529900D4CD6DIB3CI9042024-01-012024-12-31iso4217:EUR529900D4CD6DIB3CI9042023-01-012023-12-31529900D4CD6DIB3CI9042022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042022-12-31volksbankwienag:AdditionalTier1CapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042022-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember529900D4CD6DIB3CI9042022-12-31volksbankwienag:RetainedEarningsAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900D4CD6DIB3CI9042022-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900D4CD6DIB3CI9042022-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900D4CD6DIB3CI9042022-12-31529900D4CD6DIB3CI9042023-01-012023-12-31volksbankwienag:RetainedEarningsAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900D4CD6DIB3CI9042023-01-012023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900D4CD6DIB3CI9042023-01-012023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042023-01-012023-12-31volksbankwienag:AdditionalTier1CapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042023-01-012023-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember529900D4CD6DIB3CI9042023-01-012023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900D4CD6DIB3CI9042023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042023-12-31volksbankwienag:AdditionalTier1CapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042023-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember529900D4CD6DIB3CI9042023-12-31volksbankwienag:RetainedEarningsAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900D4CD6DIB3CI9042023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900D4CD6DIB3CI9042023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900D4CD6DIB3CI9042023-12-31529900D4CD6DIB3CI9042024-01-012024-12-31volksbankwienag:RetainedEarningsAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900D4CD6DIB3CI9042024-01-012024-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900D4CD6DIB3CI9042024-01-012024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900D4CD6DIB3CI9042024-01-012024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042024-01-012024-12-31volksbankwienag:AdditionalTier1CapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042024-01-012024-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember529900D4CD6DIB3CI9042024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042024-12-31volksbankwienag:AdditionalTier1CapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042024-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember529900D4CD6DIB3CI9042024-12-31volksbankwienag:RetainedEarningsAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900D4CD6DIB3CI9042024-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900D4CD6DIB3CI9042024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900D4CD6DIB3CI9042024-12-31529900D4CD6DIB3CI9042023-01-012024-12-31
JAHRESFINANZBERICHT 2024
Mit Aufwind
zu nachhaltigem Erfolg.
Füreinander stark durch regionale Verbundenheit.
Wachstum mit Verantwortung.
KENNZAHLEN DER VOLKSBANK WIEN AG
Die Kapitalquoten sind jeweils bezogen auf das Gesamtrisiko dargestellt. Das Betriebsergebnis errechnet sich aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis,
Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties, sonstiges betriebliches Ergebnis und Verwaltungsaufwand. Die Cost-Income-Ratio errechnet sich aus
Betriebsertrag im Verhältnis zum Betriebsaufwand. Der Betriebsertrag besteht aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis sowie wenn positiv sonstiges
betriebliches Ergebnis und Ergebnis einer Veräußerungsgruppe. Der Betriebsaufwand enthält den Verwaltungsaufwand sowie wenn negativ sonstiges betriebliches Ergebnis und
Ergebnis einer Veräußerungsgruppe. Das sonstige betriebliche Ergebnis und das Ergebnis einer Veräußerungsgruppe werden um sonstige Steuern, Entkonsolidierungsergebnis
und Bewertungsergebnis IFRS 5 bereinigt. Der ROE vor Steuern zeigt das Ergebnis vor Steuern in Verhältnis zum ø-Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile. Der ROE
nach Steuern zeigt das Ergebnis nach Steuern in Verhältnis zum ø-Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile. Die Net Interest Margin zeigt den Zinsüberschuss im
Verhältnis zur Bilanzsumme. Die NPL Ratio zeigt den Bestand der non-performing loans im Verhältnis zum Gesamtrahmen aller Kundenforderungen. Die Leverage Ratio
zeigt das Geschäftsvolumen (CCF-gewichtete off-balance Positionen sowie Add-on Derivate, Wiederbeschaffungswert Derivate, Forderungsanrechnung bei Derivatgeschäften
und bilanzielles Volumen) im Verhältnis zum Kernkapital Tier 1 (CET1 + AT1). Die Net Stable Funding Ratio zeigt die verfügbare stabile Refinanzierung im Verhältnis zu der
erforderlichen stabilen Refinanzierung. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) beschreibt das Verhältnis der hochliquiden Aktiva zum Nettoabfluss der nächsten 30 Tage unter
Annahme eines Stress-Szenarios. Die Loan Deposit Ratio zeigt die Summe aus Darlehenskrediten, Kontokorrentkrediten abzüglich Konsortialkrediten im Verhältnis zu der
Summe aus Spareinlagen, Sichteinlagen und Festgeldern. Die Coverage Ratio I zeigt die Deckungsquote der ausgefallenen Kredite (NPL) durch Risikovorsorgen. Die Coverage
Ratio III zeigt die Deckungsquote der ausgefallenen Kredite (NPL) durch Risikovorsorgen und Sicherheiten. Die Anzahl Mitarbeiter wird auf Basis von Vollzeitäquivalenten
ermittelt.
* 2022 wurde gemäß IAS 8 angepasst.
** Per 31. Dezember 2024 wurden die Wertveränderungen der Grundgeschäfte im Rahmen von Portfolio fair value hedges von dem Posten Forderungen Kunden in einen
separaten Bilanzposten (fair value Änderungen aus Portfolio-Hedges) innerhalb der Bilanz umgegliedert.
Werte in EUR Mio. 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022
Konzernbilanz
Bilanzsumme 16.036 15.100 14.460 *
Forderungen an Kunden 6.060 5.858 ** 5.557 **
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 6.674 6.531 6.765
Verbriefte Verbindlichkeiten 3.449 3.323 1.723
Nachrangige Verbindlichkeiten 1.237 402 399
Eigenmittel
Hartes Kernkapital (CET1) 830 781 676 *
Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 220 220
Kernkapital 830 1.001 896 *
Ergänzungskapital (T2) 1.150 300 380
Eigenmittel 1.979 1.301 1.276 *
Risikogewichtete Beträge Kreditrisiko 4.050 3.850 3.400
Gesamtrisikobetrag Marktrisiko 18 23 21
Gesamtrisikobetrag operationelle Risiken 692 662 597
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung 9 9 13
Gesamtrisikobetrag 4.770 4.543 4.032
Harte Kernkapitalquote 17,4 % 17,2 % 16,8 % *
Kernkapitalquote 17,4 % 22,0 % 22,2 % *
Eigenmittelquote 41,5 % 28,6 % 31,7 % *
Ergebnisse 1-12/2024 1-12/2023 1-12/2022
Zinsüberschuss 154,8 184,6 130,4
Risikovorsorge -74,7 -23,5 -17,6 *
Provisionsüberschuss 75,4 64,2 59,9
Handelsergebnis 5,2 3,2 1,7
Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties -1,7 -1,4 -9,5
Sonstiges betriebliches Ergebnis 155,8 126,3 89,2
Verwaltungsaufwand -271,2 -236,5 -207,2
Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen 2,3 0,7 -0,2
Jahresergebnis vor Steuern 46,0 117,5 46,7 *
Steuern vom Einkommen und Ertrag -3,0 16,5 20,0 *
Jahresergebnis nach Steuern 43,0 133,9 66,7 *
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Jahresergebnis 0,0 0,0 0,0
Konzern-Jahresergebnis 43,0 133,9 66,7 *
Betriebsergebnis 118,3 140,3 64,4
Ratios 1-12/2024 1-12/2023 1-12/2022
Cost-Income-Ratio 69,3 % 62,5 % 74,2 % *
ROE vor Steuern 4,6 % 11,3 % 4,9 % *
ROE nach Steuern 4,3 % 12,9 % 7,0 % *
Net Interest Margin 1,0 % 1,2 % 0,9 %
NPL Ratio 6,6 % 3,1 % 1,7 %
Leverage Ratio 5,9 % 7,9 % 7,7 %
Net Stable Funding Ratio 192,1 % 181,5 % 174,6 %
Liquidity Coverage Ratio 200,7 % 202,9 % 180,7 %
Loan Deposit Ratio 93,9 % 91,9 % 84,5 %
Coverage Ratio I 29,4 % 31,4 % 34,8 %
Coverage Ratio III 102,8 % 112,4 % 105,2 %
Ressourcen 1-12/2024 1-12/2023 1-12/2022
Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter 1.286 1.245 1.250
Hievon Inland 1.286 1.245 1.250
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022
Ultimo-Anzahl Mitarbeiter 1.306 1.265 1.237
Hievon Inland 1.306 1.265 1.237
Anzahl Vertriebsstellen 54 54 54
Hievon Inland 54 54 54
Kundenanzahl 297.267 298.994 308.379
2 Jahresfinanzbericht 2024
INHALT
VOLKSBANK WIEN AG
8 Vorwort des Generaldirektors
10 Bericht des Aufsichtsrates
14 Der Vorstand
16 Der Aufsichtsrat
KONZERNLAGEBERICHT
24 Bericht über den Geschäftsverlauf
und die wirtschaftliche Lage
24 Geschäftsverlauf
27 Konzernergebnis für das
Geschäftsjahr 2024
29 Bericht über
Zweigniederlassungen
29 Finanzielle
Leistungsindikatoren
30 Geschäfte mit
nahestehenden Personen
30 Nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren
30 Bericht über die voraussichtliche
Entwicklung und die Risiken des
Unternehmens
30 Voraussichtliche Entwicklung
des Unternehmens
32 Wesentliche Risiken und
Ungewissheiten
33 Bericht über Forschung
und Entwicklung
33 Berichterstattung über wesentliche
Merkmale des internen Kontroll-
und des Risikomanagementsystems
im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess
33 Kontrollumfeld
Jahresfinanzbericht 2024 32 Jahresfinanzbericht 2024
PERSONEN UND ADRESSEN
276 VOLKSBANK WIEN AG
277 Terminologie
278 Impressum
KONZERNABSCHLUSS
40 Konzerngesamtergebnisrechnung
41 Konzernbilanz zum
31. Dezember 2024
42 Entwicklung des
Konzerneigenkapitals
43 Konzerngeldflussrechnung
44 Inhaltsverzeichnis Notes
46 Anhang (Notes)
zum Konzernabschluss
182 Bestätigungsvermerk
188 Bilanzeid
EINZELABSCHLUSS
194 Bilanz zum 31. Dezember 2024
196 Gewinn- und Verlustrechnung
197 Anhang
228 Lagebericht
266 Bestätigungsvermerk
271 Bilanzeid
4 Jahresfinanzbericht 2024
VOLKSBANK WIEN AG
Jahresfinanzbericht 2024 54 Jahresfinanzbericht 2024
6 Jahresfinanzbericht 2024
VOLKSBANK WIEN AG
Jahresfinanzbericht 2024 76 Jahresfinanzbericht 2024
8 Vorwort des Generaldirektors
12 Bericht des Aufsichtsrates
16 Der Vorstand
18 Der Aufsichtsrat
8 Jahresfinanzbericht 2024
Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen hat die VOLKSBANK WIEN AG, als größte Regionalbank unter den österrei-
chischen Volksbanken und in ihrer Funktion als Zentralorganisation für den gesamten Volksbanken-Verbund in Österreich,
neuerlich bedeutende Fortschritte gemacht. Das regionale Einzugsgebiet der VOLKSBANK WIEN AG umfasst ganz Wien,
das Burgenland und die Osthälfte Niederösterreichs. Unter der Marke SPARDA-BANK bietet die VOLKSBANK WIEN AG
überdies Services für die Zielgruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Österreich.
Das Jahr 2024 war politisch geprägt vom Krieg in der Ukraine sowie den bewaffneten Konflikten in Israel, Palästina und
weiteren Teilen des arabischen Raums. Durch den Präsidentenwechsel in den USA erwuchs ein neuer Unsicherheits-
faktor für die Weltwirtschaft. Nach der hohen Inflation in den Vorjahren (2022: 8,6 % und 2023: 7,8 %), gab es 2024 einen
deutlichen Rückgang auf 2,9 %. Die Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank, die 2024 zur Bekämpfung der hohen
Inflation durchgeführt wurden, haben auch in Österreich zu niedrigeren Zinsen geführt. Die österreichische Volkswirtschaft
verharrte das zweite Jahr in Folge in einer Rezession. Dies ist auf eine anhaltende Schwäche in der Industrie und beim
Export, sowie auf eine weiterhin zurückhaltende Konsumneigung – trotz starker Einkommenszuwächse – zurückzuführen.
Die makroökonomischen Rahmenbedingungen blieben auch zum Jahresende herausfordernd. Eine gesamtwirtschaftliche
Erholung wird frühestens für 2025 erwartet.
Für die VOLKSBANK WIEN AG wie für die gesamte Finanzbranche waren die regulatorischen Anforderungen 2024 sehr
anspruchsvoll. Die restriktiven Richtlinien bei der Vergabe von privaten Immobilienfinanzierungen (KIM-Verordnung) hatten
nach wie vor starken Einfluss auf das Kundengeschäft. Die sinkenden Zinsen, eine Befreiung von Grundbuch- und Pfand-
eintragungsgebühr bei privaten Immobilienkäufen und zuletzt die Ankündigung des Auslaufens der KIM-Verordnung mit
Ende Juni 2025 sorgten im Jahresverlauf schließlich für Erleichterung und ließen auf eine kontinuierliche Stabilisierung
des Marktes hoffen.
Die VOLKSBANK WIEN AG setzt weiterhin auf die Vereinfachung ihres Geschäftsmodells. Durch die Konzentration auf die
Kernbereiche Einlagen, Kredite und Zahlungsverkehr streben wir mittelfristig weitere Effizienzsteigerungen an. Im Dienst-
leistungsgeschäft bei Konsumkrediten, Versicherungen, Wertpapieren, Leasing, Immobilien und weiteren Geschäftsfeldern
vertreibt die VOLKSBANK WIEN AG Produkte von Kooperationspartnern wie etwa der TeamBank, der ERGO Versicherung,
der IMMOcontract und der Union Investment, die als eine der größten Investmentgesellschaften Deutschlands in diesen
Bereichen höchste Expertise und Qualität vorweisen kann.
Das Dienstleistungsgeschäft mit den Produktpartnern entwickelte sich 2024 sehr erfreulich. Im Fondsbereich arbeiten wir seit
2015 erfolgreich mit Union Investment zusammen und haben diese Partnerschaft im Jahr 2024 bis 2035 verlängert – ein klares
Zeichen für das Vertrauen und die Zufriedenheit beider Parteien. Auch im vergangenen Jahr wurden die ausgezeichneten Pro-
dukte der Union Investment vom österreichischen Markt äußerst positiv aufgenommen, allein in der VOLKSBANK WIEN AG lag
der Nettoabsatz bei 64,4 Mio. Euro. Im Rahmen der schon mehrjährigen Zusammenarbeit mit der TeamBank in der Konsum-
DI Gerald Fleischmann
Generaldirektor und
Vorsitzender des Vorstandes
VORWORT DES GENERALDIREKTORS
Jahresfinanzbericht 2024 98 Jahresfinanzbericht 2024
finanzierung konnte im vergangenen Jahr ein Absatz von rund 54,5 Mio. Euro erreicht werden. Das Versicherungs geschäft mit
der ERGO Versicherung stand verstärkt im Fokus, nachdem im Jahr 2021 die Partnerschaft vorzeitig um weitere zwölf Jahre
verlängert worden war.
Im Bereich der Nachhaltigkeit konnten die Volksbanken im vergangenen Jahr einige wesentlichen Meilensteine verzeich-
nen. Ein besonderes Highlight war die erstmalige Begebung einer Grünen Schuldverschreibung (Green Bond) mit einem
Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro durch die VOLKSBANK WIEN AG. Damit haben wir für Privatanlegerinnen und -anleger
die Möglichkeit geschaffen, ein Investment zu tätigen, dessen Erlös in die Finanzierung und/oder Refinanzierung geeigneter
grüner Vermögenswerte (nachhaltige Investitionen) in den Regionen fließt. Nachhaltigkeit und Regionalität sind seit mehr
als 170 Jahren Teil unseres Geschäftsmodells und ein essenzieller Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit. Im vergangenen
Gesamtjahr stellte der Volksbanken-Verbund seinen regionalen Kundinnen und Kunden in Summe Finanzierungen in der
Höhe von 22,79 Mrd. Euro zur Verfügung. Das entspricht ca. 96 % aller Finanzierungen des Bankenverbundes.
Die Anstrengungen der VOLKSBANK WIEN AG in puncto Nachhaltigkeit werden auch international bestätigt. Sustainalytics,
eine der führenden Agenturen im Bereich Nachhaltigkeits-Ratings, hat das ESG-Risiko der VOLKSBANK WIEN AG bewertet
und im März 2022 mit einem Score von 17,4 als niedrig eingestuft. Nach dem letzten Rating Update im vierten Quartal 2024
liegt das ESG Risk Rating bei 14,3 (Low Risk). Mit diesem sehr guten Rating kann sich die Volksbank Wien unter den 1.024
weltweit gerateten Banken gegenwärtig auf Rang 107 platzieren (Quelle: Aktuelles Rating: https://www.sustainalytics.com –
Stand: 12.03.2025).
Bei ihrer erstmaligen Teilnahme beim „Austrian Sustainability Reporting Award“ (ASRA), dem Preis für die besten Nachhaltig-
keitsberichte Österreichs, schaffte es die VOLKSBANK WIEN AG unter die Top 3 in der Kategorie „Sonstige Unternehmen, die
auf Basis der gesetzlichen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind“.
Um ESG-Faktoren noch stärker im Kerngeschäft der Volksbank zu implementieren, wurde bereits 2022 mit dem Nachhaltig-
keitskomitee ein beschlussfassendes Gesamtvorstandsgremium installiert, das als Steuerungs-, Koordinations- und Über-
wachungsorgan für ESG-Themen dient. Für jeden Bereich der VOLKSBANK WIEN AG wurde außerdem eine Nachhaltigkeits-
botschafterin bzw. ein Nachhaltigkeitsbotschafter ernannt, die als Multiplikatoren fungieren, neue Ideen einbringen und die
Kolleginnen und Kollegen beratend unterstützen.
In der VOLKSBANK WIEN AG stellen die Filialen weiterhin als regionale Hausbank den zentralen Ansprechpartner für Kundin-
nen und Kunden dar. Die Zusammenlegung von einzelnen Geschäftsstellen in den Vorjahren hat sichergestellt, dass an allen
Standorten kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseren Kundinnen und Kunden zur Seite stehen. Dies gilt sowohl
für das Privatkundengeschäft als auch für das Kommerzkundengeschäft. Alle Maßnahmen in der Filial- und der Vertriebs-
organisation zielen darauf ab, die Kundinnen und Kunden sowie die Beratungsqualität noch stärker in den Fokus zu rücken.
Regelmäßig werden unsere Standorte technisch und funktional verbessert. Dazu gehören selbstverständlich auch kontinuier-
liche Investitionen in die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Beratungsstandards stetig
zu verbessern.
Für alle Banken stellen digitale Anwendungen einen wichtigen Vertriebsweg dar, der den Kundinnen und Kunden Erleichte-
rungen bei alltäglichen Aufgaben bringt. Bereits vor sieben Jahren hat die VOLKSBANK WIEN AG mit der Einführung eines
neuen digitalen Auftritts auf diese Entwicklung reagiert. Im Jahr 2024 machte die Digitalisierung im Kundengeschäft wieder
sehr große Fortschritte. Weitere Verbesserungen der digitalen Anwendungen stehen auch in den nächsten Jahren ganz klar
in unserem Fokus.
Unter dem Titel „hausbanking“ haben wir das Angebot bereits deutlich ausgeweitet. Mit zahlreichen neuen Produkt- und
Serviceaufträgen können die Kundinnen und Kunden viele zusätzliche Aufgaben bei ihren Finanzgeschäften digital erledigen.
Dank der modernen Infrastruktur können Standardaufgaben im „hausbanking“ von den Kundinnen und Kunden selbst durch-
geführt werden, während für komplexe Beratungen die Beraterinnen und Berater in der Hausbank für individuelle Gespräche
zur Verfügung stehen.
10 Jahresfinanzbericht 2024
Um uns auf die bevorstehenden Herausforderungen der kommenden Jahre vorzubereiten, haben wir 2024 unter Beteiligung
aller Volksbanken eine neue Markenstrategie mit einem Umsetzungshorizont bis 2030 entwickelt. Menschlichkeit, Gestal-
tungswille, Greifbarkeit, Dreifachkompetenz, Gemeinschaftlichkeit und Umsetzungsstärke sind die zentralen Werte, die das
Zukunftsbild der Volksbank prägen. Das Jahr 2024 haben wir intensiv dafür genutzt, unsere neuen Werte, unsere Positionie-
rung und das Zukunftsbild intern zu verankern und in unser tägliches Tun zu integrieren. Im neuen Jahr gilt es, unsere Stra-
tegie und den neuen Markenauftritt erfolgreich nach außen zu tragen.
Nach der vorzeitigen Rückzahlung der finalen Tranche des Staatsgeldes konnten wir die in den letzten Jahren aufgebaute
Liquiditäts- und Kapitalbasis erhalten. Damit können wir unsere Hauptaufgabe im Sinne unserer volkswirtschaftlichen Funk-
tion – die Finanzierung von Privaten und Unternehmen – gut wahrnehmen. Besonders die klein- und mittelständischen Unter-
nehmen, eine wesentliche Säule der österreichischen Wirtschaft, stehen bei der Volksbank im Fokus. Privatkundinnen und
-kunden schätzen die persönliche Beratung auf Augenhöhe und die für ihren individuellen Bedarf passenden Leistungen.
Die positiven Entwicklungen im vergangenen Jahr signalisieren einmal mehr, dass der von uns eingeschlagene Weg des
langfristigen Wachstums auf einer soliden Basis weiterhin der richtige ist. Dafür gebührt unseren Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern, aber auch den Funktionärinnen und Funktionären und unseren Eigentümern Dank. Essenziell für unser Wachstum
sind vor allem das Vertrauen und die Treue unserer Kundinnen und Kunden. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Aufwind
in ein erfolgreiches neues Jahr zu starten!
Wien, im März 2025
DI Gerald Fleischmann
Generaldirektor und Vorsitzender des Vorstandes
Jahresfinanzbericht 2024 1110 Jahresfinanzbericht 2024
12 Jahresfinanzbericht 2024
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2024 in vier ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen, weiteren
Besprechungen sowie in zahlreichen Ausschuss-Sitzungen über die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlich-
keit der Geschäftsführung sowie über die Lage, die Entwicklung und die Geschäftspolitik des Unternehmens informiert.
Ebenso hat sich der Aufsichtsrat mit jenen Themen, für die die VOLKSBANK WIEN AG als Zentralorganisation des Kredit-
institute-Verbundes der Volksbanken gemäß § 30a BWG zuständig ist, befasst.
Die entsprechenden Berichte des Vorstandes wurden eingehend diskutiert und zur Kenntnis genommen und die notwendi-
gen Beschlüsse gefasst.
Über die Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrates berichteten die Vorsitzenden der Ausschüsse regelmäßig im Aufsichts-
rat. Darüber hinaus wurden die Unterlagen aller Ausschüsse, mit Ausnahme des Personalausschusses, allen Aufsichts-
ratsmitgliedern zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hatte somit in ausreichendem Maße Gelegenheit, seiner Informa-
tions- und Überwachungspflicht zu entsprechen.
Der Aufsichtsrat hat derzeit folgende Ausschüsse gebildet: Arbeits- und Risikoausschuss, Prüfungsausschuss, Vergü-
tungsausschuss, Nominierungsausschuss und Personalausschuss.
Der Arbeits- und Risikoausschuss hielt im Jahr 2024 vier Sitzungen sowie tourliche Telefonkonferenzen ab, in denen die
in seine Kompetenz fallenden Veranlagungen sowie die Risikothemen, die Risikostrategie und die aktuelle Risikolage der
Gesellschaft und des Volksbanken-Verbundes behandelt wurden. Kreditentscheidungen wurden vom Arbeits- und Risiko-
ausschuss auch im Umlaufwege gefasst.
Der Prüfungsausschuss hielt im Jahr 2024 vier Sitzungen ab. In diesen Sitzungen wurden neben der Prüfung des Jahres-
abschlusses, des Konzernabschlusses und des Verbundabschlusses insbesondere die Planung, das interne Kontrollsys-
tem, das Risikomanagementsystem und die Nachhaltigkeitsberichterstattung behandelt und regelmäßig Bericht von der
Internen Revision und vom Compliance Office erstattet.
Der Vergütungsausschuss befasste sich im Jahr 2024 in zwei Sitzungen mit den Grundsätzen der Vergütungspolitik sowie
dem Vergütungsbericht der VOLKSBANK WIEN AG und des Volksbanken-Verbundes. Weiters genehmigte der Vergütungs-
ausschuss im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung Auszahlungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Volks-
banken-Verbundes für das Jahr 2023 und die Zielvereinbarungen für das Jahr 2024.
Der Nominierungsausschuss hielt im Jahr 2024 drei Sitzungen ab, in denen die jährliche Evaluierung der Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder vorgenommen und die Aktualisierung der Fit & Proper Policy der Gesellschaft genehmigt wurde.
Im Hinblick auf die mit 31.05.2025 auslaufende Funktionsperiode von Generaldirektor DI Gerald Fleischmann und General-
direktor-Stellvertreter Dr. Rainer Borns wurde vom Nominierungsausschuss an den Aufsichtsrat die Empfehlung ausge-
BERICHT DES AUFSICHTSRATES
gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2024
Mag. Robert Oelinger
Vorsitzender
des Aufsichtsrates
Jahresfinanzbericht 2024 1312 Jahresfinanzbericht 2024
sprochen, diese für eine weitere Funktionsperiode vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2030 wieder zu bestellen. Weiters befasste
sich der Nominierungsausschuss mit der näheren Ausgestaltung der Nachfolgeplanung für die Vorstandsmitglieder der
VOLKSBANK WIEN AG als Zentralorganisation des Volksbanken-Verbundes. Diesbezüglich wird nun ein strukturierter Pro-
zess aufgesetzt.
Der Personalausschuss hielt im Jahr 2024 keine Sitzung ab und wurde mit einer Beschlussfassung im Umlaufwege befasst.
Die Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse waren weiterhin von einem hohen Anwesenheitsquorum der Mit-
glieder geprägt.
Aufgrund der herausfordernden wirtschaftlichen Lage in Österreich konnte der Volksbanken-Verbund und mit ihm die
VOLKSBANK WIEN AG im Jahr 2024 das Rekordergebnis des vorangegangenen Jahres nicht halten. Die Risikovorsorgen
sind im Vergleich zum Vorjahr im Hinblick auf die schwache Wirtschaftsentwicklung deutlich gestiegen. Das Eigenkapital
konnte trotzdem auf einem hohen Niveau gehalten werden. Im Rahmen der Wachstumsstrategie gelang ein Zuwachs bei
Krediten und Einlagen. Der Zinsüberschuss ist aufgrund der Zinssenkungen der EZB gesunken, gleichzeitig konnte der
Provisionsüberschuss weiter gesteigert werden. Insgesamt konnte das zweitbeste Betriebsergebnis der vergangenen fünf
Jahre erzielt werden. Mit dem Wachstumsprogramm „Aufwind“ soll diese erfolgreiche Entwicklung in den nächsten Jahren
fortgesetzt werden.
Auf das Thema Nachhaltigkeit legen die VOLKSBANK WIEN AG und der Volksbanken-Verbund besonders großes Augen-
merk. Das von der unabhängigen internationalen Ratingagentur Sustainalytics vergebene „Low Risk ESG Risk Rating“ für
die VOLKSBANK WIEN AG soll weiterhin beibehalten werden. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über den Fortschritt bei der
Erreichung der definierten Nachhaltigkeitsziele informiert.
Im Hinblick auf die bisherige erfolgreiche Arbeit des Vorstandes der VOLKSBANK WIEN AG ist der Aufsichtsrat der
VOLKSBANK WIEN AG der Empfehlung des Nominierungsausschusses gefolgt und hat die Vorstandsmitglieder General-
direktor DI Gerald Fleischmann und Generaldirektor-Stellvertreter Dr. Rainer Borns für eine weitere Funktionsperiode vom
01.06.2025 bis zum 31.05.2030 wiederbestellt. Der Aufsichtsrat sieht die VOLKSBANK WIEN AG und den Volksbanken-
Verbund mit dem bereits bewährten Vorstandsteam im Sinne einer stabilen und vorwärtsgewandten Ausrichtung gut für die
künftigen Herausforderungen gerüstet.
Aufgrund seiner Pensionierung ist Herr Dipl.BW (FH) Hermann Ehinger per 31.12.2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschie-
den. Ihm folgte als vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsendetes Mitglied per 18.01.2024 Herr Josef Heidegger nach.
Nachdem sich der Prüfungsausschuss im Geschäftsjahr 2023 mit der Auswahl des neuen Bankprüfers für das Geschäfts-
jahr 2025 befasst und einen diesbezüglichen Vorschlag an den Aufsichtsrat erstattet hat, hat sich der Aufsichtsrat dieser
Empfehlung angeschlossen und einen diesbezüglichen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung erstattet. Gemäß diesem
Wahlvorschlag wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH von der Hauptversammlung zum Abschluss- und Bankprüfer für
das Geschäftsjahr 2025 gewählt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 samt Lagebericht wurde von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft (KPMG) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 samt Konzernlagebericht wurde von der KPMG geprüft und ebenfalls mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ebenso wurde der Verbundabschluss zum 31. Dezember 2024 samt
Verbundlagebericht von der KPMG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Bericht zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss samt Lage-
bericht, den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht und die Anlage zum Prüfbericht sowie den Verbundabschluss
samt Verbundlagebericht und die Anlage zum Prüfbericht nach vorheriger Befassung des Prüfungsausschusses gemäß
§ 96 Abs. 1 Aktiengesetz geprüft. Diese Prüfung durch den Aufsichtsrat hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben;
insbesondere wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der Verbundabschluss durch den Aufsichtsrat als
ordnungsgemäß aufgestellt befunden.
14 Jahresfinanzbericht 2024
Der Aufsichtsrat billigt daher den Jahresabschluss samt Lagebericht, womit dieser gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz fest-
gestellt ist, den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht und die Anlage zum Prüfbericht sowie den Verbundabschluss
samt Verbundlagebericht und die Anlage zum Prüfbericht. Der Aufsichtsrat geht auch mit den Ergebnissen der Abschluss-
prüfung, welche im Prüfungsausschuss mit der KPMG eingehend besprochen wurden, konform und ist mit dem vom Vor-
stand vorgelegten Vorschlag für die Gewinnverwendung einverstanden.
Die VOLKSBANK WIEN AG erstellt gemäß den gesetzlichen Anforderungen des §§ 243b und 267a UGB einen zusam-
mengefassten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) und stützt sich bei der Erstellung auf das
europäische Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung „ESRS“. Mit der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts
wurde die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft beauftragt und der diesbezügliche
Prüfbericht liegt dem Aufsichtsrat vor. Der dem Aufsichtsrat vorgelegte Nachhaltigkeitsbericht wurde unter Heranziehung
des Prüfberichts der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ebenfalls einer Prüfung
durch den Aufsichtsrat unterzogen. Die Prüfungen des Aufsichtsrats und der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft haben keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben und der Aufsichtsrat geht auch mit
den Ergebnissen der Prüfung durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft kon-
form.
Festgehalten wird, dass die VOLKSBANK WIEN AG auch im abgelaufenen Geschäftsjahr dem in § 3 der Satzung veranker-
ten und von den Gesellschaftern erteilten Förderungsauftrag nachgekommen ist.
Der Aufsichtsrat bedankt sich abschließend beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engage-
ment, das im wirtschaftlich herausfordernden Umfeld zum beachtlichen Ergebnis im Geschäftsjahr 2024 geführt hat.
Wien, im März 2025
Für den Aufsichtsrat der VOLKSBANK WIEN AG:
Mag. Robert Oelinger,
geb. 18.12.1955
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Jahresfinanzbericht 2024 1514 Jahresfinanzbericht 2024
16 Jahresfinanzbericht 2024
Vorsitzender:
DI Gerald Fleischmann
geb. am 27.02.1969
Generaldirektor
Zuständigkeitsbereich:
– Filialen
– Marketing & Kommunikation
– Nachhaltigkeit & Nachhaltigkeitsbeauftragte
– Organisation & IT
– Personalmanagement & Organisationsentwicklung
– Private Banking/Treasury
– Unternehmens- und Immobilienfinanzierung
– Vertriebsmanagement
DER VORSTAND
Vorsitzender-Stellvertreter:
Mag. Dr. Rainer Borns
geb. am 07.08.1970
Generaldirektor-Stellvertreter
Zuständigkeitsbereich:
– Controlling
– Data Governance & Data Management
– Finanzen
– Legal
– VB Infrastruktur und Immobilien Facilitymanagement
– VB Infrastruktur und Immobilien Immobilienmanagement
Jahresfinanzbericht 2024 1716 Jahresfinanzbericht 2024
Gesamtvorstand
Zuständigkeitsbereich:
– Compliance
– Revision
Vorsitzender-Stellvertreter:
Dr. Thomas Uher
geb. am 15.06.1965
Generaldirektor-Stellvertreter
Zuständigkeitsbereich:
– Digitale Transformation & Security
– Kreditrisikomanagement, Sanierung & Betreibung
– Risikocontrolling
– VB Services für Banken MSC Aktiv und Kreditsachbearbeitung
– VB Services für Banken WP-/ZV-Abwicklung und MSC Passiv/KSC
18 Jahresfinanzbericht 2024
DER AUFSICHTSRAT
Mag. Robert Oelinger
Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater
Vorsitzender
Mag. Heribert Donnerbauer
Donnerbauer & Hübner Rechtsanwälte GmbH
1. Stellvertreter
Dr. Helmut Hegen, M.B.L.
HOSP, HEGEN Rechtsanwaltspartnerschaft
2. Stellvertreter
Dr. Wilfried Aichinger, M.B.L.-HSG
Unternehmensberater
Mitglied
Mag. Susanne Althaler
Mitglied
Mag. Harald Berger
Mitglied
Mag. Dr. Johann Joachim Bruckner
Rechtsanwalt
Mitglied
Birte Burtscher, M.A. (HSG)
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Mitglied
Mag. Christoph Herzeg, MBA, CSE
Mitglied
Mag. Regina Ovesny-Straka
Mitglied
Mag. Dr. Martina Rittmann-Müller
Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin
Mitglied
KR Dipl. IT Ing. Walter Übelacker
Immobilientreuhänder, Gerichtssachverständiger
Mitglied
Jahresfinanzbericht 2024 1918 Jahresfinanzbericht 2024
Betriebsratsvorsitzender Christian Rudorfer
Mag. Andrea Baier
Josef Heidegger
ab 18.01.2024
Christiane Spiegl
Mag. Iris Weber
Bettina Wicha
Vom Betriebsrat delegiert:
AL Mag. Dr. Katharina Schwaha
Staatskommissärin
Ministerialrat Helmut Wiesenfellner
Staatskommissär-Stellvertreter
Staatskommissäre:
20 Jahresfinanzbericht 2024
KONZERNLAGEBERICHT
Jahresfinanzbericht 2024 2120 Jahresfinanzbericht 2024
22 Jahresfinanzbericht 2024
KONZERNLAGEBERICHT
Jahresfinanzbericht 2024 2322 Jahresfinanzbericht 2024
24 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaft-
liche Lage
24 Wirtschaftliches Umfeld
27 Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2024
29 Bericht über Zweigniederlassungen
29 Finanzielle Leistungsindikatoren
30 Geschäfte mit nahestehenden Personen
30 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
30 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die
Risiken des Unternehmens
30 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
32 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
33 Bericht über Forschung und Entwicklung
33
Berichterstattung über wesentliche Merkmale des
internen Kontroll- und des Risikomanagement systems
im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
33 Kontrollumfeld
24 Jahresfinanzbericht 2024
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
Wirtschaftliches Umfeld
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2024 in Österreich
Reales BIP-Wachstum
J/J
Inflationsrate laut HVPI
J/J
Arbeitslosenrate
Nationale Definition (AMS)
-1,0 % 2,9 % 7,0 %
Quelle: WIFO, Statistik Austria und AMS, Stand 31.1.2025
Die österreichische Wirtschaft ist aufgrund der fortgesetzten Rezession in der Industrie und Bauwirtschaft auch 2024 in
ähnlicher Höhe wie im Jahr zuvor geschrumpft. Trotz verbesserter Einkommen waren auch die Konsumausgaben der
privaten Haushalte ein weiteres Mal rückläufig, womit ein kräftiger Anstieg der Sparquote von 8,7 % 2023 auf 11,4 % im
Jahr 2024 verbunden war. Auch die Investitionstätigkeit ließ erneut nach, bei Ausrüstungen und noch stärker im Bausektor.
Dies betraf insbesondere den Wohnbau, zunehmend aber auch das Baunebengewerbe. Die Industrieschwäche belastete
darüber hinaus die Warenexporte, die vor allem in der ersten Jahreshälfte abnahmen, sich im Laufe des Jahres aber
etwas stabilisierten. Im Außenhandel mit Waren und Dienstleistungen in den Vordergrund rückte, angesichts der erhöhten
Lohn- und Energiekosten, auch das Thema der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Die Verbraucherpreisinflation nahm
im Jahresverlauf 2024 die meiste Zeit ab und sank vor allem dank sinkender Preise für Haushaltsenergie zwischenzeitlich
unter das EZB-Ziel von 2 %, erfuhr zum Jahresende aber einen moderaten Anstieg. Dienstleistungen – wie insbesondere
Bewirtungsdienstleistungen – blieben dabei wichtige Preistreiber.
Am Arbeitsmarkt dokumentierte sich die Konjunkturschwäche in einem Anstieg der Arbeitslosigkeit, das Beschäftigungs-
wachstum war 2024 zudem gering und die Arbeitszeit je Beschäftigten niedriger als 2023. Industrie, Bauwirtschaft und
Handel waren mit einer rückläufigen Beschäftigung konfrontiert. Die Arbeitslosenquote kletterte nach nationaler Berech-
nungsmethode um rund einen halben Prozentpunkt auf 7,0 %, im Jahresdurchschnitt lag die Zahl an arbeitslos oder in
Schulung gemeldeten Personen um 9,4 % höher. Parallel dazu sank die Zahl der offenen Stellen.
Im Gesamtjahr 2024 wurden laut KSV 6.587 Unternehmensinsolvenzen und damit um 22 % mehr als im Vorjahr gezählt,
wobei der Handel, die Bauwirtschaft und der Bereich Beherbergung/Gastronomie besonders betroffen waren. Darunter
befanden sich mit einer Anzahl von 86 zudem viele Großinsolvenzen, die dazu beitrugen, dass die betroffenen Passiva mit
35 % weitaus stärker zunahmen als die Insolvenzzahl. Hervorgehoben wurde auch die in vielen Fällen hohe Zahl an Gläu-
bigern, wodurch das Risiko für Folgeinsolvenzen steigt. Die Privatkonkurse stagnierten gegenüber dem Vorjahr nahezu,
große Unterschiede zwischen den Bundesländern machten sich aber bemerkbar. Nicht zuletzt aufgrund der schon länger
anhaltenden schwierigen Wirtschaftslage verweist der KSV auf eine übliche Verzögerung der Privatkonkurse gegenüber
dem Unternehmenssektor.
Eine deutliche Erholung der österreichischen Wirtschaft ist auch laut dem wöchentlichen Wirtschaftsindex des WIFO noch
nicht in Sicht. Der WWWI (siehe Grafik) schätzt auf Basis hochfrequenter Daten das BIP und seine Teilkomponenten für
einzelne Kalenderwochen. Im Dezember konnte die Wirtschaftsleistung den Vorjahresmonat um 0,25 % übertreffen, in den
ersten beiden Jänner-Wochen fiel diese aber auf ein Minus im Jahresvergleich um 1,25 % zurück. Die privaten Konsum-
ausgaben und die Bruttoanlageinvestitionen dürften im Dezember stagniert, die Nettoexporte einmal mehr einen negati-
ven Wachstumsbeitrag geliefert haben. Aus Branchensicht zeigt der WWWI Wertschöpfungsrückgänge vor allem im von
Beschäftigungsrückgängen begleiteten güterproduzierenden Bereich, aber auch in der Bauwirtschaft und in den meisten
Wochen 2024 auch in Tourismus und Handel. Erholungstendenzen zeigen sich bei den Einzelhandelsumsätzen, positive
Impulse gingen vorrangig von anderen Dienstleistungsbereichen aus. Skeptisch blieben die wirtschaftlichen Einschätzun-
gen auch laut WIFO-Konjunkturtest, der im Dezember negative Werte sowohl für die Lagebeurteilungen als auch Kon-
junkturerwartungen brachte. Im gesamten vierten Quartal dürfte das BIP gegenüber den drei Monaten zuvor laut Schnell-
schätzung des WIFO stagniert haben, für das Gesamtjahr wurde damit eine Jahresrate von -1,0 % errechnet.
KONZERNLAGEBERICHT
Jahresfinanzbericht 2024 2524 Jahresfinanzbericht 2024
Quelle: WIFO
Die Geldmarktzinsen folgten 2024 einem klaren Abwärtstrend und der 3-Monats-Euribor lag Ende des Jahres nur noch
knapp über dem Niveau von Anfang 2023. Seit Juni 2024 hat die EZB ihre Zinsanhebungen des Vorjahres teilweise wieder
zurückgenommen und den Einlagensatz in vier Schritten um 100 Basispunkte gesenkt. Die Leitzinsen lagen zum Jahres-
wechsel damit bei 3,0 % (Einlagen), 3,15 % (Haupt-) und 3,4 % (Spitzenrefinanzierung). Bei den europäischen Kapitalmarkt-
zinsen war die Richtung weniger eindeutig, die Rendite der deutschen zehnjährigen Benchmarkanleihe war wie auch
jene der zehnjährigen österreichischen Bundesanleihe Ende des Jahres kaum verändert zum Wert vom Jahresbeginn.
Die Erwartung fallender Inflationsraten bildete sich gegen Jahresende vor allem in den USA zurück, was sich um den
Jahres wechsel 2024/25 in steigenden Renditen niederschlug. In den USA tendierten die Aktienindizes, begleitet von eini-
gen Rückschlägen, das gesamte Jahr über aufwärts und wurden dabei in der zweiten Jahreshälfte von den Erwartungen
an die Wirtschaftspolitik der neuen Regierung („Trump Trade“) gestützt. Auch die europäischen Aktienindizes beendeten
das Jahr trotz Seitwärtsentwicklung im zweiten Halbjahr mit wenigen Ausnahmen mit Zugewinnen, die aber weniger aus-
geprägt waren als in den USA.
Energiemarkt
Der Energiepreisschock aus dem Jahr 2022 flaute trotz andauernden Kriegs in der Ukraine etwas ab. Die Verbraucher-
preis inflation war insbesondere aufgrund der billigeren Mineralölprodukte wieder moderater, obwohl beim Dienstleis-
tungssektor noch die Nachwehen der Teuerungswelle zu spüren waren. Ab November 2024 kam es bei den europäischen
Gaspreisen aber zu einem Auftrieb, als die Gaslieferungen von Gazprom an die OMV gestoppt wurden, nachdem diese
einen Schadenersatz bei einem Schiedsgerichtsverfahren zugesprochen bekam. Der Gastransit durch die Ukraine wäre
mit Ende des Jahres 2024 aber ohnehin beendet gewesen, die Liefersicherheit soll durch Diversifizierungsmaßnahmen
aber gewährt sein. Wie die Gaspreise lagen zudem auch die Börsenstrompreise weiterhin über Vor-Pandemie-Niveau.
Im Gesamtjahr 2024 belief sich die Inflationsrate sowohl nach nationalem als auch nach harmonisiertem Verbraucher-
preisindex auf 2,9 %. Der Beitrag der Strompreise war aufgrund verschiedener politischer Eingriffe wie beispielsweise der
Anfang 2025 ausgelaufenen Strompreisbremse niedrig. Nach der Energiekrise wächst auch die Sorge vor einem dauerhaf-
ten Wegfall bestimmter Teile der Produktion und eines längerfristigen Verlusts der Wettbewerbsfähigkeit.
26 Jahresfinanzbericht 2024
Kreditmarkt
Die weiterhin erhöhten Finanzierungskosten und die hohe Sparneigung der privaten Haushalte sowie die rezessive Indus-
triekonjunktur mit schwacher Auftragslage und Investitionszurückhaltung spiegelte sich auch im Kreditgeschäft wider.
Die Kredite an private Haushalte in Österreich sanken in den Monaten Jänner bis Dezember 2024 mit einer durchschnittli-
chen Jahresrate von -1,4 %, jene an nicht-finanzielle Unternehmen wuchsen nur noch moderat mit +1,4 %. Der Abschwä-
chungstrend hatte in beiden Kategorien nach einem insbesondere für Unternehmenskredite starken Jahr 2022 schon
Anfang 2023 eingesetzt. Während der Tiefpunkt bei den Krediten an private Haushalte aber schon um den Jahreswechsel
2023/2024 erreicht wurde und im Dezember 2024 der Rückgang nur etwa ein Drittel davon betrug, waren die Zuwächse bei
den Unternehmenskrediten im Sommer 2024 am niedrigsten. Auch hier waren die Anstiege in den letzten Monaten des
Jahres wieder höher, zu keinem Zeitpunkt war die Veränderung zum Vorjahr zudem negativ. Für die gesamte Eurozone
liegen die Wachstumsraten bei den Krediten an private Haushalte und Unternehmen näher beieinander, die durchschnitt-
lichen Jahresraten lagen von Jänner bis Dezember 2024 bei den privaten Haushalten bei 0,5 % und den Unternehmen bei
0,7 % und bewegten sich stets im positiven Bereich. Die Bank Lending Survey vom Jänner 2025 zeigte für Österreich eine
im vierten Quartal weiter fallende Kreditnachfrage bei Unternehmenskrediten und – wie auch schon im ersten und dritten
Quartal – Anstiege der Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten.
Immobilienmarkt
Am österreichischen Wohnimmobilienmarkt endete im vierten Quartal 2022 ein langer und kräftiger Preisaufschwung. Der
Immobilienpreisindex der OeNB wies für das zweite Quartal 2023 erstmals seit dem zweiten Quartal 2008 eine negative Jah-
reswachstumsrate aus, im Gesamtjahr 2023 belief sich das Minus auf 1,6 % (2022: +10,3 %). Die Rückgänge im Quartalsver-
gleich haben sich im Laufe des Jahres 2024 verlangsamt und waren in Wien ausgeprägter als im übrigen Österreich. Die Jah-
resrate war im dritten Quartal 2024 aber nur bei neuen Eigentumswohnungen außerhalb Wiens positiv. Auch im Gesamtjahr
2024 ist mit einer negativen Rate zu rechnen, der durchschnittliche Indexwert Q1-Q3 2024 lag rund 2,4 % unter dem mittleren
Wert der Vorjahresperiode, wobei insbesondere gebrauchte Eigentumswohnungen billiger wurden.
Die Nachfrage im Wohnbausektor bleibt gedämpft, aber auch die Jahre eines stark steigenden Angebots sind vorbei. Bereits
seit 2020 ist der Markt von rückläufigen Baubewilligungen geprägt und die Wohnbauinvestitionen lagen 2024 fast 20 % unter
dem Wert von 2022. Ein Tiefpunkt könnte aber erreicht worden sein – die Stimmung hellte sich laut WIFO-Konjunkturtest
Ende 2024 etwas auf und die Bank Lending Survey vom Jänner 2025 stellte für das zweite Halbjahr 2024 und das erste Quar-
tal 2025 eine wieder etwas höhere Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten in Aussicht. Haben hohe Finanzierungskosten
und strengere Kreditvergabestandards die Nachfrage in den letzten Jahren gedämpft, so dürften niedrigere Zinsen und eine
Novelle der KIM-Verordnung womöglich neue Impulse geben.
Regionale und sektorale Entwicklung
Ö BGLD KNT NÖ OÖ SBG STMK T VBG W
Q2-2024 Produktionswert % J/J
Sachgütererzeugung -4,6 -4,7 -7,7 -5,2 -9,4 4,8 -2,5 1,5 0,4 -4,9
Bauwesen -2,3 -15,3 -1,1 -2,0 -0,4 0,9 -0,9 -2,8 -1,5 -5,1
Arbeitslosenquote 2024 % 7,0 6,8 7,3 6,3 4,9 4,2 6,1 4,3 5,6 11,4
Tourismus 2024
Nächtigungen % J/J 2,1 4,5 -0,3 -0,3 2,2 0,1 1,7 1,6 2,3 9,3
Inland 0,9 4,7 -1,2 0,0 1,9 -0,5 0,4 0,4 -1,0 6,5
Ausland 2,5 3,8 0,3 -0,7 2,6 0,3 3,5 1,7 2,7 9,9
Quelle: WIFO, AMS und Statistik Austria
Bei den regionalen Konjunkturdaten aus dem ersten Halbjahr 2024 gibt es teils deutliche Unterschiede. Die Schnell schät-
zung der realen Bruttowertschöpfung des WIFO zeigt eine positive Entwicklung im ersten Halbjahr nur in Wien; Oberöster-
reich war von der Industrierezession besonders betroffen und schrumpfte demnach um 3,8 %. Überdurchschnittlich waren
die Rückgänge zudem in Kärnten und Niederösterreich – die ebenfalls mit Einbußen in der Sachgüterproduktion konfrontiert
waren – sowie im Burgenland. Der nominelle Rückgang in der Bauproduktion war im zweiten Quartal österreichweit geringer
Jahresfinanzbericht 2024 2726 Jahresfinanzbericht 2024
als jener der Sachgütererzeugung, die auffällig großen Einbußen der Bauproduktion im Burgenland lassen sich auch durch
einen hohen Vorjahreswert erklären. Ansonsten fiel die Bauproduktion insbesondere in Wien zurück, das sich aber in vielen
anderen Bereichen als widerstandsfähig erwies, wie zum Beispiel auch hinsichtlich der Beschäftigungsentwicklung, die im
zweiten Quartal – bei im regionalen Vergleich allerdings hoher Arbeitslosenquote – den österreichischen Durchschnitt deut-
lich übertraf. Am größten war der Beschäftigungsrückgang in Oberösterreich.
Der im Dezember beobachtete Anstieg von Arbeitslosen und Schulungsteilnehmern von 6,8 % J/J war in der Industrie
(+14 %) und trotz des Weihnachtsgeschäfts im Handel (+10 %) besonders hoch, unter den Bundesländern verzeichnete
Oberösterreich, gefolgt von Salzburg, den größten Anstieg. Im Gesamtjahr 2024 sind die Arbeitslosenquoten für alle Bun-
desländer angestiegen, die höchste Rate wies weiterhin Wien auf, am niedrigsten blieb sie in Salzburg, gefolgt von Tirol.
Die Zahl der Beherbergungsbetriebe bzw. Betten nahm im Tourismusjahr 2023/24 (November 2023 bis Oktober 2024) um
2,3 % J/J bzw. 1,7 % J/J zu. Die prozentual größten Zuwächse gab es in Bezug auf Betriebe im Burgenland und hinsichtlich
Betten in Wien. Zuwächse gab es aber in allen Bundesländern mit Ausnahme von Tirol. Weiterhin nicht an das Vor-Pande-
mie-Niveau konnte die Bettenauslastung der Betriebe anschließen, seit der Pandemie zeigt sich zudem eine Verschiebung
der Auslastung in Richtung Sommer.
Die Anzahl der Nächtigungen in österreichischen Beherbergungsbetrieben belief sich im Gesamtjahr 2024 auf rund
154 Millionen und übertraf damit den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2019. Gegenüber 2023 ergab sich ein Plus von
2,1 %, wobei der Anstieg der internationalen Gäste (+2,5 %) höher war als der österreichischen Gäste (+0,9 %). Der höchste
prozentuale Anstieg gegenüber 2019 wurde in Wien gemessen, gegenüber dem Vorjahr rückläufig war die Nächtigungszahl
nur in Kärnten und in Niederösterreich.
Trotz der fortgesetzten Konsumzurückhaltung konnten die Einzelhandelsumsätze im Laufe des Jahres zunehmen. Die
schwächelnde Industrie dürfte den Großhandel aber weiter belastet haben. Laut WIFO (Dezember 2024) soll die reale
Brutto wertschöpfung im Handel im Gesamtjahr um 2,0 % geschrumpft sein. Noch einmal gestiegen sind 2024 aber die
Neuzulassungen von Personenkraftwagen, die das Vorjahr um 6,1 % übertrafen. Die Lücke zum Jahr 2019 reduzierte sich
damit auf 23 %. Der Umsatzrückgang in der Industrie gegenüber dem Vorjahresmonat blieb im Dezember 2024 mit 8 %
groß, im Baubereich konnte laut Frühschätzung der Statistik Austria ein kleines Plus von 0,3 % verzeichnet werden. Laut
der Frühschätzung dürfte sich im vierten Quartal erstmals auch wieder der Straßengüterverkehr positiv entwickelt haben.
Die Auftragslage bleibt laut WIFO-Konjunkturtest vom Herbst verhalten, in allen Bundesländern mit Ausnahme des Bur-
genlands lagen die Auftragsbestände in der Sachgütererzeugung in der Oktober-Umfrage noch unter dem Fünfjahres-
durchschnitt. Auch für die Bauwirtschaft ist nur eine ansatzweise Stabilisierung zu beobachten.
Das Gesundheitswesen zählte auch 2024 zu den im Vergleich ausgeglichenen Sektoren mit niedrigen Insolvenzzahlen. Die
ärztlichen Leistungen profitieren weiterhin von einem teilweise verknappten Angebot und der stabilen Konsumentwicklung
im Sektor, die Herausforderungen des Einzelhandels, wie auch die wachsenden Online-Angebote, beeinflussen zum Teil
aber auch das Umfeld der Apotheken. Diese könnten auf der anderen Seite von den wieder höheren verfügbaren Realein-
kommen profitieren.
Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2024
Das Konzernergebnis des Volksbank Wien Konzerns vor Steuern beträgt im Geschäftsjahr 2024 EUR 46,0 Mio. (2023: EUR
117,5 Mio.), das Konzernergebnis nach Steuern EUR 43,0 Mio. (2023: EUR 133,9 Mio.) und das Betriebsergebnis
1
EUR 118,3
Mio. (2023: EUR 140,3 Mio.).
Der Zinsüberschuss ist infolge der Leitzinssenkungen durch die EZB im Geschäftsjahr 2024 von EUR 184,6 Mio. in der
Vorjahresperiode auf EUR 154,8 Mio. gesunken. Sowohl ertragsseitig erhöhten sich die Zinsen und ähnliche Erträge von
EUR 457,0 Mio. auf EUR 512,2 Mio. als auch aufwandsseitig die Zinsen und ähnliche Aufwendungen von EUR -272,4 Mio.
auf EUR -357,4 Mio. Hauptgrund waren um EUR +30,8 Mio. höhere Zinserträge aus Forderungen an Kunden und um
EUR -51,0 Mio. höhere Zinsaufwendungen gegenüber Kunden. Der Zinsüberschuss gegenüber der OeNB erhöhte sich
ebenfalls um EUR +51,9 Mio. Darüber hinaus kam es zu einem Anstieg der Zinserträge der Schuldverschreibungen um
EUR +24,4 Mio. auf EUR 66,9 Mio. (2023: EUR 42,5 Mio.), einem Anstieg der Zinsaufwendungen der verbrieften Verbind-
1 Das Betriebsergebnis errechnet sich aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis, Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties, sons-
tiges betriebliches Ergebnis und Verwaltungsaufwand.
28 Jahresfinanzbericht 2024
lichkeiten um EUR -27,3 Mio. auf EUR -82,4 Mio. (2023: EUR -55,0 Mio.) sowie der nachrangigen Verbindlichkeiten um
EUR -28,4 Mio. auf EUR -49,3 Mio. (2023: EUR -20,9 Mio.).
Die Risikovorsorgen erhöhten sich im Vergleich zum vergangenen Geschäftsjahr 2023 um EUR -51,1 Mio. auf EUR -74,7
Mio. Dies spiegelt sich im Wesentlichen durch höhere Nettodotierungen von Einzelwertberichtigungen (inkl. Direkt-
abschreibungen und Erträgen aus abgeschriebenen Forderungen) in Höhe von EUR -69,8 Mio. (2023: Nettodotierungen
EUR -27,0 Mio.) und Nettodotierungen von Portfoliowertberichtigungen in Höhe von EUR -6,8 Mio. (2023: Nettoauflösungen
EUR +4,4 Mio.) wider. In den Portfoliowertberichtigungen sind Nettoauflösungen für Post-Model Adjustments von EUR +2,6
Mio. enthalten. Details zu den Post-Model Adjustments sind im Anhang im Kapitel Kreditrisiko, Note 50) b) beschrieben. Für
das außerbilanzielle Geschäft wurden Nettoauflösungen in Höhe von EUR +1,8 Mio. (2023: Nettodotierungen EUR -1,0 Mio.)
durchgeführt, darin enthalten sind Nettoauflösungen für Post-Model Adjustments von EUR +0,2 Mio. Zusätzlich ist ein
In-Model Adjustment von EUR -1,6 Mio. in Form eines Collective Staging enthalten.
Der Provisionsüberschuss in Höhe von EUR 75,4 Mio. konnte im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr (2023: EUR 64,2
Mio.) weiter gesteigert werden. Dieser Anstieg der Provisionserträge resultiert im Wesentlichen aus dem Kreditgeschäft
(EUR +9,0 Mio.), dem Wertpapiergeschäft (EUR +1,2 Mio.) sowie dem Depotgeschäft (EUR +1,2 Mio.).
Das Handelsergebnis beträgt für das Geschäftsjahr EUR 5,2 Mio. und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um EUR +2,1 Mio.
höher. Ausschlaggebend dafür sind höhere Bewertungen von Währungsderivaten sowie Bewertungen von Devisen, Valuten
und Edelmetallen.
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties beträgt für den Berichtszeitraum EUR -1,7 Mio. und liegt
damit geringfügig unter der Vergleichsperiode (2023: EUR -1,4 Mio.). Aus der Teilrückzahlung einer Schuldverschreibung
resultiert ein Verlust in Höhe von EUR -6,8 Mio. Dagegen stehen höhere Bewertungsgewinne von fair value bilanzierten
Emissionen in Höhe von EUR +3,2 Mio., sowie gegenläufige Effekte aus Zinsswaps, die zur Absicherung der Emission
dienen und einen ökonomischen hedge bilden. Darüber hinaus gab es Bewertungsgewinne bei Forderungen, die zum fair
value bilanziert sind von EUR 2,1 Mio., investment property von EUR +1,2 Mio. sowie Wertpapieren von EUR +0,9 Mio.
Das sonstige betriebliche Ergebnis beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf EUR 155,8 Mio. (2023: EUR 126,3 Mio.). Der
Anstieg resultiert aus höheren Erträgen aus Kostenverrechnungen der VBW an die Verbundbanken von EUR +17,5 Mio.
und Rückflüssen aus dem Gemeinschaftsfonds im Zusammenhang mit der Volksbanken Holding eG von EUR +10,5 Mio. In
der Berichtsperiode erfolgten keine Beitragszahlungen an den Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds aufgrund von
Rückflüssen aus dem Insolvenzverfahren der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG und Zinserträgen aus Ver-
anlagungen der Fondsmittel (2023: EUR -2,9 Mio.).
Der Verwaltungsaufwand ist mit EUR -271,2 Mio. (2023: EUR -236,5 Mio.) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 14,7 %
angestiegen. Die Personalaufwendungen stiegen aufgrund einer höheren Anzahl von Mitarbeitern und den Kollektiv-
vertragsabschlüssen um EUR -12,9 Mio. auf EUR -147,0 Mio. Die Sachaufwendungen verzeichneten ebenfalls einen Anstieg
um EUR -21,4 Mio. auf EUR -112,9 Mio. Die Gründe hierfür sind gestiegene Projektkosten für IT-Projekte von EUR -13,6
Mio., höhere Projekt- und Beratungskosten von EUR -6,1 Mio. sowie höhere Aufwendungen für Werbung und Repräsenta-
tionen von EUR -1,8 Mio.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betragen im Geschäftsjahr 2024 EUR -3,0 Mio. (2023: EUR +16,5 Mio.). Der Steuer-
aufwand enthält latente Steueraufwendungen in Höhe von EUR -1,5 Mio. (2023: latenter Steuerertrag EUR +21,4 Mio.).
Aufgrund der Steuerplanung der nächsten vier Jahre konnten in der Berichtsperiode aktive latente Steuern in Höhe von
EUR 4,4 Mio. (2023: EUR 44,0 Mio.) auf einen Teil der steuerlichen Verlustvorträge angesetzt werden. Der laufende Steuer-
aufwand inklusive Steueraufwand aus Vorperioden beträgt für 2024 EUR -1,5 Mio. (2023: EUR -4,9 Mio.).
Vermögenslage
Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 16,0 Mrd. und ist damit um EUR 0,9 Mrd. höher als im Vergleich zum
Ultimo 2023 mit EUR 15,1 Mrd. Die Erhöhung beruht aktivseitig im Wesentlichen auf Investitionen in festverzinsliche Wert-
papiere und einem höheren Guthaben bei der OeNB sowie passivseitig auf höheren Termineinlagen und der Begebung neuer
Emissionen.
Jahresfinanzbericht 2024 2928 Jahresfinanzbericht 2024
Die Barreserve in Höhe von EUR 3,9 Mrd. ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höherer Einlagen bei der OeNB um EUR 0,6
Mrd. angestiegen.
Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von EUR 1,8 Mrd. sind im Vergleich zum Ultimo 2023 (EUR 2,6 Mrd.) infolge gerin-
gerer Refinanzierungen der Verbundbanken zurückgegangen.
Zum 31. Dezember 2024 verzeichneten die Forderungen an Kunden mit EUR 6,1 Mrd. gegenüber dem Ultimo des Vorjahres
(EUR 5,9 Mrd.) aufgrund einer leichten Zunahme des Kundenvolumen einen Anstieg. Demgegenüber stehen mit EUR -0,2 Mrd.
höhere Risikovorsorgen (2023: EUR -0,09 Mrd.).
Das Wachstum der Finanzinvestitionen um EUR 0,9 Mrd. auf EUR 3,6 Mrd. (2023: EUR 2,7 Mrd.) ist auf Zukäufe von festver-
zinslichen Wertpapieren zurückzuführen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 3,1 Mrd. haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2023
(EUR 3,0 Mrd.) nur unwesentlich verändert. Die Verbindlichkeiten gegenüber der OeNB reduzierten sich aufgrund der voll-
ständigen Rückführung der TLTRO-Refinanzierung in Höhe von EUR -0,6 Mrd., die Refinanzierungen bei Kreditinstituten hin-
gegen erhöhten sich um EUR +0,7 Mrd.
Der Anstieg bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden von EUR 6,5 Mrd. auf EUR 6,7 Mrd. zum 31. Dezember 2024 resul-
tiert aus höheren Termineinlagen und übertraf damit geringfügig die Reduktionen bei Giro- und ungebundenen Spareinlagen.
Das Volumen der verbrieften Verbindlichkeiten beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 3,4 Mrd. und ist im Vergleich zum Vorjahr
infolge der Begebung neuer Retail Emissionen (inkl. Green Bond in Höhe von EUR 0,1 Mrd.) gestiegen.
Die nachrangigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um EUR 0,8 Mrd. auf EUR 1,2 Mrd. aufgrund der Begebung einer EUR 0,5
Mrd. Benchmark Tier 2 Anleihe im März 2024 mit einer Laufzeit von 10,25 Jahren und einem einmaligen Kündigungsrecht
nach 5,25 Jahren sowie einer zweiten EUR 0,5 Mrd. Benchmark Tier 2 Anleihe im September mit einer Laufzeit von 11,25
Jahren und einem einmaligen Kündigungsrecht nach 6,25 Jahren. Die Transaktion wurde gemeinsam mit einem Rückkaufs-
angebot für die ausstehende und nicht mehr vollständig als Nachrangkapital anrechenbare Tier 2 Anleihe aus 2017 ange-
boten. Im Rahmen des Tenderangebotes konnte von den ursprünglich platzierten EUR 0,4 Mrd. eine Nominale von EUR 0,2
Mrd. von Investoren zurückgekauft werden. Durch die Kombination von Neuemission und Rückkauf konnte die Effizienz der
Kapitalstruktur weiter verbessert werden.
Die Rating Agentur Moody‘s hat im April die Bonitätsbeurteilung der Senior Unsecured Anleihen der VBW von A3 (Ausblick
positiv) auf A2 (Ausblick stabil) angehoben. Senior Unsecured und Einlagen-Rating befinden sich damit auf derselben Stufe.
Alle anderen Ratings wurden von Moody’s unverändert bestätigt, der Ausblick ist überall stabil.
Das Eigenkapital inklusive des Kapitals nicht beherrschender Anteile verzeichnet seit Jahresbeginn einen Rückgang um EUR
-181,8 Mio. auf EUR 912,6 Mio. Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die Kündigung der AT1-Emission (EUR -220 Mio.),
die Kuponzahlung für die AT1-Emission (EUR -8,5 Mio.), die Ausschüttungen an die Gesellschafter (EUR -7,6 Mio.) sowie das
Konzerngesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2024 (EUR 54,3 Mio.), zurückzuführen. Das Konzerngesamtergebnis in Höhe
von EUR 54,3 Mio. setzt sich aus dem Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2024 von EUR 43,0 Mio. und dem sonstigen
Ergebnis von EUR 11,3 Mio. zusammen.
Bericht über Zweigniederlassungen
Der VBW Konzern verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der VBW KI-Gruppe inklusive Gewinnanrechnung betragen zum 31. Dezember 2024
EUR 2,0 Mrd. (31.12.2023: EUR 1,3 Mrd.). Der Gesamtrisikobetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 4,8 Mrd.
(31.12.2023: EUR 4,5 Mrd.). Die CET1 Ratio bezogen auf das Gesamtrisiko beträgt 17,4 % (31.12.2023: 17,2 %), die Eigen-
mittelquote bezogen auf das Gesamtrisiko liegt bei 41,5 % (31.12.2023: 28,6 %).
30 Jahresfinanzbericht 2024
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel, der Gesamtrisikobetrag und daraus errechnete Kennzahlen wurden gemäß CRR
(EU-Verordnung Nr. 575/2013) ermittelt. Zu näheren Ausführungen verweisen wir auf Note 36).
Kennzahlen 2024 2023 2022
Return on Equity vor Steuern 4,6 % 11,3 % 4,9 %
Return on Equity nach Steuern 4,3 % 12,9 % 7,0 %
Cost-Income-Ratio 69,3 % 62,5 % 74,2 %
Der ROE vor Steuern berechnet sich als Quotient von Ergebnis vor Steuern und dem Mittelwert des Eigenkapitals zum Bilanz-
stichtag und dem Bilanzstichtag des Vorjahres.
Der ROE nach Steuern berechnet sich als Quotient von Ergebnis nach Steuern und dem Mittelwert des Eigenkapitals zum
Bilanzstichtag und dem Bilanzstichtag des Vorjahres.
Die Cost-Income-Ratio errechnet sich aus Betriebsertrag im Verhältnis zum Betriebsaufwand. Der Betriebsertrag besteht
aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis sowie wenn positiv sonstiges betriebliches Ergebnis und
Ergebnis einer Veräußerungsgruppe. Der Betriebsaufwand enthält den Verwaltungsaufwand sowie wenn negativ das sonstige
betriebliche Ergebnis und das Ergebnis einer Veräußerungsgruppe. Das sonstige betriebliche Ergebnis und das Ergebnis
einer Veräußerungsgruppe werden um sonstige Steuern, Entkonsolidierungsergebnis und Bewertung IFRS 5 bereinigt.
Die dargestellten Kennzahlen werden als branchenüblich angesehen und tragen wesentlich zur Bonitätsbeurteilung von Ban-
ken bei. Weiters wurde die Cost-Income-Ratio in der VBW als ein Frühwarnsanierungsindikator für das Sanierungs- und
Abwicklungsgesetz (BaSAG) definiert.
Geschäfte mit nahestehenden Personen
Für Informationen zu Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen verweisen wir auf die Angaben in den Notes im
Konzernbericht 2024, Note 45).
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die VBW berichtet über Konzepte, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf Umweltbelange, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
Menschenrechte, Korruption und Bestechung sowie Diversität gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungs-
gesetz (NaDiVeG) und Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung im Rahmen der Konzernberichterstattung in einem geson-
derten Nachhaltigkeitsbericht.
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Wirtschaftliches Umfeld
Viele Faktoren, die bereits im Jahr 2024 das BIP belasteten, werden laut Prognosen des WIFO und der OeNB auch in
diesem Jahr bremsend wirken, sodass ein BIP-Wachstum allenfalls moderat ausfallen dürfte. Ein großer Unsicherheits-
faktor stellt in den Prognosen bei noch nicht erfolgter Regierungsbildung die notwendige Budgetkonsolidierung dar, die
als zusätzlicher Dämpfer wirken könnte. Zwar sorgt der Entfall von im Zuge der Energiekrise beschlossenen Ausgaben
gemeinsam mit höheren Netzentgelten und CO
2
-Preisen Anfang des Jahres 2025 für einen Inflationsauftrieb, ein nachlas-
sender Lohnanstieg dürfte die Teuerung aber abschwächen und im Gesamtjahr eine niedrigere Inflationsrate von etwas
über der Zielmarke von 2 % bewirken, die erst 2026 erreicht werden sollte. Der Wirtschaft dürfte es an Wachstumstreibern
fehlen, obwohl sich die Stimmung außerhalb der Industrie etwas aufhellte. Die Industriekonjunktur hat die Rezession noch
nicht verlassen, bei den Bauinvestitionen gehen WIFO und OeNB von einer beginnenden Erholung aus, die dem Sektor
sukzessive zugutekommen sollte. Den Konsumausgaben steht weiterhin eine prognostizierte hohe Sparquote im Weg, mit
einer Belebung aufgrund erneut steigender Reallöhne wird erst im Jahresverlauf 2025 gerechnet, wenn die anfangs höhe-
Jahresfinanzbericht 2024 3130 Jahresfinanzbericht 2024
ren Energiepreise verarbeitet wurden. Zudem sehen sich die Konsumenten mit einem weiteren erwarteten Anstieg der
Arbeitslosenquote konfrontiert.
Für die österreichischen Exporte wird parallel zum globalen Welthandel mit einer vorsichtigen Erholung gerechnet, wenn-
gleich die angekündigten US-Handelszölle für Unsicherheiten sorgen, aber auch Vorzieheffekte zur Folge haben könnten.
Nach dem großen Wahljahr bestehen hinsichtlich der globalen Handelspolitik generell viele Fragezeichen, der Interna tio-
nale Währungsfonds geht in seinem Update vom Jänner 2025 zum World Economic Outlook von unterdurchschnittlichen
globalen Wachstumsraten in Höhe von 3,3 % in den Jahren 2025 und 2026 aus, trägt den erwarteten Handelsbeschränkun-
gen aber nur durch eine generell erhöhte handelspolitische Unsicherheit Rechnung. Für die USA wird ein stärkeres wirt-
schaftliches Wachstum als für die Eurozone prognostiziert, das Wachstum des größten österreichischen Handelspartners
Deutschland bleibt mit 0,3 % und 1,1 % sehr verhalten.
Angesichts eines fehlenden Aufschwungs in der Industrie, der handelspolitischen Unsicherheiten sowie der notwendigen
staatlichen Sparmaßnahmen sind die Aussichten für die Investitionen – insbesondere für die Ausrüstungsinvestitionen –
trotz der geldpolitischen Lockerung gedämpft. Die Bauinvestitionen wie auch der Immobilienmarkt dürften von dem 2024
beschlossenen Wohn- und Baupaket sowie vom Auslaufen der KIM-Verordnung zum 30.6.2025 profitieren. Stützend dürf-
ten auch die zuletzt geringere Wohnbauaktivität, die höheren verfügbaren Einkommen und der Sanierungsbedarf wirken.
Die Nachfrage nach Wertpapierveranlagungen könnte ebenfalls von den verbesserten Einkommensaussichten profitieren.
Konjunkturprognosen für 2025
Dezember 2024
Reales BIP-Wachstum
J/J
Inflationsrate laut HVPI
J/J
Arbeitslosenrate
Nationale Definition (AMS)
WIFO 0,6 % 2,3 % 7,4 %
OeNB 0,8 % 2,4 % 7,4 %
Risikofaktoren für die österreichische Konjunktur bleiben die geopolitischen Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten
mit ihren möglichen Implikationen für die Rohstoffmärkte. Neue Handelsbeschränkungen können die Erholung der Inves-
titionen, wie auch die internationalen Handelswege und Lieferketten stören und neue Inflationsanstiege mitbegründen, die
einer weiteren Lockerung der Geldpolitik im Weg stünden. Eine restriktive Geldpolitik birgt angesichts der ohnehin schwie-
rigen konjunkturellen Ausgangslage und des Konsolidierungsbedarfs Risiken.
Geschäftsentwicklung
Die regional agierenden Volksbanken betreuen die Kunden vor Ort sowie die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG
Ärzte und Apotheken im gesamten Bundesgebiet. Um als Hausbank der Österreicher noch besser auf deren Bedürfnisse
eingehen zu können, setzen die Volksbanken das Betreuungskonzept „Hausbank der Zukunft“ konsequent im Verbund um.
Die Kunden und Mitglieder der Genossenschaften in allen Regionen werden in den Mittelpunkt gestellt. Der genossen-
schaftliche Förderauftrag ist daher angesichts der Herausforderungen aktueller als je zuvor. Die strukturellen und kultu-
rellen Veränderungen in den letzten Geschäftsjahren haben dazu beigetragen, die Gemeinschaft der Volksbanken und die
Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG als modernsten Banken-Verbund in Österreich zu etablieren.
Die Ausrichtung als Hausbank der Zukunft steht auf zwei Säulen: Einerseits auf einer hohen Betreuungsqualität bei der
regionalen Kundenarbeit und andererseits auf der zentralisierten Steuerung und Abwicklung.
Für 2025 stehen gerade angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen das Wachstum mit den
Kunden verbundweit im Mittelpunkt. Zu diesem Zweck wird weiterhin an einer Verbesserung der Prozesse und an der For-
cierung der Digitalisierung gearbeitet.
Der Volksbanken-Verbund hat sich im Zuge der Mittelfristplanung eine Reihe strategischer Ziele gesetzt, die über die
nächsten Jahre im Fokus des Managements stehen werden. Dazu zählen unter anderem eine Cost-Income-Ratio von
unter 65 %, eine Kernkapitalquote (CET 1) von mindestens 16 % auf Ebene des Volksbanken-Verbundes, eine NPL-Quote
(Non-performing loans) von unter 3,0 %, sowie ein Return on Equity (RoE) nach Steuern von über 7 %. Wie im Risikobericht
Note 50) ersichtlich, ist die NPL-Ratio im Geschäftsjahr 2024 stark angestiegen und liegt per 31. Dezember 2024 deut-
lich über dem strategischen Ziel von maximal 3,0 %. Aufgrund der erhöhten NPL-Ratio wird an einer NPL-Abbaustrategie
32 Jahresfinanzbericht 2024
gearbeitet, die im 2. Quartal 2025 vollständig fertiggestellt sein wird. Darüber hinaus sind höchste Zufriedenheitswerte
bei unseren Kunden durch ein genossenschaftlich nachhaltiges Geschäftsmodell sowie die erfolgreiche Umsetzung der
gemeinsam mit dem neuen IT-Partner Accenture begonnenen Projekte zur Modernisierung der IT-Infrastruktur wesentli-
che Zielsetzungen für die nächsten Jahren.
Der Volksbanken-Verbund hat Nachhaltigkeitsziele definiert, die sich auf alle ESG-Aspekte beziehen. Der Ausbau nach-
haltiger Produkte, die Dekarbonisierung des Betriebes oder die Ziele zur Mitarbeiterentwicklung werden kontinuierlich
quantifiziert, in die Planung der einzelnen Bereiche mit aufgenommen und über das Nachhaltigkeitskomitee und die Ver-
bundbanken überwacht.
Während die für das nächste Jahr erwarteten fallenden kurzfristigen Zinsen und die höheren Kapitalanforderungen auf-
grund von Basel IV weiterhin eine fortlaufende Straffung der Kostenstruktur sowie eine Erhöhung der Produktivität erfor-
dern, wird für die Risikosituation eine Entspannung erwartet. Die Prognosen erwarten, dass die Wirtschaft zumindest wie-
der moderat wächst. Ein Indikator hierfür ist das wieder steigende Interesse am Immobilienmarkt.
Am 28.06.2024 hat das Bundesfinanzgericht (BFG) ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art 267 AEUV an den Europäi-
schen Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Das BFG ersucht den EuGH um eine Entscheidung darüber, ob die sogenannte Zwi-
schenbankbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 28 2. Satz UStG eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art 107 Abs 1 AEUV ist. Bezüg-
lich der Einschätzungen der Auswirkungen einer etwaigen Entscheidung des EuGH oder der Europäischen Kommission
wird auf diesbezüglichen Ausführungen im Anhang des Konzernabschlusses verwiesen.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Die Übernahme und professionelle Steuerung der mit den Geschäftsaktivitäten verbundenen Risiken ist eine Kernfunktion
jeder Bank. Die VOLKSBANK WIEN AG (VBW) als Zentralorganisation (ZO) des Kreditinstitute-Verbundes gemäß § 30a
BWG, bestehend aus der VBW und den zugeordneten Kreditinstituten (ZK) des Volksbankensektors, erfüllt diese zentrale
Aufgabe, sodass dieser über Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren für die Erfassung, Beurteilung, Steuerung
und Überwachung der bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken und der Vergütungspolitik und -praktiken (§ 39
Abs. 2 BWG) verfügt. Die Umsetzung der Steuerung erfolgt durch Generelle und im Bedarfsfall durch Individuelle Weisun-
gen und korrespondierende Arbeitsrichtlinien in den ZK.
Das Geschäftsmodell erfordert es, Risiken effektiv zu identifizieren, zu bewerten, zu messen, zu aggregieren und zu steu-
ern. Risiken und Kapital werden mithilfe eines Rahmenwerks von Grundsätzen, Organisationsstrukturen sowie Mess- und
Überwachungsprozessen gesteuert, die eng an den Tätigkeiten der Unternehmens- und Geschäftsbereiche ausgerichtet
sind. Als Voraussetzung und Basis für ein solides Risikomanagement wird das Risk Appetite Framework (RAF) in der VBW
laufend weiterentwickelt, um den Risikoappetit bzw. den Grad der Risikotoleranz zu definieren, den die VBW bereit ist zu
akzeptieren, um seine festgelegten Ziele zu erreichen. Der Grad der Risikotoleranz manifestiert sich insbesondere durch
die Festlegung und Überprüfung von geeigneten Limiten und Kontrollen. Das Rahmenwerk wird laufend im Hinblick auf
regulatorische Anforderungen, Änderungen im Marktumfeld oder des Geschäftsmodells überprüft und weiterentwickelt.
Das Ziel der VBW ist es, durch dieses Rahmenwerk ein diszipliniertes und konstruktives Kontrollumfeld zu entwickeln, in
dem alle Mitarbeiter ihre Rolle und Verantwortung verstehen und wahrnehmen.
Die Steuerung der Risiken im Volksbanken-Verbund erfolgt über drei beschlussfassende Gremien in der VBW: (i) Risk Com-
mittee (RICO), (ii) Asset Liability Committee (ALCO), (iii) Kreditkomitee (KK). Die Zuständigkeiten dieser Komitees umfassen
sowohl Themenbereiche der VBW als Einzelinstitut als auch Agenden des gesamten Volksbanken-Verbundes gem. § 30a
BWG. Die Risikoberichterstattung in den ZKs erfolgt in den jeweiligen lokalen Gremien.
Folgende Risiken werden im Volksbanken-Verbund im Zuge der Risikoinventur als wesentlich eingestuft:
– Kreditrisiken
– Marktrisiken
– Liquiditätsrisiken
– Operationelle Risiken
– Sonstige Risiken (z. B. Strategisches Risiko, Eigenkapitalrisiko, Nachhaltigkeitsrisiken)
Jahresfinanzbericht 2024 3332 Jahresfinanzbericht 2024
ESG-Risiken sind in alle Elemente des internen Kapitaladäquanzprozesses integriert, wurden aber nicht als eigenständige
Risikoart aufgenommen, sondern in den bestehenden Risikoarten abgebildet. Die für ESG-Risiken angewandten Methoden,
Modelle und Strategien werden in den kommenden Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und sollen dazu beitragen, inhä-
rente ESG-Risiken sukzessive genauer zu messen.
ESG-Risiken werden im Rahmen der Risikoinventur jährlich anhand von ESG-Heatmaps analysiert und bewertet. Die
ESG-Heatmap ist ein Werkzeug zur Identifizierung, Analyse und Wesentlichkeitsbeurteilung von ESG-Risiken und/oder
deren Risikotreiber. In der ESG-Heatmap werden verschiedene Risikoereignisse beschrieben und für alle relevanten Risi-
koarten des Volksbanken-Verbundes evaluiert. Die Erkenntnisse werden dann im Rahmen bestehender Risikoarten im
Risikoinventar abgebildet.
Die VBW bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmenskultur und strebt an, ESG-Aspekte in allen Unternehmens-
bereichen zu etablieren. Die Risikostrategie wurde um eine separate Teilrisikostrategie für ESG-Risiken erweitert. Sie bil-
det die in den bestehenden Risikoarten inhärenten ESG-Risiken ab, welche sich insbesondere aus den ESG-Heatmaps und
dem internen Stresstest ableiten lassen. Weitere Informationen sind in der Note 50) Risikobericht dargestellt.
Hinsichtlich weiterer Erläuterungen zu Finanzinstrumenten, der Risikomanagementziele und -methoden sowie der Preis-
änderungs-, Ausfalls-, Liquiditäts-, Cash flow- und ESG-Risiken verweisen wir auf die Ausführungen in den Notes im Kon-
zernbericht 2024 (insbesondere Risikobericht Note 50).
Bericht über Forschung und Entwicklung
Die VOLKSBANK WIEN AG betreibt keine eigenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Im Rahmen diverser Digitali-
sierungs-Offensiven werden jedoch spezielle, kundenzentrierte Ansätze vorangetrieben.
Das hausbanking (Online-Banking der Volksbanken-Gruppe für Privatkunden) ist die wichtigste digitale Kundeninterak-
tions-Schnittstelle. Die Banking-Nutzung wird laufend überprüft und durch gezielte Auswertungen (z. B. Login-Zahlen,
Nutzung von Serviceaufträgen, Online-Abschlüsse) auch hinsichtlich Optimierungen bzw. Weiterentwicklungs-Poten-
zial untersucht. Spezielle Serviceaufträge im hausbanking bieten die Möglichkeit, Funktionen mit geringem Aufwand im
Kunden einsatz „zu testen“, bevor eine vollumfängliche Voll-Integration ins Banksystem vorgenommen wird. Damit wird
überprüft, ob das Service den Kundenerwartungen entspricht, bzw. werden Verbesserungs-Optionen erhoben (Fail Fast).
Das digitale Zielgruppenmanagement in der VBW wurde 2024 weiter ausgebaut und die Ansprache über digitale Kanäle
wie z. B. über das hausbanking bzw. die hausbanking-Mobile-App gezielt ausgeweitet. Eine verstärkte Inanspruchnahme
von Online-Services und Online-Produktabschlüssen sowie eine kontinuierliche Verbesserung der Datenqualität bei
Online-Kunden können verzeichnet werden.
Weitere potenzielle Innovationsthemen werden strukturiert erhoben, priorisiert und für einen verbundweiten Einsatz eva-
luiert.
Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagement systems
im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Kontrollumfeld
Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften als oberstes Ziel des VBW Konzerns wird im Rahmen der Finanz-
berichterstattung sichergestellt. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines ent-
sprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und gibt in
der Konzernrichtlinie IKS einen konzernweiten Rahmen für die Implementierung vor. Die Verantwortung für die Umsetzung
liegt im VBW Konzern bei der Gruppe OPRISK und Risikogovernance in der VBW.
34 Jahresfinanzbericht 2024
Das Ziel des internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive
interne Kontrollen in Hinsicht auf die Rechnungslegung zu gewährleisten. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die
Einrichtung und Ausgestaltung eines entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf
den Rechnungslegungsprozess. In der VBW ist ein internes Kontrollsystem (IKS) nach dem international anerkannten
COSO-Standard installiert. Es existieren detaillierte Beschreibungen der IKS-Abläufe und der Kontrollmaßnahmen. Die
Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug auf das IKS sind klar definiert. Für das IKS erfolgt ein regelmäßiges Reporting.
Kontrollaktivitäten werden dokumentiert und überprüft, die IKS-relevanten Risiken werden regelmäßig evaluiert und ange-
passt. Somit ist ein laufender Optimierungsprozess gewährleistet.
Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegt die Verantwortung beim jeweiligen Vorstand
bzw. der Geschäftsführung, ein entsprechendes IKS für das jeweilige Unternehmen einzuführen und auszugestalten sowie
die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Vorschriften zu gewährleisten. Um zu gewährleisten, dass die von den
Konzerntöchtern zugelieferten Daten richtig übernommen werden, erfolgt zuerst eine Plausibilisierung aller angelieferten
Daten. Danach werden die Daten in der Konsolidierungssoftware Tagetik weiterverarbeitet. Nach den Kontrollen erfolgt
eine weitere Durchsicht durch die Abteilungsleitung.
Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenziellen Fehlern
vorgebeugt wird bzw. Abweichungen in der Finanzberichterstattung entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnah-
men reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management hin zur spezifischen Über-
leitung von Konten und Positionen und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Konzernrechnungswesen. Dabei werden
zwei Arten von Kontrollen unterschieden:
– Operative Kontrollen beinhalten manuelle Kontrollen durch bestimmte Arbeitsschritte von Mitarbeitern, auto ma tische
Kontrollen durch den Einsatz von EDV-Systemen sowie präventive Kontrollen, die zum Ziel haben, durch Funktions-
trennungen, Kompetenzregelungen und Zugriffsberechtigungen Fehler und Risiken im Vorhinein zu vermeiden.
– Management-Kontrollen dienen dazu, stichprobenartig die Einhaltung von operativen Kontrollen durch Führungskräfte
sicherzustellen. Die Periodizität der Überprüfungen wird in Abhängigkeit des Risikogehaltes von der jeweiligen Füh-
rungs kraft (Bereichsleiter, Abteilungsleiter) festgelegt. Die Stichproben werden für Dritte nachvollziehbar im Kontroll-
plan dokumentiert und die Ergebnisse halbjährlich im Zuge des Managementreportings berichtet.
Zusätzlich überprüft die interne Revision unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die Einhaltung
interner Vorschriften. Die Revision ist als Stabstelle direkt dem Vorstand zugeordnet, berichtet direkt an den Vorstandsvorsit-
zenden und erstattet auch dem Aufsichtsrat quartalsweise Bericht.
Risikobeurteilung
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden mit dem Fokus auf Wesentlichkeit durch die Prozessverantwort-
lichen erhoben und überwacht.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente
Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden
Posten und Sachverhalte des Konzernabschlusses zu: Werthaltigkeit der finanziellen Vermögenswerte, Risiken des Bank-
geschäfts, Sozialkapital sowie Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Teilweise wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt
oder es werden externe Experten zugezogen, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.
Information und Kommunikation
Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an
alle betroffenen Mitarbeiter kommuniziert.
Zusätzlich werden die Mitarbeiter des Konzernrechnungswesens laufend auf Neuerungen in der internationalen Rech-
nungslegung geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig erkennen zu können.
Jahresfinanzbericht 2024 3534 Jahresfinanzbericht 2024
Ein quartalsweise erstellter Managementreport beinhaltet Aussagen über Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, aktive
Durchführung und Effektivität des Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Überwachung
Das Top-Management erhält regelmäßig zusammengefasste Finanzreportings wie z. B. quartalsweise Berichte über die
Entwicklung der jeweiligen Segmente und der wichtigsten Finanzkennzahlen. Zu veröffentlichende Abschlüsse werden von
leitenden Mitarbeitern des Rechnungswesens, der Bereichsleitung und des Vorstandes vor Weiterleitung an die zuständi-
gen Gremien einer abschließenden Kontrolle unterzogen. Das Ergebnis der Überwachungs tätigkeit in Bezug auf die Rech-
nungslegungsprozesse wird im Rahmen des Managementreports berichtet, welcher eine Risikoeinschätzung der Prozesse
auf qualitativer Basis, sowie Aufzeichnungen über die Anzahl der durchgeführten Kontrollen im Verhältnis zu den Kontroll-
vorgaben enthält.
36 Jahresfinanzbericht 2024
KONZERNABSCHLUSS
Jahresfinanzbericht 2024 3736 Jahresfinanzbericht 2024
38 Jahresfinanzbericht 2024
KONZERNABSCHLUSS
Jahresfinanzbericht 2024 3938 Jahresfinanzbericht 2024
40 Konzerngesamtergebnisrechnung
41 Konzernbilanz zum
31. Dezember 2024
42 Entwicklung des
Konzerneigenkapitals
43 Konzerngeldflussrechnung
44 Inhaltsverzeichnis Notes
46 Anhang (Notes)
zum Konzernabschluss
182 Bestätigungsvermerk
188 Bilanzeid
Konzerngesamtergebnisrechnung
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1-12/2024
1-12/2023
EUR Tsd.
EUR Tsd.
EUR Tsd.
%
Zinsen und ähnliche Erträge 512.157 456.979 55.178 12,07 %
hievon mittels Effektivzinsmethode ermittelt 490.246 433.040 39.314 9,08 %
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -357.378 -272.420 -84.958 31,19 %
Zinsüberschuss
4
154.779 184.560 -29.780 -16,14 %
Risikovorsorge
5
-74.651 -23.527 -51.125 > 200,00 %
Provisionserträge 88.845 84.580 4.265 5,04 %
Provisionsaufwendungen -13.410 -20.425 7.015 -34,34 %
Provisionsüberschuss
6
75.435 64.155 11.280 17,58 %
Handelsergebnis
7
5.223 3. 157 2.067 65,46 %
Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties
8
-1.687 -1.378 -309 22,44 %
Sonstiges betriebliches Ergebnis
9
155.819 126.296 29.523 23,38 %
Verwaltungsaufwand
10
-271.237 -236.490 -34.747 14,69 %
Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen
11
2.301 682 1.619 > 200,00 %
Jahresergebnis vor Steuern 45.981 117.455 -71.474 -60,85 %
Steuern vom Einkommen und Ertrag
12
-3.008 16.488 -19.496 -118,25 %
Jahresergebnis nach Steuern 42.973 133.943 -90.970 -67,92 %
42.973 133.943 -90.970 -67,92 %
0 0 0 0,00 %
SONSTIGES ERGEBNIS 1-12/2024
1-12/2023
EUR Tsd.
EUR Tsd.
EUR Tsd.
%
Jahresergebnis nach Steuern 42.973 133.943 -90.970 -67,92 %
842 -1.252 2.094 -167,26 %
0 223 -223 -100,00 %
10.142 11.313 -1.171 -10,35 %
-57 938 -996 -106,12 %
Veränderung aus Unternehmen bewertet at equity 201 0 201 100,00 %
11.128 11.222 -94 -0,84 %
Fair value Änderung 250 538 -288 -53,52 %
Cash flow hedge Rücklage (inklusive latenter Steuern)
Fair value Änderung (effektiver hedge) -274 308 -583 -188,94 %
Umbuchung in Gewinn- und Verlustrechnung 163 126 37 29,52 %
Veränderung aus Unternehmen bewertet at equity 76 999 -923 -92,40 %
215 1.9 71 -1.757 -89,11 %
Summe sonstiges Ergebnis 11.343 13.193 -1.851 -14,03 %
Gesamtergebnis 54.316 147.136 -92.820 -63,08 %
54.316 147.136 -92.820 -63,08 %
0 0 0 0,00 %
Veränderung
Den Anteilseignern des Mutterunternehmens
zurechenbares Jahresergebnis
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares
Jahresergebnis
Den Anteilseignern des Mutterunternehmens
zurechenbares Gesamtergebnis
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares
Gesamtergebnis
Veränderung
Anhang
(Notes)
Posten, bei denen keine Umgliederung in das
Jahresergebnis möglich ist
Summe der Posten, bei denen keine Umgliederung in das
Jahresergebnis möglich ist
Posten, bei denen eine Umgliederung in das
Jahresergebnis möglich ist
Summe der Posten, bei denen eine Umgliederung in das
Jahresergebnis möglich ist
Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten
Plänen (inklusive latenter Steuern)
Neubewertungsrücklage (inklusive latenter Steuern)
Fair value Rücklage - Eigenkapitalinstrumente (inklusive
latenter Steuern)
Bewertung eigenes Kreditrisiko (inklusive latenter Steuern)
Fair value Rücklage - Fremdkapitalinstrumente (inklusive
latenter Steuern)
40
Jahresfinanzbericht 2024
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024
31.12.2024
31.12.2023
EUR Tsd.
EUR Tsd.
EUR Tsd.
%
AKTIVA
Barreserve
13
3.873.327 3.303.819 569.507 17,24 %
Forderungen an Kreditinstitute
14, 15
1.798.682 2.593.652 -794.970 -30,65 %
Forderungen an Kunden
14, 15
6.059.981 5.857.918 202.063 3,45 %
Fair Value-Änderungen aus Portfolio-Hedges -20.959 -41.246 20.286 -49,18 %
Handelsaktiva
16
22.598 24.771 -2.173 -8,77 %
Finanzinvestitionen
17
3.632.232 2.694.737 937.495 34,79 %
Investment property
18
28.223 27.187 1.036 3,81 %
Anteile an at equity bewerteten Unternehmen
19
28.757 42.150 -13.393 -31,77 %
Beteiligungen
20
96.044 77.878 18.166 23,33 %
Immaterielle Vermögensgegenstände
21
14.218 15.677 -1.460 -9,31 %
Sachanlagen
22
128.463 124.191 4.272 3,44 %
Ertragsteueransprüche
23
73.929 73.724 206 0,28 %
Laufende Steuer 4.836 0 4.836 100,00 %
Latente Steuer 69.094 73.724 -4.630 -6,28 %
Sonstige Aktiva
24
300.695 305.356 -4.661 -1,53 %
SUMME AKTIVA
16.036.189 15.099.814 936.375 6,20 %
PASSIVA
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
25
3.069.555 2.988.163 81.392 2,72 %
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
26
6.673.557 6.531.108 142.449 2,18 %
Fair Value-Änderungen aus Portfolio-Hedges 514 395 119 30,02 %
Verbriefte Verbindlichkeiten
27
3.449.077 3.322.662 126.415 3,80 %
Leasingverbindlichkeiten
28
82.242 79.553 2.689 3,38 %
Handelspassiva
29
19.957 23.946 -3.989 -16,66 %
Rückstellungen
30, 31
54.425 57.255 -2.830 -4,94 %
Ertragsteuerverpflichtungen
23
735 5.2 34 -4.499 -85,96 %
Laufende Steuer 139 4.784 -4.645 -97,10 %
Latente Steuer 596 450 145 32,29 %
Sonstige Passiva
32
536.213 595.170 -58.957 -9,91 %
Nachrangige Verbindlichkeiten
33
1.237.365 401.973 835.392 > 200,00 %
Eigenkapital
35
912.551 1.094.355 -181.804 -16,61 %
SUMME PASSIVA 16.036.189 15.099.814 936.375 6,20 %
Veränderung
Anhang
(Notes)
41
Jahresfinanzbericht 2024
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
EUR Tsd.
137.547 217.722 269.779 351.119 976.168 80 976.248
Konzernjahresergebnis 133.943 133.943 133.943
Sonstiges Ergebnis
0 0 0 13.193 13.193 0 13.193
Konzerngesamtergebnis 0 0 0 147.136 147.136 0 147.136
Kündigung AT1-Emission 0 0 0
Ausschüttung -3.316 -3.316 -3.316
Kuponzahlung AT1-Emission -1 7.050 -17 .050 -17.050
Rückkauf eigene Anteile -1.873 -6.774 -8.646 -8.646
63 63 -80 -17
135.674 217.722 269.779 471.179 1.094.355 0 1.094.355
Konzernjahresergebnis 42.973 42.973 0 42.973
Sonstiges Ergebnis
0 0 0 11.343 11.343 0 11.343
Konzerngesamtergebnis 0 0 0 54.316 54.316 0 54.316
Kündigung AT1-Emission -2 17.722 -2.278 -220.000 -220.000
Ausschüttung -7.595 -7.595 0 -7.595
Kuponzahlung AT1-Emission -8.525 -8.525 -8.525
Rückkauf eigene Anteile 0 0 0
0 0 0 0
Stand 31.12.2024 135.674 0 269.779 507.097 912.551 0 912.551
Für weitere Angaben zum Kapital verweisen wir auf Note 35) Eigenkapital im Anhang.
Veränderungen durch Verschiebung in
nicht beherrschende Anteile,
Kapitalerhöhungen und
Entkonsolidierungen
Zusätzliches Kernkapital
Stand 01.01.2023
Eigenkapital ohne nicht
beherrschende Anteile
Nicht beherrschende
Anteile
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Stand 31.12.2023
Gewinn- und sonstige
Rücklagen
Eigenkapital
Veränderungen durch Verschiebung in
nicht beherrschende Anteile,
Kapitalerhöhungen und
Entkonsolidierungen
42
Jahresfinanzbericht 2024
Konzerngeldflussrechnung
EUR Tsd.
Anhang
(Notes)
1-12/2024
1-12/2023
Konzernjahresergebnis (vor nicht beherrschenden Anteilen) 42.973 133.943
4 -154.779 -184.560
8 -2.259 -2.334
8, 10 8.251 10.440
5, 10 74.757
24.195
8, 9 -6.320
-1.159
Steuern vom Einkommen 12 3.008
-16.488
Forderungen an Kreditinstitute 14 796. 664
276.595
Forderungen an Kunden 14 -295.158
-357.720
Handelsaktiva 16 -676
-3.472
Finanzinvestitionen 17 -37.774
-90.458
Sonstige Aktiva 24 -3.867
-730
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25 83.420
-1.073.014
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 26 135.785
-240.495
Verbriefte Verbindlichkeiten 27 119.487
1.567.866
Derivate 16, 24, 29, 32 -20.125
-21.740
Sonstige Passiva 32 5.464
251.420
465.944
405.333
-286.656
-201.200
8 2.259
2.334
11 15.765
0
-11.300
4.000
Cash flow aus operativer Geschäftstätigkeit 934.865 482. 757
Mittelzufluss aus der Veräußerung bzw. Tilgung von
Wertpapieren zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
17
126.428
108.609
Beteiligungen
20
17.474
400
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
21, 22
1.454
2.669
Abgang von Tochterunternehmen (abzüglich abgegangener Zahlungsmittel) 0
57
Mittelabfluss durch Investitionen in
Wertpapieren zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
17
-1.013.004
-602.665
Beteiligungen
20
-22.468
-1.422
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
21, 22
-9.226
-4.771
Cash flow aus Investitionstätigkeit -899. 342 -497.123
Rückzahlung aus Kündigung AT1-Emission 35 -220.000 0
Auszahlung für den Rückkauf eigener Anteile 35 -3.000 -3.000
Dividendenzahlungen und Kuponzahlungen AT1-Emission 35 -16.120 -20.366
Zahlungsabflüsse Leasingverbindlichkeiten 28 -4.244 -3.824
Zahlungszuflüsse nachrangige Verbindlichkeiten 33 993.240 0
Zahlungsabflüsse nachrangige Verbindlichkeiten 33 -215.892 0
Abgang von nicht beherrschenden Anteilen 0 -17
Cash flow aus Finanzierungstätigkeit 533.984 -27.207
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode 13 3.303.819 3. 345.392
Cash flow aus operativer Geschäftstätigkeit 934.865 482. 757
Cash flow aus Investitionstätigkeit -899.342 -497.123
Cash flow aus Finanzierungstätigkeit 533.984 -27.207
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode 13 3.873.327 3. 303.819
Details zu der Berechnungsmethode zur Geldflussrechnung sind in Note 3) kk) angeführt.
Die detaillierte Darstellung der Ein- und Auszahlungen vom Nachrangkapital sind in Note 33) dargestellt.
Im Jahresergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten
Abschreibungen und Zuschreibungen auf Finanz- und Sachanlagen
Dotierung und Auflösung von Rückstellungen und Risikovorsorgen
Ergebnis aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten sowie Sachanlagen
Zinsüberschuss
Erhaltene Zinsen
Gezahlte Zinsen
Gezahlte Ertragsteuern
Erhaltene Dividenden
Erträge aus Beteiligungen
Dividenden von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
Jahresfinanzbericht 2024
43
44 Jahresfinanzbericht 2024
ANHANG (NOTES) ........................................................................................................................................................... 46
1) Allgemeine Angaben ........................................................................................................................................ 46
2) Darstellung und Veränderungen des Konsolidierungskreises ..................................................................... 47
3) Rechnungslegungsgrundsätze ........................................................................................................................ 48
a) Erstmalig angewendete Standards und Interpretationen ................................................................................. 49
b) Zukünftig anzuwendende Standards und Interpretationen .............................................................................. 50
c) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf ESG-Risiken ............................................................. 51
d) Anwendung von Schätzungen und Annahmen ............................................................................................... 52
e) Konsolidierungsgrundsätze ............................................................................................................................. 52
f) Währungsumrechnung .................................................................................................................................... 53
g) Zinsüberschuss ............................................................................................................................................... 53
h) Risikovorsorge ................................................................................................................................................. 54
i) Provisionsüberschuss ..................................................................................................................................... 54
j) Handelsergebnis ............................................................................................................................................. 54
k) Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties ......................................................................... 55
l) Sonstiges betriebliches Ergebnis .................................................................................................................... 55
m) Verwaltungsaufwand ....................................................................................................................................... 55
n) Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ........................................................................................ 55
o) Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden ............................................................................................... 59
p) Risikovorsorge ................................................................................................................................................. 59
q) Handelsaktiva und -passiva............................................................................................................................. 61
r) Finanzinvestitionen .......................................................................................................................................... 62
s) Investment property ......................................................................................................................................... 62
t) Beteiligungen und Anteile an at equity bewerteten Unternehmen ................................................................... 63
u) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen ................................................................................ 64
v) Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen................................................................................................... 65
w) Sonstige Aktiva ................................................................................................................................................ 65
x) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zur Veräußerung bestimmt ............................................................... 66
y) Verbindlichkeiten ............................................................................................................................................. 67
z) Sozialkapital .................................................................................................................................................... 67
aa) Rückstellungen ................................................................................................................................................ 69
bb) Sonstige Passiva ............................................................................................................................................. 69
cc) Nachrangige Verbindlichkeiten ........................................................................................................................ 69
dd) Eigenkapital ..................................................................................................................................................... 70
ee) Kapitalrücklagen .............................................................................................................................................. 70
ff) Gewinnrücklagen ............................................................................................................................................. 70
gg) Eigenmittel....................................................................................................................................................... 70
hh) Treuhandgeschäfte ......................................................................................................................................... 71
ii) Pensionsgeschäfte .......................................................................................................................................... 71
jj) Sonstige Eventualverpflichtungen und finanzielle Verpflichtungen.................................................................. 71
kk) Geldflussrechnung .......................................................................................................................................... 72
4) Zinsüberschuss ................................................................................................................................................ 73
5) Ergebnis aus Risikovorsorgen ........................................................................................................................ 74
6) Provisionsüberschuss ..................................................................................................................................... 74
7) Handelsergebnis ............................................................................................................................................... 74
8) Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties ..................................................................... 75
9) Sonstiges betriebliches Ergebnis ................................................................................................................... 76
10) Verwaltungsaufwand ........................................................................................................................................ 77
11) Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen .......................................................................................... 78
12) Steuern vom Einkommen und Ertrag .............................................................................................................. 79
13) Barreserve ......................................................................................................................................................... 80
14) Forderungen an Kreditinstitute und Kunden.................................................................................................. 80
15) Risikovorsorge .................................................................................................................................................. 82
16) Handelsaktiva .................................................................................................................................................... 85
17) Finanzinvestitionen .......................................................................................................................................... 86
18) Investment property ......................................................................................................................................... 87
19) Anteile an at equity bewerteten Unternehmen ............................................................................................... 89
20) Beteiligungen .................................................................................................................................................... 91
21) Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................................ 92
22) Sachanlagen ...................................................................................................................................................... 93
23) Ertragsteueransprüche und Ertragsteuerverpflichtungen ............................................................................ 94
24) Sonstige Aktiva ................................................................................................................................................. 95
25) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ............................................................................................... 96
26) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ............................................................................................................ 96
27) Verbriefte Verbindlichkeiten ............................................................................................................................ 96
28) Leasingverbindlichkeiten ................................................................................................................................. 97
Jahresfinanzbericht 2024 45
29) Handelspassiva ................................................................................................................................................. 97
30) Rückstellungen ................................................................................................................................................. 98
31) Sozialkapital ...................................................................................................................................................... 99
32) Sonstige Passiva ............................................................................................................................................ 101
33) Nachrangige Verbindlichkeiten ..................................................................................................................... 101
34) Zahlungsströme Verbindlichkeiten ............................................................................................................... 103
35) Eigenkapital ..................................................................................................................................................... 103
36) Eigenmittel....................................................................................................................................................... 106
37) Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ................................................................................... 109
38) Derivate ............................................................................................................................................................ 113
39) Hedging ........................................................................................................................................................... 114
40) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung ........................................................................ 117
41) Treuhandgeschäfte ......................................................................................................................................... 117
42) Sicherheitenübertragung für eigene Verbindlichkeiten .............................................................................. 118
43) Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken ............................................................................................... 119
44) Pensionsgeschäfte und andere übertragene Vermögenswerte .................................................................. 120
45) Angaben über Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ...................... 120
46) Angaben zum Hypothekenbankgeschäft gemäß Pfandbriefgesetz einschließlich fundierter
Bankschuldverschreibungen ......................................................................................................................... 121
47) Vertriebsstellen ............................................................................................................................................... 121
48) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ............................................................................................................. 121
49) Segmentberichterstattung ............................................................................................................................. 122
50) Risikobericht ................................................................................................................................................... 124
a) Interner Kapitaladäquanzprozess .................................................................................................................. 127
b) Kreditrisiko..................................................................................................................................................... 131
c) Marktrisiko ..................................................................................................................................................... 172
d) Liquiditätsrisiko .............................................................................................................................................. 177
e) Operationelles Risiko .................................................................................................................................... 179
f) Sonstige Risiken ............................................................................................................................................ 180
51) Vollkonsolidierte verbundene Unternehmen ................................................................................................ 181
52) Beteiligungsunternehmen bewertet at equity .............................................................................................. 181
53) Nichtkonsolidierte verbundene Unternehmen ............................................................................................. 181
46 Jahresfinanzbericht 2024
ANHANG (NOTES)
1) Allgemeine Angaben
Die VOLKSBANK WIEN AG (VBW) mit Firmensitz in 1030 Wien, Dietrichgasse 25, ist das Mutterunternehmen von im
Inland agierenden Tochtergesellschaften und die Zentralorganisation (ZO) des österreichischen Volksbanken-
Verbundes. Neben dem Verbundgeschäft mit den Volksbanken liegen die Schwerpunkte im Privat- und Firmenkunden-
geschäft in Österreich .
Die VBW als ZO gemäß § 30a BWG ist Teil des Kreditinstitute-Verbundes (Haftungs- und Liquiditätsverbund). Die auf-
sichtsrechtlichen Bestimmungen der Teile 2 bis 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie § 39a BWG sind vom Volks-
banken-Verbund auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage zu erfüllen (§ 30a Abs. 7 BWG). Die VBW hat weiterhin
sämtliche aufsichtsrechtlichen Bestimmungen auf Einzelbasis und KI-Gruppenebene zu erfüllen. Die Mitglieder des
Volksbanken-Verbundes haften untereinander unbeschränkt und es wurde vertraglich die anteilige Übernahme der
Kosten und Risiken der ZO vereinbart. Mit Schreiben vom 29. Juni 2016 wurde die unbefristete Genehmigung des
Volksbanken-Verbundes ohne Auflagen von der Europäische Zentralbank (EZB) erteilt.
Die Bilanzierung und Bewertung wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern) vorgenom-
men. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da dies die funktionale Währung des Konzerns ist. Alle Daten sind
in Tausend EUR dargestellt, sofern nichts anderes angegeben ist. Rundungsdifferenzen sind in den nachstehenden
Tabellen möglich.
Die VBW berichtet über Konzepte, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf Umweltbelange, Sozial- und Arbeitnehmerbe-
lange, Menschenrechte, Korruption und Bestechung und Diversität gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesse-
rungsgesetz (NaDiVeG) und Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht. Wei-
tere Informationen sind in der Note 50) Risikobericht dargestellt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 05. März 2025 vom Vorstand unterzeichnet und anschließend zur Weiter-
gabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
Jahresfinanzbericht 2024 47
2) Darstellung und Veränderungen des Konsolidierungskreises
Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Veränderungen im Konsolidierungskreis des VBW Konzerns.
Strukturvereinfachungskonzept
Im Juni 2023 wurde im Volksbanken-Verbund ein Strukturvereinfachungskonzept für den Krisenfall beschlossen. Dieses
beinhaltet bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Liquiditäts-, Vermögens- oder Ertragslage im Volksban-
ken-Verbund ergänzend zum Haftungsverbund Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalsituation der Verbundbanken
und eine Vereinfachung der Organisationsstruktur inklusive der automatischen Schaffung einer Unternehmensgruppe mit
der VBW als Muttergesellschaft und den anderen acht Verbundbanken als Tochtergesellschaften.
Anzahl der in den Konzern einbezogenen Unternehmen
31.12.2024
31.12.2023
Inland
Ausland
Gesamt
Inland
Ausland
Gesamt
Vollkonsolidierte Unternehmen
Kreditinstitute
1
0
1
1
0
1
Finanzinstitute
0
0
0
0
0
0
Sonstige Unternehmen
4
0
4
4
0
4
Gesamt
5
0
5
5
0
5
At equity einbezogene
Unternehmen
Kreditinstitute
1
0
1
1
0
1
Sonstige Unternehmen
1
0
1
1
0
1
Gesamt
2
0
2
2
0
2
Anzahl der in den Konzern nicht einbezogenen Unternehmen
31.12.2024
31.12.2023
Inland
Ausland
Gesamt
Inland
Ausland
Gesamt
Verbundene Unternehmen
4
0
4
4
0
4
Assoziierte Unternehmen
3
0
3
3
0
3
Unternehmen gesamt
7
0
7
7
0
7
Diese Unternehmen sind zusammen für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit wird neben den quan-
titativen Merkmalen Bilanzsumme und Jahresergebnis nach Steuern, die Auswirkung einer Konsolidierung auf einzelne
Bilanzposten sowie auf den true and fair view im Konzernabschluss berücksichtigt. Für die Berechnung der quantitativen
Merkmale wurden die letzten verfügbaren Jahresabschlüsse der Gesellschaften sowie der Konzernabschluss des Ge-
schäftsjahres 2024 zugrunde gelegt.
Die Liste der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der at equity bewerteten Unternehmen sowie der
nicht einbezogenen verbundenen Unternehmen mit Detailinformationen befindet sich am Ende des Anhangs (siehe
Notes 51), 52) und 53) .
48 Jahresfinanzbericht 2024
3) Rechnungslegungsgrundsätze
Die nachfolgenden Rechnungslegungsgrundsätze wurden stetig angewendet.
Der Konzernabschluss 2024 sowie die Vergleichswerte 2023 der VBW wurden auf Basis aller am Bilanzstichtag gültigen
International Financial Reporting Standards (IFRS), die das International Accounting Standards Board (IASB) veröffent-
licht hat, sowie aller Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des
Standing Interpretations Committee (SIC), sofern diese auch von der Europäischen Union im Endorsement-Verfahren
übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind, erstellt und erfüllen die Voraussetzungen des § 245a UGB
und des § 59a BWG über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsät-
zen.
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit allen am Bilanzstichtag gültigen IFRS/IAS, die das International
Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht hat, sowie allen Interpretationen des International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des Standing Interpretations Committee (SIC) erstellt, sofern diese auch von der
Europäischen Union (EU) im Endorsement-Verfahren übernommen wurden.
Der Konzernabschluss ist mit Ausnahme der folgenden Postionen auf Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
erstellt:
- Derivative Finanzinstrumente – bewertet mit dem fair value
- Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie erfolgswirksam und erfolgsneutral zum fair value bewertet
- Investment property Vermögenswerte – bewertet mit dem fair value
- Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Grundgeschäfte zu fair value hedges sind – fortgeführte
Anschaffungskosten werden um die fair value Änderungen angepasst, die den gehedgten Risiken zuzuordnen
sind
- Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum fair value bewertet (fair value Option)
- Latente Steuern – für temporäre Unterschiede zwischen steuerlichen und IFRS Werten werden jene Beträge an-
gesetzt, in deren Höhe sich voraussichtlich eine künftige Steuerbe- oder -entlastung im Zeitpunkt der Umkehrung
ergibt
- Sozialkapitalrückstellungen – Ansatz erfolgt mit dem Barwert abzüglich des Barwertes des Planvermögens
Jahresfinanzbericht 2024 49
In den beiden nachfolgenden Kapiteln erfolgt eine Darstellung von geänderten und neuen Rechnungslegungsvorschrif-
ten.
Erstmalig angewendete Standards und Interpretationen
Standard
Verbindliche
Anwendung
Wesentliche
Auswirkungen
auf VBW
Änderungen zu Standards und Interpretationen
Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an
IFRS 16)
01.01.2024
Nein
Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig (Änderungen an IAS 1)
01.01.2024
Nein
Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1)
01.01.2024
Nein
Angabe zu Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten (Änderungen an IAS 7
und IFRS 7)
01.01.2024
Nein
Künftig anzuwendende Standards und Interpretationen
Standard
Verbindliche
Anwendung
Wesentliche
Auswirkungen
auf VBW
Auswirkungen von Wechselkursänderungen - mangelnde Umtauschbarkeit
(Änderungen an IAS 21)
01.01.2025
Nein
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
(Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
01.01.2026
Nein
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards - Band 11
01.01.2026
Nein
Power Purchase Agreements - Verträge über Elektrizität aus erneuerbaren Quellen
(Änderungen an IFRS 9 und IFRS7)
01.01.2026
Nein
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss
01.01.2027
Ja
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
01.01.2027
Nein
a) Erstmalig angewendete Standards und Interpretationen
Es ergaben sich durch die Anwendung der erstmalig anzuwendenden Standards und Interpretationen keine wesentli-
chen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16)
Die Änderung beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-
leaseback (SLB) mit variablen Leasingzahlungen beim Verkäufer-Leasingnehmer. Hierbei wird die Fortentwicklung jener
Leasingverbindlichkeiten geregelt, bei denen bei der Ersterfassung variable Leasingzahlungen berücksichtigt wurden.
Grundsätzlich führt die Änderung dazu, dass bei der Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines
SLB die zu Laufzeitbeginn erwarteten variablen Leasingzahlungen zu berücksichtigen sind. In jeder Periode wird die
Leasingverbindlichkeit um die erwarteten Zahlungen reduziert und die Differenz zu den tatsächlichen Zahlungen erfolgs-
wirksam erfasst. Die erstmalige Anwendung der Änderung an IFRS 16 hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den
Konzernabschluss, da der Verbund in der Regel keine Sale-and-leaseback-Vereinbarungen mit variablen Leasingzah-
lungen abschließt.
Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig und langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Ände-
rungen an IAS 1)
Die Änderungen an IAS 1 sollen die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Zu-
künftig sollen ausschließlich „Rechte“, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung
einer Schuld sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums „Recht, die Erfüllung
der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben“ sowie Erläuterungen zum Merkmal „Erfüllung“ aufgenommen.
Durch eine weitere Änderung wird hinsichtlich der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klargestellt,
dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, diese Klassifizie -
50 Jahresfinanzbericht 2024
rung beeinflussen. Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es den Abschlussadres-
saten ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf
Monaten rückzahlbar werden könnten. Die erstmalige Anwendung der Änderung an IAS 1 hat keine wesentlichen Aus-
wirkungen auf den Konzernabschluss.
Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1)
Durch die Änderungen an IAS 1 wird hinsichtlich der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klargestellt,
dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, diese Klassifizie-
rung beeinflussen. Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es den Abschlussadres-
saten ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf
Monaten rückzahlbar werden könnten. Die erstmalige Anwendung der Änderung an IAS 1 hat keine wesentlichen Aus-
wirkungen auf den Konzernabschluss.
Angabe zu Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)
Durch die Änderung soll die Transparenz im Hinblick auf die Auswirkungen von Lieferfinanzierungsvereinbarungen auf
Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiko eines Unternehmens verbessert werden. Zu diesem Zweck wer-
den bestehende Angabevorschriften um zusätzliche und verpflichtende qualitative und quantitative Angaben ergänzt. Da
der Konzern keine Lieferfinanzierungsvereinbarungen hat, hat diese Änderung keine Auswirkungen auf den Konzernab-
schluss.
b) Zukünftig anzuwendende Standards und Interpretationen
Auswirkungen von Wechselkursänderungen - mangelnde Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21)
Mit den Änderungen in Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) wird IAS 21 wie folgt geändert: Spezifizie-
rung, wann eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist und wann nicht; Festlegung, wie ein Unternehmen
den anzuwendenden Stichtagskurs bestimmt, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist; zusätzliche Informationen, wie
sich der Mangel an Umtauschbarkeit einer Währung auf die finanzielle Leistung, finanzielle Lage und cash flows des
Unternehmens auswirkt.
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
Durch die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 wird insbesondere die Behandlung von spezifischen Fragestellungen be-
treffend die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte klargestellt. Neben Erläuterungen zu Vertragsbedingungen, die
den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme ändern, wurden die Behandlung von nicht rückgriffsbe-
rechtigten finanziellen Vermögenswerten, vertraglich verknüpften Instrumenten, die Ausbuchung einer durch elektroni-
schen Zahlungsverkehr erfüllten finanziellen Verbindlichkeit sowie die Angaben zu Eigenkapitalinstrumenten, die er-
folgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, klargestellt.
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards - Band 11
Die Änderungen beziehen sich auf nachfolgende Standards:
- IFRS 1 - Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender
- IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben zu Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung
- IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und
dem Transaktionspreis
- IFRS 7 - Finanzinstrumente: Einleitung und Angaben zum Kreditrisiko
- IFRS 9 - Finanzinstrumente: Ausbuchung von Leasingverpflichtungen durch den Leasingnehme r
Jahresfinanzbericht 2024 51
- IFRS 9 - Finanzinstrumente: Transaktionspreis Definition
- IFRS 10 - Konzernabschlüsse: Bestimmung eines 'de facto-Agenten'
- IAS 7 - Kapitalflussrechnungen: Begriff "Anschaffungskostenmethode" nicht mehr definiert.
Power Purchase Agreements - Verträge über Elektrizität aus erneuerbaren Quellen (Änderungen an IFRS 9 und IFRS7)
Verträge über Elektrizität aus erneuerbaren Quellen zielen darauf ab, die Stabilität und den Zugang zu erneuerbarer
Elektrizität abzusichern. Diese Energiequellen hängen in der Regel von der Natur ab, wodurch ihr Angebot nicht zugesi-
chert werden kann. Aus diesem Grund werden die Vorschriften für den Eigenverbrauch in IFRS 9 wie folgt geändert:
Aufnahme von neuen Faktoren bei der Anwendung von IFRS 9.2.4 auf Verträge über erneuerbare Energien, bei denen
die Quelle der Stromerzeugung erneuerbar ist und der Käufer im Wesentlichen dem gesamten Mengenrisiko ausgesetzt
ist. Diese Verträge dürfen als Sicherungsinstrument in einer Hedge Beziehung designiert werden; zusätzliche Abgabe-
pflichten über Auswirkungen dieser Verträge auf die Leistung des Unternehmens sowie auf die Höhe, den Zeitpunkt und
die Unsicherheit der cash flows. Diesen Änderungen haben keine Auswirkung auf die VBW.
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss
IFRS 18 soll die Berichterstattung über die finanzielle Leistung eines Unternehmens verbessern und die Vergleichbarkeit
von Finanzberichten erhöhen, im Zuge dessen wird der bisherige Standard IAS 1 abgelöst. Der Schwerpunkt liegt dabei
auf der Gewinn- und Verlustrechnung, für die vordefinierte Zwischensummen eingeführt und neue Vorschriften zur Kate-
gorisierung und Zusammenfassung bzw. Aufgliederung von Posten gelten werden. Zusätzlich werden Angaben zu be-
stimmten, von der Unternehmensleitung definierten und verwendeten, Erfolgskennzahlen eingeführt.
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
Mit der Einführung von IFRS 19 wird es bestimmten Tochterunternehmen ermöglicht, die Angaben im Geschäftsbericht
zu reduzieren, falls es neben seinem Status als Tochterunternehmen gleichzeitig keiner Rechenschaftspflicht unterliegt
und das Mutterunternehmen einen Konzernabschluss veröffentlicht, der im Einklang mit IFRS erstellt wird .
c) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf ESG-Risiken
ESG-Risiken (Environmental Social Governance Risiken) bezeichnen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Klima,
Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert von
Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation der Emittentin und/oder des
VBW Konzerns haben könnten. ESG-Risiken entstehen, weil Belange im Hinblick auf Klima, Umwelt, Soziales und Un-
ternehmensführung auf Gegenparteien, Kunden und andere Vertragspartner der Emittentin und/oder des VBW Konzerns
wirken können. ESG-Risiken wurden hierbei nicht als eigenständige Risikoart aufgenommen, sondern in den bestehen-
den Risikoarten abgebildet.
Für die Bewertung der mit ESG-Faktoren verbundenen Risiken auf Einzelkreditnehmerebene wurde ein eigenes Scoring
entwickelt, welches in Abhängigkeit vom Kreditobligo für Kommerz- und Immobilienkunden zur Anwendung kommt. Mit-
tels der Beurteilung von Soft-Facts durch den Kundenberater werden die mit ESG-Faktoren verbundenen Risiken sowie
die risikomindernden Maßnahmen des Kunden im Rahmen eines ESG-Scores bewertet. Die auf die Kundensegmente
abgestimmten Soft-Facts umfassen alle drei Risikoaspekte (Environmental, Social und Governance). Eine Beurteilung
der mit ESG-Faktoren verbundenen Risiken erfolgt im Rahmen der Kreditvergabe- und Überwachungsprozesse.
Die für ESG-Risiken angewandten Methoden, Modelle und Strategien werden in den kommenden Jahren kontinuierlich
weiterentwickelt und sollen dazu beitragen, inhärente ESG-Risiken sukzessive genauer zu messen. Weitere Informatio-
nen betreffend ESG Risken sind in der Note 50) Risikobericht dargestellt.
52 Jahresfinanzbericht 2024
Zum 31. Dezember 2024 hat die VBW wie im Vorjahr in keine Anleihen bzw. Kredite investiert bzw. Anleihen emittiert
deren vertragliche cash flows abhängig von der Erfüllung bestimmter vertraglich festgelegter ESG Ziele sind .
d) Anwendung von Schätzungen und Annahmen
Informationen über Annahmen und Schätzunsicherheiten zum 31. Dezember 2024, durch die ein beträchtliches Risiko
entstehen können, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der aus-
gewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
− Anhangangabe: siehe Notes 12) und 23): Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde,
dass in Zukunft ausreichend steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden, um die bestehenden Verlustvorträge zu
verwerten; gegebenenfalls werden keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Zu Beginn des Jahres 2022 wurde
durch den Gesetzgeber beschlossen, den Körperschaftsteuersatz in Österreich stufenweise von 25 % auf 23 % her-
abzusetzen. Seit dem 01. Jänner 2024 beträgt der Körperschaftsteuersatz 23 %.
− Anhangangabe: siehe Note 18): Die Beurteilung der Werthaltigkeit von investment properties basiert auf zukunfts-
bezogenen Annahmen.
− Anhangangabe: siehe Note 20): Für die Bewertung der Beteiligungen werden unterschiedliche Bewertungsmodelle
verwendet. Die zugrundeliegenden Parameter der verwendeten Bewertungsmodelle basieren ebenfalls auf zu-
kunftsbezogenen Annahmen.
− Anhangangabe: siehe Note 31): Für die Bewertung der bestehenden Sozialkapitalverpflichtungen werden Annah-
men für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung und künftige Bezugserhöhungen verwendet.
− Anhangangabe: siehe Note 50): Grundlage für die Bestimmung der erwarteten Kreditausfälle stellen Szenarien
bezüglich der erwarteten cash flows des Fremdkapitalinstruments dar. Somit sind zur Ermittlung der Wertminderun-
gen Annahmen und Prognosen bezüglich der noch zu erzielenden Zahlungseingänge vom Kreditnehmer bzw. aus
der Verwertung der Sicherheiten zu treffen und die Eintrittswahrscheinlichkeit des jeweiligen Szenarios zu schätzen.
Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Ab-
schluss erfassten Beträge im Wesentlichen beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
− Anhangangabe: siehe Note 3) n): Ausbuchung und Modifikation eines finanziellen Vermögenswertes.
− Anhangangabe: siehe Note 3) p) sowie Note 50) Risikobericht): Klassifizierung von Finanzinstrumenten für die
Bemessung der Höhe der erwarteten Kreditverluste (Bewertung des Geschäftsmodells, SPPI-Beurteilung, Stufen-
zuordnung) sowie die Bestimmung der Methodik für die Berücksichtigung von zukunftsgerichteten Informationen
sowie die Auswahl von Modellen und Szenario-Gewichtungen, um erwartete Kreditverluste zu messen.
e) Konsolidierungsgrundsätze
Grundlage des vorliegenden Konzernabschlusses bilden nach IFRS erstellte Einzelabschlüsse aller vollkonsolidierten
Unternehmen. Im Rahmen der at equity Bewertung wurden die Wertansätze in den lokalen Abschlüssen assoziierter
Unternehmen an die konzerneinheitlichen Rechnungslegungsgrundsätze angepasst, sofern die Auswirkungen auf den
Konzernabschluss wesentlich waren.
Die im Wege der Vollkonsolidierung und nach der Equity Methode einbezogenen Jahresabschlüsse wurden auf Basis
des Bilanzstichtages zum 31. Dezember 2024 erstellt.
Unternehmenszusammenschlüsse ab dem 31. März 2004 werden gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode bilanziert.
Dabei werden alle zum Erwerbszeitpunkt identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zu ihren
fair values angesetzt. Übersteigen die Anschaffungskosten den anteiligen Zeitwert des Nettovermögens, wird ein Ge -
Jahresfinanzbericht 2024 53
schäfts- oder Firmenwert aktiviert. Die full goodwill Methode wird nicht angewendet. Der Firmenwert wird nicht planmä-
ßig abgeschrieben, sondern wird gemäß IAS 36 einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Passive Unterschiedsbe-
träge sind gemäß IFRS 3 nach einer erneuten Überprüfung sofort erfolgswirksam zu erfassen. Anpassungen von beding-
ten Kaufpreisbestandteilen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verbindlichkeit ausgewiesen werden, werden erfolgswirk-
sam erfasst. Transaktionen, bei denen der Konzern weiterhin die Beherrschung behält, werden erfolgsneutral im Eigen-
kapital erfasst.
Sofern Unternehmen, die von der VBW direkt oder indirekt beherrscht werden, für die Vermittlung eines möglichst ge-
treuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des VBW Konzerns wesentlich sind, werden sie im Konzernab-
schluss vollkonsolidiert. Unternehmen mit einem Kapitalanteil zwischen 20 % und 50 % ohne Beherrschungsvertrag
werden nach der Equity Methode in den Konzernabschluss einbezogen, sofern sie für die Darstellung nicht von unterge-
ordneter Bedeutung sind.
Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Eventualforderungen und
-verbindlichkeiten aus Beziehungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie
entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Zuge der Schuldenkonsolidierung aufgerechnet. Erträge und
Aufwendungen zwischen Konzernunternehmen werden im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischener-
gebnisse im Wege der Zwischenergebniseliminierung eliminiert.
f) Währungsumrechnung
Gemäß IAS 21 werden auf Fremdwährung lautende monetäre Vermögenswerte und Schulden, nicht monetäre zum fair
value bewertete Posten sowie noch nicht abgewickelte Kassageschäfte zum Devisen-Kassa-Mittelkurs und noch nicht
abgewickelte Termingeschäfte zum Devisen-Termin-Mittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Nicht monetäre Ver-
mögenswerte und Schulden, die mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden mit dem Anschaffungs-
kurs angesetzt.
Die Umrechnung von Einzelabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen in fremden Währungen erfolgt nach der
modifizierten Stichtagskursmethode gemäß IAS 21 für die Bilanz mit dem Devisen-Kassa-Mittelkurs zum Bilanzstichtag
und für das Eigenkapital mit den historischen Kursen. Differenzen, die sich aus dieser Umrechnung ergeben, werden
erfolgsneutral in der Währungsrücklage verrechnet. Firmenwerte und aufgedeckte stille Reserven und Lasten aus der
Erstkonsolidierung von ausländischen Tochterunternehmen, die vor dem 01. Jänner 2005 entstanden sind, werden mit
den historischen Wechselkursen umgerechnet. Alle Firmenwerte und aufgedeckte stille Reserven und Lasten von Unter-
nehmenszusammenschlüssen nach dem 01. Jänner 2005 werden mit dem Devisen-Kassa-Mittelkurs zum Bilanzstichtag
umgerechnet. Zum 31. Dezember 2024 ist im Konsolidierungskreis der VBW, wie im Vorjahr, kein ausländisches Toch-
terunternehmen in fremder Währung enthalten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung werden die durchschnittlichen Devisen-Kassa-Mittelkurse, berechnet auf Basis von
Monatsultimoständen, für das Geschäftsjahr herangezogen. Währungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs in der
Bilanz und dem Durchschnittskurs in der Gewinn- und Verlustrechnung werden ergebnisneutral mit dem Eigenkapital in
der Währungsrücklage verrechnet.
g) Zinsüberschuss
Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung er-
fasst. Laufende oder einmalige zinsähnliche Erträge und Aufwendungen wie Kreditprovisionen, Überziehungsprovisionen
oder Bearbeitungsgebühren werden im Zinsüberschuss nach der Effektivzinsmethode erfasst. Agien und Disagien wer -
54 Jahresfinanzbericht 2024
den mit Hilfe der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Finanzinstrumentes verteilt und im Zinsüberschuss darge-
stellt.
Der sich aus der Berechnung der Risikovorsorge ergebende Barwerteffekt wird im Zinsergebnis dargestellt.
Der Zinsüberschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- Zinsen und ähnlichen Erträgen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften (inklusive Barwerteffekt aus den Risikovor-
sorgen)
- Zinsen und ähnlichen Erträgen aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
- Zinsen und ähnlichen Aufwendungen für Einlagen
- Zinsen und ähnlichen Aufwendungen für verbriefte Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten
- Zinskomponenten von derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuches
- Zinsaufwendungen aus Leasingverträgen
- Modifizierungen von finanziellen Vermögenswerten, wenn es sich um marktinduzierte Vertragsanpassungen
handelt
Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Handelsaktiva und -passiva werden im Handelsergebnis dargestellt.
h) Risikovorsorge
Der Posten Risikovorsorge enthält Veränderungen der erfassten Wertminderungen bzw. Risikorückstellungen auf finan-
zielle Vermögenswerte (zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum fair value bewertet) sowie auf
außerbilanzielle Verpflichtungen (i.W. Kreditzusagen und Finanzgarantien) basierend auf dem IFRS 9 Wertminderungs-
modell der erwarteten Kreditverluste. Darüber hinaus werden Direktabschreibungen von Forderungen und Eingänge aus
bereits abgeschriebenen Forderungen in der Risikovorsorge ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus Modifizierungen
von finanziellen Vermögenswerten, bei denen es sich um bonitätsbedingte Modifizierungen handelt, werden ebenfalls in
diesem Posten dargestellt.
i) Provisionsüberschuss
Im Provisionsüberschuss werden alle Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst-
leistungen entstehen, periodengerecht dargestellt. Bei Provisionen und Gebühren für Dienstleistungen, die über einen
bestimmten Zeitraum erbracht werden, erfolgt die Vereinnahmung über den entsprechenden Zeitraum. Darin enthalten
sind Provisionen aus dem Kredit- und Girogeschäft, Haftungsprovisionen und Depot- und Verwaltungsgebühren. Handelt
es sich jedoch um Provisionen bzw. Gebühren von transaktionsbezogenen Leistungen für Dritte, werden diese bei voll-
ständiger Leistungserbringung vereinnahmt. Im Wesentlichen handelt es sich um Vermittlungen von Versicherungen,
Bausparverträgen und Krediten sowie Transaktionen von Wertpapieren. In den Fällen, in denen ein zugehöriges Finan-
zinstrument existiert, werden Provisionen, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, als Teil des Zinsertrages
ausgewiesen.
j) Handelsergebnis
Im Handelsergebnis werden alle realisierten und unrealisierten Ergebnisse aus im Handelsbestand (Handelsaktiva und
Handelspassiva) gehaltenen Finanzinvestitionen, Devisen und derivativen Finanzinstrumenten erfasst. Diese umfassen
nicht nur die Ergebnisse aus Marktwertänderungen, sondern auch alle Zinserträge, Dividenden und Refinanzierungsauf-
wendungen der Handelsaktiva. Darüber hinaus werden Ergebnisse aus der täglichen Bewertung von Posten in Fremd-
währungen ebenfalls im Handelsergebnis dargestellt .
Jahresfinanzbericht 2024 55
k) Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties setzt sich wie folgt zusammen:
- Realisierte Erträge oder Aufwendungen aus Buchwertabgängen von Finanzinstrumenten
- Zu- und Abschreibungen von Finanzinstrumenten
- Ergebnis aus hedge accounting
- Ergebnis aus sonstigen derivativen Finanzinstrumenten
- Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
- Beteiligungserträge aus verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteili-
gungsverhältnis besteht und sonstigen Beteiligungen
- Erträge aus operating lease und investment properties
In den realisierten Erträgen oder Aufwendungen aus Buchwertabgängen werden Veräußerungsergebnisse aus finanziel-
len Vermögenswerten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden, oder Fremdkapitalinstrumenten,
welche erfolgsneutral zum fair value bewertet (mit recycling) wurden, dargestellt. Beim Abgang von Fremdkapitalinstru-
menten erfolgsneutral zum fair value bewertet erfolgt eine Umgliederung von der fair value Rücklage - Fremdkapi-
talinstrument in die Gewinn- und Verlustrechnung.
Die fair value Änderungen von finanziellen Vermögenswerten, welche erfolgswirksam zum fair value bewertet werden,
und finanziellen Verpflichtungen, bei denen das Wahlrecht zur Bewertung zum fair value angewendet wird, werden unter
Zu- und Abschreibungen von Finanzinstrumenten ausgewiesen.
l) Sonstiges betriebliches Ergebnis
In diesem Posten werden unter anderem Abgänge von Anlagevermögen, Zuführungen und Auflösungen von Rückstel-
lungen, Wertminderungen von Firmenwerten, Bewertungen von IFRS 5 Veräußerungsgruppen, Entkonsolidierungser-
gebnisse aus dem Abgang von Tochterunternehmen sowie regulatorische Aufwendungen und alle übrigen sonstigen
betrieblichen Ergebnisse erfasst.
m) Verwaltungsaufwand
Der Verwaltungsaufwand enthält alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der in den Abschluss
einbezogenen Unternehmen.
Dem Personalaufwand werden Löhne und Gehälter, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen, Zahlungen an die
Pensionskasse und Mitarbeitervorsorgekasse sowie alle Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen zugeordnet.
Im Sachaufwand sind alle Aufwendungen für Geschäftsräume, Büro und Kommunikation, Werbung und Marketing,
Rechtsberatung, Prüfung und sonstige Beratung, Schulungen sowie EDV-Aufwand enthalten.
Weiters werden im Verwaltungsaufwand die Abschreibungen sowie außerplanmäßigen Zuschreibungen auf imma-
terielles und materielles Anlagevermögen – außer Wertminderungen von Firmenwerten – dargestellt.
n) Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird dann in der Bilanz erfasst, wenn der VBW Kon-
zern Vertragspartei zu den vertraglichen Regelungen des Finanzinstrumentes wird und infolgedessen das Recht auf
Empfang von flüssigen Mitteln, Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens oder andere finanzielle Vermö-
genswerte bzw. die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von flüssigen Mitteln, zur Lieferung von anderen finanziellen
Vermögenswerten oder zur Erfüllung von Verträgen mittels Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens hat. Finanzielle
56 Jahresfinanzbericht 2024
Vermögenswerte und Verpflichtungen werden am Handelstag erfasst oder ausgebucht. Als Handelstag gilt das Datum,
an dem sich der Konzern dazu verpflichtet, die betreffenden Vermögenswerte zu kaufen oder zu verkaufen respektive
die finanziellen Verpflichtungen zu begeben oder zurückzuerwerben.
Der Konzern teilt seine finanziellen Vermögenswerte und Verpflichtungen in die nachstehenden Kategorien ein. Beim
erstmaligen Ansatz sind Finanzinstrumente mit dem fair value zu bewerten. Für Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirk-
sam zum fair value bewertet werden, sind in den fair values als Anschaffungsnebenkosten auch einzeln zuordenbare
Transaktionskosten einzubeziehen, die bei finanziellen Vermögenswerten den fair value erhöhen oder bei Begründung
einer finanziellen Verpflichtung diesen vermindern. Gemäß IFRS 13 ist der fair value als Veräußerungspreis definiert.
Hierbei handelt es sich um den Preis, den Marktteilnehmer im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion beim Verkauf
eines Vermögenswertes erhalten bzw. bei der Übertragung einer Schuld zahlen. Der fair value ist entweder ein an einem
aktiven Markt festgestellter Preis oder wird anhand von Bewertungsmodellen ermittelt. Die für das jeweilige Bewer-
tungsmodell relevanten Inputparameter können entweder direkt am Markt beobachtet oder, falls nicht am Markt be-
obachtbar, mittels Expertenschätzung festgelegt werden. In der Folgebewertung werden Finanzinstrumente in Abhän-
gigkeit der jeweiligen Kategorie entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum fair value in der Bilanz ange-
setzt.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Die Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der
Effektivzinsmethode, sofern nicht vom Wahlrecht der erfolgswirksamen Bewertung zum fair value (fair value Option)
Gebrauch gemacht wird. Die Inanspruchnahme des Wahlrechtes erfolgt beim erstmaligen Ansatz freiwillig und unwider-
ruflich in der Bewertungskategorie erfolgswirksam zum fair value bewertet, wenn dadurch eine Bewertungs- oder An-
satzinkongruenz vermieden oder erheblich verringert werden kann. Finanzielle Verbindlichkeiten können darüber hinaus
in die Kategorie erfolgswirksam zum fair value bewertet designiert werden, wenn eine Gruppe von finanziellen Verbind-
lichkeiten oder eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten auf der Basis ihrer fair
values gesteuert und ihre Wertentwicklung anhand ihrer fair values beurteilt wird.
Ausbuchung und Modifikation
Grundsätzlich erfolgt die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes zum Zeitpunkt des Verlustes der vertraglichen
Rechte an den cash flows. Für uneinbringliche Forderungen ist die Regelung für die Ausbuchung in Note 3) o) beschrie-
ben. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird dann ausgebucht, wenn diese getilgt wurde, das heißt wenn die im Vertrag
festgelegten Verpflichtungen entweder beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Der VBW Konzern wickelt Transaktionen ab, bei denen finanzielle Vermögenswerte zwar übertragen werden, aber
Chancen oder Risiken, die mit dem Eigentum des Vermögenswertes verbunden sind, im Konzern verbleiben. Werden
alle oder die wesentlichsten Chancen und Risiken im Konzern behalten, dann wird der finanzielle Vermögenswert nicht
ausgebucht, sondern weiterhin in der Bilanz erfasst. Unter solche Transaktionen fallen z.B. Wertpapierleihe und Pensi-
onsgeschäfte.
Ein finanzieller Vermögenswert gilt als modifiziert, wenn seine vertraglichen cash flows neu verhandelt oder anderweitig
angepasst werden. Eine Neuverhandlung oder Modifikation kann aufgrund marktgetriebener kommerzieller Gründe oder
zur Verhinderung eines Ausfalls durch einen in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Kreditnehmer zustande kommen.
Vertragsanpassungen können, müssen aber nicht unbedingt zur Ausbuchung des alten und dem Ansetzen des neuen
Finanzinstruments führen. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz und der finanziellen Auswirkung solcher
vertraglichen Modifikationen wurden qualitative Ausbuchungskriterien – Schuldnerwechsel, Währungswechsel, Änderung
des Zahlungsstromkriteriums und Sicherheitenwechsel – definiert. Als quantitatives Kriterium für eine Ausbuchung wurde
Jahresfinanzbericht 2024 57
eine Abweichung von mehr als 10 % vom Bruttobuchwert des Vermögenswertes unmittelbar vor Anpassung, zum Bar-
wert der modifizierten cash flows (abdiskontiert mit dem Effektivzinssatz vor Modifikation), festgelegt. Eine Barwertände-
rung von bis zu 10 % führt daher zu keiner Ausbuchung, ist jedoch im Ergebnis gesondert darzustellen.
Eine Vertragsänderung kann entweder bonitätsinduziert (z.B. ein Kreditnehmer gerät in finanzielle Schwierigkeiten) oder
marktinduziert (z.B. Wettbewerbsdruck) sein. Die Unterscheidung ist für die bilanzielle Behandlung relevant:
- bonitätsinduzierte Vertragsänderungen sind im Risikoergebnis zu erfassen
- marktinduzierte Vertragsänderungen sind im Zinsergebnis zu erfassen
Ein nicht abschließender Katalog hilft den Sachbearbeitern die Einordnung in bonitäts- und marktinduzierte Modifikatio-
nen vorzunehmen.
Saldierungen
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann miteinander verrechnet, wenn der Konzern ein
vertragliches Recht darauf hat und wenn der Konzern die verrechnete Verbindlichkeit auf einer Nettobasis tilgt oder
gleichzeitig mit der Realisierung der Forderung die Verbindlichkeit begleicht.
Erträge und Aufwendungen werden nur dann netto dargestellt, wenn das von den Rechnungslegungsstandards erlaubt
ist oder die Gewinne und Verluste aus einer Gruppe gleichartiger Transaktionen, wie z.B. der Handelsaktivitäten des
VBW Konzerns, entstehen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sind jener Betrag, der
sich aus den ursprünglichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Tilgungsbeträgen, der Verteilung von
Agien oder Disagien nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit sowie von Wertberichtigungen oder Abschreibungen
auf Grund von Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit ergibt.
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
Der fair value ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstich-
tag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Für die Berechnung der fair values wird die folgende fair value Hierarchie herangezogen, welche die Bedeutung der
einzelnen Parameter widerspiegelt.
Level 1: Ein auf einem aktiven Markt notierter Preis für identische Instrumente. Ein Markt wird als aktiv angesehen, wenn
notierte Preise leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransak-
tionen zwischen unabhängigen Dritten widerspiegeln.
Level 2: Bewertungsmethoden, die auf beobachtbaren Daten beruhen – entweder direkt als Preise oder indirekt abgelei-
tet von Preisen. Bewertungsparameter, die in die Bewertungsmodelle einfließen, beinhalten beispielsweise die Verwen-
dung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern
sowie den Vergleich mit dem aktuellen fair value eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments. Weite-
re Bewertungsmethoden können die Analyse von diskontierten cash flows sowie Optionspreismodellen umfassen, wobei
alle wesentlichen Parameter direkt oder indirekt von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden. Alle Faktoren, die
Marktteilnehmer bei der Preisfeststellung beachten würden, werden berücksichtigt. Die Bewertung ist mit anerkannten
wirtschaftlichen Methoden für die Preisfindung von Finanzinstrumenten konsistent. Alle für diese Berechnungsmethoden
58 Jahresfinanzbericht 2024
angewandten Schätzungen spiegeln angemessene Markterwartungen wider und berücksichtigen alle Risikofaktoren, die
normalerweise in Finanzinstrumenten enthalten sind.
Level 3: Bewertungsmethoden, die zum Großteil nicht am Markt beobachtbare Parameter verwenden. In dieser Katego-
rie werden Bewertungsparameter eingeordnet, die nicht beobachtbar sind, aber einen wesentlichen Einfluss auf die
Ermittlung des fair value haben. In dieser Kategorie werden auch Instrumente ausgewiesen, bei denen die Bewertung
durch Anpassung von nicht beobachtbaren Inputfaktoren erfolgt, sofern diese Anpassung erheblich ist. Die Klassifizie-
rung eines Parameters als Level 3 bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieser Parameter auch einen wesentlichen Effekt
auf die Bewertung hat. Die Bedeutung des Parameters muss im Einzelfall beurteilt werden. In dieser Kategorie werden
auch Instrumente ausgewiesen, bei denen die Bewertung auf der Anpassung von beobachtbaren Inputparametern be-
ruht, sofern diese Anpassung erheblich ist.
Die Bewertungsmethoden werden periodisch neu ausgerichtet und auf Validität überprüft, indem Preise von beobachtba-
ren aktuellen Markttransaktionen oder Preise, die auf verfügbaren, beobachtbaren Marktdaten beruhen, für dasselbe
Finanzinstrument verwendet werden. Die fair value Bewertung der Darlehen erfolgt durch eine discounted cash flow
method bei der die mit forward Zinssätzen errechneten cash flows mit der risikolosen Zinskurve inkl. Aufschlag diskontiert
werden. Dieser Aufschlag besteht aus Risikokosten, Liquiditätskosten und einem Sammelposten für alle nicht berücksich-
tigten pricing parameter (Epsilon). Die risikolose Zinskurve wird von Marktdaten bezogen. Die Liquiditätskostenkurve wird
auf Basis von Marktdaten modelliert. Die Risikokostenkurve wird vom Rating bzw. der Ausfallwahrscheinlichkeit abgeleitet.
Das konstante Epsilon wird so kalibriert, dass ein Geschäft zum Abschlusszeitpunkt keinen fair value Gewinn/Verlust
erzeugt.
Bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Bankbuch, die der Kategorie erfolgswirksam zum fair value
bewertet zugeordnet sind, werden Zinsen, Dividenden sowie damit im Zusammenhang stehende Provisionserträge
und -aufwendungen in den jeweiligen GuV-Posten separat ausgewiesen. Das Ergebnis aus der Bewertung zum fair
value wird getrennt davon im Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties gezeigt.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich erfolgswirksam zum fair value bewertet. Bei der Ermittlung des fair
value wird auf credit value adjustments (CVA) bzw. debt value adjustments (DVA) Bedacht genommen. Dem Kontrahen-
tenrisiko für fair values aus unbesicherten Derivaten wird mittels CVA bzw. DVA - als Näherungsfunktion des potenziellen
zukünftigen Verlustes in Bezug auf das Kontrahentenausfallrisiko - Rechnung getragen. Das expected future exposure
(EFE) wird hierbei mittels Monte Carlo Simulation ermittelt. Für jene Kontrahenten, für die keine am Markt beobachtbaren
Credit Spreads zur Verfügung stehen, basieren die Ausfallwahrscheinlichkeiten auf internen Ratings des VBW Konzerns.
Die Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten, die für einen fair value hedge verwendet werden, werden
sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties erfasst. Die
Marktwertänderung des Grundgeschäftes, die aus dem gesicherten Risiko resultiert, wird ebenfalls im Ergebnis aus
Finanzinstrumenten und investment properties erfasst, unabhängig von ihrer Zuordnung zu den einzelnen Kategorien
gemäß IFRS 9. Fair value hedges werden für die Absicherung von Zinsänderungsrisiken bzw. Fremdwährungsrisiken aus
festverzinslichen Finanzinvestitionen und -verbindlichkeiten sowie Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
verwendet.
Bei einem cash flow hedge wird die Marktwertänderung von derivativen Finanzinstrumenten direkt im sonstigen Ergebnis
unter Berücksichtigung von latenten Steuern in der hedging Rücklage erfasst. Der ineffektive Teil der Sicherungsbezie -
Jahresfinanzbericht 2024 59
hung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Bewertung des Grundgeschäftes erfolgt je nach dessen Zu-
ordnung in die einzelnen Kategorien.
In finanziellen Verbindlichkeiten eingebettete abspaltungspflichtige derivative Finanzinstrumente werden unabhängig von
dem Finanzinstrument, in das sie eingegliedert sind, bewertet, es sei denn, dass das strukturierte Finanzinstrument in die
Kategorie erfolgswirksam zum fair value bewertet designiert wird. Bei hybriden Finanzinstrumenten, die eingebettete deri-
vative Finanzinstrumente enthalten, muss auf Basis des gesamten hybriden Vertrages ohne Trennung von eingebetteten
derivativen Finanzinstrumenten und Basisvertrag die Zahlungsstrombedingung geprüft werden.
Eigene Eigenkapital- und Schuldinstrumente
Eigene Eigenkapitalinstrumente werden mit den Anschaffungskosten bewertet und passivseitig vom Eigenkapital abge-
setzt. Rückgekaufte eigene Emissionen werden passivseitig mit dem Rückzahlungsbetrag von den Emissionen abge-
setzt. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und den Anschaffungskosten wird erfolgswirksam im sonstigen
betrieblichen Ergebnis erfasst.
o) Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden werden in der Bilanz angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartei des
Finanzinstruments wird. Der Ansatz erfolgt mit dem fair value zuzüglich aller direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die Folgebewertung erfolgt prinzipiell mit den fortgeführten Anschaffungskosten (siehe Note 3) r)) unter der Vorausset-
zung, dass die Zahlungsstrombedingung (Zahlungsströme des Finanzinstruments bestehen lediglich aus Zins- und Til-
gungszahlungen des ausstehenden Kapitalbetrages) erfüllt werden. Diese Finanzinstrumente sind dem Geschäftsmodell
„Halten“ zugeordnet. Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode berechnet. Bei Verletzung der Zahlungsstrombe-
dingung erfolgt die Folgebewertung des Finanzinstruments erfolgswirksam zum fair value.
Nach IFRS 9 wird der Bruttobuchwert einer Forderung verringert, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon
auszugehen ist, dass dieser realisierbar ist. Das maßgebliche Kriterium für die Ausbuchung einer Forderung ist daher
deren Uneinbringlichkeit. Eine Forderung ist in jedem Fall vollständig auszubuchen, wenn alle Voraussetzungen – keine
werthaltigen Sicherheiten für die Forderung bestehen, keine sonstigen Vermögenswerte des Schuldners bekannt sind
und wenn alternativ der Schuldner trotz Verurteilung und einer Exekutionsführung nicht bezahlt hat, der Schuldner insol-
vent ist, soweit keine klare Quotenaussicht besteht oder bei Aussichtslosigkeit der Exekution – erfüllt sind.
p) Risikovorsorge
Für die besonderen Risiken des Bankgeschäftes werden Risikovorsorgen auf Basis von individueller und kollektiver
Beurteilung gebildet. Die Risikovorsorge für außerbilanzielle Geschäfte ist in dem Posten Rückstellungen enthalten.
Wertminderungen
Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 ist auf statistisch berechneten Parametern wie zum Beispiel historischen Aus-
fall- und Verlustquoten aufgebaut. Die verwendeten Methoden und Parameter werden regelmäßig einer Validierung
unterzogen, um die geschätzten und tatsächlichen Ausfälle und Verluste einander anzunähern. Der Prozess zur Ermitt-
lung der Wertberichtigung erfolgt EDV-unterstützt durch ein dafür entwickeltes impairment tool. Details zur Ermittlung der
Wertminderungen sind in Note 3) n) sowie in Note 50) Risikobericht b) Kreditrisiko beschrieben.
Die Wertminderungen basieren auf den erwarteten Kreditverlusten (ECL, Expected Credit Loss) und werden anhand
wahrscheinlichkeitsgewichteter zukünftiger cash flows ermittelt. Die wesentlichen Modellparameter für die Messung der
ECL sind laufzeitbasierte Ausfallwahrscheinlichkeit (PD, probability of default), die laufzeitbasierte Verlustquote bei Aus -
60 Jahresfinanzbericht 2024
fall (LGD, Loss Given Default) und der ausfallgefährdete Betrag (EAD, Exposure at Default). Als Wertminderung wird die
Differenz aus den vertraglich vereinbarten cash flows und den erwarteten cash flows erfasst.
Anwendungsbereich
Das Wertminderungsmodell ist auf folgende Finanzinstrumente anzuwenden:
- Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
- Finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend erfolgsneutral zum fair value bewertet werden
- Für finanzielle Vermögenswerte, die bei Zugang einen objektiven Hinweis auf Wertminderung aufweisen, (POCI,
purchased or originated credit-impaired financial assets) und für die sich seit dem Zugang die Höhe der Verlust-
schätzung geändert hat, wird dies mittels kreditrisikoadjustiertem Effektivzinssatz in der Risikovorsorge ausgewie-
sen
- Für unwiderrufliche Kreditzusagen und Finanzgarantien werden Wertminderungen als Rückstellungen ausgewiesen
Wertminderungen für Schuldinstrumente, die erfolgswirksam zum fair value bewertet werden, sowie für Eigenkapitalin-
strumente sind als Teil der Änderungen des fair value in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. im sonstigen Ergebnis
zu erfassen.
Allgemeiner Ansatz
Für die Bemessung der Höhe der erwarteten Kreditverluste werden die Finanzinstrumente in drei Stufen unterteilt.
In Stufe 1 sind alle Finanzinstrumente enthalten, die seit dem erstmaligen Ansatz (mit Ausnahme von finanziellen Ver-
mögenswerten mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität) keine signifikante Erhöhung des Aus-
fallrisikos aufweisen. Die Wertminderung wird in Höhe des 12-Monats ECL bemessen.
In Stufe 2 sind alle Finanzinstrumente enthalten, die eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen
Ansatz aufweisen. Die Wertminderung wird in Höhe der Gesamtlaufzeit ECL bemessen.
Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos wird in erster Linie anhand einer Ratingverschlechterung gemessen. Zu-
sätzlich wird ein Leistungsverzug von mindestens 30 Tagen, die Einstufung als forborne oder der Wechsel des Kunden
in die Intensivbetreuung als eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos interpretiert.
In Stufe 3 sind Finanzinstrumente, die die Definition des Ausfalls erfüllen, enthalten. Die Ausfalldefinition im Konzern
entspricht den Vorgaben des CRR I Art. 178. Die Wertminderung wird in Höhe der Gesamtlaufzeit ECL bemessen.
Wahlrechte
- Das Wahlrecht für low credit risk exemption – also das Wahlrecht, bei Instrumenten mit niedrigem Risiko davon
auszugehen, dass sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat – wird ausge-
übt. Zu den relevanten Instrumenten zählen Kundenforderungen und Wertpapiere mit einem Rating im invest-
ment grade Bereich. Bei Wertpapieren mit mehreren externen Ratings wird das zweitbeste Rating herangezo-
gen. Dadurch wird sichergestellt, dass mindestens zwei Ratingagenturen den Emittenten als investment grade
einstufen.
- Das Wahlrecht des vereinfachten Verfahrens auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche
Aktivposten gemäß IFRS 15 mit signifikanter Finanzierungskomponente sowie Leasingforderungen wurde nicht
ausgeübt, da derartige Forderungen im VBW Konzern unwesentlich sind.
Jahresfinanzbericht 2024 61
Angaben zur Berechnungslogik
Die Berechnungslogik kann anhand der folgenden 6 Dimensionen beschrieben werden:
- Zeithorizont: Die erwarteten Verluste werden entweder für einen 12-Monatszeitraum oder für die gesamte Rest-
laufzeit berechnet.
- Individuelle- bzw. kollektive Betrachtung: Die Berechnung der Wertminderung auf Einzelgeschäftsebene erfolgt
in der Regel für Kunden in Stufe 3 mit einer bestimmten Mindestobligogröße. Für alle anderen Posten wird die
Berechnung zwar ebenfalls für jedes Geschäft einzeln durchgeführt, die dazu verwendeten Parameter (PD,
LGD, etc.) werden allerdings aus Portfolien/Gruppen mit denselben Risikocharakteristika abgeleitet.
- Szenarioanalyse: Die Wertminderung wird anhand von mindestens zwei wahrscheinlichkeitsgewichteten Szena-
rien für alle Stufen ermittelt.
- Erwartete cash flows: Die geschätzten erwarteten cash flows unterliegen bestimmten Vorgaben (Ermittlung
Sicherheiten cash flows, cash flows aus dem laufenden Betrieb, etc.).
- Zeitwert des Geldes: Der erwartete Verlust beinhaltet den Zeitwert des Geldes und stellt damit einen diskontier-
ten Wert dar.
- Berücksichtigung von verfügbaren Informationen: Für die Berechnung der Wertminderung werden schuldner-
spezifische, geschäftsspezifische und makroökonomische Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle
Bedingungen und Prognosen über die Zukunft im Rahmen der angewendeten PD-, LGD- und cash flow-
Modelle berücksichtigt.
Gemäß den Vorgaben im Konzern-Kreditrisikohandbuch werden Kunden mit einem internen Rating von 4C bis 4E
(watchlist loans) und alle anderen Kunden, bei denen sonstige Hinweise ausfallbedrohender Art bestehen, das heißt
dass die vertragskonforme Rückführung gefährdet erscheint, einer intensiveren Prüfung unterzogen.
Für detailliertere Angaben zum Wertminderungsmodell wird auf Note 50) Risikobericht b) Kreditrisiko verwiesen.
Post-Model Adjustments
Risiken, die nicht vollständig im Datenmodell abgebildet sind bzw. makroökonomische Entwicklungen, die nicht vollstän-
dig in den Modellen, Szenarien und Annahmen reflektiert werden, werden als Post-Model Adjustments erfasst. Für de-
taillierte Angaben wird auf Note 50) Risikobericht b) Kreditrisiko verwiesen.
q) Handelsaktiva und -passiva
In dem Posten Handelsaktiva werden alle finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, die mit einer kurzfristigen Wieder-
veräußerungsabsicht erworben wurden, oder die Bestandteile eines Portfolios mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht
sind. Die Posten Handelsaktiva und -passiva umfassen auch alle positiven bzw. negativen Marktwerte von derivativen
Finanzinstrumenten, die den regulatorischen Anforderungen des Handelsbuches entsprechen. Derivative Finanzinstru-
mente die als Sicherungsinstrumente zur Steuerung von Zinsrisiken im regulatorischen Bankbuch verwendet werden,
sind in dem Posten sonstige Aktiva bzw. sonstige Passiva ausgewiesen.
In diesen Posten werden keine finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausgewiesen, die in die Kategorie
erfolgswirksam zum fair value bewertet fallen.
Sowohl der erstmalige Ansatz als auch die Folgebewertung erfolgt erfolgswirksam zum fair value. Die Transaktionskos-
ten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Alle Marktwertveränderungen sowie alle dem Handelsbestand zurechenbaren
Zinserträge, Dividendenerträge und Refinanzierungskosten werden im Handelsergebnis dargestellt.
62 Jahresfinanzbericht 2024
r) Finanzinvestitionen
Unter den Finanzinvestitionen werden alle verbrieften Schuld- und Eigenkapitalinstrumente, sofern sie nicht unter den
Beteiligungen erfasst werden, ausgewiesen. Bei den Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich im Wesentlichen um
Aktienanteile, die keine Kerngeschäftsrelevanz für den VBW Konzern haben, sondern bei denen die Renditeoptimierung
im Vordergrund steht. Der erstmalige Ansatz der Finanzinvestitionen erfolgt mit dem fair value zuzüglich direkt zure-
chenbarer Transaktionskosten.
Klassifizierung von verbrieften Schuldinstrumenten
Die Klassifizierung von verbrieften Schuldinstrumenten erfolgt basierend auf dem Zahlungsstromkriterium und unter
Berücksichtigung des jeweiligen Geschäftsmodells. Hierbei gibt es folgende Kategorien:
• Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Diese Kategorie umfasst finanzielle Vermögenswerte, die ausschließlich den Anspruch auf Zins- und Tilgungs-
zahlungen zu bestimmten Zeitpunkten vorsehen (Zahlungsstrombedingung). Diese Finanzinstrumente werden
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode berech-
net. Diese Vermögenswerte werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung das Hal-
ten der Vermögenswerte ist.
• Erfolgswirksam zum fair value bewertet
Diese Kategorie betrifft Finanzinvestitionen, die nicht dem Geschäftsmodell „Halten“ oder „Halten und Verkau-
fen“ zugeordnet sind. Sie umfasst auch Finanzinstrumente, deren vertragliche Zahlungsströme nicht aus-
schließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf das ausstehende Kapital darstellen. Diese Finanzinstrumente wer-
den erfolgswirksam zum fair value bewertet.
• Erfolgsneutral zum fair value bewertet
Finanzinvestitionen, die dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet sind und deren vertragliche
Ausstattungsmerkmale ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen an vorgegebenen Zeitpunkten (Zahlungs-
stromkriterium) vorsehen, werden erfolgsneutral zum fair value bewertet.
Klassifizierung von Eigenkapitalinstrumenten
Eigenkapitalinstrumente werden in der Regel erfolgswirksam zum fair value bewertet. Beim erstmaligen Ansatz kann
jedoch ein unwiderrufliches Wahlrecht (OCI-Option), für jedes einzelne Instrument individuell, ausgeübt werden. Diese
Option gilt nur für Finanzinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Bei Ausübung des Wahlrechts
werden alle Änderungen des fair value im sonstigen Ergebnis ausgewiesen (außer Dividenden, die erfolgswirksam er-
fasst werden). Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, können niemals aus dem Eigenkapital
in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.
s) Investment property
Sämtliche Grundstücke und Gebäude, welche die Definition von investment properties gemäß IAS 40 erfüllen, werden
zum fair value bilanziert. Die jährliche Bewertung erfolgt im Wesentlichen nach dem Standard der RICS (Royal Institution
of Chartered Surveyors). Das RICS definiert den Marktwert in Übereinstimmung mit IFRS 13, als den geschätzten Preis,
zu welchem eine Immobilie zum Bewertungsstichtag, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zwischen einem transaktions-
willigen Verkäufer und einem transaktionswilligen Käufer, ver- bzw. gekauft wird, wobei jede Partei mit Sachkenntnis,
Umsicht und ohne Zwang handelt. Die Berechnungen sind kapitalwertorientierte Ertragswertrechnungen, die in der
überwiegenden Anzahl der Fälle anhand der discounted cash flow method auf Basis aktueller Mietzinslisten samt
Mietauslaufprofil unter Zugrundelegung von Annahmen über Marktentwicklungen und Zinssätzen erstellt werden. Die
Jahresfinanzbericht 2024 63
verwendeten Renditen werden vom Gutachter definiert und spiegeln die aktuelle Marktsituation und die Vor- und Nach-
teile des jeweiligen Objektes wider.
Die Bewertung des Immobilienportfolios erfolgt ausschließlich durch externe Gutachter, die unter anderem aufgrund ihrer
nachgewiesenen fachlichen Qualifikation und Erfahrung hinsichtlich der jeweiligen Standorte und Objektkategorien aus-
gewählt werden.
Da für die Bewertung der investment property Vermögenswerte Parameter herangezogen werden, welche nicht auf
Marktdaten basieren, erfolgt die Einstufung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Level 3 der fair value
Hierarchie. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Bewertungsstichtag aktualisiert.
Die Mietverhältnisse bestehen gegenüber gewerblichen und privaten Bestandsnehmern und sind aufgrund des vielfälti-
gen Bestands unterschiedlich. In der Regel haben die Mietverhältnisse eine längerfristige Laufzeit von bis zu 10 Jahren
und sind mit Kautionen besichert. Es werden marktübliche Indexanpassungen berücksichtigt. Umsatzabhängige Mieten
bestehen nicht. Für einige Objekte wurden Kaufoptionen eingeräumt.
Die Mieterträge werden linear entsprechend der Vertragslaufzeit erfolgswirksam vereinnahmt und im Ergebnis aus
Finanzinstrumenten und investment properties dargestellt.
t) Beteiligungen und Anteile an at equity bewerteten Unternehmen
Hierunter fallen Tochterunternehmen und Beteiligungen, die aus strategischen Gründen eingegangen wurden. Bei den
strategischen Beteiligungen handelt es sich um Gesellschaften, welche die Geschäftsfelder des VBW Konzerns abde-
cken und um Gesellschaften, die geschäftsunterstützend wirken. Tochterunternehmen werden, sofern sie für die Vermitt-
lung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des VBW Konzerns wesentlich sind,
vollkonsolidiert.
Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, werden nach der equity Methode bewertet. Alle übrigen
Beteiligungen werden mit dem fair value angesetzt, außer es handelt sich um Beteiligungen mit Anschaffungskosten
unter EUR 50 Tsd. und solche bei denen das anteilige Eigenkapital den Buchwert um nicht mehr als EUR 100 Tsd.
übersteigt. Da diese Beteiligungen nicht börsennotiert sind und keine Marktpreise auf einem aktiven Markt vorhanden
sind, werden sie mit Hilfe von Bewertungsmethoden und teilweise nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet. Die Be-
wertungen werden gemäß der discounted cash flow method und dem peer group Ansatz vorgenommen. Es kommen
verschiedene Berechnungsmodelle zur Anwendung. Das Ertragswertverfahren wird verwendet, wenn die VBW Kontrolle
über das Unternehmen ausübt oder eine Organfunktion innehat und somit Planrechnungen verfügbar sind. Wird die
Gesellschaft nicht kontrolliert, erfolgt die fair value Berechnung auf Basis der geflossenen Dividende sowie der Jahreser-
gebnisse der letzten fünf Jahre. Bei Gesellschaften, deren Geschäftszweck keine regelmäßigen Einnahmen zulässt oder
deren Ergebnis vom Mutterunternehmen durch Verrechnungen gesteuert werden kann, wird als Bewertungsmaßstab
das Nettovermögen herangezogen. Handelt es sich um Beteiligungen an Genossenschaften wird als Marktwert das
Geschäftsanteilskapital herangezogen, sofern eine Zeichnung von neuen Anteilen sowie eine Kündigung von bestehen-
den Anteilen jederzeit möglich ist. Werden bei Beteiligungen externe Bewertungsgutachten durchgeführt, so werden
diese für die laufende Bewertung herangezogen.
Soweit discounted cash flow Verfahren zur Anwendung gelangen, beruhen die verwendeten Abzinsungssätze auf jeweils
aktuellen Empfehlungen des Fachsenats der österreichischen Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie internationalen
Finanzinformationsdienstleistungsunternehmen und liegen im Geschäftsjahr 2024 bei 8,5 – 12,7 % (2023: 8,9 – 13,2 %).
Die bei der Berechnung verwendete Marktrisikoprämie liegt bei 7,0 % (2023: 7,8 %), die herangezogenen Beta-Werte
64 Jahresfinanzbericht 2024
bei 0,9 - 1,5 (2023: 0,9 - 1,4). Zusätzliche Länderrisiken waren nicht zu berücksichtigen. Abschläge aufgrund von Han-
delbarkeit und Kontrollausübung in Höhe von jeweils 10 % werden bei zwei Beteiligungen vorgenommen.
Wertänderungen spiegeln sich in der fair value Rücklage wider. Fällt der Grund einer Wertminderung weg, erfolgt die
Zuschreibung ebenfalls erfolgsneutral unter Beachtung von latenten Steuern direkt im Eigenkapital im sonstigen Ergeb-
nis.
Für die Berechnung der fair value Sensitivitäten wird grundsätzlich der Zinssatz mit +/- 0,5 Prozentpunkte angesetzt. Die
in die Berechnung einfließenden Ertragskomponenten werden jeweils mit +/- 10 % für die Sensitivitätsberechnung be-
rücksichtigt. Bei Beteiligungen, deren Marktwert dem Nettovermögen entspricht, wird dieses mit +/- 10 % für die Anga-
ben zur Sensitivität berücksichtigt. Bei Marktwerten, die aus Bewertungsgutachten übernommen werden, wird jeweils
eine untere und eine obere Bandbreite für die Sensitivität erfasst. Entspricht der Marktwert dem Geschäftsanteilskapital
wird keine Sensitivität berechnet.
u) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Der Ausweis der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt mit den jeweiligen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. um Wertminderungen. Dieser Posten um-
fasst vor allem entgeltlich erworbene Firmenwerte, Kundenbeziehungen und Software.
Zu jedem Bilanzstichtag werden alle Vermögenswerte auf Hinweise geprüft, ob der Vermögenswert im Wert gemindert
sein könnte. Ein Wertminderungsaufwand ist immer dann zu erfassen, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert
liegt. Der Wertminderungsaufwand ist als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die Prüfung auf
Wertminderung erfolgt regelmäßig und insbesondere wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.
Bei einer Wertaufholung wird die gleiche Methode wie für das Feststellen von Wertminderungen angewendet. Eine
Überprüfung, ob Anzeichen für eine Wertaufholung vorliegen, findet zu jedem Bilanzstichtag statt. Der Buchwert nach
Wertaufholung darf den Buchwert nicht übersteigen, der sich (unter Berücksichtigung von Amortisationen oder Abschrei-
bungen) ohne vorherige Wertminderung ergeben hätte. Die Wertaufholung ist erfolgswirksam in der Gewinn- und Ver-
lustrechnung zu erfassen.
Nutzungsrechte - Leasing
Die VBW als Leasingnehmer bilanziert am Bereitstellungsdatum des Leasingobjektes ein Nutzungsrecht. Die Anschaf-
fungskosten des Nutzungsrechtes setzten sich wie folgt zusammen:
- Leasingverbindlichkeit
- bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize
- anfängliche direkte Kosten
- eventuelle Rückbauverpflichtungen
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung der Nutzungsrechte wird linear über
die Vertragslaufzeit vorgenommen. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse
(< 12 Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen linear im Aufwand er-
fasst. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird im Bereich der
Filialen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten.
Bei bestehenden Leasingverhältnissen erfolgt laufend eine Beurteilung, ob sich wesentliche Parameter geändert haben
und es dadurch Auswirkungen auf die Höhe der Leasingzahlungen oder Laufzeiten gibt. In Fällen von beispielsweise
Jahresfinanzbericht 2024 65
Mietindex-Anpassungen wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. Der neu ermittelte Barwert erhöht bzw. reduziert
die ursprüngliche Verbindlichkeit. In der Regel sind diese Anpassungen beim Nutzungsrecht in gleicher Höhe vorzuneh-
men.
Bei dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, bei Wegfall dieses Ab-
schreibungsgrundes werden Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten durchgeführt.
Die Nutzungsdauer entspricht dem tatsächlichen Nutzungsverschleiß und beträgt für:
Betriebs- und Geschäftsausstattung (Möbel)
max. 10 Jahre
EDV-Hardware (inkl. Rechenmaschinen, etc.)
max. 5 Jahre
EDV-Software
max. 4 Jahre
Fahrzeuge
max. 5 Jahre
Kundenbeziehungen
max. 20 Jahre
Tresoranlagen, Panzerschränke
max. 20 Jahre
Gebäude, Umbauten
max. 50 Jahre
Nutzungsrechte – Leasing
max. 30 Jahre
v) Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen
In diesen Posten werden sowohl die laufenden als auch die latenten Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen aus-
gewiesen.
Gemäß IAS 12 wird die latente Steuerabgrenzung nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ermittelt. Dabei
wird eine Steuerabgrenzung auf alle temporären Unterschiede zwischen dem steuerlichen Wertansatz eines Vermö-
genswertes oder Schuldpostens und dem Wertansatz im IFRS Abschluss gebildet. Die Berechnung der latenten Steuern
in den einzelnen einbezogenen Unternehmen erfolgt mit den zum Bilanzstichtag gültigen oder bereits angekündigten
landesspezifischen Steuersätzen. Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen
wird je Unternehmen vorgenommen.
Aktive latente Steuern werden unter anderem für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge gebildet und ausgewie-
sen, wenn es wahrscheinlich ist, dass in derselben Gesellschaft in Zukunft ausreichend zu versteuernde Gewinne vor-
handen sein werden bzw. wenn in ausreichendem Umfang steuerpflichtige temporäre Differenzen vorhanden sind. Der
Beurteilungszeitraum für den Ansatz von aktiven latenten Steuern für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge
beträgt vier Jahre. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge, andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, deren
Verwertbarkeit nicht ausreichend gesichert ist, werden nicht angesetzt. Eine Abzinsung für latente Steuern wird nicht
vorgenommen.
w) Sonstige Aktiva
Zur periodenrichtigen Darstellung von Aufwendungen werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, die ge-
meinsam mit sonstigen Vermögenswerten in diesem Posten ausgewiesen werden. Im Falle von Wertminderungen wer-
den Wertberichtigungen gebildet. Darüber hinaus enthält dieser Posten auch alle positiven Marktwerte aus derivativen
Finanzinstrumenten, die zur Steuerung von Zinsänderungsrisken im Bankbuch verwendet werden. Die Marktwertände-
rungen werden – mit Ausnahme von Derivaten für cash flow hedges, die direkt im sonstigen Ergebnis erfasst werden –
im Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties gezeigt.
66 Jahresfinanzbericht 2024
x) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zur Veräußerung bestimmt
Ein langfristiger Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) ist als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren,
wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung
realisiert wird.
Damit dies der Fall ist, muss der Vermögenswert (die Veräußerungsgruppe) im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen,
die für den Verkauf derartiger Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gängig und üblich sind, sofort veräußerbar
und eine solche Veräußerung muss höchstwahrscheinlich sein.
Diese Kriterien sind dann erfüllt, wenn die notwendigen Gremialbeschlüsse vorliegen, die Vermögenswerte ohne wesent-
liche Modifikation oder Umstrukturierung verkauft werden können, mit der Vermarktung der Vermögenswerte begonnen
wurde und zum Bilanzstichtag entweder ein verbindliches Angebot oder bereits ein unterschriebener Vertrag vorliegt und
das Closing innerhalb von 12 Monaten erwartet wird. Vorzeitig, direkt durch den Schuldner getilgte Kredite, erfüllen auch
wenn die vorzeitige Tilgung durch einen Abschlag auf den Kreditbetrag von einem Konzernunternehmen initiiert wurde,
nicht die Definition einer Verkaufstransaktion.
Eine Veräußerungsgruppe umfasst zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, andere Vermögenswerte
und Schulden, die zusammen in einer einzigen Transaktion verkauft werden. Nicht zur Abgangsgruppe gehören daher
jene Verbindlichkeiten, welche mit dem Erlös aus dem Verkauf der Abgangsgruppe getilgt aber nicht übertragen werden.
Die Bewertung von Finanzinstrumenten, die Bestandteile einer Veräußerungsgruppe sind, erfolgt weiterhin nach den
Vorschriften von IFRS 9. Solange eine Veräußerungsgruppe in der Bilanz als „zur Veräußerung gehalten“ eingestuft ist,
werden die betreffenden Vermögenswerte und Schulden zum fair value abzüglich Verkaufskosten bewertet.
Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Unternehmensbestandteil, der bereits veräußert wurde oder als zur Veräuße-
rung gehalten eingestuft wird und einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geographischen Geschäftsbe-
reich darstellt, Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines wesentlichen Geschäftszweigs oder
geographischen Geschäftsbereichs ist, oder ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht der
Wiederveräußerung erworben wurde.
In der VBW stellt ein aufgegebener Geschäftsbereich ein berichtspflichtiges Segment dar. Auch ein wesentlicher Ge-
schäftszweig oder ein geographischer Geschäftsbereich, der an den Vorstand berichtet wird und einen bedeutenden
Effekt auf die finanzielle Situation der VBW hat, wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen als aufgegebener Geschäfts-
bereich dargestellt.
Nach der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten sind langfristige Vermögenswerte oder Vermögensgruppen mit
dem niedrigeren Wert aus Buchwert und fair value abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen. Wertminderungsaufwen-
dungen werden ergebniswirksam im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen und zugehörige Verbindlichkeiten, die als zur Veräußerung
gehalten eingestuft werden, werden in der Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten darge-
stellt.
Für einen aufgegebenen Geschäftsbereich ist in der Gesamtergebnisrechnung das Ergebnis nach Steuern des aufgege-
benen Geschäftsbereichs und das Ergebnis nach Steuern, das bei der Bewertung mit dem fair value abzüglich Veräuße-
rungskosten oder bei der Veräußerung der Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die den aufgegebenen Ge-
schäftsbereich darstellen, zu erfassen.
Jahresfinanzbericht 2024 67
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres ist entsprechend anzupassen.
y) Verbindlichkeiten
Der erstmalige Ansatz der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie der verbrieften Verbindlichkei-
ten erfolgt mit dem Marktwert zuzüglich aller direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt mit
den fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode oder erfolgswirksam zum fair value
sofern die fair value Option gezogen wurde. Hierbei handelt es sich um fundierte Bankschuldverschreibungen (struktu-
rierte Emissionen) der VBW, die unter den verbrieften Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Bei finanziellen Verbind-
lichkeiten, bei welchen die fair value Option gezogen wurde, sind Gewinne oder Verluste, die auf Änderung des eigenen
Kreditrisikos des Unternehmens zurückzuführen sind, erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Verbleibende
Wertänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Leasingverbindlichkeit
Die Leasingverbindlichkeit wird am Bereitstellungsdatum mit dem Barwert bilanziell erfasst. Der Barwert wird aus den
vertraglichen Leasingzahlungen, den jeweiligen Restlaufzeiten und dem Grenzfremdkapitalzinssatz ermittelt. Die Lea-
singzahlungen beinhalten folgende Komponenten:
- feste Leasingzahlungen, abzüglich vom Leasinggeber zu leistende Leasinganreize
- variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind
- erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien
- den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wird
- eventuelle Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist,
dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird
Bei der Einschätzung der Laufzeit der Leasingverhältnisse werden ökonomische Nachteile berücksichtigt, weshalb nicht
die erste Kündigungsmöglichkeit bei der Festlegung der Laufzeit herangezogen wird.
Die Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern
dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz.
Im Zuge der Folgebewertung wird die Leasingverbindlichkeit um den Zinsaufwand auf den ausstehenden Betrag erhöht
und um Leasingzahlungen reduziert.
Bei bestehenden Leasingverhältnissen erfolgt laufend eine Beurteilung, ob sich wesentliche Parameter geändert haben
und es dadurch Auswirkungen auf die Höhe der Leasingzahlungen oder Laufzeiten gibt. In Fällen von beispielsweise
Mietindex-Anpassungen wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. Der neu ermittelte Barwert erhöht bzw. reduziert
die ursprüngliche Verbindlichkeit.
z) Sozialkapital
Bei beitragsorientierten Plänen (defined contribution plans) stellen die Beiträge an den Fonds einen Aufwand der laufen-
den Periode dar. Ungleichmäßig verteilte Beitragszahlungen werden periodengerecht abgegrenzt.
Der VBW Konzern hat einzelnen Mitarbeitern leistungsorientierte Pläne (defined benefit plans) für die Höhe der späteren
Versorgungsleistung zugesagt. Diese Pläne sind teilweise unfunded, das heißt die zur Bedeckung benötigten Mittel
verbleiben im Unternehmen und die Bildung der Rückstellung erfolgt im VBW Konzern. Die Finanzierung dieser Pläne
erfolgt ausschließlich durch den Konzern. Arbeitnehmer müssen keine Beiträge leisten. Im VBW Konzern wurden Pensi-
onsansprüche von Mitarbeitern, die als ausgelagertes Vermögen – Planvermögen – dargestellt werden, auf die BONUS
68 Jahresfinanzbericht 2024
Pensionskasse Aktiengesellschaft übertragen. Außergewöhnliche, unternehmens- oder planspezifische Risiken bzw.
eine erhebliche Risikokonzentration sind nicht zu erblicken.
Die BONUS Pensionskasse Aktiengesellschaft hat für jene Teile der Pensionsverpflichtungen, die auf sie ausgelagert
sind, einen strukturierten, mehrstufigen und auf Risikomanagement-Überlegungen basierenden Investment-Prozess
eingerichtet. Die Pensionskasse unterliegt hierbei den Vorgaben des Pensionskassengesetzes sowie der Risikoma-
nagementverordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) und berichtet über die Veranlagung regelmäßig an verschiedene
Gremien.
Die Risikotragfähigkeit, eine festgelegte strategische Asset Allokation (SAA) sowie ein Limitsystem bilden den Rahmen
für die Veranlagung. Die Investitionsentscheidungen basieren auf einer tiefgehenden Markt-, Anlageklassen- und Pro-
duktanalyse, wobei ein hoher Diversifikationsgrad angestrebt wird. Seitens des Risikomanagements erfolgen neben der
Überwachung der Limitauslastung laufend Berechnungen unterschiedlicher Risikoindikatoren, wie Value-at-Risk (VaR)
oder Tracking Error. Zudem werden zwecks Evaluierung der Auswirkungen selten auftretender, extremer Marktbewe-
gungen regelmäßig Szenarioanalysen durchgeführt.
Die jeweiligen passivseitigen Verpflichtungen sowie die Bestandstruktur in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft
(VRG) werden laufend überprüft, um Veränderungen sowie langfristige Abweichungen zu den verwendeten Rechnungs-
grundlagen rechtzeitig zu erkennen. Gleiches gilt für die Bewertung jener Verpflichtungen, die nicht ausgelagert wurden.
Die SAA wird standardisiert zumindest einmal jährlich oder bei Bedarf in einem kürzeren Intervall auf ihre Vereinbarkeit
mit der Risikotragfähigkeit überprüft. Im Rahmen dieses SAA-Reviews erfolgt ein Abgleich der Veranlagungsstruktur mit
der Passivseite, den Bestandsdaten und den jeweiligen Liquiditätserfordernissen. Dieser Review wird seitens des Be-
reichs Risikomanagement in enger Zusammenarbeit mit dem Veranlagungsteam durchgeführt. Im Rahmen von Sensitivi-
tätsanalysen werden Schwankungsbandbreiten, die aus Schwankungen der einbezogenen Parameter resultieren, ermit-
telt und überwacht, um die Auswirkungen allfälliger Schwankungen auf die Aktivseite der Bilanz rechtzeitig abschätzen
zu können.
Für die Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden gemäß Anwartschaftsbarwertverfahren nach den allgemein
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik der Barwert der Gesamtverpflichtung sowie die in der Periode hinzu-
verdienten Ansprüche ermittelt. Bei der Abfertigungsverpflichtung werden sowohl ein Ausscheiden wegen des Errei-
chens der Altersgrenze als auch wegen Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Ableben sowie die Hinterbliebenenanwart-
schaft berücksichtigt.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen direkt im
sonstigen Ergebnis erfasst. Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird zum Zeitpunkt der Planänderung sofort
erfolgswirksam erfasst. Alle Aufwendungen und Erträge in Zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen werden im
Personalaufwand dargestellt.
Parameter zur Berechnung der Sozialkapitalverpflichtungen
2024
2023
2022
2021
Zinssatz Pensionsrückstellung
3,10 %
3,40 %
3,80 %
0,30 %
Zinssatz Abfertigungsrückstellung
3,10 %
3,40 %
3,80 %
0,40 %
Zinssatz Jubiläumsrückstellung
3,10 %
3,40 %
3,80 %
0,40 %
Zinssatz Planvermögen
3,40 %
4,00 %
3,80 %
0,30 %
Künftige Gehaltssteigerungen
2,80 %
3,70 %
3,80 %
2,50 %
Künftige Pensionssteigerungen
2,30 %
3,20 %
3,00 %
1,70 %
Fluktuationsabschläge
keine
keine
keine
keine
Als Rechnungsgrundlagen werden die biometrischen Grundwerte der aktuellen österreichischen Pensionsversicherungs-
tafel AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung, Angestelltenbestand verwendet.
Jahresfinanzbericht 2024 69
Bei der Berechnung wird generell auf die gültigen Alterspensionsgrenzen abgestellt und angenommen, dass die Mitar-
beiter das aktive Dienstverhältnis mit Erreichen des Regelpensionsalters beenden. Das beträgt bei Männern 65 Jahre
und bei Frauen zwischen 60 und 65 Jahren.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen beinhaltet anspruchsberechtigte Dienstnehmer, die am Bewertungsstichtag
in einem aktiven Dienstverhältnis stehen, sowie Bezieher laufender Pensionen. Die Ansprüche sind in Sonderverträgen
bzw. Statuten genannt, rechtsverbindlich und unwiderruflich zugesagt.
aa) Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung entstanden
und es wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist. Sie werden in
Höhe der wahrscheinlichsten voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei werden Kostenschätzungen von Ver-
tragspartnern, Erfahrungswerte und finanzmathematische Berechnungsmethoden verwendet. Liegt nur eine mögliche
Verpflichtung vor und kommt es wahrscheinlich zu keinem Vermögensabfluss bzw. ist keine zuverlässige Schätzung der
Verpflichtung möglich, so wird eine Eventualverpflichtung ausgewiesen.
In den Risikorückstellungen werden Kreditrisikovorsorgen für Eventualverbindlichkeiten (insbesondere Finanzgarantien)
ausgewiesen. Die anderen Rückstellungen enthalten Vorsorgen für schwebende Rechtsverfahren, Zinsansprüche aus
Krediten mit Floors und Restrukturierungen. Die Dotierung und Auflösung von Risikorückstellungen werden in der Ge-
winn- und Verlustrechnung in den Risikovorsorgen erfasst. Eine Abzinsung wird für die Risikorückstellungen vorgenom-
men.
bb) Sonstige Passiva
Zur periodengerechten Darstellung von Erträgen werden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, die gemein-
sam mit sonstigen Verbindlichkeiten in diesem Posten ausgewiesen werden. Darüber hinaus enthält dieser Posten auch
alle negativen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten, die zur Steuerung von Zinsänderungsrisken im Bankbuch
verwendet werden. Die Marktwertänderungen werden – mit Ausnahme von Derivaten für cash flow hedges, die direkt mit
dem Eigenkapital verrechnet werden – im Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties gezeigt.
cc) Nachrangige Verbindlichkeiten
Der erstmalige Ansatz der nachrangigen Verbindlichkeiten erfolgt zum fair value zuzüglich aller direkt zurechenbaren
Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effek-
tivzinsmethode, außer diese Verbindlichkeiten wurden der Kategorie erfolgswirksam zum fair value zugeordnet.
Verbriefte oder unverbriefte finanzielle Verbindlichkeiten werden dann den nachrangigen Verbindlichkeiten zugeordnet,
wenn die Verbindlichkeit im Falle der Liquidation oder des Konkurses des Unternehmens erst nach den Verbindlichkeiten
der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden muss.
Ergänzungskapital beinhaltet in den Vertragsbedingungen zusätzlich zur Nachrangigkeit auch eine ergebnisabhängige
Zinszahlung. Zinsen dürfen nur soweit ausbezahlt werden, soweit sie im Jahresüberschuss vor Rücklagenbewegung des
emittierenden Unternehmens gedeckt sind. Des Weiteren nehmen Ergänzungskapitalanteile auch am Verlust teil. Der
Rückzahlungsbetrag wird durch laufende Verluste gemindert. Eine Tilgung zum Nominale kann erst dann wieder erfol-
gen, wenn die evidenzmäßig erfassten Verluste durch Gewinne aufgefüllt wurden .
70 Jahresfinanzbericht 2024
dd) Eigenkapital
Als Eigenkapital werden jene emittierten Finanzinstrumente ausgewiesen, die keine vertragliche Verpflichtung beinhal-
ten, flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben oder finan-
zielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten mit einem anderen Unternehmen zu potenziell nachteiligen
Bedingungen für den Emittenten auszutauschen.
ee) Kapitalrücklagen
Im Falle von Kapitalrücklagen werden gemäß IAS 32 die Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion unter Berück-
sichtigung latenter Steuern abgesetzt, sofern es sich dabei um zusätzliche, der Eigenkapitaltransaktion direkt zurechen-
bare Kosten handelt. Weiters wird hier auch der Unterschied zwischen Nominale und Rückkaufswert von eigenen Aktien
abgesetzt, sofern er in den Kapitalrücklagen Deckung findet. Sind nicht genügend Kapitalrücklagen vorhanden, wird der
Betrag von den Gewinnrücklagen abgesetzt.
ff) Gewinnrücklagen
In den Gewinnrücklagen werden alle gesetzlichen, satzungsmäßigen und freien Gewinnrücklagen i.e.S., die Haftrücklage
gemäß § 57 Abs. 5 BWG, die unversteuerten Rücklagen und alle sonstigen nicht ausgeschütteten Gewinne dargestellt.
gg) Eigenmittel
Das Unternehmen unterliegt externen Kapitalanforderungen, die auf der CRD IV und der CRR der Europäischen Union
beruhen (Basel III). Die darin festgelegten Regeln für Kapitalquoten sind die zentrale Steuerungsgröße im Konzern. Mit
diesen Quoten wird das aufsichtsrechtliche Kapital ins Verhältnis zu Kredit-, Markt- und operationellem Risiko gesetzt.
Demgemäß orientiert sich die risk/return-Steuerung des VBW Konzerns an einem Geschäft bzw. letztlich an dem einer
organisatorischen Einheit zugeordneten Kapital und dem daraus zu erwirtschaftenden Ertrag unter Beachtung der ent-
sprechenden Risikogesichtspunkte.
Das Kreditrisiko wird ermittelt, indem bilanzielle und außerbilanzielle Engagements entsprechend ihrem relativen Risiko-
gehalt mit dem einem Kontrahenten zuzuordnenden Risikogewicht multipliziert werden. Die Verfahren zur Ermittlung der
risikorelevanten Parameter (Obligo, Risikogewicht) orientieren sich an regulatorisch vorgegebenen Prozentsätzen (Stan-
dardansatz). Hinzu kommt ein Eigenkapitalbedarf für die Anpassung der Kreditbewertung bei Derivatgeschäften, der sich
aus regulatorisch vorgegebenen Werten ableitet und im Besonderen das Kontrahentenrisiko aus dem Derivatgeschäft
abbildet. Die Marktrisikokomponente des VBW Konzerns wird ebenfalls nach dem Standardansatz gerechnet. Das Erfor-
dernis für das operationelle Risiko ergibt sich aus der Multiplikation der Betriebserträge mit den für die jeweiligen Ge-
schäftsfelder gültigen Prozentsätzen.
Das aufsichtsrechtliche Kapital ist in folgende drei Bestandteile aufgeteilt:
- Hartes Kernkapital – Common Equity Tier 1 (CET1)
- Zusätzliches Kernkapital – Additional Tier 1 (AT1)
- Ergänzungskapital – Tier 2 (T2)
Die ersten beiden Komponenten bilden zusammen das Tier 1 Kapital.
Das CET1 besteht aus dem Aktien- und Partizipationskapital, das die Anforderungen der CRR erfüllt. Diese sind: Bilan-
zierung und gesonderte Offenlegung als Eigenkapital, keine zeitliche Befristung, volle Verlusttragung, Verringerung nur
durch Liquidation oder Rückzahlung ohne besondere Anreizmechanismen, keine Ausschüttungspflichten und Ausschüt-
tungen sind nicht an das Nominale gekoppelt. Weiters werden Kapital- und Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen
sowie jene Minderheitenanteile, die zur Abdeckung des regulatorischen Kapitalerfordernisses dienen, dem CET1 zuge-
Jahresfinanzbericht 2024 71
rechnet. Wesentliche Abzugsposten bilden immaterielle Vermögensgegenstände und Firmenwerte, aktive latente Steu-
ern und Beteiligungen an anderen Kreditinstituten.
Das AT1 Kapital steht so wie das harte Kernkapital auf laufender Basis zur Verlustdeckung zur Verfügung. Kernanforde-
rung ist die Nachrangigkeit, die Dauerhaftigkeit der Kapitalbereitstellung sowie das vollständige Ermessen des Emitten-
ten, ob Ausschüttungen geleistet werden oder nicht. Zudem muss die Möglichkeit gegeben sein, die Instrumente spätes-
tens dann in hartes Kernkapital zu wandeln oder abzuschreiben, wenn die Quote des harten Kernkapitals im Verhältnis
zu den Risikoposten den Schwellwert von 5,125 % unterschreitet.
T2 bildet sich aus langfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten.
Die Mindesteigenmittelquote (Summe aus Tier 1 und 2) beträgt 8 %. Als Mindestvorschrift für Kernkapital gilt eine Quote
von 4,5 % für CET1 und 6,0 % für Tier 1. Diese aufsichtsrechtlich relevanten Grenzen wurden im VBW Konzern in der
gesamten Berichtsperiode eingehalten und übererfüllt.
Neben den Mindesteigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europä-
ischen Parlamentes und des Rates müssen für den Volksbanken-Verbund die kombinierten Kapitalpufferanforderungen
im Sinne der Definition von Artikel 128 Nummer 6 der Richtlinie 2013/36/EU sowie die Säule 2 Kapitalanforderungen und
Empfehlungen aus dem aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluati-
on Process – SREP) berücksichtigt werden. Weitere Ausführungen zu den erwähnten Eigenmittel- und Pufferanforde-
rungen sind in Note 50) Risikobericht dargestellt.
hh) Treuhandgeschäfte
Geschäfte, in denen ein in den Abschluss einbezogenes Unternehmen als Treuhänder oder in anderer treuhändischer
Funktion agiert und somit Vermögenswerte auf fremde Rechnung verwaltet oder platziert, werden nicht in der Bilanz
ausgewiesen. Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im Provisionsüberschuss dargestellt.
ii) Pensionsgeschäfte
Im Rahmen echter Pensionsgeschäfte werden Vermögenswerte an einen Vertragspartner verkauft und gleichzeitig ver-
einbart, diese an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen. Die Vermögenswerte verblei-
ben, da keine Chancen und Risiken mit übertragen werden, in der Bilanz und werden nach den Regeln der jeweiligen
Bilanzposten bewertet. Gleichzeitig wird eine Verpflichtung in Höhe der erhaltenen Zahlung passiviert.
jj) Sonstige Eventualverpflichtungen und finanzielle Verpflichtungen
Unter den Eventualverpflichtungen werden mögliche Verpflichtungen ausgewiesen, bei denen es wahrscheinlich zu
keinem Vermögensabfluss kommen wird, oder bei denen keine zuverlässige Schätzung der Verpflichtung möglich ist.
Für Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln werden im Rahmen der Risikorückstel-
lungen Vorsorgen gebildet, wenn es voraussichtlich zu Inanspruchnahmen kommen wird.
Verpflichtungen aus Finanzgarantien nach IFRS 9 werden erfasst, sobald der Konzern Vertragspartei wird, das heißt
zum Zeitpunkt der Annahme des Garantieangebots. Der erstmalige Ansatz der Finanzgarantien erfolgt mit dem fair
value. Grundsätzlich entspricht der fair value dem Wert der vereinbarten Prämie.
Unter den sonstigen Eventualverpflichtungen werden die Haftsummenzuschläge bei Beteiligungen an Genossenschaften
ausgewiesen. Im Rahmen der Folgebewertung wird regelmäßig überprüft, ob eine bilanzielle Erfassung im Abschluss
erforderlich ist.
72 Jahresfinanzbericht 2024
kk) Geldflussrechnung
Die Ermittlung der Geldflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode. Hierbei wird der netto cash flow aus operati-
ver Geschäftstätigkeit ausgehend vom Jahresergebnis nach Steuern und vor Fremdanteilen ermittelt, wobei zunächst
diejenigen Aufwendungen zugerechnet und Erträge abgezogen werden, die im Geschäftsjahr nicht zahlungswirksam
waren. Des Weiteren werden alle Aufwendungen und Erträge eliminiert, die zwar zahlungswirksam waren, jedoch nicht
der operativen Geschäftstätigkeit zugeordnet werden. Diese Zahlungen werden bei den cash flows aus Investitionstätig-
keit oder Finanzierungstätigkeit erfasst. Die in der Geldflussrechnung gesondert dargestellten Zins-, Dividenden-
und Steuerzahlungen betreffen ausschließlich das operative Geschäft.
Dem cash flow aus Investitionstätigkeit werden cash flows aus langfristigen Vermögenswerten wie zu Anschaffungskos-
ten bewertete Finanzinstrumente, Beteiligungen, Anlagevermögen und investment properties zugeordnet. Im cash flow
aus Finanzierungstätigkeit sind alle Zahlungsströme der Eigentümer sowie der Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkei-
ten, die Veränderungen in den nachrangigen Verbindlichkeiten und den Minderheitenanteilen erfasst. Als Zahlungsmit-
telbestand wurde die Barreserve definiert, die neben dem Kassenbestand die Guthaben bei Zentralnotenbanken um-
fasst. Diese Guthaben setzen sich aus der gesetzlich zu haltenden Mindestreserve und kurzfristigen Veranlagungen bei
verschiedenen Notenbanken zusammen.
Jahresfinanzbericht 2024 73
4) Zinsüberschuss
EUR Tsd.
2024
2023
Zinsen und ähnliche Erträge aus
512.157
456.979
Einlagen bei Kreditinstituten (inkl. Zentralbanken)
120.585
102.692
Kredit- und Geldmarktgeschäften mit Kreditinstituten
74.269
90.372
Kredit- und Geldmarktgeschäften mit Kunden
231.140
200.354
Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
66.870
42.485
Derivativen Finanzinstrumenten
19.293
21.076
Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus
-357.378
-272.420
Barreserve
-10.047
-44.033
Einlagen von Kreditinstituten
-95.493
-85.779
Einlagen von Kunden
-88.689
-37.685
Verbrieften Verbindlichkeiten
-82.381
-55.035
Nachrangigen Verbindlichkeiten
-49.314
-20.960
Derivativen Finanzinstrumenten
-30.497
-28.466
Leasingverbindlichkeiten
-1.128
-1.001
Bewertungsergebnis - Modifizierung
77
488
Bewertungsergebnis - Ausbuchung
95
50
Zinsüberschuss
154.779
184.560
Darstellung des Zinsüberschusses nach IFRS 9 Kategorien
EUR Tsd.
2024
2023
Zinsen und ähnliche Erträge aus
512.157
456.979
Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
489.867
432.881
Finanziellen Vermögenswerten erfolgsneutral zum fair value bewertet
380
159
Finanziellen Vermögenswerten erfolgswirksam zum fair value bewertet - verpflichtend
2.618
2.863
Derivativen Finanzinstrumenten
19.293
21.076
Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus
-357.378
-272.420
Finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
-324.158
-241.651
Finanziellen Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum fair value bewertet - designiert
-2.895
-2.840
Derivativen Finanzinstrumenten
-30.497
-28.466
Bewertungsergebnis - Modifizierung
77
488
Bewertungsergebnis - Ausbuchung
95
50
Zinsüberschuss
154.779
184.560
74 Jahresfinanzbericht 2024
5) Ergebnis aus Risikovorsorgen
EUR Tsd.
2024
2023
Veränderungen Risikovorsorgen
-72.768
-22.230
Veränderungen Risikorückstellungen
1.757
-960
Direktabschreibungen von Forderungen
-5.103
-1.758
Erträge aus dem Eingang von abgeschriebenen Forderungen
1.402
1.387
Bewertungsergebnis Modifizierung/Ausbuchung
61
34
Risikovorsorge
-74.651
-23.527
6) Provisionsüberschuss
EUR Tsd.
2024
2023
Provisionserträge
88.845
84.580
Kreditgeschäft
5.297
3.780
Wertpapier- und Depotgeschäft
34.462
31.964
Girogeschäft und Zahlungsverkehr
37.854
37.274
Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft
128
119
Begebene Finanzgarantien
902
918
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft
10.203
10.525
Provisionsaufwendungen
-13.410
-20.425
Kreditgeschäft
-3.073
-10.511
Wertpapier- und Depotgeschäft
-4.768
-4.627
Girogeschäft und Zahlungsverkehr
-5.477
-5.235
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft
-93
-52
Provisionsüberschuss
75.435
64.155
Im sonstigen Dienstleistungsgeschäft sind im Wesentlichen Vermittlungsprovisionen für die Vermittlung von Krediten an
die TeamBank AG Nürnberg enthalten. Im Provisionsüberschuss sind Provisionserträge in Höhe von EUR 174 Tsd.
(2023: EUR 115 Tsd.) aus der Verwaltung von Treuhandverträgen erfasst.
7) Handelsergebnis
EUR Tsd.
2024
2023
Aktienbezogene Geschäfte
13
2
Währungsbezogene Geschäfte
3.552
1.421
Zinsbezogene Geschäfte
1.658
1.734
Handelsergebnis
5.223
3.157
Jahresfinanzbericht 2024 75
8) Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties
EUR Tsd.
2024
2023
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
-4.007
-2.625
Ergebnis aus Finanzinvestitionen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum fair value bewertet
514
-4.959
Bewertung erfolgswirksam zum fair value bewertet - verpflichtend
223
-2.029
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
1.380
-695
Wertpapiere
1.108
245
Ergebnis aus sonstigen derivativen Finanzinstrumenten
-2.031
-254
Währungsbezogene Geschäfte
-1.332
-773
Zinsbezogene Geschäfte
-375
1.957
Sonstige Geschäfte
-324
-1.438
Ergebnis aus fair value hedge
-234
-1.054
Ergebnis (Ineffektivität) aus cash flow hedge
0
-271
Zinsbezogene Geschäfte
0
-271
Bewertung erfolgswirksam zum fair value bewertet - designiert
266
-2.949
Verbriefte Verbindlichkeiten
266
-2.949
Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
25
19
Ergebnis aus Finanzinvestitionen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
-6.781
0
Realisierte Verluste aus Buchwertabgängen
-6.781
0
Ergebnis aus Finanzinvestitionen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten erfolgsneutral zum fair value bewertet
2.259
2.334
Realisierte Gewinne aus Buchwertabgängen
0
2
Realisierte Verluste aus Buchwertabgängen
0
-2
Erträge aus Beteiligungen
2.259
2.334
Ergebnis aus investment properties
2.320
1.247
Erträge aus investment properties und operating lease
1.284
1.391
Bewertung investment properties
1.036
-144
Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties
-1.687
-1.378
Die realisierten Verluste aus Buchwertabgängen in Höhe von EUR -6.781 Tsd. sind in Note 33) erläutert.
76 Jahresfinanzbericht 2024
9) Sonstiges betriebliches Ergebnis
EUR Tsd.
2024
2023
Sonstige betriebliche Erträge
178.359
153.793
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-20.259
-22.057
Entkonsolidierungsergebnis aus verbundenen konsolidierten Unternehmen
0
-1
Regulatorische Aufwendungen
-2.281
-5.439
Sonstiges betriebliches Ergebnis
155.819
126.296
In den regulatorischen Aufwendungen sind die Stabilitätsabgabe in Höhe von EUR -2.281 Tsd. (2023:
EUR -2.526 Tsd.), die Beiträge zur Einlagensicherung in Höhe von EUR 0 Tsd. (2023: EUR -862 Tsd.) und die Beiträge
zum Abwicklungsfonds in Höhe von EUR 0 Tsd. (2023: EUR -2.052 Tsd.) erfasst.
Detaillierte Darstellung der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen
EUR Tsd.
2024
2023
Erträge aus Weiterverrechnungen
164.037
148.616
Realisierte Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen und Sicherungsliegenschaften
27
1.721
Rückflüsse des Volksbanken-Gemeinschaftsfonds
10.500
0
Sonstiges
3.796
3.457
Sonstige betriebliche Erträge
178.359
153.793
Weiterverrechnungen von Kosten
-18.429
-22.328
Realisierte Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen und Sicherungsliegenschaften
-419
-629
Sonstige Steuern
3
30
Sonstiges
-1.415
870
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-20.259
-22.057
Bei den EUR 10.500 Tsd. (2023: EUR 0 Tsd.) handelt es sich um einen vereinbarungsgemäßen Rückfluss des Volks-
banken-Gemeinschaftsfonds (GemFonds), der als Sondervermögen des Österreichischer Genossenschaftsverband //
Schulze-Delitzsch geführt wird. Der Rückfluss stammt unter anderem aus dem Verkauf von Geschäftsanteilen an der
Volksbanken Holding eGen durch die Volksbanken-Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
Die Erträge aus Weiterverrechnungen in Höhe von EUR 164.037 Tsd. (2023: EUR 148.616 Tsd.) betreffen mit Personal-
und Sachaufwendungen im Wesentlichen jene Aufwendungen, die in der VBW in ihrer Funktion als Zentralorganisation
des Volksbanken-Verbundes entstandenen sind und den Primärinstituten des Volksbanken-Verbundes gemäß Vereinba-
rung über Tragung der Verbundkosten weiterverrechnet werden.
Jahresfinanzbericht 2024 77
10) Verwaltungsaufwand
EUR Tsd.
2024
2023
Personalaufwand
-146.976
-134.077
Löhne und Gehälter
-112.886
-103.774
Gesetzlich vorgeschriebener Sozialaufwand
-27.137
-24.876
Freiwilliger Sozialaufwand
-1.757
-1.538
Aufwand Altersvorsorge
-3.423
-2.942
Dotierung Abfertigungs- und Pensionsrückstellung
-1.773
-946
Sachaufwand
-112.879
-91.505
Sachaufwand für Geschäftsräume
-6.264
-6.595
Büro- und Kommunikationsaufwand
-1.265
-1.090
Werbe- und Repräsentationsaufwand
-7.195
-5.362
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand
-19.319
-13.252
EDV-Aufwand
-72.770
-59.194
Sonstiger Aufwand (inkl. Schulungsaufwand)
-6.066
-6.013
Zu- und Abschreibungen
-11.382
-10.908
Planmäßige Abschreibungen
-6.858
-6.828
Außerplanmäßige Abschreibungen/Zuschreibungen
-217
0
Nutzungsrechte - Leasing planmäßig
-4.307
-4.080
Verwaltungsaufwand
-271.237
-236.490
Im Personalaufwand sind Aufwendungen für beitragsorientierte Versorgungspläne und Mitarbeitervorsorgekassen in
Höhe von EUR 3.736 Tsd. (2023: EUR 3.280 Tsd.) enthalten.
Im Sachaufwand sind Aufwendungen für die Verwaltung von investment property Vermögenswerten in Höhe von
EUR 24 Tsd. (2023: EUR 33 Tsd.) ausgewiesen. Darüber hinaus sind Aufwendungen für Leasingverhältnisse für Vermö-
genswerte von geringem Wert in Höhe von EUR 348 Tsd. (2023: EUR 396 Tsd.) enthalten.
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirt-
schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft betragen inklusive Umsatzsteuer in Summe EUR 2.209 Tsd. (2023:
EUR 1.705 Tsd.). Davon entfallen EUR 1.263 Tsd. (2023: EUR 1.146 Tsd.) auf die Prüfung des Jahres-, Konzern- und
Verbundabschlusses sowie von im Konzernabschluss enthaltenen Abschlüssen einzelner verbundener Unternehmen
und Gemeinschaftsunternehmen, EUR 935 Tsd. (2023: EUR 526 Tsd.) auf andere Bestätigungsleistungen und EUR 11
Tsd. (2023: EUR 33 Tsd.) auf sonstige Leistungen. Vom Konzernabschlussprüfer werden keine Steuerberatungsleistun-
gen erbracht.
Angaben über Bezüge von Organen
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Gesamtbezüge
4.051
3.238
Mitglieder des Aufsichtsrates
627
445
Vorstandsmitglieder
2.972
2.371
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sowie ihrer Hinterbliebenen
452
422
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen Vorstandsmitglieder
Vorstandsmitglieder
622
689
hievon für beitragsorientierte Versorgungspläne
382
267
78 Jahresfinanzbericht 2024
Die Vorstände beziehen keine erfolgs- oder leistungsabhängigen Vergütungen. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmit-
glieder setzen sich aus einem fixen Grundgehalt und sonstigen Bezügen (z.B. Sachbezüge) zusammen. Für die Vor-
standsmitglieder existiert weder ein Stock-Option-Programm noch ein Aktienübertragungsprogramm.
Grundsätze der Altersversorgung und deren Voraussetzungen
Die Altersversorgung ist bei allen Vorstandsmitgliedern beitragsorientiert gestaltet. Der Pensionskassen-Kollektivvertrag
für gewerbliche Kreditgenossenschaften wurde für die Vorstandsmitglieder anwendbar gemacht. Teilnahmeberechtigt
sind alle in einem aufrechten Vertrags- und Mandatsverhältnis stehenden Vorstandsmitglieder der VBW.
Grundsätze für Anwartschaften und Ansprüche des Vorstandes im Falle der Beendigung der Funktion
Alle Vorstandsmitglieder unterliegen dem System der Abfertigung Neu. Zusätzlich besteht eine D&O-Versicherung
(Directors and Officers Versicherung).
Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter
Durchschnittlich
beschäftigte Mitarbeiter
Anzahl Mitarbeiter
zum Ultimo
1-12/2024
1-12/2023
31.12.2024
31.12.2023
Angestellte
1.282
1.241
1.302
1.261
Arbeiter
4
4
4
4
Mitarbeiter gesamt
1.286
1.245
1.306
1.265
Alle Mitarbeiter sind im Inland beschäftigt. Die Ermittlung der Werte erfolgt auf Basis von Vollzeitäquivalenten.
11) Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen
Das Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen resultiert aus den anteiligen Ergebnissen in Höhe von EUR 4.850
Tsd. (2023 EUR 5.906 Tsd.) sowie der Wertminderung bei der Volksbank Kärnten eG in Höhe von EUR -2.549 Tsd.
(2023: EUR -5.224 Tsd.) aufgrund der Abwertung auf den erzielbaren Ertrag.
Jahresfinanzbericht 2024 79
12) Steuern vom Einkommen und Ertrag
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Laufende Steuern
-1.376
-5.409
Latente Steuern
-1.470
21.353
Steuern vom Einkommen und Ertrag der laufenden Periode
-2.846
15.944
Steuern aus Vorperioden fortgeführter Geschäftsbereich
-163
544
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-3.008
16.488
Die folgende Überleitungsrechnung zeigt den Zusammenhang zwischen errechnetem und ausgewiesenem Steuerauf-
wand:
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Jahresergebnis vor Steuern - fortgeführter Geschäftsbereich
45.981
117.455
Jahresergebnis vor Steuern - Gesamt
45.981
117.455
Errechneter Steueraufwand 23 % (2023: 24 %)
10.576
28.189
Steuereffekte aus
Steuerbefreiten Beteiligungserträgen
-4.193
-597
Investitionsbegünstigungen
-71
-18
Sonstigen steuerbefreiten Erträgen
-36
-243
Ausschüttung auf AT1 Kapital
-1.961
-4.092
Beteiligungsbewertungen
3.144
248
Ansatz von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge
-4.403
-42.332
Steuersatzänderungen
0
3.556
Sonstigen Unterschieden
-210
-655
Ertragsteuern der laufenden Periode
2.846
-15.944
Ertragsteuern aus Vorperioden
163
-544
Ausgewiesene Ertragsteuern
3.008
-16.488
Effektive Steuerquote - fortgeführter Geschäftsbereich
6,54 %
-14,04 %
Die effektiven Steuerquoten weichen insbesondere aufgrund von angesetzten aktiven latenten Steuern auf steuerliche
Verlustvorträge von dem in Österreich geltenden gesetzlichen Steuersatz ab.
Folgende Effekte aus steuerlichen Latenzen finden sich im sonstigen Ergebnis:
2024
2023
EUR Tsd.
Sonstiges
Ergebnis
netto
Ertrag-
steuern
Sonstiges
Ergebnis
brutto
Sonstiges
Ergebnis
netto
Ertrag-
steuern
Sonstiges
Ergebnis
brutto
Bewertung von Verpflichtungen aus
leistungsorientierten Plänen
1.094
-252
842
-1.617
365
-1.252
Neubewertungsreserve
0
0
0
289
-66
223
Fair value Rücklage -
Eigenkapitalinstrumente
13.172
-3.029
10.142
14.523
-3.210
11.313
Bewertung eigenes Kreditrisiko
-75
17
-57
1.202
-264
938
Fair value Rücklage -
Fremdkapitalinstrumente
325
-75
250
708
-170
538
Cash flow hedge Rücklage
-144
33
-111
577
-143
435
Veränderung aus Unternehmen
bewertet at equity
358
-81
277
649
350
999
Summe sonstiges Ergebnis
14.729
-3.387
11.343
16.331
-3.138
13.193
80 Jahresfinanzbericht 2024
Angaben zur Konzernbilanz
13) Barreserve
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Kassenbestand
43.229
42.156
Guthaben bei Zentralbanken
3.830.098
3.261.663
Barreserve
3.873.327
3.303.819
Der Bilanzposten Barreserve enthält den Kassenbestand, die Mindestreserve sowie täglich fällige Forderungen gegen-
über der Oesterreichische Nationalbank.
14) Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Forderungen an Kreditinstitute
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1.801.361
2.598.534
Bruttobuchwert
1.801.361
2.598.534
Risikovorsorge
-2.679
-4.882
Nettobuchwert
1.798.682
2.593.652
Forderungen an Kunden
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
6.168.331
5.882.432
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
48.133
65.729
Bruttobuchwert
6.216.464
5.948.161
Risikovorsorge
-156.483
-90.243
Nettobuchwert
6.059.981
5.857.918
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
7.858.663
8.451.570
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Täglich fällig
615.949
508.468
Bis 3 Monate
238.286
514.364
Bis 1 Jahr
160.101
693.140
Bis 5 Jahre
659.395
777.060
Über 5 Jahre
127.630
105.503
Forderungen an Kreditinstitute (brutto)
1.801.361
2.598.534
Täglich fällig
404.667
402.934
Bis 3 Monate
51.119
42.673
Bis 1 Jahr
263.482
115.387
Bis 5 Jahre
470.663
666.691
Über 5 Jahre
5.026.533
4.720.476
Forderungen an Kunden (brutto)
6.216.464
5.948.161
Per 31. Dezember 2024 wurden die Wertveränderungen der Grundgeschäfte im Rahmen von Portfolio fair value hedges
in Höhe von EUR -20.959 Tsd. (2023: EUR -41.246 Tsd.) von dem Posten Forderungen an Kunden in einen separaten
Bilanzposten (fair value Änderungen aus Portfolio-Hedges) innerhalb der Bilanz umgegliedert. Diese Umgliederung er-
folgte, um die Anforderungen an eine verbesserte Transparenz in der Bilanzdarstellung zu erfüllen .
Jahresfinanzbericht 2024 81
Sensitivitätsanalyse
Forderungen an Kunden, die erfolgswirksam zum fair value bewertet werden
Zum 31. Dezember 2024 gibt es Forderungen an Kunden, die erfolgswirksam zum fair value bewertet werden, in Höhe
von EUR 48.133 Tsd. (2023: EUR 65.729 Tsd.).
Die nachfolgende Tabelle stellt die Änderungen des fair value der Forderungen an Kunden, die erfolgswirksam zum fair
value bewertet werden, nach Anpassung der Inputfaktoren dar:
Forderungen an Kunden
EUR Tsd.
31.12.2024
Positive Änderung
des fair value
Negative Änderung
des fair value
Veränderung Risikoaufschlag +/- 10 BP
114
-114
Veränderung Risikoaufschlag +/- 100 BP
1.172
-1.114
Rating Änderung 1 Stufe ab / auf
6
-7
Rating Änderung 2 Stufen ab / auf
9
-18
31.12.2023
Veränderung Risikoaufschlag +/- 10 BP
151
-150
Veränderung Risikoaufschlag +/- 100 BP
1.543
-1.462
Rating Änderung 1 Stufe ab / auf
18
-11
Rating Änderung 2 Stufen ab / auf
24
-28
82 Jahresfinanzbericht 2024
15) Risikovorsorge
Risikovorsorge - Forderungen an Kreditinstitute
EUR Tsd.
Wert-
berichtigung -
Stufe 1
Wert-
berichtigung -
Stufe 2
Wert-
berichtigung -
Stufe 3
Gesamt
Stand 01.01.2023
9.402
0
0
9.402
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
2.675
0
0
2.675
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-7.209
0
0
-7.209
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
6
0
0
6
Hievon Transfer zu Stufe 1
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
0
0
0
Änderungen aufgrund von Anpassungen ohne
Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund
von Abschreibungen
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
8
0
0
8
Stand 31.12.2023
4.882
0
0
4.882
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
826
0
0
826
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-3.024
0
0
-3.024
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
-4
0
0
-4
Hievon Transfer zu Stufe 1
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
0
0
0
Änderungen aufgrund von Anpassungen ohne
Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund
von Abschreibungen
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
-2
0
0
-2
Stand 31.12.2024
2.679
0
0
2.679
Jahresfinanzbericht 2024 83
Risikovorsorge – Forderungen an Kunden
EUR Tsd.
Wert-
berichtigung -
Stufe 1
Wert-
berichtigung -
Stufe 2
Wert-
berichtigung -
Stufe 3
Gesamt
Stand 01.01.2023
11.780
15.046
39.823
66.649
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
1.428
66
92
1.586
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-229
-398
-1.512
-2.140
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
-6.335
-1.759
29.065
20.972
Hievon Transfer zu Stufe 1
1.540
-1.540
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
-2.232
2.249
-18
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
-21
-1.000
1.021
0
Änderungen aufgrund von Anpassungen ohne
Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
5.674
727
0
6.402
Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund
von Abschreibungen
0
0
-3.326
-3.326
Sonstige Anpassungen
-310
-1.469
1.878
99
Stand 31.12.2023
12.009
12.214
66.020
90.243
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
588
445
1.835
2.868
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-141
-685
-1.194
-2.021
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
-5.791
7.429
76.066
77.704
Hievon Transfer zu Stufe 1
1.058
-1.056
-2
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
-5.678
5.737
-59
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
-41
-9.785
9.826
0
Änderungen aufgrund von Anpassungen ohne
Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
-577
-2.004
0
-2.581
Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund
von Abschreibungen
0
0
-9.694
-9.694
Sonstige Anpassungen
-1
-6
-30
-36
Stand 31.12.2024
6.088
17.393
133.003
156.483
84 Jahresfinanzbericht 2024
Risikovorsorge - zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinvestitionen
EUR Tsd.
Wert-
berichtigung -
Stufe 1
Wert-
berichtigung -
Stufe 2
Wert-
berichtigung -
Stufe 3
Gesamt
Stand 01.01.2023
774
0
0
774
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
119
0
0
119
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-73
0
0
-73
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
-135
0
0
-135
Hievon Transfer zu Stufe 1
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
0
0
0
Änderungen aufgrund von Anpassungen ohne
Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund
von Abschreibungen
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
0
0
0
0
Stand 31.12.2023
685
0
0
685
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
127
0
0
127
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-6
0
0
-6
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
-264
0
0
-264
Hievon Transfer zu Stufe 1
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
0
0
0
Änderungen aufgrund von Anpassungen ohne
Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund
von Abschreibungen
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
0
0
0
0
Stand 31.12.2024
542
0
0
542
Jahresfinanzbericht 2024 85
Risikovorsorge – erfolgsneutral zum fair value bewertete Finanzinvestitionen
EUR Tsd.
Wert-
berichtigung -
Stufe 1
Wert-
berichtigung -
Stufe 2
Wert-
berichtigung -
Stufe 3
Gesamt
Stand 01.01.2023
3
0
0
3
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
1
0
0
1
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
0
0
0
0
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
-2
0
0
-2
Hievon Transfer zu Stufe 1
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
0
0
0
Änderungen aufgrund von Anpassungen ohne
Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund
von Abschreibungen
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
0
0
0
0
Stand 31.12.2023
2
0
0
2
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
0
0
0
0
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
0
0
0
0
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
-1
0
0
-1
Hievon Transfer zu Stufe 1
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
0
0
0
Änderungen aufgrund von Anpassungen ohne
Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund
von Abschreibungen
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
0
0
0
0
Stand 31.12.2024
1
0
0
1
16) Handelsaktiva
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
4.621
3.996
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
71
19
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
17.907
20.755
Zinsbezogene Geschäfte
17.907
20.755
Handelsaktiva
22.598
24.771
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Bis 3 Monate
0
1.452
Bis 1 Jahr
77
819
Bis 5 Jahre
4.296
1.725
Über 5 Jahre
248
0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
4.621
3.996
Die Gesellschaft führt seit Übernahme der ZO-Funktion ein Handelsbuch. Die Nominalen des Handelsbuches betragen
zum 31. Dezember 2024 EUR 725.122 Tsd. (2023: EUR 861.351 Tsd.).
86 Jahresfinanzbericht 2024
17) Finanzinvestitionen
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Finanzinvestitionen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
3.602.239
2.673.459
Erfolgsneutral zum fair value bewertet
24.423
18.667
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
6.113
3.295
Risikovorsorge
-542
-685
Buchwert
3.632.232
2.694.737
In den erfolgswirksam zum fair value bewerteten Finanzinvestitionen sind Eigenkapitalinstrumente in Höhe von
EUR 4.045 Tsd (2023: EUR 1.274 Tsd.) enthalten.
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Bis 3 Monate
61.351
82.823
Bis 1 Jahr
134.854
133.666
Bis 5 Jahre
1.745.918
1.181.300
Über 5 Jahre
1.686.607
1.296.358
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
3.628.729
2.694.147
Wertpapieraufgliederung gemäß BWG
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Börsennotierte Wertpapiere
3.345.641
2.678.540
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
3.344.911
2.677.853
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
730
687
Dem Anlagevermögen gewidmete Wertpapiere
3.632.774
2.693.412
Rediskontfähige Wertpapiere
3.352.784
2.684.984
In dem Posten dem Anlagevermögen gewidmete Wertpapiere werden alle Wertpapiere erfasst, die der Konzern
beabsichtigt länger als ein Jahr im Bestand zu halten.
Jahresfinanzbericht 2024 87
18) Investment property
EUR Tsd.
Investment
properties
Anschaffungswerte 01.01.2023
20.949
Umgliederung
1.042
Anschaffungswerte 31.12.2023
21.991
Umgliederung
0
Anschaffungswerte 31.12.2024
21.991
Kumulierte Bewertungen 01.01.2023
5.512
Umgliederung
-172
Wertminderungen
-696
Wertsteigerungen
552
Kumulierte Bewertungen 31.12.2023
5.196
Umgliederung
0
Wertminderungen
-200
Wertsteigerungen
1.236
Kumulierte Bewertungen 31.12.2024
6.232
Buchwert 01.01.2023
26.461
Buchwert 31.12.2023
27.187
Buchwert 31.12.2024
28.223
Die in der oben abgebildeten Tabelle dargestellten Bewertungen sind in dem Posten Ergebnis aus Finanzinstrumenten
und investment properties erfasst. Von diesen Bewertungen betrifft ein Betrag von EUR 1.036 Tsd. (2023:
EUR -144 Tsd.) die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen investment properties.
Unter investment properties werden 11 fertiggestellte Objekte (2023: 11) mit einem Buchwert in Höhe von
EUR 16.494 Tsd. (2023: EUR 16.362 Tsd.) sowie unbebaute Grundstücke mit einem Buchwert in Höhe von EUR 11.729
Tsd. (2023: EUR 10.825 Tsd.) ausgewiesen. Sämtliche investment properties wurden zum Berichtsstichtag mit dem fair
value bewertet und befinden sich in Österreich.
Für die Bewertung der investment properties werden Parameter herangezogen, die nicht auf Marktdaten basieren, daher
erfolgt die Einstufung in Level 3 der fair value Hierarchie.
Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren werden von unabhängigen externen Gutachtern zur Verfügung gestellt und reflek-
tieren die aktuelle Markteinschätzung unter Berücksichtigung der spezifischen Merkmale jedes einzelnen Objektes. Im
Folgenden werden die wesentlichen Inputparameter dargestellt, wobei zwischen fertiggestellten Objekten und unbebau-
ten Grundstücken unterschieden wird. Für jeden einzelnen Inputparameter wird jeweils der niedrigste Wert (Minimum),
der höchste Wert (Maximum) und der mit dem Buchwert gewichtete Durchschnittswert (Durchschnitt) dargestellt. Der
Durchschnittswert in der Zeile Buchwert entspricht dem durchschnittlichen Wert je Objekt. Die Parameterausprägungen
beziehen sich daher in aller Regel nicht auf ein und dieselbe Immobilie.
Die Sensitivitätsanalyse wurde auf alle investment properties berechnet.
Fertiggestellte Objekte
2024
2023
Minimum
Maximum
Durchschnitt
Minimum
Maximum
Durchschnitt
Buchwert in EUR Tsd.
104
4.930
1.499
82
4.780
1.487
Vermietbare Fläche in m²
38
2.741
1.422
38
2.741
1.391
Vermietungsgrad
0 %
100 %
93 %
0 %
100 %
94 %
Diskontierungszinssatz
3,75 %
8,00 %
5,86 %
3,75 %
5,50 %
4,78 %
88 Jahresfinanzbericht 2024
Sensitivitätsanalyse
Buchwertveränderung bei
EUR Tsd.
31.12.2024
Erhöhung der
Annahme
Minderung der
Annahme
Diskontierungszinssatz (0,25 % Veränderung)
-675
735
Diskontierungszinssatz (0,50 % Veränderung)
-1.297
1.539
31.12.2023
Diskontierungszinssatz (0,25 % Veränderung)
-814
904
Diskontierungszinssatz (0,50 % Veränderung)
-1.551
1.913
Unbebaute Grundstücke
2024
2023
Minimum
Maximum
Durchschnitt
Minimum
Maximum
Durchschnitt
Buchwert in EUR Tsd.
39
3.050
1.066
35
2.940
984
Grundstücksgröße in m²
540
48.263
15.720
540
48.263
16.280
Wert pro m² in EUR
6
295
162
6
241
142
Sensitivitätsanalyse
Buchwertveränderung bei
EUR Tsd.
31.12.2024
Erhöhung der
Annahme
Minderung der
Annahme
Grundstückswert (10 % Veränderung)
1.173
-1.173
Grundstückswert (5 % Veränderung)
586
-586
31.12.2023
Grundstückswert (10 % Veränderung)
1.083
-1.083
Grundstückswert (5 % Veränderung)
541
-541
Der Konzern hat bei investment properties, die von Dritten refinanziert werden, keine wesentlichen Verpflichtungen zur
Instandhaltung übernommen. Darüber hinaus bestehen keine Verpflichtungen investment properties zu kaufen, zu erstel-
len, zu entwickeln oder zu erhalten.
Jahresfinanzbericht 2024 89
19) Anteile an at equity bewerteten Unternehmen
EUR Tsd.
Assoziierte
Unternehmen
Buchwert 01.01.2023
39.856
Zugänge
682
Anteiliges Gesamtergebnis
6.835
Erhaltene Dividende
0
Wertminderung
-5.224
Buchwert 31.12.2023
42.150
Zugänge
0
Anteiliges Gesamtergebnis
5.127
Erhaltene Dividende
-15.971
Wertminderung
-2.549
Buchwert 31.12.2024
28.757
Assoziierte Unternehmen
Die VBW hält Anteile an den beiden assoziierten Unternehmen Volksbank Kärnten eG (VB Kärnten) und VB Verbund-
Beteiligung eG (VB Bet). Keine der Gesellschaften notiert an der Börse.
An der VB Kärnten mit Sitz in Klagenfurt hält die VBW 26,79 % (2023: 26,59 %). Der Hauptgeschäftszweck der Gesell-
schaft ist der Betrieb des Bankgeschäfts sowie das bankmäßige Vermittlungs- und Dienstleistungsgeschäft.
An der VB Bet mit Sitz in Wien hält die VBW 30,47 % (2023: 30,45 %). Der Hauptgeschäftszweck der Gesellschaft ist
das Halten von Beteiligungen im Volksbanken-Verbund.
Nach Zurechnung des anteiligen Gesamtergebnisses der assoziierten Unternehmen erfolgt jährlich eine Beurteilung, ob
es Anzeichen gibt, dass der ermittelte Buchwert höher als der erzielbare Betrag ist. Wenn der anteilige Buchwert unter
dem erzielbaren Betrag liegt, erfolgt eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag. Im Geschäftsjahr 2024 kam es bei
der VB Kärnten zu einer Wertminderung von EUR 2.549 Tsd. (2023: EUR 5.224 Tsd.).
90 Jahresfinanzbericht 2024
Zusatzinformationen zu den assoziierten Unternehmen
VB Kärnten
VB Bet
EUR Tsd.
2024
2023
2024
2023
Aktiva
Barreserve
9.108
8.660
0
0
Forderungen an Kreditinstitute (netto)
333.179
238.482
13.861
46.104
Forderungen an Kunden (netto)
1.212.886
1.229.773
0
0
Finanzinvestitionen
10.465
16.144
0
0
Sonstige Aktiva
57.262
58.815
63.377
69.017
Summe Aktiva
1.622.901
1.551.875
77.238
115.120
hievon kurzfristige Aktiva
559.500
487.006
77.238
115.120
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2.600
2.783
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1.435.859
1.383.893
0
0
Leasingverbindlichkeiten
5.640
3.988
0
0
Nachrangige Verbindlichkeiten
6.873
6.789
0
0
Sonstige Passiva
32.244
23.261
9.563
3.426
Eigenkapital
139.684
131.161
67.675
111.695
Summe Passiva
1.622.901
1.551.875
77.238
115.120
hievon kurzfristige Verbindlichkeiten
1.430.165
1.343.187
9.563
3.426
Gesamtergebnisrechnung
Zinsen und ähnliche Erträge
63.013
54.364
1.541
1.316
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-19.058
-9.099
0
0
Zinsüberschuss
43.954
45.265
1.541
1.316
Risikovorsorge
-3.858
-1.276
0
0
Jahresergebnis vor Steuern
9.822
23.452
8.819
5.629
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-1.966
-6.307
-709
-344
Jahresergebnis nach Steuern
7.856
17.145
8.110
5.285
Sonstiges Ergebnis
-12.144
2.609
-6.677
944
Gesamtergebnis
-4.257
19.754
1.433
6.229
Überleitungsrechnung
EUR Tsd.
2024
2023
2024
2023
Eigenkapital
139.684
131.161
67.675
111.695
Anteilsquote
26,79 %
26,59 %
30,47 %
30,45 %
Anteiliges Eigenkapital
37.421
34.876
20.620
34.009
Kumulierte Ab- und Zuschreibungen
-19.365
-16.817
0
0
Bewertungen Vorjahre
-9.313
-9.313
-605
-605
Buchwert 31.12.
8.743
8.746
20.014
33.404
In der Überleitungsrechnung wird vom anteiligen Eigenkapital auf den Buchwert übergeleitet. In der Zeile Bewertungen
Vorjahre ist die Bewertung zum fair value aus der Einbringung des ZO Teilbetriebes enthalten.
Aufgrund von gesetzlichen Regelungen im Genossenschaftsgesetz (GenG) erhält die VBW im Falle der Kündigung
(nicht bei Liquidation oder Veräußerung) der Geschäftsanteile an der VB Kärnten bzw. an der VB Bet nur die Einlage
zurück.
Jahresfinanzbericht 2024 91
20) Beteiligungen
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
2.540
2.355
Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
5.343
4.890
Sonstige Beteiligungen
88.161
70.633
Beteiligungen
96.044
77.878
Eine Liste der verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen wird in Note 53) ausgewiesen.
Die wesentlichsten Beteiligungen in dem Posten sonstige Beteiligungen sind die Volksbank Oberösterreich AG mit einem
Buchwert von EUR 22.576 Tsd. (2023: EUR 13.190 Tsd.), die Volksbanken Holding eGen mit einem Buchwert von
EUR 22.349 Tsd. (2023: EUR 26.525 Tsd.) und die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG mit einem Buchwert
von EUR 13.158 Tsd. (2023: EUR 4.843 Tsd.). Die Beteiligungserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in
dem Posten Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties ausgewiesen. In den Beteiligungserträgen sind
Dividenden von Beteiligungen die erfolgsneutral zum fair value bewertet werden in Höhe von EUR 2.253 Tsd. (2023:
EUR 2.334 Tsd.) enthalten.
Die VBW hat per 30. November 2023 40.918.507 Stück ihrer ursprünglich 54.078.682 Stück Geschäftsanteile á
EUR 0,02 Nominale an der Volksbanken Holding eGen, somit Geschäftsanteile im Nominale von EUR 818.370,14 ge-
kündigt. Nach Ablauf der einjährigen Auszahlungssperre gemäß § 79 GenG hat die Volksbanken Holding eGen im De-
zember 2024 das Geschäftsguthaben in Höhe von insgesamt EUR 8.445.689,76, darin enthalten EUR 818.370,14 an
anteiligem Nominalkapital, an die VBW ausbezahlt. Die Teilkündigung der Geschäftsanteile erfolgte zum Zweck der
Reduktion der Beteiligung an der Volksbanken Holding eGen. Durch diese Kündigung ist ein Buchwert in Höhe von
EUR 17.470 Tsd. abgegangen.
Sensitivitätsanalyse
Die VBW hält Anteile an Genossenschaften, bei denen die Mitglieder im Falle einer Kündigung der Geschäftsanteile
(nicht bei Liquidation) keinen Anspruch auf das vorhandene Vermögen haben, es sei denn, die Satzung sieht etwas
anderes vor. Aus diesem Grund wird bei diesen Gesellschaften mit einem Buchwert in Höhe von EUR 5.468 Tsd. (2023:
EUR 5.472 Tsd.) keine Sensitivität berechnet, da eine Veränderung des Zinssatzes keine Auswirkungen auf die Bewer-
tung hat.
Beteiligungen, die mit DCF Methode bewertet werden
Anteiliger Marktwert
EUR Tsd.
Zinssatz
31.12.2024
-0,50 %
IST
0,50 %
-10,00 %
10.849
10.526
10.244
Ertragskomponente
IST
12.054
11.498
10.991
10,00 %
13.259
12.648
12.090
31.12.2023
-10,00 %
9.434
9.168
8.925
Ertragskomponente
IST
10.112
9.817
9.547
10,00 %
10.790
10.466
10.169
92 Jahresfinanzbericht 2024
Beteiligungen, die mit dem Nettovermögen bewertet werden
Anteiliger Marktwert
EUR Tsd.
31.12.2024
Minderung der
Annahme
IST
Erhöhung der
Annahme
Nettovermögen (10 % Veränderung)
6.930
7.634
8.470
31.12.2023
Nettovermögen (10 % Veränderung)
5.708
6.343
6.976
Beteiligungen, die auf Basis externer Gutachten bewertet werden
EUR Tsd.
31.12.2024
Untere
Bandbreite
IST
Obere
Bandbreite
Anteiliger Marktwert
64.269
71.410
78.551
31.12.2023
Anteiliger Marktwert
50.605
56.228
61.851
21) Immaterielle Vermögensgegenstände
EUR Tsd.
Software
Sonstige
Gesamt
Anschaffungswerte 01.01.2023
28.419
24.824
53.243
Zugänge
242
0
242
Abgänge
-2.695
0
-2.695
Anschaffungswerte 31.12.2023
25.966
24.824
50.790
Zugänge
20
0
20
Abgänge
-248
0
-248
Anschaffungswerte 31.12.2024
25.738
24.824
50.562
Kumulierte Zu- und Abschreibungen 01.01.2023
-27.448
-8.440
-35.888
Abgänge
2.695
0
2.695
Planmäßige Abschreibung
-628
-1.291
-1.919
Kumulierte Zu- und Abschreibungen 31.12.2023
-25.381
-9.731
-35.113
Abgänge
231
0
231
Planmäßige Abschreibung
-171
-1.291
-1.462
Kumulierte Zu- und Abschreibungen 31.12.2024
-25.321
-11.023
-36.344
Buchwert 01.01.2023
971
16.384
17.355
Buchwert 31.12.2023
585
15.093
15.677
Hievon mit beschränkter Nutzungsdauer
585
15.093
15.677
Buchwert 31.12.2024
417
13.801
14.218
Hievon mit beschränkter Nutzungsdauer
417
13.801
14.218
Bei den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Kundenbeziehungen, die
im Zuge von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 aktiviert wurden und planmäßig über 20 Jahre abge-
schrieben werden.
Jahresfinanzbericht 2024 93
22) Sachanlagen
EUR Tsd.
Grundstücke
und Gebäude
EDV-
Ausstattung
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Sonstige
Gesamt
Anschaffungswerte 01.01.2023
90.886
1.592
49.018
2.131
143.627
Umgliederung
-1.981
0
939
0
-1.042
Zugänge
3.202
31
998
297
4.529
Abgänge
-6.630
-501
-5.532
-292
-12.955
Anschaffungswerte 31.12.2023
85.477
1.122
45.423
2.136
134.159
Umgliederung
-1.267
0
1.267
0
0
Zugänge
6.557
39
2.375
235
9.206
Abgänge
-4.584
-6
-7.159
-151
-11.900
Anschaffungswerte 31.12.2024
86.183
1.156
41.906
2.220
131.464
Kumulierte Zu- und
Abschreibungen 01.01.2023
-48.525
-1.204
-41.567
-1.046
-92.343
Umgliederung
461
0
0
0
461
Abgänge
5.786
501
5.400
278
11.965
Planmäßige Abschreibung
-1.967
-147
-2.443
-352
-4.908
Außerplanmäßige
Abschreibung
0
0
0
0
0
Kumulierte Zu- und
Abschreibungen 31.12.2023
-44.245
-850
-38.610
-1.121
-84.826
Umgliederung
0
0
0
0
0
Abgänge
2.813
6
7.102
151
10.072
Planmäßige Abschreibung
-2.091
-96
-2.841
-367
-5.396
Außerplanmäßige
Abschreibung
-214
0
-3
0
-217
Kumulierte Zu- und
Abschreibungen 31.12.2024
-43.738
-941
-34.352
-1.337
-80.367
Buchwert 01.01.2023
42.361
388
7.451
1.084
51.284
Buchwert 31.12.2023
41.232
272
6.813
1.015
49.333
Buchwert 31.12.2024
42.446
215
7.554
883
51.097
Nutzungsrechte
EUR Tsd.
Filialen
Verwaltungsgebäude
Sonstiges
Gesamt
31.12.2023
Anschaffungskosten
60.816
34.625
123
95.565
davon Zugänge
173
0
123
297
Abschreibung
-2.092
-1.983
-6
-4.080
Buchwert
47.310
27.430
118
74.858
31.12.2024
Anschaffungskosten
66.711
34.625
103
101.439
davon Zugänge
5.617
0
103
5.720
Abschreibung
-2.279
-1.983
-45
-4.307
Buchwert
51.743
25.447
175
77.365
Im Geschäftsjahr 2024 wurde in der VBW ein Gebäude verkauft und die darin befindliche Vertriebsstelle anschließend
zurück gemietet, aus dieser Transaktion ergab sich nur eine unwesentliche Ergebnisauswirkung. Im Vorjahr 2023 gab es
keine etwaigen Veräußerungen.
94 Jahresfinanzbericht 2024
23) Ertragsteueransprüche und Ertragsteuerverpflichtungen
31.12.2024
31.12.2023
EUR Tsd.
Ertragsteuer-
ansprüche
Ertragsteuer-
verpflichtungen
Ertragsteuer-
ansprüche
Ertragsteuer-
verpflichtungen
Laufende Ertragsteuer
4.836
139
0
4.784
Latente Ertragsteuer
69.094
596
73.724
450
Ertragsteuer Gesamt
73.929
735
73.724
5.234
Die folgende Darstellung zeigt, aus welchen Abweichungen zwischen dem Bilanzansatz nach Steuerrecht und IFRS
latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen entstehen:
31.12.2024
31.12.2023
Nettoabweichung 2024
EUR Tsd.
Ertrag-
steuer-
ansprüche
Ertrag-
steuer-
verpflich-
tungen
Ertrag-
steuer-
ansprüche
Ertrag-
steuer-
verpflich-
tungen
Gesamt
Über
Gewinn-
und
Verlust-
rechnung
Über
sonstiges
Ergebnis
Forderungen an Kreditinstitute
(netto)
816
615
1.362
1.120
-41
-41
0
Forderungen an Kunden (netto)
15.081
0
20.303
0
-5.222
-5.222
0
Handelsaktiva
2.475
0
2.847
0
-372
-372
0
Finanzinvestitionen (netto)
4.195
12.825
4.427
2.551
-10.505
-10.431
-75
Investment property
0
3.177
0
2.890
-287
-287
0
Beteiligungen
0
3.817
1.973
1.626
-4.164
-1.135
-3.029
Immaterielle Vermögensgegen-
stände und Sachanlagen
32
21.927
44
21.729
-210
-210
0
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
134
0
935
0
-801
-801
0
Verbriefte Verbindlichkeiten und
nachrangige Verbindllichkeiten
3.035
3.692
0
17.558
16.901
16.884
17
Leasingverbindlichkeiten
18.916
0
18.297
0
618
618
0
Handelspassiva
0
2.631
0
2.787
156
156
0
Pensions-, Abfertigungs- und
sonstige Rückstellungen
4.421
1.553
4.894
1.382
-644
-392
-252
Sonstige Aktiva und sonstige
Passiva
54.012
41.299
61.610
48.440
-457
-490
33
Verlustvorträge
56.917
0
56.665
0
252
252
0
Latente Steuern vor
Verrechnung
160.035
91.537
173.357
100.084
-4.775
-1.470
-3.305
Verrechnung zwischen aktiven
und passiven latenten Steuern
-90.942
-90.942
-99.633
-99.633
0
0
0
Ausgewiesene latente Steuern
69.094
596
73.724
450
-4.775
-1.470
-3.305
Die Verrechnung zwischen latenten Ertragsteueransprüchen und -verpflichtungen erfolgt nur, wenn diese im gleichen
Unternehmen und gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen.
Aktive latente Steuern wurden in dem Ausmaß angesetzt, in dem ihre Verwertbarkeit in einem angemessenen Zeitraum
wahrscheinlich ist. Für die Prüfung der Verwertung der steuerlichen Verlustvorträge wurde ein Zeitraum von 4 Jahren,
entsprechend der Konzernsteuerplanung, zugrunde gelegt. Die Verwertungsmöglichkeit der anderen aktiven latenten
Steuern erfolgt auf Basis einer Langfristplanung mit einem angemessenen Planungszeitraum.
Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 206.276 Tsd. (2023: EUR 230.556 Tsd.) wurden keine latenten Steu-
ern gebildet. Von den nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen sind EUR 206.276 Tsd. (2023: EUR 230.556 Tsd.)
unbeschränkt vortragsfähig und betreffen vor allem die VBW selbst.
In Übereinstimmung mit IAS 12.39 wurden passive latente Steuern auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit
Beteiligungen an Tochterunternehmen in Höhe von EUR 1.398 Tsd. (2023: EUR 1.341 Tsd.) sowie aktive latente Steu-
Jahresfinanzbericht 2024 95
ern in Höhe von EUR 1.990 Tsd. (2023 EUR 3.597 Tsd.) nicht angesetzt, da nicht erwartet wird, dass sich diese in ab-
sehbarer Zeit umkehren.
Mit 31. Dezember 2023 ist in Österreich das neue Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) in Kraft getreten. Am
20. Dezember 2023 hat der Bundesrat den vom Nationalrat vorgelegten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2022/2523 des Rats zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgrup-
pen und große inländische Gruppen in der Union genehmigt. Die Kundmachung des Gesetzes im BGBl erfolgte am
30. Dezember 2023 (BGBl I 2023/187).
Das MinBestG ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Vom Anwen-
dungsbereich des MinBestG erfasste Geschäftseinheiten werden zukünftig einem effektiven Mindeststeuersatz von
15 % unterworfen. Unterschreitet der gemäß den Vorschriften berechnete effektive Steuersatz in einem Steuerhoheits-
gebiet den Mindeststeuersatz von 15 %, liegt eine Niedrigbesteuerung im Sinne des MinBestG vor und eine Ergän-
zungssteuer soll auf Ebene der inländischen betroffenen Geschäftseinheiten mittels Primärergänzungssteuer (PES bzw.
Income Inclusion Rule/IIR) bzw. Sekundärergänzungssteuer (SES bzw. Undertaxed Profits Rule/UTPR) eingehoben
werden.
Die VBW ist vom Anwendungsbereich des MinBestG aktuell nicht erfasst, da auf Basis des IFRS-Konzernabschlusses
die Umsatzgrenze von EUR 750 Millionen nicht in zumindest zwei der vorangegangenen vier Geschäftsjahre überschrit-
ten wurde.
24) Sonstige Aktiva
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Rechnungsabgrenzungsposten
4.639
3.882
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
31.045
27.884
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
265.011
273.590
Sonstige Aktiva
300.695
305.356
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände setzen sich im Wesentlichen aus offenen Ausgangsrechnun-
gen und Abgrenzungen in Höhe von EUR 16.642 Tsd. (2023: EUR 11.773 Tsd.), Hilfskonten des Bankgeschäftes in
Höhe von EUR 5.620 Tsd. (2023: EUR 7.472 Tsd.) und Forderungen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von EUR 3.947
Tsd. (2023: EUR 3.751 Tsd.) zusammen. In dem Posten positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten sind
neben Derivaten, die für das hedge accounting gemäß IFRS 9 verwendet werden, auch Derivate in Höhe von
EUR 70.726 Tsd. (2023: EUR 76.854 Tsd) die zur allgemeinen Steuerung von Zinsänderungsrisken im Bankbuch ver-
wendet werden, ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die in dem Posten Sonstige Aktiva enthaltenen Marktwerte der Derivate dargestellt,
die für das hedge accounting gemäß IFRS 9 herangezogen werden:
31.12.2024
31.12.2023
EUR Tsd.
Fair value hedge
Cash flow hedge
Fair value hedge
Cash flow hedge
Zinsbezogene Geschäfte
194.286
0
196.736
0
Positive Marktwerte Derivate
194.286
0
196.736
0
96 Jahresfinanzbericht 2024
25) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Zentralbanken
0
616.157
Sonstige Kreditinstitute
3.069.555
2.372.006
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3.069.555
2.988.163
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde der noch ausstehende Betrag aus der TLTRO-Refinanzierung in Höhe von EUR 600.000
Tsd. (31.12.2023: EUR 600.000 Tsd.) vollständig rückgeführt.
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Täglich fällig
2.501.849
2.202.916
Bis 3 Monate
378.393
69.080
Bis 1 Jahr
3.989
619.453
Bis 5 Jahre
116.756
11.471
Über 5 Jahre
68.568
85.242
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3.069.555
2.988.163
Die Angaben zu den Fristigkeiten der zukünftigen cash flows sind in Note 34) angeführt.
26) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Spareinlagen
764.598
1.014.407
Sonstige Einlagen
5.908.959
5.516.701
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
6.673.557
6.531.108
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Hinsichtlich der Ausweisänderung verweisen wir auf Note 14).
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Täglich fällig
5.339.213
5.540.231
Bis 3 Monate
500.382
126.349
Bis 1 Jahr
769.330
635.019
Bis 5 Jahre
64.630
229.506
Über 5 Jahre
1
3
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
6.673.557
6.531.108
Die Angaben zu den Fristigkeiten der zukünftigen cash flows sind in Note 34) angeführt.
27) Verbriefte Verbindlichkeiten
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Anleihen
3.449.077
3.322.662
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
3.378.008
3.252.536
Erfolgswirksam zum fair value bewertet - designiert
71.069
70.126
Verbriefte Verbindlichkeiten
3.449.077
3.322.662
Der Posten Anleihen - Erfolgswirksam zum fair value bewertet setzt sich aus dem Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit von
EUR 50.000 Tsd. (2023: EUR 50.000 Tsd.), der FV-Bewertung und den Zinsabgrenzungen (inkl. Zinsabgrenzung einer
Nullkuponanleihe) zusammen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die fair value Änderung des eigenen Kreditrisiko in Höhe
Jahresfinanzbericht 2024 97
von EUR -57 Tsd. (2023: EUR 938 Tsd.) im sonstigen Ergebnis erfasst. Der kumulative Betrag der fair value Änderung
des eigenen Kreditrisiko betrug EUR 1.842 Tsd. (2023: EUR 1.899 Tsd.).
Im Geschäftsjahr 2024 wurden sechs (2023: dreizehn) Emissionen mit einer Gesamtnominale in Höhe von EUR 258.500
Tsd. (2023: EUR 1.457.350 Tsd.) von der VBW emittiert. Die Emission mit dem höchsten Volumen ist ein Green Bond in
Höhe von EUR 100.000 Tsd. (2023: EUR 500.000 Tsd.)
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Bis 3 Monate
1.668
2.270
Bis 1 Jahr
141.571
185.063
Bis 5 Jahre
3.106.868
2.188.962
Über 5 Jahre
198.969
946.367
Verbriefte Verbindlichkeiten
3.449.077
3.322.662
Die Angaben zu den Fristigkeiten der zukünftigen cash flows sind in Note 34) angeführt.
28) Leasingverbindlichkeiten
Darstellung der Ein- und Auszahlungen der Leasingverbindlichkeiten
EUR Tsd
Leasing-
verbindlichkeiten
Stand 01.01.2023
82.248
Zahlungsabflüsse
-3.830
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Sonstige
1.136
Summe nicht zahlungswirksame Veränderungen
1.136
Stand 31.12.2023
79.553
Zahlungsabflüsse
-4.244
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Sonstige
6.933
Summe nicht zahlungswirksame Veränderungen
6.933
Stand 31.12.2024
82.242
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Bis 3 Monate
1.074
1.008
Bis 1 Jahr
3.224
2.965
Bis 5 Jahre
21.526
19.352
Über 5 Jahre
56.419
56.228
Leasingverbindlichkeiten
82.242
79.553
Die Angaben zu den Fristigkeiten der zukünftigen cash flows sind in Note 34) angeführt.
29) Handelspassiva
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
Zinsbezogene Geschäfte
19.957
23.946
Handelspassiva
19.957
23.946
98 Jahresfinanzbericht 2024
30) Rückstellungen
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken
EUR Tsd.
Wert-
berichtigung -
Stufe 1
Wert-
berichtigung -
Stufe 2
Wert-
berichtigung -
Stufe 3
Gesamt
Stand 01.01.2023
2.587
1.813
4.205
8.605
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
822
24
29
876
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-1.138
-66
-205
-1.408
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
-1.045
106
1.878
938
Hievon Transfer zu Stufe 1
128
-128
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
-217
221
-4
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
-42
42
0
Post-Model Adjustment
527
15
0
541
Sonstige Anpassungen
-16
-199
216
0
Stand 31.12.2023
1.737
1.693
6.123
9.552
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
456
74
3.605
4.135
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-111
-252
-342
-705
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
-593
853
-5.341
-5.081
Hievon Transfer zu Stufe 1
84
-84
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
-260
268
-8
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
-1
-75
77
0
Post-Model Adjustment
-197
0
0
-197
Sonstige Anpassungen
0
-110
110
0
Stand 31.12.2024
1.292
2.258
4.154
7.704
Weitere Details betreffend außerbilanzielle Kreditrisiken sind in der Note 50) Risikobericht ersichtlich.
Andere Rückstellungen
EUR Tsd.
Restrukturierung
Schwebende
Rechtsverfahren
Sonstige
Gesamt
Stand 01.01.2023
1.699
445
2.657
4.801
Verbrauch
-122
-19
-510
-651
Auflösung
-1.252
-28
-1.139
-2.419
Zuführung
90
0
175
265
Stand 31.12.2023
415
399
1.182
1.996
Verbrauch
-14
0
-64
-78
Auflösung
0
-308
-636
-944
Zuführung
100
20
520
640
Stand 31.12.2024
501
111
1.002
1.613
Bei der Höhe der Rückstellungen handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung der erwarteten Abflüsse von Res-
sourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zum Bilanzstichtag, unter Berücksichtigung der Risiken und Unsicherheiten, welche
zur Erfüllung der Verpflichtung zu erwarten sind. Risiken und Unsicherheiten wurden bei der Schätzung berücksichtigt.
Am 28. Juni 2024 hat das Bundesfinanzgericht (BFG) ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art 267 AEUV an den
Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Das BFG ersucht den EuGH um eine Entscheidung darüber, ob die soge-
nannte Zwischenbankbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 28 2. Satz UStG eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art 107 Abs 1
AEUV ist. § 6 Abs 1 Z 28 2. Satz UStG befreit Leistungen zwischen Unternehmen, die überwiegend Bank-, Versiche-
rungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen, von der Verpflichtung zur Verrechnung von Umsatzsteuer, soweit diese
Leistungen unmittelbar zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendet werden. Die VBW ist nicht selbst am Aus-
gangsrechtsstreit, für das erwähnte Vorabentscheidungsverfahren beteiligt, hat im Geschäftsverkehr mit anderen Gesell-
schaften des Volksbanken-Verbundes die Zwischenbankbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 28 2. Satz UStG jedoch ebenso bis
Jahresfinanzbericht 2024 99
Ende 2024 in Anspruch genommen. Die Inhalte und Sachlage des Ausgangsrechtsstreits sind nicht öffentlich zugänglich.
Um Unsicherheiten für die Zukunft zu vermeiden, hat der österreichische Gesetzgeber den gesamten zweiten Satz mit
Wirkung ab 01. Jänner 2025 durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 gestrichen.
Aufgrund der besonderen Situation des Volksbanken-Verbundes durch den § 30a BWG und der bestehenden Organisa-
tionsstruktur hat die VBW gemeinsam mit den anderen Verbundmitgliedern und weiteren Verbundgesellschaften vor dem
Jahresende 2024 bei den zuständigen Finanzämtern das Bestehen einer Organschaft gemäß UStG mit Wirkung ab ab
01. Jänner 2025 angezeigt, wodurch der Wegfall der Zwischenbankbefreiung innerhalb des Volksbankenverbundes
keine Auswirkung hat. Die Voraussetzungen für die verbundweite Organschaft waren auch bereits in der Vergangenheit,
seit Bestehen des Volksbanken-Verbundes gemäß § 30a BWG, materiell gegeben. Daher ist die VBW überzeugt, dass
etwaige Entscheidungen des EuGH oder der Europäischen Kommission zur bisherigen Anwendung der Zwischenbank-
befreiung keine Auswirkung auf den Volksbanken-Verbund haben werden.
Außerhalb der verbundweiten Organschaft liegende Leistungen, die bisher unter die Zwischenbankbefreiung gefallen
sind, liegen nur vereinzelt und in geringem Umfang vor.
31) Sozialkapital
EUR Tsd.
Pensions-
rückstellung
Abfertigungs-
rückstellung
Jubiläums-
rückstellung
Summe
Sozialkapital
Barwert 01.01.2023
8.769
29.739
5.885
44.393
Dienstzeitaufwand
23
1.225
323
1.571
Zinsaufwand
334
1.179
236
1.749
Zahlungen
-958
-1.419
-440
-2.817
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
aus Veränderung finanzieller Annahmen
577
1.040
308
1.926
Barwert 31.12.2023
8.745
31.764
6.313
46.822
Dienstzeitaufwand
24
1.322
353
1.699
Zinsaufwand
298
1.131
228
1.657
Zahlungen
-929
-1.077
-524
-2.530
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
aus Veränderung finanzieller Annahmen
186
-1.280
-259
-1.353
Barwert 31.12.2024
8.324
31.861
6.111
46.295
Barwert des Planvermögens
EUR Tsd.
Pensions-
rückstellung
Barwert des Planvermögens 01.01.2023
994
Ergebnis aus dem Planvermögen
122
Barwert des Planvermögens 31.12.2023
1.115
Ergebnis aus dem Planvermögen
73
Barwert des Planvermögens 31.12.2024
1.188
Die Pensionsrückstellung wird saldiert mit dem Barwert des Planvermögens in diesem Posten ausgewiesen.
Die zu erwartenden Beitragszahlungen an das Planvermögen für das Jahr 2024 beziffern sich auf EUR 18 Tsd.
(2023: EUR 17 Tsd.).
100 Jahresfinanzbericht 2024
EUR Tsd.
Pensions-
rückstellung
Abfertigungs-
rückstellung
Jubiläums-
rückstellung
Summe
Sozialkapital
31.12.2023
Sozialkapitalverpflichtung
8.745
31.764
6.313
46.822
Barwert des Planvermögens
-1.115
0
0
-1.115
Bilanzierte Nettoschuld
7.630
31.764
6.313
45.707
31.12.2024
Sozialkapitalverpflichtung
8.324
31.861
6.111
46.295
Barwert des Planvermögens
-1.188
0
0
-1.188
Bilanzierte Nettoschuld
7.136
31.861
6.111
45.107
Historische Information
EUR Tsd.
2024
2023
2022
2021
2020
Barwert der Verpflichtungen
46.295
46.822
44.393
55.061
57.404
Barwert des Planvermögens
1.188
1.115
994
1.029
987
Zusammensetzung Planvermögen
31.12.2024
31.12.2023
EUR Tsd.
Planver-
mögen -
notiert
Planver-
mögen -
unnotiert
Planver-
mögen -
gesamt
Planver-
mögen -
notiert
Planver-
mögen -
unnotiert
Planver-
mögen -
gesamt
Anleihen Gebietskörperschaften
258
0
258
236
0
236
Anleihen Kreditinstitute
64
0
64
68
0
68
Anleihen Sonstige
245
0
245
230
0
230
Aktien EU Länder
88
0
88
92
0
92
Aktien USA und Japan
182
0
182
152
0
152
Aktien Sonstige
126
0
126
100
0
100
Derivate
52
32
84
65
17
82
Immobilien
0
96
96
0
100
100
Festgeld
0
40
40
0
41
41
Kassenbestand
0
5
5
0
12
12
Gesamt
1.014
173
1.188
945
170
1.115
In der Spalte Planvermögen – notiert werden alle Vermögenswerte im Planvermögen dargestellt, die einen Marktpreis
haben, der an einem aktiven Markt notiert.
Sensitivitätsanalyse
Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich
gewesene Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte
Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst.
Barwertveränderung bei
EUR Tsd.
Erhöhung der
Annahme
Minderung der
Annahme
31.12.2023
Abzinsungssatz (0,75 % Veränderung)
-2.656
3.541
Zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen (0,50 % Veränderung)
1.723
-1.741
Zukünftige Pensionserhöhungen (0,25 % Veränderung)
191
-183
Zukünftige Sterblichkeit (1 Jahr Veränderung)
535
-514
31.12.2024
Abzinsungssatz (0,75 % Veränderung)
-2.787
2.968
Zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen (0,50 % Veränderung)
1.638
-1.665
Zukünftige Pensionserhöhungen (0,25 % Veränderung)
171
-164
Zukünftige Sterblichkeit (1 Jahr Veränderung)
503
-483
Zum 31. Dezember 2024 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen bei den
Pensionen bei 8,2 Jahren (2023: 8,8 Jahren) und bei der Abfertigung bei 9,8 Jahren (2023: 9 Jahren).
Jahresfinanzbericht 2024 101
Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten cash flows nicht berücksichtigt, liefert sie
einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen.
32) Sonstige Passiva
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Rechnungsabgrenzungsposten
2.044
1.723
Sonstige Verbindlichkeiten
250.104
281.964
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
284.064
311.483
Sonstige Passiva
536.213
595.170
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus Hilfskonten des Bankgeschäftes in Höhe von
EUR 173.418 Tsd. (2023: EUR 224.230 Tsd.), Eingangsrechnungen und Abgrenzungen in Höhe von EUR 26.062 Tsd.
(2023: EUR 16.432 Tsd.), Steuern und Abgabenverbindlichkeiten in Höhe von EUR 21.917 Tsd. (2023: EUR 8.383 Tsd.)
sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von EUR 6.529 Tsd. (2023: EUR 7.757 Tsd.) zusammen.
In dem Posten negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten sind neben Derivaten, die für das hedge
accounting gemäß IFRS 9 verwendet werden, auch Derivate in Höhe von EUR 62.011 Tsd. (2023: EUR 78.022 Tsd.) die
zur allgemeinen Steuerung von Zinsänderungsrisken im Bankbuch verwendet werden, ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die in dem Posten Sonstige Passiva enthaltenen negativen Marktwerte der Derivate
dargestellt, die für das hedge accounting gemäß IFRS 9 herangezogen werden:
31.12.2024
31.12.2023
EUR Tsd.
Fair value hedge
Cash flow hedge
Fair value hedge
Cash flow hedge
Zinsbezogene Geschäfte
221.474
580
232.748
713
Negative Marktwerte Derivate
221.474
580
232.748
713
33) Nachrangige Verbindlichkeiten
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Nachrangkapital
1.237.365
401.973
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1.237.365
401.973
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.237.365
401.973
Im Jahr 2024 wurden zwei nachrangige Tier 2 Anleihen mit einem Volumen von je EUR 500.000 Tsd. emittiert. Im März
2024 wurde die erste Tier 2 Anleihe mit einem Volumen von EUR 500.000 Tsd. 5,75 % Fixed to Fixed mit einer Laufzeit
bis zum 21. Juni 2034 und einem fixen Zinssatz von 5,75 % bis zum 21. Juni 2029 begeben. Die Zinsen sind jährlich am
21. Juni fällig und der Zinssatz wird am Zinswechseltag mit dem Fünfjahres EUR Mid-Swap-Satz plus 3,10 % p.a. Marge
neu festgesetzt. Die Tilgung erfolgt am Laufzeitende zu 100 % des Nominales. Die Emittentin hat ein einmaliges Kündi-
gungsrecht im Jahr 2029.
Im September 2024 wurde die zweite EUR 500.000 Tsd. Tier 2 Anleihe mit einer Laufzeit bis zum 04. Dezember 2035
und einem fixen Zinssatz von 5,5 % bis zum 04. Dezember 2030 begeben. Die Zinsen sind jährlich am 04. Dezember
fällig und der Zinssatz wird am Zinswechseltag mit dem Fünfjahres EUR Mid-Swap-Satz plus 3,05 % p.a. Marge neu
festgesetzt. Die Tilgung erfolgt am Laufzeitende zu 100 % des Nominales. Die Emittentin hat ein einmaliges Kündigungs-
recht im Jahr 2030.
102 Jahresfinanzbericht 2024
Mit Zustimmung der EZB wurde im September 2024 eine nachrangige Tier 2-Anleihe aus dem Jahr 2017 im Nominale
von TEUR 209.500 im Rahmen eines Tenderangebots von Investoren zurückgekauft. Das ausstehende Nominale der
Emission beträgt per 31. Dezember 2024 EUR 190.500 Tsd. Aus dem Verkauf wurde ein Verlust in Höhe von
EUR -6.781 Tsd. realisiert, der im Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties ausgewiesen wird.
Darstellung der Ein- und Auszahlung der nachrangigen Verbindlichkeiten
EUR Tsd
Nachrang-
kapital
Stand 01.01.2024
398.817
Zahlungszuflüsse
0
Zahlungsabflüsse
0
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Sonstige
3.157
Summe nicht zahlungswirksame Veränderungen
3.157
Stand 31.12.2023
401.973
Zahlungszuflüsse
993.240
Zahlungsabflüsse
-215.892
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Sonstige
58.043
Summe nicht zahlungswirksame Veränderungen
58.043
Stand 31.12.2024
1.237.365
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Täglich fällig
0
0
Bis 3 Monate
0
0
Bis 1 Jahr
0
0
Bis 5 Jahre
192.430
401.973
Über 5 Jahre
1.044.935
0
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.237.365
401.973
Jahresfinanzbericht 2024 103
34) Zahlungsströme Verbindlichkeiten
Darstellung der zukünftigen cash flows der Verbindlichkeiten gegliedert nach ihrer vertraglichen Fälligkeit
EUR Tsd.
Bis 3 Monate
Bis 1 Jahr
Bis 5 Jahre
Über 5 Jahre
Zahlungs-
abflüsse
gesamt
Buchwert
31.12.2024
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2.880.898
4.161
119.941
95.145
3.100.145
3.069.555
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
5.858.891
780.261
69.036
59.278
6.767.466
6.673.557
Verbriefte Verbindlichkeiten
1.668
251.329
3.286.617
233.470
3.773.084
3.449.077
Leasingverbindlichkeiten
1.074
3.224
21.526
56.419
82.242
82.242
Derivative Finanzinstrumente
im Handelsbuch
0
0
0
0
0
19.957
Nachrangige Verbindlichkeiten
0
66.141
434.881
1.336.757
1.837.779
1.237.365
Derivative Finanzinstrumente
im Bankbuch
0
0
0
0
0
284.064
31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2.272.985
619.706
16.840
128.781
3.038.312
2.988.163
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
5.701.648
645.166
244.062
47.837
6.638.713
6.531.108
Verbriefte Verbindlichkeiten
2.270
304.728
2.465.719
999.390
3.772.107
3.322.662
Leasingverbindlichkeiten
1.008
2.965
19.352
56.228
79.553
79.553
Derivative Finanzinstrumente
im Handelsbuch
0
0
0
0
0
23.946
Nachrangige Verbindlichkeiten
0
20.768
459.441
0
480.209
401.973
Derivative Finanzinstrumente
im Bankbuch
0
0
0
0
0
311.483
Die Zahlungsströme der Eventualverbindlichkeiten werden in Note 43) dargestellt.
35) Eigenkapital
Das Grundkapital der VBW beträgt vor Abzug der eigenen Aktien am 31. Dezember 2024 EUR 137.547 Tsd. (2023:
EUR 137.547 Tsd.). Es setzt sich aus folgenden Stückaktien zusammen:
EUR Tsd.
1.467.163
Stückaktien
137.547
Entwicklung des gezeichneten Kapitals
In Stück
Aktien
Im Umlauf befindliche Aktien am 01.01.2023
1.467.163
Rückkauf eigene Aktien
-6.658
Im Umlauf befindliche Aktien am 31.12.2023
1.460.505
Rückkauf eigene Aktien
-6.658
Im Umlauf befindliche Aktien am 31.12.2024
1.453.847
Rückkauf eigene Aktien
Im Zuge der Implementierung des Strukturvereinfachungskonzeptes für den Krisenfall im Volksbanken-Verbund hat die
VBW einen Kaufvertrag über insgesamt 19.974 Stück eigene Aktien mit einem Nominale von EUR 1.873 Tsd., entspre-
chen 1,36 % Anteile an der VBW, zu einem Kaufpreis von EUR 9.000 Tsd. abgeschlossen, der in drei Tranchen abgewi-
ckelt wird. Im Jahr 2023 wurden im Rahmen dieses Kaufvertrages als erste Tranche 6.658 Stück und im Jahr 2024 die
zweite Tranche 6.658 Stück in den Eigenbestand zurückgekauft. Die letzte Tranche ist im Jahr 2025 fällig. Das Eigenka-
pital per 31. Dezember 2024 verminderte sich daher um die Aufzinsung der zurückgekauften und zurückzukaufenden
104 Jahresfinanzbericht 2024
Aktien in Höhe von EUR 8.948 Tsd. (2023: EUR 8.646 Tsd.). Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung für die erfasste Ver-
bindlichkeit beträgt für das Geschäftsjahr 2024 EUR -152 Tsd. (2023: EUR -149 Tsd.).
Zusätzliches Kernkapital
Im April 2019 wurde eine Additional Tier 1-Anleihe mit einem Nominalbetrag in Höhe von EUR 220.000 Tsd. und einem
Ausgabekurs von 100,00 % emittiert, die zusätzliches Kernkapital gemäß Artikel 52 der CRR darstellte. Die Anleihe hatte
eine unbegrenzte Laufzeit mit einem Kündigungsrecht seitens der Emittentin erstmals am 09. April 2024, dieses Kündi-
gungsrecht wurde mit Genehmigung der EZB ausgeübt und die Anleihe zu 100 % des Nennbetrages zurückgezahlt.
Dividendenzahlung
EUR Tsd.
2024
2023
Dividende stimmberechtigtes Kapital
7.595
3.316
Kuponzahlung AT1-Emission
8.525
17.050
Gesamt
16.120
20.366
Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität beträgt für das Geschäftsjahr 0,27 % (2023: 0,89 %) und errechnet sich als Quotient zwi-
schen Ergebnis nach Steuern und Bilanzsumme zum Bilanzstichtag.
Neubewertungsrücklage
Die Neubewertungsrücklage umfasst Aufwertungen, die aus der Umgliederung von Sachanlagen in investment proper-
ties resultieren. Die Neubewertungsrücklage bleibt unverändert, bis die bewerteten Vermögenswerte ausgebucht wer-
den. Bei der Ausbuchung der Vermögenswerte wird die Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklage übertragen.
Jahresfinanzbericht 2024 105
Die nachfolgende Tabelle enthält die Aufgliederung und Entwicklung der Gewinn- und sonstigen Rücklagen:
Sonstige Rücklagen
EUR Tsd.
Gewinnrücklagen
IAS 19 Rücklagen
Neubewertungsrücklage
Fair value Rücklage
-
Eigenkapitalinstrumente
Fair value Rücklage
-
Fremdkapitalinstrumente
Cash flow hedge
Rücklage
Rücklage für eigenes
Kreditrisiko
Gewinn
- und sonstige
Rücklagen
Stand 01.01.2023
320.567
10.285
1.411
19.349
-694
-760
961
351.119
Konzernjahresergebnis
133.943
133.943
Sonstiges Ergebnis
0
-1.267
223
12.289
576
435
938
13.193
Kündigung AT1-Emission
0
0
Ausschüttung
-3.316
-3.316
Kuponzahlung AT1-Emission
-17.050
-17.050
Rückkauf eigene Anteile
-6.774
-6.774
Umbuchung Fair value
Rücklage aufgrund von
Abgängen
-2.354
2.354
0
Veränderungen durch
Verschiebung in nicht
beherrschende Anteile,
Kapitalerhöhungen und
Entkonsolidierungen
63
63
Stand 31.12.2023
425.079
9.018
1.633
33.992
-117
-325
1.899
471.179
Konzernjahresergebnis
42.973
42.973
Sonstiges Ergebnis
0
906
0
10.343
262
-111
-57
11.343
Kündigung AT1-Emission
-2.278
-2.278
Ausschüttung
-7.595
-7.595
Kuponzahlung AT1-Emission
-8.525
-8.525
Rückkauf eigene Anteile
0
0
Umbuchung Fair value
Rücklage aufgrund von
Abgängen
-78.818
78.818
0
Veränderungen durch
Verschiebung in nicht
beherrschende Anteile,
Kapitalerhöhungen und
Entkonsolidierungen
0
0
Stand 31.12.2024
370.837
9.924
1.633
123.153
144
-436
1.842
507.097
Bei der Umgliederung von der Fair value Rücklage in die Gewinnrücklage handelt es sich im Wesentlichen um die kumu-
lierte Bewertung der Volksbanken Holding eGen. im Zuge des Abgangs von Geschäftsanteilen.
106 Jahresfinanzbericht 2024
36) Eigenmittel
Die gemäß CRR ermittelten Eigenmittel der VBW Kreditinstitutsgruppe zeigen folgende Zusammensetzung
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Hartes Kernkapital: Instrumente und Reserven
Kapitalinstrumente inklusive Agio
338.303
338.303
Einbehaltene Gewinne
332.562
370.830
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen)
250.337
157.476
Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen
921.202
866.609
Hartes Kernkapital: Regulatorische Anpassungen
Immaterielle Vermögensgegenstände (bereinigt um ev. Steuerschulden)
-14.218
-15.677
Rücklagen aufgrund von Sicherungsgeschäften für Zahlungsströme
436
325
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
-1.842
-1.899
Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die
aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
186
246
Wertberichtigung aufgrund der Anforderung für eine vorsichtige Bewertung
-854
-879
Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0
-325
Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus temporären Differenzen
resultierende, latente Steueransprüche, abzüglich der verbundenen Steuerschulden
-56.917
-56.319
Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen
-3.877
-2.272
Regulatorische Anpassungen - Übergangsbestimmungen
1.893
4.039
Aufgrund von Übergangsregelungen nach IFRS 9 vorzunehmende Anpassungen
1.893
4.039
Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitenden Betrag
0
0
Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom harten
Kernkapital
-16.316
-12.554
Regulatorische Anpassungen Gesamt
-91.509
-85.315
Hartes Kernkapital - CET1
829.693
781.293
Zusätzliches Kernkapital: Instrumente
Kapitalinstrumente inklusive Agio, als zusätzliches Kernkapital anrechenbar
0
220.000
Zusätzliches Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen
0
220.000
Zusätzliches Kernkapital: Regulatorische Anpassungen
Regulatorische Anpassungen Gesamt
0
0
Zusätzliches Kernkapital - AT1
0
220.000
Kernkapital - T1 (CET1 + AT1)
829.693
1.001.293
Ergänzungskapital - Instrumente und Wertberichtigungen
Kapitalinstrumente inklusive Agio, als Ergänzungskapital anrechenbar
1.149.554
300.183
Ergänzungskapital vor regulatorischer Anpassung
1.149.554
300.183
Ergänzungskapital: Regulatorische Anpassung
Regulatorische Anpassungen Gesamt
0
0
Ergänzungskapital - T2
1.149.554
300.183
Eigenmittel insgesamt - TC (T1 + T2)
1.979.247
1.301.477
Harte Kernkapitalquote
17,40 %
17,20 %
Kernkapitalquote
17,40 %
22,04 %
Eigenmittelquote
41,50 %
28,65 %
jeweils bezogen auf das Gesamtrisiko
Die risikogewichteten Beträge gemäß CRR setzen sich wie folgt zusammen
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Risikogewichtete Beträge - Kreditrisiko
4.050.271
3.849.585
Gesamtrisikobetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken
18.392
22.650
Gesamtrisikobetrag operationelle Risiken (OpR)
692.055
662.046
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassungen der Kreditbewertung (CVA)
8.855
8.932
Gesamtrisikobetrag
4.769.572
4.543.212
Jahresfinanzbericht 2024 107
Die nachfolgende Tabelle stellt die Eigenmittel der VBW Kreditinstitutsgruppe unter Vollanwendung der CRR dar (fully
loaded):
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Hartes Kernkapital: Instrumente und Reserven
Kapitalinstrumente inklusive Agio
338.303
338.303
Einbehaltene Gewinne
332.562
370.830
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen)
250.337
157.476
Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen
921.202
866.609
Hartes Kernkapital: Regulatorische Anpassungen
Immaterielle Vermögensgegenstände (bereinigt um ev. Steuerschulden)
-14.218
-15.677
Rücklagen aufgrund von Sicherungsgeschäften für Zahlungsströme
436
325
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
-1.842
-1.899
Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die
aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
186
246
Wertberichtigung aufgrund der Anforderung für eine vorsichtige Bewertung
-854
-879
Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0
-325
Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus temporären Differenzen
resultierende, latente Steueransprüche, abzüglich der verbundenen Steuerschulden
-56.917
-56.319
Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitenden Betrag
0
0
Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen
-3.877
-2.272
Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom harten
Kernkapital
-16.316
-12.554
Regulatorische Anpassungen Gesamt
-93.402
-89.355
Hartes Kernkapital - CET1
827.801
777.254
Zusätzliches Kernkapital: Instrumente
Kapitalinstrumente inklusive Agio, als zusätzliches Kernkapital anrechenbar
0
220.000
Zusätzliches Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen
0
220.000
Zusätzliches Kernkapital: Regulatorische Anpassungen
Regulatorische Anpassungen Gesamt
0
0
Zusätzliches Kernkapital - AT1
0
220.000
Kernkapital - T1 (CET1 + AT1)
827.801
997.254
Ergänzungskapital - Instrumente und Wertberichtigungen
Kapitalinstrumente inklusive Agio, als Ergänzungskapital anrechenbar
1.149.554
300.183
Ergänzungskapital vor regulatorischer Anpassung
1.149.554
300.183
Ergänzungskapital: Regulatorische Anpassung
Regulatorische Anpassungen Gesamt
0
0
Ergänzungskapital - T2
1.149.554
300.183
Eigenmittel insgesamt - TC (T1 + T2)
1.977.354
1.297.437
Harte Kernkapitalquote
17,36 %
17,12 %
Kernkapitalquote
17,36 %
21,97 %
Eigenmittelquote
41,47 %
28,58 %
jeweils bezogen auf das Gesamtrisiko
Die risikogewichteten Beträge gemäß CRR setzen sich wie folgt zusammen
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Risikogewichtete Beträge - Kreditrisiko
4.048.562
3.846.176
Gesamtrisikobetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken
18.392
22.650
Gesamtrisikobetrag operationelle Risiken (OpR)
692.055
662.046
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassungen der Kreditbewertung (CVA)
8.855
8.932
Gesamtrisikobetrag
4.767.863
4.539.804
108 Jahresfinanzbericht 2024
Emissionen des Konzerns, die entweder in Tier 1 oder Tier 2 Kapital enthalten sind
31.12.2024
Rück-
zahlungs-
Nominale in
ISIN
Name
Ausweis IFRS
datum
Bedingungen
EUR Tsd.
Tier 2 Emission
AT000B121967
Nachrangkapital 17-27
Nachrangige Verbindlichkeiten zu
fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
06.10.2027
2,75 % p.a.; ab
06.10.2023 5Y-Mid
Swap + 255 Bp p.a.
190.500
AT000B122270
Nachrangkapital 24-34
Nachrangige Verbindlichkeiten zu
fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
21.06.2034
5,75 % p.a.; ab
21.06.2029 5Y-Mid
Swap + 310 Bp p.a.
500.000
AT000B122296
Nachrangkapital 24-35
Nachrangige Verbindlichkeiten zu
fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
04.12.2035
5,5 % p.a.; ab
04.12.2030 6Y-Mid
Swap + 305 Bp p.a.
500.000
31.12.2023
AT1
AT000B121991
Zusätzliches Kernkapital
Zusätzliches Kernkapital
unbefristet
7,75 % p.a.; ab
9.4.2024 alle 5 Jahre
zum 9.4. mit 5Y-CMS
plus 788 Bp
220.000
Tier 2 Emission
AT000B121967
Nachrangkapital 17-27
Nachrangige Verbindlichkeiten zu
fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
06.10.2027
2,75 % p.a.; ab
06.10.2023 5Y-Mid
Swap + 255 Bp p.a.
400.000
Der Konsolidierungskreis nach IFRS weicht vom Konsolidierungskreis nach CRR ab, da nach IFRS auch branchenfrem-
de sonstige Unternehmen einbezogen werden. Nach CRR werden Gesellschaften der Finanzbranche, die einer Beherr-
schung unterliegen bzw. wo eine Kapitalmehrheit vorliegt, vollkonsolidiert. Institute, Finanzinstitute und Anbieter von
Nebendienstleistungen, die der Beherrschung unterliegen, aber für die Darstellung der Kreditinstitutsgruppe gemäß
Artikel 19 (1) CRR nicht wesentlich sind, werden soweit sie über dem Schwellwert liegen von den Eigenmitteln abgezo-
gen.
Bei gemeinsamer Leitung von Tochterunternehmen mit Fremdgesellschaftern wird eine Quotenkonsolidierung vorge-
nommen. Anteile an Unternehmen der Finanzbranche mit einem Anteil zwischen 10 % und 50 %, bei denen keine ge-
meinsame Leitung gegeben ist, sowie Beteiligungen an Unternehmen der Finanzbranche mit weniger als 10 % Anteilen
werden ebenfalls bei Überschreitung des Schwellwertes von den Eigenmitteln abgezogen, sofern sie nicht freiwillig an-
teilsmäßig einbezogen werden.
Alle Kreditinstitute, die einer Beherrschung unterliegen oder bei denen eine Kapitalmehrheit vorliegt, werden in den Kon-
solidierungskreis nach CRR einbezogen.
Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine substanziellen, praktischen oder rechtlichen Hindernisse bezüglich der Übertragung
von Eigenmitteln oder der Rückzahlung von Verbindlichkeiten zwischen dem übergeordneten Institut und den ihm nach-
geordneten Gesellschaften.
Jahresfinanzbericht 2024 109
37) Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Die nachfolgende Tabelle stellt die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den einzelnen Kategorien und
ihre fair values dar:
EUR Tsd.
Zu fortgeführten
Anschaffungs-
kosten bewertet
Erfolgsneutral
zum fair value
bewertet
Erfolgswirksam
zum fair value
bewertet
Buchwert
gesamt
Fair value
31.12.2024
Barreserve
3.873.327
0
0
3.873.327
3.873.327
Forderungen an Kreditinstitute
1.798.682
0
0
1.798.682
1.803.546
Forderungen an Kunden
6.011.848
0
48.133
6.059.981
5.941.300
Handelsaktiva
0
0
22.598
22.598
22.598
Finanzinvestitionen
3.601.697
24.423
6.113
3.632.232
3.565.619
Beteiligungen
0
96.044
0
96.044
96.044
Derivative Finanzinstrumente
0
0
265.011
265.011
265.011
Finanzielle Vermögenswerte gesamt
15.285.553
120.467
341.856
15.747.876
15.567.446
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
3.069.555
0
0
3.069.555
3.067.171
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
6.673.557
0
0
6.673.557
6.678.324
Verbriefte Verbindlichkeiten
3.378.008
0
71.069
3.449.077
3.458.245
Leasingverbindlichkeiten
82.242
0
0
82.242
82.242
Handelspassiva
0
0
19.957
19.957
19.957
Derivative Finanzinstrumente
0
0
284.064
284.064
284.064
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.237.365
0
0
1.237.365
1.236.915
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
14.440.727
0
375.090
14.815.817
14.826.919
31.12.2023
Barreserve
3.303.819
0
0
3.303.819
3.303.819
Forderungen an Kreditinstitute
2.598.534
0
0
2.598.534
2.595.414
Forderungen an Kunden
5.792.189
0
65.729
5.857.918
5.857.482
Handelsaktiva
0
0
24.771
24.771
24.771
Finanzinvestitionen
2.673.459
18.667
3.295
2.695.421
2.642.940
Beteiligungen
0
77.878
0
77.878
77.878
Derivative Finanzinstrumente
0
0
273.590
273.590
273.590
Finanzielle Vermögenswerte gesamt
14.368.001
96.545
367.385
14.831.931
14.775.893
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2.988.163
0
0
2.988.163
2.964.106
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
6.531.108
0
0
6.531.108
6.599.136
Verbriefte Verbindlichkeiten
3.252.536
0
70.126
3.322.662
3.313.725
Leasingverbindlichkeiten
79.553
0
0
79.553
79.553
Handelspassiva
0
0
23.946
23.946
23.946
Derivative Finanzinstrumente
0
0
311.483
311.483
311.483
Nachrangige Verbindlichkeiten
401.973
0
0
401.973
395.552
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
13.253.333
0
405.555
13.658.889
13.687.501
Hinsichtlich der Ausweisänderung der Forderungen an Kunden verweisen wir auf Note 14).
110 Jahresfinanzbericht 2024
Die nachfolgende Tabelle ordnet alle zum fair value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten den
verschiedenen fair value Hierarchien zu:
EUR Tsd.
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2024
Forderungen an Kunden
0
0
48.133
48.133
Handelsaktiva
4.529
18.070
0
22.598
Finanzinvestitionen
26.491
1.329
2.716
30.536
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
2.068
1.329
2.716
6.113
Erfolgsneutral zum fair value bewertet
24.423
0
0
24.423
Beteiligungen
0
0
96.010
96.010
Erfolgsneutral zum fair value bewertet - designiert
0
0
96.010
96.010
Derivative Finanzinstrumente
0
265.011
0
265.011
Finanzielle Vermögenswerte gesamt
31.019
284.410
146.859
462.288
Verbriefte Verbindlichkeiten
0
71.069
0
71.069
Handelspassiva
0
19.957
0
19.957
Derivative Finanzinstrumente
0
284.064
0
284.064
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
0
375.090
0
375.090
31.12.2023
Forderungen an Kunden
0
0
65.729
65.729
Handelsaktiva
4.016
20.755
0
24.771
Finanzinvestitionen
20.688
1.274
0
21.963
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
2.021
1.274
0
3.295
Erfolgsneutral zum fair value bewertet
18.667
0
0
18.667
Beteiligungen
0
0
77.860
77.860
Erfolgsneutral zum fair value bewertet - designiert
0
0
77.860
77.860
Derivative Finanzinstrumente
0
273.590
0
273.590
Finanzielle Vermögenswerte gesamt
24.704
295.619
143.589
463.913
Verbriefte Verbindlichkeiten
0
0
70.126
70.126
Handelspassiva
0
23.946
0
23.946
Derivative Finanzinstrumente
0
311.483
0
311.483
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
0
335.429
70.126
405.555
Für die Beschreibung der Bewertungsverfahren für Beteiligungen wird auf die Ausführungen in Note 3) t) verwiesen.
Aufgrund von Unwesentlichkeit wurden Beteiligungen mit einem Buchwert von EUR 34 Tsd. (2023: EUR 18 Tsd.) verein-
fachend mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Bei der Berechnung der Marktwerte für Level 2 Finanzinvestitionen verwendet die VBW keine nicht auf beobachtbaren
Marktdaten basierenden Bewertungskurse. Systemseitig angelieferte Kursinformationen werden bei nicht aktiv gehandel-
ten Posten auf Basis sekundär verfügbarer Marktdaten oder auf aktiven Märkten zustande gekommener Transaktionen
in vergleichbaren Produkten überprüft und bei Bedarf an diese angepasst. Level 2 Inputfaktoren sind vor allem Zinsraten
inklusive dazugehöriger Zinsvolatilitäten, FX Swap Points, Währungs-, Aktien- und Indexkurse inklusive dazugehöriger
Volatilitäten und Credit Spreads, die täglich direkt von Brokern bezogen werden. Anpassungen im Rahmen einer Markt-
bewertung erfolgen durch lineare Interpolationen der direkt bezogenen Brokerdaten. Die verwendeten Inputfaktoren
durchlaufen eine tägliche Qualitätssicherung und werden im Bewertungssystem historisiert.
Im Jahr 2024 gab es wie im Vorjahr keine Umgliederungen bei den Finanzinstrumenten zwischen den Levels 1 und 2.
Jahresfinanzbericht 2024 111
Darstellung der Entwicklung der Level 3 Marktwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten:
EUR Tsd.
Forderungen
an Kunden
Finanz-
investitionen
Beteili-
gungen
Finanzielle
Vermögens-
werte gesamt
Verbriefte
Verbind-
lichkeiten
Finanzielle
Verbindlich-
keiten gesamt
Stand 01.01.2023
81.069
0
62.997
144.066
67.301
67.301
Umwidmung
0
0
0
0
0
0
Zugänge
273
0
740
1.013
1.078
1.078
Abgänge
-14.919
0
-400
-15.319
0
0
Bewertungen
Erfolgswirksam
-695
0
0
-695
2.949
2.949
Erfolgsneutral
0
0
14.523
14.523
-1.202
-1.202
Stand 31.12.2023
65.729
0
77.860
143.589
70.126
70.126
Umwidmung
0
0
0
0
-70.126
-70.126
Zugänge
39
1.711
22.451
24.201
0
0
Abgänge
-19.015
0
-17.474
-36.489
0
0
Bewertungen
Erfolgswirksam
1.380
1.005
0
2.385
0
0
Erfolgsneutral
0
0
13.172
13.172
0
0
Stand 31.12.2024
48.133
2.716
96.010
146.859
0
0
Die in der oben abgebildeten Tabelle dargestellten Bewertungen sind in dem Posten Ergebnis aus Finanzinstrumenten
und investment properties (Gewinn- und Verlustrechnung) bzw. in der fair value Rücklage (Sonstiges Ergebnis) erfasst.
Von den Bewertungen, die über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, betrifft ein Betrag von EUR 2.477 Tsd.
(2023: EUR -3.694 Tsd.) die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlich-
keiten.
Die verbrieften Verbindlichkeiten wurden zum aktuellen Bilanzstichtag aufgrund einer Neuevaluierung in die Level 2-
Kategorie umgegliedert.
Bei der Bewertung der Forderungen werden die cash flows der Darlehen mit der risikolosen Swap-Kurve plus Aufschlag
abgezinst. Die Aufschläge, welche für die Diskontierung herangezogen werden, sind die Standardrisikokosten und die
Liquiditätskosten. Die Liquiditätskosten werden vom Markt abgeleitet (Spreads von Senior Unsecured Bank Emissionen
in Österreich und Deutschland; Spreads von Covered Bonds für Kredite im Deckungsstock und Credit-Claim fähige Kre-
dite). Die Standardrisikokosten werden nach einem Clustering der Darlehen anhand des Ratings verwendet. Die übrigen
Komponenten der Vorkalkulation werden bei Geschäftsabschluss in einem Faktor (Epsilon-Faktor) zusammengefasst
und für die Folgebewertung eingefroren.
Die Entwicklung von Sensitivitäten für die fair values von Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind in
Note 14) dargestellt.
Die Entwicklung von Sensitivitäten für die fair values von investment property (IAS 40) sind in Note 18) dargestellt.
Die Entwicklung von Sensitivitäten für die fair values von Beteiligungen sind in Note 20) dargestellt.
Für Finanzinstrumente, die nicht zum fair value bewertet werden, wird der fair value nur für die Zwecke der Anhangsan-
gabe berechnet und hat keinen Einfluss auf die Konzernbilanz und die Konzerngesamtergebnisrechnung.
112 Jahresfinanzbericht 2024
Die nachfolgende Tabelle ordnet die Marktwerte aller nicht zum fair value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten den verschiedenen fair value Hierarchien zu:
EUR Tsd.
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt FV
Buchwerte
31.12.2024
Barreserve
0
3.873.327
0
3.873.327
3.873.327
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
1.803.546
1.803.546
1.798.682
Forderungen an Kunden
0
0
5.893.167
5.893.167
6.011.848
Finanzinvestitionen
3.276.904
258.180
0
3.535.084
3.601.697
Finanzielle Vermögenswerte gesamt
3.276.904
4.131.507
7.696.712
15.105.123
15.285.553
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
0
3.067.171
3.067.171
3.069.555
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
0
0
6.678.324
6.678.324
6.673.557
Verbriefte Verbindlichkeiten
2.479.408
907.768
0
3.387.176
3.378.008
Leasingverbindlichkeiten
0
0
82.242
82.242
82.242
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.236.915
0
0
1.236.915
1.237.365
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
3.716.324
907.768
9.827.737
14.451.829
14.440.727
31.12.2023
Barreserve
0
3.303.819
0
3.303.819
3.303.819
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
2.595.414
2.595.414
2.598.534
Forderungen an Kunden
0
0
5.791.752
5.791.752
5.792.189
Finanzinvestitionen
2.620.082
895
0
2.620.977
2.673.459
Finanzielle Vermögenswerte gesamt
2.620.082
3.304.715
8.387.166
14.311.963
14.368.001
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
0
2.964.106
2.964.106
2.988.163
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
0
0
6.599.136
6.599.136
6.531.108
Verbriefte Verbindlichkeiten
0
0
3.243.599
3.243.599
3.252.536
Leasingverbindlichkeiten
0
0
79.553
79.553
79.553
Nachrangige Verbindlichkeiten
0
0
395.552
395.552
401.973
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
0
0
13.281.946
13.281.946
13.253.333
Hinsichtlich der Ausweisänderung der Forderungen an Kunden verweisen wir auf Note 14).
Für Finanzinstrumente, welche überwiegend kurzfristig sind, stellt der Buchwert eine angemessene Schätzung des fair
value dar.
Für langfristige Finanzinstrumente erfolgt die Berechnung des fair value durch Abzinsung der vertraglichen Zahlungs-
ströme. Für Aktiva werden Zinssätze verwendet, die für Aktiva mit ähnlichen Restlaufzeiten und Ausfallrisiken (insbeson-
dere geschätzte Ausfälle bei Forderungen aus dem Kreditgeschäft) hätten erzielt werden können. Im Fall der Passiva
werden Zinssätze zugrunde gelegt, mit denen entsprechende Verbindlichkeiten mit ähnlichen Restlaufzeiten am Bilanz-
stichtag aufgenommen oder emittiert hätten werden können.
Fair value Hierarchie
Die zum fair value ausgewiesenen Finanzinstrumente werden den drei Kategorien der IFRS fair value Hierarchie zuge-
ordnet.
Level 1 – Mit notierten Preisen in aktiven Märkten bewertete Finanzinstrumente, deren fair value direkt von Preisen an
aktiven, liquiden Märkten abgeleitet werden kann und bei denen das im Markt beobachtbare Finanzinstrument repräsen-
tativ für das im Bestand des Konzerns zu bewertende Finanzinstrument ist.
Level 2 – Mit Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertete Finanzinstrumente, deren fair value
aus gleichartigen, an aktiven Märkten gehandelten Finanzinstrumenten oder mittels Bewertungsverfahren, deren Ein-
gangsparameter beobachtbar sind, ermittelt werden kann.
Level 3 – Mit Bewertungsverfahren auf Basis nicht beobachtbarer Parameter bewertete Finanzinstrumente, deren fair
Jahresfinanzbericht 2024 113
value nicht aus am Markt beobachtbaren Daten ermittelt werden kann. Die Finanzinstrumente dieser Kategorie weisen
eine Wertkomponente auf, die nicht beobachtbar ist und die einen wesentlichen Einfluss auf den fair value hat.
38) Derivate
Derivative Finanzinstrumente
Nominale
EUR Tsd.
2024
Bis
3 Monate
Bis
1 Jahr
Bis
5 Jahre
Über
5 Jahre
Summe
Marktwerte
Zinsbezogene Geschäfte
46.077
206.025
6.112.256
4.981.212
11.345.570
-20.016
Caps & Floors
521
1.823
72.153
83.799
158.296
-453
Interest rate swaps
45.557
204.202
6.040.102
4.897.414
11.187.274
-19.564
Währungsbezogene Geschäfte
297.341
72.597
213.733
0
583.671
-503
Cross currency interest rate swaps
0
0
213.733
0
213.733
1.617
FX swaps
297.341
72.597
0
0
369.938
-2.120
Sonstige Geschäfte
7.466
1.162
2.066
37.663
48.357
-583
Optionen
7.466
1.162
2.066
37.663
48.357
-583
Gesamt
350.884
279.784
6.328.055
5.018.875
11.977.598
-21.103
2023
Zinsbezogene Geschäfte
40.739
563.380
4.372.150
4.310.362
9.286.631
-29.792
Caps & Floors
978
4.074
77.751
99.438
182.240
-871
Interest rate swaps
39.761
559.307
4.294.399
4.210.925
9.104.391
-28.921
Währungsbezogene Geschäfte
222.333
187.426
105.558
104.560
619.875
-10.388
Cross currency interest rate swaps
0
155.699
105.558
104.560
365.816
-11.671
FX swaps
222.333
31.727
0
0
254.060
1.283
Sonstige Geschäfte
5.610
4.897
0
27.172
37.680
-904
Optionen
5.610
4.897
0
27.172
37.680
-904
Gesamt
268.682
755.703
4.477.707
4.442.094
9.944.187
-41.084
Bei allen derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um OTC-Produkte.
Die folgende Tabelle zeigt die Marktwerte aufgeteilt auf Bilanzposten:
EUR Tsd.
31.12.2024
Aktiva
Passiva
Gesamt
Zinsbezogene Geschäfte
17.907
19.957
-2.050
Handelsbestand
17.907
19.957
-2.050
Zinsbezogene Geschäfte
261.705
279.671
-17.966
Währungsbezogene Geschäfte
2.986
3.489
-503
Sonstige Geschäfte
321
905
-583
Sonstige Aktiva / Passiva
265.011
284.064
-19.053
Gesamt
282.918
304.021
-21.103
Summe zinsbezogene Geschäfte
279.612
299.628
-20.016
Summe währungsbezogene Geschäfte
2.986
3.489
-503
Summe sonstige Geschäfte
321
905
-583
31.12.2023
Zinsbezogene Geschäfte
20.755
23.946
-3.191
Handelsbestand
20.755
23.946
-3.191
Zinsbezogene Geschäfte
269.945
296.546
-26.601
Währungsbezogene Geschäfte
3.596
13.984
-10.388
Sonstige Geschäfte
49
953
-904
Sonstige Aktiva / Passiva
273.590
311.483
-37.893
Gesamt
294.345
335.429
-41.084
Summe zinsbezogene Geschäfte
290.700
320.492
-29.792
Summe währungsbezogene Geschäfte
3.596
13.984
-10.388
Summe sonstige Geschäfte
49
953
-904
114 Jahresfinanzbericht 2024
39) Hedging
Das Zinsrisiko wird mittels fair value hedge und cash flow hedge accounting abgesichert. Obwohl mit der Einführung von
IFRS 9 die starren Effektivitätsgrenzen 80 % - 125 % im hedge accounting abgeschafft wurden, finden diese im VBW
Konzern weiterhin Anwendung, um etwaige Ineffektivitäten zeitnah entdecken und gegebenenfalls mittels Anpassung der
Sicherungsquote beseitigen zu können. Ermittelt wird die Effektivität monatlich anhand der Dollar Off-Set Methode, wel-
che die Marktwertänderungen vom Grund- sowie Sicherungsgeschäft gegenüberstellt.
Die VBW wendet neben dem Mikro fair value hedge und dem Mikro cash flow hedge die Vorschriften zur Bilanzierung
der Absicherung des fair value eines Portfolios gegen Zinsänderungsrisiken an. Als Grundgeschäft bestimmt die VBW
aus dem identifizierten Portfolio einen Betrag von Sichteinlagen bzw. Kundenforderungen der abgesichert werden soll.
Bei den Sichteinlagen wendet die VBW hierbei den EU-Carve-out zu IAS 39 an, der es ermöglicht, Sichteinlagen auf
Basis der erwarteten bzw. modellierten Abhebungs- und Fälligkeitstermine als Bestandteil einer Sicherungsbeziehung zu
designieren. Die Zu- und Abgänge der Sichteinlagen werden unter Anwendung der Bodensatzmethode („Bottom-Layer-
Approach“) zunächst dem nicht designierten Teil der identifizierten Portfolien zugeordnet. Bei den Kundeforderungen
erfolgt ein Clustering der Darlehen nach ähnlicher Fixzinslaufzeit und Ausgestaltung (Tilgungen, Zahlungstermine). Des
Weiteren wird bei der Portfolioauswahl das Kundensegment (Kommerzkredit, private Wohnbaudarlehen) berücksichtigt.
Dies erfolgt aufgrund des potenziell unterschiedlichen Kundenverhaltens bei vorzeitigen Rückzahlungen.
Für die bilanzielle Abbildung werden die Wertänderungen der Grundgeschäfte von Portfolio-Hedges, die auf das abgesi-
cherte Risiko zurückzuführen sind, in separaten Zeilen in der Bilanz unter fair value Änderungen aus Portfolio-Hedges
dargestellt, während die Wertänderungen von Mikro hedges beim zugrundeliegenden Finanzinstrument dargestellt wer-
den. Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft werden in derselben Periode in der Gewinn- und Verlust-
rechnung im Posten Ergebnis aus fair value erfasst (siehe Note 8)).
Im Geschäftsjahr 2024 ergab sich in keiner hedge Beziehung die Notwendigkeit für eine Anpassung der Sicherungs-
quote.
Die im Ergebnis aus fair value hedge erfassten Ineffektivitäten aus den hedge Beziehungen betragen im Geschäftsjahr
2024 in der VBW EUR -234 Tsd. (2023: EUR -1.054 Tsd.), wohingegen sich das Nominale der abgesicherten Grundge-
schäfte zum 31. Dezember 2024 auf insgesamt EUR 7.913.659 Tsd. (2023: EUR 6.447.265 Tsd.) beläuft. Die Ineffektivi-
tät entspricht somit lediglich 0,00 % (2023: 0,02 %) vom hedge Portfolio. Die hedging Strategie in der VBW ist demnach
höchst effektiv. Für beendete Sicherungsbeziehungen wird die fair value Anpassung des Grundgeschäftes über die
Restlaufzeit des Sicherungsgeschäftes aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsergebnis dargestellt.
In den nachfolgenden Tabellen werden detaillierte Informationen zu Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundge-
schäften für fair value hedges und cash flow hedges dargestellt. Die Sicherungsinstrumente sind in der Bilanz in dem
Posten sonstige Aktiva bzw. sonstige Passiva ausgewiesen. Die Ineffektivität aus fair value hedges und cash flow hed-
ges wird getrennt in der Note 8) dargestellt. Die aus der cash flow hedge Rücklage umgegliederten Beträge werden im
Zinsüberschuss ausgewiesen.
Für die Bilanzposten Finanzinvestitionen, verbriefte Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten werden aus-
schließlich Mikro hedges eingesetzt. Dagegen werden die Bilanzpositionen Forderungen an Kunden und Verbindlichkei-
ten gegenüber Kunden nahezu ausschließlich durch Portfolio-Hedges abgesichert.
Jahresfinanzbericht 2024 115
Das Nominale von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente für fair value hedges designiert wurden, stellt sich nach
Bilanzposten, in dem die Grundgeschäfte enthalten sind wie folgt dar:
Interest rate swaps
EUR Tsd.
31.12.2024
Bis
3 Monate
Bis
1 Jahr
Bis
5 Jahre
Über
5 Jahre
Gesamt
Forderungen an Kunden
0
26.750
95.388
725.678
847.816
Finanzinvestitionen
29.500
54.700
1.136.950
1.400.950
2.622.100
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
0
0
0
20.000
20.000
Verbriefte und nachrangige Verbindlichkeiten
0
97.000
3.710.850
620.500
4.428.350
31.12.2023
Forderungen an Kunden
0
250.000
137.294
559.228
946.522
Finanzinvestitionen
9.500
22.000
866.850
1.020.650
1.919.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
0
0
0
20.000
20.000
Verbriefte und nachrangige Verbindlichkeiten
0
185.000
2.794.350
587.000
3.566.350
Das Nominale von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente für cash flow hedges designiert wurden, stellt sich nach
Bilanzposten in dem die Grundgeschäfte enthalten sind wie folgt dar:
Interest rate swaps
EUR Tsd.
31.12.2024
Bis
3 Monate
Bis
1 Jahr
Bis
5 Jahre
Über
5 Jahre
Gesamt
Forderungen an Kunden
0
0
0
4.402
4.402
31.12.2023
Forderungen an Kunden
0
0
0
4.688
4.688
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu jenen interest rate swaps, die als Sicherungsgeschäfte für fair value
hedges dienen, unterteilt nach Art des zugehörigen Grundgeschäfts:
EUR Tsd.
31.12.2024
Nominale
Buchwert
Aktiva
Buchwert
Passiva
Fair value
Änderung des
laufenden Jahres
als Basis für die
Berechnung der
hedging
Ineffektivität
Ineffektivität
erfolgswirksam
vereinnahmt
Forderungen an Kunden zu fortgeführ-
ten Anschaffungskosten bewertet
847.816
30.118
12.173
-20.107
132
Finanzinvestitionen zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
2.622.100
52.752
127.222
-40.595
1.336
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
20.000
618
0
103
-15
Verbriefte und nachrangige Verbind-
lichkeiten - Anleihen zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
4.428.350
110.798
82.079
66.668
-1.687
Interest rate swaps gesamt
7.918.266
194.286
221.474
6.070
-234
31.12.2023
Forderungen an Kunden zu fortgeführ-
ten Anschaffungskosten bewertet
946.522
46.681
5.702
-34.832
520
Finanzinvestitionen zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
1.919.000
77.051
100.156
-89.005
-1.259
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
20.000
515
2
632
-1
Verbriefte und nachrangige Verbind-
lichkeiten - Anleihen zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
3.566.350
72.489
126.888
131.237
-315
Interest rate swaps gesamt
6.451.872
196.736
232.748
8.032
-1.054
116 Jahresfinanzbericht 2024
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu den zugehörigen abgesicherten Grundgeschäften:
EUR Tsd.
31.12.2024
Buchwert
Aktiva
Buchwert
Passiva
Wert des
basis
adjustments
Wertänderung des
laufenden Jahres
als Basis für die
Berechnung
der hedging
Ineffektivität
Stand des zu
amortisierenden
basis adjustments
von Grund-
geschäften, die
nicht mehr in einer
hedge Beziehung
sind
Forderungen an Kunden zu fortgeführ-
ten Anschaffungskosten bewertet
847.809
0
-21.262
20.239
152
hievon Forderungen an Kunden
abgesichert mit Portfolio hedges
844.299
0
-21.111
20.134
152
Finanzinvestitionen zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
2.616.733
0
58.328
41.931
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
0
20.000
514
-119
0
hievon Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden abgesichert
mit Portfolio hedges
0
20.000
514
-119
0
Verbriefte und nachrangige Verbind-
lichkeiten - Anleihen zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
0
4.415.769
-2.983
-68.354
1.019
Grundgeschäfte zu interest rate
swaps gesamt
3.464.541
4.435.769
34.596
-6.304
1.171
31.12.2023
Forderungen an Kunden zu fortgeführ-
ten Anschaffungskosten bewertet
946.515
0
-41.500
35.353
0
hievon Forderungen an Kunden
abgesichert mit Portfolio hedges
942.269
0
-41.246
35.175
0
Finanzinvestitionen zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
1.908.923
0
16.397
87.746
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
0
20.000
395
-633
0
hievon Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden abgesichert
mit Portfolio hedges
0
20.000
395
-633
0
Verbriefte und nachrangige Verbind-
lichkeiten - Anleihen zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
0
3.556.107
-71.338
-131.552
2.078
Grundgeschäfte zu interest rate
swaps gesamt
2.855.438
3.576.107
-96.046
-9.086
2.078
Jahresfinanzbericht 2024 117
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu jenen interest rate swaps, die als Sicherungsgeschäfte für cash flow
hedges dienen, unterteilt nach Art des zugehörigen Grundgeschäfts:
EUR Tsd.
31.12.2024
Nominale
Buchwert
Aktiva
Buchwert
Passiva
Fair value
Änderung des
laufenden
Jahres als
Basis für die
Berechnung
der hedging
Ineffektivität
Ineffektivität
erfolgswirksam
vereinnahmt
Fair value
Änderung
(effektiver
hedge)
Umbuchung in
Gewinn- und
Verlustrechnung
Forderungen an
Kunden zu
fortgeführten
Anschaffungs-
kosten bewertet
4.402
0
580
52
0
-111
163
Interest rate
swaps gesamt
4.402
0
580
52
0
-111
163
31.12.2023
Forderungen an
Kunden zu
fortgeführten
Anschaffungs-
kosten bewertet
4.688
0
713
226
-209
309
126
Interest rate
swaps gesamt
4.688
0
713
226
-209
309
126
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu den zugehörigen abgesicherten Grundgeschäften:
EUR Tsd.
31.12.2024
Buchwert Aktiva
Wertänderung des
laufenden Jahres als
Basis für die
Berechnung der
hedging Ineffektivität
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
4.402
-134
Grundgeschäfte zu interest rate swaps gesamt
4.402
-134
31.12.2023
Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
4.688
-299
Grundgeschäfte zu interest rate swaps gesamt
4.688
-299
40) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung
Der Gesamtbetrag der Vermögenswerte in Fremdwährung belief sich am Bilanzstichtag auf EUR 211.097 Tsd.
(2023: EUR 338.796 Tsd.), jener der Verbindlichkeiten auf EUR 66.030 Tsd. (2023: EUR 70.746 Tsd.).
41) Treuhandgeschäfte
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Treuhandvermögen
Forderungen an Kreditinstitute
74.883
80.500
Forderungen an Kunden
65.816
69.867
Treuhandverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
74.883
80.500
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
65.816
69.867
118 Jahresfinanzbericht 2024
42) Sicherheitenübertragung für eigene Verbindlichkeiten
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Vermögenswerte, die als Sicherheit übertragen wurden
Forderungen an Kunden
505.477
532.498
Finanzinvestitionen
7.911
7.783
Verpflichtungen, für die Vermögenswerte als Sicherheit übertragen wurden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
505.477
532.498
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
7.911
7.783
Im Rahmen von Unternehmensrefinanzierungen durch die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) werden Kunden-
forderungen in Höhe von EUR 39.781 Tsd. (2023: EUR 51.831 Tsd.) als Sicherheiten gestellt. Diese Forderungen sind
durch Ausfallgarantien des Bundes, durch Privatversicherungen und Wechselbürgschaften garantiert. Die OeKB kann
diese Kundenforderungen bei vertragskonformer Leistung des Konzerns nicht weiterverpfänden oder veräußern.
Im Rahmen für Sicherstellungen von OeNB Refinanzierungen der VBW wurden im Geschäftsjahr 2024
EUR 465.695 Tsd. (2023: EUR 480.668 Tsd.) Forderungen an Kunden als Sicherheiten gestellt.
Im Rahmen von Mündelspareinlagen werden Finanzinvestitionen in Höhe von EUR 7.911 Tsd. (2023:
EUR 7.783 Tsd.) als Sicherstellung gehalten.
Jahresfinanzbericht 2024 119
43) Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen
129.535
142.856
Sonstiges (Haftsummen)
6.614
6.012
Kreditrisiken
Kreditrisiken aus noch nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen
3.831.412
3.108.787
Für Finanzgarantien, bei denen es nach Einschätzung des Managements zu einem Zahlungsabfluss kommen wird, wur-
de in Höhe des wahrscheinlichen Zahlungsabflusses unter Berücksichtigung von eventuell vorhandenen Sicherheiten
eine Vorsorge in den Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken in Höhe von EUR 4.154 Tsd. (2023: EUR 6.123 Tsd.)
gebildet.
Die VBW ist an diversen Gerichtsverfahren sowohl auf Kläger- als auch auf der Beklagtenseite beteiligt. Diese Verfahren
sind auf das laufende Bankgeschäft zurückzuführen. Das Ausmaß ist nicht ungewöhnlich. Der Ausgang dieser Verfahren
wird sich voraussichtlich nicht erheblich auf die Finanzlage und Rentabilität des VBW Konzerns auswirken.
Darüber hinaus bestehen keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich der-
jenigen Verfahren, die nach Kenntnis der VBW noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die innerhalb der
letzten zwölf Monate bestanden oder abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabi-
lität des VBW Konzerns auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben.
Darstellung der zukünftigen cash flows der Eventualverbindlichkeiten nach ihrer vertraglichen Fälligkeit und bei den
Garantien auch nach der erwarteten Fälligkeit
EUR Tsd.
Kreditzusagen
Garantien -
vertraglich vereinbart
Garantien erwartet
31.12.2024
Buchwert
3.831.412
129.535
0
Zahlungsabflüsse gesamt
3.831.412
129.535
4.154
Bis 3 Monate
3.831.412
129.535
415
Bis 1 Jahr
0
0
1.662
Bis 5 Jahre
0
0
2.077
Über 5 Jahre
0
0
0
31.12.2023
Buchwert
3.108.787
142.856
0
Zahlungsabflüsse gesamt
3.108.787
142.856
6.123
Bis 3 Monate
3.108.787
142.856
612
Bis 1 Jahr
0
0
2.449
Bis 5 Jahre
0
0
3.061
Über 5 Jahre
0
0
0
Bei den Kreditrisiken wurde bei der Darstellung der vertraglichen Laufzeit auf den ersten möglichen Zeitpunkt der Inan-
spruchnahme abgestellt. Bei der Darstellung der vertraglich vereinbarten Garantien wird die erste vertragliche Möglich-
keit der vollen Inanspruchnahme dargestellt, während in der Spalte der erwarteten Garantien die vom Management in
den verschiedenen Laufzeiten erwartete Inanspruchnahme angegeben wird.
120 Jahresfinanzbericht 2024
44) Pensionsgeschäfte und andere übertragene Vermögenswerte
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 bestanden Rücknahmeverpflichtungen aus echten Pensionsgeschäften
(Repurchase agreements) als Pensionsgeber in Höhe von EUR 298.198 Tsd. (2023: EUR 0 Tsd.).
Es werden in der Bilanz keine weiteren finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, bei denen die wesentlichen Chancen
und Risiken zurückbehalten wurden.
45) Angaben über Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und
Personen
EUR Tsd.
Gegenüber
verbundenen nicht
konsolidierten
Unternehmen
Gegenüber
Unternehmen,
mit denen ein
Beteiligungsverhältnis
besteht
Gegenüber
at equity
bewerteten
Unternehmen
31.12.2024
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
2.600
Forderungen an Kunden
0
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
0
323.456
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
90
5.432
10.861
Geschäftsvorfälle
116
9.240
290.345
Sachaufwand
0
96
2
Sonstige betriebliche Erträge
13
0
11.256
Sonstige betriebliche Aufwendungen
0
0
-9
31.12.2023
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
2.783
Forderungen an Kunden
0
6.500
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
0
228.324
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
173
1.287
101
Geschäftsvorfälle
382
18.400
245.423
Sachaufwand
0
-1.416
0
Sonstige betriebliche Erträge
12
44
10.637
Sonstige betriebliche Aufwendungen
0
0
-3
Der Betrag der Geschäftsvorfälle stellt den Durchschnittsbestand der Forderungen und Verbindlichkeiten an Kreditinstitu-
te und an Kunden dar und berechnet sich aus dem jeweiligen Stand an den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum, der
vorzeichenunabhängig aufgerechnet wird.
Verrechnungspreise zwischen dem VBW Konzern und nahestehenden Unternehmen und Personen orientieren sich an
den marktüblichen Gegebenheiten. Zum Bilanzstichtag bestehen wie im Vorjahr keine sonstigen Verpflichtungen des
VBW Konzerns für nicht konsolidierte Tochtergesellschaften oder assoziierte Unternehmen.
Jahresfinanzbericht 2024 121
Im Geschäftsjahr gewährte Kredite und Vorschüsse an Schlüsselpersonen
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Aushaftender Gesamtbetrag
103
114
Geleistete Rückzahlungen
24
20
Als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen gelten im VBW Konzern die Mitglieder des Vorstandes sowie die
Mitglieder des Aufsichtsrates des Mutterunternehmens. Die Darstellung zu den Bezügen der Schlüsselpersonen ist in
Note 10) enthalten. Es wurden keine weiteren Verträge mit Schlüsselpersonen abgeschlossen.
Zum 31. Dezember 2024 sind in den Forderungen an Kreditinstitute/Kunden Verrechnungen mit Sektorinstituten in Höhe
von EUR 1.679.428 Tsd. (2023:  EUR 2.459.339 Tsd.) und in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten/Kunden
Verrechnungen in Höhe von EUR 2.632.523 Tsd. (2023:  EUR 2.210.213 Tsd.) enthalten.
46) Angaben zum Hypothekenbankgeschäft gemäß Pfandbriefgesetz einschließlich
fundierter Bankschuldverschreibungen
EUR Tsd.
Deckungsdarlehen
Deckungserfordernis
Verbriefte
Verbindlichkeiten
Überdeckung
31.12.2024
Bankschuldverschreibungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
4.969.692
1.977.627
2.992.065
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
128.161
51.000
77.161
Gesamt
5.097.853
2.028.627
3.069.226
31.12.2023
Bankschuldverschreibungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
4.511.700
297.840
4.213.860
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
772.551
51.000
721.551
Gesamt
5.284.251
348.840
4.935.411
Im Deckungserfordernis für verbriefte Verbindlichkeiten wurde die sichernde Überdeckung in Höhe von 2 % vom Nenn-
wert der in Umlauf befindlichen Bankschuldverschreibungen berücksichtigt.
47) Vertriebsstellen
31.12.2024
31.12.2023
Vertriebsstellen Inland
54
54
48) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode vor.
122 Jahresfinanzbericht 2024
49) Segmentberichterstattung
Der Konzern der VBW hat zwei Geschäftssegmente – Retail und ZO, die den strategischen Geschäftsfeldern entspre-
chen. Diese Geschäftsfelder erfüllen unterschiedliche Aufgaben und werden gemäß der internen Management- und
Berichtsstruktur unterschiedlich gesteuert. Diese Steuerung setzt auf der Darstellung einer Geschäftseinheit als Profit-
Center auf, was bedeutet, dass alle Ergebnisse einer Geschäftseinheit zugerechnet werden, unabhängig davon, ob
diese in der Geschäftseinheit als eigene Rechtsentität selbst oder in der Konzernmutter erwirtschaftet werden.
Für jedes Geschäftsfeld wird an den Vorstand und die Managementebene Bericht erstattet. Basis der Berichterstattung
sind die Einzelabschlüsse der VBW und der Tochtergesellschaften. Die Zinsergebnisse der Profit-Center werden nach
den Grundsätzen der Marktzinsmethode errechnet. Die Verrechnungspreise für Veranlagungen und Refinanzierungen
zwischen Unternehmenseinheiten entsprechen marktüblichen Gegebenheiten. Die Kosten werden nach Schlüsseln der
anteiligen Leistungserbringung auf die Geschäftsfelder aufgeteilt. Konzernprojektkosten werden ebenfalls den Ge-
schäftsfeldern zugeordnet.
Retail
Das Segment Retail umfasst die Versorgung von Privatkunden, KMU sowie Kommerz-Kunden mit den banküblichen
Dienstleistungen im Bereich Veranlagung und Finanzierung sowie Services im Bereich Wertpapier Beratung und Veran-
lagung, Zahlungsverkehr, Vermittlung von Versicherungsprodukten und Valuten- und Devisengeschäft.
Die Services werden typischerweise über die Kanäle Filialen sowie Internet bzw. Direktvertrieb erbracht. Dementspre-
chend sind in diesem Segment die Ergebnisse der Filialen bzw. Kommerz-Kunden-Profit-Center abgebildet.
ZO
Das Segment ZO umfasst die Aktivitäten des Spitzeninstituts sowie die Aufgaben der ZO für den ganzen österreichi-
schen Volksbanken-Verbund. Das Treasury ist primär für die Liquiditätsbeschaffung auf Geld- und Kapitalmärkten bzw.
für den Liquiditätsausgleich innerhalb des Volksbanken-Verbundes verantwortlich. Des Weiteren ist die Liquiditätssteue-
rung im Zusammenhang mit den regulatorischen Vorgaben über die Steuerung des Bankbuches im Bereich Liquidität
und Zinsänderungsrisiko ein wesentlicher Bestandteil im Bereich der Aufgaben der VBW als Spitzeninstitut und ZO.
Zu den Profit-Centern gehört zusätzlich der Bereich Konsortialfinanzierung inklusive Groß-Wohnbau, wo die VBW als
Syndizierungspartner für größere Kreditengagements von Kommerz-Kunden der Volksbanken ihre Dienstleistungen zur
Verfügung stellt. Ebenfalls hier erfasst sind die Ergebnisse der VB Services für Banken Gesellschaft m.b.H., welche den
Volksbanken ihre Dienstleistungen im Bereich technische Zahlungsverkehr- und Wertpapier-Abwicklung, der Kreditsach-
bearbeitung sowie sonstige Dienstleistungen im Bereich der Marktfolge zur Verfügung stellt, und der VB Infrastruktur und
Immobilien GmbH, die Leistungen im Bereich Facility Management und Infrastruktur erbringt.
Schließlich werden alle übrigen Aktivitäten abgebildet, die zur Steuerung des Volksbanken-Verbundes dienen, welche
die VBW als ZO im Sinne der CRR bzw. des BWG leistet.
Konsolidierung
Die Konsolidierungssachverhalte werden getrennt von den übrigen Aktivitäten in der Spalte Konsolidierung ausgewie-
sen. Die Posten enthalten Beträge aus Konsolidierungen, die nicht innerhalb eines Segments durchgeführt werden.
Jahresfinanzbericht 2024 123
Segmentberichterstattung nach Geschäftsfeldern
EUR Tsd.
1-12/2024
Retail
ZO
Konsolidierung
Gesamt
Zinsüberschuss
177.004
-22.225
0
154.779
Risikovorsorge
-77.496
2.845
0
-74.651
Provisionsüberschuss
68.185
7.141
109
75.435
Handelsergebnis
241
4.982
0
5.223
Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties
2.910
-4.597
0
-1.687
Sonstiges betriebliches Ergebnis
7.116
222.361
-73.658
155.819
Verwaltungsaufwand
-161.818
-182.969
73.550
-271.237
Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen
2.207
94
0
2.301
Jahresergebnis vor Steuern
18.349
27.632
0
45.981
Steuern vom Einkommen und Ertrag
903
-3.912
0
-3.008
Jahresergebnis nach Steuern
19.253
23.720
0
42.973
31.12.2024
Bilanzsumme
7.815.743
9.882.972
-1.662.526
16.036.189
Forderungen an Kunden
6.047.162
12.819
0
6.059.981
Anteile an at equity bewerteten Unternehmen
18.239
10.518
0
28.757
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
5.915.912
769.623
-11.978
6.673.557
Verbriefte Verbindlichkeiten inklusive Nachrangige
Verbindlichkeiten
350.957
4.335.485
0
4.686.442
1-12/2023
Zinsüberschuss
185.669
-1.109
0
184.560
Risikovorsorge
-30.008
6.482
0
-23.527
Provisionsüberschuss
68.392
-4.352
115
64.155
Handelsergebnis
179
2.978
0
3.157
Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties
907
-2.285
0
-1.378
Sonstiges betriebliches Ergebnis
4.317
185.724
-63.746
126.296
Verwaltungsaufwand
-143.616
-156.505
63.631
-236.490
Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen
1.319
-637
0
682
Jahresergebnis vor Steuern
87.159
30.296
0
117.455
Steuern vom Einkommen und Ertrag
4.643
11.845
0
16.488
Jahresergebnis nach Steuern
91.802
42.141
0
133.943
31.12.2023
Bilanzsumme
6.925.394
9.422.817
-1.248.397
15.099.814
Forderungen an Kunden
5.778.052
79.866
0
5.857.918
Anteile an at equity bewerteten Unternehmen
33.404
8.746
0
42.150
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
5.613.899
940.333
-23.124
6.531.108
Verbriefte Verbindlichkeiten inklusive Nachrangige
Verbindlichkeiten
94.474
3.630.161
0
3.724.636
Hinsichtlich der Ausweisänderung Forderungen an Kunden und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verweisen wir auf
Note 14).
124 Jahresfinanzbericht 2024
50) Risikobericht
Allgemein
Die Übernahme und professionelle Steuerung der mit den Geschäftsaktivitäten verbundenen Risiken ist eine Kernfunkti-
on jeder Bank. Die VOLKSBANK WIEN AG (VBW) als Zentralorganisation (ZO) des Kreditinstitute-Verbundes gemäß §
30a BWG bestehend aus der VBW und den zugeordneten Kreditinstituten (ZK) des Volksbanken-Verbundes erfüllt diese
zentrale Aufgabe für den Volksbanken-Verbund, sodass dieser über Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren für
die Erfassung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung der bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken und der
Vergütungspolitik und -praktiken (§ 39 Abs. 2 BWG) verfügt. Die Umsetzung der Steuerung im Volksbanken-Verbund
erfolgt durch Generelle und im Bedarfsfall durch Individuelle Weisungen und korrespondierende Arbeitsrichtlinien in den
ZKs.
Folgende Risiken werden im Volksbanken-Verbund im Zuge der Risikoinventur als wesentlich eingestuft:
- Kreditrisiken
- Marktrisiken
- Liquiditätsrisiken
- Operationelle Risiken
- Sonstige Risiken (z.B. Strategisches Risiko, Eigenkapitalrisiko, Nachhaltigkeitsrisiken)
Aktuelle Entwicklungen
Die konsolidierten Eigenmittel gemäß CRR setzen sich aus dem Harten Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1), dem
Zusätzlichen Kernkapital (Additional Tier 1, AT1) und dem Ergänzungskapital (Tier 2, T2) zusammen.
Ergänzend sind die im BWG und in der Kapitalpufferverordnung (KP-V) geregelten Kapitalpuffer (Kapitalerhaltungspuffer
(KEP), Systemrisikopuffer (SRP), Kapitalpuffer für systemrelevante Institute (O-SIIP) sowie antizyklischer Puffer (AzKP)
einzuhalten. Für den Volksbanken-Verbund ergibt sich per 31. Dezember 2024 eine kombinierte Pufferanforderung
(KPA) in Höhe von 3,95 % (Vorjahr: 3,79 %) bestehend aus Kapitalerhaltungspuffer von 2,50 % (Vorjahr: 2,50 %) , Sys-
temrisikopuffer von 0,50 % (Vorjahr 0,50 %), Puffer für systemrelevante Institute von 0,90 % (Vorjahr: 0,75 %), antizykli-
scher Puffer (AzKP) von 0,05 % (Vorjahr: 0,04 %. Die Kapitalpuffer sind dabei vollständig mit CET1 zu erfüllen und be-
ziehen sich auf das Gesamtrisiko.
Der Volksbanken-Verbund durchlief erneut den jährlichen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Super-
visory Review and Evaluation Process, SREP) im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus der EZB. Daraus
hat sich auf konsolidierter Ebene zum 31. Dezember 2024 eine Säule 2-Anforderung (Pillar 2 Requirement, P2R) in
Höhe von 2,25 % (Vorjahr: 2,50 %) ergeben.
Das Ergebnis des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) berücksichtigte darüber hinaus auch
den im Jahr 2023 durchgeführten SSM-Stresstest der EZB mit einer Säule 2 Empfehlung (Pillar 2 Guidance, P2G) in
Höhe von 1,25 %. Die Säule 2 Empfehlung ist zur Gänze mit hartem Kernkapital (CET1) zu erfüllen und hat keine Aus-
wirkung auf den maximal ausschüttungsfähigen Betrag (maximum distributable amount, MDA).
Jahresfinanzbericht 2024 125
Auf Basis des SREP-Bescheides aus dem November 2023 und unter Berücksichtigung der Zusammensetzung der zu-
sätzlichen Eigenmittelanforderung (P2R) ergeben sich für den Volksbanken-Verbund per 31. Dezember 2024 die in der
Tabelle dargestellten Kapitalanforderungen und Kapitalempfehlungen. Ein etwaiger Shortfall in AT1/Tier 2 erhöht den
CET1 Bedarf entsprechend.
Mindestkapitalanforderungen und Kapitalpuffer
Säule 1
31.12.2024
31.12.2023
CET1 Mindestanforderung
4,50 %
4,50 %
Tier1 Mindestanforderung
6,00 %
6,00 %
Gesamteigenmittel Mindestanforderung
8,00 %
8,00 %
Kombinierte Pufferanforderung (KPA)
3,95 %
3,79 %
Kapitalerhaltungspuffer (KEP)
2,50 %
2,50 %
Systemrisikopuffer (SRP)
0,50 %
0,50 %
O-SII Puffer (O-SIIP)
0,90 %
0,75 %
Antizyklischer Kapitalpuffer (AzKP)
0,05 %
0,04 %
Säule 2
2,25 %
2,50 %
CET1 Mindestanforderung
1,27 %
1,41 %
Tier1 Mindestanforderung
1,69 %
1,88 %
Gesamteigenmittel Mindestanforderung
2,25 %
2,50 %
CET1 Gesamtkapitalanforderung
9,72 %
9,70 %
Tier1 Gesamtkapitalanforderung
11,64 %
11,67 %
Gesamtkapitalanforderung
14,20 %
14,29 %
Säule 2 Kapitalempfehlung
1,25 %
1,25 %
CET1 Mindestempfehlung
10,97 %
10,95 %
Tier1 Mindestempfehlung
12,89 %
12,92 %
Gesamteigenmittel Mindestempfehlung
15,45 %
15,54 %
Während des Geschäftsjahres 2024 hat der Volksbanken-Verbund die sich aus dem SREP ergebenden Mindestkapital-
anforderungen bzw. Mindestkapitalempfehlungen durchgehend erfüllt.
Mit dem SREP-Bescheid aus Dezember 2024 wurde der VBW als ZO des Volksbanken-Verbundes das Ergebnis des
aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) aus 2024 übermittelt. Die SREP-Anforderung (P2R)
bleibt auch für 2025 bei 2,25 %. Die SREP-Empfehlung (P2G) bleibt im Vergleich zum Berichtsjahr unverändert bei
1,25 %. Der systemrelevante Institute Puffer (O-SIIP) wird sich auf konsolidierter Ebene im Jahr 2025 von 0,90 % auf
0,45 % reduzieren.
Risikopolitische Grundsätze
Die risikopolitischen Grundsätze umfassen die innerhalb des Volksbanken-Verbundes gültigen Normen im Umgang mit
Risiken und werden zusammen mit dem Risikoappetit vom ZO-Vorstand festgelegt. Ein verbundweit einheitliches Re-
gelwerk und Verständnis zum Risikomanagement ist die Basis für die Entwicklung eines Risikobewusstseins und einer
Risikokultur im Unternehmen. Der Volksbanken-Verbund lässt sich in seinen Aktivitäten vom Grundsatz leiten, Risiken
nur in dem Maße einzugehen, wie dies zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele erforderlich ist. Die damit verbun-
denen Risiken werden gesamthaft unter Anwendung von Grundsätzen für das Risikomanagement durch die Gestaltung
der Organisationsstruktur und der Geschäftsprozesse gesteuert.
Organisation des Risikomanagements
Die VBW hat alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um dem Anspruch eines modernen Risiko-
managements zu entsprechen. Es gibt eine klare Trennung zwischen Markt und Marktfolge. Die Funktion eines zentralen
und unabhängigen Risikocontrollings ist eingerichtet. An der Spitze des Risikocontrollings steht auf Vorstandsebene der
Chief Risk Officer (CRO). Innerhalb des Vorstandsressorts des CRO gibt es eine Trennung zwischen Risikocontrolling
126 Jahresfinanzbericht 2024
und operativem Kreditrisikomanagement. Die Risikobeurteilung, -messung und -kontrolle erfolgt nach dem 4-Augen-
Prinzip. Diese Aufgaben werden zur Vermeidung von Interessenskonflikten von unterschiedlichen Organisationseinhei-
ten wahrgenommen.
Das Geschäftsmodell erfordert es, Risiken effektiv zu identifizieren, zu bewerten, zu messen, zu aggregieren und zu
steuern. Risiken und Kapital werden mithilfe eines Rahmenwerks von Grundsätzen, Organisationsstrukturen sowie
Mess- und Überwachungsprozessen gesteuert, die eng an den Tätigkeiten der Unternehmens- und Geschäftsbereiche
ausgerichtet sind. Als Voraussetzung und Basis für ein solides Risikomanagement wird das Risk Appetite Framework
(RAF) für die VBW laufend weiterentwickelt, um den Risikoappetit bzw. den Grad der Risikotoleranz zu definieren, den
die VBW bereit ist zu akzeptieren, um ihre festgelegten Ziele zu erreichen. Der Grad der Risikotoleranz manifestiert sich
insbesondere durch die Festlegung und Überprüfung von geeigneten Limiten und Kontrollen. Das Rahmenwerk wird
laufend im Hinblick auf regulatorische Anforderungen, Änderungen im Marktumfeld oder des Geschäftsmodells überprüft
und weiterentwickelt. Das Ziel des Volksbanken-Verbundes ist es, durch dieses Rahmenwerk ein diszipliniertes und
konstruktives Kontrollumfeld zu entwickeln, in dem alle Mitarbeiter ihre Rolle und Verantwortung verstehen und wahr-
nehmen.
Die Steuerung der Risiken im Volksbanken-Verbund erfolgt über drei beschlussfassende Gremien in der VBW: (i) Risk
Committee (RICO), (ii) Asset Liability Committee (ALCO), (iii) Kreditkomitee (KK). Die Zuständigkeiten dieser Komitees
umfassen sowohl Themenbereiche der VBW als Einzelinstitut als auch Agenden des gesamten Volksbanken-Verbundes
gemäß § 30a BWG. Die Risikoberichterstattung in den ZKs erfolgt in den jeweiligen lokalen Gremien.
Das RICO dient der Steuerung aller wesentlichen Risiken mit Fokus auf Portfolioebene und stellt sicher, dass Entschei-
dungen über Risikopolitik im Einklang mit dem Risikoappetit stehen. Ziel ist es, dem Vorstand der VBW eine ganzheitli-
che Betrachtung aller Risiken (Gesamtbankrisikobericht) sowie eine Übersicht zu aufsichtsrechtlichen und sonstigen
risikorelevanten Themenstellungen zur Verfügung zu stellen.
Das ALCO ist das zentrale Gremium zur Steuerung von Zinsänderungs-, Währungs- und Liquiditätsrisiken, sowie von
Veranlagungsrisiken durch Positionierungen des Bankbuches, unter dem Gesichtspunkt der Optimierung von Risiko und
Ertrag und der langfristigen Sicherstellung der Refinanzierung.
Das KK ist ein Gremium für Kreditentscheidungen auf Basis der gültigen Kompetenzregelungen, für die Abnahme von
Maßnahmenplänen bei Sanierungs- bzw. Betreibungskunden sowie für die Genehmigung von Dotierungen von Einzel-
wertberichtigungen, Rückstellungen und Verzichten.
Zusätzlich wurde ein beschlussfassendes Nachhaltigkeitskomitee (NAKO) zur Berichterstattung und Steuerung aller
wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen eingeführt.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen stellen sich in der VBW wie folgt dar:
Säule 1: Mindesteigenmittelanforderungen
Im Rahmen der Säule 1 wird die Erfüllung der regulatorischen Mindestanforderungen sichergestellt. Sowohl für das
Kreditrisiko als auch für das Marktrisiko und das Operationelle Risiko kommen die jeweiligen regulatorischen Standar-
dansätze zur Bestimmung der Mindesteigenmittelanforderungen zur Anwendung.
Jahresfinanzbericht 2024 127
Säule 2: Internal Capital & Liquidity Adequacy Assessment
Über den internen Liquiditäts- und Kapitaladäquanzprozess ergreift die VBW als ZO des Volksbanken-Verbundes alle
notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass allen Risiken, die sich aus aktuellen und geplanten Geschäftsaktivi-
täten des Volksbanken-Verbundes ergeben, eine jederzeit angemessene Liquiditäts- und Kapitalausstattung gegenüber-
steht. Die Ausgestaltung des internen Liquiditäts- und Kapitaladäquanzprozesses richtet sich dabei nach den regulatori-
schen Anforderungen und den aufsichtlichen Erwartungen der EZB sowie nach den internen Leitlinien.
Säule 3: Offenlegung
Den Anforderungen der Säule 3 wird durch die Veröffentlichung der qualitativen und quantitativen Offenlegungsvorschrif-
ten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) sowie der gültigen Ver-
ordnung (EU) Nr. 2019/876 (CRR II) und Richtlinie Nr. 2019/878 (CRD V) auf der institutseigenen Homepage unter Of-
fenlegung / VBW nachgekommen.
Verbundweites Risikomanagement
Das Risikocontrolling der VBW als ZO verantwortet die Risiko-Governance, Methoden und Modelle für die verbundweit
strategischen Risikomanagementthemen sowie die Vorgaben zur Steuerung auf Portfolioebene. Die ZO hat zur Erfüllung
ihrer Steuerungsfunktion Generelle Weisungen (GW) gegenüber den ZKs erlassen. Die GW RAF (Risk Appetite Frame-
work), GW ICAAP, GW ILAAP, GW-Grundsätze des Kreditrisikomanagements (GKRM) und die nachgelagerten Ver-
bundhandbücher und die damit verbundenen Arbeitsrichtlinien regeln verbindlich und einheitlich das Risikomanagement.
Die Risikostrategie für den Volksbanken-Verbund wird ebenfalls in Form einer GW inkl. eines dazugehörigen Verbund-
handbuches erlassen. Ziel ist es, allgemeine und verbundweit konsistente Rahmenbedingungen und Grundsätze für die
Messung und den Umgang mit Risiken sowie die Ausgestaltung von Prozessen und organisatorischen Strukturen ver-
ständlich und nachvollziehbar zu dokumentieren bzw. festzulegen. Die Vorstände und Geschäftsführer der ZKs haben im
Rahmen ihrer allgemeinen Sorgfaltspflicht im Interesse der Gesellschaften ausnahmslos und uneingeschränkt dafür
Sorge zu tragen, dass die Generellen Weisungen im jeweiligen Unternehmen formal und faktisch Geltung erlangen.
Jegliche Abweichungen und Sonderregelungen zu den Generellen Weisungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt und
vorab mit der VBW als ZO abzustimmen und von dieser zu genehmigen.
Im Volksbanken-Verbund werden eine umfassende Risikokommunikation und ein direkter Informationsaustausch als
besonders wichtig angesehen. Um einen fachlichen Austausch auf Arbeitsebene zu ermöglichen, wurde ein RMF-Jour
Fixe (Fachausschuss) des Risikocontrolling eingeführt. Jedes ZK muss über eine eigene Risk Management Function
(RMF) verfügen, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken im jeweiligen ZK zuständig ist.
Die Risiko-Governance sowie die Methoden und Modelle werden vom Risikocontrolling der VBW als ZO tourlich an die
aktuellen Rahmenbedingungen angepasst bzw. weiterentwickelt. Neben der regelmäßigen Re-Modellierung, Re-
Kalibrierung sowie Validierung der Risikomodelle werden die Methoden im ICAAP & ILAAP laufend verbessert und neue
aufsichtsrechtliche Anforderungen überwacht und zeitgerecht umgesetzt.
a) Interner Kapitaladäquanzprozess
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen, risikoadäquaten Kapitalausstattung hat die VBW in ihrer Funktion als ZO des
Volksbanken-Verbundes internationaler Best Practice folgend einen internen Kapitaladäquanzprozess (ICAAP) als revol-
vierenden Steuerungskreislauf aufgesetzt. Der ICAAP startet mit der Identifikation der für den Volksbanken-Verbund
wesentlichen Risiken, durchläuft den Prozess der Risikoquantifizierung und -aggregation, der Ermittlung der Risikotrag-
fähigkeit, der Limitierung und schließt mit der laufenden Risikoüberwachung und daraus abgeleiteten Maßnahmen. Er-
läuterungen zum ILAAP sind unter dem Punkt d) Liquiditätsrisiko angeführt.
128 Jahresfinanzbericht 2024
Die einzelnen Elemente des Kreislaufes werden mit unterschiedlicher Frequenz durchlaufen (z.B. täglich für die Risi-
komessung Marktrisiko Handelsbuch, quartalsweise für die Erstellung der Risikotragfähigkeitsrechnung, jährlich für Risi-
koinventur und Festlegung der Risikostrategie). Alle im Kreislauf beschriebenen Prozessschritte werden zumindest jähr-
lich auf ihre Aktualität und ihre Angemessenheit hin geprüft, bei Bedarf an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst
und vom Vorstand der ZO abgenommen. In den letzten Jahren wurde eine Integration von ESG- (E=Environment,
S=Social, G=Governance) bzw. Nachhaltigkeitsrisiken in den internen Kapitaladäquanzprozess vorgenommen, indem
ESG-Risiken in allen Elementen des internen Kapitaladäquanzprozesses berücksichtigt wurden. ESG-Risiken wurden
hierbei nicht als eigenständige Risikoart aufgenommen, sondern in den bestehenden Risikoarten abgebildet. Die ange-
wandten Methoden, Modelle und Strategien werden kontinuierlich weiterentwickelt und sollen dazu beitragen, inhärente
ESG-Risiken sukzessive genauer zu messen.
Risikoinventur
Die Risikoinventur hat zum Ziel die Wesentlichkeit bestehender und neu eingegangener bankgeschäftlicher Risiken zu
bestimmen. Die Erkenntnisse aus der Risikoinventur werden gesammelt, für die VBW ausgewertet und in einem Risi-
koinventar zusammengefasst. Die Ergebnisse der Risikoinventur fließen in die Risikostrategie ein und bilden den Aus-
gangspunkt für die Risikotragfähigkeitsrechnung, da wesentliche Risikoarten in der Risikotragfähigkeitsrechnung berück-
sichtigt werden.
ESG-Risiken werden zudem jährlich im Rahmen der Risikoinventur anhand von ESG-Heatmaps analysiert und bewertet.
Die ESG-Heatmap ist ein Werkzeug zur Identifizierung, Analyse und Wesentlichkeitsbeurteilung von ESG-Risiken
und/oder deren Risikotreiber. In der ESG-Heatmap werden verschiedene Risikoereignisse beschrieben und für alle rele-
vanten Risikoarten des Volksbanken-Verbundes evaluiert. Die Erkenntnisse werden dann im Rahmen bestehender Risi-
koarten im Risikoinventar abgebildet.
Risikostrategie
Die Verbund-Risikostrategie basiert auf der Verbund-Geschäftsstrategie und schafft konsistente Rahmenbedingungen
und Grundsätze für ein einheitliches Risikomanagement. Die lokale Risikostrategie der VBW baut im Wesentlichen auf
der Verbund-Risikostrategie auf und definiert regionale Spezifikationen und lokale Besonderheiten. Die Risikostrategie
wird zumindest jährlich auf ihre Aktualität und ihre Angemessenheit hin geprüft und an die aktuellen Rahmenbedingun-
gen angepasst. Sie gibt die Regeln für den Umgang mit Risiken vor, und sorgt für die jederzeitige Sicherstellung der
Risikotragfähigkeit. Die Erstellung der Risikostrategie erfolgt im Zuge der Geschäftsplanung. Die Verknüpfung der Inhalte
der Risikostrategie und der Geschäftsplanung des Volksbanken-Verbundes erfolgt durch die Integration der Zielvorga-
ben des Risk Appetite Statements in die GW Strategie, Planung und Reporting.
Die VBW bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmenskultur und strebt an, ESG Aspekte in allen Unternehmensbe-
reichen zu etablieren. Die Risikostrategie umfasst auch eine Teilrisikostrategie für ESG-Risiken. Diese bildet die in den
bestehenden Risikoarten inhärenten ESG-Risiken ab, welche sich aus den ESG-Heatmaps und dem internen Stresstest
ableiten lassen.
Risikoappetiterklärung (Risk Appetite Statement – RAS) und Limitsystem
Das Kernelement der Risikostrategie stellt ein im Einklang mit der Geschäftsstrategie stehendes Risk Appetite Statement
(RAS) und integriertes Limitsystem dar. Das aus strategischen und vertiefenden Kennzahlen bestehende RAS-
Kennzahlen-Set unterstützt den Vorstand bei der Umsetzung zentraler strategischer Ziele der VBW und operationalisiert
diese. Zusätzlich wird regelmäßig ein umfassendes Set an Beobachtungskennzahlen betrachtet.
Jahresfinanzbericht 2024 129
Der Risikoappetit, das heißt die Indikatoren des RAS, wird aus dem Geschäftsmodell, dem aktuellen Risikoprofil, der
Risikokapazität und den Ertragserwartungen bzw. der strategischen Planung abgeleitet. Das auf Teilrisikoarten herunter
gebrochene Limitsystem sowie das RAS geben den Rahmen für jenes maximale Risiko vor, das die VBW bereit ist, für
die Erreichung der strategischen Ziele einzugehen. Die RAS-Kennzahlen werden in der Regel mit einem Ziel-, einem
Trigger- und einem Limitwert versehen und werden ebenso wie die Gesamtbank- und Teilrisikolimits laufend überwacht.
Damit wird sichergestellt, dass Abweichungen von der Risikostrategie rasch erkannt werden und zeitgerecht Maßnah-
men zur Gegensteuerung eingeleitet werden können. Das Kennzahlenset des RAS setzt sich im Wesentlichen aus
folgenden strategischen und vertiefenden RAS-Indikatoren zusammen:
- Kapitalkennzahlen (z.B. CET1-Ratio, T1-Ratio, TC-Ratio, Auslastung Risikotragfähigkeit)
- Kreditrisikokennzahlen (z.B. NPL-Ratio, Coverage Ratio, Kundenforderungen Ausland, Forbearance Ratio,
Branchenkonzentrationen)
- Markt-/Liquiditätsrisikokennzahlen (z.B. LCR, NSFR, Survival Period, Zinskoeffizienten)
- Kennzahlen für das operationelle Risiko (z.B. OpRisk Verluste im Verhältnis zum CET1, IKS-
Durchführungsquote)
- Weitere risikorelevante Kennzahlen (z.B. Cost Income Ratio)
Seit 2024 werden auch Kennzahlen mit ESG-Fokus (physische Risiken bzw. Portfolioabdeckung mit ESG-Scores) in das
RAS-Kennzahlenset integriert.
Risikotragfähigkeitsrechnung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung stellt ein zentrales Element in der Umsetzung des ICAAP dar. Mit ihr wird die jederzeit
ausreichende Deckung der eingegangenen Risiken durch adäquate Risikodeckungsmassen nachgewiesen und für die
Zukunft sichergestellt. Zu diesem Zweck werden alle relevanten Einzelrisiken aggregiert. Diesem Gesamtrisiko werden
die vorhandenen und vorab definierten Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Die Einhaltung der Limite wird quar-
talsweise überwacht und berichtet.
Bei der Bestimmung der Risikotragfähigkeit werden unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt, die sich in drei Sichtweisen
widerspiegeln:
- Regulatorische Perspektive (Einhaltung der regulatorischen Eigenmittelquoten)
- Ökonomische Perspektive
- Normative Perspektive
Die regulatorische Säule 1 Perspektive stellt den nach gesetzlichen Vorgaben berechneten Gesamtrisikobetrag den
regulatorischen Eigenmitteln gegenüber. Die Sicherstellung der regulatorischen Risikotragfähigkeit ist gesetzlich veran-
kert und stellt eine Mindestanforderung dar. Die Zusammensetzung der regulatorischen Gesamtrisikoposition der VBW
entspricht dem Muster einer regional tätigen Retail Bank.
Die ökonomische Perspektive trägt zur Sicherstellung des Fortbestands der VBW bei, indem bei der Steuerung der Kapi-
talausstattung der wirtschaftliche Wert im Vordergrund steht. Die Risikotragfähigkeit der ökonomischen Perspektive
ergibt sich aus der Gegenüberstellung ökonomischer Risiken und dem internen Kapital (Risikodeckungsmasse). Öko-
nomische Risiken sind Risiken, die den wirtschaftlichen Wert des Instituts beeinträchtigen können und somit die Ange-
messenheit der Kapitalausstattung aus ökonomischer Sicht beeinträchtigen können. Bei der Quantifizierung der ökono-
mischen Risiken wird auf interne Verfahren, in der Regel Value at Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %
und einem Zeithorizont von einem Jahr, zurückgegriffen. Dabei werden alle quantifizierbaren Risiken berücksichtigt, die
im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich identifiziert wurden. Als Risikodeckungsmasse werden jene Eigenmittel, die
130 Jahresfinanzbericht 2024
bei der Fortführung der Geschäftstätigkeit zur Verlustabsorption zur Verfügung stehen, (i.d.R. CET1-Kapital) sowie das
im laufenden Geschäftsjahr erzielte Jahresergebnis, reduziert um Abzugspositionen für strategische Risiken, etwaige
stille Lasten sowie etwaige Ausschüttungserfordernisse, angesetzt. Das Gesamtbankrisikolimit ist mit 95 % der verfügba-
ren Risikodeckungsmasse festgelegt. Voraussetzung für die Angemessenheit der Kapitalausstattung aus ökonomischer
Perspektive ist, dass das interne Kapital fortlaufend zur Abdeckung der Risiken und zur Unterstützung der Strategie
ausreicht.
Im Rahmen der normativen Perspektive wird sichergestellt, dass die VBW über einen mehrjährigen Zeitraum in der Lage
ist, seine Eigenmittelanforderungen zu erfüllen und sonstigen externen finanziellen Zwängen gerecht zu werden. Sie
stellt die Risikotragfähigkeit auf Basis der strategischen Planung unter normalen und adversen Bedingungen dar und
umfasst im Wesentlichen die Simulation der GuV- und Eigenmittelpositionen über drei Jahre. Dabei werden die strategi-
sche Planung sowie verschiedene Krisenszenarien simuliert und unter Berücksichtigung der Auswirkungen des jeweili-
gen Szenarios die Entwicklung der regulatorischen Eigenmittelquoten berechnet. Die zentralen Betrachtungsgrößen der
normativen Perspektive sind daher die regulatorischen Eigenmittelquoten CET1, Tier 1 und Total Capital.
Stress Testing
Für das Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiko sowie für das operationelle Risiko werden regelmäßig risikoartenspezifische
Stresstests bzw. Risikoanalysen durchgeführt, wobei die Krisenszenarien derart gestaltet werden, dass das Eintreten
von sehr unwahrscheinlichen, aber nicht unmöglichen Ereignissen simuliert bzw. geschätzt wird. Anhand dieser Vorge-
hensweise können z.B. extreme Verluste erkannt und analysiert werden.
Neben diesen risikoartenspezifischen Stresstests und Sensitivitätsanalysen werden regelmäßig interne Stresstests
durchgeführt, welche risikoartenübergreifend sind. Der regelmäßig durchgeführte interne Stresstest setzt sich aus Sze-
narioanalysen, Sensitivitätsanalysen und dem Reverse Stresstest zusammen. In den Szenarioanalysen werden volks-
wirtschaftliche Krisenszenarien definiert und daraus geänderte Risikoparameter für die einzelnen Risikokategorien und
Geschäftsfelder abgeleitet. Neben der Risikoseite werden auch die Effekte der Krisenszenarien auf die regulatorischen
Eigenmittel sowie auf die Risikodeckungsmasse der ökonomischen Perspektive ermittelt. An dieser Stelle überschneiden
sich die Vorgaben der normativen Perspektive mit den Anforderungen an die Szenarioanalysen für den internen Stress-
test: Es wird über einen mehrjährigen Zeitraum für verschiedene Krisenszenarien die Entwicklung der regulatorischen
Eigenmittelquoten simuliert. Aus den Erkenntnissen des internen Stresstests werden bei Bedarf Handlungsempfehlun-
gen definiert und diese in Maßnahmen übergeleitet.
Im Rahmen des internen Stresstests werden auch Szenarien mit ESG Aspekten (insbesondere mit Bezug auf Klima- und
Umweltrisiken) berechnet, um die im bestehenden Portfolio inhärenten ESG-Risiken frühestmöglich zu erkennen und zu
bewerten. Die Szenarien lehnen sich an die Annahmen des Network for Greening the Financial System (NGFS) an und
werden laufend um aktuelle Erkenntnisse erweitert.
Von der EBA/EZB wird alle zwei Jahre ein EU-weiter, risikoartenübergreifender Stresstest durchgeführt, an dem der
Volksbanken-Verbund teilnimmt. Zuletzt fand im Jahr 2023 ein EBA/EZB Stresstest statt. Die Stresstestergebnisse des
Volksbanken-Verbundes wurden von der EZB zur Beurteilung des Kapitalbedarfs (Säule 2 Kapitalempfehlung) im Rah-
men des SREP herangezogen.
Risikoreporting
Das in der VBW implementierte Reporting-Rahmenwerk zielt darauf ab, sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken
vollständig identifiziert, überwacht und effizient sowie zeitnah gesteuert werden. Das Reporting-Rahmenwerk bietet eine
ganzheitliche und detaillierte Darstellung der Risiken und eine spezifische Analyse der einzelnen Risikoarten.
Jahresfinanzbericht 2024 131
Als Kernelement des Reporting-Rahmenwerks dient der monatliche bzw. für die Risikotragfähigkeitsrechnung (RTFR)
und Kapitalkennzahlen quartalsweise Gesamtbankrisikobericht. Der Gesamtbankrisikobericht gibt einen Überblick über
die Situation und Entwicklung der RAS-Kennzahlen, die Auslastung der Risikotragfähigkeit, adressiert die wesentlichen
Risiken und enthält umfangreiche qualitative und quantitative Informationen. Der Gesamtbankrisikobericht liefert dem
ZO-Vorstand monatlich steuerungsrelevante Informationen und ergeht quartalsweise an den Aufsichtsrat der VBW. Als
Ergänzung zum Gesamtbankrisikobericht komplettieren diverse risikospezifische Berichte (z.B. Analysen im Kreditrisiko
über die Entwicklung einzelner Sub-Portfolien) das Reporting-Rahmenwerk.
Sanierungs- und Abwicklungsplanung
Da der Volksbanken-Verbund in Österreich als ein bedeutendes Institut eingestuft wurde, muss der Verbund einen Sa-
nierungsplan erstellen und bei der Europäische Zentralbank einreichen. Dieser Sanierungsplan wird mindestens einmal
jährlich aktualisiert und berücksichtigt sowohl Änderungen in den Geschäftsaktivitäten der Bank als auch veränderte
aufsichtsrechtliche Anforderungen.
b) Kreditrisiko
Unter dem Kreditrisiko werden mögliche Verluste verstanden, die dadurch entstehen, dass ein Vertragspartner seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Organisation Kreditrisikomanagement
Die mit dem Kreditrisiko in Zusammenhang stehenden Aufgaben werden in der VBW von den Bereichen Kreditrisikoma-
nagement und bestimmten Teilbereichen des Risikocontrolling wahrgenommen. Für die operativen Kreditrisikomanage-
ment-Funktionen ist der Bereich Kreditrisikomanagement Sanierung & Betreibung zuständig. Das Risikocontrolling ist auf
Portfolioebene für die Risikobeurteilung, -messung und -kontrolle sowie das Kreditrisikoberichtswesen zuständig.
Operatives Kreditrisikomanagement
Grundsätze Kreditvergabe
- Kreditgeschäfte setzen zwingend Entscheidungen mit kreditnehmerbezogenen Limiten voraus. Die Festlegung
und Überwachung bestimmter Limite wird einheitlich auf Verbundebene geregelt.
- Die Ratingverpflichtung gilt für jeden Kreditnehmer mit einem Obligo über der definierten Mindesthöhe. Der Ra-
tingprozess basiert auf einem 4-Augen-Prinzip und gilt verbundweit.
- Kreditzusagen berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kreditnehmer, Finanzierungsbedarf
und Investitionsvolumen. Die Rückzahlungsfähigkeit ist Voraussetzung für eine Kreditgewährung. Im Vorfeld
werden Finanzierungsbedarf und Investitionsvolumen abgestimmt. Die Kreditlaufzeiten übersteigen nicht die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der finanzierten Objekte. Auf die Hereinnahme angemessener Eigenmittel
wird geachtet.
- Kreditgeschäfte mit Privatkunden unterliegen den Regelungen und Informationspflichten des Verbraucherkre-
ditgesetzes (VKrG) als auch jenen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG), welche unabhängig
voneinander Bestand haben.
- Die Bestimmungen gemäß der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen Verordnung (KIM-VO) der
FMA für neu vereinbarte private Immobilienfinanzierungen werden eingehalten und seit Gültigkeit gesondert
überwacht.
- Das Thema Nachhaltigkeit/ESG Faktoren sowie mögliche klimabedingte transitorische und physische Risken
finden im Kreditvergabeprozess Berücksichtigung.
- Bei der Auswahl von Kreditsicherheiten wird auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis geachtet und somit auf vor-
nehmlich werthaltige, wenig bearbeitungs- und kostenintensive sowie auf tatsächlich verwertbare Kreditsicher -
132 Jahresfinanzbericht 2024
heiten zurückgegriffen. Aus diesem Grund werden Sachsicherheiten, wie beispielsweise Immobiliensicherheiten
und finanzielle Sicherheiten, wie Bar- oder Wertpapiersicherheiten, eine bevorzugte Stellung eingeräumt. Die
Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit von Kreditsicherheiten ist grundsätzlich vor jeder Kreditentscheidung zu
beurteilen. Grundsätze für das Management von Sicherheiten bzw. einheitliche Regeln für die Auswahl, Bestel-
lung, Verwaltung und Bewertung von Kreditsicherheiten gelten auf Verbundebene.
- Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite werden grundsätzlich nicht mehr angeboten bzw. vergeben.
- Der Hauptmarkt des Kreditgeschäftes ist der österreichische Markt.
Entscheidungsprozess
In allen Einheiten der VBW, die Kreditrisiko generieren, ist eine strenge Trennung von Vertriebs- und Risikomanagemen-
teinheiten gegeben. Sämtliche Einzelfallentscheidungen werden unter strenger Beachtung des 4-Augen-Prinzips getrof-
fen, für welche eindeutige Abläufe festgelegt wurden. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Limitsysteme, welche die
Entscheidungskompetenzen der einzelnen Einheiten in einen Rahmen fassen.
Engagement- und Sicherheitenüberwachung
Die Prozesse zur Überprüfung der Engagements und Sicherheiten sind verbundweit geregelt und von allen ZKs einzu-
halten.
Limitierung
Die Überwachung, Steuerung und Begrenzung des Risikos von Einzelengagements und von Klumpenrisiken erfolgt
anhand differenzierter Limitkategorien.
Im Volksbanken-Verbund wird die Gruppe verbundener Kunden (GvK) als Basis für Limite bei Neukreditvergaben und
die laufende Überwachung herangezogen. Hinsichtlich der Limite wird zwischen den Vorgaben auf Ebene des Volksban-
ken-Verbundes und für die Einzelinstitute unterschieden. Die Überprüfung der Limitierungen auf Einzelgeschäftsebene
erfolgt kontinuierlich im Kreditrisikomanagement der ZK und wird anhand zentraler Auswertungen durch das Kreditrisi-
komanagement der VBW als ZO überwacht.
Im Zusammenhang mit Portfoliolimitierungen werden derzeit im Volksbanken-Verbund hauptsächlich Limite für Aus-
landsfinanzierungen, Limite für die gewerblichen Branchen sowie separate Limite für die Immobilienwirtschaft definiert.
Diese Limite sind für den Kreditvergabeprozess relevant und werden monatlich durch das Risikocontrolling überwacht.
Zusätzlich sind auf Verbund- und ZK-Ebene Wesentlichkeitsgrenzen für Branchen definiert, bei deren Überschreitung
weitere Steuerungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Um eine entsprechend nachhaltig gesunde Portfolioqualität zu erzielen, gibt es bonitätsabhängige verbundweite Vorga-
ben für Geschäfte mit Neukunden und Obligoerhöhungen bei Bestandskunden.
Intensiviertes Kreditrisikomanagement
Unter intensiviertem Kreditrisikomanagement wird im Volksbanken-Verbund und damit auch in der VBW die gesonderte
Beobachtung von Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten und/oder ausfallsgefährdeter Kunden verstanden. Das intensi-
vierte Kreditrisikomanagement umfasst unter anderem Prozesse rund um die Früherkennung von ausfallsgefährdeten
Kunden, das Mahnwesen, Forbearance-Prozesse sowie die Ausfallserkennung.
Früherkennung: Bei der Früherkennung werden Kunden, welche innerhalb der nächsten Monate ein erhöhtes Ausfallrisi-
ko aufweisen könnten, auf Grund bestimmter Indikatoren systematisch identifiziert. Der VBW wird damit die Möglichkeit
Jahresfinanzbericht 2024 133
gegeben, potenziellen Ausfällen frühzeitig entgegen steuern zu können. Die Früherkennung von ausfallgefährdeten
Kunden ist verbundweit in einem einheitlichen Frühwarnsystem geregelt.
Mahnwesen: Das im gesamten Volksbanken-Verbund und damit der VBW zum Einsatz kommende Mahnwesen basiert
auf einer automatisierten und einheitlichen Basis und darauf aufbauend vordefinierten Prozessen.
Forbearance: Unter Forbearance werden Zugeständnisse verstanden, die die Bank dem Kreditnehmer im Zusammen-
hang mit finanziellen Schwierigkeiten oder drohenden finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers gewährt, ansons-
ten aber nicht gewähren würde. Kreditnehmer, bei denen Geschäfte als forborne eingestuft wurden, unterliegen im
Volksbanken-Verbund besonderen (Überwachungs-)Vorschriften.
Ausfallserkennung: Der Prozess der Ausfallserkennung dient dazu, Ausfälle rechtzeitig zu erkennen. Ein Kunde gilt als
ausgefallen, wenn gemäß CRR ein Leistungsverzug von über 90 Tagen und/oder eine vollständige Begleichung der
Verbindlichkeit ohne Sicherheitenverwertung als unwahrscheinlich angesehen wird. Der Volksbanken-Verbund hat 15
mögliche Ausfallseventarten definiert, die für eine verbundweit einheitliche Klassifizierung von Ausfallsereignissen ver-
wendet werden. Die Ausfallserkennung baut unter anderem auch auf den oben beschriebenen Frühwarnerkennungs-
und Forbearance-Prozessen auf. Zusätzlich gibt es weitere (Prüf-)Prozesse, wie z.B. die Analyse der erwarteten Cash-
Flows innerhalb der regulären oder anlassbezogenen Engagementüberprüfung, die eine Einstufung in eine Ausfallsklas-
se auslösen können.
Die NPL-Ratio des KI-Verbundes sowie der VBW hat sich bis 2022 und in den Jahren davor positiv entwickelt, ab dem
2. Halbjahr 2023 bzw. vor allem im Jahr 2024 ist jedoch ein deutlicher Anstieg ersichtlich (NPL-Ratio VBW 2024: 6,6 % /
NPL-Ratio VBW 2023: 3,1 %), da größere Ausfälle insbesondere im Real Estate Segment nicht mehr durch Bestandsre-
duktionen ausgeglichen werden konnten. Bei den Neuausfällen im Jahr 2024 zeigt sich im Bereich Real Estate der
höchste Anstieg. Der österreichische Immobilienmarkt hat sich im Jahr 2024, trotz der vorherigen Erwartungen, nicht
erholt. Insbesondere folgende Faktoren haben im Zeitraum 2023 und 2024 zu einem markanten Einbruch der Transakti-
onen am österreichischen Wohnimmobilienmarkt geführt:
- wesentlicher Anstieg des Zinsniveaus innerhalb einer kurzen Zeitspanne
- Regulatorische Kreditvergabebeschränkungen im Rahmen der KIM-Verordnung
- Steigende Baukosten aufgrund von Lieferschwierigkeiten und in weiterer Folge aufgrund einer hohen Inflation
Im Zuge der damit verbundenen hohen Anspannung bei den liquiden Mitteln sowie verzögerter Kreditrückführung ist
auch ein deutlicher Anstieg im intensivierten Kreditrisikomanagment aufgrund der daraus bedingten Forbearance Kenn-
zeichnungen bzw. Ratingverschlechterungen ersichtlich.
Problem Loan Management
Im Rahmen des verbundweiten Problem Loan Management-Systems (PLM) erfolgt die Zuordnung der Kunden anhand
eindeutig definierter Indikatoren, die verbundweit einheitlich zur Anwendung kommen. Es wird in weiterer Folge zwischen
Kunden in
- Intensivbetreuung (negative Änderung der Risikoeinschätzung, aber noch nicht ausgefallen),
- Sanierung (akute Ausfallsgefährdung bzw. bereits ausgefallen, Kunde jedoch sanierungswürdig) und
- Betreibung (ausgefallene und nicht sanierungswürdige Kunden)
unterschieden und entsprechend differenzierte Bearbeitungsprozesse sind im Volksbanken-Verbund einheitlich aufge-
setzt.
134 Jahresfinanzbericht 2024
Branchenmonitoring
Um über die bereits bestehenden Maßnahmen und Limite hinaus eine noch detailliertere und vor allem branchenspezifi-
schere Steuerung des Volksbanken-Verbundportfolios zu ermöglichen, werden basierend auf den Ergebnissen aus
regelmäßigen Branchenanalysen Branchen mit höherem Risikogehalt identifiziert, wobei zwischen einem tourlichen,
halbjährlichen Prozess sowie einem ad-hoc Prozess zu unterscheiden ist. In weiterer Folge werden die Ergebnisse aus
diesem Analyseprozess in das bestehende EWS System übergeleitet und damit eine branchenspezifische Frühwarner-
kennung ermöglicht.
Seit 2022 gelten gesonderte Vorgaben für Neufinanzierungen in jenen Branchen, die von einer Erhöhung der Energie-
kosten besonders betroffen sind.
Nachhaltigkeit/ESG Faktoren
Physische Risken: Aktuell werden die physischen Risiken, denen die finanzierten Geschäftspartner des Volksbanken-
Verbundes ausgesetzt sind, regelmäßig ermittelt. Hierfür wird für in Österreich ansässige Unternehmen bzw. in Öster-
reich befindliche Immobilien auf ein extern entwickeltes Modell zugegriffen, welches Ergebnisse für die gängigen RCP-
Modelle RCP 2.6, RCP 4.5, RCP 6.0 und RCP 8.5 ermittelt. Eine Differenzierung erfolgt zwischen akuten Risiken (wie
z.B. Flut, Regenfall, Schneefall, Hagel, usw.) und chronischen Risiken (wie z.B. Hitzestress, Wasserstress, Ernteausfall,
usw.).
ESG-Score: Bereits seit Herbst 2022 finden ESG Faktoren im Kreditvergabeprozess über den im KI-Verbund eigenent-
wickelten internen ESG Score Berücksichtigung, auf Basis dessen die Berücksichtigung von Risken und Stärken in den
Bereichen Umwelt, Soziales und ethische Unternehmensführung in den Kreditentscheidungsprozess eingebunden ist.
Anhand der aus dem extern entwickelten IT-Tool (CO
2
-Emissionen und Physische Risken) sowie dem intern entwickel-
ten ESG Score generierten Daten wurden 2024 erste KPIs im RAS-Kennzahlenset festgelegt sowie ein Monitoring auf-
gesetzt. Eine Weiterentwicklung erfolgt laufend.
Quantitatives Kreditrisikomanagement bzw. Kreditrisikocontrolling
Messung und Steuerung des Kreditrisikos
Zur Messung und Steuerung des Kreditrisikos ist auch die Entwicklung von ausgereiften Modellen sowie von Systemen
und Prozessen, die auf das bankindividuelle Portfolio zugeschnitten sind, notwendig. Dadurch soll einerseits die Kredi-
tentscheidung strukturiert und verbessert werden, andererseits bilden diese Instrumente bzw. deren Ergebnisse auch die
Grundlage für die Portfoliosteuerung.
Die Ergebnisse der Kreditrisikomessung werden monatlich an den Vorstand im Rahmen des Risk Committees berichtet.
Wichtigstes Ziel für den Einsatz der Kreditrisiko-Modelle und Instrumente ist die Verlustvermeidung durch Früherken-
nung von Risiken.
Ratingsysteme
Verbundweit werden standardisierte Modelle zur Bonitätsbestimmung (die VB Ratingfamilie) und zur Bestimmung der
Verlusthöhe im Ausfall angewandt. Die erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit jedes Kunden wird über die VB Ratingfamilie
geschätzt und über die VB Masterskala ausgedrückt, die insgesamt 25 Ratingstufen umfasst. Das verwendete PD-Band
ermöglicht nicht nur den Vergleich interner Ratings mit den Klassifizierungen externer Ratingagenturen, sondern auch
den Vergleich der Bonitätseinstufung über Kundensegmente hinweg.
Die Ratingstufen der Ratingklasse 5 decken die verbundweit zur Anwendung kommenden Ausfallsgründe für einen Kre-
dit ab und werden auch zum Reporting nicht-performender Kredite (NPL) herangezogen.
Jahresfinanzbericht 2024 135
Credit Value at Risk
Die Berechnung des für das Kreditrisiko erforderlichen ökonomischen Kapitalbedarfes erfolgt über die Credit Value at
Risk (CVaR) Methodik. Der Volksbanken-Verbund hat sich zu diesem Zweck für eine statistische Simulationsmethode
entschieden. Im Detail wird für die Modellierung der Kreditrisiken im Kreditportfolio ein weiterentwickeltes und den inter-
nen Erfordernissen angepasstes Merton Modell herangezogen.
Konzentrationen
Die Quantifizierung und Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen von Konzentrationen erfolgt monatlich einerseits über
die ermittelten Risikoparameter und andererseits im Zuge der Erstellung des Risikoberichtes.
Kontrahentenausfallrisiko
Dem Kontrahentenrisiko aus unbesicherten Derivaten wird mittels Credit Value Adjustments (CVA) bzw. Debt Value
Adjustment (DVA) Rechnung getragen. Das expected future exposure (EFE) wird hierbei mittels Monte Carlo Simulation
ermittelt. Für jene Kontrahenten, für die keine am Markt beobachtbaren Credit Spreads verfügbar sind, basieren die
Ausfallswahrscheinlichkeiten auf internen Ratings des Volksbanken-Verbundes.
Kreditrisikominderung
Die Berücksichtigung der Sicherheiten in den Kreditrisikomodellen für CVaR und in den Expected Loss Berechnungen
erfolgt primär über die verbundweiten LGD-Modelle. Ausgangspunkt für die Berücksichtigung von Sicherheiten ist jeweils
der aktuelle Markt-, Verkehrs-, Nominal- oder Rückkaufswert.
Zur Reduktion des Kontrahentenrisikos von derivativen Geschäften verwendet der Volksbanken-Verbund Kreditrisikom-
inderungstechniken wie Netting und Sicherheitenaustausch. Der Verbund strebt mit allen wesentlichen Marktteilnehmern
den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden Credit
Support Annex (CSA) an. Es findet ein täglicher Abgleich der Marktwerte der derivativen Geschäfte mit den Kontrahen-
ten statt. Überschreiten die Marktwerte bestimmte vertraglich festgelegte Schwellenwerte, müssen diese Überhänge mit
Sicherheiten abgedeckt werden. Diese Sicherheiten werden regulatorisch anerkannt und reduzieren das Risiko.
Einflussfaktoren zur Schätzung der erwarteten Verluste (Expected Credit Losses „ECL“) für die Ermittlung der
Wertminderungen
Für die Entwicklung der Modelle zur Bestimmung des ECL sowie für die regelmäßige Rekalibrierung der Risikoparame-
ter sind Daten auf Verbund-Ebene ausschlaggebend. Darunter fallen z.B. Ausfallszeitreihen oder Portfolio-
Zusammensetzungen. Daten externer Herkunft, wie z.B. makroökonomische Prognosen der EZB, haben ebenfalls für
den gesamten Verbund Gültigkeit. Somit besteht grundsätzlich methodische Einheitlichkeit für sämtliche Aspekte in der
Ermittlung der Wertminderung in allen Verbundbanken. Verbundbank-individuelle Methoden bzw. Vorgehensweisen
bilden die absolute Ausnahme und unterliegen einer strengen Governance im Verbund.
Zur Messung eines wesentlichen Anstiegs des Kreditrisikos werden verschiedene Einflussfaktoren, Annahmen und
Techniken herangezogen.
Ratingsysteme
Jedes Exposure wird bei der erstmaligen Erfassung auf Basis der verfügbaren Informationen über den Kreditnehmer
einem Kreditrisiko-Rating zugeordnet. Die Engagements unterliegen einer laufenden Überwachung, und die Risikoma-
nagementrichtlinien der Bank erfordern eine mindestens jährliche Erneuerung der Bonität. Die etablierten Governance-
Prozesse, einschließlich der RAS-Limits (Risk Appetite Statement), stellen sicher, dass eine gültige Bonitätsbeurteilung
bei über 98 % der Engagements vorliegt.
136 Jahresfinanzbericht 2024
Die Bank verfügt über ein umfassendes Set an Ratingsystemen, um alle relevanten Forderungsarten abzudecken. Die
wichtigsten Bestandteile der Ratingsysteme für die Hauptportfolien sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Portfolio
Haupteinflussfaktoren der Ratingsysteme
KMU und
Corporate
• Informationen, die bei der regelmäßigen Überprüfung der Jahresabschlüsse und Ma-
nagementkonten (wirtschaftliche Verhältnisse der Eigentümer) des Kreditnehmers ge-
wonnen wurden
• Tatsächliche und erwartete wesentliche Änderungen des regulatorischen, technologi-
schen oder geschäftlichen Umfelds des Kreditnehmers
• Qualitative Beurteilung des Kreditnehmermanagements, der Transparenz der Angaben
des Kreditnehmers, der Angemessenheit der Rechnungslegungsprozesse des Kredit-
nehmers und sonstige Softfacts
• Neue und / oder erwartete Veränderungen der finanziellen Situation des Kreditneh-
mers, die sich nicht in den letzten Abschlüssen widerspiegeln
• Intern erhobene Daten über das Verhalten des Kreditnehmers, z.B. Überziehungen bei
Kontokorrentkrediten und Inanspruchnahme von Kreditlinien
• Soweit verfügbar, Ratings von externen Ratingagenturen für den Kreditnehmer oder
für die Muttergesellschaft des Kreditnehmers.
Privatkunden
• Kreditwürdigkeitskennzahlen sowie soziodemographische Antragsbewertung
• Informationen von Kreditbüros
• Für das Neukreditgeschäft mit Bestandskunden sowie für die laufende Überwachung -
intern gesammelte Daten zum Kundenkontoverhalten, z.B. Zahlungsverzögerungen
und Änderungen bei den Kontoeingängen oder -ausgängen
Banken
• Informationen, die bei der regelmäßigen Überprüfung der Jahresabschlüsse, Offenle-
gungen und Berichte des Kreditnehmers gewonnen wurden
• Qualitative Beurteilung der Marktposition, der Asset-Qualität und des Konzentrationsri-
sikos des Portfolios des Kontrahenten
• Implizite Unterstützung oder explizite Garantien von Staaten, Regierungen oder Mut-
tergesellschaften
Alle Ratingsysteme werden regelmäßig von einer unabhängigen Einheit innerhalb des Risikocontrolling nach qualitativen
und quantitativen Kriterien validiert, einschließlich Backtesting auf tatsächliche Ratingmigrationen und Ausfälle.
Sämtliche Ratingsysteme wenden die Volksbank Masterskala an, die aus 20 Ratingstufen (1A bis 4E) plus 5 zusätzli-
chen Stufen (5A bis 5E) für ausgefallene Kunden besteht. Die Masterskala ordnet einer Ratingklasse nicht überlappende
Intervalle von Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default, PD) zu. Die PDs des Ratingsystems werden als lang-
fristige, Through-The-Cycle (TTC) Ausfallwahrscheinlichkeiten über einen Zeitraum von 12 Monaten modelliert. Die Ra-
tings externer Ratingagenturen werden ebenfalls durch statistische Analysen der von den Ratingagenturen veröffentlich-
ten historischen Ausfallraten auf die VB Masterskala abgebildet.
Jahresfinanzbericht 2024 137
Volksbank Masterskala
Kurzbeschreibung
Ratingklasse
Mittlere PD
Ratingstufe
Externe Ratings
Moody's
S & P's
Beste Bonität
K1
0,01 %
1A
Aaa,Aa1
AAA,AA+
Beste Bonität
0,02 %
1B
Aa2
AA
Beste Bonität
0,03 %
1C
Aa3
AA-
Beste Bonität
0,04 %
1D
Beste Bonität
0,05 %
1E
A1
A+
Ausgezeichnete Bonität
K2
0,07 %
2A
A2,A3
A,A-
Ausgezeichnete Bonität
0,11 %
2B
Baa1
BBB+
Sehr gute Bonität
0,16 %
2C
BBB
Sehr gute Bonität
0,24 %
2D
Baa2
Sehr gute Bonität
0,35 %
2E
Baa3
BBB-
Gute Bonität
K3
0,53 %
3A
Ba1
BB+
Gute Bonität
0,80 %
3B
Ba2
BB
Gute bis mittlere Bonität
1,20 %
3C
Ba3
BB-
Mittlere Bonität
1,79 %
3D
B1
Akzeptable Bonität
2,69 %
3E
B2
B+
Mangelhafte Bonität
K4
4,04 %
4A
B3
B
Mangelhafte Bonität
6,05 %
4B
B-
Watch List
9,08 %
4C
Watch List
13,62 %
4D
Watch List
20,44 %
4E
Caa-C
CCC/C
Zahlungsverzug: 90 T. / 30 T. (forb.)
K5
D
5A
Einzelwertberichtigung
D
5B
Restrukturierung / Fälligstellung
D
5C
Insolvenz
D
5D
Ausbuchung
D
5E
Lifetime Probability of Default
Ratings sind ein wesentlicher Input für die Bestimmung der Lifetime PD für die ECL-Berechnung. Die Bank beurteilt zu
jedem Bilanzstichtag, ob sich das Ausfallrisiko bei einem Finanzinstrument seit dem erstmaligen Ansatz signifikant er-
höht hat. Zur Erkennung signifikanter Erhöhungen des Ausfallrisikos kann ein Unternehmen
Finanzinstrumente anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen zusammenfassen und auf diese
Weise eine Analyse vornehmen, die darauf ausgerichtet ist, signifikante Erhöhungen des Ausfallrisikos zeitnah feststel-
len zu können. Für die Analyse der Lifetime PD wird das Portfolio der Volksbank in die folgenden Segmente unterteilt:
- KMU und Corporate, inkl. Spezialfinanzierungen
- Privatkunden
- Banken
- Staaten sowie durch externer Ratingagenturen beurteilte internationale Organisationen
- Sonstige Engagements (hauptsächlich Gemeinden und sonst. öffentliche Unternehmen und Organisationen, die
nicht mit den üblichen Ratingsystemen für KMU oder Corporates behandelt werden)
Für die Segmente "Privatkunden" sowie "KMU und Corporates inkl. Spezialfinanzierungen" extrahiert die Bank langfristi-
ge, repräsentative Stichproben von internen Ratings und Ausfällen, die alle wesentlichen Teilsegmente und Ratingklas-
sen abdecken. Statistische Modelle werden eingesetzt, um die gesammelten Daten zu analysieren und Schätzungen
über die Restlaufzeit-PD (sowie dessen voraussichtliche Änderung im Laufe der Zeit) zu erstellen.
Für die Segmente "Banken" und "Staaten" verwendet die Bank die langfristigen Ausfallstudien der externen Ratingagen-
turen, um die Lifetime PD nach Ratingklassen zu ermitteln. Für die sonstigen Engagements werden die Bilanzdaten der
österreichischen Gemeinden herangezogen, anhand einer betriebswirtschaftlichen Analyse eine Ausfallsapproximation
definiert und Lifetime PD geschätzt.
138 Jahresfinanzbericht 2024
Zukunftsgerichtete Informationen
Die Bank berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen sowohl in ihrer Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines In-
struments seit seiner erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, als auch in ihrer Bewertung des ECL. Die zukunftsori-
entierten Informationen umfassen sowohl makroökonomische Prognosen als auch vorhandene Informationen auf Einzel-
kundenebene. Die Informationen auf Einzelkundenebene, wie beispielsweise neue und/oder erwartete Veränderungen
der finanziellen Situation des Kreditnehmers, die sich nicht in den letzten Abschlüssen widerspiegeln, werden im Rah-
men des Ratingprozesses erfasst und bewertet.
Die makroökonomischen Prognosen der EZB werden als Ankerpunkt für die Festlegung der realwirtschaftlichen Szenari-
en eingesetzt. Basierend auf der Analyse der Wirtschaftsexperten der Researchabteilung der Bank und unter Berück-
sichtigung weiterer Marktdaten werden zwei oder mehrere Szenarien definiert. Jedenfalls wird ein "Base Case"-Szenario
auf die zukünftige Entwicklung der relevanten wirtschaftlichen Variablen definiert. Das "Base Case"-Szenario stellt das
wahrscheinlichste Ergebnis dar und entspricht im Wesentlichen dem Baseline Szenario der EZB. Das Szenario ist eben-
falls mit den Informationen abgestimmt, die von der Bank für andere Zwecke wie strategische Planung und Budgetierung
verwendet werden. Es werden darüber hinaus weitere mögliche Prognoseszenarien definiert, die ein vom “Base Case“
abweichendes Ergebnis der relevanten wirtschaftlichen Variablen darstellen. Die Anzahl und Ausgestaltung der weiteren
Szenarien richten sich nach den Vorgaben der EZB.
Der Prognoseprozess umfasst sowohl die Projektion der Entwicklung der relevanten wirtschaftlichen Variablen über die
nächsten drei Jahre als auch die Schätzung der Wahrscheinlichkeit für jedes Szenario. Die Bank führt regelmäßig (halb-
jährlich) Stresstests mit Schocks durch, um die Auswirkungen stark verschlechterter Wirtschaftsbedingungen zu
quantifizieren und die Notwendigkeit einer Neukalibrierung des "Base Case"-Szenarios und/oder der anderen Progno-
seszenarien zu analysieren.
Berücksichtigung der zukunftsgerichteten Informationen
Die Bank führt eine eingehende Analyse durch, um die Zusammenhänge zwischen der Veränderung der Ausfallraten
und der Veränderung der wichtigsten makroökonomischen Faktoren zu identifizieren und zu kalibrieren.
Die Analyse für Privatkunden und für Unternehmenskunden (KMU und Corporates inkl. Spezialfinanzierungen) basiert
auf einer Zeitreihe von durchschnittlichen Ausfallraten, die aus dem intern verfügbaren Datensatz geschätzt werden. Für
Portfolien mit wenigen Ausfällen (Banken, Staaten, Gemeinde) werden die Downgrade- und Ausfallszeitreihen der exter-
nen Ratingagenturen bzw. die Bilanzdaten der Gemeinden herangezogen. Auf Basis der historischen Zeitreihen werden
mithilfe von statistischen Verfahren die trennschärfsten makroökonomischen Variablen festgelegt. Dabei werden pro
Portfolio multivariate Regressionsanalysen durchgeführt. Adverse makroökonomische Szenarien werden mithilfe von
einem speziell auf negative Beobachtungen kalibriertes, zweites Set von Regressionskoeffizienten abgebildet. Erklären-
de Variablen sind u.a. das Gesamtwachstum des BIP und die Veränderung der Arbeitslosenrate in Österreich und in der
Eurozone sowie marktbasierte Indikatoren (Credit Spreads, insb. Spreads zwischen den 10-jährigen österreichischen
und deutschen Staatsanleihen, sowie Aktienindizes repräsentativ für die Eurozone).
Definition von Ausfall (Stage 3)
Ein finanzieller Vermögenswert gilt als ausgefallen (Stage 3), wenn:
- es unwahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen vollständig erfüllen wird, ohne auf
Maßnahmen wie die Verwertung einer Sicherheit (falls vorhanden) zurückzugreifen; oder
- der Kreditnehmer bei einer wesentlichen Kreditverpflichtung mehr als 90 Tage überfällig ist .
Jahresfinanzbericht 2024 139
Die Definition des Ausfalls ist vollständig an jene Ausfalldefinition der Bank für Zwecke der Eigenmittelunterlegung (CRR)
angepasst. Die Volksbank setzt dabei einen Ausfallserkennungsprozess ein, der sowohl automatisch ermittelten als auch
manuellen Ausfallsevents berücksichtigt und die Herabstufung des betroffenen Kunden in die Ratingklasse 5 sicherstellt.
Zu den Ausfallsevents zählen:
Ausfallsevent
Auslösung
Ratingstufe
90-Tage-Leistungsverzug
automatisch
5A
30 Tage Verzug im Forbearance Fall
automatisch
5A
Tilgungsträgerevent
automatisch oder manuell
5A
Bildung einer EWB
automatisch
5B
Unzureichenden erwarteten Cash-Flows
manuell
5B
Ausbuchung
automatisch
5E
Restrukturierung
manuell
5C
Reforbearance
automatisch
5C
Distressed Restructuring
automatisch
5C
Fälligstellung am Konto (erfolgloser Mahnlauf)
automatisch
5C
Umschuldung mit Verlust
manuell
5C
Verzicht auf EWB aufgrund ausreichender Besicherung
manuell
5B
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Konkurs
manuell
5D
Sanierungsverfahren
manuell
5D
Sonstige Fälligstellung
manuell
5C
Ein Ausfall kann frühestens sechs Monate nach Beginn der Wohlverhaltensperiode gesundet und als Stage 1 oder Stage
2 rückgeführt werden, wenn innerhalb dieser sechsmonatigen Dauer Wohlverhalten gezeigt wird und die anderen in
CRR und in den internen Richtlinien festgeschriebenen Voraussetzungen zutreffen.
Rechtzeitige Erkennung von Ausfällen und Stage 2 Transfers
Zur rechtzeitigen Erkennung von Ausfällen setzt die Volksbank einen Unlikeliness-To-Pay (UTP)-Bewertungsprozess
ein, der durch ein umfassendes Frühwarnsystem (EWS) unterstützt wird. Das EWS verwendet unterschiedliche qualitati-
ve und quantitative Indikatoren, um potenzielle signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos zu ermitteln, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf Ratingherabstufungen, negative Kontoverhaltensbeobachtungen oder Verschlechterungen
bestimmter Finanzkennzahlen des Kreditnehmers.
Forderungen an Kreditnehmer, deren Rückzahlung als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, werden zu Zwecken der
Wertminderung dem Stage 3 zugeordnet. Kreditnehmer mit einem weniger starken, aber dennoch signifikanten Anstieg
des Kreditrisikos (Kunden in der Intensivbetreuung) werden für Wertminderungszwecke als Stage 2 eingestuft. Somit
werden die wesentlichen qualitativen Kriterien für die Ausfallserkennung und für die Zuordnung in die Stage 2 im Rah-
men desselben Prozesses und auf Basis einer einheitlichen Daten- und Entscheidungsgrundlage festgelegt
Darüber hinaus werden weitere, vollautomatisierte Kriterien für die Zuordnung in die Stage 2 herangezogen:
- Kreditnehmer mit einer Überfälligkeit (Leistungsverzug) von mehr als 30 Tagen bei wesentlichen Engagements,
- Konten mit Forbearancemaßnahmen,
- Alle Finanzinstrumente, bei denen die Bank nicht in der Lage ist, die Bonität beim erstmaligen Ansatz oder die
Bonität zum Stichtag zu beurteilen. Dabei kann festgehalten werden, dass aufgrund der umgesetzten Verfahren
und Richtlinien fast ausschließlich unwesentlichen Exposures davon betroffen sind.
Neben den qualitativen Kriterien setzt die Volksbank auch quantitative Stage 2 Transferkriterien ein. Die Bank kalibriert
eine bidirektionale Abbildung zwischen den Veränderungen der erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit und der Ra-
tingmigration von der erstmaligen Erfassung bis zum aktuellen Stichtag unter Berücksichtigung der aktuellen zukunftsge-
140 Jahresfinanzbericht 2024
richteten Informationen. Somit werden die quantitativen Stagetransfers aus signifikanten Herabstufungen des aktuellen
Ratings des Kunden gegenüber der Bonität bei der erstmaligen Erfassung abgeleitet. Basierend auf der VB Masterskala
mit 20 (Lebend-) Ratingstufen liegt die Anzahl der zu Stage 2 führenden Ratingklassenabstufungen von 1 bis 5, abhän-
gig von der Original- und Restlaufzeit des jeweiligen Finanzinstruments, vom anfänglichen Rating, vom Kundensegment
sowie von den aktuellen zukunftsgerichteten Informationen. Finanzielle Vermögenswerte mit einem Rating im Invest-
ment-Grade Bereich zum Bewertungsstichtag - entspricht einer Ratingstufe von 2E oder besser anhand der VB Mas-
terskala - werden als Stage 1 eingestuft („Low Credit Risk Exemption“, IFRS 9.5.5.10).
Die Rückführung von Stage 2 in Stage 1 erfolgt unmittelbar zum Bewertungsstichtag nach Wegfall der qualitativen und
quantitativen Stage 2 Kriterien (ohne Berücksichtigung von Wohlverhaltensperioden).
Messung des erwarteten Verlustes (Expected Credit Loss „ECL“)
Die Bank ermittelt den ECL auf Einzelinstrumentenbasis, unabhängig von der Wesentlichkeit des Engagements. Gege-
benenfalls werden kollektive Parameter und Annahmen herangezogen.
Das Wertminderungsmodell ermittelt die Risikovorsorge generell in Höhe der erwarteten Kreditverluste:
- über 12 Monate für Finanzinstrumente in Stage 1 (inklusive Finanzinstrumente mit einem niedrigen Ausfallrisiko
(„Low Credit Risk Exemption“),
- über die Restlaufzeit, für Finanzinstrumente in Stage 2 oder Stage 3.
Lebendportfolio
Für das Lebendportfolio (Stage 1 und Stage 2) basiert die Messung auf Modellparametern, die aus intern entwickelten,
statistischen Modellen und anderen historischen Daten abgeleitet werden.
Die wichtigsten Modellparameter für die Messung von ECL sind:
- Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD);
- Exposure at Default (EAD), unterteilt in Secured-EAD und Unsecured-EAD; und
- Verlust bei Ausfall (LGD).
Die PD-Parameter sind abhängig vom aktuellen Rating und Segment des Kreditnehmers und werden wie oben be-
schrieben an zukunftsorientierte Informationen angepasst.
Der EAD-Parameter wird als das prognostizierte zukünftige Exposure des betrachteten Finanzinstruments gemessen.
Die Projektion basiert auf dem Cashflow-Plan des Instruments. Für die ECL-Berechnung verwendet die Bank den Cash-
flow-Plan aus dem Asset-Liability-Management (ALM)-System. Damit werden die ECL-Berechnung und das strategische
Zins- und Liquiditätsrisikomanagement aufeinander abgestimmt. Der Cashflow-Plan basiert auf den vertraglichen Bedin-
gungen des Finanzinstruments, einschließlich der Amortisation, und wird in Übereinstimmung mit den umfassenden
ALM-Modellen der Bank angepasst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zinsprognosen für variabel verzinsliche
Instrumente. Für außerbilanzielle Finanzinstrumente wie Kreditlinien oder Garantien verwendet die Bank Credit-
Conversion-Factors (CCF), um den Forderungsbetrag im Falle eines Ausfalls zu ermitteln (EAD für Off-Balance). Die
CCF-Parameter werden anhand der Kontoverhaltensdaten von zuvor ausgefallenen Kunden über einen Zeitraum von
zwölf Monaten vor dem Ausfall geschätzt. Für Produktarten, bei denen die internen Standarddaten begrenzt sind, ver-
wendet die Bank die in der CRR festgelegten regulatorischen CCF-Benchmarks.
Das EAD wird in Secured-EAD- und Unsecured-EAD-Teile unterteilt, die sich nach dem Wert der vom Kreditnehmer
verpfändeten Sicherheiten richten. Ausgangspunkt für die Secured-EAD-Berechnungen sind die Belehnwerte der Si-
Jahresfinanzbericht 2024 141
cherheiten. Diese Belehnwerte werden regelmäßig überprüft und entsprechend den Risikomanagementrichtlinien der
Bank aktualisiert. Der Secured EAD ist der Teil des EAD, der durch die Sicherheiten abgedeckt ist (begrenzt auf 100 %
des EAD). Der ungesicherte EAD wird als Rest des EAD betrachtet.
Der LGD ist die Höhe des wahrscheinlichen Verlusts bei einem Ausfall. LGD-secured und LGD-unsecured Parameter
werden separat ermittelt. Der Parameter LGD-secured spiegelt das Restrisiko wider, das sich aus der Wahrscheinlichkeit
ergibt, dass eine bestimmte Sicherheit zum Zeitpunkt des Ausfalls nicht zu einem nachhaltigen Preis liquidiert werden
kann. Der Parameter LGD-unsecured spiegelt die Bereitschaft und Fähigkeit eines ausgefallenen Kreditnehmers wider,
die Verpflichtungen bis über den Belehnwert der verfügbaren Sicherheiten hinaus zurückzuzahlen. Beide LGD-
Parameter in Kombination messen das Verwertungsrisiko, einschließlich der Kosten für die Liquidation von Sicherheiten,
sowie den Zeitwert des Geldes (basierend auf dem Effektivzinssatz der ausgefallenen Vermögenswerte).
Für die Hauptkundengruppen (Privatkunden, Unternehmen inkl. Spezialfinanzierungen) ermittelt die Bank die LGD-
Parameter basierend auf der Historie der Einbringungsquoten von Forderungen gegen ausgefallene Kunden. Die histori-
schen Daten umfassen sowohl die wesentlichen Ereignisdaten (Ausfalldatum, Abschlussdatum, Ereignisstatus etc.) als
auch die einzelnen vorgenommenen Buchungen (Rückzahlungen, Verwertungen, Abschreibungen). Statistische Verfah-
ren werden eingesetzt, um mögliche Verzerrungen der historischen Daten zu entgegnen. Bei der Analyse der histori-
schen Daten werden insbesondere die Ausfallsratingklasse, die Betreuungsart und der Sicherungsbetrag berücksichtigt.
Für bestimmte Portfolios, für die die Bank keine bzw. keine ausreichenden historischen Daten von Ausfallereignissen
aufweist, wird eine Expertenschätzung vorgenommen. Basis für die Schätzung sind:
- Regulatorische Benchmarks, die in der CRR festgelegt sind
- Betriebswirtschaftliche Szenarioanalysen
- Externes und internes Research und Dokumentationen
Die erwarteten Verluste werden für Finanzinstrumente im Stage 1 über einen Zeitraum von 12 Monaten oder die Laufzeit
des Instruments, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, prognostiziert. Bei Finanzinstrumenten im Stage 2 werden die
erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit des Instruments prognostiziert. Die Laufzeit entspricht der vertraglichen
Laufzeit. Bei Finanzinstrumenten wie Kreditzusagen und Garantien wird die vertragliche Fälligkeit durch den ersten Tag
festgelegt, an dem die Bank das Recht hat, die Rückzahlung zu verlangen oder eine Kreditzusage oder Garantie zu
kündigen. In Fällen, in denen die vertragliche Laufzeit nicht bestimmt werden konnte (z.B. bei Forderungen ohne vorge-
gebener Rückzahlungsstruktur und mit sehr kurzen Kündigungsfristen, die aufgrund des umgesetzten Risikomanage-
ments üblicherweise bei Feststellung einer Risikoverschlechterung gekündigt werden), wird die Gesamtlaufzeit des In-
struments auf 20 Jahre festgelegt.
Der ECL wird als Barwert der prognostizierten erwarteten Verluste berechnet. Die Diskontierung erfolgt mit dem Effektiv-
zinssatz des Instruments.
142 Jahresfinanzbericht 2024
Ausgefallene Forderungen
Bei ausgefallenen Kunden (Stage 3) hängt die Messung von der Signifikanz der Forderung ab.
Für ausgefallene Kunden mit einem Gesamtrahmen von über EUR 750 Tsd. sowie in einer begrenzten Anzahl von Son-
derfällen wird die ECL-Schätzung ohne Anwendung statistischer Modellparameter durchgeführt. Stattdessen schätzt die
Bank die Cashflows großteils auf Einzelinstrumentenbasis in zwei Szenarien:
- Going Concern: Nach Restrukturierungs- und Forbearance-Maßnahmen ist der Kreditnehmer in der Lage, die
Verpflichtungen zu erfüllen.
- Gone Concern: Der Kreditnehmer ist nicht in der Lage, die Verpflichtungen zu decken und die Bank nimmt eine
Liquidation der Sicherheit vor.
Die Recovery-Cashflows sowie die Wahrscheinlichkeiten für die beiden Szenarien werden auf Einzelinstrumentenbasis
unter Beachtung dokumentierter Benchmarks und Richtlinien geschätzt. Im Bedarfsfall werden weitere Szenarien defi-
niert, gewichtet und eingesetzt, um besonders positive (Gesundung bzw. Rückführung im Lebendbestand) oder beson-
ders negative (Komplettverlust bei Betreibungsfällen) Entwicklungen abzubilden.
Der ECL wird berechnet als Differenz aus dem Buchwert der Finanzinstrumente und dem wahrscheinlichkeitsgewichte-
ten durchschnittlichen Barwert der Rückflüsse in den beiden Szenarien. Die Diskontierung erfolgt mit dem Effektivzins-
satz des Instruments.
Für ausgefallene Kreditnehmer, die nicht wie oben beschrieben, speziell behandelt werden, wird der statistische Model-
lansatz angewendet. Der ECL wird durch Multiplikation des Buchwerts des Finanzinstruments mit dem LGD bestimmt.
Der LGD-Parameter wird aus den gleichen historischen Stichprobendaten geschätzt, die auch für die LGD im Lebend-
portfolio verwendet werden. Insbesondere der Sicherungsbetrag wird durch die Aufteilung des ausgefallenen Engage-
ments in einen besicherten und einen unbesicherten Teil und die Anwendung des LGD-secured bzw. LGD-unsecured
berücksichtigt. LGD-Parameter werden je nach Kundensegment, Ausfallsratingklasse und Betreuungsart festgelegt. Der
Ansatz benötigt keine zusätzliche Diskontierung, da der Zeitwert-Effekt bereits in die LGD-Schätzung einbezogen wird.
Jahresfinanzbericht 2024 143
Ausgestaltung der makroökonomischen Szenarien
Die Ausgestaltung der makroökonomischen Szenarien richtet sich an die seitens EZB/OeNB veröffentlichten Szenarien.
Die einzelnen relevante Indikatoren sowie die im Vorjahr herangezogenen Szenarien (ebenfalls basierend auf die seitens
EZB/OeNB veröffentlichten Szenarien) sind in der Tabelle unten dargestellt.
Szenario
Periode
BIP Wachstum
Österreich
Spread zu
Deutschland
(BP AT-DE 10J)
Arbeitslosigkeit
Eurozone
(Änderung
in BP)
BIP
Wachstum
Eurozone
Aktienkurse
Eurostoxx 50
Makromodell
Unternehmen,
Privatkunden
Unternehmen,
Staaten
Privatkunden,
Gemeinde
Banken
Banken
Medianwert
2008-2021
1,2 %
26
-30
1,5 %
3,9 %
Worst Case
2008-2021
-7,1 %
94
230
-6,5 %
-43,3 %
Bilanzstichtag 31.12.2024
BASELINE 2024
2025
1,2 %
50
0
1,4 %
5 %
BASELINE 2024
2026
1,5 %
50
0
1,5 %
5 %
BASELINE 2024
2027
1,2 %
50
-10
1,3 %
5 %
ADVERSE 2024
2025
-0,2 %
60
70
0,0 %
-5 %
ADVERSE 2024
2026
0,5 %
60
20
0,4 %
-5 %
ADVERSE 2024
2027
0,7 %
55
-50
0,8 %
0 %
POSITIV 2024
2025
2,6 %
40
-70
2,8 %
10 %
POSITIV 2024
2026
2,5 %
40
-20
2,6 %
8 %
POSITIV 2024
2027
1,7 %
40
30
1,8 %
7 %
Bilanzstichtag 31.12.2023
BASELINE 2023
2024
1,4 %
55
-7
1,5 %
5 %
BASELINE 2023
2025
1,8 %
50
-17
1,9 %
5 %
BASELINE 2023
2026
1,8 %
50
10
1,8 %
5 %
ADVERSE 2023
2024
-0,5 %
80
69
-0,4 %
-5 %
ADVERSE 2023
2025
0,9 %
90
50
1,0 %
-5 %
ADVERSE 2023
2026
1,4 %
90
10
1,4 %
0 %
POSITIV 2023
2024
2,6 %
50
-51
2,7 %
10 %
POSITIV 2023
2025
3,0 %
40
-30
3,1 %
8 %
POSITIV 2023
2026
2,3 %
35
-10
2,3 %
7 %
Im Baseline Szenario wird von einem verhaltenen Aufschwung in den ersten 2 Jahren, gefolgt von Rückkehr auf Poten-
zialwachstum ausgegangen. Das BIP-Wachstum ist anfänglich konsum-, ab 2026 auch investitionsgetrieben. Die we-
sentlichen belastenden Faktoren sind die sich intensivierenden Handelshemmnisse, die Verunsicherung von Konsumen-
ten und Investoren aufgrund des vorangegangenen Teuerungsschubs, der auch die preisliche Wettbewerbsfähigkeit
betrifft, sowie der Geopolitik. Im Baseline Szenario wirken diese Faktoren (in abnehmendem Ausmaß) hemmend.
Das adverse Szenario ist die untere Bandbreite des Basisszenarios, d.h. die Anpassungsprozesse, die schon im Ba-
sisszenario bremsen, laufen noch langsamer ab. Das betrifft vor allem den produzierenden Sektor mit einer Kombination
aus Kostendruck, zunehmend protektionistischem Umfeld, neuen Konkurrenten und transitorischen Risiken der Klimapo-
litik, etwa in der Einhaltung der Emissionsziele durch die europäische Automobilindustrie, was sich weitere Teile der
österreichischen Industrie, deren Zulieferer, Dienstleister und Angestellte betrifft. Zudem herrscht insgesamt mehr Unsi-
144 Jahresfinanzbericht 2024
cherheit (Geo- und Handelspolitik), was die Energiepreise tendenziell hochhält. Die wirtschaftliche Stagnation beschleu-
nigt die geldpolitische Lockerung, was wiederum den Inflationsabbau tendenziell verlangsamt. Zu den ungünstigen
Rahmenbedingungen zählt neben der in ganz Europa, insbesondere Österreich und Deutschland, herrschenden Nach-
frageschwäche unterdurchschnittliche Schneeverhältnisse, die den heimischen Tourismus belasten, was zum Teil durch
Vorteile gegenüber Fernreisen (Nähe, Kostenersparnis, Geopolitik) ausgeglichen wird. Insgesamt kann festgehalten
werden, dass das adverse Szenario keine ökonomischen Schocks beinhaltet, sondern Belastungen, die höher sind als
erwartet.
Das positive Szenario ist die obere Bandbreite des Basisszenarios, d.h. die Konstruktion erfolgt als Spiegelbild des ad-
versen Szenarios. Die Anpassungsprozesse, die im Basisszenario bremsen, laufen sehr schnell ab und es wird bereits
zum Beginn der Periode von einer schnellen wirtschaftlichen Erholung ausgegangen.
Gewichtung der makroökonomischen Szenarien
Bei der Gewichtung der makroökonomischen Szenarien wird vor allem die Risikosituation und Zusammensetzung des
Verbundportfolios berücksichtigt.
Ausgangsbasis für die interne Methodik zur Festlegung der Gewichtungen ist eine Herangehensweise basierend auf 3
Szenarien: Baseline Szenario, mit einer Gewichtung von 60 %, sowie 2 vom Baseline Szenario abweichenden Szenarien
- optimistisch und pessimistisch - mit einer Gewichtung von jeweils 20 %. Die Ausgangsbasis hat sich im Vergleich zum
Vorjahr nicht geändert.
Anschließend werden Verbund-spezifischen Kennzahlen ermittelt, um eine angepasste Gewichtung zu ermitteln. Fol-
gende Verbund-spezifischen Kennzahlen kommen hierbei zur Anwendung:
• Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung der einzelnen Branchen im Vergleich mit der durchschnittlichen Ent-
wicklung der Wirtschaftsleistung in Österreich, gewichtet mit den jeweiligen Exposures und Ausfallswahrschein-
lichkeiten. Dabei wird die Tatsache, dass die Branchenzusammensetzung des Verbund-Portfolios nicht ident mit
der Zusammensetzung der Gesamtwirtschaft von Österreich ist, berücksichtigt. Die Analysen zeigen, dass die
erwartete Bruttowertschöpfung im Jahr 2024 bei den für den Verbund wesentlichen Branchen leicht unterdurch-
schnittlich ist. Dazu zählen insbesondere die Branchen Handel, Gastronomie & Tourismus, sowie die Baubran-
che. Einige Branchen wie Informations- und Kommunikationstechnologie entwickelten sich überdurchschnittlich,
deren Anteil am Verbund-Portfolio ist allerdings nicht hoch.
• Die beobachteten Ratingmigrationen über die Referenzperiode von einem Jahr. Es werden die Ratingherabstu-
fungen (insb. die wesentlichen Herabstufungen in die bonitätsschwächeren Ratingstufen) als Indikator für eine
erwartete (negative) Entwicklung der Portfolio-Qualität interpretiert. Im Zuge der Analysen wurde eine leicht ne-
gative Entwicklung der Ratings über die Referenzperiode festgestellt.
Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung der einzelnen Branchen, sowie die beobachteten Ratingmigrationen im Portfo-
lio werden gemäß der definierten Methodik aggregiert und dadurch die Ausgangsgewichte der Szenarien verschoben.
Die Anwendung der internen Methode zur Bestimmung der Szenario-Gewichtung ergibt eine Gewichtung von 49 %
(2023: 48 %) Baseline-Szenario, 35 % (2023: 35 %) Adverse-Szenario und 16 % (2023: 17 %) Optimistisch-Szenario.
In weiterer Folge werden die methodisch ermittelten Gewichtungen im Gesamtkontext analysiert, um bei Bedarf eine
qualitative Anpassung vorzunehmen. Hierzu wird vor allem die aktuelle und künftig erwartete Entwicklung von relevanten
Risikoindikatoren für den Volksbanken-Verbund berücksichtigt. Auf Gesamtportfolioebene bewegten sich die Ausfallsra-
ten während des Jahres 2024 auf einem überdurchschnittlichen Niveau (2023: auf einem durchschnittlichen). Bei weite-
ren Risikoindikatoren, wie die Forbearance Ratio wurde ebenfalls eine negative (2023: leicht positive) Entwicklung beo-
Jahresfinanzbericht 2024 145
bachtet. Die NPL Quote ist im Volksbanken-Verbund im Jahr 2024 um ca. 260 Basispunkte von ca. 2,5 % auf ca. 5,1 %
angestiegen. Diese Entwicklung ist insbesondere auf Ausfälle im gewerblichen Immobilienbereich zurückzuführen Kun-
den mit spekulativen Immobilienfinanzierungen nach CRR sowie Kunden mit sich im Bau befindlichen Projekte waren
dabei besonders stark betroffen. Die wesentlichen systematischen Uhrsachen für diese Entwicklung waren:
• Bis Anfang 2024, stark angestiegenen Zinsen, wodurch Rückzahlungsfähigkeit der Kunden mit variablen Kredi-
ten wesentlich beeinflusst war.
• Schwache Nachfrage nach neuen Immobilien, bedingt durch vor allem durch regulatorische Eingriffe (die KIM-V
Verordnung)
• Allgemeine makroökonomische Entwicklungen (Rezession, Konsumschwäche, stagnierenden Immobilienprei-
se): Materialisierung des adversen Szenarios von Ende 2023.
• Darüber hinaus hat die Volksbank in 2025 Nachschärfungen und Vertiefungen der Unlikeliness-To-Pay Kriterien
im gewerblichen Immobilienbereich vorgenommen, um vor allem neuen regulatorischen Vorgaben bei der Kre-
ditvergabe und bei der Risikoüberwachung umzusetzen.
Zukunftsblickend wird von einer sinkenden Zinsbelastung, getrieben durch die geldpolitische Lockerung der EZB, ausge-
gangen. Mit dem Ablauf der KIM-V Verordnung im Jahr 2025 ist von einem allgemeinen Anstieg der Nachfrage nach
neuen Immobilien auszugehen. Die ersten Zeichen dafür könnten bereits in Q4/2024 beobachtet werden. Die vorge-
nommene Nachschärfung der Ausfallskriterien im gewerblichen Immobilienbereich hätte auch eine Bereinigung bzw.
Stärkung der Rückzahlungsfähigkeit der gebliebenen Performing Kunden zu Folge, Die aktuelle Risikosituation des Ver-
bund-Portfolios spiegelt daher die bereits eingetretenen Risikoerhöhungen wider; gleichzeitig werden keine Indizien, die
auf eine weitere wesentliche Verschlechterung hindeuten, festgestellt.
Im Vorjahr wurde vor allem aufgrund der erwarteten Ereignisse am österreichischen Immobilienmarkt und die ver-
gleichsweisen hohen gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten eine Anpassung der Gewichtungen auf 75 % Adverse und
25 % Baseline vorgenommen. Aus heutiger Sicht und zukunftsblickend ist diese Anpassung nicht mehr erforderlich,
weshalb die methodisch ermittelten Gewichtungen unverändert für die ECL-Berechnung zum 31. Dezember 2024 heran-
gezogen wurden.
Szenario
Ausgangsbasis der
Methodischen
Gewichtung
Methodische
Gewichtung
Finale Gewichtung
Ratingmigrationen,
Branchen-
zusammensetzung,
Branchenprognosen
Weitere geopolitische
oder gesamt-
wirtschaftliche
Unsicherheiten
Bilanzstichtag 31.12.2024
BASELINE 2024
31.12.2024
60,0 %
49,0 %
49,0 %
ADVERSE 2024
31.12.2024
20,0 %
35,0 %
35,0 %
POSITIV 2024
31.12.2024
20,0 %
16,0 %
16,0 %
Bilanzstichtag 31.12.2023
BASELINE 2023
31.12.2023
60,0 %
48,0 %
25,0 %
ADVERSE 2023
31.12.2023
20,0 %
35,0 %
75,0 %
POSITIV 2023
31.12.2023
20,0 %
17,0 %
0,0 %
Mit der gewählten Gewichtung von 49 % Baseline, 35 % Adverse und 16% Optimistisch übersteigt der Bestand von
Risikovorsorgen nach IFRS 9 für das Lebendportfolio im Verbund den einjährigen Expected Losses nach ICAAP/CRR-
Definition (ermittelt mit den Through-The-Cycle Ausfallswahrscheinlichkeiten über 1 Jahr) um den Faktor 2,7. Zum Hö-
146 Jahresfinanzbericht 2024
hepunkt der COVID-19-Krise (Bilanzstichtag 31. Dezember 2020) sowie zum Höhepunkt der Unsicherheiten in Zusam-
menhang mit der Inflation und des Russland-Ukraine Krieges (Bilanzstichtag 31. Dezember 2022) lag der Faktor bei 4,2.
Vor Eintritt der COVID-19-Krise (Bilanzstichtag 31. Dezember 2019) lag der Faktor bei ca. 2,1. Einen Faktor von 2,5
gäbe es aktuell bei einer symmetrischen Gewichtung von 60 % Baseline, 20 % Adverse und 20 % Optimistisch. Die
Differenz zwischen den Faktoren 2,7 (Ergebnis auf Basis der gewählten Gewichtungen) und 2,5, (aktuelles Ergebnis bei
geringen bis keine gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten) wird als Risikomaß zur Bewertung der aktuellen Unsicherhei-
ten betrachtet. Die Differenz von 0,2 liegt bei ca. 1/10 des historischen Maximums.
Post-Model Adjustments
Post-Model Adjustments (PMA) sind Anpassungen, die außerhalb der primären Risikovorsorgemodelle vorgenommen
werden. PMA können Lücken in Modellen schließen, Expertenurteile berücksichtigen, Risiken/Unsicherheiten abbilden,
die nicht in den primären Modellen erfasst sind oder erfasst werden können. Der PMA Betrag für Risikovorsorgen und
Rückstellungen wird zusätzlich zu den Risikovorsorgen und Rückstellungen aus den primären Modellen im Bilanzab-
schluss berücksichtigt.
Der Prozessablauf zur Risikovorsorgen-Bildung sieht vor, im letzten Quartal bzw. im Anschluss an die Rekalibrierung der
IFRS 9 Parameter die aktuelle Risikosituation im Zusammenhang mit der Aktualität der Daten und Angemessenheit der
Prognosen zu bewerten. Neue Risiken, die noch nicht vollständig in den vorhandenen Daten abgebildet sind bzw. mögli-
che makroökonomische Entwicklungen, die nicht vollständig in den Modellen, Szenarien und Annahmen reflektiert sind,
werden als Post-Model Adjustments erfasst.
Aktualität der Daten
Hinsichtlich Aktualität der zugrundeliegenden Daten wurde berücksichtigt, dass bei dem Ratingmodell für bilanzierende
Unternehmen eine Rekalibrierung per Jahresende 2024 in Arbeit war, jedoch per Bilanzstichtag 31. Dezember 2024
noch nicht eingesetzt wurde. Die Effekte dieser künftigen Ratingkalibrierung wurden als Post-Model Adjustments im
Konzernabschluss 2024 abgebildet. Hierzu wurde eine kundenspezifische Simulation des Ratings nach Rekalibrierung
errechnet. Falls bei der Simulation eine Ratingherabstufung und somit Erhöhung der Risikovorsorgen zustande kam,
wurde dieser Basis ein Differenzbetrag zu den bestehenden Risikovorsorgen festgelegt und als Post-Model Adjustment
erfasst. Per 31. Dezember 2024 beträgt das Post-Model Adjustment für diese künftige Ratingkalibrierung für die VBW
EUR 1,4 Mio.
Im Vorjahr wurden die erwarteten Effekte der im Jahr 2024 erfolgten Rekalibrierung des Ratingmodells für Spezialfinan-
zierungen (IPRE) als Post-Model Adjustment erfasst (ca. EUR 2,4 Mio. für die VBW).
Neuartige Risiken
Hinsichtlich der Berücksichtigung von neuartigen Risikotreibern, die nicht vollständig in den Modellen, Szenarien und
Annahmen reflektiert sind, wurde eine umfassende und systematische Analyse in folgenden Schritten durchgeführt:
• Risikoidentifikation: Definition des neuartigen Risikotreibers, inklusive Abgrenzung ausschließlich auf Auswir-
kungskanäle mit Einfluss auf den erwarteten Kreditrisikoverlust nach IFRS 9
• Materialität: Qualitative Überprüfung unter Berücksichtigung von quantitativen Informationen und Schwellenwer-
ten
• Abdeckung: Analyse, ob bzw. inwieweit die Risiken bereits im Modell oder über den herangezogenen makro-
ökonomischen Szenarien abgedeckt sind
• Quantifizierung: Bei materiellen und nicht abgedeckten Risken werden analytische oder simulationsbasierte
Verfahren zur Ermittlung von Post-Model Adjustments festgelegt.
Jahresfinanzbericht 2024 147
Folgende Risikokategorien wurden per 31. Dezember 2024 analysiert:
• Geopolitische Risiken
• Klima- und Umweltrisiken
• Energiekosten, Rohstoffpreise sowie Lieferkettenrisiken
• Inflations- und Zinsanstiegsrisiken
• Makroökonomische Unsicherheiten
Geopolitische Risiken
Aufgrund der Struktur des Portfolios mit starkem Fokus auf Österreich sind geopolitische Risiken nicht materiell. Ebenso
werden indirekte geopolitische Risiken, welche vor allem die Risiken aufgrund von Handelseinschränkungen umfassen,
als unwesentlich eingestuft bzw. werden diese Risiken ausreichend über die Abbildung in den Makroszenarien Baseline
und Adverse berücksichtigt.
Klima- und Umweltrisiken
Die Klima- und Umweltrisiken werden im Rahmen der umfassenden Nachhaltigkeitsstrategieerstellung vertiefend analy-
siert und aus unterschiedlichsten strategischen und operativen Aspekten durchleuchtet, beispielsweise im Stresstesting
oder im Kreditportfoliomodell. Die Bildung eines PMA, wo der Fokus auf erwartete und messbare Veränderungen der
Ausfallsraten oder Sicherheiten liegt, wird in diesem Zusammenhang als nicht angemessen erachtet.
Energiekosten, Rohstoffpreise und Lieferkettenrisiken
In Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine Krieg werden weiterhin Verzerrungen an den Energiemärkten erwartet,
wovon energieintensive Branchen stark betroffen sein werden. Für diese Kunden wurde eine Ratingherabstufung um 2
Ratingstufen simuliert und als PMA gebucht. Per 31. Dezember 2024 beträgt dieses PMA ca. EUR 1,0 Mio. für die VBW.
Inflation und Zinsanstiegsrisiken
In den makroökonomischen Szenarien wird von einer Normalisierung der Inflation und von Zinssenkungen ausgegan-
gen. Weitere Belastungen für die Kreditnehmer aufgrund von stark steigenden Zinsen werden derzeit als gering einge-
schätzt.
Makroökonomische Unsicherheiten
Makroökonomische Unsicherheiten werden anhand einer Reihe von quantitativen und qualitativen Indikatoren bewertet,
die wiederum auf interne und externe Daten aufsetzten. Insbesondere wurden folgende Faktoren untersucht:
• Die Differenz in den makroökonomischen Prognosen (Baseline vs. Adverse)
• Die Entwicklung der Immobilienpreise und der Bruttowertschöpfung für wesentliche Branchen in den Prognosen
• Der Anstieg der gemeldeten Insolvenzen lt. KSV
• Ratingverschlechterungen in den Kreditportfolien der Bank
Die Analyse ergab eine überdurchschnittliche Betroffenheit der Branchen „Grundstücks- und Wohnungswesen“ sowie
„Bau“. Die Kunden, bei denen eine Erhöhung der Ausfallswahrscheinlichkeit beobachtet wurde, werden mittels Simulati-
on der Stage 2 zugewiesen und hierfür ein PMA gebucht. Per 31. Dezember 2024 beträgt dieses PMA für die VBW ca.
EUR 1,8 Mio.
148 Jahresfinanzbericht 2024
Zusammenfassung PMA
Insgesamt wurde eine Zuführung von Risikovorsorgen in Höhe von EUR 4,2 Mio. für die VBW erfasst. Im Vorjahr wurden
EUR 6,9 Mio. PMA gebildet.
31.12.2024:
Werte in EUR Mio.
Kundenart
PMA Ermittlung
Gesamt-
rahmen
Ist-RV
Bestand
per
31.12.2024
PMA
Gesamt
Hievon
Rating-
Rekali-
brierung
Hiervon
neuartige
Risiken
RV-
Bestand
inkl.
PMA
Kunden mit einer hohen
Gas- oder Energieab-
hängigkeit
Downgrade 2 Rating-
stufen, ggf. Rating-
Rekalibrierung
88,7
0,8
1,1
0,1
1,0
1,9
Kunden der Immobilien-
und Baubranchen
Nachschärfung der
Stage 2 Kriterien, ggf.
Rating-Rekalibrierung
162,5
0,4
2,0
0,2
1,8
2,3
Sonstige Unternehmen
(bilanzierend)
Rating-Rekalibrierung
695,4
1,1
1,1
1,1
0,0
2,2
Gesamt
946,6
2,2
4,2
1,4
2,7
6,4
31.12.2023:
Werte in EUR Mio.
Kundenart
PMA Ermittlung
Gesamt-
rahmen
Ist-RV
Bestand
per
31.12.2023
PMA
Gesamt
Hievon
Rating-
Rekali-
brierung
Hiervon
neuartige
Risiken
RV-
Bestand
inkl.
PMA
Kunden mit spekulativen
Immobilienfinanzierungen
Collective Stage 2
Transfer, IPRE-Rating
Rekalibrierung
473,3
1,2
2,7
0,2
0,0
3,8
IPRE Grunstück/Bau-
phase (ohne spek.
Immobilien-
finanzierungen)
Collective Stage 2
Transfer, IPRE-Rating
Rekalibrierung
116,4
0,3
2,1
0,0
0,0
2,4
IPRE Betriebsphase (ohne
spek. Immobilienfinanzie-
rungen)
IPRE-Rating
Rekalibrierung
253,4
0,4
1,1
1,1
0,0
1,5
Privatkunden mit Rating
schlechter/gleich 3C und
variabler Kredit
Privatkundenrating
Rekalibrierung
48,2
0,8
1,1
1,1
0,0
1,9
Gesamt
891,3
2,7
6,9
2,4
0,0
9,6
Zusammenfassend stellen sich die Risikovorsorgen für das Lebendportfolio (Stage 1 und 2, inkl. Rückstellungen für
außerbilanziellen Forderungen) wie folgt dar:
2024
In EUR Mio.
In %
Risikovorsorgen (Bestand Stage 1+2 inkl. Rückstellungen), Standardmodell
22,3
100,0 %
+ In-Model Adjustment auf Basis der Szenariogewichtungen
0,0
0,0 %
+ Post-Model Adjustment
4,2
18,7 %
Risikovorsorgen (Bestand Stage 1+2), final
26,4
118,7 %
2023
in EUR Mio.
in %
Risikovorsorgen (Bestand Stage 1+2 inkl. Rückstellungen), Standardmodell
16,6
100,0 %
+ In-Model Adjustment auf Basis der Szenariogewichtungen
3,5
21,0 %
+ Post-Model Adjustment
6,9
41,7 %
Risikovorsorgen (Bestand Stage 1+2), final
27,1
162,7 %
Jahresfinanzbericht 2024 149
Im oben angeführten Bestand an Risikovorsorgen (Standardmodell) in Höhe von EUR 22,3 Mio. ist ein Betrag von
EUR 1,6 Mio. als In-Model Adjustment enthalten. Grund für dieses In-Model Adjustment war ein Collective Staging, vor-
genommen im ersten Halbjahr 2024 für Kunden mit spekulativen Immobilienfinanzierungen und reinen Grundstücksfi-
nanzierungen. Im zweiten Halbjahr 2024 erfolgte ein strukturierter Review dieses Kreditportfolios. Per 31. Dezember
2024 sind für einen Teil dieses Kreditportfolios keine quantitativen Signale für eine Zuordnung in die Stage 2 vorhanden.
Diese Kunden werden weiterhin über die Intensivbetreuung überwacht und somit in der Stage 2 belassen.
Sensitivitätsanalysen der Risikovorsorgen
Um die Schätzunsicherheiten der Modelle zur ECL-Bemessung in der aktuellen Situation zu quantifizieren, werden Sen-
sitivitätsanalysen durchgeführt.
Die Stagezuordnung erfolgt stets auf Einzelkunden- bzw. Einzelkontoebene und setzt voraus, dass die Bank eine Einzel-
kundenbonitätsbeurteilung angemessen durchführen kann. Um die Effekte aus Schätzunsicherheiten der zugrundelie-
genden Annahmen darzulegen, werden die Effekte einer hypothetischen Stage 2 bzw. Stage 1 Zuordnung des Gesamt-
portfolios von Kundenforderungen analysiert.
Stage 2 bzw. Stage 1 Zuordnung des Gesamtportfolios (Jahr 2024):
in EUR Mio.
in % von RV
Risikovorsorgen Bestand (Stage 1 + 2, inkl. außerbilanziellen Vorsorgen, ohne PMA)
22,3
100,0 %
Alle Forderungen nach Stage 2 transferiert
28,9
129,5 %
Alle Forderungen nach Stage 1 transferiert
-15,5
-69,3 %
Stage 2 bzw. Stage 1 Zuordnung des Gesamtportfolios (Jahr 2023):
in EUR Mio.
in % von RV
Risikovorsorgen (Bestand Stage 1 + 2, inkl. außerbilanziellen Vorsorgen, ohne PMA)
20,1
100,0 %
Alle Forderungen nach Stage 2 transferiert
+34,5
171,4 %
Alle Forderungen nach Stage 1 transferiert
-10,5
-52,3 %
Wertberichtigungen Stage 3
Bei der ECL-Bemessung für Stage 3 Kunden werden aktuelle Schätzungen für die Marktwerte der Sicherheiten heran-
gezogen. Da das Portfolio der Volksbank vorwiegend mit Immobiliensicherheiten besichert ist, werden Sensitivitäten an
die Immobilienmarktwerte dargelegt.
Vor allem aufgrund von Ausfällen bei gewerblichen Immobilienkunden ist die NPL Quote im Jahr 2024 angestiegen,
wodurch im Vergleich zum Vorjahr auch die Sensitivitäten im NPL Bereich (als Absolutwert) wesentlich angestiegen sind.
Sensitivitäten des NPL-Portfolios (Jahr 2024):
in EUR Mio.
in Coverage
Ratio I
Risikovorsorgen (Bestand Stage 3)
133,7
29,4 %
Abwertung der Immobiliensicherheiten um 15 %
39,5
8,7 %
Abwertung der Immobiliensicherheiten um 25 %
58,6
12,9 %
Sensitivitäten des NPL-Portfolios (Jahr 2023):
in EUR Mio.
in Basispunkte
Coverage Ratio I
Risikovorsorgen (Bestand Stage 3)
72,1
33,3 %
Abwertung der Immobiliensicherheiten um 15 %
+17,0
7,9 %
Abwertung der Immobiliensicherheiten um 25 %
+27,5
12,7 %
150 Jahresfinanzbericht 2024
Bei der ECL-Bemessung für Stage 1 und 2 Kunden werden ebenfalls - über den LGD Risikoparametern - Schätzwerte
der Sicherheiten berücksichtigt. Aufgrund der eingetretenen Verschlechterung der Liquidität am österreichischen Immo-
bilienmarkt werden per Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 Sensitivitäten hinsichtlich der Marktwerte der Immobiliensi-
cherheiten auch für die Stage 1 und 2 Kunden dargelegt.
In EUR Mio.
LGD in %
Risikovorsorgen Bestand (Stage 1 & 2 inkl. außerbilanz. Vorsorgen, ohne PMA)
22,3
14,6 %
Abwertung der Immobiliensicherheiten um 15 %
5,6
3,7 %
Abwertung der Immobiliensicherheiten um 25 %
7,3
4,8 %
Die Abschätzung der Sensitivitäten hinsichtlich der Abwertung der Immobiliensicherheiten wurde anhand einer verein-
fachten Methodik durchgeführt. Zuerst werden Abwertungen der Immobiliensicherheiten auf Kundenebene simuliert. Die
Simulation berücksichtigt eventuellen zum Bilanzstichtag vorhandenen Überbesicherungen als risikomindernder Puffer
für die Abwertung. Komplexe Konstellationen, wie insb. Simultanhypotheken, die mehrere Liegenschaften umfassen und
mehrere Konten von ggf. mehreren Kunden gleichzeitig besichern, werden bei der Simulation vereinfacht dargestellt: um
eine Doppelanrechnung der Liegenschaften zu vermeiden wird an der Stelle eine suboptimale Anrechnung in Kauf ge-
nommen bzw. einzelnen Liegenschaften bei der Simulation risikoerhöhend vernachlässigt. Sonstige, nicht hypothekari-
sche Immobiliensicherheiten, werden unverändert simuliert. Sowohl bei den Stage 3 als auch bei den Stage 1 und 2
Kunden werden keine weiteren Effekte betrachten, insb. keine Zweitrundeneffekte bei den Ausfallswahrscheinlichkeiten
oder bei sonstigen Risikoparametern oder Annahmen.
Für Kunden in Stage 3, es werden die resultierenden effektiven Abwertungen der Sicherheiten als Sensitivitätsbetrag
dargestellt, unter die Annahme, dass die Abwertungen vollständig mit Stage 3 Risikovorsorgen abzudecken sind. Für
Kunden in Stage 1 und 2, es werden die resultierenden effektiven Abwertungen der Sicherheiten in einer Erhöhung der
durchschnittlichen LGD des Portfolios übergeleitet. So liegt beispielsweise per Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 der
durchschnittlichen LGD Satz der Bank bei ca. 14,6 %. Bei einer Abwertung der Sicherheiten um 15 % wird ein Anstieg
des durchschnittlichen LGD um 3,7 %P auf 18,3 % erwartet. Die per Bilanzstichtag ermittelten Risikovorsorgen (ohne
Post-Model Adjustments) werden dann mit der Ratio der durchschnittlichen LGDs vor und nach Abwertung der Sicher-
heiten hochskaliert, um eine Schätzung der Risikovorsorgen nach Abwertung zu ermitteln.
Aufsichtsrechtliche Risikovorsorge – NPL Backstop
Aufgrund der Anforderungen zur Mindestdeckung notleidender Risikopositionen gemäß CRR kann für die betroffenen
Risikopositionen ein zusätzlicher Eigenkapitalbedarf entstehen. Diese Bestimmungen ergänzen die für den Volksbanken-
Verbund zuvor bereits geltenden Anforderungen der EZB (Supervisory Coverage Expectations for NPE) und der Anfor-
derungen, welche mittels SREP-Bescheids übermittelt wurden. Somit unterliegen alle notleidenden Risikopositionen
einer der erwähnten Anforderungen und können einer regulatorischen Bevorsorgung in Form von Abzugsposten auf das
Eigenkapital in Säule 1 bzw. 2 ausgesetzt sein. Die Ermittlung dieser Bevorsorgung erfolgt im Volksbanken-Verbund
vollautomatisiert.
Um die Eigenkapitaleffekte möglichst zu begrenzen, wurde eine Beschränkung der Verweildauer im NPL-Portfolio einge-
führt.
Kreditrisikoberichtswesen
Das Kreditrisiko-Reporting erfolgt monatlich (gekürzte Version) bzw. quartalsweise (detaillierte Version) mit dem Zweck,
stichtagsbezogen eine detaillierte Darstellung des bestehenden Kreditrisikos darzustellen und an den Gesamtvorstand
Jahresfinanzbericht 2024 151
zu berichten. Entsprechende Reports werden für die VBW, die wesentlichen Einheiten und die wesentlichen Geschäfts-
felder erstellt. Die Informationen fließen auch in die Kreditrisikoteile des Gesamtbankrisikoberichts ein.
Die Berichte umfassen die quantitative Darstellung der steuerungsrelevanten Informationen zum Kreditrisiko, die durch
eine kurze Lageeinschätzung und gegebenenfalls weitere qualitative Informationen ergänzt werden.
Folgende Analysen sind Bestandteile der Reports:
- Portfolioverteilung
- Neugeschäftsentwicklung
- Bonitätsverteilungen
- Non-performing loans (NPL)
- EWS/PLM Portfolio
- Real Estate Portfolio
- Corp/KMU Portfolio
- Forbearance
- Kreditrisikokonzentrationen
- Ländergruppenanalyse
- Kundensegmente
- Branchenverteilungen
Zusätzlich zur Berichterstattung im Rahmen des Gesamtbankrisikoberichts wird monatlich unmittelbar nach Ultimo basie-
rend auf tagesaktuellen Rohdaten aus dem Kernbanksystem ein Fast Close Risk Report auf Verbundebene erstellt. Der
Bericht gibt eine erste Indikation zur aktuellen Entwicklung des Kundenportfolios, der Krisenindikatoren sowie In- und
Outflows im NPL (Non Performing Loans) und Forbearance Portfolio und Informationen zur Entwicklung des Überzie-
hungportfolios. Weiters ist eine Kurzübersicht zur Entwicklung der Risikovorsorgen beinhaltet, um Entwicklungen laufend
verfolgen und Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können.
Entwicklung des kreditrisikorelevanten Portfolios im Geschäftsjahr 2024
Definition kreditrisikorelevantes Portfolio
Unter kreditrisikorelevanten Positionen werden alle Positionen zusammengefasst, die ein Kreditrisiko im engeren Sinn
beinhalten. Kreditrisikorelevante Positionen sind in folgenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen enthalten:
- Barreserve exkl. Kassenbestand, da letzterer kein Kreditrisiko enthält
- Forderungen an Kreditinstitute brutto
- Forderungen an Kunden brutto
- Handelsaktiva: es werden nur festverzinsliche Wertpapiere inkludiert, jedoch keine positiven Marktwerte aus
Derivaten, da diese kein Kreditrisiko im engeren Sinn beinhalten
- Finanzinvestitionen: hier werden ebenfalls nur festverzinsliche Wertpapiere inkludiert. Aktien werden ausge-
schlossen, da diese kein Kreditrisiko im engeren Sinn beinhalten
- Eventualverbindlichkeiten: inkludiert werden Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen und Akkrediti-
ve, sonstige Verbindlichkeiten sind exkludiert
- Kreditrisiken: beinhalten noch nicht in Anspruch genommene Zusagen
Die folgende Tabelle zeigt das kreditrisikorelevante Portfolio zum 31. Dezember 2024 im Vergleich zum Vorjahr. Die
relevante Größe ist der Bruttowert vor Abzug von jeglichen Wertminderungen, Sicherheiten oder anderen kreditrisikom-
indernden Effekten.
152 Jahresfinanzbericht 2024
Kreditrisikorelevantes Portfolio
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Barreserve
3.830.098
3.261.663
Forderungen an Kreditinstitute
1.801.361
2.598.534
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1.801.361
2.598.534
Forderungen an Kunden
6.216.464
5.948.161
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
6.168.331
5.882.432
Zum fair value bewertet
48.133
65.729
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
4.621
3.996
Zum fair value bewertet
4.621
3.996
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
3.628.729
2.694.147
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
3.602.239
2.673.459
Zum fair value bewertet
26.491
20.688
Eventualverbindlichkeiten
129.535
142.856
Kreditrisiken
3.831.412
3.108.787
Gesamt
19.442.221
17.758.144
Das gesamte kreditrisikorelevante Portfolio betrug zum 31. Dezember 2024 EUR 19.442.221 Tsd. (2023: EUR 17.758.144
Tsd.). Die größte Forderungsklasse stellen die Forderungen an Kunden dar, dies entspricht dem Geschäftsmodell des
klassischen Kreditgeschäftes mit Fokus auf Privat- und KMU-Kunden. In der VBW gibt es keine Forderungen aus Finan-
zierungsleasing.
Das Wertpapierportfolio beinhaltet hauptsächlich Wertpapiere, die zur Steuerung der Liquidität des Volksbanken-
Verbundes verwendet werden. Es handelt es sich im Wesentlichen um europäische Staatsanleihen und um Covered
Bonds europäischer Institute im Investmentgrade-Bereich. Darüber hinaus wird seit 2024 in der VBW als ZO ein Wertpa-
pierportfolio aufgebaut, das als Hauptziel die Gewinnerwirtschaftung aus Kursentwicklungen hat. Dieses stellt aber nur
einen sehr geringen Teil des gesamten Wertpapierportfolios dar. Forderungen an Kreditinstitute werden in erster Linie
zur Steuerung von Liquidität verwendet und beinhalten ein vergleichsweise niedriges Kreditrisiko. Da die Steuerung des
Liquiditätsrisikos zentral von der VBW als ZO des Volksbanken-Verbundes vorgenommen wird, gibt es bei den restlichen
Volksbanken kaum kreditrisikorelevante Positionen im Wertpapierportfolio.
Außerhalb der Bilanz sind vor allem noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen und Verbindlichkeiten aus Bürg-
schaften und Haftungen von Bedeutung.
Aus diesem Grund liegt der interne Fokus der Kreditrisikosteuerung auf den bilanziellen und außerbilanziellen Kunden-
forderungen.
Jahresfinanzbericht 2024 153
Entwicklung nach Kundensegmenten
1
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Verteilung des kreditrisikorelevanten Portfolios nach Bilanzpositionen und Kun-
densegmenten. Da die VBW innerhalb des Volksbanken-Verbundes die zentrale Liquiditätssteuerungsfunktion über-
nimmt, ist ein wesentliches Kundensegment der kreditrisikorelevanten Positionen die öffentliche Hand. In diesem Seg-
ment sind die Zentralbankforderungen und der Großteil der Finanzinvestitionen zu finden. Bei den Kundenforderungen
ist das größte Kundensegment der kreditrisikorelevanten Positionen mit EUR 2.663.659 Tsd. zum 31. Dezember 2024
(2023: EUR 2.801.200 Tsd.) das KMU Segment (das intern weiter in KMU Retail, KMU und KMU Firmenkunden unterteilt
wird), gefolgt von dem Privatkundensegment.
Portfolioverteilung nach Kundensegmenten
EUR Tsd.
31.12.2024
Banken
Privat-
kunden
KMU
Firmen-
kunden
Öffentliche
Hand
Sonstige
Gesamt
Barreserve
0
0
0
0
3.830.098
0
3.830.098
Forderungen an Kreditinstitute
1.801.361
0
0
0
0
0
1.801.361
Zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
1.801.361
0
0
0
0
0
1.801.361
Forderungen an Kunden
0
2.135.600
2.663.659
642.774
82.149
692.281
6.216.464
Zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
0
2.101.026
2.651.363
642.765
81.826
691.351
6.168.331
Zum fair value bewertet
0
34.575
12.296
10
323
930
48.133
Handelsaktiva - Schuldverschrei-
bungen
3.287
0
0
1.335
0
0
4.621
Zum fair value bewertet
3.287
0
0
1.335
0
0
4.621
Finanzinvestitionen - Schuldver-
schreibungen
2.475.594
0
0
69.249
1.083.886
0
3.628.729
Zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
2.455.307
0
0
69.249
1.077.683
0
3.602.239
Zum fair value bewertet
20.287
0
0
0
6.204
0
26.491
Eventualverbindlichkeiten
370
28.397
65.259
33.731
109
1.670
129.535
Kreditrisiken
3.045.377
259.527
362.955
85.814
26.805
50.934
3.831.412
Gesamt
7.325.989
2.423.524
3.091.873
832.903
5.023.047
744.885
19.442.221
31.12.2023
Barreserve
0
0
0
0
3.261.663
0
3.261.663
Forderungen an Kreditinstitute
2.598.534
0
0
0
0
0
2.598.534
Zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
2.598.534
0
0
0
0
0
2.598.534
Forderungen an Kunden
0
2.086.477
2.801.200
326.264
46.201
688.019
5.948.161
Zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
0
2.043.740
2.786.127
326.226
45.757
680.581
5.882.432
Zum fair value bewertet
0
42.737
15.073
38
443
7.438
65.729
Handelsaktiva - Schuldverschrei-
bungen
0
0
0
3.996
0
0
3.996
Zum fair value bewertet
0
0
0
3.996
0
0
3.996
Finanzinvestitionen - Schuldver-
schreibungen
1.748.939
0
0
51.840
893.368
0
2.694.147
Zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
1.732.169
0
0
51.840
889.449
0
2.673.459
Zum fair value bewertet
16.770
0
0
0
3.918
0
20.688
Eventualverbindlichkeiten
460
27.080
110.051
2.828
99
2.337
142.856
Kreditrisiken
2.292.012
249.771
389.499
65.501
17.857
94.146
3.108.787
Gesamt
6.639.945
2.363.329
3.300.751
450.430
4.219.187
784.503
17.758.144
1
Die Definition Kundensegmente leitet sich von den regulatorischen Segmentierungskriterien ab.
154 Jahresfinanzbericht 2024
Entwicklung nach Währungen
Entsprechend der Risikostrategie ist der überwiegende Anteil des Kreditportfolios in Euro; die FX-Bestände in den Kun-
denforderungen – hier vor allem FX-Kredite – werden sukzessive verringert.
Portfolioverteilung nach Währungen
EUR Tsd.
31.12.2024
EUR
CHF
Sonstige
Gesamt
Barreserve
3.830.098
0
0
3.830.098
Forderungen an Kreditinstitute
1.659.234
134.973
7.153
1.801.361
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1.659.234
134.973
7.153
1.801.361
Forderungen an Kunden
6.148.033
67.610
821
6.216.464
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
6.099.900
67.610
821
6.168.331
Davon Privatkunden
2.051.148
49.857
21
2.101.026
Davon KMU
2.632.810
17.753
800
2.651.363
Davon Firmenkunden
642.765
0
0
642.765
Davon sonstige
773.177
0
0
773.177
Zum fair value bewertet
48.133
0
0
48.133
Davon Privatkunden
34.575
0
0
34.575
Davon KMU
12.296
0
0
12.296
Davon Firmenkunden
10
0
0
10
Davon sonstige
1.253
0
0
1.253
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
4.621
0
0
4.621
Zum fair value bewertet
4.621
0
0
4.621
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
3.628.729
0
0
3.628.729
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
3.602.239
0
0
3.602.239
Davon Banken
2.455.307
0
0
2.455.307
Davon Firmenkunden
69.249
0
0
69.249
Davon Öffentliche Hand
1.077.683
0
0
1.077.683
Zum fair value bewertet
26.491
0
0
26.491
Davon Banken
20.287
0
0
20.287
Davon Öffentliche Hand
6.204
0
0
6.204
Eventualverbindlichkeiten
129.493
42
0
129.535
Davon Banken
327
42
0
370
Davon Privatkunden
28.397
0
0
28.397
Davon KMU
65.259
0
0
65.259
Davon Firmenkunden
33.731
0
0
33.731
Davon sonstige
1.779
0
0
1.779
Kreditrisiken
3.830.548
0
864
3.831.412
Davon Banken
3.045.377
0
0
3.045.377
Davon Privatkunden
259.527
0
0
259.527
Davon KMU
362.091
0
864
362.955
Davon Firmenkunden
85.814
0
0
85.814
Davon sonstige
77.739
0
0
77.739
Gesamt
19.230.757
202.627
8.837
19.442.221
Jahresfinanzbericht 2024 155
EUR Tsd.
31.12.2023
EUR
CHF
Sonstige
Gesamt
Barreserve
3.261.663
0
0
3.261.663
Forderungen an Kreditinstitute
2.352.078
230.342
16.114
2.598.534
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.352.078
230.342
16.114
2.598.534
Forderungen an Kunden
5.855.804
90.463
1.894
5.948.161
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
5.790.075
90.463
1.894
5.882.432
Davon Privatkunden
1.978.342
64.848
550
2.043.740
Davon KMU
2.759.168
25.615
1.344
2.786.127
Davon Firmenkunden
326.226
0
0
326.226
Davon sonstige
726.339
0
0
726.339
Zum fair value bewertet
65.729
0
0
65.729
Davon Privatkunden
42.737
0
0
42.737
Davon KMU
15.073
0
0
15.073
Davon Firmenkunden
38
0
0
38
Davon sonstige
7.881
0
0
7.881
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
3.996
0
0
3.996
Zum fair value bewertet
3.996
0
0
3.996
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
2.694.147
0
0
2.694.147
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.673.459
0
0
2.673.459
Davon Banken
1.732.169
0
0
1.732.169
Davon Firmenkunden
51.840
0
0
51.840
Davon Öffentliche Hand
889.449
0
0
889.449
Zum fair value bewertet
20.688
0
0
20.688
Davon Banken
16.770
0
0
16.770
Davon Öffentliche Hand
3.918
0
0
3.918
Eventualverbindlichkeiten
142.813
43
0
142.856
Davon Banken
417
43
0
460
Davon Privatkunden
27.080
0
0
27.080
Davon KMU
110.051
0
0
110.051
Davon Firmenkunden
2.828
0
0
2.828
Davon sonstige
2.436
0
0
2.436
Kreditrisiken
3.107.995
0
792
3.108.787
Davon Banken
2.292.012
0
0
2.292.012
Davon Privatkunden
249.771
0
0
249.771
Davon KMU
388.707
0
792
389.499
Davon Firmenkunden
65.501
0
0
65.501
Davon sonstige
112.004
0
0
112.004
Gesamt
17.418.495
320.849
18.800
17.758.144
Entwicklung der Tilgungsträger- und Fremdwährungskredite
Zum 31. Dezember 2024 betrug das Kreditvolumen der Tilgungsträger- und Fremdwährungskredite EUR 96.801 Tsd.
(2023: EUR 125.810 Tsd.).
156 Jahresfinanzbericht 2024
Entwicklung nach Ländern
Der Hauptgeschäftstätigkeit des Volksbanken-Verbundes und somit der VBW fokussiert sich auf den österreichischen
Markt. Dies ist auch aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich: zum 31. Dezember 2024 betrug das Österreich-
Exposure 86,8 % des kreditrisikorelevanten Portfolios (2023: 88,2 %).
Portfolioverteilung nach Ländern
EUR Tsd.
31.12.2024
Österreich
Deutschland
Sonstige
Gesamt
Barreserve
3.830.098
0
0
3.830.098
Forderungen an Kreditinstitute
1.687.549
52.494
61.318
1.801.361
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1.687.549
52.494
61.318
1.801.361
Forderungen an Kunden
6.104.780
82.442
29.242
6.216.464
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
6.057.242
82.442
28.647
6.168.331
Davon Privatkunden
2.085.016
6.214
9.795
2.101.026
Davon KMU
2.636.689
12.499
2.174
2.651.363
Davon Firmenkunden
590.338
36.660
15.766
642.765
Davon sonstige
745.198
27.068
911
773.177
Zum fair value bewertet
47.538
0
594
48.133
Davon Privatkunden
33.980
0
594
34.575
Davon KMU
12.296
0
0
12.296
Davon Firmenkunden
10
0
0
10
Davon sonstige
1.253
0
0
1.253
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
4.621
0
0
4.621
Zum fair value bewertet
4.621
0
0
4.621
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
1.292.365
511.047
1.825.318
3.628.729
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1.281.704
506.220
1.814.315
3.602.239
Davon Banken
844.557
349.769
1.260.982
2.455.307
Davon Firmenkunden
1.044
16.025
52.180
69.249
Davon Öffentliche Hand
436.104
140.426
501.153
1.077.683
Zum fair value bewertet
10.661
4.827
11.003
26.491
Davon Banken
4.458
4.827
11.003
20.287
Davon Öffentliche Hand
6.204
0
0
6.204
Eventualverbindlichkeiten
129.020
182
334
129.535
Davon Banken
362
7
0
370
Davon Privatkunden
27.948
145
304
28.397
Davon KMU
65.200
30
29
65.259
Davon Firmenkunden
33.731
0
0
33.731
Davon sonstige
1.779
0
0
1.779
Kreditrisiken
3.827.414
2.854
1.144
3.831.412
Davon Banken
3.045.377
0
0
3.045.377
Davon Privatkunden
258.716
232
579
259.527
Davon KMU
362.359
32
564
362.955
Davon Firmenkunden
83.224
2.590
0
85.814
Davon sonstige
77.739
0
0
77.739
Gesamt
16.875.848
649.019
1.917.354
19.442.221
Jahresfinanzbericht 2024 157
EUR Tsd.
31.12.2023
Österreich
Deutschland
Sonstige
Gesamt
Barreserve
3.261.663
0
0
3.261.663
Forderungen an Kreditinstitute
2.467.823
51.003
79.708
2.598.534
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.467.823
51.003
79.708
2.598.534
Forderungen an Kunden
5.839.716
71.505
36.941
5.948.161
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
5.774.706
71.476
36.249
5.882.432
Davon Privatkunden
2.027.043
7.686
9.011
2.043.740
Davon KMU
2.773.751
9.717
2.659
2.786.127
Davon Firmenkunden
277.703
25.767
22.757
326.226
Davon sonstige
696.209
28.307
1.823
726.339
Zum fair value bewertet
65.009
28
691
65.729
Davon Privatkunden
42.018
28
691
42.737
Davon KMU
15.073
0
0
15.073
Davon Firmenkunden
38
0
0
38
Davon sonstige
7.881
0
0
7.881
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
3.996
0
0
3.996
Zum fair value bewertet
3.996
0
0
3.996
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
843.449
374.483
1.476.214
2.694.147
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
837.592
368.222
1.467.645
2.673.459
Davon Banken
484.649
241.262
1.006.258
1.732.169
Davon Firmenkunden
3.939
0
47.901
51.840
Davon Öffentliche Hand
349.004
126.960
413.486
889.449
Zum fair value bewertet
5.857
6.261
8.570
20.688
Davon Banken
4.330
6.261
6.179
16.770
Davon Öffentliche Hand
1.527
0
2.391
3.918
Eventualverbindlichkeiten
142.227
304
325
142.856
Davon Banken
363
97
0
460
Davon Privatkunden
26.680
123
276
27.080
Davon KMU
109.973
30
48
110.051
Davon Firmenkunden
2.774
54
0
2.828
Davon sonstige
2.436
0
0
2.436
Kreditrisiken
3.099.773
8.262
751
3.108.787
Davon Banken
2.292.012
0
0
2.292.012
Davon Privatkunden
248.589
436
747
249.771
Davon KMU
386.658
2.837
5
389.499
Davon Firmenkunden
60.511
4.990
0
65.501
Davon sonstige
112.004
0
0
112.004
Gesamt
15.658.648
505.558
1.593.939
17.758.144
158 Jahresfinanzbericht 2024
Entwicklung nach Branchen
2
Die wesentlichsten Branchen in der VBW in den Kundenforderungen stellen die gewerbliche Branche Immobilien mit
43,8 % (2023: 43,0 %) dar, gefolgt von den privaten Haushalten mit 34,4 % zum 31. Dezember 2024 (2023: 35,1 %).
Die größten gewerblichen Branchen in den Kundenforderungen im Segment KMU zum 31. Dezember 2024 sind:
- die Immobilienbranche mit einem Anteil von 60,90 % (2023: 64,51 %)
- die Branche Handel und Reparatur mit einem Anteil von 6,77 % (2023: 6,32 %).
Die größte gewerbliche Branche in den Kundenforderungen im Segment Corporates zum 31. Dezember 2024 ist:
- die Immobilienbranche mit einem Anteil von 63,27 % (2023: 31,68 %).
Portfolioverteilung nach Branchen
EUR Tsd.
31.12.2024
Private
Haushalte
Finanz-
Dienstleis-
tungen inkl.
Banken
Öffentliche
Stellen
Immobilien
Bau-
wirtschaft
Barreserve
0
0
3.830.098
0
0
Forderungen an Kreditinstitute
0
1.801.361
0
0
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0
1.801.361
0
0
0
Forderungen an Kunden
2.135.600
135.179
82.149
2.720.649
85.707
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.101.026
135.144
81.826
2.717.289
84.726
Zum fair value bewertet
34.575
35
323
3.359
981
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
0
3.287
0
0
0
Zum fair value bewertet
0
3.287
0
0
0
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
0
2.470.387
1.083.886
0
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0
2.450.100
1.077.683
0
0
Zum fair value bewertet
0
20.287
6.204
0
0
Eventualverbindlichkeiten
28.397
37.402
109
9.695
8.481
Kreditrisiken
259.527
3.066.813
26.805
172.274
34.233
Gesamt
2.423.524
7.514.428
5.023.047
2.902.619
128.422
Tourismus
Handel und
Reparatur
Ärzte/
Gesund-
heits-
wesen
Nah-
rungsm./
Land- u.
Forstw.
Sonstige
Gesamt
Barreserve
0
0
0
0
0
3.830.098
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
0
0
0
1.801.361
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
0
0
0
0
0
1.801.361
Forderungen an Kunden
112.135
193.911
83.849
136.861
530.423
6.216.464
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
111.968
192.830
81.953
132.462
529.106
6.168.331
Zum fair value bewertet
167
1.081
1.896
4.399
1.317
48.133
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
0
0
0
0
1.335
4.621
Zum fair value bewertet
0
0
0
0
1.335
4.621
Finanzinvestitionen -
Schuldverschreibungen
0
0
0
0
74.456
3.628.729
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
0
0
0
0
74.456
3.602.239
Zum fair value bewertet
0
0
0
0
0
26.491
Eventualverbindlichkeiten
4.516
12.344
2.155
1.202
25.235
129.535
Kreditrisiken
13.197
63.719
16.719
34.645
143.479
3.831.412
Gesamt
129.848
269.974
102.723
172.709
774.928
19.442.221
2
Die Definition der Branche richtet sich stark nach den ÖNACE Codes und ist nicht direkt mit den Kundensegmenten
vergleichbar, wo eine andere Klassifizierungslogik angewendet wird.
Jahresfinanzbericht 2024 159
EUR Tsd.
31.12.2023
Private
Haushalte
Finanz-
Dienstleis-
tungen inkl.
Banken
Öffentliche
Stellen
Immobilien
Bau-
wirtschaft
Barreserve
0
0
3.261.663
0
0
Forderungen an Kreditinstitute
0
2.598.534
0
0
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0
2.598.534
0
0
0
Forderungen an Kunden
2.086.477
140.407
46.201
2.557.174
79.352
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.043.740
140.384
45.757
2.546.908
78.263
Zum fair value bewertet
42.737
23
443
10.266
1.089
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
0
0
0
1.525
0
Zum fair value bewertet
0
0
0
1.525
0
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
0
1.737.643
893.368
0
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0
1.720.873
889.449
0
0
Zum fair value bewertet
0
16.770
3.918
0
0
Eventualverbindlichkeiten
27.080
49.047
99
13.967
8.538
Kreditrisiken
249.771
2.311.269
17.857
238.487
34.542
Gesamt
2.363.329
6.836.900
4.219.187
2.811.154
122.431
Tourismus
Handel und
Reparatur
Ärzte/
Gesund-
heits-
wesen
Nah-
rungsm./
Land- u.
Forstw.
Sonstige
Gesamt
Barreserve
0
0
0
0
0
3.261.663
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
0
0
0
2.598.534
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
0
0
0
0
0
2.598.534
Forderungen an Kunden
99.277
194.941
81.591
129.814
532.927
5.948.161
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
96.981
193.720
81.322
123.970
531.387
5.882.432
Zum fair value bewertet
2.296
1.221
269
5.844
1.540
65.729
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
0
0
0
0
2.471
3.996
Zum fair value bewertet
0
0
0
0
2.471
3.996
Finanzinvestitionen -
Schuldverschreibungen
0
0
0
0
63.137
2.694.147
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
0
0
0
0
63.137
2.673.459
Zum fair value bewertet
0
0
0
0
0
20.688
Eventualverbindlichkeiten
5.278
12.223
3.179
1.304
22.141
142.856
Kreditrisiken
16.788
75.921
5.688
24.736
133.728
3.108.787
Gesamt
121.343
283.085
90.458
155.854
754.403
17.758.144
160 Jahresfinanzbericht 2024
Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Verteilung des Immobilienportfolios nach Segmenten sowie den Anteil der Non-
Performing Loans im Immobilienportfolio. Der überwiegende Anteil des Immobilienportfolios befindet sich mit 59,7 %
(2023: 69,5 %) im Segment KMU, die NPL-Ratio per 31. Dezember 2024 liegt im Immobilienportfolio mit 11,2 % (2023:
4,2 %) über der NPL-Ratio der internen Risikosteuerung für die VBW mit 6,6 % (2023: 3,1 %).
Immobilienportfolio nach Segmenten per 31.12.2024:
Immobilienportfolio nach Segmenten per 31.12.2023:
Immobilienportfolio -
hievon Öffentliche Hand
0,0 %
Immobilienportfolio
- hievon KMU
69,5 %
Immobilienportfolio -
hievon Firmenkunden
3,3 %
Immobilienportfolio -
hievon Sonstige
27,1 %
Immobilienportfolio - Segmente
Jahresfinanzbericht 2024 161
Immobilienportfolio NPL Ratio per 31.12.2024:
Immobilienportfolio NPL Ratio per 31.12.2023:
4,2 %
95,8 %
Immobilienportfolio - NPL
Immobilienportfolio - hievon NPL Immobilienportfolio - hievon PL
162 Jahresfinanzbericht 2024
Darstellung der Top 25 Kundenforderungen
Die nachfolgende Grafik zeigt die Top 25 Kundenforderungen der VBW per 31. Dezember 2024 mit dem Gesamtrahmen
pro Einzelkunde sowie den Gesamtrahmen kumuliert in Höhe von EUR 1.216.174 Tsd. (2023: EUR 1.171.838 Tsd.) und
spiegelt das Geschäftsmodell der VBW mit Fokus auf kleinvolumige Privat- und KMU-Kunden wider. Die Top 25 Kunden-
forderungen entsprechen rund 17,1 % (2023: 17,1 %) der Gesamtkundenforderungen der VBW (Top Nr. 1 Kunde: 1,4 %
der Gesamtkundenforderungen). Die Werte sind gemäß der internen Risikosicht dargestellt, das heißt Kundenforderun-
gen sowie Kreditrisiken und Eventualverbindlichkeiten an Kunden exklusive verbundinterner Geschäfte und dem Anteil
der Verbundgarantie, der nicht der VBW zugeordnet wird.
Top 25 Kundenforderungen Gesamtrahmen per 31.12.2024:
Top 25 Kundenforderungen Gesamtrahmen per 31.12.2023 :
Jahresfinanzbericht 2024 163
Entwicklung nach Ratings
Die Einteilung in die einzelnen Risikokategorien erfolgt nach den im Verbund geltenden internen Ratingstufen. Forderun-
gen der Risikokategorie 1 weisen die höchste Bonität (niedrigste erwartete Ausfallrate) auf, während Forderungen der
Risikokategorie 4 die niedrigste Bonität aufweisen und Forderungen der Risikokategorie 5 ausgefallene Forderungen
darstellen (Non-Performing Loans, NPLs). Die Kategorie NR umfasst vorwiegend Exposures, die unterhalb der Rating-
pflicht liegen.
Portfolioverteilung nach Ratings und Stages
EUR Tsd.
Risikokategorie
31.12.2024
1 (1A - 1E)
2 (2A - 2E)
3 (3A - 3E)
4 (4A - 4E)
5 (5A - 5E)
6 (NR)
Gesamt
Barreserve
3.830.098
0
0
0
0
0
3.830.098
Forderungen an Kreditinstitute
81.816
1.719.488
57
0
0
0
1.801.361
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
81.816
1.719.488
57
0
0
0
1.801.361
Davon Stage 1
81.816
1.719.488
25
0
0
0
1.801.329
Davon Stage 2
0
0
32
0
0
0
32
Davon Stage 3
0
0
0
0
0
0
0
Forderungen an Kunden
249.073
3.064.455
2.172.661
282.000
447.803
473
6.216.464
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
245.767
3.032.809
2.163.002
280.043
446.237
473
6.168.331
Davon Stage 1
244.473
2.970.046
1.454.426
10.354
0
206
4.679.506
Davon Stage 2
1.294
62.763
708.576
269.689
0
267
1.042.588
Davon Stage 3
0
0
0
0
446.237
0
446.237
Zum fair value bewertet
3.306
31.645
9.659
1.957
1.566
0
48.133
Handelsaktiva -
Schuldverschreibungen
0
3.541
1.080
0
0
0
4.621
Zum fair value bewertet
0
3.541
1.080
0
0
0
4.621
Finanzinvestitionen -
Schuldverschreibungen
2.254.644
1.374.085
0
0
0
0
3.628.729
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
2.232.926
1.369.312
0
0
0
0
3.602.239
Davon Stage 1
2.232.926
1.369.312
0
0
0
0
3.602.239
Davon Stage 2
0
0
0
0
0
0
0
Davon Stage 3
0
0
0
0
0
0
0
Zum fair value bewertet
21.718
4.772
0
0
0
0
26.491
Eventualverbindlichkeiten
14.006
63.376
46.032
4.089
1.726
307
129.535
Davon Stage 1
12.264
58.601
38.074
556
0
294
109.789
Davon Stage 2
1.741
4.775
7.959
3.533
0
13
18.020
Davon Stage 3
0
0
0
0
1.726
0
1.726
Kreditrisiken
139.531
3.395.578
249.534
24.114
20.828
1.827
3.831.412
Davon Stage 1
133.686
3.379.998
189.792
2.977
0
440
3.706.892
Davon Stage 2
5.846
15.580
59.743
21.137
0
1.387
103.692
Davon Stage 3
0
0
0
0
20.828
0
20.828
Gesamt
6.569.168
9.620.522
2.469.365
310.203
470.357
2.607
19.442.221
164 Jahresfinanzbericht 2024
EUR Tsd.
Risikokategorie
31.12.2023
1 (1A - 1E)
2 (2A - 2E)
3 (3A - 3E)
4 (4A - 4E)
5 (5A - 5E)
6 (NR)
Gesamt
Barreserve
3.261.663
0
0
0
0
0
3.261.663
Forderungen an Kreditinstitute
74.401
2.524.082
51
0
0
0
2.598.534
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
74.401
2.524.082
51
0
0
0
2.598.534
Davon Stage 1
74.401
2.524.082
8
0
0
0
2.598.491
Davon Stage 2
0
0
43
0
0
0
43
Davon Stage 3
0
0
0
0
0
0
0
Forderungen an Kunden
195.922
2.985.788
2.419.430
145.925
200.295
801
5.948.161
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
192.218
2.948.405
2.405.847
144.222
190.939
801
5.882.432
Davon Stage 1
190.944
2.911.562
2.114.272
12.951
0
230
5.229.959
Davon Stage 2
1.274
36.843
291.575
131.270
0
572
461.534
Davon Stage 3
0
0
0
0
190.939
0
190.939
Zum fair value bewertet
3.704
37.383
13.583
1.704
9.356
0
65.729
Handelsaktiva -
Schuldverschreibungen
0
1.475
2.521
0
0
0
3.996
Zum fair value bewertet
0
1.475
2.521
0
0
0
3.996
Finanzinvestitionen -
Schuldverschreibungen
1.573.478
1.120.669
0
0
0
0
2.694.147
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
1.561.496
1.111.962
0
0
0
0
2.673.459
Davon Stage 1
1.561.496
1.111.962
0
0
0
0
2.673.459
Davon Stage 2
0
0
0
0
0
0
0
Davon Stage 3
0
0
0
0
0
0
0
Zum fair value bewertet
11.982
8.707
0
0
0
0
20.688
Eventualverbindlichkeiten
13.826
61.290
63.809
1.916
1.968
48
142.856
Davon Stage 1
12.381
56.547
57.199
233
0
43
126.404
Davon Stage 2
1.445
4.742
6.610
1.682
0
5
14.484
Davon Stage 3
0
0
0
0
1.968
0
1.968
Kreditrisiken
128.083
2.683.181
265.389
16.066
14.312
1.757
3.108.787
Davon Stage 1
123.977
2.669.892
250.936
1.098
0
557
3.046.460
Davon Stage 2
4.106
13.289
14.453
14.967
0
1.200
48.016
Davon Stage 3
0
0
0
0
14.312
0
14.312
Gesamt
5.247.372
9.376.484
2.751.201
163.907
216.574
2.606
17.758.144
Jahresfinanzbericht 2024 165
Effekte aus Vertragsänderungen
Für das Jahr 2024 zeigt sich ein GuV Effekt aus Vertragsänderungen von Finanzinstrumenten in der Höhe von
EUR -5.492 Tsd. (2023: EUR +572 Tsd.). Im Volksbanken-Verbund betrifft dies ausschließlich Kundenforderungen.
Entwicklung NPL Portfolio
Eine Forderung gilt als ausgefallen, wenn gemäß CRR ein Leistungsverzug von über 90 Tagen vorliegt und/oder es
unwahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen vollständig erfüllen wird, ohne auf Maßnahmen
wie die Liquidation einer Sicherheit (falls vorhanden) zurückzugreifen. Die ausgefallenen Kredite oder NPLs werden im
Volksbanken-Verbund der Risikokategorie 5 zugeordnet. Die interne Steuerung erfolgt nach der NPL-Ratio für bilanzielle
und außerbilanzielle Kundenforderungen. Für die restlichen Forderungsarten werden die Ausfälle zwar ebenfalls über-
wacht, diese waren in der Vergangenheit für die Steuerung jedoch von untergeordneter Bedeutung.
Die NPL Ratio in der internen Risikosteuerung betrug zum 31. Dezember 2024 für die VBW 6,6 % (2023: 3,1 %).
Die NPL Deckungsquote durch Risikovorsorgen bzw. Coverage Ratio I für das interne Berichtswesen beträgt zum
31. Dezember 2024 für die VBW 29,4 % (2023: 31,4 %).
Die NPL Deckungsquote durch Risikovorsorgen und Sicherheiten bzw. Coverage Ratio III für das interne Berichtswesen
beträgt zum 31. Dezember 2024 für die VBW 102,8 % (2023: 112,4 %).
Diese Kennzahlen nach der internen Risikosicht beziehen sich ausschließlich auf Kundenforderungen sowie Kreditrisi-
ken und Eventualverbindlichkeiten an Kunden exklusive verbundinterner Geschäfte. Aus diesem Grund unterscheiden
sich diese Werte von den in folgender Tabelle dargestellten Werten. Die Kreditrisken und Eventualverbindlichkeiten in
der nachfolgenden Tabelle enthalten auch Geschäfte, die mit anderen Volksbanken abgeschlossen wurden. Die Positio-
nen erhöhen den NPL Nenner wesentlich und reduzieren dadurch beispielsweise die NPL Ratio signifikant (siehe Erläu-
terungen unten), sodass diese Sicht für die Risikosteuerung weniger Relevanz hat.
Das für die Berechnung der NPL Ratio relevante Kreditrisikovolumen betrug im internen Berichtswesen
EUR 7.112.309 Tsd. (2023: EUR 6.834.406 Tsd.). Dieser Betrag versteht sich wie bereits erwähnt exklusive der ver-
bundinternen Geschäfte und ist deshalb wesentlich geringer als die in der folgenden Tabelle dargestellten
EUR 10.177.412 Tsd. zum 31. Dezember 2024 (2023: EUR 9.199.804 Tsd.).
166 Jahresfinanzbericht 2024
Portfolioverteilung NPL Portfolio
EUR Tsd.
31.12.2024
Kreditrisiko-
volumen gesamt
NPL
NPL Quote
Risikovorsorge
NPL
Barreserve
3.830.098
0
0,00 %
0
Forderungen an Kreditinstitute
1.801.361
0
0,00 %
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1.801.361
0
0,00 %
0
Forderungen an Kunden
6.216.464
447.803
7,20 %
133.003
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
6.168.331
446.237
7,23 %
133.003
Davon Privatkunden
2.101.026
34.690
1,65 %
8.541
Davon KMU
2.651.363
167.505
6,32 %
50.860
Davon Firmenkunden
642.765
22.703
3,53 %
12.188
Davon sonstige
773.177
221.339
28,63 %
61.414
Zum fair value bewertet
48.133
1.566
3,25 %
0
Davon Privatkunden
34.575
1.170
3,39 %
0
Davon KMU
12.296
395
3,22 %
0
Davon Firmenkunden
10
0
0,00 %
0
Davon sonstige
1.253
0
0,00 %
0
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
4.621
0
0,00 %
0
Zum fair value bewertet
4.621
0
0,00 %
0
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
3.628.729
0
0,00 %
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
3.602.239
0
0,00 %
0
Zum fair value bewertet
26.491
0
0,00 %
0
Eventualverbindlichkeiten
129.535
1.726
1,33 %
1.285
Kreditrisiken
3.831.412
20.828
0,54 %
2.872
Gesamt
19.442.221
470.357
2,42 %
137.160
Forderungen an Kunden, Eventualverbindlichkeiten
und Kreditrisiken
10.177.412
470.357
4,62 %
137.160
Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und
Kunden
11.847.923
447.803
3,78 %
133.003
NPL
Deckungsquote (RV)
Sicherheiten
für NPL
NPL Deckungsquote
(RV + Sicherheiten)
Barreserve
0,00 %
0
0,00 %
Forderungen an Kreditinstitute
0,00 %
0
0,00 %
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Forderungen an Kunden
29,70 %
346.944
107,18 %
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
29,81 %
345.427
107,21 %
Davon Privatkunden
24,62 %
28.450
106,63 %
Davon KMU
30,36 %
134.430
110,62 %
Davon Firmenkunden
53,68 %
8.176
89,69 %
Davon sonstige
27,75 %
174.371
106,53 %
Zum fair value bewertet
0,00 %
1.517
96,89 %
Davon Privatkunden
0,00 %
1.122
95,86 %
Davon KMU
0,00 %
395
99,92 %
Davon Firmenkunden
0,00 %
0
0,00 %
Davon sonstige
0,00 %
0
0,00 %
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
0,00 %
0
0,00 %
Zum fair value bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
0,00 %
0
0,00 %
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Zum fair value bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Eventualverbindlichkeiten
74,48 %
1.480
160,23 %
Kreditrisiken
13,79 %
0
13,79 %
Gesamt
29,16 %
348.424
103,24 %
Forderungen an Kunden, Eventualverbindlichkeiten
und Kreditrisiken
29,16 %
348.424
103,24 %
Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und
Kunden
29,70 %
346.944
107,18 %
Jahresfinanzbericht 2024 167
EUR Tsd.
31.12.2023
31.12.2023
Kreditrisiko-
volumen gesamt
NPL
NPL Quote
Risikovorsorge
NPL
Barreserve
3.261.663
0
0,00 %
0
Forderungen an Kreditinstitute
2.598.534
0
0,00 %
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.598.534
0
0,00 %
0
Forderungen an Kunden
5.948.161
200.295
3,37 %
66.020
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
5.882.432
190.939
3,25 %
66.020
Davon Privatkunden
2.043.740
28.301
1,38 %
6.994
Davon KMU
2.786.127
75.878
2,72 %
27.049
Davon Firmenkunden
326.226
4.795
1,47 %
3.358
Davon sonstige
726.339
81.966
11,28 %
28.619
Zum fair value bewertet
65.729
9.356
14,23 %
0
Davon Privatkunden
42.737
2.209
5,17 %
0
Davon KMU
15.073
624
4,14 %
0
Davon Firmenkunden
38
0
0,00 %
0
Davon sonstige
7.881
6.522
82,76 %
0
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
3.996
0
0,00 %
0
Zum fair value bewertet
3.996
0
0,00 %
0
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
2.694.147
0
0,00 %
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.673.459
0
0,00 %
0
Zum fair value bewertet
20.688
0
0,00 %
0
Eventualverbindlichkeiten
142.856
1.968
1,38 %
512
Kreditrisiken
3.108.787
14.312
0,46 %
5.613
Gesamt
17.758.144
216.574
1,22 %
72.146
Forderungen an Kunden, Eventualverbindlichkeiten
und Kreditrisiken
9.199.804
216.574
2,35 %
72.146
Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und
Kunden
11.808.358
200.295
1,70 %
66.020
NPL Deckungs-
quote (RV)
Sicherheiten
für NPL
NPL Deckungsquote
(RV + Sicherheiten)
Barreserve
0,00 %
0
0,00 %
Forderungen an Kreditinstitute
0,00 %
0
0,00 %
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Forderungen an Kunden
32,96 %
167.920
116,80 %
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
34,58 %
162.777
119,83 %
Davon Privatkunden
24,71 %
22.007
102,48 %
Davon KMU
35,65 %
54.913
108,02 %
Davon Firmenkunden
70,04 %
2.028
112,35 %
Davon sonstige
34,92 %
83.829
137,19 %
Zum fair value bewertet
0,00 %
5.142
54,97 %
Davon Privatkunden
0,00 %
2.114
95,66 %
Davon KMU
0,00 %
610
97,71 %
Davon Firmenkunden
0,00 %
0
0,00 %
Davon sonstige
0,00 %
2.419
37,09 %
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
0,00 %
0
0,00 %
Zum fair value bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
0,00 %
0
0,00 %
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Zum fair value bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Eventualverbindlichkeiten
26,02 %
3.521
204,95 %
Kreditrisiken
39,22 %
0
39,22 %
Gesamt
33,31 %
171.440
112,47 %
Forderungen an Kunden, Eventualverbindlichkeiten
und Kreditrisiken
33,31 %
171.440
112,47 %
Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und
Kunden
32,96 %
167.920
116,80 %
168 Jahresfinanzbericht 2024
Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der NPL Bestände im Geschäftsjahr:
EUR Tsd.
Gesamt
NPL 01.01.2023
115.364
Neuklassifizierung NPL mit Einzelwertberichtigung im laufenden Jahr
136.360
Gesundungen NPL mit Einzelwertberichtigung im laufenden Jahr
-5.369
Ausbuchungen NPL
-21.194
Nettorückzahlungen u. sonstige Bestandsveränderungen
-8.586
NPL 31.12.2023
216.574
Neuklassifizierung NPL mit Einzelwertberichtigung im laufenden Jahr
324.690
Gesundungen NPL mit Einzelwertberichtigung im laufenden Jahr
-5.193
Ausbuchungen NPL
-31.689
Nettorückzahlungen u. sonstige Bestandsveränderungen
-34.025
NPL 31.12.2024
470.357
Entwicklung Forbearance Portfolio
Unter Forbearance werden vertragliche Zugeständnisse verstanden, die die Bank dem Kreditnehmer im Zusammenhang
mit finanziellen Schwierigkeiten oder drohenden finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers gewährt, ansonsten
aber nicht gewähren würde. Kreditnehmer, bei denen Geschäfte als „forborne“ eingestuft werden, unterliegen im Volks-
banken-Verbund besonderen Überwachungsvorschriften.
Bezogen auf die Kundenkredite wurden für einen Gesamtbuchwert von insgesamt EUR 329.940 Tsd. (2023:
EUR 115.805 Tsd.) Zugeständnisse aus wirtschaftlichen Gründen vereinbart. Dieser Betrag betrifft performing forborne
Kreditengagements mit EUR 74.313 Tsd. (2023: EUR 51.154 Tsd.) und non-performing forborne Kreditengagements mit
EUR 255.627 Tsd. (2023: EUR 64.651 Tsd.).
Jahresfinanzbericht 2024 169
Entwicklung des Sicherheitenportfolios
Die folgende Grafik sowie Tabelle stellt die Entwicklung des Sicherheitenportfolios dar, wobei Immobiliensicherheiten
den größten Anteil in der VBW ausmachen. Die ausgewiesenen Werte stellen den angerechneten Wert der Sicherheiten
dar (nach Bewertung und Deckelung durch die Höhe der besicherten Forderung).
Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine wesentlichen Änderungen in den verbundweit gültigen Grundsätzen für das Ma-
nagement von Kreditsicherheiten.
Sicherheitenarten per 31.12.2024:
Sicherheitenarten per 31.12.2023:
93.13 %
6.87%
Sicherheitenarten
Immobiliensicherheiten
Sonstige Sicherheiten
92.39 %
7.61 %
Sicherheitenarten
Immobiliensicherheiten
Sonstige Sicherheiten
170 Jahresfinanzbericht 2024
EUR Tsd.
31.12.2024
Kredit-
risiko-
volumen
gesamt
Ange-
rechneter
Sicher-
heitenwert
gesamt
Immobilien-
sicherheiten
Sonstige
Sicher-
heiten
Wert-
berich-
tigungen
Rück-
stellungen
Kreditrisiko-
volumen
gesamt nach
Sicherheiten
und Risiko-
vorsorgen
Barreserve
3.830.098
0
0
0
0
0
3.830.098
Forderungen an Kreditinstitute
1.801.361
73.680
0
73.680
2.679
0
1.725.002
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
1.801.361
73.680
0
73.680
2.679
0
1.725.002
Forderungen an Kunden
6.216.464
5.619.188
5.313.401
305.788
156.483
0
440.793
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
6.168.331
5.575.514
5.272.431
303.084
156.483
0
436.334
Davon Privatkunden
2.101.026
2.039.058
1.979.770
59.287
13.213
0
48.756
Davon KMU
2.651.363
2.416.455
2.212.185
204.367
66.344
0
168.564
Davon Firmenkunden
642.765
452.510
422.101
30.312
12.939
0
177.315
Davon sonstige
773.177
667.492
658.375
9.117
63.987
0
41.699
Zum fair value bewertet
48.133
43.674
40.970
2.704
0
0
4.459
Davon Privatkunden
34.575
31.288
29.208
2.080
0
0
3.286
Davon KMU
12.296
11.417
10.793
624
0
0
879
Davon Firmenkunden
10
10
10
0
0
0
0
Davon sonstige
1.253
959
959
0
0
0
294
Handelsaktiva -
Schuldverschreibungen
4.621
0
0
0
0
0
4.621
Zum fair value bewertet
4.621
0
0
0
0
0
4.621
Finanzinvestitionen -
Schuldverschreibungen
3.628.729
0
0
0
542
0
3.628.187
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
3.602.239
0
0
0
542
0
3.601.697
Zum fair value bewertet
26.491
0
0
0
0
0
26.491
Eventualverbindlichkeiten
129.535
39.379
25.213
14.166
0
3.411
86.745
Kreditrisiken
3.831.412
0
0
0
0
4.293
3.827.120
Gesamt
19.442.221
5.732.247
5.338.614
393.633
159.704
7.704
13.542.566
Jahresfinanzbericht 2024 171
EUR Tsd.
31.12.2023
Kredit-
risiko-
volumen
gesamt
Ange-
rechneter
Sicher-
heitenwert
gesamt
Immobilien-
sicherheiten
Sonstige
Sicher-
heiten
Wert-
berich-
tigungen
Rück-
stellungen
Kreditrisiko-
volumen
gesamt nach
Sicherheiten
und Risiko-
vorsorgen
Barreserve
3.261.663
0
0
0
0
0
3.261.663
Forderungen an Kreditinstitute
2.598.534
81.277
0
81.277
4.882
0
2.512.376
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
2.598.534
81.277
0
81.277
4.882
0
2.512.376
Forderungen an Kunden
5.948.161
5.554.455
5.217.124
337.332
90.243
0
303.462
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
5.882.432
5.498.466
5.163.965
334.500
90.243
0
293.723
Davon Privatkunden
2.043.740
1.979.807
1.907.179
72.628
12.426
0
51.507
Davon KMU
2.786.127
2.608.330
2.402.395
205.935
43.152
0
134.645
Davon Firmenkunden
326.226
216.542
183.325
33.217
4.232
0
105.452
Davon sonstige
726.339
693.787
671.067
22.720
30.433
0
2.119
Zum fair value bewertet
65.729
55.990
53.158
2.831
0
0
9.739
Davon Privatkunden
42.737
38.571
36.345
2.227
0
0
4.166
Davon KMU
15.073
13.993
13.390
603
0
0
1.080
Davon Firmenkunden
38
38
38
0
0
0
0
Davon sonstige
7.881
3.387
3.386
2
0
0
4.493
Handelsaktiva -
Schuldverschreibungen
3.996
0
0
0
0
0
3.996
Zum fair value bewertet
3.996
0
0
0
0
0
3.996
Finanzinvestitionen -
Schuldverschreibungen
2.694.147
0
0
0
685
0
2.693.462
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
2.673.459
0
0
0
685
0
2.672.774
Zum fair value bewertet
20.688
0
0
0
0
0
20.688
Eventualverbindlichkeiten
142.856
43.899
30.481
13.418
0
2.489
96.468
Kreditrisiken
3.108.787
0
0
0
0
7.063
3.101.724
Gesamt
17.758.144
5.679.631
5.247.604
432.026
95.810
9.552
11.973.152
172 Jahresfinanzbericht 2024
Erwerb von Sicherungsliegenschaften
Der Erwerb von Sicherungsliegenschaften wurde in der VBW in der Vergangenheit lediglich in Einzelfällen vorgenom-
men. Aktuell kommt dieses Instrument nicht zur Anwendung.
Entwicklung der Nettingpositionen
Die folgenden Tabellen zeigen die Nettingpositionen im Portfolio der VBW:
EUR Tsd.
31.12.2024
Derivate
Aktiva
Passiva
Nettowerte
Bankbuch
241.426
-233.674
7.751
Handelsbuch
18.065
-32.624
-14.560
Cash Sicherheiten
Verpfändet
Erhalten
Nettowerte
Bankbuch
259.490
-266.298
-6.808
Gesamt
-13.616
31.12.2023
Derivate
Aktiva
Passiva
Nettowerte
Bankbuch
254.260
-242.950
11.310
Handelsbuch
20.003
-35.936
-15.933
Cash Sicherheiten
Verpfändet
Erhalten
Nettowerte
Bankbuch
274.262
-278.886
-4.624
Gesamt
-9.247
c) Marktrisiko
Das Marktrisiko ist definiert als Risiko eines Verlustes durch ungünstige Entwicklungen von Marktrisikofaktoren, z.B.
Zinsen, Credit Spreads, Wechselkurse und Volatilitäten. Die VBW unterscheidet folgende Risikoarten des Marktrisikos:
- Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
- Credit Spread Risiko im Bankbuch
- Marktrisiko im Handelsbuch
- Fremdwährungsrisiko (offene Devisenpositionen)
- Weitere Bewertungsrisiken (IFRS fair value Änderung)
Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
Zinsänderungsrisiken entstehen hauptsächlich durch das Eingehen von Fristentransformation, welche durch eine abwei-
chende Zinsbindung zwischen Aktiva und Passiva entsteht. Die VBW verfolgt die Strategie einer positiven Fristentrans-
formation, in der die Zinsbindung der Aktiva länger ist als jene der Passiva und die im Zinsergebnis eine Einkommens-
quelle in Form des Strukturbeitrags darstellt. Die Zinsposition ergibt sich hauptsächlich aus dem Kundengeschäft, in dem
auch Fixzinsdarlehen vergeben werden, welche durch Kundeneinlagen mit kurzer Zinsbindung refinanziert werden. Das
Fixzins-Portfolio wurde über mehrere Jahre aufgebaut, wodurch eine rollierende Fixzinsposition entstand.
Das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch umfasst sämtliche zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte
(mit Ausnahme von Geschäften des Handelsbuches) sowie sonstige zinssensitive Aktiva und Passiva (Beteiligungen und
Rückstellungen). Die mit dem Kundengeschäft einhergehende Zinsrisikoposition der VBW besteht hauptsächlich aus
indexgebundenen Krediten sowie Krediten mit fixer Verzinsung, Einlagen ohne Zinsbindung bzw. befristeter Bonus-
Verzinsung in Form von Sicht- und Spareinlagen und fix verzinster Einlagen. Berücksichtigt werde auch die impliziten
Zinsuntergrenzen sowohl im aktivseitigen als auch passivseitigen Kundengeschäft. Weitere maßgebliche Einflussfakto-
ren sind Anleihepositionen des Eigendepots, Eigenemissionen und die zur Steuerung der Zinsposition eingesetzten Zins-
Swaps. Zum Hedging unter IFRS und UGB können sowohl Layer Hedges für Fixzinskreditportfolios als auch Cash-Flow
Hedges für indexgebundene Kreditportfolios eingesetzt werden. Auch Micro Hedges für Wertpapierpositionen, Emissio-
Jahresfinanzbericht 2024 173
nen und einzelne Kredite können eingesetzt werden. Kundengeschäft ohne Laufzeit und ohne Zinsbindung bzw. mit
befristeter Bonus-Verzinsung wird mittels Zins-Replikaten in die Modellierung des Zinsrisikos aufgenommen, um die
Sensitivität gegenüber Zinsänderungen abzubilden (z.B. für Giro- und Spareinlagen und Giro-Forderungen).
Es wird zwischen dem barwertigen Zinsänderungsrisiko (EVE-Risiko, Economic Value of Equity) und dem Zinsertrags-
risiko (Net Interest Income-/NII-Risiko) unterschieden. Das barwertige Zinsänderungsrisiko wird mit dem EVE-
Koeffizienten gemäß Art 84 CRD und dem RTS für den Zinsrisiko-Ausreißertest, dem PVBP (Price Value of a Basis
Point) sowie dem Zinsbuch-VaR gemessen. Der VaR fließt im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung in den ICAAP
ein. Das Zinsertragsrisiko wird mit dem NII-Koeffizienten (ebenfalls gemäß Art 84 CRD und dem RTS für den Zinsrisiko-
Ausreißertest) gemessen. Die beiden Koeffizienten des regulatorischen Ausreißertests sind als strategische RAS-
Kennzahl definiert.
Die VBW weist strategiekonform eine positive Zinsfristentransformation auf – gemessen mit dem regulatorischen EVE-
Koeffizienten und dem PVBP. Das barwertige Zinsänderungsrisiko besteht bei positiver Fristentransformation in steigen-
den Zinsen. Durch fortgesetztes Fixzinskreditwachstum und Umschichtungen von indexgebundenen in fixverzinste Kre-
dite, waren zur Einhaltung des internen Triggers im ersten Halbjahr 2024 Hedges erforderlich. Durch eine Rekalibrierung
und Remodellierung der Zinsreplikate ist der EVE-Koeffizient im Juli 2024 deutlich gesunken und löst seither keinen
Hedgebedarf mehr aus. Die monatliche Volatilität im Koeffizienten entstand hauptsächlich durch die üblichen Zahlungs-
verkehrs- und Fixing-Effekte.
Das Zinsertragsrisiko besteht, im Unterschied zum barwertigen Zinsrisiko, in fallenden Zinsen, insbesondere der kurzfris-
tigen Zinsen. Das liegt hauptsächlich daran, dass weiterhin ein großer Teil der Aktiva indexgebunden ist und die Zinsan-
passung bei Kundeneinlagen vergleichsweise träge erfolgt. Durch die Rekalibrierung und Remodellierung der Zinsrepli-
kate stieg der NII-Koeffizient im Juli 2024 deutlich an, wodurch Hedgebedarf entstand, welcher durch Auflösung beste-
hender Layer Hedges erreicht wurde.
174 Jahresfinanzbericht 2024
Zins-Gap der VBW (in Mio. EUR)
Charakteristisch im Zins-Gap ist der Aktiv-Überhang (netto) im Laufzeitband bis 6 Monate, welcher hauptsächlich durch
das indexgebundene Kreditportfolio entsteht. In den Laufzeitbändern bis 10 Jahre senken die durch die Zins-Replikate
modellierten Kundeneinlagen den Zins-Gap. Im langfristigen Bereich über 10 Jahre ergeben sich Aktiv-Überhänge durch
Fixzinskredite.
Gesteuert wird die Zinsposition des Volksbanken-Verbundes durch das Asset-Liability-Committee (ALCO) der ZO im
Rahmen von Risikolimiten, welche vom Risikocontrolling festgelegt und vom Vorstand über die Risikostrategie geneh-
migt werden. Das ALCO wird in der ZO monatlich oder bei Bedarf auch ad hoc abgehalten. Die Leitung des ALCO ob-
liegt dem Asset-Liability-Management (ALM) der ZO, welches organisatorisch dem Bereich Treasury zugeordnet ist.
Maßnahmenvorschläge für die Steuerung der Zinsposition werden vom ALM in Abstimmung mit dem Risikocontrolling
und den lokalen ALCOs der zugeordneten Kreditinstitute erarbeitet. Das Zinsrisikoreporting im ALCO erfolgt durch die
Abteilung Markt- und Liquiditätsrisiko der ZO. Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt sowohl aus einer barwertigen Sicht
als auch aus einer periodischen-/GuV-orientierten Sicht.
Konzentrationsrisiko
Im Zinsänderungsrisiko bestehen keine Konzentrationsrisiken.
Credit Spread Risiko
Das für das Credit Spread Risiko relevante Portfolio umfasst sowohl das eigene Anleiheportfolio, als auch Forderungen
gegenüber Kunden, die als FVPL (Fair Value through Profit or Loss) klassifiziert sind und die sogenannten SPPI-
Anforderungen (Solely Payments of Principal and Interest) nicht erfüllen. Das Anleiheportfolio wird hauptsächlich als
Liquiditätspuffer und überwiegend zentral in der VBW gehalten und ist daher hauptsächlich in Anleihen des öffentlichen
Sektors europäischer Staaten mit guter Bonität und Covered Bonds investiert. Es ist zum Großteil an die regulatorische
Liquidity Coverage Ratio (LCR) anrechenbar. Darüber hinaus wird seit 2024 auch ein Opportunitätsportfolio durch In-
vestments in Corporates und Senior Financials aufgebaut, um Liquiditätsreserven möglichst ertragreich zu veranlagen.
Da in Ausnahmefällen auch im Anleiheportfolio stille Lasten aufgrund von außerordentlichen Verkäufen realisiert werden
können werden auch AC-klassifizierte Positionen im Credit Spread Risiko berücksichtigt. Die SPPI-schädlichen Forde-
rungen an Kunden, die als FVPL (Fair Value through Profit or Loss) klassifiziert sind, stellen ein ablaufendes Portfolio
dar, das über die Verbundbanken verteilt ist, wobei Neugeschäft nur in Ausnahmefällen erfolgt. Andere Bilanzpositionen,
-600
-400
-200
0
200
400
600
800
1,000
1,200
O/N-6 M > 6-12 M > 1-4 J > 4-7 J > 7-10 J > 10-15 J > 15-20 J > 20 J
Volumen 31.12.2024 Volumen 31.12.2023
Jahresfinanzbericht 2024 175
die mit einem Credit Spread behaftet sind, werden als nicht Credit Spread-sensitiv eingestuft, da etwaige stille Lasten
nicht realisiert werden können.
Es wird zwischen dem barwertigen Risiko (EVE-Risiko) und dem periodischen Risiko (NII-Risiko) unterschieden. Die
barwertige Risikomessung erfolgt über einen Credit Spread VaR und der Sensitivität gegenüber einem Anstieg der Cre-
dit Spreads um 100 BP. Zur Berechnung des VaR wird das Portfolio in Risikocluster gegliedert, abhängig von Rating,
Branche, Produktart und Seniorität. Der VaR fließt im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung in den ICAAP ein. Das
Reporting erfolgt monatlich im ALCO und ist Bestandteil des Gesamtbankrisikoberichts.
Die Risikomessung des periodischen Credit Spread Risikos (NII-Risiko) wird derzeit aufgebaut. Dieses Risiko ist aller-
dings nicht materiell, da der überwiegende Teil des Anleiheportfolios in hohen Bonitäten mit geringen Spreads investiert
ist, wodurch es nicht zu einem materiellen Rückgang der Spreads von Neuinvestments kommen kann. Bei FVPL gewid-
meten Kundenforderungen sind Neuinvestments nur in Ausnahmefällen möglich, wodurch auch hier kein materielles
Risiko entsteht. Der Großteil des Anleihe-Portfolios ist unter IFRS 9 in der Kategorie AC (amortised costs) gewidmet.
Das Volumen von FVPL gewidmeten Kundenforderungen ist gering. Dadurch ist das GuV- und OCI-wirksame Credit
Spread Risiko gering.
Credit Spread Sensitivitäten der VBW
100 Basispunkte-Shift
EUR Tsd.
31.12.2024
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
Erfolgsneutral
zum fair value
bewertet
Erfolgswirksam
zum fair value
bewertet
Gesamt
§ 30a BWG KI-Verbund
-168.811
-947
-1.295
-171.053
31.12.2023
§ 30a BWG KI-Verbund
-136.133
-638
-346
-137.117
Konzentrationsrisiko
Konzentrationsrisiken im Credit Spread Risiko können auf Ebene von Emittenten oder Risikoclustern im Sinne von
gleichartigen Emittenten entstehen. Die Risikocluster werden im ALCO berichtet. Die größten Konzentrationen per
31. Dezember 2024 bestehen im Risikocluster Covered Bonds und bei der Republik Österreich. Einzelemittentenkon-
zentrationen sind durch die Emittentenlinien im Kreditrisiko begrenzt.
Portfolioverteilung nach Bonität
EUR Tsd.
31.12.2024
31.12.2023
Risikokategorie 1 (1A - 1E)
3.122.930
2.461.037
Risikokategorie 2 (2A - 2E)
514.203
185.244
Risikokategorie 3 (3A - 3E)
8.031
35.057
Risikokategorie 4 (4A - 4E)
1.532
0
Risikokategorie 5 (5A - 5E)
0
0
Risikokategorie 6 (NR)
0
0
Gesamt
3.646.697
2.681.339
176 Jahresfinanzbericht 2024
Risikocluster
EUR Tsd.
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
Erfolgsneutral
zum fair value
bewertet
Erfolgswirksam
zum fair value
bewertet
Gesamt
31.12.2024
Buchwert
Buchwert
Buchwert
Buchwert
Covered EUR AAA
1.963.391
18.015
0
1.981.406
Sovereigns Österreich
419.887
6.182
0
426.069
Financials EUR BBB
262.867
0
1.714
264.582
Sovereigns Deutschland
151.180
0
0
151.180
Financials EUR AA
142.535
0
0
142.535
Sovereigns Frankreich
105.856
0
0
105.856
Sonstige Sovereigns EUR AAA
105.742
0
0
105.742
Sovereigns Slowakei
63.026
0
0
63.026
Sovereigns Belgien
46.843
0
0
46.843
Sovereigns Polen
42.373
0
0
42.373
Buchwert < EUR 42.000 Tsd
271.960
0
45.126
317.085
Gesamt
3.575.659
24.197
46.840
3.646.697
31.12.2023
Covered EUR AAA
1.592.505
14.650
0
1.607.155
Sovereigns Österreich
361.891
1.527
0
363.418
Sovereigns Deutschland
130.504
0
0
130.504
Sovereigns Frankreich
100.075
0
0
100.075
Financials EUR AA
91.846
0
0
91.846
Sonstige Sovereigns EUR AAA
62.098
2.389
0
64.487
Sovereigns Slowakei
52.879
0
0
52.879
Sovereigns Belgien
47.922
0
0
47.922
Sovereigns Spanien
39.279
0
0
39.279
Sovereigns Portugal
35.057
0
0
35.057
Buchwert < EUR 30.000 Tsd
146.068
0
2.650
148.717
Gesamt
2.660.123
18.566
2.650
2.681.339
Portfoliostruktur nach IFRS 9 Kategorien
EUR Tsd.
31.12.2024
Bond
Loan & SSD
Fund & Equity
Gesamt
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
3.575.659
0
0
3.575.659
Erfolgsneutral zum fair value bewertet
24.197
0
0
24.197
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
2.740
44.100
0
46.840
Gesamt
3.602.597
44.100
0
3.646.697
31.12.2023
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.660.123
0
0
2.660.123
Erfolgsneutral zum fair value bewertet
18.566
0
0
18.566
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
2.650
0
0
2.650
Gesamt
2.681.339
0
0
2.681.339
Marktrisiko im Handelsbuch
Das Marktrisiko im Handelsbuch in der VBW hat eine untergeordnete Bedeutung. Das Handelsbuch wird zentral in der
ZO geführt. Die ZKs führen kein Handelsbuch. Das Handelsbuch übernimmt hauptsächlich die Rolle des Transformators,
in dem kleinere Losgrößen aus dem Kundengeschäft gesammelt werden und am Markt dynamisch gehedgt werden.
Zusätzlich werden durch Treasury Marktrisiken im Rahmen der genehmigten Limite eingegangen, um Erträge zu erwirt-
schaften. Das Handelsbuchvolumen liegt durchgehend unter der aufsichtsrechtlichen Schwelle von EUR 500 Mio. (Art.
325a CRR).
Die Risikomessung erfolgt hauptsächlich über einen VaR der Zins-, Volatilitäts- und Fremdwährungsrisiken (historische
Simulation), einen BPV-Brutto und –Netto (Outright) und einer indikativen P&L für das Stop Loss Limit. Zusätzlich beste-
hen branchenübliche Limite für Kennzahlen zu Optionen („Griechen“). Das Reporting erfolgt täglich an die Bereiche
Treasury und Risikocontrolling und monatlich im ALCO.
Jahresfinanzbericht 2024 177
Das Risiko des Handelsbuchs in der VBW ist verhältnismäßig gering und entsteht hauptsächlich in EUR Zinspositionen.
Zins-, Zinsvolatilität- und Credit Spread Sensitivitäten im Handelsbuch
EUR Tsd.
31.12.2024
Zinsen +1 Basispunkt
Zinsvolatilität +1 %
Credit Spread +1 Basispunkt
Handelsbuch
-1
-4
-3
31.12.2023
Handelsbuch
-1
-6
-2
Fremdwährungsrisiko (offene Devisenpositionen)
Das Fremdwährungsrisiko aus der offenen Devisenposition ist in der VBW immateriell. Es entsteht durch die Wertände-
rung offener Forderungen und Verbindlichkeiten in einer Fremdwährung durch Schwankungen der Wechselkurse. Es
wird durch Treasury im Rahmen des Liquiditätsmanagement minimiert.
Offene Devisenpositionen
EUR Tsd.
Währung
31.12.2024
31.12.2023
USD
-133
-307
CHF
-37
666
CZK
28
-276
GBP
16
-23
JPY
0
-9
Sonstige
984
779
Gesamt
858
830
d) Liquiditätsrisiko
Die wichtigste Refinanzierungsquelle der VBW besteht aus hoch diversifizierten Kundeneinlagen, die sich als stabiles
Funding erwiesen haben. Naturgemäß entsteht daraus der überwiegende Teil des Liquiditätsrisikos. Die Stabilität der
Kundeneinlagen hat sich zuletzt in der Corona-Pandemie 2020/2021 gezeigt.
Am Kapitalmarkt besteht für die VBW als ZO des Volksbanken-Verbundes die Möglichkeit der Refinanzierung durch
Emissionen, hauptsächlich durch Covered Bonds. Der Anteil von Kapitalmarkt Funding an der Bilanzsumme ist durch
das Bilanzwachstum trotz der beiden Benchmark Emissionen weiterhin gering. Die VBW verfügt als einziges Institut im
Verbund über einen Zugang zu EZB/OeNB und kann sich damit auch über Zentralbankmittel refinanzieren.
In der VBW wird zentralisiert für den Verbund sowohl die operative, kurzfristige Liquiditätssteuerung als auch das mittel-
bis langfristige Liquiditätsmanagement durchgeführt. Über die VBW decken die zugeordneten Kreditinstitute ihren Refi-
nanzierungsbedarf ab und legen ihre Überschussliquidität an. Die verbundweite Überwachung und Limitierung des Li-
quiditätsrisikos sowie die methodischen Vorgaben betreffend Risikomessung erfolgt durch die Abteilung Markt- und
Liquiditätsrisikocontrolling in der VBW. Gesteuert wird die Liquiditätsposition des Volksbanken-Verbundes durch das
ALCO bzw. das Treasury der ZO im Rahmen von Risikolimiten, welche vom Risikocontrolling festgelegt und vom Vor-
stand genehmigt werden. Das Liquiditätsrisikoreporting im ALCO erfolgt durch die Abteilung Markt- und Liquiditätsrisi-
kocontrolling.
Das operative Liquiditätsmanagement erfolgt durch die Abteilung Liquiditätsmanagement im Bereich Treasury. Sie ist
auch zuständig für das Transferpricing, das verbundweite zentrale Management von Collateral, die Festsetzung der
Fundingstruktur, die Disposition der verfügbaren liquiden Mittel und die Einhaltung der Refinanzierungsstrategie.
178 Jahresfinanzbericht 2024
Im Liquiditätsrisiko wird zwischen Illiquiditätsrisiko und Fundingverteuerungsrisiko unterschieden. Das Illiquiditätsrisiko ist
die Gefahr, Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bedienen zu können. Es besteht für den Verbund,
bestehend aus Retailbanken, typischerweise in einem „Bankrun“. Dieser tritt ein, wenn Kunden aufgrund eines Vertrau-
ensverlustes große Volumina an Einlagen abziehen und gleichzeitig der Bank alternative Fundingquellen nicht zugäng-
lich sind. Das Illiquiditätsrisiko wird durch das Vorhalten eines ausreichenden Liquiditätspuffers gesteuert. Der VBW
obliegt die zentrale Verwaltung des Liquiditätspuffers für den gesamten Volksbanken-Verbund. Der Liquiditätspuffer
besteht hauptsächlich aus hochliquiden Anleihen, welche großteils LCR-anrechenbar sind, Einlagen bei der National-
bank, EZB-Tenderpotenzial und Covered Bond Emissionspotenzial. Die Liquidität des Liquiditätspuffers wird regelmäßig
getestet. Das Fundingverteuerungsrisiko ist die Gefahr, dass zwar Zugang zu Funding besteht, dieses aber teurer wird.
Das Fundingverteuerungsrisiko belastet die GuV. Es wird als GuV-Risiko im Rahmen des ICAAP berücksichtigt.
Die Risikomessung und Limitierung des Illiquiditätsrisikos erfolgt über die regulatorischen Kennzahlen LCR und NSFR,
die Survival Period aus dem bankinternen Liquiditäts-Stresstesting. Die LCR zielt auf die Sicherstellung der kurzfristigen
Zahlungsfähigkeit von Banken unter Stressbedingungen über einen kurzfristigen Zeithorizont von 30 Kalendertagen ab.
Die NSFR beschränkt die Liquiditätsfristentransformation, indem in Abhängigkeit der Liquiditätscharakteristika der Aktiva
und sonstigen außerbilanziellen Geschäften einer Bank ein Mindestvolumen an stabiler Refinanzierung festgelegt wird.
Die Survival Period beschreibt jenen Zeitraum, in dem in einem Stress-Szenario der vorgehaltene Liquiditätspuffer aus-
reicht, um kumulierte Nettoliquiditätsabflüsse abzudecken. Die Berechnung der Kennzahlen erfolgt monatlich, und für die
LCR zusätzlich wöchentlich. Die Risikomessung des Fundingverteuerungsrisikos erfolgt durch eine Szenarioanalyse,
welche die Auswirkung auf die Fundingkosten unter Berücksichtigung allgemeiner Planungsunsicherheiten sowie adver-
ser idiosynkratischer Bedingungen berücksichtigt. Diese Berechnungen gehen in den ICAAP sowie das verbundweite
Stresstesting ein.
Liquiditätsausstattung und Liquiditätskennzahlen im Jahr 2024:
Der KI-Verbund weist im Jahr 2024 weiterhin eine komfortable Liquiditätsausstattung auf. Im Jahr 2024 setzte sich der
Anstieg der Kundeneinlagen plangemäß fort. Die Umschichtungen von Giro-/Spareinlagen in Termineinlagen nahmen
mit sinkendem Zinsniveau ab und gegen Jahresende war ein Rückfluss von Termineinlagen zu Giro-/Spareinlagen zu
beobachten. Zusätzliche Liquidität wurde am Kapitalmarkt durch zwei Tier 2 Benchmark Emissionen aufgenommen.
Weitere Emissionen im Kundenbereich führen nicht zu materiellen Liquiditätszuflüssen, da diese Liquidität meist aus
Einlagen stammt. Gleichzeitig war der zusätzliche Liquiditätsbedarf durch das Kreditgeschäft gering. Die letzte Trance
der in 2020/2021 aufgenommenen Zentralbankmittel (TLTRO) wurde im Juni 2024 zurückgezahlt. Kundenforderungen
werden weiterhin annähernd durch Kundeneinlagen refinanziert.
Nach einem Anstieg auf 242 % bis Mai 2024 sank die LCR durch die TLTRO Rückzahlung im Juni auf 179 %, und stieg
anschließend wieder an. Per 31. Dezember 2024 weist die LCR einen Wert von 201 % auf (2023: 203 %). Auch die
Survival Period weist im bankrun-Szenario analog zur LCR hohe Werte auf. Sie lag im Jahr 2024 immer über 200 Tagen
(wie auch in 2023). Die NSFR lag im Jahr 2024 stabil auf hohen Niveaus zwischen 180 % und 200 % und zeigt damit die
auch längerfristig solide Liquiditätsstruktur des Verbundes und somit der VBW.
Konzentrationsrisiko
Durch das diversifizierte Funding bei Kundeneinlagen ist das Konzentrationsrisiko nicht materiell. Risikocluster könnten
auf Kundenebene entstehen. Daher werden die größten Einlagen auf Kundenebene sowohl im Risikocontrolling als auch
im operativen Liquiditätsmanagement überwacht. Sie liegen in der Regel unter 1 % der Bilanzsumme. Ausnahmen erge-
ben sich nur kurzfristig bei einzelnen Großkunden zur Durchführung von Zahlungsverkehrstransaktionen bzw. zum Li-
quiditätsspitzenausgleich. Diese Einlagen werden im Rahmen der Liquiditätsrisikosteuerung regelmäßig überwacht und
berichtet.
Jahresfinanzbericht 2024 179
e) Operationelles Risiko
Die VBW definiert das Operationelle Risiko als Gefahr von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens
von internen Verfahren (Prozessen), Menschen, Systemen oder externen Ereignissen sowie die damit in Verbindung
stehenden Rechtsrisiken. Die Themen Reputations-, Verhaltens-, Modell-, IT- und Sicherheitsrisiko sind mit dem Opera-
tionellen Risiko eng verbunden und werden aktiv mitberücksichtigt. Die Berechnung des regulatorischen Eigenmitteler-
fordernisses erfolgt nach dem Standardansatz. Für die ökonomische Betrachtung wird eine interne Methode, basierend
auf Verlustdaten und Risikoszenarien, verwendet.
Organisation
In der VBW ist das Linienmanagement für das Management der operationellen Risiken (OpRisk Management) verant-
wortlich. Dieses wird dabei durch zentral und dezentral angesiedelte Experten aus den Bereichen operationelles Risiko
und internes Kontrollsystem unterstützt. Ziel ist die Optimierung von Prozessen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit von
operationellen Risiken zu verringern und/oder die Auswirkung operationeller Schäden zu reduzieren. Eine bereichsüber-
greifende Zusammenarbeit (insbesondere mit Compliance, Interner Revision und Security & Outsourcing-Governance)
ermöglicht eine optimale und umfassende Steuerung operationeller Risiken.
Methoden im Management operationeller Risiken
Im Rahmen des Managements operationeller Risiken werden sowohl quantitative als auch qualitative Methoden verwen-
det. Quantitative Elemente sind beispielsweise die Durchführung von Risikoanalysen, die Durchführung von Stresstests,
die Festlegung und Überwachung des Risikoappetits sowie der Risikoindikatoren, die Erstellung der Ereignisdaten-
sammlung und die Risikoberichterstattung. Qualitative Steuerungsmaßnahmen umfassen die Durchführung von Schu-
lungen, Durchführung von Risikoanalysen, Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, Ursachenanalyse im Rahmen der
Ereignisdatensammlung, die Implementierung einheitlicher IKS Kontrollen sowie die Risikoberichterstattung.
Im Fall der Überschreitung der für das operationelle Risiko definierten Kennzahlen kommt der definierte Eskalationspro-
zess zur Anwendung. Dieser sieht eine detaillierte Ursachenanalyse sowie in weiterer Folge die Einleitung von Maß-
nahmen vor.
Abgeleitet aus der Risikostrategie gelten folgende Grundsätze und Prinzipien im OpRisk Management:
- Als oberstes Ziel für den gesamten OpRisk Managementprozess wird die Optimierung von Prozessen zur Ver-
ringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der Auswirkung operationeller Schäden festgeschrieben.
- Die Ereignisdokumentation erfolgt vollständig und angemessen verständlich in einer elektronischen Plattform,
um sachverständigen Dritten die Möglichkeit zu geben, Nutzen daraus zu ziehen. Operationelle Ereignisse wer-
den verbundweit in einheitlicher Form erfasst. Die daraus resultierende Transparenz über eingetretene Ereig-
nisse ermöglicht eine aus der Historie abgeleitete Risikobewertung.
- Die Methoden, Systeme und Prozesse im OpRisk Management werden von der ZO vorgegeben und sind von
den jeweiligen Instituten einzuhalten.
- Die Angemessenheit der Risikosteuerungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie weiterer risikominimierender
Maßnahmen wird laufend, zumindest jedoch jährlich, bewertet und an den Vorstand berichtet. Maßnahmen zur
Risikosteuerung umfassen beispielsweise Bewusstseinsbildung/Schulungen, die Überwachung der OpRisk Ri-
sikokennzahlen, die Sicherstellung von Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Kunden- und Unterneh-
mensdaten, die betriebliche Notfallplanung, aber auch insbesondere die angemessene Trennung von Verant-
wortlichkeiten sowie die Beachtung des 4-Augen-Prinzips. Operationelle (Rest-) Risiken, die nicht vermieden,
vermindert oder transferiert werden, müssen formal und nachweislich durch die Geschäftsleitung akzeptiert
werden.
180 Jahresfinanzbericht 2024
- Die Effizienz des OpRisk Managements wird auch durch periodische und unabhängige Revisionsprüfungen si-
chergestellt.
Internes Kontrollsystem
In der VBW ist ein internes Kontrollsystem (IKS) nach den Prinzipien der international anerkannten Standards des Com-
mittee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) installiert. Es existieren detaillierte Beschrei-
bungen der IKS-Abläufe und der Kontrollmaßnahmen. Die Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug auf das IKS sind
klar definiert. Für das IKS erfolgt ein regelmäßiges Reporting. Kontrollaktivitäten werden dokumentiert und überprüft, die
IKS-relevanten Risiken werden regelmäßig evaluiert und angepasst. Somit ist ein laufender Optimierungsprozess ge-
währleistet. Die Revision prüft in ihrer Funktion als unabhängige Überwachungsinstanz das IKS. Geprüft werden die
Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS sowie die Einhaltung der Arbeitsanweisungen. Das OpRisk und IKS-
Rahmenwerk stellt die einzelnen untereinander in Zusammenhang stehenden Komponenten dar, die im Volksbanken-
Verbund zur Identifikation, Messung, Überwachung und Steuerung des operationellen Risikos implementiert sind. Die
enge Verzahnung des OpRisk Managements mit dem IKS gewährleistet die entsprechende Berücksichtigung der opera-
tionellen Risiken im Volksbanken-Verbund.
f) Sonstige Risiken
An sonstigen wesentlichen Risiken sieht sich der Volksbanken-Verbund dem strategischen Risiko, dem Eigenkapitalrisi-
ko, dem direkten Immobilienrisiko, ESG-Risiken, Compliance-Risiken sowie Risiken aus Geldwäscherei, Terrorismusfi-
nanzierung, Sanktionen & Embargos gegenüber.
Das strategische Risiko ist das Risiko einer negativen Auswirkung auf Kapital und Ertrag durch geschäftspolitische Ent-
scheidungen oder mangelnde Anpassung an Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld.
Unter Eigenkapitalrisiko versteht der Volksbanken-Verbund die Gefahr einer unausgewogenen Zusammensetzung des
bankinternen Eigenkapitals hinsichtlich Art und Größe der Bank oder Schwierigkeiten, zusätzliche Risikodeckungsmas-
sen im Bedarfsfall schnell aufnehmen zu können.
Das direkte Immobilienrisiko beschreibt die Gefahr, dass es zu negativen Wertänderungen im Immobilienportfolio (Im-
mobilien in der Eigenbilanz oder der Bilanz eines Tochterunternehmens) kommt.
Weitere Risiken wie z.B. Conduct-Risiken, Compliance-Risiken, Rechtsrisiken, Modellrisiken sowie IT- und Systemrisi-
ken, Auslagerungsrisiken werden u.a. im Compliance-Rahmenwerk, im Rahmenwerk für operationelle Risiken und im
Rahmenwerk für Auslagerungen berücksichtigt.
ESG-Risiken bezeichnen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Klima, Umwelt, Soziales oder Unternehmensfüh-
rung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswer-
ten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Volksbanken-Verbundes haben könn-
ten.
Zur Steuerung dieser Risiken sind vor allem organisatorische und prozessuale Maßnahmen implementiert. ESG-Risiken
werden in bestehenden Risikokategorien abgebildet.
Jahresfinanzbericht 2024 181
51) Vollkonsolidierte verbundene Unternehmen
Gesellschaftsname; Sitz
GesArt*
Anteil am
Kapital
Anteil am
Stimmrecht
Nennkapital
in EUR Tsd.
3V-Immobilien Errichtungs-GmbH; Wien
HD
100,00 %
100,00 %
35
VB Infrastruktur und Immobilien GmbH; Wien
HD
100,00 %
100,00 %
35
VB Services für Banken Ges.m.b.H.; Wien
HD
100,00 %
100,00 %
327
VOBA Vermietungs- und Verpachtungsges.m.b.H.; Baden
HD
100,00 %
100,00 %
36
Bei allen vollkonsolidierten Unternehmen liegt Kontrolle vor.
52) Beteiligungsunternehmen bewertet at equity
Gesellschaftsname; Sitz
GesArt*
Anteil am
Kapital
Anteil am
Stimmrecht
Nennkapital
in EUR Tsd.
VB Verbund-Beteiligung eG; Wien
HO
30,47 %
30,47 %
51.742
Volksbank Kärnten eG; Klagenfurt
KI
26,79 %
26,79 %
32.700
53) Nichtkonsolidierte verbundene Unternehmen
Gesellschaftsname; Sitz
GesArt*
Anteil am
Kapital
Anteil am
Stimmrecht
Nennkapital
in EUR Tsd.
ARZ-Volksbanken Holding GmbH; Wien
HO
74,54 %
74,54 %
256
UVB-Holding GmbH; Wien
SO
100,00 %
100,00 %
35
VB ManagementBeratung GmbH in Liqu.; Wien
SO
100,00 %
100,00 %
36
VBKA-Holding GmbH; Wien
SO
100,00 %
100,00 %
35
* Abkürzung GesArt
KI Kreditinstitut
HD bankbezogener Hilfsdienst
SO, HO sonstige Unternehmen
182 Jahresfinanzbericht 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
VOLKSBANK WIEN AG,
Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-
Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und der Konzern-Geldflussrechnung für das an die-
sem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zah-
lungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den Internatio-
nal Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des
§ 245a UGB sowie § 59a BWG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO)
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfor-
dern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften
und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
Das Risiko für den Abschluss
Die Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (im Folgenden Forderungen an Kunden
genannt) werden in der Konzernbilanz mit einem Betrag von 6.168,3 Mio. EUR ausgewiesen. Der Vorstand der VOLKSBANK
WIEN AG erläutert die Vorgehensweise für die Bildung von Wertberichtigungen für Forderungen an Kunden im Anhang zum
Konzernabschluss in den Notes 3o, 3p und 50b.
Im Rahmen der Überwachung der Forderungen an Kunden wird überprüft, ob Wertberichtigungen für Forderungsausfälle
zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe
leisten können.
Jahresfinanzbericht 2024 183182 Jahresfinanzbericht 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Die Berechnung der Wertberichtigungen für ausgefallene, individuell bedeutsame Forderungen an Kunden basiert auf
einer individuellen Analyse der erwarteten und Szenario-gewichteten zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der
Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Sicherheiten sowie
der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse abhängig.
Für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Forderungen an Kunden wird eine Berechnung der Wertberichtigungen
auf Basis statistisch ermittelter gemeinsamer Risikomerkmale durchgeführt. Die Berechnung dieser Wertberichtigungen
erfolgt in Abhängigkeit der Ratingstufe für ausgefallene Kunden und der vorhandenen Sicherheiten mit statistischen Ver-
lustquoten. Diese Verlustquoten werden für ausgewählte Portfolien extern bezogen oder intern ermittelt.
Bei nicht ausgefallenen Forderungen an Kunden wird für den erwarteten Kreditverlust („expected credit loss“, „ECL“) eben-
falls eine Wertberichtigung auf Basis statistischer Grundlagen gebildet. Dabei wird grundsätzlich der 12 Monats-ECL (Stufe
1) verwendet. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit berechnet
(Stufe 2). Bei der Ermittlung des ECL sind Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen ratingbasierte Aus-
fallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Information berücksichtigen.
Um die verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für bestimmte Kunden, insbesondere Kunden aus energie-
intensiven Branchen und den Branchen Bauwirtschaft und Immobilien (Commercial Real Estate) zu berücksichtigen, wurde
im Rahmen der Ermittlung dieser Wertberichtigungen eine Erhöhung der im ECL-Modell ermittelten Wertberichtigungen
(„Post-Model-Adjustments“) vorgenommen.
Das Risiko für den Konzernabschluss ergibt sich daraus, dass die Ermittlung der Wertberichtigungen einschließlich der
Post-Model-Adjustments in bedeutendem Ausmaß auf Annahmen und Schätzungen basiert, aus denen sich Ermessens-
spielräume und Schätzunsicherheiten in Bezug auf die Höhe der Wertberichtigungen ergeben.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen
durchgeführt:
– Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Bildung von Wertberichtigungen für
Forderungen an Kunden analysiert und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet sind, Ausfälle zu identifizieren und
die Wertberichtigungen für Forderungen an Kunden in angemessener Höhe zu ermitteln. Dabei haben wir die
relevanten Schlüsselkontrollen erhoben, deren Ausgestaltung und Implementierung beurteilt und in Stichproben
deren Effektivität getestet.
– Wir haben auf Basis einer Stichprobe von Forderungen an Kunden aus unterschiedlichen Portfolien untersucht,
ob Indikatoren für Ausfälle bestehen. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte risikoorientiert unter besonderer
Berücksichtigung von Ratingstufen und dem Immobilienportfolio, bei dem der Fokus auf das Segment Commercial
Real Estate gelegt wurde.
– Bei Ausfällen von individuell bedeutsamen Forderungen an Kunden wurden in Stichproben die getroffenen Annahmen
im Rahmen der Wertberichtigungsermittlung hinsichtlich Schlüssigkeit, Konsistenz sowie Zeitpunkt und Höhe
der ange nommenen Rückflüsse untersucht und rechnerisch nachvollzogen. Wir haben dabei die Bewertung von
Immobilien sicherheiten unter der Einbindung unserer Immobilienbewertungsspezialisten geprüft.
– Bei ausgefallenen individuell nicht bedeutsamen und nicht ausgefallenen Forderungen an Kunden, bei denen die
Wertberichtigungen statistisch ermittelt wurden, haben wir unter Berücksichtigung interner Validierungen die
Modelle nachvollzogen. Weiters haben wir deren mathematische Funktionsweisen sowie die darin verwendeten
Risikoparameter (insbesondere Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote) dahingehend überprüft, ob diese geeignet
sind, Wertberichtigungen in angemessener Höhe zu ermitteln. Zusätzlich haben wir für ausgewählte Modelle die
Berechnungen in den Validierungsberichten, die die Angemessenheit der Parameterschätzungen überwachen,
überprüft. Wir haben die Zuordnung zu Stufe 1 und Stufe 2 anhand der relevanten qualitativen und quantitativen
Kriterien nachvollzogen. Die Auswahl und die Bemessung von zukunftsgerichteten Makroszenarien wurden analysiert
und deren Berücksichtigung bei der Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten überprüft. Wir haben die Herleitung
und Begründung der im Geschäftsjahr 2024 vorgenommenen Post-Model-Adjustments sowie die zugrundeliegenden
Annahmen in Hinblick auf deren Angemessenheit beurteilt. Die rechnerische Richtigkeit der Wertberichtigungen haben
wir mittels einer vereinfachten Nachrechnung der Portfolio-Wertberichtigung von Stufe 1 und 3 (nicht signifikante)
Exposures bzw. mittels einer Stichprobennachrechnung von Stufe 2 Exposures beurteilt. Bei diesen Prüfungshandlungen
haben wir unsere Finanzmathematiker als Spezialisten eingebunden.
184 Jahresfinanzbericht 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Ansatz von latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge
Das Risiko für den Abschluss
Die aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge werden basierend auf den zukünftig erwarteten steuerlichen
Ergebnissen in der Konzernbilanz mit einem Betrag von 56,9 Mio. EUR ausgewiesen. Der Vorstand der VOLKSBANK WIEN
AG erläutert die Vorgehensweise für die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge im Anhang zum Kon-
zernabschluss in den Notesangaben 3v und 23.
Der Ansatz aktiver latenter Steuern für Verlustvorträge ist in hohem Maße von den Einschätzungen durch den Vorstand
über die Erzielung ausreichender steuerlicher Ergebnisse in der Zukunft und der Umkehrung passiver latenter Steuern
abhängig. Die Einschätzung der Realisierbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge, die im Wesentlichen bei der VOLKS-
BANK WIEN AG bestehen, erfolgt auf Basis der Unternehmensplanung, ist mit Unsicherheiten verbunden und stellt somit
ein Risiko für den Konzernabschluss dar.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung des Ansatzes von latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge haben wir folgende wesentliche Prü-
fungshandlungen durchgeführt:
– Wir haben die Angemessenheit der Annahmen, die der Unternehmensplanung zugrunde gelegt wurden, anhand
extern verfügbarer Daten, wie beispielsweise gesamtwirtschaftlicher Prognosen, und anhand von Ergebnissen der
Vergangenheit beurteilt. Bei diesen Prüfungshandlungen haben wir unsere Bewertungsspezialisten eingebunden.
– Weiters haben wir die Annahmen, die bei der Prognose der künftigen steuerpflichtigen Ergebnisse getroffen wurden
und die zur Verwertung der steuerlichen Verlustvorträge führen sollen, auf ihre Nachvollziehbarkeit hin überprüft und
deren Schlüssigkeit gewürdigt. Dazu haben wir die wesentlichen Elemente zur Prognose der künftigen steuerlichen
Ergebnisse mit der Unternehmensplanung und davon abgeleiteten Steuerberechnungen abgestimmt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestäti-
gungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung
gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine
Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Infor-
mationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstim-
migkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ander-
weitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den
Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Über-
einstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie
§ 59a BWG ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Kon-
zerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung
Jahresfinanzbericht 2024 185184 Jahresfinanzbericht 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK
der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu
liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprü-
fung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls
eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflus-
sen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
gemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
– Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
– Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungs-
handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungs urteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
– Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung
und damit zusammenhängende Angaben.
– Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in
unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder,
falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unter nehmens-
tätigkeit zur Folge haben.
– Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt,
dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
– Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu
den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für
die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung
und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
186 Jahresfinanzbericht 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK
– Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeit-
liche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
– Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltens anforde-
rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte
austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und
– sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
– Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, die-
jenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren
und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem
Bestätigungs vermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit
dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den öster-
reichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses
über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 2. Mai 2023 vom Aufsichtsrat
mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei
der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Jahresfinanzbericht 2024 187186 Jahresfinanzbericht 2024
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christian Grinschgl.
Wien, 5. März 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Christian Grinschgl
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281
Abs. 2 UGB zu beachten.
188 Jahresfinanzbericht 2024
BILANZEID
VOLKSBANK WIEN AG
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der
Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die
wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, 5. März 2025
DI Gerald Fleischmann
Generaldirektor
Mag. Dr. Rainer Borns
Generaldirektor-Stellvertreter
Dr. Thomas Uher
Generaldirektor-Stellvertreter
Jahresfinanzbericht 2024 189188 Jahresfinanzbericht 2024
190 Jahresfinanzbericht 2024
EINZELABSCHLUSS
Jahresfinanzbericht 2024 191190 Jahresfinanzbericht 2024
192 Jahresfinanzbericht 2024
EINZELABSCHLUSS
VOLKSBANK WIEN AG
Jahresfinanzbericht 2024 193192 Jahresfinanzbericht 2024
194 Bilanz zum 31. Dezember 2024
196 Gewinn- und Verlustrechnung
197 Anhang
228 Lagebericht
266 Bestätigungsvermerk
271 Bilanzeid
194 Jahresfinanzbericht 2024
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024
Aktiva EUR
31.12.2024
EUR EUR Tsd.
31.12.2023
EUR Tsd.
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken 3.873.326.633,55 3.303.819
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere 1.134.711.287,20 922.746
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 615.949.493,19 580.646
b) sonstige Forderungen 1.450.825.769,55 2.066.775.262,74 2.017.012 2.597.658
4. Forderungen an Kunden 6.091.375.917,65 5.890.758
5. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
a) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
b) von anderen Emittenten
darunter: eigene Schuldverschreibungen
EUR 3.618.595,44 (Vorjahr: TEUR 2.074)
2.181.687.286,22 2.181.687.286,22 1.764.170 1.764.170
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere 2.519.818,93 758
7. Beteiligungen
darunter: an Kreditinstituten
EUR 40.910.671,88 (Vorjahr: TEUR 28.370)
92.992.998,30 85.734
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.253.154,73 15.802
9. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens 414.582,00 582
10. Sachanlagen
darunter: Grundstücke und Bauten,
die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen
Tätigkeit genutzt werden
EUR 20.722.028,62 (Vorjahr: TEUR 24.162)
50.931.303,68 48.784
11. Sonstige Vermögensgegenstände 112.235.156,33 93.249
12. Rechnungsabgrenzungsposten 16.502.974,92 13.734
13. Aktive latente Steuern 17.870.551,97 19.115
Summe der Aktiva 15.649.596.928,22 14.756.910
Posten unter der Bilanz
1. Auslandsaktiva 2.544.514.274,28 2.102.004
Jahresfinanzbericht 2024 195194 Jahresfinanzbericht 2024
Passiva EUR
31.12.2024
EUR EUR Tsd.
31.12.2023
EUR Tsd.
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 2.501.849.282,67 2.202.966
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 567.705.947,77 3.069.555.230,44 785.247 2.988.213
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) täglich fällig 738.730.356,18 991.853
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 25.867.346,90 22.553
764.597.703,08 1.014.407
b) sonstige Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 4.610.828.768,18 4.570.343
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.310.978.400,24 971.102
5.921.807.168,42 6.686.404.871,50 5.541.445 6.555.851
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 3.014.746.709,60 2.723.729
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 464.932.551,87 3.479.679.261,47 678.221 3.401.950
4. Sonstige Verbindlichkeiten 285.652.901,05 329.103
5. Rechnungsabgrenzungsposten 8.720.809,01 7.215
6. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Abfertigungen 20.105.675,00 19.305
b) Rückstellungen für Pensionen 8.100.598,00 9.356
c) Steuerrückstellungen 0,00 4.670
d) sonstige 41.779.318,79 69.985.591,79 37.702 71.032
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 1.224.169.466,74 400.000
8. zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 220.000
9. Gezeichnetes Kapital
a) Grundkapital 137.546.531,25 137.547
b) Nennbetrag eigener Aktien im Eigenbestand -1.248.375,00 136.298.156,25 -624 136.922
10. Kapitalrücklagen
a) gebundene 235.976.862,73 235.977
b) nicht gebundene 41.943.830,99 277.920.693,72 41.944 277.921
11. Gewinnrücklagen
a) andere Rücklagen 359.905.816,06 313.127
b) Rücklage für eigene Anteile 1.248.375,00 361.154.191,06 624 313.751
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs 5 BWG 50.019.308,55 47.319
13. Bilanzgewinn 36.446,64 7.631
Summe der Passiva 15.649.596.928,22 14.756.910
Posten unter der Bilanz
1. Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der
Bestellung von Sicherheiten 134.772.183,41 148.290
2. Kreditrisiken 3.826.443.607,56 3.101.082
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 134.499.475,41 150.367
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
EUR 1.148.631.202,51 (Vorjahr: TEUR 318.095 )
1.952.240.362,89 1.297.950
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs 1
4.586.901.462,28 4.327.478
lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 17,52 % 17,56 %
lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 17,52 % 22,64 %
lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 42,56 % 29,99 %
6. Auslandspassiva 2.840.167.879,86 1.564.051
196 Jahresfinanzbericht 2024
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
EUR
2024
EUR EUR Tsd.
2023
EUR Tsd.
1. Zinsen und ähnliche Erträge 549.717.781,26 478.300
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren 103.506.923,70 66.600
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -407.511.418,71 -318.835
I. NETTOZINSERTRAG 142.206.362,55 159.465
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht
festverzinslichen Wertpapieren 22.397,37 14
b) Erträge aus Beteiligungen 20.709.219,49 1.704
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 11.354.742,25 32.086.359,11 2.737 4.454
4. Provisionserträge 91.958.808,01 88.392
5. Provisionsaufwendungen -17.543.728,79 -22.813
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 3.515.947,78 3.548
7. Sonstige betriebliche Erträge 169.254.984,57 146.579
II. BETRIEBSERTRÄGE 421.478.733,23 379.625
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Gehälter -86.291.002,89 -79.177
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben
und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -20.766.919,10 -18.903
cc) sonstiger Sozialaufwand -1.415.392,56 -1.263
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -1.993.124,59 -1.681
ee) Dotierung/Auflösung der Pensionsrückstellung 329.049,58 -1.003
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Vorsorgekassen -3.092.785,47 -2.516
-113.230.175,03 -104.543
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) -137.616.083,06 -250.846.258,09 -112.977 -217.520
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen
Vermögensgegenstände -5.575.142,21 -5.565
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -27.858.634,95 -28.038
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN -284.280.035,25 -251.123
IV. BETRIEBSERGEBNIS 137.198.697,98 128.502
11. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
sowie aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve sowie Erträge aus
der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
sowie aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve -74.572.512,33 -24.221
12. Saldo aus Wertberichtigungen aus Wertpapieren, die wie
Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile
an verbundenen Unternehmen und Erträge aus Wertberichtungen
auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf
Beteiligungen -5.060.738,81 9.113
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 57.565.446,84 113.394
13. Steuern vom Einkommen und Ertrag -2.821.312,35 -9.588
14. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 13 auszuweisen -2.264.840,05 -2.459
VI. JAHRESÜBERSCHUSS 52.479.294,44 101.347
15. Rücklagenbewegung -52.479.294,44 -93.900
darunter: Dotierung der Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG -2.700.000,00 -2.500
VII. JAHRESGEWINN 0,00 7.447
16. Gewinnvortrag 36.446,64 184
VIII. BILANZGEWINN 36.446,64 7.631
Jahresfinanzbericht 2024 197196 Jahresfinanzbericht 2024
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Allgemeine Angaben
Seit dem Geschäftsjahr 2015 nimmt die VOLKSBANK WIEN AG (nachfolgend auch „VBW“, „VB Wien“ oder die „Gesell-
schaft“) neben dem Retailgeschäft die Funktion der Zentralorganisation des österreichischen Volksbanken-Verbundes
(nachfolgend auch der „Verbund“) gemäß § 30a BWG wahr, die mit weitreichenden Steuerungs- und Lenkungsfunktionen
(insbesondere im Risiko- und Liquiditätsmanagement) verbunden ist. Die Mitglieder des Volksbanken-Verbundes (nach-
folgend auch „Verbundbanken“) haften untereinander unbeschränkt, die anteilige Übernahme der Kosten und Risiken der
Zentralorganisation wurde vertraglich zwischen den Mitgliedern vereinbart. Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der
Teile 2 bis 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie § 39a BWG sind vom Volksbanken-Verbund auf Grundlage der konso-
lidierten Finanzlage zu erfüllen (§ 30a Abs. 7 BWG). Die VBW hat weiterhin sämtliche aufsichtsrechtlichen Bestimmungen
auf Einzelbasis und konsolidierter Basis zu erfüllen.
Der Jahresabschluss der VBW zum 31. Dezember 2024 wurde vom Vorstand in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß § 221 Abs. 3 UGB einzustufen und ist ein Unternehmen von öffentlichem
Interesse gemäß § 43 Abs 1a BWG iVm § 189a UGB.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten und bei der Bewertung
der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des
Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten
Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im Geschäftsjahr 2024 oder in einem
früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden, soweit bekannt, berücksichtigt.
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Die Vergleichswerte des Vorjahres wurden auf volle Tausend Euro gerundet und sind im Anhang in Klammern angemerkt,
in der Summenbildung sind daher Rundungsdifferenzen im Jahresabschluss nicht auszuschließen.
Forderungen des Finanzumlaufvermögens werden zu fortgeführten Anschaffungskosten dem niedrigeren Börsenkurs oder
Marktpreis bewertet. Ist ein Börsenkurs oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungskosten den
beizulegenden Wert, so erfolgt eine Abschreibung auf den (niedrigeren) beizulegenden Wert (strenges Niederstwert prinzip).
Für Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden, welche Finanzinstrumente des Umlaufvermögens darstellen und
die Eigenschaft von Forderungen und forderungsähnlichen Finanzinstrumenten im Sinne von AFRAC 14 Rz 51 erfüllen
(Halteabsicht und -fähigkeit bis zu Endfälligkeit), erfolgt die Folgebewertung dabei in Form der Anschaffungskosten abzüg-
lich Wertminderungen. In diesem Falle stellt dies die maßgebliche Ausprägungsform des beizulegenden Wertes dar. Die
Wertminderungen ergeben sich aus den Ausfallsrisiken in Form von Risikovorsorgen/Wertberichtigungen und werden
nachfolgend erläutert.
Ermittlung der Risikovorsorgen/Wertberichtigungen auf Kreditforderungen
Grundsatz der Ermittlung
Für die Entwicklung der Modelle zur Bestimmung des ECL sowie für die regelmäßige Rekalibrierung der Risiko parameter
sind Daten auf Verbundebene ausschlaggebend. Darunter fallen z.B. Ausfallszeitreihen oder Portfolio-Zusammen-
setzungen. Daten externer Herkunft, wie z.B. makroökonomische Prognosen der EZB, haben ebenfalls für den gesamten
Verbund Gültigkeit. Somit besteht grundsätzlich methodische Einheitlichkeit für sämtliche Aspekte in der Ermittlung der
Wert minderung in allen Verbundbanken. Verbundbank-individuelle Methoden bzw. Vorgehensweisen bilden die absolute
Ausnahme und unterliegen einer strengen Governance im Verbund.
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
198 Jahresfinanzbericht 2024
Allgemeiner Ansatz für Risikovorsorgen: Erwartete Verluste werden entweder auf der Basis des 12-M-ECL oder des
Gesamtlaufzeit-ECL erfasst. Dies richtet sich danach, ob sich das Kreditrisiko für das Finanzinstrument seit dem erst-
maligen Ansatz signifikant erhöht hat. Änderungen in der Höhe der Risikovorsorge sind als Wertaufholung oder Wert-
minderungsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Monatlich findet ein Prozess für die Bewertung der Kreditforderungen mit dem Auftrag an die für das Risiko zuständi-
gen Organisationseinheiten statt, auf Basis aktueller Entwicklungen einen Vorschlag für den Kreditrisikovorsorgebedarf
zu erstellen. Das Wertminderungsmodell beruht dabei auf der Prämisse, erwartete Verluste abzubilden. Dadurch werden
nicht nur eingetretene Verluste, sondern auch erwartete Verluste erfasst. Dabei wird differenziert, ob sich das Ausfallrisiko
finanzieller Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Wenn sich das Ausfallrisiko zum
Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz nicht wesentlich erhöht hat, wird der erwartete Verlust in Höhe des erwar-
teten 12-Monats-Expected-Credit-Loss („12-M-ECL“; Stufe 1) bemessen. Liegt eine wesentliche Verschlechterung oder ein
Ausfall vor, so sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche erwartete Verluste über die gesamte Laufzeit („Gesamtlaufzeit-ECL“;
Stufen 2 und 3) zu erfassen.
Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese Vermögenswerte müssen
(Forderungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (Forderungen mit wesentlicher Finanzierungs-
komponente und Leasingforderungen) bereits bei Zugang sämtliche erwartete Verluste berücksichtigt werden. Das Wahl-
recht des vereinfachten Verfahrens auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Leasingforderungen wurde
nicht ausgeübt, da entweder derartige Forderungen derzeit nicht vorkommen oder unwesentlich sind.
Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos wird in erster Linie anhand einer Ratingverschlechterung gemessen. Über-
steigt diese einen definierten Schwellenwert, wird die Risikovorsorge des finanziellen Vermögenswerts mit der Gesamt-
laufzeit-ECL erfasst. Zusätzlich wird ein Leistungsverzug von mindestens 30 Tagen, eine Stundungsmaßnahme oder der
Wechsel des Kunden in die Intensivbetreuung als eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos interpretiert.
Ein objektiver Hinweis auf Wertminderung wird mit einem Herabstufen des Kunden in die Ausfallsratingklasse, welches
grundsätzlich durch 15 definierte Ausfallevents ausgelöst werden kann, gleichgesetzt. Die Ausfallsdefinition entspricht den
Vorgaben des CRR Art. 178.
Angaben zur Berechnungslogik:
– Zeithorizont: Die erwarteten Verluste werden entweder für einen 12-Monatszeitraum oder für die gesamte Restlaufzeit
berechnet.
– Einzelgeschäfts- bzw. Portfoliobetrachtung: Die Berechnung der Wertminderung auf Einzelgeschäftsebene erfolgt in
der Regel für Kunden in Stufe 3 ab einer bestimmten Mindestobligogröße (sog. „Verbund-Metakunden-Obligo“) von
EUR 750 Tsd. (Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen). Für alle anderen Kreditobligos wird die Berechnung zwar
eben falls für jedes Geschäft einzeln durchgeführt, die dazu verwendeten Parameter (PD, LGD, etc.) werden allerdings
aus Portfolien/Gruppen mit denselben Risikocharakteristika abgeleitet (Portfoliowertberichtigungen/-rückstellungen
und pauschale Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen).
– Szenarioanalyse: Die Wertminderung wird anhand von mindestens zwei wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien
ermittelt.
– Erwartete Cashflows: Für die Ermittlung der erwarteten Verluste gibt es Vorgaben für die Schätzung der erwarteten
Cashflows (Ermittlung Sicherheiten Cashflows, Cashflows aus dem laufenden Betrieb, etc.).
– Zeitwert des Geldes: Der erwartete Verlust beinhaltet den Zeitwert des Geldes und stellt damit einen diskontierten Wert
dar.
– Berücksichtigung von verfügbaren Informationen: Für die Berechnung der Wertminderung werden schuldnerspezifische,
geschäftsspezifische und makroökonomische Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Bedingungen und
Prognosen über die Zukunft im Rahmen der angewendeten PD-, LGD- und Cashflow-Modelle berücksichtigt.
Gemäß den internen Vorgaben werden Kreditkunden, die durch das verbundweite Früherkennungsprogramm identifiziert
wurden, im sogenannten Early Warning System (EWS) bzw. Problem Loan Management (PLM) überwacht bzw. betreut.
Da die vertragskonforme Rückführung gefährdet scheint, werden die Kunden einer intensiveren Prüfung unterzogen. Für
un- oder teilbesicherte Engagements wird ein entsprechender Risikovorsorgebedarf erfasst. Bei Non-Performing- Loans
(Ratingklasse 5A – 5E) wird bei Verwendung von Einzelwertberichtigungsverfahren die Angemessenheit der Höhe der
Risiko vorsorge regelmäßig überprüft.
Jahresfinanzbericht 2024 199198 Jahresfinanzbericht 2024
Für unwiderrufliche Kreditzusagen und Finanzgarantien werden Wertminderungen unter Anwendung des für Kreditforde-
rungen verwendeten Verfahrens ermittelt und als Rückstellungen ausgewiesen.
Der Prozess zur Ermittlung der Risikovorsorgen erfolgt durch ein dafür entwickeltes Impairment-Tool.
Post-Model-Adjustments
Risiken, die noch nicht vollständig in den vorhandenen Daten abgebildet sind, bzw. mögliche makroökonomische Entwick-
lungen, die nicht vollständig in den Modellen, Szenarien und Annahmen reflektiert sind, werden als Post-Model-Adjustments
erfasst. 2023 wurden Post-Model-Adjustments für zwei Teilportfolien erfasst, und zwar Kunden mit spekulativen Immobili-
enfinanzierungen und für Spezialfinanzierungen (IPRE), welche sich noch in der Grundstücksbevorratungs- oder Bauphase
befinden. Diese Post-Model-Adjustments wurden mit Jahr 2024 zur Gänze aufgelöst.
Per Jahresende 2024 wurden die Effekte einer künftigen Ratingrekalibrierung als Post-Model-Adjustment vorgezogen. Dies
betrifft das Ratingmodell „UA“ (bilanzierende Unternehmen), wo die Rekalibrierungen zwar bereits abgeschlossen sind,
aber das Modell noch nicht produktiv eingesetzt wurde. Darüber hinaus wurde ein Post-Model-Adjustment auf Basis eines
Ratingdowngrades von zwei Stufen für Kunden aus energieintensiven Branchen gebildet, da künftig weiterhin hohe Energie-
preise bzw. eine hohe Volatilität in den Energiepreisen erwartet wird. Ein weiteres Post-Model-Adjustment wurde auf Basis
eine Stage-2-Transfers für bestimmte Kunden aus den Branchen Bauwirtschaft und Immobilien gebildet, da teilweise deutli-
che Anstiege in den Insolvenzen eingetreten bzw. deutliche Anstiege in den kritischen Ratingklassen (ab Rating 4A) im Port-
folio zu beobachten sind.
Ausgestaltung der makroökonomischen Szenarien
Basis für die Annahmen in den makroökonomischen Szenarien sind die publizierten Prognosen von EZB/OeNB, WIFO,
EU-Kommission und IWF. Das Basisszenario beinhaltet einen verhaltenen Aufschwung 2025/26, gefolgt von einer Rück-
kehr zum Potenzialwachstum. Das BIP-Wachstum ist anfänglich konsum-, ab 2026 auch investitionsgetrieben. Auch die
Außenwirtschaft zählt zu den positiven Treibern, während die Verunsicherung von Konsumenten und Investoren aufgrund
des vorangegangenen Teuerungsschubs, der auch die preisliche Wettbewerbsfähigkeit betrifft, sowie der Geopolitik und
anderer Unsicherheitsfaktoren (in abnehmendem Ausmaß) hemmt. Der Inflationsrückgang setzt sich fort und mündet
im EZB-Ziel von 2 % ab 2027. Das erwartete Marktwachstum der Kredite 2025 entspricht in Summe der WIFO-Prognose
der Forderungen an österreichische Nichtbanken (2,7 %). Da die Erholung bei den privaten Haushalten beginnt, ist deren
Kreditwachstum im Jahr 2025 etwas höher als jenes der Unternehmen. Die Immobilienpreise und das Kreditwachstum
leiden unter der verlängerten Konjunkturschwäche, profitieren aber von beschleunigt fallenden Zinsen.
Es wird eine obere und untere Bandbreite bei besseren (positives Szenario) bzw. schlechteren (adverses Szenario)
Rahmen bedingungen ermittelt. Das adverse Szenario ist die untere Bandbreite des Basisszenarios, d.h. die Anpassungs-
prozesse, die schon im Basisszenario bremsen, laufen noch langsamer ab. Das betrifft vor allem den produzierenden
Sektor mit einer Kombination aus Kostendruck, zunehmend protektionistischem Umfeld, neuen Konkurrenten und tran-
sitorischen Risiken der Klimapolitik, etwa in der Einhaltung der Emissionsziele durch die europäische Automobilindustrie,
was weite Teile der österreichischen Industrie, deren Zulieferer, Dienstleister, und Angestellte betrifft. Zudem herrscht
insgesamt mehr Unsicherheit (Geo- und Handelspolitik), was die Energiepreise tendenziell hochhält. Die wirtschaftliche
Stagnation beschleunigt die geldpolitische Lockerung, was wiederum den Inflationsabbau tendenziell verlangsamt. Zu den
ungünstigen Rahmenbedingungen zählt u. a. die in ganz Europa, insbesondere aber in Österreich und Deutschland herr-
schende Nachfrageschwäche aufgrund unterdurchschnittlicher Schneeverhältnisse, die den heimischen Tourismus belas-
tet, was zum Teil durch Vorteile gegenüber Fernreisen (Nähe, Kostenersparnis, Geopolitik) ausgeglichen wird. Insgesamt
kann festgehalten werden, dass das adverse Szenario keine ökonomischen Schocks beinhaltet, sondern Belastungen, die
höher sind als erwartet.
Das positive Szenario ist die obere Bandbreite des Basisszenarios, d. h. die Konstruktion erfolgt als Spiegelbild des adver-
sen Szenarios. Die Anpassungsprozesse, die im Basisszenario bremsen, laufen sehr schnell ab und es wird bereits zum
Beginn der Periode von einer schnellen wirtschaftlichen Erholung ausgegangen.
Für die Berechnung der Wertminderung werden makroökonomische Parameter wie "BIP Wachstum Österreich", Spread
zu Deutschland – BP AT-DE 10", "Arbeitslosigkeit Eurozone – Änderung in BP", "Aktienkurs Eurostoxx 50" je Szenario und
jeweils für die Jahre 2025 bis 2027 definiert und in weiterer Folge für die Schätzung der Kreditrisikoparameter heranzogen.
200 Jahresfinanzbericht 2024
Gewichtung der makroökonomischen Szenarien
Bei der Gewichtung der makroökonomischen Szenarien werden vor allem die Risikosituation und die Zusammensetzung
des Verbundportfolios berücksichtigt.
Ausgangsbasis für diese interne Methodik ist eine Herangehensweise basierend auf drei Szenarien: Baseline Szenario, mit
einer Gewichtung von 60 %, sowie zwei vom Baseline Szenario abweichende Szenarien – optimistisch und pessimistisch –
mit einer Gewichtung von jeweils 20 %.
Anschließend werden Verbund-spezifische Kennzahlen ermittelt, um eine angepasste Gewichtung zu ermitteln. Folgende
Verbund-spezifischen Kennzahlen kommen hierbei zur Anwendung:
– Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung der einzelnen Branchen im Vergleich mit der durchschnittlichen Entwicklung
der Wirtschaftsleistung in Österreich, gewichtet mit den jeweiligen Exposures und Ausfallswahrscheinlichkeiten. Dabei
wird die Tatsache, dass die Branchenzusammensetzung des Verbund-Portfolios nicht ident mit der Zusammensetzung
der Gesamtwirtschaft von Österreich ist, berücksichtigt. Die Analysen zeigen, dass die erwartete Bruttowertschöpfung im
Jahr 2024 bei den für den Verbund wesentlichen Branchen leicht unterdurchschnittlich ist. Dazu zählen insbesondere der
Tourismus, die Gastronomie sowie die Baubranche. Einige Branchen wie Informations- und Kommunikationstechnologie
entwickelten sich überdurchschnittlich – deren Anteil am Verbund-Portfolio ist allerdings nicht hoch.
– Die beobachteten Ratingmigrationen über die Referenzperiode von einem Jahr. Es werden die Ratingherabstufungen
(insb. die wesentlichen Herabstufungen in die bonitätsschwächeren Ratingstufen) als Indikator für eine erwartete
(negative) Entwicklung der Portfolio-Qualität interpretiert.
Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung der einzelnen Branchen, sowie die beobachteten Ratingmigrationen im Portfolio
werden gemäß der definierten Methodik aggregiert und dadurch die Ausgangsgewichte der Szenarien dadurch verschoben.
Die Anwendung der internen Methode zur Bestimmung der Szenario-Gewichtung ergibt eine Gewichtung von 49 % (2023: 48 %)
Baseline-Szenario und 35 % (2023: 35 %) Adverse-Szenario und 16 % (2023: 17 %) Optimistisch-Szenario.
In den Vorjahren wurden die methodisch ermittelten Gewichtungen verworfen und somit ein Overlay bzw. In-Model-Adjust-
ment gebildet. Hauptgrund dafür war das Risiko aus möglichen Extremereignissen wie Energielieferstopp in Österreich,
Stagflation oder weitere Zinsanstiege und damit zusammenhängende Unsicherheiten. Anstatt der methodisch ermittelten
Gewichtung wurde daher eine Gewichtung von 25 % Baseline und 75 % Adverse vorgenommen. Diese Unsicherheiten sind
aus heutiger Sicht und zukunftsblickend geringer geworden, wodurch die im Modell enthaltenen Sicherheitspannen auch
ohne Overlays als ausreichend bewertet werden können.
Für finanzielle Verträge, die Schuldinstrumente sind, kommt folgender Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsatz (unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit) zur Anwendung: Sofern im Ursprungsvertrag keine entsprechende
Möglichkeit zu einer Vertragsanpassung bestand, wird im Falle einer späteren – nicht erheblichen – Vertragsanpassung
eine Barwertminderung des Schuldinstruments erfasst. Im Falle einer erheblichen Vertragsanpassung wird der Buch-
wert des (alten) Schuldinstruments vor Vertragsanpassung ausgebucht und der beizulegende Zeitwert des (neuen) Schuld-
instrumentes nach Vertragsanpassung eingebucht.
Vom Wahlrecht des § 57 Abs. 1 BWG wurde wie im Vorjahr Gebrauch gemacht.
Das Kriterium der Zuordnung von Wertpapieren zum Finanzanlagevermögen ist die Absicht, ein Wertpapier dauerhaft im
Bestand zu halten. Diese dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrie-
ben. Vom Wahlrecht gemäß § 204 Abs. 2 UGB, Abschreibungen auch dann vorzunehmen, wenn die Wertminderung voraus-
sichtlich nicht von Dauer ist, wird nicht Gebrauch gemacht. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu fortgeführten
Anschaffungskosten angesetzt und nach dem strengen Niederstwertprinzip mit dem niedrigeren Börsenkurs oder Markt-
preis oder – sofern ein solcher nicht festzustellen ist – mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert, wobei sich die
Ermittlung des beizulegenden Wertes nach dem Entscheidungsbaum in der Anlage zu AFRAC 14 richtet. Zuschreibungen
erfolgen bei Wegfall der Abwertungsgründe unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips. Der Unterschiedsbetrag
(Agio/Disagio) zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 und 3 BWG wird bei festverzins-
lichen Wertpapieren, die dem Finanzanlagevermögen gewidmet sind, über die Restlaufzeit linear im Zinsergebnis verteilt.
Jahresfinanzbericht 2024 201200 Jahresfinanzbericht 2024
Währungsumrechnung: Hauptwährungen wurden zu den am 31.12.2024 veröffentlichen Referenzkursen der Europäischen
Zentralbank (EZB) bewertet. Andere Währungen wurden zu den Devisen-Mittelkursen des Bilanzstichtages umgerechnet.
Die Valutenbestände wurden zum Referenz-Mittelkurs umgerechnet.
Die VBW hält Beteiligungen an diversen Unternehmen (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen). Die
Beteiligungen/Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten unter Anwendung des gemilder-
ten Niederstwertprinzips bewertet. Vom Wahlrecht der Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert auch bei
voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung wird Gebrauch gemacht. Bei Wegfall der Abschreibungsgründe werden
Zuschreibungen auf den in Folge gestiegenen beizulegenden Wert, unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprin-
zips, vorgenommen. Alle diese Beteiligungen/Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht börse notiert und es existiert
somit kein aktiver Markt. Die Beteiligungen werden mit Hilfe von Bewertungsmethoden und teilweise nicht beobachtba-
ren Inputfaktoren bewertet. Die Bewertungen werden gemäß der discounted-Cashflow- Methodik und dem Peer-Group-
Ansatz vorgenommen. Es kommen verschiedene Berechnungsmodelle zur Anwendung. Das Ertragswertverfahren wird
verwendet, wenn die VBW über die Kontrolle verfügt oder eine Organfunktion ausübt und somit Planrechnungen verfügbar
sind. Wird die Gesellschaft nicht kontrolliert, erfolgt die fair-value-Berechnung auf Basis der geflossenen Dividende sowie
der Jahresergebnisse der letzten fünf Jahre. Bei Gesellschaften, deren Geschäftszweck keine regelmäßigen Einnahmen
zulässt oder deren Ergebnis vom Mutterunternehmen durch Verrechnungen gesteuert wird, wird als Bewertungsmaß-
stab das Nettovermögen herangezogen. Bei Beteiligungen an Genossenschaften wird, sofern eine Zeichnung von neuen
Anteilen sowie eine Kündigung von bestehenden Anteilen jederzeit möglich ist, als Marktwert das Geschäftsanteilska-
pital herangezogen. Werden bei Beteiligungen Bewertungsgutachten von externen Bewertern durchgeführt, so werden
diese für die laufende Bewertung herangezogen. Soweit discounted-Cashflow-Verfahren zur Anwendung gelangen, beru-
hen die verwendeten Abzinsungssätze auf jeweils aktuellen Empfehlungen des Fachsenats der österreichischen Kammer
der Wirtschaftstreuhänder sowie internationalen Finanzinformationsdienstleistungsunternehmen. Die bei der Berechnung
verwendete Marktrisikoprämie liegt bei 7,00 % (2023: 7,78 %), die herangezogenen Beta-Werte der unterschiedlichen Bran-
chen liegen zwischen 0,85 – 1,45 (2023: 0,86 – 1,41). Zusätzliche Länderrisiken waren nicht zu berücksichtigen. Abschläge
aufgrund von Handelbarkeit und Kontrollausübung werden bei zwei Beteiligungen vorgenommen.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens (Grundstücke, Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen. Immaterielle Vermögensgegen-
stände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden
linear vorgenommen. Die Abschreibungsdauer beträgt für Gebäude zwischen zehn und 66 Jahren, für die Betriebs- und
Geschäftsausstattung zwischen drei und 20 Jahren und für die immateriellen Vermögensgegenstände zwischen zwei und
fünf Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden
vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn
die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuch-
wert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu EUR 1.000,00 (2023: EUR 1.000,00)
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zu- und Abgang erfasst.
Die Bilanzierung latenter Steuern erfolgt bilanzorientiert auf Basis des Temporary-Konzepts. Aktive latente Steuern für
künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen werden nicht angesetzt.
Die Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Agio- und Disagiobeträge für die verbrieften Verbindlichkeiten werden auf die Laufzeit der Schulden verteilt. Emissionskosten
und Zuzählungsprovisionen werden als Geldbeschaffungskosten zum Zeitpunkt der Begebung der Anleihe als Aufwand
erfasst.
Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach
dem Teilwertverfahren auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,67 % (2023: 1,43 %), geplanter Gehaltserhöhungen von
2,8 % (2023: 3,7 %) und Pensionserhöhungen von 2,3 % (2023: 3,2 %) und eines Pensionseintrittsalters von 60 – 65 Jahren
(2023: 60 – 65 Jahre) bei Frauen und 65 Jahren (2023: 65 Jahre) bei Männern ermittelt. Die Bewertung der Pensionsver-
pflichtungen beinhaltet anspruchsberechtigte Dienstnehmer, die am Bewertungsstichtag in einem aktiven Dienstverhältnis
standen, sowie Bezieher laufender Pensionen. Der Ansammlungszeitraum läuft bis zum Erreichen des Pensionsantrittsal-
ters. Hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit kommen die Berechnungstafeln „AVÖ 2018 P-Rechnungsgrundlagen für
202 Jahresfinanzbericht 2024
die Pensionsversicherung Angestelltenbestand“ zur Anwendung. Es wird kein Fluktuationsabschlag, jedoch das Ausschei-
den wegen des Erreichens der Altersgrenze als auch wegen Invalidität oder Ableben sowie die Hinterbliebenenanwart-
schaft berücksichtigt.
Der verwendete Rechnungszinssatz wird aus dem 7-jährigen Durchschnittszinssatz für 9-jährige Laufzeiten (2023: 7-jäh-
riger Durchschnittszinssatz für 10-jährige Laufzeiten) entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank per
30.9.2024 (Vorjahr: 30.9.2023) abgeleitet (vgl. AFRAC-Stellungnahme 27 „Personalrückstellungen (UGB)“). Zinsaufwendungen
sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Posten „Personalaufwand“ zusammen mit der Dotie-
rung und Auflösung erfasst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet; sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Wesentliche langfristige Rückstellungen
werden mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten kollektivvertragliche Ver-
pflichtungen zur Zahlung von Jubiläumsgeldern. Diese Rückstellungen werden nach den für Abfertigungsrückstellungen
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt.
Im Posten Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 werden jene Ergänzungskapital-
instrumente ausgewiesen, die gemäß den Bedingungen der CRR uneingeschränkt als Tier 2 Kapital anrechenbar sind.
Zum 31.12.2023 war im Posten zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die
Additional Tier 1 Emission (ISIN AT000B121991) ausgewiesen, die mit Valuta 9. April 2019 mit einem Nominalbetrag iHv
EUR 220 Mio. und einem Ausgabekurs von 100,00 % emittiert wurde. Die Emission wurde als zusätzliches Kernkapital gemäß
Artikel 52 der CRR angerechnet.
Das Nominale außerbilanzieller Geschäfte wird in den Posten unter der Bilanz ausgewiesen. Für außerbilanzielle Geschäfte
werden bei drohender Inanspruchnahme Rückstellungen gebildet.
Bewertung und Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten
Derivative Finanzinstrumente des Bankbuches
Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 (Dezember 2020) stehen, werden als Bewer-
tungseinheit bilanziert, d.h. weder das Derivat noch das Grundgeschäft ist mit dem Marktwert in der Bilanz ausgewiesen.
Derivate im Bankbuch, die in keiner Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 (Dezember 2020) stehen, wer-
den als Drohverlustrückstellung dargestellt. Die auf die Periode entfallenen laufenden Zinsen sowie allfällige Ausgleichs-
zahlungen werden abgegrenzt und im Zinsergebnis ausgewiesen.
Die VBW unterliegt bei Positionen des Bankbuches primär dem Risiko von Marktwertschwankungen aufgrund von Zins-
und Währungsänderungen.
Als wesentliches Mittel zur ökonomischen Absicherung dieser Risiken und zur Steuerung der Bilanzstruktur bedient sich
die VBW derivativer Finanzinstrumente. Interest Rate Swaps werden als primäre Sicherungsinstrumente zur Absicherung
gegen Marktwertschwankungen für eigene fix verzinste Emissionen und von Veranlagungen in festverzinsliche Wert papiere
sowie Kundenforderungen und Kundenverbindlichkeiten verwendet.
Darüber hinaus dienen Cross Currency Swaps, Devisentermingeschäfte und Devisenswaps zur ökonomischen Absicherung
von Zins- und Währungsrisiken von Forderungen und Verbindlichkeiten an Kreditinstitute und Kunden sowie von Emissio-
nen, die auf Fremdwährung lauten.
Im Standardfall werden Sicherungsinstrumente direkt mit dem Kontrahenten abgeschlossen und das Geschäft in der Folge
(sofern eine Clearingpflicht vorliegt) dem Clearing zugeführt. Für die Bilanzierung von Bewertungseinheiten werden externe
und interne Derivate verwendet. Für Sicherungsbeziehungen werden keine neuen internen Derivate abgeschlossen.
Jahresfinanzbericht 2024 203202 Jahresfinanzbericht 2024
Die gemäß AFRAC Stellungnahme 15 „Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB)“ gebildeten Bewertungseinheiten
umfassen eigene fixverzinsliche Emissionen und Veranlagungen in festverzinsliche Wertpapiere sowie Forderungen an und
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden. Als Sicherungsinstrumente werden in diesem Zusammenhang
ausschließlich Interest Rate Swaps eingesetzt.
Zur Messung der retrospektiven Effektivität der Bewertungseinheiten wird ausschließlich die Dollar-Offset-Methode ange-
wandt. Bei der Dollar-Offset-Methode werden die auf das abgesicherte Risiko zurückführenden Wertänderungen von
Grund- und Sicherungsgeschäft zueinander ins Verhältnis gesetzt.
Derivative Finanzinstrumente des Handelsbuches
Derivative Finanzinstrumente des Handelsbuches umfassen börsengehandelte Futures, Optionen, Termingeschäfte, Zins-
swaps, Swaptions und Caps/Floors/Collars. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwertes und
das Bewertungsergebnis wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Geschäftsstrategie für das Handelsbuch setzt auf den Produkt- und Kundenanforderungen des Volksbanken-Verbundes
auf. Der Fokus liegt dabei auf der Servicierung der Primärstufe, der Transformation und Absicherung von Risikopositionen
sowie dem Ziel der Ertragsgenerierung.
Die Überwachung der Marktrisiken der Handelsbereiche erfolgt in einer vom Markt unabhängigen Einheit im Risikomanage-
ment.
Marktwertermittlung
Der Marktwert ist jener Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander
unabhängigen Geschäftspartnern getauscht oder eine Verpflichtung beglichen werden kann. Bei börsenotierten Finanz-
instrumenten entspricht der Marktwert dem Kurswert. Wenn kein Kurswert vorhanden ist, werden die zukünftigen Cash-
flows eines Finanzinstruments mit der jeweiligen Zinskurve auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Dabei werden inter-
national übliche finanzmathematische Verfahren zur Berechnung angewendet.
Die VBW hat sämtliche Handels- und Bankbuchpositionen von Derivaten im Frontoffice- und Risikomanagementsystem
MUREX abgebildet, welches direkt mit verschiedenen Preisinformationssystemen verbunden ist. Das bedeutet, dass die
Marktpreise für verschiedene Produkte in Echtzeit aktualisiert werden. Produkte, die keinen direkten Preis beziehen, wer-
den durch Bewertungsmodelle unter Verwendung von Marktdaten (Marktrisikofaktoren) in dieser Standardsoftware bewer-
tet. Strukturierte oder exotische Produkte, deren Modellpreise in der Standardsoftware nicht ermittelt werden können,
werden in externen Preisrechnern bewertet, die regelmäßig neu mit auf am Markt liquide handelbare Produkte kalibriert
werden.
2. Erläuterungen zur Bilanz
2.1 Erläuterungen zu Aktivposten
Gliederung der Forderungen an Kreditinstitute:
Restlaufzeit:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
täglich fällig 615.949.493,19 580.646
bis 3 Monate 313.505.834,15 550.452
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 162.028.977,09 672.484
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 962.140.282,51 775.864
mehr als 5 Jahre 13.150.675,80 18.212
nicht täglich fällig 1.450.825.769,55 2.017.012
Forderungen an Kreditinstitute gesamt 2.066.775.262,74 2.597.658
Zum 31.12.2024 waren wie zum Vorjahreszeitpunkt keine Vermögensgegenstände nachrangiger Art vorhanden.
204 Jahresfinanzbericht 2024
Gliederung der Forderungen an Kunden:
Restlaufzeit:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
täglich fällig 404.528.279,48 402.740
bis 3 Monate 50.009.031,94 42.176
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 258.865.704,58 115.496
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 464.460.004,04 663.682
mehr als 5 Jahre 4.913.512.897,61 4.666.664
nicht täglich fällig 5.686.847.638,17 5.488.018
Forderungen an Kunden gesamt 6.091.375.917,65 5.890.758
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
gegenüber
verbundenen
Unternehmen
EUR
31.12.2024
gegenüber
Beteiligungen
EUR
gegenüber
verbundenen
Unternehmen
EUR Tsd.
31.12.2023
gegenüber
Beteiligungen
EUR Tsd.
Forderungen an Kreditinstitute 0,00 462.239.483,77 0 711.719
Forderungen an Kunden 0,00 193.175.522,66 0 104.874
0,00 655.415.006,43 0 816.593
Zusammensetzung der Risikovorsorgen:
Risikovorsorge
EUR
31.12.2024
pauschale
Wertberichtigung
nach § 57 (1) BWG
EUR
Risikovorsorge
EUR Tsd.
31.12.2023
pauschale
Wertberichtigung
nach § 57 (1) BWG
EUR Tsd.
Forderungen an Kreditinstitute 2.678.077,57 0,00 4.881 0
Forderungen an Kunden 154.610.658,26 17.870.754,88 96.048 17.871
Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte 7.416.699,62 0,00 9.551 0
164.705.435,45 17.870.754,88 110.480 17.871
In den Risikovorsorgen für Forderungen an Kunden sind Post-Model-Adjustments in Höhe von EUR 3.821.085,60
(31.12.2023: EUR 6.402 Tsd.) enthalten. In den Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte sind Post-Model-Adjust-
ments in Höhe von EUR 334.647,71 (31.12.2023: EUR 541 Tsd.) enthalten.
Aufgliederung der zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
der Bilanzposten 2, 5, 6, 7 und 8 (exkl. den in der Bilanz ausgewiesenen Zinsabgrenzungen) in börsenotierte und nicht börse-
notierte Wertpapiere:
31.12.2024: börsenotiert EUR nicht börsenotiert EUR
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 1.107.143.400,47 5.949.452,96
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2.160.784.403,05 0,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 724.917,25 1.780.868,51
31.12.2023: börsenotiert EUR Tsd. nicht börsenotiert EUR Tsd.
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 905.265 0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.751.196 0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 725 19
Jahresfinanzbericht 2024 205204 Jahresfinanzbericht 2024
Zum 31.12.2024 hält die VBW wie im Vorjahr im Aktivbestand kein eigenes Ergänzungskapital und keine eigenen Nach-
rangkapitalien. Es werden eigene Schuldverschreibungen in Höhe von EUR 3.618.595,44 (31.12.2023: EUR 2.074 Tsd.) zum
Bilanzstichtag ausgewiesen.
Aufgliederung der zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere der Bilanzposten 2, 5 und 6 (exkl. den in der Bilanz ausge-
wiesenen Zinsabgrenzungen) in Anlage- und Umlaufvermögen:
31.12.2024: Anlagevermögen EUR
Umlaufvermögen
(inkl. Handelsbuch) EUR
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 1.107.143.400,47 0,00
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2.155.870.245,80 4.914.157,25
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 724.917,25 0,00
31.12.2023: Anlagevermögen EUR Tsd.
Umlaufvermögen
(inkl. Handelsbuch) EUR Tsd.
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 905.265 0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.743.238 7.957
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 725 0
Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen erfolgt gemäß Festlegung im Asset Liability Commitee (ALCO).
Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem höheren Marktwert der nicht dem Anlagevermögen
(Umlaufvermögen inkl. Handelsbuch) gewidmeten zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere beträgt zum 31.12.2024
EUR 10.020,93 (31.12.2023: EUR 37 Tsd.).
Sonstige Angaben zu Wertpapieren
Der zeitanteilig über die Restlaufzeit abzuschreibende Unterschiedsbetrag zwischen den historischen Anschaffungskosten
und dem Tilgungsbetrag bei Wertpapieren des Anlagevermögens beträgt insgesamt EUR 22.824.368,03 (31.12.2023:
EUR 21.080 Tsd.). Davon sind per 31.12.2024 noch EUR 11.417.782,61 (31.12.2023: EUR 6.725 Tsd.) über die Restlaufzeit abzu-
schreiben.
Der zeitanteilig über die Restlaufzeit zuzuschreibende Unterschiedsbetrag zwischen den historischen Anschaffungskosten und
dem Tilgungsbetrag bei Wertpapieren des Anlagevermögens beträgt insgesamt EUR 17.468.501,80 (31.12.2023: EUR 14.918
Tsd.). Davon sind per 31.12.2024 noch EUR 12.151.225,69 (31.12.2023: EUR 11.137 Tsd.) über die Restlaufzeit zuzuschreiben.
Bei nachfolgenden Wertpapieren des Anlagevermögens, die über dem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen wurden, ist eine
außerplanmäßige Abschreibung unterblieben, da von der Halteabsicht und einer vollständigen Bedienung – somit voller Wert-
haltigkeit – ausgegangen wird. Im Geschäftsjahr 2024 wurden bei diesen Wertpapieren wie im Geschäftsjahr 2023 kein Ver-
tragsbruch bzw. keine Zahlungsverzögerungen aufgrund erheblicher finanzieller Schwierigkeiten der Emittenten festgestellt.
31.12.2024:
Marktwert
in EUR
Buchwert
in EUR
Unterschiedsbetrag
in EUR
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 341.701.657,00 360.074.167,46 -18.372.510,46
Forderungen gegenüber Kreditinstituten 1.621.412,93 1.628.187,38 -6.774,45
Forderungen an Kunden 902.650,00 999.781,18 -97.131,18
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
1.232.141.081,50 1.314.835.495,80 -82.694.414,30
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 716.554,14 724.917,28 -8.363,14
1.577.083.355,57 1.678.262.549,10 -101.179.193,53
206 Jahresfinanzbericht 2024
31.12.2023:
Marktwert
in EUR Tsd.
Buchwert
in EUR Tsd.
Unterschiedsbetrag
in EUR Tsd.
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 296.644 319.458 -22.814
Forderungen gegenüber Kreditinstituten 2.085 2.131 -46
Forderungen an Kunden 889 1.000 -111
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
1.167.392 1.275.883 -108.491
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 673 725 -52
1.467.683 1.599.197 -131.514
Wertpapiere mit Marktpreisen von inaktiven Märkten sind großteils dem Anlagevermögen gewidmet und werden periodisch
hinsichtlich notwendiger außerplanmäßiger Abschreibungen untersucht.
Ein inaktiver Markt liegt vor, wenn aufgrund eines Abfalls des Handelsvolumens bzw. der Handelsaktivität keine Marktliquidität
mehr vorhanden ist.
Extern angelieferte Marktwerte werden laufend anhand verfügbarer Marktdaten auf ihre Plausibilität überprüft. Bei abwei-
chenden Einschätzungen erfolgt eine Adaption der Marktbewertung durch Rückgriff auf bisher aufgetretene Geschäftsfälle,
durch Vergleich mit den aktuellen beizulegenden Zeitwerten eines anderen im Wesentlichen identischen Finanzinstru-
ments oder durch die Discounted-Cashflow-Methode. Insgesamt sind derart adaptierte Marktwerte von untergeordneter
Bedeutung.
Im Jahr 2025 werden Forderungen aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von
EUR 95.343.591,32 fällig (im Jahr 2024 für 2023: EUR 90.382 Tsd.).
Der Buchwert von in Pension gegebenen Wertpapieren – echte Pensionsgeschäfte – beträgt EUR 255.509.262,67 (31.12.2023:
EUR 0 Tsd.).
Das Kreditinstitut führt ein Handelsbuch. Diesem sind per 31.12.2024 Wertpapiere mit einem Marktwert von
EUR 11.972.148,25 (31.12.2023: EUR 6.402 Tsd.) und sonstige Finanzinstrumente mit einem Marktwert inklusive Zins-
abgrenzung EUR -2.432.640,42 (31.12.2023: EUR -2.960 Tsd.), davon mit externen Kontrahenten in der Höhe von
EUR -15.941.620,96 (31.12.2023: EUR -17.844 Tsd.) gewidmet.
Im Jahr 2024 wurden keine Wertpapiere vom Umlaufvermögen (Handelsbuch) in das Anlagevermögen umgewidmet.
Umwidmungen vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen fanden ebenfalls nicht statt.
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Im Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind Partizipationsscheine enthalten.
Jahresfinanzbericht 2024 207206 Jahresfinanzbericht 2024
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Zusammensetzung der Beteiligungen:
Gesellschaftsname Anteil %
Jahres-
abschluss
Gesamtes
Eigenkapital
EUR Tsd.
Jahres-
ergebnis
EUR Tsd.
Buchwert zum
31.12.2024
EUR
Volksbank Kufstein-Kitzbühel Holding eG
6330 Kufstein, Unterer Stadtplatz 21 42,29 % 31.12.2023 71.605 11.715 727.050,00
Wiener Landwirtschaftliche Siedlungsgesellschaft mbH i. L.
1220 Wien, Kagraner Platz 48 33,33 % 31.12.2023 9 -29 31.000,00
VB Verbund-Beteiligung eG
1030 Wien, Dietrichgasse 25 30,47 % 31.12.2023 113.201 8.660 19.359.060,56
VB Weinviertel Verwaltung eG
2130 Mistelbach, Hauptplatz 11-12 29,31 % 31.12.2023 20.122 127 200.000,00
Volksbanken - Versicherungsdienst - Gesellschaft m.b.H. i. L.
1010 Wien, Löwelstraße 14/2. OG 29,13 % 31.12.2023 1.575 1.304 196.275,24
VB Niederösterreich Süd eG
2700 Wiener Neustadt, Herzog-Leopold Straße 3 28,24 % 31.12.2023 30.559 307 413.016,00
Volksbank Kärnten eG
9020 Klagenfurt, Pernhartgasse 7 26,79 % 31.12.2023 126.527 12.184 8.760.073,00
VB Beteiligung Obersdorf-Wolkersdorf-Deutsch-Wagram eG
2120 Obersdorf, Hauptstraße 57 26,45 % 31.12.2023 9.188 -7 160.040,00
ARZ Allgemeines Rechenzentrum GmbH
6020 Innsbruck, Hypo-Passage 2 25,99 % 31.12.2023 22.446 -384 294.473,45
Volksbanken Holding eGen
1013 Wien, Löwelstraße 14 23,08 % 30.06.2023 118.355 18.653 19.864.000,00
VB Südburgenland Verwaltung eG
7400 Oberwart, Hauptplatz 10 23,04 % 31.12.2023 17.993 84 318.772,50
VB-Beteiligungsgenossenschaft der Obersteiermark eG
8700 Leoben, Hauptplatz 4 20,23 % 31.12.2023 19.566 106 1.500.047,27
Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG
1090 Wien, Spitalgasse 31 11,94 % 31.12.2023 80.826 13.828 7.503.389,71
Volksbank Oberösterreich AG
4600 Wels, Pfarrgasse 5 10,72 % 31.12.2023 227.132 25.719 17.404.713,65
Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe e.Gen.
1090 Wien, Spitalgasse 31 9,84 % 31.12.2023 15.915 2.155 1.720.100,00
"Wohnungseigentümer" Gemeinnützige
Wohnbaugesellschaft m.b.H.
2340 Mödling, Bahnhofplatz 1 8,95 % 31.12.2023 211.372 17.224 650.336,56
PSA Payment Services Austria GmbH
1200 Wien, Handelskai 92/Gate 2 / 6. OG 6,89 % 31.12.2023 72.871 17.339 3.828.767,48
NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH
Seidengasse 9-11, 1070 Wien 5,75 % 31.12.2023 23.461 1.137 641.416,55
Volksbank Steiermark AG
8010 Graz, Schmiedgasse 31 5,11 % 31.12.2023 273.737 40.259 5.751.434,52
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
1010 Wien, Am Hof 4 1,50 % 31.12.2023 723.495 48.873 1.180.061,00
Wiener Börse AG
1014 Wien, Wallnerstraße 8 1,41 % 31.12.2023 192.230 39.545 1.377.582,14
WKBG Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank AG
1030 Wien, Strohgasse 14 C/4. OG 1,22 % 31.12.2023 25.490 -883 311.000,00
restliche Beteiligungen 800.388,67
92.992.998,30
Die Angaben über das gesamte Eigenkapital und den Jahreserfolg entsprechen dem letztverfügbaren UGB-Jahresabschluss.
208 Jahresfinanzbericht 2024
Angabe zu wechselseitigen Beteiligungen:
Anteil der VBW Beteiligungen Anteil an der VBW
30,47 % VB Verbund-Beteiligung eG 8,31 %
29,31 % VB Weinviertel Verwaltung eG 3,75 %
28,24 % VB Niederösterreich Süd eG 7,06 %
26,79 % Volksbank Kärnten eG 2,96 %
26,45 % VB Beteiligung Obersdorf-Wolkersdorf-Deutsch-Wagram eG 1,73 %
23,08 % Volksbanken Holding eGen 0,84 %
23,04 % VB Südburgenland Verwaltung eG 4,15 %
11,94 % Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG 2,72 %
10,72 % Volksbank Oberösterreich AG 4,83 %
8,77 % VB Ost Verwaltung eG 8,89 %
6,81 % VB Baden Beteiligung e.Gen. 11,08 %
5,11 % Volksbank Steiermark AG 6,80 %
Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen:
Gesellschaftsname Anteil %
Jahres-
abschluss
Gesamtes
Eigenkapital
EUR Tsd.
Jahres-
ergebnis
EUR Tsd.
Buchwert zum
31.12.2024
EUR
VB ManagementBeratung GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 100,00 % 31.12.2023 53 -13 21.000,00
VBKA-Holding GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 100,00 % 31.12.2023 18 -2 1,00
3V-Immobilien Errichtungs-GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 100,00 % 31.12.2023 8.010 -33 509.971,13
VB Infrastruktur und Immobilien GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 100,00 % 31.12.2023 886 1 434.928,38
VOBA Vermietungs- und Verpachtungsges.m.b.H.
2500 Baden, Hauptplatz 9-13 100,00 % 31.12.2023 14.389 464 6.666.463,17
VB Services für Banken Ges.m.b.H.
1030 Wien, Dietrichgasse 25 100,00 % 31.12.2023 1.609 282 389.505,80
UVB-Holding GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 100,00 % 31.12.2023 21 -2 0,00
ARZ-Volksbanken Holding GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 74,54 % 30.06.2024 250 -3 231.285,25
8.253.154,73
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die VBW ist seit 2010 Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. Zur Anwendung gelangt die Belas-
tungsmethode, welche bei der Berechnung der Steuerumlage von der steuerlichen Selbstständigkeit des einzelnen Grup-
penmitgliedes ausgeht. Des Weiteren ist die Steuerschuld der Gruppenmitglieder am 30. September des Folgejahres an
die VBW abzuführen, Steuerforderungen werden entweder in Gruppengewinnjahren von der VBW vorgetragen, oder das
Gruppenmitglied kann in Folgejahren seine Steuerforderungen gegen Steuerverbindlichkeiten gegenrechnen. Ein etwaiger
Schlussausgleich von Steuerforderungen wird mit dem Barwert der (fiktiven) zukünftigen Steuerersparnis aus den noch
nicht verrechneten Verlustvorträgen des jeweiligen Gruppenmitgliedes abgegolten. Die Diskontierung der Verlustvorträge
erfolgt unter Zugrundelegung eines angemessenen Zinssatzes unter Anbindung an den 12-Monats-EURIBOR oder, sollte
dieser nicht mehr verfügbar sein, eines vergleichbaren Referenzzinssatzes. Die Gruppenumlagevereinbarungen sehen
aufgrund der bestehenden Verlustvorträge beim Gruppenträger für das Kalenderjahr 2024 einen Umlagesatz von 5,75 %
(Vorjahr: 6 %) vor.
Zum 31.12.2024 beträgt die Anzahl der Gruppenmitglieder 5 (31.12.2023: 5).
Jahresfinanzbericht 2024 209208 Jahresfinanzbericht 2024
Anlagevermögen
Die Grundwerte von bebauten und unbebauten Grundstücken betragen EUR 8.617.053,20 (31.12.2023: EUR 8.760 Tsd.). Zur
Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf Anlage 1 dieses Anhangs.
Aufgliederung der sonstigen Vermögensgegenstände
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
Marktwerte derivative Finanzinstrumente 80.013.335,17 69.149
Hilfskonten des Bankgeschäftes 882.675,10 755
Forderungen aus Steuern und Abgaben 4.890.476,23 50
Übrige sonstige Forderungen 26.448.669,83 23.295
112.235.156,33 93.249
Im Posten „Sonstige Vermögensgegenstände" sind Erträge in Höhe von EUR 52.073.056,22 (31.12.2023: EUR 37.658 Tsd.)
enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Posten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 28.847,59 (31.12.2023: EUR 24 Tsd.) enthalten.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von EUR 16.502.974,92 (31.12.2023: EUR 13.734 Tsd.) beinhalten im Wesentli-
chen Disagio aus begebenen Anleihen und die Abgrenzung eines Baukostenzuschusses.
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unter-
nehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
Portfoliowertberichtigungen und Wertberichtigungen
gemäß § 57 Abs 1 BWG 25.403.978,03 32.937
Beteiligungen 12.589.920,98 19.273
Wertberichtigungen für Forderungen und
Rückstellungen für Kreditrisiken (Stage 3) 8.692.834,98 6.494
Modifikation 6.217.581,20 0
Rückstellung Abfertigungen 5.578.779,00 6.008
Rückstellung Pensionen 3.089.716,00 4.315
Verteilung der Emissionskosten 5.310.818,29 3.949
Rückstellung Jubiläumsgelder 2.850.082,69 3.079
Wertpapiere des Anlagevermögens 2.719.206,44 2.207
Fünftelung Abfertigungszahlungen 614.509,43 619
Pauschale Rückstellungen 1.039.174,98 424
Sachanlagen und immaterielle VG 271.322,32 237
LIVEBank 100.000,00 167
Langfristige Rückstellungen 20.236,90 42
74.498.161,23 79.751
Aktive latente Steuern aus ermittelten Unterschiedsbeträgen
(Steuersatz: 23 %; Vorjahr 23 %) 17.134.577,08 18.343
Aktive latente Steuern von Gruppenmitgliedern aus
(vertraglichen) Steuersatzunterschieden 735.974,89 773
Aktive latente Steuern (Steuersatz 23 %; Vorjahr 23 %) 17.870.551,97 19.115
210 Jahresfinanzbericht 2024
Die erfolgswirksamen Auswirkungen der Veränderungen der latenten Steuern stellen sich wie folgt dar:
EUR
Stand 31.12.2023 19.115.411,27
Erfolgswirksame Veränderung -1.244.859,30
Stand 31.12.2024 17.870.551,97
2.2 Erläuterungen zu Passivposten
Gliederung der Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten:
Restlaufzeit:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
täglich fällig 2.501.849.282,67 2.202.966
bis 3 Monate 378.393.374,70 69.080
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 3.988.930,64 619.453
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 116.755.638,45 11.471
mehr als 5 Jahre 68.568.003,98 85.242
nicht täglich fällig 567.705.947,77 785.247
Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten gesamt 3.069.555.230,44 2.988.213
Gliederung der Verpflichtungen gegenüber Kunden:
Restlaufzeit:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
täglich fällig 5.349.559.124,36 5.562.196
bis 3 Monate 502.382.148,83 129.128
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 769.831.970,99 635.019
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 64.630.153,70 229.506
mehr als 5 Jahre 1.473,62 3
nicht täglich fällig 1.336.845.747,14 993.655
Verpflichtungen gegenüber Kunden gesamt 6.686.404.871,50 6.555.851
Die Mündelgeldspareinlagen betragen zum Bilanzstichtag EUR 7.910.626,02 (31.12.2023: EUR 7.783 Tsd.). Der dafür gewid-
mete Deckungsstock besteht aus mündelsicheren Wertpapieren und beläuft sich auf EUR 9.408.384,51 (31.12.2023: EUR 9.875
Tsd.).
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
gegenüber
verbundenen
Unternehmen
EUR
31.12.2024
gegenüber
Beteiligungen
EUR
gegenüber
verbundenen
Unternehmen
EUR Tsd.
31.12.2023
gegenüber
Beteiligungen
EUR Tsd.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 1.288.925.599,77 0 1.038.110
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 12.065.557,90 59.299.430,41 23.649 74.488
12.065.557,90 1.348.225.030,18 23.649 1.112.598
Jahresfinanzbericht 2024 211210 Jahresfinanzbericht 2024
Verbriefte Verbindlichkeiten
Begebene Schuldverschreibungen und andere verbriefte Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 142.519.000,00 werden im
Geschäftsjahr 2025 fällig (im Jahr 2024 für 2023: EUR 187.270 Tsd.).
Mit Valuta 23. März 2021 wurden Senior non-preferred berücksichtigungsfähige Schuldverschreibungen (ISIN
AT000B122080) mit einem Nominalbetrag iHv EUR 500 Mio. und einem Ausgabekurs von 99.456 % emittiert. Die Schuld-
verschreibungen haben eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 23. März 2026 und werden zu 100 % vom Nominale getilgt.
Der fixe Zinssatz wurde mit 0,875 % p.a. festgelegt und ist jährlich am 23. März zahlbar. Die Schuldverschreibungen sollen
Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten darstellen, die zur Einhaltung der gesetzlichen MREL-Vorgaben
dienen und die Vorgaben des § 131 Abs 3 Z 1 bis 3 BaSAG erfüllen.
Mit Valuta 15. März 2023 wurden mit den 4,75 % Green Ordinary Senior Eligible Notes (ISIN AT000B122155) mit einem
Nominalbetrag iHv EUR 500 Mio. und einem Ausgabekurs von 99,387 % der erste Green Bond der VBW emittiert. Die
Schuldverschreibungen haben eine Laufzeit von vier Jahren bis zum 15. März 2027 und werden zu 100 % vom Nominale
getilgt. Der fixe Zinssatz wurde mit 4,75 % p.a. festgelegt und ist jährlich am 15. März zahlbar. Die Schuldverschreibungen
sollen Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten darstellen, die zur Einhaltung der gesetzlichen MREL-Vor-
gaben dienen und die Vorgaben des § 131 Abs 3 Z 1 bis 3 BaSAG erfüllen.
Im Jahr 2024 wurde eine Senior-Preferred-Anleihe als Privatplatzierung begeben und drei weitere Senior-Preferred-Anlei-
hen wurden im Retail platziert. Das Gesamtvolumen der insgesamt vier emittierten Senior Preferred Emission beträgt EUR
120,5 Mio. Weiters wurden zwei Pfandbriefe mit einem Gesamtvolumen von EUR 138 Mio. im Retail platziert.
Wir verweisen auf weitere Erläuterungen zu dem begebenen Ergänzungskapital sowie zusätzlichem Kernkapital in der
entsprechenden Anhangsangabe.
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
PSA Clearing – SEPA Zahlungen 176.902.788,47 224.218
Verbindlichkeiten derivative Finanzinstrumente 65.350.089,73 70.460
ZO-Verrechnung 13.725.807,12 13.861
Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 20.890.818,46 7.785
Zinsabgrenzungen für Eigenemissionen 0,00 8.746
Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Kauf eigener Aktien 4.219.892,61 0
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 4.563.504,66 4.032
285.652.901,05 329.103
Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind wesentliche Aufwendungen in Höhe von EUR 29.910.956,64 (31.12.2023: EUR 29.419
Tsd.) e
nthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
In den sonstigen Verbindlichkeiten (ausgenommen Marktwerte derivativer Finanzinstrumente) sind Posten mit einer Laufzeit
von weniger als einem Jahr in Höhe von EUR 253.537.031,30 (31.12.2023: EUR 279.658 Tsd.) enthalten.
Zum 31.12.2024 sind die Zinsabgrenzungen für Eigenemissionen im Ergänzungskapital in Höhe von EUR 33.669.466,74
ausgewiesen.
Passive Rechnungsabgrenzungen
Die passiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von EUR 8.720.809,01 (31.12.2023: EUR 7.215 Tsd.) betreffen im Wesentlichen
die Abgrenzung der Bearbeitungsgebühren. In der Position ist eine Abgrenzung des COVID-19-Investitionszuschusses in
Höhe von 210.637,82 (Vorjahr: EUR 260 Tsd.) enthalten.
212 Jahresfinanzbericht 2024
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
ausstehende Eingangsrechnungen 16.157.465,34 9.488
Verluste und Risiken aufgrund von Kreditgewährungen
und -garantien 8.265.269,81 10.350
Jubiläumsgelder 5.990.512,00 6.170
drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten 4.988.338,97 3.921
nicht konsumierte Urlaube 3.438.984,98 3.028
sonstige Verpflichtungen 2.115.364,91 3.884
Redimensionierung 823.382,78 860
41.779.318,79 37.702
Entfall der Zwischenbankenbefreiung
Am 28.06.2024 hat das Bundesfinanzgericht (BFG) ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art 267 AEUV an den Europäischen
Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Das BFG ersucht den EuGH um eine Entscheidung darüber, ob die sogenannte Zwischenbank-
befreiung nach § 6 Abs 1 Z 28 2. Satz UStG eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art 107 Abs 1 AEUV ist. § 6 Abs 1 Z 28 2. Satz
UStG befreit Leistungen zwischen Unternehmen, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze aus-
führen, von der Verpflichtung zur Verrechnung von Umsatzsteuer, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung von
steuerfreien Umsätzen verwendet werden. VBW ist nicht selbst am Ausgangsrechtsstreit, für das erwähnte Vorabentschei-
dungsverfahren beteiligt, hat im Geschäftsverkehr mit anderen Gesellschaften der Volksbanken-Gruppe die Zwischenbank-
befreiung nach § 6 Abs 1 Z 28 2. Satz UStG jedoch ebenso bis Ende 2024 in Anspruch genommen. Die Inhalte und Sachlage
des Ausgangsrechtsstreits sind nicht öffentlich zugänglich.
Um Unsicherheiten für die Zukunft zu vermeiden, hat der österreichische Gesetzgeber den gesamten zweiten Satz mit Wir-
kung ab 1. Jänner 2025 durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 gestrichen.
Aufgrund der besonderen Situation des Volksbanken-Verbundes durch den § 30a BWG und der bestehenden Organisations-
struktur, hat die VBW gemeinsam mit den anderen Verbundmitgliedern und weiteren Verbundgesellschaften vor dem Jah-
resende 2024 bei den zuständigen Finanzämtern das Bestehen einer Organschaft gemäß UStG mit Wirkung ab 01.01.2025
angezeigt, wodurch der Wegfall der Zwischenbankbefreiung innerhalb des Volksbanken-Verbundes keine Auswirkung hat.
Die Voraussetzungen für die verbundweite Organschaft waren auch bereits in der Vergangenheit, seit Bestehen des Volks-
banken-Verbundes gemäß § 30a BWG, materiell gegeben. Daher ist die VBW überzeugt, dass etwaige Entscheidungen des
EuGH oder der Europäischen Kommission zur bisherigen Anwendung der Zwischenbankbefreiung keine Auswirkung auf den
Volksbanken-Verbund haben werden.
Außerhalb der verbundweiten Organschaft liegende Leistungen, die bisher unter die Zwischenbankbefreiung gefallen sind,
liegen nur vereinzelt und in geringem Umfang vor. Aufgrund der unwesentlichen Beträge wurde von einer detaillierteren
Untersuchung des Sachverhalts abgesehen und keine Rückstellung gebildet.
Begebenes Nachrang- und Ergänzungskapital und zusätzliches Kernkapital
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 1.224.169.466,74 400.000
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 220.000
Jahresfinanzbericht 2024 213212 Jahresfinanzbericht 2024
Zum 31.12.2024 sind im Ergänzungskapital Zinsabgrenzungen für Eigenemissionen in Höhe von EUR 33.669.466,74 ent-
halten. Zum 31.12.2023 waren die Zinsabgrenzungen für Eigenemissionen in Höhe von EUR 8.746 Tsd. in den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Bedingungen für das begebene Nachrang- und Ergänzungskapital stellen sich per 31.12.2024 wie folgt dar:
Die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital betragen EUR 49.112.324,44 (2023: EUR 20.856
Tsd.).
Mit Valuta 6. Oktober 2017 wurde eine nachrangige Tier 2 Anleihe (ISIN AT000B121967) mit einem Nominalbetrag iHv EUR 400
Mio. und einem Ausgabekurs von 99,747 % emittiert, die Ergänzungskapital gemäß Artikel 63 der CRR darstellt. Die Anleihe
hat eine Laufzeit bis 6. Oktober 2027 und wird zu 100 % vom Nominale getilgt. Bis zum 6. Oktober 2022 betrug die fixe Verzins-
ung bis 2,75 % p.a. und seit der Neufestsetzung des Kupons im Oktober 2022 beträgt der Zinssatz für die verbleibende Lauf-
zeit 5,192 % p.a. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich jeweils am 6. Oktober. Die Emittentin hat ihr einmaliges Kündigungsrecht
mit 6. Oktober 2022 nicht ausgeübt. Im September 2024 wurde mit Genehmigung der Europäischen Zentralbank (EZB) im
Rahmen eines Rückkaufangebots ein Nominale von EUR 209.500 Tsd. von Investoren zurückgekauft und das ausstehende
Nominale der Emission beträgt daher mit 31. Dezember 2024 EUR 190.500 Tsd.
Im Jahr 2024 wurden zwei nachrangige Tier 2 Anleihen im Volumen von je EUR 500 Mio emittiert, die Ergänzungskapital
gemäß Artikel 63 CRR darstellen. Mit Valuta 21. März 2024 wurde die EUR 500,000,000 5.75% Fixed to Fixed 10.25NC5.25
Subordinated Notes (Tier 2) with an Interest Rate Change Date on 21 June 2029 (ISIN AT000B122270) mit einer Laufzeit bis
zum 21. Juni 2034 und einem fixen Zinssatz von 5,75 % bis zum 21. September 2029 begeben. Die Zinsen sind jährlich am
21. Juni fällig und der Zinssatz wird am Zinswechseltag mit dem Fünfjahres EUR Mid-Swap-Satz plus 3,10 % p.a. Marge neu
festgesetzt. Die Tilgung erfolgt am Laufzeitende zu 100 % vom Nominale. Die Emittentin hat ein einmaliges Kündigungsrecht
im Jahr 2029.
Mit Valuta 4. September 2024 wurde die EUR 500,000,000 5.500 per cent Fixed to Fixed 11.25NC6.25 Subordinated Notes
(Tier 2) with an Interest Rate Change Date on 4 December 2030 (ISIN AT000B122296) mit einer Laufzeit bis zum 4. Dezember
2035 und einem fixen Zinssatz von 5,5 % bis zum 4. Dezember 2030 begeben. Die Zinsen sind jährlich am 4. Dezember fällig
und der Zinssatz wird am Zinswechseltag mit dem Fünfjahres EUR Mid-Swap-Satz plus 3,05 % p.a. Marge neu festgesetzt. Die
Tilgung erfolgt am Laufzeitende zu 100 % vom Nominale. Die Emittentin hat ein einmaliges Kündigungsrecht im Jahr 2030.
Mit Valuta 9. April 2019 wurde eine Additional Tier 1-Anleihe (ISIN AT000B121991 bzw. WKN A191M4) mit einem Nominal-
betrag iHv EUR 220 Mio. und einem Ausgabekurs von 100,00 % emittiert, die zusätzliches Kernkapital gemäß Artikel 52 der
CRR darstellte. Die Anleihe hatte eine unendliche Laufzeit mit einem Kündigungsrecht seitens der Emittentin erstmals am
9. April 2024, welches mit Genehmigung der EZB ausgeübt und die Anleihe zu 100 % des Nominales gekündigt und zurück-
bezahlt wurde.
WP-Kennnummer AT000B121967 AT000B122270 AT000B122296
Bezeichnung 2,75 % VBWIEN FIX TO FIX 17-27 VBWIEN SUB. NTS. 24-34 VBWIEN SUB. NTS. 24-35
Nominale Stand 190.500.000 500.000.000 500.000.000
Einheit EUR EUR EUR
Zinssatz (Ende Dezember) 5,192 % 5,750 % 5,500 %
Tilgung 06.10.2027 21.06.2034 04.12.2035
Daueremission nein nein nein
Kündigungsrecht Emittentin Emittentin Emittentin
Umwandlung in Kapital keine keine keine
Buchwert zum 31.12.2024 190.500.000,00 500.000.000,00 500.000.000,00
Bilanzposition Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I
Kapitel 4 der VO 575/2013
Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I
Kapitel 4 der VO 575/2013
Zusätzliches Kernkapital gem. Teil 2
Titel I Kapitel 3 der VO 575/2013
214 Jahresfinanzbericht 2024
Eigenkapital
Zum 31.12.2024 betrug das (ausgegebene) gezeichnete Kapital der VBW EUR 136.298.156,25 (31.12.2023: EUR 136.922 Tsd.).
Es setzt sich aus Grundkapital in Höhe von EUR 137.546.531,25 (31.12.2023: EUR 137.547 Tsd.) und dem offen ausgewie-
senen Abzugsposten „Nennbetrag eigener Aktien im Eigenbestand“ in Höhe von EUR 1.248.375 (31.12.2023: EUR 624 Tsd.)
zusammen. Das Grundkapital besteht aus 1.467.163 Stückaktien (31.12.2023: 1.467.163). Die Aktien sind Stammaktien und
lauten auf Namen.
Am Grundkapital sind am 31. Dezember 2024 die nachstehenden Aktionäre beteiligt:
EUR Tsd. %
Volksbanken 60.327 43,86 %
VB Baden Beteiligung e.Gen. 15.236 11,08 %
VB Ost Verwaltung eG 12.226 8,89 %
VB Verbund-Beteiligung eGen 11.431 8,31 %
VB Niederösterreich Süd eG 9.706 7,06 %
VB Wien Beteiligung eG 6.761 4,92 %
VB Südburgenland Verwaltung eG 5.711 4,15 %
VB Weinviertel Verwaltung eG 5.153 3,75 %
WV Beteiligung eG 4.255 3,09 %
VB Beteiligung Obersdorf-Wolkersdorf-Deutsch-Wagram eG 2.376 1,73 %
Verwaltungsgenossenschaft Gärtnerbank e.Gen. 1.479 1,08 %
Volksbank Holding eGen 1.152 0,84 %
Volksbank Wien AG – eigene Anteile 1.248 0,91 %
SPARDA AUSTRIA Holding eG 485 0,35 %
137.546 100,00 %
Die VBW hat am 30.06.2024, wie vertraglich vereinbart, weitere 6.658 eigene Aktien zur Strukturvereinfachung im Volks-
banken-Verbund erworben. Die rückgekauften Aktien haben ein Nominale in Höhe von EUR 624.187,50 und stellen einen
Anteil von 0,45 % am Grundkapital der VBW dar. Insgesamt beträgt der Eigenbestand zum 31.12.2024 13.316 Aktien mit
einem Nominale in Höhe von EUR 1.248.375 oder 0,91 % des Grundkapitals.
Kapital- und Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen betragen zum Ende des Geschäftsjahres EUR 361.154.191,06 (2023: EUR 314 Tsd.). Aus dem Jahres-
überschuss von EUR 52.479.294,44 wurden EUR 49.779.294,44 den freien Gewinnrücklagen sowie EUR 2.700.000,00 den
Haftrücklagen zugeführt. In den Gewinnrücklagen ist eine gebundene Rücklage in Höhe von EUR 1.248.375,00 für den im
Geschäftsjahr und im Vorjahr durchgeführten Rückkauf eigener Anteile beinhaltet. Die Transaktion führte in Summe zu
einer Verringerung der Gewinnrücklage in Höhe von EUR 2.375.840,72.
Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
Die Haftrücklage beträgt zum 31.12.2024 EUR 50.019.308,55 (31.12.2023: EUR 47.319 Tsd.).
Jahresfinanzbericht 2024 215214 Jahresfinanzbericht 2024
2.3 Erläuterungen zu Haftungsverhältnissen
Zusammensetzung der Eventualverbindlichkeiten:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
Bürgschaften und Garantien 130.267.519,01 143.577
Haftsummenzuschläge 6.613.679,16 6.012
ab: Rückstellungen -2.109.014,76 -1.300
134.772.183,41 148.290
Zusammensetzung der Kreditrisiken:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
Kreditzusagen 3.831.416.644,71 3.108.792
ab: Rückstellungen -4.973.037,15 -7.709
3.826.443.607,56 3.101.082
2.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zusammensetzung der Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
Treuhandkredite/Einlagen 59.616.475,41 69.867
Übriges Treuhandvermögen 74.883.000,00 80.500
134.499.475,41 150.367
Patronatserklärung „VB-Forum“
Hauptmieterin des Standortes der VB Wien ("VB-Forum") ist die 99%ige Tochtergesellschaft der VB Wien, die VOBA Ver-
mietungs- und Verpachtungsges. m.b.H. ("VOBA"). Die VB Wien sowie die Konzerngesellschaften VB Services für Ban-
ken GmbH, VB Infrastruktur und Immobilien GmbH sowie die Volksbanken Akademie haben auf Basis einer mündlichen
Übereinkunft die Miet- und Nutzungsrechte an den von der VOBA angemieteten Büroräumlichkeiten und KFZ-Stellplätze
erworben. Die anteiligen Kosten (Mietzins, Betriebskosten, Verwaltungskosten, Kosten für Sicherstellungen der Hauptver-
mieterin) werden von der VOBA an diese Gesellschaften zur Verrechnung gebracht.
Im Zuge des Bezugs des VB Forums im Jahre 2019 hat die VB Wien gegenüber der externen Vermieterin der VOBA eine
schriftliche Erklärung abgegeben: Die VB Wien verpflichtet sich gegenüber der externen Vermieterin im Falle einer ordent-
lichen Kündigung des gesamten oder ggf. von gemieteten Teilflächen des Mietvertrages durch die VOBA zur Nominierung
eines (bestimmte Voraussetzung erfüllenden) Nachmieters für einen Folgemietvertrag, es sei denn, der Mietvertrag wird
zu bestimmten fix geregelten Terminen ordentlich von der VOBA gekündigt. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch
die VOBA zu einem nicht fix geregelten Termin und bei gleichzeitigem Nichtabschluss eines Folgemietvertrages verpflich-
tet sich die VB Wien gegenüber der externen Vermieterin diese wirtschaftlich so zu stellen, als wäre ein Folgemietvertrag
abgeschlossen worden. Daraus resultiert eine maximale Auswirkung dieser sonstigen finanziellen Verpflichtung in Höhe
von EUR 4.824.107 (2023: EUR 8.717 Tsd.).
216 Jahresfinanzbericht 2024
2.5 Anrechenbare Eigenmittel
Die anrechenbaren Eigenmittel der VBW gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) betragen per 31.12.2024
EUR 1.952.240.362,89 (31.12.2023: EUR 1.297.950 Tsd.) und stellen sich wie folgt dar:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
Kernkapital (Tier 1)
Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1)
Grundkapital 137.546.531,25 137.547
Eigene Instrumente des harten Kernkapitals -1.248.375,00 -624
offene Rücklagen 689.094.193,33 638.991
anrechenbarer Gewinnvortrag 36.446,64 184
825.428.796,22 776.097
ab: Kürzungsposten
Abzugsposten
Wertanpassung (Art. 35 u. Art. 105 CRR) -245.776,64 -235
immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) lit b CRR) -414.582,00 -582
aufgrund Artikel 3 der CRR -18.014.598,59 -16.950
Überkreuzbeteiligungen -1.249.461,41 -1.249
-19.924.418,64 -19.017
Unterdeckung notleidende Kredite -3.880.288,28 -2.274
IFRS 9 Übergangsbestimmungen 1.985.071,07 5.049
-21.819.635,84 -16.242
Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) 803.609.160,38 759.855
Zusätzliches Kernkapital 0,00 220.000
803.609.160,38 979.855
Ergänzungskapital (Tier 2)
Ergänzungskapital 1.224.169.466,74 400.000
§ 57/1 17.870.754,88 17.871
1.242.040.221,62 417.871
ab: Kürzungsposten
Korrekturposten für nicht anrechenbares EK -93.409.019,11 -99.776
1.148.631.202,51 318.095
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR 1.952.240.362,89 1.297.950
Der anrechenbare Gewinnvortrag beinhaltet den Gewinnvortrag in Höhe von EUR 36.446,64 (2023: EUR 184 Tsd.).
Hinsichtlich der Aufstellung der konsolidierten anrechenbaren Eigenmittel verweisen wir auf den Konzernabschluss der VBW.
Jahresfinanzbericht 2024 217216 Jahresfinanzbericht 2024
2.6 Ergänzende Angaben
Aufstellung über die Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gestellt wurden:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
Forderungen an Kunden 3.484.684.678,61 3.157.899
Schuldtitel öffentlicher Stellen, Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 7.910.626,02 7.783
3.492.595.304,63 3.165.682
Für folgende Verpflichtungen wurden Vermögensgegenstände
als Sicherheit übertragen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 505.476.601,37 532.498
Verbriefte Verbindlichkeiten 2.979.208.077,24 2.625.401
Verbindlichkeiten Kunden (Spareinlagen) 7.910.626,02 7.783
3.492.595.304,63 3.165.682
In den als Sicherheiten übertragenen Vermögensgegenständen ist der Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschrei-
bungen in Höhe von EUR 2.979.208.077,24 (31.12.2023: EUR 2.625.401 Tsd.) enthalten.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen beträgt für
das folgende Geschäftsjahr EUR 5.776.861,15 (31.12.2023: EUR 5.828 Tsd.), davon verbundene Unternehmen EUR 2.174.035,56
(31.12.2023: EUR 2.174 Tsd.) und für die folgenden fünf Geschäftsjahre EUR 7.306.446,79 (31.12.2023: EUR 7.174 Tsd.), davon
verbundene Unternehmen EUR 1.087.017,78 (31.12.2023: EUR 1.087 Tsd.).
Gesamtbetrag der Aktiva und Passiva, die auf Fremdwährungen lauten:
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR Tsd.
Fremdwährungs-Aktiva 211.096.647,63 338.796
Fremdwährungs-Passiva 66.029.989,44 70.746
Die Tabelle über die derivativen Finanzinstrumente (Marktwerte inklusive Zinsabgrenzung) ist als Anlage 2 enthalten.
218 Jahresfinanzbericht 2024
HANDELSBUCH 31.12.2024 31.12.2023
EUR Tsd.
bis 3
Monate
Nominale
bis 1 Jahr
Nominale
1-5 Jahre
Nominale
über 5 Jahre
Nominale
Summe
Markt-
wert
davon
Hedge
Sonstige
Forderungen
Sonstige
Verbindlichkeiten Rückstellung
bis 3
Monate
Nominale
bis 1 Jahr
Nominale
1-5 Jahre
Nominale
über 5 Jahre
Nominale
Summe Marktwert
davon
Hedge
Sonstige
Forderungen
Sonstige
Verbindlichkeiten Rückstellung
ZINSBEZOGENE GESCHÄFTE 7.777 27.575 334.245 343.451 713.048 -2.433
-
30.364 34.246 1 31.239 105.944 367.271 350.446 854.900 -2.960
-
35.066 39.329 1
Caps&Floors 521 1.823 66.108 83.799 152.251 -448
-
444 892
-
978 4.074 71.376 99.438 175.865 -852
-
937 1.789
-
IRS 7.257 25.752 268.137 259.652 560.797 -1.985
-
29.919 33.355
1
30.261 101.871 295.895 251.008 679.035 -2.109
-
34.128 37.540 1
SUMME HANDELSBUCH 7.777 27.575 334.245 343.451 713.048 -2.433
-
30.364 34.246 1 31.239 105.944 367.271 350.446 854.900 -2.960
-
35.066 39.329 1
hievon intern
- -
75.082 30.093 105.175 13.509
-
12
-
-
-
436 75.123 30.101 105.660 14.883
-
13.583 2.965 -
Diese Tabelle enthält Informationen über die derivativen Finanzinstrumente (Marktwerte inklusive Zinsabgrenzung):
GESAMT 31.12.2024 31.12.2023
EUR Tsd.
bis 3
Monate
Nominale
bis 1 Jahr
Nominale
1-5 Jahre
Nominale
über 5 Jahre
Nominale
Summe
Markt-
wert
davon
Hedge
Sonstige
Forderungen
Sonstige
Verbindlichkeiten Rückstellung
bis 3
Monate
Nominale
bis 1 Jahr
Nominale
1-5 Jahre
Nominale
über 5 Jahre
Nominale
Summe Marktwert
davon
Hedge
Sonstige
Forderungen
Sonstige
Verbindlichkeiten Rückstellung
ZINSBEZOGENE GESCHÄFTE 46.077 206.025 6.112.256 4.981.212 11.345.570 -20.005 -26.748 75.739 61.252 1.415 40.739 563.380 4.372.150 4.310.362 9.286.631 -29.809 -36.214 64.941 56.672 1.590
Caps&Floors 521 1.823 72.153 83.799 158.296 -453 444 975 - 978 4.074 77.751 99.438 182.240 -871
-
937 1.904
-
IRS 45.557 204.202 6.040.102 4.897.414 11.187.274 -19.553 -26.748 75.294 60.277 1.415 39.761 559.307 4.294.399 4.210.925 9.104.391 -28.938 -36.214 64.004 54.768 1.590
WÄHRUNGSBEZOGENE GESCHÄFTE 297.341 72.597 213.733
-
583.671 -487
-
3.982 4.042 1.295 222.333 187.426 105.558 104.560 619.875 -10.318
-
4.143 13.719 1.163
Cross Currency Interest Rate Swaps - - 213.733 - 213.733 1.634 - 2.328 284 427
-
155.699 105.558 104.560 365.816 -11.602
-
2.254 13.093 856
Devisen Termin Geschäfte / FX SWAPS 297.341 72.597
- -
369.938 -2.120
-
1.654 3.758 868 222.333 31.727
- -
254.060 1.283
-
1.889 627 307
SONSTIGE GESCHÄFTE 7.466 1.162 2.066 37.663 48.357 -1.956
-
250
-
2.279 5.610 4.897
-
27.172 37.680 -1.119
-
14
-
1.168
Marktpreisgarantien
Zukunftsvorsorge/Garantiesparfonds
- - -
37.663 37.663 -2.279
- - -
2.279
- - -
27.172 27.172 -1.168
- - -
1.168
Optionen 7.466 1.162 2.066
-
10.694 323
-
250
-
- 5.610 4.897
- -
10.508 49
-
14
- -
GESAMTSUMME 350.884 279.784 6.328.055 5.018.875 11.977.598 -22.448 -26.748 79.971 65.295 4.988 268.682 755.703 4.477.707 4.442.094 9.944.187 -41.247 -36.214 69.098 70.391 3.921
hievon intern
- - 150.164 60.185 210.349 - -13.509 12 - - - 872 150.246 60.202 211.320 - -14.883 13.583 2.965 -
BANKBUCH 31.12.2024 31.12.2023
EUR Tsd.
bis 3
Monate
Nominale
bis 1 Jahr
Nominale
1-5 Jahre
Nominale
über 5 Jahre
Nominale
Summe
Markt-
wert
davon
Hedge
Sonstige
Forderungen
Sonstige
Verbindlichkeiten
Rückstellung
bis 3
Monate
Nominale
bis 1 Jahr
Nominale
1-5 Jahre
Nominale
über 5 Jahre
Nominale
Summe Marktwert
davon
Hedge
Sonstige
Forderungen
Sonstige
Verbindlichkeiten Rückstellung
ZINSBEZOGENE GESCHÄFTE 38.300 178.450 5.778.011 4.637.761 10.632.522 -17.573 -26.748 45.375 27.006 1.414 9.500 457.436 4.004.879 3.959.916 8.431.731 -26.849 -36.214 29.875 17.343 1.588
Caps&Floors
- -
6.045
-
6.045 -5
- -
84
- - -
6.375
-
6.375 -19
- -
115
-
IRS 38.300 178.450 5.771.966 4.637.761 10.626.477 -17.568 -26.748 45.375 26.922 1.414 9.500 457.436 3.998.504 3.959.916 8.425.356 -26.829 -36.214 29.875 17.228 1.588
WÄHRUNGSBEZOGENE GESCHÄFTE 297.341 72.597 213.733
-
583.671 -487
-
3.982 4.042 1.295 222.333 187.426 105.558 104.560 619.875 -10.318
-
4.143 13.719 1.163
Cross Currency Interest Rate Swaps
- -
213.733
-
213.733 1.634
-
2.328 284 427 155.699 105.558 104.560 365.816 -11.602
-
2.254 13.093 856
Devisen Termin Geschäfte / FX SWAPS 297.341 72.597
- -
369.938 -2.120
-
1.654 3.758 868 222.333 31.727
- -
254.060 1.283
-
1.889 627 307
SONSTIGE GESCHÄFTE 7.466 1.162 2.066 37.663 48.357 -1.956
-
250
-
2.279 5.610 4.897
-
27.172 37.680 -1.119
- 14 - 1.168
Marktpreisgarantien
Zukunftsvorsorge/Garantiesparfonds
- - -
37.663 37.663 -2.279
- - -
2.279
- - -
27.172 27.172 -1.168
- - - 1.168
Optionen 7.466 1.162 2.066 10.694 323 250 5.610 4.897 10.508 49 14
SUMME BANKBUCH 343.107 252.209 5.993.810 4.675.424 11.264.550 -20.016 -26.748 49.607 31.048 4.988 237.443 649.759 4.110.436 4.091.648 9.089.287 -38.286 -36.214 34.033 31.062
3.919
hievon intern - -
75.082 30.093 105.175 -13.509 -13.509
- - - -
436 75.123 30.101 105.660 -14.883 -14.883
- - -
Jahresfinanzbericht 2024 219218 Jahresfinanzbericht 2024
HANDELSBUCH 31.12.2024 31.12.2023
EUR Tsd.
bis 3
Monate
Nominale
bis 1 Jahr
Nominale
1-5 Jahre
Nominale
über 5 Jahre
Nominale
Summe
Markt-
wert
davon
Hedge
Sonstige
Forderungen
Sonstige
Verbindlichkeiten Rückstellung
bis 3
Monate
Nominale
bis 1 Jahr
Nominale
1-5 Jahre
Nominale
über 5 Jahre
Nominale
Summe Marktwert
davon
Hedge
Sonstige
Forderungen
Sonstige
Verbindlichkeiten Rückstellung
ZINSBEZOGENE GESCHÄFTE 7.777 27.575 334.245 343.451 713.048 -2.433
-
30.364 34.246 1 31.239 105.944 367.271 350.446 854.900 -2.960
-
35.066 39.329 1
Caps&Floors 521 1.823 66.108 83.799 152.251 -448
-
444 892
-
978 4.074 71.376 99.438 175.865 -852
-
937 1.789
-
IRS 7.257 25.752 268.137 259.652 560.797 -1.985
-
29.919 33.355
1
30.261 101.871 295.895 251.008 679.035 -2.109
-
34.128 37.540 1
SUMME HANDELSBUCH 7.777 27.575 334.245 343.451 713.048 -2.433
-
30.364 34.246 1 31.239 105.944 367.271 350.446 854.900 -2.960
-
35.066 39.329 1
hievon intern
- -
75.082 30.093 105.175 13.509
-
12
-
-
-
436 75.123 30.101 105.660 14.883
-
13.583 2.965 -
GESAMT 31.12.2024 31.12.2023
EUR Tsd.
bis 3
Monate
Nominale
bis 1 Jahr
Nominale
1-5 Jahre
Nominale
über 5 Jahre
Nominale
Summe
Markt-
wert
davon
Hedge
Sonstige
Forderungen
Sonstige
Verbindlichkeiten Rückstellung
bis 3
Monate
Nominale
bis 1 Jahr
Nominale
1-5 Jahre
Nominale
über 5 Jahre
Nominale
Summe Marktwert
davon
Hedge
Sonstige
Forderungen
Sonstige
Verbindlichkeiten Rückstellung
ZINSBEZOGENE GESCHÄFTE 46.077 206.025 6.112.256 4.981.212 11.345.570 -20.005 -26.748 75.739 61.252 1.415 40.739 563.380 4.372.150 4.310.362 9.286.631 -29.809 -36.214 64.941 56.672 1.590
Caps&Floors 521 1.823 72.153 83.799 158.296 -453 444 975 - 978 4.074 77.751 99.438 182.240 -871
-
937 1.904
-
IRS 45.557 204.202 6.040.102 4.897.414 11.187.274 -19.553 -26.748 75.294 60.277 1.415 39.761 559.307 4.294.399 4.210.925 9.104.391 -28.938 -36.214 64.004 54.768 1.590
WÄHRUNGSBEZOGENE GESCHÄFTE 297.341 72.597 213.733
-
583.671 -487
-
3.982 4.042 1.295 222.333 187.426 105.558 104.560 619.875 -10.318
-
4.143 13.719 1.163
Cross Currency Interest Rate Swaps - - 213.733 - 213.733 1.634 - 2.328 284 427
-
155.699 105.558 104.560 365.816 -11.602
-
2.254 13.093 856
Devisen Termin Geschäfte / FX SWAPS 297.341 72.597
- -
369.938 -2.120
-
1.654 3.758 868 222.333 31.727
- -
254.060 1.283
-
1.889 627 307
SONSTIGE GESCHÄFTE 7.466 1.162 2.066 37.663 48.357 -1.956
-
250
-
2.279 5.610 4.897
-
27.172 37.680 -1.119
-
14
-
1.168
Marktpreisgarantien
Zukunftsvorsorge/Garantiesparfonds
- - -
37.663 37.663 -2.279
- - -
2.279
- - -
27.172 27.172 -1.168
- - -
1.168
Optionen 7.466 1.162 2.066
-
10.694 323
-
250
-
- 5.610 4.897
- -
10.508 49
-
14
- -
GESAMTSUMME 350.884 279.784 6.328.055 5.018.875 11.977.598 -22.448 -26.748 79.971 65.295 4.988 268.682 755.703 4.477.707 4.442.094 9.944.187 -41.247 -36.214 69.098 70.391 3.921
hievon intern
- - 150.164 60.185 210.349 - -13.509 12 - - - 872 150.246 60.202 211.320 - -14.883 13.583 2.965 -
BANKBUCH 31.12.2024 31.12.2023
EUR Tsd.
bis 3
Monate
Nominale
bis 1 Jahr
Nominale
1-5 Jahre
Nominale
über 5 Jahre
Nominale
Summe
Markt-
wert
davon
Hedge
Sonstige
Forderungen
Sonstige
Verbindlichkeiten
Rückstellung
bis 3
Monate
Nominale
bis 1 Jahr
Nominale
1-5 Jahre
Nominale
über 5 Jahre
Nominale
Summe Marktwert
davon
Hedge
Sonstige
Forderungen
Sonstige
Verbindlichkeiten Rückstellung
ZINSBEZOGENE GESCHÄFTE 38.300 178.450 5.778.011 4.637.761 10.632.522 -17.573 -26.748 45.375 27.006 1.414 9.500 457.436 4.004.879 3.959.916 8.431.731 -26.849 -36.214 29.875 17.343 1.588
Caps&Floors
- -
6.045
-
6.045 -5
- -
84
- - -
6.375
-
6.375 -19
- -
115
-
IRS 38.300 178.450 5.771.966 4.637.761 10.626.477 -17.568 -26.748 45.375 26.922 1.414 9.500 457.436 3.998.504 3.959.916 8.425.356 -26.829 -36.214 29.875 17.228 1.588
WÄHRUNGSBEZOGENE GESCHÄFTE 297.341 72.597 213.733
-
583.671 -487
-
3.982 4.042 1.295 222.333 187.426 105.558 104.560 619.875 -10.318
-
4.143 13.719 1.163
Cross Currency Interest Rate Swaps
- -
213.733
-
213.733 1.634
-
2.328 284 427 155.699 105.558 104.560 365.816 -11.602
-
2.254 13.093 856
Devisen Termin Geschäfte / FX SWAPS 297.341 72.597
- -
369.938 -2.120
-
1.654 3.758 868 222.333 31.727
- -
254.060 1.283
-
1.889 627 307
SONSTIGE GESCHÄFTE 7.466 1.162 2.066 37.663 48.357 -1.956
-
250
-
2.279 5.610 4.897
-
27.172 37.680 -1.119
- 14 - 1.168
Marktpreisgarantien
Zukunftsvorsorge/Garantiesparfonds
- - -
37.663 37.663 -2.279
- - -
2.279
- - -
27.172 27.172 -1.168
- - - 1.168
Optionen 7.466 1.162 2.066 10.694 323 250 5.610 4.897 10.508 49 14
SUMME BANKBUCH 343.107 252.209 5.993.810 4.675.424 11.264.550 -20.016 -26.748 49.607 31.048 4.988 237.443 649.759 4.110.436 4.091.648 9.089.287 -38.286 -36.214 34.033 31.062
3.919
hievon intern - -
75.082 30.093 105.175 -13.509 -13.509
- - - -
436 75.123 30.101 105.660 -14.883 -14.883
- - -
220 Jahresfinanzbericht 2024
3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zinsüberschuss
2024
EUR
2023
EUR Tsd.
Zinsen und ähnliche Erträge
aus Kredit- und Veranlagungsgeschäften
für Forderungen an Kreditinstitute 194.668.993,36 192.889
für Forderungen an Kunden 239.565.795,53 207.074
Gebühren und Provisionen mit Zinsencharakter 4.531.155,87 4.487
aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren 103.506.923,70 66.600
aus sonstigen Aktiven insgesamt 7.444.912,80 7.249
549.717.781,26 478.300
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
aus Refinanzierungsgeschäften
für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -104.118.356,45 -129.357
für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -89.031.288,58 -37.784
für verbriefte Verbindlichkeiten -212.453.338,10 -151.119
Gebühren und Provisionen mit Zinsencharakter -1.908.435,58 -576
-407.511.418,71 -318.835
142.206.362,55 159.465
Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
2024
EUR
2023
EUR Tsd.
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren 22.397,37 14
b) Erträge aus Beteiligungen 20.709.219,49 1.704
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 11.354.742,25 2.737
32.086.359,11 4.454
Provisionsergebnis
2024
EUR
2023
EUR Tsd.
Provisionserträge
aus dem Zahlungsverkehr 37.858.055,71 37.267
aus dem Wertpapiergeschäft 34.461.057,00 31.964
aus dem Kreditgeschäft 9.309.573,15 8.517
aus dem sonst. Dienstleistungsgeschäft 10.202.616,34 10.525
aus dem Devisen-, Sorten-, Edelmetallgeschäft 127.505,81 119
91.958.808,01 88.392
Provisionsaufwendungen
für den Zahlungsverkehr 5.585.317,28 5.350
für das Wertpapiergeschäft 8.792.904,14 6.901
für das Kreditgeschäft 3.072.311,31 10.510
für das sonst. Dienstleistungsgeschäft 93.196,06 52
17.543.728,79 22.813
74.415.079,22 65.580
Jahresfinanzbericht 2024 221220 Jahresfinanzbericht 2024
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften
2024
EUR
2023
EUR Tsd.
Ergebnis aus Finanzgeschäften
aktienbezogene Geschäfte 14.552,92 2
zinsbezogene Geschäfte 1.694.692,05 1.640
Devisengeschäft 739.009,37 807
Valuten- und Edelmetallgeschäft 1.110.020,48 896
sonstige Finanzgeschäfte -42.327,04 202
3.515.947,78 3.548
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
2024
EUR
2023
EUR Tsd.
Weiterverrechnete Personal- und Sachaufwendungen 122.945.944,95 94.642
Weiterverrechnete Emissionskosten 23.479.883,38 31.392
Erträge aus der Zahlung des Gemeinschaftsfonds 10.500.000,00 0
Weiterverrechnete Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) 0,00 6.251
Erträge derivative Finanzinstrumente 5.771.979,60 2.441
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.737.065,76 5.614
Erträge aus Vermietung und Verpachtung 2.242.367,25 2.303
Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen 401.048,16 1.855
aus anderen Geschäften 1.176.695,47 2.080
169.254.984,57 146.579
Weiterverrechnete Personal- und Sachaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die von der VBW in ihrer Funktion als
Zentralorganisation des Volksbanken-Verbundes entstandenen und den Primärinstituten des Volksbankensektors gemäß
Vereinbarung über Tragung der Verbundkosten weiterverrechneten Aufwendungen.
Wertberichtigungen auf die in Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände (Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände) beinhalten im Jahr 2024 außerplanmäßige Abschreibungen für unter den Sachanlagen ausgewie-
sene Grundstücke und Gebäude in Höhe von EUR 217.340,73 (2023: EUR 271 Tsd.).
Der Pensionsaufwand für Zusagen, für die in Form einer Rückstellung vorgesorgt wird, beläuft sich im Geschäftsjahr auf
EUR 954.632,13 (2023: EUR 1.059 Tsd.). Die Aufwendungen aus der Dotierung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind
im Posten Gehälter in Höhe von EUR 297.597,56 (2023: Dotierung EUR 654 Tsd.) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
2024
EUR
2023
EUR Tsd.
Weiterverrechnete Aufwendungen 15.139.807,64 15.643
Tilgungsverluste 9.362.432,61 2.237
Weiterverrechnete Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) 0,00 8.303
andere Aufwendungen 3.356.394,70 1.855
27.858.634,95 28.038
Die weiterverrechneten Aufwendungen enthalten vorwiegend Weiterverrechnungen aus Gemeinschaftswerbung sowie auf-
sichtsrechtlich bedingte Kosten.
222 Jahresfinanzbericht 2024
Bewertungs- und Veräußerungsergebnis
2024
EUR
2023
EUR Tsd.
Bewertungs- und Veräußerungsergebnis -79.633.251,14 -15.108
Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführung zu Rückstellungen für
Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken -114.577.645,07 -65.161
Kreditgeschäft -114.565.091,43 -65.153
Wertpapiere des Umlaufvermögens -12.553,64 -8
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken 40.005.132,74 40.940
Kreditgeschäft 40.005.132,74 40.762
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 178
Saldo Posten 11 der Gewinn- und Verlustrechnung -74.572.512,33 -24.221
Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen -7.685.365,27 -42
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 -1
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen -7.685.365,27 -41
Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind,
sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 2.624.626,46 9.155
Wertpapiere des Anlagevermögens 227.693,26 133
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen 2.396.933,20 9.022
Saldo Posten 12 der Gewinn- und Verlustrechnung -5.060.738,81 9.113
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der Steueraufwand
in Höhe von EUR 2.821.312,35 (2023: EUR 9.588 Tsd.) setzt sich im Wesentlichen aus einem Steueraufwand aus der lau-
fenden Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 1.383.740,21 (2023: EUR 5.437 Tsd.), einem Steueraufwand aus Vorperioden
in Höhe von EUR 162.758,45 (2023: Steuerertrag EUR 544 Tsd.), einem Steueraufwand aus der Veränderung der latenten
Steuern in Höhe von EUR 1.244.859,30 (2023: EUR 4.747 Tsd.) sowie aus einem Körperschaftsteueraufwand aus der laufen-
den Gruppenverrechnung in Höhe von EUR 30.045,35 (2023: Ertrag EUR 45 Tsd.) zusammen.
Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 13 auszuweisen
Im Posten sonstige Steuern in Höhe von EUR 2.264.840,05 (2023: EUR 2.459 Tsd.) sind im Wesentlichen die im Jahr 2024
angefallene Bankenabgabe gemäß Stabilitätsabgabegesetz mit einem Betrag von EUR 2.280.564,63 (2023: EUR 2.526 Tsd.)
sowie Erträge aus Umsatzsteuererstattungen für Vorjahre in Höhe von EUR 287.384,65 enthalten (2023: EUR 207 Tsd.).
Veränderungen von Kapital- und Gewinnrücklagen in der Gewinn- und Verlustrechnung
Im Geschäftsjahr 2024 wurden EUR 49.779.294,44 (2023: EUR 91.400 Tsd.) den Gewinnrücklagen („andere Rücklagen“)
und EUR 2.700.000,00 der Haftrücklage gem. § 57 Abs 6 BWG (2023: EUR 2.500 Tsd.) zugeführt. In den Kapitalrücklagen
erfolgte im aktuellen Geschäftsjahr keine Veränderung (2023: EUR 0 Tsd.).
4. Sonstige Angaben
Die VBW als Zentralorganisation erstellt einen Konzernabschluss gemäß § 59 BWG und einen Volksbanken-Verbundabschluss
gemäß § 59a BWG. Die Offenlegung des Verbundabschlusses erfolgt von der VBW mit Sitz in Wien beim Handelsgericht Wien.
Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen des VBW-Konzerns und stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten
Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss ist beim Handelsgericht Wien hinterlegt.
Die VBW berichtet über Konzepte, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf Umweltbelange, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
Menschenrechte, Korruption und Bestechung und Diversität gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz
(NaDiVeG) im Rahmen der Konzern-Berichterstattung in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht.
Jahresfinanzbericht 2024 223222 Jahresfinanzbericht 2024
Im Jahr 2024 waren durchschnittlich 936,76 (2023: 896,63) Arbeitnehmer beschäftigt. Diese gliedern sich in 936,76 (2023:
896,63) Angestellte und keine (2023: 0) Arbeiter und entsprechen Vollzeitäquivalenten.
In der Position Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen sind Aufwendungen aus
der gesetzlichen Abfertigung in Höhe von EUR 2.174.349,66 (2023: EUR 1.718 Tsd.) enthalten.
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer sind im Anhang des Konzernabschlusses
der VOLKSBANK WIEN AG angegeben.
Gesamtkapitalrentabilität
Gemäß § 64 Abs. 1 Z 19 BWG beträgt die Gesamtkapitalrentabilität 0,34 % (31.12.2023: 0,69 %). Als Gesamtkapital rentabilität
gemäß BWG ist der Quotient aus dem Jahresüberschuss geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag zu verstehen.
Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen betragen für aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder
EUR 622.202,68 (2023: EUR 689 Tsd.). Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Arbeitnehmer betragen
EUR 4.134.657,80 (2023: EUR 4.511 Tsd.).
Die Gesamtbezüge der im Geschäftsjahr aktiven Aufsichtsratsmitglieder belaufen sich auf EUR 626.511,36 (2023:
EUR 445 Tsd.). Die Gesamtbezüge des Vorstandes (ohne Lohnnebenkosten) betrugen EUR 2.971.755,02 (2023: EUR 2.371 Tsd.).
Die im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen betru-
gen EUR 452.359,37 (2023: EUR 422 Tsd.).
Zum 31.12.2024 bestehen Kredite oder ausgenutzte Rahmen an die Mitglieder des Vorstandes in der Höhe von EUR 9.768,27
(2023: EUR 0 Tsd.).
Die an Mitglieder des Aufsichtsrates gewährten Kredite sowie ausgenutzte Rahmen betragen zum 31.12.2024 EUR 93.273,02
(2023: EUR 114 Tsd.). Im Geschäftsjahr 2024 wurden EUR 24.149,21 (2023: EUR 20 Tsd.) zurückbezahlt.
Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden im Geschäftsjahr ausschließlich zu marktübli-
chen Bedingungen statt.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die auf den vorliegenden
Jahresabschluss wesentliche Auswirkungen haben.
Ergebnisverwendung
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der VOLKSBANK WIEN AG schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2024 ausge-
wiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 36.446,64 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
224 Jahresfinanzbericht 2024
Organe
Vorstand:
Dipl.-Ing. Gerald Fleischmann
Generaldirektor
Mag. Dr. Rainer Borns
Generaldirektor Stellvertreter
Dr. Thomas Uher
Generaldirektor Stellvertreter
Aufsichtsrat:
Mag. Robert Oelinger
Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater
Vorsitzender
Mag. Heribert Donnerbauer
Donnerbauer & Hübner Rechtsanwälte GmbH
1. Stellvertreter
Dr. Helmut Hegen, M.B.L.
HOSP, HEGEN Rechtsanwaltspartnerschaft
2. Stellvertreter
Dr. Wilfried Aichinger, M.B.L.-HSG
Unternehmensberater
Mitglied
Mag. Susanne Althaler
Mitglied
Mag. Harald Berger
Mitglied
Mag. Dr. Johann Joachim Bruckner
Rechtsanwalt
Mitglied
Birte Burtscher, M.A. (HSG)
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Mitglied
Mag. Christoph Herzeg, MBA, CSE
Mitglied
Mag. Regina Ovesny-Straka
Mitglied
Mag. Dr. Martina Rittmann-Müller
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Mitglied
KR Dipl. IT Ing. Walter Übelacker
Immobilientreuhänder, Gerichtssachverständiger
Mitglied
Vom Betriebsrat delegiert:
Christian Rudorfer
Betriebsratsvorsitzender
Mag. Andrea Baier
Josef Heidegger ab 18.01.2024
Christiane Spiegl
Mag. Iris Weber
Bettina Wicha
Staatskommissäre:
AL Mag. Dr. Katharina Schwaha
Staatskommissärin
Ministerialrat Helmut Wiesenfellner
Staatskommissär-Stellvertreter
Jahresfinanzbericht 2024 225224 Jahresfinanzbericht 2024
Der Vorstand
Wien, 24. Februar 2025
DI Gerald Fleischmann
Generaldirektor
Mag. Dr. Rainer Borns Dr. Thomas Uher
Generaldirektor-Stellvertreter Generaldirektor-Stellvertreter
Die Offenlegung gemäß Artikel 431 CRR erfolgt im Internet auf der Homepage der VBW unter www.volksbankwien.at
226 Jahresfinanzbericht 2024
Anlagenspiegel 2024
(§ 226 Abs. 1 UGB in Verbindung mit § 43 Abs. 1 BWG; alle Angaben in Euro)
ANSCHAFFUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
Anlagevermögen
der Aktivpositionen
01.01.2024
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2024
kumulierte
Abschreibungen
01.01.2024
Abschreibung
des GJ
Zuschreibung
des GJ
Abgänge
kumulierte
Abschreibungen
31.12.2024
31.12.2024
VJ in TEUR
Wertpapiere
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen
und ähnliche Wertpapiere 906.321.405,80 160.760.694,00 55.360.024,78 102.201.049,00 1.113.923.124,02
1.056.855,64 0,00 0,00 226.585,05 830.270,59 1.113.092.853,43 905.265
3. Forderungen an Kreditinstitute
(Wertpapiere) 2.529.334,50 300.625.095,00 586.180,69 -42.625.095,00 259.943.153,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 259.943.153,81 2.529
4. Forderungen an Kunden
(Wertpapiere) 13.378.069,61 40.607.815,39 0,00 -37.014.766,00 16.971.119,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16.971.119,00 13.378
5. Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche
Wertpapiere 1.743.294.538,04 522.073.104,69 88.871.216,30 -20.624.588,00 2.155.871.838,43 56.388,60 0,00 0,00 54.795,97 1.592,63 2.155.870.245,80 1.743.238
6. Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere 724.955,29 1.710.688,48 0,00 0,00 2.435.643,77 38,01 0,00 0,00 0,00 38,01 2.435.605,76 725
Summe 2.666.248.303,24 1.025.777.397,56 144.817.421,77 1.936.600,00 3.549.144.879,03 1.113.282,25 0,00 0,00 281.381,02 831.901,23 3.548.312.977,80 2.665.135
Beteiligungen
7. Beteiligungen 209.099.107,93 22.468.494,34 103.488.415,35 0,00 128.079.186,92
123.364.881,45 137.000,00 2.396.429,20 86.019.263,63 35.086.188,62 92.992.998,30 85.734
Summe 209.099.107,93 22.468.494,34 103.488.415,35 0,00 128.079.186,92 123.364.881,45 137.000,00 2.396.429,20 86.019.263,63 35.086.188,62 92.992.998,30 85.734
Anteile an
verbundenen Unternehmen
8. Anteile an
verbundenen Unternehmen 108.472.846,16 0,00 0,00 0,00 108.472.846,16
92.671.326,16 7.548.365,27 0,00 0,00 100.219.691,43 8.253.154,73 15.802
Summe 108.472.846,16 0,00 0,00 0,00 108.472.846,16 92.671.326,16 7.548.365,27 0,00 0,00 100.219.691,43 8.253.154,73 15.802
Immaterielle
Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens /
Sachanlagevermögen
9. Immaterielle
Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens 2.739.613,03 2.196,00 1.818,00 0,00 2.739.991,03
2.157.896,25 169.330,78 0,00 1.818,00 2.325.409,03 414.582,00 582
10. Sachanlagen 139.121.582,04 9.191.359,85 11.704.165,37 0,00 136.608.776,52 90.337.087,19 5.405.811,43 0,00 10.065.425,78 85.677.472,84 50.931.303,68 48.784
Summe 141.861.195,07 9.193.555,85 11.705.983,37 0,00 139.348.767,55 92.494.983,44 5.575.142,21 0,00 10.067.243,78 88.002.881,87 51.345.885,68 49.366
Gesamtsumme 3.125.681.452,40 1.057.439.447,75 260.011.820,49 1.936.600,00 3.925.045.679,66 309.644.473,30 13.260.507,48 2.396.429,20 96.367.888,43 224.140.663,15 3.700.905.016,51 2.816.037
Jahresfinanzbericht 2024 227226 Jahresfinanzbericht 2024
ANSCHAFFUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
Anlagevermögen
der Aktivpositionen
01.01.2024
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2024
kumulierte
Abschreibungen
01.01.2024
Abschreibung
des GJ
Zuschreibung
des GJ
Abgänge
kumulierte
Abschreibungen
31.12.2024
31.12.2024
VJ in TEUR
Wertpapiere
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen
und ähnliche Wertpapiere 906.321.405,80 160.760.694,00 55.360.024,78 102.201.049,00 1.113.923.124,02
1.056.855,64 0,00 0,00 226.585,05 830.270,59 1.113.092.853,43 905.265
3. Forderungen an Kreditinstitute
(Wertpapiere) 2.529.334,50 300.625.095,00 586.180,69 -42.625.095,00 259.943.153,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 259.943.153,81 2.529
4. Forderungen an Kunden
(Wertpapiere) 13.378.069,61 40.607.815,39 0,00 -37.014.766,00 16.971.119,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16.971.119,00 13.378
5. Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche
Wertpapiere 1.743.294.538,04 522.073.104,69 88.871.216,30 -20.624.588,00 2.155.871.838,43 56.388,60 0,00 0,00 54.795,97 1.592,63 2.155.870.245,80 1.743.238
6. Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere 724.955,29 1.710.688,48 0,00 0,00 2.435.643,77 38,01 0,00 0,00 0,00 38,01 2.435.605,76 725
Summe 2.666.248.303,24 1.025.777.397,56 144.817.421,77 1.936.600,00 3.549.144.879,03 1.113.282,25 0,00 0,00 281.381,02 831.901,23 3.548.312.977,80 2.665.135
Beteiligungen
7. Beteiligungen 209.099.107,93 22.468.494,34 103.488.415,35 0,00 128.079.186,92
123.364.881,45 137.000,00 2.396.429,20 86.019.263,63 35.086.188,62 92.992.998,30 85.734
Summe 209.099.107,93 22.468.494,34 103.488.415,35 0,00 128.079.186,92 123.364.881,45 137.000,00 2.396.429,20 86.019.263,63 35.086.188,62 92.992.998,30 85.734
Anteile an
verbundenen Unternehmen
8. Anteile an
verbundenen Unternehmen 108.472.846,16 0,00 0,00 0,00 108.472.846,16
92.671.326,16 7.548.365,27 0,00 0,00 100.219.691,43 8.253.154,73 15.802
Summe 108.472.846,16 0,00 0,00 0,00 108.472.846,16 92.671.326,16 7.548.365,27 0,00 0,00 100.219.691,43 8.253.154,73 15.802
Immaterielle
Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens /
Sachanlagevermögen
9. Immaterielle
Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens 2.739.613,03 2.196,00 1.818,00 0,00 2.739.991,03
2.157.896,25 169.330,78 0,00 1.818,00 2.325.409,03 414.582,00 582
10. Sachanlagen 139.121.582,04 9.191.359,85 11.704.165,37 0,00 136.608.776,52 90.337.087,19 5.405.811,43 0,00 10.065.425,78 85.677.472,84 50.931.303,68 48.784
Summe 141.861.195,07 9.193.555,85 11.705.983,37 0,00 139.348.767,55 92.494.983,44 5.575.142,21 0,00 10.067.243,78 88.002.881,87 51.345.885,68 49.366
Gesamtsumme 3.125.681.452,40 1.057.439.447,75 260.011.820,49 1.936.600,00 3.925.045.679,66 309.644.473,30 13.260.507,48 2.396.429,20 96.367.888,43 224.140.663,15 3.700.905.016,51 2.816.037
228 Jahresfinanzbericht 2024
230 1 Bericht über den Geschäftsverlauf
und die wirtschaftliche Lage
230 1.1 Wirtschaftliches Umfeld
233 1.2 Analyse des Geschäftsverlaufs
233 1.2.1 Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
235 1.2.2 Erläuterungen zur Bilanz und zu den
Eigenmitteln
237 1.3 Bericht über die Zweigniederlassungen
237 1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren
237 1.5 Nachhaltigkeit
238 2 Bericht über die voraussichtliche
Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
238 2.1 Wirtschaftliches Umfeld
und voraussichtliche Entwicklung
des Unternehmens
238 2.1.1 Wirtschaftliches Umfeld
238 2.1.2 Voraussichtliche Entwicklung
des Unternehmens
239 2.2 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
240 2.2.1 Aktuelle Entwicklungen
241 2.2.2 Risikopolitische Grundsätze
241 2.2.3 Organisation des Risikomanagements
242 2.2.4 Aufsichtsrechtliche Anforderungen
242 2.2.5 Verbundweites Risikomanagement
262 2.3 Verwendung von Finanzinstrumenten
LAGEBERICHT
Jahresfinanzbericht 2024 229228 Jahresfinanzbericht 2024
263 3 Bericht über Forschung
und Entwicklung
263 4 Berichterstattung über wesentliche
Merkmale des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems in Hinblick
auf den Rechnungslegungsprozess
263 4.1 Kontrollumfeld
263 4.2 Risikobeurteilung
264 4.3 Kontrollmaßnahmen
264 4.4 Information und Kommunikation
264 4.5 Überwachung
230 Jahresfinanzbericht 2024
1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1 Wirtschaftliches Umfeld
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2024 in Österreich
Reales BIP-Wachstum
J/J
Inflationsrate laut HVPI
J/J
Arbeitslosenrate
Nationale Definition (AMS)
-1,0 % 2,9 % 7,0 %
Quelle: WIFO, Statistik Austria und AMS, Stand 31.1.2025
Die österreichische Wirtschaft ist aufgrund der fortgesetzten Rezession in der Industrie und Bauwirtschaft auch 2024 in
ähnlicher Höhe wie im Jahr zuvor geschrumpft. Trotz verbesserter Einkommen waren auch die Konsumausgaben der
privaten Haushalte ein weiteres Mal rückläufig, womit ein kräftiger Anstieg der Sparquote von 8,7 % 2023 auf 11,4 % im
Jahr 2024 verbunden war. Auch die Investitionstätigkeit ließ erneut nach, bei Ausrüstungen und noch stärker im Bausektor.
Dies betraf insbesondere den Wohnbau, zunehmend aber auch das Baunebengewerbe. Die Industrieschwäche belastete
darüber hinaus die Warenexporte, die vor allem in der ersten Jahreshälfte abnahmen, sich im Laufe des Jahres aber
etwas stabilisierten. Im Außenhandel mit Waren und Dienstleistungen in den Vordergrund rückte angesichts der erhöhten
Lohn- und Energiekosten auch das Thema der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Die Verbraucherpreisinflation nahm
im Jahresverlauf 2024 die meiste Zeit ab und sank vor allem dank sinkender Preise für Haushaltsenergie zwischenzeitlich
unter das EZB-Ziel von 2 %, erfuhr zum Jahresende aber einen moderaten Anstieg. Dienstleistungen – wie insbesondere
Bewirtungsdienstleistungen – blieben dabei wichtige Preistreiber.
Am Arbeitsmarkt dokumentierte sich die Konjunkturschwäche in einem Anstieg der Arbeitslosigkeit, das Beschäftigungs-
wachstum war 2024 zudem gering und die Arbeitszeit je Beschäftigten niedriger als 2023. Industrie, Bauwirtschaft und
Handel waren mit einer rückläufigen Beschäftigung konfrontiert. Die Arbeitslosenquote kletterte nach nationaler Berech-
nungsmethode um rund einen halben Prozentpunkt auf 7,0 %, im Jahresdurchschnitt lag die Zahl an arbeitslos oder in
Schulung gemeldeten Personen um 9,4 % höher. Parallel dazu sank die Zahl der offenen Stellen.
Im Gesamtjahr 2024 wurden laut KSV 6.587 Unternehmensinsolvenzen und damit um 22 % mehr als im Vorjahr gezählt,
wobei der Handel, die Bauwirtschaft und der Bereich Beherbergung/Gastronomie besonders betroffen waren. Darunter
befanden sich mit einer Anzahl von 86 zudem viele Großinsolvenzen, die dazu beitrugen, dass die betroffenen Passiva mit
35 % weitaus stärker zunahmen als die Insolvenzzahl. Hervorgehoben wurde auch die in vielen Fällen hohe Zahl an Gläu-
bigern, wodurch das Risiko für Folgeinsolvenzen steigt. Die Privatkonkurse stagnierten gegenüber dem Vorjahr nahezu,
große Unterschiede zwischen den Bundesländern machten sich aber bemerkbar. Nicht zuletzt aufgrund der schon länger
anhaltenden schwierigen Wirtschaftslage verweist der KSV auf eine übliche Verzögerung der Privatkonkurse gegenüber
dem Unternehmenssektor.
Eine deutliche Erholung der österreichischen Wirtschaft ist auch laut dem wöchentlichen Wirtschaftsindex des WIFO noch
nicht in Sicht. Der WWWI (siehe Grafik) schätzt auf Basis hochfrequenter Daten das BIP und seine Teilkomponenten für
einzelne Kalenderwochen. Im Dezember konnte die Wirtschaftsleistung den Vorjahresmonat um 0,25 % übertreffen, in den
ersten beiden Jänner-Wochen fiel diese aber auf ein Minus im Jahresvergleich um 1,25 % zurück. Die privaten Konsum-
ausgaben und die Bruttoanlageinvestitionen dürften im Dezember stagniert, die Nettoexporte einmal mehr einen negati-
ven Wachstumsbeitrag geliefert haben. Aus Branchensicht zeigt der WWWI Wertschöpfungsrückgänge vor allem im von
Beschäftigungsrückgängen begleiteten güterproduzierenden Bereich, aber auch in der Bauwirtschaft und in den meisten
Wochen 2024 auch in Tourismus und Handel. Erholungstendenzen zeigen sich bei den Einzelhandelsumsätzen, positive
Impulse gingen vorrangig von anderen Dienstleistungsbereichen aus. Skeptisch blieben die wirtschaftlichen Einschätzun-
gen auch laut WIFO-Konjunkturtest, der im Dezember negative Werte sowohl für die Lagebeurteilungen als auch Konjunk-
turerwartungen brachte. Im gesamten vierten Quartal dürfte das BIP gegenüber den drei Monaten zuvor laut Schnellschät-
zung des WIFO stagniert haben, für das Gesamtjahr wurde damit eine Jahresrate von -1,0 % errechnet.
LAGEBERICHT
Jahresfinanzbericht 2024 231230 Jahresfinanzbericht 2024
Quelle: WIFO
Die Geldmarktzinsen folgten 2024 einem klaren Abwärtstrend und der 3-Monats-Euribor lag Ende des Jahres nur noch knapp
über dem Niveau von Anfang 2023. Seit Juni 2024 hat die EZB ihre Zinsanhebungen des Vorjahres teilweise wieder zurück-
genommen und den Einlagensatz in vier Schritten um 100 Basispunkte gesenkt. Die Leitzinsen lagen zum Jahreswechsel
damit bei 3,0 % (Einlagen), 3,15 % (Haupt-) und 3,4 % (Spitzenrefinanzierung). Bei den europäischen Kapitalmarktzinsen war die
Richtung weniger eindeutig, die Rendite der deutschen zehnjährigen Benchmarkanleihe war wie auch jene der zehnjährigen
österreichischen Bundesanleihe Ende des Jahres kaum verändert zum Wert vom Jahresbeginn. Die Erwartung fallender Infla-
tionsraten bildete sich gegen Jahresende vor allem in den USA zurück, was sich um den Jahreswechsel 2024/25 in steigenden
Renditen niederschlug. In den USA tendierten die Aktienindizes, begleitet von einigen Rückschlägen, das gesamte Jahr über
aufwärts und wurden dabei in der zweiten Jahreshälfte von den Erwartungen an die Wirtschaftspolitik der neuen Regierung
(„Trump Trade“) gestützt. Auch die europäischen Aktienindizes beendeten das Jahr trotz Seitwärtsentwicklung im zweiten Halb-
jahr mit wenigen Ausnahmen mit Zugewinnen, die aber weniger ausgeprägt waren als in den USA.
Energiemarkt
Der Energiepreisschock aus dem Jahr 2022 flaute trotz andauernden Kriegs in der Ukraine etwas ab. Die Verbraucherpreis-
inflation war aufgrund insbesondere der billigeren Mineralölprodukte wieder moderater, obwohl beim Dienstleistungssek-
tor noch die Nachwehen der Teuerungswelle zu spüren waren. Ab November 2024 kam es bei den europäischen Gaspreisen
aber zu einem Auftrieb, als die Gaslieferungen von Gazprom an die OMV gestoppt wurden, nachdem diese einen Schaden-
ersatz bei einem Schiedsgerichtsverfahren zugesprochen bekam. Der Gastransit durch die Ukraine wäre mit Ende des Jah-
res 2024 aber ohnehin beendet gewesen, die Liefersicherheit soll durch Diversifizierungsmaßnahmen aber gewährt sein.
Wie die Gaspreise lagen zudem auch die Börsenstrompreise weiterhin über Vorpandemieniveau.
Im Gesamtjahr 2024 belief sich die Inflationsrate sowohl nach nationalem als auch nach harmonisiertem Verbraucher-
preisindex auf 2,9 %. Der Beitrag der Strompreise war aufgrund verschiedener politischer Eingriffe wie beispielsweise der
Anfang 2025 ausgelaufenen Strompreisbremse niedrig. Nach der Energiekrise wächst auch die Sorge vor einem dauerhaf-
ten Wegfall bestimmter Teile der Produktion und eines längerfristigen Verlusts der Wettbewerbsfähigkeit.
Kreditmarkt
Die weiterhin erhöhten Finanzierungskosten und die hohe Sparneigung der privaten Haushalte sowie die rezessive Indus-
triekonjunktur mit schwacher Auftragslage und Investitionszurückhaltung spiegelte sich auch im Kreditgeschäft wider.
232 Jahresfinanzbericht 2024
Die Kredite an private Haushalte in Österreich sanken in den Monaten Jänner bis Dezember 2024 mit einer durchschnittli-
chen Jahresrate von -1,4 %, jene an nicht-finanzielle Unternehmen wuchsen nur noch moderat mit +1,4 %. Der Abschwä-
chungstrend hatte in beiden Kategorien nach einem insbesondere für Unternehmenskredite starken Jahr 2022 schon
Anfang 2023 eingesetzt. Während der Tiefpunkt bei den Krediten an private Haushalte aber schon um den Jahreswechsel
2023/2024 erreicht wurde und im Dezember 2024 der Rückgang nur etwa ein Drittel davon betrug, waren die Zuwächse bei
den Unternehmenskrediten im Sommer 2024 am niedrigsten. Auch hier waren die Anstiege in den letzten Monaten des
Jahres wieder höher, zu keinem Zeitpunkt war die Veränderung zum Vorjahr zudem negativ. Für die gesamte Eurozone
liegen die Wachstumsraten bei den Krediten an private Haushalte und Unternehmen näher beieinander, die durchschnitt-
lichen Jahresraten lagen von Jänner bis Dezember 2024 bei den privaten Haushalten bei 0,5 % und den Unternehmen bei
0,7 % und bewegten sich stets im positiven Bereich. Die Bank Lending Survey vom Jänner 2025 zeigte für Österreich eine
im vierten Quartal weiter fallende Kreditnachfrage bei Unternehmenskrediten und – wie auch schon im ersten und dritten
Quartal – Anstiege der Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten.
Immobilienmarkt
Am österreichischen Wohnimmobilienmarkt endete im vierten Quartal 2022 ein langer und kräftiger Preisaufschwung. Der
Immobilienpreisindex der OeNB wies für das zweite Quartal 2023 erstmals seit dem zweiten Quartal 2008 eine negative
Jahreswachstumsrate aus, im Gesamtjahr 2023 belief sich das Minus auf 1,6 % (2022: +10,3 %). Die Rückgänge im Quar-
talsvergleich haben sich im Laufe des Jahres 2024 verlangsamt und waren in Wien ausgeprägter als im übrigen Österreich.
Die Jahresrate war im dritten Quartal 2024 aber nur bei neuen Eigentumswohnungen außerhalb Wiens positiv. Auch im
Gesamtjahr 2024 ist mit einer negativen Rate zu rechnen, der durchschnittliche Indexwert Q1-Q3 2024 lag rund 2,4 % unter
dem mittleren Wert der Vorjahresperiode, wobei insbesondere gebrauchte Eigentumswohnungen billiger wurden.
Die Nachfrage im Wohnbausektor bleibt gedämpft, aber auch die Jahre eines stark steigenden Angebots sind vorbei. Bereits
seit 2020 ist der Markt von rückläufigen Baubewilligungen geprägt und die Wohnbauinvestitionen lagen 2024 fast 20 %
unter dem Wert von 2022. Ein Tiefpunkt könnte aber erreicht worden sein – die Stimmung hellte sich laut WIFO-Konjunk-
tur test Ende 2024 etwas auf und die Bank Lending Survey vom Jänner 2025 stellte für das zweite Halbjahr 2024 und das
erste Quartal 2025 eine wieder etwas höhere Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten in Aussicht. Haben hohe Finanzie-
rungskosten und strengere Kreditvergabestandards die Nachfrage in den letzten Jahren gedämpft, so dürften niedrigere
Zinsen und eine Novelle der KIM-Verordnung womöglich neue Impulse geben.
Regionale und sektorale Entwicklung
Ö BGLD KNT NÖ OÖ SBG STMK T VBG W
Q2-2024 Produktionswert % J/J
Sachgütererzeugung -4,6 -4,7 -7,7 -5,2 -9,4 4,8 -2,5 1,5 0,4 -4,9
Bauwesen -2,3 -15,3 -1,1 -2,0 -0,4 0,9 -0,9 -2,8 -1,5 -5,1
Arbeitslosenquote 2024 % 7,0 6,8 7,3 6,3 4,9 4,2 6,1 4,3 5,6 11,4
Tourismus 2024
Nächtigungen % J/J 2,1 4,5 -0,3 -0,3 2,2 0,1 1,7 1,6 2,3 9,3
Inland 0,9 4,7 -1,2 0,0 1,9 -0,5 0,4 0,4 -1,0 6,5
Ausland 2,5 3,8 0,3 -0,7 2,6 0,3 3,5 1,7 2,7 9,9
Quelle: WIFO, AMS und Statistik Austria
Bei den regionalen Konjunkturdaten aus dem ersten Halbjahr 2024 gibt es teils deutliche Unterschiede. Die Schnellschät-
zung der realen Bruttowertschöpfung des WIFO zeigt eine positive Entwicklung im ersten Halbjahr nur in Wien, Oberöster-
reich war von der Industrierezession besonders betroffen und schrumpfte demnach um 3,8 %. Überdurchschnittlich waren
die Rückgänge zudem in Kärnten und Niederösterreich – die ebenfalls mit Einbußen in der Sachgüterproduktion konfron-
tiert waren – sowie im Burgenland. Der nominelle Rückgang in der Bauproduktion war im zweiten Quartal österreichweit
geringer als jener der Sachgütererzeugung, die auffällig großen Einbußen der Bauproduktion im Burgenland lassen sich
auch durch einen hohen Vorjahreswert erklären. Ansonsten fiel die Bauproduktion insbesondere in Wien zurück, das sich
aber in vielen anderen Bereichen als widerstandsfähig erwies, wie zum Beispiel auch hinsichtlich der Beschäftigungsent-
Jahresfinanzbericht 2024 233232 Jahresfinanzbericht 2024
wicklung, die im zweiten Quartal – bei im regionalen Vergleich allerdings hoher Arbeitslosenquote – den österreichischen
Durchschnitt deutlich übertraf. Am größten war der Beschäftigungsrückgang in Oberösterreich.
Der im Dezember beobachtete Anstieg von Arbeitslosen und Schulungsteilnehmern von 6,8 % J/J war in der Industrie (+14 %)
und trotz des Weihnachtsgeschäfts im Handel (+10 %) besonders hoch, unter den Bundesländern verzeichnete Oberöster-
reich, gefolgt von Salzburg, den größten Anstieg. Im Gesamtjahr 2024 sind die Arbeitslosenquoten für alle Bundes länder
angestiegen, die höchste Rate wies weiterhin Wien auf, am niedrigsten blieb sie in Salzburg, gefolgt von Tirol.
Die Zahl der Beherbergungsbetriebe bzw. Betten nahm im Tourismusjahr 2023/24 (November 2023 bis Oktober 2024) um
2,3 % J/J bzw. 1,7 % J/J zu. Die prozentual größten Zuwächse gab es in Bezug auf Betriebe im Burgenland und hinsicht-
lich Betten in Wien. Zuwächse gab es aber in allen Bundesländern mit Ausnahme von Tirol. Weiterhin nicht an das Vor-
Pandemie- Niveau konnte die Bettenauslastung der Betriebe anschließen, seit der Pandemie zeigt sich zudem eine Ver-
schiebung der Auslastung in Richtung Sommer.
Die Anzahl der Nächtigungen in österreichischen Beherbergungsbetrieben belief sich im Gesamtjahr 2024 auf rund 154
Millionen und übertraf damit den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2019. Gegenüber 2023 ergab sich ein Plus von 2,1 %,
wobei der Anstieg der internationalen Gäste (+2,5 %) höher war als der österreichischen Gäste (+0,9 %). Der höchste pro-
zentuale Anstieg gegenüber 2019 wurde in Wien gemessen, gegenüber dem Vorjahr rückläufig war die Nächtigungszahl
nur in Kärnten und in Niederösterreich.
Trotz der fortgesetzten Konsumzurückhaltung konnten die Einzelhandelsumsätze im Laufe des Jahres zunehmen. Die
schwächelnde Industrie dürfte den Großhandel aber weiter belastet haben. Laut WIFO (Dezember 2024) soll die reale
Brutto wertschöpfung im Handel im Gesamtjahr um 2,0 % geschrumpft sein. Noch einmal gestiegen sind 2024 aber die
Neuzulassungen von Personenkraftwagen, die das Vorjahr um 6,1 % übertrafen. Die Lücke zum Jahr 2019 reduzierte
sich damit auf 23 %. Der Umsatzrückgang in der Industrie gegenüber dem Vorjahresmonat blieb im Dezember 2024 mit
8 % groß, im Baubereich konnte laut Frühschätzung der Statistik Austria ein kleines Plus von 0,3 % verzeichnet werden.
Laut der Frühschätzung dürfte sich im vierten Quartal erstmals auch wieder der Straßengüterverkehr positiv entwickelt
haben. Die Auftragslage bleibt laut WIFO-Konjunkturtest vom Herbst verhalten, in allen Bundesländern mit Ausnahme des
Burgen lands lagen die Auftragsbestände in der Sachgütererzeugung in der Oktober-Umfrage noch unter dem Fünfjahres-
durchschnitt. Auch für die Bauwirtschaft ist nur eine ansatzweise Stabilisierung zu beobachten.
Das Gesundheitswesen zählte auch 2024 zu den im Vergleich ausgeglichenen Sektoren mit niedrigen Insolvenzzahlen. Die
ärztlichen Leistungen profitieren weiterhin von einem teilweise verknappten Angebot und der stabilen Konsumentwicklung
im Sektor, die Herausforderungen des Einzelhandels, wie auch die wachsenden Online-Angebote, beeinflussen zum Teil
aber auch das Umfeld der Apotheken. Diese könnten auf der anderen Seite von den wieder höheren verfügbaren Real-
einkommen profitieren.
1.2 Analyse des Geschäftsverlaufs
1.2.1 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Der Nettozinsertrag beträgt im Geschäftsjahr EUR 142,2 Mio. (2023: EUR 159,5 Mio.) und setzt sich wie folgt zusammen:
Ertragsseitig wurden Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von EUR 549,7 Mio. (2023: EUR 478,3 Mio.) generiert. Diese
beinhalten Zinsen aus Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 239,6 Mio. (2023: EUR 207,1 Mio.), Zinsen auf Forderungen
gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 194,7 Mio. (2023: EUR 192,9 Mio.), Zinsen aus Schuldverschreibungen und
anderen festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von EUR 103,5 Mio. (2023: EUR 66,6 Mio.), Zinsen aus sonstigen Aktiva in
Höhe von EUR 7,4 Mio. (2023: EUR 7,2 Mio.) und Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter in Höhe von EUR 4,5 Mio.
(2022: EUR 4,5 Mio.). Zinserträge aus sonstigen Aktiva umfassen Ausgleichszahlungen aus Interest-Rate-Swaps und
Cross-Currency-Swaps.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von EUR 318,8 Mio. um EUR 88,7 Mio. auf
EUR 407,5 Mio. Der Zinsaufwand für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrug im Geschäftsjahr EUR 104,1
Mio. (2023: EUR 129,4 Mio.) und beinhaltet größtenteils Zinsvergütungen für Einlagen von Mitgliedern des Volksbanken-
Verbundes in der VBW (ZO). Im Zinsaufwand für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Zinsaufwendungen
aus der Teilnahme am TLTRO III-Programm in Höhe von EUR 10,0 Mio. (2023: EUR 44,0 Mio.) enthalten. Der Zinsauf-
234 Jahresfinanzbericht 2024
wand für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verzeichnete gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von EUR 37,8 Mio. auf
EUR 89,0 Mio. und ist größtenteils auf höhere Zinsaufwendungen für Fest- und Termingelder mit vereinbarter Laufzeit
zurückzuführen. Dies ist maßgeblich dem gestiegenen Einlagevolumen geschuldet. (Bestand per 31.12.2024: EUR 1,3 Mrd.,
Vorjahr EUR 1,0 Mrd.). Der Zinsaufwand für verbriefte Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 212,5 Mio. (2023: EUR 151,1 Mio.)
setzt sich im Wesentlichen aus den Zinsen für Covered Bonds, Zinsen für Tier-2 Emissionen und den Zinsen für Ergän-
zungskapital zusammen.
Aus Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden im Geschäftsjahr EUR 32,1 Mio. (2023: EUR 4,5 Mio.)
an Erträgen lukriert.
Das Provisionsergebnis erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von EUR 65,6 Mio. auf EUR 74,4 Mio. Die Provisionserträge
betragen EUR 92,0 Mio. (2023: EUR 88,4 Mio.). Im Zahlungsverkehr blieben die Provisionserträge mit EUR 37,9 Mio. (2023:
EUR 37,3 Mio.) ebenso wie im sonstigen Dienstleistungsgeschäft mit EUR 10,2 Mio. (2023: EUR 10,5 Mio.) annähernd kon-
stant. Im Kreditgeschäft konnten die Provisionserträge mit EUR 9,3 Mio. (2023: EUR 8,5 Mio.) ebenso wie im Wertpapier-
geschäft mit EUR 34,5 Mio. (2023: EUR 32,0 Mio.) gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die Provisionsaufwendun-
gen betragen EUR 17,5 Mio. (2023: EUR 22,8 Mio.). Im Wertpapiergeschäft fielen die Aufwendungen im Geschäftsjahr mit
EUR 8,8 Mio. (2023: EUR 6,9 Mio.) höher aus als im Vorjahr. Im Kreditgeschäft lagen die Provisionsaufwendungen mit
EUR 3,1 Mio. dagegen deutlich unter dem Vorjahr (2023: EUR 10,5 Mio.). Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Provisionsver-
rechnung an die Verbundbanken für Covered Bonds und Credit Claims umgestellt, im Vorjahr erhöhte die Verrechnung den
Provisionsaufwand für das Kreditgeschäft um EUR 8,4 Mio. Aufwendungen in Höhe von EUR 5,6 Mio. (2023: EUR 5,3 Mio.)
für Provisionen im Zuge des Zahlungsverkehrs im Geschäftsjahr blieben gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr
weitgehend konstant.
Das Ergebnis aus Finanzgeschäften blieb im Geschäftsjahr mit EUR 3,5 Mio. (2023: EUR 3,5 Mio.) stabil und setzt sich im
Wesentlichen aus dem Handels- und Bewertungsergebnis festverzinslicher Wertpapiere des Handelsbestands in Höhe
von EUR 1,7 Mio. (2023: EUR 1,6 Mio.), dem Bewertungsergebnis aus dem Valuten- und Edelmetallgeschäft in Höhe von
EUR 1,1 Mio. (2023: EUR 0,9 Mio.) und dem Bewertungsergebnis aus dem Devisengeschäft in Höhe von EUR 0,7 Mio. (2023:
EUR 0,8 Mio.) zusammen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von EUR 146,6 Mio. um EUR 22,7 Mio. auf
EUR 169,3 Mio. Sie beinhalten größtenteils weiterverrechnete Aufwendungen der VBW an die Verbundbanken, in ihrer
Funktion als Zentralorganisation des Volksbanken-Verbundes (weiterverrechnete „ZO-Kosten“). In den sonstigen betrieb-
lichen Erträgen sind Erträge aus zugeflossenen, frei gewordenen Mitteln des Volksbanken-Gemeinschaftsfonds in Höhe
von EUR 10,5 Mio. enthalten, welche vereinbarungsgemäß an die VBW fließen. Für weitere Aufgliederungen der sonstigen
betrieblichen Erträge verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss 2024.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von EUR 250,8 Mio. beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendun-
gen und sonstige Verwaltungsaufwendungen und verzeichneten im Geschäftsjahr einen Anstieg um EUR 33,3 Mio. gegen-
über dem Vorjahr. Die gestiegenen Personalaufwendungen in Höhe von EUR 113,2 Mio. (2023: EUR 104,5 Mio.) begründen
sich vor allem inflationsbedingt durch die Valorisierung der Gehälter sowie durch eine gegenüber dem Vorjahr gestiegene
Anzahl an Mitarbeitern (durchschnittliche Mitarbeiteranzahl 2024: 936,71 Vollzeitäquivalente, 2023: 896,63 Vollzeitäquiva-
lente).
Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) betrugen im Geschäftsjahr 2024 EUR 137,6 Mio. und erhöhten
sich damit ebenfalls gegenüber dem Vorjahr (2023: EUR 113,0 Mio.). Neben dem inflationsbedingten Anstieg waren gestie-
gene Aufwendungen aus IT-Projekten zu verzeichnen. Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen setzen sich maßgeblich
aus den Aufwendungen für die Datenverarbeitung in Höhe von EUR 68,5 Mio. (2023: EUR 55,3 Mio.), den allgemeinen Sach-
aufwendungen mit EUR 16,7 Mio. (2023: EUR 15,1 Mio.), dem Rechts, Prüfungs- und Beratungsaufwand mit EUR 19,6 Mio.
(2023: EUR 13,5 Mio.) sowie den laufenden Gebühren für den Bankbetrieb mit EUR 9,9 Mio. (2023: 8,4 Mio.) zusammen.
Die Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände beinhalteten Abschrei-
bungen des Anlagevermögens und blieben im Geschäftsverlauf mit EUR 5,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr konstant (2023:
EUR 5,6 Mio.).
Jahresfinanzbericht 2024 235234 Jahresfinanzbericht 2024
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich leicht gegenüber dem Vorjahr von EUR 28,0 Mio. auf
EUR 27,9 Mio. Der größte Anteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfällt mit EUR 14,7 Mio. (2023: EUR 22,0 Mio.)
auf Aufwendungen, die an die Mitglieder des Volksbanken-Verbundes weiterverrechnet werden. Diese Aufwendungen bein-
halten mehrheitlich Kosten für die Gemeinschaftswerbung sowie aufsichtsrechtlich bedingte Kosten. In den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen sind realisierte Kursverluste für den Teil-Rückkauf einer Tier 2-Emission im zweiten Halbjahr
2024 in Höhe von EUR 6,4 Mio. enthalten.
Das Betriebsergebnis verbesserte sich in Folge der oben beschriebenen Effekte von EUR 128,5 Mio. auf EUR 137,2 Mio.
Das Bewertungs- und Veräußerungsergebnis weist im Geschäftsjahr dagegen gegenüber dem Vorjahr gestiegene Auf-
wendungen in Höhe von EUR 79,6 Mio. (2023: EUR 15,1 Mio.) auf. Das Bewertungs- und Veräußerungsergebnis umfasst
folgende wesentliche Effekte:
Das negative Ergebnis aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbind-
lichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rück-
stellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie zu Wertpapieren der Liquiditätsreserve beläuft sich im
Geschäftsjahr auf EUR 74,6 Mio. (2023: Aufwand EUR 24,2 Mio.). Dieses Ergebnis wird durch die konservative Bevorsorgung
für mögliche Ausfallrisken von Kreditausfällen – maßgeblich aus Finanzierungen von Wohn- und Gewerbeimmobilienpro-
jekten – beeinflusst. Darüber hinaus wurden für Kreditrisiken bzw. makroökonomische Entwicklungen, die nicht vollständig
in den Modellen, Szenarien und Annahmen abgebildet sind, zusätzliche Risikovorsorgen gebildet (sogenannte „Post- Model-
Adjustments“). Insgesamt resultierten aus dem Kreditgeschäft somit gegenüber dem Vorjahr gestiegene Aufwendungen
für die Bevorsorgung von Kreditrisiken in Höhe von EUR 114,6 Mio. (2023: EUR 65,2 Mio.). Die Erträge aus der Auflösung von
Wertberichtigungen blieben dagegen mit EUR 40,0 Mio. (2023: EUR 40,9 Mio.) gegenüber dem Vorjahr konstant.
Belastend auf das Bewertungs- und Veräußerungsergebnis wirkte sich auch der negative Bewertungssaldo aus Wert-
berichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen sowie Erträge aus Wert-
berichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen mit EUR 5,1 Mio. (2023:
Ertrag EUR 9,1 Mio.) aus. Zu weiteren Details und Aufgliederungen siehe Aufgliederung zum Bewertungs- und Veräuße-
rungsergebnis im Anhang zum Jahresabschluss.
Die Rücklagenbewegungen sind im nächsten Kapitel „Erläuterungen zur Bilanz und zu den Eigenmitteln“ beschrieben.
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag und der Aufwendun-
gen aus sonstigen Steuern sind im Anhang unter Punkt „3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung“ dargestellt.
1.2.2 Erläuterungen zur Bilanz und zu den Eigenmitteln
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um rund EUR 0,9 Mrd. auf rund EUR 15,6 Mrd. Aktivseitig ist die
Erhöhung größtenteils auf den Anstieg des Guthabens bei Zentralbanken sowie auf Investitionen in Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere zurückzuführen. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Zentralbanken erhöhte
sich gegenüber dem Vorjahresultimo von EUR 3,3 Mrd. auf EUR 3,9 Mrd. Die Schuldverschreibungen und andere festver-
zinsliche Wertpapiere bestehen ausschließlich aus Schuldverschreibungen in Euro und betragen zum Ende des Geschäfts-
jahres EUR 2,2 Mrd. (2023: EUR 1,8 Mrd.).
Die Forderungen an Kreditinstitute beinhalten größtenteils die Refinanzierungen der Verbundbanken und verringerten sich
gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,5 Mrd. auf EUR 2,1 Mrd.
Die Forderungen an Kunden erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresultimo um EUR 0,2 Mrd. auf EUR 6,1 Mrd. Bezüg-
lich der Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen verweisen wir auf die oben genannten Erläuterungen zum
Bewertungs- und Veräußerungsergebnis sowie auf die Aufgliederung des Bestands der Wertberichtigungen im Anhang
zum Jahres abschluss („Zusammensetzung der Risikovorsorgen“).
Die sonstigen Vermögensgegenstände betrugen zum 31.12.2024 EUR 112,2 Mio. (31.12.2023: EUR 93,2 Mio.) und erhöhten
sich damit gegenüber dem Vorjahr um EUR 19,0 Mio. Dieser Posten beinhaltet zum überwiegenden Teil “sonstige Forde-
rungen” sowie “positive Marktwerte und Zinsabgrenzungen von Zinsabsicherungsgeschäften” im Handelsbuch (Interest
236 Jahresfinanzbericht 2024
Rate Swaps) in Höhe von EUR 29,9 Mio. (2023: EUR 34,1 Mio.). Eine Aufgliederung der sonstigen Vermögensgegenstände ist
im Anhang unter Punkt „2.1 Erläuterungen zu Aktivposten“ dargestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich im Geschäftsverlauf von EUR 3,0 Mrd. auf EUR 3,1 Mrd.
und beinhalten größtenteils täglich fällige Einlagen von Mitgliedern des Volksbanken-Verbundes. Die Refinanzierung im
Rahmen des „TLTRO III-Programmes“ der Europäischen Zentralbank, welche zum Vorjahresultimo noch in Höhe von
EUR 0,6 Mrd. bestand, wurde im ersten Halbjahr 2024 zur Gänze zurückgezahlt.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bestehen mehrheitlich aus täglich fälligen Einlagen in Euro und weisen im Geschäfts-
verlauf ein Wachstum von EUR 6,6 Mrd. auf EUR 6,7 Mrd. auf.
Aufgrund der hohen Nachfrage von Kunden nach Retail Emissionen erhöhte sich das Volumen der verbrieften Verbind-
lichkeiten im Lauf des Geschäftsjahres von EUR 3,4 Mrd. auf EUR 3,5 Mrd. In den verbrieften Verbindlichkeiten sind Cover-
ed-Bond Emissionen in Höhe von EUR 1,9 Mrd. (2023: EUR 1,9 Mrd.) enthalten. Im Oktober hat die VBW erstmalig eine
Grüne Anleihe gemäß ihrem Sustainability Bond Framework an Retail-Kunden begeben (Laufzeit 4,25 Jahre, fixer Kupon
von 2,75 %, Volumen EUR 40 Mio.).
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 285,7 Mio. (2023: EUR 329,1 Mio.) beinhalten überwiegend laufende
Transaktionen des Zahlungsverkehrs. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind auch negative Marktwerkte und Zinsabgren-
zungen aus Zinsabsicherungsgeschäften (Interest Rate Swaps) aus dem Handelsbuch in Höhe von EUR 33,4 Mio. (2023:
EUR 37,5 Mio.) enthalten. Eine Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten ist im Anhang unter Punkt „2.2 Erläuterungen
zu Passiv posten“ dargestellt.
Im Geschäftsjahr wurden 6.658 Stück eigene Aktien der VOLKSBANK WIEN AG zur Strukturvereinfachung im Volks banken-
Verbund rückgekauft. Das gezeichnete Kapital reduzierte sich dadurch um das Nominale in Höhe von EUR 0,6 Mio. und
beträgt zum Bilanzstichtag EUR 136,3 Mio. (2023: EUR 136,9 Mio.). Siehe Erläuterung im Anhang zum Jahresabschluss
„Eigenkapital“.
Zur Stärkung der Eigenmittel hat die VBW im März 2024 eine EUR 500 Mio. Benchmark Tier 2 Anleihe mit einer Lauf-
zeit von 10,25 Jahren und einem einmaligen Kündigungsrecht nach 5,25 Jahren platziert. Aufgrund des großen Interesses
konnte die Emission mit einem attraktiven Spread von +310 bps gepreist werden. Die erfolgreiche Platzierung der Tier 2
Benchmark Anleihe im März und der Anstieg im Eigenkapital ermöglichte es der VBW ihre Kapitalstruktur zu optimieren
und ihr Kündigungsrecht in der ausstehenden EUR 220 Mio. AT1 Emission wahrzunehmen, um das Additional Tier 1 Kapital
zum 09. April 2024 zurückzuführen.
Im September wurde eine zweite EUR 500 Mio. Benchmark 2 Anleihe mit einer Laufzeit von 11,25 Jahren, einem Emissions-
aufschlag von MS +305 bps und einem einmaligen Kündigungsrecht nach 6,25 Jahren am Kapitalmarkt platziert. Die Trans-
aktion wurde gemeinsam mit einem Rückkaufsangebot für die ausstehende und nicht mehr vollständig als Nachrang-
kapital anrechenbaren Tier 2 Anleihe aus 2017 angeboten. Im Rahmen des Tenderangebotes konnte von den ursprünglich
platzierten EUR 400 Mio. eine Nominale von EUR 209,5 Mio. von Investoren zurückgekauft werden. Durch die Kombination
von Neuemission und Rückkauf konnte die Effizienz der Kapitalstruktur weiter verbessert werden.
Die Rating Agentur Moody‘s hat im April die Bonitätsbeurteilung der Senior Unsecured Anleihen der VBW von A3 (Ausblick
positiv) auf A2 (Ausblick stabil) angehoben. Senior Unsecured und Einlagen-Rating befinden sich damit auf derselben Stufe.
Alle anderen Ratings wurden von Moody’s unverändert bestätigt, der Ausblick ist überall stabil.
Die Gewinnrücklagen betragen zum Ende des Geschäftsjahres EUR 361,2 Mio. (2023: EUR 313,8 Mio.). Aus dem Jahres-
überschuss von EUR 52,5 Mio. wurden EUR 49,8 Mio. den freien Gewinnrücklagen sowie EUR 2,7 Mio. den Haftrücklagen
zugeführt. In den Gewinnrücklagen ist eine gebundene Rücklage in Höhe von EUR 1,2 Mio. für den im Geschäftsjahr und im
Vorjahr durchgeführten Rückkauf eigener Anteile beinhaltet. Die Transaktion führte in Summe zu einer Verringerung der
Gewinnrücklage in Höhe von EUR 2,4 Mio.
Jahresfinanzbericht 2024 237236 Jahresfinanzbericht 2024
Gemäß Art 92 CRR muss die VBW als Einzelinstitut zu jedem Zeitpunkt folgende Eigenmittelanforderungen erfüllen:
a) eine harte Kernkapitalquote von 4,5 %,
b) eine Kernkapitalquote von 6,0 % und
c) eine Gesamtkapitalquote von 8,0 %.
Die Bemessungsgrundlage für die Eigenmittelanforderungen ist der Gesamtrisikobetrag, dieser beträgt zum Jahresende
EUR 4,6 Mrd. (31.12.2023: EUR 4,3 Mrd.)
Zu den Eigenmittelanforderungen/Kapitalquoten des Volksbanken-Verbundes verweisen wir auf Kapitel „2.2.1 Aktuelle Ent-
wicklungen“ dieses Lageberichts.
1.3 Bericht über die Zweigniederlassungen
Die VBW verfügt über keine Zweigniederlassungen.
1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren
Die bankrechtlichen Eigenmittel der VBW betragen zum 31.12.2024 EUR 1.952,2 Mio. (31.12.2023: EUR 1.298,0 Mio.). Die
risikogewichteten Aktiva betrugen zum Ultimo 2024 EUR 4,6 Mrd. und sind gegenüber dem Ultimo 2023 (EUR 4,3 Mrd.) um
EUR 0,3 Mrd. gestiegen.
Die vorhandenen Eigenmittel überschreiten das regulatorische Erfordernis um EUR 1.585,3 Mio.
– Die harte Kernkapitalquote bezogen auf das Gesamtrisiko beträgt 17,5 %. (31.12.2023: 17,6 %)
– Die Kernkapitalquote bezogen auf das Gesamtrisiko beträgt 17,5 % (31.12.2023: 22,6 %)
– Die Gesamtkapitalquote liegt bei 42,6 % (31.12.2023: 30,0 %).
Die Mindestanforderungen an die VBW in absoluten Beträgen sind ein hartes Kernkapital von EUR 206,4 Mio., ein Kern-
kapital von EUR 275,2 Mio. und ein Gesamtkapital von EUR 367,0 Mio. Die tatsächliche harte Kernkapitalquote beträgt
17,5 %, womit die Eigenmittelanforderungen zum Abschlussstichtag um EUR 597,2 Mio. übererfüllt wurden. Die Kernkapi-
talquote beträgt 17,5 % und wurde um EUR 528,4 Mio. übererfüllt. Die Gesamtkapitalquote beträgt 42,6 %. Somit wurden die
gesetzlichen Eigenmittelanforderungen zum Abschlussstichtag um EUR 1.585,3 Mio. übererfüllt.
Aufgrund der Zentralorganisationsfunktion, welche die VBW für den Volksbanken-Verbund ausübt, sind die folgenden
Kennzahlen nur bedingt mit anderen Retailbanken vergleichbar.
Der Ausleihungsgrad I beträgt im Berichtsjahr 796,7 % (2023: 580,7 %). Der Ausleihungsgrad I errechnet sich als Quotient
zwischen Kundenforderungen und Spareinlagen.
Der Ausleihungsgrad II beträgt im Berichtsjahr 59,9 % (2023: 59,2 %). Der Ausleihungsgrad II errechnet sich als Quotient
zwischen Kundenforderungen und der Summe von Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und verbrieften Verbindlichkeiten.
Die Provisionsspanne beträgt im Geschäftsjahr 0,5 % (2023: 0,4 %). Die Provisionsspanne errechnet sich als Quotient aus
dem Saldo aus Provisionserträgen und Provisionsaufwendungen und der Bilanzsumme.
Die Betriebsertragsspanne beträgt im Geschäftsjahr 2,7 % (2023: 2,6 %). Die Betriebsertragsspanne errechnet sich als
Quotient zwischen Betriebserträgen und Bilanzsumme.
Die Betriebsaufwandsspanne beträgt im Geschäftsjahr 1,8 % (2023: 1,7 %). Die Betriebsaufwandsspanne errechnet sich als
Quotient zwischen Betriebsaufwendungen und Bilanzsumme.
1.5 Nachhaltigkeit
Die VBW berichtet über Konzepte, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf Umweltbelange, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
Menschenrechte, Korruption und Bestechung sowie Diversität gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz
(NaDiVeG) im Rahmen der Konzern-Berichterstattung in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht.
238 Jahresfinanzbericht 2024
2 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
2.1 Wirtschaftliches Umfeld und voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
2.1.1 Wirtschaftliches Umfeld
Viele Faktoren, die bereits im Jahr 2024 das BIP belasteten, werden laut Prognosen des WIFO und der OeNB auch in diesem
Jahr bremsend wirken, sodass ein BIP-Wachstum allenfalls moderat ausfallen dürfte. Ein großer Unsicherheitsfaktor stellt
in den Prognosen bei noch nicht erfolgter Regierungsbildung die notwendige Budgetkonsolidierung dar, die als zusätz-
licher Dämpfer wirken könnte. Zwar sorgt der Entfall von im Zuge der Energiekrise beschlossenen Ausgaben gemein-
sam mit höheren Netzentgelten und CO
2
-Preisen Anfang des Jahres 2025 für einen Inflationsauftrieb, ein nachlassender
Lohnanstieg dürfte die Teuerung aber abschwächen und im Gesamtjahr eine niedrigere Inflationsrate von etwas über der
Zielmarke von 2 % bewirken, die erst 2026 erreicht werden sollte. Der Wirtschaft dürfte es an Wachstumstreibern fehlen,
obwohl sich die Stimmung außerhalb der Industrie etwas aufhellte. Die Industriekonjunktur hat die Rezession noch nicht
verlassen, bei den Bauinvestitionen gehen WIFO und OeNB von einer beginnenden Erholung aus, die dem Sektor sukzes-
sive zugutekommen sollte. Den Konsumausgaben steht weiterhin eine prognostizierte hohe Sparquote im Weg, mit einer
Belebung aufgrund erneut steigender Reallöhne wird erst im Jahresverlauf 2025 gerechnet, wenn die anfangs höheren
Energiepreise verarbeitet wurden. Zudem sehen sich die Konsumenten mit einem weiteren erwarteten Anstieg der Arbeits-
losenquote konfrontiert.
Für die österreichischen Exporte wird parallel zum globalen Welthandel mit einer vorsichtigen Erholung gerechnet, wenn-
gleich die angekündigten US-Handelszölle für Unsicherheiten sorgen, aber auch Vorzieheffekte zur Folge haben könnten.
Nach dem großen Wahljahr bestehen hinsichtlich der globalen Handelspolitik generell viele Fragezeichen, der Interna tio-
nale Währungsfonds geht in seinem Update vom Jänner 2025 zum World Economic Outlook von unterdurchschnittlichen
globalen Wachstumsraten in Höhe von 3,3 % in den Jahren 2025 und 2026 aus, trägt den erwarteten Handelsbeschränkun-
gen aber nur durch eine generell erhöhte handelspolitische Unsicherheit Rechnung. Für die USA wird ein stärkeres wirt-
schaftliches Wachstum als für die Eurozone prognostiziert, das Wachstum des größten österreichischen Handelspartners
Deutschland bleibt mit 0,3 % und 1,1 % sehr verhalten.
Angesichts eines fehlenden Aufschwungs in der Industrie, der handelspolitischen Unsicherheiten sowie der notwendigen
staatlichen Sparmaßnahmen sind die Aussichten für die Investitionen – insbesondere für die Ausrüstungsinvestitionen –
trotz der geldpolitischen Lockerung gedämpft. Die Bauinvestitionen wie auch der Immobilienmarkt dürften von dem 2024
beschlossenen Wohn- und Baupaket sowie vom Auslaufen der KIM-Verordnung zum 30.6.2025 profitieren. Stützend dürften
auch die zuletzt geringere Wohnbauaktivität, die höheren verfügbaren Einkommen und der Sanierungsbedarf wirken. Die
Nachfrage nach Wertpapierveranlagungen könnte ebenfalls von den verbesserten Einkommensaussichten profitieren.
Konjunkturprognosen für 2025
Dezember 2024
Reales BIP-Wachstum
J/J
Inflationsrate laut HVPI
J/J
Arbeitslosenrate
Nationale Definition (AMS)
WIFO 0,6 % 2,3 % 7,4 %
OeNB 0,8 % 2,4 % 7,4 %
Risikofaktoren für die österreichische Konjunktur bleiben die geopolitischen Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten
mit ihren möglichen Implikationen für die Rohstoffmärkte. Neue Handelsbeschränkungen können die Erholung der Inves-
titionen, wie auch die internationalen Handelswege und Lieferketten stören und neue Inflationsanstiege mitbegründen, die
einer weiteren Lockerung der Geldpolitik im Weg stünden. Eine restriktive Geldpolitik birgt angesichts der ohnehin schwie-
rigen konjunkturellen Ausgangslage und des Konsolidierungsbedarfs Risiken.
2.1.2 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Die regional agierenden Volksbanken betreuen die Kundinnen und Kunden vor Ort sowie die Österreichische Ärzte- und
Apothekerbank AG Ärzte und Apotheken im gesamten Bundesgebiet. Um als Hausbank der Österreicherinnen und Öster-
reicher noch besser auf deren Bedürfnisse eingehen zu können, setzen die Volksbanken das Betreuungskonzept „Haus-
Jahresfinanzbericht 2024 239238 Jahresfinanzbericht 2024
bank der Zukunft“ konsequent im Verbund um. Die Kunden und Mitglieder der Genossenschaften in allen Regionen werden
in den Mittelpunkt gestellt. Der genossenschaftliche Förderauftrag ist daher angesichts der Herausforderungen aktueller
als je zuvor. Die strukturellen und kulturellen Veränderungen in den letzten Geschäftsjahren haben dazu beigetragen, die
Gemeinschaft der Volksbanken und die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG als modernsten Banken-Verbund in
Österreich zu etablieren.
Die Ausrichtung als Hausbank der Zukunft steht auf zwei Säulen: Einerseits auf einer hohen Betreuungsqualität bei der
regionalen Kundenarbeit und andererseits auf der zentralisierten Steuerung und Abwicklung.
Für 2025 stehen gerade angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen das Wachstum mit den
Kunden verbundweit im Mittelpunkt. Zu diesem Zweck wird weiterhin an einer Verbesserung der Prozesse und an der For-
cierung der Digitalisierung gearbeitet.
Der Volksbanken-Verbund hat sich im Zuge der Mittelfristplanung eine Reihe strategischer Ziele gesetzt, die über die
nächsten Jahre im Fokus des Managements stehen werden. Dazu zählen unter anderem eine Cost-Income-Ratio von
unter 65 %, eine Kernkapitalquote (CET 1) von mindestens 16 % auf Ebene des Volksbanken-Verbundes, eine NPL-Quote
(Non-performing loans) von unter 3,0 %, sowie einen Return on Equity (RoE) nach Steuern von über 7 %. Darüber hinaus
sind höchste Zufriedenheitswerte bei unseren Kunden durch ein genossenschaftlich nachhaltiges Geschäftsmodell sowie
die erfolgreiche Umsetzung der gemeinsam mit dem neuen IT-Partner Accenture begonnenen Projekte zur Modernisie-
rung der IT-Infrastruktur wesentliche Zielsetzungen für die nächsten Jahre.
Der Volksbanken-Verbund hat Nachhaltigkeitsziele definiert, die sich auf alle ESG-Aspekte beziehen. Der Ausbau nach-
haltiger Produkte, die Dekarbonisierung des Betriebes oder die Ziele zur Mitarbeiterentwicklung werden kontinuierlich
quantifiziert, in die Planung der einzelnen Bereiche mit aufgenommen und über das Nachhaltigkeitskomitee und die Ver-
bundbanken überwacht.
Während die für das nächste Jahr erwarteten fallenden kurzfristigen Zinsen und die höheren Kapitalanforderungen auf-
grund von Basel IV weiterhin eine fortlaufende Straffung der Kostenstruktur sowie eine Erhöhung der Produktivität erfor-
dern, wird für die Risikosituation eine Entspannung erwartet. Die Prognosen erwarten, dass die Wirtschaft zumindest wie-
der moderat wächst. Ein Indikator hierfür ist das wieder steigende Interesse am Immobilienmarkt.
Am 28.06.2024 hat das Bundesfinanzgericht (BFG) ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art 267 AEUV an den Europäi-
schen Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Das BFG ersucht den EuGH um eine Entscheidung darüber, ob die sogenannte Zwi-
schenbankbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 28 2. Satz UStG eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art 107 Abs 1 AEUV ist. Bezüglich
der Einschätzungen der Auswirkungen einer etwaigen Entscheidung des EuGH oder der Europäischen Kommission wird
auf die diesbezüglichen Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses verwiesen.
2.2 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Die Übernahme und professionelle Steuerung der mit den Geschäftsaktivitäten verbundenen Risiken ist eine Kernfunktion
jeder Bank. Die VOLKSBANK WIEN AG (VBW) als Zentralorganisation (ZO) des Kreditinstitute-Verbundes gemäß § 30a BWG
bestehend aus der VBW und den zugeordneten Kreditinstituten (ZK) des Volksbankensektors erfüllt diese zentrale Auf-
gabe, sodass dieser über Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren für die Erfassung, Beurteilung, Steuerung und
Überwachung der bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken und der Vergütungspolitik und -praktiken (§ 39 Abs. 2
BWG) verfügt. Die Umsetzung der Steuerung erfolgt durch Generelle und im Bedarfsfall durch Individuelle Weisungen und
korrespondierende Arbeitsrichtlinien in den ZK.
Folgende Risiken werden im Volksbanken-Verbund im Zuge der Risikoinventur als wesentlich eingestuft:
– Kreditrisiken
– Marktrisiken
– Liquiditätsrisiken
– Operationelle Risiken
– Sonstige Risiken (z. B. Strategisches Risiko, Eigenkapitalrisiko, Nachhaltigkeitsrisiken)
240 Jahresfinanzbericht 2024
2.2.1 Aktuelle Entwicklungen
Die für die VBW anzuwendenden konsolidierten Eigenmittel des Volksbanken-Verbunds gemäß CRR setzen sich (sofern
vorhanden) aus dem Harten Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1), dem Zusätzlichen Kernkapital (Additional Tier 1,
AT1) und dem Ergänzungskapital (Tier 2, T2) zusammen.
Ergänzend sind die im BWG und in der Kapitalpufferverordnung (KP-V) geregelten Kapitalpuffer (Kapitalerhaltungs puffer
(KEP), Systemrisikopuffer (SRP), Kapitalpuffer für systemrelevante Institute (O-SIIP) sowie antizyklischer Puffer (AzKP)
einzuhalten. Für den Volksbanken Verbund ergibt sich per Dezember 2024 eine kombinierte Pufferanforderung (KPA) in
Höhe von 3,95 % (Vorjahr: 3,79 % bestehend aus Kapitalerhaltungspuffer von 2,50 % (Vorjahr: 2,50 %), Systemrisikopuffer
von 0,50 % (Vorjahr 0,50 %), Puffer für systemrelevante Institute von 0,90 % (Vorjahr: 0,75 %), antizyklischer Puffer (AzKP)
von 0,05 % (Vorjahr: 0,04 %. Die Kapitalpuffer sind dabei vollständig mit CET1 zu erfüllen und beziehen sich auf das Gesamt-
risiko.
Der Volksbanken-Verbund durchlief erneut den jährlichen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Super-
visory Review and Evaluation Process, SREP) im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus der EZB. Daraus hat
sich auf konsolidierter Ebene zum Dezember 2024 eine Säule-2-Anforderung (Pillar 2 Requirement, P2R) in Höhe von
2,25 % (Vorjahr: 2,50 %) ergeben.
Das Ergebnis des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) berücksichtigte darüber hinaus auch den
im Jahr 2023 durchgeführten SSM-Stresstest der EZB mit einer Säule-2-Empfehlung (Pillar 2 Guidance, P2G) i.H.v. 1,25 %.
Die Säule-2-Empfehlung ist zur Gänze mit hartem Kernkapital (CET1) zu erfüllen und hat keine Auswirkung auf den maxi-
mal ausschüttungsfähigen Betrag (maximum distributable amount, MDA).
Auf Basis des SREP-Bescheides aus November 2023 und unter Berücksichtigung der Zusammensetzung der zusätzlichen
Eigenmittelanforderung (P2R) ergeben sich für den Volksbanken-Verbund per 31.12.2024 die in der Tabelle dargestellten
Kapitalanforderungen und Kapitalempfehlungen (ein etwaiger Shortfall in AT1/Tier 2 erhöht den CET1-Bedarf entspre-
chend):
31.12.2024 31.12.2023
Säule 1
CET1 Mindestanforderung 4,50 % 4,50 %
Tier 1 Mindestanforderung 6,00 % 6,00 %
Gesamteigenmittel Mindestanforderung 8,00 % 8,00 %
Kombinierte Pufferanforderung (KPA) 3,95 % 3,79 %
Kapitalerhaltungpuffer (KEP) 2,50 % 2,50 %
Systemrisikopuffer (SRP) 0,50 % 0,50 %
O-SII Puffer (O-SIIP) 0,90 % 0,75 %
Antizyklischer Kapitalpuffer (AzKP) 0,05 % 0,04 %
Säule 2 2,25 % 2,50 %
CET1 Mindestanforderung 1,27 % 1,41 %
Tier 1 Mindestanforderung 1,69 % 1,88 %
Gesamteigenmittel Mindestanforderung 2,25 % 2,50 %
CET1 Gesamtkapitalanforderung 9,72 % 9,70 %
Tier 1 Gesamtkapitalanforderung 11,64 % 11,67 %
Gesamtkapitalanforderung 14,20 % 14,29 %
Säule 2 Kapitalempfehlung 1,25 % 1,25 %
CET1 Mindestempfehlung 10,97 % 10,95 %
Tier 1 Mindestempfehlung 12,89 % 12,92 %
Gesamteigenmittel Mindestempfehlung 15,45 % 15,54 %
Jahresfinanzbericht 2024 241240 Jahresfinanzbericht 2024
Während des Geschäftsjahres 2024 hat der Volksbanken-Verbund die sich aus dem SREP ergebenden Mindestkapitalanfor-
derungen bzw. Mindestkapitalempfehlungen durchgehend erfüllt.
Mit SREP Bescheid aus Dezember 2024 wurde der VBW als ZO des Volksbanken-Verbundes das Ergebnis des aufsichtlichen
Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) für das Jahr 2024 übermittelt. Die SREP-Anforderung (P2R) bleibt auch
für 2025 bei 2,25 %. Die SREP-Empfehlung (P2G) bleibt im Vergleich zum Berichtsjahr unverändert bei 1,25 %. Der system-
relevante Institute Puffer (O-SIIP) wird sich auf konsolidierter Ebene im Jahr 2025 von 0,90 % auf 0,45 % reduzieren.
2.2.2 Risikopolitische Grundsätze
Die risikopolitischen Grundsätze umfassen die innerhalb des Volksbanken-Verbundes gültigen Normen im Umgang mit Risi-
ken und werden zusammen mit dem Risikoappetit durch den ZO-Vorstand festgelegt. Ein verbundweit einheitliches Regelwerk
und Verständnis zum Risikomanagement ist die Basis für die Entwicklung eines Risikobewusstseins und einer Risikokultur
im Unternehmen. Der Volksbanken-Verbund lässt sich in seinen Aktivitäten vom Grundsatz leiten, Risiken nur in dem Maße
einzugehen, wie dies zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele erforderlich ist. Die damit verbundenen Risiken werden
gesamthaft unter Anwendung von Grundsätzen für das Risikomanagement durch die Gestaltung der Organisationsstruktur
und der Geschäftsprozesse gesteuert.
2.2.3 Organisation des Risikomanagements
Die VBW hat sämtliche erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um dem Anspruch eines modernen Risiko-
managements zu entsprechen. Es gibt eine klare Trennung zwischen Markt und Marktfolge. Die Funktion eines zentralen und
unabhängigen Risikocontrollings ist eingerichtet. An der Spitze des Risikocontrollings steht auf Vorstandsebene der Chief Risk
Officer (CRO). Innerhalb des Vorstandsressorts des CRO gibt es eine Trennung zwischen Risikocontrolling und operativem Kredit-
risikomanagement. Die Risikobeurteilung, -messung und -kontrolle erfolgt nach dem 4-Augen-Prinzip. Diese Aufgaben werden
zur Vermeidung von Interessenskonflikten von unterschiedlichen Organisationseinheiten wahrgenommen.
Unser Geschäftsmodell erfordert es, Risiken effektiv zu identifizieren, zu bewerten, zu messen, zu aggregieren und zu steuern.
Risiken und Kapital werden mithilfe eines Rahmenwerks von Grundsätzen, Organisationsstrukturen sowie Mess- und Über-
wachungsprozessen gesteuert, die eng an den Tätigkeiten der Unternehmens- und Geschäftsbereiche ausgerichtet sind. Als
Voraussetzung und Basis für ein solides Risikomanagement wird das Risk Appetite Framework (RAF) für die VBW und den Volks-
banken-Verbund laufend weiterentwickelt, um den Risikoappetit bzw. den Grad der Risikotoleranz zu definieren, den die VBW bzw.
der Volksbanken-Verbund bereit ist zu akzeptieren, um ihre/dessen festgelegten Ziele zu erreichen. Der Grad der Risikotoleranz
manifestiert sich insbesondere durch die Festlegung und Überprüfung von geeigneten Limiten und Kontrollen. Das Rahmenwerk
wird laufend im Hinblick auf regulatorische Anforderungen, Änderungen im Marktumfeld oder des Geschäftsmodells überprüft
und weiterentwickelt. Das Ziel der VBW / des Volksbanken-Verbundes ist es, durch dieses Rahmenwerk ein diszipliniertes und
konstruktives Kontrollumfeld zu entwickeln, in dem alle Mitarbeiter ihre Rolle und Verantwortung verstehen und wahrnehmen.
Die Steuerung der Risiken innerhalb des Volksbanken-Verbunds erfolgt über drei beschlussfassende Gremien in der VBW: (i) Risk
Committee (RICO), (ii) Asset Liability Committee (ALCO), (iii) Kreditkomitee (KK). Die Zuständigkeiten dieser Komitees umfassen
sowohl Themenbereiche der VBW als Einzelinstitut als auch Agenden des gesamten Volksbanken-Verbundes gemäß § 30a BWG.
Die Risikoberichterstattung in den ZKs erfolgt in den jeweiligen lokalen Gremien.
Das RICO dient der Steuerung aller wesentlichen Risiken mit Fokus auf Portfolioebene und stellt sicher, dass Entscheidungen
über Risikopolitik im Einklang mit dem Risikoappetit stehen. Ziel ist es, dem Vorstand der VBW (und ZO-Vorstand) eine ganzheit-
liche Betrachtung sämtlicher Risiken (Gesamtbankrisikobericht) sowie eine Übersicht zu aufsichtsrechtlichen und sonstigen
risikorelevanten Themenstellungen zur Verfügung zu stellen.
Das ALCO ist das zentrale Gremium zur Steuerung von Zinsänderungs-, Währungs- und Liquiditätsrisiken, sowie von Veranla-
gungsrisiken durch Positionierungen des Bankbuches, unter dem Gesichtspunkt der Optimierung von Risiko und Ertrag und der
langfristigen Sicherstellung der Refinanzierung.
Das „KK“ ist ein Gremium für Kreditentscheidungen auf Basis der gültigen Kompetenzregelungen, für die Abnahme von Maß-
nahmenplänen bei Sanierungs- bzw. Betreibungskunden sowie für die Genehmigung von Dotierungen von Einzelwertberichti-
gungen, Rückstellungen und Verzichten.
242 Jahresfinanzbericht 2024
Zusätzlich wurde ein verbundweites, beschlussfassendes Nachhaltigkeitskomitee (NAKO) zur Berichterstattung und Steuerung
der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen eingeführt.
2.2.4 Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen stellen sich in der VBW bzw. als ZO des Volksbanken-Verbunds wie
folgt dar:
Säule 1: Mindesteigenmittelanforderungen
Im Rahmen der Säule 1 wird die Erfüllung der regulatorischen Mindestanforderungen sichergestellt. Sowohl für das Kredit-
risiko als auch für das Marktrisiko und das Operationelle Risiko kommen die jeweiligen regulatorischen Standardansätze zur
Bestimmung der Mindesteigenmittelanforderungen zur Anwendung.
Säule 2: Internal Capital & Liquidity Adequacy Assessment
Über den internen Liquiditäts- und Kapitaladäquanzprozess ergreift die VBW als ZO des Volksbanken-Verbunds alle not-
wendigen Maßnahmen um sicherzustellen, dass allen Risiken, die sich aus aktuellen und geplanten Geschäftsaktivitäten
des Volksbanken-Verbunds ergeben, eine jederzeit angemessene Liquiditäts- und Kapitalausstattung gegenübersteht. Die
Ausgestaltung des internen Liquiditäts- und Kapitaladäquanzprozesses richtet sich dabei nach den regulatorischen Anfor-
derungen und den aufsichtlichen Erwartungen der EZB sowie nach den internen Leitlinien.
Säule 3: Offenlegung
Den Anforderungen der Säule 3 wird durch die Veröffentlichung der qualitativen und quantitativen Offenlegungsvorschriften
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) sowie der gültigen Verordnung (EU)
Nr. 2019/876 (CRR II) und Richtlinie Nr. 2019/878 (CRD V) auf der institutseigenen Homepage unter Offenlegung / Volksbank
Wien nachgekommen.
2.2.5 Verbundweites Risikomanagement
Das Risikocontrolling innerhalb der VBW sowie der VBW als ZO des Volksbanken-Verbunds verantwortet die Risiko-
Governance, Methoden und Modelle für die verbundweit strategischen Risikomanagementthemen sowie die Vorgaben zur
Steuerung auf Portfolioebene. Die ZO hat zur Erfüllung ihrer Steuerungsfunktion Generelle Weisungen (GW) gegenüber den
ZKs erlassen. Die GW RAF (Risk Appetite Framework), GW ICAAP, GW ILAAP, GW Grundsätze des Kreditrisikomanagements
(GKRM) und die nachgelagerten Verbundhandbücher und die damit verbundenen Arbeitsrichtlinien regeln verbindlich und
einheitlich das Risikomanagement. Die Risikostrategie für den Volksbanken-Verbund wird ebenfalls in Form einer GW inkl.
eines dazugehörigen Verbundhandbuches erlassen. Ziel ist es, allgemeine und verbundweit konsistente Rahmenbedingun-
gen und Grundsätze für die Messung und den Umgang mit Risiken sowie die Ausgestaltung von Prozessen und organisa-
torischen Strukturen verständlich und nachvollziehbar zu dokumentieren bzw. festzulegen. Die Vorstände und Geschäfts-
führer der ZKs haben im Rahmen ihrer allgemeinen Sorgfaltspflicht im Interesse der Gesellschaften ausnahmslos und
uneingeschränkt dafür Sorge zu tragen, dass die Generellen Weisungen im jeweiligen Unternehmen formal und faktisch
Geltung erlangen. Jegliche Abweichungen und Sonderregelungen zu den Generellen Weisungen sind nur in Ausnahme-
fällen erlaubt und vorab mit der VBW als ZO abzustimmen und von dieser zu genehmigen.
Innerhalb des Volksbanken-Verbund werden eine umfassende Risikokommunikation und ein direkter Informationsaus-
tausch als besonders wichtig angesehen. Um einen fachlichen Austausch auf Arbeitsebene zu ermöglichen, wurde ein
RMF-Jour-Fixe (Fachausschuss) des Risikocontrolling eingeführt. Jedes ZK muss über eine eigene Risk-Management-
Function (RMF) verfügen, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken in der jeweiligen ZK
zuständig ist.
Die Risiko-Governance sowie die Methoden und Modelle werden seitens des ZO-Risikocontrolling tourlich an die aktuellen
Rahmenbedingungen angepasst bzw. weiterentwickelt. Neben der regelmäßigen Re-Modellierung, Re-Kalibrierung sowie
Validierung der Risikomodelle werden die Methoden im ICAAP & ILAAP laufend verbessert und neue aufsichtsrechtliche
Anforderungen überwacht und zeitgerecht umgesetzt.
a) Interner Kapitaladäquanzprozess
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen, risikoadäquaten Kapitalausstattung hat die VBW in ihrer Funktion als ZO des Volks-
banken-Verbundes – internationaler Best Practice folgend – einen internen Kapitaladäquanzprozess (ICAAP) als revol-
Jahresfinanzbericht 2024 243242 Jahresfinanzbericht 2024
vierenden Steuerungskreislauf implementiert. Der ICAAP startet mit der Identifikation der für den Volksbanken-Verbund
wesentlichen Risiken, durchläuft den Prozess der Risikoquantifizierung und -aggregation, der Ermittlung der Risikotrag-
fähigkeit, der Limitierung und schließt mit der laufenden Risikoüberwachung und daraus abgeleiteten Maßnahmen. Erläu-
terungen zum ILAAP sind unter dem Punkt d) Liquiditätsrisiko angeführt.
Die einzelnen Elemente dieses Kreislaufes werden hierbei mit unterschiedlicher Frequenz durchlaufen (z. B. täglich für
die Risikomessung Marktrisiko Handelsbuch, quartalsweise für die Erstellung der Risikotragfähigkeitsrechnung, jährlich
für Risikoinventur und Festlegung der Risikostrategie). Alle im Kreislauf beschriebenen Prozessschritte werden zumindest
jährlich auf ihre Aktualität und ihre Angemessenheit hin geprüft, zeitnah an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst
und vom Vorstand der VBW / dem VB-ZO-Vorstand abgenommen. In den letzten Jahren wurde auch eine Integration von
ESG-Anforderungen (E=Environment, S=Social, G=Governance) bzw. Anforderungen an die Adressierung von Nachhaltig-
keitsrisiken in den internen Kapitaladäquanzprozess aufgenommen. Somit werden auch die Anforderungen an ESG-Risiken
in den Elementen des internen Kapitaladäquanzprozesses berücksichtigt.
ESG-Risiken werden hierbei nicht als eigenständige Risikoart aufgenommen, sondern werden in den derzeit bestehen-
den Risikoarten abgebildet. Die für ESG-Risiken angewandten Methoden, Modelle und Strategien werden in der VBW und
innerhalb des Volksbanken-Verbunds kontinuierlich weiterentwickelt und sollen dazu beitragen, inhärente ESG Risiken
sukzessive genauer zu messen und in den Prozess einer nachhaltigen, risikoadäquaten Kapitalausstattung zu integrieren.
Risikoinventur
Die Risikoinventur hat zum Ziel die Wesentlichkeit bestehender und neu eingegangener bankgeschäftlicher Risiken zu
bestimmen. Die Erkenntnisse aus der Risikoinventur werden gesammelt, innerhalb der VBW bzw. der VBW-ZO ausgewertet
und in einem Risikoinventar zusammengefasst. Die Ergebnisse der Risikoinventur fließen in die Risikostrategie ein und
bilden den Ausgangspunkt für die Risikotragfähigkeitsrechnung, da wesentliche Risikoarten in der Risikotragfähigkeits-
rechnung berücksichtigt werden.
ESG-Risiken werden zudem jährlich im Rahmen der Risikoinventur anhand von ESG-Heatmaps analysiert und bewertet.
Die ESG-Heatmap ist ein Werkzeug zur Identifizierung, Analyse und Wesentlichkeitsbeurteilung von ESG Risiken und/
oder deren Risikotreiber. In der ESG-Heatmap werden verschiedene Risikoereignisse beschrieben und für alle relevanten
Risiko arten des Volksbanken-Verbundes evaluiert. Die Erkenntnisse werden dann im Rahmen bestehender Risikoarten im
Risikoinventar abgebildet.
Risikostrategie
Die in der VBW umgesetzte Volksbanken-Verbund-Risikostrategie – vorgegeben durch den Vorstand der VBW basiert auf
der Volksbanken-Verbund-Geschäftsstrategie und schafft somit konsistente Rahmenbedingungen und legt die Grund-
sätze für das Volksbanken-Verbund-einheitliches Risikomanagement. Die lokale Risikostrategie der VBW baut hierbei im
Wesentlichen auf der Verbund-Risikostrategie auf und definiert daneben zusätzlich regionale Spezifikationen und lokale
Besonderheiten. Die Risikostrategie wird zumindest jährlich auf ihre Aktualität und ihre Angemessenheit hin geprüft und
an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Sie gibt die Regeln für den Umgang mit Risiken vor, und sorgt für die
jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die Erstellung der Risikostrategie erfolgt im Zuge der Geschäftspla-
nung. Die Verknüpfung der Inhalte der Risikostrategie und der Geschäftsplanung des Volksbanken-Verbundes erfolgt durch
die Integration der Zielvorgaben des Risk Appetite Statements in die GW Strategie, Planung und Reporting.
Die VBW bekennt sich ausdrücklich zu einer nachhaltigen Unternehmenskultur und strebt es an, ESG-Aspekte in allen
Unternehmensbereichen, entsprechend den einheitlichen Volksbanken-Verbund-Vorgaben, zu etablieren. Die Risikostra-
tegie umfasst auch eine Teilrisikostrategie für ESG-Risiken. Diese bildet die in den bestehenden Risikoarten inhärenten
ESG-Risiken ab, welche sich aus den sog. ESG-Heatmaps und dem internen Stresstest ableiten lassen.
Risikoappetiterklärung (Risk Appetite Statement – RAS) und Limitsystem
Das Kernelement der Risikostrategie stellt ein im Einklang mit der Geschäftsstrategie stehendes Risk Appetite Statement
(RAS) und integriertes Limitsystem dar. Das aus strategischen und vertiefenden Kennzahlen bestehende RAS-Kennzah-
len-Set unterstützt den Vorstand bei der Umsetzung zentraler strategischer Ziele der VBW und operationalisiert diese.
Zusätzlich wird regelmäßig ein umfassendes Set an Beobachtungskennzahlen betrachtet.
244 Jahresfinanzbericht 2024
Der Risikoappetit, das heißt die Indikatoren des RAS, wird aus dem Geschäftsmodell, dem aktuellen Risikoprofil, der
Risiko kapazität und den Ertragserwartungen bzw. der strategischen Planung abgeleitet. Das auf Teilrisikoarten herunter
gebrochene Limitsystem sowie das RAS geben den Rahmen für jenes maximale Risiko vor, das die VBW bereit ist, für die
Erreichung der strategischen Ziele einzugehen. Die RAS-Kennzahlen werden in der Regel mit einem Ziel-, einem Trigger-
und einem Limitwert versehen und werden ebenso wie die Gesamtbank- und Teilrisikolimits laufend überwacht. Damit wird
sichergestellt, dass Abweichungen von der Risikostrategie rasch erkannt werden und zeitgerecht Maßnahmen zur Gegen-
steuerung eingeleitet werden können. Das Kennzahlenset des RAS setzt sich im Wesentlichen aus folgenden strategischen
und vertiefenden RAS-Indikatoren zusammen:
– Kapitalkennzahlen (z. B. CET1-Ratio, T1-Ratio, TC-Ratio, Auslastung Risikotragfähigkeit)
– Kreditrisikokennzahlen (z. B. NPL-Ratio, Coverage Ratio, Kundenforderungen Ausland, Forbearance Ratio, Branchen-
konzentrationen)
– Markt-/Liquiditätsrisikokennzahlen (z. B. LCR, NSFR, Survival Period, Zinskoeffizienten
– Kennzahlen für das operationelle Risiko (z. B. OpRisk Verluste im Verhältnis zum CET1, IKS-Durchführungsquote)
– Weitere risikorelevante Kennzahlen (z. B. Cost Income Ratio)
Seit 2024 wurden auch zusätzlich weitere Kennzahlen mit ESG-Fokus (Co
2
-Intensität, physische Risiken bzw. Portfolio-
abdeckung mit ESG-Scores) in das RAS-Kennzahlenset integriert.
Risikotragfähigkeitsrechnung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung stellt ein zentrales Element in der Umsetzung des ICAAP dar. Mit ihr wird die jeder-
zeit ausreichende Deckung der eingegangenen Risiken durch adäquate Risikodeckungsmassen nachgewiesen und für die
Zukunft sichergestellt. Zu diesem Zweck werden alle relevanten Einzelrisiken aggregiert. Diesem Gesamtrisiko werden die
vorhandenen und vorab definierten Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Die Einhaltung der Limite wird quartals-
weise überwacht und berichtet.
Bei der Bestimmung der Risikotragfähigkeit werden unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt, die sich in drei Sichtweisen
widerspiegeln:
– Regulatorische Perspektive (Einhaltung der regulatorischen Eigenmittelquoten)
– Ökonomische Perspektive
– Normative Perspektive
Die regulatorische Säule 1 Perspektive stellt den nach gesetzlichen Vorgaben berechneten Gesamtrisikobetrag den regula-
torischen Eigenmitteln gegenüber. Die Sicherstellung der regulatorischen Risikotragfähigkeit ist gesetzlich verankert und
stellt eine Mindestanforderung dar. Die Zusammensetzung der regulatorischen Gesamtrisikoposition der VBW entspricht
hierbei dem Muster einer regional tätigen Retail Bank.
Die ökonomische Perspektive trägt zur Sicherstellung des Fortbestands der VBW bei, indem bei der Steuerung der Kapi-
talausstattung der wirtschaftliche Wert im Vordergrund steht. Die Risikotragfähigkeit der ökonomischen Perspektive ergibt
sich aus der Gegenüberstellung ökonomischer Risiken und dem internen Kapital (Risikodeckungsmasse). Ökonomische
Risiken sind Risiken, die den wirtschaftlichen Wert des Instituts beeinträchtigen können und somit die Angemessenheit
der Kapitalausstattung aus ökonomischer Sicht beeinträchtigen können. Bei der Quantifizierung der ökonomischen Risiken
wird auf interne Verfahren, in der Regel Value at Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Zeithorizont
von einem Jahr, zurückgegriffen. Dabei werden alle quantifizierbaren Risiken berücksichtigt, die im Rahmen der Risiko-
inventur als wesentlich identifiziert wurden. Als Risikodeckungsmasse werden jene Eigenmittel, die bei der Fortführung
der Geschäftstätigkeit zur Verlustabsorption zur Verfügung stehen, (i.d.R. CET1-Kapital) sowie das im laufenden Geschäfts-
jahr erzielte Jahresergebnis, reduziert um Abzugspositionen für strategische Risiken, etwaige stille Lasten sowie etwaige
Ausschüttungserfordernisse, angesetzt. Das Gesamtbankrisikolimit ist mit 95 % der verfügbaren Risikodeckungsmasse
festgelegt. Voraussetzung für die Angemessenheit der Kapitalausstattung aus ökonomischer Perspektive ist, dass das
interne Kapital fortlaufend zur Abdeckung der Risiken und zur Unterstützung der Strategie ausreicht.
Im Rahmen der normativen Perspektive wird sichergestellt, dass die VBW über einen mehrjährigen Zeitraum in der Lage
ist, ihre Eigenmittelanforderungen / die des Volksbanken-Verbunds zu erfüllen und sonstigen externen finanziellen Zwän-
gen gerecht zu werden. Sie stellt die Risikotragfähigkeit auf Basis der strategischen Planung unter normalen und adversen
Jahresfinanzbericht 2024 245244 Jahresfinanzbericht 2024
Bedingungen dar und umfasst im Wesentlichen die Simulation der GuV- und Eigenmittelpositionen über drei Jahre. Dabei
werden die strategische Planung sowie verschiedene Krisenszenarien simuliert und unter Berücksichtigung der Auswir-
kungen des jeweiligen Szenarios die Entwicklung der regulatorischen Eigenmittelquoten berechnet. Die zentralen Betrach-
tungsgrößen der normativen Perspektive sind daher die regulatorischen Eigenmittelquoten CET1, Tier 1 und Total Capital.
Stress Testing
Für das Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiko sowie für das operationelle Risiko werden regelmäßig risikoartenspezifische
Stresstests bzw. Risikoanalysen durchgeführt, wobei die Krisenszenarien derart gestaltet werden, dass das Eintreten von
sehr unwahrscheinlichen, aber nicht unmöglichen Ereignissen simuliert bzw. geschätzt wird. Anhand dieser Vorgehens-
weise können z. B. extreme Verluste erkannt und analysiert werden.
Neben diesen risikoartenspezifischen Stresstests und Sensitivitätsanalysen werden regelmäßig interne Stresstests durch-
geführt, welche risikoartenübergreifend sind. Der regelmäßig durchgeführte interne Stresstest setzt sich aus Szenarioana-
lysen, Sensitivitätsanalysen und dem Reverse Stresstest zusammen. In den Szenarioanalysen werden volkswirtschaftliche
Krisenszenarien definiert und daraus geänderte Risikoparameter für die einzelnen Risikokategorien und Geschäftsfelder
abgeleitet. Neben der Risikoseite werden auch die Effekte der Krisenszenarien auf die regulatorischen Eigenmittel sowie
auf die Risikodeckungsmasse der ökonomischen Perspektive ermittelt. An dieser Stelle überschneiden sich die Vorgaben
der normativen Perspektive mit den Anforderungen an die Szenarioanalysen für den internen Stresstest: Es wird über
einen mehrjährigen Zeitraum für verschiedene Krisenszenarien die Entwicklung der regulatorischen Eigenmittelquoten
simuliert. Aus den Erkenntnissen des internen Stresstests werden bei Bedarf Handlungsempfehlungen definiert und diese
in Maßnahmen übergeleitet.
Im Rahmen des internen Stresstests werden auch Szenarien mit ESG-Aspekten (insbesondere mit Bezug auf Klima- und
Umweltrisiken) berechnet, um die im bestehenden Portfolio inhärenten ESG-Risiken frühestmöglich zu erkennen und zu
bewerten. Die Szenarien lehnen sich an die Annahmen des Network for Greening the Financial System (NGFS) an und wer-
den laufend um aktuelle Erkenntnisse erweitert.
Von der EBA/EZB wird alle zwei Jahre ein EU-weiter, risikoartenübergreifender Stresstest durchgeführt an dem der Volks-
banken-Verbund teilnimmt. Zuletzt fand im Jahr 2023 ein solcher EBA/EZB-Stresstest statt. Die Stresstestergebnisse des
Volksbanken-Verbundes wurden von der EZB zur Beurteilung des Kapitalbedarfs (Säule 2 Kapitalempfehlung) im Rahmen
des SREP herangezogen.
Risikoreporting
Das in der VBW sowie VB-Verbundweit implementierte Reporting-Rahmenwerk zielt darauf ab, sicherzustellen, dass alle
wesentlichen Risiken vollständig identifiziert, überwacht und effizient sowie zeitnah gesteuert werden. Das Reporting-
Rahmenwerk bietet eine ganzheitliche und detaillierte Darstellung der Risiken und eine spezifische Analyse der einzelnen
Risikoarten.
Als Kernelement des Reporting-Rahmenwerks dient der monatliche bzw. für die Risikotragfähigkeitsrechnung (RTFR) und
Kapitalkennzahlen quartalsweise Gesamtbankrisikobericht. Der Gesamtbankrisikobericht gibt einen Überblick über die
Situation und Entwicklung der RAS-Kennzahlen, die Auslastung der Risikotragfähigkeit, adressiert die wesentlichen Risi-
ken und enthält umfangreiche qualitative und quantitative Informationen. Der Gesamtbankrisikobericht liefert dem VBW
Vorstand auch in seiner Funktion als ZO-Vorstand monatlich steuerungsrelevante Informationen. Dieser ergeht auch quar-
talsweise an den Aufsichtsrat der VBW. Als Ergänzung zum Gesamtbankrisikobericht komplettieren diverse risikospezifi-
sche Berichte (z. B. Analysen im Kreditrisiko über die Entwicklung einzelner Sub-Portfolien) das Reporting-Rahmenwerk.
Sanierungs- und Abwicklungsplanung
Da der Volksbanken-Verbund in Österreich als ein bedeutendes Institut eingestuft wurde, muss dieser einen Sanierungs-
plan erstellen und bei der Europäischen Zentralbank einreichen. Die VBW in ihrer Funktion als ZO des Volksbanken-
Verbundes ist für die Erstellung dieses Gruppensanierungsplans (GSP) für den Volksbanken-Verbund zuständig. Für die
VBW selbst wird kein separater Sanierungsplan erstellt. Dieser Sanierungsplan wird mindestens einmal jährlich aktua-
lisiert und berücksichtigt sowohl Änderungen in den Geschäftsaktivitäten der VBW / des Volksbanken-Verbunds als auch
veränderte aufsichtsrechtliche Anforderungen.
246 Jahresfinanzbericht 2024
b) Kreditrisiko
Unter dem Kreditrisiko werden mögliche Verluste verstanden, die dadurch entstehen, dass ein Vertragspartner seinen Zah-
lungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Organisation Kreditrisikomanagement
Die mit dem Kreditrisiko in Zusammenhang stehenden Aufgaben werden in der VBW von den Bereichen Kreditrisiko-
management und bestimmten Teilbereichen des Risikocontrolling wahrgenommen. Für die operativen Kreditrisikoma-
nagement-Funktionen sind die Abteilungen Kreditrisikomanagement Filialen, Kreditrisikomanagement Immobilien- &
Unternehmensfinanzierungen, Sanierung & Betreibung zuständig. Das Risikocontrolling ist auf Portfolioebene für die
Risiko beurteilung, -messung und -kontrolle sowie das Kreditrisikoberichtswesen zuständig.
Operatives Kreditrisikomanagement
Grundsätze Kreditvergabe
– Kreditgeschäfte setzen zwingend Entscheidungen mit kreditnehmerbezogenen Limiten voraus. Die Festlegung und
Überwachung bestimmter Limite wird einheitlich auf Verbundebene geregelt.
– Die Ratingverpflichtung gilt für jeden Kreditnehmer mit einem Obligo über der definierten Mindesthöhe. Der Rating-
prozess basiert auf einem 4-Augen-Prinzip und gilt verbundweit.
– Kreditzusagen berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kreditnehmer, Finanzierungsbedarf und
Investitionsvolumen. Die Rückzahlungsfähigkeit ist Voraussetzung für eine Kreditgewährung. Im Vorfeld werden
Finanzierungsbedarf und Investitionsvolumen abgestimmt. Die Kreditlaufzeiten übersteigen nicht die betriebs-
gewöhnliche Nutzungsdauer der finanzierten Objekte. Auf die Hereinnahme angemessener Eigenmittel wird geachtet.
– Kreditgeschäfte mit Privatkunden unterliegen den Regelungen und Informationspflichten des Verbraucher kredit-
gesetzes (VKrG) als auch jenen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG), welche unabhängig vonein-
ander Bestand haben.
– Die Bestimmungen gem. der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen Verordnung (KIM-VO) der FMA für
neu vereinbarte private Immobilienfinanzierungen werden eingehalten und seit Gültigkeit gesondert überwacht.
– Das Thema Nachhaltigkeit/ESG Faktoren sowie mögliche klimabedingte transitorische und physische Risken finden im
Kreditvergabeprozess Berücksichtigung.
– Bei der Auswahl von Kreditsicherheiten wird auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis geachtet und somit auf vornehmlich
werthaltige, wenig bearbeitungs- und kostenintensive sowie auf tatsächlich verwertbare Kreditsicherheiten zurück-
gegriffen. Aus diesem Grund werden Sachsicherheiten, wie beispielsweise Immobiliensicherheiten und finanzielle
Sicherheiten, wie Bar- oder Wertpapiersicherheiten, eine bevorzugte Stellung eingeräumt. Die Werthaltigkeit und
Durchsetzbarkeit von Kreditsicherheiten ist grundsätzlich vor jeder Kreditentscheidung zu beurteilen. Grundsätze für
das Management von Sicherheiten bzw. einheitliche Regeln für die Auswahl, Bestellung, Verwaltung und Bewertung
von Kreditsicherheiten gelten auf Verbundebene.
– Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite werden grundsätzlich nicht mehr angeboten bzw. vergeben.
– Der Hauptmarkt des Kreditgeschäftes ist der österreichische Markt.
Entscheidungsprozess
In allen Einheiten der VBW, die ein Kreditrisiko generieren, ist eine strenge Trennung von Vertriebs- und Risikomanage-
menteinheiten gegeben. Sämtliche Einzelfallentscheidungen werden unter strenger Beachtung des 4-Augen-Prinzips
getroffen, für welche eindeutige Abläufe festgelegt wurden. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Limitsysteme, welche die
Entscheidungskompetenzen der einzelnen Einheiten in einen Rahmen fassen.
Engagement- und Sicherheitenüberwachung
Die Prozesse zur Überprüfung der Engagements und Sicherheiten sind verbundweit geregelt und von allen ZKs einzuhal-
ten.
Limitierung
Die Überwachung, Steuerung und Begrenzung des Risikos von Einzelengagements und von Klumpenrisiken erfolgt anhand
differenzierter Limitkategorien.
Jahresfinanzbericht 2024 247246 Jahresfinanzbericht 2024
Im Volksbanken-Verbund wird die Gruppe verbundener Kunden (GvK) als Basis für Limite bei Neukreditvergaben und die
laufende Überwachung herangezogen. Hinsichtlich der Limite wird zwischen den Vorgaben auf Ebene des Volks banken-
Verbundes und für die Einzelinstitute unterschieden. Die Überprüfung der Limitierungen auf Einzelgeschäftsebene erfolgt
kontinuierlich im Kreditrisikomanagement der ZK und wird anhand zentraler Auswertungen durch das Kreditrisiko-
management der VBW als ZO überwacht.
Im Zusammenhang mit Portfoliolimitierungen werden derzeit im Volksbanken-Verbund hauptsächlich Limite für Auslands-
finanzierungen, Limite für die gewerblichen Branchen sowie separate Limite für die Immobilienwirtschaft definiert. Diese
Limite sind für den Kreditvergabeprozess relevant und werden monatlich durch das Risikocontrolling überwacht.
Zusätzlich sind auf Verbund- und ZK-Ebene Wesentlichkeitsgrenzen für Branchen definiert, bei deren Überschreitung wei-
tere Steuerungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Um eine entsprechend nachhaltig gesunde Portfolioqualität zu erzielen, gibt es bonitätsabhängige verbundweite Vorgaben
für Geschäfte mit Neukunden und Obligoerhöhungen bei Bestandskunden, die auch für die VBW zu beachten sind.
Intensiviertes Kreditrisikomanagement
Unter intensiviertem Kreditrisikomanagement wird im Volksbanken-Verbund und damit auch in der VBW die gesonderte
Beobachtung von Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten und/oder ausfallsgefährdeter Kunden verstanden. Das intensivierte
Kreditrisikomanagement umfasst unter anderem Prozesse rund um die Früherkennung von ausfallsgefährdeten Kunden,
das Mahnwesen, Forbearance-Prozesse sowie die Ausfallserkennung.
Früherkennung: Bei der Früherkennung werden Kunden, welche innerhalb der nächsten Monate ein erhöhtes Ausfallrisiko
aufweisen könnten, auf Grund bestimmter Indikatoren systematisch identifiziert. Der VBW wird damit die Möglichkeit gege-
ben, potenziellen Ausfällen frühzeitig entgegen steuern zu können. Die Früherkennung von ausfallgefährdeten Kunden ist
verbundweit in einem einheitlichen Frühwarnsystem geregelt.
Mahnwesen: Das im gesamten Volksbanken-Verbund und damit der VBW zum Einsatz kommende Mahnwesen basiert auf
einer automatisierten und einheitlichen Basis und darauf aufbauend vordefinierten Prozessen.
Forbearance: Unter Forbearance werden Zugeständnisse verstanden, die die Bank dem Kreditnehmer im Zusammen-
hang mit finanziellen Schwierigkeiten oder drohenden finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers gewährt, ansonsten
aber nicht gewähren würde. Kreditnehmer, bei denen Geschäfte als forborne eingestuft wurden, unterliegen im Volksban-
ken-Verbund besonderen (Überwachungs-)Vorschriften.
Ausfallserkennung: Der Prozess der Ausfallserkennung dient dazu, Ausfälle rechtzeitig zu erkennen. Ein Kunde gilt als
ausgefallen, wenn gemäß CRR ein Leistungsverzug von über 90 Tagen und/oder eine vollständige Begleichung der Verbind-
lichkeit ohne Sicherheitenverwertung als unwahrscheinlich angesehen wird. Der Volksbanken-Verbund hat hierbei intern
15 mögliche Ausfallseventarten definiert, die für eine verbundweit einheitliche Klassifizierung von Ausfallsereignissen ver-
wendet werden. Die Ausfallserkennung baut unter anderem auch auf den oben beschriebenen Frühwarnerkennungs- und
Forbearance-Prozessen auf. Zusätzlich gibt es weitere (Prüf-)Prozesse, wie z. B. die Analyse der erwarteten Cash-Flows
innerhalb der regulären oder anlassbezogenen Engagementüberprüfung, die eine Einstufung in eine Ausfallsklasse aus-
lösen können.
Problem Loan Management
Im Rahmen des VB-verbundweiten Problem Loan Management-Systems (PLM) erfolgt die Zuordnung der Kunden anhand
eindeutig definierter Indikatoren, die verbundweit einheitlich zur Anwendung kommen. Es wird in weiterer Folge zwischen
Kunden in
– Intensivbetreuung (negative Änderung der Risikoeinschätzung, aber noch nicht ausgefallen),
– Sanierung (akute Ausfallsgefährdung bzw. bereits ausgefallen, Kunde jedoch sanierungswürdig) und
– Betreibung (ausgefallene und nicht sanierungswürdige Kunden)
unterschieden. Den Kunden und Sachverhalten entsprechend sind differenzierte Bearbeitungsprozesse im Volksbanken-Ver-
bund einheitlich aufgesetzt.
248 Jahresfinanzbericht 2024
Branchenmonitoring
Um über die bereits bestehenden Maßnahmen und Limite hinaus eine noch detailliertere und vor allem branchenspezifi-
schere Steuerung des Volksbanken-Verbundportfolios zu ermöglichen, werden basierend auf den Ergebnissen aus regel-
mäßigen Branchenanalysen Branchen mit höherem Risikogehalt identifiziert, wobei zwischen einem tourlichen, halbjähr-
lichen Prozess sowie einem ad-hoc Prozess zu unterscheiden ist. In weiterer Folge werden die Ergebnisse aus diesem
Analyseprozess in das bestehende EWS-System übergeleitet und damit eine branchenspezifische Frühwarnerkennung
ermöglicht.
Es gelten gesonderte Vorgaben für Neufinanzierungen in jenen Branchen, die von einer Erhöhung der Energiekosten
besonders betroffen sind.
Nachhaltigkeit/ESG Faktoren
Physische Risken: Aktuell werden die physischen Risiken, denen die finanzierten Geschäftspartner der VBW und des Volks-
banken-Verbundes ausgesetzt sind, regelmäßig ermittelt. Hierfür wird für in Österreich ansässige Unternehmen bzw. in
Österreich befindliche Immobilien auf ein extern entwickeltes Modell zugegriffen, welches Ergebnisse für die gängigen RCP-
Modelle RCP 2.6, RCP 4.5, RCP 6.0 und RCP 8.5 ermittelt.
Die Exponiertheit des Kreditportfolios in Bezug auf physische Klimarisiken wird auf Basis geographischen Standorte der
Exposures zugeordnet. Es werden folgende physische Klimarisiken analysiert:
– Akute Risiken: Flussflut; Küstenflut; Regenfall; Schneefall; Hagel; Wind; Zyklone; Erdrutsch; Brände; Hitzewelle; Kälte-
tage; Frosttage; Eistage; Dürre
– Chronische Risiken: Hitzestress; Wasserstress; Ernteausfall; Bodenerosion.
Auf Basis der Adresse der jeweiligen Assets wird für alle genannten Risiken jeweils ein Scorewert (normalisiert auf das Inter-
vall [0;1]) errechnet.
Mit der Einführung eines IT-Tools (Climcycle) sollen physische Risiken zukünftig im Zuge des Kreditantragsprozesses ermit-
telt werden können, um die Steuerungsmöglichkeiten zu verbessern.
ESG-Score: Bereits seit Herbst 2022 finden ESG-Faktoren im Kreditvergabeprozess über den im Volksbanken-Verbund eige-
nentwickelten, internen ESG Score Berücksichtigung, auf Basis dessen die Berücksichtigung von Risken und Stärken in den
Bereichen Umwelt, Soziales und ethische Unternehmensführung in den Kreditentscheidungsprozess eingebunden ist. Liegt
für einen Kunden ein schlechter ESG-Gesamtscore bzw. ein schlechter Einzelscore “Umwelt” vor, sind verpflichtend Warnhin-
weise im Kundenrating zu setzen.
Anhand der aus dem extern entwickelten IT-Tool (CO
2
-Emissionen und Physische Risken) sowie dem intern entwickelten ESG-
Score generierten Daten wurden ab 2024 erste KPIs im RAS-Kennzahlenset festgelegt sowie ein Monitoring aufgesetzt.
Strategisches Kreditrisikomanagement bzw. Kreditrisikocontrolling
Messung und Steuerung des Kreditrisikos
Zur Messung und Steuerung des Kreditrisikos ist auch die Entwicklung von ausgereiften Modellen sowie von Systemen
und Prozessen, die auf das bankindividuelle Portfolio zugeschnitten sind, notwendig. Dadurch soll einerseits die Kredit-
entscheidung strukturiert und verbessert werden, andererseits bilden diese Instrumente bzw. deren Ergebnisse auch die
Grundlage für die Portfoliosteuerung.
Die Ergebnisse der Kreditrisikomessung werden monatlich an den Vorstand im Rahmen des Risk Committees berichtet.
Wichtigstes Ziel für den Einsatz der Kreditrisiko-Modelle und Instrumente ist die Verlustvermeidung durch Früherkennung
von Risiken.
Ratingsysteme
Verbundweit werden standardisierte Modelle zur Bonitätsbestimmung (die VB Ratingfamilie) und zur Bestimmung der
Verlusthöhe im Ausfall angewandt. Die erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit jedes Kunden wird über die VB Ratingfamilie
geschätzt und über die VB Masterskala ausgedrückt, die insgesamt 25 Ratingstufen umfasst. Das verwendete PD-Band
Jahresfinanzbericht 2024 249248 Jahresfinanzbericht 2024
ermöglicht nicht nur den Vergleich interner Ratings mit den Klassifizierungen externer Ratingagenturen, sondern auch den
Vergleich der Bonitätseinstufung über Kundensegmente hinweg.
Die Ratingstufen der Ratingklasse 5 decken die verbundweit zur Anwendung kommenden Ausfallsgründe für einen Kredit
ab und werden auch zum Reporting nicht-performender Kredite (NPL) herangezogen.
Credit Value at Risk
Die Berechnung des für das Kreditrisiko erforderlichen ökonomischen Kapitalbedarfes erfolgt über die Credit Value at
Risk (CVaR) Methodik. Der Volksbanken-Verbund hat sich zu diesem Zweck für eine statistische Simulationsmethode ent-
schieden. Im Detail wird für die Modellierung der Kreditrisiken im Kreditportfolio ein weiterentwickeltes und den internen
Erfordernissen angepasstes Merton Modell herangezogen.
Konzentrationen
Die Quantifizierung und Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen von Konzentrationen erfolgt monatlich einerseits über
die ermittelten Risikoparameter und andererseits im Zuge der Erstellung des Risikoberichtes.
Kontrahentenausfallrisiko
Dem Kontrahentenrisiko aus unbesicherten Derivaten wird mittels Credit Value Adjustments (CVA) bzw. Debt Value Adjust-
ment (DVA) Rechnung getragen. Das expected future exposure (EFE) wird hierbei mittels Monte Carlo Simulation ermit-
telt. Für jene Kontrahenten, für die keine am Markt beobachtbaren Credit Spreads verfügbar sind, basieren die Ausfalls-
wahrscheinlichkeiten auf internen Ratings des Volksbanken-Verbundes. Der Verbund verwendet kein internes Modell zur
Berechnung des Kontrahentenausfallrisikos
Kreditrisikominderung
Die Berücksichtigung der Sicherheiten in den Kreditrisikomodellen für CVaR und in den Expected Loss Berechnungen
erfolgt primär über die verbundweiten LGD-Modelle. Ausgangspunkt für die Berücksichtigung von Sicherheiten ist jeweils
der aktuelle Markt-, Verkehrs-, Nominal- oder Rückkaufswert.
Zur Reduktion des Kontrahentenrisikos von derivativen Geschäften verwendet der Volksbanken-Verbund Kreditrisiko-
minderungstechniken wie Netting und Sicherheitenaustausch. Der Verbund strebt mit allen wesentlichen Marktteilneh-
mern den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden
Credit Support Annex (CSA) an. Es findet ein täglicher Abgleich der Marktwerte der derivativen Geschäfte mit den Kontra-
henten statt. Überschreiten die Marktwerte bestimmte vertraglich festgelegte Schwellenwerte, müssen diese Überhänge
mit Sicherheiten abgedeckt werden. Diese Sicherheiten werden regulatorisch anerkannt und reduzieren das Risiko.
Einflussfaktoren zur Schätzung der erwarteten Verluste (Expected Credit Losses „ECL“) für die Ermittlung der Wertminde-
rungen
Für die Entwicklung der Modelle zur Bestimmung des ECL sowie für die regelmäßige Rekalibrierung der Risikoparameter
sind Daten auf Verbund-Ebene ausschlaggebend. Darunter fallen z. B. Ausfallszeitreihen oder Portfolio-Zusammensetzun-
gen. Daten externer Herkunft, wie z. B. makroökonomische Prognosen der EZB, haben ebenfalls für den gesamten Verbund
Gültigkeit. Somit besteht grundsätzlich methodische Einheitlichkeit für sämtliche Aspekte in der Ermittlung der Wertmin-
derung in allen Verbundbanken. Verbundbank-individuelle Methoden bzw. Vorgehensweisen bilden die absolute Ausnahme
und unterliegen einer strengen Governance im Verbund.
Zur Messung eines wesentlichen Anstiegs des Kreditrisikos werden verschiedene Einflussfaktoren, Annahmen und Techni-
ken herangezogen (siehe nachfolgend).
Ratingsysteme
Jedes Exposure wird bei der erstmaligen Erfassung auf Basis der verfügbaren Informationen über den Kreditnehmer einem
Kreditrisiko-Rating zugeordnet. Die Engagements unterliegen einer laufenden Überwachung, und die Risikomanagement-
richtlinien der Bank erfordern eine mindestens jährliche Erneuerung der Bonität. Die etablierten Governance-Prozesse, ein-
schließlich der RAS-Limits (Risk Appetite Statement), stellen sicher, dass eine gültige Bonitätsbeurteilung bei über 98 % der
Engagements vorliegt.
250 Jahresfinanzbericht 2024
Die Bank verfügt über ein umfassendes Set an Ratingsystemen, um alle relevanten Forderungsarten abzudecken. Die wich-
tigsten Bestandteile der Ratingsysteme für die Hauptportfolien sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Portfolio Haupteinflussfaktoren der Ratingsysteme
KMU und
Corporate
– Informationen, die bei der regelmäßigen Überprüfung der Jahresabschlüsse und Managementkonten (wirtschaftliche
Verhältnisse der Eigentümer) des Kreditnehmers gewonnen wurden
– Tatsächliche und erwartete wesentliche Änderungen des regulatorischen, technologischen oder geschäftlichen Umfelds des
Kreditnehmers
– Qualitative Beurteilung des Kreditnehmermanagements, der Transparenz der Angaben des Kreditnehmers, der
Angemessenheit der Rechnungslegungsprozesse des Kreditnehmers und sonstige Softfacts
– Neue und / oder erwartete Veränderungen der finanziellen Situation des Kreditnehmers, die sich nicht in den letzten
Abschlüssen widerspiegeln
– Intern erhobene Daten über das Verhalten des Kreditnehmers, z. B. Überziehungen bei Kontokorrentkrediten und
Inanspruchnahme von Kreditlinien
– Soweit verfügbar, Ratings von externen Ratingagenturen für den Kreditnehmer oder für die Muttergesellschaft des
Kreditnehmers
Privatkunden – Kreditwürdigkeitskennzahlen sowie soziodemographische Antragsbewertung
– Informationen von Kreditbüros
– Für das Neukreditgeschäft mit Bestandskunden sowie für die laufende Überwachung – intern gesammelte Daten zum
Kundenkontoverhalten, z. B. Zahlungsverzögerungen und Änderungen bei den Kontoeingängen oder -ausgängen
Banken – Informationen, die bei der regelmäßigen Überprüfung der Jahresabschlüsse, Offenlegungen und Berichte des Kreditnehmers
gewonnen wurden
– Qualitative Beurteilung der Marktposition, der Asset-Qualität und des Konzentrationsrisikos des Portfolios des Kontrahenten
– Implizite Unterstützung oder explizite Garantien von Staaten, Regierungen oder Muttergesellschaften
Alle Ratingsysteme werden regelmäßig von einer unabhängigen Einheit innerhalb des Risikocontrolling nach qualitativen und
quantitativen Kriterien validiert, einschließlich Backtesting auf tatsächliche Ratingmigrationen und Ausfälle.
Sämtliche Ratingsysteme wenden die Volksbank Masterskala an, die aus 20 Ratingstufen (1A bis 4E) plus 5 zusätzlichen
Stufen (5A bis 5E) für ausgefallene Kunden besteht. Die Masterskala ordnet einer Ratingklasse nicht überlappende Intervalle
von Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default, PD) zu. Die PDs des Ratingsystems werden als langfristige, Through-
The-Cycle (TTC) Ausfallwahrscheinlichkeiten über einen Zeitraum von 12 Monaten modelliert. Die Ratings externer Rating-
agenturen werden ebenfalls durch statistische Analysen der von den Ratingagenturen veröffentlichten historischen Ausfall-
raten auf die VB Masterskala abgebildet.
VB-Masterskala Externe Ratings
Kurzbeschreibung Ratingklasse Mittlere PD Ratingstufe Moody‘s S & P‘s
Beste Bonität
K1
0,01 % 1A Aaa,Aa1 AAA,AA+
Beste Bonität 0,02 % 1B Aa2 AA
Beste Bonität 0,03 % 1C Aa3 AA-
Beste Bonität 0,04 % 1D
Beste Bonität 0,05 % 1E A1 A+
Ausgezeichnete Bonität
K2
0,07 % 2A A2,A3 A,A-
Ausgezeichnete Bonität 0,11 % 2B Baa1 BBB+
Sehr gute Bonität 0,16 % 2C BBB
Sehr gute Bonität 0,24 % 2D Baa2
Sehr gute Bonität 0,35 % 2E Baa3 BBB-
Gute Bonität
K3
0,53 % 3A Ba1 BB+
Gute Bonität 0,80 % 3B Ba2 BB
Gute bis mittlere Bonität 1,20 % 3C Ba3 BB-
Mittlere Bonität 1,79 % 3D B1
Akzeptable Bonität 2,69 % 3E B2 B+
Mangelhafte Bonität
K4
4,04 % 4A B3 B
Mangelhafte Bonität 6,05 % 4B B-
Watch List 9,08 % 4C
Watch List 13,62 % 4D
Watch List 20,44 % 4E Caa-C CCC/C
Zahlungsverzug: 90 T. / 30 T. (forb.)
K5
D 5A
Einzelwertberichtigung D 5B
Restrukturierung / Fälligstellung D 5C
Insolvenz D 5D
Ausbuchung D 5E
Jahresfinanzbericht 2024 251250 Jahresfinanzbericht 2024
Lifetime Probability of Default
Ratings sind ein wesentlicher Input für die Bestimmung der Lifetime PD und in Folge für die ECL-Berechnung. Die Bank beur-
teilt zu jedem Bilanzstichtag, ob sich das Ausfallrisiko bei einem Finanzinstrument seit dem erstmaligen Ansatz signifikant
erhöht hat. Zur Erkennung signifikanter Erhöhungen des Ausfallrisikos kann ein Unternehmen Finanzinstrumente anhand
von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen zusammenfassen und auf diese Weise eine Analyse vornehmen, die
darauf ausgerichtet ist, signifikante Erhöhungen des Ausfallrisikos zeitnah feststellen zu können.
Für die Analyse der Lifetime PD wird das Portfolio der Volksbank in die folgenden Segmente unterteilt:
– KMU und Corporate inkl. Spezialfinanzierungen
– Privatkunden
– Banken
– Staaten sowie durch externer Ratingagenturen beurteilte internationale Organisationen
– Sonstige Engagements (hauptsächlich Gemeinden und sonst. öffentliche Unternehmen und Organisationen,
die nicht mit den üblichen Ratingsystemen für KMU oder Corporates behandelt werden)
Für die Segmente „Privatkunden“ sowie „KMU und Corporates inkl. Spezialfinanzierungen“ extrahiert die Bank langfristige,
repräsentative Stichproben von internen Ratings und Ausfällen, die alle wesentlichen Teilsegmente und Ratingklassen ab de-
cken. Statistische Modelle werden eingesetzt, um die gesammelten Daten zu analysieren und Schätzungen über die Restlauf-
zeit-PD und wie sich diese im Laufe der Zeit voraussichtlich ändern werden zu erstellen.
Für die Segmente „Banken“ und „Staaten“ verwendet die Bank die langfristigen Ausfallstudien der externen Ratingagenturen,
um die Lifetime PD nach Ratingklassen zu ermitteln. Für die sonstigen Engagements werden die Bilanzdaten der österrei-
chischen Gemeinden herangezogen, anhand einer betriebswirtschaftlichen Analyse eine Ausfallsapproximation definiert und
Lifetime PD geschätzt.
Zukunftsgerichtete Informationen
Die Bank berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen sowohl in ihrer Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines Instru-
ments seit seiner erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, als auch in ihrer Bewertung der ECL. Die zukunftsorientierten
Informationen umfassen sowohl makroökonomische Prognosen als auch vorhandene Informationen auf Einzelkundenebene.
Die Informationen auf Einzelkundenebene, wie beispielsweise neue und / oder erwartete Veränderungen der finanziellen Situ-
ation des Kreditnehmers, die sich nicht in den letzten Abschlüssen widerspiegeln, werden im Rahmen des Ratingprozesses
erfasst und bewertet.
Die makroökonomischen Prognosen der EZB werden als Ankerpunkt für die Festlegung der realwirtschaftlichen Szenarien
eingesetzt. Basierend auf der Analyse der Wirtschaftsexperten der Researchabteilung der Bank und unter Berücksichtigung
weiterer Marktdaten werden zwei oder mehrere Szenarien definiert. Jedenfalls wird ein „Base-Case“-Szenario auf die zukünf-
tige Entwicklung der relevanten wirtschaftlichen Variablen definiert. Das „Base-Case“-Szenario stellt das wahrscheinlichste
Ergebnis dar und entspricht im Wesentlichen dem Baseline-Szenario der EZB. Das Szenario ist ebenfalls mit den Informa-
tionen abgestimmt, die von der Bank für andere Zwecke wie strategische Planung und Budgetierung verwendet werden. Es
werden darüber hinaus weitere mögliche Prognoseszenarien definiert, die ein vom “Base Case“ abweichendes Ergebnis der
relevanten wirtschaftlichen Variablen darstellen. Die Anzahl und Ausgestaltung der weiteren Szenarien richten sich den Vor-
gaben der EZB.
Der Prognoseprozess umfasst sowohl die Projektion der Entwicklung der relevanten wirtschaftlichen Variablen über die
nächsten drei Jahre als auch die Schätzung der Wahrscheinlichkeit für jedes Szenario. Die VBW bzw. der Volksbanken-Ver-
bund führt regelmäßig (halbjährlich) Stresstests mit „Schocks“ durch, um die Auswirkungen stark verschlechterter Wirt-
schaftsbedingungen zu quantifizieren und die Notwendigkeit einer Neukalibrierung des „Base-Case“-Szenarios und/oder der
anderen Prognoseszenarien zu analysieren.
Berücksichtigung der zukunftsgerichteten Informationen
Die Bank führt eine eingehende Analyse durch, um die Zusammenhänge zwischen der Veränderung der Ausfallraten und
der Veränderung der wichtigsten makroökonomischen Faktoren zu identifizieren und zu kalibrieren.
252 Jahresfinanzbericht 2024
Die Analyse für Privatkunden und für Unternehmenskunden (KMU und Corporates inkl. Spezialfinanzierungen) basiert auf
einer Zeitreihe von durchschnittlichen Ausfallraten, die aus dem intern verfügbaren Datensatz geschätzt werden. Für Port-
folien mit wenigen Ausfällen (Banken, Staaten, Gemeinde) werden die Downgrade- und Ausfallszeitreihen der externen
Ratingagenturen bzw. die Bilanzdaten der Gemeinden herangezogen. Auf Basis der historischen Zeitreihen werden mithilfe
von statistischen Verfahren die trennschärfsten makroökonomischen Variablen festgelegt. Dabei werden pro Portfolio mul-
tivariate Regressionsanalysen durchgeführt. Adverse makroökonomische Szenarien werden mithilfe von einem speziell auf
negative Beobachtungen kalibriertes, zweites Set von Regressionskoeffizienten abgebildet. Erklärende Variablen sind u.a.
das Gesamtwachstum des BIP und die Veränderung der Arbeitslosenrate in Österreich und in der Eurozone sowie markt-
basierte Indikatoren (Creditspreads, insb. Spreads zwischen den 10-jährigen österreichischen und deutschen Staatsanlei-
hen, sowie Aktienindizes repräsentativ für die Eurozone).
Definition von „Ausfall“ (Stage 3)
Die Definition des „Ausfalls“ ist vollständig an jene Ausfalldefinition der VBW für Zwecke der Eigenmittelunterlegung (CRR)
angepasst.
Ein finanzieller Vermögenswert gilt als ausgefallen (Stage 3), wenn:
– es unwahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen vollständig erfüllen wird, ohne auf
Maßnahmen wie die Verwertung einer Sicherheit (falls vorhanden) zurückzugreifen; oder
– der Kreditnehmer bei einer wesentlichen Kreditverpflichtung mehr als 90 Tage überfällig ist.
Die VBW setzt einen verbundweit einheitlich geregelten Ausfallserkennungsprozess ein, der sowohl automatisch ermittel-
ten als auch manuellen Ausfallsevents berücksichtigt und die Herabstufung des betroffenen Kunden in die Ratingklasse 5
sicherstellt.
Zu den Ausfallsevents zählen:
Ausfallsevent Auslösung Ratingstufe
90-Tage-Leistungsverzug automatisch 5A
30 Tage Verzug im Forbearance Fall automatisch 5A
Tilgungsträgerevent automatisch oder manuell 5A
Bildung einer EWB automatisch 5B
Unzureichenden erwarteten Cash-Flows manuell 5B
Ausbuchung automatisch 5E
Restrukturierung manuell 5C
Reforbearance automatisch 5C
Distressed Restructuring automatisch 5C
Fälligstellung am Konto (erfolgloser Mahnlauf) automatisch 5C
Umschuldung mit Verlust manuell 5C
Verzicht auf EWB aufgrund ausreichender Besicherung manuell 5B
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Konkurs manuell 5D
Sanierungsverfahren manuell 5D
Sonstige Fälligstellung manuell 5C
Ein im Ausfall befindliches Kreditengagement kann frühestens sechs Monate nach Beginn der Wohlverhaltensperiode gesun-
det und als Stage 1 oder Stage 2 rückgeführt werden, wenn innerhalb dieser sechsmonatigen Dauer Wohlverhalten gezeigt
wird und die anderen in CRR und in den internen Richtlinien festgeschriebenen Voraussetzungen zutreffen.
Rechtzeitige Erkennung von Ausfällen und Stage 2 Transfers – Ausfallerkennungsprozess
Zur rechtzeitigen Erkennung von Ausfällen setzt die Volksbank seinen Unlikeliness-To-Pay (UTP)-Bewertungsprozess ein,
der durch ein umfassendes Frühwarnsystem (EWS) unterstützt wird. Das EWS verwendet unterschiedliche qualitative und
quantitative Indikatoren, um potenzielle signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos zu ermitteln, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf Ratingherabstufungen, negative Kontoverhaltensbeobachtungen oder Verschlechterungen bestimmter
Finanzkennzahlen des Kreditnehmers. Forderungen an Kreditnehmer, deren Rückzahlung als unwahrscheinlich einge-
schätzt wird, werden zu Zwecken der Wertminderung der Stage 3 zugeordnet (s. o.).
Jahresfinanzbericht 2024 253252 Jahresfinanzbericht 2024
Kreditnehmer mit einem weniger starken, aber dennoch signifikanten Anstieg des Kreditrisikos (Kunden in der Intensiv-
betreuung) werden für Wertminderungszwecke als Stage 2 eingestuft. Somit werden die wesentlichen qualitativen Kriterien
für die Ausfallserkennung und für die Zuordnung in die Stage 2 im Rahmen desselben Prozesses und auf Basis einer ein-
heitlichen Daten- und Entscheidungsgrundlage festgelegt.
Darüber hinaus werden weitere, vollautomatisierte Kriterien für die Zuordnung in die Stage 2 herangezogen:
– Kreditnehmer mit einer Überfälligkeit (Leistungsverzug) von mehr als 30 Tagen bei wesentlichen Engagements,
– Konten mit Forbearancemaßnahmen,
– Alle Finanzinstrumente, bei denen die Bank nicht in der Lage ist, die Bonität beim erstmaligen Ansatz oder die Bonität
zum Stichtag zu beurteilen. Dabei kann festgehalten werden, dass aufgrund der umgesetzten Verfahren und Richtli-
nien fast ausschließlich unwesentliche Exposures davon betroffen sind.
Neben den qualitativen Kriterien setzt die Volksbank auch quantitative Stage-2-Transferkriterien ein. Die Bank kalibriert
eine bidirektionale Abbildung zwischen den Veränderungen der erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit und der Rating-
migration von der erstmaligen Erfassung bis zum aktuellen Stichtag unter Berücksichtigung der aktuellen zukunftsgerich-
teten Informationen. Somit werden die quantitativen Stagetransfers aus signifikanten Herabstufungen des aktuellen Ratings
des Kunden gegenüber der Bonität bei der erstmaligen Erfassung abgeleitet. Basierend auf der o. g. VB Masterskala mit 20
(Lebend-)Ratingstufen liegt die Anzahl der zu Stage 2 führenden Ratingklassenabstufungen von 1 bis 5, abhängig von der
Original- und Restlaufzeit des jeweiligen Finanzinstruments, vom anfänglichen Rating, vom Kundensegment sowie von den
aktuellen zukunftsgerichteten Informationen. Finanzielle Vermögenswerte mit einem Rating im Investment-Grade Bereich
zum Bewertungsstichtag – entspricht einer Ratingstufe von 2E oder besser anhand der VB Masterskala – werden als Stage 1
eingestuft (entsprechend der sog. „Low Credit Risk Exemption“, IFRS 9.5.5.10).
Die Rückführung von Stage 2 in Stage 1 erfolgt unmittelbar zum Bewertungsstichtag nach Wegfall der qualitativen und
quantitativen Stage 2 Kriterien (ohne Berücksichtigung von Wohlverhaltensperioden).
Messung des erwarteten Verlustes (Expected Credit Loss „ECL“)
Die Bank ermittelt den ECL auf Einzelinstrumentenbasis, unabhängig von der Wesentlichkeit des Engagements. Gegebenen-
falls werden kollektive Parameter und Annahmen herangezogen.
Das verwendete Wertminderungsmodell ermittelt die Risikovorsorge generell in Höhe der erwarteten Kreditverluste:
– über 12 Monate für Finanzinstrumente in Stage 1 (inklusive Finanzinstrumente mit einem niedrigen Ausfallrisiko – „Low
Credit Risk Exemption“),
– über die Restlaufzeit, für Finanzinstrumente in Stage 2 oder Stage 3.
ECL Lebendportfolio
Für das Lebendportfolio (Stage 1 und Stage 2) basiert die Messung auf Modellparametern, die aus intern entwickelten,
statistischen Modellen und anderen historischen Daten abgeleitet werden.
Die wichtigsten Modellparameter für die Messung von ECL sind:
– Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD);
– Exposure at Default (EAD), unterteilt in Secured-EAD und Unsecured-EAD; und
– Verlust bei Ausfall (LGD).
Die PD-Parameter sind abhängig vom aktuellen Rating und Segment des Kreditnehmers und werden wie oben beschrieben
an zukunftsorientierte Informationen angepasst.
Der EAD-Parameter wird als das prognostizierte zukünftige Exposure des betrachteten Finanzinstruments gemessen. Die
Projektion basiert auf dem Cashflow-Plan des Instruments. Für die ECL-Berechnung verwendet die Bank den Cash flow-
Plan aus dem Asset-Liability-Management (ALM)-System. Damit werden die ECL-Berechnung und das strategische Zins-
und Liquiditätsrisikomanagement aufeinander abgestimmt. Der Cashflow-Plan basiert auf den vertraglichen Bedingungen
des Finanzinstruments, einschließlich der Amortisation, und wird in Übereinstimmung mit den umfassenden ALM-Model-
len der Bank angepasst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zinsprognosen für variabel verzinsliche Instrumente. Für
außerbilanzielle Finanzinstrumente wie Kreditlinien oder Garantien verwendet die Bank Credit-Conversion-Factors (CCF),
254 Jahresfinanzbericht 2024
um den Forderungsbetrag im Falle eines Ausfalls zu ermitteln (EAD für Off-Balance). Die CCF-Parameter werden anhand
der Kontoverhaltensdaten von zuvor ausgefallenen Kunden über einen Zeitraum von 12 Monaten vor dem Ausfall geschätzt.
Für Produktarten, bei denen die internen Standarddaten begrenzt sind, verwendet die Bank die in der CRR festgelegten
regulatorischen CCF-Benchmarks.
Das EAD wird in Secured-EAD- und Unsecured-EAD-Teile unterteilt, die sich nach dem Wert der vom Kreditnehmer ver-
pfändeten Sicherheiten richten. Ausgangspunkt für die Secured-EAD-Berechnungen sind die Belehnwerte der Sicherhei-
ten. Diese Belehnwerte werden regelmäßig überprüft und entsprechend den Risikomanagementrichtlinien der Bank aktu-
alisiert. Der Secured EAD ist der Teil des EAD, der durch die Sicherheiten abgedeckt ist (begrenzt auf 100 % des EAD). Der
ungesicherte EAD wird als Rest des EAD betrachtet.
Der LGD ist die Höhe des wahrscheinlichen Verlusts bei einem Ausfall. LGD-secured und LGD-unsecured Parameter wer-
den separat ermittelt. Der Parameter LGD-secured spiegelt das Restrisiko wider, das sich aus der Wahrscheinlichkeit
ergibt, dass eine bestimmte Sicherheit zum Zeitpunkt des Ausfalls nicht zu einem nachhaltigen Preis liquidiert werden
kann. Der Parameter LGD-unsecured spiegelt die Bereitschaft und Fähigkeit eines ausgefallenen Kreditnehmers wider,
die Verpflichtungen bis über den Belehnwert der verfügbaren Sicherheiten hinaus zurückzuzahlen. Beide LGD-Parameter
in Kombination messen das Verwertungsrisiko, einschließlich der Kosten für die Liquidation von Sicherheiten, sowie den
Zeitwert des Geldes (basierend auf dem Effektivzinssatz der ausgefallenen Vermögenswerte).
Für die Hauptkundengruppen (Privatkunden, Unternehmen inkl. Spezialfinanzierungen) ermittelt die Bank die LGD-Para-
meter basierend auf der Historie der Einbringungsquoten von Forderungen gegen ausgefallene Kunden. Die historischen
Daten umfassen sowohl die wesentlichen Ereignisdaten (Ausfalldatum, Abschlussdatum, Ereignisstatus etc.) als auch die
einzelnen vorgenommen Buchungen (Rückzahlungen, Verwertungen, Abschreibungen). Statistische Verfahren werden ein-
gesetzt, um mögliche Verzerrungen der historischen Daten zu entgegnen. Bei der Analyse der historischen Daten werden
insbesondere die Ausfallsratingklasse, die Betreuungsart und der Sicherungsbetrag berücksichtigt.
Für bestimmte Portfolios, für die die Bank keine bzw. keine ausreichenden historischen Daten von Ausfallereignissen auf-
weist, wird eine Expertenschätzung vorgenommen. Basis für die Schätzung sind:
– Regulatorische Benchmarks, die in der CRR festgelegt sind
– Betriebswirtschaftliche Szenarioanalysen
– Externes und internes Research und Dokumentationen
Die erwarteten Verluste werden für Finanzinstrumente im Stage 1 über einen Zeitraum von 12 Monaten oder die Laufzeit
des Instruments, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, prognostiziert. Bei Finanzinstrumenten im Stage 2 werden die
erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit des Instruments prognostiziert. Die Laufzeit entspricht der vertraglichen
Laufzeit. Bei Finanzinstrumenten wie Kreditzusagen und Garantien wird die vertragliche Fälligkeit durch den ersten Tag
festgelegt, an dem die Bank das Recht hat, die Rückzahlung zu verlangen oder eine Kreditzusage oder Garantie zu kündi-
gen. In Fällen, in denen die vertragliche Laufzeit nicht bestimmt werden konnte (z. B. wenn der Kreditnehmer eine unbefris-
tete Verlängerungsoption hat), wird die Gesamtlaufzeit des Instruments auf 20 Jahre festgelegt.
Der ECL wird als Barwert der prognostizierten erwarteten Verluste berechnet. Die Diskontierung erfolgt mit dem Effektiv-
zinssatz des Instruments.
ECL Ausgefallene Forderungen
Bei ausgefallenen Kunden (Stage 3) hängt die Messung von der Signifikanz der Forderung ab.
Für ausgefallene Kunden mit einem Gesamtrahmen von über EUR 750 Tsd. sowie in einer begrenzten Anzahl von Sonder-
fällen wird die ECL-Schätzung ohne Anwendung statistischer Modellparameter durchgeführt. Stattdessen schätzt die VBW
die Cashflows großteils auf Einzelinstrumentenbasis mittels zweier Szenarien:
– Going Concern: Nach Restrukturierungs- und Forbearance-Maßnahmen ist der Kreditnehmer in der Lage,
die Verpflichtungen zu erfüllen.
– Gone Concern: Der Kreditnehmer ist nicht in der Lage, die Verpflichtungen zu decken und die Bank nimmt eine
Liquidation der Sicherheit vor.
Jahresfinanzbericht 2024 255254 Jahresfinanzbericht 2024
Die Recovery-Cashflows sowie die Wahrscheinlichkeiten für die beiden Szenarien werden auf Einzelinstrumentenbasis
unter Beachtung dokumentierter Benchmarks und Richtlinien geschätzt. Im Bedarfsfall werden weitere Szenarien definiert,
gewichtet und eingesetzt, um besonders positive (Gesundung bzw. Rückführung im Lebendbestand) oder besonders negative
(Komplettverlust bei Betreibungsfällen) Entwicklungen abzubilden.
Der ECL wird berechnet als die Differenz aus dem Buchwert der Finanzinstrumente und dem wahrscheinlichkeitsgewichteten
durchschnittlichen Barwert der Rückflüsse in den beiden Szenarien. Die Diskontierung erfolgt mit dem Effektivzinssatz des
Instruments.
Für ausgefallene Kreditnehmer, die nicht wie oben beschrieben, speziell behandelt werden, wird der statistische Modellansatz
angewendet. Der ECL wird durch Multiplikation des Buchwerts des Finanzinstruments mit dem LGD bestimmt. Der LGD-
Parameter wird aus den gleichen historischen Stichprobendaten geschätzt, die auch für die LGD im Lebendportfolio verwen-
det werden. Insbesondere der Sicherungsbetrag wird durch die Aufteilung des ausgefallenen Engagements in einen besicher-
ten und einen ungesicherten Teil und die Anwendung des LGD-secured bzw. LGD-unsecured berücksichtigt. LGD-Parameter
werden je nach Kundensegment, Ausfallsratingklasse und Betreuungsart festgelegt. Der Ansatz benötigt keine zusätzliche
Diskontierung, da der Zeitwert-Effekt bereits in die LGD-Schätzung einbezogen wird.
Bezüglich der Ausgestaltung und Gewichtung der makroökonomischen Szenarien verweisen wir auf die Angaben im Anhang
zur Ermittlung der Risikovorsorgen/Wertberichtigungen auf Kreditforderungen.
Post-Model-Adjustments
Für Kreditrisiken bzw. makroökonomische Entwicklungen, die nicht vollständig in den Modellen, Szenarien und Annahmen
abgebildet sind, wurden zusätzliche Risikovorsorgen gebildet (Adaptierung der systemseitig verwendeten Standardmetho-
dik, Erfassung von Post-Model-Adjustments). Wir verweisen auf die Angaben im Anhang zur Ermittlung der Risikovorsor-
gen/Wertberichtigungen auf Kreditforderungen – Post Model Adjustments.
Bezüglich des Bestands des Post-Model-Adjustments zum Ende des Geschäftsjahres verweisen wir auf die Angaben im
Anhang zum Jahresabschluss „2.1 Erläuterungen zu den Aktivposten – Zusammensetzung der Risikovorsorgen“
Wertberichtigungen Stage 3
Vor allem aufgrund von Neuausfällen bei gewerblichen Immobilienkunden ist die NPL-Quote der Bank in 2024 weiter ange-
stiegen. Im Vergleich mit den außerordentlich erfolgreichen Abwicklungen von NPL-Engagements bis Ende 2022 lag das
abgelaufene Geschäftsjahr im Abwicklungsbereich unterdurchschnittlich.
Sensitivitätsanalysen der Risikovorsorgen
Um die Schätzunsicherheiten der Modelle zur ECL-Bemessung in der aktuellen neuartigen Situation zu quantifizieren,
werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt.
Die Stagezuordnung erfolgt stets auf Einzelkunden- bzw. Einzelkontoebene und setzt voraus, dass die Bank eine Einzelkun-
denbonitätsbeurteilung angemessen durchführen kann. Um die Effekte aus Schätzunsicherheiten der zugrundeliegenden
Annahmen darzulegen, werden die Effekte einer hypothetischen Stage 2 bzw. Stage 1 Zuordnung des Gesamtportfolios von
Kundenforderungen analysiert.
Basis für die makroökonomischen Szenarien sind die publizierten Prognosen von EZB/OeNB, WIFO, EU-Kommission und
IWF. Das Basisszenario beinhaltet einen verhaltenen Aufschwung 2025/26, gefolgt von einer Rückkehr zum Potenzial-
wachstum. Das BIP-Wachstum ist anfänglich konsum-, ab 2026 auch investitionsgetrieben. Auch die Außenwirtschaft zählt
zu den positiven Treibern, während die Verunsicherung von Konsumenten und Investoren aufgrund des vorangegangenen
Teuerungsschubs, der auch die preisliche Wettbewerbsfähigkeit betrifft, sowie der Geopolitik und anderer Unsicherheits-
faktoren (in abnehmendem Ausmaß) hemmt. Der Inflationsrückgang setzt sich fort und mündet im EZB-Ziel von 2 % ab
2027. Das erwartete Marktwachstum der Kredite 2025 entspricht in Summe der WIFO-Prognose der Forderungen an öster-
reichische Nichtbanken (2,7 %). Da die Erholung bei den privaten Haushalten beginnt, ist deren Kreditwachstum im Jahr
2025 etwas höher als jenes der Unternehmen. Die Immobilienpreise und das Kreditwachstum leiden unter der verlänger-
ten Konjunkturschwäche, profitieren aber von beschleunigt fallenden Zinsen. Für die IFRS 9 Rechnung wird eine obere und
untere Bandbreite bei besseren (positives Szenario) bzw. schlechteren (adverses Szenario) Rahmenbedingungen ermittelt.
256 Jahresfinanzbericht 2024
Für die Wertminderung im Kreditrisiko werden makroökonomischen Parameter wie „BIP Wachstum Österreich“, Spread
zu Deutschland – BP AT-DE 10“, „Arbeitslosigkeit Eurozone – Änderung in BP“, „Aktienkurs Eurostoxx 50“ je Szenario und
jeweils für die Jahr 2025 bis 2027 definiert und in weiterer Folge für die Schätzung der Kreditrisikoparameter heranzogen.
Bei der ECL-Bemessung für Stage-3-Kunden werden aktuelle Schätzungen für die Marktwerte der Sicherheiten heran-
gezogen und Sensitivitätsanalysen hinsichtlich dieser Marktwerte durchgeführt. Darüber hinaus werden Kunden in der
Sanierung mit tendenziell niedrigeren Risikovorsorgen als Betreibungskunden versehen. Die Effekte aus einem Übergang
des Sanierungs-Portofolios in die Betreibung werden zusätzlich als Teil der Sensitivitäten im NPL-Bereich berücksichtigt.
Aufsichtsrechtliche Risikovorsorge – NPL Backstop
Aufgrund der Anforderungen zur Mindestdeckung notleidender Risikopositionen gem. CRR kann für die betroffenen Risiko-
positionen ein zusätzlicher Eigenkapitalbedarf entstehen. Diese Bestimmungen ergänzen die für den Volksbanken-Verbund
zuvor bereits geltenden Anforderungen der EZB (Supervisory Coverage Expectations for NPE) und der Anforderungen, wel-
che mittels SREP-Bescheids übermittelt wurden. Somit unterliegen alle notleidenden Risikopositionen einer der erwähnten
Anforderungen und können einer regulatorischen Bevorsorgung in Form von Abzugsposten auf das Eigenkapital in Säule 1
bzw. Säule 2 ausgesetzt sein. Die Ermittlung dieser Bevorsorgung erfolgt im Volksbanken-Verbund vollautomatisiert.
Um die Eigenkapitaleffekte möglichst zu begrenzen, wurde eine Beschränkung der Verweildauer im NPL-Portfolio einge-
führt.
Kreditrisikoberichtswesen
Das Kreditrisiko-Reporting erfolgt monatlich (gekürzte Version) bzw. quartalsweise (detaillierte Version) mit dem Zweck,
stichtagsbezogen eine detaillierte Darstellung des bestehenden Kreditrisikos darzustellen und an den Gesamtvorstand zu
berichten. Entsprechende Reports werden für die VBW, die wesentlichen Einheiten und die wesentlichen Geschäftsfelder
erstellt. Die Informationen fließen auch in die Kreditrisikoteile des Gesamtbankrisikoberichts ein.
Die Berichte umfassen die quantitative Darstellung der steuerungsrelevanten Informationen zum Kreditrisiko, die durch
eine kurze Lageeinschätzung und gegebenenfalls weitere qualitative Informationen ergänzt werden.
Folgende Analysen sind Bestandteil des Reports:
– Portfolioverteilung
– Neugeschäftsentwicklung
– Bonitätsverteilungen
– Non-performing loans (NPL)
– Forbearance
– Kreditrisikokonzentrationen
– Ländergruppenanalyse
– Kundensegmente
– Branchenverteilungen
Zusätzlich zur Berichterstattung im Rahmen des Gesamtbankrisikoberichts wird monatlich unmittelbar nach Ultimo basie-
rend auf tagesaktuellen Rohdaten aus dem Kernbanksystem ein Fast Close Risk Report auf Verbundebene erstellt. Der Bericht
gibt eine erste Indikation zur aktuellen Entwicklung des Kundenportfolios, der Krisenindikatoren sowie In- und Outflows im
NPL (Non Performing Loans) und Forbearance Portfolio und Informationen zur Entwicklung des Überziehungportfolios. Wei-
ters ist eine Kurzübersicht zur Entwicklung der Risikovorsorgen beinhaltet, um Entwicklungen laufend verfolgen und Maßnah-
men zeitnah umsetzen zu können.
c) Marktrisiko
Das Marktrisiko ist definiert als Risiko eines Verlustes durch ungünstige Entwicklungen von Marktrisikofaktoren, z. B. Zinsen,
Credit Spreads, Wechselkurse und Volatilitäten. Die VBW unterscheidet folgende Risikoarten des Marktrisikos:
– Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
– Credit Spread Risiko im Bankbuch
– Marktrisiko im Handelsbuch
– Fremdwährungsrisiko (offene Devisenpositionen)
– Weitere Bewertungsrisiken (IFRS Fair Value Änderung)
Jahresfinanzbericht 2024 257256 Jahresfinanzbericht 2024
Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
Zinsänderungsrisiken entstehen hauptsächlich durch das Eingehen von Fristentransformation, welche durch eine abwei-
chende Zinsbindung zwischen Aktiva und Passiva entsteht. Die VBW verfolgt die Strategie einer positiven Fristentransforma-
tion in der die Zinsbindung der Aktiva länger ist als jene der Passiva und die im Zinsergebnis eine Einkommensquelle in Form
des Strukturbeitrags darstellt. Die Zinsposition ergibt sich hauptsächlich aus dem Kundengeschäft, in dem auch Fixzins-
darlehen vergeben werden, welche durch Kundeneinlagen mit kurzer Zinsbindung refinanziert werden. Das Fixzins-Portfolio
wurde über mehrere Jahre aufgebaut, wodurch eine rollierende Fixzinsposition entstand.
Das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch umfasst sämtliche zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte (mit
Ausnahme von Geschäften des Handelsbuches) sowie sonstige zinssensitive Aktiva und Passiva (Beteiligungen und Rück-
stellungen). Die mit dem Kundengeschäft einhergehende Zinsrisikoposition der VBW besteht hauptsächlich aus indexgebun-
denen Krediten sowie Krediten mit fixer Verzinsung, Einlagen ohne Zinsbindung bzw. befristeter Bonus-Verzinsung in Form
von Sicht- und Spareinlagen und fix verzinster Einlagen. Berücksichtigt werde auch die impliziten Zinsuntergrenzen sowohl
im aktivseitigen als auch passivseitigen Kundengeschäft. Weitere maßgebliche Einflussfaktoren sind Anleihepositionen des
Eigendepots, Eigenemissionen und die zur Steuerung der Zinsposition eingesetzten Zins-Swaps. Zum Hedging unter IFRS
und UGB können sowohl Layer Hedges für Fixzinskreditportfolios als auch Cash-Flow Hedges für indexgebundene Kreditport-
folios eingesetzt werden. Auch Micro Hedges für Wertpapierpositionen, Emissionen und einzelne Kredite können eingesetzt
werden. Kundengeschäft ohne Laufzeit und ohne Zinsbindung bzw. mit befristeter Bonus-Verzinsung wird mittels Zins-Repli-
katen in die Modellierung des Zinsrisikos aufgenommen, um die Sensitivität gegenüber Zinsänderungen abzubilden (z. B. für
Giro- und Spareinlagen und Giro-Forderungen).
Es wird zwischen dem barwertigen Zinsänderungsrisiko (EVE-Risiko, Economic Value of Equity) und dem Zinsertragsrisiko
(Net Interest Income-/NII-Risiko) unterschieden. Das barwertige Zinsänderungsrisiko wird mit dem EVE-Koeffizienten gemäß
Art 84 CRD und dem RTS für den Zinsrisiko-Ausreißertest, dem PVBP (Price Value of a Basis Point) sowie dem Zinsbuch-VaR
gemessen. Der VaR fließt im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung in den ICAAP ein. Das Zinsertragsrisiko wird mit dem
NII-Koeffizienten (ebenfalls gemäß Art 84 CRD und dem RTS für den Zinsrisiko-Ausreißertest) gemessen. Die beiden Koeffizi-
enten des regulatorischen Ausreißertests sind als strategische RAS-Kennzahl definiert.
Die VBW weist strategiekonform eine positive Zinsfristentransformation auf – gemessen mit dem regulatorischen EVE-Koeffi-
zienten und dem PVBP. Das barwertige Zinsänderungsrisiko besteht bei positiver Fristentransformation in steigenden Zinsen.
Durch fortgesetztes Fixzinskreditwachstum und Umschichtungen von indexgebundenen in fixverzinste Kredite, waren zur
Einhaltung des internen Triggers im ersten Halbjahr 2024 Hedges erforderlich. Durch eine Rekalibrierung und Remodellie-
rung der Zinsreplikate ist der EVE-Koeffizient im Juli 2024 deutlich gesunken und löst seither keinen Hedgebedarf mehr aus.
Die monatliche Volatilität im Koeffizienten entstand hauptsächlich durch die üblichen Zahlungsverkehrs- und Fixing-Effekte.
Das Zinsertragsrisiko besteht, im Unterschied zum barwertigen Zinsrisiko, in fallenden Zinsen, insbesondere der kurzfristigen
Zinsen. Das liegt hauptsächlich daran, dass weiterhin ein großer Teil der Aktiva indexgebunden ist und die Zinsanpassung
bei Kundeneinlagen vergleichsweise träge erfolgt. Durch die Rekalibrierung und Remodellierung der Zinsreplikate stieg der
NII-Koeffizient im Juli 2024 deutlich an, wodurch Hedgebedarf entstand.
-600
-400
-200
0
200
400
600
800
1.000
1.200
O/N-6 M > 6-12 M > 1-4 J > 4-7 J > 7-10 J > 10-15 J > 15-20 J > 20 J
Volumen 31.12.2024 Volumen 31.12.2023
258 Jahresfinanzbericht 2024
Charakteristisch im Zins-Gap ist der Aktiv-Überhang (netto) im Laufzeitband bis 6 Monate, welcher hauptsächlich durch
das indexgebundene Kreditportfolio entsteht. In den Laufzeitbändern bis 10 Jahre senken die durch die Zins-Replikate
modellierten Kundeneinlagen den Zins-Gap. Im langfristigen Bereich über 10 Jahre ergeben sich Aktiv-Überhänge durch
Fixzinskredite.
Gesteuert wird die Zinsposition des Volksbanken-Verbunds durch das Asset-Liability-Committee (ALCO) der ZO im Rahmen
von Risikolimiten, welche vom Risikocontrolling festgelegt und vom Vorstand über die Risikostrategie genehmigt werden.
Das ALCO wird in der ZO monatlich oder bei Bedarf auch ad hoc abgehalten. Die Leitung des ALCO obliegt dem Asset-
Liability-Management (ALM) der ZO, welches organisatorisch dem Bereich Treasury zugeordnet ist. Maßnahmenvorschläge
für die Steuerung der Zinsposition werden vom ALM in Abstimmung mit dem Risikocontrolling und den lokalen ALCOs der
zugeordneten Kreditinstitute erarbeitet. Das Zinsrisikoreporting im ALCO erfolgt durch die Abteilung Markt- und Liqui-
ditätsrisiko der ZO. Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt sowohl aus einer barwertigen Sicht als auch aus einer periodi-
schen-/GuV-orientierten Sicht.
Konzentrationsrisiko
Im Zinsänderungsrisiko bestehen keine Konzentrationsrisiken.
Credit Spread Risiko
Bei dem für das Credit-Spread-Risiko relevanten Portfolio handelt es sich um das eigene Anleiheportfolio sowie um Forde-
rungen an Kunden, welche nach IFRS 9 Vorschriften das SPPI-Kriterium nicht erfüllen und daher im nach IFRS/IAS erstell-
ten Konzernabschluss der VBW unter den Bestimmungen des IFRS 9 als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“
(„fair value through profit and loss“; „FVTPL“) bewertet werden müssen.
Das eigene Anleiheportfolio wird hauptsächlich als Liquiditätspuffer und überwiegend zentral in der VBW gehalten. Es ist
daher hauptsächlich in Anleihen des öffentlichen Sektors europäischer Staaten mit guter Bonität und in „Covered Bonds“
investiert und zum Großteil an die regulatorische Liquidity Coverage Ratio (LCR) anrechenbar. Darüber hinaus wird seit
dem Geschäftsjahr 2024 auch ein Opportunitätsportfolio durch Investments in Corporates und Senior Financials aufgebaut,
um Liquiditätsreserven möglichst ertragreich zu veranlagen. Da im Anleiheportfolio im Falle eines Liquiditäts bedarfs even-
tuelle stille Lasten in Ausnahmefällen realisiert werden, werden somit auch diese nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten („amortised cost“; „AC“) bewerteten Positionen im Credit Spread Risiko berücksichtigt.
Bei den gem. IFRS 9 SPPI-schädlichen Forderungen an Kunden, welche unter IFRS 9 als FVTPL gewidmet sind, handelt
es sich um ein ablaufendes Portfolio. Neugeschäft erfolgt hier nur in Ausnahmefällen. Andere mit einem Credit Spread
behaftete Bilanzpositionen werden als nicht Credit Spread sensitiv eingestuft, da eventuell bestehende stille Lasten nicht
realisiert werden können.
Es wird zwischen dem barwertigen Risiko (EVE-Risiko) und dem periodischen Risiko (NII-Risiko) unterschieden. Die bar-
wertige Risikomessung erfolgt über einen Credit Spread-VaR und der Sensitivität gegenüber einem Anstieg der Credit
Spreads um 100 BP. Zur Berechnung des VaR wird das Portfolio in Risikocluster gegliedert, abhängig von Rating, Branche,
Produktart und Seniorität. Der VaR fließt im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung in den ICAAP ein. Das Reporting
erfolgt monatlich im ALCO und ist Bestandteil des Gesamtbankrisikoberichts.
Die Risikomessung des periodischen Credit Spread Risikos (NII-Risiko) wird derzeit aufgebaut. Dieses Risiko ist allerdings
nicht materiell, da der überwiegende Teil des Anleiheportfolios in hohen Bonitäten mit geringen Spreads investiert ist,
wodurch es nicht zu einem materiellen Rückgang der Spreads von Neuinvestments kommen kann. Bei den nach IFRS 9
FVTPL klassifizierten Kundenforderungen sind Neuinvestments nur in Ausnahmefällen möglich (s.o.), wodurch auch hier
kein materielles Risiko entsteht. Der Großteil des Anleihe-Portfolios ist unter IFRS 9 als AC klassifiziert. Das Volumen von
FVTPL klassifizierten und bewerteten Kundenforderungen ist gering.
Konzentrationsrisiko
Konzentrationsrisiken im Credit Spread Risiko können auf Ebene von Emittenten oder Risikoclustern im Sinne von gleicharti-
gen Emittenten entstehen. Die Risikocluster werden im ALCO berichtet. Die größten Konzentrationen per 31. Dezember 2024
bestehen im Risikocluster Covered Bonds und bei der Republik Österreich. Einzelemittentenkonzentrationen sind durch die
Emittentenlinien im Kreditrisiko begrenzt.
Jahresfinanzbericht 2024 259258 Jahresfinanzbericht 2024
Marktrisiko im Handelsbuch
Das Marktrisiko im Handelsbuch in der VBW hat eine untergeordnete Bedeutung. Das Handelsbuch wird zentral in der ZO
geführt. Die ZKs führen kein Handelsbuch. Das Handelsbuch übernimmt hauptsächlich die Rolle des Transforma tors, in
dem kleinere Losgrößen aus dem Kundengeschäft gesammelt werden und am Markt dynamisch gehedged werden. Zusätz-
lich werden durch Treasury Marktrisiken im Rahmen der genehmigten Limite eingegangen, um entsprechende Erträge zu
erwirtschaften. Das Handelsbuchvolumen liegt durchgehend unter der aufsichtsrechtlichen Schwelle von EUR 500 Mio.
(Art. 325a CRR).
Die Risikomessung erfolgt hauptsächlich über einen VaR der Zins-, Volatilitäts- und Fremdwährungsrisiken (historische
Simulation), einen BPV-Brutto und -Netto (Outright) und einer indikativen P&L für das Stop Loss Limit. Zusätzlich bestehen
branchenübliche Limite für Kennzahlen zu Optionen („Griechen“). Das Reporting erfolgt täglich an die Bereiche Treasury
und Risikocontrolling und monatlich im ALCO.
Das Risiko des Handelsbuchs in der VBW ist verhältnismäßig gering und entsteht hauptsächlich in EURO nominierten Zins-
positionen.
Fremdwährungsrisiko (offene Devisenpositionen)
Das Fremdwährungsrisiko aus der offenen Devisenposition ist in der VBW immateriell. Es entsteht durch die Wertänderung
offener Forderungen und Verbindlichkeiten in einer Fremdwährung durch Schwankungen der Wechselkurse. Es wird durch
Treasury im Rahmen des Liquiditätsmanagement minimiert.
d) Liquiditätsrisiko
Die wichtigsten Refinanzierungsquellen der VBW bestehen aus hoch diversifizierten Kundeneinlagen, die sich als stabiles
Funding erwiesen haben sowie aus Einlagen der Volksbanken. Naturgemäß entsteht daraus der überwiegende Teil des
Liquiditätsrisikos. Die Stabilität unserer Kundeneinlagen hat sich zuletzt in der Corona-Pandemie 2020/2021 gezeigt. Die
Volksbanken generieren erfolgreich Kundengelder, welche die VBW als ZO zu veranlagen hat.
Am Kapitalmarkt besteht für die VBW als ZO des Volksbanken-Verbundes die Möglichkeit der Refinanzierung durch
Emissio nen, hauptsächlich durch Covered Bonds. Der Anteil von Kapitalmarkt Funding an der Bilanzsumme ist durch das
Bilanzwachstum trotz der beiden Benchmark Emissionen weiterhin gering. Die VBW verfügt als einziges Institut im Ver-
bund über einen Zugang zu EZB/OeNB und kann sich damit auch über Zentralbankmittel refinanzieren.
In der VBW wird zentralisiert für den Verbund sowohl die operative, kurzfristige Liquiditätssteuerung als auch das mit-
tel- bis langfristige Liquiditätsmanagement durchgeführt. Über die VBW decken die zugeordneten Kreditinstitute ihren
Refinanzierungsbedarf ab und legen ihre Überschussliquidität an. Die verbundweite Überwachung und Limitierung des
Liquiditätsrisikos sowie die methodischen Vorgaben betreffend Risikomessung erfolgt durch die Abteilung Markt- und
Liquiditätsrisikocontrolling in der VBW. Gesteuert wird die Liquiditätsposition des Volksbanken-Verbundes durch das ALCO
bzw. das Treasury der ZO der VBW im Rahmen von Risikolimiten, welche vom Risikocontrolling festgelegt und vom Vorstand
genehmigt werden. Das operative Liquiditätsmanagement erfolgt durch die Abteilung Liquiditätsmanagement im Bereich
Treasury. Sie ist auch zuständig für das Transferpricing, das verbundweite zentrale Management von Collateral, die Festset-
zung der Fundingstruktur, die Disposition der verfügbaren liquiden Mittel und die Einhaltung der Refinanzierungsstrategie.
Im Liquiditätsrisiko wird zwischen Illiquiditätsrisiko und Fundingverteuerungsrisiko unterschieden. Das Illiquiditätsrisiko
ist die Gefahr, Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bedienen zu können. Es besteht für den Verbund,
bestehend aus Retailbanken, typischerweise in einem „Bankrun“. Dieser tritt ein, wenn Kunden aufgrund eines Vertrau-
ensverlustes große Volumina an Einlagen abziehen und gleichzeitig der Bank alternative Fundingquellen nicht zugänglich
sind. Das Illiquiditätsrisiko wird durch das Vorhalten eines ausreichenden Liquiditätspuffers gesteuert. Der VBW obliegt
die zen trale Verwaltung des Liquiditätspuffers für den gesamten Volksbanken-Verbund. Der Liquiditätspuffer besteht
hauptsächlich aus hochliquiden Anleihen, welche großteils LCR-anrechenbar sind, Einlagen bei der Nationalbank, EZB-
Tender potenzial und Covered Bond Emissionspotenzial. Die Liquidität des Liquiditätspuffers wird regelmäßig getestet. Das
Fundingverteuerungsrisiko ist die Gefahr, dass zwar Zugang zu Funding besteht, dieses aber teurer wird. Das Fundingver-
teuerungsrisiko belastet die GuV. Es wird als GuV-Risiko im Rahmen des ICAAP berücksichtigt.
Die Risikomessung und Limitierung des Illiquiditätsrisikos erfolgt über die regulatorischen Kennzahlen LCR und NSFR,
die Survival Period aus dem bankinternen Liquiditäts-Stresstesting. Die LCR zielt auf die Sicherstellung der kurzfristigen
260 Jahresfinanzbericht 2024
Zahlungsfähigkeit von Banken unter Stressbedingungen über einen kurzfristigen Zeithorizont von 30 Kalendertagen ab.
Die NSFR beschränkt die Liquiditätsfristentransformation, indem in Abhängigkeit der Liquiditätscharakteristika der Aktiva
und sonstigen außerbilanziellen Geschäften einer Bank ein Mindestvolumen an stabiler Refinanzierung festgelegt wird. Die
Survival Period beschreibt jenen Zeitraum, in dem in einem Stress-Szenario der vorgehaltene Liquiditätspuffer ausreicht,
um kumulierte Nettoliquiditätsabflüsse abzudecken. Die Berechnung der Kennzahlen erfolgt monatlich, und für die LCR
zusätzlich wöchentlich. Die Risikomessung des Fundingverteuerungsrisikos erfolgt durch eine Szenarioanalyse, welche die
Auswirkung auf die Fundingkosten unter Berücksichtigung allgemeiner Planungsunsicherheiten sowie adverser idiosyn-
kratischer Bedingungen berücksichtigt. Diese Berechnungen gehen in den ICAAP sowie das verbundweite Stresstesting
ein.
Liquiditätsausstattung und Liquiditätskennzahlen im Jahr 2024:
Die VBW weist im Jahr 2024 weiterhin eine komfortable Liquiditätsausstattung auf. Im Geschäftsjahr 2024 setzte sich der
Anstieg der Kundeneinlagen plangemäß fort. Die Umschichtungen von Giro-/Spareinlagen in Termineinlagen nahmen mit
sinkendem Zinsniveau ab und gegen Jahresende war ein Rückfluss von Termineinlagen zu Giro-/Spareinlagen zu beob-
achten. Zusätzliche Liquidität wurde am Kapitalmarkt durch zwei Tier-2-Benchmark-Emissionen aufgenommen. Wei-
tere Emissionen im Kundenbereich führen nicht zu materiellen Liquiditätszuflüssen, da diese Liquidität meist aus Ein-
lagen stammt. Gleichzeitig war der zusätzliche Liquiditätsbedarf durch das Kreditgeschäft gering. Die letzte Trance der
in 2020/2021 aufgenommenen Zentralbankmittel (TLTRO) wurde im Juni 2024 rückgezahlt. Kundenforderungen werden
weiterhin annähernd durch Kundeneinlagen refinanziert.
Per 31. Dezember 2024 weist die LCR einen Wert von 201 % auf (2023: 203 %). Die NSFR lag im Jahr 2024 stabil auf hohen
Niveaus zwischen 180 % und 200 % und zeigt damit die auch längerfristig solide Liquiditätsstruktur der Volksbank Wien als
Zentralinstitut des Volksbanken Verbunds.
Konzentrationsrisiko
Durch das diversifizierte Funding bei Kundeneinlagen ist das Konzentrationsrisiko nicht materiell. Risikocluster könnten
auf Kundenebene entstehen. Daher werden die größten Einlagen auf Kundenebene sowohl im Risikocontrolling als auch
im operativen Liquiditätsmanagement überwacht. Sie liegen in der Regel unter 1 % der Bilanzsumme. Ausnahmen ergeben
sich nur kurzfristig bei einzelnen Großkunden zur Durchführung von Zahlungsverkehrstransaktionen bzw. zum Liquiditäts-
spitzenausgleich. Diese Einlagen werden im Rahmen der Liquiditätsrisikosteuerung regelmäßig überwacht und berichtet.
e) Operationelles Risiko
Die VBW definiert das Operationelle Risiko als Gefahr von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von
internen Verfahren (Prozessen), Menschen, Systemen oder externen Ereignissen sowie die damit in Verbindung stehen-
den Rechtsrisiken. Die Themen Reputations-, Verhaltens-, Modell-, IT- und Sicherheitsrisiko sind mit dem Operationellen
Risiko eng verbunden und werden aktiv mitberücksichtigt. Die Berechnung des regulatorischen Eigenmittelerfordernisses
erfolgt nach dem Standardansatz. Für die ökonomische Betrachtung wird eine interne Methode, basierend auf Verlustdaten
und Risikoszenarien, verwendet.
Organisation
In der VBW ist das Linienmanagement für das Management der operationellen Risiken (OpRisk Management) verantwortlich.
Dieses wird dabei durch zentral und dezentral angesiedelte Experten aus den Bereichen operationelles Risiko und internes
Kontrollsystem unterstützt. Ziel ist die Optimierung von Prozessen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit von operationellen Risi-
ken zu verringern und/oder die Auswirkung operationeller Schäden zu reduzieren. Eine bereichsübergreifende Zusammen-
arbeit (insbesondere mit Compliance, Interner Revision und Security-, & Outsourcing-Governance) ermöglicht eine optimale
und umfassende Steuerung operationeller Risiken.
Methoden im Management operationeller Risiken
Im Rahmen des Managements operationeller Risiken werden sowohl quantitative als auch qualitative Methoden verwendet.
Quantitative Elemente sind beispielsweise die Durchführung von Risikoanalysen, die Durchführung von Stresstests, die
Festlegung und Überwachung des Risikoappetits sowie der Risikoindikatoren, die Erstellung der Ereignisdatensammlung
und die Risikoberichterstattung. Qualitative Steuerungsmaßnahmen umfassen die Durchführung von Schulungen, Durch-
führung von Risikoanalysen, Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, Ursachenanalyse im Rahmen der Ereignisdatensamm-
lung, die Implementierung einheitlicher IKS Kontrollen sowie die Risikoberichterstattung.
Jahresfinanzbericht 2024 261260 Jahresfinanzbericht 2024
Im Fall der Überschreitung der für das operationelle Risiko definierten Kennzahlen kommt der definierte Eskalationsprozess
zur Anwendung. Dieser sieht eine detaillierte Ursachenanalyse sowie in weiterer Folge die Einleitung von Maßnahmen vor.
Abgeleitet aus der Risikostrategie gelten folgende Grundsätze und Prinzipien im OpRisk-Management:
– Als oberstes Ziel für den gesamten OpRisk Managementprozess wird die Optimierung von Prozessen zur Verringerung
der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der Auswirkung operationeller Schäden festgeschrieben.
– Die Ereignisdokumentation erfolgt vollständig und angemessen verständlich in einer elektronischen Plattform,
um sachverständigen Dritten die Möglichkeit zu geben, Nutzen daraus zu ziehen. Operationelle Ereignisse werden
verbund weit in einheitlicher Form erfasst. Die daraus resultierende Transparenz über eingetretene Ereignisse ermög-
licht eine aus der Historie abgeleitete Risikobewertung.
– Die Methoden, Systeme und Prozesse im OpRisk-Management werden von der ZO vorgegeben und sind von den
jeweiligen Instituten einzuhalten.
– Die Angemessenheit der Risikosteuerungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie weiterer risikominimierender
Maß nahmen wird laufend, zumindest jedoch jährlich, bewertet und an den Vorstand berichtet. Maßnahmen zur
Risiko steuerung umfassen beispielsweise Bewusstseinsbildung/Schulungen, die Überwachung der OpRisk-Risiko-
kennzahlen, die Sicherstellung von Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Kunden- und Unternehmensdaten
die betriebliche Notfallplanung, aber auch insbesondere die angemessene Trennung von Verantwortlichkeiten sowie
die Beachtung des 4-Augen-Prinzips. Operationelle (Rest-) Risiken, die nicht vermieden, vermindert oder transferiert
werden, müssen formal und nachweislich durch die Geschäftsleitung akzeptiert werden.
– Die Effizienz des OpRisk Managements wird auch durch periodische und unabhängige Revisionsprüfungen sicher-
gestellt.
Internes Kontrollsystem
In der VBW ist ein internes Kontrollsystem (IKS) nach den Prinzipien der international anerkannten Standards des Commit-
tee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) installiert. Es existieren detaillierte Beschreibungen
der IKS-Abläufe und der Kontrollmaßnahmen. Die Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug auf das IKS sind klar definiert.
Für das IKS erfolgt ein regelmäßiges Reporting. Kontrollaktivitäten werden dokumentiert und überprüft, die IKS-relevanten
Risiken werden regelmäßig evaluiert und angepasst. Somit ist ein laufender Optimierungsprozess gewährleistet. Die Revision
prüft in ihrer Funktion als unabhängige Überwachungsinstanz das IKS. Geprüft werden die Wirksamkeit und Angemessenheit
des IKS sowie die Einhaltung der Arbeitsanweisungen. Das OpRisk und IKS-Rahmenwerk stellt die einzelnen untereinander
in Zusammenhang stehenden Komponenten dar, die im gesamten Volksbanken-Verbund zur Identifikation, Messung, Über-
wachung und Steuerung des operationellen Risikos implementiert sind. Die enge Verzahnung des OpRisk Managements mit
dem IKS gewährleistet die entsprechende Berücksichtigung der operationellen Risiken auch innerhalb der VBW.
f) Sonstige Risiken
An sonstigen wesentlichen Risiken sieht sich der Volksbanken-Verbund dem strategischen Risiko, dem Eigenkapitalrisiko,
dem direkten Immobilienrisiko, ESG Risiken Compliance-Risiken sowie Risiken aus Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung,
Sanktionen & Embargos gegenüber.
Das strategische Risiko ist das Risiko einer negativen Auswirkung auf Kapital und Ertrag durch geschäftspolitische Entschei-
dungen oder mangelnde Anpassung an Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld.
Unter Eigenkapitalrisiko versteht der Volksbanken-Verbund die Gefahr einer unausgewogenen Zusammensetzung des ban-
kinternen Eigenkapitals hinsichtlich Art und Größe der Bank oder Schwierigkeiten, zusätzliche Risikodeckungsmassen im
Bedarfsfall schnell aufnehmen zu können.
Das direkte Immobilienrisiko beschreibt die Gefahr, dass es zu negativen Wertänderungen im Immobilienportfolio (Immobilien
in der Bilanz der VBW oder der Bilanz eines Tochterunternehmens) kommt.
Weitere Risiken wie z. B. Conduct-Risiken, Compliance-Risiken, Rechtsrisiken, Modellrisiken, IT- und Systemrisiken sowie
Auslagerungsrisiken werden u.a. im Compliance-Rahmenwerk, im Rahmenwerk für operationelle Risiken und im Rahmen-
werk für Auslagerungen berücksichtigt.
262 Jahresfinanzbericht 2024
ESG-Risiken bezeichnen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Klima, Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung,
dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Volksbanken-Verbundes haben könnten.
Zur Steuerung dieser Risiken sind vor allem organisatorische und prozessuale Maßnahmen implementiert. ESG-Risiken wer-
den in bestehenden Risikokategorien abgebildet.
Unter Beteiligungsrisiko versteht die Bank das Risiko, dass eine gehaltene Beteiligung ausfällt. Das Ausfallrisiko von Betei-
ligungen wird über das Credit Value at Risk Modell berechnet und im Zuge des Kreditrisikoreportings auch berichtet und im
UGB-Abschluss berücksichtigt, wobei nicht nur klassische Beteiligungen, sondern auch Kredite an diese Beteiligungen, die
der „IAS 24 Related Parties Definition“ entsprechen, in dieser Risikoart berücksichtigt werden.
Das Beteiligungsvolumen zu Anschaffungswerten beträgt zum 31.12.2024 EUR 236,6 Mio. (2023: EUR 317,6 Mio.), wovon
EUR 108,5 Mio. (2023: EUR 108,5 Mio.) auf verbundene Unternehmen und EUR 128,1 Mio. (2023: EUR 209,1 Mio.) auf Betei-
ligungsunternehmen entfallen. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind vorwiegend dem
Finanzdienstleistungssektor zuzuordnen. Zum 31.12.2024 liegen kumulierte Abschreibungen auf Anteile an verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 100,2 Mio. (2023: EUR 92,7 Mio.) und auf Beteiligungen in Höhe von EUR 35,1 Mio. (2023:
EUR 123,4 Mio.) vor. Abwertungen von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden 2024 in Höhe von
EUR 7,7 Mio. (2023: EUR 41 Tsd.) vorgenommen. Zuschreibungen erfolgten im Geschäftsjahr in Höhe von EUR 2,4 Mio. (2023:
EUR 9,0 Mio.).
2.3 Verwendung von Finanzinstrumenten
In der VBW sind zinssatz- und währungsbezogene sowie sonstige derivative Finanzinstrumente im Einsatz. Hinsichtlich der
Volumina (Derivatespiegel) und der Angaben zu den Finanzinstrumenten gemäß § 238 UGB wird auf den Anhang („Ergän-
zende Angaben“) des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 verwiesen. Im Bankbuch werden Finanzinstrumente in
erster Linie zu Hedgingzwecken verwendet, d.h. zur Absicherung von Liquiditäts-, Fremdwährungs- und Zinsänderungs-
risiken.
Die Vorschriften gemäß AFRAC Stellungnahme “Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB)“ zur unternehmensrechtli-
chen Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten sowie das FMA Rundschreiben zu Rechnungslegungsfragen
bei Derivaten (Dezember 2012) werden angewendet. Die Absicherung der Zinsrisiken erfolgt über Micro Hedges sowie
Macro Hedges (Layer Hedge). Andere im Geschäftsjahr 2024 entstandene Risiken und drohende Verluste aus derivativen
Finanzinstrumenten wurden in der Höhe der negativen Marktwerte durch Dotierung von Rückstellungen berücksichtigt.
Effektivitätsmessungen werden für Bewertungseinheiten laufend vorgenommen. Für negative Marktwerte aus ineffektiven
Bewertungseinheiten sowie für den ineffektiven Teil von effektiven Sicherungsbeziehungen (negativer Marktwertüberhang
des Derivats) werden entsprechende Risikovorsorgen (Rückstellungen) gebildet.
Im Handelsbuch werden Finanzinstrumente mit der Absicht verwendet, Kundencashflows auszusteuern sowie um beste-
hende oder erwartete Unterschiede zwischen den Kauf- und Verkaufspreisen oder Schwankungen von Marktpreisen kurz-
fristig zu nutzen. Die Einhaltung der Limite sowohl im Handelsbuch als auch im Bankbuch werden durch eine eigene
Marktrisikoabteilung laufend überwacht und ist in der Richtlinie „Marktrisiko“ geregelt. Für die Kontrolle des Marktrisikos
im Handelsbuch werden Backtesting-Berechnungen angestellt, die täglich die Plausibilität und Verlässlichkeit der Risiko-
kennziffern durch Rückvergleiche (Backtesting) überprüfen.
Dem Kontrahentenrisiko für positive Marktwerte aus unbesicherten Zinssteuerungsderivaten des Handelsbuches wird mit-
tels Credit Value Adjustments („CVA“) – als Näherungsfunktion des potenziellen zukünftigen Verlustes in Bezug auf das
Kontrahentenausfallsrisiko – Rechnung getragen. Die CVA-Charge (Anpassung der Kreditbewertung) ist die Anpassung
eines Portfolios von Geschäften mit einer Gegenpartei zum mittleren Marktwert. Diese Anpassung spiegelt den Marktwert
des Kreditrisikos der Gegenpartei gegenüber dem Institut wider, jedoch nicht den Marktwert des Kreditrisikos des Insti-
tuts gegenüber der Gegenpartei. Die Berechnung erfolgt für alle nicht börsengehandelten Derivate des Handelsbuchs in
Bezug auf alle Geschäftstätigkeiten eines Instituts (inkl. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, sofern die Aufsicht hierbei ein
wesentliches CVA-Risiko feststellt).
Jahresfinanzbericht 2024 263262 Jahresfinanzbericht 2024
3 Bericht über Forschung und Entwicklung
Die VOLKSBANK WIEN AG betreibt keine eigene Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Im Rahmen diverser Digi-
talisierungs-Offensiven werden jedoch spezielle, kundenzentrierte Ansätze vorangetrieben. Das hausbanking (Online-
Banking der Volksbanken Gruppe für Privatkunden) ist die wichtigste digitale Kundeninteraktions-Schnittstelle. Die Ban-
king-Nutzung wird laufend überprüft und durch gezielte Auswertungen (z. B. Login-Zahlen, Nutzung von Serviceaufträgen,
Online-Abschlüsse) auch hinsichtlich Optimierungen bzw. Weiterentwicklungs-Potential untersucht. Spezielle Serviceauf-
träge im hausbanking bieten die Möglichkeit, Funktionen mit geringem Aufwand im Kundeneinsatz „zu testen“, bevor eine
vollumfängliche Voll-Integration ins Banksystem vorgenommen wird. Damit wird überprüft, ob das Service den Kunden-
erwartungen entspricht, bzw. Verbesserungs-Optionen erhoben (Fail Fast).
Das digitale Zielgruppenmanagement in der VBW wurde 2024 weiter ausgebaut und die Ansprache über digitale Kanäle
wie z. B. über das hausbanking bzw. die hausbanking-Mobile-App gezielt ausgeweitet. Eine verstärkte Inanspruchnahme
von Online-Services und Online-Produktabschlüssen sowie eine kontinuierliche Verbesserung der Datenqualität bei
Online-Kunden kann verzeichnet werden. Weitere potenzielle Innovationsthemen werden strukturiert erhoben, priorisiert
und für einen verbundweiten Einsatz evaluiert.
4 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagement systems
in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Das Ziel des internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive interne
Kontrollen in Hinsicht auf die Rechnungslegung zu gewährleisten. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung
und Ausgestaltung eines entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rech-
nungslegungsprozess.
In der VBW ist ein internes Kontrollsystem (IKS) nach dem international anerkannten COSO-Standard installiert. Es exis-
tieren detaillierte Beschreibungen der IKS-Abläufe und der Kontrollmaßnahmen. Die Verantwortlichkeiten und Rollen in
Bezug auf das IKS sind klar definiert. Für das IKS erfolgt ein regelmäßiges Reporting. Kontrollaktivitäten werden doku-
mentiert und überprüft, die IKS-relevanten Risiken werden regelmäßig evaluiert und angepasst. Somit ist ein laufender
Optimierungsprozess gewährleistet. Die interne Revision überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rech-
nungswesens die Einhaltung interner Vorschriften. Die Revision ist als Stabstelle dem Vorstand zugeordnet und deren Lei-
ter berichtet direkt an den Gesamtvorstand und erstattet auch dem Aufsichtsrat quartalsweise Bericht.
4.1 Kontrollumfeld
Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften ist oberstes Ziel der VBW wird im Rahmen der Finanzbericht-
erstattung. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines entsprechenden internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und gibt in der Konzernrichtli-
nie IKS einen konzernweiten Rahmen für die Implementierung vor. Die Verantwortung für die Umsetzung obliegt inner-
halb der VBW der Gruppe OPRISK und Risikogovernance. Für Hauptbuch-Buchungen ist die Einhaltung des Vier-Augen-
Prinzips vorgeschrieben. Im Hauptbuch-Buchungssystem wird in elektronischer Form der Mitarbeiter dokumentiert, der
den Buchungsauftrag gegeben hat. Elektronische Belege werden systemtechnisch im Vier-Augen-Prinzip freigegeben.
4.2 Risikobeurteilung
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch die Prozessverantwortlichen erhoben und überwacht,
um insbesondere die vollständige und korrekte Erfassung sämtlicher Geschäftsfälle, die zeitgerechte Überweisung von
Rechnungen und die richtige Berechnung sowie termingerechte Abfuhr von Steuern sicherzustellen. Der Fokus wird dabei
auf jene Risiken gelegt, die als wesentlich zu betrachten sind.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente
Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die fol-
genden Posten und Sachverhalte des Abschlusses zu: Werthaltigkeit der finanziellen Vermögenswerte, Risiken des Bank-
264 Jahresfinanzbericht 2024
geschäfts, Sozialkapital sowie Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Teilweise wird auf öffentlich zugängliche Quellen abge-
stellt oder es werden externe Experten zugezogen, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.
4.3 Kontrollmaßnahmen
Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potentiellen Fehlern
vorgebeugt wird bzw. Abweichungen in der Finanzberichterstattung entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnah-
men reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management hin zur spezifischen Über-
leitung von Konten und Positionen und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen. Im Rahmen des Inter-
nen Kontrollsystems werden zwei Arten von Kontrollen unterschieden.
Operative Kontrollen beinhalten manuelle Kontrollen, die von Mitarbeitern anhand bestimmter Arbeitsschritte durchge-
führt werden, automatische Kontrollen, die mit Hilfe von EDV-Systemen durchgeführt werden und präventive Kontrollen,
die das Ziel haben, durch Funktionstrennungen, Kompetenzregelungen und Zugriffsberechtigungen Fehler und Risiken im
Vorhinein zu vermeiden.
Management-Kontrollen dienen dazu, auf Stichprobenbasis die Einhaltung von operativen Kontrollen durch die Führungs-
kräfte sicherzustellen. Dazu liegt ein eigener Kontrollplan vor, in dem die Periodizität der Überprüfungen in Abhängig-
keit des Risikogehaltes von der jeweiligen Führungskraft (Bereichsleiter, Abteilungsleiter, Gruppenleiter) festgelegt ist. Die
Stichproben sind für Dritte nachvollziehbar im Kontrollplan zu dokumentieren. Die Ergebnisse werden halbjährlich an die
nächste Führungskraft (Managementreporting) berichtet.
Die gesamte Kontrolldokumentation (Operative Kontrollen und Management-Kontrollen) erfolgt automationsunterstützt
mittels der Software „ADOGRC“.
Zusätzlich überprüft die interne Revision unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die Ein-
haltung interner Vorschriften. Die Revision ist als Stabstelle direkt dem Vorstand zugeordnet, berichtet direkt an den Vor-
standsvorsitzenden und erstattet auch dem Aufsichtsrat quartalsweise Bericht.
4.4 Information und Kommunikation
Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an
alle betroffenen Mitarbeiter kommuniziert.
Zusätzlich dazu werden die Mitarbeiter des Rechnungswesens laufend im Hinblick auf Neuerungen in der Rechnungs-
legung geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig erkennen zu können.
Ein quartalsweise erstellter Managementreport beinhaltet Aussagen über Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, aktive
Durch führung und Effektivität des Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
4.5 Überwachung
Der Vorstand erhält regelmäßig zusammengefasste Finanzreportings wie z. B. monatliche und quartalsweise Berichte über
die Entwicklung der jeweiligen Segmente und der wichtigsten Finanzkennzahlen. Zu veröffentlichende Abschlüsse werden
von leitenden Mitarbeitern des Rechnungswesens, der Bereichsleitung und des Vorstandes vor Weiterleitung an die zustän-
digen Gremien einer abschließenden Kontrolle unterzogen.
Über das Ergebnis der Überwachungstätigkeit in Bezug auf die Rechnungslegungsprozesse wird im Rahmen des Manage-
mentreports berichtet. Der Report beinhaltet eine Risikoeinschätzung der Prozesse auf qualitativer Basis. Weiters wird im
Report dokumentiert, wie viele Kontrollen in Relation zu den Kontrollvorgaben durchgeführt wurden.
Darüber hinaus übt die Stabsstelle „Interne Revision“ eine Überwachungs- und Aufsichtsfunktion aus.
Jahresfinanzbericht 2024 265264 Jahresfinanzbericht 2024
Wien, den 24. Februar 2025
Der Vorstand
DI Gerald Fleischmann
Generaldirektor
Mag. Dr. Rainer Borns Dr. Thomas Uher
Generaldirektor-Stellvertreter Generaldirektor-Stellvertreter
266 Jahresfinanzbericht 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
VOLKSBANK WIEN AG,
Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtli-
chen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO)
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern
die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden
Das Risiko für den Abschluss
Die Forderungen an Kunden werden in der Bilanz mit einem Betrag von 6.091,4 Mio. EUR ausgewiesen. Der Vorstand der
VOLKSBANK WIEN AG erläutert die Vorgehensweise für die Bildung von Wertberichtigungen für Forderungen an Kunden im
Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Im Rahmen der Überwachung der Forderungen an Kunden wird überprüft, ob Wertberichtigungen für Forderungsausfälle zu
bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten
können.
Die Berechnung der Wertberichtigungen für ausgefallene, individuell bedeutsame Forderungen an Kunden basiert auf einer
individuellen Analyse der erwarteten und Szenario-gewichteten zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschät-
zung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Sicherheiten sowie der Schätzung
der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse abhängig.
Für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Forderungen an Kunden wird eine Berechnung der Wertberichtigungen auf
Basis statistisch ermittelter gemeinsamer Risikomerkmale durchgeführt. Die Berechnung dieser Wertberichtigungen erfolgt
in Abhängigkeit der Ratingstufe für ausgefallene Kunden und der vorhandenen Sicherheiten mit statistischen Verlustquoten.
Diese Verlustquoten werden für ausgewählte Portfolien extern bezogen oder intern ermittelt.
Jahresfinanzbericht 2024 267266 Jahresfinanzbericht 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bei nicht ausgefallenen Forderungen an Kunden wird für den erwarteten Kreditverlust („expected credit loss“, „ECL“)
ebenfalls eine Wertberichtigung auf Basis statistischer Grundlagen gebildet. Dabei wird grundsätzlich der 12 Monats-ECL
(Stufe 1) verwendet. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit berech-
net (Stufe 2). Bei der Ermittlung des ECL sind Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen ratingbasierte Aus-
fallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Information berücksichtigen.
Um die verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für bestimmte Kunden, insbesondere Kunden aus energiein-
tensiven Branchen und den Branchen Bauwirtschaft und Immobilien (Commercial Real Estate) zu berücksichtigen, wurde im
Rahmen der Ermittlung dieser Wertberichtigungen eine Erhöhung der im ECL-Modell ermittelten Wertberichtigungen („Post-
Model-Adjustments“) vorgenommen.
Das Risiko für den Abschluss ergibt sich daraus, dass die Ermittlung der Wertberichtigungen einschließlich der Post-Mo-
del-Adjustments in bedeutendem Ausmaß auf Annahmen und Schätzungen basiert, aus denen sich Ermessensspielräume
und Schätzunsicherheiten in Bezug auf die Höhe der Wertberichtigungen ergeben.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen
durchgeführt:
– Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Bildung von Wertberichtigungen für
Forderungen an Kunden analysiert und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet sind, Ausfälle zu identifizieren und die
Wertberichtigungen für Forderungen an Kunden in angemessener Höhe zu ermitteln. Dabei haben wir die relevanten
Schlüsselkontrollen erhoben, deren Ausgestaltung und Implementierung beurteilt und in Stichproben deren Effek-
tivität getestet.
– Wir haben auf Basis einer Stichprobe von Forderungen an Kunden aus unterschiedlichen Portfolien untersucht, ob
Indikatoren für Ausfälle bestehen. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte risikoorientiert unter besonderer Berück-
sichtigung von Ratingstufen und dem Immobilienportfolio, bei dem der Fokus auf das Segment Commercial Real
Estate gelegt wurde.
– Bei Ausfällen von individuell bedeutsamen Forderungen an Kunden wurden in Stichproben die getroffenen Annahmen
im Rahmen der Wertberichtigungsermittlung hinsichtlich Schlüssigkeit, Konsistenz sowie Zeitpunkt und Höhe der
angenommenen Rückflüsse untersucht und rechnerisch nachvollzogen. Wir haben dabei die Bewertung von Immo-
biliensicherheiten unter der Einbindung unserer Immobilienbewertungsspezialisten geprüft.
– Bei ausgefallenen individuell nicht bedeutsamen und nicht ausgefallenen Forderungen an Kunden, bei denen die
Wertberichtigungen statistisch ermittelt wurden, haben wir unter Berücksichtigung interner Validierungen die Modelle
nachvollzogen. Weiters haben wir deren mathematische Funktionsweisen sowie die darin verwendeten Risiko para-
meter (insbesondere Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote) dahingehend überprüft, ob diese geeignet sind,
Wertberichtigungen in angemessener Höhe zu ermitteln. Zusätzlich haben wir für ausgewählte Modelle die Berech-
nungen in den Validierungsberichten, die die Angemessenheit der Parameterschätzungen überwachen, über prüft. Wir
haben die Zuordnung zu Stufe 1 und Stufe 2 anhand der relevanten qualitativen und quantitativen Kriterien nach-
vollzogen. Die Auswahl und die Bemessung von zukunftsgerichteten Makroszenarien wurden analysiert und deren
Berücksichtigung bei der Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten überprüft. Wir haben die Herleitung und Begrün-
dung der im Geschäftsjahr 2024 vorgenommenen Post-Model-Adjustments sowie die zugrundeliegenden Annah men in
Hinblick auf deren Angemessenheit beurteilt. Die rechnerische Richtigkeit der Wertberichtigungen haben wir mittels
einer vereinfachten Nachrechnung der Portfolio-Wertberichtigung von Stufe 1 und 3 (nicht signi fi kante) Exposures
bzw. mittels einer Stichprobennachrechnung von Stufe 2 Exposures beurteilt. Bei diesen Prüfungs handlungen haben
wir unsere Finanzmathematiker als Spezialisten eingebunden.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine
Art der Zusicherung darauf geben.
268 Jahresfinanzbericht 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Infor-
mationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstim-
migkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderwei-
tig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Über-
einstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der
Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für
die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesell-
schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft
zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprü-
fung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls
eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflus-
sen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
gemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
– Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
– Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungs-
handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
– Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung
und damit zusammenhängende Angaben.
Jahresfinanzbericht 2024 269268 Jahresfinanzbericht 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK
– Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam
zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
– Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt,
dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
– Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
– Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltens-
anforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere
Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
– Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren
und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem
Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österrei-
chischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält
die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses
über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 2. Mai 2023 vom Aufsichtsrat
mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
270 Jahresfinanzbericht 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prü-
fungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei
der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christian Grinschgl.
Wien, 24. Februar 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Christian Grinschgl
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB
zu beachten.
Jahresfinanzbericht 2024 271270 Jahresfinanzbericht 2024
BILANZEID
VOLKSBANK WIEN AG
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens
so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht
die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, 24. Februar 2025
DI Gerald Fleischmann
Generaldirektor
Mag. Dr. Rainer Borns
Generaldirektor-Stellvertreter
Dr. Thomas Uher
Generaldirektor-Stellvertreter
272 Jahresfinanzbericht 2024
PERSONEN UND ADRESSEN
Jahresfinanzbericht 2024 273272 Jahresfinanzbericht 2024
274 Jahresfinanzbericht 2024
PERSONEN UND ADRESSEN
Jahresfinanzbericht 2024 275274 Jahresfinanzbericht 2024
276 VOLKSBANK WIEN AG
277 Terminologie
278 Impressum
276 Jahresfinanzbericht 2024
VOLKSBANK WIEN AG
ZENTRALE
VOLKSBANK WIEN AG
A-1030 Wien, Dietrichgasse 25
Telefon: +43 (1) 40137-0
Telefax: +43 (1) 40137-7600
e-Mail: kundenservice@volksbankwien.at
Internet: www.volksbankwien.at
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Digitale Transformation & Security
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e-mail: horst.weichselbaumer-lenck@volksbankwien.at
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Bernhard Bregesbauer MSc
e-mail: bernhard.bregesbauer@volksbankwien.at
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e-mail: martin.scheibenreif@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-3386
Telefax: +43 (1) 40137-83386
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e-mail: investorrelations@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-3338
Telefax: +43 (1) 40137-83338
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e-mail: sonja.schoergenhofer@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-7030
Telefax: +43 (1) 40137-87030
Personalmanagement & Organisationsentwicklung
Mag. Alexander Riess
e-mail: alexander.riess@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-5471
Telefax: +43 (1) 40137-85471
Private Banking / Treasury
Mag. (FH) Florian Dangl
e-mail: florian.dangl@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-1268
Telefax: +43 (1) 40137-81268
Unternehmens- und Immobilienfinanzierung
DI Martin Rosar
e-mail: martin.rosar@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-3399
Telefax: +43 (1) 40137-83399
Jahresfinanzbericht 2024 277276 Jahresfinanzbericht 2024
Marketing & Kommunikation
Mag. Sonja Schörgenhofer, M.A.
e-mail: sonja.schoergenhofer@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-7030
Telefax: +43 (1) 40137-87030
Personalmanagement & Organisationsentwicklung
Mag. Alexander Riess
e-mail: alexander.riess@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-5471
Telefax: +43 (1) 40137-85471
Private Banking / Treasury
Mag. (FH) Florian Dangl
e-mail: florian.dangl@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-1268
Telefax: +43 (1) 40137-81268
Unternehmens- und Immobilienfinanzierung
DI Martin Rosar
e-mail: martin.rosar@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-3399
Telefax: +43 (1) 40137-83399
TERMINOLOGIE
Kreditinstitute-Verbund gem. § 30a BWG
Der Kreditinstitute-Verbund setzt sich aus
den Zugeordneten Kreditinstituten und der
VOLKSBANK WIEN AG als Zentralorganisation
zusammen.
Zugeordnete Kreditinstitute
Zu den Zugeordneten Kreditinstituten zählen sieben
regionale Volksbanken
1)
sowie die Österreichische
Ärzte- und Apothekerbank.
VOLKSBANK WIEN AG
1)
Ist eine regionale Volksbank und fungiert gleichzeitig
als Zentralorganisation des Volksbanken- Verbundes.
ÖGV – Österreichischer
Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch)
Revision und Interessenvertretung erfolgen im
Volksbanken-Verbund durch den ÖGV. Darüber
hinaus ist der ÖGV gemäß BWG für die Früh-
erkennung bei seinen Mitgliedern zuständig,
seit Anfang 2019 gemeinsam mit der Einlagen-
sicherung Austria.
1) Die VOLKSBANK WIEN AG ist eine regionale Volksbank, zählt aber auf Grund ihrer Funktion als Zentralorganisation des Verbundes nicht zu den Zugeordneten Kreditinstituten.
278 Jahresfinanzbericht 2024
Medieninhaber und Hersteller:
VOLKSBANK WIEN AG
A-1030 Wien, Dietrichgasse 25
Telefon: +43 (1) 40137-0
e-Mail: kundenservice@volksbankwien.at
Internet: www.volksbankwien.at
Konzernberichtsteam und Redaktion:
Robert Bortolotti, MA, Dipl.-Kfm. Christian Haberer, Ing. Mag. Philipp Ackerl,
Mag. Karin Werner
Gestaltung und Produktion:
Andrea Bubnik
VOLKSBANK WIEN AG
A-1030 Wien, Dietrichgasse 25
Fotos:
OBSCURA, Robert Polster, Die Fotografen
Redaktionsschluss:
März 2025
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen
kann trotz sorgfältiger Recherche und Erfassung keine Haftung übernommen werden.
Der Volksbanken-Verbund legt großen Wert auf Diversität und die Gleichberechtigung der
Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung
männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen
gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
IMPRESSUM
278 Jahresfinanzbericht 2024
1) Bezogen auf das Gesamtrisiko
2) Ultimo-Wert UGB/unkonsolidiert
3) Ultimo-Anzahl Mitarbeiter auf Basis von Vollzeitäquivalenten
Stand: 31.12.2024, VOLKSBANK WIEN AG inklusive Zentralorganisationsfunktion
297.267
KUNDEN
1.306
3)
MITARBEITER
17,40 %
1)
KERNKAPITALQUOTE
18,1
2)
MRD. EUR GESCHÄFTSVOLUMEN