KONZERN-LAGEBERICHT DER
HOLIDAYCHECK GROUP AG, MÜNCHEN,
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
Kernabsatzmärkte sind Deutschland, Österreich und die
Schweiz.
1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS UND
GESCHÄFTSMODELL
Die HolidayCheck AG mit Sitz im schweizerischen Bot-
tighofen betreibt diverse Hotelbewertungs- und Reisebu-
chungsportale. Für die Vermittlung von Pauschalreisen,
Kreuzfahrten, Hotels und Mietwagen sowie für die Wei-
terleitung von Internetnutzern an andere Buchungspor-
tale, erhält diese als Umsatzerlöse eine Vermittlungspro-
vision.
Die im Konzernlagebericht dargestellten Tabellen und
Angaben können rundungsbedingte Differenzen enthal-
ten. Die Vorjahreswerte wurden, sofern nicht explizit an-
ders angegeben, gemäß IFRS 5 und IAS 1 / IAS 8 ange-
passt.
1.1 Organisatorische Struktur
Die HolidayCheck Group AG, eine Aktiengesellschaft
nach deutschem Recht ist die Muttergesellschaft des Ho-
lidayCheck Group-Konzerns (im Folgenden auch Holiday-
Check Group genannt), einem in Mitteleuropa tätigen
Reisekonzern.
Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigten wir im gesamten
Konzern im Durchschnitt 343 Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter (Vollzeitäquivalent; ohne Vorstände) an insge-
samt 4 Standorten in Deutschland, Polen und der
Schweiz.
Die HC Touristik GmbH mit Sitz in München ist als Reise-
veranstalter tätig.
Ihre Umsätze generiert sie durch das Organisieren von
Hotel- und Pauschalreiseangeboten über die Reisebu-
chungsportale von HolidayCheck.
Die Driveboo AG mit Sitz im schweizerischen Bottighofen
betreibt die Mietwagenvermittlungsportale Mietwagen-
Check und DriveBoo. Für die Vermittlung von Mietwagen
erhält die Gesellschaft eine Vermittlungsprovision.
Im aufgegebenen Geschäftsbereich BENELUX waren
darüber hinaus im Durchschnitt 36 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) beschäftigt.
Darüber hinaus umfasst die HolidayCheck Group die
nicht operative HolidayCheck Group AG, mit Sitz in Mün-
chen, sowie die internen Dienstleister HolidayCheck
Polska Sp. zo. o. und HolidayCheck Solutions GmbH, die
aussschließlich interne Umsätze erzielen.
Der Sitz unseres Unternehmens ist Deutschland, mit der
Konzernzentrale in München. Der HolidayCheck Group-
Konzern wird durch den Vorstand geführt, dem der Vor-
sitzende (Chief Executive Officer, CEO) und der Finanz-
vorstand (Chief Financial Officer, CFO) angehören.
Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat
die HolidayCheck Group AG entschieden, die Geschäfts-
tätigkeit in BENELUX einzustellen. Daher wurden die fol-
genden Tochterunternehmen der WebAssets B.V. ver-
kauft: Zoover Media B.V. mit Wirkung zum 1. Juli 2020
und Meteovista B.V. inkl. ihrer Tochtergesellschaft Mete-
ovista International B.V. (ehemals Zoover International
B.V und direkte Tochtergesellschaft der WebAssets B.V.)
mit Wirkung zum 10. August 2020.
Der Vorstand der HolidayCheck Group AG führt die Ge-
schäfte der Gesellschaft nach dem Gesetz, der Satzung
und der Geschäftsordnung. Diese beinhaltet einen Ge-
schäftsverteilungsplan, in dem den einzelnen Vorstands-
mitgliedern Geschäftsbereiche zugeteilt werden.
1.2 Segmente
Seit Beginn des Geschäftsjahrs 2016 steuert der Vorstand
den Konzern nicht mehr nach Segmenten, sondern auf
Basis von Kennzahlen des Gesamtgeschäfts (Konzern-
Umsatz bzw. seit dem Geschäftsjahr 2020 Konzernbrut-
tomarge, operatives Konzern-EBITDA). Eine Aufteilung
des Geschäfts in Segmente erfolgt seither nicht mehr.
Daran änderte auch die Erweiterung des Reiseportfolios
um einen eigenen Reiseveranstalter vorerst nichts, mit
Ausnahme der Änderung der Steuerungsgröße von Kon-
zern-Umsatz zu Konzern-Bruttomarge. Im Geschäftsjahr
2020 lag der Fokus der Steuerung auf Erhalt der Gruppe
und die strategische Neuausrichtung dieser für eine Zeit
nach COVID-19.
1.4 Finanzielles Steuerungssystem mit
finanziellen und nichtfinanziellen
Leistungsindikatoren
Die HolidayCheck Group AG hat ein finanzielles Steue-
rungssystem zur Steuerung und Entwicklung der einzel-
nen Tochtergesellschaften entwickelt. Ziel ist eine Ent-
wicklung der einzelnen Gesellschaften über dem Markt-
durchschnitt. Das finanzielle Steuerungssystem definiert
Kennzahlen für das Wachstum der Umsatzerlöse und der
Profitabilität.
Zur Messung des Wachstums wird die Bruttomarge
(engl. “Gross Margin”) herangezogen. Die Bruttomarge
wird definiert als Umsatzerlöse abzgl. Aufwendungen für
bezogene Leistungen (Einkauf von Reisevorleistungen,
wie Aufwendungen für Hotels, Flüge und Transferdienst-
leistungen, durch den eigenen Veranstalter HC Touristik).
Als finanzielle Leistungsindikatoren werden monatlich
Konzernbruttomarge und operatives Konzern-EBITDA
1.3 Beschreibung der Geschäftstätigkeit
Die HolidayCheck Group umfasst diverse operative Ge-
sellschaften, die ihre Erlöse im Wesentlichen mit transak-
tionsbasierten Online-Geschäftsmodellen im Bereich
Reise sowie durch das Organisieren von Reisen erzielen.
1
(„Earnings before Interest, Tax, Depreciation and Amorti-
sation“) analysiert und mit den Vergleichswerten der
Jahresplanung sowie der zweimal jährlich zu erstellenden
Hochrechnung verglichen.
Zudem werden monatlich weitere nichtfinanzielle
Key-Performance-Indikatoren, insbesondere die Kunden-
und die Mitarbeiterzufriedenheit erhoben und innerhalb
der operativen Gesellschaften der HolidayCheck Group
(HolidayCheck AG und HC Touristik GmbH) zur Steuerung
eingesetzt.
Gruppe mit möglichst fach- und branchenkundigen Mit-
arbeitern zu besetzen und diese regelmäßig weiterzubil-
den. Daher werden diese gezielt gefördert und bei der
Weiterentwicklung ihrer persönlichen und fachlichen Po-
tenziale unterstützt.
Dafür werden diverse Seminare für Mitarbeiter und
Führungskräfte angeboten, die deren Weiterqualifikation
unterstützen und deren Verbundenheit zum Unterneh-
men stärken sollen.
Zudem finden zwischen Mitarbeitern und Vorgesetz-
ten jährlich Personalentwicklungsgespräche statt. Die
Mitarbeiterzufriedenheit wird wöchentlich mithilfe eines
Online-Tools, das die Zufriedenheit auf einer Skala von 0
(schlechtester Wert) bis 10 (bester Wert) misst, erfasst.
Hier zeigte sich im Jahresvergleich eine stabile Position
innerhalb des zweitbesten Quintils. Damit wurde die ab-
gegebene Prognose, die von einem leicht negativen bis
gleichbleibenden Verlauf ausging, erreicht.
1.4.1 Bruttomarge
Die Entwicklung der Bruttomarge (siehe auch Abschnitt
2.2.2.1.2) ist für die HolidayCheck Group ein wichtiger
Faktor für die langfristige Steigerung des Unternehmens-
werts. Sie entwickelte sich in 2020 und im Vorjahr wie
folgt:
Bruttomarge
Kundenzufriedenheit:
Die Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse ist für die
HolidayCheck Group elementarer Bestandteil des Den-
kens und Handelns. Dies drückt sich unter anderem in
der Vision des Unternehmens aus, das urlauberfreund-
lichste Unternehmen der Welt zu werden.
Rückgang der Bruttomarge GJ 2020*
Wachstum der Bruttomarge GJ 2019*
-94,4%
3,0%
Die HolidayCheck Group hat den Anspruch, ihre Pro-
dukte und Dienstleistungen mit einem hohen Maß an
Qualität und einer absoluten Kundenorientierung zu er-
stellen. Daher werden die Mitarbeiter der Gruppe regel-
mäßig weitergebildet. Ferner werden einzelne Unterneh-
men und Marken der HolidayCheck Group regelmäßig
durch externe Prüfer im Hinblick auf die Qualität der er-
brachten Leistungen kontrolliert. Beispielsweise wurde
die Webseite www.holidaycheck.de dank geprüfter Qua-
lität, Sicherheit und Transparenz mit dem s@fer shop-
ping Zertifikat des TÜV Süd1 ausgezeichnet (aktuelles
TÜV Süd Zertifikat: Februar 2021) und zudem in zahlrei-
chen Vergleichstests, u. a. im Dezember 2016 in einem
Test der Stiftung Warentest, als bestes Reisevermittlung-
sportal ausgezeichnet. Um langfristig erfolgreich zu sein,
ist der fortwährende Einsatz von Innovationen zur Wei-
terentwicklung der Produkte und Dienstleistungen ent-
scheidend. Als wichtiger Gradmesser wird die Entwick-
lung der Kundenzufriedenheit der Nutzer von Holiday-
Check, der mit Abstand größten und relevantesten Platt-
form innerhalb der HolidayCheck Group, im Jahresver-
gleich (Vergleich Dezember 2020 zu Dezember 2019) als
Indikator herangezogen. Dazu werden Nutzer befragt,
wie zufrieden sie mit den verschiedenen Bereichen von
HolidayCheck sind.
Der sich daraus ergebende aggregierte Wert sowie er-
gänzend erhobene Nutzerstimmen, die fortlaufend er-
fasst werden, dienen als Datengrundlage zur stetigen
Verbesserung des Kundenerlebnisses. Die Nutzer können
ihr Kundenerlebnis durch Vergabe von Punkten bewer-
ten. Wir messen auf einer Skala von 1 bis 5. Dabei ent-
spricht 1 einem „sehr unzufrieden“ und 5 einem „sehr
zufrieden“. Der gemessene Wert erfasst alle Kunden, die
uns 5 von 5 geben. . Im Dezember 2020 gaben trotz CO-
VID-19-Pandemie knapp die Hälfte der Kunden die
(Bruttomarge Berichtsperiode / Bruttomarge Vorjahresperiode) x 100,0 Prozent
* angepasst um IFRS 5
1.4.2 Operatives Konzern-EBITDA
Die HolidayCheck Group AG strebt an, die Profitabilität
ihrer Geschäfte entweder zu halten oder zu verbessern.
Zur Messung und Steuerung der Profitabilität auf Kon-
zernebene wird die Entwicklung des operativen Konzern-
EBITDAs* herangezogen. Diese Messgröße bietet die
beste Vergleichbarkeit und hat daher den bedeutendsten
Einfluss auf die Kapitalmarktkommunikation.
Operatives Konzern-EBITDA*
GJ 2020 GJ 2019
in T € in T €**
Operatives EBITDA Konzern
–35.882
6.819
*Für weitere Informationen zum operativen Konzern-EBITDA siehe Abschnitt 2.2.2.1.4
‚Überleitung des EBITDA auf operatives EBITDA‘.
**angepasst um IFRS 5
1.4.3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die nachfolgend dargestellten nichtfinanziellen Leis-
tungsindikatoren haben nach Ansicht des Vorstands ent-
scheidenden Anteil am nachhaltigen Erfolg der Holiday-
Check Group.
Mitarbeiterzufriedenheit:
Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die nachhaltige Ent-
wicklung der HolidayCheck Group war und ist in zuneh-
mendem Maße ein fundiertes Wissen über die für das
Unternehmen relevanten Märkte. Die HolidayCheck
Group ist daher bestrebt, Positionen innerhalb der
1 https://www.safer-shopping.de/zertifikat/holidaycheck-de-at-ch.html
2
Höchstnote 5 von 5. Im Dezember 2019 hatte der leicht
über der Hälfte gelegen.
Damit wurde die abgegebene Prognose, die von ei-
nem positiven Verlauf ausging, nicht erreicht.
2. WIRTSCHAFTSBERICHT
2.1 Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene Rahmenbedingungen
2.1.1 Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen
1.5 Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
Bei den Tochtergesellschaften Driveboo, HolidayCheck,
HolidayCheck Polska, HolidayCheck Solutions und HC
Touristik finden die Entwicklungsaktivitäten dezentral in-
nerhalb der Gesellschaften selbst statt. Die aktivierungs-
fähigen Entwicklungskosten eigener Mitarbeiter werden
dabei als selbsterstellte Software aktiviert, der übrige
Teil der Arbeitsleistung wird als Personalaufwand erfasst.
Wenn in den Tochtergesellschaften Lieferanten für Ent-
wicklungsleistungen genutzt werden, werden deren Ar-
beitsleistungen ebenfalls bei Vorliegen der bilanziellen
Anforderungen aktiviert und die verbleibenden Entwick-
lungskosten werden in den sonstigen Aufwendungen
ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2020 waren innerhalb
der HolidayCheck Group 82 Mitarbeiter (Vollzeitäquiva-
lent) im Bereich Entwicklung tätig (31. Dezember 2019:
185 Mitarbeiter). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf
die Veräußerung der niederländischen Tochtergesell-
schaften sowie auf den Abbau von Arbeitsplätzen zurück-
zuführen.
Die konjunkturelle Entwicklung in den Kernabsatzmärk-
ten der HolidayCheck Group im Jahr 2020 stellte sich
nach Einschätzung des Global Market Researchs der
Deutschen Bank2 vom 10. Dezember 2020 wie folgt dar:
Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt Deutschlands
betrug 2020 -5,4 Prozent, das Österreichs -7,5 Prozent
und das der Schweiz -4,9 Prozent.
2.1.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Umsätze mit Pauschalreisen der von den transakti-
onsbasierten Reiseportalen adressierten Kernabsatz-
märkte bewegten sich im Geschäftsjahr 2020 nach Ein-
schätzung des Vorstands aufgrund der weltweiten Reise-
beschränkungen in Folge der COVID-19-Pandemie massiv
unter dem Niveau des Vorjahres.
Laut einer Schätzung des Marktforschungsinstituts Sta-
tista3 vom Oktober 2020 lag der Umsatz der Reisebran-
che in der DACH-Region bei 30,5 Milliarden Euro nach
68,5 Milliarden Euro im Vorjahr. Das entspricht einem
Rückgang um 55,5 Prozent.
Grundsätzlich fallen keine Forschungsaufwendungen an,
da jedes Entwicklungsprojekt mit dem Ziel der Einfüh-
rung einer bestimmten Funktionalität verbunden ist.
Der Umsatz mit Pauschalreisen in der DACH-Region redu-
zierte sich im Jahresvergleich gar um 62,5 Prozent. Er lag
2020 nach Schätzung von Statista² bei 15,5 Milliarden
Euro nach 41,4 Milliarden Euro im Jahr 2019.
Die aktivierten Entwicklungskosten in den Jahren 2020
und 2019 ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht.
Im Vorjahr hatte der Vorstand für das Geschäftsjahr
2020 ein deutlich rückläufiges Reisevolumen prognosti-
ziert. Die ursprüngliche Prognose bewahrheitete sich da-
her.
Aktivierte Eigenleistungen
GJ 2020
in T €
1.329
GJ 2019
in T €*
2.611
2.2 Geschäftsverlauf und Lage
Aktivierte Eigenleistung
Der HolidayCheck Group-Konzern war im Geschäftsjahr
2020 massiv von der COVID-19-Pandemie und den damit
verbundenen weltweiten Reisewarnungen und Reisebe-
schränkungen betroffen. Insbesondere die Nachfrage
nach Pauschalreisen kam fast vollständig zum Erliegen.
Nur im zweiten und dritten Quartal 2020 erholte sich die
Nachfrage nach Hotels und Pauschalreisen vorüberge-
hend etwas, blieb aber auch in diesem Zeitraum deutlich
unter den Vorjahreswerten.
* angepasst um IFRS 5
Die Abschreibungen auf selbsterstellte immaterielle Ver-
mögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2020 insgesamt
4.020 T € (GJ 2019: 4.626 T €) und die Wertminderungen
1.667 T € (GJ 2019: 0 T €). Davon entfielen auf aufgege-
bene Geschäftsbereiche Abschreibungen von 263 T €
(GJ 2019: 337 T €) und Wertminderungen von 1.667 T €
(GJ 2019: 0 T €).
Gleichzeitig mussten zahlreiche, im Jahr 2019 und im
ersten Quartal 2020, gebuchte und für das Jahr 2020 ge-
plante Reisen, wieder storniert werden. Dies trug zu ei-
nem erheblichen Umsatz- und Ergebnisrückgang der Ho-
lidayCheck Group im Geschäftsjahr 2020 bei.
Im zweiten Quartal 2020 wurden auf Basis der konkreti-
sierten Auswirkungen von COVID-19 anlassbezogene Im-
pairmenttests, unter anderem bei der niederländischen
WebAssets-Gruppe, durchgeführt.
Diese zeigten, dass weitere Investitionen in den Um-
bau von Zoover (ein Teil der WebAssets-Gruppe)
2 Deutsche Bank AG, „Outlook 2021 – Contingent on the COVID cycle”, veröffentlicht
am 10.12.2020 auf www.dbresearch.com
3 Statista, https://de.statista.com/outlook/262/137/reisen-tourismus/deutsch-
land#market-revenue, https://de.statista.com/outlook/262/128/reisen-tour-
ismus/oesterreich#market-revenue,
https://de.statista.com/outlook/262/155/reisen-tourismus/schweiz#market-revenue
3
wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll waren. Daher be-
schloss der Vorstand der HolidayCheck Group AG, die
verbliebenen Buchwerte der Zoover zuzurechnenden As-
sets aus der Erstkonsolidierung, welche noch nicht abge-
schrieben waren, sowie den anteiligen Geschäfts- oder
Firmenwert, vollumfänglich außerplanmäßig abzuschrei-
ben.
Schlussendlich wurden die niederländischen Tochter-
gesellschaften Zoover B.V. und MeteoVista B.V. nebst ih-
rer Tochter Meteovista International B.V. (vormals Zoo-
ver International B.V. und direkte Tochtergesellschaft
der WebAssets B.V) im Juli bzw. August 2020 veräußert.
Aus den Verkäufen flossen Nettozahlungsmittel in Höhe
von 12.642 T € zu.
Der Umsatz verringerte sich im Jahresvergleich um
89,1 Prozent von 132.984 T € auf 14.470 T €. Der Rück-
gang resultiert im Wesentlichen aus den Reisebeschrän-
kungen und damit einhergehenden Stornierungen be-
reits geplanter Reisen als Folge der COVID-19 Pandemie
und weiterhin verhaltener Nachfrage. Der um die auf das
Vorjahr entfallenden Effekte aus Stornierungen berei-
nigte Umsatz betrug 27.069 T €.
Die sonstigen Erträge erhöhten sich im Geschäftsjahr
2020 auf 2.057 T € nach 1.029 T € im Vorjahr (+99,9 Pro-
zent), was im Wesentlichen auf den Erhalt von Zahlun-
gen aus Insolvenzmassen und anderen periodenfremden
Nachverrechnungen zurückzuführen ist.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen reduzierten
sich im Geschäftsjahr 2020 auf 1.329 T € nach 2.611 T €
im Vorjahr (-49,1 Prozent). Grund ist die Reduktion der
internen Entwicklungstätigkeit aufgrund der Auswirkun-
gen der COVID-19-Pandemie auf die Reisebranche und
damit auf die HolidayCheck Group, denen z. B. mit Kurz-
arbeit und Abbau der Belegschaft entgegen gewirkt wer-
den musste.
Im August 2020 wurde ferner ein umfassender Personal-
abbau zur nachhaltigen Kostensenkung beschlossen und
bis zum Jahresende vollständig umgesetzt.
Sowohl Bruttomarge als auch operatives Ergebnis blie-
ben entsprechend signifikant unter den Werten des Vor-
jahres. Konkret reduzierte sich die Bruttomarge im Jah-
resvergleich um 94,4 Prozent von 131.213 T € auf
7.302 T €. Das operative EBITDA belief sich im Geschäfts-
jahr 2020 auf -35.882 T € nach 6.819 T € im Vorjahr.
In seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2020, die
von einem im Vergleich zu 2019 erheblichen Rückgang
der Bruttomarge sowie von einem deutlich negativen E-
BITDA ausgegangen war, lag der Vorstand richtig.
2.2.2.1.2 Bruttomarge
Seit dem Geschäftsjahr 2019 steuert die HolidayCheck
Group ihr Geschäft nach der Bruttomarge, anstelle der
bis 2018 verwendeten Steuerungsgröße Umsatz. Die
Bruttomarge wird definiert als Umsatzerlöse abzgl. Auf-
wendungen für bezogene Leistungen (Einkauf von Reise-
vorleistungen, wie Aufwendungen für Hotels, Flüge und
Transferdienstleistungen, durch den eigenen Veranstal-
ter HC Touristik).
2.2.1 Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr 2020 richtete sich der Fokus der Holi-
dayCheck Group im Wesentlichen darauf, die Unterneh-
mensgruppe in Folge der Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie finanziell mit ausreichend liquiden Mitteln
auszustatten, um den in den Vorjahren eingeleiteten
Ausbau des Angebotsspektrums im Bereich Erholungsur-
laub nach Beendigung der COVID-Pandemie fortführen
zu können.
Die Bruttomarge für das Geschäftsjahr 2020 betrug
7.302 T € nach 131.213 T € im Geschäftsjahr 2019
(-94,4 Prozent). Auch hier waren der wesentliche Treiber
für den Rückgang die Reisebeschränkungen aufgrund der
COVID-19-Pandemie. Die um die auf das Vorjahr entfal-
lenden Effekte bereinigte Bruttomarge betrug
19.901 T €.
2.2.2 Lage
2.2.2.1 Ertragslage
2.2.2.1.3 EBITDA
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen erhöhten
sich von 1.771 T € auf 7.168 T €, da die HC Touristik ihre
operative Geschäftstätigkeit erst im Juni 2019 aufgenom-
men hatte.
2.2.2.1.1 Gesamte Betriebserträge
Aufgrund der vielen und vielfältigen Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie auf die Reisebranche im Allgemei-
nen und die HolidayCheck Group im Speziellen hat sich
die Gesellschaft dazu entschieden, die Ertragslage um
wesentliche periodenfremde Effekte, wie Bereinigung
der Umsatzerlöse um Effekte aus Korrekturen mit Erfül-
lung 2019 und direkt zurechenbare Kosten, zu bereini-
gen. Die nachfolgenden Darstellungen beziehen sich nur
auf die fortgeführten Geschäftsbereiche, die Vorjahres-
zahlen wurden entsprechend angepasst. Die dargestell-
ten Angaben können rundungsbedingte Differenzen ent-
halten.
Der Marketingaufwand verringerte sich im Geschäftsjahr
2020 erheblich auf 8.631 T € nach 66.692 T € im Vorjahr
(-87,1 Prozent). Wesentlicher Grund sind verringerte
Gutscheinkosten und die Einstellung fast aller Marketing-
aktivitäten mit Bekanntwerden der Ausbreitung von CO-
VID-19 ab ca. Mitte März 2020 und nur sehr bedingt ein-
gesetzten Marketinginstrumenten während der Sommer-
monate. Darüber hinaus enthält der Marketingaufwand
Erträge in Höhe von 4.936 T € aus der Ausbuchung von
Gutscheinen für Reisen, welche aufgrund von COVID-19
nicht angetreten werden konnten und der Anspruch auf
Zahlung des Gutscheins somit entfiel. Der bereinigte
Marketingaufwand betrug 13.567 T €.
Die Gesamten Betriebserträge des HolidayCheck Group-
Konzerns verringerten sich im Geschäftsjahr 2020 signifi-
kant auf 17.856 T € nach 136.624 T € im Vorjahreszeit-
raum (-86,9 Prozent). Die um die auf das Vorjahr entfal-
lenden Effekte bereinigten Gesamten Betriebserträge
betrugen 30.455 T €.
Der Personalaufwand verringerte sich im Geschäftsjahr
2020 auf 26.739 T € nach 34.867 T € im Vorjahr
(-23,3 Prozent). Dies ist im Wesentlichen auf den Erhalt
4
von staatlichen Zuschüssen zu Kurzarbeit ab dem zwei-
ten Quartal 2020 zurückzuführen sowie auf Erträge aus
der Auflösung von Personalrückstellungen, insbebson-
dere im Zusammenhang mit dem LTI-Programm. Dem
gegenüber stehen Personalaufwendungen im Zusam-
menhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
(Restrukturierung).
Vermittlungen, welche in 2020 storniert wurden. Die be-
reinigten Wertminderungsaufwendungen auf finanzi-
elle Vermögenswerte betrugen 2.111 T € (Ertrag).
Die sonstigen Aufwendungen reduzierten sich im Ge-
schäftsjahr 2020 auf 15.522 T € nach 23.364 T € im Vor-
jahr (-33,6 Prozent). Der Rückgang resultiert im Wesentli-
chen aus generellen Kosteneinsparmaßnahmen sowie
Einsparungen bei Callcenter-Kosten.
Die Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Ver-
mögenswerte wiesen im Geschäftsjahr 2020 einen Ertrag
von 2.546 T € aus, nach einem Aufwand von 3.634 T € im
Vorjahr. Während im Vorjahr die erhöhten Wertberichti-
gungen im Wesentlichen auf die Einstellung von Wertbe-
richtigungen aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook-
Gruppe zurückzuführen waren, führte die Anerkennung
des Insolvenzverwalters und damit die Konkretisierung
der Ansprüche gegenüber der Versicherung in diesem
Jahr wieder zur teilweisen Auflösung der Wertberichti-
gungen und somit zu einem Ertrag. Darüber hinaus ha-
ben sich die Wertberichtigungen volumenbedingt geän-
dert, insbesondere auch in Höhe von 435 T € um die Ef-
fekte aus Stornierungen aus im Vorjahr erfüllten
Das EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschrei-
bungen) belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf
-37.658 T € nach 6.296 T € im Vorjahr. Das bereinigte
EBITDA belief sich auf -30.430 T €.
2.2.2.1.4 Überleitung des EBITDA auf operatives
EBITDA
Die folgende Tabelle gibt zusätzliche Informationen zu
Sonderposten, die im EBITDA und somit im Konzerner-
gebnis wirken. Sie leitet auf das operative EBITDA über.
Wir berichten operatives EBITDA als Erfolgsmessgröße.
Überleitung des EBITDA auf operatives EBITDA
01.01.2020
bis
01.01.2019
bis
31.12.2020
in T €
31.12.2019
in T €*
EBITDA
-37.658
6.296
Minus: Sonstige Erträge aus der Auflösung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit an-
teilsbasierten Vergütungsprogrammen und kurzfristigen variablen Vergütungen aufgrund
von Anpassung der Zielerreichung sowie Pensionsrückstellungen
Plus: sonstige Aufwendungen aus Personalverpflichtungen im Zusammenhang mit anteils-
basierten Vergütungsprogrammen und mit Aufwendungen aus der Beendigung von Ar-
beitsverhältnissen (Restrukturierungen)
1.776
523
Operatives Konzern-EBITDA
-35.882
6.819
*angepasst um IFRS 5
Das operative EBITDA (operatives Ergebnis vor Steuern,
Zinsen und Abschreibungen) belief sich im Geschäftsjahr
2020 auf -35.882 T € nach 6.819 T € im Vorjahr. Das be-
reinigte operative EBITDA belief sich auf -28.654 T €.
Das Finanzergebnis des HolidayCheck Group-Konzerns
bewegte sich im Geschäftsjahr 2020 mit -328 T €
nach -318 T € in etwa auf Vorjahresniveau (-3,1 Prozent).
Das EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern) belief sich im Ge-
schäftsjahr 2020 auf -45.790 T € nach -2.367 T € im Vor-
jahr. Das bereinigte EBT belief sich auf -38.562 T €.
2.2.2.1.5 Sonstige Posten der Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung
Die Abschreibungen und Wertminderungen verringer-
ten sich im Geschäftsjahr 2020 auf 7.804 T € nach
8.345 T € im Vorjahr (-6,5 Prozent). Dies ist im Wesentli-
chen auf die reduzierten Entwicklungsleistungen und den
Verzicht auf Neuinvestitionen in Folge der COVID-19-
Pandemie zurückzuführen.
Das Steuerergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf
4.887 T € nach -961 T € im Vorjahr. Grund für den Ertrag
im Geschäftsjahr sind im Wesentlichen aktivierte latente
Steuern auf Verlustvorträge, wohingegen das Steuerer-
gebnis im Vorjahr im Wesentlichen tatsächliche Steuer-
aufwendungen enthielt.
Das EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) belief sich im
Geschäftsjahr 2020 auf -45.462 T € nach -2.049 T € im
Vorjahr. Das bereinigte EBIT belief sich auf -38.234 T €.
Das Konzernergebnis fortzuführender Geschäftsberei-
che belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf -40.903 T €
nach -3.328 T € im Vorjahr. Das bereinigte
5
Konzernergebnis fortzuführender Geschäftsbereiche be-
lief sich auf -33.675 T €.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden auf Grund der COVID-19-
Pandemie teils staatsbesicherte COVID-19-Darlehen in
der Schweiz in Anspruch genommen. Diese betreffen
zinsfreie und voll staatsbesicherte COVID-19-Darlehen
bei der HolidayCheck AG in Höhe von 500 T CHF und bei
der Driveboo AG in Höhe von 175 T CHF. Zum Stichtag
hatte die HolidayCheck AG darüber hinaus noch
13.900 T CHF aus einem COVID-19-Plus-Darlehen bezo-
gen. Dieses ist zu 85 Prozent staatsbesichert und unter-
liegt einem staatlich festgelegtem Zinssatz von derzeit
maximal 0,500 Prozent. Dieser Zinssatz kann zum 31.
März eines jeden Jahres neu festgelegt werden. Die ver-
bliebenen 15,0 Prozent wurden seitens der Gesellschaft
durch ein verpfändetes Bankkonto in Höhe von
2.085 T CHF besichert. Sie unterliegen einem Zinssatz
von 1,450 Prozent. Die Bank hat das jederzeitige Recht
zur Anpassung des Zinssatzes auf Basis von Geld-/Kapi-
talmarkt-Veränderungen oder angepasster Risikoein-
schätzung. Die Verzinsung betrug durchschnittlich
0,6425 Prozent. Der daraus resultierende Zinsaufwand
für 2020 betrug 30 T €.
Das Konzernergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche
belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf -31.628 T €
nach -1.265 T € im Vorjahr. Das Konzernergebnis aus auf-
gegebenen Geschäftsbereichen resultiert aus der Einstel-
lung der Geschäftstätigkeit in BENELUX.
Das Konzernergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2020
auf -72.531 T € nach -4.593 T € im Vorjahr. Das berei-
nigte Konzernergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2020
auf -65.303 T €.
Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie
aus fortzuführenden Geschäftsbereichen belief sich im
Geschäftsjahr 2020 auf -0,71 € nach -0,06 € im Vorjahr.
Das bereinigte verwässerte und unverwässerte Ergebnis
je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen belief
sich im Geschäftsjahr 2020 auf -0,58 €.
Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen belief sich im Ge-
schäftsjahr 2020 auf -0,55 € nach -0,02 € im Vorjahr.
Das Darlehen bei der HolidayCheck AG wurde zudem
über einen Cross Currency SWAP (CCS) abgesichert. Die-
ser ermöglicht uns die laufenden Zinszahlungen und die
Rückzahlung in zwei Tranchen im Herbst 2022 und im
Herbst 2023 in Euro zu tätigen. Der Habenzins (CHF) be-
trug durchschnittlich 0,6425 Prozent, der Sollzins (Euro)
betrug durchschnittlich 1,200 Prozent. Aus dem CCS re-
sultierten in 2020 Zinserträge in Höhe von 28 T € und
Zinsaufwendungen in Höhe von 49 T €. Der negative
Markwert aus dem Geschäft betrug zum Jahresende
145 T € und wurde unter den kurzfristigen sonstigen fi-
nanziellen Schulden ausgewiesen. Aus dem CCS resultier-
ten Zinserträge
Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie
belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf -1,26 € nach -0,08 €
im Vorjahr. Das bereinigte verwässerte und unverwäs-
serte Ergebnis je Aktie belief sich im Geschäftsjahr 2020
auf -1,13 €.
Das Konzerngesamtergebnis belief sich im Geschäftsjahr
2020 auf -72.721 T € nach -5.215 T € im Vorjahr. Die Ver-
änderung im Vergleich zum Konzernergebnis ist im We-
sentlichen auf die Neubewertung leistungsorientierter
Versorgungspläne zurückzuführen.
2.2.2.2 Vermögens- und Finanzlage
Ziele des Finanzmanagements
2.2.2.2.2 Investitionen
Im Geschäftsjahr 2020 wie auch im Vorjahr sind nur un-
wesentliche aktivierungsfähige Zugänge bei den entgelt-
lich erworbenen immateriellen Vermögenswerten zu
verzeichnen. Investitionen wurden vor allem im Bereich
von Customizing getätigt, welche in den Aufwendungen
erfasst sind.
Das Hauptziel des Finanzmanagements der HolidayCheck
Group ist die jederzeitige Sicherung der Liquidität zur Ge-
währleistung des täglichen Geschäftsbetriebs. Darüber
hinaus werden die Optimierung der Rentabilität und da-
mit verbunden eine möglichst hohe Bonität zur Siche-
rung einer günstigen Refinanzierung angestrebt.
Die Zugänge zu selbsterstellten immateriellen Vermö-
genswerten (Software) betreffen vor allem die Holiday-
Check AG und wurden von 3.500 T € im Geschäftsjahr
2019 auf 1.708 T € im Geschäftsjahr 2020 reduziert.
2.2.2.2.1 Kapitalstruktur
Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Rahmenkreditver-
träge der Gesellschaft neu strukturiert. Die HolidayCheck
Group AG hat im Oktober bzw. November 2019 zwei
neue Kreditrahmenverträge über eine Darlehenssumme
von jeweils bis zu 10.000 T € auf unbestimmte Laufzeit
abgeschlossen, die flexibel abgerufen werden können.
Zinsen fallen erst bei Inanspruchnahme an und sind mit
dem Referenzzins EURIBOR zzgl. einer Marge gekoppelt.
Zum Jahresende waren daraus 9.728 T € ausgeliehen. Die
Verzinsung betrug zuletzt durchschnittlich 1,725 Prozent.
Der daraus resultierende Zinsaufwand für 2020 betrug
197 T €.
Die Zugänge bei den Nutzungsrechten betreffen in bei-
den Jahren die Neubewertung aus der Verlängerung von
Mietverträgen, insbesondere bei der HolidayCheck AG.
2.2.2.2.3 Liquidität
Cashflows
In den folgenden Erläuterungen werden die Cashflows
aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Fi-
nanzierungstätigkeit in den Geschäftsjahren 2020 und
2019 analysiert. Die dargestellten Cashflows enthalten
auch solche des aufgegebenen Geschäftsbereichs.
Zum Stichtag ist ein Kreditrahmenvertrag darüber hinaus
mit einem Mietaval in Höhe von 272 T € belastet. Die
jährliche Avalprovision hierauf beträgt 0,6 Prozent.
Für die betriebliche Tätigkeit eingesetzten Nettozah-
lungsmittel flossen im Geschäftsjahr 2020 25.031 T € ab
nach einem Zufluss von 2.482 T € im Vorjahr. Dies lässt
6
sich im Wesentlichen auf das deutlich reduzierte EBITDA
in Folge der COVID-19-Pandemie zurückführen, welches
zum Teil durch die Abnahme der Aktivposten, die nicht
der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuord-
nen sind, kompensiert wurde. Die für die betriebliche Tä-
tigkeit eingesetzten Nettozahlungsmitteln enthalten sol-
che des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe
von -1.163 T € (Vorjahr: 1.416 T €).
Vertragliche Verpflichtungen
Zu den wichtigsten zahlungswirksamen vertraglichen
Verpflichtungen der HolidayCheck Group innerhalb der
gewöhnlichen Geschäftsaktivitäten zählt die Bedienung
von Gehältern und Mieten.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Zum 31. Dezember 2020 hatte die HolidayCheck Group
AG langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti-
tuten in Höhe von 12.315 T € (Vorjahr: 0 T €) und kurz-
fristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von 10.033 T € (Vorjahr: 0 T €). Die langfristigen
beinhalteten das COVID-19-Darlehen der HolidayCheck
AG, die kurzfristigen beinhalteten die zum Jahresende
durch die Gesellschaft gezogenen Kreditlinien in Höhe
von 9.728 T €, abgegrenzte Zinsen in Höhe von 143 T €
und das COVID-19-Darlehen der Driveboo AG (161 T €).
Die für die Investitionstätigkeit eingesetzten Nettozah-
lungsmittel beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf
11.019 T € nach -4.215 T € im Vorjahr. Im Geschäftsjahr
wurde zum einen weniger in selbsterstellte immaterielle
Vermögenswerte (-1.708 T €; Vorjahr: -3.500 T €) inves-
tiert, zum anderen konnten Nettoeinzahlungen aus dem
Verkauf der niederländischen Geschäftsaktivitäten in
Höhe von 12.642 T € generiert werden. Die für die Inves-
titionstätigkeit eingesetzten Nettozahlungsmitteln ent-
halten solche des aufgegebenen Geschäftsbereichs in
Höhe von -326 T € (Vorjahr: -542 T €).
Für weitere Ausführungen zur Liquidität insb. im Zusam-
menhang mit dem Bekanntwerden der sprunghaften
Ausweitung des COVID-19 seit Januar 2020 und den Fol-
gen auf unsere Liquidität verweisen wir auf Textziffer
4.2.2.2.2.2. Liquiditätsrisiko sowie 4.2.2.3 Gesamtbild der
Riskikolage dieses Konzernlageberichts.
Die für die Finanzierungstätigkeit eingesetzten Netto-
zahlungsmittel beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf
20.278 T € nach -4.552 T € im Vorjahr. Im Geschäftsjahr
2020 wurden bestehende Kreditlinien gezogen (9.728 T €
ausgeliehen zum Jahresende) und in der Schweiz COVID-
19-Darlehen (12.476 T €) in Anspruch genommen. Im Ge-
schäftsjahr 2019 wurde zudem eine Dividende in Höhe
von 2.289 T € ausgeschüttet. Die für die Finanzierungstä-
tigkeit eingesetzten Nettozahlungsmitteln enthalten sol-
che des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe
von -583 T € (Vorjahr: -403 T €).
2.2.2.2.4 Vermögenslage
Auf der Aktivseite der Konzernbilanz verringerten sich
die langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember
gegenüber dem Vorjahreswert um 33,0 Prozent von
141.913 T € auf 95.086 T €. Wesentlicher Grund hierfür
sind die Abschreibungen und Abgänge der langfristigen
Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Aufgabe
und dem Verkauf der niederländischen Geschäftsaktivi-
täten. Die aktiven latenten Steuern insb. auf Verlustvor-
träge erhöhten sich aufgrund der COVID-19 bedingten
Verlustsituation.
Die Zahlungsmittel am Ende des Geschäftsjahrs 2020 er-
höhten sich in Folge dessen um 6.217 T € von 27.457 T €
im Geschäftsjahr 2019 auf 33.674 T € im Geschäftsjahr
2020.
Die kurzfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember
2020 reduzierten sich gegenüber dem 31. Dezember
2019 um 25,2 Prozent von 52.070 T € auf 38.943 T €. We-
sentlicher Grund ist die Reduzierung der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen um 20.035 T € auf
2.394 T €, welche teilweise durch einen um 6.217 T € hö-
heren Bestand an Zahlungsmitteln kompensiert wurde.
Der Rückgang in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen zum Jahresende begründet sich im Wesentli-
chen durch die weiterhin verhaltene Nachfrage. Auf-
grund der besonderen Situation und der hohen Abhän-
gigkeit von nicht planbaren politischen Entscheidungen
auf die Reisebranche wurde darüber hinaus für gebuchte
Reisen mit einem Abreisedatum nach dem 31. Dezember
2020 ein 100 Prozent Stornoabschlag vorgenommen.
Zum 31. Dezember 2020 hatten wir Buchungen für zu-
künftige Reisen mit einem Provisionsvolumen in Höhe
von 3.147 T € in den Büchern, deren Ansatz aus den
oben genannten Gründen jedoch unterblieben ist. Für
die Entwicklung des Zahlungsmittelbestandes verweisen
wir auf Textziffer 2.2.2.2.3 dieses Konzernlageberichtes.
Finanzausstattung
Unsere Finanzausstattung umfasst unter anderem Kre-
dite von Finanzinstituten, Zahlungsmittel und Zahlungs-
mitteläquivalente sowie kurzfristige zur Veräußerung
verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Cashflows
aus betrieblicher Tätigkeit.
Unsere Kapitalerfordernisse umfassen unter anderem re-
gelmäßige Investitionen, laufende Kapitalerfordernisse
der betrieblichen Tätigkeit, Finanzierung sowie Mittelab-
flüsse im Zusammenhang mit Portfolioaktivitäten.
Die Summe der Schulden setzt sich im Wesentlichen aus
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbind-
lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertrags-
schulden, Leasingverbindlichkeiten, Personalverbindlich-
keiten und latenten Steuerschulden zusammen.
Die Summe der Liquidität bezieht sich auf die liquiden
Vermögenswerte, die uns am jeweiligen Bilanzstichtag
zur Finanzierung unserer operativen Geschäftstätigkeit
sowie zur Zahlung kurzfristig fälliger Verpflichtungen zur
Verfügung standen. Sie besteht aus Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten sowie aus kurzfristigen zur
Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswer-
ten, wie sie in der Konzernbilanz ausgewiesen sind.
Auf der Passivseite der Konzernbilanz reduzierte sich das
Eigenkapital zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem
Vorjahreswert um 47,6 Prozent von 153.375 T € auf
80.374 T €. Wesentlicher Grund hierfür ist das Konzern-
ergebnis von -72.531 T €. Die Eigenkapitalquote zum
7
31. Dezember 2020 ist in Folge im Vergleich zum Vorjahr
von 79,1 Prozent auf 60,0 Prozent gesunken.
Die Durchführung des öffentlichen Angebots der
neuen Aktien erfolgte auf Grundlage eines von der Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am
21. Januar 2021 gebilligten Wertpapierprospekts.
Sämtliche angebotenen Aktien wurden platziert.
99,44 Prozent der Bezugsrechte wurden ausgeübt. Dies
schließt den Bezug der Hauptaktionärin der Gesellschaft
Burda Digital SE ein, die ihre Bezugsrechte vollumfänglich
ausübte. Entsprechend wurden 28.747.815 neue Aktien
zu einem Bezugspreis von 1,65 € bezogen.
Insgesamt konnten 29.156.814 neue Aktien, das ent-
spricht 50 Prozent des bisherigen Grundkapitals, platziert
und ein Bruttoemissionserlös in Höhe von rund 48 Millio-
nen € erzielt werden. Der Gesellschaft sind nach der
Transaktion Barmittel in Höhe von 47,6 Millionen € zuge-
gangen. Die Kosten der Kapitalmaßnahme belaufen sich
auf schätzungsweise 1,5 Millionen €. Die Gesamtaktien-
anzahl erhöhte sich durch die Transaktion von
Die langfristigen Schulden zum 31. Dezember 2020 er-
höhten sich gegenüber dem 31. Dezember 2019 um 78,5
Prozent von 13.865 T € auf 24.744 T €. Der wesentliche
Grund für die Erhöhung sind die langfristigen Verbind-
lichkeiten gegenüber Kreditinstituten, welche aus dem
im August 2020 an die HolidayCheck AG gewährten CO-
VID-19-Darlehen resultieren. Gegenläufig war vornehm-
lich eine Reduzierung der passiven latenten Steuern, wel-
che im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung der nie-
derländischen Geschäftsaktivitäten zurückzuführen ist.
Die kurzfristigen Schulden zum 31. Dezember 2020 er-
höhten sich leicht gegenüber dem 31. Dezember 2019
um 8,1 Prozent von 26.743 T € auf 28.911 T €. Die Erhö-
hung resultiert im Wesentlichen aus dem Ansatz von
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, welche im
Wesentlichen auf die Insanspruchnahme von Betriebs-
mittellinien der Gesellschaft zurückzuführen sind. Diese
werden teilweise kompensiert durch geringere Vertrags-
schulden aufgrund Erfüllung, geringer Ertragsteuerschul-
den, im Wesentlichen aufgrund von Zahlung bzw. Inan-
spruchnahme von COVID-19 bedingten Steuervorteilen,
reduzierter finanzieller Schulden vornehmlich aufgrund
der Reduktion von Rückstellungen für LTIP und vermin-
derter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen. Obwohl der Nettorückgang der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen relativ gering ist, sind die
folgenden Effekte, welche sich teilweise kompensieren,
erwähnenswert. Während aufgrund der Stornierungen
aufgrund COVID-19 erstmalig Rückerstattungsverpflich-
tungen an die Reiseveranstalter in Höhe von 9.400 T €
zum Ansatz kamen, konnten im Gegenzug die Verbind-
lichkeiten grds. in Folge der Kosteneinsparmaßnahmen
reduziert werden und auch die Verpflichtungen aus Gut-
scheinen (On-site Voucher, welche bei Stornierung der
Reise verfallen) waren aufgrund von COVID-19 mit
7.070 T € deutlich rückläufig.
58.313.628 Aktien auf 87.470.442 Aktien.
Die Kapitalerhöhung wurde am 10. Februar 2021 in
das Handelsregister eingetragen. Die neuen Aktien wur-
den am 10. Februar 2021 zum Handel zugelassen und am
11. Februar 2021 in die bestehende Notierung im Teilbe-
reich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungs-
folgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wert-
papierbörse einbezogen. Die neuen Aktien sind ab dem
1. Januar 2020 voll gewinnberechtigt.
Rückzahlung und Anpassung von Kreditlinien
Nach der im Februar 2021 erfolgreich durchgeführten
Kapitalerhöhung hat die Gesellschaft fristgemäß die ge-
zogenen Kreditlinien nebst aufgelaufener Zinsen in Höhe
von 9.895 T € vollumfänglich zurückgeführt. Darüber hin-
aus wurden die beiden Kreditlinien jeweils von
10.000 T € auf 5.000 T € reduziert.
Sonstiges
Im Januar 2021 hat die Gesellschaft weitere Bankgutha-
ben in Höhe von 300 T € verpfändet für die Besicherung
einer Insolvenzversicherung für Pauschalreisen der HC
Touristik.
In Summe erhöhten sich die gesamten Schulden zum
31. Dezember 2020 gegenüber dem 31. Dezember 2019
um 32,1 Prozent von 40.608 T € auf 53.655 T €.
Im März 2021 konnte die Liquidation der Tomorrow Tra-
vel B.V. abgeschlossen werden. Aus der Liquidation und
Endkonsolidierung ergeben sich voraussichtlich keine
wesentlichen Effekte auf den Konzern.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 verringerte
sich im Vergleich zum Vorjahr um 30,9 Prozent von
193.983 T € auf 134.029 T €.
Im März 2021 ging der Gesellschaft ein Schreiben des
ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds Georg Hesse zu.
Darin bittet er den Aufsichtsrat um vorzeitige Beendiung
seines Dienstvertrages zum 31. März 2021 (ursprüngliche
Laufzeit bis 30. Juni 2023). Gem. Aufhebungsvertrag
zahlt die Gesellschaft Herrn Hesse 50 Prozent der ab ord-
nungsgemäßer Beendigung bis zum Beendigungszeit-
punkt anfallenden Bruttovergütungen als einmalige Brut-
toabfindung. In Höhe von 373 T € können voraussichtlich
die bestehenden Verbindlichkeiten aus dem Aufhebungs-
vertrag aufgelöst werden.
Beim Blick auf die Bilanzrelationen zeigt sich, dass sich
die Kapitalrelationen hin zu einer höheren Fremdkapital-
quote verschoben haben. Die kurzfristigen Schulden wer-
den dabei vollständig durch kurzfristige Vermögenswerte
gedeckt.
3. NACHTRAGSBERICHT
Erfolgreiche Bezugsrechtskapitalerhöhung
Am 20. Januar 2021 beschloss der Vorstand der Holiday-
Check Group AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
Durchführung einer Barkapitalerhöhung aus Genehmig-
tem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre.
8
Über die Entwicklung der Wettbewerbsstruktur ist zu
diesem Zeitpunkt keine Aussage möglich.
4. PROGNOSE-, CHANCEN- UND
RISIKOBERICHT
Die vorgenannten Aussagen zur Branchenentwicklung
beruhen auf Unternehmensschätzungen.
4.1 Prognosebericht
4.1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Das Global Market Research der Deutschen Bank4 geht in
seiner Veröffentlichung vom 10. Dezember 2020 für das
Geschäftsjahr 2021 von folgendem Wirtschaftswachstum
in den Kernabsatzmärkten der HolidayCheck Group aus:
Für Deutschland prognostizierten die Experten der
Deutschen Bank ein preisbereinigtes Wachstum des
Bruttoinlandsprodukts um 4,5 Prozent, für Österreich um
3,4 Prozent und für die Schweiz um 3,7 Prozent. Der
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirt-
schaftlichen Entwicklung5 geht hingegen in seinem, am
11. November 2020 veröffentlichten Jahresgutachten
2020/2021 für Deutschland, dem mit Abstand größten
Absatzmarkt der HolidayCheck Group, von einem Wachs-
tum um 3,7 Prozent aus.
4.1.3 HolidayCheck Group
Unsere Vision ist, das urlauberfreundlichste Unterneh-
men der Welt zu werden und die Qualität unseres Ange-
bots fortwährend weiterzuentwickeln.
Angesichts der aktuellen Situation haben wir Investiti-
onen in die Weiterentwicklung unserer bestehenden
Produkte und Dienstleistungen jedoch bis auf Weiteres
auf ein sinnvolles Maß beschränkt und uns auf unser
Kerngeschäft fokussiert.
Gleichzeitig wurden alle Fixkosten im Laufe des vergan-
genen Geschäftsjahrs, soweit möglich und sinnvoll,
schrittweise auf ein der aktuellen Situation angepasstes
Maß reduziert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist beab-
sichtigt, dass sie im Geschäftsjahr 2021 in Summe in
etwa auf diesem Niveau verharren sollen. Beispielsweise
wurden die größtenteils fixen Personalkosten im Laufe
des vergangenen Jahres, im Wesentlichen durch den Ab-
bau von Mitarbeitern, spürbar reduziert.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist für das laufende Ge-
schäftsjahr weder eine weitergehende Reduzierung,
noch ein stärkerer Anstieg der Personalkosten geplant.
Gleichzeitig behält sich der Vorstand vor, die Personal-
kosten im weiteren Jahresverlauf angemessen an die je-
weilige Situation anzupassen.
Auch die Marketingmaßnahmen unserer Tochtergesell-
schaften, die als variabler Kostenblock bereits im vergan-
genen Geschäftsjahr aufgrund der niedrigen Buchungs-
nachfrage massiv reduziert wurden, werden im laufen-
den Geschäftsjahr 2021 der jeweiligen Nachfragesitua-
tion situativ Rechnung tragen. Dies gilt in besonderem
Maße für das stark nachfrageabhängige Suchmaschinen-
marketing.
4.1.2 Branchenentwicklung
Im Aufstellungszeitraum des Konzernabschlusses waren
Auswirkungen durch COVID-19 auf die Branchenentwick-
lung mit einer hohen Unsicherheit behaftet.
Die Entwicklung der Reisebranche hängt in diesem
Jahr in hohem Maße von der Frage ab, inwiefern und in
welchem Umfang Urlaubsreisen im weiteren Jahresver-
lauf, insbesondere in den umsatzstärksten Sommermo-
naten, möglich sein werden. Entscheidend dafür wird
sein, ob das Infektionsgeschehen der aktuellen COVID-
19-Pandemie, gerade auch in Bezug auf neue Virusmuta-
tionen, so weit eingedämmt werden kann, dass die be-
stehenden nationalen und internationalen Reisewarnun-
gen und Reisebeschränkungen gelockert oder gar aufge-
hoben werden können. Gleichzeitig müssen Urlauber der
DACH-Region wieder vermehrt bereit sein, zu verreisen.
Sollte dieses positive Szenario eintreten, hält der Vor-
stand der HolidayCheck Group AG es im besten Fall für
möglich, dass in den Kernabsatzmärkten der Urlaubspor-
tale, insbesondere im Bereich Pauschalreise, ab dem
zweiten Halbjahr eine spürbare Nachfragebelebung ein-
setzt. Das Reisevolumen dürfte in diesem Fall das Niveau
des Vorjahres überschreiten, jedoch gleichzeitig signifi-
kant unter dem Niveau des Vorkrisenjahres 2019 verblei-
ben.
Sollte das Infektionsgeschehen der COVID-19-Pande-
mie hingegen im negativen Szenario über das gesamte
Jahr hinweg auf hohem Niveau verharren und sich auch
durch eine mögliche fortschreitende Durchimpfung der
Bevölkerung nicht nachhaltig eindämmen lassen, ist da-
von auszugehen, dass die nationalen und internationalen
Reisebeschränkungen und Reisewarnungen aufrecht er-
halten bleiben und Urlaubsreisen gar nicht oder nur sehr
eingeschränkt möglich sein werden. Für diesen Fall geht
der Vorstand von einem Branchenumsatz auf oder sogar
unter Vorjahresniveau aus.
Aufgrund der weiterhin hohen Unsicherheit hinsichtlich
der Entwicklung der COVID-19-Pandemie in den kom-
menden Monaten, ist es uns zum gegenwärtigen Zeit-
punkt nicht möglich eine quantitative Prognose für Brut-
tomarge und operatives EBITDA abzugeben.
Stattdessen wurden auf Basis der Planung ein Nega-
tiv- und ein Positiv-Szenario für das Geschäftsjahr 2020
erarbeitet, die die Bandbreite bilden, in der sich die tat-
sächliche Entwicklung aus heutiger Sicht bewegen
dürfte. Diesen beiden Szenarien lagen unterschiedliche
Annahmen in Bezug auf die Auswirkungen von COVID-19
hinsichtlich Dauer und Intensität zu Grunde. Die beiden
Szenarien werden kontinuierlich aktualisiert. Für jedes
der beiden Szenarien wurde daraus eine qualitativ kom-
parative Einschätzung zur tendenziellen Entwicklung von
Bruttomarge und operativem EBIDTA abgeleitet.
4.1.3.1 Bruttomarge und operatives EBITDA
Unter Einbezug der vorgenannten Grundannahmen so-
wie der, nach derzeitigem Kenntnisstand,
5 https://www.sachverstaendigenrat-
wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gu-
tachten/jg202021/JG202021_Gesamtausgabe.pdf
4 Deutsche Bank AG, „Outlook 2021 – Contingent on the
COVID cycle”, veröffentlicht am 10.12.2020 auf
www.dbresearch.com
9
zugrundeliegenden zwei Extremszenarien zu den Auswir-
kungen von COVID-19, kommt der Vorstand zu folgender
Einschätzung für das Geschäftsjahr 2021:
Folge der COVID-19-Pandemie zu minimieren und gleich-
zeitig die sich bietenden wirtschaftlichen Chancen mit
Abebben der Pandemie nutzen zu können.
Weiterhin sind Änderungen in der konjunkturellen
Entwicklung und im Wettbewerbsumfeld aufgrund der
weiterhin unsicheren Lage sowie der unsicheren Struktu-
ren, insbesondere bei Reiseveranstaltern, aber auch bei
sonstigen Dienstleistern und Zulieferern, möglich. Ferner
kann es zu einer Veränderung der politischen Lage in den
wichtigsten Urlaubsländern des Mittelmeerraums kom-
men.
Die tatsächliche Entwicklung der HolidayCheck Group
kann aufgrund der nachfolgend beschriebenen Chancen
(vgl. Abschnitt 4.3 dieses Konzern-Lageberichtes) und Ri-
siken (vgl. Abschnitt 4.2.2 dieses Konzern-Lageberichts)
oder wenn unsere Erwartungen und Annahmen nicht
eintreten, sowohl positiv als auch negativ von diesem
Ausblick abweichen.
Im Positiv-Szenario geht der Vorstand im Vergleich zum
Vorjahr von einer mindestens verdoppelten Bruttomarge
(Umsatzerlöse abzgl. Aufwendungen aus bezogenen Leis-
tungen) der HolidayCheck Group aus. Gleichzeitig dürfte
die Bruttomarge dabei deutlich unter dem Vergleichs-
wert des Vorkrisenjahres 2019 bleiben.
Im Negativ-Szenario geht der Vorstand von einer Brutto-
marge im Geschäftsjahr 2021 in etwa auf Vorjahresni-
veau aus.
Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die HolidayCheck Group
eine Bruttomarge in Höhe von 7.302 T € und im Ge-
schäftsjahr 2019 in Höhe von 131.213 T €.
Für das operative EBITDA geht der Vorstand sowohl im
Positiv-Szenario als auch im Negativ-Szenario von einer
Verbesserung aus.
Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die HolidayCheck
Group AG ein operatives EBITDA in Höhe von -35.882 T €.
4.2 Risikobericht
Das Risikomanagement-System beinhaltet alle operativ
tätigen Unternehmen des Konzerns, die mit Drittunter-
nehmen interagieren und damit Risiken ausgesetzt sind,
d. h. HolidayCheck AG, HC Touristik GmbH, Driveboo AG
und die HolidayCheck Group AG. Für jede Gesellschaft
werden die inhärenten sowie die aktiven Risiken erho-
ben, ihr Schadenspotenzial und ihre Eintrittswahrschein-
lichkeit ermittelt. Daraufhin erfolgt die Kumulation der
Risiken auf Konzernebene.
Eine verlässliche Quantifizierung des Anstiegs von Brut-
tomarge und operativem EBITDA ist aufgrund der unsi-
cheren Fakten- und Informationslage derzeit nicht mög-
lich.
4.1.3.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
4.2.1 Risikomanagementsystem
Mitarbeiterzufriedenheit
Die HolidayCheck Group AG als Mutterunternehmen des
HolidayCheck Group-Konzerns ist in das konzernweite Ri-
sikomanagementsystem eingebunden. Die HolidayCheck
Group AG ist im Wesentlichen den Risiken der einzelnen
Unternehmen der Gruppe ausgesetzt. Diese Risiken kön-
nen dazu führen, dass finanzielle, operative oder strate-
gische Unternehmensziele der gesamten Unternehmens-
gruppe nicht wie geplant erreicht werden. Es ist daher
für den langfristigen Unternehmenserfolg des Holiday-
Check Group-Konzerns erforderlich, Risiken zu identifi-
zieren, zu analysieren und durch geeignete Gegenmaß-
nahmen zu beseitigen oder zumindest zu begrenzen.
Die Zufriedenheit der Mitarbeiter der HolidayCheck
Group wird wöchentlich mithilfe eines Online-Tools er-
fasst. Hier wird beim Durchschnitt der wöchentlichen
Auswertungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-
Krise im Jahresvergleich mit einer stabilen bis leicht ne-
gativen Entwicklung gerechnet. Im Geschäftsjahr 2020
lag die Mitarbeiterzufriedenheit innerhalb des zweitbes-
ten Quintils auf einer Skala von 0 – 10.
Kundenzufriedenheit
Zur Messung der Kundenzufriedenheit der Nutzer von
HolidayCheck, werden diese befragt, wie zufrieden sie
mit den verschiedenen Bereichen von HolidayCheck sind.
Der sich daraus ergebende aggregierte Wert, der monat-
lich erfasst wird, dient als Datengrundlage zur stetigen
Verbesserung des Kundenerlebnisses. Hier wird im De-
zember 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat eine
stabile Entwicklung erwartet. Im Dezember 2020 hatten
47 Prozent der Kunden die Höchstnote 5 von 5 vergeben.
4.2.1.1 Risikopolitische Grundsätze
Für das Risikomanagementsystem hat der Vorstand fol-
gende Grundsätze formuliert:
•
Das Risikomanagementsystem ist in unserem Werte-
kanon verankert. Gute Entscheidungen basieren auf
der Abwägung von Chancen und Risiken. Insbeson-
dere bei Themen mit großem finanziellem Ausmaß,
gehen wir den Dingen auf den Grund und tragen aktiv
Verantwortung, wenn Risiken reduziert oder vermie-
den werden können. Wir haben den Mut, Risiken und
Missstände aktiv anzusprechen.
4.1.4 Gesamtaussage zur voraussichtlichen
Entwicklung
Die anhaltende COVID-19-Pandemie, die Unsicherheiten
im Hinblick auf die etwaig beschleunigte Ausbreitung
von Virusmutationen, die damit einhergehenden Unwäg-
barkeiten in der Reisebranche sowie die Folgen für die
konjunkturelle Entwicklung, ermöglichen keine quantita-
tiven Aussagen zu den Unternehmenskennzahlen Brutto-
marge und operatives EBITDA.
•
•
Auf allen Ebenen des Unternehmens und seiner Toch-
tergesellschaften ist das Bewusstsein für Risiken kon-
tinuierlich zu schärfen.
Risiken sind durch geeignete Maßnahmen in ihren
möglichen Folgewirkungen zu begrenzen.
Der Situation angemessen, überprüfen wir laufend
und entscheiden kurzfristig über die nötigen Maßnah-
men, um einerseits den wirtschaftlichen Schaden in
10
•
Für die Früherkennung, Bewertung und Steuerung
von Risiken ist in jeder Gesellschaft ein Risikomanage-
mentsystem einzurichten.
•
Das Risikomanagement ist in einem Risikoinventar
(Risk Map) zu dokumentieren.
•
•
Für kritische/bestandsgefährdende Einzelrisiken be-
steht eine Ad-hoc-Informationspflicht.
4.2.1.2 Meldepflichtige Risiken
Die Risikoidentifikation erfolgt individuell bezogen auf
den jeweiligen Verantwortungsbereich bzw. übergrei-
fend in Workshops. Die Risiken werden dabei in die bei-
den Kategorien inhärente und aktive Risiken unterglie-
dert.
Für die Einstufung eines Risikos als kritisch/bestands-
gefährdend und für seine Weitergabe an die nächst-
höhere Ebene, bis hin zum Vorstand, sind im Rahmen
des Controllings geeignete Beurteilungskriterien (We-
sentlichkeitsgrenzen) zu definieren und laufend zu ak-
tualisieren.
Risikokategorien
Inhärente Risiken
STRATEGISCH
Aktive Risiken
OPERATIV
FINANZIELL
COMPLIANCE
Die inhärenten Risiken umfassen jene Risiken, die von ex-
ternen Faktoren abhängen, die der HolidayCheck Group-
Konzern und/oder dessen Einzelgesellschaften nicht be-
einflussen können. Als Beispiel seien hier volkswirt-
schaftliche Risiken genannt.
Aktivitäten beeinflusst werden können. Beispiele hierfür
sind operative Vertriebs- oder Personalrisiken.
Die Risiken werden hinsichtlich Eintrittswahrscheinlich-
keit und Schadenspotenzial bewertet. Die Eintrittswahr-
scheinlichkeit eines Risikos in einem Planungszeitraum
von zwei Jahren wird in den Stufen wie folgt einge-
schätzt:
Die aktiven Risiken umfassen jene Risiken, die von inter-
nen Faktoren abhängen, die durch Entscheidungen und
Risikobewertung - Eintrittswahrscheinlichkeit
Eintrittswahrscheinlichkeiten im Planungszeitraum (2 Jahre)
(Fast) sicher
4
3
2
1
Wahrscheinlichkeit >= 80%, dass das Ereignis im Planungszeitraum stattfinden wird
Wahrscheinlichkeit >= 50% und < 80%, dass das Ereignis im Planungszeitraum stattfinden wird
Wahrscheinlichkeit >= 20% und < 50%, dass das Ereignis im Planungszeitraum stattfinden wird
Wahrscheinlichkeit < 20%, dass das Ereignis im Planungszeitraum stattfinden wird
Wahrscheinlich
Möglich
Unwahrscheinlich
11
Risikobewertung – Schadenspotenzial
STRATEGISCH OPERATIV
FINANZIELL
COMPLIANCE
Hoch
4
Die strategi-
schen
Ziele werden
überwiegend
nicht erreicht
Unterbrechung aller
Geschäftstätigkeiten
(Totalausfall der
EDV, Datenverlust,
Brand, Terror).
Bestandsgefährdende Risiken, Gesetzesverstöße in
(kritisch/
bestands-
gefährdend)
die die Existenz des Unter-
nehmens gefährden (massive
systematische Bilanzmanipu-
lation,
gravierendem Umfang,
verbunden mit
externen Untersuchun-
gen,
starke Wechselkursschwan-
kungen),
Rechtsverfahren
(Reputationsrisiken).
>= 10 Mio. € Konzern-EBITDA-
Einzelrisiko
Erheblich
3
Ein oder meh- Schwerwiegende
Erhebliche Risiken, die zu ei-
nem
Jahresfehlbetrag führen bzw.
den Unternehmenswert er-
heblich
Systematische und
anhaltende Verstöße
gegen Recht und
Gesetz, die zu erheblichen
Strafen bzw. zu
rere
Störung der Ge-
strategische
Ziele
werden nicht
erreicht.
schäftstätigkeiten
(temporärer Ausfall
der EDV, Fluktuation
von Leistungsträgern). reduzieren,
>= 6 Mio. € Konzern-EBITDA-
Imageschäden führen.
Einzelrisiko
Mittel
Gering
2
1
Es besteht die Signifikante Störun-
Signifikante negative Beein-
trächtigung von Jahresergeb-
nis,
Unternehmenswert, Bewer-
tungsmanipulation,
>= 1 Mio. € Konzern-EBITDA-
Einzelrisiko
Keine spürbare Beeinflussung Keine vollumfängliche
von Jahresergebnis, Unter-
nehmenswert
Systematische Verstöße
gegen Recht und Gesetz
und
Gefahr, dass
ein
strategisches
Ziel
gen
bzw. Unterbrechung
der operativen
Betriebsabläufe.
signifikante Strafen.
nicht erreicht
wird.
Risiko beein-
trächtigt
Ziele
Keine oder nur
geringfügige
Beeinflussung der
operativen Be-
triebsabläufe.
Einhaltung bestehender
Vorschriften und Regeln
(kleine Verstöße gegen
die
kaum.
(kleine Reportingverstöße),
< 1 Mio. € Konzern-EBITDA-
Einzelrisiko
Spesenordnung).
Es sind sämtliche bestandsgefährdenden bzw. über den
als kritisch definierten Schwellenwerten liegenden Risi-
ken einzubeziehen, soweit für sie nicht bereits Rückstel-
lungen und Versicherungssummen in voller Höhe der er-
warteten Belastungen gebildet oder sie nicht durch Ver-
sicherungen gemindert wurden. Die Rückstellungsbe-
träge sind dabei mit anzugeben.
Risikomatrix
Dabei ist zu beachten, dass nicht nur einzelne Risiken,
sondern auch die Folgewirkungen aus einer Kumulation
mehrerer Risiken zu berücksichtigen sind. Als bestands-
gefährdend werden Risiken betrachtet, die wesentliche
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Unternehmens haben.
Aus dieser Klassifizierung ergibt sich folgende Risiko-
matrix.
4.2.1.3 Organisation und Durchführung des Risi-
komanagements
Organisation des Risikomanagements
Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement
liegt beim Vorstand. Dieser stellt insbesondere sicher,
dass die Informationspflichten an den Aufsichtsrat sowie
12
die Ad-hoc-Pflichten des Aktiengesetzes eingehalten
werden.
zu erkennen, ist dabei insbesondere zu untersuchen, ob
in den üblichen Arbeitsprozessen (z. B. der Budgetierung)
implizit aufgedeckte Risiken auch im Risikomanagement
berücksichtigt werden. Außer den Geschäftsprozessen
sind auch die Unterstützungsprozesse wie Finanzen, Per-
sonal, Informationstechnologie sowie ausgelagerte Pro-
zesse (Outsourcing) einzubeziehen. Besondere Beach-
tung finden müssen dabei die strategischen Risiken, die
die wesentlichen Erfolgspotenziale bedrohen und die im
Allgemeinen nur unter Einbeziehung der Geschäftslei-
tung analysiert werden können. Auch die systematische
Erfassung von unsicheren Annahmen, die im Planungs-
und Budgetierungsprozess, aber auch bei Entscheidun-
gen im Kontext neuer Technologien gesetzt werden, ist
eine wichtige Quelle der Risikoidentifikation. Darüber
hinaus müssen die Methoden zur Identifikation seltener
Risiken mit hohem Schadenspotenzial einbezogen wer-
den. Bestandsgefährdende Entwicklungen hängen oft
von solchen seltenen Extremrisiken (oder Kombinations-
effekten von Risiken) ab, weshalb deren frühzeitige Er-
kennung wichtig ist.
Der Risikokoordinator überwacht und steuert den Risiko-
managementprozess für den Gesamtkonzern. Er erstellt
aus den Meldungen der Gesellschaften und den ermittel-
ten Konzernrisiken einen Risikobericht an den Vorstand.
Die Verantwortung für das Risikomanagementsystem der
einzelnen Gesellschaften ist in der Geschäftsführung ver-
ankert. Hierzu gehören:
•
Die Einrichtung einer wirksamen Risikomanagement-
Organisation;
•
•
Die Pflege des Risikomanagementsystems
Die Implementierung geeigneter Steuerungsmaßnah-
men;
•
Die Meldung und Aktualisierung aller meldepflichti-
gen Risiken inklusive der Ad-hoc Meldung kriti-
scher/bestandsgefährdender Einzelrisiken;
Die Pflege des Risikomanagementsystems und die Mel-
dung bzw. Aktualisierung der Risiken kann an einen Risi-
komanagement-Verantwortlichen delegiert werden.
Risikoanalyse und -bewertung
Die im Risikoinventar erfassten Risiken sind im Rahmen
der Risikoanalyse hinsichtlich der Ursache-Wirkung-Zu-
sammenhänge zu untersuchen sowie im Hinblick auf ihre
Eintrittswahrscheinlichkeit und quantitativen Auswirkun-
gen einzuschätzen. Dabei werden bei der Quantifizierung
Netto-Risiken betrachtet, also die Risiken unter Berück-
sichtigung der vorhandenen Risikobewältigungsmaßnah-
men. Die Risikoquantifizierung muss nachvollziehbar her-
geleitet werden. Der Begriff der quantitativen Auswir-
kung umfasst mögliche positive und negative Abwei-
chungen. Im Allgemeinen ist bei Eintreten eines Risikos
die Auswirkung unsicher und durch eine Bandbreite und
eine geeignete Wahrscheinlichkeitsverteilung zu be-
schreiben. Die Einschätzung der quantitativen Auswir-
kungen ist zu prüfen.
Darüber hinaus verfügt die HolidayCheck Group über
Compliance-Regeln, beispielsweise in Form eines Verhal-
tenskodex, sowie über eine Whistle-Blowing-Lösung. Po-
tenzielle Zuwiderhandlungen sollen schon im Vorfeld er-
kannt und systematisch unterbunden werden. Die Holi-
dayCheck Group AG hat dazu ein Compliance Board
etabliert, dessen wesentliche Aufgabe es ist, ein geeigne-
tes Compliance Management System (CMS) für die Holi-
dayCheck Group aufzusetzen und stetig weiterzuentwi-
ckeln.
Zur Sicherstellung der Einhaltung steuerlicher Vorschrif-
ten bedient sich die HolidayCheck Group interner Res-
sourcen, als auch der von externen Steuerberatern. Ge-
setzesänderungen werden überwacht und ihre Auswir-
kungen auf die Konzernunternehmen regelmäßig evalu-
iert.
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009 wurde
die Pflicht des Aufsichtsrats zur Beurteilung der Effektivi-
tät des Risikomanagements im Unternehmen eingeführt.
Dabei greift der Aufsichtsrat unter anderem auf Erkennt-
nisse aus Prüfungen der Internen Revision und Informati-
onen des Konzerncontrollings zurück.
Die Quantifizierung von Risiken bezieht regelmäßig
neben Benchmarks und historischen Schadensdaten
auch subjektives Expertenwissen ein. Grundlage der Risi-
koquantifizierung sollten immer die besten verfügbaren
Informationen sein bzw. die besten Informationen, die
mit vertretbaren Kosten zu beschaffen sind. Da eine ob-
jektive Risikoquantifizierung häufig schwer möglich ist,
ist die Datengrundlage zur Nachvollziehbarkeit der Quan-
tifizierung von besonderer Bedeutung.
Das Schadenspotential ist dabei definiert als die Auswir-
kung auf das Unternehmensergebnis (EBITDA) über ei-
nen Zeitraum von zwei Jahren.
Außerdem unterliegt die HolidayCheck Group AG einer
gesetzlichen Prüfungspflicht durch den Konzern-Ab-
schlussprüfer, der nach § 317 Abs. 4 HGB zu beurteilen
hat, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG oblie-
genden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat
und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem
geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Ge-
sellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Risikosteuerung und Überwachung
Die Risikosteuerung beschäftigt sich mit den Maßnah-
men, die durchzuführen sind, um die identifizierten und
analysierten Risiken im Sinne der Risikostrategie zu steu-
ern. Die Steuerungsmaßnahmen orientieren sich an der
Risikostrategie der Organisation und können die Risi-
kovermeidung (Einstellung bzw. Unterlassung von Aktivi-
täten), Risikoübertragung (Lieferanten, Kunden, Kapital-
markt, Versicherungen), Risikoreduktion (markt- oder
prozessorientierte Maßnahmen) oder Risikoakzeptanz
zum Ziel haben. Sie setzen bei den Risikoauswirkungen,
Durchführung des Risikomanagements
Risikoidentifikation und Erfassung
Eine Risikoinventur ist regelmäßig durchzuführen. Um
neue oder im Umfang wesentlich veränderte Risiken früh
13
bei der Eintrittswahrscheinlichkeit oder bei beiden Grö-
ßen an und sind darauf ausgerichtet, dass die Organisati-
onsziele erreicht werden und der Fortbestand der Orga-
nisation nicht gefährdet wird.
4.2.2.1 Inhärente Risiken des HolidayCheck
Group-Konzerns
4.2.2.1.1 Strategische Risiken
4.2.2.1.1.1 Nachfragerisiken
Risikoberichterstattung und -kommunikation
Das wesentliche Ziel der Risikoberichterstattung und -
kommunikation ist, den Entscheidungsträgern und Auf-
sichtsorganen zeitnah die Risikolage der Organisation wi-
derzuspiegeln. Dabei muss über den Gesamtrisikoum-
fang und die Wahrscheinlichkeit einer bestandsgefähr-
denden Entwicklung informiert werden.
Die Meldung aller Risiken sowie deren Status muss
mit jedem Quartalsabschluss (Mitte April, Mitte Juli,
Mitte Oktober und Ende Januar) durch die Gesellschaft
an den Risikokoordinator im dafür vorgesehenen Format
erfolgen.
Der Risikokoordinator erstellt aus den Meldungen der
Gesellschaften und den ermittelten Konzernrisiken einen
Risikobericht an den Vorstand. Eine Rückmeldung des
Vorstands an die Gesellschaften ist grundsätzlich nicht
vorgesehen, kann aber in begründeten Einzelfällen ge-
schehen.
Die Reiseportale der HolidayCheck Group konzentrieren
sich auf Geschäftsaktivitäten im Bereich Erholungsur-
laub, insbesondere auf die Vermittlung und Durchfüh-
rung von Pauschalreisen und die Vermittlung von Hotels
an Endverbraucher.
Neben der Vermittlungs- und Veranstaltertätigkeit
wird auf den Portalen der HolidayCheck Group Werbung
geschaltet und damit Umsätze realisiert.
Die Ausbreitung von COVID-19 hat massive Auswir-
kungen auf die Nachfrage nach Erholungsurlaub aus un-
terschiedlichen Gründen. Zum einen führen politische
Regelungen in den Reisedestinationen, wie Grenzschlie-
ßungen, Quarantänebestimmungen oder lokale Lock-
downs dazu, dass Länder oder Regionen gar nicht oder
nur mit Einschränkungen bereist werden können. Zum
anderen verwehren Regelungen in den Quellmärkten wie
Reisewarnungen, sonstige Einschränkungen der Reise-
freiheit, Test- und Quarantänebestimmungen bei der
Rückreise ebenfalls die Möglichkeit zu unbeschwertem
Reisen. Insbesondere kann die andauernde Reisebe-
schränkung in eine oder mehrere Kerndestinationen bis
hin zur Existenzbedrohung der gesamten Gruppe führen.
Es ist davon auszugehen, dass Einschränkungen so
lange fortbestehen werden, bis eine hohe Durchimp-
fungsrate erzielt ist. Weitere Mutationen oder neue
Krankheitsepidemien oder gar Pandemien können auch
zukünftig nicht ausgeschlossen werden.
Neben einem direkten pandemiebedingter Nachfra-
gerückgang können sich indirekte Folgen wie ein Abneh-
men der Kaufkraft auf das Buchungsgeschehen auswir-
ken.
Das Risiko hinsichtlich Terroranschläge, politische Kri-
sen oder Naturkatastrophen in Destinationen besteht
weiterhin und kann sich negativ auf das Reisebedürfnis
auswirken.
Geänderte Kundenpräferenzen in Bezug auf die Ur-
laubsart oder die genutzte Technologie können ebenfalls
zu erheblichen Umsatz- und Ergebniseinbußen führen.
Um den sich verändernden Kundenwünschen Rech-
nung zu tragen, entwickelt die HolidayCheck Group u. a.
fortwährend neue Produkte- und Dienstleistungen und
aktualisiert regelmäßig die Bestehenden.
Da die HolidayCheck Group keine Internetportale in
China, Großbritannien oder den USA betreiben und die
genannten Länder als Zieldestinationen unserer Kunden
keine wesentliche Rolle spielen, haben weder Brexit
noch die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und
China direkte Auswirkungen auf das Nachfrageverhalten
unserer Kunden.
Die Werbeaktivitäten sind ebenfalls von COVID-19 be-
troffen, da es sich bei den Werbepartnern größtenteils
um Unternehmen aus der Reisebranche handelt, deren
Budgets teilweise gekürzt wurden und die entsprechend
der generellen Erwartungen an die Reisemöglichkeiten
angepasst werden. Darüber hinaus werden Click-basierte
Werbeformen eingesetzt, die bei fehlendem Traffic zu
geringerem Umsatz führen.
Unabhängig davon sind kritische/ bestandsgefährdende
Risiken schriftlich Ad-hoc an den Konzern-Risikokoordi-
nator zu melden, der diese an den Vorstand weiterleitet.
Darüber hinaus wird über alle neuen bzw. veränder-
ten Risiken von den einzelnen Geschäftsleitungen in den
jeweiligen Gremien (z.B. Gesellschafterversammlung) be-
richtet.
Für den Nachweis der regelmäßigen Funktion des Risi-
komanagementsystems ist auf Konzernebene und in den
Tochtergesellschaften eine laufende Aktualisierung der
Dokumentation des Risikomanagementsystems durchzu-
führen.
Die Dokumentationen der einzelnen Gesellschaften
beinhalten die organisatorischen Maßnahmen, die zur
Einrichtung und zum laufenden Betrieb eines wirksamen
Risikomanagementsystems erforderlich sind. Ferner gilt
der quartalsweise Bericht als Dokumentation für die
Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems.
Die Risikomanagement-Verantwortlichen der Tochter-
gesellschaften dokumentieren Risiken und Maßnahmen
sowie die Verantwortlichkeit für deren Umsetzung nach
einem einheitlichen Schema.
Mit Hilfe dieser Dokumentation wird die Funktion des
Systems gegenüber der internen Revision und den Wirt-
schaftsprüfern nachgewiesen. Die ordnungsgemäße Do-
kumentation liegt in der Verantwortung der Geschäfts-
führer und des Konzern-Risikokoordinators.
4.2.2 Risiken
Die nachfolgend dargestellten Risiken wurden zur besse-
ren Darstellung und Verständlichkeit teilweise zusam-
mengefasst.
14
Risikoeinstufung:
4.2.2.1.1.3 Insolvenzrisiken
Wahrscheinlichkeit: (fast) sicher >= 80Prozent, Schadens-
potenzial: hoch >= 10 Millionen Euro Konzern-EBITDA-
Einzelrisiko. Die Risikoeinstufung wurde aufgrund der
weiterhin andauernden Corona-Pandemie im Vergleich
zum Vorjahr hochgestuft.
Unternehmen der HolidayCheck Group vermitteln über
ihre Internetportale u.a. Pauschalreisen, Hotels, Ferien-
wohnungen und Mietwagen für Vertragspartner, wie
Reiseveranstalter und Mietwagenfirmen. Ferner pake-
tiert die Tochtergesellschaft HC Touristik als Reiseveran-
stalter Hotel- und Flugangebote von Hotelbetreibern und
Fluglinien zu eigenen Pauschalreisen, die unter der
Marke HolidayCheck Reisen über die Reiseplattformen
von HolidayCheck vertrieben werden. Darüber hinaus ar-
beiten Unternehmen der HolidayCheck Gruppe mit wei-
teren Vertragspartnern, wie Call-Center-Dienstleistern
und Datenbankbetreibern zusammen, die diese u. a.
beim Vertrieb der oben genannten Produkte unterstüt-
zen.
4.2.2.1.1.2 Wettbewerbsrisiken
Marktmacht von Suchmaschinenanbietern
Zahlreiche Internetnutzer verwenden bei der Hotelsuche
als primäre Informationsquelle Suchmaschinen, wie jene
des Marktführers Google. Diese bieten den Nutzern nach
Berechnung eines komplexen, nicht öffentlichen Suchal-
gorithmus in Trefferlisten Links zu passenden Internetan-
geboten Dritter, wie HolidayCheck oder Mietwagen-
Check, aber auch zu hauseigenen Angeboten, wie dem
Google Hotel Finder, an.
Da Suchmaschinenanbieter regelmäßige, teils tiefgrei-
fende Änderungen an ihrem Suchalgorithmus vorneh-
men, besteht stets die latente Gefahr, dass Inhalte von
Internetportalen der HolidayCheck Group im Rang vo-
rübergehend oder gar langfristig zurückfallen.
Die Insolvenz eines wichtigen Vertragspartners, bei-
spielsweise eines Reiseveranstalters oder einer Fluglinie,
kann zu erheblichen Umsatzausfällen und Zusatzkosten,
beispielsweise für den Rücktransport von Urlaubern, füh-
ren und damit erhebliche finanzielle Schäden für die Ho-
lidayCheck Gruppe zur Folge haben.
Da die COVID-19 Pandemie weiterhin anhält, sehen
wir hier analog des Vorjahres ein erhöhtes Branchenri-
siko. Dies führt auch dazu, dass Versicherungsgesell-
schaften weiterhin kaum bereit sind, Kreditausfallrisiken
in der Reisebranche abzusichern.
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen
sind auf einem sehr niedrigen Niveau, insbesondere auch
weil Provisionserlöse für zukünftige Reisen mit einer be-
dingten Gegenleistung von Null angesetzt wurden. Unab-
hängig von der Forderungshöhe wird ein sehr aktives
Forderungsmanagement betrieben, um auch bei steigen-
der Nachfrage Risiken abzufedern.
Neben den direkten Auswirkungen von Insolvenzen
auf die HolidayCheck Gruppe besteht das indirekte Ri-
siko, dass reduzierte Kapazitäten, insbesondere im Be-
reich Flug, zu einer Verteuerung von Pauschalreisen oder
aber zu weniger Angebot führen kann, die sich negativ
auf die Nachfrage auswirken. Darüber hinaus kann es zu
Vertrauensverlusten seitens der Konsumenten in die
Pauschalreise kommen.
Als Reaktion darauf ist die HolidayCheck Group be-
strebt, Nutzer durch gezielte Maßnahmen direkt auf die
eigenen Internetangebote zu navigieren.
Risikoeinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 – < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: mittel >= 1 Million Euro Konzern-EBITDA-
Einzelrisiko. Das Schadenspotenzial wurde aufgrund der
generell reduzierten Umsatzerwartungen im Vergleich
zum Vorjahr von erheblich auf mittel herabgestuft.
Bestehende und neue Wettbewerber
Eine Konsolidierung des Reisevermittlermarktes, auch in-
folge der COVID-19 Krise, oder aber der Ausbau des eige-
nen Online Vertriebskanals von Veranstaltern können
negative Auswirkungen auf die HolidayCheck Group ha-
ben.
Darüber hinaus kann der Eintritt neuer Wettbewerber
sowie die Einführung neuer, technologischer Innovatio-
nen die Nutzung und/oder den Kauf von Produkten oder
Dienstleistungen des Konzerns beeinträchtigen. Hierun-
ter fallen auch Unternehmen wie Google, das Nutzer zu
hauseigenen Angeboten, wie der Google Flugsuche oder
dem Google Hotel Finder lenkt und damit perspektivisch
zu einer Marktkonsolidierung beitragen kann. Damit tritt
Google in direkten Traffic-Wettbewerb mit Dritten, wie z.
B. der HolidayCheck Group. Dies kann zu gravierenden
Traffic-Verlusten und infolgedessen zu erheblichen Um-
satz- und Ergebniseinbußen des HolidayCheck Group-
Konzerns führen.
Risikoeinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 - < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: mittel >= 1 Millionen Euro Konzern-E-
BITDA-Einzelrisiko. Die Risikoeinstufung wurde im Ver-
gleich zum Vorjahr nicht geändert.
4.2.2.1.1.4 Contentrisiken
Die Vermittlungsmodelle der HolidayCheck Group AG ba-
sieren auf relevantem Content in Form von Bewertun-
gen, Bildern und Inventar in Form von Reiseangeboten.
Auch wenn Bewertungen und Bilder nicht direkt moneta-
risiert werden, stellen sie eine wichtige Basis des Ge-
schäftsmodells dar, da sie zum einen Traffic auf die Seite
ziehen und zum anderen eine wichtige Entscheidungs-
hilfe für Kunden sind.
Risikoeinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 – < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: erheblich >= 6 Millionen Euro Konzern-E-
BITDA-Einzelrisiko.
Content ist vor allem dann entscheidungsrelevant,
wenn er aktuell ist und die tatsächliche Situation bei-
spielsweise im Hotel gut abbildet. COVID-19 hat massive
Auswirkungen auf das Urlaubserlebnis insbesondere in
der Ausgestaltung der Hygiene- und Sicherheitsbestim-
mungen vor Ort. Sollte es nicht gelingen, ausreichend
Das Schadenspotenzial wurde im Vergleich zum Vorjahr
von hoch auf erheblich herabgestuft. Da das Gesamt-
marktvolumen aufgrund der COVID-19 Krise erst sukzes-
sive wieder auf Vor-Krisen-Niveau kommen wird, fallen
die finanziellen Auswirkungen von Marktanteilsverlusten
potenziell niedriger aus.
15
aktuelle Bewertungen für Hotels einzusammeln, sinkt die
Relevanz als Entscheidungsplattform für Urlauber. Dies
kann zu Umsatzverlusten führen.
Darüber hinaus ist das Thema Fake-Bewertungen eine
Herausforderung. Der Imageschaden von gefälschten Be-
wertungen kann ebenfalls zu Umsatzverlusten führen.
Der Konzern hat weitreichende, systemseitige sowie ma-
nuelle Prüfprozesse implementiert, um Fake-Bewertun-
gen aufzudecken.
Falle einer Störung zügig geeignete Gegenmaßnahmen
einleiten zu können.
Risikoeinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 – < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: hoch >= 10 Millionen Euro Konzern-E-
BITDA-Einzelrisiko. Die Risikoeinstufung wurde im Ver-
gleich zum Vorjahr nicht geändert.
4.2.2.2.1.2 Marketingrisiken
Risikoeinstufung:
Aufwendungen für Marketingaktivitäten, insbesondere
für gängige Marketinginstrumente, wie Suchwortver-
marktung (SEM), Gutscheine und TV-Werbung, bilden im
Normalbetrieb den bedeutendsten Kostenblock der Holi-
dayCheck Group. Intensivierte Marketingaktivitäten des
Wettbewerbs oder die Dominanz wichtiger Marketing-
und Mediendienstleister, wie Google, können beispiels-
weise erhöhte Anzeigenpreise oder erhöhte Gutschein-
kosten und damit stark erhöhte Marketingaufwendun-
gen für die HolidayCheck Group und ihre Reiseportale
zur Folge haben und die Ergebnissituation des gesamten
HolidayCheck Group-Konzerns negativ beeinflussen.
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 - < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: mittel >= 1 Millionen Euro Konzern-E-
BITDA-Einzelrisiko. Die Content-Risiken wurden zum
Stichtag 31. Dezember 2020 aufgrund der COVID-19 Situ-
ation sowie des hohen Anteils an SEO-Traffic (Besucher,
die über eine Suchmaschine auf eine Website kommen)
aufgenommen.
4.2.2.2 Aktive Risiken des HolidayCheck Group-
Konzerns
4.2.2.2.1 Operative Risiken
Risikoeinstufung:
4.2.2.2.1.1 Operative Vertriebsrisiken
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 - < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: erheblich >= 6 Millionen Euro Konzern-E-
BITDA-Einzelrisiko. Die Risikoeinstufung wurde im Ver-
gleich zum Vorjahr nicht geändert.
Der Vertriebserfolg der Reiseportale der HolidayCheck
Group hängt in entscheidendem Maße von deren laufen-
den, technologischen Weiterentwicklung, deren Bedie-
nungsfreundlichkeit (engl. Usability) über alle Endgeräte
– z. B. Laptop, Tablet oder Smartphone – hinweg, ab. Ins-
besondere die verstärkte Nutzung mobiler Geräte stellt
Internetangebote vor eine gewisse Herausforderung, da
die Kaufneigung dort derzeit noch niedriger ist als auf
stationären Endgeräten, wie beispielsweise einem Lap-
top. Entsprechend kann eine ungenügende Bedienungs-
freundlichkeit oder eine schlechte Erreichbarkeit der An-
gebote die Kundenakzeptanz der Reiseportale erheblich
einschränken und Umsatz- und Ergebniseinbußen nach
sich ziehen.
4.2.2.2.1.3 Einkaufsrisiken
Ein hoher Anteil der Konzernumsätze wird mit wenigen
Reiseveranstaltern generiert. Sollte sich ein wesentlicher
Partner vom Markt zurückziehen oder insolvent gehen,
könnte dies zu einem erheblichen Umsatzausfall führen,
sofern die Kapazitäten nicht von anderen Veranstaltern
aufgefangen werden. Anpassungen an Vermittlungskon-
ditionen eines wesentlichen Partners, die insbesondere
aufgrund der COVID-19 Krise aktuell unter Druck stehen,
können sich ebenfalls deutlich auf die Umsatzsituation
auswirken.
Unter dieses Risiko fällt auch die technische Abhän-
gigkeit von Dienstleistern, insbesondere Traveltainment
und Peakwork als Internet Booking Engines sowie die
Veranstaltersysteme.
Der Aufbau eines profitablen Veranstaltergeschäfts
erfordert gute Einkaufskonditionen für Hotel-, Flug- und
sonstige Reisekomponenten.
Zur Risikobegrenzung wird daher stetig in die Weiter-
entwicklung der Plattformen und Systeme über alle rele-
vanten Endgeräte hinweg investiert und darüber hinaus
laufend der Grad der Kundenzufriedenheit gemessen
und ausgewertet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse
fließen wiederum in die Produktentwicklung ein.
Die Kundenakzeptanz des HolidayCheck-Reisecenters
und damit einhergehend der Vertriebserfolg, hängen zu
einem hohen Maße von der Qualifikation der Reisecen-
termitarbeiter, einer jederzeitigen, zügigen telefonischen
Erreichbarkeit während der Geschäftszeiten sowie von
einem stabilen Zugriff auf die eingesetzten Buchungssys-
teme ab. Eine schlechte Beratungsqualität sowie tempo-
räre Ausfälle der Telefonanlage oder der Buchungssys-
teme können die Kundenakzeptanz des Reisecenters er-
heblich einschränken und Umsatz- und Ergebniseinbu-
ßen nach sich ziehen.
Preissteigerungen von Vorleistungen schlagen sich
potenziell negativ auf die Marge aus, sofern diese nicht
entsprechend an den Kunden weitergegeben werden
können. Durch den stetigen Ausbau des Portfolios sowie
der Anzahl an Geschäftspartnern wird die Abhängigkeit
von einzelnen Partnern sukzessive verringert.
Risikoeinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 - < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: mittel >= 1 Millionen Euro Konzern-E-
BITDA-Einzelrisiko.
Das Risiko „Einkaufsrisiken“ wurde zum Stichtag 31. De-
zember 2020 aufgrund der andauernden COVID-19 Situa-
tion sowie der intensivierten Geschäftstätigkeit des eige-
nen Reiseveranstalters in die Liste der Konzernrisiken
aufgenommen.
Zur Risikobegrenzung setzen wir auf qualifiziertes Per-
sonal, das wir in regelmäßigen Schulungen weiterqualifi-
zieren. Zudem wird der Betrieb unserer Telefonanlage
und der Buchungssysteme laufend überwacht, um im
4.2.2.2.1.4 Personalrisiken
Hochqualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte bilden
die Grundlage für einen langfristigen, wirtschaftlichen
16
Unternehmenserfolg. Mitarbeiter langfristig an das Un-
ternehmen zu binden und neue, hochqualifizierte Mitar-
beiter zu gewinnen, ist für den HolidayCheck Group-Kon-
zern von großer Bedeutung. Sollte im Falle einer hohen
Fluktuation kein adäquater Ersatz gefunden werden,
könnte dies die operative Geschäftsentwicklung beein-
trächtigen.
Risikoeinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 - < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: mittel >= 1 Millionen Euro Konzern-E-
BITDA-Einzelrisiko. Die Risikoeinstufung wurde im Ver-
gleich zum Vorjahr nicht geändert.
4.2.2.2.2 Finanzielle Risiken
Um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren
und Mitarbeiter lange an das Unternehmen zu binden,
führte der HolidayCheck Group-Konzern vor allem in den
vergangenen drei Jahren umfassende Qualifizierungs-
und Weiterbildungsangebote sowie diverse Zusatzleis-
tungen, wie ein auf Aktien basierendes Beteiligungspro-
gramm, ein.
4.2.2.2.2.1 Werthaltigkeit
Die HolidayCheck Group AG prüft jährlich im Rahmen
von Werthaltigkeitstests, ob sich die Werte von Beteili-
gungsansätzen, jeglicher Form von Forderungen, selbst-
erstellter immaterieller Vermögenswerte und Markenna-
men im Einzelabschluss und Geschäfts- oder Firmen-
werte im Konzern vermindert haben könnten. Dies hätte
als Ergebnis Wertminderungen zur Folge, die zwar nicht
zu Auszahlungen führen würden, das Ergebnis des ge-
samten HolidayCheck Group-Konzerns aber in erhebli-
chem Umfang mindern könnten.
Risikoeinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 - < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: mittel >= 1 Millionen Euro Konzern-E-
BITDA-Einzelrisiko. Die Risikoeinstufung wurde im Ver-
gleich zum Vorjahr nicht geändert.
Um dem bestmöglich entgegenzuwirken, erstellt die
HolidayCheck Group Monatsabschlüsse für den Konzern.
Darüber hinaus analysieren und melden zuständige Con-
troller die Konzernabschlüsse und stellen diese dem Ma-
nagement und dem Vorstand zur Verfügung. Etwaige
Planabweichungen werden zeitnah an den Vorstand ge-
meldet, so dass dieser geeignete Gegenmaßnahmen an-
ordnen kann.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zudem monatlich auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.
Ausfallrisiken wird dabei durch angemessene Wertbe-
richtigungen Rechnung getragen. Darüber hinaus werden
Forderungen soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll
gegen Ausfallrisiken versichert.
4.2.2.2.1.5 Organisatorische Risiken
Die Unternehmensstrategie der HolidayCheck Group
sieht einen weiteren Ausbau der Marktposition im Be-
reich Erholungsurlaub vor. Die damit verbundene erfolg-
reiche Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsmo-
delle sowie sonstige Maßnahmen zur Ausdehnung des
Marktanteils bieten Chancen auf ein weiteres Unterneh-
menswachstum, sind aber auch immer mit Risiken behaf-
tet, die sich negativ auf die Finanz- und Ertragslage aus-
wirken können.
Ein organisatorisches Risiko besteht insbesondere für
Akquisitionen, Beteiligungen sowie für den organischen
Aufbau neuer Geschäftsmodelle. Diese können von sich
aus riskant sein, da sie Risiken der Integration von Mitar-
beitern, Prozessen, Technologien und Produkten beinhal-
ten. Es kann daher nicht garantiert werden, dass jedes
erworbene oder selbstentwickelte Geschäftsmodell auch
erfolgreich integriert bzw. am Markt etabliert werden
kann und sich entsprechend der Planungen entwickelt.
Zudem können sowohl aus Akquisitionen, aus Beteiligun-
gen, als auch aus dem organischen Aufbau neuer Ge-
schäftsmodelle erhebliche Akquisitions-, Entwicklungs-,
Verwaltungs- und sonstige Kosten entstehen. Zudem
können Portfoliomaßnahmen gegebenenfalls zu zusätzli-
chem Finanzierungsbedarf führen und damit die Finan-
zierungsstruktur negativ beeinflussen. Akquisitionen
bzw. Beteiligungen können schließlich zu einem erhebli-
chen Anstieg der langfristigen Vermögensgegenstände,
einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte, führen.
Abschreibungen auf solche Vermögensgegenstände auf-
grund unvorhergesehener Geschäftsentwicklungen, zum
Beispiel aufgrund schlechter konjunktureller Rahmenbe-
dingungen, können die operativen Ergebnisse erheblich
belasten.
Aufgrund von COVID-19 musste der anteilige Ge-
schäfts- oder Firmenwert der, auf die niederländischen
Aktivitäten von Zoover entfiel, vollständig abgeschrieben
werden.
Risikoeinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 - < 50 Prozent , Scha-
denspotenzial: hoch >= 10 Millionen Euro Konzern-EBIT-
Einzelrisiko. Die Risikoeinstufung wurde im Vergleich
zum Vorjahr nicht geändert.
4.2.2.2.2.2 Liquiditätsrisiken
Die COVID-19 Krise hat massive Auswirkungen auf die Li-
quidität der Unternehmen in der Reisebranche. Hier ist
insbesondere auf die kostenlose Stornierungsoption für
Urlauber im Falle von Reisewarnungen hinzuweisen.
Diese führt in direkter Beziehung zum einen dazu, dass
unser Anspruch auf Provision rückwirkend vollumfäng-
lich entfällt und daher nicht zu einem Zahlungseingang
führt, zum anderen müssen schon erhaltene Provisions-
entgelte rückvergütet werden. Darüber hinaus müssen
geleistete Anzahlungen, die die HC Touristik erhalten
hat, an die Kunden zurückgezahlt werden.
Zur Risikobegrenzung beobachten und analysieren wir
laufend aktuelle Entwicklungen in unseren Märkten, so-
wohl im Hinblick auf mögliche strategische Beteiligungen
oder Partnerschaften als auch in Bezug auf das Potenzial
unserer bestehenden oder neuen Geschäftsmodelle.
Darüber hinaus prüfen wir potenzielle Unternehmensbe-
teiligungen in sog. Due Diligences auf mögliche Risiken
und Chancen.
Die anhaltenden Einschränkungen wie Lockdowns, die
Reisetätigkeiten momentan nahezu unmöglich machen,
wirken sich negativ auf die Nachfrage aus und haben die
Liquiditätszuflüsse nahezu zum Erliegen gebracht.
Da wir Reisebeschränkungen und deren Auswirkun-
gen nicht beeinflussen können, steuern wir zur Sicherung
der weiteren Solvenz des Konzerns mit unterschiedlichen
Maßnahmen gegen. Dazu gehören unter anderem:
17
• Vorsorgliche Ziehung der verhandelten Kreditlinien in
Höhe von 19,7 Millionen Euro durch die HolidayCheck
Group AG im März 2020, von denen bis zum Stichtag
31. Dezember 2020 10,0 Millionen Euro zurückgeführt
wurden
4.2.2.2.2.3 Fremdwährungs- und Zinsände-
rungsrisiken
Bei der HolidayCheck AG mit Sitz in der Schweiz wird der
Euro als funktionale Währung eingesetzt. Verbindlichkei-
ten gegenüber der HolidayCheck AG werden entspre-
chend in Euro fakturiert. Auch Einnahmen der Holiday-
Check AG werden auf Euro-Basis berechnet. Das Wäh-
rungsrisiko hat sich daher reduziert. Es bleiben aber
Restrisiken, insbesondere im Bereich der Personalkosten,
da eine Aufwertung des Schweizer Frankens zum Euro zu
einer Belastung des Konzernergebnisses führen würde.
Darüber hinaus wurde in 2020 ein in Schweizer Franken
dotierter COVID-19-Kredit aufgenommen. Hieraus resul-
tieren ein Zinsänderungsrisiko sowie ein Fremdwäh-
rungsrisiko. Zur Absicherung der daraus resultierenden
Währungsrisiken wurde ein Cross Currency SWAP abge-
schlossen. Weitere Sicherungsgeschäfte sowie die Anlage
von Zahlungsmittelbestände in Schweizer Franken wer-
den regelmäßig evaluiert.
• Ziehung von staatlich gestützten COVID-19 Krediten in
Höhe von insgesamt 14,6 Mio. CHF durch die Holiday-
Check AG sowie die Driveboo AG;
• Vorbereitung einer Kapitalerhöhung im Umfang von
29.156.814 Inhaberaktien (Durchgeführung im Januar
2021, siehe Abschnitt 3. Nachtragsbericht);
• Verhandlung von erweiterten Zahlungszielen hinsicht-
lich der Rückvergütung von erhaltenen Provisionen mit
den Veranstaltern sowie kontinuierliche Prüfung der
von der öffentlichen Hand angebotenen Erleichterun-
gen, wie verlängern von Zahlungszielen für Steuern
und Sozialversicherungsbeiträge;
• Kostensenkungen während der Reisebeschränkungen
durch: Einstellung von Suchmaschinen-Marketing-Akti-
vitäten, Einführung von Kurzarbeit, Durchführung einer
Restrukturierungsmaßnahme mit dem Abbau von Mit-
arbeitern an den Standorten Bottighofen (Schweiz),
München (Deutschland) sowie Warschau (Polen) sowie
Kündigungen oder Nachverhandlungen von Dienstleis-
tungsverträgen (wie z. B. externe Call-Center-Anbie-
ter);
Risikoeinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 – < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: mittel >= 1 Millionen Euro Konzern-E-
BITDA-Einzelrisiko. Die Risikoeinstufung wurde im Ver-
gleich zum Vorjahr nicht geändert.
Aufgrund des, im abgeschlossenen Geschäftsjahr aufge-
nommenen COVID-19 Kredites, für den ein variabler
Zinssatz vereinbart wurde, wird unter diesem Risiko das
Zinsänderungsrisiko mit aufgenommen.
• Verringerung des Insolvenzrisikos und damit des Liqui-
ditätsrisikos während der Reisebeschränkungen durch:
zeitweise Einstellung des Verkaufs von Pauschalreisen
bei der HC Touristik, Ausschluss der akut von Insolvenz
bedrohten Reiseveranstalter vom Vertrieb (sofern be-
kannt). Insgesamt gehen wir davon aus, dass die Maß-
nahmen geeignet sind, die Liquidität des Konzerns wei-
terhin zu sichern. Jedoch kann insbesondere ein dauer-
haftes Anhalten der Reisebeschränkungen zu Liquidi-
tätsengpässen führen, die möglicher Weise nicht mehr
allein durch interne Gegenmaßnahmen aufzufangen
sind. In dem Fall gehen wir davon aus, dass wir die in
den einzelnen Ländern angebotenen staatlichen Unter-
stützungsmaßnahmen (nach Sitz des Mutter-/Tochter-
unternehmens), insb. die Überbrückungskredite, sicher
in Anspruch nehmen und auch erhalten werden;
4.2.2.2.3 Compliance-Risiken
4.2.2.2.3.1 Datenschutzrisiken
Die Internetportale des HolidayCheck Group-Konzerns
speichern und verarbeiten teilweise hochsensible, per-
sönliche Daten ihrer Nutzer. Unterschiedliche Gesetzge-
bungen, wie insbesondere auch die Datenschutzgrund-
verord-nung (DSGVO) regeln den Umgang mit personen-
bezogenen Daten. Verstöße können mit hohen Strafen
geahndet werden. Insbesondere durch gezielten Daten-
diebstahl, z. B. durch Hacker oder auch eigene Mitarbei-
ter sowie durch menschliches Versagen, können diese
Daten öffentlich gemacht und im schlimmsten Falle zu
kriminellen Zwecken missbraucht werden. Der daraus re-
sultierende Imageschaden sowie Strafzahlungen können
zu gravierenden Umsatz- und/oder Ergebniseinbußen für
einzelne Portale, im schlimmsten Fall für die gesamte
Unternehmensgruppe führen.
Insgesamt gehen wir davon aus, dass die Maßnahmen
geeignet sind, die Liquidität des Konzerns auch bei einer
länger anhaltenden COVID-19 Krise zu sichern.
Um dieses Risiko zu reduzieren, arbeitet der Holiday-
Check Group-Konzern mit einem externen Datenschutz-
beauftragten zusammen, der unter anderem die Einhal-
tung gesetzlicher Vorgaben überprüft. Darüber hinaus
wurden eine Vielzahl technischer Sicherheitsvorkehrun-
gen, wie modernste Firewall- und Virenabwehrtechnolo-
gien installiert. Ferner wird beispielsweise HolidayCheck
regelmäßig TÜV-zertifiziert.
Risikoeinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 - < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: hoch >= 10 Millionen Euro Konzern-E-
BITDA-Einzelrisiko. Die Risikoeinstufung wurde im Ver-
gleich zum Vorjahr nicht geändert.
Dieses Risiko hat das Potential ein bestandsgefährdendes
Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB zu werden,
sollte es zu einer eventuell dauerhaft anhaltenden Aus-
breitung des COVID-19 kommen und die Gegenmaßnah-
men, wie Impfungen, nicht in hinreichendem Maße wir-
ken.
Risikoeinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 - < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: erheblich >= 6 Mio. Euro Konzern-EBITDA-
Einzelrisiko. Die Risikoeinstufung wurde im Vergleich
zum Vorjahr nicht geändert.
18
Weitere Ausführungen zum Thema Compliance siehe Ab-
schnitt 4.2.1.3 ‚Risikomanagement-Organisation‘.
das Chancenpotenzial auch auf Basis des Konzern-EBIT-
DAs ausgewiesen.
Unternehmerische Chancen werden nicht innerhalb
des Risikomanagementsystems berichtet, sondern in der
jährlich erstellten operativen Planung erfasst und unter-
jährig im Rahmen der periodischen Konzernberichter-
stattung verfolgt. Die direkte Verantwortung für das
frühzeitige Identifizieren von Chancen und deren Reali-
sierung liegt bei den Geschäftsführern der Tochtergesell-
schaften. Im Rahmen des Strategieprozesses werden län-
gerfristig die Chancen für weiteres profitables Wachstum
ermittelt und in die Entscheidungsprozesse eingebracht.
4.2.2.2.3.2 Rechtliche Risiken
Die HolidayCheck Group AG und ihre Tochtergesellschaf-
ten sind unterschiedlichen Vorschriften, Gesetzen und
Richtlinien ausgesetzt. Wir beobachten regelmäßig die
regulatorische Lage, um unsere Geschäftsaktivitäten an
etwaige rechtliche Änderungen anzupassen. Trotzdem
sind Verstöße gegen geltende Vorschriften, Gesetze und
Richtlinien, einhergehend mit straf- oder zivilrechtlichen
Sanktionen und/oder Bußgeldern bzw. Schadensersatz-
zahlungen nicht vollständig auszuschließen. Die genann-
ten Verstöße können darüber hinaus zu signifikanten
Umsatz- und Ergebniseinbußen in Folge von Reputations-
schäden führen.
4.3.1 Inhärente Chancen des HolidayCheck
Group-Konzerns
4.3.1.1 Strategische Chancen
Ferner kann die Anpassung der Geschäftstätigkeit an
rechtliche Änderungen mit erhöhten operativen Kosten
verbunden sein oder unsere Geschäftsaktivitäten stark
einschränken.
4.3.1.1.1 Nachfragechancen
Die Reiseportale der HolidayCheck Group konzentrieren
sich auf Geschäftsaktivitäten im Bereich Erholungsur-
laub, insbesondere auf die Vermittlung und Durchfüh-
rung von Pauschalreisen und die Vermittlung von Hotels
an Endverbraucher.
Risikoeinstufung:
Wahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich < 20 Prozent,
Schadenspotenzial: mittel >= 1 Millionen € Konzern-E-
BITDA-Einzelrisiko. Die Risikoeinstufung wurde im Ver-
gleich zum Vorjahr nicht geändert.
Eine verstärkte Konsumnachfrage nach Reiseproduk-
ten im Allgemeinen, z. B. in Folge eines durch COVID-19
ausgelösten starken Nachholeffekts Aufschwungs oder
einer wachsenden Präferenz für Pauschalreisen, können
zu einer intensivierten Nutzung der Angebote und
Dienstleistungen der Reiseportale der HolidayCheck
Group führen.
Eine weitere Chance ergibt sich aus der Verteilung der
Marktanteile im Marktsegment Pauschalreise. In
Deutschland werden aktuell nach Unternehmensschät-
zung zwei Drittel aller Pauschalreisen in stationären Rei-
sebüros und nur ein Drittel in Online-Reisebüros ge-
bucht. In anderen europäischen Ländern, wie Großbri-
tannien, den Niederlanden oder Schweden, liegt der On-
line-Anteil bereits schätzungsweise zwischen 60 und 90
Prozent. Ein deutlicher Rückgang der Zahl stationärer
Reisebüros in Folge von COVID-19 und damit einherge-
hend eine spürbare Verschiebung der Marktanteile zu
Gunsten von Online-Reisebüros, würde sich vor allem für
beratungsorientierte Online-Reisebüros, wie Holiday-
Check positiv auf Umsatz- und Ergebnisentwicklung aus-
wirken.
Ferner unterliegen die Märkte, in denen die Holiday-
Check Group tätig ist, schnellen und umfassenden Verän-
derungsprozessen, die ein grundlegend geändertes Kon-
sumverhalten nach sich ziehen können. Sollte es uns ge-
lingen, mit unseren Angeboten und Dienstleistungen ak-
tiv technologische Veränderungen voranzutreiben, ist
mit einer steigenden Kundenakzeptanz zu rechnen.
Das Ausbleiben relevanter, negativer Ereignisse, wie
Naturkatastrophen, Krankheitsepidemien oder insbeson-
dere schweren Terrorangriffen in den wichtigsten Ur-
laubsregionen, kann sich ebenfalls positiv auf die Bu-
chungsbereitschaft der Urlauber auswirken.
4.2.2.3 Gesamtbild der Risikolage
Von den im Risikobericht beschriebenen Risiken kann po-
tenziell eine wesentliche Beeinträchtigung der Ertrags-,
Vermögens- und Finanzlage des HolidayCheck Group-
Konzerns ausgehen.
Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich für die HolidayCheck
Group zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 in Summe
eine nahezu unveränderte Risikolage.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Vor-
stand davon ausgeht, dass trotz der Auswirkung durch
COVID-19 die Zahlungsfähigkeit mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit im Betrachtungszeitraum gewährleis-
tet ist. Insbesondere ist hier auf die, nach dem Stichtag
erfolgreich durchgeführte, Kapitalerhöhung hinzuweisen.
Vergleiche dazu auch Textziffer 3. Nachtragsbericht. Da-
her wurde unter der Annahme der Unternehmensfort-
führung bilanziert. Nichts desto trotz weisen wir darauf
hin , dass im Zusammenhang mit den Auswirkungen ei-
ner eventuell dauerhaft anhaltenden COVID-19-Pande-
mie Liquiditätsrisiken vorliegen, und somit eine wesentli-
che Unsicherheit besteht im Zusammenhang mit Ereig-
nissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an
der Fähigkeit der Gruppe zur Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit aufwerfen können, und das Unternehmen
daher möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnli-
chen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisie-
ren sowie seine Schulden zu begleichen.
4.3 Chancenbericht
Die Geschäftsentwicklung der HolidayCheck Group AG
unterliegt im Wesentlichen den gleichen Chancen wie
der HolidayCheck Group-Konzern. An den Chancen ihrer
Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die
HolidayCheck Group AG grundsätzlich entsprechend ih-
rer jeweiligen Beteiligungsquote. Aus diesem Grund wird
Chanceneinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 – < 50 Prozent, Kon-
zern-EBITDA-Potenzial: erheblich >= 6 Millionen Euro.
Das Chancenpotenzial wurde im Vergleich zum Vorjahr
von mittel auf erheblich hochgestuft. Die Dauer und
19
Intensität der Reiseeinschränkungen können zu einem
deutlichen gesteigerten Bedürfnis nach Erholungsurlaub
führen.
4.3.2.1.2 Marketingchancen
Aufwendungen für Marketingaktivitäten, insbesondere
für gängige Marketinginstrumente, wie Suchwortver-
marktung (SEM), Gutscheine und TV-Werbung, bilden im
Normalbetrieb den bedeutendsten Kostenblock der Holi-
dayCheck Group. Reduzierte Marketingaktivitäten des
Wettbewerbs oder ein intensivierter Wettbewerb unter
wichtigen Marketing- und Mediendienstleistern, können
zu reduzierten Marketingaufwendungen der Holiday-
Check Group und ihrer Reiseportale führen und die Er-
gebnissituation des gesamten HolidayCheck Group-Kon-
zerns positiv beeinflussen. Gleichzeitig kann eine über
den Erwartungen liegende Wirkung der eingesetzten
Werbemittel die Umsatz- und Ergebnissituation positiv
beeinflussen.
4.3.1.1.2 Wettbewerbschancen
Ein reduzierter Wettbewerbsdruck, zum Beispiel durch
reduzierte Marketingaktivitäten der Wettbewerber oder
eine Marktbereinigung durch Ausscheiden einzelner
Wettbewerber können zu steigenden Marktanteilen, zu
reduzierten Werbeaufwendungen und damit zu einer
verbesserten Umsatz- und Ergebnissituation führen.
Chanceneinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 – < 50 Prozent, Kon-
zern-EBITDA-Potenzial: erheblich >= 6 Millionen. Euro.
Das Chancenpotenzial wurde im Vergleich zum Vorjahr
von mittel auf erheblich erhöht. Aufgrund der massiven
Verwerfungen in der Reisebranche ist das Umsatz- und
Ergebnispotenzial für Player, die die Krise überstehen,
gewachsen.
Auch durch die Verlagerung des Internetkonsums hin
zu mobilen Endgeräten (sog. Mobile Shift), durch die da-
mit verbundene intensivierte Nutzung und durch völlig
neue Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich für etablierte
Internetunternehmen, wie der HolidayCheck Group, zu-
sätzliche Geschäftspotenziale, beispielsweise aus Werbe-
erlösen.
4.3.2 Aktive Chancen
4.3.2.1 Operative Chancen
Chanceneinstufung:
4.3.2.1.1 Vertriebschancen
Wahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich < 20 Prozent, Kon-
zern-EBITDA-Potenzial: erheblich >= 6 Millionen Euro.
Die Chanceneinstufung hat sich im Vergleich zum Vorjahr
nicht geändert.
Der Vertriebserfolg der Reiseportale der HolidayCheck
Group hängt in entscheidendem Maße von deren Bedie-
nungsfreundlichkeit (engl. Usability) über alle Eingabege-
räte hinweg sowie von einer uneingeschränkten und
schnellen Erreichbarkeit ab. Werden diese von Kunden
als besonders zuverlässig, übersichtlich, vertrauenswür-
dig und technisch ausgereift wahrgenommen, kann sich
die Kundenakzeptanz der Reiseportale nachhaltig verbes-
sern und sich somit positiv auf Umsatz- und Ergebnisent-
wicklung des HolidayCheck Group Konzerns auswirken.
Die Kundenakzeptanz des HolidayCheck-Reisecenters
und damit einhergehend der Vertriebserfolg, hängen zu
einem hohen Maße von der Qualifikation der Reisecen-
termitarbeiter, einer jederzeitigen, zügigen telefonischen
Erreichbarkeit während der Geschäftszeiten sowie von
einem stabilen Zugriff auf die eingesetzten Buchungssys-
teme ab. Eine hohe Beratungsqualität, gepaart mit einer
schnellen und verlässlichen telefonischen Erreichbarkeit
sowie einem uneingeschränkten Zugriff auf alle Bu-
chungssysteme, können die Kundenakzeptanz des Reise-
centers nachhaltig verbessern und sich positiv auf Um-
satz- und Ergebnisentwicklung des HolidayCheck Group-
Konzerns auswirken.
4.3.2.1.3 Einkaufschancen
Eine raschere Erholung der Nachfrage und damit die Stei-
gerung des über die Plattform vermittelten Volumens
birgt die Chance, Einkaufskonditionen zu verbessern und
Staffelprovisionen zu realisieren.
Im Bereich des Veranstaltergeschäfts sind die Ein-
kaufskonditionen für Hotel-, Flug- und sonstige Reise-
komponenten ein wesentlicher Margentreiber. Insbeson-
dere bei steigendem Reisevolumen besteht auch für
diese Geschäftsaktivität die Chance, die Ergebnislage po-
sitiv zu beeinflussen.
Chanceneinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 - < 50 Prozent, Scha-
denspotenzial: mittel >= 1 Millionen € Konzern-EBITDA-
Einzelrisiko.
Die Einkaufschancen wurden zum Stichtag 31. Dezember
2020 analog der Aufnahme des entsprechenden Risikos
hinzugefügt.
Chanceneinstufung:
4.3.2.1.4 Personalchancen
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 – < 50 Prozent, Kon-
zern-EBITDA-Potenzial: erheblich >= 6 Millionen Euro.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit wurde im Vergleich zum
Vorjahr von wahrscheinlich auf möglich herabgesenkt.
Die Masse an Urlaubsstornierungen infolge von COVID-
19 hat das HolidayCheck-Reisecenter an seine Grenzen
gebracht und Kurzarbeit im Konzern sowie bei den Ver-
anstaltern haben sich negativ auf die Kundenzufrieden-
heit ausgewirkt. Darüber hinaus wirkt sich die Reduktion
von Entwicklungsressourcen infolge von Kurzarbeit und
Restrukturierung negativ auf die Entwicklungsgeschwin-
digkeit aus.
Hochqualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte bilden
die Grundlage für einen langfristigen, wirtschaftlichen
Unternehmenserfolg.
Um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren
und Mitarbeiter lange an das Unternehmen zu binden,
führte der HolidayCheck Group-Konzern vor allem in den
vergangenen drei Jahren umfassende Qualifizierungs-
und Weiterbildungsangebote sowie diverse Zusatzleis-
tungen, wie ein auf Aktien basierendes Beteiligungspro-
gramm, ein.
20
Chanceneinstufung:
Grundsätzlich besteht die Chance, dass sich einschlägige
Indikatoren besser entwickeln, als es die Unternehmens-
planungen vorsehen. Dies könnte die Ertrags-, Vermö-
gens- und Finanzlage der HolidayCheck Group positiv be-
einflussen.
Wahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich < 20 Prozent; Kon-
zern-EBITDA-Potenzial: mittel >= 1 Million Euro. Da die
Reisebranche besonders von der COVID-19-Pandemie
betroffen ist, wurde die Eintrittwahrscheinlichkeit im
Vergleich zum Vorjahr herabgestuft.
4.3.2.1.5 Organisatorische Chancen
5. INTERNES KONTROLLSYSTEM UND
RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF
DEN KONZERNRECHNUNGS-
Die Unternehmensstrategie der HolidayCheck Group
sieht einen weiteren Ausbau der Marktposition im Be-
reich Erholungsurlaub vor. Die damit verbundene erfolg-
reiche Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsmo-
delle sowie sonstige Maßnahmen zur Ausdehnung des
Marktanteils bieten Chancen auf ein weiteres Unterneh-
menswachstum, die sich positiv auf die Finanz- und Er-
tragslage auswirken können.
LEGUNGSPROZESS
Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rech-
nungslegungsprozess ist es, zu gewährleisten, dass ein
regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Die Holiday-
Check Group AG verfügt über ein internes Kontroll- und
Risikomanagementsystem, in dem Strukturen und Pro-
zesse bezogen auf den Rechnungslegungsprozess defi-
niert und in der Organisation umgesetzt sind. Damit wird
sichergestellt, dass die Rechnungslegung verlässlich und
ordnungsmäßig ist, dass Geschäftsvorfälle in Überein-
stimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen
Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden und
gesetzliche Normen und interne Richtlinien zur Rech-
nungslegung eingehalten werden. Änderungen von Ge-
setzen und Rechnungslegungsstandards werden fortlau-
fend auf ihre Relevanz für den Konzern-/Jahresabschluss
analysiert und daraus resultierende Änderungen in den
internen Prozessen und Systemen aufgenommen.
Zur ganzheitlichen Analyse und Steuerung ertragsrele-
vanter Risikofaktoren und bestandsgefährdender Risiken
existieren unternehmensweit abgestimmte Planungs-,
Reporting-, Controlling- sowie Frühwarnsysteme und -
prozesse. Die Funktionen in sämtlichen Bereichen des
(Konzern-) Rechnungslegungsprozesses (z. B. Rechnungs-
wesen, Finanzbuchhaltung und Controlling) sind eindeu-
tig zugeordnet. Soweit Rechnungslegungsprozesse auf
Dienstleister ausgelagert sind, werden deren Kontroll-
und Risikomanagementsysteme auf die besonderen An-
forderungen unserer Gesellschaft abgestimmt und von
uns laufend überwacht.
Organisatorische Chancen bestehen vor allem für er-
folgreiche Akquisitionen und Beteiligungen, für den orga-
nischen Aufbau neuer Geschäftsmodelle, aber auch für
die Weiterentwicklung bestehender Produkte und
Dienstleistungen. Gelingt es, die erworbenen Unterneh-
men, deren Mitarbeiter, Produkte, Technologien und
Prozesse reibungslos und zügig zu integrieren und die er-
worbenen Unternehmen bzw. die neuen oder weiterent-
wickelten Produkte und Geschäftsmodelle erfolgreich
am Markt zu etablieren, ergeben sich daraus zusätzliche
Umsatz- und Synergiepotenziale, die zu einer positiven
Ergebnisentwicklung beitragen können.
Chanceneinstufung:
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 – < 50 Prozent; Kon-
zern-EBITDA-Potenzial: mittel >= 1 Million Euro. Die
Chanceneinstufung hat sich im Vergleich zum Vorjahr
nicht geändert.
4.3.2.2 Finanzielle Chancen
4.3.2.2.1 Fremdwährungs- und Zinsänderungs-
chancen
Bei der HolidayCheck AG mit Sitz in der Schweiz wird der
Euro als funktionale Währung eingesetzt. Verbindlichkei-
ten gegenüber der HolidayCheck AG werden entspre-
chend in Euro fakturiert. Auch Einnahmen der Holiday-
Check AG werden auf Euro-Basis berechnet. Im Falle ei-
nes Anstiegs des Euros gegenüber dem Schweizer Fran-
ken ergibt sich die Chance auf Währungsgewinne, die die
Ertragslage der HolidayCheck AG positiv beeinflussen
können.
Aufgrund ihrer eher geringen Größe und Komplexität
verzichtet die HolidayCheck Group AG bisher auf eine se-
parate Revisionsabteilung und bedient sich für Revisions-
zwecke externer Dienstleister.
Grundlagen des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems
Chanceneinstufung:
Die HolidayCheck Group AG stellt als Mutterunterneh-
men den Konzernabschluss des HolidayCheck Group-
Konzerns auf. Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanz-
berichterstattung der in den Konzernabschluss einbezo-
genen Konzerngesellschaften, die ihre Abschlüsse lokal
erstellen bzw. erstellen lassen und über ein konzernein-
heitlich definiertes Konsolidierungs- und Reportingsys-
tem an die Abteilung Group Accounting in München
übermitteln. Es ist sichergestellt, dass die eingeführten
Validierungsprozesse und Plausibilitätsprüfungen die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Jahresabschlüsse der
Tochtergesellschaften und der HolidayCheck Group AG
sichern.
Wahrscheinlichkeit: möglich >= 20 – < 50 Prozent; Kon-
zern-EBITDA-Potenzial: mittel >= 1 Millionen Euro. Die
Chanceneinstufung hat sich im Vergleich zum Vorjahr
nicht geändert.
4.3.3 Gesamtbild der Chancenlage
In Summe ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine
wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Chancenlage.
Aufgrund des starken Einflusses der Ausbreitung von CO-
VID-19 auf die Reisebranche besteht durchaus die Mög-
lichkeit, wie unter Textziffer 4.3.1.1.1 Nachfragechancen
darstellt, dass sich Nachholeffekte positiv auf die Nach-
frage und damit auf die Umsatz- und Ergebnissituation
des Konzerns auswirken.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem
stellt im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
21
sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell
richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt und so in die
externe Rechnungslegung übernommen werden.
Die Verantwortung für die Einhaltung der konzern-
weit gültigen Richtlinien und Verfahren sowie den ord-
nungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf der rechnungs-
legungsbezogenen Prozesse und Systeme, liegt bei den
Konzerngesellschaften.
(wenn verfügbar) in Kombination mit historischen Erfah-
rungen über Ausfallquoten der jeweiligen Geschäfts-
partner. Die Bonität der finanziellen Vermögenswerte ist
gegeben. Die HolidayCheck AG versichert teilweise For-
derungen gegen Ausfall. Darüber hinaus bestehen keine
weiteren Sicherheiten oder sonstige Kreditverbesse-
rungsmaßnahmen, welche das Ausfallrisiko aus finanziel-
len Vermögenswerten mindern würden.
Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management
der Gesellschaft. Das Management stellt sicher, dass die
mit Finanzrisiken (siehe auch Textziffer 4.2.2.2.2 „Finan-
zielle Risiken des HolidayCheck Group-Konzerns“ dieses
Konzern-Lageberichts) verbundenen Tätigkeiten des Ho-
lidayCheck Group-Konzerns in Übereinstimmung mit den
entsprechenden Handlungsanweisungen durchgeführt
und dass Finanzrisiken entsprechend dieser Richtlinien
und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft des
Unternehmens identifiziert, bewertet und gesteuert wer-
den. Bei dem Risikomanagement werden auch Risikokon-
zentrationen über einzelne Geschäftsvorfälle oder Grup-
penunternehmen berücksichtigt.
6. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG
AUF DIE VERWENDUNG VON
FINANZINSTRUMENTEN
Die wesentlichen, durch den Konzern verwendeten fi-
nanziellen Verbindlichkeiten, umfassen Verbindlichkei-
ten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und übrige sonstige Schul-
den. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkei-
ten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Kon-
zerns. Der Konzern verfügt über Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen und übrige sonstige Vermögens-
werte sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die
unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren.
7. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN UND
ERLÄUTERUNGEN GEMÄSS § 289A ABS. 1
HGB UND § 315A ABS. 1 HGB
Veränderungen von Wechselkursen können sich negativ
auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken.
Im Hinblick auf Wechselkursänderungsrisiken werden da-
her bei Bedarf derivative Finanzinstrumente eingesetzt,
um diese Risiken zu minimieren. Diese dienen aus-
schließlich für die Absicherung des Eigenbedarfs.
Die Angaben nach § 315a Satz 1 Nr. 3 bzw. 289a Satz 1
Nr. 3 HGB über direkte oder indirekte Beteiligungen am
Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten,
sind im Einzelabschluss der HolidayCheck Group AG im
Anhang Absatz 5.20 Aktionärsstruktur gemacht.
Das wesentliche Ziel der Devisensicherungen ist es, Zah-
lungsströme gegen Wechselkursschwankungen zu besi-
chern. Hierzu werden auf Basis der Unternehmenspla-
nung Zahlungsströme außerhalb der funktionalen Wäh-
rung ermittelt, die als Grundgeschäft durch Devisensi-
cherungsinstrumente besichert oder in Fremdwährung
vorgehalten werden (vgl. Abschnitt 4.2.2.2.2.3 dieses
Konzern-Lageberichts). Dies betrifft hauptsächlich die
laufenden Ausgaben der HolidayCheck AG in Schweizer
Franken. Im Geschäftsjahr hat die HolidayCheck AG ein
COVID-19-Kredit von 14,4 Millionen CHF aufgenommen.
Dadurch war der laufende CHF-Bedarf gedeckt. Um eine
Rückzahlung des Darlehens in der Funktionalen Währung
Euro zu ermöglichen, wurde ein Cross-Currency-SWAP
abgeschlossen.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Zum 31. Dezember 2020 beträgt das gezeichnete Kapital
der Gesellschaft 58.313.628,00 €. Das Grundkapital ist in
58.313.628 auf den Inhaber lautende, nennwertlose
Stückaktien unterteilt, auf die ein anteiliger Betrag von
1,00 € je Aktie entfällt. Die Aktien sind voll eingezahlt.
Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile
ist nach § 4 Abs. 3 der Satzung ausgeschlossen, soweit
nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist,
die an einer Börse gelten, an der die Aktie zugelassen ist.
Es können Sammelurkunden über Aktien ausgestellt wer-
den. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflich-
ten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptver-
sammlung eine Stimme und ist maßgebend für den An-
teil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft.
Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft ge-
haltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine
Rechte zustehen. Zum 31. Dezember 2020 verfügt die
Gesellschaft über insgesamt 494.592 eigene Aktien – das
entspricht rund 0,8 Prozent des Grundkapitals – die zu ei-
nem gewichteten Durchschnittskurs von 1,77 € erwor-
ben wurden. Für weitergehende Informationen zu eige-
nen Aktien verweisen wir auf die Ausführungen im Kon-
zernanhang im Abschnitt 11.9.
Die Zinssicherung verfolgt das Ziel, die Zinskosten zu re-
duzieren. Derzeit erfolgt keine Sicherung von Zinsrisiken,
da nur geringe, langfristige Fremdmittel ausgeliehen
sind.
Innerhalb des Risikomanagementsystems wird seitens
der Finanzabteilung darauf geachtet, dass Kreditlimits
nicht überschritten werden bzw. dass mindestens 14-tä-
gig Mahnläufe stattfinden. Der Umfang des maximalen
Ausfallrisikos des Konzerns entspricht der Summe der bi-
lanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
sowie der übrigen Finanzinstrumente.
Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich
im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes,
insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186
AktG.
Die Kreditqualität von finanziellen Vermögenswerten, die
weder überfällig noch wertberichtigt sind, wird bestimmt
durch die Bezugnahme auf externe Bonitätsratings
22
Übertragungs- und
Stimmrechtsbeschränkungen
Dem Unternehmen sind derzeit keine Übertragungsund
Stimmrechtsbeschränkungen bekannt.
Befugnisse des Vorstands zum Rückkauf eigener
Aktien und Ausgabe neuer Aktien
1. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2023 das Grundkapital der
Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis
zu 29.156.814,00 € durch Ausgabe von bis zu 29.156.814
neuen nennbetragslosen Stückaktien gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2018). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugs-
recht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von
einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflich-
tung übernommen werden, sie den Aktionären zum Be-
zug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Be-
zugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
Sonderrechte
Aktien mit Sonderrechten, z. B. die Kontrollbefugnisse
oder Entsenderechte verleihen, existieren nicht.
Stimmrechtskontrolle bei Beteiligungen von
Mitarbeitern
Für von Mitarbeitern gehaltene Aktien der HolidayCheck
Group AG sind dem Vorstand keine Stimmrechtskontrol-
len bekannt.
Ernennung und Abberufung von Vorständen
und Änderung der Satzung
•
soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszu-
gleichen;
Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des
Vorstands sind in § 84 AktG und § 85 AktG geregelt. Da-
nach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf
höchstens 5 Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung
oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens 5
Jahre, ist zulässig.
Der Vorstand besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung
aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat be-
stellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Er
kann stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der
Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstandes be-
stellen.
Die Gesellschaft wird gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung
ferner durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten. Stell-
vertretende Vorstandsmitglieder stehen ordentlichen in-
soweit gleich. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so
vertritt dieses die Gesellschaft allein. Der Aufsichtsrat
kann einem, mehreren oder allen Vorstandsmitgliedern
die Befugnis zur Einzelvertretung einräumen und/oder
Befreiung von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181
BGB erteilen, soweit § 112 AktG letzteres zulässt. Die Be-
fugnis zur Einzelvertretung und/oder die Befreiung von
dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 BGB kann je-
derzeit widerrufen werden.
Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 3 AktG die Be-
stellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum
Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichti-
ger Grund vorliegt.
Eine Änderung der Satzung bedarf nach § 179 AktG ei-
nes Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis
zur Änderung, die nur die Fassung betrifft, ist gemäß § 8
Abs. 5 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen. Darüber
hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbe-
schluss ermächtigt worden, § 4 der Satzung entspre-
chend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten
Kapitals neu zu fassen.
Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen gemäß
§ 18 der Satzung der einfachen Mehrheit, soweit nicht
das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt.
Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung
bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von
mindestens Dreiviertel des, bei der Beschlussfassung ver-
tretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine an-
dere Kapitalmehrheit bestimmt.
•
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen
10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der
Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis
nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4
AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung
unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz
4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund
anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG zu berücksichtigen;
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des
Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an
Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum
Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Ge-
sellschaft ausgegeben werden.
•
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung
und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat
wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend
der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals an-
zupassen.
2. Das Grundkapital ist um bis zu 14.578.407,00 € durch
Ausgabe von bis zu 14.578.407 auf den Inhaber lautende
Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die
bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchge-
führt, wie die Inhaber von Wandel- und/oder Options-
schuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Er-
mächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juni 2020
von der Gesellschaft bis zum 22. Juni 2025 begeben wer-
den, von ihrem Wandel- bzw. Optionsrecht Gebrauch
machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldver-
schreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Er-
füllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die
neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres
an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Op-
tionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflich-
ten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermäch-
tigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Ein-
zelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhö-
hung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die
Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Aus-
nutzung des bedingten Kapitals anzupassen. Entspre-
chendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächti-
gung zur Ausgabe von Wandlungs- und/oder
23
Optionsschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermäch-
tigungszeitraums sowie im Fall der Nichtausnutzung des
Bedingten Kapitals 2020 nach Ablauf der Fristen für die
Ausübung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten
bzw. für die Erfüllung von Wandlungs- und/oder Options-
pflichten.
Der Vorstand wird ermächtigt, ohne dass es weiterer
Hauptversammlungsbeschlüsse bedarf, die aufgrund die-
ser Ermächtigung erworbenen oder aufgrund früherer
Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien nicht nur
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an
alle Aktionäre zu veräußern, sondern jeweils mit Zustim-
mung des Aufsichtsrats zu allen gesetzlich zulässigen
Zwecken zu verwenden, insbesondere zu den folgenden
Zwecken:
3. Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptver-
sammlung am 23. Juni 2020 dazu ermächtigt, nach Maß-
gabe der nachfolgenden Bestimmungen eigene Aktien
der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf
den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von bis zu 10,0 Prozent be-
schränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträ-
gen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder
für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Er-
mächtigung gilt bis zum 22. Juni 2025.
a) Die eigenen Aktien können gegen Sacheinlagen an
Dritte ausgegeben werden, insbesondere als Gegen-
leistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteili-
gungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen
sowie für den Erwerb von Forderungen gegen die Ge-
sellschaft.
b) Die eigenen Aktiien können an Dritte veräußert wer-
den. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft an
Dritte abgegeben werden, darf den Börsenpreis der
Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesent-
lich unterschreiten. Beim Gebrauchmachen dieser Er-
mächtigung ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf-
grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG zu berücksichtigen.
Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an
alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen
Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur
Abgabe von Verkaufsangeboten:
aa) Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von
der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wert-
papierbörse während der letzten drei Börsenhandel-
stage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durch-
schnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder ver-
gleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher
Ausstattung um nicht mehr als 10,0 Prozent über-
und nicht mehr als 10,0 Prozent unterschreiten.
c) Die eigenen Aktien können Vorständen oder Perso-
nen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesell-
schaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften stehen,
zur Erfüllung von Mitarbeiterbeteiligungsprogram-
men angeboten und übertragen werden und/oder
von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -
pflichten aus von der Gesellschaft oder ihren Kon-
zernunternehmen begebenen Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen verwendet werden.
bb) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot
(oder eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten) an alle Aktionäre der Gesell-
schaft, dürfen der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wert-
papierbörse während der letzten drei Börsenhandel-
stage vor dem Tag der Veröffentlichung des Ange-
bots ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XE-
TRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem)
für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10
Prozent über- und nicht mehr als 10,0 Prozent unter-
schreiten. Das öffentliche Kaufangebot oder die öf-
fentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsan-
geboten kann weitere Bedingungen vorsehen. Das
Volumen des Angebots kann begrenzt werden. So-
fern die Gesamtzahl der von den Aktionären zum Er-
werb angebotenen Aktien dieses Volumen über-
schreitet, erfolgt die Annahme im Verhältnis der zum
Erwerb angebotenen Aktien. Eine bevorrechtigte An-
nahme geringerer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum
Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine
Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Ver-
meidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann
vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes
Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausge-
schlossen.
d) Die eigenen Aktien können ohne weiteren Hauptver-
sammlungsbeschluss eingezogen werden. Die Einzie-
hung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien kön-
nen auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapital-
herabsetzung durch Anpassung des anteiligen rech-
nerischen Betrages der übrigen Stückaktien am
Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden.
Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen
Aktien beschränkt werden.
Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwen-
dung der erworbenen eigenen Aktien können einmal
oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder ge-
meinsam ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktio-
näre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausge-
schlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Er-
mächtigungen unter lit. a), b) und c) verwendet werden.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die
Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über
die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfal-
lenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegen-
wert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrich-
ten.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der Er-
mächtigung zur Einziehung anzupassen.
24
Zum 31. Dezember 2020 verfügt die Gesellschaft über
insgesamt 494.592 eigene Aktien - das entspricht rund
0,8 Prozent des Grundkapitals - die zu einem gewichte-
ten Durchschnittskurs von 1,77 € erworben wurden.
das Brutto-Grundgehalt und in 2020, aufgrund der Aus-
wirkungen der Covid-19 Pandemie, einmalig für das neue
Vorstandsmitglied Dr. Marc Al-Hames eine garantierte
Tantieme. Zudem haben die Vorstände zeitlich begrenzt
auf einen Teil ihres Fixums verzichtet. Die Nebenleistun-
gen beinhalten einen Dienstwagen bzw. einen monetä-
ren Ausgleich für den Verzicht auf den Dienstwagen so-
wie einen Zuschuss für Kranken-, Pflege- und Rentenver-
sicherung.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft
unter der Bedingung eines Kontrollwechsels
infolge eines Übernahmeangebots
Wesentliche Vereinbarungen der HolidayC heck
Group AG, die unter der Bedingung eines Kontrollwech-
sels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht
bekannt.
Im Jahr 2020 wurde keine erfolgsabhängige kurzfristige
Vergütung festgelegt. Dies bedingte sich durch die Aus-
wirkungen der Covid-19 Pandemie. Des Weiteren kann
vom Aufsichtsrat für besondere individuelle Leistungen
eine kurzfristige Sonderzahlung von maximal 100 T € ge-
währt werden. Die genannten variablen Komponenten
werden jährlich neu vom Aufsichtsrat festgelegt.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft
mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern
für den Fall eines Übernahmeangebots
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der
Gesellschaft mit bestehenden Vorstandsmitgliedern oder
Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots.
In den Jahren 2011 bis 2016 wurden im Rahmen des LTIP
2011-2016 virtuelle Aktien an Vorstände und Mitarbeiter
der HolidayCheck Group AG (bzw. der Tomorrow Focus
AG) und ihrer Tochterunternehmen ausgegeben. Die vir-
tuellen Aktien gewähren den Inhabern das Recht auf
eine Barzahlung in Höhe des durchschnittlichen Aktien-
kurses, der über einen Zeitraum von 100 Börsenhandels-
tagen vor dem jeweiligen Auszahlungszeitpunkt ermittelt
wird. Ein Anspruch auf Aktien der HolidayCheck Group
AG besteht grundsätzlich nicht. Die virtuellen Aktien
wurden in jährlichen Tranchen gewährt, zwischen denen
keine Verbindung besteht. Die letzte Tranche wurde im
Geschäftsjahr 2016 gewährt.
8. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENS-
FÜHRUNG UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Un-
ternehmensführung bestimmen das Handeln der Lei-
tungs- und Kontrollgremien der HolidayCheck Group AG.
Näheres hierzu beschreibt die Erklärung zur Unterneh-
mensführung gemäß Grundsatz 22 des Deutschen Corpo-
rate Governance Kodex und gemäß §289f Abs. 1 HGB so-
wie die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corpo-
rate Governance Kodex gemäß § 161 AktG. Beide Erklä-
rungen, die der Vorstand – zugleich auch für den Auf-
sichtsrat – abgegeben hat, sind auf der Homepage der
HolidayCheck Group AG unter https://www.holiday-
checkgroup.com/investor-relations/corporate-gover-
nance/ einsehbar.
Die Erdienung der gewährten virtuellen Aktien unterliegt
der Erreichung individuell vereinbarter EBTA-Zielwerte
bzw. -korridore je Geschäftsjahr. Abhängig vom Zielerrei-
chungsgrad im Geschäftsjahr, in dem die jeweilige Tran-
che gewährt wurde, ergibt sich ein Auf- bzw. Abschlag
auf die ursprünglich gewährten virtuellen Aktien. Sofern
ein gewisser Mindestzielwert nicht erreicht wird bzw.
wenn die Verbindlichkeiten des Unternehmens einen be-
stimmten Schwellenwert übersteigen, verfällt der An-
spruch auf die gewährten virtuellen Aktien vollständig.
Anschließend unterliegen die erdienten virtuellen Aktien
einer Wartefrist von jeweils drei Jahren. Die Wartefrist
der letzten gewährten Tranche 2016 endete im Juni
2020.
9. VERGÜTUNGSBERICHT
Vergütungsbericht des Vorstands
Die Gesamtstruktur der Vorstandsvergütung wird vom
gesamten Aufsichtsrat festgelegt. Es besteht daher kein
Ausschuss innerhalb des Aufsichtsrats, der sich mit der
Vergütung der Vorstandsmitglieder befasst. Die Festle-
gung der Vergütung des Vorstands orientiert sich an der
Größe und Ausrichtung des Unternehmens sowie an sei-
ner wirtschaftlichen und finanziellen Lage. Darüber hin-
aus ist sie so bemessen, dass sie wettbewerbsfähig ist
und somit Anreize für eine engagierte und erfolgreiche
Arbeit in einem dynamischen Umfeld bietet. Zudem ist
die Vorstandsvergütung abgestimmt mit dem Gehaltsge-
füge innerhalb des Konzerns.
Nach Ablauf der Wartefrist erhalten die Begünstigten
eine Barzahlung in Bezug auf die erdienten virtuellen Ak-
tien zuzüglich der kumulierten Dividende. Der Auszah-
lungsbetrag darf die Höhe des dreifachen „Grant Values“
der jeweiligen Tranche virtueller Aktien nicht überschrei-
ten. Bei dem Grant Value handelt es sich um einen indivi-
duellen Bruttobetrag bei 100,0 Prozent Zielerreichung,
der auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses (Aus-
gangs-Referenzkurs) über einen Zeitraum von 100 Bör-
senhandelstagen vor der ordentlichen Hauptversamm-
lung, in der der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernab-
schluss für das jeweilige Geschäftsjahr vorgelegt wird, in
virtuelle Aktien umgerechnet wird.
Die kurzfristige Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt
sich in der Regel zum einen aus einem erfolgsunabhängi-
gen Fixum (Festvergütung) und einer variablen, erfolgs-
abhängigen Vergütung (einjährige variable Vergütung)
zwischen 46,0 Prozent und 51,0 Prozent, Maximalbetrag
gerechnet auf das erfolgsunabhängige Fixum, zusam-
men. Die erfolgsunabhängige Festvergütung beinhaltet
Das LTIP 2017-2020 hat im Geschäftsjahr 2017 den LTIP
2011-2016 abgelöst. Hierbei handelt es sich um eine an-
teilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich
grundsätzlich durch Eigenkapitalinstrumente.
25
Im Rahmen des LTIP 2017-2020 werden den Vorständen
der HolidayCheck Group AG in jährlichen Tranchen für
die Jahre 2017 bis 2020 Aktien (sog. Restricted Stocks)
der Gesellschaft gewährt. Jede der Tranchen wird unab-
hängig von den anderen Tranchen gewährt. Die Gewäh-
rung bemisst sich an dem individuell vertraglich verein-
barten monetären Zielwert (sog. Basisbetrag) der lang-
fristigen Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Dieser Basisbetrag wird – jeweils hälftig – anhand der Er-
reichung von zwei Erfolgszielen, d. h. einem EBT-Erfolgs-
ziel und einem Umsatz-Erfolgsziel, bestimmt. Maßgeblich
sind die korrespondierenden Werte laut dem Konzernab-
schluss nach IAS/IFRS der HolidayCheck Group AG des je-
weiligen Geschäftsjahres.
Diese Erfolgsziele sind für die Tranchen 2017 bis 2020
mit Beginn des LTIP 2017-2020 im Geschäftsjahr 2017
festgelegt. Daher gelten die Tranchen 2017 bis 2020 als
bereits im Geschäftsjahr 2017 gewährt. Durch Verlänge-
rung von Vorstandsverträgen in 2018 und 2019 ergab
sich eine Anpassung der Basisverträge für die Tranchen
2019 und 2020. Die im Rahmen dieser Tranchen gewähr-
ten Aktien können jedoch ersatzlos bzw. anteilig verfal-
len, wenn das jeweilige Vorstandsmitglied im für die
Messung der Zielerreichung relevanten Geschäftsjahr
aus der HolidayCheck Group AG ausscheidet.
Die Aktien werden nach Gewährung in ein vom Teilneh-
mer bestimmtes Wertpapierdepot übertragen und un-
terliegen einer Haltefrist von drei Jahren. Während der
Haltefrist ist keine Veräußerung der Aktien möglich.
Nach dem Ende der Haltefrist liegt der Zeitpunkt des Ver-
kaufs der gehaltenen Aktien im Ermessen des jeweiligen
Vorstands, d. h. die im Rahmen des LTIP 2017-2020 ge-
währten Aktien unterliegen ansonsten keinen weiteren
einschränkenden Bedingungen.
Für beide Teil-Erfolgsziele wird für jede Tranche und so-
mit jedes Geschäftsjahr vom Aufsichtsrat der Holiday-
Check Group AG ein Zielkorridor definiert. Der Zielkorri-
dor wird jeweils markiert durch einen Schwellen-, Ziel-
und Maximalwert. Bei Unterschreiten des Schwellen-
werts entspricht der Zielerreichungsgrad des jeweiligen
Teil-Erfolgsziels 0,0 Prozent. Bei Erreichen des Schwellen-
werts beträgt die Zielerreichung 80,0 Prozent. Bei Errei-
chen des Zielwerts beträgt sie 100,0 Prozent und bei Er-
reichen des Maximalwerts beträgt sie 120,0 Prozent. Be-
findet sich die Zielerreichung eines Teil-Erfolgsziels zwi-
schen dem Schwellenwert und dem Zielwert oder zwi-
schen dem Zielwert und dem Maximalwert wird zur Be-
stimmung der Teil-Zielerreichung linear interpoliert. Der
Grad der Gesamt-Zielerreichung wird anhand des arith-
metischen Mittels aus der jeweiligen Zielerreichung der
beiden Teil-Erfolgsziele ermittelt. Die Gesamt-Zielerrei-
chung wird mit dem vorstandsindividuellen Basisbetrag
multipliziert. Um der individuellen Gesamtleistung des
jeweiligen Vorstands im Geschäftsjahr Rechnung zu tra-
gen kann der Aufsichtsrat den so ermittelten Betrag mit
einem Faktor zwischen 80,0 Prozent und 120,0 Prozent
gewichten.
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vor-
stands im Berichtsjahr betragen für kurzfristige fällige
Leistungen 876.144,89 T € (2019: 1.622 T €) und für die
Gewährung des LTIP 170 T € ( 2019: 688 T €). Aufgrund
des Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern sind im Be-
richtsjahr Aufwendungen aus den Aufhebungsverträgen
in Höhe von 1.187 T € entstanden (2019: keine). Für
langfristige anteilsbasierte Vergütungen wurden zum
31. Dezember 2020 keine Rückstellungen gebildet
(31. Dezember 2019: 1.551 T €), im Berichtsjahr wurde
kein Aufwand erfasst (Vorjahr: 567 T €). Gegenläufig
wurden Erträge aus Auflösungen von diversen LTIP-Tran-
chen in Höhe von insgesamt 1.022 T € (Vorjahr: 0 T €) er-
fasst.
Des Weiteren trägt die Gesellschaft die Prämien für eine
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für die ein-
zelnen Mitglieder des Vorstand. Im Berichtsjahr wurden
den Mitgliedern des Vorstands keine Kredite oder Vor-
schüsse gewährt.
Der so ermittelte Betrag in € bildet, nach Abzug aller von
der Gesellschaft einzubehaltenden Steuern und Abga-
ben, die Basis für die Ermittlung der Anzahl der im Rah-
men einer Tranche gewährten Aktien. Diese Anzahl wird
bestimmt, indem der ermittelte Betrag nach Abzug von
Steuern und Abgaben durch den sog. Referenzkurs der
Aktie der HolidayCheck Group AG dividiert wird. Der Re-
ferenzkurs berechnet sich als der Durchschnitt der
Schlusskurse im XETRA-Handelssystem der HolidayCheck
Group AG-Aktie während der letzten 100 Börsenhandels-
tage vor der ordentlichen Hauptversammlung, in dem
der Konzernabschluss für das Gewährungsgeschäftsjahr
vorgelegt wird.
Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCKG) und nach den Erfordernissen
des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) werden für
die Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2020
amtierten, folgende individualisierte Angaben zur Vergü-
tung gemacht.
26
Erfasste Aufwendungen für Vorstände, die im Geschäftsjahr 2020 amtierten
Markus
Scheuermann
Nathan
Glissmeyer
Dr. Marc Al-Hames
Georg Hesse
Vorstands-
vorsitzender (CEO)
seit dem
Finanzvorstand
(CFO)
seit dem
29.05.2017
Vorstands-
vorsitzender (CEO)
ausgeschieden am
29.04.2020
Chief Product
Officer (CPO)
ausgeschieden am
31.07.2020
FUNKTION
30.04.2020
in T €
2019
2020
2019
2020
2019
2020
2019
2020
Erfolgsunabhängige Bezüge
Erfolgsabhängige Bezüge1)
0
0
222
0
271
100
278
50
382
150
123
0
366
130
203
0
Bezüge mit langfristiger
Anreizwirkung2)
0
0
81
0
51
0
90
0
Leistungen aus Anlass der Been-
digung des Arbeitsverhältnisses
0
0
0
0
0
1.062
0
125
Erfasste Aufwendungen
0
222
452
328
583
1.185
586
328
1) Erfolgsabhängige Bezüge in Form von einjähriger variabler Vergütung wurden in 2020 nicht gewährt (Vorjahr: Ausweis erfolgsabhängiger einjähriger Bezüge bei einer Zielerrei-
chung von 100%). Der CFO erhält für 2020 eine Sonderzahlung in Höhe von 50 T €.
2) Die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung beinhalten für das Jahr 2019 die Anpassung der LTIP Tranche 2020 aus dem LTIP (2017 - 2020) mit dem beizulegenden Zeitwert zum
Zeitpunkt der Gewährung nach IFRS 2 bei einer erwarteten durchschnittlichen Zielerreichung von 100%. Zudem werden in 2019 zusätzliche Bezüge aufgrund der vereinbarten
Zielerreichung von 125,7% für die Tranche 2018 gewährt. Als Aufwand erfasste Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung werden für 2020 nicht ausgewiesen (aufgrund vertraglichem
Verzicht oder Zielerreichung von 0%).
27
Betrachtung gewährte Zuwendungen für Vorstände, die im Geschäftsjahr 2020 amtierten
Dr. Marc Al-Hames Markus Scheuermann
Georg Hesse
Nathan Glissmeyer
Vorstands-
vorsitzender (CEO)
seit dem
Finanzvorstand
(CFO)
seit dem
29.05.2017
Vorstands-
vorsitzender (CEO)
ausgeschieden am
29.04.2020
Chief Product
Officer (CPO)
ausgeschieden am
31.07.2020
FUNKTION
in T €
30.04.2020
2020
2020
2020
2020
2020
2020
2020
2020
2019 2020 (Min.) (Max.) 2019 2020 (Min.) (Max.) 2019
2020 (Min.) (Max.) 2019 2020 (Min.) (Max.)
Erfolgsunabhängige
Vergütung
0
222 222 222 271 278 278 278 382 1.185 1.185 1.185 366 328 328
158 158 158 250 256 256 256 355 114 114 114 340 188 188
328
davon Festvergütung
0
188
davon fest vereinbarte
Tantieme
0
40
40
40
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
davon Abfindungen/
Zahlungen nach Ausschei-
den
0
0
0
0
0
0 1.062 1.062 1.062
125 125
125
15
davon Nebenleistungen
24
24
24 21 22
22
22 27
9
9
9
26 15
15
Kurzfristige
variable Vergütung
0
0
0
0
100 160
0
182 150
0
0
0
130
0
0
0
davon einjährige
variable Vergütung1)
0
0
0
0
0
0
0
0
100 110
0
0
132 150
0
0
0
0
0
0
130
0
0
0
0
0
0
0
davon Sonderzahlung
0
50
50
0
Mehrjährige
variable Vergütung
0
0
0
0
151 170
0
245 276
0
0
0
260
0
0
0
davon LTIP Tranche 20202)
davon LTIP Tranche 20193)
davon LTIP Tranche 20183)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
120
31
170
0
0
0
0
245
0
0
225
51
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
210
50
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesamtvergütung
0
222 222 222 522 608 278 705 808 1.185 1.185 1.185 756 328 328
328
1) Die einjährige, variable Vergütung ist bei einer Zielerreichung von 100% (2019: 100%) ausgewiesen.
2) Die mehrjährige, variable Vergütung beinhaltet für das Jahr 2019 und 2020 die jeweilig erdiente Tranche aus dem LTIP (2017 - 2020) mit dem beizulegenden Zeitwert zum
Zeitpunkt der Gewährung nach IFRS 2 bei 100% Zielerreichung.
3) Die mehrjährige, variable Vergütung beinhaltet für das Jahr 2018 die jeweilig erdiente Tranche aus dem LTIP (2017 - 2020) mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der
Gewährung nach IFRS 2 bei 125,7% Zielerreichung.
Die Summen aus der oben genannten Zuwendungsta-
belle sind für die Gesamtvergütungen für das Jahr 2020
zusätzlich wie folgt begrenzt. Sollte die maximale Vergü-
tung für ein Geschäftsjahr überschritten werden, wird
der Basisbetrag des LTIP des betreffenden Geschäftsjah-
res entsprechend gekürzt:
Vergütungen, Sonderzahlungen, mehrjährige variable
Vergütung beträgt maximal 871 T €.
Für das Geschäftsjahr 2019 galten folgende, gesamte
Vergütungsgrenzen:
•
Die für die Tätigkeit von Georg Hesse insgesamt ge-
währte Vergütung einschließlich Festvergütung, Ne-
benleistungen, einjährige variable Vergütungen, Son-
derzahlungen, mehrjährige variable Vergütung be-
trägt maximal 959 T €.
Die für die Tätigkeit von Nathan Glissmeyer insgesamt
gewährte Vergütung einschließlich Festvergütung,
Nebenleistungen, einjährige variable Vergütungen,
•
Die für die Tätigkeit von Dr. Marc Al-Hames insgesamt
gewährte Vergütung einschließlich Festvergütung,
Nebenleistungen, einjährige variable Vergütungen,
Sonderzahlungen, mehrjährige variable Vergütung be-
trägt maximal 300 T €.
•
•
Die für die Tätigkeit von Markus Scheuermann insge-
samt gewährte Vergütung einschließlich Festvergü-
tung, Nebenleistungen, einjährige variable
28
Sonderzahlungen, mehrjährige variable Vergütung be-
trägt maximal 898 T €.
Geschäftsjahr 2020. Davon entfallen auf Georg Hesse
89 T € sowie auf die Mitglieder des Vorstands, die vor
dem Geschäftsjahr 2020 ausgeschieden sind, 121 T €.
•
Die für die Tätigkeit von Markus Scheuermann insge-
samt gewährte Vergütung einschließlich Festvergü-
tung, Nebenleistungen, einjährige variable Vergütun-
gen, Sonderzahlungen, mehrjährige variable Vergü-
tung beträgt maximal 643 T €.
Insgesamt bestehen Verpflichtungen gegenüber amtie-
renden Vorständen in Höhe von 50.000,00 € aus einer
Sonderzahlung sowie gegenüber ehemaligen Vorständen
in Höhe von 828.798,26 € aus Aufhebungsverträgen. Im
Vorjahr bestanden Verpflichtungen von insgesamt
1.921 T €, darin waren neben Verpflichtungen aus an-
teilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich
(LTIP 2011-2016) auch anteilsbasierte Vergütungsverein-
barungen mit Ausgleich grundsätzlich durch Eigenkapi-
talinstrumente (LTIP 2017 – 2020) sowie Verbindlichkei-
ten aus Boni enthalten. Von den Verbindlichkeiten aus
anteilsbasierten Vergütungen (LTIP 2011 – 2016) waren
im Vorjahr auch solche gegenüber ehemaligen Vorstän-
den mit Ausscheiden vor dem Geschäftsjahr 2020 in
Höhe von 307 T € enthalten. Forderungen gegen dem
Vorstand bestehen nicht.
Die Neubewertung des LTIP (2017-2020) aus der Tranche
2019 führte zu einem Ertrag von 351 T € im Geschäfts-
jahr 2020. Davon entfallen auf Georg Hesse 142 T €, auf
Nathan Glissmeyer 133 T € sowie auf Markus Scheuer-
mann 76 T €.
Die Neubewertung des LTIP (2017-2020) aus der Tranche
2020 führte zu einem Ertrag von 461 T € im Geschäfts-
jahr 2020. Davon entfallen auf Georg Hesse 183 T €, auf
Nathan Glissmeyer 175 T € sowie auf Markus Scheuer-
mann 103 T €.
Die Neubewertung des LTIP (2011-2016) aus der Tranche
2016 führte zu einem Ertrag von 210 T € im
29
Betrachtung Zufluss für amtierende sowie ausgeschiedene Vorstände
Dr. Marc Al-
Hames
Markus
Scheuermann
Nathan Gliss-
meyer
Dr. Dirk
Schmelzer
Timo Salzsie-
der
Georg Hesse
Vorstand Pro-
dukt und IT
(COO)
ausgeschie-
den am
Vorstands-
vorsitzender
(CEO) seit
dem
Finanzvor-
stand
(CFO) seit
dem
Vorstands-
vorsitzender
(CEO) ausge-
schieden am
29.04.2020
Chief Product
Officer (CPO)
ausgeschie-
den am
Finanzvor-
stand
(CFO) ausge-
schieden am
29.05.2017
FUNKTION
in T €
30.04.2020
29.05.2017
31.07.2020
28.02.2017
2019
2020
2019
2020
2019
2020
2019
2020
2019
2020
2019
2020
Erfolgsunabhängi-
geVergütung
0
222
271
278
373
356
366
328
0
0
0
0
davon Festvergü-
tung
0
158
250
256
346
114
340
188
0
0
0
0
davon fest ver-
einbarte Tanti-
eme
0
40
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
davon Abfindun-
gen/Zahlungen
nach Ausschei-
den
0
0
0
0
24
0
0
21
0
22
45
0
27
233
9
0
26
125
15
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
davon Nebenleis-
tungen
Kurzfristige
variable Vergütung
206
169
67
137
58
davon einjährige
variable Vergü-
tung für 2019
0
0
0
45
0
67
0
58
0
0
0
0
davon einjährige
variable Vergü-
tung für 2018
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
106
100
151
0
0
0
169
0
0
0
137
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
davon Sonder-
zahlung
Mehrjährige
variable Vergütung
44
0
251
0
221
0
245
0
77
0
182
0
104
0
61
0
83
0
davon LTIP Tran-
che 2020
davon LTIP Tran-
che 20191)
0
44
0
0
83
0
0
77
0
0
0
0
0
davon LTIP Tran-
che 20182)
151
0
251
0
245
0
0
0
0
0
davon LTIP Tran-
che 2016
0
138
0
0
0
104
0
0
83
0
davon LTIP Tran-
che 2015
0
0
0
0
0
182
61
Gesamtvergütung
0
222
628
367
793
644
748
463
182
104
61
83
1) mit Berücksichtigung der Zielerreichung von 36,7%
2) mit Berücksichtigung der Zielerreichung von 125,7%
30
Dies entspricht etwa 0,27 Prozent der Aktien der Holi-
dayCheck Group AG.
Aktienbesitz des Vorstands
Dr. Marc Al-Hames (CEO) hielt zum 31. Dezember 2020
insgesamt 22.500 HolidayCheck Group AG-Aktien. Dies
entspricht etwa 0,04 Prozent der Aktien der Holiday-
Check Group AG.
Der HolidayCheck Group AG sind im Geschäftsjahr 2020
folgende Wertpapiertransaktionen von Mitgliedern des
Vorstands gemäß §15a des Wertpapierhandelsgesetzes
gemeldet worden:
Markus Scheuermann (CFO) hielt zum 31. Dezember
2020 insgesamt 157.375 HolidayCheck Group AG-Aktien.
Transaktionen des Vorstands mit HolidayCheck Group-Aktien im Geschäftsjahr 2020
DATUM DES
GESCHÄFTS
PREIS
PRO STÜCK
MELDEPFLICHTIGER
TRANSAKTION
BÖRSENPLATZ
ANZAHL
Dr. Marc Al-Hames
Dr. Marc Al-Hames
Dr. Marc Al-Hames
Dr. Marc Al-Hames
Dr. Marc Al-Hames
Dr. Marc Al-Hames
Dr. Marc Al-Hames
Markus Scheuermann
Georg Hesse
18.09.2020
03.12.2020
03.12.2020
03.12.2020
03.12.2020
03.12.2020
03.12.2020
01.07.2020
17.03.2020
01.07.2020
01.07.2020
Kauf
XETRA
XETRA
XETRA
XETRA
XETRA
XETRA
XETRA
─
14.000
500
1,430 €
1,880 €
1,895 €
1,870 €
1,900 €
1,890 €
1,875 €
1,618 €
1,090 €
1,618 €
1,618 €
Kauf
Kauf
2.000
300
Kauf
Kauf
4.823
677
Kauf
Kauf
200
Kauf i.R. des LTIP
Kauf
14.927
20.000
28.432
26.536
XFRA
─
Georg Hesse
Kauf i.R. des LTIP
Kauf i.R. des LTIP
Nathan Glissmeyer
─
erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der
Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit.
Vergütungsbericht des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats der HolidayCheck Group
AG ist in § 11 der Satzung der HolidayCheck Group AG
geregelt. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichts-
rats für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in
Höhe von 30 T €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats er-
hält 70 T €, sein Stellvertreter 35 T €. Für die Tätigkeit im
Prüfungsausschuss erhält der Vorsitzende für jedes volle
Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit eine zusätzliche Ver-
gütung in Höhe von 15 T € und jedes weitere Mitglied in
Höhe von 5 T €. Für die Tätigkeit im Technologieaus-
schuss erhielt der Vorsitzende für jedes volle Geschäfts-
jahr seiner Zugehörigkeit eine zusätzliche Vergütung in
Höhe von 10 T € und jedes weitere Mitglied in Höhe von
5 T €. Der Technologieausschuss wurde im April 2020
aufgelöst. Die Vergütung erfolgte dafür anteilig im Ge-
schäftsjahr 2020.
Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder im Berichtsjahr
belaufen sich auf insgesamt 251.511,24 € (Vorjahr:
275 T €). Verbindlichkeiten gegenüber Aufsichtsratsmit-
gliedern bestehen in Höhe von 253.692,59 € (Vorjahr:
324 T €). Forderungen gegenüber Aufsichtsratsmitglie-
dern bestehen nicht.
Des Weiteren trägt die Gesellschaft die Prämien für eine
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für die ein-
zelnen Mitglieder des Gremiums. Im Berichtsjahr wurden
den Aufsichtsratsmitgliedern keine Kredite oder Vor-
schüsse gewährt.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020 beträgt daher inkl. der Erstattung
von Auslagen:
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht wäh-
rend eines vollen Geschäftsjahrs angehört haben,
31
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
VERGÜTUNG
in T €
NAME
FUNKTION
Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 16.04.2020, Mitglied des Prüfungsausschus-
ses
Holger Eckstein
63
Dr. Dirk Altenbeck
Aliz Tepfenhart
Dr. Thomas Döring
Alexander Fröstl
Thomas Geitner
Stefan Winners
stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Mitglied des Aufsichtsrats
51
32
35
33
16
22
Mitglied des Aufsichtsrats, Mitglied des Prüfungsausschusses
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats ab 23.06.2020
Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats bis 16.04.2020
Der HolidayCheck Group AG sind im Geschäftsjahr 2020
folgende Wertpapiertransaktionen von Mitgliedern des
Aufsichtsrats gemeldet worden:
Aktienbesitz des Aufsichtsrats
Der Gesamtbesitz aller vom Aufsichtsrat direkt oder indi-
rekt gehaltenen Aktien der HolidayCheck Group AG be-
trug am Ende des Geschäftsjahres 2020 insgesamt
18.000 Aktien.
Transaktionen des Aufsichtsrats mit HolidayCheck Group-Aktien im Geschäftsjahr 2020
DATUM DES
GESCHÄFTS
PREIS
PRO STÜCK
MELDEPFLICHTIGER
TRANSAKTION
BÖRSENPLATZ
ANZAHL
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
Two Wins GmbH*
10.03.2020
10.03.2020
10.03.2020
10.03.2020
10.03.2020
10.03.2020
10.03.2020
10.03.2020
10.03.2020
11.03.2020
11.03.2020
11.03.2020
12.03.2020
12.03.2020
Verkauf
Verkauf
Verkauf
Verkauf
Verkauf
Verkauf
Verkauf
Verkauf
Verkauf
Verkauf
Verkauf
Verkauf
Verkauf
Verkauf
TGAT
TGAT
TGAT
TGAT
TGAT
TGAT
XETRA
XETRA
XETRA
TGAT
TGAT
XETRA
XETRA
XETRA
4.000
9.500
4.500
9.578
10.000
7.500
2.000
5.000
2.500
10.000
10.000
7.100
2.000
4.716
1,605 €
1,610 €
1,620 €
1,640 €
1,680 €
1,690 €
1,610 €
1,620 €
1,650 €
1,624 €
1,600 €
1,620 €
1,600 €
1,605 €
* Dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Stefan Winners wurden Aktien der HolidayCheck Group AG im Besitz der Two Wins GmbH zugerechnet. Wertpapiertransaktionen der
Two Wins GmbH mit diesen Aktien unterlagen daher der Meldepflicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen
Union.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent;
ohne Vorstände) beschäftigt.
10. MITARBEITER
Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte die HolidayCheck
Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den im zweiten
Halbjahr 2020 vollzogenen Mitarbeiterabbau zurückzu-
führen.
Group im Durchschnitt 343 Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter (Vollzeitäquivalent; ohne Vorstände). Im Ge-
schäftsjahr 2019 waren im Durchschnitt 415
32
Im aufgegebenen Geschäftsbereich BENELUX waren dar-
über hinaus im Durchschnitt 36 (Vorjahr: 75) Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) beschäftigt.
zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarte-
ten Entwicklung zu korrigieren.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich ein-
zelne Zahlen in diesem und anderen Berichten nicht ge-
nau zur angegebenen Summe addieren und dass darge-
stellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte
widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
11. HINWEISE UND ZUKUNFTSGERICHTETE
AUSSAGEN
Begriffsdefinition
Sofern in diesem Konzern-Lagebericht von HolidayCheck
Group die Rede ist, ist stets der HolidayCheck Group-
Konzern gemeint.
12. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN
VERTRETER GEMÄß § 37Y NR. 1 WPHG I.V.M.
§§ 297 ABS. 2 SATZ 4 UND 315 ABS. 1 SATZ 6
HGB
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Konzern-Lagebericht enthält Aussagen, die sich
auf den künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzi-
elle Leistungen sowie auf künftige, die HolidayCheck
Group betreffende Vorgänge oder Entwicklungen bezie-
hen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können.
Diese Aussagen sind erkennbar durch Formulierungen
wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichti-
gen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“,
„werden“, „vorhersagen“ oder ähnliche Begriffe. Wir
werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in
Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre ver-
schickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsge-
richtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit
zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen
mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den
heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des
Managements der HolidayCheck Group. Sie unterliegen
daher einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine
Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb
des Einflussbereichs der HolidayCheck Group liegen, be-
einflusst die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Ge-
schäftsstrategie und die Ergebnisse der HolidayCheck
Group. Diese Faktoren können dazu führen, dass die tat-
sächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der Holi-
dayCheck Group wesentlich von den Angaben zu künfti-
gen Ergebnissen, Erfolgen oder Leistungen abweichen,
die ausdrücklich oder implizit in den zukunftsgerichteten
Aussagen wiedergegeben oder aufgrund früherer Trends
erwartet werden. Diese Faktoren beinhalten insbeson-
dere Angelegenheiten, die in Abschnitt „4.2.2 Risiken“
dieses Geschäftsberichts beschrieben sind, sich aber
nicht auf solche beschränken. Weitere Informationen die
HolidayCheck Group betreffende Risiken und Ungewiss-
heiten sind diesem Jahresbericht sowie unserer aktuellen
Ergebnisveröffentlichung, die auf der Webseite der Holi-
dayCheck Group unter www.holidaycheckgroup.com ab-
rufbar sind, zu entnehmen. Sollten sich eines oder meh-
rere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder
sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden An-
nahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen
Ergebnisse, Leistungen und Erfolge der HolidayCheck
Group wesentlich von denjenigen Ergebnissen abwei-
chen, die in der zukunftsgerichteten Aussage als erwar-
tete, antizipierte, beabsichtigte, geplante, geglaubte, an-
gestrebte, geschätzte oder projizierte Ergebnisse, Leis-
tungen und Erfolge genannt worden sind. Die Holiday-
Check Group übernimmt keine Verpflichtung und beab-
sichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den an-
zuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der vorlie-
gende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HolidayCheck
Group-Konzerns vermittelt und der Geschäftsverlauf ein-
schließlich des Geschäftsergebnisses sowie die Lage des
HolidayCheck Group-Konzerns im Konzern-Lagebericht
so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die we-
sentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen
Entwicklung des HolidayCheck Group-Konzerns beschrie-
ben sind.
33
wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhalten.
13. ZUSAMMENFASSENDE
SCHLUSSERKLÄRUNG
Rechtsgeschäfte mit Dritten sowie Maßnahmen auf Ver-
anlassung oder im Interesse herrschender Unternehmen
oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmens wur-
den nicht vorgenommen, getroffen oder unterlassen.
Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Bezie-
hungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten
Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeit-
punkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen
München, den 30. März 2021
Dr. Marc Al-Hames
Vorsitzender des Vorstands (CEO)
Markus Scheuermann
Mitglied des Vorstands (CFO)
34
FINANZTABELLEN DER
HOLIDAYCHECK GROUP AG, MÜNCHEN,
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
35
KONZERN-BILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2020
31.12.2020
in T€
31.12.2019
in T€
VERMÖGENSWERTE
Anhang
10.1.
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwerte
Nutzungsrechte
10.2.
10.3.
Sachanlagen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
10.6.
10.6.
Latente Steuern
10.14.
SUMME langfristige Vermögenswerte
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Forderungen aus Ertragsteuern
10.4.
10.5.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
10.6.
10.6.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
10.7.
SUMME kurzfristige Vermögenswerte
BILANZSUMME
36
31.12.2020
in T€
31.12.2019
in T€
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
Anhang
EIGENKAPITAL
Ausgegebene Anteile
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
10.8./10.9.
10.8.
10.8.
Sonstige Rücklagen
Erwirtschaftetes Konzernergebnis
SUMME Eigenkapital
10.11.
-2.631
-64.736
-2.441
SCHULDEN
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Rückstellungen für Pensionen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Vertragsschulden
Leasingverbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Schulden
Sonstige nicht-finanzielle Schulden
Latente Steuern
10.12.
10.18.
10.15.
10.16.
10.20.
10.20.
10.14.
SUMME langfristige Schulden
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Sonstige Rückstellungen
10.17.
10.18.
10.19.
10.15.
10.16.
10.5.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsschulden
Leasingverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Ertragsteuerschulden
Sonstige finanzielle Schulden
Sonstige nicht-finanzielle Schulden
SUMME kurzfristige Schulden
10.20.
10.20.
SUMME Schulden
BILANZSUMME
37
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020
01.01. - 31.12.2020
in T€
01.01. - 31.12.20191)
in T€
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Anhang
Umsatzerlöse
Sonstige Erträge
Andere aktivierte Eigenleistungen
Gesamte Betriebserträge
11.1.
11.2.
11.3.
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Marketingaufwand
Personalaufwand
11.4.
11.5.
11.7.
-7.168
-8.631
-26.739
-27.976
-15.522
-37.658
-1.771
-66.692
-34.867
-34.344
-523
-3.634
-23.364
davon aus laufenden Leistungen
davon aus Long-Term-Incentive-Programmen, Pensionen
Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte
Sonstige Aufwendungen
10.11./10.12./10.13
10.4.
11.8.
EBITDA
Abschreibungen und Wertminderungen
10.1./10.2./10.3.
-7.804
-8.345
EBIT
-45.462
-2.049
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
11.9.
11.10.
-357
-328
-318
-318
EBT
-45.790
-2.367
Tatsächliche Steuern
Latente Steuern
Steuerergebnis
10.14.
10.14.
-1.247
-961
Konzernergebnis fortzuführende Geschäftsbereiche
Konzernergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche
Konzernergebnis
-40.903
-31.628
-72.531
-3.328
-1.265
-4.593
9.2.
Vom Konzernergebnis entfallen auf
Eigentümer des Mutterunternehmens
-72.531
-4.593
-72.531
-4.593
in €
in €
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen
-0,71
-0,06
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus
aufgegebenen Geschäftsbereichen
-0,55
-1,26
-0,02
-0,08
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien
57.600.407
57.429.073
1) Angepasst um IAS 1 / IAS 8 Effekte und IFRS 5; Erläuterungen siehe Konzernanhang Abschnitt 2.3.
38
SONSTIGES KONZERN-ERGEBNIS
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020
1.1. - 31.12.2020
in T €
1.1. - 31.12.20191)
in T €
SONSTIGES KONZERNERGEBNIS
Konzernergebnis
Anhang
-72.531
-4.593
Posten, bei denen eine Umgliederung in die Gewinn- und
Verlustrechnung nicht erfolgen wird
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne
Veränderung der Neubewertung
-159
-159
-167
-629
-629
-741
10.11.
10.11.
Latenter Steuereffekt
Posten, die künftig in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden können
Unterschiede aus der Währungsumrechnung
Sonstiges Konzernergebnis
-31
-31
-190
-622
Konzerngesamtergebnis
-72.721
-5.215
Vom Konzernergebnis entfallen auf
Eigentümer des Mutterunternehmens
-72.721
-5.215
-72.721
-5.215
1) Angepasst um IAS 1 / IAS 8 Effekte und IFRS 5; Erläuterungen siehe Konzernanhang Abschnitt 2.3.
39
KONZERN-EIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNG
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020
Eigenkapital der Eigentümer
des Mutterunternehmens
Ausgegebene Anteile
Kapitalrücklage
Gezeichnetes
Kapital
Eigene
Anteile
in T €
SUMME
in T €
in T €
in T €
Anhang
10.8.
10.8./10.9.
10.8.
1. JANUAR 2019
-1.084
0
0
Effekte anteilsbasiertes Vergütungsprogramm
Konzerngesamtergebnis
0
0
0
Ergebnis nach Steuern laut Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstiges Konzernergebnis laut Konzern-
Gesamtergebnisrechnung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gezahlte Dividenden
31. DEZEMBER 2019
1. JANUAR 2020
-690
-690
-412
0
0
-412
0
Erwerb eigener Anteile
0
0
0
0
0
-693
0
Einstellung in die Gewinnrücklagen
Effekte anteilsbasiertes Vergütungsprogramm
Konzerngesamtergebnis
0
Ergebnis nach Steuern laut Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstiges Konzernergebnis laut
Konzern- Gesamtergebnisrechnung
0
0
0
0
0
0
0
0
31. DEZEMBER 2020
-495
40
Eigenkapital der Eigentümer
des Mutterunternehmens
Gewinnrücklage
Sonstige Rücklagen
für die
Neubewertung leistungs-
orientierter
für
Währungs-
differenzen
in T €
Summe
Eigenkapital
in T €
Erwirtschaftetes
Konzernergebnis
in T €
SUMME
in T €
Versorgungspläne
in T €
in T €
10.8.
10.11.
10.11.
0
-2.108
-1.819
0
0
0
0
0
-629
0
-629
0
0
0
-622
0
-622
-4.593
-4.593
0
-2.289
-5.215
-4.593
-622
-2.289
0
-340
-2.101
-2.441
-213
-340
0
-2.101
-2.441
0
-3.000
0
-72.531
-72.531
0
-625
0
0
0
0
0
0
0
0
-159
0
-159
-499
-72.721
-72.531
-190
-31
0
-31
-2.132
-190
0
0
0
-190
-2.631
-64.736
41
42
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020
1.1. - 31.12.2020
in T €
1.1. - 31.12.2019
in T €
KAPITALFLUSSRECHNUNG
Anhang
CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT
Konzernergebnis
Abschreibungen und Wertminderungen
Finanzergebnis
Steuern
EBITDA
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen bzw. Erträge
Zunahme/Abnahme der Aktiva, die nicht der Investitions- oder der
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen ist
Zunahme/Abnahme der Passiva, die nicht der Investitions- oder der
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen ist
Auszahlungen für Zinsen
-72.531
-6.432
-38.958
-4.593
11.9./11.10.
10.14.
-759
-3.879
-67
-2.273
-195
Ertragsteuerzahlungen/-erstattungen
Für die betriebliche Tätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel
-573
-25.031
-1.663
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Auszahlungen für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte
Auszahlungen für Investitionen in entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen
-1.708
-208
-3.500
-767
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und
Sachanlagen
Einzahlungen aus dem Verkauf von bisher konsolidierten
Unternehmen
Auszahlungen von Transaktionkosten, die im Zusammenhang mit dem
Verkauf bisher konsolidierter Unternehmen stehen
Einzahlungen aus Zinsen
9.2.
9.2.
-960
Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel
-4.215
CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen
Auszahlungen zum Erwerb eigener Aktien
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen gegenüber
Kreditinstituten
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten
Auszahlungen aus Dividendenzahlungen
Für Finanzierungstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel
13.
10.8./10.9.
-625
13.
13.
-10.000
-2.341
-2.263
-2.289
-4.552
Nettozunahme/-abnahme von Zahlungsmitteln
-6.285
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des
Geschäftsjahrs
Bewertungsbedingte Veränderungen des Zahlungsmittelbestands
Zahlungsmittel am Ende der Periode
-49
-17
43
ENTWICKLUNG DES KONZERN-ANLAGEVERMÖGENS
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020 | BESTANDTEIL DES KONZERN-ANHANGS
Nettobuchwerte
31.12.2020
31.12.2019
in T €
in T €
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwerte
4.933
5.418
69.091
79.442
16.779
10.611
100.182
127.572
Nutzungsrechte
Grundstücke und Gebäude
Kraftfahrzeuge
8.003
50
8.919
123
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
60
85
8.113
9.127
Sachanlagen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
13
1.070
0
16
2.089
3
1.083
2.108
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwerte
Nutzungsrechte
Grundstücke und Gebäude
Kraftfahrzeuge
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sachanlagen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
44
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Sonstige Zu-
Währungs-
rücklage
in T €
01.01.2020
in T €
Zugänge
in T €
gänge
in T €
Abgänge Neubewertung
Konzernkreis
in T €
31.12.2020
in T €
in T €
in T €
36.522
26.795
105.261
168.578
52
1.708
0
0
0
0
0
-50
-8.411
0
0
0
0
0
-25.920
-5.365
-31.091
-62.376
0
0
0
0
10.604
14.727
74.170
99.501
1.760
-8.461
11.446
185
0
13
0
0
0
0
0
-1.074
-72
1.676
0
0
0
0
0
0
0
0
0
12.048
126
103
0
0
103
11.734
13
-1.146
1.676
12.277
20
8.878
3
0
156
0
0
0
0
0
0
-1.681
-3
0
0
0
0
0
-793
0
-1
-9
0
19
6.551
0
8.901
156
-1.684
-793
-10
6.570
ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN
Zugänge Ab-
schreibung
in T €
Zugänge Wert-
minderung
in T €
Abgänge Ab-
schreibung Neubewertung
Währungs-
rücklage
in T €
01.01.2020
in T €
Konzernkreis
in T €
31.12.2020
in T €
in T €
in T €
19.743
16.184
5.079
1.468
4.020
0
7.532
1.667
21.262
30.461
-13
-7.969
0
0
0
0
0
-23.059
-4.593
-21.262
-48.914
0
0
0
0
5.671
9.309
5.079
41.006
5.488
-7.982
20.059
2.527
62
18
2.607
2.593
52
25
2.670
0
0
0
0
-1.074
-38
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4.046
76
43
4.165
0
-1.112
4
6.789
0
2
827
0
0
166
0
0
-1.539
0
0
0
0
0
0
-756
0
0
-6
0
6
5.481
0
6.793
829
166
-1.539
-756
-6
5.487
45
ENTWICKLUNG DES KONZERN-ANLAGEVERMÖGENS
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019 | BESTANDTEIL DES KONZERN-ANHANGS
Nettobuchwerte
31.12.2019
31.12.2018
in T €
in T €
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwerte
16.779
10.611
100.182
127.572
18.611
11.886
100.182
130.679
Nutzungsrechte
Grundstücke und Gebäude
Kraftfahrzeuge
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
8.919
123
0
0
0
0
85
9.127
Sachanlagen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
16
2.089
3
18
2.363
0
2.108
2.381
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwerte
Nutzungsrechte
Grundstücke und Gebäude
Kraftfahrzeuge
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sachanlagen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
46
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Währungs-rück-
lage
01.01.2019
in T €
Zugänge
in T €
Abgänge
in T €
Umbuchung
in T €
Konzernkreis
in T €
31.12.2019
in T €
in T €
36.549
29.471
105.261
171.281
18
3.500
0
-44
-6.177
0
-1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
36.522
26.795
105.261
168.578
3.518
-6.221
0
10.532
146
914
39
104
0
0
-8
-8
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
11.446
185
7
103
10.685
1.057
11.734
20
8.222
0
0
746
3
0
-91
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
20
8.878
3
8.242
749
-91
8.901
ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN
Währungs-rück-
lage
01.01.2019
in T €
Zugänge
in T €
Abgänge
in T €
Umbuchung
in T €
Konzernkreis
in T €
31.12.2019
in T €
in T €
17.938
17.585
5.079
1.834
4.626
0
-6
-6.050
0
-23
23
0
0
0
0
0
0
0
0
0
19.743
16.184
5.079
40.602
6.460
-6.056
0
41.006
0
0
0
0
2.527
62
21
2.610
0
0
-3
-3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2.527
62
18
2.607
2
5.859
0
2
1.009
0
0
-80
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
4
6.789
0
5.861
1.011
-80
6.793
47
KONZERN-ANHANG DER
HOLIDAYCHECK GROUP AG, MÜNCHEN,
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
Financial Reporting Standards (IFRS), soweit diese von
1. ALLGEMEINE ANGABEN
der Europäischen Union („EU“) übernommen worden
sind, sowie den vom IFRS Interpretations Committee
(IFRS IC) herausgegebenen Interpretationen und den er-
gänzenden nach § 315 e (1) HGB anzuwendenden han-
delsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Die HolidayCheck Group AG (HCG), eine
Aktiengesell-
Group-Konzerns, einem in Mitteleuropa tätigen Reise-
konzern.
Der Konzernabschluss der HCG wird unter der Prämisse
der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte, mit Aus-
nahme bestimmter Finanzinstrumente, die zu Zeitwerten
ausgewiesen werden, auf Basis fortgeführter Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten.
Sie hat Ihren Sitz in München und ist im Handelsregister
beim Amtsgericht München (HRB 133680) eingetragen.
Die HolidayCheck Group AG erstellt eine Gewinn- und
Verlustrechnung auf Basis des Gesamtkostenverfahrens.
Im Premium-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse
(FWB) sind zum Stichtag 58.313.628 Aktien der Gesell-
schaft unter der Abkürzung HOC mit der ISIN
DE 0005495329 notiert. Dabei handelt es sich um, auf
den Inhaber lautende, Stückaktien ohne Nennwert, mit
einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Be-
trag am Grundkapital von 1,00 €.
Berichtswährung der Gesellschaft ist der Euro. Die Zah-
lenangaben erfolgen grundsätzlich in Tausend Euro (T €).
Die im Konzernanhang dargestellten Tabellen und Anga-
ben können rundungsbedingte Differenzen enthalten. Die
Vorjahreswerte wurden, sofern nicht explizit anders an-
gegeben, gemäß IFRS 5 und IAS 1 / IAS 8 angepasst (ver-
gleich auch Absatz 2.3).
Die HCG ist unter folgenden Adressen erreichbar:
Post:
Besucheradresse:
HolidayCheck Group AG
Grundlage der Erstellung des Konzernabschlusses waren
die Einzelabschlüsse zum 31. Dezember 2020 für die in
den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften.
HolidayCheck Group AG
Postfach 81 01 64
81901 München
Alle zum 31. Dezember 2020 verpflichtend anzuwenden-
den und von der EU im Rahmen eines Endorsements
übernommenen IFRS-Standards wurden angewandt. Dies
beinhaltet zudem die International Accounting Standards
(IAS) sowie die Interpretationen des International Finan-
cial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des
Standing Interpretations Committee (SIC). Den Jahresab-
schlüssen der in den Konzern einbezogenen Unterneh-
men liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungs-
grundsätze zugrunde. Die im Konzernabschluss der HCG
2019 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsme-
thoden wurden mit Ausnahme der nachfolgend dargeleg-
ten Änderungen im Hinblick auf die erstmalige Anwen-
dung oder aufgrund neuer Sachverhalte unverändert bei-
behalten.
Die Burda Digital SE, München, eine Tochtergesellschaft
der
Burda GmbH
, Offenburg, welche wiederum eine
Tochtergesellschaft der
Hubert Burda Media Holding
50 Prozent des Grundkapitals der HolidayCheck Group
AG.
Die Gesellschaft wird in den Teilkonzernabschluss der
Burda GmbH, Offenburg, (kleinster Konsolidierungskreis)
sowie in den Konzernabschluss der Hubert Burda Media
Holding Kommanditgesellschaft, Offenburg, (größter Kon-
solidierungskreis) einbezogen. Die Konzernabschlüsse
werden beim Betreiber des Bundesanzeigers zur Veröf-
fentlichung eingereicht.
2.1 Auswirkungen neuer bzw. geänderter
Standards
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020 waren folgende
durch das IASB überarbeitete bzw. neu herausgegebene
Standards verpflichtend anzuwenden.
2. GRUNDLAGEN DER
ABSCHLUSSERSTELLUNG
Der Konzernabschluss der HolidayCheck Group AG (HCG)
wurde in Übereinstimmung mit den International
48
Geänderte Standards des IASB im Geschäftsjahr 2020
Anwendungs-
pflicht ab1)
Endorsement
durch EU
Änderungen an IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäfts-
betriebs
01.01.2020
01.06.2020
01.01.2020
01.01.2020
01.01.2020
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Änderungen an IFRS 16: Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie
Änderungen an IAS 1 und IAS 8: "Definition von wesentlich"
Änderungen aus der IBOR-Reform Phase 1: Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7
Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept
1) EU-Erstanwendungszeitpunkt
Im Mai 2020 hat das IASB Änderungen zum IFRS 16 her-
ausgegeben, welche für Berichtsperioden in Kraft treten,
die am oder nach dem 01. Juni 2020 beginnen, wobei
eine vorzeitige Anwendung zulässig ist. Darin wird grund-
sätzlich klargestellt, ob eine auf die COVID-19-Pandemie
bezogene Anpassung von Mietkonzessionen eine Lea-
singmodifikation ist.
•
es gibt keine wesentlichen Änderungen an anderen
Bedingungen des Leasingvertrages.
Für die Bewertung von Mietzugeständnissen in Folge der
COVID-19-Pandemie wird zwischen einer Verringerung
und einer Stundung von Leasingzahlungen unterschie-
den. Für die Mietverträge der Gebäude und Parkplätze in
München und in Bottighofen wurden ausschließlich Stun-
dungsmodelle mit den Leasinggebern vereinbart.
Dabei wird Leasingnehmern eine Erleichterung in Form
einer optionalen Befreiung von der Beurteilung einge-
räumt, ob ein Mietzugeständnis im Zusammenhang mit
COVID-19 eine Modifikation des Leasingvertrages dar-
stellt. Demnach können sich Leasingnehmer dafür ent-
scheiden, etwaige Mietzugeständnisse, die die nachste-
henden Erleichterungsvoraussetzungen erfüllen, so zu bi-
lanzieren, als wenn es sich nicht um eine Modifikation
des Leasingvertrages handeln würde.
Stundungen von Leasingzahlungen reduzieren die Zah-
lungen in einer Periode, erhöhen aber die Zahlungen in
einer anderen Periode proportional. Gemäß der Verlaut-
barung führt dies weder zu einer Tilgung der Verbindlich-
keit des Leasingnehmers, noch ändert sich die Gegenleis-
tung des Leasingvertrages. Entsprechend hat dies auch
keine Auswirkungen auf die Bilanzierung des Nutzungs-
rechts.
Die HCG Gruppe wendet diese Erleichterung bereits im
Geschäftsjahr 2020 entsprechend auf alle Leasingver-
träge mit ähnlichen Merkmalen an, auf welche Mietzuge-
ständnisse gewährt wurden. Dies betrifft die Mietver-
träge für die Standorte in München und Bottighofen.
Die erfolgswirksame Erfassung für die genannten Lea-
singverhältnisse bleibt unberührt von den Stundungen,
da sich keine wesentlichen Änderungen über die jewei-
lige Gesamtperiode der Leasingzahlungen ergeben.
Die Auswirkungen der sonstigen genannten Standards
und Interpretationen sind von keiner bzw. untergeordne-
ter Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögens-
lage des Konzerns.
Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt
sein, damit die Erleichterung zu IFRS 16 angewendet
werden darf:
•
•
Das Mietzugeständnis ist eine direkte Folge der CO-
VID-19-Pandemie,
2.2 Nicht angewendete neue bzw. geänderte
Standards und Interpretationen
Der Konzern hat die folgenden neuen Rechnungslegungs-
vorschriften noch nicht angewendet, da für deren An-
wendung in der Berichtsperiode noch kein EU-Endorse-
ment bestand oder die Regelungen noch nicht verpflich-
tend anzuwenden waren:
die Änderung der Leasingzahlungen führt zu einer ge-
änderten Gegenleistung, welche im Wesentlichen
gleich oder geringer ist als die Gegenleistung des Lea-
singvertrages unmittelbar vor der Änderung,
jede Verringerung der Leasingzahlungen betrifft nur
Zahlungen, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig
sind und
•
49
Nicht angewendete neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen
Anwendungs-
pflicht ab1)
Endorsement
durch EU
Änderungen aus der IBOR-Reform Phase 2: Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,
IFRS 4 und IFRS 16
01.01.2021
Ja
Änderungen an IFRS 4: Anwendungszeitpunkt von IFRS 9 für Versicherungsunter-
nehmen
01.01.2021
01.01.2022
01.01.2022
01.01.2022
01.01.2022
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Änderungen an IAS 16: Klarstellung zu Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
Änderungen an IAS 37: Klassifikation von Kosten bei belastenden Verträgen
Jährliche Verbesserungen der International Reporting Standards (Zyklus 2018-2020)
Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept (IFRS 3)
Änderungen an IAS 1: Klassifikation von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder lang-
fristig
01.01.2023
01.01.2023
Nein
Nein
Änderungen an IFRS 17: Klarstellungen zu Versicherungsverträgen
1) EU-Erstanwendungszeitpunkt
Bei den Änderungen aus der IBOR-Reform Phase 2 geht
Angaben nach IFRS 5
es um Sachverhalte, die die Finanzberichterstattung nach
der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könn-
ten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Re-
ferenzzinssätze.
Entsprechend der Vorgaben von IFRS 5 wurde die Vor-
jahres Gewinn- und Verlustrechnung angepasst (siehe
Absatz 9.3.).
Bei den Änderungen an IFRS 4 geht es um die Verschie-
bung des Erstanwendungszeitpunktes von IFRS 9 für Ver-
sicherungsunternehmen.
3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Holi-
dayCheck Group AG und ihrer Tochterunternehmen zum
31. Dezember 2020, was dem Abschlussstichtag aller
Konzernunternehmen entspricht. Tochterunternehmen
sind Gesellschaften, die die HolidayCheck Group AG be-
herrscht. Das heißt, wenn eine Risikobelastung oder An-
rechte auf schwankende Rendite aus ihrem Engagement
in dem Beteiligungsunternehmen vorliegt und der Kon-
zern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über
das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass
dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunterneh-
mens beeinflusst wird.
Bei den Änderungen an IAS 16 geht es um die Klarstel-
lung von Einnahmen, die aus der Veräußerung entste-
hen, bevor die Sachanlage wie beabsichtigt benutzt wer-
den kann.
Mit den Änderungen an IAS 37 soll klargestellt werden,
welche Kosten für die Erfüllung eines Vertrages mit auf-
genommen werden sollen, wenn der Vertrag als belas-
tend eingestuft wird.
Mit dem Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen
an IFRS 3) wird ein Verweis in den IFRS aktualisiert, ohne
die Vorschriften im Standard bedeutend zu ändern.
Die HolidayCheck Group AG nimmt eine Neubeurteilung
vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder
nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen,
dass sich eines oder mehrere der genannten Beherr-
schungskriterien verändert haben.
Mit den Änderungen an IAS 1 soll ein allgemeingültiger
Ansatz für die Klassifizierung von Schulden definiert wer-
den.
Mit den Änderungen an IFRS 17 sollen einheitliche Re-
geln zur Bilanzierung von und Angaben zu Versicherungs-
verträgen befolgt werden.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter
Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt
wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Nach gegenwärtiger Einschätzung ist davon auszugehen,
dass die Auswirkungen der genannten Standards und In-
terpretationen von keiner bzw. untergeordneter Bedeu-
tung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des
Konzerns sind.
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge,
Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninter-
nen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswer-
ten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.
2.3 Veränderung der Vorjahresangaben
Angaben nach IAS 1 / IAS 8
Die im Vorjahr unter der sonstigen Aufwendungen aus-
gewiesenen ‚Aufwendungen für bezogene Leistungen‘
werden ab dem Geschäftsjahr 2020 als separate Position
in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Das
Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
Eine Aufstellung der Tochtergesellschaften der Holiday-
Check Group AG befindet sich unter Textziffer 9.1. Zu-
sammensetzung des Konzerns.
50
Fremdwährungstransaktionen werden zunächst mit dem
am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwi-
schen der funktionalen Währung und der Fremdwährung
umgerechnet.
4. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise
berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den
Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der
Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über
die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmen-
ten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zu-
ständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vor-
stand der HCG ausgemacht.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer
Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktio-
nale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen
werden erfolgswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten,
die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskos-
ten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden
mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerech-
net. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegen-
den Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden,
werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt
der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig ist.
Seit dem Geschäftsjahr 2016 steuert der Vorstand den
Konzern nicht mehr nach Segmenten sondern auf Basis
von Kennzahlen des Gesamtgeschäfts. Eine Aufteilung
des Geschäfts in Segmente erfolgt seither nicht mehr.
Daran änderte auch die Erweiterung des Reiseportfolios
um einen eigenen Reiseveranstalter vorerst nichts. Der
Konzern erstellt daher für den Konzernabschluss keine
Segmentberichterstattung.
Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnitts-
kurs umgerechnet.
Im Geschäftsjahr 2020 haben, bis auf die HolidayCheck
Polska, deren funktionale Währung der polnische Zloty
(PLN) ist, alle Unternehmen innerhalb des Konzerns als
funktionale Währung Euro.
Im Geschäftsjahr 2020 lag der Fokus der Steuerung auf
Erhalt der Gruppe und die strategische Neuausrichtung
dieser für eine Zeit nach COVID-19.
Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens
entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpas-
sungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizier-
baren Vermögenswerte und Schulden werden als Vermö-
genswerte und Schulden des ausländischen Unterneh-
mens behandelt und zum Stichtag umgerechnet.
5. BERICHTSWÄHRUNG UND
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen
Währung und der Darstellungswährung des Konzerns,
aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns
legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Ab-
schluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Pos-
ten werden unter Verwendung dieser funktionalen Wäh-
rung bewertet.
Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden
in der Rücklage für Währungsdifferenzen erfasst. Der für
ein ausländisches Unternehmen in der Rücklage für Wäh-
rungsdifferenzen erfasste Betrag wird bei Abgang dieses
ausländischen Unternehmens in die Gewinn- und Ver-
lustrechnung umgegliedert.
6. BILANZIERUNGS-UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Den Abschlüssen der in den Konzernabschluss einbezo-
genen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs-
und Bewertungsgrundsätze zugrunde.
Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit überprüft und
gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben werden.
Wenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den
maßgeblichen Einfluss über ein Unternehmen verliert,
wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeit-
wert neu bewertet und die daraus resultierende Diffe-
renz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende
Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz ermittelte bei-
zulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sons-
tigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf die-
ses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde,
wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Ver-
mögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies
bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster
Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis um-
gegliedert wird.
Unternehmenszusammenschlüsse
Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt,
d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem die HCG-Gruppe die Be-
herrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in
den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung
durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen er-
folgt unter Anwendung der Erwerbsmethode. Danach
werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszu-
sammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren
Vermögenswerte und die übernommenen identifizierba-
ren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren
beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt ver-
teilt. Soweit die Anschaffungskosten der Beteiligung den
Konzernanteil am ermittelten Eigenkapital der jeweiligen
Gesellschaft übersteigen, entstehen Geschäfts- oder Fir-
menwerte, welche regelmäßig zum Bilanzstichtag und
bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine
Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts-
oder Firmenwerte
Unter den immateriellen Vermögenswerten werden
hauptsächlich Geschäfts- oder Firmenwerte und Marken
51
aus dem Erwerb von vollkonsolidierten Tochterunterneh-
men ausgewiesen sowie selbsterstellte immaterielle Ver-
mögenswerte, insbesondere Software.
sich dabei nur um ein Update der schon bestehenden
Website handelte.
Aufwendungen für allgemeine Entwicklung, die nicht die
oben genannten Kriterien erfüllen, werden gemäß IAS 38
sofort als Aufwand erfasst (siehe hierzu auch Textziffer
11.6. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung).
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermö-
genswerte werden zu Anschaffungskosten, bei Vorliegen
einer bestimmten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen,
bzw. degressiv bei der von BeachInspector.com erworbe-
nen Datenbank, unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Dabei
erfolgt ein Ansatz nur bei hinreichender Wahrscheinlich-
keit, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche
Nutzen zufließen wird und die Anschaffungskosten des
Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können.
Abschreibungen von erworbenen und intern erstellten
immateriellen Vermögenswerten erfolgen ebenfalls un-
ter Zugrundelegung der jeweiligen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Die planmäßigen linearen Abschreibun-
gen erfolgen dabei ab dem Zeitpunkt des Erwerbs bzw.
der Fertigstellung und Erreichung der Marktreife der in-
tern erstellten immateriellen Vermögenswerte.
Den Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende
Nutzungsdauern wesentlicher immaterieller Vermögens-
werte zugrunde. Es gelten dieselben Abschreibungsdau-
ern für von Dritten entgeltlich erworbene und intern er-
stellte immaterielle Vermögenswerte:
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird im We-
sentlichen unter Berücksichtigung der folgenden Krite-
rien geschätzt:
•
•
voraussichtliche Nutzung des Vermögenswertes durch
das Unternehmen,
typischer Produktlebenszyklus und öffentliche Infor-
mation über die geschätzte Nutzungsdauer vergleich-
barer Vermögenswerte,
Abschreibungen von Immateriellen
Vermögenswerten
•
•
technische, technologische und andere Arten der Ver-
alterung,
Stabilität der Branche, in der der Vermögenswert zum
Einsatz kommt.
Geschäfts- oder Firmenwerte
keine Abschreibung
Markenrechte / Markenna-
men & Internetdomains
Software / Websites
5 - 20 Jahre /
keine Abschreibung
3 - 15 Jahre
5 / 10 Jahre
Kundenstamm
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden
bei Vorliegen aller Voraussetzungen des IAS 38.57 in
Höhe der angefallenen, direkt zurechenbaren Entwick-
lungskosten angesetzt. Die Aktivierung der Kosten endet,
wenn das Produkt fertig gestellt und allgemein freigege-
ben ist.
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen
erworbenen Markennamen unterliegen keiner planmäßi-
gen Abschreibung, da es sich hier um Internetmarken
handelt, deren Rechte sich umfassend im Eigentum der
Gesellschaft befinden. Diese werden mindestens jährlich
auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Umfassend im Eigen-
tum der Gesellschaft befindlich bedeutet in diesem Zu-
sammenhang, dass die Entwicklung der Marke durch ge-
zielte Maßnahmen direkt vom Unternehmen beeinflusst
werden kann. Da den Internetdomains eine Abhängigkeit
zu den Markennamen unterstellt wird, erfolgt auch hier
keine regelmäßige Abschreibung.
Voraussetzung zur Aktivierung der Entwicklungskosten
sind gemäß IAS 38.57 die folgenden sechs Anforderun-
gen, die in den vorliegenden Fällen vollständig erfüllt
sind:
1.
die technische Realisierbarkeit der Fertigstel-
lung des Vermögensgegenstandes, damit die-
ser zur internen Nutzung und/oder zum Ver-
kauf zur Verfügung steht,
die Absicht, den immateriellen Vermögenswert
fertig zu stellen und zu nutzen oder zu verkau-
fen,
die Fähigkeit, den immateriellen Vermögens-
wert zu nutzen oder zu verkaufen,
der Nachweis des voraussichtlichen künftigen
wirtschaftlichen Nutzens,
die Verfügbarkeit adäquater technischer, finan-
zieller und sonstiger Ressourcen, um die Ent-
wicklung abschließen und den immateriellen
Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu kön-
nen und
die Fähigkeit der Gesellschaft, die dem Vermö-
genswert während seiner Entwicklung zure-
chenbaren Ausgaben zuverlässig zu bewerten.
2.
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte werden für Leasingverträge erfasst, bei
denen die HCG Leasingnehmer ist und das zeitlich be-
schränkte Recht zur Nutzung eines Vermögenswertes er-
hält. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten ab-
züglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen ange-
setzt. Sie werden angepasst sofern eine Neubewertung
der Leasingverbindlichkeit aufgrund von Vertragsände-
rungen, Laufzeitänderungen oder festgestellten Wert-
minderungen notwendig wird oder eine Nutzungsände-
rung vorliegt.
3.
4.
5.
6.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen auf Nut-
zungsrechte liegen Nutzungsdauern zwischen 1 und 6
Jahren zugrunde. Diese richten sich entweder nach der
Nutzungsdauer des zugrunde liegenden
Bei der Herstellung von Websites wurde gemäß SIC-32
auf eine Aktivierung von Relaunches verzichtet, wenn es
52
Vermögenswertes oder der Leasingdauer, je nachdem
welcher Zeitraum kürzer ist.
aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes
und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu er-
warten ist. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermö-
genswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die
zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermö-
genswert gehört, ermittelt.
Als Leasingdauer wurde die fest vereinbarte Mietdauer
(ohne ordentliches Kündigungsrecht) definiert unter Be-
rücksichtigung von Verlängerungsoptionen, sofern hin-
reichend sicher ist, dass diese Optionen in Anspruch ge-
nommen werden.
Die weltweite COVID-19-Pandemie stellte ein Triggering
Event für die Reisebranche dar, was eine Überprüfung
insbesondere der Geschäfts- oder Firmenwerte notwen-
dig machte, aber auch für andere, während der Erstkon-
solidierung allokierte Vermögenswerte, die keiner regel-
mäßigen Abschreibung unterliegen. Daher haben wir
zum 30. Juni 2020, zum 30. September 2020 und zum
31. Dezember 2020 anlassbezogene Impairmenttests
durchgeführt. Diese Impairmenttests werden jeweils auf
Ebene der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit
durchgeführt und decken sämtliche Vermögenswerte ab.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich
kumulierter planmäßiger Abschreibungen angesetzt. An-
schaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zure-
chenbaren Kosten sowie Fremdkapitalkosten, sofern die
Ansatzkriterien hierfür erfüllt sind.
Den planmäßigen Abschreibungen von Sachanlagen lie-
gen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern we-
sentlicher Vermögenswerte zugrunde:
Sämtliche Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sämtliche
immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nut-
zungsdauer und immaterielle Vermögenswerte, welche
noch nicht genutzt werden, unterliegen keiner regelmä-
ßigen Abschreibung. Sie wurden zum 31. Oktober bzw.
immer dann, wenn Indikatoren vorlagen, einem Impair-
menttest unterworfen, um die Werthaltigkeit nachzuwei-
sen. Grund für die vorgezogene Prüfung zum 31. Oktober
ist die organisatorisch vorverlegte Mehrjahresplanung,
die nun direkt im Anschluss an die jährlichen Strategie-
überlegungen erstellt wird.
Abschreibungen von Sachanlagen
EDV-Hardware
3 Jahre
8 Jahre
Leitungen, Technische Anlagen
Möbel, Zimmereinrichtung
10 Jahre
4-5 Jahre
Technische Gerätschaften
Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt nach der linea-
ren Methode.
Die HCG bestimmt den erzielbaren Betrag grundsätzlich
anhand von Bewertungsmethoden, die auf diskontierten
Zahlungsströmen (Cashflows) basieren. Diesen diskon-
tierten Cashflows liegen Fünf-Jahres-Prognosen zu-
grunde, die auf vom Management genehmigten Finanz-
planungen aufbauen. Die Cashflow-Prognosen berück-
sichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren
auf der besten, vom Management vorgenommenen Ein-
schätzung über künftige Entwicklungen sowie zusätzli-
chen externen Informationen. Cashflows jenseits der Pla-
nungsperiode werden unter Anwendung individueller
Wachstumsraten extrapoliert, die jedoch nicht über die
Inflationserwartungen für die jeweiligen Einheiten hin-
ausgehen. Die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ent-
wicklung des Nutzungswertes basieren, beinhalten die
zukünftigen Cashflows (basierend auf prognostizierten
Umsatzwachstum und EBITDA Marge), gewichtete durch-
schnittliche Kapitalkosten und Steuersätze. Diese Prämis-
sen sowie die zugrundeliegende Methodik können einen
erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte haben.
Erhaltungsaufwendungen werden als Periodenaufwand
behandelt.
Wertminderung immaterieller
Vermögenswerte, Nutzungsrechte und
Sachanlagen
Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsme-
thode für immaterielle Vermögenswerte, Nutzungs-
rechte und Sachanlagen werden am Ende eines jeden
Geschäftsjahres überprüft. Unterscheidet sich die erwar-
tete Nutzungsdauer des Vermögenswertes wesentlich
von vorangegangenen Schätzungen, wird der Abschrei-
bungszeitraum entsprechend geändert. Bei wesentlicher
Veränderung des Abschreibungsverlaufes wird eine ent-
sprechende Abschreibungsmethode gewählt.
Bei allen immateriellen Vermögenswerten, Nutzungs-
rechten sowie allen Gegenständen des Sachanlagever-
mögens wird die Werthaltigkeit des Buchwertes am Ende
jedes Geschäftsjahres überprüft, wenn Sachverhalte
oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass
der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein
könnte. Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswer-
tes den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminde-
rung ergebniswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist
der höhere Betrag aus Nettoveräußerungspreis und Nut-
zungswert des Vermögenswertes. Der Nettoveräuße-
rungspreis ist der aus einem Verkauf eines Vermögens-
wertes zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag,
abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist
der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, der
Während in der Vergangenheit eine Planung als Grund-
lage für die Ermittlung der diskontierten Cashflows fun-
gierte, wurden aufgrund der unsicheren Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie auf die Reisebranche drei Plan-
Szenarien (Plan-, Negativ-, Positiv-Szenario) erstellt. Für
das jeweilige Szenario wurde ein Free Cashflow ermittelt.
Daraus wurde ein gewichteter Free Cash Flow anhand
der für jeden Case erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit
berechnet, welcher als Basis für die Nutzungswertermitt-
lung diente.
Falls erforderlich, wird die Überprüfung der Werthaltig-
keit nicht auf Ebene eines einzelnen Vermögenswertes
53
durchgeführt, sondern auf Ebene zahlungsmittelgenerie-
render Einheiten, denen der Vermögenswert zuzuordnen
ist.
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbsondere For-
derungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungmittel
und Zahlungsmitteläquivalente, sonstige finanzielle Ver-
mögenswerte sowie derivate Finanzinstrumente.
Hierbei wird der im Rahmen eines Unternehmenszusam-
menschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert
der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder der
Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten zugeord-
net, die erwartungsgemäß von den Synergien des Unter-
nehmenszusammenschlusses profitiert.
Klassifizierung und Bewertung
Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen
Ansatz gemäß IFRS 9 in folgende Bewertungskategorien
eingestuft und bewertet:
Gewinne und Verluste aus Abgängen von
immateriellen Vermögenswerten,
Nutzungsrechten und Sachanlagen
Gewinne und Verluste aus Abgängen von immateriellen
Vermögenswerten, Nutzungsrechten und Sachanlagen
werden im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögens-
wertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der
Ausweis erfolgt in den sonstigen Erträgen bzw. den sons-
tigen Aufwendungen.
•
•
•
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete fi-
nanzielle Vermögenswerte (AC)
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewer-
tete finanzielle Vermögenswerte (FVPL)
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte (FVOCI)
Finanzielle Vermögenswerte, deren Geschäftsmodellls
darin besteht, die in den Vertragsbedingungen festgeleg-
ten Zahlungsströme zu vereinnahmen und die vertragli-
chen Zahlungsströme ausschließlich Zins-und Tilgungs-
zahlungen aufweisen, werden zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten (AC) klassifiziert.
Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unter-
nehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei
einem andern Unternehmen zu einer finanziellen Ver-
bindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.
Finanzinstrumente werden erfasst, solbald die HCG Ver-
tragspatei des Finanzinstruments wird.
Finanzielle Vermögenswerte, deren Geschäftsmodell im
Handel besteht sowie einige Eigenkapitalinstrument und
derivative Finanzinstrumente werden erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) klassifiziert.
Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen ist für die erst-
malige Erfassung sowie für den Abgang der Handelstag
relevant.
Finanzielle Vermögenswerte, deren Geschäftsmodellls
auf der Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströ-
men als auch auf den Verkauf der Finanzinstrument ab-
stellt, werden zu erfolgsneutral zum beizulegenden Zeit-
wert (FVOCI) klassifiziert.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden
werden in der Regel nicht saldiert ausgewiesen; sie wer-
den nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum
gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht
und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis her-
beizuführen. Im laufenden Geschäftsjahr wurden erst-
malig finanzielle Vermögenswerte und Schulden saldiert.
Dies betrifft COVID-19 bedingt die Rückerstattungsver-
pflichtungen gegenüber Reiseveranstaltern. Die Provisi-
onszahlungen der Reiseveranstalter an die Gesellschaft
wurden in 2020 zum größten Teil bei Buchung der Reisen
geleistet. Sofern Reisen storniert oder nicht angetreten
worden sind, wurde die Rückzahlungsverpflichtung der
Gesellschaft um bis zu 12 Monate gestundet. Diese Rück-
zahlungsverpflichtungen werden zukünftig mit Forderun-
gen gegen die Reiseveranstalter verrechnet, die durch
zukünftige Vermittlungsleistungen von Reisen entstehen.
Ziel ist, die kurzfristige Liquidität der Reisevermittler zu
erhalten. Abgesehen davon findet keine Saldierung statt.
Im Vorjahr wurden keine finanziellen Vermögenswerten
und Schulden saldiert.
Beim erstmaligen Ansatz wird der finanzielle Vermögens-
wert mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, der
dem Wert der gegebenen Gegenleistung entspricht. So-
fern die Folgebewertung nicht ergebniswirksam zum bei-
zulegenden Zeitwert erfolgt, sind direkt zurechenbare
Transaktionskosten beim erstmaligen Ansatz zu berück-
sichtigen.
Für Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu
Handelszwecken gehalten werden, besteht im Zeitpunkt
der erstmaligen Erfassung ein einmaliges Wahlrecht,
diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu be-
werten. Auf diese Option wurde verzichtet.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten fi-
nanziellen Vermögenswerte (AC) werden nach der erst-
maligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten
unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich et-
waiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Ver-
luste werden in der Periode erfolgswirksam erfasst,
wenn diese ausgebucht oder wertgemindert werden so-
wie über Amortisierung sich verringern.
Eine Umklassifizierung nach erstmaliger Erfassung erfolgt
nur, wenn die Gruppe ihr Geschäftsmodell in Bezug auf
die Generierung von Zahlungsströmen finanzieller Ver-
mögenswerte ändert.
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewer-
teten finanziellen Vermögenswerten (FVPL) werden in
den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewer-
tet. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes wer-
den in der Gewinn-und Verlustrechnung erfassst.
54
Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerte-
ten finanziellen Vermögenswerten (FVOCI) werden in
den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewer-
tet. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes wer-
den erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Bei Ausbu-
chung des Finanzinstruments werden die im OCI erfass-
ten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung umge-
bucht. Im Vorjahr und im laufenden Geschäftsjahr wur-
den keine Schuldinstrumente gehalten oder veräußert,
welche unter die Bewertungskategorie FVOCI fallen.
vermittelte Reise maximal bis zu 270 Tagen in der Zu-
kunft liegt, abzüglich eines marktüblichen Selbstbehaltes,
bis zum gewährten Kreditlimit voll versichert. Die Forde-
rungen für vermittelte Reiseleistungen, bei denen die
Abreise mehr als 270 Tage in der Zukunft liegt, werden
nicht versichert. In Folge der COVID-19-Pandemie wur-
den seitens der Versicherung ein Großteil der Kreditli-
mite teilweise oder gänzlich aufgekündigt. Daher ist nur
noch ein geringerer Anteil der Forderungen versicherbar.
Bei Forderungen aus Anzeigenschaltungen wird der er-
wartete Kreditverlust mit einer erwarteten Verlustquote
ermittelt. Die Ermittlung des Satzes basiert auf makro-
ökonomischen Faktoren, wobei der Konzern die länder-
spezifischen Risiken auf Basis externer Ratings als rele-
vantesten Faktor identifiziert hat. Die verwendete Ver-
lustquote wurde aus historischen Ausfällen vergangener
Perioden abgeleitet und ist unverändert zum Vorjahr.
Wertminderung von finanziellen
Vermögenswerten
IFRS 9 sieht für die Wertminderung finanzieller Vermö-
genswerte das „Modell erwarteter Kreditverluste“ vor.
Das Modell ist auf zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie auf Ver-
tragsvermögenswerte und Schuldinstrumente, die er-
folgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet wer-
den, anzuwenden.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen insbsondere Ver-
bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertrags-
verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditin-
stituten, Leasingverbindlichkeiten, sonstige finanzielle
Schulden sowie derivate Finanzinstrumente.
Die erwarteten Kreditverlusten bei den zuvor genannten
Vermögenswerten wird durch eine Risikovorsorge oder
bei bereits eingetretenen Verlusten durch die Vornahme
von Wertminderungen Rechnung getragen. Hierzu wird
grundsätzlich das nach IFRS 9 vorgegebene allgemeine
bzw. vereinfachte Modell angewendet.
Klassifizierung und Bewertung
Nach dem allgemeinen Ansatz gelten finanzielle Vermö-
genswerte bei Zugang als mit geringem Ausfallrisiko be-
haftet, wofür eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten
Kreditverluste der nächsten 12 Monate zu berücksichti-
gen ist. Bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisi-
kos sind die über die Laufzeit zu erwartenden Kreditver-
luste anzusetzen. Als Indikator für eine solche Erhöhung
gilt unter anderem, wenn ein Schuldner mehr als 30 Tage
im Rückstand ist. Beim Vorliegen von objektiven Hinwei-
sen – wie Insolvenzen – werden entsprechende Wertbe-
richtigungen erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen
Ansatz gemäß IFRS 9 in folgende Bewertungskategorien
eingestuft und bewertet:
•
•
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewer-
tete finanzielle Verbindlichkeiten (FVPL)
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete fi-
nanzielle Verbindlichkeiten (FLAC)
Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden beim
erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewer-
tet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich
der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
HCG beurteilt die erwarteten Kreditverluste für Zah-
lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die
sonstigen finanziellen Vermögenswerte, mit Ausnahme
der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, nach
dem allgemeinen Ansatz. Diese finanziellen Vermögens-
werte werden quartalsweise dahingehend untersucht,
ob es eine Verschlechterung der Kreditqualität gab, die
eine Änderung der Einstufung zu Folge hat.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifizierten
finanziellen Verbindlichkeiten werden im Rahmen der
Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Zinsaufwendungen sowei Erträge oder Aufwendungen
aus der Ausbuchung werden in der Gewinn- und Verlust-
rechnung erfasst. In der HCG-Gruppe werden dieser Ka-
tegorie insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstige finanzi-
elle Verbindlichkeiten zugeordnet. Davon ausgenommen
sind Derivate mit negativem Marktwert, die erfolgswirk-
sam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Der vereinfachte Ansatz ist zwingend anzuwenden für
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf
Vertragsvermögenswerte, die keine wesentliche Finan-
zierungskomponente enthalten. Demnach sind die über
die Laufzeit erwarteten Kreditverluste anzusetzen.
Bei Vermittlungsleistungen werden die Ausfallrisiken an-
hand externer Bonitätsratings sowie interner Risikoein-
schätzungen bestimmt. Die erwarteten Verlustquoten
werden auf Basis dieser Annahmen separat für die ein-
zelnen Vertragspartner ermittelt. Somit ergibt sich kein
pauschalisierter Satz über alle Provisionserlöse, sondern
es werden individuelle Verlustquoten pro Veranstalter
ermittelt, die laufend auf Aktualität überprüft werden.
Zudem ist der Ausfall sämtlicher Forderungen gegenüber
den wesentlichen Vertragspartnern, bei denen die
Die zu erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klas-
sifizierten finanziellen Verbindlichkeiten werden sowohl
beim Zugang als auch in der Folgebewertung zum beizu-
legenden Zeitwert bewertet. Nettogewinne- oder -ver-
luste einschließlich Zinsaufwendungen werden in der Ge-
winn- nd Verlustrechnung erfasst.
55
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und
Schulden
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht,
Anteilsbasierte Vergütung
Bei den im Konzern existierenden anteilsbasierten Ver-
gütungsplänen handelt es sich um Vergütungspläne, die
in bar oder in eigenen Aktien abgegolten werden.
•
•
wenn die Rechte an den Cashflows erloschen sind
oder
übertragen wurden und HCG im Wesentlichen alle
Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbun-
den sind, übertragen hat oder
die Chancen und Risiken im Wesentlichen weder
übertragen noch zurückbehalten wurden, aber HCG
die Verfügungsmacht darüber übertragen hat.
Für Transaktionen mit Barausgleich wird zum Zeitpunkt
der Leistungserbringung durch den Anspruchsberechtig-
ten die daraus resultierende Schuld des Konzerns zu ih-
rem beizulegenden Zeitwert aufwandswirksam ange-
setzt. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizule-
gende Zeitwert der Schuld zu jedem Berichtsstichtag neu
bemessen und alle Änderungen des beizulegenden Zeit-
wertes erfolgswirksam erfasst.
•
Finanzielle Schulden werden ausgebucht, wenn die die-
ser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung er-
füllt, aufgehoben oder erloschen ist.
Bei der anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich han-
delte es sich um einen Long-Term Incentive Plan („LTIP
2011-2016“) für das Management und den Vorstand,
welcher nach IFRS 2 als Personalaufwand und als ent-
sprechende Erhöhung der sonstigen finanziellen Schul-
den erfasst wurde (siehe Textziffer 10.13. Mitarbeiterbe-
teiligungsprogramme der Gesellschaft). In 2020 kam die
letzte Tranche aus diesem Programm zur Auszahlung.
Derivative Finanzinstrumente
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewer-
teten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkei-
ten können Derivate umfassen, die nicht zu Sicherungs-
zwecken gehalten werden.
Bei der anteilsbasierten Vergütung mit eigenen Aktien
handelt es sich um einen Long-Term Incentive Plan („LTIP
2017-2020“) für den Vorstand und ein Mitarbeiterbeteili-
gungsprogramm („RSP“) für die Mitarbeiter und das Ma-
nagement, welcher nach IFRS 2 als Personalaufwand und
als entsprechende Erhöhung der sonstigen finanziellen
Schulden bzw. als entsprechende Erhöhung des Eigenka-
pitals erfasst wird (siehe Textziffer 10.13. Mitarbeiterbe-
teiligungsprogramme der Gesellschaft).
Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder
Verlust, einschließlich aus Zinsen und Dividenden, wird
erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung er-
fasst.
Der HCG-Konzern setzt derivative Finanzinstrumente le-
diglich zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten
resultierenden Währungsrisiken sowie zur Absicherung
des Währungsrisikos aus Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in einer fremden Währung ein. Zu Spe-
kulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente
weder gehalten noch begeben. Die derivativen Finanzin-
strumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie
bei der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert
angesetzt. Dieser Wert kann positiv oder negativ sein.
Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Ver-
mögenswerte angesetzt, wenn der beizulegende Zeit-
wert des Derivats positiv ist, und als finanzielle Schulden,
wenn der beizulegende Zeitwert des Derivats negativ ist.
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis
gehandelter derivativer Finanzinstrumente sofern diese
am Markt beobachtbar sind. Liegen keine beobachtbaren
Marktpreise vor, müssen die Zeitwerte mittels anerkann-
ter finanzmathematischer Modelle berechnet werden.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird
kein Aufwand erfasst.
Eigenkapital
Die Ausgegebenen Anteile werden im Eigenkapital zu No-
minalwerten ausgewiesen. Transaktionskosten bei der
Ausgabe neuer Aktien werden von der Kapitalrücklage
abgesetzt.
Eigene Aktien
Die Posten des Eigenkapitals werden zu Nominalwerten
bilanziert. Der Erwerb eigener Aktien wurde mit dem
ausgegebenen Kapital und mit den freien Rücklagen (Ka-
pitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und andere
Gewinnrücklagen) verrechnet. Die Veräußerung bzw.
Ausgabe eigener Anteile an die Mitarbeiter stellt bei
wirtschaftlicher Betrachtung eine Kapitalerhöhung dar.
Übersteigt der Veräußerungserlös den Nennbetrag bzw.
rechnerischen Wert, wird der Mehrbetrag bis zum Be-
trag, der beim Erwerb der eigenen Anteile nach § 272
Abs. 1a S. 2 HGB mit frei verfügbaren Rücklagen verrech-
net wurde, wieder in diese Rücklagen eingestellt. Soweit
der Veräußerungserlös den ursprünglichen Kaufpreis der
eigenen Anteile übersteigt bzw. unterschreitet, wird der
Differenzbetrag nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapi-
talrücklage eingestellt. Der verbleibende Differenzbetrag
zwischen dem Veräußerungserlös und der Einstellung in
die Kapitalrücklage gem. den genannten Vorschriften
nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 und 4 HGB wird in den anderen
Gewinnrücklagen erfasst.
Bei der erstmaligen Erfassung eines Eigenkapitalinstru-
ments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann
die Gruppe entscheiden, ob sie die Änderungen des bei-
zulegenden Zeitwertes unwiderruflich im OCI erfasst.
Dieses Wahlrecht gilt pro Eigenkapitalinstrument. Nach
der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert
werden Dividenden im Gewinn und Verlust erfasst, es sei
denn, dass die Dividende eindeutig eine Wertaufholung
auf die Anschaffungskosten der Beteiligung darstellt. An-
dere Gewinne und Verluste werden im OCI erfasst und
werden auch nicht bei Ausbuchung des Finanzinstru-
ments in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht.
Im Vorjahr und im laufenden Geschäftsjahr wurden keine
Eigenkapitalinstrumente gehalten oder veräußert.
56
Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß
abzuführen sind.
Leasingverbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten werden in Höhe des Barwertes
des künftigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Leasing-
zahlungen werden mit dem im Vertrag implizit enthalte-
nem Zinssatz abgezinst, sofern dieser ermittelt werden
kann. Liegt kein solcher Zinssatz vor, nimmt die Gruppe
die Abzinsung anhand des jedem Leasingverhältnisses
zugrunde liegenden Grenzkapitalkostenzinssatzes vor.
Aktive und passive latente Steuern werden nach der bi-
lanzorientierten Verbindlichkeitenmethode grundsätzlich
für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steu-
erlichen und den IFRS-Wertansätzen gebildet, sofern ein
Ansatz aufgrund von Ausnahmeregelungen nicht unter-
bleiben kann. Auf die temporären Differenzen aufgrund
von IFRS 16 werden grundsätzlich keine aktiven und pas-
siven latenten Steuern gebildet. Die aktiven latenten
Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die
sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlust-
vorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung
mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die laten-
ten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt,
die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Län-
dern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. im Zeitpunkt
der Realisation des latenten Steueranspruchs bzw. der
Begleichung der latenten Steuerschuld erwartet werden.
Latente Steuern, denen Sachverhalte zu Grunde liegen,
die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital er-
fasst werden, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis
oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Die Leasingverbindlichkeiten werden nach der Effektiv-
zinsmethode folgebewertet und aufgezinst sowie um
Leasingzahlungen vermindert ausgewiesen. Darüber hin-
aus wird eine Anpassung der Leasingverbindlichkeit vor-
genommen, sofern sich der zugrunde liegende Vertrag
ändert oder sich Preis-/Laufzeitänderungen ergeben.
Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellung basiert auf leistungsorientier-
ten Pensionsplänen für die Mitarbeiter der HC und Drive-
boo. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leis-
tungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der Ver-
pflichtung (Defined benefit obligation, DBO) am Bilanz-
stichtag, abzüglich dem beizulegenden Zeitwert des Plan-
vermögens. Die DBO wird jährlich von einem unabhängi-
gen versicherungsmathematischen Gutachter unter An-
wendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected
unit credit method) berechnet. Versicherungsmathema-
tische Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergeb-
nis in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Die Pensi-
onsaufwendungen werden im Personalaufwand erfasst,
außer Zinserträge/-aufwendungen, welche im Finanzer-
gebnis ausgewiesen werden.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an je-
dem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang redu-
ziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein
ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung
stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zu-
mindest teilweise verwendet werden kann. Nicht ange-
setzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanz-
stichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem
es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu
versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten
Steueranspruches ermöglicht.
Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt,
der nach bestmöglicher Schätzung erforderlich ist, um
alle gegenwärtigen rechtlichen oder faktischen Verpflich-
tungen des Konzerns am Bilanzstichtag abzudecken.
Künftige Ereignisse, die sich auf den zur Erfüllung einer
Verpflichtung erforderlichen Betrag auswirken können,
sind im Rückstellungsbetrag zu berücksichtigen, sofern
sie mit hinreichend objektiver Sicherheit vorausgesagt
werden können. Dabei wird jeweils der Betrag angesetzt,
der sich bei sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes als
der Wahrscheinlichste ergibt. Sofern wesentlich, werden
Rückstellungen abgezinst. Bei Abzinsung spiegelt sich der
Zeitablauf in der periodischen Erhöhung des Buchwertes
einer Rückstellung wider. Diese Erhöhung wird als Zins-
aufwand erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden
werden miteinander verrechnet, wenn ein einklagbarer
Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuer¬er-
stattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden
besteht und diese sich auf Ertrag¬steuern des gleichen
Steuersubjektes bzw. -objektes beziehen, die von dersel-
ben Steuerbehörde erhoben werden.
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte und
Schulden sowie Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte werden an-
gesetzt, wenn die Erwartung besteht, dass Ressourcen,
die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, zum Ausgleich
einer Forderung zufließen werden, und dieser Betrag
verlässlich ermittelt werden kann.
Laufende und latente Ertragsteuern
Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden
für die laufende und die früheren Perioden werden mit
dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung
von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuer-
behörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrages
werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde ge-
legt, die zum Bilanzstichtag gelten. Das Management
überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in
Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte und bildet,
wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den
Sonstige nicht-finanzielle Schulden werden angesetzt,
wenn die Erwartung besteht, dass Ressourcen, die wirt-
schaftlichen Nutzen verkörpern, zum Ausgleich einer
Verpflichtung abfließen werden, und dieser Betrag ver-
lässlich ermittelt werden kann.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen sind im Konzernab-
schluss solange nicht passiviert, bis eine
57
Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Sie werden im Kon-
zernanhang angegeben (siehe Textziffer 16.2.).
•
•
einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig
oder geographischen Geschäftsbereich darstellt,
Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräu-
ßerung eines gesonderten, wesentlichen Geschäfts-
zweigs oder geographischen Geschäftsbereichs ist
oder
ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich
mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben
wurde.
Staatliche Unterstützungsmaßnahmen
Durch die Auswirkungen aufgrund der COVID-19-
Pandemie hat sich die Gruppe entschlossen, staatliche
Unterstützungsmaßnahmen in Form von Zuschüssen
zum Kurzarbeitergeld für die Standorte in Deutschland
und der Schweiz zu nutzen und COVID+ Kredite in der
Schweiz in Anspruch zu nehmen (Zuwendungen der
öffentlichen Hand).
•
Eine Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich ge-
schieht bei Veräußerung oder sobald der Geschäftsbe-
reich die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräuße-
rung gehalten erfüllt, wenn dies früher der Fall ist. Wenn
ein Geschäftsbereich als aufgegebener Geschäftsbereich
eingestuft wird, wird die Gesamtergebnisrechnung des
Vergleichsjahres so angepasst, als ob der Geschäftsbe-
reich von Beginn des Vergleichsjahres an aufgegeben
worden wäre.
Gemäß IFRS 5.30 hat ein Unternehmen Informationen
darzustellen und anzugeben die es den Abschlussadres-
saten ermöglichen, die finanziellen Auswirkungen von
aufgegeben Geschäftsbereichen und der Veräußerung
langfristiger Vermögenswerte zu beurteilen. Eine Rege-
lung, wie konzerninterne Geschäftsvorfälle zwischen
fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen zu
eliminieren sind, ist in IFRS 5 nicht enthalten. Nach der
IFRIC Agenda-Entscheidung vom 12. Januar 2016 sind für
die Darstellung von konzerninternen Transaktionen zwi-
schen den fortgeführten und aufgegebenen Bereichen
jedoch zwei Vorgehensweisen zulässig:
Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen
Hand erfolgte nur dann, wenn eine angemessene Sicher-
heit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedin-
gungen erfüllt sind und dass die Zuwendungen gewährt
werden. Beim erstmaligen Ansatz war das der Zeitpunkt
der Einreichung des Antrages zur Gewährung der Zu-
schüsse zum Kurzarbeitergeld und in deren Folge die
schriftliche Genehmigung der öffentlichen Hand. Für die
COVID+ Kredite war der Zeitpunkt des Geldzuflusses aus-
schlaggebend.
Da der Arbeitgeber im Zuge der Auszahlung von Kurz-
arbeitergeld lediglich als Treuhänder in Vorleistung geht,
wird in dessen Höhe eine Forderung gegen die Agentur
für Arbeit und Arbeitslosenkasse Thurgau aktiviert. Ent-
sprechend wird nur das um das Kurzarbeitergeld redu-
zierte Gehalt im Personalaufwand gebucht. Der Ertrag
aus der aktivierten Rückforderung für Zuschüsse zu den
Sozialversicherungsleistungen wird in den sonstigen Er-
trägen erfolgswirksam erfasst. Zudem wird die freiwillige
Aufstockung seitens der Gesellschaften erfolgswirksam
im laufenden Personalaufwand berücksichtigt.
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand, welche im
Rahmen der COVID+ Kredite zugeflossen sind, wurden
als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und
dem Transaktionspreis der Darlehen bemessen und wer-
den in den sonstigen nicht-finanziellen Schulden ausge-
wiesen. Der als Zuwendung der öffentlichen Hand ange-
setzte Unterschiedsbetrag resultiert im Wesentlichen aus
der Verzinsung, da die teilweise staatlich garantierte Ver-
zinsung unter Marktzinsniveau liegt. Die ertragswirksame
Auflösung des Abgrenzungspostens wird analog der Fort-
schreibung der Kosten (Aufzinsung) der COVID+ Kredite
ermittelt und mit den entsprechenden Zinsaufwendun-
gen im Zinsaufwand saldiert.
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden
planmäßig im Gewinn oder Verlust erfasst, und zwar im
Verlauf der Perioden, in denen die entsprechenden Auf-
wendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand
kompensieren sollen, als Aufwendungen angefallen sind.
Da die Gruppe nicht davon ausgeht, dass unerfüllte
Bedingungen zu einer möglichen Rückzahlung von Zu-
schüssen führen könnten, wird von einem Ansatz von
Eventualverbindlichkeiten abgesehen.
•
Vorgehensweise 1: Eliminierung der konzerninternen
Transaktionen gemäß IFRS 10.B86(c) ohne Anpassun-
gen.
Vorgehensweise 2: Eliminierung der konzerninternen
Transaktionen unter Berücksichtigung von Anpassun-
gen, um die Auswirkung dieser Transaktionen auf den
fortgeführten Bereich nach dem Abgang des aufgege-
benen Geschäftsbereiches gemäß IFRS 5.30 darzustel-
len.
•
Die Eliminierung konzerninterner Transaktionen wurde
im HolidayCheck Group Abschluss auf Basis einer wirt-
schaftlichen Betrachtungsweise stetig durchgeführt (Vor-
gehensweise 2).
Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Die Umsatzrealisierung erfolgt unter Anwendung des
IFRS 15. Umsätze werden abzüglich Umsatzsteuer, passa-
gierbezogener Steuern und Gebühren, Erlösschmälerun-
gen sowie Gutschriften und Entschädigungszahlungen
oder Kulanzen und nach Eliminierung konzerninterner
Verkäufe ausgewiesen.
Die als Online-Reisebüro erzielten Erlöse aus Vermitt-
lungsleistung für Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Versi-
cherungen und Mietwagenbuchungen werden realisiert,
wenn die Leistungsverpflichtung (Vermittlung) gegen-
über dem Kunden erfüllt ist (siehe hierzu auch Textziffer
8.). Vermittlungsleistungen enthalten auch Werbekos-
tenzuschüsse.
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Bestandteil
des Konzerngeschäfts, dessen Geschäftsbereich und
Cashflows vom restlichen Konzern klar abgegrenzt wer-
den kann, der veräußert wurde oder zur Veräußerung
eingestuft wird und der:
58
Die als Veranstalter erzielten Erlöse werden realisiert,
wenn die Leistungsverpflichtung dem Kunden gegenüber
erbracht wird. Durch den Veranstalter werden dabei sig-
nifikante Integrationsleistungen im Sinne des IFRS 15 er-
bracht, um es für den Kunden in ein Produkt (Urlaub /
Pauschalreise) zu transformieren, sodass die Pauschal-
reise für die HCT eine Leistungsverpflichtung darstellt.
Die Realisation erfolgt in der Regel über die Dauer der
Urlaubsreise, da der Kunde den Urlaub zeitanteilig kon-
sumiert. Eine Pauschalreise beinhaltet in der Regel meh-
rere Dienstleistungen, wie z. B. Flüge, Hotelübernachtun-
gen und Transfer.
Das Finanzteam der HCG legt die angemessenen Bewer-
tungsverfahren und Eingangsparameter für die Bewer-
tung zum beizulegenden Zeitwert fest.
Die Finanzinstrumente werden als Anhaltspunkt zur Ver-
lässlichkeit der Inputfaktoren bei der Ermittlung des bei-
zulegenden Zeitwertes in die folgenden Stufen eingeord-
net:
•
•
•
Stufe 1: Bei Finanzinstrumenten der Stufe 1 wird der
beizulegende Zeitwert anhand von notierten (nicht
angepassten) Marktpreisen, zum Ende der Berichtspe-
riode bestimmt.
Stufe 2: Der beizulegende Zeitwert bei Finanzinstru-
menten der Stufe 2 wird anhand von Bewertungs-
techniken, deren wesentliche Inputfaktoren auf be-
obachtbaren Marktdaten basieren, bestimmt.
Stufe 3: Bei Finanzinstrumenten der Stufe 3 basiert
mindestens einer der wesentlichen Inputfaktoren
nicht auf beobachtbaren Marktdaten.
HCG erfüllt seine Leistungsverpflichtungen im Falle der
Anzeigenschaltungen zeitraumbezogen nach den im Ver-
trag festgelegten Kriterien. In den Anzeigenverträgen
werden sowohl Zeitraum, Menge als auch Preis pro Zeit-
raum (in der Regel auf Wochenbasis) festgelegt. Rabatte
werden gemäß den Einzelpreisen der Leistungskompo-
nenten gewichtet verteilt. Für durch externe Agenturen
vermittelte Anzeigenschaltungen erfolgt die Erfassung
der Umsatzerlöse nach abgerechneten ausgelieferten
Werbemitteln auf Basis der gleichen Grundlagen.
Einzelheiten zu den verwendeten Bewertungstechniken
und Eingangsparametern bei der Bestimmung der beizu-
legenden Zeitwerte der verschiedenen Vermögenswerte
und Schulden werden in den entsprechenden Textziffern
erläutert.
Die Erlöse aus sonstigen Dienstleistungen werden reali-
siert, wenn die Leistungsverpflichtung dem Kunden ge-
genüber erbracht wird. Dienstleistungen werden auch im
Rahmen von Gegengeschäften erbracht, wobei erbrachte
Leistungen im Umsatz und erhaltene Leistungen in den
entsprechenden Aufwandspositionen brutto dargestellt
werden, sofern es sich nicht um gleichartige Gegenge-
schäfte handelt, die nach SIC-31 eliminiert werden müs-
sen.
Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes eines
Vermögenswertes oder einer Schuld berücksichtigt der
Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswertes
oder der Schuld (bspw. Zustand und Standort des Vermö-
genswertes oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkun-
gen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der
Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermö-
genswertes oder die Übertragung der Schuld zum Bewer-
tungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Im vor-
liegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeit-
wert für die Bewertung und/oder Angabepflichten
grundsätzlich auf dieser Grundlage ermittelt. Davon aus-
genommen sind
Aufwendungen werden grundsätzlich in der Periode er-
fasst, in der die Leistung erbracht wurde.
Aufwendungen für Reisevorleistungen (ausgewiesen in
den Aufwendungen für bezogene Leistungen) werden in
Summe analog der Umsatzerlöse ratierlich über die
Dauer der Urlaubsreise verteilt.
Lizenz- und Mieterträge sowie -aufwendungen werden
entsprechend der vertraglich zugeordneten Periode ra-
tierlich erfasst.
•
•
anteilsbasierte Vergütungen im Anwendungsbereich
von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung,
Zinserträge und Zinsaufwendungen werden unter An-
wendung der Effektivzinsmethode erfasst.
Bewertungsmaßstäbe, die dem beizulegenden Zeit-
wert ähneln, ihm aber nicht entsprechen, z. B. der
Nettoveräußerungswert in IAS 2 Vorräte oder der
Nutzungswert in IAS 36 Wertminderung von Vermö-
genswerten.
7. BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN
ZEITWERTE
Einige Vermögenswerte und Schulden des Konzerns wer-
den für Zwecke der Finanzberichterstattung zum beizule-
genden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert ist
der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwi-
schen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den
Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für
die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobacht-
bar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode
geschätzt worden ist.
8. SCHÄTZUNGEN, ANNAHMEN UND
ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
Der Vorstand muss zur Erstellung des Konzernabschlus-
ses bestmögliche Schätzungen und Annahmen nach dem
derzeitigen Kenntnisstand treffen, die Einfluss auf die
ausgewiesenen Werte der Vermögenswerte und Schul-
den und die Angaben über Eventualforderungen und -
schulden am Bilanzstichtag haben können sowie die bi-
lanzierten Erlöse und Aufwendungen des
59
Berichtszeitraumes beeinflussen können. Die später tat-
sächlich eintretenden Ergebnisse können von diesen
Schätzungen abweichen.
Rückstellungen Gutscheine
Auf die Rückstellungen für ausgegebene Gutscheine (On-
site-Voucher), welche unter den Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden, wer-
den die gleichen Stornoquoten wie bei den Umsatzerlö-
sen angewendet. Daher haben sich die Schätzungsannah-
men hier analog gegenüber dem letzten Konzernjahres-
abschluss geändert. Da die Ausgabe von Onsite-Vou-
chern in 2020 eingestellt wurde und die Absage von Rei-
sen infolge der COVID-19-Pandemie zu einem Verlust der
Gutscheinansprüche beim Urlauber führte, sind die Be-
träge nur noch mit geringen Schätzungsannahmen be-
haftet.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie
sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen
von Schätzungsunsicherheiten werden im Folgenden er-
läutert.
Wertminderung der Geschäfts- oder
Firmenwerte und der immateriellen
Vermögenswerte mit unbestimmter
Nutzungsdauer
Die HCG überprüft mindestens einmal jährlich oder wenn
Anhaltspunkte dafür vorliegen, ob die Geschäfts- oder
Firmenwerte wertgemindert sind. Die Überprüfung der
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt
auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.
Diese repräsentieren die unterste Ebene, auf welcher der
Geschäfts- oder Firmenwert für die interne Unterneh-
mensführung überwacht wird, wobei als zahlungsmittel-
generierende Einheit die jeweilige Gesellschaft definiert
wurde.
Umsatzerlöse aus Vermittlungsleistungen
HCG erfüllt seine Leistungsverpflichtungen im Falle der
Vermittlungsleistungen zeitpunktbezogen mit Buchung
eines Produktes beim Kunden durch den Urlauber. Der
Zeitpunkt richtet sich nach der tatsächlich erfolgten Ver-
mittlung. Der Transaktionspreis bestimmt sich wie folgt:
Reisepreis multipliziert mit dem Grundprovisionssatz ver-
mindert um eine Stornoquote. Während die Stornoquote
vor COVID-19 als rollierender 12-Monatsdurchschnitt
retrospektiv ermittelt und auf die aktuellen Umsätze an-
gewendet wurde, war dies nach Bekanntwerden der CO-
VID-19-Pandemie und den daraus resultierenden Reise-
beschränkungen und Absagen von Reisen nicht mehr
zielführend. Bei den Vermittlungsprovisionen handelt es
sich aufgrund der Rückerstattungspflicht für nicht ange-
tretene Reisen um einen variablen Transaktionspreis.
Umsätze werden nur in der Höhe erfasst, in der es hoch-
wahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer Stornierung der
Reise und damit zu einer Rückerstattung der Vermitt-
lungsprovision kommt. Aufgrund der großen Unsicher-
heiten, die aus der besonderen Situation und der hohen
Abhängigkeit von nicht planbaren politischen Entschei-
dungen auf die Reisebranche resultieren, kann für ge-
buchte Reisen mit einem Abreisedatum nach dem
31. Dezember 2020 die Stornoquote nicht verlässlich ge-
schätzt werden und daher wurde für diese Reisen kein
Umsatz realisiert.
Die Prämissen sowie die zugrundeliegende Methodik bei
der Durchführung des Werthaltigkeitstests können einen
erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letzt-
lich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung von
immateriellen Vermögenswerten haben. Insbesondere
die Ermittlung diskontierter Cashflows unterliegt in um-
fangreichem Ausmaß Planungsannahmen, die sensitiv
auf Änderungen und damit auf die Werthaltigkeit reagie-
ren können.
Detaillierte Angaben zu den immateriellen Vermögens-
werten sowie den im Rahmen des Werthaltigkeitstests
verwendeten Annahmen befinden sich in Textziffer 10.1.
Immaterielle Vermögenswerte.
Verlustvorträge
Die HCG und ihre Tochtergesellschaften setzen für steu-
erliche Verlustvorträge aktive latente Steuern an, soweit
die Nutzung der Verlustvorträge durch die Steuerplanung
ausreichend gewährleistet ist. Bei der Steuerplanung
müssen die HCG und ihre Tochtergesellschaften Schät-
zungen über die zukünftig zu erzielenden steuerlichen Er-
gebnisse abgeben.
Unter normalen Umständen erhöht sich die Grund-
provision noch um vermittlungsumsatzabhängige Staffel-
provisionen. Da die Staffeln aufgrund COVID-19 in den
meisten Fällen nicht erreicht wurden und voraussichtlich
werden, wurde auf eine Bilanzierung im Jahr 2020 ver-
zichtet. Lediglich fixe Werbekostenzuschüsse wurden
entsprechend der unter Textziffer 6. zu Erlösen aus An-
zeigeschaltungen dargestellten Grundsätze erfasst.
Pensionsrückstellungen
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden
sowohl die am Abschlussstichtag bekannten Renten und
erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu er-
wartenden Steigerungen der Gehälter und Renten be-
rücksichtigt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Barwertes
der Verpflichtungen wird grundsätzlich auf Basis der Ren-
diten für erstrangige festverzinsliche Unternehmensan-
leihen des jeweiligen Währungsraums ermittelt.
9. ANGABEN ZU TOCHTERUNTERNEHMEN
9.1 Zusammensetzung des Konzerns
In den Konzernabschluss wurden zum Bilanzstichtag ne-
ben der Muttergesellschaft HolidayCheck Group AG,
München, 8 weitere Gesellschaften im Wege der Voll-
konsolidierung einbezogen, bei denen die HolidayCheck
Group AG, München, direkt oder indirekt über die Mehr-
heit der Stimmrechte und somit über die Beherrschung
verfügt. Damit sind die Abschlüsse aller wesentlichen
Tochterunternehmen, an welchen die HolidayCheck
60
Group AG die rechtliche und/oder faktische Kontrolle be-
sitzt, Teil dieses Konzernabschlusses.
Die HCG hält zum 31. Dezember 2020 Anteile an nachfol-
genden Unternehmen:
Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2020
Anteil am
GESELLSCHAFT
SITZ
Kapital
in %
HolidayCheck Group AG
HolidayCheck AG
München
Bottighofen,
Schweiz
–
100,00
Warschau,
Polen
München
München
Bottighofen,
Schweiz
Amsterdam,
Niederlande
Amsterdam,
Niederlande
München
HolidayCheck Polska Sp. zo.o.1)
HolidayCheck Solutions GmbH
HC Touristik GmbH
100,00
100,00
100,00
Driveboo AG
100,00
100,00
WebAssets B.V.
Tomorrow Travel B.V.3)
Zoover GmbH i.L.2) 3)
100,00
100,00
1) Beteiligung mittelbar über die HolidayCheck AG
3) Gesellschaft befindet sich in Liquidation
2) Beteiligung mittelbar über die WebAssets B.V.
Die Holidaycheck Solutions GmbH und die HC Touristik
GmbH haben im Geschäftsjahr und im Vorjahr von der
Möglichkeit der Befreiung nach §264 Abs. 3 HGB Ge-
brauch gemacht.
niederländischen Amsterdam, betreibt diverse Hotelbe-
wertungs- und Reisebuchungsportale. Für die Weiterlei-
tung von Internetnutzern an andere Buchungsportale,
erhält diese als Umsatzerlös eine Vermittlungsprovision.
Kernabsatzmärkte sind die Niederlande und Belgien. Mit
Wirkung zum 1. Juli 2020 wurde die Zoover Media B.V.
an die Vakanties.nl B.V. veräußert. Der Kaufpreis betrug
rund 1.020 T €.
9.2 Veränderungen des Konsolidierungskreises
9.2.1 Veräußerung Zoover Media B.V.,
Amsterdam, Niederlande
Die Zoover Media B.V., eine hundertprozentige Tochter-
gesellschaft der WebAssets B.V., mit Sitz im
Aufgrund des mit der Transaktion einhergehenden Kon-
trollverlustes wurde die Gesellschaft am 01. Juli 2020
endkonsolidiert.
61
Auswirkungen der Endkonsoliderung der Zoover Media B.V. auf den Konzern
01.07.2020
in T €
Immaterielle Vermögenswerte
421
20
Sachanlagen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Abgehende Vermögenswerte aufgegebener Geschäftsbereiche
361
5
48
457
1.312
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsschulden
-97
-22
Sonstige finanzielle Schulden
-10
Sonstige nicht-finanzielle Schulden
-616
-745
Mit abgehenden Vermögenswerten aufgegebener Geschäftsbereiche verbundene Schulden
ABGEHENDES NETTOVERMÖGEN
567
Erhaltene Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln
1.020
-164
856
Im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallene Veräußerungskosten
ERHALTENE GEGENLEISTUNG ABZÜGLICH VERÄUSSERUNGSKOSTEN
ENDKONSOLIDIERUNGSGEWINN AUS DER VERÄUSSERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN
289
Durch Zahlungsmittel beglichener Veräußerungspreis abzüglich geleisteter Verkaufskosten
Abgehende Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
856
-457
399
NETTOZAHLUNGSMITTELZUFLUSS AUS DER VERÄUSSERUNG
Das im Konzernergebnis nach Steuern aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen vom 1. Januar bis 30. Dezember
2020 ausgewiesene Gesamtergebnis aus der Veräuße-
rung des Tochterunternehmen Zoover beträgt 289 T €.
Dies betrifft mit 289 T € den Endkonsoliderungsgewinn
aus dem Abgang der Tochter.
WebAssets B.V.), beide mit Sitz im niederländischen
Amsterdam, (zusammen „Weeronline“) betreiben wer-
befinanzierten Wetterportale, z. B. Weer-Online.nl.
Haupterlösquelle sind Einnahmen aus Online-Werbung.
Kernabsatzmärkte sind die Niederlande und Belgien. Mit
Wirkung zum 10. August 2020 wurde die Meteovista
B.V., nebst ihrer Tochtergesellschaft Meteovista Interna-
tional B.V., an die Infoplaza B.V. veräußert. Der Kaufpreis
betrug 13.425 T € in bar. Darüber hinaus wurde ein zwei-
jähriger Earn Out über maximal 1.000 T € vereinbart.
9.2.2 Veräußerungen Meteovista B.V.,
Amsterdam, Niederlande und Meteovista
International B.V. (ehemals Zoover
International B.V.), Amsterdam, Niederlande
Die Meteovista B.V., eine hundertprozentige Tochterge-
sellschaft der WebAssets B.V., und deren Tochtergesell-
schaft Meteovista International B.V. (ehemals: Zoover In-
ternational B.V. und direkte Tochtergesellschaft der
Aufgrund des mit der Transaktion einhergehenden Kon-
trollverlustes wurde die Gesellschaft am 10. August 2020
endkonsolidiert.
62
Auswirkungen der Endkonsoliderung Weeronline auf den Konzern
10.08.2020
in T €
Immaterielle Vermögenswerte
13.040
16
Sachanlagen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Abgehende Vermögenswerte aufgegebener Geschäftsbereiche
588
0
45
386
14.075
Passive latente Steuern
-584
-184
-26
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsschulden
Sonstige finanzielle Schulden
-53
Sonstige nicht-finanzielle Schulden
-320
-1.167
Mit abgehenden Vermögenswerten aufgegebener Geschäftsbereiche verbundene Schulden
ABGEHENDES NETTOVERMÖGEN
12.908
Erhaltene Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln
Rückerstattung Sicherheitseinbehalte
13.425
500
Im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallene Veräußerungskosten
ERHALTENE GEGENLEISTUNG ABZÜGLICH VERÄUSSERUNGSKOSTEN
-796
13.129
ENDKONSOLIDIERUNGSGEWINN AUS DER VERÄUSSERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN
221
Durch Zahlungsmittel beglichener Veräußerungspreis abzüglich geleisteter Verkaufskosten
Abgehende Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
12.629
-386
NETTOZAHLUNGSMITTELZUFLUSS AUS DER VERÄUSSERUNG
12.243
Das im Konzernergebnis nach Steuern aus aufgegebenen
9.3 Aufgegebene Geschäftsbereiche gemäß
IFRS 5
9.3.1 Einstellung der Geschäftstätigkeit in
Geschäftsbereichen vom 1. Januar bis 30. Dezember
2020 ausgewiesene Gesamtergebnis aus der Veräuße-
rung des Tochterunternehmen Weeronline beträgt 221 T
€. Dies betrifft mit 221 T € den Endkonsoliderungsgewinn
aus dem Abgang der Tochter.
BENELUX
Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat
sich die HolidayCheck Group AG dazu entschieden, die
Geschäftstätigkeit in BENELUX einzustellen.
Nach der Veräußerung der Zoover Media B.V. mit
Wirkung zum 1. Juli 2020 wurde mit Aufsichtsratsbe-
schluss vom 20. Juli 2020 auch der Teilbereich Weeron-
line als zur Veräußerung eingestuft. Damit wird die ge-
samte WebAssets Gruppe (CGU), die aus keinen weite-
ren operativen Einheiten mehr besteht, als aufgegebener
Geschäftsbereich geführt (ausgenommen reine Liquidati-
onskosten).
9.2.3 Endkonsolidierung Zoover Travel B.V.,
Amsterdam, Niederlande
Die Zoover Travel B.V., eine hundertprozentige Tochter-
gesellschaft der WebAsset B.V., wurde zum 30. Septem-
ber 2020 liqudiert und zum 1. Oktober 2020 endkonsoli-
diert. Die Liquidation und anschließende Endkonsolide-
rung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernab-
schluss, da die Gesellschaft weder über Vermögenswerte
noch über Schulden verfügte.
Zusätzlich wird die Tomorrow Travel B.V. (Tjingo) eben-
falls dem geographischen Segment BENELUX zugeordnet.
63
Die Tomorrow Travel B.V. (seit 30. September 2020 in Li-
quidation) stellt eine eigenständige CGU dar.
9.3.2.1 IFRS 5 Ausweis Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Einstellung der Geschäftstätigkeit in BENELUX stellt
aufgrund ihrer Bedeutung für die Ertrags-, Vermögens-
und Finanzlage für die HCG Gruppe einen aufgegebenen
Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5 dar. Mit der Klassi-
fizierung als aufgegebener Geschäftsbereich wurde der
Ergebnisbeitrag im Konzernergebnis nach Steuern als
aufgegebener Geschäftsbereich zusammengefasst und
gesondert ausgewiesen. Die Vorjahresvergleichszahlen
der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden ent-
sprechend angepasst.
9.3.2 Auswirkungen auf den Konzernabschluss
In Summe betrifft der IFRS 5 Ausweis unter den aufgege-
ben Geschäftsbereichen die folgenden Gesellschaften:
•
WebAssets B.V. (nur Kosten im Zusammenhang mit
den aufgegebenen Geschäftsbereichen und Transakti-
onskosten)
•
•
Zoover Media B.V. (am 1.7.2020 endkonsolidiert)
Meteovista International B.V. (ehemals: Zoover Inter-
national B.V., am 10.08.2020 endkonsolidiert)
Meteovista B.V. (am 10.08.2020 endkonsolidiert)
•
Das Konzernergebnis nach Steuern aufgegebener Ge-
schäftsbereiche setzt sich wie folgt zusammen:
Konzernergebnis nach Steuern der aufgegebenen Geschäftsbereiche
1.1.-
31.12.2020
in T €
1.1.-
31.12.2019
in T €
3.073
1.938
10.721
457
Umsatzerlöse
Sonstige Erträge
Andere aktivierte Eigenleistungen
349
820
Gesamte Betriebserträge
5.360
11.998
–13.657
–1.659
394
–37.083
–31.723
1.545
Aufwendungen
EBT
Zurechenbarer Ertragsteueraufwand
Ergebnis nach Steuerm
–30.178
–1.265
510
–1.960
0
0
Veräußerungsgewinn aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
IFRS 5 Wertminderungen
0
0
Zurechenbarer Ertragsteueraufwand
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
Ergebnis je Aktie (€)
–31.628
–1.265
–0,55
-0,02
Die mit der Einstufung als zur Veräußerung gehaltener
Geschäftsbereich durchgeführte IFRS 5 Bewertung ergab
einen Wertminderungsaufwand in Höhe von 1.667 T €
und verringerte entsprechend die selbsterstellten imma-
teriellen Vermögenswerte des Bereichs Zoover vor der
Endkonsolidierung. Bei der WebAssets B.V. ergab sich bei
der Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich ein
Wertminderungsaufwand in Höhe von 293 T €. Der
Wertminderungsaufwand wird in der Konzern Gewinn-
und Verlustrechnung unter dem Ergebnis aus aufgegebe-
nen Geschäftsbereichen ausgewiesen.
Erstkonsolidierung gebildete passive latente Steuer auf
die Marke und Domain „Zoover“ in Höhe von 1.878 T €
aufgelöst. Dieser Steuerertrag ist im zurechenbaren Er-
tragssteueraufwand im Ergebnis nach Steuern aus aufge-
gebenen Geschäftsbereichen enthalten.
Das Konzerngesamtergebnis vom 1. Januar bis 31. De-
zember 2020 des fortzuführenden Geschäftsbereichs
(einschließlich des sonstigen Konzernergebnisses in Höhe
von -190 T € (Vorjahr: -622 T €)) beträgt -41.093 T € (Vor-
jahr: -3.950 T €), das Konzerngesamtergebnis des aufge-
gebenen Geschäftsbereichs beträgt -31.628 T € (Vorjahr:
-1.265 T €)
Zusätzlich wurden vor Einstufung als aufgegebener Ge-
schäftsbereich anlassbezogene Impairmenttests durch-
geführt. Der Geschäfts- oder Firmenwert der CGU We-
bAssets B.V. wurde daraufhin in Höhe von 21.262 T € au-
ßerplanmäßig abgeschrieben, ebenso die Marke und In-
ternetdomain „Zoover“ mit 7.510 T €. Diese Abschrei-
bungen finden sich in den Aufwendungen im Ergebnis
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (EBT) wieder. Als
gegenläufiger Effekt wurde die bei der
9.3.2.2 IFRS 5 Ausweis Konzern-Kapitalfluss-
rechnung
In der Konzernkapitalflussrechnung werden die Cash-
flows, die der betrieblichen, der Investitions- oder der Fi-
nanzierungstätigkeit des aufgegebenen Geschäftsbe-
reichs zuzuordnen sind, unverändert, auch für die
64
Vergleichsperiode, ausgewiesen. Die geforderte Darstel-
lung der Cashflows aus aufgegebenen Geschäftsberei-
chen erfolgt im Anhang. Der Cashflow aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen setzt sich wie folgt zusammen:
Netto-Cashflow aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
1.1.-
31.12.2019
in T €
1.1.-
31.12.2020
in T €
–1.163
–326
–36
–856
Netto-Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Netto-Cashflow aus Investitionstätigkeit
–583
–524
Netto-Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Netto-Cashflow aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
–2.072
–1.416
Der Netto-Cashflow aus Investionstätigkeit aus aufgege-
benen Geschäftsbereichen zeigt im laufenden Geschäfts-
jahr und im Vorjahr im Wesentlichen den Nettoabfluss
aus den Investitionen in selbsterstellte immaterielle Ver-
mögenswerte.
unbestimmte Nutzungsdauern, weil es kein vorhersehba-
res Ende der wirtschaftlichen Nutzung gibt. Die Marken-
namen werden zum Erwerbszeitpunkt auf die zahlungs-
mittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units)
allokiert. Diesen Cash Generating Units sind auch die Ge-
schäfts- oder Firmenwerte zugeordnet. Sollten im Rah-
men der Nutzungswertermittlung für die Markennamen
Impairmentrisiken aufgedeckt werden, wird eine außer-
planmäßige Abschreibung nach IAS 36 vorgenommen.
Der Netto-Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus aufge-
gebenen Geschäftsbereichen beinhaltet im laufenden
Geschäftsjahr und im Vorjahr die Tilgung von Leasing
Verbindlichkeiten.
Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wert-
minderungen (Impairment) auf Markennamen und sons-
tige Internetdomains mit unbestimmter Nutzungsdauer
waren im fortgeführten Geschäftsbereich wie im Vorjahr
nicht erforderlich. Die im Anlagespiegel ausgewiesenen
Wertminderungen entfallen vollumfänglich auf den auf-
gegebenen Geschäftsbereich.
10. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
10.1 Immaterielle Vermögenswerte
Bei den von Dritten erworbenen immateriellen Vermö-
genswerten handelt es sich im Wesentlichen um die im
Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erwor-
benen Markennamen und Internetdomains („Holiday-
Check“) 3.386 T € und sonstige Internetdomains und
Websites 509 T €. Die Beträge sind unverändert zum 31.
Dezember 2019.
Bei den selbsterstellten immateriellen Vermögenswer-
ten in Höhe von 5.418 T € (31.12.2019: 10.611 T €) han-
delt es sich ausschließlich um selbst entwickelte Soft-
ware wie Programmierungen der Website und mobile
Applikationen.
Durch die Verkäufe der Teilbereiche Zoover und Weeron-
line sind Markennamen und Internetdomains „Zoover“
(31.12.2019: 7.510 T €), „Meteovista/Weeronline“ (
31.12.2019: 1.636 T €) sowie erworbene Kundenstämme
(31.12.2019: 875 T €) aus dem Unternehmenszusam-
menschluss WebAssets in 2020 abgeschrieben (Marken-
name „Zoover“) und / oder abgegangen. Wir verweisen
dazu auf den Abschnitt 9.2.
Wird eine intern entwickelte und produzierte Software
mit Fertigstellung ihrer Nutzung zugeführt, werden die
aktivierten Entwicklungskosten über die betriebsge-
wöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die betriebs-
gewöhnliche Nutzungsdauer der innerhalb der HCG-
Gruppe aktivierten Softwareentwicklungskosten wurde
durch die Gesellschaft auf 5 Jahre gesetzt.
Bezüglich der Entwicklung der Anschaffungs- und Her-
stellungskosten sowie der Abschreibungen der immateri-
ellen Vermögenswerte verweisen wir auf den Konzern-
anlagespiegel der Geschäftsjahre 2020 und 2019. Die im
Anlagespiegel ausgewiesenen Wertminderungen entfal-
len vollumfänglich auf den aufgegebenen Geschäftsbe-
reich. Davon resultieren 1.960 T € aus Wertminderungen
zum Zeitpunkt der Klassifizierung als aufgegebener Ge-
schäftsbereich. Die Zugänge zu Abschreibungen betref-
fen mit 641 T € Zugänge zu Abschreibungen auf immate-
rielle Vermögenswerte, mit 315 T € Zugänge zu Abschrei-
bungen auf Nutzungsrechte sowie mit 95 T € Zugänge zu
Zudem wurden in 2018 im Rahmen eines Asset Deals die
wesentlichen Vermögensgegenstände von „BeachInspec-
tor.com“ (Internet Portal, Marke und Domain sowie die
Bewertungsdatenbank) erworben. Die Bewertungsdaten-
bank wird degressiv und das Internet Portal sowie die
Marke und Domain linear über deren Nutzungsdauer ab-
geschrieben. Der Restbuchwert dieser Vermögensgegen-
stände zum 31. Dezember 2020 beträgt 707 T € (Vorjahr:
1.361 T €).
Erworbene Markennamen und Internetdomains aus Un-
ternehmenszusammenschlüssen haben vorwiegend
65
Abschreibungen auf Sachanlagen aufgegebener Ge-
schäftsbereiche.
Geschäfts- oder Firmenwert HolidayCheck AG
Bei der HolidayCheck AG wurde der erzielbare Betrag
aufgrund von Nutzungswert-Berechnungen ermittelt.
Dieser übersteigt den Buchwert der zahlungsmittelgene-
rierenden Einheit und somit sind die aktivierten Ge-
schäfts- oder Firmenwerte der HolidayCheck AG werthal-
tig.
Bei den mit 69.091 T € (31.12. 2019: 100.182 T €) ausge-
wiesenen Geschäfts- oder Firmenwerten handelt es sich
um die Firmenwerte aus folgenden Akquisitionen, wobei
als Goodwilltragende, zahlungsmittelgenerierende Ein-
heit die jeweilige Gesellschaft definiert wurde.
Die bei der Nutzungswert-Berechnung zugrunde gelegte
Planung für die Perioden 2021 bis 2025 wurden zum
31. Dezember 2020 in 3 Szenarien abgebildet:
Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden aus den Akqui-
sitionen der HolidayCheck AG und WebAssets B.V. akti-
viert. Vor Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich
wurde der für die WebAssets B.V. angesetzte Geschäfts-
oder Firmenwert teilweise in Höhe von 21.262 T € außer-
planmäßig abgeschrieben. Im dritten Quartal 2020 ist im
Rahmen der Endkonsolidierung der restliche Geschäfts-
oder Firmenwert der zahlungsmittelgenierenden Einheit
WebAssets abgegangen.
•
•
•
Base (Plan) Szenario: HolidayCheck AG entwickelt sich
analog der Prognose des online Package Marktes ge-
mäß Statista 9/2020.
Negativ Szenario: Die Erholung der Nachfrage nach
Pauschalreise dauert länger als aktuell von Statista er-
wartet.
Positiv Szenario: HolidayCheck AG entwickelt sich bes-
ser als der Markt. Annahme ist, dass nicht alle Markt-
teilnehmer die Corona-Krise überstehen, somit
könnte HolidayCheck AG Marktanteile gewinnen.
Firmenwerte aus Akquisitionen
Für das jeweilige Szenario wurde ein Free Cash Flow er-
mittelt. Daraus wurde ein gewichteter Free Cash Flow
anhand der für jeden Case erwarteten Eintrittswahr-
scheinlichkeit berechnet.
31.12.2020
in T €
31.12.2019
in T €
HolidayCheck AG
WebAsstets B.V.
Firmenwerte
69.091
0
69.091
31.091
Es wurden bei der Werthaltigkeitsprüfung der Holiday-
Check AG zum 31. Dezember 2020 die folgenden Annah-
men getroffen:
69.091
100.182
66
Bewertungsparameter zur Werthaltigkeitsprüfung der HolidayCheck AG zum 31.12.2020
Zugeordnete Vermögens-
werte
Bewertungsparameter
mit unbestimmter ND
Marken-
Durch-
Durch- Wachstums-
rate der
Abzinsungs-
Detail-
Eintritts-
namen schnittliches schnittliche
satz vor planungs- wahrschein-
Geschäfts- und Inte-
oder ret- wachstum
Firmenwert domains
Umsatz-
EBITDA- ewigen Rente
Marge
Steuer zeitraum
(Jahre)
lichkeit
Case
in T €
in T €
5,0%
(VJ: 9,3%)
2,9%
27,8%
(VJ: 15,3%)
25,8%
1,1%
(VJ: 1,1%)
1,1%
10,3%
(VJ: 9,2%)
10,3%
5
(VJ: 5)
5
Positiv Sz.
Base Sz.
69.091
69.091
69.091
3.895
3.895
3.895
33%
33%
33%
(VJ: 9,3%)
(VJ: 15,3%)
(VJ: 1,1%)
(VJ: 9,2%)
(VJ: 5)
0,0%
17,2%
1,1%
10,3%
5
Negativ Sz.
(VJ: 9,3%)
(VJ: 15,3%)
(VJ: 1,1%)
(VJ: 9,2%)
(VJ: 5)
Die Berechnungen der Durchschnittswerte beziehen sich
grundsätzlich auf den Detailplanungszeitraum (2021 bis
2025). Aufgrund der Ausnahmesituation der COVID-19-
Pandemie, was bei der HolidayCheck AG im Jahr 2020
durch die Stornierung der bereits im Jahr 2019 gebuch-
ten Reisen zum Teil zu negativen Umsätzen geführt hat,
bezieht sich das durchschnittliche Umsatzwachstum in
der Tabelle auf die Umsätze 2019.
10.3 Sachanlagen
Bei den Sachanlagen in Höhe von 1.083 T € (Vorjahr:
2.108 T €) handelt es sich im Wesentlichen um Andere
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Bezüglich der Entwicklung der Anschaffungs- und Her-
stellungskosten sowie der Abschreibungen und Wertmin-
derungen der Sachanlagen verweisen wir auf die Kon-
zernanlagespiegel
Bei der Bestimmung der Nutzungswerte der zahlungsmit-
telgenerierenden Einheiten geht die HCG davon aus, dass
Veränderungen der wesentlichen Annahmen, die als
möglich einzustufen sind, nicht dazu führen würden,
dass die Buchwerte der Einheiten deren erzielbare Be-
träge übersteigen.
10.4 Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen wird von der Gesellschaft ständig überwacht. Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im
Wesentlichen von Kunden geschuldete Beträge für Ver-
mittlungsleistungen sowie Anzeigenschaltungen.
10.2 Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden in die Arten Grundstücke
und Gebäude, Kraftfahrzeuge sowie Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung unterteilt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum
31. Dezember 2020 haben sich gegenüber dem 31. De-
zember 2019 von 22.429 T € auf 2.394 T € reduziert. We-
sentliche Gründe sind neben den Stornierungen auf-
grund der COVID-19-Pandemie die immer noch anhal-
tende verhaltene Nachfrage. Die erwarteten Ausfallsrisi-
ken werden durch angemessene Wertberichtigungen be-
rücksichtigt. Der Brutto- und Nettobestand der Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich wie
folgt dar:
Die Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2020 haben sich
gegenüber dem 31. Dezember 2019 von 9.127 T € auf
8.113 T € reduziert. Neben planmäßigen Abschreibungen
wurde der Mietvertrag in Amsterdam aufgrund einer
Modifikation (verkürzte Mietlaufzeit) neu bewertet.
Ebenfalls neu bewertet wurde der Mietvertrag der Holi-
dayCheck AG in Bottighofen, da die Kündigungsfrist von
einem auf zwei Jahre verlängert wurde.
Für weitere Informationen verweisen wir auf den Kon-
zernanlagenspiegel
67
Brutto- und Nettobestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2019
in T €
2020
in T €
4.135
–1.741
2.394
27.480
–5.051
22.429
Bruttobestand
Wertberichtigungen
Nettobestand
Die Überleitung der Wertberichtigungen für Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen vom 1. Januar zum 31.
Dezember ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:
Überleitung der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2019
in T €
2020
in T €
5.051
–745
–2.546
0
2.101
–607
–117
3.674
0
Wertminderungen zum 01.01.
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
Abgang Konsolidierungskreis
–19
1.741
5.051
Wertminderungen zum 31.12.
Die Auflösung ist in Höhe von 1.944 T € auf die Anerken-
nung von Forderungen durch den Insolvenzverwalter der
Thomas Cook Gruppe zurückzuführen, welche nun bei
der Versicherung geltend gemacht werden können und
teilweise auch schon bezahlt wurden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
nicht verzinslich und haben in der Regel eine kurzfristige
Fälligkeit.
10.5 Forderungen gegen und Verbindlichkeiten
Im Rahmen der nachträglichen Anpassung der Umsatzer-
löse aus 2019 im Geschäftsjahr 2020 aufgrund von CO-
VID-19 (vergleiche hierzu Textziffer 11.1. Umsatzerlöse),
wurden auch die entsprechenden Forderungen zum 31.
Dezember 2019 bereinigt und analog die Wertminde-
rungsaufwendungen. Ein Ertrag im Geschäftsjahr 2020 in
Höhe von 435 T € entfällt auf die zu den bereinigten Pro-
visionserlösen gehörenden Wertminderungen auf Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum 31.
Dezember 2019 bilanziert waren.
gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen
aus Liefer- und Leistungsbeziehungen zu Gesellschaften
des Burda-Konzerns (siehe auch Textziffer 16.1.). Sie
sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine kurz-
fristige Fälligkeit.
10.6 Langfristige- und kurzfristige sonstige
finanzielle und nicht-finanzielle
Vermögenswerte
In Bezug auf die ausgewiesenen Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen besteht in voller Höhe ein unbe-
dingter Anspruch auf eine Gegenleistung nach IFRS 15.
Für weitere Informationen zum Ausfallrisiko verweisen
wir auf Textziffer 10.22.
Der Buchwert der langfristigen sonstigen finanziellen
Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020 in Höhe von
2.477 T € und zum 31. Dezember 2019 in Höhe von
2.052 T € enthält im Wesentlichen beschränkt verfüg-
bare Geldmittel (restricted cash) bei Banken mit unbe-
stimmter Laufzeit. Zum Stichtag waren Bankguthaben in
Höhe von 1.921 T € bei der Commerzbank (31. Dezember
2019: keine), Bankguthaben bei der Thurgauer Kantonal-
bank in Höhe von 523 T € (31. Dezember 2019: 523 T €)
und Bankguthaben bei der ING Diba in Höhe von 149 T €
Alle Änderungen der Wertminderungen werden unter
den Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Ver-
mögenswerte ausgewiesen.
68
(als kurzfristig eingestuft) (31. Dezember 2019: 1.529 T €)
als Sicherheit für Bankgarantien oder im Falle der Com-
merzbank als Sicherheit für das an die HolidayCheck AG
ausgereichten COVID-19-Plus-Darlehen hinterlegt. Die
Gelder unterliegen Verfügungsbeschränkungen und ste-
hen der Gruppe somit nicht für den allgemeinen Ge-
brauch zur Verfügung.
689.317). Dies entspricht rund 0,8 Prozent (Vorjahr:
1,2 Prozent) des Grundkapitals.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage der HCG zum 31. Dezember 2020 be-
trägt 84.404 T € und verringerte sich um 693 T € auf-
grund der Ausgabe von eigenen Aktien im Rahmen der
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme „RSP“ sowie „LTIP
2017-2020“.
Der Buchwert der kurzfristigen sonstigen finanziellen
Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020 erhöhte sich
gegenüber dem 31. Dezember 2019 von 127 T € auf
989 T €, im Wesentlichen wegen der Rückerstattungsfor-
derung auf Sicherheitseinbehalte aus dem Verkauf der
Meteovista B.V. sowie erstmaliger Forderungen aufgrund
von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld.
Die Kapitalrücklage beruht auf Zuzahlungen im Rahmen
von Kapitalerhöhungen und darf nur in Übereinstim-
mung mit den aktienrechtlichen Regelungen verwendet
werden.
Gewinnrücklagen
Die kurzfristigen sonstigen finanzielle Vermögenswerte
sind unverzinslich und haben in der Regel eine kurzfris-
tige Fälligkeit.
Die Hauptversammlung vom 23. Juni 2020 hat im Rah-
men der Ergebnisverwendung beschlossen, 3.000.000,00
€ in die Gewinnrücklagen einzustellen. Im Rahmen der
anteilsbasierten Vergütungsprogramme wurde ein Be-
trag in Höhe von 431 T € als Erhöhung der Gewinnrückla-
gen erfasst. Zudem wurden 213 T € als Minderung der
Gewinnrücklagen für den Teil erfasst, welcher im Zuge
des Aktienrückkaufs den Nennbetrag der Aktien bei ei-
nem Durchschnittskurs von 1,517 € überstiegen hat. Die
Gewinnrücklagen des HCG Konzerns 31. Dezember 2020
betragen somit 5.518 T €.
Am 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 ergab
sich kein wesentlicher Wertminderungsbedarf auf kurz-
fristige und langfristige sonstige finanzielle Vermögens-
werte.
Der Buchwert der kurzfristigen sonstigen nicht-finanziel-
len Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020 ist im Ver-
gleich zum 31. Dezember 2019 von 1.961 T € auf 1.853 T
€ gesunken. Im Wesentlichen aufgrund des Rückgangs
von Umsatzsteuerforderungen.
Genehmigtes Kapital
Am 20. Juni 2018 hat die Hauptversammlung beschlos-
sen und den Vorstand gleichzeitig ermächtigt, das Grund-
kapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichts-
rats bis zum 19. Juni 2023 einmalig oder mehrmals um
insgesamt bis zu 29.156.814,00 € durch Ausgabe von bis
zu 29.156.814 neuen nennbetragslosen Stückaktien ge-
gen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmig-
tes Kapital 2018). Der Vorstand kann das gesetzliche Be-
zugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichts-
rats ausschließen.
10.7 Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bein-
halten kurzfristige Zahlungsmittel sowie kurzfristige Fi-
nanzanlagen, deren ursprüngliche Restlaufzeit drei Mo-
nate nicht übersteigt. Guthaben bei Kreditinstituten wer-
den mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Gutha-
ben verzinst.
Für die Detailinformation zu der Entwicklung des Cash-
Bestands verweisen wir auf die Konzern-Kapitalflussrech-
nung.
Bedingtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 23. Juni 2020 wurde
neues bedingtes Kapital in Höhe von 14.578.407,00 €
beschlossen (bedingtes Kapital 2020/I). Das bedingte
Kapital dient der Gewährung von Aktien an Inhaber von
Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen. Die
Ermächtigung gilt bis zum 22. Juni 2025.
10.8 Eigenkapital
Die ausgegebenen Anteile der Gesellschaft zum 31. De-
zember 2020 betragen 58.313.628 €. Sie sind eingeteilt
in 58.313.628 Stückaktien mit einem rechnerischen An-
teil von je 1,00 €. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind
voll eingezahlt.
Erwerb eigene Aktien
Die Hauptversammlung vom 23. Juni 2020 ermächtigte
den Vorstand zum Erwerb eigener Aktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu
10,0 Prozent. Die Ermächtigung gilt bis zum
22. Juni 2025.
Im Geschäftsjahr 2020 hat die Gesellschaft im Zuge eines
Rückkaufprogramms insgesamt 412.177 eigene Aktien
erworben. Durch die im Geschäftsjahr 2020 ausgegebe-
nen eigenen Aktien im Rahmen der Mitarbeiterbeteili-
gungsprogramme „RSP“ sowie „LTIP 2017-2020“ in Höhe
von 606.902 Stückaktien mit einem Nennwert von 1,00 €
wurden die eigenen Anteile insgesamt auf 495 T € ge-
mindert (siehe hierzu auch Textziffer 10.9. Eigene Ak-
tien).
10.9 Eigene Aktien
Die Gesellschaft hat im laufenden Geschäftsjahr 412.177
Aktien an der Börse zurückgekauft. Der auf die zurückge-
kauften Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundka-
pital beträgt 1,00 € und somit insgesamt 412.177,00 €.
Dies entspricht rund 0,7 Prozent des Grundkapitals. Der
Kaufpreis (ohne Anschaffungsnebenkosten) betrug
625.446,35 €.
Zum 31. Dezember 2020 hat die Gesellschaft insgesamt
494.592 eigene Aktien im Bestand (31. Dezember 2019:
69
Im Geschäftsjahr 2020 wurden 606.902 Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils
1,00 € im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungs-pro-
gramms „RSP“ und im Rahmen der Ausgabe von Aktien
an die Vorstände („LTIP 2017-2020“) des HolidayCheck
Group AG Konzerns, übertragen.
Die Erwerbs- und Veräußerungspreise der jeweiligen
Tranchen können der Tabelle „Erwerbs- und Veräuße-
rungspreise der ausgegebenen Aktien“ entnommen wer-
den.
Erwerbspreise im Geschäftsjahr erworbener eigener Aktien
VOLUMEN- GE-
ANTEIL
VOM
ANTEIL
VOM
WICHTETER
DURCH-
ANZAHL
STÜCK-
AKTIEN
GRUND-
KAPITAL
in €
GRUND- SCHNITTSKURS
ERWERBS-
PREIS
KAPITAL
in %
BEI ERWERB
in €
in € ERWERBSZEITPUNKT
56.400
282.347
73.430
56.400,00
282.347,00
73.430,00
412.177,00
0,10%
0,48%
0,13%
0,71%
2,13
1,46
1,25
120.080,24
413.469,00
91.897,11
625.446,35
Februar 2020
März 2020
April 2020
412.177
Erwerbs- und Veräußerungspreise der ausgegebenen Aktien
ANTEIL
VOM
ANTEIL
VOM
DURCH-
ANZAHL
STÜCK-
AKTIEN
GRUND-
KAPITAL
in €
GRUND- SCHNITTSKURS
ERWERBS - KURS BEI
VERÄUSSE-
AUSGABE IM
ZUSAMMENHANG
MIT
KAPITAL
in %
BEI ERWERB
in €
PREIS AUSGABE RUNGSPREIS
in €
in €
in €
316.238
220.769
69.895
316.238,00
220.769,00
69.895,00
606.902,00
0,54%
0,38%
0,12%
1,04%
2,59
2,59
2,59
818.728,60
571.562,85
180.955,59
1.571.247,04
1,43
1,42
1,62
452.220,34
313.491,98
113.107,58
878.819,90
Bedienung RSP
Bedienung RSP
LTIP 2019
606.902
10.10 Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis des Berichtszeitraumes, bezogen auf die im
aktuellen Geschäftsjahr ausgegebenen oder als ausgege-
ben unterstellten Aktien, stellt sich wie folgt dar:
70
Ergebnis je Aktie
Einheit
2019
2020
in T €
in T €
in T €
–72.531
–40.903
–31.628
–4.593
–3.328
–1.265
Auf die Aktionäre der HCG entfallendes Konzernergebnis
davon aus fortgeführten Aktivitäten
davon aus nicht-fortgeführten Aktivitäten
Gewichteter Mittelwert der ausgegebennen Aktien
in Stück
57.600.407
57.429.073
Ergebnis je Aktie
–1,26
–0,08
davon aus fortgeführten Aktivitäten
davon aus nicht-fortgeführten Aktivitäten
in €
in €
–0,71
–0,55
–0,06
–0,02
Gesellschaften mit einer vom Konzern abweichenden
funktionalen Währung und die Neubewertung leistungs-
orientierter Versorgungspläne.
10.11 Sonstige Rücklagen
Die sonstigen Rücklagen betreffen Währungsrücklagen
für Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von
Entwicklung der sonstigen Rücklagen
Rücklage für die Rücklage für Wäh-
Neubewertung leis-
tungsorientierter
Versorgungspläne
in T €
rungsumre-
chungsdifferen-
zen
GESAMT
in T €
in T €
Anfangsbestand zum 01.Januar 2020
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne
Veränderung der Neubewertung
-340
-159
-167
8
–2.101
–2.441
–159
–167
8
0
0
0
Latenter Steuereffekt
Unterschiede aus der Währungsumrechnung
Endbestand zum 31. Dezember 2020
0
–31
–2.132
–31
–499
–2.631
Invalidität hängen vom jeweiligen versicherten Lohn und
die Leistungen im Alter vom im Zeitpunkt der Pensionie-
rung angehäuften Altersguthaben ab. Gemäß IAS 19 (re-
vised) sind diese Pläne als leistungsorientierte Pläne ein-
zustufen.
10.12 Rückstellungen für Pensionen
Die Pensionsrückstellung beträgt zum 31. Dezember
2020 2.165 T € (Vorjahr: 2.161 T €). Hierbei handelt es
sich um die Ansprüche der Mitarbeiter der HolidayCheck
AG und der Driveboo AG.
Der Aufwand des Geschäftsjahrs in Höhe von 343 T €
(Vorjahr: 512 T €) wurde erfolgswirksam erfasst.
Die HolidayCheck AG und die Driveboo AG haben sich
zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge an ver-
schiedene Sammelstiftungen angeschlossen. Die Unter-
nehmen unterhalten insgesamt drei Vorsorgepläne für
ihre Mitarbeiter mit Leistungen im Alter und bei Invalidi-
tät sowie nach deren Tod für die Hinterlassenen. Die
Leistungen decken mindestens das gesetzlich vorge-
schriebene Minimum gemäß schweizerischem Bundesge-
setz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und In-
validenvorsorge (BVG). Die Leistungen bei Tod und
71
Entwicklung der Pensionsverpflichtung im Geschäftsjahr
2020
in T €
2019
in T €
8.291
630
539
16
5.895
538
549
55
Barwert der Pensionsverpflichtung zum 1. Januar
Aufwand für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsansprüche
Arbeitnehmerbeiträge
Zinsaufwand der bereits erworbenen Ansprüche
Versorgungszahlungen im Geschäftsjahr
–942
70
–276
913
356
297
–36
Gewinne aus der Veränderung der finanziellen Annahmen
173
23
Gewinne / Verluste aus Anpassungen aufgrund neuer Erfahrungswerte
Wechselkursänderung bei Plänen in fremder Währung
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Planabgeltungen
–983
7.817
8.291
Barwert der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember
Von der Verpflichtung entfallen 7.817 T € (Vorjahr:
8.291 T €) auf Pläne, für die Planvermögen vorliegt. We-
sentlicher Grund für den Rückgang des Planvermögens
sind die aufgrund der Restrukturierungsmaßnahmen ge-
stiegenen Versorgungszahlungen und Abgeltungszahlun-
gen.
Entwicklung des Planvermögens im Geschäftsjahr
2020
in T €
2019
in T €
–6.130
–12
–4.520
–45
Barwert des Planvermögens zum 1. Januar
Zinsertrag
–539
–539
942
–549
–549
276
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge
Versorgungszahlungen im Geschäftsjahr
Ertrag aus Planvermögen unter Ausschluss der im Zinsertrag erfassten Beträge
Wechselkursänderungen bei Plänen in fremder Währung
Planabgeltungen
–61
–528
–215
0
–13
700
–5.652
–6.130
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember
Im Planvermögen sind keine Finanzinstrumente des Un-
ternehmens sowie vom Unternehmen genutzte
Immobilien enthalten. Die tatsächlichen Erträge aus dem
Planvermögen betragen 73 T € (Vorjahr: 574 T €).
72
Aufteilung des Planvermögens
2020
in T €
2019
in T €
25,1
25,1
0,0
24,4
8,7
Eigenkapitalinstrumente
quoted
15,7
25,0
17,6
7,4
not-quoted
22,8
22,3
0,5
Schuldtitel
quoted
not-quoted
16,3
2,5
16,9
2,5
Immobilien
quoted
13,8
2,3
14,4
2,6
not-quoted
Cash
0,0
0,0
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen
33,5
1,7
31,1
0,0
Andere
quoted
31,8
100,0
31,1
100,0
not-quoted
Total
Herleitung der Pensionsrückstellung im Geschäftssjahr
2020
in T €
2019
in T €
–5.652
7.817
2.165
2.165
–6.130
8.291
2.161
2.161
Barwert des Planvermögens zum 31. Dezember
Barwert der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember
Das Vermögen übersteigende Leistungsverpflichtungen
Nettoschuld aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum 31. Dezember
Herleitung der Pensionsaufwendungen im Geschäftsjahr
2020
in T €
2019
in T €
–630
–16
12
–538
–55
45
Aufwand für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsansprüche
Zinsaufwand der bereits erworbenen Ansprüche
Zinsertrag
Nachzuverrechender Dienstzeitaufwand & Planabgeltung
291
–343
36
–512
Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung
73
Versicherungsmathematische Annahmen
2020
in %
2019
in %
0,15
1,00
0,00
0,20
1,00
0,00
Zinssatz
Gehaltstrend
Rententrend
Die Annahmen über die künftige Sterblichkeit beruhen
auf veröffentlichten Sterbetafeln in der Schweiz (BVG
2015). Die angenommene Duration der Vorsorgever-
pflichtung beläuft sich auf 18,06 Jahre (Vorjahr: 17,92
Jahre) bei HolidayCheck AG und auf 18,24 Jahre (Vorjahr:
17,89 Jahre) bei der Driveboo AG.
In 2021 werden Beiträge in den Plan in Höhe von 489 T €
(Ist 2020: 539 T €) erwartet.
Sensitivitätsanalyse
Auswirkung auf die Verpflichrung in T €
2019
2020
Veränderung Erhöhung der An- Verminderung der An- Erhöhung der An- Verminderung der An-
der Annahme nahme
nahme
nahme
nahme
-648
166
764
-681
163
804
Abzinsungssatz
Zukünftige Gehaltsverände-
rungen
0,50%
0,50%
-174
-185
Zukünftige Rentensteigerun-
gen
0,50%
1 Jahr
271
116
-243
-99
276
114
-248
-98
Lebenserwartung
Es gibt einige Risiken, die mit den Pensionsplänen der
HolidayCheck AG und der Driveboo AG verbunden sind.
Die Sammelstiftungen, an welchen sich die HolidayCheck
AG und die Driveboo AG angeschlossen haben, können
ihre Finanzierungssysteme (Beiträge und zukünftige Leis-
tungen) jederzeit ändern. Sie können die Verträge unter
Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Fristen
kündigen. Sie können ebenfalls höhere Risiko- und Kos-
tenprämien vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmern
verlangen. Bei der ASGA Pensionskasse kann die Stiftung
zudem während der Dauer einer Unterdeckung, und so-
fern andere Maßnahmen nicht zum Ziel führen, vom Ar-
beitgeber und den Arbeitnehmern Sanierungsbeiträge
erheben.
Long-Term Incentive Plan 2017 bis 2020 (LTIP 2017-2020)
für Vorstände der HolidayCheck Group AG, der das Long-
Term Incentive Programm 2011 bis 2016 (LTIP 2011-
2016) ersetzt hat. Dabei handelt es sich sämtlich um an-
teilsbasierte Vergütungsvereinbarungen im Sinne des
IFRS 2.
LTIP 2011-2016
In den Jahren 2011 bis 2016 wurden im Rahmen des LTIP
2011-2016 virtuelle Aktien an Vorstände und Mitarbeiter
der HolidayCheck Group AG (bzw. der Tomorrow Focus
AG) und ihrer Tochterunternehmen ausgegeben. Die vir-
tuellen Aktien gewähren den Inhabern das Recht auf
eine Barzahlung in Höhe des durchschnittlichen Aktien-
kurses, der über einen Zeitraum von 100 Börsenhandels-
tagen vor dem jeweiligen Auszahlungszeitpunkt ermittelt
wird. Ein Anspruch auf Aktien der HolidayCheck Group
AG besteht grundsätzlich nicht. Die virtuellen Aktien
wurden in jährlichen Tranchen gewährt, zwischen denen
keine Verbindung besteht. Die letzte Tranche wurde im
Geschäftsjahr 2016 gewährt.
10.13 Mitarbeiterbeteiligungsprogramme der
Gesellschaft
Die HolidayCheck Group AG unterhielt im Geschäftsjahr
drei aktienbasiere Vergütungsprogramme. Den Restric-
ted Stocks Plan (RSP) für Mitarbeiter der HolidayCheck
Group AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie den
74
Die Erdienung der gewährten virtuellen Aktien unterliegt
der Erreichung individuell vereinbarter EBTA-Zielwerte
bzw. -korridore je Geschäftsjahr. Abhängig vom Zielerrei-
chungsgrad im Geschäftsjahr, in dem die jeweilige Tran-
che gewährt wurde, ergibt sich ein Auf- bzw. Abschlag
auf die ursprünglich gewährten virtuellen Aktien. Sofern
ein gewisser Mindestzielwert nicht erreicht wird bzw.
wenn die Verbindlichkeiten des Unternehmens einen be-
stimmten Schwellenwert übersteigen, verfällt der An-
spruch auf die gewährten virtuellen Aktien vollständig.
Anschließend unterliegen die erdienten virtuellen Aktien
einer Wartefrist von jeweils drei Jahren. Die Wartefrist
der letzten gewährten Tranche 2016 endete im Juni
2020, so dass es im Geschäftsjahr letztmalig zu einer
Auszahlung aus diesem Programm gekommen ist.
Nach Ablauf der Wartefrist erhalten die Begünstigten
eine Barzahlung in Bezug auf die erdienten virtuellen Ak-
tien zuzüglich der kumulierten Dividende. Der Auszah-
lungsbetrag darf die Höhe des dreifachen „Grant Values“
der jeweiligen Tranche virtueller Aktien nicht überschrei-
ten. Bei dem Grant Value handelt es sich um einen indivi-
duellen Bruttobetrag bei 100 Prozent Zielerreichung, der
auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses (Ausgangs-
Referenzkurs) über einen Zeitraum von 100 Börsenhan-
delstagen vor der ordentlichen Hauptversammlung, in
der der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss für
das jeweilige Geschäftsjahr vorgelegt wird, in virtuelle
Aktien umgerechnet wird.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden virtuelle Aktien aus der
Tranche 2016 erdient und sind wie folgt zur Auszahlung
gekommen.
LTIP 2011-2016
216.771
Ausstehende virtuelle Aktien zum 1. Januar 2020
0
Gewährte virtuelle Aktien
0
216.771
0
Verwirkte virtuelle Aktien
Zur Auszahlung gekommene virtuelle Aktien
Ausstehende virtuelle Aktien zum 31. Dezember 2020
Befindet sich die Zielerreichung eines Teil-Erfolgsziels
zwischen dem Schwellenwert und dem Zielwert oder
zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert wird zur
Bestimmung der Teil-Zielerreichung linear interpoliert.
Der Grad der Gesamt-Zielerreichung wird anhand des
arithmetischen Mittels aus der jeweiligen Zielerreichung
der beiden Teil-Erfolgsziele ermittelt Die Gesamt-Zieler-
reichung wird mit dem vorstandsindividuellen Basisbe-
trag multipliziert. Um der individuellen Gesamtleistung
des jeweiligen Vorstands im Geschäftsjahr Rechnung zu
tragen, kann der Aufsichtsrat den so ermittelten Betrag
mit einem Faktor zwischen 80 Prozent und 120 Prozent
gewichten.
LTIP 2017-2020
Der LTIP 2017-2020 hat im Geschäftsjahr 2017 den LTIP
2011-2016 abgelöst. Hierbei handelt es sich um eine an-
teilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich
grundsätzlich durch Eigenkapitalinstrumente.
Im Rahmen des LTIP 2017-2020 werden den Vorständen
der HolidayCheck Group AG in jährlichen Tranchen für
die Jahre 2017 bis 2020 Aktien (sog. Restricted Stocks)
der Gesellschaft gewährt. Jede der Tranchen wird unab-
hängig von den anderen Tranchen gewährt. Die Gewäh-
rung bemisst sich an dem individuell vertraglich verein-
barten monetären Zielwert (sog. Basisbetrag) der lang-
fristigen Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Dieser Basisbetrag wird – jeweils hälftig - anhand der Er-
reichung von zwei Erfolgszielen, d. h. einem EBT-Erfolgs-
ziel und einem Umsatz-Erfolgsziel, bestimmt. Maßgeblich
sind die korrespondierenden Werte laut dem Konzernab-
schluss nach IAS/IFRS der HolidayCheck Group AG des je-
weiligen Geschäftsjahres.
Der so ermittelte Betrag in Euro bildet, nach Abzug aller
von der Gesellschaft einzubehaltenden Steuern und Ab-
gaben, die Basis für die Ermittlung der Anzahl der im
Rahmen einer Tranche gewährten Aktien. Diese Anzahl
wird bestimmt, indem der ermittelte Betrag nach Abzug
von Steuern und Abgaben durch den sog. Referenzkurs
der Aktie der HolidayCheck Group AG dividiert wird. Der
Referenzkurs berechnet sich als der Durchschnitt der
Schlusskurse im XETRA-Handelssystem der HolidayCheck
Group AG-Aktie während der letzten 100 Börsenhandels-
tage vor der ordentlichen Hauptversammlung, in dem
der Konzernabschluss für das Gewährungsgeschäftsjahr
vorgelegt wird.
Für beide Teil-Erfolgsziele wird für jede Tranche und so-
mit jedes Geschäftsjahr vom Aufsichtsrat der Holiday-
Check Group AG ein Zielkorridor definiert. Der Zielkorri-
dor wird jeweils markiert durch einen Schwellen-, Ziel-
und Maximalwert. Bei Unterschreiten des Schwellenwer-
tes entspricht der Zielerreichungsgrad des jeweiligen
Teil-Erfolgsziels 0 Prozent. Bei Erreichen des Schwellen-
wertes beträgt die Zielerreichung 80 Prozent. Bei Errei-
chen des Zielwertes beträgt sie 100 Prozent und bei Er-
reichen des Maximalwertes beträgt sie 120 Prozent.
Diese Erfolgsziele sind für die Tranchen 2017 bis 2020
mit Beginn des LTIP 2017-2020 im Geschäftsjahr 2017
festgelegt. Daher gelten die Tranchen 2017 bis 2020 als
75
bereits im Geschäftsjahr 2017 gewährt. Die im Rahmen
dieser Tranchen gewährten Aktien können jedoch ersatz-
los bzw. anteilig verfallen, wenn das jeweilige Vorstands-
mitglied im für die Messung der Zielerreichung relevan-
ten Geschäftsjahr aus der HolidayCheck Group AG aus-
scheidet.
Nach dem Ende der Haltefrist liegt der Zeitpunkt des Ver-
kaufs der gehaltenen Aktien im Ermessen des jeweiligen
Vorstands, d. h. die im Rahmen des LTIP 2017-2020 ge-
währten Aktien unterliegen ansonsten keinen weiteren
einschränkenden Bedingungen.
Der LTIP 2017-2020 besteht seit dem Geschäftsjahr
2017, in dem insgesamt 447.588 Aktien gewährt wurden,
welche zum Zeitpunkt der Gewährung einem Zuteilungs-
volumen von 2.375 T € entsprechen.
Die Aktien werden nach Gewährung in ein vom Teilneh-
mer bestimmtes Wertpapierdepot übertragen und un-
terliegen einer Haltefrist von drei Jahren. Während der
Haltefrist ist keine Veräußerung der Aktien möglich.
LTIP 2017-2020
TRANCHE
2019
TRANCHE
2020
SUMME
106.9091)
0
129.3933)
236.302
0
Ausstehende Aktien zum 1. Januar 2020
Gewährte Aktien
0
69.8952)
37.014
69.8952)
0
0
69.895
166.407
69.895
0
Erdiente Aktien
129.3934)
Verwirkte Aktien
0
0
Übertragene Aktien
Ausstehende Aktien zum 31. Dezember 2020
1) Für die zugrunde gelegten Kurse für die in den Vorjahren gewährten Aktien der HolidayCheck Group AG verweisen wir auf den Geschäftsbericht 2019.
2) Zusätzlich zu 1) wurde im Geschäftsjahr 2020 für die Tranche 2019 der tatsächliche Referenzkurs der HolidayCheck Group AG-Aktie bei Übertragung mit 1,62 € durch den
Aufsichtsrat bestimmt sowie die Zielerreichung berücksichtigt.
3) Zusätzlich zu 1) fließt für die Tranche 2020 bei Übertragung die jeweils ermittelte Zielerreichung bezüglich dem EBT- und dem Umsatz-Erfolgsziel für die im Geschäfts-
jahr 2017 bis 2019 gewährten Aktien ein.
4) Aufgrund des unterjährigen Ausscheidens von zwei Vorständen und Zielverfehlung 2020 in Folge von COVID-19, sind alle Aktien aus der Tranche 2020 verwirkt.
Die im Rahmen des LTIP 2017-2020 gewährten Aktien
werden als anteilsbasierte Vergütung mit Eigenkapital-
ausgleich klassifiziert und bewertet. Der beizulegende
Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente musste
nicht, wie in den Vorjahren, geschätzt werden, da alle
Aktien aus der letzten noch offenen Tranche 2020 ver-
wirkt wurden. Im Vorjahr wurde auf Basis der den Teil-
nehmern am LTIP 2017-2020 zugesagten Basisbeträge
für die noch offenen Tranchen geschätzt und um die zum
Stichtag erwartete Zielerreichung korrigiert. Zur Ermitt-
lung der Zahl der Aktien wurde regelmäßig der Schluss-
kurs der HolidayCheck Group AG-Aktie im XETRA-Handel
im Zeitpunkt der Gewährung verwendet. Die Anzahl der
gewährten Aktien wird bei Veränderung der Zielerrei-
chung angepasst werden. Der gewichtete durchschnittli-
che beizulegende Zeitwert entsprach regelmäßig dem
Kurs der HolidayCheck Group AG-Aktie im XETRA-Handel
zum letzten Börsenhandelstag eines Kalenderjahrs.
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Mitarbeiter der
HolidayCheck Group AG und ihrer Tochtergesellschaften,
die zum Zeitpunkt der Einführung des RSP Anspruch auf
ein variables Gehalt haben und der Teilnahme am RSP
zugestimmt bzw. für die eine entsprechende arbeitsver-
tragliche Regelung getroffen haben.
Im Rahmen des RSP werden Aktien der HolidayCheck
Group AG ausgegeben. Die Aktien werden in jährlichen
Tranchen gewährt, zwischen denen keine Verbindung
besteht. Die Teilnehmer haben dabei Anspruch auf einen
bestimmten individuell vereinbarten Zielwert in Euro
(„Gewährungsbetrag“). Der Zielwert entspricht grund-
sätzlich dem bisherigen variablen Gehalt bei 100 Prozent
Zielerreichung bzw. ergibt sich aus der entsprechenden
arbeitsvertraglichen Regelung.
Der individuelle Gewährungsbetrag wird auf Basis des
Kurses der Aktie der HolidayCheck Group AG zum Zeit-
punkt der Gewährung einer RSP-Tranche in Aktien
(„Restricted Stocks“) umgerechnet.
RSP
Mit dem RSP wurde im Geschäftsjahr 2017 ein neues va-
riables Vergütungsinstrument geschaffen, welches das
bisherige variable Gehalt (Bonus) ersetzen soll. Hierbei
handelt es sich um eine anteilsbasierte Vergütungs-ver-
einbarung mit Ausgleich grundsätzlich durch Eigenkapi-
talinstrumente.
Gewährungszeitpunkt der Restricted Stocks ist jeweils
der 1. Juli eines Jahres. Als Aktienkurs ist der Kurs der
HolidayCheck Group AG-Aktie bei Entnahme aus dem
Depot der HolidayCheck Group AG maßgeblich. Sollte die
Summe aller gewährten Aktien die Anzahl der von der
HolidayCheck Group AG im Gewährungsjahr im Depot
76
vorhandenen Aktien übersteigen, ist die HolidayCheck
Group AG berechtigt die Ansprüche der RSP-Teilnehmer
durch Barausgleich zu erfüllen. Die HolidayCheck Group
AG plant dieses Wahlrecht derzeit nicht anzuwenden.
Die Aktien unterliegen nach Gewährung einer Wartefrist
von grundsätzlich zwei Jahren. Während der Haltefrist ist
keine Veräußerung der Aktien möglich. Nach dem Ende
der Haltefrist liegt der Zeitpunkt des Verkaufs der gehal-
tenen Aktien im Ermessen des jeweiligen Teilnehmers, d.
h. die im Rahmen des RSP gewährten Aktien unterliegen
keinen weiteren einschränkenden Bedingungen.
Für das RSP sowie dem ShareMatch wurden im Ge-
schäftsjahr 2020 insgesamt 537.007 Aktien (Vorjahr:
273.683 Aktien) gewährt, welche zum Zeitpunkt der Ge-
währung einem Zuteilungsvolumen von 766 T € (Vorjahr:
724 T €) entsprechen.
RSP
TRANCHE 2019
TRANCHE 2020
0
273.683
273.683
0
0
537.007
537.007
0
Ausstehende Aktien zum 1. Januar 2020
Gewährte Aktien
2)
2)
1)
1)
Erdiente Aktien
Verwirkte Aktien
2)
1)
273.683
0
537.007
0
Übertragene Aktien
Ausstehende Aktien zum 31. Dezember 2020
1) Dies beinhaltet zusätzliche Aktien aus dem Share Matching. Der zugrunde gelegte Kurs der HolidayCheck Group AG-Aktie bei Gewährung beträgt 2,64 € bzw. 2,65 €.
2) Der zugrunde gelegte Kurs der HolidayCheck Group AG-Aktie bei Gewährung beträgt 1,43 € bzw. 1,42 €.
Vergütungstransaktionen stellen sich folgendermaßen
dar:
Sonstige Verpflichtungen und Personalaufwand
aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen
Die im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 er-
fassten Beträge für Verpflichtungen aus anteilsbasierten
Übrige sonstige Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen
31.12.2020
in T €
31.12.2019
in T €
0
0
0
0
0
592
1.016
534
Pläne mit Barausgleich (LTIP 2011 - 2016)
Pläne mit Barausgleich (LTIP 2017 - 2020)
davon Ausgleich mit Eigenkapitalinstrumenten
davon Lohnnebenkosten
482
1.608
Summe
Im Geschäftsjahr 2020 endete die Wartefrist für die vir-
tuellen Aktien aus der Tranche 2016 des LTIP 2011-2016.
Dadurch kamen aus dieser Tranche insgesamt 216.771
virtuelle Aktien im Gegenwert von 359 T € zur Auszah-
lung.
Im Geschäftsjahr 2020 endete die Wartefrist für die er-
dienten Aktien aus der Tranche 2019 des LTIP 2017-
2020. Dadurch kamen aus dieser Tranche insgesamt
69.895 Aktien im Gegenwert von 113 T € zur Auszahlung.
Aus den beiden LTIPs und dem RSP entstand der Holiday-
Check Group AG in der Berichtsperiode folgender Auf-
wand bzw. Ertrag:
77
Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen
2020
in T €
2019
in T €
–233
–812
766
68
264
davon aus Plänen mit Barausgleich (LTIP 2011-2016 )
davon aus Plänen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (LTIP 2017-2020 )
724
davon aus Plänen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (RSP)
–279
1.056
Summe
Aufgrund der Veränderung des Aktienkurses ergibt sich
bei der Bewertung des LTIP 2011-2016 ein Ertrag für das
Geschäftsjahr 2020. Zudem wird auch beim LTIP 2017-
2020 ein Ertrag im Geschäftsjahr 2020 ausgewiesen.
Grund hierfür ist die geringe Zielerreichung für die Tran-
che 2019 und das Ausscheiden von zwei Vorstandsmit-
gliedern sowie 0 Prozent Zielerreichung für das verblie-
bene anspruchsberechtige Vorstandsmitglied, das somit
zur Ausbuchung aller zuvor erfassten Aufwendungen für
die Tranche 2020 geführt hat.
Es bestehen gewerbesteuerliche Verlustvorträge von
137.127 T € (Vorjahr: 128.869 T €), körperschaftsteuerli-
che Verlustvorträge von 145.112 T € (Vorjahr: 136.807
T €) und ausländische Verlustvorträge von 28.853 T €
(Vorjahr: 6.383 T €) innerhalb des HCG-Konzerns.
Auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von
136.448 T € (Vorjahr: 128.864 T €), auf körperschaftsteu-
erliche Verlustvorträge in Höhe von 144.508 T € (Vorjahr:
136.802 T €) und auf ausländische Verlustvorträge in
Höhe von 18 T € (Vorjahr: 3.181 T €) innerhalb des Kon-
zerns wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt,
da eine Nutzung derzeit nicht als wahrscheinlich angese-
hen wird.
Der Personalaufwand für Pläne mit Ausgleich durch Ei-
genkapitalinstrumente erhöht nach IFRS 2 im Eigenkapi-
tal zunächst die Gewinnrücklagen. Nach Zuteilung der
Aktien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (RSP)
und Zuteilung für das Jahr 2019 aus dem LTIP 2017-2020
an die Vorstände, die im Juli 2020 erfolgten, wird der auf
den Nennbetrag des Stammkapitals entfallende Wert der
ausgegebenen Aktien von 1,00 € pro Stück in den ausge-
gebenen Anteilen erfasst.
Während die steuerliche Nutzung der Verluste in der
Schweiz innerhalb von sieben Jahren nach deren Entste-
hung erlaubt ist, ist der Vortrag der inländischen Verluste
derzeit zeitlich unbeschränkt möglich. Unabhängig davon
unterliegen sowohl die in- als auch die ausländischen
steuerlichen Verlustvorträge wie auch deren bisherige
Verrechnung der endgültigen Prüfung durch die zustän-
digen Finanzbehörden. Da im HCG-Konzern mehrere
Jahre noch nicht endgültig steuerlich veranlagt sind, ist
nicht auszuschließen, dass sich im Rahmen der steuerli-
chen Außenprüfungen Änderungen hinsichtlich der steu-
erlichen Verlustvorträge sowie Änderungen hinsichtlich
der veranlagten Steuern ergeben könnten.
10.14 Steuerabgrenzung
Latente Steuern werden auf Verlustvorträge und tempo-
räre Unterschiede zwischen IFRS und Steuerbilanz gebil-
det. Die Bewertung der latenten Steuerbemessungs-
grundlagen erfolgte innerhalb der steuerlichen Organ-
schaft mit einem durchschnittlichen Steuersatz von
32,98 Prozent (Vorjahr: 32,98 Prozent). Der Steuersatz
berechnet sich aus einem durchschnittlichen Gewerbe-
steuersatz von 17,15 Prozent (Vorjahr: 17,15 Prozent)
und einem Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent
(Vorjahr: 15,0 Prozent) zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe
von 5,5 Prozent (Vorjahr: 5,5 Prozent) der Körperschafts-
teuer.
Latente Steuern über ca. 5 T € (Vorjahr: 362 T €) für tem-
poräre Differenzen auf weitere thesaurierte Ergebnisse
von Tochterunternehmen wurden dagegen nicht passi-
viert, da der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Ver-
lauf der Umkehrung zu steuern und sich die temporären
Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
Für die inländischen Gesellschaften außerhalb des Or-
gankreises und für die ausländischen Gesellschaften wur-
den jeweils die individuellen Steuersätze für die Berech-
nung der latenten Steuern zugrunde gelegt. Diese liegen
in 2020 bei rund 12,53 Prozent für die HolidayCheck AG
und Driveboo AG.
Die Zusammensetzung der latenten Steuern in der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung wird in den beiden
nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die erste Tabelle lei-
tet auf die aktiven latenten Steuern die zweite Tabelle
leitet auf die passiven latenten Steuern in der Bilanz
über:
78
Aktive latente Steuern
Veränderung
wg. End-konsoli- im sonstigen Geschäfts-be-
Erfassung
Aufgegebene
Ertrag (+)/
Aufwand
(-)
Währungs-
effekte
31.12.2020
in T €
01.01.2020
in T €
dierung
in T €
Ergebnis
in T €
reiche
in T €
in T €
in T €
Aus temporären Differenzen
Rückstellungen für
Pensionen
336
24
0
0
23
0
0
0
0
-88
27
271
49
Sonstige Bilanzpositi-
onen
-2
360
638
0
0
23
0
0
-2
-2
-61
320
Aus Verlustvorträgen
-377
3.621
3.880
998
0
23
-377
-4
3.560
4.200
Abzüglich passiver latenter Steuern
aufgrund Saldierung
Aus temporären Differenzen
Immaterielle Vermö-
genswerte
5
0
0
0
0
0
0
0
0
1
6
Sonstige Bilanzpositi-
onen
0
223
223
5
0
0
0
0
0
224
229
Saldo der aktiven
latenten Steuern
993
23
-377
-4
3.336
3.971
Passive latente Steuern
Veränderung
wg. End-konsoli- im sonstigen Geschäfts-be-
Erfassung
Aufgegebene
Ertrag (+)/
Aufwand
(-)
Währungs-
effekte
31.12.2020
in T €
01.01.2020
in T €
dierung
in T €
Ergebnis
in T €
reiche
in T €
in T €
in T €
Aus temporären Dif-
ferenzen
Immaterielle Vermö-
4.337
–584
0
–1.921
0
–1.344
488
genswerte
Saldo der passiven
4.337
–584
0
–1.921
0
–1.344
488
latenten Steuern
Effekt auf die Ge-
winn- und Verlust-
rechnung
4.680
4.680
davon Ausweis als la-
tenter Steuerauf-
wand
79
Eine Laufzeit von unter einem Jahr weisen aktive latente
Steuern mit 36 T € (Vorjahr: 24 T €) und passive latente
Steuern mit 0 T € (Vorjahr: 742 T €) auf.
Eigenkapital erhöhend aus (Vorjahr: Eigenkapitalerhö-
hend: 112 T €).
Die folgende Übersicht stellt die Überleitung des theore-
tischen Steueraufwands bzw. Steuerertrags zum tatsäch-
lichen Steueraufwand bzw. Steuerertrag dar:
Die Erfassung der Neubewertung leistungsorientierter
Versorgungspläne im sonstigen Ergebnis wirkte sich hin-
sichtlich ihres latenten Steuereffektes mit 23 T €
Steuerüberleitung des HoldayCheck Group Konzerns
2020
in T €
2019
in T €
Steuereffekte
–45.790
–2.367
Ergebnis fortzuführender Geschäftsbereiche vor Ertragsteuern
15.102
781
Fiktiver Ertragsteueraufwand/ -ertrag (32,98 %, Vorjahr: 32,98 %)
Anpassungen des fiktiven Ertragsteueraufwands/ -ertrags
Unterlassene Aktivierung von latenten Steuern
auf steuerliche Verluste im Berichtsjahr
–3.418
–2.296
184
–7.585
–50
0
914
–53
0
Steuerfreie Erträge
Steuerminderung aufgrund abweichender ausländischer Steuerbelastungen
Nicht abzugsfähige Aufwendung
471
Steuereffekt aus Hinzurechnungen und Kürzungen für lokale Steuern
208
–98
–209
–961
Periodenfremde Steuererträge und -aufwendungen
Sonstige Differenzen
–25
Ertragsteueraufwand/ -ertrag gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
4.887
weisen beispielsweise Verlängerungs- oder Kündi-
gungsoptionen auf, um eine gewisse Flexibilität in Bezug
auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu er-
halten. Zudem können die Mietzahlungen für Immobilien
durch die Veränderung von Preisindizes variieren.
Die HCG vermietet teilweise Flächen in ihrem Ge-
bäude in München unter. Diese Verträge werden als
Operating Lease bilanziert. Die Erträge aus diesen Lea-
singverhältnissen werden unter den sonstigen betriebli-
chen Erträgen ausgewiesen.
Der Buchwert der kurz- und langfristigen Leasingver-
bindlichkeiten verminderte sich im Vergleich zum 31. De-
zember 2019 um 558 T € auf 9.079 €. Neben der Regeltil-
gung wurde der Mietvertrag in Amsterdam aufgrund ei-
ner Modifikation (verkürzte Mietlaufzeit) neu bewertet.
Ebenfalls neu bewertet wurde der Mietvertrag der Holi-
dayCheck AG in Bottighofen, da die Kündigungsfrist von
einem auf zwei Jahre verlängert wurde.
10.15 Vertragsschulden
Bei den langfristigen Vertragsschulden zum 31. Dezem-
ber 2020 in Höhe von 1.414 T € handelt es sich um den
langfristigen Anteil der im Geschäftsjahr vorausbezahlten
und über die nächsten fünf Geschäftsjahre zu erbringen-
den Vermittlungsleistungen.
Der Buchwert der kurzfristigen Vertragsschulden liegt
mit 887 T € um 1.434 T € unter dem Niveau zum 31. De-
zember 2019. Im Wesentlichen sind hierunter erhaltene
Anzahlungen für kurzfristig noch zu erbringende Vermitt-
lungsleistungen erfasst. Eröffnungs- und Schlusssalden
der Vertragsschulden sind in Abschnitt 11.1 dargestellt.
10.16 Leasingverbindlichkeiten
Die HCG tritt im Rahmen des IFRS 16 ausschließlich als
Leasingnehmer auf. Als Leasingaktivitäten mietet der
Konzern verschiedene Bürogebäude, Parkplätze, Fahr-
zeuge sowie Anlagen (z.B. EDV-Ausstattung). Die Miet-
verträge haben in der Regel feste Laufzeiten von 3 Mo-
naten bis 8 Jahre und können eine Vielzahl unterschiedli-
cher Konditionen beinhalten, da sie individuell ausgehan-
delt werden. Vor allem Immobilien-Leasingverträge
Gestundete Leasingzahlungen bestehen in Höhe von
375 T € und wurden bei den langfristigen Leasingverbind-
lichkeiten ausgewiesen. Sie erhöhen den CashFlow aus
Finanzierungstätigkeit. Die Leasingverbindlichkeiten glie-
dern sich wie folgt:
80
Leasingverbindlichkeiten
2020
in T €
2019
in T €
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
6.899
2.180
9.079
7.114
2.523
9.637
Die erfassten Beträge in der Gewinn- und Verlustrech-
nung, welche aus Leasingverhältnissen bestehen, stellen
sich wie folgt dar:
Aufwendungen aufgrund von Leasingverbindlichkeiten
2020
in T €
2019
in T €
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit
IFRS 16
Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen
Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit ge-
ringem Wert
133
0
148
15
0
37
133
200
Die Fälligkeit der Leasingverbindlichkeiten ist der folgen-
den Tabelle zu entnehmen:
Fälligkeit der Leasingverbindlichkeiten
2021
in T €
2022-2024
in T €
ab 2025
in T €
31.12.2020
Leasingverbindlichkeiten
2.180
5.701
1.198
2020
in T €
2021-2023
in T €
ab 2024
in T €
31.12.2019
Leasingverbindlichkeiten
2.523
4.756
2.358
81
Zudem ist der Konzern rechtlichen Risiken ausgesetzt.
Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen
sonstige Rechtsstreitigkeiten oder Steuerrecht Rechts-
streitigkeiten gehören.
10.17 Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Be-
richtsjahr wie folgt:
Jubiläumszuwendungen werden je nach Betriebszugehö-
rigkeit gewährt.
Sonstige Rückstellungen
01.01.2020
in T €
Verbrauch Auflösungen Zuführungen 31.12.2020
in T €
in T €
in T €
in T €
77
101
3
–16
–3
0
–59
0
21
55
1
82
94
1
Jubiläumsrückstellung
Prozesskosten
Sonstige kurzfristige Rückstellungen
–3
Summe kurzfristige sonstige Rückstellun-
gen
181
–22
–59
77
177
Weitere Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten wurden nicht bestellt.
10.18 Langfristige- und kurzfristige
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Um die Liquidität der Gruppe sicherzustellen, hat sich
der Vorstand dazu entschlossen, die Ziehung von beste-
henden Betriebsmittellinien zu nutzen. Zudem hat der
HCG-Konzern im dritten Quartal 2020 COVID-19-Kredite
in der Schweiz in Anspruch genommen.
Zum 31. Dezember 2020 waren die bestehenden Kreditli-
nien in Höhe von 10.000 T € nicht ausgenutzt (zum
31. Dezember 2019 nicht in Anspruch genommene Kre-
ditlinien: 19.728 T €).
Die sonstigen Bankverbindlichkeiten beinhalten die zum
31. Dezember 2020 abgegrenzten Zinsen in Höhe von
144 T €.
In Höhe von 10.691 T € sind die Covid-19-Plus-Darlehen
über eine Solidarbürgschaft (Covid-19-Solidarbürg-
schaftsverordnung), welche vom Schweizer Staat ge-
deckt wird, abgesichert. In Höhe von 1.785 T € wurde bei
der HCG ein Bankkonto zur weiteren Besicherung der
COVID-19-Plus-Darlehen verpfändet.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
31.12.2020
in T €
31.12.2019
in T €
Kurzfristig
Langfristig
Kurzfristig
Langfristig
Buchwerte in T€
9.728
161
0
12.315
0
0
0
0
0
0
0
Gezogene Geldmarktkredite (EUR)
Covid-19-Plus-Darlehen (CHF)
Sonstige Bankverbindlichkeiten
144
40
40
10.033
12.315
9.400 T € bilanziert. Die Gutscheinverbindlichkeiten für
Onsite-Voucher reduzierten sich hingegen um 7.070 T €.
Dies ist ebenfalls im Wesentlichen auf die Stornierung
der Reisen aufgrund COVID-19 zurückzuführen, da durch
die Stornierung der Anspruch auf Auszahlung der Gut-
scheine entfallen ist. Darüber hinaus geben wir derzeit
keine neuen Gutscheine aus, so dass der Zahlung von
Gutscheinen (insbesondere für Abreisen bis Mitte März)
keine Neubildung von Verbindlichkeiten gegenübersteht.
10.19 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen beträgt zum 31. Dezember 2020 12.257 T €
(Vorjahr: 15.301 T € ). Insbesondere sind zwei gegenläufi-
gen Effekte erwähnenswert: aufgrund COVID-19 wurden
erstmalig Rückerstattungsverbindlichkeiten (IFRS 15) ge-
genüber Veranstaltern und Urlaubern in Höhe von
82
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
10.20 Langfristige- und kurzfristige sonstige
finanzielle und nicht-finanzielle Schulden
Langfristige- und kurzfristige sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Schulden
1)
31.12.2020
in T €
31.12.2019
in T €
Kurzfristig
Langfristig
Kurzfristig
Langfristig
Sonstige Personalverpflichtungen
Verbindlichkeiten gegenüber dem Aufsichtsrat
Derivative Finanzinstrumente
0
251
144
1
0
0
2.059
271
219
0
Übrige sonstige finanzielle Schulden
SUMME FINANZIELLE SCHULDEN
0
0
34
396
0
2.330
253
Kreditorische Debitoren
53
0
0
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus staatlichen Zuschüssen
963
Verpflichtungen für Urlaubsgehälter und sonstige Personal-
verpflichtungen
1.374
500
940
0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
Durchlaufender Posten
233
589
0
578
974
0
0
0
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern
Übrige sonstige nicht-fianzielle Schulden
SUMME NICHT-FINANZIELLE SCHULDEN
279
315
35
0
120
2.563
1.463
2.927
Der Buchwert der langfristigen und kurzfristigen sonsti-
gen finanziellen Schulden zum 31. Dezember 2020 ver-
ringerte sich gegenüber dem 31. Dezember 2019 von
2.583 T € auf 396 T €. Wesentlicher Grund ist die Auflö-
sung oder Bezahlung von Personalverbindlichkeiten für
LTIP oder Boni.
10.21 Zusätzliche Angaben zu
Finanzinstrumenten
Die Buchwerte, Wertansätze und beizulegenden Zeit-
werte nach Bewertungskategorien 31. Dezember 2020
und 31. Dezember 2019 können den folgenden Übersich-
ten entnommen werden.
Die langfristigen und kurzfristigen sonstigen nicht-fi-
nanziellen Schulden haben sich von 2.927 T € auf
4.026 T € erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die aus-
stehenden Verpflichtungen in Höhe von 829 T € für die
Erfüllung des Arbeitsvertrages eines im Geschäftsjahr
2020 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds zurück zu füh-
ren.
Darüber hinaus wurden Zuwendungen der öffentli-
chen Hand im Zusammenhang mit den COVID-19-Plus-
Darlehen in Höhe von 1.105 T € im Geschäftsjahr 2020
gewährt. Zum 31. Dezember 2020 war noch ein Betrag
von 963 T € abgegrenzt.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen ge-
gen verbundene Unternehmen sowie übrige sonstige fi-
nanzielle Vermögenswerte haben überwiegend kurze
Restlaufzeiten. Daher approximieren die Buchwerte zum
Abschlussstichtag näherungsweise den beizulegenden
Zeitwert.
Bei den für das Vorjahr ausgewiesenen Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten entsprechen sich Buchwert
und beizulegender Zeitwert aufgrund ihrer Kurzfristig-
keit. Es handelt sich lediglich um Bereitstellungsprovisi-
onskosten (siehe auch Textziffer 10.18. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten). Für die im Geschäftsjahr
2020 als kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kre-
ditintituten ausgewiesenen Betriebsmittellinien, Zinsab-
grenzungen und das COVID-19-Darlehen der DB entspre-
chen sich Buchwert und beizulegender Zeitwert ebenfalls
Die durchlaufenden Posten enthalten im Wesentli-
chen Posten für Reiseanzahlungen und Gutscheine.
83
aufgrund ihrer Kurzfristigkeit. Für das langfristige COVID-
19-Plus-Darlehen der HC wurde ein Fair Value wie folgt
ermittelt: Die Bewertung der zum beilzulegenden Zeit-
wert bewerteten finanziellen Schulden erfolgt nach aner-
kannten finanzmathematischen Bewertungsmodellen.
Der beizulegende Zeitwert des langfristigen Anteils des
COVID-19-Plus-Darlehens entspricht dem Barwert aller
abgezinsten Zahlungsströme. Für die Abzinsung werden
laufzeitkongruente, interpolierte Zinssätze (ZeroRates)
der entsprechenden Währung herangezogen, weshalb
der beizulegende Zeitwert der Stufe 3 zugeordnet wird.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Ver-
bindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
sowie übrige sonstige finanzielle Schulden, die nicht aus
Aktienoptionsprogrammen resultieren, haben überwie-
gend kurze Restlaufzeiten. Daher approximieren die
Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise den
beizulegenden Zeitwert.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der fi-
nanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach
den Bewertungskategorien und Klassen nach IFRS 9 dar-
gestellt.
Der beizulegende Zeitwert derivativer Finanzinstrumente
entspricht den Bewertungen der Banken, die sich durch
Anwendung gängiger Bewertungsverfahren und Verwen-
dung von Marktdaten, wie Währungskursen oder Zins-
kurven, ergeben.
84
Einteilung von Finanzinstrumenten in Klassen
Bewertungs-
kategorie
nach
Buchwert
31.12.2020
in T €
Buchwert
31.12.2019
in T €
IFRS 9
AKTIVA
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Derivative Finanzinstrumente
AC
FVPL
n.a.
AC
3.466
0
2.169
10
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1.852
2.394
0
2.022
22.429
89
AC
AC
33.674
27.457
Bewertungs-
kategorie
nach
Buchwert
31.12.2020
in T €
Buchwert
31.12.2019
in T €
IFRS 9
PASSIVA
Sonstige finanzielle Schulden
Sonstige finanzielle Schulden
Derivative Finanzinstrumente
FLAC
FVPL
251
145
1.509
0
Sonstige finanzielle Schulden, die nicht in den Anwendungsbereich von
IFRS 7 fallen (IFRS 2)
n.a.
0
1.074
Sonstige nicht-finanzielle Schulden
n.a.
FLAC
FLAC
n.a.
4.026
22.348
12.257
9.079
55
2.927
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Leasingverbindlichkeiten
15.301
9.637
45
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
FLAC
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Fianzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Wert
Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten
Finanzielle Schulden zum beizulegenden Wert
AC
FVPL
FLAC
FVPL
39.534
0
52.144
10
34.911
145
16.855
0
Die Nettoergebnisse nach Bewertungsergebnissen wer-
den in der folgenden Tabelle dargestellt:
85
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien
31.12.2019
in T €
31.12.2020
in T €
2.546
–10
–3.634
10
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Wert (FVPL)
Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC)
Finanzielle Schulden zum beizulegenden Wert (FVPL)
Summe
131
–150
0
–145
2.522
–3.774
Die in der Bewertungskategorie AC ausgewiesenen Er-
träge in Höhe von 2.546 T € (Vorjahr: -3.557 T €) beinhal-
ten die Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderun-
gen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
(Vorjahr: 0 T €) sowie unrealisierte Währungserträge in
Höhe von 75 T € (Vorjahr: 0 T €) und wurden vollständig
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die genann-
ten Zinsen stellen die Gesamtzinsaufwendungen bei der
genannten Bewertungskategorie FLAC dar.
3.291 T € (Vorjahr: 3.557 T €) sowie Abschreibungen auf
Forderungen und Leistungen in Höhe von 745 T € (Vor-
jahr: 0) und wurden vollständig in der Gewinn- und Ver-
lustrechnung erfasst. Die der Bewertungskategorie FVPL
zugeordneten Aufwendungen aus der Bewertung der de-
rivativen Finanzinstrumente in Höhe von -155 T € (Vor-
jahr: Ertrag 10 T €) wurden vollständig in der Gewinn-
und Verlustrechnung erfasst. Die in der Bewertungskate-
gorie FLAC ausgewiesenen Erträge in Höhe von 131 T €
(Vorjahr: Aufwand -150 T €) beinhalten zugeordneten
Zinsen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von -227 T € (Vorjahr: 0 T €) sowie sonstige
Bankzinsen in Höhe von -33 T € (Vorjahr: -150 T €), Auflö-
sungen von Verbindlichkeiten in Höhe von 316 T €
Die nachstehende Tabelle zeigt die beizulegenden Zeit-
werte der finanziellen Schulden sowie die zu fortgeführ-
ten Anschafffungskosten bilanzierten finanziellen Schul-
den, für die ein beizulegender Zeitwert anzugeben war
(siehe dazu Textziffer 7. Bestimmung der beizulegenden
Zeitwerte). Sie enthält keine Informationen für nicht zum
beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermö-
genswerte und Schulden, deren Buchwert einen ange-
messenen Näherungswert für den beizulegenden Zeit-
wert darstellt.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden der Stufe 2
Beizulegen-
der Zeitwert
31.12.2020
in T €
Buchwert
31.12.2020
in T €
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige sonstige finanzielle Schulden
Derivat (Cross Currency SWAP)
übrige sonstige finanzielle Schulden
396
145
251
145
n/a
86
Beizulegen-
der Zeitwert
31.12.2019
in T €
Buchwert
31.12.2019
in T €
Kurzfristige Vermögenswerte
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte
Derivat (Devisentermingeschäft)
127
10
10
übrige sonstige finanzielle Schulden
117
n/a
Finanzielle Schulden der Stufe 3
Beizulegen-
der Zeitwert
31.12.2020
in T €
Buchwert
31.12.2020
in T €
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
12.315
13.410
Zum Ende des Geschäftsjahres wird regelmäßig über-
prüft, ob Umgliederungen zwischen einzelnen Stufen der
Bewertungshierarchie vorzunehmen sind. Es gab keine
Umgliederungen zwischen den Stufen im Geschäftsjahr
bzw. im Vorjahr.
geprüft und danach laufend überwacht, damit zeitnah
auf eine Verschlechterung der Bonität des Vertragspart-
ners reagiert werden kann.
Innerhalb des Risikomanagementsystems wird seitens
der Finanzabteilung darauf geachtet, dass Kreditlimits
nicht überschritten werden bzw. dass 14-tägig Mahn-
läufe zu überfälligen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen stattfinden.
10.22 Angaben zum Finanzrisikomanagement
Ein umfangreiches Risikomanagementsystem ist inner-
halb der Gesellschaften der HCG vom Vorstand verab-
schiedet und installiert worden. Das Risikomanagement-
system sowie finanzwirtschaftliche Risiken werden im
Konzern-Lagebericht in Textziffer 4.2. dargestellt.
Die Kreditqualität von Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wird durch die Bezugnahme auf externe
Bonitätsratings (wenn verfügbar) und historische Erfah-
rungen über Ausfallquoten der jeweiligen Geschäfts-
partner überwacht. Die Bonität ist generell gegeben. Zu-
dem erfolgt eine Analyse der Überfälligkeiten der Forde-
rungen, die ebenfalls Hinweise auf die Kreditqualität ge-
ben. Wie in Textziffer 6. beschrieben, ist der Ausfall
sämtlicher Forderungen gegenüber den wesentlichen
Vertragspartnern versichert, wenn die vermittelte Reise
maximal 270 Tage in der Zukunft liegt, abzüglich eines
marktüblichen Selbstbehaltes, bis zum gewährten Kredit-
limit. Die Forderungen für vermittelte Reiseleistungen,
bei denen die Abreise mehr als 270 Tage in der Zukunft
liegt, werden nicht versichert. In Folge der COVID-19-
Pandemie wurden seitens der Versicherung ein Großteil
der Kreditlimite teilweise oder gänzlich aufgekündigt. Da-
her ist nur noch ein geringerer Anteil der laufenden For-
derungen versicherbar. Darüber hinaus bestehen keine
weiteren Sicherheiten oder sonstige Kreditverbesse-
rungsmaßnahmen, welche das Ausfallrisiko mindern
würden. Die nicht versicherten Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen, welche zum Abschlussstichtag
bonitätsbeeinträchtigt sind (Stufe 3), können in voller
Höhe ausfallen.
Die Strategie der Gesellschaft ist als risikoavers zu be-
zeichnen. Es werden keine Verträge und Geschäftsbezie-
hungen eingegangen, die zum Zeitpunkt des Vertragsab-
schlusses die Gesellschaft erkennbar in ihrem Bestand
oder ihrer Liquidität gefährden oder die weitere Entwick-
lung hemmen könnten.
Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten,
falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzin-
struments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtun-
gen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht aus Zah-
lungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, aus deri-
vativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert,
anderen sonstigen finanziellen Vermögenswerten und
Guthaben bei Banken und Finanzinstituten sowie aus
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die
Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte gemäß
IFRS 9 entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Das Ausfallrisiko wird auf Konzernebene gesteuert.
Ausfallrisiken werden bei Vertragsabschluss eingehend
87
Die Überleitung der Wertminderungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen vom 01. Januar 2020
zum 31. Dezember 2020 ist in Textziffer 10.4. dargestellt.
Ausfallrisikomerkmale (externes Rating in Verbindung
mit interner Risikoeinschätzung; Klasse 1-8, wobei Klasse
1 das geringste und Klasse 8 das höchste Risiko wider-
spiegelt) sowie für Anzeigenschaltungen anhand eines
festen Ausfallrisikos (Klasse 9) erfasst. Darüber hinaus
werden alle Forderungen, die mehr als 90 Tage überfällig
sind, oder bei Insolvenz des Kunden, der Ratingklasse 10
zugeordnet.
Die folgende Tabelle zeigt die nach Ratingklassen subsu-
mierten Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferun-
gen und Leistungen. Bei den Forderungen aus Lieferun-
gen und Leistungen wird die Bemessung für Vermitt-
lungsleistungen anhand gemeinsamer
Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2020 nach
Ratingklassen
BRUTTOBUCHWERT
BRUTTOBUCHWERT
(versichert, kein Risiko)
in T €
(nicht versichert,
Risikoposition)
in T €
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Ratingklasse 1
0
1
1
0
Ratingklasse 2
Ratingklasse 3
40
1
0
Ratingklasse 4
0
Ratingklasse 5
1
6
Ratingklasse 6
14
63
21
0
21
39
0
Ratingklasse 7
Ratingklasse 8
Ratingklasse 9
341
1.749
Ratingklasse 10
1.838
Summe
1.979
2.157
88
Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2019 nach
Ratingklassen
BRUTTOBUCHWERT
BRUTTOBUCHWERT
(versichert, kein Risiko)
in T €
(nicht versichert,
Risikoposition)
in T €
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Ratingklasse 1
21
2.732
201
458
944
50
Ratingklasse 2
Ratingklasse 3
Ratingklasse 4
2.674
2.478
5.539
591
700
755
2.451
450
1
Ratingklasse 5
Ratingklasse 6
Ratingklasse 7
Ratingklasse 8
0
Ratingklasse 9
0
967
4.323
Ratingklasse 10
2.145
Summe
16.381
11.099
Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Finanzinstitu-
ten werden aktuelle Bonitätseinschätzungen von Ratin-
gagenturen herangezogen. Sämtliche Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente hat die HCG der folgenden
auf Kapitalmarktratings basierenden Ausfallrisiko-Rating-
klasse zugeordnet. Die sonstigen finanziellen Vermö-
genswerte umfassen (Miet-) Kautionskonten.
Bruttobuchwerte (Risikoposition)
2020
in T €
2019
in T €
3.466
2.169
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Ratingklasse 1
3.466
2.169
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
33.674
27.457
33.674
27.457
Ratingklasse 1
37.140
29.626
Summe
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie die
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden
hinsichtlich ihrer Bonität analysiert. Aufgrund von Unwe-
sentlichkeit wurde zum 31. Dezember 2020 bzw. zum 31.
Dezember 2019 keine Risikovorsorge erfasst.
Anlagestrategie
Bei vorteilhaften Konditionen werden nicht benötigte
Cashbestände kurzfristig zum Teil in Festanlagen und in
Cashbestände in Schweizer Franken angelegt.
89
Dadurch war der laufende CHF-Bedarf gedeckt. Um eine
Zahlung der Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens in
der Funktionalen Währung Euro zu ermöglichen, wurde
ein Cross-Currency-SWAP abgeschlossen. Der Cross-Cur-
rency-SWAP hätte grundsätzlich die Voraussetzungen
von „Hedge Accounting“ erfüllt, da dieser alle CHF-Zah-
lungsströme des Grundgeschäftes in €-Zahlungsströme
wandelt. Der Konzern hat jedoch keinen Gebrauch von
diesem Wahlrecht gemacht. Der negative Zeitwert aus
diesem Geschäft in Höhe von 145 T € ist unter den kurz-
fristigen sonstigen finanziellen Schulden
Zinsrisiko
Die Zinsrisiken der HCG resultieren im Wesentlichen aus
den gezogenen Betriebsmittellinien bei der HCG und
dem COVID-19-Plus-Darlehen bzw. dem Cross Currency
SWAP bei der HCAG, deren Zinssätze variabel sind bzw.
durch den Schweizer Staat oder die Banken routinemä-
ßig angepasst werden können. Aufgrund der Kurzfristig-
keit der Betriebsmittellinien und des staatlich garantier-
ten niedrigen Zinsniveaus beim COVID-19-PLUS- Darle-
hen wurden Zinsrisiken nicht gesichert.
Hätte sich am 31. Dezember 2020 der Zinssatz um +10
Prozent bzw. -10 Prozent verändert, wäre das Jahreser-
gebnis, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben
wären, für das Gesamtjahr um 25 T € (Vorjahr: 0 T €)
niedriger bzw. 25 T € (Vorjahr: 0 T €) höher ausgefallen.
und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter
den sonstigen Aufwendungen in den Verlusten aus
Fremdwährungsumrechnung ausgewiesen. Derivate zur
Sicherung von Zinsrisiken wurden nicht abgeschlossen.
Hätte sich am 31. Dezember 2020 der Kurs des Euro zum
CHF um +10 Prozent bzw. -10 Prozent verändert, wäre
das Jahresergebnis, sofern alle anderen Variablen kon-
stant geblieben wären, für das Gesamtjahr um 357 T €
(Vorjahr: 1.277 T €) höher bzw. 437 T € (Vorjahr:
1.560 T €) niedriger ausgefallen.
Währungsrisiko
Die Währungskursrisiken der HCG resultieren aus opera-
tiven Tätigkeiten. Risiken aus Fremdwährungen werden
teilweise gesichert, soweit sie Cashflows des Konzerns
beeinflussen. Risiken, welche aus der Umrechnung von
Vermögenswerten und Schulden ausländischer Unter-
nehmenseinheiten in die Konzern-Berichterstattungs-
währung resultieren, bleiben hingegen grundsätzlich un-
gesichert.
Hätte sich am 31. Dezember 2020 der Kurs des Euro zum
PLN um +10 Prozent bzw. -10 Prozent verändert, wäre
das Jahresergebnis, sofern alle anderen Variablen kon-
stant geblieben wären, für das Gesamtjahr um 32 T € hö-
her (Vorjahr: 24 T € niedriger) bzw. um 39 T € niedriger
(Vorjahr: 29 T € höher) ausgefallen.
Im operativen Bereich wickeln die einzelnen Konzernun-
ternehmen ihre Aktivitäten überwiegend in der funktio-
nalen Währung Euro ab. Einige Konzernunternehmen
sind jedoch Fremdwährungsrisiken im Zusammenhang
mit geplanten Ausgaben außerhalb ihrer funktionalen
Währung ausgesetzt. Diese betreffen hauptsächlich die
laufenden Ausgaben der HC in CHF.
Liquiditätsrisiko
Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Abschnitt
15. Bestandsgefährdende Risiken in Sinne des § 322 Abs.
2 Satz 3 HGB. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen
einer eventuell länger anhaltenden Ausbreitung des CO-
VID-19 können Liquiditätsrisiken vorliegen (vergleiche
auch Abschnitt 4.2.2.2.2.2 Liquiditätsrisiken und Ab-
schnitt 4.2.2.3 Gesamtbild der Risikolage des Konzern-La-
geberichtes). Das Risiko eines
Der Konzern sichert bei Bedarf Zahlungsströme in CHF
über Devisentermingeschäfte gegen Wechselkursrisiken
ab. Zum Vorjahresstichtag betrug der positive Zeitwert
aus dem Derivat 10 T €. Dieser wurde in der Konzern-Bi-
lanz unter den kurzfristigen sonstigen finanziellen Ver-
mögenswerten und in der Konzern-Gewinn- und Verlust-
rechnung unter den sonstigen Erträgen in den Erträgen
aus Fremdwährungsumrechnung ausgewiesen.
etwaigen Liquiditätsengpasses wird mittels periodischer
Liquiditätsplanungen und monatlichen Abweichungsana-
lysen überwacht. Zudem werden weiterhin alle Zahlungs-
ausgänge durch das TreasuryBoard überwacht.
Die Verbindlichkeiten des Konzerns weisen nachfolgend
dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf
Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.
Im Geschäftsjahr hat die HolidayCheck AG ein COVID-19-
(Plus-)Darlehen von 14,4 Millionen CHF aufgenommen.
Fälligkeit der Verbindlichkeiten zum 31.12.2020
2021
in T €
2022-2024
in T €
ab 2025
in T €
10.059
12.312
396
13.554
0
0
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
gegenüber verbundenen Unternehmen
0
0
0
Übrige sonstige finanzielle Schulden
Übrige sonstige finanzielle Schulden,
die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallen
0
90
Fälligkeit der Verbindlichkeiten zum 31.12.2019
2020
in T €
2021-2023
in T €
ab 2024
in T €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
gegenüber verbundenen Unternehmen
Übrige sonstige finanzielle Schulden
Übrige sonstige finanzielle Schulden,
10.059
12.312
396
13.554
0
0
0
0
0
0
0
0
die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallen
Über die Pflichtangaben hinaus wurden im Vorjahr üb-
rige sonstige finanzielle Schulden aufgenommen, die
nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallen. Diese
stellen übrige sonstige finanzielle Schulden aus Mitarbei-
terbeteiligungsprogrammen (IFRS 2) dar.
Nettofremdkapital setzt sich zusammen aus den gesam-
ten Finanzschulden (einschließlich Finanzschulden und
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
übriger sonstiger Schulden laut Konzernbilanz), abzüglich
Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Das
Gesamtkapital berechnet sich aus dem Eigenkapital laut
Konzernbilanz zuzüglich Nettofremdkapital.
10.23 Zusätzliche Angaben zum
Im Geschäftsjahr 2020 reduzierte sich das Eigenkapital
um 47,6 Prozent von 153.375 T € auf 80.374 T €. Wesent-
licher Grund hierfür ist das Konzernergebnis von 72.531
T €. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 ist in
Folge im Vergleich zum Vorjahr von 79,1 Prozent auf 60,0
Prozent gesunken.
Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement der HCG ist in erster Linie an der
Sicherstellung der Finanzierung der Gruppe und des lang-
fristigen Wachstums des Konzerns orientiert.
Branchenüblich überwacht der Konzern sein Kapital auf
Basis des Verschuldungsgrades, berechnet aus dem Ver-
hältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das
Kennzahlen
KENNZAHL
BERECHNUNG
31.12.2020
31.12.2019
60,0%
-293,1%
-54,1%
66,8%
79,1%
-3,0%
-2,4%
26,5%
Eigenkapitalquote
Eigenkapitalrendite
Gesamtkapitalrendite
Verschuldungsgrad
Eigenkapital / Gesamtkapital
Konzernergebnis nach Steuern / Eigenkapital
Konzernergebnis nach Steuern / Gesamtkapital
Fremdkapital / Eigenkapital
Das Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital hat
sich im Wesentlichen aufgrund des Konzernergebnisses
sowie der Erfassung Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten reduziert.
11. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-
GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG
11.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden in die folgenden Kategorien
unterteilt: Art der Dienstleistungen sowie Zeitpunkt der
Umsatzrealisierung.
Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalma-
nagement liegen in der Sicherstellung der Unterneh-
mensfortführung, um den Anteilseignern zukünftig wie-
der Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zu-
stehenden Leistungen bereitzustellen. Ein weiteres Ziel
ist die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruk-
tur, um die Kapitalkosten zu reduzieren.
Aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 und der da-
mit zusammenhängenden Reisebeschränkungen wurden
Reisen für einen Großteil des Jahres 2020 abgesagt. Dies
führt zu einer nachträglichen Änderung des Transakti-
onspreises auf „0 €“ für laufende Buchungen und für sol-
che aus dem Geschäftsjahr 2019 mit einem Abreiseda-
tum ab Mitte März 2020. Für im Geschäftsjahr 2019 rea-
lisierte Provisionserlöse in Höhe von 12.599 T € ist somit
nachträglich die Geschäftsgrundlage entfallen. Wir
91
haben die Tabelle somit um die Spalte „Erfüllung 2019“
(IFRS 15 Tz. 116 c) ergänzt. Diese stellt eine Erweiterung
der Angaben um in der Berichtsperiode erfasste Erlöse
aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden
erfüllt worden sind, dar.
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
2020
in T €
2019
in T €
Erfüllung in
2019
Erfüllung in
2020
Gesamtumsatz
Art der Diensleistung
Vermittlungsleistung
Anzeigenschaltung
3.908
3.416
7.026
120
-12.599
19.139
3.377
7.026
120
124.331
6.567
2.038
48
0
0
0
Veranstaltererlöse
Sonstige Diensleistungen
Zeitpunkt der Umsatzrealisierung
Zeitraumbezogene Umsatzrealisierung
Zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung
10.563
3.907
2
11.038
18.624
9.727
-12.601
123.257
Summe
14.470
-12.599
29.662
132.984
Die Vermittlungsleistungen beinhalten sowohl zeitraum-
als auch zeitpunktbezogene Komponenten. Die übrigen
Dienstleistungen werden zeitraumbezogen erbracht. In-
formationen zu vertraglichen Vermögenswerten und
vertraglichen Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kun-
den sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die
Rückerstattungsverpflichtungen sind in den Verbindlich-
keiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Vertragliche Vermögenswerte und vertragliche Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden
31.12.2020
in T €
31.12.2019
in T €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsvermögenswerte
2.394
0
22.429
0
Rückerstattungsverpflichtungen
Vertragsschulden
7.400
2.301
0
2.321
Die wesentlichen Änderungen der Salden der vertragli-
chen Verbindlichkeiten begründen sich durch die Rücker-
stattungsverpflichtungen. Vergleiche hierzu Textziffer
10.19. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umsatzerlöse von
1.643 T € erfasst, die zum Beginn des Geschäftsjahres
i. H. v. 1.615 T € im Saldo der vertraglichen Verbindlich-
keiten erfasst wurden. 678 T € wurden nicht erfüllt.
Diese sind teilweise mit Erfüllungszeitpunkt 2021
(120 T €) oder aufgrund von COVID-19 rückerstattet wor-
den.
Der Transaktionspreis der noch nicht oder teilweise
noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zum
31. Dezember 2020 beträgt 1.770 T €. Die Umsätze wer-
den voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren realisiert.
Über weitere Leistungsverpflichtungen mit einer er-
warteten Laufzeit von unter einem Jahr werden in Über-
einstimmung mit IFRS 15 keine Angaben gemacht.
Informationen zu den Leistungsverpflichtungen mit
Kunden hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfüllung der
92
Leistungsverpflichtungen, wesentlicher Zahlungskonditi-
onen und der Art der Dienstleistungen können der Ta-
belle oben entnommen werden.
Einführung einer bestimmten Funktionalität verbunden
ist.
11.7 Mitarbeiterzahl und Personalaufwand
In den fortgeführten Geschäftsbereichen des HCG Kon-
zerns waren im Jahresdurchschnitt 343 (Vorjahr: 415)
Angestellte beschäftigt (Vollzeitäquivalent; ohne Vor-
stände).
Die Anzahl der Belegschaft im Durchschnitt des Ge-
schäftsjahres für die fortgeführten Geschäftsbereiche
stellt sich wie folgt dar:
11.2 Sonstige Erträge
Im Geschäftsjahr 2020 wurden 2.057 T € (Vorjahr:
1.029 T €) an sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewie-
sen. Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus aus der
Währungsumrechnung in Höhe von 564 T € (Vorjahr:
388 T €), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
für die es keine korrespondierenden Aufwendungen gab,
in Höhe von 186 T € (Vorjahr: 205 T €), Erträge aus der
Untervermietung von Gebäuden in Höhe von 286 T €
(Vorjahr: 258 T €) und periodenfremde Erträge in Höhe
von 879 T € (Vorjahr: 40 T €). Die periodenfremden Er-
täge enthalten unter anderem Zahlungen aus Insolvenz-
massen .
Untergliederung der Belegschaft
2020
FTE
2019
FTE
FUNKTIONEN
Die.
Geschäftsführer der
Tochtergesellschaften
Prokuristen
4
7
4
8
11.3 Andere aktivierte Eigenleistungen
Angestellte
332
343
403
415
Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von
1.329 T € (Vorjahr: 2.611T €) beziehen sich auf die Akti-
vierung selbsterstellter Software bei der HC und DB. Die
Leistungserbringung externer Dienstleister wird nicht im
GuV-Posten ‚andere aktivierte Eigenleistungen‘ aktiviert.
TOTAL
Der Personalaufwand beträgt für das Geschäftsjahr 2020
insgesamt 26.739 T € (Vorjahr: 34.867 T €). Davon entfie-
len auf Altersvorsorge für beitragsorientierte Versor-
gungspläne 834 T € (Vorjahr: 1.243 T €) und auf Alters-
vorsorge für leistungsorientierte Versorgungspläne 630 T
€ (Vorjahr: 538 T €). Für die anteilsbasierten Vergütungs-
programme siehe Textziffer 10.13. Mitarbeiterbeteili-
gungsprogramme der Gesellschaft.
11.4 Aufwendungen für bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen erhöhten
sich von 1.771 T € auf 7.168 T €, da die HC Touristik ihre
operative Geschäftstätigkeit erst im Juni 2019 aufgenom-
men hatte. Im Vorjahr waren die Aufwendungen noch
unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausge-
wiesen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter
Absatz 2.3.
Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie und der damit einhergehenden finanziellen
Belastungen sah sich der Konzern gezwungen, Restruktu-
rierungsmaßnahmen unter anderem in Form von Perso-
nalabbau einzuleiten. Die Kosten hierfür betrugen in
Summe 2.027 T €.
11.5 Marketingaufwand
Der Marketingaufwand 2020 in Höhe von 8.631 T € hat
sich im Vergleich zum Vorjahr mit 66.692 T € stark redu-
ziert. Wesentliche Gründe hierfür sind verminderte Gut-
scheinausgaben analog des Umsatzes für in 2020 ge-
buchte Reisen sowie eine frühzeitige Einstellung nahezu
aller Marketingaktivitäten ab Mitte März 2020.
Darüber hinaus enthält der Marketingaufwand Er-
träge in Höhe von 4.936 T €. Diese beziehen sich auf ge-
währte Gutscheine auf Reisebuchungen im Jahr 2019 mit
einem Abreisedatum in 2020, welche aufgrund der Rei-
sebeschränkungen abgesagt wurden, so dass der An-
spruch auf Auszahlung des Gutscheins entfallen ist.
11.6 Aufwendungen für Forschung und
Entwicklung
Bei HC, HCPL, Driveboo und HCS finden die Entwicklungs-
aktivitäten dezentral innerhalb der Gesellschaften selbst
statt. Die aktivierungsfähigen Entwicklungskosten wer-
den dabei als selbsterstellte Software aktiviert (siehe
auch Textziffer 11.3. Andere aktivierte Eigenleistungen).
Es fallen grundsätzlich keine Forschungsauf-wendun-
gen an, da jedes Entwicklungsprojekt mit dem Ziel der
93
11.8 Sonstige Aufwendungen
Sonstige Aufwendungen
2020
in T €
2019
in T €
6.179
3.252
1.557
882
11.105
3.536
2.239
1.540
235
Vertriebsaufwendungen
IT-Aufwendungen
Produktaufwendungen
Rechts-, Beratungs- und Prüfungsaufwendungen
Verluste aus Fremdwährungsumrechnung
Versicherungen und Gebühren
Miet- und Gebäudekosten
614
342
494
320
372
287
213
Aufwendungen für Vorjahre
Honorare für freie Mitarbeiter
273
764
251
274
Aufsichtsratvergütung
184
1.105
441
Reisekosten und Bewirtung
Aufwendungen für externen Content
Übrige sonstige Aufwendungen
SUMME
76
1.305
15.522
1.046
23.364
Die sonstigen Aufwendungen reduzierten sich im Ge-
schäftsjahr 2020 um 7.842 T € im Vergleich zum Vorjah-
reszeitraum. Der Rückgang begründet sich im Wesentli-
chen durch generelle Kosteneinsparmaßnahmen und
Einsparungen bei externen Service Center Kosten in
Folge der COVID-19-Pandemie.
11.10 Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen in Höhe von 357 T € (Vorjahr:
318 T €) resultieren vorwiegend aus finanzierungsbezo-
genen Zinsaufwendungen 224 T € (Vorjahr: 170 T €) so-
wie aus Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe
von 133 T € (Vorjahr: 148 T €).
Die Vertriebsaufwendungen kommen im Wesentlichen
aus der HC und beinhalten vor allem die Kosten des tele-
fonischen Kundencenters.
12. ANGABEN NACH IFRS 8
Die IT-Aufwendungen betreffen Aufwendungen für Ser-
verhosting, externe IT-Aufwendungen und Lizenzen für
genutzte IT-Produkte. Die Honorare für freie Mitarbeiter
kommen ebenfalls überwiegend aus der HC und betref-
fen die Freelancer im IT-Bereich.
Die geographischen Informationen zum Außenumsatz
und zu den langfristigen Vermögenswerten sind den un-
tenstehenden Tabellen zu entnehmen.
Außenumsatz
Die Rechts-, Beratungs- und Prüfungsaufwendungen
entfallen vorwiegend auf Kosten für die Konzernrevision,
Beratungsleistungen, Rechtsberatungskosten und für Ab-
schlussprüfung.
2020
in T €
2019
in T €
11.248 123.612
Inland
Ausland
Die Produktaufwendungen betreffen Aufwendungen,
die im starken Zusammenhang mit dem Reiseverkauf
stehen, wie z. B. Lizenzen für Traveltainment oder sons-
tige Dienstleistungen.
3.222
332
9.372
2.632
695
davon in der Schweiz
davon in den Niederlanden
davon restliches Ausland
SUMME
394
2.496
6.045
11.9 Finanzerträge
Die Finanzerträge in Höhe von insgesamt 29 T € (Vorjahr:
0 T €) beziehen sich auf Zinsen und ähnliche Erträge.
14.470 132.984
Der Erfolg der von der Gesellschaft verfolgten Anlage-
strategie wird in der Zukunft wesentlich von der Zinsent-
wicklung am Kapital- und Geldmarkt bestimmt.
94
Mietwagen erhält die Gesellschaft eine Vermittlungspro-
vision.
Langfristige Vermögenswerte
Für die Ermittlung der obenstehenden Angaben gelten
die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Kon-
zerns.
2020
in T €
2019
in T €
8.211
7.634
Inland
Ausland
Die geographischen Informationen spiegeln bei langfristi-
gen Vermögenswerten den Sitz der Gesellschaft und bei
Umsatzerlösen den Sitz des Kunden wider.
86.876 134.279
86.524
0
86.612
47.409
258
davon in der Schweiz
davon in den Niederlanden
davon restliches Ausland
Im HCG-Konzern existieren im Geschäftsjahr keine we-
sentliche Kunden, mit denen jeweils mehr als 10 % des
gesamten Konzernumsatzes generiert wurde.
351
95.087 141.913
SUMME
Die HolidayCheck Group umfasst diverse operative
Gesellschaften, die ihre Erlöse im Wesentlichen mit
transaktionsbasierten Online-Geschäftsmodellen im Be-
reich Reise sowie durch das Organisieren von Reisen er-
zielen. Kernabsatzmärkte sind Deutschland, Österreich
und die Schweiz.
Die HolidayCheck AG mit Sitz im schweizerischen Bot-
tighofen betreibt diverse Hotelbewertungs- und Reisebu-
chungsportale. Für die Vermittlung von Pauschalreisen,
Kreuzfahrten, Hotels und Mietwagen sowie für die Wei-
terleitung von Internetnutzern an andere Buchungspor-
tale, erhält diese als Umsatzerlöse eine Vermittlungspro-
vision.
Die HC Touristik GmbH mit Sitz in München ist als Rei-
severanstalter tätig.
Ihre Umsätze generiert sie durch das Organisieren
von Hotel- und Pauschalreiseangeboten über die Reise-
buchungsportale von HolidayCheck.
Die Driveboo AG mit Sitz im schweizerischen Bottigh-
ofen betreibt die Mietwagenvermittlungsportale Miet-
wagenCheck und DriveBoo. Für die Vermittlung von
13. ERLÄUTERUNGEN ZUR
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmit-
tel des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mit-
telzu- und -abflüsse verändert. In Übereinstimmung mit
IAS 7 (Kapitalflussrechnung) wird zwischen Zahlungsströ-
men aus operativer, Investitions- und Finanzierungstätig-
keit unterschieden. Es wird die indirekte Methode für
den operativen Cashflow und die direkte Methode für
den Cashflow aus Finanzierungs- und Investitionstätig-
keit angewandt. Die in der Finanzierungsrechnung ausge-
wiesene Liquidität umfasst Kassenbestände sowie Gutha-
ben bei Kreditinstituten. Im Cashflow aus Finanzie-
rungstätigkeit sind Zinszahlungen für Verbindlichlichkei-
ten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 227 T € (Vor-
jahr: 0 T €) und Zinsaufwendungen im Zusammenhang
mit Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 133 T € ( Vor-
jahr: 148 T €) enthalten.
Darstellung der zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen der
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten im Geschäftsjahr 2020
Nicht zahlungswirksame
Veränderungen
Zahlungs-
wirksame
Zugangsbe-
wertung Veränderun-
Verände- Sonstige Än-
zum gen Effektiv-
01.01.2020
in T €
rungen
in T €
derungen
in T €
Fair Value zinsmethode
31.12.2020
in T €
in T €
in T €
Verbindlichkeiten gegen-
über Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lea-
sing
0
23.244
-2.341
66
-1.108
0
145
133
22.347
9.079
9.637
1.650
Gesamte Verbindlichkeiten
aus
Finanzierungstätigkeiten
9.637
20.903
1.716
-1.108
278
31.426
95
Darstellung der zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen der
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten im Geschäftsjahr 2019
Nicht zahlungswirksame
Veränderungen
Zahlungs-
wirksame
Zugangsbe-
wertung Veränderun-
Verände- Sonstige Än-
zum gen Effektiv-
Fair Value zinsmethode
31.12.2019
in T €
01.01.2019
in T €
rungen
in T €
derungen
in T €
in T €
in T €
Verbindlichkeiten gegen-
über Kreditinstituten
40
-40
0
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lea-
sing
10.685
-2.263
1.067
148
9.637
Gesamte Verbindlichkeiten
aus
Finanzierungstätigkeiten
10.725
-2.303
1.067
0
148
9.637
14. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Rückzahlung und Anpassung von Kreditlinien
Nach der im Februar 2021 erfolgreich durchgeführten
Kapitalerhöhung hat die Gesellschaft fristgemäß die ge-
zogenen Kreditlinien nebst aufgelaufener Zinsen in Höhe
von 9.895 T € vollumfänglich zurückgeführt. Darüber hin-
aus wurden die beiden Kreditlinien jeweils von
10.000 T € auf 5.000 T € reduziert.
Erfolgreiche Bezugsrechtskapitalerhöhung
Am 20. Januar 2021 beschloss der Vorstand der Holiday-
Check Group AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
Durchführung einer Barkapitalerhöhung aus Genehmig-
tem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre.
Die Durchführung des öffentlichen Angebots der
neuen Aktien erfolgte auf Grundlage eines von der Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am
21. Januar 2021 gebilligten Wertpapierprospekts.
Sämtliche angebotenen Aktien wurden platziert.
99,44 Prozent der Bezugsrechte wurden ausgeübt. Dies
schließt den Bezug der Hauptaktionärin der Gesellschaft
Burda Digital SE ein, die ihre Bezugsrechte vollumfänglich
ausübte. Entsprechend wurden 28.747.815 neue Aktien
zu einem Bezugspreis von 1,65 € bezogen.
Sonstiges
Im Januar 2021 hat die Gesellschaft weitere Bankgutha-
ben in Höhe von 300 T € verpfändet für die Besicherung
einer Insolvenzversicherung für Pauschalreisen der HC
Touristik.
Im März 2021 konnte die Liquidation der Tomorrow Tra-
vel B.V. abgeschlossen werden. Aus der Liquidation erge-
ben sich keine wesentlichen Effekte.
Insgesamt konnten 29.156.814 neue Aktien, das ent-
spricht 50 Prozent des bisherigen Grundkapitals, platziert
und ein Bruttoemissionserlös in Höhe von rund 48 Millio-
nen € erzielt werden. Der Gesellschaft sind nach der
Transaktion Barmittel in Höhe von 47,6 Millionen € zuge-
gangen. Die Kosten der Kapitalmaßnahme belaufen sich
auf schätzungsweise 1,5 Millionen €. Die Gesamtaktien-
anzahl erhöhte sich durch die Transaktion von
Im März 2021 ging der Gesellschaft ein Schreiben des
ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds Georg Hesse zu.
Darin bittet er den Aufsichtsrat um vorzeitige Beendiung
seines Dienstvertrages zum 31. März 2021 (ursprüngliche
Laufzeit bis 30. Juni 2023). Gem. Aufhebungsvertrag
zahlt die Gesellschaft Herrn Hesse 50 Prozent der ab ord-
nungsgemäßer Beendigung bis zum Beendigungszeit-
punkt anfallenden Bruttovergütungen als einmalige Brut-
toabfindung. In Höhe von 373 T € können voraussichtlich
die bestehenden Verbindlichkeiten aus dem Aufhebungs-
vertrag aufgelöst werden.
58.313.628 Aktien auf 87.470.442 Aktien.
Die Kapitalerhöhung wurde am 10. Februar 2021 in
das Handelsregister eingetragen. Die neuen Aktien wur-
den am 10. Februar 2021 zum Handel zugelassen und am
11. Februar 2021 in die bestehende Notierung im Teilbe-
reich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungs-
folgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wert-
papierbörse einbezogen. Die neuen Aktien sind ab dem
1. Januar 2020 voll gewinnberechtigt.
96
von 1.187 T € entstanden (2019: keine). Für langfristige
anteilsbasierte Vergütungen wurden zum 31. Dezember
2020 keine Rückstellungen gebildet (31. Dezember 2019:
1.551 T €), im Berichtsjahr wurde kein Aufwand erfasst
(Vorjahr: 567 T €). Gegenläufig wurden Erträge aus Auf-
lösungen von diversen LTIP-Tranchen in Höhe von insge-
samt 1.022 T € (Vorjahr: 0 T €) erfasst. Der Ertrag beim
LTIP 2020 mit 358 T € resultiert aus dem Ausscheiden
von ehemaligen Vorstandsmitgliedern und in Höhe von
103 T € aufgrund der Zielerreichung, beim LTIP 2019 mit
351 T € aufgrund der Zielerreichung sowie beim LTIP
2016 mit 210 T € wegen der Veränderung des Aktienkur-
ses. Die Tranche 2016 betraf ausschließlich ehemalige
Vorstandsmitglieder. Insgesamt bestehen Verpflichtun-
gen gegenüber amtierenden Vorständen in Höhe von
50 T € aus einer Sonderzahlung sowie gegenüber ehema-
ligen Vorständen in Höhe von 829 T € aus Aufhebungs-
verträgen. Im Vorjahr bestanden Verpflichtungen von
insgesamt 1.921 T €, darin waren neben Verpflichtungen
aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Bar-
ausgleich (LTIP2011-2016) auch anteilsbasierte Vergü-
tungsvereinbarungen mit Ausgleich grundsätzlich durch
Eigenkapitalinstrumente (LTIP 2017 – 2020) sowie Ver-
bindlichkeiten aus Boni enthalten. Von den Verbindlich-
keiten aus anteilsbasierten Vergütungen (LTIP 2011 –
2016) waren im Vorjahr auch solche gegenüber ehemali-
gen Vorständen mit Ausscheiden vor dem Geschäftsjahr
2020 in Höhe von 307 T € enthalten. Forderungen gegen
den Vorstand bestehen nicht.
15. BESTANDSGEFÄHRDENDE RISIKEN IM
SINNE DES § 322 ABS. 2 SATZ 3 HGB
Der Vorstand geht davon aus, dass trotz der Auswirkung
durch COVID-19 die Zahlungsfähigkeit mit überwiegen-
der Wahrscheinlichkeit im Betrachtungszeitraum ge-
währleistet ist. Insgesamt ist der Fortbestand der Gesell-
schaft von der Umsetzung der Maßnahmen zur Begeg-
nung der Auswirkungen der andauernden COVID-19 Pan-
demie und insbesondere von der erfolgreichen Durch-
führung der Kapitalerhöhung abhängig (siehe dazu die
Ausführungen unter Textziffer 14. „Wesentliche Ereig-
nisse nach dem Bilanzstichtag“). Daher wurde unter der
Annahme der Unternehmensfortführung bilanziert.
Nichts desto trotz weisen wir darauf hin, dass im Zusam-
menhang mit den Auswirkungen einer eventuell länger
anhaltenden Ausbreitung des COVID-19 Liquiditätsrisiken
vorliegen (vergleiche Abschnitt 4.2.2.2.2.2 Liquiditätsrisi-
ken und Abschnitt 4.2.2.3 Gesamtbild der Risikolage des
Konzernlageberichtes), und somit eine wesentliche Unsi-
cherheit besteht im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit
der Gruppe zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können, und das Unternehmen daher mög-
licherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Ge-
schäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren so-
wie seine Schulden zu begleichen.
16. SONSTIGE ANGABEN
Weitere Informationen sind im Vergütungsbericht ent-
halten, der Bestandteil des Konzernlageberichts ist.
16.1 Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden
Unternehmen und Personen
Die Burda Digital SE, München, (vormals: Burda Digital
Future SE; Tochtergesellschaft der Burda GmbH, Offen-
burg, welche wiederum eine Tochtergesellschaft der Hu-
bert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft, Of-
fenburg, ist) hält gemäß letzter Stimmrechtsmitteilung
vom 20. Dezember 2018 mehr als 50 Prozent des Grund-
kapitals der HolidayCheck Group AG. Die HCG ist dem-
nach eine abhängige Gesellschaft i. S. v. § 312 Abs. 1 Satz
1 i. V. m. § 17 Abs. 2 AktG. Da kein Beherrschungsvertrag
zwischen der HCG und der Hubert Burda Media Holding
Kommanditgesellschaft, Offenburg, besteht, stellt der
Vorstand der HCG einen Bericht über die Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Abs. 1 Satz 1
AktG auf.
Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Holi-
dayCheck Group AG sind als nahestehende Personen im
Sinne von IAS 24 anzusehen. Im Berichtsjahr lagen fol-
gende Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vorstand,
dem Aufsichtsrat und den in den Konzernabschluss ein-
bezogenen Unternehmen vor:
Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder im Berichtsjahr
belaufen sich auf insgesamt 251 T € (Vorjahr: 270 T €)
und resultieren ausschließlich aus kurzfristig fälligen Leis-
tungen. Des Weiteren entstanden der Gesellschaft Auf-
wendungen für Reisekosten der Aufsichtsratsmitglieder
in Höhe von 1 T € (Vorjahr: 4 T €). Darüber hinaus ent-
standen der Gruppe im Geschäftsjahr 2019 Aufwendun-
gen in Höhe von 30 T € aus einem zeitlich befristeten Be-
ratervertrag zu marktüblichen Konditionen zwischen ei-
ner Konzerntochtergesellschaft und einem Aufsichtsrats-
mitglied.
Im Geschäftsjahr 2020 haben die HCG bzw. die von ihr
kontrollierten Unternehmen und die Hubert Burda Me-
dia Holding Kommanditgesellschaft, Offenburg, bzw. de-
ren verbundene Unternehmen wie im Vorjahr gegensei-
tig Dienstleistungen ausgetauscht. Sämtliche Geschäfte
sind im Wesentlichen Dienstleistungsgeschäfte im Sinne
von IAS 24.21c. Alle Transaktionen zwischen nahestehen-
den Personen sind zu marktüblichen Bedingungen, wie
unter Dritten, abgeschlossen worden.
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vor-
stands im Berichtsjahr betragen für kurzfristige fällige
Leistungen 877 T € (2019: 1.622 T €) und für die Gewäh-
rung des LTIP 170 T € (2019: 688 T €). Aufgrund des Aus-
scheidens von Vorstandsmitgliedern sind im Berichtsjahr
Aufwendungen aus den Aufhebungsverträgen in Höhe
Folgende Leistungen wurden erbracht bzw. bezogen:
97
Umsätze und sonstige Erträge
2020
in T €
2019
in T €
54
6
3
53
5
0
Burda GmbH, Offenburg
Hubert Burda Media Holding KG, Offenburg
Tochtergesellschaften der Hubert Burda Media Holding KG
SUMME
63
58
Marketing, Personalaufwand und sonstiger betrieblicher Aufwand
2020
in T €
2019
in T €
470
43
766
61
Tochtergesellschaften der Hubert Burda Media Holding KG
Hubert Burda Media Holding KG, Offenburg
Burda GmbH, Offenburg
0
0
513
827
SUMME
Die folgenden Salden waren am Ende der Berichtsperi-
ode ausstehend:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2020
in T €
31.12.2019
in T €
0
89
Tochtergesellschaften der Hubert Burda Media Holding KG
SUMME
0
89
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2020
in T €
31.12.2019
in T €
48
7
31
14
45
Tochtergesellschaften der Hubert Burda Media Holding KG
Hubert Burda Media Holding KG, Offenburg
SUMME
55
98
16.2 Sonstige Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden im Konzern die folgenden
sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2020
davon ver-
bundene
Unterneh-
men
Gesamt
in T €
in T €
Verpflichtungen aus sonstigen Verträgen zeitlich befristet
fällig 2021
fällig 2022 bis 2025
fällig nach 2025
805
1.290
0
0
0
0
0
2.095
Bei den sonstigen Verträgen handelt es sich hauptsäch-
lich um geschäftsnotwendige Verträge für den Zugang zu
Datenbanken bzw. Buchungssystemen, welche grds. um-
satzabhängig bezahlt werden. Die oben dargestellten Be-
träge stellen die vereinbarten Mindestgebühren dar.
16.4 Corporate Governance
Die Gesellschaft hat die gemäß § 161 AktG vorgeschrie-
bene Erklärung für dieses Geschäftsjahr abgegeben und
den Aktionären im Dezember 2020 auf ihrer Homepage
unter https://www.holidaycheckgroup.com/investor-re-
lations/corporate-governance/ zugänglich gemacht.
Es bestehen keine Eventualverbindlichkeiten zum 31. De-
zember 2020.
16.5 Vorstand
16.3 Erhaltene Mitteilungen nach § 21 WpHG
Für die Mitteilungspflicht nach § 21 WpHG wird auf die
Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses der Holi-
dayCheck Group AG verwiesen.
Zu gemeinsam mit einem weiteren Vorstand oder Proku-
risten vertretungsberechtigten Vorständen der Gesell-
schaft waren im Geschäftsjahr bestellt:
Vorstand
Name
Funktion
Aufsichtsratsmandate / ausgeübter Beruf
Dr. Marc Al-Hames
Vorsitzender des Vorstands (CEO)
seit 30. April 2020
Member Board of Directors, Ghostery Inc., New York,
USA (keine Börsennotiz)
Member Board of Directors, Cốc Cốc Pte. Ltd., Singapur
(keine Börsennotiz)
Beirat der jameda GmbH, München, Deutschland
Beirat der GoodHood GmbH (nebenan.de), Berlin,
Deutschland
Geschäftsführer der Cliqz GmbH, Cliqz International
GmbH, Clico GmbH und DLD Ventures GmbH,
alle München, Deutschland (bis 30.6.2020)
Beirat der Cliqz MyOffrz GmbH, München, Deutschland
(bis 30.6.2020)
Markus Scheuermann
Georg Hesse
Mitglied des Vorstands (CFO)
Vorsitzender des Vorstands (CEO)
bis 29. April 2020
Mitglied des Aufsichtsrats
der Leifheit AG
Nathan Brent Gliss-
meyer
Mitglied des Vorstands (CPO/CTO)
bis 31.07.2020
99
Zum Geschäftsbereich des Vorstandsvorsitzenden Dr.
Marc Al-Hames gehören folgende Aufgaben und Berei-
che:
•
•
Finanz-, Investitions- und Personalplanung
Controlling, Berichtswesen, Risikomanagement und
interne Kontrollsysteme
•
•
•
•
•
•
•
Finanzielles Beteiligungsmanagement
Finanzierungen und Bankenbetreuung
Externe Finanzberichterstattung
Investorenbetreuung
Personalverwaltung
Rechts-, Vertrags- und Steuermanagement
Allgemeine Verwaltung mit Einkauf
•
•
•
Information und Abstimmung mit dem Aufsichtsrat
Gesamtstrategie und Unternehmensentwicklung
Personal oberste Führungskräfte und Nachwuchs-
kräfte
Personalentwicklung
Konzernkommunikation
Konzernrevision
Produktentwicklung und Betrieb aller Marken der Ho-
lidayCheck Group AG
Bereiche IT (Entwicklung und Betrieb)
Produkt und User Experience (UX) inkl. Interaction/Vi-
sual Design
•
•
•
•
Die Gesellschaft wird satzungsgemäß durch zwei Vor-
standsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied ge-
meinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein
Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesell-
schaft allein. Die Vorstände vertreten die Gesellschaft
satzungsgemäß.
•
•
Zum Geschäftsbereich des Vorstandsmitglieds Markus
Scheuermann gehören folgende Aufgaben und Bereiche:
100
16.6 Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Name
Funktion
Aufsichtsratsmandate / ausgeübter Beruf
Holger Eckstein
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Geschäftsführender Direktor der Hubert Burda Media
(seit 16.4.2020, davor Aufsichtsratsmit- Holding Geschäftsführung SE, Offenburg und Geschäfts-
glied) führer der Burda GmbH, Offenburg
Dr. Dirk Altenbeck
Stellvertretender Vorsitzender des Auf- Steuerberater, geschäftsführender Gesellschafter der
sichtsrats
PKF Issing
Faulhaber Wozar Altenbeck GmbH & Co.KG, Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesell-
schaft, Würzburg
Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse Mainfranken
Würzburg (seit Juli 2020)
Aufsichtsratmitglied der Lakestar SPAC ISE, Luxembourg
(seit Januar 2021)
Dr. Thomas Döring
Aufsichtsratsmitglied
Geschäftsführer der Delaunay Capital Partners GmbH,
Traunstein
Geschäftsführer der Distribusion Technologies GmbH,
Berlin
Geschäftsführer der LP Capital Management GmbH
Mitglied des Aufsichtsrats der FMTG AG, Wien, Öster-
reich
Mitglied des Beirats der OpenCampus GmbH, München
Aliz Tepfenhart
Aufsichtsratsmitglied
Geschäftsführende Direktorin der Burda Digital SE,
München
Vorsitzende des Beirats der Cyberport GmbH, Dresden
und der computeruniverse GmbH, Friedberg (Hessen)
Vorsitzende des Beirats von Silkes Weinkeller GmbH,
Mettmann
Vertreterin der Gesellschafter der jameda GmbH, Mün-
chen
Mitglied des Beirats der BurdaForward GmbH, Mün-
chen
Alexander Fröstl
Thomas Geitner
Aufsichtsratsmitglied
Geschäftsführer der iLX GmbH, München
Mitglied des Verwaltungsrats der Ifolor AG, Kreuzlin-
gen, Schweiz
Aufsichtsratsmitglied (seit 23.06.2020)
Chairman Bibliotheca RFID Library Solutions,
Zug/Schweiz
Non-Executive Director und Vorsitz Vergütungsaus-
schuss Oxford Instruments Plc, Abingdon/Großbritan-
nien
Stefan Winners
Vorsitzender des Vorstands (bis
16.4.2020)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der New Work SE, Ham-
burg (bis 29.05.2020)
Mitglied des Aufsichtsrats und des Beirats der Giesecke
& Devrient GmbH, München
Member of the Board of Directors, Cyndx Holdco, Inc.,
Delaware, USA
16.7 Honorar des Abschlussprüfers
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 be-
rechnete Honorar beträgt für Abschlussprüfungen
338 T € (Vorjahr: 172 T €) sowie für sonstige Leistungen
301 T € (Vorjahr: 9 T €). Die sonstigen Leistungen umfas-
sen Honorare für Bestätigungen.
101
an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat wird
den Konzernjahresabschluss voraussichtlich am 30. März
2021 billigen und zur Veröffentlichung freigeben.
16.8 Autorisation der Veröffentlichung des
Konzernabschlusses
Der Vorstand hat den Konzernabschluss und den Kon-
zernlagebericht der HCG am 30. März 2021 zur Vorlage
München, den 30. März 2021
Dr. Marc Al-Hames
Markus Scheuermann
Vorsitzender des Vorstands (CEO)
Mitglied des Vorstands (CFO)
102