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JAHRESFINANZ
BERICHT 2024
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INHALTSVERZEICHNIS
KONSOLIDIERTER CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
CLEEN ENERGY AG - DER KONZERN
BESTÄTIGUNGSVERMERK
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNANHANG
KONZERNLAGEBERICHT
ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
CLEEN ENERGY AG - DER EINZELABSCHLUSS
BESTÄTIGUNGSVERMERK
JAHRESABSCHLUSS
ANHANG EINZELABSCHLUSS
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS
ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
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KONSOLIDIERTER
CORPORATE
GOVERNANCE
BERICHT
DER CLEEN ENERGY AG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
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1 BEKENNTNIS ZUM ÖSTERREICHISCHEN
CORPORATE GOVERNANCE KODEX (ÖCGK)
Der Österreichische Corporate Governance Kodex („ÖCGK“) stellt österreichischen
Aktiengesellschaften einen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des
Unternehmens zur Verfügung. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf
nachhaltige und langfristige Wertschaung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von
Gesellschaften und Konzernen und soll dazu beitragen, ein hohes Maß an Transparenz
für alle Stakeholder des Unternehmens zu erreichen.
Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und
Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder
und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für
Corporate Governance. Der Kodex wurde seit dem Jahr 2002 mehrfach überarbeitet. Der
vorliegende Corporate Governance Bericht basiert auf dem Corporate Governance Kodex
in der Fassung Jänner 2025. Der Kodex ist unter https://www.corporate-governance.at
öentlich zugänglich.
Der Corporate Governance Bericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 ist auf
der Homepage der Gesellschaft (https://cleen-energy.com) unter der Rubrik
Unternehmen Investoren Corporate Governance Corporate Governance-Bericht
2024 öentlich zugänglich.
Die CLEEN Energy AG bekennt sich uneingeschränkt zum Österreichischen Corporate
Governance Kodex in der geltenden Fassung. Dieses Bekenntnis ist eine freiwillige
Selbstverpflichtung der CLEEN Energy AG mit dem Ziel, das Vertrauen der Aktionäre zu
stärken und die hohen unternehmensinternen Rechts-, Verhaltens- und Ethikstandards
der CLEEN Energy AG kontinuierlich zu optimieren.
Aufgrund dieses Bekenntnisses hat die CLEEN Energy AG nicht nur den gesetzlichen
Anforderungen („L- Regeln“) zu genügen, sondern ist auch zur Begründung der allenfalls
gegebenen Nichteinhaltung von C-Regeln („Comply or Explain”-Regeln) – das sind
Regeln, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen – verpflichtet.
Im Sinne der Systematik des ÖCGK erklärt die CLEEN Energy AG die Abweichung von den
C-Regeln des ÖCGK wie folgt:
„C-Regel 12“: Die Unterlagen für Aufsichtsratssitzungen werden in der Regel mindestens
eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zur Verfügung gestellt. In dringenden Fällen erfolgt
die Einladung telefonisch, mittels Telefax oder E-Mail oder in gleichwertiger Form 48
Stunden vorher.
„C-Regel 16“: Die CLEEN Energy AG verfügt mit Florian Gietl über einen Alleinvorstand.
Die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden ist demnach unterblieben.
„C-Regel 18“: Im Hinblick auf die Unternehmensgröße und die Anzahl der Mitarbeiter ist
keine eigene Stabstelle „Interne Revision“ eingerichtet und es erfolgt keine
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Berichterstattung über einen Revisionsplan und wesentliche Ergebnisse im
Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat wird jedoch regelmäßig über die internen
Kontrollmechanismen und das Risikomanagement informiert.
„C-Regel 18a“: Aufgrund der Unternehmensgröße der CLEEN Energy AG gibt es keine
speziellen Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen. Im
Geschäftsjahr 2023 erfolgte keine gesonderte Berichterstattung zu diesem Thema an den
Aufsichtsrat. Im Geschäftsjahr 2024 soll eine gesonderte Berichterstattung an den
Aufsichtsrat erfolgen.
„C-Regel 27“: Die mit dem Vorstand vereinbarten variablen Vergütungsteile knüpfen nicht
an nachhaltige, langfristige und mehrjährige Leistungskriterien an. Zudem wurden keine
Höchstgrenzen festgelegt und auch nicht die Rückzahlbarkeit variabler Bestandteile
vereinbart.
„C-Regel 28 (Absatz 1)“: Für das Aktienoptionsprogramm 2023 wurden keine messbaren,
langfristigen und nachhaltigen Kriterien im Voraus festgelegt. Die CLEEN Energy AG ist
ein junges Unternehmen, welches im Geschäftsjahr 2023 einen einschneidenden
Sanierungs- und Restrukturierungsprozess durchlief. Angesichts der in einer solchen
Phase schwankenden Auftragslage und Ausgaben ist ein Abstellen auf im Voraus
festgelegte, messbare und langfristige Kriterien nicht geeignet, die Grundlage für die
Zuteilung von Aktienoptionen zu bilden. Aus diesem Grund wurde dem Aufsichtsrat bei
der Zuteilung von Aktienoptionen an den Vorstand ein Spielraum eingeräumt. Mittels
einzelvertraglicher Vereinbarung kann und soll der Aufsichtsrat mit dem Vorstand
langfristige Kriterien für die Zuteilung von Optionen festlegen. Das
Aktienoptionsprogramm 2023 selbst sieht nicht vor, dass eine nachträgliche Änderung
der Kriterien ausgeschlossen ist.
Das Aktienoptionsprogramm 2023 sieht keine Verpflichtung des Vorstands vor, einen
angemessenen Eigenanteil an Aktien zu halten, jedoch hält der Alleinvorstand der
Gesellschaft derzeit 150.000 Aktien der Gesellschaft, die er im Rahmen der Sanierung
erworben hat. Der Vorstand hat somit „skin-in-the-game“, welches er zudem in einer
kritischen Phase der Gesellschaft erworben hat und somit einen persönlichen Beitrag zur
Sanierung leistete.
„C-Regel 36 (Absatz 3)“: Der Aufsichtsrat ist bestrebt, seine Organisation, Arbeitsweise
und Eizienz ständig zu verbessern. Eine explizite Selbstevaluierung hat im
Geschäftsjahr 2024 aufgrund der Größe nicht stattgefunden.
„C-Regeln 39, 41 und 43“: Da der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 nur aus drei
Mitgliedern bestand, wurde auf die Einrichtung eines Nominierungs- und
Vergütungsausschusses oder anderer Ausschüsse (mit Ausnahme des verpflichtenden
Prüfungsausschusses) verzichtet, da dies zu keiner Eizienzsteigerung der
Aufsichtsratsarbeit geführt hätte.
„C-Regel 64“: Aufgrund der Größe des Unternehmens und der Aktionärsstruktur wurde
von der Oenlegung folgender Informationen auf der Website der Gesellschaft
abgesehen: aktuelle Aktionärsstruktur, dierenziert nach geographischer Herkunft und
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Investortyp. Die Kernaktionäre und deren Herkunft sind wurden im
Jahresfinanzbericht 2024 und auf der Website der Gesellschaft oengelegt.
„C-Regel 68“: Die Gesellschaft ist im Wesentlichen im deutschsprachigen Raum tätig
und die Aktionäre sind – soweit der Gesellschaft bekannt – im deutschsprachigen Raum
beheimatet bzw. der deutschen Sprache mächtig. Die Berichte der Gesellschaft werden
daher nur in deutscher Sprache erstellt.
„C-Regel 72“: Die Gesellschaft nennt auf ihrer Webseite keine bestimmte
Ansprechperson für Investor Relations genannt, aber eine gesonderte Investor Relations
E-Mail-Adresse eingerichtet, die von mehreren Personen betreut wird.
„C-Regel 74“: Aufgrund der finanziellen Unsicherheiten im letzten Quartal 2024 wurde
der Unternehmenskalender erst im Dezember 2024 veröentlicht.
„C-Regel 81a“: Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat den Abschlussprüfer zu
einer Sitzung des Prüfungsausschusses eingeladen. Die Kommunikation zwischen dem
Prüfungsausschuss und dem Abschlussprüfer fand jedoch auch außerhalb dieser
Prüfungsausschusssitzung statt. Der Prüfungsausschuss wurde dabei von seinem
Vorsitzenden und Finanzexperten vertreten. Der Vorstand war in diese Gespräche nicht
eingebunden.
Darüber hinaus ist die CLEEN Energy AG auch darauf bedacht, nicht nur den
Mindestanforderungen, sondern auch allen R-Regeln („Recommendations“) des ÖCGK
zu entsprechen.
Die CLEEN Energy AG fühlt sich zu Transparenz verpflichtet. Alle relevanten
Informationen werden im Jahresfinanzbericht und im Halbjahresfinanzbericht, auf der
Unternehmenswebsite und im Rahmen der laufenden Pressearbeit veröentlicht. Die
Berichte werden entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie
der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft zu vermitteln, aufgestellt. Die CLEEN Energy AG informiert ihre Aktionäre
mit Ad-hoc- oder Pressemeldungen zu allen unternehmensrelevanten Themen. Auf
wichtige Termine weist die Gesellschaft im Finanzkalender hin. Sämtliche Informationen
werden auf der Website unter der Rubrik „Investoren” veröentlicht. Sie stehen damit
allen Aktionären zeitgleich zur Verfügung.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 hatte die Gesellschaft 6.581.721 Stammaktien
ausgegeben.
Es existieren keine Vorzugsaktien oder Einschränkungen für die Stammaktien. Das Prinzip
„one share – one vote” kommt somit voll zum Tragen. Gemäß österreichischem
Übernahmegesetz ist sichergestellt, dass im Falle eines Übernahmeangebotes
(öentliches Pflichtangebot) jeder Aktionär den gleichen Preis für seine Aktien erhält. Die
Aktionärsstruktur der CLEEN Energy AG ist im Abschnitt „Angaben zu Kapital, Anteils-,
Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen“ des
Jahresfinanzberichts zum 31. Dezember 2024 dargestellt.
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2 ZUSAMMENSETZUNG DER ORGANE
Die Organe der CLEEN Energy AG setzen sich aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie
der Hauptversammlung zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und
Aufsichtsrat erfolgt in regelmäßigen Abständen und basiert auf einer oenen und
transparenten Diskussion. Dasselbe gilt jeweils innerhalb dieser Organe für die
Kommunikation zwischen den einzelnen Organmitgliedern.
2.1 Zusammensetzung des Vorstands
Während des Geschäftsjahres 2024 bestand der Vorstand der CLEEN Energy AG jeweils
nur aus einem Mitglied:
2.1.1 Derzeitiger Vorstand
Florian Gietl, geboren 1976
- Datum der Erstbestellung: 01.08.2023
- Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.07.2026
- Florian Gietl ist als Alleinvorstand für sämtliche Agenden zuständig.
- Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen
Gesellschaften: keine
Florian Gietl begann seine berufliche Laufbahn 1992 im Handel, im Laufe der Jahre
entwickelte sich aus der reinen Handelsexpertise, die logische Ausweitung der
Kompetenzen auf die Bereiche, Einkauf, Marketing, E-Commerce, Logistik,
Produktmanagement und schlussendlich die ganzheitliche Unternehmensführung.
Florian Gietl war ab 2007 ohne Unterbrechung Geschäftsführer von
Konzerngesellschaften in Europas führendem Elektrohandelsunternehmen, welches er
als Landesgeschäftsführer in den Ländern Österreich und Deutschland über viele Jahre
erfolgreich mitgeprägt hat.
2.2 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16.
Juni 2023 von drei auf vier Mitglieder aufgestockt. Mit Beschluss der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 5. Dezember 2023 wurde die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
erneut auf drei reduziert. Seit dem 5. Dezember 2023 besteht der Aufsichtsrat sohin aus
drei Mitgliedern.
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2.2.1 Derzeitige Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich seit der letzten Wahl in der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 5. Dezember 2023 aus folgenden drei Mitgliedern zusammen:
Mag. Fritz Ecker, geboren 1985
- Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Jahr der Erstbestellung: 2023
- Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das
Geschäftsjahr 2027 beschließt
Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und
ausländischen börsenotierten Gesellschaften: keine
Dr. Robert Lager, geboren 1975
- Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Vorsitzender des
Prüfungsausschusses
- Jahr der Erstbestellung: 2023
- Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das
Geschäftsjahr 2027 beschließt
Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und
ausländischen börsenotierten Gesellschaften: keine
Mag. Erich Wolf, geboren 1949
- Aufsichtsratsmitglied
- Jahr der Erstbestellung: 2023
- Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das
Geschäftsjahr 2027 beschließt
Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und
ausländischen börsenotierten Gesellschaften: keine
2.3 Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG hat entsprechend § 92 Abs 4a AktG einen
Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen
wahrnimmt.
Der Prüfungsausschuss der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern und setzt sich seit
5. Dezember 2023 wie folgt zusammen:
• Dr. Robert Lager: Vorsitzender, Finanzexperte
• Mag. Fritz Ecker Eisler: Stellvertreter des Vorsitzenden
• Mag. Erich Wolf: Mitglied
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Ein Vergütungs- oder Nominierungsausschuss sind im Hinblick auf die Größe des
Aufsichtsrates ebenso wenig eingerichtet wie andere Ausschüsse.
2.4 Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen
oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand steht, die einen
materiellen Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des
Mitgliedes zu beeinflussen (C-Regel 53 des ÖCGK).
Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird anhand folgender Leitlinien
definiert:
- Kriterium 1: Das Aufsichtsratsmitglied war in den vergangenen fünf Jahren nicht
Mitglied des Vorstandes oder leitender Angestellter der CLEEN Energy AG oder
eines ihrer Tochterunternehmen.
- Kriterium 2: Das Aufsichtsratsmitglied unterhält beziehungsweise unterhielt im
letzten Jahr zur CLEEN Energy AG kein Geschäftsverhältnis in einem für das
Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang. Dies gilt auch für
Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein
erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte
durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 des ÖCGK führt nicht automatisch zur
Qualifikation als nicht unabhängig.
- Kriterium 3: Das Aufsichtsratsmitglied war in den letzten drei Jahren nicht
Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden
Prüfungsgesellschaft.
- Kriterium 4: Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstand in einer anderen
Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied der CLEEN Energy AG
Aufsichtsratsmitglied ist.
- Kriterium 5: Das Aufsichtsratsmitglied gehört nicht länger als 15 Jahre dem
Aufsichtsrat der Gesellschaft an. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die
Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen
eines solchen Anteilseigners vertreten.
- Kriterium 6: Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienangehöriger (direkter
Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Geschwister,
Nichte, Nee) eines Vorstandsmitgliedes des Unternehmens oder von Personen,
die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates der CLEEN Energy AG bekennen sich zu den
Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 des ÖCGK und deklarieren sich als
unabhängig. Somit deklarieren sich sämtliche derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates
als unabhängig.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine gemäß § 95 Abs 5 Z 12 AktG zustimmungspflichtigen
Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats (oder mit
Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches
Interesse hat) neu abgeschlossen.
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Zwischen der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH und der Gesellschaft besteht seit
mehreren Jahren ein ständiges Vertragsverhältnis hinsichtlich der Erbringung von
rechtsanwaltlichen Beratungsleistungen. Da Mag. Fritz Ecker auch geschäftsführender
Gesellschafter der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH ist, wurde bei seinem Eintritt in
den Aufsichtsrat der Gesellschaft die Fortführung des bestehenden Vertragsverhältnis
vom Aufsichtsrat ausdrücklich genehmigt. Im Rahmen dieses Mandatsverhältnisses
bezog die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 Beratungsleistungen in Höhe von
TEUR 245.
Gemäß C-Regel 54 des ÖCGK soll dem Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens ein
unabhängiger Kapitalvertreter angehören, der nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung
von mehr als 10% ist oder dessen Interessen vertritt. Diese Anforderungen der C-Regel
54 wurden im Geschäftsjahr 2024 erfüllt. Von den im Geschäftsjahr 2024 im Aufsichtsrat
vertretenen Mitglieder kann lediglich Mag. Fritz Ecker ein über die Apollon Beteiligungs
GmbH mittelbar gehaltener Anteil von mehr als 10% an der Gesellschaft zugerechnet
werden. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats erfüllten im Geschäftsjahr 2023 die
Unabhängigkeitsvorgaben der C-Regel 54 des ÖCGK.
3 ANGABEN ZUR ARBEITSWEISE VON
VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
3.1 Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand der CLEEN Energy AG bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder agierten nach
Maßgabe der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat
beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands, welche die Regeln der
Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder sowie die Geschäftsverteilung im Vorstand
festlegen. Im Geschäftsjahr 2024 war jeweils nur ein Vorstandsmitglied bestellt. Es
fanden dementsprechend keine Vorstandssitzungen statt.
Die Geschäftsordnung unterwirft den Vorstand bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder
umfassenden Informations- und Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat und
normiert einen Katalog von Maßnahmen und Rechtsgeschäften, die der Zustimmung
durch den Aufsichtsrat bedürfen.
3.2 Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung, ÖCGK und
Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten gewissenhaft wahrgenommen.
Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats
sind im Sinne des ÖCGK frei und unabhängig.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt 5 Aufsichtsratssitzungen physisch oder über
Videokonferenzen und somit jeweils mindestens eine pro Quartal (C-Regel 36 des ÖCGK)
abgehalten. Die Sitzungen dauerten durchschnittlich rund zwei Stunden. Weiters fand
eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt; die Sitzung dauerte durchschnittlich rund
eine Stunde.
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Der Aufsichtsrat hat entsprechend den Satzungsbestimmungen einen Vorsitzenden und
einen Stellvertreter und entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung einen
Prüfungsausschuss bestellt.
Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung
von seinem Stellvertreter geleitet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten spätestens eine Woche vor jeder Sitzung die mit
dem Vorsitzenden abgestimmte Tagesordnung und alle erforderlichen Informationen und
Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten. In dringenden Fällen kann die Einladung 48
Stunden vor der Sitzung erfolgen. Die Sitzungstermine sind nach Möglichkeit mit
sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern abzustimmen. Für die ordentlichen
Aufsichtsratssitzungen ist ein Jahressitzungsplan rechtzeitig vorzubereiten.
Zur Fassung eines gültigen Beschlusses ist die ordnungsgemäße Einladung der
Aufsichtsratsmitglieder und die Anwesenheit aller von der Hauptversammlung gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich; jedenfalls hat die nach den jeweils gültigen
Bestimmungen des Aktiengesetzes erforderliche Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
(derzeit drei) anwesend zu sein.
Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, vom Vorstand jederzeit Berichte über Angelegenheiten der
Gesellschaft und Belange der Geschäftsführung zu verlangen. An den Sitzungen des
Aufsichtsrats nimmt grundsätzlich auch der Vorstand teil, sofern nicht im Einzelfall
anderes bestimmt wird. Die Mitglieder des Vorstands haben kein Stimmrecht.
In der Aufsichtsratssitzung erläutern die Mitglieder des Vorstandes umfassend den
Geschäftsverlauf und die personelle und finanzielle Entwicklung des Unternehmens. Die
Beratung mit dem Vorstand und der Aufsichtsratsmitglieder untereinander nimmt breiten
Raum ein. Die Beschlussfassung zu Investitionen, Akquisitionen und anderen Anträgen
gemäß der Geschäftsordnung des Vorstandes bilden einen weiteren Schwerpunkt jeder
Aufsichtsratssitzung.
Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen und ihnen bestimmte
Befugnisse übertragen. Im Geschäftsjahr 2024 bestand ein Prüfungsausschuss, der sich
jeweils aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammensetzte.
Der Prüfungsausschuss hat die Rechnungslegungsprozesse, die Abschlussprüfung und
die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie
des Revisionssystems überwacht. Der Abschlussprüfer hat keine sogenannten Nicht-
Prüfungsleistungen erbracht. Schließlich überwachte und prüfte der Prüfungsausschuss
die Unabhängigkeit und Tätigkeit des Abschlussprüfers.
Im Übrigen wird zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats auf den Bericht des Aufsichtsrats
verwiesen.
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3.3 Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems
der Gesellschaft, die Überwachung der Abschlussprüfung und der
Konzernabschlussprüfung, die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des
Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für die
geprüfte Gesellschaft allenfalls erbrachten zusätzlichen Leistungen, die Prüfung des
Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags
für die Gewinnverteilung und des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate
Governance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an
den Aufsichtsrat, die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat des
Mutterunternehmens und die Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrats für die Wahl
des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers).
Der Prüfungsausschuss der CLEEN Energy AG ist im Geschäftsjahr 2024 zu einer Sitzung
zusammengekommen, an denen auch ein Vertreter des Wirtschafsprüfers teilgenommen
hat. In dieser Sitzung befasste sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit dem vom
Wirtschaftsprüfer berichteten Schwächen im Internen Kontrollsystem (IKS) sowie mit der
Bestandsgefährdung des Unternehmens. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses
haben sich auch vom Vorstand über das IKS, insbesondere betreend der
Rechnungslegung, sowie über Vorschläge für Verbesserungen der Aufbau- und
Ablauforganisation berichten lassen. In den Besprechungen mit den Wirtschaftsprüfern
wurden zudem deren Tätigkeit, Erkenntnisse und Anregungen behandelt.
Da der Aufsichtsrat aus nicht mehr als sechs Mitgliedern besteht, werden die Aufgaben
des Vergütungs- und Nominierungsausschusses vom gesamten Aufsichtsrat
wahrgenommen (C-Regeln 41 und 43 des ÖCGK).
4 MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON
FRAUEN, DIVERSITÄTSKONZEPT
Im Geschäftsjahr 2024 waren keine Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat oder in leitenden
Stellungen der CLEEN Energy AG vertreten.
Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats finden die Quotenregelungen von § 86 Abs 7 AktG
keine Anwendung.
Die Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern und Kandidaten
sowie deren Chancengleichheit am Arbeitsplatz ist für die CLEEN Energy AG
selbstverständlich. Ein spezifisches Programm zur Förderung von Frauen in diesem
Zusammenhang besteht aufgrund der noch geringen Anzahl der MitarbeiterInnen jedoch
nicht.
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Aufgrund der Größe der Gesellschaft ist derzeit die Erstellung eines Diversitätskonzeptes
gemäß § 243c Abs 2 Z 3 UGB für die Zusammensetzung des Vorstands und des
Aufsichtsrats nicht erforderlich.
5 BERICHT ÜBER DIE EXTERNE EVALUIERUNG
Gemäß C-Regel 62 hat die Gesellschaft regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, die
Einhaltung der C-Regeln des Kodex durch eine externe Institution evaluieren zu lassen
und über das Ergebnis im Corporate Governance Bericht zu berichten. Eine solche
Evaluierung über die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK wurde für das Geschäftsjahr
2023 von der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH durchgeführt. Die Oberhammer
Rechtsanwälte GmbH bestätigte nach Durchführung der Evaluierung, dass die CLEEN
Energy AG die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2023 – soweit diese von der
Verpflichtungserklärung der CLEEN Energy AG umfasst und auf diese anwendbar waren
– eingehalten hat.
6 VERÄNDERUNGEN NACH DEM ABSCHLUSS-
STICHTAG
6.1 Konkursantrag
Aufgrund eines nicht erfolgreichen Sanierungsverfahrens konnte vom Vorstand keine
positive Fortbestehensprognose mehr erstell werden, wodurch per 25. Februar 2025 ein
Konkursantrag zur Schließung der Gesellschaft gestellt wurde.
6.2 Sonstiges
Der Gesellschaft sind ansonsten keine wesentlichen Veränderungen von hierin
berichtspflichtigen Sachverhalten, die sich zwischen dem 31. Dezember 2024 und dem
Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts ergeben haben, bekannt. Im Übrigen wird
hinsichtlich Veränderungen nach dem Abschlussstichtag auf das Kapitel „Ereignisse
nach dem Bilanzstichtag“ im Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024
verwiesen.
Haag, im April 2025
Der Vorstand
______________________________
Florian Gietl
CEO, Vorstand
14
15
CLEEN ENERGY AG
DER KONZERN
1 BESTÄTIGUNGSVERMERK
2 KONZERNABSCHLUSS
3 KONZERNANHANG
4 KONZERNLAGEBERICHT
5 ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
16
1 BESTÄTIGUNGSVERMERK
ÜBER DIE KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG DER
CLEEN ENERGY AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
2024 VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
CLEEN Energy AG
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3. Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
CLEEN Energy AG,
Haag,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember
2024, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der
Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem
Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31.
Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a
UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im
Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing
(ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt
„Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und in Übereinstimmung mit allfälligen anderen vereinbarten Regeln bzw. Vorschriften, und
wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
diesem Datum zu dienen.
Hervorhebung eines Sachverhalts
Wir verweisen auf Abschnitt 3.1 des Konzernanhangs, wo beschrieben wird, dass sich die CLEEN
Energy AG seit 25. Februar 2025 in einem Konkursverfahren befindet und der Konzernabschluss folglich
unter Abkehr der Prämisse zur Unternehmensfortführung aufgestellt wurde. Unser Prüfungsurteil ist in
Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als
Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein
gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgenden besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:
• Abkehr von der Prämisse zur Unternehmensfortführung
CLEEN Energy AG
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Abkehr von der Prämisse zur Unternehmensfortführung
Siehe Konzernanhang Abschnitt 3.1.
Das Risiko für den Abschluss
Die CLEEN Energy AG befindet sich seit 25. Februar 2025 in einem Konkursverfahren. Die Eröffnung
des Konkursverfahrens führt zu einer Abkehr vom bisherigen Grundsatz der Bilanzierung unter der
Going Concern-Prämisse. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2024 erfolgt daher erstmals zu
Liquidationswerten.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Bewertung der Vermögensgegenstände zu
Liquidationswerten fehlerhaft erfolgt ist. Weiters besteht das Risiko, dass bei der Berechnung der
Rückstellungen Ansprüche der Gläubiger unvollständig oder fehlerhaft bewertet wurden und dadurch
die Vermögenslage nicht zutreffend ermittelt wurde.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Um diese Risiken zu adressieren, haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
• Wir haben uns ein grundsätzliches Verständnis für den Konzernabschlusserstellungsprozess sowie
den relevanten internen Kontrollen verschafft.
•
• Wir haben die Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des vom Masseverwalter beauftragten
externen Sachverständigen beurteilt.
•
• Wir haben für ausgewählte Gutachten die angewandte Methodik sowie die zugrundeliegenden
Annahmen und Schätzungen beurteilt und soweit möglich mit Marktdaten plausibilisiert.
•
• Wir haben die Vollständigkeit der Rückstellungen anhand der im Konkursverfahrens angemeldeten
Forderungen der Gläubiger geprüft.
•
• Wir haben Rechtsauskünfte der im Geschäftsjahr 2024 seitens der CLEEN Energy AG betrauten
Rechtsanwälte sowie des Masseverwalters eingeholt.
• Wir haben überprüft, ob die Angaben des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft im Anhang
vollständig und zutreffend sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den
Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den Jahresfinanzbericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen
Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und
wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des
Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass
eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über
diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
CLEEN Energy AG
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Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den
Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen
Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei
von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie
dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es
sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die
Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des
Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist
ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der
ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche
vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende
Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen
Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
CLEEN Energy AG
20
können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild
erreicht wird.
• Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete
Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb
des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum
Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der
für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden
kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende
Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben
diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere
Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in
äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden
sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren
Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf
zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem
Konzernabschluss.
CLEEN Energy AG
21
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte
Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am
27. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023
Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht
haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der
geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Mario Zagiczek.
Wien, 28. April 2025
Forvis Mazars Audit GmbH
.................................................
ppa Mag. Mario Zagiczek
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser
Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen
sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
22
2 KONZERNABSCHLUSS
DER CLEEN ENERGY AG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
23
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
1.1.- 1.1.-
Anhang- 31.12.2024 31.12.2023
angabe TEUR TEUR
Umsatzerlöse
5.1.
7 160 11 553
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
5.2.
-1 383 -1 237
Sonstige betriebliche Erträge
5.3.
1 279 372
Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen
5.4.
-4 009 -9 078
Personalaufwand
5.5.
-1 593 -2 289
Abschreibungen
5.6.
-2 630 -3 604
Sonstige betriebliche Aufwendungen
5.7.
-6 630 -3 052
Ergebnis aus der Endkonsolidierung 0 1 443
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -7 805 -5 892
Finanzerträge 48 53
Finanzaufwendungen
5.8.
-1 255 -1 514
Finanzergebnis -1 207 -1 462
Ergebnis vor Steuern -9 012 -7 353
Ertragsteuern
5.9.
-6 -27
Periodenergebnis -9 018 -7 380
Periodenergebnis entfällt auf:
Den Eigentümern der CLEEN Energy AG -9 018 -7 380
Nicht beherrschende Anteile 0 0
Cents Cents
Unverwässertes Ergebnis je Aktie
5.10.
-1,48 -1,59
Die vorstehende Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.
Ergebnis je Aktie
24
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
1.1.- 1.1.-
Anhang-
31.12.2024 31.12.2023
angabe TEUR TEUR
Periodenergebnis -9 018 -
7 380
Sonstiges Ergebnis
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 0
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 0
Sonstiges Ergebnis abzüglich Steuern 0 0
Gesamtergebnis -9 018 -7 380
Gesamtergebnis zurechenbar:
Den Eigentümern der CLEEN Energy AG -9 018 -7 380
Nicht beherrschende Anteile 0 0
Die vorstehende Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu
lesen.
25
KONZERNBILANZ
ZUM 31.12.2024
Anhang- 31.12.2024 31.12.2023
angabe TEUR TEUR
AKTIVA
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 6.1. 326 521
Sachanlagen
6.2.
3 266 4 918
Nutzungsrechte
6.3.
0 879
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
6.4.
0 370
Latente Steueransprüche
6.5.
0 0
Summe langfristige Vermögenswerte 3 592 6 688
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte
6.6.
230 2 526
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
6.7.
76 792
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden 119 0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
6.8.
127 559
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 291 982
Summe kurzfristige Vermögenswerte 843 4 859
Summe Aktiva 4 434 11 547
26
Anhang- 31.12.2024 31.12.2023
angabe TEUR TEUR
NEGATIVES EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital
6.10.
6 174 5 567
Kapitalrücklagen gebunden
6.10.
0 0
Kapitalrücklagen frei
6.10.
20 72
Kumuliertes Ergebnis -21 604 -12 589
Den Aktionären der CLEEN Energy AG zurechenbares
Eigenkapital
-15 410 -6 950
Nicht beherrschende Anteile 16 16
Summe negatives Eigenkapital -15 394 -6 934
Investitionszuschüsse
6.9.
884 956
SCHULDEN
Langfristige Schulden
Rückstellungen
6.13.
0 414
Verzinsliche Darlehen
6.12.
0 10 996
Leasingverbindlichkeiten
6.12.
0 730
Summe langfristige Schulden 0 12 140
Kurzfristige Schulden
Rückstellungen
6.13.
6 532 858
Verzinsliche Darlehen
6.12.
11 279 777
Leasingverbindlichkeiten
6.12.
149 152
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 470 1 195
Erhaltene Anzahlungen 13 1 892
Sonstige Verbindlichkeiten
6.12.
501 510
Summe kurzfristige Schulden 18 944 5 385
Summe Schulden 18 944 17 525
Summe Passiva 4 434 11 547
Die vorstehende Konzernbilanz ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.
27
KONZERN-
EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
Anhang-
angabe
Gezeich-
netes
Kapital
gebundene
Kapital-
rücklage
freie
Kapital-
rücklage
Kumulierte
Ergebnisse
Nicht beherr-
schende
Anteile
Summe
negatives
Eigenkapital
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand 1. Januar 2023 4 690 8 459 1 347 -18 316 0 -3 821
Periodenergebnis
5.
-7 380 0 -7 380
Sonstiges Ergebnis 0
Gesamtergebnis -7 380 0 -7 380
Transaktionen mit NCIs (06/23)
6.
1 484 16 1 500
Übertragung eigener Aktien (11/23)
6.
-418 418 0
Kapitalherabsetzung (12/23)
6.
-1 710 -8 512
-1 403
11 625 0
Kapitalzufuhr Gesellschafter
6.
3 005 53 3 058
Transaktionskosten
6.
-291 -291
Stand 31. Dezember 2023 =
Stand 1. Jänner 2024
5 567 0 72 -12 587 16 -6 934
Periodenergebnis
5.
-9 018 0 -9 018
Sonstiges Ergebnis 0
Gesamtergebnis -9 018 0 -9 018
Kapitalzufuhr Gesellschafter (02/24)
6.
607 607
Transaktionskosten -49 -49
Stand 31. Dezember 2024 6 174 0 23 -21 605 16 -15 394
Die vorstehende Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ist in Verbindung mit dem
nachstehenden Anhang zu lesen.
28
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
1.1.- 1.1.-
Anhang- 31.12.2024 31.12.2023
angabe TEUR TEUR
Ergebnis vor Steuern
-9 012
-7 353
Abschreibungen
2 630
3 604
Wertberichtigung sonstiger langfristiger Vermögenswerte
519
275
Unbarer Ertrag aus der Endkonsolidierung
0
-1 443
Zinsergebnis
688
1 186
Auflösung Investitionszuschüsse
-88
-78
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von langfristigen
Vermögenswerten
-210 312
Andere Anpassungen für zahlungsunwirksame Posten
-12
-292
Ertragsteuerzahlungen
-6
-7
Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leiustungen sowie andere Aktiva
2 957 3 240
Veränderung von Rückstellungen
5 309
-1 024
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva
-2 783 -1 480
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -8 -3 060
Erwerb bzw. Abgang von Tochterunternehmen abzüglich
erworbener und aufgegebener liquider Mittel
0 -16
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte
-9 -576
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 107 364
Erlöse aus dem Abgang von Sachanlagen 355 2 004
Rückzahlung von langfristigen Vermögenswerten
153 148
Cash Flow aus Investitionstätigkeit 606 1 925
Veränderung sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten 0 -500
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 350 1 422
Einzahlungen von Gesellschaftern 563 2 258
Gezahlte Zinsen für Finanzierungen -495
-1 241
Tilgungsanteil von Finanzschulden -1 357 -1 214
Tilgungsanteil von Leasingzahlungen -349 -135
Änderung von nicht beherrschenden Anteilen 0 1 499
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -1 288 2 087
Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
-691 952
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn
der Periode
982 30
Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
-691 952
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum
Ende der Periode
291 982
D
ie vorstehende Konzern-Kapitalflussrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden
Anhang zu lesen.
29
3 KONZERNANHANG
DER CLEEN ENERGY AG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
30
1 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
Die CLEEN Energy AG, als berichtendes Unternehmen, ist eine in Österreich ansässige
Aktiengesellschaft und die Muttergesellschaft der CLEEN Energy Group. Die Adresse des
eingetragenen Sitzes lautet Höllriglstraße 8a, 3350 Haag. Die CLEEN Energy AG
beantragte mit 20. Dezember 2024 einen Insolvenzantrag und wechselte am 25. Februar
2025 von einem Sanierungsverfahren in ein Konkursverfahren. Mit 4. März 2025 wurde
schlussendlich die Schließung des Unternehmens gerichtlich beschlossen.
Die CLEEN Energy Group war ein österreichischer Full-Service-Anbieter für nachhaltige
und klimaschutzfreundliche Lösungen in den Bereichen Erneuerbare Energieerzeugung
und Energieeizienz.
Der Konzernabschluss wird in Euro, wenn nicht anders angegeben gerundet auf die
nächsten Tausend, dargestellt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und
Prozentangaben können rundungsbedingt Rechendierenzen entstehen.
2 KONSOLIDIERUNGSKREIS
2.1 Entwicklung des Konsolidierungskreises
In den Konzern werden folgende Unternehmen einbezogen:
20242023GesellschaftSitzStaatGesellschafterAnteil Konso-Anteil in Konso- 1)in %lidierungsart%lidierungsartCLEEN Energy AG Haag Österreich VK VKCLEEN Energy Einsparcontracting Haag Österreich CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VKGmbHCLEEN Energy Energiewende Haag Österreich CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VKGmbHCLEEN Energy Helios GmbH Haag Österreich CLEEN Energy AG 54,1 VK 54,1 VKCLEEN Energy Germany GmbH Taufkirchen Deutschland CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VKCLEEN Energy Italy Srl Klausen Italien CLEEN Energy Helios GmbH 54,1 VK 54,1 VKCLEEN Energy Italy Holding Srl Klausen Italien CLEEN Energy Helios GmbH 54,1 VKCLEEN Energy Bulgaria EOOD Varna Bulgarien CLEEN Energy Helios GmbH 54,1 VK 54,1 VKC E A G Solar Energy Systems & DubaiV.A.E. CLEEN Energy AG 100,0 VK 100 VKComponents Trading L.L.C.1) VK = Vollkonsolidierung
31
Der Konsolidierungskreis veränderte sich wie folgt:
20242023Stand 1.1. 9 9Unternehmenserwerbe 0 0Neugründungen0 1Verkäufe bzw. Schließungen-1 -1Stand 31.12 8 9
Schließung von Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2024:
Im Laufe des Geschäftsjahres wurde die CLEEN Energy Italy Holding Srl, Italien, aufgrund
fehlender Geschäftstätigkeit geschlossen. Die Schließung hat keine wesentlichen
Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2024.
Die Ravolta New Energy GmbH, Deutschland, wurde im ersten Halbjahr 2024 in die
CLEEN Energy Germany GmbH, Deutschland, umfirmiert.
32
3 BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
3.1 Allgemein
Der Konzernabschluss zum 31.12.2024 wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften
der International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, als
auch unter Berücksichtigung der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee
erstellt. Die zusätzlichen Anforderungen von § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch
(UGB) wurden erfüllt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des
Anschaungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien, bestimmte (als Sachanlagen klassifizierte) Büroimmobilien,
derivative Finanzinstrumente, finanzielle Vermögenswerte in Form von Schuld und
Eigenkapitalinstrumenten sowie bedingte Gegenleistungen, die zum beizulegenden
Zeitwert bewertet wurden. Die Buchwerte der in der Bilanz erfassten Vermögenswerte
und Schulden, die Grundgeschäfte im Rahmen von Absicherungen des beizulegenden
Zeitwerts darstellen und sonst zu fortgeführten Anschaungskosten bilanziert werden,
werden an die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte, die den im Rahmen von
wirksamen Sicherungsbeziehungen abgesicherten Risiken zuzurechnen sind, angepasst.
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 vom Landesgericht St. Pölten wurde über das
Vermögen der CLEEN Energy AG ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung erönet.
Am 25. Februar 2025 wurde seitens des Vorstands der Antrag auf Abschluss eines
Sanierungsplans zurückgezogen, weshalb das anfängliche Sanierungsverfahren als
Konkursverfahren weitergeführt wird. Mit Beschluss vom 4. März 2025 wurde die
Schließung des Unternehmens gerichtlich beschlossen. Am 21. Februar wurde für die
CLEEN Energy Energiewende GmbH ein Konkursantrag beim Landesgericht St. Pölten
gestellt. Am 3. März 2025 wurde für die CLEEN Energy Germany GmbH ein Konkursantrag
beim Insolvenzgericht München gestellt. Obwohl zum Aufstellungszeitpunkt des
Konzernabschlusses nicht für sämtliche Tochtergesellschaften Konkursanträge gestellt
wurden, geht das Management davon aus, dass der Konkurs der CLEEN Energy AG bei
sämtlichen Tochtergesellschaften zu einer Abkehr von Going Concern zu führen hat.
In Folge dieser Ereignisse wurde in Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards (IFRS) dieser Konzernabschluss unter Abkehr der Going Concern-
Prämisse aufgestellt.
Die IFRS normieren keine besonderen Vorgaben hinsichtlich der Bilanzierung unter
Abkehr von der Going Concern-Prämisse. In einem solchen Fall hat das Management
gemäß IAS 8.10 mit seinem Urteilsvermögen eine Bilanzierungs- und
Bewertungsmethode zu entwickeln und anzuwenden, welche in Bereitstellung von
relevanten und verlässlichen Informationen resultiert. Aufgrund des Konkursantrags der
Konzernmuttergesellschaft CLEEN Energy AG sowie einzelner Tochtergesellschaften, der
bereits beschlossenen Schließung des Unternehmens sowie der geplanten Verwertung
sämtlicher Vermögenswerte im Rahmen der anhängigen Konkursverfahren erfolgt die
Bilanzierung und Bewertung in sinngemäßer Anwendung des IFRS 5, wobei insbesondere
33
die Ausweisvorschriften des IFRS 5 nicht angewendet wurden.
Aufgrund der bereits beschlossenen Schließung des Unternehmens sind sämtliche
langfristigen Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten einzustufen, da die
Buchwerte durch Veräußerungsgeschäfte und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert
werden sollen. In analoger Anwendung zu IFRS 5.15 werden die langfristigen
Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegenden Zeitwert
abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.
Ungeachtet dessen gilt aber weiterhin dass Wertansätze (Liquidationswerte), die die
fortgeführten Anschaungs- oder Herstellungskosten der Vermögensgegenstände
übersteigen, nicht zulässig sind. Auf der Passivseite der Bilanz bedingt die Abkehr von der
Going Concern-Prämisse insbesondere, dass neben den bislang zu passivierenden
Schulden auch solche Verpflichtungen zu berücksichtigen sind, die durch die Abkehr von
der Going Concern-Prämisse verursacht werden. Sämtliche Erfolgsauswirkungen, die
aus Änderungen der Bilanzierung und Bewertung infolge der Abkehr von der Going
Concern-Prämisse resultieren, werden entweder unter den sonstigen betrieblichen
Erträgen oder unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. in der Abschreibung
ausgewiesen. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse und den damit
verbundenen Änderungen in der Bilanzierung und Bewertung sind die Zahlen zum 31.
Dezember 2024 nur sehr eingeschränkt mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Die Grundlagen für die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wird in den
nachfolgenden Punkten (ab 3.8) näher erläutert.
3.2 Funktionale Währung und Konzernwährung
Dieser Konzernabschluss wird in Euro dargestellt (Konzernwährung). Alle in Euro
dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den
nächsten Tausender gerundet.
Die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist
der Euro, ausgenommen des arabischen Tochterunternehmens (AED), wo es jedoch bis
dato noch keine Geldbewegungen gegeben hat. Somit war im Rahmen der
Berücksichtigung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen keine
Währungsumrechnung erforderlich.
Der Tätigkeitsbereich der CLEEN Energy Group beschränkt sich überwiegend auf den
EURO-Raum. Aufgrund dessen spielen Transaktionen in fremder Währung und deren
Währungsumrechnung für den Konzern nur eine unwesentliche Rolle.
34
3.3 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode,
wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines
Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der
Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und
Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die
Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen
Ressourceneinsatz und ein substantielles Verfahren umfasst und ob die erworbene
Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen.
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern
beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement
bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit
hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu
beeinflussen.
Alle zwischen der CLEEN Energy AG und deren Tochtergesellschaften stattgefundenen
Transaktionen wurden gemäß den gängigen Konsolidierungsschritten
(Kapitalkonsolidierung, Aufwand/Ertrag, Schuldenkonsolidierung,
Zwischenergebniseliminierung) im vorliegenden Konzernabschluss neutralisiert.
3.4 Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse fließen in den Bilanzpositionen
keine wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen mehr ein.
Vermögenswerte werden überwiegend auf Basis von konkreten Verkaufspreisen
bilanziert und Schulden sowie Rückstellungen auf Basis von Forderungsanmeldungen im
Rahmen des Insolvenz- bzw. Konkursverfahrens.
Ermessensentscheidungen und Schätzungen finden sich lediglich noch in der
Einschätzung von Restlaufzeiten bei Miet- und Leasingverträgen gemäß IFRS 16, die
allerdings für den vorliegenden Konzernabschluss unwesentlich sind.
Im Vorjahr wurden bei der Erstellung des Konzernabschlusses vom Vorstand
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroen, die die Anwendung
von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte,
Schulden, Erträge und Aufwendungen betreen. Aufgrund der zu dieser Zeit nicht
vollständig absehbaren Folgen des Ukraine-Russland-Konflikts unterlagen insbesondere
die Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit
Vermögenswerten und Schulden einer erhöhten Unsicherheit. Vor allem die durch diese
Krise ausgelösten Verwerfungen am Energiepreismarkt erschwerten die Einschätzungen
der weiteren Strompreisentwicklung. Das Management verfolgte bei der Einschätzung
der zukünftigen Entwicklungen am Strommarkt den Ansatz der Simulation von
verschiedenen Szenarien, um die damaligen Auswirkungen auf die Vermögen- Finanz-
und Ertragslage bestmöglich einschätzen zu können. Tatsächliche Ergebnisse konnten
daher von den vom Konzern getroenen Schätzungen abweichen.
Ermessensentscheidungen und Schätzungen bzw. deren zugrundeliegende Annahmen
wurden laufend durch den Konzern überprüft.
35
Ermessensentscheidungen
Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der
Rechnungslegungsmethoden, die die im Vorjahresabschluss erfassten Beträge am
wesentlichsten beeinflussen, sind in folgenden Anhangangaben enthalten:
– Anhangangabe 6.12. – Laufzeit des Leasingvertrags: Bestimmung, ob die
Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist
Annahmen und Schätzungsunsicherheiten
Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, durch die ein
beträchtliches Risiko entstehen konnten, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres
eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und
Schulden erforderlich gemacht hätte, waren in den nachstehenden Anhangangaben
enthalten:
– Anhangangaben 6.2. – Bestimmung der Nutzungsdauer bei Sachanlagen: Bei
Festlegung der Nutzungsdauern von Vermögenswerten des
Sachanlagevermögens wurden Schätzungen hinsichtlich der wirtschaftlichen
Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer, Restwerte) vorgenommen.
– Anhangangaben 6.5. – Aktive latente Steuern: Die Realisierbarkeit von aktiven
latenten Steuern ist davon abhängig, ob in zukünftigen Perioden ausreichend
steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, können
aktive latente Steuern nicht verwendet und in Folge dessen nicht angesetzt
werden.
– Anhangangaben 6.13. – Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie
Eventualforderungen und -verbindlichkeiten: wesentliche Annahmen über die
Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenzu- oder –abflusses sowie der
Parameter für Abzinsungen.
– Anhangangaben 6.7. – Bewertung Wertberichtigung aufgrund der erwarteten
Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerten: Schlüsselannahmen bei der Ermittlung der
gewichteten durchschnittlichen Verlustrate.
– Anhangsangaben 6.1. – Aufgrund Veräußerungsabsicht wurde die Bewertung der
Projektrechte anhand von geschätzten Veräußerungserlösen angepasst. Hierbei
kam es zu Wertminderungen (siehe Punkt B und 6.1).
36
3.5 Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen
Auswirkungen auf Endorsement BezeichnungInkrafttretenden StatusKonzernabschlusskeine oder IFRS 16 - Änderung: Folgebewertung im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back01.01.2024 20.11.2023unwesentlichkeine oder IAS 1 - Änderung: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig01.01.2024 19.12.2023unwesentlichkeine oder IAS 1 - Änderung: Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen01.01.2024 19.12.2023unwesentlichkeine oder IAS 7 und IFRS 7 - Änderung: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen01.01.2024 15.05.2024unwesentlich
Die Änderung an IFRS 16 beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung bei
Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Lease-Back für Verkäufer-
Leasingnehmer. Die Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten wird vereinheitlicht,
um unangemessene Gewinnrealisierungen zu verhindern.
Die Änderung an IAS 1 betrit die Anpassung der Beurteilungskriterien für die
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig. Zukünftig sollen
ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die
Klassifizierung einer Verbindlichkeit sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien
für die Auslegung des Kriteriums „Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf
Monate zu verschieben“ sowie Erläuterungen zum Merkmal „Erfüllung“ aufgenommen.
Mit der zweiten Änderung an IAS 1 wird klargestellt, dass nur Nebenbedingungen, die ein
Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, die Klassifizierung von
Schulden als kurz- oder langfristig beeinflussen. Allerdings muss ein Unternehmen im
Anhang Informationen oenlegen, die es ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass
langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar
werden könnten.
Durch die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 soll die Transparenz von
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und deren Auswirkungen auf die
Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko erhöht werden. Die Änderungen
ergänzen die bereits bestehenden Anhangangaben dahingehend, dass Unternehmen
verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über
Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen.
37
3.6 Verabschiedete, noch nicht angewendete IFRS-Standards und
Interpretationen
Folgende IFRS-Standards und Interpretationen dieser wurden im Geschäftsjahr 2024
veröentlicht, waren jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Der Konzern hat die
Anforderungen dieser IFRS-Standards und Interpretationen daher im vorliegenden
Konzernabschluss nicht angewendet.
Auswirkungen auf Endorsement BezeichnungInkrafttretenden StatusKonzernabschlusskeine oder IAS 21 - Änderung: Mangel an Umtauschbarkeit01.01.2025 12.11.2024unwesentlichkeine oder IFRS 9 / IFRS 7 - Änderung zu Verträgen, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen01.01.2026 16.01.2025unwesentlichkeine oder IFRS 7 / IFRS 9 - Änderung: Klassifzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten01.01.2026 offenunwesentlichkeine oder IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7 - Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2021-2023)01.01.2026 offenunwesentlichkeine oder IFRS 18 - Darstellung und Angaben im Abschluss01.01.2027 offenunwesentlichkeine oder IFRS 19 - Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben01.01.2027 offenunwesentlich
Die Änderungen an IAS 21 verpflichten zur Anwendung eines einheitlichen Ansatzes bei
der Beurteilung, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, und, sofern
dies nicht der Fall ist, bei der Bestimmung des zu verwendenden Wechselkurses sowie
der erforderlichen Anhangangaben.
Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 (Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom
beziehen) klären die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme, führen neue
Angabepflichten ein und beinhalten Erleichterungen bei der Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften im Zusammenhang mit Verträgen über naturabhängige
Stromversorgung.
Die Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 betreen die Klassifizierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten, die Ausbuchung einer durch elektronischen Zahlungsverkehr
erfüllten finanziellen Verbindlichkeit und Angaben zu Eigenkapitalinstrumenten, die
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2021-2023) enthalten Klarstellungen
und Anpassungen zur Erleichterung der erstmaligen Anwendung in IFRS 1,
Verbesserungen und Klarstellungen zu den Oenlegungspflichten in IFRS 7, Korrekturen
und Klarstellungen zur Verbesserung der Konsistenz in IFRS 9, Anpassungen zur
Beseitigung von Unstimmigkeiten und zur Verbesserung der Klarheit in IFRS 10 und
Änderungen zur Verbesserung der Darstellung und Klarheit der Cashflow-Berichte in
IAS 7.
Der neue Standard IFRS 19 ermöglicht es bestimmten Tochterunternehmen, reduzierte
Angaben oenzulegen, wenn es die IFRS-Rechnungslegungsstandards in seinem
Abschluss anwendet. IFRS 19 ist für in Frage kommende Tochterunternehmen optional in
der Anwendung.
38
Der neue Standard IFRS 18 wird den bisherigen Standard IAS 1 ersetzen. Folgende
wesentliche Neuerungen tragen zu einer transparenteren und vergleichbareren
Berichterstattung bei:
• Vordefinierte Zwischensummen und Kategorien von Erträgen und Aufwendungen
in der Gewinn- und Verlustrechnung
• Erläuterungen zu von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahlen
• Vorschriften zur Verbesserung der Zusammenfassung und der Aufgliederung von
Informationen im Jahresabschluss
3.7 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Allgemein
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem
geordneten Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vorhanden ist, im
vorteilhaftesten Markt, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein
Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende
Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider.
Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangangaben des Konzerns erfordern die
Ermittlung beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte
und Schulden.
Sofern verfügbar ermittelt der Konzern den beizulegenden Zeitwert eines
Finanzinstruments auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses
Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den
jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz
und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend zur
Verfügung stehen.
Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, verwendet der Konzern
Bewertungstechniken, die die Verwendung relevanter, beobachtbarer Inputfaktoren
maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die
verwendete Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der
Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden.
Hat der Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw. die mit dem beizulegenden Zeitwert
bewertet wird, einen Geld- und einen Briefkurs, dann bewertet der Konzern
Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit dem Geldkurs und Schulden bzw. Short-
Positionen mit dem Briefkurs.
Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines
Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende
Zeitwert der übertragenden oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass
beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und
der beizulegende Zeitwert weder a) durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt
für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird
noch b) auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren
39
Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden können, dann ist dieses
Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Bewertungshierarchie (Fair-Value Hierarchie)
Der Konzern ordnet seine Finanzinstrumente in die drei im Rahmen der
Rechnungslegungsgrundsätze vorgeschriebenen Level ein, um einen Anhaltspunkt zur
Verlässlichkeit der Inputfaktoren zur Verfügung zu stellen, die bei der Ermittlung des
beizulegenden Zeitwerts verwendet werden:
- Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische
Vermögenswerte und Schulden
- Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Level 1
berücksichtigten, notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert
oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachten lassen
- Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf
beobachtbaren Marktdaten beruhen.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder
einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Level der Fair-Value-
Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
in ihrer Gesamtheit dem Level der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten
Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
3.8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausgewählter
Abschlussposten
Der Konzern hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem
Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders
angegeben. Die folgenden Seiten enthalten Einzelheiten zu den im nachstehenden
Inhaltsverzeichnis aufgeführten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
A. Immaterielle Vermögenswerte
B. Wertminderung
C. Nutzungsrechte
D. Sachanlagen
E. Vorräte
F. Finanzinstrumente
G. Latente Steueransprüche
H. Leasingverhältnisse
I. Sonstige Rückstellungen
J. Zuwendungen der öffentlichen Hand
K. Umsatzerlöse
L. Leistungen an Arbeitnehmer
M. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
N. Ertragssteuern
40
A. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu historischen
Anschaungs- oder Herstellungskosten bilanziert und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde zusätzlich eine
außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert anhand eines im
Rahmen des Insolvenzverfahrens erstellten Schätzgutachtens vorgenommen.
Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von
bedeutenden immateriellen Vermögenswerten betragen:
- Nutzungsrechte: 1 Jahr
- Pachtrechte: 20 – 25 Jahre
B. Wertminderung
Vermögenswerte, welche nicht planmäßig abgeschrieben werden oder eine unbestimmte
Nutzungsdauer aufweisen, werden jährlich auf Wertminderungen hin überprüft.
Vermögenswerte, welche einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf
Wertminderungen überprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der
Umstände auftreten, die darlegen, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar ist. Der
erzielbare Betrag ist hierbei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert
des Vermögenswertes abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Der
Wertminderungsverlust wird als Delta zwischen diesem Wert und dem Buchwert
gebucht. Diese Werthaltigkeitstests werden auf Ebene der kleinsten
zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit) überprüft. Die CLEEN
Energy Group definiert als kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit ein PV-Projekt,
welches Stromerlöse produziert.
Das Management überprüfte im Geschäftsjahr 2024 die Veränderung von externen und
internen Parametern, ob diese eine detaillierte Überprüfung der Werthaltigkeit der
Buchwerte erforderlich machte. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass aufgrund
der nachhaltig gesunkenen Marktstrompreise eine detaillierte Überprüfung der
Werthaltigkeitstest notwendig wurde. Auf Basis dessen wurde ein Wertminderungsbedarf
von einzelnen PV-Anlagen ermittelt. Hierbei wurde den Impairmenttest ein
Abzinsungssatz (WACC) vor Steuern in Höhe von 8,7 % zu Grund gelegt.
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden zusätzlich sämtliche
Vermögenswerte auf Basis von Liquidationswerten hin auf Wertminderungen überprüft.
Auf Grundlage dessen wurde bei sämtlichen lang- und kurzfristigen Vermögenswerte eine
Wertminderung gebucht, da die Liquidationswerte unter den rechnerisch
wertgeminderten Buchwerten liegen.
Bei Entfall der Gründe für Wertminderungen werden bei den Sachanlagen und
immateriellen Anlagevermögen entsprechende Zuschreibungen bis zu den fortgeführten
Anschaungskosten vorgenommen.
41
C. Nutzungsrechte
Siehe Punkt H. Leasingverhältnisse
D. Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaungs- oder Herstellungskosten, einschließlich
aktivierter Fremdkapitalkosten (derzeit nicht vorhanden), abzüglich kumulierter
Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die
Anschaungs- oder Herstellungskosten für bestimmte Sachanlagen bei denen
Rückbauverpflichtungen iSd IFRIC 1 vorliegen, wurden durch den Barwert dieser
Verpflichtungen zum Anschaungszeitpunkt erhöht. Die im Konzern vorhandenen
Sachanlagen stellen sich wie folgt dar:
- Investitionen in fremde Gebäude (Mietereinbauten): Anschaungskosten
- Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: Anschaungskosten
- Photovoltaik-Anlagen (im Weiteren „PV-Anlagen“): Herstellungskosten
Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als
gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert.
Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaungs- oder Herstellungskosten von
Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer
geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im
Gewinn oder Verlust erfasst.
Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von
bedeutenden Sachanlagen betragen:
- Investition in fremde Gebäude: 10 bis 20 Jahre Nutzungsdauer
- Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 bis 12 Jahre
Nutzungsdauer
- PV-Anlagen (Komponentenansatz):
o Module: 25 Jahre
o Wechselrichter: 15 Jahre
o Unterkonstruktion: 25 Jahre
o Sonstiges: 25 Jahre
Enthält ein Kundenvertrag eine Übernahmeoption der PV-Anlage am Ende der
Vertragslaufzeit, werden die Komponenten bei kürzerer Vertragslaufzeit auf diese
abgeschrieben.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem
Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde zusätzlich eine
außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert anhand eines im
Rahmen des Insolvenzverfahrens erstellten Schätzgutachtens vorgenommen. Die
Bewertung der Grundstücke und Bauten basiert auf einem
42
Immobilienbewertungsgutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten
Sachverständigen für Immobilien, vom 20. Jänner 2025.
E. Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaungskosten oder
Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Infolge der Abkehr von der
Going-Concern-Prämisse wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den
niedrigeren Liquidationswert vorgenommen. Der Bewertung der Waren basiert auf der
gutachterlichen Stellungnahme eines zertifizierten Sachverständigen vom 4. Februar
2025.
Bei der Bewertung von noch nicht erbrachten Leistungen werden bei der Ermittlung der
Herstellungskosten neben allen direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige
Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. Bei Ansatz der Material- und
Fertigungsgemeinkosten wird eine Normalbeschäftigung unterstellt.
Fremdkapitalkosten sowie Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sind nicht
Bestandteil der Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer
bzw. aus verminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden sofern erforderlich (z.B.
Beschädigung) angemessene Abschläge berücksichtigt.
F. Finanzinstrumente
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente
werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt (Erfüllungstag). Alle
anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am
Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den
Vertragsbestimmungen des Instruments wird.
Das Geschäftsmodell dem die finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 zuzurechnen
sind, ist das Halten von Finanzinstrumenten (hold-to-collect). Damit ein finanzieller
Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaungskosten klassifiziert und bewertet
werden kann, dürfen die Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten darüber hinaus
ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen („solely payments of principal and
interest“ – SPPI-Test) auf den ausstehenden Kapitalbetrag gemäß IFRS 9 bestehen. Die
vertraglichen Zahlungsströme der originären Finanzinstrumente bestehen ausschließlich
aus Tilgungen und Zinsen. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten.
Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen
ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird
beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim
erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
43
Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziellen Vermögenswerte wie folgt
eingestuft und bewertet:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: fortgeführte Anschaungskosten
- Sonstige Forderungen und Vermögenswerte: fortgeführte Anschaungskosten
Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziellen Schulden wie folgt eingestuft und
bewertet:
- Verzinsliche Darlehen: fortgeführte Anschaungskosten
- Sonstige Verbindlichkeiten: fortgeführte Anschaungskosten
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: fortgeführte
Anschaungskosten
- Wandelschuldverschreibungen: fortgeführte Anschaungskosten
Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
Beschreibung Folgebewertung Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaungskosten mittels der Finanzielle Eektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaungskosten werden Vermögenswerte zu durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne fortgeführte und –verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Anschaungskosten Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaungskosten eingestuft
und bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als
Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren
Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es
beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig
mit der Verwertung des betreenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit
abzulösen.
Wesentliche nicht derivative finanzielle Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Aufstellung
dieses Konzernabschlusses bestehen in:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Folgebewertung erfolgt zu
fortgeführten Anschaungskosten
- Sonstige Forderungen und Vermögenswerte (z.B. langfristige
Darlehensfinanzierung, Bareinbehalt Bank für aws Finanzierung) die
Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaungskosten
Bei den finanziellen Vermögenswerten, welche in der Bilanz zu fortgeführten
Anschaungskosten erfasst sind, werden Wertberichtigungen für erwartete
Kreditverluste (ECL) gebildet.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Umsätzen im Anwendungsbereich
des IFRS 15 - deren Tilgung idR innerhalb der nächsten 12 Monate erfolgt - sieht IFRS 9
einige Vereinfachungen hinsichtlich der Erfassung erwarteter Kreditverluste vor. Die
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erwarteten jährlichen Ausfälle von Kundenzahlungen wurden anhand einer
Abschreibungsmatrix in Anlehnung an IFRS 9.B5 ermittelt:
Überfälligkeit in Tagen Wertberichtigungsquote 0 1% 1 bis 30 2% 31 bis 90 3% 91 bis 180 20% Über 180 100%
Bei langfristigen finanziellen Forderungen erfolgt die Wertberichtigung auf Basis von
erwarteten Ausfallswahrscheinlichkeiten nach den allgemeinen Ratingklassen (Moody’s,
S&P, Fitch) .
G. Latente Steueransprüche
Siehe unten bei Ertragssteuern
H. Leasingverhältnisse
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse werden sämtliche
Leasingverhältnisse auf Grundlage deren restlicher Leasingdauern neu beurteilt. Da im
Rahmen dieser Neubeurteilung sämtliche Leasingdauern unter einem Jahr betragen,
wurden die Nutzungsrechte vollständig wertberichtigt und die Leasingverbindlichkeiten
auf Basis der noch zu erwarteten kumulierte Zahlungen bilanziert.
Im Rahmen der Going-Concern-Prämisse der Vorjahre wurden die Leasingverhältnisse
wie folgt ermittelt:
Die CLEEN Energy Group tritt bei Immobilien, Fahrzeugen, diversen elektronischen
Geräten sowie PV-Anlagen als Leasingnehmer auf. Der Konzern hat keine
Leasingverhältnisse, in denen er als Leasinggeber auftritt.
Bei Vertragsbeginn beurteilte der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet
oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines
identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten
Zeitraum zu kontrollieren.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente
enthält, teilte der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relevanten
Einzelveräußerungspreise auf. Sofern unwesentliche Nichtleasingkomponenten (z.B.
Serviceentgelte) enthalten waren, wurde von einer Trennung in Leasing- und
Nichtleasingkomponente abgesehen, sondern das Vertragsverhältnis gesamthaft als
Leasingverhältnis behandelt.
Am Bereitstellungsdatum erfasste der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte
Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wurde erstmalig zu
Anschaungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit
entsprachen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete
45
Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten
zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur
Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an
dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Anschließend wurde das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des
Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem
zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses
auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass
der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen würde. In diesen Fällen wurde das
Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes
abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wurde.
Zusätzlich wurde das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern
notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit
angepasst.
Erstmalig wurde die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum
noch nicht geleisteten Leasingzahlungen mittels Abzinsung ermittelt. Als Abzinsungssatz
wurde der Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns herangezogen, falls der
Abzinsungssatz nicht aus dem Leasingverhältnis verlässlich bestimmt werden konnte.
Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatz erlangte der Konzern Zinssätze von
verschiedenen externen Finanzquellen und machte bestimmte Anpassungen, um die
Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen
umfassen:
- Feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen,
- Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind,
erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw.
(Zins-)Satzes,
- Beträge, die aufgrund der Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
- Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher war,
diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der
Konzern hinreichend sicher war, diese auszuüben sowie Strafzahlungen für eine
vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern war
hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.
Die Leasingverbindlichkeit wurde zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der
Eektivzinsmethode bewertet. Sie wurden neu bewertet, wenn sich die künftigen
Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der
Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer
Restwertgarantie anpasste, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung
einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption änderte oder sich eine de facto feste
Leasingzahlung änderte.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wurde eine entsprechende
Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wurde diese
46
erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null
verringert hatte.
Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für
Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie
für kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der
Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden
Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.
I. Sonstige Rückstellungen
Aufgrund Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden sämtliche langfristigen
Rückstellungen als kurzfristig ausgewiesen, da zum aktuellen Bilanzstichtag aufgrund
der geplanten Schließung innerhalb der nächsten 12 Monate keine Langfristigkeit von
Verpflichtungen mehr gegeben ist.
Besonderheit Contracting-Modell:
Der Konzern geht aktuell davon aus, dass grundsätzlich alle im Rahmen des Contracting-
Modells auf den Liegenschaften der Kunden angebrachten Photovoltaik-Anlagen, am
Ende der Vertragslaufzeit von diesen übernommen werden. Ausnahme hiervon stellt ein
Projekt in Deutschland dar, bei denen im jeweiligen Kundenvertrag eine
Rückbauverpflichtung vereinbart wurde. Für dieses Projekt wurde eine Rückstellung
gemäß IFRIC 1 in der Höhe von rd. TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 33) erfasst.
J. Zuwendungen der öentlichen Hand
Zuwendungen der öentlichen Hand werden so lange nicht erfasst, bis eine
angemessene Sicherheit darüber besteht, dass der Konzern die dazugehörigen
Bedingungen, die mit den Zuwendungen in Verbindung stehen, erfüllen wird und die
Zuwendungen auch gewährt werden.
Zuwendungen der öentlichen Hand sind planmäßig in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung zu erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen der Konzern die
entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öentlichen Hand
kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. Konkret werden Zuwendungen der
öentlichen Hand, deren wichtigste Bedingung der Kauf, der Bau oder die sonstige
Anschaung langfristiger Vermögenswerte (einschließlich Sachanlagen) ist, als
Abgrenzungsposten in der Bilanz erfasst und auf einer systematischen und vernünftigen
Grundlage erfolgswirksam über die Laufzeit des entsprechenden Vermögenswertes
erfasst.
Zuwendungen der öentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene
Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig
damit verbundenem Aufwand gezahlt werden, werden in der Periode in der Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht.
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Des Weiteren hat der Konzern im Geschäftsjahr folgende Zuwendungen erhalten:
Bezeichnung Darstellung Rückzahlbar Betrag der Buchwert ja/nein 2024 aller erhaltenen Zuwendungen Zuwendungen zum 31.12.2024 Investitionszuschüsse Brutto-Ausweis Nein rd. TEUR 107 rd. TEUR 527 für Photovoltaik-(Sonderposten auf Anlagen der Passivseite und Auflösung über Nutzungsdauer) Investitionszuschüsse Brutto-Ausweis Nein keine rd. TEUR 10 für Digitalisierung (Sonderposten auf und E-PKW der Passivseite und Auflösung über Nutzungsdauer) Investitionsprämie Brutto-Ausweis Nein keine rd. TEUR 347 (Sonderposten auf der Passivseite und Auflösung über Nutzungsdauer)
K. Umsatzerlöse
Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten
Gegenleistung bemessen. Bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, die Gegenleistung
zu erhalten, wird ausschließlich die Zahlungsfähigkeit und –absicht des Kunden
berücksichtigt. Der mit einem Kunden abgeschlossene Vertrag beinhaltet eine
eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtung für die der Konzern die Gegenleistung
eindeutig bestimmen kann.
48
In der zu berichtenden Periode sind folgende unterschiedliche Arten von Umsatzerlösen
zur Anwendung gekommen.
ß IFRS 15.38
Gemäß IFRS 15.38
Kauf Contracting Der Kunde übernimmt die Ware oder bestätigt Die CLEEN Energy Group mietet oder pachtet Beschreibungdie ordnungsgemäße Montage. Die Rechnung Liegenschaften (Dachflächen und wird ausgestellt und gemäß der Grundstücke), um auf diesen Liegenschaften Zahlungskondition fällig. nach Ihren Planungen Photovoltaikanlagen aufzustellen, die im Eigentum der CLEEN Energy Group verbleiben, um Strom zu erzeugen. Dieser Strom wird einerseits durch den Vermieter (=Endkunde) der Liegenschaft für den Eigenverbrauch genutzt; andererseits wird der erzeugte Strom durch die CLEEN Energy Group in das öentliche Stromnetz eingespeist und an Dritte verkauft. Die Vertragslaufzeit für das Einspar-Contracting beträgt zwischen 20 und 40 Jahren und stellt langfristig prognostizierbare Umsätze für den Konzern dar. Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen, den Vertrag verlängern oder er muss die Anlage zu einem Erinnerungswert übernehmen. Sofern der Kunde keine Übernahme oder eine Verlängerung anstrebt, wird die Photovoltaik-Anlage vom Konzern abmontiert. zeitpunktbezogen zeitpunktbezogen Umsatzrealisierungnach IFRS 15LED-Beleuchtung oder Photovoltaik-Anlage Strom Art der Güter und DienstleistungGemäZeitpunkt derLeistungserfüllung14 Tage – keine Finanzierungskomponente 14 Tage – keine Finanzierungskomponente Wesentliche Zahlungs-konditionen
Aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen beim Bau von großen (>100kwp) PV-
Anlagen haben die eingesetzten Komponenten ab dem Zeitpunkt der Installation keinen
alternativen Nutzen mehr. Die Voraussetzungen für die zeitraumbezogene
Umsatzrealisierung werden für Projekte, die nach dem 1.1.2024 begonnen wurden, als
erfüllt angesehen. Die geänderte Einstufung aufgrund der neuen wirtschaftlichen
Situation wird prospektiv in der Erfassung der Umsatzerlöse berücksichtigt.
Die im Contracting-Modell erwähnte Miete oder Pacht wird entweder durch eine
Einmalzahlung zu Vertragsbeginn oder durch laufende Zahlungen beglichen. Auch ein
Pachtersatz im Rahmen von Investitionsgütern ist in einigen Verträgen vorgesehen. Die
Bewertung dieser Investitionsgüter erfolgt anhand des Marktpreises. Die Miet- bzw.
Pachtaufwendungen, wenn sie einmalig zu Vertragsbeginn anfallen, werden als
erworbene Pachtrechte aktiviert und über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Die
Aktivierung erfolgt als immaterieller Vermögenswert. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Miet-
und Pachtzahlungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0) neu aktiviert.
49
Bei größeren Projekten mit relevanten Projektzeiträumen kommen folgende
Zahlungsmodalitäten zur Anwendung:
- 10 - 50% bei Bestellung
- 10 - 30% bei Beginn der DC-Montage
- 10 - 30% bei Beginn der AC-Montage
- 10 - 20% bei Schlussrechnung
L. Leistungen an Arbeitnehmer
Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand
erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für
den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig
eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom
Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich
geschätzt werden kann.
M. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:
- Zinserträge
- Zinsaufwendungen
Wesentlich werden die Zinsaufwendungen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
- Verzinsung der Bankverbindlichkeiten
- Verzinsung von Nachrangdarlehen
- Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16
- Aufzinsung Rückstellungen gemäß IFRIC 1
N. Ertragssteuern
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und
latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang,
in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im
Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.
Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für
das Geschäftsjahr zu versteuernden Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar
auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten
werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der
erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter
Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung
darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als
Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und –
schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert. Diese Bedingungen gemäß
IAS 12.74 waren zum Stichtag dieses Konzernabschlusses erfüllt. Des Weiteren hat der
Konzern festgelegt, dass Zinsen und Strafen auf Ertragssteuern, einschließlich unsicherer
50
Steuerposten, nicht die Definition von Ertragssteuern erfüllen und deshalb nach IAS 37
bilanziert werden.
Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Dierenzen zwischen den Buchwerten
der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den
verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht
erfasst für:
- temporäre Dierenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder
Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen
Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis
vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
- temporäre Dierenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen,
assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern
der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären
Dierenzen zu steuern und des wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit
nicht auflösen werden.
- zu versteuernde temporäre Dierenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts-
oder Firmenwertes.
Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu
bewertet und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges
zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird.
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse geht der Vorstand nicht von einer
künftigen Geschäftsentwicklung aus, weshalb sämtliche latenten Steuern vollständig
wertberichtigt werden.
Die CLEEN Energy AG als Gruppenträger, sowie die österreichischen
Tochterunternehmen bilden seit dem Geschäftsjahr 2021 eine steuerliche Gruppe und
haben diesbezüglich eine Steuerumlagevereinbarung nach der Belastungsmethode
abgeschlossen. Es fielen keine ausländischen Verluste zur Erfassung in der steuerlichen
Gruppe an.
4 AUSWEIS
Der Ausweis der Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge, der
Eigenkapitalposten sowie des Cash-Flows in der Kapitalflussrechnung wurden im
Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr grundsätzlich
beibehalten.
51
5 ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
5.1 Umsatzerlöse
Im Rahmen der Sanierung der CLEEN Energy Group wurde auch die Strategie der CLEEN
Energy angepasst. So lag der Fokus im Geschäftsjahr 2024 auf der Errichtung und dem
Verkauf von PV-Anlagen.
Eine umfassende Analyse der aktuellen Berichtsstruktur kam im Geschäftsjahr 2022 zu
dem Ergebnis, dass die CLEEN Energy Group in der derzeitigen Entwicklungsstufe einen
Ein-Segment-Konzern darstellt und die Abbildung von Segmenten nicht die
Führungsstruktur und Strategie der CLEEN Energy Group darstellt. Die
Segmentberichterstattung für ein einziges berichtspflichtiges Segment beschränkt sich
für das Geschäftsjahr 2024 somit auf die segmentübergreifenden Angaben gemäß IFRS
8.31.
Informationen über wichtige Kunden
Im Geschäftsjahr 2024 gibt es einen Kunden, dessen Anteil am Konzernumsatz 10%
übersteigt. Die Umsatzerlöse mit diesem Kunden betragen TEUR 1.819.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Kunden, deren Anteile am Konzernumsatz 10%
überstieg.
Geografische Informationen
Die Bedeutung der geographischen Regionen wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
2024 2023TEUR TEURÖsterreich 7 160 10 729Deutschland 0 824Umsatzerlöse 7 160 11 553
Der Konzern erzielt seine Umsätze sowohl durch den Verkauf von Photovoltaik-Anlagen
als auch durch Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Anlagen.
52
In der folgenden Tabelle werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach den
wesentlichen Vertragsarten aufgeschlüsselt.
2024 2023TEUR TEURAnlagenverkäufe 6 787 9 494Stromerlöse 305 363Sonstiges 68 1 696Umsatzerlöse 7 160 11 553Bestandsveränderungen und aktivierte -1 383 -1 237EigenleistungenBetriebsleistung 5 777 10 316
In der Position „Sonstiges“ ist im Wesentlichen die Veräußerung eines Projektrechts
enthalten.
Die folgende Tabelle stellt die Erönungs- und Schlusssalden von
Vertragsvermögenswerten, Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit
Kunden dar:
2024 2023TEUR TEURForderungen aus Lieferungen und 76 792LeistungenVertragsvermögenswerte aus Verträgen 119 0mit KundenVertragsverbindlichkeiten 13 1 892
Die Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden beinhalten noch nicht
schlussgerechnete Projekte, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen jene
Projekte, welche bereits schlussgerechnet wurden. Die Vertragsverbindlichkeiten
betreen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen.
Die zum 31. Dezember 2024 verbleibenden Leistungsverpflichtungen bei
Stromlieferungen durch Photovoltaik-Anlagen im Rahmen von Contracting-Verträgen
haben eine erwartete Laufzeit in Höhe der gesamten verbleibenden Vertragslaufzeit.
53
5.2 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
2024 2023TEUR TEURBestandsveränderungen-1 383 -1 288Aktivierte Eigenleistungen 0 50Summe -1 383 -1 237
5.3 Sonstige betriebliche Erträge
2024 2023TEUR TEURErträge aus dem Abgang von Anlagevermögen mit Ausnahme der 258 16FinanzanlagenErträge aus der Auflösung von 225 257Rückstellungen/VerbindlichkeitenAuflösung Investitionszuschüsse 88 78Auflösung Leasingverbindlichkeiten 651 0IFRS16Diverse sonstige betriebliche Erträge 57 21Summe 1 279 372
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden Miet- und
Leasingverträge, welche unter IFRS 16 fallen, auf ihre Restnutzungszeit untersucht und
neu bewertet. Die Leasingverbindlichkeiten aus diesen Verträgen wurden auf jenen
Betrag reduziert, welcher im Rahmen der geplanten Schließung und den zu Grunde
liegenden Kündigungsmöglichkeiten noch zu erwarten ist. Der Erlös aus dieser Reduktion
wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen gezeigt.
5.4 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Herstellungs-
leistungen
2024 2023TEUR TEURMaterialaufwand 2 943 6 919Aufwendungen für bezogene 1 066 2 159HerstellungsleistungenSumme 4 009 9 078
54
5.5 Personalaufwand
2024 2023TEUR TEURLöhne 269 185Gehälter 1 036 1 601Aufwendungen für Altersversorgung 20 25Aufwendungen für 325 458SozialversicherungsbeiträgeVeränderung von -68 -4PersonalrückstellungenSonstige Sozialaufwendungen 11 24Summe 1 593 2 289
Die Aufwendungen für Altersversorgung beziehen sich ausschließlich auf die betriebliche
Mitarbeitervorsorgekasse, welches ein beitragsorientiertes Vorsorgesystem darstellt.
5.6 Abschreibungen
2024 2023TEUR TEURAbschreibung immaterielle 57 77VermögenswerteAbschreibung Nutzungsrechte 126 154Abschreibung Sachanlagen 301 539Summe laufende Abschreibungen 484 769Wertminderung immaterielle 87 559VermögenswerteWertminderung Sachanlagen 1 270 2 275Wertminderung Nutzungsrechte IFRS16 789 0Summe Wertminderungen 2 146 2 835Summe Abschreibungen 2 630 3 604
Die Erläuterungen zu den Wertminderungen werden im Punkt 6.2 Sachanlagen dargelegt.
55
5.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen
2024 2023TEUR TEURMietaufwand, Lizenzen 45 154Steuern, Gebühren und Abgaben 65 110Instandhaltung und Betriebskosten 114 120Wertberichtigungen zu Forderungen u. 232 568SchadensfälleRechts- und Beratungsaufwand 317 913Provisionen an Dritte 44 91Vorstandsentgelt 0 128Aufsichtsratvergütungen 70 30Dotierung Rückstellungen 5 282 26Aufwand für Versicherung 48 63Transportaufwand 22 135KFZ-Kosten 135 169Reise- und Fahrtaufwand 7 35IT- und Nachrichtenaufwand 102 21Aufwand für Werbung 76 72Verluste aus dem Abgang von 54 328SachanlagenSonstiges 18 90Summe 6 630 3 052
Im Rahmen des Konkurses der CLEEN Energy AG mussten Rückstellungen für die
drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften (TEUR 4.850), Haftrücklassansprüchen
(TEUR 231), sowie anfallende Schließungskosten (TEUR 200) gebildet werden (siehe auch
6.13 Rückstellungen).
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer betragen
sowohl für die Jahresabschlussprüfung der Muttergesellschaft als auch für die Prüfung
des vorliegenden Konzernabschlusses TEUR 70 (VJ: rd. TEUR 90).
56
5.8 Finanzaufwendungen
2024 2023TEUR TEURZinsen gegenüber Banken627 890Verzugszinsen und Säumniszuschläge30 257Abschreibung von Finanzanlagen 519 275Aufzinsung IFRIC-1 Rückstellung1 2Aufzinsung Leasing-Verbindlichkeiten 43 43Sonstiges 34 47Summe 1 255 1 514
5.9 Ertragssteuern
Grundsätzlich wird der Ertragssteueraufwand auf Grundlage des
Körperschaftsteuersatzes errechnet, dieser beläuft sich im Kernland Österreich auf 23%
(Vergleichszeitraum bis zum 31. Dezember 2023: 24%). Die Unterschiede in den
Wertmaßstäben zwischen Steuerrecht und IFRS latente Steuern führten im Vorjahr zu
einem Überhang latenter Steueransprüche über latente Steuerschulden in der Höhe von
rd. TEUR 361 (Vorjahr: TEUR 360). Obwohl der Vorstand von einer künftigen erfolgreichen
Geschäftsentwicklung ausging, wurden aufgrund der „recent history of losses“ auf Basis
der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch keine Werthaltigkeit
latenter Steueransprüche abgeleitet. Der Überhang der ermittelten latenten
Steueransprüche wurde daher im Vorjahr vollständig in der Höhe von rd. TEUR 361
wertberichtigt.
Aufgrund der geplanten Schließung der CLEEN Energy AG und der damit einhergehenden
Bilanzierung zu Zerschlagungswerten, werden die aktiven latenten Steuern im
Geschäftsjahr 2024 vollständig wertberichtigt.
2024 2023TEUR TEURLaufender Steueraufwand 6 7Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) 0 20Summe 6 27
57
2024 2023TEUR TEURErgebnis vor Steuern -9 012 -7 353fiktiver Steuerertrag bei Ansatz öster-reichischer Körperschaftssteuer von 2 073 1 76523%Wertberichtigung latenter Steuern -45 -92Nicht aktivierte Verlustvorträge -2 073 -1 784Effekt aus Steuersatzänderung 0 16Steuersatzdifferenzen ausländischer 10 49Steuerrechtskreisepermanente Differenzen -16 -24Steuerliche Begünstigungen 2 3Korrektur MiKÖSt -6 -6Sonstige aperiodische Effekte 49 46Summe -6 -27
5.10 Ergebnis je Aktie
2024 2023TEUR TEURKonzernergebnis -9 018 -7 380Gewichtete durschnittliche Anzahl an 6 085 729 4 639 142StammaktienErgebnis je Aktie -1,48 -1,59
Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien (unverwässert = verwässert) ermittelt
sich wie folgt:
2024 2023Stück StückStammaktien zum 1. Jänner5 566 517 4 690 431Kapitalschnitt 0 -1 711 012Übertragung eigener Aktien0 -417 702Ordentliche Kapitalerhöhung607 130 3 004 800Stammaktien zum 31. Dezember 6 173 647 5 566 517Gewichteter Durchschnitt der 6 085 729 4 639 142Stammaktien
58
6 ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DER
KONZERNBILANZ
6.1 Immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögens-ProjektrechtePachtrechtegegenständeSummeTEUR TEUR TEUR TEURAnschaffungskostenStand 1. Jänner 2023 820 1 210 141 2 171Änderung Konsolidierungskreis 0 -432 0 -432Zugänge 0 -9 4 -4Abgänge 0 0 0 0Umbuchungen 0 0 0 0Stand 31. Dezember 2023 = 820 770 145 1 735Stand 1. Jänner 2024Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0Zugänge 0 0 0 0Abgänge 0 -42 0 -42Umbuchungen 0 0 0 0Stand 31. Dezember 2024 820 728 145 1 693Kumulierte AbschreibungenStand 1. Jänner 2023-519 -51 -44 -614Änderung Konsolidierungskreis 0 28 0 28Zugänge 0 -23 -46 -68Abgänge 0 0 0 0Ao. Wertminderung -301 -255 -3 -559Umbuchungen 0 0 0 0Stand 31. Dezember 2023 = -820 -301 -93 -1 214Stand 1. Jänner 2024Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0Zugänge 0 -11 -46 -57Abgänge 0 8 0 8Ao. Wertminderung 0 -84 -3 -87Umbuchungen 0 -14 -3 -17Stand 31. Dezember 2024 -820 -402 -145 -1 367NettobuchwerteStand 1. Jänner 2022 820 1 138 0 1 958Stand 31. Dezember 2022 301 1 159 98 1 558Stand 31. Dezember 2023 0 469 52 521Stand 31. Dezember 2024 0 326 0 326
Die Pachtrechte beinhalten einmalige Zahlungen zu Vertragsbeginn, welche im Rahmen
des Contracting-Modells geleistet wurden und über die Vertragslaufzeit aufgelöst
werden.
59
6.2 Sachanlagen
andere Anlagen, Geleistete Betriebs- und Anzahlungen Grundstück und Geschäftsaus-und Anlagen in PV-AnlagenGebäudestattungBauSummeTEUR TEUR TEUR TEUR TEURAnschaffungskostenStand 1. Jänner 2023 12 486 3 661 873 433 17 453Änderung Konsolidierungskreis -3 104 -2 597 0 0 -5 701Zugänge 120 509 207 617 1 453Abgänge -4 324 -20 -225 -507 -5 076Umbuchungen 0 0 0 0 0Stand 31. Dezember 2023 = 5 178 1 553 856 543 8 130Stand 1. Jänner 2024Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0Zugänge 0 0 6 3 9Abgänge -68 0 -372 0 -440Umbuchungen 0 -37 -1 0 -38Stand 31. Dezember 2024 5 111 1 516 489 546 7 662Kumulierte AbschreibungenStand 1. Jänner 2023-364 -108 -316 0 -788Änderung Konsolidierungskreis 112 26 0 0 139Zugänge -120 -58 -199 0 -377Abgänge 22 2 65 0 89Ao. Wertminderung -1 669 0 -64 -543 -2 275Umbuchungen 0 0 0 0 0Stand 31. Dezember 2023 = -2 018 -138 -514 -543 -3 212Stand 1. Jänner 2024Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0Zugänge -169 -54 -79 0 -301Abgänge 45 0 308 0 353Ao. Wertminderung -718 -449 -103 0 -1 270Umbuchungen 0 26 13 -3 35Stand 31. Dezember 2024 -2 860 -615 -375 -546 -4 396NettobuchwerteStand 1. Jänner 2022 7 511 103 373 141 8 128Stand 31. Dezember 2022 12 122 3 553 558 433 16 666Stand 31. Dezember 2023 3 160 1 416 342 0 4 918Stand 31. Dezember 2024 2 251 901 114 0 3 266
In den Grundstücken und Gebäuden ist ein Grundwert von TEUR 109 enthalten.
Als Sicherheiten für Fremdfinanzierungen wurden sämtliche Photovoltaik-Anlagen
verpfändet (BW 31.12.2024: TEUR 2.251).
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden zahlreiche
außerordentliche Wertminderungen des Sachanlagevermögens vorgenommen. Die
Wertminderung wurde auf Basis von externen Schätzgutachten (Grundstück und
Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung) oder bereits bestehenden
Kaufangeboten (PV-Anlagen) ermittelt.
Dem Konzern wurden für Investitionen Zuwendungen der öentlichen Hand mit einem
Buchwert in Höhe von TEUR 884 (Vorjahr: TEUR 956) gewährt. Diese
investitionsabhängigen Zuwendungen der öentlichen Hand werden in der Bilanz
gesondert unter den sonstigen Forderungen und Vermögenswerte bzw. den
Investitionszuschüssen ausgewiesen. Diese Investitionszuschüsse werden analog der
Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition über den sonstigen betrieblichen
Ertrag aufgelöst.
60
6.3 Nutzungsrechte
andere Anlagen, Betriebs- und Grundstücke Geschäftsaus-PV-Anlagenund BautenstattungSummeTEUR TEUR TEUR TEURAnschaffungskostenStand 1. Jänner 2023283 502 330 1 115Änderung Konsolidierungskreis0 0 0 0Zugänge0 101 152 253Abgänge0 -34 -92 -126Umbuchungen 0 0 0 0Stand 31. Dezember 2023 = 283 568 390 1 242Stand 1. Jänner 2024Änderung Konsolidierungskreis0 0 0 0Zugänge0 59 78 136Abgänge0 -108 -83 -191Umbuchungen 0 0 0 0Stand 31. Dezember 2024 283 518 385 1 188Kumulierte AbschreibungenStand 1. Jänner 2023-4 -53 -227 -284Änderung Konsolidierungskreis0 0 0 0Zugänge-14 -69 -71 -154Abgänge0 8 68 75Umbuchungen 0 0 0 0Stand 31. Dezember 2023 = -18 -114 -230 -362Stand 1. Jänner 2024Änderung Konsolidierungskreis0 0 0 0Zugänge-14 -51 -61 -126Abgänge0 32 59 91Ao. Wertminderung -252 -386 -152 -789Umbuchungen 0 0 0 0Stand 31. Dezember 2024 -283 -518 -385 -1 187NettobuchwerteStand 1. Jänner 20220 1 035 159 1 194Stand 31. Dezember 2022 280 449 103 832Stand 31. Dezember 2023 266 454 160 879Stand 31. Dezember 2024 0 0 0 0
Die Nutzungsrechte der Position „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“
betreen den Fuhrpark und verwendete EDV-Anlagen (z.B. Drucker).
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden zahlreiche
außerordentliche Wertminderungen der Nutzungsrechte vorgenommen. Diese wurden
auf jenen Betrag wertgemindert, welcher im Rahmen der geplanten Schließung und den
zu Grunde liegenden Kündigungsmöglichkeiten noch zu erwarten ist. Da sämtliche
Nutzungsrechte aufgrund der geplanten Schließung des Unternehmens eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr aufweisen, wurden diese vereinfachend vollständig wertberichtigt.
61
6.4 Sonstige langfristige Forderungen und Vermögenswerte
Im Geschäftsjahr 2022 wurde dem ehemaligen Vorstand ein langfristiges Darlehen in
Höhe von TEUR 1.135 gewährt. Das Darlehen ist mit halbjährlichen Tilgungsraten in Höhe
von TEUR 100 zu bedienen und läuft bis in das Jahr 2027, da die letzte Rate TEUR 135
beträgt.
Infolge der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde das Darlehen vollständig
abgeschrieben, da im Rahmen einer Abwicklung kein positiver Liquidationswert zu
erwarten ist.
Die restlichen Positionen in diesem Bilanzposten betreen Umsatzsteuerguthaben und
Aufwandsabgrenzungen.
6.5 Latente Steuern
Die latenten Steueransprüche und –schulden sind den folgenden Bilanzposten
zuzurechnen und ermitteln sich wie folgt:
31.12.202431.12.2023Aktiv Passiv Aktiv PassivTEUR TEUR TEUR TEURNutzungs- und Projektrechte 0 2 0 206Sachanlagen 328 4 354 6Beteiligungen 0 0 0 0Finanzforderungen verbundene 0 0 0 0UnternehmenSonstige Forderungen und 0 0 7 0VermögenswerteVerzinsliche Darlehen 0 0 0 0Leasingverbindlichkeiten 34 0 206 0Rückstellungen 5 0 5 0Summe vor Saldierung 367 6 572 212Saldierungseffekt -6 -6 -212 -212Summe vor Wertberichtigung 361 0 360 0Wertberichtigung -361 0 -360 0Bilanzansatz 0 0 0 0
Aufgrund der geplanten Schließung wurden sämtliche latenten Steuern vollständig
wertberichtigt.
62
Die steuerlichen Verlustvorträge in Österreich betragen TEUR 25.947 (VJ: TEUR 18.161)
und sind unbegrenzt vortragsfähig. Die steuerlichen Verluste in Deutschland betragen
TEUR 1.840 (VJ: TEUR 1.700) und sind ebenfalls unbegrenzt vortragsfähig.
Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen
werden, dass die Unterschiedsbeträge zwischen den steuerlichen
Beteiligungsansätzen und dem anteiligen Eigenkapital der in den Konzernabschluss
einbezogenen Tochterunternehmen im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde
hierfür keine Steuerabgrenzung vorgenommen.
6.6 Vorräte
31.12.2024 31.12.2023TEUR TEURWaren 87 923Noch nicht abrechenbare Lieferungen 143 1 579und LeistungenGeleistete Anzahlungen 0 24Summe 230 2 526
Die Waren betreen überwiegend Komponenten für die Erstellung von PV-Anlagen und
konnten im Vergleich zum Vorjahr bedeutend reduziert werden. Im GJ 2024 kam es
aufgrund Bilanzierung zu Liquidationswert zu Wertminderungen am gesamten
Vorratsbestand in Höhe von rd. TEUR 368 (VJ: TEUR 792).
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse entspricht der Buchwert dem
beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und der damit einhergehenden
pauschalen Abwertung des Warenbestandes auf Liquidationswerte.
Die noch nicht abrechenbaren Lieferungen und Leistungen betreen Projekte
gegenüber konzernfremden Vertragspartnern. Die Umsatzrealisierung aus diesen
Kleinprojekten erfolgt zeitpunktbezogen.
63
6.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich
nach Berücksichtigung der Wertberichtigung wie folgt dar:
31.12.202431.12.2023Wert-Wert-BruttowerteberichtigungBuchwerte BruttowerteberichtigungBuchwerteTEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEURNicht überfällig17 -8 9 654 0 6541 bis 30 Tage überfällig19 -13 6 32 0 3231 bis 90 Tage überfällig94 -78 16 76 0 7691 bis 180 Tage überfällig72 -27 45 9 0 9über 180 Tage überfällig86 -86 0 118 -97 21Summe 288 -212 76 889 -97 792
2024 2023Entwicklung der WertberichtigungTEUR TEURStand 1.1. -97 -295Zuführung-212 -91Verbrauch 89 273Auflösung8 16Stand 31.12 -212 -97
6.8 Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte
31.12.2024 31.12.2023TEUR TEURSicherstellungen 33 164Kautionen 22 32debitorische Kreditoren 10 6kurzfristiger Teil eines Darlehen 0 248Forderungen im Rahmen der sozialen 0 30Sicherheit und sonstige SteuernAufwandsabgrenzungen 60 80Übrige 2 0Summe 127 559
Die sonstigen Forderungen weisen zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres und zum
Stichtag des vorangegangenen Berichtsjahres keine Überfälligkeiten auf. Aufgrund der
64
geplanten Schließung und der damit einhergehenden Abkehr von der Going-Concern-
Prämisse wurde der kurzfristige Teil des Darlehens vollständig wertberichtigt. Überdies
wurden gegebene Kautionen und Leasingvorauszahlungen ebenfalls wertberichtigt, da
eine Rückerstattung als unwahrscheinlich angesehen wird.
6.9 Investitionszuschüsse
31.12.2024 31.12.2023TEUR TEURInvestitionszuschüsse537 489AWS Investitionsprämie347 467Summe 884 956
Aufgrund eines vorzeitigen Verkaufes von Anlagegütern (PV-Anlagen) muss eine
Investitionsprämie zurückgezahlt werden (TEUR 91) und wurde dadurch in die
Verbindlichkeiten umgegliedert.
6.10 Negatives Eigenkapital
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in der gesonderten Konzerneigenkapital-
veränderungsrechnung dargestellt.
Zum Bilanzstichtag zum 31.12.2024 wird negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 15.394
(Vorjahr: TEUR 6.934) ausgewiesen. Die Gesellschaft ist zum 31.12.2024 daher
buchmäßig überschuldet. Aufgrund einer negativen Fortbestehensprognose und
aufgetretener Zahlungsunfähigkeit wurde am 20. Dezember 2024 ein Insolvenzantrag
gestellt, welcher mit Beschluss vom 25. Februar 2025 auf ein Konkursverfahren
abgeändert wurde. Mit Beschluss vom 4. März 2025 wurde zudem die Schließung des
Unternehmens angeordnet.
Eigene Anteile
Die Gesellschaft verfügt über 361.885 eigene Stückaktien (VJ: 361.885), die nicht im
Grundkapital ausgewiesen sind.
Aktienoptionsprogramm 2021
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde beschlossen
das bedingte Kapital 2018 in der Fassung des Bedingten Kapitals 2021 aufzuheben, da es
mit dem Ausscheiden von Lukas Scherzenlehner als Vorstand und Michael Eisler als
Aufsichtsratsvorsitzenden keine Bezugsberechtigten mehr gibt.
65
Aktienoptionsprogramm 2023
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde die Satzung
der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß
§ 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der
Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung ist keine
Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schat den Rahmen für
den Aufsichtsrat und den Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft
abzuschließen.
Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt bei Beschlussfassung über die Einräumung der
Option bis inklusive 31.03.2024 EUR 1,00 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen).
Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt bei Beschlussfassung über die Einräumung der
Option nach dem 31.03.2024 dem 30-tägigen gewichteten Durchschnittskurs der Aktien
der CLEEN Energy AG an der Wiener Börse vor Beschlussfassung über die Einräumung der
Option, abzüglich eines Abschlages von 20%, wobei der Ausübungspreis zumindest EUR
1,00 beträgt.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft kann gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR
1.116.746,00 durch Ausgabe von bis zu 1.116.746 Stück erhöht werden. Ein Zweck dieser
bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien
an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der
Hauptversammlung vom 16. Juni 2023 eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft
ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch
und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft kann Weiters gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu
EUR 360.531,00 durch Ausgabe von bis zu 360.531 Stück zum Zweck der Einräumung von
Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2023 erhöht werden.
Genehmigtes Kapital
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde der Vorstand
gemäß § 169 AktG dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5.
Dezember 2028, das Grundkapital um bis zu EUR 2.440.335,00 durch Ausgabe von bis zu
2.440.335 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien)
der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen
- zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der
Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen
Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen.
Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
66
6.11 Anteilsbasierte Vergütungen
Florian Gietl wurden vom Aufsichtsrat Aktienoptionen für den Kauf von 50.000 Stück
CLEEN Energy AG Aktien zum Ausübungspreis von EUR 1,00 eingeräumt. Stefan
Schneckenleitner wurden vom Aufsichtsrat Aktienoptionen für den Kauf von 25.000 Stück
CLEEN Energy AG Aktien zum Ausübungspreis von EUR 1,00 eingeräumt.
Aufgrund des am 25. Februar 2025 beantragten Konkursverfahrens und der damit
einhergehenden geplanten Schließung, ist der beizulegende Zeitwert der Optionen mit
EUR 0,00 zu bewerten.
6.12 Finanzielle Verbindlichkeiten
Zusammensetzung
31.12.202431.12.2023langfristig kurzfristig Gesamt langfristig kurzfristig GesamtTEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEURVerzinsliche Darlehen 0 11 279 11 279 10 996 777 11 773Sonstige (finanzielle) Verbindlichkeiten 0 8 8 0 77 77Leasingverbindlichkeiten 0 149 149 730 152 882Summe 0 11 436 11 436 11 726 1 006 12 732
Die Position Sonstige Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
31.12.2024 31.12.2023TEUR TEURKreditorische Debitoren 8 77Ausstehende Eingangsrechnungen 0 0Sonstige (finanzielle) 8 77VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und sonstige 267 386SteuernSonstiges 226 47Summe 501 510
Verzinsliche Darlehen
Sämtliche verzinsliche Darlehen wurden ausschließlich in der Konzernwährung (EURO)
aufgenommen und haben daher keine Auswirkungen auf die Position des Konzerns im
Hinblick auf Fremdwährungsrisiken. Verzinsliche Darlehen in Höhe von TEUR 9.733
(Vorjahr: TEUR 4.392) weisen eine Fixverzinsung auf, die restlichen Darlehen werden mit
dem 3M-EURIBOR zuzüglich Aufschlag verzinst. Ebenso werden sämtliche Darlehen zu
fortgeführten Anschaungskosten bewertet.
67
Bis auf Darlehen in Höhe von TEUR 9.314 Vorjahr: TEUR 4.228) werden sämtliche
verzinslichen Darlehen laufend getilgt. Des Weiteren wurden den Darlehensgebern
Besicherungen (z.B. Verpfändung Bankkonten, dingliche Besicherungen) eingeräumt.
Konditionen der finanziellen Verbindlichkeiten
31.12.202431.12.2023Nominal-Laufzeit Buchwert Nominale Buchwert NominaleBezeichnungzinssatzin Monaten TEUR TEUR TEUR TEURDarlehen AWS7,41%90 127 400 127 400Darlehen AWS7,41%55 0 600 200 600Bankredit Immobilie6,41%240 768 822 791 822Bankkredite PV-Projekte5,00%156 5 278 6 280 5 401 6 280Bankkredite PV-Projekte6,28%240 775 812 786 812Sonstige Darlehen0,00%nachrangig 795 1 200 1 200 1 200Sonstige Darlehen7,00%nachrangig 2 550 2 600 2 550 2 600Sonstige Darlehen4,00%nachrangig 100 100 100 100Sonstige Darlehen0,0%24 122 635 164 635Sonstige Darlehen6,0%46 200 200 200 200Sonstige Darlehen10,0%12 165 350 0 0Leasingverbindlichkeiten2,10% - 6,754%12 - 180 149 1 242 882 1 115
Hinweise
- Alle im Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten betreen die
Konzernwährung Euro.
- Die oben angeführten Nominalzinssätze entsprechen dem 3M-Euribor
zum 31. Dezember 2024 inkl. dem entsprechenden Aufschlag.
Sicherstellungen
Es wurden hauptsächlich folgende Sicherheiten für Fremdfinanzierungen herangezogen:
Verpfändung Photovoltaikanlagen und deren Ertrag
Eingetragene Hypothek auf Immobilie (TEUR 1.000)
AWS Garantien
68
Überleitung der Finanzverbindlichkeiten
2024 2023TEUR TEURStand 1. Jänner 12 732 18 966Aufnahme finanzieller Verbindlichkeiten 350 1 422Tilgungen finanzieller Verbindlichkeiten -1 706 -1 335Summe zahlungswirksamer -1 356 87VeränderungenSumme nicht zahlungswirksamer 60 -6 321VeränderungenStand 31. Dezember 11 436 12 732
Künftige Tilgungen
Die künftigen Tilgungen der bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten stellen
sich wie folgt dar:
31.12.202431.12.2023< 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre < 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 JahreTEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEURVerzinsliche Darlehen 11 279 0 0 776 5 179 5 818Sonstige (finanzielle) Verbindlichkeiten 8 0 0 77 0 0Leasingverbindlichkeiten 149 0 0 153 489 240Summe 11 436 0 0 1 006 5 668 6 058
Aufgrund der beantragten Insolvenzverfahrens bzw. des beantragten Konkursverfahrens
wurden sämtliche Tilgungsverpflichtungen als kurzfristig dargestellt.
69
6.13 Rückstellungen
Zusammensetzung und Entwicklung
2024 (in TEUR) Stand 1.1. Verwendung Auflösung Umglied. Zuweisung Stand 31.12Rückstellungen für 33 0 0 -33 0 0WiederherstellungsverpflichtungenRückstellungen für Belastungen aus 381 0 0 -381 0 0div. Verträgenlangfristige Rückstellungen 414 0 0 -414 0 0Rückstellungen für 0 0 0 33 1 34WiederherstellungsverpflichtungenRückstellung für Jahresabschluss und 100 -94 0 0 95 101BeratungRückstellung für 20 -45 0 0 70 45AufsichtsratvergütungenRückstellungen für Belastungen aus 348 0 -58 381 29 700div. VerträgenRückstellung für die Inanspruchnahme 0 0 0 0 5 081 5 081von BürgschaftenRückstellung für Schließungskosten 0 0 0 0 200 200Übrige sonstige Rückstellungen 390 -269 -89 0 341 371kurzfristige Rückstellungen 858 -408 -147 414 5 817 6 532Rückstellungen 1 272 -408 -147 0 5 817 6 532
2023 (in TEUR) Stand 1.1. Verwendung Auflösung Umglied. Zuweisung Stand 31.12Rückstellungen für Jubiläumsgelder 13 0 -13 0 0 0Rückstellungen für 52 0 -21 0 2 33Wiederherstellungsverpflichtungen Rückstellungen für Belastungen aus 0 0 0 0 381 381div. Verträgen langfristige Rückstellungen 65 0 -34 0 383 414Rückstellung für Jahresabschluss und 116 -109 -3 -2 98 100BeratungRückstellungen für Drohverluste 631 -631 0 0 0 0Rückstellung für 200 -10 -200 0 30 20AufsichtsratvergütungenRückstellungen für Belastungen aus 0 0 0 0 348 348div. VerträgenSteuerrückstellung 5 0 -5 0 0 0Übrige sonstige Rückstellungen 517 -502 0 0 375 390kurzfristige Rückstellungen 1 469 -1 252 -208 -2 851 858Rückstellungen 1 534 -1 252 -242 -2 1 234 1 272
Die CLEEN Energy AG hat in Vorjahren für die verkaufte Tochtergesellschaft CLEEN Energy
Hyperion GmbH Bürgschaften für Kreditverträge sowie eine harte Patronatserklärung
abgegeben. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Organisation der
Tochtergesellschaften – es handelte sich um Projektgesellschaft ohne eigenes
Management und Mitarbeiter - war in Folge der Abkehr der Going-Concern-Prämisse die
Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der Bürgschaft sowie der Patronatserklärung
neu zu beurteilen. Da zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung die Verwertbarkeit
der Vermögenswerte der Tochtergesellschaft nicht abschließend beurteilt werden kann,
70
wurde der komplette aushaftende Betrag der Bürgschaft sowie der bestehenden harten
Patronatserklärung rückgestellt.
Für die im Rahmen des Insolvenz- bzw. nun vorliegenden Konkursverfahrens zu
erwartenden Kosten wurden mit einem Betrag von TEUR 200 rückgestellt, da der erfolgte
Insolvenzantrag per 20. Dezember 2024 als wertbegründendes Ereignis dieses Betrages
angesehen wird.
Bei der Rückstellung für belastende Verträge handelt es sich um zukünftige, vertragliche
Zahlungen für Mindesteinspeiseerlöse und Umbauten für Brandschutz, welche im
Rahmen des Verkaufs des Tochterunternehmens CLEEN Energy Hyperion GmbH,
vereinbart wurden.
Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Vorsorgen für
zukünftige Belastungen in Höhe von TEUR 296 und Personalrückstellungen in Höhe von
TEUR 33.
7 FINANZINSTRUMENTE - BEIZULEGENDE
ZEITWERTE UND RISIKOMANAGEMENT
Einstufung und beizulegende Zeitwerte
Folgende Tabellen stellen die Buchwerte, Kategorien und beizulegende Zeitwerte sowie
die Fair-Value-Hierarchie der Finanzinstrumente dar. In der Berichtsperiode wurden keine
Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen vorgenommen. Es wird darauf
hingewiesen, dass der Konzern überwiegend Finanzinstrumente bilanziert, die nicht zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Sämtliche beizulegende Zeitwerte der
finanziellen Vermögenswerte werden der Bewertungshierarchie Stufe 3 zugewiesen.
31.12.202431.12.2023Zum beizu-Zu fortgef. Zum beizu-Zu fortgef. legenden Anschaffungs-legenden Anschaffungs-ZeitwertkostenBuchwerteZeitwertkostenBuchwerteTEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEURVermögenswerteForderungen aus Lieferungen und 76 76 76 792 792 792LeistungenVertragsvermögenswerte aus Verträgen 119 119 119 0 0 0mit KundenSonstige Forderungen und 127 127 127 841 929 929VermögenswerteZahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 291 291 291 982 982 982SchuldenVerzinsliche Darlehen 11 279 11 279 11 279 12 317 11 773 11 773Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 470 470 470 1 195 1 195 1 195LeistungenSonstige Verbindlichkeiten 8 8 8 77 77 77Leasingverbindlichkeiten 149 149 149 882 882 882
71
Das Nettoergebnis gegliedert nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar (in
TEUR):
31.12.202431.12.2023aus im Konzern-aus im Konzern-Folge-ausergebnis Folge-ausergebnis bewertungZinsenerfasstbewertungZinsenerfasstTEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEURZu fortgeführten Anschaffungskosten -723 48 -675 -350 53 -297bewerte VermögenswerteZu fortgeführten Anschaffungskosten 70 -1 183 -1 113 20 -1 471 -1 451bewerte SchuldenGesamt -653 -1 135 -1 788 -330 -1 418 -1 748
8 KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Erlöse aus dem Abgang von Sachanlagevermögen betreen im Wesentlichen den
Verkauf von eigens betriebenen PV-Anlagen, H2-Speichern und Verkäufe des eigenen
Fuhrparks.
Die hohen Veränderungen der Working Capital Positionen resultiert im Wesentlichen aus
der Abkehr vom Going-Concern-Prämisse und den damit zusammenhängenden
Abschreibungen auf den Liquidationswert auf der Aktiv-Seite bzw. der Bildung von
Rückstellungen und Verbindlichkeiten aufgrund der drohenden Inanspruchnahme von
Bürgschaften und Patronatserklärungen auf der Passiv-Seite.
9 RISIKOMANAGEMENT
Aufgrund des beantragen Konkursverfahrens und der geplanten Schließung der
Unternehmensgruppe im Laufe des Geschäftsjahres 2025, werden hier die Risiken,
welche die CLEEN Energy Group zum Zeitpunkt ihrer aktiven Geschäftstätigkeit
ausgesetzt war, näher erläutert.
Die CLEEN Energy Group war im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen
unternehmensinternen und -externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen
Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt die CLEEN Energy Group ein
formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem. Das
Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da
hier positive und negative Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und
dargestellt werden. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen wurden
entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden Angestellten abgeleitet und
zur Umsetzung gebracht.
Das Risikomanagementsystem ermöglichte es, schnell und eektiv zu handeln und
einzugreifen sowie Chancen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die
CLEEN Energy group zu nutzen. Darüber hinaus war die sorgfältige Auswahl der
Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei wurden einhergehend auf
die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards
geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der
72
Energieeizienz, war die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen
abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen.
Folgende wesentliche Risikofelder wurden von der CLEEN Energy Group definiert:
• Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken
o Branchenrisiko, Beschaungsmarktrisiko,
• Unternehmensspezifische Risiken
o Investitionsrisiko, IT-Risiken, Personalrisiken, Länderrisiken
• Finanzielle Risiken
o Liquiditätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Währungsrisiko,
Haftungsrisiko
Liquide Mittel wurden ausschließlich bei Kreditinstituten mit einwandfreier Bonität
veranlagt.
Branchenrisiko
Trotz des enormen Wachstumspotentials des Marktes von erneuerbaren Energiequellen,
enthält auch diese Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy Group im
Rahmen ihres Risikomanagements beobachtete und analysierte. Aufgrund des
Bestrebens der weltweiten politischen Entscheidungsträger die Energiewende
voranzutreiben, rückte die Branche in den Fokus von öentlichen und privaten Investoren,
was wiederum den technologischen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier bestand das
Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht mit zu begleiten und somit das Einbüßen
von Wettbewerbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren ändern sich
aufgrund des Vorantreibens der Energiewende laufend die politischen
Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzerrungen führen, welche auf die
Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy Group Einfluss nehmen
konnten.
Die CLEEN Energy Group beobachtete und analysierte die Veränderungen der
technologischen und politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich
Chancen in den sich verändernden Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken zu
erkennen, ausgleichen und abmildern zu können. Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt
erfolgte durch das Management im Rahmen einer Projektbewertung eine Einschätzung
der potentiellen Chancen und Risiken von sich verändernden Technologien und
politischen Rahmenbedingungen.
Beschaffungsmarktrisiko
Ein wesentliches Risiko für die damals geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy
Group war die Beeinträchtigung des Beschaungsmarktes von Bauteilen für
Photovoltaik-Anlagen. Durch die in den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung von
Lieferketten aufgrund von weltweiten Störungen von Logistikabläufen kam es zu
nachteiligen Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies konnte einerseits zu volatilen
Einkaufspreisen und andererseits zu Lieferschwierigkeiten von PV-Komponenten führen.
Das Management der CLEEN Energy Group begegnete diesem Risiko mit einem speziellen
Auswahlverfahren von Lieferanten und stetiger Überwachung der Einkaufsprozesse sowie
der Entwicklung des Welthandels. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modulen) wurde durch
eine Bevorratung einer Mindestmenge der Volatilität des Beschaungsmarktes
73
entgegengewirkt. Des Weiteren setzte die CLEEN Energy Group verstärkt auf den Bezug
von wesentlichen Bauteilen direkt bei den Produzenten bzw. Importeuren, um
Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzukaufen.
Investitionsrisiko
Durch das vormalige Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group ergab sich naturgemäß
ein hohes Investitionsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich wiederum ein
entsprechendes Investitionsrisiko ergab. Dies definiert sich aus der Unsicherheit
hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, indem das Risiko besteht, dass
zukünftige Einzahlungsüberschüsse bzw. Renditen eines Investitionsprojektes
schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN Energy Group begegnete diesem Risiko mit
entsprechenden konservativen Projektkalkulationen sowie dem Versuch langfristig
gesicherte Stromverträge, in Kombination mit fix verzinsten Kreditverträgen
abzuschließen. Somit wurde das Investitionsrisiko, welches überwiegend von
schwankenden Strompreisen abhängt, minimiert.
Personalrisiko
Ein wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation
der Belegschaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit fördern nachhaltig die
Produktivität und schlussendlich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis dafür
bilden funktionierende und transparente Informationsflüsse sowie die Einbindung jedes
Mitarbeiters in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Weiter-
bzw- Fortbildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert den Aufbau
von Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu
schaen. Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe Fluktuation sowie fehlende
Weiterbildung bilden die wesentlichen Risiken im Personalbereich. Die CLEEN Energy
Group entgegnete diesen Risiken mit der Förderung von unternehmensinternen sowie
externen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsinitiativen sowie einem
attraktiven Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
IT-Risiko
Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und der
einhergehende steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht laufend das Risiko von
Cyber-Crime Aktivitäten als auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Systemen durch
interne oder externe Faktoren. Der Einsatz von modernen IT-Systemen sowie
Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit Cyber Crime sollten das Risiko der CLEEN
Energy Group im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung gering
halten. Zudem sollen regelmäßige Datensicherung das Risiko von Datenverlust
minimieren.
Länderrisiko
Die Ausweitung und Internationalisierung des Geschäftsfeldes der CLEEN Energy Group
führte auch zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologische, politische und
wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben Einfluss auf den Erfolg der
Geschäftstätigkeit der CLEEN Energy Group. Die Strategie des Managements der CLEEN
74
Energy fokussierte sich nur mehr auf den Kernmarkt Österreich, wodurch das
Länderrisiko minimiert wird bzw. nicht mehr vorhanden ist.
Liquiditätsrisiko
Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis ist eine der Kernaufgaben der
Unternehmensführung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Liquiditätsrisikos auf
Konzernebene wird eine Liquiditätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüssen der
einzelnen Projekte ableitet, verwendet. Die Finanzierung des Konzerns erfolgte zu einem
hohen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem aufgrund der erforderlichen
Vorabinvestitionen im Segment Photovoltaik erforderlich sind. Die Finanzierungen des
Konzerns sind dementsprechend überwiegend langfristig ausgerichtet um die Laufzeiten
der zugrundeliegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur Besicherung dieser
langfristigen Finanzierungen dienen einerseits die finanzierten Vermögenswerte (idR
Photovoltaik-Anlagen) als auch sonstige Sicherstellungen (z.B. Patronatserklärung,
Verpfändung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung über Banken legte der Konzern
großen Wert auf ein partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen
Kernaktionären. Diese hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach deren Loyalität zum
Konzern durch die Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel in finanziell
schwierigen Zeiten bewiesen.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zahlungsverzuges oder -ausfalls von
Vertragspartnern. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu
den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen
Forderungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko besteht in Höhe der Buchwerte. Die
Analyse und Bewertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden war ein wesentliches
Steuerungsinstrument der CLEEN Energy Group, um das Kreditrisiko zu minimieren. Die
Überwachung der Bonität der Kunden erfolgte laufend.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes von Finanzinstrumenten und des
Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der
weitaus überwiegende Anteil der Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist variabel
verzinst und abhängig vom 3-Monats-EURIBOR. Die Veränderung dieses Basiswerts von
+/- 1 % hätte bei den Bankdarlehen eine Auswirkung auf das Ergebnis sowie das
Eigenkapital (jeweils vor Steuern) in Höhe von TEUR +/- 104 (Vorjahr TEUR 102).
Fremdwährungsrisiko
Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro durchgeführt wurden, bestand kein
Fremdwährungsrisiko für den Konzern. Wäre es mittelfristig zu einer
Geschäftsausweitung auch außerhalb des Euro-Raumes gekommen, würde dieses
Risiko verstärkt vom Management der CLEEN Energy Group überwacht werden.
75
Haftungsrisiko
Im Rahmen des Verkaufes eines Tochterunternehmens bestand für oene Kreditbeträge
des ehemaligen Tochterunternehmens ein Haftungsrisiko aus der Inanspruchnahme
einer Bürgschaft der CLEEN Energy AG in Höhe von TEUR 4.850. Darüber hinaus
bestanden Haftungsrisiken aus Patronatserklärungen gegenüber Tochterunternehmen.
Aufgrund des eingereichten Insolvenzverfahrens am 20. Dezember 2024 bzw. des
eingereichten Konkursantrages am 25. Februar 2025 sind sämtliche Bürgschaften und
harten Patronatserklärungen gegenüber Tochtergesellschaften und konzernfremden
Gesellschaften aufgrund der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nunmehr als
Rückstellungen in der Bilanz zum 31. Dezember 2024 ausgewiesen, wenn für diese zuvor
noch nicht in der Konzernbilanz berücksichtigt wurden.
10 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 wurde über das Vermögen der CLEEN Energy AG
ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung erönet. Am 25. Februar 2025 wurde der
Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans zurückgezogen, wodurch der Konkurs über
die CLEEN Energy AG erönet wurde. Per 4. März 2025 wurde die Schließung des
Unternehmens gerichtlich beschlossen und am 16. April 2025 wurde die Schließung
gerichtlich vollzogen. Die Erönung des Konkursverfahrens führt zu einer Abkehr vom
bisherigen Grundsatz der Bilanzierung unter der Going Concern-Prämisse. Die
Bilanzierung zum 31. Dezember 2024 erfolgt stattdessen zu Zerschlagungswerten.
Mit 21. Februar 2025 wurde für das Tochterunternehmen CLEEN Energy Energiewende
GmbH ebenfalls ein Konkursantrag beim Landesgericht St. Pölten gestellt.
Mit 3. März 2025 wurde auch für das Tochterunternehmen CLEEN Energy Germany GmbH
ein Konkursantrag beim Insolvenzgericht München gestellt.
11 SONSTIGE ANGABEN
11.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Nahestehende Personen:
Die Unternehmen im Konsolidierungskreis unterhalten diverse geschäftliche
Beziehungen zu nahestehenden Personen. Zu den nahestehenden Personen gehören die
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nahe
Familienangehörige. Erfasst sind weiters die Mitglieder des Managements in
Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen
maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben, sowie
deren nahe Familienangehörige.
76
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Transaktionen mit (ehemals)
nahestehenden Personen.
2024 2023TEUR TEURVergütung (Ex)Vorstand L. Scherzenlehner 0 151Vergütung Vorstand F. Gietl 140 52Vergütung Management Prokuristen 233 230Beratungsaufwendungen 62 12Aufsichtsratvergütungen 70 30Umsatzerlöse mit PV-Anlagen 0 2
Die Aufsichtsratvergütungen teilen sich wie folgt auf:
2024 2023TEUR TEURMichael Eisler (Ex-Vorsitzender) 0 10Fritz Ecker (Vorsitzender) 30 10Harald Weiss 0 5Erwin Smole 0 5Robert Lager 20 0Erich Wolf 20 0
Nahestehende Unternehmen
Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder
einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im
Konsolidierungskreis ausüben.
Die Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, bei welcher Fritz Ecker Gesellschafter und
Geschäftsführer ist, erbrachte im Geschäftsjahr 2024 Beratungsleistungen in Höhe von
TEUR 58.
Die ACTUM Performance Group GmbH unterstützte die CLEEN Energy AG im Rahmen der
Sanierung und erbrachte hierfür im Geschäftsjahr 2024 Leistungen in Höhe von TEUR 4.
Robert Lager ist Gesellschafter und Geschäftsführer der ACTUM Performance Group
GmbH.
77
11.2 Angaben gemäß § 245 Abs. 1 UGB
Die nicht an einer anderen Stelle des Konzernabschlusses dargestellten Angaben des §
245 UGB finden Sie im Folgenden:
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer, gegliedert nach Arbeitern und
Angestellten, stellt sich wie folgt dar:
2024 2023TEUR TEURArbeiter 4 7Angestellte 15 26Gesamt 19 33
Angabe zu den Bezügen der Organmitglieder sowie früherer Organmitglieder
Siehe hierzu Angaben bei den nahestehenden Personen.
11.3 Organe
Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands
NameseitFlorian Gietl 01.08.2023
Die Gesellschaft wird vom Vorstand selbständig vertreten.
Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates
NameseitMag. Fritz Ecker (Vorsitzender) 16.06.2023Dr. Robert Lager 05.12.2023Mag. Erich Wolf 05.12.2023
Haag, 28. April 2025
____________________________
Florian Gietl
CEO, Vorstand
78
4 KONZERNLAGEBERICHT
DER CLEEN ENERGY AG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
79
BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF UND
DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE
Branchenentwicklung
Keine Stromerzeugungstechnologie weist in Österreich ein derart hohes Potenzial für
einen weiteren Ausbau auf wie die Photovoltaik (PV). Nationale Klima- und Energieziele
sind nur zu erreichen, wenn Photovoltaik eine der zentralen Säulen im Energiesystem
bildet. Photovoltaik liefert hochwertige elektrische Energie, ist wartungsarm, langlebig
und führt verbaute Flächen einer Doppelnutzung zu.
Photovoltaik in Österreich
Im Vorjahr wurde in Österreich mit 2.603 MWp an installierten PV-Anlagen ein neuer
Rekordwert erzielt. Damit waren mit Ende 2023 Photovoltaikanlagen mit einer
kumulierten Gesamtleistung von 6.395 MWp in Betrieb. In Summe wurden im Vorjahr ca.
134.000 PV-Anlagen installiert. Verglichen mit dem Jahr 2022 ergibt das eine Steigerung
der PV-Leistung um ca. 157,96%.
Quelle: bis 2006: Faninger (2007), ab 2007: Technikum Wien (2024)
Nach wie vor sind der überwiegende Anteil der installierten PV-Anlagen Aufdachanlagen
(85,6%), gefolgt von 11,8% freistehende PV-Anlagen. Grund hierfür sind die in Österreich
nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen für PV-Freiflächen-Anlagen, welche
langwierige Genehmigungsprozesse durchlaufen müssen.
80
Quelle: Technikum Wien (2024)
Bei den österreichischen Bundesländern liegt Niederösterreich mit 1.425 MWp
installierter PV-Leistung knapp vor Oberösterreich mit 1.375 MWp und der Steiermark mit
1.200 MWp. Schlusslichter sind Vorarlberg (216 MWp), und Wien (228 MWp).
Im Vergleich zu der bis zum Jahr 2030 erforderlichen MWp Leistung gemäß
österreichischen Netzinfrastrukturplan, liegt Vorarlberg mit bereits 43% erreichter MWp-
Leistung auf dem vordersten Rang. Den größten Aufholbedarf haben hier die Länder
Burgenland ,Kärnten und Wien.
Quelle: Aktuelle Leistung: Innovative Energietechnologien in Österreich Marktentwicklung: Hrsg. 2024. BMK 2024,
Grafik: PV-Austria
Photovoltaik in Europa
Gemäß EUPD Research zeigte der Photovoltaik-Markt 2024 in der EU ein leichtes
Wachstum mit geschätzten 64 bis 65 GWdc neu installierter Leistung, was einen leichten
Anstieg von etwa fünf Prozent im Vergleich zu den 61,9 Gigawatt DC-Leistung in 2023
bedeutet. Der Wachstumsrückgang folgte auf den deutlichen Anstieg im Jahr 2023, als
81
die Installationen aufgrund der durch den Russland-Ukraine-Konflikt ausgelösten
Energiekrise um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr zunahmen.
2024 verringerten sinkende Energiepreise und die Rückkehr zu einer relativen Stabilität
auf den Energiemärkten die Dringlichkeit, welche zuvor die schnelle Expansion
angetrieben hatte. Zwar gab es weiterhin politische Initiativen und unterstützende
Rahmenbedingungen, doch reichten diese nicht aus, um das außergewöhnliche
Wachstum des Vorjahres zu wiederholen. Von den großen Märkten konnten Frankreich,
Deutschland und Italien ihre Photovoltaik-Kapazitäten weiter ausbauen, während die
Niederlande, Spanien und Polen im Vergleich zu ihren Installationszahlen von 2023 einen
Rückgang verzeichneten.
Für das Jahr 2025 erwartet EUPD Research wiederum ein zweistelliges Wachstum, wobei
ein Anstieg der Photovoltaik-Installationen um etwa zehn Prozent im Vergleich zu 2024
erwartet wird.
Förderwesen
Eine wesentliche Änderung der Förderlandschaft von PV-Anlagen in Österreich war die
Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung von PV-Modulen inkl. der Errichtung als
Nebenleistung ab dem Jahr 2024. Diese Umsatzsteuerbefreiung ersetzt damit den EAG
Investitionszuschuss für Privatanlagen (und sonstige nicht-vorsteuerabzugsberechtigte
Personen).
Auf EU-Ebene trat die EU-Not VO Anfang des Jahrs in Kraft und zuletzt die RED III, die
wesentliche Erleichterungen für die Umsetzung von PV-Anlagen bringen soll. Mit dieser
EU-Notfallverordnung wird ein vorübergehender Rahmen zur Beschleunigung des
Genehmigungsverfahrens und der Durchführung von Projekten im Bereich der
erneuerbaren Energien festgelegt. Dadurch soll mit einer raschen Steigerung der
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen eine Abhilfe gegen den Energienotstand
und die damit verbundenen Preisschwankungen auf dem Energiemarkt geschaen
werden.
Branchenausblick
Weltweit werden die jährlichen PV-Kapazitäten kontinuierlich steigen. Laut Prognosen der
International Energy Agency verdreifacht sich europaweit die kumulierte PV-Kapazität in
den nächsten fünf Jahren und wird um ca. 1.500 Gigawatt wachsen. Zwischen 2024 und
2030 wird die Technologie voraussichtlich 80 % des Wachstums der weltweiten
erneuerbaren Kapazität ausmachen – das Ergebnis des Baus neuer großer
Solarkraftwerke sowie einer Zunahme von Solaranlagen auf Dächern von Unternehmen
und Haushalten.
Bis zum Ende dieses Jahrzehnts wird sich die Photovoltaik voraussichtlich zur größten
erneuerbaren Energiequelle entwickeln und sowohl Wind- als auch Wasserkraft
übertreen, die derzeit bei weitem die größte erneuerbare Energiequelle darstellt.
Für die nächsten Jahre wird der Photovoltaik noch ein weiteres
Kostendegressionspotential vorausgesagt, welches aber nicht nur durch
82
Massenfertigungen, sondern vor allem durch technologische Weiterentwicklungen
möglich gemacht wird. Derzeit wird erwartet, dass jährlich ca. 0,55%
Wirkungsgradzuwachs durch technologische Fortschritte erzielt werden kann.
Die großen Zuwächse an PV-Leistung der Jahre 2022 und 2023 resultierend aus den
kurzzeitig hohen Energiepreisen im Zuge des Ukrainekrieges sowie der Kostenrückgänge
bei den PV-Module, führte im Jahr 2024 zu veränderten Marktbedingungen. Darüber
hinaus drückte die allgemein schwierige wirtschaftliche Lage in Österreich auf die
Nachfrage nach PV-Anlagen.
Das Erhalten der Förderlandschaft, eine rasche Ertüchtigung der Stromnetze und die
Ausweitung des lokalen Energiemanagements inklusive umfassender Nutzung lokaler
Flexibilitäten und Speicher sind Grundpfeiler für eine konstant positive Entwicklung des
PV-Marktes in Österreich, wodurch ein Marktwachstum von 2 GW pro Jahr und somit die
Erreichung der Klimaneutralität sichergestellt werden kann.
Im österreichischen „Erneuerbaren Ausbaugesetz“, das im Juli 2021 in Kraft getreten ist,
sind klare Ziele vorgegeben, die für die Photovoltaik eine Steigerung um 11 TWh bis 2030
vorgeben. Dies wird in den nächsten Jahren vor allem über die Errichtung von
Aufdachanlagen und Carport-Lösungen erreicht werden, da die Nutzung von Freiflächen
nach wie vor in den Bundesländern im Mittelpunkt der politischen Diskussion stehen.
Geschäftsentwicklung
Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2023. Sofern es nicht anders
erwähnt wird, stehen sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch
gerundet. Aufgrund des gescheiterten Sanierungsverfahrens der CLEEN Energy AG und
des damit einhergehenden Konkursantrages der CLEEN Energy AG per 25. Februar 2025
(siehe Ereignisse nach dem Bilanzstichtag), wurde die Konzernbilanz auf Basis von
Zerschlagungswerten („Gone Concern“) dargestellt. Mit dem Konkursantrag der CLEEN
Energy AG kann auch für die in den Konzernabschluss einbezogenen
Tochterunternehmen keine positive Fortbestehensprognose dargestellt werden, wodurch
der gesamte Konzern der CLEEN Energy AG zu Zerschlagungswerten („Gone Concern“)
bilanziert wird.
Das Geschäftsjahr 2024 war einerseits geprägt durch die Konsolidierung der
betrieblichen Tätigkeit, welches ein operativ stabiles Geschäft ermöglichte, und
andererseits durch die Beantragung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens der CLEEN
Energy AG, welches zu negativen Einmaleekten im Ergebnis führte.
Das stabile und margenstarke Geschäft im ersten Halbjahr 2024, ermöglichte ein
erstmals positives EBIT eines Halbjahres. Überdies wurden seit Beginn des
Geschäftsjahres an einer Vielzahl an aussichtsreichen Ausschreibungen teilgenommen,
welche jedoch Großteils nicht gewonnen werden konnten. Die Verzögerung eines
Großprojektes, die Verschlechterung von Einspeisetarifen, sowie der sukzessive Abgang
und die dadurch notwendige Neubesetzung von Schlüsselpersonen, wodurch im Laufe
des zweiten Halbjahres das Einbüßen der operativen Leistungsfähigkeit der Organisation
83
resultierte, führte im Oktober zur Aussetzung der Umsatzprognose, im Dezember zur
Beantragung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens ohne Eigenverantwortung und
schlussendlich zum Konkursantrag im Februar 2025.
Das stabile Umsatz- und Ergebnisniveau konnte durch zahlreiche negative Einmaleekte
auf den Geschäftsverlauf in den letzten Monaten des Geschäftsjahres 2024 nicht mehr
gehalten werden, wodurch weder eine ausreichende Liquidität noch eine positive
Fortbestehensprognose dargestellt werden konnte.
Umsatz und Betriebsleistung
Die Betriebsleistung ermittelt sich wie folgt und ist gegenüber dem Vorjahr um circa 44 %
(Vorjahr: 28 % gestiegen) gesunken.
Umsatzerlöse
zuzüglich Bestandsveränderungen
zuzüglich aktivierte Eigenleistungen
= Betriebsleistung
Die Entwicklung des Umsatzes bzw. der Betriebsleistung nach Geschäftsbereichen stellt
sich wie folgt dar (Werte in TEUR):
in TEUR
Anlagenverkäufe
6 787 117,5% 9 494 92,0%
Stromerlöse
305 5,3% 363 3,5%
Sonstiges
68 1,2% 1 696 16,4%
Umsatzerlöse
7 160 123,9% 11 553
112,0%
Bestandsveränderung und aktivierte
Eigenleistungen
-1 383 -23,9% 1 237- -12,0%
Betriebsleistung
5 777 100,0% 10 316 100,0%
Jahr 2024
Jahr 2023
Der Umsatz bzw. die Betriebsleistung der CLEEN Energy Group wurde zu 100 % (Vorjahr:
94,6 %) in Österreich erwirtschaftet.
Die Verringerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus
der Verzögerung eines geplanten Großprojektes, aus der allgemein verhaltenen
Auftragsvergabe aufgrund der rezessiven Wirtschaftslage in Österreich und aus nicht
realisierten Projekten aufgrund der negativen Eekte rund um die Beantragung eines
gerichtlichen Sanierungsverfahrens.
84
Ertragsentwicklung
Der Deckungsbeitrag in Höhe von TEUR 1.769 bzw. 31 % konnte gegenüber dem Vorjahr
massiv gesteigert werden. Grund hierfür waren margenstarke Projekte im Geschäftsjahr
2024 und dass im Vergleichsjahr 2023 nach wie vor alte, verlustreiche Projekte sowie
negative Einmaleekte den Deckungsbeitrag drückten.
Auch der Personalaufwand verringerte sich im zweiten Geschäftsjahr in Folge und
reduzierte sich im Geschäftsjahr 2024 um TEUR 696 auf TEUR 1.593 gegenüber TEUR
2.289 aus dem Vorjahr. Aufgrund des niedrigen Umsatzniveaus erhöhte sich die Quote
jedoch von 19,8% auf 22,2%.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auch im Jahr 2024 durch hohe negative
Einmaleekte, diesmal resultierend aus dem beantragten Insolvenzverfahren, belastet,
wodurch eine Vergleichbarkeit dieser Positionen mit Vorjahren nicht möglich ist. Im
laufenden Geschäftsjahr wurden durch das beantragte Insolvenzverfahren sämtliche
aushaftenden Bürgschaften und harten Patronatserklärungen gegenüber Gesellschaften
außerhalb des Konzerns in die Bilanz aufgenommen, was zu einem negativen Eekt in den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 5.081 führt. Auch weiterhin hohe
Forderungswertberichtigungen in Höhe von TEUR 232 belasten diese Position.
In den Abschreibungen befinden sich TEUR 1.270 außerordentliche Wertminderungen auf
das Sachanlagevermögen aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse und der
damit einhergehenden Bilanzierung von Liquidationswerten.
Das Finanzergebnis enthält im Wesentlichen eine Wertberichtigung von Finanzanlagen in
Höhe von TEUR 519 sowie Zinsaufwendungen aus Bankenfinanzierungen in Höhe von
TEUR 627. In Summe führt dies zu einem negativen Finanzergebnis von TEUR 1.207.
Schlussendlich ergibt sich dadurch ein negatives Ergebnis nach Steuern in Höhe von
TEUR 9.018. Das negative kumulierte Ergebnis erhöhte sich von TEUR -12.589 auf
TEUR - 21.604.
in TEUR
Umsatz
EBITDA
EBITDA-Marge (in %)
EBIT
EBIT-Marge
Periodenergebnis
Ergebnis je Aktie
-2 288
-19,8%
-5 892
-51,0%
-1,48
-7 380
-1,59
-72,3%
-7 805
-109,0%
-9 018
Jahr 2024
Jahr 2023
11 553
7 160
-5 175
85
Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
Bilanzsumme 4 434
100% 11 547 100%
Eigenkapital (Equity) 15 394- -347,1% 6 934- -60,1%
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
Langfristiges Vermögen
3 592 81,0% 6 688
57,9%
Kurzfristiges Vermögen
843 19,0% 4 859
42,1%
Summe Vermögen
4 434 100,0% 11 547 100,0%
31.12.2023
31.12.2024
Aktivseitig reduzierte sich sowohl das langfristige, als auch das kurzfristige Vermögen
aufgrund des reduzierten Geschäftsvolumens und der Abkehr von der Going-Concern
Prämisse und der damit einhergehenden Bilanzierung von Liquidationswerten. Aufgrund
dessen kam es sowohl beim langfristigen als auch beim kurzfristigen Vermögen zu
außerordentlichen Wertminderungen und somit zu einer Reduzierung der Gesamt-Aktiva.
Durch die negativen Einmaleekte aus dem Insolvenz- bzw. Konkursantrag und der
Abkehr von der Going-Concern-Prämisse, erhöhten sich sowohl das negative
Eigenkapital als auch die Schulden, was insgesamt jedoch ebenfalls zu einer Reduktion
der Gesamt-Passiva führte.
Cash Flow
in TEUR
Cash-Flow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
Cash-Flow aus der
Finanzierungstätigkeit
Veränderung der flüssigen Mittel
Jahr 2023
-3 060
-691
951
606
1 925
-1 288
2 087
-8
Jahr 2024
Der beinahe ausgeglichene, operative Cash-Flow zeigt, dass im Geschäftsjahr 2024
grundsätzlich ein operativ stabiles Geschäft vorhanden war.
Im Finanzierungs-Cash-Flow stehen Kapitalaufnahmen in Höhe von TEUR 913,
Rückführungen von TEUR 2.201 gegenüber.
Durch De-Investitionen anhand von Verkäufen von Sachanlagevermögen konnte ein Teil
des negativen Finanzierungs-Cash-Flows, gedeckt werden. In Summe reduzierten sich
jedoch durch den hohen negativen Finanzierungs-Cash-Flow die liquiden Mittel um
TEUR 691, was gegen Ende des Geschäftsjahres zu einem Liquiditätsengpass führte.
86
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp
Für das aufgrund des Geschäftsbereichs Photovoltaik (PV) nunmehr dominierende
Produkt gilt die installierte Nennleistung nach kWp oder MWp (Faktor x 1.000) als
besonders wichtige Kennzahl. Die Abkürzung kWp steht für „Kilowatt peak“. Damit wird die
Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben. Diese wird
auch als Nennleistung bezeichnet. In der Praxis ist die tatsächliche Leistung höher als die
Nennleistung, weil die Wetter- und Betriebsbedingungen meist von der Norm abweichen.
Abhängig vom Standort der installierten Anlage ergibt sich durch die lokalen
Sonnenstunden die mögliche Jahreserzeugung der Anlage in kWh (Kilowattstunden), die
im österreichischen Schnitt bei gerundet 1.000 Volllast-Sonnenstunden liegt. Ein kWp
erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom.
Im Jahr 2024 wurden Anlagen mit einer Leistung von rund 5.200 kWp (Vorjahr: 9.300 kWp)
installiert.
Umweltschutz
Bereits im Jahr 2022 und 2023 wurde der Hauptsitz der CLEEN Energy Group in Haag
weiter ausgebaut und auf nachhaltige Technologien umgestellt. So wurden im Laufe des
Jahres 2022 eine zweite Wärmepumpe für Heizung und Kühlung installiert.
Insgesamt betreibt die CLEEN Energy Group damit in Österreich an ihren drei Standorten
PV-Anlagen mit einer Peakleistung von rund 100 kWp und kann damit den gesamten
Bürobedarf decken.
Im Bereich Fuhrpark wurde der Wechsel auf eine reine E-Flotte weiter vorangetrieben.
Grundsätzlich wurden bei Neuanschaungen nur noch E-PKWs in Betracht gezogen,
soweit es die Nutzung des PKWs zulässt. Aktuell wird lediglich noch 1 Hybrid-PKW mit
fossilen Brennstoen betrieben. Insgesamt umfasst der Fuhrpark damit nun 6 E-Autos,
einen Hybrid PKW und 3 Nutzfahrzeuge. Im Bereich der Nutzfahrzeuge gab es leider noch
keine wirtschaftlich brauchbare Alternative aufgrund der benötigten Reichweite und
Ladekapazitäten. Hier sollte der Wechsel auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge
erfolgen, sobald dies wirtschaftlich vertretbar war.
Mitarbeiter
Das Team der CLEEN Energy AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 aufgrund der
laufenden Restrukturierung der Gesellschaft einen weiteren Rückgang an Mitarbeitern.
Aufgrund des sukzessiven Ausscheidens von wesentlichen Schlüsselpersonen im Laufe
des zweiten Halbjahres 2024 wurde die Leistungsfähigkeit des Unternehmens
kontinuierlich verringert. Durch den eingereichten Konkursantrag am 25. Februar 2025
und der damit einhergehenden Schließung des Unternehmens, werden die restlichen
Mitarbeiter im Laufe des Geschäftsjahres 2025 aus dem Unternehmen ausscheiden.
87
Beschäftigen Kennzahlen
Anzahl (in HC)
Arbeiter
A
ngestellte
Summe
20
11
24
31.12.2024
31.12.2023
2
4
9
Geschlecht (in %)
Frauen
M
änner
31.12.2023
36,4%
33,3%
63,6%
66,7%
31.12.2024
Alter (in %)
< 30 Jahre
30 - 50 Jahre
> 50 Jahre
0,0%
4,2%
31.12.2023
9,1%
37,5%
90,9%
58,3%
31.12.2024
Männer
63,64%
Fra u e n
36,36%
Gliederung nach Geschlecht per
31.12.2024
< 30 Ja hre ;
9,09%
30 b i s 50
Ja hre ; 90,91%
Gliederung nach Alter per 31.12.2024
Die in der Tabelle dargestellten Zahlen beziehen sich auf Beschäftigte exklusive
Leihpersonal in Headcount.
Risikoberichterstattung
Aufgrund des beantragen Konkursverfahrens und der geplanten Schließung der
Unternehmensgruppe im Laufe des Geschäftsjahres 2025, werden hier die Risiken,
welche die CLEEN Energy Group zum Zeitpunkt ihrer aktiven Geschäftstätigkeit
ausgesetzt war, näher erläutert.
Die CLEEN Energy Group war im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen
unternehmensinternen und -externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen
Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt die CLEEN Energy Group ein
formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem. Das
88
Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da
hier positive und negative Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und
dargestellt werden. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen wurden
entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden Angestellten abgeleitet und
zur Umsetzung gebracht.
Das Risikomanagementsystem ermöglichte es, schnell und eektiv zu handeln und
einzugreifen sowie Chancen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die
CLEEN Energy group zu nutzen. Darüber hinaus war die sorgfältige Auswahl der
Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei wurden einhergehend auf
die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards
geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der
Energieeizienz, war die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen
abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen.
Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy Group definiert:
Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken
o Branchenrisiko, Beschaungsmarktrisiko,
Unternehmensspezifische Risiken
o Investitionsrisiko, IT-Risiken, Personalrisiken, Länderrisiken
Finanzielle Risiken
o Liquiditätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Währungsrisiko,
Haftungsrisiko
Liquide Mittel werden ausschließlich bei Kreditinstituten mit einwandfreier Bonität
veranlagt.
Branchenrisiko
Trotz des enormen Wachstumspotentials des Marktes von erneuerbaren Energiequellen,
enthält auch diese Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy Group im
Rahmen ihres Risikomanagements beobachtete und analysierte. Aufgrund des
Bestrebens der weltweiten politischen Entscheidungsträger die Energiewende
voranzutreiben, rückte die Branche in den Fokus von öentlichen und privaten Investoren,
was wiederum den technologischen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier bestand das
Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht mit zu begleiten und somit das Einbüßen
von Wettbewerbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren ändern sich
aufgrund des Vorantreibens der Energiewende laufend die politischen
Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzerrungen führen, welche auf die
Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy Group Einfluss nehmen
konnte.
Die CLEEN Energy Group beobachtete und analysierte die Veränderungen der
technologischen und politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich
Chancen in den sich verändernden Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken zu
erkennen, ausgleichen und abmildern zu können. Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt
erfolgte durch das Management im Rahmen einer Projektbewertung eine Einschätzung
89
der potentiellen Chancen und Risiken von sich verändernden Technologien und
politischen Rahmenbedingungen.
Beschaffungsmarktrisiko
Ein wesentliches Risiko für die damals geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy
Group war die Beeinträchtigung des Beschaungsmarktes von Bauteilen für Photovoltaik-
Anlagen. Durch die in den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung von Lieferketten
aufgrund von weltweiten Störungen von Logistikabläufen kam es zu nachteiligen
Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies konnte einerseits zu volatilen
Einkaufspreisen und andererseits zu Lieferschwierigkeiten von PV-Komponenten führen.
Das Management der CLEEN Energy Group begegnete diesem Risiko mit einem speziellen
Auswahlverfahren von Lieferanten und stetiger Überwachung der Einkaufsprozesse sowie
der Entwicklung des Welthandels. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modulen) wurde durch
eine Bevorratung einer Mindestmenge der Volatilität des Beschaungsmarktes
entgegengewirkt. Des Weiteren setzte die CLEEN Energy Group verstärkt auf den Bezug
von wesentlichen Bauteilen direkt bei den Produzenten bzw. Importeuren, um
Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzukaufen.
Investitionsrisiko
Durch das vormalige Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group ergab sich naturgemäß
ein hohes Investitionsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich wiederum ein
entsprechendes Investitionsrisiko ergab. Dies definiert sich aus der Unsicherheit
hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, indem das Risiko besteht, dass
zukünftige Einzahlungsüberschüsse bzw. Renditen eines Investitionsprojektes
schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN Energy Group begegnete diesem Risiko mit
entsprechenden konservativen Projektkalkulationen sowie dem Versuch langfristig
gesicherte Stromverträge, in Kombination mit fix verzinsten Kreditverträgen
abzuschließen. Somit wurde das Investitionsrisiko, welches überwiegend von
schwankenden Strompreisen abhängt, minimiert.
Personalrisiko
Eine wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation
der Belegschaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit fördern nachhaltig die
Produktivität und schlussendlich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis dafür
bilden funktionierende und transparente Informationsflüsse sowie die Einbindung jedes
Mitarbeiters in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Weiter-
bzw- Fortbildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert den Aufbau
von Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu
schaen. Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe Fluktuation sowie fehlende
Weiterbildung bilden die wesentlichen Risiken im Personalbereich. Die CLEEN Energy
Group entgegnete diesen Risiken mit der Förderung von unternehmensinternen sowie
externen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsinitiativen sowie einem
attraktiven Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
90
IT-Risiko
Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und der
einhergehende steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht laufend das Risiko von
Cyber-Crime Aktivitäten als auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Systemen durch
interne oder externe Faktoren. Der Einsatz von modernen IT-Systemen sowie
Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit Cyber Crime sollten das Risiko der CLEEN
Energy Group im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung gering
halten. Zudem sollten regelmäßige Datensicherung das Risiko von Datenverlust
minimieren.
Länderrisiko
Die Ausweitung und Internationalisierung des Geschäftsfeldes der CLEEN Energy Group
führte auch zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologische, politische und
wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben Einfluss auf den Erfolg der Geschäftstätigkeit
der CLEEN Energy Group. Die Strategie des Managements der CLEEN Energy fokussierte
sich nur mehr auf den Kernmarkt Österreich, wodurch das Länderrisiko minimiert wird
bzw. nicht mehr vorhanden ist.
Liquiditätsrisiko
Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis ist eine der Kernaufgaben der
Unternehmensführung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Liquiditätsrisikos auf
Konzernebene wird eine Liquiditätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüssen der
einzelnen Projekte ableitet, verwendet. Die Finanzierung des Konzerns erfolgte zu einem
hohen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem aufgrund der erforderlichen
Vorabinvestitionen im Segment Photovoltaik erforderlich sind. Die Finanzierungen des
Konzerns sind dementsprechend überwiegend langfristig ausgerichtet um die Laufzeiten
der zugrundeliegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur Besicherung dieser
langfristigen Finanzierungen dienen einerseits die finanzierten Vermögenswerte (idR
Photovoltaik-Anlagen) als auch sonstige Sicherstellungen (z.B. Patronatserklärung,
Verpfändung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung über Banken legte der Konzern
großen Wert auf ein partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen
Kernaktionären. Diese hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach deren Loyalität zum
Konzern durch die Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel in finanziell
schwierigen Zeiten bewiesen.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zahlungsverzuges oder -ausfalls von
Vertragspartnern. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu
den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen
Forderungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko besteht in Höhe der Buchwerte. Die
Analyse und Bewertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden war ein wesentliches
Steuerungsinstrument der CLEEN Energy Group, um das Kreditrisiko zu minimieren. Die
Überwachung der Bonität der Kunden erfolgte laufend.
91
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes von Finanzinstrumenten und des
Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der
weitaus überwiegende Anteil der Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist variabel
verzinst und abhängig vom 3-Monats-EURIBOR. Die Veränderung dieses Basiswerts von
+/- 1 % hätte bei den Bankdarlehen eine Auswirkung auf das Ergebnis sowie das
Eigenkapital (jeweils vor Steuern) in Höhe von TEUR +/- 104 (Vorjahr TEUR 102).
Fremdwährungsrisiko
Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro durchgeführt wurden, bestand kein
Fremdwährungsrisiko für den Konzern. Wäre es mittelfristig zu einer
Geschäftsausweitung auch außerhalb des Euro-Raumes gekommen, würde dieses Risiko
verstärkt vom Management der CLEEN Energy Group überwacht werden.
Haftungsrisiko
Im Rahmen des Verkaufes eines Tochterunternehmens bestand für oene Kreditbeträge
des ehemaligen Tochterunternehmens ein Haftungsrisiko aus der Inanspruchnahme
einer Bürgschaft der CLEEN Energy AG in Höhe von TEUR 4.850. Darüber hinaus
bestanden Haftungsrisiken aus Patronatserklärungen gegenüber Tochterunternehmen.
Aufgrund des eingereichten Insolvenzverfahrens am 20. Dezember 2024 bzw. des
eingereichten Konkursantrages am 25. Februar 2025 sind sämtliche Bürgschaften und
harten Patronatserklärungen gegenüber Tochtergesellschaften und konzernfremden
Gesellschaften aufgrund der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nunmehr als
Rückstellungen in der Bilanz zum 31. Dezember 2024 ausgewiesen, wenn für diese zuvor
noch nicht in der Konzernbilanz berücksichtigt wurden.
Bericht über Forschung u. Entwicklung
Aufgrund der Restrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens, erfolgten im
Geschäftsjahr 2024 keine wesentlichen Aufwendungen für Forschung- und
Entwicklungstätigkeiten.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risiko-
managementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Aufgrund des beantragen Konkursverfahrens und der geplanten Schließung der
Unternehmensgruppe im Laufe des Geschäftsjahres 2025, werden hier die Merkmale des
internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems erläutert, welche die CLEEN
Energy Group zum Zeitpunkt ihrer aktiven Geschäftstätigkeit implementiert hatte, näher
erläutert.
92
Risikomanagement-Prozess – Verantwortung der Geschäftsleitung:
Im Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde im Jahr 2017 gemäß den Corporate-
Governance-Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance und Risikomanagement
implementierte und seither laufend evaluierte.
Der Vorstand übernahm die Verantwortung, ein angemessenes internes Kontrollsystem
einzurichten und laufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der
Geschäftstätigkeit überwacht und kontrolliert wurde. Nachfolgend werden die
wesentlichen Merkmale beschrieben.
Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft war unvermeidlich mit Risiken verbunden, die
sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen ließen. Aufgrund der überschaubaren
Unternehmensgröße wurden der Vorstand und die Führungskräfte in die Lage versetzt,
Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten.
Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken war daher ein essenzieller
Teil der Unternehmensführung.
Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitarbeiter resultierte eine
verantwortungsbewusste Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmensleitung sah
das Risikomanagement, z.B. durch ein organisatorisch verankertes und gelebtes 4-
Augen-Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse. Für das Risikomanagement bestand
daher keine eigene Aufbauorganisation, denn Risiko- & Krisenmanagement war eine
wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte und jedes Mitarbeiters im Rahmen der
Eigenverantwortung.
Kontrollumfeld und -Maßnahmen, Überwachung der Rechnungslegung
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagements lag in
der Verantwortung des Vorstands. Durch dementsprechende organisatorische
Maßnahmen und Kontrollen wurde sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der
die Eintragungen in die Bücher und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig,
zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wurden.
Wesentliche Bestandteile des internen Kontroll- und Risikomanagements waren
insbesondere die funktionale Trennung zwischen Betrieb und Finanzwesen sowie die
Einrichtung von Prozessen, mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der
Geschäftstätigkeit überwacht und sichergestellt wurde.
Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur Bezahlung unterlag strengen Regeln, die
damit im Zusammenhang stehende Risiken vermeiden sollten. Zu diesen Maßnahmen
zählten zum Beispiel Funktionstrennungen, systemunterstützte Prüfungen durch eine
Software, sowie auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen von
Zahlungen.
93
Für die Einhaltung der steuer- und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften gab es eine enge
Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie einer spezialisierten
Anwaltskanzlei und deren laufende Beratung.
Bei IT- Infrastruktur und Software wurde einerseits auf moderne Cloud-Lösungen
zurückgegrien, wie z.B. Microsoft Oice365, virtuelle Cloudspeicher in Microsoft
OneDrive, AWS und Azure Cloudservices und das cloudbasierte CRM System Hubspot.
Andererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020 auf die integrierte österreichische
ERP Lösung BMD NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative Geschäft inklusive
Finanzbuchhaltung abgedeckt wurde. Damit war die CLEEN Energy AG für das Wachstum
im operativen Bereich aber auch für spezifische Rechnungswesen-Themen, wie
Abbildung von Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Konsolidierung und IFRS-
Abschlüsse gerüstet.
Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung hat sich auch nach vermehrter
Nutzung von Homeoice und dezentraler Arbeit sehr bewährt. Diesem Umstand
Rechnung tragend wurden laufend mehr Services in die Cloud verlagert.
Die Geschäftsfälle wurden ab Auftragseingang bis zur Verbuchung und
Zahlungsüberwachung mit einer integrierten ERP Lösung verarbeitet. Somit war die
Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsfälle gewährleistet.
Die Zugrisrechte waren personen- und funktionsbezogen auf die benötigten
Datenbestände eingegrenzt.
Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow-Verluste reduziert wurde, setzte das
Unternehmen bevorzugt Standardsoftware ein.
Information und Kommunikation
Im Rahmen des internen Berichtswesens erfolgte monatlich ein standardisiertes
Reporting über ausgewählte Informationen an den Vorstand und Aufsichtsrat, vor allem
über Liquidität, Auftragseingang, Umsatz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist-Vergleich und
Abweichungsanalyse der Aufwendungen und Erträge.
Die Erstellung und Veröentlichung der Halbjahres- und Jahresabschlüsse erfolgten
unter der fachlichen Führung und Beratung eines namhaften Wirtschaftstreuhänders.
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Durch das am 20. Dezember 2024 eingeleitete Sanierungsverfahren, welches am 25.
Februar 2025 in ein Konkursverfahren wechselte, ist keine Weiterführung der der CLEEN
Energy AG geplant. Die Gesellschaft wurde mit Beschluss vom 17. April 2025
geschlossen.
Durch die geplante Schließung der CLEEN Energy AG erfolgt auch eine Verwertung der in
den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen im Laufe des
Geschäftsjahres 2025.
94
Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und
damit verbundenen Verpflichtungen
Grundkapital (Nennkapital)
Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2024 EUR 6.535.532,00 (VJ EUR
5.928.402,00). Die Veränderung zum Vorjahr (EUR 1.052.531 / Stück 1.052.531) ist auf
folgende Sachverhalte zurückzuführen:
Stand 1.1.2024
Kapitalerhöhung 02/2024
Stand 31.12.2024
5 928 402
607 130
6 535 532
Im ersten Halbjahr 2024 wurden im Rahmen einer weiteren Kapitalerhöhung 607.130
Stück Aktien mit einem Ausgabepreis von EUR 1,00 gezeichnet.
Eigene Anteile
Die Gesellschaft verfügt über 361.885 eigene Stückaktien (VJ 185.440), die nicht im
Grundkapital ausgewiesen sind. Die Erhöhung der eigenen Aktien erfolgte durch eine
Übertragung von 417.702 Stück durch Lukas Scherzenlehner. Durch einen Kapitalschnitt
im Geschäftsjahr 2023 reduzierte sich der Bestand auf 361.885 Stück, welcher im
Geschäftsjahr 2024 unverändert blieb.
Aktienoptionsprogramm 2021
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde beschlossen
das bedingte Kapital 2018 in der Fassung des Bedingten Kapitals 2021 aufzuheben, da es
mit dem Ausscheiden von Lukas Scherzenlehner als Vorstand und Michael Eisler als
Aufsichtsratsvorsitzenden keine Bezugsberechtigten mehr gibt.
Aktienoptionsprogramm 2023
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde die Satzung
der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß
§ 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der
Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung war keine
Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schate den Rahmen
für den Aufsichtsrat und den Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft
abzuschließen.
Der Ausgabebetrag der Aktien betrug bei Beschlussfassung über die Einräumung der
Option bis inklusive 31.03.2024 EUR 1,00 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen).
Der Ausgabebetrag der Aktien betrug bei Beschlussfassung über die Einräumung der
Option nach dem 31.03.2024 dem 30-tägigen gewichteten Durchschnittskurs der Aktien
der CLEEN Energy AG an der Wiener Börse vor Beschlussfassung über die Einräumung der
95
Option, abzüglich eines Abschlages von 20%, wobei der Ausübungspreis zumindest
EUR 1,00 betrug.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft konnte gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu
EUR 1.116.746,00 durch Ausgabe von bis zu 1.116.746 Stück erhöht werden. Ein Zweck
dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung war die Ausgabe von
Bezugsaktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter
Ausnutzung der in der Hauptversammlung vom 16. Juni 2023 eingeräumten Ermächtigung
von der Gesellschaft ausgegeben werden konnten, soweit die Gläubiger der
Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der
Gesellschaft Gebrauch gemacht hätten.
Das Grundkapital der Gesellschaft konnte Weiters gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu
EUR 360.531,00 durch Ausgabe von bis zu 360.531 Stück zum Zweck der Einräumung von
Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2023 erhöht werden.
Genehmigtes Kapital
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde der Vorstand
gemäß § 169 AktG dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5.
Dezember 2028, das Grundkapital um bis zu EUR 2.440.335,00 durch Ausgabe von bis zu
2.440.335 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien)
der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen
- zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der
Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen
Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen.
Der Aufsichtsrat wurde ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
96
Aktien
Die Aktien sind zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und notieren im
Segment „standard market auction“ (ISIN: AT0000A38M45). Aufgrund des eingeleiteten
Konkursverfahrens wurden die Aktien vom Handel ausgesetzt.
Zum 31.12.2024 stellt sich die Aktionärsstruktur der CLEEN Energy AG auf Basis der
ausgegebenen Aktien wie folgt dar:
* Die Einzelaktionäre Sabine Schnabel und Boris Schnabel sind jeweils Hälfteeigentümer der BSH invest
GmbH
Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien.
Es bestehen keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien. Es bestehen keine
Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand erbringt seine Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft
abgeschlossenen Verträgen, in denen auch Regelungen für die Beendigung enthalten
sind. Betreend Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und
Aufsichtsrats es gibt keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz
ergeben.
Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei
einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam
werden, sich ändern oder enden. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen
zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder
Arbeitnehmern für den Fall eines öentlichen Übernahmeangebots.
97
Entwicklung Aktienkurs
Im Geschäftsjahr 2024 sank der Kurs der CLEEN Energy AG um 78,3% von EUR 1,84 auf
EUR 0,40 mit 31.12.2024. Das Jahreshoch von EUR 2,22 je Aktie wurde am 4. Jänner 2024
bzw. 9. Jänner 2024 erreicht.
Da die Aktie vom Handel ausgesetzt ist, spielt die Entwicklung der Liquidität keine Rolle
mehr.
* Doppelzählung entsprechend Wiener Börse
Haag, 28. April 2025
__________________________________
Florian Gietl
Vorstand
98
5 ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden
Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss zum 31.12.2024 ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt
und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die
Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen
Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Haag, 28. April 2025
____________________________
Florian Gietl
CEO, Vorstand
99
100
JAHRES-
FINANZBERICHT 2024
CLEEN ENERGY AG
1 BESTÄTIGUNGSVERMERK
2 JAHRESABSCHLUSS
3 ANHANG EINZELABSCHLUSS
4 LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS
5 ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
101
1 BESTÄTIGUNGSVERMERK
ÜBER DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG DER CLEEN
ENERGY AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
CLEEN Energy AG
102
4. Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
CLEEN Energy AG,
Haag,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie
der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im
Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt
„Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Hervorhebung eines Sachverhalts
Wir verweisen auf Seite 1 des Anhangs, wo beschrieben wird, dass sich die CLEEN Energy AG seit 25.
Februar 2025 in einem Konkursverfahren befindet und der Jahresabschluss folglich unter Abkehr der
Prämisse zur Unternehmensfortführung aufgestellt wurde. Unser Prüfungsurteil ist in Hinblick auf diesen
Sachverhalt nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes
und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgenden besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:
• Abkehr von der Prämisse zur Unternehmensfortführung
•
•
CLEEN Energy AG
103
Abkehr von der Prämisse zur Unternehmensfortführung
Siehe Anhang Punkt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Das Risiko für den Abschluss
Die CLEEN Energy AG befindet sich seit 25. Februar 2025 in einem Konkursverfahren. Die Eröffnung
des Konkursverfahrens führt zu einer Abkehr vom bisherigen Grundsatz der Bilanzierung unter der
Going Concern-Prämisse. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2024 erfolgt daher erstmals zu
Liquidationswerten.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Bewertung der Vermögensgegenstände zu
Liquidationswerten fehlerhaft erfolgt ist. Weiters besteht das Risiko, dass bei der Berechnung der
Rückstellungen Ansprüche der Gläubiger unvollständig oder fehlerhaft bewertet wurden und dadurch
die Vermögenslage nicht zutreffend ermittelt wurde.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Um diese Risiken zu adressieren, haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
• Wir haben uns ein grundsätzliches Verständnis für den Jahresabschlusserstellungsprozess sowie
den relevanten internen Kontrollen verschafft.
•
• Wir haben die Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des vom Masseverwalter beauftragten
externen Sachverständigen beurteilt.
•
• Wir haben für ausgewählte Gutachten die angewandte Methodik sowie die zugrundeliegenden
Annahmen und Schätzungen beurteilt und soweit möglich mit Marktdaten plausibilisiert.
•
• Wir haben die Vollständigkeit der Rückstellungen anhand der im Konkursverfahrens angemeldeten
Forderungen der Gläubiger geprüft.
•
• Wir haben Rechtsauskünfte der im Geschäftsjahr 2024 seitens der CLEEN Energy AG betrauten
Rechtsanwälte sowie des Masseverwalters eingeholt.
• Wir haben überprüft, ob die Angaben des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft im Anhang
vollständig und zutreffend sind.
•
Sonstige Informationen
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen
umfassen alle Informationen im Finanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht
und den Bestätigungsvermerk. Der Finanzbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des
Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und
wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese
sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen
Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass
dieser in Übereinstimmun g mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein
CLEEN Energy AG
104
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist
der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um
die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie
dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es
sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die
Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist
ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der
ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche
vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten
geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen
Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
CLEEN Energy AG
105
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur
Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild
erreicht wird.
• Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
• Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit
zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir
beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder
andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir
bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk
mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu
prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt wurde.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte
Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am
27. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023
Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen
Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
CLEEN Energy AG
106
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht
haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der
geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Mario Zagiczek.
Wien, 28. April 2025
Forvis Mazars Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
...................................................
ppa Mag. Mario Zagiczek
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser
Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die
Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
107
2 JAHRESABSCHLUSS
DER CLEEN ENERGY AG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
108
109
110
111
112
3 ANHANG EINZELABSCHLUSS
DER CLEEN ENERGY AG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
113
BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 vom Landesgericht St. Pölten wurde über das Vermögen der CLEEN
Energy AG ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung erönet, welches mit Beschluss vom 25. Februar
2025 auf ein Konkursverfahren abgeändert wurde. Mit Beschluss vom 4. März 2025 wurde zudem die
Schließung des Unternehmens angeordnet. Die Auswirkungen des im Februar eröneten
Konkursverfahrens wurden im vorliegenden Jahresabschluss soweit wie rechtlich möglich berücksichtigt.
Die Erönung des Konkursverfahrens führt zu einer Abkehr vom bisherigen Grundsatz der Bilanzierung unter
der Going Concern-Prämisse. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2024 erfolgt stattdessen zu
Zerschlagungswerten.
Dies bedeutet insbesondere, dass die Bewertung der Vermögensgegenstände des Anlage- und des
Umlaufvermögens unter Veräußerungsgesichtspunkten nach den Verhältnissen des Absatzmarktes erfolgt
(Liquidationswerte). Ungeachtet dessen gilt aber weiterhin das Realisationsprinzip fort, d.h. Wertansätze
(Liquidationswerte), die die fortgeführten Anschaungs- oder Herstellungskosten der
Vermögensgegenstände übersteigen, sind nicht zulässig. Auf der Passivseite der Bilanz bedingt die Abkehr
von der Going Concern-Prämisse insbesondere, dass neben den bislang zu passivierenden Schulden auch
solche Verpflichtungen zu berücksichtigen sind, die durch die Abkehr von der Going Concern-Prämisse
verursacht werden. Sämtliche Erfolgsauswirkungen, die aus Änderungen der Bilanzierung und Bewertung
infolge der Abkehr von der Going Concern-Prämisse resultieren, werden entweder unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen oder unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. in der Abschreibung
ausgewiesen. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse und den damit verbundenen
Änderungen in der Bilanzierung und Bewertung sind die Zahlen zum 31. Dezember 2024 nur sehr
eingeschränkt mit denen des Vorjahres vergleichbar. Soweit es zulässig war, wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln,
aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der
gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der
Einzelbewertung beachtet.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag
verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden -
soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen richten sich nach den angenommenen Verhältnissen und
haben Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusammengefasste Posten
werden nachstehend erläutert.
114
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielles Anlagevermögen
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaungskosten
bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Software: 3 Jahre
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde zusätzlich eine
außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert anhand eines im
Rahmen des Insolvenzverfahrens erstellten Schätzgutachtens vorgenommen.
Sachanlagen
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaungs- oder Herstellungskosten
bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Aufgrund der
Bilanzierung zu Zerschlagungswerten wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf
Zerschlagungswerte anhand eines im Rahmen des Insolvenzverfahrens erstellten
Schätzgutachtens vorgenommen. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu
einem Wert von EUR 800,00 (Vorjahr: EUR 800,00) wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer
entsprechend vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Bauten: 10 - 40 Jahre
andere Anlagen: 2 – 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 - 12 Jahre
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde zusätzlich eine
außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert anhand eines im
Rahmen des Insolvenzverfahrens erstellten Schätzgutachtens vorgenommen. Die
Bewertung der Grundstücke und Bauten basiert auf einem
Immobilienbewertungsgutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten
Sachverständigen für Immobilien, vom 20. Jänner 2025.
Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wurde bisher zu Anschaungskosten unter Beachtung des
gemilderten Niederwertprinzip bewertet. Bereits in Vorjahren wurde aufgrund
voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Infolge der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden das Finanzanlagevermögen
auf EUR 0,00 abgeschrieben, da im Rahmen einer Abwicklung kein positiver
Liquidationswert zu erwarten ist.
115
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Waren
Die Bewertung der Waren erfolgte bisher zu Anschaungskosten unter Beachtung des
strengen Niederwertprinzips. Die Anschaungskosten wurden nach dem gleitenden
Durchschnittspreisverfahren ermittelt.
Infolge der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde eine außerplanmäßige
Abschreibung auf den niedrigeren Liquidationswert vorgenommen. Der Bewertung der
Waren basiert auf der gutachterlichen Stellungnahme eines zertifizierten
Sachverständigen vom 4. Februar 2025.
Noch nicht abrechenbare Leistungen
Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten
auf Basis der Einzelkosten zuzüglich angemessener Material- und
Fertigungsgemeinkosten unter Bedachtnahme auf eine verlustfreie Bewertung. Bei der
Ermittlung der Herstellungskosten werden die sozialen Aufwendungen iSd § 203 (3) UGB
sowie Zinsen iSd § 203 (4) UGB nicht einbezogen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaungskosten angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere
beizulegende Wert angesetzt. Für überfällige Forderungen wurden ausreichend
Vorsorgen, in Form von Einzelwertberichtigungen, getroen.
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten Zahlungen für Aufwendungen für einen
späteren Zeitraum und werden entsprechend in jenen Zeitperioden aufgelöst, denen sie
wirtschaftlich zuzuordnen sind.
AKTIVE LATENTE STEUERN
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten
Konzept gebildet und resultieren aus Dierenzen zwischen unternehmensrechtlichen
und steuerrechtlichen Wertansätzen. Bei der Berechnung der Latenten Steuerschulden
und Steueransprüche wurde ein Körperschaftssteuersatz von 23% (Vorjahr: 23%)
verwendet.
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse werden keine latenten Steuern
mehr angesetzt.
116
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen - Jubiläumsgeldrückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach
ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher
Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen.
Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden keine Rückstellungen
mehr als langfristig ausgewiesen. Im Vorjahr wurden langfristige Rückstellungen mit
einem Zinssatz von 3,5% p.a. (VJ: 3,5%) abgezinst.
Sonstige Rückstellungen - übrige
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach
ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher
Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen.
Langfristige Rückstellungen werden mit einem Zinssatz von 3,5% p.a. (VJ: 3,5%)
abgezinst.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
117
ERLÄUTERUNGEN DER BILANZ UND DER
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der
Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im beiliegenden Anlagenspiegel
dargestellt.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Gesellschaft Sitz Staat Stammkapital
Anteil
in %
Buchmäßiges
Eigenkapital
31.12.2023
*)
Jahresüberschuss
/-fehlbetrag im GJ
2023
*)
CLEEN Energy Einsparcontracting
GmbH
Haag Österreich 100 000,00 100,0 -1 018 333,84 -688 299,67
CLEEN Energy Energiewende GmbH Haag Österreich 35 000,00 100,0 -3 286 502,54 -3 138 022,87
CLEEN Energy Helios GmbH Haag Österreich 35 000,00 54,1 498 554,63 491 798,64
Cleen Energy Germany GmbH Taufkirchen Deutschland 25 000,00 100,0 -1 675 991,00 -693 835,00
C E A G Solar Energy Systems &
Components Trading L.L.C.
Dubai
V.A.E. 100,0 0,00 0,00
*)Jahresabschlüsse 2024 liegen noch nicht vor, da sich die Unternehmensgruppe in Konkurs befindet.
Sonstige Forderungen
In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 9.644,71 (Vorjahr: EUR
6.302,05) enthalten, die erst nach dem 31.12.2024 zahlungswirksam werden.
In den sonstigen Forderungen sind keine Forderungen mit einer Laufzeit von länger als
einem Jahr (Vorjahr: EUR 120.000,00) enthalten.
Aktive latente Steuern
Zum 31.12.2024 wurden keine aktive latente Steuern (Vorjahr: EUR 7.636,87) gebildet.
Negatives Eigenkapital
Zum Bilanzstichtag zum 31.12.2024 wird negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 14.048
(Vorjahr: TEUR 3.563) ausgewiesen. Die Gesellschaft ist zum 31.12.2024 daher
buchmäßig überschuldet. Aufgrund einer negativen Fortbestehensprognose und
aufgetretener Zahlungsunfähigkeit wurde am 20. Dezember 2024 ein Insolvenzantrag
gestellt, welches mit Beschluss vom 25. Februar 2025 auf ein Konkursverfahren
abgeändert wurde. Mit Beschluss vom 4. März 2025 wurde zudem die Schließung des
Unternehmens angeordnet.
Überdies bestehen zum 31. Dezember 2024 nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von
TEUR 3.010 (Vorjahr: TEUR 2.810).
118
Grundkapital (Nennkapital)
Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2024 EUR 6.535.532,00 (VJ EUR
5.928.402,00). Die Veränderung zum Vorjahr ist auf folgende Sachverhalte
zurückzuführen:
Stand 1.1.2024 5 928 402,00
Kapitalerhöhung 02/2024
607 130,00
Stand 31.12.2024 6 535 532,00
2024
Im ersten Halbjahr 2024 wurden im Rahmen einer weiteren Kapitalerhöhung 607.130
Stück Aktien mit einem Ausgabepreis von EUR 1,00 gezeichnet.
Eigene Anteile
Die Gesellschaft verfügt über 361.885 eigene Stückaktien (VJ: 361.885), die nicht im
Grundkapital ausgewiesen sind.
Aktienoptionsprogramm 2021
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde beschlossen
das bedingte Kapital 2018 in der Fassung des Bedingten Kapitals 2021 aufzuheben, da es
mit dem Ausscheiden von Lukas Scherzenlehner als Vorstand und Michael Eisler als
Aufsichtsratsvorsitzenden keine Bezugsberechtigten mehr gibt.
Aktienoptionsprogramm 2023
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde die Satzung
der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß
§ 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der
Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung ist keine
Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schat den Rahmen für
den Aufsichtsrat und den Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft
abzuschließen.
Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt bei Beschlussfassung über die Einräumung der
Option bis inklusive 31.03.2024 EUR 1,00 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen).
Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt bei Beschlussfassung über die Einräumung der
Option nach dem 31.03.2024 dem 30-tägigen gewichteten Durchschnittskurs der Aktien
der CLEEN Energy AG an der Wiener Börse vor Beschlussfassung über die Einräumung der
Option, abzüglich eines Abschlages von 20%, wobei der Ausübungspreis zumindest
EUR 1,00 beträgt.
119
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft kann gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR
1.116.746,00 durch Ausgabe von bis zu 1.116.746 Stück erhöht werden. Ein Zweck dieser
bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien
an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der
Hauptversammlung vom 16. Juni 2023 eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft
ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch
und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft kann Weiters gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu
EUR 360.531,00 durch Ausgabe von bis zu 360.531 Stück zum Zweck der Einräumung von
Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2023 erhöht werden.
Genehmigtes Kapital
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde der Vorstand
gemäß § 169 AktG dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5.
Dezember 2028, das Grundkapital um bis zu EUR 2.440.335,00 durch Ausgabe von bis zu
2.440.335 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien)
der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen
- zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der
Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen
Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen.
Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Entwicklung der Investitionszuschüsse
Stand
1.1.2024
Auflösung Zuweisung
Stand
31.12.2024
Investitionszuschüsse 30 446,04 -20 434,91 0,00 10 011,13
Summe 30 446,04 -20 434,91 0,00 10 011,13
120
Rückstellungen
Zusammensetzung der Rückstellungen:
Rückstellungen 10 358 772,54 2 137 775,18
Rückstellung für belastende Verträge 700 000,00 728 328,86
Rückstellung für die Inanspruchnahme
von Bürgschaften
9 015 910,16 981 554,45
Rückstellung für
Aufsichtsratvergütungen
44 960,00 20 000,00
Rückstellungen für Jahresabschluss und
Beratung
90 800,00 90 000,00
Schließungskosten 200 000,00 0,00
Sonstige Rückstellungen (übrige) 307 102,38 317 891,87
Summe 10 358 772,54 2 137 775,18
2024
2023
Die CLEEN Energy AG hat in Vorjahren für Ihre Tochtergesellschaften diverse
Bürgschaften für Kreditverträge sowie harte Patronatserklärungen abgegeben (vgl.
Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten zum 31.12.2023). Aufgrund der
gesellschaftsrechtlichen Organisation der Tochtergesellschaften – es handelt sich um
Projektgesellschaften ohne eigenes Management und Mitarbeiter - war in Folge der
Abkehr der Going-Concern-Prämisse die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der
Bürgschaften sowie der Patronatserklärungen neu zu beurteilen. Da zum Zeitpunkt der
Jahresabschlusserstellung die Verwertbarkeit der Vermögenswerte der
Tochtergesellschaften nicht abschließend beurteilt werden kann, wurde der komplette
aushaftende Betrag der Bürgschaften sowie der bestehenden harten Patronatserklärung
rückgestellt.
Für die im Rahmen des Insolvenz- bzw. nun vorliegenden Konkursverfahrens zu
erwartenden Kosten wurden mit einem Betrag von TEUR 200 rückgestellt.
Bei der Rückstellung für belastende Verträge handelt es sich um zukünftige, vertragliche
Zahlungen für Mindesteinspeiseerlöse und Umbauten für Brandschutz, welche im
Rahmen des Verkaufs des Tochterunternehmens CLEEN Energy Hyperion GmbH,
vereinbart wurden.
Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen
Aufwandsrückstellungen in Höhe von TEUR 246 und Personalrückstellungen in Höhe von
TEUR 33.
121
Verbindlichkeiten
Fristigkeiten und dingliche Besicherungen
Verbindlichkeiten
Stand
31.12.2024
davon RLZ
< 1 Jahr
davon RLZ
1 - 5 Jahre
davon RLZ
> 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
903 886,03 903 886,03 0,00 0,00
VJ 1 117 789,70 227 357,47 263 536,00 626 896,23
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 505 117,67 505 117,67
VJ 1 886 521,40 1 886 521,40
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
522 406,49 522 406,49
VJ 1 327 567,08 1 327 567,08
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
8 309,83 8 309,83
VJ 795 995,14 795 995,14
sonstige Verbindlichkeiten 4 103 588,33 4 111 898,16 0,00
VJ 3 394 384,42 366 224,78 3 028 159,64
Summe 6 043 308,35 6 051 618,18 0,00 0,00
VJ 8 522 257,74 4 603 665,87 3 291 695,64 626 896,23
Eine Hypothek in Höhe von TEUR 1.000 (Vorjahr: TEUR 1.000) dient einem Kredit in Höhe
von TEUR 768 (Vorjahr: TEUR 791) als Besicherung.
Sämtliche Verbindlichkeiten weisen aufgrund der geplanten Schließung des
Unternehmens eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 217.243,15
(Vorjahr: EUR 198.629,46) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam
werden.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten verzinsliche Darlehen in Höhe von EUR
3.533.263,03 (Vorjahr: EUR 3.028.159,49), wovon EUR 3.010.242,10 nachrangige
Darlehen im Sinne des § 67 Abs 3 IO sind.
Eventualverbindlichkeiten
Aufgrund des eingereichten Insolvenzverfahrens am 20. Dezember 2024 bzw. des
eingereichten Konkursantrages am 25. Februar 2025 sind sämtliche Bürgschaften und
harten Patronatserklärungen gegenüber Tochtergesellschaften und konzernfremden
Gesellschaften aufgrund der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nunmehr als
Rückstellungen in der Bilanz zum 31. Dezember 2024 ausgewiesen. Zum 31.12.2024
bestehen folglich keine Eventualverbindlichkeiten mehr.
122
Am 31. Dezember 2023 bestanden gegenüber Tochtergesellschaften und
konzernfremden Gesellschaften folgende Eventualverbindlichkeiten:
2023
CLEEN Energy Einsparcontracting
GmbH
5 400 943,64 1 018 333,
84 100 000,00
CLEEN Energy Energiewende GmbH 3 286 502,54 35 000,00
NF-H Hyperion GmbH *) 5 434 551,36 136 037,24
Ravolta New Energy GmbH 1 675 991,00
*) vormals CLEEN Energy Hyperion GmbH (wurde im Geschäftsjahr 2023 verkauft)
Harte Patronats-
erklärungen
(negatives
E
igenkapital)
Bürgschaft lt.
Kreditverträgen
Verpfändung
Geschäfts-
anteile laut
K
reditverträge
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen
Sachanlagen
Leasingverträge 15 578,13 64 307,81 15 578,13 75 981,33
Mietverträge 4 060,80 65 725,64 4 060,80 193 431,00
Summe Verpflichtungen 19 638,93 130 033,45 19 638,93 269 412,33
des folgenden Geschäftsjahres
der folgenden fünf
Geschäftsjahre
2023
2024
2023
2024
Aufgrund der geplanten Schließung des Unternehmens werden sämtliche Miet- und
Leasingverträge im Laufe des Geschäftsjahres 2025 gekündigt. In der obigen Tabelle
werden die noch zu erwartenden Zahlungen aus diesen Verträgen dargestellt.
123
ERLÄUTERUNG ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse lassen sich in die folgenden Tätigkeitsbereiche aufgliedern:
Photovoltaik 6 176 119,45 9 388 888,79
LED 0,00 768 084,63
Sonstiges 240 367,45 384 960,71
Summe 6 416 486,90 10 541 934,13
2023
2024
Skonti und Erlösschmälerungen sind bereits in den jeweiligen Posten berücksichtigt und
wurden abgezogen.
Die Umsätze nach geografischen Märkten stellen sich wie folg dar:
Österreich
6 385 373,60 9 977 218,
07
Deutschland 31 113,30 564 716,06
Summe 6 416 486,90 10 541 934,
13
2024
2023
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen sowie für Pensionen:
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen betreen mit EUR 19.635,17
(Vorjahr: EUR 26.356,18) nur mehr Leistungen an die betriebliche
Mitarbeitervorsorgekasse.
Mitarbeitervorsorgekassen
(BV-Beitrag) Angestellte
13 695,95 20 811,11
Mitarbeitervorsorgekassen
(BV-Beitrag) Arbeiter
3 665,22 3 087,09
Mitarbeitervorsorgekassen Vorstand 2 274,00 2 457,98
Summe 19 635,17 26 356,18
2023
2024
124
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
Körperschaftsteueraufwand -6 250,00 -5 500,00
Aufwand-/Ertrag aus den Steuerumlagen 1 500,00 156 392,11
Veränderung latenter Steuern -7 636,87 -3 189,13
Summe -12 386,87 147 702,
98
2023
2024
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung
nach UGB und die Konzernabschlussprüfung nach IFRS betragen EUR 70.000 (Vorjahr:
EUR 90.000).
125
SONSTIGE ANGABEN
KONZERNVERHÄLTNISSE
Die CLEEN Energy AG mit Sitz in Haag ist gemäß § 189a Z 8 UGB ivM § 244 UGB ein
verbundenes Unternehmen im Rahmen der CLEEN Energy Group und stellt den
Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der
aufgestellte Konzernabschluss wird im Wiener Amtsblatt veröentlicht und ist auf der
Homepage des Unternehmens einseh- und downloadbar.
Mit folgenden verbundenen und vollkonsolidierten Unternehmen bestehen
Geschäftsbeziehungen (§ 238 Z 20 UGB):
Gesellschaft Sitz S
taat Rolle
CLEEN Energy Einsparcontracting
GmbH
Haag Österreich
Tochter-
unternehmen
CLEEN Energy Energiewende GmbH Haag Österreich
Tochter-
unternehmen
CLEEN Energy Helios GmbH Haag Österreich
Tochter-
unternehmen
Cleen Energy Germany GmbH Taufkirchen Deutschland
Tochter-
unternehmen
CLEEN Energy Italy Srl Klausen Italien
Tochter-
unternehmen
CLEEN Energy Bulgaria EOOD Varna Bulgarien
Tochter-
unternehmen
C E A G Solar Energy Systems &
Components Trading L.L.C.
Dubai
V.A.E.
Tochter-
unternehmen
- Projektgesellschaft
Wesentliche Art der Geschäftsbeziehung
- Projektgesellschaft
- Projektgesellschaft
- Entwicklung u. Errichtung von PV-Anlagen
- Projektgesellschaft
- Entwicklung von PV-Anlagen
- Projektgesellschaft
- Projektgesellschaft
- Projektgesellschaft
GRUPPENBESTEUERUNG GEMÄSS § 9 KSTG
Allgemein
Im Dezember 2021 wurde eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen.
Gruppenträger ist die CLEEN Energy AG. Gruppenmitglieder sind alle in der oben
angeführten Tabelle dargestellten vollkonsolidierten Tochterunterunternehmen mit
Ausnahme der ausländischen Gesellschaften.
Umlagemethode
Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des
KStG und EStG ermittelten steuerpflichtigen Gewinn, so ist das Gruppenmitglied
verpflichtet, in Höhe der auf diesen Gewinn, nach Abzug von Verlusten gemäß Abs. 2 und
3, entfallenden Körperschaftssteuer eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu
entrichten (positive Steuerumlage). Bei der Ermittlung der Steuerumlage ist der für das
betreende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftssteuersatz maßgebend.
Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des
KStG und EStG ermittelten steuerpflichtigen Verlust bzw. einen steuerlich nicht
ausgleichsfähigen Verlust, wird dieser Verlust evident gehalten und in jenen darauf
folgenden Wirtschaftsjahren, in denen das Gruppenmitglied wieder einen steuerlichen
Gewinn erzielt, nach den Vorschriften des KStG und EStG gegen diese steuerlichen
Gewinn verrechnet, so als ob das Gruppenmitglied nicht Bestandteil einer steuerlichen
126
Unternehmensgruppe wäre. Es handelt sich hierbei um eine bloß fiktive
Berechnungsmethode auf Ebene des Gruppenmitglieds; unabhängig in welcher Höhe der
Gruppenträger allfällige Verluste tatsächlich hat.
Insoweit evident gehaltenen steuerliche Verluste (Verlustabzüge) verrechnet werden,
entfällt die Verpflichtung des Gruppenmitgliedes zur Zahlung einer Steuerumlage. In
Wirtschaftsjahren, in denen ein Verlust erzielt wird, hat das Gruppenmitglied jedenfalls
Mindestkörperschaftssteuer gemäß § 24 Abs. 4 KStG iRd Steuerumlage zu entrichten. Die
entrichtete Mindestkörperschaftssteuer wird evident gehalten und mindert die zukünftige
Steuerumlage.
VORSCHLAG FÜR DIE ERGEBNISVERWENDUNG
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 vom Landesgericht St. Pölten wurde über das
Vermögen der CLEEN Energy AG ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung erönet,
welches mit Beschluss vom 25. Februar 2025 auf ein Konkursverfahren abgeändert
wurde.
Die Gesellschaft ist insolvenzrechtlich überschuldet. Ein ausschüttbarer Bilanzgewinn
liegt zum Bilanzstichtag nicht vor.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 vom Landesgericht St. Pölten wurde über das
Vermögen der CLEEN Energy AG ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung erönet.
Am 25. Februar 2025 wurde der Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans
zurückgezogen, wodurch der Konkurs über die CLEEN Energy AG erönet wurde. Per 4.
März 2025 wurde die Schließung des Unternehmens gerichtlich beschlossen und am 16.
April 2025 wurde die Schließung gerichtlich vollzogen. Die Erönung des
Konkursverfahrens führt zu einer Abkehr vom bisherigen Grundsatz der Bilanzierung unter
der Going Concern-Prämisse. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2024 erfolgt
stattdessen zu Zerschlagungswerten.
Mit 21. Februar 2025 wurde für das Tochterunternehmen CLEEN Energy Energiewende
GmbH ebenfalls ein Konkursantrag beim Landesgericht St. Pölten gestellt.
Mit 3. März 2025 wurde auch für das Tochterunternehmen CLEEN Energy Germany GmbH
ein Konkursantrag beim Insolvenzgericht München gestellt.
Nach dem Bilanzstichtag sind keine weiteren Ereignisse von wesentlicher Bedeutung
eingetreten.
127
ORGANE UND ARBEITNEHMER DER GESELLSCHAFT
Angaben zu den Mitgliedern des Vorstandes
Florian Gietl 01.08.2023
Name
seit
Die Gesellschaft wird vom Vorstand selbständig vertreten.
Auf die Angabe der Bezüge des Vorstandes wird gemäß § 242 (4) UGB verzichtet.
Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses
Im Geschäftsjahr 2024 waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrates und
Prüfungsausschusses:
Mag. Fritz Ecker (Vorsitzender) 16.06.2023
Dr. Robert Lager 05.12.2023
Mag. Erich Wolf 05.12.2023
Name
seit
Die Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder betragen im Jahr 2024 EUR 69.960 (Vorjahr:
EUR 30.000).
Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer, gegliedert nach Arbeitern und Angestellten,
beträgt (§ 239 Abs. 1 Z 1 UGB):
Arbeiter 4 5
Angestellte 15 25
Summe 19 30
2024
2023
Haag, 28. April 2025
__________________________________
Florian Gietl
Vorstand
128
129
4 LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS
DER CLEEN ENERGY AG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
VOM 1.1.2024 BIS 31.12.2024
130
BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF UND
DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE
Branchenentwicklung
Keine Stromerzeugungstechnologie weist in Österreich ein derart hohes Potenzial für
einen weiteren Ausbau auf wie die Photovoltaik (PV). Nationale Klima- und Energieziele
sind nur zu erreichen, wenn Photovoltaik eine der zentralen Säulen im Energiesystem
bildet. Photovoltaik liefert hochwertige elektrische Energie, ist wartungsarm, langlebig
und führt verbaute Flächen einer Doppelnutzung zu.
Photovoltaik in Österreich
Im Vorjahr wurde in Österreich mit 2.603 MWp an installierten PV-Anlagen ein neuer
Rekordwert erzielt. Damit waren mit Ende 2023 Photovoltaikanlagen mit einer
kumulierten Gesamtleistung von 6.395 MWp in Betrieb. In Summe wurden im Vorjahr ca.
134.000 PV-Anlagen installiert. Verglichen mit dem Jahr 2022 ergibt das eine Steigerung
der PV-Leistung um ca. 157,96%.
Quelle: bis 2006: Faninger (2007), ab 2007: Technikum Wien (2024)
Nach wie vor sind der überwiegende Anteil der installierten PV-Anlagen Aufdachanlagen
(85,6%), gefolgt von 11,8% freistehende PV-Anlagen. Grund hierfür sind die in Österreich
nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen für PV-Freiflächen Anlagen, welche
langwierige Genehmigungsprozesse durchlaufen müssen.
131
Quelle: Technikum Wien (2024)
Bei den österreichischen Bundesländern liegt Niederösterreich mit 1.425 MWp
installierter PV-Leistung knapp vor Oberösterreich mit 1.375 MWp und der Steiermark mit
1.200 MWp. Schlusslichter sind Vorarlberg (216 MWp), und Wien (228 MWp).
Im Vergleich zu der bis zum Jahr 2030 erforderlichen MWp Leistung gemäß
österreichischen Netzinfrastrukturplan, liegt Vorarlberg mit bereits 43% erreichter MWp-
Leistung auf dem vordersten Rang. Den größten Aufholbedarf haben hier die Länder
Burgenland ,Kärnten und Wien.
Quelle: Aktuelle Leistung: Innovative Energietechnologien in Österreich Marktentwicklung: Hrsg. 2024. BMK 2024,
Grafik: PV-Austria
Photovoltaik in Europa
Gemäß EUPD Research zeigte der Photovoltaik-Markt 2024 in der EU ein leichtes
Wachstum mit geschätzten 64 bis 65 GWdc neu installierter Leistung, was einen leichten
Anstieg von etwa fünf Prozent im Vergleich zu den 61,9 Gigawatt DC-Leistung in 2023
bedeutet. Der Wachstumsrückgang folgte auf den deutlichen Anstieg im Jahr 2023, als
132
die Installationen aufgrund der durch den Russland-Ukraine-Konflikt ausgelösten
Energiekrise um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr zunahmen.
2024 verringerten sinkende Energiepreise und die Rückkehr zu einer relativen Stabilität
auf den Energiemärkten die Dringlichkeit, welche zuvor die schnelle Expansion
angetrieben hatte. Zwar gab es weiterhin politische Initiativen und unterstützende
Rahmenbedingungen, doch reichten diese nicht aus, um das außergewöhnliche
Wachstum des Vorjahres zu wiederholen. Von den großen Märkten konnten Frankreich,
Deutschland und Italien ihre Photovoltaik-Kapazitäten weiter ausbauen, während die
Niederlande, Spanien und Polen im Vergleich zu ihren Installationszahlen von 2023 einen
Rückgang verzeichneten.
Für das Jahr 2025 erwartet EUPD Research wiederum ein zweistelliges Wachstum, wobei
ein Anstieg der Photovoltaik-Installationen um etwa zehn Prozent im Vergleich zu 2024
erwartet wird.
Förderwesen
Eine wesentliche Änderung der Förderlandschaft von PV-Anlagen in Österreich war die
Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung von PV-Modulen inkl. der Errichtung als
Nebenleistung ab dem Jahr 2024. Diese Umsatzsteuerbefreiung ersetzt damit den EAG
Investitionszuschuss für Privatanlagen (und sonstige nicht-vorsteuerabzugsberechtigte
Personen).
Auf EU-Ebene trat die EU-Not VO Anfang des Jahrs in Kraft und zuletzt die RED III, die
wesentliche Erleichterungen für die Umsetzung von PV-Anlagen bringen soll. Mit dieser
EU-Notfallverordnung wird ein vorübergehender Rahmen zur Beschleunigung des
Genehmigungsverfahrens und der Durchführung von Projekten im Bereich der
erneuerbaren Energien festgelegt. Dadurch soll mit einer raschen Steigerung der
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen eine Abhilfe gegen den Energienotstand
und die damit verbundenen Preisschwankungen auf dem Energiemarkt geschaen
werden.
Branchenausblick
Weltweit werden die jährlichen PV-Kapazitäten kontinuierlich steigen. Laut Prognosen der
International Energy Agency verdreifacht sich europaweit die kumulierte PV-Kapazität in
den nächsten fünf Jahren und wird um ca. 1.500 Gigawatt wachsen. Zwischen 2024 und
2030 wird die Technologie voraussichtlich 80 % des Wachstums der weltweiten
erneuerbaren Kapazität ausmachen – das Ergebnis des Baus neuer großer
Solarkraftwerke sowie einer Zunahme von Solaranlagen auf Dächern von Unternehmen
und Haushalten.
Bis zum Ende dieses Jahrzehnts wird sich die Photovoltaik voraussichtlich zur größten
erneuerbaren Energiequelle entwickeln und sowohl Wind- als auch Wasserkraft
übertreen, die derzeit bei weitem die größte erneuerbare Energiequelle darstellt.
Für die nächsten Jahre wird der Photovoltaik noch ein weiteres
Kostendegressionspotential vorausgesagt, welches aber nicht nur durch
133
Massenfertigungen, sondern vor allem durch technologische Weiterentwicklungen
möglich gemacht wird. Derzeit wird erwartet, dass jährlich ca. 0,55%
Wirkungsgradzuwachs durch technologische Fortschritte erzielt werden kann.
Die großen Zuwächse an PV-Leistung der Jahre 2022 und 2023 resultierend aus den
kurzzeitig hohen Energiepreisen im Zuge des Ukrainekrieges sowie der Kostenrückgänge
bei den PV-Module, führte im Jahr 2024 zu veränderten Marktbedingungen. Darüber
hinaus drückte die allgemein schwierige wirtschaftliche Lage in Österreich auf die
Nachfrage nach PV-Anlagen.
Das Erhalten der Förderlandschaft, eine rasche Ertüchtigung der Stromnetze und die
Ausweitung des lokalen Energiemanagements inklusive umfassender Nutzung lokaler
Flexibilitäten und Speicher sind Grundpfeiler für eine konstant positive Entwicklung des
PV-Marktes in Österreich, wodurch ein Marktwachstum von 2 GW pro Jahr und somit die
Erreichung der Klimaneutralität sichergestellt werden kann.
Im österreichischen „Erneuerbaren Ausbaugesetz“, das im Juli 2021 in Kraft getreten ist,
sind klare Ziele vorgegeben, die für die Photovoltaik eine Steigerung um 11 TWh bis 2030
vorgeben. Dies wird in den nächsten Jahren vor allem über die Errichtung von
Aufdachanlagen und Carport-Lösungen erreicht werden, da die Nutzung von Freiflächen
nach wie vor in den Bundesländern im Mittelpunkt der politischen Diskussion stehen.
Geschäftsentwicklung
Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2023. Sofern es nicht anders
erwähnt wird, stehen sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch
gerundet. Aufgrund des gescheiterten Sanierungsverfahrens und des damit
einhergehenden Konkursantrages per 25. Februar 2025 (siehe Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag), wurde die Bilanz auf Basis von Zerschlagungswerten dargestellt.
Das Geschäftsjahr 2024 war einerseits geprägt durch die Konsolidierung der
Gesellschaft, welches ein operativ stabiles Geschäft ermöglichte, und andererseits
durch die Beantragung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens, welches zu negativen
Einmaleekten im Ergebnis führte.
Das stabile und margenstarke Geschäft im ersten Halbjahr 2024, ermöglichte ein
erstmals positives EBIT eines Halbjahres. Überdies wurden seit Beginn des
Geschäftsjahres an einer Vielzahl an aussichtsreichen Ausschreibungen teilgenommen,
welche jedoch Großteils nicht gewonnen werden konnten. Die Verzögerung eines
Großprojektes, die Verschlechterung von Einspeisetarifen, sowie der sukzessive Abgang
und die dadurch notwendige Neubesetzung von Schlüsselpersonen, wodurch im Laufe
des zweiten Halbjahres das Einbüßen der operativen Leistungsfähigkeit der Organisation
resultierte, führte im Oktober zur Aussetzung der Umsatzprognose, im Dezember zur
Beantragung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens ohne Eigenverantwortung und
schlussendlich zum Konkursantrag im Februar 2025.
Das stabile Umsatz- und Ergebnisniveau konnte durch zahlreiche negative Einmaleekte
auf den Geschäftsverlauf in den letzten Monaten des Geschäftsjahres 2024 nicht mehr
134
gehalten werden, wodurch weder eine ausreichende Liquidität noch eine positive
Fortbestehensprognose dargestellt werden konnte.
Umsatz und Betriebsleistung
Die Betriebsleistung ermittelt sich wie folgt und ist gegenüber dem Vorjahr um circa 40 %
(Vorjahr: -54 %) gesunken.
Umsatzerlöse
zuzüglich Bestandsveränderungen
zuzüglich aktivierte Eigenleistungen
= Betriebsleistung
Die Entwicklung der Betriebsleistung stellt sich wie folgt dar (Werte in TEUR):
in TEUR
LED
0 0,0% 768 7,3% 866 4,6%
PV/Photovoltaik
6 176 96,3% 9 389 89,1% 17 786 93,9%
Sonstiges
240 3,7% 385 3,7% 287 1,5%
Umsatzerlöse
6 416 100,0% 10 542 100,0% 18 939 100,0%
Bestandsveränderung und aktivierte
Eigenleistungen
-817 1 288- 1 365
Betriebsleistung
5 599 100,0% 9 254 100,0% 20 304 100,0%
Jahr 2024
Jahr 2023
Jahr 2022
Der Umsatz der Gesellschaft wird zu 99,5 % (Vorjahr: 94,6 %) in Österreich und zu 0,5 %
(Vorjahr: 5,4 %) in Deutschland erzielt.
Die Verringerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus
der Verzögerung eines geplanten Großprojektes, aus der allgemein verhaltenen
Auftragsvergabe aufgrund der rezessiven Wirtschaftslage in Österreich und aus nicht
realisierten Projekten aufgrund der negativen Eekte rund um die Beantragung eines
gerichtlichen Sanierungsverfahrens.
135
Ertragsentwicklung
in TEUR
Umsatz
EBITDA
EBITDA-Marge (in %)
EBIT
EBIT-Marge
Ergebnis nach Steuern
Ergebnis je Aktie
-7 737
-11 092
6 416
-9 194
18 939
-4 161
10 542
-6 940
-65,8%
-8 151
-77,3%
-143,3%
-10 348
-161,3%
Jahr 2024
Jahr 2023
Jahr 2022
-22,0%
-6 300
-33,3%
-7 438
-1,59
-1,80
-1,39
Der Deckungsbeitrag in Höhe von TEUR 1.997 bzw. 31,1% konnte gegenüber dem Vorjahr
massiv gesteigert werden. Grund hierfür waren margenstarke Projekte im Geschäftsjahr
2024 und dass im Vergleichsjahr 2023 nach wie vor alte, verlustreiche Projekte sowie
negative Einmaleekte den Deckungsbeitrag drückten.
Auch der Personalaufwand verringerte sich im zweiten Geschäftsjahr in Folge und
reduzierte sich im Geschäftsjahr 2024 um TEUR 623 auf TEUR 1.568 gegenüber TEUR
2.191 aus dem Vorjahr. Aufgrund des niedrigen Umsatzniveaus erhöhte sich die Quote
jedoch von 20,8% auf 24,4%.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auch im Jahr 2024 durch hohe negative
Einmaleekte, diesmal resultierend aus dem beantragten Insolvenzverfahren, belastet,
wodurch eine Vergleichbarkeit dieser Positionen mit Vorjahren nicht möglich ist. Im
laufenden Geschäftsjahr wurden durch das beantragte Insolvenzverfahren sämtliche
aushaftenden Bürgschaften und harten Patronatserklärungen in die Bilanz
aufgenommen, was zu einem negativen Eekt in den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen von TEUR 8.034 führt. Auch weiterhin hohe
Forderungswertberichtigungen in Höhe von TEUR 574 belasten diese Position.
In den Abschreibungen befinden sich TEUR 552 außerordentliche Abschreibungen auf
das Sachanlagevermögen aufgrund der Bilanzierung zu Zerschlagungswerten.
Das Finanzergebnis enthält sowohl Beteiligungserträge aus der Ausschüttung des
Tochterunternehmens CLEEN Energy Helios GmbH in Höhe von TEUR 463 als auch die
Wertberichtigung von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 983. In Summe führt dies mit
Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 363 zu einem negativen Finanzergebnis von
TEUR 732.
Schlussendlich ergibt sich dadurch ein negatives Ergebnis nach Steuern in Höhe von
TEUR 11.092. Der Bilanzverlust erhöhte sich von TEUR -9.491 auf TEUR -20.583.
136
Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
Bilanzsumme 2 364 100% 7 127 100%
Eigenkapital (Equity) 14 048- -594% 3 563- -50%
Jahr 2024
Jahr 2023
in TEUR
verzinsliches Fremdkapital
(-) liquide Mittel
N
ettoverschuldung (Net Debt)
Nettoverschuldungsgrad (Net Gearing)
statisch
1,65-
Jahr 2024
Jahr 2023
-0,99
6 816
942
5 874
14 161
246
13 915
in TEUR
Vorräte
Forderungen
a
ktive Rechnungsabgrenzung
Liquide Mittel
(-) sonstige Rückstellungen
(-) kurzfristige Bankverbindlichkeiten
(-) Verbindlichkeiten aus L+L 522 1 328
(-) Verbindlichkeiten geg. verb. UN
(-) sonstige kurzfr. Verbindlichkeiten
Nettoumlaufvermögen
Ratio
21,8%
136,3%
Jahr 2024
Jahr 2023
-4 832
1 142
8
796
904
2 526
729
90
428
227
4 104
366
795
255
53
643
246
942
Das Eigenkapital in Höhe von TEUR -14.048 (Vorjahr: TEUR -3.563) und die
Eigenkapitalquote in Höhe von -594% (Vorjahr: -50%) rutschten trotz der Durchführung
einer Kapitalerhöhung aufgrund des stark negativen Jahresergebnisses weiter in den
negativen Bereich.
137
Durch ein nicht erfolgreiches Sanierungsverfahren konnte vom Vorstand keine positive
Fortbestehensprognose mehr erstellt werden, wodurch per 25. Februar 2025 ein
Konkursantrag zur Schließung der Gesellschaft gestellt wurde.
Die außerordentlichen Abschreibungen durch die Bilanzierung zu Zerschlagungswerten
führte zu einer weiteren Reduktion der Bilanzsumme. Auch das Working Capital
reduzierte sich zum Bilanzstichtag aufgrund des anhängigen Insolvenzverfahrens und der
damit einhergehenden geringen Geschäftstätigkeit.
Cash Flow
in TEUR
Cash-Flow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Veränderung der flüssigen Mittel
Jahr 2022
-2 663
-695
942
-8
256
1 346
-1 742
575
2 258
7 774
-1 526
-6 040
Jahr 2024
Jahr 2023
Durch das geringe Umsatzniveau im Geschäftsjahr 2024 konnte insgesamt kein positiver
operativer Cash-Flow erzeugt werden, wodurch dieser mit TEUR 1.526 negativ aufscheint.
Diverse Verkäufe und Rückführungen in den langfristigen Vermögenswerten lassen den
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit mit TEUR 256 positiv werden. Durch eine
Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 607 im ersten Quartal 2024 und der Aufnahme eines
Darlehens in Höhe von TEUR 350 zeigt sich ein positiver Cash-Flow aus der
Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 575. In Summe verringerten sich jedoch die
liquiden Mittel auf TEUR 246.
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Umsatz nach Produktbereichen – siehe vorher unter Geschäftsverlauf
Vor allem im vorhergehenden Kapitel (Geschäftsentwicklung) wurden durch die
Aufteilung der Betriebsleistung nach Produktbereichen und verschiedenen
Vergleichszeiträumen wichtige Zusatzinformationen über Leistungsindikatoren
dargelegt, die sich nicht im Jahresabschluss finden.
Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp
Für das aufgrund des Geschäftsbereichs Photovoltaik (PV) nunmehr dominierenden
Produkts gilt die installierte Nennleistung nach kWp oder MWp (Faktor x 1.000) als
besonders wichtige Kennzahl. Die Abkürzung kWp steht für „Kilowatt peak“. Damit wird die
Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben. Diese wird
auch als Nennleistung bezeichnet. In der Praxis ist die tatsächliche Leistung höher als die
Nennleistung, weil die Wetter- und Betriebsbedingungen meist von der Norm abweichen.
138
Abhängig vom Standort der installierten Anlage ergibt sich durch die lokalen
Sonnenstunden die mögliche Jahreserzeugung der Anlage in kWh (Kilowattstunden), die
im österreichischen Schnitt bei gerundet 1.000 Volllast-Sonnenstunden liegt. Ein kWp
erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom.
Im Jahr 2024 wurden Anlagen mit einer Leistung von rund 5.200 kWp (Vorjahr: 9.300 kWp)
installiert.
Umweltschutz
Bereits im Jahr 2022 und 2023 wurde der Hauptsitz der CLEEN Energy AG in Haag weiter
ausgebaut und auf nachhaltige Technologien umgestellt. So wurden im Laufe des Jahres
2022eine zweite Wärmepumpe für Heizung und Kühlung installiert. Insgesamt betreibt die
CLEEN Energy AG damit in Österreich an ihren drei Standorten PV-Anlagen mit einer
Peakleistung von rund 100 kWp und kann damit den gesamten Bürobedarf decken.
Im Bereich Fuhrpark wurde der Wechsel auf eine reine E-Flotte weiter vorangetrieben.
Grundsätzlich wurden bei Neuanschaungen nur noch E-PKWs in Betracht gezogen,
soweit es die Nutzung des PKWs zulässt. Aktuell wird lediglich noch 1 Hybrid-PKW mit
fossilen Brennstoen betrieben. Insgesamt umfasst der Fuhrpark damit nun 6 E-Autos,
einen Hybrid PKW und 3 Nutzfahrzeuge. Im Bereich der Nutzfahrzeuge gab es leider noch
keine wirtschaftlich brauchbare Alternative aufgrund der benötigten Reichweite und
Ladekapazitäten. Hier sollte der Wechsel auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge
erfolgen, sobald dies wirtschaftlich vertretbar war.
Mitarbeiter
Das Team der CLEEN Energy AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 aufgrund der
laufenden Restrukturierung der Gesellschaft einen weiteren Rückgang an Mitarbeitern.
Aufgrund des sukzessiven Ausscheidens von wesentlichen Schlüsselpersonen im Laufe
des zweiten Halbjahres 2024 wurde die Leistungsfähigkeit des Unternehmens
kontinuierlich verringert. Durch den eingereichten Konkursantrag am 25. Februar 2025
und der damit einhergehenden Schließung des Unternehmens, werden die restlichen
Mitarbeiter im Laufe des Geschäftsjahres 2025 aus dem Unternehmen ausscheiden.
Beschäftigen Kennzahlen
Anzahl (in HC)
Arbeiter
Angestellte
Summe
9
19
11
23
31.12.2024
31.12.2023
2
4
139
Geschlecht (in %)
Frauen
M
änner
31.12.2024
31.12.2023
36,4%
34,8%
63,6%
65,2%
Alter (in %)
< 30 Jahre
30 - 50 Jahre
> 50 J
ahre
0,0%
4,4%
31.12.2024
31.12.2023
9,1%
34,8%
90,9%
60,9%
Männer
63,64%
Fra u e n
36,36%
Gliederung nach Geschlecht per
31.12.2024
< 30 Ja hre ;
9,09%
30 b i s 50
Ja hre ; 90,91%
Gliederung nach Alter per 31.12.2024
Die in der Tabelle dargestellten Zahlen beziehen sich auf Beschäftigte exklusive
Leihpersonal in Headcount.
Risikoberichterstattung
Aufgrund des beantragen Konkursverfahrens und der geplanten Schließung des
Unternehmens im Laufe des Geschäftsjahres 2025, werden hier die Risiken, welche die
CLEEN Energy AG zum Zeitpunkt ihrer aktiven Geschäftstätigkeit ausgesetzt war, näher
erläutert.
Die CLEEN Energy AG war im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen
unternehmensinternen und -externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen
Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt die CLEEN Energy AG ein
formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem. Das
Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da
hier positive und negative Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und
dargestellt werden. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen wurden
entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden Angestellten abgeleitet und
zur Umsetzung gebracht.
Das Risikomanagementsystem ermöglicht es, schnell und eektiv zu handeln und
einzugreifen sowie Chancen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die
140
CLEEN Energy AG zu nutzen. Darüber hinaus war die sorgfältige Auswahl der
Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei wurden einhergehend auf
die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards
geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der
Energieeizienz, war die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen
abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen.
Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy AG definiert:
Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken
o Branchenrisiko, Beschaungsmarktrisiko,
Unternehmensspezifische Risiken
o IT-Risiken, Personalrisiken
Finanzielle Risiken
o Liquiditätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Haftungsrisiko
Branchenrisiko
Trotz des enormen Wachstumspotentials des Marktes von erneuerbaren Energiequellen,
enthält auch diese Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy AG im Rahmen
ihres Risikomanagements beobachtete und analysierte. Aufgrund des Bestrebens der
weltweiten politischen Entscheidungsträger die Energiewende voranzutreiben, rückte die
Branche in den Fokus von öentlichen und privaten Investoren, was wiederum den
technologischen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier bestand das Risiko diesen
technologischen Fortschritt nicht mit zu begleiten und somit das Einbüßen von
Wettbewerbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren ändern sich
aufgrund des Vorantreibens der Energiewende laufend die politischen
Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzerrungen führen, welche auf die
Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy AG Einfluss nehmen
konnte.
Die CLEEN Energy AG beobachtete und analysierte die Veränderungen der
technologischen und politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich
Chancen in den sich verändernden Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken zu
erkennen, ausgleichen und abmildern zu können. Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt
erfolgte durch das Management im Rahmen einer Projektbewertung eine Einschätzung
der potentiellen Chancen und Risiken von sich verändernden Technologien und
politischen Rahmenbedingungen.
Beschaffungsmarktrisiko
Ein wesentliches Risiko für die damals geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy
AG war die Beeinträchtigung des Beschaungsmarktes von Bauteilen für Photovoltaik-
Anlagen. Durch die in den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung von Lieferketten
aufgrund von weltweiten Störungen von Logistikabläufen kam es zu nachteiligen
Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies konnte einerseits zu volatilen
Einkaufspreisen und andererseits zu Lieferschwierigkeiten von PV-Komponenten führen.
Das Management der CLEEN Energy AG begegnete diesem Risiko mit einem speziellen
Auswahlverfahren von Lieferanten und stetiger Überwachung der Einkaufsprozesse sowie
der Entwicklung des Welthandels. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modulen) wurde durch
eine Bevorratung einer Mindestmenge der Volatilität des Beschaungsmarktes
141
entgegengewirkt. Des Weiteren setzte die CLEEN Energy AG verstärkt auf den Bezug von
wesentlichen Bauteilen direkt bei den Produzenten bzw. Importeuren, um Lieferketten zu
optimieren und preisoptimiert einzukaufen.
Personalrisiko
Eine wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation
der Belegschaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit fördern nachhaltig die
Produktivität und schlussendlich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis dafür
bilden funktionierende und transparente Informationsflüsse sowie die Einbindung jedes
Mitarbeiters in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Weiter-
bzw- Fortbildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert den Aufbau
von Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu
schaen. Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe Fluktuation sowie fehlende
Weiterbildung bildeten die wesentlichen Risiken im Personalbereich. Die CLEEN Energy
AG entgegnete diesen Risiken mit der Förderung von unternehmensinternen sowie
externen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsinitiativen sowie einem
attraktiven Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
IT-Risiko
Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und der
einhergehende steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht laufend das Risiko von
Cyber-Crime Aktivitäten als auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Systemen durch
interne oder externe Faktoren. Der Einsatz von modernen IT-Systemen sowie
Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit Cyber Crime sollten das Risiko der CLEEN
Energy AG im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung gering halten.
Zudem sollten regelmäßige Datensicherung das Risiko von Datenverlust minimieren.
Liquiditätsrisiko
Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis war eine der Kernaufgaben der
Unternehmensführung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Liquiditätsrisikos wurde
eine Liquiditätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüssen der einzelnen Projekte
ableitete, verwendet. Die Finanzierung der CLEEN Energy AG bzw. deren
Töchterunternehmen erfolgte zu einem hohen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem
aufgrund der erforderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photovoltaik erforderlich
waren. Die Finanzierungen waren dementsprechend überwiegend langfristig
ausgerichtet um die Laufzeiten der zugrundeliegenden Projekte bestmöglich
abzudecken. Zur Besicherung dieser langfristigen Finanzierungen dienten einerseits die
finanzierten Vermögenswerte (idR Photovoltaik-Anlagen) als auch sonstige
Sicherstellungen (z.B. Patronatserklärung, Verpfändung Geschäftsanteile). Neben der
Finanzierung über Banken legte die CLEEN Energy AG großen Wert auf ein
partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen Kernaktionären. Diese haben
in der Vergangenheit bereits mehrfach deren Loyalität durch die Zurverfügungstellung
ausreichender liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewiesen.
142
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zahlungsverzuges oder -ausfalls von
Vertragspartnern. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu
den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen
Forderungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko besteht in Höhe der Buchwerte. Die
Analyse und Bewertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden war ein wesentliches
Steuerungsinstrument der CLEEN Energy AG, um das Kreditrisiko zu minimieren.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes von Finanzinstrumenten und des
Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der
weitaus überwiegende Anteil der Finanzierungen der CLEEN Energy AG war fix verzinst,
um das Zinsänderungsrisiko bestmöglich zu minimieren.
Haftungsrisiko
Im Rahmen des Verkaufes eines Tochterunternehmens bestand für oene Kreditbeträge
des ehemaligen Tochterunternehmens ein Haftungsrisiko aus der Inanspruchnahme
einer Bürgschaft der CLEEN Energy AG in Höhe von TEUR 4.850. Darüber hinaus
bestanden Haftungsrisiken aus Patronatserklärungen gegenüber Tochterunternehmen.
Bericht über Forschung u. Entwicklung
Aufgrund der Restrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens, erfolgten im
Geschäftsjahr 2024 keine wesentlichen Aufwendungen für Forschung- und
Entwicklungstätigkeiten.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risiko-
managementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Aufgrund des beantragen Konkursverfahrens und der geplanten Schließung der
Unternehmensgruppe im Laufe des Geschäftsjahres 2025, werden hier die Merkmale des
internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems erläutert, welche die CLEEN
Energy Group zum Zeitpunkt ihrer aktiven Geschäftstätigkeit implementiert hatte, näher
erläutert.
Risikomanagement-Prozess – Verantwortung der Geschäftsleitung:
Im Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde im Jahr 2017 gemäß den Corporate-
Governance-Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance und Risikomanagement
implementierte und seither laufend evaluierte.
Der Vorstand übernahm die Verantwortung, ein angemessenes internes Kontrollsystem
einzurichten und laufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
143
Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der
Geschäftstätigkeit überwacht und kontrolliert wurde. Nachfolgend werden die
wesentlichen Merkmale beschrieben.
Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft war unvermeidlich mit Risiken verbunden, die
sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen ließen. Aufgrund der überschaubaren
Unternehmensgröße wurden der Vorstand und die Führungskräfte in die Lage versetzt,
Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen
einzuleiten. Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken war daher ein
essenzieller Teil der Unternehmensführung.
Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitarbeiter resultierte eine
verantwortungsbewusste Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmensleitung sah
das Risikomanagement, z.B. durch ein organisatorisch verankertes und gelebtes 4-
Augen-Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse. Für das Risikomanagement bestand
daher keine eigene Aufbauorganisation, denn Risiko- & Krisenmanagement war eine
wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte und jedes Mitarbeiters im Rahmen der
Eigenverantwortung.
Kontrollumfeld und -Maßnahmen, Überwachung der Rechnungslegung
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagements lag in
der Verantwortung des Vorstands. Durch dementsprechende organisatorische
Maßnahmen und Kontrollen wurde sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der
die Eintragungen in die Bücher und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig,
zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wurden.
Wesentliche Bestandteile des internen Kontroll- und Risikomanagements waren
insbesondere die funktionale Trennung zwischen Betrieb und Finanzwesen sowie die
Einrichtung von Prozessen, mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der
Geschäftstätigkeit überwacht und sichergestellt wurde.
Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur Bezahlung unterlag strengen Regeln, die
damit im Zusammenhang stehende Risiken vermeiden sollten. Zu diesen Maßnahmen
zählten zum Beispiel Funktionstrennungen, systemunterstützte Prüfungen durch eine
Software, sowie auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen von
Zahlungen.
Für die Einhaltung der steuer- und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften gab es eine enge
Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie einer spezialisierten
Anwaltskanzlei und deren laufende Beratung.
Bei IT- Infrastruktur und Software wurde einerseits auf moderne Cloud-Lösungen
zurückgegrien, wie z.B. Microsoft Oice365, virtuelle Cloudspeicher in Microsoft
OneDrive, AWS und Azure Cloudservices und das cloudbasierte CRM System Hubspot.
Andererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020 auf die integrierte österreichische
ERP Lösung BMD NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative Geschäft inklusive
Finanzbuchhaltung abgedeckt wurde. Damit war die CLEEN Energy AG für das Wachstum
144
im operativen Bereich aber auch für spezifische Rechnungswesen-Themen, wie
Abbildung von Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Konsolidierung und IFRS-
Abschlüsse gerüstet.
Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung hat sich auch nach vermehrter
Nutzung von Homeoice und dezentraler Arbeit sehr bewährt. Diesem Umstand
Rechnung tragend wurden laufend mehr Services in die Cloud verlagert.
Die Geschäftsfälle wurden ab Auftragseingang bis zur Verbuchung und
Zahlungsüberwachung mit einer integrierten ERP Lösung verarbeitet. Somit war die
Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsfälle gewährleistet.
Die Zugrisrechte waren personen- und funktionsbezogen auf die benötigten
Datenbestände eingegrenzt.
Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow-Verluste reduziert wurde, setzte das
Unternehmen bevorzugt Standardsoftware ein.
Information und Kommunikation
Im Rahmen des internen Berichtswesens erfolgte monatlich ein standardisiertes
Reporting über ausgewählte Informationen an den Vorstand und Aufsichtsrat, vor allem
über Liquidität, Auftragseingang, Umsatz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist-Vergleich und
Abweichungsanalyse der Aufwendungen und Erträge.
Die Erstellung und Veröentlichung der Halbjahres- und Jahresabschlüsse erfolgten
unter der fachlichen Führung und Beratung eines namhaften Wirtschaftstreuhänders.
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 vom Landesgericht St. Pölten wurde über das
Vermögen der CLEEN Energy AG ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung erönet.
Am 25. Februar 2025 wurde der Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans
zurückgezogen, wodurch der Konkurs über die CLEEN Energy AG erönet wurde. Per 4.
März 2025 wurde die Schließung des Unternehmens gerichtlich beschlossen. Die
Erönung des Konkursverfahrens führt zu einer Abkehr vom bisherigen Grundsatz der
Bilanzierung unter der Going Concern-Prämisse. Die Bilanzierung zum 31. Dezember
2024 erfolgt stattdessen zu Zerschlagungswerten.
Mit 21. Februar 2025 wurde für das Tochterunternehmen CLEEN Energy Energiewende
GmbH ebenfalls ein Konkursantrag beim Landesgericht St. Pölten gestellt.
Mit 3. März 2025 wurde auch für das Tochterunternehmen CLEEN Energy Germany GmbH
ein Konkursantrag beim Insolvenzgericht München gestellt.
Im Rahmen der geplanten Schließung des Unternehmens werden noch die restlichen,
bereits begonnenen Aufträge abgewickelt, welche ein Umsatzniveau von ca. TEUR 200 für
145
das Geschäftsjahr 2025 ergeben werden. Aufgrund des niedrigen Umsatzniveaus wird ein
negatives EBIT von rund TEUR 500 erwartet.
Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und
damit verbundenen Verpflichtungen
Grundkapital (Nennkapital)
Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2024 EUR 6.535.532,00 (VJ EUR
5.928.402,00). Die Veränderung zum Vorjahr (EUR 1.052.531 / Stück 1.052.531) ist auf
folgende Sachverhalte zurückzuführen:
Stand 1.1.2024
Kapitalerhöhung 2/2024
Stand 31.12.2024
607 130
6 535 532
5 928 402
Im ersten Halbjahr 2024 wurden im Rahmen einer weiteren Kapitalerhöhung 607.130
Stück Aktien mit einem Ausgabepreis von EUR 1,00 gezeichnet.
Eigene Anteile
Die Gesellschaft verfügt über 361.885 eigene Stückaktien (VJ 185.440), die nicht im
Grundkapital ausgewiesen sind. Die Erhöhung der eigenen Aktien erfolgte durch eine
Übertragung von 417.702 Stück durch Lukas Scherzenlehner. Durch einen Kapitalschnitt
im Geschäftsjahr 2023 reduzierte sich der Bestand auf 361.885 Stück, welcher im
Geschäftsjahr 2024 unverändert blieb.
Aktienoptionsprogramm 2021
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde beschlossen
das bedingte Kapital 2018 in der Fassung des Bedingten Kapitals 2021 aufzuheben, da es
mit dem Ausscheiden von Lukas Scherzenlehner als Vorstand und Michael Eisler als
Aufsichtsratsvorsitzenden keine Bezugsberechtigten mehr gibt.
Aktienoptionsprogramm 2023
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde die Satzung
der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß
§ 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der
Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung war keine
Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schate den Rahmen
für den Aufsichtsrat und den Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft
abzuschließen.
Der Ausgabebetrag der Aktien betrug bei Beschlussfassung über die Einräumung der
Option bis inklusive 31.03.2024 EUR 1,00 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen).
Der Ausgabebetrag der Aktien betrug bei Beschlussfassung über die Einräumung der
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Option nach dem 31.03.2024 dem 30-tägigen gewichteten Durchschnittskurs der Aktien
der CLEEN Energy AG an der Wiener Börse vor Beschlussfassung über die Einräumung der
Option, abzüglich eines Abschlages von 20%, wobei der Ausübungspreis zumindest EUR
1,00 betrug.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft konnte gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR
1.116.746,00 durch Ausgabe von bis zu 1.116.746 Stück erhöht werden. Ein Zweck dieser
bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung war die Ausgabe von Bezugsaktien
an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der
Hauptversammlung vom 16. Juni 2023 eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft
ausgegeben werden konnten, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem
Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht hätten.
Das Grundkapital der Gesellschaft konnte Weiters gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu
EUR 360.531,00 durch Ausgabe von bis zu 360.531 Stück zum Zweck der Einräumung von
Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2023 erhöht werden.
Genehmigtes Kapital
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2023 wurde der Vorstand
gemäß § 169 AktG dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5.
Dezember 2028, das Grundkapital um bis zu EUR 2.440.335,00 durch Ausgabe von bis zu
2.440.335 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien)
der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen
- zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der
Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen
Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen.
Der Aufsichtsrat wurde ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
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Aktien
Die Aktien sind zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und notieren im
Segment „standard market auction“ (ISIN: AT0000A38M45). Aufgrund des eingeleiteten
Konkursverfahrens wurden die Aktien vom Handel ausgesetzt.
Zum 31.12.2024 stellt sich die Aktionärsstruktur der CLEEN Energy AG auf Basis der
ausgegebenen Aktien wie folgt dar:
Alfred Luger
16%
Apollon
Beteiligungs
GmbH
11%
BSH invest
GmbH*
8%
Compass Gruppe
GmbH
6%
KawKaw
Electronics
International
Ltd.
5%
NovoFuel GmbH
5%
Lukas
Scherzenlehner
4%
Boris Schnabel*
3%
Sabine Schnabel*
2%
Eigene Aktien
5%
Streubesitz
35%
* Die Einzelaktionäre Sabine Schnabel und Boris Schnabel sind jeweils Hälfteeigentümer der BSH invest
GmbH
Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien.
Es bestehen keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien. Es bestehen keine
Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand erbringt seine Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft
abgeschlossenen Verträgen, in denen auch Regelungen für die Beendigung enthalten
sind. Betreend Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und
Aufsichtsrats es gibt keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz
ergeben.
Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei
einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam
werden, sich ändern oder enden. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen
zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder
Arbeitnehmern für den Fall eines öentlichen Übernahmeangebots.
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Entwicklung Aktienkurs
Im Geschäftsjahr 2024 sank der Kurs der CLEEN Energy AG um 78,3% von EUR 1,84 auf
EUR 0,40 mit 31.12.2024. Das Jahreshoch von EUR 2,22 je Aktie wurde am 4. Jänner 2024
bzw. 9. Jänner 2024 erreicht.
Da die Aktie vom Handel ausgesetzt ist, spielt die Entwicklung der Liquidität keine Rolle
mehr.
* Doppelzählung entsprechend Wiener Börse
Haag, 28. April 2025
__________________________________
Florian Gietl
CEO, Vorstand
5 ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden
Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2024 ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und
die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-
, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und
Ungewissheiten beschreibt, denen die CLEEN Energy AG ausgesetzt ist.
Haag, 28. April 2025
__________________________________
Florian Gietl
(CEO, Vorstand)
CLEEN ENERGY AG
Höllriglstraße 8a 3350 Haag
+43 7434 93 080 400
oice@cleen-energy.com
www.cleen-energy.com
ISIN: AT0000A38M45
529900DPJNP0QBXB54942024-01-012024-12-31529900DPJNP0QBXB54942023-01-012023-12-31529900DPJNP0QBXB54942024-12-31529900DPJNP0QBXB54942023-12-31529900DPJNP0QBXB54942022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942023-01-012023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942023-01-012023-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942023-01-012023-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942023-01-012023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900DPJNP0QBXB54942023-01-012023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31529900DPJNP0QBXB54942023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942024-01-012024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942023-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942024-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942023-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942024-01-012024-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942024-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942024-01-012024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900DPJNP0QBXB54942024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberiso4217:EURiso4217:EURxbrli:shares