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FINANZ
BERICHT
JAHRESBERICHT NACH IFRS
CLEEN ENERGY GROUP
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INHALTE
BESCHREIBUNG DER CLEEN ENERGY GROUP ............................................................................
Unsere Mission .........................................................................................................................................
Das Geschäftsmodell ................................................................................................................................
KONSOLIDIERTER CORPORATE GOVERNANCE BERICHT ...........................................................
CLEEN ENERGY AG DER KONZERN ..............................................................................................
Bestätigungsvermerk ................................................................................................................................
Konzernabschluss ....................................................................................................................................
Konzernanhang ........................................................................................................................................
Konzernlagebericht ...................................................................................................................................
Erklärung des Vorstandes ........................................................................................................................
JAHRESFINANZ BERICHT 2022 CLEEN ENERGY AG ....................................................................
Bestätigungsvermerk ................................................................................................................................
Jahresabschluss .......................................................................................................................................
Anhang ......................................................................................................................................................
Lagebericht ...............................................................................................................................................
Erklärung ...................................................................................................................................................
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BESCHREIBUNG
DER CLEEN ENERGY
GROUP
Wir treiben die Energiewende voran, indem wir nachhaltige Kraftwerke
errichten. Diese sollen Unternehmen den Übergang auf 100% erneuer-
bare Energie in möglichst kurzer Zeit ermöglichen.
Seite 5 CLEEN E N ERGY AG
FÜR MEHR
GRÜNE ENERGIE,
FÜR MORGEN
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1 UNSERE MISSION
Wir begleiten unseren Kunden im B2B-Bereich dabei, ihren Strombe-
darf mit nachhaltig produzierter Energie zu decken. Gemeinsam arbei-
ten wir gegen den Klimawandel und den stetig wachsenden Energie-
bedarf.
Unser Ziel ist es, einen raschen und realistischen Weg in Richtung
Energiewende zu ermöglichen. Wir begleiten Unternehmen dabei, ih-
ren Strombedarf mit nachhaltig produzierter Energie zu decken. Dazu
entwickeln und betreiben wir eigene Alternativenergie-Kraftwerke, set-
zen Photovoltaik-Projekte im Auftrag unserer Kunden um und entwi-
ckeln und vertreiben innovative Produkte zur nachhaltigen Energiepro-
duktion und –speicherung.
JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
2 DAS GESCHÄFTSMODELL
Die CLEEN Energy setzt mit ihren Lösungen voll auf den Megatrend Klimaschutz. Die ambitionierten nationa-
len, europäischen sowie die globalen Klimaschutzziele sind wesentliche Treiber für diese Entwicklung. Die
CLEEN Energy Group sorgt hier dafür, dass der Unternehmens- sowie der öffentliche Sektor aufgrund von
innovativen Finanzierungsmodellen und einem umfangreichen Dienstleistungsportfolio ihren Beitrag zum Kli-
maschutz leisten können und sieht sich damit als Enabler der Energiewende in Österreich. Das dynamische
und wachsende Marktumfeld der Erneuerbaren Energien eröffnet laufend neue Chancen und Opportunitäten.
Diese Chancen systematisch zu erkennen, zu nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken zu identifizieren und
zu minimieren, ist die Basis für das nachhaltige Wachstum der CLEEN Energy Group. Dieses dynamische
Marktumfeld spiegelt sich auch in unserem Portfolio wider. Im letzten Jahr hat sich nach kontinuierlicher Er-
weiterung nun unser Fokusbereich herauskristallisiert. Wir spezialisieren uns nun auf 3 Standbeine. Alle drei
stehen unter unserem gemeinsamen Ziel:
„Wir sorgen dafür, dass morgen mehr grüne Energie zur Verfügung steht als heute!“
Assets under Management
Ausbau von eigenen Anlagen zur
Produktion erneuerbarer Energie
mittels Photovoltaik.
Photovoltaik B2B
Stabile Umsätze aus der Errich-
tung von Anlagen für Business-
kunden.
Produktinnovationen
Weiterentwicklung und Vertrieb
von innovativen Produkten zur
Stromproduktion und Stromspei-
cherung.
JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
2.1 Assets under Management
Die CLEEN Energy AG entwickelt, finanziert und errichtet eigene Photovoltaik Anlagen zur Produktion von
grünem Strom. In der Regel handelt es sich dabei um Freiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als
einem MWp auf einem CLEEN Energy AG eigenen oder langfristig gepachteten Grundstück. Die geplante
Laufzeit der Anlagen ist mindestens 30 Jahre. Dadurch können langfristige und planbare Umsätze durch den
Verkauf von Strom erzielt werden. Dem gegenüber stehen planbare Wartungs- und Betriebskosten, welche
durch die Verwendung von Premium / Tier One Produkten und sehr langen Garantiezeiträumen gewährleistet
werden können. Die Vermarktung des Stromes erfolgt anlagen- und länderspezifisch. In Österreich wird hier-
bei speziell auf den geförderten ÖMAG Marktpreis-Tarif gesetzt, bei größeren Anlagen im Ausland werden
sogenannte PPAs mit Partnern geschlossen, welche einen Strompreis von drei bis 10 Jahren garantieren.
2.2 Photovoltaik B2B
Neben der Entwicklung und dem Betrieb eigener Anlagen errichtet die CLEEN Energy AG auch Photovoltaik
Anlagen für Kunden im Raum Österreich und Deutschland. Hierbei liegt der Fokus auf (gewerblichen) Kun-
den aus dem Bereich Gewerbe, Industrie und öffentliche Hand. Speziell in Österreich erfuhr dieses Segment
durch die 2020 initiierte Investitionsförderung einen enormen Aufschwung, welcher abermals durch den Ukra-
ine-Russland Konflikt verstärkt wurde.
2.3 Produktinnovationen
Der gesamte Energiemarkt erlebt gerade mit der Energiekriese, dem Klimawandel und den daraus resultie-
renden EU-Vorgaben einen enormen Umbruch. Jeden Tag erreichen uns Berichte neuer bahnbrechender
Erfindungen, jedoch sind viele davon nicht marktreif oder für die Masse relevant. Aus unserer Sicht kann der
Klimawandel und die damit einhergehende Klimakrise nur bewältigt werden, wenn die ökonomischste Lösung
gleichzeitig die Günstigste und auch Schnellste ist!
2.4 Die CLEEN PV-Box
Die PV-Box ist Österreichs erste mobile PV-Anlage und ermöglicht es innerhalb weniger Stunden, ein grünes
Stromkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Es handelt sich dabei um einen handelsüblichen 20“ Schiffscontainer,
in welchem eine komplette Photovoltaik-Anlage verbaut ist. (Module, Wechselrichter, etc.) Der Container
kann seitlich geöffnet werden und die Module auf einem Schienensystem auf rund 100m länge ausgezogen
werden. Diese Flexibilität macht die PV-Box zum optimalen Produkt für nicht permanente Anlagen, wie zum
Beispiel: PV auf zukünftigen Betriebsgründen, versiegelten bzw. brachliegenden Flächen oder Notstromlö-
sungen.
CLEEN E N ERGY Seite 9
2.5 Der CLEEN Zeero
Mit dem CLEEN Zeero wurde ein serienfähiger Stromspeicher auf Wasserstoffbasis mit einem Speichervolu-
men von 300 kWh entwickelt. Das Produkt ist für Gewerbe und Industrie ausgelegt und bietet im Vergleich zu
einem klassischen Lithium-Ionen Speicher einen deutlich höheren Kosten/Nutzen-Faktor. Neben der sehr
wichtigen Langzeitspeicherung von Energie ist der CLEEN Zeero die perfekte Lösung zur Absicherung von
Betrieben vor Blackouts und Enabler von einer nachhaltigen und leistungsfähigen Notstromversorgung von
kritischer Infrastruktur. Das bisher größte Projekt wird für die Stadtbetriebe Steyr, Oberösterreich umgesetzt.
Hier wird der CLEEN Zeero zur Notversorgung der systemrelevanten städtischen Infrastruktur und des Kri-
senstandorts der Stadt eingesetzt.
2.6 Einspar-Contracting
Das Energiespar-Contracting der CLEEN Energy Group trägt einen wesentlichen Baustein zu unserem
Wachstum bei. Dieses Contracting-Modell, das eben auch die Finanzierung der Anlage abdeckt, ist in der
Praxis erprobt und bereits bei zahlreichen Kunden umgesetzt. Hier am Beispiel einer Photovoltaik-Anlage
(PV-Anlage) erläutert: Die CLEEN Energy Group tritt als Contracting-Geber auf und übernimmt dabei die Pla-
nung, Finanzierung, Installation, Betrieb und Wartung der PV-Anlage auf der Immobilie des Kunden (Contrac-
tingnehmer). Die Anlage verbleibt über die gesamte Vertragslaufzeit im Eigentum des Contractinggebers. Die
Laufzeit für das EinsparContracting kann variieren; im Regelfall werden zwanzig Jahre vorgesehen und stel-
len damit langfristig prognostizierbare Umsätze für die CLEEN Energy Group dar. Nach dieser Laufzeit kann
der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen oder den Vertrag verlängern. Der Kunde übernimmt somit kei-
nerlei Risiko und hat insbesondere keine Investitionskosten zu tragen. Der Kunde zahlt nur eine monatliche
Contracting-Rate, wobei diese stets so angesetzt wird, dass diese unter den aktuellen Stromkosten des Kun-
den liegt. Der Kunde profitiert somit ab dem ersten Tag, ab dem die PV-Anlage installiert wurde, von niedrige-
ren Stromkosten. Der nicht vom Kunden verbrauchte Strom wird von der CLEEN Energy Group verkauft. Die
Finanzierung stellt die CLEEN Energy Group über Banken sicher, mit denen mittlerweile mehrere langjährige
Rahmenkreditverträge abgeschlossen werden konnten. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht den wesent-
lichen Ablauf beim CLEEN Energy Group.
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2.7 Die Geschichte der CLEEN Energy Group
Die nachfolgende Graphik veranschaulicht die hochdynamische Entwicklung der CLEEN Energy Group in
den letzten Jahren:
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KONSOLIDIERTER
CORPORATE
GOVERNANCE
BERICHT
der CLEEN Energy AG für das
Geschäftsjahr 2022
vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
− Bekenntnis zum ÖCGK
− Zusammensetzung der Organe
und Organbezüge
− Maßnahmen zur Förderung von
Frauen, Diversitätskonzept
− Bericht über die externe
Evaluierung
JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1 BEKENNTNIS ZUM ÖSTERREICHISCHEN
CORPORATE GOVERNANCE KODEX (ÖCGK)
Der Österreichische Corporate Governance Kodex
(„ÖCGK“) stellt österreichischen Aktiengesellschaf-
ten einen Ordnungsrahmen für die Leitung und
Überwachung des Unternehmens zur Verfügung.
Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen,
auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung aus-
gerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaf-
ten und Konzernen und soll dazu beitragen, ein ho-
hes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des
Unternehmens zu erreichen.
Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des ös-
terreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarkt-
rechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben
der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von
Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-
Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex
wurde seit dem Jahr 2002 mehrfach überarbeitet.
Der vorliegende Corporate Governance Bericht ba-
siert auf dem Corporate Governance Kodex in der
Fassung Jänner 2021. Der Kodex ist unter
https://www.corporate-governance.at öffentlich zu-
gänglich.
Der Corporate Governance Bericht der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2022 ist auf der Homepage
der Gesellschaft (https://cleen-energy.com/) unter
der Rubrik Investoren → Corporate Governance →
Corporate Governance-Bericht 2022 öffentlich zu-
gänglich.
Die CLEEN Energy AG bekennt sich uneinge-
schränkt zum Österreichischen Corporate Gover-
nance Kodex in der geltenden Fassung. Dieses Be-
kenntnis ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der
CLEEN Energy AG mit dem Ziel, das Vertrauen der
Aktionäre zu stärken und die hohen unternehmens-
internen Rechts-, Verhaltens- und Ethikstandards
der CLEEN Energy AG kontinuierlich zu optimieren.
Aufgrund dieses Bekenntnisses hat die CLEEN
Energy AG nicht nur den gesetzlichen Anforderun-
gen („L- Regeln“) zu genügen, sondern ist auch zur
Begründung der allenfalls gegebenen Nichteinhal-
tung von C-Regeln („Comply or Explain”-Regeln) –
das sind Regeln, die über die gesetzlichen Anforde-
rungen hinausgehen – verpflichtet.
Im Sinne der Systematik des ÖCGK erklärt die
CLEEN Energy AG die Abweichung von den C-Re-
geln des ÖCGK wie folgt:
„C-Regel 12“: Die Unterlagen für Aufsichtsratssit-
zungen werden in der Regel mindestens eine Wo-
che vor der jeweiligen Sitzung zur Verfügung ge-
stellt. In dringenden Fällen hat die Einladung telefo-
nisch, mittels Telefax oder E-Mail oder in gleichwer-
tiger Form 48 Stunden vorher zu erfolgen.
„C-Regel 16“: Die CLEEN Energy AG verfügt mit
Lukas Scherzenlehner über einen Alleinvorstand.
Die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden ist
demnach unterblieben.
„C-Regel 18“: Im Hinblick auf die Unternehmens-
größe und die Anzahl der Mitarbeiter ist keine ei-
gene Stabstelle „Interne Revision“ eingerichtet und
es erfolgt keine Berichterstattung über einen Revisi-
onsplan und wesentliche Ergebnisse im Prüfungs-
ausschuss. Der Aufsichtsrat wird jedoch regelmäßig
über die internen Kontrollmechanismen und das Ri-
sikomanagement informiert.
„C-Regel 18a“: Aufgrund der Unternehmensgröße
der CLEEN Energy AG gibt es keine speziellen Vor-
kehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Un-
ternehmen. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte keine
gesonderte Berichterstattung zu diesem Thema an
den Aufsichtsrat.
„C-Regel 28 (Absatz 1)“: Für das Aktienoptionspro-
gramm 2021 wurden keine messbaren, langfristigen
und nachhaltigen Kriterien im Voraus festgelegt. Die
CLEEN Energy AG ist ein junges Unternehmen. An-
gesichts der in einer Anfangszeit typischen schwan-
kenden Auftragslage und Ausgaben ist ein
CLEEN E N ERGY Seite 3
Abstellen auf im Voraus festgelegte, messbare und
langfristige Kriterien nicht geeignet, die Grundlage
für die Zuteilung von Aktienoptionen zu bilden. Aus
diesem Grund wurde die Zuteilung von Aktienoptio-
nen an den Vorstand bzw. Aufsichtsrat an die
Hauptversammlung delegiert, welche langfristige
Kriterien für die Ausübung der zugeteilten Optionen
festlegen kann und soll.
Das Aktienoptionsprogramm 2021 sieht nicht vor,
dass eine nachträgliche Änderung der Kriterien aus-
geschlossen ist.
Das Aktienoptionsprogramm 2021 sieht keine Ver-
pflichtung des Vorstands vor, einen angemessenen
Eigenanteil an Aktien zu halten, jedoch hält der Al-
leinvorstand der Gesellschaft derzeit rund 19% der
Anteile an der Gesellschaft.
„C-Regel 36 (Absatz 3)“: Der Aufsichtsrat ist be-
strebt, seine Organisation, Arbeitsweise und Effizi-
enz ständig zu verbessern. Eine explizite Selbsteva-
luierung hat im Geschäftsjahr 2022 nicht stattgefun-
den und wird aufgrund der Größe des Aufsichtsrats
derzeit nicht für erforderlich gehalten.
„C-Regel 38 (Absatz 3)“: Der Aufsichtsrat stellte
2022 keine Überlegungen über eine Nachfolgepla-
nung im Vorstand an. Eine Nachfolgeplanung bzw.
Erweiterung des Vorstandes steht derzeit zur Dis-
kussion.
„C-Regeln 39, 41 und 43“: Da der Aufsichtsrat im
Geschäftsjahr 2022 nur aus drei Mitgliedern be-
stand, wurde auf die Einrichtung eines Nominie-
rungs- und Vergütungsausschusses oder anderer
Ausschüsse (mit Ausnahme des verpflichtenden
Prüfungsausschusses) verzichtet, da dies zu keiner
Effizienzsteigerung der Aufsichtsratsarbeit geführt
hätte. Besonders dringende Agenden beschließt der
Aufsichtsrat allenfalls im Umlaufweg.
„C-Regel 64“: Aufgrund der Größe des Unterneh-
mens und der Aktionärsstruktur wurde von der Of-
fenlegung folgender Informationen auf der Website
der Gesellschaft abgesehen: aktuelle Aktionärs-
struktur, differenziert nach geographischer Herkunft
und Investortyp, Kreuzbeteiligungen, das Bestehen
von Syndikatsverträgen, Stimmrechtsbeschränkun-
gen, Namensaktien und damit verbundene Rechte
und Beschränkungen. Die Namen der
Kernaktionäre wurden im Jahresfinanzbericht 2022
und auf der Website der Gesellschaft offengelegt.
„C-Regel 68“: Die Gesellschaft ist im Wesentlichen
im deutschsprachigen Raum tätig und die Aktionäre
sind – soweit der Gesellschaft bekannt – im
deutschsprachigen Raum beheimatet bzw. der
deutschen Sprache mächtig. Die Berichte der Ge-
sellschaft werden daher nur in deutscher Sprache
erstellt.
„C-Regel 83“: Aufgrund der Größe der Gesellschaft
wurde keine Beurteilung der Funktionsfähigkeit des
Risikomanagements durch den Abschlussprüfer be-
auftragt. Es erfolgte daher auch kein Bericht der
Funktionsfähigkeit des Risikomanagements durch
den Abschlussprüfer an den Vorstand, an den Vor-
sitzenden des Aufsichtsrats oder an den Prüfungs-
ausschuss.
Darüber hinaus ist die CLEEN Energy AG auch da-
rauf bedacht, nicht nur den Mindestanforderungen,
sondern auch allen R-Regeln („Recommendations“)
des ÖCGK zu entsprechen.
Die CLEEN Energy AG fühlt sich zu Transparenz
verpflichtet. Alle relevanten Informationen werden
im Jahresfinanzbericht und im Halbjahresfinanzbe-
richt, auf der Unternehmenswebsite und im Rahmen
der laufenden Pressearbeit veröffentlicht. Die Be-
richte werden entsprechend den Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Buchführung sowie der General-
norm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermit-
teln, aufgestellt. Die CLEEN Energy AG informiert
ihre Aktionäre mit Ad-hoc- oder Pressemeldungen
zu allen unternehmensrelevanten Themen. Auf
wichtige Termine weist die Gesellschaft im Finanz-
kalender hin. Sämtliche Informationen werden auf
der Website unter der Rubrik „Investoren” veröffent-
licht. Sie stehen damit allen Aktionären zeitgleich
zur Verfügung.
Zum Stichtag 31. Dezember 2022 hatte die Gesell-
schaft 4.875.871 Stammaktien ausgegeben.
Es existieren keine Vorzugsaktien oder Einschrän-
kungen für die Stammaktien. Das Prinzip „one
share – one vote” kommt somit voll zum Tragen.
Gemäß österreichischem Übernahmegesetz ist si-
chergestellt, dass im Falle eines
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Übernahmeangebotes (öffentliches Pflichtangebot)
jeder Aktionär den gleichen Preis für seine Aktien
erhält. Die Aktionärsstruktur der CLEEN Energy AG
ist im Abschnitt „Angaben zu Kapital, Anteils-,
Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen
Vereinbarungen“ des Jahresfinanzberichts zum 31.
Dezember 2022 dargestellt.
2 ZUSAMMENSETZUNG
DER ORGANE UND ORGANBEZÜGE
Die Organe der CLEEN Energy AG setzen sich aus
dem Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie der Haupt-
versammlung zusammen. Die Zusammenarbeit zwi-
schen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt in regelmä-
ßigen Abständen und basiert auf einer offenen und
transparenten Diskussion. Dasselbe gilt jeweils in-
nerhalb dieser Organe für die Kommunikation zwi-
schen den einzelnen Organmitgliedern.
2.1 Vorstand
2.1.1 Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand der CLEEN Energy AG bzw. die ein-
zelnen Vorstandsmitglieder agierten nach Maßgabe
der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und der
vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung
des Vorstands, welche die Regeln der Zusammen-
arbeit der Vorstandsmitglieder sowie die Geschäfts-
verteilung im Vorstand festlegen. Derzeit ist mit Lu-
kas Scherzenlehner nur ein Vorstandsmitglied be-
stellt. Es finden dementsprechend keine Vorstands-
sitzungen statt.
Die Geschäftsordnung unterwirft den Vorstand bzw.
die einzelnen Vorstandsmitglieder umfassenden In-
formations- und Berichtspflichten gegenüber dem
Aufsichtsrat und normiert einen Katalog von Maß-
nahmen und Rechtsgeschäften, die der Zustim-
mung durch den Aufsichtsrat bedürfen.
2.1.2 Zusammensetzung des Vorstands
Während des Geschäftsjahres 2022 bestand der
Vorstand der CLEEN Energy AG nur aus einem Mit-
glied (C-Regel 16 des ÖCGK):
Lukas Scherzenlehner, geboren 1990
– Datum der Erstbestellung: 18.10.2016
– Ende der laufenden Funktionsperiode: 22. Sep-
tember 2024
– Lukas Scherzenlehner ist als Alleinvorstand für
sämtliche Agenden zuständig.
– Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funkti-
onen in in- und ausländischen Gesellschaften:
keine
Lukas Scherzenlehner ist seit mehr als 10 Jahren in
der Energieeffizienzbranche tätig. Lukas Scherzen-
lehner ist staatlich geprüfter Unternehmensberater.
Er war Gründer und Geschäftsführer der SB-Opti-
mierung OG, der SB-Bau & Handels GmbH und der
SB-Immobilien & Beteiligungs GmbH und war mit
diesen Gesellschaften in der Unternehmensbera-
tung von Gewerbe- und Industriekunden mit an-
schließender Umrüstungen im Bausegment, thermi-
schen Sanierungen, dem Kauf und der Entwicklung
von Zinshausobjekten und Kleinwohnungen mit an-
schließender Vermietung tätig. Im Dezember 2015
wurde er Gesellschafter und selbständig vertre-
tungsbefugter Geschäftsführer der Rechtsvorgänge-
rin der CLEEN Energy AG. In dieser Gesellschaft
beschäftigte er sich mit der Analyse, Planung,
CLEEN E N ERGY Seite 5
Realisierung und dem Verkauf von Beleuchtungsan-
lagen im Firmengroßkundenbereich sowie der
Rechte-Zertifikatvermarktung. Lukas Scherzenleh-
ner ist seit 18. Oktober 2016 Vorstand der Gesell-
schaft.
2.2 Aufsichtsrat
2.2.1 Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 die ihm
nach Gesetz, Satzung, ÖCGK und Geschäftsord-
nung obliegenden Aufgaben und Pflichten gewis-
senhaft wahrgenommen. Sämtliche Mitglieder des
Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses des
Aufsichtsrats sind im Sinne des ÖCGK frei und un-
abhängig. Im Geschäftsjahr 2022 wurden insgesamt
8 Aufsichtsratssitzungen physisch oder über Video-
konferenzen und somit jeweils mindestens eine pro
Quartal (C-Regel 36 des ÖCGK) abgehalten. Die
Sitzungen dauerten durchschnittlich rund zwei Stun-
den. Weiters fanden zwei Sitzungen des Prüfungs-
ausschusses statt; die Sitzungen dauerten durch-
schnittlich rund eine Stunde.
Der Aufsichtsrat hat entsprechend den Satzungsbe-
stimmungen einen Vorsitzenden und einen Stellver-
treter und entsprechend der gesetzlichen Verpflich-
tung einen Prüfungsausschuss bestellt.
Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsit-
zenden und bei dessen Verhinderung von seinem
Stellvertreter geleitet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten spätestens
eine Woche vor jeder Sitzung die mit dem Vorsit-
zenden abgestimmte Tagesordnung und alle erfor-
derlichen Informationen und Unterlagen zu den Ta-
gesordnungspunkten. In dringenden Fällen kann die
Einladung 48 Stunden vor der Sitzung erfolgen. Die
Sitzungstermine sind nach Möglichkeit mit sämtli-
chen Aufsichtsratsmitgliedern abzustimmen. Für die
ordentlichen Aufsichtsratssitzungen ist ein Jahres-
sitzungsplan rechtzeitig vorzubereiten.
Zur Fassung eines gültigen Beschlusses ist die ord-
nungsgemäße Einladung der Aufsichtsratsmitglie-
der und die Anwesenheit aller von der Hauptver-
sammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats
erforderlich; jedenfalls hat die nach den jeweils gül-
tigen Bestimmungen des Aktiengesetzes erforderli-
che Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (derzeit drei)
anwesend zu sein.
Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfa-
cher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst;
bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, vom Vorstand jeder-
zeit Berichte über Angelegenheiten der Gesellschaft
und Belange der Geschäftsführung zu verlangen.
An den Sitzungen des Aufsichtsrats nimmt grund-
sätzlich auch der Vorstand teil, sofern nicht im Ein-
zelfall anderes bestimmt wird. Die Mitglieder des
Vorstands haben kein Stimmrecht.
In der Aufsichtsratssitzung erläutern die Mitglieder
des Vorstandes umfassend den Geschäftsverlauf
und die personelle und finanzielle Entwicklung des
Unternehmens. Die Beratung mit dem Vorstand und
der Aufsichtsratsmitglieder untereinander nimmt
breiten Raum ein. Die Beschlussfassung zu Investi-
tionen, Akquisitionen und anderen Anträgen gemäß
der Geschäftsordnung des Vorstandes bilden einen
weiteren Schwerpunkt jeder Aufsichtsratssitzung.
Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse
bestellen und ihnen bestimmte Befugnisse übertra-
gen. Im Geschäftsjahr 2022 bestand ein Prüfungs-
ausschuss, der sich aus den drei Aufsichtsratsmit-
gliedern zusammensetzte.
Der Prüfungsausschuss hat die Rechnungslegungs-
prozesse, die Abschlussprüfung und die Wirksam-
keit des internen Kontrollsystems, des Risikomana-
gementsystems sowie des Revisionssystems über-
wacht. Der Abschlussprüfer hat keine sogenannten
Nicht-Prüfungsleistungen erbracht. Schließlich über-
wachte und prüfte der Prüfungsausschuss die Un-
abhängigkeit und Tätigkeit des Abschlussprüfers.
Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Im Übrigen wird zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats
auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
2.2.2 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht seit der
letzten Wahl in der außerordentlichen Hauptver-
sammlung vom 30. August 2019 aus folgenden drei
Mitgliedern:
Michael Eisler, geboren 1980
– Vorsitzender des Aufsichtsrats
– Jahr der Erstbestellung: 2016
– Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptver-
sammlung, die über das Geschäftsjahr 2022 be-
schließt
Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen börse-
notierten Gesellschaften: keine
Mag. Harald Weiss, geboren 1974
– Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
und Vorsitzender des Prüfungsausschusses
– Jahr der Erstbestellung: 2019
– Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptver-
sammlung, die über das Geschäftsjahr 2023 be-
schließt
Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen börse-
notierten Gesellschaften: keine.
Boris Maximilian Schnabel, geboren 1970
– Mitglied des Aufsichtsrats
– Jahr der Erstbestellung: 2019
– Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptver-
sammlung, die über das Geschäftsjahr 2023 be-
schließt
Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen börse-
notierten Gesellschaften: keine.
2.2.3 Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren
Mitglieder
Der Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG hat ent-
sprechend § 92 Abs 4a AktG einen Prüfungsaus-
schuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts-
und Kontrollfunktionen wahrnimmt.
Der Prüfungsausschuss der Gesellschaft besteht
aus drei Mitgliedern und setzt sich seit 30. August
2019 wie folgt zusammen:
– Mag. Harald Weiss: Vorsitzender, Finanzexperte
– Michael Eisler: Mitglied
– Boris Maximilian Schnabel: Mitglied
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehö-
ren die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses, die Überwachung der Wirksamkeit des in-
ternen Kontrollsystems, des internen Revisionssys-
tems und des Risikomanagementsystems der Ge-
sellschaft, die Überwachung der Abschlussprüfung
und der Konzernabschlussprüfung, die Prüfung und
Überwachung der Unabhängigkeit des Abschluss-
prüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere
im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft al-
lenfalls erbrachten zusätzlichen Leistungen, die
Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorberei-
tung seiner Feststellung, die Prüfung des Vor-
schlags für die Gewinnverteilung und des Lagebe-
richts und gegebenenfalls des Corporate Gover-
nance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts
über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat,
die Prüfung des Konzernabschlusses und des Kon-
zernlageberichts sowie die Erstattung des Berichts
über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat
des Mutterunternehmens und die Vorbereitung des
Vorschlags des Aufsichtsrats für die Wahl des Ab-
schlussprüfers (Konzernabschlussprüfers).
Der Prüfungsausschuss der CLEEN Energy AG ist
im Geschäftsjahr 2022 zu zwei Sitzungen zusam-
mengekommen, an denen auch ein Vertreter des
Wirtschafsprüfers teilgenommen hat. Der Prüfungs-
ausschuss hat einzelne Besprechungen mit dem
Wirtschaftsprüfer an den Vorsitzenden des
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Prüfungsausschusses delegiert. Dieser hat in der
nachfolgenden Sitzung oder Telefonkonferenz des
Aufsichtsrats darüber berichtet. Weiters haben sich
die Mitglieder des Prüfungsausschusses vom Vor-
stand über das IKS, insbesondere betreffend der
Rechnungslegung, sowie über Vorschläge für Ver-
besserungen der Aufbau- und Ablauforganisation
berichten lassen. In den Besprechungen mit den
Wirtschaftsprüfern wurden deren Tätigkeit, Erkennt-
nisse und Anregungen behandelt.
Da der Aufsichtsrat aus nicht mehr als 6 Mitgliedern
besteht, werden die Aufgaben des Vergütungs- und
Nominierungsausschusses vom gesamten Auf-
sichtsrat wahrgenommen (C-Regeln 41 und 43 des
ÖCGK).
2.2.4 Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzuse-
hen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönli-
chen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren
Vorstand steht, die einen materiellen Interessens-
konflikt begründet und daher geeignet ist, das Ver-
halten des Mitgliedes zu beeinflussen (C-Regel 53
des ÖCGK).
Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird
anhand folgender Leitlinien definiert:
– Kriterium 1: Das Aufsichtsratsmitglied war in den
vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vor-
standes oder leitender Angestellter der CLEEN
Energy AG oder eines ihrer Tochterunterneh-
men.
– Kriterium 2: Das Aufsichtsratsmitglied unterhält
beziehungsweise unterhielt im letzten Jahr zur
CLEEN Energy AG kein Geschäftsverhältnis in
einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden
Umfang. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse
mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsrats-
mitglied ein erhebliches wirtschaftliches Inte-
resse hat. Die Genehmigung einzelner Ge-
schäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel
48 des ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifi-
kation als nicht unabhängig.
– Kriterium 3: Das Aufsichtsratsmitglied war in den
letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Ge-
sellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der
prüfenden Prüfungsgesellschaft.
– Kriterium 4: Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht
Vorstand in einer anderen Gesellschaft, in der
ein Vorstandsmitglied der CLEEN Energy AG
Aufsichtsratsmitglied ist.
– Kriterium 5: Das Aufsichtsratsmitglied gehört
nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft an. Dies gilt nicht für Aufsichtsrats-
mitglieder, die Anteilseigner mit einer unterneh-
merischen Beteiligung sind oder die Interessen
eines solchen Anteilseigners vertreten.
– Kriterium 6: Das Aufsichtsratsmitglied ist kein en-
ger Familienangehöriger (direkter Nachkomme,
Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel,
Tante, Geschwister, Nichte, Neffe) eines Vor-
standsmitgliedes des Unternehmens oder von
Personen, die sich in einer in den vorstehenden
Punkten beschriebenen Position befinden.
Gemäß C-Regel 54 des ÖCGK soll dem Aufsichts-
rat der Gesellschaft mindestens ein unabhängiger
Kapitalvertreter angehören, der nicht Anteilseigner
mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist oder des-
sen Interessen vertritt. Diese Anforderungen der C-
Regel 54 wurden im Geschäftsjahr 2022 erfüllt, da
kein Mitglied des Aufsichtsrats Anteilseigner mit ei-
ner Beteiligung von mehr als 10% war oder die Inte-
ressen eines solchen Anteilseigners vertrat.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Michael Eisler
ist seit Dezember 2022 Alleingesellschafter der Di-
gital Heroes GmbH, welche der Gesellschaft im Ge-
schäftsjahr 2021 zwei Darlehen gewährt hat. Die Di-
gital Heroes GmbH, an welcher Michael Eisler ein
erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, unterhält
somit ein Geschäftsverhältnis mit der Gesellschaft
in bedeutendem Umfang, weshalb Michael Eisler
das Unabhängigkeitskriterium 2 nicht erfüllt.
Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates der
CLEEN Energy AG bekennen sich zu den Kriterien
Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 des ÖCGK
und deklarieren sich als unabhängig.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine gemäß § 95
Abs 5 Z 12 AktG zustimmungspflichtigen Verträge
zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Auf-
sichtsrats (oder mit Unternehmen, an denen ein
Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftli-
ches Interesse hat) abgeschlossen.
Gemäß C-Regel 54 des ÖCGK soll dem Aufsichts-
rat der Gesellschaft mindestens ein unabhängiger
Kapitalvertreter angehören, der nicht Anteilseigner
mit einer Beteiligung von mehr als 10 % ist oder
dessen Interessen vertritt. Diese Anforderungen der
C-Regel 54 des ÖCGK wurden erfüllt, da kein Mit-
glied des Aufsichtsrates Anteilseigner mit einer Be-
teiligung von mehr als 10 % ist oder die Interessen
eines solchen Anteilseigners vertritt.
JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
3 MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON FRAUEN,
DIVERSITÄTSKONZEPT
Im Geschäftsjahr 2022 waren keine Frauen im Vorstand oder im Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG vertre-
ten.
Die Aufnahme eines weiblichen Aufsichtsratsmitgliedes ist derzeit nicht geplant. Aufgrund der Größe des Auf-
sichtsrats finden die Quotenregelungen von § 86 Abs 7 AktG keine Anwendung.
Die Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern und Kandidaten sowie deren Chancen-
gleichheit am Arbeitsplatz ist für die CLEEN Energy AG selbstverständlich. Ein spezifisches Programm zur
Förderung von Frauen in diesem Zusammenhang besteht aufgrund der noch geringen Anzahl der Mitarbeite-
rInnen jedoch nicht.
Aufgrund der Größe der Gesellschaft ist derzeit die Erstellung eines Diversitätskonzeptes gemäß § 243c Abs
2 Z 3 UGB für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht erforderlich.
4 BERICHT ÜBER DIE EXTERNE EVALUIERUNG
Gemäß C-Regel 62 hat die Gesellschaft regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, die Einhaltung der C-Regeln
des Kodex durch eine externe Institution evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Gover-
nance Bericht zu berichten. Eine solche Evaluierung über die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK wurde zu-
letzt für das Geschäftsjahr 2020 von der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH durchgeführt. Die Oberhammer
Rechtsanwälte GmbH bestätigte nach Durchführung der Evaluierung, dass die CLEEN Energy AG die C-Re-
geln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2020 – soweit diese von der Verpflichtungserklärung der CLEEN Energy
AG umfasst und auf diese anwendbar waren – eingehalten hat.
5 ALLGEMEINES UND VERÄNDERUNGEN NACH
DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Änderungen seit dem Abschlussstichtag
5.1 Strafe für die verspätete Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte 2020 und 2021
Die Gesellschaft teilte der Finanzmarktaufsicht am 27. Februar 2023 mit, dass sie beabsichtigt, im von der
Finanzmarktaufsicht eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren wegen verspäteter Veröffentlichung der Jahres-
finanzberichte 2020 und 2021, die beschleunigte Verfahrensbeendigung in Anspruch zu nehmen. Die Strafe
(inklusive Kosten) beträgt EUR 265.650 und wurde bereits entrichtet.
Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
5.2 Kapitalerhöhung
Mit Wirkung zum 11. März 2023 wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 4.800 jungen
Aktien aus dem genehmigten Kapital um EUR 4.800,-- auf EUR 4.880.671,-- erhöht.
5.3 Sonstiges
Der Gesellschaft sind ansonsten keine wesentlichen Veränderungen von hierin berichtspflichtigen Sachver-
halten, die sich zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts erge-
ben haben, bekannt. Im Übrigen wird hinsichtlich Veränderungen nach dem Abschlussstichtag auf das Kapi-
tel „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ im Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 ver-
wiesen.
Haag, im April 2022
Der Vorstand
–––––––––––––––––––––––––––––––
Ing. Lukas Scherzenlehner
(CEO, Vorstand)
JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
CLEEN ENERGY AG
DER KONZERN
− Bestätigungsvermerk
− Konzernabschluss inkl. Anhang
− Konzernlagebericht
− Erklärung des Vorstandes
Seite 1 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1 BESTÄTIGUNGSVERMERK
über die Konzern-Abschlussprüfung der
CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr 2022
vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
CLEEN Energy AG,
Haag,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalver-
änderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr
und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ver-
mittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022
sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäfts-
jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden
sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden
EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese
Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkei-
ten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom
Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen An-
forderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks er-
langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu die-
sem Datum zu dienen.
Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung
Wir verweisen auf die Erläuterung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage im Konzernlagebericht, wo be-
schrieben wird, dass der Konzern in dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr ein negatives Peri-
odenergebnis von TEUR -7.891 erlitten hat, welcher trotz Durchführung von zwei Kapitalerhöhungen von ins-
gesamt TEUR 7.000 zu einer Erhöhung des negativen Eigenkapitals auf TEUR -3.821 geführt hat. Aus der
Geldflussrechnung resultiert ein negativer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR
-1.275 (VJ: TEUR -3.929). Aufgrund der Eigenkapitalausstattung ist die weitere Risikotragfähigkeit des Unter-
nehmens für den Fall von Verlustprojekten oder unerwarteten Gewährleistungsansprüchen eingeschränkt.
Wie in den Notes unter Abschnitt 1.7.10.1 dargelegt, geht der Vorstand aufgrund der Planung für die nächsten
12 Monate davon aus, dass ausreichend Liquidität für die Bezahlung der Verbindlichkeiten vorhanden sein wird
CLEEN E N ERGY Seite 3
und somit der Konzern seine Geschäftstätigkeit fortführen kann. Die Planung sieht einen Planumsatz von TEUR
25.000, eine wesentliche Verbesserung der Deckungsbeitragsmarge bei Errichtungsaufträgen sowie eine we-
sentliche Reduktion bei den Verwaltungs- und Vertriebskosten vor. Die Erreichung des Planumsatzes sowie
der Planmargen setzt voraus, dass die organisatorische und personelle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
aufrecht bleibt bzw. ausgebaut wird.
Für den Fall, dass wesentliche Annahmen der Planung nicht eintreten, führt dies zu einer wesentlichen Unsi-
cherheit, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermes-
sen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sach-
verhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der
Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen
Sachverhalten ab.
Wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Unternehmensfortführung
Sachverhalt und Risiken
Die Beurteilung des gesetzlichen Vertreters über die Fähigkeit des Konzerns zur Unternehmensfortführung
enthält wesentliche Ermessensspielräume im Bezug auf die Entwicklung des Geschäftsumfeldes, zukünftige
Auftragseingänge, den Zugang zu Finanzierungen und Förderungen, Annahmen über Umsätze und erziel-
bare Margen. Wesentliche Abweichungen von den Annahmen gefährden den Fortbestand der Gesellschaft
und haben ein Abgehen von der Annahme der Unternehmensfortführung zur Folge. Dies hätte inbesondere
negative Auswirkung auf die Werthaltigkeit auf in der Bilanz ausgewiesene Vermögensgegenstände.
Unser Vorgehen bei der Prüfung
Wir haben die Beurteilung des gesetzlichen Vertreters über die Fähigkeit der Gesellschaft zur Unternehmens-
fortführung wie folgt geprüft:
:
• Beurteilung der vom gesetzlichen Vertreter nach dem Bilanzstichtag gesetzten und geplanten Maßnahmen
zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit;
• Diskussion und Besprechung der zuletzt am 26. April 2023 aktualisierten 12-Monatsplanung hinsichtlich der
enthaltenen Schlüsselannahmen;
• Diskussion und Besprechung der laufenden Liquiditätsplanung;
• Überprüfung der booked-business Auftragslage durch stichprobenartige Einsichtnahme in abgeschlossene
Verträge und Einsichtnahme in Auftragskalkulationen;
• Einholung von Rechtsauskünften von für die CLEEN Energy AG tätigen Rechtsanwälten zwecks Evaluierung
und Beurteilung bestehender Rechtsrisiken;
Seite 4 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
• Prüfung der vollständigen und sachgerechten Angaben im Anhang und Lagebericht zu den wesentlichen
Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung.
Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Sachverhalt und Risiken
Die CLEEN Energy AG weist in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 Buchwerte für immaterielle Ver-
mögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte in Höhe von insgesamt 19,792 Mio. EUR aus.
Der Vorstand hat zu beurteilen, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass langfristige Vermögenswerte wertgemindert sein
könnten. Bei dieser Beurteilung hat der Vorstand sowohl interne als auch externe Informationsquellen heranzuziehen
und zukunftsbezogenen Annahmen zu treffen. Diese Annahmen erfordern wesentliche Schätzungen des Vorstandes
über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse.
Für den Konzernabschluss besteht daher das Risiko einer Überbewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sach-
anlagen und Nutzungsrechte.
Auf die Darstellung im Konzernanhang im Abschnitt B „Wertminderung“ wird verwiesen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Konzeption des Prozesses der Gesellschaft zur Überprüfung der zahlungsmittegerierenden Einheiten
auf Indikatoren von Wertminderungen erhoben und beurteilt.
Zusätzlich haben wir die vom Management getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schätzungen kritisch hin-
terfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt:
• Befragung des Vorstands hinsichtlich der wesentlichen Schlüsselannahmen;
• Plausibilisierung der der Planungsrechnung zugrunde liegenden Annahmen;
• Nachvollzug des Berechnungsmodells zur rechnerischen Überprüfung auf Anhaltspunkte für eine Wertmin-
derung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten („indikativer Werthaltigkeitstest“);
• Stichprobenartige Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der indikativen Werthaltigkeitstests.
Sonstige Informationen
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um-
fassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebe-
richt und den Bestätigungsvermerk. Den Jahresfinanzbericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsver-
merks erhalten.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir
werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sons-
tigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informatio-
nen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten
Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
CLEEN E N ERGY Seite 5
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des
Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine
wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese
Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Prüfungsausschusses für den Konzernab-
schluss
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser
in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen
des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten,
um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellun-
gen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit
des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungsle-
gungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertre-
ter beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat
keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Kon-
zerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestäti-
gungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichi-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Dar-
stellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grund-
lage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie
durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü-
fungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellun-
gen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prü-
fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme-
thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der
Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der er-
langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gege-
benheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstä-
tigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren.
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Kon-
zerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der
Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer
Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Ge-
schäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind
verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwa-
iger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen,
aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensan-
forderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere
Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negati-
ven Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
CLEEN E N ERGY Seite 7
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prü-
fen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderun-
gen aufgestellt wurde.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlagebe-
richts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen
Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlage-
bericht nicht festgestellt.
Ergänzung
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf Ab-
schnitt 1.2 im Konzernlagebericht, der die Analyse der Lage der Konzerns beschreibt. Weiters verweisen wir
auf Abschnitt 1.4 im Konzernlagebericht, der auf die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns eingeht.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am
14. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Jahresabschluss 31. Dezember 2021 Ab-
schlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Be-
richt an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesell-
schaft gewahrt haben.
Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Mario Zagiczek.
Wien, am 30. April 2023
CENTURION
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Mag. Mario Zagiczek
Michael Lembäcker, M.A.
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung
erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Kon-
zernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
CLEEN E N ERGY Seite 9
1 KONZERNABSCHLUSS
für das Geschäftsjahr 2022
vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.1 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
1.1.-
Anhang-
31.12.2021
angabe
TEUR
Umsatzerlöse
6.1.
4.426
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
6.2.
1.326
Sonstige betriebliche Erträge
6.3.
140
Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleis-
tungen
6.4.
-4.247
Personalaufwand
6.5.
-1.567
Abschreibungen
6.6.
-374
Sonstige betriebliche Aufwendungen
6.7.
-2.295
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
-2.591
Finanzerträge
15
Finanzaufwendungen
6.8.
-261
Finanzergebnis
-246
Ergebnis vor Steuern
-2.837
Ertragsteuern
6.9.
-22
Periodenergebnis
-2.859
Periodenergebnis entfällt auf:
Den Eigentümern der CLEEN Energy AG
-2.859
Nicht beherrschende Anteile
0
Ergebnis je Aktie
Cents
Unverwässertes Ergebnis je Aktie
6.10.
-0,72
Die vorstehende Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang
zu lesen.
CLEEN E N ERGY Seite 11
1.2 Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
1.1.-
1.1.-
Anhang-
31.12.2022
31.12.2021
angabe
TEUR
TEUR
Periodenergebnis
-7.891
-2.859
Sonstiges Ergebnis
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
0
0
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert
werden
0
0
Sonstiges Ergebnis abzüglich Steuern
0
0
Gesamtergebnis
-7.891
-2.859
Gesamtergebnis zurechenbar:
Den Eigentümern der CLEEN Energy AG
-7.891
-2.859
Nicht beherrschende Anteile
0
0
Die vorstehende Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu
lesen.
Seite 12 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.3 Konzernbilanz vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
Anhang-
31.12.2022
31.12.2021
angabe
TEUR
TEUR
AKTIVA
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
1.557
1.958
Sachanlagen
7.2.
16.666
8.127
Nutzungsrechte
7.1.
831
1.195
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
738
0
Latente Steueransprüche
7.3.
0
0
Summe langfristige Vermögenswerte
19.792
11.280
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte
7.4.
5.816
2.889
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
7.5.
1.787
1.052
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
7.6.
2.461
1.649
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
30
76
Summe kurzfristige Vermögenswerte
10.094
5.666
Summe Aktiva
29.886
16.946
CLEEN E N ERGY Seite 13
Anhang-
31.12.2022
31.12.2021
angabe
TEUR
TEUR
NEGATIVES EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital
7.8.
4.690
4.107
Kapitalrücklagen gebunden
7.8.
8.459
2.042
Kapitalrücklagen frei
7.8.
1.347
1.347
Kumuliertes Ergebnis
-18.317
-10.426
Summe negatives Eigenkapital
-3.821
-2.929
Investitionszuschüsse
7.7.
687
458
SCHULDEN
Langfristige Schulden
Verzinsliche Darlehen
7.10.
15.833
9.379
Leasingverbindlichkeiten
7.11.
701
943
Rückstellungen
7.11.
65
60
Summe langfristige Schulden
16.600
10.382
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
9.765
2.439
Erhaltene Anzahlungen
2.557
359
Verzinsliche Darlehen
7.10.
2.252
4.316
Sonstige Verbindlichkeiten
7.10.
301
1.313
Leasingverbindlichkeiten
7.11.
76
178
Rückstellungen
1.469
430
Summe kurzfristige Schulden
16.420
9.035
Summe Schulden
33.019
19.417
Summe Passiva
29.886
16.946
Die vorstehende Konzernbilanz ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.
Seite 14 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.4 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
Anhang-
angabe
Gezeichnetes
Kapital
gebundene
Kapital-
rücklage
freie
Kapital-
rücklage
Kumulierte
Ergebnisse
Summe Ei-
genkapital
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Stand 1. Januar 2021
3.730
892
1.347
-7.566
-1.597
Periodenergebnis
6.
-2.859
-2.859
Sonstiges Ergebnis
0
Gesamtergebnis
-2.859
-2.859
Ausgabe neuer Aktien im Rahmen
des Optionsprogramms
7.
62
353
415
Wandelschuldverschreibungen
7.
114
198
312
Kapitalzufuhr Gesellschafter
7.
200
600
800
Stand 31. Dezember 2021 =
Stand 1. Jänner 2022
4.106
2.043
1.347
-10.425
-2.929
Periodenergebnis
6.
-7.891
-7.891
Sonstiges Ergebnis
0
Gesamtergebnis
-7.891
-7.891
Kapitalzufuhr Gesellschafter
7.
583
6.416
6.999
Stand 31. Dezember 2022
4.689
8.459
1.347
-18.317*
-3.821
Die vorstehende Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden An-
hang zu lesen.
CLEEN E N ERGY Seite 15
1.5 Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
1.1.-
31.12.2022
TEUR
Ergebnis vor Steuern
-7.877
Abschreibungen
1.270
Zinsergebnis
568
Auflösung Investitionszuschüsse
-48
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten
-24
Andere Anpassungen für zahlungsunwirksame Posten
-27
Ertragsteuerzahlungen
-12
Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere
Aktiva
-4.514
Veränderung von Rückstellungen
954
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Pas-
siva
8.435
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
-1.275
Auszahlung für den Erwerb von Tochterunternehmen, abzgl.
erworbener Zahlungsmittel
0
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
-9.034
Kredite an nahe stehende Unternehmen/Personen
-503
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen
260
Erlöse aus dem Abgang von Sachanlagen
24
Rückzahlung von Krediten durch nahe stehende
Unternehmen/Personen
200
0
0
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
-9.053
Veränderung sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
750
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden
4.454
Einzahlungen Gesellschafter
7.000
Gezahlte Zinsen für Finanzierungen
-619
Tilgungsanteil Finanzschulden
-1.192
Tilgungsanteil von Leasingzahlungen
-111
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
10.282
Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
-47
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode
76
Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
-47
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode
30
Seite 16 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Der Konzern hat sich dafür entschieden, gezahlte Zinsen für Finanzierungen im Finanzierungscashflow aus-
zuweisen, sonstige gezahlte Zinsen werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit dargestellt.
Die vorstehende Konzern-Kapitalflussrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.
Seite 1 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1 KONZERNANHANG
für das Geschäftsjahr 2022
vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.1 Grundlegende Informationen
Die CLEEN Energy AG, als berichtendes Unternehmen, ist eine in Österreich ansässige Aktiengesellschaft
und die Muttergesellschaft der CLEEN Energy Group. Die Adresse des eingetragenen Sitzes lautet Höllrigl-
straße 8a, 3350 Haag.
Die CLEEN Energy Group ist ein führender österreichischer Full-Service-Anbieter für nachhaltige und klima-
schutzfreundliche Lösungen in den Bereichen Erneuerbare Energieerzeugung und Energieeffizienz.
Der Konzernabschluss wird in Euro, wenn nicht anders angegeben gerundet auf die nächsten Tausend, dar-
gestellt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können rundungsbedingt Rechen-
differenzen entstehen.
1.2 Konsolidierungskreis
– In den Konzern werden folgende Unternehmen einbezogen:
Anteil
in %
Konso-
lidierungsart
Anteil in
%
Konso-
lidierungsart
1)
CLEEN Energy AG Haag Österreich VK VK
CLEEN Energy Einsparcontracting
GmbH
Haag Österreich CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VK
CLEEN Energy Energiewende
GmbH
Haag Österreich CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VK
CLEEN Energy Hyperion GmbH Haag Österreich CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VK
CLEEN Energy Helios GmbH Haag Österreich CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VK
Ravolta New Energy GmbH Hechingen Deutschland CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VK
CLEEN Energy Italy Srl Klausen Italien CLEEN Energy AG 100,0 VK
CLEEN Energy Bulgaria EOOD Varna Bulgarien CLEEN Energy AG 100,0 VK
C E A G Solar Energy Systems &
Components Trading L.L.C.
Dubai
V.A.E. CLEEN Energy AG 100,0 VK
1)
VK = Vollkonsolidierung
2022
2021
Gesellschaft
Sitz
Staat
Gesellschafter
CLEEN E N ERGY Seite 3
Der Konsolidierungskreis veränderte sich wie folgt:
Stand 1.1. 6 3
Unternehmenserwerbe 1 1
Neugründungen 2 2
Stand 31.12 9 6
2021
2022
1.2.1.1 Erwerb und Gründung von Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2022
Im Laufe des Geschäftsjahres 2022 wurde die CLEEN Energy Group Italy Srl, Italien, die CLEEN Energy
Group Bulgaria EOOD, Bulgarien, sowie die C E A G Solar Energy Systems & Components Trading L.L.C.,
Vereinigte Arabische Emirate, gegründet bzw. gekauft, um zukünftige internationale PV-Projekte in diesen
Ländern abwickeln zu können.
1.2.1.2 Erwerb von Gesellschaften im Geschäftsjahr 2021
Im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 übernahm die CLEEN Energy Group den Geschäftsbetrieb
der Ravolta GmbH mit Sitz in Hechingen (Deutschland). Der Kauf diente der Erweiterung der Geschäftsstra-
tegie im deutschsprachigen Raum.
1.3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1.3.1 Allgemein
Der Konzernabschluss zum 31.12.2022 wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften der International Fi-
nancial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, als auch unter Berücksichtigung der Inter-
pretationen des IFRS Interpretations Committee erstellt. Die zusätzlichen Anforderungen von § 245a Abs. 1
Unternehmensgesetzbuch (UGB) wurden erfüllt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprin-
zips. Hiervon ausgenommen sind die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, bestimmte (als Sachanla-
gen klassifizierte) Büroimmobilien, derivative Finanzinstrumente, finanzielle Vermögenswerte in Form von
Schuld und Eigenkapitalinstrumenten sowie bedingte Gegenleistungen, die zum beizulegenden Zeitwert be-
wertet wurden. Die Buchwerte der in der Bilanz erfassten Vermögenswerte und Schulden, die Grundge-
schäfte im Rahmen von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts darstellen und sonst zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert werden, werden an die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte, die den im
Rahmen von wirksamen Sicherungsbeziehungen abgesicherten Risiken zuzurechnen sind, angepasst. Der
Seite 4 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte
kaufmännisch auf volle tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet.
1.3.2 Funktionale Währung und Konzernwährung
Dieser Konzernabschluss wird in Euro dargestellt (Konzernwährung). Alle in Euro dargestellten Finanzinfor-
mationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet.
Die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der Euro, ausgenom-
men des arabischen Tochterunternehmens (AED), wo es jedoch bis dato noch keine Geldbewegungen gege-
ben hat. Somit war im Rahmen der Berücksichtigung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unterneh-
men keine Währungsumrechnung erforderlich.
Der Tätigkeitsbereich der CLEEN Energy Group beschränkt sich überwiegend auf den EURO-Raum. Auf-
grund dessen spielen Transaktionen in fremder Währung und deren Währungsumrechnung für den Konzern
nur eine unwesentliche Rolle
1.3.3 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene
Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern
Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und
Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen
Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substantielles Verfahren um-
fasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen.
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unterneh-
men, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw.
Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das
Unternehmen zu beeinflussen.
Alle zwischen der CLEEN Energy AG und deren Tochtergesellschaften stattgefundenen Transaktionen wur-
den gemäß den gängigen Konsolidierungsschritten (Kapitalkonsolidierung, Aufwand/Ertrag, Schuldenkonsoli-
dierung, Zwischenergebniseliminierung) im vorliegenden Konzernabschluss neutralisiert.
1.3.4 Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen
und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der
Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Aufgrund der weiterhin nicht vollständig
absehbaren Folgen des Ukraine-Russland-Konflikts unterliegen insbesondere die Schätzungen und Ermes-
sensentscheidungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden einer erhöhten Unsicherheit.
Vor allem die durch diese Krise ausgelösten Verwerfungen am Energiepreismarkt erschweren die Einschät-
zungen der weiteren Strompreisentwicklung. Das Management verfolgte bei der Einschätzung der
CLEEN E N ERGY Seite 5
zukünftigen Entwicklungen am Strommarkt den Ansatz der Simulation von verschiedenen Szenarien, um die
zukünftigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bestmöglich einzuschätzen. Tat-
sächliche Ergebnisse können daher von den vom Konzern getroffenen Schätzungen abweichen. Ermessens-
entscheidungen und Schätzungen bzw. deren zugrundeliegende Annahmen werden laufend durch den Kon-
zern überprüft.
1.3.5 Ermessensentscheidungen
Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, welche
die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in folgenden Anhangangaben ent-
halten:
– Anhangangabe 7.11. – Laufzeit des Leasingvertrags: Bestimmung, ob die Ausübung von Verlänge-
rungsoptionen hinreichend sicher ist
1.3.5.1 Annahmen und Schätzungsunsicherheiten
Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2022, durch die ein be-
trächtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpas-
sung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind in den nach-
stehenden Anhangangaben enthalten:
– Anhangangaben 7.2. – Bestimmung der Nutzungsdauer bei Sachanlagen: Bei Festlegung der Nut-
zungsdauern von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens werden Schätzungen hinsichtlich der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer, Restwerte) vorgenommen.
– Anhangangaben 7.4. – Aktive latente Steuern: Die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern ist
davon abhängig, ob in zukünftigen Perioden ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird.
Wenn dies nicht der Fall ist, können aktive latente Steuern nicht verwendet und in Folge dessen nicht
angesetzt werden.
– Anhangangaben 7.12. – Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie Eventualforderungen und -
verbindlichkeiten: wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenzu-
oder –abflusses.
– Anhangangaben 7.12 – Die von Aktuaren vorgenommene versicherungsmathematische Bewertung der
Jubiläumsverpflichtungen beruht auf einer Methode, wo Annahmen und Schätzungen im Rahmen von
Abzinsungsfaktoren, Gehaltssteigerungen sowie Langlebigkeitsstatistiken getroffen werden.
– Anhangangaben 7.5. – Bewertung Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Kreditverluste bei Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten: Schlüsselannahmen bei der
Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustrate.
– Anhangsangaben 7.1. – Aufgrund Veräußerungsabsicht wurde die Bewertung der Projektrechte an-
hand von geschätzten Veräußerungserlösen angepasst. Hierbei kam es zu einer Wertminderung (siehe
Punkt B und 7.1).
1.3.6 Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen
Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine geänderten Standards erstmals verpflichtend oder vorzeitig angewen-
det.
Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.3.7 Verabschiedete, noch nicht angewendete IFRS-Standards und Interpretationen
Folgende IFRS-Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht, waren jedoch
noch nicht verpflichtend anzuwenden. Der Konzern hat die Anforderungen dieser IFRS-Standards und Inter-
pretationen daher im vorliegenden Konzernabschluss nicht angewendet.
Bezeichnung
Inkrafttreten
Endorsement Status
Auswirkungen
auf den Kon-
zernabschluss
Änderungen von IFRS 17
Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinfor-
mationen
01.01.2023
08.09.2022
derzeit
keine Auswir-
kung
Änderung von IAS 12 Latente Steuern
im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus ei-
ner einzigen Transaktion
01.01.2023
11.08.2022
derzeit
keine Auswir-
kung
Änderungen von IAS 1 Angaben zur Rechnungslegungsmethode
01.01.2023
02.03.2022
derzeit
keine Auswir-
kung
Änderungen von IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezoge-
nen Schätzungen
01.01.2023
02.06.2022
derzeit
keine Auswir-
kung
IFRS 17 Versicherungsverträge
01.01.2023
19.11.2021
derzeit
keine Auswir-
kung
Änderungen von IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder
langfristig
01.01.2024
derzeit
keine Auswir-
kung
Änderungen von IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in Sale and Lea-
seback Transaktionen
01.01.2024
derzeit
keine Auswir-
kung
1.3.8 Übrige Standardänderungen:
01.01.2022
01.01.2022
01.01.2022
nicht wesentlich
IAS 16 Änderung: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
nicht wesentlich
IAS 37 Änderung: Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags
nicht wesentlich
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Aktualisierung eines Verweises auf das
Rahmenkonzept
Endorsement
Status
Auswirkungen auf
den
Konzernabschluss
Bezeichnung
Inkrafttreten
Durch die erstmalige Anwendung der übrigen Standards bzw. Interpretationen werden keine nennenswerten
Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Die Überprüfung der Auswirkungen auf mögliche kom-
mende Geschäftsfälle wird zu gegebener Zeit erfolgen.
Seite 7 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.4 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
1.4.1 Allgemein
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am
Bewertungsstichtag in einem geordneten Ge-
schäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vor-
handen ist, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der
Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Ver-
mögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen
werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer
Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider.
Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhang-
angaben des Konzerns erfordern die Ermittlung bei-
zulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht finan-
zielle Vermögenswerte und Schulden.
Sofern verfügbar, ermittelt der Konzern den beizule-
genden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis
notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses
Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angese-
hen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermö-
genswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in aus-
reichender Frequenz und in ausreichendem Umfang
stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend
zur Verfügung stehen.
Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven
Markt existieren, verwendet der Konzern Bewer-
tungstechniken, die die Verwendung relevanter, be-
obachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Ver-
wendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren mini-
mieren. In die verwendete Bewertungstechnik flie-
ßen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei
der Preisfindung einer solchen Transaktion berück-
sichtigen würden.
Hat der Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw.
die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird,
einen Geld- und einen Briefkurs, dann bewertet der
Konzern Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit
dem Geldkurs und Schulden bzw. Short-Positionen
mit dem Briefkurs.
Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert
beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments
ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt
der beizulegende Zeitwert der übertragenden oder
erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest,
dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende
Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der
beizulegende Zeitwert weder a) durch einen notier-
ten Preis auf einem aktiven Markt für einen identi-
schen Vermögenswert oder eine identische Schuld
nachgewiesen wird noch b) auf einer Bewertungs-
technik basiert, in der alle nicht beobachtbaren In-
putfaktoren als unwesentlich betrachtet werden kön-
nen, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstma-
ligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu be-
werten.
1.4.2 Bewertungshierarchie (Fair-Value Hie-
rarchie)
Der Konzern ordnet seine Finanzinstrumente in die
drei im Rahmen der Rechnungslegungsgrundsätze
vorgeschriebenen Level ein, um einen Anhaltspunkt
zur Verlässlichkeit der Inputfaktoren zur Verfügung
zu stellen, die bei der Ermittlung des beizulegenden
Zeitwerts verwendet werden:
– Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven
Märkten für identische Vermögenswerte und
Schulden
– Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es
sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten, no-
tierten Preise handelt, die sich aber für den Ver-
mögenswert oder die Schuld entweder direkt
oder indirekt beobachten lassen.
– Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögens-
werte oder Schulden, die nicht auf beobachtba-
ren Marktdaten beruhen.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeit-
wertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld
verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Level
der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden kön-
nen, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeit-
wert in ihrer Gesamtheit dem Level der Fair Value-
Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Input-
faktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt
wesentlich ist.
1.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den ausgewählter Abschlussposten
Der Konzern hat die nachstehenden Rechnungsle-
gungsmethoden auf alle in diesem Konzernab-
schluss dargestellten Perioden stetig angewendet,
es sei denn, es ist anders angegeben. Die folgen-
den Seiten enthalten Einzelheiten zu den im nach-
stehenden Inhaltsverzeichnis aufgeführten wesentli-
chen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
A) Immaterielle Vermögenswerte
B) Wertminderung
C) Nutzungsrechte
D) Sachanlagen
E) Vorräte
F) Finanzinstrumente
G) Latente Steueransprüche
H) Leasingverhältnisse
I) Sonstige Rückstellungen
J) Zuwendungen der öffentlichen Hand
K) Umsatzerlöse
L) Leistungen an Arbeitnehmer
M) Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
N) Ertragssteuern
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte
werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstel-
lungskosten bilanziert. Wurden immaterielle Vermö-
genswerte im Rahmen eines Unternehmenserwerbs
erworben, werden diese mit dem beizulegenden
Zeitwert am Erwerbstag bewertet.
A) Immaterielle Vermögenswerte
Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende
Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden immate-
riellen Vermögenswerten betragen:
– Nutzungsrechte: 1 – 11 Jahre
– Vertragserfüllungskosten: 20 – 25 Jahre
B) Wertminderung
Vermögenswerte, welche nicht planmäßig abge-
schrieben werden oder eine unbestimmte Nut-
zungsdauer aufweisen, werden jährlich auf Wert-
minderungen hin überprüft.
Vermögenswerte, welche einer planmäßigen Ab-
schreibung unterliegen, werden auf Wertminderun-
gen überprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw.
Änderungen der Umstände auftreten, die darlegen,
dass der Buchwert nicht mehr erzielbar ist. Der er-
zielbare Betrag ist hierbei der höhere der beiden
Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermö-
genswertes abzüglich Verkaufskosten und Nut-
zungswert. Der Wertminderungsverlust wird als
Delta zwischen diesem Wert und dem Buchwert ge-
bucht. Diese Werthaltigkeitstests werden auf Ebene
der kleinesten zahlungsmittelgenerierenden Einheit
(Cash Generating Unit) überprüft. Die CLEEN
Energy Group definiert als kleinste zahlungsmittel-
generierende Einheit ein PV-Projekt, welches
Stromerlöse produziert.
Das Management überprüfte im Geschäftsjahr 2022
die Veränderung von externen und internen Para-
metern im Rahmen von indikativen Werthaltigkeits-
tests, ob diese eine detaillierte Überprüfung der
Werthaltigkeit der Buchwerte erforderlich machte.
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass keine
Ereignisse oder Umstände eintraten, welche zu ei-
ner detaillierten Überprüfung der Werthaltigkeitstest
führten.
Aufgrund einer Managemententscheidung, die im
Geschäftsjahr 2021 erworbenen Projektrechte nicht
zu realisieren, sondern zu verkaufen, wurde auf Ba-
sis des erwarteten Veräußerungserlöses eine Wert-
minderung auf diesen vorgenommen.
CLEEN E N ERGY Seite 9
Bei Entfall der Gründe für Wertminderungen werden
bei den Sachanlagen und immateriellen Anlagever-
mögen entsprechende Zuschreibungen bis zu den
fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
C) Nutzungsrechte
Siehe Punkt G. Leasingverhältnisse
D) Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Her-
stellungskosten, einschließlich aktivierter Fremdka-
pitalkosten (derzeit nicht vorhanden), abzüglich ku-
mulierter Abschreibungen und kumulierter Wertmin-
derungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten für bestimmte Sachanla-
gen bei denen Rückbauverpflichtungen iSd IFRIC 1
vorliegen, wurden durch den Barwert dieser Ver-
pflichtungen zum Anschaffungszeitpunkt erhöht. Die
im Konzern vorhandenen Sachanlagen stellen sich
wie folgt dar:
– Investitionen in fremde Gebäude (Mietereinbau-
ten): Anschaffungskosten
– Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung: Anschaffungskosten
– Photovoltaik-Anlagen (im Weiteren „PV-Anla-
gen“): Herstellungskosten
– PV-Boxen
Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nut-
zungsdauern haben, werden sie als gesonderte
Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilan-
ziert.
Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaf-
fungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen
abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über
den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern
abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätz-
lich im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende
Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachan-
lagen betragen:
– Investition in fremde Gebäude: 10 bis 20 Jahre
Nutzungsdauer
– Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung: 2 bis 10 Jahre Nutzungsdauer Andere
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2
bis 10 Jahre Nutzungsdauer
– PV-Anlagen (Komponentenansatz):
o Module: 25 Jahre
o Wechselrichter: 15 Jahre
o Unterkonstruktion: 25 Jahre
o Sonstiges: 25 Jahre
– PV-Boxen 20 Jahre Nutzungsdauer
Enthält ein Kundenvertrag eine Übernahmeoption
der PV-Anlage am Ende der Vertragslaufzeit, wer-
den die Komponenten bei kürzerer Vertragslaufzeit
auf diese abgeschrieben.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und
Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag
überprüft und gegebenenfalls angepasst.
E) Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus An-
schaffungskosten oder Herstellungskosten und Net-
toveräußerungswert bewertet.
Bei der Bewertung im Segment LED-Beleuchtung
kommt überwiegend das gleitende Durchschnitts-
preisverfahren zur Anwendung. Für Bestandsrisi-
ken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus vermin-
derter Verwertbarkeit ergeben, wurden sofern erfor-
derlich (z.B. Beschädigung) angemessene Ab-
schläge berücksichtigt.
Bei der Bewertung im Segment Photovoltaik werden
bei der Ermittlung der Herstellungskosten neben al-
len direkt zurechenbaren Einzelkosten auch antei-
lige Material- und Fertigungsgemeinkosten berück-
sichtigt. Bei Ansatz der Material- und Fertigungsge-
meinkosten wird eine Normalbeschäftigung unter-
stellt. Fremdkapitalkosten sowie Verwaltungs- und
Vertriebsgemeinkosten sind nicht Bestandteil der
Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich
Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
aus der Lagerdauer bzw. aus verminderter Verwert-
barkeit ergeben, wurden sofern erforderlich (z.B.
Beschädigung) angemessene Abschläge berück-
sichtigt.
F) Finanzinstrumente
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem
Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt
(Erfüllungstag). Alle anderen finanziellen Vermö-
genswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals
am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen
Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen
des Instruments wird.
Das Geschäftsmodell dem die finanziellen Vermö-
genswerte nach IFRS 9 zuzurechnen sind, ist das
Halten von Finanzinstrumenten (hold-to-coll-
ect). Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu
fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und
bewertet werden kann, dürfen die Cashflows aus fi-
nanziellen Vermögenswerten darüber hinaus aus-
schließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen („sol-
ely payments of principal and interest“ – SPPI-Test)
auf den ausstehenden Kapitalbetrag gemäß IFRS 9
bestehen. Die vertraglichen Zahlungsströme der ori-
ginären Finanzinstrumente bestehen ausschließlich
aus Tilgungen und Zinsen. Es werden keine deriva-
tiven Finanzinstrumente gehalten.
Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forde-
rung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesent-
liche Finanzierungskomponente) oder eine finanzi-
elle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz
zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche
Finanzierungskomponente werden beim erstmali-
gen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziel-
len Vermögenswerte wie folgt eingestuft und bewer-
tet:
– Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
fortgeführte Anschaffungskosten
– Sonstige Forderungen und Vermögenswerte:
fortgeführte Anschaffungskosten
Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziel-
len Schulden wie folgt eingestuft und bewertet:
– Verzinsliche Darlehen: fortgeführte Anschaf-
fungskosten
– Sonstige Verbindlichkeiten: fortgeführte Anschaf-
fungskosten
– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen: fortgeführte Anschaffungskosten
– Wandelschuldverschreibungen: fortgeführte An-
schaffungskosten
Seite 11 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
Beschreibung
Folgebewertung
Finanzielle Vermö-
genswerte zu fort-
geführte Anschaf-
fungskosten
Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten
mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten An-
schaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen ge-
mindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und –verluste sowie
Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Ge-
winn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust
dargestellt.
Seite 12 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkei-
ten stellt sich wie folgt dar:
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführ-
ten Anschaffungskoten eingestuft und bewertet. Für
zusammengesetzte Finanzinstrumente (z.B. Wan-
delschuldverschreibungen) siehe Punkt K.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag
ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärti-
gen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die er-
fassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es
beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Netto-
basis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Ver-
wertung des betreffenden Vermögenswertes die da-
zugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Wesentliche nicht derivative finanzielle Vermögens-
werte zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Kon-
zernabschlusses bestehen in:
– Forderungen aus Lieferungen und Leistungen →
die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten An-
schaffungskosten
– Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
(z.B. Bareinbehalt Bank für aws Finanzierung) →
die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten An-
schaffungskosten
Bei den finanziellen Vermögenswerten, welche in
der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten er-
fasst sind, werden Wertberichtigungen für erwartete
Kreditverluste (ECL) gebildet.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
aus Umsätzen im Anwendungsbereich des IFRS 15
- deren Tilgung idR innerhalb der nächsten 12 Mo-
nate erfolgt - sieht IFRS 9 einige Vereinfachungen
hinsichtlich der Erfassung erwarteter Kreditverluste
vor. Die erwarteten jährlichen Ausfälle von Kunden-
zahlungen wurden anhand einer Abschreibungs-
matrix in Anlehnung an IFRS 9.B5 ermittelt:
Überfälligkeit in
Tagen
Wertberichtigungsquote
0
1%
1 bis 30
2%
31 bis 90
3%
91 bis 180
20%
Über 180
100%
G) Latente Steueransprüche
Siehe unten bei Ertragssteuern
H) Leasingverhältnisse
Die CLEEN Energy Group tritt bei Immobilien, Fahr-
zeugen, diversen elektronischen Geräten sowie PV-
Anlagen als Leasingnehmer auf. Der Konzern hat
keine Leasingverhältnisse, in denen er als Leasing-
geber auftritt.
Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der
Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder bein-
haltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu be-
rechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermö-
genswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen
bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines
Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt
der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf
Basis der relevanten Einzelveräußerungspreise auf.
Sofern unwesentliche Nichtleasingkomponenten
(z.B. Serviceentgelte) enthalten sind, wird von einer
Trennung in Leasing- und Nichtleasingkomponente
abgesehen, sondern das Vertragsverhältnis ge-
samthaft als Leasingverhältnis behandelt.
CLEEN E N ERGY Seite 13
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen
Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht so-
wie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht
wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die
der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlich-
keit entsprechen, angepasst um am oder vor dem
Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüg-
lich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der
geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseiti-
gung des zugrunde liegenden Vermögenswertes
oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden
Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem
dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener
Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereit-
stellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums
linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an
dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum
Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den
Konzern über oder in den Kosten des Nutzungs-
rechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine
Kaufoption wahrnehmen wird. In diesen Fällen wird
das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zu-
grundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben,
welche nach den Vorschriften für Sachanlagen er-
mittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fort-
laufend um Wertminderungen, sofern notwendig,
berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der
Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Bar-
wert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleis-
teten Leasingzahlungen mittels Abzinsung ermittelt.
Als Abzinsungssatz wird der Grenzfremdkapitalzins-
satz des Konzerns herangezogen, falls der Abzin-
sungssatz nicht aus dem Leasingverhältnis verläss-
lich bestimmt werden kann.
Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatz er-
langt der Konzern Zinssätze von verschiedenen ex-
ternen Finanzquellen und macht bestimmte Anpas-
sungen, um die Leasingbedingungen und die Art
des Vermögenswertes zu berücksichtigen.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit ein-
bezogenen Leasingzahlungen umfassen:
– Feste Zahlungen, einschließlich de facto festen
Zahlungen,
– Variable Leasingzahlungen, die an einen Index
oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig be-
wertet anhand des am Bereitstellungsdatum gül-
tigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes,
– Beträge, die aufgrund der Restwertgarantie vo-
raussichtlich zu zahlen sind, und
– Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der
Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben,
Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption,
wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese
auszuüben sowie Strafzahlungen für eine vorzei-
tige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei
denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht
vorzeitig zu kündigen.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten
Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode
bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künf-
tigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder
(Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern
seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlun-
gen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst,
wenn der Konzern seine Einschätzung über die
Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündi-
gungsoption ändert oder sich eine de facto feste
Leasingzahlung ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingver-
bindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung
des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenom-
men bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen,
wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf
Null verringert hat.
Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und
Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse,
denen Vermögenswerte von geringem Wert zu-
grunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhält-
nisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzuset-
zen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingver-
hältnissen in Zusammenhang stehenden Leasing-
zahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnis-
ses linear als Aufwand.
Seite 14 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
I) Sonstige Rückstellungen
Die Höhe der langfristigen Rückstellungen wird er-
mittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows
mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden,
der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf
den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen
Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Fi-
nanzierungsaufwand dargestellt.
Besonderheit Contracting-Modell:
Der Konzern geht aktuell davon aus, dass grund-
sätzlich alle im Rahmen des Contracting-Modells
auf den Liegenschaften der Kunden angebrachten
Photovoltaik-Anlagen, am Ende der Vertragslaufzeit
von diesen übernommen werden. Ausnahme hier-
von stellen mehrere Projekte in Deutschland dar,
bei denen in den jeweiligen Kundenverträgen eine
Rückbauverpflichtung vereinbart wurde. Für diese
zwei Projekte wurde eine Rückstellung gemäß IF-
RIC 1 in der Höhe von rd. TEUR 52 (Vorjahr: TEUR
60) erfasst.
J) Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden so
lange nicht erfasst, bis eine angemessene Sicher-
heit darüber besteht, dass der Konzern die dazuge-
hörigen Bedingungen, die mit den Zuwendungen in
Verbindung stehen, erfüllen wird und die Zuwen-
dungen auch gewährt werden.
Zuwendungen der öffentlichen Hand sind planmä-
ßig in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu
erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in de-
nen der Konzern die entsprechenden Aufwendun-
gen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand
kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt.
Konkret werden Zuwendungen der öffentlichen
Hand, deren wichtigste Bedingung der Kauf, der
Bau oder die sonstige Anschaffung langfristiger Ver-
mögenswerte (einschließlich Sachanlagen) ist, als
Abgrenzungsposten in der Bilanz erfasst und auf ei-
ner systematischen und vernünftigen Grundlage er-
folgswirksam über die Laufzeit des entsprechenden
Vermögenswertes erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Aus-
gleich für bereits angefallene Aufwendungen oder
Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstüt-
zung ohne künftig damit verbundenem Aufwand ge-
zahlt werden, werden in der Periode in der Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der
entsprechende Anspruch entsteht.
Seite 15 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Des Weiteren hat der Konzern im Geschäftsjahr folgende Zuwendungen erhalten:
Bezeichnung
Darstellung
Rückzahlbar
ja/nein
Betrag der 2022
erhaltenen
Zuwendungen
Buchwert al-
ler Zuwen-
dungen zum
31.12.2022
Investi-
tionszuschüsse
für Photovol-
taik-Anlagen
Brutto-Ausweis (Son-
derposten auf der
Passivseite und Auf-
lösung über Nut-
zungsdauer)
Nein
rd. TEUR 239
rd. TEUR 629
Investi-
tionsprämie
Brutto-Ausweis (Son-
derposten auf der
Passivseite und Auf-
lösung über Nut-
zungsdauer)
Nein
rd. TEUR 45
rd. TEUR 58
K) Umsatzerlöse
Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung bemes-
sen. Bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, die Gegenleistung zu erhalten, wird ausschließlich die Zah-
lungsfähigkeit und –absicht des Kunden berücksichtigt. Der mit einem Kunden abgeschlossene Vertrag bein-
haltet eine eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtung für die der Konzern die Gegenleistung eindeutig
bestimmen kann.
In der zu berichtenden Periode sind folgende unterschiedliche Arten von Umsatzerlösen zur Anwendung ge-
kommen.
Kauf
Contracting
Beschreibung
Der Kunde übernimmt die Ware
oder bestätigt die ordnungsge-
mäße Montage. Die Rechnung
wird ausgestellt und gemäß der
Zahlungskondition fällig.
Die CLEEN Energy Group mietet oder
pachtet Liegenschaften (Dachflächen und
Grundstücke), um auf diesen Liegen-
schaften nach Ihren Planungen Photovol-
taikanlagen aufzustellen, die im Eigentum
der CLEEN Energy Group verbleiben, um
Strom zu erzeugen. Dieser Strom wird ei-
nerseits durch den Vermieter (=End-
kunde) der Liegenschaft für den Eigen-
verbrauch genutzt; andererseits wird der
erzeugte Strom durch die CLEEN Energy
Group in das öffentliche Stromnetz einge-
speist und an Dritte verkauft. Die Ver-
tragslaufzeit für das Einspar-Contracting
beträgt zwischen 20 und 40 Jahren und
stellt langfristig prognostizierbare Um-
sätze für den Konzern dar. Nach dem Ab-
lauf der Vertragslaufzeit kann der Kunde
die Anlage kostenlos übernehmen, den
Seite 16 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Vertrag verlängern oder er muss die An-
lage zu einem Erinnerungswert überneh-
men. Sofern der Kunde keine Übernahme
oder eine Verlängerung anstrebt, wird die
Photovoltaik-Anlage vom Konzern ab-
montiert.
Umsatzrealisierung nach
IFRS 15
Zeitpunktbezogen
Zeitpunktbezogen (mit Abnahme)
Art der Güter und Dienstleis-
tung
LED-Beleuchtung oder Photo-
voltaik-Anlage
Strom
Zeitpunkt der Leistungserfül-
lung
Gemäß IFRS 15.38
Gemäß IFRS 15.38
Wesentliche Zahlungskonditi-
onen
14 Tage – keine Finanzierungs-
komponente
14 Tage – keine Finanzierungskompo-
nente
Seite 17 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Die im Contracting-Modell erwähnte Miete oder
Pacht wird entweder durch eine Einmalzahlung zu
Vertragsbeginn oder durch laufende Zahlungen be-
glichen. Auch ein Pachtersatz im Rahmen von In-
vestitionsgütern ist in einigen Verträgen vorgese-
hen. Die Bewertung dieser Investitionsgüter erfolgt
anhand des Marktpreises. Da es sich bei diesen
Miet- bzw. Pachtaufwendungen, um Vertragserfül-
lungskosten gemäß IFRS 15 handelt, werden diese,
wenn sie zu Vertragsbeginn anfallen, aktiviert und
über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Die
Aktivierung erfolgt als immaterieller Vermögenswert.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Miet- und Pachtzah-
lungen in Höhe von TEUR 50 (Vorjahr TEUR 1.166)
aktiviert.
Bei größeren Projekten mit relevanten Projektzeit-
räumen kommen folgende Zahlungsmodalitäten zur
Anwendung:
– 30% bei Bestellung
– 30% bis 80% entsprechend Baufortschritt
– 20% bei Schlussrechnung
L) Leistungen an Arbeitnehmer
Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen
an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, so-
bald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht
wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu
zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern
gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Ver-
pflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom
Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen
und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden
kann.
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen sind
nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienst-
jahre Jubiläumsgelder zu leisten. Diese Rückstel-
lung für Jubiläumsgelder wird auf Basis von versi-
cherungsmathematischen Methoden berechnet.
Hierbei kommt das Verfahren der laufenden Einmal-
prämien (PUC-Methode) auf Basis einer durch-
schnittlichen Bezugserhöhung von 2,8% (Vorjahr:
2,5%) und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters
zur Anwendung. Als Rechnungszinssatz wurde der
Stichtagszinssatz angewendet, der bei einer Dura-
tion von 20 Jahren (Vorjahr: 22 Jahren) rd. 3,19%
(Vorjahr: 0,96%) betrug (Quelle: AKTUAR Versiche-
rungsmathematik). Bei der Rückstellungsberech-
nung wurden jährliche Fluktuationsabschläge nach
Lebensalter wie folgt angesetzt:
Alter
in Prozent
20 bis 29
9,23%
30 bis 39
4,95%
40 bis 49
2,99%
50 bis 59
1,67%
60 bis 65
1,04%
In Übereinstimmung mit IAS 19 werden versiche-
rungsmathematische Gewinne und Verluste im Per-
sonalaufwand erfasst. Veränderungen der Zinspara-
meter werden im Finanzaufwand gezeigt.
Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wird in den
sonstigen Rückstellungen dargestellt.
M) Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
des Konzerns umfassen:
– Zinserträge
– Zinsaufwendungen
Wesentlich werden die Zinsaufwendungen durch fol-
gende Sachverhalte beeinflusst:
– Verzinsung der Bankverbindlichkeiten
– Verzinsung der Wandlungsanleihen
– Verzinsung eines Nachrangdarlehens
– Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß
IFRS 16
– Aufzinsung Rückstellungen gemäß IFRIC 1
N) Ertragssteuern
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und la-
tente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente
Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst,
ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit ei-
nem Unternehmenszusammenschluss oder mit
Seite 18 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Er-
gebnis erfassten Posten verbunden sind.
Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuer-
schuld oder Steuerforderung auf das für das Ge-
schäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den
steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage
von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten
oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassun-
gen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag
der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung
spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichti-
gung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhan-
den, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche
Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschul-
den, die als Folge der Festsetzung von Dividenden
entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und –
schulden werden nur unter bestimmten Bedingun-
gen saldiert. Diese Bedingungen gemäß IAS 12.74
waren zum Stichtag dieses Konzernabschlusses er-
füllt. Des Weiteren hat der Konzern festgelegt, dass
Zinsen und Strafen auf Ertragssteuern, einschließ-
lich unsicherer Steuerposten, nicht die Definition
von Ertragssteuern erfüllen und deshalb nach IAS
37 bilanziert werden.
Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre
Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermö-
genswerte und Schulden für Konzernrechnungsle-
gungszwecke und den verwendeten Beträgen für
steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden
nicht erfasst für:
– temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz
von Vermögenswerten oder Schulden bei einem
Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen
Unternehmenszusammenschluss handelt und
der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern
noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
– temporäre Differenzen in Verbindung mit Antei-
len an Tochterunternehmen, assoziierten Unter-
nehmen und gemeinschaftlich geführten Unter-
nehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den
zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären
Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist,
dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen
werden.
– zu versteuernde temporäre Differenzen beim
erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmen-
wertes.
Der Vorstand geht von einer künftigen erfolgreichen
Geschäftsentwicklung aus. Aufgrund der „recent
history of losses“ konnte auf Basis der Ergebnisse
der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch
keine Werthaltigkeit latenter Steueransprüche für
noch nicht genutzte steuerliche Verluste abgeleitet
werden.
Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden
an jedem Abschlussstichtag neu bewertet und in
dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich
ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis
die Realisierung gestatten wird.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze
bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Dif-
ferenzen angewendet werden, sobald sie sich um-
kehren, und zwar unter Verwendung von Steuersät-
zen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekün-
digt sind. Im Februar 2022 trat in Österreich das
Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 in Kraft, wel-
ches im Kalenderjahr 2023 eine Senkung der Kör-
perschaftssteuer auf 24 % und ab dem Kalenderjahr
2024 eine Senkung der Körperschaftsteuer auf
23 % vorsieht. Die CLEEN Energy Group erwartet
daraus keine wesentliche Auswirkung auf den Kon-
zernabschluss.
Die CLEEN Energy AG als Gruppenträger, sowie
die österreichischen Tochterunternehmen bilden
seit dem Geschäftsjahr 2021 eine steuerliche
Gruppe und haben diesbezüglich eine Steuerumla-
gevereinbarung nach der Belastungsmethode abge-
schlossen. Es fielen keine ausländischen Verluste
zur Erfassung in der steuerlichen Gruppe an.
Seite 19 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.6 Ausweis
Der Ausweis der Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge, der Eigenkapitalposten
sowie der Cash-Flows in der Kapitalflussrechnung wurden im Geschäftsjahr 2022 im Vergleich zum vorher-
gehenden Geschäftsjahr grundsätzlich beibehalten.
Zur Verbesserung der Aussagekraft bzw. Lesbarkeit des Konzernabschlusses wurde die Bilanzüberschrift
„NEGATIVES EIGENKAPITAL“ über der Position „Investitionszuschüsse“ gegliedert.
1.6.1 Angaben und Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
1.6.1.1 Umsatzerlöse
Die Segmentberichterstattung erfolgte bis zum Konzernabschluss 2021 auf Basis der Unterscheidung in das
Segment „LED“ und „Photovoltaik“. Durch die rasante Entwicklung und Fokussierung der CLEEN Energy
Group in Richtung einer internationalen Entwicklungs-, Errichtungs- und Betreibungsunternehmung von Pho-
tovoltaikanlagen, wurde der Verkauf von LED-Beleuchtung nicht mehr weiter vorangetrieben. Es wurde vom
Management entschieden die aktive Steuerung und Betreibung dieses Geschäftsmodells nicht mehr weiter
fortzuführen.
Aufgrund der verstärkten Ausrichtung des Konzerns auf die Entwicklung, Errichtung und Betreibung von nati-
onalen und internationalen PV-Anlagen, wurde auch das interne Reporting dementsprechend angepasst.
Eine umfassende Analyse dieser neuen Berichtsstruktur kam zu dem Ergebnis, dass die CLEEN Energy
Group in der derzeitigen Entwicklungsstufe einen Ein-Segment-Konzern darstellt und die Abbildung von Seg-
menten nicht mehr der aktuellen Führungsstruktur und der Strategie der CLEEN Energy Group entspricht.
Die Segmentberichterstattung für ein einziges berichtspflichtiges Segment beschränkt sich für das Geschäfts-
jahr 2022 somit auf die segmentübergreifenden Angaben gemäß IFRS 8.31ff.
1.6.1.2 Informationen über wichtige Kunden
DIE CLEEN Energy Group hat zwei Kunden, deren jeweilige Anteile am Konzernumsatz 10 % übersteigen.
Die Umsatzerlöse mit diesen Kunden betragen im Geschäftsjahr TEUR 2.575 bzw. TEUR 1.383.
Seite 20 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.6.1.3 Geografische Informationen
Die Bedeutung der geographischen Regionen wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
2022
2021
TEUR
TEUR
Österreich
7.217
4.252
Deutschland
5.587
174
Sonstige
6
0
Umsatzerlöse
12.810
4.426
Der Konzern erzielt seine Umsätze sowohl durch den Verkauf von Photovoltaik-Anlagen als auch durch
Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Anlagen. Ein geringer Anteil der sonstigen Erlöse besteht noch aus
Restprojekten im Bereich der LED-Beleuchtung. In der folgenden Tabelle werden die Erlöse aus Verträgen
mit Kunden nach den wesentlichen Vertragsarten aufgeschlüsselt.
2022
2021
TEUR
TEUR
Anlagenverkäufe
10.685
2.668
Stromerlöse
908
94
Sonstiges
1.217
1.664
Umsatzerlöse
12.810
4.426
Bestandsveränderungen und aktivierte
Eigenleistungen
1.503
1.326
Betriebsleistung
14.313
5.752
Die folgende Tabelle stellt die Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen und Vertragsverbindlichkei-
ten aus Verträgen mit Kunden dar:
2022
2021
TEUR
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen
1.787
1.052
Vertragsverbindlichkeiten
2.557
359
CLEEN E N ERGY Seite 21
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen.
Die Änderung der Umsatzerlöse gegenüber der Vergleichsperiode liegt primär in der zuvor beschriebenen
veränderten Strategie der CLEEN Energy Group hin zur Entwicklung, Errichtung und Betreibung von Photo-
voltaik-Anlagen.
Die zum 31. Dezember 2022 verbleibenden Leistungsverpflichtungen bei Stromlieferungen durch Photovol-
taik-Anlagen im Rahmen von Contracting-Verträgen haben eine erwartete Laufzeit in Höhe der gesamten
verbleibenden Vertragslaufzeit.
1.6.1.4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
2022
2021
TEUR
TEUR
Bestandsveränderungen
1.365
1.021
Aktivierte Eigenleistungen
138
305
Summe
1.503
1.326
1.6.1.5 Sonstige betriebliche Erträge
2022 2021
TEUR TEUR
Erträge aus dem Abgang vom
Anlagevermögen mit Ausnahme der
Finanzanlagen
24 0
Erträge aus der Auslösung von
Rückstellungen
5 36
Öffentliche Zuschüsse 0 28
Auflösung Investitionszuschüsse 48 24
Auflösung Wertberichtigungen 0 7
Provisionen 0 30
Kursgewinne 38 0
Diverse sonstige betriebliche Erträge 31 15
Summe 146 140
Seite 22 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.6.1.6 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Herstellungsleistungen
2022
2021
TEUR
TEUR
Materialaufwand
12.682
3.147
Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistun-
gen
1.609
1.100
Summe
14.292
4.247
1.6.1.7 Personalaufwand
2022
2021
TEUR
TEUR
Löhne
215
198
Gehälter
1.683
999
Aufwendungen für Altersversorgung
24
17
Aufwendungen für Sozialversicherungsbeiträge
479
342
Sonstige Sozialaufwendungen
26
11
Summe
2.425
1.567
Die Aufwendungen für Altersversorgung beziehen sich ausschließlich auf die betriebliche Mitarbeitervorsor-
gekasse, welches ein beitragsorientiertes Vorsorgesystem darstellt.
CLEEN E N ERGY Seite 23
1.6.1.8 Abschreibungen
2022
2021
TEUR
TEUR
Abschreibung immaterielle Vermögenswerte
72
19
Abschreibung Nutzungsrechte
160
142
Wertminderung Projektrechte
519
0
Abschreibung Sachanlagen
519
213
Summe
1.270
374
1.6.1.9 Sonstige betriebliche Aufwendungen
2022
2021
TEUR
TEUR
Mietaufwand, Lizenzen
138
15
Steuern, Gebühren und Abgaben
64
36
Instandhaltung und Betriebskosten
66
50
Wertberichtigungen zu Forderungen u.
Schadensfälle
189
241
Rechts- und Beratungsaufwand
978
549
Provisionen an Dritte
385
31
Vorstandsentgelt
245
370
Aufsichtsratvergütungen
100
159
Dotierung Rückstellungen
892
0
Aufwand für Versicherung
51
19
Transportaufwand
210
98
Reise- und Fahrtaufwand
123
122
IT- und Nachrichteaufwand
18
81
Seite 24 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Aufwand für Werbung
136
363
Aufwand für Aus- und Weiterbildung
16
0
Sonstiges
169
161
Summe
3.781
2.295
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer betragen sowohl für die Jah-
resabschlussprüfung der Muttergesellschaft als auch für die Prüfung des vorliegenden Konzernabschlusses
TEUR 105 (VJ: rd. TEUR 75).
1.6.1.10 Finanzaufwendungen
2022
2021
TEUR
TEUR
Zinsen Wandelschuldverschreibungen
0
24
Zinsen gegenüber Banken
553
177
Aufzinsung IFRIC-1 Rückstellung
1
1
Aufzinsung Leasing-Verbindlichkeiten
10
27
Zinsaufwand aus Jubiläumsgeldrückstellung
0
0
Sonstiges
29
32
Summe
593
261
CLEEN E N ERGY Seite 25
1.6.1.11 Ertragssteuern
Grundsätzlich wird der Ertragssteueraufwand auf Grundlage des Körperschaftsteuersatzes errechnet, dieser
beläuft sich auf 24% (Vergleichszeitraum bis zum 31. Dezember 2021: 25%). Die Unterschiede in den Wert-
maßstäben zwischen Steuerrecht und IFRS latente Steuern führten zu einem Überhang latenter Steueran-
sprüche über latente Steuerschulden in der Höhe von rd. TEUR 744 (Vorjahr: TEUR 684). Obwohl der Vor-
stand von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung ausgeht, wurde aufgrund der „recent history of
losses“ auf Basis der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch keine Werthaltigkeit la-
tenter Steueransprüche abgeleitet. Der Überhang der ermittelten latenten Steueransprüche wurde daher voll-
ständig in der Höhe von rd. TEUR 744 (Vorjahr: TEUR 684) wertberichtigt.
2022
2021
TEUR
TEUR
Laufender Steueraufwand
8
21
Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-)
6
1
Summe
14
22
2022
2021
TEUR
TEUR
Ergebnis vor Steuern
-7.877
-2.702
fiktiver Steuerertrag bei Ansatz öster-
reichischer Körperschaftssteuer von 24%
1.891
676
Wertberichtigung latenter Steuern
-60
-624
Verwendung nicht aktivierter Verlustvorträge
0
61
Nicht aktivierte Verlustvorträge
-1.527
-53
permanente Differenzen
-87
-77
Korrektur MiKÖSt
-5
-4
Summe
212
-21
Seite 26 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.6.1.12 Ergebnis je Aktie
2022
2021
TEUR
TEUR
Konzernergebnis
-7.891
-2.859
Gewichtete durschnittliche Anzahl an
Stammaktien
4.522.849
3.973.994
Ergebnis je Aktie
-1,74
-0,72
Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien im Geschäftsjahr 2022 (unverwässert = verwässert) ermittelt
sich wie folgt:
2022
2021
Stück
Stück
Stammaktien zum 1. Jänner
4.107.099
3.730.339
Ordentliche Kapitalerhöhung
583.332
200.000
Kapitalerhöhung iZm der Ausübung
des Wandlungsrechts
0
114.285
Kapitalerhöhung iZm der Ausübung
des Aktienoptionen
0
62.475
Stammaktien zum 31. Dezember
4.690.431
4.107.099
Gewichteter Durchschnitt der Stamm-
aktien
4.522.849
3.973.994
CLEEN E N ERGY Seite 27
1.7 Angaben zu einzelnen Posten der Konzernbilanz
1.7.1 Immaterielle Vermögenswerte
Projektrechte
Vertrags-
erfüllungs-
kosten
Sonstige
immaterielle
Vermögens-
gegenstände
Summe
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Anschaffungskosten
Stand 1. Jänner 2021
0
284
0
284
Änderung Konsolidierungs-
kreis
820
0
0
820
Zugänge
0
877
0
877
Abgänge
0
0
0
0
Umbuchungen
0
0
0
0
Stand 31. Dezember 2021 =
Stand 1. Jänner 2022
820
1.161
0
1.981
Änderung Konsolidierungs-
kreis
0
0
0
0
Zugänge
0
75
137
212
Abgänge
0
-22
0
-22
Umbuchungen
0
-4
4
0
Stand 31. Dezember 2022
820
1.210
141
2.171
Kumulierte Abschreibun-
gen
Stand 1. Jänner 2021
0
0
0
0
Änderung Konsolidierungs-
kreis
0
0
0
0
Zugänge
0
-23
0
-23
Abgänge
0
0
0
0
Stand 31. Dezember 2021 =
Stand 1. Jänner 2022
0
-23
0
-23
Zugänge
-519
-29
-43
-592
Abgänge
0
0
0
0
Umbuchungen
0
1
0
1
Stand 31. Dezember 2021 =
Stand 1. Jänner 2022
-519
-51
-43
-614
Nettobuchwerte
Stand 1. Jänner 2021
0
284
0
284
Stand 31. Dezember 2021
820
1.138
0
1.958
Stand 31. Dezember 2022
301
1.159
98
1.557
Die Projektrechte für den Bau von PV-Anlagen wurden im Geschäftsjahr 2021 im Rahmen eines Unterneh-
menserwerbes (IFRS 3) erworben. Aufgrund einer Neueinschätzung der Verwertungsmöglichkeiten der im
Geschäftsjahr 2021 erworbenen Projektrechte, wurde diese um TEUR 519 wertgemindert.
Seite 28 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Die Vertragserfüllungskosten (IFRS 15) beinhalten Pachtvorauszahlungen, welche im Rahmen des Contrac-
ting-Modells geleistet wurden und über die Vertragslaufzeit aufgelöst werden.
CLEEN E N ERGY Seite 29
1.7.2 Sachanlagen
PV-Anlagen
Investitionen
in fremde
Gebäude
andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsaus-
stattung
Geleistete An-
zahlungen und
Anlagen in
Bau
Summe
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Anschaffungskosten
Stand 1. Jänner 2021
3.677
150
236
130
4.193
Änderung Konsolidierungskreis
0
0
158
0
158
Zugänge
4.256
2
164
141
4.563
Abgänge
-271
0
-25
-130
-426
Umbuchungen
-45
0
0
0
-45
Stand 31. Dezember 2021 =
Stand 1. Jänner 2022
7.616
152
533
141
8.442
Änderung Konsolidierungskreis
0
0
0
0
0
Zugänge
5.063
3.490
404
291
9.248
Abgänge
-166
-5
-58
0
-229
Umbuchungen
-27
24
-5
2
-6
Stand 31. Dezember 2022
12.486
3.661
873
433
17.454
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Jänner 2021
-10
-36
-83
0
-129
Änderung Konsolidierungskreis
0
0
0
0
0
Zugänge
-97
-13
-102
0
-212
Abgänge
2
0
24
0
26
Stand 31. Dezember 2021 =
Stand 1. Jänner 2022
-105
-49
-160
0
-314
Änderung Konsolidierungskreis
0
0
0
0
0
Zugänge
-261
-58
-200
0
-519
Abgänge
0
1
45
0
46
Umbuchungen
2
-2
-1
0
-1
Stand 31. Dezember 2022
-364
-108
-316
0
-788
Nettobuchwerte
Stand 1. Jänner 2021
3.667
114
153
130
4.064
Stand 31. Dezember 2021
7.511
103
373
141
8.128
Stand 31. Dezember 2022
12.122
3.553
558
433
16.666
Als Sicherheiten für Fremdfinanzierungen wurden sämtliche Photovoltaik-Anlagen verpfändet
(BW 31.12.2022: TEUR 12.122).
Seite 30 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Dem Konzern wurden für Investitionen im Geschäftsjahr 2022 Zuwendungen der öffentlichen Hand (Buchwert
zum Bilanzstichtag: rd. TEUR 687) gewährt. Diese investitionsabhängigen Zuwendungen der öffentlichen
Hand werden in der Bilanz gesondert unter den sonstigen Forderungen und Vermögenswerte bzw. den In-
vestitionszuschüssen ausgewiesen. Diese Investitionszuschüsse werden analog der Nutzungsdauer der zu-
grundeliegenden Investition über den sonstigen betrieblichen Ertrag aufgelöst.
1.7.3 Nutzungsrechte
PV-Anlagen
Grundstücke
und Bauten
andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsaus-
stattung
Summe
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Anschaffungskosten
Stand 1. Jänner 2021
0
416
240
656
Änderung Konsolidierungskreis
0
0
0
0
Zugänge
0
791
112
903
Abgänge
0
0
-33
-33
Umbuchungen
0
0
0
0
Stand 31. Dezember 2021 =
Stand 1. Jänner 2022
0
1.207
319
1.526
Änderung Konsolidierungskreis
0
0
0
0
Zugänge
283
84
11
379
Abgänge
0
-796
0
-796
Umbuchungen
0
6
0
6
Stand 31. Dezember 2022
283
502
330
1.115
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Jänner 2021
0
-105
-99
-204
Änderung Konsolidierungskreis
0
0
0
0
Zugänge
0
-67
-75
-142
Abgänge
0
0
14
14
Stand 31. Dezember 2021 =
Stand 1. Jänner 2022
0
-172
-160
-332
Zugänge
-4
-87
-69
-160
Abgänge
0
213
0
213
Umbuchungen
0
-7
1
-5
Stand 31. Dezember 2022
-4
-53
-227
-284
Nettobuchwerte
Stand 1. Jänner 2021
0
311
141
452
Stand 31. Dezember 2021
0
1.035
159
1.194
Stand 31. Dezember 2022
280
449
103
831
Die Nutzungsrechte der Position „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ betreffen den Fuhr-
park und verwendete EDV-Anlagen (z.B. Drucker).
CLEEN E N ERGY Seite 31
1.7.4 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Im Geschäftsjahr 2022 wurde dem Vorstand ein langfristiges Darlehen in Höhe von TEUR 1.135 gewährt.
Das Darlehen ist mit halbjährlichen Tilgungsraten in Höhe von TEUR 100 zu bedienen und läuft bis in das
Jahr 2027, da die letzte Rate TEUR 135 beträgt. Auf Basis eines Aufschlages auf den 1-Monats-Euribor in
Höhe von 250 Basispunkten wurden im Geschäftsjahr Zinsen in Höhe von TEUR 21 fällig. Zum Bilanzstichtag
wurden bereits zwei Raten, sowie die Zinsen beglichen, wodurch der Forderungstand TEUR 935 beträgt. Als
Sicherheiten wurden 129.000 Aktien der CLEEN Energy AG verpfändet.
1.7.5 Latente Steuern
Die latenten Steueransprüche und –schulden sind den folgenden Bilanzposten zuzurechnen und ermitteln
sich wie folgt:
Aktiv Passiv Aktiv Passiv
TEUR TEUR TEUR TEUR
Nutzungs- und Projektrechte 0 191 0 241
Sachanlagen 1.011 30 667 31
Beteiligungen 0 9 0 0
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
0 0 16 0
Finanzforderungen verbundene
Unternehmen
0 244 0 0
Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte
15 0 45 0
Verzinsliche Darlehen 2 0 0 0
Leasingverbindlichkeiten 179 0 222 0
Rückstellungen 11 0 6 0
Summe vor Saldierung 1.218 474 956 272
Saldierungseffekt -474 -474 -272 -272
Summe vor Wertberichtigung 744 0 684 0
Wertberichtigung -744 0 -684 0
Bilanzansatz 0 0 0 0
31.12.2022
31.12.2021
Der Vorstand geht von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung aus. Aufgrund der „recent history of
losses“ konnte auf Basis der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch keine
Seite 32 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Werthaltigkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste abgeleitet werden. Dies
betrifft auch den oben dargestellten Überhang aktiver latenter Steuern in der Höhe von rd. TEUR 744.
Die steuerlichen Verlustvorträge in Österreich betragen TEUR 11.098 (VJ: TEUR 5.084) und sind unbegrenzt
vortragsfähig. Die steuerlichen Verluste in Deutschland betragen TEUR 1.007 (VJ: TEUR 53) und sind eben-
falls unbegrenzt vortragsfähig.
Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die Un-
terschiedsbeträge zwischen den steuerlichen Beteiligungsansätzen und dem anteiligen Eigenkapital der in den
Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde hi-
erfür keine Steuerabgrenzung vorgenommen.
1.7.6 Vorräte
31.12.2022
31.12.2021
TEUR
TEUR
Waren
2.847
1.484
Noch nicht abrechenbare Lieferun-
gen und Leistungen
2.746
1.363
Geleistete Anzahlungen
223
42
Summe
5.816
2.889
Die Waren betreffen überwiegend Komponenten für die Erstellung von PV-Anlagen sowie LED-Beleuchtun-
gen. Im GJ 2022 kam es zu Wertminderungen des LED Bestands in Höhe von rd. TEUR 73 sowie Wertmin-
derungen des Bestandes an PV-Modulen in Höhe von rd. TEUR 819, was insgesamt zu einem Wertminde-
rungsaufwand von TEUR 892 führte (VJ: rd. TEUR 41). Näheres zur Wertberichtigung der PV-Module wird in
Punkt 9 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag erläutert.
Der Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzten Vorräte beträgt
für den PV-Modulbestand TEUR 1.340 und für den LED-Bestand TEUR 0.
Die noch nicht abrechenbaren Lieferungen und Leistungen betreffen Projekte gegenüber konzernfremden
Vertragspartnern. Die Umsatzrealisierung dieser Projekte erfolgt zeitpunktbezogen (Kauf-Variante).
CLEEN E N ERGY Seite 33
1.7.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich nach Berücksichtigung der
Wertberichtigung wie folgt dar:
31.12.2022
31.12.2021
Bruttowerte
Wert-be-
richtigung
Buch-
werte
Bruttowerte
Wert-be-
richtigung
Buch-
werte
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Nicht überfällig
549
-2
548
207
-2
205
1 bis 30 Tage überfällig
865
0
865
212
-1
211
31 bis 90 Tage überfällig
363
-6
357
174
-4
170
91 bis 180 Tage überfällig
325
-7
318
15
-1
14
über 180 Tage überfällig
-20
-280
-300
572
-119
453
Summe
2.082
-295
1.787
1.180
-127
1.053
2022 2021
TEUR TEUR
Stand 1.1. -128 -101
Zuführung -232 -27
Verbrauch 0 0
Auflösung 65 0
Stand 31.12 -295 -128
Entwicklung der Wertberichtigung
Seite 34 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.7.8 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
31.12.2022
31.12.2021
TEUR
TEUR
Sicherstellungen
776
828
Kautionen
20
113
debitorische Kreditoren
513
78
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
201
41
Forderungen im Rahmen der sozialen Sicher-
heit und sonstige Steuern
639
253
Forderungen aus Investitionszuschüssen
17
224
Aufwandsabgrenzungen
136
108
Übrige
159
4
Summe
2.461
1.649
Die sonstigen Forderungen wiesen zum Stichtag des Berichtsjahres und zum Stichtag des vorangegangenen
Berichtsjahres keine Überfälligkeiten auf.
1.7.9 Investitionszuschüsse
31.12.2022
31.12.2021
TEUR
TEUR
Investitionszuschüsse
465
323
AWS Investitionsprämie
222
135
Summe
687
458
CLEEN E N ERGY Seite 35
1.7.10 Negatives Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in der gesonderten Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
dargestellt.
1.7.10.1 Ausblick 2023 und Going-Concern
Das negative Eigenkapital ist trotz Kapitalerhöhung in der Höhe von TEUR 7.000 weiter angestiegen. Der Vor-
stand geht aufgrund der Planung für die nächsten 12 Monate davon aus, dass ausreichend Liquidität für die
Bezahlung der Verbindlichkeiten vorhanden sein wird und somit die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit fort-
führen kann. Die Planung sieht eine wesentliche Verbesserung der Deckungsbeitragsmarge bei Errichtungs-
aufträgen vor, welche durch eine effiziente Projektabwicklung und optimierten Einkaufskonditionen erreichten
werden soll. Des Weiteren fundiert die Planung auf einem Booked Business an Errichtungsaufträgen von na-
hezu TEUR 20.000 und einem Potential Business von TEUR 5.000. Eine massive Reduktion der Fixkosten der
CLEEN Energy AG soll nachhaltig zu positiven Ergebnisbeiträgen führen. Überdies wird durch freie Liquidität
aufgrund der Veräußerung von Vermögenswerten eine nachhaltig positive Liquiditätssituation erreicht. Diesbe-
züglich wird auch auf die Ausführungen im Punkt „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ hingewiesen. Sollten
wesentliche Aspekte der Planannahmen nicht eintreten, bestehen wesentliche Unsicherheiten in der Unterneh-
mensfortführung.
Im Rahmen eines Errichtungsauftrags kam es in Deutschland zu einer Feststellung von mangelhaft gelieferten
PV-Modulen. Der Kunde droht mit der Wandlung der entsprechenden Lieferverträge, sollten die PV-Module
nicht vom Hersteller getauscht werden. Dies würde für die CLEEN Energy AG zu einer Rückzahlungsverpflich-
tung von rund TEUR 4.920 führen, und somit bestandsgefährdend sein. Aktuell befindet man sich in Verhand-
lungen mit dem Hersteller und dem Kunden, um eine Lösung des Sachverhalts herbeizuführen. Das Manage-
ment geht aktuell von gesamten Zusatzkosten durch diesen Rechtsstreit in Höhe von TEUR 631 aus, welche
bereits im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt wurden.
1.7.10.2 Sachverhalte von besonderer Bedeutung für das Konzerneigenkapital im Geschäftsjahr 2022
Folgende Sachverhalte haben im Geschäftsjahr 2022 das Konzerneigenkapital wesentlich beeinflusst:
Kapitalerhöhung April und Mai 2022
Im ersten Halbjahr 2022 wurden zwei Kapitalerhöhungen aus dem bereits genehmigten Kapital unter Aus-
schluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Da die initial im Q4 2021 geplante Kapitalerhöhung, mit 416.666
Stück zu je 12 EURO pro Aktie, stark überzeichnet war, entschloss sich der Vorstand eine weitere Kapitaler-
höhung durchzuführen. Die zweite Kapitalerhöhung wurde mit 166.666 Stück zu je 12 EURO pro Aktie direkt
nach der Ersten durchgeführt. Insgesamt wurden durch die Kapitalerhöhungen 583.332 junge Aktien zu ei-
nem Preis von 12 EURO je Stück ausgegeben und rund EURO 7 Millionen Eigenmittel aufgestellt.
Kapitalmanagement
In Bezug auf das Kapitalmanagement strebt der Vorstand mittelfristig eine Eigenkapitalquote von über 8% an.
Der Konzern befindet sich derzeit noch in der Anlaufphase bei der Betreibung von Photovoltaik-Anlagen und
weist somit noch keine Innenfinanzierung auf, wodurch weiterhin entsprechende Kapitalzufuhren von außen
Seite 36 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
notwendig sind, um die Eigenkapitalquote noch weiter zu verbessern. Zukünftig wird vom Management je-
doch eine nachhaltige Innenfinanzierung durch Unternehmensgewinne angestrebt. Satzungsmäßige Kapi-
talerfordernisse bestehen nicht.
Aktienoptionsprogramm 2021
Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 die Satzung der Gesellschaft
dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu
360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende
Angestellte und Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese
Satzungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schafft den
Rahmen der Hauptversammlung und Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen.
Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende An-
gestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und bis zu 90.132 Akti-
enoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienoptionen können für die Mit-
glieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines Alleinvorstandes zum Zeitpunkt der Ausübung der Akti-
enoptionen zugeteilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitgliedern können bis zu 60.088 Aktienoptionen
an den CEO und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zugeteilt werden. Im Falle von drei Vorstandsmit-
gliedern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den CEO und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen einem
CFO und COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Aufsichtsrates
bis zu 45.066 Aktienoptionen Herrn Michael Eisler und mit jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen den Herrn
Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel als amtierende Aufsichtsratsmitgliedern zugeteilt
werden.
Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses Aktien-
optionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026 (jeweils
einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zugeteilt werden. Die
Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erstmals 2022 für die Leis-
tungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf Inhaber lautender, nennwertlo-
ser Stückaktie der Gesellschaft.
Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des Auf-
sichtsrates sind:
– aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstellungsvertrag oder aufrechte Funktion im Aufsichtsrat
– Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum Beispiel im
Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten Akti-
enoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können.
Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf
von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch auf Ent-
schädigung.
CLEEN E N ERGY Seite 37
Der Vorstand und das Aufsichtsratsmitglied Michael Eisler erfüllten im Geschäftsjahr 2021 die Voraussetzun-
gen für die Zuteilung der Aktienoptionen. Deshalb beschloss die 6. ordentliche Hauptversammlung der
CLEEN Energy AG am 14. Dezember 2022 Lukas Scherzenlehner aus dem Aktienoptionsprogramm 2021
zustehenden 18.026 Aktienoptionen zuzuteilen (Tagesordnungspunkt 4). Zu Tagesordnungspunkt 5 be-
schloss die Hauptversammlung Michael Eisler aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 zustehenden 9.031
Aktienoptionen zuzuteilen. Die Aktienoptionen können nach einer Frist von drei Jahren am 14. Dezember
2025 ausgeübt werden.
1.7.11 Genehmigtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017
gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben.
Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2023,
das Grundkapital um bis zu EUR 1.585.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stück neue, auf Inhaber
lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - al-
lenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der
nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonsti-
gen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einver-
nehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Än-
derungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu be-
schließen.
1.7.11.1 Anteilsbasierte Vergütungen
Die im Geschäftsjahr 2022 gewährten Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2021 wurden mit ei-
nem Optionspreis von EUR 5,35 begeben.
Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Optionen wurde das Black Scholes Merton Standardmo-
dell verwendet. Hierbei wurde eine historische Volatilität des Underlyings sowie ein laufzeitspezifischer inter-
polierter risikoloser Zinssatz (EUR Swap) verwendet.
Es wurde ein risikoloser Zins auf die Optionszeit in Höhe von 2,765% sowie eine historische Volatilität der
CLEN AV Equity Aktie in Höhe von 56,568% angenommen. Als Ausübungspreis wurde ein Strikepreis von
EUR 5,35 zu Grunde gelegt.
Seite 38 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.7.12 Finanzielle Verbindlichkeiten
Zusammensetzung
31.12.2022
31.12.2021
langfristig
kurzfristig
Gesamt
langfristig
kurzfristig
Gesamt
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Verzinsliche Darlehen
15.833
2.252
18.085
9.379
4.316
13.695
Sonstige (finanzielle) Verbindlichkeiten
0
104
104
0
0
0
Leasingverbindlichkeiten
701
76
777
943
178
1.121
Wandelschuldverschreibung
0
0
0
0
51
51
Summe
16.534
2.432
18.966
10.322
4.545
14.867
CLEEN E N ERGY Seite 39
Die Position Sonstige Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
31.12.2022
31.12.2021
TEUR
TEUR
Kreditorische Debitoren
2
0
Ausstehende Eingangsrechnungen
102
0
Sonstige (finanzielle) Verbindlichkeiten
104
0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit und sonstige Steuern
91
1.119
Sonstiges
106
143
Summe
301
1.262
1.7.12.1 Verzinsliche Darlehen
Sämtliche verzinsliche Darlehen wurden ausschließlich in der Konzernwährung (EURO) aufgenommen und
haben daher keine Auswirkungen auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken. Ver-
zinsliche Darlehen in Höhe von TEUR 2.852 weisen eine Fixverzinsung auf, die restlichen Darlehen werden
mit dem 3M-EURIBOR zuzüglich Aufschlag verzinst. Ebenso werden sämtliche Darlehen zu fortgeführten An-
schaffungskosten bewertet.
Bis auf ein Darlehen in Höhe von TEUR 206 werden sämtliche verzinslichen Darlehen laufend getilgt. Des
Weiteren wurden den Darlehensgebern Besicherungen (z.B. Verpfändung Bankkonten, dingliche Besicherun-
gen) eingeräumt.
Seite 40 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Konditionen der finanziellen Verbindlichkeiten
31.12.2022
31.12.2021
Bezeichnung
Nominal-
zinssatz
Laufzeit
Buchwert
Nominale
Buchwert
Nominale
in Monaten
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Girokonten / KK
6,88% - 12,0%
1.128
584
Darlehen AWS
5,43%
54
400
800
Darlehen AWS
5,68%
90
225
400
292
400
Darlehen AWS
4,68%
55
333
600
400
600
Bankredit Immobilie
4,68%
240
808
822
400
600
Bankkredite PV-Projekte
4,48% - 5,18%
156
5.678
6.280
5.644
5.904
Bankkredite PV-Projekte
4,48% - 4,55%
240
6.701
6.984
3.921
3.964
Sonstige Darlehen
7,00%
48
2.600
2.600
2.600
2.600
Sonstige Darlehen
0,0%
24
311
635
Sonstige Darlehen
6,0%
36
200
200
Leasingverbindlichkeiten
2,10% - 4,55%
12 - 180
777
849
1.121
1.527
Hinweise:
– Alle im Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten betreffen die Konzernwährung Euro.
– Die oben angeführten Nominalzinssätze entsprechen dem 3M-Euribor zum 31. Dezember 2022 inkl. dem
entsprechenden Aufschlag.
Sicherstellungen
Als Sicherheiten für Fremdfinanzierungen wurden sämtliche Photovoltaik-Anlagen verpfändet
(BW 31.12.2022: TEUR 12.122).
CLEEN E N ERGY Seite 41
Überleitung der Finanzverbindlichkeiten
2022
2021
TEUR
TEUR
Stand 1. Jänner
14.867
6.352
Aufnahme finanzieller Verbindlichkeiten
5.203
8.956
Tilgungen finanzieller Verbindlichkeiten
-1.303
-944
Summe zahlungswirksamer Veränderungen
3.900
8.012
Summe nicht zahlungswirksamer Veränderungen
199
503
Stand 31. Dezember
18.966
14.867
Die nicht zahlungswirksamen Veränderungen betreffen einerseits die erstmalige Bilanzierung bzw. den Ab-
gang von Leasingverbindlichkeiten sowie andererseits die nicht zahlungswirksame Aufnahme eines Darle-
hens in Höhe von TEUR 500.
1.7.12.2 Künftige Tilgungen
Die künftigen Tilgungen der bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
31.12.2022
31.12.2021
< 1 Jahr
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
< 1 Jahr
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Verzinsliche Darlehen
2.252
6.951
8.882
4.316
3.861
5.518
Sonstige (finanzielle) Ver-
bindlichkeiten
104
0
0
51
0
0
Leasingverbindlichkeiten
76
240
461
178
336
607
Summe
2.432
7.191
9.343
4.545
4.197
6.125
Seite 42 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.7.13 Rückstellungen
Zusammensetzung und Entwicklung
2022 (in TEUR)
Stand 1.1.
Verwendung
Auflösung
Zuweisung
Stand 31.12
Rückstellungen für Jubiläumsgelder
11
0
0
2
13
Rückstellungen für Wiederherstellungsver-
pflichtungen
60
-3
-5
0
52
langfristige Rückstellungen
71
-3
-5
2
65
Rückstellungen für noch nicht konsumierte
Urlaube
61
-61
0
76
76
Rückstellungen für Mehr-Überstunden
0
0
0
12
12
Rückstellung für Jahresabschluss und
Beratung
116
-116
0
116
116
Rückstellungen für Garantiefälle
0
0
0
23
23
Rückstellungen für Drohverluste
0
0
0
631
631
Rückstellung für Aufsichtsratvergütungen
100
0
0
100
200
Steuerrückstellung
4
-4
0
5
5
Übrige sonstige Rückstellungen
140
-112
0
378
406
kurzfristige Rückstellungen
421
-293
0
1.341
1.469
Rückstellungen
492
-296
-5
1.343
1.534
2021 (in TEUR)
Stand 1.1.
Verwendung
Auflösung
Zuweisung
Stand 31.12
Rückstellungen für Jubiläumsgelder
0
0
0
11
11
Rückstellungen für Wiederherstellungsver-
pflichtungen
27
0
0
33
60
langfristige Rückstellungen
27
0
0
44
71
Rückstellungen für noch nicht konsumierte
Urlaube
56
-56
0
61
61
Rückstellungen für Mehr-Überstunden
1
-1
0
0
0
Rückstellung für Jahresabschluss und
Beratung
120
-121
0
117
116
Rückstellungen für Garantiefälle
30
0
-30
0
0
Rückstellung für Aufsichtsratvergütungen
0
0
0
100
100
Steuerrückstellung
0
0
0
4
4
Übrige sonstige Rückstellungen
16
-13
-3
140
140
kurzfristige Rückstellungen
223
-191
-33
422
421
Rückstellungen
250
-191
-33
466
492
Die Rückstellung gemäß IFRIC 1 steht im Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen bei PV-Anlagen.
CLEEN E N ERGY Seite 43
Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wurde erstmals im Geschäftsjahr 2021 gebildet. Die durchschnittliche
Laufzeit der Ansprüche aus Jubiläumsgelder beträgt 29,0 Jahre (Vorjahr: 28,4 Jahre).
Die Veränderung des Anwartschaftsbarwerts für Jubiläumsgelder ergibt sich wie folgt:
2022
2021
TEUR
TEUR
Barwert zum 1. Jänner
11
0
Laufender Dienstzeitaufwand
2
11
Ansatz von versicherungsmathemati-
schen Ergebnis
0
0
Barwert zum 31. Dezember
13
11
Die in Zusammenhang mit dem Anwartschaftsbarwert für Jubiläumsgelder in der Gewinn- und Verlustrech-
nung erfassten Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2022
31.12.2021
TEUR
TEUR
Laufender Dienstzeitaufwand
2
11
Zinsaufwand
0
0
Aufwendungen im Geschäftsjahr
2
11
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:
Veränderung der
Annahme in %
Erhöhung
Senkung
TEUR
TEUR
Zinssatz
+/- 1,0
11
-16
Bezug
+/- 1,0
16
-11
Seite 44 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.7.14 Finanzinstrumente - beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement
1.7.14.1 Einstufung und beizulegende Zeitwerte
Folgende Tabellen stellen die Buchwerte, Kategorien und beizulegende Zeitwerte sowie die Fair-Value-Hie-
rarchie der Finanzinstrumente dar. In der Berichtsperiode wurden keine Umgliederungen zwischen den Hie-
rarchiestufen vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Konzern überwiegend Finanzinstrumente
bilanziert, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Sämtliche beizulegende Zeitwerte der fi-
nanziellen Vermögenswerte werden der Bewertungshierarchie Stufe 3 zugewiesen.
31.12.2022
31.12.2021
Zum beizu-
legenden
Zeitwert
Zu fortgef.
Anschaf-
fungskosten
Buch-
werte
Zum beizu-
legenden
Zeitwert
Zu fortgef.
Anschaf-
fungskosten
Buch-
werte
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
1.787
1.787
1.787
1.052
1.052
1.052
Sonstige Forderungen und Vermö-
genswerte
3.199
3.199
3.199
1.052
1.052
1.052
Zahlungsmittel und kurzfristige Einla-
gen
30
30
30
76
76
76
Schulden
Verzinsliche Darlehen
22.852
18.085
18.085
14.508
13.695
13.695
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
9.765
9.765
9.765
2.439
2.439
2.439
Sonstige Verbindlichkeiten
104
104
104
51
51
51
Leasingverbindlichkeiten
777
777
777
1.121
1.121
1.121
CLEEN E N ERGY Seite 45
Das Nettoergebnis gegliedert nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar (in TEUR):
31.12.2022
31.12.2021
aus Folge
bewertung
aus
Zinsen
im Konzern
ergebnis
erfasst
aus
Folge
bewertung
aus
Zinsen
im Konzern-
ergebnis
erfasst
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewerte Vermögenswerte
-167
26
-141
-27
15
-12
Zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewerte Schulden
0
-553
-553
0
-201
-201
Gesamt
-167
-528
-695
-27
-186
-213
1.7.14.2 Risikomanagement
Die CLEEN Energy Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unternehmensinternen und
- externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt
die CLEEN Energy Group ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem. Das
Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da hier positive und nega-
tive Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und dargestellt werden. Durch eine Analyse
dieser Ergebnisse und Kennzahlen werden entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden An-
gestellten abgeleitet und zur Umsetzung gebracht.
Das Risikomanagementsystem ermöglicht es, schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen sowie Chan-
cen zu erkennen und diese profitabel beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy Group zu nutzen. Dar-
über hinaus ist die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei
wird eingehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards
geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeffizienz, ist
die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des
Unternehmens liegen.
Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy Group definiert:
Seite 46 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
A) Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche
Risiken:
a) Branchenrisiko,
b) Beschaffungsmarktrisiko
B) Unternehmensspezifische Risiken:
a) Investitionsrisiko,
b) IT-Risiko,
c) Personalrisiko,
d) Länderrisiko
C) Finanzielle Risiken:
a) Liquiditätsrisiko,
b) Kreditrisiko,
c) Zinsänderungsrisiko,
d) Fremdwährungsrisiko
A) Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche
Risiken
a) Branchenrisiko
Trotz des enormen Wachstumspotentials des
Marktes von erneuerbaren Energiequellen, enthält
auch diese Branche spezifische Risiken, welche
die CLEEN Energy Group im Rahmen ihres Risi-
komanagements beobachtet und analysiert. Auf-
grund des Bestrebens der weltweiten politischen
Entscheidungsträger die Energiewende voranzu-
treiben, rückt die Branche in den Fokus von öffent-
lichen und privaten Investoren, was wiederum den
technologischen Fortschritt massiv vorantreibt.
Hier besteht das Risiko diesen technologischen
Fortschritt nicht zu begleiten und somit das Einbü-
ßen von Wettbewerbsfähigkeit aufgrund veralteter
Technologien. Des Weiteren ändern sich, aufgrund
des Vorantreibens der Energiewende, laufend die
politischen Rahmenbedingungen. Dies kann zu
Marktverzerrungen führen, welche auf die Ge-
schäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der
CLEEN Energy Group Einfluss nehmen kann.
Die CLEEN Energy Group beobachtet und analy-
siert die Veränderungen der technologischen und
politischen Rahmenbedingungen laufend, um
schnellstmöglich Chancen in den sich verändern-
den Bedingungen nutzen zu können oder um Risi-
ken zu erkennen, ausgleichen und abmildern zu
können. Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt er-
folgt durch das Management im Rahmen einer
Projektbewertung eine Einschätzung der potentiel-
len Chancen und Risiken von sich verändernden
Technologien und politischen Rahmenbedingun-
gen.
b) Beschaffungsmarktrisiko
Ein wesentliches Risiko für die zukünftig geplante
Geschäftsausweitung der CLEEN Energy Group
ist die Beeinträchtigung des Beschaffungsmarktes
von Bauteilen für Photovoltaik-Anlagen. Durch die
in den letzten Jahren entstandene Beeinträchti-
gung von Lieferketten aufgrund von weltweiten
Störungen von Logistikabläufen kam es zu nach-
teiligen Auswirkungen auf diverse Warenströme.
Dies führt einerseits zu massiven Preiserhöhungen
und andererseits zu laufenden Lieferschwierigkei-
ten, welche sich in langen Lieferzeiten manifestie-
ren. Das Management der CLEEN Energy Group
begegnet diesem Risiko mit einem speziellen Aus-
wahlverfahren von Lieferanten und stetiger Über-
wachung der Einkaufsprozesse. Bei kritischen
Bauteilen (z.B. Modulen) wird durch eine Bevorra-
tung einer Mindestmenge der Volatilität des Be-
schaffungsmarktes entgegengewirkt. Des Weite-
ren setzt die CLEEN Energy Group verstärkt auf
den Bezug von wesentlichen Bauteilen direkt bei
den Produzenten, um Lieferketten zu optimieren
und preisoptimiert einzukaufen.
B) Unternehmensspezfische Risiken
a) Investitionsrisiko
Durch das Geschäftsmodell der CLEEN Energy
Group ergibt sich naturgemäß ein hohes Investiti-
onsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich
wiederum ein entsprechendes Investitionsrisiko
ergibt. Dies definiert sich aus der Unsicherheit hin-
sichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, in-
dem das Risiko besteht, dass zukünftige Einzah-
lungsüberschüsse bzw. Renditen eines
CLEEN E N ERGY Seite 47
Investitionsprojektes schwanken bzw. ausfallen.
Die CLEEN Energy Group begegnet diesem Risiko
mit entsprechenden konservativen Projektkalkulati-
onen, welche eine Mindestrendite im Rahmen von
abgesicherten Energiepreisen enthält. Somit wird
das Investitionsrisiko, welches überwiegend von
schwankenden Strompreisen abhängt, minimiert.
b) IT-Risiko
Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Auto-
matisierung von Prozessen und der einhergehende
steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht
laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als
auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Sys-
temen durch interne oder externe Faktoren. Der
Einsatz von modernen IT-Systemen sowie Mitarbei-
terschulungen im Zusammenhang mit Cyber-Crime
sollen das Risiko der CLEEN Energy Group im Zu-
sammenhang mit der elektronischen Datenverar-
beitung geringhalten. Zudem sollen regelmäßige
Datensicherung das Risiko von Datenverlust mini-
mieren.
c) Personalrisiko
Eine wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs
sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der Beleg-
schaft sowie deren Motivation und Zusammenar-
beit fördern nachhaltig die Produktivität und
schlussendlich auch den Erfolg jedes Unterneh-
mens. Basis dafür bilden funktionierende und
transparente Informationsflüsse sowie die Einbin-
dung jedes Mitarbeiters in Entscheidungs- und
Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Wei-
ter- bzw- Fortbildungsmaßnahmen sowie Mitarbei-
terbindungsprogramme fördert den Aufbau von
Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche
Unternehmensstrukturen zu schaffen. Der nach-
haltige Fachkräftemangel, hohe Fluktuation sowie
fehlende Weiterbildung bilden die wesentlichen Ri-
siken im Personalbereich. Die CLEEN Energy
Group entgegnet diesen Risiken mit der Förderung
von unternehmensinternen sowie externen Weiter-
bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsinitiati-
ven sowie einem attraktiven Entlohnungssystem
inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
d) Länderrisiko
Die Ausweitung und Internationalisierung des Ge-
schäftsfeldes der CLEEN Energy Group führt auch
zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologi-
sche, politische und wirtschaftliche Rahmenbedin-
gungen haben Einfluss auf den Erfolg der Ge-
schäftstätigkeit der CLEEN Energy Group. Um die
einhergehenden Risiken mit Ausweitung der Ge-
schäftstätigkeit auf neue Länder bestmöglich eva-
luieren und bewerten zu können, setzt das Ma-
nagement bei der Abwicklung von internationalen
Projekten verstärkt auf die Zusammenarbeit mit lo-
kal anerkannten Geschäftspartnern, welche bereits
ausreichend Erfahrung in der Abwicklung von Pho-
tovoltaik-Projekten aufweisen.
Seite 48 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
C) Finanzielle Risiken
a) Liquiditätsrisiko
Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziel-
len Basis ist eine der Kernaufgaben der Unterneh-
mensführung. Als wichtigste Steuerungsgrößen
des Liquiditätsrisikos auf Konzernebene wird eine
Liquiditätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüs-
sen der einzelnen Projekte ableitet, verwendet. Die
Finanzierung des Konzerns erfolgt zu einem ho-
hen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem auf-
grund der erforderlichen Vorabinvestitionen im
Segment Photovoltaik erforderlich sind. Die Finan-
zierungen des Konzerns sind dementsprechend
überwiegend langfristig ausgerichtet um die Lauf-
zeiten der zugrundeliegenden Projekte bestmög-
lich abzudecken. Zur Besicherung dieser langfristi-
gen Finanzierungen dienen einerseits die finan-
zierten Vermögenswerte (idR Photovoltaik-Anla-
gen) als auch sonstige Sicherstellungen (z.B. Pat-
ronatserklärung, Verpfändung Geschäftsanteile).
Neben der Finanzierung über Banken legt der
Konzern großen Wert auf ein partnerschaftliches
und transparentes Verhältnis zu seinen Kernaktio-
nären. Diese haben in der Vergangenheit bereits
mehrfach deren Loyalität zum Konzern durch die
Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel
in finanziell schwierigen Zeiten bewiesen.
b) Kreditrisiko
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zah-
lungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspart-
nern. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos
wird auf die Übersicht zu den überfälligen Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstigen Forderungen verwiesen. Das maximale
Ausfallsrisiko besteht in Höhe der Buchwerte. Die
Analyse und Bewertung der Kreditwürdigkeit jedes
Kunden ist ein wesentliches Steuerungsinstrument
der CLEEN Energy Group, um das Kreditrisiko zu
minimieren.
c) Zinsänderungsrisiko
Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wer-
tes von Finanzinstrumenten und des
Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf
Grund der Änderung von Zinssätzen. Der weitaus
überwiegende Anteil der Finanzierungen der
CLEEN Energy Group ist variabel verzinst und ab-
hängig vom 3-Monats-EURIBOR. Die Verände-
rung dieses Basiswerts von +/- 1 % hätte bei den
Bankdarlehen eine Auswirkung auf das Ergebnis
sowie das Eigenkapital (jeweils vor Steuern) in
Höhe von TEUR +/- 177 (Vorjahr TEUR 138).
d) Fremdwährungsrisiko
Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro
durchgeführt werden, besteht derzeit kein Fremd-
währungsrisiko für den Konzern. Aufgrund der zu-
künftigen Geschäftsausweitung auch außerhalb
des Euro-Raumes, wird dieses Risiko zukünftig
verstärkt vom Management der CLEEN Energy
Group überwacht werden.
Seite 49 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die CLEEN Energy AG hat mit der Novofuel GmbH mehrere Vereinbarungen nach dem Bilanzstichtag ge-
schlossen, um die Bilanz- und Liquiditätssituation der CLEEN Energy AG nachhaltig zu verbessern.
Die Novofuel GmbH diente am Ende des Geschäftsjahres 2022 bei der Anschaffung von PV-Modulen, sowie
von PV-Boxen als Zwischenhändler mit Finanzierungsfunktion. Aufgrund von Projektverzögerungen einiger
Großprojekte konnten Teile der Verbindlichkeiten an die Novofuel GmbH bis dato nicht bezahlt werden,
wodurch TEUR 3.767 als Verbindlichkeit gegenüber der Novofuel GmbH zum Bilanzstichtag 31.12.2022 auf-
scheinten. Auf Basis dessen kam es bei der CLEEN Energy AG zu Liquiditätsengpassen, wodurch die Novo-
fuel GmbH die Rücknahme, der noch nicht bezahlten PV-Module in Höhe von TEUR 2.159 mit 27. April 2023
akzeptierte. Dies senkte das Vorratsvermögen, sowie die Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen um
TEUR 2.159. Aufgrund gesunkener Modulpreise seit dem Bilanzstichtag resultierte aus der Rücknahme der
Waren ein Verlust von TEUR 819, der im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Warenvorrats bereits zum
31. Dezember 2022 in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung erfasst wurde. Des Weiteren verursachte
die nicht fristgerechte Bezahlung dieser Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2023 gesetzliche Verzugszinsen
in Höhe von TEUR 180, sowie ein Schaden aus der Verwertungs- und Administrationsschaden in Höhe von
TEUR 120, welcher jedoch bereits im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt wurde.
Um die Verbindlichkeiten gegenüber der Novofuel GmbH weiter zu reduzieren, wurde am 27. April 2023 eine
Vereinbarung getroffen, welche die Veräußerung derCLEEN Energy Hyperion GmbH an die Novofuel GmbH
zu einem Kaufpreis in Höhe von TEUR 2.650 im Rahmen eines share-deals vorsieht. Der Veräußerungserlös
wird gegen bestehende Verbindlichkeiten verrechnet. Eine aufschiebende Bedingung der Veräußerung ist die
Freigabe der finanzierenden Bank. Sollte entgegen den Erwartungen diese Freigabe nicht erfolgen, wird die
Verbindlichkeit der Novofuel GmbH in eine langfristige Finanzierung umgewandelt, um einen positiven Fort-
bestand der CLEEN Energy AG sicherzustellen.
In Summe verringern diese Sachverhalte die Verbindlichkeit gegenüber der Novofuel GmbH auf ca.
TEUR 130, womit die Bilanz- und Liquiditätsstruktur der CLEEN Energy AG wesentlich verbessert wird.
Überdies wurde mit 27. April 2023 eine Vereinbarung mit einigen Kernaktionären sowie fremden Dritten ge-
schlossen, welche die Veräußerung von 49% der CLEEN Energy Helios GmbH um TEUR 1.600 vorsieht. Die
CLEEN Energy Helios GmbH wird zukünftig als Entwicklungsgesellschaft für nationale und internationale PV-
Großprojekte dienen. Aufgrund dessen sieht diese Vereinbarung vor, dass sämtliche Anteile an der CLEEN
Energy Italy s.r.l, die CLEEN Energy Italy Holding s.r.l. (in Gründung), sowie die CLEEN Energy Bulgaria
EOOD, ein einem ersten Schritt von der CLEEN Energy AG an die CLEEN Energy Helios GmbH veräußert
werden. Die CLEEN Energy Helios GmbH wird somit Alleingesellschafter der Projektentwicklungsgesellschaf-
ten der CLEEN Energy AG. In einem zweiten Schritt veräußert die CLEEN Energy AG 49% der Anteile an der
CLEEN Energy Helios GmbH an folgende Aktionäre bzw. fremde Dritte zu folgendem Kaufpreis:
Seite 50 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
• Michael Altrichter: TEUR 500 bzw. 31,3%
• Sabine Schnabel: TEUR 300 bzw. 18,8%
• Alfred Luger: TEUR 200 bzw. 12,5%
• Fremde Dritte: TEUR 600 bzw. 37,5%
Diese Investorengruppe erhält im Rahmen des Erwerbs eine „Liquidation Preference“, welche vorsieht, dass
potenzielle Ausschüttungen der CLEEN Energy Helios GmbH bis zu einem Betrag von TEUR 1.800 vorrangig
an diese Investorengruppe ausgezahlt werden. Mit Erreichen dieser „Liquidation Preference“ sinkt der Anteil
der Käufer an der CLEEN Energy Helios GmbH auf gesamt 25% der Gesellschaftsanteile. Die potenziellen
Ausschüttungen über TEUR 1.800 werden gemäß den Gesellschaftsanteilen verteilt. Die CLEEN Energy AG
erhält nach Ablauf von 5 Jahren eine Kauf-Option für die Anteile der Investorengruppe. Der Kaufpreis ist ein-
vernehmlich im Rahmen einer zu definierenden Bewertung der Gesellschaft festzulegen. Darüber hinaus wird
die CLEEN Energy AG die Entwicklung der Projekte in der CLEEN Energy Helios GmbH übernehmen und
dafür auch Leistungen verrechnen.
Die Gesellschaft Digital Heroes GmbH, bei derer Michael Eisler alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer
eingetragen ist, gewährt der CLEEN Energy AG seit November 2021 ein endfälliges Darlehen in Höhe von
TEUR 2.600. Im Februar 2023 wurde der ausstehende Betrag in Höhe von TEUR 2.550 bis zum ersten Halb-
jahr 2024 gestundet. Ab 30.06.2024 werden halbjährliche Rückzahlungen von TEUR 500 fällig, womit das
Darlehen im Geschäftsjahr 2026 vollständig rückgezahlt ist. Die Zinsen iHv 7% werden bis 31.08.2023 ge-
stundet und danach monatlich fällig.
1.9 Sonstige Angaben
1.9.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
1.9.1.1 Nahestehende Personen
Die Unternehmen im Konsolidierungskreis unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden
Personen. Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositio-
nen sowie deren nahe Familienangehörige. Erfasst sind weiters die Mitglieder des Managements in Schlüs-
selpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf
die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben, sowie deren nahe Familienangehörige.
Mit 30.06.2016 wurde die CLEEN Energy GmbH auf die CLEEN Energy AG verschmolzen. Die CLEEN
Energy AG ist in das mit der CLEEN Energy GmbH vormals bestehende Mietverhältnis mit der Eigentümer-
gemeinschaft Erwin und Tina Stricker eingetreten. Bei Vertragsabschluss betrug der Mietzins für die im Jahr
2015 neu renovierten bzw. neu errichteten Räume EUR 6,50 pro m2 zuzüglich EUR 1,00 pro m2 Betriebs-
kosten, wertgesichert mit einer Anpassungsklausel nach dem VPI. Das Mietverhältnis kann vom Mieter mit
einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Mit Wirksamkeit ab 1.7.2018 wurden auf Vorschlag des
Vorstandes die neu renovierten Räume in Haag von der Eigentümergemeinschaft Erwin Stricker und Lukas
Scherzenlehner angemietet. Die Plausibilität der Argumente für den Standort und das konkrete Mietobjekt
CLEEN E N ERGY Seite 51
samt den Mietkonditionen wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Der Mietvertrag wurde aufgrund der Interessens-
kollision vom Aufsichtsrat stellvertretend für die Gesellschaft abgeschlossen. Das Mietobjekt weist laut Plan
eine Gebäudenutzfläche von 268 m² auf und umfasst ohne zusätzliche Verrechnung auch 6 direkt zugeord-
nete Parkplätze sowie die Berechtigung zur Benützung der Außenflächen für Events und Werbung. Der Miet-
preis pro m² beträgt EUR 8,50 zuzüglich Betriebskosten von EUR 0,80. Für den Zeitraum von 3 Jahren wurde
ein Kündigungsverzicht vereinbart, ab dem 30.6.2021 ist der Vertrag unter Einhaltung einer 6-monatigen
Kündigungsfrist kündbar. Die Immobilie wurde Ende das ersten Halbjahres 2022 von der CLEEN Energy AG
um TEUR 800 erworben. Zum 31.12.2021 bestand für diesen Vertrag eine Leasingverbindlichkeit in Höhe
von TEUR 287.
Am 23.05.2019 wurde mit der Public Relations Agentur BSH advisors Dr. Sabine Schnabel, LL.M. (NYU) (der
Ehefrau des Aufsichtsrats Boris Maximilian Schnabel) ein Beratungsvertrag für strategische Kommunikation
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser beinhaltet insbesondere die Unterstützung in der Medienarbeit
sowie die laufende Investor Relations-Kommunikation für CLEEN Energy AG. Die Leistungen werden monat-
lich mit einem Pauschalbetrag von EUR 4.000,00 netto vergütet. Der Vertrag kann von beiden Seiten jeweils
zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Im Geschäftsjahr
2022 fielen Beratungsaufwendungen in Höhe von TEUR 20 an.
Auf den Privathäusern von folgenden, der CLEEN Energy Group nahestehenden Personen wurden Photovol-
taikanlagen von der CLEEN Energy Group errichtet und über einen Contracting-Vertrag über 20 Jahre betrie-
ben:
– Mag.(FH) Thomas Hirtenlehner: Finanzleiter und Prokurist der CLEEN Energy AG
– DI Michael Altrichter: Mehrheitseigentümer der Michael Altrichter Beteiligungs GmbH, eine Kernaktionärin
der CLEEN Energy AG
– Michael Eisler: Aufsichtsratsvorsitzender und Aktionär der CLEEN Energy AG
– Eigentümergemeinschaft Erwin Stricker und Lukas Scherzenlehner: betrifft das angemietete Bürogebäude
der CLEEN Energy AG in 3350 Haag
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Transaktionen mit nahestehenden Personen.
2022 2021
TEUR TEUR
Vorstandsvergütung 245 370
Vergütung Management (Prokuristen) 324 247
Beratungsaufwendungen 23 82
Aufsichtsratvergütungen 100 159
Umsatzerlöse mit PV-Anlagen 2 2
Der Umsatz durch Stromerlöse betrifft im Geschäftsjahr 2022 mit EUR 435 Thomas Hirtenlehner, EUR 467
Michael Altrichter und EUR 1.280 Michael Eisler.
Seite 52 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Die Aufsichtsratvergütungen teilen sich wie folgt auf:
2022 2021
TEUR TEUR
Michael Eisler (Vorsitzender) 50 50
Mag. Harald Weiss 25 25
Boris Maximilian Schnabel 25 25
– Dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden wurden überdies anteilsbasierte Vergütungen durch
Aktienoptionen (siehe 1.7.11) zugesprochen.
– Dem Vorstand wurde im Geschäftsjahr 2022 ein langfristiges Darlehen gewährt (siehe 1.7.12).
– Nahestehende Unternehmen: Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die
entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidie-
rungskreis ausüben.
Im Geschäftsjahr 2022 fielen hierbei Beratungsaufwendungen mit der MeinController GmbH in Höhe von
TEUR 3 an.
Seit dem Geschäftsjahr 2022 wird eine PV-Anlage von der Altrichter – Edtmayer Energie GmbH zu einer mo-
natlichen Miete in Höhe von EUR 1.950,00 gemietet. Der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abge-
schlossen und kann beidseitig mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden.
Die Gesellschaft Digital Heroes GmbH, bei derer Michael Eisler alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer
eingetragen ist, gewährt der CLEEN Energy AG seit November 2021 ein endfälliges Darlehen in Höhe von
TEUR 2.600. Im Februar 2023 wurde der ausstehende Betrag in Höhe von TEUR 2.550 bis zum ersten Halb-
jahr 2024 gestundet. Ab 30.06.2024 werden halbjährliche Rückzahlungen von TEUR 500 fällig, womit das
Darlehen im Geschäftsjahr 2026 vollständig rückgezahlt ist. Die Zinsen iHv 7% werden bis 31.08.2023 ge-
stundet und danach monatlich fällig.
Der Kernaktionär KawKaw Electronics International Limited ist der wirtschaftliche Eigentümer der Novofuel
GmbH, welcher einer der wichtigen Lieferanten der CLEEN Energy AG ist. Die wesentlichen Geschäftsvor-
fälle werden in Punkt 1.8 näher erläutert.
1.9.2 Angaben gemäß § 245 Abs. 1 UGB
Die nicht an einer anderen Stelle des Konzernabschlusses dargestellten Angaben des § 245 UGB finden Sie
im Folgenden:
– Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:
– Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer, gegliedert nach Arbeitern und Angestellten, stellt sich wie
folgt dar:
CLEEN E N ERGY Seite 53
2022 2021
TEUR TEUR
Arbeiter 5 10
Angestellte 29 25
Gesamt 34 35
– Angabe zu den Bezügen der Organmitglieder sowie früherer Organmitglieder: Siehe hierzu Angaben bei
den nahestehenden Personen.
1.9.3 Organe
Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands
Ing. Lukas Scherzenlehner – seit 18.10.2016
Die Gesellschaft wird vom Vorstand selbständig vertreten. Die Prokuristen Herr Mag. (FH) Thomas Hir-
tenlehner (seit Juni 2020) und Herr Roland Gstöttner (seit Mai 2021) vertreten gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied.
Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates
Name
seit
Michael Eisler
18.10.2016
Mag. Harald Weiss
30.10.2019
Boris Maximilian Schnabel
30.10.2019
Haag, 30. April 2023
–––––––––––––––––––––––––––––––
Ing. Lukas Scherzenlehner
(CEO, Vorstand)
Seite 1 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1 KONZERNLAGEBERICHT
für das Geschäftsjahr 2022
vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.1 Bericht über den Geschäftsverlauf und
die wirtschaftliche Lage
1.1.1 Strategie
Die CLEEN Energy AG verfolgt eine hybride Strate-
gie. Einerseits sollen die bestehenden Stärken als
Dienstleister für Dritte ausgenutzt werden, um klas-
sische Umsätze zu erzielen.
Im Rahmen der verfügbaren Ressourcen werden
B2B-Photovoltaikanlagen für Kunden in Österreich
und Deutschland geplant und errichtet. Mit dem er-
wirtschafteten Deckungsbeitrag aus den Dienstleis-
tungen wird die Entwicklung eigener Anlagen im In-
und Ausland finanziert. Damit wird ein Teil des Ei-
genkapitals für die Finanzierung der eigenen Anla-
gen sichergestellt.
Im Bereich der eigenen Anlagen liegt der Fokus da-
rauf die besten Photovoltaik-Projekte in Europa zu
akquirieren und umzusetzen. Dies erreicht die
CLEEN Energy AG durch ein langjährig aufgebau-
tes Netzwerk an Partnern und Kontakten in ganz
Europa. Neben der Bündelung von Kompetenzen
übernimmt die CLEEN Energy AG im Gegensatz zu
vielen Anlagenbetreibern auch die Entwicklung und
das Projektmanagement vor Ort. Darüber hinaus
werden durch den zentralen Einkauf und das hohe
Volumen durch das internationale Projektgeschäft
erhebliche Skaleneffekte im Materialbereich erzielt.
1.1.2 Projekt-Pipeline
1.1.2.1 RtB Pipeline:
Die CLEEN Energy AG konnte 2022 Projekte in den
Ländern Österreich, Deutschland, Italien, Slowe-
nien, Bulgarien und Dubai entwickeln. Diese Pro-
jekte haben Ende 2022 den Status RtB (Ready to
Build) erreicht und sollen nun nach erfolgreicher Fi-
nanzierung umgesetzt werden.
1.1.2.2 Der Status RtB definiert sich wie folgt:
• Grundstück gekauft oder Flächensiche-
rungsvertrag
• Genehmigungen zur Errichtung einer Photo-
voltaik-Anlage eingeholt
• Netzzugangsgenehmigung (TIKA)
• Initiale Planung Photovoltaik Anlage (AC
und DC)
• Wirtschaftlichkeits-Kalkulation / Financial
Model
• Rechtliche und technische Due Diligence
• Stromabnahmevertrag bzw. PPA
• Angebot für Errichtung und Materialien
Österreich
10,00 MWp
Deutschland
3,75 MWp
Italien
17,50 MWp
Kroatien
5,70 MWp
Bulgarien
15,17 MWp
Dubai (UAE)
1,30 MWp
Summe
53,42 MWp
1.1.2.3 Development Pipeline:
Hierbei handelt es sich um Projekte, welche gerade
entwickelt werden und noch nicht alle der oben un-
ter RtB angeführten Punkte erfolgreich abgeschlos-
sen werden konnten. Die Entwicklung eines Projek-
tes dauert von der initialen Prüfung eines verfügba-
ren Grundstückes bis zur Netzzugangs-Genehmi-
gung ca. 1 Jahr und wird aktuell international mit €
160 bis € 200 pro KWp vergütet.
CLEEN E N ERGY Seite 3
Österreich
9,60 MWp
Deutschland
8,50 MWp
Italien
25,64 MWp
Bulgarien
58,60 MWp
Kroatien
27,00 MWp
Summe
78,6 MWp
1.1.2.4 Verkauf an Dritte - Pipeline:
Die Pipeline beschreibt das mögliche Geschäft im
DA Raum im Bezug auf B2B Anlagen als klassi-
sches Errichtungsgeschäft. Das Jahr 2023 ist be-
reits gänzlich durch Booked Business ausgebucht
und diese Projekte können teilweise frühestens
2024 realisiert werden.
Österreich
23,40 MWp
Deutschland
12,30 MWp
Summe
35,70 MWp
1.1.3 Branchenentwicklung
Keine Stromerzeugungstechnologie weist in Öster-
reich ein derart hohes Potenzial für einen weiteren
Ausbau auf wie die Photovoltaik (PV). Nationale
Klima- und Energieziele sind nur zu erreichen, wenn
Photovoltaik eine der zentralen Säulen im Energie-
system bildet. Photovoltaik liefert hochwertige elekt-
rische Energie, ist wartungsarm, langlebig und führt
verbaute Flächen einer Doppelnutzung zu.
In Österreich wurden 2021 rund 740 MWp PV-Leis-
tung neu installiert. Das bedeutete eine Steigerung
des jährlichen Zubaus um rund 117 Prozent gegen-
über dem Vorjahr (340 MWp in 2020). Mit der bis zu
diesem Zeitpunkt gesamt installierten PV-Leistung
von 2.783 MWp können knapp fünf % der österrei-
chischen Stromnachfrage gedeckt werden.
Der Ausbau muss dennoch noch signifikant be-
schleunigt werden. Wenn das im Rahmen des Er-
neuerbaren Ausbau Gesetzes gesetzte Ziel der
hundertprozentigen Umstellung auf nachhaltigen
Strom bis 2030 erreicht werden soll, muss der Zu-
bau auf durchschnittlich 1.000 MWp pro Jahr geho-
ben werden.
Dieses Ziel wurde im Jahr 2022 dann erstmals er-
reicht. Prognosen gehen aktuell davon aus, dass im
vergangenen Jahr in Österreich Photovoltaik-Anla-
gen mit einer Spitzenleistung von rund 1.000 bis
1.400 Megawatt errichtet wurden. Das entspricht in
etwa der Leistung eines Donau-Kraftwerkes wie
etwa Ybbs-Persenbeug oder Wallsee-Mitterkirchen.
Für das aktuelle Jahr geht die Branche von einer
Steigerung des Ausbauvolumens auf bis zu zwei Gi-
gawatt aus.
Die Zustimmung zur PV ist in Österreich sehr hoch:
laut dem aktuellen Stimmungsbarometer des Bera-
tungsunternehmens Deloitte zum Thema Ausbau
von Erneuerbaren Energie befürworten fast neun
von zehn Befragten den PV-Ausbau in der eigenen
Gemeinde. Fast zwei Drittel (2022: 65%, 2021:
54%) wünschen sich einen Vollausbau von PV-An-
lagen auf Dachflächen oder Fassaden.
Auch der weitere Ausbau von Freiflächen-PV findet
große Zustimmung (2022 sowie 2021: 71 %).
Ebenso ist die Bereitschaft zur Installation einer pri-
vaten Anlage gestiegen: Ein Drittel (2022: 32 %,
2021: 12 %) der PV-Planenden will dieses Projekt
bereits innerhalb der nächsten zwölf Monate umset-
zen, die Hälfte von ihnen nennt die Energiekrise als
Grund dafür.
1.1.3.1 Nationale regulatorische Entwicklungen
zugunsten erneuerbarer Energien
Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) hat
der Österreichische Nationalrat die Grundlage für
Seite 4 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
eine signifikante Beschleunigung des Ausbaus von
Erneuerbaren Energiequellen in Österreich gelegt.
Hervorzuheben ist dabei, dass das Gesetz mit ei-
nem 2/3 Votum, also nicht nur mit den Stimmen der
Regierungsparteien ÖVP und Grüne, sondern auch
denen der zu diesem Zeitpunkt in Opposition be-
findlichen SPÖ beschlossen wurde. Dies spiegelt
den breiten Konsens innerhalb der österreichischen
Legislative über die Alternativlosigkeit des be-
schleunigten Ausbaus von alternativen Energiequel-
len wider.
Das EAG legt die Grundlage, dass in Österreich bis
2030 jährlich eine Milliarde Euro für den Erneuerba-
ren Ausbau zur Verfügung gestellt wird, damit das
Ziel, bis 2030 100% Strom aus erneuerbaren Ener-
gien zu erzeugen, realisiert werden kann. Es wur-
den nicht nur neue Fördersysteme initiiert, son-
dern auch die Gründung von Energiegemeinschaf-
ten ermöglicht.
Mit einem umfassenden Förderpaket für grünen
Wasserstoff soll die heimische Industrie bei der
Transformation in Richtung Klimaneutralität unter-
stützt werden.
Das EAG würdigt insbesonders mit seiner Ausrich-
tung auf die Förderung von PV-Anlagen die Bedeu-
tung dieser Kategorie im Rahmen der Energie-
wende. Laut Plan müssen in Österreich bis zum
Jahr 2030 rund 11 Terrawattstunden an Solarener-
gie-Zubau erfolgen. Neue Fördermodelle mit erhöh-
ten Prämien und höheren Abschreibungsgrenzen
sollen den Durchbruch der Photovoltaik erleichtern.
Gefördert werden nun PV-Anlagen auf jeglichen
Flächen (und nicht nur ausgewählten Flächenkate-
gorien). Neu ist, dass Abschläge für Agrar-PV-Anla-
gen, PV-Anlagen auf Gebäuden im Grünland, sowie
PV-Anlagen auf baulich geschaffenen Wasserkör-
pern, Deponien, Altlasten, Bergbau- sowie Infra-
strukturstandorten teilweise oder zur Gänze entfal-
len.
Die Kombination, der im EAG definierten Maßnah-
men und Initiativen kann als Gamechanger für die
österreichische Photovoltaik-Industrie verstanden
werden.
Zwar auf Ebene der europäischen Gesetzgebung,
aber durch die direkte Wirksamkeit auf nationaler
Ebene dennoch relevant, ist die mit 30. Dezember
2022 vom EU-Rat verabschiedete Verordnung zur
„Festlegung eines Rahmens für einen beschleunig-
ten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“.
Erstmals regelt die EU direkt die Bewilligungsver-
fahren für Photovoltaikanlagen, Windkraftwerke,
Wärmepumpen und ähnlichen Anlagen. Die Verord-
nung sieht eine umfassende Beschleunigung von
Verfahren sowie signifikante Genehmigungserleich-
terungen vor. Wie sehr der Rat die Dringlichkeit des
Ausbaus von alternativer Energie anerkennt, ist an
der Strukturierung der Verordnung auf Basis einer
Notfallkompetenz zu sehen. Sie gilt somit 18 Mo-
nate lang, betrifft in dieser Zeit alle neu eingeleite-
ten Genehmigungsverfahren und überlagert dabei
allfällig entgegenstehendes, nationales Recht.
Ob die von der Regierung am 11. Januar 2023 an-
gekündigte Novelle der Umweltverträglichkeitsprü-
fung in der Bugwelle der EU-Verordnung entstan-
den ist, sei dahingestellt. Noch sind keine Details
bekannt; als fix gilt aber, dass es für die Erschlie-
ßung erneuerbarer Energien eine deutlich kürzere
Verfahrensdauer als bisher geben soll. So soll es
künftig keine Doppelprüfungen von Verfahren mehr
geben, was eine deutliche Beschleunigung insbe-
sonders beim Ausbau von PV-Freiflächenanlagen
bedeuten wird.
1.1.4 Europäischer Markt
Die europäische Solarmarktprognose für den Zeit-
raum 2022-2026 zeigt ein starkes Wachstumspo-
tenzial mit einer erwarteten jährlichen Neuinstalla-
tion von durchschnittlich 12 GW und einer erwarte-
ten Verdoppelung im Vergleich zum Zeitraum 2016-
2020. Dieser Anstieg lässt erwarten, dass der Anteil
der Solarenergie am europäischen Strommix von
4,6% im Jahr 2020 auf 8,2% im Jahr 2026 steigen
wird. Unterstützt werden diese Erwartungen durch
CLEEN E N ERGY Seite 5
den anhaltenden Rückgang der Kosten für Solar-
energie und die positiven politischen Rahmenbedin-
gungen sowohl auf der Ebene der Europäischen
Union, als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten.
Im Rahmen des GREEN DEAL der EU, sollen nun
die Programme FIT55 und REPowerEU für den grü-
nen Wandel in der EU sorgen und in nationale
Richtlinien umgesetzt werden. Speziell das neueste
Programm REPowerEU mit dem Ziel der Klimaneut-
ralität bis 2050 bringt viele Erleichterungen zur Um-
setzung von Projekten zur nachhaltigen Energieer-
zeugung als auch im Bereich der Energieeffizienz.
Der Europäische Markt in Zahlen:
Stromverbrauch:
3.361
TWh
Benötigter
Erneuerbarer Ausbau:
2.688
TWh
Potenzieller Markt:
2.285
Milliarden €
1.1.4.1 Zielmarkt Bulgarien
Der bulgarische Strommarkt wird von der Kohle-
und Kernenergieerzeugung dominiert und ist in der
Regel ein bedeutender Nettostromexporteur. Der
ehemals stark regulierte Markt hat seit der Grün-
dung der unabhängigen bulgarischen Strombörse
(IBEX) eine deutliche Deregulierung erfahren. Ziel
der bulgarischen Energiepolitik ist es, zu marktba-
sierten Mechanismen überzugehen und bis 2025
eine vollständige Marktliberalisierung zu erreichen.
Im Jahr 2021 betrug die jährliche Stromproduktion
rund 47 TWh, mit einer Spitzennachfrage von rund
6,8 GW in den Wintermonaten. Die installierte
Stromerzeugungskapazität beträgt 14 GW, wobei
der Energiemix von Kernenergie (35% in 2022) so-
wie Kohle und Lignit (41% in 2022) dominiert wird.
Erneuerbare Energien haben einen Anteil von 17%,
wobei Wasserkraft mehr als die Hälfte des Anteils
ausmacht.
Bulgarien war historisch ein wichtiger Nettoexpor-
teur von Strom in der Region, mit Nettoexporten von
7,5 TWh im Jahr 2022. Die Großhandelsstrompreise
werden durch die jüngsten Entwicklungen auf den
europäischen Strommärkten beeinflusst, wie z.B.
die Beschränkungen des Gasflusses von Russland
nach Deutschland und Italien und der daraus resul-
tierende Druck auf die Gas- und Kohlepreise in der
nahen Zukunft. Die langfristigen Brennstoffpreise
bleiben gemäß den jüngsten Veröffentlichungen der
IEA WEO 2021 und der EIA AEO 2022 unverändert.
Die Annahmen in Bezug auf Kapazität und Nach-
frage bleiben im Vergleich zu früheren Studien un-
verändert. Zu den wichtigen Marktentwicklungen
gehören die Verfügbarkeit von 15-Minuten-Intraday-
Produkten für den grenzüberschreitenden Handel
an der rumänisch-bulgarischen Grenze, der Betrieb
der Gasverbindung mit Griechenland und die Pläne,
die technische Kapazität des einzigen Gasspeichers
in Bulgarien mit EU-Mitteln zu erweitern. Es gab
auch einen Vorschlag zur Umstellung der bestehen-
den EE-Generatoren von Feed-in-Premium-Tarifen
auf einen Contract for Difference-Mechanismus, der
jedoch nicht genehmigt wurde. Derzeit erzielen die
staatlichen Kraftwerke aufgrund der hohen Groß-
handelsstrompreise in den Nachbarländern sehr
hohe Gewinne durch den Export von Energie auf
den freien Markt.
Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit verfügt Bulga-
rien über ein gutes Potenzial für Solarenergie. Die
Sonneneinstrahlung ist hoch und die Grundstücks-
kosten sind relativ niedrig. Darüber hinaus hat die
Regierung ehrgeizige Ziele für erneuerbare Ener-
gien festgelegt und Maßnahmen ergriffen, um In-
vestitionen in diesem Sektor zu fördern, wie z.B.
Einspeisetarife und Netzparität.
Was die Stromkosten betrifft, so werden die Groß-
handelsstrompreise in Bulgarien von den jüngsten
Entwicklungen auf den europäischen Strommärkten
beeinflusst. Dazu gehören die Einschränkungen der
Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland
und Italien, die in naher Zukunft zu einem Druck auf
die Gas- und Kohlepreise führen werden. Die
Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
langfristigen Brennstoffpreise bleiben nach den
jüngsten Veröffentlichungen der IEA WEO 2021 und
der EIA AEO 2022 unverändert. Allerdings werden
die Großhandelsstrompreise bis 2030 langsam auf
unter 90 €/MWh fallen, als Folge der sinkenden
Rohstoffpreise und des steigenden Anteils erneuer-
barer Energien nach der Veröffentlichung der
REPowerEU-Initiative der EU. Ab 2030 bis 2050
werden sich die Preise unserer Einschätzung nach
in realen Werten zwischen 55 und 85 €/MWh ein-
pendeln.
1.1.4.2 Zielmarkt Kroatien
Die Energiepolitik in Kroatien hat das Ziel, den An-
teil Erneuerbare im Energiebedarf bis 2030 auf
36,4% zu erhöhen. Auf der COP26 Klimakonferenz
hat der Premierminister Andrej Plenkovic angekün-
digt, dass dieses Ziel auf 39% erhöht wird. Daraus
abgeleitet soll der Anteil erneuerbarer Energien im
Stromsektor bis 2030 bei 63,8% liegen, wobei Was-
serkraft den größten Anteil ausmacht. Weiterge-
hend wurde im Rahmen des RES Act ebenfalls ein
neues Anreizmodell in Form eines Marktbonus ein-
geführt, welches das bisherige Feed-in-Tarif-Modell
ersetzt.
Die folgenden Ausführungen beziehen auf die aktu-
ellsten vorhandenen Daten aus dem Jahr 2021.
Die aktive installierte Kapazität beträgt 4,9 GW im
Jahr 2021. Der Strommix wird derzeit von Wasser-
kraft (40%) und Onshore-Windenergie (20%) domi-
niert. Die jährliche Stromproduktion betrug 12,5
TWh im Jahr 2021. Der Spitzenbedarf betrug 3,1
GW im Jahr 2021, während der jährliche Strombe-
darf bei 18,2 TWh lag. Gas war im Jahr 2021 mit
21% der Stromproduktion verantwortlich, während
Onshore-Windenergie 16% produziert hat. Kroatien
ist sehr abhängig von importiertem Strom. Im Jahr
2021 wurde fast ein Viertel des Bedarfs durch Im-
porte (ca. 4,3 TWh) gedeckt, hauptsächlich aus Un-
garn und Bosnien. Kroatien hat auch im Jahr 2021
etwa 1,8 TWh exportiert.
Die kroatischen Strompreise sind aufgrund der ho-
hen Interkonnektivität mit Ungarn, Slowenien und
Serbien stark korreliert. Kroatische Strompreise sind
besonders von Gas- und Kohlenstoffpreisen abhän-
gig, da der Anteil von Gas im Stromerzeugungsmix
erheblich ist. Im Jahr 2021 betrug der durchschnittli-
che Tagesvorlaufpreis für Baseload-Verträge 114
€/MWh (reale 2021). Die Erwartungen für Strom-
preise in Kroatien in der Zukunft sehen vielverspre-
chend aus. Laut Marktanalysen werden die Strom-
preise in den nächsten Jahren ansteigen, insbeson-
dere im Jahr 2023 auf 199 €/MWh, bedingt durch
erwartete Engpässen bei den Gaslieferungen aus
Russland. Langfristig ist jedoch von einem Preis-
rückgang bzw. Stabilisierung bis 2030 auf 80
€/MWh zu rechnen, aufgrund eines ständig steigen-
den Anteils an erneuerbaren Energien und sinken-
den Rohstoffpreisen.
1.1.4.3 Zielmarkt Italien
Der italienische Strommarkt ist derzeit stark von
Gas- und anderen Energieimporten aus benachbar-
ten Märkten abhängig und möchte dies durch einen
Anstieg der erneuerbaren Energien bekämpfen. Die
italienische Regierung hat daher in ihrem "Recovery
and Resilience Plan" (PNRR) 60 Milliarden Euro für
eine "Grüne Revolution und Ökologischen Über-
gang" bereitgestellt, von denen 23,8 Milliarden Euro
für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener-
gien, die Verstärkung und Digitalisierung des Net-
zes und die Integration von Wasserstoff verwendet
werden sollen. Terna hat einen neuen Netzentwick-
lungsplan angekündigt, der 31 neue Infrastruktur-
projekte umfasst und ein Budget von 18 Milliarden
Euro für die nächste Dekade vorsieht.
Die Strompreise in Italien sollen laut Prognosen auf
202 €/MWh ansteigen im Jahr 2023 aufgrund der
hohen Preise für Rohstoffe, insbesondere wegen
der Angst vor einer Reduzierung der Gaslieferun-
gen aus Russland. Es ist aber davon auszugehen,
dass die Preise bis 2030 wieder auf ein normales
Niveau im Bereich von 80€/MWh zurückgehen. Die-
ser Rückgang soll durch den forcierten Ausbau der
CLEEN E N ERGY Seite 7
Erneuerbaren als auch fallenden Rohstoffpreisen
bewerkstelligt werden.
Ebenfalls konnte sich der Strombedarf im Jahr 2021
von dem starken Rückgang im Jahr 2020 erholen
und die Nachfrage ist zurück auf dem Niveau von
2019. Derzeit sind 46% der installierten Kapazität
und 40% der inländischen Stromproduktion erneu-
erbar und decken 36% des inländischen Strombe-
darfs ab. Der Spitzenlastbetrag beträgt 55 GW, der
normalerweise während des Sommers auftritt und
die installierte Kapazität betrug 117 GW im Jahr
2021. Die hohen Sonnenstunden und großen Flä-
chen machen Italien zum optimalen Land in Europa
für die grüne Stromproduktion mit Photovoltaik-Frei-
flächenanlagen.
Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.2 Geschäftsentwicklung
Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2021. Sofern es nicht anders erwähnt wird, stehen
sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch gerundet.
Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt von einer weiteren massiven Umsatzsteigerung, welche vor allem durch
den Bau und den Verkauf von Photovoltaikanlagen sowie Solarmodulen erreicht wurde. Aufgrund von gestie-
genen Materialkosten, welche auf den Deckungsbeitrag drückten, sowie negativen Einmaleffekten wird ein
negatives Ergebnis vor Steuern in Höhe von TEUR -7.877 ausgewiesen.
1.2.1 Umsatz und Betriebsleistung
Die Betriebsleistung ermittelt sich wie folgt und ist gegenüber dem Vorjahr um circa 149 % (Vorjahr: 103,3 %)
angestiegen.
Umsatzerlöse
zuzüglich Bestandsveränderungen
zuzüglich aktivierte Eigenleistungen
= Betriebsleistung
Die Entwicklung des Umsatzes bzw. der Betriebsleistung nach Geschäftsbereichen stellt sich wie folgt dar
(Werte in TEUR):
in TEUR
Jahr 2022
Jahr 2021
Anlagenverkäufe
10.685
74,7%
2.668
46,4%
Stromerlöse
908
6,3%
94
1,6%
Sonstiges
1.217
8,5%
1.664
28,9%
Umsatzerlöse
12.810
89,5%
4.426
76,9%
Bestandsveränderung und aktivierte
Eigenleistungen
1.503
10,5%
1.326
23,1%
Betriebsleistung
14.313
100,0%
5.752
100,0%
Der Umsatz bzw. die Betriebsleistung der Gesellschaft wurde überwiegend in Österreich (TEUR 7.217) und
Deutschland (TEUR 5.587) erwirtschaftet.
Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um circa 189,43 % (Vorjahr: 126,9 %) gesteigert werden. Die
Steigerung geht vor allem auf den starken Anstieg von Anlagenerrichtungen für Dritte zurück. Des Weiteren
CLEEN E N ERGY Seite 9
konnten auch die Stromerlöse durch die Betreibung von eigenen Anlagen massiv gesteigert werden. Auf-
grund weiterer Assets under Management ist hier in den nächsten Jahren eine weitere Erhöhung dieser Um-
satzposition geplant. In der Position „Sonstiges“ werden unter anderem die Erlöse aus dem Geschäftsmodell
des LED-Verkaufs dargestellt, welches im Auslaufen begriffen ist.
1.2.2 Ertragsentwicklung
Der Materialaufwand und der Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen erhöhte sich gegenüber dem
Vorjahr um TEUR 10.045 auf TEUR 14.292. Dies ist vor allem auf gestiegene Material- und Dienstleistungs-
preise durch die allgemein hohe Inflation zurückzuführen sowie durch Projektverzögerungen. Infolgedessen
drückten verlustreiche Projekte den allgemeinen Deckungsbeitrag massiv nach unten. Weiters wurde auf-
grund des Auslaufens des Geschäftsmodells der LED-Vorratsbestand mit TEUR 73 wertberichtigt. Überdies
musste aufgrund eines Notverkaufes eine Wertminderung von PV-Modulen in Höhe von TEUR 819 verbucht
werden.
Der Personalaufwand bezogen auf den Umsatz liegt bei circa 18,9 % (Vorjahr: 35,4 %) und ist um TEUR 858
gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.567 auf TEUR 2.425 gestiegen. Dies ist vor allem auf den gestiegenen
Personalstand im Bereich Projektleitung u. -administration (+ 2 FTE) und Finanzen (+ 1 FTE) , sowie den all-
gemein gestiegenen Lohn- und Gehaltskosten zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bezogen auf den Umsatz betragen circa 29,5 % (Vorjahr: 51,9 %).
Die Bildung von Drohverlustrückstellungen (TEUR 631), Rückstellungen für Strafen im Zusammenhang mit
der verspäteten Veröffentlichung des letzten Jahres- und Konzernabschlusses (TEUR 265), sowie Bera-
tungskosten (TEUR 978) sind die wesentlichen Treiber der Erhöhung um TEUR 1.486 auf TEUR 3.781.
Die Abschreibungen erhöhten sich von TEUR 374 auf TEUR 1.270 vor allem durch die Wertberichtigung von
Projektrechten in Höhe von TEUR 519 bzw. durch die Inbetriebnahme von PV-Anlagen.
Das Finanzergebnis zeigt mit einer Erhöhung auf TEUR -568 einerseits die Erweiterung von Finanzierungen
für den Eigenbetrieb von PV-Anlagen sowie andererseits das allgemein gestiegene Zinsniveau.
In Summe wirken sich diese Effekte massiv auf das Periodenergebnis aus, wodurch dieses von
TEUR – 2.859 im Vorjahr auf TEUR -7.891 gesunken ist.
Im Rahmen eines Errichtungsauftrags kam es in Deutschland zu einer Feststellung von mangelhaft geliefer-
ten PV-Modulen. Der Kunde droht mit der Wandlung der entsprechenden Lieferverträge, sollten die PV-Mo-
dule nicht vom Hersteller getauscht werden. Dies würde für die CLEEN Energy AG zu einer Rückzahlungs-
verpflichtung von rund TEUR 4.920 führen, und somit bestandsgefährdend sein. Aktuell befindet man sich in
Verhandlungen mit dem Hersteller und dem Kunden, um eine Lösung des Sachverhalts herbeizuführen. Das
Management geht aktuell von gesamten Zusatzkosten durch diesen Rechtsstreit in Höhe von TEUR 631 aus,
welche bereits im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt wurden.
Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
in TEUR
Jahr 2022
Jahr 2021
Umsatz
12.810
4.426
EBITDA
-6.039
-2.217
EBITDA-Marge (in %)
-47,1%
-50,1%
EBIT
-7.310
-2.591
EBIT-Marge
-57,1%
-58,5%
Periodenergebnis
-7.891
-2.859
Ergebnis je Aktie
-1,74
-0,72
1.2.3 Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
31.12.2022
31.12.2021
Bilanzsumme
29.886
100%
16.946
100%
Eigenkapital (Equity)
- 3.821
- 12,78%
- 2.929
- 17,28%
in TEUR
31.12.2022
31.12.2021
Langfristiges Vermögen
19.792
66,2%
11.280
66,6%
Kurzfristiges Vermögen
10.094
33,8%
5.666
33,4%
Summe Vermögen
29.886
100,0%
16.946
100,0%
in TEUR
31.12.2022
31.12.2021
Langfristige Schulden
16.600
50,3%
10.382
53,5%
Kurzfristige Schulden
16.420
49,7%
9.035
46,5%
Summe Schulden
33.019
100,0%
19.417
100,0%
CLEEN E N ERGY Seite 11
Die Aktivseite der Bilanz verlängerte sich vor allem aufgrund des Baus bzw. des Kaufs von PV-Anlagen bzw
PV-Boxen im langfristigen Vermögen, sowie durch die Erhöhung der Vorräte im kurzfristigen Vermögen. Der
Aufbau der Vorräte diente vor allem dazu, um zukünftige Errichtungsaufträge abwickeln zu können.
Passivseitig erhöhten sich vor allem die langfristigen verzinslichen Darlehen, welche im Wesentlichen die Fi-
nanzierung des Sachanlagevermögens widerspiegeln. Große Anschaffungen kurz vor dem Bilanzstichtag er-
höhten auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wesentlich.
Aufgrund dieser kurzfristigen Finanzierungsstruktur war es für die CLEEN Energy AG nach dem Bilanzstich-
tag notwendig, Vereinbarungen mit den wichtigsten Gläubigern zu treffen, um eine adäquate Finanzierungs-
truktur sicherzustellen. Dies wurde erreicht, indem eine Finanzierung in Höhe von TEUR 2.550 langfristig ge-
stellt wurde, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistu ngen in Höhe von TEUR 3.767 mit Forderungen
verrechnet werden konnten, sowie ein Beteiligungsertrag in Höhe von TEUR 1.583 durch einen anteilsmäßi-
gen Verkauf einer Beteiligung das Eigenkapital erhöhte. Eine detaillierte Beschreibung der Transaktionen er-
folgt im Anhang unter den „Ereignissen nach dem Bilanzstichtag“.
Die Entwicklung des Eigenkapitals wurde vom Periodenergebnis in Höhe von TEUR -7.891 negativ und von
einer im Geschäftsjahr durchgeführten ordentlichen sowie bedingten Kapitalerhöhung in Höhe von
TEUR 7.000 positiv beeinflusst, wodurch sich das negative Eigenkapital leicht verringerte.
1.2.4 Cash Flow
in TEUR
Jahr 2022
Jahr 2021
Cash-Flow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
-1.275
-3.929
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
-9.053
-4.662
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit
10.282
8.652
Veränderung der flüssigen Mittel
-47
61
Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich vor allem aufgrund des negativen Perio-
denergebnisses. Zahlungsunwirksame Ergebniseffekte in Höhe von TEUR 1.739 (VJ. TEUR 776) sowie eine
Working Capital Veränderung in Höhe von TEUR 4.875 (VJ. TEUR – 1.863) wirkten ebenfalls auf den opera-
tiven Cash-Flow in Höhe von TEUR -1.275 (VJ. TEUR -3.929). Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
zeigt in erster Linie erhöhte Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 9.034 (VJ.
TEUR 4031). Die Finanzierung der zuvor genannten Punkte erfolgte im Wesentlichen über eine durchge-
führte Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 7.000 (VJ. TEUR 860), sowie der Aufnahme von Finanzschulden
in Höhe von TEUR 5.204 (VJ. TEUR 8.956). Daneben konnten laufende Finanzierungen und Leasingschul-
den zurückgezahlt werden. In Summe ergibt dies einen Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe
von TEUR 10.282 (VJ. TEUR 8.651). Die liquiden Mittel verringerten sich in Summe nur unwesentlich auf
TEUR 30 (VJ. TEUR 76).
Seite 12 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.3 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
1.3.1 Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp
Für den zusätzlichen Geschäftsbereich Photovoltaik (PV) nunmehr dominierenden Produkts gilt die instal-
lierte Nennleistung nach kWp oder MWp (Faktor x 1.000) als besonders wichtige Kennzahl. Die Abkürzung
kWp steht für „Kilowatt peak“. Damit wird die Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingun-
gen angegeben. Diese wird auch als Nennleistung bezeichnet. In der Praxis ist die tatsächliche Leistung hö-
her als die Nennleistung, weil die Wetter- und Betriebsbedingungen meist von der Norm abweichen. Abhän-
gig vom Standort der installierten Anlage ergibt sich durch die lokalen Sonnenstunden die mögliche Jahreser-
zeugung der Anlage in kWh (Kilowattstunden), die im österreichischen Schnitt bei gerundet 1.000 Volllast-
Sonnenstunden liegt. Ein kWp erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom.
Im Jahr 2022 wurden PV Module mit einer Gesamtleistung von 28,85 MWp ausgeliefert (Vgl. Vorjahr 8,54
MWp).
1.3.2 Umweltschutz
Die CLEEN Energy Group setzt auch unternehmensintern Maßnahmen für die betriebliche Energiewende.
Seit 2021 ist der Firmenhauptsitz auf nachhaltige Technologien umgerüstet. Den Strom am Firmenhauptsitz
liefert eine 36,21 kWp Photovoltaik Anlage. Weiters sorgt eine Wärmepumpe im Winter, sowie im Sommer für
angenehme Temperaturen. Auch das Zentrallager in Haag, welches weitere Büroräumlichkeiten beherbergt,
ist bereits am Weg zur Klimaneutralität. Eine 41,76 kWp Photovoltaik Anlage produziert hier einerseits Strom
für den täglichen Gebrauch, sowie für die Wasserstoffproduktion unseres CLEEN Zeeros. Diese Produktinno-
vation, welche 2021 erstmals in Betrieb genommen wurde, wandelt überschüssigen Strom der Photovoltaik
kontinuierlich in H2 um. Insgesamt betreibt die CLEEN Energy Group damit an ihren drei Standorten in Öster-
reich Photovoltaik Anlagen für den firmeninternen Bedarf mit einer Leistung von rund 100 kWp und kann da-
mit den gesamten internen Bürobedarf decken.
Das Ziel, auf einen Fuhrpark ohne Emissionen umzusteigen, wurde 2022 weiter vorangetrieben. Insgesamt
umfasst der Fuhrpark 19 Fahrzeuge: 15 Firmenautos für Mitarbeiter und 4 Nutzfahrzeuge. Von diesen 15 Fir-
menwagen für Mitarbeiter werden 11 rein elektrisch betrieben und einer mit Hybridtechnologie. Die verblei-
benden 3 Verbrenner sollen spätestens 2024 ausgetauscht werden. Bei allen zukünftigen Neuanschaffungen
werden ausschließlich E-PKWs in Betracht gezogen. Auch der Wechsel im Bereich der Nutzfahrzeuge soll in
den kommenden Jahren, wenn effiziente und vernünftige Alternativen mit der benötigten Reichweite und adä-
quater Ladekapazität zur Auswahl stehen, in Angriff genommen werden.
1.3.2.1 Social Development Goals
Die CLEEN Energy AG plant, finanziert und errichtet Photovoltaik Anlagen für ihre Kunden und für den Aus-
bau des eigenen Portfolios. Diese Kraftwerke sind technisch speziell für eine lange Lebensdauer, sowie für
die Erzielung des höchstmöglichen Energieertrages konzipiert. Durch dieses Geschäftsmodell unterstützt das
CLEEN E N ERGY Seite 13
börsennotierte Unternehmen eine Reihe von öffentlichen Interessen und Zielen, welche in den Social Develo-
pment Goals definiert sind.
1.3.3 Mitarbeiter
Insgesamt beschäftigt die CLEEN Energy zum Stichtag 30 Mitarbeiter. Der Anteil der 12 weiblichen Mitarbei-
terinnen liegt dabei mit 36 % deutlich über dem Durchschnitt der Energiebranche von 19,3 %, sowie über der
Quote im Bereich der Erneuerbaren Energien von 29,6 %.
Im Geschäftsjahr 2022 konnten 13 neue Mitarbeiter aufgenommen werden. Den größten Teil des personellen
Zuwachses verzeichnen die Bereiche Realisierung und Auftragscenter, welche für die Abwicklung und Um-
setzung der Projekte zuständig sind. Der Mitarbeiterabgang belief sich auf 11 Mitarbeiter, was unter anderem
auf eine Umstrukturierung im Unternehmen zurückzuführen ist. Da die Sitzplätze am Firmenhauptsitz in Stadt
Haag bereits knapp wurden, wurde 2022 in neue Büroräumlichkeiten investiert. Durch den Ausbau des Ober-
geschoßes stehen der CLEEN Energy AG seit Anfang März 2023 sieben neue Arbeitsplätze zur Verfügung.
Zusätzlich zu den räumlichen Erweiterungen wird, um dem starken Mitarbeiterausbau Rechnung zu tragen,
kontinuierlich in Prozess- und Kommunikationsoptimierung investiert. Unter anderem wurden regelmäßige
„All-Hands-Meetings“ eingeführt, in welchen der Vorstand dem gesamten Team über Strategisches sowie ak-
tuelle Informationen und Neuigkeiten der verschiedenen Abteilungen berichtet.
Neben ihren fest angestellten Mitarbeitern beschäftigte die CLEEN Energy AG im vergangenen Jahr 3 Prakti-
kanten im Bereich der Realisierung. Auch die Ausbildung von Lehrlingen wird in den kommenden Jahren in
Erwägung gezogen. Durch diese Maßnahmen soll dem aktuellen Fachkräftemangel entgegengewirkt und
gleichzeitig sichergestellt werden, dass die CLEEN Energy AG und die Energiebranche im Generellen auch
in Zukunft professionelle und gut ausgebildete Mitarbeiter vorweisen kann.
Da sich 2022 die Lage für gemeinsame Team-Events wieder deutlich verbesserte, konnten ausstehende Fei-
erlichkeiten der letzten Jahre, welche aufgrund der Pandemie nicht stattfinden konnten, nachgeholt werden.
Seite 14 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.3.4 Risikoberichterstattung
Die CLEEN Energy Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unternehmensinternen und -
externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt die
CLEEN Energy Group ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem. Das
Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da hier positive und nega-
tive Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und dargestellt werden. Durch eine Analyse
dieser Ergebnisse und Kennzahlen werden entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden An-
gestellten abgeleitet und zur Umsetzung gebracht.
Das Risikomanagementsystem ermöglicht es, schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen sowie Chan-
cen zu erkennen und diese profitabel beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy Group zu nutzen. Dar-
über hinaus ist die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei
wird besonders auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards
geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeffizienz, ist
die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des
Unternehmens liegen.
Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy Group definiert:
D) Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche
Risiken:
a) Branchenrisiko,
b) Beschaffungsmarktrisiko
E) Unternehmensspezifische Risiken:
a) Investitionsrisiko,
b) IT-Risiko,
c) Personalrisiko,
d) Länderrisiko
F) Finanzielle Risiken:
a) Liquiditätsrisiko,
b) Kreditrisiko,
c) Zinsänderungsrisiko,
d) Fremdwährungsrisiko
G) Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche
Risiken
a) Branchenrisiko
Trotz des enormen Wachstumspotentials des Mark-
tes von erneuerbaren Energiequellen, enthält auch
diese Branche spezifische Risiken, welche die
CLEEN Energy Group im Rahmen ihres Risikoma-
nagements beobachtet und analysiert. Aufgrund
des Bestrebens der weltweiten politischen Entschei-
dungsträger die Energiewende voranzutreiben,
rückt die Branche in den Fokus von öffentlichen und
privaten Investoren, was wiederum den technologi-
schen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier besteht
das Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht
zu begleiten und somit das Einbüßen von Wettbe-
werbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien.
Des Weiteren ändern sich, aufgrund des Vorantrei-
bens der Energiewende, laufend die politischen
Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzer-
rungen führen, welche auf die Geschäftstätigkeit
und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy
Group Einfluss nehmen können.
CLEEN E N ERGY Seite 15
Die CLEEN Energy Group beobachtet und analy-
siert die Veränderungen der technologischen und
politischen Rahmenbedingungen laufend, um
schnellstmöglich Chancen in den sich verändernden
Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken er-
kennen, ausgleichen und abmildern zu können. Bei
jedem bevorstehenden Neuprojekt erfolgt durch das
Management im Rahmen einer Projektbewertung
eine Einschätzung der potenziellen Chancen und
Risiken von sich verändernden Technologien und
politischen Rahmenbedingungen.
b) Beschaffungsmarktrisiko
Ein wesentliches Risiko für die zukünftig geplante
Geschäftsausweitung der CLEEN Energy Group ist
die Beeinträchtigung des Beschaffungsmarktes von
Bauteilen für Photovoltaik-Anlagen. Durch die in
den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung
von Lieferketten aufgrund von weltweiten Störungen
von Logistikabläufen kam es zu nachteiligen Aus-
wirkungen auf diverse Warenströme. Dies führte ei-
nerseits zu massiven Preiserhöhungen und ande-
rerseits zu laufenden Lieferschwierigkeiten, welche
sich in langen Lieferzeiten manifestieren. Das Ma-
nagement der CLEEN Energy Group begegnet die-
sem Risiko mit einem speziellen Auswahlverfahren
von Lieferanten und stetiger Überwachung der Ein-
kaufsprozesse. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modu-
len) wird durch eine Bevorratung einer Mindest-
menge der Volatilität des Beschaffungsmarktes ent-
gegengewirkt. Des Weiteren setzt die CLEEN
Energy Group verstärkt auf den Bezug von wesent-
lichen Bauteilen direkt bei den Produzenten, um
Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzu-
kaufen.
H) Unternehmensspezifische Risiken
a) Investitionsrisiko
Durch das Geschäftsmodell der CLEEN Energy
Group ergibt sich naturgemäß ein hohes Investiti-
onsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich
wiederum ein entsprechendes Investitionsrisiko
ergibt. Dies definiert sich aus der Unsicherheit hin-
sichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, indem
das Risiko besteht, dass zukünftige Einzahlungs-
überschüsse bzw. Renditen eines Investitionspro-
jektes schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN
Energy Group begegnet diesem Risiko mit entspre-
chenden konservativen Projektkalkulationen, wel-
che eine Mindestrendite im Rahmen von abgesi-
cherten Energiepreisen enthält. Somit wird das In-
vestitionsrisiko, welches überwiegend von schwan-
kenden Strompreisen abhängt, minimiert.
b) IT-Risiko
Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Auto-
matisierung von Prozessen und der einhergehende
steigende Einsatz von diversen IT-Systemen erhöht
laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als
auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Syste-
men durch interne oder externe Faktoren. Der Ein-
satz von modernen IT-Systemen sowie Mitarbeiter-
schulungen im Zusammenhang mit Cyber-Crime
sollen das Risiko der CLEEN Energy Group im Zu-
sammenhang mit der elektronischen Datenverarbei-
tung geringhalten. Zudem sollen regelmäßige Da-
tensicherungen das Risiko von Datenverlust mini-
mieren.
c) Personalrisiko
Eine wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs
sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der Beleg-
schaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit
fördern nachhaltig die Produktivität und schlussend-
lich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis da-
für bilden funktionierende und transparente Informa-
tionsflüsse sowie die Einbindung jedes Mitarbeiters
in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die
Förderung von Weiter- bzw- Fortbildungsmaßnah-
men sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert
den Aufbau von Know-how und hilft nachhaltige und
erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu schaffen.
Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe Fluktua-
tion sowie fehlende Weiterbildung bilden die we-
sentlichen Risiken im Personalbereich. Die CLEEN
Energy Group entgegnet diesen Risiken mit der
Förderung von unternehmensinternen sowie exter-
nen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbin-
dungsinitiativen sowie einem attraktiven
Seite 16 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteili-
gungsprogramm.
d) Länderrisiko
Die Ausweitung und Internationalisierung des Ge-
schäftsfeldes der CLEEN Energy Group führt auch
zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologische,
politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
haben Einfluss auf den Erfolg der Geschäftstätigkeit
der CLEEN Energy Group. Um die einhergehenden
Risiken mit Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf
neue Länder bestmöglich evaluieren und bewerten
zu können, setzt das Management bei der Abwick-
lung von internationalen Projekten verstärkt auf die
Zusammenarbeit mit lokal anerkannten Geschäfts-
partnern, welche bereits ausreichend Erfahrung in
der Abwicklung von Photovoltaik-Projekten aufwei-
sen.
I) Finanzielle Risiken
a) Liquiditätsrisiko
Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen
Basis ist eine der Kernaufgaben der Unternehmens-
führung. Als wichtigste Steuerungsgröße des Liqui-
ditätsrisikos auf Konzernebene wird eine Liquiditäts-
planung, die sich aus den Zahlungsflüssen der ein-
zelnen Projekte ableitet, verwendet. Die Finanzie-
rung des Konzerns erfolgt zu einem hohen Anteil
durch Bankdarlehen, die vor allem aufgrund der er-
forderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photo-
voltaik erforderlich sind. Die Finanzierungen des
Konzerns sind dementsprechend überwiegend lang-
fristig ausgerichtet um die Laufzeiten der zugrunde-
liegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur
Besicherung dieser langfristigen Finanzierungen
dienen einerseits die finanzierten Vermögenswerte
(idR Photovoltaik-Anlagen) als auch sonstige Si-
cherstellungen (z.B. Patronatserklärung, Verpfän-
dung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung
über Banken legt der Konzern großen Wert auf ein
partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu
seinen Kernaktionären. Diese haben in der Vergan-
genheit bereits mehrfach deren Loyalität zum Kon-
zern durch die Zurverfügungstellung ausreichender
liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewie-
sen.
b) Kreditrisiko
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zah-
lungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspartnern.
Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf
die Übersicht zu den überfälligen Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forde-
rungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko be-
steht in Höhe der Buchwerte. Die Analyse und Be-
wertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden ist ein
wesentliches Steuerungsinstrument der CLEEN
Energy Group, um das Kreditrisiko zu minimieren.
c) Zinsänderungsrisiko
Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes
von Finanzinstrumenten und des Zinsergebnisses
aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung
von Zinssätzen. Der weitaus überwiegende Anteil
der Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist
variabel verzinst und abhängig vom 3-Monats-EU-
RIBOR. Die Veränderung dieses Basiszinssatzes
von +/- 1 % hätte bei den Bankdarlehen eine Aus-
wirkung auf das Ergebnis sowie das Eigenkapital
(jeweils vor Steuern) in Höhe von TEUR +/- 177.
d) Fremdwährungsrisiko
Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro
durchgeführt werden, besteht derzeit kein Fremd-
währungsrisiko für den Konzern. Aufgrund der zu-
künftigen Geschäftsausweitung auch außerhalb des
Euro-Raumes, wird dieses Risiko zukünftig verstärkt
vom Management der CLEEN Energy Group über-
wacht werden.
CLEEN E N ERGY Seite 17
1.3.5 Bericht über Forschung und Entwicklung
Im Jahr 2022 konzentrierte sich der FE-Bereich der
CLEEN Energy AG auf die Weiterentwicklung der
CLEEN Energy PV-Box und des CLEEN Zeero Was-
serstoffspeichers. Die CLEEN Energy PV-Box wurde
im Herbst 2022 als neues Produkt auf den Markt ge-
bracht, während beim CLEEN Zeero der Fokus auf
der Weiterentwicklung und Zertifizierung lag.
PV-Box: Die PV-Box ist Österreichs erste mobile PV-
Anlage, die in nur wenigen Stunden aufgebaut und
betriebsbereit ist. Im Zuge dieser Entwicklung waren
vor allem die gesetzlichen und regionalen Vorgaben
der einzelnen Länder von großer Bedeutung. Hier
wurde nach der optimalen technischen Lösung ge-
sucht, um ein universell in allen Ländern einsetzba-
res Produkt zu entwickeln. Dies konnte durch eine
modulare Erweiterung der PV-Box, die je nach Land
variiert, gelöst werden.
Bereits bei der Einführung der PV-Box im Herbst
wurde an der Weiterentwicklung gearbeitet, die nun
im Frühjahr 2023 veröffentlicht wurde. Neben nun
zwei unterschiedlichen Größen (Länge und Leistung)
der PV-Box wurden die technischen Komponenten
so weit verbessert, dass die PV-Box von jedem regi-
onalen Elektriker angeschlossen werden kann. Mit
der neuen Generation wird vor allem dem Plug &
Play Charakter Rechnung getragen.
CLEEN Zeero – Wasserstoffspeicher: Im Bereich der
Wasserstoff- bzw. Power to GAS-Forschung konnten
im Jahr 2022 durch Optimierung der Software, der
Steuereinheit und der technischen Komponenten
wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Zusätz-
lich zu den bestehenden Testanlagen der CLEEN
Energy AG wurde ein Pilotprojekt mit den Stadtwer-
ken Steyr gestartet. In diesem Pilotprojekt wird der
CLEEN Zeero als zentrale Komponente zur Black-
out-Prävention und autarken Versorgung eines Kri-
senstandortes über Photovoltaik mit Wasserstoffer-
zeugung und -speicherung durch den CLEEN Zeero
mit einem Speichervolumen von ca. 1 MW einge-
setzt.
Zusätzlich führt die CLEEN Energy AG die notwendi-
gen Zertifizierungen und Tests für den europäischen
Markt durch. Aufgrund der Neuheit der Technologie
gibt es dafür in jedem Land unterschiedliche Richtli-
nien und Voraussetzungen. In einigen Ländern sind
diese Richtlinien auch erst im Entstehen, was eine
große Herausforderung für die Entwicklung eines
einheitlichen Systems darstellt.
1.3.6 Wesentliche Merkmale des internen
Kontroll- und des Risikomanagement-
Systems in Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess
1.3.6.1 Risikomanagement-Prozess – Verantwor-
tung der Geschäftsleitung
Im Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde
im Jahr 2017 gemäß den Corporate-Governance-
Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance
und Risikomanagement implementiert und seither
laufend evaluiert.
Der Gesamtvorstand hat die Verantwortung über-
nommen, ein angemessenes internes Kontrollsys-
tem einzurichten und laufend zu überprüfen und
weiterzuentwickeln.
Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaft-
lichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit
überwacht und kontrolliert wird. Nachfolgend wer-
den die wesentlichen Merkmale beschrieben.
Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft ist unver-
meidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller
Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Auf-
grund der überschaubaren Unternehmensgröße
werden der Vorstand und die Führungskräfte in die
Lage versetzt, Chancen und Risiken frühzeitig zu
erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzu-
leiten. Die bewusste Auseinandersetzung mit Chan-
cen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der
Unternehmensführung.
Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitar-
beiter resultiert eine verantwortungsbewusste
Seite 18 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmens-
leitung sieht das Risikomanagement, z.B. durch ein
organisatorisch verankertes und gelebtes 4-Augen-
Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse. Für das
Risikomanagement besteht daher keine eigene Auf-
bauorganisation, denn Risiko- & Krisenmanagement
ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte
und jedes Mitarbeiters im Rahmen der Eigenverant-
wortung.
1.3.6.2 Kontrollumfeld und -Maßnahmen, Über-
wachung der Rechnungslegung
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kon-
troll- und Risikomanagements liegt in der Verant-
wortung des Vorstands. Durch dementsprechende
organisatorische Maßnahmen und Kontrollen wird
sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach
der die Eintragungen in die Bücher und die sonsti-
gen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht
und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wird.
Wesentliche Bestandteile des internen Kontroll- und
Risikomanagements sind insbesondere die funktio-
nale Trennung zwischen Vertrieb, Einkauf und Fi-
nanzwesen sowie die Einrichtung von Prozessen,
mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit
der Geschäftstätigkeit überwacht und sichergestellt
wird.
Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur
Bezahlung unterliegt strengen Regeln, die damit im
Zusammenhang stehende Risiken vermeiden sol-
len. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel
Funktionstrennungen, systemunterstützte Prüfun-
gen durch eine Software, sowie auf wenige Perso-
nen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen
von Zahlungen.
Für die Einhaltung der steuer- und kapitalmarkt-
rechtlichen Vorschriften gibt es eine enge Zusam-
menarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie
einer spezialisierten Anwaltskanzlei und deren lau-
fende Beratung.
Bei IT- Infrastruktur und Software wird einerseits auf
moderne Cloud-Lösungen zurückgegriffen, wie z.B.
Microsoft Office365, virtuelle Cloudspeicher in
Microsoft oneDrive, AWS und Azure Cloudservices
und das cloudbasierte CRM System Hubspot. An-
dererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020
auf die integrierte österreichische ERP Lösung BMD
NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative
Geschäft inklusive Finanzbuchhaltung abgedeckt
wird. Damit ist CLEEN Energy AG für das Wachs-
tum im operativen Bereich aber auch für spezifische
Rechnungswesen-Themen, wie Abbildung von
Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Kon-
solidierung und IFRS-Abschlüsse gerüstet.
Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung
hat sich auch im Jahr 2021 nach vermehrter Nut-
zung von Homeoffice und dezentraler Arbeit sehr
bewährt. Diesem Umstand Rechnung tragend wer-
den laufend mehr Services in die Cloud verlagert.
Folglich wurde Ende 2021 ein Projekt zur Umstel-
lung der lokalen Domainservices in die Azure Cloud
begonnen. Dies bildet den Grundstein weitere Ser-
vices ( z.b.: ERP ) zu einem späteren Zeitpunkt
ebenfalls in die Cloud zu migrieren.
Die Geschäftsfälle werden ab Auftragseingang bis
zur Verbuchung und Zahlungsüberwachung mit ei-
ner integrierten ERP-Lösung verarbeitet. Somit ist
die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Ge-
schäftsfälle gewährleistet.
Die Zugriffsrechte sind personen- und funktionsbe-
zogen auf die benötigten Datenbestände einge-
grenzt.
Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow-Ver-
luste reduziert wird, setzt das Unternehmen bevor-
zugt Standardsoftware ein.
1.3.6.3 Information und Kommunikation
Im Rahmen des internen Berichtswesens erfolgt mo-
natlich ein standardisiertes Reporting über ausge-
wählte Informationen an den Vorstand und Aufsichts-
rat, vor allem über Liquidität, Auftragseingang, Um-
satz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist-Vergleich und
CLEEN E N ERGY Seite 19
Abweichungsanalyse der Aufwendungen und Er-
träge.
1.4 Bericht über die voraussichtlichen Ent-
wicklungen des Unternehmens
Aufgrund zwar mittlerweile fallenden aber immer
noch hohen Energiepreise und politischen bzw.
rechtlichen Vorgaben (z.B. Pariser Klimaabkom-
men, Energieeffizienzgesetz, Klima- und Energie-
strategie der Europäischen Kommission und der ös-
terreichischen Bundesregierung) haben Energieeffi-
zienz und nachhaltige Energieerzeugung eine hohe
Aufmerksamkeit und politische Entscheidungsträger
kündigen weitere Maßnahmen an. Daraus und aus
der anhaltend hohen Nachfrage an diesen Lösun-
gen ergibt sich ein beachtliches Wachstumspoten-
tial für die CLEEN Energy Group, die Chance auf
Erschließung weiterer Geschäftsfelder bzw. Märkte.
Die besonderen Anforderungen der Energiewende
und ihrer Effekte auf den Ausbau erneuerbarer
Energien, Versorgungssicherheit, Stromverbrauch,
Netzstabilität und Wärmeversorgung berücksichtigt
das Management der CLEEN Energy Group in ihren
strategischen Überlegungen. Speziell werden die
Anforderungen an den Klimaschutz und die Auswir-
kungen auf das Geschäftsmodell einem stetigen
Reviewprozess unterzogen. Entsprechend bildet die
Bewertung möglicher Entwicklungspfade der Ener-
giewende in den kommenden Jahren einen Schwer-
punkt für die zukünftige Strategie der CLEEN
Energy Group.
Um diesen Entwicklungen und dem hohen Bedarf
an grüner Energie Rechnung zu tragen, entwickelte
die CLEEN Energy Group 2022 die PV-Box, als
schnelle und unkomplizierte Lösung zur nachhalti-
gen Energieerzeugung auf Untergründen jeder Art.
Zusätzlich bedarf es in Österreich für das Aufstellen
einer PV-Box keine rechtliche Genehmigung auf
Nutzflächen, wie landwirtschaftlichen Flächen oder
Industriegründen, welche für Freiflächen sonst nötig
wäre.
Auf der anderen Seite wird dieses Potenzial durch
die aktuell sehr stark gestiegenen Zinsen belastet,
welche unternehmerische Investitionen teurer ma-
chen. Dies bewirkt einerseits mehr Anfragen nach
dem CLEEN Energy Contracting Modell, jedoch
steigen auch für die CLEEN Energy Group die Fi-
nanzierungskosten. Die CLEEN Energy Group wird
sich im Jahr 2023 daher auf die Umsetzung von
profitablen „Kauf“ Projekten an Dritte und dem wei-
teren Aufbau eigener Assets fokussieren. Im Be-
reich des Aufbaus von eigenen Assets (PV-Anla-
gen) wird ein verstärktes Augenmerk auf die lang-
fristige Rentabilität gelegt und der Bewertungsmaß-
stab entsprechend der aktuellen Finanzierungsbe-
dingungen angepasst. Weitergehend konnte die
CLEEN Energy Group bereits viele Einzelaufträge
aber auch langfristige Kooperationen zur Errichtung
von PV-Anlagen mit Dritten fixieren. Das Booked
Business der CLEEN Energy AG beträgt rund
TEUR 20.000 und das Potential Business TEUR
5.000.
Aufgrund von großen Anschaffungen sowie einigen
negativen Einmaleffekten gegen Ende des Ge-
schäftsjahres 2022 kam die CLEEN Energy Group
zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 in finanzielle
Schieflage. Dies hatte zur Folge, dass die CLEEN
Energy Group in Verhandlungen mit ihren wesentli-
chen Gläubigern und Investoren treten musste, um
Vereinbarungen zu schließen, welche eine stabile
Finanzlage der CLEEN Energy Group wieder si-
cherstellen sollten. Mit Ende April 2023 konnten
diese Vereinbarungen erfolgreich abgeschlossen
werden. Die wesentlichen negativen Bilanzeffekte
wurden bereits im Geschäftsjahr 2022 verarbeitet,
wodurch das Management der CLEEN Energy
Group trotz der schwierigen Situation der letzten
Monate, aus heutiger Sicht für das Geschäftsjahr
2023 aufgrund des oben angeführten Booked Busi-
ness einen Konzernumsatz (nach IFRS) von rund
EUR 25 Millionen und ein positives EBIT erwartet.
Die Erreichung dieser Prognose hängt maßgeblich
von der zeitgerechten Erteilung der Baugenehmi-
gungen sowie dem Erhalt der Photovoltaik-Zähl-
punkte (Einspeisezählpunkt) durch die
Seite 20 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Energieversorger ab. Darüber hinaus hängt die po-
sitive Entwicklung der CLEEN Energy AG maßgeb-
lich von der Erreichung der geplanten Deckungsbei-
tragsmargen, sowie der Beilegung des in der Er-
tragslage geschilderten Rechtsstreites ab.
1.5 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm-
und Kontrollrechten und damit verbun-
denen Pflichten
1.5.1 Grundkapital
Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per
31.12.2022 EUR 4.875.871,00 (VJ EUR
4.292.539,00). Die Veränderung zum Vorjahr (EUR
583.332 / Stück 583.332) ist auf folgende Sachver-
halte zurückzuführen:
Stand 1.1.2022
4.292.539
Kapitalerhöhung 04/2022
166.666
Kapitalerhöhung 05/2022
416.666
Veränderung 2022 insgesamt
583.332
Die Veränderung iZm der Kapitalerhöhung 04/2022
resultiert aus der Ausgabe von 166.666 Stück Ak-
tien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus dem ge-
nehmigten Kapital, die im April 2022 in das Firmen-
buch eingetragen wurde. Im Rahmen der Ausübung
von Wandlungsrechten von den Inhabern von Wan-
delschuldverschreibungen wurden ebenfalls im April
2021 insgesamt 114.285 Stück Aktien aus beding-
tem Kapital aufgrund der Ausübung von Wand-
lungsrechten ausgegeben. Bei der 5. ordentlichen
Hauptversammlung am 9. September 2021 wurde
dem Vorstand Lukas Scherzenlehner und dem Auf-
sichtsratsvorsitzenden Michael Eisler Aktienoptio-
nen gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu einem Be-
zugspreis von EUR 3,36 je Aktie (Ausübungspreis
der Aktienoptionen) eingeräumt. Die Ausübung die-
ser Aktienoptionen erfolgte bis zum Ende des
Bilanzstichtages und wurde durch die von der
CLEEN Energy AG selbst gehaltenen eigenen An-
teile bedient.
Seite 21 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Der gemäß IFRS 2 (anteilsbasierte Vergütung) anzusammelnde Betrag wird in der Gewinn- und Verlustrech-
nung wie folgt dargestellt:
in TEUR
Anzahl ausgeübte Rechte
Angesammelter Betrag
Ausweis in GuV
Anteil für Vorstand
44.625
146.370
Personalaufwendung
Anteil für Aufsichtsrat
17.850
58.548
Sonstiger betrieblicher Aufwand
Gesamt
62.475
204.918
Seite 22 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.5.2 Eigene Aktien
Die Gesellschaft verfügt über 185.440 eigene
Stückaktien (VJ 185.440), die nicht im Grundkapital
ausgewiesen sind.
1.5.3 Aktienprogramm 2021
Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptver-
sammlung am 9. September 2021 die Satzung der
Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das
Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2
Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien
zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen
an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglie-
der des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesell-
schaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsände-
rung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Aus-
übungsberechtigten, sondern schafft den Rahmen
für die Hauptversammlung und den Vorstand um
eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzu-
schließen.
Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu
180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und lei-
tende Angestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132
Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und
bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Auf-
sichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienopti-
onen können für die Mitglieder des Vorstandes im
Falle des Vorliegens eines Alleinvorstandes zum
Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen zuge-
teilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitglieder
können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO
und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zu-
geteilt werden. Im Falle von drei Vorstandsmitglie-
dern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den
CEO und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen ei-
nem CFO und einem COO zugeteilt werden. Bis zu
90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des
Aufsichtsrates (bis zu 45.066 Aktienoptionen Herrn
Michael Eisler und jeweils bis zu 22.533 Aktienopti-
onen den Herren Mag. Harald Weiss und Herrn
Boris Maximilian Schnabel als amtierende Auf-
sichtsratsmitglieder) zugeteilt werden.
Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je
Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses
Aktienoptionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die
Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026
(jeweils einschließlich) für die Leistungen in den
Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zuge-
teilt werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter
diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erst-
mals 2022 für die Leistungen im Jahr 2021. Eine
Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf
Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der
Gesellschaft.
Kumulierte Voraussetzungen für die Ausübung der
Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates sind:
aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstel-
lungsvertrag oder aufrechte Funktion im Aufsichts-
rat
Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption
(„Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum Beispiel
im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen
im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten
Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt
werden können
Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem
dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum
Ablauf von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht
ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch
auf Entschädigung.
1.5.4 Genehmigtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde
Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital
2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom
31.05.2017 wird aufgehoben.
Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai
CLEEN E N ERGY Seite 23
2023, das Grundkapital um bis zu EUR
1.785.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000
Stücke neue, auf Inhaber lautende Stammaktien
ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft ge-
gen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in
mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Ka-
pital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter
dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisheri-
gen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen
Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten
der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einver-
nehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zu-
stimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Um-
ständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird
ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die
sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem geneh-
migten Kapital ergeben, zu beschließen.
Seite 24 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.5.5 Aktien
Die Aktien sind zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment „standard
market auction“ (ISIN: AT0000A1PY49).
Jahr 2022
Jahr 2021
Organe, Management
1.539.534
28,118%
1.538.180
35,834%
Lukas Scherzenlehner (CEO)
935.602
17,088%
1.082.763
25,224%
Thomas Hirtenlehner (CFO)
25.854
0,472%
23.250
0,542%
Roland Gstöttner (CTO)
25.770
0,471%
12.700
0,296%
Boris Schnabel (AR)
355.243
6,488%
355.243
8,276%
Michael Eisler (AR)
197.065
3,599%
64.224
1,496%
Aktionäre (Meldeschwelle)
2.007.122
36,658%
1.602.321
37,328%
Alfred Luger
869.147
15,874%
869.207
20,249%
Michael Altrichter Bet.GmbH
342.229
6,250%
322.251
7,507%
Dr. Sabine Schnabel
223.475
4,081%
231.475
5,392%
Kawkaw Electronics International Li-
mited
356.271
6,507%
Compass-Gruppe-Holding
216.000
3,945%
179.388
4,179%
CLEEN Energy eigene Aktien
185.440
3,387%
185.440
4,320%
Aktionäre sonstige (Streubesitz)
1.743.235
31,838%
966.598
22,518%
Summe
5.475.331
100,00%
4.292.539
100,00%
Summe Streubesitz (<4%)
1.991.924
36,380%
1.066.772
24,852%
Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien. Es bestehen keine
besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien. Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern,
die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand erbringt seine Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen Verträgen, in
denen auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind. Betreffend Ernennung und Abberufung der Mit-
glieder des Vorstands und Aufsichtsrats gibt es keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Ge-
setz ergeben.
Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel
in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existie-
ren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsrats-
mitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
1.5.5.1 Entwicklung Aktienkurs
Im Geschäftsjahr 2022 fiel der Kurs der CLEEN Energy AG in der Jahresbetrachtung von 10 € auf 9€ pro
Aktie. Im ersten Halbjahr konnte die CLEEN Energy AG ein sehr starkes Kurswachstum erzielen. Es erreichte
ein Hoch im Mai 2022 nach der Umstellung vom Market Auction Handel auf den Market Continous Handel.
CLEEN E N ERGY Seite 25
Durch diese Umstellung ist die CLEEN Energy AG Aktie nun den ganzen Tag, während der Handelszeiten
der Wienerbörse, handelbar. Im Zuge des fallenden Marktes und den bis dahin sehr hohen Kursgewinnen
gab die CLEEN Energy AG ab Juni kontinuierlich die erzielten Gewinne ab und konsolidierte bei ca. 8,5 € pro
Aktie. Im Q4 konnte sich der Aktienkurs nochmals auf bis zu 10 € erholen und schloss das Jahr am
30.12.2022 mit 9€ je Aktie. Das Jahreshoch von 19,1€ je Aktie wurde erstmals am 2.5.2022 erreicht, dies
war ebenfalls das bis dahin erreichte Alltime-High in der Geschichte der CLEEN Energy AG. Das Jahrestief
war am 29.08.2022 mit einem Kurs von 7,5€ je Stück.
Die Liquidität der Aktie konnte ebenfalls stark verbessert werden. So wurden im Jahr 2022 CLEEN Energy
Aktien im Wert von insgesamt 8,026 Millionen EURO* oder 745.618 Stück* an der Wienerbörse gehandelt.
Dies bedeutet einen Anstieg der Liquidität von 60% im Vergleich zum Vorjahr 2021 (5,032 Millionen EURO).
*Doppelzählung entsprechend Wiener Börse, abrufbar unter https://www.wienerborse.at/aktien-standard-mar-
ket/cleen-energy-ag-AT0000A1PY49/
Haag, 30. April 2023
_______________________
Lukas Scherzenlehner
Vorstand
Seite 1 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1 ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstan-
dards aufgestellte, Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und
die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten
beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Haag, 30. April 2023
–––––––––––––––––––––––––––––––
Ing. Lukas Scherzenlehner
(CEO, Vorstand)
Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
CLEEN E N ERGY Seite 3
JAHRESFINANZ
BERICHT 2022
CLEEN ENERGY AG
− Bestätigungsvermerk
− Lagebericht der
CLEEN Energy AG
− Jahresabschluss inkl. Anhang
− Erklärung des Vorstandes
Seite 1 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1 BESTÄTIGUNGSVERMERK
über die Abschlussprüfung der
CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr 2022
vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der
CLEEN Energy AG,
Haag,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stich-
tag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ver-
mittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Er-
tragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden
EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese
Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkei-
ten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und be-
rufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
diesem Datum zu dienen.
Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung
Wir verweisen auf die Erläuterung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage im Lagebericht, wo beschrieben
wird, dass die Gesellschaft in dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag
von TEUR 7.438 erlitten hat, welcher trotz Durchführung von zwei Kapitalerhöhungen von insgesamt TEUR
7.000 zu einer Reduktion des Eigenkapitals auf TEUR 1.116 (VJ: TEUR 1.554) geführt hat. Die Eigenkapital-
quote beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 5 % (VJ: 14,5 %). Aus der Geldflussrechnung resultiert
ein negativer Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -6.040 (VJ: TEUR -2.628).
Aufgrund der nun geringen Eigenkapitalausstattung ist die weitere Risikotragfähigkeit des Unternehmens für
den Fall von Verlustprojekten oder unerwarteten Gewährleistungsansprüchen eingeschränkt.
Wie im Anhang unter Abschnitt 1.1.1 dargelegt, geht der Vorstand aufgrund der Planung für die nächsten 12
Monate davon aus, dass ausreichend Liquidität für die Bezahlung der Verbindlichkeiten vorhanden sein wird
und somit die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit fortführen kann. Die Planung sieht einen Planumsatz von
TEUR 25.000, eine wesentliche Verbesserung der Deckungsbeitragsmarge bei Errichtungsaufträgen im Ver-
gleich zu den Vorjahren sowie eine wesentliche Reduktion bei den Verwaltungs- und Vertriebskosten vor. Die
CLEEN E N ERGY Seite 3
Erreichung des Planumsatzes sowie der Planmargen setzt voraus, dass die organisatorische und personelle
Leistungsfähigkeit des Unternehmens aufrecht bleibt bzw. ausgebaut wird.
Für den Fall, dass wesentliche Annahmen der Planung nicht eintreten, führt dies zu einer wesentlichen Unsi-
cherheit, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermes-
sen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sach-
verhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bil-
dung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen
Sachverhalten ab.
Wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Unternehmensfortführung
Sachverhalt und Risiken
Die Beurteilung des gesetzlichen Vertreters über die Fähigkeit der Gesellschaft zur Unternehmensfortführung
enthält wesentliche Ermessensspielräume im Bezug auf die Entwicklung des Geschäftsumfeldes, zukünftige
Auftragseingänge, den Zugang zu Finanzierungen und Förderungen, Annahmen über Umsätze und erzielbare
Margen. Wesentliche Abweichungen von den Annahmen gefährden den Fortbestand der Gesellschaft und ha-
ben ein Abgehen von der Annahme der Unternehmensfortführung zur Folge. Ein Abgehen von der Fortfüh-
rungsannahme führt zur Änderung der Bewertungsmethoden für die von der Einstellung der Unternehmenstä-
tigkeit betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden.
Im Zusammenhang mit den Angaben der Gesellschaft zu Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfort-
führung verweisen wir auf auf die Ausführungen im Anhang auf Seite 1.
Unser Vorgehen bei der Prüfung
Wir haben die Beurteilung des gesetzlichen Vertreters über die Fähigkeit der Gesellschaft zur Unternehmens-
fortführung wie folgt geprüft:
:
• Beurteilung der vom gesetzlichen Vertreter nach dem Bilanzstichtag gesetzten und geplanten Maßnahmen
zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit;
• Diskussion und Besprechung der zuletzt am 26. April 2023 aktualisierten 12-Monatsplanung hinsichtlich der
enthaltenen Schlüsselannahmen;
• Diskussion und Besprechung der laufenden Liquiditätsplanung;
• Überprüfung der booked-business Auftragslage durch stichprobenartige Einsichtnahme in abgeschlossene
Verträge und Einsichtnahme in Auftragskalkulationen;
• Einholung von Rechtsauskünften von für die CLEEN Energy AG tätigen Rechtsanwälten zwecks Evaluierung
und Beurteilung bestehender Rechtsrisiken;
Seite 4 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
• Prüfung der vollständigen und sachgerechten Angaben im Anhang und Lagebericht zu den wesentlichen
Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung.
Werthaltigkeit der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Sachverhalt und Risiken
Die CLEEN Energy AG weist in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 10.961 aus. Die Forderungen dienen überwiegend der
(Zwischen-) Finanzierung langfristiger Vermögenswerte der Tochtergesellschaften.
Der Vorstand der CLEEN Energy AG hat Indikatoren für eine Wertminderung (Triggering Event) festgestellt
und Wertminderungstests zum Ende des Geschäftsjahres durchgeführt. Die Überprüfung der Werthaltigkeit
basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Diese Annahmen erfordern wesentliche Schätzungen des Vorstan-
des über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüber-
schüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungssätze.
Der Werthaltigkeitstest ist mit bedeutsamen Schätzunsicherheiten behaftet. Es besteht das Risiko für den Jah-
resabschluss, dass außerplanmäßige Abschreibungen nicht ausreichend in der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst werden und die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie das Eigenkapital zu hoch
ausgewiesen werden.
Im Zusammenhang mit den Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen gegenüber verbundenen Unter-
nehmen verweisen wir auf auf die Ausführungen im Anhang unter Abschnitt 1.1.3.3.
Unser Vorgehen bei der Prüfung
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der CLEEN Energy
AG zur Überwachung und Analyse der Anzeichen für eine Wertminderung sowie zur Ermittlung des Marktprei-
ses verschafft und diesen beurteilt.
Zusätzlich haben wir die vom Management getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schätzungen kritisch hin-
terfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt:
• Befragung des Managements hinsichtlich der wesentlichen Schlüssenannahmen;
• Plausibilisierung der der Planungsrechnung zugrunde liegenden Annahmen;
• Nachvollzug des Berechnungsmodells und Vergleich der den Diskontierungszinssätzen zugrunde liegenden
Parameter mit öffentich verfügbaren Daten und Beurteilung der Angemessenheit.
• Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Werthaltigkeitstests;
• Würdigung der vom Vorstand nach Bilanzstichtag getroffenen Maßnahmen zur Reduktion der Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen.
CLEEN E N ERGY Seite 5
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen
umfassen alle Informationen im Finanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den
Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine
Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sons-
tigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmig-
keiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche
falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu be-
richten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Prüfungsausschusses für den Jahresab-
schluss
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser
in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresab-
schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungsle-
gungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertre-
ter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat
keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesell-
schaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestäti-
gungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichi-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Dar-
stellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grund-
lage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie
durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü-
fungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellun-
gen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prü-
fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungsle-
gung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der er-
langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gege-
benheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit be-
steht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab-
schluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modi-
fizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs-
vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr
der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwa-
iger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen,
aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensan-
forderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere
Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
CLEEN E N ERGY Seite 7
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negati-
ven Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob
er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge-
stellt wurde.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts
durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wor-
den, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-
ständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht
festgestellt.
Ergänzung
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf Ab-
schnitt 1.2 im Lagebericht, der die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreibt. Weiters verweisen wir auf
Abschnitt 1.4 im Lagebericht, der auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingeht.
Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am
14. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Jahresabschluss 31. Dezember 2021 Ab-
schlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesell-
schaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Mario Zagiczek.
Wien, am 30. April 2023
CENTURION
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Mag. Mario Zagiczek
Michael Lembäcker M.A.
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung
erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebe-
richt. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1 JAHRESABSCHLUSS
der CLEEN Energy AG
für das Geschäftsjahr 2022
vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
zum 31. Dezember 2022CLEEN Energy AG
Bilanz
Seite 1
EUR
31.12.2022
%
EUR
31.12.2021
%
Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 94.427,07 0,4 0,00 0,0
2. Geschäfts-(Firmen-)wert 0,00 0,0 1.008.114,51 9,4
94.427,07 0,4 1.008.114,51 9,4
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 964.070,34 4,3 102.284,25 1,0
davon Grundwert 149.374,81
0,7
0,00
0,0
davon Investitionen in fremde Gebäude 89.286,04 0,4 102.284,25
1,0
2. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
445.871,01 2,0 219.964,34 2,1
3. Anlagen in Bau 307.949,07 1,4 2.100,00 0,0
1.717.890,42 7,7 324.348,59 3,0
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 220.100,00 1,0 242.019,20 2,3
2. sonstige Ausleihungen 938.054,30 4,2 1.024.561,09 9,5
1.158.154,30 5,2 1.266.580,29 11,8
2.970.471,79 13,4 2.599.043,39 24,2
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Waren 2.823.274,46 12,7 1.468.390,33 13,7
2. noch nicht abrechenbare Leistungen 2.867.122,38 12,9 1.502.203,11 14,0
3. geleistete Anzahlungen 23.101,97 0,1 42.342,00 0,4
5.713.498,81 25,7 3.012.935,44 28,1
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
1.745.185,88 7,9 1.102.841,30 10,3
2. Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen
10.961.141,25 49,3 3.293.632,94 30,7
davon aus Lieferungen und Leistungen 8.011.486,48
36,0
3.292.007,94
30,7
davon sonstige
2.949.654,77
13,3 1.625,00
0,0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr
2.120.835,00
9,5
0,00
0,0
3. Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
0,00 0,0 40.795,51 0,4
4. sonstige Forderungen und
Vermögensgegenstände
673.777,75 3,0 569.751,08 5,3
13.380.104,88 60,2 5.007.020,83 46,6
III. Guthaben bei Kreditinstituten 9.010,22 0,0 8.428,05 0,1
19.102.613,91 85,9 8.028.384,32 74,8
C. Rechnungsabgrenzungsposten
147.352,09 0,7 108.111,73 1,0
D. Aktive latente Steuern
10.826,00 0,1 3.961,53 0,0
Summe Aktiva 22.231.263,79 100,0 10.739.500,97 100,0
zum 31. Dezember 2022CLEEN Energy AG
Bilanz
Seite 2
EUR
31.12.2022
%
EUR
31.12.2021
%
Passiva
A. Eigenkapital
I. eingefordertes Grundkapital 4.690.431,00 21,1 4.107.099,00 38,2
übernommenes Grundkapital 4.875.871,00 21,9 4.292.539,00
40,0
Nennbetrag eigener Aktien -185.440,00
-0,8
-185.440,00
-1,7
einbezahltes Grundkapital 4.690.431,00 21,1 4.107.099,00 38,2
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 8.458.940,60 38,1 2.042.296,60 19,0
2. nicht gebundene 1.346.678,70 6,1 1.346.678,70 12,5
9.805.619,30 44,1 3.388.975,30 31,6
III. Bilanzverlust -13.379.866,52 -60,2 -5.942.298,42 -55,3
davon Verlustvortrag -5.942.298,42
-26,7
-5.960.449,07
-55,5
1.116.183,78 5,0 1.553.775,88 14,5
B. Investitionszuschüsse
58.214,27 0,3 29.802,05 0,3
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 5.263,30 0,0 3.763,30 0,0
2. sonstige Rückstellungen 1.453.930,47 6,5 413.281,95 3,9
1.459.193,77 6,6 417.045,25 3,9
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 0,00 0,0 50.992,10 0,5
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr
0,00
0,0
50.992,10
0,5
2. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
1.872.105,53 8,4 1.109.265,49 10,3
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr
732.024,48 3,3 617.579,32
5,8
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr 1.140.081,05 5,1
491.686,17
4,6
3. erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
3.641.563,05 16,4 1.794.821,57 16,7
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr
3.641.563,05 16,4
1.794.821,57
16,7
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
10.178.998,50 45,8 1.952.726,79 18,2
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr
10.178.998,50
45,8
1.952.726,79 18,2
5. sonstige Verbindlichkeiten 3.905.004,89 17,6 3.831.071,84 35,7
davon aus Steuern 589.921,61
2,7
988.033,47
9,2
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 95.344,89 0,4 119.825,49 1,1
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr
1.040.424,24
4,7
3.831.071,84
35,7
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr
2.864.580,65 12,9 0,00
0,0
19.597.671,97 88,2 8.738.877,79 81,4
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
15.593.010,27
70,1 8.247.191,62
76,8
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.004.661,70
18,0
491.686,17
4,6
Summe Passiva 22.231.263,79 100,0 10.739.500,97 100,0
1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022CLEEN Energy AG
Gewinn- und Verlustrechnung
Seite 3
EUR
2022
% EUR
2021
%
1. Umsatzerlöse 18.938.969,01 93,3 11.750.754,53 90,9
2. Veränderung des Bestands an
unfertigen Erzeugnissen
1.364.919,27 6,7 1.179.814,45 9,1
3. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom und der
Zuschreibung zum Anlagevermögen mit
Ausnahme der Finanzanlagen
21.648,45 0,1 0,00 0,0
b) Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen
0,00 0,0 36.249,28 0,3
c) übrige 93.776,25 0,5 83.423,73 0,7
115.424,70 0,6 119.673,01 0,9
4. Aufwendungen für Material und
sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand 17.119.796,03 84,3 7.685.977,49 59,4
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.807.316,20 8,9 1.109.510,16 8,6
18.927.112,23 93,2 8.795.487,65 68,0
5. Personalaufwand
a) Löhne 217.971,67 1,1 197.928,17 1,5
b) Gehälter 1.418.985,21 7,0 981.304,32 7,6
c) soziale Aufwendungen 523.958,42 2,6 366.813,58 2,8
aa) Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
23.701,96 0,1 17.339,84 0,1
bb) Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben sowie
vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge
500.256,46 2,5 349.473,74 2,7
2.160.915,30 10,6 1.546.046,07 12,0
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
1.247.156,25 6,1 329.453,70 2,6
b) auf Gegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die im Unternehmen
üblichen Abschreibungen überschreiten
892.172,58 4,4 0,00 0,0
2.139.328,83 10,5 329.453,70 2,6
7. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern
vom Einkommen fallen
54.946,38 0,3 34.302,38 0,3
b) übrige 3.436.682,66 16,9 2.187.927,75 16,9
3.491.629,04 17,2 2.222.230,13 17,2
8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7
(Betriebsergebnis)
-6.299.672,42 -31,0 157.024,44 1,2
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 152.546,08 0,8 12.713,06 0,1
davon aus verbundenen Unternehmen
128.597,27
0,6
0,00
0,0
10. Aufwendungen aus Finanzanlagen 1.096.251,47 5,4 0,00 0,0
davon Abschreibungen auf Finanzanlagen
1.096.251,47
5,4 0,00
0,0
davon Aufwendungen aus verbundenen
Unternehmen
1.096.251,47
5,4 0,00
0,0
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 204.427,76 1,0 130.937,35 1,0
1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022CLEEN Energy AG
Gewinn- und Verlustrechnung
Seite 4
EUR
2022
% EUR
2021
%
davon betreffend verbundene Unternehmen 0,00
0,0
0,00
0,0
12. Zwischensumme aus Z 9 bis 11
(Finanzergebnis)
-1.148.133,15 -5,7 -118.224,29 -0,9
13. Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 8
und Z 12)
-7.447.805,57 -36,7 38.800,15 0,3
14. Steuern vom Einkommen -10.237,47 -0,1 20.649,50 0,2
davon weiterbelastet an Gruppenmitglied -8.373,00
-0,0
-1.625,00
-0,0
15. Ergebnis nach Steuern -7.437.568,10 -36,6 18.150,65 0,1
16. Jahresfehlbetrag/-überschuss -7.437.568,10 -36,6 18.150,65 0,1
17. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -5.942.298,42 -29,3 -5.960.449,07 -46,1
18. Bilanzverlust -13.379.866,52 -65,9 -5.942.298,42 -46,0
Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1 ANHANG
für das Geschäftsjahr 2022
vom 1.1.2022 bis 31.12.2022
CLEEN E N ERGY Seite 9
1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1.1 Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufge-
stellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der gesetz-
lichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbe-
wertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Der Vorstand geht aufgrund der Pla-
nung für die nächsten 12 Monate davon aus, dass ausreichend Liquidität für die Bezahlung der Verbindlich-
keiten vorhanden sein wird und somit die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit fortführen kann. Die Planung
sieht eine wesentliche Verbesserung der Deckungsbeitragsmarge bei Errichtungsaufträgen vor, welche durch
eine effiziente Projektabwicklung und optimierten Einkaufskonditionen erreichten werden soll. Des Weiteren
fundiert die Planung auf einem Booked Business an Errichtungsaufträgen von nahezu TEUR 20.000 und ei-
nem Potential Business von TEUR 5.000. Eine massive Reduktion der Fixkosten der CLEEN Energy AG soll
nachhaltig zu positiven Ergebnisbeiträgen führen. Überdies wird durch freie Liquidität aufgrund der Veräuße-
rung von Vermögenswerten eine nachhaltig positive Liquiditätssituation erreicht. Diesbezüglich wird auch auf
die Ausführungen im Punkt „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ hingewiesen. Sollten wesentliche Aspekte
der Planannahmen nicht eintreten, bestehen wesentliche Unsicherheiten in der Unternehmensfortführung.
Im Rahmen eines Errichtungsauftrags kam es in Deutschland zu einer Feststellung von mangelhaft geliefer-
ten PV-Modulen. Der Kunde droht mit der Wandlung der entsprechenden Lieferverträge, sollten die PV-Mo-
dule nicht vom Hersteller getauscht werden. Dies würde für die CLEEN Energy AG zu einer Rückzahlungs-
verpflichtung von rund TEUR 4.920 führen, und somit bestandsgefährdend sein. Aktuell befindet man sich in
Verhandlungen mit dem Hersteller und dem Kunden, um eine Lösung des Sachverhalts herbeizuführen. Das
Management geht aktuell von gesamten Zusatzkosten durch diesen Rechtsstreit in Höhe von TEUR 631 aus,
welche bereits im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt wurden.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten
Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich
geboten - berücksichtigt.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen richten sich nach den angenommenen Verhältnissen und ha-
ben Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusammengefasste Posten wer-
den nachstehend erläutert.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorlie-
genden Jahresabschlusses beibehalten.
Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.1.2 Anlagevermögen
1.1.2.1 Immaterielles Anlagevermögen
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert sind.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer in Jahren
Firmenwert
10
Software
3
Der ausgewiesene Firmenwert resultiert aus der side-stream Verschmelzung der Cleen Energy GmbH auf die
Cleen Energy AG (vormals ENER AG) zum Verschmelzungsstichtag 30.06.2016.
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurde der Firmenwert auf seine Werthaltigkeit überprüft (Impair-
menttest).
Aufgrund der schwierigen Ertragslage des Unternehmens hat der Vorstand aus Gründen der bilanziellen Vor-
sicht entschieden, den Firmenwert im Geschäftsjahr 2022 vollständig wertzuberichtigen.
1.1.2.2 Sachanlagen
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem
Wert von EUR 800,00 (Vorjahr: EUR 800,00) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend vorge-
nommen. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer in Jahren
Bauten
10 – 40
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
2 – 10
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei
Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende
Zuschreibungen vorgenommen.
CLEEN E N ERGY Seite 11
1.1.2.3 Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten unter Beachtung des gemilderten Niederstwert-
prinzips bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1
UGB entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurden die Beteiligungsansätze auf deren Werthaltigkeit überprüft
(Impairmenttest).
Aufbauend auf dem vom Vorstand erstellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten Budget für das Ge-
schäftsjahr 2023 wurde eine Mittelfristplanung bis 2028 erstellt, welches die Grundlage für die Überprüfung
der Werthaltigkeit darstellt. Die Werthaltigkeitsüberprüfung erfolgte mittels weighted Average Cost of Capital-
Verfahren (WACC-Verfahren), welches zur Gruppe der Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren)
zählt. Erkenntnisse bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses wurden einbezogen.
Die Ableitung der gewichteten Kapitalkosten erfolgte auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM). Die
einzelnen Parameter wurden in Einklang mit dem Fachgutachten zur Unternehmensbewertung (KFS/BW1)
des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
abgeleitet. Zum Stichtag wurden WACCs in Höhe von 5,61 % bis 6,43 % (Vorjahr 5,47 % bis 5,5 %) abgelei-
tet.
Die Ableitung der ewigen Rente erfolgte auf Basis des letzten Planjahres unter Berücksichtigung einer ge-
mäß ökosozialer Steuerreform abfallenden Steuerquote zwischen 24,0 % und 23,0 % (Vorjahr: 25,0 % und
23 %). Der Berechnung wurde eine Rendite in Höhe der Kapitalkosten und eine Wachstumsrate von 2,0 %
(Vorjahr: 2,0 %) unterstellt.
Es wurde ein Impairmentbedarf für die Beteiligung an der Ravolta New Energy GmbH festgestellt. Die Beteili-
gung wurde in Höhe von EUR 37.015,00 vollständig wertberichtigt, die Forderung gegenüber verbundenen
Unternehmen wurde um EUR 1.059.232,27 wertberichtigt. Bei den restlichen Beteiligungen wurde kein Im-
pairmentbedarf festgestellt.
1.1.3 Umlaufvermögen
1.1.3.1 Vorräte
Waren
Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten im Rahmen des gleitenden Durchschnittspreisver-
fahrens. Bei niedrigeren Veräußerungspreisen wurde die Bewertung auf Basis dieser Preise vorgenommen.
1.1.3.2 Noch nicht abrechenbare Leistungen
Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten auf Basis der Einzel-
kosten zuzüglich angemessener Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Bedachtnahme auf eine
Seite 12 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
verlustfreie Bewertung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die sozialen Aufwendungen iSd §
203 (3) UGB sowie Zinsen iSd § 203 (4) UGB nicht einbezogen.
1.1.3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Für überfällige Forde-
rungen wurden ausreichend Vorsorgen, in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, getroffen.
Im Rahmen der Prüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsansätze, wurden auch die Finanzforderungen
analog zu den Finanzanlagen nach dem DCF-Verfahren bewertet. Die Ableitung der gewichteten Kapitalkos-
ten erfolgte auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM). Die einzelnen Parameter wurden in Einklang
mit dem Fachgutachten zur Unternehmensbewertung (KFS/BW1) des Fachsenats für Betriebswirtschaft und
Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abgeleitet. Zum Stichtag wurden WACCs
in Höhe von 7,29 % bis 7,55 % abgeleitet. Als Ergebnis wurde kein Wertberichtigungsbedarf dieser Finanz-
forderungen im Geschäftsjahr 2022 festgestellt.
1.1.3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten Zahlungen für Aufwendungen für einen späteren Zeitraum
und werden entsprechend in jenen Zeitperioden aufgelöst, denen sie wirtschaftlich zuzuordnen sind.
1.1.3.5 Aktive latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und
resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen. Bei der
Berechnung der Latenten Steuerschulden und Steueransprüche wurde ein Körperschaftssteuersatz von 23%
(Vorjahr: 25%) verwendet.
Vom Wahlrecht des Ansatzes steuerlicher Verlustvorträge gemäß § 198 Abs. 9 UGB wird Gebrauch ge-
macht. Der Vorstand geht von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung aus. Aufgrund der „recent
history of losses“ wurden allerdings aus Gründen der bilanziellen Vorsicht noch keine latenten Steueransprü-
che für noch nicht genutzte steuerliche Verluste angesetzt.
1.1.4 Rückstellungen
1.1.4.1 Sonstige Rückstellungen - Jubiläumsgeldrückstellungen
Die Jubiläumsgeldrückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Hierbei
kam das Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) auf Basis einer durchschnittlichen Bezugs-
erhöhung von 2,8% (Vorjahr: 2,5%) und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zur Anwendung. Als Rech-
nungszinssatz wurde der Stichtagszinssatz angewendet, der bei einer Duration von 20 Jahren (Vorjahr: 22
Jahren) rd. 3,19% (Vorjahr: 0,96%) betrug (Quelle: AKTUAR Versicherungsmathematik). Bei der Rückstel-
lungsberechnung wurden jährliche Fluktuationsabschläge nach Lebensalter wie folgt angesetzt:
CLEEN E N ERGY Seite 13
Alter
in Prozent
20 bis 29
9,23%
30 bis 39
4,95%
40 bis 49
2,99%
50 bis 59
1,67%
60 bis 65
1,04%
Die Veränderungen der Jubiläumsgeldrückstellungen gegenüber dem Vorjahr werden vollständig im
Personalaufwand ausgewiesen.
1.1.4.2 Sonstige Rückstellungen - übrige
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilan-
zerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den
Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet wer-
den müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
1.1.5 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
1.2 Erläuterungen der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
1.2.1 Erläuterung zur Bilanz
1.2.1.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung
nach einzelnen Posten sind im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt.
1.2.1.2 Anteile an verbundenen Unternehmen
Seite 14 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Gesellschaft
Sitz
Staat
Stammkapi-
tal
Anteil
in %
Buchmäßiges
Eigenkapital
31.12.2022
*)
Jahresüber-
schuss/-fehlbe-
trag im GJ 2022
*)
CLEEN Energy Einsparcontracting
GmbH
Haag
Österreich
100.000,00
100,0
-328.977,98
-96.856,00
CLEEN Energy Energiewende
GmbH
Haag
Österreich
35.000,00
100,0
-147.742,67
-66.731,32
CLEEN Energy Hyperion GmbH
Haag
Österreich
35.000,00
100,0
-83.619,86
80.359,68
CLEEN Energy Helios GmbH
Haag
Österreich
35.000,00
100,0
6.755,99
-13.389,43
Ravolta New Energy GmbH
Hechin-
gen
Deutsch-
land
25.000,00
100,0
-982.155,35
-954.123,47
CLEEN Energy Italy Srl
Klausen
Italien
16.500,00
100,0
8.323,00
-1.677,00
CLEEN Energy Bulgaria EOOD
Varna
Bulgarien
5.100,00
100,0
4.997,99
-137,94
C E A G Solar Energy Systems &
Components Trading L.L.C.
Dubai
V.A.E.
100,0
0,00
0,00
*) diese Wertangaben basieren auf nicht geprüften Jahresabschlüssen
1.2.1.3 Ausleihungen
Die Gesellschaft hat im Zuge der Übernahme der Assets der deutschen Ravolta GmbH im Geschäftsjahr 2022
eine Forderung gegenüber der Ravolta GmbH übernommen und ein Darlehen an diese gewährt. Eine Zustim-
mung des Aufsichtsrats ist in beiden Fällen nicht erfolgt. Das Gesamtausmaß dieser beiden Positionen beträgt
rund EUR 1,135 Mio..
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat über den Betrag in Höhe von EUR 1,135 Mio. vom Vorstand der Gesell-
schaft Sicherstellung und Schadenersatz verlangt. Der Schaden wurde vom Alleinvorstand übernommen. Da
er diesen nicht sofort ersetzen konnte, hat die Gesellschaft mit dem Alleinvorstand einen Darlehensvertrag
über den Schadensbetrag in Höhe von EUR 1,135 Millionen abgeschlossen. Das Darlehen ist mit halbjährli-
chen Tilgungsraten in Höhe von EUR 100.000,00 zu bedienen und läuft bis in das Jahr 2027, da die letzte Rate
EUR 135.000,00 beträgt. Auf Basis eines Aufschlages auf den 1-Monats-Euribor in Höhe von 250 Basispunkten
wurde im Geschäftsjahr Zinsen in Höhe von EUR 20.944,53 fällig. Zum Bilanzstichtag wurden bereits zwei
Raten, sowie die Zinsen beglichen, wodurch der Forderungstand EUR 935.000,00 beträgt. Als Sicherheiten
wurden 129.000 Aktien der CLEEN Energy AG verpfändet.
1.2.1.4 Sonstige Forderungen
In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 531.814,91 (Vorjahr: EUR 246.584,53) enthal-
ten, die erst nach dem 31.12.2022 zahlungswirksam werden.
In den sonstigen Forderungen sind Forderungen mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr in Höhe von
EUR 120.000,00 (Vorjahr: EUR 120.000,00) enthalten.
CLEEN E N ERGY Seite 15
1.2.1.5 Aktive latente Steuern
Zum 31.12.2022 wurden aktive latente Steuern in Höhe von EUR 10.825,93 (Vorjahr: EUR 3.961,53) gebil-
det.
Buchwert
Basis
Unternehmens-
recht
Steuerrecht
2022
2021
Aktivposten Leasing PKW
0,00
18.673,00
18.673,00
16.282,50
Geldbeschaffungskosten
0,00
7.620,00
7.620,00
-436,36
Langfristige Personalrückstellung
13.345,00
10.569,00
2.776,00
0,00
Garantierückstellung
0,00
18.000,00
18.000,00
0,00
kumulierte temporäre Differenz
47.069,00
15.846,14
davon 23% latente Steuer
10.825,87
3.961,54
Veränderung (Steueraufwand/-ertrag)
6.864,34
-136,20
1.2.1.6 Eigenkapital
Das Eigenkapital hat sich durch das negative Jahresergebnis in der Höhe von EUR -7.437.568,10 (VJ EUR
18.150,65) auf EUR 1.116.183,78 verringert. Die nachfolgend erläuterten Kapitalmaßnahmen wirkten kom-
pensierend zum negativen Jahresergebnis.
1.2.1.7 Grundkapital (Nennkapital)
Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2022 EUR 4.875.871,00 (VJ EUR 4.292.539,00). Die Ge-
sellschaft verfügt über 185.440 eigene Stückaktien.
Die Veränderung des Grundkapitals zum Vorjahr (EUR 583.332,00 / Stück 583.332) ist auf folgende Sachver-
halte zurückzuführen:
2022
Stand 1.1.2022
4.292.539,00
Kapitalerhöhung 04/2022
166.666,00
Kapitalerhöhung 05/2022
416.666,00
Stand 31.12.2022
4.875.871,00
Seite 16 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.2.1.8 Kapitalerhöhung April und Mai 2022
Im ersten Halbjahr 2022 wurden zwei Kapitalerhöhungen aus dem bereits genehmigten Kapital unter Aus-
schluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Da die initial im Q4 2021 geplante Kapitalerhöhung, mit 416.666
Stück zu je 12 EURO pro Aktie, stark überzeichnet war, entschloss sich der Vorstand eine weitere Kapitaler-
höhung durchzuführen. Die zweite Kapitalerhöhung wurde mit 166.666 Stück zu je 12 EURO pro Aktie direkt
nach der ersten durchgeführt. Insgesamt wurden durch die Kapitalerhöhungen 583.332 junge Aktien zu ei-
nem Preis von 12 EURO je Stück ausgegeben und rund EURO 7 Millionen Eigenmittel aufgestellt.
1.2.1.9 Aktienoptionsprogramm Vorstand und Aufsichtsrat 2022
In der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 wurde die Satzung der Gesellschaft dahin-
gehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531
Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Ange-
stellte und Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Sat-
zungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schafft den Rah-
men der Hauptversammlung und Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen.
Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende An-
gestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und bis zu 90.132 Akti-
enoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrates ausgegeben werden.
90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines Alleinvorstan-
des zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen zugeteilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitglieder
können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zugeteilt
werden. Im Falle von drei Vorstandsmitgliedern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den CEO und je-
weils bis zu 22.533 Aktienoptionen einem CFO und COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen
können für die Mitglieder des Aufsichtsrates zugeteilt werden. Bis zu 45.066 Aktienoptionen können Herrn
Michael Eisler als amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden zugeteilt werden und jeweils bis zu 22.533 Aktien-
optionen können Herrn Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel, den amtierenden Aufsichts-
ratsmitgliedern, zugeteilt werden.
Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses Aktien-
optionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026 (jeweils
einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zugeteilt werden. Die
Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erstmals 2022 für die Leis-
tungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf Inhaber lautender, nennwertlo-
ser Stückaktie der Gesellschaft.
Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des Auf-
sichtsrates sind:
– aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstellungsvertrag oder aufrechte Funktion im Aufsichtsrat
CLEEN E N ERGY Seite 17
– Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum Beispiel im
Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten Akti-
enoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können
Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf
von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch auf Ent-
schädigung.
Der Vorstand und das Aufsichtsratsmitglied Michael Eisler erfüllten im Geschäftsjahr 2021 die Voraussetzun-
gen für die Zuteilung der Aktienoptionen. Deshalb beschloss die 6. ordentliche Hauptversammlung der
CLEEN Energy AG am 14. Dezember 2022 Lukas Scherzenlehner aus dem Aktienoptionsprogramm 2021
zustehenden 18.026 Aktienoptionen zuzuteilen (Tagesordnungspunkt 4). Zu Tagesordnungspunkt 5 be-
schloss die Hauptversammlung Michael Eisler aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 zustehenden 9.031
Aktienoptionen zuzuteilen. Die Aktienoptionen können nach einer Frist von drei Jahren am 14. Dezember
2025 ausgeübt werden. Die Optionen sind nicht übertragbar.
1.2.1.10 Genehmigtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017
gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben.
Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2023,
das Grundkapital um bis zu EUR 1.585.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue, auf Inha-
ber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage -
allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der
nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonsti-
gen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einver-
nehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Än-
derungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu be-
schließen.
Seite 18 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.2.1.11 Entwicklung der Investitionszuschüsse:
Stand
1.1.2022
Auflösung
Zuweisung
Stand
31.12.2022
Investitionszuschüsse
25.726,96
-16.440,85
45.480,00
54.766,11
Investitionsprämie COVID-19
4.075,09
-626,94
0,00
3.448,15
Summe
29.802,05
-17.067,79
45.480,00
58.214,26
1.2.1.12 Rückstellungen
Zusammensetzung der Rückstellungen:
2022
2021
Steuerrückstellungen
5.263,30
3.763,30
Körperschaftsteuerrückstellung
5.263,30
3.763,30
Sonstige Rückstellungen
1.453.930,47
413.281,95
Rückstellung für Rechtsrisiken
631.086,29
0,00
Sonstige Rückstellungen (übrige)
7.454,13
0,00
Rückstellung für Gewährleistung
22.814,00
0,00
Rückstellung für Aufsichtsratvergütungen
200.000,00
100.000,00
Rückstellung für Verwaltungsstrafen
265.650,00
140.339,51
Rückstellungen für Jahresabschluss und Beratung
225.000,00
100.000,00
Rückstellung für Jubiläumsgelder
13.345,00
10.611,95
Rückstellung für noch nicht konsumierte Urlaube
76.421,67
62.330,49
Rückstellungen für Mehr-/Überstunden
12.159,38
0,00
Summe
1.459.193,77
417.045,25
CLEEN E N ERGY Seite 19
1.2.1.13 Verbindlichkeiten
Fristigkeiten und dingliche Besicherungen
Sämtliche langfristige Verbindlichkeiten (>1 Jahr) haben eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren.
Ein Bankkonto, das der Besicherung einer Finanzierung eines Kreditinstituts dient, in der Höhe von EUR
120.000,00 wurde unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 642.912,34 (Vorjahr: EUR
1.429.173,05) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten verzinsliche Darlehen in Höhe von EUR 2.864.580,65 (Vorjahr.
EUR 0,00), welche eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Ein verzinsliches Darlehen in Höhe
von EUR 252.000,00 hat eine Laufzeit von unter zwölf Monaten (Vorjahr: EUR 2.600.000,00).
Eventualverbindlichkeiten
Am Bilanzstichtag bestanden gegenüber den Tochtergesellschaften folgende Eventualverbindlichkeiten:
Bürgschaft geg.
finanzierende Banken
Geschäftsanteile ver-
pfändet geg. Finanzie-
rende Banken
2022
2021
2022
2021
CLEEN Energy Einsparcontracting
GmbH
6.288.747,88
6.153.010,99
100.000,00
100.000,00
CLEEN Energy Energiewende GmbH
35.000,00
35.000,00
CLEEN Energy Hyperion GmbH
5.500.189,40
2.605.138,49
35.000,00
35.000,00
Patronatserklärung geg.
Finanzierende Banken
Patronatserklärung
2022
2021
2022
2021
CLEEN Energy Einsparcontracting
GmbH
negatives
Eigenkapital
negatives
Eigenkapital
CLEEN Energy Energiewende GmbH
1.200.836,93
1.372.538,12
negatives
Eigenkapital
negatives
Eigenkapital
CLEEN Energy Hyperion GmbH
negatives
Eigenkapital
negatives
Eigenkapital
Ravolta New Energy GmbH
negatives
Eigenkapital
negatives
Eigenkapital
Seite 20 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
des folgenden Geschäfts-
jahres
der folgenden fünf Geschäfts-
jahre
2022
2021
2022
2021
Leasingverträge
33.497,42
47.907,81
56.712,48
119.085,18
Mietverträge
54.751,20
67.303,60
206.445,60
316.914,40
Summe Verpflichtungen
88.248,62
115.211,41
263.158,08
435.999,58
1.2.2 Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
1.2.2.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse lassen sich in die folgenden Tätigkeitsbereiche aufgliedern:
2022
2021
Photovoltaik
17.785.928,70
9.894.946,70
94%
LED
865.979,62
1.573.541,83
5%
Sonstiges
287.060,69
282.266,00
2%
Summe
18.938.969,01
11.750.754,53
161,2%
Skonti und Erlösschmälerungen sind bereits in den jeweiligen Posten berücksichtigt und wurden abgezogen.
CLEEN E N ERGY Seite 21
Die Umsätze nach geografischen Märkten stellt sich wie folg dar:
2022
2021
Österreich
13.748.338,18
6.009.148,28
72,59%
Deutschland
4.992.648,35
5.741.606,25
26,36%
Griechenland
5.800,00
-
0,03%
Italien
192.182,48
-
1,01%
Summe
18.938.969,01
11.750.754,53
1.2.2.2 Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sowie
für Pensionen:
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen betreffen mit EUR 26.914,96 (Vorjahr: EUR 20.256,02)
nur mehr Leistungen an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse.
2022
2021
Mitarbeitervorsorgekassen
(BV-Beitrag) Angestellte
20.604,64
14.582,24
Mitarbeitervorsorgekassen
(BV-Beitrag) Arbeiter
3.097,32
2.757,60
Mitarbeitervorsorgekassen Vorstand
3.213,00
2.916,18
Summe
26.914,96
20.256,02
1.2.2.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen
sich wie folgt zusammen:
2022
2021
Körperschaftsteueraufwand
-5.000,00
22.138,30
Aufwand-/Ertrag aus den Steuerumlagen
8.373,00
-1.625,00
Veränderung latenter Steuern
6.864,34
136,20
Summe
10.237,34
20.649,50
Seite 22 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.2.2.4 Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung nach UGB und die
Konzernabschlussprüfung nach IFRS betragen EUR 105.000 (Vorjahr: EUR 80.058,26).
1.3 Sonstige Angaben
1.3.1 Konzernverhältnisse
Die CLEEN Energy AG mit Sitz in Haag ist gemäß § 189a Z 8 UGB ivM § 244 UGB ein verbundenes Unter-
nehmen im Rahmen der CLEEN Energy Group und stellt den Konzernabschluss für den größten und den
kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der aufgestellte Konzernabschluss wird im Wiener Amtsblatt veröffent-
licht und ist auf der Homepage des Unternehmens einseh- und downloadbar.
Mit folgenden verbundenen und vollkonsolidierten Unternehmen bestehen Geschäftsbeziehungen (§ 238 Z
20 UGB):
Gesellschaft
Sitz
Staat
Rolle
Wesentliche Art der Geschäftbeziehung
CLEEN Energy AG
Haag
Österreich
Mutter-
gesellschaft
- Entwicklung u. Errichtung von PV-Anlagen
- Erbringung von Managementaufgaben
- Erbringung von Verwaltungstätigkeiten
CLEEN Energy
Einsparcontracting GmbH
Haag
Österreich
Tochter-
unternehmen
- Projektgesellschaft
CLEEN Energy
Energiewende GmbH
Haag
Österreich
Tochter-
unternehmen
- Projektgesellschaft
CLEEN Energy
Hyperion GmbH
Haag
Österreich
Tochter-
unternehmen
- Projektgesellschaft
CLEEN Energy
Helios GmbH
Haag
Österreich
Tochter-
unternehmen
- Projektgesellschaft
Ravolta New Energy GmbH
Hechingen
Deutschland
Tochter-
unternehmen
- Entwicklung u. Errichtung von PV-Anlagen
- Projektgesellschaft
CLEEN Energy Italy Srl
Klausen
Italien
Tochter-
unternehmen
- Projektgesellschaft
CLEEN Energy Bulgaria EOOD
Varna
Bulgarien
Tochter-
unternehmen
- Projektgesellschaft
C E A G Solar Energy Systems
& Components Trading L.L.C.
Dubai
V.A.E.
Tochter-
unternehmen
- Projektgesellschaft
CLEEN E N ERGY Seite 23
1.3.2 Gruppenbesteuerung Gemäss § 9 KstG
1.3.2.1 Allgemein
Im Dezember 2021 wurde eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen. Gruppenträger ist
die CLEEN Energy AG. Gruppenmitglieder sind alle in der oben angeführten Tabelle dargestellten Vollkonso-
lidierten Tochterunterunternehmen mit Ausnahme der ausländischen Gesellschaften.
1.3.2.2 Umlagemethode
Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des KStG und EStG ermit-
telten steuerpflichtigen Gewinn, so ist das Gruppenmitglied verpflichtet, in Höhe der auf diesen Gewinn, nach
Abzug von Verlusten gemäß Abs. 2 und 3, entfallenden Körperschaftssteuer eine Steuerumlage an den
Gruppenträger zu entrichten (positive Steuerumlage). Bei der Ermittlung der Steuerumlage ist der für das be-
treffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftssteuersatz maßgebend.
Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des KStG und EStG ermit-
telten steuerpflichtigen Verlust bzw. einen steuerlich nicht ausgleichsfähigen Verlust, wird dieser Verlust evi-
dent gehalten und in jenen darauf folgenden Wirtschaftsjahren, in denen das Gruppenmitglied wieder einen
steuerlichen Gewinn erzielt, nach den Vorschriften des KStG und EStG gegen diese steuerlichen Gewinn
verrechnet, so als ob das Gruppenmitglied nicht Bestandteil einer steuerlichen Unternehmensgruppe wäre.
Es handelt sich hierbei um eine bloß fiktive Berechnungsmethode auf Ebene des Gruppenmitglieds; unab-
hängig in welcher Höhe der Gruppenträger allfällige Verluste tatsächlich hat.
Insoweit evident gehaltenen steuerliche Verluste (Verlustabzüge) verrechnet werden, entfällt die Verpflich-
tung des Gruppenmitgliedes zur Zahlung einer Steuerumlage. In Wirtschaftsjahren, in denen ein Verlust er-
zielt wird, hat das Gruppenmitglied jedenfalls Mindestkörperschaftssteuer gemäß § 24 Abs. 4 KStG iRd Steu-
erumlage zu entrichten. Die entrichtete Mindestkörperschaftssteuer wird evident gehalten und mindert die
zukünftige Steuerumlage.
1.3.3 Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Mangels ausschüttbaren Bilanzgewinn wird das Ergebnis auf das neue Jahr vorgetragen werden.
1.3.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die CLEEN Energy AG hat mit der Novofuel GmbH mehrere Vereinbarungen nach dem Bilanzstichtag ge-
schlossen, um die Bilanz- und Liquiditätssituation der CLEEN Energy AG nachhaltig zu verbessern.
Die Novofuel GmbH diente am Ende des Geschäftsjahres 2022 bei der Anschaffung von PV-Modulen, sowie
von PV-Boxen als Zwischenhändler mit Finanzierungsfunktion. Aufgrund von Projektverzögerungen einiger
Großprojekte konnten Teile der Verbindlichkeiten an die Novofuel GmbH bis dato nicht bezahlt werden,
wodurch TEUR 3.767 als Verbindlichkeit gegenüber der Novofuel GmbH zum Bilanzstichtag 31.12.2022 auf-
scheinten. Auf Basis dessen kam es bei der CLEEN Energy AG zu Liquiditätsengpassen, wodurch die Novo-
fuel GmbH die Rücknahme, der noch nicht bezahlten PV-Module in Höhe von TEUR 2.159 mit 27. April 2023
Seite 24 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
akzeptierte. Dies senkte das Vorratsvermögen, sowie die Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen um
TEUR 2.159. Aufgrund gesunkener Modulpreise seit dem Bilanzstichtag resultierte aus der Rücknahme der
Waren ein Verlust von TEUR 819, der im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Warenvorrats bereits zum
31. Dezember 2022 in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung erfasst wurde. Des Weiteren verursachte
die nicht fristgerechte Bezahlung dieser Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2023 gesetzliche Verzugszinsen
in Höhe von TEUR 180, sowie ein Schaden aus der Verwertungs- und Administrationsschaden in Höhe von
TEUR 120, welcher jedoch bereits im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt wurde.
Um die Verbindlichkeiten gegenüber der Novofuel GmbH weiter zu reduzieren, wurde am 27. April 2023 eine
Vereinbarung getroffen, welche die Veräußerung der CLEEN Energy Hyperion GmbH an die Novofuel GmbH
zu einem Kaufpreis in Höhe von TEUR 2.650 im Rahmen eines share-deals vorsieht. Der Veräußerungserlös
wird gegen bestehende Verbindlichkeiten verrechnet. Eine aufschiebende Bedingung der Veräußerung ist die
Freigabe der finanzierenden Bank. Sollte entgegen den Erwartungen diese Freigabe nicht erfolgen, wird die
Verbindlichkeit der Novofuel GmbH in eine langfristige Finanzierung umgewandelt, um einen positiven Fort-
bestand der CLEEN Energy AG sicherzustellen.
In Summe verringern diese Sachverhalte die Verbindlichkeit gegenüber der Novofuel GmbH auf ca. TEUR
130, womit die Bilanz- und Liquiditätsstruktur der CLEEN Energy AG wesentlich verbessert wird.
Überdies wurde mit 27. April 2023 eine Vereinbarung mit einigen Kernaktionären sowie fremden Dritten ge-
schlossen, welche die Veräußerung von 49% der CLEEN Energy Helios GmbH um TEUR 1.600 vorsieht. Die
CLEEN Energy Helios GmbH wird zukünftig als Entwicklungsgesellschaft für nationale und internationale PV-
Großprojekte dienen. Aufgrund dessen sieht diese Vereinbarung vor, dass sämtliche Anteile an der CLEEN
Energy Italy s.r.l, die CLEEN Energy Italy Holding s.r.l. (in Gründung), sowie die CLEEN Energy Bulgaria
EOOD, ein einem ersten Schritt von der CLEEN Energy AG an die CLEEN Energy Helios GmbH veräußert
werden. Die CLEEN Energy Helios GmbH wird somit Alleingesellschafter der Projektentwicklungsgesellschaf-
ten der CLEEN Energy AG. In einem zweiten Schritt veräußert die CLEEN Energy AG 49% der Anteile an der
CLEEN Energy Helios GmbH an folgende Aktionäre bzw. fremde Dritte zu folgendem Kaufpreis:
• Michael Altrichter: TEUR 500 bzw. 31,3%
• Sabine Schnabel: TEUR 300 bzw. 18,8%
• Alfred Luger: TEUR 200 bzw. 12,5%
• Fremde Dritte: TEUR 600 bzw. 37,5%
Diese Investorengruppe erhält im Rahmen des Erwerbs eine „Liquidation Preference“, welche vorsieht, dass
potentielle Ausschüttungen der CLEEN Energy Helios GmbH bis zu einem Betrag von TEUR 1.800 vorrangig
an diese Investorengruppe ausgezahlt werden. Mit Erreichen dieser „Liquidation Preference“ sinkt der Anteil
der Käufer an der CLEEN Energy Helios GmbH auf gesamt 25% der Gesellschaftsanteile. Die potentiellen
Ausschüttungen über TEUR 1.800 werden gemäß den Gesellschaftsanteilen verteilt. Die CLEEN Energy AG
erhält nach Ablauf von 5 Jahren eine Kauf-Option für die Anteile der Investorengruppe. Der Kaufpreis ist ein-
vernehmlich im Rahmen einer zu definierenden Bewertung der Gesellschaft festzulegen. Darüber hinaus wir
die CLEEN Energy AG die Entwicklung der Projekte in der CLEEN Energy Helios GmbH übernehmen und
dafür auch Leistungen verrechnen.
Die Gesellschaft Digital Heroes GmbH, bei derer Michael Eisler alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer
eingetragen ist, gewährt der CLEEN Energy AG seit November 2021 ein endfälliges Darlehen in Höhe von
CLEEN E N ERGY Seite 25
TEUR 2.600. Im Februar 2023 wurde der ausstehende Betrag in Höhe von TEUR 2.550 bis zum ersten Halb-
jahr 2024 gestundet. Ab 30.06.2024 werden halbjährliche Rückzahlungen von TEUR 500 fällig, womit das
Darlehen im Geschäftsjahr 2026 vollständig rückgezahlt ist. Die Zinsen iHv 7% werden bis 31.08.2023 ge-
stundet und danach monatlich fällig.
1.3.5 Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft
1.3.5.1 Angaben zu den Mitgliedern des Vorstandes
Name
seit
bis
Lukas Scherzenlehner
18.10.2016
Die Gesellschaft wird vom Vorstand selbständig vertreten.
Auf die Angabe der Bezüge des Vorstandes wird gemäß § 242 (4) UGB verzichtet.
1.3.5.2 Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses
Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses:
Name
seit
bis
Michael Eisler (Vorsitzender)
18.10.2016
Mag. Harald Weiss
30.08.2019
Boris Maximilian Schnabel
30.08.2019
Für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von EUR 100.000,00 (Vorjahr:
EUR 100.000,00) rückgestellt.
Seite 26 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.3.5.3 Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer, gegliedert nach Arbeitern und Angestellten, beträgt (§ 239 Abs.
1 Z 1 UGB):
2022
2021
Arbeiter
4
6
Angestellte
26
21
Summe
30
27
Haag, am 30.04.2023
–––––––––––––––––––––––––––––––
Ing. Lukas Scherzenlehner
(CEO, Vorstand)
.
zum 31. Dezember 2022CLEEN Energy AG
ANLAGENSPIEGEL
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Anschaffungs-/Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Stand
01.01.2022
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
31.12.2022
Stand
01.01.2022
Abschreibungen Zuschreibungen Abgänge Stand
31.12.2022
Stand
01.01.2022
Stand
31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software
120 Software 0,00 137.412,50 0,00 0,00 137.412,50 0,00 42.985,43 0,00 0,00 42.985,43 0,00 94.427,07
2. Geschäfts-(Firmen-)wert
150 Geschäfts- oder Firmenwert 2.240.254,43 0,00 0,00 0,00 2.240.254,43 1.232.139,92 1.008.114,51 0,00 0,00 2.240.254,43 1.008.114,51 0,00
2.240.254,43 137.412,50 0,00 0,00 2.377.666,93 1.232.139,92 1.051.099,94 0,00 0,00 2.283.239,86 1.008.114,51 94.427,07
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
210 Grund- und Bodenanteil bei Gebäuden
0,00 149.374,81 0,00 0,00 149.374,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 149.374,81
300 Betriebs- und Geschäftsgebäude
0,00 743.835,73 0,00 0,00 743.835,73 0,00 18.426,24 0,00 0,00 18.426,24 0,00 725.409,49
360 Bauliche Investitionen in fremde
(gepachtete) Betriebs- und
Geschäftsgebäude
151.409,41 0,00 0,00 0,00 151.409,41 49.125,16 12.998,21 0,00 0,00 62.123,37 102.284,25 89.286,04
151.409,41 893.210,54 0,00 0,00 1.044.619,95 49.125,16 31.424,45 0,00 0,00 80.549,61 102.284,25 964.070,34
2. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
600 Betriebs- und Geschäftsausstattung
87.569,62 38.957,96 438,19 0,00 126.089,39 40.406,70 12.367,53 0,00 0,00 52.774,23 47.162,92 73.315,16
620 Büromaschinen, EDV-Anlagen
141.100,65 20.905,60 0,00 0,00 162.006,25 67.458,25 31.949,17 0,00 0,00 99.407,42 73.642,40 62.598,83
630 Pkw
86.431,01 299.324,01 12.957,04 0,00 372.797,98 17.103,39 68.463,80 0,00 0,00 85.567,19 69.327,62 287.230,79
640 LKW
32.842,89 0,00 8.833,34 0,00 24.009,55 13.907,85 4.733,76 0,00 8.833,34 9.808,27 18.935,04 14.201,28
660 Büroeinrichtungen
21.858,38 0,00 0,00 0,00 21.858,38 10.962,02 2.371,41 0,00 0,00 13.333,43 10.896,36 8.524,95
680 geringwertige Vermögensgegenstände,
soweit nicht im Erzeugungsprozess
verwendet
0,00 44.746,19 44.746,19 0,00 0,00 0,00 44.746,19 0,00 44.746,19 0,00 0,00 0,00
369.802,55 403.933,76 66.974,76 0,00 706.761,55 149.838,21 164.631,86 0,00 53.579,53 260.890,54 219.964,34 445.871,01
3. Anlagen in Bau
710 Anlagen in Bau 2.100,00 305.849,07 0,00 0,00 307.949,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.100,00 307.949,07
523.311,96 1.602.993,37 66.974,76 0,00 2.059.330,57 198.963,37 196.056,31 0,00 53.579,53 341.440,15 324.348,59 1.717.890,42
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen
810 Anteile an verbundenen Unternehmen 242.019,20 15.100,00 0,00 0,00 257.119,20 0,00 37.019,20 0,00 0,00 37.019,20 242.019,20 220.100,00
2. sonstige Ausleihungen
870 Ausleihungen an Gesellschafter 1.024.561,09 0,00 86.506,79 0,00 938.054,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.024.561,09 938.054,30
1.266.580,29 15.100,00 86.506,79 0,00 1.195.173,50 0,00 37.019,20 0,00 0,00 37.019,20 1.266.580,29 1.158.154,30
4.030.146,68 1.755.505,87 153.481,55 0,00 5.632.171,00 1.431.103,29 1.284.175,45 0,00 53.579,53 2.661.699,21 2.599.043,39 2.970.471,79
Seite 1
Seite 1 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1 LAGEBERICHT
der CLEEN Energy AG
für das Geschäftsjahr
vom 1.1.2022 bis
Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.1 Bericht über den Geschäftsverlauf und
die über die wirtschaftliche Lage
1.1.1 Strategie
Die CLEEN Energy AG verfolgt eine hybride Strate-
gie. Einerseits sollen die bestehenden Stärken als
Dienstleister für Dritte ausgenutzt werden, um klas-
sische Umsätze zu erzielen.
Im Rahmen der verfügbaren Ressourcen werden
B2B-Photovoltaikanlagen für Kunden in Österreich
und Deutschland geplant und errichtet. Mit dem er-
wirtschafteten Deckungsbeitrag aus den Dienstleis-
tungen wird die Entwicklung eigener Anlagen im In-
und Ausland finanziert. Damit wird ein Teil des Ei-
genkapitals für die Finanzierung der eigenen Anla-
gen sichergestellt.
Im Bereich der eigenen Anlagen liegt der Fokus da-
rauf die besten Photovoltaik-Projekte in Europa zu
akquirieren und umzusetzen. Dies erreicht die
CLEEN Energy AG durch ein langjährig aufgebau-
tes Netzwerk an Partnern und Kontakten in ganz
Europa. Neben der Bündelung von Kompetenzen
übernimmt die CLEEN Energy AG im Gegensatz zu
vielen Anlagenbetreibern auch die Entwicklung und
das Projektmanagement vor Ort. Darüber hinaus
werden durch den zentralen Einkauf und das hohe
Volumen durch das internationale Projektgeschäft
erhebliche Skaleneffekte im Materialbereich erzielt.
1.1.2 Projekt-Pipeline
1.1.2.1 RtB Pipeline:
Die CLEEN Energy AG konnte 2022 Projekte in den
Ländern Österreich, Deutschland, Italien, Slowe-
nien, Bulgarien und Dubai entwickeln. Diese Pro-
jekte haben Ende 2022 den Status RtB (Ready to
Build) erreicht und sollen nun nach erfolgreicher Fi-
nanzierung umgesetzt werden.
1.1.2.2 Der Status RtB definiert sich wie folgt:
• Grundstück gekauft oder Flächensiche-
rungsvertrag
• Genehmigungen zur Errichtung einer Photo-
voltaik-Anlage eingeholt
• Netzzugangsgenehmigung (TIKA)
• Initiale Planung Photovoltaik Anlage (AC
und DC)
• Wirtschaftlichkeits-Kalkulation / Financial
Model
• Rechtliche und technische Due Diligence
• Stromabnahmevertrag bzw. PPA
• Angebot für Errichtung und Materialien
Österreich
10,00 MWp
Deutschland
3,75 MWp
Italien
17,50 MWp
Kroatien
5,70 MWp
Bulgarien
15,17 MWp
Dubai (UAE)
1,30 MWp
Summe
53,42 MWp
1.1.2.3 Development Pipeline:
Hierbei handelt es sich um Projekte, welche gerade
entwickelt werden und noch nicht alle der oben un-
ter RtB angeführten Punkte erfolgreich abgeschlos-
sen werden konnten. Die Entwicklung eines Projek-
tes dauert von der initialen Prüfung eines verfügba-
ren Grundstückes bis zur Netzzugangs-Genehmi-
gung ca. 1 Jahr und wird aktuell international mit
160 bis 200€ pro KWp vergütet.
CLEEN E N ERGY Seite 3
Österreich
9,60 MWp
Deutschland
8,50 MWp
Italien
25,64 MWp
Bulgarien
58,60 MWp
Kroatien
27,00 MWp
Summe
78,6 MWp
1.1.2.4 Verkauf an Dritte - Pipeline:
Die Pipeline beschreibt das mögliche Geschäft im
DA Raum im Bezug auf B2B Anlagen als klassi-
sches Errichtungsgeschäft. Das Jahr 2023 ist be-
reits gänzlich durch Booked Business ausgebucht
und diese Projekte können teilweise frühestens
2024 realisiert werden.
Österreich
23,40 MWp
Deutschland
12,30 MWp
Summe
35,70 MWp
1.1.3 Branchenentwicklung
Keine Stromerzeugungstechnologie weist in Öster-
reich ein derart hohes Potenzial für einen weiteren
Ausbau auf wie die Photovoltaik (PV). Nationale
Klima- und Energieziele sind nur zu erreichen, wenn
Photovoltaik eine der zentralen Säulen im Energie-
system bildet. Photovoltaik liefert hochwertige elekt-
rische Energie, ist wartungsarm, langlebig und führt
verbaute Flächen einer Doppelnutzung zu.
In Österreich wurden 2021 rund 740 MWp PV-Leis-
tung neu installiert. Das bedeutete eine Steigerung
des jährlichen Zubaus um rund 117 Prozent gegen-
über dem Vorjahr (340 MWp in 2020). Mit der bis zu
diesem Zeitpunkt gesamt installierten PV-Leistung
von 2.783 MWp können knapp fünf % der österrei-
chischen Stromnachfrage gedeckt werden.
Der Ausbau muss dennoch noch signifikant be-
schleunigt werden. Wenn das im Rahmen des Er-
neuerbaren Ausbau Gesetzes gesetzte Ziel der
hundertprozentigen Umstellung auf nachhaltigen
Strom bis 2030 erreicht werden soll, muss der Zu-
bau auf durchschnittlich 1.000 MWp pro Jahr geho-
ben werden.
Dieses Ziel wurde im Jahr 2022 dann erstmals er-
reicht. Prognosen gehen aktuell davon aus, dass im
vergangenen Jahr in Österreich Photovoltaik-Anla-
gen mit einer Spitzenleistung von rund 1.000 bis
1.400 Megawatt errichtet wurden. Das entspricht in
etwa der Leistung eines Donau-Kraftwerkes wie
etwa Ybbs-Persenbeug oder Wallsee-Mitterkirchen.
Für das aktuelle Jahr geht die Branche von einer
Steigerung des Ausbauvolumens auf bis zu zwei Gi-
gawatt aus.
Die Zustimmung zur PV ist in Österreich sehr hoch:
laut dem aktuellen Stimmungsbarometer des Bera-
tungsunternehmens Deloitte zum Thema Ausbau
von Erneuerbaren Energie befürworten fast neun
von zehn Befragten den PV-Ausbau in der eigenen
Gemeinde. Fast zwei Drittel (2022: 65%, 2021:
54%) wünschen sich einen Vollausbau von PV-An-
lagen auf Dachflächen oder Fassaden.
Auch der weitere Ausbau von Freiflächen-PV findet
große Zustimmung (2022 sowie 2021: 71 %).
Ebenso ist die Bereitschaft zur Installation einer pri-
vaten Anlage gestiegen: Ein Drittel (2022: 32 %,
2021: 12 %) der PV-Planenden will dieses Projekt
bereits innerhalb der nächsten zwölf Monate umset-
zen, die Hälfte von ihnen nennt die Energiekrise als
Grund dafür.
1.1.3.1 Nationale regulatorische Entwicklungen
zugunsten erneuerbarer Energien
Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) hat
der Österreichische Nationalrat die Grundlage für
Seite 4 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
eine signifikante Beschleunigung des Ausbaus von
Erneuerbaren Energiequellen in Österreich gelegt.
Hervorzuheben ist dabei, dass das Gesetz mit ei-
nem 2/3 Votum, also nicht nur mit den Stimmen der
Regierungsparteien ÖVP und Grüne, sondern auch
denen der zu diesem Zeitpunkt in Opposition be-
findlichen SPÖ beschlossen wurde. Dies spiegelt
den breiten Konsens innerhalb der österreichischen
Legislative über die Alternativlosigkeit des be-
schleunigten Ausbaus von alternativen Energiequel-
len wider.
Das EAG legt die Grundlage, dass in Österreich bis
2030 jährlich eine Milliarde Euro für den Erneuerba-
ren Ausbau zur Verfügung gestellt wird, damit das
Ziel, bis 2030 100% Strom aus erneuerbaren Ener-
gien zu erzeugen, realisiert werden kann. Es wur-
den nicht nur neue Fördersysteme initiiert, son-
dern auch die Gründung von Energiegemeinschaf-
ten ermöglicht.
Mit einem umfassenden Förderpaket für grünen
Wasserstoff soll die heimische Industrie bei der
Transformation in Richtung Klimaneutralität unter-
stützt werden.
Das EAG würdigt insbesonders mit seiner Ausrich-
tung auf die Förderung von PV-Anlagen die Bedeu-
tung dieser Kategorie im Rahmen der Energie-
wende. Laut Plan müssen in Österreich bis zum
Jahr 2030 rund 11 Terrawattstunden an Solarener-
gie-Zubau erfolgen. Neue Fördermodelle mit erhöh-
ten Prämien und höheren Abschreibungsgrenzen
sollen den Durchbruch der Photovoltaik erleichtern.
Gefördert werden nun PV-Anlagen auf jeglichen
Flächen (und nicht nur ausgewählten Flächenkate-
gorien). Neu ist, dass es Abschläge für Agrar-PV-
Anlagen, PV-Anlagen auf Gebäuden im Grünland,
sowie PV-Anlagen auf baulich geschaffenen Was-
serkörpern, Deponien, Altlasten, Bergbau- sowie
Infrastrukturstandorten teilweise oder zur Gänze
entfallen.
Die Kombination, der im EAG definierten Maßnah-
men und Initiativen kann als Gamechanger für die
österreichische Photovoltaik-Industrie verstanden
werden.
Zwar auf Ebene der europäischen Gesetzgebung,
aber durch die direkte Wirksamkeit auf nationaler
Ebene dennoch relevant, ist die mit 30. Dezember
2022 vom EU-Rat verabschiedetet Verordnung zur
„Festlegung eines Rahmens für einen beschleunig-
ten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“.
Erstmals regelt die EU direkt die Bewillingungsver-
fahren für Photovoltaikanlagen, Windkraftwerke,
Wärmepumpen und ähnlichen Anlagen. Die Verord-
nung sieht eine umfassende Beschleunigung von
Verfahren sowie signifikante Genehmigungserleich-
terungen vor. Wie sehr der Rat die Dringlichkeit des
Ausbaus von alternativer Energie anerkennt, ist an
der Strukturierung der Verordnung auf Basis einer
Notfallkompetenz zu sehen. Sie gilt somit 18 Mo-
nate lang, betrifft in dieser Zeit alle neu eingeleite-
ten Genehmigungsverfahren und überlagert dabei
allfällig entgegenstehendes, nationales Recht.
Ob die von der Regierung am 11. Januar 2023 an-
gekündigte Novelle der Umweltverträglichkeitsprü-
fung in der Bugwelle der EU-Verordnung entstan-
den ist, sei dahingestellt. Noch sind keine Details
bekannt; als fix gilt aber, dass es für die Erschlie-
ßung erneuerbarere Energien eine deutlich kürzere
Verfahrensdauer als bisher geben soll. So soll es
künftig keine Doppelprüfungen von Verfahren mehr
geben, was eine deutliche Beschleunigung insbe-
sonders beim Ausbau von PV-Freiflächenanlagen
bedeuten wird.
1.1.4 Europäischer Markt
Die europäische Solarmarktprognose für den Zeit-
raum 2022-2026 zeigt ein starkes Wachstumspo-
tenzial mit einer erwarteten jährlichen Neuinstalla-
tion von durchschnittlich 12 GW und einer erwarte-
ten Verdopplung im Vergleich zum Zeitraum 2016-
2020. Dieser Anstieg lässt erwarten, dass der Anteil
der Solarenergie am europäischen Strommix von
4,6% im Jahr 2020 auf 8,2% im Jahr 2026 steigen
wird. Unterstützt werden diese Erwartungen durch
CLEEN E N ERGY Seite 5
den anhaltenden Rückgang der Kosten für Solar-
energie und die positiven politischen Rahmenbedin-
gungen sowohl auf der Ebene der Europäischen
Union, als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten.
Im Rahmen des GREEN DEAL der EU, sollen nun
die Programme FIT55 und REPowerEU für den grü-
nen Wandel in der EU sorgen und in nationale
Richtlinien umgesetzt werden. Speziell das neueste
Programm REPowerEU mit dem Ziel der Klimaneut-
ralität bis 2050 bringt viele Erleichterungen zur Um-
setzung von Projekten zur nachhaltigen Energieer-
zeugung als auch im Bereich der Energieeffizienz.
Der Europäische Markt in Zahlen:
Stromverbrauch:
3.361
TWh
Benötigter
Erneuerbarer Ausbau:
2.688
TWh
Potenzieller Markt:
2.285
Milliarden €
1.1.4.1 Zielmarkt Bulgarien
Der bulgarische Strommarkt wird von der Kohle-
und Kernenergieerzeugung dominiert und ist in der
Regel ein bedeutender Nettostromexporteur. Der
ehemals stark regulierte Markt hat seit der Grün-
dung der unabhängigen bulgarischen Strombörse
(IBEX) eine deutliche Deregulierung erfahren. Ziel
der bulgarischen Energiepolitik ist es, zu marktba-
sierten Mechanismen überzugehen und bis 2025
eine vollständige Marktliberalisierung zu erreichen.
Im Jahr 2021 betrug die jährliche Stromproduktion
rund 47 TWh, mit einer Spitzennachfrage von rund
6,8 GW in den Wintermonaten. Die installierte
Stromerzeugungskapazität beträgt 14 GW, wobei
der Energiemix von Kernenergie (35% in 2022) so-
wie Kohle und Lignit (41% in 2022) dominiert wird.
Erneuerbare Energien haben einen Anteil von 17%,
wobei Wasserkraft mehr als die Hälfte des Anteils
ausmacht.
Bulgarien war historisch ein wichtiger Nettoexpor-
teur von Strom in der Region, mit Nettoexporten von
7,5 TWh im Jahr 2022. Die Großhandelsstrompreise
werden durch die jüngsten Entwicklungen auf den
europäischen Strommärkten beeinflusst, wie z.B.
die Beschränkungen des Gasflusses von Russland
nach Deutschland und Italien und der daraus resul-
tierende Druck auf die Gas- und Kohlepreise in der
nahen Zukunft. Die langfristigen Brennstoffpreise
bleiben gemäß den jüngsten Veröffentlichungen der
IEA WEO 2021 und der EIA AEO 2022 unverändert.
Die Annahmen in Bezug auf Kapazität und Nach-
frage bleiben im Vergleich zu früheren Studien un-
verändert. Zu den wichtigen Marktentwicklungen
gehören die Verfügbarkeit von 15-Minuten-Intraday-
Produkten für den grenzüberschreitenden Handel
an der rumänisch-bulgarischen Grenze, der Betrieb
der Gasverbindung mit Griechenland und die Pläne,
die technische Kapazität des einzigen Gasspeichers
in Bulgarien mit EU-Mitteln zu erweitern. Es gab
auch einen Vorschlag zur Umstellung der bestehen-
den EE-Generatoren von Feed-in-Premium-Tarifen
auf einen Contract for Difference-Mechanismus, der
jedoch nicht genehmigt wurde. Derzeit erzielen die
staatlichen Kraftwerke aufgrund der hohen Groß-
handelsstrompreise in den Nachbarländern sehr
hohe Gewinne durch den Export von Energie auf
den freien Markt.
Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit verfügt Bulga-
rien über ein gutes Potenzial für Solarenergie. Die
Sonneneinstrahlung ist hoch und die Grundstücks-
kosten sind relativ niedrig. Darüber hinaus hat die
Regierung ehrgeizige Ziele für erneuerbare Ener-
gien festgelegt und Maßnahmen ergriffen, um In-
vestitionen in diesem Sektor zu fördern, wie z.B.
Einspeisetarife und Netzparität.
Was die Stromkosten betrifft, so werden die Groß-
handelsstrompreise in Bulgarien von den jüngsten
Entwicklungen auf den europäischen Strommärkten
beeinflusst. Dazu gehören die Einschränkungen der
Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland
und Italien, die in naher Zukunft zu einem Druck auf
die Gas- und Kohlepreise führen werden. Die
Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
langfristigen Brennstoffpreise bleiben nach den
jüngsten Veröffentlichungen der IEA WEO 2021 und
der EIA AEO 2022 unverändert. Allerdings werden
die Großhandelsstrompreise bis 2030 langsam auf
unter 90 €/MWh fallen, als Folge der sinkenden
Rohstoffpreise und des steigenden Anteils erneuer-
barer Energien nach der Veröffentlichung der
REPowerEU-Initiative der EU. Ab 2030 bis 2050
werden sich die Preise unserer Einschätzung nach
in realen Werten zwischen 85 und 55 €/MWh ein-
pendeln.
1.1.4.2 Zielmarkt Kroatien
Die Energiepolitik in Kroatien hat das Ziel, den An-
teil Erneuerbare im Energiebedarf bis 2030 auf
36,4% zu erhöhen. Auf der COP26 Klimakonferenz
hat der Premierminister Andrej Plenkovic angekün-
digt, dass dieses Ziel auf 39% erhöht wird. Daraus
abgeleitet soll der Anteil erneuerbarer Energien im
Stromsektor bis 2030 bei 63,8% liegen, wobei Was-
serkraft den größten Anteil ausmacht. Weiterge-
hend wurde im Rahmen des RES Act hat wurde
ebenfalls ein neues Anreizmodell in Form eines
Marktbonus eingeführt, welches das bisherige
Feed-in-Tarif-Modell ersetzt.
Die folgenden Ausführungen beziehen auf die aktu-
ellsten vorhandenen Daten aus dem Jahr 2021.
Die aktive installierte Kapazität beträgt 4,9 GW im
Jahr 2021. Der Strommix wird derzeit von Wasser-
kraft (40%) und Onshore-Windenergie (20%) domi-
niert. Die jährliche Stromproduktion betrug 12,5
TWh im Jahr 2021. Der Spitzenbedarf betrug 3,1
GW im Jahr 2021, während der jährliche Strombe-
darf bei 18,2 TWh lag. Gas war im Jahr 2021 21%
der Stromproduktion verantwortlich, während Ons-
hore-Windenergie 16% produziert hat. Kroatien ist
sehr abhängig von importiertem Strom. Im Jahr
2021 wurde fast ein Viertel des Bedarfs durch Im-
porte (ca. 4,3 TWh) gedeckt, hauptsächlich aus Un-
garn und Bosnien. Kroatien hat auch im Jahr 2021
etwa 1,8 TWh exportiert.
Die kroatischen Strompreise sind aufgrund der ho-
hen Interkonnektivität mit Ungarn, Slowenien und
Serbien stark korreliert. Kroatische Strompreise sind
besonders von Gas- und Kohlenstoffpreisen abhän-
gig, da der Anteil von Gas im Stromerzeugungsmix
erheblich ist. Im Jahr 2021 betrug der durchschnittli-
che Tagesvorlaufpreis für Baseload-Verträge 114
€/MWh (reale 2021). Die Erwartungen für Strom-
preise in Kroatien in der Zukunft sehen vielverspre-
chend aus. Laut Marktanalysen werden die Strom-
preise in den nächsten Jahren ansteigen, insbeson-
dere im Jahr 2023 auf 199 €/MWh, aufgrund von
erwarteten Engpässen bei den Gaslieferungen aus
Russland. Langfristig ist jedoch von einem Preis-
rückgang bzw. Stabilisierung bis 2030 auf 80
€/MWh zu rechnen, aufgrund eines ständig steigen-
den Anteils an erneuerbaren Energien und sinken-
den Rohstoffpreisen.
1.1.4.3 Zielmarkt Italien
Der italienische Strommarkt ist derzeit stark von
Gas- und Importen aus benachbarten Märkten ab-
hängig und möchte dies durch einen Anstieg der er-
neuerbaren Energien bekämpfen. Die italienische
Regierung hat daher in ihrem "Recovery and Resi-
lience Plan" (PNRR) 60 Milliarden Euro für eine
"Grüne Revolution und Ökologischen Übergang" be-
reitgestellt, von denen 23,8 Milliarden Euro für die
Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien, die
Verstärkung und Digitalisierung des Netzes und die
Integration von Wasserstoff verwendet werden sol-
len. Terna hat einen neuen Netzentwicklungsplan
angekündigt, der 31 neue Infrastrukturprojekte um-
fasst und ein Budget von 18 Milliarden Euro für die
nächste Dekade vorsieht.
Die Strompreise in Italien sollen laut Prognosen auf
202 €/MWh ansteigen im Jahr 2023 aufgrund der
hohen Preise für Rohstoffe, insbesondere aufgrund
der Angst vor einer Reduzierung der Gaslieferun-
gen aus Russland. Es ist aber davon auszugehen,
dass sich die Preise bis 2030 jedoch wieder auf ein
normales Niveau im Bereich von 80€/MWh zurück-
gehen. Dieser Rückgang soll durch den forcierten
CLEEN E N ERGY Seite 7
Ausbau der Erneuerbaren als auch fallenden Roh-
stoffpreisen bewerkstelligt werden.
Ebenfalls konnte sich der im Jahr 2021 von dem star-
ken Rückgang im Jahr 2020 erholen und die Nach-
frage ist zurück auf dem Niveau von 2019. Derzeit
sind 46% der installierten Kapazität und 40% der in-
ländischen Stromproduktion erneuerbar und decken
36% des inländischen Strombedarfs ab. Der Spitzen-
lastbetrag beträgt 55 GW, der normalerweise wäh-
rend des Sommers auftritt und die installierte Kapa-
zität betrug 117 GW im Jahr 2021. Aufgrund der ho-
hen Sonnenstunden und großen Flächen machen
Italien zum optimalen Land in Europa für die grüne
Stromproduktion mit Photovoltaik-Freiflächenanla-
gen.
Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.2 Geschäftsentwicklung
Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2021. Sofern es nicht anders erwähnt wird, stehen
sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch gerundet.
Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt von einer weiteren massiven Umsatzsteigerung, welche vor allem durch
den Bau und den Verkauf von Photovoltaikanlagen sowie Solarmodulen erreicht wurde. Aufgrund von gestie-
genen Materialkosten, welche auf den Deckungsbeitrag drückten, sowie negativen Einmaleffekten wird ein
negatives Ergebnis vor Steuern in Höhe von TEUR -7.448 ausgewiesen.
1.2.1 Umsatz und Betriebsleistung
Die Betriebsleistung ermittelt sich wie folgt und ist gegenüber dem Vorjahr um circa 57 % (Vorjahr: 110,1
%) angestiegen.
Umsatzerlöse
zuzüglich Bestandsveränderungen
zuzüglich aktivierte Eigenleistungen
= Betriebsleistung
Die Entwicklung der Betriebsleistung stellt sich wie folgt dar (Werte in TEUR):
in TEUR
Jahr 2022
Jahr 2021
Jahr 2020
LED
866
4,3%
1.619
12,5%
1.392
22,6%
PV/Photovoltaik
17.786
87,6%
10.135
78,4%
4.439
72,1%
Sonstiges
287
1,4%
3
0,0%
1
0,0%
Umsatzerlöse
18.939
91,9%
11.751
90,9%
5.832
94,8%
Bestandsveränderung und aktivierte
Eigenleistungen
1.365
6,7%
1.180
9,1%
322
0,0%
Betriebsleistung
20.304
100,0%
12.931
100,0%
6.154
100,0%
Der Umsatz der Gesellschaft wird zu 72,59 % (Vorjahr: 51 %) in Österreich, zu 26,36 % (Vorjahr: 49 %) in
Deutschland und zu 1,05 % (Vorjahr: 0 %) in Griechenland sowie Italien erzielt.
Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um circa 61 % (Vorjahr: 101 %) gesteigert werden. Diese Steige-
rung geht fast vollständig auf neue Umsätze mit Photovoltaik (PV) zurück. Dies spiegelt sich auch im LED-
Anteil des Gesamtjahres wider, dieser lag bei circa 4 % (Vorjahr: 12,5 %) und verzeichnete einen prozentuel-
len Rückgang.
CLEEN E N ERGY Seite 9
Die Umsätze aus dem LED-Bereich verlieren weiter an Bedeutung und liegen im Geschäftsjahr 2022 nur
mehr bei ca. 4 % (Vorjahr: 12,5 %). Dies resultiert im Wesentlichen aus der geänderten Geschäftsstrategie
der CLEEN Energy AG, welche den Fokus auf die Errichtung und Betreibung von PV-Anlangen legt.
1.2.2 Ertragsentwicklung
Der Anteil für Material und bezogene Leistungen am Umsatz liegt bei circa 100 % (Vorjahr: 75 %) und somit
wesentlich über dem Vorjahresniveau. Dies ist vor allem auf gestiegene Material- und Dienstleistungspreise
durch die allgemein hohe Inflation zurückzuführen sowie durch Projektverzögerungen. Infolgedessen drück-
ten verlustreiche Projekte den allgemeinen Deckungsbeitrag massiv nach unten.
Der Personalaufwand bezogen auf den Umsatz beträgt circa 11,4 % (Vorjahr: 13,2 %) und ist um TEUR 615
gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist vor allem auf den gestiegenen Personalstand im Bereich Projekt-
leitung u. -administration (+ 2 FTE) und Finanzen (+ 1 FTE), sowie den allgemein gestiegenen Lohn- und Ge-
haltskosten zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bezogen auf den Umsatz betragen circa 18,2 % (Vorjahr: 18,9 %).
Der Anstieg in Höhe von TEUR 1.270 ist vor allem auf die allgemeine Geschäftsausweitung sowie der Bil-
dung von Rückstellungen zurückzuführen. Die größten Treiber für den Anstieg sind die Bildung einer
Drohverlustrückstellung in Höhe von TEUR 631, die Vorsorge für Strafen im Zusammenhang mit der verspä-
teten Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2021 in Höhe von TEUR 265, Beratungskosten
in Höhe von TEUR 884 und sowie Werbungskosten in Höhe von TEUR 389.
Die Abschreibungen liegen mit TEUR 2.139 (Vorjahr: TEUR 329) wesentlich über dem Vorjahresniveau und
beinhalten die vollständige außerplanmäßige Abschreibung des Firmenwerts in Höhe von TEUR 1.008, die
außerordentliche Abschreibung von Vorratsvermögen in Höhe von TEUR 892, sowie die planmäßige Ab-
schreibung von Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 239. Die außerplanmäßige Abschrei-
bung des Firmenwertes erfolgte aufgrund der fehlenden Ertragskraft der CLEEN Energy AG. Die Wertminde-
rung der Vorräte begründet sich durch einen unter Buchwert erfolgten Rückverkauf von nicht bezahlten PV-
Modulen.
Das Finanzergebnis in Höhe von TEUR –1.148 wird durch eine Wertberichtigung der Finanzforderung sowie
der Beteiligung eines Tochterunternehmens in Höhe von TEUR 1.097 negativ beeinflusst. Die Wertberichti-
gung erfolgte auf Basis einer verminderten Bewertung von Projektrechten in der Tochtergesellschaft.
In Summe wirken sich diese Effekte massiv auf das Ergebnis nach Steuern aus, wodurch dieses von
TEUR 18 im Vorjahr auf TEUR -7.438 gesunken ist. Der Bilanzverlust erhöhte sich dementsprechend auf
TEUR - 13.380.
Im Rahmen eines Errichtungsauftrags kam es in Deutschland zu einer Feststellung von mangelhaft geliefer-
ten PV-Modulen. Der Kunde droht mit der Wandlung der entsprechenden Lieferverträge, sollten die PV-Mo-
dule nicht vom Hersteller getauscht werden. Dies würde für die CLEEN Energy AG zu einer Rückzahlungs-
verpflichtung von rund TEUR 4.920 führen, und somit bestandsgefährdend sein. Aktuell befindet man sich in
Verhandlungen mit dem Hersteller und dem Kunden, um eine Lösung des Sachverhalts herbeizuführen. Das
Management geht aktuell von gesamten Zusatzkosten durch diesen Rechtsstreit in Höhe von TEUR 631 aus,
welche bereits im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt wurden.
Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
in TEUR
Jahr 2022
Jahr 2021
Jahr 2020
Umsatz
18.939
11.751
5.832
EBITDA
-4.161
486
-559
EBITDA-Marge (in %)
-22,0%
4,1%
-9,6%
EBIT
-6.300
157
-830
EBIT-Marge
-33,3%
1,3%
-14,2%
Ergebnis nach Steuern
-7.438
18
-914
Ergebnis je Aktie
-1,36
0,00
-0,25
1.2.3 Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
Jahr 2022
Jahr 2021
Bilanzsumme
22.231
100%
10.740
100%
Eigenkapital (Equity)
1.116
5,02%
1.554
14,47%
in TEUR
Jahr 2022
Jahr 2021
verzinsliches Fremdkapital
5.777
3.709
(-) liquide Mittel
9
8
Nettoverschuldung (Net Debt)
5.768
3.701
Nettoverschuldungsgrad (Net Gearing)
statisch
5,17
2,38
CLEEN E N ERGY Seite 11
in TEUR
Jahr 2022
Jahr 2021
Vorräte
5.713
3.013
Forderungen
13.380
5.007
aktive Rechnungsabgrenzung
147
108
Liquide Mittel
9
8
(-) sonstige Rückstellungen
1.454
413
(-) kurzfristige Bankverbindlichkeiten
732
618
(-) Verbindlichkeiten aus L+L
10.179
1.952
(-) sonstige kurzfr. Verbindlichkeiten
1.040
3.026
Nettoumlaufvermögen
5.844
2.127
Ratio
143,6%
135,4%
Das Eigenkapital (TEUR 1.116) und die Eigenkapitalquote (5,02 %) verringerten sich aufgrund des negativen
Jahresergebnisses in Höhe von TEUR -7.438. Durch die Kapitalerhöhung im April und Mai 2022 in Höhe von
TEUR 7.000 bleibt das Eigenkapital jedoch weiterhin positiv.
Die Nettoverschuldung erhöhte sich vor allem aufgrund der Aufnahme von Finanzierungen für den Material-
einkauf, sowie eines Darlehens für den Ausbau des Hauptstandortes in Haag.
Die Erhöhung der Vorräte resultiert aus der vermehrten Bevorratung von Materialien, um die geplante Ge-
schäftsausweitung im Jahr 2023 abwickeln zu können. Die Erhöhung der Forderungen resultiert im Wesentli-
chen aus der Errichtung von PV-Anlagen sowie von PV-Boxen für Tochterunternehmen.
Dagegen steht ein massiver Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, welche sich ei-
nerseits aus der stichtagsnahen Anschaffung von PV-Boxen ergibt und andererseits aus einem allgemein ge-
stiegenen Material- und Leistungseinkauf.
Aufgrund dieser kurzfristigen Finanzierungsstruktur war es für die CLEEN Energy AG nach dem Bilanzstich-
tag notwendig, Vereinbarungen mit den wichtigsten Gläubigern zu treffen, um eine adäquate Finanzierungs-
truktur sicherzustellen. Dies wurde erreicht, indem eine Finanzierung in Höhe von TEUR 2.550 langfristig ge-
stellt wurde, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 3.767 mit Forderungen
aus einem Beteiligungsverkauf verrechnet werden konnten, sowie eine Beteiligungsertrag in Höhe von TEUR
1.583 durch einen anteilsmäßigen Verkauf einer Beteiligung das Eigenkapital erhöhte.
Seite 12 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Eine detaillierte Beschreibung der Transaktionen erfolgt im Anhang unter den „Ereignissen nach dem Bilanz-
stichtag“.
1.2.4 Cash Flow
in TEUR
Jahr 2022
Jahr 2021
Jahr 2020
Cash-Flow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
-6.040
-2.628
-1.032
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
-1.742
-245
-256
Cash-Flow aus der Finanzierungstätig-
keit
7.774
2.858
1.173
Veränderung der flüssigen Mittel
-8
-15
-115
Der negative Cashflow aus der laufenden Tätigkeit spiegelt das negative Jahresergebnis wieder, die gestie-
genen Finanzforderungen gegenüber Tochterunternehmen, sowie den Zukauf von Komponenten für die Um-
setzung der vorhandenen Errichtungsaufträge im Geschäftsjahr 2023, um Warenengpässe zu vermeiden.
Kompensierend dazu wirkte die Erhöhung der Liefer- sowie sonstigen Verbindlichkeiten. Der negative Cash-
flow aus der Investitionstätigkeit ist überwiegend auf Zugänge beim Sach- und Finanzanlagevermögen zu-
rückzuführen. Die Finanzierung erfolgte einerseits über bereits zuvor beschriebene Eigenkapitalmaßnahmen
sowie durch die Neuaufnahme eines Darlehens, wodurch wiederum der Cash-Flow aus der Finanzierungstä-
tigkeit gegenüber dem Vorjahr stark anstieg. Insgesamt veränderten sich die flüssigen Mittel nur geringfügig.
1.3 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
1.3.1 Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp
Für das aufgrund des zusätzlichen Geschäftsbereichs Photovoltaik (PV) nunmehr dominierenden Produkts
gilt die installierte Nennleistung nach kWp oder MWp (Faktor x 1.000) als besonders wichtige Kennzahl. Die
Abkürzung kWp steht für „Kilowatt peak“. Damit wird die Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten
Bedingungen angegeben. Diese wird auch als Nennleistung bezeichnet. In der Praxis ist die tatsächliche
Leistung höher als die Nennleistung, weil die Wetter- und Betriebsbedingungen meist von der Norm abwei-
chen. Abhängig vom Standort der installierten Anlage ergibt sich durch die lokalen Sonnenstunden die mögli-
che Jahreserzeugung der Anlage in kWh (Kilowattstunden), die im österreichischen Schnitt bei gerundet
1.000 Volllast-Sonnenstunden liegt. Ein kWp erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom.
Im Jahr 2022 wurden PV Module mit einer Gesamtleistung von 28,85 MWp ausgeliefert (Vgl Vorjahr 8,54
MWp).
CLEEN E N ERGY Seite 13
1.3.2 Umweltschutz
Die CLEEN Energy Group setzt auch unternehmensintern Maßnahmen für die betriebliche Energiewende.
Seit 2021 ist der Firmenhauptsitz auf nachhaltige Technologien umgerüstet. Den Strom am Firmenhauptsitz
liefert eine 36,21 kWp Photovoltaik Anlage. Weiters sorgt eine Wärmepumpe im Winter, sowie im Sommer für
angenehme Temperaturen. Auch das Zentrallager in Haag, welches weitere Büroräumlichkeiten beherbergt,
ist bereits am Weg zur Klimaneutralität. Eine 41,76 kWp Photovoltaik Anlage produziert hier einerseits Strom
für den täglichen Gebrauch, sowie für die Wasserstoffproduktion unseres CLEEN Zeeros. Diese Produktinno-
vation, welche 2021 erstmals in Betrieb genommen wurde, wandelt überschüssigen Strom der Photovoltaik
kontinuierlich in H2 um. Insgesamt betreibt die CLEEN Energy Group damit an ihren drei Standorten in Öster-
reich Photovoltaik Anlagen für den firmeninternen Bedarf mit einer Leistung von rund 100 kWp und kann da-
mit den gesamten internen Bürobedarf decken.
Das Ziel, auf einen Fuhrpark ohne Emissionen umzusteigen, wurde 2022 weiter vorangetrieben. Insgesamt
umfasst der Fuhrpark 19 Fahrzeuge: 15 Firmenautos für Mitarbeiter und 4 Nutzfahrzeuge. Von diesen 15 Fir-
menwagen für Mitarbeiter werden 11 rein elektrisch betrieben und einer mit Hybridtechnologie. Die verblei-
benden 3 Verbrenner sollen spätestens 2024 ausgetauscht werden. Bei allen zukünftigen Neuanschaffungen
werden ausschließlich E-PKWs in Betracht gezogen. Auch der Wechsel im Bereich der Nutzfahrzeuge soll in
den kommenden Jahren, wenn effiziente und vernünftige Alternativen mit der benötigten Reichweite und adä-
quater Ladekapazität zur Auswahl stehen, in Angriff genommen werden.
1.3.2.1 Social Development Goals
Die CLEEN Energy AG plant, finanziert und errichtet Photovoltaik Anlagen für ihre Kunden und für den Aus-
bau des eigenen Portfolios. Diese Kraftwerke sind technisch speziell für eine lange Lebensdauer, sowie für
die Erzielung des höchstmöglichen Energieertrages konzipiert. Durch dieses Geschäftsmodell unterstützt das
börsennotierte Unternehmen eine Reihe von öffentlichen Interessen und Zielen, welche in den Social Develo-
pment Goals definiert sind.
Seite 14 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.3.3 Mitarbeiter
Insgesamt beschäftigt die CLEEN Energy zum Stichtag 30 Mitarbeiter. Der Anteil der 12 weiblichen Mitarbei-
terinnen liegt dabei mit 36 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der Energiebranche von 19,3 Prozent, sowie
über der Quote im Bereich der Erneuerbaren Energien von 29,6 Prozent.
Im Geschäftsjahr 2022 konnten 13 neue Mitarbeiter aufgenommen werden. Den größten Teil des personellen
Zuwachses verzeichnen die Bereiche Realisierung und Auftragscenter, welche für die Abwicklung und Um-
setzung der Projekte zuständig sind. Der Mitarbeiterabgang belief sich auf 11 Mitarbeiter, was unter anderem
durch eine Umstrukturierung im Unternehmen zurückzuführen ist. Da die Sitzplätze am Firmenhauptsitz in
Stadt Haag bereits knapp wurden, wurde 2022 in neue Büroräumlichkeiten investiert. Durch den Ausbau des
Obergeschosses stehen der CLEEN Energy AG ab Anfang März 2023 sieben neue Arbeitsplätze zur Verfü-
gung. Zusätzlich zu den räumlichen Erweiterungen wird, um dem starken Mitarbeiterausbau Rechnung zu
tragen, kontinuierlich in Prozess- und Kommunikationsoptimierung investiert. Unter anderem wurden regel-
mäßige „All Hands-Meetings“ eingeführt, in welchen der Vorstand dem gesamten Team über Strategisches
sowie aktuelle Informationen und Neuigkeiten der verschiedenen Abteilungen berichtet.
Neben ihren fest angestellten Mitarbeitern beschäftigte die CLEEN Energy AG im vergangenen Jahr 3 Prakti-
kanten im Bereich der Realisierung. Auch die Ausbildung von Lehrlingen wird in den kommenden Jahren in
Erwägung gezogen. Durch diese Maßnahmen soll dem aktuellen Fachkräftemangel entgegengewirkt und
gleichzeitig sichergestellt werden, dass die CLEEN Energy AG und die Energiebranche im Generellen auch
in Zukunft professionelle und gut ausgebildete Mitarbeiter vorweisen kann.
Da sich 2022 die Lage für gemeinsame Team-Events wieder deutlich verbesserte, konnten ausstehende Fei-
erlichkeiten der letzten Jahre, welche aufgrund der Pandemie nicht stattfinden konnten, nachgeholt werden.
Risikoberichterstattung. Die CLEEN Energy Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unter-
nehmensinternen und -externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex
entsprechend, betreibt die CLEEN Energy Group ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risiko-
managementsystem. Das Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems,
da hier positive und negative Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und dargestellt wer-
den. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen werden entsprechende Maßnahmen vom Vor-
stand und den leitenden Angestellten abgeleitet und zur Umsetzung gebracht.
Das Risikomanagementsystem ermöglicht es, schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen sowie Chan-
cen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy Group zu nutzen. Darüber
hinaus ist die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei wird ein-
gehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards geachtet.
Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeffizienz, ist die Ge-
schäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unter-
nehmens liegen.
Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy Group definiert:
Seite 15 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
A) Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche
Risiken:
a) Branchenrisiko,
b) Beschaffungsmarktrisiko
B) Unternehmensspezifische Risiken:
a) Investitionsrisiko,
b) IT-Risiko,
c) Personalrisiko,
d) Länderrisiko
C) Finanzielle Risiken:
a) Liquiditätsrisiko,
b) Kreditrisiko,
c) Zinsänderungsrisiko,
d) Fremdwährungsrisiko
A) Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche
Risiken
a) Branchenrisiko
Trotz des enormen Wachstumspotentials des Mark-
tes von erneuerbaren Energiequellen, enthält auch
diese Branche spezifische Risiken, welche die
CLEEN Energy Group im Rahmen ihres Risikoma-
nagements beobachtet und analysiert. Aufgrund
des Bestrebens der weltweiten politischen Entschei-
dungsträger die Energiewende voranzutreiben,
rückt die Branche in den Fokus von öffentlichen und
privaten Investoren, was wiederum den technologi-
schen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier besteht
das Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht
zu begleiten und somit das Einbüßen von Wettbe-
werbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien.
Des Weiteren ändern sich, aufgrund des Vorantrei-
bens der Energiewende, laufend die politischen
Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzer-
rungen führen, welche auf die Geschäftstätigkeit
und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy
Group Einfluss nehmen kann.
Die CLEEN Energy Group beobachtet und analy-
siert die Veränderungen der technologischen und
politischen Rahmenbedingungen laufend, um
schnellstmöglich Chancen in den sich verändernden
Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken zu
erkennen, ausgleichen und abmildern zu können.
Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt erfolgt durch
das Management im Rahmen einer Projektbewer-
tung eine Einschätzung der potentiellen Chancen
und Risiken von sich verändernden Technologien
und politischen Rahmenbedingungen.
b) Beschaffungsmarktrisiko
Ein wesentliches Risiko für die zukünftig geplante
Geschäftsausweitung der CLEEN Energy Group ist
die Beeinträchtigung des Beschaffungsmarktes von
Bauteilen für Photovoltaik-Anlagen. Durch die in
den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung
von Lieferketten aufgrund von weltweiten Störungen
von Logistikabläufen kam es zu nachteiligen
Seite 16 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies führt
einerseits zu massiven Preiserhöhungen und ande-
rerseits zu laufenden Lieferschwierigkeiten, welche
sich in langen Lieferzeiten manifestieren. Das Ma-
nagement der CLEEN Energy Group begegnet die-
sem Risiko mit einem speziellen Auswahlverfahren
von Lieferanten und stetiger Überwachung der Ein-
kaufsprozesse. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modu-
len) wird durch eine Bevorratung einer Mindest-
menge der Volatilität des Beschaffungsmarktes ent-
gegengewirkt. Des Weiteren setzt die CLEEN
Energy Group verstärkt auf den Bezug von wesent-
lichen Bauteilen direkt bei den Produzenten, um
Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzu-
kaufen.
B) Unternehmensspezifische Risiken
a) Investitionsrisiko
Durch das Geschäftsmodell der CLEEN Energy
Group ergibt sich naturgemäß ein hohes Investiti-
onsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich
wiederum ein entsprechendes Investitionsrisiko
ergibt. Dies definiert sich aus der Unsicherheit hin-
sichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, indem
das Risiko besteht, dass zukünftige Einzahlungs-
überschüsse bzw. Renditen eines Investitionspro-
jektes schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN
Energy Group begegnet diesem Risiko mit entspre-
chenden konservativen Projektkalkulationen, wel-
che eine Mindestrendite im Rahmen von abgesi-
cherten Energiepreisen enthält. Somit wird das In-
vestitionsrisiko, welches überwiegend von schwan-
kenden Strompreisen abhängt, minimiert.
b) IT-Risiko
Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Auto-
matisierung von Prozessen und der einhergehende
steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht
laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als
auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Syste-
men durch interne oder externe Faktoren. Der Ein-
satz von modernen IT-Systemen sowie Mitarbeiter-
schulungen im Zusammenhang mit Cyber-Crime
sollen das Risiko der CLEEN Energy Group im
Zusammenhang mit der elektronischen Datenverar-
beitung geringhalten. Zudem sollen regelmäßige
Datensicherung das Risiko von Datenverlust mini-
mieren.
c) Personalrisiko
Eine wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs
sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der Beleg-
schaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit
fördern nachhaltig die Produktivität und schlussend-
lich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis da-
für bilden funktionierende und transparente Informa-
tionsflüsse sowie die Einbindung jedes Mitarbeiters
in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die
Förderung von Weiter- bzw- Fortbildungsmaßnah-
men sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert
den Aufbau von Know-how und hilft nachhaltige und
erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu schaffen.
Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe Fluktua-
tion sowie fehlende Weiterbildung bilden die we-
sentlichen Risiken im Personalbereich. Die CLEEN
Energy Group entgegnet diesen Risiken mit der
Förderung von unternehmensinternen sowie exter-
nen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbin-
dungsinitiativen sowie einem attraktiven Entloh-
nungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungspro-
gramm.
d) Länderrisiko
Die Ausweitung und Internationalisierung des Ge-
schäftsfeldes der CLEEN Energy Group führt auch
zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologische,
politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
haben Einfluss auf den Erfolg der Geschäftstätigkeit
der CLEEN Energy Group. Um die einhergehenden
Risiken mit Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf
neue Länder bestmöglich evaluieren und bewerten
zu können, setzt das Management bei der Abwick-
lung von internationalen Projekten verstärkt auf die
Zusammenarbeit mit lokal anerkannten Geschäfts-
partnern, welche bereits ausreichend Erfahrung in
der Abwicklung von Photovoltaik-Projekten aufwei-
sen.
CLEEN E N ERGY Seite 17
C) Finanzielle Risiken
a) Liquiditätsrisiko
Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen
Basis ist eine der Kernaufgaben der Unternehmens-
führung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Li-
quiditätsrisikos auf Konzernebene wird eine Liquidi-
tätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüssen der
einzelnen Projekte ableitet, verwendet. Die Finan-
zierung des Konzerns erfolgt zu einem hohen Anteil
durch Bankdarlehen, die vor allem aufgrund der er-
forderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photo-
voltaik erforderlich sind. Die Finanzierungen des
Konzerns sind dementsprechend überwiegend lang-
fristig ausgerichtet um die Laufzeiten der zugrunde-
liegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur
Besicherung dieser langfristigen Finanzierungen
dienen einerseits die finanzierten Vermögenswerte
(idR Photovoltaik-Anlagen) als auch sonstige Si-
cherstellungen (z.B. Patronatserklärung, Verpfän-
dung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung
über Banken legt der Konzern großen Wert auf ein
partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu
seinen Kernaktionären. Diese haben in der Vergan-
genheit bereits mehrfach deren Loyalität zum Kon-
zern durch die Zurverfügungstellung ausreichender
liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewie-
sen.
b) Kreditrisiko
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zah-
lungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspartnern.
Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf
die Übersicht zu den überfälligen Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forde-
rungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko be-
steht in Höhe der Buchwerte. Die Analyse und Be-
wertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden ist ein
wesentliches Steuerungsinstrument der CLEEN
Energy Group, um das Kreditrisiko zu minimieren.
c) Zinsänderungsrisiko
Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes
von Finanzinstrumenten und des Zinsergebnisses
aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung
von Zinssätzen. Der weitaus überwiegende Anteil
der Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist
variabel verzinst und abhängig vom 3-Monats-EU-
RIBOR. Die Veränderung dieses Basiszinssatzes
von +/- 1 % hätte bei den Bankdarlehen eine Aus-
wirkung auf das Ergebnis sowie das Eigenkapital
(jeweils vor Steuern) in Höhe von TEUR +/- 177.
d) Fremdwährungsrisiko
Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro
durchgeführt werden, besteht derzeit kein Fremd-
währungsrisiko für den Konzern. Aufgrund der zu-
künftigen Geschäftsausweitung auch außerhalb des
Euro-Raumes, wird dieses Risiko zukünftig verstärkt
vom Management der CLEEN Energy Group über-
wacht werden.
Seite 18 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.3.4 Bericht über Forschung und Entwicklung
Im Jahr 2022 konzentrierte sich der FE-Bereich der
CLEEN Energy AG auf die Weiterentwicklung der
CLEEN Energy PV-Box und des CLEEN Zeero Was-
serstoffspeichers. Die CLEEN Energy PV-Box wurde
im Herbst 2022 als neues Produkt auf den Markt ge-
bracht, während beim CLEEN Zeero der Fokus auf
der Weiterentwicklung und Zertifizierung lag.
PV-Box: Die PV-Box ist Österreichs erste mobile PV-
Anlage, die in nur wenigen Stunden aufgebaut und
betriebsbereit ist. Im Zuge dieser Entwicklung waren
vor allem die gesetzlichen und regionalen Vorgaben
der einzelnen Länder von großer Bedeutung. Hier
wurde nach der optimalen technischen Lösung ge-
sucht, um ein universell in allen Ländern einsetzba-
res Produkt zu entwickeln. Dies konnte durch eine
modulare Erweiterung der PV-Box, die je nach Land
variiert, gelöst werden.
Bereits bei der Einführung der PV-Box im Herbst
wurde an der Weiterentwicklung gearbeitet, die nun
im Frühjahr 2023 veröffentlicht wurde. Neben nun
zwei unterschiedlichen Größen (Länge und Leistung)
der PV-Box wurden die technischen Komponenten
so weit verbessert, dass die PV-Box von jedem regi-
onalen Elektriker angeschlossen werden kann. Mit
der neuen Generation wird vor allem dem Plug &
Play Charakter Rechnung getragen.
CLEEN Zeero – Wasserstoffspeicher: Im Bereich der
Wasserstoff- bzw. Power to GAS-Forschung konnten
im Jahr 2022 durch Optimierung der Software, der
Steuereinheit und der technischen Komponenten
wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Zusätz-
lich zu den bestehenden Testanlagen der CLEEN
Energy AG wurde ein Pilotprojekt mit den Stadtwer-
ken Steyr gestartet. In diesem Pilotprojekt wird der
CLEEN Zeero als zentrale Komponente zur Black-
out-Prävention und autarken Versorgung eines Kri-
senstandortes über Photovoltaik mit Wasserstoffer-
zeugung und -speicherung durch den CLEEN Zeero
mit einem Speichervolumen von ca. 1 MW einge-
setzt.
Zusätzlich führt die CLEEN Energy AG die notwendi-
gen Zertifizierungen und Tests für den europäischen
Markt durch. Aufgrund der Neuheit der Technologie
gibt es dafür in jedem Land unterschiedliche Richtli-
nien und Voraussetzungen. In einigen Ländern sind
diese Richtlinien auch erst im Entstehen, was eine
große Herausforderung für die Entwicklung eines
einheitlichen Systems darstellt.
1.3.5 Wesentliche Merkmale des internen
Kontroll- und des Risikomanagement-
Systems in Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess
1.3.5.1 Risikomanagement-Prozess – Verantwor-
tung der Geschäftsleitung
Im Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde
im Jahr 2017 gemäß den Corporate-Governance-
Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance
und Risikomanagement implementiert und seither
laufend evaluiert.
Der Gesamtvorstand hat die Verantwortung über-
nommen, ein angemessenes internes Kontrollsys-
tem einzurichten und laufend zu überprüfen und
weiterzuentwickeln.
Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaft-
lichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit
überwacht und kontrolliert wird. Nachfolgend wer-
den die wesentlichen Merkmale beschrieben.
Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft ist unver-
meidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller
Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Auf-
grund der überschaubaren Unternehmensgröße
werden der Vorstand und die Führungskräfte in die
Lage versetzt, Chancen und Risiken frühzeitig zu
erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzu-
leiten. Die bewusste Auseinandersetzung mit Chan-
cen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der
Unternehmensführung.
Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitar-
beiter resultiert eine verantwortungsbewusste
CLEEN E N ERGY Seite 19
Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmens-
leitung sieht das Risikomanagement, z.B. durch ein
organisatorisch verankertes und gelebtes 4-Augen-
Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse. Für das
Risikomanagement besteht daher keine eigene Auf-
bauorganisation, denn Risiko- & Krisenmanagement
ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte
und jedes Mitarbeiters im Rahmen der Eigenverant-
wortung.
1.3.5.2 Kontrollumfeld und -Maßnahmen, Über-
wachung der Rechnungslegung
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kon-
troll- und Risikomanagements liegt in der Verant-
wortung des Vorstands. Durch dementsprechende
organisatorische Maßnahmen und Kontrollen wird
sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach
der die Eintragungen in die Bücher und die sonsti-
gen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht
und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wird.
Wesentliche Bestandteile des internen Kontroll- und
Risikomanagements sind insbesondere die funktio-
nale Trennung zwischen Vertrieb, Einkauf und Fi-
nanzwesen sowie die Einrichtung von Prozessen,
mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit
der Geschäftstätigkeit überwacht und sichergestellt
wird.
Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur
Bezahlung unterliegt strengen Regeln, die damit im
Zusammenhang stehende Risiken vermeiden sol-
len. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel
Funktionstrennungen, systemunterstützte Prüfun-
gen durch eine Software, sowie auf wenige Perso-
nen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen
von Zahlungen.
Für die Einhaltung der steuer- und kapitalmarkt-
rechtlichen Vorschriften gibt es eine enge Zusam-
menarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie
einer spezialisierten Anwaltskanzlei und deren lau-
fende Beratung.
Bei IT- Infrastruktur und Software wird einerseits auf
moderne Cloud-Lösungen zurückgegriffen, wie z.B.
Microsoft Office365, virtuelle Cloudspeicher in
Microsoft oneDrive, AWS und Azure Cloudservices
und das cloudbasierte CRM System Hubspot. An-
dererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020
auf die integrierte österreichische ERP Lösung BMD
NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative
Geschäft inklusive Finanzbuchhaltung abgedeckt
wird. Damit ist CLEEN Energy AG für das Wachs-
tum im operativen Bereich aber auch für spezifische
Rechnungswesen-Themen, wie Abbildung von
Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Kon-
solidierung und IFRS-Abschlüsse gerüstet.
Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung
hat sich auch im Jahr 2021 nach vermehrter Nut-
zung von Homeoffice und dezentraler Arbeit sehr
bewährt. Diesem Umstand Rechnung tragend wer-
den laufend mehr Services in die Cloud verlagert.
Folglich wurde Ende 2021 ein Projekt zur Umstel-
lung der lokalen Domainservices in die Azure Cloud
begonnen. Dies bildet den Grundstein weitere Ser-
vices ( z.b.: ERP ) zu einem späteren Zeitpunkt
ebenfalls in die Cloud zu migrieren.
Die Geschäftsfälle werden ab Auftragseingang bis
zur Verbuchung und Zahlungsüberwachung mit ei-
ner integrierten ERP-Lösung verarbeitet. Somit ist
die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Ge-
schäftsfälle gewährleistet.
Die Zugriffsrechte sind personen- und funktionsbe-
zogen auf die benötigten Datenbestände einge-
grenzt.
Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow-Ver-
luste reduziert wird, setzt das Unternehmen bevor-
zugt Standardsoftware ein.
1.3.5.3 Information und Kommunikation
Im Rahmen des internen Berichtswesens erfolgt mo-
natlich ein standardisiertes Reporting über ausge-
wählte Informationen an den Vorstand und Aufsichts-
rat, vor allem über Liquidität, Auftragseingang, Um-
satz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist-Vergleich und
Seite 20 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
Abweichungsanalyse der Aufwendungen und Er-
träge.
1.4 Bericht über die voraussichtlichen Ent-
wicklungen des Unternehmens
Aufgrund zwar mittlerweile fallenden aber immer
noch hohen Energiepreise und politischen bzw.
rechtlichen Vorgaben (z.B. Pariser Klimaabkom-
men, Energieeffizienzgesetz, Klima- und Energie-
strategie der Europäischen Kommission und der ös-
terreichischen Bundesregierung) haben Energieeffi-
zienz und nachhaltige Energieerzeugung eine hohe
Aufmerksamkeit und politische Entscheidungsträger
kündigen weitere Maßnahmen an. Daraus und aus
der anhaltend hohen Nachfrage an diesen Lösun-
gen ergibt sich ein beachtliches Wachstumspoten-
tial für die CLEEN Energy Group, die Chance auf
Erschließung weiterer Geschäftsfelder bzw. Märkte.
Die besonderen Anforderungen der Energiewende
und ihrer Effekte auf den Ausbau erneuerbarer
Energien, Versorgungssicherheit, Stromverbrauch,
Netzstabilität und Wärmeversorgung berücksichtigt
das Management der CLEEN Energy Group in ihren
strategischen Überlegungen. Speziell werden die
Anforderungen an den Klimaschutz und die Auswir-
kungen auf das Geschäftsmodell einem stetigen
Reviewprozess unterzogen. Entsprechend bildet die
Bewertung möglicher Entwicklungspfade der Ener-
giewende in den kommenden Jahren einen Schwer-
punkt für die zukünftige Strategie der CLEEN
Energy Group.
Um diesen Entwicklungen und dem hohen Bedarf
an grüner Energie Rechnung zu tragen, entwickelte
die CLEEN Energy Group 2022 die PV-Box, als
schnelle und unkomplizierte Lösung zur nachhalti-
gen Energieerzeugung auf Untergründen jeder Art.
Zusätzlich bedarf es in Österreich für das Aufstellen
einer PV-Box keine rechtliche Genehmigung auf
Nutzflächen, wie landwirtschaftlichen Flächen oder
Industriegründen, welche für Freiflächen sonst nötig
wäre.
Auf der anderen Seite wird dieses Potenzial durch
die aktuell sehr stark gestiegenen Zinsen belastet,
welche unternehmerische Investitionen teurer ma-
chen. Dies bewirk einerseits mehr Anfragen nach
dem CLEEN Energy Contracting Modell, jedoch
steigen auch für die CLEEN Energy Group die Fi-
nanzierungskosten. Die CLEEN Energy Group wird
sich um Jahr 2023 daher auf die Umsetzung von
profitablen „Kauf“ Projekten an Dritte und dem wei-
teren Aufbau eigener Assets fokussieren. Im Be-
reich des Aufbaus von eigenen Assets (PV-Anla-
gen) wird ein verstärktes Augenmerk auf die lang-
fristige Rentabilität gelegt und der Bewertungsmaß-
stab entsprechend der aktuellen Finanzierungsbe-
dingungen angepasst. Weitergehend konnte die
CLEEN Energy Group bereits viele Einzelaufträge
aber auch langfristige Kooperationen zur Errichtung
von PV-Anlagen mit Dritten fixieren. Das Booked
Business der CLEEN Energy AG beträgt rund
TEUR 20.000 und das Potential Business TEUR
5.000.
Aufgrund von großen Anschaffungen sowie einigen
negativen Einmaleffekten gegen Ende des Ge-
schäftsjahres 2022 kam die CLEEN Energy Group
zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 in finanzielle
Schieflage. Dies hatte zur Folge, dass die CLEEN
Energy Group in Verhandlungen mit ihren wesentli-
chen Gläubigern und Investoren treten musste, um
Vereinbarungen zu schließen, welche eine stabile
Finanzlage der CLEEN Energy Group wieder si-
cherstellen sollten. Mit Ende April 2023 konnten
diese Vereinbarungen erfolgreich abgeschlossen
werden. Die wesentlichen negativen Bilanzeffekte
wurden bereits im Geschäftsjahr 2022 verarbeitet,
wodurch das Management der CLEEN Energy
Group trotz des schwierigen Situation der letzten
Monate, aus heutiger Sicht für das Geschäftsjahr
2023 aufgrund des oben angeführten Booked Busi-
ness einen Umsatz (nach UGB) von rund EUR 25
Millionen und ein positives EBIT erwartet. Die Errei-
chung dieser Prognose hängt maßgeblich von der
zeitgerechten Erteilung der Baugenehmigungen so-
wie dem Erhalt der Photovoltaik-Zählpunkte (Ein-
speisezählpunkt) durch die Energieversorger ab.
CLEEN E N ERGY Seite 21
Darüber hinaus hängt die positive Entwicklung der
CLEEN Energy AG maßgeblich von der Erreichung
der geplanten Deckungsbeitragsmargen, sowie der
Beilegung des in der Ertragslage geschilderten
Rechtsstreites ab.
1.5 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm-
und Kontrollrechten und damit verbun-
denen Pflichten
1.5.1 Grundkapital
Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per
31.12.2022 EUR 4.875.871,00 (VJ EUR
4.292.539,00). Die Veränderung zum Vorjahr (EUR
583.332 / Stück 583.332) ist auf folgende Sachver-
halte zurückzuführen:
Stand 1.1.2022
4.292.539
Kapitalerhöhung 04/2022
166.666
Kapitalerhöhung 05/2022
416.666
Veränderung 2022 insgesamt
583.332
Die Veränderung iZm der Kapitalerhöhung 04/2022
resultiert aus der Ausgabe von 166.666 Stück
Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus dem
genehmigten Kapital, die im April 2022 in das Fir-
menbuch eingetragen wurde. Im Rahmen der Aus-
übung von Wandlungsrechten von den Inhabern
von Wandelschuldverschreibungen wurden eben-
falls im April 2021 insgesamt 114.285 Stück Aktien
aus bedingtem Kapital aufgrund der Ausübung von
Wandlungsrechten ausgegeben. Bei der 5. ordentli-
chen Hauptversammlung am 9. September 2021
wurde dem Vorstand Lukas Scherzenlehner und
dem Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Eisler Akti-
enoptionen gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu einem
Bezugspreis von EUR 3,36 je Aktie (Ausübungs-
preis der Aktienoptionen) eingeräumt. Die Aus-
übung dieser Aktienoptionen erfolgte bis zum Ende
des Bilanzstichtages und wurde durch die von der
CLEEN Energy AG selbst gehaltenen eigenen An-
teile bedient.
CLEEN E N ERGY Seite 22
Der gemäß IFRS 2 (anteilsbasierte Vergütung) anzusammelnde Betrag wird in der Gewinn- und Verlustrech-
nung wie folgt dargestellt:
in TEUR
Anzahl ausgeübte Rechte
Angesammelter Betrag
Ausweis in GuV
Anteil für Vorstand
44.625
146.370
Personalaufwendung
Anteil für Aufsichtsrat
17.850
58.548
Sonstiger betrieblicher Aufwand
Gesamt
62.475
204.918
Seite 23 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.5.2 Eigene Aktien
Die Gesellschaft verfügt über 185.440 eigene
Stückaktien (VJ 185.440), die nicht im Grundkapital
ausgewiesen sind.
1.5.3 Aktienprogramm 2021
Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptver-
sammlung am 9. September 2021 die Satzung der
Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das
Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2
Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien
zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen
an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglie-
der des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesell-
schaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsände-
rung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Aus-
übungsberechtigten, sondern schafft den Rahmen
für die Hauptversammlung und den Vorstand um
eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzu-
schließen.
Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu
180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und lei-
tende Angestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132
Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und
bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Auf-
sichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienopti-
onen können für die Mitglieder des Vorstandes im
Falle des Vorliegens eines Alleinvorstandes zum
Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen zuge-
teilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitglieder
können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO
und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zu-
geteilt werden. Im Falle von drei Vorstandsmitglie-
dern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den
CEO und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen ei-
nem CFO und einem COO zugeteilt werden. Bis zu
90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des
Aufsichtsrates (bis zu 45.066 Aktienoptionen Herrn
Michael Eisler und jeweils bis zu 22.533 Aktienopti-
onen den Herren Mag. Harald Weiss und Herrn
Boris Maximilian Schnabel als amtierende Auf-
sichtsratsmitglieder) zugeteilt werden.
Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je
Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses
Aktienoptionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die
Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026
(jeweils einschließlich) für die Leistungen in den
Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zuge-
teilt werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter
diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erst-
mals 2022 für die Leistungen im Jahr 2021. Eine
Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf
Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der
Gesellschaft.
Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Ak-
tienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates sind:
• aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-An-
stellungsvertrag oder aufrechte Funktion im
Aufsichtsrat
• Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienop-
tion („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum
Beispiel im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Ak-
tienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäfts-
jahr 2023 zugeteilten Aktienoptionen im Ge-
schäftsjahr 2026 ausgeübt werden können
Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem
dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum
Ablauf von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht
ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch
auf Entschädigung.
1.5.4 Genehmigtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde
Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital
2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom
31.05.2017 wird aufgehoben.
Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai
Seite 24 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
2023, das Grundkapital um bis zu EUR
1.785.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000
Stücke neue, auf Inhaber lautende Stammaktien
ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft ge-
gen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in
mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Ka-
pital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter
dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisheri-
gen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen
Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten
der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einver-
nehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zu-
stimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Um-
ständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird
ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die
sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem geneh-
migten Kapital ergeben, zu beschließen.
Seite 25 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.5.5 Aktien
Die Aktien sind zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment „standard
market auction“ (ISIN: AT0000A1PY49).
Jahr 2022
Jahr 2021
Organe, Management
1.539.534
28,118%
1.538.180
35,834%
Lukas Scherzenlehner (CEO)
935.602
17,088%
1.082.763
25,224%
Thomas Hirtenlehner (CFO)
25.854
0,472%
23.250
0,542%
Roland Gstöttner (CTO)
25.770
0,471%
12.700
0,296%
Boris Schnabel (AR)
355.243
6,488%
355.243
8,276%
Michael Eisler (AR)
197.065
3,599%
64.224
1,496%
Aktionäre (Meldeschwelle)
2.007.122
36,658%
1.602.321
37,328%
Alfred Luger
869.147
15,874%
869.207
20,249%
Michael Altrichter Bet.GmbH
342.229
6,250%
322.251
7,507%
Dr. Sabine Schnabel
223.475
4,081%
231.475
5,392%
Kawkaw Electronics International Li-
mited
356.271
6,507%
Compass-Gruppe-Holding
216.000
3,945%
179.388
4,179%
CLEEN Energy eigene Aktien
185.440
3,387%
185.440
4,320%
Aktionäre sonstige (Streubesitz)
1.743.235
31,838%
966.598
22,518%
Summe
5.475.331
100,00%
4.292.539
100,00%
Summe Streubesitz (<4%)
1.991.924
36,380%
1.066.772
24,852%
Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien. Es bestehen keine
besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien. Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern,
die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand erbringt seine Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen Verträgen, in
denen auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind. Betreffend Ernennung und Abberufung der Mit-
glieder des Vorstands und Aufsichtsrats es gibt keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Ge-
setz ergeben.
Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel
in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existie-
ren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsrats-
mitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Seite 26 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT
1.5.5.1 Entwicklung Aktienkurs
Im Geschäftsjahr 2022 fiel der Kurs der CLEEN Energy AG in der Jahresbetrachtung von 10 € auf 9€ pro
Aktie. Im ersten Halbjahr konnte die CLEEN Energy AG ein sehr starkes Kurswachstum erzielen mit einem
Hoch im Mai 2022 nach der Umstellung vom Market Auction Handel auf den Market Continous Handel. Durch
diese Umstellung ist die CLEEN Energy AG Aktie nun den ganzen Tag, während der Handelszeiten der Wie-
nerbörse, handelbar. Im Zuge des fallenden Marktes und den bis dahin sehr hohen Kursgewinnen gab die
CLEEN Energy AG ab Juni kontinuierlich die erzielten Gewinne ab und konsolidierte bei ca. 8,5 € pro Aktie.
Im Q4 konnte sich der Aktienkurs nochmals auf bis zu 10 € erholen und schloss das Jahr am 30.12.2022 mit
9€ je Aktie. Das Jahreshoch von 19,1€ je Aktie wurde erstmals am 2.5.2022 erreicht, dies war ebenfalls das
bis dahin erreichte Alltime-High in der Geschichte der CLEEN Energy AG. Das Jahrestief war am 29.08.2022
mit einem Kurs von 7,5€ je Stück.
Die Liquidität der Aktie konnte ebenfalls stark verbessert werden. So wurden im Jahr 2022 CLEEN Energy
Aktien im Wert von insgesamt 8,026 Millionen EURO* oder 745.618 Stück* an der Wienerbörse gehandelt.
Dies bedeutet einen Anstieg der Liquidität von 60% im Vergleich zum Vorjahr 2021 (5,032 Millionen EURO).
*Doppelzählung entsprechend Wiener Börse, abrufbar unter https://www.wienerborse.at/aktien-standard-mar-
ket/cleen-energy-ag-AT0000A1PY49/
Haag, 30. April 2023
_______________________
Ing. Lukas Scherzenlehner
(CEO, Vorstand)
CLEEN E N ERGY
1 ERKLÄRUNG
des Vorstandes
Haag, 30. April 2023
–––––––––––––––––––––––––––––––
Ing. Lukas Scherzenlehner
(CEO, Vorstand)
Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2022 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf,
das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass einmöglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und
Ungewissheiten beschreibt, denen die CLEEN Energy AG ausgesetzt ist.
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