JAHRES
FINANZ
BERICHT
(§ 124 BörseG)
der CLEEN Energy AG für
das Geschäftsjahr 2021
vom 1.1.2021 bis 31.12.2021
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung des Unternehmens/Konzerns
Konsolidierter Corporate Governance Bericht
CLEEN Energy AG Konzern
Konzernlagebericht
Konzernabschluss
Bestätigungsvermerk
Erklärung des Vorstandes
CLEEN Energy AG
Lagebericht
Jahresabschluss
Bestätigungsvermerk
Erklärung des Vorstandes
Anmerkung:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen
Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen oder
dritten Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu
verstehen sein.
CLEEN Energy AG | Firmensitz: Höllriglstraße 8a| A-3350 Haag | www.cleen-energy.com
Tel.: +43 (0) 7434 93080 400 | Mail: office@cleen-energy.com
FB: LG St. Pölten FN460107d | UID-Nr.: ATU7170754
I
CLEEN
... ist ein Kunstwort bestehend aus den beiden
englischen Begriffen
clean
and
green.
Es vermittelt
was wir täglich anstreben: den besten und einfachsten
Weg zur Energiewende für alle zu ermöglichen.
BESCHREIBUNG DES
UNTERNEHMENS /
KONZERNS
Allgemein
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Die CLEEN Energy Group ist ein führender österreichischer Full-Service-Anbieter für nachhaltige und
klimaschutzfreundliche Lösungen in den Bereichen Erneuerbare Energieerzeugung und
Energieeffizienz.
Das innovative Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group bietet sowohl Unternehmen als auch der
öffentlichen Hand die Möglichkeit, ohne Finanzierungskosten Erneuerbare Energielösungen zu
realisieren sowie ihre Infrastruktur energieeffizient umzurüsten. Zu unseren knapp 2.000 Kunden
zählen u.a. Industriebetriebe und Dienstleistungsunternehmen, kleine und mittelständische
Gewerbeunternehmen, landwirtschaftliche Betriebe sowie Gemeinden.
Das Unternehmen verfügt über zwei Standorte, in Haag/Niederösterreich (Zentrale) und in St.
Margarethen/Burgenland.
Seit 20. April 2017 ist die CLEEN Energy AG im Standard Market der Wiener Börse gelistet.
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Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Vorstandsvorsitzender
Ing. Lukas Scherzenlehner
Aufsichtsratsvorsitzender
Michael Eisler
Vorstand der startup300 AG
Aufsichtsratsvorsitzender
techbold technology group AG
Aufsichtsratsmitglied
Boris Schnabel
CFO der DER Touristik Group
Aufsichtsratsmitglied bei mehr als 10 Unternehmen
Aufsichtsratsmitglied
Harald Weis
Geschäftsführer MeinController GmbH
Leiter Finanzen der startup300 AG
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Geschäftsmodell
Die CLEEN Energy Group setzt mit ihren Lösungen voll auf den Megatrend Klimaschutz. Die
ambitionierten nationalen, europäischen sowie die globalen Klimaschutzziele sind wesentliche
Treiber für diese Entwicklung. Die CLEEN Energy Group sorgt hier dafür, dass der Unternehmens-
sowie der öffentliche Sektor aufgrund von innovativen Finanzierungsmodellen und einem
umfangreichen Dienstleistungsportfolio ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten können und sieht sich
damit als Enabler der Energiewende in Österreich.
Das dynamische und wachsende Marktumfeld der Erneuerbaren Energien eröffnet laufend neue
Chancen und Opportunitäten. Diese Chancen systematisch zu erkennen, zu nutzen und gleichzeitig
mögliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren, ist die Basis für das nachhaltige Wachstum der
CLEEN Energy Group.
Dieses dynamische Marktumfeld spiegelt sich auch in unserem Portfolio wider, das in den letzten
Jahren laufend erweitert wurde und mittlerweile ein breites Spektrum an folgenden nachhaltigen
Energielösungen umfasst:
• Photovoltaik-Anlagen
• Stromspeicher (inkl. Wasserstoffspeicher)
• E-Ladestationen
• Wärmepumpen
• LED-Umrüstung
Die nachfolgende Graphik veranschaulicht unser Leistungsportfolio:
Von der LED-Umrüstung kommend hat die CLEEN Energy Group ihr Portfolio in den letzten Jahren
kontinuierlich ausgebaut. Ein wesentlicher Fokusbereich des Unternehmens liegt mittlerweile in der
nachhaltigen Stromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen.
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Auch wurde im letzten Jahr mit dem Technologieführer OCHSNER für Wärmepumpentechnik eine
Kooperation eingegangen, sodass nun auch High-End Wärmepumpen mittlerweile das Full-Service-
Portfolio ergänzen. Die gemeinsame Lösung ist nicht nur effektiver und kostensparender als
konventionelle Anlagen, sondern auch umweltfreundlicher.
Zu einem weiteren wichtigen Teil der Unternehmensstrategie, mit dem Ziel noch mehr aus der PV-
Anlage herauszuholen, ist E-Mobility. Je mehr Strom selbst produziert wird, desto günstiger ist der
Strompreis pro kWh und desto mehr rentiert es sich betriebswirtschaftlich für unsere Kunden,
Elektrizität anstelle von brennbaren Treibstoffen auch im Transport zu nutzen.
Aufgrund derselben Erwägungen bietet die CLEEN Energy Group nun auch hocheffiziente
Stromspeicher und Wasserstoffspeicher an, die damit das Dienstleistungsportfolio sehr gut
abrunden.
Insgesamt betrachtet bietet CLEEN Energy Group damit nun ein Gesamtpaket an nachhaltigen
Energielösungen an, dass zu einer wesentlichen Verbreiterung der Kundenbasis und einzigartigen
Positionierung am Markt geführt hat.
Zusätzlich setzen wir uns aktuell bereits intensiv mit dem Zukunftsthema Wasserstoff (etwa als
möglicher Stromspeicher) auseinander und planen künftig eine laufende Erweiterung unseres
Dienstleistungsportfolios. Die nachfolgende Graphik veranschaulicht die hochdynamische
Entwicklung der CLEEN Energy Group in den letzten Jahren:
Bei all diesen Lösungen fungiert die CLEEN Energy Group als Full-Service-Anbieter und tritt damit als
einziger Ansprechpartner für den Kunden auf. Dementsprechend übernehmen wir für unsere Kunden
auf Wunsch die Planung, Finanzierung, Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung der Anlagen.
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Wir erarbeiten dabei für unsere Kunden individuelle Lösungen. Neben den fachlichen Themen
beraten und unterstützen wir auch zum Thema Förderung und übernehmen dabei auch die gesamte
Förderungsabwicklung.
Bei der Auswahl unserer Produkte legt die CLEEN Energy Group eine besonders große Sorgfalt auf
die Auswahl ihrer Partner und die Qualität der verwendeten Komponenten. Dabei werden
ausschließlich hochwertige Markenprodukte, die langjährige Garantien und hohe Nutzungsdauern
haben, verwendet.
Innovative Finanzierungsmodelle
Die CLEEN Energy Group bietet eine breite Palette an klassischen und innovativen
Finanzierungsmodellen an: Von der klassischen Möglichkeit die Produkte zu kaufen über die
mietähnliche Form des Leasings bis zu unserem innovativen Energiespar-Contracting-Modell.
Besonders das Contracting-Modell wurde 2020 zu einem echten Wachstumstreiber und wird
kundenseitig sehr stark nachgefragt.
Die nachfolgende Graphik veranschaulicht die drei Finanzierungsmodelle:
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Innovatives Energiespar-Contracting-Modell
Das Finanzierungsmodell Energiespar-Contracting der CLEEN Energy Group trägt einen
wesentlichen Grund zu unserem Wachstum bei. Dieses Contracting-Modell, das eben auch die
Finanzierung der Anlage abdeckt, ist in der Praxis erprobt und bereits bei zahlreichen Kunden
umgesetzt.
Hier am Beispiel einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) erläutert: Die CLEEN Energy Group tritt als
Contractinggeber auf und übernimmt dabei die Planung, Finanzierung, Installation, Betrieb und
Wartung der PV-Anlage auf der Immobilie des Kunden (Contractingnehmer). Die Anlage verbleibt
über die gesamte Vertragslaufzeit im Eigentum des Contractinggebers. Die Laufzeit für das Einspar-
Contracting kann variieren; im Regelfall werden zwanzig Jahre vorgesehen und stellen damit
langfristig prognostizierbare Umsätze für die CLEEN Energy Group dar. Nach dieser Laufzeit kann der
Kunde die Anlage kostenlos übernehmen oder den Vertrag verlängern. Der Kunde übernimmt somit
keinerlei Risiko und hat insbesondere keine Investitionskosten zu tragen.
Der Kunde zahlt nur eine monatliche Contracting-Rate, wobei diese stets so angesetzt wird, dass
diese unter den aktuellen Stromkosten des Kunden liegt. Der Kunde profitiert somit ab dem ersten
Tag, ab dem die PV-Anlage installiert wurde, von niedrigeren Stromkosten. Der nicht vom Kunden
verbrauchte Strom wird von der CLEEN Energy Group verkauft.
Die Finanzierung stellt die CLEEN Energy Group über Banken sicher, mit denen mittlerweile mehrere
langjährige Rahmenkreditverträge abgeschlossen werden konnten.
Die nachfolgende Graphik veranschaulicht den wesentlichen Ablauf beim CLEEN Energy Group
Energiespar-Contracting:
UNSERE STANDORTE
ÖSTERREICH
Zweigstelle und Lager
Steyrerstraße 59
3350 Haag
Zweigstelle
Eselmühle
1,
7062 St. Margarethen
DEUTSCHLAND
Zweigstelle
BommersheimerWeg 41b,
613448 Bad Homburg,
Zweigstelle
Pfarrweg 58,
D-72379 Hechingen-Schlatt
ITALIEN
BULGARIEN
ARABISCHE
EMIRATE
KONSOLIDIERTER
CORPORATE
GOVERNANCE
BERICHT
der CLEEN Energy AG
für das GESCHÄFTSJAHR 2021
vom 1.1.2021 bis 31.12.2021
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1.
Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex
(ÖCGK)
Der Österreichische Corporate Governance Kodex („ÖCGK“) stellt österreichischen
Aktiengesellschaften einen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur
Verfügung. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige
Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen und soll dazu
beitragen, ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens zu erreichen.
Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und
Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur
Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance.
Der Kodex wurde seit dem Jahr 2002 mehrfach überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance
Bericht basiert auf dem Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2021. Der Kodex ist unter
https://www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
Der Corporate Governance Bericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 ist auf der Homepage
der Gesellschaft (https://cleen-energy.com/) unter der Rubrik Investoren → Corporate Governance →
Corporate Governance-Bericht 2021 öffentlich zugänglich.
Die CLEEN Energy AG bekennt sich uneingeschränkt zum Österreichischen Corporate Governance
Kodex in der geltenden Fassung. Dieses Bekenntnis ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der
CLEEN Energy AG mit dem Ziel, das Vertrauen der Aktionäre zu stärken und die hohen
unternehmensinternen Rechts-, Verhaltens- und Ethikstandards der CLEEN Energy AG kontinuierlich
zu optimieren.
Aufgrund dieses Bekenntnisses hat die CLEEN Energy AG nicht nur den gesetzlichen Anforderungen
(„L- Regeln“) zu genügen, sondern ist auch zur Begründung der allenfalls gegebenen Nichteinhaltung
von C-Regeln („Comply or Explain”-Regeln) – das sind Regeln, die über die gesetzlichen Anforderungen
hinausgehen – verpflichtet.
Hinsichtlich der Einhaltung der L-Regeln wird offengelegt, dass die Gesellschaft die „L-Regel 65“ nicht
eingehalten und die viermonatige Frist zur Veröffentlichung des Jahresfinanzberichtes 2021 (zum
Stichtag 31. Dezember 2021) versäumt hat. Aufgrund eines COVID 19-Clusters in der Belegschaft
konnte die CLEEN Energy AG die Unterlagen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2021 nicht rechtzeitig erstellen und somit den vorgesehenen Termin für die
Veröffentlichung des Jahresfinanzberichtes für das Geschäftsjahr 2021 am 30. April 2022 nicht halten.
Im Sinne der Systematik des ÖCGK erklärt die CLEEN Energy AG die Abweichung von den C-Regeln des
ÖCGK wie folgt:
„C-Regel 12“: Die Unterlagen für Aufsichtsratssitzungen werden in der Regel mindestens eine Woche
vor der jeweiligen Sitzung zur Verfügung gestellt. In dringenden Fällen hat die Einladung telefonisch,
mittels Telefax oder E-Mail oder in gleichwertiger Form 48 Stunden vorher zu erfolgen.
„C-Regel 16“: Die CLEEN Energy AG verfügt mit Lukas Scherzenlehner über einen Alleinvorstand. Die
Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden ist demnach unterblieben.
„C-Regel 18“: Im Hinblick auf die Unternehmensgröße und die Anzahl der Mitarbeiter ist keine eigene
Stabstelle
„Interne
Revision“
eingerichtet
und
es
erfolgt
keine
Berichterstattung
über
einen
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Revisionsplan und wesentliche Ergebnisse im Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat wird jedoch
regelmäßig über die internen Kontrollmechanismen und das Risikomanagement informiert.
„C-Regel 18a“: Aufgrund der Unternehmensgröße der CLEEN Energy AG gibt es keine speziellen
Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte keine
gesonderte Berichterstattung zu diesem Thema an den Aufsichtsrat.
„C-Regel 28 (Absatz 1)“: Für das Aktienoptionsprogramm 2021 wurden keine messbaren, langfristigen
und nachhaltigen Kriterien im Voraus festgelegt. Die CLEEN Energy AG ist ein junges Unternehmen.
Angesichts der in einer Anfangszeit typischen schwankenden Auftragslage und Ausgaben ist ein
Abstellen auf im Voraus festgelegte, messbare und langfristige Kriterien nicht geeignet, die Grundlage
für die Zuteilung von Aktienoptionen zu bilden. Aus diesem Grund wurde die Zuteilung von
Aktienoptionen an den Vorstand bzw. Aufsichtsrat an die Hauptversammlung delegiert, welche
langfristige Kriterien für die Ausübung der zugeteilten Optionen festlegen kann und soll.
Das Aktienoptionsprogramm 2021 sieht nicht vor, dass eine nachträgliche Änderung der Kriterien
ausgeschlossen ist.
Das Aktienoptionsprogramm 2021 sieht keine Verpflichtung des Vorstands vor, einen angemessenen
Eigenanteil an Aktien zu halten, jedoch hält der Alleinvorstand der Gesellschaft derzeit rund 19% der
Anteile an der Gesellschaft. Bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Berichts wurden aus dem
Aktienoptionsprogramm 2021 keine Aktienoptionen ausgegeben.
„C-Regel 36 (Absatz 3)“: Der Aufsichtsrat ist bestrebt, seine Organisation, Arbeitsweise und Effizienz
ständig zu verbessern. Eine explizite Selbstevaluierung hat im Geschäftsjahr 2021 nicht stattgefunden
und wird aufgrund der Größe des Aufsichtsrats derzeit nicht für erforderlich gehalten.
„C-Regel 38 (Absatz 3)“: Der Aufsichtsrat stellt derzeit keine Überlegungen über eine Nachfolgeplanung
im Vorstand an. Auch eine Erweiterung des Vorstandes steht derzeit nicht zur Diskussion.
„C-Regeln 39, 41 und 43“: Da der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 nur aus drei Mitgliedern bestand,
wurde auf die Einrichtung eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses oder anderer Ausschüsse
(mit Ausnahme des verpflichtenden Prüfungsausschusses) verzichtet, da dies zu keiner
Effizienzsteigerung der Aufsichtsratsarbeit geführt hätte. Besonders dringende Agenden beschließt der
Aufsichtsrat allenfalls im Umlaufweg.
„C-Regel 64“: Aufgrund der Größe des Unternehmens und der Aktionärsstruktur wurde von der
Offenlegung folgender Informationen auf der Website der Gesellschaft abgesehen: aktuelle
Aktionärsstruktur, differenziert nach geographischer Herkunft und Investortyp, Kreuzbeteiligungen,
das Bestehen von Syndikatsverträgen, Stimmrechtsbeschränkungen, Namensaktien und damit
verbundene Rechte und Beschränkungen. Die Namen der Kernaktionäre wurden im Geschäftsbericht
2021 und auf der Website der Gesellschaft offengelegt.
„C-Regel 68“: Die Gesellschaft ist im Wesentlichen im deutschsprachigen Raum tätig und die Aktionäre
sind – soweit der Gesellschaft bekannt – im deutschsprachigen Raum beheimatet. Die Berichte der
Gesellschaft werden daher nur in deutscher Sprache erstellt.
„C-Regel 83“: Aufgrund der Größe der Gesellschaft wurde keine Beurteilung der Funktionsfähigkeit des
Risikomanagements durch den Abschlussprüfer beauftragt. Es erfolgte daher auch kein Bericht der
Funktionsfähigkeit des Risikomanagements durch den Abschlussprüfer an den Vorstand, an den
Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder an den Prüfungsausschuss.
Darüber hinaus ist die CLEEN Energy AG auch darauf bedacht, nicht nur den Mindestanforderungen,
sondern auch allen R-Regeln („Recommendations“) des ÖCGK zu entsprechen.
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Die CLEEN Energy AG fühlt sich zu Transparenz verpflichtet. Alle relevanten Informationen werden im
Jahresfinanzbericht und im Halbjahresfinanzbericht, auf der Unternehmenswebsite und im Rahmen
der laufenden Pressearbeit veröffentlicht. Die Berichte werden entsprechend den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln, aufgestellt. Die CLEEN Energy AG informiert
ihre Aktionäre mit Adhoc- oder Pressemeldungen zu allen unternehmensrelevanten Themen. Auf
wichtige Termine weist die Gesellschaft im Finanzkalender hin. Sämtliche Informationen werden auf
der Website unter der Rubrik „Investoren” veröffentlicht. Sie stehen damit allen Aktionären zeitgleich
zur Verfügung.
Zum Stichtag 31. Dezember 2021 hatte die Gesellschaft 4.292.539 Stammaktien ausgegeben.
Es existieren keine Vorzugsaktien oder Einschränkungen für die Stammaktien. Das Prinzip „one share
– one vote” kommt somit voll zum Tragen. Gemäß österreichischem Übernahmegesetz ist
sichergestellt, dass im Falle eines Übernahmeangebotes (öffentliches Pflichtangebot) jeder Aktionär
den gleichen Preis für seine Aktien erhält. Die Aktionärsstruktur der CLEEN Energy AG ist im Abschnitt
„Angaben zu Kapital, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen“
des Jahresfinanzberichts zum 31. Dezember 2021 dargestellt.
2.
Zusammensetzung der Organe und Organbezüge
Die Organe der CLEEN Energy AG setzen sich aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie der
Hauptversammlung zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt in
regelmäßigen Abständen und basiert auf einer offenen und transparenten Diskussion. Dasselbe gilt
jeweils innerhalb dieser Organe für die Kommunikation zwischen den einzelnen Organmitgliedern.
Vorstand
Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand der CLEEN Energy AG bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder agierten nach Maßgabe
der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung
des Vorstands, welche die Regeln der Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder sowie die
Geschäftsverteilung im Vorstand festlegen. Derzeit ist mit Lukas Scherzenlehner nur ein
Vorstandsmitglied bestellt. Es finden dementsprechend keine Vorstandssitzungen statt.
Die Geschäftsordnung unterwirft den Vorstand bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder umfassenden
Informations- und Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat und normiert einen Katalog von
Maßnahmen und Rechtsgeschäften, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen.
Zusammensetzung des Vorstands
Während des Geschäftsjahres 2021 bestand der Vorstand der CLEEN Energy AG nur aus einem Mitglied
(C-Regel 16 des ÖCGK):
1.1.1.1 Lukas Scherzenlehner, geboren 1990
- Datum der Erstbestellung: 18.10.2016
- Ende der laufenden Funktionsperiode: 22. September 2024
- Lukas Scherzenlehner ist als Alleinvorstand für sämtliche Agenden zuständig.
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- Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen Gesellschaften:
keine
Lukas Scherzenlehner ist seit mehr als 10 Jahren in der Energieeffizienzbranche tätig. Lukas
Scherzenlehner ist staatlich geprüfter Unternehmensberater. Er war Gründer und Geschäftsführer der
SB-Optimierung OG, der SB-Bau & Handels GmbH und der SB-Immobilien & Beteiligungs GmbH und
war mit diesen Gesellschaften in der Unternehmensberatung von Gewerbe- und Industriekunden mit
anschließender Umrüstungen im Bausegment, thermischen Sanierungen, dem Kauf und der
Entwicklung von Zinshausobjekten und Kleinwohnungen mit anschließender Vermietung tätig. Im
Dezember 2015 wurde er Gesellschafter und selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der
Rechtsvorgängerin der CLEEN Energy AG. In dieser Gesellschaft beschäftigte er sich mit der Analyse,
Planung, Realisierung und dem Verkauf von Beleuchtungsanlagen im Firmengroßkundenbereich sowie
der Rechte-Zertifikatvermarktung. Lukas Scherzenlehner ist seit 18. Oktober 2016 Vorstand der
Gesellschaft.
Aufsichtsrat
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung, ÖCGK und Geschäftsordnung
obliegenden Aufgaben und Pflichten gewissenhaft wahrgenommen. Sämtliche Mitglieder des
Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats sind im Sinne des ÖCGK frei und
unabhängig. Im Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt 9 Aufsichtsratssitzungen physisch oder über
Videokonferenzen und somit jeweils mindestens eine pro Quartal (C-Regel 36 des ÖCGK) abgehalten.
Die Sitzungen dauerten durchschnittlich rund zwei Stunden. Weiters fanden zwei Sitzungen des
Prüfungsausschusses statt; die Sitzungen dauerten durchschnittlich rund eine Stunde.
Der Aufsichtsrat hat entsprechend den Satzungsbestimmungen einen Vorsitzenden und einen
Stellvertreter und entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung einen Prüfungsausschuss bestellt.
Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von seinem
Stellvertreter geleitet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten spätestens eine Woche vor jeder Sitzung die mit dem
Vorsitzenden abgestimmte Tagesordnung und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zu
den Tagesordnungspunkten. In dringenden Fällen kann die Einladung 48 Stunden vor der Sitzung
erfolgen. Die Sitzungstermine sind nach Möglichkeit mit sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern
abzustimmen. Für die ordentlichen Aufsichtsratssitzungen ist ein Jahressitzungsplan rechtzeitig
vorzubereiten.
Zur Fassung eines gültigen Beschlusses ist die ordnungsgemäße Einladung der Aufsichtsratsmitglieder
und die Anwesenheit aller von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats
erforderlich; jedenfalls hat die nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Aktiengesetzes
erforderliche Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (derzeit drei) anwesend zu sein.
Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst;
bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, vom Vorstand jederzeit Berichte über Angelegenheiten der Gesellschaft
und Belange der Geschäftsführung zu verlangen. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nimmt
grundsätzlich auch der Vorstand teil, sofern nicht im Einzelfall anderes bestimmt wird. Die Mitglieder
des Vorstands haben kein Stimmrecht.
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In der Aufsichtsratssitzung erläutern die Mitglieder des Vorstandes umfassend den Geschäftsverlauf
und die personelle und finanzielle Entwicklung des Unternehmens. Die Beratung mit dem Vorstand
und der Aufsichtsratsmitglieder untereinander nimmt breiten Raum ein. Die Beschlussfassung zu
Investitionen, Akquisitionen und anderen Anträgen gemäß der Geschäftsordnung des Vorstandes
bilden einen weiteren Schwerpunkt jeder Aufsichtsratssitzung.
Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen und ihnen bestimmte Befugnisse
übertragen. Im Geschäftsjahr 2021 bestand ein Prüfungsausschuss, der sich aus den drei
Aufsichtsratsmitgliedern zusammensetzte.
Der Prüfungsausschuss hat die Rechnungslegungsprozesse, die Abschlussprüfung und die Wirksamkeit
des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des Revisionssystems überwacht.
Der Abschlussprüfer hat keine sogenannten Nicht-Prüfungsleistungen erbracht. Schließlich
überwachte und prüfte der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit und Tätigkeit des Abschlussprüfers.
Im Übrigen wird zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht seit der letzten Wahl in der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 30. August 2019 aus folgenden drei Mitgliedern:
1.1.1.2 Michael Eisler, geboren 1980
- Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Jahr der Erstbestellung: 2016
- Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2022
beschließt
Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen
börsenotierten Gesellschaften: keine
1.1.1.3 Mag. Harald Weiss, geboren 1974
- Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses
- Jahr der Erstbestellung: 2019
- Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2023
beschließt
Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen
börsenotierten Gesellschaften: keine.
1.1.1.4 Boris Maximilian Schnabel, geboren 1970
- Mitglied des Aufsichtsrats
- Jahr der Erstbestellung: 2019
- Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2023
beschließt
Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen
börsenotierten Gesellschaften: keine.
Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Mitglieder
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Der Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG hat entsprechend § 92 Abs 4a AktG einen Prüfungsausschuss
eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt.
Der Prüfungsausschuss der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern und setzt sich seit 30. August
2019 wie folgt zusammen:
• Mag. Harald Weiss: Vorsitzender, Finanzexperte
• Michael Eisler: Mitglied
• Boris Maximilian Schnabel: Mitglied
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des
internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft, die Überwachung der
Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung, die Prüfung und Überwachung der
Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für
die geprüfte Gesellschaft allenfalls erbrachten zusätzlichen Leistungen, die Prüfung des
Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die
Gewinnverteilung und des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate Governance-Berichts sowie
die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat, die Prüfung des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie die Erstattung des Berichts über die
Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat des Mutterunternehmens und die Vorbereitung des
Vorschlags des Aufsichtsrats für die Wahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers).
Der Prüfungsausschuss der CLEEN Energy AG ist im Geschäftsjahr 2021 zu zwei Sitzungen
zusammengekommen, an denen auch ein Vertreter des Wirtschafsprüfers teilgenommen hat. Der
Prüfungsausschuss hat einzelne Besprechungen mit dem Wirtschaftsprüfer an den Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses delegiert. Dieser hat in der nachfolgenden Sitzung oder Telefonkonferenz des
Aufsichtsrats darüber berichtet. Weiters haben sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses vom
Vorstand über das IKS, insbesondere betreffend der Rechnungslegung, sowie über Vorschläge für
Verbesserungen der Aufbau- und Ablauforganisation berichten lassen. In den Besprechungen mit den
Wirtschaftsprüfern wurden deren Tätigkeit, Erkenntnisse und Anregungen behandelt.
Da der Aufsichtsrat aus nicht mehr als 6 Mitgliedern besteht, werden die Aufgaben des Vergütungs-
und Nominierungsausschusses vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen (C-Regeln 41 und 43 des
ÖCGK).
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder
persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand steht, die einen materiellen
Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitgliedes zu beeinflussen (C-
Regel 53 des ÖCGK).
Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird anhand folgender Leitlinien definiert:
- Kriterium 1: Das Aufsichtsratsmitglied war in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des
Vorstandes oder leitender Angestellter der CLEEN Energy AG oder eines ihrer
Tochterunternehmen.
- Kriterium 2: Das Aufsichtsratsmitglied unterhält beziehungsweise unterhielt im letzten Jahr
zur CLEEN Energy AG kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied
bedeutenden Umfang. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen
das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung
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einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 des ÖCGK führt nicht
automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
- Kriterium 3: Das Aufsichtsratsmitglied war in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der
Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft.
- Kriterium 4: Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstand in einer anderen Gesellschaft, in der
ein Vorstandsmitglied der CLEEN Energy AG Aufsichtsratsmitglied ist.
- Kriterium 5: Das Aufsichtsratsmitglied gehört nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft an. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer
unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners
vertreten.
- Kriterium 6: Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienangehöriger (direkter
Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe)
eines Vorstandsmitgliedes des Unternehmens oder von Personen, die sich in einer in den
vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
Gemäß C-Regel 54 des ÖCGK soll dem Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens ein unabhängiger
Kapitalvertreter angehören, der nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist oder
dessen Interessen vertritt. Diese Anforderungen der C-Regel 54 wurden im Geschäftsjahr 2021 erfüllt,
da kein Mitglied des Aufsichtsrats Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% war oder die
Interessen eines solchen Anteilseigners vertrat.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der CLEEN Energy AG bekennen sich zu den Kriterien der
Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 und deklarieren sich als unabhängig.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine gemäß § 95 Abs 5 Z 12 AktG zustimmungspflichtigen Verträge
zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats abgeschlossen.
3.
Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Diversitätskonzept
Im Geschäftsjahr 2021 waren keine Frauen im Vorstand oder im Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG
vertreten.
Die Aufnahme eines weiblichen Aufsichtsratsmitgliedes ist derzeit nicht geplant. Aufgrund der Größe
des Aufsichtsrats finden die Quotenregelungen von § 86 Abs 7 AktG keine Anwendung.
Die Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern und Kandidaten sowie deren
Chancengleichheit am Arbeitsplatz ist für die CLEEN Energy AG selbstverständlich. Ein spezifisches
Programm zur Förderung von Frauen in diesem Zusammenhang besteht aufgrund der noch geringen
Anzahl der MitarbeiterInnen jedoch nicht.
Aufgrund der Größe der Gesellschaft ist derzeit die Erstellung eines Diversitätskonzeptes gemäß
§ 243c Abs 2 Z 3 UGB für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht erforderlich.
4.
Bericht über die externe Evaluierung
Gemäß C-Regel 62 hat die Gesellschaft regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, die Einhaltung der C-
Regeln des Kodex durch eine externe Institution evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im
Corporate Governance Bericht zu berichten. Eine solche Evaluierung über die Einhaltung der C-Regeln
des ÖCGK wurde zuletzt für das Geschäftsjahr 2020 von der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
durchgeführt. Die Oberhammer Rechtsanwälte GmbH bestätigte nach Durchführung der Evaluierung,
15
dass die CLEEN Energy AG die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2020 – soweit diese von der
Verpflichtungserklärung der CLEEN Energy AG umfasst und auf diese anwendbar waren – eingehalten
hat.
5.
Allgemeines und Veränderungen nach dem Abschlussstichtag
Änderungen seit dem Abschlussstichtag
7. April 2022 / 7. Mai 2022: Kapitalerhöhungen der CLEEN Energy AG
Im April und Mai 2022 wurden im Rahmen von zwei privat platzierten Barkapitalerhöhungen insgesamt
583.332 Stück Junge Aktien aus dem genehmigten Kapital 2018 ausgegeben. Das Bezugsrecht
bestehender Aktionäre wurde ausgeschlossen und vor allem strategische Investoren angesprochen.
Der Bezugspreis je Junger Aktie betrug EUR 12,- und somit insgesamt EUR 6.999.984,-. Das
Grundkapital der Gesellschaft wurde durch diese beiden Kapitalerhöhungen von EUR 4.292.539 auf
EUR 4.875.871 erhöht.
Haag, 16. November 2022
Der Vorstand
Ing. Lukas Scherzenlehner
(CEO, Vorstand)
16
1
CLEEN Energy AG
KONZERN
Konzernlagebericht
Konzernabschluss
Bestätigungsvermerk
Erklärung des Vorstandes
1
KONZERNLAGEBERICHT
der CLEEN Energy AG
für das GESCHÄFTSJAHR 2021
vom 1.1.2021 bis 31.12.2021
18
1.
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1.
Branchenentwicklung
Der Ausbau erneuerbarer Energien hat sich im Jahr 2021 mit wachsender Dynamik fortgesetzt.
Weltweit befinden sich die Energiemärkte im Wandel, konventionelle Energiequellen und fossile
Energieträger werden zunehmend durch den Ausbau und die Nutzung regenerativer Energiequellen
ersetzt. Erneuerbare Energien haben 2020 erstmals auch in der Europäischen Union fossile
Brennstoffe übertroffen und befinden sich weiterhin im Vormarsch. Gleichzeitig kam es vor allem in
Europa zu einer verstärkten Nachfrage an erneuerbaren Energien, durch die ab Sommer 2021 stark
steigenden Energiepreise (Strom und Gas) und gipfelten mit der drohenden Energiekrise bzw.
Gasknappheit durch den Russland-Ukraine Konflikt.
Nationale regulatorische Entwicklungen zugunsten erneuerbaren Energien
Die österreichische Bundesregierung hat sich mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet,
umfassende Maßnahmen im Klimaschutz zu setzen und sich dazu bekannt, Österreich bis zum Jahr
2040 klimaneutral zu machen. Vordergründig stehen dabei ambitionierte nationale Maßnahmen zur
Treibhausgasreduktion. Dabei soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden und das
Steuersystem ökologisiert werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Förderungen für
Investitionen im Umwelt- und Energiebereich jährlich stark erhöht.
Das Jahr 2021 war stark durch die 14% Investitionsprämie für Investitionen in ökologische Projekte
geprägt, diese führte zu einer vermehrten Nachfrage nach klassischen Kaufprojekten. In Kombination
mit den verfügbaren OeMAG Förderungen für PV-Anlagen führte es zu einer signifikanten
Nachfragesteigerung im Raum Österreich.
Ebenfalls wurde 2021 durch die amtierende Regierung (ÖVP und Grüne) die Timeline für den Ausstieg
aus fossilen Heizsystemen beschlossen. In zwei Schritten soll der Ausstieg aus den fossilen
Heizsystemen umgesetzt werden. Konkret müssen bis 2025 Öl- und Kohleheizungen eines gewissen
Alters ausgetauscht bzw. dürfen nicht mehr verbaut werden, endgültig sind diese mit 2035 zu
entsorgen. Im zweiten Schritt muss mit 2040 ein kompletter Ausstieg aus Gasheizungen vollzogen
werden. Der Umbau auf eine nachhaltige Lösung wird aktuell durch das Umweltministerium
bezuschusst. Neben einer erhöhten Nachfrage nach Wärmepumpen führt dies auch indirekt zu einer
steigenden Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen, da diese sehr hohe Synergien aufweisen.
AWS Haftung als Sicherheitsnetz für Energie-Contracting
Anfang des 2. Quartals 2022 wurden die zuerst als Klimahaftungen bezeichnete Gesetzesnovelle
durch die AWS finalisiert. Diese sind nun als AWS Garantien in der Höhe von 80% für Kredite zur
Finanzierung von ökologischen Lösungen abrufbar. Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes
(UFG) wurde initial im September 2020 beschlossenen und stellt einen besonders wichtigen Hebel für
den flächendeckenden PV-Ausbau durch das Finanzierungsmodell Contracting dar. Generell wird
dadurch die Finanzierung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen im
Allgemeinen deutlich erleichtert und vergünstigt werden. Künftig werden Banken daher aufgrund
dieser Sicherheit Contractinggebern mit größerer Wahrscheinlichkeit großvolumige Kredite
gewähren.
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Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Nach einiger Verzögerung wurde das EAG im ersten Quartal 2022 verabschiedet. Im EAG ist das Ziel,
bis 2030 Österreich zu 100 % mit Ökostrom aus Erneuerbaren Energien zu versorgen, rechtlich
verankert. Um dieses Ziel zu erreichen, muss bis 2030 der Zubau von 27 Terawattstunden (TWh)
installierter Stromleistung erreicht werden. Mit dem EAG soll somit der Ausbauturbo für PV gezündet
werden, da sich für die angepeilten 11 TWh Sonnenstromausbau die PV-Flächen in Österreich
vervielfachen müssen.
Dieses beinhaltet eine Reihe von Förderungen und Vereinfachungen im Bereich Umwelt und Energie.
Damit wird der Grundstein für den grünen Investmentboom zusätzlich gestärkt. Der Schwerpunkt der
Unterstützung liegt besonders auf der Marktpreisförderung, die den alten fixierten Einspeisetarif
ablöst. Die variablen, technologiespezifischen Marktprämien bieten Investitionssicherheit, womit
einem der wesentlichsten Anliegen der Energiebranche Rechnung getragen wird. Ein besonders
erfreulicher Punkt ist zudem die Berücksichtigung und Förderung von Contracting- &
Leasingmodellen im EAG. Dies vor dem Hintergrund, dass damit Energiegemeinschaften die
Auslagerung der Betriebsführung und Wartung an externe Energieversorgungsunternehmen
ermöglicht wird.
Internationale Entwicklungen der erneuerbaren Energien
Der internationale Markt hat sich 2021 speziell durch Programme der Europäischen Union wie zum
Beispiel „Fit for 55“ sehr stark entwickelt. Durch den seit 2021 steigenden Gaspreis und damit
ebenfalls steigenden Strompreis hat sich die Nachfrage an erneuerbaren Energien quer durch Europa
vervielfacht. Es besteht nunmehr eine Motivation aus zwei Richtungen für Unternehmen auf
erneuerbare umzusteigen. Einerseits verlangen Programme wie „Fit for 55“, die wiederum in
nationale Richtlinien umgewandelt werden, die Erfüllung dieser Richtlinien und andererseits führen
die gestiegenen Energiepreise zu steigender Unsicherheit zu einem Umdenkprozess.
Konkret wurden durch „Fit for 55“ unter anderem folgende Zielvorgaben durch die EU definiert.
- 40% Erneuerbare Energien bis 2030
- Verdoppelung der Energieeinsparung
- Alternative Kraftstoffe für Flug- und Schiffverkehr
- Keine fossilen PKW-Neuzulassungen mehr ab 2035
- CO2 Grenzsteuer für Importe
Auswirkungen des Ukraine-Russland Konfliktes
Der seit Februar 2022 herrschende Ukraine-Russland-Konflikt hat zu einem massiven Umdenken
sowohl der Privathaushalte, der Gewerbe als auch der öffentlichen Institutionen geführt. Die seit
Anfang des Jahres 2022 nochmals empfindlich gestiegenen Energiekosten führten zu einer Nachfrage
an erneuerbaren Energielösungen wie Photovoltaik, welche der Markt aktuell nicht befriedigen kann.
Speziell nachhaltige Lösungen, welche die Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit erhöhen sind
davon betroffen. Dies führte zu einer nachfragegetriebenen Preiserhöhung für erneuerbare
Energielösungen als auch signifikanten Wartezeiten für Interessenten.
20
1.2.
Geschäftsentwicklung
Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2020. Sofern es nicht anders erwähnt wird,
stehen sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch gerundet.
Das Geschäftsjahr 2021 ist durch den Fokus auf Großprojekte (Anlagen größer 1MW) in Kombination
mit dem Ausbau des Portfolio an eigenen Anlagen geprägt. Im Zuge dessen wurde das notwendige
Team zur Entwicklung und Abwicklung von Großbaustellen im In- und Ausland erweitert und die
Entwicklung der bestehenden Projektpipeline vorangetrieben.
Der verstärkte Fokus auf eigene Anlagen führt dazu, dass speziell in der Übergangsphase weniger
Umsatz durch Kaufprojekte realisiert werden kann und zudem dass notwendigen Personalressourcen
aufgebaut werden müssen. Dagegen steht, dass nach der Realisierung einer Photovoltaik-Anlage
diese für rund 20 Jahre planbare Erträge liefert, welche den klassischen Verkaufspreis um ein
Vielfaches übersteigen.
1.2.1.
Umsatz und Betriebsleistung
Die Betriebsleistung ermittelt sich wie folgt und ist gegenüber dem Vorjahr um circa 103,3% (Vorjahr:
110,1 %) angestiegen.
Umsatzerlöse
zuzüglich Bestandsveränderungen
zuzüglich aktivierte Eigenleistungen
= Betriebsleistung
Die Entwicklung des Umsatzes bzw. der Betriebsleistung nach Geschäftsbereichen stellt sich wie folgt
dar (Werte in TEUR):
Umsatz
1.1.-31.12.2021
1.1.-31.12.2020
Anteil
LED
PV / Photovoltaik
1.664
2.762
1.354
596
69,4%
30,6%
Summe
4.426
1.950
100,0%
Betriebsleistung
1.1.-31.12.2021
1.1.-31.12.2020
Anteil
LED
PV / Photovoltaik
1.687
4.065
1.387
1.442
49,0%
51,0%
Summe
5.752
2.829
100,0%
21
Der Umsatz bzw. die Betriebsleistung der Gesellschaft wird ähnlich wie im Vorjahr, fast vollständig in
Österreich erwirtschaftet.
Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um circa 126,9 % (Vorjahr: -41,6 %) gesteigert werden.
Diese Steigerung geht fast vollständig auf neue Umsätze im Bereich Photovoltaik (PV) zurück. Dies
spiegelt sich auch im LED-Anteil des Gesamtjahres wider, dieser lag bei circa 37,6 % (Vorjahr: 69,4 %)
und verzeichnete einen prozentuellen Rückgang. Gegenüber dem Vorjahr konnten sowohl die
Verkäufe von Photovoltaikanlagen, als auch wiederkehrenden Umsätze aus Stromerlösen wesentlich
gesteigert werden.
1.2.2.
Ertragsentwicklung
Der Materialaufwand und der Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen erhöhte sich
gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.953 auf TEUR 4.247. Dies ist vor allem auf die gestiegene
Betriebsleistung im Photovoltaikbereich zurückzuführen.
Der Personalaufwand bezogen auf den Umsatz liegt bei circa 35,4 % (Vorjahr: 57,8 %) und ist um TEUR
439 gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.128 auf TEUR 1.567 gestiegen. Dies ist vor allem auf den
gestiegenen Personalstand im Bereich Projektierung (+ 5 FTE
1
), Elektrotechnik (+ 2 FTE) und
Lagerverwaltung (+1 FTE) zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bezogen auf den Umsatz betragen circa 51,9 % (Vorjahr:
68,7 %). Dieser Anstieg in Höhe von TEUR 956 ist vor allem auf die allgemeine Geschäftsausweitung
zurückzuführen. Die größten Treiber für den Anstieg sind Wertberichtigungen (+ TEUR 242) ,
Werbungskosten (+ TEUR 209), Personalvergütungen (+ TEUR 230) sowie Rechts- und
Beratungskosten (+ TEUR 158).
Die Abschreibungen erhöhten sich aufgrund hoher Investitionen in Photovoltaik-Anlagen auf TEUR
374 (Vorjahr: TEUR 165).
Die Betriebsleistung konnte von TEUR 2.830 auf TEUR 5.752 im Geschäftsjahr 2021 kräftig gesteigert
werden. Das EBITDA sowie das EBIT sind mit TEUR -2.217 bzw. TEUR -2.591 jedoch negativ. Dies ist
im Wesentlichen auf den Aufbau des Geschäftsmodells der „wiederkehrenden Erlöse“
zurückzuführen, indem die gebauten bzw. gekauften Photovoltaik-Anlagen über die nächsten 20 bis
25 Jahre Erlöse erwirtschaften und somit derzeit noch keinen wesentlichen Ergebnisbeitrag leisten
Die Investitionen in diese Photovoltaik-Anlagen betrugen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 5.953.
1
FTE = Full-time equivalent
22
Einheit
1.1.-31.12.2021
1.1.-31.12.2020
(angepasst)
1.1.- 31.12.2020
(wie berichtet)
Umsatz
TEUR
4.426
1.950
1.950
Betriebsleistung
TEUR
5.752
2.830
2.830
EBITDA
TEUR
-2.217
-754
-769
EBITDA-Marge
%
negativ
negativ
negativ
EBIT
TEUR
-2.591
-919
-934
EBIT-Marge
%
negativ
negativ
negativ
Ergebnis nach Steuern
TEUR
-2.859
-989
-1.073
Ergebnis je Aktie
EUR
- 0,72
-0,21
negativ
1.2.3.
Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
In TEUR
31.12.2021
Anteil
31.12.2020
(angepasst)
Anteil
31.12.2020
(wie berichtet)
Anteil
Langfristiges
Vermögen
11.280
66,7%
4.853
66,7%
5.668
66,7%
Kurzfristiges
Vermögen
5.666
33,3 %
2.132
33,3 %
1.997
33,3 %
Summe Vermögen
16.946
100,0 %
6.985
100,0 %
7.665
100,0 %
In TEUR
31.12.2021
Anteil
31.12.2020
(angepasst)
Anteil
31.12.2020
(wie berichtet)
Anteil
Langfristige
Schulden
10.382
53,5 %
4.675
53,5 %
5.531
53,5 %
Kurzfristige
Schulden
9.035
46,5 %
3.810
46,5 %
3.839
46,5 %
Summe Schulden
19.417
100,0 %
8.485
100,0 %
9.370
100,0 %
23
In TEUR
31.12.2021
Anteil
31.12.2020
(angepasst)
Anteil
31.12.2020
(wie berichtet)
Anteil
Investitions-
zuschüsse
458
100,0 %
97
100,0 %
97
100,0 %
In TEUR
31.12.2021
Anteil
31.12.2020
(angepasst)
Anteil
31.12.2020
(wie berichtet)
Anteil
Eigenkapital
-2.929
-
-1.597
-
-1.802
-
Das langfristige Vermögen, die Investitionszuschüsse sowie die Schulden erhöhten sich vor allem
aufgrund der Geschäftsausweitung im Photovoltaik-Bereich. Diese Erweiterung erhöhte auch das
Working Capital von TEUR 39 auf TEUR 1.040. Die Treiber bei der Erhöhung des aktiven Working
Capitals waren vor allem die Vorräte sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Gegengleich erhöhten sich auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die Entwicklung des Eigenkapitals wurde vom Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 2.859 negativ
und von im Geschäftsjahr durchgeführten ordentlichen sowie bedingten Kapitalerhöhung in Höhe
von TUER 1.527 positiv beeinflusst.
1.2.4.
Cash Flow
Einheit
1.1 –
31.12.2021
1.1 –
31.12.2020
(angepasst)
1.1 –
31.12.2020 (wie
berichtet)
Cash-Flow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
TEUR
-3.928
-657
-222
Cash-Flow aus der
Investitionstätigkeit
TEUR
-4.662
-4.277
-4.365
Cash-Flow aus der
Finanzierungstätigkeit
TEUR
8.651
4.820
4.877
Veränderung der flüssigen
Mittel
TEUR
61
-114
289
Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich vor allem aufgrund des
negativen Ergebnisses vor Steuern, sowie dem Aufbau von Working Capital. Der Cash-Flow aus der
Investitionstätigkeit zeigt in erster Linie erhöhte Investitionen in das Sachanlagevermögen und in
immaterielle Vermögenswerte sowie einem Unternehmenserwerb in Höhe von TEUR 1.000. Die
Finanzierung der zuvor genannten Punkte erfolgte im Wesentlichen über eine durchgeführte
Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 860, sowie der Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von TEUR
8.956. Daneben konnten laufende Finanzierungen und Leasingschulden zurückgezahlt werden. In
Summe ergibt dies einen Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 8.651. Die
liquiden Mittel erhöhten sich in Summe nur unwesentlich auf TEUR 76.
24
1.3.
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
1.3.1.
Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp
Für das aufgrund des zusätzlichen Geschäftsbereichs Photovoltaik (PV) nunmehr dominierenden
Produkts gilt die installierte Nennleistung nach kWp oder MWp (Faktor x 1.000) als besonders
wichtige Kennzahl. Die Abkürzung kWp steht für „Kilowatt peak“. Damit wird die Leistung einer
Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben. Diese wird auch als Nennleistung
bezeichnet. In der Praxis ist die tatsächliche Leistung höher als die Nennleistung, weil die Wetter- und
Betriebsbedingungen meist von der Norm abweichen. Abhängig vom Standort der installierten
Anlage ergibt sich durch die lokalen Sonnenstunden die mögliche Jahreserzeugung der Anlage in kWh
(Kilowattstunden), die im österreichischen Schnitt bei gerundet 1.000 Volllast-Sonnenstunden liegt.
Ein kWp erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom.
Im Jahr 2021 wurden Anlagen mit einer Leistung von rund 6.800 kWp (Vorjahr: 4.300 kWp)
ausgeliefert und Anlagen mit einer Leistung von rund 3.550 kWp erworben und seither betrieben.
1.3.2.
Umweltschutz
Im Jahr 2021 wurde der Hauptsitz der CLEEN Energy Group in Haag rundum erneuert und auf
nachhaltige Technologien umgestellt. So wurden im Laufe des Jahres eine Wärmepumpe für Heizung
und Kühlung sowie eine PV-Anlage installiert. Ebenfalls wurde am 2021 neu angemieteten zweiten
Standort in Haag eine 60 kWp Anlage und ein CLEEN zeero Wasserstoffspeicher installiert.
Insgesamt betreibt die CLEEN Energy Group damit in Österreich an ihren drei Standorten PV-Anlagen
mit einer Peakleistung von rund 100 kWp und kann damit den gesamten Bürobedarf decken.
Im Bereich Fuhrpark wurde im Jahr 2021 der Wechsel auf eine reine E-Flotte weiter vorangetrieben.
Zukünftig werden bei Neuanschaffungen nur noch E-PKWs in Betracht gezogen. Aktuell werden noch
2 PKWs mit fossilen Brennstoffen betrieben, welche spätestens 2023 ausgetauscht werden sollen.
Insgesamt umfasst der Fuhrpark damit nun 11 E-Autos, einen Hybrid PKW, 2 Verbrenner-PKW und 4
Nutzfahrzeuge. Im Bereich der Nutzfahrzeuge gab es leider noch keine brauchbare Alternative
aufgrund der benötigten Reichweite und Ladekapazitäten. Ein Wechsel der Nutzfahrzeuge wird
jedoch in den kommenden Jahre angestrebt.
1.3.3.
Mitarbeiter
Das Team der CLEEN Energy Group verzeichnet einen starken Mitarbeiterbedarf und -zuwachs.
Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 19 neue Mitarbeiter aufgenommen werden. Der größte Teil des
personellen Zuwachses verzeichnet der Bereich Realisierung und Auftragscenter, welche für die
Abwicklung der Projekte zuständig ist.
Um dem starken Mitarbeiterausbau Rechnung zu tragen, wurde auch vermehrt in Prozess- und
Kommunikationsoptimierung investiert. Neben klassischen Produkt- und Mitarbeiterschulungen
wurde in Kooperation mit externen Beratern Mitarbeiter Workshops und Teambuilding Aktivitäten
durchgeführt. Weiters wurde im Rahmen der Unternehmensorganisation damit gestartet, eine
weitere Managementebene zu etablieren, um die internen Strukturen entsprechend der Ausweitung
der Geschäftstätigkeit aufzubauen.
25
Ebenfalls wurde damit begonnen eine neue Managementebene einzuziehen und die internen
Abteilungen und deren Tätigkeitsfelder stärker zu differenzieren.
Im Rahmen der Möglichkeiten während der Pandemie konnten vorwiegend in den Sommermonaten,
Events für und mit dem gesamten Team veranstaltet werden.
1.4.
Risikoberichterstattung
Die CLEEN Energy Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unternehmensinternen
und -externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex
entsprechend, betreibt die CLEEN Energy Group ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites
Risikomanagementsystem. Das Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses
Risikomanagementsystems, da hier positive und negative Abweichungen von Unternehmenszielen
quantitativ erfasst und dargestellt werden. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen
werden entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden Angestellten abgeleitet und
zur Umsetzung gebracht.
Das Risikomanagementsystem ermöglicht es, schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen sowie
Chancen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy Group zu nutzen.
Darüber hinaus ist die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements.
Dabei wird eingehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter
Qualitätsstandards geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im
Sektor der Energieeffizienz, ist die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig,
die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen.
Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy Group definiert:
• Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken
o Branchenrisiko, Beschaffungsmarktrisiko,
• Unternehmensspezifische Risiken
o Investitionsrisiko, IT-Risiken, Personalrisiken, Länderrisiken
• Finanzielle Risiken
o Liquiditätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Währungsrisiko
Branchenrisiko
Trotz des enormen Wachstumspotentials des Marktes von erneuerbaren Energiequellen, enthält auch
diese Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy Group im Rahmen ihres
Risikomanagements beobachtet und analysiert. Aufgrund des Bestrebens der weltweiten politischen
Entscheidungsträger die Energiewende voranzutreiben, rückt die Branche in den Fokus von
öffentlichen und privaten Investoren, was wiederum den technologischen Fortschritt massiv
vorantreibt. Hier besteht das Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht mit zu begleiten und
somit das Einbüßen von Wettbewerbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren
ändern sich aufgrund des Vorantreibens der Energiewende laufend die politischen
Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzerrungen führen, welche auf die Geschäftstätigkeit
und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy Group Einfluss nehmen kann.
Die CLEEN Energy Group beobachtet und analysiert die Veränderungen der technologischen und
politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich Chancen in den sich verändernden
Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken zu erkennen, ausgleichen und abmildern zu können.
26
Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt erfolgt durch das Management im Rahmen einer
Projektbewertung eine Einschätzung der potentiellen Chancen und Risiken von sich verändernden
Technologien und politischen Rahmenbedingungen.
Beschaffungsmarktrisiko
Ein wesentliches Risiko für die zukünftig geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy Group ist
die Beeinträchtigung des Beschaffungsmarktes von Bauteilen für Photovoltaik-Anlagen. Durch die in
den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung von Lieferketten aufgrund von weltweiten
Störungen von Logistikabläufen kam es zu nachteiligen Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies
führt einerseits zu massiven Preiserhöhungen und andererseits zu laufenden Lieferschwierigkeiten,
welche sich in langen Lieferzeiten manifestieren. Das Management der CLEEN Energy Group
begegnet diesem Risiko mit einem speziellen Auswahlverfahren von Lieferanten und stetiger
Überwachung der Einkaufsprozesse. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modulen) wird durch eine
Bevorratung einer Mindestmenge der Volatilität des Beschaffungsmarktes entgegengewirkt. Des
Weiteren setzt die CLEEN Energy Group verstärkt auf den Bezug von wesentlichen Bauteilen direkt
bei den Produzenten, um Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzukaufen.
Investitionsrisiko
Durch das Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group ergibt sich naturgemäß ein hohes
Investitionsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich wiederum ein entsprechendes
Investitionsrisiko ergibt. Dies definiert sich aus der Unsicherheit hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit
einer Investition, indem das Risiko besteht, dass zukünftige Einzahlungsüberschüsse bzw. Renditen
eines Investitionsprojektes schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN Energy Group begegnet diesem
Risiko mit entsprechenden konservativen Projektkalkulationen, welche eine Mindestrendite im
Rahmen von abgesicherten Energiepreisen enthält. Somit wird das Investitionsrisiko, welches
überwiegend von schwankenden Strompreisen abhängt, minimiert.
Personalrisiko
Ein wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der
Belegschaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit fördern nachhaltig die Produktivität und
schlussendlich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis dafür bilden funktionierende und
transparente Informationsflüsse sowie die Einbindung jedes Mitarbeiters in Entscheidungs- und
Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Weiter- bzw- Fortbildungsmaßnahmen sowie
Mitarbeiterbindungsprogramme fördert den Aufbau von Know-how und hilft nachhaltige und
erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu schaffen. Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe
Fluktuation sowie fehlende Weiterbildung bilden die wesentlichen Risiken im Personalbereich. Die
CLEEN Energy Group entgegnet diesen Risiken mit der Förderung von unternehmensinternen sowie
externen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsinitiativen sowie einem attraktiven
Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
IT-Risiko
Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und der einhergehende
steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als
auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Systemen durch interne oder externe Faktoren. Der
Einsatz von modernen IT-Systemen sowie Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit Cyber
Crime sollen das Risiko der CLEEN Energy Group im Zusammenhang mit der elektronischen
Datenverarbeitung gering halten. Zudem sollen regelmäßige Datensicherung das Risiko von
Datenverlust minimieren.
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Länderrisiko
Die Ausweitung und Internationalisierung des Geschäftsfeldes der CLEEN Energy Group führt auch
zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologische, politische und wirtschaftliche
Rahmenbedingungen haben Einfluss auf den Erfolg der Geschäftstätigkeit der CLEEN Energy Group.
Um die einhergehenden Risiken mit Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf neue Länder bestmöglich
evaluieren und bewerten zu können, setzt das Management bei der Abwicklung von internationalen
Projekt verstärkt auf die Zusammenarbeit mit lokal anerkannten Geschäftspartnern, welche bereits
ausreichend Erfahrung in der Abwicklung von Photovoltaik-Projekten aufweisen.
Liquiditätsrisiko
Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis ist eine der Kernaufgaben der
Unternehmensführung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Liquiditätsrisikos auf Konzernebene
wird eine Liquiditätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüssen der einzelnen Projekte ableitet,
verwendet. Die Finanzierung des Konzerns erfolgt zu einem hohen Anteil durch Bankdarlehen, die vor
allem aufgrund der erforderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photovoltaik erforderlich sind. Die
Finanzierungen des Konzerns sind dementsprechend überwiegend langfristig ausgerichtet um die
Laufzeiten der zugrundeliegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur Besicherung dieser
langfristigen Finanzierungen dienen einerseits die finanzierten Vermögenswerte (idR Photovoltaik-
Anlagen) als auch sonstige Sicherstellungen (z.B. Patronatserklärung, Verpfändung
Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung über Banken legt der Konzern großen Wert auf ein
partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen Kernaktionären. Diese haben in der
Vergangenheit bereits mehrfach deren Loyalität zum Konzern durch die Zurverfügungstellung
ausreichender liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewiesen.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zahlungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspartnern.
Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu den überfälligen Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen verwiesen. Das maximale
Ausfallsrisiko besteht in Höhe der Buchwerte. Die Analyse und Bewertung der Kreditwürdigkeit jedes
Kunden ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der CLEEN Energy Group, um das Kreditrisiko zu
minimieren.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes von Finanzinstrumenten und des
Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der weitaus
überwiegende Anteil der Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist variabel verzinst und
abhängig vom 3-Monats-EURIBOR. Die Veränderung dieses Basiszinssatzes von +/- 1 % hätte bei
den Bankdarlehen eine Auswirkung auf das Ergebnis sowie das Eigenkapital (jeweils vor Steuern) in
Höhe von TEUR +/- 138.
Fremdwährungsrisiko
Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro durchgeführt werden, besteht derzeit kein
Fremdwährungsrisiko für den Konzern. Aufgrund der zukünftigen Geschäftsausweitung auch
außerhalb des Euro-Raumes, wird dieses Risiko zukünftig verstärkt vom Management der CLEEN
Energy Group überwacht werden.
28
1.5.
Bericht über Forschung u. Entwicklung
Seit 2017 gibt es laufend Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung rund um die Anwendung
der LED-Technologie, der Nutzung von intelligenten Zusatzfunktionen der Produkte sowie der
gemeinsamen Entwicklung von neuen Produkten mit Partnern.
Beispielhaft werden intelligente Beleuchtungsanwendungen wie Heat Mapping (=automatisierte
Bewegungsprofile in den beleuchteten Bereichen), Indoor Positioning oder Integration von
verschiedenen Sensoren genannt. Zudem werden neue Anwendungsbereiche evaluiert, z.B.
besondere Wachstumslampen für industrielle Gärtnereien.
Die Forschung und Entwicklung wird bis zur kosteneffizienten Etablierung eines eigenen F&E-Teams
durch das Business Development und Techniker-Team im Rahmen der täglichen Projektabwicklung
vorangetrieben. Der Ausweis eines eigenen F&E-Budgets erfolgt nicht.
Im Rahmen der Photovoltaik-Monitoring Forschung und Entwicklung (intern PV Leitstand) konnte im
Jahr 2021 die erste Version in Betrieb genommen werden. Die intern als „PV Leitstand“ bezeichnete
Lösung wurde entgegen der initialen Planung in zwei Komponenten aufgeteilt. Die Konzeption und
Umsetzung erlaubt es allerdings diese zu einem späteren Zeitpunkt zusammenzuführen. Aufgrund
der Erfahrungen und für eine schnellere Umsetzung wurde der PV Leitstand auf folgende
Komponenten aufgeteilt:
Die erste Komponente dient dem technischen Monitoring für die Techniker der CLEEN Energy Group,
um zu gewährleisten, dass die bestehenden Anlagen den Parametern entsprechend funktionieren.
Ebenfalls kann über die Software eine Fernwartung zur Behebung mittelschwerer Fehler der Anlage
initiiert werden.
Der zweite Teil des Photovoltaik-Monitorings erfüllt die kaufmännischen Bedürfnisse der CLEEN
Energy Group, indem die im Monitoring aufgezeichneten Produktions- und Verbrauchswerte auf
Kundenebene analysiert und verarbeitet werden. Diese Berichte dienen als Grundlage für die
monatliche Verrechnung der Contracting Rate an die Endkunden. In einer weiteren Entwicklungsstufe
die für 2022 eingeplant ist soll durch die Verknüpfung der PV Monitoring-Komponenten mit der ERP
Software BMD in Zukunft eine vollautomatisierte Verrechnung der Contractingraten an den
Endkunden realisiert werden.
Zusätzlich wird mit dem Photovoltaik-Monitoring dem Risiko vorgebeugt, dass Hardwarehersteller
ihre bestehenden kostenlosen Monitoring-Lösungen nur noch gegen Gebühr anbieten. Durch die
CLEEN Energy Group eigene Lösung kann nun Hersteller- und produktunabhängig agiert werden,
ohne die Kosten oder den Aufwand für die Wartung von Energieanlagen zu erhöhen.
1.6.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des
Risikomanagementsystems in Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess
Risikomanagement-Prozess – Verantwortung der Geschäftsleitung:
29
Im Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde im Jahr 2017 gemäß den Corporate-Governance-
Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance und Risikomanagement implementiert und seither
laufend evaluiert.
Der Gesamtvorstand hat die Verantwortung übernommen, ein angemessenes internes
Kontrollsystem einzurichten und laufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit
überwacht und kontrolliert wird. Nachfolgend werden die wesentlichen Merkmale beschrieben.
Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller
Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Aufgrund der überschaubaren Unternehmensgröße
werden der Vorstand und die Führungskräfte in die Lage versetzt, Chancen und Risiken frühzeitig zu
erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten. Die bewusste Auseinandersetzung mit
Chancen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung.
Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitarbeiter resultiert eine verantwortungsbewusste
Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmensleitung sieht das Risikomanagement, z.B. durch
ein organisatorisch verankertes und gelebtes 4-Augen-Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse. Für
das Risikomanagement besteht daher keine eigene Aufbauorganisation, denn Risiko- &
Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte und jedes Mitarbeiters im
Rahmen der Eigenverantwortung.
Kontrollumfeld und -Maßnahmen, Überwachung der Rechnungslegung
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagements liegt in der
Verantwortung des Vorstands. Durch dementsprechende organisatorische Maßnahmen und
Kontrollen wird sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der die Eintragungen in die Bücher
und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben,
erfüllt wird.
Wesentliche Bestandteile des internen Kontroll- und Risikomanagements sind insbesondere die
funktionale Trennung zwischen Vertrieb, Einkauf und Finanzwesen sowie die Einrichtung von
Prozessen, mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht
und sichergestellt wird.
Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur Bezahlung unterliegt strengen Regeln, die damit im
Zusammenhang stehende Risiken vermeiden sollen. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel
Funktionstrennungen, systemunterstützte Prüfungen durch eine Software, sowie auf wenige
Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen von Zahlungen.
Für die Einhaltung der steuer- und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften gibt es eine enge
Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie einer spezialisierten Anwaltskanzlei und
deren laufende Beratung.
Bei IT- Infrastruktur und Software wird einerseits auf moderne Cloud-Lösungen zurückgegriffen, wie
z.B. Microsoft Office365, virtuelle Cloudspeicher in Microsoft oneDrive, AWS und Azure Cloudservices
und das cloudbasierte CRM System Hubspot. Andererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020
auf die integrierte österreichische ERP Lösung BMD NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative
Geschäft inklusive Finanzbuchhaltung abgedeckt wird. Damit ist CLEEN Energy AG für das Wachstum
im operativen Bereich aber auch für spezifische Rechnungswesen-Themen, wie Abbildung von
Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Konsolidierung und IFRS-Abschlüsse gerüstet.
30
Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung hat sich auch im Jahr 2021 nach vermehrter
Nutzung von Homeoffice und dezentraler Arbeit sehr bewährt. Diesem Umstand Rechnung tragend
werden laufend mehr Services in die Cloud verlagert. Folglich wurde Ende 2021 ein Projekt zur
Umstellung der lokalen Domainservices in die Azure Cloud begonnen. Dies bildet den Grundstein
weitere Services ( z.b.: ERP ) zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls in die Cloud zu migrieren.
Die Geschäftsfälle werden ab Auftragseingang bis zur Verbuchung und Zahlungsüberwachung mit
einer integrierten ERP Lösung verarbeitet. Somit ist die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der
Geschäftsfälle gewährleistet.
Die Zugriffsrechte sind personen- und funktionsbezogen auf die benötigten Datenbestände
eingegrenzt.
Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow-Verluste reduziert wird, setzt das Unternehmen
bevorzugt Standardsoftware ein.
Information und Kommunikation
Im Rahmen des internen Berichtswesens erfolgt monatlich ein standardisiertes Reporting über
ausgewählte Informationen an den Vorstand und Aufsichtsrat, vor allem über Liquidität,
Auftragseingang, Umsatz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist-Vergleich und Abweichungsanalyse der
Aufwendungen und Erträge.
1.7.
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des
Unternehmens
Aufgrund der herrschenden Energie-Krise (Ukraine-Russland-Konflikt) und politischen bzw.
rechtlichen Vorgaben (z.B. Pariser Klimaabkommen, Energieeffizienzgesetz, Klima- und
Energiestrategie der Europäischen Kommission und der österreichischen Bundesregierung) haben
Energieeffizienz und Ressourcenschonung eine hohe Aufmerksamkeit und politische
Entscheidungsträger kündigen weitere Maßnahmen an. Daraus ergibt sich ein beachtliches
Wachstumspotential für die CLEEN Energy Group und die Chance auf Erschließung weiterer
Geschäftsfelder bzw. Märkte.
Die besonderen Anforderungen der Energiewende und ihrer Effekte auf den Ausbau erneuerbarer
Energien, Versorgungssicherheit, Stromverbrauch, Netzstabilität und Wärmeversorgung
berücksichtigt das Management der CLEEN Energy Group in ihren strategischen Überlegungen.
Speziell werden die Anforderungen an den Klimaschutz und die Auswirkungen auf das
Geschäftsmodell einem stetigen Reviewprozess unterzogen. Entsprechend bildet die Bewertung
möglicher Entwicklungspfade der Energiewende in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt für
die zukünftige Strategie der CLEEN Energy Group.
Gleichzeitig wird in Zukunft auch die Wasserstofftechnologie mit ihrer hohen Energiedichte immer
relevanter. Unser Fokus liegt hier vorerst auf dem Energiespeicher auf Wasserstoffbasis. Dieser bietet
im Vergleich zu den aktuellen Lithium-Ionen-Lösungen ein wesentlich besseres Preis-Leistungs-
Verhältnis in puncto EUR pro kWh und klare Vorteile im Bereich der Langzeitspeicherung. Der
Wasserstoffspeicher erlaubt uns die Entkoppelung von Produktion und Verbrauch und eröffnet viele
neue Ansätze für unsere Rundum-Energiekonzepte.
Das Management der CLEEN Energy Group geht für das Geschäftsjahr 2022 aus heutiger Sicht von
einer Betriebsleistung in Höhe von rund EUR 22 Mio. und einem leicht negativen EBITDA aus. Das
31
Erreichen dieses Ausblicks hängt maßgeblich von der erfolgreichen Umsetzung von bereits
angearbeiteten Projekten gegen Ende des Geschäftsjahres 2022 ab.
1.8.
Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und
Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
Grundkapital (Nennkapital)
Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2021 EUR 4.292.539,00 (VJ
EUR 3.730.339,00). Die Veränderung zum Vorjahr (EUR 376.760,00 / Stück
376.760) ist auf folgende Sachverhalte zurückzuführen:
Kapitalerhöhung 04/2021
200.000,00
Ausübung von Wandlungsrechten
114.285,00
Aktienoptionsprogramm Vorstand und AR
62.475,00
Veränderung 2021 insgesamt
376.760,00
Die Veränderung iZm der Kapitalerhöhung 04/2021 resultiert aus der Ausgabe von 200.000 Stück
Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital, die im April 2021 in das
Firmenbuch eingetragen wurde. Im Rahmen der Ausübung von Wandlungsrechten von den Inhabern
von Wandelschuldverschreibungen wurden ebenfalls im April 2021 insgesamt 114.285 Stück Aktien
aus bedingtem Kapital aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten ausgegeben. Bei der 5.
ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 wurde dem Vorstand Lukas Scherzenlehner
und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Eisler Aktienoptionen gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu
einem Bezugspreis von EUR 3,36 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen) eingeräumt. Die
Ausübung dieser Aktienoptionen erfolgte bis zum Ende des Bilanzstichtages und wurde durch die von
der CLEEN Energy AG selbst gehaltenen eigenen Anteile bedient.
Der gemäß IFRS 2 (anteilsbasierte Vergütung) anzusammelnde Betrag wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung wie folgt dargestellt:
Anzahl
ausgeübte
Rechte
Angesammelter
Betrag
Ausweis in GuV
Anteil für Vorstand
44.625
146.370,00
Personalaufwendungen
Anteil für den Aufsichtsrat
17.850
58.548,00
Sonstiger betrieblicher
Aufwand
Gesamt
204.918,00
Eigene Anteile
Die Gesellschaft verfügt über 185.440 eigene Stückaktien (VJ 185.440), die nicht
im Grundkapital ausgewiesen sind.
Aktienoptionsprogramm 2021
32
Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 die Satzung der
Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3
AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der
Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen
Ausübungsberechtigten, sondern schafft den Rahmen für die Hauptversammlung und den Vorstand
um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen.
Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und
leitende Angestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und
bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrates ausgegeben werden. 90.132
Aktienoptionen können für die Mitglieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines
Alleinvorstandes zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen zugeteilt werden. Im Falle von
zwei Vorstandsmitglieder können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO und bis zu 30.044
Aktienoptionen an den CFO zugeteilt werden. Im Falle von drei Vorstandsmitgliedern können bis zu
45.066 Aktienoptionen an den CEO und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen einem CFO und einem
COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Aufsichtsrates (bis
zu 45.066 Aktienoptionen Herrn Michael Eisler und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen den Herren
Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel als amtierende Aufsichtsratsmitglieder)
zugeteilt werden.
Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses
Aktienoptionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis
2026 (jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich)
zugeteilt werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt
jährlich erstmals 2022 für die Leistungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von
1 Stück auf Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der Gesellschaft.
Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates sind:
- aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstellungsvertrag oder aufrechte Funktion im
Aufsichtsrat
- Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum
Beispiel im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr
2023 zugeteilten Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können
Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum
Ablauf von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne
Anspruch auf Entschädigung.
Genehmigtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital
2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben.
Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai
2023, das Grundkapital um bis zu EUR 1.785.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue,
auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar-
und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018)
und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen
33
Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird
ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Aktien
Die Aktien sind zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment
„standard market auction“ (ISIN: AT0000A1PY49).
Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien. Es bestehen
keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien. Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von
Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand erbringt seine Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen
Verträgen, in denen auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind. Betreffend Ernennung und
Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats es gibt keine Bestimmungen, die sich
nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.
Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem
Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern
oder enden. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen
Übernahmeangebots.
Entwicklung Aktienkurs
Im Geschäftsjahr 2021 stieg der Kurs der CLEEN Energy AG um 285,09% von 2,71 € auf 10,5 € mit
31.12.2021. Das Jahreshoch von 12€ je Aktie wurde erstmals am 24.9.2022 erreicht, dies war ebenfalls
das bis dahin erreichte Alltime-High in der Geschichte der CLEEN Energy AG.
Die Liquidität der Aktie konnte ebenfalls stark verbessert werden. So wurden im Jahr 2021 CLEEN
Energy Aktien im Wert von insgesamt 5,032 Millionen EURO* oder 753.269 Stück* an der Wiener
34
Börse gehandelt. Dies bedeutet einen Anstieg der Liquidität von 1024% im Vergleich zum Vorjahr
2020 (0,45 Millionen EURO).
Haag, 16. November 2022
Lukas Scherzenlehner
Vorstand
65
1
KONZERNABSCHLUSS
der CLEEN Energy AG
für das GESCHÄFTSJAHR 2021
vom 1.1.2021 bis 31.12.2021
2
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
vom 1.1.2021 bis 31.12.2021
angepasst
wie berichtet
Anhang-
angabe
1.1.-
31.12.2021
TEUR
1.1.-
31.12.2020
TEUR
1.1.-
31.12.2020
TEUR
Umsatzerlöse
6.1.
4 426
1 950
1 950
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
6.2.
1 326
879
879
Sonstige betriebliche Erträge
6.3.
140
179
179
Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen
6.4.
-4 247
-1 295
-1 295
Personalaufwand
6.5.
-1 567
-1 128
-1 128
Abschreibungen
6.6.
-374
-165
-165
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4
6.7.
-2 295
-1 340
-1 355
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
-2 591
-919
-934
Finanzerträge
15
15
15
Finanzaufwendungen
1,2
6.8.
-261
-92
-161
Finanzergebnis
-246
-77
-146
Ergebnis vor Steuern
-2 837
-996
-1 080
Ertragsteuern
6.9.
-22
7
7
Periodenergebnis
-2 859
-989
-1 073
1
Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
2
Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis bei der B ehandlung von Kreditko sten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
4
Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ewertung der Lieferfo rderungen zum 01.01.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
Periodenergebnis entfällt auf:
Den Eigentümern der CLEEN Energy AG
-2 859
-989
-1 073
Nicht beherrschende Anteile
0
0
0
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, das den
Eigentümern des Mutterunternehmens zusteht:
Cents
Cents
Cents
Unverwässertes Ergebnis je Aktie
6.10.
-0,72
-0,27
negativ
Ergebnis je Aktie, das den Eigentümern des
Mutterunternehmens zusteht:
Cents
Cents
Cents
Unverwässertes Ergebnis je Aktie
6.10.
-0,72
-0,27
negativ
Die vorstehende Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.
Die Anpassungsbuchungen werden in Kapitel 4 „Anpassungen nach IAS 8“ erläutert.
3
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
vom 1.1.2021 bis 31.12.2021
angepasst
wie berichtet
1.1.-
1.1.-
1.1.-
Anhang-
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2020
angabe
TEUR
TEUR
TEUR
Periodenergebnis
-2 859
-989
-1 073
Sonstiges Ergebnis
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
0
0
0
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
0
0
0
Sonstiges Ergebnis abzüglich Steuern
0
0
0
Gesamtergebnis
-2 859
-989
-1 073
Gesamtergebnis zurechenbar:
Den Eigentümern der CLEEN Energy AG
-2 859
-989
-1 073
Gesamtergebnis, den Eigentümern
der CLEEN Energy AG zurechenbar, aus:
Fortzuführenden Geschäftsbereichen
-2 859
-989
-1 073
Die vorstehende Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.
4
Konzernbilanz
zum 31.12.2021
angepasst
wie berichtet
Anhang-
angabe
31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
31.12.2020
TEUR
AKTIVA
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
1
7.1
1 958
283
0
Sachanlagen
7.2.
8 127
4 063
4 063
Nutzungsrechte
1
7.1.
1 195
452
1 550
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
0
55
55
Latente Steueransprüche
7.3.
0
0
0
Summe langfristige Vermögenswerte
11 280
4 853
5 668
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte
7.4.
2 889
653
653
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
4
7.5.
1 052
398
263
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
3
7.6.
1 649
1 067
663
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
3
76
15
419
Summe kurzfristige Vermögenswerte
5 666
2 132
1 997
Summe Aktiva
16 946
6 985
7 665
1
Die A npassung betrifft einen Fehler im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
2
Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ehandlung von Kreditko sten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
3
Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ehandlung von verpfändeten Sicherheitenko nten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
4
Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ewertung der Lieferfo rderungen zum 01.01.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
5
angepasst
wie berichtet
Anhang-
angabe
31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
31.12.2020
TEUR
SCHULDEN
Langfristige Schulden
Verzinsliche Darlehen
2
7.11.
9 379
4 330
4 384
Leasingverbindlichkeiten
1
7.11.
943
318
1 119
Rückstellungen
7.12.
60
28
28
Summe langfristige Schulden
10 382
4 675
5 531
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2 439
956
956
Erhaltene Anzahlungen
359
251
251
Verzinsliche Darlehen
2,5
7.11.
4 316
1 266
1 140
Sonstige Verbindlichkeiten
5
7.11.
1 262
677
807
Leasingverbindlichkeiten
1
7.11.
178
99
123
Rückstellungen
7.12.
430
220
220
Wandelschuldverschreibungen
7.9.
51
340
340
Summe kurzfristige Schulden
9 035
3 810
3 839
Summe Schulden
19 417
8 485
9 370
Anhang-
angabe
31.12.2021
TEUR
angepasst
wie berichtet
31.12.2020
TEUR
31.12.2020
TEUR
Investitionszuschüsse
7.7.
458
97
97
NEGATIVES EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital
7.8.
4 107
3 730
3 730
Kapitalrücklagen gebunden
7.8.
2 042
1 077
1 077
Kapitalrücklagen frei
7.8.
1 347
1 162
1 162
Kumuliertes Ergebnis
1,2,3
-10 426
-7 566
-7 770
Auf die Eigentümer der CLEEN Energy AG entfallendes
Kapital und Rücklagen
-2 929
-1 597
-1 802
Nicht beherrschende Anteile
0
0
0
Summe Negatives Eigenkapital
-2 929
-1 597
-1 802
Summe Passiva
16 946
6 985
7 665
1
Die A npassung betrifft einen Fehler im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
2
Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ehandlung von Kreditko sten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
3
Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ehandlung von verpfändeten Sicherheitenko nten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
5
Die A npassung betrifft einen Fehler beim A usweis eines Nachrangdarlehens zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
Die vorstehende Konzernbilanz ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.
6
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
vom 1.1.2021 bis 31.12.2021
Anhang-
angabe
Gezeichnetes
Kapital
TEUR
gebundene
Kapital-
rücklage
TEUR
freie
Kapital-
rücklage
TEUR
Kumulierte
Ergebnisse
TEUR
Summe
Negatives
Eigenkapital
TEUR
Stand 1. Januar 2020
3 719
581
570
-6 697
-1 827
Periodenergebnis
6.
-1 073
-1 073
Sonstiges Ergebnis
0
Gesamtergebnis
-1 073
-1 073
Schenkung eigene Anteile
7.
-185
185
0
Wandelschuldverschreibungen
7.
196
311
507
Kapitalzufuhr Gesellschafter
7.
592
592
Fehlerkorrektur IAS 8
204
204
Stand 31. Dezember 2020 =
Stand 1. Jänner 2021
3 730
892
1 347
-7 566
-1 597
Periodenergebnis
6.
-2 859
-2 859
Sonstiges Ergebnis
0
Gesamtergebnis
-2 859
-2 859
Ausgabe neuer Aktien im Rahmen
des Optionsprogramms
7.
62
353
415
Wandelschuldverschreibungen
7.
114
198
312
Kapitalzufuhr Gesellschafter
7.
200
600
800
Stand 31. Dezember 2021
4 107
2 042
1 347
-10 426
-2 929
Die vorstehende Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.
7
Konzern-Kapitalflussrechnung
vom 1.1.2021 bis 31.12.2021
angepasst
wie berichtet
Anhang-
angabe
1.1.-
31.12.2021
TEUR
1.1.-
31.12.2020
TEUR
1.1.-
31.12.2020
TEUR
Ergebnis vor Steuern
1,2,4
-2 837
-996
-1 080
Abschreibungen
374
165
165
Zinsergebnis
5
245
77
0
Auflösung Investitionszuschüsse
5
-26
-9
0
Andere Anpassungen für zahlungsunwirksame Posten
5
182
80
-85
Gezahlte Zinsen für Finanzierungen
0
0
126
Ertragsteuerzahlungen
-4
-4
-4
Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und
Leiustungen sowie andere Aktiva
3,4,5
-3 269
-1 205
-930
Veränderung von Rückstellungen
242
17
17
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Passiva
5
1 163
1 219
1 570
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
-3 928
-657
-222
Auszahlung für den Erwerb von Tochterunternehmen
-1 000
0
0
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
5
-4 031
-4 383
-4 471
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen
369
106
106
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
-4 662
-4 277
-4 365
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden
1,2
8 956
4 542
4 600
Einzahlungen Gesellschafter
860
591
591
Gezahlte Zinsen für Finanzierungen
5
-221
-125
-126
Tilgungsanteil Finanzschulden
-857
-100
-100
Tilgungsanteil von Leasingzahlungen
-87
-89
-89
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
8 651
4 819
4 877
Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
3
61
-114
289
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der
Periode
15
130
130
Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
3
61
-114
289
Währungsdifferenzen
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der
Periode
3
76
15
419
1
Die Anpassung betrifft einen Fehlerausweis im Ausweis von Miet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
2
Die Anpassung betrifft einen Fehlerausweis bei der Behandlung von Kreditkosten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
3
Die Anpassung betrifft einen Fehlerausweis bei der Behandlung von verpfändeten Sicherheitenkonten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
4
Die Anpassung betrifft einen Fehlerausweis bei der Bewertung der Lieferforderungen zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
5
Die Anpassung betrifft diverse Korrekturen im Cashflow (Ausweis Zinsen), welche nun richtig gestellt wurden.
Der Konzern hat sich dafür entschieden, gezahlte Zinsen für Finanzierungen im Finanzierungscashflow auszuweisen, sonstige gezahlte Zinsen werden im Cashflow
aus laufender Geschäftstätigkeit dargestellt.
Die vorstehende Konzern-Kapitalflussrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.
8
Konzernanhang
1. Grundlegende Informationen
Die CLEEN Energy AG, als berichtendes Unternehmen, ist eine in Österreich ansässige Aktiengesellschaft
und die Muttergesellschaft der CLEEN Energy Group. Die Adresse des eingetragenen Sitzes lautet
Höllriglstraße 8a, 3350 Haag.
Die CLEEN Energy Group ist ein führender österreichischer Full-Service-Anbieter für nachhaltige und
klimaschutzfreundliche Lösungen in den Bereichen Erneuerbare Energieerzeugung und Energieeffizienz.
Der Konzernabschluss wird in Euro, wenn nicht anders angegeben gerundet auf die nächsten Tausend,
dargestellt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können rundungsbedingt
Rechendifferenzen entstehen.
2. Konsolidierungskreis
In den Konzern werden folgende Unternehmen einbezogen:
Name
Firmenbuch-
Nr./Handels-
register
Funktion
Sitz
Anteil am
Kapital *
Art der
Konsoli-
dierung
CLEEN Energy AG
460107d
Muttergesellschaft
3350 Haag,
Niederösterreich
-
VK
CLEEN Energy
Einsparcontracting
GmbH
529541m
Tochterunternehmen
3350 Haag,
Niederösterreich
100%
VK
CLEEN Energy
Energiewende
GmbH
542885k
Tochterunternehmen
3350 Haag,
Niederösterreich
100%
VK
CLEEN Energy
Hyperion GmbH
561375b
Tochterunternehmen
3350 Haag,
Niederösterreich
100%
VK
CLEEN Energy
Helios GmbH
552782s
Tochterunternehmen
3350 Haag,
Niederösterreich
100%
VK
Ravolta New
Energy GmbH
270467
Tochterunternehmen
72379
Hechingen,
Deutschland
100%
VK
VK = Vollkonsolidierung
* = seit der erstmaligen Erstellung dieses Konzernabschlusses unverändert
Gründung von Tochtergesellschaften
Im Geschäftsjahr 2021 wurde die CLEEN Energy Hyperion GmbH (Gründung: 20.07.2021) sowie die CLEEN
Energy Helios GmbH (Gründung: 03.04.2021) gegründet und in den Konzernabschluss miteinbezogen.
9
Erwerb Ravolta GmbH (nunmehr Ravolta New Energy GmbH)
Mit Wirkung 15. Dezember 2021 übernahm die CLEEN Energy Group den Geschäftsbetrieb der Ravolta
GmbH mit Sitz in Hechingen (Deutschland). Der Kauf dient der Erweiterung der Geschäftsstrategie im
deutschsprachigen Raum. Durch den Erwerb werden neue Vertriebskanäle in Deutschland für den Bau von
Photovoltaikanlagen gewonnen. Zusätzlich wurden international erfahrene Projektleiter übernommen
sowie ein enormes Potential an angeplanten PV-Projekten in Form von Projektrechten. Die Ravolta New
Energy GmbH wird künftig primär für den Konzern Leistungen erbringen und den Ausbau von PV-
Kraftwerken international unterstützen.
Der Kaufpreis in Höhe von TEUR 1.000 wurde in bar beglichen und stellt auch den Nettozahlungsmittelfluss
aus dem Erwerb dar, da keine liquiden Mittel übernommen wurden. Die Kaufpreisaufteilung auf Basis der
vorläufig ermittelten beizulegenden Zeitwerte stellte sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
In TEUR
Beizulegender Zeitwert zum
Erwerbszeitpunkt
Langfristiges Vermögen
Immaterielles Anlagenvermögen
819
Sachanlagevermögen
166
985
Kurzfristiges Vermögen
Vorräte
15
15
REINVERMÖGEN
1.000
Im immateriellen Anlagevermögen befinden sich im Wesentlichen erworbene Kundenverträge, welche den
Bau von Photovoltaikanlagen vorsehen. Der beizulegende Zeitwert dieser Verträge wurde mit einem DCF-
Verfahren unter Anwendung eines marktkonformen Diskontierungszinssatzes bewertet.
Es fielen keine wesentlichen Transaktionskosten im Rahmen des Erwerbes an.
Das erworbene Unternehmen trug seit der Erstkonsolidierung keine Umsatzerlöse zur Betriebsleistung des
Konzernes bei. Der Beitrag zum Ergebnis nach Ertragsteuern für den selben Zeitraum betrug TEUR -52.
10
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
3.1. Allgemein
Der Konzernabschluss zum 31.12.2021 wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften der International
Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, als auch unter Berücksichtigung der
Interpretationen des IFRS Interpretations Committee erstellt. Die zusätzlichen Anforderungen von § 245a
Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) wurden erfüllt.
3.2. Funktionale Währung und Konzernwährung
Dieser Konzernabschluss wird in Euro dargestellt (Konzernwährung). Alle in Euro dargestellten
Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet.
Die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der Euro. Somit war
im Rahmen der Berücksichtigung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen keine
Währungsumrechnung erforderlich.
Der Tätigkeitsbereich aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist innerhalb der
Europäischen Währungs-Union (Österreich und Deutschland). Aufgrund spielen Transaktionen in fremder
Währung und deren Währungsumrechnung für den Konzern keine bzw. nur eine unwesentliche Rolle.
3.3. Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene
Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der
Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von
Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die
Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein
substantielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen.
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein
Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen
ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner
Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen.
Alle zwischen der CLEEN Energy AG und deren Tochtergesellschaften stattgefundenen Transaktionen
wurden gemäß den gängigen Konsolidierungsschritten (Kapitalkonsolidierung, Aufwand/Ertrag,
Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) im vorliegenden Konzernabschluss neutralisiert.
3.4. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen
und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der
Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Aufgrund der weiterhin nicht
vollständig absehbaren Folgen des Ukraine-Russland-Konflikts, sowie der COVID-19 Pandemie unterliegen
insbesondere die Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten
und Schulden einer erhöhten Unsicherheit. Vor allem die durch diese Krise ausgelösten Verwerfungen am
Energiepreismarkt erschweren die Einschätzungen der weiteren Strompreisentwicklung. Das Management
verfolgte bei der Einschätzung der zukünftigen Entwicklungen am Strommarkt den Ansatz der Simulation
11
von verschiedenen Szenarien, um die zukünftigen Auswirkungen auf die Vermögen- Finanz- und
Ertragslage bestmöglich einzuschätzen. Tatsächliche Ergebnisse können daher von den vom Konzern
getroffenen Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen bzw. deren
zugrundeliegende Annahmen werden laufend durch den Konzern überprüft.
Ermessensentscheidungen
Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die
die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in folgenden Anhangangaben
enthalten:
– Anhangangabe 7.11. – Laufzeit des Leasingvertrags: Bestimmung, ob die Ausübung von
Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist
– Anhangangabe 7.9. – Zinssatz zur Ermittlung des Wertes des Rechts der Optionsausübung iZm der
begebenen Wandelschuldverschreibung: Bestimmung eines Zinssatzes innerhalb einer durch
detaillierte Analyse einer Peer-Group ermittelten festgelegten Bandbreite
Annahmen und Schätzungsunsicherheiten
Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2021, durch die ein
beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche
Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind in den
nachstehenden Anhangangaben enthalten:
– Anhangangaben 7.1 / 7.2. – Bestimmung der Nutzungsdauer bei Sachanlagen: Bei Festlegung der
Nutzungsdauern von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens werden Schätzungen
hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer, Restwerte) vorgenommen.
– Anhangangaben 7.3. – Aktive latente Steuern: Die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern ist
davon abhängig, ob in zukünftigen Perioden ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird.
Wenn dies nicht der Fall ist, können aktive latente Steuern nicht verwendet und in Folge dessen
nicht angesetzt werden.
– Anhangangaben 7.12. – Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie Eventualforderungen und
-verbindlichkeiten: wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des
Nutzenzu- oder –abflusses.
– Anhangangaben 7.12 – Die von Aktuaren vorgenommene versicherungsmathematische Bewertung
der Jubiläumsverpflichtungen beruht auf einer Methode, wo Annahmen und Schätzungen im
Rahmen von Abzinsungsfaktoren, Gehaltssteigerungen sowie Langlebigkeitsstatistiken getroffen
werden.
– Anhangangaben 7.5. – Bewertung Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Kreditverluste bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten: Schlüsselannahmen
bei der Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustrate.
– Unternehmenserwerb Ravolta – Die Bewertung und der Erstansatz der übernommenen
Projektrechte beruht auf vom Management geschätzten bzw erwarteten Cashflows,
Inflationsannahmen, Annahmen der Strompreisentwicklung und Annahmen beim
Diskontierungszinssatz.
12
3.5. Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen
Folgende Standards bzw. Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2021 erstmals verpflichtend
anzuwenden:
Bezeichnung
Inkrafttreten
Änderungen IFRS 16 - COVID-19-bezogene Mietkonzessionen
April 2021
Änderungen
IFRS
9,
IAS
39,
IFRS
7,
IFRS
4
und
IFRS
16
–
Reform
der
Refernzzinssätze (IBOR-Reform) – Phase 2: Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,
IFRS 4 und IFRS 16
Jänner 2021
Änderungen IFRS 4 – Vorübergehende Befreiung von IFRS 9
Jänner 2021
Durch die erstmalige Anwendung der Standards bzw. Interpretationen haben sich keine wesentlichen
Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.
3.6. Verabschiedete, noch nicht angewendete IFRS-Standards und Interpretationen
Folgende IFRS-Standards und Interpretationen dieser wurden im Geschäftsjahr 2021 veröffentlicht, waren
jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Der Konzern hat die Anforderungen dieser IFRS-Standards
und Interpretationen daher im vorliegenden Konzernabschluss nicht angewendet.
Von der EU bereits verabschiedet:
Bezeichnung
Inkrafttreten
Änderungen an IFRS 3 – Verweis auf das Rahmenkonzept
Jänner 2022
Änderungen an IAS 16 – Erträge vor der beabsichtigten Nutzung
Jänner 2022
Änderungen an IAS 37 – Belastende Verträge: Kosten für die Erfüllung eines
Vertrags
Jänner 2022
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-2020)
Jänner 2022
IFRS
17
–
Versicherungsverträge
inklusive
im
Juni
2020
veröffentlichter
Änderungen
Jänner 2023
13
Von der EU noch nicht übernommen:
Bezeichnung
Inkrafttreten
Änderungen IAS 1 – Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig
Jänner 2023
Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angaben von
Rechnungslegungsmethoden
Jänner 2023
Änderungen an IAS 8: Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen
Jänner 2023
Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und
Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
Jänner 2023
Änderungen an IFRS 17: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9:
Vergleichsinformationen
Jänner 2023
Durch die erstmalige Anwendung der übrigen Standards bzw. Interpretationen werden keine
nennenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Die Überprüfung der Auswirkungen auf
mögliche kommende Geschäftsfälle wird zu gegebener Zeit erfolgen.
3.7. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Allgemein
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten
Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vorhanden ist, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der
Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen
werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider.
Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangsangaben des Konzerns erfordern die Ermittlung
beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden.
Sofern verfügbar ermittelt der Konzern den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis
notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen,
wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender
Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend zur Verfügung
stehen.
Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, verwendet der Konzern
Bewertungstechniken, die die Verwendung relevanter, beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die
Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die verwendete Bewertungstechnik fließen
alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen
würden.
Hat der Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw. die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird,
einen Geld- und einen Briefkurs, dann bewertet der Konzern Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit
dem Geldkurs und Schulden bzw. Short-Positionen mit dem Briefkurs.
Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist
grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenden oder
erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert
vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder a) durch einen notierten Preis auf
einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird
14
noch b) auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren Inputfaktoren als unwesentlich
betrachtet werden können, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem
beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Bewertungshierarchie (Fair-Value Hierarchie)
Der Konzern ordnet seine Finanzinstrumente in die drei im Rahmen der Rechnungslegungsgrundsätze
vorgeschriebenen Level ein, um einen Anhaltspunkt zur Verlässlichkeit der Inputfaktoren zur Verfügung zu
stellen, die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden:
- Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und
Schulden
- Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten, notierten
Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt
beobachten lassen
- Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren
Marktdaten beruhen.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld
verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Level der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden
können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit dem Level der Fair Value-
Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt
wesentlich ist.
3.8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausgewählter Abschlussposten
Der Konzern hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss
dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben. Die folgenden Seiten
enthalten Einzelheiten zu den im nachstehenden Inhaltsverzeichnis aufgeführten wesentlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
A. Immaterielle Vermögenswerte
B. Wertminderung
C. Nutzungsrechte
D. Sachanlagen
E. Vorräte
F. Finanzinstrumente
G. Latente Steuern
H. Leasingverhältnisse
I. Sonstige Rückstellungen
J. Wandelschuldverschreibungen
K. Zuwendungen der öffentlichen Hand
L. Umsatzerlöse
M. Leistungen an Arbeitnehmer
N. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
O. Ertragssteuern
15
A. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu historischen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bilanziert. Wurden immaterielle Vermögenswerte im Rahmen eines
Unternehmenserwerbs erworben, werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert am Erwerbstag bewertet.
Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden immateriellen
Vermögenswerten betragen:
- Nutzungsrechte: 1 – 11 Jahre
- Vertragserfüllungskosten: 20 – 25 Jahre
B. Wertminderung
Vermögenswerte, welche nicht planmäßig abgeschrieben werden oder eine unbestimmte Nutzungsdauer
aufweisen, werden jährlich auf Wertminderungen hin überprüft.
Vermögenswerte, welche einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen
überprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände auftreten, die darlegen, dass
der Buchwert nicht mehr erzielbar ist. Der erzielbare Betrag ist hierbei der höhere der beiden Beträge aus
beizulegendem Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Der
Wertminderungsverlust wird als Delta zwischen diesen Wert und dem Buchwert gebucht. Diese
Werthaltigkeitstests werden auf Ebene der kleines zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating
Unit) überprüft. Die CLEEN Energy Group definiert als kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit ein PV-
Projekt, welches Stromerlöse produziert.
Das Management überprüfte im Geschäftsjahr 2021 die Veränderung von externen und internen
Parametern im Rahmen von indikativen Werthaltigkeitstests, ob diese eine detaillierte Überprüfung der
Werthaltigkeit der Buchwerte erforderlich machte. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass keine
Ereignisse oder Umstände eintraten, welche zu einer detaillierten Überprüfung der Werthaltigkeitstest
führten.
Bei Entfall der Gründe für Wertminderungen werden bei den Sachanlagen und immateriellen
Anlagevermögen entsprechende Zuschreibungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten
vorgenommen.
C. Nutzungsrechte
Siehe Punkt G. Leasingverhältnisse
D. Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einschließlich aktivierter
Fremdkapitalkosten (derzeit nicht vorhanden), abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter
Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte
Sachanlagen bei denen Rückbauverpflichtungen iSd IFRIC 1 vorliegen, wurden durch den Barwert dieser
Verpflichtungen zum Anschaffungszeitpunkt erhöht. Die im Konzern vorhandenen Sachanlagen stellen sich
wie folgt dar:
16
- Investitionen in fremde Gebäude (Mietereinbauten): Anschaffungskosten
- Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: Anschaffungskosten
- Photovoltaik-Anlagen (im Weiteren „PV-Anlagen“): Herstellungskosten
Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten
(Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert.
Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen
abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern
abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen
betragen:
- Investition in fremde Gebäude: 10 bis 20 Jahre Nutzungsdauer
- Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 bis 10 Jahre Nutzungsdauer
- PV-Anlagen (Komponentenansatz):
o Module: 25 Jahre
o Wechselrichter: 15 Jahre
o Unterkonstruktion: 25 Jahre
o Sonstiges: 25 Jahre
Enthält ein Kundenvertrag eine Übernahmeoption der PV-Anlage am Ende der Vertragslaufzeit,
werden die Komponenten bei kürzerer Vertragslaufzeit auf diese abgeschrieben.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft
und gegebenenfalls angepasst.
E. Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder Herstellungskosten und
Nettoveräußerungswert bewertet.
Bei der Bewertung im Segment LED-Beleuchtung kommt überwiegend das gleitende Durchschnitts-
preisverfahren zur Anwendung. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus verminderter
Verwertbarkeit ergeben, wurden sofern erforderlich (z.B. Beschädigung) angemessene Abschläge
berücksichtigt.
Bei der Bewertung im Segment Photovoltaik werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten neben
allen direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten
berücksichtigt. Bei Ansatz der Material- und Fertigungsgemeinkosten wird eine Normalbeschäftigung
unterstellt. Fremdkapitalkosten sowie Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sind nicht Bestandteil
der Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus verminderter
Verwertbarkeit ergeben, wurden sofern erforderlich (z.B. Beschädigung) angemessene Abschläge
berücksichtigt.
17
F. Finanzinstrumente
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem
Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt (Erfüllungstag). Alle anderen finanziellen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen
Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.
Das Geschäftsmodell dem die finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 zuzurechnen sind, ist das Halten
von Finanzinstrumenten (hold-to-collect). Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten
Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows aus finanziellen
Vermögenswerten darüber hinaus ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen („solely payments of
principal and interest“ – SPPI-Test) auf den ausstehenden Kapitalbetrag gemäß IFRS 9 bestehen. Die
vertraglichen Zahlungsströme der originären Finanzinstrumente bestehen ausschließlich aus Tilgungen und
Zinsen. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten.
Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche
Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum
beizulegenden Zeitwert bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche
Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziellen Vermögenswerte wie folgt eingestuft und bewertet:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: fortgeführte Anschaffungskosten
- Sonstige Forderungen und Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten
Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziellen Schulden wie folgt eingestuft und bewertet:
- Verzinsliche Darlehen: fortgeführte Anschaffungskosten
- Sonstige Verbindlichkeiten: fortgeführte Anschaffungskosten
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: fortgeführte Anschaffungskosten
- Wandelschuldverschreibungen: fortgeführte Anschaffungskosten
Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
Beschreibung
Folgebewertung
Finanzielle
Vermögenswerte zu
fortgeführte
Anschaffungskosten
Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der
Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden
durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne
und –verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein
Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskoten eingestuft und bewertet. Für
Zusammengesetzte Finanzinstrumente (z.B. Wandelschuldverschreibungen) siehe Punkt K.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag
ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten
Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis
herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige
Verbindlichkeit abzulösen.
18
Wesentliche nicht derivative finanzielle Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses
Konzernabschlusses bestehen in:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ➔ die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten
Anschaffungskosten
- Sonstige Forderungen und Vermögenswerte (z.B. Bareinbehalt Bank für aws Finanzierung) ➔ die
Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten
Bei den finanziellen Vermögenswerten, welche in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst
sind, werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (ECL) gebildet.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Umsätzen im Anwendungsbereich des IFRS 15 - deren
Tilgung idR innerhalb der nächsten 12 Monate erfolgt - sieht IFRS 9 einige Vereinfachungen hinsichtlich der
Erfassung erwarteter Kreditverluste vor. Die erwarteten jährlichen Ausfälle von Kundenzahlungen wurden
anhand einer Abschreibungsmatrix in Anlehnung an IFRS 9.B5 ermittelt:
Überfälligkeit in Tagen
Wertberichtigungsquote
0
1%
1 bis 30
2%
31 bis 90
3%
91 bis 180
20%
Über 180
100%
G. Latente Steueransprüche
Siehe unten bei Ertragssteuern
H. Leasingverhältnisse
Die CLEEN Energy Group tritt bei Immobilien, Fahrzeugen und diversen elektronischen Geräten als
Leasingnehmer auf. Der Konzern hat keine Leasingverhältnisse, in denen er als Leasinggeber auftritt.
Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet.
Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes
gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der
Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relevanten Einzelveräußerungspreise auf. Sofern
unwesentliche Nichtleasingkomponenten (z.B. Serviceentgelte) enthalten sind, wird von einer Trennung in
Leasing- und Nichtleasingkomponente abgesehen, sondern das Vertragsverhältnis gesamthaft als
Leasingverhältnis behandelt
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie
eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der
erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem
Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der
geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur
Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich
befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
19
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear
abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der
Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist
berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesen Fällen wird das
Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche
nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um
Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der
Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten
Leasingzahlungen mittels Abzinsung ermittelt. Als Abzinsungssatz wird der Grenzfremdkapitalzinssatz des
Konzerns herangezogen, falls der Abzinsungssatz nicht aus dem Leasingverhältnis verlässlich bestimmt
werden kann.
Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatz erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen
externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des
Vermögenswertes zu berücksichtigen.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
- Feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen,
- Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet
anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes,
- Beträge, die aufgrund der Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
- Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben,
Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese
auszuüben sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei
denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode
bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder
(Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im
Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer
Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des
Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich
der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat.
Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen
Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse,
einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in
Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als
Aufwand.
I. Sonstige Rückstellungen
Die Höhe der langfristigen Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows mit
einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den
Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als
Finanzierungsaufwand dargestellt.
20
Besonderheit Contracting-Modell:
Der Konzern geht aktuell davon aus, dass grundsätzlich alle im Rahmen des Contracting-Modells auf den
Liegenschaften der Kunden angebrachten Photovoltaik-Anlagen, am Ende der Vertragslaufzeit von diesen
übernommen werden. Ausnahme hiervon stellen mehrere Projekte in Deutschland dar, bei denen in den
jeweiligen Kundenverträgen eine Rückbauverpflichtung vereinbart wurde. Für diese zwei Projekte wurde
eine Rückstellung gemäß IFRIC 1 in der Höhe von rd. TEUR 51 (Vorjahr: TEUR 20) erfasst.
J. Wandelschuldverschreibungen
Durch den Konzern emittierte zusammengesetzte Finanzinstrumente umfassen Wandelschuld-
verschreibungen in Euro, welche nach Wahl des Inhabers in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden
können, soweit die Zahl der ausgegebenen Aktien festgelegt ist und sich nicht durch Änderungen des
beizulegenden Zeitwertes ändert.
Die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird beim erstmaligen Ansatz
mit dem beizulegenden Zeitwert einer ähnlichen Verbindlichkeit, die keine Option zur Umwandlung in
Eigenkapital enthält, erfasst. Direkt zurechenbare Transaktionskosten sind im Verhältnis der Buchwerte von
Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes
zuzuordnen. Der für die Ermittlung der Fremdkapitalkomponente bei Begebung herangezogene Zinssatz
beträgt 9,0% und wurde anhand einer Peer-Group festgelegt. Die Eigenkapitalkomponente wurde als
Differenz zwischen Fremdkapitalkomponente und dem gesamten Buchwert zum Emissionszeitpunkt
ermittelt. Für nähere Erläuterungen siehe Punkt 7.9.
Im Rahmen der Folgebewertung wird die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten
Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode
bewertet. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird mit dem beim
erstmaligen Ansatz erfassten Wert fortgeführt.
Zinsen in Verbindung mit der finanziellen Verbindlichkeit werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei
Umwandlung am Fälligkeitsdatum wird die finanzielle Verbindlichkeit in das Eigenkapital umgebucht, ohne
dabei den Gewinn oder Verlust zu berühren.
K. Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden so lange nicht erfasst, bis eine angemessene Sicherheit
darüber besteht, dass der Konzern die dazugehörigen Bedingungen, die mit den Zuwendungen in
Verbindung stehen, erfüllen wird und die Zuwendungen auch gewährt werden.
Zuwendungen der öffentlichen Hand sind planmäßig in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu
erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen der Konzern die entsprechenden Aufwendungen, die
die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. Konkret werden
Zuwendungen der öffentlichen Hand, deren wichtigste Bedingung der Kauf, der Bau oder die sonstige
Anschaffung langfristiger Vermögenswerte (einschließlich Sachanlagen) ist, als Abgrenzungsposten in der
Bilanz erfasst und auf einer systematischen und vernünftigen Grundlage erfolgswirksam über die Laufzeit
des entsprechenden Vermögenswertes erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste
oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenem Aufwand gezahlt werden,
werden in der Periode in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der entsprechende
Anspruch entsteht.
21
Im Geschäftsjahr 2021 hat der Konzern ertragsbezogene Zuwendungen im Zusammenhang mit den von
der österreichischen Bundesregierung vorgenommenen gegensteuernden Maßnahmen der COVID-19
Pandemie, in Höhe von rd. TEUR 4 (COVID-19 Verdienstentgang) erhalten. Diese ertragsbezogenen
Zuwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand ausgewiesen.
Des Weiteren hat der Konzern im Geschäftsjahr folgende Zuwendungen erhalten:
Bezeichnung
Darstellung
Rückzahlbar
ja/nein
Betrag der
2021
erhaltenen
Zuwendungen
Buchwert aller
Zuwendungen
zum
31.12.2021
Investitionszuschüsse
für Photovoltaik-
Anlagen
Brutto-Ausweis
(Sonderposten
auf der
Passivseite und
Auflösung über
Nutzungsdauer)
Nein
rd. TEUR 348
rd. TEUR 323
Investitionsprämie
Brutto-Ausweis
(Sonderposten
auf der
Passivseite und
Auflösung über
Nutzungsdauer)
Nein
rd. TEUR 21
rd. TEUR 135
L. Umsatzerlöse
Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung
bemessen. Bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, die Gegenleistung zu erhalten, wird ausschließlich
die Zahlungsfähigkeit und –absicht des Kunden berücksichtigt. Der mit einem Kunden abgeschlossene
Vertrag beinhaltet eine eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtung für die der Konzern die
Gegenleistung eindeutig bestimmen kann.
In der zu berichtenden Periode sind folgende unterschiedliche Arten von Umsatzerlösen zur Anwendung
gekommen.
Kauf
Contracting
Beschreibung
Der Kunde übernimmt die Ware oder bestätigt
Die CLEEN Energy Group mietet oder pachtet
die ordnungsgemäße Montage. Die Rechnung
Liegenschaften (Dachflächen und Grundstücke),
wird ausgestellt und gemäß der
um auf diesen Liegenschaften nach Ihren
Zahlungskondition fällig.
Planungen Photovoltaikanlagen aufzustellen, die
im Eigentum der CLEEN Energy Group verbleiben,
um
Strom
zu
erzeugen.
Dieser
Strom
wird
einerseits durch den Vermieter (=Endkunde) der
Liegenschaft für den Eigenverbrauch genutzt;
andererseits wird der erzeugte Strom durch die
CLEEN Energy Group in das öffentliche Stromnetz
eingespeist und an Dritte verkauft. Die
Vertragslaufzeit für das Einspar-Contracting
beträgt zwischen 20 und 40 Jahren und stellt
langfristig prognostizierbare Umsätze für den
Konzern dar. Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit
kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen,
den Vertrag verlängern oder er muss die Anlage zu
einem Erinnerungswert übernehmen. Sofern der
Kunde keine Übernahme oder eine Verlängerung
anstrebt, wird die Photovoltaik-Anlage vom
Konzern abmontiert.
22
Umsatzrealisierung nach
IFRS 15
zeitpunktbezogen
Zeitpunktbezogen (mit Abnahme)
Art der Güter und
Dienstleistung
LED-Beleuchtung oder Photovoltaik-Anlage
Strom
Zeitpunkt der
Leistungserfüllung
Gemäß IFRS 15.38
Gemäß IFRS 15.38
Wesentliche Zahlungs-
konditionen
14 Tage – keine Finanzierungskomponente
14 Tage – keine Finanzierungskomponente
Die im Contracting-Modell erwähnte Miete oder Pacht wird entweder durch eine Einmalzahlung zu
Vertragsbeginn oder durch laufende Zahlungen beglichen. Auch ein Pachtersatz im Rahmen von
Investitionsgütern ist in einigen Verträgen vorgesehen. Die Bewertung dieser Investitionsgüter erfolgt
anhand des Marktpreises. Da es sich bei diesen Miet- bzw. Pachtaufwendungen, um
Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15 handelt, werden diese, wenn sie zu Vertragsbeginn anfallen,
aktiviert und über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Die Aktivierung erfolgt als immaterieller
Vermögenswert. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Miet- und Pachtzahlungen in Höhe von TEUR 1.166
aktiviert.
Bei größeren Projekten mit relevanten Projektzeiträumen kommen folgende Zahlungsmodalitäten zur
Anwendung:
- 50% bei Bestellung
- 30% bei Beginn der Montage
- 20% bei Schlussrechnung
M. Leistungen an Arbeitnehmer
Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die
damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden
Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen
Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung
verlässlich geschätzt werden kann.
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen sind nach Maßgabe der Erreichung bestimmter
Dienstjahre Jubiläumsgelder zu leisten. Diese Rückstellung für Jubiläumsgelder wird auf Basis von
versicherungsmathematischen Methoden berechnet. Hierbei kommt das Verfahren der laufenden
Einmalprämien (PUC-Methode) auf Basis einer durchschnittlichen Bezugserhöhung von 2,5% und des
gesetzlichen Pensionsantrittsalters zur Anwendung. Als Rechnungszinssatz wurde der Stichtagszinssatz
angewendet, der bei einer Duration von 22 Jahren rd. 0,96% betrug (Quelle: AKTUAR
Versicherungsmathematik). Die biometrischen Rechnungsgrundlagen bilden die Sterbetafeln AVÖ 2018-P
für Angestellte. Bei der Rückstellungsberechnung wurden jährliche Fluktuationsabschläge nach Lebensalter
wie folgt angesetzt:
jährliche Fluktuation 1
nach Alter
Alter
in Prozent
20
bis
29
9,23%
30
bis
39
4,95%
40
bis
49
2,99%
50
bis
59
1,67%
60
bis
65
1,04%
23
In Übereinstimmung mit IAS 19 werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im
Personalaufwand erfasst. Veränderungen der Zinsparameter werden im Finanzaufwand gezeigt.
Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wird in den sonstigen Rückstellungen gezeigt.
N. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:
- Zinserträge
- Zinsaufwendungen
Wesentlich werden die Zinsaufwendungen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
- Verzinsung der Bankverbindlichkeiten
- Verzinsung der Wandlungsanleihen
- Verzinsung eines Nachrangdarlehens
- Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16
- Aufzinsung Rückstellungen gemäß IFRIC 1
O. Ertragssteuern
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern
werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem
Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis
erfassten Posten verbunden sind.
Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr
zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen,
die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für
frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der
unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt.
Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von
Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und –schulden werden nur unter bestimmten
Bedingungen saldiert. Diese Bedingungen gemäß IAS 12.74 waren zum Stichtag dieses Konzernabschlusses
erfüllt. Des Weiteren hat der Konzern festgelegt, dass Zinsen und Strafen auf Ertragssteuern, einschließlich
unsicherer Steuerposten, nicht die Definition von Ertragssteuern erfüllen und deshalb nach IAS 37 bilanziert
werden.
Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der
Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für
steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
- temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem
Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der
weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
- temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten
Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist,
den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und des wahrscheinlich
ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
- zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder
Firmenwertes.
24
Der Vorstand geht von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung aus. Aufgrund der „recent
history of losses“ konnte auf Basis der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch keine
Werthaltigkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste abgeleitet werden.
Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu bewertet und in dem
Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die
Realisierung gestatten wird.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre
Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen,
die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Im Februar 2022 trat in Österreich das Ökosoziales
Steuerreformgesetz 2022 in Kraft, welches im Kalenderjahr 2023 eine Senkung der Körperschaftsteuer auf
24 % und ab dem Kalenderjahr 2024 eine Senkung der Körperschaftsteuer auf 23 % vorsieht. Die CLEEN
Energy Group erwartet daraus keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.
Die CLEEN Energy AG als Gruppenträger, sowie die österreichischen Tochterunternehmen bilden seit dem
Geschäftsjahr 2021 eine steuerliche Gruppe und haben diesbezüglich eine Steuerumlagevereinbarung nach
der Belastungsmethode abgeschlossen. Es fielen keine ausländische Verluste zur Erfassung in der
steuerlichen Gruppe an.
4. Fehlerkorrektur nach IAS 8
Infolge einer Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 der Österreichischen
Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) wurde ein Verstoß im Rahmen des IFRS 16 festgestellt, welcher eine
Korrektur der Vorjahreszahlen notwendig macht. PV-Projekte im Rahmen des Contracting Modelles (siehe
Punkt L. Umsatzerlöse) wurden im Rahmen des Konzernabschlusses zum 31.12.2o20 aufgrund der Miet-
und Pachtverhältnisse, als Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16 eingestuft. Daraus ergab sich die
Bilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten. Dem Ansatz der CLEEN Energy Group
konnte die OePR nicht folgen, womit die Miet- und Pachtverhältnisse an sich kein Leasingverhältnis nach
IFRS 16 begründen. Die CLEEN Energy Group stimmte schlussendlich der Ansicht der OePR zu, was zu einer
Fehlerkorrektur im Geschäftsjahr 2020 führte.
Die OePR stellte weiters eine fehlerhafte Bewertung der Lieferforderungen fest. Diese entsprach nicht
IFRS9.B.5.54 sowie IFRS 9.B.5.55, weil die eigenen Erwartungen hinsichtlich des Kreditverlustes und die
erwarteten Zahlungen aus Sicherheiten und anderen Kreditbesicherungen nicht berücksichtigt wurden. Die
Forderungen wurden dadurch zum 31.12.2020 um TEUR 135 zu niedrig angesetzt. Die Korrektur in Höhe
von TEUR 135 erfolgte mit TEUR 120 rückwirkend auf die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2020 sowie mit TEUR 15
ergebniswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2020. Das Eigenkapital
veränderte sich aufgrund dieser Korrektur somit ingesamt um TEUR 135.
Eine weitere Feststellung betrifft die fehlerhafte Darstellung von Zinsaufwendungen für ein nachrangiges
Darlehen in der Kapitalflussrechnung. Gemäß IAS 7.31 müssen diese Zinsen im Cash-Flow der
Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden. Somit wurde der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit um
TEUR 31 zu hoch, der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit um TEUR 88 zu niedrig und der Cash-Flow aus
der Finanzierungstätigkeit um TEUR 57 zu hoch ausgewiesen. Dies wurde in der Kapitalflussrechnung 2020
korrigiert.
25
Überdies wurde ein verzinstes Darlehen nicht entsprechend IAS 1.54 unter den finanziellen
Verbindlichkeiten ausgewiesen. Daher wurden z um 31.12.2020 die finanziellen Verbindlichkeiten um TEUR
130 zu niedrig und gegengleich die sonstigen Verbindlichkeiten zu hoch ausgewiesen. Auch das wurde in der
Bilanz zum 31. Dezember 2020 korrigiert.
Im Rahmen dieser Fehlerkorrekturen wurden auch Kreditkosten, welche im Geschäftsjahr 2020 angefallen
sind und vollständig im sonstigen betrieblichen Aufwand sowie im Finanzaufwand dargestellt wurden,
korrigiert. Die Korrektur betrifft die Verteilung dieser Kreditkosten über die Laufzeit der
dementsprechenden Finanzierungen. Diese Berichtigung ergibt einen positiven Ergebniseffekt in der
Gewinn- und Verlustrechnung 2020 in Höhe von TEUR 25, welcher sich aus der Korrektur des sonstigen
betrieblichen Aufwands in Höhe von TEUR 1 und des Finanzaufwands in Höhe von TEUR 24 ergibt.
Dementsprechend wurde auch die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel angepasst.
Zum 31.12.2020 wurden als Sicherheit gegebene Girokonten in Höhe von TEUR 404 als Zahlungsmittel
ausgewiesen. Dies wurde ebenfalls korrigiert und in die sonstigen Forderungen umgegliedert.
Um die Lesbarkeit des Abschlusses zu verbessern werden die Forderungen gegenüber Gesellschaftern ab
2020 in der Bilanzposition „Sonstige Forderungen und Vermögenswerte“ ausgewiesen (siehe Punkt 7.6).
Überleitung Konzernbilanz 31.12.2020
angepasst
31.12.2020
TEUR
Um-
gliederung
Bilanzpositio
n
Korrektur
IFRS 16
Korrektur
Kreditkosten
Korrektur
Sicherheiten-
konten
Korrektur
Liefer-
forderungen
Korrektur
Nachrang-
darlehen
wie berichtet
31.12.2020
TEUR
AKTIVA
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
284
283
0
Sachanlagen
4 063
4 063
Nutzungsrechte
451
-1 098
1 550
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
55
55
Summe langfristige Vermögenswerte
4 853
-815
0
0
0
0
5 668
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte
653
653
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
398
135
263
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
0
-24
24
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
1 067
24
404
639
Geleistete Anzahlungen
0
0
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
15
-404
419
Summe kurzfristige Vermögenswerte
2 132
0
0
0
135
0
1 997
Summe Aktiva
6 985
0
-815
0
0
135
0
7 665
26
angepasst
31.12.2020
TEUR
Um-
gliederung
Bilanzpositio
Korrektur
IFRS 16
Korrektur
Kreditkosten
Korrektur
Sicherheiten-
konten
Korrektur
Liefer-
forderungen
Korrektur
Nachrang-
darlehen
wie berichtet
31.12.2020
TEUR
SCHULDEN
Langfristige Schulden
Verzinsliche Darlehen
4 330
-54
4 384
Sonstige Verbindlichkeiten
0
0
Leasingverbindlichkeiten
318
-802
1 119
Rückstellungen
28
28
Summe langfristige Schulden
4 675
0
-802
-54
0
0
0
5 531
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
956
956
Erhaltene Anzahlungen
251
251
Verzinsliche Darlehen
1 266
-4
130
1 140
Sonstige Verbindlichkeiten
677
-130
807
Leasingverbindlichkeiten
99
-24
123
Rückstellungen
220
220
Wandelschuldverschreibungen
340
340
Summe kurzfristige Schulden
3 810
0
-24
-4
0
0
0
3 839
Summe Schulden
8 485
0
-826
-58
0
0
0
9 370
angepasst
31.12.2020
TEUR
Um-
Korrektur
Korrektur
Korrektur
gliederung
Korrektur
Korrektur
Sicherheiten-
Liefer-
Nachrang-
Bilanzpositio
IFRS 16
Kreditkosten
konten
forderungen
darlehen
n
wie berichtet
31.12.2020
TEUR
Investitionszuschüsse
97
0
97
NEGATIVES EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital
3 730
3 730
Kapitalrücklagen gebunden
1 077
1 077
Kapitalrücklagen frei
1 162
1 162
Kumuliertes Ergebnis
-7 566
11
58
135
-7 770
Auf die Eigentümer der CLEEN Energy AG entfallendes
Kapital und Rücklagen
-1 597
0
11
58
0
135
0
-1 802
Nicht beherrschende Anteile
0
0
0
0
0
0
0
Summe Negatives Eigenkapital
-1 597
0
11
58
0
135
0
-1 802
Summe Passiva
6 984
0
-815
0
0
135
0
7 665
Überleitung Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2020
angepasst
wie berichtet
1.1.-
31.12.2020
TEUR
Korrektur IFRS
16
Korrektur
Kreditkosten
Korrektur Liefer-
forderungen
1.1.-
31.12.2020
TEUR
Fortzuführende Geschäftsbereiche
Umsatzerlöse
1 950
1 950
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
879
879
Sonstige betriebliche Erträge
179
179
Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen
-1 295
-1 295
Personalaufwand
-1 128
-1 128
Abschreibungen
-165
-165
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-1 340
15
-1 355
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
-919
0
0
15
-934
Finanzerträge
15
15
Finanzaufwendungen
-92
11
58
-161
Finanzergebnis
-77
11
58
0
-146
Ergebnis vor Steuern
-996
11
58
15
-1 080
Ertragsteuern
7
7
Periodenergebnis
-989
11
58
15
-1 073
27
Überleitung Konzern-Kapitalflussrechnung des Geschäftsjahres 2020
angepasst
wie berichtet
1.1.-
31.12.2020
TEUR
Korrektur IFRS
16
Korrektur
Kreditkosten
Korrektur
Sicherheiten-
konten
Korrektur Liefer- Korrektur Cash-
forderungen
Flow
1.1.-
31.12.2020
TEUR
Ergebnis vor Steuern
-996
11
58
15
-1 080
Abschreibungen
165
165
Zinsergebnis
77
-11
-58
146
0
Auflösung Investitionszuschüsse
-9
-9
0
Andere Anpassungen für zahlungsunwirksame Posten
80
165
-85
Gezahlte Zinsen für Finanzierungen
0
-126
126
Ertragsteuerzahlungen
-4
-4
Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leiustungen sowie andere Aktiva
-1 205
-404
-15
144
-930
Veränderung von Rückstellungen
17
17
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva
1 219
-351
1 570
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
-657
0
0
-404
0
-31
-222
Auszahlungen für Sachanlagen und Nutzungsrechte
-4 383
88
-4 471
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen
106
106
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
-4 277
0
0
0
0
88
-4 365
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden
4 542
-58
4 600
Einzahlungen Gesellschafter
591
591
Gezahlte Zinsen für Finanzierungen
-125
58
-57
-126
Tilgungsanteil Finanzschulden
-100
-100
Tilgungsanteil von Leasingzahlungen
-89
-89
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
4 820
0
0
0
0
-57
4 877
Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
-114
0
0
-404
0
0
289
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der
130
130
Periode
Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und
-114
289
Zahlungsmitteläquivalente
Währungsdifferenzen
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum
Ende der Periode
15
-404
419
28
5. Segmentberichterstattung
Grundlagen der Segmentierung
Die CLEEN Energy Group ist ein diversifizierter Konzern, dessen Erlöse und Gewinne aus unterschiedlichen
Quellen stammen. Über die operativen Segmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen
Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Vorstand als
Hauptentscheidungsträger betrachtet das Geschäft sowohl aus einer produktbezogenen als auch einer
geografischen Sicht und legt folgende zwei berichtspflichtige Segmente fest.
1 Photovoltaik – Errichtung und Betrieb/Verkauf von Photovoltaik‐Anlagen
2 LED‐Beleuchtung – Beleuchtungsplanung und Lichtkonzepte
Alle Geschäftsaktivitäten, die den oben genannten berichtspflichtigen Segmenten nicht eindeutig
zugeordnet werden können und auch nicht laufend an den Vorstand berichtet werden, gelten für sich
betrachtet als nicht berichtspflichtig und die Ergebnisse dieser Geschäftsaktivitäten werden in der
Überleitung dargestellt.
Bei konzerninternen Leistungsbeziehungen erfolgt die Verrechnung ebenfalls nach marktüblichen
Bedingungen nach der Wiederverkaufspreismethode oder der Kostenaufschlagsmethode.
Information über die berichtspflichtigen Segmente
Die nachstehende Tabelle zeigt die Segmentberichterstattung für die berichtspflichtigen Segmente für den
Stichtag dieses Konzernabschlusses wie sie dem Vorstand übermittelt werden, und die Grundlage, auf der
die Erlöse erfasst werden:
31.12.2021
Photovoltaik
TEUR
LED
TEUR
Sonstiges /
Überleitung
TEUR
Summe
TEUR
Summe Segmenterlöse
2 762
Konsolidierung
1 664
84
-84
4 510
-84
Umsatzerlöse gesamt
2 762
1 664
0
4 426
Rohertrag
1 089
Konsolidierung
416
84
-84
1 589
-84
Rohertrag
1
089
416
0
1 505
Personalaufwand
-1 187
-380
0
-1 567
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-1 599
-557
-84
-2 239
EBITDA vor Konsolidierung
-1 696
Konsolidierung
-521
-84
84
-2 301
84
EBITDA
-1 696
-521
0
-2 217
EBIT vor Konsolidierung
-1 980
Konsolidierung
-611
-84
84
-2 675
84
EBIT
-1 980
-611
0
-2 591
29
31.12.2020 (angepasst)
Photovoltaik
TEUR
LED
1 354
Sonstiges /
Überleitung
TEUR
Summe
TEUR
Summe Segmenterlöse
596
Konsolidierung
1 353
1
1 950
0
Umsatzerlöse gesamt
596
1 353
1
1 950
Rohertrag vor Konsolidierung
984
Konsolidierung
550
1
0
1 535
0
Rohertrag
984
550
1
1 535
Personalaufwand
-811
-317
0
-1 128
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-861
-300
0
-1 161
EBITDA vor Konsolidierung
-688
Konsolidierung
0
-67
0
1
0
-754
0
EBITDA
-688
-67
1
-754
EBIT vor Konsolidierung
-763
Konsolidierung
0
-158
0
1
0
-919
0
EBIT
-763
-158
1
-919
31.12.2020 (wie berichtet)
Photovoltaik
TEUR
LED
TEUR
Sonstiges /
Überleitung
TEUR
Summe
TEUR
Summe Segmenterlöse
4 444
1 388
1
5 833
Konsolidierung
-3 848
-34
-3 882
Umsatzerlöse gesamt
596
1 354
1
1 950
EBITDA
-703
-67
1
-769
30
Summe Segmentvermögen
Photovoltaik
TEUR
LED
TEUR
Sonstiges /
Überleitung
TEUR
Summe
TEUR
31.Dezember 2021
14 428
2 517
0
16 945
31.Dezember 2020 (angepasst)
6 008
812
165
6 985
31. Dezember 2020 (wie berichtet)
6 688
812
165
7 665
Summe Segmentverbindlichkeiten
31.Dezember 2021
15 750
3 667
0
19 417
31.Dezember 2020 (angepasst)
7 470
337
678
8 485
31. Dezember 2020 (wie berichtet)
8 354
337
678
9 369
Summe Investitionsausgaben (Sachanlagen und Nutzungsrechte)
31.Dezember 2021
6 343
0
0
6 343
31.Dezember 2020 (angepasst)
4 157
62
118
4 337
31. Dezember 2020 (wie berichtet)
4 972
62
118
5 152
Summe planmäßige Abschreibungen (Sachanlagen und Nutzungsrechte)
31.Dezember 2021
-283
-91
0
-374
31.Dezember 2020 (angepasst)
-129
-37
0
-165
31. Dezember 2020 (wie berichtet)
-129
-37
0
-165
Verkäufe zwischen den berichtspflichtigen Segmenten werden zu Marktpreisen durchgeführt und die
entsprechenden Umsätze im Zuge der Konsolidierung eliminiert. Der Umsatz von externen Kunden, der an
den Vorstand berichtet wird, ist in einer Art bemessen, die der Bewertung in der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht. Vermögenswerte werden auf Basis der Geschäftsaktivitäten des
berichtspflichtigen Segments und des physischen Standorts des Vermögenswerts verteilt.
Im Geschäftsjahr 2021 hat es keine Transaktionen zwischen den berichtspflichtigen Segmenten gegeben.
Informationen über wichtige Kunden
DIE CLEEN Energy Group hat zwei Kunden, deren jeweilige Anteile am Konzernumsatz 10 % übersteigen.
Die Umsatzerlöse mit diesen Kunden betragen im Geschäftsjahr TEUR 492 bzw. TEUR 429 und betreffen
das Segment Photovoltaik.
Geografische Informationen
Die Bedeutung der geographischen Regionen wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
1.1.-
1.1.-
31.12.2021
31.12.2020
TEUR
TEUR
Ös
terreich
4 252
1 871
Deutschland
174
80
Umsatzerlöse von externen Kunden
4 426
1 950
31
6. Angaben und Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
6.1. Umsatzerlöse
Der Konzern erzielt seine Umsätze sowohl durch den Verkauf von LED-Beleuchtung und Photovoltaik-
Anlagen als auch durch Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Anlagen.
In der folgenden Tabelle werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach den wesentlichen Vertragsarten
aufgeschlüsselt. Die dargestellten Vertragsarten entsprechen auch den berichtspflichtigen Segmenten des
Konzerns.
2021
TEUR
2020
TEUR
LED Beleuchtung
Photovoltaik
Nebenerlöse
1 664
2 762
0
1 354
596
1
Summe Umsatzerlöse
4 426
1 950
Bestandsveränderungen und aktivierte
Eigenleistungen
1 326
879
Betriebsleistung
5 752
2 829
Die Erlöse im Bereich Photovoltaik setzen sich sowohl aus Stromerlösen als auch aus Erlösen aus dem
Verkauf von PV-Anlagen zusammen.
Die folgende Tabelle stellt die Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen und
Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden dar:
angepasst
wie berichtet
2021
TEUR
2020
TEUR
2020
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
4
1 052
398
263
Vertragsverbindlichkeiten
359
251
251
4
Die Anpassung betrifft einen Fehler bei der Bewertung der Lieferfo rderungen zum 01.01.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen.
Die Änderung der Umsatzerlöse gegenüber der Vergleichsperiode liegt primär in einer Verlagerung der
Geschäftstätigkeit weg vom Segment LED hin zum Segment Photovoltaik.
Der Großteil der zum 31. Dezember 2021 verbleibenden Leistungsverpflichtungen bei LED-Beleuchtung hat
eine erwartete ursprüngliche Vertragslaufzeit von einem Jahr oder weniger.
Die zum 31. Dezember 2021 verbleibenden Leistungsverpflichtungen bei Stromlieferungen durch
Photovoltaik-Anlagen im Rahmen von Contracting-Verträgen haben eine erwartete Laufzeit in Höhe der
gesamten verbleibenden Vertragslaufzeit.
32
6.2. Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
2021
TEUR
2020
TEUR
Bestandsveränderungen
1 021
Aktivierte Eigenleistungen
305
189
690
Summe
1 326
879
6.3. Sonstige betriebliche Erträge
2021
TEUR
2020
TEUR
Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzanlagen
0
0
Erträge aus der Auslösung von Rückstellungen
36
15
Öffentliche
Zuschüsse
28
82
Auflösung
Investitionszuschüsse
24
9
Sachbezüge
0
27
Auflösung
Wertberichtigungen
7
39
Provisionen
30
0
Diverse sonstige betriebliche Erträge
15
8
Summe
140
179
6.4. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Herstellungsleistungen
2021
TEUR
2020
TEUR
Materialaufwand
3 147
Aufwendungen für bezogene
1 100
Herstellungsleistungen
598
697
Summe
4 247
1 295
33
6.5. Personalaufwand
2021
TEUR
2020
TEUR
Löhne
198
112
Gehälter
999
757
Aufwendungen für Altersversorgung
17
13
Aufwendungen für Sozialversicherungsbeiträge
342
240
Sonstige
Sozialaufwendungen
11
6
Summe
1 567
1 128
Die Aufwendungen für Altersversorgung beziehen sich ausschließlich auf die betriebliche
Mitarbeitervorsorgekasse, welches ein beitragsorientiertes Vorsorgesystem darstellt.
6.6. Abschreibungen
2021
TEUR
2020
TEUR
Abschreibung immaterielle
davon Nutzungsrechte
Abschreibung Sachanlagen
Vermögenswerte
161
142
213
109
56
Summe
374
165
34
6.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
angepasst
wie berichtet
2021
TEUR
2020
TEUR
2020
TEUR
Aufwand für Instandhaltung, Betriebskosten
50
20
20
Transportaufwand
0
76
76
Reise- und Fahrtaufwand
122
59
59
KFZ-
Aufwand
98
58
58
Mietaufwand und Lizenzen
15
29
29
Provisionen an Dritte
31
111
111
Aufsichtsratsvergütungen
159
13
13
Nachrichtenaufwand
81
10
10
Aufwand für Werbung
363
154
154
Aufwand für Versicherung
19
8
8
Rechts- und Beratungsaufwand
549
391
391
Aufwand für Aus- und Weiterbildung
0
9
9
Gebühren und Beiträge
36
4
4
Spesen des Geldverkehrs
161
84
84
Wertberichtigungen zu Forderungen
4
241
-1
14
Schadensfälle
0
30
30
Vorstandsentgelte
370
287
287
Summe
2 295
1 340
1 355
4
Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ewertung der Lieferfo rderungen zum 01.01.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer betragen sowohl für die
Jahresabschlussprüfung der Muttergesellschaft als auch für die Prüfung des vorliegenden
Konzernabschlusses TEUR 75 (VJ: rd. TEUR 75).
35
6.8. Finanzaufwendungen
angepasst
wie berichtet
2021
TEUR
2020
TEUR
2020
TEUR
Zinsen Wandelschuldverschreibungen
24
25
25
Zinsen Nachrangdarlehen
0
33
33
Zinsen gegenüber Banken
2
177
10
68
Aufzinsung IFRIC-1 Rückstellung
1
0
0
Aufzinsung Leasing-Verbindlichkeiten
1
27
14
25
Zinsaufwand aus Jubiläumsgeldrückstellung
0*
0
0
Sonstiges
32
11
11
Summe
261
92
161
1
Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher richtig gestellt wurde.
2
Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis bei der B ehandlung von Kreditko sten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
*
B etrag gerundet TEUR 0 (EUR 442)
6.9. Ertragssteuern
Grundsätzlich wird der Ertragssteueraufwand auf Grundlage des Körperschaftsteuersatzes errechnet,
dieser beläuft sich auf 25% (Vergleichszeitraum bis zum 31. Dezember 2020: 25%). Die Unterschiede in den
Wertmaßstäben zwischen Steuerrecht und IFRS latente Steuern führten zu einem Überhang latenter
Steueransprüche über latente Steuerschulden in der Höhe von rd. TEUR 684 (Vorjahr: TEUR 139). Obwohl
der Vorstand von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung ausgeht, wurden aufgrund der
„recent history of losses“ auf Basis der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch keine
Werthaltigkeit latenter Steueransprüche abgeleitet. Der Überhang der ermittelten latenten
Steueransprüche wurde daher vollständig in der Höhe von rd. TEUR 684 (Vorjahr: TEUR 139) wertberichtigt.
2021
TEUR
2020
TEUR
Laufender Steueraufwand
21
1
latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-)
1
-8
Summe
22
-7
36
2021
TEUR
2020
TEUR
Ergebnis vor Steuern
-
2 702
-
1 080
fiktiver Steuerertrag bei Ansatz der österreichis
676
270
Wertberichtigung latenter
Steuern
-
624
139
Verwendung nicht aktivierter Verlustvorträge
61
-
Nicht aktivierte Verlustvorträge
-
53
-
354
permanente
Differenzen
-
77
-
61
Korrektur Mi KÖSt
-
4
-
1
Ausgewiesener
Steueraufwand
-
21
-
7
6.10. Ergebnis je Aktie
angepasst
wie
berichtet
2021
2020
2020
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens
zurechenbarer Anteil des Konzernergebnisses
-2 859
-876
-1 073
(in TEUR)
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an
Stammaktien
3 973 994
3 717 335
3 717 335
Ergebnis je Aktie (in EUR)
-0,72
-0,23
-0,29
Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien im Geschäftsjahr 2021 (unverwässert = verwässert)
ermittelt sich wie folgt:
Aktien in Stück
2021
Stammaktien zum 1. Jänner 2021
3 730 339
Ordentliche Kapitalerhöhung zum 02.04.2021
200 000
Kapitalerhöhung i Zm der Ausübung des
Wandlungsrechts (27. April 2021)
114 285
Kapitalerhöhung i Zm der Ausübung des
Aktienoptionen (30. September 2021)
62 475
Stammaktien zum 31. Dezember 2021
4 107 099
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien
3 973 994
37
Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien im Geschäftsjahr 2020 (unverwässert) ermittelt sich wie
folgt:
Aktien in Stück
2020
Stammaktien zum 1. Jänner 2020
3 718 810
Schenkung eigener Aktien (11. März 2020)
-185 440
Kapitalerhöhung i Zm der Ausübung des
Wandlungsrechts (31. März 2020)
196 969
Stammaktien zum 31. Dezember 2020
3 730 339
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien
3 717 335
Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien im Geschäftsjahr 2020 (verwässert) ermittelt sich wie folgt:
Aktien in Stück
2020
Stammaktien zum 1. Jänner 2020
3 718 810
Potentielle Stimmrechte aus
Wandelschuldverschreibung
-196 969
Schenkung eigener Aktien (11. März 2020)
-185 440
Kapitalerhöhung i Zm der Ausübung des
Wandlungsrechts (31. März 2020)
196 969
Stammaktien zum 31. Dezember 2021
3 533 370
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien
3 713 032
38
7. Angaben zu einzelnen Posten der Konzernbilanz
7.1. Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 als auch
Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15. Weiters wurden im Rahmen eines Unternehmenserwerbs
Projektrechte für den Bau von PV-Anlagen erworben.
Nutzungsrechte (wie berichtet)
andere Anlagen,
Betriebs-
und
Grundstücke und
Geschäftsaus-
Bauten
stattung
TEUR
TEUR
Summe
TEUR
Anschaffungskosten
Stand 1. Jänner 2020
416
156
572
Zugänge
1
099
84
1 183
Abgänge
0
0
0
Umbuchungen
0
0
0
Währungsumrechnung
0
0
0
Stand 31. Dezember 2020 =
Stand 1. Jänner 2021
1 515
240
1 755
Änderung Konsolidierungskreis
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
Währungsumrechnung
Stand 31. Dezember 2021
Kumulierte
Abschreibungen
-
52
-
45
0
-
97
-
53
-
55
-
1
-
108
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-
105
-
99
-
1
-
205
Änderung Konsolidierungskreis
0
Zugänge
-
67
-
75
-
22
-163
Abgänge
0
14
0
14
Umbuchungen
0
0
0
0
Zuschreibungen
0
0
0
0
Währungsumrechnung
0
0
0
0
Stand 31. Dezember 2020 =
-
172
-
159
-
23
-
354
Stand 1. Jänner 2021
1
Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
Nettobuchwerte
Stand 1. Jänner 2020
364
111
475
364
111
0
475
Stand 31. Dezember 2020
1
409
141
1 550
312
141
283
735
Stand 31. Dezember 2021
1
036
159
1
958
3 153
Die Nutzungsrechte der Position „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ betreffen den
Fuhrpark und verwendete EDV-Anlagen (z.B. Drucker).
Nutzungsrechte (angepasst)
1
andere Anlagen,
Betriebs-
und
Grundstücke und
Geschäftsaus-
Bauten
stattung
TEUR
TEUR
Vertrags-
erfüllungs-
kosten und
Projektrechte
TEUR
Summe
TEUR
416
156
0
572
0
84
284
368
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
416
240
284
940
0
0
820
820
791
112
877
1 780
0
-
33
0
-
33
0
0
0
0
0
0
0
0
1 208
319
1 980
3 507
Stand 1. Jänner 2020
-
52
-
45
-
97
Zugänge
-
54
-
55
-
109
Abgänge
0
0
0
Umbuchungen
0
0
0
Zuschreibungen
0
0
0
Währungsumrechnung
0
0
0
Stand 31. Dezember 2020 =
Stand 1. Jänner 2021
-
106
-
99
-
205
39
7.2. Sachanlagen
andere Anlagen,
Investitionen in
Betriebs- und
Geleistete
fremde
Geschäftsaus-
Anzahlungen und
PV-Anlagen
Gebäude
stattung
Anlagen in Bau
Summe
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Anschaffungskosten
Stand 1. Jänner 2020
0
116
116
0
232
Zugänge
3 677
33
128
130
3 968
Abgänge
0
0
-8
0
-8
Umbuchungen
0
0
0
0
0
Währungsumrechnung
0
0
0
0
0
Stand 31. Dezember 2020 =
Stand 1. Jänner 2021
3 677
150
236
130
4 192
Änderung
0
0
158
0
158
Zugänge
4 256
2
164
141
4 563
Abgänge
-271
0
-25
-130
-426
Umbuchungen
-45
0
0
0
-45
Währungsumrechnung
0
0
0
0
0
Stand 31. Dezember 2021
7 616
151
533
141
8 442
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Jänner 2020
0
-24
-57
0
-81
Zugänge
-10
-12
-34
0
-56
Abgänge
0
0
8
0
8
Umbuchungen
0
0
0
0
0
Zuschreibungen
0
0
0
0
0
Währungsumrechnung
0
0
0
0
0
Stand 31. Dezember 2020 =
Stand 1. Jänner 2021
-10
-36
-83
0
-129
Änderung
0
0
0
0
0
Zugänge
-97
-13
-102
0
-212
Abgänge
2
0
24
0
26
Umbuchungen
0
0
0
0
0
Zuschreibungen
0
0
0
0
0
Währungsumrechnung
0
0
0
0
0
Stand 31. Dezember 2020 =
Stand 1. Jänner 2021
-105
-49
-160
0
-314
Nettobuchwerte
Stand 1. Jänner 2020
0
92
59
0
151
Stand 31. Dezember 2020
3 667
114
153
130
4 063
Stand 31. Dezember 2021
7 511
102
372
141
8 127
Als Sicherheiten für Fremdfinanzierungen wurden sämtliche Photovoltaik-Anlagen verpfändet (BW
31.12.2021: TEUR 7.511).
Dem Konzern wurden für Investitionen im Geschäftsjahr 2021 Zuwendungen der öffentlichen Hand
(Buchwert zum Bilanzstichtag: rd. TEUR 458) gewährt. Diese investitionsabhängigen Zuwendungen der
öffentlichen Hand werden in der Bilanz gesondert unter den sonstigen Forderungen und Vermögenswerte
bzw. den Investitionszuschüssen ausgewiesen. Diese Investitionszuschüsse werden analog der
Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition über den sonstigen betrieblichen Ertrag aufgelöst.
40
7.3. Latente Steuern
Die latenten Steueransprüche und –schulden sind den folgenden Bilanzposten zuzurechnen und ermitteln
sich wie folgt:
2021
TEUR
2020
TEUR
Latente Steueransprüche
Sachanlagen
667
64
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
16
46
Sonstige
Forderungen Vermögenswerte
19
19
Leasingverbindlichkeiten
222
207
Rückstellungen
6
6
Geldbeschaffungskosten
26
13
Summe vor Saldierung
956
355
Saldierungseffekt
-
272
-
216
Summe nach Saldierung
684
139
Der Vorstand geht von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung aus. Aufgrund der „recent
history of losses“ konnte auf Basis der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch
keine Werthaltigkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste abgeleitet
werden. Dies betrifft auch den oben dargestellten Überhang aktiver latenter Steuern in der Höhe von rd.
TEUR 684.
Die steuerlichen Verlustvorträge betragen TEUR 5.084 (VJ: rd. TEUR 4.203) und sind unbegrenzt
vortragsfähig.
41
2021
TEUR
2020
TEUR
Latente Steuerschulden
Nutzungsrechte
-
241
-
204
Sachanlagen
-
31
-
6
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
0
-
6
Wandelschuldverschreibungen
0
0
Summe vor Saldierung
-
272
-
216
Saldierungseffekt
272
216
Summe nach Saldierung
0
0
Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die
Unterschiedsbeträge zwischen den steuerlichen Beteiligungsansätzen und dem anteiligen Eigenkapital
der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen im Wesentlichen steuerfrei bleiben.
Daher wurde hierfür keine Steuerabgrenzung vorgenommen.
7.4. Vorräte
2021
TEUR
2020
TEUR
Waren
Noch nicht abrechenbare
Leistungen
Geleistete Anzahlungen
Lieferungen
und
1 484
1 363
42
464
189
0
Summe
2 889
653
Die Waren betreffen LED-Beleuchtungen und Bestandteile, die für die Erstellung der PV-Anlagen verwendet
werden. Die auf den Vorratsbestand erfassten gebuchten Wertminderungen betragen rd. TEUR 41 (VJ: rd.
TEUR 44).
Die noch nicht abrechenbaren Lieferungen und Leistungen betreffen Projekte gegenüber konzernfremden
Vertragspartnern. Die Umsatzrealisierung dieser Projekte erfolgt zeitpunktbezogen (Kauf-Variante).
42
7.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich nach
Berücksichtigung der Wertberichtigung wie folgt dar:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
zum 31.12.2021
Bruttowerte
TEUR
Wertberichti-
gung
TEUR
Buchwerte
TEUR
Nicht
überfällig
207
-2
205
1 bis 30 Tage überfällig
212
-
1
211
31 bis 90 Tage überfällig
174
-
4
170
91 bis 180 Tage überfällig
15
-
1
14
über 180 Tage überfällig
572
-
119
453
Summe
1
180
-128
1 052
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
zum 31.12.2020 angepasst
Bruttowerte
TEUR
Wertberichti-
gung
TEUR
Buchwerte
TEUR
Nicht
überfällig
48
0
48
1 bis 30 Tage überfällig
78
-2
76
31 bis 90 Tage überfällig
143
-
5
137
91 bis 180 Tage überfällig
2
0
2
über 180 Tage überfällig
229
-
94
135
Summe
500
-101
398
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
zum 31.12.2020 wie berichtet
Bruttowerte
TEUR
Wertberichti-
gung
TEUR
Buchwerte
TEUR
Nicht
überfällig
48
0
48
1 bis 30 Tage überfällig
78
-2
76
31 bis 90 Tage überfällig
143
-
5
137
91 bis 180 Tage überfällig
2
0
2
über 180 Tage überfällig
229
-
229
0
Summe
500
-
236
263
43
angepasst
wie berichtet
Entwicklung Wertberichtigung
2021
TEUR
2020
TEUR
2020
TEUR
Stand
1.1.
-101
-
109
-
229
Zuführung
-27
-
31
-46
Verbrauch
0
0
0
Auflösung
4
0
39
39
Stand
31.12.
-128
-101
-236
4
Die Anpassung betrifft einen Fehler bei der Bewertung der Lieferforderungen zum 01.01.2020, welcher nun
richtig gestellt wurde
7.6. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
angepasst
wie berichtet
2021
TEUR
2020
TEUR
2020
TEUR
Investitionszuschüsse
178
87
87
AWS Investitionsprämie
46
19
19
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
41
24
24
debitorische Kreditoren
78
12
12
Kautionen
113
8
8
Sicherstellungen
3
828
524
120
Finanzamt
253
327
327
Abgrenzungen
108
27
27
Übrige
4
39
39
Summe
1 649
1 067
663
3
Die Anpassung betrifft einen Fehler bei der Behandlung von verpfändeten Sicherheitenkonten zum
31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
Die sonstigen Forderungen wiesen zum Stichtag des Berichtsjahres und zum Stichtag des vorangegangenen
Berichtsjahres keine Überfälligkeiten auf.
7.7. Investitionszuschüsse
2021
TEUR
2020
TEUR
Investitionszuschüsse
323
AWS Investitionsprämie
135
78
19
Summe
458
97
44
7.8. Negatives Eigenkapital
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in der gesonderten Konzerneigenkapital-
veränderungsrechnung dargestellt.
Ausblick 2022 und Going-Concern
Das negative Eigenkapital konnte bereits durch eine Kapitalerhöhung im April 2022 beseitigt werden.
Weiters sollen mittelfristig durch das steigende Auftragsvolumen und internen Effizienzsteigerungen
deutlich positive Konzernergebnisse erzielt werden.
Sachverhalte von besonderer Bedeutung für das Konzerneigenkapital im Geschäftsjahr 2021
Folgende Sachverhalte haben im Geschäftsjahr 2021 das Konzerneigenkapital wesentlich beeinflusst:
Kapitalerhöhung April 2021
In der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2018 wurde die bedingte Erhöhung
des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.428.000 durch Ausgabe
von bis zu 1.428.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) beschlossen.
Dieses bedingte Kapital wurde als Punkt II.4.5.a der Satzung eingefügt. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
beschließen.
Ein Zweck dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien
an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der 2. ordentlichen
Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die
Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft
Gebrauch machen.
Die Veränderung im Zusammenhang mit eben dieser Kapitalerhöhung 04/2021 betrug 200.000 Stück Aktien
(zu einem Preis von EUR 4,00 pro Aktie) und brachte somit EUR 800.000,00 frisches Eigenkapital.
In der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2018 wurde die bedingte Erhöhung
des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.428.000 durch Ausgabe
von bis zu 1.428.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) beschlossen.
Dieses bedingte Kapital wurde als Punkt II.4.5.a der Satzung eingefügt. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
beschließen.
Ein Zweck dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien
an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der 2. ordentlichen
Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die
Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft
Gebrauch machen.
Innerhalb des Wandlungszeitraums, der 30 Tage nach der Hauptversammlung, in der über den
Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 berichtet wird, haben zwei Gläubiger der
Wandelschuldverschreibung
2019-2029
ihr
Wandlungs-
und
Umtauschrecht
ausgeübt
und
45
Bezugserklärungen zum Bezug von insgesamt 114.285 Bezugsaktien unterfertigt an die Gesellschaft
übermittelt. Der Vorstand hat anschließend mit Beschluss vom 27. April 2021 die entsprechende Anzahl an
Bezugsaktien ausgegeben.
Ausübung von Wandlungsrechten
Die Veränderung des Grundkapitals resultiert weiters durch die Ausübung von Wandlungsrechten: Innerhalb
des Wandlungszeitraums, der 30 Tage nach der Hauptversammlung, in der über den Jahresabschluss des
Geschäftsjahres 2020 berichtet wird, haben zwei Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019-2029 ihr
Wandlungs- und Umtauschrecht ausgeübt und Bezugserklärungen zum Bezug von insgesamt 114.285
Bezugsaktien unterfertigt an die Gesellschaft übermittelt. Der Vorstand hat anschließend mit Beschluss
vom 27. April 2021 die entsprechende Anzahl an Bezugsaktien ausgegeben. Bereits im Jahr 2020 haben
Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019-2029 ihr Wandlungs- und Umtauschrecht ausgeübt und
Bezugserklärungen zum Bezug von insgesamt 196.969 Bezugsaktien unterfertigt. Somit sind unter den
Wandelschuldverschreibungen in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 311.254 Stück Aktien ausgegeben
worden. Das bedingtes Kapital gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG hat sich somit von EUR 1.428.000 um EUR
311.254 auf EUR 1.116.746 reduziert.
Anteile im Umlauf
Anteile im Umlauf
von
bis
Veränderung
3 730 339
01.01.2021
02.04.2021
ordentliche Kapitalerhöhung
3 930 339
02.04.2021
27.04.2021
Ausübung von Wandlungsrechten
4 044 624
27.04.2021
30.09.2021
Ausübung von Aktienoptionen
4 107 099
30.09.2021
31.12.2021
Bilanzstichtag
Die Gesellschaft hält im Geschäftsjahr 2021 durchgehend 185.440 Stück eigene Aktien.
Kapitalmanagement
In Bezug auf das Kapitalmanagement strebt der Vorstand mittelfristig eine Eigenkapitalquote von über 8%
an. Dies wurde bereits mit der Kapitalerhöhung im April 2022 in Höhe von TEUR 7.000 erreicht. Der Konzern
befindet sich derzeit noch in der Anlaufphase bei der Betreibung von Photovoltaik-Anlagen und weist somit
noch keine Innenfinanzierung auf, wodurch weiterhin entsprechende Kapitalzufuhren von außen notwendig
sind, um die Eigenkapitalquote noch weiter zu verbessern. Zukünftig wird von Management jedoch eine
nachhaltige Innenfinanzierung durch Unternehmensgewinne angestrebt. Satzungsmäßige
Kapitalerfordernisse bestehen nicht. Satzungsmäßige Kapitalerfordernisse bestehen nicht.
7.9. Wandelschuldverschreibungen
2021
TEUR
2020
TEUR
Fremdkapitalanteil
kurzfristig
51
Fremdkapitalanteil langfristig
0
Eigenkapitalanteil
0
(Ausweis: gebundene Kapitalrücklage)
340
0
87
Summe
51
427
46
Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2021 gewandelt. Lediglich aufgelaufene
Zinsen in Höhe von TEUR 51 wurden zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt.
Beschlusslage
In der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2018 wurde zudem die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu EUR 357.000 durch
Ausgabe von bis zu 357.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien)
beschlossen. Dieses bedingte Kapital wurde als Punkt II.4.5.b der Satzung eingefügt. Der Aufsichtsrat wurde
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital
ergeben, zu beschließen.
Zweck der bedingten Kapitalerhöhung gemäß Punkt II.4.5.b der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien
zur Bedingung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates eingeräumt werden. Der Ausgabebetrag wurde mit EUR 3,36
je Aktie festgelegt.
Der Vorstand und das Aufsichtsratsmitglied Michael Eisler erfüllten im Geschäftsjahr 2020 die
Voraussetzungen
für
die
Zuteilung
der
Aktienoptionen.
Deshalb
beschloss
die
5.
ordentliche
Hauptversammlung der CLEEN Energy AG am 9. September 2021 Lukas Scherzenlehner sämtliche diesem
aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 zustehenden 44.625 Aktienoptionen zuzuteilen
(Tagesordnungspunkt 4). Zu Tagesordnungspunkt 5 beschloss die Hauptversammlung Michael Eisler
sämtliche diesem aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 zustehenden 17.850 Aktienoptionen zuzuteilen.
Am 30. September 2021 haben Lukas Scherzenlehner und Michael Eisler als Inhaber von 44.625 bzw. 17.850
Aktienoptionsrechten, die Ausübung sämtlicher ihnen zustehender Optionsrechte erklärt. Die
entsprechenden Bezugserklärungen wurden am 23. Dezember 2021 von den beiden abgegeben.
Mit Beschluss des Vorstands und Beschluss des Aufsichtsrates – jeweils vom 28. Dezember 2021 – wurden
aus dem bedingten Kapital gemäß II.4.5.b der Satzung insgesamt 62.475 Stück neue Aktien der Gesellschaft
zur Bedienung von ausgeübten Aktienoptionen ausgegeben
Aktienoptionsprogramm 2021
Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 die Satzung der
Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG
um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesellschaft,
erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen
Ausübungsberechtigten, sondern schafft den Rahmen der Hauptversammlung und Vorstand um eine
derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen.
Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende
Angestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und bis zu 90.132
Aktienoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienoptionen können für
die Mitglieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines Alleinvorstandes zum Zeitpunkt der Ausübung
der Aktienoptionen zugeteilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitglieder können bis zu 60.088
Aktienoptionen an den CEO und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zugeteilt werden. Im Falle von
drei Vorstandsmitgliedern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den CEO und jeweils bis zu 22.533
Aktienoptionen einem CFO und COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die
Mitglieder des Aufsichtsrates bis zu 45.066 Aktienoptionen Herrn Michael Eisler und mit jeweils bis zu 22.533
Aktienoptionen den Herrn Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel als amtierende
Aufsichtsratsmitgliedern zugeteilt werden.
Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses
Aktienoptionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026
(jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zugeteilt
47
werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erstmals
2022 für die Leistungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf Inhaber
lautender, nennwertloser Stückaktie der Gesellschaft.
Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates sind:
- aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstellungsvertrag oder aufrechte Funktion im
Aufsichtsrat
- Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum
Beispiel im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr 2023
zugeteilten Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können.
Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf
von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch auf
Entschädigung.
Genehmigtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017
gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben.
Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2023,
das Grundkapital um bis zu EUR 1.585.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue, auf Inhaber
lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage -
allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der
nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die
sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls
ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital
ergeben, zu beschließen.
7.10 Anteilsbasierte Vergütungen
Die erstmals im Geschäftsjahr 2021 gewährten und ausgeübten Aktienoptionen aus dem
Aktienoptionsprogramm 2018 wurden mit einem Optionspreis von EUR 3,36 und einem durchschnittlichen
Aktienkurs von 6,64 ausgeübt. Dies führte im Geschäftsjahr 2021 zu einem Aufwand in Höhe von TEUR 205.
Aufgrund des kurzen Ausübungszeitraums der Optionen wurde der beizulegende Zeitwert vereinfachend
aus Differenz zwischen dem Aktienkurs und dem Optionspreis definiert und betrug somit EUR 3,28.
Am Ende des Geschäftsjahres 2021 bestanden keine ausstehenden oder ausübbaren Optionen.
48
7.11. Finanzielle Verbindlichkeiten
Zusammensetzung
angepasst
wie berichtet
2021
TEUR
2020
TEUR
2020
TEUR
Langfristige Schulden
Verzinsliche
Darlehen
2
9 379
4
330
4
384
Sonstige
Verbindlichkeiten
0
0
0
Leasingverbindlichkeiten
1
943
318
1
119
Wandelschuldverschreibungen
0
0
0
Summe
10
322
4
648
5 503
1
Die Anpassung betrifft einen Fehler im Ausweis von Miet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher
nun richtig gestellt wurde.
2
Die Anpassung betrifft einen Fehler bei der Behandlung von Kreditkosten zum 31.12.2020, welcher nun richtig
gestellt wurde.
angepasst
wie berichtet
2021
TEUR
2020
TEUR
2020
TEUR
Kurzfristige Schulden
Verzinsliche Darlehen
2,5
4 316
1 266
1 140
Sonstige Verbindlichkeiten
5
0
0
807
Leasingverbindlichkeiten
1
178
99
123
Wandelschuldverschreibungen
51
340
340
Summe
4 545
1 705
2 411
1
Die Anpassung betrifft einen Fehler im Ausweis von Miet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher
nun richtig gestellt wurde.
2
Die Anpassung betrifft einen Fehler bei der Behandlung von Kreditkosten zum 31.12.2020, welcher nun
richtig gestellt wurde.
5
Die Anpassung betrifft einen Fehler beim Ausweis eines Nachrangdarlehens zum 31.12.2020, welcher nun
richtig gestellt wurde.
49
Die Position Sonstige Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
angepasst
wie berichtet
2021
TEUR
2020
TEUR
2020
TEUR
Sonstige
Verbindlichkeiten
Finanzamt und Sozialversicherung
1 119
443
443
Darlehen
5
(bis 31.12.2020 nachrangig)
0
0
130
Sonstiges
143
234
234
Summe
1 262
677
807
5
Die A npassung betrifft einen Fehler beim A usweis eines Nachrangdarlehens zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
Ab dem 1. Jänner 2021 ist dieses Darlehen aufgrund einer Vertragsänderung nicht mehr
„nachrangig“. Dieses Darlehen wird ab 1. Jänner 2021 mit einem Fixzinssatz von 4,513% verzinst.
Verzinsliche Darlehen
Alle zum Stichtag dieses Konzernabschlusses ausgewiesenen verzinslichen Darlehen betreffen
Bankverbindlichkeiten (besichert durch AWS-Garantien) und werden mit dem 3M-EURIBOR
zuzüglich Aufschlag verzinst. Ebenso werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet. Diese verzinslichen Darlehen wurden ausschließlich in der Konzernwährung (EURO)
aufgenommen und haben daher keine Auswirkungen auf die Position des Konzerns im Hinblick
auf Fremdwährungsrisiken.
Alle zum Stichtag dieses Konzernabschlusses ausgewiesenen verzinslichen Darlehen werden
laufend getilgt. Des Weiteren wurden den Darlehensgebern Besicherungen (z.B. Verpfändung
Bankkonten, dingliche Besicherungen) eingeräumt.
Konditionen der finanziellen Verbindlichkeiten
31.12.2021
angepasst
wie
berichtet
31.12.2020
31.12.2020
Bezeichnung
Nominalzinssatz
(%)
Laufzeit in
Monaten
Nennbetrag
in
TEUR
Buchwert
in
TEUR
Nennbetrag
in
TEUR
Buchwert in
TEUR
Nennbetrag
in
TEUR
Buchwert in
TEUR
verschreibung
Hinweise:
- Alle im Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten betreffen die Konzernwährung Euro.
- Die oben angeführten Nominalzinssätze bei den Darlehen AWS entsprechen dem Aufschlag auf den
Referenzzinssatz (3M-EURIBOR). Da im Geschäftsjahr 2021 der Referenzzinssatz negativ war,
entsprach der Aufschlag dem Nominalzinssatz.
Girokonten
2,38% - 5,33%
-
-
584
-
287
-
287
Darlehen AWS
3,25%
54
800
400
800
800
800
800
Darlehen AWS
3,50%
90
400
292
400
272
400
272
Darlehen AWS
2,50%
55
600
400
600
533
600
533
Bankkredite für PV-Projekt
2,75% - 3,00%
156
5 904
5 644
3 203
2 763
3 203
2 820
Bankkredite für PV-Projekt
2,3% - 2,375%
Darlehen
(bis 31.12.2020
240
3 964
3 921
812
812
812
812
nachrangig)
130
130
130
130
Wandelschuld-
6,50%
120
0
51
340
340
340
340
Leasingverbindlichkeiten
2,40% - 3,28%
240 - 360
1 527
1 121
656
417
1 755
1 243
50
Sicherstellungen
Als Sicherheiten für Fremdfinanzierungen wurden sämtliche Photovoltaik-Anlagen verpfändet (BW
31.12.2021: TEUR 7.511).
Überleitung der Finanzverbindlichkeiten
angepasst
wie berichtet
2021
TEUR
2020
TEUR
2020
TEUR
Stand 1. Jänner
1,2
Aufnahme finanzieller Verbindlichkeiten
1,2
Tilgungen finanzieller Verbindlichkeiten
6 352
8 956
-944
2
377
4
542
-
189
2 765
4
600
-
189
Summe zahlungswirksamer Veränderungen
Summe nicht zahlungswirksamer
Veränderungen
1,2
8 012
503
4
353
-
378
4
412
736
Stand am 31. Dezember
14
867
6 352
7 913
1
Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
2
Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis bei der B ehandlung von Kreditko sten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
Die nicht zahlungswirksamen Veränderungen betreffen einerseits die erstmalige Bilanzierung von
Leasingverbindlichkeiten sowie andererseits die Wandlung der Wandelschuldverschreibungen.
Künftige Tilgungen
Die künftigen Tilgungen der bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Künftige Tilgungen zum 31.12.2021
innerhalb 1 Jahr
fällig
TEUR
zwischen 1 Jahr
und 5 Jahren
fällig
TEUR
nach 5 Jahren
fällig
TEUR
Verzinsliche
Darlehen
Wandelschuldverschreibungen
Leasingverbindlichkeiten
4
316
51
178
3
861
0
336
5 518
0
607
Summe
4
545
4
197
6
125
Künftige Tilgungen zum 31.12.2020
(angepasst)
innerhalb 1
Jahr fällig
TEUR
zwischen 1
Jahr und 5
Jahren fällig
TEUR
nach 5 Jahren
fällig
TEUR
Verzinsliche Darlehen
2,5
Darlehen
5
(bis 31.12.2020 nachrangig)
Wandelschuldverschreibungen
Leasingverbindlichkeiten
1
1 066
0
340
99
2 322
2 208
0
0
0
0
143
175
Summe
1 505
2 465
2 383
51
Künftige Tilgungen zum 31.12.2020
berichtet)
(wie
innerhalb 1
Jahr fällig
TEUR
zwischen 1
Jahr und 5
Jahren fällig
TEUR
nach 5 Jahren
fällig
TEUR
Verzinsliche Darlehen
940
2 345
2 239
Darlehen
(bis 31.12.2020 nachrangig)
130
0
0
Wandelschuldverschreibungen
340
0
0
Leasingverbindlichkeiten
125
196
923
Summe
1 535
2 540
3 162
7.12. Rückstellungen
Zusammensetzung und Entwicklung
Beratung
Rückstellungen für Jahresabschluss und
Beratung
Rückstellungen für noch nicht
95
95
0
120
120
Die Rückstellung gemäß IFRIC 1 steht im Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen bei Investitionen in
fremde Gebäude und etwaige PV-Anlagen.
konsumierte
Urlaube
Rückstellungen für
Mehr-Überstunden
20
15
20
15
0
0
56
1
56
1
Rückstellungen für Garantiefälle
60
46
14
30
30
Rückstellungen
GPLA
3
0
0
0
3
Rückstellung gemäß IFRIC 1
5
0
0
22
27
übrige sonstige Rückstellungen
14
13
1
13
13
Summe
212
189
15
240
249
2021 (in TEUR)
Rückstellungen für Jahresabschluss und
Stand
1.1.
Verwendung
Auflösung
Zuweisung
Stand
31.12.
120
Rückstellungen für noch
nicht
56
121
56
0
0
117
61
116
61
konsumierte
Urlaube
Rückstellungen für
Mehr-Überstunden
1
1
0
0
0
Rückstellungen für Garantiefälle
30
0
30
0
0
Rückstellung gemäß IFRIC 1
27
0
0
33
60
Rückstellung für Aufsichtsratvergütungen
0
0
0
100
100
Steuerrückstellung
0
0
0
4
4
Rückstellung für Jubiläumsgelder
0
0
0
11
11
Übrige Sonstige Rückstellungen
16
13
3
140
140
Summe
249
191
33
466
491
2020 (in TEUR)
Stand
1.1.
Verwendung
Auflösung
Zuweisung
Stand
31.12.
52
Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wurde erstmals im Geschäftsjahr 2021 gebildet. Die durchschnittliche
Laufzeit der Ansprüche aus Jubiläumsgelder beträgt 28,4 Jahre.
Die Veränderung des Anwartschaftsbarwerts für Jubiläumsgelder ergibt sich wie folgt:
2021
TEUR
Barwert zum 1.1.2021
0
Laufender
Dienstzeitaufwand
11
Barwert zum 31.12.2021
11
Die in Zusammenhang mit dem Anwartschaftsbarwert für Jubiläumsgelder in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfassten Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
2021
TEUR
Laufender
Dienstzeitaufwand
11
Zinsaufwand
0
Aufwendungen im Geschäftsjahr
11
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für
Jubiläumsgelder
Veränderung
der Annahme
Erhöhung
Senkung
8. Finanzinstrumente - beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement
Einstufung und beizulegende Zeitwerte
Folgende Tabellen stellen die Buchwerte, Kategorien und beizulegende Zeitwerte sowie die Fair-Value-
Hierarchie der Finanzinstrumente dar. In der Berichtsperiode wurden keine Umgliederungen zwischen den
Hierarchiestufen vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Konzern überwiegend
Finanzinstrumente bilanziert, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Sämtliche
beizulegende Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte werden der Bewertungshierarchie Stufe 3
zugewiesen.
Die verzinslichen Darlehen weisen zum 31. Dezember 2021 einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR
14.508 auf. Bei den sonstigen Finanzinstrumenten unterscheiden sich die beizulegenden Zeitwerte nicht
wesentlich von den Buchwerten.
in %
in TEUR
in TEUR
Zinssatz
+/- 0,5
1
-1
Bezug
+/- 0,25
0,5
-0,5
53
Finanzinstrumente zum 31.12.2021
Buchwerte in TEUR
Finanzielle
Vermögenswerte
und
Schulden
Kategorie
Erfolgswirksam
zum
Zu fortgeführten
nach IFRS 9
beizulegenden
Zeitwert
Anschaffungskosten
GESAMT
Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1 052
1 052
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
1 052
1 052
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
Schulden
76
76
Verzinsliche Darlehen
13 695
13 695
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2 439
2 439
Wandelschuldverschreibungen
51
51
Leasingverbindlichkeiten
1 121
1 121
54
Finanzinstrumente zum 31.12.2020
angepasst
wie berichtet
Buchwerte in TEUR
Buchwerte in TEUR
Kategorie
Finanzielle Vermögenswerte
und Schulden
Erfolgswirksam zum
Zu fortgeführten
Finanzielle Vermögenswerte
und Schulden
Erfolgswirksam zum
Zu fortgeführten
nach IFRS 9
beizulegenden Zeitwert
Anschaffungskosten
GESAMT
beizulegenden Zeitwert
Anschaffungskosten
GESAMT
Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
4
398
398
263
263
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
3
479
479
75
75
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
3
15
15
419
419
Schulden
Verzinsliche Darlehen
2,5
5 596
5 596
5 524
5 524
Sonstige Verbindlichkeiten
5
0
0
130
130
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und
Leistungen
956
956
956
956
Wandelschuldverschreibungen
340
340
340
340
Leasingverbindlichkeiten
1
417
417
1 243
1 243
1
Die A npassung betrifft einen Fehler im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
2
Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ehandlung von Kreditko sten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
3
Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ehandlung von verpfändeten Sicherheitenko nten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
4
Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ewertung der Lieferfo rderungen zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
5
Die A npassung betrifft einen Fehler beim A usweis eines Nachrangdarlehens zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde.
55
Das Nettoergebnis gegliedert nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar (in TEUR):
bewertete Vermögenswerte
4
Die Anpassung betrifft einen Fehler bei der Bewertung der Lieferforderungen zum 01.01.2020, welcher nun richtig gestellt
wurde.
bewertete Vermögenswerte
im
Konzern-
ergebnis
aus
erfasstes
aus
aus
Folgebe-
aus
Netto-
2021 (in TEUR)
Zinsen
Dividenden
wertung
Abgang
ergebnis
Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle
0
0
0
0
0
Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete Vermögenswerte
15
0
-
27
0
-
12
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete Schulden
-
201
0
0
0
-
201
Gesamt
-
186
0
-
27
0
-
213
im
Konzern-
ergebnis
aus
erfasstes
aus
aus
Folgebe-
aus
Netto-
2020 (in TEUR)
angepasst
Zinsen
Dividenden
wertung
Abgang
ergebnis
Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle
0
0
0
0
0
Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
4
15
0
15
0
30
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete Schulden
-
161
0
0
0
-
161
Gesamt
-
146
0
15
0
-
131
im
Konzern-
ergebnis
aus
erfasstes
aus
aus
Folgebe-
aus
Netto-
2020 (in TEUR)
wie berichtet
Zinsen
Dividenden
wertung
Abgang
ergebnis
Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle
0
0
0
0
0
Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
4
15
0
0
0
15
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete Schulden
-
161
0
0
0
-
161
Gesamt
-
146
0
0
0
-
146
56
Risikomanagement
Die CLEEN Energy Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unternehmensinternen und -
externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt
die CLEEN Energy Group ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem.
Das Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da hier positive und
negative Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und dargestellt werden. Durch eine
Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen werden entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den
leitenden Angestellten abgeleitet und zur Umsetzung gebracht.
Das Risikomanagementsystem ermöglicht es, schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen sowie
Chancen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy Group zu nutzen.
Darüber hinaus ist die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei
wird eingehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards
geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeffizienz, ist
die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich
des Unternehmens liegen.
Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy Group definiert:
• Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken
o Branchenrisiko, Beschaffungsmarktrisiko,
• Unternehmensspezifische Risiken
o Investitionsrisiko, IT-Risiken, Personalrisiken, Länderrisiken
• Finanzielle Risiken
o Liquiditätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Währungsrisiko
Liquide Mittel werden ausschließlich bei Kreditinstituten mit einwandfreier Bonität veranlagt.
Es liegen, wie im Vorjahr, keine Haftungsverhältnisse vor.
Branchenrisiko
Trotz des enormen Wachstumspotentials des Marktes von erneuerbaren Energiequellen, enthält auch diese
Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy Group im Rahmen ihres Risikomanagements
beobachtet und analysiert. Aufgrund des Bestrebens der weltweiten politischen Entscheidungsträger die
Energiewende voranzutreiben, rückt die Branche in den Fokus von öffentlichen und privaten Investoren, was
wiederum den technologischen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier besteht das Risiko diesen
technologischen Fortschritt nicht mit zu begleiten und somit das Einbüßen von Wettbewerbsfähigkeit
aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren ändern sich aufgrund des Vorantreibens der Energiewende
laufend die politischen Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzerrungen führen, welche auf die
Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy Group Einfluss nehmen kann.
Die CLEEN Energy Group beobachtet und analysiert die Veränderungen der technologischen und
politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich Chancen in den sich verändernden
Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken zu erkennen, ausgleichen und abmildern zu können. Bei
jedem bevorstehenden Neuprojekt erfolgt durch das Management im Rahmen einer Projektbewertung eine
Einschätzung der potentiellen Chancen und Risiken von sich verändernden Technologien und politischen
Rahmenbedingungen.
57
Beschaffungsmarktrisiko
Ein wesentliches Risiko für die zukünftig geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy Group ist die
Beeinträchtigung des Beschaffungsmarktes von Bauteilen für Photovoltaik-Anlagen. Durch die in den
letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung von Lieferketten aufgrund von weltweiten Störungen von
Logistikabläufen kam es zu nachteiligen Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies führt einerseits zu
massiven Preiserhöhungen und andererseits zu laufenden Lieferschwierigkeiten, welche sich in langen
Lieferzeiten manifestieren. Das Management der CLEEN Energy Group begegnet diesem Risiko mit einem
speziellen Auswahlverfahren von Lieferanten und stetiger Überwachung der Einkaufsprozesse. Bei
kritischen Bauteilen (z.B. Modulen) wird durch eine Bevorratung einer Mindestmenge der Volatilität des
Beschaffungsmarktes entgegengewirkt. Des Weiteren setzt die CLEEN Energy Group verstärkt auf den
Bezug von wesentlichen Bauteilen direkt bei den Produzenten, um Lieferketten zu optimieren und
preisoptimiert einzukaufen.
Investitionsrisiko
Durch das Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group ergibt sich naturgemäß ein hohes
Investitionsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich wiederum ein entsprechendes Investitionsrisiko
ergibt. Dies definiert sich aus der Unsicherheit hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, indem das
Risiko besteht, dass zukünftige Einzahlungsüberschüsse bzw. Renditen eines Investitionsprojektes
schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN Energy Group begegnet diesem Risiko mit entsprechenden
konservativen Projektkalkulationen, welche eine Mindestrendite im Rahmen von abgesicherten
Energiepreisen enthält. Somit wird das Investitionsrisiko, welches überwiegend von schwankenden
Strompreisen abhängt, minimiert.
Personalrisiko
Ein wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der Belegschaft
sowie deren Motivation und Zusammenarbeit fördern nachhaltig die Produktivität und schlussendlich auch
den Erfolg jedes Unternehmens. Basis dafür bilden funktionierende und transparente Informationsflüsse
sowie die Einbindung jedes Mitarbeiters in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die Förderung von
Weiter- bzw- Fortbildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert den Aufbau von
Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu schaffen. Der nachhaltige
Fachkräftemangel, hohe Fluktuation sowie fehlende Weiterbildung bilden die wesentlichen Risiken im
Personalbereich. Die CLEEN Energy Group entgegnet diesen Risiken mit der Förderung von
unternehmensinternen sowie externen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsinitiativen sowie
einem attraktiven Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
IT-Risiko
Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und der einhergehende
steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als auch
die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Systemen durch interne oder externe Faktoren. Der Einsatz von
modernen IT-Systemen sowie Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit Cyber Crime sollen das Risiko
der CLEEN Energy Group im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung gering halten.
Zudem sollen regelmäßige Datensicherung das Risiko von Datenverlust minimieren.
Länderrisiko
Die Ausweitung und Internationalisierung des Geschäftsfeldes der CLEEN Energy Group führt auch zu
einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologische, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
58
haben Einfluss auf den Erfolg der Geschäftstätigkeit der CLEEN Energy Group. Um die einhergehenden
Risiken mit Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf neue Länder bestmöglich evaluieren und bewerten zu
können, setzt das Management bei der Abwicklung von internationalen Projekt verstärkt auf die
Zusammenarbeit mit lokal anerkannten Geschäftspartnern, welche bereits ausreichend Erfahrung in der
Abwicklung von Photovoltaik-Projekten aufweisen.
Liquiditätsrisiko
Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis ist eine der Kernaufgaben der
Unternehmensführung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Liquiditätsrisikos auf Konzernebene wird eine
Liquiditätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüssen der einzelnen Projekte ableitet, verwendet. Die
Finanzierung des Konzerns erfolgt zu einem hohen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem aufgrund der
erforderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photovoltaik erforderlich sind. Die Finanzierungen des
Konzerns sind dementsprechend überwiegend langfristig ausgerichtet um die Laufzeiten der
zugrundeliegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur Besicherung dieser langfristigen Finanzierungen
dienen einerseits die finanzierten Vermögenswerte (idR Photovoltaik-Anlagen) als auch sonstige
Sicherstellungen (z.B. Patronatserklärung, Verpfändung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung über
Banken legt der Konzern großen Wert auf ein partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen
Kernaktionären. Diese haben in der Vergangenheit bereits mehrfach deren Loyalität zum Konzern durch die
Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewiesen.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zahlungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspartnern. Bezüglich
des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie sonstigen Forderungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko besteht in Höhe der
Buchwerte. Die Analyse und Bewertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden ist ein wesentliches
Steuerungsinstrument der CLEEN Energy Group, um das Kreditrisiko zu minimieren. Die Überwachung der
Bonität der Kunden erfolgt laufend.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes von Finanzinstrumenten und des Zinsergebnisses aus
Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der weitaus überwiegende Anteil der
Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist variabel verzinst und abhängig vom 3-Monats-EURIBOR. Die
Veränderung dieses Basiswerts von +/- 1 % hätte bei den Bankdarlehen eine Auswirkung auf das Ergebnis
sowie das Eigenkapital (jeweils vor Steuern) in Höhe von TEUR +/- 138 (Vorjahr TEUR 80).
Fremdwährungsrisiko
Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro durchgeführt werden, besteht derzeit kein
Fremdwährungsrisiko für den Konzern. Aufgrund der zukünftigen Geschäftsausweitung auch außerhalb des
Euro-Raumes, wird dieses Risiko zukünftig verstärkt vom Management der CLEEN Energy Group überwacht
werden.
59
9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ukraine-Konflikt
Aufgrund des seit Februar 2022 manifestierten Ukraine-Konfliktes geht der Vorstand von negativen
weltweiten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter anderem durch signifikante Energie- und
Rohstoffpreiserhöhungen und Lieferengpässen, aus. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass sich diese
Entwicklungen – trotz des derzeit boomenden Photovoltaik-Marktes – negativ auf die
Unternehmensentwicklung auswirken wird. Ob tatsächlich und wenn ja, in welcher betraglichen
Größenordnung dies sein wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Kapitalerhöhungen im April und Mai 2022
Wie am 3. November 2021 bekannt gegeben, hat der Vorstand der CLEEN Energy AG beschlossen, von dem
in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 eingeräumten genehmigten Kapital Gebrauch zu
machen und mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital der Gesellschaft im Rahmen einer
prospektfreien Privatplatzierung um bis zu EUR 5 Millionen zu erhöhen. Die Privatplatzierung wurde
überzeichnet. Daher hat der Vorstand 416.666 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert
(Stückaktien) („Junge Aktien“) zum Ausgabebetrag von EUR 12 je Aktie ausgeben.
Um auch anderen Investoren aufgrund der starken Nachfrage die Möglichkeit zu geben, in Aktien der CLEEN
Energy AG zu investieren, hat der Vorstand im Rahmen des Closings der EUR 5 Mio. Kapitalerhöhung
beschlossen, unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals einen Emissionserlös von
insgesamt bis zu weiteren EUR 2 Millionen zur Finanzierung internationaler Contracting-Projekte
einzusammeln.
Der Vorstand der CLEEN Energy AG hat den Beschluss gefasst, von dem in der ordentlichen
Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 eingeräumten genehmigten Kapital Gebrauch zu machen und mit
Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen.
Der Vorstand beabsichtigte, das Grundkapital um bis zu weitere Nominale EUR 166.666 gegen Bareinlage
durch Ausgabe von bis zu 166.666 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien)
(„Junge Aktien“) zu erhöhen.
Der Angebotspreis je Junger Aktie betrug EUR 12,– ; das gezeichnete Emmissionsvolumen der
Kapitalerhöhung betrug rund EUR 2 Millionen. Die Transaktion unterlag nicht der Prospektpflicht, da die
Zeichnung der Kapitalerhöhung gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit b) der Verordnung 2017/1129
(Prospektverordnung) nicht mehr als 149 Personen pro Mitgliedstaat angeboten wurde.
Kauf Firmenzentrale
Die CLEEN Energy Group erwarb mit Kaufvertrag vom 22.06.2022 das zuvor gemietete Bürogebäude in
Haag, Niederösterreich, von Lukas Scherzenlehner (CEO) und Erwin Stricker um einen Kaufpreis in Höhe
von TEUR 800.
60
10. Sonstige Angaben
10.1. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Nahestehende Personen:
Die Unternehmen im Konsolidierungskreis unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu
nahestehenden Personen. Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Managements in
Schlüsselpositionen sowie deren nahe Familienangehörige. Erfasst sind weiters die Mitglieder des
Managements in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen
maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben, sowie deren nahe
Familienangehörige.
Mit 30.06.2016 wurde die CLEEN Energy GmbH auf die CLEEN Energy AG verschmolzen. Die CLEEN Energy
AG ist in das mit der CLEEN Energy GmbH vormals bestehende Mietverhältnis mit der
Eigentümergemeinschaft Erwin und Tina Stricker eingetreten. Bei Vertragsabschluss betrug der Mietzins
für die im Jahr 2015 neu renovierten bzw. neu errichteten Räume EUR 6,50 pro m2 zuzüglich EUR 1,00 pro
m2 Betriebskosten, wertgesichert mit einer Anpassungsklausel nach dem VPI. Das Mietverhältnis kann vom
Mieter mit einer 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden. Mit Wirksamkeit ab 1.7.2018 wurden auf
Vorschlag des Vorstandes die neu renovierten Räume in Haag von der Eigentümergemeinschaft Erwin
Stricker und Lukas Scherzenlehner angemietet. Die Plausibilität der Argumente für den Standort und das
konkrete Mietobjekt samt den Mietkonditionen wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Der Mietvertrag wurde
aufgrund der Interessenskollision vom Aufsichtsrat stellvertretend für die Gesellschaft abgeschlossen. Das
Mietobjekt weist laut Plan eine Gebäudenutzfläche von 268 m² auf und umfasst ohne zusätzliche
Verrechnung auch 6 direkt zugeordnete Parkplätze sowie die Berechtigung zur Benützung der
Außenflächen für Events und Werbung. Der Mietpreis pro m² beträgt EUR 8,50 zuzüglich Betriebskosten
von EUR 0,80. Für den Zeitraum von 3 Jahren wurde ein Kündigungsverzicht vereinbart, ab dem 30.6.2021
ist der Vertrag unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist kündbar. Die Immobilie wurde Ende das
ersten Halbjahres 2022 von der CLEEN Energy AG um TEUR 800 erworben. Zum 31.12.2021 bestand für
diesen Vertrag eine Leasingverbindlichkeit in Höhe von TEUR 287.
Am 23.05.2019 wurde mit der Public Relations Agentur BSH advisors Dr. Sabine Schnabel, LL.M. (NYU) (der
Ehefrau des Aufsichtsrats Boris Maximilian Schnabel) ein Beratungsvertrag für strategische Kommunikation
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser beinhaltet insbesondere die Unterstützung in der
Medienarbeit sowie die laufende Investor Relations-Kommunikation für CLEEN Energy AG. Die Leistungen
werden monatlich mit einem Pauschalbetrag von EUR 4.000,00 netto vergütet. Der Vertrag kann von beiden
Seiten jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Im Geschäftsjahr 2021 fielen Beratungsaufwendungen in Höhe von TEUR 52 an.
Auf den Privathäusern von folgenden, der CLEEN Energy Group nahestehenden Personen wurden
Photovoltaikanlagen von der CLEEN Energy Group errichtet und über einen Contracting-Vertrag über 20
Jahre betrieben:
- Mag.(FH) Thomas Hirtenlehner: Finanzleiter und Prokurist der CLEEN Energy AG
- DI Michael Altrichter: Mehrheitseigentümer der Michael Altrichter Beteiligungs GmbH, eine
Kernaktionärin der CLEEN Energy AG
- Michael Eisler: Aufsichtsratsvorsitzender und Aktionär der CLEEN Energy AG
- Eigentümergemeinschaft Erwin Stricker und Lukas Scherzenlehner: betrifft das angemietete
Bürogebäude der CLEEN Energy AG in 3350 Haag
61
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Transaktionen mit nahestehenden Personen.
1.1.-31.12.
1.1.-31.12.
2021
2020
TEUR
TEUR
Vorstandsvergütung
370
287
Vergütung Management (Prokuristen)
247
130
Beratungsaufwendungen
82
78
Aufsichtsratsvergütungen
159
13
Umsatzerlöse mit PV-Anlagen
2
1
Der Umsatz durch Stromerlöse betrifft im Geschäftsjahr 2021 mit EUR 480 Thomas Hirtenlehner, EUR
1.500 Michael Altrichter und EUR 426 Michael Eisler.
Die Aufsichtsratvergütungen teilen sich wie folgt auf:
Aufsichtsrat
Vergütung 2021
Michael Eisler (Vorsitzender)
50
Mag. Harald Weiss
25
Boris Maximilian Schnabel
25
Dem Vorstand (TEUR 146) und dem Aufsichtsratsvorsitzenden (TEUR 59) wurden überdies anteilsbasierte
Vergütungen durch Aktienoptionen (siehe 7.10) zugesprochen.
Nahestehende Unternehmen:
Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder einen
beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben.
Im Geschäftsjahr 2021 fielen hierbei Beratungsaufwendungen mit der alphaTeam Systemische Beratung
GmbH in Höhe von TEUR 30 an.
Die Gesellschaft Digital Heroes GmbH, bei derer Michael Eisler alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer
eingetragen ist, gewährt der CLEEN Energy Group seit November 2021 ein kurzfristiges endfälliges
Darlehen in Höhe von TEUR 2.600 mit einer Verzinsung in Höhe von 7,5 %. Ab 1. Jänner 2022 kam es zu einer
Erhöhung des Zinssatzes auf 8,25 %. Ein Betrag in Höhe von EUR 1.600 wäre am 31. März 2022 und ein
Betrag in Höhe von TEUR 1.000 am 30. April 2022 zu tilgen gewesen. Das Darlehen wurde jedoch zuvor bis
31. Dezember 2022 verlängert.
62
10.2. Angaben gemäß § 245 Abs. 1 UGB
Die nicht an einer anderen Stelle des Konzernabschlusses dargestellten Angaben des § 245 UGB finden Sie
im Folgenden:
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer, gegliedert nach Arbeitern und Angestellten, stellt sich wie
folgt dar:
1.1.2021 bis
31.12.2021
1.1.2020 bis
31.12.2020
Arbeiter
10
5
Angestellte
25
15
Gesamt
35
20
Angabe zu den Bezügen der Organmitglieder sowie früherer Organmitglieder:
Siehe hierzu Angaben bei den nahestehenden Personen
10.3. Organe
Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands
Ing. Lukas Scherzenlehner – seit 18.10.2016
Die Gesellschaft wird vom Vorstand selbständig vertreten. Die Prokuristen Herr Mag. (FH) Thomas
Hirtenlehner (seit Juni 2020) und Herr Roland Gstöttner (seit Mai 2021) vertreten gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied.
Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates
Name
seit
Michael Eisler
18.10.2016
Mag. Harald Weiss
30.10.2019
Boris Maximilian Schnabel
30.10.2019
Haag, 16. November 2022
Ing. Lukas Scherzenlehner
(CEO, Vorstand)
63
BESTÄTIGUNGSVERMERK
über die Konzernabschlussprüfung
der CLEEN Energy AG
für das GESCHÄFTSJAHR 2021
vom 1.1.2021 bis 31.12.2021
CLEEN Energy AG
Haag
Bericht über die Prüfung
des Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2021
und des Konzernlageberichtes
für das Geschäftsjahr 2021
Elektronisches Exemplar (pdf-Version) vom 16. November 2022
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
Seite 5
3.
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
CLEEN Energy AG,
Haag,
und
ihrer
Tochtergesellschaften
(der
Konzern),
bestehend
aus
der
Konzernbilanz zum
31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnis-
rechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung
für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vor-
schriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns
zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforde-
rungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014
(im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards
on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im
Abschnitt ,,Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vor-
schriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt
Der Konzernabschluss der CLEEN Energy GmbH, Haag, für das am 31. Dezember 2020 en-
dende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 18. August 2021
ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil abgegeben hat.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtge-
mäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Ge-
schäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksich-
tigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
Seite
6
Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Sachverhalt und Risiken
Die CLEEN Energy AG weist in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 Buchwerte für
immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte in Höhe von insgesamt 11,28
Mio. EUR aus.
Der Vorstand hat zu beurteilen, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass langfristige Vermögenswerte
wertgemindert sein könnten. Bei dieser Beurteilung hat der Vorstand sowohl interne als auch
externe Informationsquellen heranzuziehen und zukunftsbezogenen Annahmen zu treffen. Diese
Annahmen erfordern wesentliche Schätzungen des Vorstandes über künftige Umsatzentwicklun-
gen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse.
Für den Konzernabschluss besteht daher das Risiko einer Überbewertung der immateriellen Ver-
mögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte.
Auf die Darstellung im Konzernanhang im Abschnitt B ,,Wertminderung" wird verwiesen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Konzeption des Prozesses der Gesellschaft zur Überprüfung der zahlungsmitte-
gerierenden Einheiten auf Indikatoren von Wertminderungen erhoben und beurteilt.
Zusätzlich haben wir die vom Management getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schät-
zungen kritisch hinterfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt:
• Befragung des Vorstands hinsichtlich der wesentlichen Schlüsselannahmen;
• Analyse der Annahmen mittels öffentlich verfügbaren Brancheninformationen und Wür-
digung der Auswirkungen auf die wesentlichen Planungsparameter;
• Nachvollzug des Berechnungsmodells zur rechnerischen Überprüfung auf Anhaltspunkte
für eine Wertminderung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (,,indikati-
ver Werthaltigkeitstest");
• Stichprobenartige Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der indikativen Werthaltig-
keitstests.
Sonstige Informationen
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Infor-
mationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernab-
schluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Jahresfinanzbericht haben
wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erhalten.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informatio-
nen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlich-
keit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen,
ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu un-
seren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch darge-
stellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des
Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss
ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind
wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts
zu berichten.
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
Seite 7
Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Prüfungsausschusses für den
Konzernabschluss
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den
zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Fi-
nanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernab-
schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo-
sen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-
halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig -
anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstä-
tigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder den Konzern
zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative
dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hin-
reichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angese-
hen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie
die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben
wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
Seite 8
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Re-
aktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass
aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kon-
trollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon-
trollsystems des Konzerns abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Anga-
ben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-
legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver-
treter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Un-
sicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu-
künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild
erreicht wird.
• Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der
Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Kon-
zernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und
Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser
Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und
die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststel-
lungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während
unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusam-
menhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
Seite 9
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausge-
tauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernab-
schlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte
sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze
oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir
bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsver-
merk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen
einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Über-
einstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Kon-
zernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderun-
gen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit
dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des ge-
wonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte
Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. September 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir
wurden am 10. September 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Jahresabschluss
31. Dezember 2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zu-
sätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit
von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
Seite 10
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Maria
Zagiczek.
Wien, am 16. November 2022
CENTURION
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungs GmbH
Mag. Maria Zagiczek
Wirtschaftsprüfer
Michael Lernbäcker, M.A.
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des
§ 281 Abs 2 UGB
ZU
beachten.
ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards
aufgestellte, Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die
Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt,
denen der Konzern ausgesetzt ist.
Haag, 16. November 2022
Ing. Lukas Scherzenlehner
(CEO, Vorstand)
64
CLEEN Energy AG
AT0000A1PY49
Höllriglstraße 8a
3350 Haag, Österreich
Tel.: +43 7434 93 080 400
eMail: office@cleen-energy.com
Web: www.cleen-energy.com
CLEEN Energy AG
Lagebericht
Jahresabschluss
Bestätigungsvermerk
Erklärung des Vorstandes
JAHRESFINANZBERICHT
der CLEEN Energy AG
für
das
Geschäftsjahr
2021
vom 1.1.2021 bis 31.12.2021
bestehend aus
•
Geprüftem Jahresabschluss samt Bestätigungsvermerk
•
Lagebericht
•
Erklärung nach § 124 Abs 1 Z 3 BörseG
CLEEN Energy AG | Firmensitz: Höllriglstraße 8a | A-3350 Haag | www.cleen-energy.com
Tel.: +43 (0) 7434 93080 - 400 | Fax: DW - 010 | Mail: office@cleen-energy.at |
FB: LG St. Pölten FN460107d | UID-Nr.: ATU71707548
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der
CLEEN Energy AG,
Haag
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschrif-
ten
und
vermittelt
ein
möglichst
getreues
Bild
der
Vermögens-
und
Finanzlage
zum
31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschrif-
ten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014
(im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards
on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im
Abschnitt
„
Verantwortlichkeiten
des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses
“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unab-
hängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt
Der Jahresabschluss der CLEEN Energy GmbH, Haag, für das am 31. Dezember 2020 endende
Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am am 23. Juli 2021 ein
nicht modifiziertes Prüfungsurteil abgegeben hat.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtge-
mäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäfts-
jahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahres-
abschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und
wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
Werthaltigkeit des Firmenwerts
Sachverhalt und Risiken
Die Energy AG weist in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 einen Firmenwert mit einem
Buchwert in Höhe von TEUR 1.008 aus. Der Firmenwert wird über 10 Jahre abgeschrieben. Im
Geschäftsjahr 2021 wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 224 in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Firmenwert wird nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Außerplanmäßige Ab-
schreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Die
Höhe des Buchwerts wird folglich primär durch Annahmen zu der Nutzungsdauer des Firmen-
werts bzw. durch sachgerechte Identifikation von Anhaltspunkten auf Wertminderungen, die zu
außerplanmäßigen Abschreibungen führen können, beeinflusst.
Der Werthaltigkeitstest des Firmenwertes wird auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittel-
überschüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen sowie von
abgeleiteten Diskontierungszinssätzen abhängig sind, durchgeführt. Der Werthaltigkeitstest so-
wie die festgelegte Nutzungsdauer sind mit bedeutsamen Schätzunsicherheiten behaftet. Es be-
steht das Risiko für den Jahresabschluss, dass außerplanmäßige Abschreibungen nicht aus-
reichend in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden und der Firmenwert sowie das Ei-
genkapital zu hoch ausgewiesen werden.
Im Zusammenhang mit den Angaben der Gesellschaft zum Firmenwert verweisen wir auf die
Ausführungen im Anhang auf Seite 1ff.
Unser Vorgehen bei der Prüfung
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns ein Verständnis über den Prozess
der Energy AG zur Überwachung und Analyse der Anzeichen für eine Wertminderung
sowie zur Ermittlung des beizulegenden Wertes verschafft und diesen beurteilt
Zusätzlich haben wir die vom Management getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schät-
zungen kritisch hinterfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt:
Befragung des Vorstands hinsichtlich der wesentlichen Schlüssenannahmen;
Analyse der Annahmen mittels öffentlich verfügbaren Brancheninformationen und Wür-
digung der Auswirkungen auf die wesentlichen Planungsparameter;
Beurteilung der Angemessenheit der zukunftsbezogenen Annahmen und Bewertungs-
methoden anhand historischer interner Werte;
Abstimmung der den zukünftigen Zahlungsströmen zugrundeliegenden Unternehmens-
planungen mit den vorliegenden Budgets;
Nachvollzug des Berechnungsmodells für die Ableitung der Diskontierungszinssätze und
Plausibilisierung der angesetzten Parameter durch Datenbankabfragen;
Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Werthaltigkeitstests.
Werthaltigkeit der Anteile an verbundene Unternehmen
Sachverhalt und Risiken
Die Energy AG weist in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 Anteile an verbundene
Unter-nehmen mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 224 aus.
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
Die Anteile an verbundene Unternehmen wird nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewer-
tet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderung voraus-
sichtlich von Dauer ist. Die Höhe des Buchwerts wird folglich durch sachgerechte Identifikation
von Anhaltspunkten auf Wertminderungen, die zu außerplanmäßigen Abschreibungen führen
können, beeinflusst.
Der Werthaltigkeitstest der Anteile an verbundene Unternehmen wird auf Basis von diskontierten
Netto-Zahlungsmittelüberschüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margen-
erwartungen sowie von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen abhängig sind, durchgeführt. Der
Werthaltigkeitstest ist mit bedeutsamen Schätzunsicherheiten behaftet. Es besteht das Risiko für
den Jahresabschluss, dass außerplanmäßige Abschreibungen nicht ausreichtend in der Gewinn-
und Verlustrechnung erfasst werden und die Anteile an verbundene Unternehmen sowie das Ei-
genkapital zu hoch ausgewiesen werden.
Im Zusammenhang mit den Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundene Unter-
nehmen verweisen wir auf auf die Ausführungen im Anhang auf Seite 2ff.
Unser Vorgehen bei der Prüfung
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der
Energy AG zur Überwachung und Analyse der Anzeichen für eine Wertminderung
sowie zur Ermittlung des beizulegenden Wertes verschafft und diesen beurteilt
Zusätzlich haben wir die vom Management getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schät-
zungen kritisch hinterfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt:
Befragung des Vorstands hinsichtlich der wesentlichen Schlüssenannahmen;
Analyse der Annahmen mittels öffentlich verfügbaren Brancheninformationen und Wür-
digung der Auswirkungen auf die wesentlichen Planungsparameter;
Beurteilung der Angemessenheit der zukunftsbezogenen Annahmen und Bewertungs-
methoden anhand historischer interner Werte;
Abstimmung der den zukünftigen Zahlungsströmen zugrundeliegenden Unternehmens-
planungen mit den vorliegenden Budgets;
Nachvollzug des Berechnungsmodells für die Ableitung der Diskontierungszinssätze und
Plausibilisierung der angesetzten Parameter durch Datenbankabfragen;
Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Werthaltigkeitstests.
Sonstige
Informationen
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Infor-
mationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresab-
schluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraus-
sichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir
werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese
sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie ange-
sichts des bei der Prüfung gewonnen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresab-
schluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Prüfungsausschusses für den
Jahresabschluss
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwen-
dig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentli-
chen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte
im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzu-
geben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätig-
keit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft
zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative
dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Gan-
zes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinrei-
chende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Über-
einstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine we-
sentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angese-
hen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben
wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Re-
aktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass
aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kon-
trollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon-
trollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestell-
ten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-
legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver-
treter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Un-
sicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit be-
steht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben
im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu-
künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild
erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und
die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststel-
lungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während
unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusam-
menhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausge-
tauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresab-
schlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte
sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze
oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir
bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsver-
merk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen
einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf
zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden recht-
lichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des La-
geberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen auf-
gestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des ge-
wonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte
Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. September 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir
wurden am 9. September 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Jahresabschluss
31. Dezember 2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt
„
Bericht
zum Jahresabschluss“ mit dem zu-
sätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit
von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Bericht 2021
ag. Mario Z
agiczek
Wirtschaftspr
üfer
g. M rio Zagiczek
Wirts haftsprüfer
Auftragsverantwortlicher
Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer ist Mag. Mario Zagiczek.
Wien, am 7. September 2022
CENTURION
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
M Michael Lembäcker M.A.
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen
Jahresabschluss
samt
Lagebericht.
Für
abweichende
Fassungen
sind
die
Vorschriften
des
§ 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Anlage 1
Bilanz
CLEEN Energy AG
zum 31. Dezember 2021
Aktiva
31.12.2021 31.12.2020
Passiva
31.12.2021 31.12.2020
EUR
%
EUR
%
EUR
%
EUR
%
A.
Anlagevermögen
A. Eigenkapital
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Geschäfts-(Firmen-)wert
II. Sachanlagen
1.
Bauten
davon Investitionen in fremde Gebäude
2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
3.
geleistete Anzahlungen
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen
B.
Umlaufvermögen
1.
Vorräte
1. Waren
2. noch nicht abrechenbare Leistungen
3. geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2.
Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen
davon aus Lieferungen und Leistungen
davon sonstige
3.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
4.
sonstige Forderungen und
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
D.
Aktive latente Steuern
Summe Aktiva
1.
eingefordertes Grundkapital
übernommenes Grundkapital
Nennbetrag eigener Aktien
2,6
einbezahltes Grundkapital
2,6
II. Kapitalrücklagen
1.
gebundene
3,5
2. nicht gebundene
0,0
6,1
III. Bilanzverlust
3,1
davon Verlustvortrag
37,9
B. Investitionszuschüsse
C. Rückstellungen
10,7
1. Steuerrückstellungen
7,5
2. sonstige Rückstellungen
0,0
18,2
D. Verbindlichkeiten
1.
Anleihen
11,4
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
23,7
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
23,7
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0,0
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
0,6
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
5,8
Leistungen
41,4
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
0,5
5. sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
1,8
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
0,1
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
100,0
Summe Passiva
86,8
86,8
0,0
86,8
25,1
27,0
52,1
-138,7
-
117,5
0,2
0,7
0,0
5,1
5,1
7,9
7,9
37,4
37,4
0,0
0,0
0,0
21,6
21,6
27,2
9,2
0,8
27,2
94,0
94,0
0,0
100,0
28,7
60,2
1.008.114,51
9,4
1.232.139,95
102.284,25
1,0
113.642,65
102.284,25
1,0
113.642,65
219.964,34
2,1
148.615,62
2.100,00
0,0
0,00
324.348,59
3,0
262.258,27
242.019,20
2,3
135.000,00
1.574.482,30
14,7
1.629.398,22
1.468.390,33
13,7
460.651,00
1.502.203,11
14,0
322.388,66
42.342,00
0,4
0,00
3.012.935,44
28,1
783.039,66
1.102.841,30
10,3
490.951,16
4.318.194,03
40,2
1.017.643,56
3.292.007,94
30,7
1.017.643,56
1.026.186,09
9,6
0,00
40.795,51
0,4
24.069,40
569.751,08
5,3
247.624,67
6.031.581,92
56,2
1.780.288,79
8.428,05
0,1
22.774,94
9.052.945,41
84,3
2.586.103,39
108.111,73
1,0
77.293,32
3.961,53
0,0
4.097,73
10.739.500,97
100,0
4.296.892,66
4.107.099,00
38,2
3.730.339,00
4.292.539,00
40,0
3.730.339,00
-185.440,00
-1,7
0,00
4.107.099,00
38,2
3.730.339,00
2.042.296,60
19,0
1.076.964,44
1.346.678,70
12,5
1.161.238,70
3.388.975,30
31,6
2.238.203,14
-5.942.298,42
-55,3
-5.960.449,07
-5.960.449,07
-55,5
-5.048.306,86
1.553.775,88
14,5
8.093,07
29.802,05
0,3
31.852,18
3.763,30
0,0
0,00
413.281,95
3,9
217.426,43
417.045,25
3,9
217.426,43
50.992,10
0,5
339.608,52
50992,10
0,5
339.608,52
1.109.265,49
10,3
1.605.083,53
617.579,32
5,8
1.605.083,53
491.686,17
4,6
0,00
1.794.821,57
16,7
0,00
1.794.821,57
16,7
0,00
1.952.726,79
18,2
926.134,97
1.952.726,79
18,2
926.134,97
3.831.071,84
35,7
1.168.693,96
988.033,47
9,2
393.749,32
119.825,49
1,1
33.492,55
3.831.071,84
35,7
1.168.693,96
8.738.877,79
81,4
4.039.520,98
8.247.191,62
76,8
4.039.520,98
491.686,17
4,6
0,00
10.739.500,97
100,0
4.296.892,66
Anlage 2
CLEEN Energy AG
1.
Umsatzerlöse
2.
Veränderung des Bestands an
unfertigen Erzeugnissen
3.
sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen
b) übrige
4.
Aufwendungen für Material und
sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
5.
Personalaufwand
a) Löhne
b) Gehälter
c) soziale Aufwendungen
aa)
Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
bb)
Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben sowie
vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge
6.
Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
7.
sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern
vom Einkommen fallen
b) übrige
8.
Zwischensumme aus Z 1 bis 7
(Betriebsergebnis)
9.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen
10.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon betreffend verbundene Unternehmen
11.
Zwischensumme aus Z 9 bis 10
(Finanzergebnis)
12.
Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 8
undZ11)
13.
Steuern vom Einkommen
davon weiterbelastet an Gruppenmitglied
14.
Ergebnis nach Steuern
15.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
16.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr
17.
Bilanzverlust
Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021
2021
2020
EUR
%
EUR
%
5.831.641,09
94,8
322.388,66
5,2
14.648,94
0,2
178.150,45
2,9
192.799,39
3,1
3.763.504,86
61,2
695.987,49
11,3
4.459.492,35
72,5
111.891,18
1,8
772.035,25
12,6
265.423,65
4,3
12.597,66
0,2
252.825,99
4,1
1.149.350,08
18,7
270.503,18
4,4
42.502,71
0,7
1.254.840,98
20,4
1.297.343,69
21,1
-829.860,16 -13,5
13.967,19
0,2
0,00
0,0
98.599,02
1,6
0,00
0,0
-84.631,83 -1,4
-914.491,99 -14,9
-2.349,78 -0,0
0,00
0,0
-912.142,21 -14,8
-912.142,21 -14,8
-5.048.306,86 -82,0
-5.960.449,07 -96,9
11.750.754,53
90,9
1.179.814,45
9,1
36.249,28
0,3
83.423,73
0,7
119.673,01
0,9
7.685.977,49
59,4
1.109.510,16
8,6
8.795.487,65
68,0
197.928,17
1,5
981.304,32
7,6
366.813,58
2,8
17.339,84
0,1
349.473,74
2,7
1.546.046,07
12,0
329.453,70
2,6
34.302,38
0,3
2.187.927,75
16,9
2.222.230,13
17,2
157.024,44
1,2
12.713,06
0,1
0,00
0,0
130.937,35
1,0
0,00
0,0
-118.224,29
-0,9
38.800,15
0,3
20.649,50
0,2
-1.625,00
-0,0
18.150,65
0,1
18.150,65
0,1
-5.960.449,07
-46,1
-5.942.298,42
-46,0
Anlage 3
Anhang
1
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln,
aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der
gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der
Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten
Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich
geboten - berücksichtigt.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen richten sich nach den angenommenen Verhältnissen und haben
Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusammengefasste Posten werden
nachstehend erläutert.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des
vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielles
Anlagevermögen
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert sind.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer
in Jahren
Firmenwert 10
Der Firmenwert wird linear gemäß § 203 Abs 5 UGB über den oben genannten Zeitraum abgeschrieben.
Der ausgewiesene Firmenwert resultiert aus der side-stream Verschmelzung der Cleen Energy GmbH auf die
Cleen Energy AG (vormals ENER AG) zum Verschmelzungsstichtag 30.06.2016.
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurde der Firmenwert auf seine Werthaltigkeit überprüft
(Impairmenttest).
Aufbauend auf dem vom Vorstand erstellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten Budget für das
Geschäftsjahr 2022 wurde eine Mittelfristplanung bis 2027 erstellt, welches die Grundlage für die Überprüfung
der Werthaltigkeit darstellt. Sowohl die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie als auch der Ukraine-Konfliktes
führten zu keinen wesentlichen Anpassungen der Umsatzplanung sowie des Rohertrags.
Anlage 3
Anhang
2
Die Werthaltigkeitsüberprüfung erfolgte mittels weighted Average Cost of Capital-Verfahren (WACC-
Verfahren), welches zur Gruppe der Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) zählt. Erkenntnisse
bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses wurden einbezogen.
Die Ableitung der gewichteten Kapitalkosten erfolgte auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM). Die
einzelnen Parameter wurden in Einklang mit dem Fachgutachten zur Unternehmensbewertung (KFS/BW1)
des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
abgeleitet. Zum Stichtag wurden WACCs in Höhe von 5,47 % bis 5,5 % % (Vorjahr 5,93 %) abgeleitet.
Bezugnehmend auf die Ausführungen im KFS/BW1 zur Berücksichtigung von Insolvenzrisiken bei (jungen)
Wachstumsunternehmen, die sich noch in der Verlustphase befinden (KFS/BW1 Rz 134ff), wurde eine
adäquate Ausfallswahrscheinlichkeit in Höhe von 7,0 % (Vorjahr: 7,0 %), über den Detailplanungszeitraum,
berücksichtigt. Nachhaltig (in der ewigen Rente) wurde die Bestandswahrscheinlichkeit wie auch im Vorjahr
aus dem letzten Detailplanungszeitraum fortgeführt.
Die Ableitung der ewigen Rente erfolgte auf Basis des letzten Planjahres unter Berücksichtigung einer gemäß
ökosozialer Steuerreform abfallenden Steuerquote zwischen 25,0 % und 23,0 % (Vorjahr: 25,0 %). Der
Berechnung wurde eine Rendite in Höhe der Kapitalkosten und eine Wachstumsrate von rund 2,0 % (Vorjahr:
2,0 %) unterstellt.
Als Ergebnis der Bewertung konnte kein Impairmentbedarf des angepassten Firmenwerts festgestellt werden.
Sachanlagen
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem
Wert von EUR 800,00 (Vorjahr: EUR 800,00) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer
in Jahren
Bauten 10 - 20
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 - 10
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei
Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende
Zuschreibungen vorgenommen.
Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten unter Beachtung des gemilderten
Niederstwertprinzips bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem.
§ 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurden die Beteiligungsansätze auf deren Werthaltigkeit überprüft
(Impairmenttest).
Aufbauend auf den Projekten, welche in den Tochterunternehmen abgewickelt werden, wurde eine
Mehrjahresplanung über 25 Jahre erstellt, welche die Grundlage für die Überprüfung der Werthaltigkeit
darstellt. Sowohl die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie als auch der Ukraine-Konfliktes führten zu keinen
wesentlichen Anpassungen der Umsatzplanung sowie des Rohertrags.
Anlage 3
Anhang
3
Die Werthaltigkeitsüberprüfung erfolgte mittels weighted Average Cost of Capital-Verfahren (WACC-
Verfahren), welches zur Gruppe der Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) zählt. Erkenntnisse
bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses wurden einbezogen.
Die Ableitung der gewichteten Kapitalkosten erfolgte auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM). Die
einzelnen Parameter wurden in Einklang mit dem Fachgutachten zur Unternehmensbewertung (KFS/BW1)
des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
abgeleitet.
Als Ergebnis der Bewertung konnte kein Impairmentbedarf für die einzelnen Beteiligungswerte festgestellt
werden.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Waren
Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten im Rahmen des gleitenden
Durchschnittspreisverfahrens.
Noch nicht abrechenbare Leistungen
Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten auf Basis der
Einzelkosten zuzüglich angemessener Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Bedachtnahme auf eine
verlustfreie Bewertung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die sozialen Aufwendungen iSd §
203 (3) UGB sowie Zinsen iSd § 203 (4) UGB nicht einbezogen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Für überfällige
Forderungen wurden ausreichend Vorsorgen getroffen. Pauschalwertberichtigungen wurden keine angesetzt.
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten Zahlungen für Aufwendungen für einen späteren Zeitraum
und werden entsprechend in jenen Zeitperioden aufgelöst, denen sie wirtschaftlich zuzuordnen sind.
AKTIVE LATENTE STEUERN
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und
resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen. Da die
ökosoziale Steuerreform 2022 in dritter Lesung im Nationalrat erst am 20.Jänner 2022 erfolgt ist, haben wir
bei der Berechnung der Latenten Steuerschulden und Steueransprüche weiterhin einen
Körperschaftssteuersatz von 25% (Vorjahr: 25%) verwendet.
Vom Wahlrecht des Ansatzes steuerlicher Verlustvorträge gemäß § 198 Abs. 9 UGB wird Gebrauch gemacht.
Der Vorstand geht von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung aus. Aufgrund der
„
recent
history
of losses“ wurden allerdings aus Gründen der bilanziellen Vorsicht noch keine latenten Steueransprüche für
noch nicht genutzte steuerliche Verluste angesetzt.
Anlage 3
Anhang
4
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige
Rückstellungen
-
Jubiläumsgeldrückstellungen
Die Jubiläumsgeldrückstellung wurde heuer erstmalig und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
berechnet. Hierbei kam das Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) auf Basis einer
durchschnittlichen Bezugserhöhung von 2,5% und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zur Anwendung.
Als Rechnungszinssatz wurde der Stichtagszinssatz angewendet, der bei einer Duration von 22 Jahren rd.
0,96% betrug (Quelle: AKTUAR Versicherungsmathematik). Bei der Rückstellungsberechnung wurden
jährliche Fluktuationsabschläge nach Lebensalter wie folgt angesetzt:
jährliche Fluktuation 1
nach Alter
Alter
in Prozent
20
bis
29
9,23%
30
bis
39
4,95%
40
bis
49
2,99%
50
bis
59
1,67%
60
bis
65
1,04%
Die Veränderungen der Jubiläumsgeldrückstellungen gegenüber dem Vorjahr werden vollständig im
Personalaufwand ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen - übrige
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit
den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet
werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Anlage 3
Anhang
5
ERLÄUTERUNGEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung
nach einzelnen Posten sind im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Firmenname
Firmensitz
Stamm-
einlage in
EUR
Anteil
in %
Buchmäßiges
Eigenkapital zum
31.12.2021
in EUR*
Jahresfehlbetrag/
-überschuss für
das Geschäftsjahr
2021
in EUR*
CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH
3350 Haag,
Österreich
100.000,00
100
-232.121,98
-242.978,40
CLEEN Energy Energiewende GmbH
3350 Haag,
Österreich
35.000,00
100
-81.011,35
-96.687,73
CLEEN Energy Helios GmbH
3350 Haag,
Österreich
35.000,00
100
20.145,42
-14.854,58
CLEEN Energy Hyperion GmbH
3350 Haag,
Österreich
35.000,00
100
-163.979,54
-198.97,54
Ravolta New Energy GmbH
72379
Hechingen,
Deutschland
25.000,00
100
-28.031,88
-53.031,88
* diese Wertangaben basieren auf nicht geprüften Jahresabschlüssen
Sonstige
Forderungen
In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 246.584,53 (Vorjahr: EUR 64.987,04) enthalten,
die erst nach dem 31.12.2021 zahlungswirksam werden.
Sämtliche Forderungen unterliegen einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Aktive latente Steuern
Zum 31.12.2021 wurden aktive latente Steuern iHv EUR 3.961,53 (Vorjahr: EUR 4.097,73) gebildet.
unternehmens-
rechtlicher
Buchwert
steuerrechtlicher
Buchwert
Basis 2021
Basis 2020
Aktivposten Leasing PKW 0,00 16.282,50 16.282,50 14.645,48
Geldbeschaffungskosten 0,00 436,36 -436,36 1.745,45
kumulierte temporäre Differenz 15.846,14 16.390,93
davon 25 % aktive latente Steuer 3.961,53 4.097,73
Veränderung (Steueraufwand/-ertrag) -136,20 2.348,78
Anlage 3
Anhang
6
Eigenkapital
Das Eigenkapital hat sich durch das positive Jahresergebnis in der Höhe von EUR 18.150,65 (VJ EUR –
912.142,21) und die nachfolgend erläuterten Kapitalmaßnahmen maßgeblich auf EUR 1.638.890,74 (VJ
8.093,07) verbessert.
Grundkapital
(Nennkapital)
Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2021 EUR 4.292.539,00 (VJ EUR 3.730.339,00). Die
Gesellschaft verfügt über 185.440 eigene Stückaktien. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die eigenen Anteile
erstmalig in der nicht gebundenen Kapitalrücklage dargestellt.
Die Veränderung des Grundkapitals zum Vorjahr (EUR 376.760,00 / Stück 376.760) ist auf folgende
Sachverhalte zurückzuführen:
Kapitalerhöhung 04/2021
200.000,00
Ausübung von Wandlungsrechten
114.285,00
Aktienoptionsprogramm Vorstand und AR
62.475,00
Veränderung 2021 insgesamt
376.760,00
Kapitalerhöhung April 2021
In der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2018 wurde die bedingte Erhöhung
des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.428.000 durch Ausgabe
von bis zu 1.428.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) beschlossen.
Dieses bedingte Kapital wurde als Punkt II.4.5.a der Satzung eingefügt. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
beschließen.
Ein Zweck dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien
an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der 2. ordentlichen
Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die
Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft
Gebrauch machen.
Die Veränderung im Zusammenhang mit eben dieser Kapitalerhöhung 04/2021 betrug 200.000 Stück Aktien
(zu einem Preis von EUR 4,00 pro Aktie) und brachte somit EUR 800.000,00 frisches Eigenkapital.
In der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2018 wurde die bedingte Erhöhung
des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.428.000 durch Ausgabe
von bis zu 1.428.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) beschlossen.
Dieses bedingte Kapital wurde als Punkt II.4.5.a der Satzung eingefügt. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
beschließen.
Ein Zweck dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien
an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der 2. ordentlichen
Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die
Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft
Gebrauch machen.
Innerhalb des Wandlungszeitraums, der 30 Tage nach der Hauptversammlung, in der über den
Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 berichtet wird, haben zwei Gläubiger der
Wandelschuldverschreibung 2019-2029 ihr Wandlungs- und Umtauschrecht ausgeübt und
Bezugserklärungen zum Bezug von insgesamt 114.285 Bezugsaktien unterfertigt an die Gesellschaft
übermittelt. Der Vorstand hat anschließend mit Beschluss vom 27. April 2021 die entsprechende Anzahl an
Bezugsaktien ausgegeben.
Ausübung von Wandlungsrechten
Die Veränderung des Grundkapitals resultiert weiters durch die Ausübung von Wandlungsrechten: Innerhalb
des Wandlungszeitraums, der 30 Tage nach der Hauptversammlung, in der über den Jahresabschluss des
Geschäftsjahres 2020 berichtet wird, haben zwei Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019-2029 ihr
Wandlungs- und Umtauschrecht ausgeübt und Bezugserklärungen zum Bezug von insgesamt 114.285
Bezugsaktien unterfertigt an die Gesellschaft übermittelt.
Anlage 3
Anhang
7
Der Vorstand hat anschließend mit Beschluss vom 27. April 2021 die entsprechende Anzahl an Bezugsaktien
ausgegeben. Bereits im Jahr 2020 haben Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019-2029 ihr
Wandlungs- und Umtauschrecht ausgeübt und Bezugserklärungen zum Bezug von insgesamt 196.969
Bezugsaktien unterfertigt. Somit sind unter den Wandelschuldverschreibungen in den Jahren 2020 und 2021
insgesamt 311.254 Stück Aktien ausgegeben worden. Das bedingtes Kapital gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG
hat sich somit von EUR 1.428.000 um EUR 311.254 auf EUR 1.116.746 reduziert.
Aktienoptionsprogramm
Vorstand
und
Aufsichtsrat
In der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2018 wurde zudem die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu EUR 357.000 durch
Ausgabe von bis zu 357.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien)
beschlossen. Dieses bedingte Kapital wurde als Punkt II.4.5.b der Satzung eingefügt. Der Aufsichtsrat wurde
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital
ergeben, zu beschließen.
Zweck der bedingten Kapitalerhöhung gemäß Punkt II.4.5.b der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien
zur Bedingung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates eingeräumt werden. Der Ausgabebetrag wurde mit EUR 3,36
je Aktie festgelegt.
Der Vorstand und das Aufsichtsratsmitglied Michael Eisler erfüllten im Geschäftsjahr 2020 die
Voraussetzungen für die Zuteilung der Aktienoptionen. Deshalb beschloss die 5. ordentliche
Hauptversammlung der CLEEN Energy AG am 9. September 2021 Lukas Scherzenlehner sämtliche diesem
aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 zustehenden 44.625 Aktienoptionen zuzuteilen (Tagesordnungspunkt
4). Zu Tagesordnungspunkt 5 beschloss die Hauptversammlung Michael Eisler sämtliche diesem aus dem
Aktienoptionsprogramm 2018 zustehenden 17.850 Aktienoptionen zuzuteilen.
Am 30. September 2021 haben Lukas Scherzenlehner und Michael Eisler als Inhaber von 44.625 bzw. 17.850
Aktienoptionsrechten, die Ausübung sämtlicher ihnen zustehender Optionsrechte erklärt. Die entsprechenden
Bezugserklärungen wurden am 23. Dezember 2021 von den beiden abgegeben.
Mit Beschluss des Vorstands und Beschluss des Aufsichtsrates – jeweils vom 28. Dezember 2021 – wurden
aus dem bedingten Kapital gemäß II.4.5.b der Satzung insgesamt 62.475 Stück neue Aktien der Gesellschaft
zur Bedienung von ausgeübten Aktienoptionen ausgegeben.
Der gemäß AFRAC-Stellungnahme 3 (Dezember 2015) anzusammelnde Betrag wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung wie folgt dargestellt:
Anzahl
ausgeübte Rechte
Angesammelter
Betrag
Ausweis in GuV
Anteil für Vorstand
44.625.
146.370,00
Personalaufwendungen
Anteil für den Aufsichtsrat
17.850
58.548,00
Sonstiger betrieblicher
Aufwand
Gesamt
204.918,00
Aktienoptionsprogramm 2021
Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 die Satzung der Gesellschaft
dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um
bis zu
360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende
Angestellte und Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese
Satzungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schafft den
Rahmen der Hauptversammlung und Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen.
Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende
Angestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und bis zu 90.132
Aktienoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienoptionen können für die
Mitglieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines Alleinvorstandes zum Zeitpunkt der Ausübung der
Aktienoptionen zugeteilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitglieder können bis zu 60.088 Aktienoptionen
an den CEO und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zugeteilt werden.
Anlage 3
Anhang
8
Im Falle von drei Vorstandsmitgliedern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den CEO und jeweils bis zu
22.533 Aktienoptionen einem CFO und COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die
Mitglieder des Aufsichtsrates bis zu 45.066 Aktienoptionen Herrn Michael Eisler und mit jeweils bis zu 22.533
Aktienoptionen den Herrn Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel als amtierende
Aufsichtsratsmitgliedern zugeteilt werden.
Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses
Aktienoptionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026
(jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zugeteilt werden.
Die Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erstmals 2022 für die
Leistungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf Inhaber lautender,
nennwertloser Stückaktie der Gesellschaft.
Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates sind:
-
aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstellungsvertrag oder aufrechte Funktion im Aufsichtsrat
-
Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption
(
„
Wartefrist
“
);
dies bedeutet, dass die zum Beispiel
im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten
Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können
Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf
von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch auf
Entschädigung.
Genehmigtes
Kapital
In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017
gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben.
Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2023,
das Grundkapital um bis zu EUR 1.585.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue, auf Inhaber
lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage -
allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der
nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen
Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen
mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt
Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu
beschließen.
Entwicklung der Investitionszuschüsse:
Stand
Auflösung
Zuweisung
Stand
01.01.2021
2021
2021
31.12.2021
Investitionszuschüsse
27.150,15
-4.423,19
3.000,00
25.726,96
Investitionsprämie COVID-19
4.702,03
-626,94
0
4.075,09
Summe Investitionszuschüsse
31.852,18
-5.050,13
3.000,00
29.802,05
Anlage 3
Anhang
9
Rückstellungen
Zusammensetzung der Rückstellungen:
Stand
Stand
31.12.2020
31.12.2021
Steuerrückstellungen:
0
3.763,30
Sonstige
Rückstellungen:
217.426,43
413.281,95
Sonstige Rückstellungen (übrige)
12.500,00
240.339,51
Rückstellungen für Jahresabschluss und
Beratung
115.000,00
100.000,00
Rückstellung für Jubiläumsgelder
0
10.611,95
Rückstellung für noch nicht konsumierte Urlaube
56.024,07
62.330,49
Rückstellungen für Mehr-/Überstunden
1.062,85
0,00
Rückstellungen für Garantiefälle
30.000,00
0,00
Rückstellungen GPLA
2.839,51
0,00
Summe Rückstellungen:
217.426,43
417.045,25
Die sonstigen Rückstellungen (übrige) setzen sich wie folgt zusammen:
Stand
Stand
31.12.2020
31.12.2021
Aufsichtsratsvergütungen
12.500,00
100.000,00
Verwaltungsstrafen und GPLA
0
140.339,51
Summe sonstige Rückstellungen (übrige):
12.500,00
240.339,51
Anlage 3
Anhang
10
Verbindlichkeiten
Fristigkeiten und dingliche Besicherungen
Die Fristigkeiten der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Ein Bankkonto, das der Besicherung einer Finanzierung eines Kreditinstituts dient, in der Höhe von EUR
120.000,00 wurde unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 1.429.173,05 (VJ EUR 656.873,81)
enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Anleihen
(Wandelschuldverschreibungen)
Die verbleibenden Wandelschuldverschreibungen in Höhe von EUR 400.000,00 wurden im Nominale zum in
Dezember 2019 fixierten Wandlungspreis in der Höhe von EUR 3,30 je Aktie gewandelt. Somit haben alle
Investoren der Wandelschuldverschreibung 2019 ihr Wandlungsrecht ausgeübt. Aufgrund der Wandlung
wurden 114.285 Aktien der CLEEN Energy AG ausgegeben.
Der noch in der Bilanz ersichtliche Betrag bezieht sich auf kumulierte Zinsen iZm den
Wandlungsschuldverschreibungen.
Sonstige Verbindlichkeiten – Nachrangiges Darlehen
Im Vorjahr wurde unter den sonstigen Verbindlichkeiten ein nachrangiges Darlehen in Höhe von EUR
130.000,00 ausgewiesen. Dieses nachrangige Darlehen wurde im aktuellen Geschäftsjahr vollständig getilgt.
Anlage 3
Anhang
11
Eventualverbindlichkeiten
Am Bilanzstichtag bestanden gegenüber den Tochtergesellschaften folgende Eventualverbindlichkeiten:
Bürgschaft geg.
Finanzierenden Banken
Geschäftsanteile verpfändet
geg. Finanzierende Bank
Patronatserklärung geg.
Finanzierende Bank
Patronatserklärung
2021
VJ
2021
VJ
2021
VJ
2021
VJ
CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH
6.153.010,99
3.073.987,27
100.000,00
100.000,00
neg. buchmäßiges EK
CLEEN Energy Energiewende GmbH
35.000,00
35.000,00
1.372.538,12
845.187,67
neg. buchmäßiges EK
CLEEN Energy Hyperion GmbH
2.605.138,49
35.000,00
neg. buchmäßiges EK
CLEEN Energy Helios GmbH
Ravolta New Energy GmbH
neg. buchmäßiges EK
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
Beträge in EUR
des
folgenden
Geschäftsjahres
der
folgenden
fünf
Geschäftsjahre
Leasingverträge
47.907,81
119.085,18
VJ
34.073,31
99.358,86
Mietverträge
67.303,60
316.914,40
VJ
103.722,07
424.434,94
Summe
Verpflichtungen
115.211,41
435.999,58
VJ
137.795,38
523.793,80
ERLÄUTERUNG ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse lassen sich in die folgenden Tätigkeitsbereiche aufgliedern:
2021
2020
LED Beleuchtung
1.573.541,83
1.391.703,64
Photovoltaik
10.177.212,70
4.439.937,45
Summe Umsatzerlöse
11.750.754,53
5.831.641,09
Skonti und Erlösschmälerungen sind bereits in den jeweiligen Posten berücksichtigt und wurden abgezogen.
Anlage 3
Anhang
12
Die Umsätze nach geografischen Märkten stellt sich wie folg dar:
2021
2020
Österreich
6.009.148,28
5.656.691,86
Deutschland
5.741.606,25
174.949,23
Summe Umsatzerlöse
11.750.754,53
5.831.641,09
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sowie für
Pensionen:
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen betreffen mit EUR 20.256,02 (Vorjahr: EUR 15.295,72)
nur mehr Leistungen an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse.
2021
2020
Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Beitrag) Angestellte
14.582,24
10.883,44
Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Beitrag) Arbeiter
2.757,60
1.714,22
Mitarbeitervorsorgekassen Vorstand
2.916,18
2698,06
Summe Mitarbeitervorsorgekassen
20.256,02
15.295,72
Anlage 3
Anhang
13
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen
sich wie folgt zusammen:
Beträge mit einem ,,-,, stellen einen Ertrag dar
2021
2020
Körperschaftssteueraufwand
22.138,30
0,00
Aufwand-/Ertrag aus den Steuerumlagen
-1.625,00
0,00
Veränderung latenter Steuern
136,20
-2.348,78
Summe Steuern vom Einkommen und vom
1
1
Ertrag
20.649,50
1
-2.349,781
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung nach UGB und die
Konzernabschlussprüfung nach IFRS betragen EUR 75.000,00 (Vorjahr: EUR 80.058,26).
Anlage 3
Anhang
14
SONSTIGE ANGABEN
KONZERNVERHÄLTNISSE
Die CLEEN Energy AG mit Sitz in Haag ist gemäß § 189a Z 8 UGB ivM § 244 UGB ein verbundenes
Unternehmen im Rahmen der CLEEN Energy Gruppe und stellt den Konzernabschluss für den größten und
den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der aufgestellte Konzernabschluss wird im Wiener Amtsblatt
veröffentlicht und ist auf der Homepage des Unternehmens einseh- und downloadbar.
Mit folgenden verbundenen Unternehmen bestehen Geschäftsbeziehungen (§ 238 Z 20 UGB):
Firmenname
Firmensitz
Rolle
Wesentliche Arten der
Geschäfts-beziehungen im
abgelaufenen Geschäftsjahr
CLEEN Energy AG
3350 Haag
Muttergesellschaft
-
Erbringung von
Managementaufgaben
-
Zentrale Produktion bzw.
Bau von Photovoltaik-
Anlagen
CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH
3350 Haag
Vollkonsolidiertes Tochterunter-
nehmen
- Projektgesellschaft
CLEEN Energy Energiewende GmbH
3350 Haag
Vollkonsolidiertes Tochterunter-
nehmen
- Projektgesellschaft
CLEEN Energy Helios GmbH
3350 Haag
Vollkonsolidiertes Tochterunter-
nehmen
- Projektgesellschaft
CLEEN Energy Hyperion GmbH
3350 Haag
Vollkonsolidiertes Tochterunter-
nehmen
- Projektgesellschaft
Ravolta New Energy GmbH
72379
Hechingen,
Deutschland
Vollkonsolidiertes Tochterunter-
nehmen
- Projektgesellschaft
GRUPPENBESTEUERUNG GEMÄSS § 9 KSTG
Allgemein:
Im Dezember 2021 wurde eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen. Gruppenträger ist
die CLEEN Energy AG. Gruppenmitglieder sind alle in der oben angeführten Tabelle dargestellten
Vollkonsolidierten Tochterunterunternehmen mit Ausnahme der Ravolta New Energy GmbH.
Umlagemethode
Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des KStG und EStG
ermittelten steuerpflichtigen Gewinn, so ist das Gruppenmitglied verpflichtet, in Höhe der auf diesen Gewinn,
nach Abzug von Verlusten gemäß Abs. 2 und 3, entfallenden Körperschaftssteuer eine Steuerumlage an den
Gruppenträger zu entrichten (positive Steuerumlage). Bei der Ermittlung der Steuerumlage ist der für das
betreffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftssteuersatz maßgebend.
Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des KStG und EStG
ermittelten steuerpflichtigen Verlust bzw. einen steuerlich nicht ausgleichsfähigen Verlust, wird dieser Verlust
evident gehalten und in jenen darauf folgenden Wirtschaftsjahren, in denen das Gruppenmitglied wieder einen
steuerlichen Gewinn erzielt, nach den Vorschriften des KStG und EStG gegen diese steuerlichen Gewinn
Anlage 3
Anhang
15
verrechnet, so als ob das Gruppenmitglied nicht Bestandteil einer steuerlichen Unternehmensgruppe wäre. Es
handelt sich hierbei um eine bloß fiktive Berechnungsmethode auf Ebene des Gruppenmitglieds; unabhängig
in welcher Höhe der Gruppenträger allfällige Verluste tatsächlich hat.
Insoweit evident gehaltenen steuerliche Verluste (Verlustabzüge) verrechnet werden, entfällt die Verpflichtung
des Gruppenmitgliedes zur Zahlung einer Steuerumlage. In Wirtschaftsjahren, in denen ein Verlust erzielt wird,
hat das Gruppenmitglied jedenfalls Mindestkörperschaftssteuer gemäß § 24 Abs. 4 KStG iRd Steuerumlage
zu entrichten. Die entrichtete Mindestkörperschaftssteuer wird evident gehalten und mindert die zukünftige
Steuerumlage.
VORSCHLAG FÜR DIE ERGEBNISVERWENDUNG
Mangels ausschüttbaren Bilanzgewinn wird das Ergebnis auf das neue Jahr vorgetragen werden.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Ukraine-
Konflikt
Aufgrund des seit Februar 2022 manifestierten Ukraine-Konfliktes geht der Vorstand von negativen
weltweiten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter anderem durch signifikante Energie- und
Rohstoffpreiserhöhungen und Lieferengpässen, aus. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass sich diese
Entwicklungen – trotz des derzeit boomenden Photovoltaik-Marktes – negativ auf die
Unternehmensentwicklung auswirken wird. Ob tatsächlich und wenn ja, in welcher betraglichen
Größenordnung dies sein wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Kapitalerhöhungen im April und Mai 2022
Wie am 3. November 2021 bekannt gegeben, hat der Vorstand der CLEEN Energy AG beschlossen, von dem
in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 eingeräumten genehmigten Kapital Gebrauch zu
machen und mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital der Gesellschaft im Rahmen einer prospektfreien
Privatplatzierung um bis zu EUR 5 Millionen zu erhöhen. Die Privatplatzierung wurde überzeichnet. Daher
hat der Vorstand 416.666 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien)
(
„
Junge
Aktien
“
)
zum Ausgabebetrag von EUR 12 je Aktie ausgeben.
Um auch anderen Investoren aufgrund der starken Nachfrage die Möglichkeit zu geben, in Aktien der CLEEN
Energy AG zu investieren, hat der Vorstand im Rahmen des Closings der EUR 5 Mio. Kapitalerhöhung
beschlossen, unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals einen Emissionserlös von insgesamt
bis zu weiteren EUR 2 Millionen zur Finanzierung internationaler Contracting-Projekte einzusammeln.
Der Vorstand der CLEEN Energy AG hat den Beschluss gefasst, von dem in der ordentlichen
Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 eingeräumten genehmigten Kapital Gebrauch zu machen und mit
Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen.
Der Vorstand beabsichtigte, das Grundkapital um bis zu weitere Nominale EUR 166.666 gegen Bareinlage
durch Ausgabe von bis zu 166.666 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien)
(
„
Junge
Aktien
“
)
zu erhöhen.
Der Angebotspreis je Junger Aktie betrug EUR 12,– ; das gezeichnete Emmissionsvolumen der
Kapitalerhöhung betrug rund EUR 2 Millionen. Die Transaktion unterlag nicht der Prospektpflicht, da die
Zeichnung der Kapitalerhöhung gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit b) der Verordnung 2017/1129 (Prospektverordnung)
nicht mehr als 149 Personen pro Mitgliedstaat angeboten wurde.
16
Anlage 3
ORGANE
UND
ARBEITNEHMER
DER
1
Gl:!Sl:LLSCHAFT
Angaben zu den M'itgl,iedern des Vorstandes
Management: Name
Lukas Scherzentehner
seit
18.10.2016
bis
Die,Gesellschaft wird vom Vorstand selbs.tändig vertreten.
Auf die Angabe der Bezüge des Vorstandes wird gemäß§ 242 {4), UGB verzichtet.
Angaben
zu
den
Mitgliedern
de,s
Aul'sich,tsrates
und
Pr,üfungsa:w;sc:husses
Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Personen Mitglieder d,es Aufsichtsrates und :Pd)fungsa chusses:
Aufsichtsrate:
Name
Michael Elsler
Mag. Harald Wefss
Bons
Maxim ffian
Schnabel
seit
1,8,10.2016
30..08.2019
30.08• .2019
bis
Für dle,Vergütung der Aufsichtsrat&mitgUeder wurden Vergütungen in Höhe von EUR 100.000,00 (Vorjahr.
EUR 12.500,00) rückgestellt
Zahl
der
Arbeitnehmer
D1e
durohsohnlttltche
Zahl der
Arbeitnehmer,
gegltedert
nach
Arbeitern und
Ang,estellten,
beträgt
(§ 239
1
Abs. 1 Z 1 UGB):
Arbeiter
Angestellte
2021
16
21
2020
3
13
Gesamt
27
16
Haag, am 07.09.202:2
Anlage 3a
CLEEN Energy AG
ANLAGENSPIEGEL
zum 31. Dezember 2021
Stand
01.01.2021
Anschaffungs-/Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Zugänge Abgänge Umbuchungen
EUR EUR EUR EUR
Stand
31.12.2021
EUR
Stand
01.01.2021
EUR
Abschreibungen
EUR
Zuschreibungen
EUR
Abgänge
EUR
Stand
31.12.2021
EUR
Stand
01.01.2021
EUR
Stand
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.
Geschäfts-(Firmen-)wert
150 Geschäfts- oder Firmenwert
II. Sachanlagen
1. Bauten
360 Bauliche Investitionen in fremde
(gepachtete) Betriebs- und
Geschäftsgebäude
2. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
600 Betriebs- und Geschäftsausstattung
620 Büromaschinen, EDV-Anlagen
630 Pkw
640 LKW
660 Büroeinrichtungen
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen
810 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
2.240.254,43
0,00
0,00
0,00
2.240.254,43
1.008.114,48
224.025,44
0,00
0,00
1.232.139,92
1.232.139,95
1.008.114,51
149.769,60
1.639,81
0,00
0,00
151.409,41
36.126,95
12.998,21
0,00
0,00
49.125,16
113.642,65
102.284,25
73.704,33
13.865,29
0,00
0,00
87.569,62
30.632,62
9.774,08
0,00
0,00
40.406,70
43.071,71
47.162,92
92.770,90
48.329,75
0,00
0,00
141.100,65
37.146,01
30.312,24
0,00
0,00
67.458,25
55.624,89
73.642,40
38.597,14
47.833,87
0,00
0,00
86.431,01
2.512,21
14.591,18
0,00
0,00
17.103,39
36.084,93
69.327,62
3.166,67
29.676,22
0,00
0,00
32.842,89
3.166,67
10.741,18
0,00
0,00
13.907,85
0,00
18.935,04
22.440,88
0,00
582,50
0,00
21.858,38
8.606,79
2.821,23
0,00
466,00
10.962,02
13.834,09
10.896,36
230.679,92
139.705,13
582,50
0,00
369.802,55
82.064,30
68.239,91
0,00
466,00
149.838,21
148.615,62
219.964,34
380.449,52
141.344,94
582,50
0,00
521.211,96
118.191,25
81.238,12
0,00
466,00
198.963,37
262.258,27
322.248,59
135.000,00
107.019,20
0,00
0,00
242.019,20
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
135.000,00
242.019,20
2.755.703,95
248.364,14
582,50
0,00
3.003.485,59
1.126.305,73
305.263,56
0,00
466,00
1.431.103,29
1.629.398,22
1.572.382,30
LAGEBERICHT
der CLEEN Energy AG
für das GESCHÄFTSJAHR 2021
vom 1.1.2021 bis 31.12.2021
Anmerkung:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird die gewohnte männliche Sprachform bei
personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine
Benachteiligung des weiblichen oder dritten Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen
Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
CLEEN Energy AG | Firmensitz: Höllriglstraße 8a| A 3350 Haag | www.cleen energy.com
Tel.: +43 (0) 7434 93080 400 | Mail: office@cleen energy.com |
FB: LG St. Pölten FN460107d | UID Nr.: ATU71707548
Anlage 4
Anlage 4
2
Inhalt
1.
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 3
1.1.
Branchenentwicklung 3
1.2.
Geschäftsentwicklung 5
1.2.1.
Umsatz und Betriebsleistung 5
1.2.2.
Ertragsentwicklung 6
1.2.3.
Vermögens
und Finanzlage 7
1.2.4.
Cash Flow 8
1.3.
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren 8
1.3.1.
Umsatz nach Produktbereichen – siehe vorher unter Geschäftsverlauf 8
1.3.2.
Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp 8
1.3.3.
Umweltschutz 9
1.3.4.
Mitarbeiter 9
1.4.
Risikoberichterstattung 9
1.5.
Bericht über Forschung u. Entwicklung 10
1.6.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll und des
Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 11
1.7.
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens 13
1.8.
Angaben zu Kapital , Anteils , Stimm und Kontrollrechten und damit
verbundenen Verpflichtungen 14
Anlage 4
3
1.
Bericht über den Geschäftsverlauf und die
wirtschaftliche Lage
1.1.
Branchenentwicklung
Der Ausbau Erneuerbarer Energien hat sich im Jahr 2021 mit wachsender Dynamik fortgesetzt.
Weltweit befinden sich die Energiemärkte im Wandel, konventionelle Energiequellen und fossile
Energieträger werden zunehmend durch den Ausbau und die Nutzung regenerativer Energiequellen
ersetzt. Erneuerbare Energien haben 2020 erstmals auch in der Europäischen Union fossile
Brennstoffe übertroffen und befinden sich weiterhin im Vormarsch. Gleichzeitig kam es vor allem in
Europa zu einer verstärkten Nachfrage an erneuerbaren Energien, durch die ab Sommer 2021 stark
steigenden Energiepreise (Strom und Gas) und gipfelten mit der drohenden Energiekrise bzw.
Gasknappheit durch den Russland Ukraine Konflikt.
Nationale regulatorische Entwicklungen zugunsten erneuerbaren Energien
Die österreichische Bundesregierung hat sich mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet,
umfassende Maßnahmen im Klimaschutz zu setzen und sich dazu bekannt, Österreich bis zum Jahr
2040 klimaneutral zu machen. Vordergründig stehen dabei ambitionierte nationale Maßnahmen zur
Treibhausgasreduktion. Dabei soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden und das
Steuersystem ökologisiert werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Förderungen für
Investitionen im Umwelt und Energiebereich jährlich stark erhöht.
Das Jahr 2021 war stark durch die 14% Investitionsprämie für Investitionen in ökologische Projekte
geprägt, diese führte zu einer vermehrten Nachfrage nach klassischen Kaufprojekten. In Kombination
mit den verfügbaren OeMAG Förderungen für PV Anlagen führte es zu einer signifikanten
Nachfragesteigerung im Raum Österreich.
Ebenfalls wurde 2021 durch die amtierende Regierung (ÖVP und Grüne) die Timeline für den Ausstieg
aus fossilen Heizsystemen beschlossen. In zwei Schritten soll der Ausstieg aus den fossilen
Heizsystemen umgesetzt werden. Konkret müssen bis 2025 Öl und Kohleheizungen eines gewissen
Alters ausgetauscht bzw. dürfen nicht mehr verbaut werden, endgültig sind diese mit 2035 zu
entsorgen. Im zweiten Schritt muss mit 2040 ein kompletter Ausstieg aus Gasheizungen vollzogen
werden. Der Umbau auf eine nachhaltige Lösung wird aktuell durch das Umweltministerium
bezuschusst. Neben einer erhöhten Nachfrage nach Wärmepumpen führt dies auch indirekt zu einer
steigenden Nachfrage nach Photovoltaik Anlagen, da diese sehr hohe Synergien mit einer
Wärmepumpe haben.
AWS Haftung als Sicherheitsnetz für Energie Contracting
Anfang des 2. Quartals 2022 wurden die zuerst als Klimahaftungen bezeichnete Gesetzesnovelle
durch die AWS finalisiert. Diese sind nun als AWS Garantien in der Höhe von 80% für Kredite zur
Finanzierung von ökologischen Lösungen abrufbar. Die Novelle des Umweltforderungsgesetzes
(UFG) wurde initial im September 2020 beschlossenen und stellt einen besonders wichtigen Hebel für
den flächendeckenden PV Ausbau durch das Finanzierungsmodell Contracting dar. Generell wird
dadurch die Finanzierung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen im
Allgemeinen deutlich erleichtert und vergünstigt werden. Künftig werden Banken daher aufgrund
dieser Sicherheit Contractinggebern mit größerer Wahrscheinlichkeit großvolumige Kredite
gewähren.
Anlage 4
4
Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG)
Nach einiger Verzögerung wurde das EAG im ersten Quartal 2022 verabschiedet. Im EAG ist das Ziel,
bis 2030 Österreich zu 100 % mit Ökostrom aus Erneuerbaren Energien zu versorgen, rechtlich
verankert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss bis 2030 der Zubau von 27 Terawattstunden
(TWh) installierter Stromleistung erreicht werden. Mit dem EAG soll somit der Ausbauturbo für PV
gezündet werden, da sich für die angepeilten 11 TWh Sonnenstromausbau die PV Flächen in
Österreich vervielfachen müssen.
Dieses beinhaltet eine Reihe von Förderungen und Vereinfachungen im Bereich Umwelt und Energie.
Damit wird der Grundstein für den grünen Investmentboom zusätzlich gestärkt. Der Schwerpunkt der
Unterstützung liegt besonders auf der Marktpreisförderung, die den alten fixierten Einspeisetarif
ablöst. Die variablen, technologiespezifischen Marktprämien bieten Investitionssicherheit, womit
einem der wesentlichsten Anliegen der Energiebranche Rechnung getragen wird. Ein besonders
erfreulicher Punkt ist zudem die Berücksichtigung und Förderung von Contracting &
Leasingmodellen im EAG. Dies vor dem Hintergrund, dass damit Energiegemeinschaften die
Auslagerung der Betriebsführung und Wartung an externe Energieversorgungsunternehmen
ermöglicht wird.
Internationale Entwicklungen der erneuerbaren Energien
Der internationale Markt hat sich 2021 speziell durch Programme der Europäischen Union wie zum
Beispiel FIT55 sehr stark entwickelt. Durch den seit 2021 steigenden Gaspreis und damit ebenfalls
steigenden Strompreis hat sich die Nachfrage an erneuerbaren Energien quer durch Europa
vervielfacht. Es besteht nunmehr eine Motivation aus zwei Richtungen für Unternehmen auf
Erneuerbare umzusteigen. Einerseits verlangen Programme wie FIT55, die wiederum in nationale
Richtlinien umgewandelt werden, dass Unternehmen diese Richtlinien erfüllen und andererseits die
deutlich gestiegenen Gaspreise, welche zu einem Umdenken führen.
Konkret wurden durch FIT55 unter anderem folgende Richtlinien durch die EU definiert.
40% Erneuerbare Energien bis 2030
Verdoppelung der Energieeinsparung
Alternative Kraftstoffe für Flug und Schiffverkehr
Keine fossilen PKW Neuzulassungen mehr ab 2035
CO2 Grenzsteuer für Importe
Auswirkungen des Russland Ukraine Konfliktes
Der seit Februar 2022 herrschende Russland Ukraine Konflikt hat zu einem massiven Umdenken
sowohl der Privathaushalte, Gewerbe als auch öffentlichen Institutionen geführt. Die seit Anfang des
Jahre 2022 nochmals empfindlich gestiegen Energiekosten führten zu einer Nachfrage an
erneuerbaren Energielösungen wie Photovoltaik, welche der Markt aktuell nicht befriedigen kann.
Speziell nachhaltige Lösungen, welche die Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit erhöhen sind
davon betroffen. Dies führte zu einer nachfragegetriebenen Preiserhöhung für erneuerbare
Energielösungen als auch signifikanten Wartezeiten für Interessenten.
Anlage 4
5
1.2.
Geschäftsentwicklung
Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2020. Sofern es nicht anders erwähnt wird,
stehen sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch gerundet.
Trotz Verzögerungen bei Förderzusagen für Photovoltaikanlagen, was zu zeitlichen Verschiebungen
von Projekten führte, konnte die CLEEN Energy AG sowohl beim Umsatz als auch beim
Betriebsergebnis die Erwartungen erfüllen, wodurch im Geschäftsjahr 2021 erstmalig ein positives
Ergebnis erzielt werden konnte.
1.2.1.
Umsatz und Betriebsleistung
Die Betriebsleistung ermittelt sich wie folgt und ist gegenüber dem Vorjahr um circa 110,1% (Vorjahr:
84,2 %) angestiegen.
Umsatzerlöse
zuzüglich Bestandsveränderungen
zuzüglich aktivierte Eigenleistungen
= Betriebsleistung
Die Entwicklung der Betriebsleistung stellt sich wie folgt dar (Werte in TEUR):
Der Umsatz der Gesellschaft wird zu 51 % (Vorjahr: 97 %) in Österreich und zu 49 % (Vorjahr: 3 %) in
Deutschland erzielt.
Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um circa 101 % (Vorjahr: 75 %) gesteigert werden. Diese
Steigerung geht fast vollständig auf neue Umsätze mit Photovoltaik (PV) zurück. Dies spiegelt sich
auch im LED Anteil des Gesamtjahres wider, dieser lag bei circa 12,5 % (Vorjahr: 22,6 %) und
verzeichnete einen prozentuellen Rückgang.
Anlage 4
6
1.2.2.
Ertragsentwicklung
Der Anteil für Material und bezogene Leistungen am Umsatz liegt bei circa 75 % (Vorjahr: 75 %) und
somit Vorjahresniveau.
Der Personalaufwand bezogen auf den Umsatz beträgt circa 13,2 % (Vorjahr: 19,3 %) und ist um TEUR
397 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist vor allem auf den gestiegenen Personalstand im
Bereich Projektierung (+ 5 FTE
1
), Elektrotechnik (+ 2 FTE) und Lagerverwaltung (+1 FTE)
zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bezogen auf den Umsatz betragen circa 18,9 % (Vorjahr:
23,6 %). Dieser Anstieg in Höhe von TEUR 925 ist vor allem auf die allgemeine Geschäftsausweitung
zurückzuführen. Die größten Treiber für den Anstieg sind Werbungskosten (+ TEUR 218) ,
Beratungskosten ( + TEUR 172), Personalvergütungen ( + TEUR 230) sowie Reisekosten (+ TEUR 64).
Die Abschreibungen liegen mit TEUR 329 (Vorjahr: TEUR 271) leicht über dem Vorjahresniveau und
beinhalten im Wesentlichen die planmäßige Abschreibung des Firmenwerts.
Das positive Jahresergebnis in Höhe von TEUR 18 ist im Wesentlichen auf die starke Umsatzerhöhung
gegenüber den nur moderat gestiegenen Aufwendungen zurückzuführen. Wesentlicher Treiber für
diese Umsatzerhöhung ist der Weiterverkauf zweier großer Photovoltaikprojekte in Deutschland,
welche im Rahmen des Geschäftsmodells der CLEEN Energy AG, an die CLEEN Energy Hyperion
GmbH als langfristige Projektgesellschaft verkauft wurden. Aus diesen Projekten wurde ein
Ergebnisbeitrag in Höhe von TEUR 2.257 erzielt.
Einheit
2019
2020
2021
Umsatz
TEUR
3 341
5 832
11 751
EBITDA
TEUR
1 277
559
486
EBITDA Marge
%
38,2%
9,6%
4,1%
EBIT
TEUR
1 534
830
157
EBIT Marge
%
45,9%
14,2%
1,3%
Ergebnis nach
Steuern
TEUR
1 622
914
18
Ergebnis je Aktie
EUR
0,44
0,25
0,00
1
FTE = Full time equivalent
Anlage 4
7
1.2.3.
Vermögens und Finanzlage
Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
Eigenkapitalquote und Quote des wirtschaftliche Eigenkapital
Erklärung: Die Eigenkapitalquote stellt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital dar.
Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr vor allem aufgrund von einer Kapitalerhöhung
in Höhe von TEUR 800, der der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 400
sowie der Ausgabe von Aktienoptionen in Höhe von TEUR 210.
Die Nettoverschuldung. erhöhte sich vor allem aufgrund der Aufnahme eines endfälligen Darlehens
in Höhe von TEUR 2.600, welches in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen ist.
Der wesentliche Treiber für die Erhöhung des Nettoumlaufvermögens ist der stichtagsbezogenen
Anstieg an Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen, welches aus dem Verkauf eines
großen PV Projektes resultiert. Des Weiteren erhöhten sich die Vorräte aufgrund vermehrter
Bevorratung im Bereich der PV Module. Kompensierend dazu wirkten die gestiegenen
Verbindlichkeiten, welche sich vor allem wegen gestiegenen erhaltenen Anzahlungen sowie
Verbindlichkeiten aus Steuern erhöhten.
Anlage 4
8
1.2.4.
Cash Flow
Einheit
2019
2020
2021
Cash Flow aus der
laufenden
Geschäftstätigkeit
TEUR
1.933
1.032
2.628
Cash Flow aus der
Investitionstätigkeit
TEUR
27
256
245
Cash Flow aus der
Finanzierungstätigkeit
TEUR
2.088
1.173
2.858
Veränderung der
flüssigen Mittel
TEUR
129
115
15
Der Cashflow aus der laufenden Tätigkeit verringerte sich gegenüber dem Vorjahr vor allem aufgrund
des Aufbaus von Nettumlaufvermögen. Kompensierend dazu wirkte das positive EBITDA, sowie darin
enthaltene zahlungsunwirksame Aufwendungen. Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit
ist überwiegend auf Zugänge beim Sach und Finanzanlagevermögen zurückzuführen. Die
Finanzierung erfolgte einerseits über bereits zuvor beschriebene Eigenkapitalmaßnahmen sowie
durch die Neuaufnahme von Finanzierungen, wodurch wiederum der Cash Flow aus der
Finanzierungstätigkeit gegenüber dem Vorjahr anstieg. Insgesamt veränderten sich die flüssigen
Mittel nur geringfügig.
1.3.
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
1.3.1.
Umsatz nach Produktbereichen
–
siehe vorher unter Geschäftsverlauf
Vor allem im vorhergehenden Kapitel (Geschäftsentwicklung) wurden durch die Aufteilung der
Betriebsleistung nach Produktbereichen und verschiedenen Vergleichszeiträumen wichtige
Zusatzinformationen über Leistungsindikatoren dargelegt, die sich nicht im Jahresabschluss finden.
1.3.2.
Ausgelieferte Photovoltaik
Nennleistung kWp
Für das aufgrund des zusätzlichen Geschäftsbereichs Photovoltaik (PV) nunmehr dominierenden
Produkts gilt die installierte Nennleistung nach kWp oder MWp (Faktor x 1.000) als besonders
wichtige Kennzahl. Die Abkürzung kWp steht für „Kilowatt peak“. Damit wird die Leistung einer
Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben. Diese wird auch als Nennleistung
bezeichnet. In der Praxis ist die tatsächliche Leistung höher als die Nennleistung, weil die Wetter und
Betriebsbedingungen meist von der Norm abweichen. Abhängig vom Standort der installierten
Anlage ergibt sich durch die lokalen Sonnenstunden die mögliche Jahreserzeugung der Anlage in kWh
(Kilowattstunden), die im österreichischen Schnitt bei gerundet 1.000 Volllast Sonnenstunden liegt.
Ein kWp erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom.
Anlage 4
9
Im Jahr 2021 wurden Anlagen mit einer Leistung von rund 6.800 kWp (Vorjahr: 4.300 kWp)
ausgeliefert und Anlagen mit einer Leistung von rund 3.550 erworben und seither betrieben.
1.3.3.
Umweltschutz
Im Jahr 2021 wurde der Hauptsitz der CLEEN Energy AG in Haag rundum erneuert und auf nachhaltige
Technologien umgestellt. So wurden im Laufe des Jahres eine Wärmepumpe für Heizung und
Kühlung sowie eine PV Anlage installiert. Ebenfalls wurde am 2021 neu angemieteten zweiten
Standort in Haag eine 60 kWp Anlage und ein CLEEN zeero Wasserstoffspeicher installiert.
Insgesamt betreibt die CLEEN Energy AG damit in Österreich an ihren drei Standorten PV Anlagen
mit einer Peakleistung von rund 100 kWp und kann damit den gesamten Bürobedarf decken.
Im Bereich Fuhrpark wurde im Jahr 2021 der Wechsel auf eine reine E Flotte weiter vorangetrieben
werden. Zukünftig werden bei Neuanschaffungen nur noch E PKWs in Betracht gezogen. Aktuell
werden noch 2 PKWs mit fossilen Brennstoffen betrieben, welche spätestens 2023 auch ausgetauscht
werden sollen. Insgesamt umfasst der Fuhrpark damit nun 11 E Autos, ein Hybrid PKW und 4
Nutzfahrzeuge. Im Bereich der Nutzfahrzeuge gab es leider noch keine brauchbare Alternative
aufgrund der benötigten Reichweite und Ladekapazitäten. Hier soll 2022, jedoch spätestens 2023, der
Wechsel auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge erfolgen.
1.3.4.
Mitarbeiter
Das Team der CLEEN Energy AG verzeichnet einen starken Mitarbeiterbedarf und zuwachs.
Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 11 neue Mitarbeiter im Team aufgenommen werden. Der größte
Teil des personellen Zuwachses verzeichnet der Bereich Realisierung und Auftragscenter, welche für
die Abwicklung der Projekte zuständig ist.
Um dem starken Mitarbeiterausbau Rechnung zu tragen, wurde auch vermehrt in Prozess und
Kommunikationsoptimierung investiert. Neben klassischen Produkt und Mitarbeiterschulungen
wurde in Kooperation mit externen Beratern Mitarbeiter Workshops und Teambuilding Aktivitäten
durchgeführt. Ebenfalls wurde damit begonnen eine neue Managementebene einzuziehen und die
internen Abteilungen und deren Tätigkeitsfelder stärker zu differenzieren.
Im Rahmen der Möglichkeiten während der Pandemie konnten vorwiegend in den Sommermonaten,
Events für und mit dem gesamten Team veranstaltet werden.
1.4.
Risikoberichterstattung
Strategische Risiken auf Investitionen und Investitionsmöglichkeiten:
Das Unternehmen baut laufend die internen und zugekauften Kapazitäten aus, damit die Steigerung,
durch die im Jahr 2021 bisher akquirierten Projekte plangemäß bewältigt werden. Aufgrund der mit
zahlreichen Projekten gefüllten Projektpipeline, wird von einem weiterhin steigenden Volumen an
Auftragseingang und Umsatz ausgegangen. Darin liegt das Risiko von Schwierigkeiten oder
Mehrkosten durch eine noch nicht voll eingespielte Organisation, die einer Lernkurve unterliegt.
Weiters besteht das Risiko, dass aufgrund des rasch steigenden Geschäftsvolumens aus
Kapazitätsgründen bzw. Nicht Verfügbarkeit von qualifizierten Subauftragnehmern oder aus
Gründen, die beim Kunden liegen, die Realisierung der Umsätze länger als geplant brauchen oder
dass ungeplante Kosten akzeptiert werden müssen.
Anlage 4
10
Finanzierungsbedarf für Einsparcontracting
Im Geschäftsjahr 2020 wurden die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH sowie die CLEEN Energy
Energiewende GmbH als 100 % Tochterunternehmen gegründet. Im Lauf des Geschäftsjahres 2021
wurden wiederum die CLEEN Energy Helios GmbH, sowie die CLEEN Energy Hyperion GmbH
ebenfalls als 100 % Tochtergesellschaften der CLEEN Energy AG gegründet. Während die Kauf und
Leasinggeschäfte weiterhin durch die CLEEN Energy AG abgewickelt werden, werden die
langfristigen Vertragsverhältnisse für die Anlagestandorte von den Tochtergesellschaften
abgeschlossen.
Die Tochtergesellschaften kaufen dann von der Mutter die Projekte zu marktüblichen Preisen und
übernehmen die Finanzierung und erzielen die langjährigen Erträge. Für dieses Geschäftsfeld haben
die Tochterunternehmen je ein Volumen für Bankenfinanzierung vereinbart, dass der CLEEN Gruppe
in Verbindung mit den verfügbaren Förderungen ein im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höheres
Geschäftsvolumen ermöglicht. Um den steigenden Finanzierungsbedarf geplanter Contracting
Projekte weiterhin bedienen zu können, wurde neben der Möglichkeit der Finanzierung über
bestehende Finanzierungspartner auch die Möglichkeit von Kapitalerhöhungen in Anspruch
genommen.
Struktur und Prozess des integrierten Risikomanagements
Das Ziel des Risikomanagementsystems der CLEEN Energy AG ist es, Abweichungen von gesetzten
Unternehmenszielen ehestmöglich zu erkennen, umgehend entsprechende Korrekturmaßnahmen
zu ergreifen und dadurch negative Planabweichungen möglichst gering zu halten. Das
Risikomanagementsystem ermöglicht uns schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen sowie
Chancen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy AG zu nutzen.
Darüber hinaus ist die sorgfältige Auswahl unserer Geschäftspartner ebenso Teil unseres
Risikomanagements. Dabei wird eingehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und
intern definierter Qualitätsstandards geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen,
insbesondere im Sektor der Energieeffizienz, ist die Geschäftsentwicklung häufig von
Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen.
1.5.
Bericht über Forschung u. Entwicklung
Seit 2017 gibt es laufend Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung rund um die Anwendung
der LED Technologie, der Nutzung von intelligenten Zusatzfunktionen der Produkte sowie der
gemeinsamen Entwicklung von neuen Produkten mit Partnern.
Beispielhaft werden intelligente Beleuchtungsanwendungen wie Heat Mapping (=automatisierte
Bewegungsprofile in den beleuchteten Bereichen), Indoor Positioning oder Integration von
verschiedenen Sensoren genannt. Zudem werden neue Anwendungsbereiche evaluiert, z.B.
besondere Wachstumslampen für industrielle Gärtnereien.
Die Forschung und Entwicklung wird bis zur kosteneffizienten Etablierung eines eigenen F&E Teams
durch das Business Development und Techniker Team im Rahmen der täglichen Projektabwicklung
vorangetrieben. Der Ausweis eines eigenen F&E Budgets erfolgt nicht.
Im Rahmen der Photovoltaik Monitoring Forschung (intern PV Leitstand) konnte im Jahr 2021 die
erste Version in Betrieb genommen werden. Die intern als „PV Leitstand“ bezeichnete Lösung wurde
entgegen der initialen Planung in zwei Komponenten aufgeteilt.
Anlage 4
11
Die Konzeption und Umsetzung erlaubt es allerdings diese zu einem späteren Zeitpunkt
zusammenzuführen. Aufgrund der Erfahrungen und für eine schnellere Umsetzung wurde der PV
Leitstand auf folgende Komponenten aufgeteilt:
Die erste Komponente dient dem technischen Monitoring für die Techniker der CLEEN Energy AG,
um zu gewährleisten, dass die bestehenden Anlagen den Parametern entsprechend funktionieren.
Ebenfalls kann über die Software eine Fernwartung zur Behebung mittelschwerer Fehler der Anlage
initiiert werden.
Der zweite Teil des Photovoltaik Monitorings erfüllt die kaufmännischen Bedürfnisse der CLEEN
Energy AG, indem die im Monitoring aufgezeichneten Produktions
und Verbrauchswerte auf
Kundenebene analysiert und verarbeitet werden. Diese Berichte dienen als Grundlage für die
monatliche Verrechnung der Contracting Rate der CLEEN Energy Töchter an die Endkunden. In einer
weiteren Entwicklungsstufe die für 2022 eingeplant ist soll durch die Verknüpfung der PV Monitoring
Komponenten mit der ERP Software BMD in Zukunft eine vollautomatisierte Verrechnung der
Contractingraten an den Endkunden realisiert werden.
Zusätzlich wird mit dem Photovoltaik Monitoring dem Risiko vorgebeugt, dass Hardwarehersteller
ihre bestehenden kostenlosen Monitoring Lösungen nur noch gegen Gebühr anbieten. Durch die
CLEEN Energy AG eigene Lösung kann nun Hersteller und produktunabhängig agiert werden, ohne
die Kosten oder den Aufwand für die Wartung von Energieanlagen zu erhöhen.
1.6.
Wesentliche Merkmale des internen
Kontroll und des
Risikomanagementsystems in Hinblick auf
den Rechnungslegungsprozess
Risikomanagement
Prozess
–
Verantwortung der
Geschäftsleitung:
Im Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde im Jahr 2017 gemäß den Corporate Governance
Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance und Risikomanagement implementiert und seither
laufend evaluiert.
Der
Gesamtvorstand
hat die Verantwortung
übernommen, ein
angemessenes internes
Kontrollsystem einzurichten und laufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit
überwacht und kontrolliert wird. Nachfolgend werden die wesentlichen Merkmale beschrieben.
Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller
Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Aufgrund der überschaubaren Unternehmensgröße
werden der Vorstand und die Führungskräfte in die Lage versetzt, Chancen und Risiken frühzeitig zu
erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten. Die bewusste Auseinandersetzung mit
Chancen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung.
Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitarbeiter resultiert eine verantwortungsbewusste
Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmensleitung sieht das Risikomanagement, z.B. durch
ein organisatorisch verankertes und gelebtes 4 Augen Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse.
Anlage 4
12
Für das Risikomanagement besteht daher keine eigene Aufbauorganisation, denn Risiko &
Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte und jedes Mitarbeiters im
Rahmen der Eigenverantwortung.
Kontrollumfeld und Maßnahmen, Überwachung der Rechnungslegung
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll und Risikomanagements liegt in der
Verantwortung des Vorstands. Durch dementsprechende organisatorische Maßnahmen und
Kontrollen wird sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der die Eintragungen in die Bücher
und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben,
erfüllt wird.
Wesentliche Bestandteile des internen Kontroll und Risikomanagements sind insbesondere die
funktionale Trennung zwischen Vertrieb, Einkauf und Finanzwesen sowie die Einrichtung von
Prozessen, mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht
und sichergestellt wird.
Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur Bezahlung unterliegt strengen Regeln, die damit im
Zusammenhang stehende Risiken vermeiden sollen. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel
Funktionstrennungen, systemunterstützte Prüfungen durch eine Software, sowie auf wenige
Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen von Zahlungen.
Für die Einhaltung der steuer und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften gibt es eine enge
Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie einer spezialisierten Anwaltskanzlei und
deren laufende Beratung.
Bei IT Infrastruktur und Software wird einerseits auf moderne Cloud Lösungen zurückgegriffen, wie
z.B. Microsoft office365, virtuelle Cloudspeicher in Microsoft oneDrive, AWS und Azure Cloudservices
und das cloudbasierte CRM System Hubspot. Andererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020
auf die integrierte österreichische ERP Lösung BMD NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative
Geschäft inklusive Finanzbuchhaltung abgedeckt wird. Damit ist CLEEN Energy AG für das Wachstum
im operativen Bereich aber auch für spezifische Rechnungswesen Themen, wie Abbildung von
Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Konsolidierung und IFRS Abschlüsse gerüstet.
Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung hat sich auch im Jahr 2021 nach vermehrter
Nutzung von Homeoffice und dezentraler Arbeit sehr bewährt. Diesem Umstand Rechnung tragend
werden laufend mehr Services in die Cloud verlagert. Dem entsprechend wurde Ende 2021 ein Projekt
zur Umstellung der lokalen Domainservices in die Azure Cloud begonnen. Dies bildet den Grundstein
weitere Services ( z.b.: ERP ) zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls in die Cloud zu migrieren.
Die Geschäftsfälle werden ab Auftragseingang bis zur Verbuchung und Zahlungsüberwachung mit
einer integrierten ERP Lösung verarbeitet. Somit ist die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der
Geschäftsfälle gewährleistet.
Die Zugriffsrechte sind personen und funktionsbezogen auf die benötigten Datenbestände
eingegrenzt.
Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow Verluste reduziert wird, setzt das Unternehmen
bevorzugt Standardsoftware ein.
Anlage 4
13
Information und Kommunikation
Im Rahmen des internen Berichtswesens erfolgt monatlich ein standardisiertes Reporting über
ausgewählte Informationen an den Vorstand und Aufsichtsrat, vor allem über Liquidität,
Auftragseingang, Umsatz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist-Vergleich und Abweichungsanalyse der
Aufwendungen und Erträge.
Die Erstellung und Veröffentlichung der Halbjahres- und Jahresabschlüsse erfolgen unter der
fachlichen Führung und Beratung eines namhaften Wirtschaftstreuhänders.
1. 7. Bericht über die voraussichtliche
Entwicklung des Unternehmens
Aufgrund der globalen Trends und politischen bzw. rechtlichen Vorgaben (z.B. Pariser
Klimaabkommen, Energieeffizienzgesetz, Klima- und Energiestrategie der Europäischen
Kommission und der österreichischen Bundesregierung) haben Energieeffizienz und
Ressourcenschonung eine hohe Aufmerksamkeit und politische Entscheidungsträger kündigen
weitere Maßnahmen an. Daraus ergibt sich ein beachtliches Wachstumspotential für die CLEEN
Energy AG und die Chance auf Erschließung weiterer Geschäftsfelder.
Die besonderen Anforderungen der Energiewende und ihrer Effekte auf den Ausbau Erneuerbarer
Energien, Versorgungssicherheit, Stromverbrauch, Netzstabilität und Wärmeversorgung
berücksichtigen wir in unseren strategischen Überlegungen. Speziell überprüfen wir stets die
Anforderungen an den Klimaschutz und die Auswirkungen auf unser Geschäftsmodell. Entsprechend
bildet die Bewertung möglicher Entwicklungspfade der Energiewende in den kommenden Jahren
einen Schwerpunkt für unsere Zukunftsstrategie.
Aufgrund entsprechender Marktbeobachtung und regelmäßiger Analyse der Geschäftsentwicklung
konnten wir bereits im letzten Jahr eine Schärfung und Weiterentwicklung unseres strategischen
Profils vornehmen. So konnten das bestehende Produktportfolio durch die Aufnahme von
Wärmepumpen sowie die Erweiterung durch Stromspeicher und Anbindung von E-
Ladeinfrastrukturen in unserem Energieportfolio ergänzt werden.
Gleichzeitig wird in Zukunft auch die Wasserstofftechnologie mit ihrer hohen Energiedichte immer
relevanter. Unser Fokus liegt hier bereits vorerst auf dem Energiespeicher auf Wasserstoffbasis.
Dieser bietet im Vergleich zu den aktuellen Lithium-Ionen-Lösungen ein wesentlich besseres Preis-
Leistungs-Verhältnis in puncto EUR pro kWh und klare Vorteile im Bereich der Langzeitspeicherung.
Der Wasserstoffspeicher erlaubt uns die Entkoppelung von Produktion und Verbrauch und eröffnet
viele neue Ansätze für unsere Rundum-Energiekonzepte.
Das Management der CLEEN Energy AG geht für das Geschäftsjahr 2022 aus heutiger Sicht von einer
Umsatzsteigerung auf über TEUR
20.000
und einem positiven EBITDA aus. Das Erreichen dieses
Ausblicks hängt maßgeblich von der erfolgreichen Umsetzung von bereits angearbeiteten Projekten
im Geschäftsjahr
2022
ab.
Anlage 4
14
1.8.
Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm-
und Kontrollrechten und damit
verbundenen Verpflichtungen
Grundkapital (Nennkapital)
Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2021 EUR 4.107.099,00 (VJ EUR 3.730.339,00). Die
Veränderung zum Vorjahr (EUR
376.760
1
00 /
Stück
376.760)
ist auf folgende Sachverhalte
zurückzuführen:
Kapitalerhöhung
04/2021
200.000,00
1
Ausübung von Wandlungsrechten
114.285,00
Aktienoptionsprogramm Vorstand und AR
62.475,00
1
Veränderung 2021 insgesamt
1
376.760,00
1
Die Veränderung iZm der Kapitalerhöhung 04/2021 resultiert aus der Ausgabe von 200.000 Stück
Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital, die im April 2021 in das
Firmenbuch eingetragen wurde. Im Rahmen der Ausübung von Wandlungsrechten von den Inhabern
von Wandelschuldverschreibungen wurden ebenfalls im April 2021 insgesamt 114.285 Stück Aktien
aus bedingtem Kapital aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten ausgegeben. Bei der 5.
ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 wurde dem Vorstand Lukas Scherzenlehner
und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Eisler Aktienoptionen gemäß§ 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu
einem Bezugspreis von EUR 3,36 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen) eingeräumt. Die
Ausübung dieser Aktienoptionen erfolgte bis zum Ende des Bilanzstichtages und wurde durch die von
der CLEEN Energy AG selbst gehaltenen eigenen Anteile bedient.
Der gemäß AFRAC-Stellungnahme
3
(Dezember
2015)
anzusammelnde Betrag wird in der Gewinn-
und Verlustrechnung wie folgt dargestellt:
Anzahl
ausgeübte Rechte
Angesammelter
Betrag
Ausweis in GuV
Anteil für Vorstand
44.625.
146.370,00
Sonstiger
betrieblicher Aufwand
Anteil für den Aufsichtsrat
17.850
Sonstiger
betrieblicher Aufwand
Gesamt
204.918,00
1
Eigene Anteile
Die Gesellschaft verfügt über 185.440 eigene Stückaktien (VJ 185.440), die nicht im Grundkapital
ausgewiesen sind.
Anlage 4
15
Aktienoptionsprogramm 2021
Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 die Satzung der
Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3
AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der
Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen
Ausübungsberechtigten, sondern schafft den Rahmen für die Hauptversammlung und den Vorstand
um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen.
Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und
leitende Angestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und
bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrates ausgegeben werden. 90.132
Aktienoptionen können für die Mitglieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines
Alleinvorstandes zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen zugeteilt werden. Im Falle von
zwei Vorstandsmitglieder können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO und bis zu 30.044
Aktienoptionen an den CFO zugeteilt werden. Im Falle von drei Vorstandsmitgliedern können bis zu
45.066 Aktienoptionen an den CEO und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen einem CFO und einem
COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Aufsichtsrates (bis
zu 45.066 Aktienoptionen Herrn Michael Eisler und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen den Herren
Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel als amtierende Aufsichtsratsmitglieder)
zugeteilt werden.
Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses
Aktienoptionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis
2026 (jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich)
zugeteilt werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt
jährlich erstmals 2022 für die Leistungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von
1 Stück auf Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der Gesellschaft.
Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates sind:
-
aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands Anstellungsvertrag oder aufrechte Funktion im
Aufsichtsrat
-
Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum
Beispiel im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr
2023 zugeteilten Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können
Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum
Ablauf von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne
Anspruch auf Entschädigung.
Anlage 4
16
Genehmigtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital
2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben.
Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai
2023, das Grundkapital um bis zu EUR 1.785.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue,
auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar
und/oder Sacheinlage allenfalls auch in mehreren Tranchen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018)
und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen
Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird
ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Aktien
Die Aktien sind zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment
„standard market auction“ (ISIN: AT0000A1PY49).
Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien. Es bestehen
keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien. Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von
Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben.
Der Vorstand erbringt seine Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen
Verträgen, in denen auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind. Betreffend Ernennung und
Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats es gibt keine Bestimmungen, die sich
nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.
17
Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem
Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern
oder enden. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen
ü
bemahmeangebots.
Entwicklung Aktienkurs
Im Geschäftsjahr
2021
stieg der Kurs der CLEEN Energy AG um 285
1
09% von 2,71 t: auf 10,5 € mit
31.12.2021. Das Jahreshoch von 12t:je Aktie wurde erstmals am 24.9.2022 erreicht, dies war ebenfalls
das bis dahin erreichte Alltime-High in der Geschichte der CLEEN Energy AG.
Die Liquidität der Aktie konnte ebenfalls stark verbessert werden. So wurden Im Jahr 2021 CLEEN
Energy Aktien im Wert von Insgesamt 5,032 Millionen EURO oder 753.269 Stück* an der
Wienerbörse gehandelt. Dies bedeutet einen Anstieg der Liquidität von 1024% lm Vergleich zum
Vorjahr
2020
(0,45 Millionen EURO).
Haag, 7. September 2022
Lukas Scherzenlehner
Vorstand
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden
Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2021 ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass
der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens
so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht
und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die
CLEEN Energy AG ausgesetzt ist.
Haag, am 7. September 2022
Lukas Scherzenlehner
Vorstand
CLEEN Energy AG
I
Firmensitz:
Höllriglstraße 8a
I
A-3350 Haag
I
www.cleen-energy.com
Tel.: +43 (0) 7434 93080- 400
1
Fax: DW - 010
1
Mail: office@cleen-energy.com
1
FB: LG St. Pölten FN460107d
I
UID-Nr.: ATU71707548
CLEEN Energy AG
Höllriglstraße 8a
3350 Haag
Tel.: +43 7434 93 080 400
eMail: office@cleen-energy.com
Web: www.cleen-energy.com
ISIN: AT0000A1PY49
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