KONZERNLAGEBERICHT1
1KONZERNSTRUKTUR _______________________________ 2
1.1Geschäftsmodell __________________________________ 2
1.2Strategie und Ziele _________________________________ 4
1.3Unternehmenssteuerung _____________________________ 5
1.4Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht _______________ 6
1.5Leitung und Kontrolle _______________________________ 6
1.6Erklärung zur Unternehmensführung _____________________ 7
2WIRTSCHAFTSBERICHT ______________________________ 7
2.1Märkte und Einflussfaktoren __________________________ 7
2.2Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen _______________________________ 7
2.3Geschäftsverlauf __________________________________ 8
3ENTWICKLUNG DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE __ 9
3.1Ertragslage _____________________________________ 9
3.2Vermögens- und Finanzlage __________________________ 12
4FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG ______________________ 14
5INVESTITIONEN OHNE M&A (CAPEX) _____________________ 15
6ERTRAGSLAGE SEGMENTE ___________________________ 15
7ANGABEN ZUR VARTA AG ____________________________ 17
8MITARBEITER ___________________________________ 22
9VERGÜTUNGSBERICHT _____________________________ 23
10PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT ______________ 26
10.1.Chancen- und Risikomanagementsystem _________________ 26
10.2Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikolage
durch den Vorstand ________________________________ 27
10.3Internes Kontrollsystem ____________________________ 27
10.4Risikosituation ___________________________________ 28
10.5Operative Risiken _________________________________ 28
10.6Strategische Risiken _______________________________ 29
10.7Finanzielle und Ausfallrisiken _________________________ 30
10.8Sonstige Risiken _________________________________ 30
10.9Chancen der künftigen Entwicklung _____________________ 31
10.10Gesamtbild der Risikolage des Konzerns __________________ 31
11AUSBLICK ______________________________________ 31
12NACHTRAGSBERICHT ______________________________ 32
13SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT _________ 33
14ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN ____________________ 33
KONZERNANHANG36
VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)
Der vorliegende Bericht fasst die Lageberichte der
VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) und des VARTA AG Konzerns zusammen.
Die VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen, Deutschland (VARTA AG), ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Seit Oktober 2017 ist die VARTA AG an der Frankfurter Börse im Prime Standard notiert und seit dem 23. Dezember 2019 in die Auswahlindizes MDAX und TecDAX aufgenommen. Die unten aufgeführte Darstellung gibt (in vereinfachter Form) einen Überblick über den Konzern zum Bilanzstichtag.
Die VARTA AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen, Jagst. Die Geschäftstätigkeiten der VARTA AG umfassen Entwicklung, Produktion und Vertrieb sowie Forschung und Entwicklung von Mikrobatterien, Haushaltsbatterien und Energiespeicherlösungen.
Am 2. Januar 2020 hat die Gesellschaft den Erwerb des in Europa angesiedelten VARTA Consumer Batteries Geschäfts ("VARTA Consumer") mit dem Schwerpunkt Haushaltsgerätebatterien von der US-amerikanischen Energizer Holdings, Inc. abgeschlossen und in das Segment Household Batteries integriert. Zu VARTA Consumer gehören eine Vielzahl von Gesellschaften, Hauptproduktionsstandort ist Dischingen, Deutschland. Mit dem Unternehmenskauf werden die weltweiten VARTA-Markenrechte für Haushalts- und Mikrobatterien sowie Energiespeichersysteme wieder unter dem Dach der VARTA AG vereint. Dies stärkt den Markenauftritt der VARTA-Produkte in allen Segmenten.
Die Geschäftstätigkeit des VARTA AG Konzerns ist in zwei Geschäftssegmente unterteilt: Microbatteries & Solutions und Household Batteries.
Das Segment Microbatteries & Solutions fokussiert sich auf das OEM-Geschäft für Mikrobatterien sowie auf das Lithium-Ionen-Batteriepack-Geschäft. Das Segment Household Batteries umfasst das Batteriegeschäft für Endkunden, darunter Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten sowie Energiespeicher.
Der Konzern entwickelt, produziert und vertreibt ein umfassendes Batterie-Portfolio von Mikrobatterien, Haushaltsbatterien, Energiespeichersystemen bis zu kundenspezifischen Batterielösungen für eine Vielzahl von Anwendungen und Endkundenmärkten. Umfassende Kompetenzen in der Materialforschung und Entwicklung verschiedener elektrochemischer Batteriesysteme, gepaart mit Know-How für Prozessentwicklung und Massenproduktion, sind die Grundlage des Konzerns für neue, innovative Produkte.
Der Konzern betreibt zum Jahresende 2020 fünf Produktions- und Batterie-Fertigungsstätten in Deutschland, Rumänien und Indonesien sowie Vertriebszentren in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien, die über Direktvertrieb an Kunden in über 75 Ländern weltweit verkaufen. Als international agierendes Unternehmen kann die VARTA AG auf 135 Jahre Unternehmensgeschichte zurückblicken.
Die Batterielösungen des Konzerns erfüllen hohe Qualitätsanforderungen sowie Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Dabei liegt der Fokus auf Batteriesystemen mit hohen Energiedichten für Primärbatterien oder auch wiederaufladbaren Batterien mit Lithium-Ionen-Technologie. Im Falle von semi-kundenspezifischen oder kundenspezifischen Batterielösungen berät und plant VARTA umfangreich hinsichtlich der richtigen Wahl der Komponenten für die effizienteste Energieversorgung der Anwendung.
Das nachfolgende Organigramm veranschaulicht die Konzernstruktur mit den Ländergesellschaften.
Segmente und Organisationsstruktur
MICROBATTERIES & SOLUTIONS
Das Segment „Microbatteries & Solutions“ fokussiert sich auf das OEM-Geschäft für Mikrobatterien sowie auf das Lithium-Ionen-Batteriepack-Geschäft. Der Konzern ist einer der bedeutenden Hersteller von Mikrobatterien für Hörgeräte und wiederaufladbare Mikrobatterien im Entertainment Bereich. Das Unternehmen zählt namhafte Unternehmen zu seinen Kunden und produziert Batterien in zahlreichen wichtigen elektrochemischen Systemen sowie Bauformen und -größen. Die Reihe der Anwendungen reicht von Hörgeräten über schnurlose Headsets bis zu Automotive-Anwendungen, die mit Mikrobatterien betrieben werden. Die beiden Bereiche Healthcare und Entertainment & Industrial arbeiten synergetisch. Im Bereich Power Pack Solutions verfügt der Konzern über umfangreiche Branchenerfahrung in der Konstruktion leistungsstarker, sicherer und bedarfsgerechter Lithium-Batterie-Packs – für die Medizintechnik, Robotik, Konnektivität oder Telekommunikation. Das Produktportfolio reicht von kundenspezifischen Batterie-Packs bis hin zu fertig konfigurierten Standardbatterien.
HOUSEHOLD BATTERIES
Das Segment „Household Batteries“ umfasst das Batteriegeschäft für Endkunden darunter Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten sowie Energiespeicher. Im Bereich der Haushaltsbatterien (Consumer Batteries) ist die VARTA AG ein europäischer Marktführer mit Produktionsstandort in Deutschland. Die innovativen Qualitätsprodukte werden mit modernster Technologie und dem Know-How von international qualifizierten Fachleuten entwickelt und gefertigt. Neben der Innovationskraft zeichnen Sortimentsbreite, Qualität und Design das Angebot aus. Für VARTA ist dabei der intensive Fokus auf den Lebensstil der Konsumenten und die enge Zusammenarbeit mit dem Handel essenziell, um schnell und flexibel auf aktuelle Gerätetrends mit optimalen Energielösungen antworten zu können. Im Bereich der Energiespeicher (Energy Storage) trägt VARTA mit der Entwicklung und Herstellung von Energiespeichern ihren Teil zur Umsetzung der Energiewende bei. Die Energiespeicherlösungen von VARTA im Heim- und Großspeichermarkt reichen von kompakten Einsteigermodellen, wie dem Wandspeicher VARTA pulse neo, bis hin zum Großspeicher VARTA flex storage für gewerbliche Anwendungen. Die AC-gekoppelten Systeme haben einen integrierten Batteriewechselrichter und sind ohne zusätzlichen PV - Wechselrichter mit allen Quellen grüner Energie kombinierbar. Damit sind sie für alle Neuinstallationen und Nachrüstungen geeignet. Das intelligente Energiemanagementsystem sorgt zudem für die optimale Ausnutzung der selbst produzierten Solarenergie und ist darauf ausgelegt, den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen.
Der VARTA AG Konzern bearbeitet im Rahmen seiner jährlichen Budgetplanung seine Ziele und Strategien für das folgende Geschäftsjahr. Der Konzern ist mit seinen beiden Segmenten ideal aufgestellt, um von den relevanten Wachstumstrends wie z.B. demografischer Wandel, technologischer Fortschritt, vermehrte Konnektivität (Internet der Dinge) und erneuerbare Energien (zunehmendes Bewusstsein für die Wiederverwertbarkeit von Stoffen) zu profitieren. Ab dem 1. Januar 2020 hat die Gesellschaft die beiden unter 1.1 beschrieben Segmente neu definiert. Weitere Informationen zu den Zielen der Gesellschaft sind in Kapitel 11 Ausblick enthalten.
Demografischer Wandel
Wachsende Lebenserwartung, aber auch die Erhöhung der Kundenakzeptanz durch die Weiterentwicklung der Hörgerätetechnologie führen zu einer steigenden Nachfrage nach Hörgerätebatterien. VARTA bedient diesen Markt mit Zink-Luft- und wiederaufladbaren Lithium-Ionen Zellen.
Technologischer Fortschritt
Der ungebrochene Trend zu schnurlosen Geräten in allen Bereichen erhöht den Bedarf an zuverlässigen, überwiegend wiederaufladbaren Energielösungen in hoher Qualität. Gleichzeitig gibt es einen Trend zu kleineren Geräten mit zusätzlichen Funktionen, was zu einem Bedarf an Batterien mit höheren Energiedichten führt.
Konnektivität
Die Fortschritte in der Konnektivität und Konvergenz durch das Internet der Dinge, die Weiterentwicklung der Telekommunikation und die Verbreitung von intelligenten Lösungen treiben die Nachfrage nach Batterien in unterschiedlichsten Branchen wie etwa IT, Telekommunikation und Gesundheitswesen an.
Erneuerbare Energien
Die zunehmende Bedeutung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die EU-Klimaziele führen zu nachhaltigen Wachstumsraten im Energiezwischenspeicherbereich.
Der VARTA AG Konzern setzt auf folgende Wachstumsfelder und Ziele:
Stärkung und Ausbau der globalen Marktposition bei Kernprodukten
Der Konzern fokussiert sich grundsätzlich auf Geschäftsfelder, in denen langfristig marktführende Positionen angestrebt werden. Diese Zielsetzung ist unverändert zum Vorjahr.
Im Bereich Healthcare soll die Marktposition durch weitere Innovationen gefestigt und ausgebaut werden. Ähnlich wie im Healthcare-Bereich nimmt der Konzern insbesondere bei den True Wireless Stereo Headsets (TWS) eine führende Position ein, die weiter ausgebaut werden soll, und profitiert überproportional vom starken Marktwachstum. Im Bereich Power Packs stehen weltweit agierende Großkunden im Vordergrund. Der Marktanteil insbesondere in Europa soll gestärkt werden.
Im Bereich Consumer Batteries verfolgt das Unternehmen eine auf die Marke VARTA fokussierte Wachstumsstrategie bei den Konsumentenbatterien. Der Fokus im Bereich Entertainment (TWS) liegt auf Wachstum durch Neukundengewinnung. Das Wachstumsziel im Bereich Energiezwischenspeicherung wird von Trends der Nachhaltigkeit, steigendem Umweltbewusstsein sowie der steigenden Nachfrage nach Energie-Autarkie unterstützt.
Ausbau der Innovations- und Technologiedynamik
Der Konzern arbeitet insbesondere im Segment Microbatteries & Solutions an neuen, innovativen Produkten, die an vollautomatischen Hochgeschwindigkeits-Produktionslinien am Standort Deutschland gefertigt werden. Die Gesellschaft deckt in diesem Segment die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Materialforschung bis zum fertigen Produkt inklusive kundenfreundlicher Verpackungskonzepte. Der Konzern hat auf Grund der hohen Nachfrage nach wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien für den Entertainmentbereich (TWS) im vergangenen Geschäftsjahr seine Kapazitäten deutlich ausgebaut.
In der Kombination aus starker Marktstellung, internen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und langfristigen Kundenbeziehungen sieht der Konzern Wettbewerbsvorteile, um von anhaltenden und unverändert dynamischen Wachstumstrends in den Märkten für Mikrobatterien im Gesundheits-, Unterhaltungs- und Industriesektor zu profitieren. Der Konzern zielt darauf ab, seine Kunden mit hochqualitativen Batterien und Batterielösungen zu versorgen, und wird weiter daran arbeiten, neue, leistungssteigernde Knopfzellentechnologien und individuelle intelligente Batterielösungen (Smart Battery Solutions) zu entwickeln.
Fokus auf profitablem Wachstum anhand eines starken Finanzprofils
Der Konzern beabsichtigt, weitere Wachstumschancen durch massive Investitionen in die Erweiterung der Produktionskapazitäten und in selektive Akquisitionen zu nutzen. Der Konzern geht davon aus, dass er durch seine starke finanzielle Basis zusammen mit seinem niedrigen Verschuldungsgrad, dem sorgfältigen Einsatz seiner Betriebsmittel und seiner Fokussierung auf Wachstumsinvestitionen seine Cashflow-Fähigkeit weiter steigern kann.
Der VARTA AG Konzern wird nach Maßgabe intern definierter finanzieller und nichtfinanzieller Kennzahlen im Sinne einer nachhaltigen Wertsteigerung gesteuert. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr seine internen Steuerungsinstrumente gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Wie im Vorjahr wurden die folgenden bedeutsamsten Kennzahlen zur Steuerung herangezogen: Umsatz, bereinigtes EBITDA, CAPEX. Das Managementsteuerungssystem ist auch Grundlage der externen Berichterstattung der VARTA AG und wird durch den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Kontrollfunktion überwacht.
Finanzielle und nichtfinanzielle Indikatoren
Die Umsatzerlöse stellen einen der wichtigsten Indikatoren dar, an denen sich das Wachstum des VARTA AG Konzerns ablesen lässt. Sie sind zudem die wesentliche Größe zur Steuerung des Konzerns. So werden die Umsätze im Rahmen der Budgetierung auf die einzelnen Segmente heruntergebrochen und laufend überwacht.
Das bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der beiden Segmente.
Als Sondereffekte hat der Vorstand wie im Vorjahr (wenn zutreffend) Kosten aus einem Börsengang bzw. einer Kapitalerhöhung, ergebniswirksame Effekte aus dem Erstattungsanspruch aus Schuldbeitritt bezüglich der Pensionsverpflichtungen, Effekte aus aktienbasierter Vergütung, Veräußerungseffekte aus Sale-and-Lease-back-Transaktionen, mögliche Kosten für Restrukturierung sowie Aufwendungen aus M & A-Transaktionen definiert. Im Geschäftsjahr 2020 sind nach dieser Definition der Ergebniseffekt aus aktienbasierter Vergütung und die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition der VARTA Consumer-Gruppe, insbesondere Restrukturierungs- und Integrationskosten, sowie Umkehreffekte aus der Kaufpreisaufteilung im Rahmen der Erstkonsolidierung im Bereich Vorratsvermögen bereinigt worden. Die Konkretisierung der Definition ist der Tatsache geschuldet, dass mit dem Erwerb der VARTA Consumer Gruppe die erste umfangreiche Transaktion getätigt wurde.
Die durch die große Nachfrage nach den Produkten des Konzerns notwendigen Investitionen überblickt der Vorstand anhand des CAPEX. Darunter werden die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen verstanden. In diesem Zusammenhang überprüft der Vorstand die effektive Kapitalallokation auf Basis der Renditen aus dem investierten Kapital. Der CAPEX wird nur auf VARTA AG Konzern-Ebene als Steuerungsgröße verwendet. Dies umfasst Investitionen ohne M & A-Transaktionen.
Diese vorgenannten finanziellen Indikatoren stellen in dem Konzern die zentralen Steuerungsgrößen dar.
Auch das Net Working Capital (Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig erhaltene Anzahlungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie Kundenbonusrückstellungen) wird als weitere Steuerungsgröße herangezogen. Das Net Working Capital wird nur auf VARTA AG Konzern-Ebene als Steuerungsgröße verwendet.
Durch das dynamische Wachstum des Konzerns und die Akquisition der VARTA Consumer-Gruppe ist die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter ein weiterhin wichtiger nichtfinanzieller Leistungsindikator.
1.4.Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht
Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht wird auf der Webseite unter https://www.varta-ag.com/de/unternehmen/corporate-social-responsibility spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag des Konzernabschlusses veröffentlicht.
2020 bestand der Vorstand der VARTA AG aus drei Mitgliedern: Herrn Herbert Schein (Vorsitzender des Vorstands / CEO), Herrn Steffen Munz (Finanzvorstand / CFO) und seit 1. Oktober 2020 Herrn Armin Hessenberger. Zum 31. Dezember 2020 sind die Aufgaben des Finanzvorstands/CFO von Herrn Munz auf Herrn Hessenberger übergegangen. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat besteht zum 31. Dezember 2020 aus den folgenden Mitgliedern: Herrn Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitz), Herrn Dr. Harald Sommerer (stv. Vorsitz), Herrn Frank Dieter Maier, Herrn Sven Quandt, Herrn Dr. Georg Blumauer und Herrn Dr. Michael Pistauer.
1.6.Erklärung zur Unternehmensführung
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB, welche auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält, wird auf der Website der VARTA AG (www.varta-ag-com/investor-relations) veröffentlicht.
2.1.Märkte und Einflussfaktoren
Die Märkte und Einflussfaktoren unterscheiden sich im Geschäftsjahr nicht wesentlich vom Vorjahr. Der VARTA AG Konzern produziert und verkauft Batterien weltweit und profitiert trotz relativer Unabhängigkeit vom makroökonomischen Umfeld von einem positiven Konsumumfeld. Eine negative Entwicklung des makroökonomischen Umfeldes wirkt sich dabei nicht direkt auf das Geschäftsmodell aus, da der Großteil der Produkte vom Konjunkturzyklus unabhängig ist. Diese werden z.B. im medizinischen Umfeld genutzt oder sind im Konsumentenbereich etabliert.
Die Umsatzverteilung ist geografisch diversifiziert. Der Großteil des weltweiten Absatzes von Produkten wird in Europa, gefolgt von Asien und Nordamerika, realisiert (siehe Kapitel 3.1 Umsatz). Somit ist die Abhängigkeit von einzelnen Ländern und deren wirtschaftlicher Entwicklung relativ gering. Der asiatische Markt spielt, bedingt durch die Markt- und Kundenstruktur, die größte Rolle; hier lassen viele große Hersteller von kabellosen Kopfhörern ihre Produkte fertigen. Die wesentlichen Einflussfaktoren werden im Rahmen des folgenden Kapitels („2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen“) behandelt.
2.2.Gesamtwirtschafliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die im Jahr 2020 bestehenden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für den VARTA AG Konzern relevanten Absatzmärkten entwickeln sich weiterhin positiv. Das Unternehmen wurde von der Covid-19 Pandemie in seiner Entwicklung nicht beeinträchtig. Wesentlich für den Absatz der Batterien für Healthcare-Anwendungen ist die demografische Entwicklung, bei den Batterien für Entertainment-Anwendungen die Trends der Unterhaltungselektronik und bei den Produkten von Solutions die Entwicklung hin zu kabellosen Produkten. Der Bereich Consumer Batteries profitiert vom strukturellen Wachstum im breit aufgestellten Produktportfolio (Batterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power/Power Banks). Der Trend zu erneuerbaren Energien ist der wesentliche Wachstumstreiber für den Bereich Energy Storage.
Durch die steigende Lebenserwartung der Menschen in der Gesellschaft und die zunehmend höhere Akzeptanz von Hörgeräten wird deren Verkauf und damit auch der Absatz von Hörgerätebatterien unterstützt. So erwartet die UN für Menschen mit einem Lebensalter von 65 Jahren oder darüber einen Anstieg von 9,3 Prozent in 2020 auf rund 16 Prozent in 2050 (United Nations: World Population Ageing 2020 Highlights). Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung kontinuierlich an. Weltweit lag sie in 2019 bei 72,6 Jahren und für 2050 wird sie bei 77,1 Jahren erwartet (United Nations: World Population Prospects 2019 Highlights). Der Bedarf an Hörgeräten wird deshalb weiter steigen. Die Umsatzentwicklung wird vom Research der Stifel Bank mit rund 4 Prozent Zuwachs erwartet und wird im Wesentlichen über höhere Stückzahlen erreicht. Die Größe des Marktes wird mit rund 14 Mrd. USD eingeschätzt. Positiv wirken die hohe Nachfrage nach verfügbaren Hörgeräten (OTC) sowie Produktinnovationen bei denen wiederaufladbare Coin-Shaped Batterien zum Einsatz kommen.
Der Bereich Entertainment profitiert von der ungebrochen hohen Kundennachfrage nach Hightech-Consumerprodukten, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer mit wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen. Durch die Verbesserung der Laufzeit und die Erweiterung der Funktionen werden kabellose Kopfhörer ihren Marktanteil weiter ausbauen. Umso mehr kabellos funktionierende Geräte, insbesondere für Kleinstanwendungen (z.B. Headsets), entwickelt werden, desto stärker stellt sich hier die Position des VARTA AG Konzerns dar. So wird in einer Studie von Counterpoint ein anhaltend starkes Wachstum für diese Batterien erwartet und auch der Marktanteil für diese Coin-Shaped Batterien soll sich erheblich vergrößern. Erwartet wird ein Anstieg von rund 42 Prozent Marktanteil für das abgelaufene Geschäftsjahr auf rund 50 Prozent für 2022.
Die Nachfrage nach Batterien für Power Tools profitiert vom Wechsel von schnurgebundenen zu schnurlosen Endgeräten, für die immer leistungsfähigere Batterien nachgefragt werden. Laut Arvienne wird im Zeitraum 2017 bis 2030 ein weltweiter Umsatzanstieg von 1,7 Mrd. USD auf 3,5 Mrd. USD erwartet.
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage durch den Vorstand
Der VARTA AG Konzern kann auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2020 zurückblicken. Die wesentlichen Ereignisse des Jahres 2020 sind die sehr hohe Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien für kabellose Lifestyle-Produkte, die nachfragebedingte Erweiterung der Produktionskapazitäten in diesem Bereich, die hohe Nachfrage nach Zink-Luft-Batterien für Hörgeräte und die sehr erfolgreiche Entwicklung des Geschäfts mit stationären Energiespeichern sowie die erstmalige Konsolidierung des zu Jahresbeginn erworbenen VARTA Consumer Geschäfts. Der Konzernumsatz ist im Geschäftsjahr 2020 dreistellig um 139,8 % auf 869,6 Mio. € gewachsen. Ohne die erstmalig konsolidierte VARTA Consumer beträgt das organisch erzielte Wachstum 47,2 %. Durch das hohe Umsatzwachstum und die Skalierung des Geschäftsmodells ist das operative Konzernergebnis wiederum deutlich schneller gewachsen als der Umsatz. Das bereinigte EBITDA stieg um 143,5 Mio. € auf 241,0 Mio. €. Ohne VARTA Consumer hätte der Anstieg 91,7 % betragen. Besonders erfreulich ist, dass die beiden Segmente Microbatteries & Solutions und Household Batteries weiterhin eine hohe Wachstumsdynamik haben und ihre sehr gute Entwicklung fortsetzen.
Vergleich der Geschäftsentwicklung mit der Vorjahres-Prognose
Im Konzernabschluss des letzten Jahres wurde die Prognose für 2020 anhand der unten aufgelisteten bedeutsamsten Indikatoren dargestellt. Insgesamt hat sich im Geschäftsjahr die positive Geschäftsentwicklung wie erwartet fortgesetzt.
PROGNOSE FÜR 2020 | Geschäftsjahr 2020 | |
Finanzielle Indikatoren: |
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Umsatzerlöse | Deutliches Umsatzwachstum | Sehr deutliches Umsatzwachstum |
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Bereinigtes EBITDA | Sehr deutliche Steigerung | Sehr deutliche Steigerung |
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CAPEX | Deutlicher Anstieg | Sehr deutlicher Anstieg |
|
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Finanzielle Indikatoren: |
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Umsatzerlöse | Deutliches Umsatzwachstum | Sehr deutliches Umsatzwachstum |
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Bereinigtes EBITDA | Sehr deutlicher Anstieg im Verhältnis | Sehr deutlicher Anstieg im Verhältnis |
|
|
|
Finanzielle Indikatoren: |
|
|
|
|
|
Umsatzerlöse | Sehr deutliche Steigerung | Sehr deutliche Steigerung |
|
|
|
Bereinigtes EBITDA | Deutliche Steigerung | Sehr deutliche Steigerung |
3.Entwicklung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2020
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Umsatzerlöse | 869.583 |
| 362.692 |
Erhöhung / Verminderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse | -4.175 |
| 643 |
Aktivierte Eigenleistungen | 4.980 |
| 4.313 |
Sonstige betriebliche Erträge | 37.390 |
| 7.760 |
Materialaufwand | -315.547 |
| -123.527 |
Personalaufwand | -257.088 |
| -114.406 |
Sonstige betriebliche | -122.512 |
| -45.853 |
|
|
|
|
EBITDA | 212.631 |
| 91.622 |
Abschreibungen | -66.617 |
| -20.855 |
|
|
|
|
Betriebsergebnis (EBIT) | 146.014 |
| 70.767 |
Finanzertrag | 336 |
| 601 |
Finanzaufwand | -5.334 |
| -1.127 |
Übriger Finanzertrag | 1.953 |
| 3.488 |
Übriger Finanzaufwand | -9.845 |
| -2.644 |
|
|
|
|
Finanzergebnis | -12.890 |
| 318 |
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 0 |
| -6 |
|
|
|
|
Ergebnis vor Steuern | 133.124 |
| 71.079 |
Ertragsteueraufwendungen | -37.616 |
| -20.615 |
|
|
|
|
Konzernergebnis | 95.508 |
| 50.464 |
Zuordnung des Gewinns: |
|
|
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Aktionäre der VARTA AG | 95.411 |
| 50.390 |
Nicht beherrschende Anteile | 97 |
| 74 |
Der Umsatz des VARTA AG Konzerns ist im Geschäftsjahr 2020 um 139,8 % von 362,7 Mio. € auf 869,6 Mio. € angestiegen. Die Umsatzerlöse erhöhten sich in beiden Segmenten. Das Segment Household Batteries war durch die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer beeinflusst. Organisch ist die Gruppe um 47,2 % gewachsen.
Der Umsatz im Segment Microbatteries & Solutions stieg von 340,9 Mio. € um 49,1 % auf 508,1 Mio. €. Das mit Abstand stärkste Umsatzwachstum wurde erneut bei den wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer (TWS), erzielt. Hintergrund ist die ungebrochen hohe Kundennachfrage in einem stark wachsenden Markt. Bei den Hörgerätebatterien profitiert das Unternehmen vom strukturellen Wachstum und vom Trend zu wiederaufladbaren Hörgeräten.
Der Umsatz im Segment Household Batteries ist von 21,4 Mio. € auf 361,1 Mio. € und somit um 339,8 Mio. € angestiegen. Die erstmalig konsolidierte VARTA Consumer hat sich deutlich besser als erwartet entwickelt. Die hohe Nachfrage nach Energiespeicherlösungen hat zu sehr hohen Zuwachsraten in diesem Teilsegment beigetragen.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die regionale Aufteilung der Umsatzerlöse des Konzerns. Die Märkte in Europa und Asien sind die wichtigsten Absatzregionen für VARTA. Der hohe Zuwachs in Europa ist vor allem auf die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer zurückzuführen. Das Geschäft in Asien entwickelte sich sehr vorteilhaft. Bedingt durch die Markt- und Kundenstruktur lassen hier viele große Hersteller von kabellosen Kopfhörern ihre Produkte fertigen. Weitere Ausführungen zur geografischen Aufteilung der Segmente finden sich im Konzernanhang Abschnitt 6 „Segmentberichterstattung“.
2020 |
| 2019 | PROZENTUALE | |
Europa | 463.983 |
| 143.196 | 224,0 % |
Asien | 331.219 |
| 154.860 | 113,9 % |
Amerika | 58.403 |
| 60.161 | -2,9 % |
Sonstige | 15.978 |
| 4.475 | 257,1 % |
|
|
|
|
|
Summe Konzern | 869.583 |
| 362.692 | 139,8 % |
Aufwendungen und sonstige betriebliche Erträge
Im Geschäftsjahr belaufen sich die Materialaufwendungen auf 315,5 Mio. € im Vergleich zu 123,5 Mio. € im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung von 155,4 %. Der überproportionale Anstieg im Vergleich zum Umsatz ist in erster Linie auf höhere Materialaufwandsquoten der erstmalig konsolidierten VARTA Consumer zurückzuführen.
Der Personalaufwand ist von 114,4 Mio. € auf 257,1 Mio. € um 124,7 % und damit unterproportional zum Umsatz angestiegen. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert überwiegend aus der erstmalig konsolidierten VARTA Consumer und der Mitarbeiteraufbau für das Wachstum im Bereich CoinPower. Des Weiteren wirken sich die Tariferhöhungen in Deutschland sowie inflationsbedingte Entgelterhöhungen im Ausland aus. Der Personalaufwand enthält den Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von 1,1 Mio. € (2019: 2,9 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von 45,9 Mio. € um 167,2 % auf 122,5 Mio. € angestiegen. Auf diesen Anstieg von 76,6 Mio. € entfallen 58,8 Mio. € auf die VARTA Consumer. Auf die restlichen Gesellschaften entfallen 17,8 Mio. €. Diese sind im Wesentlichen auf den Anstieg der Rechts- und Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der VARTA Consumer-Gesellschaften in Höhe von 3,3 Mio. € zurückzuführen. Außerdem entstanden durch die erweiterten Produktionskapazitäten ein zusätzlicher Energieaufwand von 1,9 Mio. € und höhere Instandhaltungsaufwendungen von 2,4 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg der Ausgangsfrachten und Zölle hat sich um 1,3 Mio. € erhöht und ist auf den stark gestiegenen Absatz zurückzuführen. Für Gewährleistungsgarantien wurden 2,4 Mio. € zurückgestellt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 29,6 Mio. € von 7,8 Mio. € im Vorjahr auf 37,4 Mio. € im Jahr 2020 angestiegen. Insgesamt entfallen 23,2 Mio. € auf die erstmalig konsolidierte VARTA Consumer. Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen insgesamt enthaltenen ertragswirksam erfassten Fördererträge betragen im Geschäftsjahr 10,0 Mio. €.
Bereinigtes EBITDA
Das bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der beiden Segmente. Als Sondereffekte wurden zum einen der nicht zahlungswirksame Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von 1,1 Mio. € (2019: 2,9 Mio. €) und zum anderen die Aufwendungen aus M&A-Transaktionen in Höhe von 0,9 Mio. € (2019: 3,0 Mio. €) bereinigt. Außerdem wurden im Jahr 2020 die erstmals angefallenen und jeweils einmaligen Sondereffekte aus der Kaufpreisallokation im Rahmen der erstmaligen Konsolidierung der VARTA Consumer (nicht liquiditätswirksam) in Höhe von 8,7 Mio. € sowie die durch die Integration der VARTA Consumer angefallenen Kosten für Restrukturierung in Höhe von 17,6 Mio. € und Integration in Höhe von 0,1 Mio. € bereinigt. Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung vom EBITDA zum bereinigten EBITDA dar:
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
EBITDA | 212.631 |
| 91.622 |
Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung | 1.086 |
| 2.853 |
Nicht liquiditätswirksame Effekte aus der Kaufpreisallokation (PPA) | 8.661 |
| 0 |
Aufwendungen für M&A - Transaktionen | 916 |
| 3.006 |
Integrationskosten VARTA Consumer | 129 |
| 0 |
Restrukturierungskosten VARTA Consumer | 17.607 |
| 0 |
|
|
|
|
Bereinigtes EBITDA | 241.030 |
| 97.481 |
Das bereinigte EBITDA ist im Geschäftsjahr 2020 von 97,5 Mio. € auf 241,0 Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 147,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Ohne die erstmalig konsolidierte VARTA Consumer liegt der Anstieg bei 91,7 %. Die Steigerung des bereinigten EBITDA aus dem organischen Wachstum lässt sich auf das sehr hohe und profitable Umsatzwachstum bei den Lithium-Ionen-Zellen und bei den Hörgerätebatterien zurückführen. Zudem hat sich der unterproportionale Kostenanstieg durch die Skalierung des Geschäftsmodells positiv auf das Ergebnis ausgewirkt. Das erstmalig konsolidierte VARTA Consumer Geschäft hat mit 54,2 Mio. € zum Anstieg des bereinigten EBITDA beigetragen.
Betriebsergebnis (EBIT)
Das Betriebsergebnis hat sich von 70,8 Mio. € auf 146,0 Mio. € im Jahresvergleich mehr als verdoppelt. Der etwas geringere Anstieg im Vergleich zur Umsatzentwicklung ist auf die Erhöhung der Abschreibungen von 20,9 Mio. € in 2019 auf 66,6 Mio. € in 2020 zurückzuführen. Maßgeblich hierfür waren die hohen Investitionen in das Sachanlagevermögen für die Erweiterung der Produktionskapazitäten und die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer. Zusätzlich wirkte sich die Verkürzung der Nutzungsdauer für die CoinPower-Anlagen von 80 auf 57 Monate auf Grund der gestiegenen Nutzungsintensität im Laufe des Jahres 2020 auf die Abschreibungen aus.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr von 0,3 Mio. € in 2019 auf -12,9 Mio. € in 2020 gemindert. Dies resultiert hauptsächlich aus dem Wertzuwachs des Besserungsscheins für den Forderungsverzicht der VGG GmbH, Wien (Österreich) gegenüber der VARTA Storage GmbH, aus dem für die VARTA AG eine zusätzliche Verpflichtung in Höhe von 5,5 Mio. € entstanden ist. Darüber hinaus sind die Belastungen aus Wechselkurseffekten (Anzahlungen und Ausleihungen in USD) in Höhe von 2,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.
Der Steueraufwand ist vor allem durch den Anstieg des Ergebnisses vor Steuern von 20,6 Mio. € in 2019 auf 37,6 Mio. € in 2020 angestiegen. Daraus resultiert eine effektive Steuerquote von 28,3 % (2019: 29,0 %), bezogen auf das Ergebnis vor Steuern. Zu weiteren Details zu Steuern wird auf den Anhang des Konzernabschlusses im Kapitel 36 Ertragsteueraufwendungen verwiesen.
Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
AKTIVA |
|
|
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Langfristige Vermögenswerte | 686.904 |
| 288.462 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 435.899 |
| 380.368 |
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Bilanzsumme | 1.122.803 |
| 668.830 |
|
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(IN T€) | 31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 |
PASSIVA |
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Eigenkapital | 499.075 |
| 414.802 |
Langfristige Schulden | 246.041 |
| 88.779 |
Kurzfristige Schulden | 377.687 |
| 165.249 |
Schulden | 623.728 |
| 254.028 |
|
|
|
|
Bilanzsumme | 1.122.803 |
| 668.830 |
Langfristige Vermögenswerte
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 398,4 Mio. € von 288,5 Mio. € in 2019 auf 686,9 Mio. € im Geschäftsjahr. Dieser deutliche Anstieg resultiert hauptsächlich aus der Erhöhung des Sachanlagevermögens von 247,9 Mio. € zum 31. Dezember 2020 auf 596,6 Mio. €. Aufgrund der großen Nachfrage bei den wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer (TWS), wurden die Produktionskapazitäten an den beiden deutschen bestehenden Produktionsstätten erhöht und auch in eine neue Produktionsstätte in Nördlingen investiert. Hierauf entfallen insgesamt rund 332 Mio. €. Auf die erstmalig konsolidierte VARTA Consumer entfallen 64,0 Mio. €. Die sonstigen Vermögenswerte sind im Wesentlichen unverändert und haben sich von 17,9 Mio. € vom Jahresende 2019 auf 19,9 Mio. € zum Jahresende 2020 nur unwesentlich erhöht.
Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von 380,4 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf 435,9 Mio. € zum 31. Dezember 2020 erhöht. Durch das gestiegene Umsatzvolumen und die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 68,2 Mio. € angestiegen. Zusätzlich haben sich die Vorräte um 69,3 Mio. € erhöht. Gegenläufig hat sich der Mittelabfluss aus der Zahlung des vorläufigen Kaufpreises für die VARTA Consumer ausgewirkt, der im Wesentlichen zur Reduzierung der Zahlungsmittel um 122,9 Mio. € geführt hat. Durch die Inanspruchnahme der ersten Tranche aus einem Konsortialkredit haben sich die Zahlungsmittel um 40,0 Mio. € erhöht.
Eigenkapital/Eigenkapitalquote
Das Eigenkapital ist von 414,8 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf 499,1 Mio. € zum 31. Dezember 2020 gestiegen. Die Eigenkapitalquote lag zum Jahresende bei 44,4 % (2019: 62,0 %). Maßgeblich für den Rückgang der Eigenkapitalquote war der Erwerb der VARTA Consumer mit allen Vermögenswerten und Schulden sowie die Ausgaben für Investitionen, um das Unternehmenswachstum zu finanzieren.
Langfristige Schulden
Die langfristigen Schulden sind um 157,3 Mio. € von 88,8 Mio. € am 31. Dezember 2019 auf 246,0 Mio. € zum 31. Dezember 2020 angestiegen. Maßgeblich für den Anstieg sind die aus der VARTA Consumer Akquisition (rund 74 Mio. €) übernommenen Pensionsverpflichtungen, Leasingverbindlichkeiten und passiven latenten Steuern. Aus der Inanspruchnahme der ersten Tranche aus einem Konsortialkredit haben sich die langfristigen Verbindlichkeiten bei der VARTA AG um 40,0 Mio. € erhöht.
Kurzfristige Schulden
Die kurzfristigen Schulden haben sich von 165,2 Mio. € auf 377,7 Mio. € erhöht. Hiervon entfallen auf die VARTA Consumer Akquisition rund 152 Mio. €, vor allem für die übernommenen Steuerschulden, Leasingverbindlichkeiten, Vertragsverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie abgegrenzten Schulden. Im bisherigen VARTA AG Konzern haben höhere Steuerschulden (22,1 Mio. €), die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (7,6 Mio. €) sowie der erhaltenen Kundenanzahlungen (10,0 Mio. €) zu einem Anstieg der kurzfristigen Schulden geführt.
Net Working Capital
Das Net Working Capital hat sich von 18,0 Mio. € zum Jahresende 2019 auf 56,5 Mio. € zum 31. Dezember 2020 erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 38,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Die Net Working Capital Quote liegt bei 6,5 % (zum Vergleich 5,0 % zum 31. Dezember 2019).
Kapitalflussrechnung
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2020 | 244.781 |
| 149.741 |
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 232.863 |
| 105.734 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -372.969 |
| -105.806 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 19.886 |
| 94.882 |
Nettoveränderung der Zahlungsmittel | -120.220 |
| 94.810 |
Auswirkungen von Wechselkursänderungen | -2.672 |
| 230 |
|
|
|
|
Zahlungsmittelbestand zum 31. Dezember 2020 | 121.889 |
| 244.781 |
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 232,9 Mio. € und liegt damit 127,1 Mio. € über dem Vorjahreswert. Dies ist vor allem auf die Steigerung des operativen Ergebnisses zurückzuführen.
Der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit ist um 267,2 Mio. € in 2020 auf 373,0 Mio. € (2019: 105,8 Mio. €) stark angestiegen. Der Anstieg stammt zum einen aus dem Erwerb der Anteile an VARTA Consumer Batteries in Höhe von 81,5 Mio. €, die sich aus dem endgültigen Kaufpreis in Höhe von 110,9 Mio. € abzüglich der erworbenen Kassenbestände in Höhe von 29,4 Mio. € ergeben. Zum anderen resultiert der Anstieg aus den Investitionen in das Sachanlagevermögen zur nachfragebedingten Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen. Die Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (CAPEX) betragen 302,2 Mio. € (2019: 102,8 Mio. €).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr von 94,9 Mio. € in 2019 auf 19,9 Mio. € in 2020 verringert. In 2020 sind dem Konzern durch die Ziehung der ersten Tranche aus einem Konsortialkredit 40,0 Mio. € zugeflossen.
Der Bestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente hat sich überwiegend durch die höhere Investitionstätigkeit reduziert. Zum 31. Dezember 2020 betrug er 121,9 Mio. € (2019: 244,8 Mio. €).
Für den VARTA AG Konzern ergab sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Anstieg des Forschungs- und Entwicklungsaufwandes auf 20,9 Mio. € (im Vorjahr: 15,5 Mio. €). Daraus resultiert eine F&E-Aufwandsquote von 2,4 % im Verhältnis zum Umsatz im Vergleich zu 4,3 % im Vorjahr. Der prozentuale Rückgang ist im Wesentlichen auf die deutliche Erweiterung des Konsolidierungskreises (VARTA Consumer) zurückzuführen.
Segment Microbatteries & Solutions
Die Ausrichtung auf Technologieführerschaft war durch die schwerpunktmäßige Weiterentwicklung des Know-hows im Bereich der wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für Premium True Wireless Stereo Headsets (TWS), gekennzeichnet. Dabei standen vor allem die weitere Steigerung der Energiedichte, die Evaluierung und Qualifizierung neuer Materialien für die CoinPower-Batterien, der Einsatz von günstigen Rohstoffen und die Entwicklung von effizienteren Fertigungsverfahren im Vordergrund. Im Geschäftsjahr hat das Unternehmen die Zusage über insgesamt rund 300 Mio. € öffentlicher Fördermittel erhalten. Rund 100 Mio. € werden für die beschriebene Fortentwicklung der Lithium-Ionen-Technologie verwendet. Mit der zweiten Tranche über rund 200 Mio. € wird der Aufbau einer Pilotanlage für großformatige Zellen gefördert, mit dem im Geschäftsjahr begonnen wurde.
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand betrug für das Segment Microbatteries & Solutions von Januar bis Dezember 2020 insgesamt 15,0 Mio. € (im Vorjahr: 12,0 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 3,0 % zum Umsatz (im Vorjahr 3,5 %). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 auf 0,6 Mio. €. Die Aktivierungsquote beträgt 8,7 % (im Vorjahr 2,7 %). Im Bereich Microbatteries handelt es sich vor allem um die Entwicklung von kleineren und leistungsfähigeren Knopfzellen.
Segment Household Batteries
Im Bereich Haushaltsbatterien wurde ein neues R&D Center eröffnet, in dem durch erweiterte Versuchsmöglichkeiten signifikante Performance-Verbesserungen von bis zu 6 Prozent für die Alkaline Batterien der Baugrößen AA und AAA erreicht werden konnten. Um dem Nachhaltigkeitstrend der plastikfreien Verpackungen zu folgen, wurden zudem neue automatisierte Verpackungsanlagen installiert, welche die Effizienz und Flexibilität bei verschiedenen Verpackungsformaten zusätzlich erhöhen konnten. Insgesamt wurde die Wettbewerbsfähigkeit aller VARTA Alkaline Zellen durch eine Reihe weiterer Maßnahmen im Werk Dischingen, wie z.B. den Einsatz neuer fahrerloser Transportsysteme zusätzlich gesteigert.
Im Bereich Energiespeicher lag der Schwerpunkt bei den Produkten VARTA pulse und pulse neo in der Integration neuer Länder durch Softwareerweiterung und der dafür notwendigen Zertifizierung. Eine Erweiterung der Kommunikation mit Applikationen im Smart Home Bereich stand für den pulse neo hier ebenfalls im Fokus, ebenso die weitere Optimierung produktbegleitender Services und Produkt-Visualisierungen sowie eine Ausweitung der Funktionalität des Produktes VARTA element.
Der Anstieg des Forschungs- und Entwicklungsaufwands im Segment Household Batteries ist im Geschäftsjahr durch die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer beeinflusst und lag im Geschäftsjahr 2020 bei 5,9 Mio. €. Im Vorjahr ist nur der Bereich Energy enthalten (3,5 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 1,6 % zum Umsatz (im Vorjahr: 16,2 %). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten belaufen sich in 2020 auf 1,6 Mio. € (im Vorjahr: 0,5 Mio. €). Die Aktivierungsquote beträgt 9,9 % (im Vorjahr: 29,4 %).
5.Investitionen ohne M&A (CAPEX)
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Konzern als CAPEX bezeichnet. Dies stellt eine wichtige Steuerungsgröße von produzierenden Wachstumsunternehmen dar. 2019 hat die VARTA AG ein umfangreiches Investitionsprogramm initiiert. Ziel dieser Investitionen sind umfangreiche Kapazitätserweiterungen im Segment Microbatteries und der Aufbau einer Pilotanlage für großformatige Zellen.
Die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betragen im Geschäftsjahr insgesamt 302,2 Mio. € (Vorjahr: 102,8 Mio. €).
Der wesentliche Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen diente der nachfragebedingten Erweiterung der Produktionskapazitäten bei Lithium-Ionen-Knopfzellen, dem Neubau am Produktionsstandort in Nördlingen und dem Aufbau einer Pilotanlage für großformatige Zellen. Weiterhin sind in regelmäßigen Abständen Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen notwendig.
Seit Jahresbeginn hat das Unternehmen eine Neusegmentierung seines operativen Geschäfts vorgenommen und im Segment Microbatteries & Solutions die Geschäftsbereiche Healthcare, Entertainment und Power Pack Solutions zusammengefasst. Das zweite Segment Household Batteries umfasst das VARTA Consumer Batteries Geschäft und die Energiespeicherlösungen. Beide Segmente haben positiv zum Umsatz- und Ergebniswachstum beigetragen. Insbesondere das Segment Microbatteries & Solutions hat das sehr dynamische Wachstum weiter fortgesetzt und die Profitabilität weiter verbessert. Das mit Abstand stärkste Wachstum wurde erneut bei den wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables), erzielt. Das Segment Household Batteries hat sich besser als erwartet entwickelt.
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | Veränderung in % | |
Umsatz (T€) | 508.132 |
| 340.862 | 49,1% |
Bereinigtes EBITDA (T€) | 186.993 |
| 95.484 | 95,8% |
Bereinigte EBITDA Marge | 36,8% |
| 28,0% | 8,8 PP |
*Vorjahreszahlen wurden auf die neue Segmentierung angepasst (restrospektive Pro-forma Anpassung)
Der Umsatz im Segment Microbatteries & Solutions ist im Geschäftsjahr 2020 von 340,9 Mio. € auf 508,1 Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem sehr deutlichen Umsatzwachstum von 49,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Das mit Abstand stärkste Umsatzwachstum wird weiter bei den wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables), erzielt. Hintergrund ist die ungebrochen hohe Kundennachfrage in einem weiter sehr dynamisch wachsenden Markt. Bei den Hörgerätebatterien wurde die weltweite Marktposition in einem strukturell wachsenden Markt weiter ausgebaut. Der Konzern profitiert derzeit von seinem sehr robusten Geschäftsmodell bei primären Hörgeräte-Batterien. Im Geschäft mit den Power Pack Solutions setzt sich das hohe Wachstum aufgrund der im letzten Jahr angelaufenen neuen Kundenprojekte fort. Das bereinigte EBITDA ist von 95,5 Mio. € auf 187,0 Mio. € angestiegen (+95,8 %) was einer überproportionalen Steigerung gegenüber der Umsatzentwicklung entspricht. Die Ergebnissteigerung ist auf das starke Wachstum der vergleichsweise margenstarken Produktgruppen sowie den unterproportionalen Anstieg der Fixkosten durch die Skalierung des Geschäftsmodells zurückführen. Daraus resultiert eine bereinigte EBITDA-Marge von 36,8 % im Verhältnis zum Umsatz, was einer Verbesserung der bereinigten EBITDA-Marge um 8,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Household Batteries
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | Veränderung in % | |
Umsatz (T€) | 361.147 |
| 21.382 | 1589,0% |
Bereinigtes EBITDA (T€) | 54.036 |
| 1.997 | 2605,9% |
Bereinigte EBITDA Marge | 15,0% |
| 9,3% | 5,7 PP |
*Vorjahreszahlen wurden auf die neue Segmentierung angepasst (restrospektive Pro-forma Anpassung)
Das Segment Household Batteries umfasst das Geschäft der Consumer Batteries und die Energiespeicherlösungen. Im Vorjahr ist nur das Geschäft mit den Energiespeichern im Segment-Reporting enthalten. Durch die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer Batteries sind Umsatz und bereinigtes EBITDA sehr deutlich gestiegen. VARTA Consumer Batteries hat sich zudem im Berichtszeitraum besser als erwartet entwickelt. Durch die Fokussierung auf das Markengeschäft hat sich die Profitabilität unterjährig deutlich verbessert. Das Geschäft mit Energiespeicherlösungen ist im Geschäftsjahr sehr dynamisch und schneller als der Markt gewachsen.
Die folgende Tabelle verdeutlicht die Überleitung von dem bisherigen zum neuen Segment-Reporting:
| 01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS |
| Veränderung in % | |
Microbatteries |
|
|
|
|
|
|
Umsatz |
| 452,3 |
| 301,5 |
| 50,0% |
bereinigtes EBITDA |
| 180,1 |
| 94,4 |
| 90,8% |
bereinigte EBITDA-Marge |
| 39,8% |
| 31,3% |
| 8,5 PP |
Power & Energy |
|
|
|
|
|
|
Umsatz |
| 81,2 |
| 60,8 |
| 33,6% |
bereinigtes EBITDA |
| 6,7 |
| 3,1 |
| 116,1% |
bereinigte EBITDA-Marge |
| 8,3% |
| 5,1% |
| 3,2 PP |
Summe VARTA ohne Akquisition VARTA Consumer |
|
|
|
|
|
|
Umsatz * |
| 533,8 |
| 362,7 |
| 47,2% |
bereinigtes EBITDA |
| 186,8 |
| 97,5 |
| 91,6% |
bereinigte EBITDA-Marge |
| 35,0% |
| 26,9% |
| 8,1 PP |
Consumer Batteries |
|
|
|
|
|
|
Umsatz |
| 335,7 |
| 0 |
|
|
bereinigtes EBITDA |
| 54,2 |
| 0 |
|
|
bereinigte EBITDA-Marge |
| 16,1% |
| 0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe VARTA einschl. Akquisition VARTA Consumer |
|
|
|
|
|
|
Umsatz |
| 869,6 |
| 0 |
|
|
bereinigtes EBITDA |
| 241,0 |
| 0 |
|
|
bereinigte EBITDA-Marge |
| 27,7% |
| 0 |
|
|
*inkl. der Umsätze, welche keinem Segment zugeordnet werden können.
Der Lagebericht der VARTA AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst.
Beschreibung der Gesellschaft
Die VARTA AG ist eine Holdinggesellschaft, die ausschließlich Aufgaben zur Steuerung des Konzerns sowie der operativen Tochtergesellschaften wahrnimmt. Die nachfolgenden Zahlen und Erläuterungen beziehen sich auf den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellten Jahresabschluss der VARTA AG.
Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 1,3 Mio. € (2019: 0,8 Mio. €) erwirtschaftet. Diese resultieren aus der Lizenzverrechnung an die VARTA Storage GmbH in Höhe von 1,3 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im gleichem Zeitraum von 2,2 Mio. € im Vorjahr auf 2,7 Mio. € in 2020 angestiegen. Wesentlich für diesen Anstieg waren Weiterbelastungen von Sponsoringaufwendungen an verschiedene Tochterunternehmen in Höhe von 0,9 Mio. €. Gegenläufig haben sich die sonstigen betrieblichen Erträge aufgrund von niedrigeren Wechselkursgewinnen, die vor allem aus der USD Umrechnung entstanden sind, entwickelt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 8,9 Mio. € in 2020 (2019: 10,8 Mio. €) und enthalten unter anderem Honorare für Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von 2,6 Mio. € (2019: 4,4 Mio. €), Verluste aus Währungsumrechnungen in Höhe von 1,7 Mio. € (2019: 2,1 Mio. €), Aufwand für Werbung und Public Relations in Höhe von 1,5 Mio. € (2019: 0,5 Mio. €), der Inanspruchnahme von verschiedenen Service- und Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,9 Mio. € (2019: 0,5 Mio. €) und den Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates in Höhe von 0,4 Mio. € (2019: 0,2 Mio. €). Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist vor allem auf den Wegfall der Kosten für die Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 1,6 Mio. € zurückzuführen. Die Honorare für Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der VARTA Consumer Batteries fielen vor allem im Jahr 2019 an. Aus diesem Grund sind die Beratungs- und Prüfungskosten im aktuellen Geschäftsjahr gesunken. Der Abschluss einer neuen Sponsoringvereinbarung führte zu erhöhten Aufwendungen im Bereich Werbung und Public Relations. Der Großteil dieser Aufwendungen wird an verschiedene Tochterunternehmen der VARTA AG weiterbelastet. Hieraus entstehen die oben erwähnten sonstigen betrieblichen Erträge. Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder hat sich aufgrund des letztjährigen Hauptversammlungsbeschlusses erhöht.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 erhöhte sich kurzzeitig die Anzahl der Vorstandsmitglieder der VARTA AG von zwei auf drei Personen. Neben dem Vorstand waren zwei Mitarbeiter bei der VARTA AG beschäftigt. Insgesamt ist der Personalaufwand von 5,6 Mio. € in 2019 auf 11,2 Mio. € in 2020 angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem variablen Vergütungsmodell des Vorstands, dem Wertzuwachsbonus für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied sowie aus Bonuszahlungen für die Mitarbeiter der VARTA AG.
Die Abschreibungen beinhalten vor allem Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 0,9 Mio. € und sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Zinsergebnis hat sich im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen Ausleihungen an Tochtergesellschaften sowie kurzfristigen Veranlagungen bei einem verbundenen Unternehmen von 3,7 Mio. € im Vorjahr auf 7,1 Mio. € in 2020 verbessert.
Aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der VARTA Microbattery GmbH resultieren Erträge in Höhe von 110,1 Mio. €. Gegenläufig werden Aufwendungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der VARTA Storage GmbH in Höhe von 0,5 Mio. € verrechnet. In Summe ergibt sich ein Anstieg in Höhe von 40,8 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr.
Der Bilanzgewinn liegt in der Berichtsperiode bei 139,4 Mio. € im Vergleich zu 69,3 Mio. € im Vorjahr.
Gewinn- und Verlustrechnung der VARTA AG
für das Geschäftsjahr 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| 2020 |
| 2019 | |||
|
| T€ | T€ |
| T€ | T€ |
1. | Umsatzerlöse |
| 1.257 |
|
| 761 |
2. | Sonstige betriebliche Erträge |
| 2.683 |
|
| 2.167 |
| – davon Erträge aus der Währungsumrechnung T€ 1.689 |
|
|
|
|
|
3. | Personalaufwand |
|
|
|
|
|
| a) Löhne und Gehälter | -11.108 |
|
| -5.534 |
|
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | -43 | -11.151 |
| -52 | -5.586 |
| – davon für Altersversorgung T€ 0 (i. Vj. T€ 0) – |
|
|
|
|
|
4. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände |
| -941 |
|
| -937 |
5. | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| -8.898 |
|
| -10.794 |
| – davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung |
|
|
|
|
|
6. | Erträge aus der Gewinnabführung |
| 110.146 |
|
| 71.146 |
7. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
| 7.766 |
|
| 4.009 |
| – davon aus verbundenen Unternehmen T€ 7.765 |
|
|
|
|
|
8. | Aufwendung aus Verlustübernahme |
| -564 |
|
| -2.393 |
9. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
| -659 |
|
| -318 |
| – davon aus verbundenen Unternehmen T€ 133 |
|
|
|
|
|
10. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
| -29.548 |
|
| -16.849 |
|
|
|
|
|
|
|
11. | Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss |
| 70.091 |
|
| 41.206 |
12. | Gewinnvortrag |
| 69.340 |
|
| 28.134 |
|
|
|
|
|
|
|
13. | Bilanzgewinn |
| 139.431 |
|
| 69.340 |
Das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 297,3 Mio. € von 133,0 Mio. € in 2019 auf 430,3 Mio. € zum 31. Dezember 2020 erhöht, was hauptsächlich auf den Anstieg der Finanzanlagen von 130,2 Mio. € auf 428,2 Mio. € zurückzuführen ist. Dieser Anstieg resultiert aus Ausleihungen an Tochtergesellschaften und den Erwerb der Beteiligungen an den VARTA Consumer Gesellschaften. Das Umlaufvermögen ist um 129,5 Mio. € von 265,0 Mio. € in 2019 auf 135,5 Mio. € zum 31. Dezember 2020 gesunken. Dies resultiert aus einem Rückgang der Liquidität im Zusammenhang mit dem erhöhten Investitionsvolumen sowie der Kaufpreiszahlung für das erworbene VARTA Consumer Geschäft.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus dem abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag mit der VARTA Microbattery GmbH in Höhe von 110,1 Mio. € (2019: 71,1 Mio. €).
Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände ist im Wesentlichen auf den Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts zurückzuführen. Im Kaufvertrag mit Energizer Holdings Inc. wurde zusätzlich ein Steuererstattungsanspruch vereinbart, der den Ausgleich von Steuern aus den Zeiträumen vor dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts regelt. Zum 31. Dezember 2020 ergibt sich dadurch eine Forderung in Höhe von 13,2 Mio. €.
Im Zusammenhang mit der Kaufpreiszahlung für das erworbene VARTA Consumer Geschäft ist das Guthaben bei Kreditinstituten von 143,2 Mio. € in 2019 auf 1,1 Mio. € in 2020 gesunken. Als zusätzlicher Effekt wirken die Ausleihungen an verbundene Unternehmen zur Finanzierung der hohen Investitionsausgaben in das Sachanlagevermögen im laufenden Geschäftsjahr.
Das Eigenkapital hat sich insgesamt um 70,1 Mio. € von 360,7 Mio. € in 2019 auf 430,8 Mio. € zum 31. Dezember 2020 erhöht. Dieser Anstieg stammt aus der Erhöhung des Bilanzgewinns, welcher im Wesentlichen auf die Ergebnisabführung der VARTA Microbattery GmbH zurückzuführen ist.
Die Rückstellungen sind um 25,9 Mio. € von 17,1 Mio. € in 2019 auf 43,0 Mio. € in 2020 angestiegen. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Steuerrückstellungen, aufgrund des verbesserten Ergebnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr, zurückzuführen. Die Erhöhung der sonstigen Rückstellungen resultiert aus Bonusverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern und erfolgsabhängigen Vergütungen der Vorstände der VARTA AG.
Die Verbindlichkeiten haben sich um 69,6 Mio. € von 18,8 Mio. € in 2019 auf 88,4 Mio. € in 2020 erhöht. Die Erhöhung resultiert hauptsächlich aus dem Zugang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Darlehens durch die VARTA AG von der VARTA Microbattery GmbH und VARTA Consumer Europe Holding. Darüber hinaus wurde die erste Tranche aus einem Konsortialkredit in Anspruch genommen, weshalb sich die Bankverbindlichkeiten um 40,0 Mio. € erhöht haben.
Bilanz der VARTA AG zum 31.12.2020
Aktiva
|
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| 31.12 2020 |
| 31.12 2019 | |||
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| T€ | T€ |
| T€ | T€ |
A. | Anlagevermögen |
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| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände |
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| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche |
| 1.683 |
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| 2.591 | |
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| II. | Sachanlagen |
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| 1 | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 248 |
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| 190 |
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| 2 | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 150 | 398 |
| - | 190 |
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| III. | Finanzanlagen |
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| 1 | Anteile an verbundenen Unternehmen | 117.063 |
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| 32.701 |
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| 2 | Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 311.176 |
|
| 97.209 |
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| 3 | Beteiligungen | - |
|
| 30 |
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|
| 4 | Sonstige Ausleihungen | - | 428.239 |
| 268 | 130.208 |
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| 430.320 |
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| 132.989 |
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B. | Umlaufvermögen |
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| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
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| 1 | Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 111.402 |
|
| 118.440 |
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| 2 | Sonstige Vermögensgegenstände | 23.030 | 134.432 |
| 3.314 | 121.754 |
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| II. | Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
| 1.054 |
|
| 143.226 | |
|
|
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| 135.486 |
|
| 264.980 |
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|
|
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C. | Rechnungsabgrenzungsposten |
| 119 |
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| 102 | ||
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D. | Aktive latente Steuern |
| 2.656 |
|
| 2.294 | ||
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Bilanzsumme |
| 568.581 |
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| 400.365 |
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| 31.12 2020 |
| 31.12 2019 | |
|
|
| T€ |
| T€ |
A. | Eigenkapital |
|
|
| |
| I. | Gezeichnetes Kapital | 40.422 |
| 40.422 |
| II. | Kapitalrücklage | 244.121 |
| 244.121 |
| III. | Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
| Gesetzliche Rücklagen | 6.811 |
| 6.811 |
| IV. | Bilanzgewinn | 139.431 |
| 69.340 |
|
|
| 430.785 |
| 360.694 |
|
|
|
|
|
|
B. | Rückstellungen |
|
|
| |
| 1 | Steuerrückstellungen | 30.040 |
| 11.325 |
| 2 | Sonstige Rückstellungen | 12.988 |
| 5.781 |
|
|
| 43.028 |
| 17.106 |
|
|
|
|
|
|
C. | Verbindlichkeiten |
|
|
| |
| 1 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 40.031 |
| 2 |
| 2 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 894 |
| 1.426 |
| 3 | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 46.614 |
| 16.609 |
| 4 | Sonstige Verbindlichkeiten | 847 |
| 724 |
|
| – davon aus Steuern T€ 262 (i. Vj. T€ 105) |
|
|
|
|
|
| 88.386 |
| 18.761 |
|
|
|
|
|
|
D. | Passive latente Steuern | 6.382 |
| 3.804 | |
|
|
|
|
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|
Bilanzsumme | 568.581 |
| 400.365 |
Die Geschäftsentwicklung der VARTA AG hängt maßgeblich von den Risiken und Chancen des VARTA AG Konzerns ab, die im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts des VARTA AG Konzerns beschrieben werden. Es besteht das Risiko, dass die Beteiligungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in ihrer Werthaltigkeit beeinträchtigt sind. Dies wird mindestens einmal jährlich überprüft. Ein Wertminderungsbedarf wurde im Geschäftsjahr 2020 nicht identifiziert.
Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten, die eine Haftung des Verursachers begründen, jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert, die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen, hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 abgesichert. Die verbleibenden Risiken hat die VARTA AG bewertet und keine Rückstellungen gebildet, da sie nicht davon ausgeht, in Anspruch genommen zu werden.
Ausblick
Die Erwartungen für die VARTA AG hinsichtlich ihrer finanziellen und nicht finanziellen Indikatoren sowie des Risikoprofils entsprechen im Wesentlichen (aufgrund ihrer Bedeutung im Konzern und der Verflechtungen der Konzerngesellschaften) den Prognosen des VARTA AG Konzerns, die ausführlich im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts beschrieben werden. Die wirtschaftliche Entwicklung des Ergebnisses der VARTA AG hängt maßgeblich von den Ergebnisbeiträgen ihrer operativen Tochtergesellschaften ab, die der VARTA AG über die bestehenden Ergebnisabführungsverträge zufließen. Die prognostizierte Entwicklung der operativen Tochtergesellschaften impliziert, auch im Einklang mit den Erwartungen auf VARTA AG Konzern-Ebene, eine deutliche Ergebnissteigerung.
Die erfolgreiche Entwicklung der Gruppe basiert auf der Kompetenz und den Fähigkeiten der Mitarbeiter sowie der Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Neben der Ausbildung junger Mitarbeiter sorgen Fortbildungen und Schulungen für ein hohes Kompetenzniveau. Der Konzern ist an engagierten und motivierten Mitarbeitern interessiert, die in einem starken Team die Innovation des Unternehmens vorantreiben möchten.
Die Mitarbeiter zeichnen sich durch eine sehr hohe Leistungsbereitschaft sowie Loyalität aus. Der Konzern legt großen Wert auf nachhaltige Personalpolitik, um damit Effizienz und Zufriedenheit zu steigern.
Es soll sichergestellt werden, dass sich Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden und sich anhand gemeinsamer Unternehmensziele mit diesem identifizieren. Durch eine langjährige durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bringen die Mitarbeiter exzellente Fachkenntnisse in ihren Aufgabengebieten mit. Weiterhin sichert eine ausgeglichene Altersstruktur einen gesunden Wissenstransfer zwischen den Generationen.
Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber stellen Arbeitssicherheit und Gesundheit im VARTA AG Konzern wichtige Säulen für die Beschäftigung dar. 2020 stellte die Covid-19 Pandemie eine besondere Herausforderung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter dar. Durch frühzeitige und umfangreiche Hygienemassnahmen, Arbeitsplatzrotation zwischen Home Office und Betrieb sowie organisatorische Massnahmen, durch die eine Kontaktreduktion beim Schichtwechsel erreicht wurde, konnte das Infektionsrisiko erfolgreich niedrig gehalten werden.
Weiterhin zeichnet sich die Unternehmenskultur im Konzern durch Offenheit und gegenseitige Wertschätzung aus.
Arbeitgeberattraktivität
Durch gezielte Maßnahmen wird versucht, die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Seit Anfang des Jahres 2018 gibt es für Führungskräfte und High Potentials die Möglichkeit, an einem Aktienoptionsprogramm teilzunehmen.
Die Führungskräfte des Konzerns treffen sich außerdem jährlich in einer Führungskräftetagung. Weiterhin werden gezielte Initiativen für die Weiterentwicklung der Auszubildenden innerhalb des Unternehmens gefördert.
Die Anzahl der Mitarbeiter der gesamten Gruppe erhöhte sich von 2.857 im Vorjahr auf 4.584 zum 31. Dezember 2020. Auf die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer entfallen 1.104 Mitarbeiter. In Summe verteilten sich die Mitarbeiter zum Bilanzstichtag wie folgt auf die Regionen:
2020 |
| 2019 | |
Europa | 3.757 |
| 1.894 |
Asien | 799 |
| 944 |
USA | 28 |
| 19 |
Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG. Zudem werden Struktur, Zusammensetzung sowie die Höhe der Vergütungskomponenten erläutert. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Nach dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wird auf die nach § 285 Nr. 9 lit. a) HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) HGB geforderte individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder verzichtet.
Vergütung des Vorstands:
Die Festlegung und regelmäßige Überprüfung der Vorstandsvergütung ist Aufgabe des Aufsichtsrats. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) besteht die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus festen und variablen Bestandteilen.
Der Aufsichtsrat befasst sich mit der Angemessenheit und Üblichkeit der Vorstandsvergütung und berücksichtigt dabei die in § 87 AktG aufgeführten Kriterien, wie z.B. die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten der VARTA AG.
Der Aufsichtsrat befasst sich derzeit mit einem neuen Vergütungssystem, das der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 zur Zustimmung vorgelegt wird. Dieses neue Vergütungssystem wird den Anforderungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprechen.
Das Vergütungssystem richtet sich hinsichtlich der variablen Vergütungsbestandteile an den Zielen des Unternehmens aus. Ebenfalls enthalten sind Ziele zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Unternehmensziele.
Erfolgsunabhängige (fixe) Vergütungskomponenten
Die fixen Vergütungsbestandteile umfassen eine feste Grundvergütung, Nebenleistungen und einen Zuschuss zur privaten Rentenversicherung. Die feste Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zudem erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen, die sie, soweit ihnen aus der privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil erwächst, jeweils nach den geltenden steuerlichen Regelungen individuell versteuern. Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die private Nutzung des Dienstwagens und Versicherungsleistungen. Der Selbstbehalt der D&O-Versicherung, den die Vorstände persönlich tragen, entspricht gem. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG einer Höhe von 10% des jeweiligen Schadens, beträgt jedoch maximal das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung.
Es bestehen keine Pensionszusagen.
Erfolgsabhängige variable Vergütungskomponenten
Die erfolgsabhängige Vergütungskomponente knüpft an die Entwicklung bestimmter quantitativer Zielgrößen an. In Übereinstimmung mit dem Steuerungssystem des Konzerns hat der Aufsichtsrat die Kennzahl EBIT / EBITDA als Zielgröße bestimmt.
Die jährlichen Konzernziele zur Bemessung der variablen Vergütungskomponente beschließt der Aufsichtsrat. Dieser stellt auch die Zielerreichung fest.
Variable, kurzfristige Vergütungskomponenten
Zwei der drei Vorstandsverträge enthalten variable, kurzfristige Komponenten. Diese Vergütungskomponenten sind an Unternehmenszielen sowie an individuellen Zielen ausgerichtet. Die kurzfristige, variable Vergütungskomponente beträgt maximal ein Jahresfestgehalt.
Variable, langfristige Vergütungskomponenten
Einer der drei Vorstandsverträge enthält eine auf drei Jahre ausgelegte Wertzuwachskomponente. Die Laufzeit der Wertzuwachsvergütung ist konsistent mit der Laufzeit des Dienstvertrages. Die Wertsteigerungsvergütung stellt eine langfristige beteiligungsähnliche Komponente dar, die eine langfristige Zusammenarbeit zwischen der VARTA AG und dem Vorstand als Ziel hat. Wesentliche Ausübungsbedingung ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens drei Jahren.
Zahlungen aus der Wertsteigerungskomponente werden einmalig am Ende der Vertragslaufzeit fällig.
Einer der drei Vorstandsverträge enthält kurzfristige (Short Term Incentive, STI) und langfristige (Long Term Incentive, LTI) Vergütungskomponenten.
Das STI knüpft an den Grad der Zielerreichung kurzfristiger Ziele an. Die Ziele sind zu 50% Unternehmensziele (EBITDA der Gesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr) und zu 50% Individualziele, die zwischen Aufsichtsrat und Vorstandsmitglied für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden.
Der Aufsichtsrat stellt die Zielerreichung fest.
Das LTI besteht ebenfalls aus einem Zielerreichungsrahmen. Die Ziele werden nach Maßgabe der Zielfestlegung des STI zwischen Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied festgelegt. Der Unterschied zum STI besteht darin, dass der aus dem LTI resultierende Betrag vom Vorstandsmitglied in Aktien der Gesellschaft zu investieren ist. Die Aktien werden in einem Sperrdepot vom Vorstandsmitglied mindestens für vier Jahre gehalten.
Darüber hinaus sehen die Vorstandsverträge die Möglichkeit vor, besondere Sachverhalte mittels eines Sonderbonus, dessen Höhe im Ermessen des Aufsichtsrats liegt, zu honorieren.
Aktienbasierte Vergütung
Es wurde von der Muttergesellschaft VGG GmbH (Wien, Österreich) ein Aktienoptionsprogramm zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG aufgelegt. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre. Die aktienbasierte Vergütung knüpft als wesentliche Bedingung an ein aktives Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Ausübungszeitraum an.
Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020 (2019) insgesamt
ERFOLGSUNHABHÄNGIGE | ERFOLGSABHÄNGIGE | VON DER GESELLSCHAFT | VERGÜTUNG GESAMT | |
| T€ | T€ | T€ | T€ |
| 847 (799) | 5.405 (2.537) | 7.145 (0) | 13.397 (3.336) |
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund eines Kontrollwechsels keine festen sonstigen Vergütungen vor. Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft ohne wichtigen Grund kann jedoch eine freiwillige Vergütung vereinbart werden. Diese ist jedoch vertraglich durch einen Abfindungs-Cap in Höhe von ein bzw. zwei Jahresvergütungen gedeckelt.
Die Dienstverträge sehen bei Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall oder aus einem nicht durch das Vorstandsmitglied zu vertretenem Grunde eine Fortzahlung der Bezüge bis zu vier Monate vor, längstens jedoch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.
Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds haben die Witwe oder ersatzweise die anspruchsberechtigten Kinder für den Sterbemonat und die zwei darauffolgenden Monate Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts.
Vergütung des Aufsichtsrats:
Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde in der Hauptversammlung am 18. Juni 2020 neu beschlossen und in § 15 der Satzung der VARTA AG entsprechend geändert. Die Änderungen der Vergütung des Aufsichtsrats sind nun an das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) angepasst und entsprechen Aufsichtsratsvergütungen nach Benchmark-Vergleichen. Satzungsgemäß erhält jedes Aufsichtsratsmitglied der VARTA AG neben dem Ersatz seiner angemessenen Auslagen eine feste zahlbare Vergütung von 40.000 €. Damit entspricht die Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat der VARTA AG der Empfehlungen G.17 und G.18 des DCGK zur Aufsichtsratsvergütung in der Fassung vom 16. Dezember 2019. Der DCGK empfiehlt in der Empfehlung G.17, den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat sowie den Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen bei der Vergütung zu berücksichtigen. Dementsprechend sieht die Satzung der VARTA AG vor, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen jeweils eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 100.000 € bzw. 60.000 € erhalten. Die Übernahme von Mitgliedschaften in Ausschüssen und Vorsitzen in Ausschüssen wird gesondert vergütet. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält 15.000 €, Mitglieder in Ausschüssen 7.500 €. Die maximale zusätzliche Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder für ihre Funktionen in Ausschüssen ist auf 30.000 € begrenzt. Die Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die sich ergebende Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftels für jeden angefangen Monat ihrer Tätigkeit.
Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2020 (2019) insgesamt
Für das Geschäftsjahr 2020 erhielt der Aufsichtsrat eine Vergütung in Höhe von 432.500 € (2019: 208.000 €).
Die Prämie der für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossenen D&O-Versicherung wird von der Gesellschaft getragen. Außerdem wurden Beratungsleistungen und sonstige Leistungen in Höhe von 365 € (2019: 33.000 €) vergütet.
Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2020 (2019) individualisiert
FESTE VERGÜTUNG, | SONSTIGE | |
Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitzender) | 130 (50) | 0 (0) |
Dr. Harald Sommerer (stellv. Vorsitzender) | 90 (50) | 0 (0) |
Dipl.-Ing. Frank Dieter Maier | 55 (30) | 0 (0) |
Sven Quandt | 63 (30) | 0 (0) |
Dr. Michael Pistauer | 48 (18) | 0 (0) |
Dr. Georg Blumauer | 48 (30) | 0 (33) |
|
|
|
Gesamt | 434 (208) | 0 (33) |
Sonstiges
Weder wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der VARTA AG oder von Tochtergesellschaften Kredite und Vorschüsse gewährt, noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
10.Prognose-, Chancen- und Risikobericht
10.1.Chancen- und Risikomanagementsystem
Zur frühzeitigen Erkennung und Bewertung von Risiken sowie zum Umgang mit bestehenden Risiken hat die Gesellschaft Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen eingerichtet, die in einem Risikofrüherkennungs-, internen Kontroll- sowie Risikomanagementsystem verankert sind.
Das Risikomanagementsystem wird gesammelt auf Konzernebene beurteilt und fokussiert auf operative, finanzielle, strategische und sonstige Risiken. Dieses steht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG. Hierbei werden die Risiken anhand einer Risikomatrix als gering, mittel oder hoch eingeordnet (siehe Matrix). Es wird keine Risikoquantifizierung zur Einschätzung von rechtlichen und Compliance-Risiken vorgenommen, gleichwohl werden diese Risiken angemessen berücksichtigt.
Als produzierendes Unternehmen wird auf externe Faktoren wie z.B. Rohstoffpreise geachtet, die das Ergebnis negativ beeinflussen könnten. Ebenso müssen interne Prozesse aufgrund der wachsenden Unternehmensgröße laufend optimiert werden. Chancen werden im technologischen Fortschritt kabelloser Geräte gesehen. Insgesamt wird die Risikosituation als beherrschbar eingeschätzt.
Wesentliche Bausteine des Systems sind ein strategisch ausgerichtetes Planungssystem, eine jährliche Budgetplanung, die mehrfach innerhalb des laufenden Jahres überprüft und an die aktuellen Erkenntnisse angepasst wird, monatliche Plan-Ist-Vergleiche sowie die frühzeitige und regelmäßige Kommunikation von Risiken und Chancen. Unterstützt wird dieses Risikomanagement durch regelmäßige Sitzungen des Managements, in denen ausführlich Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung analysiert und erörtert werden.
Die folgende Abbildung zeigt die angewendeten Bandbreiten zur Quantifizierung von Risiken.
Im Zuge der Erstkonsolidierung der VARTA Consumer und dem starken organischen Wachstum der VARTA Microbattery werden ab dem Geschäftsjahr 2021 die Wertgrenzen auf die neue Unternehmensgröße angepasst.
10.2.Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikolage durch den Vorstand
Der Vorstand trägt die Verantwortung für das Chancen- und Risikomanagement, das integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist und auch im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG steht. Nach der Einschätzung des Vorstands sind die im Folgenden beschriebenen Risiken zum Zeitpunkt der Veröffentlichung beherrschbar. Im Einzelnen sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Zugleich besteht die Überzeugung, dass der Konzern strategisch und finanziell gut aufgestellt ist, um sich bietende Chancen zu nutzen.
Der Chancen- und Risikobericht beinhaltet die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Kernrisiken. Zu diesen Risiken zählen alle Sachverhalte, die eine signifikante Bedrohung der Erfolgsfaktoren darstellen und eine materielle Auswirkung auf die Ergebnis- oder Liquiditätssituation haben können. Sie lassen sich anhand ihres Schadenserwartungswertes einzelnen Risikoklassen zuordnen (hoch, mittel, gering). Der Schadenserwartungswert wird im Rahmen eines Regelprozesses gruppenweit einheitlich gemessen und setzt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und dem zu erwartenden Effekt des Schadensausmaßes auf das Konzernergebnis zusammen.
Für jeden Geschäftsbereich gibt es einen Risikoverantwortlichen, der die Risikosituation seines Bereiches dezentral steuert und an das Group Risk Management berichtet. Innerhalb einzelner Geschäftsbereiche gibt es Verantwortliche (Risk Owner) für die verschiedenen Risikobereiche, die an den jeweiligen Risikoverantwortlichen des Geschäftsbereiches berichten. Um eine enge Verzahnung mit operativen und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen sicherzustellen, ist das Risikomanagement im Zentralbereich „Corporate Controlling“ angesiedelt. Das Risikomanagement wird in regelmäßigen Abständen auf Effektivität geprüft und gegebenenfalls verbessert.
10.3. Internes Kontrollsystem
Einen wichtigen Teil des Risikomanagements stellt das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikosystem des VARTA AG Konzerns dar. Demnach werden unter dem internen Kontrollsystem die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung von Führungsentscheidungen zur Sicherung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit bzw. Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für die VARTA AG Gruppe maßgeblichen Vorschriften gerichtet sind.
In den einzelnen Konzerngesellschaften ist ein den jeweiligen Verhältnissen angemessenes internes Kontrollsystem implementiert, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Im Rechnungswesen besteht das Prinzip der Funktionstrennung.
Es gibt konzernweit einheitliche Bilanzierungsrichtlinien. Weiterhin ist das Rechnungswesen weitestgehend am Standort in Ellwangen zentralisiert.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess.
10.4. Risikosituation
Aus der Gesamtheit der identifizierten Chancen und Risiken werden nachfolgend jene Bereiche dargestellt, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Prognosezeitraum in wesentlichem Umfang positiv oder negativ beeinflussen können. Gemäß der oben erwähnten Bewertung nach erwarteter Schadenshöhe in Bezug auf das Konzernergebnis wird für die folgenden Risiken die entsprechende Klassifizierung des Schadenerwartungswerts des Risikos angegeben, der vor Ergreifen von Gegenmaßnahmen vorliegt, d.h. der Brutto-Schadenswert.
Die Risikosituation stellt sich für den VARTA AG Konzern wie folgt dar:
EINZELRISIKEN | BRUTTO- | |
Operative | Produktions- und Logistikrisiken | mittel |
Gefährdungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes | gering | |
Beschaffungsrisiken | gering | |
Anhaltenden Preisdruck | gering | |
IT | gering | |
Strategische Risiken | Einschränkung durch mögliche Ersatztechnologien | mittel |
Abhängigkeit von einem Kunden | mittel | |
Patentverletzung durch Wettbewerber | mittel | |
Marktverschiebung / Trend | gering | |
Finanzielle und Ausfall-Risiken | Fremdwährungsrisiken | gering |
Geldanlagen und derivative Finanzinstrumente | gering | |
Ausfallrisiken aus Lieferungen und Leistungen | gering | |
Steuernachzahlungen | gering | |
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte | gering |
10.5.Operative Risiken
Durch das Wachstum werden mehr Produktions- und Lagerflächen benötigt, was durch Nutzung von bisher freien Flächen innerhalb der bislang verfügbaren Produktions- und Lagerflächen zu einer Erhöhung von Brandrisiken führt. Mit der Fertigstellung des Hochregallagers im Jahr 2020 stellt dieser Sachverhalt ein geringeres Risiko dar. Der signifikante Ausbau in den Produktionskapazitäten in Nördlingen in 2020 führt zu einer Erhöhung der Brandrisiken in Nördlingen. Dieses Risiko wird in Verbindung mit den erweiterten Produktions- und Lagerflächen als mittel eingeschätzt.
Gefährdungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes werden durch umfassende Verfahrens- und Kontrollvorgaben begrenzt. Zusätzlich besteht ein risikoadäquater Versicherungsschutz.
Beschaffungsrisiken, vor allem bei wichtigen Rohstoffen und Komponenten, werden durch permanente Marktbeobachtungen, durch eine langfristig angelegte und auf Qualität setzende Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie durch den Bezug strategischer Komponenten von mehreren Lieferanten minimiert. Zusätzlich werden auf Basis des Budgets des jeweiligen Geschäftsjahres Sicherungsgeschäfte für den Bezug von Nickel und Zink als einem der wertmäßig wichtigsten Rohstoffe abgeschlossen. Dem Preisdruck, insbesondere der asiatischen Wettbewerber durch deren Lohnkostenvorteil, begegnet die Gesellschaft durch technologisch führende und innovative Produkte, die in hoher Qualität zu wettbewerbsfähigen Kosten hergestellt werden. Besonders hervorzuheben ist die Fähigkeit des VARTA AG Konzerns, neue Batterietechnologien in eine Massenproduktion zu überführen. Die zentrale IT-Abteilung des Konzerns ist weltweit für alle Informationssysteme und Berechtigungen der Anwender zuständig. Die IT-Landschaft ist global sehr einheitlich und wenig fragmentiert. Hierbei wird mit wachsender Unternehmensgröße der nahtlose Zugriff auf relevante Daten, Systeme und technische Anwendungen für die Mitarbeiter gewährt. Die IT überwacht kontinuierlich den Systembetrieb, überprüft regelmäßig die bestehenden Berechtigungen der einzelnen Anwender und passt gegebenenfalls die Zugriffsrechte auf die einzelnen Systeme an. Aus diesem Grund wird das Risiko im IT-Bereich auch als beherrschbar eingeschätzt.
Das Unternehmen ist auch angesichts der weltweit anhaltenden Covid-19 Pandemie und der schwankenden Infektionsraten sehr gut aufgestellt. Die Produktion an den eigenen Standorten läuft seit Beginn der Pandemie ohne Unterbrechungen, Auswirkungen auf die Lieferketten gab es nicht. Basierend auf den Erkenntnissen mit Covid-19 aus dem Jahr 2020 sieht sich die VARTA AG mit den ergriffenen Maßnahmen als gut aufgestellt.
Trotzdem sind negative Einflüsse auf den VARTA AG Konzern nicht auszuschließen. Dies könnte sowohl die Produktionsmöglichkeiten an unseren Standorten, unsere Transportmöglichkeiten zu unseren Kunden als auch Beeinträchtigungen unserer Lieferanten betreffen. Nicht auszuschließen ist ebenso, dass unsere Kunden durch eigene Produktionsunterbrechungen zeitweise keine Produkte von uns abnehmen können.
10.6. Strategische Risiken
Das Produktportfolio trägt zu einer erfolgreichen Positionierung gegenüber den Wettbewerbern bei. Der VARTA AG Konzern steht für hohe Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit. Das Risiko der technologischen Substitution wird als mittel eingeschätzt. Durch eine ständige Marktbeobachtung und einen engen Kontakt zu innovativen Herstellern kann dieses Risiko reduziert werden.
Das starke Marktwachstum bei wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien für kabellose Kopfhörer animiert asiatische Wettbewerber zum Nachbau der patentgeschützten Produkte. Die Gesellschaft besitzt relevante Schutzrechte in Europa, USA, China und Japan und geht, sofern erforderlich, mit rechtlichen Schritten gegen Patentverletzungen vor. Das Risiko wird als mittel eingestuft.
Insbesondere die Technologiebeherrschung und Innovationsfähigkeit sind eine wesentliche Stärke. Durch den Fokus auf Forschung und Entwicklung sowie ein großes Netzwerk an Forschungspartnern ist der Konzern exzellent aufgestellt, um den technologischen Fortschritt des relevanten Industriebereiches mitzugestalten. Die Einschränkung durch mögliche Ersatztechnologien wird sehr genau beobachtet. Mittelfristig werden keine wesentlichen Auswirkungen von möglichen Ersatztechnologien auf das Kerngeschäft des Konzerns gesehen. Es besteht eher die Chance, die technologische Entwicklung in den Geschäftssegmenten mitgestalten zu können.
Dennoch müssen in einem stark wachsenden und innovativen Umfeld natürlich zu jedem Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen für das Unternehmen getroffen werden, um entsprechend langfristig und erfolgreich am Markt bestehen zu können. Trotz der externen Natur der meisten Risiken müssen strategische Risiken rechtzeitig erkannt und entsprechend darauf reagiert werden. Zur frühzeitigen Erkennung der Risiken wird das Markt- und Wettbewerbsumfeld permanent beobachtet. Das mögliche Ausmaß der Risiken bemisst sich maßgeblich an der Größe des Absatzvolumens. Je nach Ausprägung werden produktspezifische und gegebenenfalls regional unterschiedliche Maßnahmen ergriffen.
Die Kundenkonzentration hat, bedingt durch das starke Wachstum im Bereich Entertainment, zugenommen. Die Gesellschaft begegnet der höheren Kundenkonzentration im Bereich Entertainment durch die Verbreiterung der Kundenbasis. Durch die Akquisition von VARTA Consumer sind die Umsatzströme deutlich differenzierter und die Konzentration auf einen Kunden kann dadurch mitigiert werden. Insgesamt wird dieses Risiko als mittel eingestuft.
10.7. Finanzielle und Ausfallrisiken
Durch das internationale Vertriebsgebiet und den weltweiten Einkauf von Rohstoffen und Komponenten entstehen Fremdwährungsrisiken für den Konzern. Diese Risiken werden eingehend analysiert und bewertet. Fremdwährungsrisiken werden durch Devisentermingeschäfte abgesichert und dadurch reduziert. Den Termingeschäften stehen operative Zahlungsströme in zumindest vergleichbarer Höhe gegenüber. Geldanlagen und derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich mit Geldinstituten von guter Bonität abgeschlossen. Für Kreditbeziehungen aus Lieferungen und Leistungen werden weitestgehend Kreditversicherungen zur Minimierung des Ausfallrisikos abgeschlossen. Ferner werden zur Bonitätsbeurteilung von Kunden und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen Kreditauskünfte eingeholt und historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere zum Zahlungsverhalten, berücksichtigt. Dafür ist ein umfassendes Debitorenmanagement eingerichtet. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese entsprechend wertberichtigt.
Weitere Risiken, die sich aus dem geschäftsüblichen Zahlungsverkehr oder durch mögliche Steuernachzahlungen ergeben, werden als gering eingeschätzt.
Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, insbesondere der aktivierten Entwicklungsleistungen in den Geschäftssegmenten, wird regelmäßig überprüft. Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte basiert auf der Langfristplanung der jeweiligen Geschäftssegmente zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Mit der Zusage von Fördermittel in Höhe von ca. 300 Mio. € im Rahmen der Initiative IPCEI („Important Projects for Common European Interest“) treibt die VARTA AG die Weiterentwicklung der Lithium-Ionen Batterien weiter voran. Das stellt für den Konzern eine Chance dar, mit diesen Mitteln neue Technologien zu entwickeln und damit neue Märkte zu erschließen. Die VARTA AG hat an dieser Stelle Auflagen für die Inanspruchnahme der Mittel zu erfüllen. Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen besteht das Risiko einer anteiligen Rückzahlung. Zur Überwachung und Steuerung des Risikos ist ein Monitoring Prozess installiert. Dadurch können Abweichungen unmittelbar festgestellt und Gegensteuerungsmaßnahmen initiiert werden.
Verbleibende Restrisiken sind als unwesentlich anzusehen.
10.8. Sonstige Risiken
Unter sonstige Risiken werden alle verbleibenden Risiken erfasst, die sich nicht den anderen Risikoklassen zuordnen lassen. Unter Compliance-Risiken werden Strafen, finanzielle oder andere materielle Ausfälle aufgrund von Gesetzesverstößen und der Nichteinhaltung von unternehmensinternen Vorschriften oder Grundsätzen verstanden. Die Compliance-Risiken werden insgesamt als gering eingestuft.
10.9.Chancen der künftigen Entwicklung
Bezüglich der weiteren Entwicklung des VARTA AG Konzerns ist neben den insgesamt positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung der für den Konzern relevanten Märkte für Batterieanwendungen von entscheidender Bedeutung.
Ein Erfolgsfaktor ist die zentralisierte und EDV-gestützte Planung und Steuerung der weltweiten Warenströme. Dadurch ist der Konzern in der Lage, gesellschafts- und länderübergreifend die Warenströme zu optimieren. Mit dem weiteren Ausbau eines Fertigungsstandortes in Deutschland wird der Aufbau von Produktionskapazitäten vorangetrieben, um die steigende Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien bedienen zu können.
10.10.Gesamtbild der Risikolage des Konzerns
Risiken aus ungünstigen Entwicklungen bei Währungskursen und Rohstoffpreisen wurde durch Absicherung der Hauptwährungen und Rohstoffe entgegengewirkt. Dem Risiko steigender Transportkosten aus dem Bereich der operativen Risiken soll durch Aufbau eines Fertigungsstandortes in Osteuropa und die damit einhergehenden Verkürzung der Transportwege begegnet werden. Risiken durch Lohnkostennachteile gegenüber Wettbewerbern überwiegend aus dem asiatischen Raum, welche ebenfalls im Bereich der operativen Risiken angesiedelt sind, wird durch die weitere Automatisierung der Fertigungsprozesse in Deutschland sowie die optimale Nutzung des Produktionsnetzwerks in Asien und Osteuropa begegnet. Den Risiken durch fehlende Produktions- und Lagerflächen wirken Gebäudeerweiterungen entgegen. Um dem Risiko der Abhängigkeit von Einzelkunden entgegenzuwirken, wird die Kundenbasis verbreitert. Auch trägt die Akquisition von VARTA Consumer zur Diversifizierung der Umsatzströme bei. Durch ständige Marktbeobachtung und Produktentwicklung begegnet die Gesellschaft dem Risiko von Ersatztechnologien.
Aufgrund der dargestellten Chancen und Risiken werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die strategischen Ziele des Konzerns erwartet.
Das strukturelle Wachstum der Kernmärkte, die nach eigener Einschätzung starke Marktposition in diesen Kernmärkten sowie die weiterhin hohen Investitionen in die Erweiterung der Produktionskapazitäten werden zu einer positiven Geschäftsentwicklung in 2021 führen. Dieser Ausblick beruht auf der Annahme konstanter Währungskurse.
Das Unternehmen ist auch angesichts der weltweit anhaltenden Covid-19 Pandemie und der schwankenden Infektionsraten sehr gut aufgestellt. Die Produktion an den eigenen Standorten läuft seit Beginn der Pandemie ohne Unterbrechungen, Auswirkungen auf die Lieferketten gab es nicht. Trotzdem sind negative Einflüsse auf den VARTA AG Konzern nicht auszuschließen. Dies könnte sowohl die Produktionsmöglichkeiten an unseren Standorten, unsere Transportmöglichkeiten zu unseren Kunden als auch Beeinträchtigungen unserer Lieferanten betreffen. Nicht auszuschließen ist ebenso, dass unsere Kunden durch eigene Produktionsunterbrechungen zeitweise keine Produkte von uns abnehmen können.
Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung waren diese Risiken nicht abschätzbar und konnten deshalb im Rahmen der Planung nicht berücksichtigt werden.
Es wird für 2021 ein Konzernumsatz von rund 940 Mio. € erwartet. Das entspricht einem hohen einstelligen Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr.
Die relative Marge des bereinigten operativen Ergebnisses (EBITDA) soll überproportional auf bis zu 30% vom Umsatz steigen. Dies entspricht einem Anstieg von bis zu 2,5 Prozentpunkten und unterstreicht die Ertragskraft der VARTA Gruppe.
VARTA investiert unverändert in den Ausbau seiner Produktionskapazitäten für Lithium-Ionen-Batterien (CoinPower) und den Aufbau einer Pilotanlage für großformatige Lithium-Ionen-Batterien. Der CAPEX, die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, wird im nächsten Jahr zwischen 150 Mio. € und 200 Mio. € liegen.
Segment Microbatteries & Solutions
Der Schwerpunkt von Microbatteries & Solutions liegt im OEM Geschäft mit Lithium-Ionen- und Zink-Air Batterien sowie dem Power-Pack Geschäft.
Aufgrund der starken Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien für True Wireless Stereo Headsets (TWS) im Bereich Entertainment ist eine weitere Ausweitung der Produktionskapazitäten geplant. Dies stellt das größte Wachstumspotenzial im Segment Microbatteries & Solutions dar. Im Bereich der Hörgerätebatterien soll die nach eigener Einschätzung marktführende Position in einem strukturell wachsenden Markt weiter ausgebaut werden. Das Segment Microbatteries & Solutions wird im Geschäftsjahr 2021 auf vergleichbarer Basis weiter wachsen. Der Schwerpunkt des Wachstums wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Durch die weitere Skalierung des Geschäftsmodells wird von einem sehr deutlichen Anstieg des bereinigten EBITDA ausgegangen, das sich im Vergleich zum Umsatz weiter überproportional entwickeln soll.
Segment Household Batteries
Das Consumer-Batteriegeschäft bildet zusammen mit dem Energiespeicher-Geschäft das Segment „Household Batteries“. Die Sparte fokussiert sich innerhalb des VARTA AG Konzerns auf das Konsumentengeschäft mit eigenem Vertrieb, Marketing und Produktion.
Das Consumer-Geschäft wird im Geschäftsjahr 2021 im mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen. Es wird eine EBITDA-Marge im niedrigen zweistelligen Bereich für das Geschäftsjahr 2021 erwartet. Bei den stationären Energiespeichern wird ein sehr deutliches Wachstum erwartet, das mindestens dem Marktwachstum entsprechen soll.
In die Prognosen für Chancen und Risiken für die weitere Geschäftsentwicklung fließen die langjährigen Erfahrungen im Batteriegeschäft ein. Dieser Bericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft beziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.
Es wird auf die im Konzernanhang gemachten Angaben über die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verwiesen.
13.Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht
Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 HGB, dass die VARTA AG, Ellwangen, bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen nach § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden.
14.Übernahmerechtliche Angaben
Das gezeichnete Kapital der VARTA AG beträgt zum 31. Dezember 2020 40.421.686 €. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 40.421.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1 € repräsentieren.
Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Der Vorstand besteht gem. § 6 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstands wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands (CEO) sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlagen, aktuell noch bis zu einem Betrag von 9.618.314,00 € (genehmigtes Kapital I) bzw. bis zu einem Betrag von 2.960.000 € (genehmigtes Kapital 2017 II), zu erhöhen. Vom genehmigten Kapital wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. Zudem wurde in der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 11.840 T€ zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten beschlossen.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Es bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte. Alle Aktien der Gesellschaft sind mit dem gleichen Stimmrecht ausgestattet. Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien der Gesellschaft.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Herr Prof. DDr. Michael Tojner ist als Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach (Schweiz), über deren Tochtergesellschaft
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Ellwangen, 30. März 2021
Herbert Schein Armin Hessenberger
KONZERN-BILANZ39
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG41
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG42
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG42
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG44
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ________________________________________ 45
2. VERÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS _____________________________ 46
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNRECHNUNGSLEGUNG ________________________ 51
3.1Übereinstimmungserklärung __________________________________________ 51
3.2 Unternehmensfortführung ___________________________________________ 51
3.3 Konsolidierungsmethoden ___________________________________________ 51
3.4 Bewertungsbasis _________________________________________________ 52
3.5 Funktionale und Darstellungswährung ___________________________________ 52
3.6 Fristigkeiten ____________________________________________________ 52
4. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE ________________ 52
4.1 Währungsumrechnung ______________________________________________ 52
4.2 Finanzinstrumente ________________________________________________ 53
4.3Geschäfts- und Firmenwerte __________________________________________ 55
4.4 Immaterielle Vermögenswerte ________________________________________ 55
4.5 Sachanlagen ____________________________________________________ 56
4.6 Leasing ________________________________________________________ 57
4.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen _______________________________ 58
4.8 Vorräte ________________________________________________________ 58
4.9Aktienbasierte Vergütung ____________________________________________ 58
4.10 Werthaltigkeitstest ________________________________________________ 59
4.11Leistungsorientierte Verpflichtungen und beitragsorientierte Zusagen _______________ 61
4.12 Zuwendungen der öffentlichen Hand ____________________________________ 62
4.13 Eventualverbindlichkeiten ___________________________________________ 62
4.14 Abgegrenzte Schulden ______________________________________________ 62
4.15 Sonstige Finanzverbindlichkeiten _______________________________________ 62
4.16 Rückstellungen __________________________________________________ 63
4.17 Umsatz- und Ertragsrealisation ________________________________________ 63
4.18 Finanzergebnis ___________________________________________________ 63
4.19 Ertragsteuern ___________________________________________________ 64
4.20 Segmentberichterstattung ___________________________________________ 64
4.21 Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze _____________________________ 66
4.22 Neue und geänderte IFRS-Standards nach dem 31. Dezember 2020 _________________ 67
5. WESENTLICHE ANNAHMEN UND EINSCHÄTZUNGEN __________________________ 71
6. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG _______________________________________ 73
7. SACHANLAGEVERMÖGEN ____________________________________________ 78
8. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE _____________________________________ 79
9. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN UND
SONSTIGE BETEILIGUNGEN ___________________________________________ 82
10. LEASING _______________________________________________________ 82
11.ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ________________________________ 83
12. VORRÄTE ______________________________________________________ 84
13. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE _____________________________________ 84
14. SONSTIGE VERMÖGENSWERTE ________________________________________ 86
15. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE _______________________ 87
16. LATENTE STEUERN ________________________________________________ 88
17. EIGENKAPITAL ___________________________________________________ 88
18. ERGEBNIS JE AKTIE ________________________________________________ 90
19. ANDERE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN _______________________________ 90
20. RÜCKSTELLUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER ______________________ 92
20.1 Zusammensetzung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer _____________ 92
20.2 Pensionen ______________________________________________________ 92
20.3 Abfindungsrückstellungen ___________________________________________ 97
20.4Jubiläumsgelder __________________________________________________ 97
20.5Altersteilzeit ____________________________________________________ 98
21. STEUERSCHULDEN ________________________________________________ 99
22. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN,
VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN SOWIE ERHALTENE ANZAHLUNGEN _______________ 100
23. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN _______________________________________ 101
24. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN ________________________________________ 102
25. ABGEGRENZTE SCHULDEN __________________________________________ 103
26. UMSATZERLÖSE _________________________________________________ 104
27. VERMINDERUNG / ERHÖHUNG DER FERTIGEN UND UNFERTIGEN ERZEUGNISSE _______ 104
28. MATERIALAUFWAND ______________________________________________ 105
29. PERSONALAUFWAND ______________________________________________ 105
30. ABSCHREIBUNGEN _______________________________________________ 106
31. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE _____________________________________ 107
32. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN _______________________________ 108
33. ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN _________________________ 109
34. ZINSERGEBNIS ___________________________________________________ 111
35. NETTOFINANZERGEBNIS ____________________________________________ 111
36. ERTRAGSTEUERAUFWENDUNGEN ______________________________________ 112
37. KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG ___________________________________ 113
38. RISIKOMANAGEMENT ______________________________________________ 114
38.1 Internes Kontrollsystem ____________________________________________ 114
38.2 Finanzrisikomanagement ____________________________________________ 114
39. NAHESTEHENDE PERSONEN UND GESELLSCHAFTEN _________________________ 125
39.1 Nahestehende Unternehmen _________________________________________ 126
39.2 Nahestehende Personen ____________________________________________ 128
40. MANAGEMENT DER VARTA AG ________________________________________ 129
41. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN _______________________________________ 130
42. BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN ______________________________________ 132
43. ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH HGB ____________________________________ 133
44. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG ________________________________ 134
Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020
VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)
| ANHANG | 31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
AKTIVA |
|
|
|
|
|
Sachanlagen |
| 7/10 |
| ||
Immaterielle Vermögenswerte |
| 8 |
| ||
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und sonstige Beteiligungen |
| 9 |
| ||
Andere finanzielle Vermögenswerte |
| 11/38 |
| ||
Latente Steueransprüche |
| 16 |
| ||
Sonstige Vermögenswerte |
| 14 |
| ||
|
|
|
|
|
|
Langfristige Vermögenswerte |
|
|
| ||
Vorräte |
| 12 |
| ||
Vertragsvermögenswerte |
| 13/38 |
| ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| 13/38 |
| ||
Andere finanzielle Vermögenswerte |
|
|
| ||
Steuererstattungsansprüche |
|
|
| ||
Sonstige Vermögenswerte |
| 14/38 |
| ||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
| 15 |
| ||
|
|
|
|
|
|
Kurzfristige Vermögenswerte |
|
|
| ||
|
|
|
|
|
|
Bilanzsumme |
|
|
|
| ANHANG | 31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
PASSIVA |
|
|
|
|
|
Gezeichnetes Kapital |
|
|
| ||
Kapitalrücklage |
|
|
| ||
Gewinnrücklagen |
|
|
| ||
Jahresüberschuss |
|
|
| ||
Sonstige Rücklagen |
|
| - |
| |
|
|
|
|
|
|
Eigenkapital des VARTA AG Konzerns |
| 17 |
| ||
Nicht beherrschende Anteile |
|
|
| ||
|
|
|
|
|
|
Eigenkapital |
| 17 |
| ||
Leasingverbindlichkeiten |
|
|
| ||
Andere finanzielle Verbindlichkeiten |
| 19 |
| ||
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer |
| 20 |
| ||
Erhaltene Anzahlungen |
| 22/38 |
| ||
Sonstige Verbindlichkeiten |
| 23 |
| ||
Passive latente Steuern |
| 16 |
| ||
Sonstige Rückstellungen |
| 24 |
| ||
Abgegrenzte Schulden |
| 25 |
| ||
|
|
|
|
|
|
Langfristige Schulden |
|
|
| ||
Steuerschulden |
| 21 |
| ||
Leasingverbindlichkeiten |
|
|
| ||
Andere finanzielle Verbindlichkeiten |
| 19 |
| ||
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer |
| 20 |
| ||
Vertragsverbindlichkeiten |
| 22/38 |
| ||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen |
| 22/38 |
| ||
Sonstige Verbindlichkeiten |
| 23 |
| ||
Sonstige Rückstellungen |
| 24 |
| ||
Abgegrenzte Schulden |
| 25 |
| ||
|
|
|
|
|
|
Kurzfristige Schulden |
|
|
| ||
|
|
|
|
|
|
Schulden |
|
|
| ||
|
|
|
|
|
|
Bilanzsumme |
|
|
|
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2020
VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)
| ANHANG | 01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Umsatzerlöse |
| 26/6 |
| ||
Verminderung / Erhöhung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse |
| 27 | - |
| |
Aktivierte Eigenleistungen |
|
|
| ||
Sonstige betriebliche Erträge |
| 31 |
| ||
Materialaufwand |
| 28 | - |
| - |
Personalaufwand |
| 29 | - |
| - |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| 32 | - |
| - |
|
|
|
|
|
|
EBITDA |
|
|
| ||
Abschreibungen |
| 30 | - |
| - |
Betriebsergebnis (EBIT) |
|
|
| ||
Finanzertrag |
| 34 |
| ||
Finanzaufwand |
| 34 | - |
| - |
Übriger Finanzertrag |
| 35 |
| ||
Übriger Finanzaufwand |
| 35 | - |
| - |
|
|
|
|
|
|
Finanzergebnis |
|
| - |
| |
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden |
| 9 |
| - | |
|
|
|
|
|
|
Ergebnis vor Steuern |
|
|
| ||
Ertragsteueraufwendungen |
| 36 | - |
| - |
|
|
|
|
|
|
Konzernergebnis |
|
|
| ||
Zuordnung des Gewinns: |
|
|
|
|
|
Aktionäre der VARTA AG |
|
|
| ||
Nicht beherrschende Anteile |
|
|
|
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2020
VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)
| ANHANG | 01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Konzernergebnis |
|
|
| ||
|
|
|
|
|
|
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden |
|
|
|
|
|
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen |
| 20 | - |
| - |
Neubewertung des Erstattungsanspruchs Schuldbeitritt |
| 20 |
| ||
Steuereffekt |
| 21 |
| - | |
|
|
|
|
|
|
|
|
| - |
| |
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können |
|
|
|
|
|
Währungsumrechnungsdifferenzen |
| 35 | - |
| |
Ergebnis der Fair Value-Änderungen von Cashflow-Hedges |
| 38 |
| ||
Steuereffekt |
| 36 | - |
| - |
|
|
|
|
|
|
|
|
| - |
| |
|
|
|
|
|
|
Sonstiges Ergebnis nach Steuern |
|
| - |
| |
|
|
|
|
|
|
Gesamtergebnis |
|
|
| ||
Zuordnung des Gewinns: |
|
|
|
|
|
Aktionäre der VARTA AG |
|
|
| ||
Nicht beherrschende Anteile |
|
|
| ||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis je Aktie (EUR) |
|
|
|
|
|
|
| ANHANG | 01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie |
| 18 |
| ||
Verwässertes Ergebnis je Aktie |
| 18 |
|
Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2020
VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)
| ANHANG | 01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
|
|
|
|
|
Ergebnis vor Steuern |
|
|
| ||
Nettofinanzergebnis abzüglich übriger Finanzaufwand/Finanzertrag |
| 35 |
| ||
Ergebnisse aus der At-Equity-Bewertung |
| 9 |
| ||
Abschreibungen |
| 30/7/8 |
| ||
Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten |
|
|
| ||
Übrige liquiditätsunwirksame Erträge und Aufwendungen |
|
| - |
| - |
Veränderungen Working Capital |
|
|
|
|
|
Vorräte |
| 12 | - |
| - |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige Vermögenswerte |
| 13 |
| - | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten |
| 22 |
| ||
Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge |
| 20 |
| ||
Bezahlte Ertragsteuern |
|
| - |
| - |
|
|
|
|
|
|
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
|
|
| ||
|
|
|
|
|
|
Cashflow aus Investitionstätigkeit |
|
|
|
|
|
Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen |
| 30/7/8 | - |
| - |
Aktivierte Eigenleistungen |
|
| - |
| - |
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen |
|
|
| ||
Ein-/ Auszahlungen aus der Aufnahme von Ausleihungen |
|
|
| ||
Investitionen in Finanzanlagen abzüglich erworbener liquider Mittel |
| 2 | - |
| - |
davon Erwerb VARTA Consumer abzüglich erworbener liquider Mittel |
| 2 | - |
| |
Einzahlungen aus Ausleihungen |
|
|
| ||
Einzahlung aus der Rückführung der Kapitaleinlage von assoziierten Unternehmen |
|
|
| ||
Erhaltene Zinsen |
| 34 |
| ||
|
|
|
|
|
|
Cashflow aus Investitionstätigkeit |
|
| - |
| - |
|
|
|
|
|
|
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
|
|
|
|
|
Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen |
|
|
| ||
Zahlungen für Kosten aus der Kapitalerhöhung |
|
|
| - | |
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten |
|
| - |
| - |
Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten |
| 19 |
| ||
Tilgung von kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten |
| 19 | - |
| |
Bezahlte Zinsen |
| 34 | - |
| - |
|
|
|
|
|
|
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
|
|
| ||
|
|
|
|
|
|
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
|
| - |
| |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per 1. Januar |
| 15/37 |
| ||
Auswirkungen von Wechselkursänderungen |
|
| - |
| |
|
|
|
|
|
|
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per 31. Dezember |
| 15 |
|
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)
|
|
| SONSTIGE RÜCKLAGEN |
|
| ||
(IN T€) | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITAL- | GEWINN- | WÄHRUNGS | HEDGING | NICHT | SUMME |
Stand am 1. Januar 2019 | - | ||||||
Effekt aus aktienbasierter Vergütung | |||||||
Veränderung Minderheitenausweis* | - | ||||||
Kapitalerhöhung | |||||||
Transaktionskosten aus Kapitalerhöhung | - | - | |||||
Gesamtergebnis |
|
|
|
|
|
|
|
Jahresergebnis | |||||||
Sonstiges Ergebnis | |||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtergebnis | |||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
Stand am 31. Dezember 2019 | - | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| SONSTIGE RÜCKLAGEN |
|
| |
(IN T€) | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITAL- | GEWINN- | WÄHRUNGS | HEDGING | NICHT | SUMME |
Stand am 1. Januar 2020 | - | ||||||
Effekt aus aktienbasierter Vergütung | |||||||
Gesamtergebnis |
|
|
|
|
|
|
|
Jahresergebnis | |||||||
Sonstiges Ergebnis | - | - | - | - | |||
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtergebnis | - | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
Stand am 31. Dezember 2020 | - |
* Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis
für das Geschäftsjahr 2020
Die
Die VARTA AG hat ihren Sitz in
Die Aktien der VARTA AG werden am regulierten Markt unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A0TGJ5, der International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0TGJ55 sowie dem Börsenkürzel „VAR1“ gehandelt.
2.Veränderungen im Konsolidierungskreis
Im Geschäftsjahr 2020 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt entwickelt:
2020 |
| 2019 | |||
| VOLL-KONSOLIDIERUNG | EQUITY-KONSOLIDIERUNG |
| VOLL-KONSOLIDIERUNG | EQUITY-KONSOLIDIERUNG |
Stand 1. Januar | 12 | 1 |
| 12 | 2 |
Abgang Konsolidierungskreis | 0 | 0 |
| 0 | -1 |
Neugründung | 1 | 0 |
| 0 | 0 |
Akquisition | 30 | 0 |
| 0 | 0 |
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Stand 31. Dezember | 43 | 1 |
| 12 | 1 |
Neugründungen
VARTA Consumer Hungaria Kft.
Die Gesellschaft VARTA Consumer Hungaria Kft. wurde als Tochtergesellschaft der VARTA Consumer Batteries Benelux B.V. am 15. Mai 2020 gegründet. Die Gesellschaft mit Sitz in Budapest wurde im Handelsregister unter der Nummer 01-09-358466 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Elektronik und Teilen für Telekommunikation.
Am 2. Januar 2020 erwarb der Konzern 100 % der Anteile und Stimmrechte an folgenden Unternehmen:
VARTA Consumer Batteries Benelux B.V. (Niederlande), mit den (direkten und indirekten) Tochterunternehmen (jeweils 100 %)
oSpectrum Brands Europe GmbH (Deutschland),
umfirmiert in: VARTA Consumer Europe Holding GmbH
oROV German Limited GmbH (Deutschland),
umfirmiert in: VARTA Consumer Kommandit GmbH
oROV German General Partner GmbH (Deutschland),
umfirmiert in: VARTA Consumer Komplementär GmbH
oVARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA (Deutschland)
oAnabasis Handelsgesellschaft GmbH (Deutschland)
oVARTA Consumer Batteries Italia S.r.l. (Italien)
oVARTA Pilleri Ticaret Ltd. Sirketi (Türkei)
oSpectrum Brands Czech spol. s.r.o. (Tschechien),
umfirmiert in: VARTA Consumer Czech spol. s.r.o.
oSpectrum Brands Denmark NS (Dänemark),
umfirmiert in: VARTA Consumer Denmark A/S
oSpectrum Brands France S.A.S. (Frankreich),
umfirmiert in: VARTA Consumer France S.A.S
oSpectrum Brands Finland Oy (Finnland),
umfirmiert in: VARTA Consumer Finland Oy
oSpectrum Brands Norway AS (Norwegen),
umfirmiert in: VARTA Consumer Norway AS
oSpectrum Brands Austria GmbH (Österreich),
umfirmiert in: VARTA Consumer Austria GmbH
oSpectrum Brands Hrvatska d.o.o. (Kroatien)
oSpectrum Brands Bulgaria EOOD (Bulgarien)
oSpectrum Brands Trgovina d.o.o. (Slowenien)
oSpectrum Brands Slovakia spol. S.r.o. (Slowakei),
umfirmiert in: VARTA Consumer Slovakia spol. s.r.o.
oSpectrum Brands Schweiz GmbH (Schweiz),
umfirmiert in: VARTA Consumer Schweiz GmbH
umfirmiert in: VARTA Consumer Sweden AB
oEMEA Consumer Batteries (Shenzhen) Co. Ltd. (China)
VARTA Consumer Batteries Poland Sp. z o.o. (Polen)
Limited Liability Company Consumer Batteries Company (Eastern Europe) (Russland)
VARTA Consumer Batteries Iberia. S.L.U. (Spanien)
VARTA Consumer Batteries UK Ltd (UK)
Energizer Real Estate Holdings, LLC (USA),
umfirmiert in: VHB Real Estate Holdings LLC,
mit deren Tochtergesellschaft (100 %),
oPaula GmbH & Co. KG (Deutschland)
Mit Genehmigung der Europäischen Kommission unter Auflagen zum Hörgerätebatteriengeschäft vom 3. Dezember 2019 trat der Kaufvertrag über die Anteile an den oben genannten Gesellschaften vom 29. Mai 2019 nach Erfüllung aller Voraussetzungen am 2. Januar 2020 in Kraft. Die Auflagen haben keine wesentlichen materiellen Auswirkungen auf das bestehende Hörgerätebatteriengeschäft der VARTA AG.
Die erworbenen Unternehmen bilden zusammen den Geschäftsbereich "VARTA Consumer Batteries". VARTA Consumer Batteries ist einer der europaweit führenden Hersteller von Consumer Gerätebatterien und konnte sich in zahlreichen europäischen Ländern als Marktführer positionieren. Die Grundlage für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung von VARTA Consumer Batteries bildet das ausgeprägte europäische Distributionsnetz mit einer Vielzahl von lokalen Gesellschaften sowie die langjährigen Kundenbeziehungen mit nahezu allen europäischen Key Retailern. Zum Produktportfolio zählen Batterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten. VARTA Consumer Batteries hat Vertriebsgesellschaften in über 20 Ländern.
Mit der Akquisition von VARTA Consumer Batteries erweitert die VARTA AG ihr Produktportfolio um Gerätebatterien für Endkonsumenten. Der Konzern erhält mit der Akquisition noch besseren Zugang zu den attraktiven, derzeit noch wenig durchdrungenen Vertriebskanälen im Handel („Retail“). Mit dem Zusammenschluss werden die weltweiten VARTA-Markenrechte für Geräte- und Mikrobatterien sowie Energiespeichersysteme wieder unter dem Dach der VARTA AG vereint. Dies stärkt den Markenauftritt der VARTA-Produkte in allen Segmenten.
Die Gegenleistung sowie die konsolidierte Erwerbsbilanz des erworbenen Geschäftsbetriebs wurden beim Veräußerer und Erwerber einheitlich auf den 1. Januar 2020 festgelegt; zwischen dem 1. Januar und 2. Januar 2020 gab es keine relevanten Geschäftsvorfälle.
Nachstehend ist der zum Erwerbszeitpunkt gültige beizulegende Zeitwert der Gegenleistung dargestellt:
1. JANUAR 2020 | |
Zahlungsmittel (hingegeben zum Closing) | 131.122 |
Zahlungsmittel Erstattung (erwartete Kaufpreisanpassung aus Anpassungsmechanismus gemäß SPA) | -20.220 |
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Gesamte übertragene Gegenleistung | 110.902 |
Zum Closing hat die VARTA AG einen vorläufigen Kaufpreis entrichtet, der auf der Basis von Bilanzdaten des Geschäftsbereichs VARTA Consumer Batteries per Oktober 2019 festgelegt wurde. Auf der Grundlage der Erwerbsbilanz sah der Anteilskaufvertrag Anpassungen vor, die zu einer Kaufpreiserstattung führten.
Der Anteilskaufvertrag sieht Gewährleistungsregelungen für den Fall vor, dass die erworbenen Unternehmen Ertragsteuern für Zeiträume bis zum Erwerbsstichtag entrichten müssen. Nach der vertragsgemäßen Festlegung des Kaufpreises hat der Konzern Ertragsteuern für vergangene Perioden in Höhe des aktuell erwarteten Betrags der Inanspruchnahme von 13,1 Mio. € zurückgestellt und in gleicher Höhe einen entsprechenden Vermögenswert für die steuerliche Entschädigung aus der vertraglichen Gewährleistung eingebucht. Der Vermögenswert wird auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung und der Bonität des Veräußerers als werthaltig eingeschätzt. Weiterhin wurden in 2020 bereits 13,7 Mio. € aus diesem Sachverhalt erstattet.
b) Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten
Im Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 waren mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von 3,7 Mio. € für Due Diligence, Rechtsanwalts-, Bank- und Notargebühren angefallen. Hiervon waren 3,0 Mio. € in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und 0,7 Mio. € in den Finanzaufwendungen der Vorjahres-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Im Konzernabschluss des laufenden Geschäftsjahres 2020 sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von 27,2 Mio. € angefallen. Diese Kosten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
c) Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
Nachstehend sind die für die Hauptgruppen von erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt erfassten Beträge zusammengefasst:
1. JANUAR 2020 | |
Immaterielle Vermögenswerte | 44.631 |
Sachanlagen | 64.753 |
Finanzanlagen | 50 |
Sonstige langfristige Vermögenswerte | 18 |
Latente Steueransprüche | 4.961 |
Vorräte | 51.108 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 89.142 |
Vertragsvermögenswerte (IFRS 15) | 1.594 |
Steuererstattungsansprüche | 763 |
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 47.565 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 29.408 |
Latente Steuerschulden | -10.658 |
Finanzielle Verbindlichkeiten | -33.185 |
Rückstellungen Leistungen an Arbeitnehmer | -41.073 |
Sonstige Rückstellungen | -57.935 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -31.824 |
Vertragsverbindlichkeiten (IFRS 15) | -1.415 |
Steuerschulden | -27.637 |
Sonstige Verbindlichkeiten | -19.502 |
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Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen | 110.764 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen von 92,2 Mio. €, wovon 3,1 Mio. € zum Erwerbszeitpunkt als voraussichtlich uneinbringlich eingeschätzt wurden.
In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten befindet sich der Steuererstattungsanspruch in Höhe von 26,8 Mio. € basierend auf dem Kaufvertrag.
Im Rahmen der Due Diligence-Untersuchungen zum Erwerb stellte sich heraus, dass bestehende Vereinbarungen über die Erbringung von Dienstleistungen durch den Geschäftsbereich VARTA Consumer Batteries für den Veräußerer in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Verwaltung durch Beendigung seitens des Veräußerers nach der Transaktion nicht mehr fortgeführt werden und insoweit wesentliche Gemeinkosten des Geschäftsbereichs VARTA Consumer Batteries nicht mehr gedeckt werden können. Im Rahmen von detaillierten Untersuchungen wurden die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf das operative Ergebnis ermittelt. Gleichzeitig wurden entsprechende Analysen zur Restrukturierung der betroffenen Funktionen erstellt, um die Auswirkungen auf das operative Ergebnis zu minimieren und zeitlich zu begrenzen. Sowohl die Auswirkungen auf das operative Ergebnis als auch die zu erwartenden Restrukturierungsaufwendungen wurden kaufpreismindernd berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang hat die VARTA AG unmittelbar nach dem Erwerbsstichtag einen Restrukturierungsplan beschlossen, der im Jahr 2020 umgesetzt wurde. Die für die Umsetzung des Restrukturierungsplans benötigten Aufwendungen beliefen sich auf 17,6 Mio. €. Da die Voraussetzungen für eine Restrukturierungsrückstellung erst nach dem Erwerbsstichtag vorlagen, enthält das identifizierbare erworbene Nettovermögen keine Restrukturierungsrückstellung.
Die aktiven latenten Steueransprüche (vor Saldierung) in Höhe von 10,6 Mio. € resultieren aus Pensionsrückstellungen in Höhe von 5,8 Mio. €, immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 1,7 Mio. € und übrigen in Höhe von 3,1 Mio. €. Die passiven latenten Steuerschulden (vor Saldierung) in Höhe von 10,7 Mio. € resultieren aus temporären Differenzen der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 11,3 Mio. €, Sachanlagen in Höhe von 1,6 Mio. €, Vorräte in Höhe von 2,4 Mio. € und übrigen in Höhe von 1,0 Mio. €.
d) Geschäfts- oder Firmenwert
Der Geschäfts- oder Firmenwert infolge des Erwerbs wurde wie folgt erfasst:
1. JANUAR 2020 | |
Übertragene Gegenleistung | 110.902 |
Beizulegender Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens | -110.764 |
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Geschäfts- oder Firmenwert | 138 |
Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert vor allem aus Absatzsynergien aus dem Zugang für Produkte der VARTA AG zu den Vertriebskanälen im Handel („Retail“) sowie den Fähigkeiten der Belegschaft.
e) Erlös- und Ergebnisbeiträge
Zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2020 trug der erworbene Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse von 335,7 Mio. € und einen Gewinn von 8,0 Mio. € zum Ergebnis des Konzerns bei. Der Gewinn ist, begründet durch Abschreibungen auf Aufstockungsbeträge im Rahmen der Kaufpreisallokation sowie durch die im Rahmen des Restrukturierungsplans angefallenen Restrukturierungskosten, belastet.
Am 2. April 2020 erwarb der Konzern mit Zahlung von 0,3 Mio. € drei Mantelgesellschaften. Direkt erworben wurden 100 % der Anteile und Stimmrechte an der Mezzanin Finanzierungs GmbH, Wien, Österreich. Die Mezzanin Finanzierungs GmbH wiederum hält 80 % der Anteile und Stimmrechte an der CONNEXIO alternative investment holding GmbH (vormals: CONNEXIO alternative investment holding AG), Wien, Österreich. Der Konzern hielt zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits 20 % der Anteile an der CONNEXIO alternative investment holding GmbH. Darüber hinaus hält die Mezzanin Finanzierungs GmbH 100 % der Anteile an der VAMI-SK neunzehn GmbH, Graz, Österreich.
Allerdings steht der Erwerb in unmittelbarem Zusammenhang mit dem nach dem Abschlussstichtag erfolgten Erwerb von 82,26 % Anteile an der VARTA Micro Innovation GmbH, Graz/Österreich (siehe hierzu unten unter dem Abschnitt 44 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag). Die Transaktionsschritte und die vorgesehenen Entwurfsverträge zu den verschiedenen Anteilserwerben wurden in einer Rahmenvereinbarung am 30. März 2020 festgelegt. Da es sich um verknüpfte Transaktionen handelt, sind die Erwerbe insgesamt als Unternehmenszusammenschluss zu sehen. Die in der aktuellen Berichtsperiode durchgeführte Transaktion deckt einen Teil des Unternehmenszusammenschlusses ab.
Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften der VARTA Aktiengesellschaft sind im Kapitel 42 “Beteiligungsgesellschaften “ aufgeführt.
3.Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung
Die Konzernrechnung der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2020 ist gemäß § 315e Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a Abs. 2 HGB aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, die von der Europäischen Union übernommen worden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Ebenso werden die zum 31. Dezember 2020 verbindlich geltenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) angewendet.
Entsprechend IAS 1.25 erfolgte die Aufstellung des Konzernabschlusses unter der Annahme der Unternehmensfortführung.
Der Konsolidierungskreis umfasst alle Gesellschaften, welche die VARTA AG direkt oder indirekt beherrscht. Von Beherrschung wird dann gesprochen, wenn die VARTA AG die Mehrheit der Stimmrechte (unter Einbezug potenzieller Stimmrechte) hält bzw. aufgrund einer beherrschenden Stellung die Finanz- und Geschäftspolitik mittelbar oder unmittelbar bestimmen und somit Nutzen aus der Geschäftstätigkeit ziehen kann. Diese Gesellschaften werden voll konsolidiert. Die Erstkonsolidierung von Tochtergesellschaften erfolgt zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Kontrolle endet, werden die Tochtergesellschaften entkonsolidiert.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert.
Gemeinschaftsunternehmen, an denen die VARTA AG direkt oder indirekt mit 50 % beteiligt ist, beziehungsweise für welche die Führungsverantwortung paritätisch wahrgenommen wird, werden nach der „Equity- Methode“ gemäß IAS 28 bilanziert.
In den Erläuterungen 42 „Beteiligungsgesellschaften “ sind die konsolidierten Gesellschaften in einer Tabelle dargestellt.
Die Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) klassifiziert und bewertet. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten werden, soweit vorhanden, zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich der erwarteten Veräußerungskosten angesetzt.
3.5.Funktionale und Darstellungswährung
Die Konzernwährung ist der Euro. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden alle Betragsangaben in tausend Euro (T€) angegeben.
In der Regel richtet sich die funktionale Währung der jeweiligen Konzerngesellschaften nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht grundsätzlich der jeweiligen Landeswährung. Für einen überwiegenden Teil der Aktivitäten ist der Euro (EUR bzw. €) die funktionale Währung, weshalb auch die vorliegende Konzernrechnung in Euro (EUR bzw. €) erstellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können.
Den kurzfristigen Vermögenswerten werden Aktivposten zugeordnet, die entweder im ordentlichen Geschäftszyklus des Konzerns innerhalb eines Jahres realisiert oder konsumiert werden oder zu Handelszwecken gehalten werden. Alle übrigen Aktiva werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet.
Den kurzfristigen Verbindlichkeiten werden alle Verpflichtungen zugeordnet, welche der Konzern im Rahmen des ordentlichen Geschäftszyklus unter Verwendung von operativen Geldflüssen tilgen wird oder die innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag fällig werden. Alle übrigen Verpflichtungen werden den langfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet.
4.Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die einzelnen Gesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in funktionaler bzw. lokaler Währung. In der vorliegenden Konzernrechnung werden die in Fremdwährung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem Kurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen geführt. Aufwendungen und Erträge werden zu Durchschnittskursen der jeweiligen Periode in Euro umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Differenzen werden in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst. Erst bei einem Abgang oder Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft werden die Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.
Transaktionen in Fremdwährung werden zum jeweiligen Tageskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Ausstehende Beträge in Fremdwährungen werden bei monetären Posten zu Stichtagskursen und bei nichtmonetären Posten zu historischen Kursen umgerechnet. Zum Fair Value bilanzierte nicht-monetäre Fremdwährungsposten werden zum Wechselkurs des Neubewertungszeitpunktes umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung zum Stichtagskurs ergebenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden, ausgenommen Umrechnungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten und Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe, in der Erfolgsrechnung unter dem übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse mit wesentlichem Einfluss auf die Konzernrechnung stellen sich wie folgt dar:
DURCHSCHNITTSKURS | STICHTAGSKURS | |||
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
US Dollar (USD) | 1,1422 | 1,1195 | 1,2271 | 1,1234 |
Britische Pfund (GBP) | 0,8897 | 0,8778 | 0,8990 | 0,8508 |
Russische Rubel (RUB) | 82,7248 | 72,4553 | 91,4671 | 69,9563 |
Rumänische Leu (RON) | 4,8383 | 4,7453 | 4,8683 | 4,7830 |
Dänische Kronen (DKK) | 7,4542 | 7,4661 | 7,4409 | 7,4715 |
Schwedische Kronen (SEK) | 10,4848 | 10,5891 | 10,0343 | 10,4468 |
Es resultieren weitere Wechselkurseffekte aus chinesischem Yuan (CNY), norwegischen Kronen (NOK), ungarischen Forint (HUF), schweizerischen Franken (CHF), kroatischen Kuna (HRK), tschechischen Kronen (CZK), und türkischen Lira (TRL), diese sind jedoch für den VARTA AG Konzern nicht wesentlich.
4.2.1.Nicht-derivative und derivative Finanzinstrumente
IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Klassifizierung beurteilt.
Im Konzernabschluss der Gruppe werden die nicht-derivativen und derivativen Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet;
Schuldinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI), wobei die kumulierten Gewinne und Verluste bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden;
Schuldinstrumente, Derivate und Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL);
Eigenkapitalinstrumente, die als FVOCI bewertet eingestuft werden, wobei die Gewinne und Verluste bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts im sonstigen Ergebnis (OCI) bleiben (kein Recycling).
Nicht-derivative Finanzinstrumente umfassen Anlagen in Eigenkapital- und Schuldinstrumente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Kredite und Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten.
Damit ein Fremdkapitalinstrument die Kriterien für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder für eine FVOCI-Bewertung erfüllt, muss es Cashflows generieren, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden zum Handelstag angesetzt bzw. ausgebucht.
Neben der Prüfung der Zahlungsstrombedingung hängt die Klassifizierung auch vom Geschäftsmodell ab, in dessen Rahmen das Unternehmen den finanziellen Vermögenswert hält.
Fremdwährungs- und Rohstoffpreisrisiken werden im Konzern mit derivativen Finanzinstrumenten (Devisentermingeschäfte und Commodity Swaps) ökonomisch abgesichert. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung der aus der operativen Geschäftstätigkeit erwachsenen Risiken eingesetzt. Zur Sicherung konzerninterner Darlehen in Fremdwährung werden ebenfalls Währungsderivate (Swaps) eingesetzt. Für die Wechselkursabsicherung geplanter Cashflows wird eine 12-monatige Liquiditätsplanung als Basis für die abzuschließenden Sicherungsgeschäfte herangezogen.
Die Bewertung der Derivate erfolgt jeweils zum Bilanzstichtag zum Marktwert. Bewertungsänderungen werden jeweils zum Stichtag erfolgswirksam erfasst.
4.2.2.Wertminderung finanzieller Vermögenswerte
Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen und Finanzgarantien, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfasst, welche die erwarteten Kreditverluste für diese Instrumente reflektiert. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (expected credit losses) nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertminderungen:
Stufe 1: erwartete Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate
Stufe 1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung und beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst.
Stufe 2: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – keine beeinträchtigte Bonität
Wenn ein finanzieller Vermögenswert nach seiner erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts bemessen werden.
Stufe 3: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – bonitätsbeeinträchtigt
Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.
Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer mindestens quartalsweise durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigen.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz angewandt, wonach diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet werden. Dementsprechend muss keine Einschätzung über eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos vorgenommen werden.
Erwartete Kreditverluste werden berechnet als wahrscheinlichkeitsgewichteter Barwert aller Zahlungsausfälle über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts. Die Schätzung dieser Risikoparameter bezieht sämtliche zur Verfügung stehenden relevanten Informationen mit ein. Neben historischen und aktuellen Informationen über Verluste werden ebenfalls angemessene und belastbare zukunftsgerichtete Informationen einbezogen. Diese Informationen umfassen makroökonomische Faktoren und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die Ermittlung der Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt überwiegend auf kollektiver Basis.
Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, z.B. nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen.
4.3.Geschäfts- und Firmenwerte
Der Betrag, um den die Summe der übertragenen Gegenleistung im Rahmen einer Unternehmensakquisition die anteiligen Zeitwerte der einzeln identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und Schulden übersteigt, wird als Geschäftswert angesetzt.
4.4.Immaterielle Vermögenswerte
4.4.1.Forschung und Entwicklung
Forschungsaufwand im Hinblick auf die Erlangung von neuem Grundlagen- oder technologischem Wissen und Verständnis wird aufwandswirksam erfasst. Entwicklungskosten im Hinblick auf neue Produkte und Prozesse werden dann aktiviert, wenn im Wesentlichen die folgenden Bedingungen nachweisbar und kumuliert erfüllt sind:
technische Machbarkeit zur Fertigstellung des Projekts in dem Sinne, dass es zur ökonomischen Verwertung durch Eigennutzung oder Verkauf zur Verfügung steht;
beabsichtigte Vollendung des Projektes und Verwertung durch Verkauf oder Eigennutzung;
Fähigkeit zur Eigennutzung oder zum Verkauf des immateriellen Vermögenswertes;
Darlegung des künftigen ökonomischen Vorteils. Unter anderem muss das Unternehmen den Nachweis zum Vorliegen eines Marktes für den immateriellen Vermögenswert selbst oder die von diesem zu generierenden Produkte liefern. Im Falle der Eigennutzung ist nachzuweisen, dass der betreffende Vermögenswert nutzbringend ist;
Verfügbarkeit der erforderlichen technischen, finanziellen und anderen Ressourcen zur Vollendung des Projektes oder um den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;
zuverlässige Ermittlung der dem immateriellen Vermögenswert während der Entwicklungsphase zuzuordnenden Kosten.
Aktivierte Entwicklungskosten werden zum Anschaffungs- bzw. Herstellungswert abzüglich kumulierter Abschreibungen und anderen Wertberichtigungen bewertet (vgl. Erläuterungen 4.10 „ Werthaltigkeitstest“). Die Nutzungsdauer wird projektabhängig festgelegt und orientiert sich an der voraussichtlichen Nutzbarkeit der Entwicklung.
4.4.2.Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Zu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten zählen gewerbliche Schutzrechte, welche Marken und Patente umfassen, Kundenbeziehungen, Lizenzen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte.
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert (vgl. Erläuterungen 4.10 „ Werthaltigkeitstest“). Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass aus ihnen ein wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird. Alle anderen Aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Erfassung direkt der Erfolgsrechnung belastet. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer und beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem sie für die Nutzung zur Verfügung stehen. Die geschätzte Nutzungsdauer für gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und sonstige immaterielle Vermögenswerte beträgt drei bis zwölf Jahre.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, aber jährlich einem Werthaltigkeitstest (vgl. Erläuterungen 4.10 „ Werthaltigkeitstest“) unterzogen.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen. Nachträgliche Investitionen werden nur aktiviert, soweit sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des Anlagegutes erhöhen. Alle übrigen Aufwendungen für Sachanlagen werden sofort im Aufwand erfasst.
Sachanlagen, mit Ausnahme von Grundstücken, werden linear und erfolgswirksam über die folgenden voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben:
20 - 33 Jahre | |
Technische Anlagen und Maschinen | 5 - 20 Jahre |
Andere Anlagen | 2 - 15 Jahre |
Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauer und die angenommenen Restwerte werden, falls nicht unwesentlich, jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Bei Anlagenabgängen wird die Differenz zwischen den Buchwerten und dem Nettoveräußerungserlös erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Der Konzern mietet verschiedene Büro-, Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 2 bis 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen beinhalten. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen, jedoch dürfen geleaste Vermögenswerte nicht als Sicherheit für Kreditaufnahme verwendet werden.
Der Konzern beurteilt, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt VARTA die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Jede Leasingrate wird in einen Tilgungs- und einen Finanzierungsanteil aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrages abgeschrieben.
Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
feste Zahlungen (einschließlich de facto fester (in-substance fixed) Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize (lease incentives))
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz gekoppelt sind
Leasingzahlungen werden mit dem, dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden, impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, d. h. dem Zinssatz, den der VARTA Konzern zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit
alle entstandenen anfänglichen direkten Kosten und
geschätzte Kosten, die bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.
VARTA nimmt sowohl die Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse als auch für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, in Anspruch. Diese werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert sind bspw. IT-Ausstattung und kleinere Büromöbel.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen.
4.7.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die in der Regel dem Nominalwert abzüglich gebildeter Wertberichtigungen für das Kreditrisiko entsprechen (vgl. Erläuterungen 38.2 „Finanzrisikomanagement“).
Neben erforderlichen Einzelwertberichtigungen für spezifisch bekannte Forderungsrisiken werden gemäß dem Modell der „erwarteten Kreditverluste“ („ECL“) zusätzlich auf Erfahrungswerten basierende Wertberichtigungen gebildet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr bezahlt wird, wird die Forderung direkt ausgebucht bzw. mit der dafür gebildeten Einzelwertberichtigung verrechnet.
Erlöse werden vom Konzern dann erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. VARTA erfasst einen Vertragsvermögenswert gegen Erlöse, wenn die Verfügungsmacht auf den Kunden aufgrund der Voraussetzungen übergangen ist, die Leistung aber noch nicht fakturiert werden kann. Eine Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn der Kunde den Kaufpreis (ganz oder teilweise) gezahlt hat oder das Unternehmen einen Anspruch auf eine solche Zahlung hat, und zwar noch bevor das Unternehmen die entsprechenden Waren übertragen oder Dienstleistungen erbringen konnte.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete, durchschnittliche Verkaufspreis abzüglich noch anfallender Fertigstellungs- und Verkaufskosten.
Selbst erstellte Produkte werden zu Herstellungskosten, zugekaufte Produkte zu Anschaffungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren Gemeinkosten. Die Produktionsgemeinkosten werden auf der Basis normaler Produktionskapazitäten ermittelt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt in der Regel auf Basis des gleitenden Durchschnittsverfahrens. Abwertungen werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungswert unter dem Buchwert liegt.
Im VARTA AG Konzern bestehen verschiedene anteilsbasierte Vergütungsprogramme. Hierbei handelt es sich um ein von der VGG GmbH, Wien, Österreich, aufgelegtes Mitarbeiter-Aktienprogramm (MSOP) und um ein „Long-Term Incentive Program“ (LTI-Programm) für ein Vorstandsmitglied, das im Geschäftsjahr 2019 in eine langfristige, nicht aktienbasierte Erfolgsvergütung (Wertzuwachsvergütung) geändert wurde. Die Höhe der auszuzahlenden Wertzuwachsvergütung ist vom künftig erzielten EBITDA abhängig.
Das MSOP wird in Aktien oder Geld ausgeglichen. Der Personalaufwand wird bei der VARTA AG über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Gegenbuchung erfolgt in der Kapitalrücklage. Das LTI-Programm sah vor, dass in Aktien oder in Geld ausgeglichen wird und stellte daher bis zur Vertragsänderung eine Kombination aus einer aktienbasierten und einer in Geld auszugleichenden Komponente dar. Der Personalaufwand wurde bei der VARTA AG über den Erdienungszeitraum erfasst und die Gegenbuchung erfolgte bis zur Vertragsänderung in der Kapitalrücklage (für den Ausgleich in Aktien) oder in den Personalverbindlichkeiten. Mit der Vertragsänderung erfolgte eine Umgliederung in die langfristigen sonstigen abgegrenzten Schulden für Personal.
Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungssysteme wurde nach der Black-Scholes- Formel bestimmt. Zu weiteren Details verweisen wir auf 33 „Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen“.
4.10.1.Finanzielle Vermögenswerte
Die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen, ob die Werthaltigkeit des finanziellen Vermögenswertes gegeben ist. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:
der Ausfall oder Verzug eines Schuldners
die Umstrukturierung eines dem Konzern geschuldeten Betrags zu Bedingungen, die der Konzern anderenfalls nicht in Betracht ziehen würde
Hinweise, dass ein Schuldner oder Emittent in Insolvenz geht
nachteilige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern oder Emittenten
das Verschwinden eines aktiven Marktes für ein Wertpapier aufgrund finanzieller Schwierigkeiten
beobachtbare Daten, die auf eine merkliche Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten
Nach dem allgemeinen Wertminderungsmodell werden alle Vermögenswerte in drei Kategorien eingeteilt:
Zu Beginn sind Vermögenswerte unabhängig von ihrer Kreditqualität der Kategorie 1 zuzuordnen. Nur Vermögenswerte, die einen expliziten Hinweis auf Verlusterwartung haben, sind der zweiten oder dritten Kategorie zuzuordnen. Bei Verschlechterung der Bonität kommt es zu Umgliederungen in Kategorie 2 oder 3. Im VARTA AG Konzern wird auf kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das vereinfachte Verfahren angewandt (vgl. 38.2 „Finanzrisikomanagement“).
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Der Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen für diese finanziellen Vermögenswerte sowohl auf der Ebene des einzelnen Vermögenswertes als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden im Hinblick auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich als nicht spezifisch wertgemindert herausstellen, werden anschließend kollektiv auf etwaige Wertminderungen beurteilt, die eintreten könnten, aber noch nicht identifiziert worden sind. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt, indem Vermögenswerte mit ähnlichen Risikoeigenschaften in einer Gruppe zusammengefasst werden.
Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet der Konzern historische Informationen über den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Managements darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen derart sind, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind als die Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten wären.
Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes. Verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst und in einem Konto für Wertberichtigungen wiedergegeben. Falls der Konzern keine realistischen Aussichten auf die Einbringlichkeit des Vermögenswertes hat, werden die Beträge abgeschrieben. Wenn ein nach der Erfassung der Wertberichtigung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung zur Folge hat, wird die Verringerung der Wertberichtigung im Gewinn oder Verlust erfasst.
4.10.2.Nichtfinanzielle Vermögenswerte
Die Buchwerte der nichtfinanziellen Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Anwendungsbereich des IAS 36 werden zu jedem Bilanzstichtag dahingehend beurteilt, ob Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Indikatoren vor, wird eine entsprechende Werthaltigkeitsbeurteilung durchgeführt.
Für immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmbare Nutzungsdauer haben oder noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, wird der erzielbare Betrag jährlich zum gleichen Zeitpunkt für die Zahlungsmittel generierende Einheit (Cash Generating Unit bzw. CGU) bestimmt.
Der erzielbare Betrag einer CGU wird nach der Discounted Cash-Flow (DCF) Methode bestimmt und ist der höhere von Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Die DCF-Methode reagiert besonders sensibel in Bezug auf den gewählten Diskontierungszins und die vom Vorstand geschätzten zukünftigen Zahlungsflüsse. Der Diskontierungszins basiert auf den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) der jeweiligen CGUs. Er wird ausgehend von einem risikolosen Zins und einer Marktrisikoprämie berechnet. Zusätzlich reflektiert der Diskontierungszins die aktuelle Markteinschätzung und Risiken der CGUs unter Berücksichtigung von Peer-Group Informationen. Bei der Bestimmung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf den Barwert abgezinst. Für die Durchführung von Wertminderungstests werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten eingeteilt, welche unabhängige Geldzuflüsse erzeugen (Zahlungsmittel generierende Einheiten).
Eine Wertminderung liegt dann vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit den geschätzten erzielbaren Wert übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Wertminderungen werden ergebniswirksam verbucht. Wertminderungen einer Zahlungsmittel generierenden Einheit oder einer Gruppe Zahlungsmittel generierender Einheiten werden zuerst dem Goodwill und anschließend anteilsmäßig den anderen Vermögenswerten der Einheit bzw. der Gruppe zugewiesen. Ausgenommen sind einzelne Vermögenswerte einer Einheit bzw. einer Gruppe, deren Fair Values abzüglich Veräußerungskosten ihren Buchwert überdecken.
Bei wertgeminderten Vermögenswerten (außer Goodwill) wird zu jedem Bilanzstichtag beurteilt, ob Indikatoren vorliegen, dass der Verlust geringer geworden ist oder nicht länger besteht. Zuschreibungen von Wertminderungen werden auf den gestiegenen erzielbaren Betrag vorgenommen, jedoch maximal bis zu dem fortgeschriebenen ursprünglichen Buchwert des Vermögenswertes.
4.11.Leistungsorientierte Verpflichtungen und beitragsorientierte Zusagen
Der Konzern bietet für Teile der Belegschaft neben den staatlichen Altersversorgungsleistungen auch leistungsorientierte und beitragsorientierte Pläne an. Die Pensionspläne bieten altersbedingte Leistungen und Leistungen im Falle des Todes oder Invalidität. Leistungsorientierte Pläne, „Arbeitnehmerleistungen“ nach IAS 19 bestehen im Wesentlichen in Deutschland und in Singapur.
Beitragsorientierte Pläne
Im Fall der beitragsorientierten Pläne entsprechen die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen den Beiträgen des Arbeitgebers.
Leistungsorientierte Pläne
Für alle wesentlichen leistungsorientierten Pläne wird die leistungsorientierte Verpflichtung (defined benefit obligation – „DBO“) jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern ermittelt, indem der Barwert der DBO nach dem Anwartschaftsbarwert (projected unit credit method) berechnet wird. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Zinssatz für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen mit nahezu identischen Laufzeiten wie die leistungsorientierten Verpflichtungen. Die in der laufenden Periode entstandenen Kosten der Arbeitnehmerleistungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. In der Bilanz wird das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Planvermögen mit der leistungsorientierten Verpflichtung saldiert ausgewiesen.
Eine Erhöhung der Plankosten aus vergangenen Mitarbeiterleistungen, die auf neue oder verbesserte Planvorteile zurückzuführen ist (nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand), wird linear als Aufwand aus der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer angesetzt, bis die betreffenden Leistungen anfallen.
Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematisch errechneten Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen).
Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans zum Zeitpunkt der Abgeltung.
Überschussbeträge werden nur dann erfasst, wenn sie dem Konzern tatsächlich in Form von künftigen Beitragszahlungen oder -reduktionen zur Verfügung stehen.
Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme
Mit einem konzernfremden Unternehmen der Colibri Beratungsgesellschaft mbH wurde im Jahr 2017 ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich das Unternehmen verpflichtet hat, gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Dabei werden die per 31. Dezember 2016 bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft bilanziert und mit den Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Unternehmen sowie die regelmäßige Verrechnung ausbezahlter Pensionsansprüche. Der fortgeführte Erstattungsanspruch wird nach IAS 19 ermittelt, der Fair Value des Vermögenswertes wird unter Berücksichtigung der implementierten Sicherungsmaßnahmen jährlich überprüft (siehe Kapitel 20.2 „Pensionen“).
4.12.Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand, welche entstandene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen anfallen, im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand in Bezug auf Vermögenswerte werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst.
4.13.Eventualverbindlichkeiten
Sofern die Ansatzkriterien für Rückstellungen nicht erfüllt sind und die Möglichkeit eines Zahlungsmittelabflusses bei der Erfüllung unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Angabe als Eventualverbindlichkeit (soweit hinreichend bewertbar). Der als Eventualverbindlichkeit angegebene Betrag entspricht der bestmöglichen Schätzung der möglichen Verpflichtung zum Bilanzstichtag. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten werden regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen angepasst.
Unter abgegrenzte Schulden fallen künftige Ausgaben, die zwar hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind, deren Unsicherheit jedoch geringer ist als bei den Rückstellungen. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten für erhaltene oder gelieferte Gegenstände oder Dienstleistungen, die weder bezahlt noch in Rechnung gestellt oder formal vereinbart wurden. Hierzu gehören auch kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern (zum Beispiel Prämien und Urlaubsansprüche). Die abgegrenzten Schulden werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme als Verbindlichkeit angesetzt.
4.15.Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Diese Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bilanziert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, wobei die Differenz zwischen dem Marktwert und dem zu tilgenden Betrag erfolgswirksam anhand der Effektivzinsmethode verbucht wird. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten werden nur dann als langfristig ausgewiesen, wenn der Rückzahlungstermin bedingungslos mehr als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag liegt. Revolvierend ausnutzbare Beträge werden als langfristig ausgewiesen, wenn die gesamte Ziehungsperiode für den Finanzierungsrahmen die Jahresfrist übersteigt.
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind. Sie werden angesetzt, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, ein Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe des Betrages zuverlässig bestimmt werden kann. Rückstellungen werden dann diskontiert, wenn der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen, bei denen der voraussichtliche Mittelabfluss binnen des nächsten Jahres erfolgt, werden als kurzfristig klassifiziert, alle anderen Rückstellungen als langfristig.
4.17.Umsatz- und Ertragsrealisation
Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt.
Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. So ist z.B. für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung zu untersuchen, ob Produkte kundenspezifisch sind und ob für bereits erbrachte Leistungen im Falle eines Vertragsabbruchs ein Anspruch auf Erhalt einer Zahlung inklusive einer angemessenen Gewinnmarge besteht.
Der Hauptanteil der Umsätze aus Produktverkäufen wird zeitpunktbezogen realisiert, da in den meisten Fällen keine kundenspezifischen Produkte verkauft werden, bei denen kein alternativer Nutzen vorliegt. Ein alternativer Nutzen liegt im VARTA AG Konzern auch vor, wenn spezifische Produkte mit unwesentlichem Aufwand (z.B. Änderung der Verpackung) an andere Kunden verkauft werden können.
Naturalrabattansprüche werden zum Zeitpunkt der Produktlieferung, aus welcher der Anspruch erwächst, nach bester Schätzung erlösmindernd berücksichtigt. Bei Lieferung des Naturalrabatts wird die erlösmindernde Vertragsverbindlichkeit aufgelöst. Rücknahmeverpflichtungen werden zum Zeitpunkt der Produktlieferung als Vertragsverbindlichkeit erfasst. Kundenansprüche aus Bonusvereinbarungen werden als sonstige Rückstellungen erfasst. Für die Konsignationslager bei VARTA ist eine Umsatzlegung bei Erlangung der Verfügungsmacht durch den Kunden durchzuführen, d.h. sobald sich die Ware im Konsignationslager des Kunden befindet und nicht erst, wenn er die Ware aus dem Lager entnimmt.
Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung im VARTA AG Konzern bezieht sich im Wesentlichen auf die Umsätze mit kundenspezifischen Produkten. Hier erfolgt die Bestimmung des Leistungsfortschritts auf Basis der Input basierten Methode.
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen beinhalten eine Fälligkeit von 30 Tagen netto. In Verbindung mit dem Verkauf von Produkten bestehende Gewährleistungsgarantien und Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten.
Das Zinsergebnis enthält Erträge aus Finanzanlagen und liquiden Mitteln sowie Aufwendungen aus sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Zinserträge und -aufwendungen werden in der Periode, in welcher sie anfallen, ergebniswirksam unter Verwendung der Effektivzinsmethode erfasst.
Das übrige Finanzergebnis umfasst Gewinne aus dem Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, Veränderungen des Fair Values von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten, Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und die Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungstransaktionen.
Die Ertragsteuern beinhalten sowohl die laufenden als auch die latenten Ertragsteuern. Ertragsteuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie stehen in Verbindung zu einer Position, welche direkt in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst wird.
Laufende Ertragsteuern werden basierend auf dem zu versteuernden Ergebnis berechnet, unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze.
Latente Steuern werden grundsätzlich auf alle temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Bilanzwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berechnet. Die Bewertung erfolgt zu den für die jeweiligen Konzerngesellschaften anwendbaren bzw. voraussichtlich anwendbaren Steuersätzen.
Für folgende temporäre Differenzen werden keine latenten Steuern erfasst: Ersterfassung von Goodwill, erstmalig erfasste Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, welche weder das steuerbare Ergebnis noch das Jahresergebnis beeinflusst, und temporäre Differenzen auf Anteile an Tochtergesellschaften, sofern es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen in absehbarer Zukunft nicht realisiert werden.
Aktive latente Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen und temporären Differenzen werden nur soweit berücksichtigt, als eine Verrechenbarkeit mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen wahrscheinlich ist. Die Beurteilung basiert auf der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung.
Die ertragsteuerliche Beurteilung erfolgt grundsätzlich auf Ebene des einzelnen Sachverhalts unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Wechselwirkungen. Wenn die Anerkennung der steuerlichen Handhabung wahrscheinlich (probable) ist, sind die laufenden und latenten Steuern auf dieser Basis anzusetzen. Besteht hingegen Unsicherheit bezüglich der Anerkennung (not probable), wird grundsätzlich der wahrscheinlichste Betrag, der steuerlich zur Anerkennung gelangen würde, herangezogen, es sei denn der Erwartungswert unterschiedlicher Szenarien führt zu aussagekräftigeren Ergebnissen. Dabei wird stets eine vollständige Sachverhaltskenntnis der Finanzverwaltung unterstellt. Schließlich werden die getroffenen Annahmen und Entscheidungen zu jedem Stichtag überprüft und ggf. aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst.
Der Konzern ist als divisionale Organisation bzw. Spartenorganisation aufgestellt. Die Geschäftstätigkeit wird über die anwendungsbezogenen Geschäftssegmente „Microbatteries & Solutions“ und „Household Batteries“ organisiert. Die Steuerung des Geschäftes erfolgt in den jeweiligen Sparten entlang der operativen Wertschöpfungskette über alle geografischen Regionen und Länder hinweg.
Die Überwachung erfolgt durch den CODM („Chief Operation Decision Maker“). Der CODM ist der Vorstand der VARTA AG, da dieser in regelmäßigen Abständen die Segmente auf deren Ertragskraft und Ressourcenallokation anhand des internen Management Reportings überprüft. Die Beurteilung der Ertragskraft je Segment erfolgt anhand des EBITDA bzw. des bereinigten EBITDA. Unter EBITDA („Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization“) wird das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände verstanden. Nicht berücksichtigt in dieser Kennzahl sind somit jegliche Zins- und Finanzierungselemente. Ebenso nicht berücksichtigt sind Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Microbatteries & Solutions
Das Segment Microbatteries & Solutions fokussiert sich auf die Herstellung von Mikrobatterien und dabei in erster Linie auf Anwendungen in den Bereichen Entertainment, Healthcare und Industrial. Hierbei setzt die Gesellschaft innovative Technologien gezielt ein, um höchste Energiedichte auf kleinstem Raum zu produzieren. Der Schwerpunkt liegt auf Zink-Luft, Lithium-Ionen, Silberoxid und Nickelmetallhydrid für wiederaufladbare und nicht-wiederaufladbare Batterielösungen.
Für Anwendungen im Bereich Healthcare werden hauptsächlich Zink-Luft-Batterien für Hörgeräte hergestellt. Diese werden unter den Marken „power one“, „ecopack“ sowie Eigenmarken der Kunden vermarktet. Wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg im Bereich Hörgerätebatterien sind Innovationsstärke, Zuverlässigkeit, eine lange Lebensdauer und Konsistenz in der Qualität. Die Sicherung der Marktposition erfolgt durch eigene Automatisierungsprozesse in der Produktion und die Fähigkeit, Kunden mit Dienstleistungen vom Produkt bis zum POS zu versorgen.
Für Entertainment werden vor allem High End Lithium-Ionen-Batterielösungen für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables) hergestellt. Weitere Anwendungsgebiete sind sogenannte „Wearables“ unter die u.a. medizinische Geräte für die Messung von Bluthochdruck, Blutzucker und anderen Körperfunktionen sowie die Stromversorgung für Covid-19 Antikörpertests fallen.
In der Produktgruppe Industrial werden hauptsächlich wiederaufladbare Batterielösungen für Industrie- und Erstausrüster (original equipment manufacturers, OEMs) produziert. Darunter fallen u.a. Anwendungen wie Server, Anwendungen in Autoschlüsseln, Alarmsysteme oder Smart-Metering-Zähler.
Der Bereich Solutions konzentriert sich auf die Entwicklung, die Systemintegration und die Assemblierung von Batteriespeichern (Power Pack Solutions) für OEM-Kunden in diversen Märkten. Es werden wiederaufladbare, standardisierte, aber auch kundenspezifische Batterie Packs hergestellt. Diese können in diverse industrielle und kabellose Anwendungen nahtlos integriert werden. Unabhängig von der jeweiligen Technologie oder der Komplexität der Aufgaben bietet die Gesellschaft Komplettservices vom Design bis zur Produktion für OEM-Kunden an. Der Bereich konzentriert sich hier auf Lösungen für portable industrielle Anwendungen, Kommunikationsgeräte, Elektrowerkzeuge, Home & Garden- und Medizingeräte.
Household Batteries
Das Segment Household Batteries deckt das Batteriegeschäft für Endkunden, darunter Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten sowie Energiespeicher ab.
Im Bereich Consumer Batteries ist die VARTA ein europäischer Marktführer mit Produktionsstandort Deutschland für Haushaltsbatterien. Die innovativen Qualitätsprodukte werden mit modernster Technologie und dem Know-How von international qualifizierten Fachleuten entwickelt und gefertigt. Neben der Innovationskraft zeichnen Sortimentsbreite, Qualität und Design das Angebot aus. Für VARTA ist dabei der Fokus auf den Lebensstil der Konsumenten und die enge Zusammenarbeit mit dem Handel essenziell, um schnell und flexibel auf aktuelle Gerätetrends mit optimalen Energielösungen reagieren zu können.
Im Bereich Energy Storage trägt VARTA mit der Entwicklung und Herstellung von Energiespeichern ihren Teil zur Umsetzung der Energiewende bei. Die Energiespeicherlösungen von VARTA im Heim- und Großspeichermarkt reichen von kompakten Einsteigermodellen, wie dem Wandspeicher VARTA pulse neo, bis hin zum Großspeicher VARTA flex storage für gewerbliche Anwendungen. Die AC-gekoppelten Systeme haben einen integrierten Batteriewechselrichter und sind ohne zusätzlichen PV-Wechselrichter mit allen Quellen grüner Energie kombinierbar. Damit sind sie für alle Neuinstallationen und Nachrüstungen geeignet. Das intelligente Energiemanagementsystem sorgt zudem für die optimale Ausnutzung der selbst produzierten Solarenergie und ist darauf ausgelegt, den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen.
4.21.Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze
Im Jahr 2020 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Nachfolgend werden die Auswirkungen der ab 1. Januar 2020 neu angewendeten Rechnungslegungsmethoden offengelegt. Für den Konzern haben sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben.
Änderungen am Rahmenkonzept zur Rechnungslegung
Das überarbeitete Rahmenkonzept besteht aus einem neuen übergeordneten Abschnitt Status and purpose of the conceptual framework sowie aus nunmehr acht vollständig enthaltenen Abschnitten. Dabei sind jetzt Abschnitte zu The reporting entity und Presentation and disclosure enthalten; der Abschnitt Recognition wurde um Derecognition ergänzt. Zudem wurden Inhalte geändert: So wurde beispielsweise die Unterscheidung von income in revenues einerseits und gains andererseits aufgegeben.
Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards angepasst.
IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebes
Mit der Änderung stellt das IASB klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Weiterhin wird im Hinblick auf die Leistungen (Output) nun auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden abgestellt; der Verweis auf Kostenreduktionen entfällt. Die neuen Vorschriften enthalten darüber hinaus auch einen optionalen „Konzentrationstest“, der eine vereinfachte Identifikation eines Geschäftsbetriebs ermöglichen soll.
Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform
Durch die Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 sollen Auswirkungen, die sich durch die Reform von Referenzzinssätzen (sog. IBOR-Reform) auf die Finanzberichterstattung ergeben, gemildert werden. Die Änderungen zielen darauf ab, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) trotz der mit der erwarteten Ablösung verschiedener Referenzzinssätze verbundenen Unsicherheiten fortbestehen bzw. weiterhin designiert werden können.
Änderungen des IAS 1/IAS 8 – Änderungen in Bezug auf die Definition von „wesentlich“
Mit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. In diesem Zusammenhang findet eine Harmonisierung der Definitionen aus dem Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8 und dem IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements statt.
4.22.Neue und geänderte IFRS Standards
nach dem 31. Dezember 2020
Die folgenden neuen und revidierten Standards und Interpretationen wurden verabschiedet, treten aber erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet. Ebenso plant das Unternehmen keine frühzeitige Anwendung. Soweit im Folgenden nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen derzeit geprüft.
INKRAFTSETZUNG | ||
Übernahme in EU-Recht |
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Änderungen: |
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IFRS 16 | Im Rahmen der Covid 19 Pandemie gewährte Mietzugeständnisse | 1. Juni 2020 |
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, | Reform der Referenzzinssätze (Phase 2) | 1. Januar 2021 |
IFRS 4 | Verlängerung der befristeten Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 | 1. Januar 2021 |
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Noch nicht im EU-Recht übernommen: |
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Standards: |
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IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1. Januar 2023 |
Änderungen: |
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IAS 37 | Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung | 1. Januar 2022 |
2018-2020 | Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards | 1. Januar 2022 |
IAS 16 | Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung | 1. Januar 2022 |
IFRS 3 | Verweis auf das Rahmenkonzept | 1. Januar 2022 |
IAS 1 | Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig | 1. Januar 2023 |
IAS 1 / IFRS | IAS 1 und IFRS Praktische Hinweise 2 - Angaben zu Rechnungslegungsmethoden | 1. Januar 2023 |
IAS 8 | Änderung der Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen | 1. Januar 2023 |
IFRS 10/IAS 28 | Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen | unbestimmt |
Die folgenden vom IASB veröffentlichten Neuerungen und Änderungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden von VARTA AG bislang auch noch nicht angewendet. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Mietzugeständnisse im Rahmen der Covid-19 Pandemie
IFRS 16 enthält Regelungen hinsichtlich der Abbildung bei Änderungen von Leasingzahlungen (u.a. Mietzugeständnisse) beim Leasingnehmer. Der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses darstellen und haben eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen.
Die Änderung von IFRS 16 gewährt bei Inanspruchnahme eine praktische Erleichterung. Diese ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und zeitlich befristet. Durch die Erleichterung braucht der Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie gewährte Mietzugeständnisse nicht nach den Regelungen für Änderungen des Leasingverhältnisses zu bilanzieren, sondern so, als wären es keine Änderungen des Leasingverhältnisses.
Reform der Referenzzinssätze
Die Änderungen der zweiten Phase (an IFRS 9 Financial Instruments, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures, IFRS 4 Insurance Contracts und IFRS 16 Leases) sollen die Bilanzierenden dabei unterstützen, nützliche Informationen bei den anstehenden Umstellungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform zur Verfügung stellen zu können. Sie ergänzen die Vorgaben der ersten Phase des Projekts und setzen grundsätzlich bei dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen anderen Referenzzins an.
Im Hinblick auf die Abbildung von Finanzinstrumenten sind insbesondere folgende Aspekte betroffen:
Bei Änderungen der vertraglichen Cashflows ist es auf Basis der Anpassungen ggf. nicht erforderlich, den Buchwert von Finanzinstrumenten anzupassen oder auszubuchen. Vielmehr wird unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, den Effektivzinssatz anzupassen, um die Änderung des alternativen Referenzzinssatzes widerzuspiegeln.
Im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist es auf Basis der Änderungen unter gewissen Voraussetzungen nicht erforderlich, eine für Zwecke des Hedge Accounting designierte Sicherungsbeziehung aufgrund von Anpassungen, die durch die IBOR-Reform ausgelöst werden, zu beenden.
Neue Risiken, die sich aus der Reform ergeben, und darüber hinaus, wie der Übergang zu alternativen Referenzsätzen gehandhabt wird, sind offenzulegen.
Neben Anpassungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 verabschiedete der IASB geringfügige Anpassungen an IFRS 4 und IFRS 16.
Verlängerung der befristeten Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9
Mit den Änderungen an IFRS 4 sollen die durch den unterschiedlichen Geltungsbeginn des IFRS 9 Finanzinstrumente und des künftigen IFRS 17 Versicherungsverträge bedingten, vorübergehend auftretenden Bilanzierungsfragen geregelt werden. Insbesondere die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 wird dadurch bis 2023 verlängert, um den Geltungsbeginn des IFRS 9 mit dem Geltungsbeginn des neuen IFRS 17 in Einklang zu bringen. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
IFRS 17 – Versicherungsverträge
Der Standard regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen. IFRS 17 ersetzt den bisher gültigen Übergangsstandard IFRS 4. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach IFRS 17 werden Versicherungsverträge grundsätzlich nach dem allgemeinen Modell bewertet. Darunter werden für eine Gruppe von Versicherungsverträgen bei erstmaligem Ansatz der Erfüllungswert und die vertragliche Servicemarge ermittelt. In Abhängigkeit davon, worauf sich Änderungen der zugrundeliegenden Parameter beziehen, wird im Rahmen der Folgebewertung entweder das versicherungstechnische Ergebnis oder die versicherungstechnischen Finanzerträge/-aufwendungen berührt bzw. es kann zunächst zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge kommen, die erst in späteren Perioden die Gewinn- und Verlustrechnung berührt.
IAS 37 – Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung
Die Änderungen zu IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (Onerous Contract – Cost of Fulfilling a Contract) umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht. Demnach sind Erfüllungskosten alle Kosten, die direkt den Auftrag betreffen. Damit sind sowohl Kosten zu berücksichtigen, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden (incremental cost), als auch andere dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten.
Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein Endorsement voraus.
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards
Durch die Annual Improvements to IFRS wurden die folgenden Standards geändert.
In IFRS 1 wurde für erstanwendende Tochterunternehmen, welche IFRS 1.D16 (a) in Anspruch nehmen, die Möglichkeit eröffnet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den vom Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten.
Durch die Änderung von IFRS 9 erfolgt eine Klarstellung, welche Gebühren in den 10%-Test (IFRS 9.B3.3.6), hinsichtlich der Beurteilung, ob es zu Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit kommt, einzubeziehen sind. Es werden lediglich Gebühren berücksichtigt, welche zwischen dem Unternehmen als Kreditnehmer und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden.
In IFRS 16 wurde im erläuternden Beispiel 13 zu IFRS 16 die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten entfernt.
In IAS 41 wird das Verbot, Steuerzahlungen im Rahmen der Fair Value-Bewertung zu berücksichtigen, gestrichen.
Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein Endorsement voraus.
IAS 16 – Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung
Die Änderungen stellen klar, dass Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Gegenständen erhalten hat, die hergestellt wurden, während es den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet hat (beispielsweise Produktmuster), und die damit verbundenen Kosten im Gewinn oder Verlust zu erfassen sind. Die Berücksichtigung derartiger Beträge bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist nicht zulässig.
Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein Endorsement voraus.
IFRS 3 – Verweis auf das Rahmenkonzept
Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards, so auch in IFRS 3, angepasst. Die Regeln für die Bilanzierung von Unternehmenserwerben werden inhaltlich nicht geändert.
Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2022 liegt, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
IAS 1 und IFRS Praktische Hinweise 2 - Angaben zu Rechnungslegungsmethoden
Die Änderung an IAS 1 Angaben zu Rechnungslegungsmethoden erfordert in Zukunft, dass lediglich die „wesentlichen“ Rechnungslegungsmethoden im Anhang dargestellt werden. Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und es muss einen Anlass für die Darstellung geben. Ein Anlass kann bspw. darin bestehen, dass die Methode geändert wurde, es sich um ein Wahlrecht handelt, die Methode komplex oder stark ermessensbehaftet ist oder in Übereinstimmung mit IAS 8.10-11 entwickelt wurde. Damit sollen in Zukunft unternehmensspezifische Ausführungen anstelle von standardisierten Ausführungen im Vordergrund stehen. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Änderung der Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
Die Änderung an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen stellt klar, wie Unternehmen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von Schätzungsänderungen abgrenzen können. Dazu wird definiert, dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Ein Unternehmen verwendet neben Input-Parametern auch Bewertungsverfahren zur Ermittlung einer Schätzung. Bewertungsverfahren können Schätzverfahren oder Bewertungstechniken sein. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
IAS1 Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig
Die verabschiedeten Änderungen an IAS 1 betreffen eine begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig.
Es wird klargestellt, dass die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben: Liegen solche Rechte vor, klassifiziert die Schuld als langfristig. Das Recht, die Erfüllung der Schuld zu verschieben, muss hierbei substantiell sein. Sofern das Unternehmen für die Ausübung eines derartigen Rechtes bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat, müssen diese am Abschlussstichtag erfüllt werden; anderenfalls folgt eine Klassifizierung als kurzfristig.
Für die Klassifizierung einer Schuld ist es dabei unerheblich, ob das Management beabsichtigt oder erwartet, dass die Schuld tatsächlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfüllt wird. Entscheidend für die Klassifizierung sind lediglich am Abschlussstichtag bestehende Rechte, die Erfüllung der Schuld um mindestens 12 Monate zu verschieben. Dies gilt auch im Falle der Erfüllung innerhalb des Wertaufhellungszeitraums.
Im Juli 2020 wurde der Erstanwendungszeitpunkt um ein Jahr auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verschoben.
Die Änderungen sind somit - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein Endorsement voraus.
IFRS 10/IAS 28 – Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen
Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen.
Nach IFRS 10 hat ein Mutterunternehmen den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens bei Verlust der Beherrschungsmöglichkeit in voller Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Demgegenüber verlangt der aktuell anzuwendende IAS 28.28, dass der Veräußerungserfolg bei Veräußerungstransaktionen zwischen einem Investor und einer at-equity bewerteten Beteiligung – sei es ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen – lediglich in der Höhe des Anteils der anderen an diesem Unternehmen zu erfassen ist.
Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig.
Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben.
5.Wesentliche Annahmen und Einschätzungen
Der Konzernabschluss beinhaltet folgende wesentliche Positionen, deren Wertansatz maßgeblich von den zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen abhängig ist:
Nutzungsdauer von langfristigen Vermögenswerten
Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt und planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards, Vertragsdauer und Veränderungen in der Nachfrage berücksichtigt. Änderungen dieser Faktoren können eine Verkürzung oder Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswertes nach sich ziehen. In diesem Fall würde der Restbuchwert über die verbleibende kürzere oder längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden, und dies würde zu höheren oder niedrigeren jährlichen Abschreibungsbeträgen führen. Die aufgrund einer Änderung der erwarteten Nutzungsdauer erforderlichen Anpassungen der Abschreibungsdauer werden gegebenenfalls als Änderungen von Schätzungen behandelt. Näheres hierzu in den Erläuterungen 30 „Abschreibungen“.
Bestimmte immaterielle Vermögenswerte werden hinsichtlich der Nutzungsdauer als unbestimmt eingestuft, wenn eine Analyse aller relevanten Faktoren kein Ende des Zeitraums erkennen lässt, für den der Vermögenswert zur Erwirtschaftung von Cashflows beiträgt. Diese Analyse wird jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist.
Wertberichtigungen auf langfristige Vermögenswerte
Der Wertminderungstest zur Bewertung des erzielbaren Betrags einer CGU basiert auf Werten der Unternehmensplanung, dem Abzinsungssatz, der Wachstumsrate, der erwarteten Inflation und Währungskurse.
Nähere Informationen zu den durchgeführten Impairment Tests sind unter Erläuterung 4.10 „ Werthaltigkeitstest“ angeführt. Die hierzu getroffenen Annahmen können jedoch Änderungen unterliegen, die zu Wertberichtigungen in zukünftigen Perioden führen könnten.
Leistungsorientierte Verpflichtungen
Im Konzern bestehen für einen Teil der Arbeitnehmer verschiedene Personalvorsorgepläne. Um die sich daraus ergebenden Guthaben und/oder Verpflichtungen bestimmen zu können, muss zunächst beurteilt werden, ob es sich um leistungs- oder beitragsorientierte Pläne handelt. Um die zukünftige Entwicklung abschätzen zu können, werden bei leistungsorientierten Plänen statistische Annahmen getroffen.
Der versicherungsmathematischen Bewertung von Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer liegen Annahmen über Abzinsungssätze, Gehaltssteigerungen, Fluktuation und das Pensionseintrittsalter zugrunde (demografische und finanzielle Variablen). Ändern sich diese Annahmen aufgrund veränderter Wirtschaftslage oder neuer Marktbedingungen, können die tatsächlichen Daten maßgeblich von den versicherungsmathematischen Gutachten und Berechnungen abweichen. Diese Abweichungen können mittelfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Aufwendungen und Erträge aus Personalvorsorgeplänen haben. Nähere Informationen zu den Personalvorsorgeplänen sind in „20.2 Pensionen“ angegeben.
Im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt zu den Pensionsverpflichtungen muss zum Stichtag überprüft werden, ob die Werthaltigkeit des aktivierten Erstattungsanspruchs gegeben ist. Dabei ist die Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs im Wesentlichen von der Werthaltigkeit der einzelnen Vermögenswerte beeinflusst, die die Colibri Beratungsgesellschaft mbH treuhänderisch in den VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. eingelegt hat. Die größten Ermessenspielräume bestehen hier bei der Bewertung von Immobilien und Finanzanlagen.
Im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit werden Rückstellungen für verschiedene Sachverhalte gebildet. Die Höhe der erwarteten Mittelabflüsse wird in jedem konkreten Sachverhalt auf Basis von Annahmen und Einschätzungen ermittelt. Diese Annahmen können Änderungen unterliegen, die zu einer Abweichung in zukünftigen Perioden führen.
Ertragsteuern
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Konzern-Bilanz und den Steuerbilanzwerten sowie auf voraussichtlich verwertungsfähige steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Die Berechnung latenter Steuern erfolgt auf Basis jener Steuersätze, die nach derzeitiger Rechtslage zu dem Zeitpunkt gelten werden, zu dem sich die nur vorübergehenden Differenzen wieder ausgleichen werden, sowie auf Basis einer Einschätzung der künftigen steuerlichen Ertragsfähigkeit, abgeleitet aus der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung. Eventuelle Steuersatzänderungen oder von den Annahmen abweichende künftige steuerliche Erträge können dazu führen, dass die Realisierung aktiver latenter Steuern unwahrscheinlich wird und eine Wertberichtigung der diesbezüglichen Aktiva erfolgen muss. Außerdem können Steuersatzänderungen zu Anpassungen der passiven latenten Steuern führen. Die Buchwerte der latenten Steuern gehen aus der Konzern-Bilanz hervor und werden in den Erläuterungen zu 16 „Latente Steuern “ auf die Bilanzpositionen aufgeteilt.
Steuerliche Sachverhalte werden nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen beurteilt, können aber auch Einschätzungen unterliegen, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht abschließend festgelegt sind oder die vorliegenden Grundlagen zu einer abweichenden Beurteilung führen können. Die Ermittlung der Ertragsteuer unterliegt somit Einschätzungen, ein steuerliches Risiko aus solchen Einschätzungen wird aufgrund der fachlichen Würdigung als gering beurteilt.
Umsatzerlöse
Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Folgende wesentlichen Arten von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden und die damit verbundene Erlösrealisierung wurden im VARTA Konzern identifiziert:
Konsignationslager, INCO-Terms, Kundenspezifische Produkte, Kundenprojekte, Bonus- und Naturalrabattvereinbarungen
In Bezug auf die Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt bestehen Ermessensspielräume, die je nach Vertragsart und Leistungsverpflichtung unterschiedlich ausgeprägt sind. Grundsätzlich ist die Vertragsgestaltung von bedeutender Rolle. Bei Konsignationslagern ist die Interpretation der Konsignationsverträge von Bedeutung, ob die Verfügungsmacht mit Entnahme oder bereits bei der Belieferung des Konsignationslagers erfolgt. Das Ermessen, ob es sich um kundenspezifische Produkte handelt, obliegt dem Individualisierungsgrad des Produkts und der Beurteilung einer wirtschaftlich sinnvollen alternativen Verwendungsmöglichkeit. Bei Kundenprojekten ist für die Vertragsbeurteilung entscheidend, ob die Lieferung bzw. Leistung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erbracht wird. Sonstige Ermessensspielräume ergeben sich insbesondere bei alten und langlaufenden Verträgen, deren Ausgestaltung vor der Einführung von IFRS 15 erfolgte und die daher individuell zu beurteilen sind.
Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Segmentberichterstattung liegen die im vorliegenden Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. Der Vorstand steuert nach dem bereinigten EBITDA, um trotz der steigenden Investitionen in das Sachanlagevermögen und der daraus resultierenden Abschreibungen die operative Performance beurteilen zu können. Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in der Segmentberichterstattung nicht enthalten, da diese nicht Bestandteil des berichteten EBIT und bereinigten EBITDA sind und auch sonst nicht regelmäßig an den Vorstand berichtet werden.
In der VARTA-Gruppe wurden die operativen Segmente „Healthcare“, „Entertainment“, „Solutions“, „Consumer Batterien“ und „Energy Storage“ identifiziert. Aufgrund des homogenen Produktionsprozesses, der Kundenstruktur sowie der Ähnlichkeit der Produkte werden die operativen Segmente Healthcare, Entertainment und Solutions zum Berichtssegment „Microbatteries & Solutions“ zusammengefasst. Im Berichtssegment „Household Batteries“ werden insbesondere auf Basis der Kundenstruktur und der Vertriebssteuerung die beiden operativen Segmente „Consumer Batterien“ und „Energy Storage“ zusammengefasst dargestellt. Die Aufgliederung entspricht der internen Organisations- und Berichtsstruktur.
Die Eliminierungen konzerninterner Verflechtungen zwischen den Segmenten werden in der Überleitungsspalte zusammengefasst angegeben. Darüber hinaus beinhaltet die Überleitungsspalte Sachverhalte, die keinem Segment direkt zugeordnet werden können, bspw. die Effekte aus der aktienbasierten Vergütung.
Im Folgenden werden die Steuerungsgrößen, die zur Beurteilung der Leistungen der operativen Segmente herangezogen werden, dargestellt:
Informationen nach berichtspflichtigen Segmenten:
MICROBATTERIES & SOLUTIONS | HOUSEHOLD BATTERIES | Σ SUMME | ÜBERLEITUNG | KONZERNABSCHLUSS | |||||||||||
(IN T€) | 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 |
| 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019* | 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 |
| 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019* | 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 |
| 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019* | 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 |
| 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 | 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 |
| 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 |
Segmentumsatzerlöse | 523.676 |
| 340.862 | 361.147 |
| 21.382 | 884.823 |
| 362.244 | 304 |
| 448 | 885.127 |
| 362.692 |
Umsatzerlöse zwischen den | 15.544 |
| 0 | 0 |
| 0 | 15.544 |
| 0 | 0 |
| 0 | 15.544 |
| 0 |
Umsatzerlöse mit | 508.132 |
| 340.862 | 361.147 |
| 21.382 | 869.279 |
| 362.244 | 304 |
| 448 | 869.583 |
| 362.692 |
davon | 497.169 |
| 324.536 | 339.692 |
| 21.382 | 836.861 |
| 345.918 | 304 |
| 448 | 837.165 |
| 346.366 |
davon | 10.963 |
| 16.326 | 21.455 |
| 0 | 32.418 |
| 16.326 | 0 |
| 0 | 32.418 |
| 16.326 |
Abschreibungen | -51.198 |
| -18.500 | -15.418 |
| -2.355 | -66.616 |
| -20.855 | 0 |
| 0 | -66.617 |
| -20.855 |
Wesentliche Effekte | 0 |
| 0 | -24.902 |
| 0 | -24.902 |
| 0 | -3.496 |
| -5.859 | -28.398 |
| -5.859 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
EBITDA | 186.993 |
| 95.484 | 29.134 |
| 1.997 | 216.127 |
| 97.481 | -3.496 |
| -5.859 | 212.631 |
| 91.622 |
* Vorjahreswerte wurden an neue Segmentierung angepasst
Die Überleitung der alten Segmentierung auf die neue Segmentierung stellt sich wie folgt dar:
| 01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS |
| Veränderung in % | |
Microbatteries |
|
|
|
|
|
|
Umsatz |
| 452,3 |
| 301,5 |
| 50,0% |
bereinigtes EBITDA |
| 180,1 |
| 94,4 |
| 90,8% |
bereinigte EBITDA-Marge |
| 39,8% |
| 31,3% |
| 8,5 PP |
Power & Energy |
|
|
|
|
|
|
Umsatz |
| 81,2 |
| 60,8 |
| 33,6% |
bereinigtes EBITDA |
| 6,7 |
| 3,1 |
| 116,1% |
bereinigte EBITDA-Marge |
| 8,3% |
| 5,1% |
| 3,2 PP |
Summe VARTA ohne Akquisition VARTA Consumer |
|
|
|
|
|
|
Umsatz * |
| 533,8 |
| 362,7 |
| 47,2% |
bereinigtes EBITDA |
| 186,8 |
| 97,5 |
| 91,6% |
bereinigte EBITDA-Marge |
| 35,0% |
| 26,9% |
| 8,1 PP |
Consumer Batteries |
|
|
|
|
|
|
Umsatz |
| 335,7 |
| 0 |
|
|
bereinigtes EBITDA |
| 54,2 |
| 0 |
|
|
bereinigte EBITDA-Marge |
| 16,1% |
| 0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe VARTA einschl. Akquisition VARTA Consumer |
|
|
|
|
|
|
Umsatz |
| 869,6 |
| 0 |
|
|
bereinigtes EBITDA |
| 241,0 |
| 0 |
|
|
bereinigte EBITDA-Marge |
| 27,7% |
| 0 |
|
|
* Inklusive der Umsätze, welche keinem Segment zugeordnet werden können.
In der Überleitung zum EBITDA des Konzerns sind folgende Sachverhalte enthalten:
01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 |
| 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 | |||||
(IN T€) | NICHT DEM KERNGESCHÄFT ZUORDENBAR | SONDEREFFEKTE | Σ SUMME |
| NICHT DEM KERNGESCHÄFT ZUORDENBAR | SONDEREFFEKTE | Σ SUMME |
Umsatzerlöse | 304 | 0 | 304 |
| 448 | 0 | 448 |
Effekte in Erträgen und Aufwendungen | 0 | -28.398 | -28.398 |
| 0 | -5.859 | -5.859 |
|
|
|
|
|
|
|
|
EBITDA | 0 | -28.398 | -28.398 |
| 0 | -5.859 | -5.859 |
In den Positionen „Nicht dem Kerngeschäft zuordenbar“ werden Positionen dargestellt, welche keinem Segment zugeordnet werden. In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen die Umsatzerlöse aus IT-Dienstleistung in Höhe von 0,3 Mio. € (2019: 0,4 Mio. €) enthalten. Die Effekte in Erträgen und Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Sondereffekten zusammen, welche keinem Segment direkt und den Effekten im Rahmen der Restrukturierung/ Integration, welche dem Segment Household Batteries zugeordnet werden können.
In der Spalte „Sondereffekte“ werden Sachverhalte dargestellt, die in der Bereinigung des EBITDA berücksichtigt sind. Im Geschäftsjahr 2020 existieren solche Sachverhalte bei der VARTA AG und bei den VARTA Consumer Gesellschaften sowie bei der VARTA Microbattery GmbH. Der VARTA AG als Mutterunternehmen werden „Sondereffekte“ aus den M&A Transaktionen in Höhe von 0,9 Mio. € (2019: 3,0 Mio. €) und Effekte aus der aktienbasierten Vergütung in Höhe von 1,1 Mio. € (2019: 2,9 Mio. €) zugeordnet. Insgesamt sind aus Restrukturierung im Zuge der Akquisition des VARTA Consumer-Geschäftes im Geschäftsjahr 2020 17,6 Mio. € angefallen, davon 1,5 Mio. € bei der VARTA Microbattery GmbH. Neben diesen Kosten aus der Restrukturierung sind bei den VARTA Consumer Gesellschaften noch 0,1 Mio. € an Integrationskosten und 8,7 Mio. € aus der Vorratsbewertung im Zuge der PPA aufgelaufen.
In der folgenden Tabelle wird die Überleitung des EBITDAs der Segmente auf das Ergebnis vor Steuern dargestellt:
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
EBITDA | 212.631 |
| 91.622 |
Abschreibungen und Amortisationen | -66.617 |
| -20.855 |
EBIT | 146.014 |
| 70.767 |
Finanzergebnis | -12.890 |
| 318 |
Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen | 0 |
| -6 |
|
|
|
|
Ergebnis vor Steuern | 133.124 |
| 71.079 |
Geographische Segmentinformationen
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Umsatzerlöse des Konzerns aufgeteilt nach bestimmten geographischen Standorten. Bei der Darstellung dieser Informationen auf geografischer Grundlage basieren die Umsatzerlöse eines Segments auf den geografischen Standorten der Kunden und die Vermögenswerte eines Segments auf den geografischen Standorten der Vermögenswerte.
01. JAN. BIS | 31. DEZEMBER 2020 |
| 01. JAN. BIS | 30. DEZEMBER 2019 | |
(IN T€) | UMSATZERLÖSE* | LANGFRISTIGE |
| UMSATZERLÖSE* | LANGFRISTIGE |
Europa | 463.983 | 654.908 |
| 143.196 | 262.295 |
Davon in Deutschland | 188.454 | 637.381 |
| 67.685 | 251.737 |
Amerika | 58.403 | 564 |
| 60.161 | 748 |
Asien | 331.219 | 5.043 |
| 154.860 | 5.636 |
Sonstige | 15.978 | 0 |
| 4.475 | 0 |
|
|
|
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Summe Konzern | 869.583 | 660.515 |
| 362.692 | 268.679 |
*Die Umsatzerlöse richten sich nach dem Sitz des Kunden.
**Langfristige Vermögenswerte beinhalten zu diesem Zweck, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.
Die Umsatzerlöse des Segments „Household Batteries“ sind im Wesentlichen in der Position Europa enthalten. Die Umsätze der Regionen Asien und Amerika sind im Wesentlichen dem Segment „Microbatteries & Solutions“ zuzuordnen.
Die Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Vertragsvermögenswerte des Konzerns teilen sich folgendermaßen auf Produkte und Dienstleistungen auf:
01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 | 31. DEZEMBER 2020 |
| 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 | 31. DEZEMBER 2019 | |
(IN T€) | UMSATZERLÖSE | FORDERUNGEN LIEFERUNGEN & LEISTUNGEN UND |
| UMSATZERLÖSE | FORDERUNGEN LIEFERUNGEN & LEISTUNGEN UND |
davon aus Produktverkauf | 867.565 | 122.232 |
| 358.590 | 53.132 |
davon aus Verkauf von Dienstleistungen | 2.018 | 540 |
| 4.102 | 866 |
|
|
|
|
|
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Summe Konzern | 869.583 | 122.772 |
| 362.692 | 53.998 |
In 2020 betrug der Umsatz mit einem bestimmten Kunden 227,4 Mio. €, dies entspricht einem Umsatzanteil von mehr als 10% vom Konzernumsatz. Im Vorjahr betrug der Umsatz mit einem Kunden und einem Umsatzanteil von mehr als 10% 70,4 Mio. €. Der Umsatz ist dem Segment „Microbatteries & Solutions“ zuzuordnen (im Vorjahr „Microbatteries“).
GRUNDSTÜCKE | GEBÄUDE | NUTZUNGS- | TECHNISCHE | NUTZUNGS- | ANDERE ANLAGEN | NUTZUNGS- | ANLAGEN IM | SACHANLAGE- | |
Anschaffungswerte |
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Stand 1. Januar 2019 | 0 | 258 | 0 | 76.388 | 0 | 29.804 | 0 | 60.336 | 166.786 |
Währungsdifferenzen | 0 | 2 | 4 | 4 | 0 | 34 | 5 | -8 | 41 |
Erstanwendung IFRS 16 | 0 | 0 | 21.322 | 0 | 42 | 0 | 2.593 | 0 | 23.957 |
Zugänge | 0 | 351 | 4.719 | 60.258 | 0 | 4.702 | 692 | 54.045 | 124.767 |
Abgänge | 0 | -251 | -442 | -2.117 | 0 | -1.081 | 0 | 5.412 | 1.521 |
Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.863 | 0 | -2.863 | 0 |
|
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Stand 31. Dezember 2019 | 0 | 360 | 25.603 | 134.533 | 42 | 36.322 | 3.290 | 116.922 | 317.072 |
Währungsdifferenzen | 0 | -5 | -368 | -667 | -1 | -254 | -37 | -19 | -1.351 |
Zugänge | 0 | 1.820 | 37.086 | 119.037 | 1.552 | 12.072 | 1.899 | 176.124 | 349.590 |
Zugänge Konsolidierungskreis | 3.165 | 11.686 | 11.536 | 11.870 | 12.815 | 6.300 | 3.048 | 4.332 | 64.752 |
Abgänge | 0 | -51 | -2.038 | -3.600 | 0 | -144 | -290 | 376 | -5.747 |
Umbuchungen | 0 | 4.247 | 0 | 83.425 | 0 | 10.654 | 0 | -99.544 | -1.218 |
|
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Stand 31. Dezember 2020 | 3.165 | 18.057 | 71.819 | 344.598 | 14.408 | 64.950 | 7.910 | 198.191 | 723.098 |
| GRUNDSTÜCKE | GEBÄUDE | NUTZUNGS- | TECHNISCHE | NUTZUNGS- | ANDERE ANLAGEN | NUTZUNGS- | ANLAGEN IM | SACHANLAGE- | |
Kumulierte Abschreibungen |
|
|
|
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|
|
| |||
|
|
|
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|
|
|
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|
|
|
Stand 1. Januar 2019 |
| 0 | 122 | 0 | 37.090 | 0 | 16.771 | 0 | 0 | 53.983 |
Währungsdifferenzen |
| 0 | 2 | -5 | 33 | 0 | 32 | 0 | 0 | 62 |
Zugänge |
| 0 | 39 | 3.325 | 11.103 | 33 | 3.255 | 692 | 0 | 18.447 |
Abgänge |
| 0 | -148 | -38 | -2.086 | 0 | -1.044 | 0 | 0 | -3.316 |
Umbuchungen |
| 0 | 0 | -145 | 0 | 0 | 0 | 145 | 0 | 0 |
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Stand 31. Dezember 2019 |
| 0 | 15 | 3.137 | 46.140 | 33 | 19.014 | 837 | 0 | 69.176 |
Währungsdifferenzen |
| 0 | 0 | -140 | -276 | 0 | -170 | -12 | 0 | -598 |
Zugänge |
| 0 | 656 | 7.586 | 41.474 | 2.753 | 5.991 | 2.251 | 0 | 60.711 |
Abgänge |
| 0 | -20 | -793 | -978 | 0 | -755 | -227 | 0 | -2.773 |
Umbuchungen |
| 0 | 0 | 0 | -3 | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 |
Stand 31. Dezember 2020 |
| 0 | 651 | 9.790 | 86.357 | 2.786 | 24.083 | 2.849 | 0 | 126.516 |
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Buchwerte |
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Buchwerte am 1. Januar 2019 |
| 0 | 136 | 0 | 39.298 | 0 | 13.033 | 0 | 60.336 | 112.803 |
Buchwerte am 31. Dezember 2019 |
| 0 | 345 | 22.466 | 88.393 | 9 | 17.308 | 2.453 | 116.922 | 247.896 |
Buchwerte am 31. Dezember 2020 |
| 3.165 | 17.406 | 62.029 | 258.241 | 11.622 | 40.867 | 5.061 | 198.191 | 596.582 |
Der wesentliche Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen diente der nachfragebedingten Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen. Weiterhin sind in regelmäßigen Abständen Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen notwendig. Resultierend hieraus ist der Anlagenbestand der technischen Anlagen und Maschinen von 88,4 Mio. € in 2019 auf 258,2 Mio. € in 2020 gestiegen.
Demgemäß haben sich die Abschreibungen des Sachanlagevermögens von 18,4 Mio. € in 2019 auf 60,7 Mio. € in 2020 erhöht. Dieser starke Anstieg ist im Wesentlichen auf die gestiegenen nachfragebedigten Investitionen in das Sachanlagevermögen, aufgrund der Erweiterung der Produktionskapazitäten sowie der Verkürzung der Nutzungsdauer für Anlagen im Bereich der Lithium-Ionen-Knopfzellen zurückzuführen Nähere Erläuterungen unter Kapitel 30 Abschreibungen.
Ein weiterer Grund für die Erhöhung des Sachanlagevermögens stammt aus dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts. Dies steuerte dem Konzern ein Sachanlagevermögen in Höhe von 64,8 Mio. € bei.
In den Zugängen sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 3,1 Mio. € (2019: 3,1 Mio. €) enthalten. Der Betrag blieb konstant, da die Investitionen auf Vorjahresniveau geblieben sind.
Für das Sachanlagevermögen bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2019 und 2020. Das Bestellobligo aus dem Kauf von Sachanlagevermögen beträgt 119,3 Mio. € (2019: 153,5 Mio. €).
GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT | MARKENRECHT UND | GEWERBLICHE | ENTWICKLUNGS- | GESAMT | |
Anschaffungswerte |
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Stand 1. Jan 2019 | 500 | 11.947 | 958 | 17.165 | 30.570 |
Währungsdifferenzen | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
Zugänge | 0 | 678 | 0 | 1.340 | 2.018 |
Abgänge | 0 | -49 | 0 | 0 | -49 |
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Stand 31. Dez 2019 | 500 | 12.577 | 958 | 18.505 | 32.540 |
Währungsdifferenzen | 0 | -2 | 0 | 0 | -2 |
Zugänge | 138 | 1.188 | 0 | 1.889 | 3.215 |
Zugänge Konsolidierungskreis | 0 | 22.203 | 22.429 | 0 | 44.632 |
Abgänge | 0 | -82 | -1 | 0 | -83 |
Umbuchungen | 0 | 1.218 | 0 | 0 | 1.218 |
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Stand 31. Dezember 2020 | 638 | 37.102 | 23.386 | 20.394 | 81.520 |
GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT | MARKENRECHT UND | GEWERBLICHE | ENTWICKLUNGS- | GESAMT | |
Kumulierte Abschreibungen |
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Stand 1. Jan 2019 | 0 | 2.513 | 431 | 6.452 | 9.396 |
Währungsdifferenzen | 0 | -8 | 0 | 0 | -8 |
Zugänge | 0 | 304 | 132 | 1.972 | 2.408 |
Abgänge | 0 | -39 | 0 | 0 | -39 |
Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
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Stand 31. Dez 2019 | 0 | 2.770 | 563 | 8.424 | 11.757 |
Währungsdifferenzen | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
Zugänge | 0 | 3.441 | 301 | 2.164 | 5.906 |
Abgänge | 0 | -77 | 0 | 0 | -77 |
Stand 31. Dezember 2020 | 0 | 6.135 | 864 | 10.588 | 17.587 |
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Buchwerte |
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Buchwerte am 1. Jan 2019 | 500 | 9.434 | 527 | 10.713 | 21.174 |
Buchwerte am 31. Dez 2019 | 500 | 9.807 | 395 | 10.081 | 20.783 |
Buchwerte am 31. Dezember 2020 | 638 | 30.967 | 22.522 | 9.806 | 63.933 |
Durch die Akquisition des VARTA Consumer-Geschäfts gingen dem Konzern 44,6 Mio. € immaterielle Vermögenswerte zu. Die größten Anteile beinhalten hierbei das Markenrecht in Höhe von 21,5 Mio. €, sowie die Kundenbeziehungen in Höhe von 20,8 Mio. €.
Von den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 5,0 Mio. € (2019: 4,3 Mio. €) wurden im Jahr 2020 selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, welche noch nicht zur Nutzung bereit sind, in Höhe von 1,9 Mio. € (2019: 1,3 Mio. €) erfasst.
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 20,9 Mio. € erfasst (2019: 15,5 Mio. €).
Für immaterielle Vermögenswerte bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2019 und 2020.
Wertminderungstest
Für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmbare Nutzungsdauer haben sowie für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung bereit sind, wird jährlich zum 31. Dezember ein Wertminderungstest durchgeführt, wobei der Nutzungswert als erzielbarer Betrag herangezogen wird.
Der Buchwert der Marke in Höhe von 30,6 Mio. € wurde wie folgt auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE‘s) allokiert:
“Entertainment“ 5,3 Mio. €, “Solutions” 1,2 Mio. €, “Consumer Batteries” 21,5 Mio. €, “Energy Storage“ 0,7 Mio. € und “Healthcare“ 1,9 Mio. €. Die Nutzungsdauer der Marke wird als unbegrenzt eingestuft, da es VARTA während über 130 Jahren Unternehmensgeschichte gelungen ist, eine starke Marke zu schaffen, die mit ihrem Alleinstellungsmerkmal dem Unternehmen einen wesentlichen Wert beisteuert. Die aktivierten Entwicklungsleistungen, die zum Stichtag noch nicht fertiggestellt und damit noch nicht genutzt werden, entfallen mit einem Wert in Höhe von 0,1 Mio. € auf die CGU “Entertainment“, mit einem Betrag von 0,7 Mio € auf die CGU “Energy Storage“ und mit 1,1 Mio. € auf die CGU „Solutions“.
Der zu Beginn des Geschäftsjahres bestehende Goodwill in Höhe von 0,5 Mio. € resultiert aus dem Erwerb von Auditas und wird vollständig dem Segment „Healthcare“ zugeordnet.
Der Zugang beim Goodwill in Höhe von 0,1 Mio. € resultiert aus dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts und wird vollständig dem Segment „Consumer Batteries“ zugeordnet.
Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung der Nutzungswerte verwendet wurden, waren wie folgt:
2020 |
| 2019 | ||||||
(IN PROZENT) | CGU ENTERTAINMENT | CGU SOLUTIONS | CGU CONSUMER BATTERIES | CGU ENERGY STORAGE | CGU HEALTHCARE |
| CGU MICROBATTERIES | CGU POWER & ENERGY |
Abzinsungssatz (WACC) v. Steuer | 10,6 | 11,0 | 11,0 | 11,0 | 10,4 |
| 11,6 | 10,3 |
Wachstumsrate | 1,5 | 0,7 | 0,8 | 0,7 | 1,0 |
| 1,0 | 0,9 |
Steuersatz | 29,5 | 29,5 | 29,5 | 29,5 | 29,5 |
| 28,5 | 18,8 |
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Für die Berechnung wurden die Daten aus der aktuellen Langfristplanung für die Jahre 2021 bis 2023 herangezogen, wobei das Jahr 2021 einer detaillierten Budgetplanung entspricht, die Jahre 2022 und 2023 sind fortgeschrieben. Die wesentlichste Planungsgröße zur Ermittlung der Zahlungsströme ist die Ergebnisentwicklung, welche im Wesentlichen durch die Umsatzentwicklung getrieben ist. Darüber hinaus sind auch die Auszahlungen für Investitionen (CAPEX) bedeutsam für die Ermittlung der Zahlungsströme. Die Wachstumsraten beinhalten einen Abschlag von 50% auf die jeweils gewichteten zugrundeliegenden Inflationsraten.
Die Planung basiert auf Erwartungen im Hinblick auf zukünftige Marktanteile, die allgemeine Marktentwicklung und der Profitabilität der jeweiligen Produktgruppen.
9.Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und sonstige Beteiligungen
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH, Ellwangen, Deutschland | 12 |
| 12 |
|
|
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|
Summe Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten | 12 |
| 12 |
VARTA Micro Innovation GmbH, Graz, Österreich | 13 |
| 13 |
Connexio alternative investment & holding AG, Wien, Österreich | - |
| 30 |
Ecopilhas - Sociedade Gestora de Residous de Pilhas e Acumuladores, Lda., Lissabon, Portugal | 10 |
| - |
Ecobat s.r.o., Prag, Tschechien | 2 |
| - |
SA Corepile, Paris, Frankreich | 8 |
| - |
RE'LEM Nonprofit Kht., Budapest, Ungarn | 28 |
| - |
Summe Buchwerte der sonstigen Beteiligungen | 61 |
| 43 |
|
|
|
|
Summe Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten | 73 |
| 55 |
Mit Abschluss der Liquidation der VW-VM Forschungsges. mbH & Co. KG, ist nachfolgend die VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. mit Wirkung vom 16. Juni 2020 planmäßig in die Liquidation gegangen.
Die restlichen 80% der Beteiligung an der Connexio alternative investment & holding AG wurden am 02. April 2020 durch Kauf der Mezzanin Finanzierungs GmbH erworben. Die Gesellschaft wird seitdem im VARTA AG Konzern vollkonsolidiert. Nähere Einzelheiten dazu unter Kapitel 2 Veränderungen im Konsolidierungskreis.
Die restlichen Anteile der VARTA Micro Innovation GmbH wurden am 02. Februar 2021 erworben. Nähere Einzelheiten unter Kapitel 44 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Mit Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften erwarb der Konzern sonstige Beteiligungen an den oben aufgeführten Gesellschaften. Bei all diesen Gesellschaften handelt es sich um Zweckgesellschaften, die aufgrund länderspezifischer gesetzlicher Verpflichtungen zur Batterierücknahme gemeinschaftlich mit anderen Batterieherstellern gegründet wurden.
Der Konzern mietet verschiedene Büro-, Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 2 bis 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen beinhalten oder in Einzelfällen auch unbefristet sein. Die Entwicklung des geleasten Anlagevermögens ist in den Erläuterungen 7 „Sachanlagevermögen“ dargestellt.
Die Summe der künftigen Leasingzahlungen aufgrund unkündbarer Leasingverträge beträgt:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Leasingverpflichtungen - kurzfristig | 14.196 |
| 4.603 |
Leasingverpflichtungen - langfristig | 63.843 |
| 20.476 |
|
|
|
|
Summe | 78.039 |
| 25.079 |
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 15.043 |
| 5.172 |
davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | 44.089 |
| 14.196 |
davon Restlaufzeit über 5 Jahre | 22.565 |
| 8.121 |
|
|
|
|
Summe Leasingzahlungen (undiskontiert) | 81.697 |
| 27.489 |
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
In der Gewinn und Verlustrechnung erfasste Werte |
|
|
|
Zinsaufwand Leasingverbindlichkeiten | 718 |
| 385 |
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | 1.560 |
| 973 |
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögensgegenstände, exkl. Kurzfristiger Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögensgegenstände | 1.197 |
| 640 |
|
|
|
|
Summe | 3.475 |
| 1.998 |
Mit der WertInvest Ellwangen Immobilien GmbH besteht ein Sale & Lease Back Vertrag seit 2015. Der Vertrag wurde in 2020 um die neu in Ellwangen errichteten Produktionsgebäude erweitert. Das Mietverhältnis endet frühestens in 2030.
Mit dem Erwerb der VARTA-Consumer-Gesellschaften wurde im Konzern ein Untermietleasingverhältnis mit dem früheren Eigentümer Spectrum Brands begründet. Es handelt sich hierbei um ein operatives Mietverhältnis, welches in 2021 endet.
Variable Leasingzahlungen, Restwertgarantien sowie Kündigungsoptionen kommen momentan nicht zum Tragen.
11.Andere finanzielle Vermögenswerte
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Ausleihungen | 288 |
| 548 |
davon langfristig | 288 |
| 548 |
Im Vorjahr wurden unter den Ausleihungen langfristige Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von 0,5 Mio. € ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2020 haben sich die Ausleihungen aufgrund von Konsolidierungseffekten aus dem VARTA Consumer-Geschäft auf 0,3 Mio. € reduziert.
Die Vorräte können in folgende Positionen aufgeteilt werden:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 55.628 |
| 27.037 |
Unfertige Erzeugnisse | 25.228 |
| 15.665 |
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren | 52.102 |
| 20.515 |
Geleistete Anzahlungen | 370 |
| 778 |
|
|
|
|
Vorräte | 133.328 |
| 63.995 |
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster | -750 |
| -1.223 |
….
Die Vorräte sind im Geschäftsjahr 2020 aufgrund des gestiegenen Umsatzvolumens und der erstmalig konsolidierten VARTA Consumer angestiegen. Die Wertminderungen der Vorräte, die in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst wurden, betragen 0,8 Mio. € (2019: 1,3 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2020 beträgt die absolute Veränderung der vorgenommen Wertaufholungen welche als Verminderung des Materialaufwandes in der Berichtsperiode erfasst wurde -0,1 Mio. € (Bestand 2019: 0,1 Mio. €). Der Buchwert der wertgeminderten Vorräte beträgt 12,9 Mio. € (2019: 7,8 Mio. €).
13.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Forderungen gegen Dritte (Brutto) | 120.510 |
| 52.012 |
Forderungen gegen nahestehende Personen und | 257 |
| 126 |
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 120.767 |
| 52.138 |
|
|
|
|
Vertragsvermögenswerte | 2.636 |
| 2.032 |
|
|
|
|
Brutto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | 123.403 |
| 54.170 |
Abzüglich Wertberichtigungen | -631 |
| -172 |
|
|
|
|
Netto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | 122.772 |
| 53.998 |
Die bestehenden Nettoforderungen sind zum 31. Dezember 2020 aufgrund des Forderungsverkaufes um 41,2 Mio. € (2019: 7,9 Mio. €) gemindert. Der starke Anstieg des Forderungsverkaufs ist im Wesentlichen auf die Akquisition des VARTA Consumer-Geschäftes zurückzuführen. Die Höhe des Forderungsverkauf der VARTA Consumer Gesellschaften beläuft sich auf 34,7 Mio. € zum Stichtag. Aus dem bereits im Vorjahr bestehenden Rahmenvertrag zum Forderungsverkauf stammen 6,5 Mio. € (vgl. 38.2 „Finanzrisikomanagement“).
Die Forderungen gegen Dritte (Brutto) sind im Vergleich zum Vorjahr um 68,5 Mio. € gestiegen. Dieser Anstieg ist zum einem auf das gestiegene operative Geschäft und zum anderen auf dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts zurückzuführen.
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 120.136 |
| 51.966 |
Vertragsvermögenswerte | 2.636 |
| 2.032 |
Vertragsverbindlichkeiten | 5.865 |
| 11.198 |
Die Vertragsvermögenswerte betreffen mit 1,3 Mio. € (2019: 1,4 Mio. €) im Wesentlichen Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung aus Produkten, welche in Konsignationslagern liegen und somit zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet waren. Außerdem sind in den Vertragsvermögenswerten kundenspezifische Produkte in Höhe von 1,3 Mio. € (2019: 0,7 Mio. €) ausgewiesen, welche ebenfalls auf Lager liegen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden und der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. Der Anstieg ist vor allem auf den Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts zurückzuführen.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen folgende Sachverhalte:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Naturalrabatte | 4.646 |
| 5.064 |
Kundenbonusrückstellungen | 0 |
| 5.753 |
Rücknahmeverpflichtungen | 854 |
| 74 |
Incoterms | 0 |
| 122 |
Kundenprojekte | 365 |
| 185 |
|
|
|
|
Summe | 5.865 |
| 11.198 |
Definitionsgemäß werden innerhalb der Vertragsverbindlichkeiten ausschließlich Sachverhalte aus Rückerstattungsansprüchen sowie Projektgeschäften erfasst.
Die Position Kundenbonusrückstellungen ist künftig in den abgegrenzten Schulden enthalten.
Die Position Incoterms beinhaltet noch nicht zu realisierende Kundenforderungen und ist künftig von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt.
Unter Berücksichtigung dieser Umgliederungen hätte der Vorjahreswert der Vertragsverbindlichkeiten 5,3 Mio. € betragen.
Die Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2020 werden erfahrungsgemäß in den nächsten 6 Monaten als Ertrag erfasst. Der zum 31. Dezember 2019 bestehende Betrag von 11,2 Mio. € wurde im Geschäftsjahr 2020 als Umsatzerlös erfasst.
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Sonstige Vermögenswerte | 74.845 |
| 35.287 |
davon kurzfristig | 54.924 |
| 17.378 |
davon langfristig | 19.921 |
| 17.909 |
Unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten wird der Erstattungsanspruch aus dem im Juni 2017 getätigten Schuldbeitritt (vgl. Erläuterungen 20.2 „Pensionen“) in Höhe von 19,8 Mio. € (2019: 17,9 Mio. €) ausgewiesen.
Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Forderungen aus Förderprojekten | 16.682 |
| 9.343 |
Sonstige Steuerforderungen | 12.527 |
| 3.654 |
Sonstige Forderungen | 23.295 |
| 3.658 |
Übrige sonstige Vermögenswerte | 2.420 |
| 723 |
|
|
|
|
Sonstige Vermögenswerte | 54.924 |
| 17.378 |
Die Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 16,7 Mio. € bestehen im Wesentlichen gegen die Europäische Kommission und betreffen staatliche Zuschüsse für zwei Projekte, in dem der Konzern als Koordinator fungiert und die Zuschüsse treuhänderisch vom Fördergeber erhält und verwaltet. Die zum 31. Dezember 2020 bestehenden weitergeleiteten Vorschusszahlungen an die beteiligten Kooperationspartner betragen 12,1 Mio. € (2019: 7,1 Mio. €). Die Erhöhung der Forderungen aus Förderprojekten um 7,3 Mio. € resultiert aus weiteren, neuen Förderprojekten.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und die Länder Bayern und Baden-Württemberg unterstützen die Batterieindustrie in Deutschland und Europa im Rahmen eines IPCEI (Important Project of Common European Interest; einem wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse). Am 29. Juni 2020 hat die Gesellschaft IPCEI-Fördergelderfür die Weiterentwicklung seiner kleinformatigen Zellen basierend auf innovativer Lithium-Ionen Technologie und für die Übertragung dieser Technologie auf größere Formate erhalten. Für das Vorhaben stellen Bund und Länder der VARTA AG Fördermittel von bis zu 300 Mio. Euro bis Ende 2024 zur Verfügung.
Diese größeren Batteriezellen könnten in Zukunft in VARTA Energiespeichern, Robotern aber auch in Bereichen der Mobilität eingesetzt werden. Auf einer Pilotlinie sollen diese neuen Batterieformate optimiert und in eine Massenproduktion überführt werden. Zudem investiert VARTA weiterhin in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Batteriezellen in Sonderformaten, die zunehmend beispielsweise für IoT-Anwendungen nachgefragt werden.
Bei den sonstigen Steuerforderungen handelt es sich im Wesentlichen um Umsatzsteuerforderungen. Diese erhöhten sich um 8,9 Mio. € von 3,7 Mio. € in 2019 auf 12,5 Mio. € in 2020 und sind auf den Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts zurückzuführen.
Der Anstieg der sonstigen Forderungen ist im Wesentlichen auf den Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts zurückzuführen. Im Kaufvertrag mit Energizer Holdings Inc. wurde zusätzlich ein Steuererstattungsanspruch vereinbart, der den Ausgleich von Steuern aus den Zeiträumen vor dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts regelt. Zum 31. Dezember 2020 ergibt sich dadurch eine Forderung in Höhe von 13,2 Mio. €. Des Weiteren sind in den sonstigen Forderungen 4,0 Mio. € für Sicherungseinbehalte und sonstige Forderungen aus dem Factoring enthalten.
Bei der Position übrige sonstige Vermögensgegenstände handelt es sich im Wesentlichen um aktive Rechnungsabgrenzungsposten, welche sich von 0,7 Mio. € auf 2,4 Mio. € erhöht haben.
15.Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können wie folgt aufgegliedert werden:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Zahlungsmitteläquivalente | 225 |
| 42.117 |
Kasse | 21 |
| 13 |
Guthaben bei Kreditinstituten | 121.643 |
| 202.651 |
|
|
|
|
Summe | 121.889 |
| 244.781 |
In der Position „Guthaben bei Kreditinstituten“ sind Festgelder mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten in Höhe von 0,2 Mio. € (2019: 19,5 Mio. €) enthalten. Bei den Zahlungsmitteln handelte es sich um kurzfristige, hochliquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen (Zahlungsmitteläquivalente). Die kurzfristige Anlage aus dem Vorjahr an ein nahestehendes Unternehmen wurde im Geschäftsjahr 2020 in vollständiger Höhe von 42,1 Mio. € zurückgeführt. (vgl. Erläuterungen 39 „Nahestehende Personen und Gesellschaften“).
Grund für den starken Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind im Wesentlichen die intensiven Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie der Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften.
Latente Steuern können den folgenden Positionen zugerechnet werden:
AKTIVE | PASSIVE | 31. DEZ 2020 NETTO |
| AKTIVE | PASSIVE | 31. DEZ 2019 NETTO | AKTIVE | PASSIVE | 01. JAN 2019 | |
Immaterielle Vermögenswerte | 3.773 | 17.530 | -13.757 |
| 1.214 | 5.980 | -4.766 | 1.214 | 5.755 | -4.541 |
Sachanlagen | 1.999 | 10.536 | -8.537 |
| 1.083 | 60 | 1.023 | 3 | 210 | -207 |
Finanzanlagen | 16 | 16 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | -4 |
Sonstige langfristige | 0 | 5.772 | -5.772 |
| 0 | 5.205 | -5.205 | 0 | 4.545 | -4.545 |
Vorräte | 3.349 | 447 | 2.902 |
| 914 | 587 | 327 | 1.554 | 50 | 1.504 |
Forderungen aus Lieferung & | 816 | 2.057 | -1.241 |
| 5 | 533 | -528 | 0 | 325 | -325 |
Sonstige kurzfristige | 3.525 | 1.621 | 1.904 |
| 3.548 | 334 | 3.214 | 3.241 | 214 | 3.027 |
Sonstige langfristige | 2.617 | 0 | 2.617 |
| 1.154 | 2.470 | -1.316 | 1.942 | 2.176 | -234 |
Langfristige Verbindlichkeiten | 14.019 | 827 | 13.192 |
| 5.544 | 0 | 5.544 | 4.744 | 0 | 4.744 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.524 | 434 | 1.090 |
| 7 | 53 | -46 | 13 | 0 | 13 |
Langfristige Verbindlichkeiten | 5.197 | 0 | 5.197 |
| 0 | 0 | 0 |
|
| 0 |
Kurzfristige Rückstellungen | 920 | 0 | 920 |
| 348 | 0 | 348 | 104 | 0 | 104 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.623 | 281 | 2.342 |
| 1.917 | 0 | 1.917 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige kurzfristige | 2.261 | 2.525 | -264 |
| 1.224 | 1.468 | -244 | 509 | 0 | 509 |
Steuerliche Verlustvorträge | 1.274 | 0 | 1.274 |
| 1.003 | 0 | 1.003 | 1.432 | 0 | 1.432 |
Saldierungen | -37.806 | -37.806 | 0 |
| -16.690 | -16.690 | 0 | -13.279 | -13.279 | 0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe | 6.107 | 4.240 | 1.867 |
| 1.271 | 0 | 1.271 | 1.477 | 0 | 1.477 |
Das Eigenkapital des VARTA AG Konzerns hat sich 2020 wie folgt entwickelt:
|
|
| SONSTIGE RÜCKLAGEN |
|
| ||
(IN T€) | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITAL- | GEWINN- | WÄHRUNGS- | HEDGING | NICHT BEHERR- | SUMME |
Stand am 1. Januar 2020 | 40.422 | 250.619 | 119.090 | 4.459 | -3 | 215 | 414.802 |
Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 1.086 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.086 |
Gesamtergebnis |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Jahresergebnis | 0 | 0 | 95.411 | 0 | 0 | 97 | 95.508 |
Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | -4.676 | -7.668 | 24 | -1 | -12.321 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtergebnis | 0 | 0 | 90.735 | -7.668 | 24 | 96 | 83.187 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Stand am 31. Dezember 2020 | 40.422 | 251.705 | 209.825 | -3.209 | 21 | 311 | 499.075 |
*Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlage bis zu einem Betrag von 11,8 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017 I). Von diesem Beschluss nahm der Vorstand am 13. Juni 2019 Gebrauch, indem er das Grundkapital um 2,2 Mio. € erhöhte.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlagen bis zu einem Betrag von 3,0 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017 II).
Die Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 hat zudem die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 11,8 Mio. € zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten beschlossen.
Die VARTA AG hat am 13. Juni 2019 eine Kapitalerhöhung zur Finanzierung der Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Batterien erfolgreich abgeschlossen. Aus der Kapitalerhöhung floss der Gesellschaft ein Nettoemissionserlös in Höhe von T€ 102.120 zu. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlage und unter teilweiser Ausnutzung des nach § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals. Der rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt 1,00 Euro je Aktie. Die in diesem Zusammenhang entstandenen, nachgewiesenen Transaktionskosten wurden im Vorjahr erfolgsneutral mit der Kapitalrücklage (unter Berücksichtigung latenter Steuern) verrechnet.
Durch die Kapitalerhöhung am 13. Juni 2019 hat sich im Vorjahr das gezeichnete Kapital auf 40,4 Mio. € erhöht. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 40.421.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1 repräsentieren.
Im Eigenkapital wurden für das laufende Geschäftsjahr insgesamt 1,1 Mio. € (2019: 0,9 Mio. €) als aktienbasierte Vergütung erfasst. Diese aktienbasierten Vergütungskomponenten werden unter 33 „Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen“ erläutert.
Mitteilungen über Veränderungen des Stimmrechtsanteils gemäß WpHG sind im Geschäftsjahr 2020 wie folgt zu berichten:
Der SMALLCAP World Fund Inc. (Baltimore, USA) hat am 13. Januar bzw. am 1. Februar 2020 mitgeteilt, dass sich sein Stimmrechtsanteil an den Aktien der VARTA AG von 5,24% auf 3,95% reduziert hat.
Die The Capital Group Companies, Inc. (Los Angeles, USA) hat am 22. bzw. am 31. Januar 2020 mitgeteilt, dass sich ihr Stimmrechtsanteil an den Aktien der VARTA AG von 5,07% auf 4,49% reduziert hat.
Im Geschäftsjahr 2019 hat die VARTA AG keine Mitteilungen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz über meldepflichtige Veränderungen von Stimmrechtsanteilen erhalten.
Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie* basiert auf dem den Aktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Aktien. Da weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahreszeitraum Sachverhalte vorlagen, aus denen Verwässerungseffekte resultieren, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Ergebnis, den Aktionären zurechenbar in T€ | 95.411 |
| 50.390 |
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien (TStk) | 40.422 |
| 39.430 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | 2,36 |
| 1,28 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | 2,36 |
| 1,28 |
*Das Ergebnis je Aktie stellt die Aktien der VARTA AG dar
Die Anzahl der Aktien hat sich in 2019 und 2020 wie folgt entwickelt:
ANZAHL DER AKTEN | |
1. Jan. 2019 | 38.200.000 |
31. Dez. 2019 | 40.421.686 |
31. Dez. 2020 | 40.421.686 |
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 40.421.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1 repräsentieren.
19.Andere finanzielle Verbindlichkeiten
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 57.426 |
| 6.890 |
davon langfristig | 51.103 |
| 2.832 |
davon kurzfristig | 6.323 |
| 4.058 |
Summe | 57.426 |
| 6.890 |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 42.843 |
| 136 |
Derivative Finanzverbindlichkeiten | 736 |
| 1.278 |
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 13.847 |
| 5.476 |
Zum Bilanzstichtag besteht eine Verbindlichkeit gegenüber der VGG GmbH, Wien, einer Gesellschaft der Montana Tech Components AG Gruppe, in Höhe von 8,3 Mio. € (2019: 2,8 Mio. €).
Die VGG GmbH, Wien, hat gegenüber der VARTA Storage GmbH, Nördlingen, im Geschäftsjahr 2015 auf einen Teil ihrer Forderung in Höhe von 6,0 Mio. € aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Weiterhin hat die VGG GmbH gegenüber der ehemaligen VARTA Micro AG, Ellwangen, im Geschäftsjahr 2016 auf einen weiteren Teil ihrer Forderung in Höhe von 0,2 Mio. € aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Dieser Verzicht geht auf Grund der Verschmelzung der VARTA Micro AG auf die VARTA Storage GmbH über. Beide Besserungsscheine sehen ein Aufleben der Darlehensverbindlichkeit nebst Zinsen vor, soweit ein Mindest-Jahresüberschuss innerhalb von zehn Jahren nach Forderungsverzicht erreicht wird. Sofern der Verzichtsbetrag bis zum 31. Dezember 2025 bzw. 30. Juni 2026 nicht vollständig zurückgezahlt wird, verfällt der restliche Differenzbetrag endgültig und unwiderruflich.
Aufgrund des ausgesprochenen Forderungsverzichts wurde die ursprüngliche Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 6,2 Mio. € ausgebucht und gleichzeitig eine Verpflichtung aus erwarteten Rückzahlungen aus dem Besserungsschein passiviert. Die zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verpflichtung aus dem Besserungsschein beträgt zum Bilanzstichtag 8,3 Mio. € inklusive Zinsen. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt unter der Verwendung eines Discounted-Cashflow-Modells mit risikoabhängigen Zinssätzen. Die erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse basieren auf einer internen Geschäftsplanung. Da die anwendbare Kreditlinie auf unternehmensinternen Daten basiert, wird der Besserungsschein als Level 3 der Fair Value-Hierarchie klassifiziert.
Seit Dezember 2015 besteht ein Rahmenvertrag über den Verkauf von Forderungen, woraus die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bereits bezahlten Forderungen in Höhe von 3,0 Mio. €(2019: 2,1 Mio. €) als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber der Bank (Faktor) ausgewiesen sind (vgl. Erläuterungen 38.2 „Finanzrisikomanagement“).
Des Weiteren bestehen kurzfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Mio. € (2019: 0,6 Mio. €) gegenüber Stiftungen.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Konsortialkreditvertrag in Höhe von 120,0 Mio. € abgeschlossen. Die finanziellen Mittel dienen einerseits zur Finanzierung der Akquisition des VARTA Consumer-Geschäftes und anderseits zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in die Kapazitätserweiterung. Im April 2020 wurde die erste Tranche in Höhe von 40,0 Mio. € in Anspruch genommen. Diese Inanspruchnahme ist vollumfänglich langfristig ausgewiesen.
Des Weiteren besteht durch die Akquisition des VARTA Consumer-Geschäftes ein weiteres Darlehen gegenüber Finanzinstituten in Höhe von 4,2 Mio. € zur Gebäudefinanzierung. Davon werden 2,8 Mio. € langfristig und 1,4 Mio. € kurzfristig ausgewiesen.
20.Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
20.1.Zusammensetzung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Summe | 79.434 |
| 28.436 |
davon langfristig | 77.081 |
| 27.241 |
davon kurzfristig | 2.353 |
| 1.195 |
|
|
|
|
Zusammensetzung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer | |||
Summe | 79.434 |
| 28.436 |
Pensionen | 64.611 |
| 19.930 |
Abfindungen | 8.462 |
| 6.591 |
Jubiläumsgelder | 2.183 |
| 630 |
Altersteilzeit | 4.178 |
| 1.285 |
Innerhalb des Konsolidierungskreises bestehen für Teile der Arbeitnehmer sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Vorsorgepläne. Bei den beitragsorientierten Zusagen zahlen die Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für die Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Überwiegend basieren die Altersversorgungssysteme auf Leistungszusagen (Defined Benefit Plans), wobei zwischen Rückstellungs- und extern finanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird.
Die Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden gemäß IAS 19 nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durch unabhängige Aktuare ermittelt.
Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden versicherungsmathematische Annahmen für die Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends, die Fluktuationsraten sowie die Lebenserwartungen berücksichtigt, die für jede Konzerngesellschaft in Abhängigkeit der ökonomischen Rahmenbedingungen ermittelt werden. Versicherungsmathematisch errechnete Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung gegenüber den Annahmen des Vorjahres.
Diese werden in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Diese Vorsorgepläne erbringen Leistungen im Falle von Alter, Tod und Invalidität. Leistungsorientierte Versorgungszusagen bestehen in Deutschland und Singapur, wobei die wesentlichen Pläne in Deutschland bestehen. Es bestehen nur für einen geringen Anteil der Verpflichtungen Planvermögen.
In 2017 hat die VARTA Microbattery GmbH mit der Colibri Beratungsgesellschaft mbH Fürstenfeldbruck (Deutschland) einen Vertrag abgeschlossen, in dem die Colibri Beratungsgesellschaft mbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von 11,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Microbattery GmbH im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Hierbei wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
Die Colibri Beratungsgesellschaft mbH wird für alle Pensionsansprüche der VARTA Microbattery GmbH, die zum 31. Dezember 2016 bereits erworben wurden und nach dem 1. Januar 2017 fällig werden, einstehen und
wird gegenüber der VARTA Microbattery GmbH die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte (11,5 Mio. €), die im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt an die Colibri Beratungsgesellschaft mbH übertragen wurden, wurden Sicherungsmaßnahmen implementiert.
Für die übernommenen Pensionsverpflichtungen (DBO) gemäß IAS 19 beträgt der fortgeführte Wert zum Stichtag 19,8 Mio. € (2019: 17,9 Mio. €), in dieser Höhe wurde ein Erstattungsanspruch gegen die Colibri Beratungsgesellschaft mbH erfasst.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde aus diesem Schuldbeitritt eine Zuführung zur Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis in Höhe von 2,3 Mio. € (2019: 2,6 Mio. €) erfasst.
Die Colibri Beratungsgesellschaft mbH hat im Geschäftsjahr 2018 eine Treuhandvereinbarung mit dem VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. geschlossen und in diesem Zuge das zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bestehende Vermögen treuhänderisch auf den Verein übertragen.
Das Vermögen des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. setzt sich zum 31. Dezember 2020 im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:
Beteiligung an der Colibri Immobilien GmbH:
Mit Wirkung vom 29. Dezember 2017 wurden 94 % der Anteile an der Colibri Immobilien GmbH erworben, die Eigentümerin zweier Immobilien in Nördlingen ist, für die zwei Mietverträge mit der VARTA Micro Production GmbH geschlossen wurden.
Darlehen an die Colibri Immobilien GmbH:
Mit Vertrag vom 10. Februar 2020 hat der VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. ein Darlehen an die Colibri Immobilien GmbH begeben.
Darlehen an die Wertinvest Nekretnine d.o.o. za usluge (Kroatien):
Mit Vertrag vom 27. Dezember 2018 hat der VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. ein Darlehen an die Wertinvest Nekretnine d.o.o. za usluge begeben. Die Wertinvest Nekretnine d.o.o. za usluge verwaltet aktuell Industrieimmobilien, welche an Unternehmen der Aluflexpack AG, Reinach, Schweiz, vermietet werden, eine an der Züricher Börse notierte Aktiengesellschaft, an der die Montana Tech Components AG die Mehrheit hält.
Aktien an der Montana Tech Components AG:
Mit Vertrag vom 16. Oktober 2018 wurden 289.476 Stück Namensaktien an den VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. übertragen.
Die Werthaltigkeit und Angemessenheit der Veranlagungen wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Jahresberichts durch einen externen unabhängigen Gutachter überprüft.
Sicherheiten mit unbegrenzter Laufzeit für den Erstattungsanspruch bestehen unverändert zum Vorjahr wie folgt:
eine private unwiderrufliche Garantie des Gesellschafters der Colibri Beratungsgesellschaft mbH zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Colibri Beratungsgesellschaft mbH begrenzt auf einen Höchstbetrag von 4,9 Mio. €,
zusätzliche Bankgarantie in Höhe von 4,0 Mio. € für die private Garantie des Gesellschafters,
nachrangige Bürgschaft der VGG GmbH, Wien (Österreich) im Zusammenhang mit der vorerwähnten Garantie für den Gesellschafter der Colibri Beratungsgesellschaft mbH begrenzt auf einen Höchstbetrag von 8,0 Mio. €, die sich um alle Zahlungen der Colibri Beratungsgesellschaft mbH reduziert.
Im Zuge der Übernahme der VARTA Consumer wurden Pensionsverpflichtungen (DBO) mit einem versicherungsmathematischen Barwert in Höhe von 38,3 Mio. € sowie Planvermögen (Rückdeckungsversicherungen) mit einem beizulegenden Zeitwert von 1,8 Mio. € übernommen.
Die leistungsorientierten Pläne des Konzerns weisen eine Nettoverpflichtung mit folgenden Bestandteilen aus:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Barwert Vorsorgeverpflichtung (DBO) zum Bilanzstichtag | 68.138 |
| 21.850 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -3.527 |
| -1.920 |
|
|
|
|
Nettoverpflichtung (+) / Nettovermögen (-) in der Bilanz | 64.611 |
| 19.930 |
Das Planvermögen der wesentlichen Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
VARTA Microbattery GmbH, VARTA Storage GmbH und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA |
|
|
|
Rückdeckungsversicherung | 3.527 |
| 1.920 |
|
|
|
|
Gesamt | 3.527 |
| 1.920 |
Für die in Deutschland ansässigen Unternehmen besteht das Planvermögen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen, bei den Unternehmen im Ausland ist kein Planvermögen vorhanden. Durch die unterschiedliche Charakteristik in der Zusammensetzung des Planvermögens wird das allgemeine Risiko minimiert.
Die Zahlungen, die innerhalb des nächsten Geschäftsjahres aufgrund von Pensionszusagen fällig werden, belaufen sich auf 1,7 Mio. € (2019: 0,7 Mio. €). Die Duration der Pensionspläne beläuft sich auf einen Zeitraum von 20,6 Jahren als gewogener Durchschnitt.
Der leistungsorientierte inländische Vorsorgeplan versichert im Wesentlichen die Mitarbeiter der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA Storage GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA planmäßig gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität.
Die Altersleistungen werden in Form einer lebenslangen Rente ausgerichtet, die sich durch Multiplikation des im Rücktrittsalter vorhandenen Vorsorgekapitals (gebildet durch lohnabhängige Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) mit dem reglementarischen Umwandlungssatz ergibt. Die Todesfallleistungen betragen 60 % der (voraussichtlichen) Altersrente, die Invaliditätsleistungen 40 % des versicherten Lohnes.
Nachfolgend werden die im Pensionsplan am Bilanzstichtag erfassten Personen der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA Storage GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA dargestellt:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Aktive Mitarbeiter | 2.051 |
| 940 |
Anwärter (ehemalige Mitarbeiter) | 568 |
| 134 |
Aktuelle Pensionäre | 1.186 |
| 243 |
|
|
|
|
Summe | 3.805 |
| 1.317 |
Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtung sowie die Veränderungen des Planvermögens für die leistungsorientierten Vorsorgepläne stellen sich wie folgt dar:
NETTOVERPFLICHTUNG | BEIZULEGENDER | BARWERT | ERSTATTUNGS- | ||||||||||
(IN T€) | 2020 |
| 2019 | 2020 |
| 2019 | 2020 |
| 2019 | 2020 |
| 2019 | |
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar | 19.930 |
| 17.362 | -1.920 |
| -2.116 | 21.850 |
| 19.478 | 17.907 |
| 15.633 | |
Enthalten in der Erfolgsrechnung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 1.349 |
| 513 | 0 |
| 0 | 1.349 |
| 513 | 0 |
| 0 | |
Zinserträge/Zinsaufwendungen | 558 |
| 326 | -26 |
| -38 | 584 |
| 364 | 0 |
| 0 | |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 1.907 |
| 839 | -26 |
| -38 | 1.933 |
| 877 | 0 |
| 0 |
Enthalten im sonstigen Ergebnis |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
(i) | Neubewertungen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 8.043 |
| 2.103 | 0 |
| 0 | 8.043 |
| 2.103 | 2.311 |
| 2.626 |
- | davon erfahrungsbedingte Anpassungen | 303 |
| -494 | 0 |
| 0 | 303 |
| -494 | -148 |
| 478 |
- | davon Veränderung demografischer Annahmen | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 |
- | davon Veränderung der finanziellen Annahmen | 7.740 |
| 2.597 | 0 |
| 0 | 7.740 |
| 2.597 | 2.459 |
| 2.148 |
| Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, | -37 |
| 15 | -37 |
| 15 | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 8.006 |
| 2.118 | -37 |
| 15 | 8.043 |
| 2.103 | 2.311 |
| 2.626 |
Sonstiges |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
Sonstiger Zugang | 36.491 |
| 0 | -1.784 |
| 0 | 38.275 |
| 0 | 0 |
| 0 | |
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen | -1.723 |
| -608 | 0 |
| 0 | -1.723 |
| -608 | 0 |
| 0 | |
Arbeitnehmerbeiträge | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 | |
Ausbezahlte Leistungen | 0 |
| 219 | 240 |
| 219 | -240 |
| 0 | -369 |
| -352 | |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 34.768 |
| -389 | -1.544 |
| 219 | 36.312 |
| -608 | -369 |
| -352 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert | 64.611 |
| 19.930 | -3.527 |
| -1.920 | 68.138 |
| 21.850 | 19.849 |
| 17.907 | |
| Davon durch Rückstellungen gedeckte |
|
|
|
|
|
| 63.140 |
| 19.305 |
|
|
|
| Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche |
|
|
|
|
|
| 4.998 |
| 2.545 |
|
|
|
NETTOVERPFLICHTUNG | BEIZULEGENDER | BARWERT | ERSTATTUNGS- | ||||||||||
(IN T€) | 2020 |
| 2019 | 2020 |
| 2019 | 2020 |
| 2019 | 2020 |
| 2019 | |
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar | 19.930 |
| 17.362 | -1.920 |
| -2.116 | 21.850 |
| 19.478 | 17.907 |
| 15.633 | |
Enthalten in der Erfolgsrechnung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 1.349 |
| 513 | 0 |
| 0 | 1.349 |
| 513 | 0 |
| 0 | |
Zinserträge/Zinsaufwendungen | 558 |
| 326 | -26 |
| -38 | 584 |
| 364 | 0 |
| 0 | |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 1.907 |
| 839 | -26 |
| -38 | 1.933 |
| 877 | 0 |
| 0 |
Enthalten im sonstigen Ergebnis |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
(i) | Neubewertungen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 8.043 |
| 2.103 | 0 |
| 0 | 8.043 |
| 2.103 | 2.311 |
| 2.626 |
- | davon erfahrungsbedingte Anpassungen | 303 |
| -494 | 0 |
| 0 | 303 |
| -494 | -148 |
| 478 |
- | davon Veränderung demografischer Annahmen | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 |
- | davon Veränderung der finanziellen Annahmen | 7.740 |
| 2.597 | 0 |
| 0 | 7.740 |
| 2.597 | 2.459 |
| 2.148 |
| Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, | -37 |
| 15 | -37 |
| 15 | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 |
|
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|
|
|
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|
|
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|
|
|
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| 8.006 |
| 2.118 | -37 |
| 15 | 8.043 |
| 2.103 | 2.311 |
| 2.626 |
Sonstiges |
|
|
|
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| |
Sonstiger Zugang | 36.491 |
| 0 | -1.784 |
| 0 | 38.275 |
| 0 | 0 |
| 0 | |
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen | -1.723 |
| -608 | 0 |
| 0 | -1.723 |
| -608 | 0 |
| 0 | |
Arbeitnehmerbeiträge | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 | 0 |
| 0 | |
Ausbezahlte Leistungen | 0 |
| 219 | 240 |
| 219 | -240 |
| 0 | -369 |
| -352 | |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 34.768 |
| -389 | -1.544 |
| 219 | 36.312 |
| -608 | -369 |
| -352 |
|
|
|
|
|
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|
|
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|
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert | 64.611 |
| 19.930 | -3.527 |
| -1.920 | 68.138 |
| 21.850 | 19.849 |
| 17.907 | |
| Davon durch Rückstellungen gedeckte |
|
|
|
|
|
| 63.140 |
| 19.305 |
|
|
|
| Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche |
|
|
|
|
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| 4.998 |
| 2.545 |
|
|
|
Versicherungsmathematische Annahmen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die versicherungsmathematischen Annahmen der wesentlichen Vorsorgepläne im Geschäftsjahr 2020 stellen sich folgendermaßen dar:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Abzinsungssatz (in %) | 0,5 |
| 1,2 |
Erwartete Rentensteigerungen | 1,5 |
| 1,5 |
Pensionseintrittsalter männlich | 63 |
| 63 |
Pensionseintrittsalter weiblich | 63 |
| 63 |
Die Fluktuationsrate der Arbeiter und Angestellte der vom Vorsorgeplan betroffenen VARTA Gesellschaften verteilt sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |||
Fluktuation nach Alter: | VARTA Consumer |
| VARTA Microbattery, |
| VARTA Microbattery, VARTA Storage |
Bis Alter 39 | 6,5 % |
| 4,5 % |
| 4,5 % |
Bis Alter 49 | 3,0 % |
| 0,5 % |
| 0,5 % |
Ab Alter 50 | 1,0 % |
| 0 % |
| 0 % |
Die versicherungsmathematischen Annahmen werden am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres neu ermittelt. Die dabei festgelegten versicherungsmathematischen Annahmen werden für die Ermittlung der Verbindlichkeiten zu Jahresende und der Personalvorsorgekosten des Folgejahres verwendet.
Sensitivitätsanalysen
Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2020 verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen würde die entsprechende DBO der jeweiligen Gesellschaft, unter der Annahme, dass alle anderen Parameter unverändert bleiben, folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:
Veränderung der DBO durch Anstieg/Rückgang der Parameter:
ANSTIEG |
| RÜCKGANG | |
Abzinsungssatz (+/- 0,25 %) | -3.157 |
| 3.415 |
Rententrend (+/- 0,25 %) | 2.243 |
| -2.132 |
Lebenserwartung (+/-1 Jahr) | 2.836 |
| -2.787 |
20.3.Abfindungsrückstellungen
Abfindungsrückstellungen werden für gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Mitarbeitern im Wesentlichen in Indonesien gebildet. Abfindungszahlungen stellen im Wesentlichen Leistungen aus dem Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (termination benefits) dar. Die Rückstellungen werden analog zu den Pensionen nach der Projected-Unit-Credit-Method berechnet. Die Abfindungsrückstellungen werden in voller Höhe als langfristig klassifiziert und haben eine Laufzeit von mehr als 1 Jahr.
Die Abfindungsrückstellungen setzen sich in der Konzern-Bilanz wie folgt zusammen:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Barwert Abfindungsrückstellung zum Bilanzstichtag (DBO) | 8.462 |
| 6.591 |
|
|
|
|
Verpflichtung in der Bilanz (Abfindungsrückstellung) | 8.462 |
| 6.591 |
Die Entwicklung der Abfindungsrückstellungen lässt sich wie folgt darstellen:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Barwert der Abfindungsrückstellungen | 6.591 |
| 5.458 |
Zugang Konsolidierungskreis | 995 |
| 0 |
Währungsdifferenzen | -619 |
| 101 |
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 909 |
| 1.270 |
Zinsaufwand | 4 |
| 0 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | 752 |
| -220 |
Ausbezahlte Leistungen | -170 |
| -18 |
|
|
|
|
Barwert der Abfindungsrückstellungen | 8.462 |
| 6.591 |
Der Abfindungsaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers | 909 |
| 1.270 |
In der GuV erfasste Aufwendungen | 909 |
| 1.270 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | 752 |
| -219 |
In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Neubewertungen | 752 |
| -219 |
|
|
|
|
Abfindungsaufwand der Periode | 1.661 |
| 1.051 |
Die versicherungsmathematischen Annahmen, welche zur Berechnung in Indonesien herangezogen wurden, stellen sich folgendermaßen dar:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Abzinsungssatz (in %) | 7,6 |
| 8,1 |
Erwartete Gehaltssteigerungen | 11,5 |
| 11,5 |
Pensionseintrittsalter männlich | 55 |
| 55 |
Pensionseintrittsalter weiblich | 55 |
| 55 |
Die Rückstellung Jubiläumsgelder umfasst im Wesentlichen Ansprüche der Mitarbeiter der VARTA Microbattery GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA für langjährige Treue im Betrieb.
Der Vorjahreswert von 0,6 Mio. € erhöhte sich durch den Erwerb der VARTA Consumer um 1,1 Mio. €. Neben Verbrauch und Zuführung von jeweils 0,1 Mio. € veränderte sich die Rückstellung durch Zinsänderungseffekte auf Grund des von 1,2 % auf 0,5 % geänderten Rechnungszinses um 0,5 Mio. € auf 2,2 Mio. €. Für das folgende Geschäftsjahr werden Zahlungen in Höhe von 0,3 Mio. € erwartet.
Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst im Wesentlichen tarifvertragliche Ansprüche der Mitarbeiter der VARTA Microbattery GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA für langjährige Treue im Betrieb.
Die Vorjahresrückstellung in Höhe von 2,4 Mio. € betrug nach Verrechnung mit dem Planvermögen in Höhe von 1,1 Mio. € netto 1,3 Mio. €. Durch den Erwerb der VARTA Consumer erhöhte sich die Verpflichtung um 2,5 Mio. €.
Im Geschäftsjahr wurden 1,7 Mio. € verbraucht und 1,3 Mio. € zugeführt. Daneben erhöhte sich die Rückstellung durch Zinsänderungseffekte um 0,9 Mio. €.
Die Rückstellung in Höhe von 5,3 Mio. € beträgt nach Verrechnung mit dem Planvermögen in Höhe von 1,1 Mio. € netto 4,2 Mio. €.
Für das folgende Geschäftsjahr werden Zahlungen in Höhe von 1,8 Mio. € erwartet.
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von 45,7 Mio. € weisen folgende Altersstruktur auf:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Ertragsteuerschulden |
|
|
|
… betreffend 2020 | 22.715 |
| - |
… betreffend 2019 | 7.042 |
| 12.426 |
… betreffend 2018 | 3.315 |
| 208 |
… betreffend 2017 | 413 |
| 50 |
… älter als 2017 | 12.225 |
| 1.641 |
|
|
|
|
| 45.710 |
| 14.325 |
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 31,4 Mio. € erhöht. Dieser starke Anstieg ist im Wesentlichen auf das gute Geschäftsjahr 2020 zurückzuführen. Des Weiteren sind darin 9,3 Mio. € an Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern enthalten, welche aus den VARTA Consumer Gesellschaften stammen.
Die Ertragsteuerschulden älter als 2017 resultieren im Wesentlichen in Höhe von 6,2 Mio. € aus einem beim BFH anhängigen und offenen Verfahren hinsichtlich der Anerkennung des sog. KGaA-Modells bei der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA. Daneben bestehen Ertragsteuerschulden in Höhe von 5,0 Mio. € aus Feststellungen der laufenden Betriebsprüfung der deutschen VARTA Consumer Gesellschaften.
22.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Erhaltene Anzahlungen | 47.161 |
| 34.296 |
|
|
|
|
Langfristige Verbindlichkeiten | 47.161 |
| 34.296 |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 70.050 |
| 36.781 |
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 24.169 |
| 19.227 |
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Gesellschaften | 358 |
| 128 |
|
|
|
|
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 94.577 |
| 56.136 |
|
|
|
|
Vertragsverbindlichkeiten | 5.865 |
| 11.198 |
Erhaltene Anzahlungen | 42.781 |
| 32.671 |
|
|
|
|
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 143.223 |
| 100.005 |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten | 190.384 |
| 134.301 |
davon sofort fällig | 22.995 |
| 19.195 |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 120.228 |
| 80.810 |
davon Restlaufzeit über 1 Jahr | 47.161 |
| 34.296 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einschließlich der erhaltenen Anzahlungen sind in Summe um 56,1 Mio. € gestiegen. Dies ist auf das erhöhte Geschäftsvolumen sowie das erhöhte Investitionsvolumen zurückzuführen.
Aus der Akquisition des VARTA Consumer-Geschäftes gingen dem Konzern zum Stichtag in Summe 31,6 Mio. € an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einschließlich erhaltenen Anzahlungen zu.
Die erhaltenen Anzahlungen belaufen sich insgesamt auf 89,9 Mio. € und stehen in Zusammenhang mit Verpflichtungen aus zum Teil schwebenden Geschäften des VARTA AG Konzerns, Batterielieferungen zu erbringen. Die daraus resultierenden Verbindlichkeiten des VARTA AG Konzerns werden im Rahmen erfolgter Belieferungen getilgt und erfüllen die Ansatzvoraussetzungen gemäß IFRS 15.16 als erhaltene Anzahlungen. Dieser Darstellung liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Vorauszahlungen vollumfänglich durch spätere Lieferabrufe gedeckt werden und somit keine Finanzierungskomponente beinhalten. Der Zahlungsmittelzufluss ist im Netto-Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten. Für im Vorjahr ausgewiesene erhaltene Anzahlungen erfolgte im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 38,9 Mio. € eine Verrechnung mit entsprechenden Forderungen aus Lieferabrufen.
Der starke Rückgang der Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2020 auf 5,9 Mio. € (2019: 11,2 Mio. €) ist darauf zurück zu führen, dass die Position Kundenbonus künftig in den abgegrenzten Schulden ausgewiesen wird. Daneben wird die Position Incoterms, welche noch nicht zu realisierende Kundenforderungen beinhaltet, künftig von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt. Unter Berücksichtigung dieser Umgliederungen hätte der Vorjahreswert der Vertragsverbindlichkeiten 5,3 Mio. € betragen (siehe hierzu Erläuterungen unter Kapitel 13 „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte“)
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten | 54 |
| 95 |
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten | 34.668 |
| 20.025 |
|
|
|
|
Sonstige Verbindlichkeiten | 34.722 |
| 20.120 |
Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von 20,0 Mio. € auf 34,7 Mio. €. In den kurzfristigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Förderprojekten in Höhe von 13,3 Mio. € (31. Dezember 2019: 12,4 Mio. €), Zollverbindlichkeiten in Höhe von 1,2 Mio. € (31. Dezember 2019: 1,6 Mio. €, sonstige Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 11,3 Mio. € (31. Dezember 2019: 2,0 Mio. €) und passive Rechnungsabgrenzungsposten, die im Wesentlichen Zuwendungen der öffentlichen Hand, in Höhe von 1,3 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,9 Mio. €) enthalten. Bei den wesentlichen Verbindlichkeiten handelt es sich um nichtfinanzielle Verbindlichkeiten. Weitere nichtfinanzielle Verbindlichkeiten bestehen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von 2,9 Mio. € (31. Dezember 2019: 1,8 Mio. €).
Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten sind passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 0,1 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,1 Mio. €).
Aus der Akquisition des VARTA Consumer-Geschäfts gingen dem Konzern insgesamt sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 15,5 Mio. € zu.
Die sonstigen Rückstellungen der Geschäftsjahre 2020 und 2019 setzen sich wie folgt zusammen:
RESTRUKTURIERUNG | GEWÄHRLEISTUNGEN, | ENTSORGUNGS-, | ÜBRIGE | GESAMT 2020 | |
Fälligkeit |
|
|
|
|
|
Langfristig | 0 | 1.934 | 0 | 0 | 1.934 |
Kurzfristig | 15.719 | 6.617 | 1.410 | 15.454 | 39.200 |
|
|
|
|
|
|
Summe Rückstellungen | 15.719 | 8.551 | 1.410 | 15.454 | 41.134 |
|
|
|
|
|
|
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2020 |
| ||||
Stand 1. Jan 2020 | 0 | 4.228 | 0 | 4.018 | 8.246 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 2.963 | 295 | 820 | 2.277 | 6.355 |
Umgliederung | 0 | 0 | 0 | 1.409 | 1.409 |
Zuführung | 14.483 | 6.213 | 1.032 | 11.173 | 32.901 |
Verbrauch | -1.666 | -2.123 | -442 | -2.628 | -6.859 |
Auflösung | -61 | -19 | 0 | -647 | -727 |
Währungsdifferenzen | 0 | -43 | 0 | -148 | -191 |
|
|
|
|
|
|
Stand 31. Dez 2020 | 15.719 | 8.551 | 1.410 | 15.454 | 41.134 |
RESTRUKTURIERUNG | GEWÄHRLEISTUNGEN, | ENTSORGUNGS-, | ÜBRIGE | GESAMT 2019 | |
Fälligkeit |
|
|
|
|
|
Langfristig | 0 | 1.415 | 0 | 2.424 | 3.839 |
Kurzfristig | 0 | 2.813 | 0 | 1.594 | 4.407 |
|
|
|
|
|
|
Summe Rückstellungen | 0 | 4.228 | 0 | 4.018 | 8.246 |
|
|
|
|
|
|
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2019 |
| ||||
Stand 1. Jan 2019 | 0 | 2.749 | 12 | 1.786 | 4.547 |
Zuführung | 0 | 2.526 | 0 | 2.499 | 5.025 |
Verbrauch | 0 | -692 | -12 | -286 | -990 |
Auflösung | 0 | -360 | 0 | 0 | -360 |
Währungsdifferenzen | 0 | 5 | 0 | 19 | 24 |
|
|
|
|
|
|
Stand 31. Dez 2019 | 0 | 4.228 | 0 | 4.018 | 8.246 |
Beim Verkauf von Produkten werden Produktgarantien gewährt. Hierfür werden jährlich Rückstellungen gebildet. Die Berechnung der Garantie- / Gewährleistungsrückstellungen erfolgt nach dem Prinzip der Multiplikation der betreffenden Liefermengen mit der erwarteten Schadenswahrscheinlichkeit in den jeweiligen Zeitperioden und den durchschnittlichen Kosten pro Fall. Die Rückstellungen decken in der Regel eine angemessene Garantie- und Kulanzzeit ab und werden erfahrungsgemäß nach 2 Jahren in Anspruch genommen. Die Zuführung erfolgt hierbei zum Verkaufszeitpunkt. Der starke Umsatzanstieg im Bereich Microbatteries im Vergleich zum Vorjahr, zusammen mit dem Launch neuer Produkte & Projekte führen maßgeblich zum Anstieg der Rückstellungen.
Entsorgungs-, Wiederherstellungs- & ähnliche Verpflichtungen
Die Hersteller und Vertreiber von Batterien unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen, Rücknahmesysteme für gebrauchte Batterien vorzuhalten, um eine fachgerechte sowie umwelt-und ressourcenschonende Entsorgung oder Wiederaufbereitung zu gewährleisten. Die ausgewiesenen Rückstellungen resultieren dabei im Wesentlichen aus ausstehenden Beiträgen für diese Rücknahmesysteme.
Übrige Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für die Vergütungsvereinbarung mit dem Vorstand der VARTA AG in Höhe von 7,2 Mio € (31. Dezember 2019: 2,4 Mio. €). Diese wurden in 2020 von langfristig auf kurzfristig umklassifiziert. Des Weiteren bestehen Rückstellungen für eine eventuelle Resthaftung aus einer Übertragung von Pensionen in Vorjahren in Höhe von 0,5 Mio. €, die sich zum Vorjahr nicht verändert hat. Außerdem bestehen Rückbauverpflichtungen in Höhe von 0,4 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,4 Mio. €) sowie Rückstellungen für Provisionen in Höhe von 2,2 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,2 Mio. €) und Jahresabschlusskosten, welche sich auf dem Vorjahresniveau von 0,1 Mio. € befinden. Darüber hinaus wurden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio € in 2020 gebildet.
Die abgegrenzten Schulden umfassen folgende wesentliche Positionen:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Urlaubsansprüche, Überstunden und Zeitausgleich | 11.866 |
| 6.262 |
Prämien an Mitarbeiter | 9.941 |
| 4.768 |
Sonstige abgegrenzte Schulden für Personal | 3.245 |
| 1.300 |
|
|
|
|
Summe abgegrenzte Schulden ggü. Mitarbeitern | 25.052 |
| 12.330 |
|
|
|
|
Ausstehende Rechnungen | 3.191 |
| 2.106 |
Kundenbonusrückstellung | 56.412 |
| 0 |
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung | 2.515 |
| 1.391 |
Übrige abgegrenzte Schulden | 5.469 |
| 804 |
|
|
|
|
Sonstige abgegrenzte Schulden | 67.587 |
| 4.301 |
|
|
|
|
Abgegrenzte Schulden | 92.639 |
| 16.631 |
*Ausweis der Kundenbonusrückstellung in Höhe von 5,8 Mio € im Geschäftsjahr 2019 unter den Vertragsverbindlichkeiten
Die abgegrenzten Schulden gegenüber Mitarbeitern haben sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt, was sowohl auf die Akquisition des VARTA Consumer-Geschäfts als auch auf den wesentlichen Personalaufbau zurückzuführen ist (Nähere Erläuterungen unter Kapitel 29 Personalaufwand).
Die Kundenbonusrückstellungen waren im Vorjahr unter den Vertragsverbindlichkeiten enthalten. Unter Berücksichtigung dieser Umgliederungen wäre der Vorjahreswert der abgegrenzten Schulden um 5,8 Mio. € höher gewesen und hätte somit insgesamt 22,4 Mio. € betragen.
Der starke Anstieg innerhalb der Kundenbonusrückstellung von den oben genannten 5,8 Mio. € auf 56,4 Mio. € ist größtenteils dem VARTA Consumer – Geschäft zuzuordnen. Ein kleinerer Teil ist auf das gestiegene operative Geschäft zurückzuführen.
Durch den Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen konnten folgende Umsätze erzielt werden:
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Umsatzerlöse | 869.583 |
| 362.692 |
davon aus Produktverkauf | 867.565 |
| 358.590 |
davon aus dem Verkauf von Dienstleistungen | 2.018 |
| 4.102 |
Die Erlöse aus Produktverkäufen beinhalten weitgehend Umsatzerlöse aus „Microbatteries & Solutions“ und „Household Batteries“ (vgl. Erläuterungen 6 „Segmentberichterstattung“). Die Umsätze aus dem Segment „Microbatteries & Solutions“ enthalten Umsatzerlöse aus den Bereichen „Healthcare“ in Höhe von 153,8 Mio. € (2019: 151,0 Mio. €) und „Entertainment & Industrial“ in Höhe von 305,1 Mio. € (2019: 150,5 Mio. €). Die Umsätze aus dem Segment „Household Batteries“ kommen mit 329,1 Mio. € hauptsächlich aus dem Bereich „Consumer“.
Die Umsatzerlöse aus Verkäufen von Dienstleistungen enthalten Erlöse durch Produktdesign in Höhe von 0,5 Mio. € (2019: 1,0 Mio. €) und Erbringung von IT-Dienstleistungen in Höhe von 0,3 Mio. € (2019: 0,6 Mio. €). Beide Dienstleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr verringert. Im laufenden Jahr waren zudem Erlöse in Höhe von 0,9 Mio. € (2019: 2,4 Mio. €) aus der Erbringung von Dienstleistungen an Forschungsinstitute enthalten.
27.Verminderung / Erhöhung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Veränderung der unfertigen Erzeugnisse | 4.120 |
| 3.745 |
Veränderung der fertigen Erzeugnisse | -8.295 |
| -3.102 |
|
|
|
|
Verminderung/Erhöhung der fertigen | -4.175 |
| 643 |
Die Veränderungen in den fertigen und unfertigen Erzeugnissen lassen sich nicht direkt mit den aus der Konzern-Bilanz ersichtlichen Änderungen abstimmen. Dies kommt aus bestehenden Währungsdifferenzen, welche diese Positionen beeinflussen. Die Erhöhung der Bewegungen resultiert aus dem Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften.
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Ware | 234.199 |
| 107.135 |
Sonstige Materialaufwendungen | 66.424 |
| 7.763 |
Materialbearbeitung und | 11.423 |
| 3.966 |
Sonstiges | 3.501 |
| 4.663 |
|
|
|
|
Materialkosten | 315.547 |
| 123.527 |
Die Position „Sonstiges“ enthält Verbrauchsmaterial, das direkt für Fertigungs- bzw. Kundenaufträge beschafft und ohne Lagerung verbraucht wird. Aufgrund der massiven Kapazitätserweiterungen und des damit verbundenen Personalbedarfs sind die Kosten für Zeitarbeitskräfte gestiegen. Die Zeitarbeitskräfte werden ausgewiesen unter der Position „sonstige Materialaufwendungen und bezogene Leistungen“. Darüber hinaus sind unter „Sonstiges“ Aufwendungen für Verpackung, Abfallentsorgung und Verpackungsmaterial enthalten.
Personalaufwendungen beinhalten die folgenden Positionen:
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Löhne und Gehälter | 201.930 |
| 94.200 |
Aufwand für Abfindungen | 17.437 |
| 3.161 |
Aufwand für gesetzliche Sozialabgaben | 19.342 |
| 8.653 |
Pensionsaufwand | 15.241 |
| 6.363 |
Sonstiger Personalaufwand | 3.138 |
| 2.029 |
|
|
|
|
Summe | 257.088 |
| 114.406 |
Die Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Beitragsorientierte Pläne | 13.892 |
| 5.850 |
Leistungsorientierte Pläne | 1.349 |
| 513 |
|
|
|
|
Summe | 15.241 |
| 6.363 |
*In den Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne sind die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung enthalten.
Im Jahr 2018 wurde von der Muttergesellschaft VGG (Wien) ein Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter (MSOP) aufgelegt, wonach die begünstigten Mitarbeiter des VARTA AG Konzerns, inklusive des Vorstands, zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG berechtigt sind. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre und die Voraussetzung zur Ausübung ist, dass die Begünstigten im Zeitpunkt der Optionsausübung in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit der VARTA AG bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen sind. In „Löhne und Gehälter“ ist der nicht-zahlungswirksame Aufwand aus dem Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm in Höhe von 0,9 Mio. € (2019: 1,6 Mio. €) erfasst.
Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne beinhalten im Wesentlichen die Beiträge des Arbeitgebers zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesamten Aufwendungen für diese Beiträge betrugen im Geschäftsjahr 2020 13,2 Mio. € (2019: 5,6 Mio. €). Zum Bilanzstichtag noch nicht berechnete bzw. noch nicht gezahlte Beiträge werden periodengerecht abgegrenzt und unter den sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen ausgewiesen.
Der Konzern beschäftigte 4.584 Mitarbeiter am Ende des Jahres 2020 (2019: 2.857). Durchschnittlich waren im Jahr 2020 4.386 Mitarbeiter (2019: 2.528) beschäftigt. Davon betreffen 3.185 Beschäftigte Arbeiter, 1.174 Beschäftigte betreffen Angestellte und 27 Beschäftigte sind in einer leitenden Position.
Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte) | 48.121 |
| 14.397 |
Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 12.590 |
| 4.050 |
Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 5.906 |
| 2.408 |
|
|
|
|
Summe Abschreibungen | 66.617 |
| 20.855 |
Durch die Inbetriebnahme der neuen Maschinen und Anlagen haben sich die Abschreibungen im Vergleich zum letzten Jahr nahezu verdoppelt.
Darüber hinaus wurde bei den CoinPower-Anlagen im Laufe des Jahres 2020 festgestellt, dass die hinterlegte Nutzungsdauer von 10 Jahren kein repräsentatives Bild des tatsächlichen Nutzenverlaufes der Anlagen darstellt, da die Anlagen für CoinPower nachweislich einer viel rascheren technologischen Veralterung unterliegen sowie die technische Wertaufholung nahezu einem Austausch der gesamten Anlage gleichkommt. Des Weiteren hat sich die Ausbringungsmenge deutlich gesteigert, indem auf einen 3-Schicht Betrieb umgestellt wurde. Diese Erkenntnis war zum Zeitpunkt der Aktivierung der Anlage nicht absehbar. Folglich wurde mit Beginn des Geschäftsjahres, bei den betroffenen CoinPower-Anlagen, eine kürzere Nutzungsdauer festgesetzt, um den erwarteten Verlauf des Verbrauches sowie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen der Anlagen entsprechend abbilden zu können. Aufgrund der erlangten Erkenntnisse ergab sich eine Verkürzung der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mehrschichtnutzung von 80 Monaten auf 57 Monate. Diese Nutzungsdaueranpassung führt im Ergebnis zu einer um 11,2 Mio € höheren Abschreibung, wovon 5,4 Mio € auf Anlagen entfallen, die im laufenden Jahr 2020 aktiviert wurden und 5,8 Mio € auf Maschinen, welche bereits in den Vorjahren aktiviert und genutzt wurden.
Zudem hat der Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften einen weiteren Effekt von rund 14,0 Mio. € auf die Abschreibungen.
31.Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge beinhalten die folgenden Positionen:
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Subventionen und öffentliche Zuwendungen | 10.008 |
| 3.818 |
Auflösung Rückstellungen & abgegrenzte Schulden | 1.616 |
| 644 |
Erträge aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen | 125 |
| 62 |
Sonstiges | 25.641 |
| 3.236 |
|
|
|
|
Sonstige betriebliche Erträge | 37.390 |
| 7.760 |
Die öffentlichen Zuwendungen betragen im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 10,0 Mio. €(2019: 3,8 Mio. €) und wurden im Wesentlichen für die VARTA Microbattery GmbH, VARTA Micro Production GmbH und VARTA Storage GmbH bereitgestellt. Für das im nächsten Abschnitt erläutertete „Important Project of Common European Interest on Batteries“ (IPCEI), wurde die Förderung an vielfältige Bedingungen geknüpft und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Ländern Baden-Württemberg und Bayern gewährt. Wenn eine hinreichende Sicherheit besteht, die Bedingungen zu erfüllen, wird eine Forderung eingestellt und ein sonstiger betrieblicher Ertrag bilanziert.
Das als förderfähig beurteilte Vorhaben ist Teil des sog. IPCEI und soll zu der Entwicklung einer innovativen, über den aktuellen Stand der Technik hinausgehenden sowie nachhaltigen und umweltverträglichen Batteriewertschöpfungskette in Deutschland und in der Europäischen Union beitragen. Dementsprechend sollen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens vorrangig in der Europäischen Union gewerblich genutzt werden. Die Zuwendung bezweckt darüber hinaus Spillover-Effekte des geförderten Vorhabens auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft durch Wissens- und Technologieaustausch mit Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und anderen Unternehmen. Mit der Zuwendung soll zudem im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht werden, dass die Zuwendungsempfänger Komponenten, Materialien und Produktionsanlagen ihrer Produkte und Dienstleistungen, soweit wirtschaftlich möglich, bei anderen deutschen und europäischen Unternehmen beziehen, um damit auch vorgelagerte Märkte und Abschnitte der Wertschöpfungskette zu fördern. Des Weiteren sollen die Produkte und Dienstleistungen durch besondere Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit gekennzeichnet sein und einer nachhaltigen und umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung Vorschub leisten.
Mit der Zuwendung soll zudem Nördlingen als Innovations-, Wirtschafts- und Produktionsstandort gefördert und gestärkt werden. Zugleich wird mit der Zuwendung die Entwicklung, Herstellung und der Betrieb von im Vergleich zum Stand der Technik besonders nachhaltigen und umweltverträglichen Anlagen, Bauten und Betriebsstätten angestrebt. Nachhaltigkeitsaspekte sollen in allen Prozessen der Planung, des Baus und der Bewirtschaftung berücksichtigt werden.
In Singapur wurde allen Firmen in Abhängigkeit von Industriezweig und der Gehälter aller Mitarbeiter ein staatlicher Zuschuss im Zuge der Covid-19 Pandemie gewährt. Die Zuwendung in Höhe von 0,3 Mio. € ist nicht rückzahlbar und an keine weiteren Bedingungen geknüpft.
Der Anstieg in der Position „Sonstiges“ ist auf den Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge stammen in Höhe von 17,6 Mio. € aus Service-Leistungen für den Appliances-Bereich (u.a. Haushaltsgeräte und Tierfutter) des früheren Eigentümers Spectrum Brands, die zeitlich befristet bis Ende 2020 erbracht wurden. Weitere 2,8 Mio. € wurden in diesem Zusammenhang an Dritte weiterbelastet.
32.Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen beinhalten die folgenden Positionen:
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand | 15.562 |
| 8.659 |
Instandhaltung | 14.704 |
| 5.594 |
Ausgangsfrachten und Zölle | 13.850 |
| 3.522 |
Sonstige Vertriebskosten | 9.409 |
| 583 |
Energieaufwand | 9.250 |
| 4.601 |
Marketing, Werbung und Repräsentationen | 8.423 |
| 2.615 |
Provision | 7.072 |
| 3.263 |
Gewährleistungen | 5.843 |
| 2.431 |
Telefon, Porto & EDV | 4.619 |
| 2.102 |
Miete, Leasing und Pacht | 2.757 |
| 1.613 |
Lizenzen & Patentgebühren | 1.848 |
| 1.346 |
Versicherungen | 1.656 |
| 505 |
Reisekosten | 1.390 |
| 1.687 |
Reinigung | 1.334 |
| 541 |
Beiträge und Gebühren | 1.305 |
| 376 |
Bankgebühren / Spesen des Geldverkehrs | 896 |
| 502 |
Ausbildung und Fortbildungskosten | 663 |
| 408 |
Aufwendungen mit nahestehenden Unternehmen | 642 |
| 781 |
Wertminderungsaufwendungen aus Forderungen aus | 592 |
| 172 |
Kundenkreditversicherung | 244 |
| 176 |
Ingenieurs- und Honorarleistungen | 133 |
| 409 |
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 20.320 |
| 3.967 |
|
|
|
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 122.512 |
| 45.853 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von 45,9 Mio. € um 76,7 Mio. € auf 122,5 Mio. € angestiegen. Der Anstieg in der Position „übrige sonstige betriebliche Aufwendungen“ resultiert in Höhe von 16,1 Mio. € aus dem VARTA Consumer Geschäft, denen teilweise Erträge im Rahmen der Service-Leistungen für den Appliances-Bereich des früheren Eigentümers Spectrum Brands gegenüberstehen, die Ende 2020 entfallen. Die anderen höheren Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus dem Anstieg der Rechts- und Beratungsaufwendungen aufgrund des Erwerbes der VARTA Consumer Gesellschaften und des laufenden Patentrechtsstreits in Höhe von 6,9 Mio. €. Aufgrund der erweiterten Produktionskapazitäten und des Erwerbs der VARTA Consumer haben sich die Instandhaltungskosten um 9,1 Mio. €, die Aufwendungen für Ausgangsfrachten und Zölle um 10,3 Mio. € sowie die sonstigen Vertriebskosten um 8,8 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
33.Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen
Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (MSOP)
Das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (MSOP) wurde von der Muttergesellschaft VGG GmbH (Wien, Österreich) zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG aufgelegt. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre. Die aktienbasierte Vergütung knüpft als wesentliche Bedingung an ein aktives Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Ausübungszeitraum an.
Die Anzahl und der gewichtete Durchschnitt der Ausübungspreise der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt:
2020 |
| 2019 | |||
(IN T€) | ANZAHL OPTIONEN | gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis |
| ANZAHL OPTIONEN | gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis |
zum 1. Januar ausstehend | 381.954 |
|
| 535.118 |
|
während des Jahres verfallen | -715 |
|
| -16.163 |
|
Während des Jahres ausgeübt | -183.967 | 97,15 |
| -147.358 | 56,48 |
Während des Jahres zugesagt | 0 |
|
| 10.357 |
|
|
|
|
|
|
|
Zum 31. Dezember ausstehend | 197.272 |
|
| 381.954 |
|
Zum 31. Dezember ausübbar | 31.378 |
|
| 51.329 |
|
Die zum 31. Dezember 2020 ausstehenden Optionen hatten einen Ausübungspreis zwischen 58,40 € und 128,68 € (2019: 37,30 € und 108,80 €) und eine gewichtete durchschnittliche Vertragslaufzeit von ca. 4 Jahren (2019: ca. 4 Jahren).
Der gewichtete durchschnittliche Aktienpreis zum Ausübungstag der 2020 ausgeübten Aktienoptionen war 97,15 € (2019: 56,48 €).
Long-Term Incentive Program (LTIP)
Am 26. November 2019 wurde im Vorfeld zu anstehenden Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) einer der beiden Vorstandsverträge angepasst.
Dabei wurde die ursprünglich auf fünf Jahre ausgelegte, langfristige aktienbasierte Vergütungskomponente umgestellt auf eine Erfolgsbeteiligung, die über drei Jahre an den Konzernerfolg gekoppelt ist. Detaillierte Erläuterungen zum Vergütungsmodell sind im Lagebericht im Kapitel 9 „Vergütungsbericht“ beschrieben.
Bis zur Änderung des LTIP Vertrags verfügte der Vorstand über die Möglichkeit eines Ausgleichs in Aktien oder in Geld, es handelte sich somit um eine Kombination aus einer aktienbasierten und einer in Geld auszugleichenden Komponente. Der Personalaufwand wurde über den Erdienungszeitraum erfasst und die Gegenbuchung erfolgte bis zur Vertragsänderung in der Kapitalrücklage (für den Ausgleich in Aktien) oder in den sonstigen abgegrenzten Schulden für Personal (für den Ausgleich in Geld). Die wesentliche Ausübungsbedingung war ein bestehendes Dienstverhältnis von mindestens drei Jahren. Seit dem 26. November 2019 werden die Ansprüche aus der Erfolgsbeteiligung in einer Rückstellung für Vorstandsvergütung erfasst (Ausweis unter sonstige Rückstellungen). Mit der Änderung des LTIP Vertrags erlosch das Recht auf Erhalt von Aktienoptionen gegen die Gewährung eines Anspruchs auf Auszahlung einer am Unternehmenserfolg angeknüpften Erfolgsbeteiligung.
Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
MITARBEITER- |
| MITARBEITER- | |
Beizulegender Zeitwert | 8,07 |
| 23,93 |
Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR) | 21,6 |
| 38,5 |
Ausübungspreis (in EUR) | 14,0 |
| 14,0 |
Erwartete Volatilität (in %) | 30,9 % |
| 36,1 % |
Erwartete Laufzeit (in Jahren) | 4,0 |
| 4,0 |
Erwartete Dividenden (Durchschnitt, in %) | 0,55 % |
| 0,85 % |
Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,69 % |
| -0,58 % |
Der beizulegende Zeitwert des anteilsbasierten Vergütungssystems wurde nach der Black-Scholes-Formel bestimmt.
Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendet:
Die erwartete Volatilität basiert auf einer Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses des Unternehmens, insbesondere in dem Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entspricht. Die erwartete Laufzeit der Instrumente basiert auf historischen Erfahrungswerten und dem allgemeinen Verhalten der Optionsinhaber.
Auswirkung der anteilsbasierten Vergütungen auf das Periodenergebnis und die Vermögens- und Finanzlage
Der in der GuV erfasste Aufwand für aktienbasierte Vergütung beläuft sich auf 1,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2020 (2019: 2,9 Mio. €). Die Effekte im Eigenkapital betragen 1,1 Mio. € (s. Erläuterungen unter 17 „Eigenkapital“) und bestehen aus Zuführungen aus der Fortschreibung des MSOP. Die Fortschreibung des LTIP erfolgte bis zum 26. November 2019 mit anschließender Umwidmung in die abgegrenzte Schulden (s. Erläuterungen unter 25 „Abgegrenzte Schulden“) sowie der darauf entfallenden latenten Steuer. Nach Umwidmung verblieb aus dem LTIP Vertrag im Eigenkapital ein Betrag in Höhe von -0,6 Mio. €.
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Finanzertrag | 336 |
| 601 |
Finanzaufwand | -5.334 |
| -1.127 |
|
|
|
|
Zinsergebnis | -4.998 |
| -526 |
Der Zinsertrag ist im Jahr 2020 um 0,3 Mio. € auf 0,3 Mio. € gesunken.
Die Zinsaufwendungen haben sich im laufenden Geschäftsjahr von -1,1 Mio. € auf -5,3 Mio. €deutlich erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf den Zinsaufwand aus dem Besserungschein in Höhe von 2,1 Mio. € sowie dem Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften in Höhe von 1,8 Mio. € zurückzuführen.
Die übrigen Finanzerträge und übrigen Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
01. JAN. BIS |
| 01. JAN. BIS | |
Wechselkursgewinne | 1.884 |
| 106 |
Sonstige Finanzerträge, | 69 |
| 3.382 |
|
|
|
|
Übriger Finanzertrag | 1.953 |
| 3.488 |
|
|
|
|
Wechselkursverluste | -6.234 |
| -1.984 |
Sonstiger Finanzaufwand mit Dritten | -3.611 |
| -660 |
|
|
|
|
Übriger Finanzaufwand | -9.845 |
| -2.644 |
Der Rückgang der sonstigen Finanzerträge resultiert aus dem Ertrag aus der Aufwertung des Besserungscheins zum beizulegenden Zeitwert im Vorjahr. Gegenläufig haben sich Gewinne aus Wechselkursschwankungen ergeben.
Aufgrund höherer Umsätze sowie Kundenanzahlungen in Fremdwährung, insbesondere USD, haben sich die Verluste aus Wechselkursschwankungen im laufenden Jahr deutlich erhöht. Der sonstige Finanzaufwand resultiert aus dem Abschluss des Konsortialkredits.
Der Steuersatz der VARTA Gruppe beträgt im Geschäftsjahr 29,08 % (2019: 29,07 %). Der Körperschaftssteuersatz beträgt 15,00 %, der Solidaritätszuschlag darauf beträgt 5,50 %, und der zusammengefasste Gewerbesteuersatz liegt bei 13,26 % (2019: 13,24 %) für die VARTA AG. Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand dargestellt:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Ergebnis vor Steuern (EBT) | 133.124 |
| 71.079 |
Ertragsteuersatz der Gesellschaft | 29,1 % |
| 29,07 % |
Erwarteter (theoretischer) Steueraufwand | -38.712 |
| -20.663 |
Effekte aus unterschiedlichen Steuersätzen im Konzern | 3.999 |
| 1.107 |
Anpassung auf Grund lokaler Steuersatzänderung zum Vorjahr | 0 |
| 0 |
Steuerfreie Erträge | 471 |
| 640 |
Nicht aktivierte Verlustvorträge - aktuelle Periode | -34 |
| -722 |
Steuerlich nicht anerkannter Aufwand | -2.872 |
| -809 |
Steuerlich nicht anerkannte Zinsen | -366 |
| 0 |
Tatsächlicher Steueraufwand / Steuerertrag für Vorjahre | -296 |
| 224 |
Veränderung der Bewertung von latenten Steuerforderungen | 296 |
| 145 |
Sonstiges | -102 |
| -537 |
|
|
|
|
Ertragsteueraufwand | -37.616 |
| -20.615 |
Der Ertragsteueraufwand beinhaltet laufende Steuern in Höhe von 42,1 Mio. € (2019: 20,2 Mio. €) und latente Steuererträge in Höhe von 4,5 Mio. € (2019: 0,4 Mio. €), welche in Höhe von 4,6 Mio. € aus temporären Differenzen und -0,1 Mio. € aus Verlustvorträgen resultieren.
Auf Grund der zum 1. Juli 2016 im Konzern abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge besteht zum Bilanzstichtag eine ertragsteuerliche Organschaft mit der VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, Deutschland, und VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Deutschland, als Organgesellschaften und der VARTA AG, Ellwangen, Deutschland, als Organträgerin.
In der Konzern Gesamtergebnisrechnung sind -0,01 Mio. € (2019: -0,16 Mio. €) Ertragsteuereffekte aus den Cashflow-Hedges enthalten. Die Einkommensteuer auf die Neubewertung von leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 beträgt 1,8 Mio. € (2019: -0,2 Mio. €). Beide Posten sind im sonstigen Ergebnis erfasst.
Im Konzern sind folgende nicht aktivierte und nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge aus der Körperschaftsteuer enthalten:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Verfallsdatum: |
|
|
|
Im kommenden Wirtschaftsjahr – innerhalb 5 Jahren | 0 |
| 2.736 |
Kein Verfall | 16.882 |
| 3.514 |
|
|
|
|
Anrechenbare steuerliche Verlustvorträge am 31. Dezember | 16.882 |
| 6.250 |
Für Verlustvorträge in Höhe von 16,9 Mio. € (2019: 6,3 Mio. €) wurden keine latenten Steuern aktiviert. In den betreffenden Gesellschaften ist die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftige Gewinne mit den aufgelaufenen Verlustvorträgen verrechnet werden können, zum Zeitpunkt der Bilanzierung als gering beurteilt worden.
Die Aktivierung steuerlich verwendbarer Verlustvorträge wird jährlich neu beurteilt und basiert auf aktuellen und langfristigen Annahmen und Einschätzungen des Managements. Dabei werden diejenigen Verlustvorträge aktiviert, die innerhalb der nächsten Jahre aufgrund der Ertragslage von Einzelgesellschaften oder steuerlichen Organschaften genutzt werden können. In Ländern beziehungsweise Gesellschaften, in denen eine Nutzung der Verlustvorträge nicht absehbar ist, wird somit auf eine Aktivierung verzichtet.
Am 31. Dezember 2020 bestanden temporäre Differenzen von 36,8 Mio. € (2019: 3,2 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Diese passiven latente Steuern wurden nicht gebildet, da der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
37.Konzern-Kapitalflussrechnung
Die übrigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge resultieren im Wesentlichen aus den nichtzahlungswirksamen Veränderungen des Erstattungsanspruchs aus dem Schuldbeitritt in Höhe von 2,3 Mio. € (2019: 2,6 Mio. €) und der nicht zahlungswirksamen Effekte aus der aktienbasierten Vergütung in Höhe von 1,1 Mio. € (2019: 0,9 Mio. €; vgl. Erläuterungen 29 „Personalaufwand“). Zusätzlich sind in den nicht zahlungswirksamen Veränderungen Währungseffekte in Höhe von -2,7 Mio. € (2019: -0,1 Mio. €) und aus Veränderungen der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in Höhe von -7,6 Mio. € (2019: 1,3 Mio. €) enthalten, welche direkt im Eigenkapital erfasst werden.
Der Posten „Auszahlungen aus dem Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten“ ist, aufgrund von offenen Posten, welche nicht zahlungspflichtig waren, nicht mit den entsprechenden Zugängen der „immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen“ abstimmbar. Im Wesentlichen ergeben sich die Unterschiede aus der Veränderung der Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten aus Investitionen in das Sachanlagevermögen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Mio. € (2019: 16,9 Mio. €) erhöht. Die offenen Posten aus den Investitionen des Vorjahres wurden im Folgejahr vollständig bezahlt und in der Geldflussrechnung dem Posten „Auszahlungen aus dem Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten“ zugeordnet.
Die Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
31. DEZEMBER 2019 | ZUGANG AUS KONSOLIDIERUNGSKREIS | ZAHLUNGSWIRKSAME | NICHT ZAHLUNGS- | 31. DEZEMBER 2020 | ||
(IN T€) |
|
| TILGUNG | AUFNAHME |
|
|
Langfristige Finanzschulden | 2.818 | 2.803 | 0 | 40.000 | 5.482 | 51.103 |
Kurzfristige Finanzschulden | 2.794 | 3.480 | -2.093 | 1.406 | 0 | 5.587 |
Derivate | 1.278 | 0 | -1.278 | 0 | 736 | 736 |
|
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus | 6.890 | 6.283 | -3.371 | 41.406 | 6.218 | 57.426 |
Die langfristigen Finanzschulden haben sich durch die Inanspruchnahme der ersten Tranche eines Konsortialkredites um 40,0 Mio. € erhöht. Des Weiteren resultiert die Erhöhung aus der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verpflichtung aus dem Besserungsschein (vgl. Erläuterungen in Kapitel 19 Andere finanzielle Verbindlichkeiten)
Die dargestellten Zahlungsmittelbestände sind wie im Vorjahr frei verfügbar und unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung.
Um die Übereinstimmung des Konzernabschlusses der VARTA AG mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen und um die Ordnungsmäßigkeit der Konzernberichterstattung zu gewährleisten, hat das Management der VARTA AG interne Kontroll- und Steuerungssysteme für die Finanzberichterstattung eingerichtet. Damit wird eine angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung gewährleistet, um eine möglichst zuverlässige Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu ermöglichen.
Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand und zum anderen die Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist. Eine interne Revision ist aufgebaut, sodass regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden können, deren Ergebnisse unmittelbar an den Prüfungsausschuss berichtet werden.
Jedem internen Kontrollsystem, wie gut auch immer konzipiert, sind Grenzen gesetzt. Daher können auch diejenigen internen Kontroll- und Steuerungssysteme, die für wirksam befunden wurden, keine vollständige Sicherheit hinsichtlich der Erstellung und Darstellung von Abschlüssen bieten.
Bei der Bilanzierung und Bewertung werden Einschätzungen und Annahmen bezüglich der Zukunft getroffen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögen und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs darstellen, sind unter den einzelnen Positionen im Anhang dargestellt. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr aber keine Risiken identifiziert, die zu einer wesentlichen Korrektur der im Konzernabschluss dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen könnten.
Vorrangiges Ziel für das Finanzrisikomanagement ist, die Finanzrisiken, welchen der Konzern ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen und effiziente Sicherungsmaßnahmen zu etablieren. Die finanziellen Risiken ergeben sich aus dem operativen Geschäft sowie der Finanzierungsstruktur. Dazu zählen insbesondere das Kredit-, Liquiditäts-, Währungs- und Zinsrisiko sowie das Marktpreisrisiko von Commodities.
Neben der Identifizierung, Analyse und Bewertung der Finanzrisiken erfolgen auch die Entscheidungen über den Einsatz von Finanzinstrumenten zum Steuern dieser Risiken grundsätzlich durch das Management und den Vorstand des VARTA AG - Konzerns, welche im Allgemeinen die Strategie einer geringen Risikobereitschaft verfolgen.
Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmaß der einzelnen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für Messung, Überwachung und Absicherung der finanziellen Risiken.
Das Kreditrisiko entsteht im Konzern aus Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, wobei der Schwerpunkt des Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt. Dem Ausfallsrisiko im Forderungsbereich aufgrund von Liquiditätsrisiken wird durch gezielte Maßnahmen wie laufende Bonitätsprüfung, teilweise Versicherung der Forderungen gegen Insolvenz, Vorauszahlungsvereinbarung und Mahnwesen entgegengewirkt.
Aufgrund der Konzernpolitik, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente weltweit als Einlagen ausschließlich bei Finanzinstitutionen mit einwandfreier erstklassiger Bonität oder bei nahestehenden Unternehmen zu investieren, ist das aus Bankguthaben entstehende Kreditrisiko ebenso begrenzt.
Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Kreditrisiko, das sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen wie folgt zusammensetzt:
BUCHWERTE | |||
(IN T€) | 31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 121.889 |
| 244.781 |
Vertragsvermögenswerte | 2.636 |
| 2.032 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 120.136 |
| 51.966 |
Andere finanzielle Vermögenswerte | 1.364 |
| 548 |
Sonstige Vermögenswerte* | 59.899 |
| 30.922 |
|
|
|
|
Summe finanzielle Vermögenswerte | 305.924 |
| 330.249 |
* ohne sonstige Steuerforderungen 12,5 Mio. € (2019: 3,7 Mio. €) und aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2,4 Mio. € (2019: 0,7 Mio. €).
Im Geschäftsjahr 2020 bestand mit einer Bank ein Rahmenvertrag über den Verkauf von Forderungen mit einer Laufzeit bis September 2021. Dieser wurde Mitte 2020 um ein weiteres Jahr verlängert. Dabei werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Eingang der entsprechenden Rechnung beim jeweiligen Schuldner unter Angabe des Zahlungsziels verkauft. Der Verkauf der Forderungen erfolgt zum Ende eines Monats. Zu diesem Zeitpunkt entscheidet die Bank im Rahmen eines Gesamtvolumens in Höhe von 10,0 Mio. € über die Höhe der anzukaufenden Forderungen. Von den zu diesem Zeitpunkt zum Fair Value bewerteten Forderungen werden 90 % an die Bank verkauft. Die im Laufe eines Monats bezahlten Forderungen werden unter den sonstigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Bank dargestellt (vgl. Erläuterungen 19 „Andere finanzielle Verbindlichkeiten“). Zum 31. Dezember 2020 hat der Konzern aus diesem Vertrag Forderungen in Höhe von 6,5 Mio. € (31. Dezember 2019: 7,9 Mio. €) verkauft.
Darüberhinaus verkaufen im Rahmen des Factorings ein paar VARTA Consumer-Gesellschaften bestimmte Forderungen aus Warenlieferungen fortlaufend an mehrere Factoringinstitute. Zweck des Factorings ist insbesondere die Verbesserung der Liquidität. Neben der sofortigen Umwandlung von Forderungen in Zahlungsmittel wurde das Delkredererisiko an den Factor abgegeben. Darüber hinaus führt der Verkauf von Forderungen zu einer Bilanzverkürzung mit positiven Effekten auf bestimmte Bilanzkennzahlen. Risiken resultieren im Wesentlichen aus der Garantie für den rechtlichen Bestand der Forderungen. Aus dem Factoring der VARTA Consumer-Gesellschaften resultieren zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 aus diesen Verträgen Forderungen in Höhe von 34,7 Mio. €.
Am Bilanzstichtag waren Ausleihungen inklusive abgegrenzter Zinsen in Höhe von 0,3 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,5 Mio. €) an Dritte gewährt.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 betreffen die sonstigen Vermögenswerte im Wesentlichen den Erstattungsanspruch aus Schuldbeitritt in Höhe von 19,8 Mio. € (2019: 17,9 Mio. €) und Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 16,7 Mio. € (2019: 9,3 Mio. €). Des Weiteren sind in den sontigen Vermögenswerten Steuererstattungsansprüche gegenüber der Energizer Holdings Inc. in Höhe von 13,2 Mio. €. enthalten, für den Ausgleich von Steuern aus den Zeiträumen vor dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts. Darüber hinaus betreffen 4,0 Mio. € Sicherungseinbehalte und sonstige Forderungen aus dem Factoring.
Im Rahmen des Wertminderungsmodells wird bei der Bildung einer Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der vereinfachte Ansatz angewandt, wonach für diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit erfasst werden.
Das maximale Kreditrisiko ist als gering einzustufen, da das im Grundgeschäft immanente Ausfallsrisiko mit Geschäftspartnern in Höhe von 92,5 Mio. € (31. Dezember 2019: 14,5 Mio. €) teilweise durch Kreditversicherungen abgedeckt wird. Die anzuwendenden Kriterien zur Bonitätsbeurteilung sind in den Verträgen mit Kreditversicherern sowie in internen Richtlinien festgelegt. Zudem ist das Kreditrisiko nicht konzentriert, da die Kundenbasis des Konzerns aus einer Vielzahl von Kunden besteht. Offene Forderungen zum Bilanzstichtag müssen unabhängig von ihren Fälligkeiten den Kriterien der Risikobeurteilung des Konzerns standhalten. Grundsätzlich wird bei allen finanziellen Vermögenswerten aufgrund von internen und externen Erfahrungswerten ein Risiko berücksichtigt. Es gibt keine finanziellen Vermögenswerte, für die Konditionen nachverhandelt wurden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach Wertberichtigung lassen sich wie folgt darstellen:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Vertragsvermögenswerte | 2.636 |
| 2.032 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 120.767 |
| 52.138 |
Wertberichtigungen | -631 |
| -172 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 122.772 |
| 53.998 |
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
2020 |
| 2019 | |
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres | 172 |
| 438 |
Zuführung | 571 |
| 12 |
Verbrauch | -21 |
| -31 |
Auflösung | -77 |
| -257 |
Währungsdifferenzen | -14 |
| 10 |
|
|
|
|
Summe Wertberichtigungen | 631 |
| 172 |
Eine 100 %-ige Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. des finanziellen Vermögenswertes wird vorgenommen, sobald eine Uneinbringlichkeit bekannt oder eine Forderung über 90 Tage überfällig ist. Abweichungen von diesem Grundsatz sind beispielsweise möglich bei strittigen Posten oder bei vorhandenem Guthaben. Für überfällige Forderungen zwischen 31 und 90 Tagen wird der erwartete Ausfall unter Berücksichtigung des Länderrisikos und durchschnittlicher Ausfälle wie folgt erfasst:
> 31 Tage: 0,00-0,17 % Wertberichtigung
Um den Erfahrungen aus Vorjahren Rechnung zu tragen werden die wesentlichen offenen Forderungen, bereinigt um die versicherten oder bereits wertberichtigten Forderungen und bereinigt um Forderungen von öffentlichen Auftraggebern, jährlich unter Anwendung eines pauschalierten Verfahrens wertberichtigt. Der angesetzte Wertberichtigungssatz berechnet sich jährlich aus einem Zehnjahresdurchschnitt der Relation von offenen Forderungen und Forderungsausfällen sowie einem Länderrisikozuschlag.
Die folgende Abbildung legt die Informationen zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach dem Simplified Approach offen:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |||||
(IN T€) | BUCHWERT | WERT- | NETTO |
| BUCHWERT VOR | WERT- | NETTO |
0 bis 10 Tage überfällig | 16.722 | -204 | 16.518 |
| 4.314 | -1 | 4.313 |
11 bis 30 Tage überfällig | 3.276 | -16 | 3.260 |
| 1.704 | 0 | 1.704 |
31 bis 60 Tage überfällig | 2.165 | -66 | 2.099 |
| 801 | -13 | 788 |
61 bis 180 Tage überfällig | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 |
181 bis 360 Tage überfällig | 1.054 | -174 | 880 |
| 243 | -7 | 236 |
Mehr als 360 Tage überfällig | 207 | -171 | 36 |
| 156 | -151 | 5 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe Konzern | 23.424 | -631 | 22.793 |
| 7.218 | -172 | 7.046 |
Bei den überfälligen Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich in erster Linie um Forderungen aus langjährig bestehenden Kundenbeziehungen. Aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit erwartet der Konzern keine wesentlichen Ausfälle.
Die finanziellen Vermögenswerte, die unter die Anwendung des General Approachs fallen, wurden nicht wertberichtigt, da aus den aktuell vorhandenen Sachverhalten aufgrund von Sicherheiten keine wesentlichen Ausfälle erwartet werden.
Die Sicherung der Liquidität wird laufend durch das Treasury des VARTA AG – Konzerns überwacht. Die Steuerung reicht vom ständigen Vergleich der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsflüsse bis zur Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die wesentlichen Liquiditätsrisiken bestehen in allgemeinen Wirtschaftsrisiken, im Ausfall von Kundenzahlungen und Wechselkursrisiken.
Nachfolgend werden die nicht diskontierten vertraglichen Fälligkeiten der nicht-derivativen und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Es bestehen im Zeitablauf keine Änderungen des Ausfallrisikos der finanziellen Verbindlichkeiten:
(IN T€) | BUCHWERTE | VERTRAG- | SOFORT | BIS 3 | 3 BIS 12 | 1 BIS | MEHR ALS |
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
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|
Sonstige Finanzverbindlichkeiten* | 56.690 | 53.166 | 0 | 0 | 2.063 | 51.103 | 0 |
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 94.577 | 94.577 | 22.163 | 72.149 | 265 | 0 | 0 |
Sonstige abgegrenzte Schulden | 67.587 | 67.587 | 0 | 67.587 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten** | 7.346 | 7.346 | 63 | 3.747 | 3.536 | 0 | 0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 226.200 | 222.676 | 22.226 | 143.483 | 5.864 | 51.103 | 0 |
* Ohne derivative Finanzinstrumente 0,7 Mio. €; inklusive einem Forderungsverzicht in Höhe von 8,3 Mio. € mit einer erwarteten Laufzeit von unter 5 Jahren, welcher aufgrund von bestimmten Umständen früher zurückbezahlt werden kann. (vgl. Erläuterungen
** Ohne passive Rechnungsabgrenzungen 1,4 Mio. €, Verbindlichkeiten aus Förderprojekten 13,3 Mio. €, Zollverbindlichkeiten 1,2 Mio. €, sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern 11,3 Mio. €und im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,2 Mio. €
BUCHWERTE | VERTRAG- | SOFORT | BIS 3 | 3 BIS 12 | 1 BIS | MEHR ALS | |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
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Devisentermingeschäfte | 736 | 736 | 0 | 437 | 299 | 0 | 0 |
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 736 | 736 | 0 | 437 | 299 | 0 | 0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe Konzern | 226.936 | 223.412 | 22.226 | 143.920 | 6.163 | 51.103 | 0 |
(IN T€) | BUCHWERTE | VERTRAG- | SOFORT | BIS 3 | 3 BIS 12 | 1 BIS | MEHR ALS |
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
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Sonstige Finanzverbindlichkeiten* | 5.612 | 5.612 | 0 | 2.794 | 0 | 0 | 2.818 |
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 56.136 | 56.136 | 19.195 | 32.546 | 4.395 | 0 | 0 |
Sonstige abgegrenzte Schulden | 4.301 | 4.301 | 0 | 0 | 4.301 | 0 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten**** | 4.090 | 4.090 | 906 | 3.173 | 11 | 0 | 0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 70.139 | 70.139 | 20.101 | 38.513 | 8.707 | 0 | 2.818 |
* Ohne derivative Finanzinstrumente 1,3 Mio. €; inklusive einem Forderungsverzicht in Höhe von 2,8 Mio. € mit einer erwarteten Laufzeit von mehr als 5 Jahren, welcher aufgrund von bestimmten Umständen früher zurückbezahlt werden kann. (vgl. Erläuterungen
**** Ohne passive Rechnungsabgrenzungen 0,1 Mio. €, Verbindlichkeiten aus Förderprojekten 12,4 Mio. €, Zollverbindlichkeiten 1,6 Mio. €, sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern 2,0 Mio. €und im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,0 Mio. €
BUCHWERTE | VERTRAG- | SOFORT | BIS 3 | 3 BIS 12 | 1 BIS | MEHR ALS | |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
|
Devisentermingeschäfte (Cashflow-Hedge) | 1.278 | 61.342 | 0 | 61.342 | 0 | 0 | 0 |
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 1.278 | 61.342 | 0 | 61.342 | 0 | 0 | 0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe Konzern | 71.417 | 131.481 | 20.101 | 99.855 | 8.707 | 0 | 2.818 |
Das Marktrisiko beinhaltet das Währungs-, Rohstoff- und Zinsrisiko, welche nachfolgend näher erläutert werden.
Der Konzern kauft Rohstoffe in unterschiedlichen Mengen, und diese unterliegen einem Preisänderungsrisiko. Durch die Analyse der geplanten Rohstoffmengen werden die wesentlichen Rohstoffe bestimmt und durch Commodity Swaps (im Wesentlichen für Nickel und Zink) abgesichert. Das verbleibende Rohstoffrisiko wird für den Konzern als gering eingeschätzt.
Der Konzern wickelt seine Warenein- und -verkäufe basierend auf der funktionalen Währung der drei Regionen überwiegend in Euro (Europa) und US Dollar (USA, Asien) ab. Währungsrisiken, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen, bestehen nur in sehr geringem Ausmaß, da die anfallenden Ausgangsrechnungen bei Auslandsgesellschaften zum Großteil in der jeweiligen lokalen Währung fakturiert werden. Ebenso werden Einkäufe von Vorräten und/oder von Dienstleistungen hauptsächlich in der lokalen Währung der Tochtergesellschaften getätigt.
Zum Bilanzstichtag sind die verzinslichen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen handelt es sich hier um Leasing- und Darlehensverbindlichkeiten, überwiegend in Euro und US-Dollar ausgewiesen, welche den funktionalen Währungen der jeweiligen Konzerngesellschaften entsprechen, sodass auch diesbezüglich nach Einschätzung des Konzerns kein wesentliches Währungsrisiko besteht.
Die nachfolgende Abbildung zeigt finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach dem Währungspaar EUR / USD, bei denen die Währung von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft, welche diese Finanzinstrumente hält, abweicht.
31. Dezember 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 45.822 |
| 27.983 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 22.990 |
| 26.446 |
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 14.736 |
| 8.790 |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.602 |
| 8.482 |
erhaltene Kundenanzahlungen | 72.913 |
| 66.564 |
Darlehen von nahestehenden Unternehmen | 24.815 |
| 24.880 |
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 4.989 |
| 3.806 |
|
|
|
|
Summe Währungsexposure brutto | -24.771 |
| -40.513 |
|
|
|
|
Devisentermingeschäfte | 84.248 |
| 49.373 |
|
|
|
|
Summe Währungsexposure netto | 59.477 |
| 8.860 |
Weitere für den Konzern relevante Währungspaare sind von untergeordneter Bedeutung.
Eine Veränderung der folgenden funktionalen Währung gegenüber der Fremdwährung aus dem Währungspaar in Höhe von der unten angeführten Prozentpunkte hätte das Ergebnis des Konzernabschlusses um die untenstehenden Beträge per 31. Dezember erhöht (gemindert). Im Rahmen dieser Analyse werden die übrigen Variablen, insbesondere die Zinssätze, konstant gehalten.
GEWINN (+) / VERLUST (-) | |||
31. Dezember 2020 |
|
|
|
EUR/USD | +/- 8,0 % | 3.882 | -3.095 |
GEWINN (+) / VERLUST (-) | |||
31. Dezember 2019 |
|
|
|
EUR/USD | +/- 4,9 % | 1.810 | -1.726 |
Die Volatilität für die einzelnen relevanten Währungspaare wurde mit historischen Daten für die letzten 250 Kurstage (vor dem jeweiligen Stichtag) berechnet. Auf Basis der täglichen Wechselkursentwicklung (Veränderung aktueller Kurse gegenüber Vortag) wurde durch Hochskalieren dieser Tagesvolatilitäten die dargelegte Jahresvolatilität ermittelt.
Die Sensitivitätsanalyse zeigte, dass sich keine wesentlichen Effekte auf das Eigenkapital des Konzerns aus den Währungspaaren ergeben hätten.
Das Zinsrisiko teilt sich auf in Veränderungen der zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes und in ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwertes, de facto verändert sich der Marktwert eines Finanzinstrumentes aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes.
Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, welche sich aus der Aufnahme und der Anlage von Finanzmitteln zu fixen und variablen Zinssätzen ergeben, wobei der VARTA AG Konzern aufgrund des derzeitigen Liquiditätsüberschusses die Anlage von Mitteln bei Banken vornimmt.
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende verzinsliche Finanzinstrumente:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Fest verzinsliche Finanzinstrumente |
|
|
|
Finanzielle Vermögenswerte* | 246 |
| 61.624 |
Finanzielle Verbindlichkeiten** | 2.813 |
| 5.626 |
|
|
|
|
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente |
|
|
|
Finanzielle Vermögenswerte* | 121.642 |
| 183.157 |
Finanzielle Verbindlichkeiten** | 40.031 |
| 0 |
* enthalten Bankguthaben und Festgelder sowie kurzfristige Veranlagungen
** enthalten sonstige Finanzverbindlichkeiten, ohne derivative Finanzinstrumente 0,7 Mio. € (2019: 1,3 Mio. €)
Sensitivitätsanalyse für festverzinsliche Finanzinstrumente
Im Konzern sind weder finanzielle Vermögenswerte (Festgelder) noch finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten), die fix verzinslich sind, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung dieser Finanzinstrumente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Eine Erhöhung der Zinssätze hätte somit keinen Einfluss auf das Konzernergebnis.
Sensitivitätsanalyse für variable verzinsliche Finanzinstrumente
Eine Zinssatzerhöhung um einen Prozentpunkt hätte – unter Berücksichtigung der Absicherung variabel verzinslicher Finanzinstrumente durch fixe Zinsen – das Konzernergebnis um 0,6 Mio. € erhöht (2019: um 1,3 Mio. € erhöht). Eine Reduktion des Zinssatzes von einem Prozentpunkt hätte eine Reduktion des Konzernergebnisses um 0,6 Mio. € (2019: Reduzierung um 1,3 Mio. €) zur Folge. Im Rahmen dieser Analyse wird angenommen, dass alle übrigen Variablen, insbesondere Fremdwährungseffekte, konstant bleiben.
Der Konzern setzt derivative Finanzinstrumente im Wesentlichen zur Reduzierung der Risiken aus Änderungen von Wechsel- und Rohstoffkursen ein. Dabei kommen Devisentermingeschäfte und Commodity Swaps zur Reduktion der kurzfristigen Auswirkungen von Wechselkurs- und Rohstoffkursschwankungen zur Anwendung. Alle diesbezüglichen Vertragspartner sind namhafte internationale Finanzinstitute, mit denen der Konzern in laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Dementsprechend betrachtet der Konzern das Risiko der Nichterfüllung durch einen Vertragspartner und damit das Risiko diesbezüglicher Verluste als gering. Der Verlust der dargestellten derivativen Finanzinstrumente beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 -4,6 Mio. € (31. Dezember 2019: Gewinn 2,1 Mio. €).
Der Konzern designiert die Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Währungsrisiken und wendet ein Sicherungsverhältnis von 1:1 an. Die kritischen Bedingungen entsprechen dem Devisentermingeschäft sowie dem Grundgeschäft. Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme.
Die Derivate werden im Rahmen des deutschen Rahmenvertrags für finanzielle Derivatgeschäfte abgeschlossen, welcher eine Verrechnung von ausstehenden Positionen ermöglicht. Der zugrunde liegende Vertrag entspricht nicht den Kriterien des IFRS 9, um eine Verrechnung durchzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel einem Verzug oder einer Insolvenz eines Vertragspartners, besteht trotzdem ein rechtskräftiges Recht zur Verrechnung von ausstehenden Geschäften. Zum Bilanzstichtag wurden keine Verrechnungen in den finanziellen Posten vorgenommen. Damit entspricht der potenziell verrechnete Betrag, welcher unter einem Rahmenvertrag möglich wäre, dem ausgewiesenen Bruttobuchwert der Derivate.
Folgende Tabelle zeigt den Bestand an derivativen Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag:
| WÄHRUNG | DURCHSCHN. | NOMINALER BETRAG | FAIR VALUE | LAUFZEIT |
Commodity Swap | USD | 6 | 145 | -4 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | USD | 2 | 1.600 | -1 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | USD | 1 | 30.450 | -50 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | USD | 1 | 16.500 | -22 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | USD | 1 | 54.528 | -364 | bis 1 Jahr |
Commodity Swap | USD | 6 | 2.094 | -63 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | USD | 7 | 3.500 | -232 | bis 1 Jahr |
|
|
|
|
|
|
Summe Konzern |
|
|
| -736 |
|
| WÄHRUNG | DURCHSCHN. | NOMINALER BETRAG | FAIR VALUE | DAVON | LAUFZEIT |
Commodity Swap | USD | 16 | 392 | -42 | -42 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | USD | 1 | 27.950 | -196 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | USD | 1 | 11.761 | -188 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | USD | 1 | 29.200 | -81 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | USD | 1 | 9.600 | -621 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | USD | 1 | 1.600 | -103 | 0 | über 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 464 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 465 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 465 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 465 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 466 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 466 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 466 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 466 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 467 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 467 | -2 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 467 | -2 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 468 | -2 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 464 | -4 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 464 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 464 | -3 | 0 | bis 1 Jahr |
Devisentermingeschäft | SGD | 1 | 464 | -4 | 0 | bis 1 Jahr |
|
|
|
|
|
|
|
Summe Konzern |
|
|
| -1.278 | -42 |
|
Die Sicherungsgeschäfte werden über die Laufzeit mit einem durchschnittlichen Sicherungskurs abgeschlossen.
Die Devisentermingeschäfte sind mit einem Wert von -0,7 Mio. € (2019: -1,2 Mio. €) sowie die Commodity-Sicherung in Höhe von -0,067 Mio. € (2019: -0,04 Mio. €) in dem Bilanzposten sonstige Verbindlichkeiten dargestellt.
Die Liquiditätsanalyse der derivativen Finanzinstrumente wurde bereits im obigen Teil dieses Kapitels, unter „Liquiditätsrisiko“ dargestellt.
Kategorien von Finanzinstrumenten
In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der Finanzinstrumente nach Kategorien dargestellt. Im Bereich der derivativen Finanzinstrumente unterscheiden sich die Buchwerte von den beizulegenden Zeitwerten, im Fall der übrigen Finanzinstrumente entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.
31. DEZEMBER 2020 |
| STUFE 1 | STUFE 2 | STUFE 3 | |
Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente |
|
|
|
|
|
Forderungsverkauf | -41.210 |
| 0 | -41.210 | 0 |
Besserungsschein | -8.300 |
| 0 | 0 | -8.300 |
Derivative Finanzinstrumente – Aktiva | 1.076 |
| 0 | 1.076 | 0 |
Derivative Finanzinstrumente – Passiva | -736 |
| 0 | -736 | 0 |
|
|
|
|
|
|
Summe | -49.170 |
| 0 | -40.870 | -8.300 |
31. DEZEMBER 2019 |
| STUFE 1 | STUFE 2 | STUFE 3 | |
Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente |
|
|
|
|
|
Forderungsverkauf | -2.089 |
| 0 | -2.089 | 0 |
Besserungsschein | -2.818 |
| 0 | 0 | -2.818 |
Derivative Finanzinstrumente – Aktiva | 0 |
| 0 | 0 | 0 |
Derivative Finanzinstrumente – Passiva | -1.278 |
| 0 | -1.278 | 0 |
|
|
|
|
|
|
Summe | -6.185 |
| 0 | -3.367 | -2.818 |
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |
Derivative Finanzinstrumente | 1.076 |
| 0 |
|
|
|
|
Derivative Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 1.076 |
| 0 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 121.889 |
| 244.781 |
Ausleihungen | 288 |
| 548 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 120.136 |
| 51.966 |
Sonstige Vermögenswerte* | 59.899 |
| 30.922 |
|
|
|
|
Ausleihungen und Forderungen | 180.323 |
| 83.436 |
|
|
|
|
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 302.212 |
| 328.217 |
|
|
|
|
Summe finanzielle Vermögenswerte | 303.288 |
| 328.217 |
|
|
|
|
Derivative Finanzverbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 736 |
| 1.278 |
|
|
|
|
Derivative Finanzverbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 736 |
| 1.278 |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten** | 56.690 |
| 5.626 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 94.577 |
| 56.136 |
Sonstige Abgegrenzte Schulden | 67.587 |
| 4.301 |
Sonstige Verbindlichkeiten*** | 7.346 |
| 4.090 |
|
|
|
|
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 226.200 |
| 70.153 |
|
|
|
|
Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 226.936 |
| 71.431 |
* Ohne sonstige Steuerforderungen 12,5 Mio. € (2019: 3,7 Mio. €) und aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2,4 Mio. € (2019: 0,7 Mio. €)
** Ohne derivative Finanzinstrumente 0,7 Mio. € (2019: 1,3 Mio. €); inklusive einem Forderungsverzicht in Höhe von 8,3 Mio. € mit einer erwarteten Laufzeit von unter 5 Jahren, welcher aufgrund von bestimmten Umständen früher zurückbezahlt werden kann. (vgl. Erläuterungen 19 Andere finanzielle Verbindlichkeiten)
*** Ohne passive Rechnungsabgrenzungen 0,1 Mio. € (2019: 0,1 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Förderprojekten 13,3 Mio. € (2019: 12,4 Mio. €), Zollverbindlichkeiten 1,2 Mio. € (2019: 1,6 Mio. €), sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern 11,3 Mio. € (2019: 2,0 Mio. €) und im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,2 Mio. € (2019: 0,0 Mio. €)
Berechnung des beizulegenden Zeitwerts:
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (IFRS 13.9).
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value- Hierarchie eingeordnet:
Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden
Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 auf einer Notierung basierenden Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen
Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
Zum Bilanzstichtag weist der Konzern ausschließlich Finanzinstrumente der Stufe 2 und Stufe 3 aus, welche mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Kapitalmanagement
Seit dem Börsengang verfügt der VARTA AG Konzern über eine vergleichsweise sehr hohe Eigenkapitalbasis bzw. Eigenkapital-Quote. Diese Kapitalausstattung erlaubt es dem Konzern, die weiterhin notwendigen Investitionen zur Erweiterung der Produktionskapazitäten aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Mittelfristig strebt der Konzern ein kosten- und risikooptimal ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital an, bei gleichzeitiger Einhaltung der sich aus dem Konsortialkredit ergebenden Anforderungen.
39.Nahestehende Personen und Gesellschaften
Folgende Personen und Gesellschaften wurden als nahestehende Personen und Gesellschaften für die Berichtsperioden 2020 und 2019 identifiziert:
MTC als oberstes Mutterunternehmen und alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt von MTC kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden;
Alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt von Mitgliedern des Managements kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden;
Prof. DDr. Michael Tojner als oberste Kontrollinstanz und alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt durch Prof. DDr. Michael Tojner kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden;
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der VARTA AG und deren Familienangehörige; Des Weiteren verweisen wir auf die Angaben zum VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. unter 20 „Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer“.
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden unter marktüblichen Konditionen abgewickelt. Die Transaktionen mit nahestehenden Personen des Konzerns werden in folgenden Kategorien dargestellt:
Nahestehende Unternehmen:
Gesellschaften, die von MTC kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden, und MTC selbst (im Folgenden „MTC-Gesellschaften“);
Gesellschaften, die von Prof. DDr. Michael Tojner kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden (im Folgenden „Prof. DDr Tojner Gesellschaften“);
Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns;
Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
Nahestehende Personen:
Personen, die direkt oder indirekt über die Befugnis und die Verantwortung für die Planung, Leitung und Kontrolle der Aktivitäten des Konzerns verfügen.
Im dargestellten Konzernabschluss sind die Verkäufe und der Erwerb von Vermögenswerten und Dienstleistungen von und an nahestehenden Unternehmen enthalten:
2020 |
| 2019 | |||
(IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN |
| TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
TRANSAKTIONEN | VERKAUF VON | KAUF VON |
| VERKAUF VON | KAUF VON |
Transaktionen mit MTC-Gesellschaften | 771 | 363 |
| 448 | 781 |
Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften | 90 | 2.300 |
| 128 | 1.810 |
Transaktionen mit Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 60 | 279 |
| 16 | 205 |
|
|
|
|
|
|
Summe | 921 | 2.942 |
| 592 | 2.796 |
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten ausstehend:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |||
(IN T€) | AUSSTEHENDE POSITIONEN |
| AUSSTEHENDE POSITIONEN | ||
TRANSAKTIONEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICH- |
| FORDERUNGEN | VERBINDLICH- |
Transaktionen mit MTC-Gesellschaften | 221 | 76 |
| 42.244 | 323 |
Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften | 0 | 585 |
| 0 | 602 |
Transaktionen mit Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 40 | 279 |
| 0 | 103 |
|
|
|
|
|
|
Summe | 261 | 940 |
| 42.244 | 1.028 |
Es besteht weiterhin eine finanzielle Verbindlichkeit gegenüber MTC-Gesellschaften aus dem Besserungsschein (vgl. Erläuterungen 19 „Andere finanzielle Verbindlichkeiten“) in Höhe von 8,3 Mio. € (2019: 2,8 Mio. €).
Die ausstehenden Forderungen sind weitestgehend besichert.
Transaktionen mit MTC-Gesellschaften
Folgende Transaktionen wurden im vorliegenden Geschäftsjahr mit MTC-Gesellschaften getätigt:
2020 |
| 2019 | |||
(IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN |
| TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
TRANSAKTIONEN | VERKAUF VON | KAUF VON |
| VERKAUF VON | KAUF VON |
Dienstleistungen | 771 | 363 |
| 448 | 781 |
|
|
|
|
|
|
Summe | 771 | 363 |
| 448 | 781 |
Die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit nahestehenden MTC-Gesellschaften weisen per 31. Dezember 2020 folgende Positionen aus:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |||
(IN T€) | AUSSTEHENDE POSITIONEN |
| AUSSTEHENDE POSITIONEN | ||
TRANSAKTIONEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN |
| FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN |
Services | 221 | 76 |
| 127 | 323 |
kurzfriste Anlage inklusive Zinsen | 0 | 0 |
| 42.117 | 0 |
|
|
|
|
|
|
Summe | 221 | 76 |
| 42.244 | 323 |
Aufgrund der intensiven Investitionen in die Produktionserweiterung im Bereich der Lithium-Ionen-Knopfzellen wurde die kurzfristige Veranlagung an die Montana Tech Components GmbH im Geschäftsjahr 2020 vollständig zurückgeführt.
Es besteht eine nachrangige Bürgschaft der VGG GmbH in Höhe von 8,0 Mio. €. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt 20.2 „Pensionen“
Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften
Im Rahmen einer Sale & Lease Back Transaktion im Jahr 2015 mit einer durch Prof. DDr. Michael Tojner beherrschten Gesellschaft (vgl. Erläuterungen 10 „Leasing“) sind aus der Rückmiete der Grundstücke und Gebäude im Geschäftsjahr 2020 1,9 Mio. € (im Vorjahr: 1,6 Mio. €) für Mietaufwendungen. Insgesamt stellt sich das Transaktionsvolumen mit Prof. DDr. Michael Tojner-Gesellschaften wie folgt dar:
2020 |
| 2019 | |||
(IN T€) | TRANSAKTIONSVOLUMEN |
| TRANSAKTIONSVOLUMEN | ||
TRANSAKTIONSART | VERKAUF VON | KAUF VON |
| VERKAUF VON | KAUF VON |
Dienstleistungen | 90 | 2.300 |
| 128 | 1.810 |
|
|
|
|
|
|
Summe | 90 | 2.300 |
| 128 | 1.810 |
Zum Bilanzstichtag sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Transaktionen zum Bilanzstichtag in der Konzern-Rechnung offen:
31. DEZEMBER 2020 |
| 31. DEZEMBER 2019 | |||
(IN T€) | AUSSTEHENDE POSITIONEN |
| AUSSTEHENDE POSITIONEN | ||
TRANSAKTIONEN | FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN |
| FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN |
Darlehen inklusive Zinsen | 0 | 585 |
| 0 | 568 |
Dienstleistungen | 0 | 0 |
| 0 | 34 |
|
|
|
|
|
|
Summe | 0 | 585 |
| 0 | 602 |
Des Weiteren besteht eine Garantie der Global Equity Beteiligungs-Management GmbH, Wien, über 20,0 Mio. € für Eventualverbindlichkeiten (vgl. 41 „Eventualverbindlichkeiten“).
Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen
Seit der Beendigung der operativen Geschäftstätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co.KG im Jahr 2018 und der Liquidierung des Gemeinschaftsunternehmen im Jahr 2019 gibt es aktuell keine Transaktionen zu Gemeinschaftsunternehmen.
Transaktionen mit Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
In den berichteten Geschäftsjahren besteht mit der VARTA Micro Innovation GmbH ein Beteiligungsverhältnis.
Im Geschäftsjahr 2020 konnte ein Transaktionsvolumen aus Verkauf von Dienstleistungen in Höhe von 0,1 Mio. € und Zukauf von Dienstleistungen in Höhe von 0,3 Mio. € generiert werden. Zum 31. Dezember 2020 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,3 Mio. €.
Die Mitglieder der obersten Führungs- und Überwachungsebene (key management personnel) bestehend aus Vorstand, ausgewählten Schlüsselpositionen und Aufsichtsrat erhielten für ihre Tätigkeit folgende Vergütung:
2020 |
| 2019 | |
Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer | 7.451 |
| 5.414 |
Andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer | 4.720 |
| 1.382 |
Anteilsbasierte Vergütungen | 127 |
| 981 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 3 |
| 0 |
|
|
|
|
Führungskräftevergütung in Summe | 12.301 |
| 7.777 |
Der Vorstand der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:
Herbert Schein, Vorsitzender des Vorstandes / CEO
Weitere Mandate:
-Geschäftsführer VARTA Microbattery GmbH
-Geschäftsführer VARTA Storage GmbH
-Geschäftsführer VARTA Micro Production GmbH
-Geschäftsführer VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA
Steffen Munz, Finanzvorstand / CFO bis 31. Dezember 2020
Weitere Mandate bis 31. Dezember 2020
-Geschäftsführer VARTA Microbattery GmbH
-Geschäftsführer VARTA Storage GmbH
-Geschäftsführer VARTA Micro Production GmbH
-Geschäftsführer VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA
Armin Hessenberger, Mitglied des Vorstandes seit 1. Oktober 2020
Finanzvorstand/CFO seit 1. Januar 2021
Weitere Mandate seit 1. Dezember 2020:
-Geschäftsführer VARTA Microbattery GmbH
-Geschäftsführer VARTA Storage GmbH
-Geschäftsführer VARTA Micro Production GmbH
-Geschäftsführer VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA
Weitere Mandate bis 30. November 2020:
-Aufsichtsratvorsitzender VARTA Microbattery GmbH
Der Aufsichtsrat der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:
Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitzender)
CEO Montana Tech Components GmbH
CEO VARTA Pensionstreuhand e.V.
Weitere Mandate:
Vorsitzender Aufsichtsrat der ASTA Energy Transmission Components GmbH
-Mitglied des Aufsichtsrats der Universal Alloy Corporation USA
-Mitglied des Aufsichtsrats der Aluflexpack Novi d.o.o.
-Mitglied des Aufsichtsrats der Dorotheum GmbH
-Mitglied des Aufsichtsrats der Montana Aerospace Components Inc.
-Mitglied des Aufsichtsrats der MTC US Corp.
-Vorsitzender Verwaltungsrat der Montana Tech Components AG
-Vorsitzender Verwaltungsrat der Montana AS Beteiligungs Holding AG
Dr. Harald Sommerer (Unternehmer und Investor)
Weitere Mandate:
-Mitglied des Aufsichtsrats der Kapsch Traffic Com AG
-Vorstandsvorsitzender H.F.R.C. Privatstiftung
Frank Dieter Maier
Pensionär
Weitere Mandate:
-Mitglied des Aufsichtsrates der ASTA Elektrodraht GmbH & Co. KG
-Mitglied des Aufsichtsrates der Vishay Intertechnology Inc.
-Mitglied des Aufsichtsrats der Vishay Europe GmbH
Dr. Michael Pistauer
Gründer und Geschäftsführer zahlreicher Gesellschaften wie der PI Beteiligungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, der Montana Aerospace GmbH, Österreich u.a.
Weitere Mandate:
-Mitglied des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH
-Mitglied des Aufsichtsrats der abatec Group AG, Österreich
Sven Quandt
Geschäftsführer der S. Qu.-Vermögensberatung GmbH & Co. KG und der X-raid GmbH
Weitere Mandate:
-Mitglied des Beirats der Montana Tech Components AG
Dr. Georg Blumauer
Rechtsanwalt, Geschäftsführer Blumauer & Partner Rechtsanwälte GmbH
-Geschäftsführer EXI Immobilienentwicklungs GmbH
-Geschäftsführer GBI Immobilien Beta GmbH
Weitere Mandate:
-Vorsitzender des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH
2020 |
| 2019 | |
Service – bzw. Dienstleistungsverpflichtungen |
|
|
|
Fällig bis 2021/ 2020 | 562 |
| 715 |
Fällig bis 2022 – 2026 / 2021 – 2025 | 2.088 |
| 2.178 |
Fällig nach 2026 / 2025 | 1.628 |
| 1.415 |
|
|
|
|
Bestellobligo aus genehmigten Investitionen |
|
|
|
Fällig bis 2021 / 2020 | 119.325 |
| 153.516 |
|
|
|
|
Übrige Abnahmeverpflichtungen |
|
|
|
Fällig bis 2021 / 2020 | 50.662 |
| 66.216 |
|
|
|
|
Summe | 174.265 |
| 224.040 |
Die übrigen Abnahmeverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Aufträge und Lieferverträge, die mit verschiedenen Lieferanten zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Rohstoffen, Vorprodukten und halbfertigen Erzeugnissen erstellt wurden.
Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen nahezu sämtliche branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert. Die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen und nahestehendes Unternehmen der VARTA AG, hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Erst wenn die Risiken aus den Altlasten das Deckungspotential der Garantiegeberin übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, wird die VARTA AG entsprechend belastet. Die VARTA AG hat diese verbleibenden Risiken bewertet und keinen Bedarf zur Bildung einer Rückstellung identifiziert.
Im Zusammenhang mit den im Jahr 2016 von der VARTA AG in die VRT Pensionen GmbH abgespaltenen Pensionsverpflichtungen haftet die VARTA AG gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 UmwG als Gesamtschuldner für 10 Jahre nach der Abspaltung und somit bis zum Jahr 2026. Da die Abspaltung der 25,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen auch entsprechendes Planvermögen für die Pensionsverpflichtungen in Höhe von 26,9 Mio. € umfasste, geht die VARTA AG aufgrund des Aktivüberhangs von 1,5 Mio. € davon aus, aus der Nachhaftung nicht in Anspruch genommen zu werden.
Für die im Konzernabschluss dargestellten Perioden wurden folgende Gesellschaften einbezogen, Angabe nach § 315e Abs. 1 iVm § 313 Abs. 2 Nr. 1 – 6 HGB:
SITZ | LAND | WÄHRUNG | BETEILIGUNGS- | |
VARTA Aktiengesellschaft | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Microbattery GmbH | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Storage GmbH | Nördlingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Micro Production GmbH | Nördlingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Microbattery Pte Ltd | Singapur | Singapur | USD | 100,00 % |
VARTA Microbattery Ltd Shanghai1 | Shanghai | China | CNY | 100,00 % |
PT VARTA Microbattery Indonesia | Batam | Indonesien | USD | 100,00 % |
VARTA Microbattery Japan K.K. | Tokio | Japan | USD | 100,00 % |
VARTA Microbattery S.R.L. | Brasov | Rumänien | RON | 100,00 % |
VARTA Microbattery Inc. | Rye, NY | Vereinigte Staaten von Amerika | USD | 100,00 % |
VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i.L.2 | Ellwangen | Deutschland | EUR | 50,00 % |
Auditas GmbH | Nördlingen | Deutschland | EUR | 25,10 % |
Auditas Inc. | Ridgefield | Vereinigte Staaten von Amerika | USD | 25,10 % |
Connexio alternative investment & holding GmbH3 | Wien | Österreich | EUR | 100,00 % |
VARTA Micro Innovation GmbH | Graz | Österreich | EUR | 17,74 % |
VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Batteries Benelux B.V. | Utrecht | Niederlande | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Batteries UK Ltd. | Oldham | Vereinigtes Königreich | GBP | 100,00 % |
VARTA Consumer Batteries Iberia S.L.U. | Madrid | Spanien | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Batteries Poland Sp.z.o.o. | Warschau | Polen | PLN | 100,00 % |
LLC Consumer Batteries Company (Eastern Europe) | Moskau | Russland | RUB | 100,00 % |
VHB Real Estate Holdings LLC4 | Delaware | Vereinigte Staaten von Amerika | EUR | 100,00 % |
Paula Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. | Pullach i. Isartal | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Finland Oy5 | Vantaa | Finnland | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Norway AS6 | Oslo | Norwegen | NOK | 100,00 % |
VARTA Consumer Schweiz GmbH7 | Dietlikon | Schweiz | CHF | 100,00 % |
VARTA Consumer Sweden AB8 | Bromma | Schweden | SEK | 100,00 % |
VARTA Consumer Austria GmbH9 | Brunn am Gebirge | Österreich | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Slovakia spol. s.r.o.10 | Prievidza | Slowakei | EUR | 100,00 % |
Spectrum Brands Hrvatska d.o.o. | Zagreb | Kroatien | HRK | 100,00 % |
Spectrum Brands Trgovina d.o.o. | Ljubljana | Slowenien | EUR | 100,00 % |
Spectrum Brands Bulgaria EOOD | Sofia | Bulgarien | BGN | 100,00 % |
VARTA Consumer Europe Holding GmbH11 | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Kommandit GmbH12 | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Batteries Italia s.r.l. | Basiglio | Italien | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Czech spol. s.r.o.13 | Česká Lípa | Tschechische Republik | CZK | 100,00 % |
Varta Pilleri Ticaret Limited Sirketi | Istanbul | Türkei | TRY | 100,00 % |
VARTA Consumer Denmark A/S14 | Albertslund | Dänemark | DKK | 100,00 % |
VARTA Consumer Komplementär GmbH15 | Ellwangen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer France S.A.S.16 | Courbevoie | Frankreich | EUR | 100,00 % |
Anabasis Handelsgesellschaft mbH | Dischingen | Deutschland | EUR | 100,00 % |
EMEA Consumer Batteries (Shenzhen) Co. Ltd. | Shenzhen | China | CNY | 100,00 % |
Mezzanin Finanzierungs GmbH | Wien | Österreich | EUR | 100,00 % |
VAMI-SK neunzehn GmbH | Graz | Österreich | EUR | 100,00 % |
VARTA Consumer Hungaria Kft. | Budapest | Ungarn | HUF | 100,00 % |
1 seit 1.01.2020 in Liquidation
2 At Equity Bilanzierung, seit 1.07.2020 in Liquidation
3 Erwerb der restlichen Anteile am 21. April 2020, Umfirmierung in GmbH am 06. Mai 2020
4 vormals Energizer Real Estate Holdings, LLC
5 vormals Spectrum Brands Finland Oy
6 vormals Spectrum Brands Norway AS
7 vormals Spectrum Brands Schweiz GmbH
8 vormals SPB Sweden AB
9 vormals Spectrum Brands Austria GmbH
10 vormals Spectrum Brands Slovakia spol. s. r.o.
11 vormals Spectrum Brands Europe GmbH
12 vormals ROV German Limited GmbH
13 vormals Spectrum Brands Czech spol. s.r.o.
14 vormals Spectrum Brands Denmark A/S
15 vormals ROV German General Partner GmbH
16 vormals Spectrum Brands France S.A.S.
43.Zusätzliche Angaben nach HGB
Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB
Die in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogenen Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, Deutschland, VARTA Micro Production GmbH, Nördlingen, Deutschland, VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Deutschland und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Ellwangen, Deutschland nehmen die Befreiungsregelungen nach § 264 Abs. 3 HGB für Offenlegung und Nichtaufstellung von Anhang und Lagebericht in Anspruch. Für diese Gesellschaften ist der Konzernabschluss der VARTA AG der befreiende Konzernabschluss.
Das gezeichnete Kapital der VARTA AG wird von der VGG GmbH, Wien, mit 55,89 % gehalten. Die restlichen 44,11 % befinden sich im Streubesitz. Oberstes Mutterunternehmen der VGG GmbH ist die Montana Tech Components AG in Reinach, Schweiz. Der Konzernabschluss der Montana Tech Components AG kann auf der Website www.montanatechcomponents.com abgerufen werden.
Verbindlichkeiten
Der in der Position 19 „Andere Finanzielle Verbindlichkeiten" beschriebene Forderungsverzicht eines nahestehenden Unternehmens in Höhe von 8,3 Mio. € hat eine Restlaufzeit von innerhalb fünf Jahren. Weitere wesentliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Es bestehen keine gesicherten Konzernverbindlichkeiten.
Anzahl der Arbeitnehmer
Dazu verweisen wir auf die Erläuterungen 29 zum „Personalaufwand“.
Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 betrug 13,4 Mio. € (2019: 3,3 Mio. €). Angaben über die Vorstandsvergütungen im Jahr 2020 sind im Vergütungsbericht dargestellt (vgl. Lagebericht). Nach dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wird auf die nach § 285 S. 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5ff HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5ff. HGB geforderte individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder verzichtet.
Aufsichtsratvergütung
Angaben über die Aufsichtsratvergütungen im Jahr 2020 sind im Vergütungsbericht dargestellt (vgl. Lagebericht).
Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers
Nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB sind für das laufende Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorare für den Konzernabschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wie folgt aufzuschlüsseln:
2020 |
| 2019 | |
Abschlussprüfungsleistungen* | 1.059 |
| 469 |
Andere Beratungsleistungen | 27 |
| 5 |
Steuerberatungsleistungen** | 314 |
| 230 |
|
|
|
|
Summe | 1.400 |
| 704 |
*davon betreffen Vorjahre 0,2 Mio. € (2019: 0,1 Mio. €)
** davon betreffen Vorjahre 0,1 Mio. € (2019: 0,0 Mio. €)
Die Abschlussprüfungsleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr stark erhöht. Der wesentliche Anstieg ist hierbei auf die Akquisition der VARTA Consumer zurückzuführen.
Die Steuerberatungsleistungen betreffen die Erstellung betrieblicher Steuerklärungen, Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Dokumentationspflichten von Verrechnungspreisen sowie die steuerliche Würdigung zu Einzelsachverhalten aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG haben im März 2021 die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG abgegeben und auf der Webseite www.varta-ag.com dauerhaft zugängig gemacht.
44.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
44.1.Erwerb der VARTA Micro Innovation GmbH, Graz, Österreich
Am 2. Februar 2021 erwarb der Konzern 82,26 % der Anteile und Stimmrechte an der VARTA Micro Innovation GmbH, Graz/Österreich. Dadurch stieg der Eigenkapitalanteil des Konzerns an dem Unternehmen von 17,74 % auf 100 %, wodurch dieser die Beherrschung über die VARTA Micro Innovation GmbH erlangte.
Vor dem Erwerb wurden eine bis dato bestehende stille Gesellschaft aufgelöst sowie eine schuldrechtliche Reorganisation der VARTA Micro Innovation GmbH durchgeführt. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde durch die Veräußerer vorgenommen. Im Zusammenhang mit der Auflösung der stillen Gesellschaft gewährte die Muttergesellschaft der VARTA AG den ausscheidenden stillen Gesellschaftern 1.305 Aktien an der VARTA AG.
Die VARTA Micro Innovation GmbH wurde von der VARTA Microbattery GmbH, einer Tochtergesellschaft der VARTA AG, und der Technischen Universität Graz gegründet. Diese Konstellation ermöglicht es auf einzigartige Weise, dass die Erfahrung einer der weltweit ältesten und zugleich innovativsten Hersteller von Batterien vereint werden kann mit der Expertise der TU Graz, einer der europaweit führenden Institution im Bereich der elektrochemischen Grundlagenforschung.
Diese Kombination aus Fachkompetenz in Entwicklung und Fertigung von elektrochemischen Energiespeichersystemen und universitärer Expertise im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien, sowie die Einbettung in die exzellente Infrastruktur der technischen Universität Graz garantiert einen schnellen Transfer von neu entwickelten Technologien in marktreife Produkte. Die VARTA Micro Innovation GmbH bringt ihre Kompetenzen auf den Gebieten der Materialforschung bzw. Qualifizierung für elektrochemische Energiespeicher als aktiver Partner in kooperative Forschungsprojekte ein und bietet sie auch in Form von Auftragsforschung an.
Bei dem Erwerb handelt es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss, da der bestehende Anteilsbesitz von 17,74 % an der VARTA Micro Innovation GmbH im Konzern bis zum Erwerb als sonstige Beteiligung bilanziert wird.
Die Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses erfolgt auf den 31. Januar 2021; zwischen diesem Tag und dem 2. Februar 2021 sind keine wesentlichen Geschäftsvorfälle zu verzeichnen.
a) Übertragene Gegenleistung
Nachstehend ist der zum Erwerbszeitpunkt gültige beizulegende Zeitwert der Gegenleistung dargestellt:
31. JANUAR 2021 | |
Hingegebene Zahlungsmittel | 5.617 |
Hingegebene Eigenkapitalinstrumente (1.305 Aktien der VARTA AG) | 171 |
Zeitwert des bestehenden Eigenkapitalanteils von 17,74 % an der VARTA Micro Innovation GmbH | 82 |
|
|
Gesamte übertragene Gegenleistung | 5.870 |
Der zum Erwerbszeitpunkt geltende beizulegende Zeitwert der hingegebenen Aktien basiert auf dem Börenkurs der VARTA AG und beläuft sich auf 171 T€. Aus der Neubewertung des bestehenden Eigenkapitalanteils an der VARTA Micro Innovation GmbH entstand ein Gewinn von 69 T€. Der Gewinn wird im sonstigen betrieblichen Ertrag der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2021 ausgewiesen.
b) Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten
Im Konzern sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von 140 T€ für Due Diligence, Rechtsanwalts- und Notargebühren angefallen. Diese Kosten sind vollumfänglich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2020 mit 140 T€ erfasst.
c) Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
Nachstehend sind die vorläufig ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst:
31. JANUAR 2021 | |
Immaterielle Vermögenswerte | 675 |
Sachanlagen | 617 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4 |
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 879 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.487 |
Latente Steuerschulden | -395 |
Sonstige Rückstellungen | -208 |
Erhaltene Anzahlungen | -1.039 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -4 |
Sonstige Verbindlichkeiten | -31 |
|
|
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen | 1.985 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen von 4 T€, wovon 0 T€ zum Erwerbszeitpunkt als voraussichtlich uneinbringlich eingeschätzt wurden.
Vorläufig bewertete Vermögenswerte:
Die Beträge für die identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte sowie Sachanlagen der VARTA Micro Innovation GmbH sind noch vorläufig, da die Arbeiten zur unabhängig durchgeführten Kaufpreisallokation zum Zeitpunkt der Genehmigung des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen waren.
Aus der durch die Veräußerer vor dem vorliegenden Erwerb durchgeführten gesellschaftsrechtlichen und schuldrechtlichen Reorganisation der VARTA Micro Innovation GmbH resultieren Auswirkungen auf vorhandene ertragsteuerliche Verlustvorträge der Gesellschaft sowie, aufgrund von Verrechnungsmöglichkeiten, auch auf Verlustvorträge der CONNEXIO alternative investment holding GmbH, die im April 2020 erworben wurde. In diesem Zusammenhang sind noch Vermögenswerte für aktive latente Steuern und Verbindlichkeiten für Ertragsteuern zu erfassen. Die Ermittlung der entsprechenden Beträge erfordert die Fortschreibung der steuerlichen Verlustvorträge zum Jahresende 2020 und die Erfassung der ertragsteuerlichen Auswirkungen aus der Reorganisation, die im Wesentlichen Forderungsverzichte beinhaltete.
Die vorliegende Erwerbsbilanz basiert auf ungeprüften Daten der VARTA Micro Innovation GmbH, die nach österreichischem Handelsrecht erstellt wurden. Es ist möglich, dass sich im Rahmen der Prüfung einzelner Bilanzposten noch Anpassungen oder Umgliederungen nach IFRS bzw. Prüfungsanpassungen ergeben.
d) Geschäfts- oder Firmenwert
Der vorläufige Geschäfts- oder Firmenwert infolge des Erwerbs wurde wie folgt erfasst:
31. JANUAR 2021 | |
Übertragene Gegenleistung | 5.870 |
Beizulegender Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens | 1.985 |
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Geschäfts- oder Firmenwert | 3.885 |
Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert vor allem aus angebahnten Entwicklungsprojekten sowie den Fähigkeiten der Belegschaft. Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist voraussichtlich nicht steuerlich abzugsfähig.
e) Erlös- und Ergebnisbeiträge
Hätte der Erwerb der VARTA Micro Innovation GmbH zum 1. Januar 2020 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schätzungen des Vorstands bei 870.010 T€ und der Konzerngewinn für das Jahr bei 95.950 T€ gelegen.
44.2.Verkauf der Liegenschaften der VHB Real Estate Holdings, LLC, Delaware, USA
Die VARTA AG hat sich entschieden, die Liegenschaften der erworbenen VARTA Consumer Gruppe neu zu strukturieren. In diesem Zusammenhang wurde die von der Tochtergesellschaft VHB Real Estate Holdings, LLC gehaltene Betriebsliegenschaft am Hauptproduktionsstandort der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA in Dischingen mit Wirkung zum 1. März 2021 an die Colibri Dischingen Immobilien GmbH veräußert. Mit dem Käufer, wurde ein Veräußerungspreis von 10,6 Mio. € vereinbart. Darüber besteht eine vertraglich geregelte Option für VARTA, die Immobilie zum Verkehrswert zurückzuerwerben.
Der Mietvertrag mit der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ging durch den Verkauf auf den Käufer die Colibri Dischingen Immobilien GmbH über und wird von dieser zu einer ortsüblichen Miete zurückgemietet (Sale & Lease Back). Durch die vertragliche Gestaltung ergibt sich aus Konzernsicht kein Abgang im Sachanlagevermögen.
Die vereinbarte jährliche Mietzahlung beträgt dabei 0,8 Mio. €.
Ellwangen, 30. März 2021
VARTA Aktiengesellschaft
Vorstandsvorsitzender (CEO) |
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| Finanzvorstand (CFO) |
- Herbert Schein - |
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| - Armin Hessenberger - |