Jahresfinanzbericht 2025
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftliches Umfeld
USA, Asiens Wirtschaft stark, Österreich wieder positiv
In der weltgrößten Volkswirtschaft, den USA, fiel das Wirtschaftswachstum 2025 mit 2% robust aus. Leitzinssenkungen unterstützten Unternehmensinvestitionen und Konsumausgaben. Die neue Zollpolitik erwirkte eine geringere Importquote. Hoch blieben auch die Staatsausgaben. Die Prognosen für 2026 sehen ein Wachstum auf ähnlichem Niveau.
Chinas Wirtschaft expandierte 2025 mit 5% und erfüllte damit die Regierungsvorgaben genau. Für 2026 erwarten Analysten eine leichte Abschwächung auf etwa 4,5%.
In der Eurozone fiel das Wachstum mit circa 1,4% ungleich schwächer aus. Weiterhin verhalten läuft die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Österreich. Länder wie Frankreich, Spanien und Griechenland profitieren von einer verbesserten Stimmung im Dienstleistungssektor und zählen somit zu positiven Ausreißern.
Österreich erreichte nach zwei Rezessionsjahren 2025 mit 0,5% wieder ein leichtes Wachstum. Für 2026 wird eine Verbesserung des BIP-Wachstums auf bis zu 1,2% erwartet. Reale Einkommen sollen wieder wachsen, auch die Exportaussichten verbessern sich. Bessere Finanzierungsbedingungen sollen Investitionen erleichtern. Dämpfend wirken schwache Produktivitätszuwächse sowie die restriktive Fiskalpolitik zur Schuldeneindämmung.
BKS Auslandsmärkte weiter überdurchschnittlich
In den Auslandsmärkten der BKS Bank entwickelte sich die Konjunktur mehrheitlich besser als der EU-Durchschnitt. Das Wirtschaftswachstum 2025 reichte von 2,9% in Kroatien bis 0,8% in der Slowakei. 2026 soll sich die Erholung teils erheblich stärker fortsetzen. Zunehmende Inlandsnachfrage infolge steigender Löhne ist ein
durchgehender Treiber, die negativen Erwartungen für den Außenhandel die wesentlichste Belastung.
EZB hält Leitzins stabil, Fed senkte erstmals 2025
Die EZB senkte im vergangenen Jahr die Leitzinsen in vier Schritten um insgesamt einen ganzen Prozentpunkt. Für 2026 gehen wir davon aus, dass die EZB – unvorhersehbare Krisen ausgenommen – die Leitzinsen auf dem aktuellen Niveau belässt.
In den USA senkte die Notenbank Fed 2025 den Leitzins in drei Schritten um insgesamt 0,75% auf eine Spanne von 3,50% bis 3,75%. Für 2026 erwartet sich der Markt zwei bis drei zusätzliche Senkungen im Jahresverlauf. Nach der personellen Neubesetzung an der Fed-Spitze ist mit einem niedrigeren Zinsniveau in den USA zu rechnen.
Für den Wert des USD zum EUR ist davon auszugehen, dass durch diese Nominierung das Vertrauen in die Stabilität des USD wieder zunimmt. Wenn auch die zu erwartenden Zinssenkungen für einen schwächeren USD sprechen, so wird er dennoch von einem Wirtschaftswachstum gestützt, das dynamischer als jenes im Euroraum ist.
Europäische Aktien überragen dollargeschwächte USA
Das Jahr 2025 war geprägt von geopolitischen Unsicherheiten, Handelskonflikten und geldpolitischen Wendepunkten. Trotz dieser Herausforderungen entwickelten sich die Kapitalmärkte insgesamt überraschend positiv. Für Anleger zahlte sich eine breit diversifizierte Anlagestrategie aus, die Chancen an den Aktienmärkten mit Stabilität durch Anleihen und alternativen Investments kombinierte.
Die Aktienmärkte entwickelten sich in Summe positiv. Viele europäische und Schwellenländerindizes übertrumpften den amerikanischen Markt, der unter dem Einfluss eines schwachen Dollar stand.
Zu den stärksten Aktienmärkten zählte insbesondere der österreichische Aktienindex, der um mehr als 50% zulegen konnte. Hauptverantwortlich war der Bankensektor, der im Index eine prominente Rolle einnimmt.
Anleihen als Stabilitätsanker
Anleihebewertungen blieben insgesamt äußerst stabil. Insbesondere während der Abwärtsphase zwischen Februar und April erwiesen sie sich als verlässlicher Stabilitätsanker. Euro-Staatsanleihen waren teilweise durch steigende Risikoaufschläge – insbesondere in Frankreich – belastet, erzielten in Summe jedoch ein leichtes Plus. Unternehmensanleihen schnitten deutlich besser ab. Ausschlaggebend waren weiter gesunkene Risikoaufschläge, die sich aktuell auf einem historisch niedrigen Niveau bewegen.
Moderate chinesische Einfuhrnachfrage dämpft Ausblick auf Rohstoffpreise
Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin erreichten im Jahresverlauf wiederholt neue Allzeithochs und zählten zu den Top-Performern des Jahres 2025. Auch einige Industriemetalle wie Kupfer, Zinn und Aluminium verteuerten sich deutlich. Dahingegen wurden Energierohstoffe wie Erdgas und Heizöl spürbar günstiger.
Bis Ende 2026 werden geopolitische Konflikte, eine moderate Inflation sowie die erratische US-Handelspolitik die Rohstoffmärkte prägen. Das globale Wachstum von rund 3% bietet zwar eine gewisse Nachfragebasis, die strukturelle Schwäche Chinas dämpft jedoch insbesondere den Bedarf an Industriemetallen. Insgesamt dürfte die Rohstoffnachfrage nur moderat zulegen.
Indexierte Jahresperformance einiger Anlageklassen 2025
(31.12.2024=100)
Entwicklung des Immobilienmarktes
Der österreichische Immobilienmarkt zeigte 2025 eine zweiteilige Entwicklung. Einerseits blieben die Investitionen gewerblicher Bauträger weiterhin rückläufig. Andererseits förderte das niedrigere Zinsniveau das private Finanzierungsinteresse für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Dennoch bleibt der Ausblick für den österreichischen Immobilienmarkt verhalten.
Die Zahlen der Österreichischen Nationalbank (OeNB) zeigen für 2025 einen weiteren Rückgang der Wohnbauinvestitionen um über 4%. Damit liegen sie real um etwa 20% unter dem Niveau von Anfang 2022. Österreich zählt im europäischen Vergleich zu den am stärksten von der Wohnbaukrise betroffenen Ländern.
Einfamilienhäuser stark, gewerblicher Wohnbau weiterhin schwach
Entgegen diesem Trend verläuft der Bau von Einfamilienhäusern durch private Haushalte. Nach historischen Tiefstständen in den Vorjahren lässt sich hier 2025 ein Wachstum erkennen. Gesunkene Zinsen und gestiegene Realeinkommen machen Kredite wieder leistbarer. Bessere Preisaussichten für Wohneigentum, die zunehmende Zahl an Haushalten und vermehrte Investitionen in Energieeffizienz sind ebenfalls relevante Faktoren. Hingegen bleibt die Bautätigkeit durch gewerbliche Träger, welche sich seit 2019 halbiert hat, weiterhin schwach. Die strengeren Regeln für die Finanzierung von Immobilieneigentum durch die KIM-V in den letzten Jahren sowie das rückläufige Interesse an Vorsorge- bzw. Anlegerwohnungen hat die Nachfrage merklich gebremst. Viele private Bauträger sind gefordert, eine Reihe noch nicht verkaufter Bestandsimmobilien zu vermarkten.
Ausblick nur verhalten besser
Für die zukünftige Entwicklung der Wohnbauinvestitionen in den kommenden Jahren sehen Branchenbeobachter nur eine leichte Erholung. Wenn auch die KIM-V ausgelaufen ist, so werden die strengen Vergaberegeln seitens der Finanzmarktaufsicht weiterhin empfohlen. Laut Wirtschaftskammer Österreich ist die Zahl an gewerblichen Bauträgern und Maklerfirmen im Laufe der Wohnbaukrise in den Jahren 2023 und 2024 um 400 Unternehmen zurückgegangen. Weiters wurde bereits seit Juli 2025 ein sektoraler Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite von 1% verordnet, welcher aus heutiger Sicht Mitte 2026 auf 2% und ab Juli 2027 sogar auf 3,5% angehoben werden soll. Damit folgt die Aufsicht den Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums als makroprudenzielle Maßnahme zur Begrenzung von systemischen Risiken der Branche Hochbau samt bauähnlichem Nebengewerbe und Grundstücks- und Wohnungswesen in Österreich.
Gradueller Abbau des Überangebots
Das gesunkene Zinsniveau sowie ein Nachfrageüberhang im urbanen Raum führen dazu, dass die Neukreditvergabe im privaten Wohnbau eine Trendwende durchlaufen hat. Aufgrund der anhaltend geringen Bautätigkeit der letzten Jahre kann davon ausgegangen werden, dass in guten Lagen das Überangebot an Bestandsimmobilien schrittweise vom Markt absorbiert wird und die Preise für 2026 einen moderaten Anstieg erleben.
Ergebnisentwicklung
Zinsergebnis trotz deutlich gesunkener Leitzinsen nur leicht rückläufig
Risikovorsorgen angesichts schwacher Wirtschaftslage weiterhin auf hohem Niveau
Provisionsergebnis profitiert merklich vom starken Wertpapiergeschäft
Die Steigerung im Verwaltungsaufwand konnten wir in Grenzen halten
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung, % |
Zinsergebnis | 241,6 | 230,2 | -4,7 |
Risikovorsorgen | -40,1 | -42,6 | 6,2 |
Provisionsergebnis | 70,4 | 74,5 | 5,8 |
hiervon aus Zahlungsverkehr | 30,3 | 31,4 | 3,5 |
hiervon aus Wertpapiergeschäft | 20,6 | 22,9 | 11,2 |
hiervon aus Kreditgeschäft | 15,0 | 15,6 | 4,2 |
At Equity Ergebnis | 78,9 | 70,9 | -10,2 |
Verwaltungsaufwand | -161,6 | -165,6 | 2,5 |
hiervon Personalaufwand | -89,4 | -94,8 | 6,0 |
hiervon Sachaufwand | -59,9 | -58,1 | -3,0 |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | -0,4 | -1,5 | >-100 |
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten | -3,0 | -1,8 | 38,7 |
Ergebnis vor Steuern | 186,8 | 164,5 | -12,0 |
hiervon Firmenkunden | 77,0 | 64,6 | -16,1 |
hiervon Privatkunden | 41,3 | 31,5 | -23,6 |
hiervon Financial Markets | 80,9 | 81,4 | 0,7 |
hiervon Sonstige | -12,5 | -13,1 | 5,1 |
Steuern von Einkommen und Ertrag | -23,6 | -17,4 | -26,0 |
Ergebnis nach Steuern | 163,2 | 147,0 | -9,9 |
Ergebnis je Aktie (EUR) | 3,51 | 3,15 | -10,3 |
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Im Berichtsjahr verzeichnete die BKS Bank eine Abschwächung des Ergebnisses nach Steuern um 9,9% auf insgesamt EUR 147,0 Mio. Diese Entwicklung spiegelt die Herausforderungen wider, mit denen das Bankgeschäft im vergangenen Jahr konfrontiert war.
Das erfreuliche Wachstum im Provisionsergebnis, das die Stärke des Geschäftsmodells der BKS Bank unterstreicht, konnte den Rückgang des Zinsergebnisses sowie den Anstieg beim Verwaltungsaufwand nicht vollständig ausgleichen. Die Kombination dieser Faktoren führte zu einer Belastung des Gesamtergebnisses.
Das Zinsergebnis gab um 4,7% nach und betrug EUR 230,2 Mio. Diese Abnahme ist maßgeblich auf die anhaltenden Herausforderungen im Marktumfeld zurückzuführen. Insbesondere die Auswirkungen von Leitzinssenkungen und der intensive wettbewerbliche Margendruck wirkten sich abträglich auf das Resultat aus.
Dennoch gelang es uns, diese Ergebnisabschwächung teilweise durch solide Beteiligungserträge abzufedern. Das ist ein Beleg für die gut ausbalancierte Diversifikation unserer Geschäftstätigkeit.
Die Risikovorsorgen blieben annähernd stabil bei EUR ‑42,6 Mio. Aufgrund einer gestiegenen Anzahl an Insolvenzen blieben die Risikovorsorgen jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Betroffen war fast ausschließlich das Firmenkundengeschäft mit einem Betrag in Höhe von EUR ‑41,9 Mio.
Das Provisionsergebnis bildet eine wesentliche Säule unseres Geschäftserfolgs. Im FY25 verzeichneten wir eine erfreuliche Steigerung von 5,8% auf EUR 74,5 Mio. Besonders hervorzuheben ist das starke Wachstum der Erträge aus dem Wertpapiergeschäft, die im Vergleich zum Vorjahr um 11,2% zulegten. Durch die Einführung innovativer und maßgeschneiderter Produkte konnten wir das förderliche Kapitalmarktumfeld optimal für uns nutzen.
Darüber hinaus erzielten wir auch aus Zahlungsverkehr und Kreditprovisionen beachtliche Zuwächse. Sie unterstreichen die breite Diversifikation und Stärke unserer Geschäftsfelder. Maßgeblich zu diesen Verbesserungen beigetragen haben die konsequente Umsetzung unserer strategischen Betonung auf persönliche Beratung genauso wie die kontinuierliche Weiterentwicklung eines modernen digitalen Produktangebots in erstklassiger Qualität.
Das at Equity-Ergebnis fiel um 10,2% auf EUR 70,9 Mio. Diese Abnahme ist auf geringere anteilige Periodenergebnisse unserer Schwesterbanken, der Oberbank und der BTV Vier Länder Bank, zurückzuführen.
Der Verwaltungsaufwand belief sich auf EUR 165,6 Mio., was einem moderaten Anstieg von 2,5% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Entwicklung ist vor allem auf den gestiegenen Personalaufwand zurückzuführen, der um 6,0% zulegte. Haupttreiber hierfür waren kollektivvertragliche Anpassungen sowie Zustiftungen zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
Im Gegensatz dazu konnten wir den Sachaufwand im Berichtsjahr um 3,0% reduzieren. Ein wesentlicher Grund hierfür war der Rückgang bei den Rechts- und Beratungskosten durch geringere Aufwendungen für laufende Gerichtsverfahren.
Unsere Ausgaben für unsere Digitalisierungsinitiativen blieben 2025 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. 2024 war es durch die noch laufende IT-Migration in Slowenien zu einem einmaligen außerordentlichen Anstieg der Digitalisierungsaufwendungen gekommen, der sich im Berichtsjahr nicht wiederholte. Unser striktes Kostenmanagement ermöglicht diese Stabilisierung bei gleichzeitiger konsequenter Verfolgung unserer strategischen Ziele.
Entwicklung des Ergebnisses vor Steuern, EUR Mio.
Das sonstige betriebliche Ergebnis war mit EUR ‑1,5 Mio. negativ. Hier schlagen sich vor allem die österreichische Stabilitätsabgabe mit EUR 1,8 Mio., die österreichische Sonderbankensteuer mit EUR 2,8 Mio. und die slowenische Bilanzsummensteuer unter Berücksichtigung der Anrechenbarkeit in Österreich mit EUR 0,7 Mio. zu Buche.
Ebenso fand hier die Dotierung einer Rückstellung für Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten im Ausmaß von EUR 1,6 Mio. ihren Niederschlag.
Beim Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten konnten wir eine deutliche Verbesserung um 38,7% auf EUR ‑1,8 Mio. verzeichnen. Sie ist vor allem auf positive Bewertungseffekte bei Finanzinstrumenten zurückzuführen, die durch das niedrigere Zinsniveau begünstigt wurden.
Das Ergebnis wurde durch Einmaleffekte in Höhe von EUR 7,4 Mio. belastet, die aus der Direktausbuchung von Forderungen an Kunden resultierten. Mit diesem Schritt haben wir einen bedeutenden Beitrag zur Bereinigung unseres Kreditportfolios geleistet.
Der Aufwand für Steuern von Einkommen und Ertrag ging um 26,0% auf EUR 17,4 Mio. zurück. Die BKS Bank konnte in Kroatien die Zulässigkeit einer Steuer-Nachzahlungsforderung aus 2022 rechtlich zu ihren Gunsten klären.
Wichtige Unternehmenskennzahlen
in % | FY24 | FY25 | Veränderung in %-Punkten |
ROE vor Steuern | 10,1 | 8,3 | -1,8 |
ROE nach Steuern | 8,8 | 7,4 | -1,4 |
ROA vor Steuern | 1,7 | 1,5 | -0,2 |
ROA nach Steuern | 1,5 | 1,3 | -0,2 |
Cost-Income-Ratio | 41,3 | 44,2 | 2,9 |
Risk-Earnings-Ratio | 16,6 | 18,5 | 1,9 |
Risikokosten, bps | 44,3 | 48,0 | 3,7 |
NPL-Quote | 3,2 | 3,5 | 0,3 |
Leverage Ratio | 9,7 | 10,3 | 0,6 |
LCR-Quote | 213,5 | 214,0 | 0,5 |
Net Stable Funding Ratio | 121,6 | 128,2 | 6,6 |
Harte Kernkapitalquote (CET 1) | 15,0 | 15,0 | 0,0 |
Gesamtkapitalquote | 19,4 | 19,3 | -0,1 |
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Für Erläuterung der Abkürzungen siehe Glossar.
Die ROE-Kennzahlen haben sich rückläufig entwickelt, liegen aber immer noch auf einem sehr respektablen Niveau. Das liegt vor allem am schwächeren Geschäftsergebnis der BKS Bank.
Die Cost-Income-Ratio erhöhte sich um 2,9%-Punkte auf 44,2%. Dies ist vor allem auf das schwächere Zinsergebnis
zurückzuführen. Seitens der Kostenbewegung war der Einfluss auf die Quote minimal.
Dank unseres hervorragenden Risikomanagements und vor dem Hintergrund einer weiterhin schwachen Wirtschaftslage in Österreich verzeichnete unsere NPL-Quote lediglich einen marginalen Anstieg um 0,3%-Punkte auf 3,5%. Diese Entwicklung ist ein guter Beleg für die Vorzüge unseres strategischen Fokus auf enge Beziehungen zu unseren Kunden.
Mit einer um 0,5%-Punkte höheren LCR-Quote von 214,0% konnten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben erneut weit übererfüllen. Mithilfe unseres attraktiven Produkt- und Serviceangebots gelang es uns, neue langfristige Kundeneinlagen in umfangreichem Ausmaß zu gewinnen.
Die Net Stable Funding Ratio erhöhte sich mit 6,6%-Punkten deutlich auf 128,2%. Ausschlaggebend dafür war die Begebung einer Senior Preferred-Anleihe in Höhe von EUR 250 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Die harte Kernkapitalquote hat wieder unseren langfristigen Zielwert von 15% erreicht. Im Verlauf des Berichtsjahrs war sie zeitweise unter das Vorjahresniveau gefallen. Das war eine Folge der Erhöhung der Bemessungsgrundlage als Auswirkung der Einführung von Basel IV. Zum Jahresende erholte sich diese Kennzahl jedoch wieder vollständig. Diese Entwicklung ist der Zuschreibung des Periodenergebnisses zu Jahresende zu verdanken. So konnten wir die Erhöhungseffekte der Bemessungsgrundlage ausgleichen.
Gewinnverteilungsvorschlag
Den ausschüttungsfähigen Gewinn stellen wir anhand der Muttergesellschaft BKS Bank AG fest. Diese erwirtschaftete im FY25 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 74,6 Mio. Aus dem Jahresüberschuss wurden EUR 52,0 Mio. den Rücklagen zugeführt.
Unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 0,2 Mio. weist die BKS Bank AG einen Bilanzgewinn von EUR 22.918.655,65 aus. Wir werden der 87. Hauptversammlung am 8. Mai 2026 vorschlagen, eine Dividende im Ausmaß von EUR 0,50 je Aktie, das sind EUR 22.902.880,00, auszuschütten und den verbleibenden Rest von rund EUR 0,02 Mio. auf neue Rechnung vorzutragen.
Segmentbericht
Firmenkunden: Marginal niedrigeres Zinsergebnis wegen Leitzinssenkungen und Margendrucks
Privatkunden: Gutes Provisionswachstum und geringe Risikobelastung bestätigt strategische Schwerpunktsetzung
Financial Markets getragen vom Beteiligungsergebnis
Sonstiges Ergebnis beeinflusst von österreichischer Sonder-Bankensteuer
Segment Firmenkunden
Ergebnis-Kennzahlen Firmenkunden
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Zinsergebnis | 149,7 | 145,1 | -3,1 |
Risikovorsorgen | -41,1 | -41,9 | 2,0 |
Provisionsergebnis | 39,0 | 40,6 | 3,9 |
Verwaltungsaufwand | -72,5 | -74,6 | 3,0 |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | 0,9 | 1,2 | 30,7 |
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten | 0,9 | -5,6 | n.a. |
Ergebnis vor Steuern | 77,0 | 64,6 | -16,1 |
ROE vor Steuern | 14,5% | 11,3% | -3,2 p.p. |
Cost-Income-Ratio | 38,2% | 39,9% | 1,7 p.p. |
Risk-Earnings-Ratio | 27,5% | 28,9% | 1,4 p.p. |
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Das Ergebnis vor Steuern verringerte sich um 16,1% auf EUR 64,6 Mio. Zuwächse bei den Provisionen stehen einem geringeren Zinsergebnis, gestiegenem Verwaltungsaufwand und einer Erhöhung der Risikovorsorgen gegenüber.
Das Zinsergebnis war um 3,1% niedriger und erreichte EUR 145,1 Mio. Das Wachstum des Neukreditgeschäftes konnte sich nicht gegen die aufgrund von Zinssenkungen rückläufigen Einlagenmargen behaupten.
Der rezessiven Wirtschaftsentwicklung in Österreich zum Trotz konnten wir die Risikovorsorgen mit EUR ‑41,9 Mio. auf dem Niveau des Vorjahres halten. Das ist das Ergebnis der konsequenten Umsetzung unserer strategischen Betonung auf persönliche Beratung beim Umgang mit unseren Firmenkunden.
Das Provisionsergebnis erhöhte sich um 4,0% auf EUR 40,6 Mio. Dies ist der gestiegenen Kreditproduktion, dem regen Zahlungsverkehr und der starken Wertpapiernachfrage zu verdanken.
Der Verwaltungsaufwand stieg um 3,0% auf EUR 74,6 Mio. Haupttreiber war der Personalaufwand, der vor allem aufgrund kollektivvertraglicher Anpassungen und Zustiftungen zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zunahm.
Das Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten schlug ins Negative um. Dies ist eine Folge von Direktausbuchungen von Forderungen an Kunden. Die damit verbundene Bereinigung des Kreditportfolios ist als Einmaleffekt zu interpretieren.
Die Abschwächung des ROE um 3,2%-Punkte auf 11,3% liegt vor allem im schwächeren Ergebnis begründet.
Die Cost-Income-Ratio liegt mit 39,9% um 1,7%-Punkte höher im Vergleich zur Vorjahresperiode und damit unverändert auf einem niedrigen Niveau im Vergleich zum Mitbewerb. Sie schließt sich somit dem langjährigen Trend an.
Segment-Kennzahlen Firmenkunden
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Forderungen an Firmenkunden | 6.153,7 | 6.239,2 | 1,4 |
hiervon nachhaltige Finanzierungen | 1.018,0 | 1.149,6 | 12,9 |
Neue Finanzierungen | 1.452,0 | 1.522,4 | 4,9 |
hiervon nachhaltige Finanzierungen | 245,0 | 260,1 | 6,2 |
Einlagen | 3.875,8 | 3.847,1 | -0,7 |
hiervon Sichteinlagen | 2.533,2 | 2.445,2 | -3,5 |
hiervon Termineinlagen | 1.292,7 | 1.359,8 | 5,2 |
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Der Haupttreiber bei den neuen Finanzierungen, welche um 4,9% auf EUR 1,5 Mrd. stiegen, waren die nachhaltigen Finanzierungen, welche sich um 6,2% erhöhten. Hier wird der hohe Investitionsbedarf augenscheinlich, den der Umbau zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen bei den Unternehmen erfordert.Bei den Einlagen, welche mit EUR 3,8 Mrd. auf Vorjahresniveau blieben, stand einem Rückgang an Sichteinlagen eine Zunahme der Termineinlagen gegenüber. Das ist das Ergebnis unserer gezielten Bemühungen, Kunden für unsere längerfristigen Einlagenprodukte zu gewinnen.
Segment Privatkunden
Ergebnis-Kennzahlen Privatkunden
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Zinsergebnis | 78,9 | 70,1 | -11,1 |
Risikovorsorgen | - | -0,6 | n.a. |
Provisionsergebnis | 30,9 | 33,6 | 8,7 |
Verwaltungsaufwand | -70,1 | -71,6 | 2,1 |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | 1,1 | 0,1 | -93,6 |
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten | 0,5 | -0,1 | n.a. |
Ergebnis vor Steuern | 41,3 | 31,5 | -23,7 |
ROE vor Steuern | 33,3% | 21,4% | -11,9 p.p. |
Cost-Income-Ratio | 63,2% | 69,0% | 5,8 p.p. |
Risk-Earnings-Ratio | n.a. | 0,9% | n.a. |
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Das Ergebnis vor Steuern sank um 23,6% auf EUR 31,5 Mio., da das merklich gestiegene Provisionsergebnis die Effekte des verringerten Zinsergebnisses und des höheren Verwaltungsaufwands nicht kompensieren konnte.
Auch wenn die Kreditnachfrage der Privatkunden in den letzten Monaten vor allem bei Wohnbaukrediten spürbar angestiegen ist, verschlechterte sich das Zinsergebnis aufgrund der Leitzinssenkungen um 11,1% auf EUR 70,1 Mio.
Die Risikovorsorgen befinden sich mit EUR ‑0,6 Mio. auf einem sehr niedrigen Niveau. Das spiegelt sich in der Risk-Earnings-Ratio von 0,9% wider.
Das Provisionsergebnis konnten wir um 8,6% auf EUR 33,6 Mio. verbessern. Die stärkste Zunahme sahen wir in unserem sehr erfolgreichen Wertpapiergeschäft. Hier half uns auch die positive Börsenentwicklung. Sie ist eine erfreuliche Folge unserer Schwerpunktsetzung auf Ertragswachstum im risikoschonenden Dienstleistungsgeschäft.
Der Verwaltungsaufwand nahm um 2,1% auf EUR 71,6 Mio. zu, was auf den Personalaufwand zurückzuführen ist. Wir bekennen uns unverändert zum hybriden Vertriebsmodell der BKS Bank, das neben einem umfassenden digitalen Angebot auch auf eine starke physische Präsenz mit Filialen setzt.
Das Absinken des sonstigen betrieblichen Ergebnisses geht auf die Dotierung einer Rückstellung für Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten zurück.
Segment-Kennzahlen Privatkunden
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Forderungen an Privatkunden | 1.287,7 | 1.303,9 | 1,3 |
hiervon nachhaltige Finanzierungen | 253,3 | 237,6 | -6,2 |
Neue Finanzierungen | 183,7 | 255,2 | 39,0 |
hiervon Wohnbaukredite | 155,3 | 170,9 | 10,0 |
hiervon nachhaltige Finanzierungen | 25,1 | 28,7 | 14,3 |
Einlagen | 3.058,5 | 3.201,3 | 4,7 |
hiervon Sichteinlagen | 1.528,2 | 1.633,9 | 6,9 |
hiervon Termineinlagen | 779,9 | 908,7 | 16,5 |
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Die Neuvergabe an Wohnbaukrediten entwickelte sich mit einem Plus von 10,0% auf EUR 170,9 Mio. äußerst günstig. Für den wiedererstarkenden Bedarf ist der Wegfall der KIM-V genauso verantwortlich wie die gesunkenen Finanzierungszinsen und die Stabilisierung der Baukosten.
Die Nachfrage nach unseren digitalen Bankprodukten für Privatkunden blieb auch im FY25 ungebrochen stark. Besonders erfreulich war das Wachstum bei den Abschlüssen für unser online verfügbares „Mein Geld-Konto“. Sie legten im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu. Sie gaben dem Wachstum unserer Einlagen, welche um 4,7% auf EUR 3,2 Mrd. zunahmen, einen wichtigen Impuls.
Segment Financial Markets
Ergebnis-Kennzahlen Financial Markets
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Zinsergebnis | 13,0 | 14,9 | 15,2 |
Provisionsergebnis | -0,3 | -0,4 | 48,3 |
At Equity Ergebnis | 78,9 | 70,9 | -10,2 |
Handelsergebnis | 1,0 | 0,5 | -45,0 |
Verwaltungsaufwand | -8,2 | -8,3 | 1,6 |
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten | -4,4 | 3,9 | n.a. |
Ergebnis vor Steuern | 80,9 | 81,4 | 0,6 |
ROE vor Steuern | 7,3% | 6,8% | -0,5 p.p. |
Cost-Income-Ratio | 8,9% | 9,7% | 0,8 p.p. |
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Das Ergebnis vor Steuern konnten wir auf dem hohen Niveau von EUR 81,4 Mio. festigen. Die Verbesserung des Zinsergebnisses traf auf ein deutlich geringeres at Equity-Ergebnis. Gleichzeitig haben positive Bewertungseffekte bei Finanzinstrumenten zu dieser Entwicklung beigetragen.
Das Zinsergebnis von EUR 14,9 Mio. nahm um 15,2% zu. Der Anstieg resultiert insbesondere aus der Ausschüttung einer nicht konsolidierten Tochtergesellschaft und stammt aus einem 2024 erfolgten Beteiligungsverkauf. Zusätzlich kam es zu einer gegenüber dem Vorjahr höheren Dividendenausschüttung seitens der OeKB.
Das at Equity-Ergebnis reduzierte sich um 10,2% auf EUR 70,9 Mio. und fußt auf den anteiligen Ergebnissen unserer Schwesterbanken Oberbank und BTV.
Das Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten drehte ins Plus und erreichte EUR 3,9 Mio. Grund hierfür sind Bewertungseffekte von Finanzinstrumenten, die von den niedrigeren Zinsen profitierten.
Segment Sonstige
Ergebnis-Kennzahlen Segment Sonstige
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Provisionsergebnis | 0,7 | 0,8 | 4,9 |
Verwaltungsaufwand | -10,8 | -11,1 | 2,9 |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | -2,4 | -2,8 | 14,7 |
Ergebnis vor Steuern | -12,5 | -13,1 | -5,1 |
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2025 verschlechterte sich bei den nicht eindeutig den anderen Segmenten zuordenbaren Ertrags- und Aufwandspositionen das Ergebnis vor Steuern um 5,1% auf EUR ‑13,1 Mio. In diesen Positionen schlagen sich die Aufwendungen der österreichischen Stabilitätsabgabe mit EUR 1,8 Mio. sowie die österreichische Sonderbankensteuer mit EUR 2,8 Mio. zu Buche. Die slowenische Bilanzsummensteuer führt unter Berücksichtigung der Anrechenbarkeit in Österreich zu einem zusätzlichen Aufwand von EUR 0,7 Mio. Die Rückstellung zur Zwischenbankbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 28 UStG, welche im Vorjahr eine Dotation von EUR 3,3 Mio. erfahren hat, konnten wir im Berichtsjahr aufgrund des Zeitablaufs um EUR 0,3 Mio. auflösen. Die weitere gesetzliche Entwicklung auf europäischer Ebene ist hier abzuwarten.
Vermögens- und Finanzlage
Forderungen an Kunden trotz flauer Konjunktur gewachsen
Erfreuliches Primäreinlagenwachstum, welches unsere Refinanzierung sichert
Eigenkapital übersteigt erstmals die EUR 2-Mrd.-Grenze
Aktiva
Kennzahlen zur Vermögenslage
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Bilanzsumme | 11.072,3 | 11.150,8 | 0,7 |
Forderungen an Kreditinstitute | 38,9 | 176,3 | >100 |
Forderungen an Kunden | 7.441,4 | 7.543,1 | 1,4 |
hiervon nachhaltige Finanzierungen | 1.271,3 | 1.387,2 | 9,1 |
hiervon Leasingfinanzierungen | 692,5 | 730,9 | 5,5 |
Neue Finanzierungen | 1.635,7 | 1.777,6 | 8,7 |
hiervon nachhaltige Finanzierungen | 270,1 | 288,8 | 6,9 |
hiervon Leasingfinanzierungen | 291,7 | 332,8 | 14,1 |
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Stabile Vermögenslage trotz weiterhin schwierigen Umfelds
Die Vermögenslage der BKS Bank ist ungeachtet der weiter anhaltenden konjunkturellen Schwächephase Österreichs stabil. Die Bilanzsumme betrug rund EUR 11,2 Mrd., was in etwa dem Vorjahresniveau entspricht. Neben der Zunahme der Forderungen an Kunden und an Kreditinstituten weisen auch die Schuldverschreibungen eine Steigerung auf.
Die Forderungen an Kreditinstitute beliefen sich auf EUR 176,3 Mio., was mehr als vier Mal so hoch wie der Vorjahreswert ist. Diese Veränderung ist eine Folge der Ertragsoptimierung unserer überschüssigen Liquidität.
Das Wachstum unseres Bestands an Forderungen an Kunden hat sich wieder verbessert. Zum Jahresende lag der Forderungsbestand bei EUR 7,5 Mrd., was einem Anstieg von 1,4% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Auswirkungen der starken Zunahme an neuen Finanzierungen überstiegen die gegenteiligen Effekte. Diese entstanden aus erhöhten Kredittilgungen und der Bereinigung unseres Portfolios an notleidenden Krediten in Form von Direktausbuchungen.
Entwicklung der Forderungen an Kunden der BKS Bank
Besonders hervorzuheben ist erneut der Bereich der nachhaltigen Finanzierungen, der sich als starker Wachstumstreiber erwiesen hat. Im FY25 stiegen nachhaltige Finanzierungen auf EUR 1,4 Mrd., was einem Plus von 9,1% im Vergleich zum Jahresende 2024 entspricht.
Die zunehmende Bedeutung nachhaltiger Finanzierungen zeigt, dass Kunden verstärkt Wert auf umweltfreundliche und sozial verantwortliche Lösungen legen. Mit diesem Wachstum bestätigt die BKS Bank ihre Rolle als verlässliche Partnerin für nachhaltige Investitionen und unterstreicht ihre strategische Ausrichtung auf zukunftsorientierte Finanzierungsmodelle.
Insgesamt stiegen neue Finanzierungen um 8,7% auf EUR 1,8 Mrd. an. Stärkster Treiber waren die Leasingfinanzierungen, die um 14,1% auf EUR 332,8 Mio. anstiegen. Unsere Auslandsaktivitäten trugen maßgeblich zu den Neuvergaben bei. Der Anteil an Leasing-Finanzierungen am Neugeschäft insgesamt beträgt mittlerweile 18,7%, jener der Neuvergaben im Ausland 12,1%.
Nach Segmenten machte das Firmenkundengeschäft den Großteil der neuen Abschlüsse aus, was auf die Herkunft der BKS Bank als Unternehmensbank zurückzuführen ist. Die Wachstumsrate bei den Neuvergaben war jedoch bei den Privatkunden stärker. Dies ist dem Wiedererstarken der Nachfrage nach Wohnbaufinanzierungen zu verdanken.
Mit Immobilienentwicklung einen nachhaltigen Beitrag leisten
Die BKS Bank besaß zu Jahresende 2025 60 Immobilien mit einer Gesamtfläche von rund 90,9 km2. Im FY25 kam es zu keinen Immobilienverkäufen. 40,3 km2 nützen wir direkt für den Bankbetrieb.
Wir haben unser Bestreben, langfristig klimaneutral zu agieren, auch 2025 weiter intensiviert. Der Immobilienbestand spielt dabei eine zentrale Rolle. Unser Ziel ist es, durch den Bau und die Nutzung von Green Buildings einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Neue Bauprojekte werden von der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) zertifiziert. Diese bewertet nachhaltige Gebäude nach dem europäischen Qualitätszertifikat DGNB, das höchste Standards für ökologische, ökonomische und soziokulturelle Aspekte über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie hinweg berücksichtigt. Mit diesem Ansatz unterstreicht die BKS Bank ihr Engagement für nachhaltiges Wirtschaften und ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft.
Überblick über die Immobilien in Österreich
| FY24 | FY25 |
Zahl Immobilien | 53 | 53 |
Gesamtfläche verwalteter Immobilien (m2) | 73.842 | 73.974 |
hiervon für Bankbetrieb genutzt (m2) | 36.453 | 36.453 |
hiervon fremdvermietet | 31.591 | 31.135 |
Vermietungsgrad (in %) | 92,2 | 90,3 |
Netto-Mieterträge aus Fremdvermietung (EUR Mio.) | 4,4 | 4,5 |
| | |
Überblick über die Immobilien im Ausland1
| Slowenien | Kroatien |
| | | | |
| FY24 | FY25 | FY24 | FY25 |
Zahl Immobilien | 4 | 4 | 3 | 3 |
Gesamtfläche verwalteter Immobilien (m2) | 14.785 | 14.789 | 2.085 | 2.105 |
hiervon für Bankbetrieb genutzt (m2) | 2.340 | 2.340 | 1.516 | 1.516 |
hiervon fremdvermietet | 10.641 | 10.641 | 130,0 | 0,0 |
Vermietungsgrad (%) | 87,8 | 87,8 | 78,9 | 72,0 |
Netto-Mieterträge aus Fremdvermietung (EUR Mio.) | 1,4 | 1,5 | 0,01 | 0,02 |
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1In der Slowakei verwaltet die BKS Bank keine Immobilien.
Passiva
Kennzahlen zur Finanzlage
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Primäreinlagen | 8.077,4 | 8.507,7 | 5,3 |
hiervon Sichteinlagen | 4.061,5 | 4.079,1 | 0,4 |
hiervon Termineinlagen | 2.072,6 | 2.268,5 | 9,4 |
hiervon Emissionen | 1.143,1 | 1.459,3 | 27,7 |
Eigenkapital | 1.924,3 | 2.062,7 | 7,2 |
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Anleiheemission treibt Wachstum bei Primärmitteln
Die Primäreinlagen zeigten sich im FY25 weiterhin äußerst robust und verzeichneten ein bemerkenswertes Wachstum von 5,3% auf EUR 8,5 Mrd. Diese Verbesserung unterstreicht das Vertrauen unserer Kunden in die Stabilität und Verlässlichkeit der BKS Bank.
Die Sichteinlagen blieben mit EUR 4,1 Mrd. auf dem Niveau des Vorjahres. Das spiegelt eine konstante Nachfrage nach flexiblen Einlagenformen wider.
Diese Stabilität zeigt, dass die BKS Bank sowohl kurzfristige als auch langfristige Bedürfnisse ihrer Kunden erfolgreich adressiert und dabei eine solide Basis für nachhaltiges Wachstum schafft. Im Vergleich dazu war die Entwicklung der Termineinlagen besonders erfreulich. Mit einem Anstieg um 9,4% auf EUR 2,3 Mrd. stellten sie ihre Attraktivität bei unseren Kunden erneut unter Beweis.
Das bemerkenswerte Wachstum bei unseren Emissionen um 27,7% auf EUR 1,5 Mrd. ist vor allem auf die erstmalige Platzierung einer Senior Preferred-Anleihe mit einem Betrag von EUR 250 Mio. zurückzuführen. Mit dieser Emission, welche auf großes Interesse unter den institutionellen Investoren stieß, haben wir nicht nur unsere Refinanzierungsbasis gestärkt, sondern auch unsere Position am Kapitalmarkt weiter ausgebaut.
Unsere Emissionen waren ebenso von der Begebung einer Reihe von Green Bonds getrieben. Dadurch fördern wir unter anderem die Finanzierung nachhaltiger Projekte, zum Beispiel in der Energieerzeugung. Mit unseren attraktiven Angeboten konnten wir viele Unternehmen bei ihren Transformationsbemühungen optimal unterstützen.
Besonders erfreulich erweist sich unsere solide Kapitalausstattung. Der Zuwachs des Eigenkapitals von 7,2% resultierte insbesondere aus dem positiven Jahresüberschuss und betrug per Jahresende EUR 2,1 Mrd.
Eigene, 2025 begebene Schuldverschreibungen
ISIN | Bezeichnung | Nominale in EUR Mio. |
Retail-Platzierungen |
AT0000A3HG80 | 4,00% BKS nachrangige Obligation 2025-2033/1 | 10,0 |
AT0000A3HTX1 | 2,875% BKS Bank Green Bond 2025-2030/2 | 10,0 |
AT0000A3J4V0 | 4,00% BKS nachrangige Obligation 2025-2033/3 | 5,8 |
AT0000A3L7G0 | 2,875% BKS Social Bond 2025-2031/4 | 20,0 |
AT0000A3L7H8 | 4,25% BKS nachrangige Obligation 2025-2034/5 | 19,0 |
AT0000A3PES6 | 2,75% BKS Bank Green Bond 2025-2030/6 | 13,2 |
AT0000A3PET4 | 3,00% BKS Bank Green Bond 2025-2032/7 | 5,0 |
AT0000A3PEU2 | 4,30% BKS Bank nachrangige Obligation 2025-2034/8 | 8,3 |
Privatplatzierungen |
AT0000A3HMZ1 | 3,72% BKS Bank Green Bond 2025-2033/1/PP | 10,0 |
AT0000A3J0P0 | 3,36% BKS Bank Obligation 2025-2032/2/PP | 3,0 |
AT0000A3J0R6 | 3,76% BKS Bank Obligation 2025-2040/3/PP | 10,1 |
AT0000A3M589 | 3,24% BKS Bank Obligation 2025-2029/4/PP | 3,0 |
AT0000A3MR07 | 4,25% BKS Bank Obligation 2025-2035/5/PP | 5,0 |
AT0000A3MU28 | 4,46% BKS Bank Obligation 2025-2040/6/PP | 15,0 |
AT0000A3MZ23 | 3,40% BKS Bank Green Bond 2025-2030/7/PP | 5,0 |
AT0000A3QDG1 | 3,27% BKS Bank Obligation 2025-2030/8/PP | 3,2 |
AT0000A3QGA7 | 3,35% BKS Bank Obligation 2025-2030/9/PP | 21,0 |
AT0000A3QTM5 | 3,35% BKS Bank Obligation 2025-2030/10/PP | 21,0 |
Senior Preferred-Platzierungen |
AT0000A3MNP0 | 3,75% BKS Bank Obligation 2025-2030/1/BM | 250,0 |
Konsolidierte Eigenmittel
Die Ermittlung der Eigenmittelquote und der Gesamtrisikoposition erfolgen nach den Eigenmittelvorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive (CRD). Für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko, für das Marktrisiko und für das operationale Risiko kommt der Standardansatz zur Anwendung.
Im FY25 hat die BKS Bank im Rahmen des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP), durchgeführt durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die folgenden aufsichtsrechtlichen Mindesterfordernisse ohne Kapitalpuffer als Prozentsatz des Total Risk Exposure Amount erfolgreich erfüllt:
• 5,9% für das harte Kernkapital,
• 7,9% für das Kernkapital und
• 10,5% für die Gesamtkapitalquote.
Die solide Kapitalausstattung der BKS Bank zeigt sich eindrucksvoll in den Zahlen: Das harte Kernkapital belief sich Ende 2025 auf EUR 1.079,2 Mio., was einer harten Kernkapitalquote von 15,0% entspricht und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen deutlich übertrifft. Das Kernkapital lag bei EUR 1.144,4 Mio. Insgesamt beliefen sich die Eigenmittel zum Jahresultimo auf EUR 1.390,5 Mio., was eine Gesamtkapitalquote von 19,3% ergibt.
Die Einführung von Basel IV und die damit verbundenen strengeren regulatorischen Anforderungen hatten erwartungsgemäß Auswirkungen auf die Kapital-quoten der BKS Bank. Diese neuen Regelungen führten zu einer deutlichen Erhöhung der risikogewichteten Aktiva. Diese erhöhten sich von EUR 6,7 Mrd. auf EUR 7,2 Mrd. wesentlich stärker als die Bilanzsumme von EUR 11,1 Mrd. auf EUR 11,2 Mrd.
Trotz dieser Herausforderungen konnten wir die Auswirkungen nahezu vollständig kompensieren. Ein wesentlicher Beitrag dazu war die Gewinnzurechnung, die die Kapitalbasis signifikant stärkte. Diese Entwicklung zeigt unsere Fähigkeit, auch unter verschärften regulatorischen Rahmenbedingungen unsere Kapitalausstattung auf einem stabilen und soliden Niveau zu halten.
Die erfolgreiche Bewältigung der Basel-IV-Anforderungen unterstreicht die strategische Weitsicht und das vorausschauende Management der BKS Bank. Sie zeigt, dass unser Institut gut aufgestellt ist, um auch in einem zunehmend komplexen regulatorischen Umfeld nachhaltig zu agieren und die Interessen unserer Kunden und Stakeholder zu wahren.
BKS Bank Kreditinstitutsgruppe: Eigenmittel gemäß CRR
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Grundkapital | 91,6 | 91,6 | 0,0 |
Rücklagen abzüglich immaterieller Vermögensgegenstände | 1.725,8 | 1.853,31 | 7,4 |
Abzugsposten | -810,1 | -865,7 | 6,9 |
Hartes Kernkapital (CET1) | 1.007,3 | 1.079,2 | 7,1 |
Harte Kernkapitalquote, % | 15,0 | 15,0 | 0,0 |
| | | |
AT1-Anleihe | 65,2 | 65,2 | 0,0 |
Zusätzliches Kernkapital | 65,2 | 65,2 | 0,0 |
Kernkapital (CET1 + AT1) | 1.072,4 | 1.144,4 | 6,7 |
Kernkapitalquote, % | 16,0 | 15,9 | -0,7 |
| | | |
Ergänzungskapital | 224,2 | 246,2 | 9,8 |
Eigenmittel insgesamt | 1.296,6 | 1.390,5 | 7,2 |
Gesamtkapitalquote, % | 19,4 | 19,3 | -0,3 |
| | | |
Total Risk Exposure Amount | 6.695,3 | 7.196,4 | 7,5 |
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1 Beinhaltet das Jahresergebnis 2025. Die formelle Beschlussfassung ist noch ausständig.
Vorgaben zur MREL-Quote haben wir erfüllt
Zum Jahresende 2025 erreichte die MREL-Quote der BKS Bank auf Basis des Total Risk Exposure Amount (TREA) den Wert von 34,4%. Damit übertraf die BKS Bank die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestquote von 22,4% deutlich und unterstreicht ihre solide Kapital- und Liquiditätsausstattung.
Diese starke Position zeigt, dass die BKS Bank nicht nur die regulatorischen Anforderungen erfüllt, sondern auch darüber hinaus eine robuste Grundlage geschaffen hat, um im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben.
Die hohe MREL-Quote spiegelt das konsequente Liquiditätsmanagement und die strategische Weitsicht der BKS Bank wider, die darauf abzielt, langfristige Stabilität und Vertrauen bei Kunden und Investoren zu gewährleisten.
Risikomanagement
Die Beschreibung der Ziele und Methoden des Risikomanagements sowie die Erläuterungen zu den wesentlichen Risiken sind in den Notes ab Seite 187 im Kapitel Risikobericht dargestellt.
Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem
Im Folgenden führen wir wesentliche Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der BKS Bank an.
Das IKS stellt sicher, dass die Unternehmensberichterstattung, insbesondere die Finanzberichterstattung, richtig, zuverlässig und vollständig ist. Wir erfüllen diese Anforderung durch eine dokumentierte und transparente Organisationsstruktur, eine entsprechende Risikoorientierung und Risikoanalyse und durch Kontrollaktivitäten.
In einem jährlichen Steuerungskreislauf durchleuchten wir das rechnungslegungsbezogene IKS kritisch. Neue Prozesse ergänzen wir, eventuell nicht mehr notwendige Schritte eliminieren wir. Die Moderation dieser Prozesse obliegt den IKS-Koordinatoren.
Zur Unterstützung einer professionellen Unternehmensberichterstattung verwenden wir firesys als Reporting-Software. Mit Hilfe dieser Software können wir Zahlenänderungen bzw. -anpassungen prüfungssicher durchführen. Die Software unterstützt auch umfassend das European Single Electronic Format (ESEF). Um die Bearbeitung von Eingangsrechnungen zu optimieren, haben wir einen elektronischen Workflow installiert. Dieser gewährt einen Überblick über die Eingangsrechnungen und die Freigabe von Rechnungen durch die Kompetenzträger. Außerdem steuert er die Zahlungsfreigabe automatisch.
Im Berichtsjahr haben wir den elektronischen Kontoauszug für die automatische Verbuchung der Bankkontoauszüge für ausgewählte Tochtergesellschaften der BKS Bank eingeführt.
Alle Maßnahmen des rechnungslegungsbezogenen IKS haben wir in einem eigenen Konzernhandbuch sowie in einer internen Richtlinie zur Bildung von Risikovorsorgen festgeschrieben. Detaillierte Prozessbeschreibungen und Checklisten ergänzen diese Regelwerke. Die Rechnungslegung ist ein wichtiger Bestandteil des konzernweiten internen Kontrollsystems.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung des Kontroll- und Risikomanagementsystems, welches den Anforderungen der Rechnungslegungsprozesse des Konzerns entspricht. Das Rechnungswesen mit den dazugehörigen Prozessen und die Konzernkonsolidierung sind in der Abteilung Controlling und Rechnungswesen angesiedelt.
Für die einzelnen Funktionen gibt es eigene Stellenbeschreibungen mit definierten Kompetenz- und Verantwortungsbereichen. Sämtliche Verantwortlichkeiten sind in einer Aufgabenmatrix festgeschrieben.
Die ausländischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen übertragen täglich ihre Daten über Schnittstellen in den General Ledger, den wir in SAP führen. Zentral verantwortliche Mitarbeiter sind gegebenenfalls auch vor Ort, um die für die Konsolidierung notwendigen Daten und Informationen zu prüfen. Die entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter stellen wir durch interne und externe Seminare sicher. Viele Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in Konsolidierung und Rechnungslegung.
Kontrollaktivitäten
Die Risiken und Kontrollen in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Anlagenwirtschaft, Bilanzerstellung, Steuern und Budgetierung erfassen wir systematisch. Wir bewerten sie und verknüpfen sie in einer Risiko-Kontrollmatrix miteinander.
Monatlich kontrolliert die Abteilungsleitung Controlling und Rechnungswesen nachweislich mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter die ordnungsgemäße Berechnung und Zahlung der betrieblichen Steuern. Kontrollen, die hohe Risiken decken, stehen im Mittelpunkt der IKS-Berichterstattung. Diese ordnen wir der Kategorie „Hauptkontrollen“ zu.
Die Qualität der Hauptkontrollen klassifizieren wir mithilfe des Reifegradmodells. Je nach Einstufung in der Risiko-Kontrollmatrix ordnen wir den einzelnen Tätigkeiten bzw. Positionen bestimmte verpflichtende Kontrollaktivitäten zu. Dabei wenden wir verschiedene Kontrollverfahren an.
Gemeinsam mit IT-Anwendern und mit externen Prüfern haben wir für die eingesetzten IT-Systeme (z. B. SAP, GEOS etc.) wiederkehrende systemische Kontrollen implementiert. Der Prüfung unterliegen die Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten. Darüber hinaus kontrollieren wir regelmäßig Berechtigungen, führen Plausibilitätsprüfungen durch, setzen Checklisten ein und wenden das Vier-Augen-Prinzip konsequent an.
Im Bereich der Finanzbuchhaltung überprüfen wir insbesondere, ob ausgehende Beträge auch von den zuständigen Kompetenzträgern angewiesen wurden und keine Kompetenzüberschreitungen vorliegen. Zahlungen geben wir prinzipiell und ausschließlich gemäß dem Vier-Augen-Prinzip frei. Zwischen den Organisationseinheiten Rechnungswesen/Bilanzierung und Risikocontrolling gibt es für den Abgleich von Daten implementierte Abstimmungsprozesse.
Eine wesentliche Kontrollmaßnahme betrifft die restriktive Vergabe und Überprüfung der IT-Berechtigungen für SAP. Im Rahmen einer eigenen Berechtigungsverwaltung dokumentieren wir die Berechtigungen. Die Interne Revision prüft die Vergabe.
Information und Kommunikation
Der Vorstand erhält regelmäßig und zeitgerecht Informationen über alle Belange der Rechnungslegung sowie über die wirtschaftlichen Ergebnisse. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss erhalten quartalsweise Berichte mit Erläuterungen zu Budgetabweichungen und wesentlichen periodischen Veränderungen.
Die Aktionäre erhalten quartalsweise einen Zwischenbericht und eine Investorenpräsentation, die wir auf www.bks.at unter » Investor Relations » Berichte und Veröffentlichungen publizieren.
Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen
Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses erfolgt mehrstufig. Einerseits führen wir jährlich ein Self-Assessment durch. Andererseits wird im Rahmen des Prozessmanagements das rechnungslegungsbezogene IKS kritisch gewürdigt. Darüber hinaus erfolgen unabhängige Prüfungen durch die Interne Revision der BKS Bank, die direkt an den Vorstand berichtet. Der Abteilungsleiter sowie die verantwortlichen Gruppenleiter üben im Rechnungslegungsprozess gemäß Funktionsbeschreibung die primäre Überwachungs- und Aufsichtsfunktion aus.
Die gesetzlich vorgesehenen Abschlussprüfer und der Prüfungsausschuss nehmen zusätzliche Überwachungsmaßnahmen wahr. So gewährleisten wir die Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungslegungsprozesses und des dazugehörigen Berichtswesens. Prüfpflichten bestehen auch für unsere Niederlassungen in der Slowakei und Kroatien sowie für alle Leasinggesellschaften.
Weitere Informationen
Informationen gemäß § 243 und § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB)
• Das Grundkapital beträgt EUR 91.611.520,00 und besteht vollständig aus 45.805.760 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen.
• Zwischen den Kernaktionären Oberbank AG, BTV Vier Länder Bank AG und G3B Holding AG besteht ein Syndikatsvertrag. Darin wurden die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte und gegenseitige Vorkaufsrechte beschlossen. Zwischen der Oberbank AG und der Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. wurde ein Unterordnungssyndikatsvertrag abgeschlossen.
• CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hält 23,15%, Oberbank AG (inkl. Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H.) hält 18,12% und BTV Vier Länder Bank AG hält 17,87% des Grundkapitals.
• Die BKS Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung übt das von den begünstigten Mitarbeitern übertragene, mit den treuhändig verwahrten und verwalteten Aktien verbundene Stimmrecht bei der Hauptversammlung einheitlich aus.
• Der Vorstand der BKS Bank AG wurde von der Hauptversammlung ermächtigt, eigene Aktien bis zum Ausmaß von jeweils 5% des Grundkapitals zum Zweck des Wertpapierhandels und zur Weitergabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie bis zum Ausmaß von 10% des Grundkapitals zweckneutral zu erwerben. Die entsprechenden Bewilligungen gemäß CRR liegen vor.
• Hinsichtlich der Beschreibung laufender gerichtlicher Verfahren verweisen wir auf Note 45 im Risikobericht auf S. 212 dieses Berichts.
• Die BKS Bank AG orientiert sich an den Bedürfnissen ihrer Kunden und bietet maßgeschneiderte Finanzdienstleistungen in den Bereichen Finanzierung und Veranlagung an. Im klassischen Sinne ist sie jedoch nicht in Forschung und Entwicklung aktiv.
• Bezüglich der Filialen in Österreich und der Zweigniederlassungen der BKS Bank AG verhält es sich wie folgt:
| Filialen | Mitarbeiter |
Österreich | 48 | 758 |
Kärnten1 | 20 | 617 |
Steiermark | 12 | 58 |
Wien - NÖ - Burgenland | 16 | 83 |
Auslandsmärkte | 15 | 238 |
Slowenien | 8 | 141 |
Kroatien | 4 | 66 |
Slowakei | 3 | 31 |
| | |
1 inklusive Corporate Banking
Transaktionen mit eigenen Aktien
In Pfand genommene eigene Aktien

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Index der in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung abgedeckten Angabepflichten
Allgemeine Informationen
Präambel
Als zukunftsorientiertes Finanzinstitut verfolgt die BKS Bank bereits seit mehr als 20 Jahren eine nachhaltige, strategische Ausrichtung. Damit gehört sie zu den frühen Akteuren im österreichischen Nachhaltigkeitssektor und hat diese Position kontinuierlich weiterentwickelt.
Die Dringlichkeit des Themas sowie die damit verbundenen Chancen wurden frühzeitig erkannt und als wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie verankert. Seitdem trägt die BKS Bank kontinuierlich zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung bei. Verantwortungsbewusstes Handeln wird dabei als wesentliche Grundlage für langfristigen Unternehmenserfolg verstanden.
Der strategische Ansatz der BKS Bank berücksichtigt die Interessen aller Anspruchsgruppen, darunter Kundinnen und Kunden, Aktionärinnen und Aktionäre, Mitarbeitende sowie weitere Stakeholder. Die Orientierung erfolgt entlang der drei ESG-Dimensionen: Environment (Umwelt), Social (Gesellschaft) und Governance (Unternehmensführung). Ziel ist es, die Klimaneutralität der eigenen Geschäftstätigkeit und Produkte zu erreichen.
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung ist ein integraler Bestandteil einer transparenten und glaubwürdigen Kommunikation. Sie stärkt nicht nur das Vertrauen der Stakeholder und Partner, sondern unterstreicht auch die Position der BKS Bank als Vorreiterin für Nachhaltigkeit in einem wettbewerbsintensiven Markt.
Die folgende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gibt einen umfassenden Überblick über die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen und die damit verbundenen Strategien und Ziele. Sie richtet sich dabei nach den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Grundlagen für die Erstellung
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Die vorliegende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde auf konsolidierter Basis erstellt.
1Sie bezieht sich auf den gesamten Konsolidierungskreis der BKS Bank, wie in der finanziellen Berichterstattung dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Gesellschaften findet sich im Abschnitt „Konsolidierungskreis“.
2Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung berücksichtigt die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich sowohl in der vor- als auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben.
3 Eine detaillierte Beschreibung der Wertschöpfungskette der BKS Bank findet sich im Abschnitt SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette.
Es bestehen keine Einschränkungen in Bezug auf die Offenlegung von Informationen, einschließlich solcher zu geistigem Eigentum, Know-how oder Innovationsergebnissen.
4 Auch die Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 19
a Absatz 3 und Artikel 29
a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU wurden nicht in Anspruch genommen.
5BP-2
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit werden bei den jeweiligen Datenpunkten in den themenspezifischen Standards angegeben.
Die im Bericht angegebenen Emissionsdaten aus dem eigenen Betrieb (Scopes 1, 2 und 3.1, 3.3, 3.6, 3,7 werden im Zuge des jährlichen EMAS-Audits (Eco Management and Audit Scheme) durch externe Auditoren geprüft und bestätigt.
6Folgende Information im vorliegenden Bericht wurde mittels Verweises auf einen anderen Teil des Lageberichts aufgenommen
7:
• BP-1, 5 b i: Beschreibung des Konsolidierungskreises der vorliegenden konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, der deckungsgleich mit dem des Jahresabschlusses ist.
• GOV-1, 22 a: Die Namen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig sind.
• GOV-5, 36 a-e: Die wichtigsten Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems in Bezug auf die Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Governance
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die BKS Bank verfügt über eine etablierte und umfassend verankerte Nachhaltigkeitsorganisation, die alle Organisationseinheiten einbindet. Aufgrund der strategischen Bedeutung des Themas ist Nachhaltigkeit im Verantwortungsbereich des Vorstandsvorsitzenden verankert, der dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie berichtet. Die Verantwortung für das Festlegen und die Überwachung der Ziele in Bezug auf wesentliche, nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen liegt dabei beim Vorstandsvorsitzenden sowie bei der Risikovorständin.
8Die folgende Tabelle zeigt die Geschlechterverteilung im Vorstand und im Aufsichtsrat
9:
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nach Geschlecht
10
| | | | | | | | | | | | |
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
| | | | | | | | | | | | |
| Anzahl Frauen | Quote | Anzahl Männer | Quote | Anzahl Frauen | Quote | Anzahl Männer | Quote | Anzahl Frauen | Quote | Anzahl Männer | Quote |
Vorstand | 2 | 40,0 | 3 | 60,0 | 1 | 25,0 | 3 | 75,0 | 2 | 40,0 | 3 | 60,0 |
Aufsichtsrat (Kapitalvertreter) | 4 | 40,0 | 6 | 60,0 | 4 | 40,0 | 6 | 60,0 | 4 | 40,0 | 6 | 60,0 |
Aufsichtsrat (Belegschaftsvertretung) | 3 | 60,0 | 2 | 40,0 | 3 | 60,0 | 2 | 40,0 | 3 | 60,0 | 2 | 40,0 |
Aufsichtsrat (gesamt) | 7 | 46,7 | 8 | 53,3 | 7 | 46,7 | 8 | 53,3 | 7 | 46,7 | 8 | 53,3 |
| | | | | | | | | | | | |
Die Auswahlkriterien für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder orientieren sich an fachspezifischen Kenntnissen, einschließlich der Berufserfahrung, Kenntnissen zur Regulatorik des Bank- und Finanzwesens und der persönlichen Zuverlässigkeit. Zusätzlich wird auf die kollektive Eignung, d.
h. des Fachwissens und der Erfahrungen des jeweiligen Gesamtorgans, Rücksicht genommen. Die detaillierten Voraussetzungen sind in der Fit & Proper-Policy der BKS Bank geregelt.
11Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats orientiert sich die BKS Bank am Unabhängigkeitsgebot des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Gemäß C-Regel 53 gelten Kapitalvertreter als nicht unabhängig, wenn sie selbst oder die von ihnen vertretenen Organisationen eine Beteiligung von mehr als 10% halten. Im Kontext der ESRS werden vom Betriebsrat entsandte Mitglieder des Aufsichtsrats als nicht unabhängig gesehen.
12 Da die Definition der Unabhängigkeit im Vorjahr anhand der Leitlinien des Aufsichtsrats erfolgte, wurde die Bewertung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit den in diesem Jahr angewendeten Regeln entsprechend angepasst. Gemäß dieser Definition ist der Anteil der unabhängigen Mitglieder in den vom Aufsichtsrat eingerichteten Ausschüssen wie folgt:
Anteil unabhängiger Mitglieder des Aufsichtsrates der BKS Bank
| | | | |
Ausschüsse des Aufsichtsrates | Anzahl Mitglieder | Anteil weiblicher Mitglieder | Anteil männlicher Mitglieder | Anteil unabhängiger Mitglieder |
2024 | | | | |
Prüfungsausschuss | 6 | 67% | 33% | 50% |
Arbeitsausschuss | 4 | 0% | 100% | 50% |
Risikoausschuss | 6 | 33% | 67% | 33% |
Nominierungsausschuss | 3 | 67% | 33% | 67% |
Vergütungsausschuss | 5 | 40% | 60% | 40% |
Kreditausschuss | 4 | 25% | 75% | 25% |
Gesamt | 15 | 47% | 53% | 47% |
| | | | |
2025 | | | | |
Prüfungsausschuss | 6 | 67% | 33% | 50% |
Arbeitsausschuss | 4 | 0% | 100% | 50% |
Risikoausschuss | 6 | 33% | 67% | 33% |
Nominierungsausschuss | 3 | 67% | 33% | 67% |
Vergütungsausschuss | 5 | 40% | 60% | 40% |
Kreditausschuss | 4 | 25% | 75% | 25% |
Nachhaltigkeitsausschuss | 6 | 67% | 33% | 67% |
Gesamt | 15 | 47% | 53% | 47% |
| | | | |
Die Zusammensetzung der Leitungsorgane, d.
h. des Vorstandes und des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse, wird im Abschnitt Organe der Gesellschaft des vorliegenden Geschäftsberichts beschrieben. Informationen zu Ausschüssen, die sich mit nachhaltigkeitsrelevanten Themen befassen, finden sich im Abschnitt GOV
‑2.
13Die Steuerung und Überwachung nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen obliegt dem Vorstand der BKS Bank. Die operative Umsetzung erfolgt innerhalb der Nachhaltigkeitsorganisation: Unter der Koordination des ESG-Management-Teams in der Gruppe Communication & ESG erfolgt eine themenbasierte Aufbereitung und Umsetzung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Abteilungen, sowohl im In- wie auch im Ausland. Beispielhaft genannt sei die abteilungsübergreifende Umsetzung der Anforderungen aus dem EU-Aktionsplan. Weiters werden das Umweltteam oder das Team zum Audit „berufundfamilie“ koordiniert. In vierteljährlichen Nachhaltigkeits-Jours fixes wird mit mehreren Vorstandsmitgliedern der Fortschritt bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie diskutiert und die weiteren Schritte definiert. Ein Fokus der Nachhaltigkeitsaufgaben ist die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie in Zusammenarbeit mit dem Top-Management.
14 Die Festlegung der Ziele für die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt durch den Vorstand der BKS Bank in Abstimmung mit den Führungskräften, der Abteilung Risikocontrolling und dem ESG-Management-Team. Der Fortschritt der Zielerreichung und der Status der Nachhaltigkeitsaktivitäten wird vom ESG-Management-Team im Nachhaltigkeits-Jour fixe an den Vorstand berichtet, der diese Themen wiederum mit dem Aufsichtsrat erörtert.
15
Nachhaltigkeitsorganisation der BKS Bank
Alle neu ernannten Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrates durchlaufen einführende Schulungen, zusätzlich werden für Mitglieder, die besondere Kenntnisse besitzen müssen, Schulungsmaßnahmen festgelegt, welche ehestmöglich, jedoch spätestens ein Jahr nach Antritt der Position umgesetzt werden. So umfasst beispielsweise die Basisschulung für neue Aufsichtsratsmitglieder Einführungen in das Geschäftsmodell, die Unternehmensstruktur, die Governance, die wesentlichen Risiken sowie relevante gesetzliche Bestimmungen. Nachhaltigkeitsbezogene Themen werden im Rahmen der regelmäßigen Fit & Proper-Schulungen vermittelt. 2025 lag der Schwerpunkt der Schulungen auf den EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken, den Themen Green Washing und Green Claims und der internen Governance.
16 Der Nominierungsausschuss überprüft im Zuge der jährlichen Reevaluierung die Fit-&-Proper-Konformität der Aufsichtsratsmitglieder und berücksichtigt die im abgelaufenen Jahr erfolgten Weiterbildungen. Das Schulungsprogramm soll dabei sicherstellen, dass in allen Leitungs- und Aufsichtsorganen ausreichende Sachkenntnisse zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der BKS Bank vorhanden sind. Das sind vor allem Kenntnisse zu Risikomanagement und ESG-Risiken, Unternehmensorganisation, Governance und Kontrolle und ein Verständnis der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell der BKS Bank.
17Eine Übersicht über die jährlich durchgeführten/besuchten Schulungen pro Mitglied der Aufsichts- und Leitungsorgane wird ebenfalls dem Nominierungsausschuss vorgelegt.
Für die Eignung der Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen ist der Vorstand verantwortlich, für jene der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Nominierungsausschuss.
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Gemäß der Nachhaltigkeitsorganisation erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung des ESG-Management-Teams an den Vorstand. In den Nachhaltigkeits-Jours fixes wird quartalsweise über die Fortschritte bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele und über regulatorisch relevante Entwicklungen berichtet. Der Vorstand wiederum berichtet anlassbezogen dem Aufsichtsrat im Rahmen der quartalsweise stattfindenden Aufsichtsratssitzungen über wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte und damit verbundene Auswirkungen, Risiken und Chancen. Diese Themen werden im Jour fixe besprochen und bei Entscheidungen berücksichtigt.
18, 19Neben dem Aufsichtsrat beschäftigen sich verschiedene Ausschüsse ebenfalls mit Aspekten und Fragestellungen rund um Nachhaltigkeit (vgl. Corporate Governance Bericht):
• Nachhaltigkeitsausschuss: Befassung mit den wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen der BKS Bank und Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Überwachung der Umsetzung und laufenden Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie
• Prüfungsausschuss: Prüfung des Lageberichts (nichtfinanzielle Berichterstattung erstmalig im Rahmen des Lageberichts) und des Corporate Governance Berichts
• Risikoausschuss: Überwachung der Umsetzung der Risikostrategie einschließlich der ESG-Risiken
• Vergütungsausschuss: Bemessung der Höhe der variablen Bezüge der Mitglieder des Vorstandes einschließlich des nachhaltigkeitsbezogenen Vergütungsanteils
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Berichtszeitraum in den einzelnen Organen behandelt wurden.
20Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, die behandelt wurden
Standard | IRO | Nachhaltigkeits-Jour fixe | Vorstand, Direktions- und Abteilungsleitungen | Aufsichtsrat |
E1 - Klimawandel | Klimaschutz | ● | ● | ● |
| Anpassung an den Klimawandel | ● | ● | ● |
| Energie | ● | ● | ● |
E4 - Veränderung der Bodennutzung/ Bodenversiegelung | Biodiversitätsverlust | ● | | ● |
S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens | Mitarbeiterbindung und Entwicklung | ● | ● | ● |
| Arbeitsumfeld und Unternehmenskultur | ● | ● | ● |
S4 - Verbraucher und Endnutzer | Soziale Inklusion | ● | ● | ● |
G1 - Unternehmensführung | Unternehmenskultur | ● | ● | ● |
| Korruption und Bestechung | | | ● |
| | | | |
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Vergütung Vorstand
Die Vergütungspolitik des Vorstandes orientiert sich an den Werten Nachhaltigkeit, Stabilität, Sicherheit und Glaubwürdigkeit. Sie setzt Anreize zur aktiven Entwicklung und Umsetzung der Strategie, zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung sowie zur Vermeidung unverhältnismäßiger Risiken. Interessen von Aktionärinnen und Aktionären, Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden und weiteren Anspruchsgruppen werden ausgewogen berücksichtigt. Die Vergütung steht in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage der BKS Bank und orientiert sich an Verantwortungsbereich, Beitrag zum Geschäftserfolg sowie an branchenüblichen Standards vergleichbarer Unternehmen.
21 Berücksichtigt ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen fixen und variablen Vergütungsbestandteilen. Der fixe Bestandteil setzt sich aus dem Grundbezug und den Nebenleistungen inklusive Sachbezügen zusammen. Zur Bemessung der variablen Vergütungsbestandteile wurden insgesamt vier Leistungskategorien festgelegt: finanzielle Leistungskriterien, Risikokriterien, individuelle Leistungskriterien je Vorstandsmitglied sowie vier nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Diese sind
22:
• ISS ESG-Rating: Erreichen bzw. Halten des Prime Status
• Volumen nachhaltiger Produkte: mehr als EUR 200 Mio. Neuvolumen jährlich
• EMAS-Zertifizierung: positives Auditergebnis
• Fluktuationsrate: kleiner 9% (abweichend von S1-6 ohne Berücksichtigung von Pensionseintritten)
Die Nachhaltigkeitsziele sind im Vergütungssystem des Vorstandes gleich hoch wie die finanziellen Kriterien und die Risikokriterien gewichtet, und zwar mit jeweils 30%.
Ein Teil der variablen Vergütung wird rückgestellt, um unter anderem zu gewährleisten, dass unternehmerische Entscheidungen nachhaltig und langfristig positiv auf die Entwicklung der Bank wirken und nicht der kurzfristigen Gewinnoptimierung dienen.
23Die Leistungsbeurteilung der Vorstandsmitglieder erfolgt jährlich durch die Mitglieder des Vergütungsausschusses. Die Auszahlung variabler Vergütungen erfolgt nur, wenn dies angesichts der Finanzlage der BKS Bank tragbar ist.
24 Vergütung Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine fixe jährliche Vergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen. Diese werden jeweils von der Hauptversammlung beschlossen. Außerdem werden Barauslagen, die durch die Aufsichtsratsfunktion entstanden sind, abgegolten. Es gibt keine variable leistungsbezogene Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie keine aktienbezogene Vergütung. Die Auszahlung erfolgt nach der Entlastung durch die Hauptversammlung für das betreffende Geschäftsjahr. Die vom Betriebsrat entsandten Mitglieder erhalten keine Vergütung. Die Richtlinie für die Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der BKS Bank AG und der aktuelle Vergütungsbericht sind auf der Website verfügbar.
25GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Unter Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sind Verfahren zu verstehen, mit denen tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit ermittelt, verhindert oder verringert werden und darüber Rechenschaft abgelegt wird. Die nachfolgende Tabelle verweist auf jene Abschnitte der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, in denen auf die Kernelemente der Sorgfaltspflicht Bezug genommen wird.
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
26
| | |
| Abschnitt | Fundstelle in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung |
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | ESRS 2 | GOV-2 |
| SBM-1 |
| SBM-3 |
b)Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | ESRS 2 | SMB-2 |
| IRO-1 |
ESRS S1 | S1-2 |
ESRS S4 | S4-2 |
c)Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | ESRS 2 | SBM-3 |
| IRO-1 |
d)Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | ESRS E1 | E1-1 |
| E1-3 |
ESRS S1 | S1-1 |
| S1-4 |
ESRS S4 | S4-1 |
| S4-4 |
ESRS G1 | G1-1 |
| G1-3 |
e)Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | ESRS E1 | E1-4 |
ESRS S1 | S1-4 |
| | |
GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgen das Risikomanagement und die internen Kontrollen gemäß der in der BKS Bank etablierten Systeme (vgl. „Unabhängige Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements“). Dabei wird die Risiko-Governance durch das risikobasierte, interne Kontrollsystem ergänzt.
Strategie
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Als Universalbank bietet die BKS Bank Privat- und Firmenkunden eine umfassende Produktpalette an: Kontodienstleistungen, Finanzierungen, Vorsorge-, Spar- und Veranlagungsprodukte, Zahlungsverkehr, Versicherungen sowie kompetente Beratung. Das Marktgebiet umfasst in Österreich vorwiegend Kärnten, die Steiermark, Niederösterreich, Wien und das Burgenland. International ist die BKS Bank in Slowenien, Kroatien und der Slowakei aktiv. In Österreich und Slowenien ist sie als klassische Universalbank positioniert, während in der Slowakei und Kroatien keine Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Leasinggesellschaften werden in allen Märkten betrieben, zusätzlich wird auch in Serbien Leasing angeboten. Ergänzend bietet BKS Bank Connect eine digitale Bank, die Kundinnen und Kunden anspricht, die ihre Bankgeschäfte überwiegend digital erledigen möchten, dabei aber persönliche Beratung schätzen.
27Anzahl der Beschäftigten nach Geschäftsgebiet
28
| | | |
Personen | 2023 | 2024 | 2025 |
Gesamt | 1.146 | 1.160 | 1.138 |
Österreich | 851 | 854 | 839 |
Slowenien | 155 | 166 | 162 |
Kroatien | 85 | 83 | 81 |
Slowakei | 46 | 47 | 47 |
Serbien | 6 | 7 | 9 |
Italien* | 3 | 3 | n. a. |
| | | |
* Das italienische Tochterunternehmen ist nicht mehr Teil des Konsolidierungskreises.
Gemäß IFRS
8 Geschäftssegmente wird die Geschäftstätigkeit der BKS Bank im vorliegenden Bericht auf vier Segmente aufgeteilt: Firmenkunden, Privatkunden, Financial Markets und Sonstiges. Die Segmentergebnisse werden im Konzernlagebericht, in den Notes und dem Anhang offengelegt.
29Nachhaltigkeit und Qualität bilden die Grundlage der strategischen Ausrichtung und des langfristigen wirtschaftlichen Erfolgs der BKS Bank. Das spiegelt sich auch in der Unternehmenskultur wider, die von verantwortungsbewusstem Handeln geprägt ist und nachhaltiges Wirtschaften in allen Geschäftsbereichen fördert. Auf dieser Basis wurden die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, aus denen die bis 2025 definierten Nachhaltigkeitsziele abgeleitet sind:
E – Umwelt- und Klimaschutz
Nachhaltigkeit verstehen wir als Innovationstreiber für unser Produktangebot.
• Emission weiterer Green Bonds
• Einführung eines neuen grünen Sparproduktes, das das Österreichische Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte trägt
• Integration des Themas Biodiversität in die Nachhaltigkeitsstrategie der BKS Bank
• Neuausrichtung des „Natur & Zukunft-Kontos mit dem Fokus auf „Biodiversität“
• Erhöhung des Volumens von nachhaltigen Produkten in der Vermögensverwaltung der BKS Bank in Österreich und Slowenien
Wir streben Klimaneutralität an.
• Umsetzung der Vorgaben der Green Finance Alliance
• Entwicklung eines Übergangsplans für den Klimaschutz zur Erreichung der wissenschaftsbasierten Klimaziele in den verschiedenen Portfolios
Wir entwickeln unsere Immobilien zu Blue Buildings.
• Abschluss der ÖGNI-Zertifizierungen für die Projekte in Villach „Parkblick“, in der Villacherstraße in Klagenfurt und in Mattersburg
• Weiterführung des Projekts und ÖGNI-Zertifizierung Villach Hauptplatz
• Um- und Ausbau der Klagenfurter Liegenschaften Baumbachplatz und Kreuzbergl nach ÖGNI-Vorgaben
• Ausbau der Solarstromerzeugung durch Photovoltaikausbau auf Dächern eigener Liegenschaften
• Energieoptimierung durch Erneuerung der haustechnischen Anlagen in zwei großen Objekten in Klagenfurt
S – Gesellschaftliches und soziales Engagement
Nachhaltigkeit verstehen wir als Innovationstreiber für unser Produktangebot.
• Emission von Social und Sustainability Bonds
• Erhöhung des Stiftungskapitals der Du & Wir-Stiftung
Wir wertschätzen unsere Mitarbeitenden und bieten zukunftsorientierte Chancen für berufliche und persönliche Weiterentwicklung.
• Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Zertifizierungen als familienfreundliches Unternehmen sowie im Zuge der betrieblichen Gesundheitsförderung in Österreich, Slowenien und Kroatien
• Durchführung des Jahresprogramms „Durch die Bank gesund“ mit dem Schwerpunkt „Bewegung und Ernährung“ in allen Marktgebieten
• Fortführung der Kampagne zum Sichtbarmachen der Diversität der BKS Bank-Mitarbeitenden
• Positiver Abschluss des „Employer Branding“-Projekts zur Stärkung unserer Positionierung am Arbeitsmarkt
• Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, die aus der Mitarbeiterbefragung des Vorjahres hervorgegangen sind
Unsere Mitarbeitenden sind Multiplikatoren für Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung.
• Durchführung von zumindest einem Corporate Volunteering pro Land
• Mindestens fünf Informationsveranstaltungen zu Nachhaltigkeitsthemen mit unseren Expertinnen und Experten
Wir engagieren uns in Netzwerken der Verantwortung.
• Durchführung von TRIGOS Steiermark
• Organisation von mindestens zwei Veranstaltungen mit respACT oder anderen Nachhaltigkeitsorganisationen
• Durchführung von Corporate Volunteering-Projekten gemeinsam mit Kooperationspartnern
Wir tragen dazu bei, die Chancengleichheit in der Gesellschaft zu erhöhen.
• Fortführung des Sponsorings von Kärntner in Not sowie Unterstützung des Caritas Lerncafés in Spittal an der Drau
• Fortführung der Sponsorings der kulturellen Leuchttürme Kärntens: Carinthischer Sommer, Stadttheater Klagenfurt, Tage der deutschsprachigen Literatur
• Durchführung von Kundenveranstaltungen über nachhaltiges Wirtschaften
G – Governance
Wir streben eine Vorreiterrolle in Sachen Nachhaltigkeit an.
• Erfolgreiche Nachhaltigkeitsratings und Mitgliedschaft im VÖNIX-Index
• Durchführung der EMAS-Zertifizierung
• Re-Zertifizierung als Green Brand in der Slowakei
• Umsetzung der Anforderungen aus der Taxonomie-Verordnung weiter vorantreiben
• Aufbau eines unternehmensweiten Stakeholdermanagements
Eine gute Governance ist Bestandteil unseres täglichen Tuns.
• Umsetzung der CSRD und Erfüllung der neuen Offenlegungsanforderungen
• Noch bessere Verankerung der ESG-Faktoren im Risikomanagement
• Laufende Weiterbildung unserer Mitarbeitenden in Sachen Compliance, Antikorruption, AML und Datenschutz
• Umfassende Behandlung der ESG-Themen im Aufsichtsrat
• Weiterentwicklung und Stärkung der ESG-Organisation
Wir arbeiten für und investieren in ein gesundes und langfristiges Wachstum.
• Einführung neuer nachhaltiger und digitaler Bankprodukte
• Erhöhung des Volumens nachhaltiger Bankprodukte
• Stärkung unserer Positionierung als verantwortungsbewusster Bankpartner bei älteren Menschen, der Fridays-for-Future-Generation, gesundheitsbewussten Menschen und Unternehmerfamilien
• Realisierung des Verbesserungspotenzials, das in der EFQM-Beurteilung
31 identifiziert wurde
Mit exzellenter Beratung begeistern wir unsere Kunden.
• Umsetzung des in der Kundenzufriedenheitsanalyse erkannten Verbesserungsbedarfs
Das größte Potenzial zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele über alle Länder und Kundengruppen hinweg liegt im Kredit- und Investitionsgeschäft. Das spiegelt sich auch in den Science-based Targets wider, deren ambitionierteste Ziele das Immobiliengeschäft im Privat- und Geschäftskundenbereich betreffen.
32Aufgrund der engen Verflechtung der Nachhaltigkeitsstrategie mit der Geschäftsstrategie berühren etliche strategische Ziele Nachhaltigkeitsaspekte oder wirken sich auf diese aus. Dies trifft besonders in den Themenbereichen „Arbeitskräfte des Unternehmens“, „Klimaschutz und Klimawandel“, „Qualität“ und „Produktentwicklung“ zu. Die wichtigsten Herausforderungen betreffen dabei sicherlich die eigenen Mitarbeitenden und die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele. Relevant in diesem Zusammenhang sind Umstrukturierungen im Vertrieb, die mit Jänner 2026 in Kraft treten, Folgeprojekte aus dem „Employer Branding“-Projekt, das 2025 abgeschlossen wurde, und klimaseitig die Verfolgung und Erreichung der gesetzten Science-based Targets.
33Die aktualisierte Nachhaltigkeitsstrategie der BKS Bank, die die Nachhaltigkeits-
agenden in den Jahren 2026 bis 2030 bestimmen wird, baut auf den Ergebnissen und Fortschritten der bisherigen Strategie auf. Die bestehenden Ziele und Handlungsfelder werden weiterverfolgt und im Einklang mit regulatorischen und strategischen Anforderungen fortgeführt.
Wertschöpfungskette der BKS Bank
Zur Darstellung der Wertschöpfungskette der BKS Bank im Rahmen des bestehenden Geschäftsmodells wurde diese in drei Teilbereiche gegliedert. Die hierfür erforderlichen Informationen wurden aus verschiedenen internen und externen Quellen erhoben:
34• Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Nutzung vorhandener Informationen über bereitgestellte Ressourcen und Dienstleistungen
• Eigene Geschäftstätigkeiten: Analyse der Organisationsstruktur und der Prozesse laut Prozesslandkarte
• Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Analyse der Produkte und Dienstleistungen
Diese Informationen zur Wertschöpfungskette sollen ein besseres Verständnis der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der BKS Bank ermöglichen. Transparenz in Bezug auf Risiken und Chancen unterstützt fundierte Entscheidungen und fördert die Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen zur nachhaltigen Gestaltung von Produkten, Dienstleistungen und Investitionen.
35Vorgelagerte Tätigkeiten
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette umfasst insbesondere die Beschaffung von Energie, Investitionsgütern, IT‑Infrastruktur, Dienstleistungen sowie Büro- und Verbrauchsmaterialien. Auch Mobilitätsaktivitäten, wie die An- und Abreise der Mitarbeitenden, Dienstreisen oder die Fahrten von Kundinnen und Kunden zu den Filialstandorten, zählen zu vorgelagerten Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten können durch Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen zum Klimawandel beitragen und wirken sich zudem auf die Ressourcennutzung, die Kreislaufwirtschaft sowie auf Arbeits- und Sozialstandards aus.
Tätigkeiten in der BKS Bank
Die Wertschöpfung der BKS Bank entsteht im Wesentlichen durch die Entwicklung, Bereitstellung und den Vertrieb von digitalen und analogen Bank- und Finanzprodukten. Zu den im eigenen Betrieb ausgeführten Tätigkeiten zählen insbesondere das Betreiben von Filialen und Betriebsstätten, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien sowie die Erbringung von bankinternen Service- und Unterstützungsleistungen.
Wesentliche Inputfaktoren für diese Tätigkeiten sind das Know-how und die Kompetenz der Mitarbeitenden, eine leistungsfähige Filial- und IT-Infrastruktur sowie Investitionen in digitale Transformation und Prozessautomatisierung. Maßnahmen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Diversitäts- und Inklusionsmanagement sowie betriebliche Gesundheitsförderung tragen maßgeblich zur langfristigen Leistungsfähigkeit und Resilienz der Organisation bei.
Nachgelagerte Tätigkeiten
Die nachgelagerten Tätigkeiten umfassen wirtschaftliche Aktivitäten, die durch die Nutzung von Finanzprodukten und
‑dienstleistungen ermöglicht oder beeinflusst werden. Dazu zählen insbesondere Projekte und Maßnahmen, wie die Errichtung und Modernisierung von Produktions- und Energieanlagen, der Bau sozialer Einrichtungen sowie Investitionen in den Gesundheits-, Bildungs- und Immobiliensektor. Ebenso gehören dazu Vermögensbildung, finanzielle Vorsorge und andere Formen der Kapitalanlage.
Die Ausgestaltung von Produkten sowie Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen beeinflussen die ökologische und soziale Ausrichtung der von Kundinnen und Kunden umgesetzten Projekte und Unternehmen. Dadurch können in der nachgelagerten Wertschöpfungskette sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Klima, Ressourcen, Arbeits- und Menschenrechte sowie die regionale Wertschöpfung entstehen.
36Wertschöpfungskette der BKS Bank
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Engagement bedeutet aktive Einflussnahme, um das Verantwortungsbewusstsein der Kapitalmarktakteure für ESG-Themen zu schärfen. Vor dem Hintergrund dieses Verständnisses von Engagement werden auch weitere Zielgruppen, wie etwa Dienstleister und Lieferanten, mit einbezogen. Die Engagement-Strategie verfolgt dabei einen konstruktiven Dialog mit Stakeholdern, um nachhaltiges Wachstum zu unterstützen und die Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu fördern.
Als Interessenträger bzw. Stakeholder werden alle Personen, Gruppen, Organisationen oder Institutionen verstanden, die von Entscheidungen der BKS Bank wirtschaftlich oder sozial betroffen sind oder ein Interesse daran haben. Wesentliche Stakeholder sind in der nachfolgenden Tabelle angeführt:
37Überblick über den Engagementprozess
| | |
Stakeholdergruppen | Vertreter | Engagement |
Eigentümer | Beteiligungen, Aktionäre | |
-im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung |
|
|
Mitarbeitende | | •Empowerment durch Schulungen |
|
• Regelmäßige Mitarbeiterbefragungen |
Kunden | Privatkunden, Firmenkunden, öffentliche Hand | |
|
|
•Regelmäßige Erhebung der Kundenzufriedenheit |
Geschäftspartner | Kooperationen, Berater, Zertifizierungsstellen, Lieferanten, Tochtergesellschaften | •Regelmäßiges Engagement im Rahmen von Kooperationen |
Weitere Stakeholder | Aufsichtsrat, Green Finance Alliance, Aufsichtsbehörden, Gesetzgeber, branchenspezifische Interessenvertretungen, NGOs, Medien | |
-Anfragebeantwortung durch die Kommunikationsabteilung im Rahmen der externen Unternehmenskommunikation |
-Publikationen über die Homepage |
| | |
Für den Dialog mit den einzelnen Stakeholdergruppen wurden unterschiedliche Instrumente genutzt. Im Rahmen des ESG-Dialogs wurden zusätzlich zielgruppenspezifische Formen des Engagements definiert, die sich einerseits an den „Three Goals“ der Climate Action 100+ anlehnen, andererseits aber auch die besonderen Anforderungen der einzelnen Kundengruppen und die jeweiligen Möglichkeiten der BKS Bank berücksichtigen.
38Die Einbeziehung der Interessenträger bezweckt – neben der Erfüllung der Informationsbedürfnisse der einzelnen Stakeholdergruppen – schlussendlich die Umsetzung und Erreichung der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsziele.
39 Die Ergebnisse aktiver Formen der Einbeziehung, wie zum Beispiel Mitarbeiter- und Kundenbefragungen, finden direkte Berücksichtigung in der Ableitung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen. Anderer Formen der Einbeziehung, die sich auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele auswirken, werden indirekt im Rahmen der Nachhaltigkeitsorganisation berücksichtigt.
40Bei der Bewertung der Auswirkungen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche Interessenträger eingebunden (vgl. IRO-1, 53 b iii). Ebenso wurden deren Interessen im Rahmen der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht berücksichtigt (vgl. GOV-4, 32). Dadurch ist es möglich, die wichtigsten Interessen und Standpunkte nachzuvollziehen.
41 Im Rahmen des viermal jährlich stattfindenden Nachhaltigkeits-Jour fixe wird der Vorstand über die Interessen und Standpunkte betroffener Interessenträger informiert. Darüber hinaus werden wesentliche Nachhaltigkeitsthemen, einschließlich Stakeholderbelange, regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats behandelt.
42SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
In der folgenden Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der BKS Bank sowie deren Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell wendet die BKS Bank die in ESRS
1 definierten Fristigkeiten für die kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonte an.
43 Gesamthaft werden sie als Betrachtungszeitraum bezeichnet. Um den Informationsgehalt zu erhöhen und ein besseres Verständnis zu ermöglichen, wurden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Teil zusammengefasst.
Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen der BKS Bank in allen drei ESG-Bereichen identifiziert: Im Umweltbereich stehen der Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, der Energieverbrauch sowie die direkten Ursachen des Biodiversitätsverlusts im Mittelpunkt. Im sozialen Bereich liegen die Schwerpunkte auf fairen und sicheren Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie der sozialen Inklusion von Verbrauchern und Endnutzern. Bei der Unternehmensführung konzentrieren sich die wesentlichen Themen auf eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur sowie auf die Prävention von Korruption und Bestechung.
44 Darüber hinaus ergaben sich keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr.
45Entlang der Wertschöpfungskette haben diese Themen unterschiedliche Relevanz und beeinflussen das aktuelle Geschäftsmodell sowie die zukünftige strategische Ausrichtung in unterschiedlichem Maß. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette und im eigenen Betrieb wurden vor allem soziale und Governance-bezogene Auswirkungen identifiziert. Sie sind für die eigenen Geschäftsprozesse relevant, etwa im Umgang mit Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern. Hier bietet die aktuelle strategische Ausrichtung der BKS Bank in Verbindung mit den entsprechenden Richtlinien Möglichkeiten, negative Auswirkungen und Risiken zu verringern und positive Auswirkungen sowie Chancen gezielt zu fördern. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette treten vor allem umweltbezogene IROs auf, insbesondere im Zusammenhang mit Finanzierungen und Investments. Die verantwortungsbewusste Finanzierungs- und Investitionspolitik der BKS Bank kann die Transformation hin zu umweltbewusstem Verhalten unterstützen und dadurch negative Auswirkungen und Risiken mindern. Ergänzt wird diese Ausrichtung durch eine 2025 erfolgte, grundlegende Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie, die Erstellung eines Übergangsplans für den Klimaschutz und nachfolgend die Entwicklung einer Engagementstrategie, die die Nachhaltigkeitsausrichtung weiter unterstützt.
46Die identifizierten Risiken hatten im Berichtsjahr keine nennenswerten Effekte auf Finanzlage, Ertragslage oder Zahlungsströme. Da sie im Vergleich zu den sonstigen bankbetrieblichen Risiken unverhältnismäßig geringe Schadenspotentiale aufweisen, ist davon auszugehen, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken auch im kommenden Berichtsjahr eine untergeordnete Rolle spielen werden. Darüber hinaus werden diese Risiken aktiv im Risikomanagement der BKS Bank miteinbezogen und gesteuert.
47Die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells der BKS Bank in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wird auf vielfältige Weise sichergestellt und durch eine enge Verzahnung von Geschäfts-, Risiko- und Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt. Die Basis des Erfolges ist dabei die seit vielen Jahren verfolgte Wachstumsstrategie, die auf Rentabilität und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Das Wachstum konzentriert sich mittlerweile weniger auf die Erweiterung von Standorten, sondern darauf, neue Geschäftsfelder zu erschließen und Ressourcen noch effizienter einzusetzen. Neue Chancen werden dabei vor allem in den beiden Zukunftsthemen Digitalisierung und Nachhaltigkeit gesehen. Die Resilienz dieser strategischen Ausrichtung wird durch ein umfassendes Risikomanagement sichergestellt. Dieses basiert auf Risiko- und Ertragsbewertungen, Stresstests sowie Szenario- und Resilienzanalysen, wobei ESG-Risiken integrativ in die bestehenden Risikoarten eingebettet sind (vgl. Risikomanagement; Resilienzanalyse).
48Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die identifizierten, wesentlichen Themen und ihre Ausprägung entlang der Wertschöpfungskette:
E1 – Klimawandel
Klimaschutz
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz ergeben sich durch die Emissionen, die durch die Geschäftstätigkeit der BKS Bank emittiert werden und dadurch negative Folgen für die globale Erwärmung haben.
49„Treibhausgasemissionen aus der eigenen Geschäftstätigkeit“ resultieren vor allem aus Mitarbeiteran- und -abreise, Fuhrpark und Heizkosten. Sie werden von der BKS Bank als physisches, chronisches Risiko eingestuft, das sich aus den Kosten ergibt, die aufgewendet werden müssen, um die direkten Treibhausgasemissionen weiter zu reduzieren. Nach eigener Einschätzung handelt es sich um ein tatsächliches Risiko, das über den betrachteten Zeitraum konstant bleiben dürfte.
„Finanzierte Emissionen“ umfassen jene CO2-Emissionen, die von Krediten und Veranlagungsprodukten verursacht werden. Sie sind somit eine wesentliche Auswirkung von Finanzinstituten. Finanzierte Emissionen betreffen ausschließlich die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Sie haben durch die Emission von Treibhausgasen tatsächliche negative Auswirkungen, die über den Betrachtungszeitraum als konstant eingeschätzt werden.
Das Kerngeschäft eines Finanzinstituts besteht in der Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten, die mittelbar oder unmittelbar mit der Emission von Treibhausgasen verbunden sind. Nichtsdestotrotz bekennt sich die BKS Bank zu wissenschaftsbasierten Klimazielen, die an einem 1,5-Grad-Pfad ausgerichtet sind. Unterstrichen wird diese Ausrichtung durch die Mitgliedschaft in der Green Finance Alliance, deren Kriterienkatalog bindend ist. Für den eigenen Betrieb ist darüber hinaus die Umsetzung und laufende Überprüfung des Umweltmanagementsystems EMAS von großer Bedeutung. Im Rahmen des dadurch angestoßenen kontinuierlichen Verbesserungsprozesses werden laufend Verbesserungsmaßnahmen definiert und umgesetzt.
Mit Hilfe dieser strategischen Ausrichtung soll die Dekarbonisierung der Assetklassen gemäß Science-based Targets – sowohl im Finanzierungs- als auch im Investmentbereich – erreicht werden. Je nach Assetklasse wurden unterschiedliche Reduktionsziele bis 2030 festgelegt, die die Emissionsintensität besonders im Energie- und Immobilienportfolio auf ein 1,5-Grad-Ziel anpassen sollen. Die Ausschlusskriterien für fossile Energieträger betreffen sämtliche emissionsrelevante Geschäftsfelder der BKS Bank und tragen so unabhängig von den Science-based Targets zu einer Reduzierung der finanzierten Emissionen bei.
Anpassung an den Klimawandel
Die Anpassung an den Klimawandel hat vielfältige direkte wie indirekte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der BKS Bank. Auswirkungen, Risiken und Chancen ergeben sich aus der Behebung der akuten Folgen des Klimawandels, der Finanzierung der Anpassung und Kosten, die sich aus geänderten regulatorischen Anforderungen ergeben.
„Finanzierung von Aktivitäten, die die Anpassung an den Klimawandel und die Transition unterstützen“ betreffen die nachgelagerte Wertschöpfungskette, wie zum Beispiel die Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen, Anpassungen von Gebäuden an Hitze, Starkregen oder Sturm oder die Modernisierung von energieintensiven Industrieanlagen. Diese Auswirkungen werden als tatsächlich positiv eingeschätzt; die Wesentlichkeit bezieht sich dabei auf eine mittel- bis langfristige Perspektive.
Das Risiko durch „chronische Wetterereignisse“ betrifft den eigenen Betrieb und wurde als physisches, chronisches Risiko eingestuft, da erhöhte Unternehmenskosten aufgrund eines steigenden Heizungs-, besonders aber Kühlbedarfs in Verbindung mit möglicherweise steigenden Energiekosten vermutet werden. Nach eigener Einschätzung handelt es sich um potenzielles Risiko, das mittel- bis langfristig an Bedeutung zunehmen dürfte.
Das „regulatorische Risiko aufgrund der Anpassung an den Klimawandel“ wird als potenzielles transitorisches, regulatorisches Risiko eingestuft, das nahezu sicher negative finanzielle Auswirkungen auf den eigenen Betrieb der BKS Bank haben und über den betrachteten Zeitraum konstant bleiben dürfte.
Den angeführten Auswirkungen und Risiken wird auf unterschiedliche Weise strategisch entgegengetreten. Zur Förderung der Anpassung an den Klimawandel hat die BKS Bank Positivkriterien definiert, die festlegen, welche Aktivitäten bevorzugt finanziert werden. Ebenso gibt es Konzernziele zur Erhöhung des Anteils nachhaltiger Finanzierungen und der Schaffung weiterer nachhaltiger Produkte.
Die Auswirkungen von chronischen Wetterereignissen werden durch die definierten EMAS-Ziele zur Energieeinsparung mitigiert. Darüber hinaus ist die Umsetzung und laufende Überprüfung des Umweltmanagementsystems EMAS von großer Bedeutung. Im Rahmen des dadurch angestoßenen kontinuierlichen Verbesserungsprozesses werden auch in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel Verbesserungsmaßnahmen definiert und umgesetzt. Weitere Energiesparmaßnahmen und -ziele sind aus der Auditierung gemäß EEffG zu erwarten. Das halbjährlich aktualisierte EMAS-Rechtsregister trägt dazu bei, dass das finanzielle Risiko aufgrund regulatorischer Änderungen minimiert wird bzw. Mitigationsmaßnahmen zeitgerecht eingesteuert werden können.
Energie
Auch die Energiewende mit der Transition von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern hat vielfältige direkte wie indirekte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der BKS Bank. Hier steht als positive Auswirkung vor allem die Finanzierung der Transition im Vordergrund.
Die Auswirkungen durch die „Transition zu erneuerbaren Energien“ betreffen die nachgelagerte Wertschöpfungskette und werden als tatsächlich positiv eingeschätzt. Die Wesentlichkeit bezieht sich dabei auf eine mittel- bis langfristige Perspektive.
Die BKS Bank führte im Rahmen der Resilienzanalyse
• Stresstests im Zusammenhang mit Hitze, Dürre und Transitionsrisiken und
• Szenarioanalysen zu sechs unterschiedlichen Klimaszenarien mit einem Zeithorizont bis 2050 sowie Assessments zur Betroffenheit durch ESG- und Klimarisiken
durch. Bei dieser Resilienzanalyse liegt der Fokus im Kundengeschäft, insbesondere im Finanzierungsgeschäft. Die Analyse umfasst jeweils das gesamte Kundenportfolio.
51Die Resilienzanalysen betreffend das Riskassessment erfolgen, ebenso wie die Klimaszenarioanalysen, im jährlichen Zyklus, während Stresstests vierteljährlich durchgeführt werden. Die Analyse der Klimaszenarien erfolgte dabei erstmals im Dezember 2024.
52Im jährlichen Riskassessment wird der Einfluss von Klimarisiken auf die in der Bank identifizierten Risikoarten untersucht und qualitativ bewertet. Das Stresstesting erfolgt über ein extern zugekauftes System, wobei der erwartete Verlust des Kreditportfolios in Anlehnung an den EZB-Stresstest ermittelt wird. Dabei wird auf Inputfaktoren von externen Quellen sowie die Parametrisierung des EZB-Klimastresstests 2022 abgezielt.
Bei den Klimaszenarien wurden Szenarioanalysen im Zusammenhang mit dem Erreichen oder Verfehlen von Klimazielen, z. B. dem Erreichen des 1,5-Grad-Zieles bis zum Jahr 2050, ermittelt. Die Klima-
szenarien basieren auf den Szenario-Inputparametern des NGFS (Network of Central Banks and Supervisors for Greening the Financial System) und wurden im Impairment-Loss-Modell (gemäß IFRS 9) zur Ermittlung der Szenarioergebnisse integriert und es wurde ein Stresstesting zum ICAAP etabliert.
Die Ergebnisse des Riskassessments sowie Stresstests, aber auch der Szenarioanalysen zeigen keinen wesentlichen negativen Einfluss auf die Bank und ihr gegenwärtiges Geschäftsmodell. Die Risikoeinschätzung als „gering“ ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Umgang mit ESG-Risiken, aber auch die Perspektive auf die Chancen, die sich durch den zunehmenden Fokus auf die Nachhaltigkeit im Allgemeinen ergibt, sowie die tiefgreifende Integration der Nachhaltigkeitsstrategie ins Geschäftsmodell im Management der Bank gut etabliert sind.
53E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts
Immobilienfinanzierungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells. Mit der Finanzierung von Bauprojekten ist in den meisten Fällen Bodenverbrauch verbunden. Durch Bodenversiegelung und auch die damit verbundene Fragmentierung von ökologischen Lebensräumen besteht das Risiko für einen Verlust an Biodiversität. Während die BKS Bank bei eigenen Bau- und Umbauprojekten darauf achtet, den Bodenverbrauch möglichst gering zu halten bzw. sogar weitere naturnahe Flächen zu schaffen, gibt es bei der Finanzierung von Immobilienprojekten in der nachgelagerten Lieferkette aktuell keine Kriterien, um einerseits den Verbrauch von Bodenflächen zu reduzieren und andererseits die Nutzung von bereits versiegelten Flächen zu forcieren oder ihre Entsiegelung zu fördern.
Der Biodiversitätsverlust, der durch die „Landnutzungsänderungen“ in der Wertschöpfungskette der BKS Bank verursacht wird, wird kurz- und mittelfristig als tatsächliche negative Auswirkung angesehen. Langfristig könnte das Ausmaß der Auswirkungen durch Bewusstseinsbildung und allgemeine Änderungen in der Landnutzung (Flächenwidmung, Begrenzung der Versiegelung, Übergang zu einer verdichteten Bauweise) leicht zurückgehen.
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
Die wesentlichen Auswirkungen der BKS Bank auf die eigenen Arbeitskräfte wurden zur besseren Übersicht in „Mitarbeiterbindung und Entwicklung“ sowie „Arbeitsumfeld und Unternehmenskultur“ gegliedert.
Mitarbeiterbindung und -entwicklung
Die Mitarbeiterbindung in einem Unternehmen wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Die Personalstrategie der BKS Bank fokussiert in diesem Bereich auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Entlohnung und Weiterentwicklung. Sie trägt dadurch zur Förderung von Chancengleichheit, zur Steigerung von Mitarbeiterzufriedenheit und ‑motivation sowie zur langfristigen Bindung der Belegschaft bei. Hochwertige Weiterbildungsangebote stehen dabei allen Mitarbeitenden unabhängig von Alter oder Qualifikation offen und umfassen auch persönlichkeitsbildende Maßnahmen.
Folgende wesentliche Auswirkungen wurden identifiziert:
Ein „fairer Arbeitgeber“, der seinen Mitarbeitenden durch die Möglichkeit einer zeitlich flexiblen Gestaltung des Arbeitsverhältnisses erlaubt, Beruf und Familie möglichst reibungslos miteinander zu verbinden, wird als tatsächliche, positive Auswirkung angesehen, die über den Betrachtungszeitraum unverändert wirksam ist. Hingegen werden eingeschränkte Möglichkeiten, die Arbeitserbringung örtlich flexibel zu gestalten, als tatsächliche negative Auswirkung betrachtet, da sie beispielsweise keine Rücksichtnahme auf Betreuungspflichten oder Belastungen durch das tägliche Pendeln zum Arbeitsplatz nehmen. Daraus ergeben sich wiederum negative Auswirkungen auf die Arbeitgeberattraktivität. Ohne Gegensteuern wird diese Auswirkung langfristig an Wesentlichkeit zunehmen.
„Faire Entlohnung“ wird als tatsächliche, positive Auswirkung eingestuft, die zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden beiträgt. Durch freiwillige Sozialleistungen, ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und die Leistungen der Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung können Mitarbeitende zusätzlich unterstützt werden. Ein weiterer wichtiger Faktor dabei ist es, Mitarbeiterinnen den Schritt von Teilzeit in Richtung Vollzeit zu erleichtern.
Während der Einfluss einer diskriminierungsfreien Lohnstruktur über den Betrachtungszeitraum hin als konstant eingeschätzt wird, dürfte der Einfluss von Maßnahmen zur Reduktion des Gender Pay Gap vor allem kurz- und mittelfristig relevant sein. Wichtig sind dabei Maßnahmen, die Mitarbeiterinnen den Schritt von Teilzeit in Richtung Vollzeit erleichtern und solche, die den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen. Durch diese Maßnahmen sollte der Einfluss des Gender Pay Gaps langfristig abnehmen.
Eine fundierte Karriereplanung mit einer großen Auswahl an „Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten“ wirkt sich tatsächlich positiv auf Mitarbeitermotivation und Potenzialausschöpfung der Mitarbeitenden aus und ermöglicht daher auch eine hohe Anzahl an internen Besetzungen von Führungskräften. Die Auswirkung wird über den gesamten Betrachtungszeitraum als positiv bewertet, die auf mittel- und langfristige Sicht stärker positiv spürbar sein dürfte.
Arbeitsumfeld und Unternehmenskultur
In Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Prinzipien des UN Global Compacts herrscht in der BKS Bank Chancengleichheit für alle Beschäftigten unabhängig von Alter, Geschlecht, Ethnie, religiöser Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder körperlicher Beeinträchtigung. Orientierung für eine gute Zusammenarbeit geben das Leitbild, die Werte und der Code of Conduct.
Im Rahmen der Chancengleichheit setzt die BKS Bank auf die Förderung von Diversität und auf hochwertige Weiterbildung. Die von der Diversity-Beauftragten initiierte LGBTQIA+ Business Resource Group schafft ein inklusives Arbeitsumfeld, in dem Mitarbeitende ihr volles Potenzial entfalten können. Diversitätsaspekte werden zudem gezielt im Recruiting und in der Führungskräfteentwicklung berücksichtigt, um die Vielfalt in den Teams zu erhöhen.
Gemeinsam schaffen diese Konzepte ein Arbeitsumfeld, das faire Entwicklungschancen für alle bietet, die Leistungsfähigkeit sichert und den Mitarbeitenden aktive Teilhabe ermöglicht.
Die Förderung von „Diversität“, die den Mitarbeitenden ermöglicht, ihre Potenziale besser auszuschöpfen, die positive Identifikation mit dem Arbeitgeber erhöht und das Erreichen von neuen Zielgruppen von Mitarbeitenden werden als tatsächliche, positive Auswirkungen eingeschätzt, deren Ausmaß über den Betrachtungszeitraum konstant bleiben dürfte.
Die Folgen der „Einbindung der Mitarbeitenden“, zum Beispiel durch Mitarbeiterbefragungen, werden als tatsächliche, positive Auswirkungen eingestuft, da das erfolgreiche Einbringen eigener Ideen und die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen einerseits die Motivation der Mitarbeitenden erhöht und andererseits zu einem produktiven Arbeitsumfeld beiträgt. Die Bedeutung dieser Auswirkung wird über den Betrachtungszeitraum unverändert wesentlich bleiben.
Die Maßnahmen im Bereich „Gesundheit und Sicherheit“, wie zum Beispiel Impfaktionen, betriebliche Gesundheitsförderung und ein Beratungsangebot bei psychischer Belastung, dienen dazu, ein gesundheitsförderndes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, und wirken dadurch positiv auf den Erhalt der Gesundheit der Mitarbeitenden sowie auf die Leistungsfähigkeit ein. Über den betrachteten Zeitraum wird diese Auswirkung als konstant wesentlich eingestuft.
S4 – Verbraucher und Endnutzer
Soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Die BKS Bank strebt gesellschaftliche und soziale Nachhaltigkeit im Kerngeschäft an. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf dem Produkt- und Serviceangebot für ältere Menschen, auf der Finanzierung von gemeinnützigen Wohnbauprojekten und der Errichtung von medizinischen Nahversorgungszentren. Zugleich kommt der nächsten Generation eine hohe Bedeutung zu. Mit dem Taschengeldkonto und dem Jugendkonto werden Kinder und Jugendliche an den verantwortungsvollen Umgang mit Geld herangeführt. Altersdiskriminierung im Bankwesen – von Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten bis hin zu Herausforderungen beim Online-Banking – kann ältere Menschen benachteiligen. Ziel ist es, solchen Diskriminierungen entgegenzuwirken und ein barrierefreies Bankumfeld zu schaffen, das zugänglich und nutzbar für alle Altersgruppen ist. Das Filialnetz und die umfassende Beratungskompetenz fördern zusätzlich ein Umfeld, das die finanzielle Gesundheit und Unabhängigkeit älterer Menschen unterstützt und erhält.
Der „Zugang zu Dienstleistungen“, der diskriminierungs- und barrierefrei möglichst vielen Menschen Zugang zu Bankgeschäften ermöglicht, wird als tatsächliche, positive Auswirkung betrachtet, die über den Betrachtungszeitraum unverändert wirksam ist.
G1 – Unternehmensführung
Unternehmenskultur
Für Finanzinstitute sind eine gute interne Governance, eine umfassende Compliance mit Gesetzen, Regulatorien und Richtlinien sowie eine gelebte Verantwortung für Produkte und Services prägende Faktoren für den langfristigen Erfolg. Compliance-Management, Datenschutzrichtlinien und das interne Kontrollsystem sollen sicherstellen, dass alle Gesetze, aufsichtsrechtlichen Vorschriften und sonstigen externen und internen Regeln erfüllt werden.
Eine „Governance“, die Transparenz schafft und Beschwerdemechanismen implementiert hat, führt einerseits dazu, dass den Interessenträgern Ziele, Strategien und Positionierung bekannt sind, während Beschwerdemechanismen das Risiko von Missverhalten verringern und Verbesserungen induzieren können. Diese Auswirkung wird als tatsächliche, positive Auswirkung betrachtet, die über den Betrachtungszeitraum unverändert höchste Wesentlichkeit hat.
Korruption und Bestechung
In der BKS Bank ist ein BWG- und WAG-Compliance-Office eingerichtet. Im Rahmen des WAG-Compliance wird insbesondere geprüft, ob alle Vorschriften im Zusammenhang mit dem Kapitalmarkt beachtet werden. Dies betrifft z. B. den Umgang mit Insiderinformationen, die korrekte Kennzeichnung von Marketinginformationen oder das Einhalten von Sperrfristen. Das Compliance-Office zeichnet auch für die Antikorruptionsregelungen und die diesbezüglichen Kontrollmaßnahmen verantwortlich.
Umfassende Richtlinien, die die Durchsetzung von Vorgaben sicherstellen, Verfahren, Managementansätze oder Strategien zur Verhinderung von Korruption und Bestechung, risikominimierende Maßnahmen bei Geschäftstätigkeiten mit Branchen, die erhöhtes Korruptions- oder Bestechungsrisiko aufweisen, sind dabei ein Kernelement.
Die Auswirkung der strikten Einhaltung von „AML- und Compliance-Richtlinien“, wird als tatsächlich positiv eingeschätzt, weil sie auch zur Vermeidung anderer Risiken, wie etwa Reputationsrisiken, dient. Durch die Ablehnung kontroversieller Geschäftsbeziehungen wird mittelbar auch ein positiver Effekt zur Achtung der Menschenrechte erzielt. Im Betrachtungszeitraum wird keine Veränderung erwartet.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Erläuterung der angewandten Methoden und Annahmen
54Der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde 2024 gemäß der in ESRS 2 definierten Vorgaben durchgeführt. Dabei wurde der gesamte Konsolidierungskreis berücksichtigt (vgl. „Konsolidierungskreis“ und SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette). Die Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit auf nachhaltigkeitsrelevante Themen hat, wurden aus einer Inside-Out-Perspektive betrachtet, während entsprechende Risiken und Chancen für die BKS Bank aus einer Outside-In-Perspektive beurteilt wurden.
Dazu wurden interne Workshops abgehalten, bei denen die identifizierten, möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen einzeln besprochen und bewertet wurden. Die Bewertung der Auswirkungen einerseits und der Risiken und Chancen andererseits wurde getrennt voneinander vorgenommen, wobei zuerst die möglichen Auswirkungen und danach die Risiken und Chancen beurteilt wurden. Die Ergebnisse wurden zusammengefasst und daraus die wesentlichen Themen anhand der festgelegten Wesentlichkeitsgrenzen abgeleitet.
In den folgenden beiden Abschnitten werden die Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben, wie sie 2024 durchgeführt wurden. Es ist geplant, das Ergebnis dieser Analyse jährlich zu überprüfen und bei relevanten Systemänderungen, zumindest aber alle drei Jahre, eine Neubewertung durchzuführen.
Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der Auswirkungen
55Die BKS Bank analysiert und überwacht wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bereits seit mehr als zehn Jahren, etwa im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie oder des Umweltmanagements. Die dabei identifizierten Themen bilden gemeinsam mit den in den ESRS behandelten Nachhaltigkeitsaspekten die Grundlage für die Formulierung von möglichen Auswirkungen, die die BKS Bank auf ihr Umfeld hat.
Um einen weiteren Blickwinkel auf die Auswirkungen zu erhalten, die durch finanzierte Tätigkeiten verursacht werden, wurde das Kreditportfolio (2023) mit dem von den Vereinten Nationen entwickelten Tool UNEP FI-ESRS
56 analysiert, und zwar sowohl der Firmen- als auch der Privatkundenbereich. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden, ebenso wie die Ergebnisse der Bewertung der Umweltaspekte aus der EMAS-Umwelterklärung, bei der abschließenden Bewertung der Auswirkungen in Workshops durch interne Fachleute und Spezialisten berücksichtigt.
Bei der Bewertung selbst wurde zwischen positiven und negativen Auswirkungen unterschieden. Jede identifizierte Auswirkung wurde daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich oder nur mit eingeschränkter Wahrscheinlichkeit auftritt. Bei allen Auswirkungen wurden Ausmaß und Umfang eingeschätzt, bei negativen Auswirkungen zusätzlich noch die Unabänderbarkeit, d. h. es wurde beurteilt, ob und in welchem Umfang negative Auswirkungen behoben werden könnten. Im Falle von Auswirkungen, die einen negativen Einfluss auf die Menschenrechte haben, wurde dem Schweregrad der Auswirkung Vorrang gegenüber der Eintrittswahrscheinlichkeit eingeräumt und entsprechend in der Bewertung berücksichtigt.
Als Universalbank schließt die Produktpalette Finanzierungen, Förderberatung und Leasinggeschäfte für Unternehmen sowie Kontodienstleistungen, Vorsorge-, Spar- und Veranlagungsprodukte für Privatkunden ein. Ein Fokus auf Klein- und Mittelunternehmen und Privatkunden ermöglicht aufgrund des hohen Diversifizierungsgrades, das Risiko von nachteiligen Auswirkungen gering zu halten. Darüber hinaus werden viele mögliche, nachteilige Auswirkungen durch das Einhalten von Ausschlusskriterien grundsätzlich vermieden. Zur Beurteilung der Folgen der Geschäftstätigkeit wurden Auswirkungen betrachtet, die sich entlang der Wertschöpfungskette ergeben. Aufgrund der Charakteristik der Wertschöpfungskette eines Finanzinstituts nimmt die Beurteilung der nachgelagerten Aktivitäten besonderen Raum ein. In der Analyse der Auswirkungen wurde das Kreditportfolio in den einzelnen Ländern des Geschäftsgebiets gemäß NACE-Codes analysiert, wobei jeweils die 50 relevantesten NACE-Codes pro Land berücksichtigt wurden.
57Um ein besseres Verständnis der Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften zu erhalten, wurden stellvertretend Gespräche mit verschiedenen interessierten Stakeholdern durchgeführt. Als Interessenträger wurden unter anderem zu Umweltthemen Vertreter der Green Finance Alliance und das BKS Bank-interne EMAS-Umweltteam oder zu den Anliegen der Arbeitskräfte des Unternehmens der Betriebsrat befragt. Dabei wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die von der BKS Bank im Rahmen der oben angeführten Prozesse identifiziert wurden, besprochen und die Stakeholder um ihre Einschätzung dazu gebeten. Zusätzlich wurden sie ersucht, die Vollständigkeit der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen zu bewerten und gegebenenfalls nicht erkannte Themen anzugeben. Die Ergebnisse der Stakeholdereinbindung wurden bei der finalen Abstimmung der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Ein Überblick über allgemeine Verfahren zur Einbindung von Interessenvertretern findet sich im Abschnitt SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger.
58Die Analyse betrachtet sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen, unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ spürbar werden. Tatsächliche Auswirkungen wurden in Hinblick auf Ausmaß und Umfang bewertet, potenziellen Auswirkungen wurde zusätzlich eine Eintrittswahrscheinlichkeit zugeordnet. Bei negativen Auswirkungen wurde darüber hinaus die Unabänderbarkeit beurteilt. Da sich Auswirkungen im Laufe der Zeit unterschiedlich ausprägen können, wurden sie über einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont betrachtet.
In Abstimmung mit dem Controlling und dem Risikocontrolling wurde der Schwellenwert für wesentliche Auswirkungen so gewählt, dass jene Auswirkungen, die im obersten Drittel der Bewertungsskala rangieren, als wesentlich definiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Auswirkungen, die für Umwelt, soziale Themen und Unternehmungsführung die höchste Relevanz haben, fokussiert berücksichtigt werden. Auf der eingesetzten, sechsstufigen Bewertungsskala wurden somit alle Auswirkungen mit einem Gesamtscore größer 4 als wesentlich bewertet.
59Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der Risiken und Chancen
Zur Identifizierung von Risiken und Chancen, die wesentliche finanzielle Effekte haben oder haben können, wurden nachhaltigkeitsrelevante Aspekte aus einer Outside-In-Perspektive betrachtet. Dabei wurden sowohl die in den themenbezogenen ESRS behandelten Aspekte als auch jene berücksichtigt, die sich aus dem Geschäftsmodell der BKS Bank ergeben. Um die damit verbundenen, möglichen finanziellen Risiken und Chancen im Kontext der BKS Bank einschätzen zu können, wurden Workshops mit internen Fachleuten aus den Bereichen Controlling und Risikocontrolling durchgeführt. Bei dieser Bewertung wurde die Variabilität der Auswirkungen über einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont berücksichtigt. Ebenso wurden bereits identifizierte, wesentliche Auswirkungen hinsichtlich ihrer finanziellen Risiken oder Chancen beurteilt.
60Bei der Bewertung der Risiken und Chancen wurden die Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schweregrad der Auswirkung auf einer sechsstufigen Skala bewertet. Der Schweregrad wurde dabei in Stufen von „1
-
kein Risiko/keine Chance“ bis hin zu „6
-
Extremereignis/exzellente Chance“ bewertet, wobei die höchste Stufe einer absoluten finanziellen Auswirkung von mehr als EUR
100
Mio. entspricht. Zusätzlich wurde beurteilt, ob es sich um physische oder transitorische Risiken
/
Chancen handelt und – falls zuordbar – ob sich diese auf die Entwicklung des Unternehmens, die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, den Cashflow, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten auswirken.
61Generell werden Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, darunter im Speziellen Klimarisiken, im Risk-Assessment beurteilt und in der Risikostrategie verankert. Die Priorisierung der Risiken folgt der Risikoeinschätzung des jährlichen Risk-Assessments. Dabei werden die Nachhaltigkeitsrisiken nach denselben Gesichtspunkten bewertet wie andere, konzernspezifische Risiken. Auch ESG-induzierte Risiken werden gemäß ihrem finanziellen Impact berücksichtigt.
Die eingesetzten Instrumente zur Risikobewertung umfassen das Risk-Assessment, Stresstests, ESG-bezogene Soft Facts im Rating und die Berücksichtigung von standortbezogenen Klimarisiken bei der Schätzung von Kreditwerten.
62Die Berücksichtigung von ESG-Risiken ist integraler Bestandteil der Kreditvergabe und der zugehörigen Kontrollverfahren.
63Die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt innerhalb der Steuerung der einzelnen Risikoarten der BKS Bank. Die risikopolitischen Grundsätze zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und im Speziellen von klimabezogenen Risiken beziehen sich auf die unterschiedlichen Steuerungsebenen und Risikokategorien und orientieren sich an den Grundsätzen und Anforderungen aus den „Good practices for climate-related and environmental risk management“ der EZB
64, den „Principles for the effective management and supervision of climate-related financial risks“ des BCBS
65 sowie dem „FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“.
66, 67Das Monitoring der finanziellen Risiken erfolgt im Rahmen des Risikomanagements, das in die Gesamtbankstrategie integriert ist. Die Geschäftsstrategie wird jährlich dem Aufsichtsrat präsentiert und die daraus abgeleitete Risikostrategie im Risikoausschuss erörtert und dem Plenum des Aufsichtsrates zur Kenntnisnahme vorgelegt. Darüber hinaus wird dem Aufsichtsrat in den vierteljährlichen Sitzungen über die aktuelle Risikosituation berichtet.
68Verwendete Input-Parameter
69In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen betrachtet, die im gesamten Geschäftsgebiet auftreten können. Dabei konnte auf bereits früher durchgeführte Analysen zurückgegriffen werden, z.
B. auf eine im Jahr 2020 durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse. Auch die Analysen und Bewertungen im Rahmen der EMAS-Zertifizierung wurden berücksichtigt. Um die Auswirkungen der durch die BKS Bank finanzierten Aktivitäten besser zu verstehen, wurde das Kreditportfolio (2023) analysiert. Auch interne Analysen der finanzierten Emissionen und deren Verteilung auf die einzelnen ÖNACE-Sektoren wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Zur Einschätzung der Auswirkungen auf Luftschadstoff-Emissionen wurde das „Dashboard Luftschadstoff-Emissionen und Luftqualität in Österreich“
70 herangezogen.
Verfahren im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum
Im Berichtsjahr wurde die bestehende doppelte Wesentlichkeitsanalyse einer Evaluierung unterzogen. Dazu wurden nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen im Rahmen des jährlichen Risk-Assessments evaluiert. Zusätzlich wurden die 2024 identifizierten Auswirkungen mit der aktualisierten Kontext- und Umweltaspektanalyse im Rahmen von EMAS abgeglichen. Bei diesen Analysen wurden keine wesentlichen Abweichungen zur bestehenden Wesentlichkeitsanalyse identifiziert. Daher gibt es im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum keine Änderungen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Im Rahmen der Anpassung an die geplanten Änderungen der Berichtsstandards wird die Wesentlichkeitsanalyse im kommenden Jahr grundlegend überarbeitet werden.
71E1 IRO-1
Beschreibung des Prozesses zur Identifizierung klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen der BKS Bank, insbesondere durch Treibhausgasemissionen, setzen sich zusammen aus den Emissionen durch den eigenen Betrieb und jenen, die entlang der Wertschöpfungskette und durch finanzierte Tätigkeiten entstehen. Bei der Identifizierung und Bewertung der klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen der BKS Bank wurde somit zwischen Auswirkungen durch den eigenen Betrieb und jenen, die sich aus den Aktivitäten in der Wertschöpfungskette ergeben, unterschieden.
Für die Identifizierung der
Auswirkungen wurden die Kontextanalyse des EMAS-Umweltmanagementsystems und die bereits implementierten Offenlegungsempfehlungen nach TCFD
72 herangezogen. Die anhand dieser Grundlagen identifizierten Auswirkungen wurden mit den Nachhaltigkeitsaspekten gemäß ESRS
1, AR 16 abgeglichen.
73Zur Unterstützung der Bewertung der Auswirkungen, die nachgelagert durch die Finanzierungsaktivitäten der BKS Bank entstehen, wurde das Kreditportfolio analysiert.
Die auf diese Art und Weise identifizierten Auswirkungen wurden in internen Workshops mit Experten aus den Bereichen Risikomanagement und Controlling bewertet. Zusätzlich wurden bei den klimabezogenen Auswirkungen Kolleginnen und Kollegen aus dem EMAS-Umweltteam und Vertreter der Green Finance Alliance des BMK als Stakeholder miteinbezogen.
Zur Identifizierung der Auswirkungen auf den Klimawandel, insbesondere durch Treibhausgasemissionen, wurden folgende für die BKS Bank relevanten Themenbereiche analysiert: Emissionen durch den eigenen Betrieb, d. h. Scope 1-, 2- und 3-Emissionen sowie die finanzierten Emissionen in der Wertschöpfungskette, mit besonderem Fokus auf emissionsrelevante Branchen, wie z. B. Landwirtschaft und Fischerei, Herstellung von Waren, Abfallentsorgung, Bergbau, Bau und Dienstleistungserbringung.
Ebenso wurden mögliche positive Auswirkungen durch Finanzierungsaktivitäten bewertet, hier insbesondere von jenen, die dem Klimaschutz dienen, sowie die Finanzierung von Aktivitäten in der Wertschöpfungskette, die die Anpassung an den Klimawandel unterstützen, wobei vor allem auf die Verringerung von THG-Emissionen, den verringerten Energiebedarf, die langfristige Nutzbarkeit durch entsprechende Heiz- und Kühlsysteme, die generelle Mitigation von Klimarisiken, aber auch die Ermöglichung von generellen Aktivitäten, die das Mitigieren von Klimarisiken zum Ziel haben, fokussiert wurde.
Alle Standorte der BKS Bank wurden einer Klimarisikoanalyse unterzogen, um standortbezogene Klimarisiken für die Geschäftstätigkeit zu identifizieren. Bei Finanzierungen prüft die Bank auch die hinterlegten Sicherheiten auf klimabezogene Risiken. Bei der Vergabe von Firmenkrediten werden Ausschlusskriterien für fossile Energieträger angewendet. Diese fördern den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und verhindern Finanzierungen, die den Klimawandel beschleunigen. Neben der Förderung der Transition helfen diese Kriterien auch, klimabezogene Geschäftsrisiken zu bewerten und zu berücksichtigen.
74Die Bank hat verschiedene Einflussfaktoren analysiert, um klimabedingte, physische Risiken im eigenen Betrieb sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu identifizieren. Dabei wurden auch klimabedingte Gefahren untersucht, die durch steigende Treibhausgasemissionen verstärkt werden. Zudem wurden die Auswirkungen auf Vermögenswerte und die Geschäftstätigkeit der BKS Bank bewertet. Dabei wurde eine Risikoklassifizierung vorgenommen und die physischen Risiken und die Anfälligkeit für physische Risiken in akute und chronische Auslöser unterteilt. Hier wurde in der Bewertung nach Schweregrad, Eintrittswahrscheinlichkeit und Zeithorizont differenziert. Bei schwerwiegenden Ereignissen oder Extremereignissen wurden die finanziellen Auswirkungen auf die Entwicklung, die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln und Kapitalkosten berücksichtigt.
Die Untersuchung der Risiken, aber auch der Betroffenheit folgt zum einen der Analyse zum Schweregrad des Risikos und zum anderen der Betroffenheit durch die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Insbesondere untersucht wurden negative finanzielle Effekte infolge von
• Treibhausgasemissionen durch das eigene Unternehmen oder die Wertschöpfungskette,
• chronischen wetterbezogenen Ereignissen aufgrund des Klimawandels,
• Ausfällen der Energieversorgung.
Die BKS Bank verfügt mit Climcycle über ein System, mit dem physische Risiken und die Betroffenheit der Kundinnen und Kunden analysiert werden können. Dabei werden Scorewerte auf Basis von Branchencodes, aber auch des Standorts ermittelt. Darüber hinaus werden über Stressszenarien die Auswirkungen von Extremereignissen, wie Flutkatastrophen oder übermäßiger Hitze, ermittelt. Weiters werden regelmäßig physische Risiken im Riskassessment der Bank eingeschätzt, wobei hier das Hauptaugenmerk auf die Betroffenheit sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit, aber auch den erwarteten Eintrittszeitraum gelegt wird. In einer internen Betroffenheitsanalyse wurden auch die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Betroffenheit durch Extremwetter, Umweltverschmutzung, physischen Klimawandel und den Verlust an Biodiversität eingeschätzt. Weiters schätzt die BKS Bank seit mehreren Jahren mit Hilfe von Soft Facts ein, inwiefern Kundinnen und Kunden von klimabedingten Risiken betroffen sind.
75Die Risiken wurden über kurz-, mittel- und langfristige Horizonte eingeschätzt. Bei der Beurteilung des Schweregrads der physischen Risiken wurde sowohl die jeweilige Fristigkeit als auch die durchschnittliche Laufzeit der Finanzierungen berücksichtigt.
76Für die eigenen Filialstandorte und den Bestand an Immobiliensicherheiten des Kundenportfolios in Österreich wurde jeweils eine Klimarisikoanalyse durchgeführt. Bei den einzelnen chronischen und akuten Klimagefahren wurden jene herausgegriffen, die für das überprüfte Gebiet von Relevanz sind und messbare Risiken bergen, nämlich Vegetationsperiode, Hitzetage, Starkniederschlag, Niederschlagsintensität, Kühlgradtage, Heizgradtage und Tautage. Das eingesetzte Klimarisikomodell-Rating nutzt als Grundlage die Daten von CLIMAMAP (Climate Change Impact Maps), die verschiedene Klimaszenarien bis zum Jahr 2100 abbilden. Für die Analyse wurde mit dem Emissionsszenario RCP4.5 (Representative Concentration Pathway) ein mittleres Klimaszenario herangezogen. Die Geschäftstätigkeit des Kunden bzw. der Kundin wird für die Abbildung des Stresstests über den jeweiligen Branchencode und eine mögliche Gefährdung der Vermögenswerte über den Standort berücksichtigt. Die Klimarisikoanalyse wird aktualisiert bzw. erneut durchgeführt, wenn es zu Änderungen der relevanten Parameter kommt.
77Die BKS Bank bewertet die Betroffenheit des Kundenportfolios hinsichtlich physischer Risiken nach den Szenarien der NGFS
78. Dabei werden über die unterschiedlichen Szenarien nach dem Lifetime-Modell die Auswirkungen auf die erwarteten Verlustbeträge ermittelt. Weiters berücksichtigen wir das Ergebnis der Analyse im Stresstestingprogramm beim ökonomischen Kapitalbedarf der Risikotragfähigkeitsanalyse des ICAAPs.
79Zur Identifizierung
klimabedingter Übergangs- bzw. transitorischer Risiken und Chancen im eigenen Unternehmen und entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurde eine umfassende Analyse verschiedener Einflussfaktoren durchgeführt. Diese dient der Ermittlung klimabedingter Gefahren, die mit der globalen Erwärmung einhergehen, sowie der Bewertung der Auswirkungen auf Vermögenswerte und die Geschäftstätigkeit der BKS Bank. In diesem Kontext wurde eine differenzierte Risikoklassifizierung vorgenommen. Die transitorischen Risiken wurden in Bezug auf ihre Herkunft aus Technologie, Marktpreis, regulatorischen Änderungen oder Reputationsverlusten unterteilt. Bei der Bewertung dieser Risiken wurden die Dimensionen Schweregrad, Eintrittswahrscheinlichkeit und Zeithorizont berücksichtigt. Im Falle schwerwiegender Geschehnisse oder von Extremereignissen wurden die potenziellen finanziellen Auswirkungen auf die Unternehmensentwicklung, die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln sowie die Kapitalkosten eingehend analysiert.
80Insbesondere untersucht wurden finanzielle Effekte infolge von
• politischen oder gesetzlichen Anpassungen
• technischen Anpassungen
• Anpassungen des Marktes
Hinsichtlich der Überprüfung, ob Vermögenswerte und Geschäftstätigkeit physischen Übergangsrisiken ausgesetzt sind oder sich daraus Chancen ergeben, wurde über die Eintrittswahrscheinlichkeit und Fristigkeit des Eintritts differenziert geprüft. Dabei wurden relevante klimabezogene Übergangsereignisse in Anlehnung an die TCFD-Klassifizierung berücksichtigt.
81Die Anfälligkeit für physische Übergangsrisiken bzw. die Möglichkeit des Eintritts einer Chance wurde über den Schweregrad und die Fristigkeit differenziert bewertet.
82Die BKS Bank hat sich 2023 zu Science-based Targets bekannt und seit 2024 auch validierte Klimaziele, die im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5
Grad stehen. Diese Ziele wurden bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.
83Geschäftstätigkeiten und zugehörige Vermögenswerte, die nicht vereinbar mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft sind oder deren Übergang erhebliche Anstrengungen erfordert, wurden in Zusammenhang mit Kundenforderungen qualitativ in die Einschätzung der Wesentlichkeitsanalyse miteinbezogen.
84Die Ergebnisse des Riskassessments, Stresstests und der Szenarioanalysen zeigen keine wesentlichen, negativen Auswirkungen auf die Bank und ihr aktuelles Geschäftsmodell. Die Risikoeinschätzung, die sich aus den Riskassessments und Klimastresstests ergibt, wird als „gering“ eingestuft. Daher werden klimabezogene Annahmen in den Abschlüssen nicht berücksichtigt. Sehr wohl aber finden sie Niederschlag in der Risikotragfähigkeit und der Limitsetzung für die Gestaltung der Portfolien.
85E2 IRO-1
Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf E2 „Umweltverschmutzung“
Im Rahmen der Analyse tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung wurde die eigene Geschäftstätigkeit sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette betrachtet. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Auswirkungen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Dabei wurde eine Analyse des Kreditportfolios aus sämtlichen Märkten mit UNEP-FI besonders berücksichtigt. Die Auswirkungen in Hinblick auf Umweltverschmutzung durch den eigenen Betrieb wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bewertet.
86 Um ein besseres Verständnis der direkten Auswirkungen im Bereich Umweltverschmutzung auf betroffene Gemeinschaften zu erhalten, wurden Stakeholdergespräche mit der Green Finance Alliance und dem BKS Bank-internen EMAS-Umweltteam durchgeführt. Zur Vorgehensweise siehe IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
87Als Universalbank hat die BKS Bank ein breit gestreutes Kredit- und Investmentportfolio. Es beinhaltet auch die Finanzierung von bzw. Investitionen in Aktivitäten, die sich negativ auf die Qualität von Luft, Boden und Wasser auswirken. Positive Auswirkungen können hingegen durch die Finanzierung von Projekten erzielt werden, die der Verminderung der Umweltverschmutzung dienen. Dies wären etwa die Finanzierung von Abwasserreinigungsanlagen oder Altlastensanierungen. Ebenso wirken sich Aktivitäten, die das Unternehmen zur Reduktion seiner eigenen THG-Emissionen setzt, positiv auf die Umweltverschmutzung aus, da diese Maßnahmen in vielen Fällen auch mit einer verringerten Emission von Luftschadstoffen einhergehen.
Sowohl die Portfolioanalyse mittels UNEP-FI als auch die eigene Bewertung der identifizierten möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung haben im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse keine Wesentlichkeit dieses Standards für die BKS Bank ergeben.
88E3 IRO-1
Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen
Als Finanzinstitut mit ausschließlichem Bürobetrieb an den Filialstandorten ergeben sich durch die eigene Tätigkeit und die vorgelagerte Wertschöpfungskette der BKS Bank keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen. Daher wurde auch auf eine tiefergehende Überprüfung der eigenen Assets verzichtet. Um potenzielle Auswirkungen innerhalb der nachgelagerten Wertschöpfungskette zu beurteilen, wurde eine Analyse des Kreditportfolios aus sämtlichen Märkten mit UNEP-FI durchgeführt.
89 Aufgrund der geringen direkten Auswirkungen im Bereich Wasser- und Meeresressourcen wurden keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt.
90Trotz der erwarteten positiven Auswirkungen von Finanzierungen, die die Effizienz der Wassernutzung erhöhen oder die Abwasserbehandlung verbessern, ergab sowohl die Portfolioanalyse mit UNEP-FI als auch die eigene Bewertung der möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, dass dieser Standard für die BKS Bank keine Wesentlichkeit aufweist.
91E4 IRO-1
Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse durch interne Fachleute und Spezialisten bewertet. Auch die Ergebnisse der Bewertung der biodiversitätsrelevanten Umweltaspekte aus der EMAS-Umwelterklärung wurden einbezogen. Ebenso wurde die Natur als stiller Stakeholder durch Experteninterviews mit Vertretern der Green Finance Alliance berücksichtigt.
Bei der Identifizierung und Bewertung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und auf Ökosysteme wurde die Lage der 63 Filialen der BKS Bank berücksichtigt, die sich zum größten Teil in innerstädtischen Bereichen befinden. Die Wertschöpfungskette wurde in ihrer Gesamtheit bewertet, ohne einzelne Branchen oder Regionen explizit einzubeziehen.
92 Auch die Abhängigkeiten von biologischer Vielfalt und Ökosystemen wurden für den eigenen Betrieb und die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette gesamtheitlich beurteilt. Bei dieser Bewertung wurden auch Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen berücksichtigt, deren Störungen sich insbesondere in der nachgelagerten Wertschöpfungskette bemerkbar machen können.
93 Übergangsrisiken, physische und systemische Risiken wurden nicht gesondert berücksichtigt.
94Die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem eigenen Betrieb wurden durch die Einbindung des EMAS-Umweltteams als Stakeholder berücksichtigt, während Aktivitäten in der Wertschöpfungskette durch einen Stakeholderdialog mit der Green Finance Alliance und durch eine Analyse des Kreditportfolios mittels UNEP-FI bei der Bewertung berücksichtigt wurden. Da durch die Geschäftstätigkeit und Dienstleistungserbringung der BKS Bank lokale Gemeinschaften nicht direkt betroffen sind und auch Ökosystemdienstleistungen nicht wesentlich eingeschränkt werden, wurde auf eine explizite Konsultation betroffener Gemeinschaften verzichtet und diese stattdessen in den Austausch mit den Interessenträgern integriert.
95Die BKS Bank verfügt über keine Standorte, die sich in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität befinden. Beim Umbau oder der Sanierung von Filialstandorten wird – gemäß EMAS-Vorgaben – darauf geachtet, die Umweltleistungen zu verbessern, d.
h. etwa den Flächenverbrauch zu reduzieren oder die gesamte naturnahe Fläche am Standort zu vergrößern.
96Da die durch die BKS Bank finanzierten bzw. durch Investitionen ermöglichten Aktivitäten sehr breit gestreut sind und in diesem Zusammenhang keine spezifischen Gefährdungsszenarien bekannt sind, wurden bislang keine gesonderten Abhilfemaßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt ergriffen.
97E5 IRO-1
Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Auswirkungen, Risiken und Chancen der BKS Bank auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergeben sich vor allem entlang der Wertschöpfungskette und durch finanzierte Tätigkeiten. Relevant ist einerseits die Finanzierung von Aktivitäten, die einen hohen Ressourcenverbrauch aufweisen und andererseits zu vermehrtem Abfallanfall führen. Zur besseren Einschätzung wurde eine Analyse des Kreditportfolios aus sämtlichen Märkten durchgeführt, deren Ergebnis in die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse eingeflossen ist.
98Die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wurden durch eine Konsultation des EMAS-Umweltteams und der Green Finance Alliance erhoben und in der Bewertung berücksichtigt. Eine direkte Konsultation von betroffenen Gemeinschaften wurde nicht durchgeführt.
99Insgesamt wurden die Auswirkungen der BKS Bank auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und die damit verbundenen Risiken und Chancen nicht als wesentlich eingestuft.
G1 IRO-1
Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
Die Identifizierung möglicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung erfolgte wie in IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, insbesondere 53 a-c, beschrieben.
Die Bewertung der identifizierten Themen erfolgte durch Experten aus den Bereichen Compliance und Recht, Human Resources, IT, Controlling und Risikocontrolling. Bei der Bewertung wurden unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und gesellschaftliche Gegebenheiten in den einzelnen Geschäftsgebieten berücksichtigt, ebenso der hohe Grad an Regulierung im Finanzsektor.
IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden als Leitfaden zur Bestimmung der offenzulegenden Informationen herangezogen. Zusätzlich wurde der „Implementation Guide IG3“ der EFRAG genutzt, um die damit verknüpften wesentlichen Angabepflichten zu identifizieren.
100Überdies werden im Folgenden Angaben zu Datenpunkten im ESRS 2 und in den themenbezogenen ESRS gemacht, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B), sowie zu den Anforderungen gemäß den themenbezogenen ESRS, die bei der Berichterstattung über die Angabepflichten im ESRS 2 zu berücksichtigen sind (ESRS 2 Anlage C).
Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU‑Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)
| | | | | | |
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | SFDR-Referenz1 | Säule-3-Referenz2 | Benchmark-Verordnungs-Referenz3 | EU-Klimagesetz-Referenz4 | Seite | Anmerkung |
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission5, Anhang II | | 56 | |
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | 57 | |
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | 62 | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i | Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission6, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | nicht wesentlich |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | nicht wesentlich |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/18187, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | | | nicht wesentlich |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | | | nicht wesentlich |
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14 | | | | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | 106 | |
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g | | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 | | 108 | |
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34 | Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 | | 111 | |
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | 111 | |
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43 | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44 | Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 | | 114 | |
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, Absätze 53 bis 55 | Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 | | 115 | |
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate, Absatz 56 | | | | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | | nicht wesentlich |
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66 | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | | | nicht wesentlich |
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko, Absatz 66 Buchstabe a
ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c | | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko | | | | nicht wesentlich |
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 Buchstabe c | | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten | | | | nicht wesentlich |
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69 | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II | | | nicht wesentlich |
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und ‑verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9 | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS E3-1 Spezielles Konzept, Absatz 13 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14 | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe c | Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29 | Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe b | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | 73 | |
ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe c | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 Buchstabe b | Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | 120 | |
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/ Meere, Absatz 24 Buchstabe c | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS E4-2 Konzepte zur Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe d | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 Buchstabe f | Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 Buchstabe g | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20 | Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 | | | | 127 | |
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | 127 | |
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22 | Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 128 | |
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23 | Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 127 | |
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c | Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 130 | |
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c | Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | 142 | |
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e | Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 142 | |
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe a | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | 143 | |
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe b | Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 143 | |
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 Buchstabe a | Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 143 | |
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a | Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | | | nicht wesentlich |
ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 Buchstabe b | Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18 | Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | | | nicht wesentlich |
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | nicht wesentlich |
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | | | nicht wesentlich |
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | 145 | |
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | | 145 | |
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe d | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | | nicht wesentlich |
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 Buchstabe a | Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | 152 | |
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b | Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | 152 | |
| | | | | | |
1Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 1).
2Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
3Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1).
4Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1).
5Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 1).
6Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19.12.2022, S. 1).
7Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 17).
Angabepflichten sowie Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit den Allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 gelten (ESRS 2 Anlage C)
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Angabepflicht nach ESRS 2 | Entsprechender ESRS-Absatz | Seitenverweis/Fundstelle |
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | ESRS G1 Unternehmensführung (Absatz 5) | |
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | ESRS E1 Klimawandel (Absatz 13) | |
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger | ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens (Absatz 12) | |
| ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Absatz 8) | |
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | ESRS E1 Klimawandel (Absätze 18 und 19) | |
| ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Absatz 16) | |
| ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens (Absätze 13 bis 16) | |
| ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Absätze 9 bis 12) | |
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | ESRS E1 Klimawandel (Absätze 20 und 21) | |
| ESRS E2 Umweltverschmutzung (Absatz 11) | |
| ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen (Absatz 8) | |
| ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Absätze 17 und 19) | |
| ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Absatz 11) | |
| ESRS G1 Unternehmensführung (Absatz 6) | |
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Umweltinformationen
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
Ein wesentliches Ziel der Europäischen Union ist die Förderung und das Lenken von Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte. Einen entscheidenden Beitrag dazu liefert der European Green Deal, der eine Treibhausgasneutralität bis 2050 vorsieht. Vor diesem Hintergrund ist am 12. Juli 2020 die Verordnung (EU) 2020/852 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält Kriterien zur Bestimmung, ob und inwieweit eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der Umweltziele leistet, ohne ein anderes dabei wesentlich zu beeinträchtigen und in Übereinstimmung mit sozialen Mindestschutzmaßnahmen durchgeführt wird. Insgesamt wurden sechs Umweltziele definiert:
• Anpassung an den Klimawandel
• Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
• Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
• Die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
• Der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Die EU-Taxonomie wird durch mehrere delegierte Rechtsakte konkretisiert, die seit 2021 technische Bewertungskriterien und Offenlegungspflichten festlegen und schrittweise auf weitere Umweltziele sowie zusätzliche Wirtschaftsaktivitäten ausgeweitet wurden. Ergänzende Klarstellungen erfolgten 2023 und 2024, während ein im Juli 2025 verabschiedeter delegierter Rechtsakt bestehende Regelungen weiter überarbeitet und ergänzt. Diese Rechtsakte bilden die Grundlage der aktuellen Berichterstattung.
Qualitative Angaben
Nachhaltigkeit spielt in der BKS Bank eine große Rolle und ist fest in ihrer Geschäftsstrategie verankert. Die Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich an den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und den Principles for Responsible Banking des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Als Finanzdienstleister liegen die wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Kerngeschäft - dem Anlage- und Kreditgeschäft sowie den Eigenanlagen. Hier gilt es, Projekte zu unterstützen, die auf erneuerbare Energien, Ressourcen- und Energieeffizienz abzielen. So hat die BKS Bank das Ziel, jährlich EUR 200 Mio. an Neukrediten zu vergeben, die den Kriterien des Sustainable Finance Frameworks der BKS Bank entsprechen. Das Framework orientiert sich insbesondere bei privaten Wohnbaufinanzierungen an den Kriterien der Taxonomie. Dadurch erhofft sich die Bank einen positiven Effekt auf die Green Asset Ratio (GAR).
Die BKS Bank hat für das Geschäftsjahr 2025 den Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ermittelt. Zentrale Berichtsgröße ist die GAR. Sie zeigt das Verhältnis der Vermögenswerte, die im Sinne der EU-Taxonomie als nachhaltig eingestuft werden können, zu den gesamten erfassten Vermögenswerten („Covered Assets“). Für Einzelfallprüfungen wurde das extern zugekaufte Tool „Climcycle“ verwendet.
In der Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden besteht das Bestreben, Bewusstsein für die Bedeutung und die Auswirkungen der Taxonomie zu schaffen. Entsprechend erfolgt die Information im Rahmen von Gesprächen und Veranstaltungen. Die zentrale Schnittstelle zur Kundschaft bilden die Mitarbeitenden der BKS Bank. Diese werden regelmäßig zur Bedeutung der Taxonomie sowie zu den damit verbundenen Veränderungen für das Geschäft geschult. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Taxonomie-Verordnung im Produktgestaltungsprozess ist im standardisierten Produkteinführungsprozess anzugeben, ob eine Innovation den Anteil taxonomiekonformer Geschäfte der BKS Bank erhöhen kann. Jedes neue Bankprodukt durchläuft diesen Prozess.
Taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten in der BKS Bank
Die Vorgangsweise für die Einstufung einer Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie ist zweistufig gegliedert. Ist der Verwendungszweck nicht bekannt oder nicht verlässlich ermittelbar, wird das Geschäft, sofern es gegenüber berichtspflichtigen (Nicht-)Finanzunternehmen besteht, mit veröffentlichten Kunden-KPIs gewichtet einbezogen. Hierfür werden jeweils die letztverfügbaren Daten herangezogen. Ist der Verwendungszweck des Geschäftes bekannt, erfolgt eine Einzelfallprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Es ist zunächst eine Unterscheidung zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität erforderlich. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiefähig, wenn diese innerhalb der delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie beschrieben ist, unabhängig davon, ob sie alle dort festgelegten technischen Bewertungskriterien erfüllt. Berücksichtigt werden sämtliche Risikopositionen gegenüber berichtspflichtigen Unternehmen unter Anwendung der CSRD, Privatpersonen in Bezug auf Wohnimmobilien- und Kfz-Finanzierungen sowie gegenüber öffentlichen Stellen. Sofern eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiefähig klassifiziert wird, ist im nächsten Schritt zu überprüfen, ob diese einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltweltziel leistet, die DNSH-Kriterien („Do No Significant Harm“) erfüllt und unter Einhaltung der Mindestschutzkriterien ausgeübt wird. Sofern alle Kriterien erfüllt werden, wird eine Wirtschaftstätigkeit innerhalb der BKS Bank als taxonomiekonform eingestuft.
Für das Geschäftsjahr 2025 konnte insgesamt ein Anteil von 2,8% auf Umsatzbasis und 3,5% auf Capital Expenditure-Basis (CapEx) als taxonomiekonform eingestuft werden. Dies entspricht einer deutlichen Steigerung gegenüber den Vorjahreswerten (Umsatz 0,7%, CapEx 1,0%) und ist auf eine, im Zuge des Omnibusverfahrens, geänderte Berechnungsmethode zurückzuführen, die zu einer Verkleinerung des Nenners geführt hat. Die Vorjahreswerte nach den neuen Berechnungsvorgaben betragen 2,6% auf Umsatzbasis und 3,5% auf CapEx-Basis. Zur Klassifizierung dient der genaue Projektgegenstand bzw. der Verwendungszweck der Finanzierung. Im Hypothekarbereich werden Verbraucherfinanzierungen berücksichtigt, die für den Bau bzw. den Erwerb sowie die Sanierung von Wohnimmobilien verwendet werden. Eine Unterscheidung und getrennte Darstellung von Schaffung und Erhalt von Wohnraum oder Wohnraumsanierung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, weshalb die Darstellung im Meldebogen zur Gänze in der Position „durch Wohnimmobilien besicherte Kredite“ erfolgt.
Um diese im Sinne der EU-Taxonomieverordnung klassifizieren zu können, wurde mit der Einholung von Energieausweisen bereits im Jahr 2021 gestartet. Die Energieausweisdaten werden im Kernbankensystem der BKS Bank erfasst. Dadurch ist gewährleistet, dass wesentliche Energiekennzahlen den einzelnen Immobilien und in Folge den jeweiligen Krediten zugeordnet werden können.
Finanzierungen, für die Unterlagen verfügbar sind, die eine Überprüfung auf Taxonomiekonformität ermöglichen, werden mit Hilfe von Climcycle auf Taxonomiekonformität geprüft. Sofern diese Prüfung die Einhaltung der erforderlichen SC- und DNSH-Kriterien ergibt, erfolgt die Zuordnung der Finanzierung zu einem oder mehreren Umweltzielen und eine Einstufung als taxonomiekonform.
Sämtliche taxonomierelevante Finanzierungen an berichtspflichtige Unternehmen der Real- und Finanzwirtschaft wurden ohne spezifischen Verwendungszweck eingeräumt bzw. dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Die Verwendung der Erlöse ist unbekannt. Es handelt sich hierbei um große Unternehmen, die bereits zuvor unter der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichtspflichtig waren. Im vorliegenden Bericht sind bereits erhebliche Änderungen aufgrund der Omnibusverfahren zu nichtfinanziellen Offenlegungspflichten zu erkennen. Weitere Änderungen in den kommenden Berichtsjahren können sich aufgrund weiterer angekündigter Überarbeitungen zur Taxonomie ergeben.
Diese Unternehmen wurden innerhalb der BKS Bank anhand ihrer Größenkriterien und bei börsennotierten Unternehmen, Finanzinstituten und Versicherungen auch anhand ihres PIE-Status identifiziert. Die zugehörigen nichtfinanziellen Berichte wurden eingesehen. Für die Berechnung wurde jeweils auf die letztverfügbaren KPIs der Geschäftspartner zurückgegriffen. Es wurden keine Gruppenexposures in den Berechnungen berücksichtigt.
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und -banken, supranationalen Emittenten und Unternehmen, die nicht CSRD-berichtspflichtig sind, sind nicht auf Taxonomiekonformität zu prüfen. Weitere, nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte umfassen das Handelsbuch, kurzfristige Interbankenkredite, Derivate, Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte, sonstige Vermögenswerte (u. a. Waren, Unternehmenswert). Dasselbe gilt für Finanzierungen an öffentliche Institutionen ohne spezifischen Verwendungszweck.
Eine Taxonomieprüfung ist auch für das außerbilanzielle Geschäftsvolumen vorgesehen. Hiervon umfasst sind verwaltete Vermögenswerte und Finanzgarantien. Zur Ermittlung des ökologisch nachhaltigen Anteils wird im Bereich der Finanzgarantien auf veröffentlichte Kundendaten zurückgegriffen.
Die GAR hat derzeit keine Steuerungsrelevanz. Insbesondere die Verfügbarkeit der Daten und die Erfüllung der technischen Kriterien stellen hohe Hürden dar. So sind beispielsweise für viele Finanzierungen Unterlagen, die einen Nachweis für die Erfüllung der technischen Kriterien und dementsprechend für die Taxonomiekonformität liefern würden, kaum verfügbar.
Quantitative Angaben
Die nachfolgenden Tabellen beinhalten die Formulare nach Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 in Hinblick auf die wesentlichen Leistungsindikatoren der BKS Bank.
Für die Zwecke der getrennten Darstellung von Umsatz- und CapEx-Angaben sowie der Unterscheidung von GAR-Bestand und GAR-Zuflüssen wurden die Tabellen entsprechend den Vorgaben dupliziert.
Die KPIs für Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als der Kreditvergabe und Vermögensverwaltung sind für das aktuelle Geschäftsjahr noch nicht zu veröffentlichen. Von der Bewertung der Finanzgarantien und verwalteten Vermögenswerte wurde im Geschäftsjahr 2025 abgesehen, da der Gesamtwert des erzielten Nettoumsatzes aus den Tätigkeiten, die für den jeweiligen KPI erfasst werden, weniger als 10% des Gesamtumsatzes der BKS Bank beträgt.
Da Artikel 325 a, Abs. 1 der CRR erfüllt wird, wird von einer Berechnung der KPI zum Handelsbuch abgesehen. Das Handelsbuch ist aufgrund seines derzeit geringen Umfangs als unwesentlich einzustufen; eine signifikante Ausweitung ist auch für die kommenden Geschäftsjahre nicht vorgesehen.
Die Ermittlung der Kennzahlen erfolgt auf Grundlage des aufsichtlichen Konsolidierungskreises gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Berücksichtigt wird der Bruttobuchwert von finanziellen Vermögenswerten entsprechend der in Anhang V der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 festgelegten Rechnungslegungskategorien. Der Bruttobuchwert ist der Wert vor Abzug von Wertminderungen auf Kredite und Darlehen. Für die Berechnungen wurde auf Definitionen und Ausprägungen gemäß Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) zurückgegriffen.
Erläuterung zu den Offenlegungstabellen
Für die Offenlegung der wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) gemäß Taxonomieverordnung verwendet die BKS Bank die Meldebögen gemäß Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73. Die Meldebögen gemäß Anhang XII sind für das Geschäftsjahr 2025 nicht mehr auszuweisen.
In den Offenlegungstabellen werden bei Bedarf folgende Abkürzungen für die sechs Umweltziele verwendet:
• Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation)
• Anpassung an den Klimawandel: CCA (Climate Change Adaption)
• Umweltverschmutzung: PPC (Pollution Prevention and Control)
• Wasser- und Meeresressourcen: WTR (Water and Marine Resources)
• Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy)
• Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO (Biodiversity and Ecosystems)
Die taxonomiekonformen Positionen zu den Umweltzielen drei bis sechs werden wie im Vorjahr offengelegt.
Durchkreuzte Felder in den Meldebögen bedeuten, dass diese Felder nicht ausgefüllt werden müssen.
Meldebögen für die KPI von Kreditinstituten
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI 2025
Offenlegungsstichtag/-zeitraum t: 31.12.2025 |
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| Gesamtrisikoposition aus taxonomiekonformen Tätigkeiten (in Mio. EUR) | KPI1 (%) | KPI2 (%) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva)3 (%) | Nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)4 (%) | Nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)4 (%) |
umsatzbasiert | CapEx-basiert | umsatzbasiert | CapEx-basiert | | umsatzbasiert | CapEx-basiert |
Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 77,2 | 98,0 | 2,8% | 3,5% | 24,7% | 0,0% | 0,0% |
| | | | | | | | |
| Gesamtrisikoposition aus taxonomiekonformen Tätigkeiten (in Mio. EUR) | KPI1 (%) | KPI2 (%) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva)3 (%) | Nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)4 (%) | Nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)4 (%) |
umsatzbasiert | CapEx-basiert | umsatzbasiert | CapEx-basiert | | umsatzbasiert | CapEx-basiert |
Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 13,4 | 13,1 | 3,9% | 3,8% | 20,3% | 0,0% | 0,0% |
| Handelsbuch | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| Finanzgarantien | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| Verwaltete Vermögenswerte | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| Gebühren- und Provisionserträge5 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| | | | | | | | |
1 Basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei.
2 Auf Grundlage des CapEx-KPI der Gegenpartei.
3 % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken.
4 Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2026/73.
5 Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM.
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI 2024
Offenlegungsstichtag/-zeitraum t: 31.12.2024 |
| Gesamtrisikoposition aus taxonomiekonformen Tätigkeiten (in Mio. EUR) | KPI1 (%) | KPI2 (%) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva)3 (%) | Nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)4 (%) | Nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)4 (%) |
umsatzbasiert | CapEx-basiert | umsatzbasiert | CapEx-basiert | | umsatzbasiert | CapEx-basiert |
Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 65,6 | 90,4 | 2,6% | 3,5% | 22,8% | 0,0% | 0,0% |
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| Gesamtrisikoposition aus taxonomiekonformen Tätigkeiten (in Mio. EUR) | KPI1 (%) | KPI2 (%) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva)3 (%) | Nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)4 (%) | Nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)4 (%) |
umsatzbasiert | CapEx-basiert | umsatzbasiert | CapEx-basiert | | umsatzbasiert | CapEx-basiert |
Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 12,0 | 11,4 | 5,3% | 5,0% | 18,5% | 0,0% | 0,0% |
| Handelsbuch | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| Finanzgarantien | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| Verwaltete Vermögenswerte | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| Gebühren- und Provisionserträge5 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| | | | | | | | |
1 Basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei.
2 Auf Grundlage des CapEx-KPI der Gegenpartei.
3 % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken.
4 Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2026/73.
5 Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR – Bestand (basierend auf dem Umsatz-KPI)
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Offenlegungsstichtag/-zeitraum t: 31.12.2025 |
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Bestand Mio. EUR | Gesamtbrutto-buchwert | Davon taxonomiefähig | Davon taxonomie-konform | | Nicht bewertete Risikopositionen | |
Aufschlüsselung nach Umweltziel | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon aus der Finanzierung nicht wesentlicher Tätigkeiten von Gegenparteien1 | Davon Risikopositionen aus der Finanzierung von Gegenparteien, die nach Artikel 7 Absatz 9 Bericht erstatten | Davon nicht bewertete Risikopositionen, die von der meldenden Stelle als nicht wesentlich angesehen werden2 |
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
1 | GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | 2.787,2 | 1.632,4 | 77,2 | 76,8 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 41,1 | 2,3 | 20,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
2 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2.787,2 | 1.632,4 | 77,2 | 76,8 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 41,1 | 2,3 | 20,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
3 | Finanzunternehmen | 1.128,7 | 169,0 | 11,1 | 11,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,3 | 4,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 17,1 | 3,7 | 0,6 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 147,4 | 44,3 | 2,5 | 2,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | 964,2 | 120,9 | 8,0 | 8,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 2,2 | 4,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
7 | Nicht-Finanzunternehmen | 193,6 | 70,5 | 25,0 | 24,7 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 15,7 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
8 | Darlehen und Kredite | 181,5 | 64,5 | 20,4 | 20,1 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 11,7 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
9 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 10,9 | 5,4 | 4,0 | 4,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,4 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
10 | Eigenkapitalinstrumente | 1,2 | 0,6 | 0,6 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
11 | Private Haushalte | 1.248,0 | 1.248,0 | 41,1 | 41,1 | 0,0 | | 0,0 | | | 41,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
12 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1.187,3 | 1.187,3 | 41,1 | 41,1 | 0,0 | | 0,0 | | | 41,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
13 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
14 | davon Kfz-Kredite | 60,7 | 60,7 | 0,0 | 0,0 | | | | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
15 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 216,9 | 144,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
16 | Wohnraumfinanzierung | 1,1 | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
17 | Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 215,8 | 143,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
18 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
19 | Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | |
20 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 2.787,2 | | | | | | | | | | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
21 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 8.476,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
22 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 1.058,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
23 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 604,6 | | | | | | | | | | | | | | | |
24 | Handelsbuch | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
25 | Unternehmen, die nicht der CSRD unterliegen | 5.712,2 | | | | | | | | | | | | | | | |
26 | KMU und sonstige Unternehmen (keine KMU), die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen | 5.440,2 | | | | | | | | | | | | | | | |
27 | Darlehen und Kredite | 5.049,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
28 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 2.070,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
29 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
30 | Schuldverschreibungen | 233,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
31 | Eigenkapitalinstrumente | 156,8 | | | | | | | | | | | | | | | |
32 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen | 272,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
33 | Darlehen und Kredite | 187,3 | | | | | | | | | | | | | | | |
34 | Schuldverschreibungen | 84,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
35 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
36 | Derivate | 7,1 | | | | | | | | | | | | | | | |
37 | kurzfristige Interbankenkredite | 28,8 | | | | | | | | | | | | | | | |
38 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 39,5 | | | | | | | | | | | | | | | |
39 | Sonstige Vermögenswerte (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 1.025,9 | | | | | | | | | | | | | | | |
40 | Vermögenswerte insgesamt | 11.263,9 | | | | | | | | | | | | | | | |
Außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand) gegenüber Unternehmen, die den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, und lokalen Gebietskörperschaften |
54 | Finanzgarantien | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
55 | Verwaltete Vermögenswerte | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
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1Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2026/73
2Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1a der Verordnung (EU) 2026/73
3Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2026/73
Erläuterungen:
1.Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
2.Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für die Meldung von Beständen für die Berechnung des GAR-Bestands und für die Meldung neuer Vermögenswerte für die Berechnung der GAR-Zuflüsse.
3.Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR – Bestand (basierend auf dem CapEx-KPI)
Offenlegungsstichtag/-zeitraum t: 31.12.2025 |
| | | | | | | | | | | | | | | | | |
| | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m | n | o | p |
Bestand Mio. EUR | Gesamtbrutto-buchwert | Davon taxonomiefähig | Davon taxonomie-konform | | Nicht bewertete Risikopositionen | |
Aufschlüsselung nach Umweltziel | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon aus der Finanzierung nicht wesentlicher Tätigkeiten von Gegenparteien1 | Davon Risikopositionen aus der Finanzierung von Gegenparteien, die nach Artikel 7 Absatz 9 Bericht erstatten | Davon nicht bewertete Risikopositionen, die von der meldenden Stelle als nicht wesentlich angesehen werden2 |
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
1 | GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | 2.787,2 | 1.656,5 | 98,0 | 97,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 41,1 | 5,4 | 25,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
2 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2.787,2 | 1.656,5 | 98,0 | 97,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 41,1 | 5,4 | 25,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
3 | Finanzunternehmen | 1.128,7 | 177,5 | 13,4 | 13,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,3 | 5,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 17,1 | 4,0 | 0,8 | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,4 | 0,0 | | | |
5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 147,4 | 49,7 | 3,0 | 3,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,2 | 0,0 | | | |
6 | Eigenkapitalinstrumente | 964,2 | 123,9 | 9,6 | 9,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 3,2 | 4,5 | 0,0 | | | |
7 | Nicht-Finanzunternehmen | 193,6 | 86,1 | 43,6 | 43,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,1 | 20,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
8 | Darlehen und Kredite | 181,5 | 77,7 | 37,7 | 37,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,5 | 14,9 | 0,0 | | | |
9 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 10,9 | 7,4 | 4,9 | 4,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,6 | 4,2 | 0,0 | | | |
10 | Eigenkapitalinstrumente | 1,2 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | 1,0 | 0,0 | | | |
11 | Private Haushalte | 1.248,0 | 1.248,0 | 41,1 | 41,1 | 0,0 | | 0,0 | | | 41,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
12 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1.187,3 | 1.187,3 | 41,1 | 41,1 | 0,0 | | 0,0 | | | 41,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | | |
13 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | | |
14 | davon Kfz-Kredite | 60,7 | 60,7 | 0,0 | 0,0 | | | | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | | |
15 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 216,9 | 144,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
16 | Wohnraumfinanzierung | 1,1 | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | | |
17 | Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 215,8 | 143,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | | |
18 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
19 | Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | | |
20 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 2.787,2 | | | | | | | | | | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
21 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 8.476,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
22 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 1.058,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
23 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 604,6 | | | | | | | | | | | | | | | |
24 | Handelsbuch | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
25 | Unternehmen, die nicht der CSRD unterliegen | 5.712,2 | | | | | | | | | | | | | | | |
26 | KMU und sonstige Unternehmen (keine KMU), die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen | 5.440,2 | | | | | | | | | | | | | | | |
27 | Darlehen und Kredite | 5.049,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
28 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 2.070,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
29 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
30 | Schuldverschreibungen | 233,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
31 | Eigenkapitalinstrumente | 156,8 | | | | | | | | | | | | | | | |
32 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen | 272,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
33 | Darlehen und Kredite | 187,3 | | | | | | | | | | | | | | | |
34 | Schuldverschreibungen | 84,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
35 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
36 | Derivate | 7,1 | | | | | | | | | | | | | | | |
37 | kurzfristige Interbankenkredite | 28,8 | | | | | | | | | | | | | | | |
38 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 39,5 | | | | | | | | | | | | | | | |
39 | Sonstige Vermögenswerte (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 1.025,9 | | | | | | | | | | | | | | | |
40 | Vermögenswerte insgesamt | 11.263,9 | | | | | | | | | | | | | | | |
Außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand) gegenüber Unternehmen, die den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, und lokalen Gebietskörperschaften |
54 | Finanzgarantien | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
55 | Verwaltete Vermögenswerte | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| | | | | | | | | | | | | | | | | |
1Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2026/73
2Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1a der Verordnung (EU) 2026/73
3Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2026/73
Erläuterungen:
1.Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
2.Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für die Meldung von Beständen für die Berechnung des GAR-Bestands und für die Meldung neuer Vermögenswerte für die Berechnung der GAR-Zuflüsse.
3.Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Zuflüsse (basierend auf dem Umsatz-KPI)
Offenlegungsstichtag/-zeitraum t: 31.12.2025 |
| | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m | n | o | p |
Zuflüsse Mio. EUR | Gesamtbruttobuchwert | Davon taxonomiefähig | Davon taxonomie-konform | | Nicht bewertete Risikopositionen1 | |
Aufschlüsselung nach Umweltziel | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon aus der Finanzierung nicht wesentlicher Tätigkeiten von Gegenparteien1 | Davon Risikopositionen aus der Finanzierung von Gegenparteien, die nach Artikel 7 Absatz 9 Bericht erstatten | Davon nicht bewertete Risikopositionen, die von der meldenden Stelle als nicht wesentlich angesehen werden2 |
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
1 | GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | 343,9 | 229,8 | 13,4 | 13,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 11,8 | 0,0 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
2 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 343,9 | 229,8 | 13,4 | 13,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 11,8 | 0,0 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
3 | Finanzunternehmen | 40,7 | 17,0 | 0,4 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 40,7 | 17,0 | 0,4 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
7 | Nicht-Finanzunternehmen | 33,5 | 10,2 | 1,1 | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
8 | Darlehen und Kredite | 33,5 | 10,2 | 1,1 | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
9 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
10 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
11 | Private Haushalte | 202,6 | 202,6 | 11,8 | 11,8 | 0,0 | | 0,0 | | | 11,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
12 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 171,0 | 171,0 | 11,8 | 11,8 | 0,0 | | 0,0 | | | 11,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
13 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
14 | davon Kfz-Kredite | 31,6 | 31,6 | 0,0 | 0,0 | | | | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
15 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 67,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
16 | Wohnraumfinanzierung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
17 | Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 67,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
18 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
19 | Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | |
20 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 343,9 | | | | | | | | | | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
21 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 1.348,6 | | | | | | | | | | | | | | | |
22 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 140,4 | | | | | | | | | | | | | | | |
23 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
24 | Handelsbuch | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
25 | Unternehmen, die nicht der CSRD unterliegen | 1.042,9 | | | | | | | | | | | | | | | |
26 | KMU und sonstige Unternehmen (keine KMU), die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen | 877,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
27 | Darlehen und Kredite | 821,6 | | | | | | | | | | | | | | | |
28 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 213,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
29 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
30 | Schuldverschreibungen | 56,1 | | | | | | | | | | | | | | | |
31 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
32 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen | 165,1 | | | | | | | | | | | | | | | |
33 | Darlehen und Kredite | 149,9 | | | | | | | | | | | | | | | |
34 | Schuldverschreibungen | 15,3 | | | | | | | | | | | | | | | |
35 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
36 | Derivate | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
37 | kurzfristige Interbankenkredite | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
38 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
39 | Sonstige Vermögenswerte (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 165,3 | | | | | | | | | | | | | | | |
40 | Vermögenswerte insgesamt | 1.692,5 | | | | | | | | | | | | | | | |
Außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand) gegenüber Unternehmen, die den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, und lokalen Gebietskörperschaften |
54 | Finanzgarantien | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
55 | Verwaltete Vermögenswerte | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| | | | | | | | | | | | | | | | | |
1Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2026/73
2Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1a der Verordnung (EU) 2026/73
3Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2026/73
Erläuterungen:
1.Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
2.Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für die Meldung von Beständen für die Berechnung des GAR-Bestands und für die Meldung neuer Vermögenswerte für die Berechnung der GAR-Zuflüsse.
3.Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Zuflüsse (basierend auf dem CapEx-KPI)
Offenlegungsstichtag/-zeitraum t: 31.12.2025 |
| | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m | n | o | p |
Zuflüsse Mio. EUR | Gesamtbruttobuchwert | Davon taxonomiefähig | Davon taxonomie-konform | | Nicht bewertete Risikopositionen1 | |
Aufschlüsselung nach Umweltziel | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon aus der Finanzierung nicht wesentlicher Tätigkeiten von Gegenparteien1 | Davon Risikopositionen aus der Finanzierung von Gegenparteien, die nach Artikel 7 Absatz 9 Bericht erstatten | Davon nicht bewertete Risikopositionen, die von der meldenden Stelle als nicht wesentlich angesehen werden2 |
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
1 | GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | 343,9 | 226,8 | 13,1 | 13,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 11,8 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
2 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 343,9 | 226,8 | 13,1 | 13,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 11,8 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
3 | Finanzunternehmen | 40,7 | 16,9 | 0,5 | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 40,7 | 16,9 | 0,5 | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
7 | Nicht-Finanzunternehmen | 33,5 | 7,3 | 0,8 | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
8 | Darlehen und Kredite | 33,5 | 7,3 | 0,8 | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
9 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
10 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
11 | Private Haushalte | 202,6 | 202,6 | 11,8 | 11,8 | 0,0 | | 0,0 | | | 11,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
12 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 171,0 | 171,0 | 11,8 | 11,8 | 0,0 | | 0,0 | | | 11,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
13 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
14 | davon Kfz-Kredite | 31,6 | 31,6 | 0,0 | 0,0 | | | | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
15 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 67,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
16 | Wohnraumfinanzierung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
17 | Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 67,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
18 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 |
19 | Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | |
20 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 343,9 | | | | | | | | | | | | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
21 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 1.348,6 | | | | | | | | | | | | | | | |
22 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 140,4 | | | | | | | | | | | | | | | |
23 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
24 | Handelsbuch | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
25 | Unternehmen, die nicht der CSRD unterliegen | 1.042,9 | | | | | | | | | | | | | | | |
26 | KMU und sonstige Unternehmen (keine KMU), die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen | 877,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
27 | Darlehen und Kredite | 821,6 | | | | | | | | | | | | | | | |
28 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 213,7 | | | | | | | | | | | | | | | |
29 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
30 | Schuldverschreibungen | 56,1 | | | | | | | | | | | | | | | |
31 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
32 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen | 165,1 | | | | | | | | | | | | | | | |
33 | Darlehen und Kredite | 149,9 | | | | | | | | | | | | | | | |
34 | Schuldverschreibungen | 15,3 | | | | | | | | | | | | | | | |
35 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
36 | Derivate | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
37 | kurzfristige Interbankenkredite | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
38 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0,0 | | | | | | | | | | | | | | | |
39 | Sonstige Vermögenswerte (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 165,3 | | | | | | | | | | | | | | | |
40 | Vermögenswerte insgesamt | 1.692,5 | | | | | | | | | | | | | | | |
Außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand) gegenüber Unternehmen, die den Offenlegungspflichten der CSRD unterliegen, und lokalen Gebietskörperschaften |
54 | Finanzgarantien | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
55 | Verwaltete Vermögenswerte | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| | | | | | | | | | | | | | | | | |
1Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2026/73
2Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1a der Verordnung (EU) 2026/73
3Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2026/73
Erläuterungen:
1.Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
2.Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für die Meldung von Beständen für die Berechnung des GAR-Bestands und für die Meldung neuer Vermögenswerte für die Berechnung der GAR-Zuflüsse.
3.Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
2. GAR-Sektorinformationen (basierend auf dem Umsatz-KPI)
Offenlegungsstichtag/-zeitraum t: 31.12.2025 |
| a | b | c | d | e | f | g | h | i | j |
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Gesamt[brutto]buchwert | Davon taxonomiefähig | Davon taxonomiekonform | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
1 | K 6419 Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) | 986,1 | 132,4 | 7,5 | 7,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
2 | O 8411 Allgemeine öffentliche Verwaltung | 95,8 | 40,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
3 | M 7010 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 51,7 | 18,6 | 2,9 | 2,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
4 | K 6430 Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen | 30,2 | 5,4 | 1,3 | 1,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
5 | D 3511 Elektrizitätserzeugung | 26,9 | 12,7 | 11,4 | 11,2 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
6 | K 6511 Lebensversicherungen | 17,1 | 3,7 | 0,6 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
7 | K 6420 Beteiligungsgesellschaften | 15,1 | 4,8 | 1,5 | 1,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
8 | G 4719 Warenhäuser | 14,2 | 1,0 | 0,8 | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
9 | C 2811 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen | 11,6 | 3,9 | 2,5 | 2,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
10 | B 0610 Gewinnung von Erdöl | 10,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
11 | Aktivitäten im Zusammenhang mit Kernenergie1 | 65,9 | 17,4 | 1,7 | | | | | | |
12 | Aktivitäten im Bereich fossiler Brennstoffe2 | 74,6 | 22,2 | 10,3 | | | | | | |
13 | Davon nicht bewertete Risikopositionen3 | 0,0 | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
1Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.26, 4.27 und 4.28 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.
2Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.29, 4.30 und 4.31 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.
3Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2026/73
Erläuterungen:
1.Im vorliegenden Meldebogen müssen die Kreditinstitute ihre zehn größten im Anlagebuch geführten Risikopositionen gegenüber den zehn größten von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektoren, vier Ebenen) offenlegen, wobei die einschlägigen NACE-Codes ausgehend von der Haupttätigkeit der Gegenpartei zu verwenden sind.
2.Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.
3.Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
2. GAR-Sektorinformationen (basierend auf dem CapEx-KPI)
Offenlegungsstichtag/-zeitraum t: 31.12.2025 | | | | | | | | |
| a | b | c | d | e | f | g | h | i | j |
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Gesamt[brutto]buchwert | Davon taxonomiefähig | Davon taxonomiekonform | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
1 | K 6419 Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) | 986,1 | 135,1 | 8,9 | 8,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
2 | O 8411 Allgemeine öffentliche Verwaltung | 95,8 | 40,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
3 | M 7010 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 51,7 | 10,0 | 3,3 | 3,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
4 | K 6430 Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen | 30,2 | 5,5 | 1,5 | 1,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
5 | D 3511 Elektrizitätserzeugung | 26,9 | 21,6 | 20,5 | 20,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
6 | K 6511 Lebensversicherungen | 17,1 | 4,0 | 0,8 | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
7 | K 6420 Beteiligungsgesellschaften | 15,1 | 9,5 | 3,4 | 3,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
8 | G 4719 Warenhäuser | 14,2 | 6,6 | 6,0 | 6,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
9 | C 2811 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen | 11,6 | 2,8 | 1,2 | 1,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
10 | B 0610 Gewinnung von Erdöl | 10,8 | 2,3 | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
11 | Aktivitäten im Zusammenhang mit Kernenergie1 | 65,9 | 18,0 | 2,1 | | | | | | |
12 | Aktivitäten im Bereich fossiler Brennstoffe2 | 74,6 | 23,0 | 19,0 | | | | | | |
13 | Davon nicht bewertete Risikopositionen3 | 0,0 | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
1Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.26, 4.27 und 4.28 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.
2Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.29, 4.30 und 4.31 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.
3Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2026/73
Erläuterungen:
1.Im vorliegenden Meldebogen müssen die Kreditinstitute ihre zehn größten im Anlagebuch geführten Risikopositionen gegenüber den zehn größten von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektoren, vier Ebenen) offenlegen, wobei die einschlägigen NACE-Codes ausgehend von der Haupttätigkeit der Gegenpartei zu verwenden sind.
2.Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.
3.Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
3. GAR KPI Bestand (basierend auf dem Umsatz-KPI)
Offenlegungsstichtag/-zeitraum t: 31.12.2025 |
| | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m |
% (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im Nenner) | Taxonomiefähig | Taxonomie-konform | | Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten | Nicht bewertete Risikopositionen1 |
Aufschlüsselung nach Umweltziel | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
1 | GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | 58,6% | 2,8% | 2,8% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 1,5% | 0,1% | 0,7% | 4,7% | 0,0% |
2 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 58,6% | 2,8% | 2,8% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 1,5% | 0,1% | 0,7% | 4,7% | 0,0% |
3 | Finanzunternehmen | 15,0% | 1,0% | 1,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,2% | 0,4% | 6,6% | 0,0% |
4 | Darlehen und Kredite | 21,9% | 3,6% | 3,5% | 0,1% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,2% | 1,5% | 16,3% | 0,0% |
5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 30,1% | 1,7% | 1,7% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,1% | 5,6% | 0,0% |
6 | Eigenkapitalinstrumente | 12,5% | 0,8% | 0,8% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,2% | 0,4% | 6,6% | 0,0% |
7 | Nicht-Finanzunternehmen | 36,4% | 12,9% | 12,8% | 0,0% | 0,0% | 0,2% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 8,1% | 35,5% | 0,0% |
8 | Darlehen und Kredite | 35,5% | 11,2% | 11,1% | 0,0% | 0,0% | 0,2% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 6,4% | 31,6% | 0,0% |
9 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 49,4% | 36,9% | 36,9% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 31,6% | 74,7% | 0,0% |
10 | Eigenkapitalinstrumente | 54,2% | 52,2% | 52,2% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | 52,2% | 96,3% | 0,0% |
11 | Private Haushalte | 100,0% | 3,3% | 3,3% | 0,0% | | 0,0% | | | 3,3% | 0,0% | 0,0% | 3,3% | 0,0% |
12 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 100,0% | 3,5% | 3,5% | 0,0% | | 0,0% | | | 3,5% | 0,0% | 0,0% | 3,5% | 0,0% |
13 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
14 | davon Kfz-Kredite | 100,0% | 0,0% | 0,0% | | | | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
15 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 66,8% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
16 | Wohnraumfinanzierung | 100,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
17 | Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 66,6% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
18 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
19 | Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen2 | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
20 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 58,6% | 2,8% | 2,8% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 1,5% | 0,1% | 0,7% | 4,7% | 0,0% |
| | | | | | | | | | | | | | |
1Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2026/73
2Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2026/73
3. GAR KPI Bestand (basierend auf dem CapEx-KPI)
Offenlegungsstichtag/-zeitraum t: 31.12.2025 |
| | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m |
% (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im Nenner) | Taxonomiefähig | Taxonomie-konform | | Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten | Nicht bewertete Risikopositionen1 |
Aufschlüsselung nach Umweltziel | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
1 | GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | 59,4% | 3,5% | 3,5% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 1,5% | 0,2% | 0,9% | 5,9% | 0,0% |
2 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 59,4% | 3,5% | 3,5% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 1,5% | 0,2% | 0,9% | 5,9% | 0,0% |
3 | Finanzunternehmen | 15,7% | 1,2% | 1,2% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,3% | 0,4% | 7,5% | 0,0% |
4 | Darlehen und Kredite | 23,3% | 4,7% | 4,5% | 0,2% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,3% | 2,1% | 20,1% | 0,0% |
5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 33,7% | 2,0% | 2,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,1% | 6,0% | 0,0% |
6 | Eigenkapitalinstrumente | 12,8% | 1,0% | 1,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,3% | 0,5% | 7,7% | 0,0% |
7 | Nicht-Finanzunternehmen | 44,5% | 22,5% | 22,5% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 1,1% | 10,3% | 50,6% | 0,0% |
8 | Darlehen und Kredite | 42,8% | 20,8% | 20,8% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,8% | 8,2% | 48,5% | 0,0% |
9 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 67,9% | 44,8% | 44,8% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 5,8% | 38,1% | 66,1% | 0,0% |
10 | Eigenkapitalinstrumente | 83,2% | 81,1% | 81,1% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | 81,1% | 97,5% | 0,0% |
11 | Private Haushalte | 100,0% | 3,3% | 3,3% | 0,0% | | 0,0% | | | 3,3% | 0,0% | 0,0% | 3,3% | 0,0% |
12 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 100,0% | 3,5% | 3,5% | 0,0% | | 0,0% | | | 3,5% | 0,0% | 0,0% | 3,5% | 0,0% |
13 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
14 | davon Kfz-Kredite | 100,0% | 0,0% | 0,0% | | | | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
15 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 66,8% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
16 | Wohnraumfinanzierung | 100,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
17 | Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 66,6% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
18 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
19 | Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen2 | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
20 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 59,4% | 3,5% | 3,5% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 1,5% | 0,2% | 0,9% | 5,9% | 0,0% |
| | | | | | | | | | | | | | |
1Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2026/73
2Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2026/73
4. GAR KPI Zuflüsse (basierend auf dem Umsatz-KPI)
Offenlegungszeitraum t: 31.12.2025 |
| | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m |
% (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im Nenner) | Taxonomiefähig | Taxonomie-konform | | Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten | Nicht bewertete Risikopositionen1 |
Aufschlüsselung nach Umweltziel | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
1 | GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | 66,8% | 3,9% | 3,9% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 3,4% | 0,0% | 0,2% | 5,8% | 0,0% |
2 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 66,8% | 3,9% | 3,9% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 3,4% | 0,0% | 0,2% | 5,8% | 0,0% |
3 | Finanzunternehmen | 41,7% | 1,1% | 1,1% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 2,6% | 0,0% |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 41,7% | 1,1% | 1,1% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 2,6% | 0,0% |
6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
7 | Nicht-Finanzunternehmen | 30,6% | 3,3% | 3,3% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 2,0% | 10,7% | 0,0% |
8 | Darlehen und Kredite | 30,6% | 3,3% | 3,3% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 2,0% | 10,7% | 0,0% |
9 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
10 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
11 | Private Haushalte | 100,0% | 5,8% | 5,8% | 0,0% | | 0,0% | | | 5,8% | 0,0% | 0,0% | 5,8% | 0,0% |
12 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 100,0% | 6,9% | 6,9% | 0,0% | | 0,0% | | | 6,9% | 0,0% | 0,0% | 6,9% | 0,0% |
13 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
14 | davon Kfz-Kredite | 100,0% | 0,0% | 0,0% | | | | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
15 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
16 | Wohnraumfinanzierung | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
17 | Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
18 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
19 | Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen2 | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
20 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 66,8% | 3,9% | 3,9% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 3,4% | 0,0% | 0,2% | 5,8% | 0,0% |
| | | | | | | | | | | | | | |
1Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2026/73
2Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2026/73
4. GAR KPI Zuflüsse (basierend auf dem CapEx-KPI)
Offenlegungszeitraum t: 31.12.2025 |
| | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m |
% (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im Nenner) | Taxonomiefähig | | Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten | Nicht bewertete Risikopositionen1 |
Taxonomie-konform | Aufschlüsselung nach Umweltziel | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
1 | GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | 66,0% | 3,8% | 3,8% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 3,4% | 0,0% | 0,1% | 5,8% | 0,0% |
2 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 66,0% | 3,8% | 3,8% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 3,4% | 0,0% | 0,1% | 5,8% | 0,0% |
3 | Finanzunternehmen | 41,7% | 1,3% | 1,3% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,1% | 0,1% | 3,0% | 0,0% |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 41,7% | 1,3% | 1,3% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,1% | 0,1% | 3,0% | 0,0% |
6 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
7 | Nicht-Finanzunternehmen | 21,8% | 2,3% | 2,3% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,9% | 10,5% | 0,0% |
8 | Darlehen und Kredite | 21,8% | 2,3% | 2,3% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,9% | 10,5% | 0,0% |
9 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
10 | Eigenkapitalinstrumente | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
11 | Private Haushalte | 100,0% | 5,8% | 5,8% | 0,0% | | 0,0% | | | 5,8% | 0,0% | 0,0% | 5,8% | 0,0% |
12 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 100,0% | 6,9% | 6,9% | 0,0% | | 0,0% | | | 6,9% | 0,0% | 0,0% | 6,9% | 0,0% |
13 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
14 | davon Kfz-Kredite | 100,0% | 0,0% | 0,0% | | | | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
15 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
16 | Wohnraumfinanzierung | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
17 | Sonstige Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
18 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
19 | Auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen2 | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
20 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 66,0% | 3,8% | 3,8% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 3,4% | 0,0% | 0,1% | 5,8% | 0,0% |
| | | | | | | | | | | | | | |
1Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2026/73
2Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2026/73
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (basierend auf dem Umsatz-KPI)
| Offenlegungszeitraum t: 31.12.2025 |
| | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l |
% (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im Nenner) | Taxonomiefähig | Taxonomie-konform | | Nicht bewertete Risikoposi- tionen1 |
Aufschlüsselung nach Umweltziel | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| | | | | | | | | | | | | |
1Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2026/73
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (basierend auf dem CapEx-KPI)
| Offenlegungszeitraum t: 31.12.2025 |
| | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l |
% (im Vergleich zu den entsprechenden erfassten Gesamtaktiva im Nenner) | Taxonomiefähig | Taxonomie-konform | | Nicht bewertete Risikopositionen1 |
Aufschlüsselung nach Umweltziel | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) |
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
| | | | | | | | | | | | | |
1Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2026/73
ESRS E1 Klimawandel
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Das Kapitel E1 Klimawandel führt die Strategien und freiwillig übernommenen Verpflichtungen der BKS Bank in Bezug auf den Klimawandel und dessen Folgen aus. Strategien und Konzepte: Die Strategien zum Klimaschutz verbinden die Unterstützung der heimischen Wirtschaft im Transformationsprozess mit der systematischen Integration klimabezogener Chancen und Risiken in alle Geschäftsbereiche. Kern der Transitionsplanung ist die Ausrichtung von Kredit- und Investmentportfolios an den Klimaschutzzielen von Paris. | | Maßnahmen: Die Maßnahmen der BKS Bank verfolgen das Ziel, Klimarisiken zu mitigieren, die Auswirkungen in emissionsintensiven Sektoren zu steuern, den eigenen operativen CO₂-Fußabdruck zu reduzieren und Kundinnen und Kunden beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu begleiten. Ziele und Kennzahlen: Die Kennzahlen in Bezug auf den Klimawandel geben Auskunft über die wissenschaftsbasierten Klimaziele der BKS Bank. Offengelegt werden unter anderem die Bruttoemissionen nach Scope 1, 2 und 3 und der Umfang der finanzierten Emissionen. |
Folgende verpflichtende Angaben finden sich in Abschnitt ESRS 2 Allgemeine Angaben:
• GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in Anreizsystemen
• SMB-3 – Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
• IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Strategie
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
Die Europäische Union hat der Finanzwirtschaft im Rahmen ihrer Klimaziele, also der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55% bis 2030 und der Erreichung der Klimaneutralität bis 2050, eine zentrale Rolle zugewiesen. Die BKS Bank übernimmt in diesem Zusammenhang Verantwortung und unterstützt die heimische Wirtschaft im notwendigen Transformationsprozess. Klimabezogene Chancen und Risiken werden systematisch identifiziert und in alle relevanten Geschäftsbereiche integriert. Die Entwicklung zu einer klimaverträglichen Kreislaufwirtschaft wird durch nachhaltige Finanzprodukte und
-dienstleistungen unterstützt. Ein wichtiger Bestandteil dieser Strategie ist der Engagementprozess, der darauf ausgerichtet ist, Stakeholder auf dem Weg zu einem Klimaziel einzubinden, das das Übereinkommen von Paris unterstützt.
Das Kernelement der Transitionsplanung ist die Erreichung der Klimaneutralität: Die BKS Bank verfolgt langfristig das Ziel, bis 2040 ihr Kredit- und Investmentportfolio an den Klimaschutzzielen von Paris ausgerichtet zu haben und über den gesamten Konsolidierungskreis 2050 klimaneutral zu sein.
101 Im Rahmen der Einreichung und Validierung der wissenschaftsbasierten Klimaziele wurden die Konzepte zum Klimaschutz zu einem Übergangsplan für den Klimaschutz weiterentwickelt. Diese Transitionsplanung ist eng in die Gesamtstrategie der BKS Bank eingebettet und auf die Unternehmens-, Risiko- und Nachhaltigkeitsstrategie abgestimmt, sodass Nachhaltigkeits- und Transitionsziele gesamtheitlich verfolgt und überwacht werden.
102Der im Berichtsjahr gemäß ESRS-Vorgaben erarbeitete Übergangsplan für den Klimaschutz wurde in enger Abstimmung mit dem Vorstand erstellt. Die abschließende Finalisierung und Freigabe sind erst für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen, da die im Rahmen der Omnibus-Verfahren geänderten Vorgaben für Transitionspläne zeitnah eingearbeitet werden sollen.
103Die strategischen Ziele der BKS Bank im Bereich Klimaschutz werden durch unterschiedliche Konzepte unterstützt:
104Die BKS Bank ist Gründungsmitglied der 2022 ins Leben gerufenen Green Finance Alliance, einer Initiative des Klimaschutzministeriums für Finanzunternehmen. Die Mitglieder nehmen eine Vorreiterrolle für den Klimaschutz ein und zeigen die Vereinbarkeit von Klimaschutz und nachhaltigem Wirtschaften. Sie verpflichten sich dabei, ihre Portfolios für das Investment- und Kreditgeschäft schrittweise klimaneutral zu gestalten. Darüber hinaus wurden Ausschlusskriterien definiert, die den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energiequellen festlegen. Schlussendlich wurden wissenschaftsbasierte Klimaziele definiert
105, die eine gesteuerte Dekarbonisierung des Portfolios bis 2030 vorgeben und auf einem 1,5-Grad-Ziel basieren (vgl. E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel).
Die Dekarbonisierungshebel können in zwei Gruppen unterteilt werden: Hebel für direkte Emissionen und Hebel, die für die Dekarbonisierung des Portfolios relevant sind.
Der Fokus für den eigenen Betrieb liegt bei Klimaschutzmaßnahmen und bei der Anpassung an den Klimawandel vor allem auf der Steigerung der Energieeffizienz. Dies wird unterstützt durch den Ausbau der eigenen Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und den Umstieg auf Grünstrom, insbesondere UZ 46-zertifizierten Strom. Eine Reduktion der Treibhausgasemissionen erfolgt durch den Ausstieg aus Heizungen, die fossile Energieträger benötigen, und die Umstellung des Fuhrparks auf E-Mobilität. Durch die damit verbundenen Emissionseinsparungen soll bis 2030 das wissenschaftsbasierte Klimaziel einer Reduktion von 41% der Scope 1- und Scope 2-Emissionen erreicht werden.
Die Dekarbonisierung der nachgelagerten Scope 3-Emissionen soll vorrangig über Reduktion der Emissionsintensität im Kreditgeschäft und bei Investments erreicht werden. Im Kreditgeschäft liegen die Hebel in der Finanzierung der Transformation, der Integration von Nachhaltigkeit in die Kreditprozesse sowie im Fokus auf nachhaltigem Neugeschäft. Im Bereich der Investments liegt der Fokus auf der Einhaltung der Ausschlusskriterien.
Ergänzend soll über Engagement mit Unternehmenskunden und Kapitalbeteiligungen erreicht werden, dass sich diese selbst wissenschaftsbasierte Klimaziele setzen, die ebenfalls ein 1,5-Grad-Ziel unterstützen. Mit diesen Maßnahmen soll eine Dekarbonisierung erreicht werden, die wissenschaftsbasierten Klimazielen folgt.
Gebundene Treibhausgasemissionen sind Schätzungen künftiger Treibhausgasemissionen, die voraussichtlich durch Forderungen an Kunden, deren Laufzeit über das Zielerreichungsjahr hinausgeht, verursacht werden. Finanzinstitute müssen bei der Bewertung folgende Faktoren berücksichtigen:
• Die Treibhausgasintensität, die mit der Forderung verbunden ist
• Die erwartete Lebensdauer der Forderung
Für das Portfolio der BKS Bank bedeutet das, dass Forderungen, deren erwartete Lebensdauer das Zieljahr 2030 überschreitet, dann als gebundene Treibhausgasemissionen zu bewerten sind, wenn ihre Treibhausgasintensität die Zielintensität für 2030 übersteigt.
Die Berechnung der potenziellen gebundenen Treibhausgasemissionen wurde für Immobilienprojekte vorgenommen, da hier die erwartete Lebensdauer der Forderungen in vielen Fällen über das Zielerreichungsjahr hinausgeht. Prinzipiell besteht die Möglichkeit, dass diese gebundenen Emissionen die angestrebten Emissionsreduktionsziele gefährden könnten. Aktuell wird allerdings davon ausgegangen, dass durch die gesetzten Maßnahmen für das Neugeschäft die Emissionsintensität so weit reduziert werden kann, dass die Emissionsziele durch die gebundenen Treibhausgasemissionen nicht gefährdet sind.
106Die BKS Bank fällt nicht unter die in Artikel 12 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 angeführten Unternehmen und unterliegt daher der Anwendung der Paris-abgestimmten EU-Referenzwerte.
107E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Die Nachhaltigkeitsstrategie der BKS Bank und die Klima- und Engagementstrategie
108 dienen als Leitfaden für eine nachhaltige Entwicklung. Sie konkretisieren Konzepte, die entwickelt und beschlossen wurden, um negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit zu verringern und klimabezogene Risiken zu mitigieren. Bei der Entwicklung dieser Konzepte wurden externe Interessenträger, insbesondere die Green Finance Alliance, berücksichtigt.
Das Umweltmanagementsystem EMAS stellt einen wesentlichen Baustein bei der Verringerung von klimabezogenen Risiken im eigenen Betrieb dar, indem es Konzepte zu den identifizierten, wesentlichen Umweltaspekten fordert:
• Die von EMAS geforderte Rechtskonformität unterstützt dabei, regulatorische Risiken aufgrund der Anpassung an den Klimawandel zu minimieren.
• Optimierung von eigenen Gebäuden und Infrastruktur, um Schäden durch chronische Wetterereignisse vorzubeugen.
• Erhöhung der Energieeffizienz und der eigenen Stromproduktion, um finanzielle Risiken, wie zum Beispiel durch steigende Strompreise, zu reduzieren.
• Verringerung der eigenen Treibhausgasemissionen, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.
Die Umsetzung der Konzepte und die Überwachung der Maßnahmen erfolgt durch das EMAS-Umweltteam der BKS Bank.
109In der nachgelagerten Wertschöpfungskette der BKS Bank führen finanzierte Emissionen sowohl zu positiven wie auch negativen Auswirkungen. Den positiven Auswirkungen durch die Finanzierung von Aktivitäten, die die Anpassung an den Klimawandel und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger unterstützen, stehen negative Auswirkungen durch Emissionen gegenüber, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit finanziert werden. Hier greifen unterschiedliche strategische Konzepte, die für den gesamten Konzern gelten:
• Durch die Definition von Positivkriterien wird festgelegt, welche ökologisch nachhaltigen Geschäftsfelder durch Kreditvergabe und Eigengeschäfte unterstützt werden sollen.
• Die Definition eines jährlichen Neukreditvolumens für nachhaltige Finanzierungen unterstützt ebenfalls die Finanzierung nachhaltiger und klimafreundlicher Projekte.
• Durch die Definition und Umsetzung von Ausschlusskriterien für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern soll das Kredit- und Investmentportfolio bis 2040 an den Klimazielen von Paris ausgerichtet werden.
Um diese Konzepte konsequent verfolgen zu können, hat sich die BKS Bank konzernweite, wissenschaftsbasierte Klimaziele gesetzt, die – ausgehend vom Basisjahr 2022 – ein kurzfristiges Dekarbonisierungsziel für 2030 festlegen. Die Überwachung der jeweiligen Teilziele wird von den verantwortlichen Fachabteilungen durchgeführt und vom ESG-Management-Team koordiniert.
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Im Folgenden werden Maßnahmen beschrieben, die im Laufe des Jahres aktiv waren beziehungsweise für die Zukunft vorgesehen sind. Sie gelten, sofern nicht anders angegeben, für den gesamten BKS Bank Konzern. Im Besonderen werden Maßnahmen und deren Zielsetzung besprochen, während die messbaren Ziele im Abschnitt E1
‑4 detaillierter angeführt werden. Es wird erwartet, dass die beschriebenen Ziele keine explizite Mittelzuweisung erfordern und im Rahmen einer ordentlichen Geschäftsführung umgesetzt werden können.
110Ausstieg aus fossilen Energieträgern und Förderung erneuerbarer Energien
Ein wesentlicher Hebel ist der Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien. Hier wurden im Berichtsjahr im eigenen Betrieb folgende Maßnahmen verfolgt:
111• Der 2018 beschlossene Ausstieg aus Erdöl und Erdgas bei Heizsystemen wurde im Berichtsjahr abgeschlossen: Die letzte Ölheizung wurde im Zuge des Umbaus der Filiale am Baumbachplatz in Klagenfurt auf Erdwärme umgestellt, die zusätzlich zur Heizung auch eine Kühlung des Gebäudes im Sommer ermöglichen wird.
• 2025 wurden weitere drei E-Fahrzeuge für den Fuhrpark angekauft, um den Energieverbrauch aus Treibstoffen schrittweise weiter zu reduzieren. Bei Dienstreisen wird unverändert die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln forciert.
• Seit 2025 wird in Österreich Grünstrom bezogen, der UZ
46-zertifiziert
112 ist, im restlichen Geschäftsgebiet wird ausschließlich Ökostrom bezogen.
• Im Jahr 2025 wurden weitere drei Photovoltaikanlagen errichtet. Somit waren im Berichtsjahr 19 Photovoltaikanlagen in Betrieb. Damit konnte der Stromverbrauch aus eigener Erzeugung konzernweit von 2,9% im Vorjahr auf 7,1% im aktuellen Berichtsjahr erhöht werden (vgl. Tabelle Energieverbrauch in MWh und Energiemix).
In Bezug auf finanzierte Emissionen aus der nachgelagerten Wertschöpfungskette wird der Umstieg auf erneuerbare Energieträger durch die schrittweise Implementierung von Ausschlusskriterien für Finanzierungen und Portfolien festgelegt. Die Kriterien sind detailliert in der Klima- und Engagementstrategie aufgelistet.
• Der Ausstieg aus der Finanzierung von Projekten im Kohlesektor wurde bereits 2017 vollzogen. Bis 2030 soll der Ausstieg aus allen Portfoliopositionen erfolgen, die Unternehmen betreffen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit Aktivitäten im Kohlesektor erzielen.
• Neufinanzierungen für Projekte im Erdölsektor werden seit 2025 nicht mehr gewährt. Bis 2030 erfolgt der Ausstieg aus allen Portfoliopositionen in Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit Aktivitäten im Erdölsektor erzielen. Finanzierungen von unkonventionellen Erdölprojekten werden prinzipiell nicht durchgeführt.
• Ab 2026 werden keine neuen Finanzierungen mehr für Projekte im Erdgassektor vergeben. Bis 2030 erfolgt der Ausstieg aus allen Portfoliopositionen in Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit Aktivitäten im Erdgassektor erzielen.
Steigerung der Energieeffizienz
2024 wurde erstmals für die Standorte in Österreich ein Energieaudit durchgeführt. Die daraus resultierenden Maßnahmen betreffen Verbesserungen der Energieeffizienz, der Instandhaltung und der Gebäudehülle bzw. -ausstattung und der Datenmessung und Planung. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt durch den Umweltbeauftragten und die BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H. in enger Abstimmung mit dem externen Auditor.
Engagementmaßnahmen
Mit der Festlegung und Validierung der wissenschaftsbasierten Klimaziele erfolgte auch die Festlegung von Engagementzielen, deren Erreichung bis 2028 geplant ist. Im Rahmen dieser Ziele sollen Kundinnen und Kunden dazu angeregt werden, eigene Klimaziele zu formulieren, die mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sind. Daraus ergeben sich künftig zwei Maßnahmen für die nachgelagerte Wertschöpfungskette:
• Definition und Implementierung eines Engagementplans für Beteiligungen mit dem Ziel, dass sich diese ebenfalls wissenschaftsbasierte Klimaziele setzen. Der Anteil von Beteiligungspartnern mit wissenschaftsbasierten Klimazielen soll von 0% im Basisjahr 2022 auf 85,71% im Jahr 2028 erhöht werden.
• Definition und Implementierung eines Engagementplans für Unternehmenskunden mit dem Ziel, dass sich der Anteil von Unternehmenskunden mit wissenschaftsbasierten Klimazielen von 3,3% im Basisjahr 2022 auf 35,5% im Jahr 2028 erhöht.
Kennzahlen und Ziele
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Die Ziele, die die BKS Bank im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel verfolgt, sind in den nachfolgenden Tabellen angeführt. Die erste Tabelle behandelt allgemeine Ziele, während die zweite Tabelle die aktuellen Treibhausgasreduktionsziele auflistet.
Klimabezogene Ziele der BKS Bank
113
| | | | | | |
Ziel MDR-T 80 a | Umfang MDR-T 80 c | Basisjahr | Bezugswert im Basisjahr MDR-T 80 d | geplante Zielerreichung MDR-T 80 e | Zielniveau MDR-T 80 b | Aktueller Stand 2025 MDR-T 80 d |
Senken des Gesamtenergieverbrauchs der BKS Bank | Gesamtes Geschäftsgebiet | 2019 | 7,6 GWh | 2025 | 7,2 GWh | 8,0 GWh |
Neuvolumen nachhaltiger Kredite erhöhen | Gesamtes Geschäftsgebiet | 2019 | EUR 131,5 Mio. | 2025 | EUR 200 Mio. | EUR 288,8 Mio. |
Anteil an ESG-Bausteinen in der Vermögensverwaltung erhöhen | Gesamtes Geschäftsgebiet | 2021 | 28,5% | 2025 | 30,0% | 22,4% |
Börsennotierte Aktien und Anleihen von Unternehmen mit eigenen wissenschaftsbasierten Klimazielen* | Gesamtes Geschäftsgebiet | 2022 | 5,4% | 2028 | 31,6% | 6,0% |
Anteil der Kapitalbeteiligungen mit eigenen wissenschaftsbasierten Klimazielen* | Gesamtes Geschäftsgebiet | 2022 | 0,0% | 2028 | 85,7% | 0,0% |
Unternehmenskredite an Unternehmen mit eigenen wissenschaftsbasierten Klimazielen* | Gesamtes Geschäftsgebiet | 2022 | 3,3% | 2028 | 35,5% | 22,0% |
| | | | | | |
* Engagementziele der Science-based Targets
Der Dekarbonisierungspfad wurde, ausgehend vom Basisjahr 2022, entsprechend dem 1,5-Grad-Ziel des Abkommens von Paris bis 2030 definiert und durch die Science-based Targets Initiative validiert. Die Projektionen für 2050 weisen eine erhebliche Unschärfe auf und werden daher nicht im vorliegenden Bericht abgebildet.
114 Ziele, die mit einem Treibhausgasreduktionsziel verbunden sind, werden in der nachfolgenden Tabelle erläutert.
115THG-Emissionsreduktionsziele der BKS Bank
116
| | | | | | |
Umfang MDR-T 80 c | Ziel MDR-T 80 a | Basisjahr | Bezugswert im Basisjahr MDR-T 80 d | geplante Zielerreichung MDR-T 80 e | Zielniveau MDR-T 80 b | Aktueller Stand 2025 MDR-T 80 d |
Reduktion der Scope 1-Emissionen | Eigener Betrieb | 2022 | 100% | 2030 | 58,00% | 73,5% |
Reduktion der Scope 2-Emissionen (marktbezogen) | Eigener Betrieb | 2022 | 100% | 2030 | 58,00% | 75,2% |
Konstanthalten der Scope 3-Emissionen durch Finanzierung von Energieprojekten* | Gesamtes Geschäftsgebiet | 2022 | 100% | 2030 | 100% | 82,8% |
Reduktion der Scope 3-Emissionen durch Finanzierung von Unternehmenskrediten im Energiesektor* | Gesamtes Geschäftsgebiet | 2022 | 100% | 2030 | 29,34% | 17,9% |
Reduktion der Scope 3-Emissionen durch Finanzierung von Gewerbeimmobilien* | Gesamtes Geschäftsgebiet | 2022 | 100% | 2030 | 36,95% | 77,3% |
Reduktion der Scope 3-Emissionen durch Finanzierung von Privatimmobilien* | Gesamtes Geschäftsgebiet | 2022 | 100% | 2030 | 46,58% | 71,4% |
Senken des Treibhausgasfußabdrucks pro Mitarbeitenden (alle Scopes) | Gesamtes Geschäftsgebiet | 2022 | 2,4 t CO2e/PJ | 2025 | 2,0 t CO2/PJ | 1,9 t CO2e/PJ |
| | | | | | |
* Reduktionsziele der Science-based Targets
Die folgende Grafik gibt einen Überblick über den Beitrag der einzelnen Dekarboni-
sierungshebel zur Reduktion der Scope 1- und Scope 2-Emissionen.
117 Reduktionshebel für Scope 1- und Scope 2-Emissionen
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
Der folgende Abschnitt informiert über den Energieverbrauch und den Energiemix der BKS Bank.
Bei der Berechnung der Emissionswerte für 2025 wurden folgende Annahmen berücksichtigt:
• Für den Treibstoffverbrauch, Papierverbrauch, Bahnfahrten, Flugreisen oder Kältemittelverbrauch wird der tatsächliche Verbrauch herangezogen.
• Zur Berechnung der An- und Abreise der Mitarbeitenden erfolgte eine Mitarbeiterbefragung. Aus den erhobenen Daten werden die Emissionen für alle Mitarbeitenden hochgerechnet.
• Bei Strom und Wärme wurde für jene Objekte, bei denen zeitgerecht alle Abrechnungen für 2025 eingelangt sind, mit dem tatsächlichen Verbrauch gerechnet. Für einige Immobilien sind nur Betriebskostenabrechnungen ohne genaue Strom- und Wärmeverbrauchsdaten in kWh verfügbar. Daher wird anhand der verfügbaren Abrechnungen ermittelt, wie viel eine kWh im Durchschnitt kostet. Dieser Durchschnittswert wird dann herangezogen, um aus den Betriebskostenabrechnungen den Verbrauch zu berechnen. Bei jenen Objekten, bei denen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts noch keine Abrechnungen verfügbar waren, wurden Schätzungen herangezogen, die auf den Verbrauchswerten der Vorjahre beruhen.
Energieverbrauch in MWh und Energiemix
118
| | | |
| 2023 | 2024 | 2025 |
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen | 2.587,48 | 2.462,87 | 2.447,27 |
Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen* | k. A. | 25,14 | 25,09 |
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen | 5.499,54 | 5.491,56 | 5.525,62 |
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen | 64,68 | 59,29 | 54,18 |
Verbrauch aus erworbener und erhaltener Elektrizität und Wärme | 5.347,78 | 5.334,69 | 5.240,16 |
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie | 87,08 | 97,58 | 231,28 |
Gesamtenergieverbrauch | 8.087,02 | 7.979,58 | 7.997,98 |
| | | |
*Im Jahr 2023 wurde kein Energieverbrauch aus nuklearen Quellen ausgewiesen, sondern in den fossilen Quellen inkludiert.
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Die Annahmen, die bei der Berechnung des Energieverbrauchs berücksichtigt werden, gelten auch für die Berechnung der einzelnen Scope-Emissionen.
Die Berechnung der Emissionen der Scopes 3.13 „Nachgelagerte, geleaste Wirtschaftsgüter“ und 3.15 „Investitionen“ erfolgt in Übereinstimmung mit ESRS E1
‑6, AR 46 b, gemäß den Vorgaben für „Financed Emissions“ der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF).
119, 120Im Vorjahr wurde bei der Berechnung der Scope 2-Emissionen für den Stromverbrauch in Österreich ein falscher Prozentsatz für den Anteil der standortbezogenen Scope 2-Emissionen verwendet. Dieser Fehler wurde korrigiert, wodurch sich die standortbezogenen Scope 2-Emissionen 2024 von 293 t CO2e um 160% auf 761 t CO2e erhöhten.
In der nachstehenden Tabelle sind die Treibhausgasemissionen der BKS Bank, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Scopes, dargestellt. Die Veränderungen der Scope 3-Emissionen resultieren aus einer verbesserten Datenbasis in den PCAF-Asset-Klassen, insbesondere durch die verstärkte Nutzung von Kundenechtdaten sowie durch Datenverbesserungen in den Immobilienportfolien. Zusätzlich haben Anpassungen der Eurostat-Emissionsfaktoren die Ergebnisse beeinflusst.
THG-Bruttoemissionen nach den einzelnen Scopes
121 | Rückblickend | Etappenziele und Zieljahre |
| Basisjahr | Vergleich (N-1) | (N) | % (N / N-1) | | | Jährlich % des Ziels/ Basisjahr |
| | | | | | | |
| 2022 | 2024 | 2025 | | 2030 | 2050 | |
Scope 1-Treibhausgasemissionen | | | | | | | |
Scope 1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) | 437 | 404 | 321 | -20,5% | -42% | | |
Prozentsatz der Scope 1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | 0,0% | | |
Scope 2-Treibhausgasemissionen | | | | | | | |
Standortbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) | 870 | 761 | 675 | -11,4% | | | |
Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) | 283 | 114 | 161 | 41,4% | -42% | | |
Signifikante Scope 3-Treibhausgasemissionen | | | | | | | |
Gesamte indirekte (Scope 3) THG-Bruttoemissionen (t CO2e) | 2.464.635 | 6.507.107 | 4.861.659 | -25,3% | | | |
1) Erworbene Waren und Dienstleistungen | 151 | 95 | 148 | 54,8% | | | |
6) Geschäftsreisen | 8 | 13 | 16 | 27,0% | | | |
7) Pendelnde Arbeitnehmer | 1.216 | 949 | 1.068 | 12,6% | | | |
13) Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | 168.597 | 134.236 | 125.834 | -6,3% | | | |
15) Investitionen* | 2.294.663 | 6.371.814 | 4.734.592 | -25,7% | | | |
THG-Emissionen gesamt | | | | | | | |
THG-Emissionen gesamt (standortbezogen) (t CO2e) | 2.465.943 | 6.508.272 | 4.862.654 | -25,3% | | | |
THG-Emissionen gesamt (marktbezogen) (t CO2e) | 2.465.355 | 6.507.625 | 4.862.141 | -25,3% | | | |
| | | | | | | |
* Daten zur Dekarbonisierung der Scope 3-Emissionen durch Investitionen sind der Tabelle E1-4 zu entnehmen (Science-based Targets).
Die nachstehende Tabelle gibt die Treibhausgasemissionsintensität in Bezug auf den Nettoumsatzerlös an.
THG-Emissionsintensität
122
| | | |
| 2024 | 2025 | % N / N-1 |
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoumsatzerlös (t CO2e/EUR) | 0,0208 | 0,0160 | -23,1% |
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoumsatzerlös (t CO2e/EUR) | 0,0208 | 0,0160 | -23,1% |
| | | |
Die Nettoumsatzerlöse der BKS Bank berechnen sich aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und dem Saldo sonstiges Ergebnis. Details dazu finden sich im Abschnitt Details zur Gewinn- und Verlustrechnung.
Gesamtnettoumsatzerlöse (EUR)
123
| | |
| 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Nettoumsatzerlöse, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendet werden | 312.531.198 | 303.636.676 |
Nettoumsatzerlöse (sonstige) | - | - |
Gesamtnettoumsatzerlöse (im Abschluss) | 312.531.198 | 303.636.676 |
| | |
Finanzierte Emissionen
Die Veröffentlichung der finanzierten Emissionen in diesem Bericht bezieht sich auf
• Listed Equity und Corporate Bonds,
• Gewerbeimmobilienkredite,
• Projektfinanzierungen im Energiesektor,
• Kfz-Kredite und -Leasing und
• Anleihen von Banken, Corporates und Staaten im Eigenportfolio.
Während bei den Investments in börsennotierte Instrumente weitestgehend auf berichtete CO2-Daten der Unternehmen zurückgegriffen werden kann, werden bei Krediten Sektordaten genutzt. Bei Immobilienfinanzierungen werden die Daten von vorliegenden Energieausweisen und Flächen in die Berechnung der Financed Emissions miteinbezogen. Liegen keine detaillierten Daten vor, werden Durchschnittsdaten für den Energieverbrauch in der Berechnung verwendet. Die Ergebnisse sind daher nur eine Annäherung an den tatsächlichen CO2-Fußabdruck, aber sie geben einen ersten Hinweis darauf, wo es Möglichkeiten für Verbesserungen im Portfolio gibt. Daher liegt der Fokus in den kommenden Jahren weiterhin auf der Verbesserung der Datenqualität und einem kontinuierlichen Monitoring.
Finanzierte Emissionen der BKS Bank 2024
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Assetklasse | Summe der erfassten Finanzierungen und Investitionen in EUR | Scope 1- und 2-Emissionen in t CO2e | Scope 3-Emissionen in t CO2e | PCAF Quality Score |
Scope 3.13 | | | | |
Kfz-Leasingfinanzierungen Privat | 50.058.609 | 11.610 | n. a. | 4,99 |
Kfz-Leasingfinanzierungen Gewerbe | 300.612.452 | 122.627 | n. a. | 4,96 |
Zwischensumme Scope 3.13 | 350.671.061 | 134.236 | - | |
Scope 3.15 | | | | |
Unternehmenskredite | 3.375.111.855 | 388.937 | 5.005.153 | 4,28 |
Listed Equity und Corporate Bonds | 777.409.181 | 62.814 | 595.742 | 3,99 |
Immobilienkredite Gewerbe | 1.657.853.153 | 48.915 | n. a. | 4,43 |
Immobilienkredite Privat | 1.114.167.362 | 49.602 | n. a. | 3,93 |
Projektfinanzierungen Energie | 88.702.680 | 2.337 | 103 | 3,00 |
Staatsanleihen exkl. LULUCF* | 687.118.228 | 119.157 | 70.256 | 1,00 |
Eigenportfolio | 355.509.500 | 11.213 | 17.584 | n. a. |
Zwischensumme Scope 3.15 | 8.055.871.958 | 682.975 | 5.688.839 | |
Gesamtsumme | 8.406.543.018 | 817.211 | 5.688.839 | |
| | | | |
*Emissionen der Staatsanleihen inkl. LULUCF in t CO2e: 181.713
Finanzierte Emissionen der BKS Bank 2025
| | | | |
Assetklasse | Summe der erfassten Finanzierungen und Investitionen in EUR | Scope 1- und 2-Emissionen in t CO2e | Scope 3-Emissionen in t CO2e | PCAF Quality Score |
Scope 3.13 | | | | |
Kfz-Leasingfinanzierungen Privat | 62.631.786 | 12.277 | n. a. | 4,99 |
Kfz-Leasingfinanzierungen Gewerbe | 332.497.429 | 113.557 | n. a. | 4,90 |
Zwischensumme Scope 3.13 | 395.129.215 | 125.834 | - | |
Scope 3.15 | | | | |
Unternehmenskredite | 2.455.929.666 | 234.685 | 3.413.074 | 4,07 |
Listed Equity und Corporate Bonds | 736.208.307 | 57.604 | 537.121 | 3,74 |
Immobilienkredite Gewerbe* | 2.293.649.299 | 64.522 | n. a. | 4,21 |
Immobilienkredite Privat* | 994.110.561 | 15.676 | n. a. | 3,95 |
Projektfinanzierungen Energie | 85.589.619 | 1.899 | 91 | 3,00 |
Staatsanleihen exkl. LULUCF** | 759.350.009 | 154.607 | 199.192 | 1,00 |
Eigenportfolio | 366.367.560 | 9.962 | 46.161 | n. a. |
Zwischensumme Scope 3.15 | 7.691.205.021 | 538.954 | 4.195.638 | |
Gesamtsumme | 8.086.334.236 | 664.788 | 4.195.638 | |
| | | | |
*Zur Berechnung der Immobilienkredite wurden die Daten der PCAF-Datenbank herangezogen.
**Emissionen der Staatsanleihen inkl. LULUCF in t CO2e: 351.670
Der Abdeckungsgrad für finanzierte Emissionen in Bezug auf Forderungen an Kunden beträgt im Berichtsjahr 92,3%, was einem Rückgang von 4,7%-Punkten gegenüber dem Vorjahreswert von 97,0% entspricht. Nicht berücksichtigt wurden Forderungen, die sich auf Assetklassen beziehen, die nicht Bestandteil des PCAF-Standards sind. In Bezug auf das Eigenportfolio konnte der Abdeckungsgrad von 77,8% im Vorjahr leicht um 1,4%-Punkte auf 79,2% verbessert werden. Die Daten zum Eigenportfolio werden über MSCI berechnet. Der erreichte Abdeckungsgrad ergibt sich daraus, dass nicht zu allen Positionen Emissionsdaten verfügbar sind.
Das Kundenportfolio der BKS Bank setzt sich vorwiegend aus Klein- und mittelständischen Unternehmen zusammen, für die kaum berichtete CO2-Emissionswerte zur Verfügung stehen. Daher wurde für die Berechnung auf Sektordaten zurückgegriffen.
Die Berechnungen erfolgen durch das externe Berechnungstool „Climcycle“. Die dort hinterlegten Emissionsdaten beziehen sich auf Eurostat-Daten, World-Input-Output-Daten der Universität Groningen sowie Daten des Joint Research Centre.
Aktuell kann der PCAF-Quality Score für die Scopes 1, 2 und 3 nicht getrennt ausgewiesen werden. Climcycle wendet nur eine Berechnungsmethode für alle Scopes an und demgemäß kann nur ein aggregierter Quality Score angegeben werden.
Für den Ausweis der Financed Emissions für das Jahr 2025 wurden die Assetklassen gemäß Greenhouse Gas-Protocol
124 berücksichtigt. Die Scope 1- und 2-Emissionen werden für alle Branchen ausgewiesen. Die Scope 3-Emissionen werden seit 2024 gemäß PCAF-Standard offengelegt (PCAF Standard Financed Emissions Second edition 12/2022 Table
5-2).
Finanzierte Emissionen und Emissionsintensitäten der „Unternehmenskredite“ und „Listed Equity und Corporate Bonds“ in 2024
| | | | |
ÖNACE-Code | Summe der erfassten Finanzierungen und Investitionen in EUR | Scope 1- und 2-Emissionen in t CO2e | Scope 3-Emissionen in t CO2e | Emissionsintensität in t CO2e/Mio. EUR investiert1 |
A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 130.680.927 | 83.499 | 926.770 | 7.731 |
B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 28.891.754 | 8.679 | 99.016 | 3.728 |
C - Herstellung von Waren | 623.913.416 | 117.044 | 940.762 | 1.695 |
D - Energieversorgung | 161.482.074 | 11.079 | 11.434 | 139 |
E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 40.649.682 | 53.970 | 390.961 | 10.945 |
F - Bau | 478.377.920 | 20.460 | 163.077 | 384 |
G - Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 349.991.455 | 16.389 | 118.994 | 387 |
H - Verkehr und Lagerei | 148.526.349 | 18.895 | 10.853 | 200 |
I - Beherbergung und Gastronomie | 126.395.548 | 5.376 | 58.964 | 509 |
J - Information und Kommunikation | 44.715.418 | 580 | 4.205 | 107 |
K - Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen | 324.014.200 | 406 | 2.027.375 | 6.258 |
L - Grundstücks- und Wohnungswesen | 768.929.554 | 1.834 | 26.003 | 36 |
M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 339.841.167 | 5.531 | 40.068 | 134 |
N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 117.284.290 | 13.050 | 94.531 | 917 |
O - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung | 211.600.579 | 13.720 | 99.389 | 535 |
P - Erziehung und Unterricht | 7.867.931 | 179 | 1.298 | 188 |
Q - Gesundheit und Sozialwesen | 161.200.923 | 3.722 | 26.961 | 190 |
R - Kunst, Unterhaltung und Erholung | 25.723.486 | 7.123 | 51.602 | 2.283 |
S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 19.994.836 | 2.311 | 16.742 | 953 |
T - Hauspersonal in Privathaushalten u. Ä. | 42.439.527 | 67.903 | 491.890 | 13.190 |
Summe | 4.152.521.036 | 451.751 | 5.600.895 | 1.458 |
| | | | |
1 Die Summe der Emissionsintensität ergibt sich nicht durch Summieren der darüberstehenden Werte, sondern wird anhand folgender Formel berechnet: Summe der Scope 1-, 2- und 3-Emissionen / Summe der erfassten Finanzierungen * 1.000.000
Finanzierte Emissionen und Emissionsintensitäten der „Unternehmenskredite“ und „Listed Equity und Corporate Bonds“ in 2025
| | | | |
ÖNACE-Code | Summe der erfassten Finanzierungen und Investitionen in EUR | Scope 1- und 2-Emissionen in t CO2e | Scope 3-Emissionen in t CO2e | Emissionsintensität in t CO2e/Mio. EUR investiert1 |
A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 118.595.454 | 79.476 | 873.901 | 8.039 |
B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 24.374.572 | 6.787 | 76.795 | 3.429 |
C - Herstellung von Waren | 507.659.825 | 77.419 | 1.108.860 | 2.337 |
D - Energieversorgung | 153.431.647 | 6.549 | 13.091 | 128 |
E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 45.245.192 | 39.719 | 288.278 | 7.249 |
F - Bau | 395.991.005 | 15.649 | 118.191 | 338 |
G - Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 303.973.232 | 11.865 | 230.056 | 796 |
H - Verkehr und Lagerei | 160.123.417 | 18.408 | 10.073 | 178 |
I - Beherbergung und Gastronomie | 81.591.377 | 3.492 | 33.261 | 450 |
J - Information und Kommunikation | 52.788.537 | 642 | 46.750 | 898 |
K - Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen | 229.976.478 | 1.338 | 876.028 | 3.815 |
L - Grundstücks- und Wohnungswesen | 483.260.542 | 879 | 12.463 | 28 |
M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 373.635.880 | 12.643 | 135.645 | 397 |
N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 104.035.473 | 11.926 | 86.973 | 951 |
O - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung | 65.124 | 1 | 4 | 75 |
P - Erziehung und Unterricht | 6.906.360 | 194 | 1.407 | 232 |
Q - Gesundheit und Sozialwesen | 121.812.648 | 2.420 | 17.531 | 164 |
R - Kunst, Unterhaltung und Erholung | 13.958.771 | 1.635 | 11.843 | 966 |
S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 14.698.688 | 1.248 | 9.044 | 700 |
T - Hauspersonal in Privathaushalten u. Ä. | 13.751 | 0 | 0 | 0 |
Summe | 3.192.137.973 | 292.288 | 3.950.195 | 1.329 |
| | | | |
1 Die Summe der Emissionsintensität ergibt sich nicht durch Summieren der darüberstehenden Werte, sondern wird anhand folgender Formel berechnet: Summe der Scope 1-, 2- und 3-Emissionen / Summe der erfassten Finanzierungen * 1.000.000
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Strategie
Der Erhalt von biologischer Vielfalt und Ökosystemen wurde in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentliches Thema identifiziert. Die Auswirkungen der BKS Bank ergeben sich vor allem durch Finanzierungen, die eine Änderung der Landnutzung ermöglichen. Strategien und Konzepte: Durch nachhaltige Baustandards soll an eigenen Immobilienstandorten die Umweltleistung verbessert werden. Zur Einschätzung von Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Landnutzungsänderung und der Abhängigkeit von Umweltdienstleistungen werden auf Portfolioebene verschiedene Analysetools eingesetzt. | | Maßnahmen: Die Maßnahmen in Bezug auf den Schutz von Biodiversität umfassen die finanzielle Förderung der Erhaltung von ökologisch wertvollen Grünflächen, die zusätzlich durch Corporate Volunteering-Projekte unterstützt wird. Ergänzend entwickelt die BKS Bank ihre eigenen Gebäude zu Green und Blue Buildings, die strengen Nachhaltigkeitsrichtlinien entsprechen. Ziele und Kennzahlen: Da die BKS Bank zumeist nur indirekt durch die Vermittlung von Finanzierungen Einfluss auf biologische Vielfalt und Ökosysteme nimmt, wurden bisher keine direkten, messbaren Ziele festgelegt. |
E4-1
Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
Das aktuelle Geschäftsmodell der BKS Bank weist aufgrund der Ausrichtung auf Privat- und Geschäftskunden mit einem Schwerpunkt in der Immobilienfinanzierung nur geringe Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen auf. Daher wurden im Rahmen der Resilienzanalyse des Geschäftsmodells der BKS Bank Risiken in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme aufgrund des nicht nennenswerten Schadenspotentials nicht berücksichtigt.
125, 126 Allerdings ergeben sich gerade aus den Immobilienfinanzierungen und der damit verbundenen Bodenversiegelung negative Auswirkungen auf die Biodiversität.
E4-2
Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Als wesentliche Auswirkung wurde der Biodiversitätsverlust durch Landnutzungsänderung, insbesondere in der Wertschöpfungskette, identifiziert.
Für die Auswirkungen durch Immobilienprojekte, die von der BKS Bank finanziert werden, gibt es derzeit keine Konzepte, die den Biodiversitätsverlust durch die Landnutzungsänderung direkt ansprechen. Allerdings werden konzernweit Maßnahmen verfolgt, die die biologische Vielfalt schützen und dem Verlust an Biodiversität entgegenwirken sollen.
127Im Rahmen der im Berichtsjahr erfolgten Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie wurden die bestehenden Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität aufgegriffen und strategisch verankert:
Bei Um- und Sanierungsmaßnahmen von Filialstandorten wird die Einhaltung nachhaltiger Baustandards verfolgt, mit dem Ziel, die Umweltleistung zu verbessern, etwa durch die Reduktion des Flächenverbrauchs oder die Vergrößerung naturnaher Flächen am jeweiligen Standort. Eine wichtige Rolle spielt zukünftig die Analyse der Portfolien im Hinblick auf Abhängigkeiten von Umweltsystemleistungen und davon abgeleitet die Erstellung von sektoralen Hotlists. Auch eine vertiefende Analyse der biodiversitätsbezogenen Auswirkungen ist vorgesehen. Weiterentwicklungen bei der Entwicklung von Biodiversitätskennzahlen für den Finanzbereich werden laufend verfolgt.
Die Weiterentwicklung der Strategie liegt in der Verantwortung des Vorstands und erfolgt operativ durch das ESG-Management-Team.
128 E4-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Die BKS Bank bietet mit dem Natur & Zukunft-Konto in Österreich seit seiner Einführung im Jahr 2020 ein Kontoprodukt an, das mit dem Österreichischen Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte
129 ausgezeichnet ist. Im Rahmen dieses Kontoprodukts wurde pro abgeschlossenes Konto ein Baum gepflanzt beziehungsweise die Aufforstung heimischer Schutzwälder unterstützt. So konnten in zwei langfristigen Projekten 14.680 Bäume in Kärnten gepflanzt werden. Bei der Auswahl der Baumarten wurde besonders auf Biodiversität geachtet.
Seit 2025 wird der Fokus verstärkt auf Biodiversität gelegt. In einem langfristigen Projekt zum Schutz bedrohter Ökosysteme wurde, in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbund, eine Trockenrasenfläche von knapp 4.600 m² in Kärnten angekauft. Durch dieses Engagement können gefährdete Ökosysteme und bedrohte Arten dauerhaft geschützt und vor dem Verschwinden bewahrt werden. Mit diesem Projekt soll ein Gegenpol zur Bodenversiegelung durch die Finanzierung von Immobilienprojekten gesetzt und besonders gefährdete Biotope und Arten langfristig geschützt werden.
Eine weitere Maßnahme gegen den Biodiversitätsverlust stellen Corporate Volunteering-Projekte dar, bei denen, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Kärntner Naturschutzbund, bedrohte Ökosysteme geschützt werden. Dies betrifft im Besonderen offene Landschaften, die schützenswerte Arten beherbergen und von Verbuschung bedroht sind.
Bei diesen Projekten steht der Gedanke des Engagements für Naturschutzprojekte im Vordergrund. Im Jahr 2025 haben Mitarbeitende der BKS Bank tatkräftig das Schwenden auf der Weinitzen bei Oberschütt, einem Natura 2000-Gebiet (Stadtgemeinde Villach), unterstützt. Die alte Kulturlandschaft wird im Rahmen der Aktion von Sträuchern und Nadelgehölzen befreit. Für 2026 ist geplant, Erhaltungsarbeiten auf der im Rahmen des Natur & Zukunft-Kontos geschützten Wiese durchzuführen. Von Arbeitgeberseite werden 50% der benötigten Zeit als Arbeitszeit zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung dieser beiden Maßnahmen liegt in der Verantwortung des ESG-Managements der BKS Bank.
In Bezug auf Bauvorhaben, die durch die BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H. abgewickelt werden, wird darauf geachtet, die Gebäude in Richtung Green beziehungsweise Blue Buildings zu entwickeln. Gleichzeitig wird großer Wert darauf gelegt, taxonomiekonform zu bauen. Ausnahmslos alle Bauprojekte werden daher im Rahmen einer ÖGNI-Zertifizierung
130 von Anfang an extern begleitet. Ein weiteres Ziel dieser Bauprojekte ist es, ungenutzte Geschäftsflächen in mietbaren Wohnraum umzuwandeln und somit den Bodenverbrauch für Wohnraumbeschaffung zu verringern. Derartige Projekte können im gesamten Geschäftsgebiet durchgeführt werden, auch wenn sie aktuell nur in Österreich geplant und umgesetzt werden. Für die Umsetzung gemäß den Vorgaben ist die Geschäftsführung der BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H. verantwortlich, die direkt an den Vorstand der BKS Bank berichtet.
2025 konnten die Bauprojekte in Villach „Parkblick“, in Klagenfurt in der Villacherstraße und in Mattersburg abgeschlossen werden. Die ÖGNI-Zertifizierungen und die Bestätigungen der Taxonomiekonformität liegen zum Teil schon vor beziehungsweise werden Anfang 2026 erwartet. Der Umbau der Filiale Kreuzbergl wurde im Jänner 2026 abgeschlossen, die Einreichung zur ÖGNI-Zertifizierung und zur Bestätigung der Taxonomiekonformität ist im zweiten Halbjahr 2026 vorgesehen.
Folgende Projekte waren im Berichtsjahr in Umsetzung bzw. werden weitergeführt:
• Villach Hauptplatz: Start der zweiten Baustufe; Wohnungsausbau mit ÖGNI-Zertifizierung inklusive Bestätigung der Taxonomiekonformität
• Umbau der Filiale Klagenfurt Baumbachplatz: Umbau inklusive Umstellung der Heizung von Erdöl auf Erdwärme, ÖGNI-Zertifizierung inklusive Bestätigung der Taxonomiekonformität
• Thermische Sanierung Bestandsgebäude und Wohnungsausbau in Klagenfurt Waidmannsdorf; ÖGNI-Zertifizierung inklusive Bestätigung der Taxonomiekonformität nach Projektabschluss
• Dachausbau für Mietwohnung inklusive Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäudes und Umstellung der Heizung von Gas auf Fernwärme in Klagenfurt, Neuer Platz; ÖGNI-Zertifizierung inklusive Bestätigung der Taxonomiekonformität nach Projektabschluss
Diese Projekte betreffen den eigenen Betrieb, die Mittel werden im Rahmen der Budgetierung den Tochtergesellschaften zugewiesen.
131Kennzahlen und Ziele
E4-4
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Für die oben angeführten Maßnahmen wurden keine messbaren terminierten ergebnisorientierten Biodiversitätsziele festgelegt. Ein Ersatzziel stellt bei Corporate Volunteering-Projekten die Anzahl der Teilnehmer dar, während bei den eigenen Bauprojekten der Fortschritt überwacht wird. Im Wirkungsbericht für das Natur & Zukunft-Konto wird über den Stand der Umsetzung, also Anzahl der gepflanzten Bäume und das dadurch gebundene CO
2, berichtet.
132Bei der Festlegung der Ziele der beschriebenen Maßnahmen wurden daher auch keine ökologischen Schwellenwerte einbezogen.
133 Bei der Erarbeitung der Biodiversitätsstrategie im Rahmen der Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie wurden die Ziele der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ und anderer nationaler Konzepte zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen berücksichtigt.
134 Die definierten Ziele unterstützen Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität im Geschäftsgebiet, stellen aber keine Mitigationsmaßnahme für den Biodiversitätsverlust durch eine Änderung der Bodennutzung infolge von Immobilienprojekten dar.
135Sozialinformationen
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Das folgende Kapitel bezieht sich auf die knapp 1.140 Arbeitskräfte, die in der BKS Bank AG und in den konsolidierten Unternehmen zum Stichtag 31.12.2025 beschäftigt sind. Unsere Mitarbeitenden gehören 16 Nationen an und arbeiten an Standorten in 5 Ländern. Die Steuerung der Personalthemen erfolgt zentral aus Klagenfurt. Strategien und Konzepte: Die Personalstrategie der BKS Bank verknüpft die unternehmensweite Nachhaltigkeits- und Wachstumsstrategie mit einer modernen Ausrichtung, die auf Diversität, flexible Arbeitsbedingungen, Talentförderung und kontinuierliche Weiterbildung setzt. Die im Folgenden vorgestellten Konzepte befassen sich mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden. Weiters werden Konzepte in Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte, Beseitigung von Diskriminierung und Arbeitssicherheit beschrieben. | | Maßnahmen: Die BKS Bank ergreift unterschiedliche Maßnahmen, um wesentliche negative Auswirkungen zu mitigieren und positive Auswirkungen weiter zu fördern. Dazu zählen Maßnahmen, die ein inklusives, wertschätzendes Arbeitsumfeld fördern, Mitarbeitende einbinden und das berufliche und gesundheitliche Wohlbefinden fördern. Ziele und Kennzahlen: Die nachstehend dargestellten Kennzahlen beziehen sich auf Daten zur eigenen Belegschaft. Sie umfassen strukturelle Merkmale und Personalbewegungen ebenso wie Informationen zu den Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden. Dazu zählen insbesondere Beschäftigungsverhältnisse, angemessene Entlohnung, sozialer Dialog, soziale Absicherung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie Gesundheits- und Arbeitsschutz. Ebenso erfasst werden Aspekte der Gleichbehandlung und Diversitätsförderung sowie in Bezug auf Aus- und Weiterbildung. |
Strategie
Die Angaben im Zusammenhang mit den Interessen und Standpunkten der Interessenträger (ESRS 2 SBM-2) und den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und deren Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3, 13) finden sich in den jeweiligen Abschnitten des ESRS 2 „Allgemeine Angaben“. Die Beschreibung der Arbeitskräfte gemäß ESRS 2 SBM-3, 14 bis 16 findet sich nachfolgend.
ESRS S1
Angabepflicht im Zusammenhang mit SBM-3
Die in ESRS 2 gemachten Angaben zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und deren Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell betreffen grundsätzlich alle Arbeitskräfte des Unternehmens. Es gibt keine Leistungen, die ausschließlich vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende nutzen können. Allerdings können einige Angebote erst nach einer gewissen Zugehörigkeitsdauer zum Unternehmen in Anspruch genommen werden. Weiters gibt es unterschiedliche Ausprägungen der angebotenen Leistungen in den Marktgebieten.
136Die BKS Bank beschäftigte im Berichtsjahr 1.138 Mitarbeitende, davon 687 Frauen und 451 Männer. 1.084 Mitarbeitende befanden sich in einem unbefristeten und 54 Mitarbeitende in einem befristeten Arbeitsverhältnis (Vergleichszahlen 2024 siehe Abschnitt S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens). Wie auch im Vorjahr sind keine Fremdarbeitskräfte bei der BKS Bank beschäftigt.
137Für Mitarbeitende der BKS Bank besteht seit Juli 2025 die Möglichkeit, pro Jahr bis zu 45 Home-Office-Tage zu beantragen. Diese Möglichkeit steht ab dem Übertritt in ein unbefristetes Dienstverhältnis offen. Ein allgemeiner Anspruch auf Home-Office besteht nicht. Die Regelung zum Home-Office wird im gesamten Konzern einheitlich gehandhabt.
138Folgende tatsächliche, positive Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens wurden identifiziert:
• Faire Beschäftigungsverhältnisse
• Einbindung der Mitarbeitenden
• Gesundheit und Sicherheit
Ausschlaggebend für diese positiven Auswirkungen ist der systemische Ansatz, der im Personalmanagement verfolgt wird. Alle Entscheidungen werden daher im Kontext ihrer Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen sowie seiner Interessenträger gefällt. Wichtig dabei sind die Förderung von Talenten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine faire Entlohnung, flexible Arbeitszeiten, Gesundheitsmaßnahmen, Mitarbeitergespräche, vielfältige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und ein umfassendes Angebot an Sozialleistungen.
139Die Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz erfolgt aufgrund des vielseitigen Geschäftsmodells als Universalbank ohne wesentliche negative Auswirkungen für die eigenen Arbeitskräfte. Andererseits bietet die zunehmende nachhaltige Transformation der BKS Bank Chancen für die Mitarbeitenden. So haben sich neue Jobprofile ergeben und ein verstärkter Aufbau von Know-how hat nicht nur in den Bereichen der nachhaltigen Veranlagungen, des Vertriebs, der Firmenkundenberatung stattgefunden, sondern zieht sich durch alle Geschäftsbereiche. Diese Entwicklung betrifft vor allem die BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., die Immobilien der BKS Bank verwaltet und betreut. Ebenso sind ESG-Themen im Risikomanagement, im Compliance-Office sowie in der Kommunikation umfassend verankert. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung weiter zunehmen wird und sich dadurch zahlreiche Chancen für Mitarbeitende ergeben, die sich weiterentwickeln möchten. Ein Risiko dahingehend, dass es durch diese Entwicklung zu Arbeitsplatzverlusten kommen könnte, wird aktuell nicht gesehen.
140 Als wichtigste Personengruppen, die von negativen Auswirkungen betroffen sein könnten, wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse Menschen mit Betreuungsaufgaben und jugendliche Mitarbeitende, die sich in einer Lehrausbildung befinden, identifiziert. Ebenso wurde die Diversität der Mitarbeitenden berücksichtigt, sei es Geschlecht, Hautfarbe, soziale oder ethnische Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung oder Religion. Diese Personengruppen wurden im Bewertungsverfahren besonders in Bezug auf die Einschätzung der negativen Auswirkungen berücksichtigt.
141Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Die strategische Ausrichtung für den Umgang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte wird vom Vorstand der BKS Bank vorgegeben. Auf strategischer Ebene werden diese Konzepte in der Nachhaltigkeitsstrategie skizziert, die Ausarbeitung und Detaillierung erfolgt durch die Personalabteilung. Die Verantwortung für die Überwachung und Umsetzung liegt in der Personalabteilung, die dazu regelmäßig direkt an den Vorstand berichtet. Sofern nicht anders angegeben, gelten die im Folgenden angeführten Konzepte für alle Mitarbeitenden und im gesamten Geschäftsgebiet der BKS Bank.
142Mitarbeiterbindung und -entwicklung
Die Konzepte der BKS Bank zur Mitarbeiterbindung und -entwicklung zielen darauf ab, faire Arbeitsbedingungen, eine angemessene Vergütung sowie nachhaltige Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten systematisch zu verankern. Sie bilden den Rahmen für Maßnahmen, die Motivation, Leistungsfähigkeit und eine langfristige Bindung der Mitarbeitenden fördern.
Fairer Arbeitgeber
Ein Kernelement einer modernen Arbeitswelt sind organisatorische Konzepte, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöhen, da diese ein wertvoller Faktor ist, um
• Karriere mit Familie zu ermöglichen,
• die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen,
• allen Mitarbeitenden und Bewerbenden Chancengleichheit, unabhängig von Familienstatus, Alter und Geschlecht, zu geben,
• die Fluktuation gering und wertvolles Know-how im Haus zu halten,
• eine hohe Rückkehrquote aus der Karenz zu erzielen und
• den Frauenanteil unter den Führungskräften zu erhöhen.
Mitarbeitende können viele betriebliche Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie nutzen. Unterstützt werden sie durch flexible Arbeitszeitmodelle, die Kindertagesstätte Kinki in Klagenfurt und die Kinderbetreuung an Fenstertagen und in der Ferienzeit. In Rijeka können die Kinder von Mitarbeitenden im Kid’s Corner ihre Hausaufgaben erledigen. Die BKS Bank motiviert auch Väter, den Papamonat in Anspruch zu nehmen oder in Elternkarenz zu gehen.
Die in der BKS Bank gültige Home-Office-Regelung wurde im Berichtsjahr überarbeitet und ermöglicht nun allen Mitarbeitenden mit einem unbefristeten Dienstverhältnis, bis zu 45 Tage im Jahr Home-Office in Anspruch zu nehmen.
Um wesentliche Anliegen der Belegschaft zu erkennen und weiterzuentwickeln und die Arbeitszufriedenheit und die Motivation hochzuhalten, nützt die BKS Bank externe Zertifizierungen und Evaluierungen sowie Mitarbeiterbefragungen. Für die direkte Abstimmung mit der Führungskraft werden allen Mitarbeitenden jährlich Beurteilungs- und Förder-Gespräche (B&F-Gespräch) angeboten.
Auch der Betriebsrat ist ein wichtiger Partner bei der Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen, die Mitarbeitende betreffen. Über den Kollektivvertrag hinausgehende Leistungen werden in einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat vereinbart. Die BKS Bank stellt dem Betriebsrat jährlich ein Sozialbudget zur Verfügung. Daher wird von den Mitarbeitenden keine Betriebsratsumlage eingehoben. Fünf Mitglieder des Betriebsrats, drei davon Frauen, wirken im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen mit.
Faire Entlohnung
Die Vergütung der Mitarbeitenden der BKS Bank orientiert sich am jeweils gültigen Kollektivvertrag beziehungsweise an der jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Darüber hinausgehend werden freiwillige Sozialleistungen angeboten. Beispielhaft genannt seien eine Unterstützung bei der Pensions- und Gesundheitsvorsorge sowie auf die Familie bezogene Leistungen.
Ein wichtiges Anliegen ist es, den Gender-Pay-Gap zu reduzieren. Hier liegt das Augenmerk besonders auf der Verringerung der Einkommensunterschiede in den Auslandsmärkten, die durch Frauenförderungsmaßnahmen, gerade bei der Besetzung von Führungspositionen, erreicht werden soll.
Die BKS Bank beteiligt ihre Mitarbeitenden am Unternehmenserfolg. Dazu bestehen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, die den steuerfreien Erwerb von Aktien der BKS Bank ermöglichen, sowie die BKS-Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung, über die den Mitarbeitenden unentgeltlich Aktien der BKS Bank zugeteilt werden. Bezugsberechtigt sind Mitarbeitende mit einem mindestens dreijährigen, unbefristeten und ungekündigten Dienstverhältnis. Über die BKS-Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung erhalten Beschäftigte zudem Dividenden der BKS Bank; dividendenberechtigt sind jene Mitarbeitenden, die zum Auszahlungstag ein mindestens 18 Monate dauerndes, ungekündigtes Dienstverhältnis aufweisen.
Aus- und Weiterbildung
Die BKS Bank bekennt sich zum Grundsatz, Mitarbeitende für Führungs- und Expertenpositionen primär aus den eigenen Reihen zu rekrutieren. Dazu wird eine systematische Nachfolgeplanung verfolgt, mit dem Ziel, langfristig Talente mit Potenzial zu identifizieren und zu entwickeln, um künftigen Bedarf an Führungskräften und Expertenpositionen intern decken zu können.
Weitere Schwerpunkte des Weiterbildungssystems sind die Ausbildung und Weiterentwicklung von Führungskräften, die Themen Nachhaltigkeit und Innovation und persönlichkeitsbildende Maßnahmen. Ziel ist es, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von Alter und Qualifikation, die angebotenen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung nutzen.
Arbeitsumfeld und Unternehmenskultur
Die Konzepte der BKS Bank in den Bereichen Umfeld und Unternehmenskultur unterstützen Maßnahmen, die ein wertschätzendes und diskriminierungsfreies Arbeitsklima schaffen. Sie definieren Zielsetzungen und Maßnahmen zur Stärkung von Diversität und Chancengleichheit, zur Förderung der Mitwirkung von Mitarbeitenden sowie zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit.
Diversität und Beseitigung von Diskriminierung
Den Rahmen für eine gute Zusammenarbeit bilden dabei das Leitbild, die Werte und der Code of Conduct. Englisch gilt als Konzernsprache, wichtige Dokumente stehen im Mitarbeiterportal in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung. Die BKS Bank ist Mitglied der „Charta der Vielfalt“, des Carinthian International Centers und der Initiative „#positivarbeiten“.
143Die im Jahr 2022 initiierte LGBTQIA+ Business Resource Group setzt sich unter der Leitung der Diversitätsbeauftragten für ein Umfeld ein, in dem alle Mitarbeitenden jeden Tag ihr volles Potenzial entfalten können. Die Themen Diversity und Diversity Management stehen auch auf der Agenda unterschiedlicher interner Ausbildungsreihen – des BKS Collegs für neue Mitarbeitende, des Talenteprogramms, des Basis-Führungskräftetrainings und des Exzellenzprogramms für erfahrene Führungskräfte. So werden Mitarbeitende und Führungskräfte zu Multiplikatoren der Diversität.
Bei der Besetzung von Führungspositionen werden allen Mitarbeitenden dieselben Karrierechancen geboten. Interessierte können sich jederzeit, auch ohne Einbeziehung der Führungskraft, für ein Führungsprogramm bewerben. Unter den Führungskräften wird ein Frauenanteil von mindestens 35% angestrebt. Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten Frauen bei gleichen Qualifikationen für Führungspositionen den Vorzug. Zusätzlich bietet die Unternehmensmitgliedschaft der BKS Bank beim Business Frauen Center Kärnten Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, ihre Leistungen in der Öffentlichkeit zu präsentieren, sich zu vernetzen und sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln.
Einbindung von Mitarbeitenden und soziales Engagement
Die BKS Bank bezieht ihre Mitarbeitenden in unterschiedlichen Formen ein, so zum Beispiel im Zuge von Mitarbeiterbefragungen und der Möglichkeit, jederzeit Verbesserungsvorschläge und Ideen über den Ideen-Raum einbringen zu können. Mitarbeitende werden ebenso bei der Entwicklung von Prozessen und in der Evaluierung von Maßnahmen miteinbezogen. Darüber hinaus sind sie im Rahmen des Arbeitsschutz- und Gesundheitsausschusses in der BKS Bank an allen maßgeblichen Entscheidungen beteiligt, die die eigenen Arbeitskräfte betreffen.
144Alle Mitarbeitenden werden eingeladen, sich regelmäßig für Non-Profit-Organisationen in Form von Corporate Volunteerings zu engagieren. Durch das bewusste Einnehmen neuer Perspektiven sollen die soziale Kompetenz und das Verständnis für unterschiedliche Sichtweisen gefördert werden. Die Organisation und Umsetzung wird von der Gruppe „Communication & ESG“ koordiniert.
Für Mitarbeitende gibt es zahlreiche Ansprechpartner, an die sie sich mit Beschwerden oder in belastenden Situationen wenden können. Dazu zählen Führungskräfte, Personalmanagement, Betriebsrat, Diversitätsbeauftragte, Interne Revision und das externe Beratungsinstitut EAP, das psychosoziale Unterstützung bietet. Beim Beratungsinstitut EAP kann die Kontaktaufnahme auch anonym erfolgen. Wenn von Mitarbeitenden Beschwerden oder Meldungen zu Verstößen erfolgen, kümmert sich die kontaktierte Stelle – soweit dies von der betroffenen Person gewünscht wird – um die Nachverfolgung. Auch die Festlegung von Abhilfemaßnahmen erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit den einmeldenden Personen.
145Gesundheit und Sicherheit
Die Gefahr von Arbeitsunfällen in der BKS Bank ist gegenüber produzierenden Unternehmen gering. Wenn Unfälle auftreten, handelt es sich in der Regel um Unfälle, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignen, um Verkehrsunfälle auf Dienstreisen oder um Stürze. Andererseits sind auch Mitarbeitende mitunter Situationen ausgesetzt, die psychisch belastend sind und bei deren Bewältigung sie Unterstützung benötigen. Dazu wird eine anonyme und kostenlose Beratung durch das EAP-Institut für Mitarbeiterberatung
146 angeboten.
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und die Arbeitssicherheit orientieren sich an den Grundsätzen des im Unternehmen etablierten Qualitätsmanagementsystems gemäß EFQM. Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Mitarbeitenden über das Mitarbeiterportal zur Verfügung. Regelungen zur Arbeitssicherheit sind von allen verpflichtend zur Kenntnis zu nehmen.
Die gute medizinische Versorgung der Mitarbeitenden wird durch die Arbeitsmedizinerin sichergestellt. Ihr Schwerpunkt liegt in der arbeitsmedizinischen Beratung und Betreuung, sie wird aber auch in alle anderen gesundheitsfördernden Maßnahmen miteinbezogen.
In der BKS Bank sind, wie im Vorjahr, drei Personen als Sicherheitsfachkräfte und 16 als Sicherheitsvertrauenspersonen tätig. Sicherheitsfachkräfte sind hauptverantwortlich für die Arbeitssicherheit in der BKS Bank. In den internationalen Marktgebieten übernehmen externe, auf Arbeitssicherheit spezialisierte Unternehmen die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft. Regelmäßige Begehungen der Zentrale und Filialen durch die Sicherheitsfachkräfte und Haustechniker helfen, eventuell bestehende Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen.
Konzepte im Bereich Menschenrechtspolitik
Als Arbeitgeberin hält die BKS Bank sämtliche relevanten gesetzlichen Verpflichtungen ein, die den Schutz und die Rechte der eigenen Mitarbeitenden sicherstellen.
147Die BKS Bank ist seit 2012 Mitglied des UN Global Compact und somit dem Schutz der internationalen Menschenrechte verpflichtet. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact sind in die bestehenden Konzepte integriert. Sie bilden einen wichtigen Handlungsrahmen für das tägliche Tun und sind in der Menschenrechtsposition
148 und im Code of Conduct festgeschrieben. Um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte konsequent zu vermeiden, achtet die BKS Bank darauf, dass sämtliche mit der BKS Bank verbundenen Aktivitäten im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards stehen. Geschäftsvorgänge werden regelmäßig auf potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte überprüft, um Risiken frühzeitig zu erkennen und präventiv zu vermeiden. Hinweise oder Informationen über mögliche Menschenrechtsverletzungen werden umgehend und sorgfältig geprüft, und bei Bedarf werden geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Menschenrechte einzuhalten.
149Bei der Definition von Menschenrechten bezieht sich die BKS Bank auf international anerkannte Menschenrechtsnormen, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO). Als Orientierung dienen auch die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Der unternehmensinterne Code of Conduct ist ein klares Bekenntnis zu gesellschaftlicher Verantwortung. Er dient zur Orientierung im täglichen Umgang miteinander und mit Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Behörden und Medien.
1502023 wurde eine interne Analyse zu Due Diligence und Menschenrechten durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass das Risiko für Kinderarbeit, Menschenhandel und Zwangsarbeit in der Finanzbranche und im Geschäftsgebiet der BKS Bank vernachlässigbar ist. Aus diesem Grund wurden diese Themen nicht in den Code of Conduct aufgenommen; Kinderarbeit und Zwangsarbeit werden jedoch auf Basis einer differenzierten Risikobewertung der vorgelagerten Lieferkette im Code of Conduct für Lieferanten sowie in den Beschaffungsrichtlinien ausdrücklich behandelt.
151Konzepte zur Beseitigung von Diskriminierung und zur Förderung der Chancengleichheit
In Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Prinzipien des UN Global Compacts herrscht in der BKS Bank für alle Beschäftigten Chancengleichheit, unabhängig von Rasse und ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Geschlecht, Geschlechts-identität, Behinderung, Alter, Religion, politischer Meinung, nationaler Abstammung oder sozialer Herkunft.
152Sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen, seien es EU-Rechtsvorschriften oder nationales Recht, zur Gleichbehandlung und Inklusion und zur Bekämpfung von Diskriminierung, werden erfüllt. Dazu zählen die Einhaltung des Verbots jeglicher Diskriminierung, die Beschäftigungspflicht für Personen mit Behinderung sowie die Verpflichtung zur Förderung von Chancengleichheit und zur Schaffung barrierefreier Arbeitsbedingungen.
153 So sind zum Beispiel in Österreich Unternehmen verpflichtet, auf jeweils 24 Mitarbeitende eine begünstigt behinderte Person
154 einzustellen. Die BKS Bank lädt Menschen mit Behinderung ausdrücklich zur Bewerbung ein.
Konzepte zur Verhütung von Arbeitsunfällen
Zur Prävention von Arbeitsunfällen bestehen in der BKS Bank ausgereifte und umfangreiche Konzepte. Das Thema ist integrativer Teil des Umweltmanagementsystems EMAS und wird auch im Arbeitshandbuch „AHB Business Continuity und Notfallmanagement“ behandelt.
155S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
In der BKS Bank gibt es unterschiedliche Verfahren zur Einbindung der Mitarbeitenden. Die regelmäßige Evaluierung und Weiterentwicklung dieser Verfahren ist wichtig, da diese wesentlich dazu beitragen, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die Vielfalt, Innovation und Zusammenarbeit fördert und die Identifikation mit dem Unternehmen stärkt.
In Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen auf die Mitarbeitenden sind es vor allem die Bereiche der Diversität, Karriereplanung, Gesundheit und Sicherheit, bei denen eine aktive Einbeziehung erfolgt. Bei Entlohnung und fairen Beschäftigungsverhältnissen erfolgt die Einbeziehung zumeist indirekt über den Betriebsrat.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verfahren, die in der BKS Bank zur Einbeziehung der Mitarbeitenden eingesetzt werden.
Verfahren zur Einbeziehung der Mitarbeitenden
| | |
Verfahren | Art der Einbeziehung | Häufigkeit |
Ideen-Raum | direkt | laufend |
B&F-Gespräche | direkt | jährlich |
Mitarbeiterbefragung | direkt | alle 3 Jahre |
Projekte | direkt | anlassbezogen |
Betriebsrat | indirekt | laufend |
| | |
Der Ideen-Raum bietet für Mitarbeitende eine Möglichkeit, Ideen und Lösungsvorschläge zu vielen Themenbereichen einzubringen. Es geht dabei darum, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der BKS Bank zu initiieren und voranzutreiben, der die Zukunftsfähigkeit unterstützen soll. Die Ideen können dabei sowohl die persönliche Arbeit im Sinne von Vorschlägen zur Optimierung von Abläufen betreffen als auch generell der Verbesserung des Arbeitsumfelds dienen.
Die operative Verantwortung für die direkte Einbeziehung der Mitarbeitenden und die Berücksichtigung der Ergebnisse in den Unternehmenskonzepten liegt bei der Abteilungsleitung des Personalmanagements. Der Abteilungsleiter ist diesbezüglich eng mit dem Vorstand abgestimmt. In Bezug auf die indirekte Einbeziehung spielt auch der Betriebsrat eine wichtige Rolle. Er ist die Schnittstelle, die die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmern ausbalanciert. So werden zum Beispiel über den Kollektivvertrag hinausgehende Leistungen in einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat vereinbart. Budget für diverse Projekte, wie Gesundheitsförderung, wird von der Bank direkt an den Betriebsrat vergeben.
156Die BKS Bank bewertet die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit der eigenen Belegschaft auf unterschiedliche Weise. Ein wesentliches Mittel zur Beurteilung der Zusammenarbeit stellt die Mitarbeiterbefragung dar, bei der alle drei Jahre die Zufriedenheit der Mitarbeitenden erhoben wird. Indirekte Verfahren stellen die Erhebung der Fluktuationsrate und Austrittsgespräche mit Mitarbeitenden dar, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch hin verlassen.
157S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Ein Unternehmensklima, in dem Bedenken einfach und ohne Sorge vor nachteiligen Konsequenzen gemeldet werden können, ist der BKS Bank sehr wichtig. Für derartige Meldungen stehen den Mitarbeitenden unterschiedliche Kanäle zur Verfügung.
158Bedenken können jederzeit beim direkten Vorgesetzten, beim Betriebsrat, bei der Betriebsärztin, der Abteilungsleitung des Personalmanagements oder der Abteilungsleitung der Internen Revision geäußert werden. Zusätzlich ist die Diversitätsbeauftragte Ansprechpartnerin für sämtliche Diversitätsfragen. Sollte jemand den direkten Kontakt scheuen, besteht die Möglichkeit, über die BKS Integrity Line
159 eine Meldung einzubringen. Über dieses Hinweisgebersystem können schnell und einfach Bedenken zu Fehlverhalten gemeldet werden, die das Wohlergehen von Mitarbeitenden, des Unternehmens oder von dritten Personen betreffen. Für den Fall, dass der Verdacht eines Verstoßes gegen die Menschenrechte eintritt, sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, diesen dem unmittelbaren Vorgesetzten, der jeweiligen Compliance-Einheit oder der Internen Revision zu melden.
160Die Meldungen, egal über welchen Kanal sie eintreffen, werden von den Mitarbeitenden, die sie bearbeiten, selbstverständlich streng vertraulich behandelt
161. Dadurch ist auch die einmeldende Person angemessen geschützt. Mit der Bearbeitung der Meldung ist, falls erforderlich, die Einleitung von Untersuchungen und das Setzen angemessener Maßnahmen verbunden, damit die gemeldete Situation zur Zufriedenheit der Betroffenen gelöst und ein erneutes Auftreten verhindert werden kann.
162, 163Informationen darüber, wie man in der BKS Bank Bedenken melden kann, sind für alle Arbeitskräfte im Mitarbeiterportal verfügbar. Als weitere Unterstützung für die Mitarbeitenden gibt es die Möglichkeit, in psychisch belastenden Situationen eine anonyme und kostenlose Beratung durch das EAP-Institut für Mitarbeiterberatung in Anspruch zu nehmen.
164In der BKS Bank gibt es kein Verfahren, mit dem geprüft wird, ob alle Mitarbeitenden die etablierten Meldeverfahren kennen und ihnen vertrauen. Die Konzepte zum Schutz der meldenden Personen sind unter G1-1 beschrieben.
165 S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens
Im Folgenden werden Maßnahmen beschrieben, die im Zusammenhang mit den wesentlichen Auswirkungen der BKS Bank auf ihre Mitarbeitenden implementiert sind. Alle Maßnahmen betreffen die eigenen Arbeitskräfte.
Als negative Auswirkung auf die eigene Belegschaft wurde eine geringe Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung aufgrund einer eingeschränkten Home-Office-Regelung identifiziert. Daher wurde die bis dahin bestehende Regelung überarbeitet und mit Juli 2025 eine neue Vereinbarung in Kraft gesetzt. Diese ermöglicht es allen Mitarbeitenden mit einem unbefristeten Dienstverhältnis, bis zu 45 Tage Home-Office im Jahr zu beantragen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird 2026 evaluiert werden.
166Maßnahmen, um negative Auswirkungen zu vermindern
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Wesentliches Thema MDR-A 68 a | Maßnahme MDR-A 68 a | Erwartete Ergebnisse MDR-A 68 a | Start MDR-A 68 a | (geplantes) Ende MDR-A 68 c | Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit MDR-A 68 b |
Faire Beschäftigungsverhältnisse | Home-Office-Regelung überarbeiten | • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie; • Erleichterung in Bezug auf das Pendeln zum Dienstort; • höhere Attraktivität als Arbeitgeber | 2024 | 2025 | gesamtes Geschäftsgebiet |
| | | | | |
In der nachfolgenden Tabelle sind die Maßnahmen zusammengestellt, mit denen positive Auswirkungen auf Mitarbeitende erzielt werden sollen.
167Maßnahmen und Initiativen, um positive Auswirkungen zu erreichen
168
| | | | | |
Wesentliches Thema MDR-A 68 a | Maßnahme MDR-A 68 a | Erwartete Ergebnisse MDR-A 68 a | Start MDR-A 68 a | (geplantes) Ende MDR-A 68 c | Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit MDR-A 68 b |
Allgemein | Zertifizierungen und Gütezeichen | Qualität im Personalwesen sicherstellen und laufend verbessern | laufend | kein Ende geplant | gesamtes Geschäftsgebiet |
Fairer Arbeitgeber | Teilzeitmodelle | Bessere Vereinbarkeit Beruf & Familie | laufend | kein Ende geplant | gesamtes Geschäftsgebiet |
Fairer Arbeitgeber | Kinderbetreuung | Bessere Vereinbarkeit Beruf & Familie | laufend | kein Ende geplant | Österreich, Kroatien |
Fairer Arbeitgeber | Flexible Arbeitszeitmodelle | Bessere Vereinbarkeit Beruf & Familie, dadurch höhere Mitarbeiterzufriedenheit und geringere Fluktuation | laufend | kein Ende geplant | gesamtes Geschäftsgebiet |
Faire Entlohnung | Freiwillige Sozialleistungen | Unterstützung bei Pensions- und Gesundheitsvorsorge, Unterstützung von Familien | laufend | kein Ende geplant | gesamtes Geschäftsgebiet |
Faire Entlohnung | Mitarbeiterbeteiligungsprogramm | Unterstützung der Mitarbeitenden | laufend | kein Ende geplant | Österreich |
Faire Entlohnung | Ausschüttungen von der BKS-Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung | Unterstützung der Mitarbeitenden | laufend | kein Ende geplant | gesamtes Geschäftsgebiet |
Aus- und Weiterbildung | B&F-Gespräche | Austausch mit und Einbindung von Mitarbeitenden, Karriereplanung | jährlich | kein Ende geplant | gesamtes Geschäftsgebiet |
Aus- und Weiterbildung | BKS Akademie | Umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten | laufend | kein Ende geplant | gesamtes Geschäftsgebiet |
Aus- und Weiterbildung | Führungskräfteausbildung | Qualifizierte Führungskräfte, Stärkung der Führungskultur | laufend | kein Ende geplant | gesamtes Geschäftsgebiet |
Aus- und Weiterbildung | Entwicklungsprogramm für zukünftige Führungskräfte | Qualifizierte Führungskräfte, Stärkung der Führungskultur, Know-how langfristig aufbauen und halten | laufend | kein Ende geplant | gesamtes Geschäftsgebiet |
Diversität und Beseitigung von Diskriminierung | Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation | Frauenanteil von mindestens 35% bei Führungskräften, Reduktion Gender Pay Gap | 2019 | 2025 | gesamtes Geschäftsgebiet |
Diversität und Beseitigung von Diskriminierung | Diversitätsbeauftragte, LGBTQIA+ Business Resource Group | Bearbeitet Diversitätsthemen und sorgt für erhöhte Sichtbarkeit und Akzeptanz; Bewusstseinsbildung | 2022 | kein Ende geplant | Österreich |
Diversität und Beseitigung von Diskriminierung | Recruitingtraining Diversität | Höhere Diversität in Teams und im Unternehmen | laufend | kein Ende geplant | Österreich, Slowenien |
Diversität und Beseitigung von Diskriminierung | Förder- und Entwicklungsprogramme für Mitarbeitende, inkl. Frauenförderungsprogramm | Gleiche Karrierechancen; interne Nachbesetzungen, um Know-how aufzubauen und zu behalten | laufend | kein Ende geplant | gesamtes Geschäftsgebiet |
Diversität und Beseitigung von Diskriminierung | Diversity-Kampagne | Sichtbarkeit und Akzeptanz; Bewusstseinsbildung | 2022 | 2025 | Österreich, Slowenien |
Einbindung von Mitarbeitenden und soziales Engagement | Durchführung einer Mitarbeiterbefragung | Erhebung der Mitarbeiterzufriedenheit und Umsetzung zielgerichteter Verbesserungsmaßnahmen | 2021 | alle 3 Jahre | gesamtes Geschäftsgebiet |
Einbindung von Mitarbeitenden und soziales Engagement | Ideenraum | Verbesserung von Prozessen und Abläufen, Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit | 2018 | kein Ende geplant | nur Österreich |
Gesundheit und Sicherheit | Jährliches Gesundheitsprogramm | Gesundheitsbewusstsein erhöhen, Gesundheit der Mitarbeitenden fördern | jährlich | kein Ende geplant | Österreich, Kroatien |
Gesundheit und Sicherheit | Impfaktionen (Grippe, FSME, Gürtelrose) | Gesundheit der Mitarbeitenden fördern | jährlich | kein Ende geplant | Österreich |
Gesundheit und Sicherheit | Betriebliche Gesundheitsförderung | Gesundheit der Mitarbeitenden fördern | laufend | kein Ende geplant | Österreich, Kroatien |
Gesundheit und Sicherheit | Beratungsangebot bei psychischer Belastung | Gesundheit der Mitarbeitenden fördern | laufend | kein Ende geplant | Österreich |
Gesundheit und Sicherheit | Regelungen zur Arbeitssicherheit (Begehungen, Schulungen, Ersteinweisung Sicherheit, Gesundheitsausschüsse) | Arbeitsunfälle vermeiden | laufend | kein Ende geplant | gesamtes Geschäftsgebiet |
Gesundheit und Sicherheit | Arbeitsplatzevaluierungen | Gesundheit der Mitarbeitenden fördern | laufend | kein Ende geplant | Österreich |
Gesundheit und Sicherheit | (Arbeits-) medizinische Beratung und Betreuung | Gesundheit der Mitarbeitenden fördern | laufend | kein Ende geplant | Österreich |
Gesundheit und Sicherheit | Erfüllung rechtlicher Vorgaben zu Arbeitnehmerschutz und -gesundheit | Gesundheit der Mitarbeitenden fördern | laufend | kein Ende geplant | gesamtes Geschäftsgebiet |
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Die BKS Bank nutzt externe Zertifizierungen, um die Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeitenden einzuschätzen und die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überprüfen und zu bewerten. Dazu zählen unter anderem das Audit „berufundfamilie“, die EFQM-Evaluierung und die EMAS-Zertifizierung. Zusätzlich unterstützen auch die unter S1-2 beschriebenen Verfahren zur Einbindung der Mitarbeitenden dabei, die Wirksamkeit der angeführten Maßnahmen zu bewerten. Maßnahmen im Zusammenhang mit Gesundheit und Arbeitssicherheit werden zusätzlich durch regelmäßige Prüfungen der Behörden überwacht.
169Anhand der Ergebnisse der Zertifizierungen und Auditierungen werden Verbesserungsmaßnahmen definiert, die negative Auswirkungen beheben oder mindern und positive Auswirkungen weiter verbessern sollen. Aus den Verfahren zur Einbindung der Mitarbeitenden werden ebenfalls Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, um negative Auswirkungen zu mitigieren.
170Die BKS Bank stellt auf unterschiedliche Weise sicher, dass ihre Handlungsweise keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf ihre Mitarbeitenden hat. So ist etwa in der Beschaffungsrichtlinie festgelegt, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Reinigungsmittel eingesetzt werden dürfen. Auch die Mitarbeiterbefragung und die anderen Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte dienen dazu, negative Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern.
171 Dem Management der wesentlichen Auswirkungen sind keine expliziten Mittel zugewiesen, da die Mittel für die beschriebenen Maßnahmen im Rahmen des Budgets für das Personalwesen geplant sind oder dem Betriebsrat direkt zur Verfügung gestellt werden.
172Kennzahlen und Ziele
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Zur Behebung der negativen Auswirkungen, die durch die bestehende Home-Office-Regelung verursacht werden, wurde eine Überarbeitung und Verbesserung der gültigen Regelung vorgenommen. Die neue Home-Office-Regelung ist mit Juli 2025 in Kraft getreten. Die Wirksamkeit des neuen Konzepts wird im Rahmen der B&F-Gespräche und der regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen evaluiert werden.
173Zur Förderung positiver Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeitenden hat die BKS folgende Ziele festgelegt:
174Ziele für das Management der wesentlichen Auswirkungen
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Ziele | Umfang MDR-T 80 c | Ziel MDR-T 80 a | Bezugswert 2019 MDR-T 80 d | geplante Zielerreichung MDR-T 80 e | Zielniveau MDR-T 80 b | Zwischenziel 2022 MDR-T 80 d | Aktueller Stand 2025 MDR-T 80 d |
Durchführung einer Mitarbeiterbefragung | alle Länder | Gesamtzufriedenheit | 2,0 | 2025 | 1,9 | 2,0 | 2,4 |
Frauenförderung | alle Länder | Anteil von Frauen in Führungspositionen | 31,6% | 2025 | 35% | 35,9% | 37,5% |
Frauenförderung | alle Länder | Reduktion des Gender Pay Gaps | 16,5% | 2025 | 12% | 16,7% | 16,7% |
Betriebliche Gesundheitsförderung | Österreich, Kroatien | Teilnahme an der betrieblichen Gesundheitsförderung | 27,7% | 2025 | 25% | 17,6% | 19,9% |
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Erreichen einer Gesamtzufriedenheit von 1,9 bei der Mitarbeiterbefragung
Mitarbeiterbefragungen werden von einem externen Anbieter nach der EUCUSA-Methode
175 durchgeführt, die durch ihren systemischen Ansatz und fortgeschrittene Analysetechniken charakterisiert ist. Mit dem Ergebnis der Mitarbeiterbefragung soll die Wirksamkeit unterschiedlicher, unter S1-1 angeführter Konzepte verfolgt und bewertet werden. In der Befragung werden unter anderem Fragen zu den Themen Lohn- und Sozialleistungen, Arbeitsplatz und Arbeitssituation, Führung, Information und Kommunikation, berufliche Entwicklung, Unternehmenskultur und Diversität gestellt. Die letzte Befragung wurde 2024 durchgeführt und ergab eine Gesamtzufriedenheit von 2,4. Um bei künftigen Befragungen besser abzuschneiden, wurden im Berichtsjahr die Erkenntnisse aus der Umfrage in bestehende Projekte und Maßnahmen integriert.
Anteil von Frauen in Führungspositionen
2019 wurde das Ziel gesetzt, bis 2025 einen Frauenanteil von 35% in Führungspositionen zu erreichen. 2021 wurde dieser Wert erstmals erreicht und seitdem liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen konstant über 35%, so auch im Berichtsjahr mit 37,5% (2024: 35,6%).
Reduktion des Gender Pay Gap
Der Gender Pay Gap bei den Beschäftigten der BKS Bank soll auf weniger als 12% reduziert werden. Dies betrifft vor allem die Auslandsgebiete, bei denen durch gezielte Frauenförderungsmaßnahmen gegengesteuert wird. Da sich die Zielgröße von 12% auf die Berechnungsmethode nach GRI bezieht, die Berechnung seit 2024 jedoch an die ESRS-Vorgaben angepasst wurde, stimmen Zielgröße und aktueller Wert systemisch nicht zusammen. Im Vergleich zu 2024 konnte der Gender Pay Gap im Berichtsjahr jedoch um 2,5% verringert werden.
Teilnahme an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
Mit den Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen möglichst viele Mitarbeitende erreicht werden. Das Ziel ist, dass jedes Jahr 25% der Mitarbeitenden am Gesundheitsprogramm teilnehmen.
Die Festlegung dieser Ziele, ihre Nachverfolgung und die Ermittlung von Erkenntnissen und Verbesserungsmöglichkeiten erfolgt innerhalb der Nachhaltigkeitsorganisation der BKS Bank (siehe ESRS 2, GOV
‑1).
176 S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
Die in den folgenden Tabellen angegebenen Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Mitarbeitenden sind als Anzahl an Personen angegeben und nicht als Vollzeitäquivalente.
177 Mitarbeiterstände sind immer zum Stichtag 31.12.2025 angegeben und nicht als Durchschnitt über den Berichtszeitraum.
178Die vorgelegten Zahlen zum Beschäftigtenstand in Personenzahlen entsprechen den Angaben, die im Abschnitt „Märkte und Zielgruppen“ in Vollzeitäquivalent und Durchschnitt angegeben werden.
179Mitarbeitende nach Geschlecht (Personenzahl)
180
| | | |
Geschlecht* | 2023 | 2024 | 2025 |
Männlich | 465 | 463 | 451 |
Weiblich | 681 | 697 | 687 |
Divers | 0 | 0 | 0 |
Keine Angabe | 0 | 0 | 0 |
Gesamtzahl der Arbeitnehmer | 1.146 | 1.160 | 1.138 |
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* Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Mitarbeitenden
Mitarbeitende nach Geschlecht und Region
181
| | | |
Land | Weiblich | Männlich | Gesamt |
2024 | | | |
Österreich | 495 | 359 | 854 |
Slowenien | 99 | 67 | 166 |
2025 | | | |
Österreich | 494 | 345 | 839 |
Slowenien | 95 | 67 | 162 |
| | | |
Die Angabe berücksichtigt nur Länder, in denen mehr als 10% der gesamten Belegschaft der BKS Bank beschäftigt sind.
Mitarbeitende nach Art des Vertrages und Geschlecht, inklusive Informationen zu Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten
182
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Personenzahl | Weiblich | Männlich | Gesamt |
2024 | | | |
Zahl der Arbeitnehmer | 697 | 463 | 1.160 |
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen | 658 | 444 | 1.102 |
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen | 39 | 19 | 58 |
Zahl der Vollzeitkräfte | 447 | 427 | 874 |
Zahl der Teilzeitkräfte | 250 | 36 | 286 |
2025 | | | |
Zahl der Arbeitnehmer | 687 | 451 | 1.138 |
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen | 664 | 420 | 1.084 |
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen | 23 | 31 | 54 |
Zahl der Vollzeitkräfte | 433 | 418 | 851 |
Zahl der Teilzeitkräfte | 254 | 33 | 287 |
| | | |
Personenzahl der Mitarbeitenden nach Art des Vertrags und der Region, inklusive Informationen zu Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten
183Personenzahl | Österreich | Slowenien | Gesamt |
2024 | | | |
Zahl der Arbeitnehmer | 854 | 166 | 1.020 |
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen | 804 | 163 | 967 |
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen | 50 | 3 | 53 |
Zahl der Vollzeitkräfte | 579 | 164 | 743 |
Zahl der Teilzeitkräfte | 275 | 2 | 277 |
2025 | | | |
Zahl der Arbeitnehmer | 839 | 162 | 1.001 |
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen | 792 | 160 | 952 |
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen | 47 | 2 | 49 |
Zahl der Vollzeitkräfte | 562 | 157 | 719 |
Zahl der Teilzeitkräfte | 277 | 5 | 282 |
| | | |
Die Angabe berücksichtigt nur Länder, in denen mehr als 10% der gesamten Belegschaft der BKS Bank beschäftigt sind.
Austritte und Fluktuationsrate
184
| | | |
| 2023 | 2024 | 2025 |
Austritte gesamt | 167 | 132 | 125 |
Fluktuationsrate gemäß ESRS | 14,9 | 9,9 | 11,3 |
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Zur Berechnung der Fluktuationsrate wird die Zahl der Austritte in Relation zum bereinigten Mitarbeiterstand am 2. Jänner des Folgejahres gesetzt. Bei diesem sind karenzierte Mitarbeitende bereits exklu-diert. Karenzierte Mitarbeitende werden deshalb nicht berücksichtigt, da das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, die Rückkehr auf die jeweilige Position zu gewährleisten.
Bei der Zahl der Austritte werden sämtliche Austritte, Pensionsantritte und gegebenenfalls Todesfälle berücksichtigt. Einzig Wechsel von Mitarbeitenden innerhalb des Konzerns werden nicht eingerechnet.
185S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Aufgrund der sprachlichen Regelung in Österreich werden in diesem Abschnitt die Ausdrücke „Tarifvertrag“ und „Kollektivvertrag“ synonym verwendet.
In Ländern, in denen ein geeigneter Kollektivvertrag ausverhandelt ist, gilt dieser für alle Mitarbeitenden des jeweiligen Landes.
186Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine Änderungen bei den Kollektivvertragsvereinbarungen. Aufgrund der veränderten Personalstruktur erhöhte sich jedoch der Anteil der Mitarbeitenden, die einem Kollektivvertrag unterliegen, von 87,9% im Vorjahr auf aktuell 88,0%. Die Abdeckungsquote für Tarifvertrag und sozialen Dialog blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Kollektivvertragsvereinbarungen
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Marktgebiet | Gesellschaft | Vereinbarung zum Einkommen |
AT | BKS Bank AG in Österreich sowie von der BKS Bank in ihre Tochtergesellschaften entsandte Mitarbeitende | Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers und Betriebsvereinbarung |
AT | BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H. | Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting |
AT | BKS Service GmbH | Kollektivvertrag für Handelsangestellte |
AT | BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H. | Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte |
SI | BKS Bank-Mitarbeitende in Slowenien | Kollektivvertrag für Bankmitarbeiter |
SI | BKS Leasing d.o.o., Ljubljana | Kollektivvertrag für Bankmitarbeiter |
HR | BKS Bank-Mitarbeitende in Kroatien | Es gibt keinen Kollektivvertrag für Bankmitarbeiter, es wurde eine Betriebsvereinbarung geschlossen |
HR | BKS-leasing Croatia d.o.o. | Es gibt keinen Kollektivvertrag |
SK | BKS Bank-Mitarbeitende in der Slowakei | Es gibt keinen Kollektivvertrag |
SK | BKS-Leasing s.r.o., Bratislava | Es gibt keinen Kollektivvertrag |
SRB | BKS Leasing d.o.o., Beograd | Es gibt keinen Kollektivvertrag |
Gesamt | Anteil der Angestellten, die einem Kollektivvertrag unterliegen* | 88,0% |
| | |
* ESRS S1-8, 60 a
Informationen zur tarifvertraglichen Abdeckung und zum sozialen Dialog
187
| | | |
| Tarifvertragliche Abdeckung | Sozialer Dialog |
| | | |
Abdeckungsquote | Arbeitskräfte – EWR | Arbeitskräfte – Nicht-EWR-Länder | Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) |
0–19% | - | - | Slowenien |
20–39% | - | - | - |
40–59% | - | - | - |
60–79% | - | - | Österreich |
80–100% | Österreich, Slowenien | - | - |
| | | |
Die Angabe berücksichtigt nur Länder, in denen mehr als 10% der gesamten Belegschaft der BKS Bank beschäftigt sind.
S1-9
Diversitätskennzahlen
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über den Anteil der weiblichen Führungskräfte und die Altersstruktur der Mitarbeitenden der BKS Bank.
Anteil weiblicher Führungskräfte
188
| | | |
| 2023 | 2024 | 2025 |
Gesamtanzahl Führungskräfte (ohne Vorstand) | 176 | 174 | 168 |
| 64 | 62 | 63 |
| 112 | 112 | 105 |
Anteil Führungskräfte weiblich | 36,4% | 35,6% | 37,5% |
Anteil Führungskräfte männlich | 63,6% | 64,4% | 62,5% |
| | | |
Altersstruktur der BKS Bank-Mitarbeitenden (in Köpfen)
189
| | | |
| 2023 | 2024 | 2025 |
unter 30 Jahre | 140 | 145 | 137 |
30 - 50 Jahre | 593 | 600 | 578 |
über 50 Jahre | 413 | 415 | 423 |
| | | |
S1-10
Angemessene Entlohnung
Alle Arbeitnehmenden der BKS Bank erhalten eine angemessene Entlohnung, die sich an den Rahmenbedingungen der Kollektivverträge orientiert sowie an dem internen und externen Gehaltsvergleich.
190S1-11
Soziale Absicherung
Alle Mitarbeitenden der BKS Bank sind gegen Verdienstausfälle aufgrund bedeutender Lebensereignisse geschützt.
191S1-12
Menschen mit Behinderungen
In der BKS Bank sind aktuell 26 (2024: 24) Menschen mit Beeinträchtigungen angestellt, was einer Quote von 2,3% (2024: 2,1%) aller Mitarbeitenden entspricht.
192S1-13
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
Die folgenden Tabellen geben Auskunft über die Teilnahme an den Beurteilungs- und Fördergesprächen (B&F-Gespräch) und die durchschnittliche Anzahl an Schulungsstunden je Mitarbeitenden.
Teilnahme an B&F-Gesprächen
193
| | | |
| 2023 | 2024 | 2025 |
Prozent der Mitarbeiter, die am B&F-Gespräch teilgenommen haben | 91 | 88 | 97 |
| 58 | 60 | 58 |
| 42 | 40 | 42 |
Anteil an allen Frauen | 90 | 90 | 94 |
Anteil an allen Männern | 93 | 86 | 100 |
Anteil an Mitarbeitenden ohne Führungsfunktion | 91 | 88 | 97 |
Anteil aller Team-, Gruppen- und Filialleiter | 91 | 88 | 95 |
Anteil an Leitern Zentrale Abteilungen, Vertriebsdirektionen, Geschäftsführern | 97 | 100 | 100 |
| | | |
Schulungsausmaß pro Mitarbeitenden im Berichtsjahr
194
| | | |
| 2023 | 2024 | 2025 |
Durchschnittliche Ausbildungstage je Mitarbeitenden | 4,7 | 4,5 | 4,2 |
Durchschnittliche Ausbildungsstunden je Mitarbeitenden | 36,2 | 35,0 | 32,2 |
• davon von Frauen absolviert | 33,6 | 28,9 | 27,8 |
• davon von Männern absolviert | 40,2 | 44,3 | 39,1 |
Anzahl der Inhouse-Seminare | 366,0 | 387,0 | 459,0 |
Ausbildungsstunden pro Jahr | 41.024 | 40.272 | 36.684 |
• davon von Frauen absolviert | 22.828 | 20.139 | 19.065 |
• davon von Männern absolviert | 18.196 | 20.133 | 17.620 |
Anzahl der Lehrlinge in Ausbildung | 4 | 5 | 5 |
| 1 | 0 | 0 |
| 3 | 5 | 5 |
Anzahl der Trainees in Ausbildung | 10 | 5 | 3 |
| 4 | 2 | 2 |
| 6 | 3 | 1 |
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S1-14
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
In der BKS Bank sind, wie im Vorjahr, 100% der Mitarbeitenden durch das Management für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt.
195Aufgrund des risikoarmen Umfelds gibt es keine arbeitsbedingten Erkrankungen, die mit der Arbeit in Finanzinstituten verbunden wären. Daher können dazu keine Informationen offengelegt werden.
196 Sicherheit und Gesundheitsschutz
197
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| 2023 | 2024 | 2025 |
Gesamtanzahl Mitarbeitende | 1.146 | 1.160 | 1.138 |
Anzahl der gearbeiteten Stunden | 1.568.791 | 1.652.132 | 1.687.247 |
Anzahl von Todesfällen aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen | - | - | - |
Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen | - | - | - |
Anzahl von arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen | - | - | - |
Rate der arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen | - | - | - |
Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen | 3 | 7 | 8 |
Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen | 2,7 | 4,2 | 4,7 |
| | | |
S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Sämtliche Mitarbeitenden der BKS Bank in Österreich haben aufgrund sozialpolitischer und/oder kollektivvertraglicher Regelungen Anspruch auf eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen. Zusätzlich zur Elternzeit besteht bei familiären Anlässen wie Todesfällen, Heirat, Geburt eines Kindes und einem Wechsel des Wohnorts Anspruch auf Arbeitsfreistellung. Darüber hinaus besteht in Österreich Anspruch auf Pflegefreistellung für die notwendige Pflege von erkrankten nahen Angehörigen.
In Ländern, in denen kein derartiger gesetzlicher Anspruch besteht oder in Einzelfällen können individuell Lösungen mit der Führungskraft und der Personalabteilung vereinbart werden.
Mitarbeitende mit Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen
| | |
| 2024 | 2025 |
Anteil von Mitarbeitenden mit Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen* | 87,9% | 88,0% |
| 58,2% | 58,8% |
| 41,8% | 41,2% |
Anspruchnahme aus familiären Gründen** | 19,7% | 20,3% |
Anspruchnahme Elternkarenz Österreich | 2,8% | 2,6% |
| 79,2% | 95,5% |
| 20,8% | 4,5% |
Anspruchnahme Papamonat Österreich | 1,4% | 1,4% |
Anspruchnahme Sonderurlaub Österreich | 20,1% | 21,0% |
| 58,1% | 56,8% |
| 41,9% | 43,2% |
| | |
S1-16
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Die folgende Tabelle gibt das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle, also den Gender Pay Gap, und Verhältnis der Gesamtvergütung an. Unter dem geschlechtsspezifischen Verdienstgefälle versteht man die Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen von weiblichen und männlichen Mitarbeitenden, angegeben als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens der männlichen Mitarbeitenden. Das Verhältnis der Gesamtvergütung beschreibt die Relation der Vergütung der höchstbezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeitenden. Bei der Vergütung der höchstbezahlten Einzelperson wird das Fixgehalt des Berichtsjahres zuzüglich der variablen Anteile berücksichtigt.
198Im Vorjahr wurde das Verhältnis der Gesamtvergütung ohne Vorstand ausgewiesen. Für den diesjährigen Bericht wurde, gemäß der Empfehlung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung, der Vorstand miteinbezogen und der Vorjahreswert dementsprechend um 161% von 3,85 auf 10,07 korrigiert.
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| 2024 | 2025 |
Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle | 19,2% | 16,7% |
Verhältnis Gesamtvergütung | 10,07 | 12,05 |
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S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
2025 wurde in der BKS Bank über die bestehenden Beschwerdekanäle ein Fall von Diskriminierung, im Speziellen von Mobbing, gemeldet.
200 Die Anzahl der gemeldeten Fälle wird durch Rückfrage beim Betriebsrat, der Betriebsärztin und der Diversity-Beauftragten ermittelt.
201 Alternative Meldewege, wie zum Beispiel über Arbeitnehmervertreter oder auf rechtlichem Wege, wurden nicht genutzt.
202Sowohl die beiden Fälle, die im Vorjahr noch offen waren und weiter betreut wurden, konnten im Berichtsjahr abgeschlossen werden wie auch der aktuelle Fall. In keinem der Fälle wurden finanzielle Sanktionen ausgesprochen.
203Im Berichtszeitraum wurden keine schwerwiegenden arbeitsbezogenen Vorfälle oder Verstöße festgestellt. Es lagen keine Sachverhalte vor, die meldepflichtig gewesen wären oder zu behördlichen Ermittlungen geführt hätten. Infolgedessen wurden weder Geldbußen noch sonstige Sanktionen verhängt.
204
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
Das folgende Kapitel befasst sich mit den Auswirkungen der BKS Bank auf den Verbraucher und Endnutzer und insbesondere mit der Ermöglichung eines inklusiven und diskriminierungsfreien Zugangs zu Finanzdienstleistungen. Strategien und Konzepte: Das Ziel der gesellschaftlichen Nachhaltigkeit wird auf strategischer Ebene durch die aktiv gesteuerte Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen sichergestellt. Hierbei ist es wichtig, die unterschiedlichen Lebensphasen der Kundinnen und Kunden zu berücksichtigen und einen diskriminierungsfreien Zugang sicherzustellen. | | Maßnahmen: Unter dem Punkt S4-4 werden Konto- und Finanzierungsmodelle beschrieben, die sich explizit an Bevölkerungsgruppen richten, die unter Umständen nur eingeschränkt Zugang zu Finanzdienstleistungen haben. Weiters werden Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Förderung der Financial Literacy erläutert. Ziele und Kennzahlen: Die BKS Bank entwickelt ihre Produkte und Dienstleistungen im Rahmen der angeführten strategischen Ausrichtung weiter, verfolgt hierbei jedoch keine spezifischen quantitativen Ziele. |
Strategie
Die verpflichtenden Angaben zu den Interessen und Standpunkten der Interessenträger und zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell sind in den Abschnitten SBM-2 und SBM-3 von ESRS 2 Allgemeine Angaben beschrieben. Eine wesentliche positive Auswirkung hat die BKS Bank im Hinblick auf die soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnutzern identifiziert, indem sie möglichst vielen Menschen den Zugang zu Finanzdienstleistungen ermöglicht.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Soziale Verantwortung in allen Geschäftsbereichen, einschließlich der Lieferkette, hat eine hohe Bedeutung für die BKS Bank. Kundinnen und Kunden erwarten ein verantwortungsbewusstes Handeln, das Umweltbewusstsein, Fairness und den Schutz der Menschenrechte verbindet. Das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Verbraucherinnen und Endnutzer fokussiert darauf, dass potenzielle negative Effekte auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt frühzeitig erkannt und angemessen adressiert werden.
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde ein diskriminierungsfreier Zugang zu Dienstleistungen als wesentliche Auswirkung identifiziert.
Die BKS Bank verfolgt gesellschaftliche und soziale Nachhaltigkeit im Kerngeschäft. Über das Produkt- und Dienstleistungsangebot sollen Menschen in allen Lebensphasen erreicht werden. Dabei werden sowohl Angebote für ältere Menschen berücksichtigt als auch für die junge Generation.
Filialen spielen für das Geschäftsmodell der BKS Bank eine bedeutende Rolle. Die Digitalisierung und die sinkende Anzahl an Bankfilialen erschweren aber wenig digitalaffinen Menschen, die jedoch nicht zwingend nur der älteren Generation angehören, den Zugang zu Bankgeschäften. Daher zielt die Distributionsstrategie darauf ab, den stationären Vertrieb noch besser mit dem Online-Verkauf zu verschränken. Das hybride Verkaufsmodell steht dabei im Vordergrund.
Die Verantwortung für diese Konzepte, die das gesamte Geschäftsgebiet der BKS Bank betreffen, liegt beim Vorstand. Da sie Teil des Geschäftsmodells sind, erfolgt die Überwachung dieser Konzepte über die etablierten Reportingsysteme.
205Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sich die BKS Bank seit vielen Jahren auch öffentlich zur Einhaltung der Menschenrechte. Bei der Definition der Menschenrechte wird auf international anerkannte Menschenrechtsstandards zurückgegriffen, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Darüber hinaus dienen die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als Orientierung.
206 Wichtig dabei ist, die Einhaltung der Menschenrechte nicht nur im eigenen Betrieb sicherzustellen, sondern im Rahmen der Möglichkeiten auch in der vor- und nachgelagerten Lieferkette.
207Die BKS Bank hat im Jahr 2023 erstmals eine Due Diligence der menschenrechtlichen Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen durchgeführt. Insgesamt wurde das Risiko, in Menschenrechtsverletzungen verwickelt zu werden, für die BKS Bank über das gesamte Geschäftsgebiet als gering eingestuft.
208Für den Fall, dass dennoch ein Verdacht auf eine Menschenrechtsverletzung besteht, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, diesen Verdacht ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, der zuständigen Compliance-Einheit oder der Internen Revision zu melden. Diese Meldungen können auch anonym über ein Online-Portal erfolgen, das Rückfragen an den Meldenden ermöglicht (vgl. G1
‑3).
209S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
Für eine Universalbank, die großen Wert auf gute und umfassende Kundenbetreuung legt, ist es wichtig, Kundinnen und Kunden einzubinden und deren Bedürfnisse zu verstehen.
Zur Messung und Verbesserung der Zufriedenheit mit Produkten, Dienstleistungen und Beratungsleistungen kommen verschiedene Instrumente zum Einsatz. In regelmäßigen Abständen wird die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden im Rahmen einer umfassenden Befragung erhoben, die gemeinsam mit einem renommierten österreichischen Marktforschungsinstitut durchgeführt wird. Die letzte Erhebung fand 2024 statt; dabei konnte der Zielwert für die Gesamtzufriedenheit erstmals mit der sehr guten Bewertung von 1,4 übertroffen werden.
Um auch unterjährig ein regelmäßiges Feedback zu den Beratungsleistungen zu erhalten, wird seit 2020 zusätzlich die Kundenbefragung „Kontakt-Feedback“ durchgeführt. Kundinnen und Kunden, die in einer Filiale oder über einen anderen Kanal Kontakt mit der Bank hatten, werden eingeladen, online eine Bewertung abzugeben. Die Befragung misst die Zufriedenheit mit der erlebten Beratungs- oder Serviceleistung und die Weiterempfehlungswahrscheinlichkeit. Die Ergebnisse dieser Befragung liegen seit ihrer Einführung auf einem sehr hohen Niveau, so auch 2025. Die Gesamtzufriedenheit der Kundinnen und Kunden konnte 2025 mit 90% (2024: 92%) nahezu konstant gehalten werden. Sehr positiv ist auch der Net Promotor Score von 72% (2024: 77%).
210Die Erhebung und Auswertung des Kundenfeedbacks erfolgt in einer Zusammenarbeit der Vertriebs- mit der Kommunikationsabteilung. Die Ableitung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen obliegen der Vertriebssteuerung.
211S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Um die Inklusion aller Bevölkerungsgruppen und besonders jener zu fördern, die unter Umständen nur eingeschränkt Zugang zu Finanzdienstleistungen haben, werden folgende spezifische Produkte angeboten.
Kontomodelle
Mit den unterschiedlichen, altersangepassten Kontomodellen begleitet die BKS Bank junge Menschen auf ihrem Weg in die finanzielle Selbständigkeit. Diese Modelle sind je nach Geschäftsgebiet unterschiedlich ausgeprägt. So werden in Österreich ein Taschengeld-, ein Jugend- und ein Studentenkonto angeboten, während der Fokus in Slowenien und Kroatien auf den etwas älteren Jugendlichen liegt und somit ein kombiniertes Jugend- und Studentenkonto beziehungsweise nur ein Studentenkonto angeboten wird. In der Slowakei ist bisher kein entsprechendes Produkt etabliert.
Ausschließlich in Kroatien wird ein Kontopaket für Senioren angeboten.
Seit vielen Jahren gibt es das sogenannte Basiskonto. Gemäß Verbraucherzahlungskontogesetz hat jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, ein Recht auf dieses Basiskonto. Dies gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz. Auch die BKS Bank bietet ihren Kunden dieses Kontomodell in allen Marktgebieten an.
Finanzierungen
Mit dem Bildung & Zukunft-Kredit sollen vor allem jene Menschen angesprochen werden, die Mittel für die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen benötigen. Der bereits 2016 lancierte Silberkredit ist weiterhin ein nachgefragtes, sozial nachhaltiges Produkt. Dieser Kredit wurde speziell für Senioren entwickelt, die aufgrund ihres Alters bei vielen Banken nur einen sehr eingeschränkten Zugang zu Finanzierungen haben. Viele ältere Kundinnen und Kunden nutzen den Silberkredit beispielsweise für Investitionen in die Barrierefreiheit. Beide Finanzierungsvarianten werden aktuell nur in Österreich angeboten.
Zusätzlich wird im gesamten Geschäftsgebiet mit BKS Bank Connect eine digitale Banklösung angeboten, die speziell auf Kunden ausgerichtet ist, die ihre Bankgeschäfte hauptsächlich online erledigen möchten, dabei jedoch nicht auf persönliche Beratung verzichten wollen.
Die Bereitstellung dieser Dienstleistungen gehört sowohl zum Geschäftsmodell als auch zum grundlegenden Selbstverständnis der BKS Bank als nachhaltige Institution. Daher bleiben diese Finanzprodukte, die sich an spezielle Personengruppen richten, dauerhaft im Produktangebot. Die Entwicklung der Produkte und Maßnahmen wird dabei im Rahmen der etablierten Produktentwicklung verfolgt.
Barrierefreiheit
Bei allen Angeboten wird selbstverständlich darauf geachtet, einen umfassend barrierefreien Zugang sicherzustellen. Dies wird durch Maßnahmen wie eine barrierefreie Filialgestaltung, zugängliche digitale Bankservices, verständliche Kundenkommunikation sowie Mitarbeitende, die im Umgang mit unterschiedlichen Bedürfnissen geschult sind, erreicht.
Schulungen zu Financial Literacy
Eine weitere Maßnahme stellen Schulungen für Personengruppen dar, die sich im Bereich Financial Literacy weiterbilden möchten. Dadurch soll der Zugang zu Finanzdienstleistungen für alle Personengruppen erleichtert werden. Ziel ist, jedes Jahr zumindest fünf derartige Maßnahmen im gesamten Geschäftsgebiet durchzuführen. Auch 2025 wurden sowohl Veranstaltungen für Schulen und junge Zielgruppen angeboten als auch in Zusammenarbeit mit dem Kärntner Seniorenbund eine Reihe von Informationsveranstaltungen für ältere Menschen durchgeführt. Hier wurde besonders zu Sicherheit bei Bankgeschäft und Sicherheit im digitalen Alltag informiert.
Kennzahlen und Ziele
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen und der Förderung positiver Auswirkungen
In Bezug auf die in S4-4 angeführten Maßnahmen verfolgt die BKS Bank die Weiterentwicklung ihrer Produkte. Wichtig ist dabei, benachteiligten Zielgruppen angemessene Produkte zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser Zielsetzung gibt es auch – über die Zurverfügungstellung hinaus – keine spezifischen finanziellen Ziele in Verbindung mit diesen Dienstleistungsangeboten. Verbraucher und/oder Endnutzer oder deren Stellvertretende sind in die Produktentwicklung und -steuerung nicht eingebunden.
212Governance-Informationen
ESRS G1 Unternehmensführung
ESRS 2 Allgemeine Angaben
In der Nachhaltigkeitsstrategie der BKS Bank ist das Ziel „Eine gute Governance ist Bestandteil unseres täglichen Tuns“ verankert. Strikte Compliance und gute Governance helfen, Reputationsschäden und Strafen zu vermeiden und die Position der BKS Bank als verantwortungsbewusster Geschäftspartner am Markt zu stärken. Strategien und Konzepte: Zur Prävention von Korruption und Bestechung im Zuge einer verantwortungsvollen Unternehmensführung sind in der BKS Bank detaillierte Richtlinien zu Corporate Governance, Antikorruption und Geldwäschereiprävention in Kraft. Zusätzlich dient das 3-Lines-of-Defense-Modell der Hintan- | | haltung und Aufdeckung von Vorfällen in Zusammenhang mit der Unternehmensführung. Maßnahmen: Die Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung umfassen den Betrieb einer Hinweisgebermeldestelle und ein umfangreiches Schulungsprogramm für alle Mitarbeitenden. Ziele und Kennzahlen: Die nachstehend dargestellten Kennzahlen geben Auskunft über die Art und den Umfang der implementierten Schulungen und den Anteil der Mitarbeitenden, der von diesen Schulungen erfasst wird. |
Governance
G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Die BKS Bank legt großen Wert auf ein regelkonformes Auftreten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette. Während im vorgelagerten Teil der Wertschöpfungskette Geschäftspartnern über den Code of Conduct für Lieferanten die Werte und Erwartungen der BKS Bank klar vermittelt werden, sind für den eigenen Betrieb insbesondere der Code of Conduct und der Österreichische Corporate Governance Kodex maßgeblich.
213 Die Regelungen für die nachgelagerte Wertschöpfungskette betreffen insbesondere die Konzepte zu WAG-Compliance, BWG-Compliance und Datenschutz bzw. Bankgeheimnis, ferner die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung bzw. Finanzsanktionen, Betrugsprävention und Korruptionsbekämpfung. Interne Regelungen dazu gelten im gesamten Geschäftsgebiet, während gesetzliche Vorgaben länderspezifisch umgesetzt werden.
214Um die vielfältigen Aufgaben und Verpflichtungen, die für eine gute Governance wesentlich sind, bestmöglich erfüllen zu können, ist im BKS Bank Konzern ein Compliance-Management-System implementiert. Das Compliance-Management bildet neben dem internen Kontrollsystem und dem Risikomanagement die dritte Säule der Unternehmensüberwachung der BKS Bank. Oberstes Ziel ist es, Gesetzes- und Regelverstöße zu verhindern und den BKS Bank Konzern, seine Arbeitnehmer, Leiter und Organe wie auch Eigentümer vor dem Eintritt von Compliance-Risiken zu schützen. Das Compliance-Management folgt dabei den drei Phasen „Vorbeugen“, „Erkennen“ und „Handeln“. Jeder Phase sind unterschiedliche Maßnahmen zugeordnet.
Um ein regelkonformes Auftreten auf den Finanzmärkten sicherzustellen, bestehen strenge interne Regelungen und Kontrollmaßnahmen mit detaillierten Richtlinien zu Corporate Governance, Antikorruption und Geldwäschereiprävention. Diese Richtlinien sind von allen Mitarbeitenden nachweislich zur Kenntnis zu nehmen und werden auch umfassend in Präsenzschulungen und E‑Learnings geschult. Ebenfalls Teil der Schulungen sind Informationen über die Möglichkeiten, dem Compliance-Beauftragten eventuelle Regelverstöße zu melden oder Fragen zu Compliance-Angelegenheiten zu stellen.
Ferner ist in der BKS Bank eine Hinweisgeber-Meldestelle in der Internen Revision eingerichtet. Details dazu sind in G1-3, 18 a bis c beschrieben.
215Für Hinweisgebende haben gutgläubig abgegebene Meldungen keinerlei nachteilige Konsequenzen. Die Namen der meldenden und der gemeldeten Person werden von den bearbeitenden Mitarbeitenden der Internen Revision grundsätzlich geheim gehalten, soweit dem nicht eine Verpflichtung zur Berichterstattung an das Leitungsorgan der BKS Bank AG (insbesondere hinsichtlich der gemeldeten Person) entgegensteht. Meldungen können zudem anonym abgegeben werden. Auch in diesem Fall ist sichergestellt, dass Rückfragen an den Meldenden erfolgen können, ohne dass dieser seine/ihre Identität preisgeben muss. Damit ist auch ein angemessener Schutz für den meldenden Mitarbeitenden vor Vergeltungsmaßnahmen, Diskriminierung oder anderen Arten von Mobbing gegeben. Eine Ausnahme von der Geheimhaltung stellt die Offenlegungspflicht aufgrund gesetzlicher oder rechtmäßiger behördlicher Anordnungen dar.
216Zur Hintanhaltung und Aufdeckung von Vorfällen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung, einschließlich Fällen von Korruption und Bestechung, wendet die BKS Bank das 3-Lines-of-Defense-Modell an. Kern des Modells ist die Untergliederung der Unternehmensfunktionen, die dem Risikomanagement dienen, in drei von Aufsichtsrat und Vorstand zu überwachende Bereiche – sogenannte „lines of defense“. Diese Bereiche sind: das operative Management, das im Tagesgeschäft ständig mit unternehmerischen Risiken konfrontiert ist (1st line); jene Funktionen im Unternehmen, die primär die Kontrolltätigkeiten der 1st line of defense überwachen (2nd line); und die Interne Revision (3rd line). Das 3-Lines-of-Defense-Modell ist in den Regelwerken der BKS Bank implementiert und wird für den jeweiligen Regelungsbereich detailliert beschrieben.
Für den Fall, dass sich aufgrund einer Meldung ein Verdacht auf einen Regelverstoß erhärtet, leitet die Interne Revision eine Sonderprüfung ein. Mit Einleitung einer Sonderuntersuchung informiert die Interne Revision die relevanten bankinternen Stellen einschließlich Vorstand und, wenn erforderlich, Aufsichtsrat. Aus aufgedeckten Regelverstößen werden Maßnahmen abgeleitet, die der Prävention künftiger Fälle dienen.
Die Interne Revision ist eine – im Sinne des Bankwesengesetzes – direkt dem Gesamtvorstand unterstellte, vom laufenden Arbeitsprozess losgelöste, unabhängige und organisatorisch selbständige Stabsabteilung. Sie agiert weisungsfrei, sodass auch ein Management-Override unzulässig wäre. Sollte ein solcher Fall eintreten, ist der Leiter der Internen Revision verpflichtet, direkt an die Aufsichtsratsvorsitzende zu berichten. Zudem steht er mit dieser in regelmäßigem Austausch.
217Für alle neuen Mitarbeitenden der BKS Bank ist die Teilnahme am Welcome Day und je nach Vorkenntnissen die Absolvierung des BKS Collegs verpflichtend. Im Rahmen beider Veranstaltungen wird detailliert auf die Unternehmenskultur eingegangen. Das weitere Management der Schulungen zur Unternehmenspolitik erfolgt, ebenso wie das Aus- und Weiterbildungsangebot, über eine digitale Lernplattform. Führungskräfte steuern über das Lernmanagementsystem die Weiterentwicklung ihrer Teams und ihrer Mitarbeitenden.
218Grundsätzlich sind Personen, denen Entscheidungskompetenz über Bank- und/oder Kundenvermögen zukommt, in Bezug auf Korruption und Bestechung primär gefährdet. Das sind somit Kundenbetreuer, Anlageberater, vertretungsbefugte Personen einschließlich Vorstandsmitglieder.
219G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Um mögliche Gesetzes- und sonstige Regelverstöße frühzeitig erkennen zu können, stehen Mitarbeitenden und externen Personen niederschwellige Möglichkeiten der Verdachtsmeldung zur Verfügung. Gemäß der Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) und internen Richtlinien hat die BKS Bank eine Whistleblower-Meldestelle eingerichtet. Aufgrund der kroatischen Rechtsvorschriften gibt es in Kroatien zusätzlich eine eigene Meldestelle. Mit der BKS Integrity Line
220 besteht eine Online-Meldeplattform, über die rund um die Uhr anonym Verstöße bekannt gegeben werden können.
Die Untersuchung von Meldungen, die Vorwürfe oder Vorfälle von Korruption oder Bestechung zum Inhalt haben, obliegt der Abteilung Interne Revision. Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt durch definierte Mitarbeitende in der Internen Revision. Nur diese haben Zugriff auf die eingegangenen Meldungen. Jede eingehende Meldung wird im Vertraulichkeitsbereich der Internen Revision unverzüglich auf ihre Nachvollziehbarkeit und das Vorliegen von drohenden oder tatsächlichen Verstößen geprüft. Falls erforderlich, werden durch die Interne Revision Untersuchungen eingeleitet und Maßnahmen gesetzt, um eine gesetzeskonforme Situation herzustellen und diese durch Prozessverbesserungen und Verbesserungen im internen Kontrollsystem auch künftig sicherzustellen. Der Hinweisgebende erhält, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen oder rechtmäßige behördliche Vorgaben entgegenstehen, in angemessener Frist eine Rückmeldung über das Ergebnis der Untersuchung.
221,222Die Interne Revision ist eine Stabsabteilung und direkt dem Vorstand unterstellt. In den Auslandsfilialen beschäftigte Revisionsmitarbeiter unterstehen disziplinär der jeweiligen Leitung vor Ort, fachlich jedoch der Leitung der Internen Revision. Durch diese organisatorische Zuordnung ist sichergestellt, dass die Untersuchung von gemeldeten Vorfällen und Vorwürfen unabhängig von den involvierten Bereichen erfolgen kann.
223Die Interne Revision erstellt über jede Prüfung einen schriftlichen Bericht. Der Revisionsbericht ist in erster Linie an den Vorstand adressiert. In Sonderfällen und bei schwerwiegenden Mängeln werden die Vorstandsmitglieder vom Leiter der Internen Revision vorab mündlich informiert.
224Basis einer guten Compliance und einer erfolgreichen Aufdeckung und Verhinderung von Korruption und Bestechung ist das Wissen der Mitarbeitenden. Alle neu ins Haus eintretenden Mitarbeitenden absolvieren ein verpflichtendes Compliance-E
‑Learning mit Abschlusstest und eine Basisschulung in Präsenz. In der Folge ist in einem Dreijahresrhythmus eine Spezialschulung als Live-Webinar mit Abschlusstest zu absolvieren. Die Schulungen umfassen neben den klassischen Compliance-Themen im Bereich des Wertpapiergeschäftes auch alle anderen relevanten Aspekte des Wohlverhaltens im Bankgeschäft. Eigene Schulungen gibt es auch zum Thema Antikorruption und Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsprävention.
225 In den Schulungen zum Thema Antikorruption werden unterschiedliche Tatbestände aufgegriffen, erklärt und im Kontext der Bank besprochen. Dazu zählen unter anderem Bestechlichkeit, Geschenkannahme und Vorteilsgewährung. Anhand von Beispielen wird gezeigt, wie sich Mitarbeitende korrekt verhalten und an wen sie sich bei Fragen wenden können. Umfang und Dauer der Schulungen werden laufend an den aktuellen Bedarf angepasst.
Details zum Schulungsprogramm sind in der Tabelle „Schulungen im Bereich Anti
-korruption“ angeführt, während die Tabelle „Im Berichtsjahr durchgeführte Schulungen im Bereich Antikorruption“ einen Überblick gibt, inwieweit Mitarbeitende, Führungskräfte und risikobehaftete Funktionen Schulungen zu diesem Themenbereich absolviert haben.
226Schulungen im Bereich Antikorruption
227
| | | |
| Verpflichtend für | Typ | Dauer in Stunden |
Österreich | | | |
2024 | | | |
Anti-Corruption | alle Neueintritte | E-Learning | 1,00 |
Update Anti-Corruption 2024 | alle bestehenden Mitarbeitenden | E-Learning | 0,17 |
2025 | | | |
Anti-Corruption | alle Neueintritte | E-Learning | 1,00 |
Update Anti-Corruption 2025 | alle bestehenden Mitarbeitenden | E-Learning | 0,17 |
Slowenien | | | |
2024 | | | |
Anti-Corruption | alle Neueintritte + jährliches Update für bestehende Mitarbeitende | E-Learning | 0,50 |
2025 | | | |
Anti-Corruption | alle Neueintritte | E-Learning | 0,50 |
Update Anti-Corruption 2025 | alle bestehenden Mitarbeitenden | E-Learning | 0,17 |
| | | |
| | | |
| Verpflichtend für | Typ | Dauer in Stunden |
Kroatien | | | |
2024 | | | |
Anti-Corruption | alle Neueintritte + jährliches Update für bestehende Mitarbeitende | E-Learning | 1,00 |
2025 | | | |
Anti-Corruption | alle Neueintritte | E-Learning | 1,00 |
Update Anti-Corruption 2025 | alle bestehenden Mitarbeitenden | E-Learning | 0,50 |
Slowakei | | | |
2024 | | | |
Anti-Corruption | alle Neueintritte + jährliches Update für bestehende Mitarbeitende | E-Learning | 0,83 |
2025 | | | |
Anti-Corruption | alle Neueintritte | E-Learning | 0,83 |
Update Anti-Corruption 2025 | alle bestehenden Mitarbeitenden | E-Learning | 0,50 |
Serbien | | | |
2025 | | | |
Anti-Corruption | alle Neueintritte | E-Learning | 1,00 |
Update Anti-Corruption 2025 | alle bestehenden Mitarbeitenden | E-Learning | 0,17 |
| | | |
Für die nachfolgende Tabelle wurden alle zum Stichtag 31.12.2025 aktiven Mitarbeitenden berücksichtigt (2024: alle Mitarbeitenden). Als risikobehaftete Personen im Sinne der Tabelle sind Kundenbetreuer, Anlageberater, Mitarbeitende im Private Banking, jene mit Unterschriftsberechtigung, Prokura, Zeichnungsberechtigung und Risk Taker zu verstehen. Mitarbeitende, die 2025 keine Schulung absolviert haben, befanden sich nahezu ausschließlich in Karenz. Mit 95% blieb der Gesamtanteil der geschulten Personen unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Im Berichtsjahr durchgeführte Schulungen im Bereich Antikorruption
228
| | | | |
Abdeckung durch Schulungen | Risikobehaftete Funktionen | Führungskräfte | Sonstige eigene Arbeitskräfte | Gesamt |
Insgesamt* | 474 | 167 | 928 | 1.095 |
Geschulte Personen insgesamt | 440 | 149 | 894 | 1.043 |
Anteil geschulter Personen | 93% | 89% | 96% | 95% |
Anteil geschulter Personen im Vorjahr | 97% | 96% | 94% | 95% |
| | | | |
*Nicht berücksichtigt sind die Vorstandsmitglieder.
Kennzahlen und Ziele
G1-4
Korruptions- oder Bestechungsfälle
Im Berichtszeitraum wurden keine Verdachtsfälle von Korruption oder Bestechung gemeldet, ebenso gab es keine Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien oder maßgebliche Strafen von Aufsichtsbehörden. In Bezug auf Datenschutz wurden keine Datenschutzverletzungen gemeldet und es gab keine begründeten Beschwerden bei der Datenschutzbehörde.
229Es gab datenschutzbezogene Auskunftsanforderungen, denen die BKS Bank entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist. Aufgrund dieser Ausgangslage sind aktuell keine Aktionspläne oder Maßnahmen erforderlich, die über das etablierte System hinausgehen würden.
Angaben zur Erklärung
Die vorliegende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfasst die konzernweiten Nachhaltigkeitsaktivitäten der BKS Bank für das Geschäftsjahr 2025. Die BKS Bank veröffentlicht die nichtfinanziellen Informationen entsprechend dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), insbesondere gemäß § 267a UGB, als Teil des Konzernlageberichts. Wir informieren über Konzepte, Prozesse und Maßnahmen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen ebenso wie über Menschenrechte und Governance-Aspekte einschließlich Antikorruption.
Der Bericht wurde gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unter Berücksichtigung der Anforderungen der CSRD erstellt. Die veröffentlichten Kennzahlen umfassen den BKS Bank Konzern und entsprechen damit jenen, die wir im Geschäftsbericht offenlegen. Falls im Einzelfall eine andere Kennzahlenbasis oder ein anderer Berichtszeitraum als das Geschäftsjahr 2025 verwendet wird, weisen wir an Ort und Stelle gesondert darauf hin. Ein Geschäftsjahr der BKS Bank umfasst jeweils den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
Es unterbleibt eine Darstellung des Einzelausweises der BKS Bank AG. Denn diese nimmt im Konzern eine dominierende Stellung ein, so dass ihre nichtfinanziellen Leistungsindikatoren nur minimal von jenen des BKS Bank Konzerns abweichen. Die Datenerhebung erfolgt mittels standardisierter, interner Prozesse. Die Berechnung des Carbon Footprint erfolgt in Kooperation mit externen Partnern. Bei der Erfassung und Aufbereitung sämtlicher Daten sind wir mit größtmöglicher Sorgfalt vorgegangen. Leichte Abweichungen durch Rundungsdifferenzen sind aber möglich.
Rolle des höchsten Kontrollorgans in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wird im Rahmen des Konzernlageberichts in Zusammenarbeit mit dem Vorstandsvorsitzenden erstellt und vom Gesamtvorstand freigegeben. Im Anschluss wird der Bericht dem Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung zur Genehmigung der veröffentlichten Inhalte vorgelegt. Um dem Aufsichtsrat die Überprüfung der berichteten Informationen und Kennzahlen zu erleichtern, wurde die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH als externer Auditor für eine unabhängige Prüfung mit einer Limited Assurance beauftragt. Der Bericht über die Prüfung befindet sich auf Seite 235 ff.
Berichtsadressaten und -frequenz
Adressaten des Berichts sind alle Stakeholder der BKS Bank. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung richtet sich an alle Geschlechter gleichermaßen. Wo es möglich ist, haben wir daher bewusst neutrale Formulierungen verwendet. Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
Die letzte, diesem Bericht vorausgegangene Veröffentlichung erfolgte im April 2025.
Der aktuelle Geschäftsbericht mit der integrierten konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist ebenso wie die Berichte der Jahre zuvor auf unserer Website unter www.bks.at/investor-relations/berichte-und-veroeffentlichungen abrufbar. Grundlegende Informationen zum Unternehmen finden Sie auch auf unserer Website www.bks.at.
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des BKS Bank Konzerns beziehen. Die Prognosen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum Stichtag 6. März 2026 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben.
Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Mit dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Finanzinstrumenten der BKS Bank AG verbunden.
Ausblick
Moderates Wirtschaftswachstum und geopolitische Unsicherheiten
Die ersten Wochen des Jahres 2026 zeigen, dass die globale Lage weiterhin durch Handels- und geopolitische Risiken geprägt sein wird. Ungeachtet dessen erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) für die Weltwirtschaft 2026 eine Expansion von 3,1%.
In der Eurozone bleibt der Ausblick nach wie vor verhalten; die Prognose liegt bei 1,1% und damit unter dem globalen Schnitt. Deutschland dürfte weiterhin schwach wachsen, während Spanien, Frankreich und Italien die Dynamik in Europa tragen.
Für Österreich wird nach der leichten Erholung 2025 ein etwas angeregteres Wirtschaftswachstum zwischen 0,9% und 1,1% im Jahr 2026 prognostiziert. In unseren internationalen Märkten rechnen wir hingegen mit teilweise deutlich höheren Wachstumsraten, welche wir auch unseren Planungsprämissen zugrunde gelegt haben.
Stabile Leitzinsen und selektive Chancen am Aktienmarkt
Nach den Zinssenkungen der Jahre 2024 und 2025 hielt die EZB den Leitzins zuletzt auf 2,0%. Für das Wirtschaftsjahr 2026 rechnen wir mit keinen weiteren Zinssenkungen.
An den Aktienmärkten ist nach den Kursgewinnen und Phasen erhöhter Volatilität im Vorjahr weiterhin mit einer Resilienz gegenüber der weltpolitischen Lage zu rechnen. Dennoch besteht die Gefahr von selektiven Kurskorrekturen durch die teils sehr hohen Bewertungen in einigen Branchen und Regionen.
Wir erwarten 2026 eine positive Ergebnisentwicklung
Ausgehend von der anhaltenden konjunkturellen Erholung sowie einer Stabilisierung der Zinslandschaft rechnen wir für FY26 nach zwei Jahren leicht rückläufiger Ergebnisse nunmehr mit einer Ergebnissteigerung. Sowohl beim Zins- als auch im Provisionsergebnis planen wir Zuwächse.
Das kräftigere Wirtschaftswachstum in unseren Auslandsmärkten sollte dabei in überproportionalen Wachstumsraten resultieren. Die BKS Bank hat sich daher trotz des hohen Eigenkapitalpuffers das Ziel gesetzt, ein ROE vor Steuern im FY26 deutlich über 8% zu erwirtschaften.
Kreditnachfrage profitiert von Wohnbau und unternehmerischen Investitionen
Wir erwarten dabei einen deutlichen Anstieg in der Kreditproduktion und somit eine Annäherung an das strategische Wachstumsziel der Kundenforderungen von 4–5%. Der Anstieg wird vom Firmen- wie Privatkundengeschäft gleichermaßen getragen.
Bereits jetzt sehen wir eine Revitalisierung des Wohnbaukreditmarkts, die sich in den kommenden Monaten fortsetzen wird. Unternehmen werden dank der anziehenden Wirtschaftslage ihre Investitionstätigkeit wieder ausbauen, was die Kreditnachfrage ebenfalls erhöht.
Unser Wertpapiergeschäft ist ein zentraler Wachstumstreiber
Beim Provisionsergebnis werden wir mit circa 5% Wachstum weiter stark zulegen. Dabei spielt neben den Kreditprovisionen das Wertpapiergeschäft eine tragende Rolle. Ungeachtet deutlicher Wertzuwächse in den Kundendepots aus dem letzten Jahr und trotz globaler Unsicherheiten herrscht weiterhin ein gutes Investitionsklima. Im Inland wie auch im Ausland werden wir im Wertpapierbereich neue Akzente setzen. In Österreich vor allem durch die engere Vernetzung unserer Firmenkundenbetreuer mit dem Private Banking. In Slowenien werden wir unsere starke Marktposition mittels unseres kürzlich etablierten Private Banking vor Ort weiter ausbauen.
Unsere Digitalisierungsinitiativen machen uns noch effizienter
Die konsequente Umsetzung unserer Digitalisierungsvorhaben der letzten Jahre macht sich bezahlt. Dank ihnen haben wir Vereinfachungen und Beschleunigungen in unseren Geschäftsprozessen erreicht. Dadurch können wir neben der Bereitstellung eines reibungslosen Kundenerlebnisses auch Kosteneinsparungen lukrieren. Wir planen somit, die Cost-Income-Ratio (CIR) unter der 45%-Marke zu halten.
Leichte Entspannung des Risikos dank besserer Wirtschaftslage
Nach den wirtschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre rechnen wir damit, den Zenit an Unternehmensinsolvenzen überschritten zu haben. Darüber hinaus haben wir in den letzten Monaten einen Schwerpunkt in der Bearbeitung der notleidenden Kredite gesetzt. Dementsprechend rechnen wir mit keinem Anstieg der Risikovorsorgen für das FY26.
Aus den genannten Gründen gehen wir davon aus, unsere NPL-Quote unter den 3,5% des Vorjahres halten zu können.
Ein neuer Green Bond wird unseren Nachhaltigkeits-Fokus weiter stärken
Wir beabsichtigen, auch 2026 heimische wie internationale institutionelle Investoren mit einer neuerlichen Platzierung einer Senior Preferred-Anleihe im Ausmaß von EUR 250 Mio. anzusprechen. Durch die Ausgestaltung dieser Anleihe als Green Bond werden wir unserem Führungsanspruch unter den nachhaltig wirtschaftenden Banken gerecht.
Die Erlöse dieser Anleihe werden wir dazu nutzen, das Wachstum unseres Sustainable Finance Pools weiter anzukurbeln.
Wir bleiben der gewohnt verlässliche Partner dank solider Kapitalausstattung
Das Ergebnis all dieser Bemühungen soll sein, unseren Kunden wie gewohnt stets als verlässlicher und servicestarker Finanzpartner zur Seite stehen zu können. Dafür achten wir darauf, die Kapitalstruktur der BKS Bank in der gewohnt äußerst soliden Zusammensetzung zu halten. Die harte Kernkapitalquote (CET1) wird demnach 2026 mindestens 15% betragen.
Klagenfurt am Wörthersee, 6. März 2026
Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender | Mag. Dietmar Böckmann Mitglied des Vorstands |
MMag. Clemens Bousquet, MBA Mitglied des Vorstands | Mag. Renata Maurer Nikolić Mitglied des Vorstands |

Konzernabschluss nach IFRS
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
für das Geschäftsjahr 2025
Gewinn- und Verlustrechnung
in Tsd. EUR | Anhang/Notes | FY24 | FY25 | ± in % |
Zinserträge aus Anwendung der Effektivzinsmethode | | 354.987 | 296.272 | -16,5 |
Sonstige Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge | | 57.681 | 59.249 | 2,7 |
Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen | | -171.062 | -125.368 | -26,7 |
Zinsergebnis | (1) | 241.606 | 230.154 | -4,7 |
Risikovorsorge | (2) | -40.115 | -42.607 | 6,2 |
Zinsergebnis nach Risikovorsorge | | 201.491 | 187.547 | -6,9 |
Provisionserträge | | 77.777 | 82.837 | 6,5 |
Provisionsaufwendungen | | -7.412 | -8.359 | 12,8 |
Provisionsergebnis | (3) | 70.365 | 74.478 | 5,8 |
Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | (4) | 78.912 | 70.888 | -10,2 |
Handelsergebnis | (5) | 992 | 546 | -45,0 |
Verwaltungsaufwand | (6) | -161.574 | -165.638 | 2,5 |
Sonstige betriebliche Erträge | (7) | 11.624 | 10.763 | -7,4 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | (7) | -12.056 | -12.304 | 2,1 |
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten (FV)/Verbindlichkeiten | | -2.957 | -1.812 | 38,7 |
•Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten | (8) | -3.290 | 2.466 | >100 |
•Ergebnis aus FV, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend) | (9) | 494 | 1.433 | >100 |
•Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten FV | (10) | -233 | -5.731 | >-100 |
•Sonstiges Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten | (11) | 72 | 20 | -71,8 |
Jahresüberschuss vor Steuern | | 186.797 | 164.468 | -12,0 |
Steuern vom Einkommen | (12) | -23.560 | -17.446 | -26,0 |
Jahresüberschuss | | 163.236 | 147.022 | -9,9 |
| | | | |
Sonstiges Ergebnis und Gesamtergebnis
in Tsd. EUR | | FY24 | FY25 | ± in % |
Jahresüberschuss | | 163.236 | 147.022 | -9,9 |
Sonstiges Ergebnis | | 13.367 | 14.465 | 8,2 |
Posten ohne Reklassifizierung in den Jahresüberschuss | | 11.815 | 14.666 | 24,1 |
±Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste gem. IAS 19 | | 3.085 | 5.842 | 89,4 |
±Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste gem. IAS 19 | | -713 | -1.343 | -88,4 |
±Fair Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | | 15.215 | 14.608 | -4,0 |
±Latente Steuern auf Fair Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | | -3.499 | -3.360 | 4,0 |
±Fair Value-Änderungen, die auf das Ausfallrisiko finanzieller Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert) | | 217 | 30 | -86,3 |
±Latente Steuern auf Fair Value-Änderungen, die auf das Ausfallrisiko finanzieller Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert) | | -50 | -7 | -86,3 |
±Anteil der im sonstigen Ergebnis erfassten Erträge und Aufwendungen von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | | -2.439 | -1.104 | 54,7 |
Posten mit Reklassifizierung in den Jahresüberschuss | | 1.553 | -201 | >-100 |
±Währungsumrechnungsdifferenzen | | 7 | -2 | >-100 |
±Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | | 714 | 214 | -70,1 |
±Nettoveränderung des beizulegenden Zeitwerts | | 718 | 214 | -70,2 |
±Umgliederungen in den Gewinn oder Verlust | | -4 | - | - |
±Latente Steuern auf Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | | -164 | -49 | 70,1 |
±Anteil der im sonstigen Ergebnis erfassten Erträge und Aufwendungen von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | | 996 | -364 | >-100 |
Gesamtergebnis | | 176.604 | 161.487 | -8,6 |
| | | | |
Gewinn und Dividende je Aktie
| FY24 | FY25 |
Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf | 45.683.571 | 45.710.161 |
Dividende je Aktie in Euro | 0,40 | 0,50 |
Gewinn je Aktie in Euro (unverwässert) | 3,51 | 3,15 |
Gewinn je Aktie in Euro (verwässert) | 3,51 | 3,15 |
| | |
In der Kennziffer „Gewinn je Aktie“ wird der Konzernjahresüberschuss der Ø Anzahl der in Umlauf befindlichen Stückaktien gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum sind Gewinn je Aktie und verwässerter Gewinn je Aktie gleich hoch, da keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt auf die Aktien in Umlauf waren. Für die Berechnung des Gewinns je Aktie wird vom Jahresüberschuss in Höhe von EUR 147,0 Mio. (Vorjahr: EUR 163,2 Mio.) die Kuponzahlung der emittierten Tier 1-Anleihen in Höhe von EUR 4,0 Mio. (Vorjahr: EUR 4,0 Mio.) unter Berücksichtigung des Steuereffekts abgezogen, wodurch der Berechnung der Kennzahl ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 144,0 Mio. (Vorjahr: EUR 160,2 Mio.) zugrunde liegt.
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025
Aktiva
in Tsd. EUR | Anhang/Notes | FY24 | FY25 | ± in % |
Barreserve | (13) | 963.867 | 644.029 | -33,2 |
Forderungen an Kreditinstitute | (14) | 38.881 | 176.254 | >100 |
Forderungen an Kunden | (15) | 7.441.390 | 7.543.126 | 1,4 |
Handelsaktiva | (16) | 6.945 | 7.069 | 1,8 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | (17) | 1.305.878 | 1.395.910 | 6,9 |
Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | (18) | 179.904 | 192.411 | 7,0 |
Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen | (19) | 875.718 | 929.820 | 6,2 |
Immaterielle Vermögenswerte | (20) | 8.999 | 7.678 | -14,7 |
Sachanlagen | (21) | 82.927 | 87.012 | 4,9 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | (22) | 125.486 | 127.102 | 1,3 |
Laufende Steuerforderungen | (23) | 11.823 | 7.768 | -34,3 |
Latente Steuerforderungen | (24) | 9.651 | 9.791 | 1,5 |
Sonstige Aktiva | (25) | 20.815 | 22.812 | 9,6 |
Summe der Aktiva | | 11.072.287 | 11.150.784 | 0,7 |
| | | | |
Passiva
in Tsd. EUR | Anhang/Notes | FY24 | FY25 | ± in % |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | (26) | 847.899 | 365.116 | -56,9 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | (27) | 6.934.316 | 7.048.447 | 1,6 |
| | 800.254 | 700.863 | -12,4 |
•hiervon sonstige Verbindlichkeiten | | 6.134.062 | 6.347.584 | 3,5 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | (28) | 873.693 | 1.165.461 | 33,4 |
•hiervon at Fair Value through Profit or Loss | | 26.189 | 26.206 | 0,1 |
Handelspassiva | (29) | 10.282 | 2.574 | -75,0 |
Rückstellungen | (30) | 132.315 | 130.785 | -1,2 |
Laufende Steuerschulden | (23) | 11.880 | 9.782 | -17,7 |
Latente Steuerschulden | (24) | 21.863 | 29.433 | 34,6 |
Sonstige Passiva | (31) | 46.353 | 42.723 | -7,8 |
Nachrangkapital | (32) | 269.379 | 293.786 | 9,1 |
Eigenkapital | (33) | 1.924.306 | 2.062.677 | 7,2 |
| | 1.859.106 | 1.997.477 | 7,4 |
•Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente | | 65.200 | 65.200 | - |
Summe der Passiva | | 11.072.287 | 11.150.784 | 0,7 |
| | | | |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 2025
in Tsd. EUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Währungsveränderung | Fair Value-Rücklage | Gewinnrücklagen | Jahresüber schuss | Zusätz-liche Eigen-kapi-talinstr.1 | Eigenkapital |
Stand 01.01.2025 | 91.612 | 273.093 | -73 | 75.010 | 1.256.228 | 163.236 | 65.200 | 1.924.306 |
Jahresüberschuss | | | | | | 147.022 | | 147.022 |
Sonstiges Ergebnis | | | 129 | 9.626 | 4.709 | | | 14.465 |
Gesamtergebnis | | | 129 | 9.626 | 4.709 | 147.022 | | 161.487 |
Kapitalerhöhung | | | | | | | | - |
Ausschüttung | | | | | | -18.284 | | -18.284 |
Kuponzahlung zusätzliche Eigenkapitalinstrumente | | | | | | -3.971 | | -3.971 |
Dotierung Gewinnrücklagen | | | | | 140.981 | -140.981 | | - |
Veränderung aus at Equity-Bilanzierung | | | | | -965 | | | -965 |
Veränderung eigener Aktien | | | | | 68 | | | 68 |
Emission zusätzlicher Eigenkapitalinstrumente | | | | | | | | - |
Umgliederung | | | | -7 | 7 | | | - |
Übrige Veränderungen | | | | | 37 | | | 37 |
Stand 31.12.2025 | 91.612 | 273.093 | 56 | 84.629 | 1.401.065 | 147.022 | 65.200 | 2.062.677 |
| | | | | | | | |
| |
Stand der Fair Value-OCI-Rücklage (ohne Rücklage von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden) | 85.004 |
Stand der Steuerlatenz-Rücklage | -19.550 |
| |
1Sämtliche emittierten Additional Tier 1-Anleihen werden gemäß IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert.
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 2024
in Tsd. EUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Währungsverän-derung | Fair Value-Rücklage | Gewinnrücklagen | Jahresüberschuss | Zusätz- liche Eigenkapi-talinstr.1 | Eigenkapital |
Stand 01.01.2024 | 91.612 | 273.093 | 480 | 58.712 | 1.100.764 | 179.068 | 65.200 | 1.768.929 |
Jahresüberschuss | | | | | | 163.236 | | 163.236 |
Sonstiges Ergebnis | | | -553 | 16.119 | -2.199 | | | 13.367 |
Gesamtergebnis | | | -553 | 16.119 | -2.199 | 163.236 | | 176.604 |
Kapitalerhöhung | | | | | | | | - |
Ausschüttung | | | | | | -15.996 | | -15.996 |
Kuponzahlungen auf zusätzliche Eigenkapitalinstrumente | | | | | | -3.971 | | -3.971 |
Dotierung Gewinnrücklagen | | | | | 159.100 | -159.100 | | - |
Veränderung aus at Equity-Bilanzierung | | | | | -3.755 | | | -3.755 |
Veränderung eigener Aktien | | | | | 2.533 | | | 2.533 |
Emission zusätzlicher Eigenkapitalinstrumente | | | | | | | | - |
Umgliederung | | | | 178 | -178 | | | - |
Übrige Veränderungen | | | | | -37 | | | -37 |
Stand 31.12.2024 | 91.612 | 273.093 | -73 | 75.010 | 1.256.228 | 163.236 | 65.200 | 1.924.306 |
| | | | | | | | |
| |
Stand der Fair Value-OCI-Rücklage (ohne Rücklage von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden) | 70.164 |
Stand der Steuerlatenz-Rücklage | -16.138 |
| |
1Sämtliche emittierten Additional Tier 1-Anleihen werden gemäß IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert.
Für weitere Angaben verweisen wir auf Note (33) Eigenkapital.
Konzern-Geldflussrechnung
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Jahresüberschuss | 163.236 | 147.022 |
Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit | | |
•Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und Sachanlagen | 58.868 | 38.484 |
•Veränderung der Rückstellungen | -4.075 | 12.196 |
•Veräußerungsgewinne und -verluste | 641 | -22 |
•Veränderung beizulegender Zeitwert als Finanzinvestition gehaltener Immobilien | -142 | -995 |
•Veränderung anderer zahlungsunwirksamer Positionen | -12.314 | -10.008 |
•Gewinn / Verlustanteile an at Equity bilanzierten Unternehmen | -78.913 | -70.888 |
Nettozinsertrag | -241.606 | -230.154 |
Steueraufwand | 23.617 | 17.446 |
Zwischensumme | -90.687 | -96.920 |
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile | | |
•Forderungen an Kreditinstitute, Kunden | 92.669 | -274.547 |
| 6.972 | -3.424 |
•Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden | 192.416 | -353.680 |
•Rückstellungen und Sonstige Passiva | -6.079 | -10.608 |
Erhaltene Zinsen | 405.926 | 343.817 |
Gezahlte Zinsen | -154.733 | -132.176 |
Erhaltene Dividenden | 3.671 | 9.916 |
Gezahlte Steuern | -35.757 | -9.659 |
Cash Flow aus operativer Tätigkeit | 414.398 | -527.281 |
Mittelzufluss aus der Veräußerung und Tilgung von: | | |
•Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 114.552 | 181.036 |
•Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | 20.353 | 4.624 |
•Im Eigentum befindliches Anlagevermögen | 163 | 122 |
Mittelabfluss durch Investitionen in: | | |
•Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | -171.444 | -263.704 |
•Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | -13.180 | -204 |
•Im Eigentum befindliches Anlagevermögen | -15.600 | -15.175 |
•Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | - | -622 |
Dividenden von at Equity bilanzierten Unternehmen | 11.901 | 14.353 |
Cash Flow aus Investitionstätigkeit | -53.255 | -79.569 |
Kapitalerhöhung | - | - |
Dividendenzahlungen | -15.996 | -18.284 |
Emission zusätzliche Eigenkapitalbestandteile | - | - |
Kuponzahlung zusätzliche Eigenkapitalinstrumente | -3.971 | -3.971 |
Rückkauf von eigenen Aktien | -38 | -705 |
Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien | 2.571 | 773 |
Mittelzufluss aus nachrangigen Verbindlichkeiten und verbrieften Verbindlichkeiten | 164.225 | 441.168 |
Mittelabfluss aus nachrangigen Verbindlichkeiten und verbrieften Verbindlichkeiten | -111.750 | -131.500 |
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | -3.029 | -3.323 |
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | 32.012 | 284.158 |
Zahlungsmittelstand zum Ende des Vorjahres | 605.120 | 998.576 |
Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit | 414.398 | -527.281 |
Cash Flow aus Investitionstätigkeit | -53.255 | -79.569 |
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | 32.012 | 284.158 |
Wechselkurseinflüsse auf den Finanzmittelbestand | 302 | 314 |
Zahlungsmittelstand zum Ende des Berichtsjahres | 998.576 | 676.198 |
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Erläuterungen (Notes) zum
Konzernabschluss der BKS Bank
Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
I. Allgemeine Angaben
Die BKS Bank AG mit Sitz in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, St. Veiter Ring 43, hat als Mutterunternehmen des BKS Bank Konzerns den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie nach den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, für das Geschäftsjahr 2025 als befreienden Konzernabschluss gemäß § 59a BWG erstellt. Zusätzlich wurden die Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB erfüllt.
Die BKS Bank wurde 1922 unter dem Namen „Kärntner Kredit- und Wechsel-Bankgesellschaft Ehrfeld & Co“ in Klagenfurt gegründet. Jahrelange Bestrebungen, die Kommandite in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, führten 1928 zur Gründung der „Bank für Kärnten“. 1983 erfolgte der Schritt in den steirischen Markt. Die Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG notieren seit 1986 an der Wiener Börse und sind im Segment Standard Market Auction gelistet. Seit 1990 ist die BKS Bank in Wien vertreten. Die Erschließung des burgenländischen und niederösterreichischen Marktes erfolgte ab 2003. Im Ausland ist das Institut auch in Slowenien, Kroatien, in der Slowakei, in Serbien und in Oberitalien tätig. Mit der Oberbank AG und der BTV Vier Länder Bank AG (BTV AG) (vormals: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) bildet die BKS Bank AG die 3 Banken Gruppe. Gemeinsam erreichen die 3 Banken die Stärke einer Großbank mit der Flexibilität und der Marktnähe einer Regionalbank.
Als Kreditinstitut mit Sitz in Österreich ist es unser Zweck, Unternehmer und Privatpersonen bei ihren Finanzgeschäften zu unterstützen, um somit ein verlässlicher Partner für die Wirtschaft und Gesellschaft zu sein. Als die herzliche Bank mit regionaler Verbundenheit bieten wir unseren Kunden eine ausgezeichnete Beratungs-, Service- und Produktqualität sowie ein wertstiftendes Netzwerk.
Der Vorstand der BKS Bank AG hat den Konzernabschluss am 6. März 2026 unterzeichnet und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gab es keinerlei Hinweise, die an einer Unternehmensfortführung zweifeln ließen.
II. Auswirkungen neuer und geänderter Standards
Die im Geschäftsjahr 2024 angewandten Rechnungslegungsmethoden wurden mit Ausnahme der überarbeiteten Standards und Interpretationen, deren Anwendung im Berichtsjahr Pflicht war, auch 2025 beibehalten. Auch die Vergleichszahlen des Vorjahres basieren auf den entsprechenden Vorgaben. Eine vorzeitige Anwendung von Standards, die verlautbart wurden, aber deren Anwendung im Geschäftsjahr nicht verpflichtend war, wurde nicht vorgenommen.
Anzuwendende Standards/Amendments ab 01.01.2025
Standards/Amendments | Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach diesem Stichtag beginnen | Endorsement durch die EU |
IAS 21 - Auswirkungen von Wechselkursänderungen (Amendments) | 01.01.2025 | November 2024 |
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IAS 21 - Auswirkungen von Wechselkursänderungen
Im August 2023 hat der IASB Änderungen des IAS 21 veröffentlicht und ergänzt somit den bestehenden Standard um Regelungen zur Bestimmung des Wechselkurses bei langfristig fehlender Umtauschbarkeit.
Aus der angeführten Änderung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Ab dem 01.01.2026 anzuwendende Standards/Amendments
Standards/Amendments | Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach diesem Stichtag beginnen | Endorsement durch die EU |
IFRS 7 Finanzinstrumente und IFRS 9 Finanzinstrumente – Verträge über naturabhängige Stromversorgung (Amendments) | 01.01.2026 | Juni 2025 |
IFRS 7 Finanzinstrumente und IFRS 9 Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Amendments) | 01.01.2026 | Mai 2025 |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Band 11 | 01.01.2026 | Juli 2025 |
| | |
Die Neuerungen von IFRS 7 „Finanzinstrumente“ und IFRS 9 „Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten“ betreffen folgende Bereiche:
- Änderungen an den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 hinsichtlich der Ausbuchung einer durch elektronischen Zahlungsverkehr erfüllten finanziellen Verbindlichkeit
- Änderungen an den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 hinsichtlich der Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte durch die Zahlungsstrombedingung (SPPI-Kriterium), insbesondere in Hinblick auf finanzielle Vermögenswerte, die ESG-bezogene Vertragsklauseln beinhalten
- Änderungen an den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 hinsichtlich der Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte im Zusammenhang mit nicht-rückgriffsberechtigten Vermögenswerten (non-recourse) und vertraglich verknüpften Instrumenten
- Änderungen der Offenlegungspflichten des IFRS 7 hinsichtlich der Angaben zu Finanzinstrumenten mit bedingten Merkmalen sowie hinsichtlich erweiterter Anhangsangaben im Zusammenhang mit Eigenkapitalinstrumenten, die zum Fair Value through Other Comprehensive Income bewertet werden
Die BKS Bank hat die Auswirkung der Änderungen von IFRS 9 auf die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten, die ESG-bezogene Vertragsklauseln beinhalten, analysiert. Basierend auf dieser Beurteilung wird nicht erwartet, dass die Änderungen von IFRS 9 eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben werden.
Aus den weiteren Änderungen werden ebenfalls keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
Ab dem 01.01.2027 oder zu einem späteren Zeitpunkt anzuwendende Standards/Amendments
Standards/Amendments | Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach diesem Stichtag beginnen | Endorsement durch die EU |
IAS 21 - Auswirkungen von Wechselkursänderungen (Amendments) | 01.01.2027 | Ausständig |
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss | 01.01.2027 | Februar 2026 |
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | 01.01.2027 | Ausständig |
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben (Amendments) | 01.01.2027 | Ausständig |
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Im April 2024 veröffentlichte der IASB den neuen Standard IFRS 18 „Darstellung und Angaben in IFRS-Abschlüssen“, der zukünftig den Standard IAS 1 ersetzt.
Die wesentlichsten Änderungen durch IFRS 18 umfassen:
- eine strukturiertere Gewinn- und Verlustrechnung: Alle Erträge und Aufwendungen sind einer von fünf Kategorien zuzuordnen. Dazu zählen die drei neuen Bereiche Operativ, Investition und Finanzierung sowie die Kategorien Ertragsteuern und aufgegebene Geschäftsbereiche. Des Weiteren werden zwei neue Zwischensummen – operatives Ergebnis und Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuer – eingeführt, um weitere Analysen zu ermöglichen
- Angabepflichten zu von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahlen (Management-de-fined Performance Measures, MPMs)
- Erweiterte Anforderungen für die Aggregation und Disaggregation von Informationen innerhalb des Abschlusses
Die Zuordnung aller Erträge und Aufwendungen in eine der drei neuen Kategorien ist abhängig davon, ob ein Unternehmen eine oder beide der folgenden zwei spezifischen Hauptgeschäftstätigkeiten gemäß IFRS 18 ausführt:
- Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden
- Investieren in Vermögenswerte
Die BKS Bank definiert die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden als ihre spezifische Geschäftstätigkeit. Dementsprechend lassen sich die wesentlichsten Effekte auf den Konzernabschluss wie folgt zusammenfassen:
- Gemäß der neuen Struktur werden das Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen, die Erträge und Aufwendung von als Finanzinvestition gehaltenen Vermögenswerten sowie Dividendenerträge im Investitions-Bereich ausgewiesen.
- Sämtliche Aufwendungen und Erträge aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge aus Finanzverbindlichkeiten werden im Operativen Bereich ausgewiesen.
- Zinsaufwendungen aus Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie aus Leasingverbindlichkeiten werden im Finanzierungs-Bereich ausgewiesen.
- Bei der Konzern-Geldflussrechnung ist künftig das operative Ergebnis der Ausgangspunkt für die Ermittlung der Cash Flows aus operativer Tätigkeit. Weitere Änderungen betreffen den Ausweis von erhaltenen und gezahlten Zinsen sowie erhaltenen und gezahlten Dividenden. Zinsen werden entsprechend der neuen GuV-Struktur im Operativen Bereich und Dividenden im Investitions-Bereich ausgewiesen.
IFRS 18 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Vergleichsinformationen müssen bei der ersten Anwendung angepasst werden.
Aus den sonstigen angeführten Standards und Amendments werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde in der funktionalen Währung Euro erstellt. Alle Ziffern in den nachstehenden Erläuterungen zum Konzernabschluss werden – sofern nicht anders angegeben – auf Tsd. EUR gerundet. Die Bilanz ist nach absteigender Liquidität gegliedert. Bei der Abschlusserstellung wird von der Unternehmensfortführung (Going Concern) ausgegangen.
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden neben der BKS Bank AG 15 Unternehmen einbezogen (12 Vollkonsolidierungen, zwei auf Basis der at Equity-Bilanzierung und ein Unternehmen gemäß Quotenkonsolidierung). Mittels Vollkonsolidierung werden jene Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen, die gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ unter dem beherrschenden Einfluss der BKS Bank AG stehen und sofern der Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
Beherrschung liegt vor, wenn die BKS Bank AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Für die Bestimmung der Wesentlichkeit werden unter anderem die Bilanzsumme und das Eigenkapital berücksichtigt, bei assoziierten Unternehmen das anteilige Eigenkapital. Die Erstkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ nach der
Erwerbsmethode.
Im Vergleich zum Vorjahr gab es keine Änderungen im Konsolidierungskreis.
Vollkonsolidierte Gesellschaften des Konsolidierungskreises
Die BKS Bank AG als Mutterunternehmen verfügt bei nachstehend angeführten Unternehmen über die Entscheidungsgewalt, mit der sie die variablen Rückflüsse steuern kann.
Vollkonsolidierte Gesellschaften des Konsolidierungskreises
| | | | |
Gesellschaft | Firmensitz | Kapitalanteil direkt | Kapitalanteil indirekt | Datum des Abschlusses |
BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H. | Klagenfurt | 99,75% | 0,25% | 31.12.2025 |
BKS-leasing d.o.o. | Ljubljana | 100,00% | - | 31.12.2025 |
BKS-leasing Croatia d.o.o. | Zagreb | 100,00% | - | 31.12.2025 |
BKS-Leasing s.r.o. | Bratislava | 100,00% | - | 31.12.2025 |
BKS Leasing d.o.o., Beograd | Belgrad | 100,00% | - | 31.12.2025 |
IEV Immobilien GmbH | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2025 |
Immobilien Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2025 |
BKS 2000 - Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH | Klagenfurt | 100,00% | | 31.12.2025 |
BKS Zentrale-Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H. | Klagenfurt | - | 100,00% | 31.12.2025 |
BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H. | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2025 |
BKS Service GmbH | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2025 |
E 2000 Liegenschaftsverwertungs GmbH | Klagenfurt | 99,00% | 1,00% | 31.12.2025 |
| | | | |
At Equity bilanzierte Gesellschaften
Folgende Gesellschaften werden als assoziierte Gesellschaften gemäß IAS 28 eingestuft, da ein maßgeblicher Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen dieser Unternehmen gegeben ist:
At Equity bilanzierte Gesellschaften
| | | |
Gesellschaft | Firmensitz | Kapitalanteil direkt | Datum des Abschlusses |
Oberbank AG | Linz | 14,2% | 30.09.2025 |
BTV Vier Länder Bank AG | Innsbruck | 12,8% | 30.09.2025 |
| | | |
Zur Oberbank AG und zur BTV Vier Länder Bank AG sei angemerkt, dass die BKS Bank an diesen Kreditinstituten mit 14,2% bzw. 12,8% jeweils weniger als 20% der Kapitalanteile und Stimmrechtsanteile hält, die Ausübung der Stimmrechte aber durch Syndikatsverträge geregelt wird. Diese eröffnen die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen der Institute mitzuwirken, ohne beherrschenden Einfluss auszuüben. Aufgrund der vorliegenden Ringbeteiligung zwischen BKS Bank AG, Oberbank AG und BTV Vier Länder Bank AG erfolgt die Einbeziehung in den Konzernabschluss der BKS Bank auf Basis der öffentlich verfügbaren Informationen zum Stichtag 30.09.2025. Die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen werden im Anlassfall um die Auswirkungen bedeutender Geschäftsfälle oder Ereignisse zwischen dem Berichtsstichtag der assoziierten Unternehmen am 30.09. und dem Konzernabschlussstichtag am 31.12. angepasst.
Quotal konsolidierte Gesellschaften
Gemäß den Bestimmungen des IFRS 11 ist die Beteiligung an der ALPENLÄNDISCHE GARANTIE – GESELLSCHAFT m.b.H. (ALGAR) als gemeinschaftliche Tätigkeit einzustufen und daher quotal in den Konsolidierungskreis einzubeziehen.
Quotal konsolidierte Gesellschaften
0 | | | |
Gesellschaft | Firmensitz | Kapitalanteil direkt | Datum des Abschlusses |
ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT m.b.H. | Linz | 25,0% | 31.12.2025 |
| | | |
Sonstige, nicht in den Konsolidierungskreis einbezogene Gesellschaften
Folgende Gesellschaften, an denen die BKS Bank eine Beteiligung von mehr als 20% hält, wurden nach den vorgenannten Wesentlichkeitsbestimmungen wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
Sonstige, nicht in den Konsolidierungskreis einbezogene Gesellschaften
| | | | |
Gesellschaft | Firmensitz | Kapitalanteil direkt | Kapitalanteil indirekt | Datum des Abschlusses |
3 Banken IT GmbH | Linz | 30,00% | - | 31.12.2025 |
VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2025 |
PEKRA Holding GmbH | Klagenfurt | 100,00% | - | 31.12.2025 |
3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H. | Innsbruck | 30,00% | - | 31.12.2025 |
| | | | |
Ergebnisse ausländischer Tochtergesellschaften und Filialen
Ausländische Tochtergesellschaften und Filialen zum 31. Dezember 2025
| | | | | |
in Tsd. EUR | Nettozinsertrag | Betriebs ertrag | Mitarbeiteranzahl (in PJ) | Jahresüberschuss vor Steuern | Steuern vom Einkommen |
Auslandsfilialen | | | | | |
Filiale Slowenien (Bankfiliale) | 24.510 | 33.473 | 140,7 | 17.041 | -3.573 |
Filiale Kroatien (Bankfiliale) | 4.875 | 6.174 | 66,1 | -7.102 | 2.564 |
Filiale Slowakei (Bankfiliale) | 4.686 | 5.588 | 30,6 | 487 | -131 |
Tochtergesellschaften | | | | | |
BKS-leasing d.o.o., Ljubljana | 10.243 | 10.682 | 20,9 | 2.913 | -632 |
BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb | 5.633 | 6.555 | 14,9 | 1.803 | -326 |
BKS-Leasing s.r.o., Bratislava | 5.748 | 6.012 | 14,5 | 2.121 | -580 |
BKS-Leasing d.o.o., Beograd | 1.534 | 1.608 | 9,4 | -55 | - |
| | | | | |
Ausländische Tochtergesellschaften und Filialen zum 31. Dezember 2024
| | | | | |
in Tsd. EUR | Nettozinsertrag | Betriebs ertrag | Mitarbeiteranzahl (in PJ) | Jahresüberschuss vor Steuern | Steuern vom Einkommen |
Auslandsfilialen | | | | | |
Filiale Slowenien (Bankfiliale) | 31.955 | 41.687 | 136,1 | 23.470 | -6.189 |
Filiale Kroatien (Bankfiliale) | 7.768 | 9.073 | 65,4 | -11.500 | 706 |
Filiale Slowakei (Bankfiliale) | 3.883 | 4.473 | 30,4 | 730 | -123 |
Tochtergesellschaften | | | | | |
BKS-leasing d.o.o., Ljubljana | 11.811 | 12.161 | 20,1 | 2.707 | -588 |
BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb | 6.759 | 7.443 | 14,6 | 1.774 | -322 |
BKS-Leasing s.r.o., Bratislava | 4.778 | 5.194 | 14,6 | 1.344 | -284 |
BKS-Leasing d.o.o., Beograd | 721 | 730 | 6,1 | -365 | - |
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Währungsumrechnung
Die auf Fremdwährung lautenden Aktiva und Passiva werden grundsätzlich zu den jeweiligen EZB-Kursen des Bilanzstichtags umgerechnet. Die Umrechnung der Abschlüsse der Tochterunternehmen, die nicht in Euro bilanzieren, erfolgt nach der Stichtagskursmethode. Innerhalb des Konzerns gibt es lediglich eine serbische Leasinggesellschaft, die den Abschluss nicht in Euro, sondern im serbischen Dinar (RSD) erstellt. Die Vermögenswerte und Verpflichtungen wurden zum Stichtagskurs umgerechnet, Aufwände und Erträge mit dem Durchschnittskurs des betreffenden Zeitraumes. Die daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und als Bestandteil des Eigenkapitals angesetzt.
Auswirkung aktueller volkswirtschaftlicher Entwicklungen auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Expected Credit Loss
Aufgrund der anhaltend unsicheren geopolitischen Lage sowie der weiterhin schwierigen Entwicklungen am Immobilienmarkt wurden im Zusammenhang mit dem kollektiven Stufentransfer sämtliche Immobilienfinanzierungen, die mit einer „Grundstücksbevorratung“ zusammenhängen oder zum „Abverkauf“ bereitstehen, der Stufe 2 zugeordnet. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist vor allem im Gewerbeimmobilienbereich damit zu rechnen, dass sich die Preise rückläufig bewegen und die Verkaufserlöse aus Immobiliensicherheiten im Firmenkundengeschäft geringer ausfallen könnten. Aus diesem Grund wenden wir für das Firmenkundenportfolio einen Aufschlag der LGD um +10%-Punkte an. Der Management Overlay für die Portfolios „Abverkauf“ und „Grundstücksbevorratung“ wurde vom Faktor 1,5 (ECL*1,5) auf den Faktor 1,25 (ECL*1,25) reduziert. Damit bilden wir weiterhin die gedämpften wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab und berücksichtigen eine mögliche längere Verkaufsdauer. Des Weiteren wurden die der ECL-Berechnung per Ende Dezember 2025 zugrunde gelegten Forward-Looking Information auf Basis aktueller Prognosen angepasst.
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten
Barreserve
Dieser Posten besteht aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Finanzinstrumente gemäß IFRS 9
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Vertragspartner einen finanziellen Vermögenswert und beim anderen Vertragspartner eine finanzielle Verbindlichkeit oder Eigenkapital begründet. Kassageschäfte werden zum Handelstag erfasst bzw. ausgebucht.
Im Zugangszeitpunkt sind finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu klassifizieren. Die Erstbewertung erfolgt zum Fair Value, welcher in der Regel die Anschaffungskosten darstellt. Aus der Klassifizierung leitet sich sowohl für die Aktiv- als auch Passivseite die Folgebewertung ab.
Gemäß IFRS 9 sind finanzielle Vermögenswerte nach dem erstmaligen Ansatz wie folgt zu bewerten:
• zu fortgeführten Anschaffungskosten
• erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI)
• erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FV PL)
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt einerseits anhand des Geschäftsmodells, nach welchem die finanziellen Vermögenswerte verwaltet werden, und andererseits anhand der Charakteristika der mit den finanziellen Vermögenswerten einhergehenden vertraglichen Zahlungsströme (Zahlungsstrombedingung – SPPI-Kriterium).
Die Überprüfung, ob es sich bei den vertraglichen Cash Flows nur um Zins- und Tilgungszahlungen handelt und somit das SPPI-Kriterium erfüllt ist, erfolgt in der BKS Bank anhand eines Benchmarktests. Bei jedem Neuvertrag bzw. bei sämtlichen Vertragsänderungen wird überprüft, ob der Vertrag Bestandteile enthält, die gegen das SPPI-Kriterium verstoßen (qualitativer Benchmarktest). Die Überprüfung des SPPI-Kriteriums bei Neuverträgen mit inkongruenten Zinskomponenten erfolgt in der BKS Bank mit Hilfe eines quantitativen Benchmarktests. Bei einer inkongruenten Zinskomponente stimmt die Laufzeit des Referenzzinssatzes nicht mit der Frequenz der Zinsanpassung zusammen. Dies führt per se jedoch noch nicht zu einer Nicht-Erfüllung des SPPI-Kriteriums.
Anhand des quantitativen Benchmarktests werden im Zugangszeitpunkt die vertraglichen Zahlungsströme des zu klassifizierenden Finanzinstruments mit den Zahlungsströmen eines sogenannten Benchmark-Instruments verglichen. Die Konditionen des Benchmark-Instruments entsprechen mit Ausnahme der inkongruenten Zinskomponente denen des zu klassifizierenden Finanzinstruments. Ergibt sich aus diesem Vergleich eine wesentliche Abweichung der einzelnen sowie kumulierten Zahlungsströme (> 10%), ist das geforderte SPPI-Kriterium nicht erfüllt, und das Finanzinstrument wird erfolgswirksam zum Fair Value bewertet.
Finanzinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten setzt voraus, dass der finanzielle Vermögenswert in einem Geschäftsmodell gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte zu halten und die vertraglichen Cash Flows zu vereinnahmen. Des Weiteren verlangt das SPPI-Kriterium, dass die vertraglichen Zahlungsströme nur aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen. Eine Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten kommt für Fremdkapitalinstrumente zur Anwendung. In der BKS Bank werden in dieser Bewertungsklasse Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ausgewiesen. Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 als Risikovorsorge erfasst. Agien und Disagien werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode auf die Laufzeit verteilt und erfolgswirksam erfasst.
Finanzinstrumente bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI)
Ein finanzieller Vermögenswert wird als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI) klassifiziert, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der finanzielle Vermögenswert wird in einem Geschäftsmodell gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglichen Cash Flows zu vereinnahmen oder den finanziellen Vermögenswert zu veräußern. Das SPPI-Kriterium verlangt auch hier, dass bei finanziellen Vermögenswerten der Bewertungsklasse FV OCI (verpflichtend) die vertraglichen Zahlungsströme nur aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen. Eine erfolgsneutrale Folgebewertung im sonstigen Ergebnis (OCI) kommt demnach für Fremdkapitalinstrumente in Betracht. Für die Bewertung wird grundsätzlich der Börsenkurs herangezogen. Ist ein solcher nicht vorhanden, wird die DCF-Methode angewendet. Fair Value-Änderungen dieser Instrumente werden GuV-neutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Erst bei Abgang des finanziellen Vermögenswerts wird der kumulierte, im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinn oder Verlust ergebniswirksam umgebucht (FV OCI mit Recycling). In der BKS Bank werden in dieser Kategorie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ausgewiesen.
Eigenkapitalinstrumente sind in der Regel gemäß IFRS 9 zum Fair Value through Profit or Loss (FV PL) zu bewerten, da diese das SPPI-Kriterium nicht erfüllen. Beim erstmaligen Ansatz kann ein Unternehmen jedoch ein unwiderrufliches Wahlrecht ausüben, um Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht dem Handelsbestand zugeordnet werden, im sonstigen Ergebnis auszuweisen („Fair Value-OCI-Option“). In der BKS Bank wird von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht und eine Designation von Eigenkapitalinstrumenten (Aktien und Anteilsrechten) zum Fair Value through Other Comprehensive Income ohne Recycling (FV OCI ohne Recycling) durchgeführt. Ist ein Börsenkurs nicht vorhanden, wird insbesondere die Discounted-Cash-Flow-Methode zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes verwendet. Für Eigenkapitalinstrumente, die aufgrund der Ausübung der Fair Value-OCI-Option der Bewertungsklasse FV OCI (designiert) zugeordnet wurden, sind die sich über die Laufzeit ergebenden Fair Value-Änderungen im sonstigen Ergebnis (OCI) zu erfassen. Bei einer Veräußerung des Eigenkapitalinstruments darf der kumulierte im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinn oder Verlust nicht in die GuV umgebucht werden (kein Recycling), eine Umbuchung in einen anderen Eigenkapitalposten ist zulässig.
Finanzinstrumente bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FV PL)
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht einem der oben genannten Geschäftsmodelle zuzuordnen sind oder das SPPI-Kriterium nicht erfüllen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Da Derivate das SPPI-Kriterium grundsätzlich nicht erfüllen, erfolgt ein verpflichtender Ausweis dieser Instrumente in der Bewertungsklasse erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FV PL verpflichtend). In der Bilanz werden Derivate in der Position Handelsaktiva/Handelspassiva ausgewiesen. Die Bewertungsergebnisse aus der Bilanzposition Handelsaktiva/Handelspassiva werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsergebnis gezeigt. Neben Derivaten werden in der BKS Bank auch Kredite und Schuldverschreibungen, die das SPPI-Kriterium nicht erfüllen, sowie Eigenkapitalinstrumente, bei denen die Fair Value-OCI-Option nicht ausgeübt wird, dieser Bewertungsklasse zugeordnet und in der Bilanz unter den jeweiligen Posten ausgewiesen.
Ungeachtet dessen besteht nach IFRS 9 das Wahlrecht, einen finanziellen Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren (Fair Value-Option). Eine solche Designation setzt jedoch voraus, dass hierdurch Bewertungs- und Ansatzinkongruenzen beseitigt oder signifikant verringert werden.
In der BKS Bank kommt für Kredite und Schuldverschreibungen die Fair Value-Option vereinzelt zum Einsatz. Die designierten Instrumente werden in der Bewertungsklasse FV PL designiert ausgewiesen. Die Auswahl der Positionen erfolgt durch das Aktiv-Passiv-Management-Komitee (APM). Diese Positionen werden erfolgswirksam mit dem Marktwert bewertet (Vermögenswert bzw. Verbindlichkeit und zugehöriges Derivat). Das Bewertungsergebnis findet in der Position Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten in der Unterposition Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten in der Gewinn- und Verlustrechnung seinen Niederschlag.
Die Darstellung von Bilanzposition, Bewertungsmaßstab und Kategorie gemäß IFRS 9 für die Aktivseite lässt sich für die BKS Bank wie folgt zusammenfassen:
Aktiva
| Fair Value | fortgeführte Anschaffungs-kosten | Sonstige | Kategorie |
Barreserve | | ü | - | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
Forderungen an Kreditinstitute | | ü | - | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
Forderungen an Kunden | | ü | - | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
ü | | - | FV PL designiert (Fair Value-Option) |
ü | | - | FV PL verpflichtend |
Handelsaktiva | ü | | - | FV PL verpflichtend |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | | ü | - | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
ü | | - | FV OCI verpflichtend (mit Recycling) |
ü | | - | FV PL designiert (Fair Value-Option) |
ü | | - | FV PL verpflichtend |
Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | ü | | - | FV OCI designiert (ohne Recycling) |
ü | | - | FV PL verpflichtend |
| | | | |
Gemäß IFRS 9 sind finanzielle Verbindlichkeiten nach dem erstmaligen Ansatz wie folgt zu bewerten:
• zu fortgeführten Anschaffungskosten
• erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FV PL)
Eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt bei finanziellen Verbindlichkeiten des Handelsbestands (Held-for-Trading). In der Bilanzposition Handelspassiva werden in der BKS Bank negative Marktwerte aus Derivaten ausgewiesen. Des Weiteren gehören dieser Bewertungskategorie finanzielle Verbindlichkeiten an, die beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden (Fair Value-Option). Die Angaben zur Fair Value-Option auf der Aktivseite gelten analog für die Passivseite. Gewinne oder Verluste aus der Veränderung des Credit Spreads für eigene Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind (designiert), werden im sonstigen Ergebnis (OCI) gezeigt.
Passiva
| Fair Value | fortgeführte Anschaffungs-kosten | Sonstige | Kategorie |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | ü | - | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | | ü | - | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
Verbriefte Verbindlichkeiten | | ü | - | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| ü | | - | FV PL designiert (Fair Value-Option) |
Handelspassiva | ü | | - | FV PL verpflichtend |
Nachrangkapital | | ü | - | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| | | | |
Risikovorsorge für Finanzinstrumente gemäß IFRS 9
Risikovorsorgen werden in der BKS Bank für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, für Schuldtitel, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert (FV OCI verpflichtend) bewertet werden, sowie für Kreditzusagen und Finanzgarantien gebildet. Das gemäß IFRS 9 zum Einsatz kommende Wertberichtigungsmodell ist ein Expected-Credit-Loss-Modell.
Die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge ist dabei von der Veränderung der Kreditqualität eines Finanzinstruments nach dessen Zugang abhängig. IFRS 9 unterscheidet drei Stufen, wobei sich in Abhängigkeit von der Zuordnung des Finanzinstrumentes in eine dieser Stufen die Höhe der Risikovorsorgen ergibt.
• Stufe 1: Für Finanzinstrumente der Stufe 1 erfolgt die Bildung einer Risikovorsorge in Höhe des 12-Months Expected Credit Loss (ECL). Der 12-Months Expected Credit Loss entspricht den Kreditverlusten, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet werden. Jedes Finanzinstrument ist bei Zugang grundsätzlich der Stufe 1 zuzuordnen, wobei diese Zuordnung im Rahmen des Kreditüberwachungsprozesses tourlich zu überprüfen ist.
• Stufe 2: Für Finanzinstrumente der Stufe 2 erfolgt die Bildung eines Lifetime Expected Credit Loss (Lifetime ECL), welcher den erwarteten Verlusten bezogen auf die Restlaufzeit des Finanzinstruments entspricht.
• Stufe 3: Für Finanzinstrumente der Stufe 3 wird für signifikante Forderungen die Risikovorsorge nach der Discounted-Cash-Flow-Methode bzw. für nicht signifikante Forderungen nach pauschalen Kriterien (Basis bildet die nicht durch Sicherheiten gedeckte Risikoposition) ermittelt.
Eine Umgliederung von Stufe 1 in Stufe 2 erfolgt, sobald eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist. Die Zuordnung erfolgt auf Basis eines automatisierten Stageassessments, dem unterschiedliche Faktoren zugrunde liegen. Es werden sowohl quantitative Kriterien (Verschlechterung der Ratingstufen, Verschlechterung der Lifetime-PD) als auch qualitative Kriterien für die Entscheidung über einen Stufentransfer verwendet. Die BKS Bank nimmt das Wahlrecht hinsichtlich der Low Credit Risk Exemption im Stageassessment in Anspruch. So werden Finanzinstrumente, die ein niedriges Kreditrisiko aufweisen, mit dem 12-Monats-ECL bewertet. Ein niedriges Kreditrisiko ist nach unserer Einschätzung in den Ratingklassen von AA bis 1b gegeben.
Eine Zuordnung zu Stufe 3 erfolgt, wenn sich das Finanzinstrument im Ausfall befindet. (Rating in den Ausfallsklassen 5a bis 5c).
Die Ausfallsdefinition für Rechnungslegungszwecke der BKS Bank deckt sich mit jener des Artikels 178 CRR und den Bestimmungen der EBA/GL/2016/07. Demgemäß gelten Forderungen als ausgefallen, wenn sie seit mehr als 90 Tagen in Verzug sind, sofern der überfällige Forderungswert 1% des vereinbarten Rahmens und mindestens 100 Euro beträgt. Ferner werden in der BKS Bank auch Forderungen als ausgefallen eingestuft, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut nicht in voller Höhe nachkommen wird, ohne dass auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten zurückgegriffen werden muss („unlikeliness to pay“, kurz UTP). Dies wird insbesondere angenommen, wenn eines der nachstehenden Kriterien zutrifft:
• Neubildung einer Einzelwertberichtigung aufgrund von Bonitätsverschlechterung
• Verringerung der finanziellen Verpflichtung des Schuldners um mehr als 1% aufgrund einer Nachsichtsmaßnahme
• Einleitung von Betreibungsmaßnahmen wegen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit, Betrug oder aus sonstigen Gründen
• Abdeckung der Forderung nur mit Verlust für die BKS Bank möglich
• Forderungsverkauf mit bedeutendem, bonitätsbedingtem Verlust für die BKS Bank
• Insolvenz des Schuldners
• Kreditengagements, deren gänzliche Rückführung aus sonstigen Gründen unwahrscheinlich ist
Darüber hinaus sind in den internen Richtlinien eine Reihe von sonstigen Hinweisen auf „Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten“ festgelegt, bei deren Zutreffen UTP-Prüfungen durchgeführt werden, welche zur Abstufung von Kunden in eine Ausfallsklasse führen können. Die Definition von „wertgemindert“ deckt sich mit jener gemäß CRR.
Kriterien für die Stagezuordnung
Kriterium | Stage |
Non-performing Loans | 3 |
Nachsicht im Lebendgeschäft | 2 |
Mehr als 30 Tage überfällig | 2 |
Fremdwährungskredit | 2 |
Erstmalige Erfassung des Vertrages | 1 |
Rating entspricht Investmentgrade (Ratingklassen AA bis 1b) | 1 |
Kein Risk Rating feststellbar | 2 |
Kein aktuelles Rating | 2 |
Signifikante Verschlechterung der Lifetime-PD von Einmalkrediten und Anleihen | 2 |
Verschlechterung der Bonität aus Investmentgrade um mehr als 3 Ratingstufen | 2 |
Verschlechterung der Bonität aus guten Ratings um mehr als 2 Ratingstufen | 2 |
Verschlechterung der Bonität aus mittleren und schlechteren Ratingstufen um mindestens 1 Ratingstufe | 2 |
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Ein Rücktransfer in Stage 1 erfolgt, sofern keine Hinweise auf eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos, wie in den Kriterien für die Stagezuordnung beschrieben, mehr vorliegen.
Die ECL-Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung von Forward-Looking Information, wobei für jeden unserer Zielmärkte länderspezifische Forward-Looking Information herangezogen werden.
Wesentliche Parameter des ECL-Modells für Stage 1 und Stage 2
Parameter im ECL-Modell | Erklärung |
Exposure at Default (EAD) | Die Kredithöhe im Zeitpunkt des Kreditausfalls (EAD) ist die Summe der zukünftigen vertraglich vereinbarten Cash Flows. Außerbilanzielle Geschäfte wie Haftungen und nicht ausgenützte Kreditlinien von Kunden werden unter Berücksichtigung eines CCFs in einen EAD umgerechnet. |
Probability of Default (PD) | Die Ausfallswahrscheinlichkeit wird je Kunde auf Basis statistischer Schätzverfahren ermittelt und folgt dem Life-Time-Konzept. So fließt bei der Ermittlung der zukünftigen Ausfallswahrscheinlichkeiten auch die Einschätzung über die zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Form einer Point-in-Time-Kalibrierung in die PD mit ein. Es werden spezifische Migrationsmatrizen dem ECL-Modell unterlegt. |
Forward-Looking Information (FLI) | Die Forward-Looking Informationen fließen über den jeweiligen makroökonomischen Ausblick der Zielmärkte der BKS Bank unter Anwendung eines linearen Regressionsverfahrens in die angepasste bedingte Ausfallswahrscheinlichkeit mit ein. |
Loss Given Default (LGD) | Der LGD kennzeichnet die relative Verlusthöhe zum Zeitpunkt des Kreditausfalls. Die Verlustquote bemisst sich am unbesicherten Teil des EADs, welcher im Fall der Uneinbringlichkeit des Forderungswertes abzuschreiben ist. Die LGD wird aus den Kundenportfolien der BKS Bank ermittelt. |
Diskontsatz (D) | Die Diskontierung erfolgt auf Basis des effektiven Zinssatzes. |
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Bei der Berechnung des ECL in Stage 1 und 2 werden das EAD, die PD und die LGD auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit hin modifiziert und diskontiert (D). Die Berechnung lässt sich wie folgt darstellen (m = marginal):
Informationen zu den Kreditsicherheiten, zum Ausfallsrisiko ohne Berücksichtigung von gehaltenen Sicherheiten und eine Beschreibung der gehaltenen Sicherheiten sowie quantitative Angaben werden im Risikobericht dargelegt.
Der Expected Credit Loss wird auf Basis von drei Szenarien berechnet. Das Ausgangsszenario bildet das Basisszenario. Darüber hinaus werden jeweils ein Auf- und ein Abschwung-Szenario der Berechnung des ECLs zugrunde gelegt. Die Zusammenführung der Szenarien erfolgt über Gewichtungsfaktoren. Durch die Gewichtung wird ein risikoadäquater, erwartungstreuer und wahrscheinlichkeitsgewichteter Expected Credit Loss ermittelt, der dem Charakter nach weder einen Best-Case (Gewichtung 20%) noch einen Worst-Case (Gewichtung 20%) oder einen Most-likely-Case (Gewichtung 60%) darstellt. Bei der Berechnung des Expected Credit Loss (ECL) werden nicht nur historische Informationen, sondern auch prognostizierte makroökonomische Einflussfaktoren in der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) berücksichtigt. Die BKS Bank verwendet folgende Faktoren als Indikation zur Zukunftsprognose: Bruttoinlandsprodukt, Inflationsrate, Arbeitslosenquote und Leistungsbilanzsaldo.
Zur Bestimmung der Zahlungen aus finanziellen Vermögenswerten nach dem Ausfallereignis werden Verlustquoten eingesetzt. Die LGDs werden wie die PDs je Segment separat angewendet. Die Segmentierung der Portfolien erfolgt in Privatkunden, Firmenkunden, Banken und Staaten. Zusätzlich zur Segmentierung wird die Verlustquote für Bank- und Leasinggeschäfte differenziert. Außerdem wird für die PD-Ermittlung die länderspezifische FLI je Zielmarkt herangezogen.
In Stufe 3 wird für signifikante Forderungen, die eine Obligohöhe von EUR 1,0 Mio. in Österreich bzw. EUR 0,5 Mio. in den Auslandsmärkten je Einzelkunde überschreiten, die Risikovorsorge nach der Discounted-Cash-Flow-Methode für die dazugehörende Gruppe der verbundenen Kunden ermittelt. Die Wertminderung ergibt sich hier als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der künftig erwarteten Zahlungsströme aus der Forderung und den zu verwertenden Sicherheiten. Liegen objektive Hinweise zur Bildung von Wertberichtigungen in Stufe 3 vor und ist das Obligo nicht signifikant (Obligo EUR < 1,0 Mio. in Österreich bzw. EUR < 0,5 Mio. in den Auslandsmärkten), so werden die Kunden einem eigenen Portfolio für Firmenkunden bzw. Privatkunden zugeordnet und nach pauschalen Kriterien wertberichtigt. Der pEWB-Berechnung liegt folgende Formel zugrunde: pEWB = Unterdeckung x pEWB-Faktor. Der pEWB-Faktor entspricht einer Verlustquote im Ausfallsbereich und wird nach Kundensegmenten getrennt angewendet.
Die Erfassung der Risikovorsorgen erfolgt ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung. Für FV OCI-bewertete finanzielle Vermögenswerte wird die bonitätsbedingte Wertminderung im Gewinn oder Verlust erfasst. Die für Kreditzusagen und Finanzgarantien gebildete Risikovorsorge wird unter den Rückstellungen ausgewiesen.
Abschreibungspolitik
Kriterien für die Ausbuchung bzw. Abschreibung von Forderungsbeträgen sind deren Uneinbringlichkeit sowie die endgültige Verwertung der mit den Forderungen einhergehenden Sicherheiten. Grundsätzlich werden keine finanziellen Vermögenswerte ausgebucht, die einer Vollstreckungsmaßnahme unterliegen. Eine Forderungsausbuchung wird dann vorgenommen, wenn eine Forderung auf Basis eines Exekutionstitels zwei Jahre erfolglos betrieben wurde, mindestens zwei Mal erfolglos exekutiert wurde, mit Geldeingängen auf die Restforderung nicht mehr zu rechnen ist oder die Beschaffung eines Titels nicht mehr möglich ist. Ausgebuchte Forderungen, die nicht mit einer Liberierung von der Restschuld verbunden sind, werden überwiegend an Dritte (z. B. Inkassobüro) zur Eintreibung der Forderung übergeben.
Vertragsmodifikation
In der BKS Bank kann es im Kreditgeschäft zu Vertragsanpassungen bei bestehenden Finanzierungen kommen. Dies geschieht einerseits aufgrund sich ändernder Marktgegebenheiten oder andererseits aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers. Dabei wird zwischen einer signifikanten und einer nicht signifikanten Vertragsänderung unterschieden. In der BKS Bank kann es u. a. im Falle eines Inhaberwechsels oder eines Währungswechsels zu einer wesentlichen Vertragsmodifikation kommen. Diese führt zu einer Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts vor Vertragsanpassung und einer Einbuchung des modifizierten finanziellen Vermögenswerts im Zugangszeitpunkt. Die sich daraus ergebende Differenz wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ergebnis aus der Ausbuchung ausgewiesen.
Ist die Vertragsanpassung jedoch nicht wesentlich, d. h., es kommt zu keiner Ein- bzw. Ausbuchung, wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Bruttobuchwert vor Vertragsanpassung und dem Bruttobuchwert nach Vertragsanpassung als Gewinn bzw. Verlust aus Vertragsänderungen im Zinsüberschuss ausgewiesen.
Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen
Unternehmen, an denen die BKS Bank mehr als 20% der Anteile hält, die aber nicht beherrscht werden, werden at Equity bilanziert. Weiters werden die Beteiligungen an Oberbank AG und BTV Vier Länder Bank AG at Equity bilanziert, obwohl das Beteiligungsausmaß an der Oberbank AG und der BTV Vier Länder Bank AG jeweils unter 20% liegt. Es liegen Syndikatsverträge vor, die die Möglichkeit eröffnen, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen der Institute mitzuwirken, ohne beherrschenden Einfluss auszuüben. Wenn objektive Hinweise („triggering events“) für eine Wertminderung bei einem at Equity bilanzierten Beteiligungsansatz vorliegen, wird auf Basis geschätzter künftiger Cash Flows, die vom assoziierten Unternehmen voraussichtlich erwirtschaftet werden, ein Nutzungswert ermittelt. Der Barwert (Value in use) wird auf Grundlage eines Equity Method/Dividend-Discount-Modells ermittelt. Der Wertminderungstest ergab keinen Wertberichtigungsbedarf.
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
In dieser Position werden zur Drittvermietung und zur Wertsteigerung bestimmte Immobilien ausgewiesen. Die BKS Bank bewertet diese Immobilien gemäß IAS 40 mit dem Modell des beizulegenden Zeitwerts. Der Marktwert wird durch beeidete Gutachter ermittelt, sämtliche Wertänderungen werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen. Änderungen des Nutzungsgrades werden erfolgsneutral als Umgliederung dargestellt.
Sachanlagen
Die Sachanlagen bestehen aus Grundstücken, Gebäuden, sonstigen Sachanlagen, die hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattung beinhalten, und aus den Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen von Sachanlagen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt und bewegen sich bei unbeweglichen Anlagegütern im Rahmen von 1,5% bis 2,5% (d. h. 66,7 bis 40 Jahre) und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen von 10% bis 20% (d. h. 10 bis 5 Jahre).
Außerordentliche Wertminderungen von Sachanlagen werden gemäß IAS 36 durch eine außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt, welche in der GuV-Rechnung unter der Position Verwaltungsaufwand erfasst wird. Bei Wegfall erfolgt eine Zuschreibung auf den fortgeschriebenen Wert. Im Berichtszeitraum gab es keine außerplanmäßigen Abschreibungen bzw. Zuschreibungen.
Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte sind allesamt erworben und haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Im Wesentlichen setzt sich diese Position aus erworbenen Kundenstöcken und aus Software zusammen. Die planmäßigen Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt und im Verwaltungsaufwand ausgewiesen. Der Abschreibungssatz beträgt bei Software in der Regel 25% (d. h. vier Jahre), bei den erworbenen Kundenstöcken wurde nach eingehender Analyse ein Abschreibungssatz von 10% (d. h. 10 Jahre) ermittelt.
Leasing
Das im BKS Bank Konzern als Leasinggeber befindliche Leasingvermögen ist im Wesentlichen dem Finanzierungsleasing (Chancen und Risiken liegen beim Leasingnehmer, IFRS 16) zuzurechnen. Die Leasinggegenstände werden unter den Forderungen in Höhe der Barwerte der vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung von vorhandenen Restwerten ausgewiesen.
Für Verträge, bei denen die Gesellschaften des BKS Bank Konzerns als Leasingnehmer auftreten, wird ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit erfasst. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden und zum Zeitpunkt des Leasingbeginns noch nicht gezahlten Leasingzahlungen. Diese Zahlungen werden mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz diskontiert. Ist dieser Zinssatz nicht bestimmbar, wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um die Verzinsung der Leasingverbindlichkeit (effektivzinskonstant) und durch Reduzierung des Buchwerts um gezahlte Leasingraten. Das Nutzungsrecht entspricht im Rahmen der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit. Zusätzlich sind zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes bereits geleistete Leasingzahlungen sowie anfängliche direkte Kosten zu berücksichtigen. Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Für Nutzungsrechte aus Liegenschaften erfolgt eine planmäßige Abschreibung über die Vertragslaufzeit der Leasingverhältnisse. Leasingverbindlichkeiten werden unter den Sonstigen Passiva ausgewiesen, Nutzungsrechte unter den Sachanlagen.
Sonstige Aktiva bzw. sonstige Passiva
In den sonstigen Aktiva bzw. Passiva werden Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Des Weiteren erfolgt der Ausweis der Leasingverbindlichkeiten unter den sonstigen Passiva, hinsichtlich der Bewertung wird auf den Abschnitt Leasing verwiesen.
Verbriefte Verbindlichkeiten
Als verbriefte Verbindlichkeiten werden im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen, Obligationen und andere verbriefte Verbindlichkeiten ausgewiesen (eigene Emissionen). In der Regel werden verbriefte Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Auf Basis von Entscheidungen des Aktiv-Passiv-Management-Komitees wird bei verbrieften Verbindlichkeiten jedoch auch die Fair Value-Option ausgeübt und eine Bewertung zum Fair Value vorgenommen.
Nachrangkapital
Nachrangiges Kapital oder nachrangige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die vertragsgemäß im Falle der Liquidation oder des Konkurses der BKS Bank erst nach den Forderungen anderer Gläubiger befriedigt werden. In der Regel wird das Nachrangkapital zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Laufende und latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten
Laufende Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten werden auf Basis der geltenden Steuersätze sowie Steuergesetze gebildet.
Der Ausweis und die Berechnung von Ertragsteuern erfolgen gemäß IAS 12. Die Berechnung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt bei jedem Steuersubjekt mit jenen Steuersätzen, die nach geltenden Gesetzen in dem Besteuerungszeitraum angewendet werden, in dem sich die Steuerlatenz umkehrt. Die latenten Steuern berechnen sich aus dem Unterschied von Wertansätzen eines Vermögenswertes oder einer Verpflichtung, wobei dem steuerlichen Wertansatz der IFRS-Buchwert gegenübergestellt wird. Hieraus resultieren in der Zukunft voraussichtlich Steuerbelastungs- oder Steuerentlastungseffekte.
Die BKS Bank AG fällt aufgrund der Unterschreitung der Mindestumsatzgrenzen nicht in den Anwendungsbericht der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two / Säule 2).
Rückstellungen
Rückstellungen werden gemäß IAS 37 dann ausgewiesen, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten entstanden ist, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und deren Höhe verlässlich schätzbar ist. Rückstellungen werden in der BKS Bank hauptsächlich für Pensionen und ähnliche personalbezogene Verpflichtungen gemäß IAS 19 gebildet. Die Rückstellung für Sterbegelder wurde ebenfalls nach den IFRS-Grundsätzen des IAS 19 berechnet. Für die versicherungsmathematische Berechnung der Sozialkapitalrückstellung wurde die im August 2018 veröffentlichte Sterbetafel AVÖ 2018-P verwendet. Des Weiteren werden in der BKS Bank Rückstellungen für Steuern gebildet. Auch wird der ermittelte ECL für Finanzgarantien sowie für den noch nicht in Anspruch genommenen Teil einer Kreditzusage bilanziell als Rückstellung erfasst.
Eigenkapital
Das Eigenkapital besteht aus dem eingezahlten und aus dem erwirtschafteten Kapital. Die Kapitalrücklagen enthalten Agiobeträge aus der Ausgabe von Aktien. Die Gewinnrücklagen beinhalten im Wesentlichen thesaurierte Gewinne. Die BKS Bank ist bestrebt, ihr Eigenkapital durch Thesaurierung von erwirtschafteten Gewinnen nachhaltig zu stärken. Die sonstigen Rücklagen (Währungsveränderung und Fair Value-Rücklage) beinhalten die im sonstigen Ergebnis erfassen Erträge und Aufwendungen. Ab dem Jahr 2015 wurden vier Additional Tier 1-Anleihen begeben. Diese Anleihen sind gemäß IAS 32 als Eigenkapital zu klassifizieren und werden als zusätzliche Eigenkapitalinstrumente im Eigenkapital ausgewiesen.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Zinsergebnis
Im Zinsergebnis werden die Zinserträge aus dem Kreditgeschäft, aus Wertpapieren im Eigenbestand, aus Beteiligungen in Form von Dividendenzahlungen, aus Leasingforderungen sowie aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfasst und durch Zinsaufwendungen für Einlagen von Kreditinstituten und Kunden, für verbriefte Verbindlichkeiten und für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien vermindert. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Dies gilt analog für positive Zinsaufwendungen, diese werden als Zinserträge erfasst. Des Weiteren werden Modifikationsgewinne oder -verluste aus Änderungen von Vertragskonditionen, die nicht zu einem Abgang des Vermögenswerts führen, im Zinsüberschuss ausgewiesen.
Risikovorsorgen
In dieser Position werden Aufwendungen und Erträge aus der Bildung und Auflösung von Risikovorsorgen in Höhe des 12-Months Expected Credit Loss (Stufe 1) oder des Lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2 und Stufe 3) ausgewiesen. Die Bildung erfolgt für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert (FV OCI verpflichtend) bewertet werden, sowie für Kreditzusagen und Finanzgarantien. Details siehe auch unter Note (2).
Provisionsergebnis
Im Provisionsergebnis werden alle Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen entstehen, periodengerecht dargestellt. Bei Provisionen für Dienstleistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, erfolgt die Vereinnahmung über den entsprechenden Zeitraum. Das betrifft insbesondere bestimmte Provisionen aus dem Kreditgeschäft. Handelt es sich jedoch um Provisionen für transaktionsbezogene Leistungen, werden diese erst bei vollständiger Leistungserbringung vereinnahmt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Provisionen aus dem Zahlungsverkehr und Wertpapiergeschäft.
Handelsergebnis
In dieser Position werden Erträge und Aufwendungen aus dem Eigenhandel sowie aus dem Derivativgeschäft ausgewiesen. Positionen des Handelsbuches wurden zum Fair Value bewertet. Bewertungsgewinne und -verluste sind ebenfalls im Handelsergebnis erfasst.
Verwaltungsaufwand
Im Verwaltungsaufwand werden Personalaufwendungen, Sachaufwendungen sowie Abschreibungen erfasst und periodengerecht abgegrenzt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge
In diesem Posten werden Gebühren, Abgaben, Schadensfälle, Schadensvergütungen, Erlöse aus Realitätenverkäufen und ähnliche Positionen erfasst und periodengerecht abgegrenzt. Des Weiteren werden in diesem Posten die Wertänderungen der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen.
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten
In dieser Position wird neben dem Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten auch das Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind. Dies umfasst Nettogewinne oder -verluste aus Eigenkapitalinstrumenten, für die nicht die Fair Value-OCI-Option ausgeübt wurde, sowie aus finanziellen Vermögenswerten, deren vertragliche Zahlungsströme nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Des Weiteren werden in dieser Position Gewinne und Verluste aus dem Abgang von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Dies beinhaltet Direktabschreibungen und nachträgliche Eingänge bereits ausgebuchter Forderungen. Das Ergebnis aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI) bewertet werden, wird im sonstigen Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Für die Bilanzierung sind für einige Bilanzpositionen Schätzungen und Annahmen erforderlich. Die Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen, Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen wahrscheinlich sind. Annahmen, die den Schätzungen zugrunde liegen, werden regelmäßig überprüft. Potentielle Unsicherheiten, mit denen Schätzungen behaftet sein können, erfordern in künftigen Perioden unter Umständen Anpassungen des Buchwertes von Vermögenswerten und Schulden. Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen (Krieg in der Ukraine, Konflikte im Nahen Osten, die Handelspolitik der US-Regierung) erhöhen diese Unsicherheiten und können einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BKS Bank Konzerns haben. Insbesondere die Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten könnte in Zukunft davon negativ beeinflusst werden. Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die die Grundlage für die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet, erfolgte auch eine Einschätzung, inwieweit Klimarisiken eine finanzielle Auswirkung auf die Bank haben. Die BKS Bank geht davon aus, dass kurzfristig keine wesentlichen Effekte zu erwarten sind. Jedoch könnten sich mittel- und langfristig finanzielle Auswirkungen aus dem Klimawandel ergeben. Überdies kommt es auch bei laufenden rechtlichen Verfahren zu Schätzungsunsicherheiten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2025 wurden sämtliche abschätzbaren Auswirkungen berücksichtigt. Details zur Berechnung der Risikovorsorge im Zusammenhang mit der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung sind dem Punkt „Auswirkung aktueller volkswirtschaftlicher Entwicklungen auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ zu entnehmen.
Des Weiteren ist die BKS Bank in den Märkten Österreich, Kroatien, Slowenien, Serbien, Oberitalien und in der Slowakei mit Niederlassungen bzw. Leasinggesellschaften und einer Repräsentanz vertreten. In Bereichen, in denen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen ausgeübt werden, wird das konjunkturelle Umfeld der genannten Märkte analysiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen werden in folgenden Bereichen ausgeübt:
Laufende Verfahren
Hinsichtlich der Beschreibung der laufenden Verfahren verweisen wir auf Note (45) Operationales Risiko im Risikobericht.
Werthaltigkeit finanzieller Vermögenswerte – Risikovorsorge
Die Identifikation eines Wertminderungsereignisses und die Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs beinhaltet wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers ergeben und die Auswirkungen auf die Höhe und den Zeitpunkt erwarteter zukünftiger Zahlungsströme mit sich bringen. Die nach statistischen Methoden gebildete Risikovorsorge für Kredite, wo noch keine Wertminderung identifiziert wurde, basiert auf Modellen und Parametern wie Ausfallswahrscheinlichkeit, Verlustquote und Szenarien hinsichtlich der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes. Sie beinhalten daher ebenfalls Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten. Des Weiteren wird bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, zu jedem Bilanzstichtag untersucht, ob es objektive Anhaltspunkte für eine eventuelle Wertminderung gibt. Dazu bedarf es einer Schätzung hinsichtlich der Höhe und der Zeitpunkte künftiger Zahlungsströme.
Sensitivitätsanalyse
Sensitivitätsszenario in Tsd. EUR | Erläuterung | 2024 | 2025 |
Staging: negatives Szenario | Finanzinstrumente der Bonitätsstufe „Investmentgrade“ wandern von Stage 1 zu Stage 2. Damit erfolgt ein Wechsel aus der 12-Monatsbetrachtung hin zum Life-Time-Konzept. | -19.950 | -23.862 |
Staging: positives Szenario | Finanzinstrumente, die aufgrund einer historischen Bonitätsverschlechterung in Stage 2 eingestuft wurden, wandern von Stage 2 in Stage 1. Das entspricht dem Wechsel aus dem Life-Time-Konzept hin zum 12-Months Expected Credit Loss. | 14.740 | 12.406 |
Makroökonomische Einschätzung: negatives Szenario | Die Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung verschlechtern sich und das Worst-Case-Szenario wird um 5% höher gewichtet, das Best-Case-Szenario um 5% geringer. | -3.075 | -3.002 |
Makroökonomische Einschätzung: positives Szenario | Die Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Zielmärkte verbessern sich und das Best-Case-Szenario wird um 5% höher gewichtet, das Worst-Case-Szenario um 5% geringer. | 3.075 | 3.002 |
Makroökonomische Einschätzung: negatives Szenario | Die Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung verschlechtern sich und das Worst-Case-Szenario wird um 5% höher gewichtet, das Normal-Szenario um 5% geringer. | -2.195 | -2.162 |
Makroökonomische Einschätzung: positives Szenario | Die Gewichtungsfaktoren hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Zielmärkte verbessern sich und das Best-Case-Szenario wird um 5% höher gewichtet, das Normal-Szenario um 5% geringer. | 880 | 840 |
Ausfallswahrscheinlichkeit: negatives Szenario | Die Ausfallswahrscheinlichkeit in der Migrationsmatrix steigt um den Faktor 1,1. | -5.155 | -4.954 |
Ausfallswahrscheinlichkeit: positives Szenario | Die Ausfallswahrscheinlichkeit in der Migrationsmatrix sinkt um den Divisor 1,1. | 4.785 | 4.575 |
| | | |
Die Änderung der Zuordnung von Stufe 1 in Stufe 2 erfolgt, sobald eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eintritt. Die Beurteilung einer solchen Erhöhung unterliegt Ermessensspielräumen.
Ermittlung des Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Unter dem Fair Value versteht man jenen Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. IFRS 13 regelt standardübergreifend die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die eine Bewertung zum Fair Value vorgeschrieben oder gestattet ist, sowie Angaben, die über die Bemessung des Fair Values verlangt werden.
Werthaltigkeit von Anteilen von at Equity bilanzierten Unternehmen
Die Unternehmensbewertungen erfolgen unter Anwendung der Dividend-Discount-Methode (DDM), welche den Unternehmenswert als Barwert der Zahlungsströme aus zukünftigen Unternehmensergebnissen unter Berücksichtigung der regulatorischen Eigenmittelerfordernisse ermittelt. Die Schätzung der künftigen Ergebnisse beruht auf plausiblen und vertretbaren Annahmen. Die Prognosen beruhen auf genehmigten fünfjährigen Geschäftsplänen. Eine Erhöhung der Marktrisikoprämie um 0,25% führt bei den Anteilen an Oberbank AG und BTV Vier Länder Bank AG zu einer Reduktion des Nutzungswerts von 2,0% bzw. EUR 24,2 Mio. Eine Senkung der Marktrisikoprämie um 0,25% erhöht den Nutzungswert um 2,1% bzw. EUR 25,3 Mio. Die Sensitivitätsrechnung auf Basis der Marktrisikoprämie würde zu keinen bilanziellen Auswirkungen führen.
Rückstellungen für Sozialkapital
Zur Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen, Jubiläums- und Sterbegelder sind Schätzungen hinsichtlich des Diskontierungssatzes, der Gehaltsentwicklungen, der Karrieredynamik sowie des Pensionsantrittsalters erforderlich. Vor allem dem Diskontierungssatz kommt eine bedeutende Rolle zu, da eine Änderung des Zinssatzes eine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der Rückstellung hat. Nähere Erläuterungen sind der Note 30 zu entnehmen.
Sonstige Rückstellungen
Das Ausmaß der sonstigen Rückstellungen wird auf Basis von Erfahrungswerten und Expertenschätzungen eruiert.
Details zur Konzerngeldflussrechnung
Der in der Konzerngeldflussrechnung ausgewiesene Zahlungsmittelbestand entspricht der Barreserve in Höhe von EUR 644,0 Mio. (Vorjahr: EUR 963,9 Mio.) und den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von EUR 32,2 Mio. (Vorjahr: EUR 34,7 Mio.).
Die dem Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordneten Finanzverbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt:
2025 | 01.01. | Mittelabfluss | Mittelzufluss | Nicht zahlungswirksame Zinsabgrenzung und sonstige Veränderungen | 31.12. |
Nachrangige Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten | 1.143.073 | -131.500 | 441.169 | 6.506 | 1.459.247 |
•Verbriefte Verbindlichkeiten | 873.693 | -111.500 | 398.027 | 5.241 | 1.165.461 |
| 269.379 | -20.000 | 43.142 | 1.265 | 293.786 |
Leasingverbindlichkeiten | 22.718 | -3.323 | - | 785 | 20.179 |
| | | | | |
2024 | 01.01. | Mittelabfluss | Mittelzufluss | Nicht zahlungswirksame Zinsabgrenzung und sonstige Veränderungen | 31.12. |
Nachrangige Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten | 1.087.719 | -111.750 | 164.225 | 2.879 | 1.143.073 |
•Verbriefte Verbindlichkeiten | 822.761 | -91.750 | 140.198 | 2.484 | 873.693 |
| 264.957 | -20.000 | 24.027 | 395 | 269.379 |
Leasingverbindlichkeiten | 19.804 | -3.287 | - | 6.201 | 22.718 |
| | | | | |
Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Kreditgeschäfte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 335.975 | 272.303 | -19,0 |
Festverzinsliche Wertpapiere bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 17.501 | 23.322 | 33,3 |
Festverzinsliche Wertpapiere FV OCI | 682 | 584 | -14,3 |
Gewinne aus Vertragsänderungen | 829 | 63 | -92,4 |
Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode gesamt | 354.987 | 296.272 | -16,5 |
Kreditgeschäfte bewertet zum Fair Value | 14.840 | 13.367 | -9,9 |
Leasingforderungen | 34.819 | 30.580 | -12,2 |
Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | 3.671 | 9.916 | >100 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 4.352 | 5.386 | 23,8 |
Sonstige Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge gesamt | 57.681 | 59.249 | 2,7 |
Zinserträge gesamt | 412.668 | 355.522 | -13,8 |
| | | |
Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen für: | | | |
Einlagen von Kreditinstituten und Kunden | 140.185 | 85.267 | -39,2 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 28.362 | 37.199 | 31,2 |
Verluste aus Vertragsänderungen | 1.223 | 1.413 | 15,5 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 1.000 | 1.201 | 20,2 |
Leasingverbindlichkeiten | 292 | 287 | -1,9 |
Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen gesamt | 171.062 | 125.368 | -26,7 |
Zinsergebnis | 241.606 | 230.154 | -4,7 |
| | | |
Aus den im Zinsüberschuss ausgewiesenen Vertragsänderungen resultiert ein Gewinn in Höhe von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,8 Mio.) und ein Verlust in Höhe von EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.). Die fortgeführten Anschaffungskosten vor Vertragsänderung belaufen sich auf EUR 62,5 Mio. (Vorjahr: EUR 77,2 Mio.).
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Finanzinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | | | |
•Zuweisung (+)/Auflösung (-) von Risikovorsorgen (netto) | 31.207 | 35.859 | 14,9 |
Finanzinstrumente bewertet at Fair Value OCI | | | |
•Zuweisung (+)/Auflösung (-) von Risikovorsorgen (netto) | -131 | -26 | 80,0 |
Kreditzusagen und Finanzgarantien | | | |
•Zuweisung (+)/Auflösung (-) von Rückstellungen (netto) | 9.039 | 6.774 | -25,1 |
Risikovorsorge | 40.115 | 42.607 | 6,2 |
| | | |
Für Leasingforderungen ist in den Risikovorsorgen eine Zuführung von Risikovorsorgen in Höhe von EUR 2,5 Mio. enthalten (Vorjahr: Auflösung EUR 0,3 Mio.).
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Provisionserträge: | | | |
Zahlungsverkehr | 34.230 | 35.678 | 4,2 |
Wertpapiergeschäft | 22.874 | 25.438 | 11,2 |
Kreditgeschäft | 16.020 | 16.978 | 6,0 |
Devisengeschäft | 3.655 | 3.743 | 2,4 |
Sonstige Dienstleistungen | 999 | 1.000 | 0,2 |
Provisionserträge gesamt | 77.777 | 82.837 | 6,5 |
Provisionsaufwendungen: | | | |
Zahlungsverkehr | 3.918 | 4.298 | 9,7 |
Wertpapiergeschäft | 2.323 | 2.584 | 11,2 |
Kreditgeschäft | 1.051 | 1.379 | 31,2 |
Devisengeschäft | 89 | 76 | -14,1 |
Sonstige Dienstleistungen | 30 | 22 | -27,4 |
Provisionsaufwendungen gesamt | 7.412 | 8.359 | 12,8 |
Provisionsergebnis | 70.365 | 74.478 | 5,8 |
| | | |
(4) Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | 78.912 | 70.888 | -10,2 |
Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | 78.912 | 70.888 | -10,2 |
| | | |
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Kursbezogene Geschäfte | -42 | -47 | -12,7 |
Zins- und währungsbezogene Geschäfte | 1.034 | 593 | -42,7 |
Handelsergebnis | 992 | 546 | -45,0 |
| | | |
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Personalaufwand | 89.374 | 94.751 | 6,0 |
| 64.946 | 68.320 | 5,2 |
| 15.524 | 16.490 | 6,2 |
•Aufwendungen für Altersversorgung | 5.478 | 4.824 | -11,9 |
| 3.426 | 5.117 | 49,3 |
Sachaufwand | 59.857 | 58.085 | -3,0 |
Abschreibungen | 12.343 | 12.802 | 3,7 |
Verwaltungsaufwand | 161.574 | 165.638 | 2,5 |
| | | |
In den Aufwendungen für die Altersversorgung sind beitragsorientierte Zahlungen an eine Pensionskasse in Höhe von EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.) enthalten.
(7) Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Sonstige betriebliche Erträge | 11.624 | 10.763 | -7,4 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | -12.056 | -12.304 | 2,1 |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | -432 | -1.541 | >-100 |
| | | |
Die wesentlichen sonstigen betrieblichen Erträge betreffen nicht zinsbezogene Leasingerträge in Höhe von EUR 4,7 Mio. (Vorjahr: EUR 3,9 Mio.). Des Weiteren sind Erträge aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,4 Mio.) enthalten. In den Aufwendungen ist die österreichische Stabilitätsabgabe in Höhe von EUR 1,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,3 Mio.) sowie die Sonderbankensteuer in Höhe von EUR 2,8 Mio. enthalten. Die slowenische Bilanzsummensteuer führt unter Berücksichtigung der Anrechenbarkeit in Österreich zu einem zusätzlichen Aufwand in Höhe von EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.). In Zusammenhang mit der Thematik der Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten wurde von Seiten der BKS Bank eine Rückstellung in Höhe von EUR 1,6 Mio. gebildet. Im sonstigen betrieblichen Ergebnis sind auch die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien enthalten, die in Summe das sonstige betriebliche Ergebnis in Höhe von EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.) positiv beeinflussen.
(8) Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Ergebnis aus der Fair Value-Option | -3.290 | 2.466 | >100 |
Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten | -3.290 | 2.466 | >100 |
| | | |
Fixzinskredite an Kunden in Höhe von EUR 256,8 Mio. (Vorjahr: EUR 279,1 Mio.) sowie eigene Emissionen in Höhe von EUR 26,2 Mio. (Vorjahr: EUR 26,2 Mio.) wurden durch Zinsswaps im Rahmen der Fair Value-Option abgesichert. Das Ergebnis aus der Fair Value-Option spiegelt im Wesentlichen das Nettobewertungsergebnis aus Zinsswap und abzusicherndem Instrument wider.
(9) Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten (FV), die erfolgswirksam
zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend)
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Ergebnis aus Bewertung | 500 | 1.323 | >100 |
Ergebnis aus Veräußerung | -6 | 110 | >100 |
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend) | 494 | 1.433 | >100 |
| | | |
(10) Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten (FV)
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Forderungen Kreditinstitute | - | - | - |
| - | - | - |
| - | - | - |
Forderungen Kunden | 523 | -5.731 | >-100 |
| 1.060 | 1.643 | 54,9 |
| -537 | -7.373 | >100 |
Schuldverschreibungen | -756 | - | - |
| - | - | - |
| -756 | - | - |
Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten | -233 | -5.731 | >-100 |
| | | |
Im Ergebnis aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Forderungen an Kunden sind die Abgangsgewinne bzw. -verluste aufgrund wesentlicher Änderungen der Vertragskonditionen enthalten. Des Weiteren beinhaltet diese Position Direktabschreibungen und nachträgliche Eingänge bereits ausgebuchter Forderungen.
(11) Sonstiges Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Ergebnis aus der Ausbuchung | 72 | 20 | -71,8 |
•von FV at Fair Value through OCI | 4 | - | - |
•von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten | 68 | 20 | - |
Sonstiges Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten | 72 | 20 | -71,8 |
| | | |
(12) Steuern vom Einkommen
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Laufende Steuern | -19.352 | -14.683 | -24,1 |
Latente Steuern | -4.209 | -2.763 | -34,3 |
Steuern vom Einkommen | -23.560 | -17.446 | -26,0 |
| | | |
Überleitungstabelle
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Jahresüberschuss vor Steuern | 186.797 | 164.468 |
Anzuwendender Steuersatz | 23% | 23% |
Errechneter Steueraufwand | 42.963 | 37.828 |
Auswirkung abweichender Steuersätze | -258 | -325 |
Steuerminderungen | | |
•aus steuerfreien Beteiligungserträgen | -609 | -2.060 |
•Effekt des Anteils an at Equity bilanzierten Unternehmen | -18.150 | -16.304 |
•aus sonstigen steuerfreien Erträgen | -242 | -1.535 |
•aus sonstigen Wertanpassungen | 554 | -643 |
Steuermehrungen | | |
•aufgrund nichtabzugsfähiger Aufwendungen | 1.907 | 889 |
•aus sonstigen steuerlichen Auswirkungen | 5 | 1.575 |
Änderung Steuersatz | -228 | - |
Aperiodischer Steueraufwand/Ertrag | -2.382 | -1.979 |
Ertragsteueraufwand der Periode | 23.560 | 17.446 |
Effektiver Steuersatz | 12,6% | 10,6% |
| | |
Details zur Bilanz
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Kassenbestand | 41.161 | 39.451 | -4,2 |
Guthaben bei Zentralnotenbanken | 922.706 | 604.579 | -34,5 |
Barreserve | 963.867 | 644.029 | -33,2 |
| | | |
(14) Forderungen an Kreditinstitute
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Forderungen an inländische Kreditinstitute | 13.213 | 7.766 | -41,2 |
Forderungen an ausländische Kreditinstitute | 25.669 | 168.488 | >100 |
Forderungen an Kreditinstitute | 38.881 | 176.254 | >100 |
| | | |
Forderungen an Kreditinstitute nach Restlaufzeiten
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
täglich fällig | 34.613 | 32.162 | -7,1 |
bis 3 Monate | - | 95.032 | - |
über 3 Monate bis 1 Jahr | - | 49.060 | - |
über 1 Jahr bis 5 Jahre | 4.268 | - | - |
über 5 Jahre | - | - | - |
Forderungen an Kreditinstitute nach Restlaufzeiten | 38.881 | 176.254 | >100 |
| | | |
Risikovorsorge zu Forderungen an Kreditinstitute bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
in Tsd. EUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | 2025 |
Stand 01.01.2025 | 4 | 92 | - | 96 |
Zugänge aufgrund von Neugeschäft | 30 | - | - | 30 |
Veränderung innerhalb der Stufe | | | | |
| - | - | - | - |
•Abgang aufgrund von Verwendung | - | - | - | - |
Stufentransfer: | | | | |
•Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | |
-Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | 2 | -92 | - | -90 |
-Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 | - | - | - | - |
-Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 | - | - | - | - |
•Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | |
-Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | - | - | - | - |
-Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 | - | - | - | - |
-Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 | - | - | - | - |
Abgang aufgrund von Rückzahlung | -1 | - | - | -1 |
Stand 31.12.2025 | 35 | - | - | 35 |
| | | | |
Die Bruttobuchwerte haben sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt verändert:
Bruttobuchwerte zu Forderungen an Kreditinstitute bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
in Tsd. EUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | 2025 |
Stand 01.01.2025 | 36.316 | 2.661 | - | 38.977 |
Zugänge aufgrund von Neugeschäft | 144.419 | - | - | 144.419 |
Veränderung innerhalb der Stufe | | | | |
•Erhöhung/Verminderung der Forderung | 3.103 | -9 | - | 3.094 |
•Abgang aufgrund von Verwendung | - | - | - | - |
Stufentransfer: | | | | |
•Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | |
-Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | 2.753 | -2.649 | - | 104 |
-Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 | - | - | - | - |
-Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 | - | - | - | - |
•Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | |
-Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | | | - | - |
-Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 | - | - | - | - |
-Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 | - | - | - | - |
Abgang aufgrund von Rückzahlung | -10.304 | | - | -10.304 |
Stand am Ende der Berichtsperiode | 176.287 | 3 | - | 176.290 |
| | | | |
(15) Forderungen an Kunden
(15.1) Forderungen an Kunden – Kundengruppe
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Firmenkunden | 6.153.656 | 6.239.187 | 1,4 |
Privatkunden | 1.287.734 | 1.303.939 | 1,3 |
Forderungen an Kunden nach Kundengruppen | 7.441.390 | 7.543.126 | 1,4 |
| | | |
In der Position Forderungen an Kunden sind Forderungen aus Leasinggeschäften in Höhe von EUR 730,9 Mio.
(Vorjahr: EUR 692,5 Mio.) enthalten. Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Sale-and-lease-back-Transaktionen.
(15.2) Forderungen an Kunden – Bewertungskategorie
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
FV bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 7.124.276 | 7.250.392 | 1,8 |
FV at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | 279.063 | 256.821 | -8,0 |
FV at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 38.051 | 35.913 | -5,6 |
Forderungen an Kunden nach Bewertungskategorien | 7.441.390 | 7.543.126 | 1,4 |
| | | |
Das maximale Ausfallrisiko von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierten Forderungen an Kunden entspricht deren Buchwert in Höhe von EUR 256,8 Mio. (Vorjahr: EUR 279,1 Mio.).
Forderungen an Kunden nach Restlaufzeiten
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
täglich fällig | 1.302 | 794.583 | >100 |
bis 3 Monate | 1.090.072 | 991.920 | -9,0 |
über 3 Monate bis 1 Jahr | 487.940 | 308.517 | -36,8 |
über 1 Jahr bis 5 Jahre | 1.906.592 | 2.000.248 | 4,9 |
über 5 Jahre | 3.955.484 | 3.447.859 | -12,8 |
Forderungen an Kunden nach Restlaufzeiten | 7.441.390 | 7.543.126 | 1,4 |
| | | |
Finance-Lease-Forderungen nach Restlaufzeiten - IFRS 16
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Weniger als ein Jahr | 232.958 | 244.718 |
Ein bis zwei Jahre | 179.145 | 186.946 |
Zwei bis drei Jahre | 140.280 | 142.780 |
Drei bis vier Jahre | 98.885 | 95.249 |
Vier bis fünf Jahre | 56.381 | 57.254 |
Mehr als fünf Jahre | 69.469 | 83.522 |
Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen | 777.120 | 810.469 |
Nicht realisierter Finanzertrag | 84.637 | 79.601 |
Nettoinvestition in das Leasingverhältnis | 692.483 | 730.867 |
| | |
Zum 31.12.2025 bestehen keine nicht garantierten Restwerte.
Risikovorsorge zu Forderungen an Kunden bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
in Tsd. EUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | 2025 |
Stand 01.01.2025 | 15.298 | 32.124 | 99.329 | 146.750 |
Zugänge aufgrund von Neugeschäft | 4.648 | 2.822 | - | 7.470 |
Veränderung innerhalb der Stufe | | | | |
| -1.553 | -4.908 | 18.544 | 12.083 |
•Abgang aufgrund von Verwendung | - | - | -58.300 | -58.300 |
Stufentransfer: | | | | |
•Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | |
-Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | 1.314 | -5.043 | - | -3.729 |
-Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 | 1 | - | -32 | -31 |
-Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 | - | 690 | -1.320 | -630 |
•Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | |
-Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | -1.342 | 6.278 | - | 4.936 |
-Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 | -158 | - | 6.486 | 6.328 |
-Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 | - | -6.136 | 13.712 | 7.576 |
Abgang aufgrund von Rückzahlung | -1.303 | -1.309 | -8.207 | -10.819 |
Stand 31.12.2025 | 16.905 | 24.518 | 70.212 | 111.635 |
| | | | |
In der Risikovorsorge zu Forderungen sind Wertberichtigungen von Leasingforderungen in Höhe von EUR 6,7 Mio. (Vorjahr: EUR 5,2 Mio.) enthalten.
Die Bruttobuchwerte haben sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt verändert:
Bruttobuchwerte zu Forderungen an Kunden bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
in Tsd. EUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | 2025 |
Stand 01.01.2025 | 5.763.461 | 1.238.215 | 269.350 | 7.271.026 |
Zugänge aufgrund von Neugeschäft | 1.182.943 | 97.269 | - | 1.280.212 |
Veränderung innerhalb der Stufe | | | | |
•Erhöhung/Verminderung der Forderung | -356.382 | -78.256 | -31.285 | -465.923 |
•Abgang aufgrund von Verwendung/Direktabschreibung | - | -31.362 | -34.298 | -65.660 |
Stufentransfer: | | | | |
•Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | |
-Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | 151.409 | -156.783 | - | -5.374 |
-Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 | 114 | - | -130 | -16 |
-Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 | - | 8.851 | -9.632 | -781 |
•Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | |
-Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | -338.254 | 318.572 | - | -19.682 |
-Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 | -32.083 | - | 26.879 | -5.204 |
-Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 | - | -80.619 | 79.189 | -1.430 |
Abgang aufgrund von Rückzahlung | -443.955 | -151.387 | -29.800 | -625.142 |
Stand am Ende der Berichtsperiode | 5.927.253 | 1.164.500 | 270.273 | 7.362.026 |
| | | | |
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Positive Marktwerte aus derivativen Produkten | 6.945 | 7.069 | 1,8 |
• Währungsbezogene Geschäfte | 2.119 | 500 | -76,4 |
| 1 | - | - |
• Absicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Fair Value-Option | 4.825 | 6.569 | 36,1 |
Handelsaktiva | 6.945 | 7.069 | 1,8 |
| | | |
(17) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
FV bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 1.273.445 | 1.369.192 | 7,5 |
FV at Fair Value OCI | 32.395 | 26.718 | -17,5 |
FV at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 38 | - | - |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.305.878 | 1.395.910 | 6,9 |
| | | |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere nach Restlaufzeiten
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
bis 3 Monate | 50.727 | 32.683 | -35,6 |
über 3 Monate bis 1 Jahr | 139.135 | 192.690 | 38,5 |
über 1 Jahr bis 5 Jahre | 641.932 | 625.730 | -2,5 |
über 5 Jahre | 474.084 | 544.806 | 14,9 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere nach Restlaufzeiten | 1.305.878 | 1.395.910 | 6,9 |
| | | |
Im Geschäftsjahr 2026 werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von EUR 212,8 Mio. (Vorjahr: EUR 180,2 Mio.) fällig.
Risikovorsorge zu Schuldverschreibungen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
in Tsd. EUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | 2025 |
Stand 01.01.2025 | 1.256 | - | - | 1.256 |
Zugänge aufgrund von Neugeschäft | 431 | - | - | 431 |
Veränderung innerhalb der Stufe | - | | | - |
| -134 | - | - | -134 |
•Abgang aufgrund von Verwendung | - | - | - | - |
Stufentransfer: | | | | |
•Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | |
-Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | - | - | - | - |
-Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 | - | - | - | - |
-Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 | - | - | - | - |
•Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | |
-Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | | | - | - |
-Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 | - | - | - | - |
-Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 | - | - | - | - |
Abgang aufgrund von Rückzahlung | -97 | - | - | -97 |
Stand 31.12.2025 | 1.456 | - | - | 1.456 |
| | | | |
Die Bruttobuchwerte haben sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt verändert:
Bruttobuchwerte zu Schuldverschreibungen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
in Tsd. EUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | 2025 |
Stand 01.01.2025 | 1.274.701 | - | - | 1.274.701 |
Zugänge aufgrund von Neugeschäft | 242.466 | - | - | 242.466 |
Veränderung innerhalb der Stufe | | | | |
•Erhöhung/Verminderung der Forderung | 28.317 | - | - | 28.317 |
•Abgang aufgrund von Verwendung/Direktabschreibung | - | - | - | - |
Stufentransfer: | | | | |
•Verringerung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | |
-Transfer von Stufe 2 in Stufe 1 | - | - | - | - |
-Transfer von Stufe 3 in Stufe 1 | - | - | - | - |
-Transfer von Stufe 3 in Stufe 2 | - | - | - | - |
•Erhöhung aufgrund von Ausfallrisiko | | | | |
-Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 | - | - | - | - |
-Transfer von Stufe 1 in Stufe 3 | - | - | - | - |
-Transfer von Stufe 2 in Stufe 3 | - | - | - | - |
Abgang aufgrund von Rückzahlung | -174.836 | - | - | -174.836 |
Stand am Ende der Berichtsperiode | 1.370.648 | - | - | 1.370.648 |
| | | | |
(18) Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
FV at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 35.350 | 33.258 | -5,9 |
FV at Fair Value OCI | 144.554 | 159.153 | 10,1 |
Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | 179.904 | 192.411 | 7,0 |
| | | |
In der Bewertungskategorie at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) werden die Investmentfondsanteile im Eigenportfolio ausgewiesen.
(19) Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Oberbank AG | 567.003 | 602.312 | 6,2 |
BTV Vier Länder Bank AG | 308.715 | 327.509 | 6,1 |
Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen | 875.718 | 929.820 | 6,2 |
| | | |
(20) Immaterielle Vermögenswerte
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Immaterielle Vermögenswerte | 8.999 | 7.678 | -14,7 |
Immaterielle Vermögenswerte | 8.999 | 7.678 | -14,7 |
| | | |
In den immateriellen Vermögenswerten sind Kundenstöcke mit einem Buchwert in Höhe von EUR 2,9 Mio. (Vorjahr: EUR 3,8 Mio.) enthalten.
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Grund | 6.106 | 6.104 | - |
Gebäude | 38.495 | 43.063 | 11,9 |
Sonstige Sachanlagen | 16.161 | 18.329 | 13,4 |
Nutzungsrechte für gemietete Immobilien | 22.165 | 19.515 | -12,0 |
Sachanlagen | 82.927 | 87.012 | 4,9 |
| | | |
Die ausgewiesenen Nutzungsrechte beziehen sich überwiegend auf Mietverträge für Filialen und Büroräumlichkeiten im In- und Ausland. Die Abschreibung der aktivierten Nutzungsrechte betrug im Geschäftsjahr 2025 EUR 3,1 Mio. (Vorjahr: EUR 3,1 Mio.). Darüber hinaus wurde ein Zinsaufwand in Höhe von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.) für Leasingverbindlichkeiten erfasst. Im Geschäftsjahr 2025 gab es keine wesentlichen Zugänge bei den Nutzungsrechten (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.). Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen umfassten EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.).
(22) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 125.486 | 127.102 | 1,3 |
| | | |
Die Mieterträge betrugen im Berichtsjahr EUR 5,4 Mio. (Vorjahr: EUR 4,4 Mio.). Die mit der Erzielung der Mieteinnahmen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen betrugen EUR 1,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1,0 Mio.).
Im Eigentum befindliche Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2025
in Tsd. EUR | Sachanlagen | Vermögenswerte1 | Immobilien2 | Summe |
Buchwert zum 01.01.2025 | 60.762 | 8.999 | 125.486 | 195.247 |
Zugang | 13.398 | 1.776 | 622 | 15.796 |
Abgang | 97 | - | - | 97 |
Währungsveränderung | - | - | - | - |
Änderung des beizulegenden Zeitwerts | - | - | 995 | 995 |
Abschreibungen | 6.501 | 3.163 | - | 9.664 |
Umgliederung | -65 | 65 | | - |
Buchwert zum 31.12.2025 | 67.497 | 7.678 | 127.102 | 202.277 |
| | | | |
1immaterielle Vermögenswerte
2als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Zum Bilanzstichtag werden Sachanlagen mit einem Bruttobuchwert in Höhe von EUR 180,0 Mio. (Vorjahr: EUR 166,8 Mio.) und einer kumulierten Abschreibung in Höhe von EUR 112,5 Mio. (Vorjahr: EUR 106,0 Mio.) in der Bilanz ausgewiesen. Bei den immateriellen Vermögenswerten beträgt der Bruttobuchwert zum Bilanzstichtag EUR 28,9 Mio. (Vorjahr: EUR 27,1 Mio.) und die kumulierte Abschreibung EUR 21,2 Mio. (Vorjahr: EUR 18,1 Mio.).
Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien kam es im Berichtsjahr zu keinem Zugang durch Nutzungsänderungen (Vorjahr: EUR 4,5 Mio.). Diese werden als Umgliederungen im Anlagespiegel ausgewiesen.
Im Eigentum befindliche Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2024
in Tsd. EUR | Sachanlagen | Vermögenswerte1 | Immobilien2 | Summe |
Buchwert zum 01.01.2024 | 59.773 | 9.239 | 120.870 | 189.882 |
Zugang | 12.774 | 2.863 | - | 15.637 |
Abgang | 124 | - | - | 124 |
Währungsveränderung | - | - | - | - |
Änderung des beizulegenden Zeitwerts | - | - | 142 | 142 |
Abschreibungen | 6.093 | 3.103 | - | 9.196 |
Umgliederung | -5.568 | - | 4.474 | -1.094 |
Buchwert zum 31.12.2024 | 60.762 | 8.999 | 125.486 | 195.247 |
| | | | |
1immaterielle Vermögenswerte
2als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
(23) Laufende Steuerforderungen und laufende Steuerschulden
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Laufende Steuerforderungen | 11.823 | 7.768 | -34,3 |
Laufende Steuerschulden | 11.880 | 9.782 | -17,7 |
| | | |
(24) Latente Steuerforderungen und latente Steuerschulden
in Tsd. EUR | Stand 31.12.2024 | Stand 31.12.2025 | Latente Steuerforderungen | Latente Steuerrückstellung |
Forderungen an Kreditinstitute | -982 | - | - | - |
Forderungen an Kunden | 4.853 | 5.061 | 5.227 | 166 |
Risikovorsorgen | 7.883 | 6.680 | 6.695 | 16 |
Handelsaktiva/Handelspassiva | -32 | -1.164 | 459 | 1.623 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | -1.936 | -2.509 | 457 | 2.966 |
Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | -20.639 | -24.209 | 100 | 24.309 |
Sachanlagen | -4.022 | -3.713 | 41 | 3.754 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | -7.674 | -8.447 | 447 | 8.894 |
Sonstige Aktiva / Passiva | 3.232 | 2.924 | 2.924 | - |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 119 | 294 | 294 | - |
Rückstellungen / Sozialkapital | 7.186 | 5.656 | 5.730 | 74 |
Eigenkapital - Emission | -199 | -215 | - | 215 |
Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung | -12.212 | -19.642 | 22.374 | 42.015 |
Verrechnung der Steuern | - | - | -12.583 | -12.583 |
Latente Steueransprüche /-schulden netto | - | - | 9.791 | 29.433 |
| | | | |
Latente Steuerforderungen und latente Steuerschulden 2024
in Tsd. EUR | Stand 31.12.2023 | Stand 31.12.2024 | Latente Steuerforderungen | Latente Steuerrückstellung |
Forderungen an Kreditinstitute | - | -982 | - | 982 |
Forderungen an Kunden | 4.058 | 4.853 | 5.334 | 481 |
Risikovorsorgen | 10.867 | 7.883 | 7.883 | - |
Handelsaktiva/Handelspassiva | -717 | -32 | 1.197 | 1.229 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | -1.196 | -1.936 | 422 | 2.358 |
Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | -16.934 | -20.639 | 83 | 20.722 |
Sachanlagen | -4.787 | -4.022 | 37 | 4.059 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | -7.172 | -7.674 | 448 | 8.122 |
Sonstige Aktiva / Passiva | 5.205 | 3.232 | 3.232 | - |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 83 | 119 | 119 | - |
Rückstellungen / Sozialkapital | 7.217 | 7.186 | 7.266 | 80 |
Eigenkapital - Emission | -199 | -199 | - | 199 |
Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung | -3.575 | -12.212 | 26.020 | 38.232 |
Verrechnung der Steuern | - | - | -16.369 | -16.369 |
Latente Steueransprüche /-schulden netto | - | - | 9.651 | 21.863 |
| | | | |
Aktive und passive Steuerlatenzen wurden gemäß IAS 12.74 saldiert.
Die aktive latente Steuerabgrenzung ist im Wesentlichen auf die Risikovorsorge gemäß IFRS 9, auf die Abgrenzung der Up-front fees in den Kundenforderungen sowie auf die von der steuerlichen Berechnung abweichende Bewertung des Sozialkapitals nach IAS 19 zurückzuführen. Der Betrag der im Berichtsjahr gemäß IAS 19 direkt im Eigenkapital verrechneten latenten Steuern betrug EUR -1,3 Mio. (Vorjahr: EUR -0,7 Mio.).
Die passive latente Steuerabgrenzung ist überwiegend auf die Fair Value-Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, auf die Bewertung der Finanzanlagen zum Fair Value, auf die Anwendung der Effektivzinsmethode bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Wertpapierbeständen sowie auf Derivate des Bankbuches mit positiven Marktwerten zurückzuführen.
Aus der Anwendung von IFRS 16 ergeben sich sowohl aktive als auch passive latente Steuerabgrenzungen, die sich fast zur Gänze aufheben.
Es liegen keine Verlustvorträge vor, die der aktiven Steuerlatenz unterworfen werden.
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Sonstige Vermögenswerte | 9.767 | 10.573 | 8,3 |
Rechnungsabgrenzungsposten | 11.049 | 12.240 | 10,8 |
Sonstige Aktiva | 20.815 | 22.812 | 9,6 |
| | | |
(26) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditinstituten | 796.550 | 334.639 | -58,0 |
Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Kreditinstituten | 51.349 | 30.478 | -40,6 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 847.899 | 365.116 | -56,9 |
| | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Restlaufzeiten
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
täglich fällig | 124.211 | 15.367 | -87,6 |
bis 3 Monate | 95.177 | 159.674 | 67,8 |
über 3 Monate bis 1 Jahr | 545.388 | 51.008 | -90,6 |
über 1 Jahr bis 5 Jahre | 421 | 43.588 | >100 |
über 5 Jahre | 82.702 | 95.479 | 15,4 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Restlaufzeiten | 847.899 | 365.116 | -56,9 |
| | | |
(27) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Spareinlagen | 800.254 | 700.863 | -12,4 |
| 49.865 | 42.100 | -15,6 |
| 750.390 | 658.763 | -12,2 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 6.134.062 | 6.347.584 | 3,5 |
| 3.825.975 | 3.805.006 | -0,5 |
| 2.308.086 | 2.542.578 | 10,2 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 6.934.316 | 7.048.447 | 1,6 |
| | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nach Restlaufzeiten
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
täglich fällig | 4.632.860 | 4.677.002 | 1,0 |
bis 3 Monate | 223.443 | 722.867 | >100 |
über 3 Monate bis 1 Jahr | 871.019 | 943.338 | 8,3 |
über 1 Jahr bis 5 Jahre | 959.928 | 696.289 | -27,5 |
über 5 Jahre | 247.066 | 8.951 | -96,4 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nach Restlaufzeiten | 6.934.316 | 7.048.447 | 1,6 |
| | | |
(28) Verbriefte Verbindlichkeiten
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Begebene Schuldverschreibungen | 873.693 | 1.165.461 | 33,4 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 873.693 | 1.165.461 | 33,4 |
| | | |
In den verbrieften Verbindlichkeiten sind begebene Schuldverschreibungen in Höhe von EUR 26,2 Mio. (Vorjahr: EUR 26,2 Mio.) enthalten, die zum Fair Value bewertet werden (Zuordnung Fair Value-Option). Der Buchwert der zum Fair Value bewerteten verbrieften Verbindlichkeiten liegt inklusive Stückzinsen um EUR 1,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.) über dem Rückzahlungsbetrag.
Verbriefte Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
bis 3 Monate | 81.478 | 37.756 | -53,7 |
über 3 Monate bis 1 Jahr | 38.606 | 78.611 | >100 |
über 1 Jahr bis 5 Jahre | 540.351 | 818.617 | 51,5 |
über 5 Jahre | 213.259 | 230.477 | 8,1 |
Verbriefte Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten | 873.693 | 1.165.461 | 33,4 |
| | | |
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Negative Marktwerte aus derivativen Produkten | 10.282 | 2.574 | -75,0 |
•Währungsbezogene Geschäfte | 5.761 | 1.144 | -80,1 |
| 86 | 56 | -34,9 |
•Absicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Fair Value-Option | 4.436 | 1.374 | -69,0 |
Handelspassiva | 10.282 | 2.574 | -75,0 |
| | | |
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 54.268 | 45.526 | -16,1 |
Steuerrückstellungen (Laufende Steuern) | 4.407 | 6.106 | 38,6 |
Rückstellung für das Kreditgeschäft | 47.040 | 51.751 | 10,0 |
Sonstige Rückstellungen | 26.600 | 27.400 | 3,0 |
Rückstellungen | 132.315 | 130.785 | -1,2 |
| | | |
In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Abfertigungsrückstellungen in Höhe von EUR 16,3 Mio. (Vorjahr: EUR 18,7 Mio.), Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 23,8 Mio. (Vorjahr: EUR 29,1 Mio.) sowie Jubiläumsrückstellungen in Höhe von EUR 5,4 Mio. (Vorjahr: EUR 6,4 Mio.) enthalten. In den Rückstellungen für das Kreditgeschäft ist eine Rückstellung in Höhe von EUR 9,3 Mio. (Vorjahr: EUR 11,3 Mio.) enthalten, die aus der Quotenkonsolidierung der ALGAR resultiert. In Zusammenhang mit der Rechtsfrage zur Zwischenbankenbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 28 zweiter Satz UStG wird eine Rückstellung in Höhe von EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.) ausgewiesen. Weitere wesentliche sonstige Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Sterbequartale in Höhe von EUR 2,8 Mio. (Vorjahr: EUR 3,8 Mio.), Rückstellungen für Remunerationen in Höhe von EUR 2,4 Mio. (Vorjahr: EUR 2,8 Mio.) sowie eine Rückstellung in Höhe von EUR 8,0 Mio. (Vorjahr: EUR 8,1 Mio.), die in Zusammenhang mit der slowenischen Rechtslage und Judikatur zu Schweizer-Franken-Krediten gebildet wurde.
Entwicklung der Rückstellungen
in Tsd. EUR | Gesamt 2024 | Pensionen und ähnliche Verpflich-tungen | Steuern | Rückstellung für das Kreditgeschäft | Sonstige | Gesamt 2025 | ± in % |
Rückstellung zum 01.01. | 157.603 | 54.268 | 4.407 | 47.040 | 26.600 | 132.315 | -16,0 |
± Währungsbedingte Veränderungen | - | - | - | - | - | - | - |
| 22.522 | 754 | 2.126 | 7.558 | 7.184 | 17.622 | -21,8 |
| -19.875 | -4.805 | -427 | - | -4.779 | -10.011 | -49,6 |
| -27.934 | -4.691 | - | -2.847 | -1.605 | -9.143 | -67,3 |
Rückstellung zum 31.12. | 132.315 | 45.526 | 6.106 | 51.751 | 27.400 | 130.785 | -1,2 |
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Abfertigungsrückstellung
Für österreichische BKS Bank-Mitarbeitende, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begann, besteht nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes bzw. Arbeiter-Abfertigungsgesetzes ein Anspruch auf Abfertigung, sofern entsprechende Beendigungsgründe vorliegen. Des Weiteren sieht der Kollektivvertrag für Banken und Bankiers für Mitarbeitende mit einem Dienstverhältnis von mehr als 5 Jahren im Fall einer vom Dienstgeber ausgesprochenen Kündigung einen zusätzlichen Abfertigungsanspruch von zwei Monatsentgelten vor. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15 anrechenbaren Dienstjahren gebührt dieser Anspruch auch im Zusammenhang mit dem Antritt der gesetzlichen Pension. Diese zusätzlichen Monatsentgelte sind nicht durch die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung Neu) gedeckt.
Pensionsrückstellung
Die Grundlage der Pensionsverpflichtung bildet der Kollektivvertrag für die Neuregelung des Pensionsrechtes in der Fassung vom 23.12.1996. Die Leistungen der Pensionszusagen umfassen im Wesentlichen die Alterspension, die Berufsunfähigkeitspension und die Witwen/r- und Waisenpension. Im Geschäftsjahr 2000 erfolgte die Übertragung bestehender Leistungszusagen an die VBV-Pensionskasse AG als Rechtsnachfolgerin der BVP-Pensionskassen AG. Leistungspflichten der BKS Bank ergeben sich aus bereits flüssigen Pensionen für ehemalige Mitarbeitende oder deren Hinterbliebene sowie aus der Berufsunfähigkeitspension für noch aktive Dienstnehmer.
Versicherungsmathematische Annahmen
in % | FY24 | FY25 |
Finanzielle Annahmen | | |
Zinssatz Pensionsrückstellung | 3,41% | 4,06% |
Zinssatz sonstige Sozialkapitalrückstellungen | 3,56% | 4,35% |
Gehaltstrend aktive Mitarbeiter | 3,58% | 2,35% |
Pensionsdynamik | 3,22% | 1,95% |
Karrieredynamik | 0,25% | 0,25% |
Demographische Annahmen | | |
Pensionsantrittsalter | 65 Jahre | 65 Jahre |
Sterbetafel | AVÖ 2018 | AVÖ 2018 |
| | |
Der Zinssatz wurde gemäß IAS 19.83 auf Basis von Renditen für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen ermittelt. Wie auch im Vorjahr wurde auf die von Mercer (Austria) GmbH veröffentlichte Tabelle zugegriffen. Der Berechnung der Pensionsrückstellung und der Abfertigungsrückstellung liegt ein Abzinsungssatz entsprechend ihrer jeweiligen Duration zugrunde.
Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Rückstellung zum 01.01. | 61.230 | 54.268 | -11,4 |
| 2.040 | 1.779 | -12,8 |
| 1.119 | 1.177 | 5,2 |
-Zahlungen im Berichtsjahr | -6.349 | -4.480 | -29,4 |
±versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+)1 | -3.085 | -5.842 | -89,4 |
±sonstige Gewinne und Verluste | -686 | -1.376 | >-100 |
Rückstellung zum 31.12. | 54.268 | 45.526 | -16,1 |
| | | |
1auf Basis veränderter finanzieller Annahmen
Sensitivitätsanalyse für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Sensitivitätsanalyse der DBO/Barwert der Verpflichtungen in Tsd. EUR | Abfertigungen 31.12.2024 | Pensionen 31.12.2024 | Abfertigungen 31.12.2025 | Pensionen 31.12.2025 |
Diskontierungszinssatz +0,5% | -788 | -1.135 | -540 | -803 |
Diskontierungszinssatz -0,5% | 591 | 1.226 | 499 | 861 |
Gehaltssteigerung +0,5% | 587 | 51 | 506 | 29 |
Gehaltssteigerung -0,5% | -790 | -50 | -551 | -28 |
Rentensteigerung +0,5% | - | 1.054 | - | 751 |
Rentensteigerung -0,5% | - | -994 | - | -712 |
Anstieg der Lebenserwartung um rd. 1 Jahr | - | 2.032 | - | 1.551 |
| | | | |
Die Sensitivitätsanalyse zeigt den Einfluss, den eine Parameteränderung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen auf die Abfertigungs- und Pensionsrückstellung per 31.12.2025 hätte.
Fälligkeitsanalyse
Cash Flows in Tsd. EUR | Abfertigungen 31.12.2025 | Pensionen 31.12.2025 |
Erwartete Zahlungen 2026 | 1.173 | 2.898 |
Erwartete Zahlungen 2027 | 1.850 | 2.595 |
Erwartete Zahlungen 2028 | 1.394 | 2.316 |
Erwartete Zahlungen 2029 | 1.543 | 2.061 |
Erwartete Zahlungen 2030 | 1.857 | 1.828 |
Summe der erwarteten Zahlungen 2026-2030 | 7.817 | 11.698 |
Gewichtete durchschnittliche Laufzeit | 6,48 | 7,12 |
| | |
Die Fälligkeitsanalyse zeigt die vom Aktuar berechneten zu erwartenden Zahlungen aus den Abfertigungs- und Pensionsansprüchen für die kommenden fünf Geschäftsjahre. Die Zahlungen im Geschäftsjahr 2025 beliefen sich auf EUR 4,2 Mio. (Vorjahr: EUR 5,9 Mio.).
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Sonstige Verbindlichkeiten | 18.686 | 17.478 | -6,5 |
Rechnungsabgrenzungsposten | 4.950 | 5.067 | 2,3 |
Leasingverbindlichkeiten | 22.718 | 20.179 | -11,2 |
Sonstige Passiva | 46.353 | 42.723 | -7,8 |
| | | |
Die gemäß IFRS 16 ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten stammen überwiegend aus Mietverträgen von Filialen und Büroräumlichkeiten und sind wie folgt fällig:
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
bis 1 Jahr | 2.977 | 3.043 | 2,2 |
über 1 Jahr bis 5 Jahre | 10.289 | 9.476 | -7,9 |
über 5 Jahre | 9.452 | 7.660 | -19,0 |
Leasingverbindlichkeiten | 22.718 | 20.179 | -11,2 |
| | | |
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Ergänzungskapital | 269.379 | 293.786 | 9,1 |
Nachrangkapital | 269.379 | 293.786 | 9,1 |
| | | |
Das Nachrangkapital wird inklusive der angelaufenen Stückzinsen ausgewiesen. Der Nominalwert beträgt EUR 289,8 Mio. (Vorjahr: EUR 266,7 Mio.).
Nachrangkapital nach Restlaufzeiten
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
bis 3 Monate | 3.678 | 4.891 | 33,0 |
über 3 Monate bis 1 Jahr | 20.000 | 17.292 | -13,5 |
über 1 Jahr bis 5 Jahre | 70.242 | 97.298 | 38,5 |
über 5 Jahre | 175.459 | 174.305 | -0,7 |
Nachrangkapital nach Restlaufzeiten | 269.379 | 293.786 | 9,1 |
| | | |
Im Geschäftsjahr 2026 werden Ergänzungskapitalemissionen in Höhe von EUR 17,3 Mio. (Vorjahr: EUR 20,0 Mio.) fällig.
Details zum Nachrangkapital (Nominalwerte)
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | Gesamtlaufzeit |
4% Nachrangige Obligation 2015-2025/2 | 20.000 | - | 10 Jahre |
3% Nachrangige Obligation 2017-2027/4 | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre |
3,43% Nachrangige Obligation 2018-2028/3 PP | 13.000 | 13.000 | 10 Jahre |
2,25% Nachrangige Obligation 2018-2026/3 | 17.287 | 17.287 | 8 Jahre |
4,54% Nachrangige Obligation 2019-2034/2/PP | 8.000 | 8.000 | 15 Jahre |
3% Nachrangige Obligation 2019-2029/3 | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre |
3% Nachrangige Obligation 2019-2030/4 | 20.000 | 20.000 | 11 Jahre |
3,85% Nachrangige Obligation 2019-2034/4/PP | 3.400 | 3.400 | 15 Jahre |
3,125% Nachrangige Obligation 2019-2031/5 | 20.000 | 20.000 | 11,5 Jahre |
2,75% Nachrangige Obligation 2020-2032/1 | 8.433 | 8.433 | 12 Jahre |
3% Nachrangige Obligation 2020-2030/2 | 4.289 | 4.289 | 10 Jahre |
3% Nachrangige Obligation 2020-2030/3 | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre |
3,25% Nachrangige Obligation 2021-2031/4/PP | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre |
3,03% Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2021-2032 | 3.000 | 3.000 | 11 Jahre |
2,10% Nachrangige Obligation 2022-2032/1 | 1.229 | 1.229 | 10 Jahre |
3% Nachrangige Obligation 2022-2032/2 | 12.000 | 12.000 | 10 Jahre |
5% Nachrangige Obligation 2022-2032/6 | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre |
5% Nachrangige Obligation 2023-2033/3 | 10.000 | 10.000 | 10 Jahre |
4,8% Nachrangige Obligation 2023-2033/8 | 10.000 | 10.000 | 10 Jahre |
4,9% Nachrangige Obligation 2024-2034/2 | 6.301 | 6.301 | 10 Jahre |
4% Nachrangige Obligation 2024-2031/5 | 9.764 | 9.800 | 7 Jahre |
4% Nachrangige Obligation 2025-2033/1 | - | 10.000 | 8 Jahre |
4% Nachrangige Obligation 2025-2033/3 | - | 5.821 | 8 Jahre |
4,25% Nachrangige Obligation 2025-2034/5 | - | 18.967 | 9 Jahre |
4,3% Nachrangige Obligation 2025-2034/8 | - | 8.318 | 9 Jahre |
Summe Nachrangkapital | 266.703 | 289.845 | |
| | | |
Die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten betrugen im Geschäftsjahr EUR 10,5 Mio. (Vorjahr: EUR 9,2 Mio.).
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Gezeichnetes Kapital | 91.612 | 91.612 | - |
| 91.612 | 91.612 | - |
Kapitalrücklagen | 273.093 | 273.093 | - |
Gewinnrücklagen und Sonstige Rücklagen | 1.494.402 | 1.632.773 | 9,3 |
Konzern-Eigenkapital | 1.859.106 | 1.997.477 | 7,4 |
Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente (AT1-Anleihe) | 65.200 | 65.200 | - |
Eigenkapital | 1.924.306 | 2.062.677 | 7,2 |
| | | |
Das Grundkapital setzt sich aus 45.805.760 (Vorjahr: 45.805.760) stimmberechtigten Stamm-Stückaktien zusammen, der Nennwert je Aktie beträgt 2,0 EUR. Die zusätzlichen Eigenkapitalinstrumente betreffen die emittierten Additional Tier 1-Anleihen, und zwar BKS TIER 1 ANL 2015 (Nominale EUR 23,4 Mio.), BKS TIER 1 ANL 2017 (Nominale EUR 14,5 Mio.), BKS TIER 1 ANL 2018 (Nominale EUR 17,3 Mio.) und BKS TIER 1 ANL 2020 (Nominale EUR 10,0 Mio.), die gemäß IAS 32 als Eigenkapital zu klassifizieren sind.
Im Umlauf befindliche Aktien 2025
Anzahl Aktien | Stamm-Stückaktien |
Stand 01.01.2025 | 45.709.522 |
Veränderung eigene Aktien | 3.962 |
Stand 31.12.2025 | 45.713.484 |
Eigene Aktien im Bestand | 92.276 |
Ausgegebene Aktien | 45.805.760 |
| |
Im Umlauf befindliche Aktien 2024
Anzahl Aktien | Stamm-Stückaktien |
Stand 01.01.2024 | 45.552.885 |
Veränderung eigene Aktien | 156.637 |
Stand 31.12.2024 | 45.709.522 |
Eigene Aktien im Bestand | 96.238 |
Ausgegebene Aktien | 45.805.760 |
| |
Das sonstige Ergebnis in den Gewinnrücklagen ist auf die Veränderung folgender Rücklagen zurückzuführen:
| 2024 | 2025 |
| | | | |
in Tsd. EUR | Neubewertung aus leistungs-orientierten Versorgungsplänen | Rücklage für eigenes Kreditrisiko | Neubewertung aus leistungs-orientierten Versorgungs-plänen | Rücklage für eigenes Kreditrisiko |
Stand 01.01. | -25.707 | 1.565 | -28.073 | 1.478 |
Sonstiges Ergebnis | -2.366 | 167 | 4.687 | 23 |
•Veränderung aus der Neubewertung gem. IAS 19 | 2.372 | - | 4.499 | - |
•Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko | - | 167 | - | 23 |
•Veränderung aus at Equity bilanzierten Unternehmen (IAS 19) | -4.738 | - | 188 | - |
Umgliederung | - | -253 | - | - |
Stand 31.12. | -28.073 | 1.478 | -23.386 | 1.501 |
| | | | |
Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement der BKS Bank umfasst zwei Verfahren, nämlich die Steuerung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Mindestkapitalquoten und die interne Steuerung im Rahmen des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process). Dabei wird zwischen der normativen und ökonomischen Perspektive differenziert.
Das Ziel ist es, auch im Stressfall die aufsichtsrechtlichen Mindestquoten zu erfüllen sowie im Rahmen des
ICAAP aus ökonomischer Perspektive ein ausreichendes Maß an Risikodeckungsmasse vorzuhalten. Das Hauptaugenmerk des Kapitalmanagements liegt auf der Limitierung und Kontrolle der durch die Bank eingegangenen Risiken im Sinne der Gesamtbankrisikosteuerung. Zur Erfüllung der Ziele wird im Managementinformationsprozess der Grad der Limitausnützung aller Risiken überprüft und darüber berichtet. Kerngrößen der Analyse und Steuerung im Rahmen des Kapitalmanagements sind die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapital- und Eigenmittelquoten, der Ausnützungsgrad der Risikodeckungsmasse, aber auch die Leverage Ratio und die MREL-Quote.
Die Ermittlungen der Eigenmittelquoten und des Total Risk Exposure Amounts erfolgen nach den Eigenmittelvorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive (CRD). Für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko, für das Marktrisiko und für das operationale Risiko kommt der Standardansatz zur Anwendung. Als Ergebnis des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte die BKS Bank zum 31. Dezember 2025 folgende Mindesterfordernisse als Total SREP Capital Requirement (TSCR) zu erfüllen:
• hartes Kernkapital5,91%
• Gesamtkapitalquote10,50%
Die Kapitalquoten per Ende Dezember 2025 lagen über diesen Anforderungen.
BKS Bank Kreditinstitutsgruppe: Eigenmittel gemäß CRR
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Grundkapital | 91,6 | 91,6 | 0,0 |
Rücklagen abzüglich immaterieller Vermögensgegenstände | 1.725,8 | 1.853,31 | 7,4 |
Abzugsposten | -810,1 | -865,7 | 6,9 |
Hartes Kernkapital (CET1) | 1.007,3 | 1.079,2 | 7,1 |
Harte Kernkapitalquote, % | 15,0 | 15,0 | 0,0 |
| | | |
AT1-Anleihe | 65,2 | 65,2 | 0,0 |
Zusätzliches Kernkapital | 65,2 | 65,2 | 0,0 |
Kernkapital (CET1 + AT1) | 1.072,4 | 1.144,4 | 6,7 |
Kernkapitalquote, % | 16,0 | 15,9 | -0,7 |
| | | |
Ergänzungskapital | 224,2 | 246,2 | 9,8 |
Eigenmittel insgesamt | 1.296,6 | 1.390,5 | 7,2 |
Gesamtkapitalquote, % | 19,4 | 19,3 | -0,3 |
| | | |
Total Risk Exposure Amount | 6.695,3 | 7.196,4 | 7,5 |
| | | |
1 Beinhaltet das Jahresergebnis 2025. Die formelle Beschlussfassung ist noch ausständig.
Risikobericht
(35) Risikopolitik und Risikostrategie
Unser geschäftspolitisches Credo ist die Sicherung der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit durch Ergebnissteigerungen im Rahmen einer nachhaltigen Wachstumsstrategie. Ein wesentliches Merkmal unserer Geschäftstätigkeit ist die gezielte Übernahme von Risiken mit der Direktive, alle relevanten Risiken, die sich aus dem Bank-
geschäft und dem Bankbetrieb ergeben, frühzeitig zu erkennen und durch eine wirksame Risikosteuerung aktiv zu managen und zu begrenzen. Alle Einzelrisiken werden dazu erfasst, bewertet und analysiert. Das verfügbare Kapital wird möglichst effizient unter Berücksichtigung mittel- und langfristiger strategischer Ziele eingesetzt und die Risiko-/Ertragsrelation ständig optimiert.
Die Risikostrategie der BKS Bank Gruppe wird von der Geschäftsstrategie abgeleitet. Diese wird einmal jährlich durch das Risikocontrolling nach Rücksprache mit den zentralen Abteilungsleitern einem Review unterzogen. Bei wesentlichen Strategieänderungen gibt es einen außerordentlichen Review. Das Ergebnis des Reviews bzw. die Evaluierung der Risikostrategie sowie die Festlegung des Risikoappetits erfolgt gemeinsam mit dem Vorstand im ICAAP-Gremium. Die Risikostrategie wird vom Gesamtvorstand genehmigt, mit dem Risikoausschuss diskutiert und dem Aufsichtsrat vorgelegt.
In der BKS Bank ist eine solide und institutsweite Risikokultur auf Grundlage eines umfassenden Verständnisses unserer Risiken etabliert, die auf den Werten der BKS Bank gründet. Die Risikokultur wird auf oberster Ebene durch das Leitbild und die Risikostrategie der BKS Bank beschrieben und bildet ab, wie Führungskräfte und Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen sollen. Ein zentrales Element in der Risikokultur ist die
Einbindung einzelner Kennzahlen des Risk Appetite Frameworks in die Vergütungspolitik. So wird eine risiko-
adäquate Bemessung der Vergütung im Einklang mit dem Risikoappetit gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler der Risikokultur ist der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Die risikopolitischen Grundsätze zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und im Speziellen von klimabezogenen Risiken beziehen sich auf unterschiedliche Steuerungsebenen und Risikokategorien, wobei das Management innerhalb der einzelnen bankbetrieblichen Risikoarten erfolgt.
ICAAP
Gemäß den Bestimmungen der §§ 39 und 39a BWG haben Banken über wirksame Pläne und Verfahren zu
verfügen, um die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des Kapitals, welches zur quantitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, zu ermitteln. Darauf aufbauend haben Kreditinstitute Kapital in erforderlichem Ausmaß zu halten. Diese Verfahren werden im ICAAP zusammengefasst und in der BKS Bank im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnungen quantifiziert.
Die Risikotragfähigkeitsrechnung folgt dem aufsichtsrechtlich empfohlenen dualen Ansatz und wird nach der normativen Perspektive und der ökonomischen Perspektive erstellt.
ILAAP
Der ILAAP umfasst die von der BKS Bank gemäß § 39 Abs. 3 BWG einzurichtenden Verfahren zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos. Die BKS Bank misst die Liquidität und das Liquiditätsrisiko anhand mehrerer etablierter Methoden und Kennzahlen (z. B. Kapitalablaufbilanz, LCR, NSFR) und überwacht die Einhaltung ihrer Liquiditätsziele im Rahmen zeitnaher und umfassender Risikoberichte.
BASAG
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) fordern die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen für Banken. Die wesentlichen Elemente im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sind
• der Abwicklungsplan und
Im Bereich der Abwicklungsplanung wurden alle Anforderungen der Abwicklungsbehörde umgesetzt und im Rahmen des Resolvability Assessments bestätigt. Einen Schwerpunkt bildet nun das Mehrjahrestestprogramm der Aufsicht, in dem in den nächsten drei Jahren sämtliche Abwicklungsbereiche überprüft werden.
Stresstesting
Das Stresstesting der BKS Bank baut auf etablierten Steuerungs- und Bewertungsmodellen auf und basiert auf unterschiedlichen Szenarien, Schweregraden und Zeithorizonten und einer abgestuften Intensität der Stress-Szenarien. Governance-Aspekte sind in der Risikostrategie in Form risikopolitischer Grundsätze festgelegt. Mit dem tourlichen Stresstesting soll die Fähigkeit der BKS Bank gemessen werden, Verluste aus eigener Kraft zu tragen. Weiters wird die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Liquidität sowie des Kapitals im Krisenfall beurteilt. Stresstests sind ein integraler Bestandteil der Kapital- und Liquiditätssteuerung. Die Stresstests erfolgen im Rahmen
• des Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP,
• des Internal Liquidity Adequacy Assessment Process – ILAAP sowie
Die Parameter für die Stresstests der Risikotragfähigkeitsrechnung werden aus den EBA-Stresstests
abgeleitet. Neben ökonomischen Aspekten werden die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen berücksichtigt. Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen hinsichtlich
• des Total SREP Capital Requirements – TSCR,
• des Overall Capital Requirements – OCR,
• der Liquidity Coverage Ratio – LCR oder
• der Net Stable Funding Ratio – NSFR
bilden im Krisenfall die Begrenzung zur Abschöpfung freier Deckungsmassen.
Interne Kontrollsysteme
Die internen Kontrollsysteme (IKS) der BKS Bank sind ein wirksames und etabliertes System von Maßnahmen und Kontrollschritten und sind in der Governance verankert. Grundlage und Referenzmodell für die Gestaltung und Systematisierung des internen Kontrollsystems bildet das „COSO Internal Control – Integrated Framework“.
Die BKS Bank bekennt sich im Rahmen der Risikokontrolle zum „Three-Lines-of-Defence-Modell“, das besagt, dass Risiken in drei Stufen adressiert und gemanagt werden sollen. Darüber hinaus wird durch den externen Wirtschaftsprüfer die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems im Rahmen der ÖCGK-Prüfung Regel
C 83 geprüft.
Mit unserer im IKS implementierten prozessorientierten Risikobeurteilung und Kontrollbeschreibung unterstützen wir eine effiziente und korrekte Arbeitsweise und schaffen die Voraussetzungen für eine effektive Unternehmenssteuerung. Durch eine zeitnahe und verlässliche Berichterstattung werden Risiken, Fehler und Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkannt und reduziert.
Das interne Kontrollsystem der BKS Bank ist nach den in der Folge dargestellten Prinzipien ausgerichtet und wird laufend weiterentwickelt:
• Wirksamkeit durch die Verankerung in der Unternehmenskultur
• risikoadäquate Kontrollen
• definierte Informations- und Eskalationsprozesse
• Nachvollziehbarkeit von definierten Zielen und Kontrollen
• Effizienz durch die Optimierung des Kontrollaufwandes sowie
• Automatisierung der Prozesse wo möglich
Das periodische Risikoassessment zum operationalen Risiko sowie die Analyse von Schadensfällen im Rahmen des OP-Risk-Gremiums tragen wesentlich zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS bei. Betrugsrisiken wird dabei besonderes Augenmerk geschenkt. Das Management von Betrugsrisiken ist ein essenzieller Teil unseres Risikomanagement- und IKS-Prozesses und darauf ausgerichtet, Betrugsrisiken durch geeignete präventive, technische und organisatorische Maßnahmen zu mitigieren.
Unsere Rahmenwerke und Verhaltenskodizes, wie insbesondere der Code of Conduct, die Compliance Charter und die Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung, beinhalten klare Vorgaben für das Verhalten. Whistleblowing-Regelungen und -Systeme sind ebenso wie ein professionelles Beschwerdemanagement wichtige Kommunikationskanäle zur frühzeitigen Erkennung von Vor- und Verdachtsfällen.
(36) Struktur und Organisation des Risikomanagements
Die Risikostrategie der BKS Bank ist von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und -betrieblichen Risiken geprägt. Diese werden durch ein umfassendes System von Risikoprinzipien, Risikomess- und Überwachungsverfahren sowie durch entsprechende Organisationsstrukturen kontrolliert und gesteuert. Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Risikovorstand.
Die Risikostrategie wird jährlich überarbeitet, vom Vorstand beschlossen und von den Mitgliedern des Risikoausschusses diskutiert und evaluiert. Der Vorstand entscheidet über die Grundsätze des Risikomanagements, die Limite für alle relevanten Risiken sowie die Verfahren zur Überwachung und Steuerung der Risiken.
Das Risikocontrolling ist gemäß § 39 Abs. 5 BWG als zentrale und vom operativen Geschäft unabhängige Einheit in der BKS Bank für die Identifikation, Messung und Analyse von Risiken sowie für die laufende Weiterentwicklung und Verfeinerung der Risikosteuerungsinstrumente verantwortlich. Diese Organisationseinheit berichtet
regelmäßig an den Vorstand sowie an die risikoverantwortlichen operativen Einheiten und beurteilt die aktuelle
Risikosituation unter Berücksichtigung der entsprechenden Risikolimite und der Risikotragfähigkeit. Als unab-hängige Instanz beurteilt sie, ob sich alle Risiken innerhalb der vom Vorstand beschlossenen Limite bewegen.
Bei der jährlichen Überarbeitung der Risikostrategie wird in der BKS Bank eine Risikoinventur vorgenommen.
Die Identifikation von Risiken und die Einschätzung der Risikoausprägung erfolgt auf Basis einer Risikoanalyse durch das ICAAP-Gremium.
Die in der Risikostrategie abgebildeten Limit- und Zielvorgaben werden jährlich evaluiert und gegebenenfalls
geändert. Als unabhängige interne Instanz überprüft die Interne Revision der BKS Bank sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Risikomanagement und Risikocontrolling
gesetzten Maßnahmen sowie die internen Kontrollsysteme.
Zur Gesamtbankrisikosteuerung sind eine Reihe von Gremien installiert. Sie gewährleisten eine umfassende
Behandlung der einzelnen Risikoarten durch das breit gefächerte Know-how, das die einzelnen Gremiumsmitglieder in den Steuerungsprozess einbringen.
Risikogremien
ICAAP-Gremium
Das ICAAP-Gremium tagt vierteljährlich und erörtert die Risikotragfähigkeit anhand des normativen und ökonomischen Kapitalbedarfs auch unter adversen Bedingungen und der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse.
Aktiv-Passiv-Management-Gremium
Das Aktiv-Passiv-Management-Gremium tagt monatlich, analysiert und steuert die Bilanzstruktur in Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Credit Spread-Risiko sowie das Aktienkurs- und Liquiditätsrisiko. Das Gremium nimmt in diesem Zusammenhang auch wesentliche Aufgaben der Fundingplanung, des Funds-Transfer-Pricing und der Steuerung von Konzentrationsrisiken wahr.
Gremium zum operationalen Risiko
Die Sitzungen des OR-Gremiums finden vierteljährlich statt. Die Mitglieder des OR-Gremiums analysieren die aufgetretenen Schadensfälle, unterstützen die Risk-Taking-Units und die Geschäftsführung bei der aktiven Steuerung des operationalen Risikos, überwachen die Umsetzung vereinbarter Maßnahmen und entwickeln das OR-Risikomanagementsystem weiter. Ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben des Gremiums ist auch die Überwachung und Weiterentwicklung des IKT-Risikomanagements, insbesondere der Cyber-Security-Maßnahmen und des BCMs.
Kreditrisiko-Jour fixe
In den wöchentlich anberaumten Jours fixes zum Kreditrisiko werden primär Fragestellungen erörtert, die sich aus dem Tagesgeschäft im Zusammenhang mit der Kreditvergabe, der Prolongation und sonstigen aktuellen
Themen aus dem Firmen- und Privatkundengeschäft ergeben. Neben den wöchentlich stattfindenden Jours fixes tagt quartalsweise ein erweitertes Kreditrisikogremium. Dieses steuert das Kreditrisiko auf Portfolioebene, treibt die laufende Weiterentwicklung des Kreditrisikomanagements voran und ermöglicht den effektiven Einsatz von Steuerungsinstrumenten.
(37) Interne Kapitalausstattung und Risikotragfähigkeit (ICAAP)
Die Risikotragfähigkeitsanalyse anhand des internen Kapitaladäquanzverfahrens (ICAAP) ist ein essentieller Bestandteil der Gesamtbankrisikosteuerung der BKS Bank. Wir verfolgen einen dualen Ansatz in der Gesamtbanksteuerung. In der normativen Perspektive beurteilen wir die Fähigkeit der Bank, quantitative regulatorische und aufsichtsrechtliche Anforderungen über einen mehrjährigen Zeitraum zu erfüllen. Hier liegt das Ziel in der Sicherstellung der Einhaltung regulatorischer Vorgaben. In der ökonomischen Perspektive identifizieren und quantifizieren wir alle wesentlichen kapitalrelevanten Risiken und stellen diese der Risikodeckungsmasse gegenüber, wobei das Ziel die Sicherstellung der angemessenen Ausstattung mit internem Kapital darstellt.
Ein wesentlicher Bestandteil des ICAAP in der normativen Perspektive ist neben der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen die Erfüllung der intern festgelegten Zielwerte sowie die Einhaltung der intern festgelegten Limite des Risk Appetite Frameworks. Das Risk Appetite Framework ist ein Set an Steuerungskennzahlen mit Zielwerten und Limiten, welche über Managementpuffer von den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen abgeleitet werden. Das Set an risikorelevanten Steuerungskennzahlen im Risk Appetite Framework umfasst Risikokategorien wie das Kapitalrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kreditrisiko sowie Zinsänderungsrisiken und das operationale Risiko.
In der BKS Bank werden die unerwarteten Verluste in der ökonomischen Perspektive für einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr mit einer Aussagesicherheit von 99,9% ermittelt. Zum 31. Dezember 2025 wurde ein ökonomischer Kapitalbedarf von EUR 766,5 Mio. nach EUR 656,6 Mio. im Vorjahr ermittelt. Die korrespondierende
Deckungsmasse belief sich auf EUR 1.765,5 Mio. nach EUR 1.744,9 Mio. zum Jahresultimo 2024.
Risikotragfähigkeitsrechnung nach der ökonomischen Perspektive
Verteilung der Risiken aus Sicht der ökonomischen Perspektive
in % | FY24 | FY25 |
1 Kreditrisiko | 61,4 | 70,2 |
2 Zinsänderungsrisiko im Bankbuch | 13,0 | 7,3 |
3 Aktienkursrisiko | 3,3 | 2,3 |
4 Risiko aus Fremdwährungspositionen | 0,1 | 0,0 |
5 Credit Spread-Risiko | 8,1 | 8,5 |
6 Operationales Risiko und IKT-Risiko | 6,7 | 5,6 |
7 Liquiditätsrisiko | 3,3 | 2,5 |
8 Modellfehler | 0,3 | 0,3 |
9 Sonstige Risiken | 3,8 | 3,3 |
| | |
Der ökonomische Kapitalbedarf für das Kreditrisiko verursachte – wie auch im Vorjahr – die größte
Risikokapitalbindung innerhalb der Kreditinstitutsgruppe. Kreditrisiken sind für 70,2% (2024: 61,4%) des
gesamten Verlustpotentials verantwortlich.
In der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit stehen die aufsichtsrechtlich geforderten Kapitalquoten,
Liquiditätskennzahlen und Kreditrisikokennzahlen im Fokus. Die normative Perspektive unterliegt einem Planungshorizont von mindestens 3 Jahren. Dabei wird im ersten Schritt überprüft, ob die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen und die aus dem Risikoappetit abgeleiteten internen Limite über den Planungszeitraum eingehalten werden können. In einem zweiten Schritt wird überprüft, ob die Limite und aufsichtsrechtlich geforderten Mindestgrößen auch im Stressfall erfüllt werden können. Die Stressparameter werden aus den EBA-Stresstests abgeleitet und mit den Stresstests in der ökonomischen Perspektive abgestimmt.
Die Risikotragfähigkeitsrechnung in der normativen Perspektive zeigt, dass die im Risk Appetite Framework festgelegten Limite über den Planungszeitraum eingehalten und damit auch die quantitativen gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Die Verteilung der Belastungen nach den einzelnen Risikoarten aus den Stresstests zeigt folgendes Bild:

Wir verstehen unter Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bei Kreditgeschäften. Das kann in der Bonität des Geschäftspartners oder mittelbar über den Sitz des Geschäftspartners im Länderrisiko begründet sein. Das Kreditrisiko stellt mit Abstand die wichtigste Risikokategorie für die BKS Bank dar. Die Überwachung und Analyse erfolgt auf Ebene von Produkten, Einzelkunden, Gruppen verbundener Kunden und auf Portfoliobasis.
Steuerung der Kreditrisiken
Die Steuerung des Kreditrisikos basiert auf dem Grundsatz, dass die Kreditvergabe nach dem Know-your-Customer-Prinzip erfolgt. Kredite werden demnach erst nach eingehender Personen- und Bonitätsprüfung vergeben. Das Erfordernis von Sicherheiten ist von der Betragshöhe, der Ratingstufe und/oder dem Produkt abhängig.
Die materiellen Wertansätze für Sicherheiten orientieren sich an in der Vergangenheit erzielten durchschnittlichen Verwertungserlösen. Immobiliensicherheiten werden von vom Vergabeprozess unabhängigen Experten aus dem Bereich Kreditmanagement bewertet und regelmäßig überprüft. Für das Kreditgeschäft in Märkten außerhalb Österreichs gelten spezielle Richtlinien, die auf die jeweiligen Besonderheiten des Landes, insbesondere das wirtschaftliche Umfeld und die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen, abgestimmt sind.
Die Zentrale Abteilung Risikoanalyse und Service hat die Verantwortung für die Risikoanalyse und -steuerung auf Einzelkundenbasis. Auf Portfolioebene steuert der erweiterte Kreditrisiko-Jour fixe auf Basis von Berichten des Risikocontrollings. Wesentliche Ziele im Zusammenhang mit der Übernahme von neuen Risikopositionen betreffen die Ratingstruktur, wonach Neugeschäft nur bis zu bestimmten Ratingstufen und mit ausreichenden Sicherheiten anzustreben ist. Darüber hinaus legt ein Katalog mit Positiv- und Ausschlusskriterien fest, welchen Unternehmen die BKS Bank keine Finanzierungen einräumt.
Kreditrisikokonzentrationen werden auf Portfolioebene sowie einzelne Engagements auf Basis der Gruppe verbundener Kunden gesteuert, wobei eine ausgewogene Größenverteilung der Kreditobligos angestrebt wird und Limite und Zielwerte für die Regionen- und Branchenverteilung sowie Fremdwährungen und Größenklassen festgesetzt werden. Die ALGAR, an der die BKS Bank mit 25% beteiligt ist, dient der Absicherung von großvolumigen Finanzierungen.
Das Beteiligungsrisiko umfasst das Dividendenausfalls-, Abwertungs- und Veräußerungsverlustrisiko sowie das Risiko, dass stille Reserven aufgrund negativer wirtschaftlicher Entwicklungen jener Unternehmen, an denen die BKS Bank Beteiligungen hält, reduziert werden. Das Eingehen von Beteiligungen steht nicht im strategischen
Fokus der BKS Bank. Bei verbundenen Unternehmen wird der Fokus auf die Sektoren Kredit- und Finanzinstitute sowie auf Unternehmen, die banknahe Hilfsdienste erbringen, gelegt.
Kreditrisikosteuerung
Zur Steuerung und Kontrolle des ökonomischen Einzelrisikos werden jährlich Budgets für Tochtergesellschaften sowie Budgets und Vorschaurechnungen über zu erwartende Beteiligungserträge erstellt. Monatliche Berichte über operativ tätige Tochtergesellschaften sind ein integraler Bestandteil des Konzernreportings.
Die im gegenständlichen Bericht enthaltenen quantitativen Angaben gemäß IFRS 7.31 bis 7.42 basieren auf dem internen Berichtswesen zur Gesamtbankrisikosteuerung.
Die interne Risikosteuerung erfolgt auf Portfolioebene und umfasst folgende Risikopositionen:
(38.1) Kreditrisikovolumen gemäß interner Risikosteuerung
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Forderungen an Kunden | 7.588.140 | 7.654.761 |
Forderungen an Kreditinstitute | 38.977 | 176.290 |
Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten | 2.395.868 | 2.401.950 |
Wertpapiere und Fonds | 1.342.485 | 1.430.624 |
Beteiligungen | 1.020.272 | 1.088.973 |
Kreditrisikovolumen | 12.385.742 | 12.752.597 |
| | |
(38.2) Überleitung der IFRS-Positionen auf interne Kreditrisikopositionen
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Forderungen an Kunden gemäß Note (15.1) | 7.441.390 | 7.543.126 |
+ Risikovorsorgen zu Forderungen an Kunden gemäß Note (15.2) | 146.750 | 111.635 |
Forderungen an Kunden | 7.588.140 | 7.654.761 |
Forderungen an Kreditinstitute gemäß Note (14) | 38.881 | 176.254 |
+ Risikovorsorgen zu Forderungen an Kreditinstitute gemäß Note (14) | 96 | 35 |
Forderungen an Kreditinstitute | 38.977 | 176.290 |
Eventualverbindlichkeiten gemäß Note (61) | 625.994 | 596.389 |
+ Sonstige Kreditrisiken gemäß Note (61) | 1.762.929 | 1.798.492 |
+ positive Marktwerte aus derivativen Produkten gemäß Note (16) | 6.945 | 7.069 |
Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten | 2.395.868 | 2.401.950 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere gemäß Note (17) | 1.305.878 | 1.395.910 |
+ Risikovorsorgen zu Schuldverschreibungen gemäß Note (17) | 1.256 | 1.456 |
+ Aktien und Fonds aus der Position Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere gemäß Note (18) | 35.350 | 33.258 |
Wertpapiere und Fonds | 1.342.485 | 1.430.624 |
Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen gemäß Note (19) | 875.718 | 929.820 |
+ Beteiligungen aus der Position Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere gemäß Note (18) | 144.554 | 159.153 |
Beteiligungen | 1.020.272 | 1.088.973 |
Risikovolumen | 12.385.742 | 12.752.597 |
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Bonitätseinstufung im Kreditrisiko
Ein umfassendes Ratingsystem bildet die wesentlichste Säule der Risikobeurteilung und ist die Grundlage für das Risikomanagement innerhalb des BKS Bank Konzerns. Die bankinternen Ratingmodelle werden jährlich nach qualitativen und quantitativen Kriterien validiert. Insgesamt sind in der BKS Bank-Gruppe 14 Ratingverfahren im Einsatz, welche die Kunden in 10 Lebend- und 3 Ausfallsstufen einreihen.
Ratingstufen
AA | Erstklassige beste Bonität |
A1 | Erstklassige hervorragende Bonität |
1a | Erstklassige Bonität |
1b | Sehr gute Bonität |
2a | Gute Bonität |
2b | Noch gute Bonität |
3a | Akzeptable Bonität |
3b | Noch akzeptable Bonität |
4a | Mangelhafte Bonität |
4b | Schlechte Bonität |
5a | Ausfall im Fortbetrieb |
5b | Ausfall – Notleidend |
5c | Ausfall – Uneinbringlich |
| |
(38.3) Kreditqualität nach Forderungsklassen 2025
| | | | | | | |
Risikopositionen nach Rating in Tsd. EUR | AA-A1 | 1a-1b | 2a-2b | 3a-3b | 4a-4b | 5a-5c | ohne Rating |
Forderungen an Kunden | 266.206 | 1.626.892 | 2.854.894 | 2.225.451 | 408.600 | 270.273 | 2.444 |
Forderungen an Kreditinstitute | 135.263 | 41.008 | 10 | 8 | – | – | – |
Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten | 59.623 | 666.964 | 990.371 | 595.786 | 61.275 | 27.716 | 215 |
Wertpapiere und Fonds | 1.006.018 | 376.732 | 45.956 | 1.919 | – | – | – |
Beteiligungen | 960.602 | 127.313 | 1.058 | – | – | – | – |
Gesamt | 2.427.713 | 2.838.908 | 3.892.289 | 2.823.164 | 469.875 | 297.989 | 2.659 |
| | | | | | | |
Kreditqualität nach Forderungsklassen 2024
| | | | | | | |
Risikopositionen nach Rating in Tsd. EUR | AA-A1 | 1a-1b | 2a-2b | 3a-3b | 4a-4b | 5a-5c | ohne Rating |
Forderungen an Kunden | 196.827 | 1.593.247 | 2.953.003 | 2.140.977 | 432.744 | 269.350 | 1.993 |
Forderungen an Kreditinstitute | 22.324 | 16.553 | 82 | 19 | – | – | – |
Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten | 84.845 | 648.160 | 1.099.927 | 479.146 | 75.644 | 8.016 | 130 |
Wertpapiere und Fonds | 974.798 | 322.282 | 44.354 | 1.051 | – | – | – |
Beteiligungen | 902.742 | 116.433 | 1.058 | – | 38 | – | – |
Gesamt | 2.181.536 | 2.696.675 | 4.098.424 | 2.621.192 | 508.427 | 277.365 | 2.122 |
| | | | | | | |
Die Quote der Non-performing Loans betrug zum Jahresende 3,5% (2024: 3,2%). Die NPL-Quote wird auf Grundlage der Vorgaben des EBA-Dashboards ermittelt. Die Bedeckung des Verlustpotentials notleidender Kredite wird mit der Coverage Ratio abgebildet. Die Coverage Ratio I ist die Relation von gebildeten Risikovorsorgen zur gesamten Risikoposition und betrug 26,0% zum 31. Dezember 2025 (2024: 36,9%).
Zusätzlich verwenden wir als interne Steuerungsgröße die Coverage Ratio III, bei der auch vorhandene Sicherheiten, bewertet nach den internen Belehngrenzen, in die Berechnung einbezogen werden. Diese belief sich zum Jahresultimo auf 84,0% (2024: 91,8%).
(38.4) Als „forborne“ klassifizierte Volumina 2025
in Tsd. EUR | Firmenkunden | Privatkunden | Gesamt |
Performing Exposure | 68.138 | 9.064 | 77.202 |
• hiervon Zugeständnisse bei Rückzahlungen | 57.029 | 8.614 | 65.643 |
| 11.109 | 450 | 11.559 |
Non-performing Exposures | 123.073 | 18.590 | 141.663 |
• hiervon Zugeständnisse bei Rückzahlungen | 119.459 | 14.210 | 133.669 |
| 3.614 | 4.380 | 7.994 |
Gesamt | 191.211 | 27.654 | 218.865 |
| | | |
Als „forborne“ klassifizierte Volumina 2024
in Tsd. EUR | Firmenkunden | Privatkunden | Gesamt |
Performing Exposure | 109.311 | 8.877 | 118.188 |
• hiervon Zugeständnisse bei Rückzahlungen | 72.679 | 8.608 | 81.287 |
| 36.632 | 269 | 36.901 |
Non-performing Exposures | 83.463 | 20.710 | 104.173 |
• hiervon Zugeständnisse bei Rückzahlungen | 79.878 | 16.930 | 96.808 |
| 3.585 | 3.780 | 7.365 |
Gesamt | 192.774 | 29.587 | 222.361 |
| | | |
Für die Steuerung von Problemengagements ist der Begriff „Forbearance“ bzw. „Nachsicht“ wesentlich. Unter diesem Begriff sind all jene vertraglichen Neuregelungen zu verstehen, die gesetzt wurden, weil der Kreditnehmer in finanziellen Schwierigkeiten ist. Finanzielle Schwierigkeiten sind gegeben, wenn die Rückführbarkeit auf Basis realistischer Laufzeiten aus Cash Flows bzw. aus dem Ergebnis der Kreditfähigkeitsprüfung nicht gesichert ist. Diese Geschäftsfälle unterliegen gemäß CRR einer besonderen Kennzeichnungspflicht. Solche Nachsichtmaßnahmen sind beispielsweise:
• Verlängerung der Kreditlaufzeit
• Zugeständnisse in Bezug auf die ursprünglich vereinbarten Raten
• Zugeständnisse in Bezug auf die Kreditkonditionen
• gänzliche Neugestaltung des Kreditengagements (Restrukturierung)
(38.5) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Risikopositionen nach Ratingstufen und Stages/
On-Balance 2025
| Buchwerte | Wertberichtigungen | |
| | | | | | | | |
in Tsd. EUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
AA | 1.173.782 | – | – | 1.173.782 | 439 | – | – | 439 |
A1 | 195.597 | – | – | 195.597 | 274 | – | – | 274 |
1a | 1.106.676 | 16.976 | – | 1.123.652 | 728 | 14 | – | 742 |
1b | 846.076 | 9.759 | – | 855.835 | 1.187 | 28 | – | 1.215 |
2a | 1.170.789 | 22.351 | – | 1.193.140 | 2.739 | 56 | – | 2.795 |
2b | 1.377.398 | 123.822 | – | 1.501.220 | 4.228 | 1.250 | – | 5.478 |
3a | 1.226.128 | 327.285 | – | 1.553.413 | 5.387 | 5.470 | – | 10.857 |
3b | 300.491 | 333.897 | – | 634.388 | 1.663 | 6.498 | – | 8.161 |
4a | 70.886 | 195.150 | – | 266.036 | 1.289 | 5.078 | – | 6.367 |
4b | 6.366 | 135.262 | – | 141.628 | 462 | 6.124 | – | 6.586 |
5a – 5c | – | – | 270.273 | 270.273 | – | – | 70.212 | 70.212 |
OR | – | – | – | – | – | – | – | – |
Gesamt | 7.474.189 | 1.164.502 | 270.273 | 8.908.964 | 18.396 | 24.518 | 70.212 | 113.126 |
| | | | | | | | |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Risikopositionen nach Ratingstufen und Stages/
On-Balance 2024
| Buchwerte | Wertberichtigungen | |
| | | | | | | | |
in Tsd. EUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
AA | 1.019.856 | – | – | 1.019.856 | 386 | – | – | 386 |
A1 | 124.760 | – | – | 124.760 | 169 | – | – | 169 |
1a | 995.084 | 16.801 | – | 1.011.885 | 560 | 16 | – | 576 |
1b | 825.070 | 22.259 | – | 847.329 | 1.238 | 266 | – | 1.504 |
2a | 1.276.978 | 12.336 | – | 1.289.314 | 3.038 | 88 | – | 3.126 |
2b | 1.398.040 | 93.935 | – | 1.491.975 | 4.354 | 785 | – | 5.139 |
3a | 1.087.979 | 304.899 | – | 1.392.878 | 4.407 | 6.391 | – | 10.798 |
3b | 298.747 | 406.552 | – | 705.299 | 1.795 | 8.588 | – | 10.383 |
4a | 45.256 | 190.762 | – | 236.018 | 494 | 3.961 | – | 4.455 |
4b | 2.708 | 193.332 | – | 196.040 | 117 | 12.121 | – | 12.238 |
5a – 5c | – | – | 269.350 | 269.350 | – | – | 99.329 | 99.329 |
OR | – | – | – | – | – | – | – | – |
Gesamt | 7.074.478 | 1.240.876 | 269.350 | 8.584.704 | 16.558 | 32.216 | 99.329 | 148.103 |
| | | | | | | | |
In den Risikopositionen erfasst sind Forderungen an Kreditinstitute gemäß Note 14, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen an Kunden gemäß Note 15.1, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere gemäß Note 17 sowie die entsprechenden Wertberichtigungen.
(38.6) Off-Balance-Risikopositionen nach Ratingstufen und Stages 2025
| Off-Balance Exposure | Rückstellung | |
| | | | | | | | |
in Tsd. EUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
AA | 58.579 | – | – | 58.579 | 4 | – | – | 4 |
A1 | 30 | – | – | 30 | – | – | – | – |
1a | 302.946 | 2.902 | – | 305.848 | 85 | 1 | – | 86 |
1b | 349.314 | 456 | – | 349.770 | 387 | – | – | 387 |
2a | 510.932 | 26.068 | – | 537.000 | 769 | 1 | – | 770 |
2b | 449.486 | 20.831 | – | 470.316 | 1.676 | 95 | – | 1.771 |
3a | 332.138 | 138.817 | – | 470.955 | 1.485 | 2.588 | – | 4.073 |
3b | 42.447 | 72.248 | – | 114.695 | 312 | 1.882 | – | 2.194 |
4a | 24.000 | 30.157 | – | 54.157 | 55 | 919 | – | 974 |
4b | 2.021 | 4.055 | – | 6.076 | 23 | 140 | – | 163 |
5a – 5c | – | – | 27.244 | 27.244 | – | – | 3.022 | 3.022 |
OR | 67 | 144 | – | 211 | – | – | – | – |
Gesamt | 2.071.960 | 295.677 | 27.244 | 2.394.881 | 4.796 | 5.626 | 3.022 | 13.444 |
| | | | | | | | |
Off-Balance-Risikopositionen nach Ratingstufen und Stages 2024
| Off-Balance Exposure | Rückstellung | |
| | | | | | | | |
in Tsd. EUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
AA | 84.232 | – | – | 84.232 | 10 | - | - | 10 |
A1 | 54 | – | – | 54 | - | - | - | - |
1a | 271.858 | 2.796 | – | 274.654 | 76 | 1 | - | 77 |
1b | 368.187 | 472 | – | 368.659 | 411 | - | - | 411 |
2a | 555.269 | 7.711 | – | 562.980 | 989 | 5 | - | 994 |
2b | 513.147 | 22.633 | – | 535.780 | 1.381 | 230 | - | 1.611 |
3a | 280.737 | 91.262 | – | 371.999 | 1.148 | 643 | - | 1.791 |
3b | 54.679 | 52.468 | – | 107.147 | 569 | 1.976 | - | 2.545 |
4a | 4.835 | 24.631 | – | 29.465 | 110 | 472 | - | 582 |
4b | 18.933 | 26.874 | – | 45.807 | 41 | 1.257 | - | 1.298 |
5a – 5c | – | – | 8.016 | 8.016 | - | - | 554 | 554 |
OR | 77 | 53 | – | 130 | - | - | - | - |
Gesamt | 2.152.007 | 228.900 | 8.016 | 2.388.923 | 4.735 | 4.584 | 554 | 9.873 |
| | | | | | | | |
Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit dem Rechtsfall in Kroatien werden in der Note 45 Operationales Risiko – Laufende Verfahren ausgewiesen.
In den Risikopositionen erfasst sind Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken gemäß Note 61.
(38.7) Kreditsicherheiten 20251
in Tsd. EUR | Kreditrisikovolumen/ max. Ausfallsrisiko | Sicherheiten gesamt | hiervon finanzielle Sicher-heiten | hiervon persönliche Sicherheiten | hiervon Immobiliensicherheiten | hiervon sonstige | Risikoposition2 |
Forderungen an Kunden | 7.654.761 | 4.878.763 | 65.037 | 125.221 | 3.932.280 | 756.225 | 2.775.998 |
•hiervon at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | 256.821 | 117.936 | 5.298 | 7.586 | 102.276 | 2.776 | 138.885 |
•hiervon at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 35.913 | 22.888 | 272 | 3 | 22.220 | 394 | 13.025 |
Forderungen an Kreditinstitute | 176.290 | – | – | – | – | – | 176.290 |
Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten | 2.401.950 | 426.697 | 25.098 | 15.145 | 258.425 | 128.030 | 1.975.252 |
Wertpapiere und Fonds | 1.430.624 | 378.372 | – | 118.433 | – | 259.939 | 1.052.252 |
•hiervon at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | – | – | – | – | – | – | – |
•hiervon at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 33.258 | – | – | – | – | – | 33.258 |
•hiervon at Fair Value OCI | 26.718 | 4.919 | – | – | – | 4.919 | 21.799 |
Beteiligungen | 1.088.973 | – | – | – | – | – | 1.088.973 |
•hiervon at Fair Value OCI | 159.153 | – | – | – | – | – | 159.153 |
•hiervon Beteiligungen at Fair Value (verpflichtend) | – | – | – | – | – | – | – |
•hiervon Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen | 929.820 | – | – | – | – | – | 929.820 |
Gesamt | 12.752.597 | 5.683.832 | 90.135 | 258.799 | 4.190.705 | 1.144.194 | 7.068.764 |
| | | | | | | |
1Belehnwerte der gemäß interner Vorschriften bewerteten Kreditsicherheiten
2Exposure abzüglich Sicherheiten
Kreditsicherheiten 20241
in Tsd. EUR | Kreditrisikovolumen/ max. Ausfallsrisiko | Sicherheiten gesamt | hiervon finanzielle Sicher-heiten | hiervon persönliche Sicherheiten | hiervon Immobiliensicherheiten | hiervon sonstige | Risikoposition2 |
Forderungen an Kunden | 7.588.140 | 4.867.533 | 95.459 | 152.017 | 3.892.170 | 727.887 | 2.720.607 |
•hiervon at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | 279.603 | 121.795 | 29.551 | 8.758 | 80.205 | 3.281 | 157.808 |
•hiervon at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 38.051 | 25.952 | 241 | 4 | 25.331 | 376 | 12.099 |
Forderungen an Kreditinstitute | 38.977 | – | – | – | – | – | 38.977 |
Kreditrisiken aus Derivaten und Eventualverbindlichkeiten | 2.395.868 | 459.318 | 20.340 | 14.848 | 282.523 | 141.606 | 1.936.550 |
Wertpapiere und Fonds | 1.342.485 | 307.142 | – | 113.111 | – | 194.031 | 1.035.343 |
•hiervon at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | – | – | – | – | – | – | – |
•hiervon at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 35.350 | – | – | – | – | – | 35.350 |
•hiervon at Fair Value OCI | 32.395 | 9.803 | – | – | – | 9.803 | 22.592 |
Beteiligungen | 1.020.272 | – | – | – | – | – | 1.020.272 |
•hiervon at Fair Value OCI | 144.554 | – | – | – | – | – | 144.554 |
•hiervon Beteiligungen at Fair Value (verpflichtend) | – | – | – | – | – | – | – |
•hiervon Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen | 875.718 | – | – | – | – | – | 875.718 |
Gesamt | 12.385.742 | 5.633.993 | 115.799 | 279.976 | 4.174.693 | 1.063.524 | 6.751.749 |
| | | | | | | |
1Belehnwerte der gemäß interner Vorschriften bewerteten Kreditsicherheiten
2Exposure abzüglich Sicherheiten
(38.8) Forderungen an Kunden nach Branchen
| FY24 | FY25 |
| | | | |
Branchenklassifizierung nach ÖNACE (Statistik Austria) | in Tsd. EUR | in % | in Tsd. EUR | in % |
Privatkunden | 1.211.335 | 16,0 | 1.228.418 | 16,0 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 1.680.013 | 22,1 | 1.690.968 | 22,1 |
Bau | 842.832 | 11,1 | 865.303 | 11,3 |
Herstellung von Waren | 702.141 | 9,3 | 640.984 | 8,4 |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz | 488.840 | 6,4 | 476.543 | 6,2 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 438.813 | 5,8 | 503.289 | 6,6 |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 425.348 | 5,6 | 342.730 | 4,5 |
Gesundheits- und Sozialwesen | 281.630 | 3,7 | 267.862 | 3,5 |
Verkehr und Lagerei | 272.721 | 3,6 | 318.965 | 4,2 |
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 257.824 | 3,4 | 336.027 | 4,4 |
Beherbergung und Gastronomie | 209.983 | 2,8 | 208.601 | 2,7 |
Energieversorgung | 201.744 | 2,7 | 190.832 | 2,5 |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 189.456 | 2,5 | 203.108 | 2,7 |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 150.677 | 2,0 | 136.678 | 1,8 |
Information und Kommunikation | 62.507 | 0,8 | 73.031 | 1,0 |
Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 54.051 | 0,7 | 57.785 | 0,8 |
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 41.296 | 0,5 | 38.795 | 0,5 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 36.370 | 0,5 | 35.550 | 0,5 |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 29.460 | 0,4 | 29.421 | 0,4 |
Erziehung und Unterricht | 11.101 | 0,1 | 9.870 | 0,1 |
Gesamt | 7.588.140 | 100,0 | 7.654.761 | 100,0 |
| | | | |
Aufgrund der anhaltend unsicheren geopolitischen Lage sowie der weiterhin schwierigen Entwicklungen am Immobilienmarkt wurden im Zusammenhang mit dem kollektiven Stufentransfer sämtliche Immobilienfinanzierungen, die mit einer „Grundstücksbevorratung“ zusammenhängen oder zum „Abverkauf“ bereitstehen, der Stufe 2 zugeordnet. Der Management Overlay für die Portfolios „Abverkauf“ und „Grundstücksbevorratung“ wurde vom Faktor 1,5 (ECL*1,5) auf den Faktor 1,25 (ECL*1,25) reduziert. Damit bilden wir weiterhin die gedämpften wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab und berücksichtigen eine mögliche längere Verkaufsdauer. Weiters wurde die LGD für das Firmenkundenportfolio mit einem Aufschlag von +10%-Punkten versehen. Damit wird jenes Risiko berücksichtigt, dass die Preise im Gewerbeimmobilienbereich sinken und somit die Verkaufserlöse aus Immobiliensicherheiten im Firmenkundengeschäft geringer ausfallen könnten.
(38.9) Forderungen an Kunden in Fremdwährungen nach Ländern und Währungen 2025
in Tsd. EUR | EUR1 | CHF | USD | JPY | Sonstige | Gesamt |
Österreich | – | 36.151 | 2 | 87 | 13 | 36.253 |
Slowenien | – | 468 | – | – | – | 468 |
Kroatien | – | 401 | – | – | – | 401 |
Deutschland | – | 671 | – | – | – | 671 |
Ungarn | 2.217 | – | 1 | – | – | 2.217 |
Schweiz | 10.305 | – | – | – | – | 10.305 |
Serbien | 33.602 | – | – | – | – | 33.602 |
Sonstige | 12.647 | 1.211 | – | – | – | 13.859 |
Gesamt | 58.772 | 38.902 | 3 | 87 | 13 | 97.776 |
| | | | | | |
1Euro-Kredite an Kunden aus Nicht-Euro-Staaten
Forderungen an Kunden in Fremdwährungen nach Ländern und Währungen 2024
in Tsd. EUR | EUR1 | CHF | USD | JPY | Sonstige | Gesamt |
Österreich | 2.438 | 45.725 | 2.149 | 109 | 257 | 50.677 |
Slowenien | – | 700 | – | – | – | 700 |
Kroatien | – | 389 | – | – | – | 389 |
Deutschland | – | 674 | – | – | – | 675 |
Ungarn | 2.967 | – | – | – | – | 2.968 |
Schweiz | 12.018 | – | – | – | – | 12.018 |
Serbien | 21.239 | – | – | – | – | 21.239 |
Sonstige | 12.151 | 1.215 | – | – | – | 13.367 |
Gesamt | 50.812 | 48.704 | 2.150 | 109 | 257 | 102.032 |
| | | | | | |
1Euro-Kredite an Kunden aus Nicht-Euro-Staaten
(38.10) Forderungen an Kunden nach Ländern 2025
in Tsd. EUR | Forderungen1 | überfällig2 | Einzelwert-berichtigung3 | Sicherheiten für überfällige Forderungen |
Österreich | 5.546.420 | 192.056 | 35.950 | 135.912 |
Slowenien | 847.681 | 16.663 | 4.631 | 12.009 |
Kroatien | 501.679 | 37.079 | 23.785 | 18.142 |
Slowakische Republik | 386.758 | 6.279 | 3.506 | 2.441 |
Deutschland | 238.820 | 17.139 | 2.136 | 2.872 |
Serbien | 33.832 | 59 | 23 | 36 |
Ungarn | 29.546 | 919 | 177 | 697 |
Sonstige | 70.024 | 79 | 4 | 79 |
Gesamt | 7.654.761 | 270.273 | 70.212 | 172.187 |
| | | | |
1 siehe Tabelle Risikovolumen gemäß ICAAP auf Seite 194
2 überfällig gemäß Ausfallsdefinition der BKS Bank
3 Stage 3 Risikovorsorge
Bei allen Finanzinstrumenten, die in den Ausfallsklassen bilanziert werden (Rating 5a, 5b oder 5c), wird für den besicherten Teil keine Wertberichtigung gebildet.
Forderungen an Kunden nach Ländern 2024
in Tsd. EUR | Forderungen1 | überfällig2 | Einzelwert-berichtigung3 | Sicherheiten für überfällige Forderungen |
Österreich | 5.457.056 | 207.952 | 66.944 | 135.193 |
Slowenien | 874.444 | 10.669 | 3.020 | 7.691 |
Kroatien | 537.955 | 41.633 | 25.571 | 20.591 |
Slowakische Republik | 355.877 | 7.523 | 3.203 | 4.170 |
Deutschland | 241.684 | 13 | 10 | – |
Serbien | 21.479 | – | – | – |
Ungarn | 28.345 | 1.465 | 549 | 915 |
Sonstige | 71.300 | 95 | 32 | 87 |
Gesamt | 7.588.140 | 269.350 | 99.329 | 168.647 |
| | | | |
1 Risikovolumen gemäß interner Risikosteuerung
2 überfällig gemäß Ausfallsdefinition der BKS Bank
3 Stage 3 Risikovorsorge
(38.11) Wertpapiere und Fonds nach Sitz der Emittenten
in Tsd. EUR | Anschaffungskosten | Buchwert nach IFRS1 |
| | | | |
Regionen | FY24 | FY25 | FY24 | FY25 |
Österreich | 485.378 | 474.642 | 488.163 | 490.219 |
Supranational, EU | 218.560 | 205.301 | 222.652 | 209.282 |
Deutschland | 161.806 | 147.152 | 162.574 | 148.033 |
Frankreich | 59.090 | 68.364 | 59.438 | 69.256 |
Slowenien | 49.822 | 54.797 | 50.308 | 55.426 |
Norwegen | 49.517 | 44.640 | 49.911 | 45.148 |
Slowakische Republik | 42.499 | 52.524 | 43.096 | 53.323 |
Belgien | 39.711 | 34.769 | 40.124 | 35.201 |
Spanien | 38.001 | 48.049 | 38.295 | 48.650 |
Polen | 34.922 | 54.953 | 35.843 | 56.262 |
Niederlande | 29.249 | 34.317 | 29.643 | 34.916 |
Finnland | 23.619 | 53.663 | 23.595 | 54.250 |
Irland | 23.149 | 23.149 | 23.111 | 23.094 |
Schweden | 18.970 | 28.984 | 19.475 | 29.844 |
Portugal | 15.187 | 15.103 | 15.136 | 15.125 |
Luxemburg | 13.179 | 13.179 | 12.465 | 13.752 |
Kroatien | 10.122 | 5.022 | 10.164 | 5.038 |
Sonstige | 18.392 | 43.427 | 18.493 | 43.806 |
Summe | 1.331.174 | 1.402.036 | 1.342.485 | 1.430.624 |
| | | | |
Beteiligungspositionen
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Börsennotierte Kreditinstitute | 875.718 | 929.820 |
Nicht börsennotierte Kreditinstitute | 31.663 | 35.091 |
Sonstige, nicht börsennotierte Beteiligungen | 112.890 | 124.063 |
Gesamt | 1.020.272 | 1.088.973 |
| | |
Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko negativer Auswirkungen auf das wirtschaftliche Eigenkapital des Instituts oder auf den Nettozinsertrag durch Veränderungen der Zinssätze oder der Struktur zinssensitiver Positionen.
Das Zinsänderungsrisiko berücksichtigt daher Marktwert- und periodische Ertragsänderungen,
• die sich aus Zinssatzänderungen ergeben,
• die zinssensitive Instrumente betreffen,
• einschließlich Gap-Risiko,
Die Steuerung, Bewertung und Limitierung erfolgt gemäß der EBA/GL/14/2022 und der EBA/RTS/2022/10.
Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungsperioden aktiv- und passivseitig können zu Zinsänderungsrisiken führen, die grundsätzlich durch eine Kombination bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte abgesichert werden können.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos und die entsprechende Limitsetzung basieren auf einer Kombination von Kennzahlen und Methoden wie Modified Duration, Volumensgrößen, Szenarioanalysen gemäß den Regelungen zur Ermittlung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (IRRBB) aus ökonomischer Sicht wie dem Economic Value of Equity (kurz EVE) sowie der Net Interest Income-Perspektive (kurz NII) in Verbindung mit den aufsichtsrechtlich normierten Stresstests. Das Management des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch liegt im Zuständigkeitsbereich des Aktiv-Passiv-Managements. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Handelsbuch liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Treasury und Financial Institutions und ist von untergeordneter Rolle. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling.
Steuerung Zinsänderungsrisiko
Die BKS Bank verfolgt eine konservative Zinsrisikostrategie. Die BKS Bank geht keine übermäßigen Fristentransformationen ein. Laufzeitarbitrage mit wesentlichen offenen Zinspositionen zur Generierung von Erträgen nach dem „Riding the Yield-Curve“-Ansatz stehen nicht im Fokus unserer Aktivitäten. Die Bank geht darüber hinaus grundsätzlich keine spekulativen Derivativgeschäfte ein. Derivative Geschäfte werden weitestgehend zur Absicherung von Marktrisiken eingegangen, wobei insbesondere Instrumente verwendet werden, deren Merkmale und damit verbundene Risiken bekannt sind und für die eine marktkonforme Bewertung vorgenommen werden kann. Die zentralen Zinssteuerungsinstrumente in der BKS Bank sind Zinsswaps.
Im Oktober 2022 veröffentlichte die EBA eine neue Leitlinie zum Management von Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und Credit Spread-Risiken (CSRBB) im Bankbuch. Diese wurden in die Risikosteuerung integriert. Die aufsichtsrechtlichen Ausreißertests (SOT, Supervisory Outlier Tests) werden monatlich intern überprüft und in die Steuerung des Zinsänderungsrisikos eingebunden.
Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos aus der ökonomischen Perspektive haben wir neben dem aufsichtsrechtlichen Limit von 15% des Kernkapitals ein internes Limit bei 12% eingezogen. Die Ergebnisse der aufsichtsrechtlichen Stresstests zeigen folgendes Bild:
Barwertänderung in Prozent des Kernkapitals
Das Zinsänderungsrisiko aus der Perspektive des Nettozinsertrages und der aufsichtsrechtlichen Schock-
szenarien zeigt, dass das Limit von 5% des Kernkapitals eingehalten wurde:
Änderung Nettozinsertrag in % des Kernkapitals Schock I +200 bps
Änderung Nettozinsertrag in % des Kernkapitals Schock II -200 bps
(40.1) Zinsbindungsgaps EUR und Fremdwährungen
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
< 1 Monat | -557.457 | -842.015 |
1 bis 3 Monate | 286.962 | 304.719 |
3 bis 6 Monate | 1.804.572 | 2.159.701 |
6 bis 12 Monate | -2.097.283 | -2.135.641 |
1 bis 2 Jahre | -35.454 | -87.165 |
2 bis 3 Jahre | -115.301 | -145.324 |
3 bis 4 Jahre | 247.598 | 330.382 |
4 bis 5 Jahre | 82.784 | -150.459 |
> 5 Jahre | 678.611 | 575.935 |
| | |
Positive Werte bei den angeführten Zinsbindungsgaps stellen einen Aktivüberhang dar, negative Werte einen Passivüberhang des Volumens, welches in den entsprechenden Laufzeitbändern zur Zinsanpassung gelangt.
(40.2) Zinsänderungsrisiko
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Minimalwerte | 85.514 | 54.052 |
Maximalwerte | 107.145 | 93.679 |
Durchschnittswerte | 93.486 | 67.710 |
Wert zum Jahresende | 85.514 | 55.718 |
| | |
Das im ICAAP abgebildete Zinsänderungsrisiko wird anhand eines Worst-Case-Szenarios aus den 6 ökonomischen EVE (Economic Value of Equity) IRRBB-Schocks und dem steuerungsrelevanten „APM-Durationsrisiko“ (+100 bps Schock) ermittelt.
(41) Credit Spread-Risiko
Das Credit Spread-Risiko im Bankbuch (CSRBB) wird gemäß EBA GL/14/2022 definiert als das Risiko, das durch Änderungen des Marktpreises
• für potentielle andere Merkmale kreditrisikobehafteter Instrumente verursacht wird, die nicht von einem
anderen aufsichtsrechtlichen Rahmen erfasst werden.
Das CSRBB erfasst das Risiko einer Veränderung des Spreads eines Finanzinstruments unter der Annahme der gleichen Bonitätseinstufung, d. h., wie sich der Credit Spread innerhalb einer bestimmten Bonitätseinstufung bzw. einer bestimmten Ausfallwahrscheinlichkeit bewegt.
Die Steuerung des Credit Spread-Risikos erfolgt monatlich im APM-Gremium. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling.
In der BKS Bank wird das Credit Spread-Risiko in der ökonomischen Perspektive für das gesamte Anleihenportfolio im Bankbuch, für die zum Fair Value bewerteten Kredite, für Schuldscheindarlehen, aber auch für eigene Emissionen ermittelt.
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Minimalwerte | 40.091 | 55.707 |
Maximalwerte | 52.893 | 65.522 |
Durchschnittswerte | 47.181 | 60.723 |
Wert zum Jahresende | 52.893 | 65.522 |
| | |
Der Value-at-Risk für das Credit Spread-Risiko wird anhand der historischen Simulation auf Basis der in den letzten 1.000 Tagen beobachteten Marktpreisveränderungen mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet.
Das Aktienkursrisiko umfasst das Risiko von Kursänderungen, die sich aus dem Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage ergeben.
Die Steuerung des Aktienkursrisikos im Bankbuch erfolgt durch das APM-Gremium. Der Eigenhandel mit Aktien ist im Berichtsjahr ausgesetzt. Langfristige Investments in Aktien- und Substanzwerte im Bankbuch tätigen wir grundsätzlich auf Fondsbasis. Das Aktienkursrisiko wird monatlich als Value-at-Risk auf Basis der historischen Simulation quantifiziert. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling.
Steuerung Aktienkursrisiko
Value-at-Risk-Werte Aktienkursrisiko
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Minimalwerte | 18.816 | 16.380 |
Maximalwerte | 21.578 | 18.786 |
Durchschnittswerte | 19.751 | 17.496 |
Wert zum Jahresende | 21.578 | 17.693 |
| | |
Der Value-at-Risk für das Aktienkursrisiko wird anhand der historischen Simulation auf Basis der in den letzten 1.000 Tagen beobachteten Marktpreisveränderungen mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet.
(43) Risiken aus Fremdwährungspositionen
Diese resultieren aus dem Eingehen von aktiv- oder passivseitigen Fremdwährungspositionen, die nicht durch eine gegengleiche Position oder ein Derivativgeschäft geschlossen werden. Eine ungünstige Wechselkursentwicklung kann somit zu Verlusten führen. Zur Überprüfung des Fremdwährungsrisikos werden täglich Auswertungen zu offenen Devisenpositionen erstellt und mit den entsprechenden Limiten verglichen. Währungsrisiken werden in der BKS Bank traditionell nur in geringem Ausmaß eingegangen, da die Erwirtschaftung von Erträgen aus offenen Devisenpositionen nicht im Fokus unserer Geschäftspolitik steht. Das Management der Devisenpositionen obliegt der Abteilung Treasury und Financial Institutions. Die Überwachung von Devisenpositionen erfolgt durch das Risikocontrolling.
Value-at-Risk-Werte aus Fremdwährungspositionen
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Minimalwerte | 259 | 324 |
Maximalwerte | 3.691 | 634 |
Durchschnittswerte | 1.345 | 448 |
Wert zum Jahresende | 464 | 324 |
| | |
Der Value-at-Risk aus Fremdwährungspositionen wird anhand der historischen Simulation auf
Basis der in den letzten 1.000 Tagen beobachteten Marktpreisveränderungen mit einer Haltedauer von 250
Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet.
(43.1) Wechselkursrisiko – Offene Devisenposition
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
USD | -955 | -730 |
GBP | 51 | -467 |
JPY | – | 22 |
CHF | -403 | -1.082 |
| | |
Positive Werte stellen Netto-Long-Positionen, negative Werte stellen Netto-Short-Positionen zum jeweiligen Stichtag dar.
(44) Liquiditätsrisiko und Liquiditätsrisikomanagement (ILAAP)
Mit dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr, aktuellen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen möglicherweise nicht vollständig oder nicht zeitgerecht nachkommen zu können, assoziiert. Dazu zählt auch das Risiko, dass
Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktpreisen aufgenommen (Refinanzierungsrisiko) und dass Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen liquidiert werden können (Marktliquidationsrisiko).
Liquiditätsrisikosteuerung
Grundsätze des Liquiditätsmanagements
Der ILAAP ist grundlegender Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses (SREP) und soll eine angemessene Liquidität und ein wirksames Liquiditätsrisikomanagement sicherstellen.
Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos bestehen in der BKS Bank klar definierte Grundsätze, welche in der Risikostrategie und dem ILAAP-Rahmenwerk verankert sind.
Essenziell für das Liquiditätsmanagement ist die Diversifikation des Refinanzierungsprofils nach Anleger-
kategorien, Produkten und Laufzeiten. Die Steuerung der Konditionenpolitik im Kundengeschäft erfolgt unter
anderem auf Basis der Risikomanagementverordnung und der ihr zugrundeliegenden EBA-Guidelines.
Ein Funds-Transfer-Pricing wird in der Produktkalkulation und der Profit-Center-Rechnung alloziert. Intraday erfolgt das Liquiditätsmanagement durch die Steuerung der täglichen Ein- und Auszahlungen.
Basis hierfür sind Informationen über liquiditätswirksame Transaktionen. Dazu zählen die Dispositionen des
Zahlungsverkehrs sowie Vorabinformationen aus dem Vertrieb über anstehende Kundengeschäfte, aus dem Wertpapier-Backoffice über Zahlungsflüsse aus eigenen Emissionen und aus dem Treasury über Wertpapier- und Geldmarkttransaktionen. Liquiditätsspitzen werden über Geldaufnahmen oder -veranlagungen bei der OeNB oder im Interbankenmarkt ausgeglichen. Das Intraday-Liquiditätsmanagement erfolgt auf Basis vorgegebener
Limite, deren Ausnutzung täglich ermittelt, analysiert und berichtet wird.
Die Steuerung der längerfristigen Liquidität sowie des Liquiditätspuffers erfolgt durch das Aktiv-Passiv-Management-Komitee. Das Risikocontrolling ist zuständig für die Liquiditätsrisikokontrolle, um die
Einhaltung der festgelegten Grundsätze, Verfahren und Limite sicherzustellen. Die Berichterstattung erfolgt auf täglicher, wöchentlicher, monatlicher und quartalsweiser Basis. Werden außergewöhnliche Entwicklungen festgestellt oder bestimmte Vorwarnstufen bzw. Limite erreicht, erfolgt eine entsprechende Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand.
Die BKS Bank verfügt über ein umfangreiches Limitsystem (Limit je Laufzeitband, Time-to-Wall-Limit), welches einen raschen Überblick über die aktuelle Situation gibt. Ergänzt werden die Analysen um Stresstests, die wir in marktweite Szenarien, institutsspezifische Szenarien und kombinierte Stressszenarien einteilen.
Die Refinanzierung erfolgt vornehmlich auf Eurobasis. Bei den Fremdwährungen liegt das Hauptaugenmerk
auf der Absicherung der Refinanzierung von Krediten in Schweizer Franken über mittelfristige bis langfristige
Kapitalmarktswaps.
Kennzahlen zur Steuerung des Liquiditätsrisikos
| FY24 | FY25 |
Einlagenkonzentration | 0,33 | 0,34 |
Loan-Deposit-Ratio (LDR) | 89,1% | 85,7% |
Liquidity Coverage Ratio (LCR) | 213,5% | 214,0% |
Net Stable Funding Ratio (NSFR) | 121,6% | 128,2% |
| | |
(44.1) Refinanzierungsfähige Sicherheiten
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
bei der OeNB hinterlegte Wertpapiere | 1.223.863 | 1.308.123 |
bei Euroclear hinterlegte Wertpapiere | 80.658 | 87.444 |
an die OeNB zedierte Kreditforderungen | 516.224 | 510.487 |
an die Slowenische Nationalbank zedierte Kreditforderungen | 27.580 | 13.452 |
Summe EZB-refinanzierungsfähige Sicherheiten | 1.848.325 | 1.919.506 |
abzüglich Tendersperre OeNB | -250.284 | – |
Summe freie ESZB-refinanzierungsfähige Sicherheiten | 1.598.041 | 1.919.506 |
Barmittel | 41.157 | 39.448 |
OeNB-Guthaben | 858.175 | 538.621 |
sonstige Wertpapiere | 33.810 | 35.219 |
Counterbalancing Capacity | 2.531.183 | 2.532.794 |
| | |
(44.2) Entwicklung der Refinanzierungsstruktur
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Spareinlagen | 800.254 | 700.863 |
Sonstige Kundeneinlagen | 6.134.062 | 6.347.584 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 873.693 | 1.165.461 |
Nachrangkapital | 269.379 | 293.786 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 847.899 | 365.116 |
| | |
(44.3) Derivative und nicht-derivative Verbindlichkeiten auf Cash Flow-Basis 2025
in Tsd. EUR | Buchwerte | Vertragliche Cash Flows1 | <1 Monat | 1 Monat bis 1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre |
Nicht-derivative Verbindlichkeiten | 8.872.810 | 9.246.285 | 601.637 | 3.119.944 | 1.971.002 | 3.553.702 |
•Einlagen von Kreditinstituten | 365.116 | 421.235 | 188.837 | 69.436 | 43.360 | 119.602 |
| 7.048.447 | 7.150.671 | 400.091 | 2.903.377 | 868.179 | 2.979.024 |
•Verbriefte Verbindlichkeiten | 1.165.461 | 1.320.028 | 12.309 | 119.926 | 925.756 | 262.037 |
•Nachrangige Verbindlichkeiten | 293.786 | 354.352 | 400 | 27.204 | 133.708 | 193.040 |
Derivative Verbindlichkeiten | 2.574 | 2.925 | -398 | 9.596 | -2.338 | -3.935 |
| 2.574 | 2.925 | -398 | 9.596 | -2.338 | -3.935 |
Gesamt | 8.875.384 | 9.249.209 | 601.238 | 3.129.540 | 1.968.664 | 3.549.767 |
| | | | | | |
1nicht abgezinst
2 Cash Flows täglich fälliger Kundeneinlagen werden anhand von Abreifungsprofilen modelliert.
Derivative und nicht-derivative Verbindlichkeiten auf Cash Flow-Basis 2024
in Tsd. EUR | Buchwerte | Vertragliche Cash Flows1 | <1 Monat | 1 Monat bis 1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre |
Nicht-derivative Verbindlichkeiten | 8.925.287 | 9.397.860 | 986.572 | 3.657.137 | 1.209.999 | 3.544.152 |
•Einlagen von Kreditinstituten | 847.899 | 935.921 | 204.214 | 598.684 | 40.810 | 92.213 |
| 6.934.316 | 7.169.253 | 715.475 | 2.964.748 | 467.121 | 3.021.910 |
•Verbriefte Verbindlichkeiten | 873.693 | 967.699 | 66.883 | 64.388 | 600.517 | 235.910 |
•Nachrangige Verbindlichkeiten | 269.379 | 324.987 | 0 | 29.318 | 101.551 | 194.118 |
Derivative Verbindlichkeiten | 10.282 | 15.428 | -374 | 15.612 | 687 | -497 |
| 10.282 | 15.428 | -374 | 15.612 | 687 | -497 |
Gesamt | 8.935.569 | 9.413.288 | 986.198 | 3.672.749 | 1.210.686 | 3.543.655 |
| | | | | | |
1nicht abgezinst
2 Cash Flows täglich fälliger Kundeneinlagen werden anhand von Abreifungsprofilen modelliert.
(45) Operationales Risiko
Mit dem Begriff operationales Risiko assoziieren wir die Gefahr von Verlusten, die infolge unangemessener oder nicht funktionaler interner Verfahren, durch Personen- und Systemfehler oder durch externe Einflussfaktoren
hervorgerufen werden können. Weitere Risikoarten, welche eng mit dem operationalen Risiko zusammenhängen, sind Reputationsrisiken, Rechtsrisiken, ESG-Risiken, Verhaltensrisiken, Modellrisiken sowie Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken).
Operationale Risiken werden in der BKS Bank AG und in allen in- und ausländischen Tochtergesellschaften durch ein angemessenes und laufend weiterentwickeltes internes Kontrollsystem begrenzt. Dieses umfasst eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen, welche von einer zweckentsprechenden Funktionstrennung in Abwicklungsprozessen (Trennung Markt und Marktfolge, Vier-Augen-Prinzip) über umfangreiche interne Regelwerke und regelmäßige Kontrollen bis hin zu Notfallplänen und Self-Auditing-Systemen reichen.
Zur ganzheitlichen Steuerung der operationalen Risiken auf Gesamtbankebene besteht ein OR-Gremium, das vierteljährlich tagt. Das Risikocontrolling ist für die Messung und die Definition des Rahmenwerkes für operationale Risiken zuständig, während die Verantwortung für die Umsetzung risikominimierender Maßnahmen bei
den Risk-Taking-Units liegt.
Als Basis für die aufsichtsrechtliche Unterlegung des operationalen Risikos wurde der neue Standardansatz gemäß CRR III angewandt. Das regulatorische Eigenmittelerfordernis betrug im Berichtsjahr EUR 40,1 Mio. (Vorjahr: EUR 40,9 Mio.). Diesem stand eine effektive Schadenssumme, unter Berücksichtigung von Schadensrückvergütungen, in Höhe von EUR 5,9 Mio. gegenüber.
Operationales Risiko
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Betrug | 2.161 | 3.479 |
Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit | 8 | 209 |
Kunden, Produkte, Geschäftspraxis | -958 | 1.891 |
Sachschäden | 10 | 24 |
Systemfehler | 7 | 44 |
Abwicklung, Lieferung und Prozessmanagement | 128 | 235 |
| | |
2025 kam es insgesamt zu 175 Schadensmeldungen (Vorjahr: 202). Die am stärksten betroffene Schadenskategorie war die Kategorie Betrug. Die Kategorie Betrug wird nach wie vor durch Kosten mit einem Betrugsfall in Kroatien aus dem Jahr 2022 belastet. In der Kategorie Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken werden im Wesentlichen Rückstellungen für Rechtsrisiken dargestellt.
Laufende Verfahren
In Österreich hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) im Geschäftsjahr in mehreren Entscheidungen mit Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten befasst. Die Judikatur griff anfangs Fälle auf, bei denen eine Bearbeitungsgebühr in Form eines prozentuellen Anteils des Gesamtkreditbetrags vereinbart war, und erklärte diese für unzulässig. Es folgten weitere OGH-Entscheidungen, die diese Rechtsprechung zum Teil relativierten, zum Teil weiterentwickelten. Zum Ende des Berichtsjahres überwogen Entscheidungen, die die Kreditbearbeitungsgebühren bei „grober Überschreitung“ der der Bank tatsächlich entstandenen Kosten oder bei Intransparenz der vertraglichen Vereinbarung der Gebühr als unzulässig beurteilten. Eine einheitliche, inhaltlich aussagekräftige Judikaturlinie war nicht erkennbar. Aufgrund der langen Verjährungsfrist können Verbraucher auch weiter zurückliegend bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren im Falle der Unzulässigkeit gerichtlich zurückfordern, allenfalls auch nur in dem die tatsächlichen Kosten der Bank übersteigenden Ausmaß. Die BKS Bank hat aufgrund der bereits gestellten Ansprüche eine Rückstellung in Höhe von EUR 1,6 Mio. gebildet.
Im Jahr 2022 wurden Malversationen eines Mitarbeiters in Kroatien aufgedeckt. Dieser hatte insbesondere auch gefälschte Garantien an vermeintlich Begünstigte übermittelt, seitens derer in der Folge Klagen gegen die BKS Bank eingebracht wurden. Die Rechtsprechung dazu entwickelt sich uneinheitlich und nimmt keinen klaren Verlauf zu unseren Gunsten. Die Verfahren dauern deutlich länger als anfänglich erwartet. Dies erhöht auch die potenziellen Verzugszinsen. Zudem wurden Vergleichsverhandlungen geführt und teilweise bereits abgeschlossen. Die BKS Bank sah sich daher veranlasst, die Rückstellung im Berichtsjahr um EUR 3,9 Mio. auf EUR 29,0 Mio. zu erhöhen.
In Slowenien hat sich seit Mitte 2023 die höchstgerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung der nationalen Konsumentenschutzgesetze hinsichtlich Fremdwährungskrediten rückwirkend dahingehend geändert, dass den Banken höhere Informationspflichten vor Vertragsschluss auferlegt werden. Die BKS Bank ist bereits mit mehreren Klagen konfrontiert, deren Gegenstand die Aufhebung des Vertrages ex tunc ist. Die Verfahren befinden sich in erster und teilweise bereits in zweiter Instanz. Eine höchstgerichtliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Im Berichtsjahr hat das zuständige slowenische Höchstgericht eine diesbezügliche Vorlagefrage an den EuGH gestellt, eine Entscheidung steht noch aus. Von etwaigen Rückforderungen sind nicht nur bestehende Kreditverträge, sondern auch bereits rückbezahlte Kreditverträge betroffen. Die BKS Bank hat unterschiedliche Szenarien über mögliche Rückzahlungsbeträge und Inanspruchnahmen unterstellt und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wahrscheinlichkeiten einen erwarteten Zahlungsmittelabfluss ermittelt. Die so ermittelte Rückstellung betrug im Berichtsjahr EUR 8,0 Mio. Die Höhe der Rückstellung stellt die bestmögliche Schätzung des zukünftigen Abflusses von Zahlungsmitteln dar. Es bleiben jedoch Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die endgültigen Zahlungen von den getroffenen Annahmen der Rückstellungsbildung abweichen. Dies betrifft neben der zeitlichen Dauer insbesondere die Inanspruchnahmen und die erwarteten Rückzahlungsbeträge für bestehende bzw. bereits getilgte Kredite.
Unter Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken) verstehen wir Risiken, die die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme, jeglicher technologieabhängiger Instrumente oder Prozesse oder die Bereitstellung von Diensten beeinträchtigen könnten. Ihnen begegnen wir durch ein professionelles
IT-Security-Management in unserer gemeinsam mit den Schwesterbanken gehaltenen 3 Banken IT GmbH und durch umfangreiche Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen, wobei auch für ein professionelles
Business Continuity-Management gesorgt wird. Regelmäßig überprüft die Interne Revision die Angemessenheit dieser Vorkehrungen.
Sämtliche Unternehmensprozesse stehen mit der Informations- und Kommunikationstechnologie in
Verbindung, weshalb der IKT-Governance große Bedeutung zukommt. Unter IKT-Governance werden Grund-sätze, Verfahren und Maßnahmen zusammengefasst, die sicherstellen, dass die IKT-Strategie die Geschäfts-
strategie unterstützt und dass mit Hilfe der eingesetzten Hard- und Software die Geschäftsziele abgedeckt,
Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt und Risiken angemessen überwacht werden. Die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) wurde in der BKS Bank im Rahmen eines 3-Banken-Projektes bis Ende Dezember 2024 umgesetzt.
Die DORA ist eine umfassende Rechtsgrundlage für die Gewährleistung der operativen Widerstandsfähigkeit von Finanzdienstleistern und ist seit 17.01.2025 anwendbar. Im Rahmen des Umsetzungsprojektes wurden unter anderem eine digitale Resilienz- und eine Multivendorstrategie erstellt. Die Stelle eines Chief Information Security Officer wurde neu etabliert und damit eine unabhängige Kontrollfunktion in der BKS Bank eingerichtet. Sämtliche Verträge mit IKT-Drittdienstleistern wurden auf ihre DORA-Konformität überprüft, der formelle Prozess für die Behandlung und Klassifizierung von IKT-Vorfällen wurde weiterentwickelt und der Meldeprozess neu aufgesetzt. Ebenso wurde bis zum 31.03.2025 der Aufsicht das vollständige Informationsregister zur Verfügung gestellt. Weiters wurden die IT-Security-Regelungen gemäß den Vorgaben der DORA-Regularien überarbeitet.
(47) Makroökonomisches Risiko
Das makroökonomische Risiko beschreibt die Gefahr von negativen gesamtwirtschaftlichen Veränderungen und daraus resultierenden Risiken, welche sich für die BKS Bank ergeben könnten. Die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird laufend anhand eines Sets von Kennzahlen überprüft, in den Gremien diskutiert und in unseren Risikomodellen abgebildet.
(48) Risiko einer übermäßigen Verschuldung
Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung zeigt die Gefahr einer hohen Verschuldung, welche eine negative Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb der BKS Bank haben könnte. Neben einer allenfalls erforderlichen Anpassung des Geschäftsplans könnten auch Refinanzierungsengpässe auftreten, welche die Veräußerung von Aktiva in einer Notlage erforderlich machen und somit zu Verlusten oder Bewertungsanpassungen der verbleibenden Aktiva führen könnten.
Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird mit der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gemessen.
Die Verschuldungsquote ist der Quotient aus der Kapitalmessgröße (Kernkapital) und der Gesamtrisikopositionsmessgröße und betrug zum Jahresultimo 10,3% (Vorjahr: 9,7%). Somit liegt die Leverage Ratio deutlich über der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Mindestquote von 3%.
ESG- bzw. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, welche tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.
ESG-Nachhaltigkeitsrisiken
Zur Steuerung von ESG-Risiken werden risikopolitische Grundsätze in der Risikostrategie verankert. So werden zum Management der Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedliche Maßnahmen zu jeder einzelnen bankbetrieblichen Risikoart festgelegt.
Die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt innerhalb der Steuerung der einzelnen Risikoarten der BKS Bank. Die risikopolitischen Grundsätze zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und im Speziellen von klimabezogenen Risiken beziehen sich demnach auf unterschiedliche Steuerungsebenen und Risikokategorien in der BKS Bank. Nachhaltigkeitsziele und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind auch Bestandteil der Vergütungspolitik der BKS Bank für den Vorstand und für Mitarbeiter mit variabler Vergütungskomponente.
Die BKS Bank verfügt bereits seit Jahren über eine Nachhaltigkeitsstrategie, die jährlich angepasst und erweitert wird. Sie umfasst Prinzipien zur aktiven Steuerung und Verringerung von negativen finanziellen, ökologischen und sozialen Auswirkungen auf die BKS Bank, die Umwelt und die Gesellschaft. Weiters sind ESG-Risiken ein fixer Bestandteil des jährlichen Risikoassessments und der Evaluierung und Einschätzung unserer Risikolandkarte. Wir sehen ESG-Faktoren und damit verbundene Risiken als ganzheitliche Einflussgröße und berücksichtigen diese in unseren risikopolitischen Grundsätzen und im Risikomanagement. Dabei verfolgen wir die duale Perspektive und damit potentielle Wechselwirkungen bzw. Rückkoppelungen von ESG-Faktoren hinsichtlich einer „Outside-in“- sowie „Inside-out“-Betrachtung. Aus ESG-Risiken wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken für die Risikoparameter der oben angeführten Risikoarten identifiziert.
In der Gesamtbanksteuerung wurde ein Puffer zur Abdeckung allfälliger ESG-Risiken im ökonomischen Kapitalbedarf eingerichtet, der jährlich evaluiert wird. Darüber werden im Rahmen des Stresstestings Szenarioanalysen für unser Kreditportfolio durchgeführt. Die Szenarioanalysen berücksichtigen das Erreichen oder Verfehlen des 1,5-Grad-Ziels. Unter Zuhilfenahme externer anerkannter Szenarioanalysen (NGFS – Network for Greening the Financial System) wird der Einfluss auf das makroökonomische Umfeld der Zielmärkte der BKS Bank und der mögliche erwartete Verlust abgeleitet.
Die Sustainable Development Goals sind integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie und des Prozesses zur Einführung neuer Geschäfte und wesentlicher struktureller Änderungen der BKS Bank. Die BKS Bank verfügt darüber hinaus über einen Katalog an Ausschluss- und Positivkriterien, der das Neukundengeschäft steuert, sowie einen Katalog grundsätzlich abzulehnender Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Zur nachhaltigen Reduktion von ESG-Risiken versuchen wir das Kredit- und Investmentportfolio schrittweise zu dekarbonisieren. Mit Science-based Targets (SBTs) für definierte Portfolien haben wir einen Pfad festgelegt, um die Ziele des Pariser Abkommens bestmöglich zu erreichen. Dieses sieht eine Beschränkung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad C über dem vorindustriellen Niveau vor. Die Ziele wurden bereits von der Science-Based-Targets Initiative validiert.
Die Betroffenheit unseres Kundenportfolios mit ESG-Risiken wird über ein extern zugekauftes System gemessen. Dieses ermittelt Scorewerte zwischen 0 bei unerheblichen Risiken und 100 bei extrem hohen Risiken. Solcherart haben wir bereits einen guten Überblick über ESG-Risiken in unserem Kreditportfolio, insbesondere auch über deren räumliche Verteilung.
ESG-Risikoscores nach Zielmärkten
Weitere Risikoarten, welche in der BKS Bank derzeit als nicht wesentlich eingestuft werden, werden in der
Steuerung in der Kategorie Sonstige Risiken zusammengefasst. Diese umfassen:
• Risiken aus neuartigen Geschäften und wesentlichen strukturellen Änderungen
• Restwertrisiken im Leasinggeschäft
• Risiken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie von Complianceverstößen
• Risiken aus Finanzsanktionen
• Risiken aus dem Geschäftsmodell der Bank
• Systemische Risiken und Risiken aus der Finanzierung von Schattenbanken
Die Überwachung des Risikos aus der Umsetzung von Vorkehrungen zur Hintanhaltung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfolgt durch eine in der BKS Bank eigens dafür eingerichtete Organisationseinheit. Die Steuerung von Risiken aus der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfolgt auf der Basis von Arbeitshandbüchern, der Risikoanalyse und der Risikostrategie. Die Festlegungen gelten für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte und Organe der BKS Bank. Die letzte vorliegende Risikoanalyse zeigt, dass 97,2% der Kunden in den niedrigen bis mittleren AML-Risikokategorien bzw. 87,1% in den beiden niedrigsten AML-Risikoklassen von insgesamt 5 Risikoklassen eingestuft werden.
Ergänzende Angaben
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value bewertet werden
31.12.2025
in Tsd. EUR | Level 1 „Marktwert“ | Level 2 „Marktwert basierend“ | Level 3 „Interne Bewertungsmethode“ | Fair Value total |
Aktiva | | | | |
Forderungen an Kunden | | | | |
•at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | - | - | 35.913 | 35.913 |
•at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | - | - | 256.821 | 256.821 |
Handelsaktiva (Derivate) | - | 7.069 | - | 7.069 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | | | | |
| 26.718 | - | - | 26.718 |
Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | | | | |
•at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 30.179 | - | 3.079 | 33.258 |
| 96.139 | - | 63.014 | 159.153 |
Passiva | | | | |
Verbriefte Verbindlichkeiten - at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | - | 26.206 | - | 26.206 |
Handelspassiva | - | 2.574 | - | 2.574 |
| | | | |
Im Berichtsjahr kam es bei den Fair Value OCI bewerteten Anteilsrechten zu einer Umgliederung von Level 3 nach Level 1, da am Markt beobachtbare Inputfaktoren deutlich an Einfluss gewonnen haben. Auf Basis der in der Bewertungstechnik verwendeten Inputfaktoren werden die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wie im Vorjahr dem Level 2 zugeordnet.
31.12.2024
in Tsd. EUR | Level 1 „Marktwert“ | Level 2 „Marktwert basierend“ | Level 3 „Interne Bewertungsmethode“ | Fair Value total |
Aktiva | | | | |
Forderungen an Kunden | | | | |
•at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | - | - | 38.051 | 38.051 |
•at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | - | - | 279.063 | 279.063 |
Handelsaktiva (Derivate) | - | 6.945 | - | 6.945 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | | | | |
•at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 38 | - | - | 38 |
| 31.344 | - | 1.051 | 32.395 |
Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | | | | |
•at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 32.730 | - | 2.621 | 35.350 |
| - | - | 144.554 | 144.554 |
Passiva | | | | |
Verbriefte Verbindlichkeiten - at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | - | 26.189 | - | 26.189 |
Handelspassiva | - | 10.282 | - | 10.282 |
| | | | |
Level 3: Bewegungen der zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden
in Tsd. EUR | Forderungen an Kunden at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | Forderungen an Kunden at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | Schuldverschreibun-gen und andere festverzinsliche Wertpapiere at Fair Value OCI | Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere at Fair Value OCI | Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) |
Stand zum 01.01.2025 | 279.063 | 38.051 | 1.051 | 144.554 | 2.621 |
GuV-Rechnung1 | 1.877 | -893 | - | - | 458 |
Umgliederungen | - | - | - | -82.932 | - |
Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - | - | - |
Sonstiges Ergebnis | - | - | - | 1.393 | - |
Käufe/Zugänge | 15.146 | 3.109 | - | - | - |
Verkäufe/Tilgungen | -39.265 | -4.354 | -1.051 | - | - |
Stand zum 31.12.2025 | 256.821 | 35.913 | - | 63.014 | 3.079 |
| | | | | |
1über die GuV geführte Bewertungsänderungen; Ausweis in der Position Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten und in der Position Ergebnis aus FV, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend)
in Tsd. EUR | Forderungen an Kunden at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | Forderungen an Kunden at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | Schuldverschreibun-gen und andere festverzinsliche Wertpapiere at Fair Value OCI | Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere at Fair Value OCI | Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) |
Stand zum 01.01.2024 | 213.310 | 41.170 | 1.041 | 129.189 | 2.222 |
GuV-Rechnung1 | -3.867 | -148 | 9 | | 399 |
Umgliederungen | - | - | - | - | - |
Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - | - | - |
Sonstiges Ergebnis | - | - | - | 15.404 | - |
Käufe/Zugänge | 78.325 | 1.782 | - | - | - |
Verkäufe/Tilgungen | -8.705 | -4.753 | - | -39 | - |
Stand zum 31.12.2024 | 279.063 | 38.051 | 1.051 | 144.554 | 2.621 |
| | | | | |
1über die GuV geführte Bewertungsänderungen; Ausweis in der Position Ergebnis aus zum Fair Value designierten Finanzinstrumenten und in der Position Ergebnis aus FV, die erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind (verpflichtend)
Fair Values – Bewertungsgrundsätze und Kategorisierung
Die unter der Kategorie Level 1 „Marktwerte“ dargestellten Fair Values wurden anhand quotierter Marktpreise auf aktiven Märkten (Börse) bewertet.
Liegen keine Marktwerte vor, wird der Fair Value über marktübliche Bewertungsmodelle basierend auf beobachtbaren Inputfaktoren bzw. Marktdaten ermittelt und unter der Kategorie Level 2 „Marktdaten basierend“ ausgewiesen (z. B. Diskontierung der zukünftigen Cash Flows von Finanzinstrumenten). Die unter dieser Kategorie ausgewiesenen Fair Values wurden grundsätzlich über Marktdaten bewertet, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit beobachtbar (z. B. Zinskurve, Wechselkurse) sind. Für die Bewertung der Positionen der Kategorie Level 2 kam grundsätzlich die DCF-Methode zur Anwendung. Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden die erwarteten Mieterträge abgezinst, auch der Standort der Immobilie wird miteinbezogen.
In der Kategorie Level 3 „interne Bewertungsmethode“ werden Wertansätze für einzelne Finanzinstrumente auf Basis eigener allgemein gültiger Bewertungsverfahren festgelegt. Nicht am Markt beobachtbare Einflussfaktoren bei der Bewertung der Positionen in der Kategorie Level 3 sind auf internen Ratingverfahren basierende Bonitätsanpassungen von Kunden. Für die Bewertung der Positionen der Kategorie Level 3 kam grundsätzlich die DCF-Methode zur Anwendung.
Veränderungen in der Kategorisierung
Umgliederungen in den einzelnen Kategorien werden vorgenommen, wenn die Marktwerte (Level 1) oder verlässliche Inputfaktoren (Level 2) nicht mehr zur Verfügung stehen oder Marktwerte (Level 1) für einzelne Finanzinstrumente neu zur Verfügung stehen (z. B. Börsengang).
Bonitätsveränderung bei zum Fair Value bilanzierten Forderungen
Die Ermittlung der Veränderung der Marktwerte aus dem Ausfallsrisiko von Wertpapieren und Krediten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt anhand der internen Bonitätseinstufung des Finanzinstrumentes sowie der Restlaufzeit. Die Bonitätsveränderung der zum Fair Value bilanzierten Forderungen an Kunden wirkte sich im Berichtszeitraum 2025 auf den Marktwert mit EUR -0,3 Mio. (Vorjahr: EUR -1,1 Mio.) aus.
Sensitivitätsanalyse
Die Sensitivitätsanalyse der Kundenforderungen, die zum Fair Value bewertet werden, ergibt bei einer
angenommenen Bonitätsverbesserung bzw. -verschlechterung von 10 Basispunkten im Credit Spread ein
kumuliertes Bewertungsergebnis in Höhe von EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,5 Mio.).
Von den Level 3-Eigenkapitalinstrumenten in Höhe von EUR 48,1 Mio. (Vorjahr: EUR 47,2 Mio.) ist der für die Berechnung angewandte Eigenkapitalkostensatz der wesentliche nicht beobachtbare Parameter. Eine Erhöhung des Zinssatzes um 50 Basispunkte reduziert den Fair Value um EUR 2,6 Mio. (Vorjahr: EUR 2,3 Mio.). Eine Senkung des Zinssatzes von 50 Basispunkten führt zu einer Erhöhung des Fair Values um EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 2,6 Mio.). Der Rest spiegelt unwesentliche Minderheitsbeteiligungen wider, für die keine Fair Value-Bewertung durchgeführt wurde.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die nicht zum Fair Value bilanziert werden
31.12.2025
in Tsd. EUR | Level 1 „Marktwert“ | Level 2 „Marktwert basierend“ | Level 3 „Interne Bewertungsmethode“ | Fair Value total | Buchwert FY25 |
Aktiva | | | | | |
Forderungen an Kreditinstitute | - | - | 176.247 | 176.247 | 176.254 |
Forderungen an Kunden | - | - | 7.299.256 | 7.299.256 | 7.250.392 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.338.812 | - | - | 1.338.812 | 1.369.192 |
Passiva | | | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | - | 363.512 | 363.512 | 365.116 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | - | - | 7.046.010 | 7.046.010 | 7.048.447 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | - | 1.113.314 | - | 1.113.314 | 1.139.254 |
Nachrangkapital | - | 282.956 | - | 282.956 | 293.786 |
| | | | | |
31.12.2024
in Tsd. EUR | Level 1 „Marktwert“ | Level 2 „Marktwert basierend“ | Level 3 „Interne Bewertungsmethode“ | Fair Value total | Buchwert FY24 |
Aktiva | | | | | |
Forderungen an Kreditinstitute | - | - | 38.975 | 38.975 | 38.881 |
Forderungen an Kunden | - | - | 7.250.455 | 7.250.455 | 7.124.276 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.235.608 | - | - | 1.235.608 | 1.273.445 |
Passiva | | | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | - | 847.172 | 847.172 | 847.899 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | - | - | 6.929.488 | 6.929.488 | 6.934.316 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 105.438 | 726.070 | - | 831.508 | 847.504 |
Nachrangkapital | 100.911 | 163.496 | - | 264.407 | 269.379 |
| | | | | |
(52) Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente
Für alle Eigenkapitalinstrumente, die nicht dem Handelsbestand zugeordnet sind, wird gemäß IFRS 9 eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV OCI) vorgenommen, da für diese die Fair Value-OCI-Option ausgeübt wird. Dabei handelt es sich überwiegend um sonstige Beteiligungen sowie um Anteile an Tochtergesellschaften, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht konsolidiert werden.
Die Fair Value-OCI-Option wurde gewählt, weil diese Eigenkapitalinstrumente Finanzinvestitionen darstellen, für welche eine langfristige Behalteabsicht vorliegt.
Darstellung wesentlicher sonstiger Beteiligungen
in Tsd. EUR | Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024 | in 2024 erfasste Dividendenerträge | Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2025 | in 2025 erfasste Dividendenerträge |
Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. | 11.931 | 113 | 12.756 | 165 |
G3B Holding AG | 69.959 | 174 | 82.192 | 964 |
Wienerberger AG | 1.042 | 35 | 1.191 | 37 |
3-Banken Beteiligung Gesellschaft mbH | 1.407 | - | 1.445 | - |
Oesterreichische Kontrollbank AG | 26.301 | 1.479 | 29.497 | 1.828 |
Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft | 3.976 | - | 4.208 | - |
PEKRA Holding GmbH | 16.964 | - | 14.353 | 5.000 |
VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH | 7.103 | - | 7.643 | - |
3 Banken Kfz-Leasing GmbH | 2.701 | 164 | 2.701 | 559 |
3 Banken IT GmbH | 1.050 | - | 1.050 | - |
Sonstige strategische Beteiligungen | 2.119 | 474 | 2.118 | 415 |
Summe | 144.554 | 2.438 | 159.153 | 8.969 |
| | | | |
(53) Gewinne/Verluste nach Bewertungskategorien
in Tsd. EUR | 2024 | 2025 |
Zinsertrag | 7.709 | 3.312 |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | 1.486 | 1.978 |
Ergebnis aus FV1 bewertet at Fair Value through Profit or Loss (verpflichtend) | 9.195 | 5.290 |
Zinsertrag | 12.894 | 11.787 |
Zinsaufwand | -1.085 | -829 |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | -3.290 | 2.466 |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/Verluste | 217 | 30 |
Ergebnis aus FI2 bewertet at Fair Value through Profit or Loss (designiert) | 8.736 | 13.454 |
Zinsertrag | 386.040 | 324.530 |
Provisionsergebnis | 48.847 | 50.646 |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | -233 | -5.731 |
Ergebnis aus FV bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 434.653 | 369.445 |
Zinsertrag | 2.655 | 8.969 |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/Verluste | 15.215 | 14.608 |
Ergebnis aus FV bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (designiert) | 17.869 | 23.578 |
Zinsertrag | 682 | 584 |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | 4 | - |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/Verluste | 846 | 240 |
Ergebnis aus FV bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis | 1.531 | 824 |
Zinsaufwand | -170.348 | -122.097 |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | 68 | 20 |
Ergebnis aus finanziellen Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | -170.280 | -122.076 |
| | |
1 FV = Finanzielle Vermögenswerte
2 FI = Finanzinstrumente
(54) Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Unter den at Equity bilanzierten Gesellschaften werden die Oberbank AG und die BTV Vier Länder Bank AG aus folgenden Gründen in den Konzernabschluss einbezogen, obwohl sie die 20%-Beteiligungsgrenze nicht erreichten: Für die Beteiligung an der Oberbank AG besteht zwischen der BKS Bank und der BTV Vier Länder Bank AG bzw. für die Beteiligung an der BTV Vier Länder Bank AG besteht zwischen der BKS Bank AG, der Oberbank AG und der G3B Holding AG jeweils ein Syndikatsvertrag. Diese eröffnen die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen der Institute mitzuwirken, ohne beherrschenden Einfluss auszuüben.
Die Oberbank AG und die BTV Vier Länder Bank AG wurden mit Stichtag 30.09.2025 in den Konzernabschluss einbezogen, da die Werte der IFRS-Konzernabschlüsse zum Jahresende aufgrund der knappen Zeitpläne nicht zur Verfügung stehen. Die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen werden im Anlassfall um die Auswirkungen bedeutender Geschäftsfälle oder Ereignisse zwischen dem Berichtsstichtag der assoziierten Unternehmen am 30.09. und dem Konzernabschlussstichtag am 31.12. angepasst. Zum Stichtag 31.12.2025 bestand kein Anlassfall, der eine entsprechende Anpassung erforderte.
Assoziierte Unternehmen
| | | Direkte Stimmrechte in % | Direkte Kapitalanteile in % | Beizulegender Zeitwert des Anteils |
| | | | | | | | |
Werte jeweils zum 31.12. | Art der Beziehung | Sitz der Gesellschaft | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 |
Oberbank AG | Strategische Beteiligung zur Sicherung der Eigenständigkeit | Linz | 14,2 | 14,2 | 14,2 | 14,2 | 697.439 | 761.388 |
BTV Vier Länder Bank AG | Strategische Beteiligung zur Sicherung der Eigenständigkeit | Innsbruck | 12,8 | 12,8 | 12,8 | 12,8 | 266.736 | 323.893 |
| | | | | | | | |
Finanzinformationen zu wesentlichen assoziierten Unternehmen
| Oberbank | BTV |
| | | | |
in Mio. EUR | 30.09.2024 | 30.09.2025 | 30.09.2024 | 30.09.2025 |
Zinsergebnis | 491,3 | 463,8 | 201,1 | 181,7 |
Provisionsergebnis | 152,1 | 172,3 | 44,8 | 48,7 |
Konzernjahresüberschuss nach Steuern | 309,8 | 284,1 | 198,2 | 144,1 |
Bilanzsumme | 27.973,6 | 29.343,5 | 14.710,9 | 15.485,3 |
Forderungen an Kunden nach Risikovorsorge | 20.649,9 | 21.734,6 | 8.835,8 | 9.186,2 |
Eigenkapital | 4.065,2 | 4.285,2 | 2.464,8 | 2.616,8 |
Primärmittel | 19.300,9 | 20.613,1 | 10.763,2 | 11.407,3 |
• hiervon Spareinlagen | 1.209,8 | 1.059,5 | 533,9 | 447,1 |
• hiervon verbriefte Verbindlichkeiten inkl. Nachrangkapital | 3.606,0 | 4.152,9 | 1.701,4 | 1.795,4 |
Erhaltene Dividenden (in Tsd. EUR) | 9.995 | 11.495 | 1.906 | 2.859 |
| | | | |
Gemeinsame Vereinbarung – Gemeinschaftliche Tätigkeit
Die Oberbank AG, die BKS Bank AG und die BTV Vier Länder Bank AG sind zu 50% bzw. jeweils 25% an der Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H. (ALGAR) beteiligt. Geschäftsgegenstand der ALGAR, die über eine eingeschränkte Bankkonzession verfügt, ist die Übernahme von Ausfallrisiken für definierte Kredite und Darlehen der Gesellschafterbanken, wobei das Ausmaß der Inanspruchnahme mit dem in der ALGAR vorhandenen Vermögen, welches nicht für bereits in Anspruch genommene Garantieleistungen reserviert ist, begrenzt ist (Höchstbetrag der Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen). Die Laufzeit der Garantie ist zeitlich unlimitiert. Die Gesellschafterbanken haben laufend ein Garantieentgelt zu leisten, welches sich im Falle einer Entnahme entsprechend zukünftig erhöht (Malusregelung).
Zum 31. Dezember 2025 steht einem von den Gesellschafterbanken eingemeldeten und von der Garantie umfassten Volumen eine Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen in der ALGAR in Höhe von TEUR 37.086 (Vorjahr: TEUR 45.339) gegenüber. Da der für das Garantievolumen ermittelte erwartete Kreditverlust den Höchstbetrag der Rückstellung für erwartete künftige Inanspruchnahmen bei weitem übersteigt, greift zu diesem Stichtag die oben angeführte Begrenzungsregelung.
Aufgrund der besonderen gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen sowie des mit der BTV Vier Länder Bank AG und mit der Oberbank AG geschlossenen Gesellschafterübereinkommens wird die ALGAR als Gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäß IFRS 11 in den Konzern der BKS Bank AG einbezogen.
Insoweit seitens der Gesellschafterbanken bereits Garantien der ALGAR aufgrund eines Ausfalles in Anspruch genommen wurden, werden im Rahmen der Konzernrechnungslegung die in der ALGAR dafür vorgenommenen Rückstellungen der jeweiligen betroffenen Gesellschafterbank zugeordnet. Dies betrifft ebenso die im Rahmen der vorläufigen Garantieerklärungen angemeldeten Kreditobligos, für die in der ALGAR bereits Risikovorsorgen gebildet wurden.
Die seitens der ALGAR vorgenommenen Rückstellungen für erwartete Kreditverluste für das noch nicht ausgefallene Garantievolumen werden von den Gesellschafterbanken mangels einer eindeutigen Zuordenbarkeit der Vorsorgen zu spezifischen garantierten Krediten und Darlehen entsprechend dem Beteiligungsverhältnis in den Konzern einbezogen. Hieraus ergibt sich für die BKS Bank AG die Übernahme von Rückstellungen für erwartete Kreditverluste von nicht eindeutig zuordenbaren Kreditrisiken in Höhe von TEUR 9.272 (Vorjahr: TEUR 11.335). Der Ausweis erfolgt unter den Rückstellungen für das Kreditgeschäft.
Finanzinformationen zur ALGAR sind von untergeordneter Bedeutung.
(55) Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die folgenden Tabellen enthalten Pflichtangaben gemäß § 245a UGB sowie IAS 24 über Beziehungen der BKS Bank zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Als nahestehend werden Unternehmen oder Personen qualifiziert, wenn diese einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben können. Mitglieder des Managements gemäß IAS 24.9 sind Personen, die direkt oder indirekt für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens zuständig und verantwortlich sind, wobei neben den Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BKS Bank AG auch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften eingeschlossen werden müssen.
Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
| Höhe der ausstehenden Salden per |
| | |
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen | | |
| 11.510 | 10.378 |
| 12.104 | 7.202 |
Assoziierte Unternehmen | | |
| 705 | 729 |
| 45.000 | - |
Mitglieder des Managements | | |
| 4.172 | 3.656 |
| 7.332 | 5.440 |
Sonstige nahestehende Personen | | |
| 309 | 236 |
| 400 | 388 |
| | |
Gegenüber Unternehmen, die die Möglichkeit haben, einen maßgeblichen Einfluss auf die BKS Bank AG auszuüben, bestehen Forderungen in Höhe von EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 0,5 Mio.), jedoch keine Verbindlichkeiten zum Stichtag 31.12.2025 (Vorjahr: EUR 80,0 Mio.). Aus Bankgeschäften während des Jahres 2025 resultieren Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1,9 Mio.). Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Im Geschäftsjahr gab es für nahestehende Unternehmen und Personen keine Rückstellungen und keine Aufwendungen für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen. Aus Bankgeschäften mit assoziierten Unternehmen ergaben sich im Geschäftsjahr 2025 Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.), mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen entstanden Zinserträge in Höhe von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.).
Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 |
Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer | 1.029 | 1.050 |
| 14 | 14 |
| 1.015 | 1.036 |
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer anteilig einbezogener Unternehmen | 3.838 | 3.811 |
Bezüge des Vorstandes | | |
•Bezüge aktiver Vorstandsmitglieder | 3.180 | 2.651 |
•Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebener | 985 | 1.023 |
Bezüge des Aufsichtsrates | | |
•Bezüge aktiver Aufsichtsratsmitglieder | 351 | 319 |
•Bezüge ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder und deren Hinterbliebener | - | - |
Vergütungen des Managements gemäß IAS 24 | 4.500 | 3.018 |
•Vergütungen für kurzfristig fällige Leistungen | 2.902 | 2.509 |
•Vergütungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 1.598 | 347 |
•Vergütungen für andere langfristige Leistungen | - | 81 |
•Vergütungen für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - | 81 |
•anteilsbasierte Vergütung | - | - |
Gewährte Vorschüsse und Kredite | | |
•Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstandes | 52 | - |
•Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrates | 3.644 | 3.140 |
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen | | |
•Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen von Vorstandsmitgliedern | -360 | 48 |
•Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen anderer Arbeitnehmer | 7.338 | 5.886 |
| | |
Alle Vorschüsse, Kredite und Einlagen an bzw. von Mitglieder(n) des Vorstandes oder Aufsichtsrates wurden zu marktüblichen Konditionen gewährt. Gemäß Artikel 94 (1) lit. l und m der Richtlinie 2013/36/EU bzw. RZ 260ff der EBA-Leitlinie für eine solide Vergütungspolitik (EBA/GL/2021/04) und gemäß der Z 11 der Anlage zu § 39 BWG erfolgt die Auszahlung der variablen Vergütung an die Vorstandsmitglieder zu 50% in Cash und zu 50% in BKS Bank Stammaktien. Die Aktien unterliegen einer dreijährigen Behalte- bzw. Sperrfrist.
(56) Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der dem internen Managementberichtssystem zugrundeliegenden Struktur des Konzerns.
Segmentergebnis 2025
in Tsd. EUR | Firmen- kuden | Privatkunden | Financial Markets | Sonstige | Summe |
Zinsergebnis | 145.090 | 70.123 | 14.941 | - | 230.154 |
Risikovorsorge | -41.925 | -612 | -70 | - | -42.607 |
Provisionsergebnis | 40.560 | 33.573 | -410 | 756 | 74.478 |
Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | - | - | 70.888 | - | 70.888 |
Handelsergebnis | - | - | 546 | - | 546 |
Verwaltungsaufwand | -74.646 | -71.551 | -8.339 | -11.102 | -165.638 |
Saldo sonstiger betrieblicher Erträge bzw. Aufwendungen | 1.211 | 71 | -33 | -2.790 | -1.541 |
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten | -5.649 | -69 | 3.905 | - | -1.812 |
Jahresüberschuss vor Steuern | 64.641 | 31.535 | 81.428 | -13.136 | 164.468 |
Ø risikogewichtete Aktiva | 4.385.729 | 1.134.128 | 646.261 | 258.786 | 6.424.904 |
Ø zugeordnetes Eigenkapital | 570.145 | 147.437 | 1.195.605 | 80.305 | 1.993.492 |
Segmentverbindlichkeiten | 5.274.826 | 3.983.281 | 1.598.857 | 293.820 | 11.150.784 |
ROE auf Basis Jahresüberschuss vor Steuern | 11,3% | 21,4% | 6,8% | - | 8,3% |
Cost-Income-Ratio | 39,9% | 69,0% | 9,7% | - | 44,2% |
Risk-Earnings-Ratio | 28,9% | 0,9% | - | - | 18,5% |
| | | | | |
Segmentergebnis 2024
in Tsd. EUR | Firmen- kunden | Privatkunden | Financial Markets | Sonstige | Summe |
Zinsergebnis | 149.738 | 78.898 | 12.970 | - | 241.606 |
Risikovorsorge | -41.111 | 3 | 994 | - | -40.115 |
Provisionsergebnis | 39.046 | 30.875 | -276 | 721 | 70.365 |
Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | - | - | 78.912 | - | 78.912 |
Handelsergebnis | - | - | 992 | - | 992 |
Verwaltungsaufwand | -72.495 | -70.083 | -8.210 | -10.786 | -161.574 |
Saldo sonstiger betrieblicher Erträge bzw. Aufwendungen | 927 | 1.111 | -37 | -2.433 | -432 |
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten | 925 | 522 | -4.404 | - | -2.957 |
Jahresüberschuss vor Steuern | 77.030 | 41.324 | 80.941 | -12.498 | 186.797 |
Ø risikogewichtete Aktiva | 4.229.700 | 989.230 | 707.417 | 252.955 | 6.179.302 |
Ø zugeordnetes Eigenkapital | 530.854 | 124.100 | 1.116.040 | 75.624 | 1.846.617 |
Segmentverbindlichkeiten | 5.054.615 | 3.698.393 | 2.027.355 | 291.924 | 11.072.287 |
ROE auf Basis Jahresüberschuss vor Steuern | 14,5% | 33,3% | 7,3% | - | 10,1% |
Cost-Income-Ratio | 38,2% | 63,2% | 8,9% | - | 41,3% |
Risk-Earnings-Ratio | 27,5% | - | - | - | 16,6% |
| | | | | |
Methode: Die Aufspaltung des Zinsüberschusses erfolgt nach der Marktzinsmethode. Die angefallenen Kosten werden verursachungsgerecht den einzelnen Unternehmensbereichen zugerechnet.
Der Strukturbeitrag wird dem Segment Financial Markets zugeordnet. Die Kapitalallokation erfolgt nach aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten. Das durchschnittlich zugeordnete Eigenkapital wird mit einem Zinssatz von 5% verzinst und als Eigenkapitalveranlagungsertrag im Zinsüberschuss ausgewiesen. Der Erfolg des jeweiligen Unternehmensbereiches wird an dem von diesem Segment erwirtschafteten Ergebnis vor Steuern gemessen. Die Eigenkapitalrentabilität ist neben der Cost-Income-Ratio eine der wesentlichsten Steuerungsgrößen für die Unternehmensbereiche. Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Steuerung. Für die Unternehmensführung verantwortlich zeichnet der Gesamtvorstand. Die Berichte für die interne Steuerung umfassen monatliche Ergebnisberichte auf Profit-Center-Ebene, quartalsweise Berichte für alle relevanten Risikoarten und Ad-hoc-Berichte auf Basis außerordentlicher Ereignisse.
Die Angabe der Segmenterlöse mit unternehmensexternen Kunden für einzelne Produkte und Dienstleistungen bzw. homogene Produktgruppen und Dienstleistungsbereiche sowie die Angabe über geographische Gebiete werden nicht ausgewiesen, da diese nicht im Rahmen der internen Steuerung an die Unternehmensführung berichtet werden.
Firmenkundensegment
Im Segment Firmenkunden wurden Ende 2025 rund 28.500 Firmenkunden betreut. In der ursprünglich als Firmenkundenbank konzipierten BKS Bank stellt dieser Geschäftsbereich nach wie vor die wichtigste Unternehmenssäule dar. Firmenkunden nehmen den Großteil der Ausleihungen in Anspruch und tragen wesentlich zum Periodenergebnis bei. Neben sämtlichen Ertrags- und Aufwandskomponenten der BKS Bank AG aus dem Firmenkundengeschäft werden diesem Segment auch die Erträge und Aufwendungen der Leasinggesellschaften, soweit sie im Geschäft mit Unternehmen erzielt werden, zugeordnet.
Privatkunden
Im Segment Privatkunden werden sämtliche Ertrags- und Aufwandskomponenten des Geschäftes der BKS Bank AG, der BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H., der BKS-leasing d.o.o., der BKS-leasing Croatia d.o.o. sowie der BKS-Leasing s.r.o. mit Privatkunden, unselbständig Erwerbstätigen und Zugehörigen der Berufsgruppe Heilberufe gebündelt. Ende Dezember 2025 waren diesem Segment rund 166.500 Kunden zugeordnet.
Financial Markets
Das Segment Financial Markets bündelt die Ergebnisse aus dem Eigenhandel der BKS Bank AG, aus den im Eigenbestand gehaltenen Wertpapieren, aus den Beteiligungen, aus Derivaten des Bankbuches und aus dem Interbankengeschäft bzw. umfasst auch das Ergebnis aus dem Zinsstrukturmanagement.
Im Segment Sonstige sind Ertrags- und Aufwandspositionen und Ergebnisbeiträge, die nicht den anderen Segmenten bzw. nicht einem einzelnen Unternehmensbereich zugeordnet werden konnten, abgebildet.
(57) Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität beträgt zum 31. Dezember 2025 1,3% (Vorjahr: 1,5%).
(58) Nachrangige Vermögenswerte
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Forderungen an Kunden | 700 | 700 | - |
Genussrecht | 2.621 | 3.079 | 17,5 |
| | | |
(59) Fremdwährungsvolumina
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Vermögenswerte | 83.607 | 88.945 | 6,4 |
Verbindlichkeiten | 129.833 | 168.264 | 29,6 |
| | | |
(60) Aufgliederung der zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere
| FY24 | FY25 |
| | | | |
in Tsd. EUR | Börsennotiert | Nicht börsennotiert | Börsennotiert | Nicht börsennotiert |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.306.045 | 1.089 | 1.392.185 | 5.180 |
Anteilsrechte und andere nicht verzinsliche Wertpapiere | 1.042 | 178.862 | 1.191 | 191.220 |
| | | | |
(61) Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Bürgschaften und Garantien | 625.874 | 592.878 | -5,3 |
Akkreditive | 121 | 3.510 | >100 |
Eventualverbindlichkeiten | 625.994 | 596.389 | -4,7 |
Sonstige Kreditrisiken | 1.762.929 | 1.798.492 | 2,0 |
Kreditrisiken | 1.762.929 | 1.798.492 | 2,0 |
| | | |
Die sonstigen Kreditrisiken beinhalten im Wesentlichen bereits zugesagte, aber noch nicht in Anspruch genommene Kreditrahmen. Die Wahrscheinlichkeit der Ausnutzung dieser Rahmen wird laufend überwacht und die Ziehungswahrscheinlichkeit tourlich überprüft.
(62) Saldierung von Finanzinstrumenten
31.12.2025
| | | | | | |
in Tsd. EUR | Finanzinstru-mente (brutto) | Saldierte Beträge (brutto) | Bilanzierte Finanzinstru-mente (netto) | Effekte von Aufrechnungs-verein-barungen1 | Erhaltene/Ge-gebene Barsicher-heiten1 | Nettobetrag |
Aktiva | | | | | | |
Handelsaktiva | 7.069 | - | 7.069 | -1.546 | - | 5.523 |
Summe der Aktiva | 7.069 | - | 7.069 | -1.546 | - | 5.523 |
| | | | | | |
Passiva | | | | | | |
Handelspassiva | 2.574 | - | 2.574 | -1.546 | - | 1.029 |
Summe der Passiva | 2.574 | - | 2.574 | -1.546 | - | 1.029 |
| | | | | | |
1Bestehende Saldierungsmöglichkeiten, die in den vorliegenden Bilanzpositionen nicht saldiert wurden.
31.12.2024
| | | | | | |
in Tsd. EUR | Finanzinstru-mente (brutto) | Saldierte Beträge (brutto) | Bilanzierte Finanzinstru-mente (netto) | Effekte von Aufrechnungs-verein-barungen1 | Erhaltene/Ge-gebene Barsicher-heiten1 | Nettobetrag |
Aktiva | | | | | | |
Handelsaktiva | 6.945 | - | 6.945 | -5.053 | -288 | 1.604 |
Summe der Aktiva | 6.945 | - | 6.945 | -5.053 | -288 | 1.604 |
| | | | | | |
Passiva | | | | | | |
Handelspassiva | 10.282 | - | 10.282 | -5.053 | -4.390 | 839 |
Summe der Passiva | 10.282 | - | 10.282 | -5.053 | -4.390 | 839 |
| | | | | | |
1Bestehende Saldierungsmöglichkeiten, die in den vorliegenden Bilanzpositionen nicht saldiert wurden.
Die BKS Bank verwendet für Derivate Globalverrechnungsverträge zur Reduktion von Kreditrisiken. Diese Verträge qualifizieren sich als potentielle Saldierungsvereinbarungen. Globalverrechnungsverträge sind für Kontrahenten mit mehreren Derivateverträgen relevant. Aufgrund eines Ausfalls einer Gegenpartei erfolgt durch diese Verträge eine Nettoabwicklung über alle Verträge. Wenn darüber hinaus noch eine Absicherung in Form von Barsicherheiten erfolgt, werden diese in der entsprechenden Spalte „Erhaltene/Gegebene Barsicherheiten“ ausgewiesen. Diese Barsicherheiten sind bei den Forderungen an Kreditinstitute bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten bilanziell erfasst.
(63) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Das Kriegsgeschehen im Nahen Osten hat aus heutiger Sicht keine direkten Auswirkungen auf die BKS Bank. Jedoch können indirekte Auswirkungen (u. a. eine höhere Inflation durch gestiegene Preise von fossilen Brennstoffen) zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren gab es im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Aufstellung des Konzernabschlusses keine Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung oder berichtsrelevante Ereignisse.
(64) In den Aktivposten enthaltene Sicherheiten für Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten | Vermögenswert | FY24 | FY25 |
Mündelgelder gemäß § 230 a ABGB | Wertpapiere | 14.984 | 14.991 |
Arrangementkaution für Wertpapierbörsehandel | Wertpapiere | 1.535 | 1.530 |
Kaution für Handel an EUREX | Forderung Kreditinstitut | 9.049 | 7.662 |
Sicherheiten Xetra | Wertpapiere | 4.941 | 4.950 |
Pfandsperre Euro-Clear | Wertpapiere | 10.011 | 14.582 |
Margin Finanztermingeschäfte | Forderung Kreditinstitut | 4.390 | - |
An die Oesterreichische Kontrollbank zedierte Forderungen | Kredite | 114.621 | 138.413 |
Sicherheiten für OeNB-Refinanzierung | Kredite | 250.284 | - |
Hypothekarischer Deckungsstock für fundierte Schuldverschreibungen | Kredite | 574.259 | 681.516 |
Hypothekarischer Deckungsstock für fundierte Schuldverschreibungen | Wertpapiere | - | 2.823 |
Sicherheit Zahlungsverkehr Kroatien | Forderung Kreditinstitut | - | 51 |
Solidarpfand OeKB CCPA | Forderung Kreditinstitut | 360 | 550 |
| | | |
Die Sicherstellung für Mündelgeldspareinlagen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des § 68 BWG. Der Deckungsstock für fundierte Anleihen unterliegt dem Pfandbriefgesetz (PfandBG). Des Weiteren werden Vermögenswerte als Sicherheiten für Verbindlichkeiten aus Derivatgeschäften verpfändet. Zudem wurden nicht bilanzierte von der BKS Bank AG begebene Retained Covered Bonds mit einem Nominale in Höhe von EUR 150,0 Mio. (Vorjahr: EUR 150,0 Mio.) als Sicherheiten bei der OeNB hinterlegt.
(65) Angaben zu Vergütungen an den Bankprüfer
in Tsd. EUR | FY24 | FY25 | ± in % |
Honorare für Pflichtprüfungen für Einzel- und Konzernabschluss | 483 | 532 | 10,1 |
Honorare für sonstige Bestätigungsleistungen | 198 | 220 | 11,4 |
Summe Honorare | 681 | 752 | 10,5 |
| | | |
(66) Derivatives Geschäftsvolumen: Bankbuch
| Nominalbetrag nach Restlaufzeiten | |
| | | | |
in Tsd. EUR | <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre | |
Zinssatzverträge | 400 | 167.251 | 424.986 | |
Zinsswaps | 400 | 167.251 | 424.986 | |
| 200 | 83.625 | 212.493 | |
| 200 | 83.625 | 212.493 | |
Optionen auf zinsbezogene Instrumente | - | - | - | |
| - | - | - | |
| - | - | - | |
Wechselkursverträge | 450.291 | - | - | |
Devisentermingeschäfte | 238.361 | - | - | |
| 119.023 | - | - | |
| 119.339 | - | - | |
Kapitalmarktswaps | - | - | - | |
| - | - | - | |
| - | - | - | |
Geldmarktswaps (Devisenswaps) | 211.930 | - | - | |
| 106.001 | - | - | |
| 105.929 | - | - | |
Wertpapierbezogene Geschäfte | - | - | - | |
Aktienoptionen | - | - | - | |
| - | - | - | |
| - | - | - | |
| | | | |
Derivatives Geschäftsvolumen: Handelsbuch
| Nominalbetrag nach Restlaufzeiten | |
| | | | |
in Tsd. EUR | <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre | |
Zinssatzverträge | - | 67 | - | |
Zinsswaps | - | - | - | |
| - | - | - | |
| - | - | - | |
Zinssatzoptionen | - | 67 | - | |
| - | 34 | - | |
| - | 34 | - | |
Wechselkursverträge | - | - | - | |
Devisenoptionen (Währungsoptionen) | - | - | - | |
| - | - | - | |
| - | - | - | |
| | | | |
| Nominalbetrag | Marktwert (positiv) | Marktwert (negativ) |
| | | | | | |
| FY24 | FY25 | FY24 | FY25 | FY24 | FY25 |
| 640.800 | 592.637 | 4.711 | 6.728 | 4.447 | 1.535 |
| 640.800 | 592.637 | 4.711 | 6.728 | 4.447 | 1.535 |
| 320.400 | 296.318 | 4.711 | 6.728 | - | - |
| 320.400 | 296.318 | - | - | 4.447 | 1.535 |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | - | - | - | - |
| 614.531 | 450.291 | 2.119 | 500 | 5.761 | 1.144 |
| 308.812 | 238.361 | 1.876 | 146 | 273 | 767 |
| 155.378 | 119.023 | 1.875 | 142 | 269 | 767 |
| 153.434 | 119.339 | 1 | 5 | 4 | - |
| 101.597 | - | - | - | 4.799 | - |
| 48.473 | - | - | - | - | - |
| 53.124 | - | - | - | 4.799 | - |
| 204.121 | 211.930 | 243 | 354 | 689 | 377 |
| 101.703 | 106.001 | 27 | 65 | 44 | 342 |
| 102.418 | 105.929 | 215 | 289 | 645 | 35 |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | - | - | - | - |
| | | | | | |
| Nominalbetrag | Marktwert (positiv) | Marktwert (negativ) |
| | | | | | |
| FY24 | FY25 | FY24 | FY25 | FY24 | FY25 |
| 201 | 67 | 1 | - | 1 | - |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | - | - | - | - |
| 201 | 67 | 1 | - | 1 | - |
| 101 | 34 | 1 | - | - | - |
| 101 | 34 | - | - | 1 | - |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | - | - | - | - |
| - | - | - | - | - | - |
| | | | | | |
Dem Handelsbuch wurden jene Geschäfte (Wertpapiere und Derivate) zugerechnet, welche von der Organisationseinheit Geld-, Devisen- und Wertpapierhandel zur Erzielung von Kursgewinnen bzw. zur Nutzung von Zinsschwankungen eingegangen wurden. Der Marktwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese als Marktwert angesetzt. Bei fehlenden Marktpreisen wurden interne Bewertungsmodelle, insbesondere die Barwertmethode, angewandt.
Gewinnverteilungsvorschlag
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, von dem im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 22.918.655,65 eine Dividende von EUR 0,50 pro dividendenberechtigte Aktie, somit einen Gesamtbetrag von EUR 22.902.880,00, auszuschütten und den verbleibenden Rest von rund EUR 15.775,65 auf neue Rechnung vorzutragen.
Klagenfurt am Wörthersee, 6. März 2026
Der Vorstand
Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender | Mag. Dietmar Böckmann Mitglied des Vorstands |
MMag. Clemens Bousquet, MBA Mitglied des Vorstands | Mag. Renata Maurer Nikolić Mitglied des Vorstands |
Organe der Gesellschaft
Vorstand
Vst.-Vors. Mag. Nikolaus Juhász
Vst.-Dir. Mag. Dietmar Böckmann
Vst.-Dir. MMag. Clemens Bousquet, MBA (ab 1. November 2025)
Vst.-Dir. Claudia Höller, MBA (bis 28. Februar 2026)
Vst.-Dir. Mag. Renata Maurer Nikolić (ab 1. April 2025)
Vst.-Dir. Mag. Alexander Novak (bis 31. März 2025)
Kapitalvertreter im Aufsichtsrat
Mag. Hannes Bogner
Gerhard Burtscher, Stellvertreter der Vorsitzenden
Dipl.-Ing. Christina Fromme-Knoch
Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Dr. Reinhard Iro
Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Kalss, LL.M.
Christoph Kulterer
Univ.-Prof. Dipl.-Inf. Dr. Stefanie Lindstaedt
Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik, Vorsitzende
Mag. Klaus Wallner
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Sandro Colazzo
Corinna Doraponti
Marion Dovjak
Andrea Haingartner, BSc
Roland Igumnov
Klagenfurt am Wörthersee, 6. März 2026
Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender | Mag. Dietmar Böckmann Mitglied des Vorstands |
MMag. Clemens Bousquet, MBA Mitglied des Vorstands | Mag. Renata Maurer Nikolić Mitglied des Vorstands |
Schlussbemerkungen des Vorstandes
Erklärung des Vorstandes gemäß § 124 Börsegesetz
Der Vorstand der BKS Bank AG erklärt, dass der vorliegende Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den vom International Financial Reporting Standards Board (IASB) veröffentlichten und in Kraft befindlichen IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und deren Auslegung durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt wurde und ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BKS Bank Konzerns vermittelt. Weiters erklärt er, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des BKS Bank Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und auch die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen er ausgesetzt ist, beschreibt.
Klagenfurt am Wörthersee, 6. März 2026
Der Vorstand
Mag. Nikolaus Juhász
Vorstandsvorsitzender
Mag. Dietmar Böckmann
Mitglied des Vorstands
MMag. Clemens Bousquet, MBA
Mitglied des Vorstands
Mag. Renata Maurer Nikolić
Mitglied des Vorstands
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der BKS Bank AG, Klagenfurt, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie den Notes, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden
Sachverhalt und Problemstellung
Im Konzernabschluss werden zum 31. Dezember 2025 Forderungen an Kunden iHv EUR 7.543 Mio. ausgewiesen.
Die Bank beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminderungen in den Notes im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Risikovorsorge für Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 sowie im Abschnitt Risikobericht/Kreditrisiko.
Die Bank hat zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste Prozesse zur Identifikation von Ausfallsereignissen und von signifikanten Kreditrisikoerhöhungen implementiert. Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell signifikante Kreditforderungen basiert auf erwarteten Rückflüssen in unterschiedlichen Szenarien. Diese Rückflüsse sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden sowie der erwarteten Verwertung von Kreditsicherheiten beeinflusst.
Die Wertberichtigung für ausgefallene, individuell nicht signifikante Forderungen wird in Abhängigkeit vom Ausfallstatus als Prozentsatz der unbesicherten Forderung auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt.
Bei nicht ausgefallenen Forderungen wird der erwartete Kreditverlust der nächsten zwölf Monate (Stufe 1) oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz der Forderung – der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit bilanziert (Stufe 2).
Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes sind Schätzungen und Annahmen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen erforderlich. Diese umfassen neben der Identifikation von Ausfallsereignissen die Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und erwartete Forderungshöhen bei Ausfall. Bei der Ermittlung werden Ratings, gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
• Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Rechnungslegungsvorschriften beurteilt.
• Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risikovorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zeitgerecht zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kunden-forderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Ausgestaltung und Implementierung der Schlüsselkontrollen unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben auf ihre Wirksamkeit überprüft.
• Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank in Bezug auf die Höhe der erwarteten Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für das Vorliegen eines Ausfalls bestehen.
• Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stufe 1 und Stufe 2) haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung dieser Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen zu den Parametern Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und Forderungshöhe bei Ausfall sowie des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen.
• Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für ausgefallene individuell nicht bedeutsame Forderungen haben wir Prozess und Methodik der Berechnung, sowie der Überwachung der Angemessenheit der Prozentsätze erhoben und gewürdigt.
• Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen Annahmen und Schätzunsicherheiten in den Notes zutreffend sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Geschäftsbericht (mit Ausnahme des Berichts der Aufsichtsratsvorsitzenden) haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, der Bericht der Aufsichtsratsvorsitzenden wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht“.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir, auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs-vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. Mai 2024 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr gewählt und am 15. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 19. Mai 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Wolfgang Wurm.
Wien, 6. März 2026
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Wolfgang Wurm
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Lagebericht
Wirtschaftliches Umfeld
USA, Asiens Wirtschaft stark, Österreich wieder positiv
In der weltgrößten Volkswirtschaft, den USA, fiel das Wirtschaftswachstum 2025 mit 2% robust aus. Leitzinssenkungen unterstützten Unternehmensinvestitionen und Konsumausgaben. Die neue Zollpolitik erwirkte eine geringere Importquote. Hoch blieben auch die Staatsausgaben. Die Prognosen für 2026 sehen ein Wachstum auf ähnlichem Niveau.
Chinas Wirtschaft expandierte 2025 mit 5% und erfüllte damit die Regierungsvorgaben genau. Für 2026 erwarten Analysten eine leichte Abschwächung auf etwa 4,5%.
In der Eurozone fiel das Wachstum mit circa 1,4% ungleich schwächer aus. Weiterhin verhalten läuft die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Österreich. Länder wie Frankreich, Spanien und Griechenland profitieren von einer verbesserten Stimmung im Dienstleistungssektor und zählen somit zu positiven Ausreißern.
Österreich erreichte nach zwei Rezessionsjahren 2025 mit 0,5% wieder ein leichtes Wachstum. Für 2026 wird eine Verbesserung des BIP-Wachstums auf bis zu 1,2% erwartet. Reale Einkommen sollen wieder wachsen, auch die Exportaussichten verbessern sich. Bessere Finanzierungsbedingungen sollen Investitionen erleichtern. Dämpfend wirken schwache Produktivitätszuwächse sowie die restriktive Fiskalpolitik zur Schuldeneindämmung.
BKS-Auslandsmärkte weiter überdurchschnittlich
In den Auslandsmärkten der BKS Bank entwickelte sich die Konjunktur mehrheitlich besser als der EU-Durchschnitt. Das Wirtschaftswachstum 2025 reichte von 0,8% in der Slowakei bis 2,9% in Kroatien. 2026 soll sich die Erholung teils erheblich stärker fortsetzen. Zunehmende Inlandsnachfrage infolge steigender Löhne ist ein durchgehender Treiber, während die negativen Erwartungen für den Außenhandel die wesentlichste Belastung darstellten.
EZB hält Leitzins stabil, Fed senkte erstmals 2025
Die EZB senkte im vergangenen Jahr die Leitzinsen in vier Schritten um insgesamt einen ganzen Prozentpunkt. Für 2026 gehen wir davon aus, dass die EZB – unvorhersehbare Krisen ausgenommen – die Leitzinsen auf dem aktuellen Niveau belässt.
In den USA senkte die Notenbank Fed 2025 den Leitzins in drei Schritten um insgesamt 0,75% auf eine Spanne von 3,50% bis 3,75%. Für 2026 erwartet sich der Markt zwei bis drei zusätzliche Senkungen im Jahresverlauf. Nach der personellen Neubesetzung an der Fed-Spitze ist mit einem niedrigeren Zinsniveau in den USA zu rechnen.
Für den Wert des USD zum EUR ist davon auszugehen, dass durch diese Nominierung das Vertrauen in die Stabilität des USD wieder zunimmt. Wenn auch die zu erwartenden Zinssenkungen für einen schwächeren USD sprechen, so wird er dennoch von einem Wirtschaftswachstum gestützt, das dynamischer als jenes im Euroraum ist.
Europäische Aktien überragen dollargeschwächte USA
Das Jahr 2025 war geprägt von geopolitischen Unsicherheiten, Handelskonflikten und geldpolitischen Wendepunkten. Trotz dieser Herausforderungen entwickelten sich die Kapitalmärkte insgesamt überraschend positiv. Für Anleger zahlte sich eine breit diversifizierte Anlagestrategie aus, die Chancen an den Aktienmärkten mit Stabilität durch Anleihen und alternativen Investments kombinierte.
Die Aktienmärkte entwickelten sich in Summe positiv. Viele europäische und Schwellenländerindizes übertrumpften den amerikanischen Markt, der unter dem Einfluss eines schwachen Dollar stand.
Zu den stärksten Aktienmärkten zählte insbesondere der österreichische Aktienindex, der um mehr als 50 Prozent zulegen konnte. Hauptverantwortlich war der Bankensektor, der im Index eine prominente Rolle einnimmt.
Anleihen als Stabilitätsanker
Anleihebewertungen blieben insgesamt äußerst stabil. Insbesondere während der Abwärtsphase zwischen Februar und April erwiesen sie sich als verlässlicher Stabilitätsanker. Euro-Staatsanleihen waren teilweise durch steigende Risikoaufschläge – insbesondere in Frankreich – belastet, erzielten in Summe jedoch ein leichtes Plus. Unternehmensanleihen schnitten deutlich besser ab. Ausschlaggebend waren weiter gesunkene Risikoaufschläge, die sich aktuell auf historisch niedrigen Niveaus bewegen.
Moderate chinesische Einfuhrnachfrage dämpft Ausblick auf Rohstoffpreise
Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin erreichten im Jahresverlauf wiederholt neue Allzeithochs und zählten zu den Top-Performern des Jahres 2025. Auch einige Industriemetalle wie Kupfer, Zinn und Aluminium verteuerten sich deutlich. Dahingegen wurden Energierohstoffe wie Erdgas und Heizöl spürbar günstiger.
Bis Ende 2026 werden geopolitische Konflikte, eine moderate Inflation sowie die erratische US-Handelspolitik die Rohstoffmärkte prägen. Das globale Wachstum von rund 3% bietet zwar eine gewisse Nachfragebasis, die strukturelle Schwäche Chinas dämpft jedoch insbesondere den Bedarf an Industriemetallen. Insgesamt dürfte die Rohstoffnachfrage nur moderat zulegen.
Indexierte Jahresperformance einiger Anlageklassen 2025 (31.12.2024=100)
Entwicklung des Immobilienmarktes
Der österreichische Immobilienmarkt zeigte 2025 eine zweiteilige Entwicklung. Einerseits blieben die Investitionen gewerblicher Bauträger weiterhin rückläufig. Andererseits förderte das niedrigere Zinsniveau das private Finanzierungsinteresse für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Dennoch bleibt der Ausblick für den österreichischen Immobilienmarkt verhalten.
Die Zahlen der Österreichischen Nationalbank (OeNB) zeigen für 2025 einen weiteren Rückgang der Wohnbauinvestitionen um über 4%. Damit liegen sie real um etwa 20% unter dem Niveau von Anfang 2022. Österreich zählt im europäischen Vergleich zu den am stärksten von der Wohnbaukrise betroffenen Ländern.
Einfamilienhäuser stark, gewerblicher Wohnbau weiterhin schwach
Entgegen diesem Trend verläuft der Bau von Einfamilienhäusern durch private Haushalte. Nach historischen Tiefstständen in den Vorjahren lässt sich hier 2025 ein Wachstum erkennen. Gesunkene Zinsen und gestiegene Realeinkommen machen Kredite wieder leistbarer. Bessere Preisaussichten für Wohneigentum, die zunehmende Zahl an Haushalten und vermehrte Investitionen in Energieeffizienz sind ebenfalls relevante Faktoren.
Hingegen bleibt die Bautätigkeit durch gewerbliche Träger, welche sich seit 2019 halbiert hat, weiterhin schwach. Die strengeren Regeln für die Finanzierung von Immobilieneigentum durch die KIM-V in den letzten Jahren sowie das rückläufige Interesse an Vorsorge- bzw. Anlegerwohnungen hat die Nachfrage merklich gebremst. Viele private Bauträger sind gefordert, eine Reihe noch nicht verkaufter Bestandsimmobilien zu vermarkten.
Ausblick nur verhalten besser
Für die zukünftige Entwicklung der Wohnbauinvestitionen in den kommenden Jahren sehen Branchenbeobachter nur eine leichte Erholung. Wenn auch die KIM-V ausgelaufen ist, so werden die strengen Vergaberegeln seitens der Finanzmarktaufsicht weiterhin empfohlen. Laut Wirtschaftskammer Österreich ist die Zahl an gewerblichen Bauträgern und Maklerfirmen im Laufe der Wohnbaukrise in den Jahren 2023 und 2024 um 400 Unternehmen zurückgegangen. Weiters wurde bereits seit Juli 2025 ein sektoraler Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite von 1% verordnet, welcher aus heutigem Gesichtspunkt Mitte 2026 auf 2% und ab Juli 2027 sogar auf 3,5% angehoben werden soll. Damit folgt die Aufsicht den Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums als makroprudenzielle Maßnahme zur Begrenzung von systemischen Risiken der Branche Hochbau samt bauähnlichem Nebengewerbe und Grundstücks- und Wohnungswesen in Österreich.
Gradueller Abbau des Überangebots
Das gesunkene Zinsniveau sowie ein Nachfrageüberhang im urbanen Raum führen dazu, dass die Neukreditvergabe im privaten Wohnbau eine Trendwende durchlaufen hat. Aufgrund der anhaltend geringen Bautätigkeit der letzten Jahre kann davon ausgegangen werden, dass in guten Lagen das Überangebot an Bestandsimmobilien schrittweise vom Markt absorbiert wird und die Preise für 2026 einen moderaten Anstieg erleben.
Die BKS Bank am Kapitalmarkt
Starkes globales Börsenumfeld
2025 war ein gutes Jahr für den internationalen Aktienmarkt. Obwohl amerikanische Zollankündigungen im April für einen Einbruch sorgten, waren die Leitindizes Dow Jones und S&P 500 zu Jahresende im zweistelligen Dollar-Plus. Noch besser stand es um den europäischen Markt, was zum Beispiel durch die 21% Performance des STOXX 600 belegt ist.
Vor diesem Hintergrund war der europäische Bankensektor einer der am besten performenden. Die Branchenindizes sowohl der STOXX- wie auch der FTSEurofirst-Indexfamilien konnten im Berichtszeitraum um jeweils über die Hälfte zulegen.
BKS-Aktie weiter im Aufwind
Ebenfalls positiv entwickelte sich 2025 die Aktie der BKS Bank: Inklusive der Dividende lag die Wertentwicklung der Aktie bei fast 16%. Noch besser sehen die Renditen über längere Haltefristen aus: Ein EUR 100 Investment in BKS-Aktien Ende 2020 betrug zum Jahresultimo 2025 dank Kurssteigerung und Dividenden rund EUR 163 im Depot.
Aktionärsrendite für BKS-Aktien
Quelle: Bloomberg
Dividendenvorschlag 25% über Vorjahr
Laut unserer Dividendenpolitik streben wir nach Maßgabe von Profitabilität und regulatorischen Kapitalerfordernissen mittelfristig eine Auszahlungsquote von mindestens 30% des Einzelabschluss-Nettogewinns an. Dabei soll die Dividende pro Aktie auf dem Niveau des jeweiligen Vorjahres oder höher sein. Auf diese Weise wollen wir unseren Aktionären eine angemessene Vergütung zukommen lassen.
Die am 15. Mai 2025 abgehaltene 86. ordentliche Hauptversammlung hatte für das Geschäftsjahr 2024 die Auszahlung einer Dividende von EUR 0,40 je Aktie beschlossen, die am 29. Mai 2025 ausbezahlt wurde. Für das Geschäftsjahr 2025 schlägt das Management der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je Aktie vor, was einer Steigerung von 25% gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Aktionärsstruktur der BKS Bank
Die Aktionärsstruktur der BKS Bank stellt sich wie folgt dar:
Das Grundkapital der BKS Bank betrug EUR 91.611.520 und besteht vollständig aus 45.805.760 Stück Stammaktien. Die Bank hielt per Jahresultimo 92.276 Stück als eigene Aktien, was einem Anteil von 0,2% entspricht. Wir folgen dem Grundsatz „one share-one vote“, der keine Aktie mit besonderen Rechten ausstattet.
Die Aktien notieren im Segment standard market auction der Wiener Börse. 2025 betrug das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen 2.657 Stück. Die Marktkapitalisierung belief sich Ende des Jahres auf EUR 842,8 Mio.
Zwischen den Kernaktionären Oberbank, BTV und G3B Holding besteht ein Syndikatsvertrag, der ein gemeinsames gesellschaftsrechtliches Verhalten sowie Übertragungsbeschränkungen bezüglich der gehaltenen Aktien vorsieht.
Die UniCredit ist sowohl direkt als auch indirekt über die CABO an der BKS Bank beteiligt. Den Streubesitz bilden überwiegend in Österreich beheimatete Privataktionäre.
Weiterer Ausbau des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
Die Zuteilung von Aktien der BKS Bank an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder ist seit jeher ein wichtiges Element der Partizipation am Unternehmenserfolg. Wir verstehen sie als Ausdruck unserer Wertschätzung für das langfristige Engagement unserer Mitarbeiter. Per Jahresende 2025 waren 1.748.478 Aktien dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zugeordnet.
Standard & Poor’s bestätigt erstklassiges Rating
Standard & Poor’s bestätigte zuletzt im März 2025 das Emittenten-Rating der BKS Bank mit BBB+ und einem stabilen Ausblick. Unseren hypothekarisch besicherten Deckungsstock bewertet die Agentur mit dem Rating AAA, ebenfalls mit stabilem Ausblick. Standard & Poor’s weist in ihrer Begründung besonders auf die solide Kapitalausstattung und die umfangreiche Verlustabdeckungsmasse hin.
Unser erklärtes Ziel ist es, das Rating der BKS Bank langfristig im erstklassigen Investment Grade-Bereich zu halten.
Premiere am Anleihenmarkt: BKS Bank begibt erstmals Senior Preferred- Anleihe
Im Juni 2025 haben wir mit der erstmaligen Platzierung einer Senior Preferred-Anleihe mit einem Volumen von EUR 250 Mio. neue Wege beschritten. Das Orderbuch war deutlich überzeichnet. Die hohe Nachfrage ist ein starker Beleg für den ausgezeichneten Ruf der BKS Bank und das Vertrauen, das österreichische und auch internationale Investoren in uns legen.
Starkes Interesse für nachhaltige Anleihen unterstützt langfristige Refinanzierung
Darüber hinaus haben wir in Summe über EUR 191 Mio. platziert. Damit tun wir den regulatorischen Liquiditätsanforderungen Genüge und erleichtern Investitionen in zukünftiges Ertragswachstum.
Aufgrund der großen Nachfrage haben wir einen wachsenden Anteil dieser Papiere als Green und Social Bonds ausgestaltet. Wir freuen uns sehr, dass wir so unsere ökologischen und sozialen Projekte im Rahmen des Sustainable Finance Frameworks fördern konnten. Damit festigen wir die Vorreiterposition der BKS Bank im nachhaltigen Banking weiter.
Unser Nachhaltigkeits-Engagement stößt auf vielfältige Anerkennung
Nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften ist schon lange ein beständiges zentrales Element der Geschäftsstrategie der BKS Bank. Mit dem Prime Status und einem C+ Rating der ESG-Rating-Agentur ISS ESG liegen wir im internationalen Spitzenfeld unserer Branche.
Auch auf dem Aktienmarkt findet unsere Art, das Bankgeschäft zu betreiben, Anklang. Die Wiener Börse hat unsere seit 2016 bestehende Mitgliedschaft im VÖNIX, dem exklusiven Nachhaltigkeitsindex, erneut bestätigt. Ebenso hat sie der BKS Bank zum vierten Mal in Folge ihren VÖNIX-Nachhaltigkeitspreis in der Kategorie Financials verliehen. Zum Jahresende 2025 wurden wir vom Börsianer Magazin zudem wieder als nachhaltigste Bank Österreichs ausgezeichnet.
Die BKS Bank intensiviert ihre Finanzkommunikation
Um dem steigenden Investoreninteresse an den Aktien und Anleihen der BKS Bank gerecht zu werden, hat die Bank Anfang 2025 erstmals die Position eines Investor Relations Managers besetzt. Ziel ist es, laufend durch aktiven Austausch mit Aktionären und Investoren höchstmögliche Transparenz über Geschäftsverlauf und Renditepotenzial zu gewährleisten.
Obwohl sich die Aktivitäten erst im Aufbau befinden, konnten wir bereits eine Reihe an Initiativen setzen, durch die wir den Auftritt der BKS Bank als Emittentin am Kapitalmarkt intensivieren konnten. In einer dreifachen Premiere
• nahm die BKS Bank erstmals an Europas größter Konferenz für Anleihe-Investoren, der ECBC in Sevilla, teil,
• trat sie erstmalig und gleich mit eigenem Stand bei der Gewinn-Messe in Wien gegenüber Privatanlegern auf,
• präsentierte sie sich zum ersten Mal vor deutschen institutionellen Investoren bei Deutschlands größter Investorenkonferenz für den Mittelstand, der MKK in München.
Auf diese Weise kam es, über das Jahr 2025 verteilt, persönlich oder online zu über 150 individuellen Investorengesprächen. Wir werden unsere Kontakte mit den verschiedenen Teilnehmern des Kapitalmarkts intensiv weiterführen und freuen uns schon auf den Austausch.
Aktienkennzahlen auf einen Blick
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Im Umlauf befindliche Aktien, Mio.1 | 42,2 | 42,3 | 45,6 | 45,7 | 45,7 |
Marktkapitalisierung, EUR Mio.1 | 657,0 | 601,2 | 746,7 | 728,4 | 842,8 |
Höchstkurs, EUR | 16,7 | 15,9 | 16,6 | 16,5 | 18,4 |
Tiefstkurs, EUR | 11,3 | 13,2 | 12,5 | 14,4 | 14,9 |
Schlusskurs, EUR | 15,3 | 14,0 | 16,3 | 15,9 | 18,4 |
Dividende je Aktie, EUR2 | 0,23 | 0,25 | 0,35 | 0,40 | 0,50 |
Dividendenrendite, %1,2 | 1,5 | 1,8 | 2,1 | 2,5 | 2,7 |
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1Per Jahresende.
22025: Wie von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die ordentliche Hauptversammlung 2026.
Märkte und Zielgruppen
1922 wurde die Kärntner Kredit- und Wechsel-Bank in Klagenfurt gegründet und damit der Grundstein für die heutige BKS Bank gelegt. Mit Mut, Weitsicht und der Überzeugung, dass Wachstum aus eigener Kraft erfolgen soll, hat sich die Bank zu einem international agierenden Kreditinstitut mit Niederlassungen in fünf Ländern entwickelt.
Unsere Kernregionen
Bank | Anzahl Filialen | Anzahl Mitarbeitende |
Österreich | 48 | 758 |
Kärnten inkl. Corporate Banking | 20 | 617 |
Steiermark | 12 | 58 |
Wien-Niederösterreich-Burgenland | 16 | 83 |
Auslandsmärkte | 15 | 238 |
Slowenien | 8 | 141 |
Kroatien | 4 | 66 |
Slowakei | 3 | 31 |
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Österreich
Die Ursprünge der BKS Bank liegen in Kärnten; der Hauptsitz befindet sich bis heute in Klagenfurt. Bis 1983 waren wir ausschließlich am Kärntner Markt tätig, dann wagten wir mit der Gründung einer Filiale in Graz erstmals den Schritt über die Landesgrenzen hinaus. Sieben Jahre später folgte die erste Filiale in Wien. Durch die Übernahme der „Die Burgenländische Anlage & Kreditbank AG“ wurde die Süd-Ost-Achse im Jahr 2003 weiter gestärkt. Wir haben uns bevorzugt in Bezirksstädten angesiedelt, sodass wir über kein überdimensioniertes Filialnetz verfügen.
Slowenien
Unsere internationale Expansion begann in den 1990er-Jahren mit dem Erwerb einer Leasinggesellschaft in Slowenien. Im Jahr 2004 nahm die erste Auslandsfiliale der BKS Bank in Laibach ihren Betrieb auf. Durch eine erfolgreiche Akquisitionspolitik konnten wir unter anderem die Marktführerschaft im Wertpapiergeschäft erlangen. Auch unsere Leasinggesellschaft behauptet sich sehr gut am Markt.
Kroatien
Der Markteintritt in Kroatien erfolgte 1998 mit der Gründung einer Repräsentanz. Der nächste Schritt war die Gründung der kroatischen Leasinggesellschaft BKS-leasing Croatia d.o.o. Im Jahr 2007 folgte die Übernahme der Kvarner banka d.d. mit Sitz in Rijeka. Seitdem haben wir das Filialnetz auf vier Standorte erweitert.
Slowakei
Seit der Übernahme einer slowakischen Leasinggesellschaft im Jahr 2007 sind wir in der Slowakei vertreten. Vier Jahre später wurde die erste Bankniederlassung in der Slowakei gegründet. Sowohl Bank als auch Leasinggesellschaft haben ihren Sitz in Bratislava. Zwei weitere Bankfilialen und Leasingstandorte betreiben wir in Banská Bystrica und in Žilina.
Serbien
2023 haben wir unsere kontinuierliche internationale Expansion fortgesetzt, indem wir eine Leasinggesellschaft in Serbien mit Sitz in Belgrad gegründet haben. Wir sehen im serbischen Markt großes Wachstumspotenzial, sind uns aber auch der Risiken auf diesem Markt bewusst.
Sonstige Märkte
Wir haben auch Kunden, die außerhalb unserer definierten Auslandsmärkte leben, wie beispielsweise in Italien, Ungarn oder Deutschland. Sie werden ausschließlich Cross-Border durch unsere österreichischen Direktionen betreut. In Italien verfügen wir über eine Repräsentanz.
Unsere Zielgruppen
Unser umfangreiches Angebot an Produkten und Dienstleistungen richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Im Bereich der Firmenkunden sind wir seit unserer Gründung besonders in der Industrie und im Gewerbe etabliert. Zudem unterstützen wir eine Vielzahl gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften und Bauträger. Für die attraktive Kundengruppe der freien Berufe sind wir ebenfalls ein verlässlicher Bankpartner. Im Privatkundenbereich konzentrieren wir uns auf gehobene Privatkunden und auf Zugehörige der Berufsgruppe Heilberufe.
Mit BKS Bank Connect, unserer digitalen Bank, bieten wir Online-Kunden das Beste aus zwei Welten, indem wir ihnen unsere Produkte online zur Verfügung stellen – von Konten und Wohnraumfinanzierungen bis hin zu Fondssparplänen und Wertpapiergeschäften – und ihnen zusätzlich Beratung durch unsere Bankbetreuer anbieten.
Parallel dazu modernisieren wir laufend unsere Filialen, um die Vorteile der digitalen Verfügbarkeit mit erstklassigen Beratungsleistungen zu vereinen. Uns ist es wichtig, über alle Kommunikationskanäle hinweg individuell zugeschnittene Lösungen anzubieten.
Ergebnisentwicklung
• Nettozinsertrag rückläufig durch gesunkene Leitzinsen
• Provisionsergebnis profitiert merklich vom starken Wertpapiergeschäft
• Die Steigerung bei den Betriebsaufwendungen konnten wir in Grenzen halten
• Risikovorsorgen angesichts schwacher Wirtschaftslage unverändert auf hohem
Niveau
in EUR Mio | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Nettozinsertrag | 224,81 | 199,47 | -11,3% |
Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen | 18,30 | 25,70 | 40,4% |
Provisionsergebnis | 71,40 | 75,72 | 5,7% |
Betriebserträge | 320,68 | 305,79 | -4,6% |
Personalaufwand | 82,06 | 83,97 | 2,3% |
hiervon Löhne und Gehälter | 58,28 | 61,02 | 4,7% |
Sonstige Verwaltungsaufwendungen | 76,90 | 76,44 | -0,6% |
Betriebsaufwendungen | 163,85 | 164,20 | 0,2% |
Betriebsergebnis | 156,84 | 141,58 | -9,7% |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 103,35 | 94,45 | -8,6% |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 79,58 | 74,64 | -6,2% |
Jahresgewinn | 17,70 | 22,68 | 28,1% |
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Im Berichtsjahr verzeichnete die BKS Bank eine Abschwächung des Jahresüberschusses nach Steuern um 6,2% auf insgesamt EUR 74,6 Mio. Diese Entwicklung spiegelt die Herausforderungen wider, mit denen das Bankgeschäft im vergangenen Jahr konfrontiert war.
Das erfreuliche Wachstum im Provisionsergebnis, das die Stärke des Geschäftsmodells der BKS Bank unterstreicht, konnte den Rückgang des Zinsergebnisses sowie den Anstieg bei den Betriebsaufwenden nicht vollständig ausgleichen. Die Kombination dieser Faktoren führte zu einer spürbaren Belastung des Gesamtergebnisses.
Der Nettozinsertrag nahm deutlich um 11,3% ab und betrug EUR 199,5 Mio. Diese Abnahme ist maßgeblich auf die anhaltenden Herausforderungen im
Marktumfeld zurückzuführen. Insbesondere die Auswirkungen von Leitzinssenkungen und der intensive wettbewerbliche Margendruck wirkten sich abträglich auf das Resultat aus.
Dennoch gelang es uns, diese Ergebnisabschwächung teilweise durch solide Beteiligungserträge abzufedern. Das ist ein Beleg für die gut ausbalancierte Diversifikation unserer Geschäftstätigkeit.
Das Provisionsergebnis bildet eine wesentliche Säule unseres Geschäftserfolgs. Im FY25 verzeichneten wir eine erfreuliche Steigerung von 5,7% auf EUR 75,7 Mio. Besonders hervorzuheben ist das starke Wachstum der Erträge aus dem Wertpapiergeschäft, welches im Vergleich zum Vorjahr um 11,2% zulegte. Durch die Einführung innovativer und maßgeschneiderter Produkte konnten wir das förderliche Kapitalmarktumfeld optimal für uns nutzen.
Darüber hinaus erzielten wir auch aus Zahlungsverkehr und Kreditprovisionen beachtliche Zuwächse. Sie unterstreichen die breite Diversifikation und Stärke unserer Geschäftsfelder. Maßgeblich zu diesen Verbesserungen beigetragen haben die konsequente Umsetzung unserer strategischen Betonung auf persönliche Beratung genauso wie die kontinuierliche Weiterentwicklung eines modernen digitalen Produktangebots in erstklassiger Qualität.
Die Betriebsaufwendungen beliefen sich auf EUR 164,2 Mio., was einem äußerst geringen Anstieg von 0,2% gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Für den geringen Anstieg verantwortlich waren Bewertungseffekte bei den Sozialkapitalrückstellungen. Gegenläufig wirkten die kollektivvertraglichen Anpassungen sowie Zustiftungen zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
Der Sachaufwand inkl. der Abschreibungen belief sich im Berichtsjahr auf EUR 76,4 Mio., was einer Reduktion von 0,6% entspricht. Ein wesentlicher Grund hierfür war der Abschluss mehrerer Gerichtsverfahren im Laufe des Jahres 2025, wodurch sich die Honoraraufwendungen für Rechtsberatung im Vergleich zum Vorjahr reduzierten.
Die Ausgaben für unsere Digitalisierungsinitiativen blieben 2025 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. 2024 war es durch die noch laufende IT-Migration in Slowenien zu einem einmaligen außerordentlichen Anstieg der Digitalisierungsaufwendungen gekommen, der sich im Berichtsjahr nicht wiederholte. Unser striktes Kostenmanagement ermöglicht diese Stabilisierung bei gleichzeitiger konsequenter Verfolgung unserer strategischen Ziele.
Das sonstige betriebliche Ergebnis blieb im Vergleich zum Vorjahr mit EUR 0,4 Mio. stabil. Hier fand die Dotierung einer Rückstellung für Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten im Ausmaß von EUR 1,6 Mio. ihren Niederschlag.
Das operative Ergebnis der Banktätigkeit verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,7% auf EUR 141,6 Mio.
Die Risikovorsorgen verringerten sich um EUR 2,1 Mio. auf EUR 50,3 Mio. Darin enthalten sind Direktausbuchungen/ nachträgliche Eingänge von Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 5,8 Mio. Dieser bedeutende Schritt zur Bereinigung unseres Kreditportfolios ist als Einmaleffekt zu sehen. Weiters wurde im Berichtsjahr auch eine Dotation der § 57 BWG Rücklage in Höhe von EUR 3,0 Mio. vorgenommen.
Das Ergebnis aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens und Beteiligungen führte im Berichtsjahr zu einem Ergebnis von EUR 1,7 Mio.
Insgesamt erzielte die BKS Bank im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss vor Steuern von EUR 94,4 Mio. Nach Abzug der Steuern in Höhe von EUR 19,8 Mio. ergab sich ein Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR 74,6 Mio.
Wichtige Unternehmenskennzahlen
in % | FY24 | FY25 | Veränderung in %-Punkten |
ROE vor Steuern | 11,3 | 9,7 | -1,6 |
ROE nach Steuern | 8,7 | 7,7 | -1,0 |
ROA vor Steuern | 1,0 | 0,9 | -0,1 |
ROA nach Steuern | 0,8 | 0,7 | -0,1 |
Cost-Income-Ratio | 51,1 | 53,7 | 2,6 |
NPL-Quote | 3,1 | 3,2 | 0,1 |
Leverage Ratio | 8,7 | 9,2 | 0,5 |
LCR-Quote | 199,0 | 199,4 | 0,4 |
Net Stable Funding Ratio | 121,5 | 128,1 | 6,6 |
Harte Kernkapitalquote (CET 1) | 14,1 | 13,9 | -0,2 |
Gesamtkapitalquote | 18,7 | 18,5 | -0,2 |
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Für Erläuterung der Abkürzungen siehe Glossar.
Die ROE-Kennzahlen haben sich rückläufig entwickelt, liegen aber immer noch auf einem sehr respektablen Niveau. Das liegt vor allem im schwächeren Geschäftsergebnis der BKS Bank begründet. Es kam aber auch zu einem Anstieg des Eigenkapitals der Bank, welcher den Rückgang gemildert hat.
Die Cost-Income-Ratio erhöhte sich um 2,6%-Punkte auf 53,7%. Dies ist vor allem auf das schwächere Zinsergebnis zurückzuführen. Seitens der Kostenbewegung war der Einfluss auf die Quote minimal.
Dank unseres hervorragenden Risikomanagements und vor dem Hintergrund einer weiterhin schwachen Wirtschaftslage in Österreich verzeichnete unsere NPL-Quote lediglich einen marginalen Anstieg um 0,1%-Punkte auf 3,2%. Diese Entwicklung ist ein guter Beleg für die Vorzüge unseres strategischen Fokus auf enge Beziehungen zu unseren Kunden.
Mit einer um 0,4%-Punkte höheren LCR-Quote von 199,4% konnten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben erneut deutlich übererfüllen. Mithilfe unseres attraktiven Produkt- und Serviceangebots gelang es uns, neue langfristige Kundeneinlagen in umfangreichem Ausmaß zu gewinnen. Darüber hinaus konnten wir unsere Barreserve stabil halten.
Die Net Stable Funding Ratio erhöhte sich mit 6,6%-Punkten deutlich auf 128,1%. Ausschlaggebend dafür war die Begebung einer Senior Preferred-Anleihe in Höhe von EUR 250 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Die harte Kernkapitalquote liegt auf dem Niveau des Vorjahres. Wir konnten durch die zufriedenstellende Ergebnisentwicklung die Auswirkungen von Basel IV auf die Bemessungsgrundlage ausgleichen.
Gewinnverteilungsvorschlag
Die BKS Bank AG erwirtschaftete im FY25 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 74,6 Mio. Aus dem Jahresüberschuss wurden EUR 52,0 Mio. den Rücklagen zugeführt.
Unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 0,2 Mio. weist die BKS Bank AG einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 22.918.655,65 aus. Wir werden der 87. Hauptversammlung am 8. Mai 2026 vorschlagen, eine Dividende im Ausmaß von EUR 0,50 je Aktie, das sind EUR 22.902.880,00, auszuschütten und den verbleibenden Rest von rund EUR 0,02 Mio. auf neue Rechnung vorzutragen.
Vermögens- und Finanzlage
• Forderungen an Kunden trotz flauer Konjunktur gewachsen
• Hoher Zuwachs an Schuldverschreibungen zur Sicherheit der Liquiditätsreserve
• Erfreuliches Primäreinlagenwachstum, welches unsere Refinanzierung sichert
Aktiva
Kennzahlen zur Vermögenslage
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Bilanzsumme | 10.158,2 | 10.143,4 | -0,1 |
Forderungen an Kreditinstitute | 34,5 | 175,5 | >100,0 |
Forderungen an Kunden | 7.474,0 | 7.555,0 | 1,1 |
hiervon nachhaltige Finanzierungen | 1.271,3 | 1.387,2 | 9,1 |
Neue Finanzierungen | 1.344,7 | 1.444,8 | 7,4 |
hiervon nachhaltige Finanzierungen | 270,0 | 288,8 | 7,0 |
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Stabile Vermögenslage trotz weiterhin schwierigen Umfelds
Die Vermögenslage der BKS Bank ist ungeachtet der weiter anhaltenden konjunkturellen Schwächephase Österreichs ausgeglichen. Die Bilanzsumme betrug EUR 10,1 Mrd., was in etwa dem Vorjahresniveau entspricht. Neben der Zunahme der Forderungen an Kunden und an Kreditinstituten weisen auch die Schuldverschreibungen eine Steigerung auf.
Die Forderungen an Kreditinstitute beliefen sich auf EUR 175,5 Mio., was fünf Mal so hoch wie der Vorjahreswert ist. Diese Veränderung ist eine Folge der Ertragsoptimierung unserer überschüssigen Liquidität.
Das Wachstum unseres Bestands an Forderungen an Kunden hat sich im FY25 erfreulicherweise wieder positiv entwickelt. Zum Jahresende lag der Forderungsbestand bei EUR 7,6 Mrd., was einem Anstieg von 1,1 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Entwicklung unterstreicht die kontinuierliche Nachfrage nach unseren Finanzierungsangeboten und die Stärke unseres Kreditgeschäfts.
Besonders hervorzuheben ist erneut der Bereich der nachhaltigen Finanzierungen, der sich als starker Wachstumstreiber erwiesen hat. Im FY25 stiegen nachhaltige
Finanzierungen auf EUR 1,4 Mrd., was einem Plus von 9,1% im Vergleich zum Jahresende 2024 entspricht.
Die zunehmende Bedeutung nachhaltiger Finanzierungen zeigt, dass Kunden verstärkt Wert auf umweltfreundliche und sozial verantwortliche Lösungen legen. Mit diesem Wachstum bestätigt die BKS Bank ihre Rolle als verlässliche Partnerin für nachhaltige Investitionen und unterstreicht ihre strategische Ausrichtung auf zukunftsorientierte Finanzierungsmodelle.
Insgesamt stieg das Neukreditvolumen um 7,4% auf EUR 1,4 Mrd. an.
Nach Segmenten machte das Firmenkundengeschäft den Löwenanteil der neuen Abschlüsse aus, was auf die Herkunft der BKS Bank als Unternehmensbank zurückzuführen ist. Die Wachstumsrate bei den Neuvergaben war jedoch bei den Privatkunden stärker. Dies ist dem Wiedererstarken der Nachfrage nach Wohnbaufinanzierungen zu verdanken.
Erfreulich hat sich auch die Position Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere entwickelt. Mit EUR 423,2 Mio. betrug der Anstieg gegenüber dem Vorjahr 15,3%. Investiert wurde in Schuldtitel welche den HQLA angerechnet werden konnten.
Passiva
Kennzahlen zur Finanzlage
in EUR Mio. | FY24 | FY25 | Veränderung in % |
Primäreinlagen | 8.096,6 | 8.528,7 | 5,3 |
hiervon Sichteinlagen | 4.871,8 | 4.791,0 | -1,7 |
hiervon Termineinlagen | 2.074,4 | 2.269,8 | 9,4 |
hiervon Emissionen | 1.150,4 | 1.467,9 | 27,6 |
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Anleiheemission treibt Wachstum bei Primärmitteln
Die Primäreinlagen zeigten sich im FY25 weiterhin äußerst robust und verzeichneten ein bemerkenswertes Wachstum von 5,3% auf EUR 8,5 Mrd. Diese Verbesserung unterstreicht das Vertrauen unserer Kunden in die Stabilität und Verlässlichkeit der BKS Bank.
Die Sichteinlagen blieben mit EUR 4,8 Mrd. auf dem Niveau des Vorjahres. Das spiegelt eine konstante Nachfrage nach flexiblen Einlagenformen wider. Diese Seitwärtsbewegung zeigt, dass die BKS Bank sowohl kurzfristige als auch langfristige Bedürfnisse ihrer Kunden erfolgreich adressiert und dabei eine solide Basis für nachhaltiges Wachstum schafft.
Im Gegensatz dazu war die Entwicklung der Termineinlagen besonders erfreulich. Mit einem Anstieg um 9,4% auf EUR 2,3 Mrd. stellten sie ihre Attraktivität bei unseren Kunden erneut unter Beweis.
Das bemerkenswerte Wachstum bei unseren Emissionen um 27,6% auf EUR 1,5 Mrd. ist vor allem auf die erstmalige Platzierung einer Senior Preferred-Anleihe mit einem Betrag von EUR 250 Mio. zurückzuführen. Mit dieser Emission, welche auf großes Interesse unter den institutionellen Investoren stieß, haben wir nicht nur unsere Refinanzierungsbasis gestärkt, sondern auch unsere Position am Kapitalmarkt weiter ausgebaut.
Unsere Emissionen waren ebenso von der Begebung einer Reihe von Green Bonds getrieben. Dadurch fördern wir unter anderem die Finanzierung von nachhaltiger Energieerzeugung. Mit unseren attraktiven Angeboten konnten wir das zunehmende Bestreben vieler Anleger, bei ihren Investitionsstrategien verstärkt in Richtung Nachhaltigkeit zu gehen, optimal erfüllen.
Im FY25 konnte das Eigenkapital weiter gesteigert werden. Dieses belief sich zum Jahresende auf EUR 1.024,9 Mio.
Eigene, 2025 begebene Schuldverschreibungen
ISIN | Bezeichnung | Nominale in EUR Mio. |
Retail-Platzierungen | |
AT0000A3HG80 | 4,00% BKS nachrangige Obligation 2025-33/1 | 10,0 |
AT0000A3HTX1 | 2,875% BKS Bank Green Bond 2025-2030/2 | 10,0 |
AT0000A3J4V0 | 4,00% BKS nachrangige Obligation 2025-33/3 | 5,8 |
AT0000A3L7G0 | 2,875% BKS Social Bond 2025-2031/4 | 20,0 |
AT0000A3L7H8 | 4,25% BKS nachrangige Obligation 2025-34/5 | 19,0 |
AT0000A3PES6 | 2,75% BKS Bank Green Bond 2025-2030/6 | 13,2 |
AT0000A3PET4 | 3,00% BKS Bank Green Bond 2025-2032/7 | 5,0 |
AT0000A3PEU2 | 4,30% BKS Bank nachrangige Obligation 2025-2034/8 | 8,3 |
Privatplatzierungen | | |
AT0000A3HMZ1 | 3,72% BKS Bank Green Bond 2025-2033/1/PP | 10,0 |
AT0000A3J0P0 | 3,36% BKS Bank Obligation 2025-2032/2/PP | 3,0 |
AT0000A3J0R6 | 3,76% BKS Bank Obligation 2025-2040/3/PP | 10,1 |
AT0000A3M589 | 3,24% BKS Bank Obligation 2025-2029/4/PP | 3,0 |
AT0000A3MR07 | 4,25% BKS Bank Obligation 2025-2035/5/PP | 5,0 |
AT0000A3MU28 | 4,46% BKS Bank Obligation 2025-2040/6/PP | 15,0 |
AT0000A3MZ23 | 3,40% BKS Bank Green Bond 2025-2030/7/PP | 5,0 |
AT0000A3QDG1 | 3,27% BKS Bank Obligation 2025-2030/8/PP | 3,2 |
AT0000A3QGA7 | 3,35% BKS Bank Obligation 2025-2030/9/PP | 21,0 |
AT0000A3QTM5 | 3,35% BKS Bank Obligation 2025-2030/10/PP | 21,0 |
Senior Preferred-Platzierungen | |
AT0000A3MNP0 | 3,75% BKS Bank Obligation 2025-2030/1/BM | 250,0 |
| | |
Eigenmittel
Die Ermittlung der Eigenmittelquoten und der Gesamtrisikoposition erfolgen nach den Eigenmittelvorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive (CRD). Für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko, für das Marktrisiko und für das operationale Risiko kommt der Standardansatz zur Anwendung.
Im FY25 hat die BKS Bank im Rahmen des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP), durchgeführt durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die folgenden aufsichtsrechtlichen Mindesterfordernisse ohne Kapitalpuffer als Prozentsatz des Total Risk Exposure Amount erfolgreich erfüllt:
• 5,9% für das harte Kernkapital,
• 7,9% für das Kernkapital und
• 10,5% für die Gesamtkapitalquote.
Die solide Kapitalausstattung der BKS Bank zeigt sich eindrucksvoll in den Zahlen: Das harte Kernkapital belief sich Ende 2025 auf EUR 937,0 Mio., was einer harten Kernkapitalquote von 13,9% entspricht und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen deutlich übertrifft. Das Kernkapital lag bei EUR 1.002,1 Mio. Insgesamt beliefen sich die Eigenmittel zum Jahresultimo auf EUR 1.248,3 Mio., was eine Gesamtkapitalquote von 18,5% ergibt.
Die Einführung von Basel IV und die damit verbundenen strengeren regulatorischen Anforderungen hatten erwartungsgemäß Auswirkungen auf die Kapital-quoten der BKS Bank. Diese neuen Regelungen führten zu einer deutlichen Erhöhung der risikogewichteten Aktiva. Diese erhöhten sich von EUR 6,3 Mrd. auf EUR 6,7 Mrd.
Trotz dieser Herausforderungen konnten wir die Auswirkungen nahezu vollständig kompensieren. Ein wesentlicher Beitrag dazu war die Gewinnzurechnung, die die Kapitalbasis signifikant stärkte. Diese Entwicklung zeigt unsere Fähigkeit, auch unter verschärften regulatorischen Rahmenbedingungen unsere Kapitalausstattung auf einem stabilen und soliden Niveau zu halten.
Die erfolgreiche Bewältigung der Basel IV- Anforderungen unterstreicht die strategische Weitsicht und das vorausschauende Management der BKS Bank. Sie zeigt, dass unser Institut gut aufgestellt ist, um auch in einem zunehmend komplexen regulatorischen Umfeld nachhaltig zu agieren und die Interessen unserer Kunden und Stakeholder zu wahren.
BKS Bank Kreditinstitutsgruppe: Eigenmittel gemäß CRR
in Mio. EUR | FY24 | FY25 |
Grundkapital | 91,6 | 91,6 |
Rücklagen abzüglich immaterielle Vermögensgegenstände | 836,2 | 882,51 |
Abzugsposten | -42,5 | -37,1 |
Hartes Kernkapital (CET1) | 885,3 | 937,0 |
Harte Kernkapitalquote | 14,1% | 13,9% |
| | |
AT1-Anleihe | 65,2 | 65,2 |
Zusätzliches Kernkapital | 65,2 | 65,2 |
Kernkapital (CET1 + AT1) | 950,5 | 1.002,1 |
Kernkapitalquote (unter Einrechnung des zusätzlichen Kernkapitals) | 15,1% | 14,9% |
| | |
Ergänzungskapital | 224,2 | 246,2 |
Eigenmittel insgesamt | 1.174,7 | 1.248,3 |
Gesamtkapitalquote | 18,7% | 18,5% |
| | |
Total Risk Exposure Amount | 6.281,4 | 6.746,6 |
| | |
1 Beinhaltet das Jahresergebnis 2025. Die formelle Beschlussfassung ist noch ausständig.
Vorgaben zur MREL-Quote haben wir erfüllt
Zum Jahresende 2025 erreichte die MREL-Quote der BKS Bank auf Basis des Total Risk Exposure Amount (TREA) den Wert von 34,4%. Damit übertraf die BKS Bank die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestquote von 22,4% deutlich und unterstreicht ihre solide Kapital- und Liquiditätsausstattung.
Diese starke Position zeigt, dass die BKS Bank nicht nur die regulatorischen Anforderungen erfüllt, sondern auch darüber hinaus eine robuste Grundlage geschaffen hat, um im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben.
Die hohe MREL-Quote spiegelt das konsequente Liquiditätsmanagement und die strategische Weitsicht der BKS Bank wider, die darauf abzielt, langfristige Stabilität und Vertrauen bei Kunden und Investoren zu gewährleisten.
Risikomanagement
Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem
Im Folgenden führen wir wesentliche Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der BKS Bank an.
Das IKS stellt sicher, dass die Unternehmensberichterstattung, insbesondere die Finanzberichterstattung, richtig, zuverlässig und vollständig ist. Wir erfüllen diese Anforderung durch eine dokumentierte und transparente Organisationsstruktur, eine entsprechende Risikoorientierung und Risikoanalyse und durch Kontrollaktivitäten.
In einem jährlichen Steuerungskreislauf durchleuchten wir das rechnungslegungsbezogene IKS kritisch. Neue Prozesse ergänzen wir, eventuell nicht mehr notwendige Schritte eliminieren wir. Die Mode-
ration dieser Prozesse obliegt den IKS-Koordinatoren.
Zur Unterstützung einer professionellen Unternehmensberichterstattung verwenden wir firesys als Reporting-Software. Mit Hilfe dieser Software können wir Zahlenänderungen bzw. -anpassungen prüfungssicher durchführen. Die Software unterstützt auch umfassend das European Single Electronic Format (ESEF). Um die Bearbeitung von Eingangsrechnungen zu optimieren, haben wir einen elektronischen Workflow installiert. Dieser gewährt einen Überblick über die Eingangsrechnungen und die Freigabe von Rechnungen durch die Kompetenzträger. Außerdem steuert er die Zahlungsfreigabe automatisch.
Im Berichtsjahr haben wir den elektronischen Kontoauszug für die automatische Verbuchung der Bankkontoauszüge für ausgewählte Tochtergesellschaften der BKS Bank eingeführt.
Alle Maßnahmen des rechnungslegungsbezogenen IKS haben wir in einem eigenen Konzernhandbuch sowie in einer internen Richtlinie zur Bildung von Risikovorsorgen festgeschrieben. Detaillierte Prozessbeschreibungen und Checklisten ergänzen diese Regelwerke. Die Rechnungslegung ist ein wichtiger Bestandteil des konzernweiten internen Kontrollsystems.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung des Kontroll- und Risikomanagementsystems, welches den Anforderungen der Rechnungslegungsprozesse des Konzerns entspricht. Das Rechnungswesen mit den dazugehörigen Prozessen und die Konzernkonsolidierung sind in der Abteilung Controlling und Rechnungswesen angesiedelt.
Für die einzelnen Funktionen gibt es eigene Stellenbeschreibungen mit definierten Kompetenz- und Verantwortungsbereichen. Sämtliche Verantwortlichkeiten sind in einer Aufgabenmatrix festgeschrieben.
Die ausländischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen übertragen täglich ihre Daten über Schnittstellen in den General Ledger, den wir in SAP führen. Zentral verantwortliche Mitarbeiter sind gegebenenfalls auch vor Ort, um die für die Konsolidierung notwendigen Daten und Informationen zu prüfen. Die entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter stellen wir durch interne und externe Seminare sicher. Viele Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in Konsolidierung und Rechnungslegung.
Kontrollaktivitäten
Die Risiken und Kontrollen in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Anlagenwirtschaft, Bilanzerstellung, Steuern und Budgetierung erfassen wir systematisch. Wir bewerten sie und verknüpfen sie in einer Risiko-Kontrollmatrix miteinander.
Monatlich kontrolliert die Abteilungsleitung Controlling und Rechnungswesen nachweislich mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter die ordnungsgemäße Berechnung und Zahlung der betrieblichen Steuern. Kontrollen, die hohe Risiken decken, stehen im Mittelpunkt der IKS-Berichterstattung. Diese ordnen wir der Kategorie „Hauptkontrollen“ zu.
Die Qualität der Hauptkontrollen klassifizieren wir mithilfe des Reifegradmodells. Je nach Einstufung in der Risiko-Kontrollmatrix ordnen wir den einzelnen Tätigkeiten bzw. Positionen bestimmte verpflichtende Kontrollaktivitäten zu. Dabei wenden wir verschiedene Kontrollverfahren an.
Gemeinsam mit IT-Anwendern und mit externen Prüfern haben wir für die eingesetzten IT-Systeme (z. B. SAP, GEOS etc.) wiederkehrende systemische Kontrollen implementiert. Der Prüfung unterliegen die Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten. Darüber hinaus kontrollieren wir regelmäßig Berechtigungen, führen Plausibilitätsprüfungen durch, setzen Checklisten ein und wenden das Vier-Augen-Prinzip konsequent an.
Im Bereich der Finanzbuchhaltung überprüfen wir insbesondere, ob ausgehende Beträge auch von den zuständigen Kompetenzträgern angewiesen wurden und keine Kompetenzüberschreitungen vorliegen. Zahlungen geben wir prinzipiell und ausschließlich gemäß dem Vier-Augen-Prinzip frei. Zwischen den Organisationseinheiten Rechnungswesen/Bilanzierung und Risikocontrolling gibt es für den Abgleich von Daten implementierte Abstimmungsprozesse.
Eine wesentliche Kontrollmaßnahme betrifft die restriktive Vergabe und Überprüfung der IT-Berechtigungen für SAP. Im Rahmen einer eigenen Berechtigungsverwaltung dokumentieren wir die Berechtigungen. Die Interne Revision prüft die Vergabe.
Information und Kommunikation
Der Vorstand erhält regelmäßig und zeitgerecht Informationen über alle Belange der Rechnungslegung sowie über die wirtschaftlichen Ergebnisse. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss erhalten quartalsweise Berichte mit Erläuterungen zu Budgetabweichungen und wesentlichen periodischen Veränderungen.
Die Aktionäre erhalten quartalsweise einen Zwischenbericht und eine Investorenpräsentation, die wir auf www.bks.at unter » Investor Relations » Berichte und Veröffentlichungen publizieren.
Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen
Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses erfolgt mehrstufig. Einerseits führen wir jährlich ein Self-Assessment durch. Andererseits wird im Rahmen des Prozessmanagements das rechnungslegungsbezogene IKS kritisch gewürdigt. Darüber hinaus erfolgen unabhängige Prüfungen durch die Interne Revision der BKS Bank, die direkt an den Vorstand berichtet. Der Abteilungsleiter sowie die verantwortlichen Gruppenleiter üben im Rechnungslegungsprozess gemäß Funktionsbeschreibung die primäre Überwachungs- und Aufsichtsfunktion aus.
Die gesetzlich vorgesehenen Abschlussprüfer und der Prüfungsausschuss nehmen zusätzliche Überwachungsmaßnahmen wahr. So gewährleisten wir die Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungslegungsprozesses und des dazugehörigen Berichtswesens. Prüfpflichten bestehen auch für unsere Niederlassungen in der Slowakei und Kroatien sowie für alle Leasinggesellschaften.
Risikobericht
Risikopolitik und Risikostrategie
Unser geschäftspolitisches Credo ist die Sicherung der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit durch Ergebnissteigerungen im Rahmen einer nachhaltigen Wachstumsstrategie. Ein wesentliches Merkmal unserer Geschäftstätigkeit ist die gezielte Übernahme von Risiken mit der Direktive, alle relevanten Risiken, die sich aus dem Bankgeschäft und dem Bankbetrieb ergeben, frühzeitig zu erkennen und durch eine wirksame Risikosteuerung aktiv zu managen und zu begrenzen. Alle Einzelrisiken werden dazu erfasst, bewertet und analysiert. Das verfügbare Kapital wird möglichst effizient unter Berücksichtigung mittel- und langfristiger strategischer Ziele eingesetzt und die Risiko-/Ertragsrelation ständig optimiert.
Die Risikostrategie der BKS Bank AG wird von der Geschäftsstrategie abgeleitet. Diese wird einmal jährlich durch das Risikocontrolling nach Rücksprache mit den zentralen Abteilungsleitern einem Review unterzogen. Bei wesentlichen Strategieänderungen gibt es einen außerordentlichen Review. Das Ergebnis des Reviews bzw. die Evaluierung der Risikostrategie sowie die Festlegung des Risikoappetits erfolgt gemeinsam mit dem Vorstand im ICAAP-Gremium. Die Risikostrategie wird vom Gesamtvorstand genehmigt, mit dem Risikoausschuss diskutiert und dem Aufsichtsrat vorgelegt.
In der BKS Bank ist eine solide und institutsweite Risikokultur auf Grundlage eines umfassenden Verständnisses unserer Risiken etabliert, die auf den Werten der
BKS Bank gründet. Die Risikokultur wird auf oberster Ebene durch das Leitbild und die Risikostrategie der BKS Bank beschrieben und bildet ab, wie Führungskräfte und Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen sollen. Ein zentrales Element in der Risikokultur ist die Einbindung einzelner Kennzahlen des Risk Appetite Frameworks in die Vergütungspolitik. So wird eine risikoadäquate Bemessung der Vergütung im Einklang mit dem Risikoappetit gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler der Risikokultur ist der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Die risikopolitischen Grundsätze zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und im Speziellen von klimabezogenen Risiken beziehen sich auf unterschiedliche Steuerungsebenen und Risikokategorien, wobei das Management innerhalb der einzelnen bankbetrieblichen Risikoarten erfolgt.
ICAAP
Gemäß den Bestimmungen der §§ 39 und 39a BWG haben Banken über wirksame Pläne und Verfahren zu verfügen, um die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des Kapitals, welches zur quantitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, zu ermitteln. Darauf aufbauend haben Kreditinstitute Kapital in erforderlichem Ausmaß zu halten. Diese Verfahren werden im
ICAAP zusammengefasst und in der BKS Bank im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnungen quantifiziert. Die Risikotragfähigkeitsrechnung folgt dem aufsichtsrechtlich empfohlenen dualen Ansatz und wird nach der normativen Perspektive und der ökonomischen Perspektive erstellt.
ILAAP
Der ILAAP umfasst die von der BKS Bank gemäß § 39 Abs. 3 BWG einzurichtenden Verfahren zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos. Die BKS Bank misst die Liquidität und das Liquiditätsrisiko anhand mehrerer etablierten Methoden und Kennzahlen
(z. B. Kapitalablaufbilanz, LCR, NSFR) und überwacht die Einhaltung ihrer Liquiditätsziele im Rahmen zeitnaher und umfassender Risikoberichte.
BASAG
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) fordern die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen für Banken. Die wesentlichen Elemente im Rahmen der Gesamtbanksteuerung nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sind
• der Abwicklungsplan und
Im Bereich der Abwicklungsplanung wurden alle Anforderungen der Abwicklungsbehörde umgesetzt und im Rahmen des Resolvability Assessments bestätigt. Einen Schwerpunkt bildet nun das Mehrjahrestestprogramm der Aufsicht, in dem in den nächsten drei Jahren sämtliche Abwicklungsbereiche überprüft werden.
Stresstesting
Das Stresstesting der BKS Bank baut auf etablierten Steuerungs- und Bewertungsmodellen auf und basiert auf unterschiedlichen Szenarien, Schweregraden und Zeithorizonten und einer abgestuften Intensität der Stress-Szenarien. Governance-Aspekte sind in der Risikostrategie in Form risikopolitischer Grundsätze festgelegt. Mit dem tourlichen Stresstesting soll die Fähigkeit der BKS Bank gemessen werden, Verluste aus eigener Kraft zu tragen. Weiters wird die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Liquidität sowie des Kapitals im Krisenfall beurteilt. Stresstests sind ein integraler Bestandteil der Kapital- und Liquiditätssteuerung. Die Stresstests erfolgen im Rahmen
• des Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP,
• des Internal Liquidity Adequacy Assessment Process – ILAAP sowie
Die Parameter für die Stresstests der Risikotragfähigkeitsrechnung werden aus den EBA-Stresstests abgeleitet. Neben ökonomischen Aspekten werden die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen berücksichtigt. Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen hinsichtlich
• des Total SREP Capital Requirements – TSCR,
• des Overall Capital Requirements – OCR,
• der Liquidity Coverage Ratio – LCR oder
• der Net Stable Funding Ratio – NSFR
bilden im Krisenfall die Begrenzung zur Abschöpfung freier Deckungsmassen.
Interne Kontrollsysteme
Die internen Kontrollsysteme (IKS) der BKS Bank sind ein wirksames und etabliertes System von Maßnahmen und Kontrollschritten und sind in der Governance verankert. Grundlage und Referenzmodell für die Gestaltung und Systematisierung des internen Kontrollsystems bildet das „COSO Internal Control – Integrated Framework“.
Die BKS Bank bekennt sich im Rahmen der Risikokontrolle zum „Three-Lines-of-Defence-Modell“, das besagt, dass Risiken in drei Stufen adressiert und gemanagt werden sollen. Darüber hinaus wird durch den externen Wirtschaftsprüfer die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems im Rahmen der ÖCGK-Prüfung Regel C 83 geprüft.
Mit unserer im IKS implementierten prozessorientierten Risikobeurteilung und Kontrollbeschreibung unterstützen wir eine effiziente und korrekte Arbeitsweise und schaffen die Voraussetzungen für eine effektive Unternehmenssteuerung. Durch eine zeitnahe und verlässliche Berichterstattung werden Risiken, Fehler und Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkannt und reduziert.
Das interne Kontrollsystem der BKS Bank ist nach in der Folge dargestellten Prinzipien ausgerichtet und wird laufend
weiterentwickelt:
• Wirksamkeit durch die Verankerung in der Unternehmenskultur
• risikoadäquate Kontrollen
• definierte Informations- und Eskalationsprozesse
• Nachvollziehbarkeit von definierten Zielen und Kontrollen
• Effizienz durch die Optimierung des Kontrollaufwandes sowie
• Automatisierung der Prozesse wo möglich
Das periodische Risikoassessment zum operationalen Risiko sowie die Analyse von Schadensfällen im Rahmen des OP-Risk-Gremiums tragen wesentlich zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS bei. Betrugsrisiken wird dabei besonderes Augenmerk geschenkt. Das Management von Betrugsrisiken ist ein essenzieller Teil unseres Risikomanagement- und IKS-Prozesses und darauf ausgerichtet, Betrugsrisiken durch geeignete präventive, technische und organisatorische Maßnahmen zu mitigieren.
Unsere Rahmenwerke und Verhaltenskodizes, wie insbesondere der Code of Conduct, die Compliance Charter und die Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung, beinhalten klare Vorgaben für das Verhalten. Whistleblowing-Regelungen und -Systeme sind ebenso wie ein professionelles Beschwerdemanagement wichtige Kommunikationskanäle zur frühzeitigen Erkennung von Vor- und Verdachtsfällen.
Struktur und Organisation des Risikomanagements
Die Risikostrategie der BKS Bank ist von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und -betrieblichen Risiken geprägt. Diese werden durch ein umfassendes System von Risikoprinzipien, Risikomess- und Überwachungsverfahren sowie durch entsprechende Organisationsstrukturen kontrolliert und gesteuert. Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Risikovorstand.
Die Risikostrategie wird jährlich überarbeitet, vom Vorstand beschlossen und von den Mitgliedern des Risikoausschusses diskutiert und evaluiert. Der Vorstand entscheidet über die Grundsätze des Risikomanagements, die Limite für alle relevanten Risiken sowie die Verfahren zur Überwachung und Steuerung der Risiken.
Das Risikocontrolling ist gemäß § 39 Abs. 5 BWG als zentrale und vom operativen Geschäft unabhängige Einheit in der BKS Bank für die Identifikation, Messung und Analyse von Risiken sowie für die laufende Weiterentwicklung und Verfeinerung der Risikosteuerungsinstrumente verantwortlich. Diese Organisationseinheit berichtet regelmäßig an den Vorstand sowie an die risikoverantwortlichen operativen Einheiten und beurteilt die aktuelle Risikosituation unter Berücksichtigung der entsprechenden Risikolimite und der Risikotragfähigkeit. Als unabhängige Instanz beurteilt sie, ob sich alle Risiken innerhalb der vom Vorstand beschlossenen Limite bewegen.
Bei der jährlichen Überarbeitung der Risikostrategie wird in der BKS Bank eine Risikoinventur vorgenommen.
Die Identifikation von Risiken und die Einschätzung der Risikoausprägung erfolgt auf Basis einer Risikoanalyse durch das
ICAAP-Gremium.
Die in der Risikostrategie abgebildeten Limit- und Zielvorgaben werden jährlich evaluiert und gegebenenfalls geändert. Als unabhängige interne Instanz überprüft die Interne Revision der BKS Bank sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Risikomanagement und Risikocontrolling gesetzten Maßnahmen sowie die internen Kontrollsysteme.
Zur Gesamtbankrisikosteuerung sind eine Reihe von Gremien installiert. Sie gewährleisten eine umfassende Behandlung der einzelnen Risikoarten durch das breit gefächerte Know-how, das die einzelnen Gremiumsmitglieder in den Steuerungsprozess einbringen.
Risikogremien
ICAAP-Gremium
Das ICAAP-Gremium tagt vierteljährlich und erörtert die Risikotragfähigkeit anhand des normativen und ökonomischen Kapitalbedarfs auch unter adversen Bedingungen und der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse.
Aktiv-Passiv-Management-Gremium
Das Aktiv-Passiv-Management-Gremium tagt monatlich, analysiert und steuert die Bilanzstruktur in Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Credit Spread-Risiko sowie das Aktienkurs- und Liquiditätsrisiko. Das Gremium nimmt in diesem Zusammenhang auch wesentliche Aufgaben der Fundingplanung, des Funds-Transfer-Pricing und der Steuerung von Konzentrationsrisiken wahr.
Gremium zum operationalen Risiko
Die Sitzungen des OR-Gremiums finden vierteljährlich statt. Die Mitglieder des OR-Gremiums analysieren die aufgetretenen Schadensfälle, unterstützen die Risk-Taking-Units und die Geschäftsführung bei der aktiven Steuerung des operationalen Risikos, überwachen die Umsetzung vereinbarter Maßnahmen und entwickeln das OR-Risikomanagementsystem weiter. Ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben des Gremiums ist auch die Überwachung und Weiterentwicklung des IKT-Risikomanagements, insbesondere der Cyber-Security-Maßnahmen und des BCMs.
Kreditrisiko-Jour fixe
In den wöchentlich anberaumten Jours fixes zum Kreditrisiko werden primär Fragestellungen erörtert, die sich aus dem Tagesgeschäft im Zusammenhang mit der Kreditvergabe, der Prolongation und sonstigen aktuellen Themen aus dem Firmen- und Privatkundengeschäft ergeben. Neben den wöchentlich stattfindenden Jours fixes tagt quartalsweise ein erweitertes Kreditrisikogremium. Dieses steuert das Kreditrisiko auf Portfolioebene, treibt die laufende Weiterentwicklung des Kreditrisikomanagements voran und ermöglicht den effektiven Einsatz von Steuerungsinstrumenten.
Interne Kapitalausstattung und Risikotragfähigkeit (ICAAP)
Die Risikotragfähigkeitsanalyse anhand des internen Kapitaladäquanzverfahrens (ICAAP) ist ein essentieller Bestandteil der Gesamtbankrisikosteuerung der BKS Bank. Wir verfolgen einen dualen Ansatz in der Gesamtbanksteuerung. In der normativen Perspektive beurteilen wir die Fähigkeit der Bank, quantitative regulatorische und aufsichtsrechtliche Anforderungen über einen mehrjährigen Zeitraum zu erfüllen. Hier liegt das Ziel in der Sicherstellung der Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
In der ökonomischen Perspektive identifizieren und quantifizieren wir alle wesentlichen kapitalrelevanten Risiken und stellen diese der Risikodeckungsmasse gegenüber, wobei das Ziel die Sicherstellung der angemessenen Ausstattung mit internem Kapital darstellt.
Ein wesentlicher Bestandteil des ICAAP in der normativen Perspektive ist neben der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen die Erfüllung der intern festgelegten Zielwerte sowie die Einhaltung der intern festgelegten Limite des Risk Appetite Frameworks. Das Risk Appetite Framework ist ein Set an Steuerungskennzahlen mit Zielwerten und Limiten, welche über Managementpuffer von den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen abgeleitet werden. Das Set an risikorelevanten Steuerungskennzahlen im Risk Appetite Framework umfasst Risikokategorien wie das Kapitalrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kreditrisiko sowie Zinsänderungsrisiken und das operationale Risiko.
In der BKS Bank werden die unerwarteten Verluste in der ökonomischen Perspektive für einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr mit einer Aussagesicherheit von 99,9% ermittelt.
In der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit stehen die aufsichtsrechtlich geforderten Kapitalquoten, Liquiditätskennzahlen und Kreditrisikokennzahlen im Fokus. Die normative Perspektive unterliegt einem Planungshorizont von mindestens 3 Jahren. Dabei wird im ersten Schritt überprüft, ob die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen und die aus dem Risikoappetit abgeleiteten internen Limite über den Planungszeitraum eingehalten werden können. In einem zweiten Schritt wird überprüft, ob die Limite und aufsichtsrechtlich geforderten Mindestgrößen auch im Stressfall erfüllt werden können. Die Stressparameter werden aus den EBA-Stresstests abgeleitet und mit den Stresstests in der ökonomischen Perspektive abgestimmt.
Die Risikotragfähigkeitsrechnung in der normativen Perspektive zeigt, dass die im Risk Appetite Framework festgelegten Limite über den Planungszeitraum eingehalten und damit auch die quantitativen gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Kreditrisiko
Wir verstehen unter Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bei Kreditgeschäften. Das kann in der Bonität des Geschäftspartners oder mittelbar über den Sitz des Geschäftspartners im Länderrisiko begründet sein. Das Kreditrisiko stellt mit Abstand die wichtigste Risikokategorie für die BKS Bank dar. Die Überwachung und Analyse erfolgt auf Ebene von Produkten, Einzelkunden, Gruppen verbundener Kunden und auf Portfoliobasis.
Steuerung der Kreditrisiken
Die Steuerung des Kreditrisikos basiert auf dem Grundsatz, dass die Kreditvergabe nach dem Know-your-Customer-Prinzip erfolgt. Kredite werden demnach erst nach eingehender Personen- und Bonitätsprüfung vergeben. Das Erfordernis von Sicherheiten ist von der Betragshöhe, der Ratingstufe und/oder dem Produkt abhängig.
Die materiellen Wertansätze für Sicherheiten orientieren sich an in der Vergangenheit erzielten durchschnittlichen Verwertungserlösen. Immobiliensicherheiten werden von vom Vergabeprozess unabhängigen Experten aus dem Bereich Kreditmanagement bewertet und regelmäßig überprüft. Für das Kreditgeschäft in Märkten außerhalb Österreichs gelten spezielle Richtlinien, die auf die jeweiligen Besonderheiten des Landes, insbesondere das wirtschaftliche Umfeld und die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen, abgestimmt sind.
Die Zentrale Abteilung Risikoanalyse und Service hat die Verantwortung für die Risikoanalyse und -steuerung auf Einzelkundenbasis. Auf Portfolioebene steuert der erweiterte Kreditrisiko-Jour fixe auf Basis von Berichten des Risikocontrollings. Wesentliche Ziele im Zusammenhang mit der Übernahme von neuen Risikopositionen betreffen die Ratingstruktur, wonach Neugeschäft nur bis zu bestimmten Ratingstufen und mit ausreichenden Sicherheiten anzustreben ist. Darüber hinaus legt ein Katalog mit Positiv- und Ausschlusskriterien fest, welchen Unternehmen die BKS Bank keine Finanzierungen einräumt.
Kreditrisikokonzentrationen werden auf Portfolioebene sowie einzelne Engagements auf Basis der Gruppe verbundener Kunden gesteuert, wobei eine ausgewogene Größenverteilung der Kreditobligos angestrebt wird und Limite und Zielwerte für die Regionen- und Branchenverteilung sowie Fremdwährungen und Größenklassen festgesetzt werden. Die ALGAR, an der die BKS Bank mit 25% beteiligt ist, dient der Absicherung von großvolumigen Finanzierungen.
Das Beteiligungsrisiko umfasst das Dividendenausfalls-, Abwertungs- und Veräußerungsverlustrisiko sowie das Risiko, dass stille Reserven aufgrund negativer wirtschaftlicher Entwicklungen jener Unternehmen, an denen die BKS Bank Beteiligungen hält, reduziert werden. Das Eingehen von Beteiligungen steht nicht im strategischen Fokus der BKS Bank. Bei verbundenen Unternehmen wird der Fokus auf die Sektoren Kredit- und Finanzinstitute sowie auf Unternehmen, die banknahe Hilfsdienste erbringen, gelegt
Kreditrisikosteuerung
Zur Steuerung und Kontrolle des ökonomischen Einzelrisikos werden jährlich Budgets für Tochtergesellschaften sowie Budgets und Vorschaurechnungen über zu erwartende Beteiligungserträge erstellt. Monatliche Berichte über operativ tätige Tochtergesellschaften sind ein integraler Bestandteil des Reportings.
Bonitätseinstufung im Kreditrisiko
Ein umfassendes Ratingsystem bildet die wesentlichste Säule der Risikobeurteilung und ist die Grundlage für das Risikomanagement innerhalb des BKS Bank Konzerns. Die bankinternen Ratingmodelle werden jährlich nach qualitativen und quantitativen Kriterien validiert. Insgesamt sind in der BKS Bank-Gruppe 14 Ratingverfahren im Einsatz, welche die Kunden in 10 Lebend- und 3 Ausfallsstufen einreihen.
Ratingstufen
AA | Erstklassige beste Bonität |
A1 | Erstklassige hervorragende Bonität |
1a | Erstklassige Bonität |
1b | Sehr gute Bonität |
2a | Gute Bonität |
2b | Noch gute Bonität |
3a | Akzeptable Bonität |
3b | Noch akzeptable Bonität |
4a | Mangelhafte Bonität |
4b | Schlechte Bonität |
5a | Ausfall im Fortbetrieb |
5b | Ausfall – Notleidend |
5c | Ausfall – Uneinbringlich |
| |
Die Quote der Non-performing Loans betrug zum Jahresende 3,2% (2024: 3,1%). Die NPL-Quote wird auf Grundlage der Vorgaben des EBA-Dashboards ermittelt.
Zusätzlich verwenden wir als interne Steuerungsgröße die Coverage Ratio III, bei der auch vorhandene Sicherheiten, bewertet nach den internen Belehngrenzen, in die Berechnung einbezogen werden. Diese belief sich zum Jahresultimo auf 80,7% (2024: 86,8%).
Für die Steuerung von Problemengagements ist der Begriff „Forbearance“ bzw. „Nachsicht“ wesentlich. Unter diesem Begriff sind all jene vertraglichen Neuregelungen zu verstehen, die gesetzt wurden, weil der Kreditnehmer in finanziellen Schwierigkeiten ist. Finanzielle Schwierigkeiten sind gegeben, wenn die Rückführbarkeit auf Basis realistischer Laufzeiten aus Cashflows bzw. aus dem Ergebnis der Kreditfähigkeitsprüfung nicht gesichert ist. Diese Geschäftsfälle unterliegen gemäß CRR einer besonderen Kennzeichnungspflicht. Solche Nachsichtmaßnahmen sind beispielsweise:
• Verlängerung der Kreditlaufzeit
• Zugeständnisse in Bezug auf die ursprünglich vereinbarten Raten
• Zugeständnisse in Bezug auf die Kreditkonditionen
• gänzliche Neugestaltung des Kreditengagements (Restrukturierung)
Im Rahmen der Bewertung von Kreditrisiken im lebenden Kundengeschäft verweisen wir auf das ECL-Modell im Konzernanhang der BKS Bank.
Bei allen Finanzinstrumenten, die in den Ausfallsklassen bilanziert werden (Rating 5a, 5b oder 5c), wird für den besicherten Teil keine Wertberichtigung gebildet.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko negativer Auswirkungen auf das wirtschaftliche Eigenkapital des Instituts oder auf den Nettozinsertrag durch Veränderungen der Zinssätze oder der Struktur zinssensitiver Positionen.
Das Zinsänderungsrisiko berücksichtigt daher Marktwert- und periodische Ertragsänderungen,
• die sich aus Zinssatzänderungen ergeben,
• die zinssensitive Instrumente betreffen,
• einschließlich Gap-Risiko,
Die Steuerung, Bewertung und Limitierung erfolgt gemäß der EBA/GL/14/2022 und der EBA/RTS/2022/10.
Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungsperioden aktiv- und passivseitig können zu Zinsänderungsrisiken führen, die grundsätzlich durch eine Kombination bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte abgesichert werden können.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos und die entsprechende Limitsetzung basieren auf einer Kombination von Kennzahlen und Methoden wie Modified Duration, Volumensgrößen, Szenarioanalysen gemäß den Regelungen zur Ermittlung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (IRRBB) aus ökonomischer Sicht wie dem Economic Value of Equity (kurz EVE) sowie der Net Interest Income-Perspektive (kurz NII) in Verbindung mit den aufsichtsrechtlich normierten Stresstests. Das Management des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch liegt im Zuständigkeitsbereich des Aktiv-Passiv-Managements. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Handelsbuch liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Treasury und Financial Institutions und ist von untergeordneter Rolle. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling.
Steuerung Zinsänderungsrisiko
Die BKS Bank verfolgt eine konservative Zinsrisikostrategie. Die BKS Bank geht keine übermäßigen Fristentransformationen ein. Laufzeitarbitrage mit wesentlichen offenen Zinspositionen zur Generierung von Erträgen nach dem „Riding the Yield-Curve“-Ansatz stehen nicht im Fokus unserer Aktivitäten. Die Bank geht darüber hinaus grundsätzlich keine spekulativen Derivativgeschäfte ein. Derivative Geschäfte werden weitestgehend zur Absicherung von Marktrisiken eingegangen, wobei insbesondere Instrumente verwendet werden, deren Merkmale und damit verbundene Risiken bekannt sind und für die eine marktkonforme Bewertung vorgenommen werden kann. Die zentralen Zinssteuerungsinstrumente in der BKS Bank sind Zinsswaps.
Im Oktober 2022 veröffentlichte die EBA eine neue Leitlinie zum Management von Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und Credit Spread-Risiken (CSRBB) im Bankbuch. Diese wurden in die Risikosteuerung integriert. Die aufsichtsrechtlichen Ausreißertests (SOT, Supervisory Outlier Tests) werden monatlich intern überprüft und in die Steuerung des Zinsänderungsrisikos eingebunden.
Positive Werte bei den angeführten Zinsbindungsgaps stellen einen Aktivüberhang dar, negative Werte einen Passivüberhang des Volumens, welches in den entsprechenden Laufzeitbändern zur Zinsanpassung gelangt.
Das im ICAAP abgebildete Zinsänderungsrisiko wird anhand eines Worst-Case-Szenarios aus den 6 ökonomischen EVE (Economic Value of Equity) IRRBB-Schocks und dem steuerungsrelevanten „APM-Durationsrisiko“ (+100BP Schock) ermittelt.
Credit Spread-Risiko
Das Credit Spread-Risiko im Bankbuch (CSRBB) wird gemäß EBA GL/14/2022 definiert als das Risiko, das durch Änderungen des Marktpreises
• für potentielle andere Merkmale kreditrisikobehafteter Instrumente verursacht wird, die nicht von einem anderen aufsichtsrechtlichen Rahmen erfasst werden.
Das CSRBB erfasst das Risiko einer Veränderung des Spreads eines Finanzinstruments unter der Annahme der gleichen Bonitätseinstufung, d. h., wie sich der Credit Spread innerhalb einer bestimmten Bonitätseinstufung bzw. einer bestimmten Ausfallwahrscheinlichkeit bewegt.
Die Steuerung des Credit Spread-Risikos erfolgt monatlich im APM-Gremium. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling.
In der BKS Bank wird das Credit Spread-Risiko in der ökonomischen Perspektive für das gesamte Anleihenportfolio im Bankbuch, für die zum Fair Value bewerteten Kredite, für Schuldscheindarlehen, aber auch für eigene Emissionen ermittelt.
Der Value-at-Risk für das Credit Spread-Risiko wird anhand der historischen Simulation auf Basis der in den letzten 1.000 Tagen beobachteten Marktpreisveränderungen mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet.
Aktienkursrisiko
Das Aktienkursrisiko umfasst das Risiko von Kursänderungen, die sich aus dem Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage ergeben.
Die Steuerung des Aktienkursrisikos im Bankbuch erfolgt durch das APM-Gremium. Der Eigenhandel mit Aktien ist im Berichtsjahr ausgesetzt. Langfristige Investments in Aktien- und Substanzwerte im Bankbuch tätigen wir grundsätzlich auf Fondsbasis. Das Aktienkursrisiko wird monatlich als Value-at-Risk auf Basis der historischen Simulation quantifiziert. Die Risikokontrolle erfolgt durch das Risikocontrolling.
Steuerung Aktienkursrisiko
Der Value-at-Risk für das Aktienkursrisiko wird anhand der historischen Simulation auf Basis der in den letzten 1.000 Tagen beobachteten Marktpreisveränderungen mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet.
Risiken aus Fremdwährungspositionen
Diese resultieren aus dem Eingehen von aktiv- oder passivseitigen Fremdwährungspositionen, die nicht durch eine gegengleiche Position oder ein Derivativgeschäft geschlossen werden. Eine ungünstige Wechselkursentwicklung kann somit zu Verlusten führen. Zur Überprüfung des Fremdwährungsrisikos werden täglich Auswertungen zu offenen Devisenpositionen erstellt und mit den entsprechenden Limiten verglichen. Währungsrisiken werden in der BKS Bank traditionell nur in geringem Ausmaß eingegangen, da die Erwirtschaftung von Erträgen aus offenen Devisenpositionen nicht im Fokus unserer Geschäftspolitik steht. Das Management der Devisenpositionen obliegt der Abteilung Treasury und Financial Institutions. Die Überwachung von Devisenpositionen erfolgt durch das Risikocontrolling.
Der Value-at-Risk aus Fremdwährungspositionen wird anhand der historischen Simulation auf Basis der in den letzten 1.000 Tagen beobachteten Marktpreisveränderungen mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet.
Positive Werte stellen Netto-Long-Positionen, negative Werte stellen Netto-Short-Positionen zum jeweiligen Stichtag dar.
Liquiditätsrisiko und Liquiditätsrisikomanagement (ILAAP)
Mit dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr, aktuellen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen möglicherweise nicht vollständig oder nicht zeitgerecht nachkommen zu können, assoziiert. Dazu zählt auch das Risiko, dass Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktpreisen aufgenommen (Refinanzierungsrisiko) und dass Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen liquidiert werden können (Marktliquidationsrisiko).
Liquiditätsrisikosteuerung
Grundsätze des Liquiditätsmanagements
Der ILAAP ist grundlegender Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses (SREP) und soll eine angemessene Liquidität und ein wirksames Liquiditätsrisikomanagement
sicherstellen. Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos bestehen in der BKS Bank klar definierte Grundsätze, welche in der Risikostrategie und dem ILAAP-Rahmenwerk verankert sind.
Essenziell für das Liquiditätsmanagement ist die Diversifikation des Refinanzierungsprofils nach Anlegerkategorien, Produkten und Laufzeiten. Die Steuerung der Konditionenpolitik im Kundengeschäft erfolgt unter anderem auf Basis der Risikomanagementverordnung und der ihr zugrunde-liegenden EBA-Guidelines.
Ein Funds-Transfer-Pricing wird in der Produktkalkulation und der Profit-Center-Rechnung alloziert. Intraday erfolgt das Liquiditätsmanagement durch die Steuerung der täglichen Ein- und Auszahlungen. Basis hierfür sind Informationen über liquiditätswirksame Transaktionen. Dazu zählen die Dispositionen des Zahlungsverkehrs sowie Vorabinformationen aus dem Vertrieb über anstehende Kundengeschäfte, aus dem Wertpapier-Backoffice über Zahlungsflüsse aus eigenen Emissionen und aus dem Treasury über Wertpapier- und Geldmarkttransaktionen. Liquiditätsspitzen werden über Geldaufnahmen oder -veranlagungen bei der OeNB oder im Interbankenmarkt ausgeglichen. Das Intraday-Liquiditätsmanagement erfolgt auf Basis vorgegebener Limite, deren Ausnutzung täglich ermittelt, analysiert und berichtet wird.
Die Steuerung der längerfristigen Liquidität sowie des Liquiditätspuffers erfolgt durch das Aktiv-Passiv-Management-Komitee. Das Risikocontrolling ist zuständig für die Liquiditätsrisikokontrolle, um die Einhaltung der festgelegten Grundsätze, Verfahren und Limite sicherzustellen. Die Berichterstattung erfolgt auf täglicher, wöchentlicher, monatlicher und quartalsweiser Basis. Werden außergewöhnliche Entwicklungen festgestellt oder bestimmte Vorwarnstufen bzw. Limite erreicht, erfolgt eine entsprechende Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand.
Die BKS Bank verfügt über ein umfangreiches Limitsystem (Limit je Laufzeitband, Time-to-Wall-Limit), welches einen raschen Überblick über die aktuelle Situation gibt. Ergänzt werden die Analysen um Stresstests, die wir in marktweite Szenarien, institutsspezifische Szenarien und kombinierte Stressszenarien einteilen.
Die Refinanzierung erfolgt vornehmlich auf Eurobasis. Bei den Fremdwährungen liegt das Hauptaugenmerk auf der Absicherung der Refinanzierung von Krediten in Schweizer Franken über mittelfristige bis langfristige Kapitalmarktswaps.
Operationales Risiko
Mit dem Begriff operationales Risiko assoziieren wir die Gefahr von Verlusten, die infolge unangemessener oder nicht funktionaler interner Verfahren, durch Personen- und Systemfehler oder durch externe Einflussfaktoren hervorgerufen werden können. Weitere Risikoarten, welche eng mit dem operationalen Risiko zusammenhängen, sind Reputationsrisiken, Rechtsrisiken, ESG-Risiken, Verhaltensrisiken, Modellrisiken sowie Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken).
Operationale Risiken werden in der BKS Bank AG und in allen in- und ausländischen Tochtergesellschaften durch ein angemessenes und laufend weiterentwickeltes internes Kontrollsystem begrenzt. Dieses umfasst eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen, welche von einer zweckentsprechenden Funktionstrennung in Abwicklungsprozessen (Trennung Markt und Marktfolge, Vier-Augen-Prinzip) über umfangreiche interne Regelwerke und regelmäßige Kontrollen bis hin zu Notfallplänen und Self-Auditing-Systemen reichen.
Zur ganzheitlichen Steuerung der operationalen Risiken auf Gesamtbankebene besteht ein OR-Gremium, das vierteljährlich tagt. Das Risikocontrolling ist für die Messung und die Definition des Rahmenwerkes für operationale Risiken zuständig, während die Verantwortung für die Umsetzung risikominimierender Maßnahmen bei den Risk-Taking-Units liegt.
Laufende Verfahren
In Österreich hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) im Geschäftsjahr in mehreren Entscheidungen mit Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten befasst. Die Judikatur griff anfangs Fälle auf, bei denen eine Bearbeitungsgebühr in Form eines prozentuellen Anteils des Gesamtkreditbetrags vereinbart war, und erklärte diese für unzulässig. Es folgten weitere OGH-Entscheidungen, die diese Rechtsprechung zum Teil relativierten, zum Teil weiterentwickelten. Zum Ende des Berichtsjahres überwogen Entscheidungen, die die Kreditbearbeitungsgebühren bei „grober Überschreitung“ der der Bank tatsächlich entstandenen Kosten oder bei Intransparenz der vertraglichen Vereinbarung der Gebühr als unzulässig beurteilten. Eine einheitliche, inhaltlich aussagekräftige Judikaturlinie war nicht erkennbar. Aufgrund der langen Verjährungsfrist können Verbraucher auch weiter zurückliegend bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren im Falle der Unzulässigkeit gerichtlich zurückfordern, allenfalls auch nur in dem die tatsächlichen Kosten der Bank übersteigenden Ausmaß. Die BKS Bank hat aufgrund der bereits gestellten Ansprüche eine Rückstellung in Höhe von EUR 1,6 Mio. gebildet.
Im Jahr 2022 wurden Malversationen eines Mitarbeiters in Kroatien aufgedeckt. Dieser hatte insbesondere auch gefälschte Garantien an vermeintlich Begünstigte übermittelt, seitens derer in der Folge Klagen gegen die BKS Bank eingebracht wurden. Die Rechtsprechung dazu entwickelt sich uneinheitlich und nimmt keinen klaren Verlauf zu unseren Gunsten. Die Verfahren dauern deutlich länger als anfänglich erwartet. Dies erhöht auch die potenziellen Verzugszinsen. Zudem wurden Vergleichsverhandlungen geführt und teilweise bereits abgeschlossen. Die BKS Bank sah sich daher veranlasst, die Rückstellung im Berichtsjahr um EUR 3,9 Mio. auf EUR 29,0 Mio. zu erhöhen.
In Slowenien hat sich seit Mitte 2023 die höchstgerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung der nationalen Konsumentenschutzgesetze hinsichtlich Fremdwährungskrediten rückwirkend dahingehend geändert, dass den Banken höhere Informationspflichten vor Vertragsschluss auferlegt werden. Die BKS Bank ist bereits mit mehreren Klagen konfrontiert, deren Gegenstand die Aufhebung des Vertrages ex tunc ist. Die Verfahren befinden sich in erster und teilweise bereits in zweiter Instanz. Eine höchstgerichtliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Im Berichtsjahr hat das zuständige slowenische Höchstgericht eine diesbezügliche Vorlagefrage an den EuGH gestellt, eine Entscheidung steht noch aus. Von etwaigen Rückforderungen sind nicht nur bestehende Kreditverträge, sondern auch bereits rückbezahlte Kreditverträge betroffen. Die BKS Bank hat unterschiedliche Szenarien über mögliche Rückzahlungsbeträge und Inanspruchnahmen unterstellt und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wahrscheinlichkeiten einen erwarteten Zahlungsmittelabfluss ermittelt. Die so ermittelte Rückstellung betrug im Berichtsjahr EUR 8,0 Mio. Die Höhe der Rückstellung stellt die bestmögliche Schätzung des zukünftigen Abflusses von Zahlungsmitteln dar. Es bleiben jedoch Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die endgültigen Zahlungen von den getroffenen Annahmen der Rückstellungsbildung abweichen. Dies betrifft neben der zeitlichen Dauer insbesondere die Inanspruchnahmen und die erwarteten Rückzahlungsbeträge für bestehende bzw. bereits getilgte Kredite.
IKT-Risiken
Unter Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken) verstehen wir Risiken, die die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme, jeglicher technologieabhängiger Instrumente oder Prozesse oder die Bereitstellung von Diensten beeinträchtigen könnten. Ihnen begegnen wir durch ein professionelles IT-Security-Management in unserer gemeinsam mit den Schwesterbanken gehaltenen 3 Banken IT GmbH und durch umfangreiche Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen, wobei auch für ein professionelles Business Continuity-Management gesorgt wird. Regelmäßig überprüft die Interne Revision die Angemessenheit dieser Vorkehrungen.
Sämtliche Unternehmensprozesse stehen mit der Informations- und Kommunikationstechnologie in Verbindung, weshalb der IKT-Governance große Bedeutung zukommt. Unter IKT-Governance werden Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zusammengefasst, die sicherstellen, dass die IKT-Strategie die Geschäftsstrategie unterstützt und dass mit Hilfe der eingesetzten Hard- und Software die Geschäftsziele abgedeckt, Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt und Risiken angemessen überwacht werden. Die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) wurde in der BKS Bank im Rahmen eines 3-Banken-Projektes bis Ende Dezember 2024 umgesetzt.
Die DORA ist eine umfassende Rechtsgrundlage für die Gewährleistung der operativen Widerstandsfähigkeit von Finanzdienstleistern und ist seit 17.01.2025 anwendbar. Im Rahmen des Umsetzungsprojektes wurden unter anderem eine digitale Resilienz- und eine Multivendorstrategie erstellt. Die Stelle eines Chief Information Security Officer wurde neu etabliert und damit eine unabhängige Kontrollfunktion in der BKS Bank eingerichtet. Sämtliche Verträge mit IKT-Drittdienstleistern wurden auf ihre DORA-Konformität überprüft, der formelle Prozess für die Behandlung und Klassifizierung von IKT-Vorfällen wurde weiterentwickelt und der Meldeprozess neu aufgesetzt. Ebenso wurde bis zum 31.03.2025 der Aufsicht das vollständige Informationsregister zur Verfügung gestellt. Weiters wurden die IT-Security-Regelungen gemäß den Vorgaben der DORA-Regularien überarbeitet.
Makroökonomisches Risiko
Das makroökonomische Risiko beschreibt die Gefahr von negativen gesamtwirtschaftlichen Veränderungen und daraus resultierenden Risiken, welche sich für die BKS Bank ergeben könnten. Die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird laufend anhand eines Sets von Kennzahlen überprüft, in den Gremien diskutiert und in unseren Risikomodellen abgebildet.
Risiko einer übermäßigen Verschuldung
Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung zeigt die Gefahr einer hohen Verschuldung, welche eine negative Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb der BKS Bank haben könnte. Neben einer allenfalls erforderlichen Anpassung des Geschäftsplans könnten auch Refinanzierungsengpässe auftreten, welche die Veräußerung von Aktiva in einer Notlage erforderlich machen und somit zu Verlusten oder Bewertungsanpassungen der verbleibenden Aktiva führen könnten.
Das Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird mit der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gemessen. Die Verschuldungsquote ist der Quotient aus der Kapitalmessgröße (Kernkapital) und der Gesamtrisikopositionsmessgröße und betrug zum Jahresultimo 9,2% (Vorjahr: 8,7%). Somit liegt die Leverage Ratio deutlich über der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Mindestquote von 3%.
ESG-Risiken
ESG- bzw. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, welche tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.
ESG-Nachhaltigkeitsrisiken
Zur Steuerung von ESG-Risiken werden risikopolitische Grundsätze in der Risikostrategie verankert. So werden zum Management der Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedliche Maßnahmen zu jeder einzelnen bankbetrieblichen Risikoart festgelegt.
Die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt innerhalb der Steuerung der einzelnen Risikoarten der BKS Bank. Die risikopolitischen Grundsätze zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und im Speziellen von klimabezogenen Risiken beziehen sich demnach auf unterschiedliche Steuerungsebenen und Risikokategorien in der BKS Bank. Nachhaltigkeitsziele und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind auch Bestandteil der Vergütungspolitik der BKS Bank für den Vorstand und für Mitarbeiter mit variabler Vergütungskomponente.
Die BKS Bank verfügt bereits seit Jahren über eine Nachhaltigkeitsstrategie, die jährlich angepasst und erweitert wird. Sie umfasst Prinzipien zur aktiven Steuerung und Verringerung von negativen finanziellen, ökologischen und sozialen Auswirkungen auf die BKS Bank, die Umwelt und die Gesellschaft. Weiters sind ESG-Risiken ein fixer Bestandteil des jährlichen Risikoassessments und der Evaluierung und Einschätzung unserer Risikolandkarte. Wir sehen ESG-Faktoren und damit verbundene Risiken als ganzheitliche Einflussgröße und berücksichtigen diese in unseren risikopolitischen Grundsätzen und im Risikomanagement. Dabei verfolgen wir die duale Perspektive und damit potentielle Wechselwirkungen bzw. Rückkoppelungen von ESG-Faktoren hinsichtlich einer „Outside-in“- sowie „Inside-out“-Betrachtung. Aus ESG-Risiken wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken für die Risikoparameter der oben angeführten Risikoarten identifiziert.
In der Gesamtbanksteuerung wurde ein Puffer zur Abdeckung allfälliger ESG-Risiken im ökonomischen Kapitalbedarf eingerichtet, der jährlich evaluiert wird. Darüber hinaus werden im Rahmen des Stresstestings Szenarioanalysen für unser Kreditportfolio durchgeführt. Die Szenarioanalysen berücksichtigen das Erreichen oder Verfehlen des 1,5-Grad-Ziels. Unter Zuhilfenahme externer anerkannter Szenarioanalysen (NGFs – Network for Greening the Financial System) wird der Einfluss auf das makroökonomische Umfeld der Zielmärkte der BKS Bank und der mögliche erwartete Verlust abgeleitet.
Die Sustainable Development Goals sind integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie und des Prozesses zur Einführung neuer Geschäfte und wesentlicher struktureller Änderungen der BKS Bank. Die BKS Bank verfügt darüber hinaus über einen Katalog an Ausschluss- und Positivkriterien, der das Neukundengeschäft steuert, sowie einen Katalog grundsätzlich abzulehnender Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Zur nachhaltigen Reduktion von ESG-Risiken versuchen wir das Kredit- und Investmentportfolio schrittweise zu dekarbonisieren. Mit Science-Based-Targets (SBTs) für definierte Portfolien haben wir einen Pfad festgelegt, um die Ziele des Pariser Abkommens bestmöglich zu erreichen. Dieses sieht eine Beschränkung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad C über dem vorindustriellen Niveau vor. Die Ziele wurden bereits von der Science-Based-Targets Initiative validiert.
Die Betroffenheit unseres Kundenportfolios mit ESG-Risiken wird über ein extern zugekauftes System gemessen. Dieses ermittelt Scorewerte zwischen 0 bei unerheblichen Risiken und 100 bei extrem hohen Risiken. Solcherart haben wir bereits einen guten Überblick über ESG-Risiken in unserem Kreditportfolio, insbesondere auch über deren räumliche Verteilung.
Sonstige Risiken
Weitere Risikoarten, welche in der BKS Bank derzeit als nicht wesentlich eingestuft werden, werden in der Steuerung in der Kategorie Sonstige Risiken zusammengefasst. Diese umfassen:
• Risiken aus neuartigen Geschäften und wesentlichen strukturellen Änderungen
• Restwertrisiken im Leasinggeschäft
• Risiken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie von Complianceverstößen
• Risiken aus Finanzsanktionen
• Risiken aus dem Geschäftsmodell der Bank
• Systemische Risiken und Risiken aus der Finanzierung von Schattenbanken
Die Überwachung des Risikos aus der Umsetzung von Vorkehrungen zur Hintanhaltung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfolgt durch eine in der BKS Bank eigens dafür eingerichtete Organisationseinheit. Die Steuerung von Risiken aus der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfolgt auf der Basis von Arbeitshandbüchern, der Risikoanalyse und der Risikostrategie. Die Festlegungen gelten für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte und Organe der BKS Bank. Die letzte vorliegende Risikoanalyse zeigt, dass 98,8% der Kunden in den niedrigen bis mittleren AML-Risikokategorien bzw. 86,8% in den beiden niedrigsten AML-Risikoklassen von insgesamt 5 Risikoklassen eingestuft werden.
Nachhaltigkeit und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Ausführungen zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sind dem konsolidierten Jahresabschluss zu entnehmen.
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Weitere Informationen
Informationen gemäß § 243 und § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB)
• Das Grundkapital beträgt EUR 91.611.520,00 und besteht vollständig aus 45.805.760 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen.
• Zwischen den Kernaktionären Oberbank AG, BTV Vier Länder Bank AG und G3B Holding AG besteht ein Syndikatsvertrag. Darin wurden die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte und gegenseitige Vorkaufsrechte beschlossen. Zwischen der Oberbank AG und der Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. wurde ein Unterordnungssyndikatsvertrag abgeschlossen.
• CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hält 23,15%, Oberbank AG (inkl. Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H.) hält 18,12% und BTV Vier Länder Bank AG hält 17,87% des Grundkapitals.
• Die BKS Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung übt das von den begünstigten Mitarbeitern übertragene, mit den treuhändig verwahrten und verwalteten Aktien verbundene Stimmrecht bei der Hauptversammlung einheitlich aus.
• Der Vorstand der BKS Bank AG wurde von der Hauptversammlung ermächtigt, eigene Aktien bis zum Ausmaß von jeweils 5% des Grundkapitals zum Zweck des Wertpapierhandels und zur Weitergabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie bis zum Ausmaß von 10% des Grundkapitals zweckneutral zu erwerben. Die entsprechenden Bewilligungen gemäß CRR liegen vor.
• Hinsichtlich der Beschreibung laufender gerichtlicher Verfahren verweisen wir auf den Anhang.
• Die BKS Bank AG orientiert sich an den Bedürfnissen ihrer Kunden und bietet maßgeschneiderte Finanzdienstleistungen in den Bereichen Finanzierung und Veranlagung an. Im klassischen Sinne ist sie jedoch nicht in Forschung und Entwicklung aktiv.
Transaktion mit eigenen Aktien
In Pfand genommene eigene AktienAusblick
Moderates Wirtschaftswachstum und geopolitische Unsicherheiten
Die ersten Wochen des Jahres 2026 zeigen, dass die globale Lage weiterhin durch Handels- und geopolitische Risiken geprägt sein wird. Ungeachtet dessen erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) für die Weltwirtschaft 2026 eine Expansion von 3,1%.
In der Eurozone bleibt der Ausblick nach wie vor verhalten; die Prognose liegt bei 1,1% und damit unter dem globalen Schnitt. Deutschland dürfte weiterhin schwach wachsen, während Spanien, Frankreich und Italien die Dynamik in Europa tragen.
Für Österreich wird nach der leichten Erholung 2025 ein etwas angeregteres Wirtschaftswachstum zwischen 0,9% und 1,1% im Jahr 2026 prognostiziert. In unseren internationalen Märkten rechnen wir hingegen mit teilweise deutlich höheren Wachstumsraten, welche wir auch unseren Planungsprämissen zugrunde gelegt haben.
Stabile Leitzinsen und selektive Chancen am Aktienmarkt
Nach den Zinssenkungen der Jahre 2024 und 2025 hielt die EZB den Leitzins zuletzt auf 2,0%. Für das Wirtschaftsjahr 2026 rechnen wir mit keinen weiteren Zinssenkungen.
An den Aktienmärkten ist nach den Kursgewinnen und Phasen erhöhter Volatilität im Vorjahr weiterhin mit einer Resilienz gegenüber der weltpolitischen Lage zu rechnen. Dennoch besteht die Gefahr von selektiven Kurskorrekturen durch die teils sehr hohen Bewertungen in einigen Branchen und Regionen.
Wir erwarten 2026 eine positive Ergebnisentwicklung
Ausgehend von der anhaltenden konjunkturellen Erholung sowie einer Stabilisierung der Zinslandschaft rechnen wir für FY26 nach zwei Jahren leicht rückläufiger Ergebnisse nunmehr mit einer Ergebnissteigerung. Sowohl beim Zins- als
auch im Provisionsergebnis planen wir Zuwächse.
Das kräftigere Wirtschaftswachstum in unseren Auslandsmärkten sollte dabei in überproportionalen Wachstumsraten resultieren. Die BKS Bank hat sich daher trotz des hohen Eigenkapitalpuffers das Ziel gesetzt, ein ROE vor Steuern im FY26 deutlich über 8% zu erwirtschaften.
Kreditnachfrage profitiert von Wohnbau und unternehmerischen Investitionen
Wir erwarten dabei einen deutlichen Anstieg in der Kreditproduktion und somit eine Annäherung an das strategische Wachstumsziel der Kundenforderungen von 4–5%. Der Anstieg wird vom Firmen- wie Privatkundengeschäft gleichermaßen getragen.
Bereits jetzt sehen wir eine Revitalisierung des Wohnbaukreditmarkts, die sich in den kommenden Monaten fortsetzen wird. Unternehmen werden dank der anziehenden Wirtschaftslage ihre Investitionstätigkeit wieder ausbauen, was die Kreditnachfrage ebenfalls erhöht.
Unser Wertpapiergeschäft ist ein zentraler Wachstumstreiber
Beim Provisionsergebnis werden wir mit circa 5% Wachstum weiter stark zulegen. Dabei spielt neben den Kreditprovisionen das Wertpapiergeschäft eine tragende Rolle. Ungeachtet deutlicher Wertzuwächse in den Kundendepots aus dem letzten Jahr und trotz globaler Unsicherheiten herrscht weiterhin ein gutes Investitionsklima. Im Inland wie auch im Ausland werden wir im Wertpapierbereich neue Akzente setzen. In Österreich vor allem durch die engere Vernetzung unserer Firmenkundenbetreuer mit dem Private Banking. In Slowenien werden wir unsere starke Marktposition mittels unseres kürzlich etablierten Private Banking vor Ort weiter ausbauen.
Unsere Digitalisierungsinitiativen machen uns noch effizienter
Die konsequente Umsetzung unserer Digitalisierungsvorhaben der letzten Jahre macht sich bezahlt. Dank ihnen haben wir Vereinfachungen und Beschleunigungen in unseren Geschäftsprozessen erreicht. Dadurch können wir neben der Bereitstellung eines reibungslosen Kundenerlebnisses auch Kosteneinsparungen lukrieren.
Leichte Entspannung des Risikos dank besserer Wirtschaftslage
Nach den wirtschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre rechnen wir damit, den Zenit an Unternehmensinsolvenzen überschritten zu haben. Darüber hinaus haben wir in den letzten Monaten einen Schwerpunkt in der Bearbeitung der notleidenden Kredite gesetzt. Dementsprechend rechnen wir mit keinem Anstieg der Risikovorsorgen für das FY26.
Aus den genannten Gründen gehen wir davon aus, unsere NPL-Quote unter den 3,5% des Vorjahres halten zu können.
Ein neuer Green Bond wird unseren Nachhaltigkeits-Fokus weiter stärken
Wir beabsichtigen, auch 2026 heimische wie internationale institutionelle Investoren mit einer neuerlichen Platzierung einer Senior Preferred-Anleihe im Ausmaß von EUR 250 Mio. anzusprechen. Durch die Ausgestaltung dieser Anleihe als Green Bond werden wir unserem Führungsanspruch unter den nachhaltig wirtschaftenden Banken gerecht.
Die Erlöse dieser Anleihe werden wir dazu nutzen, das Wachstum unseres Sustainable Finance Pools weiter anzukurbeln.
Wir bleiben der gewohnt verlässliche Partner dank solider Kapitalausstattung
Das Ergebnis all dieser Bemühungen soll sein, unseren Kunden wie gewohnt stets als verlässlicher und servicestarker Finanzpartner zur Seite stehen zu können. Dafür achten wir darauf, die Kapitalstruktur der BKS Bank in der gewohnt äußerst soliden Zusammensetzung zu halten.
Klagenfurt am Wörthersee, 6. März 2026
Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender | Mag. Dietmar Böckmann Mitglied des Vorstands |
MMag. Clemens Bousquet, MBA Mitglied des Vorstands | Mag. Renata Maurer Nikolić Mitglied des Vorstands |
Anhang

BKS Bank Bilanz zum 31. Dezember 2025
Aktiva
| in EUR (Vorjahr in Tsd. EUR) | 31.12.2024 | 31.12.2025 | ± in % |
1. | Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern | 963.862,61 | 644.026.171,85 | -33,2 |
2. | Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 928.312,39 | 960.506.546,06 | 3,5 |
3. | Forderungen an Kreditinstitute | 34.522,93 | 175.464.850,16 | >100 |
| | 34.517,58 | 30.414.089,54 | -11,9 |
| | 5,34 | 145.050.760,62 | >100 |
4. | Forderungen an Kunden | 7.474.023,14 | 7.554.986.126,75 | 1,1 |
5. | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 366.956,34 | 423.231.179,19 | 15,3 |
| a) von öffentlichen Emittenten | 5.121,23 | 0,00 | -100,0 |
| | 361.835,11 | 423.231.179,19 | 17,0 |
| darunter: eigene Schuldverschreibungen | 5.699,71 | 5.531.232,88 | -3,0 |
6. | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 36.363,35 | 33.001.201,71 | -9,2 |
7. | Beteiligungen | 130.636,38 | 130.867.587,95 | 0,2 |
| darunter: | - | | |
| an Kreditinstituten | 126.257,10 | 126.488.311,88 | 0,2 |
8. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 92.504,36 | 92.349.358,59 | -0,2 |
| darunter: | | | |
| an Kreditinstituten | – | – | – |
9. | Immaterielle Vermögensgegenstände | | | |
| des Anlagevermögens | 8.434,35 | 7.199.782,32 | -14,6 |
10. | Sachanlagen | 43.077,64 | 46.074.016,39 | 7,0 |
| darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden | 9.315,54 | 10.667.555,11 | 14,5 |
11. | Sonstige Vermögensgegenstände | 46.697,51 | 41.742.334,90 | -10,6 |
12. | Rechnungsabgrenzungsposten | 12.622,03 | 14.874.740,96 | 17,8 |
13. | Aktive latente Steuern | 20.140,30 | 19.118.477,29 | -5,1 |
| | 10.158.153,33 | 10.143.442.374,12 | -0,1 |
| | | | |
Posten unter der Bilanz
| in EUR (Vorjahr in Tsd. EUR) | 31.12.2024 | 31.12.2025 | ± in % |
1. | Auslandsaktiva | 3.037.837,53 | 3.243.480.071,53 | 6,8 |
| | | | |
Jahresabschlussposten sind nur insoweit angeführt, als dafür Wertansätze vorhanden sind.
BKS Bank Bilanz zum 31. Dezember 2025
Passiva
| in EUR (Vorjahr in Tsd. EUR) | 31.12.2024 | 31.12.2025 | ± in % |
1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 872.063,79 | 373.491.717,89 | -57,2 |
| | 124.211,43 | 23.742.552,37 | -80,9 |
| b)mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 747.852,37 | 349.749.165,52 | -53,2 |
2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 6.946.144,20 | 7.060.716.488,71 | 1,6 |
| | 800.254,30 | 700.863.011,69 | -12,4 |
| | 560.163,54 | 571.814.858,00 | 2,1 |
| ab)mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 240.090,76 | 129.048.153,69 | -46,3 |
| b) sonstige Verbindlichkeiten | 6.145.889,90 | 6.359.853.477,02 | 3,5 |
| | 4.072.690,85 | 4.105.177.678,42 | 0,8 |
| bb)mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 2.073.199,05 | 2.254.675.798,60 | 8,8 |
3. | Verbriefte Verbindlichkeiten | 880.033,16 | 1.173.201.374,78 | 33,3 |
| a) begebene Schuldverschreibungen | 880.033,16 | 1.173.201.374,78 | 33,3 |
4. | Sonstige Verbindlichkeiten | 28.261,65 | 18.631.390,75 | -34,1 |
5. | Rechnungsabgrenzungsposten | 2.394,12 | 2.343.660,18 | -2,1 |
6. | Rückstellungen | 124.441,73 | 129.305.582,41 | 3,9 |
| a) Rückstellungen für Abfertigungen | 19.517,76 | 18.676.960,98 | -4,3 |
| b) Rückstellungen für Pensionen | 30.823,13 | 27.915.607,00 | -9,4 |
| | 4.375,07 | 5.501.622,54 | 25,7 |
| | 69.725,77 | 77.211.391,89 | 10,7 |
7. | Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 270.381,13 | 294.736.111,12 | 9,0 |
8. | Zusätzl. Kernkapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 66.066,23 | 66.134.265,58 | 0,1 |
9. | Gezeichnetes Kapital | 91.611,52 | 91.611.520,00 | - |
| abzüglich Nennbetrag eigener Aktien | -192,48 | -184.552,00 | 4,1 |
10. | Gebundene Kapitalrücklagen | 275.751,60 | 275.772.695,07 | 0,0 |
11. | Gewinnrücklagen | 488.176,74 | 535.263.463,98 | 9,6 |
| | 503,41 | 503.410,04 | - |
| | 487.673,33 | 534.760.053,94 | 9,7 |
12. | Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG | 94.500,00 | 99.500.000,00 | 5,3 |
13. | Bilanzgewinn | 18.519,94 | 22.918.655,65 | 23,8 |
| | 10.158.153,33 | 10.143.442.374,12 | -0,1 |
| | | | |
Posten unter der Bilanz
| in EUR (Vorjahr in Tsd. EUR) | 31.12.2024 | 31.12.2025 | ± in % |
1. | Eventualverbindlichkeiten | | | |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten | 609.893,53 | 583.444.792,22 | -4,3 |
2. | Kreditrisiken | 1.787.529,45 | 1.828.165.008,13 | 2,3 |
3. | Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften | 139.533,97 | 121.710.081,59 | -12,8 |
4. | Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 1.174.674,15 | 1.248.306.351,65 | 6,3 |
| darunter: Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel 1 Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 224.184,48 | 246.168.561,77 | 9,8 |
5. | Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 6.281.416,43 | 6.746.550.194,89 | 7,4 |
| darunter: Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 Abs. 1 | | | |
| lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 14,1% | 13,9% | -1,4 |
| lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 15,1% | 14,9% | -1,9 |
| lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 18,7% | 18,5% | -1,1 |
6. | Auslandspassiva | 1.905.359,32 | 1.939.738.413,85 | 1,8 |
| | | | |
BKS Bank Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr 2025
Gewinn- und Verlustrechnung
| in EUR (Vorjahr in Tsd. EUR) | 31.12.2024 | 31.12.2025 | ± in % |
1. | Zinsen und ähnliche Erträge | 397.789,34 | 326.410.164,22 | -17,9 |
| darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren | 15.197,72 | 19.519.714,87 | 28,4 |
2. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 172.979,73 | 126.940.445,62 | -26,6 |
I. | Nettozinsertrag | 224.809,61 | 199.469.718,60 | -11,3 |
3. | Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen | 18.304,43 | 25.695.908,30 | 40,4 |
| a)Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren | 1.219,59 | 944.869,39 | -22,5 |
| b) Erträge aus Beteiligungen | 14.011,81 | 17.144.929,03 | 22,4 |
| c)Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen | 3.073,03 | 7.606.109,88 | >100 |
4. | Provisionserträge | 78.412,96 | 83.780.361,21 | 6,8 |
5. | Provisionsaufwendungen | 7.011,68 | 8.060.613,16 | 15,0 |
6. | Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften | 886,30 | 670.683,30 | -24,3 |
7. | Sonstige betriebliche Erträge | 5.282,13 | 4.229.581,88 | -19,9 |
II. | Betriebserträge | 320.683,76 | 305.785.640,13 | -4,6 |
8. | Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | 152.000,13 | 152.728.658,85 | 0,5 |
| | 82.064,31 | 83.970.150,63 | 2,3 |
| | 58.284,03 | 61.018.597,55 | 4,7 |
| ab)Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | 14.279,14 | 15.100.996,29 | 5,8 |
| ac) sonstiger Sozialaufwand | 3.204,61 | 4.872.258,74 | 52,0 |
| ad)Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 4.574,75 | 1.738.761,51 | -62,0 |
| ae) Dotierung/Auflösung der Pensionsrückstellung | -1.042,65 | -9.868,80 | 99,1 |
| af)Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | 2.764,43 | 1.249.405,34 | -54,8 |
| b)Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) | 69.935,82 | 68.758.508,22 | -1,7 |
9. | Wertberichtigungen auf die im Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände | 6.961,29 | 7.676.683,39 | 10,3 |
10. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.884,05 | 3.796.136,89 | -22,3 |
III. | Betriebsaufwendungen | 163.845,47 | 164.201.479,13 | 0,2 |
IV. | Betriebsergebnis | 156.838,30 | 141.584.161,00 | -9,7 |
| | | | |
| in EUR (Vorjahr in Tsd. EUR) | 31.12.2024 | 31.12.2025 | ± in % |
11. | Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventual-verbindlichkeiten und für Kreditrisken | -73.552,30 | -76.286.420,61 | -3,7 |
12. | Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventual-verbindlichkeiten und für Kreditrisiken | 21.897,83 | 27.482.313,49 | 25,5 |
13. | Wertberichtigungen auf Wertpapiere die wie Finanz-anlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | -2.471,20 | -923.000,00 | 62,6 |
14. | Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | 634,11 | 2.588.049,57 | > 100 |
V. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 103.346,74 | 94.445.103,45 | -8,6 |
15. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | 19.566,10 | 14.205.923,65 | -27,4 |
| darunter: latente Steuern | 1.262,52 | 1.114.534,78 | -11,7 |
16. | Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 auszuweisen | 4.200,05 | 5.601.543,13 | 33,4 |
VI. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 79.580,59 | 74.637.636,67 | -6,2 |
17. | Rücklagenbewegung | 61.878,65 | 51.955.110,09 | -16,0 |
| darunter: Dotierung der Haftrücklage | 0,00 | 5.000.000,00 | >100 |
VII. | Jahresgewinn | 17.701,94 | 22.682.526,58 | 28,1 |
18. | Gewinnvortrag/Verlustvortrag | 818,00 | 236.129,07 | -71,1 |
VIII. | Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 18.519,94 | 22.918.655,65 | 23,8 |
| | | | |
Anhang
BKS Bank AG
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den geltenden Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) – soweit auf Kreditinstitute anwendbar – sowie nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) und – sofern relevant – nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR) aufgestellt. Die Zahlenangaben erfolgen in Tsd. EUR, sofern im Posten nicht ausdrücklich etwas Abweichendes festgehalten ist. Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Die Angaben nach § 64 Abs. 1 Z 18 BWG finden sich im Konzernabschluss der BKS Bank AG. Die Angabe
zur Nachhaltigkeit und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren finden sich im Lagebericht der BKS Bank AG.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundlagen
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Im Berichtsjahr 2025 gab es keine wesentliche Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Währungsumrechnung
Die auf Fremdwährung lautenden Aktiva und Passiva werden zum jeweiligen Devisenmittelkurs bzw. Valutenkurs, die Termingeschäfte zum Terminkurs des Bilanzstichtages umgerechnet und Gewinne und Verluste erfolgswirksam berücksichtigt.
Wertpapiere
Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere werden, wie Anlagevermögen, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie des Handelsbuches werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Es wird das gleitende Durchschnittspreisverfahren für die Bewertung der Wertpapiere angewandt.
Der über dem Rückzahlungsbetrag liegende Teil der Anschaffungskosten bei im Geschäftsjahr neu erworbenen Wertpapieren des Anlagevermögens wurde zum Bilanzstichtag voll abgeschrieben und in der GuV-Rechnung verrechnet. Unter dem Rückzahlungsbetrag erworbene Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Zum 31.12.2025 gab es keine Pensionsgeschäfte gemäß § 50 BWG (Vorjahr: EUR 0).
Risikovorsorge: Buchforderungen an Kreditinstitute und Kunden
Risikovorsorgen im Lebendgeschäft werden in der BKS Bank für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden gebildet. Das zum Einsatz kommende Wertberichtigungsmodell ist ein Expected-Credit-Loss-Modell in Übereinstimmung mit IFRS 9.
Die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge ist dabei von der Veränderung der Kreditqualität abhängig. Dazu unterscheiden wir auf Basis dieses Verfahrens drei unterschiedliche Stufen, wobei sich in Abhängigkeit von der Zuordnung des Finanzinstrumentes in eine dieser Stufen die Höhe der Risikovorsorgen ergibt.
• Stufe 1: Für Finanzinstrumente der Stufe 1 erfolgt die Bildung einer Risikovorsorge in Höhe des 12-Months
Expected Credit Loss (ECL). Der 12-Months Expected Credit Loss entspricht den erwarteten Kreditverlusten, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet werden.
Jedes Finanzinstrument ist bei Zugang grundsätzlich der Stufe 1 zuzuordnen, wobei diese Zuordnung im Rahmen des Kreditüberwachungsprozesses tourlich zu überprüfen ist.
• Stufe 2: Für Finanzinstrumente der Stufe 2 erfolgt die Bildung eines Lifetime Expected Credit Loss (Lifetime ECL), welcher den erwarteten Verlusten bezogen auf die Restlaufzeit des Finanzinstruments entspricht.
• Stufe 3: Für Finanzinstrumente der Stufe 3 wird für signifikante Forderungen die Risikovorsorge nach der
Discounted-Cash-Flow-Methode bzw. für nicht signifikante Forderungen nach pauschalen Kriterien (Basis
bildet die nicht durch Sicherheiten gedeckte Risikoposition) ermittelt.
Eine Umgliederung von Stufe 1 in Stufe 2 erfolgt, sobald eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist. Die Zuordnung erfolgt auf Basis eines Stageassessments, dem unterschiedliche Faktoren zugrunde liegen. Es werden sowohl quantitative Kriterien (Verschlechterung der Ratingstufen) als auch qualitative Kriterien für die Entscheidung über einen Stufentransfer verwendet. Die BKS Bank nimmt das Wahlrecht hinsichtlich der Low Credit Risk Exemption im Stageassessment in Anspruch. So werden Finanzinstrumente, die ein niedriges Kreditrisiko aufweisen, mit dem 12-Monats-ECL bewertet. Ein niedriges Kreditrisiko ist nach unserer Einschätzung in den Ratingklassen von AA bis 1b gegeben.
Eine Zuordnung zu Stufe 3 erfolgt, wenn sich das Finanzinstrument im Ausfall befindet (Rating in den Ausfallsklassen 5a bis 5c).
Die Ausfallsdefinition für Rechnungslegungszwecke der BKS Bank deckt sich mit jener des Artikels 178 CRR und den Bestimmungen der EBA/GL/2016/07. Demgemäß gelten Forderungen als ausgefallen, wenn sie seit mehr als 90 Tagen in Verzug sind, sofern der überfällige Forderungswert 1% des vereinbarten Rahmens und mindestens 100 Euro beträgt. Ferner werden in der BKS Bank auch Forderungen als ausgefallen eingestuft, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut nicht in voller Höhe nachkommen wird, ohne dass auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten zurückgegriffen werden muss („unlikeliness to pay“, kurz UTP). Dies wird insbesondere angenommen, wenn eines der nachstehenden Kriterien zutrifft:
• Neubildung einer Einzelwertberichtigung aufgrund Bonitätsverschlechterung
• Verringerung der finanziellen Verpflichtung des Schuldners um mehr als 1% aufgrund einer Nachsichtsmaßnahme
• Einleitung von Betreibungsmaßnahmen wegen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit, Betrug oder aus
sonstigen Gründen
• Abdeckung der Forderung nur mit Verlust für die BKS Bank möglich
• Forderungsverkauf mit bedeutendem, bonitätsbedingtem Verlust für die BKS Bank
• Insolvenz des Schuldners
• Kreditengagements, deren gänzliche Rückführung aus sonstigen Gründen unwahrscheinlich ist
Darüber hinaus sind in den internen Richtlinien eine Reihe von „sonstigen Hinweisen auf Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten“ festgelegt, bei deren Zutreffen UTP-Prüfungen durchgeführt werden, welche zur Abstufung von Kunden in eine Ausfallsklasse führen können. Die Definition von „wertgemindert“ deckt sich mit jener gemäß CRR.
Kriterien für die Stagezuordnung
Kriterium | Stage |
Non-performing Loans | 3 |
Nachsicht im Lebendgeschäft | 2 |
mehr als 30 Tage überfällig | 2 |
Fremdwährungskredit | 2 |
Erstmalige Erfassung des Vertrages (Neugeschäft) | 1 |
Rating entspricht Investmentgrade (Ratingklassen AA bis 1b) | 1 |
Kein Risk Rating feststellbar | 2 |
Kein aktuelles Rating | 2 |
Signifikante Verschlechterung der Lifetime-PD von Einmalkrediten und Anleihen | 2 |
Verschlechterung der Bonität aus Investmentgrade um mehr als 3 Ratingstufen | 2 |
Verschlechterung der Bonität aus guten Ratings um mehr als 2 Ratingstufen | 2 |
Verschlechterung der Bonität aus mittleren und schlechteren Ratingstufen um mindestens eine Ratingstufe | 2 |
Ein Rücktransfer in Stage 1 erfolgt, sofern kein Hinweis auf eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos, wie in den Kriterien für die Stagezuordnung beschrieben, mehr vorliegt.
Die ECL-Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung von Forward-Looking Information, wobei für jeden unserer Zielmärkte länderspezifische Forward-Looking Information herangezogen werden.
Wesentliche Parameter des ECL-Modells für Stage 1 und Stage 2
Parameter im ECL-Modell | Erklärung |
Exposure at Default (EAD) | Die Kredithöhe im Zeitpunkt des Kreditausfalls (EAD) ist die Summe der zukünftigen vertraglich vereinbarten Cash Flows. Außerbilanzmäßige Geschäfte wie Haftungen und nicht ausgenützte Kreditlinien von Kunden werden unter Berücksichtigung eines CCFs in einen EAD umgerechnet. |
Probability of Default (PD) | Die Ausfallswahrscheinlichkeit wird je Kunde auf Basis statistischer Schätzverfahren ermittelt und folgt dem Life-Time-Konzept. So fließt bei der Ermittlung der zukünftigen Ausfallswahrscheinlichkeiten auch die Einschätzung über die zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Form einer Point-in-Time-Kalibrierung in die PD mit ein. Es werden spezifische Migrationsmatrizen im ECL-Modell unterlegt. |
Forward-looking Information (FLI) | Die Forward-looking Informationen fließen über den jeweiligen makroökonomischen Ausblick gewichtet nach den Zielmärkten der BKS Bank unter Anwendung eines linearen Regressionsverfahrens in die angepasste bedingte Ausfallswahrscheinlichkeit mit ein. |
Loss given Default (LGD) | Der LGD kennzeichnet die relative Verlusthöhe zum Zeitpunkt des Kreditausfalls. Die Verlustquote bemisst sich am unbesicherten Teil des EADs, welcher im Fall der Uneinbringlichkeit des Forderungswertes abzuschreiben ist. Die LGD wird aus den Kundenportfolien der BKS Bank ermittelt. |
Diskontsatz (D) | Die Diskontierung erfolgt auf Basis des effektiven Zinssatzes. |
| |
Bei der Berechnung des ECL in Stage 1 und 2 werden das EAD, die PD und die LGD auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit hin modifiziert und diskontiert (D). Die Berechnung lässt sich wie folgt darstellen (m = marginal):
Der Verlust aus der offenen Risikoposition wird in der Verlustquote (LGD) ausgedrückt. Informationen zu den Kreditsicherheiten, zum Ausfallsrisiko ohne Berücksichtigung von gehaltenen Sicherheiten und eine Beschreibung der gehaltenen Sicherheiten sowie quantitative Angaben werden im Risikobericht dargelegt.
Der Expected Credit Loss wird auf Basis von drei Szenarien berechnet. Das Ausgangsszenario bildet das Basisszenario. Darüber hinaus werden jeweils ein Auf- und ein Abschwung-Szenario der Berechnung des ECL zugrunde gelegt. Die Zusammenführung der Szenarien erfolgt über Gewichtungsfaktoren. Durch die Gewichtung wird ein risikoadäquater, erwartungstreuer und wahrscheinlichkeitsgewichteter Expected Credit Loss ermittelt, der dem Charakter nach weder einen Best-Case (Gewicht 20%) noch einen Worst-Case (Gewicht 20%) oder einen Most-likely-Case (Gewicht 60%) darstellt. Bei der Berechnung des Expected Credit Loss (ECL) werden nicht nur historische Informationen, sondern auch prognostizierte makroökonomische Einflussfaktoren in der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) sowie der Verlustquote (LGD) berücksichtigt. Die BKS Bank verwendet folgende Faktoren als Indikation zur Zukunftsprognose: Bruttoinlandsprodukt, Inflationsrate, Arbeitslosenquote, Leistungsbilanzsaldo.
Zur Bestimmung der Zahlungen aus finanziellen Vermögenswerten nach dem Ausfallereignis werden Verlustquoten eingesetzt. Die LGDs werden wie die PDs je Segment separat angewendet. Die Segmentierung der Portfolien erfolgt in Privatkunden, Firmen, Banken und Staaten. Zusätzlich zur Segmentierung wird die Verlustquote für Bank und Leasinggeschäfte differenziert.
In Stufe 3 wird für signifikante Forderungen, die eine Obligohöhe von EUR 1,0 Mio. in Österreich bzw. EUR 0,5 Mio. in den Auslandsmärkten je Einzelkunde überschreiten, die Risikovorsorge nach der Discounted-Cash-Flow-Methode für die dazugehörende Gruppe der verbundenen Kunden ermittelt. Die Wertminderung ergibt sich hier als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der künftig erwarteten Zahlungsströme aus der Forderung und den zu verwertenden Sicherheiten. Liegen objektive Hinweise zur Bildung von Wertberichtigungen in Stufe 3 vor und ist das Obligo nicht signifikant (Obligo < EUR 1,0 Mio. in Österreich bzw. < EUR 0,5 Mio. in den Auslandsmärkten), so werden die Kunden einem eigenen Portfolio für Firmenkunden bzw. Privatkunden zugeordnet und nach pauschalen Kriterien wertberichtigt. Der pEWB-Berechnung liegt folgende Formel zugrunde: pEWB = Unterdeckung x pEWB-Faktor. Der pEWB-Faktor entspricht einer Verlustquote im Ausfallsbereich und wird nach Kundensegmenten getrennt angewendet.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen stehen mit den Anschaffungskosten zu Buche, sofern nicht dauerhafte Wertminderungen eingetreten sind, die eine Abwertung erforderlich machten.
Bei der Überprüfung des Bilanzansatzes auf Wertminderung kommen folgende Bewertungsmethoden zur Anwendung: Adjusted Net Asset Value-Methode und Barwertverfahren. Beim Barwertverfahren wird der Buchwert mit dem Barwert aller zukünftigen cashwirksamen Zahlungsströme (z. B. Dividenden), die der Gesellschaft zuzurechnen sind, verglichen.
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen bzw. außerplanmäßigen Abschreibungen. Die Abschreibungssätze bewegen sich bei den unbeweglichen Anlagegütern zwischen 1,5% und 2,5% und bei den beweglichen Anlagegütern zwischen 10% und 25%. Bei immateriellen Anlagegütern bewegt sich der Abschreibungssatz zwischen 10% und 25%. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungswerten bis EUR 1.000,- wurden mit Inbetriebnahme voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zu- und Abgänge dargestellt. Als Abschreibungsmethode kommt die Pro-rata-temporis-Abschreibung zur Anwendung.
Derivative Geschäfte
Derivative Geschäfte werden in der BKS Bank überwiegend zur Absicherung von Marktrisiken eingegangen. Durch das Aktiv-Passiv-Management-Gremium (APM-Gremium) werden je nach Zinslage bzw. Zinserwartung Sicherungsgeschäfte auf Einzelgeschäftsbasis beschlossen. Bei der Sicherung von Grundgeschäften wird die Bildung der Bewertungseinheit am Beginn der Sicherungsbeziehung nach Identifizierung des abzusichernden Risikos im APM-Gremium beschlossen. Im APM-Protokoll werden die zur Bildung der Bewertungseinheit erforderlichen qualitativen Merkmale des Derivates und des Grundgeschäfts sowie der Absicherungsbedarf dokumentiert.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Eigene Emissionen
Agio (passive Rechnungsabgrenzung) und Disagio (aktive Rechnungsabgrenzung) aus der Emission von Anleihen werden laufzeitkonform verteilt aufgelöst. Die Emissionskosten sind im Jahr der Begebung erfolgswirksam. Bei Stufenzinsobligationen wird zur Ermittlung des Zinsaufwandes der annualisierte Durchschnittszinssatz herangezogen. Im Berichtsjahr wurde keine fundierte Bankschuldverschreibung (Vorjahr: EUR 65,0 Mio.) begeben.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen, Jubiläums- sowie für Sterbegelder werden nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) bilanziert. Für den UGB-Abschluss hat die BKS Bank AG die Herleitung des Rechnungszinssatzes auf Basis der AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen vorgenommen.
Konkret wurde der Rechnungszinssatz aus dem Durchschnitt des für den IFRS-Abschluss zum Bilanzstichtag angewendeten Stichtagszinssatz und der sechs vorangegangenen Bilanzstichtage errechnet. 2025 wurde der Berechnung des Wertes für aktive Mitarbeiter der Durchschnittszinssatz von 2,76% (Vorjahr: 2,42%) zu Grunde gelegt. Für Pensionisten wurde der Berechnung ein Durchschnittszinssatz in Höhe von 2,55% zu Grunde gelegt (Vorjahr: 2,22%). Auch hinsichtlich des Gehaltstrends wurde dieselbe Durchschnittsbetrachtung angestellt und eine Steigerungsrate von 3,09% für aktive Mitarbeiter bzw. 2,65% für Pensionisten (Vorjahr: 3,14% bzw. 2,67%) errechnet. Für die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung wurde im Berichtsjahr ein Fluktuationsabschlag in Höhe von 8,8% (Vorjahr: 8,5%) angesetzt. Für die Berücksichtigung der Karrieredynamik wurde unverändert zum Vorjahr ein Faktor von 0,25% herangezogen. Für die Bewertung von betrieblichen Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen sind die „AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ als Rechnungsgrundlage relevant, die neben Sterbewahrscheinlichkeiten auch Invalidisierungs- und Verheiratungswahrscheinlichkeiten enthalten.
Die bestehenden Verpflichtungen aus der Inanspruchnahme des Altersteilzeitblockmodelles werden im Posten sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet.
Zusätzliches Kernkapital
Im Berichtsjahr wurde kein zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 begeben. Der Bilanzstand inklusive abgegrenzter Zinsen zum 31. Dezember 2025 betrug EUR 66,1 Mio. (Vorjahr: EUR 66,1 Mio.).
Steuerliche Verhältnisse
Die BKS Bank AG ist Gruppenträger einer Unternehmensgruppe. Gruppenmitglieder sind die BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H. und die BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H. sowie die BKS Service GmbH und die BKS 2000 GmbH. Eine Steuerumlage wird nur mit der BKS 2000 GmbH verrechnet, mit den anderen Gruppenmitgliedern liegen Ergebnisabführungsverträge vor. Die Steuerumlagevereinbarung mit der BKS 2000 GmbH ist als „stand alone“ (Belastungsmethode) ausgestaltet. Das bedeutet, die Steuerumlage entspricht im Wesentlichen der Körperschaftsteuer.
III. Laufende Verfahren
In Österreich hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) im Geschäftsjahr in mehreren Entscheidungen mit Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten befasst. Die Judikatur griff anfangs Fälle auf, bei denen eine Bearbeitungsgebühr in Form eines prozentuellen Anteils des Gesamtkreditbetrags vereinbart war, und erklärte diese für unzulässig. Es folgten weitere OGH-Entscheidungen, die diese Rechtsprechung zum Teil relativierten, zum Teil weiterentwickelten. Zum Ende des Berichtsjahres überwogen Entscheidungen, die die Kreditbearbeitungsgebühren bei „grober Überschreitung“ der der Bank tatsächlich entstandenen Kosten oder bei Intransparenz der vertraglichen Vereinbarung der Gebühr als unzulässig beurteilten. Eine einheitliche, inhaltlich aussagekräftige Judikaturlinie war nicht erkennbar. Aufgrund der langen Verjährungsfrist können Verbraucher auch weiter zurückliegend bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren im Falle der Unzulässigkeit gerichtlich zurückfordern, allenfalls auch nur in dem die tatsächlichen Kosten der Bank übersteigenden Ausmaß. Die BKS Bank hat für bestehende und mögliche Rückforderungsansprüche eine Rückstellung in Höhe von EUR 1,6 Mio. gebildet.
Im Jahr 2022 wurden Malversationen eines Mitarbeiters in Kroatien aufgedeckt. Dieser hatte insbesondere auch gefälschte Garantien an vermeintlich Begünstigte übermittelt, seitens derer in der Folge Klagen gegen die BKS Bank eingebracht wurden. Die Rechtsprechung dazu entwickelt sich uneinheitlich und nimmt keinen klaren Verlauf zu unseren Gunsten. Die Verfahren dauern deutlich länger als anfänglich erwartet. Dies erhöht auch die potenziellen Verzugszinsen. Zudem wurden Vergleichsverhandlungen geführt und teilweise bereits abgeschlossen. Die BKS Bank sah sich daher veranlasst, die Rückstellung im Berichtsjahr um EUR 3,9 Mio. auf EUR 29,0 Mio. zu erhöhen.
In Slowenien hat sich seit Mitte 2023 die höchstgerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung der nationalen Konsumentenschutzgesetze hinsichtlich Fremdwährungskrediten rückwirkend dahingehend geändert, dass den Banken höhere Informationspflichten vor Vertragsschluss auferlegt werden. Die BKS Bank ist bereits mit mehreren Klagen konfrontiert, deren Gegenstand die Aufhebung des Vertrages ex tunc ist. Die Verfahren befinden sich in erster und teilweise bereits in zweiter Instanz. Eine höchstgerichtliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Im Berichtsjahr hat das zuständige slowenische Höchstgericht eine diesbezügliche Vorlagefrage an den EuGH gestellt, eine Entscheidung steht noch aus. Von etwaigen Rückforderungen sind nicht nur bestehende Kreditverträge, sondern auch bereits rückbezahlte Kreditverträge betroffen. Die BKS Bank hat unterschiedliche Szenarien über mögliche Rückzahlungsbeträge und Inanspruchnahmen unterstellt und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wahrscheinlichkeiten einen erwarteten Zahlungsmittelabfluss ermittelt. Die so ermittelte Rückstellung betrug im Berichtsjahr EUR 8,0 Mio. Die Höhe der Rückstellung stellt die bestmögliche Schätzung des zukünftigen Abflusses von Zahlungsmitteln dar. Es bleiben jedoch Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die endgültigen Zahlungen von den getroffenen Annahmen der Rückstellungsbildung abweichen. Dies betrifft neben der zeitlichen Dauer insbesondere die Inanspruchnahmen und die erwarteten Rückzahlungsbeträge für bestehende bzw. bereits getilgte Kredite.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Bilanzvolumen in fremder Währung
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Aktiva | 82.108 | 56.660 |
Passiva | 129.712 | 168.585 |
| | |
Fristengliederung
Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben (in den Bilanzpositionen 2., 3., 4. und 5.) gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken nach Restlaufzeiten:
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
bis 3 Monate | 1.106.597 | 1.060.495 |
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr | 598.483 | 517.028 |
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre | 2.039.043 | 2.122.488 |
mehr als 5 Jahre | 5.014.568 | 4.587.318 |
| | |
Gliederung der nicht täglich fälligen Verpflichtungen (in den Bilanzpositionen 1., 2., 3., 7. und 8.) gegenüber
Kreditinstituten und Nichtbanken nach Restlaufzeiten:
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
bis 3 Monate | 384.437 | 902.923 |
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr | 1.488.882 | 1.103.490 |
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre | 1.603.988 | 1.662.066 |
mehr als 5 Jahre | 785.326 | 575.984 |
| | |
Wertpapiere
Die wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapiere sind dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmet. In den Wertpapieren des Anlagevermögens sind zum Stichtag 31.12.2025 stille Lasten in Höhe von EUR 31.156 Tsd. (Vorjahr:
EUR 41.349 Tsd.) enthalten. Der Anstieg der Marktwerte ist auf zinsbedingte Veränderungen zurückzuführen. Eine bonitätsbedingte Verschlechterung ist nicht gegeben.
Aufgliederung stiller Lasten im Anlagevermögen
| 31.12.2024 | 31.12.2025 |
| | | | | | |
in Tsd. EUR | Buchwert | Marktwert | Stille Last | Buchwert | Marktwert | Stille Last |
Schuldtitel öffentlicher Stellen | 612.871 | 580.880 | 31.991 | 606.746 | 583.333 | 23.413 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 157.959 | 148.601 | 9.358 | 188.391 | 180.647 | 7.744 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | – | – | – | – | – | – |
Summe | 770.830 | 729.480 | 41.349 | 795.136 | 763.980 | 31.156 |
| | | | | | |
Aufgrund des Rückganges des Zinsniveaus gegenüber dem Vorjahresstichtag kam es zu einer Entspannung bei den stillen Lasten.
Aufgliederung der Wertpapiere und Beteiligungen nach Börsennotierung
| | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
| | | | | |
in Tsd. EUR | Pos. Nr. | börsen-notiert | nicht börsen-notiert | börsen-notiert | nicht börsen-notiert |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 6. | – | 36.363 | – | 33.001 |
Beteiligungen | 7. | 112.842 | 17.794 | 112.842 | 18.026 |
| | | | | |
Die in den Posten 2. und 5. enthaltenen Schuldverschreibungen sind alle zum Börsehandel zugelassen.
Im Berichtsjahr erfolgten Zuschreibungen auf Wertpapiere von in der Vergangenheit vorgenommenen Abschreibungen bis maximal auf den historischen Anschaffungswert:
in Tsd. EUR | Pos. Nr. | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 5. | 243 | 128 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 6. | 280 | 1.095 |
Summe | | 523 | 1.223 |
| | | |
Die zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten abzüglich einer allfälligen außerplanmäßigen Abschreibung bewertet:
in Tsd. EUR | Pos. Nr. | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 5. | 342.074 | 402.048 |
| | | |
Der Unterschied des Bilanzwertes zum Marktwert beträgt EUR -1.102 Tsd. (Vorjahr: EUR -3.675 Tsd.).
Die zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet:
in Tsd. EUR | Pos. Nr. | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 5. | 21.176 | 16.207 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 6. | 0 | 0 |
| | | |
Fällige Schuldverschreibungen
Im nächsten Jahr werden bei den Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie bei den verbrieften Verbindlichkeiten folgende Werte fällig:
in Tsd. EUR | Pos. Nr. | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Schuldverschreibungen, Schuldtitel öffentlicher Stellen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 2. und 5. | 179.421 | 210.762 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 3. | 131.500 | 99.600 |
| | | |
Sonstige Angaben zu Vermögensgegenständen
Vermögensgegenstände nachrangiger Art sind in folgenden Posten der Aktiva enthalten:
in Tsd. EUR | Pos. Nr. | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Forderungen an Kunden | 4. | 700 | 700 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 6. | 3.634 | 3.634 |
| | | |
In den Aktivposten enthaltene Vermögensgegenstände, die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gestellt sind:
in Tsd. EUR Verbindlichkeiten | Vermögenswert | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Mündelgelder gemäß § 230a ABGB | Wertpapiere | 14.903 | 14.903 |
Arrangementkaution für Wertpapierbörsehandel | Wertpapiere | 1.519 | 1.506 |
Kaution für Handel an EUREX | Forderung Kreditinstitut | 9.049 | 7.662 |
Sicherheiten für XETRA | Wertpapiere | 4.917 | 4.917 |
Pfandsperre Euro-Clear | Wertpapiere | 10.000 | 14.432 |
Sicherheiten für OeNB-Refinanzierung | Kredite | 250.284 | – |
Margin Finanztermingeschäfte | Forderung Kreditinstitut | 4.390 | – |
Hypothekarischer Deckungsstock | Kredite | 574.259 | 681.516 |
Hypothekarischer Deckungsstock | Wertpapiere | – | 2.823 |
Solidarfonds OeKB | Forderung Kreditinstitut | 360 | 550 |
Sicherheit Zahlungsverkehr Kroatien | Forderung Kreditinstitut | – | 51 |
An die OeKB zedierte Forderungen | Kredite | 114.621 | 138.413 |
| | | |
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Mündelgeldspareinlagen in Höhe von EUR 8.047 Tsd. (Vorjahr: EUR 8.009 Tsd.) enthalten.
Details wesentlicher Werte in den sonstigen Vermögensgegenständen
in Tsd. EUR | Pos. Nr. 12 | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Steuerforderungen | | 11.543 | 7.663 |
Verrechnung mit verbundenen Unternehmen | | 3.845 | 4.890 |
Positive Marktwerte aus Fremdwährungsderivaten | | 2.532 | 705 |
Realitäten im Umlaufvermögen | | 24.786 | 24.786 |
Sonstige Positionen | | 3.992 | 3.699 |
Summe | | 46.698 | 41.742 |
| | | |
Von den in der Tabelle dargestellten Beträgen sind EUR 4,9 Mio. (Vorjahr: EUR 4,2 Mio.) erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam. Alle Beträge haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Bei den Realitäten im Umlaufvermögen handelt es sich um in Besitz genommene Sicherungsliegenschaften mit unmittelbarer Verkaufsabsicht.
Details wesentlicher Werte in den sonstigen Verbindlichkeiten
in Tsd. EUR | Pos. Nr. 4 | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Negative Marktwerte aus Fremdwährungsderivaten | | 5.953 | 949 |
Verbindlichkeiten Finanzamt | | 3.528 | 4.615 |
KESt-Verbindlichkeiten | | 2.840 | 2.320 |
Steuerverbindlichkeiten Auslandsdirektionen | | 3.753 | 856 |
Sonstige Verbindlichkeiten der Auslandsdirektionen | | 2.774 | 2.573 |
Verbindlichkeiten Altersteilzeit | | 120 | 48 |
Sozialversicherungsbeiträge | | 1.671 | 2.010 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | | 4.605 | 2.125 |
Sonstige Positionen | | 3.019 | 3.136 |
Summe | | 28.262 | 18.631 |
| | | |
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind EUR 17,7 Mio. (Vorjahr: EUR 22,3 Mio.) erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam. Alle Beträge haben im Wesentlichen eine Laufzeit von unter einem Jahr.
Liste ausgewählter Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
| Eigenkapital | Anteil BKS Bank in % | Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag |
| | | | | | |
in Mio. EUR | 2024 | 2025 | direkt | indirekt | 2024 | 2025 |
BKS-Leasing s.r.o., Bratislava | 21,91 | 22,81 | 100,00 | – | 1,07 | 1,40 |
BKS-Leasing Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt | 4,54 | 4,54 | 99,75 | 0,25 | 1,74 | 0,54 |
BKS-leasing d.o.o., Ljubljana | 26,90 | 28,90 | 100,00 | – | 2,11 | 2,30 |
BKS-leasing Croatia d.o.o., Zagreb | 8,38 | 9,72 | 100,00 | – | 1,32 | 1,54 |
BKS Leasing d.o.o., Beograd | 1,15 | 1,01 | 100,00 | – | -0,47 | -0,05 |
Immobilen Errichtungs- u. Vermietungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG, Klagenfurt | 7,99 | 8,63 | 100,00 | – | 0,90 | 1,14 |
IEV Immobilen GmbH, Klagenfurt | 0,07 | 0,09 | 100,00 | – | 0,01 | 0,02 |
BKS Zentrale-Errichtungs- u. Vermietungs-gesellschaft m.b.H., Klagenfurt1 | 5,24 | 5,53 | – | 100,00 | 0,10 | 0,30 |
BKS Immobilien-Service Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt | 3,24 | 3,24 | 100,00 | – | 0,10 | 0,51 |
BKS Service GmbH, Klagenfurt | 0,04 | 0,04 | 100,00 | – | 0,03 | 0,04 |
BKS 2000 - Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Klagenfurt | 24,66 | 25,77 | 100,00 | – | 0,26 | 1,11 |
Oberbank AG, Linz | 2.797,69 | 3.012,83 | 14,16 | – | 254,71 | 292,51 |
BTV Vier Länder Bank AG, Innsbruck | 1.378,62 | 1.424,32 | 12,83 | – | 69,38 | 68,65 |
Alpenländische Garantie-Gesellschaft m.b.H., Linz | 10,95 | 10,95 | 25,00 | – | – | – |
3 Banken IT GmbH, Linz | 3,63 | 3,68 | 30,00 | – | -0,05 | 0,04 |
3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz | 3,25 | 3,42 | – | 30,00 | 0,27 | 0,18 |
E 2000 Liegenschaftsverwertungs GmbH, Klagenfurt | 1,54 | 1,40 | 99,00 | 1,00 | -0,37 | -0,15 |
VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Klagenfurt | 5,61 | 6,93 | 100,00 | – | 0,79 | 1,32 |
3 Banken Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H., Innsbruck | 0,67 | 0,69 | 30,00 | – | 0,13 | 0,14 |
PEKRA Holding GmbH, Klagenfurt | 12,80 | 7,80 | 100,00 | – | 5,39 | 0,01 |
Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. | 14,36 | 14,48 | – | 30,00 | 0,57 | 0,67 |
| | | | | | |
1Der Ausweis des Eigenkapitals erfolgt unter Einbeziehung eines nachrangig gestellten Genussrechtes von 3,63 Mio. EUR.
Das in der Beteiligungsaufstellung angegebene Eigenkapital und das Jahresergebnis wurden jeweils dem
vorläufigen Jahresabschluss 31.12.2025 bzw. dem Jahresabschluss zum 31.12.2024 entnommen.
Wechselseitige Beteiligungen bestehen mit der Oberbank AG und mit der BTV Vier Länder Bank AG.
Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
in Tsd. EUR | Pos. Nr. | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
AKTIVA | | | |
Forderungen an Kreditinstitute | 3. | 3.901 | 2.985 |
Forderungen an Kunden | 4. | 2.265 | 12.515 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 11. | – | – |
PASSIVA | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1. | 319.404 | 262.410 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 2. | 20.675 | 11.357 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 4. | – | – |
| | | |
Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen
in Tsd. EUR | Pos. Nr. | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
AKTIVA | | | |
Forderungen an Kunden | 4. | 754.512 | 803.285 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 6. | 3.634 | 3.634 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 11. | 1.237 | 2.048 |
PASSIVA | | | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 2. | 24.192 | 19.991 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 4. | – | – |
| | | |
Ergebnisabführungsverträge bestehen mit der BKS Immobilien-Service GmbH, der BKS-Leasing GmbH und der BKS Service GmbH. Im Geschäftsjahr 2025 wurden von der BKS Immobilien-Service GmbH EUR 518 Tsd. (Vorjahr: EUR 103 Tsd.), von der BKS-Leasing GmbH EUR 544 Tsd. (Vorjahr: EUR 1.735 Tsd.) und der BKS Service GmbH EUR 44 Tsd. (Vorjahr: EUR 34 Tsd.) Gewinne bzw. Verluste überrechnet. Eine Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG besteht mit der BKS Immobilien-Service GmbH, der BKS-Leasing GmbH, der BKS Service GmbH und der BKS 2000 GmbH. Im Berichtsjahr wurde keine Steuerumlage mit der BKS 2000 GmbH verrechnet (Vorjahr: EUR 0 Tsd.).
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Der Grundwert in der Bilanz von bebauten und unbebauten Grundstücken beträgt EUR 8.941 Tsd. (Vorjahr: EUR 8.941 Tsd.).
Aktive und passive latente Steuern
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Aktive Steuerlatenz | | |
Sachanlagen | 10 | 7 |
Wertpapiere des Anlagevermögens | 1.836 | 1.987 |
Beteiligungen | 2.350 | 3.063 |
Pauschalwertberichtigung § 57/1 BWG | 17.000 | 20.000 |
Langfristige Personalrückstellungen | 21.696 | 18.693 |
Urlaubsrückstellung | 167 | 165 |
Barwertrückstellung Leasing | 934 | 1.227 |
Verbindlichkeiten gekündigte Kundeneinlagen | 1.231 | 1.233 |
Rückstellung für unbewegte Spareinlagen | 2.764 | 3.011 |
Rückstellung für Prozesskosten | – | – |
Expected Credit Loss | 6.336 | – |
Zustiftung in betriebliche Stiftung | – | – |
Bemessungsgrundlage aktive Steuerlatenz | 54.324 | 49.386 |
| 12.495 | 11.359 |
Passive Steuerlatenz | | |
Bewertungsreserve auf Sachanlagen und Grundstücke | 4.164 | 4.118 |
Unterschied Abschreibungsmethoden | 1.032 | 1.135 |
Bemessungsgrundlage passive Steuerlatenz | 5.196 | 5.253 |
| 1.195 | 1.208 |
Aktivseitiger Überhang Inland | 11.300 | 10.151 |
Aktivseitiger Überhang Kroatien 18% | 6.401 | 6.168 |
Aktivseitiger Überhang Slowenien 22% | 1.911 | 1.903 |
Aktivseitiger Überhang Slowakei 24% | 528 | 897 |
Aktivseitiger Überhang gesamt | 20.140 | 19.118 |
| | |
Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Verbindlichkeiten
Das Grundkapital setzt sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2024 | 31.12.2025 |
| | | | |
| Stück | in Tsd. EUR | Stück | in Tsd. EUR |
Stammaktien | 45.805.760 | 91.612 | 45.805.760 | 91.612 |
| | | | |
Der Höchststand an eigenen Aktien betrug im Berichtsjahr 127.276 Stück, das sind 0,278% des Grundkapitals (Vorjahr: 252.875 Stück, das sind 0,55%).
Zusammensetzung des Ergänzungskapitals
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 | Gesamtlaufzeit |
4% Nachrangige Obligation 2015-2025/2 | 20.000 | – | 10 Jahre |
3% Nachrangige Obligation 2017-2027/4 | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre |
3,43% Nachrangige Obligation 2018-2028/3 PP | 13.000 | 13.000 | 10 Jahre |
2,25% Nachrangige Obligation 2018-2026/3 | 17.287 | 17.287 | 8 Jahre |
4,54% Nachrangige Obligation 2019-2034/2/PP | 8.000 | 8.000 | 15 Jahre |
3% Nachrangige Obligation 2019-2029/3 | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre |
3% Nachrangige Obligation 2019-2030/4 | 20.000 | 20.000 | 11 Jahre |
3,85% Nachrangige Obligation 2019-2034/4/PP | 3.400 | 3.400 | 15 Jahre |
3,125% Nachrangige Obligation 2019-2031/5 | 20.000 | 20.000 | 11,5 Jahre |
2,75% Nachrangige Obligation 2020-2032/1 | 8.433 | 8.433 | 12 Jahre |
3% Nachrangige Obligation 2020-2030/2 | 4.289 | 4.289 | 10 Jahre |
3% Nachrangige Obligation 2020-2030/3 | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre |
3,03 % Nachrangiges Schuldscheindarlehen 2021-2032 | 3.000 | 3.000 | 11 Jahre |
3,25% Nachrangige Obligation 2021-2031/4/PP | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre |
2,10% Nachrangige Obligation 2022-2032/1 | 1.229 | 1.229 | 10 Jahre |
3% Nachrangige Obligation 2022-2032/2 | 12.000 | 12.000 | 10 Jahre |
5% Nachrangige Obligation 2022-2032/6 | 20.000 | 20.000 | 10 Jahre |
5% Nachrangige Obligation 2023-2033/3 | 10.000 | 10.000 | 10 Jahre |
4,80% Nachrangige Obligation 2023-2033/8 | 10.000 | 10.000 | 10 Jahre |
4,90% Nachrangige Obligation 2024-2034/2 | 6.301 | 6.301 | 10 Jahre |
4% Nachrangige Obligation 2024-2031/5 | 9.764 | 9.800 | 7 Jahre |
4% Nachrangige Obligation 2025-2033/1 | – | 10.000 | 8 Jahre |
4% Nachrangige Obligation 2025-2033/3 | – | 5.821 | 8 Jahre |
4,25% Nachrangige Obligation 2025-2034/S5T1 | – | 18.967 | 9 Jahre |
4,285% Nachrangige Obligation 2025-2034/8 | | 8.318 | 9 Jahre |
Summe Ergänzungskapital | 266.703 | 289.845 | |
| | | |
Die Aufwendungen für Ergänzungskapital betrugen im Geschäftsjahr EUR 10.309 Tsd. (Vorjahr: EUR 8.989 Tsd.). Das Ergänzungskapital ist aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Gänze nachrangig. Im Geschäftsjahr 2026 werden EUR 17,3 Mio. fällig (Vorjahr: EUR 20,0 Mio.).
Der Bestand an zusätzlichem Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beträgt zum Bilanzstichtag EUR 65,2 Mio. (Vorjahr: EUR 65,2 Mio.). Die Aufwendungen im Geschäftsjahr betragen EUR 4,0 Mio. (Vorjahr: EUR 4,0 Mio.).
Absicherung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten
Die BKS Bank geht keine wesentlichen spekulativen Derivativgeschäfte ein. Derivative Geschäfte werden in der BKS Bank weitestgehend zur Absicherung von Zinsrisiken im Zusammenhang mit Kundenforderungen, festverzinslichen Wertpapieren und anderen verbrieften Verbindlichkeiten eingegangen.
Die Absicherung von Zinsrisiken erfolgt durch Zinsswaps, die den Grundgeschäften gegenlaufen. Der Effekt aus der Absicherung der Zinsrisiken betrug zum 31. Dezember 2025 EUR -7,4 Mio. (Vorjahr: EUR -9,4 Mio.) und wurde durch gegenläufige Derivate abgesichert. Die Laufzeit der Sicherungsinstrumente entspricht grundsätzlich dem jeweiligen Grundgeschäft.
Die Marktwertschwankungen von Bewertungseinheiten werden durch die Dollar-Offset-Methode analysiert. Die Effektivitätsanalyse der Sicherungsbeziehung von Bewertungseinheiten erfolgt über die Bandbreiten 80%–125% und einer Wertänderungsgrenze je Sicherungsbeziehung von 3,0%. Bei Ineffektivität erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung für negative Marktwerte der Derivate, ausgewiesen in den Sonstigen Rückstellungen. Zum 31.12.2025 wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von EUR 0 Tsd. (Vorjahr: EUR 295 Tsd.) resultierend aus der Ineffektivität der zugrundeliegenden Sicherungsbeziehungen gebildet.
Saldierung von Finanzinstrumenten
31.12.2025
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in Tsd. EUR | Finanzielle Vermögenswerte (brutto) | Saldierte Beträge (brutto) | Finanzielle Vermögenswerte (netto) | Effekte von Aufrechnungs-vereinbarungen | Erhaltene Bar-sicherheiten | Netto-betrag |
Aktiva | | | | | | |
Derivate FX-Verträge | 765 | - | 765 | -329 | | 436 |
Summe der Aktiva | 765 | - | 765 | -329 | - | 436 |
| | | | | | |
in Tsd. EUR | Finanzielle Verbindlichkeiten (brutto) | Saldierte Beträge (brutto) | Finanzielle Verbindlichkeiten (netto) | Effekte von Aufrechnungs-vereinbarungen | Begebene Barsicherheiten | Netto-betrag |
Passiva | | | | | | |
Derivate FX-Verträge | 1.426 | - | 1.426 | -329 | | 1.097 |
Summe der Passiva | 1.426 | - | 1.426 | -329 | - | 1.097 |
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31.12.2024
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in Tsd. EUR | Finanzielle Vermögenswerte (brutto) | Saldierte Beträge (brutto) | Finanzielle Vermögenswerte (netto) | Effekte von Aufrechnungs-vereinbarungen | Erhaltene Bar-sicherheiten | Netto-betrag |
Aktiva | | | | | | |
Derivate FX-Verträge | 2.879 | - | 2.879 | -484 | | 2.395 |
Summe der Aktiva | 2.879 | - | 2.879 | -484 | - | 2.395 |
| | | | | | |
in Tsd. EUR | Finanzielle Verbindlichkeiten (brutto) | Saldierte Beträge (brutto) | Finanzielle Verbindlichkeiten (netto) | Effekte von Aufrechnungs-vereinbarungen | Begebene Barsicherheiten | Netto-betrag |
Passiva | | | | | | |
Derivate FX-Verträge | 5.515 | - | 5.515 | -484 | -4.390 | 641 |
Summe der Passiva | 5.515 | - | 5.515 | -484 | -4.390 | 641 |
| | | | | | |
Derivatives Geschäftsvolumen: Bankbuch
| Nominalbetrag nach Restlaufzeiten | |
| | | | |
in Tsd. EUR | <1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre | |
Zinssatzverträge | 400 | 167.251 | 424.986 | |
Zinsswaps | 400 | 167.251 | 424.986 | |
| 200 | 83.625 | 212.493 | |
| 200 | 83.625 | 212.493 | |
Optionen auf zinsbezogene Instrumente | – | – | – | |
| – | – | – | |
| – | – | – | |
Wechselkursverträge | 450.291 | – | – | |
Devisentermingeschäfte | 238.361 | – | – | |
| 119.023 | – | – | |
| 119.339 | – | – | |
Kapitalmarktswaps | – | – | – | |
| – | – | – | |
| – | – | – | |
Geldmarktswaps (Devisenswaps) | 211.930 | – | – | |
| 106.001 | – | – | |
| 105.929 | – | – | |
Wertpapierbezogene Geschäfte | – | – | – | |
Aktienoptionen | – | – | – | |
| – | – | – | |
| – | – | – | |
| | | | |
Derivatives Geschäftsvolumen: Handelsbuch
| Nominalbetrag nach Restlaufzeiten | |
| | | | |
in Tsd. EUR | <1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre | |
Zinssatzverträge | – | 67 | – | |
Zinsswaps | – | – | – | |
| – | – | – | |
| – | – | – | |
Zinssatzoptionen | – | 67 | – | |
| – | 34 | – | |
| – | 34 | – | |
Wechselkursverträge | – | – | – | |
Devisenoptionen (Währungsoptionen) | – | – | – | |
| – | – | – | |
| – | – | – | |
| | | | |
| Nominalbetrag | Marktwert (positiv) | Marktwert (negativ) |
| | | | | | |
| 31.12.2024 | 31.12.2025 | 31.12.2024 | 31.12.2025 | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
| 640.800 | 592.636 | 4.711 | 6.728 | 4.447 | 1.535 |
| 640.800 | 592.636 | 4.711 | 6.728 | 4.447 | 1.535 |
| 320.400 | 296.318 | 4.711 | 6.728 | – | – |
| 320.400 | 296.318 | – | – | 4.447 | 1.535 |
| – | – | – | – | – | – |
| – | – | – | – | – | – |
| – | – | – | – | – | – |
| 614.530 | 450.291 | 2.532 | 705 | 5.953 | 949 |
| 308.812 | 238.361 | 2.258 | 318 | 315 | 634 |
| 155.378 | 119.023 | 2.253 | 314 | 302 | 633 |
| 153.434 | 119.339 | 5 | 4 | 13 | 1 |
| 101.597 | – | – | – | 4.650 | – |
| 48.473 | – | – | – | – | – |
| 53.124 | – | – | – | 4.650 | – |
| 204.121 | 211.930 | 273 | 387 | 988 | 316 |
| 101.703 | 106.001 | 29 | 77 | 165 | 301 |
| 102.418 | 105.929 | 244 | 310 | 823 | 15 |
| – | – | – | – | – | – |
| – | – | – | – | – | – |
| – | – | – | – | – | – |
| – | – | – | – | – | – |
| | | | | | |
| Nominalbetrag | Marktwert (positiv) | Marktwert (negativ) |
| | | | | | |
| 31.12.2024 | 31.12.2025 | 31.12.2024 | 31.12.2025 | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
| 201 | 67 | 1 | 0 | 1 | 0 |
| – | – | – | – | – | – |
| – | – | – | – | – | – |
| – | – | – | – | – | – |
| 201 | 67 | 1 | 0 | 1 | 0 |
| 101 | 34 | 1 | 0 | – | – |
| 101 | 34 | – | – | 1 | 0 |
| – | – | – | – | – | – |
| – | – | – | – | – | – |
| – | – | – | – | – | – |
| – | – | – | – | – | – |
| | | | | | |
Dem Handelsbuch wurden jene Geschäfte (Wertpapiere und Derivate) zugerechnet, welche von der Organisationseinheit Geld-, Devisen- und Wertpapierhandel zur Erzielung von Kursgewinnen bzw. zur Nutzung von Zinsschwankungen eingegangen wurden. Der Marktwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese als Marktwert angesetzt. Bei fehlenden Marktpreisen wurden interne Bewertungsmodelle, insbesondere die Barwertmethode, angewandt.
Pensionsrückstellung
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Rückstellung | 19.436 | 18.748 |
zusätzlich versteuerte Vorsorge | 11.388 | 9.168 |
in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung | 30.823 | 27.916 |
| | |
Abfertigungsrückstellung
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Rückstellung | 13.502 | 13.422 |
zusätzlich versteuerte Vorsorge | 6.016 | 5.255 |
in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung | 19.518 | 18.677 |
| | |
| | |
Details wesentlicher sonstiger Rückstellungen
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Jubiläumsgelder | 6.748 | 6.350 |
Sterbequartale | 4.361 | 4.025 |
Urlaubsrückstellung | 1.298 | 1.235 |
Bilanzremuneration inklusive gesetzlicher Sozialaufwand | 2.770 | 2.412 |
Umsatzsteuer - Zwischenbankbefreiung | 3.293 | 2.981 |
Zinsen für Stufenzinsobligation | 577 | 215 |
Schadensfälle | 400 | 0 |
Verjährte Sparbücher | 2.764 | 3.011 |
Rückstellung ECL Off-Balance-Positionen | 9.318 | 10.421 |
Rückstellung für Rechtsberatung | 2.342 | 2.072 |
CHF-Kreditrisiken | 8.050 | 8.020 |
Rückstellung für Garantierisiken | 25.145 | 30.746 |
Rückstellung Bearbeitungsgebühr Verbraucherkredite | – | 1.647 |
Rückstellung Bankgarantien | – | 1.478 |
Sonstige Rückstellungen | 2.659 | 2.598 |
Summe | 69.726 | 77.211 |
| | |
In Zusammenhang mit der Rechtsfrage zur Zwischenbankenbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 28 zweiter Satz UStG wird eine Rückstellung in Höhe von EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.) ausgewiesen. Die Rückstellung für Bearbeitungsgebühr Privatkunden sowie die Rückstellung CHF-Risiken werden im Punkt Laufende Verfahren näher erläutert.
Angaben zu Posten unter dem Bilanzstrich
Eventualverbindlichkeiten
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Bürgschaften und Garantien abzüglich Rückstellung für Haftungsrisiken | 609.773 | 579.934 |
Akkreditive | 121 | 3.510 |
Eventualverbindlichkeiten | 609.894 | 583.445 |
| | |
Kreditrisiken
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
nicht ausgenützte Kreditrahmen | 1.786.705 | 1.827.380 |
Promessen | 825 | 785 |
Kreditrisiken | 1.787.529 | 1.828.165 |
| | |
Eigenkapital und ergänzende Eigenmittel
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Hartes Kernkapital | 885.322 | 936.965 |
Zusätzliches Kernkapital | 65.168 | 65.173 |
Ergänzende Eigenmittel | 224.184 | 246.169 |
Anrechenbare Eigenmittel | 1.174.674 | 1.248.306 |
| | |
Die Gesamtkapitalrendite erhöhte sich auf 0,74% (Vorjahr: 0,80%). Im Berichtsjahr betrug das genehmigte Kapital gemäß Satzung EUR 0,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.).
Eigenmittelanforderungen
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Kreditrisiko | 5.774.331 | 6.229.085 |
Operationales Risiko | 492.728 | 503.156 |
Fremdwährungsrisiko | 12.786 | 12.843 |
CVA-Risiko | 1.571 | 1.466 |
Eigenmittelanforderungen gesamt | 6.281.416 | 6.746.550 |
| | |
Die konsolidierten Eigenmittel gemäß § 64 (1) Z 17 BWG sind im Konzernanhang dargestellt.
Finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind
Verpflichtungen aus der Nutzung von Sachanlagen
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
im folgenden Geschäftsjahr | 8.538 | 8.900 |
in den folgenden 5 Jahren | 44.398 | 46.684 |
davon gegenüber verbundenen Unternehmen | | |
• im folgenden Geschäftsjahr | 7.879 | 8.241 |
• in den folgenden 5 Jahren | 40.983 | 43.252 |
| | |
V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Der Gesamtbetrag der Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen betrug im Geschäftsjahr
EUR 1.863 Tsd. (Vorjahr: EUR 1.632 Tsd.). Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzern-
abschluss offengelegt.
Eine Aufgliederung der Ertragsanteile nach geographischen Märkten (Ausland) wird nicht vorgenommen, da sich die Märkte und das Geschäftsmodell der BKS Bank AG nicht wesentlich vom Heimatmarkt unterscheiden.
Sonstige betriebliche Erträge
in Tsd. EUR | Pos. Nr. 7 | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Vermittlungsprovision Versicherungen | | 1.421 | 1.656 |
Erträge aus der Vermietung von Realitäten | | 1.273 | 1.368 |
Auflösung Rückstellung für Schadensfälle | | 1.781 | 559 |
Sonstige Positionen | | 807 | 647 |
Summe | | 5.282 | 4.230 |
| | | |
Angaben zu Arbeitnehmern und Organen
in Tsd. EUR | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
durchschnittliche Zahl der Angestellten | | |
•für die BKS Bank tätige Angestellte | 876 | 896 |
•in BKS Bank für nahestehende Unternehmen tätig | 49 | 41 |
•in nahestehenden Unternehmen tätig | 90 | 95 |
Angestellte des BKS Bank Konzerns | 1.015 | 1.036 |
•aus Konzernsicht sind für nahestehende Unternehmen tätig | 7 | 0 |
•durchschnittliche Anzahl der Arbeiter/-innen | 14 | 14 |
Bezüge des Vorstandes | 3.180 | 2.651 |
Ruhegenüsse ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen | 985 | 1.023 |
Erträge/Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Vorstandsmitglieder | -360 | 48 |
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen | 1.420 | -2.067 |
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Arbeitnehmer (auch ehemaliger und ihrer Hinterbliebenen) | 7.338 | 5.886 |
Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates | 351 | 319 |
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates (Rückzahlungen und Verzinsung erfolgen zu marktüblichen Bedingungen) | 3.696 | 3.140 |
| | |
Alle Vorschüsse, Kredite und Einlagen an bzw. von Mitglieder(n) des Vorstandes oder Aufsichtsrates wurden zu marktüblichen Konditionen gewährt. Gemäß Artikel 94 (1) lit. l und m der Richtlinie 2013/36/EU bzw. RZ 260ff der EBA-Leitlinie für solide Vergütungspolitik (EBA/GL/2015/22) und gemäß der Z 11 der Anlage zu § 39 BWG erfolgt die Auszahlung der variablen Vergütung an die Vorstandsmitglieder zu 50% in Cash und zu 50% in
BKS Bank Stammaktien. Die Aktien unterliegen einer dreijährigen Behalte- bzw. Sperrfrist und dürfen von
Vorstandsmitgliedern in dieser Zeit nicht verkauft werden. Im Geschäftsjahr 2025 kam es zu keiner
anteilsbasierten Transaktion.
Der Pensionskassenbeitrag belief sich 2025 auf EUR 1.739 Tsd. (Vorjahr: EUR 1.675 Tsd.), die Pensionszahlungen auf EUR 2.898 Tsd. (Vorjahr: EUR 2.898 Tsd.). Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wurde mit EUR 394 Tsd. dotiert (Vorjahr: Dotation EUR 143 Tsd.). Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Zahlungen in Höhe von EUR 589 Tsd. (Vorjahr: EUR 535 Tsd.) an Mitarbeiter-
vorsorgekassen enthalten.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
in Tsd. EUR | Pos. Nr. 10 | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
Aufwendungen für zur Vermietung bestimmte Realitäten | | 306 | 273 |
Schadensfälle | | 180 | 94 |
Aufwendungen Einlagensicherungsfonds | | – | 64 |
Div. Rückstellungen | | 3.743 | 3.125 |
Abwertung Grundstück | | 400 | – |
Sonstige Positionen | | 255 | 240 |
Summe | | 4.884 | 3.796 |
| | | |
BKS Bank Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2025
in Tsd. EUR | Anschaffungs-/ Herstellungsk. zum 1.1.2025 | Zugänge | Umgliederung | Abgänge | Anschaffungs-/ Herstellungsk. zum 31.12.2025 | Abschreibungen kumuliert zum 1.1.2025 | Umgliede-rung |
Schuldtitel öffentlicher Stellen | 916.723 | 163.344 | – | 133.528 | 946.539 | 3.207 | – |
Forderungen an Kunden | 0 | – | – | – | – | – | – |
Schuldverschreib-ungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von anderen Emittenten | 343.416 | 100.360 | – | 40.209 | 403.567 | 1.341 | – |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | – | – | – | – | – | – | – |
Beteiligungen | 135.571 | – | -1.448 | – | 134.123 | 4.935 | – |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 92.944 | – | – | – | 92.944 | 440 | – |
Summe Finanzanlagen | 1.488.654 | 263.704 | -1.448 | 173.737 | 1.577.173 | 9.923 | – |
Immaterielle VG | 24.789 | 1.636 | 65 | 83 | 26.407 | 16.355 | – |
Sachanlagen | 119.615 | 7.898 | -65 | 916 | 126.532 | 76.537 | – |
Summe | 1.633.058 | 273.238 | -1.448 | 174.736 | 1.730.112 | 102.815 | – |
| | | | | | | |
in Tsd. EUR | Zugang | Zuschrei-bungen | Abgänge | Abschreibungen kumuliert zum 31.12.2025 | Buchwert zum 31.12.2025 | Buchwert zum 31.12.2024 |
Schuldtitel öffentlicher Stellen | 301 | – | 794 | 2.714 | 943.826 | 913.516 |
Forderungen an Kunden | – | – | – | – | – | – |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von anderen Emittenten | 467 | – | 290 | 1.518 | 402.048 | 342.074 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | – | – | – | – | – | – |
Beteiligungen | – | 231 | – | 4.704 | 130.867 | 130.636 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 155 | – | – | 595 | 92.349 | 92.504 |
Summe Finanzanlagen | 923 | 231 | 1.084 | 9.531 | 1.569.090 | 1.478.730 |
Immaterielle VG | 2.936 | – | 83 | 19.208 | 7.199 | 8.434 |
Sachanlagen | 4.740 | – | 821 | 80.456 | 46.075 | 43.078 |
Summe | 8.599 | 231 | 1.988 | 109.195 | 1.622.364 | 1.530.242 |
| | | | | | |
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Das Kriegsgeschehen im Nahen Osten hat aus heutiger Sicht keine direkten Auswirkungen auf die BKS Bank. Jedoch können indirekte Auswirkungen (u. a. eine höhere Inflation durch gestiegene Preise von fossilen Brennstoffen) zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus existieren im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Aufstellung des Jahresabschlusses keine Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung oder berichtsrelevante Ereignisse.
Gewinnverteilungsvorschlag
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, von dem im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025
ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 22.918.655,65 eine Dividende von EUR 0,50 pro dividendenberechtigte Aktie, somit einen Gesamtbetrag von EUR 22.902.880,00, auszuschütten und den verbleibenden Rest von rund EUR 15.775,65 auf neue Rechnung vorzutragen.
Klagenfurt am Wörthersee, 6. März 2026
Der Vorstand
Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender | Mag. Dietmar Böckmann Mitglied des Vorstands |
MMag. Clemens Bousquet, MBA Mitglied des Vorstands | Mag. Renata Maurer Nikolić Mitglied des Vorstands |
Organe der Gesellschaft
Vorstand
Vst.-Vors. Mag. Nikolaus Juhász
Vst.-Dir. Mag. Dietmar Böckmann
Vst.-Dir. MMag. Clemens Bousquet, MBA (ab 1. November 2025)
Vst.-Dir. Claudia Höller, MBA (bis 28. Februar 2026)
Vst.-Dir. Mag. Renata Maurer Nikolić (ab 1. April 2025)
Vst.-Dir. Mag. Alexander Novak (bis 31. März 2025)
Kapitalvertreter im Aufsichtsrat
Mag. Hannes Bogner
Gerhard Burtscher, Stellvertreter der Vorsitzenden
Dipl.-Ing. Christina Fromme-Knoch
Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Dr. Reinhard Iro
Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Kalss, LL.M
Christoph Kulterer
Univ.-Prof. Dipl.-Inf. Dr. Stefanie Lindstaedt
Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik, Vorsitzende
Mag. Klaus Wallner
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Sandro Colazzo
Andrea Haingartner, BSc
Corinna Doraponti
Marion Dovjak
Roland Igumnov
Klagenfurt am Wörthersee, 6. März 2026
Mag. Nikolaus Juhász Vorstandsvorsitzender | Mag. Dietmar Böckmann Mitglied des Vorstands |
MMag. Clemens Bousquet, MBA Mitglied des Vorstands | Mag. Renata Maurer Nikolić Mitglied des Vorstands |
Schlussbemerkungen des Vorstandes
Erklärung des Vorstandes gemäß § 124 Börsegesetz
Der Vorstand der BKS Bank AG erklärt gemäß § 124 BörseG in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter der
BKS Bank AG, dass der vorliegende, im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BKS Bank AG vermittelt. Weiters erklärt er, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der
BKS Bank AG so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und auch die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen er ausgesetzt ist, beschreibt.
Klagenfurt am Wörthersee, 6. März 2026
Der Vorstand
Mag. Nikolaus Juhász
Vorstandsvorsitzender
Mag. Dietmar Böckmann
Mitglied des Vorstands
MMag. Clemens Bousquet, MBA
Mitglied des Vorstands
Mag. Renata Maurer Nikolić
Mitglied des Vorstands
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der BKS Bank AG, Klagenfurt, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden
Sachverhalt und Problemstellung
Im Jahresabschluss werden zum 31. Dezember 2025 Forderungen an Kunden iHv EUR 7.555 Mio ausgewiesen.
Die Bank beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminderungen im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Risikovorsorge.
Die Bank hat zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste Prozesse zur Identifikation von Ausfallsereignissen und von signifikanten Kreditrisikoerhöhungen implementiert. Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell signifikante Kreditforderungen basiert auf erwarteten Rückflüssen in unterschiedlichen Szenarien. Diese Rückflüsse sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden sowie der erwarteten Verwertung von Kreditsicherheiten beeinflusst.
Die Wertberichtigung für ausgefallene, individuell nicht signifikante Forderungen wird in Abhängigkeit vom Ausfallstatus als Prozentsatz der unbesicherten Forderung auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt.
Bei nicht ausgefallenen Forderungen wird der erwartete Kreditverlust der nächsten zwölf Monate (Stufe 1) oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz der Forderung – der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit bilanziert (Stufe 2).
Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes sind Schätzungen und Annahmen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen erforderlich. Diese umfassen neben der Identifikation von Ausfallsereignissen die Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und erwartete Forderungshöhen bei Ausfall. Bei der Ermittlung werden Ratings, gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir insbesondere folgende
Prüfungshandlungen durchgeführt:
• Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Rechnungslegungsvorschriften beurteilt.
• Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risikovorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zeitgerecht zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Ausgestaltung und Implementierung der Schlüsselkontrollen unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben auf ihre Wirksamkeit überprüft.
• Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank in Bezug auf die Höhe der erwarteten Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für das Vorliegen eines Ausfalls bestehen.
• Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stufe 1 und Stufe 2) haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung dieser Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen zu den Parametern Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und Forderungshöhe bei Ausfall sowie des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen.
• Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für ausgefallene individuell nicht bedeutsame Forderungen haben wir Prozess und Methodik der Berechnung, sowie der Überwachung der Angemessenheit der Prozentsätze erhoben und gewürdigt.
• Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen Annahmen und Schätzunsicherheiten im Anhang zutreffend sind.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-prozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir planen die Jahresabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb der Gesellschaft zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Jahresabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Jahresabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. Mai 2024 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr gewählt und am 15. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 19. Mai 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Wolfgang Wurm.
Wien, 6. März 2026
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Wolfgang Wurm
Wirtschaftsprüfer
Impressum
Medieninhaber (Verleger): BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43(0)463 5858-0
UID: ATU25231503
FN: 91810s
Internet: www.bks.at
E-Mail: bks@bks.at, investor.relations@bks.at
Redaktion: BKS Bank AG
Layout: COPE
Grafik: boss grafik, Sigrid Bostjancic
Unterstützt durch:Ukcom Finance
Dieser Jahresabschluss wurde mit firesys erstellt.
Schlussseite Einzelabschluss
9 ESRS 2 GOV-1, 21 a, b, d 22 ESRS 2 GOV-3, 29 b und c 25 https://www.bks.at/investor-relations/berichte-und-veroeffentlichungen 27 ESRS 2 SBM-1, 40 a i und ii und ESRS 2 IRO-1, 53 b i 28 ESRS 2 ESRS 2 SMB-1, 40 a iii 31 European Foundation for Quality Management 38 ESRS 2 SBM-2, 45 a I bis iii 41 ESRS 2 SBM-2, 45 a iv und v, b 43 ESRS 2 SBM-3, 48 c iii 52 ESRS E1, 19 b und AR 7 b 56 © United Nations Environment Programme, 2024 57 ESRS 2 IRO-1, 53 b i und ii 58 ESRS 2 IRO-1, 53 b iii 62 ESRS 2 IRO-1, 53 c iii 64 https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.thematicreviewcercompendiumgoodpratices112022~b474fb8ed0.en.pdf 65https://www.bis.org/bcbs/publ/d532.pdf
66https://www.fma.gv.at/wp-content/plugins/dw-fma/download.php?d=4720&nonce=6c263e460ea1c96c
70 Dashboard Luftschadstoff-Emissionen und Luftqualität in Österreich, https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/luft/luftschadstoffe/dashboard
72 Task Force on Climate-related Financial Disclosures 73 ESRS E1 IRO-1, 20 a (inkl. AR 9) 74 ESRS E1 IRO-1, 20 b i und ii 75 ESRS E1 IRO-1, AR 11 a 76 ESRS E1 IRO-1, AR 11 b 77 ESRS E1 IRO-1, AR 11 c 78 Network for Greening the Financial System 79 ESRS E1 IRO-1, AR 11 d 80 ESRS E1 IRO-1, 20 c, i und ii 81 ESRS E1 IRO-1, AR 12 a 82 ESRS E1 IRO-1, AR 12 b 83 ESRS E1 IRO-1, AR 12 c 84 ESRS E1 IRO-1, AR 12 d 94 ESRS E4 IRO-1, 17 c und d 95 ESRS E4 IRO-1, 17 e i bis iii 105 https://sciencebasedtargets.org/resources/files/Target-language-and-summary_BKS-Bank-AG.pdf 108 https://www.bks.at/mbxs8qn54zwj/3qTWwcdoxxE7zDyomx9WnB/832593d005051e5e1927d2d741dc2af1/BKS_Bank_Klima-und-Engagementstrategie_2025.pdf 109https://www.bks.at/mbxs8qn54zwj/3GQVscFmvFZHhMDtSZyDfe/5cf02b0e1e9c2548642f1318999edd5a/BKS_Bank_EMAS-Umwelterkl%C3%83_rung_2024_final.pdf
112 https://www.umweltzeichen.at/de/zertifizierung/der-weg-zum-umweltzeichen/antragsinfo-uz-46-gruener-strom 120 Artikel 5 der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2020/1818 vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 124 Global GHG Accounting and Reporting Standard for the Financial Industry 125 Vgl. ESRS 2, SBM-3 „Resilienzanalyse“ 128 ESRS E4-2, 22, 23 a und b 129 https://www.umweltzeichen.at/de/zertifizierung/der-weg-zum-umweltzeichen/antragsinfos-zur-richtlinie-uz49-nachhaltige-finanzprodukte 130 Austrian Sustainable Building Council, https://www.ogni.at/ 135 ESRS E4-4, 32 c und d 146 http://www.eap-institut.at/ 148 https://www.bks.at/mbxs8qn54zwj/3F13ag6rJUcDQ2z1M94lhA/ef48cb1078135f08ce3b9f03f30dc8c1/Menschenrechtsposition_v1-0.pdf 152 ESRS S1-1, 24 a und b 154 Begünstigt behinderte Personen haben einen Feststellungsbescheid des Sozialministeriumservice und genießen einen erweiterten Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG). 159 https://bks.integrityline.com/?lang=de 166 ESRS S1-4, 38 a und b 173 ESRS S1-5, 44 a und MDR-T, 81 b 174 ESRS S1-5, 44 b und MDR-T 175 https://eucusa.com/at/warum-eucusa/eucusa-methode/
176 ESRS S1-5, 47 a bis c 187 ESRS S1-8, 63 a und b 199 ESRS S1-16, 97 a und b 204 ESRS S1-17, 104 a und b 210 ESRS S4-2, 20 a und b 212 ESRS S4-5, 41 a, b und c 220 https://bks.integrityline.com/