstätigkeit mit -135.395 Tsd. € unter Berücksichtigung der geringeren Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und der im Vorjahr enthaltenen Einzahlungen aus dem Verkauf des Werks in Ansan nur um 5.271 Tsd. € geringer als im Vorjahr (Vorjahr: -140.666 Tsd. €).
Der operative freie Cashflow, d. h. der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich der Nettoauszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, betrug im Geschäftsjahr 2025/26 235.462 Tsd. € (Vorjahr: -489.293 Tsd. €).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2025/26 -3.894 Tsd. € und lag damit um 23.838 Tsd. € unter dem Vorjahreswert von 19.944 Tsd. €. Wie bereits im Vorjahr hat es keine Rückzahlung von Hybridkapital im Geschäftsjahr 2025/26 gegeben. Mittelzuflüsse resultierten aus der Aufnahme von finanziellen Mitteln in Höhe von 436.207 Tsd. € (Vorjahr: 412.978 Tsd. €) und aus Investitionszuschüssen in Höhe von 6.775 Tsd. € (Vorjahr: 7.611 Tsd. €). Mittelabflüsse resultierten aus der Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten von -429.376 Tsd. € (Vorjahr: -383.145 Tsd. €) sowie der Hybridkuponzahlung von -17.500 Tsd. € (Vorjahr: -17.500 Tsd. €). Im Geschäftsjahr 2025/26 hat es keine Dividendenzahlung gegeben (Vorjahr: 0 Tsd. €).
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Cashflow aus dem Ergebnis | | 341.731 | | 142.223 |
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | | 413.718 | | (74.523) |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | | (135.395) | | (140.666) |
Operativer freier Cashflow | | 235.462 | | (489.293) |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | | (3.894) | | 19.944 |
Veränderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | | 274.429 | | (195.245) |
Währungsgewinne/(-verluste) aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | | (21.016) | | 3.834 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Geschäftsjahresende | | 738.492 | | 485.079 |
Die Zahlungsmittel haben sich von 485.079 Tsd. € auf 738.492 Tsd. € erhöht. Darüber hinaus verfügt AT&S über kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 61.766 Tsd. € (Vorjahr: 105.912 Tsd. €).
Insgesamt verfügt AT&S somit über Zahlungsmittel bzw. kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 800.258 Tsd. € (Vorjahr: 591.001 Tsd. €). Dieser sehr hohe Wert dient zusammen mit den nicht genutzten Kreditlinien von 173.626 Tsd. € (Vorjahr: 256.253 Tsd. €) zur Sicherstellung der Finanzierung des künftigen Investitionsprogramms und kurzfristig fälliger Rückzahlungen.
Die zahlungsunwirksamen Aufwendungen/Erträge stellen sich im Detail wie folgt dar:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Auflösung von Investitionszuschüssen | | (12.435) | | (12.510) |
Auflösung von Vertragsverbindlichkeiten | | (86.957) | | (7.111) |
Wechselkursdifferenzen | | 16.266 | | (1.462) |
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/(Erträge), saldiert | | 12.754 | | (141) |
Zahlungsunwirksame Aufwendungen/(Erträge), saldiert | | (70.372) | | (21.224) |
Überleitung Nettoverschuldung:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | | 738.492 | | 485.079 |
Finanzielle Vermögenswerte | | 75.192 | | 114.614 |
Finanzielle Verbindlichkeiten, kurzfristig | | (515.818) | | (469.892) |
Finanzielle Verbindlichkeiten, langfristig | | (1.630.012) | | (1.621.239) |
Nettoverschuldung | | (1.332.146) | | (1.491.438) |
| | Sonstige Vermögenswerte | | | | |
in Tsd. € | | Zahlungsmittel | | Finanzielle Vermögenswerte | | Finanzielle Verbindlich- keiten | | Summe |
Stand zum 31.03.2024 | | 676.490 | | 43.727 | | (2.123.226) | | |
Cashflow | | (195.245) | | 78.499 | | 33.984 | | (82.762) |
Währungsumrechnungseffekte | | 3.834 | | 146 | | 636 | | 4.616 |
Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen | | – | | (7.758) | | (2.525) | | (10.283) |
Stand zum 31.03.2025 | | 485.079 | | 114.614 | | (2.091.131) | | |
Nettoverschuldung 31.03.2025 | | | | | | | | (1.491.438) |
Cashflow | | 274.429 | | (41.968) | | (44.058) | | 188.403 |
Währungsumrechnungseffekte | | (21.016) | | (35) | | (13.069) | | (34.120) |
Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen | | – | | 2.581 | | 2.428 | | 5.009 |
Stand zum 31.03.2026 | | 738.492 | | 75.192 | | (2.145.830) | | |
Nettoverschuldung 31.03.2026 | | | | | | | | (1.332.146) |
Der Gewinn bzw. Verlust je Aktie wird gemäß IAS 33 „Ergebnis je Aktie“ (Earnings per Share) berechnet.
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 38.850.000 Stück. Zum Stichtag 31. März 2026 werden keine eigenen Aktien gehalten, die für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie in Abzug zu bringen gewesen wären.
Der gewichtete Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie beträgt 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2025/26 bzw. 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2024/25.
Der gewichtete Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie beträgt 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2025/26 bzw. 38.850 Tsd. Stück im Geschäftsjahr 2024/25.
Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des verwässerten gewichteten Durchschnitts der im Umlauf befindlichen Aktien für die angegebenen Perioden:
in Tsd. Stück | | 2025/26 | | 2024/25 |
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – Basisberechnung | | 38.850 | | 38.850 |
Verwässernde Auswirkung | | – | | – |
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – verwässerter Wert | | 38.850 | | 38.850 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie Die Basisberechnung des Ergebnisses je Aktie wird ermittelt, indem man das Konzernergebnis der jeweiligen Periode, das den Aktionären der Gesellschaft zuzurechnen ist, durch den gewichteten Mittelwert der im Umlauf befindlichen Stammaktien der jeweiligen Periode dividiert.
| | 2025/26 | | 2024/25 |
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Konzernergebnis (in Tsd. €) | | (43.090) | | 72.195 |
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – Basisberechnung (in Tsd. Stück) | | 38.850 | | 38.850 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | | (1,11) | | 1,86 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem man das Konzernergebnis der jeweiligen Periode, das den Aktionären der Gesellschaft zuzurechnen ist, durch den gewichteten Mittelwert der Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien zuzüglich der Anzahl der möglichen ausständigen Stammaktien der jeweiligen Periode dividiert. Die möglichen ausständigen Stammaktien setzen sich aus den zusätzlich auszugebenden Aktien für ausübbare Optionen bzw. Bezugsrechte zusammen und sind im verwässerten Ergebnis je Aktie enthalten.
| | 2025/26 | | 2024/25 |
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Konzernergebnis (in Tsd. €) | | (43.090) | | 72.195 |
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien – verwässerter Wert (in Tsd. Stück) | | 38.850 | | 38.850 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | | (1,11) | | 1,86 |
27. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Im Rahmen des steigenden Bedarfs für Rechenleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz steigt die Nachfrage eines Großkunden nach High-End IC-Substraten von AT&S. Um diese in größerem Umfang herstellen zu können, hat AT&S nach dem Bilanzstichtag beschlossen am Standort in Chongqing, China, die Kapazitäten zu erweitern. Die hierfür erforderlichen Investitionen in hohen zweistelligen Millionenbereich werden vollständig im Rahmen langfristiger Kundenvereinbarungen finanziert. Durch diese Maßnahmen erwartet das Unternehmen im Geschäftsjahr 2026/27 einen positiven EBIT-Effekt im ebenfalls hohen zweistelligen Millionenbereich.
Zur Refinanzierung und Stärkung der Kapitalbasis beabsichtigt AT&S im zweiten oder dritten Quartal 2026 eine Hybrid-Wandelschuldverschreibung und beziehungsweise oder eine Hybridanleihe in einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. € zu begeben.
28. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen
Im Zusammenhang mit diversen Projekten hat der Konzern im Geschäftsjahr 2024/25 Leistungen von Beratungsunternehmen, bei denen der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Androsch für die AIC Androsch International Management Consulting GmbH tätig war, erhalten. Im Geschäftsjahr 2025/26 hat der Konzern keine derartigen Leistungen erhalten:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
AIC Androsch International Management Consulting GmbH | | – | | 272 |
Summe | | – | | 272 |
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2025/26 und bis zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses waren folgende Personen als Mitglied des Vorstands tätig:
◾ Dr.-Ing. Michael Mertin (Vorstandsvorsitzender seit 1. Mai 2025)
◾ Dipl.-Kfm. Gerrit Steen (seit 1. Februar 2026)
◾ DI Ingolf Schröder (bis 31. Januar 2026)
◾ Dr. Peter Schneider (bis 30. September 2025)
◾ Mag.a Petra Preining (bis 31. August 2025)
Im Geschäftsjahr 2025/26 waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder bestellt:
◾ Dipl.-Kfm. Andreas Mattes (Vorsitzender seit 3. Juli 2025)
◾ Dr. Georg Riedl (Vorsitzender bis 3. Juli 2025; 1. Stellvertreter des Vorsitzenden seit 3. Juli 2025)
◾ Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell (1. Stellvertreterin des Vorsitzenden bis 3. Juli 2025; 2. Stellvertreterin des Vorsitzenden seit 3. Juli 2025)
◾ DI (FH) Georg Hansis, MBA
◾ Mag.a Dr. Karin Schaupp
◾ Mag. Robert Lasshofer (bis 3. Juli 2025)
Vom Betriebsrat waren delegiert:
Die Anzahl der ausstehenden Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte (SAR) und der Personalaufwand aus zugeteilten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten stellen sich wie folgt dar:
| | Anzahl der ausstehenden Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte | | Personalaufwand (in Tsd. €) |
| | 31.03.2026 | | 31.03.2025 | | 2025/26 | | 2024/25 |
Dr. Peter Griehsnig1 | | 60.000 | | 75.000 | | 283 | | (23) |
DI Ingolf Schröder2 | | – | | 90.000 | | – | | (53) |
Vorstandsmitglieder gesamt | | 60.000 | | 165.000 | | 283 | | (76) |
DI Ingolf Schröder2 | | 60.000 | | – | | 283 | | – |
Dr. Peter Schneider3 | | 120.000 | | 90.000 | | 1.798 | | (53) |
Mag.a Petra Preining4 | | 90.000 | | 90.000 | | 956 | | (20) |
DI (FH) Andreas Gerstenmayer | | 158.333 | | 208.333 | | 1.276 | | 656 |
Ing. Heinz Moitzi | | – | | – | | – | | (5) |
Summe | | 488.333 | | 553.333 | | 4.596 | | 502 |
|
Aufgrund der Aktienkursentwicklung ergab sich im Geschäftsjahr 2024/25 teilweise eine Reduktion des Personalaufwands. Diese wird in der Tabelle mit einem negativen Vorzeichen – in Klammern – dargestellt.
Die Anzahl der im Rahmen des Performance Share Plan zugeteilten virtuellen Aktien („PSP 2025“) und der Personalaufwand aus zugeteilten virtuellen Aktien stellen sich wie folgt dar:
| | Anzahl zugeteilter virtueller Aktien Performance Share Plan | | Personalaufwand (in Tsd. €) |
| | 31.03.2026 | | 31.03.2025 | | 2025/26 | | 2024/25 |
Dr.-Ing. Michael Mertin1 | | 74.152 | | – | | 832 | | – |
Dipl.-Kfm. Gerrit Steen2 | | 3.061 | | – | | 16 | | – |
Dr. Peter Griehsnig3 | | 34.993 | | – | | 458 | | – |
DI Ingolf Schröder4 | | 29.161 | | – | | 381 | | – |
Summe | | 141.367 | | – | | 1.687 | | – |
|
Für weitere Ausführungen zu Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten (SAR) und dem Performance Share Plan wird auf Erläuterung 14 „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten“ verwiesen.
Im Geschäftsjahr betragen die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Vorstands gemäß IAS 24:
| | 2025/26 | | 2024/25 |
in Tsd. € | | Fix | | Variabel | | Summe | | Fix | | Variabel | | Summe |
Fixe und erwartete variable Zahlungen | | | | | | | | | | | | |
Dr.-Ing. Michael Mertin1 | | 1.191 | | 1.342 | | 2.533 | | – | | – | | – |
Dipl.-Kfm. Gerrit Steen2 | | 333 | | 104 | | 437 | | – | | – | | – |
Dr. Peter Griehsnig3 | | 515 | | 644 | | 1.159 | | 449 | | 271 | | 720 |
DI Ingolf Schröder4 | | 430 | | 540 | | 970 | | 449 | | 271 | | 720 |
Dr. Peter Schneider5 | | 259 | | 202 | | 461 | | 449 | | 271 | | 720 |
Mag.a Petra Preining6 | | 215 | | 169 | | 384 | | 449 | | 271 | | 720 |
DI (FH) Andreas Gerstenmayer | | – | | – | | – | | 348 | | 159 | | 507 |
Vorstand gesamt | | 2.943 | | 3.001 | | 5.944 | | 2.144 | | 1.243 | | 3.387 |
DI Ingolf Schröder4 | | 70 | | – | | 70 | | – | | – | | – |
Dr. Peter Schneider5 | | 2.005 | | – | | 2.005 | | – | | – | | – |
Mag.a Petra Preining6 | | 691 | | – | | 691 | | – | | – | | – |
DI (FH) Andreas Gerstenmayer | | – | | – | | – | | 3.085 | | – | | 3.085 |
Ehemaliger Vorstand gesamt | | 2.766 | | – | | 2.766 | | 3.085 | | – | | 3.085 |
Summe fixe und erwartete variable Zahlungen | | 5.709 | | 3.001 | | 8.710 | | 5.229 | | 1.243 | | 6.472 |
|
In den fixen Gehaltsbestandteilen von Dipl.-Kfm. Gerrit Steen ist eine Einmalprämie in Höhe von 220 Tsd. € enthalten. Im Vorjahr ist in den variablen Bezügen von Mag.a Petra Preining, Dr. Peter Griehsnig, Dr. Peter Schneider und DI Ingolf Schröder eine Einmalprämie in Höhe von jeweils 95 Tsd. € enthalten. Diese Prämie wurde aufgrund der außerordentlichen Herausforderungen und der damit verbundenen massiven Zusatzbelastungen des Vorstands gewährt.
In den Bezügen „Ehemaliger Vorstand gesamt“ sind sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandsverträge von DI Ingolf Schröder, Dr. Peter Schneider, Mag.a Petra Preining und DI (FH) Andreas Gerstenmayer enthalten.
Neben den oben angeführten Bezügen wurden für Dr. Peter Griehsnig 51 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €) und Dipl.-Kfm. Gerrit Steen 7 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) in die Pensionskasse einbezahlt. Für die ehemaligen Vorstandsmitglieder wurden in die Pensionskasse einbezahlt: DI Ingolf Schröder 43 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €), Dr. Peter Schneider 235 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €), Mag.a Petra Preining 23 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €) und für DI (FH) Andreas Gerstenmayer betrug die Einzahlung 0 Tsd. € (Vorjahr: 140 Tsd. €).
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen der Mitglieder des Vorstands betragen:
| | Abfertigungen | | Pensionen |
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 | | 2025/26 | | 2024/25 |
Aufwand im Periodenergebnis erfasst | | 57 | | 116 | | 359 | | 317 |
Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst | | – | | (262) | | – | | – |
Auf das Geschäftsjahr entfallende und der Hauptversammlung vorgeschlagene Gesamtvergütung für persönlich erbrachte Leistungen der Mitglieder des Aufsichtsrats:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Dipl.-Kfm. Andreas Mattes | | 236 | | – |
Dr. Georg Riedl | | 236 | | 178 |
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell | | 186 | | 98 |
DI (FH) Georg Hansis, MBA | | 151 | | 81 |
Mag.a Dr. Karin Schaupp | | 156 | | 101 |
Mag. Robert Lasshofer | | 39 | | 104 |
Dr. Hannes Androsch | | – | | 121 |
Dipl.-Phys. Lars Reger, MBA | | – | | 64 |
Prof. Dr. Hermann Eul | | – | | 38 |
Mag.a DDr. Regina Prehofer | | – | | 36 |
Summe | | 1.005 | | 821 |
29. Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer stellen sich wie folgt dar:
in Tsd. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Konzern- und Jahresabschlussprüfung | | 792 | | 756 |
Andere Bestätigungsleistungen | | 197 | | 324 |
Sonstige Leistungen | | 371 | | 334 |
Summe | | 1.360 | | 1.414 |
Darin sind die Aufwendungen für andere Netzwerkmitglieder des Konzernabschlussprüfers, beispielsweise für die Abschlussprüfung der Tochterunternehmen, ebenfalls enthalten. Andere Bestätigungsleistungen entfallen auf Aufwendungen für diverse Projekte. Die sonstigen Leistungen beinhalten vor allem Aufwendungen im Zusammenhang mit strategischen Projekten.
Die Durchschnittszahlen der im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter stellen sich wie folgt dar:
| | 2025/26 | | 2024/25 |
Arbeiter | | 9.288 | | 8.836 |
Angestellte | | 3.962 | | 4.425 |
Summe | | 13.250 | | 13.261 |
Die Ermittlung des Personalstands beinhaltet Leihpersonal für das Geschäftsjahr 2025/26 in durchschnittlicher Höhe von 954 und für das Geschäftsjahr 2024/25 in durchschnittlicher Höhe von 255.
Leoben-Hinterberg, am 20. Mai 2026
Der Vorstand
Dr.-Ing. Michael Mertin e.h.
Dr. Peter Griehsnig e.h. | Dipl.-Kfm. Gerrit Steen e.h. |
Konzernlagebericht 2025/26
Inhaltsverzeichnis
1. Markt- und Branchenumfeld
1.1. Wirtschaftliches Gesamtumfeld
Trotz erhöhter handelspolitischer Unsicherheit und geopolitischer Spannungen blieb die Weltwirtschaft im Jahr 2025 robust. Das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) blieb mit 3,3 % im Jahr 2025 stabil. Technologieinvestitionen und eine Lockerung der finanziellen Rahmenbedingungen trugen dazu bei, den handelspolitischen Gegenwind auszugleichen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für 2026 ein globales BIP-Wachstum von erneut 3,3 %, da die Dynamik von Ende 2025 anhält.
1Die wirtschaftliche Entwicklung verlief in den wichtigsten Volkswirtschaften und Regionen unterschiedlich: Während es in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften nur zu einem bescheidenen Wachstum kam, war die Expansion in den Schwellenländern stärker. Dabei lieferten die Vereinigten Staaten (2,1 %) eine bemerkenswerte Unterstützung für die globale Dynamik, während der Euroraum mit 1,4 % verhalten blieb. China erzielte mit 5,0 % weiterhin ein solides, wenn auch moderateres Wachstum im Zuge fortgesetzter struktureller Anpassungen. Indien blieb mit 7,3 % eine der am schnellsten wachsenden großen Volkswirtschaften und auch die ASEAN-Staaten wiesen mit 4,2 % ein robustes Wachstum auf.1
Das Geschäftsumfeld war im Jahr 2025 von erhöhter handelspolitischer Unsicherheit und anhaltenden geopolitischen Spannungen geprägt. Die Unternehmen sahen sich mit einer sich verändernden Zolllandschaft, regelmäßigen neuen Beschränkungen und strengeren Compliance-Regelungen konfrontiert, welche die Kosten und die Komplexität grenzüberschreitender Aktivitäten erhöhten. Die Lieferketten wurden durch Dual Sourcing, Nearshoring und Bestandsabsicherung weiter angepasst. Das Vertrauen der Unternehmen reagierte empfindlich auf politische Schlagzeilen und regionale sicherheitsrelevante Entwicklungen, wodurch die Bedeutung von Resilienz weiter zunahm.
Die strategische und wirtschaftliche Rivalität zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und China blieb auch weiterhin ein zentrales Merkmal des globalen Geschäftsumfelds. Beide Regierungen priorisierten in ihrer Industrie- und Technologiepolitik nach wie vor nationale Sicherheitsinteressen, was zu einem stärker interventionistischen Ansatz bei Handel, Investitionskontrollen und der Steuerung von Lieferketten führte. Unternehmen aus den Bereichen fortschrittliche Fertigung, Elektronik und kritische Materialien sahen sich einer erhöhten Unsicherheit ausgesetzt, da sich auf beiden Seiten Exportkontrollen, Zollmaßnahmen und Lokalisierungsanforderungen entwickelten. Auch in den Schwellenländern verschärfte sich die Wettbewerbsdynamik, da die USA und China dort ihr diplomatisches und kommerzielles Engagement ausweiteten, um sich den Marktzugang, die Versorgung mit Ressourcen und den Einfluss auf technologische Standards zu sichern.
Halbleiter
Im Jahr 2025 wuchs die Halbleiterindustrie um 25,6 % auf 791,7 Mrd. US-$. Dieses Wachstum konzentrierte sich vor allem auf die Künstliche-IntelIigenz-(KI-)Infrastruktur, in der sowohl Logik- als auch Speicherchips erheblich zum positiven Trend beitrugen. Andere Segmente verzeichneten hingegen ein schwächeres Wachstum. Die höchsten Wachstumsraten wurden im asiatisch-pazifischen Raum/restliche Welt (45,0 %) und in Nord- und Südamerika (30,5 %) verzeichnet, also in den Regionen, in denen der größte Teil der KI-Infrastruktur und der mit Halbleitern verbundenen Investitionen getätigt wird.
2Der Ausbau von Rechenzentren, die für KI-Dienste benötigt werden, dominierte weiterhin die Investitionen und trieb das Wachstum im Bereich Logik und Speicher an. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte führte die Verknappung der Kapazität von DRAM-Produkten (bekannt als: Memory/Speicher) für KI-Server und -Beschleuniger zu einem starken Preisanstieg für diese Komponenten. Damit trugen sie erheblich zum wertmäßigen Wachstum bei.
Gegen Ende des Jahres löste der Ausbau der KI-Infrastruktur zudem einen Erneuerungszyklus für herkömmliche Server aus und verschaffte Herstellern von Leistungselektronik und Netzwerkanwendungen Rückenwind. Es wird erwartet, dass die Investitionen in KI-bezogene Hardware über das Jahr 2026 hinaus anhalten werden. Dabei werden Hyperscaler nicht nur als Eigentümer und Betreiber von Infrastrukturen, sondern auch als Entwickler kundenspezifischer Hochleistungschips eine wichtige Rolle spielen.
Im Jahr 2025 wuchs der Markt für fortschrittliche Substrate (einschließlich Flip-Chip-, System-in-Package- und Embedded-Die-Technologie) um 18 % gegenüber dem Vorjahr. Der Markt für Flip-Chip-Ball-Grid-Arrays (FC-BGA) war durch Materialknappheit sowie eine günstige Preisdynamik aufgrund der hohen Nachfrage nach KI-Produkten gekennzeichnet. Der Gesamtwert des FC-BGA-Substratmarktes wird für das Jahr 2025 auf 7,5 Mrd. US-$ geschätzt, was einem Wachstum von 18 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
3Das Jahr 2026 zeigt ein gemischtes Bild. Es wird erwartet, dass der FC-BGA-Markt bis 2029 auf 11,4 Mrd. US-$ ansteigen wird, angetrieben durch Investitionen in Rechenzentren.13 Die bereits erwähnte Speicherknappheit wird sich jedoch voraussichtlich auf die Nachfrage in verschiedenen Segmenten auswirken, insbesondere im Bereich Client-Computing. Dies könnte zu Gegenwind für die Endnachfrage führen.
Consumer, Computing und Communication
Die Segmente Consumer, Computing und Communication verzeichneten im Jahr 2025 unterschiedliche Wachstumsraten. Die Auslieferungen von PCs stiegen um 8,1 % gegenüber dem Vorjahr und lagen damit an der Spitze des prozentualen Wachstums aller wichtigen Anwendungen, gefolgt von Smartphones (1,9 % gegenüber dem Vorjahr
4) und Tablets (1,5 % gegenüber dem Vorjahr
5). Der Bereich Server/Datenspeicher verzeichnete ein historisches Wachstum von 39,9 %, angetrieben durch KI-Investitionen von Cloud-Service-Anbietern.
6Die weltweiten Smartphone-Auslieferungen stiegen im Jahr 2025 um 1,9 % auf 1,26 Mrd. Geräte. Apple erzielte mit einem Plus von 6,3 % im Jahresvergleich den höchsten Marktanteil und wurde damit wieder die weltweite Nummer eins.14 Dieses Wachstum wurde hauptsächlich durch die stärkere Nachfrage nach Premium-Geräten und die beschleunigte Einführung von 5G angetrieben. Die Aussichten für den Smartphone-Markt im Jahr 2026 sehen deutlich herausfordernder aus: Es wird ein Rückgang im niedrigen zweistelligen Bereich bzw. um 12,9 % im Jahresvergleich erwartet.14 Dies ist auf schwerwiegende Beeinträchtigungen in der Lieferkette und einen noch nie dagewesenen Anstieg der Kosten für Speicherkomponenten zurückzuführen. Anbieter, die sich auf das untere Ende des Marktes konzentrieren, werden dem größten Druck ausgesetzt sein. Steigende Komponentenkosten werden sich auf ihre Gewinnspannen auswirken und sie werden die Kosten an die Verbraucher weitergeben müssen. Im Gegensatz dazu sind Apple und Samsung besser positioniert, um diese Krise zu meistern.
Im Jahr 2025 lieferten die PC-Anbieter 285 Mio. PCs aus, was einem Wachstum von 8,1 % gegenüber 2024 entspricht.
15 Dieses starke Wachstum wurde vor allem durch den Windows-11-Upgrade-Zyklus, die robuste Nachfrage von Verbrauchern und Unternehmen sowie durch gestiegene Käufe im Vorfeld der zu erwartenden US-Importzölle angetrieben. Die Aussichten für das Jahr 2026 sind jedoch allgemein negativ, da die Branche mit einem Rückgang um 11,3 % gegenüber dem Vorjahr rechnet.
15 Gründe dafür sind eine ernsthafte globale Speicherknappheit und drastische Preissteigerungen aufgrund der steigenden Nachfrage nach KI-Rechenzentren. Es wird erwartet, dass die Unterhaltungselektronikbranche im Jahr 2026 vor allem durch die stärkere Nutzung von KI auf Geräten und das Aufkommen von Smart Glasses/Headsets als Mainstream-Hardwarekategorie angetrieben wird. Die Branchenakteure setzen auf „Agentic“ KI, die über einfache Chatbots hinausgeht und zu autonomen Assistenten führt, die direkt in Geräte integriert sind. Es wird erwartet, dass der Markt für Smart Glasses/Headsets zwischen 2024 und 2029 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 23 % aufweisen wird.
7Mit Blick auf das Jahr 2026 befindet sich der Leiterplattenmarkt für das 3C-Segment mit einem erwarteten Anstieg von 10,5 % auf 57,7 Mrd. US-$ auf einem Wachstumspfad. Langfristig wird eine Steigerung von 4,9 % p. a. bis zum Jahr 2029 auf 67,6 Mrd. US-$ prognostiziert.13 KI-Server werden mit einem prognostizierten Wachstum von mehr als 30 % ein wichtiger Treiber bleiben und damit verbundene Anwendungen wie Speicher und Netzwerke begünstigen. Der Markt für andere Verbraucheranwendungen wie Smartphones und PCs wird vorläufig jedoch noch schwierig bleiben.
Automotive
Die globale Automobilindustrie erlebte im Jahr 2025 einen bedeutenden Wandel, der durch die schnelle Elektrifizierung, intelligente Fahrzeugtechnologien und die Entwicklung globaler Lieferketten angetrieben wurde. Obwohl das Wachstum insgesamt bescheiden blieb, setzte der Sektor seine Verlagerung hin zu softwaredefinierten, vernetzten und batteriebetriebenen Mobilitätslösungen fort. Im Laufe des Jahres verstärkte sich der Übergang zu intelligenten und elektrifizierten Fahrzeugen. Auf Branchenkonferenzen wurden Durchbrüche in der Automobilchiptechnologie hervorgehoben, darunter leistungsstarke integrierte Displaychips und optimierte lokale Halbleiterlieferketten in Asien. Zudem entwickeln sich Fahrzeuge zunehmend zu softwaredefinierten Plattformen, die KI-gesteuerte Funktionen, fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme und vernetzte Dienste integrieren.
Die Produktion batteriebetriebener Fahrzeuge stieg im Jahresvergleich um etwa 28 %.
18 Der weltweite Absatz von Elektrofahrzeugen erreichte rund 15 Mio. Einheiten.
8 Ähnliche, wenn auch weniger ausgeprägte Trends bei der Marktakzeptanz waren auch in anderen wichtigen Märkten zu beobachten. Der Wettbewerb zwischen traditionellen Automobilherstellern und aufstrebenden Anbietern von Elektrofahrzeugen hat sich verschärft. Schnelle Produktentwicklungszyklen, häufige Modelleinführungen und mit zahlreichen Funktionen ausgestattete, intelligente Fahrzeuge haben die Marktdynamik neu geprägt.
Die Marktkonzentration nahm zu, da die führenden Marken ihre Positionen stärkten und neue Anbieter aus dem Technologiesektor das Wettbewerbsumfeld weiter veränderten. Es wird erwartet, dass der Automobilsektor im Jahr 2026 weiter wachsen wird. Dies wird durch politische Anreize, den Ausbau der Infrastruktur und die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen unterstützt. Allerdings bleiben die globale wirtschaftliche Unsicherheit, regulatorische Änderungen, Handelsspannungen und ein verschärfter Wettbewerb – insbesondere durch kostengünstigere Importe – erhebliche Risiken.
Der Markt für Automobilelektroniksysteme wird schätzungsweise im Jahr 2029 einen Wert von 336 Mrd. US-$ erreichen. Ab 2024 wird eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 4,6 % erwartet, sodass im Jahr 2026 ein Wachstum von 3,3 % prognostiziert wird. Der geschätzte Gesamtbedarf an Leiterplatten liegt im Jahr 2029 bei 10,9 Mrd. US-$ und wächst ab 2024 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 4,3 % (8,9 Mrd. US-$).13
Medizintechnik
Die weltweite Medizinproduktebranche zeigte im Jahr 2025 eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit. Das Wachstum beschleunigte sich dank struktureller demografischer Faktoren und einer anhaltenden Normalisierung der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Der Wert des weltweiten Marktes für medizinische Elektroniksysteme erreichte im Jahr 2025 152 Mrd. US-$. Dies entspricht einem Anstieg von 5,7 % gegenüber dem Vorjahr und stellt das fünfte Jahr in Folge dar, in dem ein Wachstum verzeichnet wurde. Dabei wuchs der Markt für medizinische Leiterplatten im Jahr 2025 um 6,9 % auf 1,56 Mrd. US-$ (im Vergleich zu 1,45 Mrd. US-$ im Jahr 2024) und legte im Vergleich zu 2023 um 11,5 % zu.13 Dies spiegelt eine anhaltende Nachfragedynamik bei höherwertigen Anwendungen wider.
Obwohl die Managementteams in ihrem Ausblick zurückhaltend bleiben, weisen großkapitalisierte internationale Gerätehersteller darauf hin, dass der Preisdruck in China und die zusätzlichen Auswirkungen der US-Zölle weitgehend aufgefangen wurden. Für das Jahr 2026 wird ein Wachstum im mittleren einstelligen Bereich erwartet, wobei das Wachstum auf Systemebene bei etwa 5 % und das Wachstum bei medizinischen Leiterplatten bei 4,6 % liegen soll.13
Industrie
Der weltweite Markt für Industrieelektronik verzeichnete im Jahr 2025 ein moderates Wachstum. Dieses wurde durch die zunehmende Verbreitung von Automatisierung und Digitalisierung sowie durch Initiativen im Rahmen von Industrie 4.0 vorangetrieben. Durch die Integration von IoT, KI und fortschrittlichen Analysemethoden werden Echtzeitüberwachung, vorausschauende Wartung und eine verbesserte betriebliche Effizienz in Branchen wie Energie, Transport, Produktion und Halbleiter ermöglicht.
Für das Jahr 2026 wird für industrielle Elektroniksysteme ein Wachstum von 5,2 % erwartet. Der geschätzte Gesamtbedarf an Leiterplatten liegt im Jahr 2029 bei 3,7 Mrd. US-$ und wächst ab 2024 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 5,5 %.13
Die zunehmende Elektrifizierung steigert die Nachfrage nach fortschrittlichen Leistungshalbleitertechnologien, einschließlich Siliziumkarbid und Galliumnitrid. Diese bieten einen höheren Wirkungsgrad, ein kompaktes Design und eine verbesserte thermische Leistung. Intelligente elektronische Geräte sowie immer kleinere und präzisere Sensoren und Aktoren tragen dazu bei, die Automatisierung und die Funktionen intelligenter Stromnetze weiter zu verbessern.
Nachhaltigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften prägen die Innovation, wobei der Schwerpunkt auf Energieeffizienz, Sicherheitsstandards und Umweltverträglichkeit liegt. Hohe Anfangsinvestitionskosten und Risiken im Bereich der Cybersicherheit stellen weiterhin Herausforderungen dar, doch kontinuierliche technologische Fortschritte und strategische Konsolidierungen stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes. Der asiatisch-pazifische Raum ist Wachstumsführer, gefolgt von Nordamerika und Europa. Die Branchen setzen ihren Wandel zu vernetzten, intelligenten und energieeffizienten Betriebsabläufen fort.
Luft- und Raumfahrt
Die Luftfahrtbranche und ihr Passagieraufkommen verzeichneten in allen Regionen Zuwächse, wodurch die Auslastung auf den höchsten jemals in einem Jahr gemessenen Wert stieg.
19 Die Luftfrachtbranche verzeichnete 2025 eine starke Entwicklung, da das weltweite E-Commerce-Wachstum das Frachtvolumen ankurbelte, obwohl die Handelsbeziehungen mit den USA durch steigende Zölle belastet waren. Der Bereich Luftfracht passte sich schnell an, um globale Unternehmen und Lieferketten zu unterstützen.
9 Der Markt für elektronische Systeme für Militär, Luft- und

Raumfahrt wird im Jahr 2029 voraussichtlich einen Gesamtwert von 251 Mrd. US-$ erreichen. Ab 2024 wird er mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 6,4 % wachsen. Die geschätzte Gesamtnachfrage nach Leiterplatten liegt im Jahr 2029 bei 5,0 Mrd. US-$ und wächst ab 2024 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 6,5 %.
13 Neben Verteidigungsanwendungen sind kommerzielle Drohnenanwendungen, Motorsteuergeräte, Flugsteuerungsgeräte und Bordunterhaltungslösungen die treibenden Kräfte auf dem Markt.
Die globale Weltraumindustrie hat einen Wert von über 650 Mrd. US-$ erreicht. Getrieben wird diese Entwicklung durch die Integration von Orbitaldaten und Fertigungstechnologien in terrestrische Sektoren wie Landwirtschaft, Versicherungswesen und Pharmazie. Auch Verteidigungsanwendungen, Weltraumtelemetrie, Motorsteuergeräte und Bordunterhaltungssysteme sind nach wie vor wichtige Wachstumsmotoren. Die Konnektivität hat sich rasant ausgeweitet: So zählt Starlink mittlerweile 9 Mio. Abonnenten in 155 Ländern.
10Auch die Luftfahrtbranche hat im Bereich der Konnektivität einen Wandel durchlaufen. So hat sich die Zahl der mit Starlink-Terminals ausgestatteten Verkehrsflugzeuge im Jahr 2025 vervierfacht und belief sich bei den großen Fluggesellschaften auf 1.400 Flugzeuge.20 Die direkte Verbindung zu Geräten über Satelliten, Fortschritte in der Erdbeobachtung sowie der Zugang zum Internet für alle Menschen in ländlichen Gebieten bieten darüber hinaus Wachstumschancen, während sich riesige Satellitenkonstellationen in der erdnahen Umlaufbahn weiterentwickeln.
1.3. Branchen- und Technologietrends
Speicher- und Materialknappheit
Es wird erwartet, dass die Zahl und Größe der Rechenzentren weiter zunehmen werden, was eine anhaltend starke Nachfrage nach großen, hocheffizienten Packages zur Folge hat und damit den Bedarf an immer komplexeren Substraten steigert. Der sprunghafte Anstieg der Nachfrage nach KI-Beschleunigern hat zu Lieferengpässen bei den Fertigungskapazitäten für fortschrittliche Prozessknoten, bei der Speicherproduktion sowie bei Schlüsselmaterialien wie Glasfaserlaminaten für FC-BGA-Substrate geführt.
Insbesondere der Mangel an Speicherchips dürfte sich auf zahlreiche Märkte auswirken. Im Zuge des weiteren Ausbaus der KI-Infrastruktur könnten Branchen vom Client-Computing bis zur Industrieelektronik mit längeren Lieferzeiten und höheren Speicherpreisen konfrontiert sein. Dies könnte sich 2026 auf die Endnachfrage auswirken. Gleichzeitig hat die starke Nachfrage nach großen, komplexen IC-Substraten für KI-Beschleuniger die Kapazitäten für High-End-Substrate verknappt und den Druck auf Spezialmaterialien erhöht.
Diese Dynamik hat zu einer stabileren Preisgestaltung für Substrathersteller gegen Ende des Jahres 2025 beigetragen. Die strukturelle Stärke der KI-bezogenen Nachfrage hat darüber hinaus eine neue Investitionswelle bei den Produktionskapazitäten für High-End-Substrate ausgelöst und damit die Voraussetzungen für verbesserte Lieferbedingungen und zusätzliche Wachstumschancen in den nächsten Jahren geschaffen.
2.1. Gesamtentwicklung des Konzerns
AT&S steigert Umsatz weiter
2025/26 war für AT&S ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Der Umsatz konnte in einem herausfordernden Marktumfeld erneut gesteigert und die operative Profitabilität gestärkt werden. Durch gezielte Kostenanpassungen und Effizienzprogramme hat AT&S trotz eines ebenfalls herausfordernden Währungsumfelds seine Wettbewerbsfähigkeit deutlich erhöht und in Q3 und Q4 wieder ein positives Konzernergebnis erzielt. Dieser Kurs soll im gesamten Geschäftsjahr 2026/27 fortgesetzt werden. Damit schafft AT&S eine stabile finanzielle Basis, auf der nachhaltiges Wachstum und die technologischen Schwerpunkte weiter vorangetrieben werden können.
Im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr konnte der Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2025/26 um 12,7 % auf 1.790,8 Mio. € (Vorjahr: 1.589,6 Mio. €) gesteigert werden.
In der Berichtsperiode verzeichnete AT&S eine positive Volumenentwicklung, die den negativen Wechselkurseffekten erfolgreich entgegenwirkte.
Die EBITDA-Marge verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des im Vorjahresergebnis enthaltenen Verkaufs des Werks in Ansan (324,8 Mio. €) um 14,8 Prozentpunkte von 38,1 % auf 23,3 %. Wird die Vorjahresmarge um die Erträge aus dem Verkauf des Werks in Ansan bereinigt, zeigt sich eine Verbesserung der EBITDA-Marge von 17,7 % im Vorjahr auf 23,3 % im Geschäftsjahr 2025/26.
Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf -1,11 €.

Der wirtschaftliche und industrielle Rahmen des Geschäftsjahres war von anhaltender geopolitischer Unsicherheit, regional divergierenden Konjunkturverläufen und einer fortschreitenden technologischen Transformation geprägt. In mehreren Branchen bestimmten strukturelle Trends wie der Ausbau von Rechenzentren, der verstärkte Einsatz Künstlicher Intelligenz, High Performance Computing sowie datenintensive Anwendungen die Marktentwicklung. Gleichzeitig zeigten sich unterschiedliche Nachfragedynamiken zwischen wachstumsstarken Segmenten wie Server, Speicher und Halbleiterinfrastruktur und schwächeren Bereichen wie Automotive und Industrial. Branchenübergreifend beeinflussten Anpassungen globaler Lieferketten, Materialverfügbarkeiten und über das Jahr spürbarer Preisdruck das Marktumfeld. In der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres hat der Preisdruck, vor allem im Substratmarkt, spürbar nachgelassen und dieser Trend setzt sich ins neue Geschäftsjahr fort.
2.2. Ertragsentwicklung im Konzern
Umsatz stieg um 12,7 %
Der Umsatz im Geschäftsjahr 2025/26 konnte gegenüber dem Vorjahr um 12,7 % auf 1.790,8 Mio. € gesteigert werden (Vorjahr: 1.589,6 Mio. €).
Die Umsatzentwicklung in den beiden Segmenten war unterschiedlich. Während der Umsatz im Segment Microelectronics (ME) um 38,6 % gesteigert werden konnte, ist es im Segment Electronics Solutions (ES) zu einem Umsatzrückgang um 5,8 % gekommen.
Aus Wechselkurseffekten ergab sich ein negativer Einfluss von 123,9 Mio. € bzw. 7,8 % auf die Umsatzentwicklung. 90,3 % des Umsatzes (Vorjahr: 88,5 %) wurden in Fremdwährungen (vor allem US-$) fakturiert. Bereinigt um die Wechselkurseffekte ergab sich somit ein Wachstum von 20,5 %.
Die Entwicklung der (Geschäftsjahres-)Quartale zeigt, dass die neuen Werke in Kulim und Leoben bereits spürbar zum Wachstum beitrugen und AT&S seinen Konzernumsatz von Quartal zu Quartal steigern konnte. Während im Segment Electronics Solutions weiterhin die aus der Vergangenheit bekannte Saisonalität (höhere Umsätze im zweiten und dritten Quartal, geringere Umsätze im ersten und vierten Quartal) erkennbar war, konnte der Umsatz im Segment Microelectronics in jedem Quartal im Vergleich zum Vorquartal gesteigert werden. In diesem Segment konnten auch alle Vorjahresvergleichsquartale übertroffen werden.
Die regionale Umsatzstruktur auf Basis des Sitzes der Endkunden weist für Amerika einen Anteil von 81,2 % nach 77,1 % im Vorjahr aus. Der Umsatzanteil der in Asien produzierten Produkte stieg geringfügig von 87,8 % auf 88,7 % an.
Die Effekte aus einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, welche für eine Reihe von Kunden nach IFRS 15 notwendig ist, führten zu einem um 37,3 Mio. € bzw. 2,1 % höheren Umsatz (Auswirkung im Vorjahr: Umsatzerhöhung um 2,9 Mio. € bzw. 0,2 %). Für weiterführende Informationen wird auf die erläuternden Anhangangaben zum Konzernabschluss verwiesen.
In der Betrachtung nach Segmenten zeigt sich folgendes Bild:
Der Anteil des Segments Electronics Solutions (ES) an den externen Umsatzerlösen verringerte sich auf 49,1 % (Vorjahr: 59,8 %), der Anteil des Segments Microelectronics (ME) erhöhte sich auf 50,9 % (Vorjahr: 40,2 %). Weitere Informationen zur Entwicklung der Segmente können dem Kapitel 2.3 „Ertragsentwicklung in den Segmenten“ entnommen werden.
EBITDA 418,0 Mio. €, EBITDA-Marge 23,3 %
Das EBITDA lag mit 418,0 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 605,7 Mio. €, wobei das Vorjahr durch den Verkauf des Werks in Ansan wesentlich beeinflusst wurde. Aus dem Verkauf resultierten im Vorjahr Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen von 324,8 Mio. €. Wird das Vorjahres-EBITDA um die Erträge aus dem Verkauf des Werks in Ansan bereinigt, zeigt sich eine Ergebnisverbesserung von 137,2 Mio. €, was einer Erhöhung von 48,8 % entspricht. Dies insbesondere aufgrund höherer Umsätze infolge größerer Mengen. So konnte der Bruttogewinn trotz eines höheren Aufwands für Forschung & Entwicklung gesteigert werden. Positiv wirkten auch geringere Vertriebskosten, während höhere Verwaltungskosten das Betriebsergebnis belasteten. Das sonstige betriebliche Ergebnis lag aufgrund des im Vorjahr berücksichtigten Unternehmensverkaufs deutlich unter dem Vorjahresergebnis und wurde zusätzlich durch Währungsbewertungseffekte negativ beeinflusst. Anlaufkosten haben sich nach Inbetriebnahme der Werke in Leoben, Österreich und Kulim, Malaysia, um 112,3 Mio. € verringert.
Die EBITDA-Marge verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 Prozentpunkte von 38,1 % auf 23,3 %. Bereinigt um Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen im Vorjahr lag die EBITDA-Marge bei 17,7 %, woraus sich eine Verbesserung von 5,7 Prozentpunkten ergeben würde.
|
in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Umsatzerlöse | | 1.790,8 | | 1.589,6 | | 12,7 % |
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) | | 418,0 | | 605,7 | | (31,0 %) |
EBITDA-Marge (%) | | 23,3 % | | 38,1 % | | |
Betriebsergebnis (EBIT) | | 65,6 | | 277,4 | | (76,3 %) |
EBIT-Marge (%) | | 3,7 % | | 17,5 % | | |
Konzernjahresergebnis | | (25,6) | | 89,7 | | (>100 %) |
Gewinn je Aktie (€) | | (1,11) | | 1,86 | | (>100 %) |
Anlagenzugänge | | 149,8 | | 359,9 | | (58,4 %) |
Mitarbeiterstand (inkl. Leihpersonal), Durchschnitt (Anzahl) | | 13.250 | | 13.261 | | (0,1 %) |
Anstieg der Aufwandspositionen
Der Anstieg bei den Umsatzkosten um 175,6 Mio. € auf 1.587,3 Mio. € resultiert einerseits aus höheren Umsätzen, aber vor allem auch aus dem Anstieg der Kosten für Material und Personal. Zusätzlich haben sich die Kosten für Forschung & Entwicklung erhöht, wobei AT&S im Geschäftsjahr 2025/26 zur Vorbereitung auf zukünftige Technologiegenerationen und zur Verfolgung der Modularisierungsstrategie 174,7 Mio. € in Forschung & Entwicklung investierte (Vorjahr: 137,1 Mio. €). Diese Aufwendungen sichern die Zukunftsfähigkeit und erweitern mittelfristig das Ertragspotenzial.
Positive Wechselkurseffekte verminderten den Anstieg der Umsatzkosten um 72,9 Mio. €.
Die Verwaltungs- und Vertriebskosten lagen um 11,3 Mio. € bzw. 7,7 % über den Vorjahreswerten, wobei der größte Anstieg im Bereich der Stock Appreciation Rights und des Performance Share Plan zu verzeichnen war (Anstieg: 10,2 Mio. €). Zu einer Steigerung ist es auch bei den IT-Kosten gekommen (Anstieg: 4,0 Mio. €). Der Rechts- und Beratungsaufwand hat sich um 5,9 Mio. € auf 22,0 Mio. € verringert.
Das sonstige betriebliche Ergebnis verringerte sich von 245,6 Mio. € auf 19,5 Mio. €. Wesentliche Ursache für die Ergebnisveränderung war der im Vorjahr berücksichtigte Verkauf des Werks in Ansan, aus dem Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen von 324,8 Mio. € erzielt werden konnten. Positiv auf das Ergebnis wirkten sich geringere Anlaufkosten von 17,1 Mio. € (Vorjahr: 129,4 Mio. €) aus, die sich infolge der Inbetriebnahme der Werke in Hinterberg, Österreich, und Kulim, Malaysia, verringert haben. Zusätzlich wirkte sich auch das Wechselkursergebnis aus der Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten von -9,9 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €) negativ auf das sonstige betriebliche Ergebnis aus. Die Zuschüsse verringerten sich von 56,0 Mio. € im Vorjahr auf 53,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2025/26. Um den aus dem aktuell schwierigen Marktumfeld resultierenden Effekten gegenzusteuern, hat AT&S sein umfassendes Kostenoptimierungs- und Effizienzprogramm konsequent fortgesetzt. Daraus resultierten Restrukturierungskosten in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 11,6 Mio. €).
Die planmäßigen Abschreibungen auf die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte in Höhe von -352,4 Mio. € bzw. -11,1 % des Anlagevermögens (Vorjahr: -317,9 Mio. € bzw. -9,5 % des Anlagevermögens) spiegeln den hohen technischen Standard sowie die Anlagenintensität von AT&S wider. Der Anstieg um 34,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert resultierte aus um 43,7 Mio. € höheren Abschreibungen im Segment Microelectronics, um 2,3 Mio. € höheren Abschreibungen im Segment Sonstige und um 11,5 Mio. € geringeren Abschreibungen im Segment Electronics Solutions. Während die höheren Abschreibungen im Segment Microelectronics vor allem auf die Werke in Hinterberg und Kulim zurückzuführen sind, resultiert der Rückgang der Abschreibungen im Segment Electronics Solutions einerseits aus den geringeren Abschreibungen in den Werken in China und andererseits aus dem Verkauf des Werks in Ansan.
Das Betriebsergebnis (EBIT) verringerte sich aufgrund der genannten Effekte um 211,8 Mio. € bzw. 76,3 % auf 65,6 Mio. € (Vorjahr: 277,4 Mio. €). Wird das Vorjahres-EBIT um die Erträge aus dem Verkauf des Werks in Ansan bereinigt, zeigt sich eine Ergebnisverbesserung von 113,0 Mio. €.
Die EBIT-Marge verringerte sich um 13,8 Prozentpunkte auf 3,7 % (Vorjahr: 17,5 %). Bereinigt um Erträge aus dem Abgang verbundener Unternehmen im Vorjahr lag die EBIT-Marge bei -3,0 %, woraus sich eine Verbesserung von 6,7 Prozentpunkten ergeben würde.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis veränderte sich von -83,5 Mio. € auf -100,0 Mio. €. Der Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anleihen lag bei 92,3 Mio. € (Vorjahr: 113,2 Mio. €). Aufgrund der Inbetriebnahme der zuvor in Bau befindlichen Anlagen wurden keine Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang mit der Anschaffung von qualifizierten Vermögensgegenständen aufwandsmindernd aktiviert (Vorjahr: 6,1 Mio. €). Die Sozialkapitalzinsen lagen mit 1,2 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 1,3 Mio. €.
Aus der Absicherung des Zinsrisikos mit Sicherungsinstrumenten (Bewertung und realisiertes Ergebnis) resultierte ein Verlust von 2,3 Mio. € (Vorjahr: Gewinn 6,8 Mio. €). Die Sicherungsinstrumente tauschen einerseits variable in fixe Zinszahlungen und andererseits US-Dollar in Euro.
Durch die Disposition zwischenzeitlich verfügbarer Liquidität am Geldmarkt ergab sich ein Veranlagungsergebnis von 25,3 Mio. € (Vorjahr: 26,8 Mio. €).
Das Finanzergebnis ist von Währungseffekten beeinflusst, da Teile der Veranlagungen in Fremdwährungen erfolgt sind. Im Geschäftsjahr 2025/26 wirkten sich Fremdwährungseffekte negativ auf die Veränderung des Finanzergebnisses aus. So wurden Fremdwährungsdifferenzen in Höhe von 12,3 Mio. € als Aufwand erfasst (Vorjahr: Ertrag 11,3 Mio. €). Die Fremdwährungsdifferenzen ergaben sich im Wesentlichen aus der Bewertung von liquiden Fremdwährungsmitteln und realisierten Kursverlusten aus Konzernfinanzierungen.
Die größten konzerninternen Darlehen sind langfristiger Natur; ihre Rückzahlung ist auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich. Die Bewertung dieser Darlehen erfolgt daher ergebnisneutral im Rahmen der Gesamtergebnisrechnung.
Konzernergebnis
Das Konzernjahresergebnis verringerte sich von 89,7 Mio. € im Vorjahr – davon 247,3 Mio. € aus dem Verkauf des Werks in Ansan – um 115,3 Mio. € auf -25,6 Mio. €.
Die Konzernsteuern zeigen einen positiven Betrag von 8,7 Mio. € (Vorjahr: Steueraufwand 104,2 Mio. €). Dabei verringerte sich die laufende Ertragsteuerbelastung auf 12,5 Mio. € (Vorjahr: 75,1 Mio. €). Im Gegensatz zum Vorjahr resultierte aus den latenten Steuern heuer ein Ertrag von 21,3 Mio. € (Vorjahr: Aufwand von -29,1 Mio. €). Im Vorjahr wurden sowohl die laufende Ertragsteuer als auch die latenten Steuern durch den Verkauf des Werks in Ansan belastet.
AT&S China konnte bereits in den letzten Jahren den begünstigenden Steuerstatus als „Hightech-Company“ erlangen. Der Steuerstatus ist jeweils für drei Kalenderjahre gültig und hängt jährlich vom Erreichen bestimmter Kriterien ab. An der Beantragung für die Kalenderjahre 2026 bis 2028 wird gearbeitet. AT&S Chongqing hat diesen Steuerstatus für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 wieder erhalten.
Das Ergebnis je Aktie verringerte sich von 1,86 € auf -1,11 € bei gleichbleibender Aktienanzahl. Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurde der Anteil der Hybridkapitalbesitzer in Höhe von 17,5 Mio. € (Vorjahr: 17,5 Mio. €) vom Konzernjahresergebnis in Abzug gebracht.
2.3. Ertragsentwicklung in den Segmenten
Segment Electronics Solutions
Das Segment Electronics Solutions sah sich im Geschäftsjahr 2025/26 weiterhin einem schwierigen Marktumfeld gegenüber, wobei das Umsatzniveau annähernd gehalten werden konnte und es nur zu einem geringen Umsatzrückgang gekommen ist. Der bestehende Preisdruck konnte durch größere Mengen nicht zur Gänze kompensiert werden.
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in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Segmentumsatzerlöse | | 896,8 | | 952,2 | | (5,8 %) |
Umsatzerlöse mit externen Kunden | | 880,0 | | 949,9 | | (7,4 %) |
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) | | 162,7 | | 171,9 | | (5,4 %) |
EBITDA-Marge (%) | | 18,1 % | | 18,1 % | | |
Betriebsergebnis (EBIT) | | 68,8 | | 66,5 | | 3,4 % |
EBIT-Marge (%) | | 7,7 % | | 7,0 % | | |
Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | | 51,2 | | 53,8 | | (4,9 %) |
Mitarbeiterstand (inkl. Leihpersonal), Durchschnitt (Anzahl) | | 6.320 | | 6.889 | | (8,3 %) |
Der Umsatz lag mit 896,8 Mio. € um 55,4 Mio. € bzw. 5,8 % unter dem Wert des Vorjahres von 952,2 Mio. €. Trotz positiver Volumenentwicklung bei einzelnen Großkunden konnten die geringere Nachfrage in Europa und der weltweit anhaltende hohe Preisdruck nicht zur Gänze kompensiert werden. Die Fremdwährungskursentwicklung wirkte sich negativ auf den Umsatz aus. Der Effekt auf die Umsatzentwicklung belief sich auf -53,9 Mio. € (Vorjahr: positiver Effekt von 7,1 Mio. €).
Das EBITDA des Segments lag mit 162,7 Mio. € um 9,2 Mio. € bzw. 5,4 % unter dem Vorjahreswert von 171,9 Mio. €. Aus der Währungsumrechnung resultieren negative Effekte von 19,2 Mio. € (Vorjahr: negativer Effekt von 13,9 Mio. €).
Die EBITDA-Marge des Segments Electronics Solutions entspricht mit 18,1 % dem Vorjahreswert.
Die Abschreibungen des Segments lagen mit 93,9 Mio. € um 11,5 Mio. € bzw. 10,9 % unter dem Vorjahreswert von 105,4 Mio. €. Der Rückgang ist zurückzuführen auf geringere Abschreibungen in den Werken in China und ist auch eine Folge des Verkaufs des Werks in Ansan.
Das Betriebsergebnis (EBIT) verbesserte sich um 2,3 Mio. € auf 68,8 Mio. € (Vorjahr: 66,5 Mio. €). Die EBIT-Marge verbesserte sich um 0,7 Prozentpunkte auf 7,7 % (Vorjahr: 7,0 %).
Die Anlagenzugänge von 51,2 Mio. € waren um 2,7 Mio. € bzw. 4,9 % geringer als im Vorjahresgeschäftsjahr (Vorjahr: 53,8 Mio. €). Die Zugänge sind für laufende Ersatzinvestitionen und Technologie-Upgrades vor allem am Standort Shanghai, aber auch an allen anderen Standorten angefallen.
Segment Microelectronics
Im Segment Microelectronics führten insbesondere die Inbetriebnahme der beiden Werke in Kulim, Malaysia, und in Leoben, Österreich, zu einem Anstieg der Umsätze.
Der Segmentumsatz lag mit 1.011,7 Mio. € um 281,7 Mio. € über dem Vorjahreswert von 730,0 Mio. €.
Damit ist das Segment Microelectronics mit einem Umsatzanteil von 50,9 % (Vorjahr: 40,2 %) nunmehr auch das größte Segment des AT&S-Konzerns.
Umsatzmindernd wirkten sich im Geschäftsjahr 2025/26 negative Fremdwährungseffekte in Höhe von 70,1 Mio. € (Vorjahr: positiver Effekt von 7,6 Mio. €) aus.
Das EBITDA erhöhte sich um 151,8 Mio. € bzw. 122,2 % auf 276,1 Mio. € (Vorjahr: 124,3 Mio. €). Insbesondere die höheren Umsatzerlöse führten zu einem Anstieg im Bruttogewinn und konnten die um 12,1 Mio. € höheren Forschungs- und Entwicklungskosten überkompensieren. Während sich die Anlaufkosten aus dem Aufbau von Produktionslinien in Kulim und Hinterberg von 123,2 Mio. € im Vorjahr auf 17,0 Mio. € reduziert haben, wirkten sich Fremdwährungseffekte mit -9,2 Mio. € (Vorjahr: positiver Effekt von 4,9 Mio. €) und geringere Zuschüsse von 40,7 Mio. € (Vorjahr: 43,8 Mio. €) negativ auf das EBITDA aus.
Die EBITDA-Marge erhöhte sich um 10,3 Prozentpunkte auf 27,3 % (Vorjahr: 17,0 %).
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in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Segmentumsatzerlöse | | 1.011,7 | | 730,0 | | 38,6 % |
Umsatzerlöse mit externen Kunden | | 910,7 | | 639,8 | | 42,4 % |
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) | | 276,1 | | 124,3 | | >100 % |
EBITDA-Marge (%) | | 27,3 % | | 17,0 % | | |
Betriebsergebnis (EBIT) | | 29,5 | | (89,0) | | >100 % |
EBIT-Marge (%) | | 2,9 % | | (12,2 %) | | |
Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | | 90,9 | | 281,4 | | (67,7 %) |
Mitarbeiterstand (inkl. Leihpersonal), Durchschnitt (Anzahl) | | 6.545 | | 5.953 | | 9,9 % |
Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich trotz höherer Abschreibungen um 118,5 Mio. € auf 29,5 Mio. € (Vorjahr: -89,0 Mio. €).
Die EBIT-Marge des Segments Microelectronics lag mit 2,9 % um 15,1 Prozentpunkte über dem Vorjahresvergleichswert von -12,2 %.
Die Anlagenzugänge verringerten sich um 190,5 Mio. € auf 90,9 Mio. € (Vorjahr: 281,4 Mio. €). Die Zugänge betrafen vor allem den Aufbau von Produktionslinien in den Werken Kulim und Hinterberg.
Segment Sonstige
Das Ergebnis der im Segment Sonstige enthaltenen allgemeinen Holding-Aktivitäten und eines Teils der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Produkt-Designleistungen lag im EBITDA bei -20,7 Mio. € (Vorjahr: 309,5 Mio. €). Im Vorjahr wurde der Verkauf des Werks in Ansan mit Erträgen aus dem Abgang verbundener Unternehmen von 324,8 Mio. € ebenfalls in diesem Segment abgebildet.
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in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Segmentumsatzerlöse | | – | | – | | n.a. |
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) | | (20,7) | | 309,5 | | (>100 %) |
EBITDA-Marge (%) | | – | | – | | |
Betriebsergebnis (EBIT) | | (32,6) | | 299,9 | | (>100 %) |
EBIT-Marge (%) | | – | | – | | |
Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | | 7,8 | | 24,7 | | (68,5 %) |
Mitarbeiterstand (inkl. Leihpersonal), Durchschnitt (Anzahl) | | 385 | | 419 | | (8,1 %) |
2.4. Vermögens- und Finanzlage
Verringerung der langfristigen Vermögenswerte
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr 2025/26 um 0,6 % auf 4.651,3 Mio. €.
Die langfristigenVermögenswerte sanken um 175,1 Mio. € auf 3.224,4 Mio. €. Dabei verringerten sich die Sachanlagen um 182,8 Mio. € auf 3.152,8 Mio. € und die immateriellen Vermögenswerte um 6,0 Mio. € auf 12,1 Mio. €. Im Sachanlagevermögen standen Anlagenzugänge bzw. Technologie-Upgrades in Höhe von 148,7 Mio. € Abschreibungen von insgesamt 345,2 Mio. € sowie weiteren Veränderungen etwa durch den Verkauf des Werks in Ansan gegenüber (für weitere Details wird auf Erläuterung 7 „Sachanlagen“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen). Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Sachanlagen beinhalten Nutzungsrechte aus der Anwendung des IFRS 16 von 427,0 Mio. €.
Die Nettoveränderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten betrug -188,8 Mio. € bzw. -5,6 % von 3.353,6 Mio. € im Vorjahr auf 3.164,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2025/26.
Die finanziellen Vermögenswerte haben sich um 4,7 Mio. € und die aktiven latenten Steuern um 12,0 Mio. € erhöht.
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in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 | | Veränderung |
Vorräte | | 234,9 | | 145,5 | | 61,5 % |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertragliche Vermögenswerte | | 272,9 | | 407,9 | | (33,1 %) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | | (315,3) | | (304,5) | | (3,6 %) |
Bereinigung um Verbindlichkeiten aus Investitionen | | 73,0 | | 113,6 | | (35,7 %) |
Umlaufvermögen Handel | | 265,5 | | 362,5 | | (26,8 %) |
Sonstiges Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen | | (25,9) | | (47,6) | | 45,6 % |
Nettoumlaufvermögen | | 239,6 | | 314,9 | | (23,9 %) |
Nettoumlaufvermögen in % der Gesamterlöse | | 13,4 % | | 19,8 % | | |
Außenstandsdauer (in Tagen): | | | | | | |
Vorräte | | 82 | | 77 | | 6,3 % |
Forderungen | | 66 | | 69 | | (5,7 %) |
Verbindlichkeiten | | 84 | | 87 | | (2,8 %) |
Die kurzfristigenVermögenswerte erhöhten sich um 204,3 Mio. € auf 1.426,9 Mio. €. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erhöhte sich auf 738,5 Mio. € (Vorjahr: 485,1 Mio. €). Die finanziellen Vermögenswerte verringerten sich um 44,1 Mio. € auf 61,8 Mio. €. Insgesamt verfügt AT&S somit über Zahlungsmittel bzw. kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 800,3 Mio. € (Vorjahr: 591,0 Mio. €). Der Anstieg der Vorräte um 89,4 Mio. € auf 234,9 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Produktionsleistung. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertraglichen Vermögenswerte verringerten sich um 93,5 Mio. € auf 388,8 Mio. €. Der Rückgang ist insbesondere auf die höhere Factoring-Aktivität zurückzuführen (Veränderung: 194,4 Mio. €), wird aber teilweise kompensiert durch den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 22,4 Mio. €, den Anstieg der vertraglichen Vermögenswerte um 37,6 Mio. € und der sonstigen Forderungen um 40,9 Mio. €.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 10,9 Mio. € bzw. 3,6 % von 304,5 Mio. € auf 315,3 Mio. €. Darin enthalten ist eine Verringerung der Verbindlichkeiten aus Investitionen um 40,6 Mio. € auf 73,0 Mio. € (Vorjahr: 113,6 Mio. €).
Verschuldungsgrad verringert sich
Das Eigenkapital verringerte sich um 2,2 % von 1.075,0 Mio. € auf 1.051,2 Mio. €. Dabei wirkte sich vor allem das Konzernergebnis von -25,6 Mio. € negativ auf das Eigenkapital aus. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Nettovermögenspositionen der Tochterunternehmen sowie aus der Umrechnung langfristiger Darlehen an Tochterunternehmen hatten einen positiven Effekt von 10,2 Mio. € (Vorjahr: 43,5 Mio. €).
Ebenso eigenkapitalerhöhend wirkte sich der versicherungsmathematische Gewinn mit 1,9 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 1,9 Mio. €) aus, der sich aufgrund der zur Berechnung der Personalrückstellungen verwendeten Parameter ergibt. Die Bewertung von Sicherungsinstrumenten aus der Absicherung von Zahlungsströmen erhöhte das Eigenkapital um 7,3 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 4,3 Mio. €).
Es gab keine Dividendenzahlung im Geschäftsjahr 2025/26. Kuponzahlungen für die Hybridanleihe von 17,5 Mio. € wirkten sich eigenkapitalmindernd aus.
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in Mio. € (wenn nicht anders angeführt) | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 | | Veränderung |
Finanzielle Verbindlichkeiten, kurzfristig | | 515,8 | | 469,9 | | 9,8 % |
Finanzielle Verbindlichkeiten, langfristig | | 1.630,0 | | 1.621,2 | | 0,5 % |
Bruttoverschuldung | | 2.145,8 | | 2.091,1 | | 2,6 % |
Zahlungsmittel und -äquivalente | | (738,5) | | (485,1) | | (52,2 %) |
Finanzielle Vermögenswerte | | (75,2) | | (114,6) | | 34,4 % |
Nettoverschuldung | | 1.332,1 | | 1.491,4 | | (10,7 %) |
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) | | 418,1 | | 605,7 | | (31,0 %) |
Nettoverschuldung/EBITDA-Verhältnis | | 3,2 | | 2,5 | | |
Eigenkapital | | 1.051,2 | | 1.075,0 | | (2,2 %) |
Bilanzsumme | | 4.651,3 | | 4.622,1 | | 0,6 % |
Eigenkapitalquote (%) | | 22,6 % | | 23,3 % | | |
Verschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) (%) | | 126,7 % | | 138,8 % | | |
Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 8,8 Mio. € bzw. 0,5 % auf 1.630,0 Mio. €. Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich von 469,9 Mio. € auf 515,8 Mio. €.
Die Nettoverschuldung verringerte sich um 159,3 Mio. € bzw. 10,7 % auf 1.332,1 Mio. € (Vorjahr: 1.491,4 Mio. €). Die Verringerung resultierte im Wesentlichen aus dem Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Der Verschuldungsgrad verringerte sich auf 126,7 % und liegt damit unter dem Vorjahresniveau von 138,8 %.
Der Schwerpunkt des Geschäftsjahres 2025/26 bestand darin, die finanzielle Flexibilität weiterhin zu gewährleisten und die ausreichend vorhandene Liquidität sowie die hohen verfügbaren Kreditlinien im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit sowie der geplanten Investitionen kostenoptimal einzusetzen. Darüber hinaus wurde im laufenden Geschäftsjahr im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung mit der IFC ein Einmalbarkredit mit einer lokalen Bank in Malaysia in Höhe von 150 Mio. US-$ abgeschlossen. Weiters wurden in Österreich ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 70 Mio. €, ein Kredit der öffentlichen Hand in Höhe von 0,3 Mio. € sowie eine unkommittierte Überziehungslinie in Höhe von 50 Mio. € abgeschlossen. In Shanghai und Chongqing wurden überdies Working Capital Loans im Ausmaß von 139,1 Mio. € abgeschlossen.
Fokus auf Diversifikation bei den Finanzierungsinstrumenten
Die Finanzierung von AT&S basiert auf einer breiten Streuung sowohl bei den Finanzierungsinstrumenten als auch bei den Fristigkeiten. Auf Basis der aktuell herrschenden Finanzmarktbedingungen werden einzelne Instrumente stärker forciert oder können gegebenenfalls auch zeitweise nicht genutzt werden.
Einen wesentlichen Bestandteil des Refinanzierungsportfolios bilden Kredite, die unter anderem Garantien von staatlichen und supranationalen Organisationen beinhalten: Ihr Vorteil liegt in einer anteiligen Übernahme des Kreditrisikos durch diese Organisationen sowie in günstigen Konditionen, die Anreize für Investitionen in bestimmte Regionen, Innovationen bzw. zur Förderung der Exportwirtschaft schaffen sollen. Aktuell nutzt AT&S darüber hinaus Finanzierungen mit Garantien der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) bzw. direkten Engagements mit der Europäischen Investitionsbank und der KfW IPEX-Bank.
Die Bedeutung von Schuldscheindarlehen als wesentliche Finanzierungssäule hat sich im Geschäftsjahr 2025/26 nicht verändert. Die Vorteile von Schuldscheindarlehen liegen in der hohen Planbarkeit sowie den vergleichsweise günstigen Emissionskosten. Aufgrund dieser Vorteile plant AT&S, auch künftig diese Form der Finanzierung zu nutzen.
Zum Bilanzstichtag 31. März 2026 waren Schuldscheindarlehen im Gesamtvolumen von 408,1 Mio. € (Vorjahr: 552,0 Mio. €) bei nationalen und internationalen Investoren platziert. Die Restlaufzeiten liegen zwischen einem Monat und rund fünf Jahren.
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in Mio. € | | 31.03.2026 | | in % | | 31.03.2025 | | in % |
Namensschuldverschreibung | | 15,0 | | 0,6 | | 15,0 | | 0,6 |
Schuldscheindarlehen | | 408,1 | | 17,6 | | 552,0 | | 23,5 |
Bankdarlehen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | | 1.722,7 | | 74,3 | | 1.524,2 | | 64,9 |
Bruttoverschuldung | | 2.145,8 | | 92,5 | | 2.091,1 | | 89,1 |
Kreditlinien | | 173,6 | | 7,5 | | 256,3 | | 10,9 |
Kontrahierte Finanzierungen | | 2.319,4 | | 100,0 | | 2.347,4 | | 100,0 |
Weiters werden Finanzierungen in Form von Bankkrediten, Leasingvereinbarungen und Finanzierungen mit Dritten genutzt (Kategorie „Bankdarlehen“). 1.722,7 Mio. € sind per 31. März 2026 bei mehreren nationalen und internationalen Finanzierungspartnern aufgenommen (Vorjahr: 1.524,2 Mio. €). Sie weisen Restlaufzeiten von einigen Monaten bis zu sieben Jahren aus.
Zur Deckung von Liquiditätsschwankungen, als Finanzierungsreserve und auch als Finanzierungsvorsorge dienen Kreditlinien. Zum Bilanzstichtag verfügte AT&S über 173,6 Mio. € an nicht genutzten Kreditlinien (Vorjahr: 256,3 Mio. €) in Form von kontrahierten Kreditzusagen von Banken. Darin inkludiert ist eine unkommittierte Überziehungslinie in Höhe von 50 Mio. €. AT&S hat sein kontrahiertes Finanzierungspotenzial zum 31. März 2026 zu 92,5 % (Vorjahr: 89,1 %) ausgenutzt und verfügt, zusätzlich zum Bestand an liquiden Mitteln, weiterhin über genügend bestehende Finanzierungsreserven.
Die theoretische Entschuldungsdauer, definiert durch Nettoverschuldung/EBITDA, lag aufgrund des niedrigeren EBITDA mit 3,2 Jahren über dem Vorjahr (2,5 Jahre).
Die Eigenkapitalquote sank von 23,3 % im Vorjahr auf 22,6 % im Berichtsjahr, liegt damit aber unter dem mittelfristig anvisierten Zielwert von 30,0 %. Zu weiterführenden Informationen im Hinblick auf das Kapitalrisikomanagement wird auf Erläuterung 20 „Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten“ – Unterkapitel „Kapitalrisikomanagement“ – im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.
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in Mio. € | | 31.03.2026 | | in % | | 31.03.2025 | | in % |
Restlaufzeit | | | | | | | | |
bis zu einem Jahr | | 515,8 | | 24,0 | | 469,9 | | 22,5 |
zwischen einem und fünf Jahren | | 1.337,4 | | 62,4 | | 1.280,7 | | 61,2 |
mehr als fünf Jahre | | 292,6 | | 13,6 | | 340,5 | | 16,3 |
Summe Finanzverbindlichkeiten | | 2.145,8 | | 100,0 | | 2.091,1 | | 100,0 |
AT&S strebt eine möglichst ausgeglichene Struktur bei den Fristigkeiten an. Die Darstellung der Fristigkeiten der nächsten Jahre zeigt im Jahr 2026/27 aufgrund der Rückzahlung von Teilen der Schuldscheindarlehen, Bankkredite sowie Leasingverbindlichkeiten einen Wert von 515,8 Mio. €. AT&S ist bestrebt, den Kapitalbedarf frühzeitig zu finanzieren, und verfügt zum Bilanzstichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von 959,2 Mio. € (Vorjahr: 846,9 Mio. €). Diese bestehen aus finanziellen Mitteln sowie nicht ausgenutzten Finanzierungsrahmen.
Effektives Zins- und Währungsmanagement
Ein wichtiges Treasury-Ziel ist die Risikominimierung im Zinsbereich mit einem angemessenen Verhältnis von variablen und fixen Zinssätzen. 35,7 % (Vorjahr: 29,2 %) der Finanzierungen sind im Fixzinsbereich bzw. wurden auf einen Fixzinssatz gedreht, 64,3 % (Vorjahr: 70,8 %) werden variabel verzinst.
Die Zinssicherungsstrategien werden regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls adaptiert. Insgesamt ist AT&S jederzeit in der Lage, das Zinsexposure mittels geeigneter Hedge-Instrumente in die gewünschte Richtung zu drehen.
Weiters sollen die vorhandenen liquiden Mittel ertragreich und dennoch risikobewusst veranlagt werden. Zum 31. März 2026 verfügte AT&S über finanzielle Mittel von insgesamt 800,3 Mio. € (Vorjahr: 591,0 Mio. €). Durch Optimierung von Veranlagungszeiten und Ausnutzung attraktiver Zinsniveaus sollen möglichst hohe Erträge mit den kurzzeitig zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln erzielt werden.
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in Mio. € | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Cashflow aus dem Ergebnis | | 341,7 | | 142,2 | | >100 % |
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | | 413,7 | | (74,5) | | >100 % |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | | (135,4) | | (140,7) | | 3,7 % |
Operativer freier Cashflow | | 235,5 | | (489,3) | | >100 % |
Freier Cashflow | | 278,3 | | (215,2) | | >100 % |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | | (3,9) | | 19,9 | | (>100 %) |
Veränderung der liquiden Mittel | | 274,4 | | (195,3) | | >100 % |
Währungseffekte auf liquide Mittel | | (21,0) | | 3,8 | | (>100 %) |
Liquide Mittel am Jahresende | | 738,5 | | 485,1 | | 52,2 % |
Frühzeitiges Konvertieren von Fremdwährungen dient einem natürlichen Währungshedging und einer Reduktion des Fremdwährungsexposures. Das Ziel von AT&S ist hierbei, eine möglichst kleine US-Dollar-Nettorisikoposition auszuweisen. Zum Bilanzstichtag 31. März 2026 standen auf Basis der einzelnen unkonsolidierten Konzerngesellschaften US-Dollar-Vermögenswerten in Höhe von 4.347,6 Mio. € US-Dollar-Schulden in Höhe von 4.352,3 Mio. € gegenüber. Daraus ergab sich eine unkonsolidierte passivische Nettorisikoposition von 4,7 Mio. €.
Neben diesem natürlichen Hedging und den oben erwähnten Zinssicherungsinstrumenten werden bei AT&S fallweise Fremdwährungstransaktionsrisiken kurzfristig (bis zu einem Jahr) abgesichert.
Weiterentwicklung des Finanzierungsnetzwerks
Ein weiteres Treasury-Ziel besteht in einer proaktiven und offenen Zusammenarbeit mit Finanzierungspartnern. Hierunter versteht AT&S die Auswahl der Banken für die Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene sowie den Aufbau und die Aufrechterhaltung der für beide Seiten notwendigen Kommunikation. Ziel ist es, eine hohe Transparenz der Chancen und Risiken von AT&S zu schaffen, um mit den finanzierenden Instituten eine für beide Seiten langfristige, erfolgreiche Partnerschaft zu festigen. Als Basis dafür dienen der Geschäftsbericht und die Quartalsveröffentlichungen. Neben der Entwicklung des Finanzierungsnetzwerks beobachtet AT&S laufend die Geld- und Kapitalmärkte hinsichtlich möglicher Transaktionen und Transaktionspartner. Dies beschränkt sich nicht nur auf Fremdfinanzierungen, sondern erstreckt sich generell auch auf alle Formen der Eigenkapital- bzw. M&A-Finanzierung.
Ertragslage stärkt Liquidität
Der Cashflow aus dem Ergebnis erhöhte sich um 199,5 Mio. € von 142,2 Mio. € auf 341,7 Mio. €. Das EBITDA von 418,0 Mio. € war im Vergleich zum Vorjahr zwar um 187,6 Mio. € (Vorjahr: 605,7 Mio. €) geringer, beinhaltete allerdings im Vorjahr den Gewinn aus dem Verkauf des Werks in Ansan in Höhe von 324,8 Mio. €. Mittelzuflüsse aus dem Verkauf verbundener Unternehmen sind im Cashflow aus Investitionstätigkeit und nicht im Cashflow aus dem Ergebnis auszuweisen. Der im EBITDA enthaltene Ergebnisbeitrag aus dem Verkauf wurde daher im Vorjahr im Cashflow aus dem Ergebnis cashflowmindernd korrigiert.
Der Mittelzufluss aus den im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen erhaltenen Zahlungen erhöhte sich um 27,8 Mio. € auf 49,1 Mio. € (Vorjahr: 21,3 Mio. €).
Die Zinszahlungen verringerten sich um 21,8 Mio. € auf 66,3 Mio. € (Vorjahr: 88,1 Mio. €) ebenso wie die gezahlten Ertragsteuern, die sich um 54,4 Mio. € auf 10,5 Mio. € (Vorjahr: 64,9 Mio. €) verringerten.
Die erhaltenen Zinsen verringerten sich um 1,5 Mio. € auf 25,4 Mio. € (Vorjahr: 26,9 Mio. €).
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt 413,7 Mio. € (Vorjahr: -74,5 Mio. €). Neben der positiven Abweichung im Cashflow aus dem Ergebnis ist es auch im Working Capital nach einem starken negativen Effekt im Vorjahr zu einer deutlichen Verbesserung im laufenden Jahr gekommen. So wurde der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zwar durch eine Erhöhung der Vorräte um 88,0 Mio. € verringert (Vorjahr: Erhöhung um 13,5 Mio. €), durch die Verringerung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und vertraglichen Vermögenswerte um 87,7 Mio. € allerdings entlastet (Vorjahr: Erhöhung um -204,7 Mio. €). Dies ist insbesondere auf ein höheres Factoring-Volumen zurückzuführen. Zusätzlich hat die positive Veränderung bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten den Cashflow um 76,6 Mio. € (Vorjahr: Cashflow, vermindernd, 30,6 Mio. €) verbessert.
Im Cashflow aus Investitionstätigkeit lagen die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von -179,4 Mio. € deutlich unter dem Vorjahreswert von -416,1 Mio. €. Dabei wurden insbesondere in Kulim und Hinterberg deutlich geringere Investitionen getätigt. Während sich die Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen im Geschäftsjahr 2025/26 somit um 236,6 Mio. € verringerten, haben sich die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen in Höhe von 1,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Mio. € verändert (Vorjahr: 1,3 Mio. €).
Zusätzlich ist es im Vorjahr aufgrund des Verkaufs des Werks in Ansan zu Einzahlungen aus der Veräußerung von verbundenen Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel in Höhe von 353,4 Mio. € gekommen. Im Geschäftsjahr 2025/26 hat es keine Einzahlungen aus der Veräußerung verbundener Unternehmen gegeben.
Auszahlungen für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten von -45,0 Mio. € führten zu einer Verringerung des Cashflows (Vorjahr: -125,1 Mio. €).
In Summe waren die Zahlungsmittelabflüsse im Cashflow aus Investitionstätigkeit mit -135,4 Mio. € unter Berücksichtigung der geringeren Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und der im Vorjahr enthaltenen Einzahlungen aus dem Verkauf des Werks in Ansan nur um 5,3 Mio. € geringer als im Vorjahr (Vorjahr: -140,7 Mio. €).
Der operative freie Cashflow, d. h. der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich der Nettoauszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, betrug im Geschäftsjahr 2025/26 235,5 Mio. € (Vorjahr: -489,3 Mio. €).
Der freie Cashflow, d. h. der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit, betrug 278,3 Mio. € (Vorjahr: -215,2 Mio. €).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von -3,9 Mio. € lag um 23,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 19,9 Mio. €. Wie bereits im Vorjahr hat es keine Rückzahlung von Hybridkapital im Geschäftsjahr 2025/26 gegeben.
Mittelzuflüsse resultierten aus der Aufnahme von finanziellen Mitteln in Höhe von 436,2 Mio. € (Vorjahr: 413,0 Mio. €) und aus Investitionszuschüssen in Höhe von 6,8 Mio. € (Vorjahr: 7,6 Mio. €). Mittelabflüsse resultierten aus der Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten von -429,4 Mio. € (Vorjahr: -383,1 Mio. €) sowie der Hybridkuponzahlung von -17,5 Mio. € (Vorjahr: -17,5 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2025/26 hat es keine Dividendenzahlung gegeben (Vorjahr: 0,0 Mio. €).
Die Zahlungsmittel haben sich von 485,1 Mio. € auf 738,5 Mio. € erhöht. Darüber hinaus verfügt AT&S über kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 61,8 Mio. € (Vorjahr: 105,9 Mio. €).
Insgesamt verfügt AT&S somit über Zahlungsmittel bzw. kurzfristig verfügbare Finanzmittel von 800,3 Mio. € (Vorjahr: 591,0 Mio. €). Dieser sehr hohe Wert dient zusammen mit den nicht genutzten Kreditlinien von 173,6 Mio. € (Vorjahr: 256,3 Mio. €) der Sicherstellung der Finanzierung möglicher Investitionen, vor allem aber auch der Rückzahlung kurzfristig fälliger Finanzverbindlichkeiten.
2.4.4. Leistungskennzahlen
Kennzahlen: ROCE und Vitality Index
Neben dem Umsatz und dem EBITDA verwendet AT&S für die strategische Unternehmenssteuerung die Kennzahlen ROCE und Vitality Index. Sie spiegeln die operative Performance gegenüber Investoren und Kunden wider.
Mit dem Return on Capital Employed (ROCE) misst AT&S die operative Unternehmensperformance aus der Sicht von Investoren. Dabei wird das um das Finanzergebnis bereinigte Ergebnis in Relation zum durchschnittlich eingesetzten verzinslichen Kapital (Capital Employed) gesetzt. Daraus kann abgeleitet werden, inwieweit AT&S die Verzinsungsansprüche seiner Kapitalgeber erfüllt. Die durchschnittlichen Kapitalkosten werden aus den Mindestrenditen abgeleitet, die Investoren für die Bereitstellung von Eigen- bzw. Fremdkapital erwarten. Der durchschnittliche WACC (Weighted Average Cost of Capital) für die Leiterplattenbranche liegt bei rund 10,1 %. Im Berichtsjahr lag AT&S mit einem ROCE von 3,0 % deutlich unter diesem Wert.
Das Betriebsergebnis nach Steuern (NOPAT) verringerte sich vor allem aufgrund des im Vorjahr enthaltenen Verkaufs des Werks in Ansan von 173,2 Mio. € auf 74,4 Mio. €.
Das durchschnittlich eingesetzte Kapital erhöhte sich um 6,3 Mio. € trotz der niedrigeren durchschnittlichen Nettoverschuldung infolge des höheren durchschnittlichen Eigenkapitals. Sowohl die Erhöhung des eingesetzten Kapitals als auch der Rückgang des NOPAT führten zu einer Verringerung des ROCE von 7,0 % im Vorjahr auf 3,0 % im Geschäftsjahr 2025/26.
|
in Mio. € | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Betriebsergebnis (EBIT) | | 65,6 | | 277,4 | | (76,3 %) |
Ertragsteuern | | 8,7 | | (104,2) | | >100 % |
Betriebsergebnis nach Steuern (NOPAT) | | 74,4 | | 173,2 | | (57,0 %) |
Durchschnittliches Eigenkapital | | 1.063,1 | | 1.020,8 | | 4,1 % |
Durchschnittliche Nettoverschuldung | | 1.411,8 | | 1.447,2 | | (2,4 %) |
Durchschnittlich eingesetztes Kapital | | 2.474,9 | | 2.468,0 | | 0,3 % |
ROCE | | 3,0 % | | 7,0 % | | |
| | | | | | |
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in Mio. € | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Haupterlöse | | 1.790,8 | | 1.589,6 | | 12,7 % |
Haupterlöse mit innovativen Produkten | | 690,1 | | 409,6 | | 68,5 % |
Vitality Index | | 38,5 % | | 25,8 % | | |

Die zweite Kennzahl zur Performancemessung, der Vitality Index, zeigt die Fähigkeit, Innovationen markt- und zeitnah umzusetzen. AT&S misst diese Fähigkeit mit dem Vitality Index, der den Umsatzanteil von Produkten, welche neue, innovative Technologien aufweisen und deren Markteinführung in den letzten drei Jahren stattfand, ausdrückt. Für das Geschäftsjahr 2025/26 beläuft sich der Vitality Index auf 38,5 % nach 25,8 % im Vorjahr. AT&S strebt im mittelfristigen Durchschnitt einen Vitality Index von mindestens 20 % an. Dieses Ziel konnte im Geschäftsjahr 2025/26 deutlich übertroffen werden.
2.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Hinsichtlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wird auf die Erläuterung 27 „Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.
3. Weitere gesetzliche Angaben
3.1. Standorte und Zweigniederlassungen
Der AT&S-Konzern unterhält aktuell fünf Produktionsstandorte, die auf unterschiedliche Technologien spezialisiert sind.
Leoben und Fehring Die österreichischen Werke beliefern vor allem den europäischen Markt. In Europa sind im Wesentlichen Spezialanwendungen sowie die Nähe zum Kunden von großer Bedeutung. Auf Basis der Produktions- und Technologievielfalt, der Flexibilität in der Fertigung und des breiten Kundenspektrums setzt das Werk in Leoben den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg der Nischen- und Prototypenerzeugung weiterhin fort. In Leoben erfolgt unter anderem die Produktion mittels der Embedding-Technologie. Nunmehr wird am Standort Leoben in ein neues R&D-Center für Substrat- und Packaging-Lösungen für die globale Halbleiterindustrie investiert. Im Rahmen der Diversifikationsstrategie konnten für den IC-Substrate-Geschäftsbereich neue Kunden gewonnen werden. Diese Entwicklung führte dazu, dass das R&D-Center um eine Serienproduktion erweitert wurde. Beginn der Serienfertigung erfolgte im Geschäftsjahr 2025/26. Das Werk in Fehring bedient das Segment Electronics Solutions und dabei insbesondere die Bereiche 3S (Smart Infrastructure, Smart Mobility und Smart Manufacturing). Im Kalenderjahr 2026 wird das Werk seine Kompetenzen im Bereich der Multilayer-Fertigung weiter ausbauen.
Shanghai Der Standort Shanghai fertigt HDI-Leiterplatten (High Density Interconnection) und mSAP- Leiterplatten (modified Semi-Additive Process) für Kunden insbesondere für die Bereiche 3C (Consumer, Computing und Communication) und 3S (Smart Infrastructure, Smart Mobility und Smart Manufacturing). Der Standort hat sich als führender Anbieter der neuesten Technologiegeneration etabliert, und sein breites Technologiespektrum wird von den Kunden sehr gut angenommen.
Chongqing Der Standort in Chongqing umfasst derzeit drei operative Werke. Die Werke Chongqing I und Chongqing III sind für IC-Substrate (Integrated Circuit Substrate) bestimmt. Im Werk Chongqing II werden hochwertige mSAP-Leiterplatten und Leiterplatten für Module im Bereich mobiler Anwendungen hergestellt. Die Produktionskapazitäten für Module werden weiter ausgebaut, um die steigenden Kundenbedarfe im High-End-Bereich zu bedienen.
Kulim Der im Oktober 2021 begonnene Bau des ersten Werkes für IC-Substrate wurde 2024 abgeschlossen. In diesem Jahr wurden Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt und zum Ende des Geschäftsjahres ist die erste Produktionslinie angelaufen. Der Ausbau des zweiten Werkes wurde 2023 wegen des Rückgangs auf dem Halbleitermarkt pausiert. Das Gebäude wurde grundsätzlich fertiggestellt, der Innenausbau und das Einbringen der Produktionsmaschinen wird fortgeführt, sobald sich der Halbleitermarkt in den kommenden Jahren erholt.
Nanjangud Der Standort fokussierte sich weiterhin auf den Export und konnte insbesondere im Automotivemarkt seine Position stärken. Die Qualifizierung für HDI-Produkte konnte fortgesetzt und damit die Strategie zu höherwertigen Technologien im Produktmix weiterverfolgt werden.
Hongkong Die in Hongkong ansässige Gesellschaft AT&S Asia Pacific ist die Holdinggesellschaft sowie Sitz des gruppenweiten Einkaufs. Die Nähe zu den CEMs der Kunden sowie zu den Lieferanten ist ein Standortvorteil, der von den Geschäftspartnern sehr geschätzt wird.
Vertriebsservicegesellschaften Die Vertriebsservicegesellschaften in Amerika, Deutschland, Japan, Taiwan, Schweden und Südkorea konnten im Geschäftsjahr 2025/26 weiterhin einen guten und engen Kontakt zu den Kunden sicherstellen.
3.2. Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital (Angaben gemäß § 243a UGB)
Kapitalanteilsstruktur und Angaben zu Gesellschafterrechten
Zum Bilanzstichtag 31. März 2026 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 42.735.000 € und besteht aus 38.850.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,10 € pro Aktie. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung wird nach Stückaktien ausgeübt, wobei je eine Stückaktie das Recht auf eine Stimme gewährt. Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber.
|
Stk./in % | | Aktien | | % Kapital | | % Stimmrechte |
Dörflinger-Privatstiftung, Wien, Österreich | | 7.043.133 | | 18,13 % | | 18,13 % |
Androsch Privatstiftung, Wien, Österreich | | 6.819.337 | | 17,55 % | | 17,55 % |
Die maßgeblichen direkten und indirekten Beteiligungen an der Konzernmuttergesellschaft AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, die zum Bilanzstichtag zumindest 10 % betragen, stellen sich wie folgt dar: Siehe Tabelle unten.
Zum Stichtag 31. März 2026 befanden sich rund 64,3 % der Aktien im Streubesitz. Außer den unten angeführten Beteiligungen gab es keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an AT&S hielt. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Und es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung.
Weiters gibt es keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Die Verträge aller Vorstandsmitglieder enthalten eine „Change of Control“-Klausel: Für den Fall, dass ein Aktionär der Gesellschaft durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte (einschließlich der ihm nach Übernahmegesetz zuzurechnenden Stimmrechte Dritter) die Kontrolle gemäß § 22 ÜbG an der Gesellschaft erworben hat oder die Gesellschaft mit einem konzernfremden Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, liegt ein solcher Kontrollwechsel vor. In diesem Fall ist das Vorstandsmitglied berechtigt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Rechtskraft des Kontrollwechsels mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats sein Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu kündigen („Sonderkündigungsrecht“). Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Aufhebung des Vorstandsvertrags innerhalb von sechs Monaten seit dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Abfindung seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit dieses Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von zwei Jahresbruttobezügen (inklusive variabler Bestandteile).
Der Vorstand wurde durch die 30. ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, um bis zu 21.367.500 € zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (Genehmigtes Kapital 2024). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem Genehmigten Kapital 2024 ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen (Direktausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts), wenn und sofern eine Ausnutzung dieser Ermächtigung durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen in einem Gesamtausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals erfolgt, um im Rahmen der Platzierung neuer Aktien der Gesellschaft (i) Spitzenbeträge, die sich bei einem ungünstigen Bezugsverhältnis ergeben könnten, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und/oder (ii) den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoptionen (Greenshoe-Optionen) zu bedienen. Darüber hinaus wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2024 ergeben, zu beschließen.
Darüber hinaus wurde der Vorstand in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 400.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren, wobei die Ausgabe gegen Barleistung und auch gegen Sacheinlagen erfolgen kann. Diesbezüglich wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, insofern die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nur für Wandelschuldverschreibungen gilt, die ein Recht auf Umtausch und/oder Bezug auf Aktien der Gesellschaft von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung gewähren. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt um bis zu 21.367.500 € erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2024 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals.
In Bezug auf das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital ist folgende betragsmäßige Determinierung, entsprechend den Beschlüssen der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2024, zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potenziell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von insgesamt 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen).
Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung entsprechend diesen Beschlüssen in § 4 (Grundkapital) zu ändern.
Eigene Aktien
In der 31. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2025 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben, wobei der Erwerb über die Börse im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen kann. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Weitere Angaben
Es gibt keine außerbilanziellen Geschäfte zwischen AT&S und den Tochtergesellschaften.
AT&S hat keine Kredite an Organmitglieder vergeben und ist auch keine Haftungsverhältnisse zu deren Gunsten eingegangen.
Weiterführend wird auf die Erläuterungen 22 „Gezeichnetes Kapital“ sowie 15 „Finanzielle Verbindlichkeiten“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.
Der Corporate-Governance-Bericht der Gesellschaft nach § 243b UGB ist unter https://ats.net/unternehmen/corporate-governance/ abrufbar.
4. Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung
Inhaltsverzeichnis
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
1. Grundlagen für die Erstellung
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung
AT&S hat die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) in Verbindung mit dem § 267a UGB in der neuen Fassung erstellt. Dies umfasst:
◾ die verpflichtende Anwendung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) nach den delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission,
◾ die Durchführung der ESRS‑konformen doppelten Wesentlichkeitsanalyse, einschließlich der Darstellung von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Abschnitt „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“,
◾ die Einhaltung der Berichtspflichten gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO) sowie,
◾ die Berücksichtigung der durch das NaBeG eingeführten konzernbezogenen Vorgaben und erweiterten Pflichten.
Der Berichtszeitraum der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung ist derselbe wie jener des konsolidierten Abschlusses des berichtenden Unternehmens, nämlich von April 2025 bis März 2026.
Die Datenkonsolidierung folgt den Prinzipien des Finanzberichts des Mutterunternehmens und wird für den gesamten Konzern AT&S erstellt. Der Konsolidierungskreis ist derselbe wie beim konsolidierten Konzernabschluss.
AT&S hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Knowhow oder die Ergebnisse von Innovation bezieht, auszulassen. Außerdem wurde keine Ausnahme hinsichtlich der Angabe bevorstehender Entwicklungen oder Angelegenheiten gemacht, die sich in Verhandlung befinden.
Der Bericht deckt die gesamte Wertschöpfungskette in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) ab und berücksichtigt dabei sowohl vor- als auch nachgelagerte Akteure. Die zentralen Akteure werden in der entsprechenden Grafik zur Wertschöpfungskette dargestellt, während die IROs im Abschnitt „SBM‑3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“ erläutert werden. Für Konzepte, Maßnahmen und Ziele liegt der Schwerpunkt überwiegend auf den eigenen Geschäftstätigkeiten; Ausnahmen – wie etwa der AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten – werden explizit beschrieben. Die Metriken beziehen sich primär auf die eigenen Standorte, umfassen jedoch in einzelnen Fällen auch Teile der Wertschöpfungskette, beispielsweise Scope 3‑Emissionen oder spezifische Lieferantenanforderungen.
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Folgende quantitative Kennzahlen unterliegen einem hohen Maß an Unsicherheit: die Scope 3-Emissionen, die Mengen der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of very high concern, SVHC) und besorgniserregenden Stoffe (Substances of concern, SoC) sowie die Recyclingrate unserer Produkte.
AT&S verwendet für die klimabezogene Risikoanalyse unternehmensspezifische Zeithorizonte – 2030 (kurzfristig), 2040 (mittelfristig) und 2050 (langfristig) –, die sich an der Lebensdauer der Anlagen und der erwarteten Manifestation klimabezogener Risiken orientieren und damit von ESRS 1 Abschnitt 6.4 abweichen. Diese Definitionen gewährleisten eine realitätsnahe Bewertung physischer und transitorischer Risiken und unterstützen die langfristige strategische Planung. Für die Wesentlichkeitsanalyse kommen hingegen die operativ ausgerichteten Zeiträume kurzfristig (< 1 Jahr), mittelfristig (1–5 Jahre) und langfristig (> 5 Jahre) zur Anwendung.
Die Scope 3-Emissionen basieren auf Schätzungen zur Wertschöpfungskette. Hinsichtlich der Grundlage für die Berechnung wird auf das Kapitel E1 „Klimawandel“ verwiesen. Dabei ist der Genauigkeitsgrad bei den Scope 3-Kategorien 3, 5–7 und 9 am höchsten, während in den übrigen Kategorien auch ausgabenbasierte Emissionsfaktoren verwendet werden, die eine geringe Genauigkeit ausweisen. Zudem ist für die Mengen der SVHC/SoC, welche in unseren verkauften Produkten enthalten sind, nur eine grobe Berechnung möglich. Für die Berechnung der Recyclingrate unserer Produkte können nur einige wenige Referenzprodukte herangezogen werden.
Weitere Informationen und Annahmen zu den Kennzahlen sind in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln beschrieben.
Die folgenden Informationen werden mittels Verweises auf andere Teile des Geschäftsberichts hier gelistet:
2. Governance
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Zum Ende des Geschäftsjahres 2025/26 setzte sich der Aufsichtsrat der AT&S AG aus fünf nicht geschäftsführenden Mitgliedern sowie drei vom Betriebsrat entsandten Arbeitnehmervertretern zusammen. Mit der Neubesetzung der Organe im Jahr 2025/26 wurde Andy Mattes als neuer Aufsichtsratsvorsitzender bestellt und löste damit den interimistischen Vorsitzenden Georg Riedl ab.
Auf Vorstandsebene erfolgte eine strukturelle Neuaufstellung: Seit 1. Mai 2025 ist Michael Mertin Vorstandsvorsitzender (CEO) der AT&S AG; mit 1. Februar 2026 trat Gerrit Steen als neuer Chief Financial Officer (CFO) in den Vorstand ein. Der Vorstand besteht damit aus drei geschäftsführenden Mitgliedern: CEO Michael Mertin, CFO Gerrit Steen und CTO Peter Griehsnig.
Im Rahmen der Besetzung der Aufsichtsratsmandate verfolgt AT&S weiterhin das Ziel einer ausgewogenen Geschlechtervertretung gemäß § 86 Abs. 7 AktG, wonach mindestens 30 % Frauen und 30 % Männer vertreten sein sollen. Die Altersspreizung im Aufsichtsrat betrug zum Ende des Geschäftsjahres 27 Jahre. Der Frauenanteil im gesamten Aufsichtsrat lag bei 38 %, jener innerhalb der Kapitalvertreter bei 40 %. Aufgrund der Neubesetzungen im Vorstand und dessen Verkleinerung sank der Frauenanteil hier auf 0 %.
Die Fachkenntnisse der Mitglieder des Aufsichtsrats decken zentrale Kompetenzfelder wie Technik und Forschung, Elektronik- und Halbleiterindustrie, Recht, Unternehmensführung, Human Resources sowie nachhaltige Unternehmensführung ab. Der Aufsichtsratsvorsitzende Andy Mattes bringt umfangreiche internationale Erfahrung in der globalen Hochtechnologie‑Industrie ein (u. a. frühere CEO‑Rollen im Silicon Valley). Der Vorstand verfügt insgesamt über branchenrelevante ESG-Erfahrung (ESG steht für Environmental, Social, Governance), wobei insbesondere CTO Peter Griehsnig eine langjährige ESG Expertise vor allem in den Bereichen Dekarbonisierung, Ressourceneffizienz und Arbeitssicherheit vorweisen kann, welche unter anderem auf seine frühere COO-Funktion an den chinesischen Produktionsstandorten von AT&S zurückzuführen ist.
Der Anteil der nach C-Regel 53 ÖCGK unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter) betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2025/26 100 % und der Anteil der nach C-Regel 54 ÖCGK unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter) 60 %. Neben den fünf Kapitalvertretern gibt es drei Arbeitneh-
mervertreter, die im Sinne der ESRS nicht unabhängig sind. Demnach sind 62,5 % der Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter und Arbeitnehmervertreter) unabhängig.
Im vergangenen Geschäftsjahr 2025/26 wurden ausgewählte ESG-Themen wie die geplante Berichterstattung im Rahmen der EU-Taxonomie-VO und die aktuelle Landschaft der ESG-Regulatorik inklusive der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats präsentiert und diskutiert. Ebenso wurde in einer der Sitzungen des Vorjahres im Prüfungsausschuss der aktualisierte Risikomanagementbericht erörtert, der auch die ESG-Risiken berücksichtigt. Der Senior Director Corporate Risk and Continuity Management berichtet im Namen des Gesamtvorstands zweimal jährlich über die Risiken und Chancen an den Prüfungsausschuss, dessen Vorsitzende Gertrude Tumpel-Gugerell ist.
Die in den themenspezifischen Kapiteln dargestellten Nachhaltigkeitsziele werden gemeinsam vom ESG Steering Committee und vom Vorstand beschlossen und überwacht. Dem ESG Steering Committee gehören auch Mitglieder des Vorstands an; das Gremium tagt regulär viermal pro Jahr und befasst sich dabei mit den wichtigsten ESG‑Zielen sowie prioritären Projekten, die diskutiert, priorisiert und zur Beschlussfassung vorbereitet bzw. verabschiedet werden. Im Geschäftsjahr 2025/26 wurde dem Vorstand zudem die neue „ESG-Strategie 2030“ vorgestellt, die von sämtlichen Mitgliedern angenommen wurde. ESG besitzt für Vorstand und Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Beide Gremien stehen in regelmäßigem, engem Austausch und stimmen die strategische Ausrichtung des Unternehmens eng miteinander ab.
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Das Nachhaltigkeitsmanagement ist weiterhin der Funktion des Chief Technology Officer (CTO) zugeordnet und wird operativ vom Corporate ESG & Quality-Team verantwortet. Dieses ist für die Weiterentwicklung der AT&S-Nachhaltigkeitsstrategie 2025, die Koordination sämtlicher ESG-Agenden im Konzern sowie die interne und externe Kommunikation der Nachhaltigkeitsthemen zuständig.
Die inhaltliche Abstimmung erfolgt im ESG Steering Committee, das viermal jährlich tagt und an dem Mitglieder des Vorstands teilnehmen. In diesen quartalsweisen Sitzungen werden zentrale ESG-Ziele sowie prioritäre Projekte diskutiert, bewertet und dem Gesamtvorstand zur weiteren Begutachtung bzw. Entscheidung vorgelegt.
Die Umsetzung der ESG-Themen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Fachabteilungen und ESG-Netzwerken – darunter das Umwelt-, das Gesundheits- und das Arbeitssicherheits- sowie das Produkt Stewardship-Netzwerk. Auf diese Weise werden interne Stakeholder konzernweit vernetzt und die Expertise aller weltweiten Standorte berücksichtigt. Über die ESG-Netzwerke wird sichergestellt, dass alle Beteiligten über aktuelle Entwicklungen informiert sind. Zugleich fördern sie den standortübergreifenden Austausch, das Best Practice Sharing sowie den Dialog zu regulatorischen Neuerungen, Compliance-Anforderungen und laufenden Projekten in den jeweiligen Themenfeldern.
Zu den im Geschäftsjahr 2025/26 behandelten Schwerpunkten zählten unter anderem Energieeffizienz und Dekarbonisierung, Wassermanagement, Abfallreduktion und Kreislaufwirtschaft, Lieferkettenmanagement einschließlich des Umgangs mit Konfliktmineralien, Gesundheit und Arbeitssicherheit, Produkt Stewardship sowie die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung der ESG‑Datenverarbeitung.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen werden den Verwaltungs‑, Leitungs‑ und Aufsichtsorganen regelmäßig im ESG Steering Committee und im Prüfungsausschuss vorgelegt und bilden eine zentrale Grundlage für strategische Entscheidungen. Sie fließen sowohl in die Weiterentwicklung der Nach-
haltigkeitsstrategie als auch in wesentliche Investitions‑ und Transformationsentscheidungen ein, indem ESG‑Risiken systematisch im unternehmensweiten Risikomanagement berücksichtigt und prioritäre Projekte entsprechend ausgerichtet werden.
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2025/26 befasste sich der Vorstand intensiv mit aktuellen und absehbaren regulatorischen Entwicklungen im Bereich ESG sowie mit dem Thema PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Darüber hinaus wurde die neue „ESG-Strategie 2030“ finalisiert, dem Vorstand vorgestellt und von allen Vorstandsmitgliedern angenommen. Die regelmäßigen quartalsweisen Sitzungen des ESG Steering Committee unterstützten diese strategische Arbeit, indem sie operative Fortschritte, Entscheidungspunkte und Herausforderungen systematisch dokumentierten und für das Management aufbereiteten.
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
AT&S integriert klimabezogene Überlegungen in die Vergütung seiner Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane.
Die kurzfristige variable Vergütung (Short‑Term Incentive, STI) von AT&S basiert im Geschäftsjahr 2025/26 auf fünf leistungsorientierten wirtschaftlichen und nachhaltigen Kennzahlen. Diese setzen sich gemäß der aktuellen Regelung wie folgt zusammen:
Die relevanten KPIs sind die EBIT‑Marge (40 %), der Umsatz (20 %), der Free Operating Cashflow (20 %), der Vitality Index (10 %) sowie der Anteil erneuerbarer Energien (Renewable Energy Share – RES) mit 10 % innerhalb der AT&S‑Gruppe. Der Renewable Energy Share misst den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch und dient als Indikator für die Umsetzung der AT&S-Energiestrategie 2.0. Der Vitality Index bildet den Umsatzanteil neuer, technologisch innovativer Produkte der vergangenen drei Jahre ab und unterstützt die Ausrichtung auf nachhaltige Innovationen.
Die endgültige Höhe der variablen Vergütung ergibt sich aus dem Grad der Zielerreichung dieser KPIs bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025/26. Die daraus abgeleitete unternehmensweite Bonusquote kann zwischen 0 % und 200 % des vertraglich vereinbarten Jahresbonus liegen. Eine Auszahlung erfolgt somit abhängig vom tatsächlich erreichten Gesamtergebnis der genannten Leistungskennzahlen.
Alle oben beschriebenen Regelungen gelten ausschließlich für das Geschäftsjahr 2025/26 und bilden die Grundlage für die Festlegung der maßgeblichen Auszahlung nach der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026.
Der Performance Share Plan (PSP) 2025 weist zwei Leistungsindikatoren auf – einer davon ist erstmals ein ESG-relevanter Leistungsindikator –, die additiv miteinander verknüpft und für die Zielerreichung der Performance Share Units (PSUs) relevant sind: Das EBIT wird mit einer Gewichtung von 75 % berücksichtigt, während der nichtfinanzielle ESG‑Leistungsindikator LTIR (Ereignisrate für verlorene Zeit) mit 25 % gewichtet wird. Die Zielwerte basieren auf den während der Vesting‑Periode (01.04.2025–31.03.2028) erzielten Durchschnittswerten der drei Geschäftsjahre. Die Bonusquote kann zwischen 0 % und 200 % liegen. Die Festlegung der maßgeblichen Auszahlung erfolgt nach der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028.
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht und deren Verortung in der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung werden in der Tabelle „Sorgfaltspflicht“ angeführt.
| | |
Kernelemente der Sorgfaltspflicht | | Abschnitte in der Nachhaltigkeitserklärung |
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | | ESRS 2 SBM-3, GOV-1, GOV-2 |
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | | ESRS 2 SBM-2, IRO-1, GOV-2, E2-1, S1-1, S1-2, S2-1, S2-2 |
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | | ESRS 2 SBM-3, IRO-1 |
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | | ESRS 2 SBM-3, E1-3, E2-2, E3-2, E5-2, S1-4, S2-4, G1-3 |
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | | ESRS 2 GOV-2 |
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Erhebung, Verarbeitung und Freigabe der relevanten ESG‑Kennzahlen erfolgen auf Grundlage klar definierter und strukturierter Prozesse innerhalb des internen Kontrollsystems. Ein wesentliches identifiziertes Risiko besteht in der potenziell unrichtigen oder unvollständigen Berichterstattung von Kennzahlen. Zur Risikominderung unterliegt der gesamte Berichterstattungsprozess strengen internen Kontrollen, einschließlich standardisierter Plausibilitätsprüfungen sowie des konsequent angewandten Vier‑Augen‑Prinzips. Diese Maßnahmen stellen eine korrekte, verlässliche und integre Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie eine hohe Datenqualität sicher.
Qualitative Angaben, die in die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung einfließen, werden zusätzlich von Fachexperten und Bereichsverantwortlichen aus allen relevanten Abteilungen geprüft. Im Rahmen des Berichterstattungsprozesses werden darüber hinaus Rückmeldungen des Vorstands vor der Veröffentlichung berücksichtigt. So wurden im Geschäftsjahr 2025/26 die entsprechenden Berichtsinhalte internen und externen Stakeholdern zur Durchsicht vorgelegt, deren Feedback in den Bericht integriert wurde.
Da viele unterschiedliche Bereiche in die Erstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung involviert sind, sind die zentrale Organisation und Verantwortung im ESG Team von wesentlicher Bedeutung für die Sicherstellung einer konsistenten Datenerhebung und Konsolidierung aller Informationen.
Für eine zeitgerechte Berichterstattung wurde ein entsprechender Projektplan erstellt und Verantwortlichkeiten zugewiesen. Etwaige Änderungen in den Berichtsanforderungen werden frühzeitig evaluiert, wenn notwendig mit externen Partnern diskutiert und entsprechend im Projektplan berücksichtigt.
Für das kommende Geschäftsjahr 2026/27 beabsichtigt AT&S, die Prozesse der Berichterstattung entsprechend den aktualisierten ESRS-Anforderungen sowie dem NaBeG im internen digitalen Prozessmanagement-Tool abzubilden.
3. Strategie
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
1. Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
AT&S ist ein weltweit führender Hersteller von hochwertigen IC-Substraten und Leiterplatten (PCBs). Das Geschäftsmodell basiert auf technologischer Innovation und der Bereitstellung von High-End-Verbindungslösungen für globale Partner in den Sektoren Halbleiter & Module, Communication & 5G, Consumer Electronics, Medical, Industrial, Aerospace & Aviation, Automotive.
Vorgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette
Global Purchasing innerhalb der AT&S‑Gruppe ist ausschließlich zentral organisiert. Es umfasst die Be-schaffung sowie den Transport der Materialien, die in der Produktion zum Einsatz kommen, und zählt damit zu den vorgelagerten Prozessen. Global Purchasing umfasst hochwertige Ausgangsmaterialien, die unseren Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards entsprechen, darunter beispielsweise Gold, Kupfer, Laminate und Prozesschemikalien sowie Energie, Wasser und weitere betriebsnotwendige Leistungen. Im Geschäftsjahr 2025/26 bestanden aktive Geschäftsbeziehungen zu mehr als 3.100 Lieferanten, größtenteils aus dem asiatischen Raum. AT&S legt großen Wert auf langfristige Partnerschaften und hohe Qualitätsstandards, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu sichern.
Eigener Betrieb
|
in Personen | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Europa & USA | | 2.003 | | 1.939 | | 3,3 % |
Asien | | 10.941 | | 10.585 | | 3,4 % |
Gesamtzahl der Arbeitnehmer | | 12.944 | | 12.524 | | 3,4 % |
An sechs Standorten in Europa und Asien sowie mit sechs Vertriebsservicegesellschaften weltweit fertigt und vertreibt AT&S Hightech-Lösungen in Form von hochwertigen IC-Substraten, Leiterplatten und zukunftsweisenden Verbindungstechnologien für seine globalen Partner. Das Unternehmen investiert intensiv in Forschung und Entwicklung und hält knapp 1.000 erteilte Patente. AT&S verfolgt nachhaltige Konzepte im Rahmen der Kreislaufwirtschaft und entwickelt neueste Technologien, um den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, zum Beispiel durch Dekarbonisierung aller Produktionsstandorte, Ressourceneffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energie sowie das Recycling von Säuren, Chemikalien und Mineralien wie Kupfer, welches teilweise extern weiterverkauft wird, und die Anwendung von Modellierung im Bereich der Produktentwicklung. Etwa 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weltweit für AT&S tätig.
Die Tabelle „Arbeitnehmer nach geografischen Gebieten“ zeigt jeweils Stichtags-Zahlen zum 31. März des Geschäftsjahres. Eine weitere Aufgliederung der Arbeitnehmerzahlen nach Ländern wird in S1-6 angeführt.
Nachgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette
Die Produkte und Lösungen, die AT&S seinen Kunden bietet, sind auf Langlebigkeit ausgerichtet, weshalb der Fokus auf einer hohen Qualität und Zuverlässigkeit der PCBs und IC-Substrate liegt. Die hochwertigen Produkte sowie Verbindungslösungen werden in den Erzeugnissen der Kunden verbaut und integriert, und finden neben den Bereichen Kommunikations-, Computer- und Unterhaltungselektronik, Mobilität, Industrie und Medizintechnik auch verstärkt im Bereich Datenmanagement und KI-Anwendungen ihren Nutzen. Im Geschäftsjahr 2025/26 wurde zudem ein Schwerpunkt auf den Bereich „Defense & Space“ gelegt.
2. Verknüpfung von Geschäftsmodell, Strategie und wesentlichen IROs
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) von AT&S resultieren direkt aus der kapital- und ressourcenintensiven Natur des Geschäftsmodells sowie der globalen Präsenz in dynamischen Technologiemärkten. Wesentliche IROs entstehen an den Schnittstellen der Wertschöpfungskette – etwa durch die hohe Energieintensität der Produktion (Risiko: CO2-Bepreisung; Chance: Energieeffizienz) oder die Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen in der Lieferkette (Risiko: Menschenrechtsverletzungen; Chance: Zirkularität).
Die Nachhaltigkeitsstrategie 2025 war eng mit der Geschäftsstrategie von AT&S verknüpft und somit auch mit der Vision „First Choice for Advanced Solutions“ sowie Teilen der Missionen „Wir reduzieren unseren ökologischen Fußabdruck“ und „Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt“. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wird durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Klimarisikoanalysen gemäß ESRS, das ESG-Risiken- und -Chancenmanagement, einschlägige regulatorische Vorgaben (u. a. REACH und RoHS), die Erwartungen relevanter Stakeholder sowie durch globale Trends wie Kreislaufwirtschaft, Zero Waste, grüne Technologien, Innovationen, neue Arbeitskulturen, Arbeitssicherheit, Diversität und Künstliche Intelligenz geprägt. Ergänzend bilden die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen einen zentralen Orientierungsrahmen.
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurde die Ausarbeitung der neuen Strategie vorangetrieben. Hierfür wurden Ziele, KPIs und Maßnahmen definiert, deren Veröffentlichung für das folgende Geschäftsjahr 2026/27 vorgesehen ist.
Während die bisherige Nachhaltigkeitsstrategie 2025 auf vier Handlungsfelder („Dekarbonisierung, Energiesicherheit und Energieeffizienz“, „Kreislaufwirtschaft“, „Menschenwürdige und sichere Arbeit“, „Nachhaltige Lieferkette und Wirtschaftsethik“) fokussiert war, erweitert die ESG-Strategie 2030 diesen Rahmen auf acht Handlungsfelder, um die Resilienz des Geschäftsmodells zu erhöhen. Die ESG-Strategie 2030 umfasst acht strategische Handlungsfelder, die das Zusammenspiel von Unternehmensstrategie und Wertschöpfungskette abbilden. Sie sind in vier zentrale und vier ergänzende Bereiche gegliedert: „Klimawandel“, „Verantwortungsvolle Beschaffung“, „Wasserbewirtschaftung“, „Abfallvermeidung“; und „Gesundheit & Arbeitssicherheit“, „Digitalisierung“, „Soziale Nachhaltigkeit“, „Produkt Stewardship“.
Mit dieser neuen Fünf-Jahres-Nachhaltigkeitsstrategie, der ESG-Strategie 2030 „Accelerating Circularity“, richtet AT&S seine Nachhaltigkeitsambitionen konsequent an einer zirkulären, resilienten und zukunftsorientierten Wertschöpfung aus. Die Strategie ist eng mit dem Geschäftsmodell verzahnt und basiert auf den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie den maßgeblichen Einflussfaktoren wie globalen Megatrends, steigenden regulatorischen Anforderungen (ESRS, EU‑Taxonomie, CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und der zunehmenden Bedeutung verantwortungsvoller Lieferketten.
Bei AT&S gelten neben den Richtlinien für Governance, die ebenso Teil der ESG Richtlinien ist, fünf nachhaltigkeitsspezifische Richtlinien: die Umweltrichtlinie, die Produkt Stewardship-Richtlinien, die Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz-Richtlinie, die Lieferkettenrichtlinie und die Menschen & Menschenrechte-Richtlinie. Die ESG Richtlinien wurden erstmals im Geschäftsjahr 2023/24 verabschiedet und werden seither jährlich aktualisiert. Sie bekräftigen die Verpflichtung zu Sorgfalt sowie zur kontinuierlichen Verbesserung. Die von der obersten Führungsebene verbindlich dargelegten Richtlinien werden gegenüber allen Mitarbeitern kommuniziert und sind öffentlich zugänglich.

AT&S bewertet regelmäßig alle 17 SDGs (Sustainable Development Goals) und 169 Unterziele. Im Geschäftsjahr 2025/26 wurde die jährliche Bewertung der Auswirkungen auf alle 17 SDGs durchgeführt, um sicherzustellen, dass das unternehmerische Handeln im Einklang mit den globalen Nachhaltigkeitsprioritäten steht. Auf Basis dieser Analyse wurden acht SDGs als für AT&S relevant eingestuft, da sie durch die strategische Ausrichtung des Unternehmens maßgeblich beeinflusst werden.
3. Ausrichtung von Produkten, Märkten und Kunden
Die gesetzten Nachhaltigkeitsziele gelten gleichermaßen für alle Produkte, Kunden und geografischen Gebiete. Ebenso werden alle Produkte, Dienstleistungen, Märkte und Kundengruppen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele bewertet.
Informationen zu Geschäftsmodell, Märkten, Anwendungen sind im Subkapitel „A. Allgemeines“ im Kapitel „I. Allgemeine Erläuterungen“ im „Anhang zum Konzernabschluss“ zu finden.
Informationen zum wirtschaftlichen Umfeld und Branchenumfeld (Halbleiter) sind im Subkapitel „1.1 Wirtschaftliches Umfeld“ und „1.2 Branchenumfeld“ im Kapitel „Markt- und Branchenumfeld“ im Konzernlagebericht zu finden.
AT&S verfolgt das Ziel, bis 2030 sämtliche fossile Energieträger der eigenen Produktionsstandorte (Scope 1-Emissionen aus fossilen Brennstoffen) weltweit zu ersetzen. AT&S unterstützt das Ziel des Pariser Klimaabkommens und hat seine Emissionsziele gemeinsam mit der Science Based Targets initiative (SBTi) festgelegt. Die vollständige Substitution fossiler Energieträger bis 2030 (Scope 1-Emissionen aus fossilen Brennstoffen) sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Sorgfaltspflicht in einer komplexen, asiatisch geprägten Lieferkette stellen signifikante Herausforderungen dar. Insbesondere die steigenden regulatorischen Anforderungen (REACH/RoHS) und die Erwartungen an die Transparenz der Lieferkette erfordern kontinuierliche Anpassungen der Governance-Strukturen.
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Die Interessen und Erwartungen der Stakeholder sind zentral für das Geschäftsmodell von AT&S und werden durch umfassende Stakeholder-Analysen und regelmäßige Dialoge berücksichtigt. Kundenerwartungen fließen sowohl indirekt durch regelmäßige Befragungen zur Kundenzufriedenheit als auch direkt durch den Abgleich von Technologie-Roadmaps und Business-Forecasts in die Konzernstrategie ein. Die Erwartungen der Shareholder und Investoren fließen ebenso in die Ausgestaltung der strategischen Ziele und Ambitionen ein. Die Einbindung der Interessen der eigenen Arbeitskräfte und der Lieferanten wird weiter unten detailliert beschrieben, da es sich um zwei der wichtigsten Stakeholdergruppen handelt.
Im Rahmen der AT&S-Nachhaltigkeitsstrategie 2025 werden die Interessen und Erwartungen aller relevanten Stakeholdergruppen – darunter Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Shareholder, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, lokale Gemeinschaften, NGOs, Behörden und weitere gesellschaftliche Akteure – systematisch berücksichtigt. Die Erhebung basiert auf einer ESRS‑konformen doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die im Geschäftsjahr 2025/26 aktualisiert wurde. Dabei werden auch potenzielle Auswirkungen auf Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette einbezogen. Strategische Nachhaltigkeitsthemen werden von den jeweiligen Fachabteilungen identifiziert, welche die Rückmeldungen und Erwartungen der Stakeholder kontinuierlich aufnehmen. Diese Inhalte werden an das Corporate ESG-Team übermittelt, das sie im Rahmen der Planung der neuen Fünf‑Jahres‑Nachhaltigkeitsstrategie, der ESG-Strategie 2030, priorisiert und den Zielsetzungen zuordnet. Der Vorstand wird regelmäßig über die Sichtweisen und Interessen der betroffenen Stakeholder in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen des Unternehmens informiert. Im Geschäftsjahr 2025/26 erfolgte dies insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie durch themenspezifische Präsentationen im Rahmen der Vorbereitung, Weiterentwicklung und Abstimmung der ESG-Strategie 2030.
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Die Interessen der Mitarbeiter werden strukturiert durch „Employee Engagement Surveys“ erhoben (zuletzt im Geschäftsjahr 2023/24 mit einer Rücklaufquote von 90 %) und sind ein zentraler Input für die HR‑Strategie von AT&S. Ergänzend erfolgt die Einbindung über einen strukturierten Mix aus konzernweiten und lokalen Formaten: Regelmäßige Team‑Meetings, Workshops, Fokusgruppen sowie standortübergreifende Austauschformate ermöglichen einen fortlaufenden Dialog; die „Employee Engagement Surveys“ werden alle zwei bis vier Jahre durchgeführt. Die Koordination dieser Prozesse liegt bei Corporate HR und Corporate ESG & Quality, während lokale HR‑Teams die Umsetzung an den Standorten sicherstellen. Auf dieser Basis erfolgt in Projektgruppen die Ausarbeitung zentraler Themen, die mit dem Vorstand abgestimmt und anschließend implementiert werden. AT&S integriert die Interessen, Standpunkte und Rechte aller Arbeitskräfte, einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte, in Strategie und Geschäftsmodell, indem sich das Unternehmen als attraktiver und verlässlicher Arbeitgeber positioniert. Als international geprägtes Unternehmen fördert AT&S aktiv Chancengleichheit. Die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt unterstreicht das klare Bekenntnis zur Wertschätzung aller Mitarbeiter – unabhängig von Alter, kultureller oder ethnischer Herkunft sowie körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung. AT&S fördert ein sicheres Arbeitsumfeld und begegnet gesundheitlichen Herausforderungen gezielt und effizient. Der Schutz und die Sicherheit der Mitarbeiter sind dabei fest in der Unternehmensstrategie verankert. Durch kontinuierliche Weiterbildung, interkulturelle Trainings und Sprachkurse ermöglicht AT&S seinen Beschäftigten, ihr volles Potenzial zu entfalten und trägt so zur langfristigen Motivation bei. Faire Entlohnung und berufliche Entfaltungsmöglichkeiten sind ebenfalls wichtige Aspekte, die ein respektvolles Miteinander gewährleisten. Die Motivation und der Zusammenhalt der Mitarbeiter unter der Marke AT&S sind entscheidend für den weltweiten Erfolg des Unternehmens. Durch diese Maßnahmen stellt AT&S sicher, dass die Rechte und Interessen aller seiner Arbeitskräfte in die Unternehmensstrategie integriert sind, was zu einem nachhaltigen und erfolgreichen Geschäftsmodell beiträgt. Die Anmerkungen der Interessenträger wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse abgefragt und entsprechend berücksichtigt.
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Die Gruppe der Interessenträger „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ wird im vierten strategischen Handlungsfeld der Nachhaltigkeitsstrategie 2025, „Nachhaltige Lieferkette & Wirtschaftsethik“, abgedeckt. Dabei nehmen das Risikomanagement bei Lieferanten und die Sorgfaltspflicht innerhalb unserer Lieferketten, inklusive der Berücksichtigung der Menschenrechte und der Stärkung unserer Partnerschaften, die Teil unserer Wertschöpfungskette sind, einen hohen Stellenwert ein.
Für langanhaltende Geschäftsbeziehungen erwartet AT&S, dass sich alle Lieferanten an dieselben Umwelt- und Sozialstandards sowie ‑prinzipien halten, die auch das Unternehmen befolgt. Die Erwartungen sind in Verträgen und Audits verankert und bilden einen zentralen Bestandteil der Sorgfaltspflichtprozesse, insbesondere des AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten. Alle Anforderungen zur Sorgfaltspflicht sind im AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten, der auf den Richtlinien der RBA (Responsible Business Alliance) basiert, und deckt die Bereiche Wirtschaftsethik und Managementpraktiken, Gesundheit und Arbeitssicherheit, Arbeits- und Menschenrechte sowie Umweltschutz ab.
Der AT&S Lieferantenkodex wird offen kommuniziert und vertraglich entlang der Wertschöpfungskette verankert. Wo angemessen, werden international anerkannte Zertifizierungs- und Managementsysteme, etwa die RBA-Zertifizierung, angewendet.
Im Geschäftsjahr 2025/26 hat AT&S eine Kundenbefragung durchgeführt. Im Rahmen der Befragung (70 teilnehmende Unternehmen) wurden die Erwartungen der Stakeholdergruppe an die Leistung und Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette erfasst. Die Rückmeldungen bestätigen eine positive Bewertung unserer operativen Fähigkeiten (Auftragsabwicklung, technische Expertise, Produktqualität) sowie unserer Kommunikationsstandards.
Die Ergebnisse identifizieren zugleich wesentliche Erwartungsbereiche mit potenziellen Auswirkungen auf Arbeitsprozesse und Beschäftigte innerhalb der Wertschöpfungskette. Dazu zählen die Zuverlässigkeit in der Lieferperformance, die Reaktionsgeschwindigkeit bei der Angebotserstellung sowie die Effektivität im Beschwerdemanagement. Diese Aspekte betreffen interne wie externe Arbeitskräfte, insbesondere in kundennahen und operativen Funktionen, in denen Reaktionsgeschwindigkeit und Prozessstabilität für Stakeholder entscheidend sind.
Auf Basis der Ergebnisse leitet AT&S Folgemaßnahmen ab, um potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte zu reduzieren und positive Auswirkungen zu stärken. Dazu zählen:
◾ Optimierung von Prozessen, Durchlaufzeiten und Informationsflüssen,
◾ Stärkung der Verlässlichkeit und Geschwindigkeit in Kundeninteraktionen,
◾ Erhöhung der Sichtbarkeit technologischer Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette sowie,
◾ Weiterentwicklung der ESG‑Initiativen und Maßnahmen.
Diese Schritte unterstützen die kontinuierliche Verbesserung arbeitsbezogener Praktiken und stärken gleichzeitig das Vertrauen unserer Stakeholder.
Unsere Auszeichnungen
AT&S konnte seine externen ESG-Beurteilungen im Geschäftsjahr 2025/26 weiter verbessern. Ratingplattformen wie CDP und EcoVadis sind für wesentliche Stakeholder zentral für die Einschätzung der ökologischen und sozialen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Im Rahmen des CDP-Ratings wurde AT&S sowohl für Climate Change als auch für Water mit der Bewertung B eingestuft. In wesentlichen Kategorien wie Business Strategy, Environmental Policies und Governance wurde die Höchstwertung A erzielt; ebenso im Bereich Water Accounting. Diese Ergebnisse zeigen, dass unser Umweltmanagement und die Integration von Nachhaltigkeit in strategische Entscheidungsprozesse von unseren Stakeholdern positiv bewertet werden.
Auch im EcoVadis-Rating konnte sich AT&S punktenmäßig steigern und erhielt im Geschäftsjahr 2025/26 den Status Silber, womit wir zu den besten 15 Prozent aller bewerteten Unternehmen zählen. Die Fortschritte in allen Kategorien bestätigen die Anerkennung unserer Stakeholder für unser Engagement in den Bereichen Nachhaltigkeit, verantwortungsvolle Lieferketten und soziale Standards.
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
AT&S hat im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wesentliche positive und negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft sowie relevante Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfungskette identifiziert. Wesentliche negative Auswirkungen ergeben sich insbesondere aus dem hohen Energie‑, Wasser‑, Chemikalien‑ und Materialeinsatz in der Leiterplatten‑ und IC‑Substratproduktion sowie durch potenzielle Risiken in globalen Lieferketten. Relevante Risiken für das Geschäftsmodell umfassen regulatorische Anforderungen, physische und transitorische Klimarisiken sowie, geopolitische Unsicherheiten und Risiken im Bereich Menschenrechte sowohl im Unternehmen als auch in der Lieferkette. Diese wurden im Enterprise Risk Management (ERM) bewertet.
Chancen ergeben sich aus ressourcenschonenden Produktlösungen, Effizienzsteigerungen, Innovationen im Bereich Kreislaufwirtschaft sowie einer gestärkten Resilienz der Wertschöpfungskette. Die qualitative Analyse der Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber den finanziellen Auswirkungen von Klimarisiken und -chancen wurde im Rahmen einer Klimaresilienzanalyse durchgeführt.
AT&S wird sich mithilfe seiner neuen ESG-Strategie 2030 weiterentwickeln, um die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) wirksamer zu adressieren. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Integration nachhaltiger Praktiken in die gesamte Wertschöpfungskette – insbesondere in den vorgelagerten Bereich – sowie auf einer entsprechenden Neuausrichtung der Ressourcenallokation. Die ESG-Strategie 2030 unterstützt diesen Ansatz, indem sie zirkuläres Wirtschaften im Kerngeschäft verankert und so Ressourceneffizienz, Innovationsfähigkeit, Lieferkettenverantwortung und regulatorische Zukunftssicherheit stärkt. Sie bildet die Grundlage für eine widerstandsfähige, nachhaltige Unternehmensentwicklung und stellt sicher, dass alle wesentlichen IROs systematisch in die strategische Steuerung einfließen.
Die konkreten, themenrelevanten IROs werden zu Beginn jedes Kapitels tabellarisch dargestellt. Die IROs haben einen globalen Einfluss auf unser Geschäftsmodell. Die betroffenen Interessenträger sind in den jeweiligen Kapiteln erwähnt. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden für alle Standorte identifiziert. Im Vergleich zum Vorjahr wurden mehrere methodische Anpassungen vorgenommen. Aktuelle und erwartete Resultate werden systematisch bewertet und in die Entscheidungsprozesse einbezogen. Die finanziellen Auswirkungen der wesentlichen Risiken werden im Kapitel „Chancen und Risiken“ des Geschäftsberichts erläutert. Wir präzisierten die geografische Zuordnung einzelner Risiken und Chancen und aktualisierten die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Schwere bestimmter IROs auf Basis verbesserter interner Kontrollen und aktueller regulatorischer Entwicklungen.
AT&S identifiziert mehrere Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, die potenziell wesentlich betroffen sein könnten: Beschäftigte, die direkt an AT&S‑Standorten tätig sind (beispielsweise Lieferantenpersonal im Rahmen von Installations- oder Wartungsarbeiten) sowie Arbeiter in der vorgelagerten Lieferkette, insbesondere in rohstoffintensiven Bereichen wie Bergbau, Schmelzen oder chemischer Verarbeitung. Besonders vulnerabel sind Arbeitskräfte in Niedriglohnländern sowie Gruppen mit erhöhtem Risiko für Diskriminierung, mangelnde soziale Sicherung oder eingeschränkten Arbeitsschutz.
Erhöhte Risiken für Kinder oder Zwangsarbeit bestehen in einzelnen Herkunftsländern von Rohstoffen und damit in ausgewählten vorgelagerten Waren-gruppen. Diese Risiken sind regional konzentriert und in Teilen der Elektronik-Vorlieferkette syste-misch bedingt; darüber hinaus sind einzelne Vorfälle bei spezifischen Lieferanten möglich.
Positive Wirkungen ergeben sich insbesondere aus den Anforderungen der ESG-Richtlinien, des AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten sowie der Gesundheits- und Sicherheitsstandards. Aspekte wie Diskriminierung werden hingegen als potenzielle negative Auswirkungen betrachtet und entsprechend adressiert. Diese tragen maßgeblich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei direkten Lieferanten bei.
|
Thema | | Negative Auswirkung | | Positive Auswirkung | | Risiko | | Chance |
E1 Klimawandel | | X | | X | | X | | X |
E2 Umweltverschmutzung | | X | | X | | | | |
E3 Wasser- und Meeresressourcen | | X | | | | | | X |
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme | | X | | | | X | | |
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | | X | | X | | X | | |
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens | | X | | X | | X | | X |
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | | X | | X | | X | | |
G1 Unternehmensführung | | X | | X | | X | | |
4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Bei der doppelten Wesentlichkeit werden sowohl die Auswirkungen der AT&S-Geschäftstätigkeit auf das Umfeld (Inside-out-Perspektive) als auch die Chancen und Risiken für die AT&S-Geschäftstätigkeit (Outside-in-Perspektive) berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2025/26 hat AT&S die Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment) nach ESRS überarbeitet. Die Auswirkungswesentlichkeit wurde anhand einer fünfstufigen Likert‑Skala bewertet, die Schwelle – bestehend aus Umfang, Reichweite und Irreversibilität – sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Impacts erfasst. Die finanzielle Wesentlichkeit wurde anhand potenzieller finanzieller Auswirkungen und deren Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmt, unter Anwendung der AT&S‑internen Risikomanagementschwellen (EBIT‑Bänder) gemäß ESRS 1 § 3.5. Für alle Themen wurden sowohl die eigenen Aktivitäten als auch relevante Bereiche der Wertschöpfungskette berücksichtigt.
Die fachliche Expertise wurde durch die Einbindung von Experten und Verantwortlichen aus relevanten Bereichen im Rahmen mehrerer Workshops sichergestellt (u. a. Corporate ESG & Quality, R&D Resource Efficiency, Strategy, Risk & Continuity Management, Corporate Human Resources, Audit & Compliance, Procurement, Sales, Technology & Innovation, Corporate Affairs). Der Prozess der doppelten Wesentlichkeit umfasste eine Analyse der Wertschöpfungskette, eine Wirkungsabschätzung, bei der die Auswirkungen der AT&S-Geschäftstätigkeit auf das Umfeld (Inside-out-Perspektive) im Vordergrund standen, sowie eine Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit, die die Chancen und Risiken für AT&S in den Fokus rückte. Bei allen Schritten wurden Fachexperten und Bereichsverantwortliche aus allen relevanten Abteilungen einbezogen. Darüber hinaus wurden potenzielle Hochrisikoregionen und aktivitäten berücksichtigt sowie Erkenntnisse aus funktionsübergreifenden Workshops und dem laufenden Austausch mit Lieferanten und Kunden einbezogen.
Sämtliche Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden auf alle Themenbereiche der Wesentlichkeitsanalyse angewendet. Die Konsolidierung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse erfolgte durch Corporate ESG & Quality, bevor diese dem ESG Steering Committee und dem Vorstand zur Freigabe vorgelegt wurden. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden in das Enterprise Risk Management überführt. Betroffene Stakeholder – insbesondere lokale Gemeinschaften, Behörden und relevante interne Fachabteilungen – wurden im Rahmen des Screenings nicht gesondert konsultiert; ihre Perspektiven flossen jedoch indirekt über behördliche Auflagen, Standortdialoge und bestehende Umwelt- und Sicherheitsprozesse in die Bewertung ein.
E1 Klimawandel
Im Rahmen von ESRS E1 – Klimawandel wurden Emissionen der Scopes 1 bis 3, einschließlich eigener Emissionen, solcher aus eingekauften Waren und Anlagegütern sowie aus Logistikprozessen, bewertet. Zusätzlich wurden der Energiemix, Effizienzpotenziale und Optionen zur Transformationsfinanzierung geprüft.
Die Klimarisikoanalyse, die wir schon im Geschäftsjahr 2024/25 durchgeführt haben, wurde im Einklang mit den Anforderungen der CSRD und der EU-Taxonomie-VO in Zusammenarbeit mit einem externen Berater durchgeführt. Nach der Datenerhebung und -analyse wurden Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen geprüft und der Transformationsplan vorbereitet.
Abschließend hat die durchgeführte Klimarisikoanalyse keine signifikanten Nettorisiken für AT&S ergeben. Die Bewertung sowohl physischer als auch der Übergangsrisiken zeigt, dass das Unternehmen gut positioniert ist, um potenzielle klimabezogene Herausforderungen zu bewältigen. Dennoch bleibt AT&S wachsam und verpflichtet sich, aufkommende Risiken proaktiv zu überwachen und zu adressieren, um seine langfristige Stabilität und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Bei den Risiken und Chancen blieben sowohl Übergangsrisiken aufgrund möglicherweise unzureichender Investitionen oder nicht konformer Lieferanten als auch das Potenzial energieeffizienter Produktpositionierungen im Rechenzentrumskontext wesentlich. Zusätzlich wurde die Chance aus nachhaltiger Finanzierung neu als wesentlich eingestuft.
Physische Risiken:
Um physische Risiken zu bewerten, wurde das SSP5-8.5-Hochemissionsszenario des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) verwendet, das sich auf die fortgesetzte Entwicklung fossiler Brennstoffe konzentriert und zu einer globalen Erwärmung von über 4 °C bis 2100 führt. Es wurden materielle physische Risiken identifiziert, indem die Exposition der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten gegenüber 28 physischen Gefahren anhand der geospatialen Koordinaten unserer Produktionsstätten bewertet, und ihre Empfindlichkeit gegenüber jedem Risiko berücksichtigt wurden. Die 28 Klimagefahren (aufgeteilt in chronische und akute) wurden für drei Zeithorizonte (kurz-, mittel-, langfristig) betrachtet. Für jeden Standort erfolgte eine koordinatengenaue und gefahrenspezifische Analyse, die das jeweilige Auftreten und die Intensität einzelner Risiken quantifiziert (zum Beispiel Fluthöhen oder Dauer von Hitzeereignissen). Bei den physischen Risiken wurde die Wertschöpfungskette nicht in die Analyse einbezogen, da keine kritischen Lieferanten identifiziert wurden und im Bedarfsfall Substitutionsmöglichkeiten bestehen.
Übergangsrisiken:
Die Übergangsrisikoanalyse verwendete das Net Zero Emissions 2050-Szenario der Internationalen Energieagentur (IEA), das mit dem Ziel des Pariser Abkommens übereinstimmt, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. Übergangsrisiken wurden analysiert, indem die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß potenzieller Auswirkungen von 20 Übergangsereignissen in den Kategorien Politik und Recht, Technologie, Märkte und Reputation bewertet wurden. Transitorische Risiken in der Wertschöpfungskette wurden berücksichtigt (also auch Emissionen bei Lieferanten).
E2 Umweltverschmutzung
Beim Thema Umweltverschmutzung wurden Emissi-onen in Luft, Wasser und Boden, der Einsatz von SVHC- bzw. SoC-Stoffen sowie Umweltauswirkun-gen in der Wertschöpfungskette analysiert. Darüber hinaus wurden Unfallrisiken sowie Compliance-Anforderungen berücksichtigt. Zusätzlich wurden sämtliche Standorte und operativen Aktivitäten systematisch gescreent, um potenzielle umweltbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren und zu bewerten. In diesem Zusammenhang wurden frühere positive IROs entfernt, da es sich dabei um Maßnahmen zur Schadensbegrenzung handelt. Finanzielle Risiken durch Wasserverunreinigungen wurden als gering eingestuft, und Bodenbelastungen durch Deponien erwiesen sich aufgrund niedriger Mengen und stabiler Kontrollen als nicht wesentlich.
E3 Wasser- und Meeresressourcen
Wasserentnahme und -verbrauch in Betriebsstätten sowie in wasserstressgefährdeten Regionen, die Einhaltung der Abwasserqualität, Wasserstress in vorgelagerten Bergbauregionen sowie potenzielle meeresressourcenbezogene Auswirkungen wurden bewertet. Dabei wurde die Wesentlichkeit der Wasserentnahmen in operativen Tätigkeiten sowie im Bergbau identifiziert, ebenso wie die Auswirkungen von Abwasser aus den Produktionsprozessen. Ozeanbezogene Emissionspfade sind für die AT&S-Standorte hingegen nicht relevant, und bestimmte ursprünglich als positiv bewertete Abwasseraspekte wurden korrekt als Minderungsmaßnahmen reklassifiziert.
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Standorte in der Nähe von Biodiversitäts- und Schutzgebieten wurden mithilfe des WWF Biodiversity Risk Filters identifiziert. Die klimabedingten Biodiversitätsauswirkungen, die ökologische Funktionsfähigkeit von Ökosystemen und Effekte der vorgelagerten Rohstoffgewinnung wurden untersucht. Landnutzungsänderungen und lokale Störungen wurden überprüft, hatten jedoch keine wesentliche Bedeutung, da keine spezifischen lokalen Abhängigkeiten bestehen und unser Einfluss begrenzt ist. Zudem ergab die Analyse, dass derzeit keine regulatorischen Entwicklungen zu preisrelevanten Biodiversitätsrisiken für unsere eingesetzten Materialien führen. Die detaillierte Beschreibung der identifizierten potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen – einschließlich der Screening‑Ergebnisse für eigene Standorte sowie vor- und nachgelagerter Aktivitäten, der Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen, der Bewertung physischer und transitorischer Biodiversitätsrisiken samt verwendeter Kriterien sowie der Berücksichtigung systemischer Natur‑ und Biodiversitätsrisiken – wird im entsprechenden themenspezifischen Kapitel vertieft erläutert.
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Ressourceneingänge wie kritische Metalle und energieintensive Prozesse der Materialveredelung sowie ressourcenbezogene Produktausgänge und Abfallströme wurden analysiert. Eine wesentliche methodische Anpassung bestand darin, ein zuvor als positiv eingestuftes Ressourceneffizienzthema als negative Auswirkung zu klassifizieren, da es sich tatsächlich um eine vorgelagerte Rohstoffdepletion handelt und Minderungsmaßnahmen nicht als positive Auswirkungen gewertet werden sollen.
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
In diesem Bereich betrachteten wir Arbeitsbedingungen, Beschäftigungssicherheit, Arbeitszeit, faire Löhne, den sozialen Dialog, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gleichstellung, Diversität und Inklusion, Datenschutz sowie Wohnaspekte. Positive Aspekte wurden gestrafft, um Doppelzählungen zu vermeiden. Arbeitszeitbedingte Belastungen blieben trotz fehlender neuer Standortentwicklungen wesentlich, und geografische Besonderheiten einzelner Arbeitnehmergruppen wurden präzisiert.
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Der Fokus lag auf Datenschutz (für Daten, die AT&S tatsächlich verarbeitet), Kinder- und Zwangsarbeit, Gesundheit- und Arbeitsschutz, fairen Löhnen, Arbeitszeit sowie Diversitäts- und Diskriminierungsaspekten bei Tier‑1‑Lieferanten. Negative menschenrechtliche Auswirkungen wurden nach Schweregrad und Zurechenbarkeit priorisiert. Finanzielle Risiken, beispielsweise aus potenzielle CSDDD‑Verpflichtungen, wurden hinsichtlich Wahrscheinlichkeit und Ausmaß analysiert. Positive Maßnahmen wie Trainings oder Wohninitiativen bei Lieferanten wurden als nicht wesentlich eingeordnet, da unser Einfluss begrenzt ist.
G1 Unternehmensführung
Als Teil der Wesentlichkeitsanalyse wurden Unternehmenskultur, Anti‑Korruptions- und Anti‑Bestechungs-Maßnahmen, Lieferantenbeziehungen, Zahlungspraktiken, Hinweisgeberschutz und politische Einflussnahme analysiert. Inhalte, die lediglich bestehende Compliance widerspiegeln, wurden entfernt. Das funktionierende Hinweisgebersystem wurde als zentraler Bestandteil der Kontrollumgebung hervorgehoben, wobei auch die Bedeutung eines wirksamen Schutzes der Hinweisgeberidentität betont wurde.
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
AT&S hat die offenzulegenden Informationen auf Basis einer Analyse der ESRS-Datenpunkte ermittelt, wobei deren Wesentlichkeit anhand der im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen beurteilt wurde. Freiwillige Angaben wurden in Einzelfällen berichtet. Allgemeine Phase-ins wurden angenommen. Für den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse, einschließlich der Verwendung von Schwellenwerten, und Umsetzung der enthaltenen Kriterien nach ESRS 1 Abschnitt 3 verweisen wir auf IRO-1.
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Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | | SFDR- Referenz | | Säule-3-Referenz | | Benchmark- Verordnungs- Referenz | | EU-Klima- gesetz- Referenz | | Wesentlich/ nicht wesentlich | | Abschnitt |
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d | | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | | Wesentlich | | ESRS 2 GOV-1 |
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e | | | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | | Wesentlich | | ESRS 2 GOV-1 |
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30 | | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | ESRS 2 GOV-4 |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i | | Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 | | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii | | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii | | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/181829, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv | | | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14 | | | | | | | | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | | Wesentlich | | E1-1 |
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g | | | | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 | | | | Wesentlich | | E1-1 |
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34 | | Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 | | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 | | | | Wesentlich | | E1-4 |
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38 | | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Wesentlich | | E1-5 |
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 | | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | | | | | Wesentlich | | E1-5 |
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43 | | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | | | | | Wesentlich | | E1-5 |
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44 | | Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 | | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 | | | | Wesentlich | | E1-6 |
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, Absätze 53 bis 55 | | Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 | | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 | | | | Wesentlich | | E1-6 |
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate, Absatz 56 | | | | | | | | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | | Nicht wesentlich | | |
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66 | | | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | | | | Wesentlich | | wird im aktuellen Berichtsjahr ausgelassen |
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko, Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c | | | | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko. | | | | | | Wesentlich | | wird im aktuellen Berichtsjahr ausgelassen |
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 Buchstabe c. | | | | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten | | | | | | Wesentlich | | wird im aktuellen Berichtsjahr ausgelassen |
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69 | | | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II | | | | Wesentlich | | wird im aktuellen Berichtsjahr ausgelassen |
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 | | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1, Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2, Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2, Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Wesentlich | | E2-4 |
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9 | | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Wesentlich | | E3-1 |
ESRS E3-1 Spezielles Konzept, Absatz 13 | | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Wesentlich | | E3-1 |
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14 | | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe c | | Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Wesentlich | | E3-4 |
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m³ je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29 | | Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Wesentlich | | E3-4 |
ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i | | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | | | | | Wesentlich | | E4 – SBM-3 |
ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe b | | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Wesentlich | | E4 – SBM-3 |
ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe c | | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 Buchstabe b | | Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere, Absatz 24 Buchstabe c | | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe d | | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d | | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | | | | Wesentlich | | E5-5 |
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39 | | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | | | | | Wesentlich | | E5-5 |
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 Buchstabe f | | Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | S1-4 im Unterkapitel "Allgemein" |
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 Buchstabe g | | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | S1-4 im Unterkapitel "Allgemein" |
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20 | | Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 | | | | | | | | Wesentlich | | S1-1 im Unterkapitel "Allgemein" |
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 | | | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | | Wesentlich | | S1-1 im Unterkapitel "Allgemein" |
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22 | | Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | S1-1 im Unterkapitel "Allgemein" |
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23 | | Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | S1-1 im Unterkapitel "Gesundheitsschutz und Sicherheit" |
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c | | Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | S1-3 im Unterkapitel "Allgemein" |
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c | | Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | | Wesentlich | | S1-14 |
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e | | Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | S1-14 |
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe a | | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | | Wesentlich | | S1-16 |
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe b | | Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | S1-16 |
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 Buchstabe a | | Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | S1-17 |
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a | | Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | | | | Wesentlich | | S1-17 |
ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 Buchstabe b | | Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | S2 – SBM-3 |
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17 | | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | | | | | Wesentlich | | S2-1 |
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18 | | Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | S2-1 |
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19 | | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | | | | Wesentlich | | S2-1 |
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 | | | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | | Wesentlich | | S2-1 |
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36 | | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | S2-4 |
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16 | | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17 | | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36 | | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16 | | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17 | | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35 | | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | | | | Nicht wesentlich | | |
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b
| | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | G1-1 |
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe d | | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | G1-1 |
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 Buchstabe a | | Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | | Wesentlich | | G1-4 |
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b | | Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | | | | Wesentlich | | G1-4 |

Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
Die EU hat mit der im Jahr 2020 in Kraft getretenen EU-Taxonomie-VO Vorgaben für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten veröffentlicht. Nach der Übergangsphase in den vergangenen Jahren werden im Geschäftsjahr 2025/26 sowohl die taxonomiefähigen als auch die taxonomiekonformen Anteile an Umsatz sowie Investitions- und Betriebsausgaben für alle sechs Umweltziele offengelegt. Dabei wird im Berichtsjahr die aktualisierte EU-Taxonomie-VO gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 berücksichtigt. Die neu eingeführte Wesentlichkeitsschwelle wird angewandt, weshalb Aktivitäten unterhalb dieser Schwelle als nicht wesentlich eingestuft und entsprechend aggregiert berichtet werden. Darüber hinaus werden die von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Reporting-Templates genutzt, um eine transparente und standardisierte Offenlegung sicherzustellen.
Bereits im Geschäftsjahr 2024/25 hat AT&S für alle Produktionsstandorte robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertungen zur Analyse der physischen Klimarisiken durchgeführt, um die Anforderungen der Anlage A zu erfüllen. Die Ergebnisse der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertungen werden im Abschnitt „E1 Klimaschutz“ näher erläutert.
Die Anforderungen an den sozialen Mindestschutz wurden im Berichtsjahr eingehend geprüft. Der im Geschäftsjahr 2024/25 eingeführte Lieferantenrisikoprozess wurde erweitert, um die Minimierung von Menschenrechtsrisiken sicherzustellen. Der Prozess umfasst nun eine erhebliche Anzahl an Lieferanten – 153 Lieferanten, die 60 % unseres Einkaufsvolumens ausmachen.
Unsere Bemühungen zur Erfüllung der Minimum Social Safeguards gehen deutlich über das Lieferantenmanagement hinaus. Insbesondere der Schutz der Menschenrechte in der eigenen Belegschaft ist integraler Bestandteil unseres ganzheitlichen Ansatzes. Dieser umfasst unter anderem verbindliche konzernweite Richtlinien und Kodizes, regelmäßige Schulungen, etablierte Governance‑, Risiko- und Compliance-Strukturen sowie wirksame interne und externe Beschwerde- und Hinweisgebersysteme. Ergänzend adressieren wir weitere Kernthemen wie Korruptions- und Bestechungsprävention, steuerliche Compliance sowie faire Wettbewerbspraktiken durch entsprechende Policies, Kontrollmechanismen und Berichtsprozesse. In ihrer Gesamtheit stellen diese Maßnahmen sicher, dass die Vorgaben zum sozialen Mindestschutz erfüllt und kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Taxonomiefähiger und -konformer Umsatz
AT&S hat die Anforderungen der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486 in einem umfassenden Prozess eingehend geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Aktivität 1.2. „Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten“ des Umweltziels „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ die Produktion von Leiterplatten und IC-Substraten und somit das Kerngeschäft von AT&S abdeckt. Die Beschreibung der Aktivität verweist auf die NACE-Codes 26 und 27, worunter im Rahmen von 26.12 „Herstellung von bestückten Leiterplatten“ auch die Fertigung von Leiterplatten und IC-Substraten fällt. Daher wurde für diese Aktivität die Taxonomiefähigkeit von AT&S identifiziert, wodurch alle Umsätze in der EU-Taxonomie berücksichtigt sind. Unter allen weiteren Umweltzielen existieren derzeit keine für den Umsatz von AT&S anwendbaren Wirtschaftstätigkeiten. Demnach wird für das Geschäftsjahr 2025/26 ebenso wie im Vorjahr ein taxonomiefähiger Umsatzanteil von 100 %, gemessen an den gesamten Konzernumsatzerlösen, ausgewiesen. Der Nenner der Kennzahl entspricht den Umsatzerlösen gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Konzernabschluss).
Wie bereits im Vorjahr wurde auch im Berichtsjahr eine Prüfung der technischen Bewertungskriterien hinsichtlich Konformität durchgeführt. Diese zeigte erneut, dass die Kriterien vor allem in den Bereichen der recyclingfreundlichen Konzeption und der proaktiven Substitution gefährlicher Stoffe noch nicht erfüllt werden. Somit liegt die Konformität des Umsatzes aktuell bei 0 %. Details zu den Kennzahlen finden sich in den KPI-Meldebögen am Ende dieses Abschnitts.
Investitions- und Betriebsausgaben (CapEx und OpEx)
Kategorisierung und zugeordnete Wirtschaftsaktivitäten
Der Zähler der beiden Leistungskennzahlen Investitionsausgaben und Betriebsausgaben kann gemäß den Kapiteln 1.1.2.2 und 1.1.3.2 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zu Artikel 8 in die Kategorien A, B und C unterteilt werden.
Investitions- und Betriebsausgaben der Kategorie A werden für die Aktivität CE 1.2. ausgewiesen. Bei der Zuweisung von Investitionsausgaben zu Wirtschaftsaktivitäten verfolgt AT&S den Ansatz, die akquirierten Vermögenswerte selbst auf das Zutreffen der technischen Bewertungskriterien hin zu überprüfen. Das Anlagevermögen per se muss durch die Kriterien erfasst sein. Dabei steht nicht im Vordergrund, ob der Gegenstand grundsätzlich zu den umsatzgenerierenden Tätigkeiten beiträgt, sondern vielmehr, ob die erworbenen Vermögenswerte selbst die Tätigkeitsbeschreibung erfüllen. Daher werden nur Vermögenswerte, die direkt im Produktionsprozess verwendet werden, als Investitionsausgaben der Kategorie A für die Aktivität CE 1.2. angesehen. Dabei handelt es sich vor allem um Anlagen und Maschinen für die Produktion von Leiterplatten und IC-Substraten. Derselbe Ansatz wird für Betriebsausgaben der Kategorie A angewandt.
Ein CapEx-Plan, der die Definition der Kategorie B erfüllt, wurde im Geschäftsjahr 2025/26 unter keinem der sechs Umweltziele aufgestellt.
Betreffend Kategorie C beinhaltet die Berichterstattung der Investitions- und Betriebsausgaben laut der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten sowie einzelne Maßnahmen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird.
Die veröffentlichten taxonomiefähigen Werte der Aktivität CE 1.2. „Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten“ enthalten sowohl CapEx und OpEx der Kategorie A als auch der Kategorie C.
Bezüglich CapEx und OpEx können den einzelnen Wirtschaftsaktivitäten die in der Tabelle „Relevante Wirtschaftsaktivitäten für CapEx/OpEx“ gezeigten Geschäftstätigkeiten von AT&S zugeordnet werden. Außerdem enthält die Tabelle die Information, ob eine Aktivität gemäß der neuen Wesentlichkeitsschwelle als wesentlich oder nicht wesentlich eingestuft wurde.
Taxonomiefähigkeit und -konformität
Die taxonomiefähigen Investitions- und Betriebsausgaben wurden auf Basis der Buchungen auf den betreffenden Anlagen- und Aufwandskonten anhand von CapEx- bzw. OpEx-Listen in den lokalen Gesellschaften erfasst und anhand der Beschreibungen den in der Tabelle angeführten Wirtschaftsaktivitäten zugeordnet. Um Doppelzählungen über die Wirtschaftsaktivitäten hinweg zu vermeiden, wurden die Zuordnungen anschließend auf Gruppenebene überprüft und validiert. Dadurch wurde sichergestellt, dass jede Buchung nur einer Aktivität zugewiesen wurde.
Die Investitionsausgaben (CapEx) werden als Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Investitionsausgaben (Zähler) an den gesamten Investitionsausgaben (Nenner) offengelegt. Der Nenner umfasst dabei die gesamten Investitionsausgaben gemäß den Anforderungen aus Kapitel 1.1.2.1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 und entspricht den im Konzernanhang offengelegten Zugängen zu Sachanlagen, Nutzungsrechten und immateriellen Vermögenswerten von AT&S für das Geschäftsjahr 2025/26, welche in den Anhangangaben 7 und 8 in den Erläuterungen zur Konzernbilanz im Anhang zum Konzernabschluss zu finden sind. Der taxonomiefähige Zähler in den jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten entspricht den auf Gruppenebene konsolidierten Gesamtbeträgen der oben genannten CapEx-Listen. Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden 67,2 % der CapEx als taxonomiefähig eingestuft, im Vorjahr waren dies 77,5 %. Die Reduktion der absoluten taxonomiefähigen CapEx-Beträge im Vergleich zum Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den verminderten Investitionen am Standort in Malaysia.
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Wirtschaftsaktivität für CapEx/OpEx Kategorie C | | OpEx: Wesentlichkeit und Beispiele der Tätigkeiten von AT&S | | CapEx: Wesentlichkeit und Beispiele der Tätigkeiten von AT&S |
CE 1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | | Wesentlich; Wartung/Reparatur von Elektronikgeräten | | Wesentlich; Büroausstattung wie z. B. Notebooks, Bildschirme und Drucker |
CCM 5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung | | Nicht wesentlich; Wartung/Reparatur von Prozesswasseranlagen und dafür nötige Infrastruktur | | Nicht wesentlich; Errichtung von Prozesswasseranlagen und dafür nötige Infrastruktur |
CCM 5.2. Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung | | Nicht wesentlich; Erneuerung von Prozesswasseraufbereitungsanlagen | | Nicht wesentlich; Erneuerung von Prozesswasseraufbereitungsanlagen |
CCM 5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen | | Nicht wesentlich; Wartung/Reparatur von Abwasserreinigungsanlagen und dafür nötige Infrastruktur | | Nicht wesentlich; Errichtung von Abwasserreinigungsanlagen und dafür nötige Infrastruktur |
CCM 5.4. Erneuerung von Abwassersammel- und ‑behandlungssystemen | | Nicht wesentlich; Modernisierung von Abwasseraufbereitungssystemen, Tanks und Rohrleitungen | | Nicht wesentlich; Modernisierung von Abwasseraufbereitungssystemen, Austausch alter Rohrleitungen |
CCM 5.5. Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Anfallstelle getrennten Fraktionen | | --- | | Nicht wesentlich; Errichtung der notwendigen Infrastruktur zur Sammlung nicht gefährlicher Abfälle |
PPC 2.1. Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle | | Nicht wesentlich; Instandhaltung der notwendigen Infrastruktur zur Sammlung gefährlicher Abfälle | | --- |
CCM 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | | Nicht wesentlich; Wartung von Staplern | | Nicht wesentlich; Leasing von Firmenwagen |
CCM 7.2. Renovierung bestehender Gebäude | | Nicht wesentlich; Wartung/Reparatur von Produktionsgebäuden | | Nicht wesentlich; Renovierung von Produktionsgebäuden |
CCM 7.3. Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | | Nicht wesentlich; Wartung/Reparatur von Kältemaschinen, Kühltürmen, Lüftungsgeräten | | Nicht wesentlich; Installation von Kältemaschinen, Kühltürmen, Dachisolierungen, Lüftungsgeräten |
CCM 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | | --- | | Nicht wesentlich; Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur |
CCM 7.5. Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | | Nicht wesentlich; Wartung/Reparatur von Gebäudeleitsystemen | | Nicht wesentlich; Installation von Gebäudeleitsystemen |
CCM 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | | Nicht wesentlich; Reparatur von Wärmetauschern | | Nicht wesentlich; Installation von Abwasserwärmepumpe |
CCM 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | | Nicht wesentlich; Anmietung von Mitarbeiter-Wohnungen | | Nicht wesentlich; Bau von neuen Gebäuden, Anmietung von Büros und Mitarbeiter-Wohnungen |
Der Nenner der Betriebsausgaben umfasst, wie im Kapitel 1.1.3.1 des Delegierten Rechtsakts (EU) 2021/2178 festgelegt, alle nicht aktivierungspflichtigen direkten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing sowie Wartungs- und Reparaturkosten (siehe Anhangangaben 2 „Aufwandsarten“ und 3 „Aufwendungen für Forschung und Entwicklung“ in den Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung). Der Zähler der taxonomiefähigen Betriebsausgaben in den jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten wurde auf Basis der Aufwandskonten erfasst und den Wirtschaftsaktivitäten zugeordnet. Dabei wurden 27,9 % der OpEx im Geschäftsjahr 2025/26 als taxonomiefähig eingestuft im Vergleich zu einem Vorjahreswert von 25,2 %.
Die Ausgaben der Kategorie A sind – wie bereits in den Vorjahren – nicht taxonomiekonform, da auch die entsprechenden Umsätze nicht taxonomiekonform sind.
Um den Anteil der Konformität der weiteren wesentlichen Aktivitäten zu erheben, wurde für Ausgaben der Kategorie C, zu denen die notwendigen Informationen zur Konformitätsbewertung nicht vorlagen, eine Vielzahl an Lieferanten kontaktiert. Die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien konnte jedoch von keinem der Lieferanten bestätigt werden, weshalb die Taxonomiekonformität wie schon im Vorjahr bei 0 % liegt.
Alle weiteren Querschnittsaktivitäten wurden gemäß der neuen 10 %-Materialitätsschwelle als nicht wesentlich eingestuft und daher nicht detailliert auf Taxonomiekonformität überprüft. Welche Aktivitäten dies im Bereich CapEx und OpEx betrifft, ist in der vorangegangenen Tabelle ersichtlich.
In den nachstehenden Tabellen finden sich die KPI-Meldebögen mit Details zu den CapEx- und OpEx-Kennzahlen.
KPI-Meldebögen
Anteil des Umsatzes, der CapEx und OpEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Geschäftsjahr 2025/26 (zusammenfassende KPI), Meldebogen 1
Geschäftsjahr 2025/26 | | | | | | | | | | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätigkeiten nach Umweltzielen | | | | | | | | | | |
KPI | | Insgesamt | | Anteil taxonomie- fähiger Tätigkeiten | | Taxonomiekonforme Tätigkeiten | | Anteil taxonomie- konformer Tätigkeiten | | Klimaschutz | | Anpassung an den Klimawandel | | Wasser | | Kreislauf- wirtschaft | | Umweltverschmutzung | | Biologische Vielfalt | | Anteil der ermöglichenden Tätigkeiten | | Anteil der Übergangs- tätigkeiten | | Nicht bewertete nicht wesentliche Tätigkeiten | | Taxonomiekonforme Tätigkeiten im vorangegangenen Geschäftsjahr (2024/25) | | Anteil taxonomiekonformer Tätigkeiten im vorangegangenen Geschäftsjahr (2024/25) |
| | T€ | | % | | T€ | | % | | % | | % | | % | | % | | % | | % | | % | | % | | % | | T€ | | % |
Umsatz | | 1.790.776,2 | | 100,0 % | | 0,0 | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 | | 0,0 % |
CapEx | | 147.465,0 | | 67,2 % | | 0,0 | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 6,5 % | | 0,0 | | 0,0 % |
OpEx | | 225.412,4 | | 27,9 % | | 0,0 | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 4,4 % | | 0,0 | | 0,0 % |
Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Geschäftsjahr 2025/26 (Aufgliederung nach Tätigkeit), Meldebogen 2
Umsatz, Geschäftsjahr 2025/26 | | | | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten | | | | | | |
Wirtschaftstätigkeiten | | Code | | Taxonomiefähiger KPI (Anteil des taxonomiefähigen Umsatzes) | | Taxonomiekonformer KPI (Geldwert des Umsatzes) | | Taxonomiekonformer KPI (Anteil des taxonomiekonformen Umsatzes) | | Klimaschutz | | Anpassung an den Klimawandel | | Wasser | | Kreislauf- wirtschaft | | Umweltverschmutzung | | Biologische Vielfalt | | Ermöglichende Tätigkeit | | Übergangs- tätigkeit | | Taxonomie- konformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten |
| | | | % | | T€ | | % | | % | | % | | % | | % | | % | | % | | (Ggf. E) | | (Ggf. T) | | % |
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | | CE 1.2. | | 100,0 % | | 0 | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | | | | | 0,0 % |
Summe der Konformität nach Ziel | | | | | | | | | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | | | | | |
KPI-Gesamtwert (Umsatz) | | | | 100,0 % | | 0 | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | | | | | 0,0 % |
Anteil der CapEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Geschäftsjahr 2025/26 (Aufgliederung nach Tätigkeit), Meldebogen 2
CapEx, Geschäftsjahr 2025/26 | | | | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten | | | | | | |
Wirtschaftstätigkeiten | | Code | | Taxonomiefähiger KPI (Anteil der taxonomiefähigen CapEx) | | Taxonomiekonformer KPI (Geldwert der CapEx) | | Taxonomiekonformer KPI (Anteil der taxonomiekonformen CapEx) | | Klimaschutz | | Anpassung an den Klimawandel | | Wasser | | Kreislauf- wirtschaft | | Umweltverschmutzung | | Biologische Vielfalt | | Ermöglichende Tätigkeit | | Übergangs- tätigkeit | | Taxonomie- konformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten |
| | | | % | | T€ | | % | | % | | % | | % | | % | | % | | % | | (Ggf. E) | | (Ggf. T) | | % |
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | | CE 1.2. | | 67,2 % | | 0 | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | | | | | 0,0 % |
Summe der Konformität nach Ziel | | | | | | | | | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | | | | | |
KPI-Gesamtwert (CapEx) | | | | 67,2 % | | 0 | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % |
Anteil der OpEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Geschäftsjahr 2025/26 (Aufgliederung nach Tätigkeit), Meldebogen 2
OpEx, Geschäftsjahr 2025/26 | | | | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten | | | | | | |
Wirtschaftstätigkeiten | | Code | | Taxonomiefähiger KPI (Anteil der taxonomiefähigen OpEx) | | Taxonomiekonformer KPI (Geldwert der OpEx) | | Taxonomiekonformer KPI (Anteil der taxonomiekonformen OpEx) | | Klimaschutz | | Anpassung an den Klimawandel | | Wasser | | Kreislauf- wirtschaft | | Umweltverschmutzung | | Biologische Vielfalt | | Ermöglichende Tätigkeit | | Übergangs- tätigkeit | | Taxonomie- konformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten |
| | | | % | | T€ | | % | | % | | % | | % | | % | | % | | % | | (Ggf. E) | | (Ggf. T) | | % |
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | | CE 1.2. | | 27,9 % | | 0 | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | | | | | 0,0 % |
Summe der Konformität nach Ziel | | | | | | | | | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | | | | | |
KPI-Gesamtwert (OpEx) | | | | 27,9 % | | 0 | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % | | 0,0 % |
ESRS E1 – Klimawandel
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell


Die Klimarisikoanalyse, die im Geschäftsjahr
2024/25 für alle Standorte durchgeführt wurde, erfolgte in Zusammenarbeit mit einem externen Berater. Im Zuge der Klimarisikoanalyse wurde eine qualitative Analyse der Resilienz gegenüber den finanziellen Auswirkungen von Klimarisiken durchgeführt. Die Analyse zeigt, dass das Geschäftsmodell von AT&S robust gegen die klimabezogenen Risiken (physische Risiken und Übergangsrisiken) ist. Die Bewertung sowohl der physischen als auch der Übergangsrisiken zeigt, dass das Unternehmen gut positioniert ist, um potenzielle klimabedingte Herausforderungen zu bewältigen. Nach der Datenerhebung und Risikoanalyse wurden keine wesentlichen Nettorisiken für AT&S identifiziert, womit keine unmittelbaren zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind. Im Zuge der Bewertung wurden vier Übergangsrisiken identifiziert: Zu langsame Reaktion auf neue umweltrelevante Vorschriften, unzureichende Investitionen in die Dekarbonisierung und die notwendige Anpassung an den Klimawandel, Engpässe in der Lieferkette sowie eine zu langsame Umstellung von Prozessen mit fossilen Brennstoffen könnten das Geschäftsmodell von AT&S nachteilig beeinflussen. Physische Risiken
Die Klimarisikoanalyse zeigt, dass Hitzestress und Stürme die am häufigsten auftretenden Risiken für die AT&S-Geschäftstätigkeit darstellen. Gleichzeitig werden deutliche räumliche Unterschiede sichtbar: Am stärksten betroffen ist der Standort Shanghai, China, der insgesamt sechs Risiken ausgesetzt ist, während die europäischen Standorte von jeweils drei Gefahren bedroht sind. Darüber hinaus gibt es am Standort Shanghai und an anderen südostasiatischen Standorten eine höhere Exposition gegenüber schadensverursachenden Risiken wie tropischen Wirbelstürmen, Tornados und Überschwemmungen.
Zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Standorte gegenüber physischen Klimarisiken wurden eine Reihe von Anpassungsmaßnahmen implementiert. In Chongqing, China, verwenden wir Klimaanlagen und natürliche Beschattung, um Hitzestress zu bekämpfen. Der Standort ist auf Hitzewellen mit Notstrom und auf sturmbedingte Schäden mit windresistenten Gebäuden und Versicherungen vorbereitet. In Fehring und Leoben-Hinterberg, Österreich, werden Hochwasserrisiken durch strukturelle Maßnahmen und Versicherungslösungen gemindert, während Sturmschäden durch widerstandsfähige Gebäudedesigns, ergänzenden Versicherungsschutz und vorhandene Notfallpläne adressiert werden. Unser Standort in Kulim, Malaysia, verfügt über Not-stromsysteme, um Hitzestress und Stürme zu bewältigen. In Nanjangud, Indien, mildern wir Hitzestress mit Klimaanlagen, während wir uns auf Wirbelstürme mit windresistenter Bauweise und Notfallplänen vorbereiten. Der Standort Shanghai, China, verfolgt vergleichbare Ansätze und legt den Schwerpunkt auf umfassenden Versicherungsschutz sowie bauliche Anpassungen zur Bewältigung umweltbedingter Herausforderungen.
Übergangsrisiken
Im Rahmen der transitorischen Analyse wurden die Übergangsrisiken berücksichtigt, einschließlich derjenigen, die bereits während der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden. Wir sind besonders den Risiken durch steigende Preise für CO2-Emissionen und Rohstoffe ausgesetzt. Eine zu langsame Reaktion auf neue Umweltvorschriften, politische Rahmenbedingungen und regulatorische Anforderungen in Bezug auf die Dekarbonisierung und die Anpassung an den Klimawandel kann zu Marktanteilsverlusten und höheren Kosten führen, beispielsweise durch Strafzahlungen. Marktbezogene Risiken werden voraussichtlich zunehmen, da die globale Erwärmung in diesem Szenario auf 1,5 °C begrenzt ist und daraus resultierend Preissteigerungen bei Rohstoffen wie zum Beispiel Kupfer und Chemikalien durch eine CO2-Bepreisung bzw. Strafzahlungen bei Überschreitung der Emissionswerte entstehen können. Wenn Zulieferer nicht in der Lage sind, potenziell steigende Anforderungen in Bezug auf CO2-Emissionen zu erfüllen, kann dies zu Lieferengpässen führen und Produktionsprozesse stören. Zusätzlich besteht das Risiko, dass die Nichteinhaltung von ESG-Zielen einen negativen Einfluss auf Investoren und einen Vertrauensverlust bei weiteren Stakeholdern zur Folge hat. Gleichzeitig ergeben sich Übergangschancen, da klimabezogene Regulierungen und Förderanreize strukturelle Marktverschiebungen in Richtung Elektrifizierung begünstigen – insbesondere im Automobilsektor, der als zentraler Nachfragetreiber wirkt. Darüber hinaus bietet der Übergang zu erneuerbaren Energiequellen AT&S die Möglichkeit, langfristige Betriebskosten zu senken und somit die strategische Resilienz zu verbessern.
E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
Unser Unternehmen hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt, um einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die mittelfristigen Reduktionsziele, die von der Science Based Targets initiative (SBTi) bestätigt wurden, werden bereits bis zum Geschäftsjahr 2030/31 erreicht. Langfristige Klimaziele bis 2050 wurden derzeit noch nicht festgelegt. AT&S plant, unter Berücksichtigung des Unternehmenswachstums sowie neuer technischer Entwicklungen und Lösungen zur Unterstützung von Klimaneutralität potenzielle Reduktionspfade systematisch zu evaluieren und in die künftige Zielsetzung einfließen zu lassen. Im Zuge der Entwicklung der ESG-Strategie 2030 ist vorgesehen, ein langfristiges Klimaziel bis 2050 im Geschäftsjahr 2030/31 zu definieren. Für das Berichtsjahr 2025/26 findet dieses Ziel jedoch keine Anwendung.
Hier sind die wichtigsten Punkte unseres Übergangsplans:
Ziele, Minderungspläne und Fortschritt bei der Umsetzung des Übergangsplans:
1. Reduktion der Scope 1- und 2-Emissionen um 38 % bis 2030/31 (SBT): Unsere Ziele sind darauf ausgerichtet, die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, wie im Pariser Abkommen festgelegt. AT&S ist von den in Paris abgestimmten EU-Zielvorgaben nicht ausgenommen. Das Ziel im Scope 1-Bereich soll durch die Elimination fossiler Brennstoffe an allen AT&S-Standorten weltweit erreicht werden. Im Scope 2-Bereich beziehen sich die erwarteten Dekarbonisierungshebel zur Erreichung des Ziels auf die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie den Kauf von Zertifikaten für erneuerbare Energien.
Folgende Sub-Ziele unterstützen die Erreichung dieses Science Based Targets:
◾ 80 % erneuerbare Energieversorgung bis 2025: Seit Ende des Geschäftsjahres 2025/26 decken wir 80 % unseres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen. Dieses Ziel haben wir durch Implementierung zahlreicher technischer Maßnahmen, die sowohl den Verbrauch fossiler Brennstoffe reduzierten als auch die Effizienz steigerten, erreicht. Zusätzlich intensivieren wir die Beschaffung erneuerbaren Stroms für alle AT&S-Standorte. Wo keine Möglichkeit eines Liefervertrags für grüne Energie besteht, wird der Bedarf mit Zertifikaten oder Herkunftsnachweisen abgedeckt.
◾ Reduktion von Scope 1-Emissionen bis 2030: Unser Ziel ist es, die fossilen Emissionen aus Scope 1 bis 2030 vollständig zu eliminieren. Dies beinhaltet die Reduktion und den Ersatz aller fossiler Brennstoffe (Scope 1-Emissionen aus Prozess- und flüchtigen Gasen sind von diesem Ziel ausgeschlossen). Ein Beispiel hierfür ist der Dampf zur Befeuchtung der Reinräume. Dieser wird üblicherweise durch Erhitzen von Wasser mit erdgasbetriebenen Dampfkesseln zentral im Kesselhaus hergestellt und über Rohrleitungen bis zu den Klimaanlagen transportiert. Um den Einsatz von Erdgas zu vermeiden, werden alle Klimaanlagen mit Hochdruckbefeuchtern ausgestattet, um das benötigte Wasser zur Befeuchtung fein zerstäubt direkt in die Klimaanlagen einzubringen. Durch die Nutzung weiterer noch nicht genutzter Abwärmequellen, wird die Effizienz der Produktionsstandorte weiter gesteigert. Zusätzlich setzt AT&S auf Biogas, um die Dekarbonisierungsziele zu erreichen. Die Implementierung der nötigen technischen Maßnahmen erfolgt bereits seit einigen Jahren.
2. Reduktion der Scope 3-Emissionen um 48 % pro Euro Bruttowertschöpfung bis 2030/31 (SBT): Wir arbeiten daran, die Emissionen aus Scope 3 um 48 % pro Euro Bruttowertschöpfung (BWS) bis zum Geschäftsjahr 2030/31 zu reduzieren. Als größten Hebel für die Dekarbonisierung in der Lieferkette haben wir die Kategorien 1 (eingekaufte Waren und Dienstleistungen) und 2 (Investitionsgüter) identifiziert. Zur Reduktion unserer Scope 3-Emissionen haben wir eine Pilotphase gestartet, für die unsere Standorte Shanghai und Chongqing, China, ausgewählt wurden. Im Rahmen dieser Initiative wurden die Materiallieferanten mit dem größten Emissionsanteil identifiziert. Dabei wurde der Fokus auf 13 Lieferanten gelegt. Es wurden Präsentationsmaterialien und Videos erstellt, die unsere Anforderungen an die Lieferanten erläutern und hilfreiche Informationen zur Emissionsreduktion bereitstellen. Ergänzend wurden Meetings organisiert, um den Dialog zu fördern und offene Fragen zu klären. Abschließend wurden mit den Lieferanten Vereinbarungen unterzeichnet, die sicherstellen, dass konkrete Maßnahmen zur Emissionsreduktion umgesetzt werden. Der Erfolg dieser Maßnahmen wird nach der Implementierung im Geschäftsjahr 2027/28 bewertet. In weiterer Folge wird auf Basis der Ergebnisse der Pilotphase ein Roll-out auf weitere Lieferanten evaluiert. Nach Abschluss der Aktivitäten in der Kategorie 1 wird der Fokus zusätzlich auf die Kategorien 4 und 9 gelegt, für die spätestens im Geschäftsjahr 2030/31 Reduktionsziele definiert werden.
Dieser Übergangsplan, basierend auf den zwei gesetzten Science Based Targets, unterstreicht Engagement für den Klimaschutz und die Entschlossenheit, einen positiven Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung zu leisten. Der Minderungsplan hierfür wurde im Einklang mit unserer neuen ESG-Strategie 2030 im Geschäftsjahr 2025/26 entwickelt. Der Übergangsplan wurde von den Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorganen genehmigt. Weitere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt E1-4.
Die Investitionen und operativen Ausgaben, welche für die beschriebenen Maßnahmen aus derzeitiger Sicht erforderlich sind, werden im unternehmensweiten Mittelfristplan berücksichtigt. Die Wirtschaftstätigkeiten von AT&S fallen nicht unter die Umweltziele 1 und 2, sondern unter das Umweltziel 4 „Kreislaufwirtschaft“. Die jeweiligen Beträge werden im Abschnitt E1-3 angeführt.
Die gebundenen Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) sind nicht wesentlich.
E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
AT&S berücksichtigt klimabezogene regulatorische, reputationsbezogene und marktspezifische Risiken und reagiert darauf mit Investitionen in saubere Technologien, Ressourcenmanagement und die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Chancen sieht das Unternehmen in der Innovation nachhaltiger Technologien und in der Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz seiner Prozesse, aber auch in zusätzlichen bzw. attraktiveren Finanzierungsoptionen wie ESG-gebundenen Krediten. Die Umweltrichtlinie von AT&S regelt verschiedene Umweltthemen, darunter auch das Thema Klimawandel, insbesondere die Anpassung an den Klimawandel. Zudem werden in enger Zusammenarbeit mit unserer Versicherung kontinuierlich Optimierungen vorgenommen und die Risiken jährlich überprüft. Laut dieser Richtlinie verpflichtet sich das Unternehmen zur Reduzierung seines ökologischen Fußabdrucks und zur Einhaltung internationaler Umweltstandards.
Mit der Aktualisierung der Umweltrichtlinie für das Geschäftsjahr 2025/26 wurde der Punkt „Schutz unserer eigenen Betriebsstätten durch die Einhaltung geltender baurechtlicher Vorgaben in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden sowie die kontinuierliche Verbesserung in Abstimmung mit unseren Versicherungspartnern und die jährliche Neubewertung der damit verbundenen Risiken ergänzt. Diese Erweiterung stärkt den präventiven Ansatz von AT&S im Umweltmanagement und verankert den systematischen Schutz der Standorte als festen Bestandteil der konzernweiten Governance‑ und Risikosteuerungsprozesse.
Die Umweltrichtlinie gilt für alle AT&S-Produktionsstätten und alle Betriebsaktivitäten, einschließlich der gesamten Wertschöpfungskette. Besondere Maßnahmen sind in wassergefährdeten Gebieten sowie bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen entlang der Lieferkette vorgesehen.
Der Vorstand von AT&S trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Umweltrichtlinie. Er überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen und stellt sicher, dass Umweltaspekte in die Nachhaltigkeitsstrategie und folgend in die Unternehmensstrategie integriert sind. Die Einhaltung und fortlaufende Weiterentwicklung der Umweltrichtlinie werden zusätzlich durch eine quartalsweise Berichterstattung überwacht, die dem Vorstand als zentrales Steuerungsinstrument zur Bewertung von Umweltleistung, Risikobewältigung und Wirksamkeit der implementierten Maßnahmen dient.
AT&S verpflichtet sich zur Einhaltung international anerkannter Standards, darunter:
◾ WRI/WBCSD GHG Protocol für die Bilanzierung von CO2-Emissionen (Scope 1, 2 und 3)
◾ Science Based Targets initiative (SBTi) zur Festlegung wissenschaftlich fundierter CO2-Reduktionsziele
◾ CDP zur Offenlegung von Umweltdaten
AT&S engagiert sich aktiv im Dialog mit Stakeholdern. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Best Practices zu teilen und zu entwickeln und potenziell negative Umweltauswirkungen gemeinsam zu minimieren.
Die Umweltrichtlinie wird intern und extern über verschiedene Kanäle kommuniziert. Sie ist in mehreren Sprachen verfügbar und wird über die Unternehmenswebsite sowie durch Weiterbildungen und Lieferantenanforderungen verbreitet.
E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Eliminierung fossiler Brennstoffe an allen AT&S-Standorten
Der Einsatz fossiler Brennstoffe konzentriert sich derzeit vor allem auf die Gebäudeheizung und Befeuchtung. Infolgedessen wird in den nächsten Jahren die Erneuerung der vorhandenen Heiz- und Befeuchtungssysteme notwendig.
Das Projekt wurde am Standort Leoben-Hinterberg, Österreich, bereits gestartet. Eines der drei Produktionsgebäude wurde im Geschäftsjahr 2024/25 umgerüstet. Die Planungen für die Umsetzung im zweiten Werk sind abgeschlossen, die Adaptierung der Anlagen erfolgt bis Ende des Geschäftsjahres 2026/27. Das dritte und kürzlich fertiggestellte Werk am Standort, in dem IC-Substrate hergestellt werden, wurde so konzipiert und gebaut, dass die erforderlichen Befeuchtertypen bereits berücksichtigt sind. Die verbleibende benötigte fossile Energie wird dadurch nur noch ca. 5–6 % des Gesamtenergiebedarfs betragen. Eine Evaluierung über die Substituierung dieser verbleibenden Energiemenge wird durchgeführt, sobald das Werk die maximale Produktionskapazität erreicht hat. Maßnahmen werden dann bis Ende 2030 realisiert.
Ähnliche Evaluierungen laufen bereits für die weiteren Standorte. Erdgas dient an diesen Standorten als Energiequelle für die Heizung und Befeuchtung der Reinräume, wird aber auch für den Betrieb unserer Pressen verwendet. Das erklärte Ziel von AT&S ist es, die Nutzung von Erdgas bis 2030, entweder durch den Einsatz alternativer Technologien (Hochdruckwasserbefeuchter als Ersatz für Dampfbefeuchter, Wärmepumpen/Wärmerückgewinnung zur Gebäudeheizung, Beheizen der Pressen mit Strom) oder durch die Substitution mit Bio-Gas einzustellen.
Die Evaluierungen für die AT&S Standorte in China (Shanghai und Chongqing) wurden im Geschäftsjahr 2025/26 abgeschlossen, die Umsetzung wird direkt im Anschluss bis 2030 erfolgen. Die Roadmap der AT&S Energiestrategie 2.0 sieht vor, den Standort in Fehring, Österreich, bis Ende des Geschäftsjahres 2026/27 und den Standort in Nanjangud, Indien, bis Ende des Geschäftsjahres 2028/29 umzurüsten. Das Werk in Kulim, Malaysia, wurde so konzipiert und gebaut, dass die erforderlichen Maßnahmen bereits berücksichtigt sind.
Diese Maßnahme trägt zur Reduzierung der Scope 1-Emissionen bei. Im Berichtsjahr konnten dadurch 2.156 t CO2e (CO2-Äquivalente) eingespart werden. Die insgesamt erwarteten Reduktionen der THG-Emissionen aufgrund dieser Maßnahme werden im Wasserfalldiagramm im Abschnitt E1-4 dargestellt. Diese Maßnahme trägt zur Erreichung des Science Based Targets im Bereich Scope 1 und Scope 2 bei.
Smart Production
Durch die Zusammenarbeit mit unseren Maschinenlieferanten werden von AT&S Energieeffizienzmaßnahmen identifiziert und umgesetzt, um den Stromverbrauch der Produktionsprozesse zu reduzieren. Dazu wurden ausgewählte Pilotanlagen im ersten Schritt mit der notwendigen Sensorik ausgestattet, um Effizienzmaßnahmen zu identifizieren, zu simulieren und zu bewerten. Anschließend wurden die Maschinen umgebaut und die Maschinensteuerung um eine smarte und bedarfsgerechte Steuerung erweitert.
Die entsprechenden Tests wurden bereits auf zwei Pilotlinien an den Standorten Shanghai, China, und Leoben-Hinterberg, Österreich abgeschlossen. Auf Basis der ersten Ergebnisse, die im Geschäftsjahr 2025/26 geprüft wurden, konnte eine Einsparung von ca. 10 % pro Produktionslinie (im Vergleich zum Standardbetrieb) erzielt werden. Die Planung sowie die Auswahl der betroffenen Produktionslinien für einen Roll-out auf weitere Standorte wurden im Geschäftsjahr 2025/26 gestartet und werden bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026/27 abgeschlossen. Das genaue Einsparungspotenzial kann nach Abschluss der Planungsarbeiten berechnet werden. Diese Maßnahme trägt zur Erreichung des Science Based Targets im Bereich Scope 1 und Scope 2 bei.
Einkauf erneuerbarer Elektrizität
Um unser ehrgeiziges THG-Ziel zu unterstützen, muss genügend erneuerbare Energie für alle AT&S-Standorte zur Verfügung stehen. Im Geschäftsjahr 2025/26 konnte die Verfügbarkeit der erforderlichen Mengen in den jeweiligen lokalen Märkten sichergestellt werden.
Der Kauf erneuerbaren Stroms wird durch Lieferverträge für erneuerbare Energien sowie durch den Kauf von Herkunftsnachweisen und Zertifikaten für erneuerbare Energien sichergestellt. Es handelt sich um eine laufende Maßnahme.
Die Maßnahme trägt zur Reduzierung der Scope 2-Emissionen bei. Im Berichtsjahr reduzierten sich die marktbezogenen Scope 2-Emissionen um 13.583 t CO2e gegenüber dem Vorjahr. Der Grund dafür ist eine Erhöhung der Nutzung erneuerbaren Stroms um 72 GWh. Insgesamt konnte der Anteil erneuerbarer Energien, gemessen am Gesamtenergieverbrauch, von 75,8 % im Vorjahr auf 80,2 % im Berichtsjahr gesteigert werden. Die insgesamt erwarteten Reduktionen der THG-Emissionen dieser Maßnahme werden im Wasserfalldiagramm im Punkt E1-4 dargestellt. Diese Maßnahme trägt zur Erreichung des Science Based Targets im Bereich Scope 1 und Scope 2 bei.
Dekarbonisierung der Lieferkette
Im Scope 3-Bereich ist unser vorrangiges Ziel, die Emissionen der Kategorien 1 und 2 zu senken. Diese beiden Kategorien verursachen fast 80 % der Emissionen in unserer Lieferkette und bieten somit den größten Hebel. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Fokus zusätzlich auf die Kategorien 4 und 9 ausgeweitet.
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurde – wie unter Punkt E1-1 dargestellt – eine Strategie einschließlich eines Umsetzungsprogramms erarbeitet. In diesem Zu-sammenhang haben wir mit der Implementierung von Maßnahmen bei ausgewählten direkten Liefe-ranten begonnen und die Datengrundlage zu unse-ren Scope 3-Emissionen weiterentwickelt. Die Anzahl der zu adressierenden Lieferanten soll sich in den kommenden Jahren erhöhen. Diese Maßnahme trägt zur Reduktion der relativen Scope 3-Emissionen bei. Die Informationen zur erzielten und geplanten Reduzierung der THG-Emissionen werden im Abschnitt E1-4 dargestellt.
Ausgaben zur Durchführung der Maßnahmen
Insgesamt sind für die Durchführung aller Maßnahmen im Geschäftsjahr 2025/26 4,5 Mio. € an operativen Ausgaben (OpEx) und 2,9 Mio. € an Investitionsausgaben (CapEx) angefallen. Die operativen Ausgaben finden sich in der Anhangangabe 2 „Aufwandsarten“ in den Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wieder, während die Investitionsausgaben in Anhangangabe 7 „Sachanlagen“ in den Erläuterungen zur Konzernbilanz im Anhang zum Konzernabschluss zu finden sind. In diesen Zahlen sind die im Rahmen der EU-Taxonomie-VO berichteten OpEx- und CapEx-Beträge der Aktivitäten CCM 7.3., 7.5. und 7.6. enthalten.
Im Mittelfristplan des Unternehmens sind für die künftigen Geschäftsjahre für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Klimakonzepten 8,9 Mio. € OpEx sowie 20,4 Mio. € CapEx vorgesehen.
Die Zuwendung finanzieller Ressourcen ist stark von öffentlichen Förderungen aus nationalen und EU-Mitteln abhängig.
E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, hat sich das Unternehmen bereits im Zuge der „Nachhaltigkeitsstrategie 2025“ erste ambitionierte Energie- und Emissionsreduktionsziele gesetzt. Dazu zählte, dass bis Ende des Jahres 2025 der konzernweite Energiebedarf mindestens zu 80 % aus erneuerbaren Energieträgern (inklusive großer Wasserkraftwerke) generiert werden sollte. Dieses Ziel wurde, wie geplant, erreicht. Darüber hinaus ist es unser Ziel, bis 2030 sämtliche fossilen Energieträger an unseren eigenen Produktionsstandorten (Scope 1-Emissionen) weltweit zu ersetzen.
Um sicherzustellen, dass diese gesetzten Ziele auch die Ziele des Pariser Klimaabkommens unterstützen, wurden THG-Emissionsreduktionsziele auf Basis der Richtlinien der Science Based Targets initiative (SBTi) entwickelt. Die SBTi ist ein internationales Klimaschutzbündnis, das ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen in der Privatwirtschaft vorantreibt und es Organisationen ermöglicht, Emissionsreduktionsziele auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse festzulegen. AT&S hat sich zwei Ziele gesetzt, welche im Frühling 2022 auf Basis des damaligen Mittelfristplans errechnet und im März 2023 von der SBTi bestätigt wurden. Die beiden bisherigen Ziele aus der Nachhaltigkeitsstrategie 2025 zahlen auf das neu gesetzte Reduktionsziel für Scope 1 und 2 ein.
Ziel „Reduktion der Scope 1- und Scope 2-Emissionen um 38 % bis 2030/31“
Mit dem ersten Ziel verpflichtet sich AT&S, die gruppenweiten absoluten Scope 1- und Scope 2-Emissionen bis zum Geschäftsjahr 2030/31 um 38 % im Vergleich zum Basisjahr 2021/22 zu reduzieren. Es handelt sich somit um ein kombiniertes Ziel für Scope 1 und 2, welches in t CO2e gemessen wird. Im Basisjahr betrug der Scope 1-Anteil aus fossilen Brennstoffen 12 % und soll im Zieljahr auf 0 % reduziert werden. Zur Berechnung der in die Zielvorgabe einbezogenen Scope 2-Treibhausgasemissionen wird die marktbezogene Methode verwendet. Absolut gesehen wird eine Reduktion von 98.686 t CO2e geplant, wovon 30.482 t aus dem Bereich Scope 1 und 68.204 t aus dem Bereich Scope 2 kommen sollen. Die geplanten Emissionsreduktionen wurden im Einklang mit einem sektorübergreifenden Reduktionspfad festgelegt, der auf das 1,5°C-Ziel abgestimmt ist und dieses Klimaszenario unterstützt.
Das Ziel im Bereich Scope 1 soll durch die Eliminierung fossiler Brennstoffe an allen AT&S-Standorten weltweit erreicht werden (die Eliminierung von Scope 1-Emissionen aus Prozess- und flüchtigen Gasen ist nicht Teil der Maßnahmen zur Zielerreichung). Im Scope 2-Bereich beziehen sich die erwarteten Dekarbonisierungshebel zur Erreichung des Ziels auf die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie den Kauf von Zertifikaten für erneuerbare Energien.
Eine genauere Beschreibung der Maßnahmen zur Zielerreichung ist im Abschnitt E1-3 zu finden. Der quantitative Beitrag der Hebel wird in nachfolgender Grafik veranschaulicht.

Im Bereich Scope 1 und Scope 2 werden die Emissionen für die interne Steuerung auf monatlicher Basis errechnet, wodurch die Entwicklung der absoluten Emissionen auch unterjährig überwacht und überprüft werden kann. Die im Abschnitt E1-6 berichteten Scope 1- und Scope 2-Emissionen des Geschäftsjahres 2025/26 lagen erneut unter dem für das Geschäftsjahr 2030/31 festgelegten Zielwert. Das langfristige Ziel bleibt jedoch aufgrund der Wachstumsstrategie von AT&S weiterhin sehr ehrgeizig. Die Treibhausgaswerte des Geschäftsjahres 2025/26 beinhalten erst geringe Emissionen der neuen Werke in Kulim, Malaysia, und Leoben-Hinterberg, Österreich, da sich diese noch im Ramp-up befinden. Der Energieverbrauch wird mit dem Übergang in den Produktions- und Serienfertigungsbetrieb signifikant ansteigen, zumal Kulim, Malaysia, bereits der größte Standort von AT&S ist. Um unser ehrgeiziges Ziel zu unterstützen, muss der Bezug genügend erneuerbarer Energie nicht nur für die beiden neuen Werke, sondern für alle AT&S-Standorte sichergestellt werden.
Unser Standort Kulim, Malaysia, erfüllt darüber hinaus die anspruchsvollen Anforderungen der IFC Performance Standards. Dies verdeutlicht, wie wertvoll unsere bisherigen Bemühungen im Rahmen der AT&S-Nachhaltigkeitsstrategie sowie die kontinuierliche Verbesserung unserer Performance in der Vergangenheit waren. Diese konsequente Arbeit hat maßgeblich dazu beigetragen, das erste ESG-verknüpfte Darlehen mit der International Finance Corporation (IFC), einem Mitglied der Weltbankgruppe, erfolgreich unterzeichnen zu können.
Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz ist der Performance Standard 3 der IFC – Ressourceneffizienz und Vermeidung von Umweltverschmutzung – hervorzuheben. Dieser Standard befasst sich unter anderem mit den Themen Energieeffizienz und nachhaltige Nutzung von Ressourcen, einschließlich Energie, sowie der Reduzierung projektbezogener Treibhausgasemissionen. Bereits zu Beginn des Projekts konnten wir durch unsere Ziele und unser gesammeltes Know-how sicherstellen, dass die Emissionen des Werks in Kulim, Malaysia, auf ein Minimum reduziert werden. Das Werk wurde so konzipiert, dass es bereits in der Qualifikationsphase ohne fossile Brennstoffe auskommt, und wird seit dem Geschäftsjahr 2025/26 mit nahezu 100 % grünem Strom betrieben.
Der noch kürzlich erbaute Standort befindet sich aktuell im Ramp-up. Es ist geplant, dieses Niveau auch bei Volllast zu halten und die Ressourceneffizienz weiter zu steigern. Damit setzen wir ein starkes Zeichen für eine nachhaltige industrielle Entwicklung und zeigen, wie ESG-Prinzipien erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden können – mit positivem Einfluss auf grüne Finanzierungsoptionen.
Ziel „Reduktion der relativen Scope 3-Emissionen um 48 % bis 2030/31“
Darüber hinaus sollen die gruppenweiten Scope 3-Emissionen aus eingekauften Waren und Dienstleistungen sowie Investitionsgütern bis zum Geschäftsjahr 2030/31 um 48 % pro Euro Wertschöpfung im Vergleich zum Basisjahr 2021/22 verringert werden. Dieses Ziel ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 2 °C vereinbar. Es handelt sich hierbei um ein relatives Ziel, welches in kg CO2e pro Euro Bruttowertschöpfung gemessen wird. Die Kategorien 1 „Erworbene Waren und Dienstleistungen“ und 2 „Investitionsgüter“ wurden gewählt, da sie im Basisjahr für den überwiegenden Teil der Scope 3-Emissionen verantwortlich waren. In Bezug auf das Ambitionsniveau wurde ein wirtschaftliches Intensitätsziel gewählt, das zu einer jährlichen Reduktion der Emissionen dieser beiden Kategorien um mindestens 7 % pro Euro Wertschöpfung führen soll. Da die geplanten Veränderungen des Absatzvolumens aufgrund der Wachstumsstrategie von AT&S bei der Zielplanung berücksichtigt wurden, erschien die Festlegung eines Intensitätsziels als die sinnvollste Option. Trotz des ambitionierten Ziels ist dadurch keine absolute Reduktion der THG-Emissionen geplant. Die THG-Emissionen der Kategorien 1 und 2 sollen im Zieljahr 1.830 kt CO2e nicht übersteigen, was einer maximalen Erhöhung im Vergleich zum Basisjahr um 409 kt CO2e entspricht.
Da die Maßnahmen erst im Detail definiert werden, ist ein weiterer Split in einzelne Dekarbonisierungshebel derzeit noch nicht möglich.
Im Bereich Scope 3 wird mittels der jährlichen Berechnung bzw. Abschätzung aller Kategorien eine umfassende Überwachung sichergestellt. Die wichtigsten Scope 3-Kategorien für AT&S sind „Eingekaufte Waren und Dienstleistungen“ sowie „Investitionsgüter“. Diese beiden Kategorien bilden auch die Grundlage für unser Scope 3-Ziel, dessen Fortschritt anhand der Kennzahl „kg CO2e pro Euro BWS“ gemessen wird.
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| | Rückblickend | | Zieljahr |
| | 2021/22 (Basisjahr) | | 2024/25 | | 2025/26 | | % N/N-1 | | 2030/31 | | Jährlich % des Ziels / Basisjahr |
Scope 3-THG-Emissionen der Kategorien 1 + 2 pro Euro BWS (kg CO2e/€) | | 1,895 | | 0,996 | | 0,655 | | (34,2 %) | | 0,985 | | 5,3 % |
Die Tabelle „Relative Scope 3-Emissionen der Kategorien 1 + 2“ zeigt den Fortschritt bezogen auf das Science Based Target im Bereich Scope 3. Der Wert liegt im Geschäftsjahr 2025/26 bei 0,655 und hat sich gegenüber dem Vorjahr durch den Rückgang der Emissionen in der Kategorie 2 „Investitionsgüter“ verringert. Hauptgrund dafür sind die geringeren Investitionen am neuen Standort in Kulim, Malaysia.
Es wird erwartet, dass sich die Kennzahl in Zukunft regelmäßig verändert. Mit jedem Jahr werden mehr Primärdaten aus der Lieferkette vorliegen, wodurch die Genauigkeit der berichteten Emissionen erhöht wird. Diese verbesserte Datenqualität wird sich ausschließlich auf die berichteten Ist-Werte auswirken, nicht jedoch auf das zugrundeliegende wissenschaftsbasierte Ziel. Die Zielsetzung bleibt unverändert bestehen; lediglich die jährliche Bewertung der Zielerreichung basiert künftig auf präziseren Daten.
Weitere Informationen zu den Science Based Targets
Als Basisjahr für beide Science Based Targets wurde das Geschäftsjahr 2021/22 gewählt. Aufgrund des Expansionskurses von AT&S wurde entschieden, das zum Zeitpunkt der Zieldefinition das aktuellste Jahr als Basisjahr festzulegen. Nach stetem Wachstum in der Vergangenheit war auch für die kommenden Jahre ein massives Wachstum durch den Bau neuer Werke vorherzusehen. Weiters war das Geschäftsjahr 2021/22 das erste Jahr, für das marktbezogene THG-Emissionen berichtet werden konnten, was für die Basis der Ziele sinnvoller erschien als der standortbezogene Ansatz.
Bei der Festlegung der Ziele wurden unternehmensinterne Interessenträger, wie zum Beispiel Global Purchasing oder der Vorstand, einbezogen, indem sie fachlichen Input zur Realisierbarkeit der anvisierten Ziele einbrachten. Von den Zielen werden alle sieben deklarierten Treibhausgase, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls und des Pariser Abkommens berücksichtigt werden, abgedeckt.
Bei etwaigen Änderungen in Umfang oder Berechnungsmethodik des jährlichen THG-Inventars wird überprüft, ob die Ziele auch weiterhin im Einklang mit dem aktuellen THG-Inventar stehen und die Kohärenz sichergestellt ist.
Aktuell beabsichtigt AT&S nicht, neue Technologien einzuführen, um die THG-Ziele in den Bereichen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 zu erreichen. Die technischen Maßnahmen werden ausschließlich mit Technologien, welche bereits gut erprobt sind und dem Stand der Technik entsprechen, geplant.
Zum Zeitpunkt der Zielfestlegung lagen die Klimarisikoanalysen pro Standort noch nicht vor. Daher wurden damals die Daten des IPCC zum 1,5 °C -Szenario herangezogen, welches von der SBTi als zu befürwortendes Ziel deklariert worden ist.
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| | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh) | | – | | – | | n.a. |
(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh) | | 683,2 | | 779,5 | | (12,4 %) |
(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) | | 127.142,5 | | 136.754,4 | | (7,0 %) |
(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh) | | – | | – | | n.a. |
(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen (MWh) | | 74.460,5 | | 97.039,2 | | (23,3 %) |
(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) (Summe der Zeilen 1 bis 5) | | 202.286,2 | | 234.573,1 | | (13,8 %) |
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | | 19,8% | | 23,8 % | | (16,8 %) |
(7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) | | – | | 4.099,4 | | n.a. |
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | | 0,0% | | 0,4 % | | n.a. |
(8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh) | | – | | – | | n.a. |
(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen (MWh) | | 820.318,3 | | 748.605,7 | | 9,6 % |
(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) | | 1.013,9 | | 280,3 | | 261,8 % |
(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) (Summe der Zeilen 8 bis 10) | | 821.332,2 | | 748.885,9 | | 9,7 % |
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | | 80,2% | | 75,8 % | | 5,8 % |
Gesamtenergieverbrauch (MWh) (Summe der Zeilen 6, 7 und 11) | | 1.023.618,4 | | 987.558,4 | | 3,7 % |
Energieintensität (Gesamtenergieverbrauch pro Nettoumsatzerlös, MWh/€) | | 0,00057 | | 0,00062 | | (8,0 %) |
E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
Die gesamte Geschäftstätigkeit von AT&S fällt mit der Fertigung von Leiterplatten und IC-Substraten (NACE-Code 26.12 „Herstellung von bestückten Leiterplatten“) unter einen klimaintensiven Sektor. Somit wurden zur Bestimmung der Energieintensität der gesamte Energieverbrauch sowie die gesamten Nettoumsatzerlöse herangezogen. Diese Nettoumsatzerlöse entsprechen den Umsatzerlösen, welche im Kapitel „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung“ im Konzernabschluss dargestellt werden.
Die tatsächlichen Energieverbrauchsdaten stammen von Zählern und Rechnungen. Hochrechnungen sind nur beim Kraftstoffverbrauch einiger Firmenwagen notwendig. Dieser wird durch die Multiplikation der gefahrenen Kilometer mit dem Durchschnittsverbrauch der Autos errechnet. Der Anteil liegt jedoch unter 0,1 % des gesamten Energieverbrauchs der Gruppe.
Die Vertriebsservicegesellschaften sind im Reporting des Energieverbrauchs und der damit verbundenen THG-Emissionen nicht berücksichtigt, da sie im Vergleich zu den Produktionsstätten vernachlässigbar sind.
Die Anstrengungen, die AT&S auf dem Weg in eine kohlenstoffarme Wirtschaft unternimmt, werden im Anteil der erneuerbaren Energien sichtbar. Dieser belief sich im Geschäftsjahr 2025/26 auf 80,2 %, womit das gesetzte Ziel von 80 % erreicht werden konnte.
E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Die Tabelle „Berechnungsmethodik der THG-Emissionen“ stellt die Berechnungsmethoden, Annahmen und Emissionsfaktoren pro Treibhausgas-Scope und -Kategorie dar. Für Scope 3-Kategorien, die nicht relevant sind und daher aus dem Inventar ausgeschlossen werden, wird eine Begründung angegeben.
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THG-Kategorie | | Berechnungsmethodik, Berichterstattungsgrenzen, Begründungen | | Emissionsfaktor- Quellen 2025/26 |
Scope 1 | | In diesem Scope sind für AT&S Erdgas, Heizöl, Diesel und Benzin relevant. Die tatsächlichen Verbrauchsdaten (abgelesen von Zählern und/oder Rechnungen) werden von verschiedenen Basiseinheiten wie l oder m³ in kWh umgerechnet. In einem zweiten Schritt werden die t CO2e berechnet. Zusätzlich werden die eingesetzten Mengen an Prozessgasen erhoben, die Prozessabgase berechnet und die CO2-Äquivalente ermittelt. Die flüchtigen Emissionen werden anhand der eingesetzten Mengen an Gasen und des entsprechenden Emissionsfaktors errechnet. | | Österreichisches Umweltbundesamt, GHG Protocol |
Scope 2, standortbezogen | | In diesem Scope ist für AT&S vor allem eingekaufter Strom relevant. Die tatsächlichen Verbrauchsdaten (abgelesen von Zählern und/oder Rechnungen) werden von kWh in t CO2e umgerechnet. Bei der standortbezogenen Methode werden die Emissionen basierend auf den durchschnittlichen Emissionsfaktoren des Stromnetzes für definierte geografische Standorte gemäß der EcoInvent-Datenbank berechnet. | | EcoInvent v3.11 |
Scope 2, marktbezogen | | In diesem Scope ist für AT&S vor allem eingekaufter Strom relevant. Die tatsächlichen Verbrauchsdaten (abgelesen von Zählern und/oder Rechnungen) werden von kWh in t CO2e umgerechnet. Bei der marktbezogenen Methode werden entweder die Emissionsfaktoren des Energieversorgers verwendet oder – wenn diese nicht bereitgestellt werden – Faktoren anhand der Energiemix-Daten des Versorgers und der Umrechnungsfaktoren von EcoInvent berechnet. Weitere Einflussfaktoren sind eingekaufter Ökostrom und Zertifikate für erneuerbare Energien. | | EcoInvent v3.11, Daten von und Verträge mit Dienstleistern, bezogene Renewable Energy Certificates |
Scope 3, Kategorie 1: Erworbene Waren und Dienstleistungen | | Methodik: Durchschnittsdatenmethode, ausgabenbasierte sowie lieferantenspezifische Methode Die Basis für die Berechnungen sind alle Wareneingänge im Berichtsjahr. Die Emissionen der wichtigsten bestandsgeführten Materialien werden mit der Durchschnittsdatenmethode berechnet. Dazu wird das Gewicht der eingekauften Materialien berechnet und mit Umrechnungsfaktoren der EcoInvent-Datenbank multipliziert. Dieser Ansatz deckt 54 % der berechneten Emissionen dieser Kategorie ab. Von einigen wenigen Lieferanten stehen auch Primärdaten zur Verfügung, die mithilfe eines Fragebogens abgefragt wurden. Diese wurden gemeinsam mit den Aktivitätsdaten des Berichtsjahres zur Emissionsberechnung herangezogen. 5 % der Emissionen dieser Kategorie wurden auf diesem Wege berechnet. Die Emissionen aller anderen eingekauften Waren und Dienstleistungen werden mit der ausgabenbasierten Methode berechnet (Ausgaben pro Materialgruppe/Dienstleistung * Umrechnungsfaktor der Exiobase-Datenbank) – dieser Ansatz deckt 41 % der berechneten Emissionen dieser Kategorie ab. Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Kosten für Energie, Leasing, Fracht, Reisen, Leiharbeiter und Abfallentsorgung sowie Investitionen ausgeschlossen. Diese werden in anderen Scope 3-Kategorien berücksichtigt. | | EcoInvent v3.12, Exiobase v3.8.2 |
Scope 3, Kategorie 2: Investitionsgüter | | Methodik: Ausgabenbasierte Methode Die Basis für die Berechnung der Emissionen von Investitionsgütern bilden die Anschaffungskosten für Sachanlagen des Berichtsjahres. Die Anlagetypen werden thematischen Clustern wie Gebäuden oder Maschinen zugeordnet. Zur Emissionsberechnung werden pro Cluster und AT&S-Standort geeignete Umrechnungsfaktoren aus der Exiobase-Datenbank zugeordnet. | | Exiobase v3.8.2 |
Scope 3, Kategorie 3: Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | | Methodik: Durchschnittsdatenmethode Diese Kategorie umfasst Scope 3-Emissionen aus dem direkten und indirekten Energieverbrauch. Grundlage sind die Aktivitätsdaten aus Scope 1 und Scope 2. Die verbrauchten Energiemengen werden mit den entsprechenden Umrechnungsfaktoren multipliziert. Für die Emissionsberechnungen direkter Energiequellen werden die relevanten Umrechnungsfaktoren für Brennstoffe vom Österreichischen Umweltbundesamt verwendet. Für indirekte Energiequellen werden standortbezogene Umrechnungsfaktoren aus der EcoInvent-Datenbank verwendet, welche Übertragungs- und Verteilungsverluste einschließen. | | Österreichisches Umweltbundesamt, EcoInvent v3.11 |
Scope 3, Kategorie 4: Vorgelagerter Transport und Vertrieb | | Methodik: Distanzbasierte Methode sowie ausgabenbasierte Methode Emissionen werden aus den von AT&S im Berichtsjahr eingekauften Transportdienstleistungen Dritter berechnet, wobei der Transport verkaufter Produkte sowie Transporte zwischen den eigenen AT&S-Standorten berücksichtigt werden. Zur Berechnung wird die distanzbasierte Methode verwendet, wobei Masse, Entfernung und Transportart berücksichtigt werden. Weiters werden die Emissionen der Inbound-Logistik zwischen unseren direkten Lieferanten und den AT&S-Werken berechnet, indem die dafür anfallenden Ausgaben mit entsprechenden Faktoren der Exiobase-Datenbank multipliziert werden. | | EcoInvent v3.11, Exiobase v3.8.2 |
Scope 3, Kategorie 5: Abfallaufkommen in Betrieben | | Methodik: Abfallartenspezifische Methode Die Emissionen werden berechnet, indem das Gewicht der verschiedenen Abfallarten mit passenden Emissionsfaktoren der EcoInvent-Datenbank multipliziert wird. | | EcoInvent v3.12 |
Scope 3, Kategorie 6: Geschäftsreisen | | Methodik: Distanzbasierte Methode Diese Kategorie umfasst die Treibhausgasemissionen der Flugreisen aller AT&S-Mitarbeiter. Die Aktivitätsdaten werden von Reise-Dienstleistern sowie durch unternehmensinterne Aufzeichnungen bereitgestellt. Für die Berechnung werden die Flugstrecken mit dem entsprechenden Umrechnungsfaktor multipliziert. Andere Transportarten sind von den Emissionsberechnungen ausgeschlossen, da sie aufgrund des geringen Anteils für AT&S nicht relevant sind. | | EcoInvent v3.12 |
Scope 3, Kategorie 7: Pendelnde Arbeitnehmer | | Methodik: Distanzbasierte Methode Die Daten zum Pendelverhalten der Mitarbeiter wurden an allen AT&S-Standorten durch eine Mitarbeiterbefragung erhoben. Die dadurch gewonnenen Daten zu Verkehrsmitteln, Entfernungen und Pendelhäufigkeit dienen als Grundlage für die Berechnung der Emissionen dieser Kategorie. Für jede Verkehrsart wurden geeignete Umrechnungsfaktoren der EcoInvent-Datenbank verwendet. | | EcoInvent v3.12 |
Scope 3, Kategorie 8: Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | | Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) Die Emissionen dieser Kategorie sind für AT&S nicht relevant, da sie weniger als 0,1 % der gesamten Scope 3-Emissionen ausmachen. Emissionen anderer geleaster Wirtschaftsgüter sind durch deren tatsächliche Nutzung bereits in Scope 1 bzw. Scope 2 enthalten. | | --- |
Scope 3, Kategorie 9: Nachgelagerter Transport | | Methodik: Distanzbasierte Methode Die Emissionen dieser Kategorie umfassen alle Transporte verkaufter Waren zu Kunden, die nicht von AT&S bezahlt werden. Für die Emissionsberechnung wird die distanzbasierte Methode verwendet, wobei Masse, Entfernung und Transportart berücksichtigt werden. | | EcoInvent v3.11 |
Scope 3, Kategorie 10: Verarbeitung verkaufter Produkte | | Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) AT&S produziert Zwischenerzeugnisse mit vielen potenziellen nachgelagerten Anwendungen. Auch ist für einige der Produkte nicht bekannt, in welcher spezifischen Endanwendung sie verwendet werden. Daher kann AT&S die Emissionen, die mit der Verarbeitung der verkauften Produkte verbunden sind, nicht vernünftig schätzen und in dieser Kategorie keine Emissionen berichten. | | --- |
Scope 3, Kategorie 11: Verwendung verkaufter Produkte | | Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) Wie bereits beschrieben, produziert AT&S keine Endprodukte, sondern Zwischenerzeugnisse mit vielen potenziellen nachgelagerten Anwendungen. Auch ist für einige der Produkte nicht bekannt, in welcher spezifischen Endanwendung sie verwendet werden. Generell kann jedoch festgehalten werden, dass Leiterplatten bzw. IC-Substrate passive Komponenten sind, die selbst keine Energie verbrauchen. Ihnen können nur minimale Wärmeverluste während der Nutzungsphase zugeordnet werden, welche jedoch ein kleiner, vernachlässigbarer Teil des Energiebedarfs des Endprodukts sind. Daher können die Emissionen unserer Produkte in einem elektronischen Gerät während der Nutzung ignoriert werden. | | --- |
Scope 3, Kategorie 12: Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | | Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) AT&S hat aufgrund der Tätigkeit als B2B-Unternehmen auf die Entsorgung des Endprodukts durch den Endnutzer keinen Einfluss. Auch ergab ein Screening, dass die Emissionen dieser Kategorie für AT&S nicht relevant sind, da sie weniger als 0,1 % der gesamten Scope 3-Emissionen ausmachen. | | --- |
Scope 3, Kategorie 13: Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | | Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) AT&S vermietet keine Vermögenswerte an Dritte. | | --- |
Scope 3, Kategorie 14: Franchises | | Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) AT&S hat keine Franchise-Aktivitäten. | | --- |
Scope 3, Kategorie 15: Investitionen | | Nicht relevant (nicht im THG-Inventar enthalten) AT&S ist nicht als Investor oder Finanzdienstleister tätig. | | --- |
Die berichteten THG-Emissionen beziehen sich auf die zu Rechnungslegungszwecken konsolidierte Gruppe (das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen). Wie bereits im vorangegangenen Abschnitt erläutert wurde, sind jene Emissionen, die aus dem Energieverbrauch der Vertriebsservicegesellschaften entstehen, ausgenommen, da sie vernachlässigbar sind. Dies gilt ebenso für die Emissionen aus dem Abfallaufkommen der Vertriebsstandorte.
Im Geschäftsjahr 2025/26 sind im Scope 2-Bereich 6.120 t an biogenen CO2-Emissionen angefallen, während es im Scope 1-Bereich keine biogenen CO2-Emissionen gab. Im Vorjahr waren dies 6.299 t im Scope 2-Bereich und ebenfalls keine im Bereich Scope 1.
Die THG-Emissionen wurden nicht von einer externen Stelle validiert, es besteht jedoch ein interner Verifizierungsprozess inklusive Vier-Augen-Prinzip.
Für den Kauf erneuerbaren Stroms werden verschiedene vertragliche Instrumente verwendet. Darunter fallen Lieferverträge für erneuerbare Energien mit einem Anteil von 40,6 % (Vorjahr 43 %), Herkunftsnachweise mit 10,8 % (Vorjahr 11,5 %) sowie Zertifikate für erneuerbare Energien mit 48,6 % (Vorjahr 45,5 %).
Im Geschäftsjahr 2025/26 betrug der Prozentsatz der Scope 3-Emissionen, die unter Verwendung von Primärdaten berechnet wurden, 24 % (Vorjahr 21 %). Dies umfasst alle Emissionen der Kategorien 3, 5, 6, 7 und 9 sowie 5 % der Kategorie 1 und 27 % der Kategorie 4. Daten zu biogenen CO2-Emissionen aus der Wertschöpfungskette sind derzeit nicht verfügbar.
Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
Die zur Berechnung der THG-Intensität verwendeten Nettoumsatzerlöse entsprechen den Umsatzerlösen gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Konzernabschluss). Diese betragen im Geschäftsjahr 2025/26 1.791 Mio. € (Vorjahr: 1.590 Mio. €).
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in t CO2e/€ | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös | | 0,00067 | | 0,00085 | | (21,0 %) |
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös | | 0,00048 | | 0,00067 | | (27,6 %) |
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| | Rückblickend | | Zieljahr |
| | 2021/22 (Basisjahr) | | 2023/24 | | 2024/25 | | 2025/26 | | % N/N-1 | | 2030/31 | | Jährlich % des Ziels / Basisjahr |
Scope-1-Treibhausgasemissionen | | | | | | | | | | | | | | |
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) | | 30.481,6 | | 32.782,5 | | 34.471,1 | | 36.613,6 | | 6,2 % | | Scope 1 + 2 (marktbezogen): 161.014 | | Scope 1 + 2 (marktbezogen): 4,2 % |
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) | | 81,5 % | | 79,4 % | | 79,5 % | | 84,6% | | 6,5 % | | | | |
Scope-2-Treibhausgasemissionen | | | | | | | | | | | | | | |
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) | | 552.194,5 | | 348.381,6 | | 393.985,4 | | 426.432,0 | | 8,2 % | | | | |
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) | | 229.218,8 | | 80.604,2 | | 94.188,1 | | 80.604,7 | | (14,4 %) | | Scope 1 + 2 (marktbezogen): 161.014 | | Scope 1 + 2 (marktbezogen): 4,2 % |
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen | | | | | | | | | | | | | | |
Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen (t CO2e) | | 1.603.645,4 | | 1.339.639,8 | | 928.978,1 | | 745.166,5 | | (19,8 %) | | | | |
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen | | 627.680,5 | | 562.282,7 | | 503.366,8 | | 495.576,0 | | (1,5 %) | | | | |
2 Investitionsgüter | | 793.744,9 | | 620.810,3 | | 232.222,0 | | 80.987,7 | | (65,1 %) | | | | |
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | | 155.795,0 | | 117.384,6 | | 124.777,7 | | 97.017,5 | | (22,2 %) | | | | |
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | | 5.261,5 | | 8.107,1 | | 19.987,7 | | 21.964,2 | | 9,9 % | | | | |
5 Abfallaufkommen in Betrieben | | n.a. | | n.a. | | 16.076,7 | | 15.648,3 | | (2,7 %) | | | | |
6 Geschäftsreisen | | 495,1 | | 2.009,9 | | 2.328,7 | | 2.581,3 | | 10,9 % | | | | |
7 Pendelnde Mitarbeiter | | 16.488,5 | | 21.752,8 | | 22.023,5 | | 23.707,4 | | 7,6 % | | | | |
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | | | |
9 Nachgelagerter Transport | | 4.179,9 | | 7.292,5 | | 8.195,1 | | 7.684,1 | | (6,2 %) | | | | |
10 Verarbeitung verkaufter Produkte | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | | | |
11 Verwendung verkaufter Produkte | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | | | |
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | | | |
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | | | |
14 Franchises | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | | | |
15 Investitionen | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | n.a. | | | | |
THG-Emissionen insgesamt | | | | | | | | | | | | | | |
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e) | | 2.186.321,5 | | 1.720.803,9 | | 1.357.434,6 | | 1.208.212,1 | | (11,0 %) | | | | |
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e) | | 1.863.345,8 | | 1.453.026,4 | | 1.057.637,3 | | 862.384,8 | | (18,5 %) | | | | |
ESRS E2 – Umweltverschmutzung

SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Umweltverschmutzung in der Wertschöpfungskette
E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
AT&S steuert negative Auswirkungen der Umweltverschmutzung in der vorgelagerten (und, sofern relevant, nachgelagerten) Wertschöpfungskette in erster Linie über den AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten, der mit dem Code of Conduct der Responsible Business Alliance (RBA) abgestimmt ist. In diesem Rahmen müssen Lieferanten festgelegte Anforderungen an Emissionen bezüglich Luft und Wasser sowie Abfallmanagement einhalten, um sicherzustellen, dass Umweltverschmutzung gemäß den geltenden Vorschriften überwacht wird.
Der AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten verfolgt das Ziel, Emissionen in Luft, Wasser und Boden in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu vermeiden, zu kontrollieren und zu reduzieren. Ihr Geltungsbereich umfasst alle direkten und indirekten Lieferanten sowie logistische Dienstleister, deren Aktivitäten maßgeblich zu Umweltverschmutzung beitragen können. Die Verantwortung für die Governance dieser Vorgaben liegt beim Vorstand von AT&S, während Global Purchasing, Corporate ESG & Quality die operative Umsetzung, Risikobewertung, Audits und Beschwerdemechanismen koordinieren. Umwelt- und emissionsbezogene Anforderungen sind integraler Bestandteil der Lieferantenauswahl und Sorgfaltspflichtprozesse; neue Lieferanten werden nur nach Risikoprüfung zugelassen. Lieferanten werden dazu angehalten, Emissionen zu minimieren und dokumentieren, toxische Chemikalien zu substituieren, eine gesetzeskonforme Abfall- und Abwasserbehandlung zu gewährleisten und regulatorische Anforderungen wie REACH, RoHS und SVHC einzuhalten. Die Überwachung erfolgt durch regelmäßige Audits, RBA-basierte Assessments, ESG-Risikobewertungen sowie externe Programme wie CDP. AT&S entwickelt seine Lieferkettenanforderungen laufend weiter, schafft mehr Transparenz über Umweltwirkungen entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette, stärkt externe Prüfmechanismen und bindet Lieferanten gezielt ein, um die Umweltverschmutzungen entlang der Lieferkette systematisch zu reduzieren.
Luftverschmutzung
Lieferanten müssen Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, Aerosole, korrosive Stoffe, Partikel, ozonabbauende Stoffe und Verbrennungsnebenprodukte vor der Ableitung charakterisieren, behandeln und regelmäßig überwachen. Ozonabbauende Stoffe sind gemäß dem Montrealer Protokoll sorgfältig zu handhaben. Vom Lieferanten wird erwartet, eine kontinuierliche Überwachung seiner Anlagen sicherzustellen, um Luftemissionen ordnungsgemäß zu managen und einen regelkonformen Betrieb zu gewährleisten.
Wasserverschmutzung
Lieferanten müssen sämtliches Abwasser vor der Ableitung oder Entsorgung charakterisieren, behandeln und überwachen. Eine routinemäßige Überwachung der Abwasseraufbereitung ist erforderlich, um die Einhaltung gesetzlicher und leistungsbezogener Standards sicherzustellen.
Bodenverschmutzung
Lieferanten sind verpflichtet, gefährliche Abfälle zu dokumentieren sowie einen systematischen Ansatz für das Management, die Verringerung, Entsorgung oder das Recycling nicht gefährlicher Abfälle umzusetzen. Abfalldaten sind in Übereinstimmung mit gesetzlichen Anforderungen zu pflegen und zu dokumentieren.
E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Im Geschäftsjahr 2025/26 lag der Schwerpunkt von AT&S auf der Identifikation, Bewertung und Vorbereitung potenzieller Maßnahmen zur Reduktion von Luft‑, Wasser‑ und Bodenverschmutzung in der Wertschöpfungskette. AT&S setzt Maßnahmen erst dann um, wenn sie zielgerichtet, evidenzbasiert und darauf ausgelegt sind, quantifizierbare und wesentliche Verbesserungen zu erzielen; die Entwicklung konkreter und finaler Minderungsmaßnahmen für die vorgelagerte Wertschöpfungskette war im Berichtsjahr noch Gegenstand der Bewertung.
AT&S setzt unterschiedliche Prozesse ein, um angemessene Maßnahmen zur Vermeidung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen – insbesondere der Beitrag unserer Lieferanten und der vorgelagerten Wertschöpfungskette zur Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden – zu identifizieren und umzusetzen. Dazu gehören regelmäßige Lieferantenbewertungen, in denen die vorhandenen Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung systematisch beurteilt und über ein strukturiertes Punktesystem verbessert werden. Ergänzend führt AT&S Lieferantenaudits durch – sowohl während der Qualifizierung neuer Lieferanten als auch anlassbezogen –, um die Einhaltung der ESG‑Standards sicherzustellen. Darüber hinaus nutzt AT&S fortlaufende Lieferantenbeurteilungen und ein digitales Monitoring‑System, das interne Datenquellen integriert, die Transparenz erhöht und ESG‑Risiken – einschließlich solcher im Bereich Umweltverschmutzung – frühzeitig identifiziert. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen wird durch regelmäßige Audits und halbjährliche Compliance‑Überprüfungen bewertet.
Derzeit bewertet AT&S konkrete Handlungsoptionen und plant, in kommenden Berichtszyklen über wei-terentwickelte Maßnahmen in den Bereichen Luft, Wasser und Boden zu berichten.
E2-3 – Zielvorgaben im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
AT&S hat bislang keine quantifizierbaren Zielvorgaben für Auswirkungen auf Luft, Wasser oder Boden in der vorgelagerten (und, sofern zutreffend, nachgelagerten) Wertschöpfungskette gemäß den Anforderungen von ESRS E2 festgelegt. Der AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten, dessen Wirksamkeit über das digitale Beschaffungssystem und regelmäßige Lieferantenaudits überwacht wird, bleibt derzeit das primäre Steuerungsinstrument zur Handhabung der Risiken und Auswirkungen der Umweltverschmutzung.
AT&S beabsichtigt, künftig evidenzbasierte und gesetzeskonforme Zielvorgaben zur Umweltverschmutzung festzulegen, die ambitioniert und zukunftsorientiert ausgerichtet sind und eine wirksame sowie nachvollziehbar messbare Reduktion ermöglichen. Zum Zeitpunkt des Berichtsjahres hat AT&S keinen Zeitplan für die Festlegung entsprechender Zielvorgaben zur Umweltverschmutzung in der Wertschöpfungskette definiert.
Wasserverschmutzung in den eigenen Geschäftstätigkeiten
E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
In unserem Umweltkonzept verpflichten wir uns, physische, regulatorische und reputationsbezogene Wasserrisiken für alle Standorte zu bewerten sowie Pläne zu entwickeln und umzusetzen, um identifizierte Risiken zu mindern und das Wassermanagement zu verbessern. Dies umfasst die Optimierung von Produktionsprozessen zur Verringerung des gesamten Wasserverbrauchs sowie den Einsatz fortschrittlicher Technologien für eine wirksame Abwasserbehandlung vor der Ableitung – sei es in Gewässer (Leoben-Hinterberg, Fehring, beide Österreich), in Abwassersysteme (Shanghai, Chongqing, beide China, Leoben-Hinterberg, Fehring, Österreich Kulim, Malaysia) oder durch Verdunstung (Nanjangud, Indien).
Jedes Werk trennt die Abwasserströme, damit sie mit dem jeweils geeigneten Verfahren behandelt werden und die geforderten Qualitätsparameter erfüllen. Zur Umsetzung dieses Konzepts werden an jedem Standort regelmäßige Analysen des behandelten und eingeleiteten Abwassers in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt. Diese Maßnahmen gewährleisten die Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben, schützen Wasserressourcen und fördern ein nachhaltiges Wassermanagement. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen auf aquatische Ökosysteme zu minimieren und zu globalen Nachhaltigkeitszielen beizutragen.
Der Vorstand von AT&S ist für die Umsetzung des Umweltkonzepts verantwortlich. Er überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen und stellt sicher, dass Umweltaspekte in die Nachhaltigkeitsstrategie und in Folge in die Unternehmensstrategie integriert werden.
E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
AT&S ergreift Maßnahmen, um unser Konzept zur Verhinderung, Kontrolle, Beseitigung oder Verringerung der Wasserverschmutzung umzusetzen und die Risikominderung zu unterstützen. Wir haben eine Reihe laufender Maßnahmen implementiert, um negative Auswirkungen der Wasserverschmutzung zu verhindern.
Die Entwicklung evidenzbasierter Zielvorgaben zur Wasserverschmutzung ist vorgesehen, wobei diese mit den gesetzlichen Anforderungen einschließlich der ESRS im Einklang stehen und auf eine wirksame sowie messbare Reduktion der Umweltverschmut-zung ausgerichtet sind.
Wir betreiben biologische sowie chemisch‑physikalische Wasserbehandlungsanlagen, die darauf ausgelegt sind, die Qualitätsgrenzwerte für das Ableiten von Wasser einzuhalten. Diese Anlagen werden gemäß den regulatorischen Anforderungen durch ordnungsgemäße Instandhaltungsmaßnahmen gewartet, um Zuverlässigkeit sowie das Einhalten geltender gesetzlicher Bestimmungen sicherzustellen.
Darüber hinaus führt AT&S konzernweit Datenerfassungssysteme zur Überwachung des Wasserverbrauchs sowie der Qualität und Quantität des eingeleiteten Abwassers ein. Dies ist eine kontinuierliche Maßnahme, die eine genaue Nachverfolgung und, falls notwendig, sofortige Korrekturmaßnahmen ermöglicht.
Im Rahmen der künftigen Wasserstrategie ist die kontinuierliche Verbesserung der Wasserrecyclingrate vorgesehen. Ab dem Geschäftsjahr 2026/27 ist die Umsetzung neuer Projekte zur Erhöhung der Abwasserrecyclingrate geplant. Diese künftige Strategie ist ein integraler Bestandteil unserer langfristigen ESG-Strategie 2030 und unterstreicht unser Engagement, die Entnahme von Süßwasser zu reduzieren, die Wiederverwendung behandelten Abwassers zu ermöglichen, sowie Umweltverschmutzung zu verhindern.
E2-3 – Zielvorgaben im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
Wir erkennen die Notwendigkeit, unseren Ansatz durch die Einführung messbarer Fortschrittsindikatoren zu stärken. Während unser unmittelbares Ziel die Einhaltung lokaler Grenzwerte ist, planen wir, in den kommenden Jahren zusätzliche, zeitgebundene Zielvorgaben zu definieren, um die Schadstofffracht weiter zu reduzieren und die Leistung in Bezug auf die Wasserqualität zu verbessern.
E2-4 – Kennzahlen zur Wasserverschmutzung
Wir haben die für unsere Tätigkeit relevanten Abwasserschadstoffe gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (E‑PRTR) identifiziert. Die Überwachung erfolgt jährlich. Die Konzentrationen von Schadstoffen im Abwasser werden anhand von Proben bestimmt, die entweder in unseren internen Chemielaboren oder von externen zertifizierten Laboratorien analysiert werden. Die Schadstoffemissionen werden berechnet, indem die gemessenen Konzentrationen mit dem kontinuierlich erfassten Abwasservolumen multipliziert werden; daraus ergeben sich monatliche Summen, die zum Jahresergebnis aggregiert werden.
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in t/Jahr | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Kupfer | | 1,38 | | 1,66 | | (16,7 %) |
Gesamtstickstoff | | 249,17 | | 147,67 | | 68,7 % |
Nickel | | 0,13 | | 0,11 | | 13,4 % |
Gesamter organischer Kohlenstoff (als Gesamt-C oder CSB/3) | | 192,13 | | 195,53 | | (1,7 %) |
Fluorid | | 2,06 | | 2,49 | | (17,4 %) |
Chlorid | | 9.521,61 | | 9.090,33 | | 4,7 % |
Die Tabelle „Freisetzung von Schadstoffen in Gewässer“ enthält die Mengen der im Berichtsjahr emittierten Schadstoffe in Wasser. Die konsolidierten Mengen umfassen nur die Emissionen aus Anlagen, bei denen der in Anhang II der E-PRTR-Verordnung festgelegte Schwellenwert überschritten wird. Dies bedeutet nicht, dass wir nicht den lokalen Vorschriften jeder Anlage bezüglich Schadstoffkonzentration und Schadstoffbelastung entsprechen. Die Schwellenwerte aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (E-PRTR-Verordnung) berücksichtigen nicht den betrieblichen Durchsatz der Produktionsanlagen.
Der erhöhte Stickstoff-Wert gegenüber dem Vorjahr ergibt sich vor allem aus einer höheren Menge an eingeleitetem Abwasser am Standort Kulim, Malaysia, welche auch die freigesetzte Menge an Stickstoff anstiegen ließ.
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe
E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit (besonders) besorgniserregenden Stoffen
AT&S wendet umfassende Produkt Stewardship-Richtlinien als Teil des integrierten Gesundheits‑, Arbeitssicherheits‑, Umwelt‑ und Qualitätsmanagementsystems an. Dieses Konzept regelt den verantwortungsvollen Umgang mit chemischen Stoffen über den gesamten Produktlebenszyklus – von der Entwicklung und Beschaffung über die Herstellung und Auslieferung bis zum Nutzungsende. Hauptziel ist es, Umweltverschmutzung zu verhindern, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen und den Einsatz (besonders) besorgniserregender Stoffe zu minimieren. Das Konzept ist auf die Nachhaltigkeitsstrategie von AT&S ausgerichtet und bildet ein Kernelement unserer Compliance‑ und Transparenzverpflichtungen im Rahmen der ESRS. Es definiert klare Verantwortlichkeiten für das Chemikalienmanagement und umfasst sowohl besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gemäß REACH als auch andere besorgniserregende Stoffe (SoC), die Umwelt‑ oder Gesundheitsrisiken verursachen können.
Das Konzept gilt für alle Länder, in denen AT&S tätig ist, und spiegelt die Erwartungen und Interessen von Kunden, Lieferanten und weiteren internationalen Interessenträgern wider. Die Abteilung Corporate ESG & Quality ist für die wirksame operative Umsetzung dieses Konzepts verantwortlich, während die Letztverantwortung beim Chief Technology Officer (CTO) liegt.
AT&S verpflichtet sich zur vollständigen Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro‑ und Elektronikgeräten (RoHS) und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (EU‑POPs) sowie aller sonstigen anwendbaren nationalen, regionalen und lokalen Rechtsvorschriften zur chemischen Sicherheit.
Im Rahmen der RoHS‑Richtlinie (2011/65/EU) stellt AT&S sicher, dass elektrische und elektronische Komponenten, einschließlich Leiterplatten (PCBs), keine beschränkten Stoffe in homogenen Materialien oberhalb der zulässigen Konzentrationsgrenzwerte enthalten.
Entsprechend der REACH‑Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 überwacht AT&S das Vorkommen von SVHC, die auf der ECHA‑Kandidatenliste geführt werden. Ist ein als SVHC gelisteter Stoff in einem Erzeugnis in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w) enthalten, erfüllt AT&S die Informationspflichten gemäß Artikel 33 der REACH‑Verordnung.
Darüber hinaus adressiert AT&S die EU‑POPs‑Verordnung (2019/1021) durch Überwachung und Kontrolle von Stoffen, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind. AT&S stellt sicher, dass persistent organische Schadstoffe (POPs) Produkten nicht absichtlich zugesetzt werden und die Konzentrationen unter den gesetzlichen Schwellenwerten bleiben. Dies schließt eine proaktive Kommunikation mit Lieferanten ein, um die Materialzusammensetzung zu verifizieren und relevante Dokumentationen zu sichern. Wo dies möglich ist, bewertet und implementiert AT&S die Substitution gefährlicher Stoffe durch sicherere Alternativen – auf Basis von Materialrisikobewertungen und in Zusammenarbeit mit Lieferanten.
Zur Wahrung der Transparenz und zur Unterstützung fundierter Entscheidungen stellt AT&S Kunden Konformitätserklärungen (Statements of Compliance) zur Verfügung, die die Übereinstimmung mit RoHS, REACH, EU‑POPs und anderen anwendbaren Chemikalienvorschriften bestätigen. Diese Erklärungen werden regelmäßig entsprechend regulatorischen Änderungen und kundenspezifischen Anforderungen aktualisiert.
Zusätzlich zur formalen Dokumentation nimmt AT&S aktiv an Compliance‑Umfragen und Programmen zur Materialdatenerhebung teil, die von Kunden initiiert werden. Über strukturierte Fragebögen und Online‑Plattformen erhalten Kunden detaillierte Informationen zur Materialzusammensetzung, zum SVHC‑Gehalt und zum regulatorischen Status; dies gewährleistet vollständige Transparenz in der Wertschöpfungskette.
Dieser proaktive Ansatz ermöglicht AT&S, eine offene Kommunikation mit Kunden aufrechtzuerhalten, regulatorische Entwicklungen frühzeitig zu antizipieren und die ökologische sowie chemikalienrechtliche Compliance der Produkte kontinuierlich zu verbessern. Das Gesundheits- und Arbeitssicherheitsprinzip in ESRS S1 umfasst Maßnahmen zur Verhinderung chemischer Zwischenfälle und definiert Notfallmaßnahmen für unbeabsichtigte Freisetzungen oder Nichtkonformitäten, um eine rasche Eindämmung sowie den Schutz der Arbeitskräfte und der Umwelt sicherzustellen.
E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit (besonders) besorgniserregenden Stoffen
AT&S setzt ein umfassendes Bündel von Maßnahmen um und stellt personelle Ressourcen bereit, um die Einhaltung der RoHS‑Richtlinie (2011/65/EU), der REACH‑Verordnung (EG Nr. 1907/2006), der EU‑POPs‑Verordnung (EU 2019/1021) sowie weiterer global anwendbarer Chemikalienvorschriften sicherzustellen. Diese Maßnahmen sind direkt mit den Zielen unseres Produktverantwortungskonzepts verknüpft, das den Einsatz gefährlicher Stoffe minimiert, Umweltverschmutzung verhindert und die Produktnachhaltigkeit verbessert.
Über die regulatorische Einhaltung hinaus priorisiert AT&S den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte beim Umgang mit besorgniserregenden Stoffen. An allen Produktionsstandorten gelten strenge Arbeitsschutzstandards, einschließlich kontrollierter Handhabungsverfahren, persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Lüftungssystemen und kontinuierlicher Arbeitsplatzüberwachung zur Minimierung von Expositionsrisiken. Die Arbeitskräfte erhalten regelmäßige Weiterbildung zu chemischer Sicherheit und Notfallmaßnahmen, um Bewusstsein und Einsatzbereitschaft in allen Bereichen sicherzustellen. Sämtliche Maßnahmen zur Notfallverhinderung, -vorsorge und -reaktion sind umfassend im Gesundheits- und Arbeitssicherheitskonzept von AT&S sowie in den Sicherheitsmanagementsystemen geregelt, die klare Verantwortlichkeiten, Protokolle und Routinen zur Verhinderung von Zwischenfällen und zum Schutz der Arbeitskräfte definieren.
Alle Schlüsselmaßnahmen werden als laufende Maßnahmen ohne definierten Zeithorizont umgesetzt; der Klarheit und Compliance halber bestätigen wir, dass diese Maßnahmen an allen AT&S‑Standorten (Österreich, China, Malaysia, Indien) gelten:
◾ Systematische Einbindung der Lieferanten und Datenerhebung: AT&S arbeitet mit einem spezialisierten externen Dienstleister zusammen, um regelmäßige Umfragen bei Lieferanten durchzuführen und detaillierte Informationen zur Materialzusammensetzung – einschließlich SVHC‑, SoC‑ und POP‑Gehalt –, zum regulatorischen Status und zur Dokumentationsqualität zu erheben. Dies ermöglicht die kontinuierliche Verifizierung der Compliance und die frühzeitige Identifikation potenzieller Nichtkonformitäten.
◾ Materialrisikobewertung und Substitution: AT&S bewertet alle gelieferten Materialien und Komponenten auf Basis lieferantenseitiger Erklärungen, von IMDS‑Daten und Analysen unseres externen Partners für chemikalienrechtliche Compliance unter Berücksichtigung der einschlägigen Schwellenwerte nach RoHS, REACH und EU‑POPs (zum Beispiel 0,1 % w/w für SVHC gemäß REACH‑Artikel 33, 0,01 % bis 0,1 %‑Grenzen für RoHS‑beschränkte Stoffe sowie regulatorische Grenzwerte für POPs). Wo möglich, fördert AT&S in Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden die Substitution gefährlicher Stoffe durch risikoärmere Alternativen.
◾ Überwachung der Compliance und Berichterstattung: Daten aus Lieferantenerklärungen, IMDS‑Einträgen und Laboranalysen werden in das Compliance‑Managementsystem von AT&S integriert. Dies unterstützt die Erstellung von Konformitätserklärungen (Statements of Compliance), SCIP‑Meldungen und ESRS‑konformen Nachhaltigkeitsangaben.
Zu den Ressourcen, die diese Maßnahmen unterstützen, zählen das Team für Corporate ESG und Qualitätsmanagement, lokale HSE‑Spezialisten sowie der externe Partner für chemikalienrechtliche Compliance. Gemeinsam stellen diese Ressourcen eine konsistente Umsetzung an allen Standorten, eine transparente Berichterstattung an Kunden und die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse zur Steuerung chemischer Risiken sicher.
AT&S überwacht fortlaufend die Wirksamkeit dieser Maßnahmen unter Berücksichtigung regulatorischer Entwicklungen (einschließlich Aktualisierungen von RoHS, EU‑POPs und der REACH‑Kandidatenliste) sowie technologischer und materialbezogener Innovationen. Erforderliche Anpassungen werden vorgenommen, um die fortlaufende Einhaltung sicherzustellen und das strategische Ziel zu unterstützen, eine schrittweise Substitution besorgniserregender Stoffe im Einklang mit europäischen und internationalen Nachhaltigkeitszielen vorrangig umzusetzen.
E2-3 – Zielvorgaben im Zusammenhang mit (besonders) besorgniserregenden Stoffen
AT&S definiert derzeit keine quantitativen Kennzahlen (KPIs) zur Umweltverschmutzung. Stattdessen liegt unser strategischer Schwerpunkt auf der regulatorischen Einhaltung und der kontinuierlichen Verbesserung im Umgang mit gefährlichen, insbesondere besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) und anderen besorgniserregenden Stoffen (SoC). Die vollständige Einhaltung der geltenden nationalen, regionalen und internationalen Vorschriften zur chemischen Sicherheit ist ein Kernziel unseres Ansatzes. Darüber hinaus verfolgen wir langfristige strategische Zielsetzungen, um das Vorkommen dieser Stoffe in unseren Produkten und Prozessen zu verringern. Unser Ansatz steht nicht nur mit den regulatorischen Anforderungen im Einklang, sondern auch mit den internen Compliance‑Programmen, die auf der einschlägigen Gesetzgebung beruhen.
AT&S hat qualitative Zielvorgaben zur Reduktion umweltbezogener Verschmutzungen für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) im Einklang mit ESRS E2‑3 festgelegt. Diese Zielvorgaben adressieren die wesentliche Auswirkung, die in der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit identifiziert wurde, nämlich die Verwendung und das Management von SVHC innerhalb unserer Geschäftstätigkeiten.
Gleichzeitig ist das übergeordnete Ziel von AT&S in diesem Bereich, die vollständige und kontinuierliche Einhaltung aller geltenden Vorschriften in Bezug auf gefährliche Stoffe (u. a. REACH, RoHS, EU‑POPs, PFAS‑bezogene Regelungen) für alle in Verkehr gebrachten Produkte sicherzustellen und diese in jedem Geschäftsjahr auf einem Konformitätsniveau von 100 % zu halten.
Aufgrund des Charakters der regulatorischen Konformität wird die Zielerreichung qualitativ und binär (konform/nicht konform) bewertet und nicht anhand quantitativer Kennzahlen oder zeitlich fixierter Ziele.
Ziel 1 – Reduzierung der Präsenz von SVHC (freiwillig)
AT&S strebt an, die Präsenz von SVHC und anderen besorgniserregenden Stoffen in Produkten und Prozessen fortlaufend zu verringern, und setzt hierzu ein strukturiertes Substitutionsprogramm um. Dieses Ziel unterstützt die Verhinderung und Kontrolle von SVHC (E2‑3 §23(d)).
Ziel 2 – Förderung der Materialsubstitution (freiwillig)
AT&S verpflichtet sich, alle Substitutionsmöglichkeiten für gefährliche Stoffe kontinuierlich zu bewerten. Alternative Materialien müssen definierte Kriterien in Bezug auf technische Leistung, Sicherheit und regulatorische Einhaltung erfüllen.
Ziel 3 – Nachhaltige Materialumstellungen (freiwillig)
AT&S stellt schrittweise auf sauberere Materialien mit geringeren Auswirkungen um – in Zusammenarbeit mit Lieferanten. Dieses Ziel stärkt die Ausrichtung an der EU‑Chemikaliengesetzgebung und unterstützt die langfristige Verringerung der Umweltverschmutzung.
Diese Zielvorgaben gelten für alle AT&S‑Produktionsstandorte sowie für bezogene Materialien, die SVHC enthalten können. AT&S betrachtet diese Zielvorgaben als langfristig und damit als Teil eines kontinuierlichen, mehrjährigen Verbesserungsprogramms. AT&S hat derzeit weder quantitative Kennzahlen noch einen formalen Ausgangswert/Bezugswert festgelegt; dies steht im Einklang mit der ESRS E2‑Leitlinie, die qualitative Zielvorgaben zulässt. Alle oben genannten Zielvorgaben sind freiwillig und gehen über die Mindestanforderungen der regulatorischen Einhaltung hinaus. Sie operationalisieren unser Produktverantwortungskonzept und unterstützen die Compliance‑Programme zu REACH, RoHS und POPs.
E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe
Der Großteil der eingekauften (besonders) besorgniserregenden Stoffe wird bei der Herstellung von Leiterplatten verbraucht oder umgewandelt und verbleibt nicht im Endprodukt. Nur eine geringe Menge besonders besorgniserregender Stoffe kann in den Fertigprodukten verbleiben, während die Stoffe, die nicht verbleiben oder als Abfall eingestuft werden, durch Produktionsprozesse, Abwasserbehandlung oder Abluftbehandlungsanlagen wirksam neutralisiert werden.
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in t | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Besorgniserregende Stoffe | | | | | | |
Gesamtmenge, die beschafft wurde | | 4.666,23 | | 3.442,42 | | 35,6 % |
Gesamtmenge, die das Unternehmen in Form von Emissionen oder als Teil von Produkten verlässt | | 435,50 | | 325,35 | | 33,9 % |
davon als Teil von Produkten | | 0,49 | | 0,49 | | (0,4 %) |
davon als Emissionen (Abfallmenge als Teil von gefährlichen Abfällen) | | 435,02 | | 324,86 | | 33,9 % |
Besonders besorgniserregende Stoffe | | | | | | |
Gesamtmenge, die beschafft wurde | | 5,64 | | 5,64 | | (0,0 %) |
Gesamtmenge, die das Unternehmen in Form von Emissionen oder als Teil von Produkten verlässt | | 0,56 | | 0,57 | | (0,7 %) |
davon als Teil von Produkten | | 0,49 | | 0,49 | | (0,4 %) |
davon als Emissionen (Abfallmenge als Teil von gefährlichen Abfällen) | | 0,08 | | 0,08 | | (2,5 %) |
Die Mengen an SoC stiegen im Geschäftsjahr 2025/26 im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. Dies ist hauptsächlich auf einen höheren Verbrauch bestimmter SoC-haltiger Materialien zurückzuführen, die beim Ramp-Up neuer Werke sowie bei der Prozessstabilisierung in neuen Fertigungslinien eingesetzt werden. Hier werden diese Materialien intensiver und weniger effizient benötigt als in bereits etablierten Werken.
Derzeit beruhen alle Zahlen zu (besonders) besorgniserregenden Stoffen in unseren Produkten auf Schätzungen, die auf Lieferantenerklärungen und internen Materialdaten basieren. Umfassende quantitative Daten liegen noch nicht für alle Materialien oder Produkte vor; die vorhandenen Zahlen wurden nicht unabhängig validiert.
Zur Verbesserung der Genauigkeit und Verlässlichkeit dieser Zahlen plant AT&S, im Geschäftsjahr 2026/27 gezielte Laboranalysen durchzuführen. Diese Analysen konzentrieren sich auf ausgewählte Endprodukte, um das Vorkommen von SVHC zu quantifizieren. Die Ergebnisse ergänzen die Lieferantendaten und schaffen eine repräsentativere Grundlage für künftige Berichte. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die aktuellen Schätzungen zwar eine angemessene Indikation über das Stoffvorkommen liefern, AT&S jedoch Transparenz und Compliance stärkt und in der nächsten Berichtsperiode präzisere Angaben im Einklang mit regulatorischen und Nachhaltigkeitsanforderungen machen kann.
Besorgniserregende Stoffe (SoC)
Die eingekauften Mengen besorgniserregender Stoffe wurden für unsere europäischen Standorte, die der REACH‑Verordnung unterliegen, gemäß den Kriterien des Artikels 57 und der Definition in Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ermittelt. Sicherheitsdatenblätter relevanter Chemikalien wurden manuell geprüft und gemäß den Gefahrenklassen des Anhangs VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 klassifiziert. Die geprüften Daten wurden in einer Tabelle zusammengeführt; Einkaufsvolumina für europäische Standorte wurden erfasst und auf Basis der Produktionsmengen hochgerechnet, um die Gesamtmengen auf Konzernebene zu schätzen. Dabei wurde dieselbe Methodik angewandt wie in Abschnitt E5‑4 beschrieben; für die Hochrechnung wurden aktuelle Produktionsdaten verwendet.
Nach unserem derzeitigen Verständnis verbleiben keine besorgniserregenden Stoffe in den Endprodukten. Diese Stoffe werden entweder nur als Hilfsstoffe im Produktionsprozess eingesetzt, zwischen den Prozessschritten durch Spülen entfernt oder reagieren während der Herstellung zu unbedenklichen Stoffen.
Zur Schätzung der Menge besorgniserregender Stoffe im Abfall haben wir ermittelt, welche eingekauften Stoffe nicht in unseren Abwasseranlagen behandelt werden können und einer externen Entsorgung bedürfen. Die Mengen wurden für europäische Standorte bestimmt und anhand der Produktionsvolumina hochgerechnet, um Schätzwerte auf Konzernebene zu erhalten. Diese Angabe umfasst alle AT&S‑Produktionsstandorte; die aktuellen quantitativen Daten stammen aus EU‑Standorten.
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
AT&S identifiziert besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Materialien auf Basis von Lieferanteninformationen sowie durch die Prüfung technischer Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter. Wenn keine exakten Konzentrationsdaten verfügbar sind, werden Werte auf Grundlage vergleichbarer Materialien oder Lieferantenanalysen geschätzt; liegen jedoch für nicht vergleichbare Materialien keine entsprechenden Lieferanteninformationen vor, wird für diese Materialien ein Wert von 0 angesetzt.
Zur Klarheit und für Berichtszwecke werden SVHC nach Materialtyp und chemischen Eigenschaften kategorisiert:
Harze und Polymere:
◾ 4,4'-Isopropylidendiphenol / Bisphenol A (CAS 80‑05‑7)
◾ 2‑methyl‑1‑(4‑methylthiophenyl)‑2‑morpholinopropan‑1‑on (CAS 71868‑10‑5)
Lösungsmittel und Prozesschemikalien:
◾ N,N‑Dimethylacetamid (CAS 127‑19‑5)
◾ Methyl‑2‑pyrrolidon (CAS 872‑50‑4)
Photoinitiatoren und Additive:
◾ 2‑benzyl‑2‑dimethylamino‑4'‑morpholinobutyrophenon (CAS 119313‑12‑1)
Metalle:
Die Mengen der eingekauften SVHC wurden auf Basis der Einkaufsvolumina relevanter Materialien in Kombination mit bekannten oder geschätzten Stoffkonzentrationen ermittelt – gemäß der in Abschnitt E5‑4 beschriebenen Methodik. Aktuelle Daten deuten darauf hin, dass SVHC, die in Rohmaterialien enthalten sind, im Endprodukt verbleiben. Für Lacke wurden Konzentrationen anhand von Analysen unserer größten Lieferanten bestimmt; für andere Lacke wurden Konzentrationen anhand ähnlicher Materialien geschätzt.
Zur Bestimmung der SVHC‑Mengen im Abfall führt AT&S getrennte Aufzeichnungen über Abfallströme nach Materialgruppen und wendet dieselbe Berechnungsmethodik an wie bei den eingekauften Materialien.
Im kommenden Jahr plant AT&S, in Zusammenarbeit mit externen Laboren gezielte Analysen ausgewählter Materialien und Fertigprodukte durchzuführen. Diese Analysen liefern verlässlichere und repräsentativere Daten, unterstützen eine präzisere ESRS‑Berichterstattung und sichern gleichzeitig die fortlaufende Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie die Ausrichtung an bewährten Branchenpraktiken.
AT&S erzeugt im Rahmen der Produktionsprozesse keine besorgniserregenden Stoffe oder SVHC.
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| | Besorgniserregende Stoffe * | | Besonders besorgniserregende Stoffe * |
in t | | Gesamtmenge, die beschafft wurde | | Gesamtmenge, die das Unternehmen verlässt | | davon als Teil von Produkten | | davon als Emissionen (Abfall) | | Gesamtmenge, die beschafft wurde | | Gesamtmenge, die das Unternehmen verlässt | | davon als Teil von Produkten | | davon als Emissionen (Abfall) |
Karzinogenität der Kategorien 1 und 2 | | 3.623,09 | | 431,94 | | 0,02 | | 431,92 | | 2,06 | | 0,04 | | 0,02 | | 0,02 |
Keimzell-Mutagenität der Kategorien 1 und 2 | | 889,94 | | 272,51 | | – | | 272,51 | | – | | – | | – | | – |
Reproduktionstoxizität der Kategorien 1 und 2 | | 2.320,16 | | 326,44 | | 0,47 | | 325,98 | | 3,57 | | 0,52 | | 0,47 | | 0,06 |
Sensibilisierung der Atemwege der Kategorie 1 | | 0,06 | | 0,00 | | – | | 0,00 | | – | | – | | – | | – |
Sensibilisierung der Haut der Kategorie 1 | | 4.212,05 | | 2,52 | | 0,04 | | 2,48 | | 0,04 | | 0,04 | | 0,04 | | 0,00 |
Chronisch gewässergefährdend der Kategorien 1 bis 4 | | 3.456,72 | | 435,02 | | 0,07 | | 434,95 | | 3,18 | | 0,10 | | 0,07 | | 0,03 |
Spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) der Kategorien 1 und 2 | | 2.654,36 | | 272,54 | | 0,02 | | 272,52 | | 2,06 | | 0,04 | | 0,02 | | 0,02 |
Spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) der Kategorien 1 und 2 | | 609,19 | | 0,00 | | – | | 0,00 | | – | | – | | – | | – |
Gesamtmenge | | 4.666,23 | | 435,50 | | 0,49 | | 435,02 | | 5,64 | | 0,56 | | 0,49 | | 0,08 |
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Die Tabelle „Gefahrenklassenzuordnung der (besonders) besorgniserregenden Stoffe“ enthält eine Aufschlüsselung der (besonders) besorgniserregenden Stoffe nach Gefahrenklassen. ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen

SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Die AT&S ESG-Richtlinien regeln verschiedene Umweltthemen, einschließlich Wasserressourcen. Sie berücksichtigen nationale, regionale und lokale Gesetze sowie relevante internationale Verträge und fördern die Zusammenarbeit mit Interessenträgern wie Lieferanten und Kunden, insbesondere in Regionen mit hohem Wasserrisiko. Unter anderem verpflichten wir uns darin, für sämtliche Standorte physische, regulatorische und reputationsbezogene Wasserrisiken zu bewerten sowie Maßnahmenpläne zu entwickeln und umzusetzen, um identifizierte Risiken zu verringern und das Wassermanagement zu verbessern.
Im Geschäftsjahr 2025/26 setzte AT&S den Water Risk Filter (WRF) Version 2.0 des World Wildlife Fund (WWF) ein, um physische wasserbezogene Risiken für alle Standorte zu identifizieren. Dabei wurden die physikalischen Risiken der jeweiligen Einzugsgebiete sowie unterschiedliche Risikokategorien wie Wasserknappheit, Grundwasserstress und Wasserqualität bewertet. Darüber hinaus erfolgte mit demselben Instrument eine Bewertung der betrieblichen Risiken gemäß den Richtlinien des WWF.
Durch die kombinierte Bewertung der Risiken in den Einzugsgebieten und der operationellen Risiken lässt sich ein besseres Verständnis der potenziellen Wasserrisiken gewinnen, denen AT&S ausgesetzt ist. Dies ermöglicht es, Maßnahmen und Aktivitäten gezielt auf diese Risiken auszurichten und entsprechende Schwerpunkte zu setzen.
Gemäß der WRF-Risikoeinstufung gelten Standorte mit einer Risikobewertung von über 3,4 als hoch riskant. Bei einem konservativeren Ansatz empfiehlt der WWF, bereits Standorte mit einer Risikobewertung von 3,0 oder mehr als Standorte mit hohem Gesamt-risiko für Wasser zu betrachten.
Auf Basis der mit dem WRF-Tool durchgeführten Analyse sind die Standorte in Shanghai und Chongqing, China, sowie Nanjangud, Indien, einem hohen Wasserrisiko ausgesetzt. Dieses betrifft sowohl das Einzugsgebietsrisiko (Basin Risk) als auch das Betriebsrisiko und erfordert gezielte Maßnahmen zur Minderung möglicher Auswirkungen.
Die Richtlinien gelten für alle mit AT&S verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer an den Standorten von AT&S. Wir kommunizieren unsere Richtlinien öffentlich und in verschiedenen Sprachen, um sie Mitarbeitern, Auftragnehmern und Lieferanten zugänglich zu machen.
Der Vorstand definiert den Governance‑Ansatz, genehmigt die Strategie und überprüft die Leistung. Das Corporate ESG & Quality Team koordiniert die operative Umsetzung.
Das zugrunde liegende Konzept von AT&S unterstützt ein ganzheitliches Wassermanagement und sieht einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser in allen operativen Aktivitäten vor. Die wichtigsten Wasserquellen für den Betrieb sind die kommunale Wasserversorgung, Flusswasser und Grundwasser. Es wird sichergestellt, dass die Wasserentnahme den lokalen Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen entspricht, Umweltauswirkungen minimiert werden und eine übermäßige Entnahme vermieden wird. Darüber hinaus umfasst das Konzept Maßnahmen zur Reduktion der Süßwasserentnahme, den Einsatz von Technologien zur Abwasseraufbereitung und -rückgewinnung sowie die Implementierung wassersparender Geräte in den Produktionsprozessen, insbesondere an Standorten mit hohem Wasserrisiko.
Wir sind für unsere Tätigkeiten nicht auf Meeresressourcen angewiesen. Unsere Wasserentnahmen beschränken sich auf Süßwasser aus Binnenquellen (Oberflächenwasser, Grundwasser, kommunale Wasserversorgung), und in unserem Betrieb erfolgt weder die Gewinnung noch die Nutzung mariner Rohstoffe. Unser Ansatz konzentriert sich daher auf den Schutz von Süßwasserökosystemen und die Einhaltung der geltenden Umweltstandards. Auch wenn unsere Produkte derzeit nicht unmittelbar zur Minderung wasserbezogener Herausforderungen beitragen, prüfen wir Möglichkeiten, Aspekte der Wassereffizienz in zukünftige Designs zu integrieren. Darüber hinaus verpflichten wir uns, den Wasserverbrauch an Standorten zu reduzieren, die als Gebiete mit Wasserknappheit identifiziert wurden. Für das laufende Geschäftsjahr wurden noch keine quantitativen Ziele definiert. Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Wasserstrategie ist jedoch vorgesehen, im nächsten Berichtszyklus messbare und zeitgebundene Zielsetzungen festzulegen. Diese sollen auf Risikobewertungen der Einzugsgebiete sowie Einbindung von Interessenträgern basieren.
AT&S orientiert sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG 6, 12 und 14) sowie am UN Global Compact.
AT&S verpflichtet sich, die ISO 14001‑Zertifizierung für alle Produktionsstandorte aufrechtzuerhalten. Diese Zertifizierung unterstreicht unser Engagement für ein wirksames Umweltmanagement und eine konsequente Risikominderung. Durch ein systematisches Management unserer Umweltverantwortung reduzieren wir negative Auswirkungen unserer Aktivitäten, gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und steigern gleichzeitig die operative Effizienz. Mittels des WWF Water Risk Filters wurden potenzielle Risiken für die Wasserqualität in den Wassereinzugsgebieten unserer Standorte identifiziert.
Der AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten regelt die Steuerung negativer Auswirkungen im Sinne eines „Beitrags zur Wasserknappheit“ in der vorgelagerten Lieferkette, indem er von Lieferanten eine verantwortungsvolle Wasserentnahme verlangt. Weitere Informationen zu unserem AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten sind im Abschnitt S2‑1 zu finden.
E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Durch unsere Anlagen zur Abwasseraufbereitung und ‑rückgewinnung an den Standorten Shanghai und Chongqing, China, sowie Nanjangud, Indien, wird ein schonender Umgang mit Wasserressourcen gewährleistet und unser gesamter Wasserfußabdruck verringert. Der Fortschritt wird monatlich über das Verhältnis von zurückgewonnenem Wasser zur Wasserentnahme überwacht. Mit Blick nach vorn haben wir weitere Projekte evaluiert, um bestehende Systeme gezielt weiterzuentwickeln und die Recyclingquoten nachhaltig zu steigern. Dabei werden nachhaltige, verantwortungsvolle und wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen priorisiert, die die langfristige Widerstandsfähigkeit der Wasserressourcen stärken und unser Engagement für den Erhalt von Süßwasser unterstützen. Die künftige Wasserstrategie, die Teil der ESG-Strategie 2030 ist, sieht vor, messbare Ziele für die nächsten fünf Jahre bis zum Geschäftsjahr 2030/31 festzulegen.
Zudem haben wir in Shanghai, China, ein Projekt gestartet, um die Versorgung mit Spülwasser in unseren Produktionsaktivitäten durch automatische Ventile zu verbessern. Ziel ist es, die Prozesswasserversorgung auf Basis einer Leitfähigkeitsrückmeldung zu steuern. Wird dieser Prozessparameter überschritten, erfolgt die Nachspeisung von Wasser. Zuvor wurde das Prozesswasser kontinuierlich mittels manueller Ventile bereitgestellt. Die Umsetzung befindet sich aktuell in der Evaluierungsphase, wobei eine Einführung in den nächsten Jahren vorgesehen ist.
Als laufende, permanente operative Maßnahme wenden wir geeignete Steuerpläne und Prozessanweisungen für die Prozesswasser- und Abwasserbehandlung an, um das Risiko von Grenzwertüberschreitungen zu minimieren und bei Nichteinhaltungen umgehend Korrekturmaßnahmen einleiten zu können.
Wir investieren in Technologien wie Abwasserrecyclingsysteme, die eine Wiederverwendung oder interne Zirkulation von Abwasser ermöglichen. Dadurch verringern wir unsere Abhängigkeit von Süßwasserressourcen insbesondere an den Standorten mit hohem Wasserrisiko.
Für die Durchführung der Maßnahmen sind im Mittelfristplan künftige finanzielle Mittel in der Höhe von 13,0 Mio. € an Investitionsausgaben (CapEx) und 14,8 Mio. € an operativen Ausgaben (OpEx) vorgesehen. Im Berichtsjahr sind 1,2 Mio. € an operativen Ausgaben sowie 0,3 Mio. € an Investitionen angefallen. Die Betriebsausgaben finden sich in der Anhang-angabe 2 „Aufwandsarten“ in den Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wieder, während die Investitionen in Anhangangabe 7 „Sachanlagen“ in den Erläuterungen zur Konzernbilanz enthalten sind.
Maßnahmen im Zusammenhang mit negativen Auswirkungen der Wasserentnahme in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind im AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten dargelegt. Diese Maßnahmen sind in Abschnitt S2‑4 beschrieben.
E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
AT&S hat aktuell noch kein Ziel formuliert, das den ESRS-Anforderungen entspricht. Im Rahmen der künftigen Wasserstrategie werden messbare Zielsetzungen für die nächsten fünf Jahre bis zum Geschäftsjahr 2030/31 definiert. Diese Ziele sollen die Süßwasserentnahme reduzieren und gleichzeitig unsere Wasserrecyclingquote erhöhen. Als Basisjahr wird das Geschäftsjahr 2024/25 herangezogen. Der laufende Fortschritt wird dem strategischen ESG Steering Committee berichtet und jährlich in der konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung veröffentlicht. Die Entwicklung dieser Strategie stützt sich auf anerkannte Wasserstandards und unterstützt die Erreichung relevanter Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs).
Die künftige Wasserstrategie wird Reduktionsziele für den Wasserverbrauch definieren, mit besonderem Schwerpunkt auf unsere Standorte in Shanghai und Chongqing, China, sowie Nanjangud, Indien. Als Basisjahr für die Bewertung der Zielerreichung dient das Geschäftsjahr 2024/25.
AT&S verfügt derzeit noch über kein quantifizierbares Ziel in Bezug auf die negativen Auswirkungen der Wasserentnahme in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die Wirksamkeit der von der vorgelagerten Wertschöpfungskette umgesetzten Maßnahmen wird über die digitale Beschaffungsrisikoplattform und regelmäßige Lieferantenaudits überwacht.
E3-4 – Wasserverbrauch
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| | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Gesamtwasserverbrauch (in m³) | | 2.546.338 | | 2.287.330 | | 11,3 % |
Gesamtwasserverbrauch in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind (einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress) (in m³) | | 2.044.189 | | 868.219 | | 135,4 % |
Gesamtvolumen des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers (in m³) | | 1.514.623 | | 1.700.150,05 | | (10,9 %) |
Wasserintensität (Gesamtwasserverbrauch in m³/Mio. € Nettoumsatzerlöse) | | 1.422 | | 1.439 | | (1,2 %) |
AT&S wendet an allen Standorten einen einheitlichen und belastbaren Messansatz an. Sämtliche Volumina der Wasserentnahme und der Ableitung von Wasser werden direkt gemessen und gemäß den jeweiligen umweltrechtlichen Anforderungen der einzelnen Werke dokumentiert.
Zur Erhebung der zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassermengen sind nicht an allen Standorten Zähler vorhanden. Wo dies nicht der Fall ist, werden die Werte berechnet oder geschätzt. Beispielsweise beinhalten die Zahlen am Standort in Shanghai, China, neben direkten Messungen auch Schätzungen basierend auf der durchschnittlichen stündlichen wiederverwendeten Wassermenge bestimmter Produktionslinien sowie der monatlichen Produktionszeit. Die resultierenden Werte unterliegen Messunsicherheiten, insbesondere aufgrund möglicher Schwankungen im tatsächlichen Wasserverbrauch sowie Abweichungen in den erfassten Produktionszeiten. Um die Genauigkeit zu erhöhen, werden hier künftig separate Wasserzähler installiert.
Die Kennzahlen werden nicht durch eine externe Stelle validiert, es besteht jedoch ein interner Verifizierungsprozess einschließlich Vier‑Augen‑Prinzip.
Das gesamte Wassserrisiko in der Tabelle „Wasserbezug pro Standort“ setzt sich aus dem Einzugsgebietsrisiko und dem Betriebsrisiko zusammen. Aufgrund der Ergebnisse der Analyse der wasserbezogenen Risiken werden Shanghai und Chongqing, China, sowie Nanjangud, Indien, in unsere Angaben zum Wasserverbrauch in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, einbezogen. Der Anstieg der Werte im Vergleich zum Vorjahr liegt darin begründet, dass Chongqing, China, im Geschäftsjahr 2024/25 noch nicht als Standort mit hohem Wasserrisiko klassifiziert war.
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Standort | | Land | | Wassereinzugs- gebiet | | Wasserbezugsquelle | | Wasserqualität | | Wasserstress | | Gesamtes Wasserrisiko |
Chongqing | | China | | Yalong Jiang | | Kommunale Wasserversorgung | | Hohes Risiko | | Mittleres Risiko | | Hohes Risiko |
Fehring | | Österreich | | Donau | | Kommunale Wasserversorgung | | Hohes Risiko | | Geringes Risiko | | Geringes Risiko |
Leoben-Hinterberg | | Österreich | | Drau | | Grundwasser, kommunale Wasserversorgung | | Geringes Risiko | | Geringes Risiko | | Geringes Risiko |
Nanjangud | | Indien | | Bucht von Bengalen | | Oberflächenwasser (Fluss) | | Mittleres Risiko | | Hohes Risiko | | Hohes Risiko |
Shanghai | | China | | Gelbes Meer und Ostchinesisches Meer | | Kommunale Wasserversorgung | | Hohes Risiko | | Hohes Risiko | | Hohes Risiko |
Kulim | | Malaysia | | Malaiische Halbinsel | | Kommunale Wasserversorgung | | Mittleres Risiko | | Geringes Risiko | | Geringes Risiko |
ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme

SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
AT&S hat in seinen Geschäftstätigkeiten die folgenden Aktivitäten identifiziert, die negative Auswirkungen auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität sowie Auswirkungen auf gefährdete Arten haben:
◾ Treibhausgasemissionen,
◾ Beschaffung natürlicher Ressourcen (Mineralien, Metalle) sowie
◾ Wasserentnahme für Produktionsaktivitäten
Auf der Grundlage der ESRS-Definition von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität (BSAs) und der Angabepflicht, offenzulegen, ob Standorte in oder in der Nähe von BSAs liegen, haben wir die Geolokationen unserer Standorte geprüft und diejenigen identifiziert, die innerhalb solcher Gebiete liegen oder an diese angrenzen. Gemäß der Methodik des WWF Biodiversity Risk Filters (BRF) und unter Verwendung autoritativer Datensätze des Integrated Biodiversity Assessment Tools (IBAT) wurden die Standorte, welche in der Tabelle „Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität“ angeführt werden, identifiziert.
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Land | | Standort | | Provinz | | Landschaft/ Meeres- gebiet | | Breitengrad | | Längengrad | | BSA | | BSA ID | | Einflüsse |
Österreich | | Fehring | | Steiermark | | Donau | | 46,942670 | | 16,007383 | | Natura2000 | | Raabtalbäche | | THG-Emissionen, Wasserentnahme |
Österreich | | Hinterberg | | Steiermark | | Drau | | 47,359410 | | 15,066271 | | Natura2000 | | Ober- und Mittellauf der Mur | | THG-Emissionen, Wasserentnahme |
Malaysia | | Kulim | | Kedah | | Malaiische Halbinsel | | 5,425044 | | 100,584860 | | Key biodiversity area | | Bintang Range | | THG-Emissionen, Wasserentnahme |
Indien | | Nanjangud | | Karnataka | | Bucht von Bengalen | | 12,136150 | | 76,666288 | | Key biodiversity area | | Narasambudhi Lake | | THG-Emissionen, Wasserentnahme |
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurde eine Evaluierung durchgeführt, um biodiversitätsbezogene Risiken und Chancen in unseren Geschäftstätigkeiten und entlang der Wertschöpfungskette zu identifizieren. Unter Verwendung des WWF Biodiversity Risk Filters als primäres Instrument und relevanter Informationen aus IBAT bewerten wir potenzielle Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Ökosystemen, um Maßnahmen dort zu priorisieren, wo die Risiken am größten sind. Im Zuge dessen haben wir festgestellt, dass vier unserer Standorte (Kulim, Malaysia, Nanjangud, Indien, Leoben-Hinterberg und Fehring, Österreich) in der Nähe von Gebieten mit Biodiversität sowie von Schutzgebieten liegen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Standort Fehring in diese Bewertung einbezogen, da er sich in der Nähe eines Gebiets mit schutzbedürftiger Biodiversität befindet, konkret eines Natura 2000-Schutzgebiets. Die Standorte Chongqing und Shanghai, beide China, liegen außerhalb schutzbedürftiger Biodiversität und befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe solcher Flächen.
Ergänzend hierzu sind Überlegungen zur Biodiversität in unser Enterprise Risk Management (ERM)-System eingebettet, das ESG-bezogene Themen in den übergreifenden Risikorahmen integriert. Auf lokaler Ebene führen wir detaillierte Bewertungen von Umweltaspekten und -auswirkungen durch, um standortspezifische Risiken und erforderliche Minderungsmaßnahmen zu ermitteln. Darüber hinaus haben wir eine Analyse der doppelten Wesentlichkeit durchgeführt, um Biodiversität sowohl aus der Perspektive der finanziellen Wesentlichkeit als auch der Auswirkungswesentlichkeit zu betrachten und sicherzustellen, dass unsere Strategie die Bedeutung dieser Themen widerspiegelt.
Indirekte Auswirkungen durch Treibhausgasemissionen (Beitrag zum Klimawandel) sowie indirekte Auswirkungen durch Wasserentnahme wurden in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten als wesentlich identifiziert. Das Management dieser Auswirkungen ist in unserem Bericht gemäß ESRS E1 bzw. ESRS E3 ausführlich beschrieben; dieser Ansatz stellt sicher, dass Biodiversität systematisch adressiert und in unseren Übergangsplan und unsere Strategie integriert wird.
Die Auswirkungen aus der Nutzung und dem Abbau natürlicher Ressourcen sowie der damit verbundenen Beeinträchtigung von Lebensräumen entstehen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere durch die Gewinnung und Verarbeitung von Metallen und Mineralien. Da diese Auswirkungen nicht aus den eigenen Tätigkeiten von AT&S resultieren, werden sie über den AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten sowie die implementierten Sorgfaltspflichtprozesse in der Lieferkette gesteuert (siehe Kapitel ESRS S2).
Auf Basis der Ergebnisse unserer biodiversitäts‑ und klimaorientierten Bewertungen wurden zentrale Themen identifiziert, die für unseren Transformationsplan und unsere strategische Ausrichtung relevant sind. Dazu zählen Luft‑ und Wasserverschmutzung, tropische Wirbelstürme, extreme Hitze und Wasserverfügbarkeit – Risiken, die sowohl Ökosysteme als auch die operative Resilienz betreffen. Unser erster Fokus liegt auf diesen Bereichen, um sicherzustellen, dass sich unser Geschäftsmodell an ökologische Herausforderungen anpasst und gleichzeitig die biologische Vielfalt geschützt wird.
AT&S befindet sich derzeit in der Weiterentwicklung seines Ansatzes zur Bewertung der Resilienz von Strategie und Geschäftsmodell im Hinblick auf Biodiversität und Ökosysteme. Zentrale Annahmen – insbesondere in Bezug auf ökologische Entwicklungen, regulatorische Veränderungen und klimabedingte Treiber des Biodiversitätsverlusts – wurden bislang nicht final definiert und werden im Zuge der geplanten Resilienzanalyse festgelegt. Zum Berichtsstichtag wurden zudem keine spezifischen Zeithorizonte (kurz‑, mittel‑ oder langfristig) für die Zwecke einer biodiversitätsspezifischen Resilienzanalyse angewendet. Jene werden im weiteren Verlauf an die bestehenden Planungszyklen der Nachhaltigkeits‑ und Klimastrategie von AT&S angepasst. Daher liegen derzeit noch keine formellen Ergebnisse einer biodiversitätsbezogenen Resilienzanalyse vor.
Im Einklang mit unserer ESG-Strategie 2030 und dem Unternehmensauftrag, unseren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, integrieren wir biodiversitätsbezogene Aspekte fortlaufend in unsere strategische Ausrichtung und in die entsprechenden Richtlinien.
E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
AT&S hat bislang kein eigenständiges Konzept für Biodiversität und Ökosysteme verabschiedet. Biodiversitätsbezogene Auswirkungen, Risiken und Abhängigkeiten werden derzeit über das bestehende Umweltmanagement und themenspezifische Konzepte adressiert – insbesondere unser Klima- und Energiekonzept (siehe ESRS E1) sowie unsere Wasserbewirtschaftungsrichtlinie (siehe ESRS E3). Diese Konzepte umfassen Maßnahmen, die für den Schutz von Ökosystemen relevant sind (zum Beispiel Energie- und Emissionsmanagement, Verringerung der Wasserentnahme und Behandlung von Abwasser zur Einhaltung oder Übererfüllung lokaler regulatorischer Anforderungen).
In den kommenden Jahren beabsichtigt AT&S, ein eigenes Konzept für Biodiversität und Ökosysteme zu formalisieren, das an der Minderungshierarchie (Vermeiden → Minimieren → Wiederherstellen/Sanieren → Ausgleichen/Kompensieren) und am Kunming Montreal Global Biodiversity Framework ausgerichtet ist und den Anwendungsbereich (eigene Geschäftstätigkeiten und prioritäre vorgelagerte Lieferanten), die Governance-Verantwortlichkeiten sowie die Wirksamkeitsüberwachung festlegt.
Wir richten uns nach globalen Rahmenwerken wie den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), die die Biodiversität implizit unterstützen (zum Beispiel SDG 15: Leben an Land).
E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen
AT&S befindet sich im Prozess, einen themenspezifischen Maßnahmenplan für Biodiversität und Ökosysteme zu formalisieren. Zum Berichtsstichtag war ein konsolidiertes Paket für biodiversitätsspezifischer Maßnahmen, erwartete Ergebnisse und Ressourcenzuweisungen noch nicht finalisiert.
Im Berichtszeitraum haben wir die Einrichtung und Umsetzung von E1- und E3-Maßnahmen priorisiert. Derzeit setzen wir vor allem Maßnahmen im Rahmen unserer Klima- und Wasserprogramme um, die für Ökosysteme relevant sind. Dazu zählen unser mit der SBTi ausgerichteter Plan zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (E1) sowie die künftige Wasserstrategie, die das langfristige Ziel von AT&S unterstützt, die Abhängigkeit von Süßwasser zu verringern und die Auswirkungen auf lokale Wasserressourcen zu minimieren (E3). Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, Auswirkungen auf die Biodiversität zu vermeiden und zu minimieren; Biodiversitätsausgleichsmaßnahmen (Offsets) werden derzeit nicht angewendet.
Die Zuordnung wesentlicher Biodiversitätsauswirkungen, -risiken und -abhängigkeiten zu umsetzbaren Biodiversitätsmaßnahmen und den erforderlichen Ressourcen ist im Gange.
E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen
Bislang wurden keine messbaren, ergebnisorientierten Ziele definiert. Da in Bezug auf wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Biodiversitätsauswirkungen und -risiken noch keine Konzepte oder Maßnahmen implementiert wurden, ergibt sich derzeit keine Notwendigkeit für eine Wirksamkeitsüberwachung.
Die künftige Wasserstrategie wird messbare Ziele zur Verringerung der Süßwasserentnahme definieren, siehe Abschnitt E3-4.
E4-5 – Kennzahlen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen
Vier unserer Standorte liegen in der Nähe von Biodiversitätsgebieten: unsere Werke in Leoben-Hinterberg, Österreich (Fläche: 12,5 ha), in Fehring, Österreich (3,96 ha), unser Werk in Nanjangud, Indien (17,0 ha), und unser Werk in Kulim, Malaysia (23,5 ha). Die Flächenangaben wurden aus Grundbuchauszügen sowie aus GIS-Systemen entnommen. Eine weitere Validierung hat nicht stattgefunden.
Die in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierte wesentliche Auswirkung auf die Biodiversität bezieht sich auf das potenzielle Risiko der Desertifikation infolge der Entnahme großer Wassermengen. AT&S achtet jedoch darauf, gesetzliche Grenzwerte für Wasserentnahmen nicht zu überschreiten. Negative Auswirkungen auf Wasserressourcen wurden nicht festgestellt. ESRS E5 – Kreislaufwirtschaft
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Alle oben aufgeführten wesentlichen Auswirkungen und Risiken werden durch unsere Umweltrichtlinie geregelt.
Die Umweltrichtlinie von AT&S unterstützt ausdrücklich den Übergang zu einer ressourceneffizienteren und kreislauforientierten Materialnutzung. Im Einklang mit dieser Richtlinie ist AT&S bestrebt, den Einsatz von Primärressourcen zu reduzieren, wo dies technisch und wirtschaftlich machbar ist – unter anderem durch den vermehrten Einsatz von Sekundärrohstoffen (Recyclingmaterialien), die Zweitverwendung von Nebenprodukten und verbesserte Recyclingquoten im eigenen Betrieb. Aufgrund der Beschaffenheit der Kernprodukte und Herstellungsprozesse von AT&S, die überwiegend auf speziellen mineralischen und nicht erneuerbaren Rohstoffen basieren, die zur Erfüllung der Leistungs-, Sicherheits- und Zuverlässigkeitsstandards erforderlich sind, ist die Verwendung erneuerbarer Materialressourcen derzeit begrenzt.
Daher enthält die Umweltrichtlinie kein allgemeines Ziel für den Ersatz nicht erneuerbarer Materialien durch erneuerbare Ressourcen. Die Relevanz der Beschaffung erneuerbarer Materialien wird regelmäßig überprüft, da sich die Technologien und die Verfügbarkeit von Materialien weiterentwickeln.
Die Richtlinie gilt für alle verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer an den Standorten von AT&S. Der Vorstand legt den Governance-Ansatz fest, genehmigt die Richtlinie und überprüft die Leistung. Das Corporate ESG-Team, das der Leitung der Abteilung Corporate ESG & Quality unterstellt ist, koordiniert die operative Umsetzung. Die Umsetzung der Umweltpolitik wird in Projekten überwacht, die in den vierteljährlichen Sitzungen des ESG Steering Committee vorgestellt werden.
AT&S orientiert sich am ISO Standard ISO14001 und hat für alle seine Produktionsstätten die entsprechende Zertifizierung erhalten. AT&S führt jährlich interne Audits durch, um die Einhaltung der ISO 14001 zu überprüfen.
AT&S berücksichtigt die lokalen Rechtsvorschriften und fördert die Zusammenarbeit mit Interessengruppen wie Lieferanten und Kunden. Wir kommunizieren unsere Richtlinien öffentlich und in verschiedenen Sprachen, um sie für Mitarbeiter, Auftragnehmer und Lieferanten zugänglich zu machen.
Die Steuerung der vorgelagerten Gewinnung und Verarbeitung kritischer Rohstoffe erfolgt durch die Regulierung der Beziehungen zu unseren Lieferanten mittels des AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten; detaillierte Informationen zu diesem Konzept sind in Abschnitt S2‑1 zu finden.
E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
In diesem Abschnitt werden die Maßnahmen von AT&S zum Thema Kreislaufwirtschaft beschrieben. Diese Maßnahmen unterstützen die Ziele unserer Umweltrichtlinie, insbesondere diejenigen, die sich auf die Ressourcennutzung beziehen.
Wir sind uns der Bedeutung einer effizienten Ressourcennutzung bewusst, insbesondere im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft, und wenden Praktiken zur Optimierung des Verbrauchs an, um so den Abbau von Ressourcen aus der Natur zu reduzieren und Materialien in unseren eigenen und anderen Produktionsprozessen länger im Einsatz zu halten.
Sekundärrohstoffe
AT&S erkennt den Beitrag von Sekundärrohstoffen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft an und bewertet aktiv deren Potenzial, insbesondere im Hinblick auf Metalle. AT&S richtet seine Beschaffungsstrategien an den Grundsätzen der nachhaltigen Beschaffung aus. Das Unternehmen pflegt Partnerschaften mit Lieferanten, um die externe Recyclingquote zu erhöhen. AT&S wendet verantwortungsvolle Materialauswahlpraktiken an, um die Einhaltung des Kaskadenverwendungsprinzips für nachwachsende Rohstoffe sicherzustellen.
Im Wesentlichen sind Gold und Kupfer die einzigen Mineralien, für die der Recyclinganteil zuverlässig bekannt ist. Der Anteil von Sekundärrohstoffen in der Zusammensetzung des bezogenen Golds und Kupfers ist im Abschnitt E5-4 dargestellt. In Bezug auf Verpackungen wurde der durchschnittliche Recyclinganteil der von AT&S für seine Produkte im Geschäftsjahr 2025/26 verwendeten Verpackungen auf der Grundlage von Daten zu Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen berechnet. Die Präferenz für Verpackungsartikel mit einem höheren Recyclinganteil kann aufgrund technischer Einschränkungen begrenzt sein, insbesondere bei Artikeln, die einen angemessenen direkten Schutz der Produkte gewährleisten.
Lebenszyklusanalyse-Tool (LCA)
Im vergangenen Geschäftsjahr hat AT&S die Entwicklung des LCA-Tools fortgesetzt und nutzt es als etabliertes Instrument zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Ziele der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen und Kundenanforderungen. Die durch die verschiedenen Studien gewonnenen Erkenntnisse wurden für Optimierungsmaßnahmen genutzt, die darauf abzielen, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und die Ressourceneffizienz entlang der gesamten Produktionskette von Leiterplatten zu fördern.
Die wichtigsten Verbesserungen im vergangenen Geschäftsjahr konzentrierten sich auf die Optimierung der Methodik und Berechnungsmethode, um die Anforderungen der Normen ISO 14067 und ISO 14040/44 in der Kategorie Klimawandel zu erfüllen. Daher wurden alle verwendeten Datensätze auf die neuesten Versionen aktualisiert und auch die PCF-Methodik wurde von CML v4.8 2016 auf die häufiger verwendete IPCC 2021 umgestellt. Zur Validierung der Methodik und des Toolsets selbst wurde außerdem eine externe kritische Überprüfung zusammen mit einem Drittunternehmen durchgeführt.
Darüber hinaus wurde das Toolset für einen Ökodesign-Ansatz für Leiterplatten verwendet, der ebenfalls im Rahmen des EECONE-Projekts entwickelt wurde. Hier wurde der detaillierte Bottom-up-Aufbau des Toolsets genutzt, um Verbesserungen des Produkt-CO2-Fußabdrucks aufgrund von Verbesserungen in der Produktionsprozesskette aufzuzeigen.
Die Entwicklung des LCA-Tools wurde im Rahmen des EU-Chips-JU-Projekts EECONE weiter fortgesetzt.
Computersimulationen
Computersimulationen sind zu einem festen Bestandteil unseres Technologieentwicklungsprozesses geworden. Mit unserer im vergangenen Jahr gestarteten Initiative „Virtual First“ konnten wir die Digitalisierung des Entwicklungsprozesses vorantreiben und den Bedarf an Prototypenkonstruktionen und -tests reduzieren, wodurch wir erhebliche Ressourcen einsparen konnten. Unser Portfolio an digitalen Tools und Produkt- und Prozesssimulationsfähigkeiten wächst gemäß unserer virtuellen Entwicklungsroadmap kontinuierlich, und wir suchen ständig nach weiteren Möglichkeiten zur Digitalisierung, die zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs beitragen.
In unserer Pilotinitiative „Simulation Booster“ konnten wir gemeinsam mit unseren Werken in Shanghai und Chongqing, China, den Aufwand und die Ressourcen für die Beseitigung von Verzugs- und Temperaturwechselproblemen um die Hälfte reduzieren. In Zukunft werden wir diesen Erfolg in einer zweiten Phase verankern, indem wir weitere Simulationsfähigkeiten integrieren und digitale Entwicklungspraktiken an allen unseren Standorten ausweiten, insbesondere an unserem neuesten Campus in Kulim, Malaysia, wo die Ermittlung des optimalen Designs durch Simulation nicht nur dazu beitragen wird, unseren Ressourcenverbrauch in der Produktion zu reduzieren, sondern auch die Energieeffizienz der Produkte unserer Kunden zu verbessern.
Dennoch sind weitere grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich, um virtuelle Tools entlang unserer gesamten Entwicklungs- und Produktionsprozesse zu etablieren. Schließlich arbeitet unser Team für elektronische Lösungen kontinuierlich daran, die positiven Auswirkungen der virtuellen Entwicklung zu quantifizieren, um in Zukunft konkrete Ziele festlegen zu können.
Metallrecycling
Aufgrund der Eigenschaften unserer Abfälle werden sowohl durch internes als auch externes Recycling erhebliche Mengen an Ressourcen zurückgewonnen. Die in den AT&S-Werken eingesetzten Recycling- und Abfallreduktionssysteme ermöglichen es, wertvolle Materialien aus Abfällen und Abwässern zu gewinnen und dazu beizutragen, dass sie länger genutzt werden können. Besonders hervorzuheben ist das in Zusammenarbeit mit einem Lieferanten entwickelte und von den AT&S-Ingenieuren in Leoben-Hinterberg, Österreich, maßgeschneiderte System, das seit Mitte 2025 die Rückführung des zurückgewonnenen Kupfers als Rohstoff ermöglicht und damit einen Teil des Kupfers ersetzt, der sonst extern zugekauft werden müsste.
Die Kupferrecyclinganlage in Leoben-Hinterberg wurde für eine maximale Kapazität von 1.000 kg pro Tag ausgelegt, wobei die Tagesrate im Geschäftsjahr 2025/26 bei etwa 250 kg lag. Dieses geschlossene System stellt auch sicher, dass zurückgewonnene Ätzmittel wieder in die Produktion und zur Abwasserbehandlung zurückgeführt werden können.
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in kg | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Kupfer | | 2.431.020 | | 367.703 | | 561,1 % |
Gold | | 238 | | 211 | | 12,7 % |
Silber | | 87 | | 42 | | 106,0 % |
Palladium | | 58 | | 54 | | 7,8 % |
Recyclingpraktiken sind an allen Standorten von AT&S weitverbreitet. Am Standort Shanghai, China, beispielsweise ermöglicht die Wiederverwendung der alkalischen Lösung aus dem Prozess eine Reduzierung des Verbrauchs an frischem Natriumhydroxid. Darüber hinaus wird die saure Abfalllösung für die Abwasserbehandlung wiederverwendet. Diese Aktivitäten tragen zur Abfallvermeidung und -reduzierung bei, da die Menge an Material, die die Standorte von AT&S verlässt, minimiert wird und gleichzeitig durch die interne Wiederverwendung auch der Bezug von Primärchemikalien reduziert werden kann. Dieser Ansatz, der auf Effizienzsteigerungen abzielt, steht im Einklang mit den langfristigen Nachhaltigkeitszielen von AT&S, die sich auf die Reduzierung von Abfall, die Schonung von Ressourcen und die Optimierung von Prozessen konzentrieren.
Neben Kupfer werden auch andere relevante Metalle wie Gold, Palladium und Silber aus Abfällen zurückgewonnen, wobei interne Aktivitäten und Prozesse bei Bedarf mit solchen externen Partnern kombiniert werden. AT&S evaluiert im Rahmen seiner Abfallstrategie kontinuierlich weitere Recyclingmöglichkeiten.
Die Tabelle „Recycling von Metallen“ zeigt die zurückgewonnenen Mengen pro Metall und Geschäftsjahr. Die Daten stammen wo möglich aus direkten Messungen in unseren Werken bzw. aus von unseren qualifizierten Recyclingpartnern bereitgestellten Dokumenten, in denen die Mengen der verarbeiteten Materialien aufgeführt sind. Ist eine direkte Messung nicht möglich, werden die Daten anhand der ermittelten Durchschnittskonzentration der Zielmetalle in bestimmten Abfallströmen berechnet. Die Zahlen werden nicht extern validiert, es gibt jedoch einen internen Verifizierungsprozess, der das Vier-Augen-Prinzip umfasst.
Der signifikante Anstieg des Volumens an recyceltem Kupfer ist vor allem darauf zurückzuführen, dass nun auch die Kupfermenge aus Abfällen, die dem externen Recycling zugeführt werden, mit einbezogen wird. Seit dem Geschäftsjahr 2025/26 wird die Metallkonzentration dieser Abfälle genauer quantifiziert.
Im Berichtsjahr fielen für interne Metallrecyclingmaßnahmen operative Ausgaben in Höhe von 2,9 Mio. € und Investitionen in Höhe von 0,1 Mio. € an. Die Betriebsausgaben finden sich in der Anhangangabe 2 „Aufwandsarten“ in den Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wieder, während die Investitionen in Anhangangabe 7 „Sachanlagen” in den Erläuterungen zur Konzernbilanz enthalten sind. Der Mittelfristplan für die kommenden Geschäftsjahre sieht Investitionen in Höhe von 8,7 Mio. € und operative Aufwendungen in Höhe von 22,5 Mio. € vor.
Abfallvermeidung
AT&S wendet eine klar definierte Abfallhierarchie an, um die bei den Herstellungsprozessen anfallenden Abfälle zu minimieren und die mit Abfällen verbundenen negativen Auswirkungen zu mindern. Die von AT&S festgelegten Abfallziele basieren auf den verschiedenen Stufen der Abfallhierarchie:
◾ Vermeidung: Reduzierung von Materialabfällen durch Designoptimierungen und Effizienzmaßnahmen,
◾ Wiederverwendung: Umsetzung von Initiativen zur Förderung des internen Recyclings und der Verwendung von Sekundärrohstoffen,
◾ Recycling: Ausbau von Partnerschaften mit Lieferanten, um den Anteil recycelter Materialien in der Lieferkette zu erhöhen,
◾ Verwertung: Verbesserung der Metallrückgewinnungs- und Veredelungsprozesse, um Ressourcenverluste zu minimieren, sowie
◾ Entsorgung: Sicherstellung, dass nicht recycelbare Abfälle gemäß den Umweltvorschriften verarbeitet werden.
Wiederkehrende Schulungen zum Umgang mit und zur Entsorgung von Gefahrstoffen sind von entscheidender Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit Recyclingunternehmen ist entscheidend, um eine ordnungsgemäße und angemessene Abfallentsorgung zu gewährleisten. Bei der Suche nach alternativen Stoffen arbeiten wir auch mit unseren Kollegen aus der Branche zusammen.
Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien
Zur Minderung der negativen Auswirkungen aus der vorgelagerten Gewinnung und Verarbeitung kritischer Rohstoffe – insbesondere des Verbrauchs nicht erneuerbarer Ressourcen und der ressourcenintensiven Aufbereitungsschritte – setzt AT&S einen

umfassenden, international ausgerichteten Sorgfaltspflichtprozess um, der in der gesamten Lieferkette verbindlich gilt. Dies umfasst die Verpflichtung, ausschließlich Rohstoffe zu beziehen, die weder direkt noch indirekt mit Umweltverschmutzung, Menschenrechtsverletzungen oder unethischen Praktiken in Verbindung stehen, sowie die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen des Dodd‑Frank Act (Section 1502) und der EU‑Verordnung 2017/821, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Im Rahmen der Responsible Minerals Initiative (RMI) nutzt AT&S standardisierte Instrumente wie das Conflict Minerals Reporting Template (CMRT), um die Herkunft relevanter Mineralien sowie die eingesetzten Schmelzen und Raffinerien transparent nachzuverfolgen und regelmäßig zu bewerten. Lieferanten, deren Materialien Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten können, werden periodisch oder anlassbezogen kontaktiert und zur Offenlegung entlang etablierter RMI‑Standards verpflichtet. AT&S strebt an, Rohstoffe ausschließlich aus konformen, durch die RMI auditierte Schmelzen und Minen zu beziehen, und stärkt damit die Kontrolle über ressourcenintensive Upstream‑Prozesse sowie die Transparenz über potenzielle ökologische Risiken in den vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette.
E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die definierten Ziele stehen in direktem Zusammenhang mit den Zielen unserer Umweltrichtlinie, insbesondere hinsichtlich der Ressourcennutzung.
Im Bereich Abfall wurde für das Geschäftsjahr 2025/26 das Ziel festgelegt, an unserem Standort Leoben-Hinterberg, Österreich, bis zu 500 kg recyceltes Kupfer pro Tag zu produzieren. Aufgrund der Auslastung beliefen sich die Ergebnisse jedoch auf 250 kg pro Tag. Für das Geschäftsjahr 2026/27 erwarten wir eine Produktion von rund 400 kg Kupfer pro Tag. Das Recyclingsystem ist für eine Verarbeitung von bis zu 1.000 kg pro Tag ausgelegt, um einer zukünftigen Steigerung des Produktionsniveaus Rechnung zu tragen.
Wir haben unser Ziel freiwillig festgelegt, ohne dass Stakeholder direkt an der Festlegung dieses Ziels beteiligt waren. Im Rahmen der ESG-Strategie 2030 planen wir die Festlegung neuer, weitreichender Ziele, die ab dem Geschäftsjahr 2026/27 gelten sollen. Dabei wird es sich um Ziele für die verstärkte Verwendung von Sekundärrohstoffen (bei Gold und Kupfer) handeln, wobei auch die Zertifizierung der Standorte nach „Zero Waste to Landfill“ angestrebt wird. Im Laufe des Geschäftsjahres 2025/26 wurden Datenanalysen durchgeführt, um den Stand zu überprüfen und einen Fahrplan für die Zertifizierung zu erstellen.
E5-4 – Ressourcenzuflüsse
Ressourcenzuflüsse sind entscheidend für die Herstellung von AT&S-Produkten. Dazu gehören Rohstoffe, Anlagen, Maschinen, Werkzeuge und Infrastruktur. Die hochmodernen Leiterplatten und IC-Substrate von AT&S erfordern eine Vielzahl von Rohstoffen. Diese reichen von Basismaterialien (hauptsächlich Cores, Laminate und Prepregs) sowie Metallen wie Kupfer, Gold und Palladium bis hin zu verschiedenen Chemikalien, mit denen wir leitfähige Bahnen auf unseren Leiterplatten erstellen können. Chemikalien umfassen Natriumhydroxid, Schwefelsäure, Wasserstoffperoxid, Lacke und eine Vielzahl anderer Chemikalien.
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in t | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Gold | | 0,49 | | 0,48 | | 3,2 % |
Palladium | | 0,28 | | 0,30 | | (7,5 %) |
Kupfer | | 3.511,07 | | 3.171,31 | | 10,7 % |
Basismaterialien | | 4.007,12 | | 3.631,25 | | 10,4 % |
Chemikalien | | 169.061,01 | | 168.417,78 | | 0,4 % |
Gesamtgewicht | | 176.579,97 | | 175.221,13 | | 0,8 % |
Die Tabelle „Ressourcenzuflüsse“ zeigt das Gesamtgewicht der produktbezogenen Ressourcenzuflüsse. Zur Verbesserung der Datenqualität werden ab dem Geschäftsjahr 2025/26 die Wareneingänge anstatt der Bestellungen als Datenbasis herangezogen. Gold wird in Form von Salz und Palladium in Form von Lösungen eingekauft, deren Metallgehalt bekannt ist und mit dessen Hilfe das Gewicht dieser Metalle berechnet wird. Reines Kupfer wird in Kilogramm eingekauft, weshalb das Gewicht direkt vorliegt. Weiters werden Kupferfolien in Stück bezogen, deren Gewicht aufgrund ihrer Länge, Breite und Dicke errechnet wird. Basismaterialien werden ebenso in Stück bezogen. Hier ist das Produktgewicht jedoch nicht direkt verfügbar, da sich jedes eingekaufte Produkt aus verschiedenen unterschiedlich schweren Materialien zusammensetzt. Aus diesem Grund werden die eingekauften Produkte geclustert und das Gewicht anschließend mit einem durchschnittlichen Gewichtsfaktor pro Cluster errechnet. Chemikalien werden hingegen in den unterschiedlichsten Einheiten bezogen. In den meisten Fällen wird vom Lieferanten pro Material ein Umrechnungsfaktor zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe die eingekaufte Menge je Chemikalie von der bezogenen Einheit in die Masseneinheit umgerechnet wird. Ist dies nicht der Fall, werden entsprechende Annahmen getroffen.
Wir achten zunehmend darauf, recycelte Materialien zu kaufen, insbesondere bei Kupfer und Gold. Im Berichtsjahr wurden 1.761 t recyceltes Kupfer eingekauft, was einem Anteil von 50,2 % des eingekauften Kupfers entspricht. Ebenso waren 21,4 % bzw. 0,11 t des bezogenen Golds recycelt. Für beide Materialien entspricht dies in Summe einem Anteil von 1,0 % am Gesamtgewicht der Ressourcenzuflüsse. Die Unterscheidung zwischen recycelten und nicht recycelten Materialien basiert auf Zertifikaten, welche direkt von den Lieferanten stammen. Liegt ein Konformitätszertifikat vor, fließt das jeweilige Gewicht in die Menge des recycelten Kupfers bzw. Golds ein.
Bei Verpackungen unterscheidet sich der Recyclinganteil für die drei Verpackungsstufen.
Primärverpackung – Die Primärverpackung ist die Verpackungsart, die in direktem Kontakt mit den Produkten steht. Ihr Hauptzweck besteht darin, diese zu schützen und ihre idealen Eigenschaften zu bewahren. Die Primärverpackung eines Produkts ist das erste Material oder die erste Schicht, mit der es umhüllt ist und die seine kleinste Verkaufseinheit definiert. Im Berichtsjahr wurden 154,7 t Primärverpackung bezogen, wovon der Recyclinganteil, welcher auf Angaben der Lieferanten basiert, weniger als 1 % beträgt.
Sekundärverpackung – Der Zweck der Sekundärverpackung besteht darin, Ladungseinheiten zu schaffen, die verschiedene Arten von Primärverpackungen zusammenfassen, um die Lagerung, den Transport und die Handhabung zu erleichtern. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Kartons oder andere Materialien unterschiedlicher Größe und Dicke, aber auch um Kunststofffolien. Im Berichtsjahr wurden 672,0 t Sekundärverpackung bezogen, wovon der Recyclinganteil, welcher auf Angaben der Lieferanten basiert, 85 % beträgt.
Tertiärverpackung – Tertiärverpackungen sind in der Regel die äußerste Schicht, das letzte und größte Verpackungselement, das auch im Lager gelagert und gehandhabt wird. Die gängigste Art von Tertiärverpackungen sind Paletten aus verschiedenen Materialien. Im Berichtsjahr wurden 430,7 t Tertiärverpackung bezogen, wovon der Recyclinganteil, welcher auf Angaben der Lieferanten basiert, 5 % beträgt.
Die Recyclingfähigkeit von Verpackungsartikeln kann durch verschiedene lokale Gegebenheiten beeinflusst werden, die von der Verfügbarkeit geeigneter Technologien für die Umwandlung von Materialien über die Trennung am Entsorgungsort bis hin zur Möglichkeit der Wiederverwendung von Artikeln (zum Beispiel Paletten) reichen.
Bei der Herstellung unserer Produkte werden keine biologischen Materialien verwendet. Auf Basis der aktuellen Materialitäts- und Risikobewertung sind „seltene Erden“ für AT&S im Geschäftsjahr 2025/26 nicht wesentlich. Entsprechend wurden keine spezifischen Prozesse oder Maßnahmen im Zusammenhang mit seltenen Erden priorisiert; die Thematik wird im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen weiterhin beobachtet.
Die Zahlen zu den Ressourcenzuflüssen werden nicht extern validiert, es gibt jedoch einen internen Verifizierungsprozess, der das Vier-Augen-Prinzip umfasst.
E5-5 – Ressourcenabflüsse
AT&S stellt Produkte her, die für eine lange Lebensdauer ausgelegt sind, entsprechend den Spezifikationen unserer Kunden und in Kombination mit unserem eigenen Fachwissen in Bezug auf Zuverlässigkeit und Haltbarkeit. Leiterplatten und IC-Substrate sind in der Regel so konzipiert, dass sie nicht die ersten Komponenten sind, die in dem Produkt, in das sie eingebaut sind, ausfallen.
◾ Wiederverwendbarkeit: Unsere Produkte sind für einen ganz bestimmten Zweck konzipiert und können daher in den meisten Fällen nicht für andere Zwecke wiederverwendet werden.
◾ Reparierbarkeit: Eine Leiterplatte ist nicht für Reparaturen ausgelegt, da die einzelnen Schichten nach der Herstellung nicht zugänglich sind.
◾ Demontage: Eine Leiterplatte kann nicht demontiert werden, ohne sie zu zerstören.
◾ Wiederaufbereitung: Da Leiterplatten nicht zerlegt werden können, ohne sie zu zerstören, können sie nicht wiederaufbereitet werden.
◾ Recycling: Die ersten Materialien für Leiterplatten, die theoretisch die Tür zum Recycling dielektrischen Materials öffnen, wurden entwickelt, sind jedoch noch nicht weit verbreitet. Das Kupfer in Leiterplatten kann zusammen mit geringen Mengen anderer Materialien recycelt werden, jedoch nur durch Zerstörung der Leiterplatte.
◾ Verwertung: Die Verwertung gebrauchter Leiterplatten und IC-Substrate ist noch nicht möglich.
Die Zahlen zu unseren Ressourcenabflüssen sind nicht extern validiert, es gibt jedoch einen internen Verifizierungsprozess, der das Vier-Augen-Prinzip umfasst.
Produkte und Materialien
AT&S-Produkte sind nicht für eine bestimmte Lebensdauer ausgelegt. Stattdessen werden sie gemäß den Spezifikationen der Kunden entwickelt, die die entsprechenden Testzyklen für elektromechanische und thermomechanische Tests gemäß IPC-Standards (zum Beispiel IPC TM-650) festlegen. Leiterplatten für die Automobilindustrie unterliegen beispielsweise besonderen Anforderungen, wie der Fähigkeit, mindestens 1.000 Temperaturzyklustests (TCT) standzuhalten, die eine Lebensdauer von etwa zehn Jahren simulieren sollen. Die Zyklusparameter werden von den Kunden entweder für eine Produktkategorie oder für jedes einzelne Produkt speziell definiert. Verschiedene Faktoren beeinflussen die erwartete Lebensdauer von Leiterplatten und IC-Substraten, darunter das Nutzungsverhalten und die Einsatzbedingungen des Endprodukts. AT&S hat keinen Einfluss auf diese Faktoren und kann daher die erwartete Lebensdauer seiner Produkte nicht quantifizieren. Leiterplatten und IC-Substrate sind jedoch keine limitierenden Faktoren für das Endprodukt. Die geplante Lebensdauer kann je nach Art des Endprodukts erheblich variieren. Derzeit liegen für unsere Branche keine (Durchschnitts-)Werte vor.
Wir haben die Recyclingquote unserer Produkte mit unserem internen LCA-Tool berechnet, basierend auf einem Musterprodukt aus unserem Werk in Leoben-Hinterberg, Österreich, mit einer repräsentativen Struktur. Da die Menge an dielektrischem Material mit jeder zusätzlichen Schicht auf der Leiterplatte zunimmt, bleibt der Kupferanteil in einer Leiterplatte relativ konstant. Der größte variable Faktor in dieser Berechnung ist die Kupferfläche, die geätzt wird. Hier wurde eine Schätzung von 50 % angenommen. Kupfer ist derzeit das einzige recycelbare Material (und potenziell Metalle aus der Oberflächenbeschichtung, welche hier nicht einbezogen sind). Derzeit ist keine Methode zum Recycling des dielektrischen Materials (Epoxidharz und Glasfaser) oder des Lötstopplacks bekannt. Unter Berücksichtigung dieser Annahmen kann die Recyclingrate unserer Leiterplatten auf etwa 50 % geschätzt werden. Die von uns verwendeten Sekundärverpackungen sind vollständig recycelbar.
Abfälle
AT&S beauftragt zugelassene Vertragspartner mit der Entsorgung von Abfällen, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften in gefährliche und ungefährliche Abfälle unterteilt werden. Die bei AT&S anfallenden Abfälle bestehen überwiegend aus kupferhaltigen Galvanikschlämmen, Ätzmitteln und Elektronikschrott. Die in diesen Abfällen enthaltenen Materialien sind größtenteils Metalle, kritische Rohstoffe und Kunststoffe. Alle Daten stammen aus direkten Messungen und aus Informationen von Entsorgungsunternehmen. An den Standorten von AT&S fallen keine radioaktiven Abfälle an.
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in t | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Gesamtmenge des Abfallaufkommens | | 47.055 | | 41.838 | | 12,5 % |
Gefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt | | 33.338 | | 27.307 | | 22,1 % |
Gefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt durch Vorbereitung zur Wiederverwendung | | – | | 498 | | n.a. |
Gefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt durch Recycling | | 32.417 | | 26.330 | | 23,1 % |
Gefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt durch sonstige Verwertungsverfahren | | 922 | | 479 | | 92,4 % |
Ungefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt | | 6.893 | | 6.782 | | 1,6 % |
Ungefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt durch Vorbereitung zur Wiederverwendung | | 271 | | 360 | | (24,6 %) |
Ungefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt durch Recycling | | 6.577 | | 6.310 | | 4,2 % |
Ungefährlicher Abfall, von der Beseitigung abgezweigt durch sonstige Verwertungsverfahren | | 45 | | 112 | | (59,5 %) |
Gefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt | | 3.849 | | 4.909 | | (21,6 %) |
Gefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt durch Verbrennung | | 2.474 | | 3.040 | | (18,6 %) |
Gefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt durch Deponierung | | 591 | | 1.019 | | (42,0 %) |
Gefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt durch sonstige Arten der Beseitigung | | 785 | | 850 | | (7,6 %) |
Ungefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt | | 2.974 | | 2.840 | | 4,7 % |
Ungefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt durch Verbrennung | | 2.511 | | 2.536 | | (1,0 %) |
Ungefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt durch Deponierung | | 462 | | 303 | | 52,4 % |
Ungefährlicher Abfall, zur Beseitigung bestimmt durch sonstige Arten der Beseitigung | | 0,4 | | 0,2 | | 100,0 % |
Nicht recycelte Abfälle | | 6.823 | | 7.749 | | (11,9 %) |
Prozentualer Anteil nicht recycelter Abfälle | | 14,5 | | 18,5 | | (21,7 %) |
Gesamtmenge gefährlicher Abfälle | | 37.188 | | 32.216 | | 15,4 % |

ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
Allgemein

SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Die wesentlichen negativen Auswirkungen resultieren aus systemischen Gegebenheiten der Tätigkeitskontexte des Unternehmens. Die Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden, die mit der Arbeitszeit (zum Beispiel Schichtarbeit und Erholungsphasen) verbunden sind, sowie das Risiko, dass unzumutbare Arbeitsbedingungen zu Fluktuation und Einschränkungen bei der Personalgewinnung führen, stehen im Zusammenhang mit unserem Geschäftsmodell der Fertigung und den strategischen Prioritäten Kapazitätswachstum, hohe Ausbeute, termingerechte Lieferung und Kostenwettbewerbsfähigkeit.
Die identifizierten Auswirkungen unterstützen die Anpassung unserer Strategie und unseres Geschäftsmodells, einschließlich der Stärkung von Beschwerde- und Abhilfemechanismen sowie der verbesserten Personalplanung, um übermäßige Überstunden zu reduzieren. Die genaue Beschreibung dieser Elemente ist in unseren Maßnahmen verankert.
Die ILO („International Labour Organization“), die IOM („International Organization for Migration“) der Vereinten Nationen sowie die Walk Free Foundation, die den „Modern Slavery Index“ veröffentlicht, erklären in ihrem Bericht „Global Estimates of Modern Slavery: Forced Labour and Forced Marriage“, September 2022, dass die Asien-Pazifik Region die höchsten Zahlen an Zwangsarbeit und Kinderarbeit aufweist. Unsere Produktionsstätten in Chongqing und Shanghai, China, sowie in Kulim, Malaysia, und Nanjangud, Indien, befinden sich in dieser Region.
Eigene Arbeitskräfte wie Schichtmitarbeitender, Wartungstechniker und Ingenieure sind überwiegend von den wesentlichen negativen Auswirkungen betroffen. Nicht‑arbeitnehmerbezogene Arbeitskräfte innerhalb der eigenen Arbeitskräfte von AT&S sind Personen, deren Arbeit von AT&S gesteuert wird (zum Beispiel Leiharbeitskräfte, vor Ort tätige Auftragnehmer und andere von Dritten bereitgestellte Arbeitskräfte, die unter der Leitung von AT&S arbeiten). Diese Arbeitskräfte sind Teil unserer eigenen Tätigkeiten und unterscheiden sich von den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, die gemäß ESRS S2 offengelegt werden.
Menschen mit Behinderungen stellen innerhalb der Arbeitskräfte eine wesentliche Personengruppe dar, die von negativen Auswirkungen betroffen ist oder sein könnte.
S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
AT&S hat umfassende Richtlinien etabliert, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften systematisch zu steuern. Zu den zentralen Steuerungsdokumenten dieses Ansatzes zählen die Menschen & Menschenrechte Richtlinie sowie der AT&S Ethik- und Verhaltenskodex, die für alle AT&S‑Standorte und alle Beschäftigten verbindlich sind.
Diese Richtlinien decken die gesamte Belegschaft von AT&S ab, einschließlich spezifischer Gruppen wie migrantische Arbeitskräfte, junge Arbeitskräfte und Menschen mit Behinderungen. Ebenso gelten sie für Auftragnehmer und externes Personal, welche auf dem Betriebsgelände von AT&S oder unter AT&S‑Aufsicht tätig ist. Ihr Anwendungsbereich spiegelt die im Rahmen unserer Sorgfaltspflichtprozesse identifizierten wesentlichen Themen wider, darunter faire Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung, sichere Arbeitsplätze und Vereinigungsfreiheit.
Die Menschen & Menschenrechte Richtlinie legt das Bekenntnis von AT&S zum Schutz international anerkannter Menschenrechte sowie zur Einhaltung relevanter arbeits‑, sozial‑ und arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben fest. Dazu zählen unter anderem die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO‑Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie die OECD‑Leitsätze für multinationale Unternehmen. Sie zielt darauf ab, nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern oder zu mindern, die aus unseren Tätigkeiten, Produkten oder Geschäftsbeziehungen entstehen können. Die Richtlinie ist auf der AT&S‑Website öffentlich zugänglich. In den Policy‑Erstellungsprozess fließen Rückmeldungen aus Mitarbeiterbefragungen ein, sodass die Perspektiven der Arbeitskräfte systematisch berücksichtigt werden.
Die Verpflichtungen von AT&S sind in internationalen Menschenrechts‑ und Arbeitsnormen verankert. Die Menschen & Menschenrechte Richtlinie sowie der AT&S Ethik- und Verhaltenskodex – der in Anlehnung an die Anforderungen des Responsible Business Alli-ance (RBA) Verhaltenskodex erstellt wurde – dient als verbindliche Richtlinien zu zentralen Themen wie dem Verbot von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit. Alle Beschäftigungsverhältnisse bei AT&S sind freiwillig, und Arbeitskräfte können ihr Arbeitsverhältnis ohne Sanktionen beenden und behalten gleichzeitig den Zugang zu ihren persönlichen Dokumenten. Alle Beschäftigten erhalten schriftliche Arbeitsverträge, migrantische Arbeitskräfte bereits vor der Abreise aus ihrem Herkunftsland. Junge Arbeitskräfte unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Tätigkeiten ausüben sowie keine Nacht‑ oder Überstunden leisten.
Laut AT&S Ethik- und Verhaltenskodex darf die Arbeitszeit 60 Stunden pro Woche nicht überschreiten, und Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig. AT&S respektiert das Recht der Beschäftigten, Gewerkschaften zu gründen oder diesen beizutreten, an Kollektivverhandlungen teilzunehmen oder sich friedlich zu versammeln, ebenso wie das Recht, auf solche Aktivitäten zu verzichten.
Eine angemessene Governance‑Struktur gewährleistet die effektive Umsetzung dieser Verpflichtungen. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Steuerung der Nachhaltigkeit, genehmigt die entsprechenden Richtlinien und überwacht deren Einhaltung im Einklang mit globalen Best-Practices. Die Abteilung Corporate Human Resources ist für die Umsetzung der Menschen & Menschenrechte Richtlinie im gesamten Unternehmen verantwortlich und wird dabei von lokalen HR‑ und Nachhaltigkeitsteams unterstützt.
AT&S überwacht die Einhaltung seiner Richtlinien durch interne Kontrollmechanismen, Audits und Einbindung der Mitarbeitenden. Alle Anliegen oder Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten oder Arbeitspraktiken unterliegen der Verantwortung der Abteilung Audit & Compliance, die Untersuchungen gemeinsam mit Fachabteilungen koordiniert und relevante Fälle an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet.
Bei Identifikation nachteiliger menschenrechtlicher Auswirkungen – unabhängig davon, ob diese durch das Unternehmen verursacht oder mitverursacht wurden – verpflichtet sich AT&S, im Einklang mit international anerkannten Standards angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen oder zu unterstützen.
Die Menschen & Menschenrechte Richtlinie adressiert des Weiteren die Bekämpfung von Diskriminierung. Die Umsetzung basiert auf klar definierten Prozessen, die eine präventive Vermeidung von Diskriminierung, deren wirksame Minderung sowie eine konsequente Behandlung identifizierter Fälle gewährleisten und gleichzeitig die Förderung von Diversität und Inklusion vorantreiben. AT&S bekennt sich zu einer Nulltoleranzpolitik gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung, darunter Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung, welche sich sowohl in den ESG-Richtlinien als auch dem AT&S Ethik-und Verhaltenskodex widerspiegelt.
AT&S setzt sich aktiv dafür ein, jegliche Mittäterschaft an Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, alle einschlägigen arbeits‑ und sozialrechtlichen Vorgaben einzuhalten und international anerkannte Grundsätze zu befolgen. Belästigung sowie jede Form rechtswidriger Diskriminierung am Arbeitsplatz werden gegenüber den Beschäftigten nicht toleriert.
Jegliche Form von Diskriminierung oder Belästigung von Arbeitskräften, unter anderem aufgrund von Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder Ausdrucksform, ethnischer oder nationaler Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, Veteranenstatus, genetischen Informationen oder Familienstand – wird weder im Einstellungsprozess noch in der laufenden Beschäftigung geduldet.
Darüber hinaus werden Beschäftigten an einigen Produktionsstandorten angemessene Vorkehrungen für religiöse Praktiken und Behinderungen bereitgestellt, was ebenfalls über den AT&S Ethik- und Verhaltenskodex geregelt wird. Die Menschen & Menschenrechte Richtlinie und der AT&S Ethik- und Verhaltenskodex gelten für alle Ebenen des Unternehmens und an allen Standorten. Die Verantwortung für die operative Umsetzung der Menschen & Menschenrechte Richtlinie liegt bei der Leitung von Corporate Human Resources.
Alle Unternehmen der AT&S‑Gruppe sowie alle Tätigkeiten von Auftragnehmern an AT&S‑Standorten oder unter unserer Leitung müssen die Anforderungen unserer Richtlinien erfüllen. Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz werden nicht toleriert.
AT&S gewährleistet eine ordnungsgemäße Kommunikation der Richtlinien und deren einfache Zugänglichkeit. Dies erfolgt unter anderem über:
◾ mehrsprachige Schulungsunterlagen und Ankündigungen, die die Vielfalt der Belegschaft berücksichtigen,
◾ digitale Plattformen, wie Intranet‑Portale oder mobile Apps, welche einen einfachen Zugang zu Aktualisierungen und Beschwerdemechanismen bieten, sowie
◾ Kommunikationsmethoden vor Ort, einschließlich Anschlagtafeln und Besprechungen mit Teamleitungen, um auch jene Arbeitskräfte zu erreichen, die keinen digitalen Zugang haben.
AT&S‑Führungsprinzipien als Orientierung
AT&S verankert die Verantwortung für Gleichbehandlung und Chancengleichheit auf Managementebene, gibt unternehmensweit klare Richtlinien und Verfahren zur Förderung fairer Beschäftigungspraktiken vor und verknüpft berufliche Weiterentwicklung mit der gewünschten Leistung im jeweiligen Verantwortungsbereich.
Klare Orientierung für Beschäftigte und Führungskräfte bilden die Grundlage für verantwortungsvolles Handeln. Offenheit, Verantwortungsbewusstsein sowie eine wirksame Kommunikation auf allen Ebenen sind dabei von zentraler Bedeutung. Zur nachhaltigen Weiterentwicklung dieses Bereichs hat AT&S vor zwei Jahren verbindliche Führungsprinzipien implementiert. Diese Führungsprinzipien wurden entwickelt, indem zentrale Stakeholder einbezogen und spezifische Verhaltensweisen identifiziert wurden, die mit dem Unternehmenszweck, AT&S Vision und Mission und den AT&S-Werten übereinstimmen. Definierte Führungsprinzipien, bekannt als „C.A.R.E“ (Communication, Accountability, Relationship & Excellence), sollen Führungskräfte dabei unterstützen, die Unternehmensziele gemeinsam mit ihren Teams erfolgreich zu erreichen.
S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
AT&S ist sich bewusst, dass die wirksame und kontinuierliche Einbindung der eigenen Arbeitskräfte eine zentrale Voraussetzung für die angemessene Steuerung tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen auf Beschäftigte an allen weltweiten Standorten darstellt. Das Unternehmen pflegt einen aktiven Dialog mit seinen Beschäftigten, um Rückmeldungen zu betrieblichen Abläufen, Arbeitsbedingungen, beruflicher Entwicklung und allgemeinem Wohlbefinden einzuholen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in Entscheidungsprozesse ein und tragen zur kontinuierlichen Verbesserung personenbezogener Auswirkungen bei.
Darüber hinaus ergreift AT&S Maßnahmen, um Einblicke in die Perspektiven von besonders vulnerabler oder marginalisierter Gruppen der Arbeitskräfte zu gewinnen. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde ein E‑Learning‑Kurs zum Thema „Unconscious Bias“ erarbeitet, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu fördern und das Bewusstsein für unbewusste Denkmuster zu schärfen. Der Kurs unterstützt dabei, systematische Fehlentscheidungen zu vermeiden und bessere unternehmerische Entscheidungen zu treffen.
Die Einbindung der Arbeitskräfte erstreckt sich über sämtliche Abschnitte des Arbeitsverhältnisses – von der Rekrutierung und dem Onboarding über die laufende Beschäftigung bis hin zu formellen Feedback‑ und Beschwerdeverfahren. Die Einbindung erfolgt regelmäßig und in verschiedenen Formaten, einschließlich direkter Kommunikation, strukturierter Feedbacksysteme, Trainingsprogramme sowie wiederkehrender Erhebungen zur Mitarbeiterzufriedenheit. Sie findet fortlaufend statt und umfasst geplante Bewertungen sowie regelmäßige Überprüfungen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Anliegen der Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden.
Das Unternehmen fördert den aktiven Austausch mit den Beschäftigten insbesondere durch:
◾ Mitarbeiterbefragungen: regelmäßig durchgeführte Mitarbeiterbefragungen zur systematischen Erfassung von Rückmeldungen zu Arbeitsbedingungen, beruflicher Weiterentwicklung und individuellem Wohlbefinden in einem Intervall von zwei bis vier Jahren.
◾ Arbeitnehmervertretungen: Zusammenarbeit mit Betriebsräten oder entsprechenden Gremien, insbesondere in Regionen mit formalen Mitbestimmungsstrukturen, um Anliegen der Arbeitskräfte zu bearbeiten.
◾ Workshops und Townhalls: Anlassbezogene Veranstaltungen bieten eine direkte Austauschplattform zwischen Management und Beschäftigten, fördern eine offene und transparente Kommunikation und ermöglichen die systematische Erfassung umsetzbarer Verbesserungsvorschläge; die Durchführung erfolgt zwei- bis viermal jährlich.
◾ Breakfast Club: Informelle Treffen zwischen Vorstand und Beschäftigten, die Raum für ungezwungenen Austausch und Feedback bieten und vier bis fünfmal pro Jahr stattfinden. Die Initiative wurde von den Beschäftigten initiiert und wird vom Management unterstützt.
In Österreich gilt bei AT&S ein Kollektivvertrag, der die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat regelt und die Wahrung der Menschenrechte der Belegschaft sicherstellt. Außerhalb der EU sind vergleichbare formale Strukturen der Arbeitnehmervertretung, wie Gewerkschaften oder Betriebsräte, nicht maßgeblich etabliert.
Zu den Führungskräfte und Unternehmensvertreter, die für die Sicherstellung der Einbindung und die Integration der Ergebnisse in den Unternehmensansatz verantwortlich sind, zählen unter anderem den Head of Audit & Compliance sowie die Leitung der Abteilung Corporate ESG & Quality. Die Geschäftsleitung überprüft regelmäßig den Status der Managementsysteme.
Die Einbindungspraktiken erfolgen kontinuierlich und werden an die Bedürfnisse der Belegschaft angepasst, insbesondere während wichtiger Übergangsphasen oder größerer betrieblicher Veränderungen. Die Abteilung Corporate Human Resources überwacht die Einbindungsprozesse in Zusammenarbeit mit dem Corporate ESG‑Team; die Gesamtverantwortung liegt bei der Leitung von Corporate Human Resources.
S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
AT&S hat einen klar definierten, rechtskonformen Prozess etabliert, der wirksame Maßnahmen bei tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen auf eigene Beschäftigte, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette sowie betroffene Gemeinschaften sicherstellt. Der Ansatz des Unternehmens basiert auf international anerkannten Grundsätzen wie Wiedergutmachung, Entschädigung, Rehabilitation und Garantien der Nichtwiederholung und steht im Einklang mit dem AT&S Ethik- und Verhaltenskodex sowie der unternehmensweiten Whistleblowing Richtlinie. Bei bestätigtem Fehlverhalten werden geeignete Korrekturmaßnahmen ergriffen; falls notwendig, folgen disziplinarische oder rechtliche Schritte, um die zugrunde liegenden Ursachen zu beseitigen und erneuten Vorfällen vorzubeugen. Entsteht Beschäftigten ein finanzieller Schaden, leistet AT&S Wiedergutmachung oder Entschädigung, zum Beispiel durch Erstattung rekrutierungsbezogener Gebühren, im Einklang mit seinen Verpflichtungen zu Arbeits- und Menschenrechten. AT&S fördert bei gesundheits oder arbeitssicherheitsbezogenen Beeinträchtigungen die Rehabilitation und Wiedereingliederung von Mitarbeitenden im Rahmen strukturierter Prozesse des Vorfallmanagements und der Arbeitssicherheit.
AT&S bietet in allen Ländern, in denen das Unter-nehmen tätig ist, leicht zugängliche Beschwerdeme-chanismen an, sodass interne und externe An-spruchsgruppen Anliegen melden oder Beschwer-den einreichen können. Alle eingehenden Be-schwerden – sei es über die HR-Beschwerdeprozesse oder über die AT&S SpeakUp-Plattform – werden aktiv erfasst, geprüft und untersucht, um eine ordnungsgemäße und wirksame Bearbeitung sicherzustellen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen abzuleiten. Sowohl Mitarbeitende als auch externe Stakeholder sind ausdrücklich davor geschützt, bei Meldungen in gutem Glauben Benachteiligungen oder Vergeltungsmaßnahmen zu erfahren; entsprechende Schutzmechanismen sind in den Unternehmensrichtlinien sowie der Whistleblowing Richtlinie verankert. AT&S hat vertrauliche Beschwerdeprozesse etabliert, einschließlich der weltweit verfügbaren AT&S SpeakUp-Plattform, und informiert während der Einführung sowie in regelmäßigen Schulungen über diese Möglichkeiten. Beschwerden über die AT&S SpeakUp-Plattform werden von der Abteilung Audit & Compliance überwacht und gemeinsam mit dem lokalen Management bearbeitet, um eine zeit- und sachgerechte Klärung zu gewährleisten, und eine effiziente und ordnungsgemäße Bearbeitung sicherzustellen. Korrekturmaßnahmen werden systematisch in die betrieblichen Prozesse integriert, um Wiederholungen zu vermeiden. Mitarbeiter können zudem den Bearbeitungsstatus ihrer Meldung einsehen und über die sichere Zwei-Wege-Kommunikation der Plattform direkt mit Compliance in Kontakt treten. Die Wirksamkeit der Beschwerdemechanismen wird regelmäßig durch Monitoring und definierte Leistungsindikatoren überprüft.
Alle eingehenden Anliegen werden unparteiisch durch Audit & Compliance oder andere qualifizierte, neutrale Funktionen bewertet und untersucht – unter Einhaltung festgelegter Fristen und Verfahrenssiche-rungen. Der Eingang einer Whistleblowing Meldung wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt und innerhalb von drei Monaten werden die meldenden Personen über Ergebnisse und Folgemaßnahmen informiert. Fälle von Non-Compliance und arbeitsplatzbezogenen Beschwerden werden angemessen kanalisiert; arbeitsbezogene Beschwerden werden durch Corporate Human Resources gemäß einem strukturierten Eskalationsprozess mit klar definierten Fristen bearbeitet. Untersuchungen gewährleisten Objektivität, das Recht auf Anhörung und die Einhaltung aller einschlägigen Datenschutz- und arbeitsrechtlichen Anforderungen.
Nach Abschluss einer Untersuchung werden geeig-nete Abhilfemaßnahmen gemeinsam von Audit & Compliance, Corporate Human Resources, Legal, Linienmanagement sowie – falls erforderlich – Corporate ESG entwickelt.
AT&S stellt sicher, dass betroffene Personen – so-weit angemessen und unter Wahrung der Sicherheit – aktiv einbezogen werden, im Einklang mit dem unternehmerischen Anspruch an eine wirksame Einbindung von Beschäftigten und Stakeholdern sowie dem Zugang zu Abhilfemechanismen. Abhilfemaßnahmen umfassen unter anderem Wiedereinstellung, Nachzahlungen oder Erstattungen, angemessene Vorkehrungen, Anpassungen von Schichtplänen, Disziplinarmaßnahmen, gezielte Schulungen oder betriebliche Änderungen zur Beseitigung von Ursachen. Die Umsetzung liegt bei den jeweils betroffenen operativen Bereichen und erfolgt zeitnah und wirksam.
AT&S überprüft die Wirksamkeit der ergriffenen Abhilfemaßnahmen durch die systematische Analyse von Wiederholungsfällen, die Bewertung der Nachhaltigkeit umgesetzter Maßnahmen sowie durch vertrauliche Follow-up-Gespräche mit betroffenen Personen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in Prozesse der kontinuierlichen Verbesserung, in Risikobewertungen sowie in interne und externe Audits ein. Diese Vorgehensweise unterstützt das umfassende Engagement von AT&S für verantwortungsvolle Unternehmensführung, fortlaufende Sorgfaltspflichten und die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Basierend auf den Ergebnissen der wesentlichen IROs, die gemeinsam mit bereichsübergreifenden Teams, Mitarbeiterbefragungen, Prüfungen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Mindeststandards im sozialen Bereich sowie gesetzlichen Anforderungen identifiziert wurden, entwickelt AT&S präventive Maßnahmen. Auf Grundlage integrierter Risiko- und Auswirkungsbewertungen, von Maßnahmen zu Gesundheit und Arbeitssicherheit, fairer Beschaffung und Zeitvorgaben sowie verantwortungsvollem Umgang mit Daten stellt AT&S sicher, dass wesentliche negative Auswirkungen minimiert werden. Stehen geschäftliche Anforderungen, etwa im Zusammenhang mit Lieferterminen, im Konflikt mit den Grundsätzen der Gesundheit & des Arbeitsschutz und des Gesundheitsschutzes, gilt bei AT&S den klare Grundsatz: Prävention geht vor Effizienz. In solchen Fällen werden Entscheidungen gemeinsam mit den Abteilungen Corporate Human Resources und Audit & Compliance und dem Vorstand getroffen. Der Schutz und das Wohlergehen der Beschäftigten haben Vorrang, vor allem in Bezug auf Gesundheit, Arbeitssicherheit und menschenwürdige Arbeitsbedingungen.
Für die Vielzahl wesentlicher Auswirkungen von AT&S werden gezielte Maßnahmen umgesetzt. Diese reichen von Befragungen zur Mitarbeiterzufriedenheit bis hin zu verpflichtenden Schulungen.
Sichere Beschäftigung und angemessene Entlohnung
AT&S fördert sichere und stabile Beschäftigung, indem alle Funktionen in den globalen Unternehmensbereichen regelmäßig bewertet und mit fairen sowie wettbewerbsfähigen Marktgehältern vergütet werden. Um attraktive, gerechte und marktadäquate Löhne sicherzustellen, führt die Abteilung Corporate Human Resources jährlich Stellenbewertungen sowie externe und interne Vergütungsbenchmarks durch, unterstützt durch lokale HR‑Teams. Dieser weltweit gültige Prozess umfasst alle Beschäftigtengruppen an allen Standorten (ausgenommen Nicht‑Beschäftigte innerhalb der eigenen Belegschaft) und ist fest in den jährlichen Vergütungszyklus integriert. Mithilfe eines einheitlichen Job‑Grading‑Frameworks identifiziert Corporate Human Resources Funktionen, deren Vergütung unterhalb der festgelegten Gehaltsbänder liegen, und nimmt erforderliche Anpassungen vor, um sowohl interne Lohngerechtigkeit als auch externe Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Steigende Lebenshaltungskosten und veränderte Marktbedingungen werden dabei ebenso berücksichtigt wie gesetzliche Lohnanpassungen und jährliche Gehaltsreviews. Durch diesen strukturierten globalen Ansatz stärkt AT&S die Beschäftigungssicherheit, trägt zur Vermeidung von Fluktuation und Rekrutierungsproblemen bei und unterstützt die Sicherung des Lebensunterhalts seiner Mitarbeitenden.
Arbeitszeit und Work‑Life‑Balance
Unattraktive Arbeitsbedingungen wie lange Arbeitszeiten und Schichtarbeit führen zu hoher Fluktuation und erschweren die Rekrutierung, was wiederum erhöhte Kosten für Recruiting und Training verursacht und die Finanzlage von AT&S belastet. Die wichtigste Maßnahme in diesem Bereich sind klar definierte Schichtmodelle, die an allen Standorten und in allen Regionen gelten und für sämtliche Beschäftigtengruppen eine einheitliche Wochenarbeitszeit sicherstellen, wodurch 100 % der Mitarbeiter abgedeckt werden. Diese Maßnahme ist fortlaufend in Umsetzung, und ihre Wirksamkeit wird im Rahmen halbjährlicher Befragungen anhand der Zufriedenheit quantifiziert. Mehr als 100 unterschiedliche Arbeitszeitmodelle unterstützen zudem eine ausgewogene Work‑Life‑Balance.
Einbindung bei beschäftigtenrelevanten Themen
Gemäß dem AT&S Ethik- und Verhaltenskodex respektiert AT&S das Recht aller Beschäftigten, im Einklang mit lokalem Recht Gewerkschaften eigener Wahl zu bilden oder diesen beizutreten, Kollektivverhandlungen zu führen und sich friedlich zu versammeln – ebenso wie das Recht, auf solche Aktivitäten zu verzichten. Beschäftigte und ihre Vertretungen können offen mit dem Management kommunizieren, Ideen austauschen und Anliegen zu Arbeitsbedingungen und Managementpraktiken äußern, ohne Angst vor Diskriminierung, Vergeltung, Einschüchterung oder Belästigung haben zu müssen. Wo die Vereinigungsfreiheit oder das Recht auf Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt ist, können Beschäftigte alternative zulässige Formen von Arbeitnehmervertretungen wählen und ihnen beitreten. Diese Maßnahme ist fortlaufend.
Kinderarbeit
AT&S hat eine konzernweite Vorgehensweise zur Verhinderung von Kinderarbeit und zum Schutz junger Arbeitnehmer unter 18 Jahren eingeführt, um einem in bestimmten Regionen und Rekrutierungskanälen besonders relevanten menschenrechtlichen Risiko wirksam vorzubeugen. Das Programm gilt für alle AT&S‑Standorte und ‑Gesellschaften und umfasst sowohl eigene Beschäftigte als auch nicht‑angestellte Arbeitskräfte innerhalb der eigenen Belegschaft, deren Tätigkeit von AT&S gesteuert wird (zum Beispiel vor Ort eingesetzte Leiharbeitskräfte). Die Verantwortung liegt bei Corporate Human Resources (Global Talent & Employee Relations) sowie Audit & Compliance, während die operative Umsetzung durch die lokalen HR‑Teams an den Standorten erfolgt. Das Programm ist vollständig implementiert und folgt einem jährlichen Zyklus mit regelmäßigen Kontroll- und Wirksamkeitstests.
Zur Sicherstellung der Altersverifikation werden vor der Einstellung sowie am ersten Arbeitstag systematische Identitätsprüfungen durchgeführt, die je nach Risiko – insbesondere bei migrierten Arbeitskräften – durch zusätzliche Dokumentenkontrollen ergänzt werden. Der Schutz von Mitarbeitenden unter 18 Jahren umfasst klare Tätigkeitsbeschränkungen, die die Ausführung gefährlicher Aufgaben ausschließen, sowie automatisierte Schichtplan‑Regeln, die Nachtarbeit und Überstunden systematisch blockieren. Ergänzend obliegt es den jeweiligen Führungskräften, entsprechende Arbeitszuweisungen zu prüfen und freizugeben; zusätzliche Transparenz und Kontrolle werden durch monatliche Ausnahmereports sichergestellt. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz stellt AT&S sicher, dass junge Arbeitnehmer geschützt werden und keine Form von Kinderarbeit im eigenen Beschäftigungskontext stattfindet.
Zwangsarbeit
Dieses IRO spiegelt ein systemisches bzw. branchentypisches Risiko wider, das sich aus den branchenspezifischen Rahmenbedingungen und den globalen Produktionsstandorten ergibt. Es bedeutet nicht, dass AT&S in den eigenen Betrieben Fälle von Zwangsarbeit festgestellt hat. AT&S beschränkt die Bewegungsfreiheit der Beschäftigten nicht unangemessen; ebenso gibt es keine unangemessenen Einschränkungen beim Betreten oder Verlassen von Einrichtungen, einschließlich Wohnanlagen oder Unterkünften von AT&S. Im Zuge des Einstellungsprozesses erhalten alle Beschäftigten einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem die Vertragsbedingungen in ihrer Muttersprache oder einer gut verständlichen Sprache festgehalten sind.
Jede Arbeit ist freiwillig und Beschäftigte können ihre Arbeit jederzeit verlassen oder ihr Arbeitsverhältnis ohne Strafe kündigen, sofern eine angemessene Kündigungsfrist laut Vertrag eingehalten wird. AT&S, Agenten oder Subagenten halten oder zerstören keine Identitäts- oder Einreisedokumente wie Pässe, Ausweise oder Arbeitserlaubnisse. AT&S dokumentiert alle Austritte und verwahrt Unterlagen nur, wenn dies gesetzlich erforderlich ist – Beschäftigte haben dennoch jederzeit Zugang zu ihren Dokumenten. Beschäftigte dürfen keine Rekrutierungsgebühren an Arbeitgeber, Agenten oder Subagenten zahlen. Sollten dennoch solche Gebühren festgestellt werden, werden sie den Beschäftigten erstattet. Diese Maßnahme ist fortlaufend.
Angemessene Unterbringung
AT&S unterstützt neue Beschäftigte aus dem Ausland mit kostengünstigen Unterkunftsmöglichkeiten zu Beginn ihrer Tätigkeit. Diese Maßnahme ist fortlaufend.
Datenschutz
AT&S betreibt ein konzernweites Programm zum Schutz personenbezogener Daten von Beschäftigten und anderen betroffenen Personen. Im Rahmen der Rolle als Arbeitgeber verarbeitet AT&S personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der EU‑Datenschutzgrundverordnung (GDPR). Die Verarbeitung erfolgt rechtmäßig, zweckgebunden, transparent und unter Einhaltung der Prinzipien der Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit.
Zur Sicherstellung der Datenschutzkonformität hat AT&S verbindliche Prozesse, technische und organisatorische Maßnahmen sowie einheitliche Dokumentations- und Prüfverfahren implementiert, einschließlich strukturierter Erhebungen über Kategorien von Daten, Rechtsgrundlagen, Betroffenenkreise, Datenquellen und Speicherdauern. Dies ist in den konzernweiten Richtlinien und im GDPR‑Fragebogen verankert.
Alle Mitarbeiter sowie externe Dienstleister, die im Auftrag von AT&S personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten. Schulungen und regelmäßige Kontrollen stellen sicher, dass Daten nur im gesetzlich zulässigen Umfang verarbeitet werden. Die Maßnahme ist fortlaufend implementiert und wird kontinuierlich überwacht, einschließlich verpflichtender Meldung potenzieller Datenschutzvorfälle an die Datenschutzkoordination.
Chancengleichheit
AT&S fördert aktiv Chancengleichheit und Diversität, um sicherzustellen, dass keine Gruppe benachteiligt wird. Das Unternehmen bietet allen Beschäftigten gleiche Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten. Seit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Geschäftsjahr 2020/21 verfolgt AT&S eine Nulltoleranzpolitik gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung. Die Charta der Vielfalt gilt für das gesamte Unternehmen auf Konzernebene. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt verpflichtete sich die Organisation, angemessene Maßnahmen festzulegen und umzusetzen, die bei Verstößen gegen die Grundsätze von Vielfalt, Respekt und Wertschätzung ergriffen werden.
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurde die digitale Business‑Coaching‑Plattform wieder eingeführt. Über CoachHub wird Beschäftigten der Zugang zu Coaches in verschiedenen Sprachen geboten. Teilnehmer können selbstständig Sitzungen buchen und ein Stärkenprofil erstellen. Die digitale Business‑Coaching‑Plattform ist an allen Standorten verfügbar. Der Performance‑Management‑Prozess ist eine zentrale Maßnahme, die weltweit für alle Angestellten gilt. Diese Maßnahme ist fortlaufend und führt zu individuell vereinbarten Leistungs- und Entwicklungszielen, die individuell dokumentiert werden. Die Wirksamkeit zeigt sich in den hohen Teilnahmequoten in der Tabelle „Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen“.
Das Unternehmen bietet interkulturelle Trainings und Sprachkurse an, um Diversität zu fördern und kulturelle Unterschiede konstruktiv zu adressieren. Das Angebot zur Teilnahme an Trainings und Sprachkursen gilt für Personen weltweit, die an einen neuen Standort wechseln. Die Maßnahme wird kontinuierlich umgesetzt und zeigt Wirkung durch die steigende Sprachkompetenz der betroffenen Beschäftigten.
Aus- und Weiterbildung
Schulungen zu Richtlinien und Praktiken der Nicht‑Diskriminierung sind geplant oder bereits umgesetzt. Das Unternehmen verfügt über Programme zur Förderung des Zugangs zu Kompetenzentwicklung oder plant ihre Einführung.
Jede einzelne Person trägt zur Weiterentwicklung der Organisation bei und gestaltet die Zukunft des Unternehmens mit. AT&S befindet sich in einer Wachstumsphase und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Persönliche Entwicklung und Weiterbildung sind entscheidend für den Erfolg im Hightech‑Bereich. Nur durch Mitarbeiter, die ihr Potenzial voll ausschöpfen, kann AT&S nachhaltig wachsen und Verbesserungen vorantreiben.
Die Abteilung für Learning & Development fördert persönliche Entwicklung und Weiterbildung durch zahlreiche Programme. Unter dem Motto „We care about people“ werden die Erwartungen der Beschäftigten regelmäßig überprüft und die Maßnahmen entsprechend angepasst. Das Schulungs- und Entwicklungsangebot ist modern ausgestaltet und umfasst sowohl E-Learning Kurse als auch Präsenztrainings durch interne und externe Fachkräfte.
Mit einem umfassenden Onboarding Programm fördert AT&S die Integration neuer Beschäftigter und stellt sicher, dass vielfältige Perspektiven, insbesondere von besonders betroffenen oder marginalisierten Gruppen, berücksichtigt werden. Das Programm umfasst lokale Onboarding‑Veranstaltungen vor Ort und ein globales Online‑Onboarding, das neuen Beschäftigten ermöglicht, virtuell Kontakte zu knüpfen und mehr über die verschiedenen Standorte, Kulturen und Werte von AT&S zu erfahren. Ein zentrales Element ist das Buddy‑System, bei dem neue Kollegen in den ersten sechs Monaten unterstützt werden. Das Onboarding wird durch sorgfältig ausgearbeitete E‑Learning‑Module, Unterlagen, Checklisten und Unterstützungsunterlagen für Führungskräfte und neue Mitarbeiter begleitet. Das Programm wird an allen Standorten kontinuierlich durchgeführt.
Investitionen in Schulungen, neue Technologien und Kapazitätsaufbau sind notwendig, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und qualifizierte Fachkräfte anzuziehen. AT&S investiert bereits in diesen Bereichen, um den Geschäftserfolg langfristig zu sichern. Schulungen finden weltweit statt und haben keinen festen Zeitrahmen, da sie laufend durchgeführt werden. Die Anzahl der Beschäftigten, die an verpflichtenden Trainings teilgenommen haben, wird dokumentiert.
Interkulturelle Workshops
Die bereits vor drei Jahren etabliereten interkulturel-len Workshops zu Respekt, Toleranz und Integration sind im Geschäftsjahr 2025/26 fortgeführt worden. Die Workshops bieten neuen Beschäftigten die Mög-lichkeit, sich über österreichische Gepflogenheiten, Steuerrecht und Diskriminierung im Alltag zu infor-mieren und gegenseitig auszutauschen. Der CINT – Club International Graz bietet zudem kostenlose Beratungsstunden am Standort Leoben Hinterberg, Österreich, an. In den kommenden Geschäftsjahren wird ein entsprechendes Diversitäts- & Inklusionsprogramm entwickelt.
Young Wilds
Die nächste Runde des einjährigen „Young Wilds“‑Programms bot unseren jüngeren Beschäftigten die Möglichkeit, mit Führungskräften in Kontakt zu treten, gleichzeitig ihre eigene Entwicklung voranzutreiben und ihr Netzwerk zu erweitern. Von mehr als 24 Bewerbern an allen Standorten wurden 15 ausgewählt. Diese arbeiteten im Geschäftsjahr 2025/26 in gemeinsamen Projekten mit Sponsoren, Führungskräften und Experten an der Mitgestaltung der Zukunft von AT&S. Das Programm ist global und basiert auf den AT&S-Werten Offenheit, Verantwortung und Innovationskraft.
Eine besonders bemerkenswerte Komponente ist das Reverse Mentoring, bei dem junge Beschäftigte das Senior Management begleiten und damit die Kommunikation und den Austausch zwischen Hierarchieebenen sowie Generationen fördern.
Menschen mit Behinderungen
Derzeit sind keine spezifischen Maßnahmen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen definiert. In den kommenden Geschäftsjahren wird jedoch ein umfassendes Diversitäts- & Inklusionsprogramm entwickelt.
Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Gemäß dem AT&S Ethik- und Verhaltenskodex werden Belästigung oder rechtswidrige Diskriminierung am Arbeitsplatz nicht toleriert. Beschäftigte werden weder im Einstellungsprozess noch während der Beschäftigung – etwa hinsichtlich Entlohnung, Beförderungen, Anerkennung oder Zugang zu Schulungen – aufgrund folgender Merkmale diskriminiert oder belästigt: Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität und Ausdruck, ethnische oder nationale Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politische Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, Veteranenstatus, geschützte genetische Informationen oder Familienstand.
AT&S verfügt über Prozesse zur wirksamen Behandlung von Beschwerden über Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. Beschäftigte haben Zugang zu vertraulichen Beschwerdemechanismen wie der AT&S SpeakUp‑Plattform. Diese Maßnahme ist fortlaufend.
S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
AT&S hat im Berichtsjahr 2025/26 keine messbaren und ergebnisgebundenen Ziele im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft definiert. Der Schwerpunkt der Steuerung liegt auf der vollständigen und konsequenten Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und regulatorischen Mindestanforderungen auf lokaler wie internationaler Ebene. Vor diesem Hintergrund werden derzeit keine eigenständigen Ziele zur Förderung positiver Auswirkungen berichtet, da solche Zielsetzungen eine über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende, quantifizierbare Ambition voraussetzen würden.
Ungeachtet dessen tragen die konsequente Umsetzung bestehender Richtlinien, transparente Prozesse sowie ein offener Dialog mit den Mitarbeitern dazu bei, stabile und sichere Beschäftigung, angemessene Arbeitsbedingungen, Qualifizierung, Vielfalt, Inklusion sowie soziale Teilhabe zu fördern und damit positive Auswirkungen auf Einkommen, Beschäftigungsfähigkeit, Motivation und Wohlergehen der Belegschaft zu erzielen.
AT&S fokussiert auf die transparente Leitung und die wirksame Umsetzung der bestehenden Richtlinien und Prozesse zur Vermeidung bzw. Minimierung wesentlicher negativer Auswirkungen sowie zur Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Unternehmen aktuell nicht, weitere messbare, ergebnisorientierte Ziele zu definieren.
Die Wirksamkeit der Richtlinien und Maßnahmen im Zusammenhang mit wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen wird anhand von Fluktuationsraten sowie Rückmeldungen der Beschäftigten nachverfolgt.
S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
AT&S beschäftigte zum Ende des Geschäftsjahres 2025/26 12.944 Personen (exkl. Fremdarbeitskräfte). Dies entspricht einer Steigerung von 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr.
Die Angaben zur Gesamtzahl der Arbeitnehmern in den Tabellen „Personalstand (Ultimo)“ und „Arbeitnehmer nach Art des Vertrags und Geschlecht“ sind jeweils Stichtagswerte zum letzten Tag des Berichtszeitraums (31. März 2026). Alle Personalzahlen sind Ist-Daten, denen keine weiteren Annahmen zugrunde liegen.
Für Angaben zur Gesamtzahl der Arbeitnehmern wird auf die Tabelle „Personalstand“ in den sonstigen Angaben im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen, in der der durchschnittliche Personalstand in Vollzeitäquivalenten dargestellt ist.
Gegenüber der im Vorjahr veröffentlichten Darstellung wurden die Vergleichszahlen für die Vertragsarten im Abschnitt S1-6 angepasst. Hintergrund war eine fehlerhafte Zuordnung bestimmter Gruppen von Mitarbeitern zu befristeten anstelle von unbefristeten Verträgen im Vorjahr. Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer bleibt nach der Umklassifizierung unverändert. Die Differenz zwischen den im vorangegangenen Zeitraum angegebenen Zahlen (berichtet wurden 7.406 befristete sowie 5.118 unbefristete Verträge) und den korrigierten Vergleichszahlen der unbefristeten bzw. befristeten Arbeitsverhältnisse beträgt jeweils 3.008 Arbeitnehmer.
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in Personen | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Arbeitnehmerzahl pro Mitarbeiterkategorie | | | | | | |
Angestellte | | 4.095 | | 4.198 | | (2,5 %) |
Arbeiter | | 8.849 | | 8.326 | | 6,3 % |
Gesamtzahl der Arbeitnehmer | | 12.944 | | 12.524 | | 3,4 % |
Arbeitnehmerzahl nach Geschlecht | | | | | | |
Männlich | | 8.215 | | 7.984 | | 2,9 % |
Weiblich | | 4.729 | | 4.540 | | 4,2 % |
Divers | | 0 | | 0 | | n.a. |
Keine Angaben | | 0 | | 0 | | n.a. |
Gesamtzahl der Arbeitnehmer | | 12.944 | | 12.524 | | 3,4 % |
Arbeitnehmerzahl pro Land (mit mind. 10 % der Arbeitnehmer) | | | | | | |
Österreich | | 1.959 | | 1.895 | | 3,4 % |
China | | 8.122 | | 8.050 | | 0,9 % |
Malaysia | | 1.708 | | 1.453 | | 17,5 % |
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in Personen, Geschäftsjahr 2025/26 | | Weiblich | | Männlich | | Sonstige | | Keine Angaben | | Insgesamt |
Zahl der Arbeitnehmer | | 4.729 | | 8.215 | | 0 | | 0 | | 12.944 |
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen | | 3.030 | | 5.669 | | 0 | | 0 | | 8.699 |
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen | | 1.699 | | 2.546 | | 0 | | 0 | | 4.245 |
Zahl der Abrufkräfte | | 0 | | 0 | | 0 | | 0 | | 0 |
in Personen, Geschäftsjahr 2024/25 | | Weiblich | | Männlich | | Sonstige | | Keine Angaben | | Insgesamt |
Zahl der Arbeitnehmer | | 4.540 | | 7.984 | | 0 | | 0 | | 12.524 |
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen | | 2.786 | | 5.340 | | 0 | | 0 | | 8.126 |
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen | | 1.754 | | 2.644 | | 0 | | 0 | | 4.398 |
Zahl der Abrufkräfte | | 0 | | 0 | | 0 | | 0 | | 0 |
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| | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Arbeitnehmer, die das Unternehmen verlassen haben (in Personen) | | 1.726 | | 2.748 | | (37,2 %) |
Quote der Arbeitnehmerfluktuation (in %) | | 14,0 | | 20,8 | | (32,9 %) |
Die Daten zur Arbeitnehmerfluktuation beziehen sich auf sämtliche Arbeitnehmer, die im Berichtszeitraum aus dem Unternehmen ausgeschieden sind (mit Ausnahme von Praktikanten). Zur Berechnung der Quote wurde der durchschnittliche Personalstand des Berichtsjahres in Personen als Nenner festgelegt.
Die Geschäftsjahre 2023/24 und 2024/25 standen im Zeichen umfassender Effizienzmaßnahmen, im Zuge derer auch der Personalstand deutlich angepasst wurde. Aufgrund der Stabilisierung des Personalstands und der positiven Aussichten ist es gelungen, die Fluktuation wieder auf ein angemessenes Niveau zu bringen.
S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Die Gesamtzahl der im Unternehmen tätigen Fremdarbeitskräfte beläuft sich zum Ende des Berichtszeitraums auf 1.358 Personen. Es handelt sich nicht um Selbstständige, sondern ausschließlich um Personen, die von Unternehmen der Arbeitskräfteüberlassung bereitgestellt werden. Sie stehen in einem Anstellungsverhältnis zu Personaldienstleistern und sind bei AT&S tätig. Für sie gelten die gleichen Arbeitnehmerschutzgesetze wie für AT&S-Arbeitskräfte. Im Vorjahr wurden 271 Fremdarbeitskräfte beschäftigt. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus einer vermehrten Einstellung von Fremdarbeitskräften am Standort Kulim, Malaysia, und ist darauf zurückzuführen, dass im Zuge des Personalaufbaus zunächst verstärkt über Personaldienstleister rekrutiert wurde. Bei entsprechender Performance und Qualifikation ist die Übernahme in ein fixes Dienstverhältnis vorgesehen.
S1-9 – Diversitätskennzahlen
Die Tabelle „Diversitätskennzahlen“ zeigt neben der Altersstruktur auch die Geschlechterverteilung innerhalb der obersten Führungsebene. Aufgrund der Verschlankung der Führungsorganisation ist die Anzahl an Personen – Männern sowie Frauen – in der obersten Führungsebene im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken.
Neben Geschlecht und Alter ist für AT&S auch die Anzahl der unterschiedlichen Nationalitäten innerhalb der Belegschaft ein wichtiger Indikator für Diversität. Insgesamt beschäftigte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2025/26 Menschen aus 70 Nationen, während es zum Ende des Geschäftsjahres 2024/25 68 Nationen waren.
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| | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Frauen in der obersten Führungsebene (1. und 2. Ebene unter dem Vorstand) | | | | | | |
Anzahl (in Personen) | | 34 | | 69 | | (50,7 %) |
Anteil (in %) | | 26,0 | | 30,0 | | (13,5 %) |
Altersgruppe (in %) | | | | | | |
<30 Jahre | | 25,2 | | 25,9 | | (2,7 %) |
30–50 Jahre | | 68,1 | | 67,7 | | 0,6 % |
>50 Jahre | | 6,7 | | 6,4 | | 5,1 % |
S1-10 – Angemessene Entlohnung
Alle Arbeitnehmer von AT&S werden fair und entsprechend der branchenüblichen Vergütung entlohnt.
Um dies sicherzustellen, greift AT&S auf umfassende und renommierte Vergütungsmarktdaten von Aon Radford zurück. Diese Benchmarks werden jährlich überprüft und bilden die Grundlage für die Bewertung und – sofern erforderlich – erfolgt eine Anpassung der Vergütungsbänder an allen Produktionsstandorten sowie wird eine die Überprüfung und Weiterentwicklung der individuellen Vergütungspositionierung aller Mitarbeiter .
Aon Radford wurde auf Basis regelmäßiger Überprüfungen der Benchmark‑Teilnehmerbasis ausgewählt, um eine dauerhafte Relevanz und Aussagekraft der Daten sicherzustellen. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da eine Vielzahl wichtiger Partner und Wettbewerber von AT&S in den Datensätzen vertreten ist und somit aussagekräftige sowie marktgerechte Vergleiche ermöglicht werden.
S1-12 – Menschen mit Behinderungen
AT&S wendet für die Erfassung und das Verständnis von Beschäftigten mit Behinderungen folgende Vorgehensweise an:
Österreich: Eine Person gilt als Beschäftigter mit Behinderung, wenn ein amtlich festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 50 % vorliegt. Die Feststellung erfolgt durch die zuständigen Bundesbehörden/amtsärztlichen Dienste.
China: Die Anerkennung einer Behinderung unterliegt einem formellen Verfahren, das von der China Disabled Persons’ Federation (CDPF) durchgeführt wird.
Malaysia: In Malaysia besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung von Personen mit Behinderungen. Am Standort Kulim sind aktuell keine Beschäftigten mit Behinderungen tätig. Eine Identifikation von Beschäftigten mit Behinderungen würde – im Falle einer zukünftigen Beschäftigung – auf Grundlage der jeweils geltenden lokalen gesetzlichen Definitionen und Kriterien erfolgen.
Indien: Am Standort Nanjangud sind derzeit keine Beschäftigten mit Behinderungen tätig. Ein entsprechender gesetzlicher Rahmen befindet sich auf Regierungsebene noch im Diskussionsstadium und ist bislang nicht offiziell verabschiedet oder veröffentlicht worden. Nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung würde die Identifikation von Beschäftigten mit Behinderungen gemäß den dann gültigen lokalen rechtlichen Kriterien erfolgen.
Der Anteil von Menschen mit Behinderungen unter den Arbeitnehmern von AT&S beträgt zum 31. März 2026 0,42 %. Im Vorjahr lag der Anteil bei 0,39 %.
S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
Die Tabelle „Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen“ enthält Informationen zu den regelmäßigen Zielvereinbarungs- und Entwicklungsgesprächen inklusive einer Aufschlüsselung nach Geschlecht. Diese Gespräche werden mit jenen Mitarbeitern durchgeführt, für die der an das Geschäftsjahr angelehnte Performance‑Management‑Prozess vorgesehen ist. Dazu zählen alle Angestellten weltweit sowie – je nach Standort – ausgewählte Teilzeitkräfte und Trainees. Arbeiter, Fremdarbeitskräfte, Praktikanten und länger abwesende Personen sind nicht inkludiert.
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| | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Zielvereinbarungsgespräche (in %) | | | | | | |
Frauen | | 90,5 | | 97,4 | | (6,89) |
Männer | | 90,0 | | 97,3 | | (7,26) |
Gesamt | | 90,2 | | 97,3 | | (7,15) |
Entwicklungsgespräche (in %) | | | | | | |
Frauen | | 85,2 | | 90,4 | | (5,22) |
Männer | | 82,2 | | 85,9 | | (3,72) |
Gesamt | | 83,1 | | 87,2 | | (4,10) |
Anzahl der Zielvereinbarungs- und Entwicklungsgespräche pro Arbeitnehmer | | | | | | |
Frauen | | 0,43 | | 0,46 | | (5,5 %) |
Männer | | 0,59 | | 0,61 | | (3,3 %) |
Gesamt | | 0,53 | | 0,56 | | (4,7 %) |
Mitarbeiter, die am 1. September oder später im laufenden Geschäftsjahr eintreten, absolvieren ausschließlich das Zielvereinbarungsgespräch und werden daher nicht in den Kennzahlen zu Entwicklungsgesprächen berücksichtigt.
Weiters werden in der Tabelle „Durchschnittliche Schulungsstunden“ die Schulungsstunden pro Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Kategorie von Mitarbeitern, dargestellt. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist auf den Personalaufbau im Zuge des Ramp-ups am Standort Kulim, Malaysia, und die damit verbundenen intensiven Schulungsmaßnahmen zurückzuführen.
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in Stunden pro Person | | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Frauen | | 16,8 | | 8,0 | | 109,2 % |
Männer | | 13,5 | | 8,3 | | 62,7 % |
Gesamt | | 14,7 | | 8,2 | | 79,3 % |
Angestellte | | 17,8 | | 12,3 | | 45,3 % |
Arbeiter | | 13,2 | | 6,1 | | 117,1 % |
Gesamt | | 14,7 | | 8,2 | | 79,3 % |
S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Die Tabelle „Vergütungskennzahlen“ zeigt einerseits das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle, welches der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen, dividiert durch den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Arbeitnehmer entspricht.
Unsere Gender-Pay-Ergebnisse werden in erster Linie durch strukturelle und organisatorische Faktoren beeinflusst und nicht durch ungleiche Vergütungspraktiken. Als global tätiges Produktionsunternehmen mit Aktivitäten in Märkten mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spiegeln aggregierte Vergütungskennzahlen regionale Unterschiede in Arbeitsmärkten und Vergütungsniveaus nur eingeschränkt wider.
Unsere Branche und die damit verbundene Stellenstruktur sind historisch durch einen hohen Männeranteil geprägt, insbesondere in technischen, produktionsnahen und leitenden Funktionen. Der Frauenanteil ist in höheren Gehalts- und Funktionsstufen weiterhin deutlich geringer; diese Positionen sind jedoch mit größerer Verantwortung und höheren Vergütungen verbunden.
Auch die Zusammensetzung der Belegschaft beeinflusst die Ergebnisse. Ein erheblicher Anteil der Blue Collar Positionen ist in Asien angesiedelt, während höher vergütete Fach- und Führungspositionen überwiegend in Europa lokalisiert sind. Zudem wirken sich verschiedene Vertragsarten unterschiedlich aus: Expatriate Positionen, die überwiegend von Männern besetzt sind, sowie Teilzeitmodelle, die häufiger von Frauen genutzt werden, führen zu signifikanten Unterschieden in der Gesamtvergütung.
Die Bonusberechtigung ist an den unternehmerischen Einfluss und die jeweilige Funktions- bzw. Gehaltsstufe gekoppelt. Da Männer in höheren Positionen stärker vertreten sind, erhalten Frauen seltener variable Vergütungsbestandteile, was zum Gesamt Gender Pay Gap beiträgt.
Zur Sicherstellung von Transparenz und Fairness wird die Vergütung auf Basis vergleichbarer Rollen unter Anwendung unseres Job Evaluation Systems analysiert, wobei Stellenwert, Verantwortungsniveau, Standort und Mitarbeitergruppe berücksichtigt werden. Diese Analyse bestätigt, dass Vergütungsunterschiede auf die unterschiedliche Rollenverteilung zurückzuführen sind und nicht auf eine absichtliche oder systematische geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung.
Weiters zeigt die Tabelle „Vergütungskennzahlen“ das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung, welches sich aus der jährlichen Gesamtvergütung für die höchstbezahlte Person im Unternehmen dividiert durch den Median der jährlichen Gesamtvergütung für die Arbeitnehmer (ohne die höchstbezahlte Person) ergibt. Der Median ist jener Wert, bei dem die Hälfte der Vergütungen darunter und die andere Hälfte darüber liegt.
Der Vorjahreswert der Kennzahl „Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung“ wurde angepasst, um den aktuellen ESRS-Vorgaben zu entsprechen. Dabei wurden sämtliche gemäß ESRS erforderlichen Vergütungskomponenten berücksichtigt und insbesondere im Vorjahr gewährte Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Vorstandsmandats in die Berechnung aufgenommen. Die korrigierte Vorjahreszahl ist in der Tabelle „Vergütungskennzahlen“ abgebildet. Im vorangegangenen Zeitraum wurde für das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung ein Wert von 164,3 berichtet.
S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Die Tabelle „Menschenrechte“ zeigt die Anzahl aller im Zusammenhang mit Menschenrechten stehenden Beschwerden, die im Geschäftsjahr 2025/26 gemeldet wurden. Dabei sind sechs der Beschwerden über die Whistleblowing-Plattform von AT&S eingegangen, während eine per E-Mail ans Compliance-Office kommuniziert wurde.
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| | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Gesamtzahl der gemeldeten Fälle von Diskriminierung (inkl. Belästigung) | | 5 | | 4 | | 25,0 % |
Zahl der weiteren eingegangenen Beschwerden | | 2 | | 1 | | 100,0 % |
Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen i.Z.m. den vorstehend beschriebenen Vorfällen und Beschwerden (in T€) | | – | | – | | n.a. |
Im Berichtszeitraum war AT&S an keinem Verfahren beteiligt, das von einer nationalen Kontaktstelle der OECD bearbeitet wurde. Auch wurden keine schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte (zum Beispiel Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit) festgestellt.
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| | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle (in %) | | 21,1 | | 19,3 | | 9,4 % |
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung | | 327,5 | | 459,3 | | (28,7 %) |
Gesundheitsschutz und Sicherheit

SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit der Arbeitskräfte des Unternehmens
AT&S verfügt über eine umfassende Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz Richtlinie, die sich an den Anforderungen der ISO 45001 sowie an den UN‑Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientiert. Im Berichtsjahr blieb die Richtlinie inhaltlich weitgehend unverändert; es wurden lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Die Richtlinie legt weiterhin einen besonderen Fokus auf Compliance, präventive Maßnahmen und den Ausbau einer starken Sicherheitskultur, ergänzt durch Initiativen zur Förderung der psychischen Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens der Beschäftigten.
S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Globale Initiativen
Health Month
Im Rahmen des AT&S Health Month wurde eine fünfwöchige, globale Kampagne durchgeführt, die sich unter anderem den Themen psychische Ge-sundheit, körperliche Aktivität, Ernährung, Gesund-heitschecks und Arbeitssicherheit gewidmet hat. Die Aktivitäten umfassten Webinare, lokale Veranstal-tungen sowie Awareness Sessions an allen Standor-ten. Die Rückmeldungen der Mitarbeitenden zeigten eine große Beteiligung und ein deutlich erhöhtes Bewusstsein für Themen rund um Gesundheit und Wohlbefinden.
Global HSE Training
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurde ein konzernweites Online Training für alle Beschäftigten zur Sensibilisierung für unsichere Handlungen, Beinahe Unfälle sowie die Klassifizierung von Vorfällen eingeführt. In einem ergänzenden Modul speziell für Teamleader liegt der Schwerpunkt auf Unfallmanagement, der Analyse relevanter KPIs sowie der aktiven Förderung einer starken Sicherheitskultur. Im Geschäftsjahr 2025/26 haben 4.916 Personen am Online-Training teilgenommen, welches an ausgewählten Standorten durch lokale Präsenzschulungen ergänzt wurde.
Safety Network Meetings
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden regelmäßige standortübergreifende Treffen fortgesetzt, um den Austausch von Best Practices, Benchmarking und gemeinsame Problemlösungen zur Stärkung globaler Sicherheitsstandards zu fördern.
Regionale Maßnahmen – Indien
Am Standort Nanjangud wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit umgesetzt. Da-zu zählen die Modernisierung von Belüftungs- und Gasdetektionssystemen, die Installation von Schutz-barrieren, die Verbesserung der Chemikalienlage-rung mit zusätzlicher Auffangabsicherung sowie die Aufrüstung von Beschilderungen und Ergonomie. Wei-tere infrastrukturelle Verbesserungen, wie sichere Gehwege und optimierte Zugangswege wurden ebenfalls implementiert, um physischen Risiken vor-zubeugen. Diese Maßnahmen spiegeln das Engagement von AT&S wider, an allen Standorten ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Leistungstrends
Die präventive Berichterstattung ist weiterhin stark ausgeprägt, mit Tausenden Meldungen zu unsiche-ren Zuständen und Handlungen, die ein proaktives Risikomanagement unterstützen. Das Ausbleiben schwerwiegender Vorfälle, einschließlich Todesfäl-len oder langfristiger Verletzungen, unterstreicht die Effektivität der umgesetzten präventiven Maßnah-men. Der kontinuierliche Fokus auf Beinahe-Unfälle und Gefährdungsidentifikation trägt zur weiteren Stärkung der Sicherheitskultur bei.
Strategischer Ausblick
AT&S plant die Umsetzung einer umfassenden Arbeitssicherheitsstrategie im Einklang mit den langfristigen Zielen bis zum Geschäftsjahr 2030/31, vorbehaltlich der Budgetfreigabe. Dabei soll der Schwerpunkt auf Führungskräfte Engagement, die Digitalisierung von Sicherheitsprozessen und die globale Harmonisierung von Standards gelegt werden. Für die Durchführung der Maßnahmen sind im Mittelfristplan künftige finanzielle Mittel in Höhe von 9,3 Mio. € an Investitionsausgaben und 2,4 Mio. € an operativen Ausgaben vorgesehen.
Insgesamt sind für die Umsetzung aller Maßnahmen im Geschäftsjahr 2025/26 0,1 Mio. € an operativen Ausgaben (OpEx) und 1,1 Mio. € an Investitionsausgaben (CapEx) angefallen. Die operativen Ausgaben finden sich in der Anhangangabe 2 „Aufwandsarten“ in den Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wieder, während die Investitionsausgaben in Anhangangabe 7 „Sachanlagen“ in den Erläuterungen zur Konzernbilanz im Anhang zum Konzernabschluss zu finden sind.
S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Die Kennzahlen zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit umfassen sowohl Arbeitnehmer als auch Fremdarbeitskräfte des Unternehmens. Die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, welche als Basis der Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle dient, inkludiert vorwiegend Ist-Daten auf Basis von Zeitaufzeichnungen. Wo dies nicht möglich war (zum Beispiel bei Mitarbeitern ohne Zeitaufzeichnungen), wurden die Stunden auf Grundlage der Standardarbeitsstunden geschätzt.
Alle Produktionsstandorte von AT&S sind nach dem Managementsystem für Gesundheit und Arbeitssicherheit ISO 45001 zertifiziert, und decken 100 % der Arbeitskräfte an den AT&S Standorten ab. Vertriebsservicegesellschaften sind von der Zertifizierung ausgeschlossen, wodurch sich ein globaler Prozentsatz von 99,4 % ergibt.
Die Berichterstattung über Ausfalltage erfolgt ab diesem Bericht – rückwirkend auch für das Geschäftsjahr 2024/25 – auf Basis von Kalendertagen anstelle von Arbeitstagen, um sich an globale Best Practices anzupassen und die Vergleichbarkeit zu verbessern. Die Differenz zwischen den im vorangegangenen Zeitraum angegebenen Zahlen (berichtet wurden 1.066 Ausfalltage) und den korrigierten Vergleichszahlen der Ausfalltage beträgt 650.
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| | 2025/26 | | 2024/25 | | Veränderung |
Prozentsatz der Arbeitskräfte des Unternehmens, die auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt sind (in %) | | 99,4 | | 99,4 | | 0,0 % |
Zahl der Todesfälle, zurückzuführen auf arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen (eigene Arbeitskräfte) | | 0 | | 0 | | n.a. |
Zahl der Todesfälle, zurückzuführen auf arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen (andere an Unternehmensstandorten tätige Arbeitskräfte) | | 0 | | 0 | | n.a. |
Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle | | 103 | | 72 | | 43,1 % |
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle (pro 1 Mio. Arbeitsstunden) | | 3,36 | | 2,49 | | 34,8 % |
Zahl der Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen | | 0 | | 0 | | n.a. |
Zahl der Ausfalltage (zurückzuführen auf arbeitsbedingte Verletzungen und Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingte Erkrankungen und Todesfälle infolge von Erkrankungen) | | 2.137 | | 1.716 | | 24,5 % |
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

SBM-3 – Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Im Geschäftsjahr 2025/26 hat AT&S die Bewertung der Auswirkungen auf Mitarbeiter in der Wertschöpfungskette überprüft und methodisch weiterentwickelt. Anlass hierfür waren insbesondere veränderte regulatorische Anforderungen durch die CSDDD sowie die Omnibus‑Verordnung, die Umfang, Tiefe und Dokumentationsanforderungen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten europäischer Unternehmen präzisieren.
Die Neubewertung stellt sicher, dass potenzielle und tatsächliche Auswirkungen weiterhin vollständig und konsistent identifiziert und im Einklang mit den aktu-ellen regulatorischen Erwartungen bewertet wer-den.
S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
AT&S hat proaktive Konzepte entworfen, um die höchsten Standards für integres und ethisches Geschäftsgebaren sicherzustellen. Das Unternehmen sieht die Lieferkette als integralen Bestandteil der Wertschöpfungskette und setzt auf eine aktive Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern.
Um ein faires und nachhaltiges Miteinander gewährleisten zu können, wurde der AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten erarbeitet. Er wurde nach den Richtlinien der Responsible Business Alliance (RBA) erstellt und zielt auf eine Balance zwischen Gewinnerzielung und ethischer Verantwortung ab. Der AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten wird regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Anforderungen der Industrie zu entsprechen. Die jüngsten Aktualisierungen wurden im April 2024 vorgenommen. Der Kodex bildet den Rahmen für eine faire und nachhaltige Zusammenarbeit und stellt sicher, dass Lieferanten die potenziellen Risiken verstehen und zugleich minimieren. Der AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten ist auf der offiziellen Webseite für AT&S-Lieferanten in drei Sprachen verfügbar. AT&S bekennt sich zu den Grundsätzen der RBA und dessen Verhaltenskodex sowie zu international anerkannten Standards, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UDHR), den Standards von Organisationen wie dem UN Global Compact, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),der Social Accountability International (SAI), der Ethical Trading Initiative (ETI) und der IFC´s Performance Standards on Environmental and Social Sustainability.
AT&S orientiert sich im Bereich der Menschenrechte an folgenden Grundsätzen: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, Nichtdiskriminierung/Nichtbelästigung/menschliche Behandlung, Löhne und Sozialleistungen, Arbeitszeiten, Schutz junger Arbeitnehmer sowie am Verbot von Zwangsarbeit und Menschenhandel. Diese Grundsätze sind für alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette relevant. Die Corporate ESG Supply Chain-Funktion, die der Leitung Corporate ESG & Quality unterstellt ist, koordiniert gemeinsam mit Global Purchasing die operative Umsetzung des AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten. Die Verantwortung auf oberster Managementebene für die Umsetzung der Richtlinie zu materiellen S2‑IROs liegt bei der Leitung der Abteilung Global Purchasing. Durch die Einhaltung der Sorgfaltspflicht bekennt sich AT&S dazu, ausschließlich jene Rohstoffe in den Produkten zu verwenden, die in keinem direkten oder indirekten Zusammenhang mit negativen menschenrechts- und umweltbezogenen Auswirkungen innerhalb der Lieferkette stehen. Dies umfasst auch die ethisch einwandfreie Beschaffung sogenannter Konfliktmaterialien, zu denen Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (kurz: 3TG, nach ihren englischen Initialen – Tin, Tantalum, Tungsten, Gold) gehören. Als Teil der Lieferkette bekennt sich das Unternehmen zur Offenlegung und Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Konfliktmineralien und erfüllt die Anforderungen des Dodd-Frank Acts, Section 1502, des US-Kongresses sowie der EU-Richtlinie 2017/821, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Um einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, die Finanzierung von Konflikten durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und ‑handel sowie damit einhergehende schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden, hält sich AT&S an den Sorgfaltspflichtprozess der RMI („Responsible Minerals Initiative“). Unter Verwendung des Conflict Minerals Reporting Templates (CMRT) der RMI liefert das Unternehmen Informationen zu den Herkunftsländern der Mineralien sowie zu den verwendeten Schmelzhütten und Raffinerien.
AT&S erwartet von seinen Lieferanten die Einhaltung der im AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegten ethischen, sozialen und ökologischen Standards.
AT&S achtet die Menschenrechte, indem wiederkehrende, fokusbezogene Lieferantenaudits und Überwachungen durchgeführt werden. Sollte ein Zulieferunternehmen unsere Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden gemeinsam mit dem Lieferanten Korrekturmaßnahmen und resultierende Entwicklungsmaßnahmen erarbeitet. Falls die erforderlichen Verbesserungen nicht erreicht werden, kann die Beschaffung vorübergehend ausgesetzt werden, bis die Geschäftsbeziehungen mit dem Lieferanten bei Erfüllung der notwendigen Maßnahmen wieder aufgenommen werden.
Zur Unterstützung und Sicherstellung dieser Grundsätze hat AT&S ein Managementsystem etabliert, das sich in seinem Umfang am Inhalt des AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten orientiert. Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden keine Verstöße gegen die wesentlichen Bestimmungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die im Zusammenhang mit Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette stehen, festgestellt. Maßnahmen zur Abhilfe bei möglichen Auswirkungen auf die Menschenrechte werden im Abschnitt S2-4 beschrieben.
S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
AT&S fordert seine Lieferanten zur Einhaltung der Unternehmensstandards in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, Umweltschutz und ethische Verantwortung auf. Ein gemeinsames Wertesystem, das die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie ethischer und ökologischer Prinzipien sicherstellt, bildet die Grundlage für langfristige und vertrauensvolle Partnerschaften.
Derzeit sind bei AT&S noch keine einheitlichen Me-chanismen etabliert, um Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette sowie deren Interessenvertre-tungen strukturiert in die Beurteilung tatsächlicher oder möglicher Auswirkungen einzubinden. Relevante Stakeholder werden auf Managementebene sowohl innerhalb von AT&S als auch durch wesentlichen Partnerunternehmen der Lieferkette, im Rahmen der bestehenden Governance‑Strukturen eingebunden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Sustainable-Procurement-Management-Systems von AT&S ist die Whistleblowing-Plattform SpeakUp. Sie ermöglicht allen internen und externen Stakeholdern, potenzielle Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, interne Richtlinien oder ESG-Standards sowie Risiken entlang der Lieferkette anonym und sicher zu melden.
S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
AT&S nimmt seine Verantwortung wahr, als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner innerhalb der Gesellschaft und entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu handeln. Das Unternehmen analysiert potenzielle negative Auswirkungen frühzeitig und leitet präventive Maßnahmen ein, um Risiken zu vermeiden und den Bedarf an Abhilfemaßnahmen zu reduzieren.
Ein besonderer Fokus liegt auf der verantwortungsvollen Beschaffung von Rohstoffen. AT&S verfolgt das Ziel, ausschließlich Materialien zu verwenden, die nicht mit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt in Verbindung stehen. Zur Verhinderung der Finanzierung von Konflikten und damit einhergehender schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen orientiert sich das Unternehmen am Sorgfaltsprozess der RMI.
In regelmäßigen Abständen oder bei konkretem Verdacht kontaktiert AT&S jene Materiallieferanten, deren Produkte Mineralien wie Gold, Tantal, Wolfram oder Zinn enthalten. Dabei fordert das Unternehmen eine transparente Offenlegung aller relevanter Informationen mittels der standardisierten Templates der RMI. Für eine transparente Berichterstattung bedient sich AT&S am Conflict Minerals Reporting Template (CMRT), das Informationen über die Herkunft der Mineralien sowie über die eingesetzten Schmelzhütten und Raffinerien offenlegt. Auf Basis dieser Daten verfolgt AT&S das Ziel, Mineralien ausschließlich von konformen Schmelz- und Minenbetrieben zu beziehen, die regelmäßig von der RMI auditiert werden. Im Geschäftsjahr 2025/26 verpflichteten sich 100 % der Lieferanten zu einer RMI-konformen Lieferkette, was den proaktiven Ansatz des Unternehmens zur Behebung potenzieller negativer Auswirkungen auf die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette zeigt.
Im Rahmen des implementierten Smelter-Removal-Prozesses werden im Verdachtsfall oder bei Nicht‑Konformität die betreffenden Lieferanten und nachgelagerten Akteure der Lieferkette umgehend informiert. Gleichzeitig werden Sofortmaßnahmen eingeleitet, um die weitere Verarbeitung nicht-konformer Mineralien rasch einzuschränken.
Durch Audits an den Standorten der Lieferanten sowie durch eine obligatorische Vorabbewertung vor Vertragsabschluss stellt AT&S sicher, dass Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette Zugang zu Beschwerdemechanismen haben. Dazu zählen auch lokale Kanäle, die von den Lieferanten bereitgestellt werden.
Die Hauptlieferanten werden auf Einhaltung der von der RBA geforderten Richtlinien geprüft, um sicherzustellen, dass Einzelpersonen, die Beschwerdemechanismen nutzen, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. AT&S hat im Geschäftsjahr 2025/26 keinen formalisierten Prozess zur Abhilfe negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette implementiert. Während Fälle präventiv adressiert werden, stehen derzeit keine arbeitnehmerzentrierten Abhilfemaßnahmen zur Verfügung. Dieser Sachverhalt wird gemäß ESRS S2-3 offengelegt; die Einführung eines Abhilfeprozesses ist bis 2030 im Rahmen der neuen ESG-Strategie 2030 vorgesehen.
Über unsere globale AT&S SpeakUp-Plattform bieten wir allen internen und externen Stakeholdern leicht zugängliche Beschwerdemechanismen an. AT&S erfasst und prüft alle Beschwerden und Bedenken sorgfältig, um passende Lösungen für die betroffenen Personen zu erarbeiten. Die Wirksam-keit unserer Mechanismen wird stichprobenartig durch die bereits genannten Audits bei Lieferanten an den Standorten überprüft.
S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
AT&S hat einen strukturierten Ansatz etabliert, der auf die Reduktion negativer, die Stärkung positiver Auswirkungen sowie die Minimierung arbeitsbezo-gener Risiken entlang der Wertschöpfungskette ausgerichtet ist. Hinweise auf tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette werden über etablierte Beschwerdekanäle, Lieferantenaudits, Stakeholder‑Dialoge sowie relevante externe Informationsquellen erfasst und in einem zentralen Fallmanagementsystem dokumentiert. Jeder Fall wird anhand klar definierter Kriterien bewertet, insbesondere nach Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit, und entsprechend unserem Grad der Verantwortung klassifiziert – ob die Auswirkungen verursacht, zu ihnen beigetragen wurde oder sie im Rahmen einer Geschäftsbeziehung entstanden sind. Auf dieser Grundlage leitet ein interdisziplinäres Team erforderliche Maßnahmen ab. Je nach Verantwortungsgrad umfassen die Maßnahmen sowohl die Anpassung eigener Praktiken und Abhilfemaßnahmen bei Selbstverursachung oder Mitverantwortung als auch präventive und mindernde Maßnahmen entlang der Lieferkette bei Auswirkungen durch Geschäftspartner. Betroffene Stakeholder werden, sofern angemessen, in die Entwicklung geeigneter Abhilfeschritte einbezogen. Für alle Fälle werden zeitgebundene Korrektur‑ und Präventionsmaßnahmen mit klaren Zielsetzungen festgelegt, deren Wirksamkeit über definierte Leistungsindikatoren – wie Schließungsraten, Status von Entschädigungen oder Wiederholungsquoten – systematisch überwacht werden. Eine Beendigung von Geschäftsbeziehungen erfolgt nur nach dokumentierter Interessenabwägung und wenn Verbesserungen trotz eingeleiteter Maßnahmen nicht erreichbar sind.
Die Maßnahmen umfassen Lieferanten, Auftragnehmer, Vertreter, Dienstleister und Subunternehmen im Kontext der Lieferkette.
Um sicherzustellen, dass eigene Geschäftspraktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verursachen oder verstärken, hat AT&S ESG-Kriterien fest in die Beschaffungssysteme und Prozesse integriert. Lieferanten werden bereits im Auswahlprozess hinsichtlich ESG-Standards überprüft und entsprechende Nachweise eingefordert. Die Einkaufsstrategie basiert auf einem strukturierten, digitalen Beschaffungssystem, das ESG-Anforderungen systematisch abbildet und konsequent durchsetzt. Im Rahmen des von AT&S angewandten nachhaltigkeitsorientierten Beschaffungsansatzes werden nicht nur ökonomische Faktoren berücksichtigt, sondern auch ökologische und soziale Kriterien systematisch bewertet. AT&S setzt bei der Bewertung der Lieferkette auf einen proaktiven Ansatz zur Reduzierung ESG-bezogener Risiken. Durch softwaregestützte Analysen werden Lieferanten direkt an ihren Produktionsstandorten hinsichtlich ESG-Kriterien überprüft. Diese Kriterien stützen sich einerseits auf potenzielle Risiken, die sich aus branchen- und länderspezifischen Rahmenbedingungen ergeben, und andererseits auf Ad hoc Hinweise aus der internationalen Berichterstattung, die mithilfe KI-gestützter Analysen ausgewertet werden.
Erkenntnisse zu potenziellen Risiken werden durch gezielte Beurteilungen und systematische Überprü-fungen aufgegriffen, um einer Auswirkung des Risi-kos entgegenzuwirken. Im Falle von Ad hoc-Meldungen ergreift AT&S zeitnah Maßnahmen, um weitreichende Schäden zu vermeiden.
Die Einkaufspraktiken sind durch den AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten, der auf den Richtlinien der Responsible Business Alliance (RBA) basiert, an klare ESG-Standards gebunden. Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden rund 200 Lieferanten, die ca. 80 % des Einkaufsvolumens abdecken, als wesentlich eingestuft; 100 % dieser Lieferanten haben den Kodex unterschrieben. Ebenfalls haben 100 % der Lieferanten, die weitere ca. 15 % des Einkaufsvolumens abdecken, den Kodex unterzeichnet. Dieses Regelwerk ist integraler Bestandteil des digitalen Beschaffungssystems.
AT&S setzt sich durch klare Vorgaben im AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten für sichere Arbeitsbedingungen und den umfassenden Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer entlang der Wertschöpfungskette ein. Regelmäßige Screenings und Sorgfaltskontrollen stellen die Einhaltung dieser Standards sicher. Ein weiterer zentraler Baustein der nachhaltigkeitsbezogenen Beschaffungsstrategie von AT&S ist das ESG-Lieferantenrating. Es dient als Grundlage für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und unterstützt die langfristige Entwicklung unserer Lieferantenbeziehungen.
Im Rahmen der ESG-Audits, die sich am RBA Verhaltenskodex orientieren, werden Lieferanten regelmäßig hinsichtlich fairer Lohnstrukturen überprüft, um sicherzustellen, dass die Entlohnung – soweit prüfbar – den geltenden Standards entspricht.
Darüber hinaus stellt AT&S durch diese Lieferantenaudits die Einhaltung verbindlicher vertraglicher Vorgaben sicher, insbesondere hinsichtlich angemessener Arbeitszeiten. Regelmäßige Überprüfungen durch unabhängige Dritte, wie etwa RBA-Auditoren, ermöglichen die frühzeitige Identifikation von Verstößen und die Einleitung erforderlicher Korrekturmaßnahmen.
Die Maßnahmen wurden im Geschäftsjahr 2025/26 ressourcenübergreifend zwischen Corporate ESG & Quality und Global Purchasing koordiniert und implementiert, um die Nachhaltigkeitsziele weiterzuentwickeln und soziale Standards kontinuierlich zu optimieren.
AT&S greift auf unterschiedliche wirksame Instru-mente und Maßnahmen zurück, um notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Prävention und Minderung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöp-fungskette nachzukommen.
Die SpeakUp-Plattform fördert die Transparenz und Integrität und unterstützt die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sowie den AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten. Eingehende Meldungen werden vertraulich behandelt und durch ein strukturiertes Prüfverfahren bewertet, um zeitnah geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
Die Einhaltung des AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten wird durch regelmäßige Audits und Compliance-Überprüfungen sichergestellt. Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden insgesamt 117 Lieferantenaudits durchgeführt. In 53 Audits wurden neben allgemeinen sozialen und ökologischen Themenbereichen auch Aspekte der Wirtschaftsethik und der Menschenrechte geprüft.
Bei diesen 53 Audits wurden 59 Abweichungen in den Kategorien Wirtschaftsethik, Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit festgestellt. Zur Behebung dieser Mängel arbeitet AT&S gemeinsam mit den betroffenen Lieferanten an der Umsetzung geeigneter Korrekturmaßnahmen. Im Vorjahr wurden 32 Abweichungen bei 56 Audits registriert.
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden keine schwerwiegenden Vorfälle oder Verstöße in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette festgestellt.
Der Head of Corporate Quality and Supply Chain überwacht sämtliche Engagement-Prozesse und stellt sicher, dass deren Ergebnisse sowie die angewandte Vorgehensweise die strategische Ausrichtung des AT&S-Lieferantenmanagements maßgeblich beeinflussen. Dies umfasst insbesondere das Chancen- und Risikomanagement entlang der Lieferkette, um die Einhaltung von ESG-Standards und regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.
AT&S verarbeitet personenbezogene sowie unternehmensbezogene Daten von Lieferanten, hält sich dabei strikt an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und stellt sicher, dass alle Daten vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen behandelt werden.
Diese Maßnahme ist integraler Bestandteil des Compliance-Systems von AT&S und wird kontinuierlich überwacht, um höchste Datenschutzstandards zu gewährleisten.
Hinsichtlich des identifizierten Fachkräftemangels arbeitet AT&S bei Bedarf eng mit lokalen Gemein-schaften zusammen, um geeignete Strategien zur nachhaltigen Risikominimierung zu entwickeln. Ziel ist es, nachhaltige Lösungen zu schaffen, die sowohl die Verfügbarkeit von Fachkräften als auch die langfristige Stabilität der Lieferkette sicherstellen.
S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
AT&S verfolgt einen klaren Ansatz für nachhaltige Beschaffung und setzt verbindliche Standards, die auf international anerkannten Rahmenwerken basieren. Dazu gehören der RBA Verhaltenskodex, die Kernarbeitsnormen der ILO, die Prinzipien des UN Global Compact sowie die IFC Performance Standards on Environmental and Social Sustainability.
Die gemäß ESRS erforderlichen messbaren und terminierten Zielvorgaben zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Rahmen der ESG-Strategie 2030 entwickelt und ab dem Geschäftsjahr 2026/27 umgesetzt und in der konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung offengelegt.
AT&S definiert als Ziel die konsequente Umsetzung der genannten international anerkannten Standards, da sie als inhaltliche Leitziele für unser Handeln fungieren. AT&S strebt danach, diese Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette umzusetzen. Sie bilden die Grundlage für unsere Lieferantenanforderungen und sind integraler Bestandteil unseres Risikomanagements.
Durch ein strukturiertes „Procurement Gate“ zu Beginn jeder Geschäftsbeziehung stellen wir sicher, dass neue Lieferanten unsere ESG-Kriterien erfüllen. Darüber hinaus verfolgt AT&S im Bereich der Nachhaltigkeit einen strukturierten Sorgfaltspflichtprozess, der auf regelmäßigen Bewertungen und Audits basiert. Die Summe vernetzter Prozesse ermöglicht die systematische Messung des Fortschritts unserer Strategie und trägt wesentlich zur Minimierung potenzieller negativer Auswirkungen in der Lieferkette bei. Gleichzeitig fördern wir positive Effekte, indem wir unsere Anforderungen kontinuierlich an internationale Best Practices und regulatorische Entwicklungen anpassen.
ESRS G1 – Unternehmensführung

SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Die wesentlichen Konzepte von AT&S für die Unternehmensführung umfassen den AT&S Ethik- und Verhaltenskodex, den gruppenweiten Risikomanagementprozess (Enterprise Risk Management) sowie eine Reihe spezifischer Handlungsbestimmungen und Richtlinien. Um die Einhaltung der Anti-Korruptions-Richtlinie und anderer Vorschriften zu gewährleisten, hält sich AT&S an die internen Regeln und allgemeinen Vorgaben. Das Konzept von AT&S orientiert sich an dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und unterstützt dessen Ziel der Bekämpfung von Korruption und Bestechung. AT&S verfolgt in diesem Zusammenhang eine Nulltoleranzpolitik.
AT&S Ethik- und Verhaltenskodex
AT&S hat einen umfassenden Ethik- und Verhaltenskodex etabliert, der die zentrale Grundlage für verantwortungsbewusstes und regelkonformes Verhalten im Unternehmen darstellt. Der Kodex gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Führungskräfte sowie für Geschäftspartner in wesentlichen Liefer- und Dienstleistungsbeziehungen. Der Kodex beinhaltet verbindliche Verhaltensstandards in Bezug auf:
◾ Rechtskonformität und Integrität,
◾ Korruptions- und Bestechungsprävention,
◾ Wettbewerbs- und Kartellrecht,
◾ Vermeidung von Interessenkonflikten,
◾ Achtung der Menschenrechte und Arbeitsstandards,
◾ Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung, sowie
◾ Schutz vertraulicher Informationen und Datenschutz.
Zusammengefasst beschreibt der AT&S Ethik- und Verhaltenskodex die Maßnahmen und Erwartungen, mit denen AT&S ethisches Verhalten innerhalb des Unternehmens und entlang der Wertschöpfungskette sicherstellt. Der Kodex beinhaltet auch die Verpflichtung zu relevanten Gesetzen im Bereich des Datenschutzes.
Verstöße gegen den AT&S Ethik- und Verhaltenskodex können über die anonyme Hinweisgeberplattform SpeakUp gemeldet werden, die auch externen Stakeholdern zur Verfügung steht. Die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung liegt beim Head of Audit & Compliance, wobei regelmäßige Weiterbildungen und Audits durchgeführt werden. Der AT&S Ethik- und Verhaltenskodex wird mindestens einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Ergebnisse werden mit dem Vorstand auf jährlicher Basis geteilt.
Anti-Korruptions-Richtlinie
Bei AT&S gelten sämtliche Funktionen im Angestelltenbereich als grundsätzlich korruptions- und bestechungsrelevant. Um die Risiken hinsichtlich Korruption und Bestechung zu minimieren, hat AT&S eine spezifische Anti-Korruptions-Richtlinie erlassen, die auf dem im AT&S Ethik- und Verhaltenskodex erklärten grundlegenden Bekenntnis zu ethisch und rechtlich korrektem Handeln aufbaut und ein klares Verbot von Bestechung und anderen korrupten Praktiken beinhaltet. Kritische Themenfelder wie die Annahme und Gewährung von Geschenken und Einladungen, die Zuwendung von Spenden oder Sponsoringaktivitäten werden darin ebenso adressiert wie der Umgang mit Interessenkonflikten, Lobbyisten und anderen Intermediären, und die entsprechenden Risiken durch strikte Vorgaben und Offenlegungspflichten minimiert. Darüber hinaus wurden Freigabe-Workflows eingerichtet, um die Zulässigkeit angebotener wie erhaltener Einladungen, Geschenke und anderer Zuwendungen im Einzelfall sorgfältig zu prüfen und transparent zu dokumentieren. Damit wird sichergestellt, dass die rechtlichen Anforderungen verständlich kommuniziert und entsprechende Handlungsanweisungen bezogen auf die konkreten Anforderungen im Unternehmen erteilt und eingehalten werden. Sollten jene nicht eingehalten werden, wird eine Verwarnung ausgesprochen, welche im äußersten Fall zur Entlassung führen kann. Der Head of Audit & Compliance ist für die Durchführung des Konzepts verantwortlich.
Unternehmenskultur
AT&S schafft eine Unternehmenskultur, die auf Integrität, Verantwortung und Nachhaltigkeit basiert. Ein verpflichtender E-Learning-Kurs stärkt seit dem Geschäftsjahr 2023/24 das Bewusstsein für diese Werte und ist Teil des globalen Onboardings. Um das Risiko in Bezug auf Korruption und Bestechung zu minimieren, werden für alle Funktionen im Angestelltenbereich jährliche Weiterbildungen durchgeführt. Die Leitung von Corporate Human Resources ist für die Durchführung des Konzepts verantwortlich.
AT&S SpeakUp-Plattform
Zur Vermeidung und frühzeitigen Aufdeckung schwerwiegenden Fehlverhaltens hat AT&S die SpeakUp-Plattform implementiert. Diese ermöglicht es Mitarbeitern und externen Stakeholdern, tatsächliche oder vermutete Compliance‑Verstöße vertraulich oder anonym zu melden. Neben der Plattform stehen weitere Meldewege wie E-Mail, Telefon oder persönliche Gespräche mit der Audit & Compliance-Abteilung zur Verfügung. AT&S stellt seinen Mitarbeitenden ergänzende Informationen zur korrekten Anwendung zur Verfügung und sensibilisiert sie regelmäßig im Rahmen interner Kommunikationsformate für Zweck und Nutzung der AT&S SpeakUp-Plattform. Die Mitarbeiter der Audit‑ & Compliance abteilung, welche die Meldungen entgegennehmen und prüfen, werden speziell geschult, um Hinweise professionell, vertraulich und unparteiisch zu bearbeiten. Die Abteilung Audit & Compliance gewährleistet eine objektive Untersuchung aller eingehenden Meldungen und informiert Hinweisgeber über den Ausgang des Verfahrens, soweit dies möglich ist.
Die AT&S SpeakUp-Plattform ist über Telefon, Webbrowser oder eine mobile App zugänglich. Jede Meldung wird mit höchster Vertraulichkeit behandelt und keine Form von Diskriminierung oder Vergeltung gegenüber Personen, die in gutem Glauben Bedenken , geduldet. Vergeltungsmaßnahmen stellen einen schweren Verstoß gegen unsere ethischen Standards dar und werden entsprechend geahndet. Um eine unabhängige und unvoreingenommene Bewertung zu gewährleisten, werden alle Meldungen vom Head of Audit & Compliance bearbeitet, der für die Implementierung der AT&S SpeakUp-Plattform verantwortlich ist. Eingegangene Beschwerden werden untersucht und geeignete Maßnahmen abgeleitet.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung sind im Abschnitt G1-3 zu finden.
Enterprise Risk Management
Potenzielle Compliance- und Governance-Risiken werden im gruppenweiten Risikomanagementprozess (Enterprise Risk Management) identifiziert und bewertet und in weiterer Folge durch entsprechende Maßnahmen mitigiert. Durch das Zusammenwirken der verschiedenen Funktionen wie Risk & Continuity Management, ESG & Quality, Audit & Compliance, Legal und Information Security wird sichergestellt, dass dabei alle relevanten Risiken erkannt und behandelt werden. Um die identifizierten Risiken besser bewerten zu können, wurden weitere Prozessschritte etabliert, die im Abschnitt GOV-5 des Kapitels ESRS 2 genauer beschrieben werden.
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
AT&S verpflichtet sich zu einer sozial und ökologisch verantwortungsvollen Unternehmensführung und erwartet diese auch von seinen Lieferanten. Gewalt, Missbrauch, Kinderarbeit und Umweltschäden werden weder im Konzern noch in der Lieferkette toleriert. Lieferanten müssen Qualitätsstandards sowie Nachhaltigkeitsstandards wie den Schutz der Menschenrechte, Korruptionsprävention, Umweltschutz, faire Entlohnung und Arbeitssicherheit einhalten. Arbeitsbedingungen, die gegen internationale oder nationale Gesetze verstoßen, sind inakzeptabel. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben. Für die Umsetzung ist die Corporate ESG Supply Chain-Stelle zuständig, die der Leitung Corporate ESG & Quality unterstellt ist und gemeinsam mit Global Purchasing die operative Umsetzung des AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten koordiniert.
Diese Anforderungen werden über Verträge, Audits und den AT&S-Verhaltenskodex für Lieferanten kommuniziert. Einkaufsentscheidungen berücksichtigen neben Preis, Qualität und Lieferzeit auch Umwelt- und Sozialkriterien.
Bei Einkaufsentscheidungen zählen Umweltschutz, faire Entlohnung, Arbeitssicherheit, das Verbot von Kinderarbeit sowie die Einhaltung der Menschenrechte zu den Bewertungskriterien. Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden 53 Lieferantenaudits durchgeführt, die neben allgemeinen sozialen und ökologischen Themen auch die Bereiche Wirtschaftsethik und Einhaltung der Menschenrechte umfassten.
Jeder neue Lieferant wird vor Beginn der Geschäftsbeziehung auditiert. Für bestehende Lieferanten wird alle zwei Jahre ein Audit durchgeführt. Durch diese Audits stellen wir sicher, dass die Lieferanten die AETF-Qualitätszertifizierung erreichen. Dieser Prozess umfasst den Nachweis der Qualitätssysteme der Lieferanten und gleichzeitig die Überprüfung ihrer Compliance ab der Unterzeichnung der Vereinbarung.
Um Risiken im Zusammenhang mit Lieferantenbe-ziehungen, einschließlich Zahlungspraktiken, zu minimieren, verfolgt AT&S das Ziel, sämtliche Aspekte der Beschaffung systematisch zu adressieren und eine alternative Beschaffungsoption sicherzustellen, um die Versorgung im Falle von Zuwiderhandlungen oder Compliance-Verstößen bei einem primären Lieferanten zu gewährleisten. Dies ist jedoch nicht immer möglich, wenn der Lieferant vom Kunden vorgeschrieben wird. Zur weiteren Risikominderung verfolgt AT&S einen Plan zur gezielten Erweiterung alternativer Beschaffungsquellen.
AT&S setzt auf regelmäßige Konsultationen, Audits durch Dritte und transparente Berichterstattung. Arbeitnehmer und ihre Vertreter werden aktiv in die Lösung von arbeitsrechtlichen Sachverhalten eingebunden, um Risiken und Chancen in der Lieferkette zu managen.
Ein zentraler Bestandteil des Lieferantenmanagements ist die Schaffung umfassender Transparenz entlang der Lieferkette. Mehr als 90 % der strategischen Lieferanten werden systematisch auf ESG‑Risiken überprüft. Ergänzend dazu kommen kontinuierliche Monitoring‑Mechanismen zum Einsatz, um potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und zeitnah geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Die ESG‑Risikoprüfung der Lieferanten basiert auf der Integration interner digitaler Systeme, der strukturierten Weiterentwicklung der Lieferantenbasis sowie der kontinuierlichen Verbesserung der Datenqualität und Transparenz.
Bei Hinweisen auf mögliche Risiken werden diese proaktiv durch gezielte Assessments und vertiefende Screenings adressiert, um eine Eskalation zu vermeiden. Die Einkaufspraktiken sind zudem durch den AT&S Verhaltenskodex für Lieferanten klar geregelt, der auf den Vorgaben der Responsible Business Alliance (RBA) basiert und verbindliche Umwelt‑, Sozial- und Governance‑Standards für alle Lieferanten definiert.
Das Konzept zur Verhinderung von Zahlungsverzug, insbesondere bei Klein- und Mittelunternehmen, wird in Abschnitt G1-6 beschrieben.
G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
AT&S distanziert sich klar von jeglicher Form der Bestechung oder Korruption. Seit 2021 verfügt das Unternehmen über eine eigene Compliance-Abteilung, die als „Second Line of Defense“ dafür Sorge trägt, dass die gesamte Organisation auf einem soliden Fundament von Ethik und Verantwortung basiert. Gemeinsam mit der operativen Führungsebene („First Line of Defense“) und unter Einbindung aller Mitarbeiter unterstützt die Abteilung Audit & Compliance dabei, sowohl das Unternehmen und dessen Vermögenswerte als auch alle Mitarbeiter und sonstige Interessengruppen vor Fehlverhalten zu schützen. Hierfür werden rechtliche Anforderungen in verständliche Richtlinien und Prozesse integriert, Schulungen durchgeführt und Mitarbeiter in unterschiedlichen Bereichen beraten. Die Themenlandschaft reicht von Unternehmens- und Berufsethik über Informationssicherheit, Datenschutz und Privatsphäre, fairen Wettbewerb, Einhaltung von Handelsbestimmungen und Exportkontrollen sowie Kapitalmarktregelungen bis hin zu Maßnahmen zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung.
Zur Verhinderung schwerwiegenden Fehlverhaltens in Verbindung mit Korruption und Bestechung wurde die AT&S SpeakUp-Plattform eingerichtet. Mehr Informationen dazu sind unter G1-1 im Abschnitt AT&S SpeakUp-Plattform zu finden.
Um die Wirksamkeit der etablierten Kontrollmaßnahmen sowie die Effizienz und Effektivität der unterschiedlichen Geschäftsprozesse an allen AT&S-Standorten zu gewährleisten, werden regelmäßig interne Audits („Third Line of Defense“) durchgeführt und im Falle von Schwachstellen entsprechende Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt.
Die oben erwähnten Inhalte der Anti-Korruptions-Richtlinie werden den Mitarbeitern über die Anti-Korruptions-Weiterbildung vermittelt. Da im gesamten Angestelltenbereich ein gewisses Korruptions- und Bestechungsrisiko besteht, wird der Kurs diesen Mitarbeitern sowie auch den Vorstandsmitgliedern als verpflichtender E-Learning-Kurs zugewiesen. Teil der Weiterbildung ist ein Abschlusstest, durch welchen das Verständnis der vermittelten Inhalte überprüft wird. Im Geschäftsjahr 2025/26 betrug die Weiterbildungsquote dieser risikobehafteten Personen 33,0 %, was einem Anteil von 10,0 % aller Arbeitnehmer entspricht. Im Vorjahr belief sich die Weiterbildungsquote der risikobehafteten Personen auf 84,1 % (entspricht 28,3 % aller Arbeitnehmer). Der Vergleich zum Vorjahr zeigt eine deutliche Reduktion der Zahl der geschulten Personen. Der Grund hierfür waren technische Probleme beim Ausrollen des E‑Learning-Kurses, wodurch sich der Startzeitpunkt des Kurses verzögerte. Der Großteil der Personen konnte daher erst zu Beginn des Geschäftsjahres 2026/27 an der Schulung teilnehmen.
Die berichteten Zahlen sind Ist-Zahlen und wurden dem globalen Learning Management System entnommen. Die Kennzahlen wurden nicht von externer Stelle validiert.
G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle
Die Wirksamkeit der Anti-Korruptions-Trainings zeigt sich darin, dass im Geschäftsjahr 2025/26 keine behördlichen Untersuchungen, Verfahren oder Verurteilungen in Hinblick auf Korruption und Bestechung gegen AT&S und seine Vertreter eingeleitet und somit keine Geldstrafen für diesbezügliche Verstöße verhängt wurden.
G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
AT&S leistet weder direkte noch indirekte Zahlungen an politische Parteien und Entscheidungsträger und führt keinerlei Lobbytätigkeiten durch. Das Unternehmen hält sich an strenge interne Anti-Korruptions-Richtlinien und einen strengen AT&S Ethik- und Verhaltenskodex, der weltweit für alle Mitarbeiter gilt.
Das Unternehmen vertritt seine Interessen hauptsächlich durch industriepolitische Verbandsarbeit, bekannt als „Advocacy“, oder durch die entsprechende Branchenvertretung. Darüber hinaus pflegt AT&S nachhaltige „Government Relations“ an allen Produktionsstandorten. Die Abteilungsleitung Corporate Affairs koordiniert die entsprechenden Themen. Diese Aktivitäten zielen primär auf einen konstrukti-ven Dialog zur Schaffung bestmöglicher allgemeiner industriepolitischer Rahmenbedingungen auf Au-genhöhe mit den jeweiligen lokalen Regierungen ab.
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden keine politischen finanziellen Zuwendungen oder Sachleistungen erbracht. Zudem gab es im selben Zeitraum keine Ernennung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die in den beiden Jahren vor dieser Ernennung im laufenden Berichtszeitraum eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Regulierungsbehörden) innehatten.
AT & S AUSTRIA TECHNOLOGIE & SYSTEMTECHNIK AKTIENGESELLSCHAFT ist sowohl im EU-Transparenzregister unter der Registrierungsnummer 475891045627-85 als auch im österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungsregister unter der Registrierungsnummer LIVR-01079 eingetragen.
G1-6 – Zahlungspraktiken
Im Geschäftsjahr 2025/26 benötigte AT&S durchschnittlich 51 Tage, um eine Rechnung zu begleichen. Im Vorjahr waren es 47 Tage. Der Zeitraum wird als Differenz zwischen dem Tag der tatsächlichen Bezahlung und dem auf der Rechnung angeführten Rechnungsdatum bemessen. Der Durchschnitt wurde als arithmetisches Mittel berechnet. Bei den Zahlungspraktiken wird nicht zwischen Klein- und Mittelunternehmen versus Großunternehmen unterschieden.
Die Zahlungsbedingungen für Lieferanten sind gemäß den AT&S-Einkaufsbedingungen festgelegt: 60 Tage, zahlbar einmal im Monat (alternativ 30 Tage mit 3 % Skonto). Die Zahlungsbedingungen können jedoch mit jedem Lieferanten individuell verhandelt werden und je nach vertraglichen Bedingungen zwischen null und 120 Tagen variieren. Weiters können die Zahlungsbedingungen auch von den Vorschriften in bestimmten Regionen abhängen oder davon, ob Materialien auf Kommissionsbasis gekauft werden.
AT&S überwacht die Zahlungsbedingungen der Lieferanten genau – für jeden Standort und jede Warengruppe, sowohl für direkte als auch für indirekte Einkäufe. Der direkte Einkauf bezieht sich dabei auf alle beschafften Materialien, die in der Stückliste eines von AT&S hergestellten Produkts enthalten sind – im Gegensatz zum indirekten Einkauf, welcher sich auf die Beschaffung aller weiteren Materialien und Dienstleistungen bezieht.
Die gewichteten durchschnittlichen Zahlungsbedingungen betragen 65 Tage für direkte Einkäufe (im Vorjahr waren dies 69 Tage) und 52 Tage für indirekte Einkäufe (Vorjahr 50 Tage). Für den Einkauf direkter Materialien liegen die meisten vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen bei 90 oder 60 Tagen. Im Geschäftsjahr 2025/26 betrafen 67 % der jährlichen Zahlungen direkte Einkäufe (Vorjahr 62 %). Für indirekte Einkäufe liegen die am häufigsten vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen bei 30 oder 60 Tagen. 33 % der jährlichen Zahlungen betrafen indirekte Einkäufe (Vorjahr 38 %).
Es sind derzeit keine Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs anhängig.
Die berichteten Zahlen sind Ist-Zahlen aus dem unternehmensweiten ERP-System. Die Kennzahlen wurden nicht von externer Stelle validiert. 5. Forschung und Entwicklung
Technologiepartner für eine energieeffiziente digitale Zukunft
AT&S richtet weiterhin seine F&E‑Aktivitäten auf den globalen Megatrend Digitalisierung aus. Weltweit wachsen Datenmengen, Datentransport und Rechenanforderungen rasant – angetrieben durch Anwendungen wie künstliche Intelligenz (KI), Cloud‑Services, autonomes Fahren oder vernetzte Industrieprozesse. Diese Entwicklung verlangt immer leistungsfähigere und zuverlässig vernetzte Elektronik. Gleichzeitig steigt der Energiebedarf digitaler Infrastrukturen, insbesondere in Rechenzentren und Kommunikationsnetzen.
AT&S entwickelt Technologien, die hohe Leistungsdichten unterstützen, Energieverluste reduzieren und damit eine effiziente und nachhaltige Digitalisierung ermöglichen, und fokussiert sich dabei auf vier strategische Bereiche:
High Performance Computing: Digitale Anwendungen erzeugen stetig wachsende Datenmengen, die immer größere Rechenkapazitäten erfordern. Um diese Leistung bereitzustellen, werden Hochleistungsrechnersysteme heute nicht nur schneller, sondern vor allem deutlich größer aufgebaut. Zusätzliche Prozessoren, Speicherchips und andere Komponenten werden zu umfangreichen Rechenmodulen zusammengeführt, um die notwendige Gesamtrechenleistung zu erreichen. Größere Module erzeugen mehr Wärme, benötigen mehr Energie und müssen zugleich eine hohe mechanische Stabilität aufweisen.
AT&S entwickelt Lösungen, die genau an diesen Punkten ansetzen. Durch fortschrittliche Aufbau- und Verbindungstechnologien werden Energieverluste reduziert, Wärme effizient abgeführt und mechanische Spannungen im System wirkungsvoll ausgeglichen. Damit ermöglicht AT&S, dass immer größere und leistungsfähigere Hochleistungscomputersysteme trotz steigender Komplexität stabil, zuverlässig und energieeffizient betrieben werden können und die wachsenden Anforderungen der Digitalisierung erfüllen.
Power and Power Efficiency: Die weltweite Elektrifizierung erfordert Systeme, die Energie möglichst verlustarm bereitstellen und übertragen. Neue Formen der Energieerzeugung, Speichersysteme und elektrische Antriebe stellen höhere Anforderungen an Effizienz und Zuverlässigkeit. Die dafür notwendigen Stromversorgungslösungen müssen große Leistungen sicher schalten, regeln und transportieren können, ohne unnötige Verluste zu erzeugen. AT&S entwickelt Technologien, die elektrische Energie entlang der gesamten Kette – von der Erzeugung bis zur Anwendung – effizienter nutzbar machen und so einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Elektrifizierung leisten.
Hochfrequenzelektronik: Mit der beschleunigten Digitalisierung steigt auch das Volumen der zu übertragenden Daten deutlich an. Moderne Kommunikationssysteme wie 5G, künftig 6G, sowie radarbasierte Anwendungen im Automobilbereich benötigen Elektronik, die Signale bei sehr hohen Frequenzen präzise und verlustarm führt. AT&S entwickelt Verbindungstechnologien, die diese schnelle, zuverlässige Datenübertragung ermöglichen.
Virtuelle Entwicklung und Ressourceneffizienz: Produktionsprozesse werden künftig verstärkt durch KI unterstützt und müssen gleichzeitig nachhaltiger werden. AT&S arbeitet an Lösungen, die den Material-, Energie- und Wasserverbrauch reduzieren und zugleich eine flexible, hochzuverlässige Fertigung ermöglichen. Digitale Modelle von Leiterplatten, Substraten und Modulen verlagern Teile der Entwicklung in den virtuellen Raum. Dadurch sinken Ressourcenverbrauch und Entwicklungszeit, während Prozess- und Produktqualität durch datengetriebene Optimierung steigen.
Innovationsrate über 20 %
Der Vitality Index misst die Auswirkung der Innovationskraft eines Unternehmens. Er beschreibt den Anteil am Umsatz, den AT&S mit innovativen Produkten erzielt hat, die während der vergangenen drei Jahre auf dem Markt eingeführt wurden. Grundsätzlich gilt: Der Vitality Index ist in den Jahren nach einer erfolgreichen Implementierung neuer Technologien höher und in Phasen der Entwicklung neuer Technologien (also in der Phase vor ihrer Markteinführung) niedriger. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sehen wir die Auswirkung der Einführung von neuen, innovativen Produkten am Markt. AT&S strebt im Mittel einen jährlichen Vitality Index von mindestens 20 % an. Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergab sich ein Vitality Index von 38,5 %. Dadurch liegt er deutlich höher als im Vorjahr (25,8 %), was durch eine erfolgreiche Einführung neuer Technologien am Markt im abgelaufenen Geschäftsjahr zu begründen ist. Dieser sind intensive Entwicklungen in den letzten Jahren vorausgegangen, die trotz des makroökonomischen und geopolitischen Umfelds konsequent weitergetrieben wurden.

Die Innovationskraft und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens spiegeln sich unter anderem in der Anzahl und Qualität seiner geistigen Schutzrechte wider: Weltweit hat AT&S im Geschäftsjahr 2025/26 insgesamt 52 Erfindungen neu zur Anmeldung eingereicht. Aktuell kommt AT&S auf 631 Patentfamilien, die zu 1.008 erteilten Schutzrechten führen. Das IP-Portfolio wird durch extern erworbene Lizenzen – insbesondere im Bereich der Embedding-Technologie – weiter gestärkt.
F&E-Aufwand: 9,8 % vom Umsatz
Die Kosten für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte beliefen sich im Geschäftsjahr 2025/26 auf 174,7 Mio. €. Dies entspricht einer Forschungsquote (d. h. in Relation zum Umsatz) von 9,8 % gegenüber 8,6 % im Vorjahr. Mit dieser weiterhin hohen Forschungsquote sichert AT&S seine Position als Technologieführer auch für die kommenden Jahre ab.
Zweistufiger Entwicklungsprozess
AT&S folgt einem zweistufigen Innovationsprozess: Die Grundlage für den ersten Schritt stellen sogenannte Technologieplattformen dar. In diesen Technologieplattformen werden technische Lösungsansätze erarbeitet, die technische Problemstellungen der nächsten Jahre in den strategischen Applikationen von AT&S lösen. Diese Stufe entspricht der angewandten Forschung und Technologieevaluierung.
Anschließend ist es Aufgabe der lokalen Abteilungen für Technologieentwicklung und -implementierung an den Standorten von AT&S, die Prozesse und Produkte experimentell weiterzuentwickeln und in den bestehenden Produktionsablauf zu integrieren.
Begleitet werden diese Entwicklungstätigkeiten durch Entwicklungen im virtuellen Bereich und eine starke Kooperation mit unseren Kunden, Lieferanten und Forschungseinrichtungen.
Wesentliche Entwicklungsprojekte
Ein zentrales Entwicklungshighlight des vergangenen Geschäftsjahres waren die „Large Form Factor Substrates“, die für neue, deutlich größere Rechenmodule benötigt werden. Die steigenden Anforderungen moderner Chip‑ und Chiplet‑Architekturen machen Substrate notwendig, die hohe Formstabilität, präzise Signalführung und eine zuverlässige mechanische Struktur gewährleisten. AT&S erzielte bedeutende Fortschritte bei neuen Material‑ und Aufbaukonzepten für diese großformatigen Substrate. Im Forschungsfokus standen glasbasierte Substratkerne, die aufgrund ihrer hervorragenden Dimensionsstabilität ein hohes zukünftiges Potenzial bieten. Gleichzeitig zeigte sich, dass die internationale Lieferkette für Glas‑Kerne noch nicht in der erforderlichen Qualität etabliert ist, was zusätzliche Entwicklungsschritte notwendig macht. AT&S arbeitet daran, diese Lücke frühzeitig zu schließen und die industrielle Reife dieser Technologie voranzutreiben.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete der Bereich Power and Power Efficiency. Die Versorgung moderner Hochleistungsrechner mit immer höheren Strömen stellt sowohl Substrate als auch Systemarchitekturen vor neue Herausforderungen. AT&S entwickelte im Berichtsjahr mehrere innovative Power‑Delivery‑Konzepte weiter, die eine gezielte und verlustarme Stromverteilung innerhalb des Substrat‑Cores ermöglichen. Dabei können einzelne Funktionsblöcke eines Prozessors entsprechend ihrem jeweiligen Bedarf mit Energie versorgt werden, was den Gesamtverbrauch reduziert und die thermische Belastung senkt. Zudem wurden Lösungen für externe Stromversorgungssysteme verbessert, die große Datenzentren effizienter mit Energie versorgen und so einen Beitrag zur Reduktion des steigenden Energiebedarfs leisten.
Mit hoher Dynamik entwickelte sich auch das neue F&E-Center samt F&E-Linie am Standort Leoben, das sich zunehmend zu einem entscheidenden Innovationstreiber für Substrat‑ und Packaging‑Technologien entwickelt. Durch die Kombination aus Entwicklung, Prototyping und Pilotfertigung an einem Standort konnten komplexe Entwicklungszyklen verkürzt und in Zukunft neue Lösungen schneller industrialisiert werden. Das Zentrum etabliert sich als wesentliche technologische Basis in Europa und stärkt den Anspruch von AT&S, zukünftige Schlüsseltechnologien nicht nur zu entwickeln, sondern auch deren Fertigungskompetenz lokal abzusichern.
6.1. Chancen- und Risikomanagement
Struktur und Instrumente
Das Chancen- und Risikomanagement ist im AT&S‑Konzern eine zentrale Voraussetzung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern, nimmt AT&S bewusst Chancen wahr und akzeptiert damit verbundene Risiken. Die Aufgabe des Risikomanagements besteht darin, ein einheitliches konzernweites System bereitzustellen, das es ermöglicht, positive wie negative Abweichungen von den Unternehmenszielen frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern.
AT&S betreibt daher gemäß den Anforderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) ein konzernweites Risikomanagementsystem (RM) sowie ein an den Prinzipien des COSO‑Frameworks orientiertes Internes Kontrollsystem (IKS). Die interne Revision folgt den Standards des Institute of Internal Auditors (IIA).
Organisatorisch liegen Risikomanagement, Internes Kontrollsystem und interne Revision in der Verantwortung des Finanzvorstands. Das Risikomanagement berichtet dem Gesamtvorstand regelmäßig im Rahmen von Vorstandssitzungen. Die Einbindung des Aufsichtsrats erfolgt über den Prüfungsausschuss, der sich mindestens zweimal jährlich mit der Risikolage des Unternehmens befasst. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems wird jährlich im Zuge der Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer gemäß Regel 83 ÖCGK beurteilt.
Der in Abbildung 1 dargestellte Risikomanagementprozess wird mindestens zweimal pro Geschäftsjahr durchlaufen. Die Risikosteuerung erfolgt entsprechend der konzernweit definierten Risikostrategie und dem festgelegten Risikoappetit auf jener Hierarchieebene, der das jeweilige Risiko zugeordnet ist (siehe Abbildung 2). Diese Grundsätze sind in einer verbindlichen konzernweiten Risikomanagementrichtlinie festgelegt.
Wesentliche Risiken 2025/26 – ÜberblickDie Risikolage des AT&S‑Konzerns ist im Geschäftsjahr 2025/26 im Wesentlichen geprägt durch:
◾ eine anhaltend volatile Nachfrage in wesentlichen Endmärkten,
◾ geopolitische Spannungen sowie zunehmende handelspolitische Restriktionen,
◾ kritische Verfügbarkeit von Materialien, steigende Einkaufspreise und Herausforderungen in der Supply Chain,
◾ den kapitalintensiven Kapazitätsaufbau im Bereich IC‑Substrate, insbesondere am Standort Kulim,
◾ eine hohe Kunden- und Marktkonzentration sowie
◾ Finanzierungs‑, Liquiditäts‑ und Währungsrisiken.
Risikomanagement 2025/26
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das Risikomanagementsystem gezielt weiterentwickelt und gestärkt. AT&S investiert in eine neue Softwarelösung, die eine durchgängige Abbildung des gesamten Risikomanagementprozesses ermöglicht. Ziel ist insbesondere:
◾ ein verbessertes Monitoring der Maßnahmenumsetzung sowie
◾ eine erhöhte Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Risikoinformationen.
Die Implementierung dieser Software befindet sich in Umsetzung und wird im Geschäftsjahr 2026/27 abgeschlossen.
Darüber hinaus wurde durch die Einführung eines strukturierten Risikodialogs der Austausch zwischen Produktionsstandorten und Gruppenfunktionen zu risikorelevanten Fragestellungen intensiviert. Die verstärkte Einbindung des Projektrisikomanagements, insbesondere bei Großprojekten, trägt wesentlich dazu bei, Risiken in der Projektumsetzung frühzeitig zu erkennen und mitigierende Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten.
6.2. Erläuterung der Einzelrisiken
Grundsätzlich sind die Risiken, Ungewissheiten und Chancen des Unternehmens von den weltweiten Entwicklungen am Leiterplatten- und Substratmarkt sowie von der eigenen operativen Performance abhängig. Im nachfolgenden Abschnitt werden die wesentlichen Risiken je Risikokategorie (siehe Abb. 3) beschrieben.

E. Markt und Umwelt
Wirtschaft
Internationale Beziehungen
In der heutigen Zeit spielt der Welthandel eine wichtige Rolle für alle großen Volkswirtschaften. Aufgrund komplexer globaler Lieferketten können sich wirtschaftliche Schwächen rasch von einer Region auf andere ausbreiten.
Eine Verschärfung der protektionistischen Handelspolitik und zunehmende handelspolitische Unsicherheit könnten die Handelsströme stören. Daraus entstehende Welleneffekte können sowohl das regionale als auch das globale Wachstum beeinträchtigen. Zölle können zudem inflationäre Effekte auslösen, die die Verbrauchernachfrage und private Investitionen dämpfen.
Des Weiteren können unter anderem
◾ der Ausbruch von Konflikten,
◾ die Eskalation bestehender Kriege,
◾ Epidemien und Pandemien und
◾ extreme Wetterereignisse
zu Störungen in den Lieferketten und der Wirtschaftstätigkeit führen. Auch die Verfügbarkeit wichtiger Rohstoffe kann dadurch eingeschränkt werden.
Beschaffungspreise und Verfügbarkeit
Die unsichere weltwirtschaftliche und geopolitische Lage und die ständig steigende Nachfrage nach KI-Anwendungen und Elektrifizierung haben zu erheblichen Preissteigerungen bei Rohstoffen und Edelmetallen geführt. Ende 2025 sind die Preise auf Rekordhöhen gestiegen (Kupfer, Gold, Palladium).
Die Volatilität der Marktpreise ist seit dem Krieg in der Ukraine zu beobachten. Zuletzt verstärkten die Spannungen im Nahen Osten diesen Trend. Der Anstieg des Ölpreises wirkt sich insbesondere auf die Kosten für Chemikalien, Kunststoffe und Harze aus.
Im Transport- und Logistiksektor führt der Nahostkonflikt zwischen dem Iran und Israel zu zahlreichen Unsicherheiten. Diese äußern sich vor allem in längeren Transitzeiten. Gleichzeitig steigen die Frachtkosten infolge zusätzlicher Treibstoffzuschläge.
AT&S beobachtet die Situation gemeinsam mit Partnern und Spediteuren sehr genau. Durch eine rasche Reaktion und gezielte Maßnahmen versucht das Unternehmen, die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Dazu zählen:
◾ Verlängerung der Durchlaufzeiten,
◾ Änderung der Bestellmuster,
◾ Anpassung der Lagerbestände,
◾ Nutzung alternativer Luftfrachtwege.
Zur Sicherstellung der Ausfallsicherheit und Verfügbarkeit der Lieferkette hat AT&S zudem proaktiv gehandelt und
◾ längere Vorlaufzeiten für Materialien antizipiert,
◾ Liefervereinbarungen mit wesentlichen Lieferanten für beide Geschäftsbereiche abgeschlossen,
◾ die Bestellungsabdeckung erweitert,
◾ die Sicherheitsbestände erhöht.
Der weltweite Engpass bei Glasgewebe ist für AT&S ein kritischer Faktor. Dessen Lösung ist wesentlich für die Erfüllung von Kundenerwartungen. In den vergangenen 18 Monaten wurden mehrere Lieferantenqualifizierungen durchgeführt, um die Beschaffung abzusichern und Risiken zu reduzieren.
Fremdwährungsrisiko
Aufgrund der globalen Geschäftstätigkeit von AT&S werden die meisten Transaktionen in anderen Währungen als dem Euro abgewickelt. AT&S ist daher sowohl dem Transaktionsrisiko als auch dem Translationsrisiko ausgesetzt. Diese resultieren aus Wechselkursschwankungen zwischen den verwendeten Währungen. Beide Elemente des währungsbedingten Risikos können sich in erheblichem Maße nachteilig auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis, die Finanzlage und die Prognosen auswirken.
Die wichtigsten Währungen des Unternehmens neben dem Euro sind:
◾ der US-Dollar (USD) auf der Einnahmenseite,
◾ der chinesische Renminbi (CNY) und der malaysische Ringgit (MYR) auf der Kostenseite.
Ein Transaktionsrisiko entsteht dann, wenn die Umsätze in einer anderen Währung erzielt werden als die damit verbundenen Kosten. Ein Translationsrisiko ergibt sich aus der Umrechnung in den Euro von Einnahmen, Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten der Unternehmen, an denen AT&S beteiligt ist.
Währungsumrechnungen aus den Einzelabschlüssen der lokalen Tochtergesellschaften im Zuge der Konzernabschlusserstellung können trotz natürlicher Absicherungen ebenfalls Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben. Diese Auswirkungen betreffen unter anderem die Bewertung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und die Höhe des Eigenkapitals. Diese Effekte wirken sich entweder über die Gewinn- und Verlustrechnung oder direkt über das sonstige Ergebnis (OCI) aus.
Das Ausmaß dieser Risiken wird regelmäßig analysiert. Die Ergebnisse fließen in Strategien zur Umsetzung eines effizienten Währungsmanagements ein.
Ökologie
Die Herstellung von Leiterplatten und IC-Substraten erfordert eine Vielzahl von nasschemischen, energie- und wasserintensiven Prozessen. Außerdem müssen die Raumbedingungen im Produktionsbereich (z. B. Reinraum) und im Lagerbereich (z. B. Kühllager) bestimmte Grenzwerte einhalten.
Klimabedingte Veränderungen können zu steigenden Umgebungstemperaturen führen. Gleichzeitig nimmt die Häufigkeit extremer Wetterereignisse, wie Hitzewellen und Dürreperioden, zu. Diese Entwicklungen können zur Limitierung von Ressourcen, insbesondere von Wasser und Energie, führen. Infolgedessen können sich unter anderem folgende Auswirkungen ergeben:
◾ steigende Kosten (z. B. für Heizung oder Kühlung),
◾ Einschränkungen der Energie- und Wasserversorgung,
◾ im Extremfall Unterbrechungen des Produktionsprozesses.
Darüber hinaus können zusätzliche regulatorische Anforderungen zu Herausforderungen führen. Diese können insbesondere strengere Grenzwerte für Emissionen in Luft und Wasser sowie strengere Standards für die Behandlung, Lagerung und Entsorgung von festen und gefährlichen Abfällen betreffen. AT&S arbeitet daher an Recyclingprojekten (z. B. Kupfer- und Wasserrecycling) zur Erhöhung der Kreislaufwirtschaft und an Strategien zur Energie-, Wasser- und Abfallreduktion.
Ein Teil der Mitarbeiter in der Produktion arbeitet mit Chemikalien oder ist Lärm oder Emissionen ausgesetzt. Unzureichende persönliche Sicherheitsstandards und ein unzureichendes Sicherheitsmanagement könnten zu erhöhten Unfall- und Gesundheitsfällen führen und Betriebsunterbrechungen nach sich ziehen.
Um die Auswirkungen solcher Risiken zu minimieren, hat AT&S ein Business Continuity Management eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Standards und Verfahren zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter entwickelt und umgesetzt. Die Maßnahmen werden laufend überprüft, verstärkt und weiter ausgebaut.
Ergänzend betreibt AT&S ein aktives Versicherungsmanagement. Dabei wägt das Unternehmen die Risiken und entsprechenden Kosten sorgfältig ab. Es wurden die für ein Unternehmen dieser Größe üblichen Versicherungspolizzen abgeschlossen, sofern diese zu vertretbaren Kosten im Verhältnis zu den drohenden Risiken verfügbar sind.
(Geo-)Politik
Politische Risiken
AT&S ist aufgrund seiner internationalen Aktivitäten naturgemäß Veränderungen in globalen Beziehungen ausgesetzt. Dies bietet jedoch auch eine gewisse Flexibilität, um disruptiven Entwicklungen entgegenwirken zu können.
Die wesentlichsten geopolitischen Entwicklungen für den Elektronikmarkt ergeben sich 2025 weiterhin aus den anhaltenden und teilweise zunehmenden Spannungen zwischen den USA und China sowie zwischen Europa und China. Die erneuten Erweiterungen der von der US-Regierung geführten „Entity List“ haben den adressierbaren Markt für bestimmte Halbleiterhersteller und fabriklose IC‑Lieferanten (Integrated Circuits) weiter eingeschränkt. Vor dem Hintergrund des weiterhin angespannten internationalen Klimas bleiben Geschäftsaktivitäten in China besonders anfällig für negative Auswirkungen. Diese können sich insbesondere aus einer weiteren Verschlechterung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen ergeben.
Zusätzliche Exportkontrollen können zu einer Fragmentierung der globalen Märkte führen. Dadurch kann der adressierbare Markt für AT&S und ihre Kunden zusätzlich schrumpfen. Auch die Verfügbarkeit und die Lieferzeiten von Rohstoffen, Anlagen oder anderen für den Geschäftsbetrieb wesentlichen Gütern, können durch Exportkontrollen beeinträchtigt werden.
Standortspezifische Risiken
Ein überwiegender Teil der operativen Tätigkeiten von AT&S ist außerhalb Österreichs, beispielsweise in China, angesiedelt. Dies könnte AT&S dem Risiko von potenziellen rechtlichen Unsicherheiten, staatlichen Eingriffen, Handelsbeschränkungen und politischen Unruhen aussetzen.
Weiters kann unabhängig davon jede Produktionsstätte disruptiven Ereignissen ausgesetzt sein. Beispiele dafür sind:
◾ Versorgungsengpässe oder
◾ andere Elementarereignisse.
Die Kündigung von Landnutzungsrechten, Genehmigungen oder Leasingverträgen bestimmter Werke könnte die Produktionstätigkeit des Unternehmens ebenfalls erheblich negativ beeinflussen.
Markt
Marktentwicklung
Die Halbleiterindustrie ist seit jeher zyklisch und volatil. Diese Eigenschaften bedeuten einen zyklischen Druck auf die Auslastungsraten der Hersteller und eine direkte Auswirkung auf die Gewinnmargen. Aufgrund der Position der PCB und IC-Substrate in der Lieferkette kann es zu einem massiven Lageraufbau in der Lieferkette zwischen dem PCB-/IC-Substrate-Hersteller und dem Endmarkt kommen. In volatilen Phasen und bei Material- oder Komponentenknappheit können sich die Lageraufbauten noch weiter verstärken.
Ein proaktiver Austausch mit Schlüsselkunden und eine konsequente Analyse der Endmärkte ermöglicht es, diese Effekte abzuschwächen. Abgesehen von einigen wachstumsstarken Nischen, wie etwa Rechenzentren und ausgewählten Anwendungen im Bereich Künstliche Intelligenz, bleibt die Nachfrage nach Elektronik und Halbleitern auch im Jahr 2025 insgesamt verhalten. Die anhaltend schwache Nachfrage hat in mehreren Marktsegmenten, insbesondere im Automobil‑ und Industriesektor, weiterhin zu erhöhten Lagerbeständen geführt. Dies wirkt sich dämpfend auf die kurzfristige Umsatzentwicklung und die mittelfristigen Marktprognosen aus. Gleichzeitig könnten fortbestehende geopolitische Spannungen sowie die Einführung zusätzlicher Handelsbeschränkungen oder Zölle die Erholung der Nachfrage weiter verzögern. Dadurch könnten sich die schwierigen Marktbedingungen verlängern sowie das Wachstumspotenzial zusätzlich begrenzen.
Die übermäßige Abhängigkeit von bestimmten Endmärkten sowie von wenigen Großkunden erhöht die Anfälligkeit gegenüber Fluktuationen auf diesen Märkten. Auch Veränderungen der Marktanteile dieser Kunden können erhebliche Auswirkungen haben. Diese Vulnerabilität wirkt sich auch auf technologische Entwicklungen aus, die eng mit den wichtigsten Kunden abgestimmt sind. Gleichzeitig eröffnen umfassende Partnerschaften mit Marktführern einzigartige Wachstumschancen, sowohl im Hinblick auf die geschäftliche als auch auf die technologische Entwicklung. So stellt aktuell der Endmarkt für KI-Infrastruktur als größter Wachstumstreiber das potenziell größte Risiko dar.
Wettbewerbsrisiken
Die meisten Marktsegmente für Leiterplatten und IC-Substrate sind von Überkapazitäten und unterschiedlich starkem Preisdruck betroffen.
In der Leiterplattenherstellung wurden Investitionen in neue Kapazitäten hauptsächlich von etablierten Unternehmen getätigt, die ihre Präsenz weiter ausgebaut haben. Im Bereich der IC-Substrate haben hingegen auch neue Marktteilnehmer erhebliche Investitionen getätigt. Diese Entwicklungen verstärken sowohl die Überkapazitäten als auch den Wettbewerbsdruck. Daraus resultieren ein potenzieller Verlust von Marktanteilen sowie eine Verringerung der Gewinnspannen.
Einige Wettbewerber, insbesondere im Bereich der IC-Substrate, sind Teil größerer Konglomerate mit einem diversifizierten Geschäftsportfolio. Im Vergleich zu spezialisierten IC-Substrat-Herstellern verfügen diese Unternehmen dadurch über eine größere Widerstandsfähigkeit sowie eine größere Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung und -verwendung.
Technologie
Der Kapazitätsaufbau für IC-Substrate in Kulim ist mit einem erheblichen Investitionsvolumen verbunden. Daraus ergeben sich spezifische technologische und wirtschaftliche Risiken. Der Markt für IC-Substrate wird durch technologische Änderungen beeinflusst. Der Aufbau eines R&D-Centers mit Prototypenproduktion in Österreich dient auch der Entwicklung neuer Technologien und soll so zur Minderung des Markt- und Technologierisikos von IC-Substraten beitragen.
Dieser technologische Fortschritt birgt das allgemeine Risiko neuer Technologieentwicklungen. Komplikationen bei der Weiterentwicklung neuer Technologien sowie bei der Projektumsetzung können die Geschäftsentwicklung beeinträchtigen. Darüber hinaus können sie die bestehenden finanziellen und administrativen Ressourcen des Unternehmens erheblich belasten.
S. Strategie
Unternehmensstrategie
Die derzeitige Unternehmensstrategie konzentriert sich auf die Ausweitung der Präsenz auf den Märkten für High-End-Leiterplatten und IC-Substrate. Die Strategie ist daher kapitalintensiv und auf Nischen ausgerichtet. Folgende Faktoren können sich negativ auf das Umsatzwachstum auswirken und stellen ein erhebliches Risiko für die strategische Planung dar:
◾ Veränderungen des Marktanteils von Schlüsselkunden,
◾ unzureichende Umsetzung strategischer Maßnahmen.
Die hohe Verschuldung, die sich aus der raschen Expansion des kapitalintensiven Geschäfts ergibt, birgt ebenfalls strategische Risiken. Ein hoher Verschuldungsgrad vermindert die Fähigkeit, schnell auf Veränderungen der Markt- oder Technologietrends zu reagieren. Eine hohe Verschuldung übt auch zusätzlichen Druck auf die kurzfristige Profitabilität aus und schränkt folglich die Möglichkeit ein, in Projekte mit längeren Amortisationszeiten zu investieren.
Darüber hinaus birgt die Notwendigkeit, in verschiedene Arten von Leiterplattenprodukten und IC-Substraten zu investieren, weitere Herausforderungen. Diese betreffen insbesondere die Integration in den operativen Betrieb und die Ressourcenbereitstellung und können das Wachstum des gesamten Portfolios beeinträchtigen.
O. Operativ
Kommunikation
Im Bereich Kommunikation und Informationsfluss können Risiken entstehen. Ursachen dafür sind unter anderem knappe Ressourcen oder nicht optimal abgestimmte Informationswege. Diese Risiken können folgende Auswirkungen haben:
◾ unvollständige Information von Stakeholdern,
◾ entstehende Missverständnisse,
◾ falsche oder vertrauliche Informationen gelangen nach außen,
Dies kann zu Irritationen oder möglichen Reputationsschäden führen.
Die Kommunikationsabteilung adressiert und steuert diese Risiken systematisch. Klare Prozesse, abgestimmte Freigabestrukturen, klar definierte Kommunikationskanäle sowie ein laufendes Monitoring stellen sicher, dass Informationen verlässlich, konsistent und zielgruppengerecht bereitgestellt werden.
Darüber hinaus minimiert AT&S durch etablierte Standards und schnelle Mechanismen weitere Kommunikationsrisiken gezielt. Zu diesen Risiken zählen insbesondere der Verlust sensibler Daten oder Verzögerungen aufgrund von Zeitzonen oder Sprachbarrieren.
ESG
Im Rahmen des unternehmensweiten Risikomanagements werden auch Risiken in Bezug auf ESG – das sind jene im Hinblick auf Umwelt, Soziales und Governance – berücksichtigt. Für nähere Informationen zu den wesentlichen ESG-Auswirkungen, -Risiken und -Chancen wird auf die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung verwiesen.
Finanzen
Finanzierung und Liquiditätslage
AT&S verwendet eine kurz- und langfristige Finanz- und Liquiditätsplanung, um den Finanzbedarf entsprechend der Geschäftsstrategie sicherzustellen. Zur Sicherung/Überbrückung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs ist das Unternehmen auf den Zugang zu Kreditfinanzierungen und auf einen funktionierenden sowie liquiden Geldmarkt angewiesen. Die Verfügbarkeit von Krediten oder alternativen Bank- und Kapitalmarktfinanzierungen könnte jedoch eingeschränkt sein. Gründe dafür können unternehmensspezifische Faktoren wie auch externe Rahmenbedingungen betreffen.
Längerfristig muss AT&S bestehende finanzielle Verpflichtungen bei deren Fälligkeit refinanzieren. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung finanzieller Anforderungen und anderer Konditionen, was möglicherweise nicht gelingt. Auch bei Erfüllung aller Bedingungen und Auflagen ist nicht sichergestellt, dass die erforderliche Finanzierung zu akzeptablen Konditionen oder überhaupt möglich ist.
Die Möglichkeit einer Refinanzierung hängt unter anderem ab von:
◾ der Kreditwürdigkeit von AT&S zu dem Zeitpunkt der Refinanzierung,
◾ den Beziehungen zu Kreditinstituten,
◾ den Bedingungen auf den Kredit- und Kapitalmärkten im Allgemeinen.
Sollte es nicht gelingen, eine solche Finanzierung zum erforderlichen Zeitpunkt zu erhalten, können finanzielle Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht refinanziert werden.
Je nach Ausgestaltung des vereinbarten Zinssatzes, ob fix oder variabel, besteht zudem ein Zinsänderungsrisiko in Bezug auf die Kreditaufnahme. Dieses Risiko wird zentral von AT&S Group Treasury regelmäßig analysiert. Die Ergebnisse fließen in Strategien zur Umsetzung eines effizienten Zinsmanagements ein.
Für weiterführende Informationen zum Finanzierungs-, Liquiditäts-, Kredit- sowie Wechselkursrisiko wird weiters auf Erläuterung 20 „Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.
Kostenoptimierungsprogramme
Um Auswirkungen aus Nachfrageschwächen sowie Inflation abzumildern, hat AT&S umfassende Kostenoptimierungsprogramme initiiert.
Deren Fokus liegt darauf:
◾ den Umfang der kontinuierlichen Verbesserungsmaßnahmen zu erhöhen,
◾ deren Umsetzung zu beschleunigen und
◾ die ineffiziente Nutzung von Materialien und Ressourcen weitestgehend zu eliminieren.
Kontinuierliche Kostenreduktion und Effizienzsteigerung in allen Geschäftsbereichen sind wesentlich für die Profitabilität von AT&S. Sollten Kostenreduktionsmaßnahmen und Performancesteigerungen nicht wie geplant umsetzbar sein, kann sich das negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auswirken. Gleiches gilt, wenn steigende Kosten nicht oder nur eingeschränkt an Kunden weitergegeben werden können.
Steuerrechtliche Risiken
AT&S ist global tätig und unterliegt somit unterschiedlichen Steuersystemen. Solange die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung oder Verbindlichkeit nicht gegeben sind, werden nationale und internationale Steuerrisiken den Finanzrisiken zugeordnet und entsprechend überwacht.
Um zukünftige Steuerrisiken zu minimieren, überprüft AT&S laufend die Einhaltung von nationalen Steuergesetzgebungen und internationalen Richtlinien. Trotz dieses Bestrebens besteht das Risiko unterschiedlicher Auslegungen und Interpretationen internationaler Transaktionen in verschiedenen Ländern. Etwaige Abweichungen können zu einer Doppelbesteuerung und zusätzlichen Steuerbelastungen führen. Darüber hinaus besteht das Risiko höherer Steuerbelastungen durch künftige Veränderungen in der Steuergesetzgebung.
Personalwesen
Die kollektive Industrieerfahrung und die Managementexpertise der Mitarbeiter von AT&S sind eine wesentliche Grundlage für die Nutzung zukünftiger Chancen. Die beiden Großprojekte (Leoben und Kulim) erfordern eine hohe Anzahl von qualifiziertem Personal. Sollte es nicht gelingen, ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen, kann sich dies negativ auf den Fortschritt der Großprojekte auswirken.
AT&S arbeitet kontinuierlich an geeigneten Strategien und Maßnahmen, um:
◾ Schlüsselarbeitskräfte zu halten,
◾ zusätzliche wertvolle Mitarbeiter zu rekrutieren,
◾ die Fähigkeiten der Mitarbeiter weiter auszubauen.
Innovation/F&E
AT&S verfolgt das Ziel, durch eigene Entwicklungen, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Investitionen Chancen zu nutzen. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt dabei auf dem Erwerb und der Sicherung geistigen Eigentums sowie auf dem Zugang zu chancenreichen Patenten. Risiken ergeben sich insbesondere dann, wenn es nicht gelingt, das geistige Eigentum zu sichern. In diesem Fall könnten Mitbewerber in die Lage versetzen werden, diese Technologien zu nutzen. Darüber hinaus können Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum entstehen. Diese können AT&S daran hindern, in Streit stehende Technologien zu nutzen oder zu verkaufen. Außerdem können Rechtsstreitigkeiten über die missbräuchliche Verwendung von fremdem geistigem Eigentum erhebliche finanzielle Belastungen verursachen.
Investitionen
Um Wachstumspotenziale zu nutzen, hat AT&S wesentliche langfristige Investitionen in neue Technologien (IC-Substrate) getätigt. Im Rahmen dieser Investition wurde eine Produktionsstätte im Kulim Hi-Tech Park, Kedah, Malaysia, errichtet.
Des Weiteren investierte das Unternehmen am Standort Leoben-Hinterberg in ein neues R&D-Center sowie eine Serienproduktion für Substrat- und Packaging-Lösungen für die globale Halbleiterindustrie, welche im Sommer 2025 erfolgreich in Betrieb genommen wurde. Im nächsten Schritt werden am Standort die Kapazitäten in den Leiterplatten-Bestandswerken umfassend erweitert und modernisiert.
Darüber hinaus hat AT&S kleinere Entwicklungsprojekte initiiert und die Kapazitäten der bestehenden Technologien, wie SLP, mSap und HDI, erweitert.
Die Werthaltigkeit solcher Investitionen kann unter anderem durch:
◾ unvorhergesehene technologische Entwicklungen,
◾ Veränderungen in der Nachfrage,
◾ Einschränkungen durch Patente Dritter,
◾ negative Preisentwicklungen,
◾ kürzere Technologiezyklen oder
◾ Probleme bei der technischen Umsetzung
maßgeblich negativ beeinträchtigt werden. Dies kann generell alle bestehenden Geschäftsaktivitäten von AT&S betreffen. Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren finden anlassbezogen Überprüfungen der Werthaltigkeit statt. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens kann dies zu einem entsprechend hohen Abschreibungsbedarf führen.
IT
AT&S ist verschiedenen internen und externen IT-Sicherheitsrisiken ausgesetzt, die den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen können. Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen sowie ein mangelndes Bewusstsein der Mitarbeiter erhöhen das Risiko für unerlaubte Zugriffe und Datenverluste. Der Einsatz nicht standardisierter IT-Assets und veralteter IT-Systeme führt zu zusätzlichen Sicherheitslücken und Störungen.
Infrastrukturrisiken, wie beispielsweise die Unterbrechung der Stromversorgung und unzureichende Notfallmaßnahmen, führen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebs. AT&S begegnet diesen Risiken durch gezielte Maßnahmen. Das Unternehmen setzt auf die kontinuierliche Optimierung und Weiterentwicklung der Infrastruktur sowie auf ein effizientes IT-Infrastrukturmanagement. Ergänzend stellen IT-Sicherheitsmaßnahmen und eine umfassende Ressourcenplanung sicher, dass potenzielle Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb möglichst minimiert werden.
Recht und Compliance
Die zunehmende Dichte und Häufigkeit von Änderungen regulatorischer Anforderungen stellen für AT&S eine Herausforderung dar. So können beispielsweise Verbote spezieller Prozesse oder Materialien (REACH und ROHS) zu einem Anstieg der Produktionskosten führen. Auch verschärfte Import-/Exportbestimmungen als Folge geopolitischer Verwerfungen können Einschränkungen in bestimmten Marktsegmenten mit sich bringen. Bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Bestimmungen drohen dem Unternehmen erhebliche Schadenersatz- bzw. Strafzahlungen.
AT&S hat umfangreiche organisatorische und technische Maßnahmen zur Minimierung von Rechts- und Compliance-Risiken getroffen. Diese werden regelmäßig überprüft, laufend ausgebaut und verbessert. Das Unternehmen verfolgt eine Zero-Tolerance-Politik gegenüber Compliance-Verstößen. AT&S erwartet eine 100%ige Einhaltung aller geltenden Gesetze und Regulierungen von allen Mitarbeitern sowie seitens der Lieferkette. Die für Governance-, Risiko- und Compliance- zuständigen Funktionen unterstützen das Enterprise Risk Management bei der Überwachung der Risikolandschaft. Sie tragen zudem zur Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen bei.
Darüber hinaus stellt AT&S eine Whistleblowing-Plattform zur Verfügung. Diese ermöglicht es Mitarbeitern und externen Dritten, potenzielle Compliance-Verstöße zu melden. Unabhängige Untersuchungsprozesse stellen eine sachgerechte Bearbeitung sicher.
Produktion
Die anlagenintensive Produktion von Leiterplatten und Substraten birgt eine Reihe an operativen Risiken. Dazu zählen insbesondere technologische Risiken sowie Risiken im Zusammenhang mit Anlagen.
Diese Risiken ergeben sich unter anderem aus:
◾ fehlenden Prozessautomatisierungen und
◾ unzureichender Infrastruktur.
Diese Faktoren können zu Ertragsverlusten, verringerter Wettbewerbsfähigkeit und geringerer Auslastung führen.
Eng damit verbunden sind Risiken hinsichtlich der Verfügbarkeit von wichtigen Ersatzteilen und Wartungsdienstleistungen. Einschränkungen in diesen Bereichen können zu geringeren Produktionsmengen und zu Kapazitätsverlusten führen. Kapazitäts- und Nachfragerisiken und die damit verbundenen Schwankungen in der Auslastung erschweren eine effiziente Ressourcenplanung. Dies kann zu überhöhten oder knappen Lagerbeständen sowie fehlenden Kapazitäten zur Deckung des Bedarfs führen.
Instabile Produktionsprozesse, die durch eine zu geringe Auslastung von Maschinen verursacht werden, können zu Qualitätsmängeln führen. Dies birgt das Risiko von höheren Ausschusskosten und Kundenreklamationen.
Weitere Risiken ergeben sich aus unzureichenden Schulungen der Mitarbeiter, aus Problemen bei der Anlagensteuerung sowie aus Mängeln in Überwachungssystemen (z. B. Systemverfügbarkeit). Auch Ausfälle des internen Berichtswesens können negative Auswirkungen auf Ertrag, Effizienz und Produktivität haben.
Einkauf
Die Beschaffungsstrategie von AT&S basiert auf einer breiten und klar diversifizierten Lieferantenbasis. Ziel ist die Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten. Mit Schlüssellieferanten, die über besonderes Know-how und Wettbewerbsstärke verfügen, bestehen langjährige und stabile Kunden-Lieferanten-Beziehungen. Zur Vermeidung von Lieferengpässen betreibt AT&S ein konsequentes Lieferantenrisikomanagement. Hierbei werden regionale Klumpenrisiken, verschiedene Lieferwege und alternative Beschaffungsmöglichkeiten berücksichtigt.
Bei bestimmten chemischen Produkten und Verbundwerkstoffen besteht jedoch eine Abhängigkeit von einzelnen, vom Kunden vorgegebenen Lieferanten. Wenn diese Lieferanten aufgrund von globalen Engpässen oder Störungen nicht in der Lage sind, die geforderte Qualität oder Quantität zu liefern, kann es zu Produktionsverzögerungen und Kostensteigerungen kommen.
Die Lieferketten unterliegen einem ständigen Wandel. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig Reaktionsfähigkeit, Skalierbarkeit und Agilität sind. Die entscheidende Erfolgsaufgabe von AT&S besteht darin, schnell auf Kundenanfragen zu reagieren und dadurch im Kundenservice und im Wertversprechen zu überzeugen. AT&S optimiert laufend seine Lieferantenbasis, um:
◾ Lieferzeiten zu verkürzen,
◾ Beschaffungsrisiken gezielt zu minimieren und
◾ Kundenerwartungen zu übertreffen.
Die Störungen der Vergangenheit und Gegenwart (Covid-19, Krieg in der Ukraine, Krieg im Nahen Osten) haben letztlich zu einer Verbesserung der Reaktionsfähigkeit geführt. Dies wurde durch alternative Transportmöglichkeiten sowie durch Qualifizierung neuer Lieferanten erreicht, die regional näher an den AT&S-Produktionsstandorten liegen. Im Vorgriff auf den Produktionsbedarf in Malaysia baut AT&S eine erweiterte Lieferantenbasis in Südostasien auf.
Vertrieb
AT&S hat sich durch fortgeschrittene Fertigungstechnologien und hohe Qualitätsstandards als verlässlicher Anbieter für einige der weltweit namhaftesten Abnehmer in der Elektronikindustrie etabliert. Aufgrund der Fokussierung auf High-End-Technologie ist die Zahl der Abnehmer auf die Technologieführer beschränkt. Die Umsätze mit den fünf größten Kunden tragen 76 % zum Gesamtumsatz bei, wobei der jeweilige Anteil zwischen 3 % und 31 % liegt. Die mittlerweile langfristigen Geschäftsbeziehungen mit diesen Kunden bieten auch in Zukunft gute Chancen. Allerdings birgt die Konzentration auch Risiken. Insbesondere im Falle einer signifikanten Reduktion der Geschäftsvolumina oder der Profitabilität bei diesen Kunden.
Im Rahmen der Diversifikationsstrategie ist es AT&S gelungen, bereits weitere IC-Substrat-Kunden zu gewinnen. Diese sind insbesondere im Bereich Server-ICs tätig. Diese Maßnahmen unterstützen die schnelle Kompensation möglicher negativer Entwicklungen bei einzelnen wesentlichen Kunden. Nichtsdestotrotz können nachteilige Änderungen in den Märkten eine negative Auswirkung auf AT&S haben, da die Kunden in ähnlichen Marktsegmenten agieren.
Informationssicherheit
Um Betrugsversuchen weiterhin erfolgreich begegnen zu können, hat AT&S die internen Kontrollen in den vergangenen Geschäftsjahren weiter intensiviert. Gleichzeitig wurde das Bewusstsein der Mitarbeiter für entsprechende Betrugsschemata gezielt geschärft.
Durch die Analyse der unternehmensinternen Prozesse im Zusammenhang mit der Verwendung von personenbezogenen Daten wurden erforderliche Maßnahmen erhoben und implementiert. Ziel ist es, den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten.
Nach erfolgreicher Zertifizierung aller Standorte nach ISO 27001 wurde das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) in allen Produktionsstandorten und dem IT Shared Service Center ausgerollt. Laufende Bemühungen zur Einhaltung internationaler IT-Standards unterstützen eine sichere Handhabung von Informationen. Sie stellen zudem einen angemessenen Zugang zu Informationen sowie die Verfügbarkeit zuverlässiger Systeme sicher.
Trotz bester Bemühungen muss anerkannt werden, dass kein System völlig immun gegen mögliche Hackerangriffe ist. Derartige Vorfälle können sich negativ auf die Sicherheit der Daten und die Verfügbarkeit der IT-Systeme von AT&S auswirken. AT&S bemüht sich ständig, diese Risiken zu mindern sowie die Sicherheit und Integrität der Systeme zu gewährleisten.
Qualitätsmanagement
Auch künftig bieten eine hohe Produktqualität, Liefertreue und Servicequalität die Chance, sich von Mitbewerbern zu differenzieren und entsprechende Wachstumschancen wahrzunehmen. Gleichzeitig ist AT&S gegenüber wichtigen Kunden verpflichtet, teilweise weitreichende vertragliche Zusagen einzuhalten. Diese betreffen unter anderem:
Technische Defekte, Qualitätsmängel oder Schwierigkeiten bei der Produktlieferung können dazu führen, dass zugesagte Mengen oder Qualitätsstandards nicht eingehalten werden. In solchen Fällen können Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie Vertragsstrafen entstehen.
Qualitätsmängel oder der Verlust von qualitätsrelevanten externen Standards können zudem Liefersperren zur Folge haben. Diese können sich auf bestimmte Teilenummern oder sogar Werke beziehen. Solche Liefersperren können erhebliche Umsatzrückgänge zur Folge haben, auch wenn die Qualitätsmängel nicht durch den Produktionsprozess oder Qualitätsmanagementprozess von AT&S, sondern innerhalb der Lieferkette verursacht wurden. Substanzielle Qualitätsmängel können auch Rückrufaktionen und den Verlust von Kunden nach sich ziehen.
AT&S betreibt ein entsprechendes Qualitäts- und Planungswesen. Ziel ist es, Qualitätsmängel, Planungsfehler sowie daraus resultierende negative Auswirkungen möglichst zu vermeiden oder zu minimieren. Zur Sicherstellung einer hohen Produktqualität erfüllt AT&S nicht nur allgemeine internationale Qualitätsstandards (ISO 9001), sondern auch weiterführende branchenspezifische Standards. Dazu zählen unter anderem:
◾ Automobil (z. B. IATF 16949),
◾ Luftfahrt (z. B. EN9100 und NADCAP-Akkreditierung),
◾ Medizintechnik (z. B. DS/EN ISO 13485).
Ergänzend ist AT&S, unter Berücksichtigung von üblichen Deckungsausschlüssen und Deckungslimits, im Rahmen einer (erweiterten) Produkthaftpflichtversicherung gegen entsprechende Risiken abgesichert.
6.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen
Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und Risikomanagement ist integrierter Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems. In Anlehnung an das Rahmenkonzept des COSO (The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) werden unter dem Begriff des unternehmensweiten Risikomanagements das eigentliche Risikomanagement sowie das Interne Kontrollsystem (IKS) subsumiert. Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems sowie der internen Revision von AT&S sind in einem konzernweiten Risikomanagement- und Revisionshandbuch festgehalten.
Die Dokumentation der internen Kontrollen (Geschäftsprozesse, Risiken, Kontrollmaßnahmen und Verantwortliche) erfolgt grundsätzlich in Form von Kontrollmatrizen, die in einer zentralen Managementdatenbank archiviert werden. Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem beinhaltet dabei die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung im Sinne der beschriebenen Kontrollziele für die Finanzberichterstattung.
Das Ziel des Internen Kontrollsystems ist die Sicherstellung:
◾ der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,
◾ der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie
◾ der Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und internen Regularien.
Weitere Grundsätze des IKS sind:
◾ Identifikation operativer Risiken sowie Definition und Implementierung adäquater Kontrollmaßnahmen,
◾ Sicherstellung einer adäquaten Funktionstrennung,
◾ Sicherstellung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Rechnungswesens,
◾ Gewährleistung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit,
◾ Aufdeckung bereits entstandener Schäden,
◾ Schutz materieller und immaterieller Vermögenswerte.
Die Prozesse der Rechnungslegung sind in gesonderten Verfahrensanweisungen dokumentiert. Diese sind konzernweit einheitlich ausgestaltet und werden in einem standardisierten Dokumentationsformat abgebildet. Aus den spezifischen lokalen Regelungen resultieren zusätzliche Anforderungen an die Rechnungslegungsprozesse. Die Grundlagen der Rechnungslegung und Berichterstattung sind in den Prozessbeschreibungen und in ausführlichen Ver-fahrensanweisungen dokumentiert und im zentralen Dokumentenmanagementsystem archiviert. Darüber hinaus werden Arbeitsbehelfe zu Bewertungsläufen, Bilanzierungsvorgängen und organisatorischen Erfordernissen im Zusammenhang mit den Rechnungslegungs- und Jahresabschlussprozessen erstellt und laufend aktualisiert. Die notwendigen Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit den Prozessen der Rechnungslegung, beispielsweise Zugriffsberechtigungen und Funktionstrennungen, werden im Internen Kontrollsystem dokumentiert. Ihre Umsetzung und Wirksamkeit wird von der internen Revision regelmäßig überprüft und etwaige Verbesserungsmaßnahmen identifiziert.
Die interne Finanzberichterstattung erfolgt monatlich als Bestandteil der Konzernberichterstattung, wobei die Finanzinformationen durch die Organisationseinheiten Corporate Finance und Corporate Controlling überprüft und analysiert werden. Die monatliche Soll-Ist-Abweichung mit entsprechender Kommentierung der Segment- bzw. Werksergebnisse sowie des Gesellschaftsergebnisses wird intern an die Führungskräfte und an die Mitglieder des Aufsichtsrats berichtet.
Die jährliche Budgeterstellung erfolgt durch die Organisationseinheit Corporate Controlling. Auf Basis der Quartalsergebnisse und aktuellen Planungsinformationen werden unterjährig quartalsweise Vorschaurechnungen (Forecasts) für das verbleibende Geschäftsjahr erstellt. Die Vorschaurechnungen mit Kommentierung zum Budgetvergleich und Darstellungen zur Auswirkung von Chancen und Risiken bis Geschäftsjahresende werden an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Neben der regelmäßigen Berichterstattung werden Mehrjahresplanungen, projektbezogene Finanzinformationen oder Berechnungen über Investitionsvorhaben aufbereitet und an den Vorstand und Aufsichtsrat übermittelt.
Ausblick 2026/27
AT&S erwirtschaftet mehr als 80 % seines Umsatzes mit US-amerikanischen Unternehmen und generiert den Großteil seiner Umsätze in US-Dollar. Die Produktionskosten fallen zu einem Großteil in asiatischen Währungen an, während die Berichterstattung in Euro erfolgt. Die Prognose absoluter Beträge gibt daher keinen umfänglichen Ausblick auf die erwartete operative Entwicklung des Unternehmens. AT&S wird daher künftig nicht mehr absolute Werte, sondern die währungsbereinigte prozentuale Umsatzveränderung prognostizieren.
Im Rahmen des steigenden Bedarfs für Rechenleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz steigt die Nachfrage eines Großkunden nach High-End IC-Substraten von AT&S. Um diese in größerem Umfang herstellen zu können, hat AT&S beschlossen am Standort in Chongqing, China, die Kapazitäten zu erweitern. Die hierfür erforderlichen Investitionen in hohen zweistelligen Millionenbereich werden vollständig im Rahmen langfristiger Kundenvereinbarungen finanziert. Durch diese Maßnahmen erwartet das Unternehmen im Geschäftsjahr 2026/27 einen positiven EBIT-Effekt im ebenfalls hohen zweistelligen Millionenbereich.
Für das Geschäftsjahr 2026/27 erwartet AT&S eine währungsbereinigte Umsatzsteigerung von 30 bis 35 % gegenüber dem Vorjahr (2025/26: 1,8 Mrd. €). Dies bedeutet bei gleichbleibenden Währungsrelationen einen Umsatz am oberen Ende der bisherigen Prognose für 2026/27 von 2,1 bis 2,4 Mrd. €. Die erwartete EBITDA-Marge von 25 bis 29 % bedeutet eine weitere signifikante Steigerung der Profitabilität (2025/26: 23 %; bisherige Erwartung für 2026/27: 24 bis 28 %). Da sich einige ursprünglich für das Vorjahr geplante Investitionen in Kulim verschoben haben und die Nachfrage nach IC-Substraten deutlich zugenommen hat, plant das Management für 2026/27 ein Investitionsvolumen von rund 400 Mio. € (2025/26: 178 Mio. €). AT&S erwartet ein deutlich positives Jahresergebnis im niedrigen dreistelligen Mio. € Bereich als auch einen positiven operative Free-Cashflow.
Aufgrund des profitablen Wachstums rechnet AT&S mit einer sich weiter verbesserten Nettoverschuldung/EBITDA von deutlich unter 3.
Zur Refinanzierung und Stärkung der Kapitalbasis beabsichtigt AT&S im zweiten oder dritten Quartal 2026 eine Hybrid-Wandelschuldverschreibung und beziehungsweise oder eine Hybridanleihe in einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. € zu begeben.
In der Prognose ist eine signifikante Verschlechterung der geopolitischen Situation sowie der derzeitig angespannten Liefersituation verschiedener Materialien wie Fiberglasmatten nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind mögliche Auswirkungen laufender Verhandlungen mit Kunden. Diese hätten eine teilweise kundenfinanzierte Kapazitätsausweitung zur Folge und würden sich entsprechend auf die Ertragsentwicklung und die Investitionsplanung auswirken. Das Management beobachtet die Entwicklungen mit höchster Aufmerksamkeit, um jederzeit auf Veränderungen reagieren und strategische Anpassungen vornehmen zu können.
Leoben-Hinterberg, am 20. Mai 2026
Der Vorstand
Dr.-Ing. Michael Mertin e.h.
Dr. Peter Griehsnig e.h.
Dipl.-Kfm. Gerrit Steen e.h.
Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss 2025/26
Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Leoben, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2026, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2026 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit des Sachanlagevermögens
Sachverhalt und Problemstellung
Das Sachanlagevermögen mit einem Buchwert von 3.153 Mio EUR stellt 68% des ausgewiesenen Vermögens im Konzernabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft dar. Im Berichtsjahr wurden keine Wertminderungen erfasst. Die Gesellschaft beurteilt anlassbezogen bei Vorliegen von Hinweisen, dass eine dauerhafte Wertminderung vorliegen könnte, die Werthaltigkeit der Sachanlagen. Für Zwecke dieser Werthaltigkeitstests werden innerhalb eines Segments Werke nach regionalen Gesichtspunkten zu Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten zusammengefasst. Die Buchwerte der Sachanlagen werden mit dem erzielbaren Betrag, der der höhere Betrag aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist, verglichen und, wenn nötig, auf diesen Betrag abgeschrieben.
Allgemeine Grundsätze zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Sachanlagen, Details zur Bewertungsmethode und zu den wesentlichen Bewertungsannahmen sowie die Bewertungsergebnisse sind im Konzernanhang in Kapitel „I. Allgemeinen Erläuterungen“ im Abschnitt „B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze – f. Sachanlagen“ sowie in Kapitel „IV. Erläuterungen zur Konzernbilanz“ im Abschnitt „7. Sachanlagen“ beschrieben.
Die Berechnungen sind komplex und die zugrundeliegenden Annahmen unterliegen Schätzungsunsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Cashflows sowie der verwendeten Diskontierungszinssätze. Geringfügige Änderungen in den Annahmen können wesentliche Auswirkungen auf die Ergebnisse der Werthaltigkeitstests haben. Dieser Sachverhalt war daher während unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die Angemessenheit der vom Management durchgeführten Werthaltigkeitstests beurteilt und haben dabei insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
◾ Beurteilung der Angemessenheit der angewendeten Bewertungsmodelle;
◾ Vergleich der im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen angesetzten Parameter mit unternehmensspezifischen Informationen sowie branchenspezifischen Marktdaten bzw. -erwartungen aus externen und internen Datenquellen;
◾ Verschaffung eines Überblicks über den Planungsprozess und kritische Untersuchung des Rückvergleichs des Budgets und des Business Plans;
◾ Abgleich der zur Ermittlung der zukünftigen Cashflows herangezogenen Plandaten mit den vom Aufsichtsrat genehmigten Budgets und
◾ Hinzuziehung interner Experten zur Plausibilisierung der Kapitalkosten mittels Vergleichsanalyse.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den konsolidierten Corporate Governance Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
◾ Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
◾ Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben.
◾ Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
◾ Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
◾ Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
◾ Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
◾ Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
◾ Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
◾ Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss des betreffenden Geschäftsjahres in Einklang steht und ob der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen, ausgenommen die Anforderungen an die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen, ausgenommen die Anforderungen an die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juli 2025 als Abschlussprüfer für das am 31. März 2026 endende Geschäftsjahr gewählt und am 6. November 2025 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. März 2021 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard Marterbauer.
Wien, 20. Mai 2026
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Gerhard Marterbauer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten..
Zusicherungsvermerk zum Konzernabschluss 2025/26
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt 4. Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft für das am 31. März 2026 endende Geschäftsjahr durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt 4. Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmt, einschließlich
◾ der Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS),
◾ der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“, und
◾ der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO)
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsüblichen Grundsätzen zu sonstigen Prüfungen, die wesentliche Aussagen des ISAE 3000 (Revised) berücksichtigen, und der ergänzenden Stellungnahme zur Prüfung von konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattungen durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den berufsrechtlichen Bestimmungen, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß International Standard on Quality Management (ISQM) 1 entsprechen, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht und im Geschäftsberichts 2025/26, ausgenommen die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung und unseren diesbezüglichen Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die im Konzernlagebericht im Abschnitt “4. Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung” aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der im Konzernlagebericht im Abschnitt “4. Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung” aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur im Abschnitt “4. Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung” aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage, der von uns zu den vor dem Datum dieses Zusicherungsvermerks erlangten, sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst
◾ die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
◾ die Aufstellung der im Konzernlagebericht im Abschnitt “4. Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung” aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
◾ die Aufnahme von Angaben in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie
◾ die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer im Konzernlagebericht im Abschnitt “4. Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung” aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses zur konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse sowie für die Prüfung der im Konzernlagebericht aufgenommenen “4. Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung”.
Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, unterschiedlich ausgelegt werden und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unsere Ziele sind begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die im Konzernlagebericht im Abschnitt “4. Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung” aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Zusicherungsvermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
◾ die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses über jene Bestandteile des internen Kontrollsystems, die für die Nachhaltigkeitsaspekte und die Erstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben, und
◾ die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die im Konzernlagebericht im Abschnitt “4. Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung” aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die im Konzernlagebericht im Abschnitt “4. Konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung” aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen wir wie folgt vor:
◾ Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant sind.
◾ Wir gewinnen ein Verständnis über das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse und beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen wurden.
◾ Wir beurteilen, ob die durch unsere Prüfungshandlungen erlangten Nachweise über die von dem Konzern implementierten Verfahren mit der Beschreibung in der Angabe zu IRO 1 gemäß ESRS 2 übereinstimmen.
◾ Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und den ESRS stehen.
◾ Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung durch.
◾ Wir führen, sofern es die Umstände nach prüferischen Ermessen erfordern, Vor-Ort-Besuche (Site Visits) bei ausgewählten Standorten durch.
◾ Wir führen aussagebezogene Prüfungshandlungen in Stichproben zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung durch.
◾ Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.
◾ Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Alfred Ripka.
Wien, 20. Mai 2026
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Alfred Ripka Wirtschaftsprüfer | Mag. Gerhard Materbauer Wirtschaftsprüfer |
Die Veröffentlichung oder Weitergabe der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung mit unserem Zusicherungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Zusicherungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf die deutschsprachige und vollständige konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Jahresabschluss zum 31. März 2026
Inhaltsverzeichnis
Bilanz
in € AKTIVA | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
A. ANLAGEVERMÖGEN | | | | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | | | | |
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen | | 4.075.212,30 | | 6.129.600,63 |
| | 4.075.212,30 | | 6.129.600,63 |
II. Sachanlagen | | | | |
1.Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund | | 349.784.975,05 | | 358.954.593,17 |
2. technische Anlagen und Maschinen | | 242.930.346,43 | | 132.664.880,39 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | | 11.254.500,96 | | 8.619.784,51 |
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | | 32.385.916,04 | | 154.340.944,43 |
| | 636.355.738,48 | | 654.580.202,50 |
III. Finanzanlagen | | | | |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | | 397.269.324,59 | | 396.762.941,00 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | | 2.113.944.976,49 | | 2.567.865.579,65 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 2.038.296.798,86 | | 2.520.359.032,90 |
3. Wertpapiere des Anlagevermögens | | 93.753,81 | | 93.753,81 |
4. sonstige Ausleihungen | | 15.572.692,16 | | 15.930.799,12 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 14.416.845,55 | | 14.630.858,30 |
| | 2.526.880.747,05 | | 2.980.653.073,58 |
| | 3.167.311.697,83 | | 3.641.362.876,71 |
B. UMLAUFVERMÖGEN | | | | |
I. Vorräte | | | | |
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | | 18.555.702,97 | | 16.468.737,17 |
2. unfertige Erzeugnisse | | 17.845.462,88 | | 9.760.662,75 |
3. fertige Erzeugnisse und Waren | | 6.738.590,43 | | 11.765.868,45 |
4. geleistete Anzahlungen | | 1.870.262,33 | | 671.953,41 |
| | 45.010.018,61 | | 38.667.221,78 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | | | | |
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | | 49.290.408,98 | | 128.560.510,15 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | – | | 0,00 |
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | | 14.288.592,88 | | 14.085.354,01 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | – | | 0,00 |
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | | 131.135.730,39 | | 162.192.008,40 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 11.612.522,60 | | 15.391.434,13 |
| | 194.714.732,25 | | 304.837.872,56 |
III. Wertpapiere und Anteile | | | | |
1. sonstige Wertpapiere und Anteile | | 998.000,00 | | 999.500,00 |
| | 998.000,00 | | 999.500,00 |
| | | | |
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | | 446.795.130,14 | | 438.447.498,41 |
| | 446.795.130,14 | | 438.447.498,41 |
| | 687.517.881,00 | | 782.952.092,75 |
| | | | |
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | | 9.564.290,19 | | 7.333.507,80 |
| | | | |
D. AKTIVE LATENTE STEUERN | | 40.759.021,00 | | 4.154.744,00 |
| | | | |
| | | | |
| | | | |
| | | | |
| | | | |
SUMME AKTIVA | | 3.905.152.890,02 | | 4.435.803.221,26 |
PASSIVA | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
A. EIGENKAPITAL | | | | |
I. Eingefordertes Grundkapital | | 42.735.000,00 | | 42.735.000,00 |
gezeichnetes Grundkapital | | 42.735.000,00 | | 42.735.000,00 |
eingezahltes Grundkapital | | 42.735.000,00 | | 42.735.000,00 |
II. gebundene Kapitalrücklagen | | 163.270.702,50 | | 163.270.702,50 |
III. Gewinnrücklagen | | | | |
1. gesetzliche Rücklage | | 4.273.500,00 | | 4.273.500,00 |
2. andere Rücklagen (freie Rücklagen) | | 663.032.365,84 | | 337.325.162,93 |
IV. Bilanzgewinn | | (124.234.721,32) | | 325.707.202,91 |
davon Gewinnvortrag | | – | | 325.707.202,91 |
| | 749.076.847,02 | | 873.311.568,34 |
B. ZUSCHÜSSE AUS ÖFFENTLICHEN MITTELN | | 8.312.478,82 | | 7.558.212,22 |
C. RÜCKSTELLUNGEN | | | | |
1. Rückstellungen für Abfertigungen | | 16.719.443,73 | | 18.463.878,60 |
2. Rückstellungen für Pensionen | | 7.040.125,14 | | 9.942.072,96 |
3. Steuerrückstellungen | | 253.924,48 | | 0,00 |
4. sonstige Rückstellungen | | 68.530.414,16 | | 44.050.427,98 |
| | 92.543.907,51 | | 72.456.379,54 |
D. VERBINDLICHKEITEN | | | | |
1. Anleihen | | 365.000.000,00 | | 365.000.000,00 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | – | | 0,00 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 365.000.000,00 | | 365.000.000,00 |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | 850.121.797,31 | | 1.025.968.408,77 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 273.121.797,31 | | 199.178.408,77 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 577.000.000,00 | | 826.790.000,00 |
3. Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen | | 414.107.983,55 | | 559.853.755,91 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 173.107.983,55 | | 221.353.755,91 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 241.000.000,00 | | 338.500.000,00 |
4. Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern | | 696.399.912,95 | | 774.770.326,24 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 88.769.298,75 | | 72.014.368,70 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 607.630.614,20 | | 702.755.957,54 |
5. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | | 247.972.211,38 | | 257.404.547,75 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 26.962.482,89 | | 23.676.707,97 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 221.009.728,49 | | 233.727.839,78 |
6. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | | 265.954.254,05 | | 246.286.633,77 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 47.311.540,28 | | 25.744.151,40 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 218.642.713,77 | | 220.542.482,37 |
7. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | | 49.289.406,21 | | 51.974.071,74 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 49.289.406,21 | | 51.974.071,74 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | – | | 0,00 |
8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | | 151.264.747,95 | | 185.654.257,24 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 151.264.747,95 | | 185.654.257,24 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | – | | 0,00 |
9. sonstige Verbindlichkeiten | | 12.551.823,57 | | 13.082.470,89 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 12.422.038,57 | | 13.082.470,89 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 129.785,00 | | 0,00 |
davon aus Steuern | | 2.059.101,36 | | 2.166.812,44 |
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | | 3.284.002,98 | | 3.087.216,63 |
| | 3.052.662.136,97 | | 3.479.994.472,31 |
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | | 2.557.519,70 | | 2.482.588,85 |
SUMME PASSIVA | | 3.905.152.890,02 | | 4.435.803.221,26 |
Gewinn- und Verlustrechnung
in € | | 2025/26 | | 2024/25 |
1. Umsatzerlöse | | 776.153.136,39 | | 694.966.534,63 |
2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | | 7.325.921,02 | | 786.143,44 |
3. andere aktivierte Eigenleistungen | | 21.483,10 | | 47.659,02 |
4. sonstige betriebliche Erträge | | 51.103.328,77 | | 62.402.277,76 |
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen | | 718.270,00 | | 1.273.581,22 |
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | | 538.880,25 | | 408.018,98 |
c) übrige | | 49.846.178,52 | | 60.720.677,56 |
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen | | (571.812.317,24) | | (475.636.947,75) |
a) Materialaufwand | | (524.017.299,97) | | (441.679.296,77) |
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | | (47.795.017,27) | | (33.957.650,98) |
6. Personalaufwand | | (186.086.183,49) | | (173.761.286,62) |
a) Löhne und Gehälter | | – | | – |
aa) Löhne | | (37.707.355,20) | | (33.508.295,25) |
bb) Gehälter | | (110.434.206,44) | | (94.775.856,66) |
b) Soziale Aufwendungen | | – | | – |
aa) Aufwendungen für Altersversorgung | | (1.026.058,77) | | (1.543.529,28) |
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | | (2.856.948,38) | | (10.677.848,82) |
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | | (33.315.230,99) | | (32.141.013,69) |
dd) sonstige Sozialaufwendungen | | (746.383,71) | | (1.114.742,92) |
7. Abschreibungen | | (53.804.647,44) | | (49.356.776,13) |
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | | (55.035.370,63) | | (50.300.808,84) |
b) abzüglich Amortisation von Investitionszuschüssen aus öffentlichen Mitteln | | 1.230.723,19 | | 944.032,71 |
8. sonstige betriebliche Aufwendungen | | (161.822.242,35) | | (131.500.394,55) |
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen | | (851.943,88) | | (747.681,30) |
b) übrige | | (160.970.298,47) | | (130.752.713,25) |
9. Zwischensumme aus Z 1 bis 8 (Betriebserfolg) | | (138.921.521,24) | | (72.052.790,20) |
10. Erträge aus Beteiligungen | | – | | 55.934.046,60 |
davon aus verbundenen Unternehmen | | – | | 55.934.046,60 |
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | | 103.955.511,97 | | 144.437.067,88 |
davon aus verbundenen Unternehmen | | 103.839.564,55 | | 144.321.379,53 |
12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | | 49.127.302,93 | | 29.251.861,56 |
davon aus verbundenen Unternehmen | | 389.910,14 | | 893.104,22 |
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens | | 5.013.121,78 | | 378.457.660,39 |
davon Erträge aus verbundenen Unternehmen | | 4.029.125,80 | | 14.558.126,50 |
davon aus Zuschreibungen | | – | | 156.775,50 |
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens | | (83.306.245,54) | | (1.440.166,50) |
davon Aufwendungen aus Abschreibungen | | (66.786.571,91) | | (1.418.682,08) |
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen | | (82.149.007,07) | | (1.418.682,08) |
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | | (93.231.456,92) | | (130.290.153,18) |
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen | | (745.423,72) | | (1.263.833,26) |
16. Zwischensumme aus Z 10 bis 15 (Finanzergebnis) | | (18.441.765,78) | | 476.350.316,75 |
17. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 9 und Z 16) | | (157.363.287,02) | | 404.297.526,55 |
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | | 33.128.565,70 | | (84.478.146,17) |
davon Veränderung aus latenten Steuern | | 36.604.277,00 | | (41.827.190,00) |
19. Ergebnis nach Steuern = Jahresfehlbetrag/-überschuss | | (124.234.721,32) | | 319.819.380,38 |
20. Zuweisung zu Gewinnrücklage | | – | | (319.819.380,38) |
21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | | – | | 325.707.202,91 |
22. Bilanzverlust/-gewinn | | (124.234.721,32) | | 325.707.202,91 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. März 2026
Inhaltsverzeichnis
Der Jahresabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz „AT&S“ genannt) zum 31. März 2026 wurde gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der geltenden Fassung erstellt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie die Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, wurden beachtet.
Insbesondere wurde bei der Bewertung von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen sowie der Grundsatz der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden beachtet. Dem Vorsichtsprinzip wurde durch Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und drohenden Verluste Rechnung getragen. Nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne wurden ausgewiesen. Die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.
Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt. 2. Konzernverhältnisse und Umstrukturierungsvorgänge
Seit dem 31. März 1999 übt die AT&S die Funktion eines Mutterunternehmens im Sinne des § 244 UGB aus.
Unter Anwendung der Bestimmungen des § 245a UGB werden ein Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards (IFRS)), ergänzt um die unternehmensrechtlich verpflichtend vorgeschriebenen Erläuterungen und Anmerkungen, und ein Konzernlagebericht aufgestellt.
Die AT&S stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Abschluss wird beim Firmenbuchgericht in Leoben hinterlegt.
Die Erleichterungsbestimmungen gemäß § 242 Abs. 3 UGB werden in Anspruch genommen.
Im Geschäftsjahr wurden keine gesellschaftsrechltichen Maßnahmen durchgeführt. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen ausgewiesen. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 204 Abs. 2 UGB werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Nutzungsdauer
immaterielle Vermögensgegenstände4 - 10 Jahre
Bauten einschließlich Bauten auf fremdem Grund15 - 40 Jahre
technische Anlagen und Maschinen7 - 15 Jahre
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung3 - 10 Jahre
Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt. Die Abschreibung für Zugänge erfolgt nach Maßgabe des Zeitpunktes ihrer Inbetriebnahme.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. entsprechend dem Niederstwertprinzip zum niedrigeren Marktwert (Kurswert) zum Bilanzstichtag.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Ersatzteile werden zu Anschaffungskosten abzüglich prozentueller Gruppenabschläge bewertet. Erhaltene Skonti, Boni sowie Frachtkosten und Zölle wurden berücksichtigt.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen. In den Herstellungskosten wurden auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie Kreditausleihungen bei denen keine substantiellen Hinweise auf Wertminderung vorliegen, werden im Rahmen einer pauschalen Betrachtung im Rahmen der Portfoliowertberichtigungen wertberichtigt. Bei der Ermittlung von Portfoliowertberichtigungen werden gemäß § 201 Abs. 2 Z. 7 UGB statistische Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Sachverhalten verwendet bzw. berücksichtigt.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.
Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Kurswerten zum Bilanzstichtag.
Die auf Fremdwährung lautenden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bilanziert.
3.3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
3.4. Aktive latente Steuern
Unterschiede zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Jahren voraussichtlich abbauen, werden nach dem „Temporary“-Konzept berechnet und bei einer sich daraus insgesamt ergebenden Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt.
Für künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen werden aktive latente Steuern in dem Ausmaß angesetzt, soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in den nächsten fünf Jahren zur Verfügung stehen wird.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung des Steuersatzes, der am Bilanzstichtag gilt oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet ist und dessen Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der Steuerentlastung bzw. Steuerbelastung erwartet wird. Die Berechnung erfolgt mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 23 %.
Eine Saldierung aktiver latenter Steuern mit passiven latenten Steuern wird gegebenenfalls vorgenommen, soweit eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich ist.
Die Berechnung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Juni 2022) nach den Bewertungsvorschriften der IFRS (IAS 19) nach der „projected unit credit method“ auf Basis eines Rechnungszinssatzes (Stichtagszinssatz) in Höhe von 4,00 % (Vorjahr: 3,80 %) und eines Pensionseintrittsalters gemäß den Bestimmungen der Pensionsreform 2003 sowie unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P. Weiters wurde die betriebsindividuelle Fluktuation durch entsprechende Abschläge berücksichtigt. Als Valorisierung des Gehalts bzw. Lohns wurden 3,20 % (Vorjahr: 3,70 %) angesetzt. Die Defined Benefit Obligation (DBO) beträgt zum Bilanzstichtag 16.719.443,73 € (Vorjahr: 18.463.878,60 €).
Durch die Änderung der finanziellen Annahmen ergibt sich ein Ertrag von 1.083.943,44 € (Vorjahr: Ertrag 359.050,13 €), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird.
In Summe wurden 143.730,39 € (Vorjahr: 1.248.268,57 €) aus den Rückstellungen für Abfertigungen in die sonstigen Rückstellungen (Rückstellung für Restrukturierung) umgegliedert.
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Juni 2022) nach den Bewertungsvorschriften der IFRS (IAS 19) nach der „projected unit credit method“ auf Basis eines Rechnungszinssatzes in Höhe von 4,20 % (Vorjahr: 4,00 %) unter Verwendung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P. Das Pensionseintrittsalter wurde gemäß den Bestimmungen der Pensionsreform 2003 ermittelt. Die Anhebung der Altersgrenze für die Alterspension für weibliche Versicherte ab 1. Jänner 2024 wurde berücksichtigt. Als Valorisierung der Pension wurden im Geschäftsjahr 2,70 % (Vorjahr: 3,60 %) angesetzt.
Die Defined Benefit Obligation (DBO) der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 1.170.709,03 € (Vorjahr: 1.306.349,05 €). Durch die Änderung der finanziellen Annahmen bei den nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen ergibt sich ein Ertrag von 117.106,42 € (Vorjahr: Aufwand von 146,44 €), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird.
Zusätzlich wurden Pensionsverpflichtungen teilweise an die APK Pensionskasse AG, Wien, übertragen, die zum Bilanzstichtag in den Rückstellungen erfasst werden. Die Defined Benefit Obligation (DBO) abzüglich Planvermögen betrug zum Bilanzstichtag 5.869.416,11 € (Vorjahr: 8.635.723,91 €). Durch die Änderung der finanziellen Annahmen bei den fondsfinanzierten Verpflichtungen ergibt sich ein Ertrag von 2.219.452,12 € (Vorjahr: Ertrag von 157.760,83 €), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird.
Die Berechnung der Rückstellung für Jubiläumsgelder erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Juni 2022) nach den Bewertungsvorschriften der IFRS (IAS 19) nach der „projected unit credit method“ auf Grund der kollektivvertraglichen Ansprüche bei Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 4,00 % (Vorjahr: 3,80 %), sowie unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P. Weiteres wurde die betriebsindividuelle Fluktuation durch entsprechende Abschläge berücksichtigt. Als Valorisierung des Gehalts bzw. Lohns wurden 3,20 % (Vorjahr: 3,70 %) angesetzt.
In den Löhnen sind Aufwendungen aus der Dotierung von Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 55.220,69 € (Vorjahr: Ertrag von 36.306,87 €) enthalten. In den Gehältern sind Aufwendungen aus der Dotierung von Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 86.207,34 € (Vorjahr: Ertrag von 207.817,36 €) enthalten.
Durch die Änderung der finanziellen Annahmen ergibt sich ein Ertrag von 209.336,20 € (Vorjahr: Ertrag von 72.799,78 €), der im Finanzergebnis ausgewiesen wird.
Rückstellungen für drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden unter Beachtung des Imparitätsprinzips für negative Marktwerte gebildet. Positive Markwerte werden gemäß dem Vorsichtsprinzip bilanziell nicht erfasst.
Bei der Berechnung der sonstigen Rückstellungen sind entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend Rechnung getragen worden. Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
3.7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, werden abzugrenzende Aufwandszuschüsse in den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
4. Aufgliederungen und Erläuterungen zu Posten der Bilanz
In der Position „Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund“ sind Grundwerte in Höhe von 3.814.473,95 € (Vorjahr: 3.814.473,95 €), sowie der Finanzierungsleasingvertrag für das neue Forschungszentrum und Produktionswerk in Hinterberg/Leoben von 341.145.960,34 € (Vorjahr: 341.785.873,21 €) enthalten.
Im Posten „geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ sind Abgrenzungen für Maschinen und Anlagen in Transit in Höhe von 7.937.556,09 € (Vorjahr: 5.040.629,49 €) enthalten.
Zur Entwicklung der Posten des Anlagevermögens siehe folgende Tabelle:
| | Anschaffungs-/Herstellungskosten | | kumulierte Abschreibungen | | Restbuchwerte |
in € | | 01.04.2025 | | Zugänge | | Abgänge | | Umbuchungen | | 31.03.2026 | | 01.04.2025 | | Zugänge | | Abgänge | | Zuschreibungen | | Umbuchungen | | 31.03.2026 | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen | | 46.663.858,04 | | 669.210,03 | | 3.735.692,30 | | – | | 43.597.375,77 | | 40.534.257,41 | | 2.587.117,63 | | 3.599.211,57 | | – | | – | | 39.522.163,47 | | 4.075.212,30 | | 6.129.600,63 |
davon geringwertige Vermögensgegenstände | | – | | 4.317,19 | | 4.317,19 | | – | | – | | – | | 4.317,19 | | 4.317,19 | | – | | – | | – | | – | | – |
| | 46.663.858,04 | | 669.210,03 | | 3.735.692,30 | | – | | 43.597.375,77 | | 40.534.257,41 | | 2.587.117,63 | | 3.599.211,57 | | – | | – | | 39.522.163,47 | | 4.075.212,30 | | 6.129.600,63 |
II. Sachanlagen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund | | 379.625.773,48 | | 1.337.446,16 | | 987.480,82 | | 26.298,61 | | 380.002.037,43 | | 20.671.180,31 | | 9.848.091,06 | | 302.225,86 | | – | | 16,87 | | 30.217.062,38 | | 349.784.975,05 | | 358.954.593,17 |
2. technische Anlagen und Maschinen | | 379.719.715,98 | | 19.309.534,50 | | 9.917.122,69 | | 134.450.807,09 | | 523.562.934,88 | | 247.054.835,59 | | 38.997.524,34 | | 5.419.771,48 | | – | | – | | 280.632.588,45 | | 242.930.346,43 | | 132.664.880,39 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung | | 29.624.629,40 | | 1.656.704,68 | | 2.387.662,55 | | 4.682.131,46 | | 33.575.802,99 | | 21.004.844,89 | | 3.602.637,60 | | 2.286.163,59 | | – | | (16,87) | | 22.321.302,03 | | 11.254.500,96 | | 8.619.784,51 |
davon geringwertige Vermögensgegenstände | | – | | 493.537,02 | | 493.537,02 | | – | | – | | – | | 493.537,02 | | 493.537,02 | | – | | – | | – | | – | | – |
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | | 154.340.944,43 | | 17.204.208,77 | | – | | (139.159.237,16) | | 32.385.916,04 | | – | | – | | – | | – | | – | | – | | 32.385.916,04 | | 154.340.944,43 |
| | 943.311.063,29 | | 39.507.894,11 | | 13.292.266,06 | | – | | 969.526.691,34 | | 288.730.860,79 | | 52.448.253,00 | | 8.008.160,93 | | – | | – | | 333.170.952,86 | | 636.355.738,48 | | 654.580.202,50 |
III. Finanzanlagen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | | 419.325.446,15 | | – | | – | | 506.383,59 | | 419.831.829,74 | | 22.562.505,15 | | – | | – | | – | | – | | 22.562.505,15 | | 397.269.324,59 | | 396.762.941,00 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | | 2.589.343.126,59 | | 107.512.467,35 | | 495.174.948,37 | | (506.383,59) | | 2.201.174.261,98 | | 21.477.546,94 | | 65.751.738,55 | | – | | – | | – | | 87.229.285,49 | | 2.113.944.976,49 | | 2.567.865.579,65 |
3. Wertpapiere des Anlagevermögens | | 168.753,81 | | 15.000,00 | | – | | – | | 183.753,81 | | 75.000,00 | | 15.000,00 | | – | | – | | – | | 90.000,00 | | 93.753,81 | | 93.753,81 |
4. sonstige Ausleihungen | | 16.878.496,51 | | 2.029.780,14 | | 1.488.015,91 | | – | | 17.420.260,74 | | 947.697,39 | | 1.018.333,36 | | 118.462,17 | | – | | – | | 1.847.568,58 | | 15.572.692,16 | | 15.930.799,12 |
| | 3.025.715.823,06 | | 109.557.247,49 | | 496.662.964,28 | | – | | 2.638.610.106,27 | | 45.062.749,48 | | 66.785.071,91 | | 118.462,17 | | – | | – | | 111.729.359,22 | | 2.526.880.747,05 | | 2.980.653.073,58 |
| | 4.015.690.744,39 | | 149.734.351,63 | | 513.690.922,64 | | – | | 3.651.734.173,38 | | 374.327.867,68 | | 121.820.442,54 | | 11.725.834,67 | | – | | – | | 484.422.475,55 | | 3.167.311.697,83 | | 3.641.362.876,71 |
4.2. Anteile an verbundenen Unternehmen
in € | | Buchwert 31.03.2026 | | Höhe des Anteils in % | | Höhe des Eigenkapitals nach IFRS | | Ergebnis des letzten Geschäftsjahres nach IFRS | | Buchwert 31.03.2025 |
AT&S Deutschland GmbH, Düren, Deutschland | | 1.053.000,00 | | 100 | | 859.550,59 | | 184.567,76 | | 1.053.000,00 |
AT&S India Private Limited, Nanjangud, Indien | | 17.404.900,48 | | 100 | | 10.016.888,91 | | (12.498.346,04) | | 16.898.516,89 |
AT&S Asia Pacific Limited, Hongkong, Volksrepublik China | | 229.768.865,92 | | 100 | | 577.943.546,97 | | (31.134.257,93) | | 229.768.865,92 |
AT&S Americas LLC, San José, Kalifornien, USA | | 6.444,34 | | 100 | | 1.749.072,45 | | 484.764,09 | | 6.444,34 |
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia | | 148.965.517,44 | | 100 | | 39.858.833,34 | | 63.823.857,35 | | 148.965.517,44 |
AT&S Skandinavia (AB), Solna, Schweden | | 2.500,00 | | 100 | | 60.571,84 | | 13.696,68 | | 2.500,00 |
AT&S Korea Sales Support Co., Ltd., Seoul, Südkorea | | 68.096,41 | | 100 | | 150.828,53 | | 89.273,60 | | 68.096,41 |
Summe | | 397.269.324,59 | | | | | | | | 396.762.941,00 |
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag.
Es wurden Werthaltigkeitsüberprüfungen für die Buchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß AFRAC-Stellungnahme 24: Beteiligungsbewertung (Dezember 2022) durchgeführt. Dabei haben sich keine Anhaltspunkte für einen gesunkenen beizulegenden Wert ergeben.
Unter dem Posten „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ ist ein Betrag in Höhe von 75.648.177,63 € (Vorjahr: 47.506.546,75 €) innerhalb eines Jahres fällig. Im Zusammenhang mit den Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen aufgrund von unrealisierten Fremdwährungseffekten in Höhe von 65.751.738,55 € (Vorjahr: 1.418.682,08 €) vorgenommen.
Die AT&S verzichtete im Geschäftsjahr aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 13.879.383,59 €. Die daraus resultierenden Aufwendungen aus dem Forderungsverzicht in Höhe von 13.373.000,00 € sind in den „Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens“ enthalten. Der als Einlage qualifizierte Anteil in Höhe von 506.383,59 € erhöhte die „Anteile an verbundenen Unternehmen“.
Unter dem Posten „Sonstige Ausleihungen“ ist ein Betrag in Höhe von 1.155.846,61 € (Vorjahr: 1.299.940,82 €) innerhalb eines Jahres fällig. Im Zusammenhang mit den sonstigen Ausleihungen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen aufgrund von unrealisierten Fremdwährungseffekten in Höhe von 1.018.333,36 € (Vorjahr: Zuschreibungen in Höhe von 103.275,50 €) vorgenommen.
4.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zusatzangaben zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu 100 % des Nennwerts an eine Bank verkauft und vollständig ausgebucht, da sowohl Chancen und Risiken als auch die Verfügungsmacht auf den Erwerber übergegangen sind. Zum Bilanzstichtag am 31. März 2026 sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 54.125.553,28 € (Vorjahr: 2.172,70 €) verkauft. Das Ausfallsrisiko wurde vollständig an den Erwerber übertragen. AT&S übernimmt eine Ausfallshaftung, welche zum Teil durch eine Kreditversicherung gedeckt ist. Das maximale Risiko aus der Ausfallshaftung beträgt zum Bilanzstichtag 5.412.555,73 € (Vorjahr: 217,27 €) abzüglich der Deckung der zur Anwendung kommenden Kreditversicherung. Ansprüche aus der vorhandenen Kreditversicherung wurden gegebenenfalls an den Erwerber übertragen. Der, durch den Erwerber, noch nicht bezahlte Teil des Kaufpreises wird in den sonstigen Forderungen ausgewiesen. Erhaltene Kundenzahlungen aus verkauften Forderungen werden in den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Die Forderungsverwaltung verbleibt bei AT&S.
Im Zusammenhang mit diversen Finanzierungsverträgen dienen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 13.200.000,00 € (Vorjahr: 13.200.000,00 €) als Besicherung.
Die Forderungen der Gesellschaft gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14.288.592,88 € (Vorjahr: 14.085.354,01 €).
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 39.529.376,89 € (Vorjahr: 100.427.777,78 €) betreffen Termineinlagen, die nicht innerhalb von drei Monaten nach ihrem Erwerb flüssig gemacht werden können, in Höhe von 28.729.376,89 € (Vorjahr: 100.427.777,78 €) sowie gebundene bzw. verpfändete Guthaben im Rahmen eines Pfandbestellungs- und Pfandvertrags zur Besicherung von Bankgarantien in Höhe von 10.800.000,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksame Erträge
In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind folgende wesentliche Erträge enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:
in € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
steuerfreie Prämien | | 29.641.164,19 | | 29.599.503,73 |
IPCEI Förderung | | 43.288.599,00 | | 27.446.409,13 |
Energieabgabenrückvergütung | | 1.681.290,19 | | 733.632,51 |
Lieferantenboni | | 646.320,62 | | – |
InnoPower Förderung | | – | | 500.000,00 |
COVID 19 Förderungsmaßnahme | | – | | 3.468,14 |
Summe | | 75.257.374,00 | | 58.283.013,51 |
4.5. Aktive latente Steuern
Die Gesellschaft hat für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 154.424 T€ latente Steuern aktiviert, die aufgrund der aktuellen Steuerplanung gegen zukünftige positive steuerliche Einkünfte verrechnet werden können. Zum Abschlussstichtag des Vorjahres hatte die Gesellschaft keine steuerlichen Verlustvorträge.
Die Entwicklung der aktiven latenten Steuern stellt sich, gegliedert nach Bilanzposten (temporäre Differenzen) und Verlustvorträgen, wie folgt dar:
in € | | Anlage- vermögen | | Rechnungs- abgrenzungs- posten | | Verlustvorträge | | Rückstellungen | | Verbindlich- keiten | | Summe |
zum 31.03.2024 | | 7.393,00 | | 57.500,00 | | 41.211.664,00 | | 3.896.768,00 | | 808.609,00 | | 45.981.934,00 |
Erfolgswirksame Erfassung im Geschäftsjahr | | (2.464,00) | | (57.500,00) | | (41.211.664,00) | | (346.959,00) | | (208.603,00) | | (41.827.190,00) |
zum 31.03.2025 | | 4.929,00 | | – | | – | | 3.549.809,00 | | 600.006,00 | | 4.154.744,00 |
Erfolgswirksame Erfassung im Geschäftsjahr | | 493,00 | | – | | 35.517.499,00 | | 1.279.295,00 | | (193.010,00) | | 36.604.277,00 |
zum 31.03.2026 | | 5.422,00 | | – | | 35.517.499,00 | | 4.829.104,00 | | 406.996,00 | | 40.759.021,00 |
Mit dem Mindestbesteuerungsreformgesetz vom 30. Dezember 2023 wurde in Österreich die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union in nationales Recht umgesetzt. Einige weitere Länder, in denen AT&S tätig ist, haben ebenfalls entsprechende Mindestbesteuerungsregelungen eingeführt. Durch die globale Mindeststeuer soll bei Konzernen mit weltweiten Umsätzen von mindestens 750 Mio. € sichergestellt werden, dass diese in jenen Staaten, in denen sie tätig sind, einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Da AT&S aufgrund der Höhe der Umsatzerlöse in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerungsregelungen fällt, wurde eine Berechnung der Auswirkungen aus der globalen Mindeststeuer durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist im Geschäftsjahr 2025/26 ein Steueraufwand in Höhe von 258.876,00 € in den laufenden Ertragsteuern erfasst. Diese Ergänzungssteuer ergibt sich aus einer effektiven Steuerbelastung in China unter 15 %. Da China derzeit keine nationale Mindeststeuer eingeführt hat, wird die daraus resultierende Ergänzungssteuer in Österreich erhoben.
Gemäß § 198 Abs. 10 Satz 3 Z 4 UGB wurden keine latenten Steuern, die aus der Anwendung des Mindestbesteuerungsreformgesetzes oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes entstehen, angesetzt.
Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist vollständig einbezahlt und beträgt zum 31. März 2026 42.735.000,00 € (Vorjahr: 42.735.000,00 €) und ist in 38.850.000 (Vorjahr: 38.850.000) auf Inhaber lautende Stückaktien, mit einem rechnerischen Wert von je 1,10 € eingeteilt.
Genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalerhöhung
Der Vorstand wurde durch die 30. ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, um bis zu 21.367.500 € zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (Genehmigtes Kapital 2024). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem Genehmigten Kapital 2024 ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen (Direktausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts), wenn und sofern eine Ausnutzung dieser Ermächtigung durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen in einem Gesamtausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals erfolgt, um im Rahmen der Platzierung neuer Aktien der Gesellschaft (i) Spitzenbeträge, die sich bei einem ungünstigen Bezugsverhältnis ergeben könnten, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und/oder (ii) den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoptionen (Greenshoe-Optionen) zu bedienen. Darüber hinaus wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates ganz oder teilweise in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital 2024 ergeben, zu beschließen.
Darüber hinaus wurde der Vorstand in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 400.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Diesbezüglich wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, insofern die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nur für Wandelschuldverschreibungen gilt, die ein Recht auf Umtausch und/oder Bezug auf Aktien der Gesellschaft von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung gewähren. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt um bis zu 21.367.500 € erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2024 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals.
In Bezug auf das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital ist folgende betragsmäßige Determinierung, entsprechend den Beschlüssen der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2024, zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potenziell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von insgesamt 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen).
Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung entsprechend diesen Beschlüssen in § 4 (Grundkapital) zu ändern.
Freie Rücklagen
Mit Beschluss der 31. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2025 wurde der zum 31. März 2025 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 325.707.202,91 € in freie Gewinnrücklagen umgewidmet.
Im Umlauf befindliche Aktien
Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 38.850.000 Stück zum 31. März 2026 (Vorjahr: 38.850.000 Stück).
Eigene Anteile
In der 31. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2025 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben, wobei der Erwerb über die Börse im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen kann. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Zum 31. März 2026 hält der Konzern keine eigenen Aktien.
Beschränkung der Ausschüttung
Für die aktivierten latenten Steuern in Höhe von 40.759.021,00 € (Vorjahr: 4.154.744,00 €) dürfen Gewinne gemäß § 235 (2) UGB nur ausgeschüttet werden, soweit die verbleibenden jederzeit auflösbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem aktivierten Betrag aus aktiven latenten Steuern entsprechen. Aus diesem Grund besteht für heuer wie im Vorjahr keine Ausschüttungssperre.
Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses
Der Vorstand der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft schlägt vor, dass keine Dividende ausgeschüttet werden soll und der Bilanzverlust der Gesellschaft zum 31. März 2026 in Höhe von 124.234.721,32 € auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
in € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
sonstiger Personalaufwand | | 18.054.341,42 | | 8.085.522,36 |
Long-Term-Incentive Vergütungen | | 10.897.637,00 | | 1.080.174,00 |
Drohverluste aus schwebenden Geschäften | | 9.428.213,75 | | 825.316,64 |
nicht konsumierte Urlaube | | 7.747.245,41 | | 7.201.042,99 |
Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration | | 5.344.338,96 | | 5.076.576,60 |
Jubiläumsgelder | | 3.669.530,43 | | 3.905.685,95 |
fehlende Eingangsrechnungen | | 3.650.577,63 | | 2.460.379,60 |
Rechts- und Beratungsaufwand | | 2.372.668,50 | | 1.477.637,46 |
Drohverluste derivative Finanzinstrumente | | 2.315.491,82 | | 4.968.097,54 |
Zeitausgleich | | 2.227.742,67 | | 1.836.637,17 |
Restrukturierung | | 779.442,68 | | 5.294.479,51 |
Kundenboni | | 776.010,15 | | 752.908,15 |
Aufsichtsratsvergütung | | 999.140,00 | | 748.749,00 |
Diverse sonstige Rückstellungen | | 268.033,74 | | 337.221,01 |
Summe | | 68.530.414,16 | | 44.050.427,98 |
Die Rückstellung für sonstigen Personalaufwand betrifft im Wesentlichen variable Vergütungsbestandteile sowie weitere personalbezogene Prämien-/Bonusverpflichtungen, die zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet bzw. ausbezahlt waren.
Die Drohverlustrückstellungen betreffen erwartete Verluste aus schwebenden Geschäften, bei denen die unvermeidbaren Erfüllungskosten den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen übersteigen.
Stock Appreciation Rights Plan (2021 bis 2023)
Auf Grund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2020) wurde in der 118. Aufsichtsratssitzung vom 18. März 2021 erneut ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Die Zuteilung von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten konnte im Zeitraum zwischen 1. April 2021 und 1. April 2023 erfolgen.
Im Rahmen des „SAR 2021-2023“ wurden am 1. April 2021 352.500 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je 22,92 €, am 1. April 2022 381.500 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je 42,81 € und am 1. April 2023 386.667 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je 32,30 € zugeteilt.
Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S-Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht ist der Höhe nach bei 200 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt.
Ausübungspreis:
Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen.
Ausübungszeitraum:
Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig. DI (FH) Andreas Gerstenmayer kann die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte jeweils nach Ende der Wartefrist ohne zeitliche Einschränkung ausüben.
Voraussetzungen für die Ausübung:
Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten, sofern nicht anders vereinbart, nur ausgeübt werden, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
◾ Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft der AT&S-Gruppe. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist ausgeübt werden.
◾ Das notwendige Eigeninvestment in AT&S Aktien in Höhe von 20 % der ersten Zuteilung von SAR multipliziert mit 10,00 € wird gehalten. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR des „SAR 2021-2023“ zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden und gilt auch für die Zuteilungen in den Folgejahren. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist.
◾ Das Earnings per Share (EPS) Performance Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings per Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midtermplan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze. Von den Zuteilungen vom 1. April 2021 können berechtigte Angestellte bei positivem Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) jedenfalls 50 % der zugeteilten SAR (ohne Vorstandszuteilung) ausüben. Für diese ist der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht in Höhe von 100 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt.
Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte:
in Stk. | | Dr. Peter Griehsnig1 | | DI Ingolf Schröder2 | | Dr. Peter Schneider2 | | Mag.a Petra Preining2 | | DI (FH) Andreas Gersten- mayer2 | | Dipl.-Vw. Simone Faath2 | | Ing. Heinz Moitzi2 | | leitende Angestellte | | Gesamt |
01.04.2021 | | 10.000 | | 30.000 | | 30.000 | | – | | 50.000 | | 30.000 | | 5.000 | | 197.500 | | 352.500 |
davon ausgelaufen | | (10.000) | | (30.000) | | (30.000) | | – | | (50.000) | | (30.000) | | (5.000) | | (155.500) | | (310.500) |
davon ausgeübt | | – | | – | | – | | – | | – | | – | | – | | (42.000) | | (42.000) |
01.04.2022 | | 10.000 | | 30.000 | | 30.000 | | 30.000 | | 50.000 | | – | | – | | 231.500 | | 381.500 |
davon ausgelaufen | | (10.000) | | (30.000) | | (30.000) | | (30.000) | | (50.000) | | – | | – | | (231.500) | | (381.500) |
01.04.2023 | | 30.000 | | 30.000 | | 30.000 | | 30.000 | | 50.000 | | – | | – | | 216.667 | | 386.667 |
davon ausgelaufen | | – | | – | | – | | – | | – | | – | | – | | (50.000) | | (50.000) |
Summe | | 30.000 | | 30.000 | | 30.000 | | 30.000 | | 50.000 | | – | | – | | 166.667 | | 336.667 |
|
|
Die im Geschäftsjahr ausgeübten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte hatten zum Zeitpunkt der Ausübung einen Wert von 597.700,00 €.
Bewertung der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zum Bilanzstichtag:
Die Bewertung dieser Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte erfolgt zum beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens. Der beizulegende Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird über deren Laufzeit verteilt bilanziell erfasst.
Beizulegender Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte:
in € | | | | | | |
Zuteilung vom | | 01.04.2021 | | 01.04.2022 | | 01.04.2023 |
Beizulegender Wert zum 31.03.2026 | | – | | – | | – |
Stock Appreciation Rights Plan (2024 bis 2026)
Auf Grund des Auslaufens des Stock-Appreciation-Rights-Plans (2021 bis 2023) wurde in der 136. Aufsichtsratssitzung vom 20. März 2024 erneut ein langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm) auf Basis von Stock Appreciation Rights (SAR) beschlossen. Stock Appreciation Rights sind Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage der Aktienkursentwicklung. Die Zuteilung von Aktienkurs-Wertsteigerungsrechten kann im Zeitraum zwischen 1. April 2024 und 1. April 2026 erfolgen.
Im Rahmen des „SAR 2024-2026“ wurden am 1. April 2024 366.666 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je 23,18 € und am 1. April 2025 110.000 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je 14,46 € zugeteilt. Für den Zuteilungstag 1. April 2026 wurden bereits 38.333 Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zu einem Ausübungspreis von je 37,72 € zugeteilt.
Jedes Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht berechtigt zum Barausgleich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlusskurs der AT&S-Aktie an der Börse der Hauptnotierung (derzeit Wiener Börse) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts. Der Auszahlungsbetrag je Aktienkurs-Wertsteigerungsrecht ist der Höhe nach bei 200 % des jeweiligen Ausübungspreises begrenzt.
Ausübungspreis:
Der Ausübungspreis der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird jeweils am Tag der Zuteilung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen.
Ausübungszeitraum:
Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können jeweils nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung, jedoch nicht während einer Sperrfrist, zur Gänze oder auch nur teilweise ausgeübt werden. Zugeteilte Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte, die nicht spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos und endgültig. DI (FH) Andreas Gerstenmayer kann die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte jeweils nach Ende der Wartefrist ohne zeitliche Einschränkung ausüben.
Voraussetzungen für die Ausübung:
Die Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte können von Berechtigten, sofern nicht anders vereinbart, nur ausgeübt werden, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
◾ Es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis mit einer Gesellschaft der AT&S-Gruppe. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechte noch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist ausgeübt werden.
◾ Das notwendige Eigeninvestment in AT&S Aktien in Höhe von 20 % der ersten Zuteilung von SAR multipliziert mit 10,00 € wird gehalten. Wird das Eigeninvestment bis zum Ende der dreijährigen Wartefrist nicht zur Gänze aufgebaut, so verfallen alle bereits zugeteilten SAR des „SAR 2024-2026“ zur Gänze. Das aufgebaute Eigeninvestment muss über die gesamte Dauer der Teilnahme am Programm gehalten werden und gilt auch für die Zuteilungen in den Folgejahren. Das Eigeninvestment darf erst abgebaut werden, wenn keine Ausübung mehr möglich ist.
◾ Das Earnings per Share (EPS) Performance Ziel wurde erreicht. Der Erreichungsgrad der Kennzahl Earnings per Share determiniert, wie viele der zugeteilten SAR tatsächlich ausgeübt werden können. Als Zielwert gilt der EPS-Wert, welcher im Midtermplan für den Bilanzstichtag des dritten Jahres nach Zuteilung festgelegt wurde. Wird der EPS-Wert zu 100 % erreicht oder übertroffen, so können die zugeteilten SAR zur Gänze ausgeübt werden. Liegt die Erreichung zwischen 50 % und 100 %, so können die zugeteilten SAR anteilig ausgeübt werden. Wird der EPS-Wert zu unter 50 % erreicht, verfallen die zugeteilten SAR zur Gänze.
Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte:
in Stk. | | Dr. Peter Griehsnig | | DI Ingolf Schröder1 | | Dr. Peter Schneider1 | | Mag.a Petra Preining1 | | DI (FH) Andreas Gersten- mayer1 | | leitende Angestellte | | Gesamt |
01.04.2024 | | 30.000 | | 30.000 | | 30.000 | | 30.000 | | 50.000 | | 196.666 | | 366.666 |
davon ausgelaufen | | – | | – | | – | | – | | – | | (11.666) | | (11.666) |
davon konvertiert in PSP 2024 | | – | | – | | – | | – | | – | | (185.000) | | (185.000) |
01.04.2025 | | – | | – | | 30.000 | | 30.000 | | 50.000 | | – | | 110.000 |
01.04.2026 | | – | | – | | 30.000 | | – | | 8.333 | | – | | 38.333 |
Summe | | 30.000 | | 30.000 | | 90.000 | | 60.000 | | 108.333 | | – | | 318.333 |
|
Bewertung der Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte zum Bilanzstichtag:
Die Bewertung dieser Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte erfolgt zum beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens. Der beizulegende Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte wird über deren Laufzeit verteilt bilanziell erfasst.
Beizulegender Wert der eingeräumten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte:
in € | | | | | | |
Zuteilung vom | | 01.04.2024 | | 01.04.2025 | | 01.04.2026 |
Beizulegender Wert zum 31.03.2026 | | 2.531.843,00 | | 1.751.310,00 | | 1.052.472,00 |
Performance Share Plan
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurde ein neues langfristiges Vergütungsmodell (Long-Term-Incentive-Programm, LTI) basierend auf einem Performance Share Plan (PSP) eingeführt. Dieser LTI wird jährlich als Tranche zugeteilt und umfasst eine dreijährige Performanceperiode. Zu Beginn einer Tranche wird für jeden Berechtigten ein Zielbetrag in Euro festgelegt. Dieser Zielbetrag wird durch den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse der letzten sechs Monate vor Beginn der Performanceperiode dividiert, um eine Anzahl virtueller Aktien (Share Units) zu ermitteln. Die bedingt zugeteilten Share Units teilen sich auf die zwei Komponenten Restricted Share Units (RSUs) und Performance Share Units (PSUs) auf. 35 % der bedingt zugeteilten Share Units entfallen auf RSUs, die ausschließlich von der Entwicklung des Aktienkurses abhängen. Die verbleibenden 65 % der bedingt zugeteilten Share Units entfallen auf PSUs und sind zusätzlich an die Erreichung finanzieller und jährlich festzulegender nicht-finanzieller Leistungsindikatoren gebunden. Für diese zwei additiv miteinander verknüpften Leistungsindikatoren wird das EBIT mit einer Gewichtung von 75 % berücksichtigt, während ESG-Leistungsindikatoren mit 25 % berücksichtigt werden. Während die Anzahl der RSUs über die Laufzeit konstant bleibt, kann sich die Anzahl der PSUs in Abhängigkeit der Zielerreichung der Leistungsindikatoren erhöhen oder verringern. Die Anzahl der PSUs kann auch komplett entfallen. Maßgeblich für die Berechnung der Zielerreichung ist jeweils der Durchschnitt der Leistungsindikatoren der drei Geschäftsjahre innerhalb der Performanceperiode. Für jeden Leistungsindikator werden Zielwert (Target), Schwelle (Threshold) und Obergrenze (Cap) definiert. Wird der Zielwert erreicht, entspricht die Zielerreichung 100 %. Bei einer Leistung unterhalb der Schwelle beträgt die Zielerreichung 0 %. Bei einer Übererfüllung der Zielsetzung ist die Zielerreichung auf 200 % begrenzt. Liegt die tatsächliche Performance zwischen Schwelle und Zielwert oder zwischen Zielwert und Obergrenze, erfolgt eine lineare Interpolation der Zielerreichung.
Die finale Anzahl der Share Units wird nach Ende der Performanceperiode bestimmt, indem die ursprünglich bedingt zugeteilte PSU-Anzahl mit der Gesamtzielerreichung der Leistungsindikatoren multipliziert wird und die Anzahl der RSUs addiert wird. Zur Bestimmung des Auszahlungsbetrags des LTI wird die finale Anzahl an Share Units mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse der letzten sechs Monate vor Ende der Performanceperiode multipliziert. Der Auszahlungsbetrag des LTI ist auf 250 % des Zielbetrags bei Mitgliedern des Vorstands und auf 200 % des Zielbetrags bei leitenden Angestellten begrenzt. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr der Performanceperiode in bar. Bei Mitgliedern des Vorstands wird dabei ihre Verpflichtung zum Halten von Aktien der AT&S berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden im Rahmen des „PSP 2024“ an leitende Angestellte 119.715 Stück virtu-elle Aktien durch Konvertierung aus dem „SAR 2024-2026“ (SAR-Zuteilung 1.4.2024) und im Rahmen des „PSP 2025“ an Mitglieder des Vorstands und an leitende Angestellte 362.510 Stück virtuelle Aktien zugeteilt. Die Performance Share Units des „PSP 2024“ sind an die Erreichung des finanziellen Leistungsindikators (Earnings per Share) gebunden; und es wurde kein nicht-finanzieller Leistungsindikator definiert. Die Performance Share Units des „PSP 2025“ sind an die Erreichung des finanziellen Leistungsindikators EBIT und des nicht-finanziellen Leistungsindikators Ereignisrate für verlorene Zeit (Lost Time Incident Rate, LTIR) gebunden.
Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Anwendung des Monte-Carlo-Verfahrens. Der beizulegende Wert der jeweiligen Tranche wird über deren Laufzeit verteilt bilanziell erfasst.
in € | | | | |
Zuteilung vom | | 01.04.2024 | | 01.04.2025 |
Beizulegender Wert zum 31.03.2026 | | 2.152.840,00 | | 11.345.548,00 |
Die Aufwendungen aus dem Performance Share Plan in Höhe von 5.413.162,00 € (Vorjahr: 0,00 €) sind im Personalaufwand enthalten.
Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten
in € | | Bilanzwert am 31.03.2026 | | Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren | | davon dinglich besichert |
Anleihen | | 365.000.000,00 | | 0,00 | | 0,00 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | 850.121.797,31 | | 59.499.280,00 | | 20.000.000,00 |
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen | | 414.107.983,55 | | 0,00 | | 0,00 |
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern | | 696.399.912,95 | | 156.089.828,55 | | 115.041.053,86 |
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | | 247.972.211,38 | | 101.254.174,76 | | 247.972.211,38 |
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | | 265.954.254,05 | | 0,00 | | 0,00 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | | 49.289.406,21 | | 0,00 | | 0,00 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | | 151.264.747,95 | | 0,00 | | 0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten | | 12.551.823,57 | | 0,00 | | 0,00 |
Summe | | 3.052.662.136,97 | | 316.843.283,31 | | 383.013.265,24 |
in € | | Bilanzwert am 31.03.2025 | | Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren | | davon dinglich besichert |
Anleihen | | 365.000.000,00 | | 0,00 | | 0,00 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | 1.025.968.408,77 | | 119.499.280,00 | | 20.000.000,00 |
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen | | 559.853.755,91 | | 48.427.455,20 | | 0,00 |
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern | | 774.770.326,24 | | 214.946.983,54 | | 138.747.571,92 |
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | | 257.404.547,75 | | 126.886.745,52 | | 257.404.547,75 |
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | | 246.286.633,77 | | 0,00 | | 0,00 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | | 51.974.071,74 | | 0,00 | | 0,00 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | | 185.654.257,24 | | 0,00 | | 0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten | | 13.082.470,89 | | 0,00 | | 0,00 |
Summe | | 3.479.994.472,31 | | 509.760.464,26 | | 416.152.119,67 |
Im Posten „Anleihen“ ist eine, im Jänner 2022 begebene Hybridanleihe mit einem Emissionsvolumen von 350.000.000,00 € und einer Verzinsung von 5 % enthalten. Die nachrangige Anleihe hat eine unendliche Laufzeit und kann erstmals nach fünf Jahren, somit im Jänner 2027, durch AT&S, nicht aber durch die Gläubiger, gekündigt und getilgt werden. Wird die Anleihe nach fünf Jahren nicht gekündigt, verändert sich der Zinssatz auf den dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz plus einem Aufschlag von 9,942 %punkten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern in Höhe von 696.399.912,95 € (Vorjahr: 774.770.326,24 €) resultieren aus erhaltenen Zahlungen im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen. Innerhalb eines Jahres fällig sind hierbei 88.769.298,75 € (Vorjahr: 72.014.368,70 €).
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing in Höhe von 247.972.211,38 € (Vorjahr: 257.404.547,75 €) betreffen das Grundstück und Gebäude für das neue Forschungszentrum und Produktionswerk VOLT in Hinterberg/Leoben sowie – aufgrund eines Nachtrags im Geschäftsjahr 2025/26 – auch das auf demselben Grundstück errichtete Parkhaus.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 151.264.747,95 € (Vorjahr: 185.654.257,24 €) betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Als dingliche Sicherheiten dienen gegenüber Kreditinstituten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 13.200.000,00 € (Vorjahr: 13.200.000,00 €), gegenüber dem Finanzierungspartner Maschinen des Anlagevermögens der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik (Malaysia) Sdn. Bhd. und gegenüber der Leasinggesellschaft das vertragsgegenständliche bebaute Grundstück samt Gebäude.
Nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksame Aufwendungen
Unter den „sonstigen Verbindlichkeiten“ sind folgende wesentliche Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:
in € | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Zinsen Anleihen | | 3.371.914,38 | | 3.374.914,38 |
Gebietskrankenkasse | | 3.284.002,98 | | 3.087.216,63 |
Finanzamt | | 1.793.911,14 | | 1.707.571,63 |
Löhne und Gehälter | | 1.166.515,85 | | 1.178.805,91 |
Gemeinden | | 258.750,52 | | 247.191,24 |
Summe | | 9.875.094,87 | | 9.595.699,79 |
4.9. Haftungsverhältnisse gemäß § 199 UGB
Die Gesellschaft hat am 13. März 2025 eine Garantie zugunsten der International Finance Corporation (IFC) und weiterer Senior Lenders für Verpflichtungen der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik (Malaysia) Sdn Bhd aus den IFC-Finanzierungsdokumenten übernommen. Die Garantie umfasst sämtliche gegenwärtigen und künftigen Zahlungsverpflichtungen aus den Finanzierungsdokumenten und ist als abstrakte Garantie auf erste schriftliche Anforderung ausgestaltet. Der zum Abschlussstichtag 31. März 2026 zum Stichtagskurs umgerechnete Haftungsbetrag beträgt 370.649.670,08 €; davon gegenüber verbundenen Unternehmen 370.649.670,08 €. Im Vorjahr wurde kein Haftungsverhältnis angegeben, da der Loan erst nach dem Bilanzstichtag gezogen bzw. zugezählt wurde. Gesicherte Regressmöglichkeiten bestehen nicht; weitere interne Vereinbarungen liegen nicht vor.
Darüber hinaus besteht zum Bilanzstichtag eine Bankgarantie zugunsten des Zollamts in Höhe von 150.000 €.
Hinsichtlich der Ausfallshaftung der Factoringforderungen wird auf Punkt 4.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände verwiesen.
4.10. Verpflichtung aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
in € | | des folgenden Geschäftsjahres per 31.03.2026 | | der folgenden fünf Geschäftsjahre per 31.03.2026 |
Verpflichtungen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen | | 2.605.358,88 | | 13.026.794,40 |
Verpflichtungen aus Mietverträgen | | 1.621.021,86 | | 7.942.327,78 |
Summe | | 4.226.380,74 | | 20.969.122,18 |
in € | | des folgenden Geschäftsjahres per 31.03.2025 | | der folgenden fünf Geschäftsjahre per 31.03.2025 |
Verpflichtungen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen | | 2.679.787,20 | | 13.398.936,00 |
Verpflichtungen aus Mietverträgen | | 1.052.080,50 | | 2.080.012,50 |
Summe | | 3.731.867,70 | | 15.478.948,50 |
4.11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag waren für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen Bestellungen in Höhe von 25.285.756,44 € (Vorjahr: 15.217.702,42 €) offen.
4.12. Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden zum Schutz gegen mögliche Zinssatz- und Wechselkursschwankungen abgeschlossen. Die Zinsswaps dienen der Absicherung von Zahlungen im Zusammenhang mit variabel verzinsten Schuldscheindarlehen und Krediten. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken werden Devisentermingeschäfte (FX‑Forwards) eingesetzt. Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen der Zinsswaps wurde anhand der Übereinstimmung aller wesentlichen Vertragsbedingungen (wie Laufzeit, Volumen, Marktzinssatz etc.) beurteilt.
in € (sofern nicht anders angeführt) | | Nominalwert 31.03.2026 | | Marktwert 31.03.2026 | | Buchwert 31.03.2026 |
Währungsabhängige Produkte: | | | | | | |
Swaps | | 100.000.000,00 $ | | (1.025.605,91) | | (1.025.605,91) |
Zinsabhängige Produkte: | | | | | | |
Swaps | | 595.000.000,00 | | 5.560.845,19 | | (1.289.885,91) |
in € | | Nominalwert 31.03.2025 | | Marktwert 31.03.2025 | | Buchwert 31.03.2025 |
Zinsabhängige Produkte: | | | | | | |
Swaps | | 393.000.000,00 | | (3.309.577,25) | | (4.968.097,54) |
In den Marktwerten der Zinsswaps per 31.03.2026 sind positive Marktwerte in Höhe von 6.850.731,10 € (Vorjahr: 1.658.520,29 €) und negative Marktwerte in Höhe von 1.289.885,91 € (Vorjahr: 4.968.097,54 €) enthalten.
Die Restlaufzeiten der am Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:
in Monaten | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Währungsabhängige Produkte: | | | | |
Swaps | | 1-2 | | 0 |
Zinsabhängige Produkte: | | | | |
Swaps | | 4-55 | | 4-40 |
4.13. Außerbilanzielle Geschäfte (§ 238 Abs. 1 Z 10 UGB)
Schreiben zur finanziellen Unterstützung - AT&S Austria Technologie & Systemechnik (Malaysia) Sdn. Bhd
Die Gesellschaft hat gegenüber ihrer 100 %-Tochtergesellschaft AT&S Austria Technologie & Systemechnik (Malaysia) Sdn. Bhd. ein Schreiben zur finanziellen Unterstützung abgegeben. Darin bestätigt die AT&S, die Tochtergesellschaft durch angemessene finanzielle Unterstützung so zu unterstützen, dass diese ihre finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit erfüllen kann und den Geschäftsbetrieb als Going Concern fortführen kann; zudem wird zugesagt, fällige Beträge gegenüber der AT&S für das nachfolgende Geschäftsjahr nicht zurückzufordern (d. h. das auf den 31.03.2025 folgende Geschäftsjahr).
Das Schreiben ist an die Tochtergesellschaft gerichtet; es enthält keine ausdrückliche Garantie- oder Bürgschaftszusage zugunsten bestimmter Dritter. Die potenziellen finanziellen Auswirkungen hängen von der weiteren operativen Entwicklung der Tochtergesellschaft ab. Zum Abschlussstichtag bestanden aus dieser Erklärung keine fälligen Zahlungsverpflichtungen der AT&S.
Schreiben zur finanziellen Unterstützung – AT&S India Private Limited
Die Gesellschaft hat gegenüber ihrer 100%-Tochtergesellschaft AT&S India Private Limited ein Schreiben zur finanziellen Unterstützung ausgestellt. Darin wird – für den ausdrücklichen und begrenzten Zweck der Unterstützung der Going-Concern-Annahme – zugesagt, die Tochtergesellschaft für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ab Ausstellungsdatum des Schreibens finanziell zu unterstützen, um den laufenden Betrieb sicherzustellen und betriebliche sowie finanzielle Verbindlichkeiten einschließlich gesetzlicher Verbindlichkeiten bei Fälligkeit erfüllen zu können.
Das Schreiben stellt klar, dass er ausschließlich diesem Zweck dient und keine rechtlich bindenden Verpflichtungen begründen soll; insbesondere soll hierdurch weder eine Haftung gegenüber der Tochtergesellschaft noch gegenüber Dritten begründet werden. Die potenziellen finanziellen Auswirkungen hängen von der weiteren Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Tochtergesellschaft ab. Zum Abschlussstichtag bestanden aus dieser Erklärung keine fälligen Zahlungsverpflichtungen der AT&S.
Schreiben zur finanziellen Unterstützung – AT&S Asia Pacific Limited
Die Gesellschaft hat gegenüber ihrer 100%-Tochtergesellschaft AT&S Asia Pacific Limited ein Schreiben zur finanziellen Unterstützung abgegeben. Darin wird die Absicht bestätigt, die Tochtergesellschaft finanziell zu unterstützen, damit diese ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit erfüllen und ihre Geschäftstätigkeit ohne wesentliche Einschränkung fortführen kann. Das Schreiben ist als Absichtserklärung ausgestaltet und enthält keine ausdrückliche Garantie- oder Bürgschaftszusage zugunsten bestimmter Dritter.
Zweck des Schreibens ist die Unterstützung der Fortführung der Geschäftstätigkeit (Going-Concern-Aspekt). Die Unterstützungsabsicht bezieht sich auf einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Datum des Prüfungsberichts für den Jahresabschluss zum 31.03.2026. Die potenziellen finanziellen Auswirkungen hängen von der weiteren Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Tochtergesellschaft ab. Zum Abschlussstichtag bestanden aus dieser Erklärung keine fälligen Zahlungsverpflichtungen der AT&S. 5. Aufgliederungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
in € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Ausland | | 703.687.274,35 | | 634.681.684,52 |
Inland | | 72.465.862,04 | | 60.284.850,11 |
Summe | | 776.153.136,39 | | 694.966.534,63 |
5.2. Übrige sonstige betriebliche Erträge
in € | | 2025/26 | | 2024/25 |
IPCEI Förderung | | 25.949.200,47 | | 35.721.352,13 |
Erträge aus Kursdifferenzen | | 13.005.724,49 | | 11.718.204,92 |
Erträge aus steuerfreien Prämien | | 7.008.089,72 | | 7.142.197,45 |
Energieabgabenrückvergütung | | 1.226.463,89 | | 609.953,98 |
Erträge aus nicht steuerbaren Zuschüssen F&E | | 1.163.012,68 | | 1.476.551,52 |
sonstige übrige betriebliche Erträge | | 1.493.687,27 | | 4.052.417,56 |
Summe | | 49.846.178,52 | | 60.720.677,56 |
a) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
in € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte | | 89.370,96 | | (137.333,41) |
übrige Arbeitnehmer:innen | | 2.767.577,42 | | 10.815.182,23 |
Summe | | 2.856.948,38 | | 10.677.848,82 |
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von 1.352.882,94 € (Vorjahr: 9.224.262,78 €), davon freiwillige Abfertigungen aus dem Sozialplan in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 5.099.634,11 €) enthalten. Durch die vorzeitige Beendigung des Vorstandsmandats von Herrn DI (FH) Andreas Gerstenmayer und die Ausbezahlung der vertraglichen Abfertigung entstand im Vorjahr ein Ertrag in Höhe von 216.264,66 €.
b) Aufwendungen für Altersversorgung
in € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte | | 392.035,15 | | 336.017,64 |
übrige Arbeitnehmer:innen | | 634.023,62 | | 1.207.511,64 |
Summe | | 1.026.058,77 | | 1.543.529,28 |
5.4. Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen
in € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Fremdleistungen | | 39.409.544,81 | | 32.858.788,16 |
Aufwand aus Kursdifferenzen | | 39.006.677,08 | | 9.492.458,81 |
Mieten | | 27.061.179,24 | | 24.296.343,95 |
Rechts- und Beratungsaufwand | | 25.585.179,38 | | 35.728.712,82 |
Instandhaltung | | 8.765.776,18 | | 6.927.398,07 |
Forschung und Entwicklung | | 2.753.260,32 | | 1.202.752,81 |
Reisekosten | | 2.484.444,80 | | 2.170.839,98 |
Raumkosten | | 2.453.201,16 | | 2.398.858,93 |
Sales Support Service | | 2.363.100,89 | | 3.269.939,51 |
Versicherungen | | 2.081.443,91 | | 2.054.772,87 |
Ausgangsfrachten Kunden | | 1.244.378,55 | | 1.532.219,56 |
Personalbeschaffung | | 994.598,62 | | 169.065,64 |
Aus- und Weiterbildung | | 781.877,81 | | 870.208,60 |
Werbe- und Vertreterkosten | | 586.644,55 | | 790.629,58 |
Aufwendungen aus Forderungsausfällen | | 491.345,84 | | 2.507.328,67 |
sonstige übrige betriebliche Aufwendungen | | 4.907.645,33 | | 4.482.395,29 |
Summe | | 160.970.298,47 | | 130.752.713,25 |
5.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, 8700 Leoben-Hinterberg, offengelegt.
6. Zusatzangaben Gemäß UGB
6.1. Organe, Arbeitnehmer:innen
Die Durchschnittszahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter:innen betrug:
| | 2025/26 | | 2024/25 |
Arbeiter:innen | | 729 | | 693 |
Angestellte | | 1.002 | | 1.075 |
Summe | | 1.731 | | 1.768 |
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats:
Im Geschäftsjahr 2025/26 und bis zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses waren folgende Personen als Vorstand tätig:
◾ Dr.-Ing. Michael Mertin (Vorstandsvorsitzender seit 1. Mai 2025)
◾ Dipl.-Kfm. Gerrit Steen (erstmalige Bestellung in den Vorstand am 1. Februar 2026)
◾ DI Ingolf Schröder (bis 31. Januar 2026)
◾ Dr. Peter Schneider (bis 30. September 2025)
◾ Mag.a Petra Preining (bis 31. August 2025)
Im Geschäftsjahr 2025/26 waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder bestellt:
◾ Dipl-Kfm. Andreas Walter Mattes (Vorsitzender seit erstmaliger Bestellung am 3. Juli 2025)
◾ Dr. Georg Riedl (Vorsitzender bis 3. Juli 2025, 1. Stellvertreter des Vorsitzenden seit 3. Juli 2025)
◾ Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell (1. Stellvertreterin des Vorsitzenden bis 3. Juli 2025, 2. Stellvertreterin des Vorsitzenden seit 3. Juli 2025)
◾ DI (FH) Georg Hansis, MBA
◾ Mag.a Dr. Karin Schaupp
◾ Mag. Robert Lasshofer (bis 3. Juli 2025)
Vom Betriebsrat waren delegiert:
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands stellen sich wie folgt dar:
| | 2025/26 | | 2024/25 |
in Tsd. € | | Fix | | Variabel | | Summe | | Fix | | Variabel | | Summe |
Fixe und erwartete variable Zahlungen | | | | | | | | | | | | |
Dr.-Ing. Michael Mertin1 | | 1.191 | | 1.342 | | 2.533 | | – | | – | | – |
Dipl.-Kfm. Gerrit Steen2 | | 333 | | 104 | | 437 | | – | | – | | – |
Dr. Peter Griehsnig3 | | 515 | | 644 | | 1.159 | | 449 | | 271 | | 720 |
DI Ingolf Schröder4 | | 430 | | 540 | | 970 | | 449 | | 271 | | 720 |
Dr. Peter Schneider5 | | 259 | | 202 | | 461 | | 449 | | 271 | | 720 |
Mag.a Petra Preining6 | | 215 | | 169 | | 384 | | 449 | | 271 | | 720 |
DI (FH) Andreas Gerstenmayer | | – | | – | | – | | 348 | | 159 | | 507 |
Vorstand gesamt | | 2.943 | | 3.001 | | 5.944 | | 2.144 | | 1.243 | | 3.387 |
DI Ingolf Schröder4 | | 70 | | – | | 70 | | – | | – | | – |
Dr. Peter Schneider5 | | 2.005 | | – | | 2.005 | | – | | – | | – |
Mag.a Petra Preining6 | | 691 | | – | | 691 | | – | | – | | – |
DI (FH) Andreas Gerstenmayer | | – | | – | | – | | 3.085 | | – | | 3.085 |
Ehemaliger Vorstand gesamt | | 2.766 | | – | | 2.766 | | 3.085 | | – | | 3.085 |
Summe fixe und erwartete variable Zahlungen | | 5.709 | | 3.001 | | 8.710 | | 5.229 | | 1.243 | | 6.472 |
|
In den fixen Gehaltsbestandteilen von Dipl.-Kfm. Gerrit Steen ist eine Einmalprämie in Höhe von 220 Tsd. € enthalten. Im Vorjahr ist in den variablen Bezügen von Dr. Peter Schneider, Dr. Peter Griehsnig, Mag.a Petra Preining und DI Ingolf Schröder eine Einmalprämie in Höhe von jeweils 95 Tsd. € enthalten. Diese Prämie wurde aufgrund der außerordentlichen Herausforderungen und den damit verbunden massiven Zusatzbe-lastungen gewährt.
In den Bezügen „Ehemaliger Vorstand gesamt“ sind sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Been-digung der Vorstandsverträge von DI Ingolf Schröder, Dr. Peter Schneider, Mag.a Petra Preining und DI (FH) Andreas Gerstenmayer enthalten.
Neben den oben angeführten Bezügen wurden für Dr. Peter Griehsnig 51 Tsd. € (Vorjahr 44 Tsd. €) und Herrn Dipl.-Kfm. Gerrit Steen 7 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) in die Pensionskasse einbezahlt. Für die ehemaligen Vorstandsmitglieder wurden in die Pensionskasse einbezahlt: DI Ingolf Schröder 43 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €), Dr. Peter Schneider 235 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €), Mag.a Petra Preining 23 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €) und für DI (FH) Andreas Gerstenmayer betrug die Einzahlung 0 Tsd. € (Vorjahr: 140 Tsd. €).
Die Anzahl der zum Bilanzstichtag gesamt gewährten Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte nach Abzug der ausgeübten beziehungsweise verfallenen Aktienkurs-Wertsteigerungsrechte der Mitglieder des Vorstands und ehemaligen Vorstands stellen sich wie folgt dar:
in Stk. | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Dr. Peter Griehsnig1 | | 60.000 | | 75.000 |
Vorstand gesamt | | 60.000 | | 75.000 |
DI Ingolf Schröder | | 60.000 | | 90.000 |
Dr. Peter Schneider | | 120.000 | | 90.000 |
Mag.a Petra Preining | | 90.000 | | 90.000 |
DI (FH) Andreas Gerstenmayer | | 158.333 | | 208.333 |
Ehemaliger Vorstand gesamt | | 428.333 | | 478.333 |
Summe | | 488.333 | | 553.333 |
|
Zum 31. März 2026 liegt der Ausübungspreis der Zuteilungen für den Vorstand vom 1. April 2023 in Höhe von 32,30 € (170.000 Stück), vom 1. April 2024 in Höhe von 23,18 € (170.000 Stück), vom 1. April 2025 in Höhe von 14,46 € (110.000 Stück) und vom 1. April 2026 in Höhe von 37,72 € (38.333 Stück) unter dem Tageskurs zum Bilanzstichtag (51,70 €).
Die Anzahl der zum Bilanzstichtag gesamt gewährten virtuellen Aktien der Mitglieder des Vorstands und ehemaligen Vorstands, die im Rahmen des Performance Share Plan („PSP 2025“) zugeteilt wurden, stellen sich wie folgt dar:
in Stk. | | 31.03.2026 | | 31.03.2025 |
Dr.-Ing. Michael Mertin | | 74.152 | | – |
Dipl.-Kfm. Gerrit Steen | | 3.061 | | – |
Dr. Peter Griehsnig | | 34.993 | | – |
Vorstand gesamt | | 112.206 | | – |
DI Ingolf Schröder1 | | 29.161 | | – |
Ehemaliger Vorstand gesamt | | 29.161 | | – |
Summe | | 141.367 | | – |
|
Die vorgesehene Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/26 beläuft sich auf 1.004.500,00 € (Vorjahr: 748.749,00 €). Für das Vorjahr ist eine Nachbelastung in Höhe von 72.914,00 € erfasst.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.
6.2. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Im Rahmen des steigenden Bedarfs für Rechenleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz steigt die Nachfrage eines Großkunden nach High-End IC-Substraten von AT&S. Um diese in größerem Umfang her-stellen zu können, hat AT&S nach dem Bilanzstichtag beschlossen am Standort in Chongqing, China, die Kapazitäten zu erweitern. Die hierfür erforderlichen Investitionen in hohen zweistelligen Millionenbereich werden vollständig im Rahmen langfristiger Kundenvereinbarungen finanziert. Durch diese Maßnahmen erwartet das Unternehmen im Geschäftsjahr 2026/27 einen positiven EBIT-Effekt im ebenfalls hohen zwei-stelligen Millionenbereich.
Zur Refinanzierung und Stärkung der Kapitalbasis beabsichtigt AT&S im zweiten oder dritten Quartal 2026 eine Hybrid-Wandelschuldverschreibung und beziehungsweise oder eine Hybridanleihe in einem Gesamt-volumen von bis zu 500 Mio. € zu begeben.
Leoben-Hinterberg, am 20. Mai 2026
Der Vorstand
Dr.-Ing. Michael Mertin e.h.
Dipl.-Kfm. Gerrit Steen e.h. | Dr. Peter Griehsnig e.h. |
Lagebericht zum Jahresabschluss 2025/26
Inhaltsverzeichnis
1. Markt- und Branchenumfeld
1.1. Wirtschaftliches Gesamtumfeld
Trotz erhöhter handelspolitischer Unsicherheit und geopolitischer Spannungen blieb die Weltwirtschaft im Jahr 2025 robust. Das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) blieb mit 3,3 % im Jahr 2025 stabil. Technologieinvestitionen und eine Lo-ckerung der finanziellen Rahmenbedingungen tru-gen dazu bei, den handelspolitischen Gegenwind auszugleichen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für 2026 ein globales BIP-Wachstum von erneut 3,3 %, da die Dynamik von Ende 2025 anhält.1
Die wirtschaftliche Entwicklung verlief in den wich-tigsten Volkswirtschaften und Regionen unter-schiedlich: Während es in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften nur zu einem bescheidenen Wachstum kam, war die Expansion in den Schwel-lenländern stärker. Dabei lieferten die Vereinigten Staaten (2,1 %) eine bemerkenswerte Unterstüt-zung für die globale Dynamik, während der Euro-raum mit 1,4 % verhalten blieb. China erzielte mit 5,0 % weiterhin ein solides, wenn auch moderateres Wachstum im Zuge fortgesetzter struktureller An-passungen. Indien blieb mit 7,3 % eine der am schnellsten wachsenden großen Volkswirtschaften und auch die ASEAN-Staaten wiesen mit 4,2 % ein robustes Wachstum auf.
11Das Geschäftsumfeld war im Jahr 2025 von erhöhter handelspolitischer Unsicherheit und anhaltenden geopolitischen Spannungen geprägt. Die Unternehmen sahen sich mit einer sich verändernden Zolllandschaft, regelmäßigen neuen Beschränkungen und strengeren Compliance-Regelungen konfrontiert, welche die Kosten und die Komplexität grenzüberschreitender Aktivitäten erhöhten. Die Lieferketten wurden durch Dual Sourcing, Nearshoring und Bestandsabsicherung weiter angepasst. Das Vertrauen der Unternehmen reagierte empfindlich auf politische Schlagzeilen und regionale sicherheitsrelevante Entwicklungen, wodurch die Bedeutung von Resilienz weiter zunahm.
Die strategische und wirtschaftliche Rivalität zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und China blieb auch weiterhin ein zentrales Merkmal des globalen Geschäftsumfelds. Beide Regierungen priorisierten in ihrer Industrie- und Technologiepolitik nach wie vor nationale Sicherheitsinteressen, was zu einem stärker interventionistischen Ansatz bei Handel, Investitionskontrollen und der Steuerung von Lieferketten führte. Unternehmen aus den Bereichen fortschrittliche Fertigung, Elektronik und kritische Materialien sahen sich einer erhöhten Unsicherheit ausgesetzt, da sich auf beiden Seiten Exportkontrollen, Zollmaßnahmen und Lokalisierungsanforderungen entwickelten. Auch in den Schwellenländern verschärfte sich die Wettbewerbsdynamik, da die USA und China dort ihr diplomatisches und kommerzielles Engagement ausweiteten, um sich den Marktzugang, die Versorgung mit Ressourcen und den Einfluss auf technologische Standards zu sichern.
Halbleiter
Im Jahr 2025 wuchs die Halbleiterindustrie um 25,6 % auf 791,7 Mrd. US-$. Dieses Wachstum konzentrierte sich vor allem auf die Künstliche-IntelIigenz-(KI-)Infrastruktur, in der sowohl Logik- als auch Speicherchips erheblich zum positiven Trend beitrugen. Andere Segmente verzeichneten hingegen ein schwächeres Wachstum. Die höchsten Wachstumsraten wurden im asiatisch-pazifischen Raum/restliche Welt (45,0 %) und in Nord- und Südamerika (30,5 %) verzeichnet, also in den Regionen, in denen der größte Teil der KI-Infrastruktur und der mit Halbleitern verbundenen Investitionen getätigt wird.
12Der Ausbau von Rechenzentren, die für KI-Dienste benötigt werden, dominierte weiterhin die Investitionen und trieb das Wachstum im Bereich Logik und Speicher an. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte führte die Verknappung der Kapazität von DRAM-Produkten (bekannt als: Memory/Speicher) für KI-Server und -Beschleuniger zu einem starken Preisanstieg für diese Komponenten. Damit trugen sie erheblich zum wertmäßigen Wachstum bei.
Gegen Ende des Jahres löste der Ausbau der KI-Infrastruktur zudem einen Erneuerungszyklus für herkömmliche Server aus und verschaffte Herstellern von Leistungselektronik und Netzwerkanwendungen Rückenwind. Es wird erwartet, dass die Investitionen in KI-bezogene Hardware über das Jahr 2026 hinaus anhalten werden. Dabei werden Hyperscaler nicht nur als Eigentümer und Betreiber von Infrastrukturen, sondern auch als Entwickler kundenspezifischer Hochleistungschips eine wichtige Rolle spielen.
Im Jahr 2025 wuchs der Markt für fortschrittliche Substrate (einschließlich Flip-Chip-, System-in-Package- und Embedded-Die-Technologie) um 18 % gegenüber dem Vorjahr. Der Markt für Flip-Chip-Ball-Grid-Arrays (FC-BGA) war durch Materialknappheit sowie eine günstige Preisdynamik aufgrund der hohen Nachfrage nach KI-Produkten gekennzeichnet. Der Gesamtwert des FC-BGA-Substratmarktes wird für das Jahr 2025 auf 7,5 Mrd. US-$ geschätzt, was einem Wachstum von 18 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
13Das Jahr 2026 zeigt ein gemischtes Bild. Es wird erwartet, dass der FC-BGA-Markt bis 2029 auf 11,4 Mrd. US-$ ansteigen wird, angetrieben durch Investitionen in Rechenzentren.13 Die bereits erwähnte Speicherknappheit wird sich jedoch voraussichtlich auf die Nachfrage in verschiedenen Segmenten auswirken, insbesondere im Bereich Client-Computing. Dies könnte zu Gegenwind für die Endnachfrage führen.
Consumer, Computing und
Communication
Die Segmente Consumer, Computing und Communication verzeichneten im Jahr 2025 unterschiedliche Wachstumsraten. Die Auslieferungen von PCs stiegen um 8,1 % gegenüber dem Vorjahr und lagen damit an der Spitze des prozentualen Wachstums aller wichtigen Anwendungen, gefolgt von Smartphones (1,9 % gegenüber dem Vorjahr
14) und Tablets (1,5 % gegenüber dem Vorjahr
15). Der Bereich Server/Datenspeicher verzeichnete ein historisches Wachstum von 39,9 %, angetrieben durch KI-Investitionen von Cloud-Service-Anbietern.
16Die weltweiten Smartphone-Auslieferungen stiegen im Jahr 2025 um 1,9 % auf 1,26 Mrd. Geräte. Apple erzielte mit einem Plus von 6,3 % im Jahresvergleich den höchsten Marktanteil und wurde damit wieder die weltweite Nummer eins.14 Dieses Wachstum wurde hauptsächlich durch die stärkere Nachfrage nach Premium-Geräten und die beschleunigte Einführung von 5G angetrieben. Die Aussichten für den Smartphone-Markt im Jahr 2026 sehen deutlich herausfordernder aus: Es wird ein Rückgang im niedrigen zweistelligen Bereich bzw. um 12,9 % im Jahresvergleich erwartet.14 Dies ist auf schwerwiegende Beeinträchtigungen in der Lieferkette und einen noch nie dagewesenen Anstieg der Kosten für Speicherkomponenten zurückzuführen. Anbieter, die sich auf das untere Ende des Marktes konzentrieren, werden dem größten Druck ausgesetzt sein. Steigende Komponentenkosten werden sich auf ihre Gewinnspannen auswirken und sie werden die Kosten an die Verbraucher weitergeben müssen. Im Gegensatz dazu sind Apple und Samsung besser positioniert, um diese Krise zu meistern.
Im Jahr 2025 lieferten die PC-Anbieter 285 Mio. PCs aus, was einem Wachstum von 8,1 % gegenüber 2024 entspricht.
15 Dieses starke Wachstum wurde vor allem durch den Windows-11-Upgrade-Zyklus, die robuste Nachfrage von Verbrauchern und Unternehmen sowie durch gestiegene Käufe im Vorfeld der zu erwartenden US-Importzölle angetrieben. Die Aussichten für das Jahr 2026 sind jedoch allgemein negativ, da die Branche mit einem Rückgang um 11,3 % gegenüber dem Vorjahr rechnet.
15 Gründe dafür sind eine ernsthafte globale Speicherknappheit und drastische Preissteigerungen aufgrund der steigenden Nachfrage nach KI-Rechenzentren. Es wird erwartet, dass die Unterhaltungselektronikbranche im Jahr 2026 vor allem durch die stärkere Nutzung von KI auf Geräten und das Aufkommen von Smart Glasses/Headsets als Mainstream-Hardwarekategorie angetrieben wird. Die Branchenakteure setzen auf „Agentic“ KI, die über einfache Chatbots hinausgeht und zu autonomen Assistenten führt, die direkt in Geräte integriert sind. Es wird erwartet, dass der Markt für Smart Glasses/Headsets zwischen 2024 und 2029 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 23 % aufweisen wird.
17Mit Blick auf das Jahr 2026 befindet sich der Leiterplattenmarkt für das 3C-Segment mit einem erwarteten Anstieg von 10,5 % auf 57,7 Mrd. US-$ auf einem Wachstumspfad. Langfristig wird eine Steigerung von 4,9 % p. a. bis zum Jahr 2029 auf 67,6 Mrd. US-$ prognostiziert.13 KI-Server werden mit einem prognostizierten Wachstum von mehr als 30 % ein wichtiger Treiber bleiben und damit verbundene Anwendungen wie Speicher und Netzwerke begünstigen. Der Markt für andere Verbraucheranwendungen wie Smartphones und PCs wird vorläufig jedoch noch schwierig bleiben.
Automotive
Die globale Automobilindustrie erlebte im Jahr 2025 einen bedeutenden Wandel, der durch die schnelle Elektrifizierung, intelligente Fahrzeugtechnologien und die Entwicklung globaler Lieferketten angetrieben wurde. Obwohl das Wachstum insgesamt bescheiden blieb, setzte der Sektor seine Verlagerung hin zu softwaredefinierten, vernetzten und batteriebetriebenen Mobilitätslösungen fort. Im Laufe des Jahres verstärkte sich der Übergang zu intelligenten und elektrifizierten Fahrzeugen. Auf Branchenkonferenzen wurden Durchbrüche in der Automobilchiptechnologie hervorgehoben, darunter leistungsstarke integrierte Displaychips und optimierte lokale Halbleiterlieferketten in Asien. Zudem entwickeln sich Fahrzeuge zunehmend zu softwaredefinierten Plattformen, die KI-gesteuerte Funktionen, fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme und vernetzte Dienste integrieren.
Die Produktion batteriebetriebener Fahrzeuge stieg im Jahresvergleich um etwa 28 %.
18 Der weltweite Absatz von Elektrofahrzeugen erreichte rund 15 Mio. Einheiten.
18 Ähnliche, wenn auch weniger ausgeprägte Trends bei der Marktakzeptanz waren auch in anderen wichtigen Märkten zu beobachten. Der Wettbewerb zwischen traditionellen Automobilherstellern und aufstrebenden Anbietern von Elektrofahrzeugen hat sich verschärft. Schnelle Produktentwicklungszyklen, häufige Modelleinführungen und mit zahlreichen Funktionen ausgestattete, intelligente Fahrzeuge haben die Marktdynamik neu geprägt.
Die Marktkonzentration nahm zu, da die führenden Marken ihre Positionen stärkten und neue Anbieter aus dem Technologiesektor das Wettbewerbsumfeld weiter veränderten. Es wird erwartet, dass der Automobilsektor im Jahr 2026 weiter wachsen wird. Dies wird durch politische Anreize, den Ausbau der Infrastruktur und die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen unterstützt. Allerdings bleiben die globale wirtschaftliche Unsicherheit, regulatorische Änderungen, Handelsspannungen und ein verschärfter Wettbewerb – insbesondere durch kostengünstigere Importe – erhebliche Risiken.
Der Markt für Automobilelektroniksysteme wird schätzungsweise im Jahr 2029 einen Wert von 336 Mrd. US-$ erreichen. Ab 2024 wird eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 4,6 % erwartet, sodass im Jahr 2026 ein Wachstum von 3,3 % prognostiziert wird. Der geschätzte Gesamtbedarf an Leiterplatten liegt im Jahr 2029 bei 10,9 Mrd. US-$ und wächst ab 2024 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 4,3 % (8,9 Mrd. US-$).13
Medizintechnik
Die weltweite Medizinproduktebranche zeigte im Jahr 2025 eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit. Das Wachstum beschleunigte sich dank struktureller demografischer Faktoren und einer anhaltenden Normalisierung der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Der Wert des weltweiten Marktes für medizinische Elektroniksysteme erreichte im Jahr 2025 152 Mrd. US-$. Dies entspricht einem Anstieg von 5,7 % gegenüber dem Vorjahr und stellt das fünfte Jahr in Folge dar, in dem ein Wachstum verzeichnet wurde. Dabei wuchs der Markt für medizinische Leiterplatten im Jahr 2025 um 6,9 % auf 1,56 Mrd. US-$ (im Vergleich zu 1,45 Mrd. US-$ im Jahr 2024) und legte im Vergleich zu 2023 um 11,5 % zu.13 Dies spiegelt eine anhaltende Nachfragedynamik bei höherwertigen Anwendungen wider.
Obwohl die Managementteams in ihrem Ausblick zurückhaltend bleiben, weisen großkapitalisierte internationale Gerätehersteller darauf hin, dass der Preisdruck in China und die zusätzlichen Auswirkungen der US-Zölle weitgehend aufgefangen wurden. Für das Jahr 2026 wird ein Wachstum im mittleren einstelligen Bereich erwartet, wobei das Wachstum auf Systemebene bei etwa 5 % und das Wachstum bei medizinischen Leiterplatten bei 4,6 % liegen soll.13
Industrie
Der weltweite Markt für Industrieelektronik verzeichnete im Jahr 2025 ein moderates Wachstum. Dieses wurde durch die zunehmende Verbreitung von Automatisierung und Digitalisierung sowie durch Initiativen im Rahmen von Industrie 4.0 vorangetrieben. Durch die Integration von IoT, KI und fortschrittlichen Analysemethoden werden Echtzeitüberwachung, vorausschauende Wartung und eine verbesserte betriebliche Effizienz in Branchen wie Energie, Transport, Produktion und Halbleiter ermöglicht.
Für das Jahr 2026 wird für industrielle Elektroniksysteme ein Wachstum von 5,2 % erwartet. Der geschätzte Gesamtbedarf an Leiterplatten liegt im Jahr 2029 bei 3,7 Mrd. US-$ und wächst ab 2024 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 5,5 %.13
Die zunehmende Elektrifizierung steigert die Nachfrage nach fortschrittlichen Leistungshalbleitertechnologien, einschließlich Siliziumkarbid und Galliumnitrid. Diese bieten einen höheren Wirkungsgrad, ein kompaktes Design und eine verbesserte thermische Leistung. Intelligente elektronische Geräte sowie immer kleinere und präzisere Sensoren und Aktoren tragen dazu bei, die Automatisierung und die Funktionen intelligenter Stromnetze weiter zu verbessern.
Nachhaltigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften prägen die Innovation, wobei der Schwerpunkt auf Energieeffizienz, Sicherheitsstandards und Umweltverträglichkeit liegt. Hohe Anfangsinvestitionskosten und Risiken im Bereich der Cybersicherheit stellen weiterhin Herausforderungen dar, doch kontinuierliche technologische Fortschritte und strategische Konsolidierungen stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes. Der asiatisch-pazifische Raum ist Wachstumsführer, gefolgt von Nordamerika und Europa. Die Branchen setzen ihren Wandel zu vernetzten, intelligenten und energieeffizienten Betriebsabläufen fort.
Luft- und Raumfahrt
Die Luftfahrtbranche und ihr Passagieraufkommen verzeichneten in allen Regionen Zuwächse, wodurch die Auslastung auf den höchsten jemals in einem Jahr gemessenen Wert stieg.19 Die Luftfrachtbranche verzeichnete 2025 eine starke Entwicklung, da das weltweite E-Commerce-Wachstum das Frachtvolumen ankurbelte, obwohl die Handelsbeziehungen mit den USA durch steigende Zölle belastet waren.
Der Bereich Luftfracht passte sich schnell an, um globale Unternehmen und Lieferketten zu unterstützen.
19 Der Markt für elektronische Systeme für Militär, Luft- und

Raumfahrt wird im Jahr 2029 voraussichtlich einen Gesamtwert von 251 Mrd. US-$ erreichen. Ab 2024 wird er mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 6,4 % wachsen. Die geschätzte Gesamtnachfrage nach Leiterplatten liegt im Jahr 2029 bei 5,0 Mrd. US-$ und wächst ab 2024 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 6,5 %.
13 Neben Verteidigungsanwendungen sind kommerzielle Drohnenanwendungen, Motorsteuergeräte, Flugsteuerungsgeräte und Bordunterhaltungslösungen die treibenden Kräfte auf dem Markt.
Die globale Weltraumindustrie hat einen Wert von über 650 Mrd. US-$ erreicht. Getrieben wird diese Entwicklung durch die Integration von Orbitaldaten und Fertigungstechnologien in terrestrische Sektoren wie Landwirtschaft, Versicherungswesen und Pharmazie. Auch Verteidigungsanwendungen, Weltraumtelemetrie, Motorsteuergeräte und Bordunterhaltungssysteme sind nach wie vor wichtige Wachstumsmotoren. Die Konnektivität hat sich rasant ausgeweitet: So zählt Starlink mittlerweile 9 Mio. Abonnenten in 155 Ländern.
20Auch die Luftfahrtbranche hat im Bereich der Konnektivität einen Wandel durchlaufen. So hat sich die Zahl der mit Starlink-Terminals ausgestatteten Verkehrsflugzeuge im Jahr 2025 vervierfacht und belief sich bei den großen Fluggesellschaften auf 1.400 Flugzeuge.20 Die direkte Verbindung zu Geräten über Satelliten, Fortschritte in der Erdbeobachtung sowie der Zugang zum Internet für alle Menschen in ländlichen Gebieten bieten darüber hinaus Wachstumschancen, während sich riesige Satellitenkonstellationen in der erdnahen Umlaufbahn weiterentwickeln.
1.3. Branchen- und Technologietrends
Speicher- und Materialknappheit
Es wird erwartet, dass die Zahl und Größe der Rechenzentren weiter zunehmen werden, was eine anhaltend starke Nachfrage nach großen, hocheffizienten Packages zur Folge hat und damit den Bedarf an immer komplexeren Substraten steigert. Der sprunghafte Anstieg der Nachfrage nach KI-Beschleunigern hat zu Lieferengpässen bei den Fertigungskapazitäten für fortschrittliche Prozessknoten, bei der Speicherproduktion sowie bei Schlüsselmaterialien wie Glasfaserlaminaten für FC-BGA-Substrate geführt.
Insbesondere der Mangel an Speicherchips dürfte sich auf zahlreiche Märkte auswirken. Im Zuge des weiteren Ausbaus der KI-Infrastruktur könnten Branchen vom Client-Computing bis zur Industrieelektronik mit längeren Lieferzeiten und höheren Speicherpreisen konfrontiert sein. Dies könnte sich 2026 auf die Endnachfrage auswirken. Gleichzeitig hat die starke Nachfrage nach großen, komplexen IC-Substraten für KI-Beschleuniger die Kapazitäten für High-End-Substrate verknappt und den Druck auf Spezialmaterialien erhöht.
Diese Dynamik hat zu einer stabileren Preisgestaltung für Substrathersteller gegen Ende des Jahres 2025 beigetragen. Die strukturelle Stärke der KI-bezogenen Nachfrage hat darüber hinaus eine neue Investitionswelle bei den Produktionskapazitäten für High-End-Substrate ausgelöst und damit die Voraussetzungen für verbesserte Lieferbedingungen und zusätzliche Wachstumschancen in den nächsten Jahren geschaffen.
Die Umsatzerlöse der AT&S AG sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025/26 um 81,2 Mio. € bzw. 11,7 % auf 776,2 Mio. € gestiegen. Der Anstieg der Umsätze resultierte hauptsächlich aus höheren Handelswarenumsätzen (+17,3 %), bei den Umsätzen mit eigens produzierten Produkten zeigte sich im vergangenen Wirtschaftsjahr eine leichte Erhöhung im Vergleich zur Vorjahresperiode (+1,2 %).
Die EBIT-Marge hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 7,5 %-Punkte auf -17,9 % verringert (Vorjahr: -10,4 %). Zwar erhöhten sich die Umsatzerlöse um 81,2 Mio. € und eine positive Bestandsveränderung in Höhe von 6,5 Mio. € wirkte ergebnissteigernd; maßgeblich für die Verschlechterung der EBIT-Marge waren jedoch der deutliche Anstieg der Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen um 96,2 Mio. € sowie höhere sonstige betriebliche Aufwendungen um 30,3 Mio. €, gestiegene Personalaufwendungen um 12,3 Mio. € und höhere Abschreibungen um 4,4 Mio. €. Zudem sind die sonstigen betrieblichen Erträge im Vergleich zur Vorperiode um 11,3 Mio. € zurückgegangen, insbesondere aufgrund geringerer IPCEI-Fördererträge.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zur Vorperiode auf 161,8 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 131,5 Mio. €). Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus deutlich höheren negativen Kursdifferenzen in Höhe von 29,5 Mio. €. Darüber hinaus wirkten höhere Aufwendungen für Mieten und Betriebskosten um 3,2 Mio. €, höhere IT-Fremdleistungen um 3,4 Mio. € sowie höhere Instandhaltungskosten um 1,8 Mio. € belastend. Gegenläufig reduzierten sich insbesondere die Rechts- und Beratungsaufwendungen um 10,1 Mio. €, wodurch die Kostensteigerung teilweise kompensiert wurde.
Der durchschnittliche Personalstand ist mit 1.731 FTE gegenüber dem Vorjahr (1.768 FTE) leicht gefallen.
Das Finanzergebnis betrug im abgelaufenen Wirtschaftsjahr -18,4 Mio. € (Vorjahr: 476,4 Mio. €).
Der Rückgang ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr im Posten „Erträge aus dem Ab-gang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens“ hohe Einmalerträge aus dem Verkauf der AT&S Korea Co., Ltd. von 363,7 Mio. € sowie aus dem Abgang von IC‑Darlehen von 14,6 Mio. € enthalten waren, während im aktuellen Geschäftsjahr in diesem Posten nur noch 5,0 Mio. € ausgewiesen werden. Zudem entfallen die Erträge aus Beteiligungen im aktuellen Geschäftsjahr vollständig (0,0 Mio. €, Vorjahr: 55,9 Mio. €), und der Posten Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens verringerte sich hinsichtlich der Zinserträge aus IC-Ausleihungen um 40,5 Mio. € auf 104,0 Mio. € (Vorjahr: 144,4 Mio. €). Demgegenüber stehen höhere sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 49,1 Mio. € (Vorjahr: 29,3 Mio. €) sowie gesunkene Zinsen und ähnliche Aufwendungen von 93,2 Mio. € (Vorjahr: 130,3 Mio. €). Zusätzlich belasteten deutlich höhere Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von 83,3 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €). Diese resultierten im Wesentlichen aus FX-bedingten Abschreibungen auf Ausleihungen und Darlehen in Höhe von 66,8 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €). Darüber hinaus waren Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 16,5 Mio. € enthalten, die insbesondere den Abgang des nicht werthaltigen Teils des CAPEX‑Loans der AT&S India in Höhe von 13,4 Mio. € infolge eines Forderungsverzichts sowie zusätzliche kursbedingte Effekte im Zusammenhang mit der Rückführung von Darlehen umfassen.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag zeigen im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Ertrag von 33,1 Mio. € (Vorjahr: Aufwand von 84,5 Mio. €); darin enthalten ist ein latenter Steuerertrag von 36,6 Mio. € (Vorjahr: latenter Steueraufwand von 41,8 Mio. €).
Aufgrund der erläuterten Effekte im Betriebs- und Finanzergebnis sowie dem Steuerergebnis ergab sich im aktuellen Geschäftsjahr ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -124,2 Mio. € (Vorjahr: Jahresüberschuss 319,8 Mio. €).
Der Buchwert des Sachanlagevermögens hat sich von 654,6 Mio. € auf 636,4 Mio. € verringert, da unter anderem die Investitionen in das Forschungszentrum und Produktionswerk in Leoben zu Beginn des Geschäftsjahres betriebsbereit waren und in Betrieb genommen wurden und damit die planmäßige Abschreibung einsetzte. Der Buchwert des immateriellen Vermögens verringerte sich von 6,1 Mio. € auf 4,1 Mio. €.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen erhöhten sich geringfügig von 396,8 Mio. € auf 397,3 Mio. €. Die Erhöhung betrifft die Umgliederung des werthaltigen Teils des Forderungsverzichts der CAPEX-Loans gegenüber der AT&S India. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen verringerten sich im Wesentlichen aufgrund der Tilgung von Gesellschafterdarlehen von 2.567,9 Mio. € auf 2.113,9 Mio. €.
Im kurzfristigen Umlaufvermögen erhöhten sich die Vorräte von 38,7 Mio. € auf 45,0 Mio. €. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen gab es eine Reduktion von 304,8 Mio. € auf 194,7 Mio. €. Die Reduktion betrifft im Wesentlichen kurzfristige Termineinlagen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten in Höhe von 71,7 Mio € sowie ein gegenüber dem Vorjahr höheres Factoringvolumen in Höhe von 48,8 Mio. € ; gegenläufig erhöhte sich der Posten sonstige Finanzanlagen (kurzfristig) um 10,8 Mio. €, wobei es sich um ein gebundenes Bankguthaben handelt, das aufgrund von Verfügungsbeschränkungen nicht als Zahlungsmittel ausgewiesen wird. Der Kassenbestand bzw. die Guthaben bei Kreditinstituten erhöhten sich von 438,4 Mio. € auf 446,8 Mio. €.
Die aktiven latenten Steuern erhöhten sich von 4,2 Mio. € auf 40,8 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen aufgrund ausreichend zukünftig verwertbarer steuerlicher Ergebnisse angesetzt werden können.
Das Eigenkapital zum Bilanzstichtag verringerte sich von 873,3 Mio. € auf 749,1 Mio. €. Die Veränderung resultierte aus dem im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielten Jahresfehlbetrag von -124,2 Mio. € (Vorjahr: Jahresübschuss 319,8 Mio. €). Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 19,2 % lag unter dem Vorjahreswert von 19,7 %.
Im Geschäftsjahr 2025/26 verringerte sich die Nettoverschuldung der AT&S von 2.640,6 Mio. € auf 2.120,4 Mio. €. Hier blieb die kurzfristige Termineinlage in Höhe von 28,7 Mio. € (Vorjahr: 100,4 Mio €) außer Ansatz, da diese eine Laufzeit von mehr als 3 Monaten aufweist. Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den begebenen Anleihen, den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Schuldscheindarlehen, Finanzierungspartnern und Finanzierungsleasing abzüglich Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen gegenüber Kreditinstituten sowie sonstigen Wertpapieren und Anteilen des Umlaufvermögens. Der Nettoverschuldungsgrad berechnet sich aus dem Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital und hat sich von 302,4 % im Vorjahr auf 283,1 % reduziert.
Die Teilergebnisse der Geldflussrechnung wurden im mehrjährigen Vergleich gemäß AFRAC-Stellungnahme 36 „Geldflussrechnung UGB“ (Juni 2020) berechnet.
Der Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit zeigte im Geschäftsjahr 2025/26 eine Verbesserung um 60,2 Mio € und betrug -27,6 Mio. € (Vorjahr:
-87,8 Mio. €). Dies ist vor allem auf das im Vorjahr deutlich niedrigere Factoringvolumen zurückzuführen.
Im Rahmen der Investitionstätigkeit der AT&S wurden im Geschäftsjahr 2025/26 insgesamt 39,4 Mio. € in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen investiert (Vorjahr: 64,2 Mio. €). Diese Auszahlungen und die weitere Aufstockung von Gesellschafterdarlehen in Höhe von 107,5 Mio € sowie gegenläufige Effekte aus Einzahlungen aus Zinsen und Beteiligungserträgen in Höhe von 153,1 Mio. € (Vorjahr: 229,6 Mio. €), netto Einzahlungen aus sonstigen Vermögenswerten von 60,9 Mio € sowie Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 484,1 Mio. € (Vorjahr: 644,1 Mio. €) führten im Wesentlichen zu einem Netto-Geldzufluss aus der Investitionstätigkeit von 554,8 Mio. € (Vorjahr: Geldzufluss 187,1 Mio. €).
Aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen und Finanzierungsleasing sowie den Einzahlungen von Finanzierungspartnern, gemindert um gezahlte Zinsen sowie die Tilgung von Krediten, Schuldscheindarlehen und Rückzahlungen an Finanzierungspartner und die Leasinggesellschaft resultiert ein Abfluss aus dem Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -518,8 Mio. € (Vorjahr: -107,5 Mio. €).
in Mio. € | | 2025/26 | | 2024/25 |
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit | | (27,6) | | (87,8) |
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit | | 554,8 | | 187,1 |
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | | (518,8) | | (107,5) |
3. Weitere gesetzliche Angaben
3.1. Standorte und Zweigniederlassungen
Der AT&S-Konzern unterhält aktuell sechs Produktionsstandorte, die auf unterschiedliche Technologien spezialisiert sind.
Leoben und Fehring Die österreichischen Werke beliefern vor allem den europäischen Markt. In Europa sind im Wesentlichen Spezialanwendungen sowie die Nähe zum Kunden von großer Bedeutung. Auf Basis der Produktions- und Technologievielfalt, der Flexibilität in der Fertigung und des breiten Kundenspektrums setzt das Werk in Leoben den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg der Nischen- und Prototypenerzeugung weiterhin fort. In Leoben erfolgt unter anderem die Produktion mittels der Embedding-Technologie. Nunmehr wird am Standort Leoben in ein neues R&D-Center für Substrat- und Packaging-Lösungen für die globale Halbleiterindustrie investiert. Im Rahmen der Diversifikationsstrategie konnten für den IC-Substrate-Geschäftsbereich neue Kunden gewonnen werden. Diese Entwicklung führte dazu, dass das R&D-Center um eine Serienproduktion erweitert wurde. Beginn der Serienfertigung erfolgte im Geschäftsjahr 2025/26. Das Werk in Fehring bedient das Segment Electronics Solutions und dabei insbesondere die Bereiche 3S (Smart Infrastructure, Smart Mobility und Smart Manufacturing). Im Kalenderjahr 2026 wird das Werk seine Kompetenzen im Bereich der Multilayer-Fertigung weiter ausbauen.
Shanghai Der Standort Shanghai fertigt HDI-Leiterplatten (High Density Interconnection) und mSAP- Leiterplatten (modified Semi-Additive Process) für Kunden insbesondere für die Bereiche 3C (Consumer, Computing und Communication) und 3S (Smart Infrastructure, Smart Mobility und Smart Manufacturing). Der Standort hat sich als führender Anbieter der neuesten Technologiegeneration etabliert, und sein breites Technologiespektrum wird von den Kunden sehr gut angenommen.
Chongqing Der Standort in Chongqing umfasst derzeit drei operative Werke. Die Werke Chongqing I und Chongqing III sind für IC-Substrate (Integrated Circuit Substrate) bestimmt. Im Werk Chongqing II werden hochwertige mSAP-Leiterplatten und Leiterplatten für Module im Bereich mobiler Anwendungen hergestellt. Die Produktionskapazitäten für Module werden weiter ausgebaut, um die steigenden Kundenbedarfe im High-End-Bereich zu bedienen.
Kulim Der im Oktober 2021 begonnene Bau des ersten Werkes für IC-Substrate wurde 2024 abgeschlossen. In diesem Jahr wurden Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt und zum Ende des Geschäftsjahres ist die erste Produktionslinie angelaufen. Der Ausbau des zweiten Werkes wurde 2023 wegen des Rückgangs auf dem Halbleitermarkt pausiert. Das Gebäude wurde grundsätzlich fertiggestellt, der Innenausbau und das Einbringen der Produktionsmaschinen wird fortgeführt, sobald sich der Halbleitermarkt in den kommenden Jahren erholt.
Nanjangud Der Standort fokussierte sich weiterhin auf den Export und konnte insbesondere im Automotivemarkt seine Position stärken. Die Qualifizierung für HDI-Produkte konnte fortgesetzt und damit die Strategie zu höherwertigen Technologien im Produktmix weiterverfolgt werden.
Hongkong Die in Hongkong ansässige Gesellschaft AT&S Asia Pacific ist die Holdinggesellschaft sowie Sitz des gruppenweiten Einkaufs. Die Nähe zu den CEMs der Kunden sowie zu den Lieferanten ist ein Standortvorteil, der von den Geschäftspartnern sehr geschätzt wird.
Vertriebsservicegesellschaften Die Vertriebsservicegesellschaften in Amerika, Deutschland, Japan, Taiwan, Schweden und Südkorea konnten im Geschäftsjahr 2025/26 weiterhin einen guten und engen Kontakt zu den Kunden sicherstellen.
3.2. Aktionärsstruktur und Angaben zum Kapital (Angaben gemäß § 243a UGB)
Kapitalanteilsstruktur und Angaben zu Gesellschafterrechten
Zum Bilanzstichtag 31. März 2026 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 42.735.000 € und besteht aus 38.850.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,10 € pro Aktie. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung wird nach Stückaktien ausgeübt, wobei je eine Stückaktie das Recht auf eine Stimme gewährt. Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber.
|
Stk./in % | | Aktien | | % Kapital | | % Stimmrechte |
Dörflinger-Privatstiftung, Wien, Österreich | | 7.043.133 | | 18,13 % | | 18,13 % |
Androsch Privatstiftung, Wien, Österreich | | 6.819.337 | | 17,55 % | | 17,55 % |
Die maßgeblichen direkten und indirekten Beteiligungen an der Konzernmuttergesellschaft AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, die zum Bilanzstichtag zumindest 10 % betragen, stellen sich wie folgt dar: Siehe Tabelle unten.
Zum Stichtag 31. März 2026 befanden sich rund 64,3 % der Aktien im Streubesitz. Außer den unten angeführten Beteiligungen gab es keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an AT&S hielt. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Und es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung.
Weiters gibt es keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Die Verträge aller Vorstandsmitglieder enthalten eine „Change of Control“-Klausel: Für den Fall, dass ein Aktionär der Gesellschaft durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte (einschließlich der ihm nach Übernahmegesetz zuzurechnenden Stimmrechte Dritter) die Kontrolle gemäß § 22 ÜbG an der Gesellschaft erworben hat oder die Gesellschaft mit einem konzernfremden Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, liegt ein solcher Kontrollwechsel vor. In diesem Fall ist das Vorstandsmitglied berechtigt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Rechtskraft des Kontrollwechsels mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats sein Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu kündigen („Sonderkündigungsrecht“). Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Aufhebung des Vorstandsvertrags innerhalb von sechs Monaten seit dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Abfindung seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit dieses Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von zwei Jahresbruttobezügen (inklusive variabler Bestandteile).
Der Vorstand wurde durch die 30. ordentliche Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, um bis zu 21.367.500 € zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (Genehmigtes Kapital 2024). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem Genehmigten Kapital 2024 ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen (Direktausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts), wenn und sofern eine Ausnutzung dieser Ermächtigung durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen in einem Gesamtausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals erfolgt, um im Rahmen der Platzierung neuer Aktien der Gesellschaft (i) Spitzenbeträge, die sich bei einem ungünstigen Bezugsverhältnis ergeben könnten, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und/oder (ii) den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoptionen (Greenshoe-Optionen) zu bedienen. Darüber hinaus wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2024 ergeben, zu beschließen.
Darüber hinaus wurde der Vorstand in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 400.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren, wobei die Ausgabe gegen Barleistung und auch gegen Sacheinlagen erfolgen kann. Diesbezüglich wurde der Vorstand auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, insofern die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nur für Wandelschuldverschreibungen gilt, die ein Recht auf Umtausch und/oder Bezug auf Aktien der Gesellschaft von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung gewähren. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt um bis zu 21.367.500 € erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2024 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausübung der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie im Falle der Nichtnutzung des bedingten Kapitals.
In Bezug auf das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital ist folgende betragsmäßige Determinierung, entsprechend den Beschlüssen der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2024, zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potenziell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von insgesamt 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen).
Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung entsprechend diesen Beschlüssen in § 4 (Grundkapital) zu ändern.
Eigene Aktien
In der 31. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2025 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben, wobei der Erwerb über die Börse im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen kann. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Weitere Angaben
Es gibt keine außerbilanziellen Geschäfte zwischen AT&S und ihren Tochtergesellschaften.
AT&S hat keine Kredite an Organmitglieder vergeben und ist auch keine Haftungsverhältnisse zu deren Gunsten eingegangen.
Weiterführend wird auf die Erläuterungen 22 „Gezeichnetes Kapital“ sowie 15 „Finanzielle Verbindlichkeiten“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.
Der Corporate-Governance-Bericht der Gesellschaft nach § 243b UGB ist unter https://ats.net/unternehmen/corporate-governance/ abrufbar.
3.3. Nachhaltigkeitsbe-richterstattung
Die Gesellschaft ist gemäß § 243b Abs. 7 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht befreit, da eine gesonderte konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung im Konzernlagebericht der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, 8700 Leoben-Hinterberg, offengelegt wird.
4. Forschung und Entwicklung
Technologiepartner für eine energie-effiziente digitale Zukunft
AT&S richtet weiterhin seine F&E‑Aktivitäten auf den globalen Megatrend Digitalisierung aus. Weltweit wachsen Datenmengen, Datentransport und Rechenanforderungen rasant – angetrieben durch Anwendungen wie künstliche Intelligenz (KI), Cloud‑Services, autonomes Fahren oder vernetzte Industrieprozesse. Diese Entwicklung verlangt immer leistungsfähigere und zuverlässig vernetzte Elektronik. Gleichzeitig steigt der Energiebedarf digitaler Infrastrukturen, insbesondere in Rechenzentren und Kommunikationsnetzen.
AT&S entwickelt Technologien, die hohe Leistungsdichten unterstützen, Energieverluste reduzieren und damit eine effiziente und nachhaltige Digitalisierung ermöglichen, und fokussiert sich dabei auf vier strategische Bereiche:
High Performance Computing: Digitale Anwendungen erzeugen stetig wachsende Datenmengen, die immer größere Rechenkapazitäten erfordern. Um diese Leistung bereitzustellen, werden Hochleistungsrechnersysteme heute nicht nur schneller, sondern vor allem deutlich größer aufgebaut. Zusätzliche Prozessoren, Speicherchips und andere Komponenten werden zu umfangreichen Rechenmodulen zusammengeführt, um die notwendige Gesamtrechenleistung zu erreichen. Größere Module erzeugen mehr Wärme, benötigen mehr Energie und müssen zugleich eine hohe mechanische Stabilität aufweisen.
AT&S entwickelt Lösungen, die genau an diesen Punkten ansetzen. Durch fortschrittliche Aufbau- und Verbindungstechnologien werden Energieverluste reduziert, Wärme effizient abgeführt und mechanische Spannungen im System wirkungsvoll ausgeglichen. Damit ermöglicht AT&S, dass immer größere und leistungsfähigere Hochleistungscomputersysteme trotz steigender Komplexität stabil, zuverlässig und energieeffizient betrieben werden können und die wachsenden Anforderungen der Digitalisierung erfüllen.
Power and Power Efficiency: Die weltweite Elektrifizierung erfordert Systeme, die Energie möglichst verlustarm bereitstellen und übertragen. Neue Formen der Energieerzeugung, Speichersysteme und elektrische Antriebe stellen höhere Anforderungen an Effizienz und Zuverlässigkeit. Die dafür notwendigen Stromversorgungslösungen müssen große Leistungen sicher schalten, regeln und transportieren können, ohne unnötige Verluste zu erzeugen. AT&S entwickelt Technologien, die elektrische Energie entlang der gesamten Kette – von der Erzeugung bis zur Anwendung – effizienter nutzbar machen und so einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Elektrifizierung leisten.
Hochfrequenzelektronik: Mit der beschleunigten Digitalisierung steigt auch das Volumen der zu übertragenden Daten deutlich an. Moderne Kommunikationssysteme wie 5G, künftig 6G, sowie radarbasierte Anwendungen im Automobilbereich benötigen Elektronik, die Signale bei sehr hohen Frequenzen präzise und verlustarm führt. AT&S entwickelt Verbindungstechnologien, die diese schnelle, zuverlässige Datenübertragung ermöglichen.
Virtuelle Entwicklung und Ressourceneffizienz: Produktionsprozesse werden künftig verstärkt durch KI unterstützt und müssen gleichzeitig nachhaltiger werden. AT&S arbeitet an Lösungen, die den Material-, Energie- und Wasserverbrauch reduzieren und zugleich eine flexible, hochzuverlässige Fertigung ermöglichen. Digitale Modelle von Leiterplatten, Substraten und Modulen verlagern Teile der Entwicklung in den virtuellen Raum. Dadurch sinken Ressourcenverbrauch und Entwicklungszeit, während Prozess- und Produktqualität durch datengetriebene Optimierung steigen.
Innovationsrate über 20 %
Der Vitality Index misst die Auswirkung der Innovationskraft eines Unternehmens. Er beschreibt den Anteil am Umsatz, den AT&S mit innovativen Produkten erzielt hat, die während der vergangenen drei Jahre auf dem Markt eingeführt wurden. Grundsätzlich gilt: Der Vitality Index ist in den Jahren nach einer erfolgreichen Implementierung neuer Technologien höherund in Phasen der Entwicklung neuer Technologien (also in der Phase vor ihrer Markteinführung) niedriger. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sehen wir die Auswirkung der Einführung von neuen, innovativen Produkten am Markt. AT&S strebt im Mittel einen jährlichen Vitality Index von mindestens 20 % an. Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergab sich ein Vitality Index von 38,5 %. Dadurch liegt er deutlich höher als im Vorjahr (25,8 %), was durch eine erfolgreiche Einführung neuer Technologien am Markt im abgelaufenen Geschäftsjahr zu begründen ist. Dieser sind intensive Entwicklungen in den letzten Jahren vorausgegangen, die trotz des makroökonomischen und geopolitischen Umfelds konsequent weitergetrieben wurden.

Die Innovationskraft und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens spiegeln sich unter anderem in der Anzahl und Qualität seiner geistigen Schutzrechte wider: Weltweit hat AT&S im Geschäftsjahr 2025/26 insgesamt 52 Erfindungen neu zur Anmeldung eingereicht. Aktuell kommt AT&S auf 631 Patentfamilien, die zu 1.008 erteilten Schutzrechten führen. Das IP-Portfolio wird durch extern erworbene Lizenzen – insbesondere im Bereich der Embedding-Technologie – weiter gestärkt.
F&E-Aufwand: 9,8 % vom Umsatz
Die Kosten für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte beliefen sich im Geschäftsjahr 2025/26 auf 174,7 Mio. €. Dies entspricht einer Forschungsquote (d. h. in Relation zum Umsatz) von 9,8 % gegenüber 8,6 % im Vorjahr. Mit dieser weiterhin hohen Forschungsquote sichert AT&S seine Position als Technologieführer auch für die kommenden Jahre ab.
Zweistufiger Entwicklungsprozess
AT&S folgt einem zweistufigen Innovationsprozess: Die Grundlage für den ersten Schritt stellen sogenannte Technologieplattformen dar. In diesen Technologieplattformen werden technische Lösungsansätze erarbeitet, die technische Problemstellungen der nächsten Jahre in den strategischen Applikationen von AT&S lösen. Diese Stufe entspricht der angewandten Forschung und Technologieevaluierung.
Anschließend ist es Aufgabe der lokalen Abteilungen für Technologieentwicklung und -implementierung an den Standorten von AT&S, die Prozesse und Produkte experimentell weiterzuentwickeln und in den bestehenden Produktionsablauf zu integrieren.
Begleitet werden diese Entwicklungstätigkeiten durch Entwicklungen im virtuellen Bereich und eine starke Kooperation mit unseren Kunden, Lieferanten und Forschungseinrichtungen.
Wesentliche Entwicklungsprojekte
Ein zentrales Entwicklungshighlight des vergangenen Geschäftsjahres waren die „Large Form Factor Substrates“, die für neue, deutlich größere Rechenmodule benötigt werden. Die steigenden Anforderungen moderner Chip‑ und Chiplet‑Architekturen machen Substrate notwendig, die hohe Formstabilität, präzise Signalführung und eine zuverlässige mechanische Struktur gewährleisten. AT&S erzielte bedeutende Fortschritte bei neuen Material‑ und Aufbaukonzepten für diese großformatigen Substrate. Im Forschungsfokus standen glasbasierte Substratkerne, die aufgrund ihrer hervorragenden Dimensionsstabilität ein hohes zukünftiges Potenzial bieten. Gleichzeitig zeigte sich, dass die internationale Lieferkette für Glas‑Kerne noch nicht in der erforderlichen Qualität etabliert ist, was zusätzliche Entwicklungsschritte notwendig macht. AT&S arbeitet daran, diese Lücke frühzeitig zu schließen und die industrielle Reife dieser Technologie voranzutreiben.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete der Bereich Power and Power Efficiency. Die Versorgung moderner Hochleistungsrechner mit immer höheren Strömen stellt sowohl Substrate als auch Systemarchitekturen vor neue Herausforderungen. AT&S entwickelte im Berichtsjahr mehrere innovative Power‑Delivery‑Konzepte weiter, die eine gezielte und verlustarme Stromverteilung innerhalb des Substrat‑Cores ermöglichen. Dabei können einzelne Funktionsblöcke eines Prozessors entsprechend ihrem jeweiligen Bedarf mit Energie versorgt werden, was den Gesamtverbrauch reduziert und die thermische Belastung senkt. Zudem wurden Lösungen für externe Stromversorgungssysteme verbessert, die große Datenzentren effizienter mit Energie versorgen und so einen Beitrag zur Reduktion des steigenden Energiebedarfs leisten.
Mit hoher Dynamik entwickelte sich auch das neue F&E-Center samt F&E-Linie am Standort Leoben, das sich zunehmend zu einem entscheidenden Innovationstreiber für Substrat‑ und Packaging‑Technologien entwickelt. Durch die Kombination aus Entwicklung, Prototyping und Pilotfertigung an einem Standort konnten komplexe Entwicklungszyklen verkürzt und in Zukunft neue Lösungen schneller industrialisiert werden. Das Zentrum etabliert sich als wesentliche technologische Basis in Europa und stärkt den Anspruch von AT&S, zukünftige Schlüsseltechnologien nicht nur zu entwickeln, sondern auch deren Fertigungskompetenz lokal abzusichern.
5.1. 
Chancen- und Risikomanagement
Struktur und Instrumente
Das Chancen- und Risikomanagement ist im AT&S‑Konzern eine zentrale Voraussetzung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern, nimmt AT&S bewusst Chancen wahr und akzeptiert damit verbundene Risiken. Die Aufgabe des Risikomanagements besteht darin, ein einheitliches konzernweites System bereitzustellen, das es ermöglicht, positive wie negative Abweichungen von den Unternehmenszielen frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern.
AT&S betreibt daher gemäß den Anforderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) ein konzernweites Risikomanagementsystem (RM) sowie ein an den Prinzipien des COSO‑Frameworks orientiertes Internes Kontrollsystem (IKS). Die interne Revision folgt den Standards des Institute of Internal Auditors (IIA).
Organisatorisch liegen Risikomanagement, Internes Kontrollsystem und interne Revision in der Verantwortung des Finanzvorstands. Das Risikomanagement berichtet dem Gesamtvorstand regelmäßig im Rahmen von Vorstandssitzungen. Die Einbindung des Aufsichtsrats erfolgt über den Prüfungsausschuss, der sich mindestens zweimal jährlich mit der Risikolage des Unternehmens befasst. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems wird jährlich im Zuge der Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer gemäß Regel 83 ÖCGK beurteilt.
Der in Abbildung 1 dargestellte Risikomanagementprozess wird mindestens zweimal pro Geschäftsjahr durchlaufen. Die Risikosteuerung erfolgt entsprechend der konzernweit definierten Risikostrategie und dem festgelegten Risikoappetit auf jener Hierarchieebene, der das jeweilige Risiko zugeordnet ist (siehe Abbildung 2). Diese Grundsätze sind in einer verbindlichen konzernweiten Risikomanagementrichtlinie festgelegt.

Wesentliche Risiken 2025/26 – Überblick
Die Risikolage des AT&S‑Konzerns ist im Geschäftsjahr 2025/26 im Wesentlichen geprägt durch:
◾ eine anhaltend volatile Nachfrage in wesentlichen Endmärkten,
◾ geopolitische Spannungen sowie zunehmende handelspolitische Restriktionen,
◾ kritische Verfügbarkeit von Materialien, steigende Einkaufspreise und Herausforderungen in der Supply Chain,
◾ den kapitalintensiven Kapazitätsaufbau im Bereich IC‑Substrate, insbesondere am Standort Kulim,
◾ eine hohe Kunden- und Marktkonzentration sowie
◾ Finanzierungs‑, Liquiditäts‑ und Währungsrisiken.
Risikomanagement 2025/26
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das Risikomanagementsystem gezielt weiterentwickelt und gestärkt. AT&S investiert in eine neue Softwarelösung, die eine durchgängige Abbildung des gesamten Risikomanagementprozesses ermöglicht. Ziel ist insbesondere:
◾ ein verbessertes Monitoring der Maßnahmenumsetzung sowie
◾ eine erhöhte Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Risikoinformationen.
Die Implementierung dieser Software befindet sich in Umsetzung und wird im Geschäftsjahr 2026/27 abgeschlossen.
Darüber hinaus wurde durch die Einführung eines strukturierten Risikodialogs der Austausch zwischen Produktionsstandorten und Gruppenfunktionen zu risikorelevanten Fragestellungen intensiviert. Die verstärkte Einbindung des Projektrisikomanagements, insbesondere bei Großprojekten, trägt wesentlich dazu bei, Risiken in der Projektumsetzung frühzeitig zu erkennen und mitigierende Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten.
5.2. Erläuterung der Einzelrisiken
Grundsätzlich sind die Risiken, Ungewissheiten und Chancen der Gruppe von den weltweiten Entwicklungen am Leiterplatten- und Substratmarkt sowie von der eigenen operativen Performance abhängig. Im nachfolgenden Abschnitt werden die wesentlichen Risiken je Risikokategorie (siehe Abb. 3) beschrieben.

E. Markt und Umwelt
Wirtschaft
Internationale Beziehungen
In der heutigen Zeit spielt der Welthandel eine wichtige Rolle für alle großen Volkswirtschaften. Aufgrund komplexer globaler Lieferketten können sich wirtschaftliche Schwächen rasch von einer Region auf andere ausbreiten.
Eine Verschärfung der protektionistischen Handelspolitik und zunehmende handelspolitische Unsicherheit könnten die Handelsströme stören. Daraus entstehende Welleneffekte können sowohl das regionale als auch das globale Wachstum beeinträchtigen. Zölle können zudem inflationäre Effekte auslösen, die die Verbrauchernachfrage und private Investitionen dämpfen.
Des Weiteren können unter anderem
◾ der Ausbruch von Konflikten,
◾ die Eskalation bestehender Kriege,
◾ Epidemien und Pandemien und
◾ extreme Wetterereignisse
zu Störungen in den Lieferketten und der Wirtschaftstätigkeit führen. Auch die Verfügbarkeit wichtiger Rohstoffe kann dadurch eingeschränkt werden.
Beschaffungspreise und Verfügbarkeit
Die unsichere weltwirtschaftliche und geopolitische Lage und die ständig steigende Nachfrage nach KI-Anwendungen und Elektrifizierung haben zu erheblichen Preissteigerungen bei Rohstoffen und Edelmetallen geführt. Ende 2025 sind die Preise auf Rekordhöhen gestiegen (Kupfer, Gold, Palladium).
Die Volatilität der Marktpreise ist seit dem Krieg in der Ukraine zu beobachten. Zuletzt verstärkten die Spannungen im Nahen Osten diesen Trend. Der Anstieg des Ölpreises wirkt sich insbesondere auf die Kosten für Chemikalien, Kunststoffe und Harze aus.
Im Transport- und Logistiksektor führt der Nahostkonflikt zwischen dem Iran und Israel zu zahlreichen Unsicherheiten. Diese äußern sich vor allem in längeren Transitzeiten. Gleichzeitig steigen die Frachtkosten infolge zusätzlicher Treibstoffzuschläge.
AT&S beobachtet die Situation gemeinsam mit Partnern und Spediteuren sehr genau. Durch eine rasche Reaktion und gezielte Maßnahmen versucht das Unternehmen, die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Dazu zählen:
◾ Verlängerung der Durchlaufzeiten,
◾ Änderung der Bestellmuster,
◾ Anpassung der Lagerbestände,
◾ Nutzung alternativer Luftfrachtwege.
Zur Sicherstellung der Ausfallsicherheit und Verfügbarkeit der Lieferkette hat AT&S zudem proaktiv gehandelt und
◾ längere Vorlaufzeiten für Materialien antizipiert,
◾ Liefervereinbarungen mit wesentlichen Lieferanten für beide Geschäftsbereiche abgeschlossen,
◾ die Bestellungsabdeckung erweitert,
◾ die Sicherheitsbestände erhöht.
Der weltweite Engpass bei Glasgewebe ist für AT&S ein kritischer Faktor. Dessen Lösung ist wesentlich für die Erfüllung von Kundenerwartungen. In den vergangenen 18 Monaten wurden mehrere Lieferantenqualifizierungen durchgeführt, um die Beschaffung abzusichern und Risiken zu reduzieren.
Fremdwährungsrisiko
Aufgrund der globalen Geschäftstätigkeit von AT&S werden die meisten Transaktionen in anderen Währungen als dem Euro abgewickelt. AT&S ist daher sowohl dem Transaktionsrisiko als auch dem Translationsrisiko ausgesetzt. Diese resultieren aus Wechselkursschwankungen zwischen den verwendeten Währungen. Beide Elemente des währungsbedingten Risikos können sich in erheblichem Maße nachteilig auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis, die Finanzlage und die Prognosen auswirken.
Die wichtigsten Währungen des Unternehmens neben dem Euro sind:
◾ der US-Dollar (USD) als wesentliche Währung auf der Einnahmen- und Kostenseite,
◾ der chinesische Renminbi (CNY) insbesondere auf der Einnahmen- und Kostenseite.
Ein Transaktionsrisiko entsteht dann, wenn die Umsätze in einer anderen Währung erzielt werden als die damit verbundenen Kosten. Ein Translationsrisiko ergibt sich aus der Umrechnung in den Euro von Einnahmen, Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten der Unternehmen, an denen AT&S beteiligt ist.
Das Ausmaß dieser Risiken wird regelmäßig analysiert. Die Ergebnisse fließen in Strategien zur Umsetzung eines effizienten Währungsmanagements ein.
Ökologie
Die Herstellung von Leiterplatten und IC-Substraten erfordert eine Vielzahl von nasschemischen, energie- und wasserintensiven Prozessen. Außerdem müssen die Raumbedingungen im Produktionsbereich (z. B. Reinraum) und im Lagerbereich (z. B. Kühllager) bestimmte Grenzwerte einhalten.
Klimabedingte Veränderungen können zu steigenden Umgebungstemperaturen führen. Gleichzeitig nimmt die Häufigkeit extremer Wetterereignisse, wie Hitzewellen und Dürreperioden, zu. Diese Entwicklungen können zur Limitierung von Ressourcen, insbesondere von Wasser und Energie, führen. Infolgedessen können sich unter anderem folgende Auswirkungen ergeben:
◾ steigende Kosten (z. B. für Heizung oder Kühlung),
◾ Einschränkungen der Energie- und Wasserversorgung,
◾ im Extremfall Unterbrechungen des Produktionsprozesses.
Darüber hinaus können zusätzliche regulatorische Anforderungen zu Herausforderungen führen. Diese können insbesondere strengere Grenzwerte für Emissionen in Luft und Wasser sowie strengere Standards für die Behandlung, Lagerung und Entsorgung von festen und gefährlichen Abfällen betreffen. AT&S arbeitet daher an Recyclingprojekten (z. B. Kupfer- und Wasserrecycling) zur Erhöhung der Kreislaufwirtschaft und an Strategien zur Energie-, Wasser- und Abfallreduktion.
Ein Teil der Mitarbeiter in der Produktion arbeitet mit Chemikalien oder ist Lärm oder Emissionen ausgesetzt. Unzureichende persönliche Sicherheitsstandards und ein unzureichendes Sicherheitsmanagement könnten zu erhöhten Unfall- und Gesundheitsfällen führen und Betriebsunterbrechungen nach sich ziehen.
Um die Auswirkungen solcher Risiken zu minimieren, hat AT&S ein Business Continuity Management eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Standards und Verfahren zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter entwickelt und umgesetzt. Die Maßnahmen werden laufend überprüft, verstärkt und weiter ausgebaut.
Ergänzend betreibt AT&S ein aktives Versicherungsmanagement. Dabei wägt das Unternehmen die Risiken und entsprechenden Kosten sorgfältig ab. Es wurden die für ein Unternehmen dieser Größe üblichen Versicherungspolizzen abgeschlossen, sofern diese zu vertretbaren Kosten im Verhältnis zu den drohenden Risiken verfügbar sind.
(Geo-)Politik
Politische Risiken
AT&S ist aufgrund seiner internationalen Aktivitäten naturgemäß Veränderungen in globalen Beziehungen ausgesetzt. Dies bietet jedoch auch eine gewisse Flexibilität, um disruptiven Entwicklungen entgegenwirken zu können.
Die wesentlichsten geopolitischen Entwicklungen für den Elektronikmarkt ergeben sich 2025 weiterhin aus den anhaltenden und teilweise zunehmenden Spannungen zwischen den USA und China sowie zwischen Europa und China. Die erneuten Erweiterungen der von der US-Regierung geführten „Entity List“ haben den adressierbaren Markt für bestimmte Halbleiterhersteller und fabriklose IC‑Lieferanten (Integrated Circuits) weiter eingeschränkt. Vor dem Hintergrund des weiterhin angespannten internationalen Klimas bleiben Geschäftsaktivitäten in China besonders anfällig für negative Auswirkungen. Diese können sich insbesondere aus einer weiteren Verschlechterung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen ergeben.
Zusätzliche Exportkontrollen können zu einer Fragmentierung der globalen Märkte führen. Dadurch kann der adressierbare Markt für AT&S und ihre Kunden zusätzlich schrumpfen. Auch die Verfügbarkeit und die Lieferzeiten von Rohstoffen, Anlagen oder anderen für den Geschäftsbetrieb wesentlichen Gütern, können durch Exportkontrollen beeinträchtigt werden.
Standortspezifische Risiken
Ein überwiegender Teil der operativen Tätigkeiten von AT&S ist außerhalb Österreichs, beispielsweise in China, angesiedelt. Dies könnte AT&S dem Risiko von potenziellen rechtlichen Unsicherheiten, staatlichen Eingriffen, Handelsbeschränkungen und politischen Unruhen aussetzen.
Weiters kann unabhängig davon jede Produktionsstätte disruptiven Ereignissen ausgesetzt sein. Beispiele dafür sind:
◾ Versorgungsengpässe oder
◾ andere Elementarereignisse.
Die Kündigung von Landnutzungsrechten, Genehmigungen oder Leasingverträgen bestimmter Werke könnte die Produktionstätigkeit des Unternehmens ebenfalls erheblich negativ beeinflussen.
Markt
Marktentwicklung
Die Halbleiterindustrie ist seit jeher zyklisch und volatil. Diese Eigenschaften bedeuten einen zyklischen Druck auf die Auslastungsraten der Hersteller und eine direkte Auswirkung auf die Gewinnmargen. Aufgrund der Position der PCB und IC-Substrate in der Lieferkette kann es zu einem massiven Lageraufbau in der Lieferkette zwischen dem PCB-/IC-Substrate-Hersteller und dem Endmarkt kommen. In volatilen Phasen und bei Material- oder Komponentenknappheit können sich die Lageraufbauten noch weiter verstärken.
Ein proaktiver Austausch mit Schlüsselkunden und eine konsequente Analyse der Endmärkte ermöglicht es, diese Effekte abzuschwächen. Abgesehen von einigen wachstumsstarken Nischen, wie etwa Rechenzentren und ausgewählten Anwendungen im Bereich Künstliche Intelligenz, bleibt die Nachfrage nach Elektronik und Halbleitern auch im Jahr 2025 insgesamt verhalten. Die anhaltend schwache Nachfrage hat in mehreren Marktsegmenten, insbesondere im Automobil‑ und Industriesektor, weiterhin zu erhöhten Lagerbeständen geführt. Dies wirkt sich dämpfend auf die kurzfristige Umsatzentwicklung und die mittelfristigen Marktprognosen aus. Gleichzeitig könnten fortbestehende geopolitische Spannungen sowie die Einführung zusätzlicher Handelsbeschränkungen oder Zölle die Erholung der Nachfrage weiter verzögern. Dadurch könnten sich die schwierigen Marktbedingungen verlängern sowie das Wachstumspotenzial zusätzlich begrenzen.
Die übermäßige Abhängigkeit von bestimmten Endmärkten sowie von wenigen Großkunden erhöht die Anfälligkeit gegenüber Fluktuationen auf diesen Märkten. Auch Veränderungen der Marktanteile dieser Kunden können erhebliche Auswirkungen haben. Diese Vulnerabilität wirkt sich auch auf technologische Entwicklungen aus, die eng mit den wichtigsten Kunden abgestimmt sind. Gleichzeitig eröffnen umfassende Partnerschaften mit Marktführern einzigartige Wachstumschancen, sowohl im Hinblick auf die geschäftliche als auch auf die technologische Entwicklung. So stellt aktuell der Endmarkt für KI-Infrastruktur als größter Wachstumstreiber das potenziell größte Risiko dar.
Wettbewerbsrisiken
Die meisten Marktsegmente für Leiterplatten und IC-Substrate sind von Überkapazitäten und unterschiedlich starkem Preisdruck betroffen.
In der Leiterplattenherstellung wurden Investitionen in neue Kapazitäten hauptsächlich von etablierten Unternehmen getätigt, die ihre Präsenz weiter ausgebaut haben. Im Bereich der IC-Substrate haben hingegen auch neue Marktteilnehmer erhebliche Investitionen getätigt. Diese Entwicklungen verstärken sowohl die Überkapazitäten als auch den Wettbewerbsdruck. Daraus resultieren ein potenzieller Verlust von Marktanteilen sowie eine Verringerung der Gewinnspannen.
Einige Wettbewerber, insbesondere im Bereich der IC-Substrate, sind Teil größerer Konglomerate mit einem diversifizierten Geschäftsportfolio. Im Vergleich zu spezialisierten IC-Substrat-Herstellern verfügen diese Unternehmen dadurch über eine größere Widerstandsfähigkeit sowie eine größere Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung und -verwendung.
Technologie
Der Kapazitätsaufbau für IC-Substrate in Kulim ist mit einem erheblichen Investitionsvolumen verbunden. Daraus ergeben sich spezifische technologische und wirtschaftliche Risiken. Der Markt für IC-Substrate wird durch technologische Änderungen beeinflusst. Der Aufbau eines R&D-Centers mit Prototypenproduktion in Österreich dient auch der Entwicklung neuer Technologien und soll so zur Minderung des Markt- und Technologierisikos von IC-Substraten beitragen.
Dieser technologische Fortschritt birgt das allgemeine Risiko neuer Technologieentwicklungen. Komplikationen bei der Weiterentwicklung neuer Technologien sowie bei der Projektumsetzung können die Geschäftsentwicklung beeinträchtigen. Darüber hinaus können sie die bestehenden finanziellen und administrativen Ressourcen des Unternehmens erheblich belasten.
S. Strategie
Unternehmensstrategie
Die derzeitige Unternehmensstrategie konzentriert sich auf die Ausweitung der Präsenz auf den Märkten für High-End-Leiterplatten und IC-Substrate. Die Strategie ist daher kapitalintensiv und auf Nischen ausgerichtet. Folgende Faktoren können sich negativ auf das Umsatzwachstum auswirken und stellen ein erhebliches Risiko für die strategische Planung dar:
◾ Veränderungen des Marktanteils von Schlüsselkunden,
◾ unzureichende Umsetzung strategischer Maßnahmen.
Die hohe Verschuldung, die sich aus der raschen Expansion des kapitalintensiven Geschäfts ergibt, birgt ebenfalls strategische Risiken. Ein hoher Verschuldungsgrad vermindert die Fähigkeit, schnell auf Veränderungen der Markt- oder Technologietrends zu reagieren. Eine hohe Verschuldung übt auch zusätzlichen Druck auf die kurzfristige Profitabilität aus und schränkt folglich die Möglichkeit ein, in Projekte mit längeren Amortisationszeiten zu investieren.
Darüber hinaus birgt die Notwendigkeit, in verschiedene Arten von Leiterplattenprodukten und IC-Substraten zu investieren, weitere Herausforderungen. Diese betreffen insbesondere die Integration in den operativen Betrieb und die Ressourcenbereitstellung und können das Wachstum des gesamten Portfolios beeinträchtigen.
O. Operativ
Kommunikation
Im Bereich Kommunikation und Informationsfluss können Risiken entstehen. Ursachen dafür sind unter anderem knappe Ressourcen oder nicht optimal abgestimmte Informationswege. Diese Risiken können folgende Auswirkungen haben:
◾ unvollständige Information von Stakeholdern,
◾ entstehende Missverständnisse,
◾ falsche oder vertrauliche Informationen gelangen nach außen,
Dies kann zu Irritationen oder möglichen Reputationsschäden führen.
Die Kommunikationsabteilung adressiert und steuert diese Risiken systematisch. Klare Prozesse, abgestimmte Freigabestrukturen, klar definierte Kommunikationskanäle sowie ein laufendes Monitoring stellen sicher, dass Informationen verlässlich, konsistent und zielgruppengerecht bereitgestellt werden.
Darüber hinaus minimiert AT&S durch etablierte Standards und schnelle Mechanismen weitere Kommunikationsrisiken gezielt. Zu diesen Risiken zählen insbesondere der Verlust sensibler Daten oder Verzögerungen aufgrund von Zeitzonen oder Sprachbarrieren.
ESG
Im Rahmen des unternehmensweiten Risikomanagements werden auch Risiken in Bezug auf ESG – das sind jene im Hinblick auf Umwelt, Soziales und Governance – berücksichtigt. Für nähere Informationen zu den wesentlichen ESG-Auswirkungen, -Risiken und -Chancen wird auf die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung verwiesen.
Finanzen
Finanzierung und Liquiditätslage
AT&S verwendet eine kurz- und langfristige Finanz- und Liquiditätsplanung, um den Finanzbedarf entsprechend der Geschäftsstrategie sicherzustellen. Zur Sicherung/Überbrückung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs ist das Unternehmen auf den Zugang zu Kreditfinanzierungen und auf einen funktionierenden sowie liquiden Geldmarkt angewiesen. Die Verfügbarkeit von Krediten oder alternativen Bank- und Kapitalmarktfinanzierungen könnte jedoch eingeschränkt sein. Gründe dafür können unternehmensspezifische Faktoren wie auch externe Rahmenbedingungen betreffen.
Längerfristig muss AT&S bestehende finanzielle Verpflichtungen bei deren Fälligkeit refinanzieren. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung finanzieller Anforderungen und anderer Konditionen, was möglicherweise nicht gelingt. Auch bei Erfüllung aller Bedingungen und Auflagen ist nicht sichergestellt, dass die erforderliche Finanzierung zu akzeptablen Konditionen oder überhaupt möglich ist.
Die Möglichkeit einer Refinanzierung hängt unter anderem ab von:
◾ der Kreditwürdigkeit von AT&S zu dem Zeitpunkt der Refinanzierung,
◾ den Beziehungen zu Kreditinstituten,
◾ den Bedingungen auf den Kredit- und Kapitalmärkten im Allgemeinen.
Sollte es nicht gelingen, eine solche Finanzierung zum erforderlichen Zeitpunkt zu erhalten, können finanzielle Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht refinanziert werden.
Je nach Ausgestaltung des vereinbarten Zinssatzes, ob fix oder variabel, besteht zudem ein Zinsänderungsrisiko in Bezug auf die Kreditaufnahme. Dieses Risiko wird zentral von AT&S Group Treasury regelmäßig analysiert. Die Ergebnisse fließen in Strategien zur Umsetzung eines effizienten Zinsmanagements ein.
Für weiterführende Informationen zum Finanzierungs-, Liquiditäts-, Kredit- sowie Wechselkursrisiko wird weiters auf Erläuterung 20 „Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten“ im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.
Kostenoptimierungsprogramme
Um Auswirkungen aus Nachfrageschwächen sowie Inflation abzumildern, hat AT&S umfassende Kostenoptimierungsprogramme initiiert.
Deren Fokus liegt darauf:
◾ den Umfang der kontinuierlichen Verbesserungsmaßnahmen zu erhöhen,
◾ deren Umsetzung zu beschleunigen und
◾ die ineffiziente Nutzung von Materialien und Ressourcen weitestgehend zu eliminieren.
Kontinuierliche Kostenreduktion und Effizienzsteigerung in allen Geschäftsbereichen sind wesentlich für die Profitabilität von AT&S. Sollten Kostenreduktionsmaßnahmen und Performancesteigerungen nicht wie geplant umsetzbar sein, kann sich das negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auswirken. Gleiches gilt, wenn steigende Kosten nicht oder nur eingeschränkt an Kunden weitergegeben werden können.
Steuerrechtliche Risiken
AT&S ist global tätig und unterliegt somit unterschiedlichen Steuersystemen. Solange die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung oder Verbindlichkeit nicht gegeben sind, werden nationale und internationale Steuerrisiken den Finanzrisiken zugeordnet und entsprechend überwacht.
Um zukünftige Steuerrisiken zu minimieren, überprüft AT&S laufend die Einhaltung von nationalen Steuergesetzgebungen und internationalen Richtlinien. Trotz dieses Bestrebens besteht das Risiko unterschiedlicher Auslegungen und Interpretationen internationaler Transaktionen in verschiedenen Ländern. Etwaige Abweichungen können zu einer Doppelbesteuerung und zusätzlichen Steuerbelastungen führen. Darüber hinaus besteht das Risiko höherer Steuerbelastungen durch künftige Veränderungen in der Steuergesetzgebung.
Personalwesen
Die kollektive Industrieerfahrung und die Managementexpertise der Mitarbeiter von AT&S sind eine wesentliche Grundlage für die Nutzung zukünftiger Chancen. Die beiden Großprojekte (Leoben und Kulim) erfordern eine hohe Anzahl von qualifiziertem Personal. Sollte es nicht gelingen, ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen, kann sich dies negativ auf den Fortschritt der Großprojekte auswirken.
AT&S arbeitet kontinuierlich an geeigneten Strategien und Maßnahmen, um:
◾ Schlüsselarbeitskräfte zu halten,
◾ zusätzliche wertvolle Mitarbeiter zu rekrutieren,
◾ die Fähigkeiten der Mitarbeiter weiter auszubauen.
Innovation/F&E
AT&S verfolgt das Ziel, durch eigene Entwicklungen, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Investitionen Chancen zu nutzen. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt dabei auf dem Erwerb und der Sicherung geistigen Eigentums sowie auf dem Zugang zu chancenreichen Patenten. Risiken ergeben sich insbesondere dann, wenn es nicht gelingt, das geistige Eigentum zu sichern. In diesem Fall könnten Mitbewerber in die Lage versetzen werden, diese Technologien zu nutzen. Darüber hinaus können Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum entstehen. Diese können AT&S daran hindern, in Streit stehende Technologien zu nutzen oder zu verkaufen. Außerdem können Rechtsstreitigkeiten über die missbräuchliche Verwendung von fremdem geistigem Eigentum erhebliche finanzielle Belastungen verursachen.
Investitionen
Um Wachstumspotenziale zu nutzen, hat AT&S wesentliche langfristige Investitionen in neue Technologien (IC-Substrate) getätigt. Im Rahmen dieser Investition wurde eine Produktionsstätte im Kulim Hi-Tech Park, Kedah, Malaysia, errichtet.
Des Weiteren investierte das Unternehmen am Standort Leoben-Hinterberg in ein neues R&D-Center sowie eine Serienproduktion für Substrat- und Packaging-Lösungen für die globale Halbleiterindustrie, welche im Sommer 2025 erfolgreich in Betrieb genommen wurde. Im nächsten Schritt werden am Standort die Kapazitäten in den Leiterplatten-Bestandswerken umfassend erweitert und modernisiert.
Darüber hinaus hat AT&S kleinere Entwicklungsprojekte initiiert und die Kapazitäten der bestehenden Technologien, wie SLP, mSap und HDI, erweitert.
Die Werthaltigkeit solcher Investitionen kann unter anderem durch:
◾ unvorhergesehene technologische Entwicklungen,
◾ Veränderungen in der Nachfrage,
◾ Einschränkungen durch Patente Dritter,
◾ negative Preisentwicklungen,
◾ kürzere Technologiezyklen oder
◾ Probleme bei der technischen Umsetzung
maßgeblich negativ beeinträchtigt werden. Dies kann generell alle bestehenden Geschäftsaktivitäten von AT&S betreffen. Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren finden anlassbezogen Überprüfungen der Werthaltigkeit statt. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens kann dies zu einem entsprechend hohen Abschreibungsbedarf führen.
IT
AT&S ist verschiedenen internen und externen IT-Sicherheitsrisiken ausgesetzt, die den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen können. Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen sowie ein mangelndes Bewusstsein der Mitarbeiter erhöhen das Risiko für unerlaubte Zugriffe und Datenverluste. Der Einsatz nicht standardisierter IT-Assets und veralteter IT-Systeme führt zu zusätzlichen Sicherheitslücken und Störungen.
Infrastrukturrisiken, wie beispielsweise die Unterbrechung der Stromversorgung und unzureichende Notfallmaßnahmen, führen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebs. AT&S begegnet diesen Risiken durch gezielte Maßnahmen. Das Unternehmen setzt auf die kontinuierliche Optimierung und Weiterentwicklung der Infrastruktur sowie auf ein effizientes IT-Infrastrukturmanagement. Ergänzend stellen IT-Sicherheitsmaßnahmen und eine umfassende Ressourcenplanung sicher, dass potenzielle Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb möglichst minimiert werden.
Recht und Compliance
Die zunehmende Dichte und Häufigkeit von Änderungen regulatorischer Anforderungen stellen für AT&S eine Herausforderung dar. So können beispielsweise Verbote spezieller Prozesse oder Materialien (REACH und ROHS) zu einem Anstieg der Produktionskosten führen. Auch verschärfte Import-/Exportbestimmungen als Folge geopolitischer Verwerfungen können Einschränkungen in bestimmten Marktsegmenten mit sich bringen. Bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Bestimmungen drohen dem Unternehmen erhebliche Schadenersatz- bzw. Strafzahlungen.
AT&S hat umfangreiche organisatorische und technische Maßnahmen zur Minimierung von Rechts- und Compliance-Risiken getroffen. Diese werden regelmäßig überprüft, laufend ausgebaut und verbessert. Das Unternehmen verfolgt eine Zero-Tolerance-Politik gegenüber Compliance-Verstößen. AT&S erwartet eine 100%ige Einhaltung aller geltenden Gesetze und Regulierungen von allen Mitarbeitern sowie seitens der Lieferkette. Die für Governance-, Risiko- und Compliance- zuständigen Funktionen unterstützen das Enterprise Risk Management bei der Überwachung der Risikolandschaft. Sie tragen zudem zur Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen bei.
Darüber hinaus stellt AT&S eine Whistleblowing-Plattform zur Verfügung. Diese ermöglicht es Mitarbeitern und externen Dritten, potenzielle Compliance-Verstöße zu melden. Unabhängige Untersuchungsprozesse stellen eine sachgerechte Bearbeitung sicher.
Produktion
Die anlagenintensive Produktion von Leiterplatten und Substraten birgt eine Reihe an operativen Risiken. Dazu zählen insbesondere technologische Risiken sowie Risiken im Zusammenhang mit Anlagen.
Diese Risiken ergeben sich unter anderem aus:
◾ fehlenden Prozessautomatisierungen und
◾ unzureichender Infrastruktur.
Diese Faktoren können zu Ertragsverlusten, verringerter Wettbewerbsfähigkeit und geringerer Auslastung führen.
Eng damit verbunden sind Risiken hinsichtlich der Verfügbarkeit von wichtigen Ersatzteilen und Wartungsdienstleistungen. Einschränkungen in diesen Bereichen können zu geringeren Produktionsmengen und zu Kapazitätsverlusten führen. Kapazitäts- und Nachfragerisiken und die damit verbundenen Schwankungen in der Auslastung erschweren eine effiziente Ressourcenplanung. Dies kann zu überhöhten oder knappen Lagerbeständen sowie fehlenden Kapazitäten zur Deckung des Bedarfs führen.
Instabile Produktionsprozesse, die durch eine zu geringe Auslastung von Maschinen verursacht werden, können zu Qualitätsmängeln führen. Dies birgt das Risiko von höheren Ausschusskosten und Kundenreklamationen.
Weitere Risiken ergeben sich aus unzureichenden Schulungen der Mitarbeiter, aus Problemen bei der Anlagensteuerung sowie aus Mängeln in Überwachungssystemen (z. B. Systemverfügbarkeit). Auch Ausfälle des internen Berichtswesens können negative Auswirkungen auf Ertrag, Effizienz und Produktivität haben.
Einkauf
Die Beschaffungsstrategie von AT&S basiert auf einer breiten und klar diversifizierten Lieferantenbasis. Ziel ist die Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten. Mit Schlüssellieferanten, die über besonderes Know-how und Wettbewerbsstärke verfügen, bestehen langjährige und stabile Kunden-Lieferanten-Beziehungen. Zur Vermeidung von Lieferengpässen betreibt AT&S ein konsequentes Lieferantenrisikomanagement. Hierbei werden regionale Klumpenrisiken, verschiedene Lieferwege und alternative Beschaffungsmöglichkeiten berücksichtigt.
Bei bestimmten chemischen Produkten und Verbundwerkstoffen besteht jedoch eine Abhängigkeit von einzelnen, vom Kunden vorgegebenen Lieferanten. Wenn diese Lieferanten aufgrund von globalen Engpässen oder Störungen nicht in der Lage sind, die geforderte Qualität oder Quantität zu liefern, kann es zu Produktionsverzögerungen und Kostensteigerungen kommen.
Die Lieferketten unterliegen einem ständigen Wandel. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig Reaktionsfähigkeit, Skalierbarkeit und Agilität sind. Die entscheidende Erfolgsaufgabe von AT&S besteht darin, schnell auf Kundenanfragen zu reagieren und dadurch im Kundenservice und im Wertversprechen zu überzeugen. AT&S optimiert laufend seine Lieferantenbasis, um:
◾ Lieferzeiten zu verkürzen,
◾ Beschaffungsrisiken gezielt zu minimieren und
◾ Kundenerwartungen zu übertreffen.
Die Störungen der Vergangenheit und Gegenwart (Covid-19, Krieg in der Ukraine, Krieg im Nahen Osten) haben letztlich zu einer Verbesserung der Reaktionsfähigkeit geführt. Dies wurde durch alternative Transportmöglichkeiten sowie durch Qualifizierung neuer Lieferanten erreicht, die regional näher an den AT&S-Produktionsstandorten liegen. Im Vorgriff auf den Produktionsbedarf in Malaysia baut AT&S eine erweiterte Lieferantenbasis in Südostasien auf.
Vertrieb
AT&S hat sich durch fortgeschrittene Fertigungstechnologien und hohe Qualitätsstandards als verlässlicher Anbieter für einige der weltweit namhaftesten Abnehmer in der Elektronikindustrie etabliert. Aufgrund der Fokussierung auf High-End-Technologie ist die Zahl der Abnehmer auf die Technologieführer beschränkt. Die Umsätze mit den fünf größten Kunden tragen 76 % zum Gesamtumsatz bei, wobei der jeweilige Anteil zwischen 3 % und 31 % liegt. Die mittlerweile langfristigen Geschäftsbeziehungen mit diesen Kunden bieten auch in Zukunft gute Chancen. Allerdings birgt die Konzentration auch Risiken. Insbesondere im Falle einer signifikanten Reduktion der Geschäftsvolumina oder der Profitabilität bei diesen Kunden.
Im Rahmen der Diversifikationsstrategie ist es AT&S gelungen, bereits weitere IC-Substrat-Kunden zu gewinnen. Diese sind insbesondere im Bereich Server-ICs tätig. Diese Maßnahmen unterstützen die schnelle Kompensation möglicher negativer Entwicklungen bei einzelnen wesentlichen Kunden. Nichtsdestotrotz können nachteilige Änderungen in den Märkten eine negative Auswirkung auf AT&S haben, da die Kunden in ähnlichen Marktsegmenten agieren.
Informationssicherheit
Um Betrugsversuchen weiterhin erfolgreich begegnen zu können, hat AT&S die internen Kontrollen in den vergangenen Geschäftsjahren weiter intensiviert. Gleichzeitig wurde das Bewusstsein der Mitarbeiter für entsprechende Betrugsschemata gezielt geschärft.
Durch die Analyse der unternehmensinternen Prozesse im Zusammenhang mit der Verwendung von personenbezogenen Daten wurden erforderliche Maßnahmen erhoben und implementiert. Ziel ist es, den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten.
Nach erfolgreicher Zertifizierung aller Standorte nach ISO 27001 wurde das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) in allen Produktionsstandorten und dem IT Shared Service Center ausgerollt. Laufende Bemühungen zur Einhaltung internationaler IT-Standards unterstützen eine sichere Handhabung von Informationen. Sie stellen zudem einen angemessenen Zugang zu Informationen sowie die Verfügbarkeit zuverlässiger Systeme sicher.
Trotz bester Bemühungen muss anerkannt werden, dass kein System völlig immun gegen mögliche Hackerangriffe ist. Derartige Vorfälle können sich negativ auf die Sicherheit der Daten und die Verfügbarkeit der IT-Systeme von AT&S auswirken. AT&S bemüht sich ständig, diese Risiken zu mindern sowie die Sicherheit und Integrität der Systeme zu gewährleisten.
Qualitätsmanagement
Auch künftig bieten eine hohe Produktqualität, Liefertreue und Servicequalität die Chance, sich von Mitbewerbern zu differenzieren und entsprechende Wachstumschancen wahrzunehmen. Gleichzeitig ist AT&S gegenüber wichtigen Kunden verpflichtet, teilweise weitreichende vertragliche Zusagen einzuhalten. Diese betreffen unter anderem:
Technische Defekte, Qualitätsmängel oder Schwierigkeiten bei der Produktlieferung können dazu führen, dass zugesagte Mengen oder Qualitätsstandards nicht eingehalten werden. In solchen Fällen können Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie Vertragsstrafen entstehen.
Qualitätsmängel oder der Verlust von qualitätsrelevanten externen Standards können zudem Liefersperren zur Folge haben. Diese können sich auf bestimmte Teilenummern oder sogar Werke beziehen. Solche Liefersperren können erhebliche Umsatzrückgänge zur Folge haben, auch wenn die Qualitätsmängel nicht durch den Produktionsprozess oder Qualitätsmanagementprozess von AT&S, sondern innerhalb der Lieferkette verursacht wurden. Substanzielle Qualitätsmängel können auch Rückrufaktionen und den Verlust von Kunden nach sich ziehen.
AT&S betreibt ein entsprechendes Qualitäts- und Planungswesen. Ziel ist es, Qualitätsmängel, Planungsfehler sowie daraus resultierende negative Auswirkungen möglichst zu vermeiden oder zu minimieren. Zur Sicherstellung einer hohen Produktqualität erfüllt AT&S nicht nur allgemeine internationale Qualitätsstandards (ISO 9001), sondern auch weiterführende branchenspezifische Standards. Dazu zählen unter anderem:
◾ Automobil (z. B. IATF 16949),
◾ Luftfahrt (z. B. EN9100 und NADCAP-Akkreditierung),
◾ Medizintechnik (z. B. DS/EN ISO 13485).
Ergänzend ist AT&S, unter Berücksichtigung von üblichen Deckungsausschlüssen und Deckungslimits, im Rahmen einer (erweiterten) Produkthaftpflichtversicherung gegen entsprechende Risiken abgesichert.
5.3. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen
Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und Risikomanagement ist integrierter Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems. In Anlehnung an das Rahmenkonzept des COSO (The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) werden unter dem Begriff des unternehmensweiten Risikomanagements das eigentliche Risikomanagement sowie das Interne Kontrollsystem (IKS) subsumiert. Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems sowie der internen Revision von AT&S sind in einem konzernweiten Risikomanagement- und Revisionshandbuch festgehalten.
Die Dokumentation der internen Kontrollen (Geschäftsprozesse, Risiken, Kontrollmaßnahmen und Verantwortliche) erfolgt grundsätzlich in Form von Kontrollmatrizen, die in einer zentralen Managementdatenbank archiviert werden. Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem beinhaltet dabei die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung im Sinne der beschriebenen Kontrollziele für die Finanzberichterstattung.
Das Ziel des Internen Kontrollsystems ist die Sicherstellung:
◾ der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,
◾ der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie
◾ der Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und internen Regularien.
Weitere Grundsätze des IKS sind:
◾ Identifikation operativer Risiken sowie Definition und Implementierung adäquater Kontrollmaßnahmen,
◾ Sicherstellung einer adäquaten Funktionstrennung,
◾ Sicherstellung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Rechnungswesens,
◾ Gewährleistung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit,
◾ Aufdeckung bereits entstandener Schäden,
◾ Schutz materieller und immaterieller Vermögenswerte.
Die Prozesse der Rechnungslegung sind in gesonderten Verfahrensanweisungen dokumentiert. Diese sind konzernweit einheitlich ausgestaltet und werden in einem standardisierten Dokumentationsformat abgebildet. Aus den spezifischen lokalen Regelungen resultieren zusätzliche Anforderungen an die Rechnungslegungsprozesse. Die Grundlagen der Rechnungslegung und Berichterstattung sind in den Prozessbeschreibungen und in ausführlichen Ver-fahrensanweisungen dokumentiert und im zentralen Dokumentenmanagementsystem archiviert. Darüber hinaus werden Arbeitsbehelfe zu Bewertungsläufen, Bilanzierungsvorgängen und organisatorischen Erfordernissen im Zusammenhang mit den Rechnungslegungs- und Jahresabschlussprozessen erstellt und laufend aktualisiert. Die notwendigen Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit den Prozessen der Rechnungslegung, beispielsweise Zugriffsberechtigungen und Funktionstrennungen, werden im Internen Kontrollsystem dokumentiert. Ihre Umsetzung und Wirksamkeit wird von der internen Revision regelmäßig überprüft und etwaige Verbesserungsmaßnahmen identifiziert.
Die interne Finanzberichterstattung erfolgt monatlich als Bestandteil der Konzernberichterstattung, wobei die Finanzinformationen durch die Organisationseinheiten Corporate Finance und Corporate Controlling überprüft und analysiert werden. Die monatliche Soll-Ist-Abweichung mit entsprechender Kommentierung der Segment- bzw. Werksergebnisse sowie des Gesellschaftsergebnisses wird intern an die Führungskräfte und an die Mitglieder des Aufsichtsrats berichtet.
Die jährliche Budgeterstellung erfolgt durch die Organisationseinheit Corporate Controlling. Auf Basis der Quartalsergebnisse und aktuellen Planungsinformationen werden unterjährig quartalsweise Vorschaurechnungen (Forecasts) für das verbleibende Geschäftsjahr erstellt. Die Vorschaurechnungen mit Kommentierung zum Budgetvergleich und Darstellungen zur Auswirkung von Chancen und Risiken bis Geschäftsjahresende werden an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Neben der regelmäßigen Berichterstattung werden Mehrjahresplanungen, projektbezogene Finanzinformationen oder Berechnungen über Investitionsvorhaben aufbereitet und an den Vorstand und Aufsichtsrat übermittelt.
Ausblick 2026/27
AT&S erwirtschaftet mehr als 80 % seines Umsatzes mit US-amerikanischen Unternehmen und generiert den Großteil seiner Umsätze in US-Dollar. Die Produktionskosten fallen zu einem Großteil in asiatischen Währungen an, während die Berichterstattung in Euro erfolgt. Die Prognose absoluter Beträge gibt daher keinen umfänglichen Ausblick auf die erwartete operative Entwicklung des Unternehmens. AT&S wird daher künftig nicht mehr absolute Werte, sondern die währungsbereinigte prozentuale Umsatzveränderung prognostizieren.
Im Rahmen des steigenden Bedarfs für Rechenleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz steigt die Nachfrage eines Großkunden nach High-End IC-Substraten von AT&S. Um diese in größerem Umfang herstellen zu können, hat AT&S beschlossen am Standort in Chongqing, China, die Kapazitäten zu erweitern. Die hierfür erforderlichen Investitionen in hohen zweistelligen Millionenbereich werden vollständig im Rahmen langfristiger Kundenvereinbarungen finanziert. Durch diese Maßnahmen erwartet das Unternehmen im Geschäftsjahr 2026/27 einen positiven EBIT-Effekt im ebenfalls hohen zweistelligen Millionenbereich.
Für das Geschäftsjahr 2026/27 erwartet AT&S eine währungsbereinigte Umsatzsteigerung von 30 bis 35 % gegenüber dem Vorjahr (2025/26: 1,8 Mrd. €). Dies bedeutet bei gleichbleibenden Währungsrelationen einen Umsatz am oberen Ende der bisherigen Prognose für 2026/27 von 2,1 bis 2,4 Mrd. €. Die erwartete EBITDA-Marge von 25 bis 29 % bedeutet eine weitere signifikante Steigerung der Profitabilität (2025/26: 23 %; bisherige Erwartung für 2026/27: 24 bis 28 %). Da sich einige ursprünglich für das Vorjahr geplante Investitionen in Kulim verschoben haben und die Nachfrage nach IC-Substraten deutlich zugenommen hat, plant das Management für 2026/27 ein Investitionsvolumen von rund 400 Mio. € (2025/26: 178 Mio. €). AT&S erwartet ein deutlich positives Jahresergebnis im niedrigen dreistelligen Mio. € Bereich als auch einen positiven operative Free-Cashflow.
Aufgrund des profitablen Wachstums rechnet AT&S mit einer sich weiter verbesserten Nettoverschuldung/EBITDA von deutlich unter 3.
Zur Refinanzierung und Stärkung der Kapitalbasis beabsichtigt AT&S im zweiten oder dritten Quartal 2026 eine Hybrid-Wandelschuldverschreibung und beziehungsweise oder eine Hybridanleihe in einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. € zu begeben.
In der Prognose ist eine signifikante Verschlechterung der geopolitischen Situation sowie der derzeitig angespannten Liefersituation verschiedener Materialien wie Fiberglasmatten nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind mögliche Auswirkungen laufender Verhandlungen mit Kunden. Diese hätten eine teilweise kundenfinanzierte Kapazitätsausweitung zur Folge und würden sich entsprechend auf die Ertragsentwicklung und die Investitionsplanung auswirken. Das Management beobachtet die Entwicklungen mit höchster Aufmerksamkeit, um jederzeit auf Veränderungen reagieren und strategische Anpassungen vornehmen zu können.
Leoben-Hinterberg, am 20. Mai 2026
Der Vorstand
Dr.-Ing. Michael Mertin e.h.
Dr. Peter Griehsnig e.h.
Dipl.-Kfm. Gerrit Steen e.h.
Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2025/26
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Leoben, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2026, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2026 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab..
Werthaltigkeit der Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Sachverhalt und Problemstellung
Im Jahresabschluss der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft sind Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von rd. 397 Mio EUR sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von rd. 2.114 Mio EUR, die zusammen 79 % des ausgewiesenen Vermögens darstellen, ausgewiesen. Die Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der beizulegende Wert wird auf Basis einer Unternehmensbewertung ermittelt. Wir verweisen auf die Ausführungen zur Bewertung der Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen im Anhang („3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“, Abschnitt „3.1. Anlagevermögen“ sowie „4. Aufgliederung und Erläuterungen zu Posten der Bilanz“, Abschnitt „4.2. Anteile an verbundenen Unternehmen“ und Abschnitt „4.3. Ausleihungen“).
Das Bewertungsergebnis hängt in hohem Maße von den Einschätzungen des Managements über die zukünftigen Cashflows sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen ab. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und der Komplexität der Bewertung sowie der Bedeutung der Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen im Jahresabschluss der Gesellschaft haben wir diesen Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung als besonders wichtig bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die Angemessenheit der vom Management durchgeführten Unternehmensbewertungen auf Basis einer risikobasierten Auswahl von Anteilen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen beurteilt und haben dabei insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
◾ Beurteilung der Angemessenheit der angewendeten Bewertungsmodelle;
◾ Vergleich der angesetzten Parameter mit unternehmensspezifischen Informationen sowie branchenspezifischen Marktdaten bzw. ‑erwartungen aus externen und internen Datenquellen;
◾ Verschaffung eines Überblicks über den Planungsprozess und kritische Untersuchung des Rückvergleichs des Budgets und des Business Plans;
◾ Abgleich der zur Ermittlung der zukünftigen Cashflows herangezogenen Plandaten mit den vom Aufsichtsrat genehmigten Budgets und
◾ Hinzuziehung interner Experten zur Plausibilisierung der Kapitalkosten mittels Vergleichsanalyse.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
◾ Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
◾ Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
◾ Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
◾ Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
◾ Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
◾ Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
◾ Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
◾ Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres in Einklang steht und ob der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juli 2025 als Abschlussprüfer für das am 31. März 2026 endende Geschäftsjahr gewählt und am 6. November 2025 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. März 2021 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard Marterbauer.
Wien, 20. Mai 2026
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Gerhard Marterbauer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards erstellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist, und dass er im Einklang mit den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Art. 29b der Richtlinie 2013/34/EU und mit den gemäß Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2020/852 angenommenen Spezifikationen aufgestellt wurde.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Leoben-Hinterberg, am 20. Mai 2026
Der Vorstand
Dr.-Ing. Michael Mertin e. h.
Chief Executive Officer
Dr. Peter Griehsnig e.h. Chief Technology Officer | Dipl.-Kfm. Gerrit Steen e.h. Chief Financial Officer |