Manz AG
Konzernlagebericht und
Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
2
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell und Strategie
Die 1987 gegründete Manz AG ist ein weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunter-
nehmen. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst fünf Segmente: Electronics, Energy Storage,
Solar, Contract Manufacturing und Service. Mit langjähriger Expertise in der Automation,
Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik sowie der Nasschemie bietet das
Unternehmen Herstellern und deren Zulieferern in unterschiedlichen Branchen ein breites
Portfolio von Produkten und Lösungen. Dieses umfasst neben kundenindividuellen Produk-
tionslösungen auch Einzelmaschinen und Module, die zu kompletten, individuellen System-
lösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen der
Manz AG bietet das Unternehmen zudem umfassende Dienstleistungen an: Von der Simu-
lation und Fabrikplanung über die Prozess- und Prototypenentwicklung bis hin zu Kunden-
schulungen und After-Sales Service. Die Manz AG ist Entwicklungspartner von Industrieun-
ternehmen und unterstützt als solcher die Marktreife neuer Technologien.
ENERGY STORAGE
• Li-Ion Battery
• Capacitors
ELECTRONICS
Electronic Devices
• Consumer
Electronics
• Cover Glass/
Enclosures
• Cell Contacting
Systems
CONTRACT
MANUFACTURING
Electronic
Components
• Printed
Circuit Boards
• Display & Touch
Struktur der
Geschäfts-
bereiche
SERVICE
SOLAR
• Thin-Film/CIGS
Kern der Unternehmensstrategie ist es, das Technologieportfolio branchen- und regionen-
übergreifend einzusetzen. Dieser segmentübergreifende Technologie- und Know-how- Aus-
tausch soll neben einer hohen Flexibilität in der Realisierung individueller Kundenlösungen
die Möglichkeit bieten, interne Synergien zu erzeugen und diese wirtschaftlich zu nutzen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
3
Die Manz AG pflegt Geschäftsbeziehungen zu Herstellern und deren Zulieferern, insbeson-
dere der Branchen Automobil und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie
sowie Medizintechnik. Als Hightech-Maschinenbauer agiert Manz international und verfügt
über Entwicklungs- und Produktionsstandorte in Deutschland, der Slowakei, Ungarn, Italien,
China und Taiwan sowie weitere Vertriebs- und Serviceniederlassungen in Indien und den
USA. Auch in der globalwirtschaftlich wichtigen Region Asien verfügt die Manz AG über
langjährige Kundenbeziehungen: Mit knapp 450 Mitarbeitern an den Standorten in Taiwan
und China sind rund 30% der Manz-Mitarbeiter in dieser Region tätig und bilden eine star-
ke Präsenz in diesem Wachstumsmarkt.
Ziel der Manz AG ist eine nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei ertragsori-
entiertem Wachstum. Durch einen starken Fokus auf komplett verkettete, individuelle
Systemlösungen und Anlagen sowie durch den Ausbau der weltweiten Kundenbasis will
die Manz AG ihre Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität steigern. Die regionenübergrei-
fende Nutzung des Technologie-Know-hows und dessen Standardisierung über die Seg-
mentgrenzen hinweg reduziert Entwicklungsaufwand und -dauer einerseits und bietet an-
dererseits die Möglichkeit, zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten zu erschließen.
Wachstumschancen ergeben sich auch aus individuellen Entwicklungsprojekten für kun-
denspezifische Pilotlinien mit entsprechendem Skalierungspotenzial. Darüber hinaus sollen
kontinuierliche, gezielte Organisations-, Prozess- und Ablaufverbesserungen in allen Berei-
chen des Konzerns zur weiteren Steigerung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des
Unternehmens beitragen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
4
Konzernstruktur und Beteiligungen
100%
100%
Manz Batterytech
Tübingen GmbH
Manz
Hungary Kft.
Tübingen,
Deutschland
Debrecen,
Ungarn
100%
100%
Manz Slovakia
s.r.o.
Manz
USA Inc.
Nove Mesto
nad Vahom,
Slowakei
North
Kingstown,
USA
Manz AG
Reutlingen,
Deutschland
56%
100%
Suzhou Manz
New Energy
Equipment Co.
Ltd.
Manz
Italy s.r.l.
Sasso Marconi,
Italien
Suzhou, China
100%
Manz
Asia Ltd.
Hongkong,
China
100%
100%
75%
Manz China Suzhou Ltd.
Manz Chungli Ltd.
Manz India Private Ltd.
Suzhou, China
Chungli, Taiwan
New Delhi, Indien
100%
Manz Taiwan Ltd.
Chungli, Taiwan
100%
Manz (B.V.I.) Ltd.
Road Town,
Brit. Virgin Islands
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Standorte
und Mitarbeiter
In den verschiedenen
Konzerngesellschaften sind
Mitarbeiter und Führungskräfte
aus 26 Nationen beschäftigt.
26
Nationen
3
5
1
2
5
4
7
6
8
Weltweit arbeitet rund ein Drittel
der Mitarbeiter im Bereich
Forschung & Entwicklung.
1.382
Mitarbeiter
Standorte
1
2
3
Deutschland
Reutlingen, Tübingen
Production, Sales & Service
4
5
6
Italien
Sasso Marconi
Production, Sales & Service
7
China
Shanghai, Suzhou,
Hongkong
Production, Sales & Service
Ungarn
Debrecen
Production & Service
USA
North Kingstown, Cupertino
Sales & Service
8
Indien
New Delhi
Sales & Service
Slowakei
Taiwan
Nove Mesto nad Vahom
Production, Sales & Service
Chungli
Production, Sales & Service
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
6
Standorte und Mitarbeiter
Mitarbeiterstruktur
437 438
1.382
1.523
325
284
280
274
233
Total 31.12.2020
Total 31.12.2019
217
104
95
92
86
12
10
9
9
Deutschland
China
Taiwan
Slowakei
Ungarn
Italien
USA
Indien
Mitarbeiter zum 31.12.2020
Mitarbeiter zum 31.12.2019
Steuerungssystem und Leistungsindikatoren
Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkt
und Dienstleistungssegmenten organisiert und verfügt über die fünf Segmente Electronics,
Energy Storage, Solar, Contract Manufacturing und Service. Um über die Verteilung der
Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche zu steuern, werden diese vom
Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der ge-
samte Vorstand mittels regelmäßiger Berichte und Management-Meetings informiert. Da-
durch ist ein vorausschauendes Steuern durch den jeweiligen Vorstand zeitnah möglich.
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Die Steuerungsgrößen für die Unternehmensentwicklung der Manz AG sind die Kennzahlen
Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), das Ergebnis vor
Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Eigenkapitalquote.
Langfristig (5 Jahre) hat der Vorstand die folgenden rollierenden Zielwerte definiert:
• Umsatz: Eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10% und 20% wird
avisiert.
• EBIT-Marge: Es wird für die EBIT-Marge ein Zielwert von 10% definiert.
• EBITDA-Marge: Für die EBITDA-Marge wird ein Zielwert von größer 15% definiert.
• Eigenkapitalquote: Der Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme
liegt zwischen 40% und 60%.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
7
• Gearing: Die Manz AG hat ein Gearing als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten
(kurzfristige und langfristige Bankverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel) zum Eigen-
kapital vor Minderheitsanteilen unter 50% als Zielgröße definiert.
Steuerungsgrößen
in %
2020
2019
2018
236,8
8,0
264,4
3,6
296,9
3,2
Umsatz (in Mio. EUR)
EBITDA-Marge
EBIT-Marge
3,0
–2,9
38,8
10,5
–1,1
36,7
5,5
43,4
–5,1
Eigenkapitalquote
Gearing
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken
und zur Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft
Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von
Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungs-
grundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch
die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Dar-
über hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Weitere Informationen über
das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter
„Berichterstattung zu Finanzinstrumenten“.
Forschung und Entwicklung
Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung
auch im Geschäftsjahr 2020 eine wichtige Rolle. Mit ihren über 500 Ingenieuren, Technikern
und Naturwissenschaftlern an den verschiedenen Entwicklungsstandorten konzentriert sich
die Manz AG auf die Entwicklung von Fertigungs-, Montage- und Handhabungstechnologi-
en, integriert in modularisierte Einzelmaschinen, Anlagen und verkettete Systemlösungen.
Durch das interdisziplinäre „R&D Council“ der Manz AG soll eine interne segmentübergrei-
fende Verzahnung der Kompetenzen ermöglicht werden.
Die Manz AG unterhält zahlreiche Kooperationen zu Forschungsinstituten, Universitäten und
Hochschulen. Das Unternehmen ist beispielsweise im Segment Energy Storage im Kompe-
tenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien (KLiB) sowie als Ausschussmitglied der „European
Technology and Innovation Platform“ (ETIP) aktiv. Das Ziel ist jeweils, innerhalb der Europä-
ischen Kommission die Voraussetzungen für den Aufbau einer europäischen Batteriepro-
duktion zu schaffen.
Zusätzlich hat die Manz AG eine Beratungsfunktion im europäischen Projekt LIPLANET
unter dem Dach des „Horizon 2020 Projektes“ der Europäischen Kommission. Dieses Projekt
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
8
hat das Ziel, die europäischen Forschungs- und Pilotlinien zur Herstellung von Lithium-Ionen-
Batteriezellen zu koordinieren und für eine bessere Effizienz der europäischen Batteriefor-
schung zu sorgen.
Weiterhin ist die Manz AG, neben der Saft S.A., der Solvay S.A. und der Siemens AG, zudem
Mitglied der „EU Battery Alliance“, einer ergänzenden Initiative zum EU-Programm „Horizon
2020”.
Seit Anfang 2018 bis Ende März 2020 hatte die Manz AG im Rahmen des Projektes Fab4Lib
die Erforschung und Entwicklung von Prozessen für eine Großserienfertigung von Lithium-
Ionen-Batteriezellen durchgeführt. Weitere Projektpartner waren unter anderem die BMZ
Batterien-Montage-Zentrum GmbH, SGL CARBON GmbH, Umicore AG & Co. KG, Siemens
AG, ThyssenKrupp System Engineering GmbH und die RWTH Aachen. Ziel des Projektes
war, eine konkurrenzfähige Produktionslinie mit einer jährlichen Kapazität von 6 GWh zu
definieren bzw. die Grundlagen dafür zu entwickeln. Diese modulare Linie soll nun dort
gebaut werden, wo die entsprechende Kapazität benötigt wird. Fab4Lib vereint die notwen-
digen Kompetenzen, um eine deutsche Batteriezellproduktion für die Großserie vollständig
zu planen und in der Folge eine Zellfertigung zu realisieren.
Ein weiteres nationales Forschungsprojekt in Zusammenhang mit der Batterieherstellung,
an dem sich Manz mit Forschungsaufgaben beteiligt, ist das Projekt STACK. Hier entwickelt
Manz u.a. die Laminier- und Stapeltechnologie weiter, welche insbesondere für die Herstel-
lung von Festkörperbatterien als eine zentrale Technologie beurteilt wird. Partner sind das
ZSW und die Fa. Freudenberg.
In einem weiteren durch das BMWi geförderten Projekt beschäftigt sich Manz mit der
Entwicklung innovativer Gehäusetechnologien für die Produktion von prismatischen Batte-
riezellen zusammen mit der TU München, Elring-Klinger und der RWTH Aachen.
Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine Quote für Forschungs- und
aktivierte Entwicklungsleistungen von 7,5% aus (Vorjahr: 7,3%). Die Erhöhung der Quote
ist den etwa gleichgebliebenen Entwicklungsaufwendungen bei einer gleichzeitig gesun-
kenen Gesamtleistung geschuldet. Die Aktivierungsquote, d.h. der Anteil der aktivierten
Entwicklungskosten an den gesamten F&E-Aufwendungen liegt bei 32,0% (Vorjahr: 25,7%).
Die Investitionen in F&E belaufen sich auf 18,1 Mio. EUR und sind ähnlich dem Vorjahresni-
veau von 18,9 Mio. EUR.
Im Berichtszeitraum 2020 wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungs-
leistungen in Höhe von 4,7 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR) vorgenommen. Auch perspek-
tivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die technologi-
sche Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und
langfristig zu festigen, strebt die Manz AG eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich
5% an.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
9
Nachhaltigkeitsberichterstattung
und nichtfinanzielle Konzernerklärung
Auf Grundlage der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie und gemäß den
Vorschriften der §§ 315b und 315c in Verbindung mit 289c HGB ist die Manz AG zur Aufstel-
lung eines Nachhaltigkeitsberichts bzw. zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung ver-
pflichtet. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung wird im Rahmen des gesonderten Nachhal-
tigkeitsberichts außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht. Hierbei hat der Vorstand
der Manz AG sich dafür entschieden, als Rahmenwerk den Deutschen Nachhaltigkeitskodex
(DNK) zu nutzen. Der Nachhaltigkeitsbericht inklusive der nichtfinanziellen Konzernerklärung
ist auf unserer Internetseite www.manz.com im Bereich „Investor Relations“ unter der
Rubrik „Veröffentlichungen“ sowie im Bereich „Unternehmen“ unter der Rubrik „Nachhal-
tigkeit“ einzusehen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
10
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliches Umfeld und
branchenbezogene Rahmenbedingungen
Konjunkturelles Marktumfeld
Das globale Wirtschaftsgeschehen 2020 war von der COVID-19-Pandemie geprägt. Nach
dem weltweiten Einbruch der ökonomischen Aktivitäten im März und April kam es laut
Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) mit der zwischenzeitlichen Entspannung der Pande-
mielage und den damit einhergehenden Lockerungen zunächst zu kräftigen Aufholeffekten.
Im Zuge der zweiten Infektionswelle ergriffen weltweit Länder, darunter auch Deutschland,
im November und Dezember zahlreiche Maßnahmen, wodurch die wirtschaftliche Entwick-
lung im vierten Quartal 2020 wieder merklich beeinträchtigt wurde. Allerdings zeigte sich
der Welthandel diesmal robuster als in der ersten Jahreshälfte. Den Rückgang der Welt-
wirtschaft schätzte das IfW im Dezember 2020 für das Gesamtjahr auf –3,8% (2019: Anstieg
um +3,0%). In den USA verringerte sich die Wirtschaftskraft nach Angaben des IfW um
–3,6% gegenüber 2019 (Anstieg um +2,3 %). Die chinesische Volkswirtschaft konnte 2020
laut IfW um 1,8% zulegen, während 2019 das Wirtschaftswachstum noch 6,2% betrug. Die
europäische Wirtschaft verzeichnete hingegen einen starken Rückgang der Wirtschafts-
leistung von –6,7% (Vorjahr: Anstieg um +1,2%). Auch die deutsche Wirtschaft litt unter
den Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie. Laut IfW ging die Wirtschaftskraft
um –5,6 % zurück gegenüber einem Zuwachs von 0,5% im Vorjahr.
Maschinenbaubranche
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) ging im November 2020 von
einem weltweiten Rückgang des Branchenumsatz für 2020 zwischen –7% bis –9% aus.
2019 hatte es noch ein Nullwachstum gegeben. Hauptgrund für den Rückgang war die
COVID-19-Pandemie, die insbesondere während des ersten Lockdowns im April und Mai
für einen starken Einbruch der Maschinenproduktion sorgte. Die Branche in China hingegen
verzeichnete 2020 ein Wachstum von 5% (2019: 4%), da das Land durch die getroffenen
Maßnahmen die COVID-19-Pandemie im Jahresverlauf weitgehend unter Kontrolle brachte.
Deutschland wurde von den Verwerfungen der COVID-19-Pandemie stärker getroffen: Hier
schnitt der Maschinenbau laut Dezember-Prognose des VDMA mit 15% Umsatzrückgang
deutlich schlechter ab als noch im Vorjahr (–2,6%). Von Januar bis November 2020 gingen
im deutschen Maschinenbau zudem gegenüber dem Vorjahr 7% weniger Aufträge ein,
wobei sich laut einer VDMA-Mitteilung aus dem November die Auftragslage gegen Ende
des Jahres wieder leicht verbesserte.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
11
Branchen der Kernsegmente
Im Bereich Photovoltaik-Produktionsmittel des VDMA zeigte sich der Auftragseingang in
Deutschland während der ersten COVID-19-Welle im zweiten Quartal 2020 schwächer als
noch zu Jahresbeginn. Jedoch erholte sich die Auftragslage im dritten Quartal 2020 wieder
deutlich auf das Niveau des ersten Quartals. Auch die Umsatzentwicklung im dritten Quar-
tal deutet auf eine nachhaltige Markterholung im zweiten Halbjahr 2020 hin. Unterstützt
durch Aufholeffekte aus dem zweiten Quartal lag der Umsatz im Zeitraum Juli bis Septem-
ber mehr als 40% über dem Vorquartal. Für das Schlussquartal 2020 erwartete der VDMA
eine weitere Stabilisierung der Gesamtumsätze.
Im Segment Electronics adressiert die Manz AG mit ihren Maschinen mehrere Industrien,
die sich 2020 unterschiedlich entwickelten. Hierzu zählen unter anderem Anlagen für die
Elektronik- und Displayindustrie, aber auch Montagelinien für weitere Industrien, unter
anderem beispielsweise zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen (ZKS) für Elektrofahr-
zeuge.
Die deutschen Hersteller für Anlagen zur Elektronikproduktion erwarteten in der VDMA-
Geschäftsklimaumfrage zum Ende des dritten Quartals 2020 für das Gesamtjahr einen
Umsatzrückgang von 13,1%. Der Großteil des in den ersten neun Monaten 2020 erwirt-
schafteten Umsatzes der Elektronikbranche stammte mit 40,7 % aus Deutschland
(9M 2019: 29%). Der Umsatzanteil Europas betrug 28,8% (9M 2019: 22%) . Die Bedeutung
Asiens nahm mit einem Umsatzanteil von 16,0% hingegen stark ab (9M 2019: 33%).
Hinsichtlich des Marktes für LCD- und AMOLED-Displays erwartet Display Supply Chain
Consultants (DSCC) für das Jahr 2020 eine Stagnation des weltweiten Umsatzes bei vor-
aussichtlich 103 Mrd. US-Dollar. Dabei wird die OLED-Technologie ihren Anteil gegenüber
der mengenmäßig verbreiteteren LCD-Technologie aufgrund der höheren Stabilität ihres
Preisniveaus ausbauen können. Laut Prismark wuchs der Umsatz mit Leiterplatten 2020
gegenüber dem Vorjahr global um 6,4%.
Der Markt für Montage, Montageanlagen und Industrieroboter in Deutschland zeigte sich
2020 insgesamt in einem schwierigen Umfeld. Im ersten Quartal 2020 sank der Umsatz
gegenüber dem vierten Quartal 2019 bereits um 31,9% auf 1,8 Mrd. EUR. Diese Entwicklung
setzte sich auch im zweiten und dritten Quartal fort, mit einem Umsatz von 1,6 Mrd. EUR
bzw. 1,7 Mrd. EUR. Insgesamt lag der Umsatz in dieser Branche in den ersten drei Quarta-
len 2020 bei 5,1 Mrd. EUR. Dahingegen konnte das von Manz bediente Marktsegment für
Montagelinien zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen von der Dynamik auf dem Markt
für Elektrofahrzeuge profitieren. Das Samsung EV Research Center schätzt für 2020 den
Absatz von Elektrofahrzeugen (EV) weltweit auf 2,79 Mio. Fahrzeuge. Damit machen EVs
3,8% der weltweiten Autoverkäufe aus (2019: 2,6%). Besonderen Schwung zeigten die
EV-Verkäufe im dritten Quartal in Europa mit einem Anstieg von 171% auf 380.000 Einhei-
ten. Damit machten EVs 10% des europäischen Verkaufsvolumens aus. Grund hierfür sind
nicht nur staatliche Subventionen, sondern auch zusätzliche Angebote der Autohersteller
im unteren Preissegment. Für das vierte Quartal 2020 erwartet das Samsung EV Research
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
12
Center einen Nachfragerückgang gegenüber dem Vorquartal, da einige EU-Länder aufgrund
einer zweiten COVID-19-Welle wieder Lockdown-Maßnahmen verhängt hatten.
Positiv gestaltete sich auch das Marktumfeld im Segment Energy Storage. Dabei profitier-
ten die Maschinenbauer insbesondere auch von der oben beschriebenen sehr positiven
Entwicklung auf dem Markt für Elektrofahrzeuge. Für den Bereich Batterieproduktionsmit-
tel lag die Erwartung an das Umsatzwachstum 2020 laut VDMA bei 6,1 % (Stand
September 2020). Die größten Absatzmärkte waren 2020 demnach Asien mit einem Um-
satzanteil von 36% sowie Deutschland und Europa etwa 50%. Für die ausgelieferten EV-
Batterien erwartet Samsung EV Research Center weltweit 2020 ein Volumen von
140 GWh, was einem Anstieg von 29% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Für Europa
beträgt die Schätzung der Absatzzahlen 52 GWh, was einem Anstieg von 104% gegenüber
dem Vorjahr entspricht.
Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns
Ertragslage des Konzerns
Ausgehend von einem Konzernumsatz von 264,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2019 hatte der
Vorstand der Manz AG für das Jahr 2020 einen geringen bis moderaten Umsatzanstieg
gegenüber dem Jahr 2019, eine positive EBITDA-Marge im mittleren einstelligen Prozent-
bereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen, positiven einstelligen Prozentbereich prog-
nostiziert. Die Prognose berücksichtigte die zum damaligen Zeitpunkt abschätzbaren
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unterneh-
mens, stand jedoch unter der Annahme, dass die weitere Verbreitung des Virus keine zu
-
sätzliche negative Wirkung auf die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten hat. Aufgrund von
Umsatzverschiebungen im Segment Solar bedingt durch die COVID-19-Pandemie und
kundenseitigen Verzögerungen und Umsatzverschiebungen im Segment Electronics durch
die COVID-19-Pandemie, sowie zeitlich verzögerten Auftragseingängen im Segment Energy
Storage, hat der Vorstand im November 2020 seine Umsatzprognose korrigiert und rechne-
te fortan für das Geschäftsjahr 2020 mit einem leichten Umsatzrückgang im Vergleich zum
Vorjahr bei unverändert positivem Ergebnisbeitrag.
In Folge reduzierte sich der Umsatz um 10,5% auf 236,8 Mio. EUR (Vorjahr: 264,4 Mio. EUR).
Die ursprüngliche Umsatzprognose eines geringen bis moderaten Umsatzanstiegs im Ver-
gleich zum Geschäftsjahr 2019 wurde somit nicht erreicht. Hingegen wurde die Ertragspro-
gnose in einem von gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen geprägten Geschäftsjahr
mit einer EBITDA-Marge von 8,0% und einem um rund 15 Mio. EUR verbesserten EBIT in
Höhe von 7,2 Mio. EUR erfüllt, was einer EBIT-Marge von 3,0% entspricht.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
13
Umsatz nach Regionen 1. Januar bis 31. Dezember 2020
USA
3,3%
3,6%
5,3%
Sonstige Regionen
Taiwan
Deutschland
48,1 %
Übriges Europa
China
13,9%
25,8%
Die Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse betrugen –0,9 Mio. EUR
(Vorjahr: –9,7 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen lagen bei 5,8 Mio. EUR (Vorjahr:
4,9 Mio. EUR) und sind in den Aktivitäten zur Entwicklung bestehender und neuer Techno-
logien in den Segmenten Solar und Energy Storage begründet. Daraus resultiert eine Ge-
samtleistung von 241,7 Mio. EUR (Vorjahr: 259,5 Mio. EUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 7,2 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von
9,7 Mio. EUR und umfassen unter anderem 2,8 Mio. EUR aus Fördermitteln und
1,2 Mio. EUR Kursgewinne.
Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2020 belief sich auf 130,3 Mio. EUR (Vorjahr:
160,8 Mio. EUR), die Materialaufwandsquote verringerte sich bedingt durch eine veränder-
te Projektstruktur sowie durch Effekte aus den laufenden Optimierungsprojekten deutlich
auf 53,9 % (Vorjahr: 62,0 %). Der Personalaufwand lag nahezu unverändert bei
71,9 Mio. EUR (Vorjahr: 71,6 Mio. EUR). Aufgrund des niedrigeren Umsatzniveaus erhöhte
sich die Personalaufwandsquote von 27,6% im Vorjahr auf nunmehr 29,8%.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen hauptsächlich wegen der Abwertung
eines Auftrags mit einem Kunden aus Asien, mit 36,6 Mio. EUR über dem Vorjahreswert
von 36,4 Mio. EUR.
Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung der Talus Manufacturing Ltd. im Segment
Contract Manufacturing erhöhte sich der Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen
auf 9,4 Mio. EUR (Vorjahr: 8,8 Mio. EUR).
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag bei 19,4 Mio. EUR und
konnte im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden (Vorjahr: 9,2 Mio. EUR). Dies
ist wesentlich auf eine verbesserte und effizientere Auftragsabwicklung zurückzuführen.
Die EBITDA-Marge stieg auf 8,0% nach 3,6% im Vorjahr. Die Abschreibungen lagen unter
anderem aufgrund eines geringeren Werteverzehrs der Vertragsanbahnungskosten mit
12,1 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau von 16,8 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen und
Steuern (EBIT) in Höhe von 7,2 Mio. EUR spiegelt die positive Ergebnisentwicklung wider
und liegt 14,8 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von –7,6 Mio. EUR.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
14
Die Finanzerträge beliefen sich 2020 auf 91 TEUR (Vorjahr: 94 TEUR), die Finanzaufwendun-
gen auf 2,3 Mio. EUR und lagen damit etwa auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR).
Das Ergebnis vor Steuern (EBT) lag damit bei 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: –9,9 Mio. EUR). Nach
Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr:
1,3 Mio. EUR) beläuft sich das Konzernergebnis der Manz AG auf 3,4 Mio. EUR (Vorjahr:
–11,2 Mio. EUR) und ist damit erstmals wieder positiv. Hieraus resultiert bei einem gewich-
teten Durchschnitt von 7.440.088 Aktien ein unverwässertes Ergebnis je Aktie von 0,44 EUR
(Vorjahr unverwässert: –1,43 EUR).
Vermögenslage des Konzerns
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 erhöhte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des
Vorjahres von 341,5 Mio. EUR auf 357,9 Mio. EUR.
Auf der Aktivseite lagen die langfristigen Vermögenswerte mit 120,4 Mio. EUR zum
31. Dezember 2020 unter dem Niveau des Bilanzstichtags 2019 (144,8 Mio. EUR). Diese
Entwicklung ergab sich im Wesentlichen durch die Umgliederung der nach at equity bilan-
zierten Anteile an assoziierten Unternehmen im Zuge des geplanten Verkaufs der Anteile
am Joint Venture Talus Manufacturing Ltd. (31. Dezember 2019: 21,4 Mio. EUR) in die kurz-
fristigen Vermögenswerte.
Zum 31. Dezember 2020 lagen die kurzfristigen Vermögenswerte mit 237,5 Mio. EUR über
dem Wert des Bilanzstichtags 2019 von 196,7 Mio. EUR. Vorräte und Forderungen verrin-
gerten sich stichtagsbezogen auf 29,9 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 35,7 Mio. EUR) bzw.
27,2 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 42,8 Mio. EUR). Darüber hinaus wurden Vertragsvermö-
genswerte über 68,9 Mio. EUR ausgewiesen (31. Dezember 2019: 59,9 Mio. EUR). Verant-
wortlich für die Zunahme ist der positive Auftragseingang im Berichtszeitraum. In Folge der
geplanten Veräußerung der Anteile an der Talus Manufacturing Ltd., welche im Januar 2021
vollzogen wurde, sind erstmals zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte in Höhe von
30,0 Mio. EUR ausgewiesen worden. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Stichtag 2020
auf 69,7 Mio. EUR und stiegen aufgrund von erhaltenen Anzahlungen deutlich gegenüber
dem Stichtag des Vorjahres an (31. Dezember 2019: 44,0 Mio. EUR). Zum
31. Dezember 2020 wurden nicht frei verfügbare Finanzmittel in Höhe von 7,1 Mio. EUR
(Vorjahr: 6,8 Mio. EUR) unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Auf der Passivseite lag das Eigenkapital mit 131,4 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres
(31.Dezember 2019: 132,4 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2020
bei einer erhöhten Bilanzsumme 36,7% (31. Dezember 2019: 38,8%).
Die langfristigen Schulden erhöhten sich von 29,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 auf
35,6 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020. Grund für den Anstieg ist die Aufnahme von neuen
Darlehen. Die kurzfristigen Schulden stiegen ebenfalls zum 31. Dezember 2020 auf
191,0 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 179,8 Mio. EUR). Die kurzfristigen Finanzverbindlich-
keiten betrugen 71,3 Mio. EUR zum Stichtag 2020 (31. Dezember 2019: 57,2 Mio. EUR). Der
Anstieg ist jeweils in der Nutzung zusätzlicher Kreditlinien zur Working Capital-Finanzierung
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
15
begründet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich im Zuge
der konsequenten Abarbeitung laufender Projekte zum Ende des Berichtszeitraums 2020
stichtagsbezogen auf 47,0 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 57,4 Mio. EUR). Die Gesellschaft
weist zum 31. Dezember 2020 Vertragsverbindlichkeiten von 43,9 Mio. EUR aus
(31. Dezember 2019: 35,8 Mio. EUR).
Finanzlage des Konzerns
Ausgangspunkt des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ist das Konzernergebnis von
3,4 Mio. EUR. Im Vorjahr hatte die Manz AG aus der Abnahme der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, der Vertragsverbindlichkeiten sowie anderer Passiva einen
Mittelabfluss in Höhe von 19,6 Mio. EUR verzeichnet. Dieser Mittelabfluss belief sich im
Geschäftsjahr 2020 auf 3,7 Mio. EUR. Auch aus der Abnahme der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte sowie anderer Aktiva ver-
zeichnete Manz einen Mittelzufluss in Höhe von 12,0 Mio. EUR, nachdem im Vorjahr noch
10,0 Mio. EUR abgeflossen waren. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit verbesserte
sich somit gegenüber dem Vorjahr deutlich um rund 45 Mio. EUR und beläuft sich für das
Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 20,6 Mio. EUR.
Im Berichtszeitraum 2020 betrug der Cashflow aus Investitionstätigkeit –9,4 Mio. EUR
(Vorjahr: 6,3 Mio. EUR). Der Mittelabfluss resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in
immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2020 betrug 14,7 Mio. EUR und
resultiert vor allem aus der Veränderung der kurz- und langfristigen Finanzschulden aus der
Darlehensaufnahme. Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die
Manz AG somit zum 31. Dezember 2020 über flüssige Mittel in Höhe von 69,7 Mio. EUR
(31. Dezember 2019: 44,0 Mio. EUR). Die nicht ausgenutzten Kreditlinien bei Banken belau-
fen sich zum Bilanzstichtag 2020 auf 16,9 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 18,0 Mio. EUR).
Bei Bankguthaben von 69,7 Mio. EUR betrug die wesentlich verbesserte Nettoverschuldung
7,2 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 13,9 Mio. EUR).
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
16
Segmentberichterstattung
Umsatz nach Geschäftsbereichen 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Service
Solar
9,0%
9,8%
38,3%
Electronics
Contract Manufacturing
Energy Storage
15,6%
27,3 %
Auftragseingang
(in Mio. EUR)
Veränderung
in %
2020
2019
Solar
0,7
85,4
8,1
74,3
84,8
37,5
–91,0
+14,9
+52,8
–7,0
Electronics
Energy Storage
Contract Manufacturing
Service
129,5
34,9
21,2
19,1
+11,0
+21,4
271,7
Konzern gesamt
223,7
Electronics
Im Segment Electronics bietet die Manz AG ihren Kunden Produktions-, Montage- und
Handhabungsanlagen zur Herstellung von Displays für LCD-, OLED- und AMOLED-Flach-
bildschirme, Touch-Sensoren, Leiterplatten und Chip Carrier sowie Smartphones, Tablet-
Computer, Notebooks, Wearables und weiterer Unterhaltungselektronik. Des Weiteren
bieten die automatisierten Montagelösungen „Tier 1- und Tier 2-Unternehmen“ der Auto-
mobilindustrie Transformationslösungen vom klassischen Antriebsstrang zum zukünftigen
E-Antriebsstrang. Dabei möchte das Unternehmen von einer zunehmenden Digitalisierung
und Automatisierung der Produktion und Endmontage profitieren.
Insgesamt verzeichnete die Manz AG 2020 eine durchwachsene Segmententwicklung.
Nachdem die starke Geschäftsentwicklung des Segments im Vorjahr von der Umsetzung
eines Großauftrags im Displaybereich profitiert hatte, ging 2020 die Nachfrage nach Ma-
schinen für elektronische Komponenten, auch bedingt durch die COVID-19-Pandemie,
spürbar zurück. Positiv entwickelte sich jedoch das Geschäft mit Kunden aus dem Bereich
der Montageautomatisierung, insbesondere im Bereich Zellkontaktiersysteme.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
17
Der Umsatz im Geschäftsbereich Electronics lag in 2020 mit 90,7 Mio. EUR unter dem
Vorjahreswert von 115,7 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anteil von 38,3% am Konzernum-
satz (Vorjahr: 43,7%). Der Umsatzrückgang von rund 20% fiel jedoch deutlicher aus als
prognostiziert. Dies liegt im rückläufigen Geschäft in Asien für Produktionsanlagen zur
Herstellung von Displays begründet. Mit –5,4 Mio. EUR verbesserte sich das Segment-EBIT
gegenüber dem Vorjahr (–7,6 Mio. EUR), blieb jedoch deutlich hinter dem Ziel eines ausge-
glichenen EBIT zurück.
Energy Storage
Im Segment Energy Storage bietet die Manz AG Produktions-, Montage- und Handhabungs-
equipment für Lithium-Ionen-Batteriezellen, -module und -packs sowie für Kondensatoren.
Das Produktportfolio deckt Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien und (Super-)
Kondensatoren in den Bereichen elektronische Endgeräte wie Tablet-PCs, Mobiltelefone
und Notebooks, Akku-Elektrowerkzeuge und Gartengeräte, stationäre Energiespeicherung
für Privathaushalte und Photovoltaik-Großanlagen sowie im Fokusmarkt E-Mobilität ab.
Im Geschäftsjahr 2020 hat sich das Segment Energy Storage sehr positiv entwickelt. So
konnte die Manz AG zahlreiche Großaufträge im insgesamt hohen zweistelligen Millionen-
Euro-Bereich vermelden. Zu den Auftraggebern gehören unter anderem die AKASOL AG,
ein deutscher Hersteller von Batteriesystemen für hybrid- und vollelektrische Nutzfahrzeuge
sowie ein international tätiger Batteriehersteller aus dem Bereich Unterhaltungselektronik.
Das Segment Energy Storage zeigte einen Umsatzzuwachs von 59% auf 64,7 Mio. EUR
(Vorjahr: 40,7 Mio. EUR). Dies entspricht einem Umsatzbeitrag zum Konzern von 27,3%
nach 15,4% im Vorjahr. Trotz des starken Umsatzanstiegs konnte der prognostizierte Um-
satzanstieg von zwischen +110% und + 130% aufgrund COVID-19-bedingter Auftragsver-
schiebungen nicht erreicht werden. Das Segment-EBIT konnte mit 6,9 Mio. EUR gegenüber
dem Vorjahr (2019: –11,3 Mio. EUR) deutlich gesteigert und die prognostizierte EBIT-Marge
im niedrigen einstelligen Prozentbereich somit übertroffen werden.
Solar
Im Fokus innerhalb des Segments Solar stand im Geschäftsjahr 2020 weiterhin die Umset-
zung der CIGS-Großaufträge der China Energy Investment Corporation Limited. In der
Turnkey-Anlage CIGSfab konnte Manz zu Beginn des Jahres bereits einen Großteil der
Maschinen installieren, musste die weiteren Arbeiten allerdings wenig später aufgrund der
COVID-19-Pandemie unterbrechen. Trotz der Schwierigkeiten blieb die Manz AG in engem
Austausch mit dem Kunden und konnte im Laufe des dritten Quartals die Installation wei-
terer Maschinen in begrenztem Umfang wieder aufnehmen. Auch der Installationsstart der
Forschungsanlage CIGSlab verzögerte sich weiter durch COVID-19 sowie kundenseitiger
Verzögerungen. Aufgrund der Verzögerungen in beiden Projekten verschiebt sich der voll-
ständige Abschluss der beiden CIGS-Aufträge voraussichtlich auf das Ende des Geschäfts-
jahres 2021.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
18
In der Folge blieb der Umsatz im Segment Solar mit 23,2 Mio. EUR hinter den ursprünglichen
Erwartungen eines Umsatzrückgangs von bis zu 35% im Vergleich zu 2019 zurück. Der
Umsatzanteil des Segments entspricht damit 9,8 % des Konzernumsatzes (Vorjahr:
47,5 Mio. EUR bzw. 18,0%). Das Segment-EBIT betrug infolge der verzögerten Realisierung
der Umsätze –7,8 Mio. EUR nach –2,0 Mio. EUR im Vorjahr.
Contract Manufacturing
Die operativen Tätigkeiten im Segment Contract Manufacturing wurden 2020 im Wesentli-
chen durch die Standorte in der Slowakei, Ungarn, China sowie durch das assoziierte Un-
ternehmen Talus Manufacturing Ltd. am Standort Taiwan ausgeübt. Dort werden unter
anderem Anlagen für die Halbleiterindustrie gebaut. Darüber hinaus ist die Manz AG an
diesen Standorten für Kunden aus unterschiedlichsten Branchen Hightech-Partner für An-
lagenfertigung, Teilefertigung und für Montagearbeiten.
Der Umsatz in diesem Segment belief sich 2020 auf 37,0 Mio. EUR; dies entspricht einem
Anteil am Konzernumsatz von 15,6% (Vorjahr: 41,5 Mio. EUR bzw. 15,7%). Diese Entwicklung
entspricht dem prognostizierten Umsatzrückgang zwischen 20 % und 25 %. Mit
12,3 Mio. EUR (Vorjahr: 11,5 Mio. EUR) konnte das EBIT-Ziel einer Marge im niedrigen zwei-
stelligen Prozentbereich übertroffen werden. Darin enthalten ist das Ergebnis der Talus
Manufacturing Ltd. mit 9,4 Mio. EUR (Vorjahr 8,8 Mio. EUR). Deren anteiliges Ergebnis
wurde bis Anfang November 2020 erfasst. Die Manz AG wurde zu diesem Zeitpunkt von
ihrem amerikanischen Geschäftspartner über die Ausübung einer vertraglichen Call Option
informiert, sodass dieser den von der Manz Taiwan Ltd. gehaltenen Anteil an der Talus
Manufacturing Ltd. übernehmen wird. Auch dank der sehr guten Entwicklung der übrigen
Kundenprojekte erzielte die Manz AG im vierten Quartal 2020 ein positives Segment-EBIT.
So wurde 2020 etwa am slowakischen Standort der Manz AG mit einem deutschen Herstel-
ler aus der Elektronikindustrie ein langfristiger Kooperationsvertrag abgeschlossen. Am
Standort im chinesischen Suzhou wurde die Zusammenarbeit mit einem weiteren führenden
Halbleiterspezialisten erfolgreich gestartet.
Service
Im Segment Service fasst die Manz AG alle Dienstleistungen rund um den After-Sales Ser-
vice, wie etwa Instandhaltung und Wartung oder Umbau und Upgrade von Maschinen und
Baugruppen, zusammen. Das Segment Service trug 2020 mit 21,2 Mio. EUR Umsatz 9,0%
zum Gesamtumsatz des Konzerns bei (Vorjahr: 19,1 Mio. EUR bzw. 7,2%). Mit dem Umsatz-
anstieg gegenüber dem Vorjahr konnte die Manz AG ihre Prognose 2020 erreichen. Das
Segment-EBIT lag 2020 bei 1,3 Mio. EUR und damit unter dem Vorjahresniveau von
1,6 Mio. EUR. Die Margenentwicklung blieb aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs auf
dem Displaymarkt hinter den Erwartungen zurück.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
19
Gesamtaussage zur Unternehmensentwicklung 2020
Die Umsatzentwicklung 2020 blieb insbesondere bedingt durch die Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie und kundenseitiger Verzögerungen, hinter den ursprünglichen Erwar-
tungen zurück. Projekte in den Segmenten Solar und Electronics verzögerten sich im Laufe
des Jahres teils erheblich, und auch die Auftragsvergabe für geplante Projekte im Segment
Energy Storage verschob sich teilweise auf der Zeitachse nach hinten. Die bereits für 2020
geplanten Umsätze können daher zum Teil erst in 2021 realisiert werden. Trotz des Umsatz-
rückgangs zeigte die Manz AG 2020 unter anderem aufgrund einer deutlichen Verbesserung
der internen Prozesse erstmals wieder eine profitable Geschäftsentwicklung mit einer
positiven EBIT-Marge.
Durch die positive Ergebnisentwicklung in einem schwierigen und durch die COVID-19-Kri-
se geprägten Marktumfeld sieht sich die Manz AG in ihrem langfristigen Optimierungspro-
zess und der vorausschauenden strategischen Entwicklung der letzten Jahre bestätigt.
Bei einem Auftragsbestand zum 31. Dezember 2020 von 202,3 Mio. EUR (Vorjahr
168,5 Mio. EUR) und einem Auftragseingang von 271,7 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020
(Vorjahr 223,7 Mio. EUR) unterstreichen insbesondere die Entwicklungen auf dem Markt für
Elektromobilität die Potenziale für die Manz AG. Weitere Erläuterungen zur Zielerreichung
sind dem entsprechenden Kapitel im Prognosebericht zu entnehmen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
20
Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung nach
§ 289F UND § 315D HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB wurde für die Manz
AG und die Manz-Gruppe gemeinsam erstellt und unter dem Titel „Erklärung zur Unterneh-
mensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2020“
auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich „Investor Relations“ unter
der Rubrik „Corporate Governance – Erklärung zur Unternehmensführung“ öffentlich zu-
gänglich gemacht..
Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie
Erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG
zu den Angaben nach § 289a Absatz 1,
§ 315a Absatz 1 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 7.744.088,00 EUR und ist in 7.744.088 auf den
Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und
Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche
Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen wären von
der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre
ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den
§§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Über-
tragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechts-
anteile gemäß §§ 33, 34 WpHG sowie über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß
Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder
indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10% der Stimmrechte
überschreiten:
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
21
Anzahl der Stimmrechte
Anteil der Stimmrechte
2.175.199
953.942
28,09%
12,32%
15,77%
Dieter Manz, Schlaitdorf
davon direkt (§ 33 WpHG)
davon zugerechnet (§ 34 WpHG)
1.221.257
1.523.480
19,67%
Volksrepublik China, handelnd
durch die State-owned Asset
Supervision Commission (SASAC)
der Volksregierung von Shanghai,
Shanghai, Volksrepublik China
Vollständige Kette der
Tochterunternehmen:
Shanghai Electric (Group)
Corporation
Shanghai Electric Group
Company Limited
Shanghai Electric Hongkong
Co. Limited
Shanghai Electric Germany
Holding GmbH (Aktionär)
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft
nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre
Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien
zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des
Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und
Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG
geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre
bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens
fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer
oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach
den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein
Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
22
3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des
Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf
grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptver-
sammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine
Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit
bestimmen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptver-
sammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes
bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Akti-
engesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung
vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die
einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung
über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien aus-
geben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten
Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptver-
sammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital
der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einma-
lig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt
bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder
Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen
Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflich
-
tung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugs-
recht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Be-
zugsrecht der Aktionäre auszuschließen
• bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Akti-
en den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der
Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien
erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4
AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur in-
soweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
23
anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt
nicht mehr als 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung
entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige
Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermäch-
tigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwen-
dung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder
veräußert werden;
• bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unterneh-
mensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegen-
ständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen;
• soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genuss-
rechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente),
die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der
Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu
gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach
Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;
• um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten
der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wand-
lungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschrei-
bungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options-
oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kom
-
bination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag
von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte
bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende
Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis
zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen
zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuld-
verschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit
der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden
Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG
ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die
Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
24
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von
dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszu-
schließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuld-
verschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Be-
zugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder
Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder
Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand
nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuld-
verschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden
ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung
zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/
oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/
oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar
weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt
der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze
werden angerechnet:
• neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur
nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen
mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden,
sowie
• solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und
gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG
während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG be-
zugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungs-
recht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder
Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht
der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese
Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind,
d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Li-
quidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des
Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem
müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Ge-
winnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen
entsprechen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
25
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00
EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stück-
aktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung
Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldver-
schreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im
Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tages
-
ordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von
ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung
verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich
gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur
Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßga-
be des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden
Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres,
in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung
von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zu-
stimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des
Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024
einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu
95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an
die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie
an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbunde-
ner Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermäch-
tigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000
Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglie-
der des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der
in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.
Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom
2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugs-
rechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Absatz 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00
EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt
erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der
Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversamm-
lung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Er-
mächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabe-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
26
betrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte
ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien
noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen
hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung
gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat
sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durch
führung festzusetzen.
-
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des
Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020
einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu
59.000 Bezugsrechte („Performance Shares“) auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Ge-
sellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Ge-
sellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungs-
kräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen,
jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30.
Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte
(„Performance Shares“) auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der
in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Absatz 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00
EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt
erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rech-
te der Inhaber von Bezugsrechten („Performance Shares“), die aufgrund der Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt
zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festge-
legten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder
eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer
Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der
Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermäch-
tigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
festzusetzen.
Ferner hat die Hauptversammlung am 30. Juni 2020 den Vorstand und – bei Ausgabe der
Aktien an Mitglieder des Vorstandes – den Aufsichtsrat ermächtigt, erworbene eigene
Aktien der Manz AG zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des von der ordent-
lichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen
Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptver-
sammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Perfor-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
27
mance Share Plan 2019 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte ausgegeben
wurden oder werden, zu verwenden. Diese Wiederausgabeermächtigung legt den Kreis der
Personen, an die die Manz-Aktien übertragen werden können, abschließend fest.
Der Manz Performance Share Plan 2015 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräf-
te der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vorstands
an die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 erläutert. Ebenso wurde der im
Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 beschlossene Manz Performance Share
Plan 2019 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer
Konzerngesellschaften in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung
vom 2. Juli 2019 erläutert.
Die Möglichkeit, eigene Aktien der Manz AG in Erfüllung der Bezugsrechte an die Bezugs-
berechtigten zu gewähren, ist ein geeignetes Mittel, einer bei Erfüllung der Bezugsrechte
mit auf Grund des bedingten Kapitals neu geschaffenen Aktien eintretenden Verwässerung
des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktien entgegenzuwirken. Soweit die Gesell-
schaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss das bedingte Kapital II nach § 3 Absatz
5 der Satzung bzw. das bedingte Kapital III nach § 3 Absatz 6 der Satzung nicht in Anspruch
genommen werden. Ob und in welchem Umfang von der Ermächtigung zur Ausgabe eige-
ner Aktien bei der Erfüllung der Bezugsrechte Gebrauch gemacht wird oder stattdessen
neue Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben werden, entscheidet der Vorstand und
– im Fall der Ausübung des Bezugsrechts durch ein Mitglied des Vorstands – der Aufsichts-
rat, die sich dabei vom Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre leiten lassen.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt,
bis zum 1. Juli 2024 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese
entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Betrag niedriger ist – des zum
Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft
zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu-
sammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben
hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem
Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71
Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten
öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung
der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen
eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle
Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung
und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Aus-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
28
stattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwen-
dungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals,
der insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar
weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Betrag
niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgren-
ze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals,
der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter
Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG aus-
gegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert
sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt,
die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw.
Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen
während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinnge-
mäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung er-
worbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Un-
ternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermö-
gensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
Der Vorstand und – sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht
– der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung
erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen
des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesord-
nung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der
Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz
Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung er-
worbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund
der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von
Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options-
oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombina-
tionen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw.
auferlegt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung er-
worbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmit-
glieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der
§§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
29
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontroll-
wechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit dem ZSW
Zwischen der Manz AG und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung
Baden-Württemberg (ZSW), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einem Forschungsinstitut
des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus dem
Jahr 2017, nach dem das ZSW der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Know-how
hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen
erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann vom ZSW aus wichtigem Grund ge-
kündigt werden, wenn die Beteiligung eines Wettbewerbers des ZSW an der Manz AG
30% der Stimmrechte im Sinne von §§ 33 ff. WpHG erreicht oder überschreitet.
Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit der NICE Solar Energy GmbH
Ferner besteht zwischen der Manz AG und der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz
CIGS Technology GmbH), einer Tochtergesellschaft der NICE PV Research Ltd., an welcher
die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group), die Shanghai
Electric Group Co. Ltd. und die Manz AG beteiligt sind, ein Patent- und Know-how-Lizenz-
vertrag aus dem Jahr 2017, nach dem die NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS
Technology GmbH) der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Know-how hinsicht-
lich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der
Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann von der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz
CIGS Technology GmbH) aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn ein Dritter direkt
oder indirekt mindestens 30,0% der Aktien an der Manz AG erwirbt, wobei ein die Schwel-
le von 30,0% überschreitender direkter oder indirekter Erwerb von Aktien durch die Shang-
hai Electric Group Co. Ltd., die China Energy Investment Corporation Limited (vormals
Shenhua Group) oder ein solcher Erwerb durch Dieter Manz das Kündigungsrecht nicht
auslösen. Die NICE Solar Energy GmbH hat am Amtsgericht Heilbronn das Schutzschirm-
verfahren gemäß § 270b Insolvenzordnung in 2021 beantragt. Damit befindet sich die Ge-
sellschaft nun im Restrukturierungsprozess, der Geschäftsbetrieb läuft jedoch unverändert
weiter. Die gewährten Lizenzen für die Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen der CIS- bzw.
CIGS-Technologie bleiben gültig. Zum aktuellen Zeitpunkt erwartet die Manz AG keine sig-
nifikanten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus dem Schutz-
schirmverfahren der NICE Solar Energy GmbH.
Talus Manufacturing Ltd.
Zwischen der Tochtergesellschaft Manz Taiwan Ltd. und der Lam Research Corporation,
einem führenden US-amerikanischen Hersteller von Anlagen für die Halbleiterindustrie,
bestand ein Vertrag betreffend des Unternehmens Talus Manufacturing Ltd. in Chungli,
Taiwan, an dem die Manz Taiwan Ltd. in Höhe von 80,5% und der Partner in Höhe von 19,5%
beteiligt waren. Der Partner hat die Manz AG darüber informiert, dass er den von der Manz
Taiwan Ltd. gehaltenen Anteile and der Talus Manufacturing Ltd. übernehmen wird. Mit
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
30
dem Ausüben der vertraglich vereinbarten Kaufoption erwirbt der Partner die 80,5%. Die
behördliche Genehmigung für den Verkauf der Anteile wurde Ende Januar 2021 gewährt.
Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinba-
rungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedin-
gung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmean-
gebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontroll-
wechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kün-
digungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt
als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur inner-
halb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden.
Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen
gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm
nach § 34 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25% oder einen höheren Anteil der Stimm-
rechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.
Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das
Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Rest-
laufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der
für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Be-
rechnung der Höhe als EBT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung voran-
gegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich
im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen ist. Die Abfindung ist
auf den Betrag begrenzt der 150% des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap
gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich
die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75% zum
Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhält-
nisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die
bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3% p. a. auf den Tag der
Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.
Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands
oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vor-
sehen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
31
Vergütungsbericht
Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den
Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 dar.
System der Vorstandsvergütung
Das Vergütungssystem hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits-
und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche
Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und
den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhal-
tige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestand-
teilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils
zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern diffe-
renziert.
Feste Vergütungselemente
Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festge-
halt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.
Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Fest-
bezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig
vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.
Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur
Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zu-
gunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungs-
leistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für
die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflicht-
versicherung (sogenannte D&O-Versicherung).
Gegenüber den Vorstandsmitgliedern Martin Drasch, Manfred Hochleitner und Jürgen Knie
hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher
Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.
Variable Vergütungselemente
Allgemeines
Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg ge-
bundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung)
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
32
und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungs-
grundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage
des Manz Performance Share Plan 2019 (langfristige variable Vergütung).
Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten
Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermö-
gensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Inter-
esse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensent-
wicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert
(Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2019 gewährten Bezugsrechte
die jährliche Bartantieme.
Jährliche Bartantieme
Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen
Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg des Geschäftsjahrs beteiligen.
Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBIT-Marge des
jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBIT-Marge errechnet sich aus dem Verhältnis des
Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT – Earnings before Interest and Taxes) zur Gesamt-
leistung nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet
sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmit-
glied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).
Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBIT-Marge von mindestens 0,1%
erreicht worden ist. Bei einer EBIT-Marge von 0,1% erhält das Vorstandsmitglied eine Bar-
tantieme in Höhe von 1% des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die
erreichte EBIT-Marge den Wert von 0,1% übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung
der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin
erhält das Vorstandsmitglied z. B. bei einer EBIT-Marge von 5,0% eine Bartantieme in Höhe
von 50% des Jahresfestgehalts und bei einer EBIT-Marge von 10% eine Bartantieme in
Höhe von 100% des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBIT-Marge von 16,0%
festgelegt, bei der die Bartantieme 160% des Jahresfestgehalts beträgt.
Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen
Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine
EBIT-Marge von 6% festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60
% des Jahresfestgehalts.
Manz Performance Share Plan 2019
Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 in den Jahren 2019 bis 2022
gewährten und künftig zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien sollen die Vorstands-
mitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
33
anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stake-
holder, wirksam verknüpfen.
Der Aufsichtsrat kann die Anzahl der an die einzelnen Vorstandsmitglieder zu gewährenden
Bezugsrechte – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die Angemessenheit der Vergü-
tung – grundsätzlich nach seinem freien Ermessen festlegen. Ein vertraglicher Anspruch
der Vorstandsmitglieder auf die Gewährung von Performance Shares wird nicht eingeräumt.
Für die Bemessung der Ausgabe von Performance Shares hat der Aufsichtsrat jedoch als
Leitlinie festgelegt, dass die jährliche langfristige variable Vergütung in Form von Perfor-
mance Shares (Zuteilungswert) in der Regel 50% der jährlichen Gesamtbarvergütung des
jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen soll. Die Gesamtbarvergütung besteht hierbei aus
dem jährlichen Festgehalt sowie dem mittleren Zielwert der jährlichen Bartantieme in Höhe
von 60% des jährlichen Festgehalts. Die Bewertung der zu gewährenden Performance
Shares erfolgt bei Ausgabe durch den anhand eines angemessenen Referenzzeitraums
ermittelten Kurs der Manz-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu
Beginn des jeweiligen Ausgabezeitraums.
Nähere Angaben über den Manz Performance Share Plan 2019 und die auf deren Grundlage
ausgegebenen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft sind in der „Erklärung zur Unter-
nehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr
2020“ im Abschnitt VI. enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Adresse
www.manz.com im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Corporate Governance“
abrufbar ist.
Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Be-
endigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund
beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den
Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als
die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten werden. Für die Berechnung des Abfin-
dungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebe-
nenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen
Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Regelungen für den Fall eines Change of Control
Der Dienstvertrag des Vorstandsvorsitzenden Martin Drasch sieht für den Fall eines Kont-
rollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein
Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt
grundsätzlich vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen zugeht,
dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm zuzurechnenden Stimmrechte, 25% oder
einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
34
Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das
Vorstandsmitglied eine Abfindung.
Nähere Angaben zu den Change-of-Control-Regelungen in den Dienstverträgen der genann-
ten Vorstandsmitglieder sind in diesem Konzernlagebericht im vorstehenden Abschnitt
„Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1
Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB“ im Unterabschnitt
„Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots
mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind“ enthalten.
Vergütung im Geschäftsjahr 2020
Vergütung des Vorstands
Vergütung des Vorstands nach DRS 17
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 eine Vergü-
tung in Höhe von insgesamt 2.250 TEUR (Vorjahr: 996 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
2020 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach DRS 17:
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2020
Komponenten
mit langfris-
Erfolgsunabhängige
Komponenten
Erfolgsbezogene
Komponenten (kurzfristig)
tiger Anreiz-
wirkung
(in TEUR)
Vorjahreswerte
in Klammern
Ermes-
sens-
tantieme
Bezugsrechte
auf Aktien
(Fair Value)
Fest-
gehalt
Sonstige
Bezüge1
Bartantieme
Gesamt
859
(454)
Martin Drasch
Vorstands-
310
(307)
23
(37)
0
(0)
90
(0)
436
(110)
vorsitzender
21
(24)
20
(0)
72
(0)
349
(88)
703
(352)
Manfred Hochleitner
Vorstand Finanzen
241
(240)
25
(10)
0
(0)
72
(0)
349
(56)
688
(190)
Jürgen Knie
Vorstand
242
(124)
Operations
2.250
(996)
Gesamt
793
(671)
69
(71)
20
(0)
234
(0)
1.134
(254)
1
Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse).
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share
Plan 2019 wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter
Fair Value bewertet.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
35
Vergütung des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Die Vergütung des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2020 auch auf der Grundlage der
vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Darstellung im Rahmen von
Mustertabellen getrennt nach den gewährten Zuwendungen und dem Zufluss ausgewiesen.
Die nachstehende Tabelle weist die für das Berichtsjahr und das Vorjahr an die einzelnen
Mitglieder des Vorstands gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen nach
den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus. Hierbei sind für die
variablen Vergütungen die Zielwerte (Auszahlung bei 100% Zielerreichung) sowie für das
Berichtsjahr die erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen angegeben.
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
Jürgen Knie
Vorstandsvorsitzender
Vorstand Finanzen
Vorstand Operations
Gewährte
2019
2020 2020 2020 2020 2019
2020 2020 2020 2020 2019
2020 2020 2020 2020
Zuwendungen
(in TEUR)
tatsäch- tatsäch- Ziel- (Min.) (Max.) tatsäch- tatsäch- Ziel- (Min.) (Max.) tatsäch- tatsäch- Ziel-
(Min.) (Max.)
licher licher wert
licher licher wert
licher licher
wert
Wert
307
19
Wert
310
11
Wert
240
12
Wert
241
9
Wert
124
4
Wert
242
13
Festvergütung
Nebenleistungen
Summe
313
11
313
11
313
11
245
9
245
9
245
9
245
13
245
13
245
13
326
0
321
90
324
180
324
0
324
480
252
0
250
92
254
144
254
0
254
384
128
0
255
72
258
144
258
0
258
384
Einjährige variable
Vergütung
Mehrjährige variable
Vergütung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Manz Performance
Share Plan 2019 –
Tranche 2020
110
436
240
4802
88
349
192
3842
56
349
192
3842
(Laufzeit bis 2022)
Summe
436
18
847
12
744
12
324 1.284 340
12 12 12
336 1.296 352
691
12
590
12
254 1.022
12 12
266 1.034
184
6
676
12
594
12
258 1.026
12 12
270 1.038
Versorgungsaufwand1
Gesamtvergütung
454
859
756
703
602
190
688
606
1
2
Für Martin Drasch, Manfred Hochleitner und Jürgen Knie beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse.
Der Wert der Performance Shares ist bei Ausübung auf 300% des Zuteilungswertes begrenzt.
Die nachstehende Tabelle weist den Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr und das Vorjahr
der an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach den Empfeh-
lungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
36
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
Jürgen Knie
Vorstandsvorsitzender
Vorstand Finanzen
Vorstand Operations
Zufluss (in TEUR)
Festvergütung
Nebenleistungen
Summe
2020
310
11
2019
307
19
2020
241
9
2019
2020
2019
240
12
242
13
124
4
321
0
326
0
250
20
252
0
255
0
128
0
Einjährige variable
Vergütung
Mehrjährige variable
Vergütung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Sonstiges
Summe
321
12
326
18
270
12
252
12
255
12
128
6
Versorgungsaufwand1
Gesamtvergütung
333
344
282
264
267
134
1
Für Martin Drasch, Manfred Hochleitner und Jürgen Knie beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse.
Die nachfolgende Tabelle enthält den in der Berichtsperiode auf jeden einzelnen Vorstand
entfallenden Anteil am erfassten Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen
(IFRS 2.51a):
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
Jürgen Knie
(in TEUR)
Vorstandsvorsitzender
Vorstand Finanzen
Vorstand Operations
Summe
689
Gesamt-
aufwand
Davon pro
Vorstands-
mitglied
160
86
73
319
Vergütung des Aufsichtsrats
Die in der Satzung geregelte Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 3. Juli 2018 geändert.
Nach der bis zum 3. Juli 2018 geltenden Regelung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben
der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergü-
tung in Höhe von 12.000,00 EUR. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt diese
Vergütung 24.000,00 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
37
18.000,00 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs
dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung.
Die seit dem 4. Juli 2018 anwendbare Regelung sieht vor, dass jedes Mitglied des Aufsichts-
rats für jedes Geschäftsjahr eine nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare feste Vergütung
in Höhe von 16.000,00 EUR erhält. Für die Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats er-
halten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Ver-
gütung, die für jedes Mitglied eines Ausschusses 8.000,00 EUR beträgt. Ausschusstätig-
keiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten die
Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats
und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR. Für mehrere Sitzungen,
die an einem Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gewährt. Der Vorsitzende des
Aufsichtsrats erhält jeweils das Dreifache der vorgenannten Vergütungen. Sein Stellvertre-
ter erhält das Doppelte der im ersten Satz genannten festen Vergütung.
Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats
von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder
des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit
der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abschließen.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglie-
der des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 (Vorjahreswerte in Klammern):
Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020
Festbezüge (in TEUR)
Vorjahreswerte in Klammern
Prof. Dr. Heiko Aurenz,
Vorsitzender
101
(130,5)
Dieter Manz
stellvertretender Vorsitzender
48
(59,5)
20
(23,5)
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla
20
(23,5)
Dr. Zhiming Xu
189
(237)
Gesamt
Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenann-
te D&O-Versicherung.
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse
gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
38
Chancen- und Risikobericht
Risikomanagement und internes Kontrollsystem
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen
und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Das Risikomanage-
mentsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Die Anwendung eines in die Unter-
nehmensführung integrierten Risikomanagements zielt darauf ab, konzernweit mögliche
Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen
zu begegnen. Im Rahmen des unternehmerischen Handelns lassen sich Risiken nicht
grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit wie möglich minimiert bzw. transferiert.
Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regel-
mäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit
vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen
ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Be-
reichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmä-
ßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Seg-
menten erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch
frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine
umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem regelmäßigen Turnus
vorgelegt.
Die Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines im Vergleich zum Vorjahr im
wesentlichen unveränderten Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definier-
ten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassi-
fizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs wider-
spiegeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit
hoch sowie deren möglicher Schaden im Falle eines Eintritts hoch ist. Die Identifikation und
Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe
aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft
werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuni-
ziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete
Maßnahmen ergreifen muss.
Die Risiken werden den nachfolgenden Kategorien zugeordnet:
• Operative Risiken
• Strategische Risiken
• Marktrisiken
• Umweltrisiken
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
39
Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen des Planungsprozes-
ses, basierend auf einer fortlaufenden Technologie- und Marktbeobachtung, weitere Akti-
vitäten sowohl zur Risikoidentifikation und -minderung als auch zur Identifikation von Chan-
cen statt.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikofrüherkennungssystem wurden vom
Abschlussprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Absatz 2 AktG
geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems, in
geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwick-
lungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess
(§ 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB)
Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungsle-
gungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität
des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die
Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und
zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rech-
nungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikoma-
nagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte
Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Ge-
sellschaften integriert. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften
werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS
übergeleitet.
Die Konzernbilanzierungsrichtlinien und das Konzernrechnungswesen, die in regelmäßigen
Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden, haben zum
Ziel, die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunter-
nehmen geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus werden den Konzernge-
sellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidie-
rungsprozess wird das SAP-Tool SEM-BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsis-
tenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vor-
genommen.
Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und
prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Kon-
zernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf.
die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Be-
achtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichte. Wesentliche Elemente der
Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwi-
schen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkei-
ten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
40
einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren
soll auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt werden. Bei speziellen
fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige
miteinbezogen. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrol-
len von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulatio-
nen.
Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Ri-
sikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG
einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen
Richtlinien erfolgt. Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die jährlich hinsicht-
lich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemes-
sen. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den
Mitarbeitern der Manz AG um.
Alle Risiken werden entsprechend der nachstehenden Matrix klassifiziert, welche sowohl
Eintrittswahrscheinlichkeit als auch mögliche Auswirkungen quantifiziert.
Auswirkung
Hoher Schaden
(>5.000 TEUR)
Mittlerer Schaden
(500 TEUR
bis 5.000 TEUR)
Geringer Schaden
(50 TEUR
bis 500 TEUR)
niedrig
(0% bis 20%)
mittel
(20% bis 40%)
hoch
(40% bis 70%)
sehr hoch
(70% bis 99%)
Wahrscheinlichkeit
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
41
Risikobericht
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Bewertung der Risiken, die sich im Geschäftsjahr
2021 (Prognosezeitraum) ergeben und zu Abweichungen in der Umsatz- und/oder Ergeb-
nisentwicklung führen könnten.
Risiken
Auswirkung
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Veränderung
zum Vorjahr
Operative Risiken
Projektrisiken
hoch
mittel
hoch
mittel
gering
gering
hoch
Personalrisiken
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken
Währungsrisiken
mittel
mittel
Risiken durch IT
gering
–
–
Strategische Risiken Risiken aus der strategischen
Fokussierung auf dynamische
hoch
hoch
mittel
mittel
Wachstumsmärkte
Abhängigkeit von Großkunden
und Branchen
Marktrisiken
Risiken im Zusammenhang mit
hoch
mittel
mittel
internationalen Geschäftsaktivitäten
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
gering
Risiken durch raschen technologischen
Wandel und bei der Markteinführung neuer
Produkte
hoch
mittel
Umweltrisiken
Risiken in Zusammenhang mit Pandemien
Risiken durch Umwelt und Natur
mittel
mittel
mittel
gering
Operative Risiken
Projektrisiken
Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich
Risiken aus der möglichen Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfül-
lung von Abnahmekriterien, aus Auftragsstornierungen und damit verbundenen Nichtab-
nahmen von Aufträgen und resultierenden Vertragsrisiken sowie aus dem möglichen Aus-
fall einzelner wichtiger Lieferanten. Durch den Ausbau des Anteils standardisierter
Maschinenkomponenten am Produktportfolio, die gemäß Kundenwunsch modular zu Bau-
gruppen oder ganzen Produktionsmaschinen individualisiert werden können, beabsichtigt
die Manz AG, vorgenannte Projektrisiken insgesamt zu reduzieren. Um die Projekte grund-
sätzlich unter Kontrolle zu haben, werden Kosten, Zeit und Qualität im Rahmen eines Gate-
Prozesses zwischen Geschäftsbereich und Operations aufeinander abgestimmt. Notwen-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
42
dige, zu Beginn eines Auftrags nicht vorhersehbare Konstruktionsänderungen bei nicht
standardisierten Maschinen, könnten zu höheren Kosten als erwartet und damit zu einer
Margenerosion bei Projekten führen. Um zusätzlichen Aufwand und damit verbundene
Mehrkosten für die Fertigstellung der Projekte zu vermeiden, sind die Projekt- und Pro-
duktspezifikationen bereits in den Vertragsangeboten durch die abteilungsübergreifende
Zusammenarbeit klar und präzise zu definieren. Spezifische Projektrisiken bestehen vor
allem hinsichtlich der mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment
Corporation Limited geschlossenen Verträge über die Lieferung einer CIGS-Produktionsli-
nie sowie einer CIGS-Forschungslinie mit einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von
263 Mio. EUR. Das für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderliche Know-how ist in der
Manz-Gruppe derzeit nicht in Gänze verfügbar und muss somit zum Beispiel durch Neuein-
stellungen oder Zukauf aufgebaut werden. Das Projektabwicklungsrisiko wird durch den
Einsatz von in solchen Großprojekten erfahrenen, teilweise auch von temporär engagier-
ten, externen Projektmanagement-Experten, als auch durch einen monatlich stattfinden-
den Lenkungsausschuss, dem auch alle Vorstände angehören, reduziert. Die CIGS-Groß-
projekteruhenaktuellaufgrundkundenseitigbedingterBauarbeitenandenentsprechenden
Produktionshallen. Zum 31. Dezember 2020 bestehen aus diesen Aufträgen Vertragsver-
mögenswerte in Höhe von 21,5 Mio. EUR. Bislang sind die Kunden allen vertraglichen Ver-
pflichtungen, insbesondere den Zahlungsverpflichtungen, nachgekommen. Manz geht von
einer temporären Unterbrechung und einer Fortsetzung der Aufträge im Lauf des Jahres
2021 aus.
Personalrisiken
Für den Unternehmenserfolg eines Hightech-Maschinenbauers sind qualifizierte und mo-
tivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Das Abwandern
von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die
geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Fi-
nanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeig-
nete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl
gewonnen werden können. Manz schafft mit Maßnahmen, wie verschiedenen Arbeits-
zeitmodellen oder der finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unterneh-
mens, ein positives Arbeitsumfeld und kann so Mitarbeiter und Know-how langfristig im
Unternehmen halten. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im
Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern als nicht börsennotierte Unternehmen. Dies er-
laubt es der Manz AG, ihr Angebot an die Mitarbeiter, wie flache Hierarchien, spannende
Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten sowie gut ausgestattete Arbeitsplätze besser zu prä-
sentieren. Es bringt jedoch auch zusätzliche Aufmerksamkeit in wirtschaftlich herausfor-
dernden Zeiten, was die Personalgewinnung temporär erschweren kann. Ein weiterer po-
sitiver Aspekt der Börsennotierung liegt zudem in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die
Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unterneh-
men zu binden.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
43
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken
Die Muttergesellschaft Manz AG finanziert sich aktuell über Bankguthaben und eine gerin-
ge Barkreditlinie. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und
Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem
Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 verfügte die Manz-
Gruppe über flüssige Mittel in Höhe von 69,7 Mio. EUR sowie freie Bar- und Avalkreditlini-
en in Höhe von 16,9 Mio. EUR (Vorjahr: 18,0 Mio. EUR). Im Allgemeinen sind zur Verringe-
rung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften der Manz-Gruppe dort
wo möglich angehalten, Aufträge „Cash positiv“ abzuwickeln. Hierbei sollten über die
Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen.
Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzah-
lungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gege-
benenfalls auf den Konzern. Um die Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu er-
kennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die
zweiwöchentlich aktualisiert wird. Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung
und einem Auftragsbestand zum Stichtag 31. Dezember 2020 von 202,3 Mio. EUR (Vor-
jahr: 168,5 Mio. EUR) welche zu künftigen Zahlungseingängen führen, geht der Vorstand
davon aus, dass die Manz AG ihren künftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen
kann.
Währungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betra-
fen im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich Transaktionen der asiatischen Gesellschaften
aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko, resultie-
rend aus der Auf- bzw. Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar,
des Euro gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar sowie des Euro gegenüber dem Chinesi-
schen Renminbi, wird grundsätzlich – wo nötig und möglich – durch Devisenterminge-
schäfte abgesichert. Darüber hinaus wird das Wechselkursrisiko in der Regel auch durch
die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).
Informationstechnische Risiken
Ein Großteil der Prozesse und Kommunikation in der Manz Gruppe läuft IT-gestützt ab.
Deshalb hat die Sicherheit der Unternehmensdaten sowie das Vermeiden von Unterbre-
chungen von IT-unterstützten Geschäftsprozessen hohe Priorität. Hierfür werden IT-Sys-
teme gegen mögliche unberechtigte Zugriffe Dritter sowie gegen Schadsoftware ge-
schützt und Alternativlösungen im Falle von Stabilitätsproblemen erarbeitet.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
44
Strategische Risiken
Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte
Als Hightech-Maschinenbauer fokussiert sich die Manz AG auf schnell wachsende Zu-
kunftsmärkte mit kurzen Produktlebenszyklen. Mit ihren Produktionslösungen trägt Manz
zur Entwicklung zahlreicher Technologien bei. So werden Bestandteile von Smartphones
und Tablet-Computern, Batterien für Elektrofahrzeuge, Unterhaltungselektronik und statio-
näre Energiespeicher sowie Solarmodule auf Manz-Maschinen hergestellt. Diese Marktpo-
sitionierung in wettbewerbsintensiven und innovationsgetriebenen Märkten birgt das Risi-
ko eines Wettbewerbsnachteils aufgrund von zu geringer Flexibilität der Strukturen, nicht
ausreichendem Know-how oder zu langsamem Entwicklungstempo. Um dies zu vermei-
den, sind die jeweiligen Geschäftsbereiche daher stets bestrebt, die Anforderungen der
Kunden sowie die zukünftigen technologischen Trends in den Branchen frühzeitig zu erken-
nen. Aus diesen Erkenntnissen leitet das Unternehmen Innovationen ab, um dem Wettbe-
werb einen Schritt voraus zu sein. Die Innovationsansätze werden von den Geschäftsberei-
chen halbjährlich in einem gruppenweiten Strategiemeeting vorgestellt, diskutiert und die
Umsetzung nach eingehender, positiver Prüfung verabschiedet.
Abhängigkeit von Großkunden und Branchen
Die Entwicklung von Fertigungsanlagen für Industriebetriebe birgt die Gefahr einer Kon-
zentration im Auftragsvolumen auf einzelne Projekte, Branchen und Kunden. So erwirt-
schaftete die Manz AG im Geschäftsjahr 2020 rund 42 % ihrer Umsätze mit drei Kunden.
Für den Fall, dass der Wegfall eines Großkunden nicht kompensiert werden kann, ist mit
negativen Auswirkungen auf die Ergebnisse der Manz-Gruppe zu rechnen. Manz verfolgt
aus diesem Grund das Ziel, die Auftragsstruktur innerhalb der drei strategischen Ge-
schäftsbereiche ausbalanciert zu gestalten. Dabei sollen sich modular kombinierbare Ma-
schinen und Maschinenkomponenten, wie auch „kleine Linien“ sowie Großprojekte (> 10
Mio. EUR Auftragsvolumen) die Waage halten. Das Risiko einer rückläufigen Entwicklung
bei Großkunden soll grundsätzlich durch die Verbreiterung des Kundenstamms und der
Diversifizierung von Projektvolumina und des Geschäftsmodells verringert werden. Zudem
nimmt Manz im Segment Contract Manufacturing Drittgeschäfte an, um trotz zyklischer
Entwicklung der strategischen Geschäftsbereiche eine ausgewogene Kapazitätsauslas-
tung zu realisieren.
Marktrisiken
Risiken im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten
Negative gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklungen in den internationalen Absatz-
märkten können mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So
könnte sich als Konsequenz die Refinanzierung für Manz als börsennotiertes Unternehmen
über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Bei potenziellen Kunden der Manz
AG allgemein besteht das Risiko, dass, basierend auf den teilweise noch jungen Märkten,
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
45
das notwendige Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Manz
betreibt daher eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und -analyse, um
solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die Flexibilisie-
rung der gesamten Unternehmensorganisation, der Ausbau des Produktportfolios, der
Kundenbasis und der weltweiten Vertriebskapazitäten sowie die Fokussierung auf Wachs-
tumsmärkte der drei Kernregionen Asien, Europa und den USA ermöglichen es, kurzfristig
auf negative Veränderungen in einzelnen Märkten zu reagieren.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten
versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG zu gewinnen – vor allem durch
eine aggressive Preispolitik, ein Ungleichgewicht durch lokale Steuer- und Subventionspo-
litik von Staaten und Regierungen oder durch Einfuhrbeschränkungen zur Stützung natio-
naler Unternehmen. Ein weiteres Risiko besteht in zu vielen neuen Wettbewerbern, wo-
durch ein Überangebot am Markt entsteht und es in der Folge zu einer Konsolidierung
unter den Unternehmen kommt. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Entwicklung
der Marktanteile der Gesellschaft und damit auf die Absatz-, Umsatz- und die Ertragssitu-
ation der Manz AG haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, werden im Be-
reich „Market Intelligence“ ständig Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt,
welche regelmäßig in internationalen Vertriebsmeetings ausführlich diskutiert werden und
als Basis für eventuelle Gegenmaßnahmen dienen. Des Weiteren liefert das CRM-System
(Customer Relationship Management-System) Frühindikatoren zur Beurteilung der zukünf-
tigen Marktentwicklung. Eine detaillierte Analyse von verlorenen Projekten verschafft zeit-
nah Klarheit über die Wettbewerbssituation. Auch der Prozess der „Produktfindung, -ent-
wicklung und -markteinführung“ hat zum Ziel, mit strategischen Innovationen für den
erforderlichen Wettbewerbsvorsprung in Wachstumsmärkten zu sorgen und die Positio-
nierung der Manz AG als Hightech-Maschinenbauer weiter zu stärken. Durch lokale Stand-
orte in Taiwan und China, den damit verbundenen lokal üblichen Produktionskosten sowie
einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz einer Abwanderung zu einheimischen Wettbe-
werbern entgegen. Auch strategische Kooperationen, zum Beispiel im Segment Energy
Storage mit der chinesischen Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd., zielen darauf ab, mit
einer Fokussierung das individuelle Leistungsportfolio zu straffen, dadurch die Kostenba-
sis zu verringern und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung
neuer Produkte
Zur Behauptung der technologischen Positionierung am Markt sind Forschung und Ent-
wicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender
Bedeutung. Die Industrien, für welche die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwi-
ckelt und herstellt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Substitutive
oder disruptive Technologien könnten wesentliche Teile eines bestehenden Markts beset-
zen. Wettbewerbern der Manz AG könnte es somit gelingen, durch die Entwicklung ent-
sprechender Technologien oder auch Software, schneller oder besser auf geänderte Kun-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
46
denanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz
AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG
erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und
Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage be-
steht. Auch besteht das Risiko, dass sich die Fertigstellung neuer Produkte, die sich aktuell
noch in der Entwicklung befinden, zukünftig als komplexer herausstellt als erwartet. Prob-
leme beispielsweise bei der technischen Machbarkeit, Qualitätssicherung, Nichteinhal-
tung von Fristen, erhöhten Kosten usw. könnten im schlimmsten Fall zum Verlust von Kun-
den in Verbindung mit finanziellen Verlusten führen. Die Manz AG ist bestrebt, einen engen
Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen und so neue Trends frühzeitig zu erkennen. Im Bereich
Business Development beschäftigt man sich zudem mit neuen Applikationsmöglichkeiten
für die von Manz entwickelten Technologien. Mögliche Marktpotenziale prüft die Gesell-
schaft im Vorfeld sorgfältig, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und
damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können. Auf Grundlage der Risikoanalyse ver-
folgt Manz zudem das Ziel, die vertragsgemäße Realisierung von Projekten und Produkten
sicherzustellen. Dem grundsätzlichen Risiko bei der Entwicklung und Einführung neuer
Produkte für einzelne Kunden begegnet die Manz AG zudem durch die Erweiterung des
Produktportfolios um Maschinenkomponenten, die auf Kundenwunsch modular zu Bau-
gruppen oder kompletten Produktionsmaschinen individualisiert werden können.
Umweltrisiken
Risiken in Zusammenhang mit Pandemien
Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG über Produk-
tionsstätten in Deutschland, China, Taiwan, der Slowakei, Ungarn und Italien sowie welt-
weite Service-Niederlassungen. Die Aktivitäten in Regionen mit weniger entwickelten
Gesundheitssystemen könnten sich im Falle von Pandemien und in der Folge verbunde-
nen Produktionsstopps negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft in der
Region auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen.
Die COVID-19-Pandemie könnte sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Ab-
wicklung unserer Kundenprojekte in den Segmenten Solar und Electronic Components in
Asien weiterhin negativ auswirken.
Risiko durch Umwelt und Natur
Durch Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen oder andere Ereignisse
wie Feuer kann es zu Produktionsstopps kommen, die sich negativ auf die geschäftliche
Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage beeinträchtigen können. Außerdem gibt es Risiken für Umweltverschmutzun-
gen, für die die Manz AG haftbar gemacht werden könnte.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
47
Chancenbericht
Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem
Technologieportfolio
Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und
Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle-Prozessen ist die Manz AG in den Segmen-
ten Solar, Electronics und Energy Storage aktiv. In unterschiedlichsten Branchen bietet die
Manz AG Produzenten und deren Zulieferern weltweit ein breites Portfolio von Produkten.
Dieses umfasst kundenspezifisch entwickelte Produktionsanlagen bis hin zu Maschinen,
die, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen
verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen bietet die Manz
AG zudem Dienstleistungen an. Die Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regio-
nen zielt darauf ab, Produktionskapazitäten entsprechend der Investitionszyklen einzelner
Branchen anzupassen und durch andere Segmente innerhalb des Konzerns zu nutzen. Da-
durch soll die für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung notwendige Stabilität herge-
stellt werden. Gleichzeitig bietet das diversifizierte Geschäftsmodell die Chance, am
Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. So hat sich das
Unternehmen zum Beispiel mit einem Großauftrag eines Tier1-Automobilzulieferers für
Maschinen zur automatisierten Montage von Zellkontaktiersystemen für Batteriezellen ei-
nen weiteren wesentlichen Bereich im Zusammenhang mit dem elektrischen Antriebs-
strang bei Elektrofahrzeugen erschlossen.
Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum
Die Grundlage für die angestrebte nachhaltige Stabilität bei langfristigem Wachstum bildet
das diversifizierte Geschäftsmodell der Manz AG. Mit dem Ziel, die Kundenbasis deutlich
auszuweiten und damit das Geschäftsmodell weiter zu stabilisieren, baut die Manz AG für
alle Segmente, zusätzlich zu den kundenindividuellen Lösungen, den Anteil modularer Ma-
schinen am Produktportfolio stetig aus. Diese modularen Maschinen sollen, basierend auf
einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden
können. Durch diesen Schritt sollen Entwicklungsrisiken, -aufwand und -dauer deutlich
reduziert und damit die Amortisation der Entwicklungsanstrengungen signifikant verkürzt
werden. Gleichzeitig sollen für die Manz AG hieraus Synergieeffekte resultieren, welche
die Produktivität der gesamten Gruppe unterstützen.
Kostenbewusste Unternehmensführung ist für die profitable Entwicklung eines Unterneh-
mens von zentraler Bedeutung. Das diversifizierte Geschäftsmodell und fortlaufende Maß-
nahmen zur Kostenoptimierung zielen darauf ab, dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfä-
hig und profitabel zu sein.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
48
Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Chancen für Synergieeffekte und
Flexibilität
Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Techno-
logietransfer zwischen den Branchen. Indem das umfassende technologische Know-how
branchenübergreifend eingesetzt wird, schafft das Unternehmen Synergien und ist da-
durch bestrebt, einen Beitrag zur Minimierung der Fertigungskosten für seine Kunden zu
realisieren und somit zu deren wirtschaftlichen Produktion beizutragen. Gleichzeitig sollen
die zwischen den Segmenten erzielten Synergieeffekte die Produktivität und Profitabilität
der Manz-Gruppe fördern. Durch die Nutzung der Synergieeffekte zwischen den einzelnen
Segmenten ist das Geschäftsmodell der Manz AG zudem flexibel für neue Wachstum-
strends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt.
Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial
Im Segment Energy Storage ist Manz Anfang 2020 eine strategische Kooperation mit ei-
nem chinesischen Partner eingegangen. Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd. wurde
2006 gegründet und beschäftigt sich mit der Forschung und Entwicklung, der Produktion
sowie dem Vertrieb von intelligenten Automationslösungen zur Herstellung von Lithium-
Ionen-Batteriezellen. Die Kooperation sieht vor, dass Manz und Yinghe ihren Kunden zu-
künftig im Rahmen eines Lizenzmodells die beste Anlagentechnologie aus dem jeweiligen
Produktportfolio gemeinsam anbieten. Neben der gemeinsamen Projektabwicklung haben
beide Partner eine gegenseitige Unterstützung bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitä-
ten im Zusammenhang mit Produktionsanlagen für Lithium-Ionen-Batterien vereinbart. Mit
diesem Schritt verfolgt Manz das Ziel, die eigene Ausgangssituation bei der Auftragsver-
gabe für künftig zu realisierende Projekte deutlich zu verbessern und so vom Marktpoten-
zial profitieren zu können.
Beurteilung und Zusammenfassung der Risiko- und Chancensituation
Das Risikoportfolio der Manz AG besteht sowohl aus vom Konzern beeinflussbaren als
auch nicht beeinflussbaren Risiken, wie Konjunktur und Branchenentwicklung. Die Situati-
on in diesen Bereichen beobachtet und analysiert das Unternehmen regelmäßig. Beein-
flussbare Risiken werden durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme früh-
zeitig erkannt und sollen somit vermieden werden. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich
schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen
Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten.
Die Risiko- und Chancenidentifikation hat weder für das Geschäftsjahr 2020 noch für den
Prognosezeitraum 2021 für den gesamten Konzern oder für die einzelnen Konzerngesell-
schaften ein bestandsgefährdendes Risiko ergeben. Ein bestandsgefährdendes Risiko
leitet sich aus der Kennzahl Risikotragfähigkeit ab, die den kumulativen Erwartungswert
sämtlicher Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit über 40% liegt, berücksichtigt. Über-
schreitet diese Kennzahl die Hälfte des Konzern- bzw. Einzelabschlusseigenkapitals des
Vorjahres, ist dies als bestandgefährdend definiert.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
49
Im Geschäftsjahr 2020 hat sich die Risiko- und Chancenlage hinsichtlich den Auswirkun-
gen der COVID-19-Pandemie verbessert, während sich die derzeitige temporäre Unter-
brechung der Arbeiten an den CIGS-Aufträgen in China nachteilig auswirkt. Für die übrigen
Risiken hat sich die Lage gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen nicht verändert. Risi-
ken, deren Bedeutung gemäß Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr keine
bzw. eine geringere Relevanz aufweisen, wurden im aktuellen Risikobericht nicht aufge-
führt. Die Risiken und deren mögliche Auswirkungen sind bekannt, ebenso wie die einzu-
leitenden Maßnahmen. Die sich zeigenden Chancen werden analysiert und die Realisie-
rung gegebenenfalls in die Wege geleitet.
Chancen
Auswirkung
Eintrittswahr-
scheinlichkeit
Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und
kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio
hoch
hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
hoch
hoch
Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit
durch profitables Wachstum
Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet
Synergieeffekte und Flexibilität
Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern
eröffnet Wachstumspotenzial
Der Vorstand der Manz AG kommt damit seiner Informationsverpflichtung über die Chan-
cen und Risiken des Unternehmens gegenüber dem Aufsichtsrat und den Aktionären
nach. Er sieht diese Berichterstattung als wichtiges Element einer gelebten Corporate
Governance an.
Aus heutiger Sicht bestehen für die zukünftige Entwicklung der Manz AG keine bestands-
gefährdenden Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesent-
lich beeinträchtigen könnten.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
50
Prognosebericht
Konjunktureller und branchenbezogener Ausblick
Laut Prognose des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) konnte im dritten Quartal 2020
ein erheblicher Teil des Rückgangs des Produktionsniveaus in der ersten Jahreshälfte wie-
der aufgeholt werden. Während Teile der Welt im Winter erneut mit steigenden Infektionen
zu kämpfen hatten, blieben andere Regionen wie etwa der asiatische Raum größtenteils
unbetroffen. Unter Annahme einer fortschreitenden Normalisierung aufgrund sinkender
Infektionszahlen prognostiziert der internationale Währungsfonds (IWF) für 2021 ein welt-
weites Wirtschaftswachstum von 5,5%, nach einem Rückgang um 3,5% im Jahr 2020. Im
Gegensatz zu den meisten anderen Nationen zeigte China in 2020 ein positives Wirt-
schaftswachstum von 2,3%, für das Jahr 2021 erwartet der IWF ein Wachstum von 8,1%.
Das prognostizierte Wachstum der USA liegt bei 5,1% (2020: –3,4%). Der Euroraum war
2020 mit –7,2% stärker betroffen als der weltweite Durchschnitt, das erwartete Wachstum
in 2021 wird auf 4,2% beziffert. Für Deutschland wird nach einem Einbruch von –5,4% in
2020 für 2021 ein Wachstum von 3,5% angenommen.
Für den globalen Maschinenbau-Umsatz erwartet der VDMA bei baldiger Aufhebung der
Beschränkungen im Jahr 2021 eine Erholung von 7% nach einem Rückgang von 6% in
2020. Demnach wird das Umsatzwachstum der Branche in den USA 6 % (2020: –8%) und
im chinesischen Markt 7% (2020: 5%) betragen. In Deutschland soll das Umsatzwachs-
tum bei 10% (2020: –15%) liegen. Im Falle eines raschen Aufschwungs aufgrund einer
schnellen Rückkehr zur Normalität, Aufhebung von Reisebeschränkungen und fiskalischen
Anreizen, ist nach Ansicht des VDMA auch ein höherer Zuwachs des Branchen-Umsatzes
weltweit um 10% möglich. Eine globale dritte Welle mit erneuten Lockdowns hingegen
würde laut VDMA zu einem geringeren Umsatzplus von 3% führen.
Die deutschen Hersteller für PV-Produktionsmittel blickten im Herbst 2020 deutlich positi-
ver als noch 2019 in die Zukunft und erwarteten im Mittel eine Umsatzsteigerung von 8,6%
in 2021. Global erwartet die International Energy Agency in ihrem Basisszenario für 2021
ein Rekordwachstum des PV-Ausbaus mit etwa 117 installierten GW. Dies würde ein
Wachstum von 10% gegenüber 2020 bedeuten, welches vor allem aus einem starken Auf-
schwung bei Großanlagen außerhalb Chinas basiert, wo die auslaufenden Subventionen
den PV-Ausbau bremsen. Dahingegen werden in Indien und den wichtigsten EU-Märkten
(Frankreich und Deutschland) die Entwicklung von Großprojekten wieder aufgenommen.
Die deutschen Hersteller für Elektronikproduktion erwarten Stand Q3 2020 laut VDMA in
2021 ein Umsatzplus von 1,4% nach einem Umsatzrückgang in 2020. Ebenso rechnet Dis-
play Supply Chain Consultants (DSCC) mit einer Steigerung der weltweiten Umsätze mit
LCD- und AMOLED-Displays im Jahr 2021 um 13,6% auf 117 Mrd. US-Dollar. Und auch für
die globale Leiterplattenindustrie rechnet Prismark für 2021 aufgrund der Erholung der
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
51
Nachfrage nach Computern, Kommunikationsgeräten, Unterhaltungselektronik und Auto-
mobilelektronik mit einem Wachstum von mehr als 8,6%.
Manz erwartet in den kommenden Jahren aufgrund des schnell wachsenden Markts für
Elektrofahrzeuge eine starke Nachfrage nach seinen Montagelinien zur Herstellung von
Zellkontaktiersystemen. Die Beratungsfirma McKinsey prognostiziert für die nächsten Jah-
re stark steigende Absatzzahlen von Elektrofahrzeugen. So wird in Europa von einem An-
stieg von 0,6 Mio. verkauften Fahrzeugen im Jahr 2019 auf 2,9 Mio. Fahrzeuge im Jahr 2022
ausgegangen. Für China und die USA werden 3,5 Mio. bzw. 1,0 Mio. Verkäufe erwartet.
Auch das Samsung EV Research Center geht davon aus, dass der weltweite Absatz von
E-Fahrzeugen im Jahr 2021 um 34% auf 3,8 Mio. Fahrzeuge steigen wird, womit EVs 4,7%
des weltweiten Fahrzeugabsatzes ausmachen würden.
Laut der Unternehmensberatung Roland Berger wird die wachsende Beliebtheit von Elek-
trofahrzeugen in den kommenden Jahren auch zu einer enormen Nachfrage nach Lithium-
Ionen-Batterien führen. Die Batterieproduktion in Europa steht demnach vor einem großen
Durchbruch: Bis 2025 soll eine jährliche Produktionskapazität von fast 500 GWh in Betrieb
gehen. Das globale Marktvolumen für das hochwertige Produktionsequipment, das für
den Aufbau zahlreicher Gigafactories benötigt wird, wird bis 2030 jährlich um 34% wach-
sen. Da sich das Marktvolumen mehr als verzehnfacht – von 1,7 Mrd. EUR in 2020 auf
3,2 Mrd. EUR in 2021 und 20,9 Mrd. EUR im Jahr 2025 – werden vor allem europäische
Ausrüster besonders von dieser Entwicklung profitieren. Obwohl sie 2020 nur 8% des
Marktes ausmachten, wird Europa bis zum Jahr 2025 der zweitgrößte Markt für Produkti-
onsanlagen sein, mit einem Marktanteil von 15% und einem Volumen von mehr als
3,2 Mrd. EUR im Jahr 2025. Der Fachverband Batterieproduktion des VDMA erwartet auf
Basis einer Umfrage unter deutschen Herstellern für 2021 einen Umsatzzuwachs von 14%
im Jahresvergleich, nach 6% im Vorjahr (Stand Q3 2020). Und auch die Entwicklung auf
dem Markt für Wearables dürften die Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien weiter un-
terstützen. So prognostiziert IDC eine fünfjährige durchschnittliche jährliche Wachstums-
rate (CAGR) von 12,4% und eine Gesamtzahl von 637,1 Millionen Geräten im Jahr 2024.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
52
Erwartete Entwicklung des Konzerns und der Segmente
Umsatzprognose
IST 2019
Prognose 2020
IST 2020
Prognose 2021
Umsatz in
Mio. EUR
Umsatz in
Mio. EUR
Umsatzentwicklung
Umsatzentwicklung
geringe bis moderate Stei-
gerung gegenüber Vorjahr
geringe bis moderate Stei-
gerung gegenüber Vorjahr
Konzern
Solar
264,6
47,5
236,8
23,2
90,7
64,7
37,0
21,2
bis zu +60% Steigerung
gegenüber Vorjahr
bis zu 35% unter Vorjahr
leicht unter Vorjahr
Electronics
115,7
40,7
41,5
auf Niveau des Vorjahres
zwischen +20% und +40%
Energy
Storage
zwischen +110%
und +130%
Contract
Manufacturing
zwischen 20% und 25%
unter Vorjahr
zwischen 20% und 30%
unter Vorjahr
Service
19,1
leicht über Vorjahr
auf Niveau des Vorjahres
Ergebnisprognose
IST 2019
Prognose 2020
IST 2020
Prognose 2021
EBIT in
Mio. EUR
EBIT in
Mio. EUR
EBIT-Marge/-Entwicklung
EBIT/EBIT-Marge
EBIT-Marge im niedrigen
positiven einstelligen
Prozentbereich
EBIT-Marge im niedrigen
bis mittleren positiven
einstelligen Prozentbereich
Konzern
Solar
–7,6
–2,0
–7,6
–11,3
11,5
1,6
7,2
–7,8
–5,4
6,9
EBIT-Marge im hohen
einstelligen negativen
Prozentbereich
EBIT-Marge im niedrigen
einstelligen negativen
Prozentbereich
EBIT-Marge im niedrigen
einstelligen negativen
Prozentbereich
Electronics
ausgeglichenes EBIT
EBIT-Marge im mittleren
positiven einstelligen
Prozentbereich
Energy
Storage
EBIT-Marge im niedrigen
einstelligen Prozentbereich
EBIT-Marge im mittleren
positiven zweistelligen
Prozentbereich
Contract
Manufacturing
EBIT-Marge im niedrigen
zweistelligen Prozentbereich
12,3
1,3
EBIT-Marge im niedrigen
positiven einstelligen
Prozentbereich
EBIT-Marge im hohen
einstelligen Prozentbereich
Service
Aufgrund der insgesamt positiven Branchenaussichten in den für die Manz AG relevanten
Ländern und Märkten geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG in 2021 wieder pro-
fitabel wachsen wird. Der Vorstand erwartet einen geringen bis moderaten Umsatzanstieg
gegenüber dem Jahr 2020, eine EBITDA-Marge im oberen, positiven einstelligen Prozent-
bereichs sowie eine EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren, positiven einstelligen Prozent-
bereich. Für die Eigenkapitalquote wird ein Wert von rund 40% erwartet; hinsichtlich des
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
53
Gearing rechnet der Vorstand mit einem Wert im unteren einstelligen Prozentbereich.
Die Prognose beinhaltet den positiven Einmaleffekt aus der Veräußerung der Anteile an der
Talus Manufacturing Ltd. und steht weiterhin unter der Annahme, dass die COVID-19-Pan-
demie keine zusätzliche negative Wirkung auf die Entwicklung unseres Geschäfts, in den
Segmenten Solar, Electronics, Energy Storage, und Contract Manufacturing und Service
im Geschäftsjahr 2021 hat.
Auf Segmentebene rechnet der Vorstand für Electronics mit einem Umsatz auf Vorjahresni-
veau und einer EBIT-Marge im niedrigen einstelligen negativen Prozentbereich. Für Energy
Storage prognostiziert der Vorstand einen Umsatzanstieg zwischen 20% und 40% bei ei-
ner EBIT-Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich. Im Segment Solar soll der Umsatz
vorbehaltlich einer Fortsetzung der Arbeiten an den CIGS-Aufträgen im ersten Halbjahr
2021 und einer Finalisierung zum Ende des Geschäftsjahres 2021 deutlich gegenüber dem
Vorjahr gesteigert werden. Die EBIT-Marge wird im niedrigen einstelligen negativen Pro-
zentbereich erwartet. Für Contract Manufacturing prognostiziert der Vorstand einen Um-
satz zwischen 20% und 30% unter Vorjahr sowie eine EBIT-Marge im mittleren zweistelli-
gen positiven Prozentbereich. Im Segment Service soll der Umsatz in etwa auf Niveau des
Vorjahres liegen, bei einer EBIT-Marge im niedrigen einstelligen positiven Prozentbereich.
Ziel des Vorstands ist die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios ei-
nerseits sowie die Stärkung und der Ausbau der guten Marktposition der Manz AG in allen
Segmenten andererseits. Mit ihren Technologien wird sich die Manz AG zukünftig insbe-
sondere auf die Industrien Automobil und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik,
Energie sowie Medizintechnik fokussieren.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen An-
nahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussa-
gen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können
dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die
Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen
abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichte-
ten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Reutlingen, den 23. März 2021
Der Vorstand
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
Jürgen Knie
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
54
Konzern-
Gewinn- und Verlustrechung
(in TEUR)
Anhang
2020
2019
Umsatzerlöse
–908
–9.737
1
Bestandsveränderungen Erzeugnisse
Aktivierte Eigenleistungen
Gesamtleistung
2
Sonstige betriebliche Erträge1
Materialaufwand
–130.338
–71.916
–36.600
–160.829
–71.584
–36.421
3
4
5
6
Personalaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen2
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen
EBITDA
Abschreibungen
–12.132
–16.838
7
Operatives Ergebnis (EBIT)
–7.625
Finanzerträge
–2.345
–2.397
–9.928
8
9
Finanzaufwendungen
Ergebnis vor Steuern (EBT)
Steuern vom Einkommen und Ertrag
–1.547
–1.320
11
12
Konzernergebnis
–11.248
davon Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile
davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG
–10
–200
–11.048
Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien
(unverwässert)
7.744.088
8.011.876
7.744.088
7.905.128
Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien
(verwässert)
Ergebnis je Aktie
(unverwässert) in EUR
(verwässert) in EUR
–1,43
–1,43
13
13
1
2
Darin enthalten sind 246 TEUR (Vorjahr: 1.769 TEUR) aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen.
Darin enthalten sind6.524 TEUR (Vorjahr: 548 TEUR) aus der Bildung von Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte und
Vertragsvermögenswerte.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
55
Konzern-
Gesamtergebnisrechnung
(in TEUR)
2020
2019
Konzernergebnis
–11.248
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung
Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges)
Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen
–750
–4
–1
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten
Aufwendungen und Erträge mit künftiger
ergebniswirksamer Umgliederung
–739
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)
–4.440
–8.306
Steuereffekt aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
(FVOCI)
–1.235
–351
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen
Steuereffekt aus Neubewertung von leistungsorientierten
Pensionsplänen
–15
–3
Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen
an assoziierten Unternehmen1
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten
Aufwendungen und Erträge ohne künftige
ergebniswirksame Umgliederung
–4.375
–1.690
–9.199
Konzern-Gesamtergebnis
–17.901
davon nicht beherrschende Anteile
davon Anteilseigner der Manz AG
–20
–196
–1.670
–17.705
1
Für weitere Erläuterungen verweisen wir an dieser Stelle auf den Abschnitte „(24) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“ innerhalb
des Konzernanhangs für das Geschäftsjahr 2020
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
56
Konzernbilanz
AKTIVA (in TEUR)
Anhang
31.12.2020
31.12.2019
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
14
15
16
17
18
11
Anteile an assoziierten Unternehmen
Finanzanlagen
Sonstige langfristige Vermögenswerte
Latente Steueransprüche
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte
19
20
21
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsvermögenswerte
Laufende Ertragsteuerforderungen
Derviative Finanzinstrumente
22
23
24
25
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Summe Aktiva
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
57
PASSIVA (in TEUR)
Anhang
31.12.2020
31.12.2019
Eigenkapital
26
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Kumuliertes übriges Eigenkapital
Anteilseigner der Manz AG
Nicht beherrschende Anteile
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing
Pensionsrückstellungen
27
28
29
30
Sonstige langfristige Rückstellungen
Übrige langfristige Verbindlichkeiten
Latente Steuerschulden
11
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing
31
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
32
33
Vertragsverbindlichkeiten
Laufende Ertragsteuerschulden
Sonstige kurzfristige Rückstellungen
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
34
35
Summe Passiva
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
58
Konzernkapitalflussrechnung
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Konzernergebnis
Abschreibungen
–11.248
Zunahme (+) / Abnahme (–) von Pensionsrückstellungen
und sonstigen langfristigen Rückstellungen
–304
Zinserträge (–) und -aufwendungen (+)
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (–) und Aufwendungen (+)
Gewinn (–) / Verlust (+) aus Anlageabgängen
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen
–9.381
–8.829
Zunahme (–) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte
sowie anderer Aktiva
–9.962
Zunahme (+) / Abnahme (–) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsverbindlichkeiten
sowie anderer Passiva
Erhaltene (+) / Gezahlte Ertragsteuern (–)
Gezahlte Zinsen
–3.696
–1.123
–2.345
–19.631
–948
–2.397
Erhaltene Zinsen
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
–24.101
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen
–9.660
–8.893
–271
Veränderungen von Investitionen in finanzielle Vermögenswerte
–9.361
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten
Auszahlungen für die Tilgung langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten
Einzahlungen aus der Aufnahme kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten
Auszahlungen für die Tilgung kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten
Erwerb eigener Aktien
–7
–57.185
–411
–42.173
–4
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
–4.400
–4.340
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes
(Zwischensumme 1–3)
Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes
Risikovorsorge für Finanzmittel
–234
–7.496
Finanzmittelbestand am 1. Januar 2020
Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2020
Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang erläutert.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
59
Konzern-Eigenkapital-
veränderungsrechnung 2019
(in TEUR)
Kumuliertes übriges Eigenkapital
Bestandteile,
Bestandteile,
die möglicherweise
die nicht in den
in den Gewinn oder
Gewinn oder Verlust
Verlust umgegliedert
umgegliedert werden
werden
Stand
1. Jan. 2019
–2.209
–3.004
–130
–2
Konzernergebnis
–11.048
–11.048
–6.657
–200
–11.248
Kumuliertes übriges
Eigenkapital
–9.541
–3
–3
–6.657
–6.653
Konzern-
Gesamtergebnis
–11.048
–9.541
–6.657
–17.705
–196
–17.901
Entnahme
Kapitalrücklage
–37.000
–4
–4
Erwerb
eigene Aktien
–4
Verwendung
eigene Aktien
Aktienbasierte
Vergütung
Stand
31. Dez. 2019
–1.864
–12.545
–133
1
Für weitere Erläuterungen verweisen wir an dieser Stelle auf den Abschnitte „(24) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“ innerhalb des Konzernanhangs für das Geschäftsjahr 2020.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
60
Konzern-Eigenkapital-
veränderungsrechnung 2020
(in TEUR)
Kumuliertes übriges Eigenkapital
Bestandteile,
Bestandteile,
die möglicherweise
die nicht in den
in den Gewinn oder
Gewinn oder Verlust
Verlust umgegliedert
umgegliedert werden
werden
Stand
1. Jan. 2020
–1.864
–12.545
–133
Konzernergebnis
–5.105
–1.670
–10
–10
–20
–5.115
–1.690
Kumuliertes übriges
Eigenkapital
–4.440
–740
–5.105
–740
–5.105
Konzern-
Gesamtergebnis
–4.440
Entnahme
Kapitalrücklage
–10.000
Erwerb
eigene Aktien
–1
–1
–1
Verwendung
eigene Aktien
Aktienbasierte
Vergütung
Stand
31. Dez. 2020
–1.804
–16.985
–129
1
Für weitere Erläuterungen verweisen wir an dieser Stelle auf den Abschnitte „(24) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“ innerhalb des Konzernanhangs für das Geschäftsjahr 2020.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
61
Konzernanhang
für das Geschäftsjahr 2020
Allgemeine Erläuterungen
Die Manz AG („Manz
AG
“ oder „Konzern“) ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesell-
schaft (HR Stuttgart, HRB 353 989) mit Firmensitz in der
Steigäckerstraße 5 in 72768
Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpa-
pierbörse gehandelt.
Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2020 wurde in Übereinstimmung
mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen
und aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards
und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS
werden nicht angewendet.
Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Ver-
lustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und
erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum
31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im
Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Gewinn- und
Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss
2020 wurde am 23. März 2021 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichts-
rat freigegeben.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
62
Grundlagen der Rechnungslegung
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle in- und ausländischen Gesellschaften ein-
bezogen, über die die Manz AG mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss
ausüben kann. Ein beherrschender Einfluss liegt dann vor, wenn die Manz AG schwankenden
Renditen aus ihrem Engagement ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die
Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über die Gesellschaft zu be-
einflussen.
Neben der Manz AG gehören per 31. Dezember 2020 zum Kreis der konsolidierten Unter-
nehmen folgende in- und ausländische Tochterunternehmen:
Anteil
in %
Manz Batterytech Tübingen GmbH
Manz USA Inc.
Tübingen/Deutschland
North Kingstown/USA
Debrecen/Ungarn
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
Manz Hungary Kft.
Manz Slovakia s.r.o.
Manz Italy s.r.l.
Nove Mesto nad Vahom/Slowakei
Sasso Marconi/Italien
Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. Suzhou/VR China
56,0%
100,0%
100,0%
75,0%
Manz Asia Ltd.
Hong-Kong/VR China
Suzhou/VR China
Manz China Suzhou Ltd.
Manz India Private Ltd.
Manz Chungli Ltd.
Manz Taiwan Ltd.
Manz (B.V.I.) Ltd.
New Delhi/Indien
Chungli/Taiwan
100,0%
100,0%
100,0%
Chungli/Taiwan
Road Town/Britische Jungferninseln
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses,
der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.
Manz hält einen Anteil in Höhe von 80,5% an dem assoziierten Unternehmen Talus Manu-
facturing Ltd., Chungli, Taiwan, das bis 6. November 2020 nach der at Equity-Methode in
den Konzernabschluss einbezogen wurde.
Am 6. November 2020 hat Lam Research Corp. die Manz AG darüber informiert, dass sie
die vertraglich vereinbarte Kaufoption zum Erwerb der Anteile von Manz ausüben wird. Die
noch benötigten behördlichen Genehmigungen für die Übernahme wurden Ende Januar
2021 erteilt. Der Vermögenswert wurde nach Bekanntgabe der Ausübung der Kaufoption
von „Anteile an assoziierten Unternehmen“ in „Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswer-
te“ umgegliedert.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
63
Zum 31. Oktober 2020 wurde die Manz (Shanghai) Trading Company Ltd., Shanghai,
VR China, liquidiert. Ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital
fallen der Manz Asia Ltd., Hong-Kong, VR China zu.
Es besteht zudem eine Beteiligung über 11,1% (Vj. 11,1%) an der NICE PV Research Ltd.
Beijing, VR China, die nach Maßgabe des IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneut-
ral (Eigenkapitalinstrument FVOCI) in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Covid-19: Auswirkungen
Zu Beginn des Jahres 2020 breitete sich die Covid-19-Pandemie zunächst in China und
später weltweit aus. Am 11. März 2020 wurde Covid-19 von der WHO zur weltweiten Pan-
demie erklärt. Daraus resultierten weltweit wirtschaftliche Unsicherheiten die sich auch bei
der Manz AG teilweise negativ auswirkten.
Daraus resultierten Verschiebungen von Projekten im Bereich Solar und Energy Storage. Es
ergaben sich Stillstände bzw. Verzögerungen auf Baustellen, schwerpunktmäßig in China.
Außerdem wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr weitere Kundenprojekte – hauptsächlich
im Segment Electronics – verschoben bzw. zurückgestellt. Das ist überwiegend auf die
Covid-19 Pandemie zurückzuführen.
Die Kurzarbeit während des ersten Lockdowns hatte eine geringere Produktivität zur Folge
deren Auswirkungen teilweise durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld kompensiert wurde.
Die Verschiebung von Aufträgen führte zu geringeren Umsätzen in 2020 sowie zu einer
Verlagerung der Umsätze in die Folgejahre. Überwiegend betroffen war das Segment Solar.
Aufgrund der nicht vorhersehbaren globalen Folgen der Covid-19-Pandemie wurden bei der
Aktualisierung der Schätzungen, Ausübung von Ermessensspielräumen sowie Planannahmen
die verfügbaren Informationen zu den erwarteten wirtschaftlichen Trends und länderspezi-
fischen Maßnahmen im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie berücksichtigt.
Aufgrund der erhöhten Unsicherheit zu Beginn der Pandemie wurde im Juni 2020 ein zusätz-
licher Wertminderungstest durchgeführt. Dieser führte zu keinem Wertminderungsbedarf.
Insgesamt konnten keine wesentlichen Auswirkungen der Coivd-19-Pandemie auf die Rech-
nungslegung sowie auf die der Rechnungslegung zu Grunde liegenden Schätzungen, Ermes-
sensspielräume und Planannahmen identifiziert werden.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
6
4
Konsolidierungsgrundsätze
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögens-
werte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwer-
ten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit
dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein
verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den
identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögens-
werten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die im Rahmen eines Unternehmens-
zusammenschlusses entstandenen Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen
somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.
Bei der Entkonsolidierung bisheriger Tochterunternehmens wird die Differenz zwischen der
erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des
Beherrschungsverlusts erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Cashflows aus Ge-
schäftsvorfällen zwischen konsolidierten Unternehmen werden vollständig aufgerechnet
und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforder-
lichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Ga-
rantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Guns-
ten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens
dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden in der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der
Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die
Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.
Assoziierte Unternehmen
Unternehmen auf die Manz einen maßgeblichen Einfluss gemäß IAS 28 Anteile an assozi-
ierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ausüben kann, werden nach der at-
Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil
von Manz am Ergebnis des assozierten Unternehmens wird in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals des assoziierten
Unternehmens werden anteilig im Konzern-Eigenkapital berücksichtigt. Der Beteiligungs-
buchwert des assoziierten Unternehmens wird durch die gesamten Veränderungen erhöht
oder vermindert. Der Buchwert der Beteiligung und sämtliche langfristigen Anteile, die der
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
6
5
Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen zuzuordnen sind, entsprechen dem Anteil
der Manz AG an dem Unternehmen.
Währungsumrechnung
Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochter-
unternehmen werden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der
einbezogenen Gesellschaften entspricht mit einer Ausnahme der jeweiligen Landeswährung,
da das Tochterunternehmen seine Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und
organisatorischer Hinsicht selbständig führt. Für Manz Hungary Kft. ist die funktionale
Währung abweichend zur Landeswährung der Euro, da wesentliche Aufwendungen und
Erträge in EUR anfallen bzw. erzielt werden. Vermögenswerte, Schulden und Eventualver-
bindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit histo-
rischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt
zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Um-
rechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral
im kumulierten übrigen Kapital erfasst.
In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden
Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet. Kursgewin-
ne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst. Monetäre Posten
werden am Bilanzstichtag zum gültigen Stichtagskurs bewertet.
Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen
Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines
nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahl-
ten Gegenleistungen angewandt wird, entspricht der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls dem
Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nicht-
monetären Schuld aus der Vorauszahlung. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszah-
lungen gibt, bestimmt der Konzern den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung
einer im Voraus gezahlten Gegenleistung.
Wechselkurse der wichtigsten Währungen
(1 EUR entspricht)
Stichtagskurs
Durchschnittskurs
31.12.2020
31.12.2019
2020
2019
USA
USD
1,2266
8,0188
1,1217
7,8170
1,1417
7,8631
8,8560
1,1197
7,7359
8,7735
China
CNY
HKD
TWD
Hong-Kong
Taiwan
9,5115
8,7360
33,6188
34,4646
33,6155
34,6163
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
6
6
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
im Geschäftsjahr 2020
Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung
einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe gel-
tenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2020 angesetzt und
bewertet.
Auf den Ansatz latenter Steuern aufgrund von temporäre Differenzen, welche aus dem
Ansatz der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 resultieren, verzich
tet Manz.
-
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses
erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
kosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammen-
schlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte entsprechen ihrem beizulegenden
Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgepe-
rioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen
und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene
immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungs-
kosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbe-
stimmbarer Nutzungsdauer unterschieden.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaft-
liche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft,
sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert
sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immate-
riellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines
jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungs-
dauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Ver-
mögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschrei-
bungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
6
7
Im Folgenden sind die Nutzungsdauern für die einzelnen Klassen immaterieller Vermögens-
werte aufgeführt:
Jahre
Software
3 bis 5
3 bis 8
3 bis 9
6 bis 8
6 bis 8
2 bis 3
Patente
Aktivierte Entwicklungskosten
Technologien
Kundenbeziehungen
Langfristige Kosten zur Vertragsanbahnung
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig
abgeschrieben. Die Unbestimmtheit der Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschät-
zung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen
bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann (weitere Informationen zur Folgebewertung
im Kapitel Werthaltigkeitstest). Daher kann bspw. nach der Einstellung einer Produktlinie
von Solarzellen die Technik der Montage auch für die nächste Generation benutzt werden
unter Berücksichtigung von etwaigen Anpassungen. Erst bei Einstellung oder Verkauf eines
Geschäftssegmentes kann die Nutzungsdauer für beendet erachtet werden. Geschäfts- oder
Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen und Marken mit unbestimmbarer
Nutzungsdauer werden daher nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur auf Wertmin-
derung getestet.
Die Entwicklungskosten für Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die
Voraussetzungen der IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfas
-
sen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene
Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden
ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von drei
bis neun Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht
planmäßig abgeschrieben werden, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen
Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wert-
minderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungs
kosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.
-
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, ver-
mindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nut-
zungsdauer sowie möglicher Wertminderungsaufwendungen. Kosten für Reparaturen und
Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden
entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nut-
zens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern
zugrunde:
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
6
8
Jahre
Gebäude
20 bis 50
2 bis 21
2 bis 23
1 bis 9
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Nutzungsrechte
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden
am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. Die
Parameter aus 2020 entsprechen dem Vorjahr.
Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein be-
trächtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen
Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands ange-
fallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorange
gangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
-
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Nutzungsrechte
Zur Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr verweisen wir auf (15) Sachanlagen.
Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung
Im Geschäftsjahr wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
(in TEUR)
2020
2019
Zinserträge aus Unterleasingverhältnissen
Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse
Aufwand für geringwertige Leasing-Vermögenswerte
Variable Leasingzahlungen
19
–3.340
–568
20
–3.414
–622
–640
–777
–95
–110
–421
–
2
6
6
In GuV erfasster Gesamtbetrag
–5.045
–5.169
Zur Darstellung der Leasingverhältnisse in der Konzernkapitalflussrechnung verweisen wir
auf V. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingver-
hältnisse sind im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthalten und belaufen sich im Be-
richtsjahr auf 4.400 TEUR (Vj: 4.340 TEUR).
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
6
9
Werthaltigkeitstest
Auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und Geschäfts- oder
Firmenwerte werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Hingegen erfolgt
eine jährliche Überprüfung der Höhe des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerieren-
den Einheit, um daraus eine mögliche Wertminderung abzuleiten. Grundlage dieser Über-
prüfungen sind detaillierte Budget- und Prognoserechnungen. Der zugrundeliegende Pla-
nungszeitraum für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit
unbestimmter Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Auf immaterielle Vermögenswerte mit
unbestimmter Nutzungsdauer und Geschäfts- oder Firmenwerte werden Werthaltigkeitstests
einmal pro Jahr vorgenommen, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltpunkte für eine etwa-
ige Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor.
Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern
dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten,
die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt. Die einzelnen zahlungsmittelgenerie-
renden Einheiten entsprechen den steuerungsrelevanten Geschäftsbereichen (Solar, Elec-
tronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service).
Aktivierte Entwicklungskosten sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter
Nutzungsdauer und Sachanlagen werden planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.
Darüber hinaus wird nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte auf eine etwaige Wertminde-
rung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.
Bei einem Wertminderungstest für den Geschäfts- oder Firmenwert wird der erzielbare Betrag
der zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Geschäfts- oder Firmenwertes dem Buchwert
gegenübergestellt. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der
dem Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, den erzielbaren Betrag, muss in dieser
Höhe auf den Geschäfts- oder Firmenwert eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst
werden.
Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden
Beträge aus ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und ihrem Nut-
zungswert. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der
Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Ver-
fahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender
Zinssatz vor Steuern verwendet.
Sollten die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene Wertminderung entfallen, werden
– mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten – Zuschreibungen auf den erzielbaren
Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Be-
rücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit
keine Wertminderung für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
7
0
Die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden vor dem Hintergrund der
starken Schwankungen der Marktkapitalisierung aufgrund der mit der Covid-19 Pandemie
verbundenen Unsicherheit im ersten Halbjahr 2020 einem Impairment-Test unterzogen. Sie
wurden mit den Nutzungswerten, die auf der Unternehmensplanung basieren, verglichen.
Aus diesem zusätzlichen Impairment-Test wurden keine Wertberichtigungen identifiziert.
Darüber hinaus wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, wonach ein um 1% höherer
WACC ohne angenommenes Wachstum in der ewigen Rente und ein um 10% geringeres
EBIT über den gesamten Planungszeitraum keinen Wertminderungsbedarf ergeben würde.
Vorräte
Vorräte werden gemäß IAS 2 Vorräte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu
niedrigeren Nettoveräußerungswerten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben
den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkos-
ten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die
direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als
Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt. Übersteigen
die Anschaffungs- und Herstellungskosten den Nettoveräußerungswert, wird eine Abwer-
tung vorgenommen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäfts-
gang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und
der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Umsatzerlöse, Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, Vertragsvermögenswerte, Vertrags-
verbindlichkeiten und zusätzliche Kosten der
Vertragsanbahnung
Umsatzerlöse
Manz erzielt Umsatzerlöse vor allem aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen im An-
lagengeschäft. Daneben werden in geringerem Umfang Serviceleistungen erbracht.
Die Umsatzerlöse aus den Leistungsverpflichtungen zum Erstellen der Anlagen werden
regelmäßig nach der Percentage-of-Completion-Methode (POC-Methode) entsprechend
des Fertigstellungsgrades eines Auftrags über den Leistungszeitraum realisiert. Die Leistung
wird über den Zeitraum der Erstellung der Anlage erbracht und dementsprechend der Um-
satz über den Leistungszeitraum realisiert, weil die erstellte Anlage keine alternative Nut-
zungsmöglichkeit für Manz aufweist und Manz während des Zeitraums der Leistungserbrin-
gung einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistung hat. Der
Fertigstellungsgrad berechnet sich aus dem Verhältnis der enstandenen Kosten zu den
insgesamt erwarteten Kosten eines Auftrags (Cost-to-Cost-Methode). Durch diese Metho-
de zur Fortschrittsmessung werden sowohl die Umsatzerlöse als auch die zugehörigen
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
7
1
Kosten systematisch erfasst und damit die Ergebnisse über den Zeitraum, über den die
Verfügungsgewalt an den Gütern und Dienstleistungen übertragen wird, periodengerecht
realisiert. Die Cost-to-Cost-Methode vermittelt ein zutreffendes Bild des Leistungsfortschritts,
da Manz von einem IT-gestütztem Projektcontrolling Gebrauch macht, das eine verlässliche
Schätzung der Plankosten erlaubt und die Gesamtkosten überwacht. Dadurch können auch
notwendige Anpassungen für Kosten, die nicht zum Fortschritt der Leistungserbingung bei
der Erfüllung der Leistungsverpflichtung beitragen oder die nicht im Verhältnis zum Fort-
schritt der Leistunsgerbringung bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung stehen, vorge-
nommen werden.
Teilweise sehen die Verträge mit den Kunden variable Komponenten der Gegenleistung in
Form von Rabattstaffeln und Pönalen vor. In diesen Fällen bestimmt Manz die Höhe der
Gegenleistung, die ihr im Austausch für die Übertragung der Güter und Dienstleistungen
auf den Kunden zusteht. Die variable Gegenleistung wird zu Vertragsbeginn geschätzt und
darf nur dann in den Transaktionspreis einbezogen werden wenn es hochwahrscheinlich
ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung
kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr
besteht. Wir verweisen auf den Abschnitt Schätzungen und Beurteilungen des Manage-
ments, Bestimmung der Methode zur Schätzung der variablen Gegenleistung und Beurtei-
lung der Begrenzung.
Vertragsvermögenswerte
Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Aus-
tausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt
Manz den vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistun-
gen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die
Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Ge-
genleistung erfasst. Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Vertragsvermö-
genswerte verweisen wir auf den Abschnitt Finanzinstrumente nach IFRS 9.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Eine Forderung hingegen ist in Abgrenzung zum Vertragsvermögenswert der unbedingte
Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d. h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeit-
ablauf ein). Auch unbedingte und fällige Ansprüche auf Vorauszahlungen werden als Forde-
rungen ausgewiesen. Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Forderungen
verweisen wir auf den Abschnitt Finanzinstrumente nach IFRS 9.
Vertragsverbindlichkeiten
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen
auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw.
noch zu erhalten) hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern Güter oder
Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
7
2
Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welche von beiden Voraussetzungen früher
eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine
vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung
Darüber hinaus werden die zusätzlichen Kosten der Vertragsanbahnung aktiviert. Es handelt
sich hierbei um Verkaufsprovisionen. Die aktivierten Kosten werden gemäß des Fertigstel-
lungsgrads des zugrundeliegenden Projekts abgeschrieben. Wertminderungsaufwendungen
auf aktivierte Vertragsanbahnungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst, wenn der
Restbuchwert der aktivierten Vertragsanbahnungskosten höher ist als der verbleibende Teil
der Gegenleistung abzüglich der Kosten, die unmittelbar mit der Lieferung der Güter oder
der Erbringung der Dienstleistungen zusammenhängen und noch nicht aufwandswirksam
erfasst wurden.
Finanzinstrumente nach IFRS 9
Ein Unternehmen hat einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit
ab dem Zeitpunkt in seiner Bilanz anzusetzen, ab dem es Vertragspartei des Finanzinstru-
ments wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird als solcher angesetzt, sofern sich aus einem
Vertrag das Recht auf Empfang von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögens-
werten von der anderen Vertragspartei ergibt. Marktübliche Käufe und Verkäufe finanzieller
Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt der Übertragung der Chancen und Risiken bilanziert.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als solche angesetzt, sofern sich aus einem Vertrag die
Pflicht zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten
auf die andere Vertragspartei ergibt. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments
erfolgt, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante
Finanzierungskomponente, zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden mit
-
einbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzinstrumente entweder zu
fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Finanzielle Vermögenswerte
Als finanzieller Vermögenswert werden sonstige langfristige Vermögenswerte, Finanzanla-
gen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte und Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen, derivative Finanzinstrumente,
sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmit-
teläquivalente klassifiziert. Der erstmalige Wertansatz erfolgt, mit Ausnahme der Forderun-
gen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, zum
beizulegenden Zeitwert zuzüglich der dafür angefallenen Transaktionskosten, sofern die
Finanzinstrumente nicht unter der Kategorie Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
klassifiziert werden. Der erstmalige Wertansatz von Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente erfolgt zum Transaktionspreis.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
7
3
Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden,
stimmen die in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerte üblicherweise mit den beizulegenden
Zeitwerten der finanziellen Vermögenswerte überein. Die Klassifizierung und davon abge-
leitet die Bewertung werden im Einklang mit dem zugrundeliegenden Geschäftsmodell
sowie den vertraglich vereinbarten Zahlungsstrombedingungen vorgenommen.
Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte
Nach Maßgabe des IFRS 9 wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob ein Wertminderungs-
bedarf auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte vorliegt. Dabei werden
zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs auf Forderungen aus Lieferungen und Leistun-
gen, nicht verfügbare Finanzmittel und auf Vertragsvermögenswerte die zu erwartenden
Verluste auf die gesamte Laufzeit betrachtet. Auf alle anderen finanziellen Vermögenswer-
te werden die zu erwartenden Verluste auf den Zeitraum von zwölf Monaten betrachtet,
wenn keine Anhaltspunkte für eine Erhöhung des Kreditrisikos vorliegen.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Unter den finanziellen Verbindlichkeiten werden originäre Verbindlichkeiten und derivative
Verbindlichkeiten mit einem negativen beizulegenden Zeitwert zusammengefasst. Die
originären finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegen-
den Zeitwert bewertet. Für die Folgebewertung erfolgt eine Bewertung zu fortgeführten
Anschaffungskosten oder, für bedingte Kaufpreisraten, eine Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert. Derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet. Bei Manz werden derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von zu-
künftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) angewandt. Hierbei wird zu Beginn der Si-
cherungsbeziehung die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert,
einschließlich der Risikomanagementziele. Bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 zum
1. Januar 2018 bestand das Wahlrecht die Hedge Accounting Vorschriften des IFRS 9 oder
die des IAS 39 weiterhin anzuwenden. Manz hat sich für die weitergehende Anwendung
der Hedge-Accounting Vorschriften nach IAS 39 entschieden.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Geldkonten und kurzfristige
Geldanlagen bei Kreditinstituten, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten
haben. Infolge der Anwendung von IFRS 9 wird eine Risikovorsorge gebildet.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
7
4
Anteilsbasierte Vergütungen
Als zusätzliche anreizbasierte Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des
Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von
Eigenkapitalinstrumenten. Die Eigenkapitalinstrumente werden zum Zeitpunkt der Gewäh-
rung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser Performance Share Plan wurde im
Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Aktuell ist der Manz Performance Share Plan 2019
in Anwendung, der das Erreichen von Erfolgszielen beinhaltet. Diese Erfolgsziele bestehen
in der EBITDA-Marge und der Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Verände-
rung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die
Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhe-
bungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht divi-
dendenberechtigt. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines Black-Scholes-
Modells ermittelt (Wir verweisen auf (10) Anteilsbasierte Vergütungen).
Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwen-
dungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum,
in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (Erdienungs-
zeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeit-
punkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem
Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumu-
lierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den
bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinst-
rumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeit-
raums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand
entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten
kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon
ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingun-
gen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt
sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen
erfüllt sind.
Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapital-
instrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der
sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die
Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten
beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit
einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der
Änderung.
Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert,
wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der
bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungs-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
7
5
vereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das
Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullier-
te Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und
die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte
Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsverein-
barung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl.
hierzu den obigen Abschnitt).
Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des
Ergebnisses je Aktie zusätzlich als Verwässerung berücksichtigt (wir verweisen auf (13)
Ergebnis je Aktie).
Eigene Aktien
Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und
vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von
eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber
besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbun-
denen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag
über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendun-
gen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für aktivierte Entwicklungs-
projekte verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermö-
genswerte.
Tatsächliche Ertragsteuern
Der Berechnung des Betrags der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuer-
schulden für die laufende Periode werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde
gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und
zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der
Konzernbilanz nach IFRS und der Steuerbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge und
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
7
6
Steuergutschriften gebildet. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn ihre Nutzung
überwiegend wahrscheinlich ist.
Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt
zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten
oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten
beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden
miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung
der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte
und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen
Steuerbehörde erhoben werden.
Pensionsrückstellungen
Unter den Pensionsrückstellungen werden leistungsorientierte Leistungszusagen gezeigt.
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Pro-
jected Unit Credit Method“) gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben
den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu
erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsver-
pflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.
Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung
biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Per-
sonalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine
gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künf-
tig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt
werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennba-
ren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf
Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die er-
warteten Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
werden auf den Barwert mit dem Marktzins abgezinst.
Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezo-
gen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
7
7
Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag
werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkei-
ten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Eventualschulden
Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus
vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichtein-
treten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der
Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren
entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen
Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen
nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich ge-
schätzt werden kann.
Schätzungen und Beurteilungen des Managements
Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die
sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und
Aufwendungen sowie Eventualforderungen und -schulden auswirken. Die wesentlichen
Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind,
beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungs-
grads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung
und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzel-
fall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen
Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten
entnommen werden.
Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell
verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künf-
tigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses
vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung
des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen
abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklun-
gen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprüng-
lich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen
sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzunsicherheiten, aufgrund derer
ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine we-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
7
8
sentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein
wird, werden im Folgenden erläutert:
Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungs-
dauer: Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbe-
stimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben; stattdessen wird mindes-
tens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
vorgenommen mit dem Ziel, künftige Zahlungsmittelüberschüsse adäquat zu ermitteln. Für
die Ermittlung werden Parameter definiert, wie der Planungshorizont (drei Jahre), die Wahl
des Zinssatzes oder die Gewichtung der zu berücksichtigenden Chancen und Risiken. Des
Weiteren verweisen wir auf (14) Immaterielle Vermögenswerte.
Umsatzerlöse: Manz traf die folgenden Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen
Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit
Kunden haben
Bestimmung der Methode zur Schätzung der variablen Gegenleistung und Beurteilung
der Begrenzung
Rabattstaffeln und Pönalen führen für Manz zu variablen Entgelten. Bei der Schätzung der
variablen Entgelte muss der Konzern entweder die Erwartungswertmethode oder die Me-
thode des wahrscheinlichsten Betrages anwenden. Dabei ist die Methode zu wählen, mit
der die dem Konzern zustehende Gegenleistung am verlässlichsten geschätzt werden kann.
Der Konzern kam zu dem Schluss, dass die Methode des wahrscheinlichsten Betrages die
geeignete Methode zur Schätzung der variablen Entgelte für Lieferungen und Leistungen
mit Rabattstaffeln und Regelungen zu Vertragsstrafen ist. In den Transaktionspreis wird
diese Schätzung der variablen Entgelte insoweit einbezogen, als dass es hochwahrschein-
lich zu keiner signifikanten Stornierung der realisierten Umsatzerlöse kommt, sobald die
Unsicherheit in Verbindung mit dem variablen Entgelt nicht mehr besteht.
Schätzung der Gesamtkosten des Projekts
Die Anwendung der POC-Methode basiert auf einer Schätzung der Gesamtkosten des
Projekts. Es ist deshalb aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten möglich, dass die
Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt
werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der
Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte: Für Forderun-
gen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird ein Wertminde-
rungsmodell nach IFRS 9 angewandt, in dem die erwarteten Verluste berücksichtigt werden
müssen. Dazu wurden Bewertungsmodelle entwickelt, die zur Ermittlung der Ausfallraten
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten eingesetzt
werden. Es erfolgt eine Analyse der historischen Ausfallraten unter Berücksichtigung un-
terschiedlicher Regionen. Diese historischen Ausfallraten werden durch die Einflüsse von
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
7
9
zukunftsgerichteten Informationen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Darüber
hinaus erfolgt eine Überprüfung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Ma-
nagement. In die Überprüfung fließen Faktoren wie Fälligkeitsstrukturen von Forderungs-
salden, Bonität der Kunden oder makroökonomische Daten mit ein.
Pensionsrückstellungen: Wir verweisen auf VI. Erläuterungen zur Bilanz (29) Pen-
sionsrückstellungen.
Rückstellungen für Gewährleistungen: Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter
Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebil-
det. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Er-
füllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern verwendet, der die
aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für den Sachverhalt
spezifischen Risiken widerspiegelt. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird
in den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Wir verweisen auf (30) Sonstige langfristige
Rückstellungen.
Drohverlustrückstellungen: Die Bildung von Drohverlustrückstellungen ist sowohl dem
Grunde als auch der Höhe nach maßgeblich von Schätzungen geprägt. Manz bildet Droh-
verlustrückstellungen für Kundenaufträge, bei denen zum Stichtag die geschätzten Gesamt-
kosten die vereinbarte Gegenleistung übersteigen. Dabei werden im Rahmen des Projekt-
controllings regelmäßig Kontrollen und Einschätzungen zum Projektfortschritt von
Kundenaufträgen vorgenommen, was die Grundlage der Bildung einer Drohverlustrückstel-
lung ist. Wir verweisen auf (34) Sonstige kurzfristige Rückstellungen.
Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der
Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen
vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen
Unsicherheiten in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Ein-
künfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvor-
träge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes
Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden
können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden
können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwar-
teten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie
der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
Unsichere Steuerpositionen: Ist unsicher, ob die zuständige Behörde eine ertragsteuerliche
Behandlung von Manz akzeptieren wird, liegt eine unsichere Steuerposition vor. Für die
Bewertung von unsicheren Steuerpositionen beurteilt Manz zunächst, ob diese gesondert
oder zusammen mit anderen unsicheren Steuerpositionen zu bewerten sind. Für die Ent-
scheidung ist maßgeblich, ob ein derartiger Zusammenhang zwischen den Posten besteht,
dass eine gemeinsame Auflösung der Unsicherheit für die Posten zu erwarten ist. Anschlie-
ßend erfolgt auf Basis der Annahme, dass die Steuerbehörden die unsichere Steuerpositi-
on in vollständiger Sachverhaltskenntnis prüfen werden, die Beurteilung, ob die Steuerbe-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
8
0
hörde die steuerliche Behandlung von Manz akzeptiert. Ist es wahrscheinlich, dass die
Behörde die steuerliche Behandlung von Manz akzeptiert, wird nur diese Bewertung der
unsicheren Steuerposition zugrunde gelegt. Ansonsten erfolgt eine Bewertung der unsi-
cheren Steuerpositionen auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages oder nach der Erwar-
tungswertmethode. Sind die möglichen Ergebnisse binär oder konzentrieren sich um einen
Wert, erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerposition auf Basis des wahrscheinlichs-
ten Betrages, ansonsten nach der Erwartungswertmethode.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden mit untergeordneter Bedeutung auf den
laufenden Konzernabschluss
Im Folgenden sind die Rechnungslegungsvorschriften aufgezählt, die erstmals ab dem
Geschäftsjahr 2020 anzuwenden sind, jedoch für den Konzernabschluss von Manz von
untergeordneter Bedeutung sind und somit keine wesentlichen Auswirkungen auf den
laufenden Konzernabschluss haben:
• Änderungen von IFRS 16 Covid-19 in Bezug auf Mietkonzessionen: Die Änderungen bie-
ten Leasingnehmern Erleichterungen bei der Anwendung von IFRS 16 Leitlinien zur
Bilanzierung von Mietkonzessionen, die als direkte Folge der Covid-19-Pandemie entste-
hen. Als praktisches Hilfsmittel kann sich ein Leasingnehmer dafür entscheiden, nicht
zu beurteilen, ob eine Covid-19-bezogene Mietkonzession eines Leasinggebers eine
Mietvertragsmodifikation ist. Ein Leasingnehmer, der diese Wahl trifft, bilanziert jede
Änderung der Leasingzahlungen, die sich aus der Covid-19-bezogenen Mietkonzession
ergibt, auf dieselbe Weise, wie er die Änderung nach IFRS 16 bilanzieren würde, wenn
die Änderung keine Änderung des Leasingvertrags wäre. Es gab keine Mietkonzessionen
bei Manz, die Erleichterung wurde daher nicht angewendet.
• Änderung zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Modifikation der Definition eines
Geschäftsbetriebs, Anwendungsleitlinien und Änderungen der erläuternden Beispiele.
• Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 hinsichtlich der Auswirkungen der IBOR-Reform
(Phase 1): Die Änderungen betreffen Erleichterungen im Hinblick auf die Bilanzierung von
Hedge-Accounting Vorschriften und sind verpflichtend für alle Sicherungsbeziehungen
anzuwenden, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind.
• Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition des Begriffs von wesentlich.
• Änderungen der Verweise in den Standards auf das Rahmenkonzept.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
8
1
Veröffentlichte, noch nicht angewandte Standards,
Interpretationen und Änderungen
Folgende veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpre-
tationen und Änderungen haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf
künftige Konzernabschlüsse.
• Änderung an IAS 1, Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Anzuwenden
auf Geschäftsjahre, die ab/nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
• Änderungen an IAS 1, Darstellung des Abschlusses – Angabe von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die ab/nach dem 1. Januar 2023
beginnen.
• Änderungen an IAS 8, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von rech-
nungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler – Definition von rechnungslegungs-
bezogenen Schätzungen. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die ab/nach dem 1. Januar
2023 beginnen.
• Änderung an IFRS 3, Verweis auf das Rahmenkonzept: Nachträgliche Ergänzung des
Verweises auf das neue Rahmenkonzept vom 29. März 2018. Anzuwenden auf Unterneh-
menszusammenschlüsse die ab/nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
• Änderung an IFRS 4; Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 für bestimmte Unter-
nehmen in IFRS 4, um IFRS 9 zeitgleich mit IFRS 17 Versicherungsverträge starten zu
können. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die ab/nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
• Änderung an IAS 16, Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem
betriebsbereiten Zustand befindet. Erträgen aus dem Verkauf produzierter Güter, bevor
die Sachanlage im betriebsbereiten Zustand ist, sind nicht mehr von den Anschaffungs-
und Herstellungskosten der Sachanlage abzuziehen sondern zusammen mit den Herstell-
kosten der Sachanlage in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Ist auf Geschäfts-
jahre anzuwenden, die ab/nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
• IFRS 17, Versicherungsverträge: Änderungen bei Erstanwendung (1. Januar 2023), Ab-
schlusskosten, Auflösung der vertraglichen Servicemarge, Risikominderungsoption,
Rückversicherungsvertrag sowie getrennter Ausweis von Vermögenswerten und Ver-
bindlichkeiten etc.
• IFRS 17 Versicherungsverträge: Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den
Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs
des Standards. Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab/nach dem 1. Januar 2023
beginnen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
8
2
• Änderung an IFRS 7, IFRS 9, IAS 39, IFRS 4 und IFRS 16, Reform der Referenzzinssätze
IBOR-Reformphase 2: Die Änderungen sehen vor, dass die Vergleichsperiode nicht an-
gepasst werden soll. Effekte aus der erstmaligen Anwendung der Änderungen sollen
zum Zeitpunkt der Erstanwendung in den Gewinnrücklagen erfasst werden. Erstmalig
anzuwenden für Geschäftsjahre, die ab/nach dem 1. Januar 2021 beginnen.
• Änderungen an IAS 37, Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags:
Konkretisierung der Kosten welche bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend oder
verlustbringend ist, zu berücksichtigen sind. Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die
ab/nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
• Jährliche Verbesserungen zu IFRS 2018 – 2020. Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16
und IAS 41. Anzuwenden für Geschäftsjahre, die ab/nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
8
3
Erläuterungen zur
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse (1)
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen und Regionen ist in der Seg-
mentberichterstattung wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur
Segmentberichterstattung in Abschnitt IV.
Im Jahr 2017 erhielt Manz einen Großauftrag mit einem Gesamtvolumen von 263 Mio. EUR,
dessen Abschluss für Juli 2019 vorgesehen war. Die CIGS-Großprojekte ruhen aktuell auf-
grund kundenseitig bedingter Bauarbeiten an den entsprechenden Produktionshallen. Zum
31. Dezember 2020 bestehen aus diesen Aufträgen Vertragsvermögenswerte in Höhe von
21,5 Mio. EUR. Bislang sind die Kunden allen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere
den Zahlungsverpflichtungen, nachgekommen. Manz geht von einer temporären Unterbre-
chung und einer Fortsetzung der Aufträge im Lauf des Jahres 2021 aus.
In 2018 erhielt Manz einen Großauftrag mit einem Volumen von 90 Mio. USD, dessen Pro-
jektende für Ende August 2019 geplant war. Allerdings gab es seitens des Kunden eine
Änderung in der Terminierung der Auslieferung, so dass das Projekt erst Ende 2020 abge-
schlossen wurde.
Darüber hinaus erhielt Manz im Jahr 2019 von einem langjährigen Kunden Folgeaufträge in
Höhe von rund 55 Mio. EUR. Im Rahmen dieser Aufträge wurden Teilanlagen von Manz wie
geplant in 2020 ausgeliefert. Der Fertigstellungstermin für die gesamten Aufträge wird
voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 liegen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
8
4
Die Umsatzerlöse sind nach Geschäftsbereichen unter Hinzunahme der Zielabsatzregion
folgendermaßen dargestellt:
Deutsch-
land
Übriges
Europa
Übriges
Asien
Sonstige
Regionen
China
Taiwan
USA
Gesamt
(in TEUR)
2020
2019
2020
2019
2020
2019
2020
2019
2020
2019
2020
2019
7.737
11.128
32.012
16.736
57.096
14.689
10.430
10.582
6.544
6
–
15.412
36.096
42.372
78.015
14
–
–
–
–
5
243
–
23.160
47.467
90.686
115.655
64.690
40.695
37.024
41.479
21.209
19.108
236.768
264.404
Solar
–
–
3.071
61
6.606
5.868
–
6.529
9.094
20
96
Electronics
Energy Storage
Contract Manufaturing
Service
5.881
4.992
12.147
–
–
1.713
12.860
26.581
30.818
1.431
2.793
32.802
46.532
854
20
–
353
–
626
–
13
–
–
–
–
79
–
3.297
4.884
61.108
119.348
5.979
6.410
12.585
12.278
577
633
7.126
10.353
2.782
1.300
7.875
19.650
599
–
3.088
113.819
56.223
1.453
20
Gesamt
Aktivierte Eigenleistungen (2)
Im Geschäftsjahr 2020 wurden insbesondere in den Segmenten Solar und Energy Storage
Entwicklungskosten in Höhe von 2.846 TEUR bzw. 2.230 TEUR aktiviert. Darüber hinaus
erfolgten Aktivierungen in Höhe von 303 TEUR im Geschäftsbereich Electronics und in Höhe
von 412 TEUR im Geschäftsbereich Contract Manufacturing und Service.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
8
5
Sonstige betriebliche Erträge (3)
(in TEUR)
2020
2019
Fördergelder
2.787
1.337
1.224
246
3.273
2.254
423
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Kursgewinne
Auflösung Wertberichtigungen auf Forderungen
Leasing und Mieteinnahmen
Zeitwert von Finanzverbindlichkeiten
Versicherungsleistungen
1.769
106
287
150
106
120
94
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen
Übrige
11
19
1.019
7.181
1.646
9.690
Von den 2.787 TEUR Zuschüssen entfallen 581 TEUR auf die staatliche Förderung in der
Slowakei und Italien aufgrund von Covid-19. Außerdem wurden 150 TEUR Erstattung für die
Sozialversicherung bei Kurzarbeitergeld im April und Mai 2020 in den sonstigen betrieblichen
Erträgen verbucht.
Materialaufwand (4)
(in TEUR)
2020
2019
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
114.869
15.469
145.329
15.500
Aufwendungen für bezogene Leistungen
130.338
160.829
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
8
6
Personalaufwand (5)
(in TEUR)
2020
2019
Löhne und Gehälter
59.806
689
59.077
338
Anteilsbasierte Vergütung
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
11.421
12.169
71.916
71.584
164 TEUR Löhne und Gehälter aus der Kurzarbeit wurden als durchlaufender Posten von
der Arbeitsagentur über die Manz AG an die Mitarbeiter in Deutschland gezahlt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen (6)
(in TEUR)
2020
2019
Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle
Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte
6.524
548
Werbe- und Reisekosten
Rechts- und Beratungskosten
Kosten für Gebäude und Anlagen
Kursverluste
5.020
3.701
3.126
2.828
2.173
2.151
1.910
1.360
1.156
7.699
3.523
3.310
1.586
3.941
1.805
2.997
1.190
1.153
Ausgangsfrachten
IT-Kosten
Sonstige personalnahe Aufwendungen
Erhöhung der Rückstellungen
Miete und Leasing
Forschungsnahe (projektbezogene) sonstige
betriebliche Aufwendungen
274
1.050
Übrige
6.377
7.619
36.600
Gesamt
36.421
Die höheren Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertrags-
vermögenswerte im Jahr 2020 sind hauptsächlich auf eine Wertminderung in Höhe von
TEUR 4.996 zurückzuführen, die für ein Projekt in Asien vorgenommen wurde.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
8
7
Abschreibungen (7)
(in TEUR)
2020
2019
Anlagevermögen
8.256
3.340
342
9.034
3.413
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
Langfristige Kosten der Vertragsanbahnung
Kurzfristige Kosten der Vertragsanbahnung
1.324
194
3.067
16.838
12.132
Finanzerträge (8)
(in TEUR)
2020
2019
Zinsen und ähnliche Erträge aus Bankguthaben
Zinserträge aus Unterleasingverhältnissen
72
19
91
74
20
94
Finanzaufwendungen (9)
(in TEUR)
2020
2019
Zinsen auf kurzfristige Verbindlichkeiten
Zinsaufwand aus Finanzverbindlichkeiten aus Leasing
Zinsanteil langfristige Rückstellungen
Zinsen auf langfristige Verbindlichkeiten
Sonstige Zinsaufwendungen
1.683
568
54
1.623
622
82
40
67
–
3
2.345
2.397
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
8
8
Anteilsbasierte Vergütung (10)
Performance Share Plan
Der Konzern hat für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter
einen Performance-Share-Plan eingerichtet. Die Erfolgsziele beziehen sich auf die EBITDA-
Marge und die Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktien-
kurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die Aktienzusagen
verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag ge-
schlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt.
Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien oder durch eigene
Aktien abgelten.
Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zu-
stimmung des Aufsichtsrates – soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem
Ermessen des Aufsichtsrates – in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei
Monaten nach Ablauf von vier Wochen im Anschluss an die Veröffentlichung des Konzern-
abschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr, ausgegeben.
Im Geschäftsjahr 2020 erhielten 17 (Vj. 17) Mitarbeiter und die 3 (Vj. 3) Mitglieder des Vor-
stands 89.145 (Vj. 42.403) Aktienzusagen/Bezugsrechte. Hiervon entfielen 48.675 (Vj. 22.327)
Aktienzusagen/Bezugsrechte auf den Vorstand.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/Bezugsrechte mit den
entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter
Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:
(in Stück)
(in EUR)
Aktienzusagen/
Bezugsrechte
(in Stück)
Gewichteter durchschnittlicher
beizulegender Zeitwert zum
Gewährungszeitpunkt
Bestand am Jahresanfang (nicht erdient)
In der Berichtsperiode verfallen
113.214
–30.432
89.145
14,09
10,51
22,39
19,02
In der Berichtsperiode gewährt
171.927
Bestand am Jahresende (nicht erdient)
Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert
der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer
korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung
der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung des Black-Scholes-Modells.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
8
9
Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:
2020
2019
Ausübungspreis (in EUR)
Risikofreier Zinssatz p. a. (in %)
Volatilität (in %)
1,00 EUR
0%
1,00 EUR
0%
18,0%
0,00 EUR
19,02
93,3%
0,00 EUR
11,24
Erwartete Dividenden (in EUR)
Fair Value je Aktienzusage (in EUR)
Optionslaufzeit
4 Jahre
4 Jahre
Der erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von der historischen Volatilität
über einen der Laufzeit der Optionen ähnlichen Zeitraum auf künftige Trends geschlossen
werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen
abweichen kann.
Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance-Share-Plan Personalaufwand über 689 TEUR
(Vj. 338 TEUR) erfasst.
Steuern vom Einkommen und Ertrag (11)
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Er-
tragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.
(in TEUR)
2020
2019
Tatsächlicher Steueraufwand
Laufende Periode
2.285
266
560
Vorperioden
–151
Latenter Steuerertrag/-aufwand (+)
–1.004
911
1.547
1. 320
Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum
Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländi-
schen Gesellschaften wurde der inländische Steuersatz von 29,13% (Vj. 29,13 %) berück-
sichtigt. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden Steuersätze von 9 % – 26 %
(Vj. 9% – 26%) verwendet. Der Steuersatz in China wurde von 15 % auf 25 % geändert, da
ein im Vorjahr noch reduzierte Steuersatz für High-Tech-Unternehmen nicht mehr in Anspruch
genommen werden kann.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
9
0
Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von 1.547 TEUR (Vj. 1.320 TEUR) leitet
sich wie folgt von einem „erwarteten“ Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung
des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertrag-
steuern ergeben hätte:
(in TEUR)
2020
2019
Ergebnis vor Ertragsteuern
4.971
29,13%
1.448
–9.928
29,13%
-2.892
Ertragsteuersatz der Manz AG
Erwarteter Ertragsteueraufwand
Steuersatzunterschiede Ausland
Änderung des Steuersatzes im Ausland
Nicht abzugsfähige Aufwendungen/Erträge
Periodenfremde Steuern
–1.105
–793
453
–567
0
–311
–151
–1.746
7.841
–138
–31
266
Steuerfreie Erträge
–2.764
3.260
–11
Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge
Nutzung steuerlicher Verlustvorträge
Nutzung von nicht bilanzierten Verlustvorträgen
Wertberichtigung auf latente Steuern
Ausländische Quellensteuer
0
–35
–629
0
689
Sonstiges
139
–56
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand
Effektiver Steuersatz
1.547
31,11 %
1.320
n.a.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
9
1
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht dargestellt:
(in TEUR)
Aktive latente Steuern
Passive latente Steuern
31.12.2020
31.12.2019
31.12.2020
31.12.2019
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
0
1
0
577
14
0
5.816
57
5.578
52
Finanzanlagen
0
0
Vertragsvermögenswerte, Vorräte und
Vertragsverbindlichkeiten
5.539
5.488
14.730
13.643
Forderungen
1.411
2
583
19
2.114
1.513
Zahlungsmittel
0
0
4
0
0
0
Pensionsrückstellungen
Derivative Finanzinstrumente
761
0
735
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
2.057
2.279
0
308
Rückstellungen
463
12.492
22.725
–15.890
6.835
334
10.254
20.283
–14.632
5.651
0
0
0
0
Steuerliche Verlustvorträge
Bruttowert
22.721
–15.890
6.831
21.094
–14.632
6.462
Saldierung
Bestand laut Konzernbilanz
Nettobetrag der aktiven (passiven)
latenten Steuern
4
–811
Der Nettobetrag der aktiven latenten Steuern hat sich wie folgt entwickelt:
(in TEUR)
Stand 1.1.
2020
–811
2019
542
Latenter Steueraufwand (–)/-ertrag (+) in der
Gewinn- und Verlustrechnung
1.004
–911
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen der
latenten Steuern im Zusammenhang mit:
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen
Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges)
–15
-4
696
0
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)
bewertete finanzielle Vermögenswerte
0
–1.235
Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung
–170
97
4
Stand 31.12.
–811
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn deren Nutzung
mit ausreichender Sicherheit erwartet werden kann. Bei vier (Vj. vier) Gesellschaften, die in
der aktuellen oder in der Vorperiode steuerliche Verluste erlitten haben, wurde ein latenter
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
9
2
Steueranspruch in Höhe von 3.550 TEUR (Vj. 1.952 TEUR) ausgewiesen. Manz geht basierend
auf der Kurz- und Mittelfristplanung davon aus, dass zukünftig bei diesen Gesellschaften ein
zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten
steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Aufgrund der positiven Steuerergebnisse
der vergangenen Jahre wurde in China eine aktive latente Steuer in Höhe von 3.005 TEUR
gebildet. Das Tochterunternehmen hat im Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie, die
in der Ergebnishistorie einen Einmaleffekt darstellt, einen Verlust erlitten und wird voraus-
sichtlich im Jahr 2021 aufgrund des guten Auftragsbestands und des erwarteten positiven
Geschäftsverlaufes wieder in die Gewinnzone zurückkehren.
Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt
264.369 TEUR (Vj. 253.132 TEUR). Davon sind 371 TEUR (Vj. 1.085 TEUR) zeitlich auf fünf
Jahre und 13.376 TEUR (Vj. 9.754 TEUR) auf zehn Jahre begrenzt und der Rest unbegrenzt
vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von 219.186 TEUR (Vj. 212.750 TEUR) wurden
keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nach IAS 12 im Falle von Verlusten in der jüngeren
Vergangenheit hohe Anforderungen an die Aktivierung gestellt werden, die zum Stichtag
nicht erfüllt sind.
Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an
Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differen-
ces in Höhe von 6,8 Mio. EUR (Vj. 8,1 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern
gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.
Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile (12)
Der Ergebnisanteil der nicht beherrschenden Anteile setzt sich zusammen aus zugewiese-
nen Ergebnissen in Höhe von –10 TEUR (Vj. –200 TEUR).
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
9
3
Ergebnis je Aktie (13)
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils
der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während
des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je
Aktie resultiert aus sogenannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Options- und Bezugs-
rechte, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnitt-
lichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus
den Aktienzusagen im Rahmen des Performance-Share-Plans (siehe (10) Anteilsbasierte
Vergütungen).
Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt.
2020
2019
Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes
Konzernergebnis (in TEUR)
3.434
–11.048
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (Stück)
Effekt aus aktienbasierter Vergütung (Stück)
7.744.088
343.854
7.744.088
216.040
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien
(verwässert) (Stück)
8.011.876
7.905.128
Ergebnis je Aktie (unverwässert) (in EUR)
Ergebnis je Aktie (verwässert) (in EUR)
0,44
0,42
–1,43
–1,43
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
9
4
Erläuterungen zur
Segmentberichterstattung
Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe ge-
mäß den Regeln von IFRS 8 (Segmentberichterstattung) nach Geschäftsbereichen und
nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung
und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbe-
reiche.
Die Aufteilung des Umsatzes nach Regionen orientiert sich am Sitz des Kunden. Das heißt,
bestellt ein Kunde aus China, wird der Umsatz der Region China zugewiesen.
Im Geschäftsbereich „Solar“ sind Systemlösungen für die Herstellung von Dünnschicht-
Solarmodulen sowie die CIGS-Dünnschicht-Technologie abgebildet. Über das Geschäft
mit Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien wird im Geschäftsbereich „Ener-
gy Storage“ berichtet. Der Geschäftsbereich „Electronics“ hat den Schwerpunkt auf der
Herstellung von Produktionsanlagen für Unterhaltungselektronik.
Neben den drei strategischen Geschäftsbereichen bestehen die beiden Geschäftsberei-
che „Contract Manufacturing“ (Anlagen- und Teilefertigung sowie Montagearbeiten für
Kunden unterschiedlicher Branchen) und „Service“, in denen Dienstleistungen rund um die
technologischen Kernkompetenzen der Manz AG angeboten werden.
Die zentrale Größe zur Beurteilung und Steuerung eines Geschäftsbereichs ist das opera-
tive Ergebnis (EBIT).
In der Segmentberichterstattung sind Erlöse und Ergebnisse der einzelnen Geschäftsbe-
reiche des Konzerns dargestellt. Zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen bestehen
nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen. Der Leistungsaustausch zwi-
schen den Geschäftsbereichen erfolgt zu marktüblichen Preisen.
Im Geschäftsbereich Energy Storage wurden im Berichtszeitraum mit einem Kunden Um-
satzerlöse in Höhe von 35.155 TEUR erzielt. Im Geschäftsfeld Electronics sind Umsatzerlö-
se in Höhe von 29.374 TEUR mit einem weiteren Kunden enthalten. Des Weiteren sind im
Geschäftsfeld Contract Manufacturing Umsatzerlöse in Höhe von 25.643 TEUR mit einem
Kunden enthalten.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
9
5
Segmentberichterstattung Geschäftsbereiche
zum 31.12.2020
(in TEUR)
Contract
Manu-
facturing
Energy
Storage
Konsoli-
dierung
Solar
Electronics
Service
Konzern
Umsatzerlöse mit Dritten
2020
2019
23.160
47.467
90.686
64.690
40.694
37.024
41.480
21.209
19.108
0
0
236.768
264.404
115.655
Umsatzerlöse mit
anderen Segmenten
2020
2019
0
0
293
0
0
0
0
0
0
–293
109
0
0
–109
Umsatzerlöse gesamt
2020
2019
23.160
47.467
90.979
64.690
40.694
37.024
41.480
21.209
19.108
–293
109
236.768
264.404
115.546
Anteil am Ergebnis von
assoziierten Unternehmen
2020
2019
0
0
0
0
0
0
9.381
8.829
0
0
0
0
9.381
8.829
EBITDA
2020
–5.143
1.416
–979
387
10.347
–7.332
13.090
12.335
2.114
–73
184
19.358
9.213
2019
2.223
Abschreibungen
2020
2.703
3.407
4.373
7.976
3.458
3.970
798
825
800
661
0
12.132
16.838
2019
–1
EBIT
2020
2019
–7.846
–1.991
–5.352
–7.589
6.889
12.292
11.510
1.315
1.562
–73
185
7.225
–11.302
–7.625
Finanzergebnis
2020
–242
–265
–651
–908
–722
–494
–189
–256
–451
–380
0
0
–2.254
–2.303
2019
EBT
2020
2019
–8.088
–2.256
–6.003
–8.496
6.167
12.104
11.254
864
–73
185
4.971
–11.796
1.182
–9.928
Steuern vom
Einkommen und Ertrag
2020
2019
–5
1.152
195
–1.050
–492
–660
–283
–983
–392
0
0
–1.547
–1.320
–347
Konzernergebnis
2020
–8.093
–2.604
–4.851
–8.302
5.118
11.443
10.971
–119
789
–73
185
3.425
2019
–12.288
–11.248
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
9
6
Segmentberichterstattung Regionen
zum 31.12.2020
Außenumsatz nach
Standort des Kunden
Langfristige Vermögenswerte
(ohne latente Steuern)
(in TEUR)
Deutschland
2020
113.819
56.223
47.603
50.334
2019
Übriges Europa
2020
32.802
46.532
24.297
23.474
2019
China
2020
2019
61.108
13.236
13.952
119.348
Taiwan
2020
12.585
12.278
26.083
49.434
2019
Übriges Asien
2020
7.126
585
712
2019
10.353
Amerika
2020
7.875
2
2019
19.650
30
Sonstige Regionen
2020
2019
1.453
20
0
0
Konzern
2020
236.768
264.404
111.805
137.937
2019
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
9
7
Erläuterungen zur
Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe
des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS
7 Kapitalflussrechnung werden Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit
sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Kon-
solidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die
auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung des Finanzmittelbestands ist
gesondert ausgewiesen.
Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst alle in der Bi-
lanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die sich aus Kassen-
beständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten
zusammensetzen. Etwaigen Wertschwankungen im Finanzmittelbestand wurden mittels
einer Risikovorsorge Rechnung getragen.
Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der
Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen und Abgängen
im Sachanlagevermögen auch Zugänge und Abgänge bei den immateriellen Vermögens-
werten. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapi-
talerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungs-
mittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.
Demgegenüber wird ausgehend vom Konzernergebnis der Mittelzufluss und -abfluss aus
laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das Konzernergebnis um die
nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschrei-
bungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern,
korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.
Nach IFRS 16 wird die Auszahlung des Tilgungsanteils für Leasingsachverhalte in der
Finanzierungstätigkeit abgebildet. Die Auszahlung für den Zinsanteil der Leasingverbind-
lichkeit sowie Auszahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse
denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden unter der betriebli-
chen Tätigkeit gezeigt.
Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungs-
mitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
9
8
Entwicklung der Verbindlichkeiten
aus Finanzierungstätigkeit
Nicht zahlungswirksam
Verände-
Buchwert
zum
01.01.2020
rungen bei-
zulegender
Zeitwerte
Buchwert
zum
31.12.2020
Zahlungs-
wirksam
Währungs-
differenz
(in TEUR)
Zugang
Abgang
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
gegenüber
Finanzinstituten
728
5.281
0
0
–332
0
5.677
aus Leasing
Übrige
12.268
7
0
0
–7
0
2.943
0
–2.595
–7
0
0
12.609
0
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
gegenüber
Finanzinstituten
57.185
–1.330
–1.195
332
0
0
54.992
gegenüber anderen
Unternehmen
0
3.329
0
16.306
–4.400
0
0
–13
0
4.530
0
0
0
0
0
0
16.306
3.446
0
aus Leasing
0
0
Derivative
Finanzinstrumente
0
93.030
73.517
15.857
–1.215
7.805
–2.934
Nicht zahlungswirksam
Verände-
Buchwert
zum
01.01.2019
rungen bei-
zulegender
Zeitwerte
Buchwert
zum
31.12.2019
Zahlungs-
wirksam
Währungs-
differenz
(in TEUR)
Zugang
Abgang
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
gegenüber
Finanzinstituten
1.138
–410
0
0
0
0
728
aus Leasing
Übrige
14.636
3
0
4
46
0
1.000
0
–3.414
0
0
0
12.268
7
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
gegenüber
Finanzinstituten
42.173
3.276
2
15.735
–4.340
0
–723
7
0
4.386
0
0
0
57.185
3.329
0
aus Leasing
0
0
Derivative
Finanzinstrumente
0
–2
73.517
61.228
10.989
–670
5.386
–3.414
–2
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
9
9
Erläuterungen zur Bilanz
Immaterielle Vermögenswerte (14)
Lang-
fristige
Lizenzen,
Software und
ähnliche
Kostender
Vertrags-
anbah-
Aktivierte
Entwicklungs-
kosten
Geschäfts-
oder Firmen-
wert
Anlagen im
Bau/geleistete
Anzahlungen
(in TEUR)
Rechte
nung
Summe
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2019
Währungsanpassung
Zugänge
146.865
1.141
4.587
–422
33.080
28
74.086
125
34.495
61
0
5.143
988
0
860
3.518
0
0
209
0
0
0
Abgänge
–422
61
0
0
Umgliederungen
0
–61
209
0
0
152.171
Stand 31. Dezember 2019
33.607
77.729
35.483
5.143
Abschreibungen
84.537
116
Stand 1. Januar 2019
Währungsanpassung
Zugänge Abschreibungen (planmäßig)
Abgänge
27.472
31
54.322
85
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2.743
0
1.051
–405
0
4.699
0
1.324
0
7.074
–405
0
Umgliederungen
0
0
91.322
Stand 31. Dezember 2019
28.149
59.106
4.067
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2020
Währungsanpassung
Zugänge
152.171
–815
33.607
–13
77.729
–87
35.483
209
0
5.143
–715
0
405
4.615
–325
0
0
472
–84
0
0
0
5.492
–665
0
Abgänge
–256
0
0
0
Umgliederungen
0
156.183
Stand 31. Dezember 2020
33.743
81.932
34.768
597
5.143
Abschreibungen
91.322
–85
Stand 1. Januar 2020
Währungsanpassung
Zugänge Abschreibungen (planmäßig)
Abgänge
28.149
–14
59.106
–71
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4.067
0
833
4.909
–1
342
0
6.084
–257
0
–256
0
Umgliederungen
0
0
97.064
Stand 31. Dezember 2020
28.712
63.943
4.409
Restbuchwert 31.12.2019
5.458
18.623
35.483
209
1.076
60.849
59.119
Restbuchwert 31.12.2020
5.031
17.989
34.768
597
734
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
0
0
Aktivierte Entwicklungskosten
Entwicklungskosten werden entsprechend den Vorgaben des IAS 38 Immaterielle Vermö-
genswerte in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für
Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung Annah-
men über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die
anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünf-
tigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren, zu treffen.
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten, die noch nicht
planmäßig abgeschrieben werden, wurden im Berichtsjahr keine (Vj. keine) Wertminderun-
gen vorgenommen.
Folgende Beträge wurden erfolgswirksam erfasst:
(in TEUR)
2020
2019
Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt
Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten
Aktivierte Entwicklungskosten
–18.081
–4.653
5.787
–18.904
–4.602
4.862
Erfolgswirksam verrechnete Forschungs-
und Entwicklungskosten
–16.947
–18.644
Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte
Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbe-
stimmter Nutzungsdauer (Markenrechte) entfallen wie folgt auf die einzelnen Geschäfts-
bereiche:
(in TEUR)
Geschäfts- oder Firmenwert
Markenrechte
31.12.2020
31.12.2019
31.12.2020
31.12.2019
Solar
17.022
11.064
6.682
0
17.556
11.245
6.682
0
1.835
2.753
0
1.881
2.822
0
Electronics
Energy Storage
Contract Manufacturing
Service
0
0
0
0
0
0
34.768
4.588
35.483
4.703
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
0
1
Die Veränderungen beim Geschäfts- oder Firmenwert und bei den Markenrechten resultie-
ren aus Währungsumrechnungen.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte wird mindestens
einmal jährlich getestet, indem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmen-
wert und den Markenrechten zugrundeliegenden Einheiten dem Nutzungswert gegenüber
gestellt werden. Ein Wertminderungsbedarf eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt
vor, wenn der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit dessen Nutzungswert
übersteigt. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden die Geschäftsbereiche So-
lar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service verwendet.
Der Nutzungswert wird nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangs-
punkt ist die aktuelle Dreijahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich.
Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse
Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein ange-
messener Diskontierungszinssatz zu wählen.
Die Berechnung der Diskontierungszinssätze berücksichtigt die Umstände des Konzerns
und seiner Segmente und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten
(WACC). Die durchschnittlichen Kapitalkosten berücksichtigen das Fremd- und Eigenkapi-
tal. Die Eigenkapitalkosten werden auf Basis einer Peer Group ermittelt. Sie enthalten den
Basiszinssatz inklusive Länderrisiko und eine Marktrisikoprämie. Das segmentspezifische
Risiko wird durch Anwendung individueller Betafaktoren einbezogen. Die Fremdkapitalkos-
ten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital. Sie enthalten den Fremdkapital-Spread,
Basiszinssatz und das Länderrisiko. Der Fremdkapital-Spread wurde unter Zugrundelegung
der Zinsdifferenz zwischen der Rendite eines Anleihenkorbs von Industrieunternehmen mit
dem Rating BBB+ bis BBB- sowie der Rendite deutscher Staatsanleihen ermittelt.
Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwick-
lung in Relation zur Entwicklung der Manz-Gruppe, die Entwicklung wesentlicher Ferti-
gungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor und die Wachstumsraten. Bei
der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Ent-
wicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt.
Im Geschäftsbereich Energy Storage wurde in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres
2020 ein größerer Auftrag seitens eines bekannten Batterieherstellers im Consumer
Electronics-Sektor platziert, dessen Bearbeitung weitestgehend in die kommenden Ge-
schäftsjahre fällt. Daneben steigt die Nachfrage nach Elektroautos kontinuierlich an, womit
gleichzeitig eine Zunahme der Nachfrage nach Batterieantrieben einhergeht. Es wird daher
mit einer signifikaten Ergebnisverbesserung und Umsatzsteigerung im Bereich Energy Sto-
rage gerechnet.
Die pandemiebedingten Restriktionen führten zu Umsatzverschiebungen bei den CIGS-
Projekten. Der Abschluss des Projektes wird für das Ende des Jahres 2021 erwartet. Für
die darauffolgenden Jahre wurden weitere Großaufträge im Bereich Solar eingeplant.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
0
2
Im Segment Electronics bietet die Manz AG ihren Kunden Produktions-, Montage- und
Handhabungsanlagen zur Herstellung von Displays für LCD-, OLED- und AMOLED-Flach-
bildschirme, Touch-Sensoren, Leiterplatten und Chip Carrier sowie Smartphones, Tablet-
Computer, Notebooks, Wearables und weiterer Unterhaltungselektronik. Des Weiteren
bieten die automatisierten Montagelösungen „Tier 1- und Tier 2-Unternehmen“ der Auto-
mobilindustrie Transformationslösungen vom klassischen Antriebsstrang zum zukünftigen
E-Antriebsstrang. Es wird daher in Zukunft eine weitere Umsatzausweitung und Ergeb-
nisverbesserung im Bereich Electronics erwartet. Die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit
der Manz AG wird weiter nachhaltig gesteigert und die damit verbundene Turn-Around-
Strategie der Vorjahre wird fortgeführt.
Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert
oder Markenrecht zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung
prognostiziert. Die Wachstumsraten wurden mit 0,5%–1,0 %(Vj. 1,0%) angesetzt. Der für
die Abzinsung verwendete Diskontierungssatz nach Steuern (gewichtete durchschnittliche
Kapitalkosten (WACC)) beträgt 7,4%–13,2% (Vj. 6,8% bis 9,9%). Dabei werden die Eigen-
kapitalkosten auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt. Die Diskontierungs-
sätze und Wachstumsraten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
(in%)
Diskontierungssatz vor Steuern
Wachstumsrate
31.12.
2020
30.06.
2020
31.12.
2019
31.12.
2020
30.06.
2020
31.12.
2019
Solar
18,6
10,5
10,7
13,2
10,5
15,6
13,0
13,3
9,7
14,0
11,2
12,0
8,6
0,5
0,5
1,0
1,0
1,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
Electronics
Energy Storage
Contract Manufacturing
Service
13,0
14,0
Die Gewichtung der so ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis
der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.
Im Zuge der starken Schwankungen der Marktkapitalisierung im ersten Halbjahr 2020 wur-
den die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einem zusätzlichen Wert-
haltigkeitstest unterzogen. Diese wurden den Nutzungswerten gegenübergestellt, deren
Grundlage die aktuelle Unternehmensplanung ist. Für den Stichtag 30.Juni 2020 wurde
kein Wertberichtigungsbedarf ermittelt.
Der im Rahmen des Impairment Tests ermittelte Nutzungswert der jeweiliigen zahlungs-
mittelgenerierenden Einheit liegt erkennbar in allen Fällen überhalb des jeweiligen Buch-
wertes sodass infolgedessen auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich
der Veräußerungskosten verzichtet wurde. Insgesamt wurde für die Geschäftsjahre 2020
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
0
3
und 2019 kein Wertminderungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie
der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.
Ein um 1% höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewi-
gen Rente beeinflusst die Werthaltigkeit der Firmenwerte nicht. Auch eine dann noch zu-
sätzliche Reduzierung des EBITs über die gesamte Planungsdauer von 10%, hätte im Ge-
schäftsjahr 2020 oder 2019 zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes
bzw. Markenrechtes geführt.
Kosten der Vertragsanbahnung
Unter den immateriellen Vertragsvermögenswerten werden langfristige Kosten der Ver-
tragsanbahnung ausgewiesen, wenn diese durch Erträge aus dem Vertrag gedeckt sind
und eindeutig einem Projekt zuzuordnen sind. Die aktivierten Kosten der Vertragsanbah-
nung werden gemäß des Fertigstellungsgrads des zugrundeliegenden Projekts abge-
schrieben. Der Saldo zum 31. Dezember 2020 betrug 734 TEUR (Vj. 1.076 TEUR). In der
Berichtsperiode wurde ein Werteverzehr von 342 TEUR (Vj. 1.324 TEUR) erfasst.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
0
4
Sachanlagen (15)
Andere Anla-
gen, Betriebs-
Anlagen und und Geschäfts-
Technische
Anlagen im
Bau/geleistete
Anzahlungen
Grundstücke
und Gebäude
Nutzungs-
rechte
(in TEUR)
Maschinen
ausstattung
Summe
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2019
Währungsanpassung
Zugänge
80.242
291
24.995
175
24.854
66
12.748
49
17.537
0
108
1
281
967
653
997
2.402
–100
–59
5.300
–3.333
0
Abgänge
–244
9
–2.320
50
–444
0
–225
0
Umgliederungen
82.500
Stand 31. Dezember 2019
25.216
23.617
13.006
18.309
2.352
Abschreibungen
33.544
137
Stand 1. Januar 2019
Währungsanpassung
Zugänge Abschreibungen (planmäßig)
Abgänge
6.924
44
19.749
45
6.871
27
0
21
0
0
939
0
1.124
–1.449
3
1.213
–343
3
3.413
–91
0
7
6.696
–1.883
0
0
Umgliederungen
1
–7
0
38.494
Stand 31. Dezember 2019
7.908
19.472
7.771
3.343
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2020
Währungsanpassung
Zugänge
82.500
–649
7.847
–1.401
0
25.216
–446
202
23.617
–62
13.006
–95
18.309
–46
2.352
0
446
497
3.679
–707
0
3.023
0
Abgänge
–12
–438
6
–244
0
Umgliederungen
0
–6
88.297
Stand 31. Dezember 2020
24.960
23.569
13.164
21.235
5.369
Abschreibungen
38.494
–288
5.854
–1.189
0
Stand 1. Januar 2020
Währungsanpassung
Zugänge Abschreibungen (planmäßig)
Abgänge
7.908
–141
664
–3
19.472
–28
7.771
–79
3.343
–40
0
0
0
0
0
0
890
960
–222
0
3.340
–658
0
–306
0
Umgliederungen
0
42.871
Stand 31. Dezember 2020
8.428
20.028
8.430
5.985
Restbuchwert 31.12.2019
17.308
4.145
5.235
14.966
2.352
44.006
45.426
Restbuchwert 31.12.2020
16.532
3.541
4.734
15.250
5.369
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
0
5
Die Nutzungsrechte sind folgendermaßen unterteilt:
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Nutzungsrechte – Gebäude
14.022
14.001
Nutzungsrechte – Fahrzeuge
838
390
952
13
Nutzungsrechte – IT-Ausstattung
15.250
14.966
Entsprechend der obigen Aufteilung wurden im Berichtsjahr Abschreibungen auf Nut-
zungsrechte erfasst:
(in TEUR)
2020
2019
Abschreibungen auf Nutzungsrechte – Gebäude
2.686
2.819
Abschreibungen auf Nutzungsrechte – Fahrzeuge
Abschreibungen auf Nutzungsrechte – IT-Ausstattung
610
44
581
13
3.340
3.413
Grundstücke und Gebäude der Manz Slovakia s.r.o. mit einem Buchwert von 3.506 TEUR
(Vj. 3.656 TEUR) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.
Anteile an assoziierten Unternehmen (16)
Die Manz AG hält 80,5% der Stimmrechte und Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. mit
Sitz in Chungli. Taiwan. Dieses nicht börsennotierte Unternehmen ist in den Bereichen Pro-
duktion, Verkauf und Service tätig.
Am 6. November 2020 hat Lam Research Corp. die Manz AG darüber informiert, dass sie
die vertraglich vereinbarte Kaufoption zum Erwerb der Anteile von Manz ausüben wird. Die
benötigten behördlichen Genehmigungen für die Übernahme wurden Ende Januar 2021
erteilt. Der Vermögenswert wurde nach Bekanntgabe der Ausübung der Kaufoption von
„Anteile an assoziierten Unternehmen“ in „Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“
umgegliedert.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
0
6
Finanzanlagen (17)
Die Manz AG hält eine sonstige Beteiligung über 11,1% an der NICE PV Research Ltd.
Beijing, VR China. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 24.245 TEUR. Der nach einer
Unternehmensbewertung ermittelte Buchwert zum Bilanzstichtag beträgt 7.260 TEUR.
Sonstige langfristige Vermögenswerte (18)
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten langfristige Forderungen aus
Leasingverträgen in Höhe von 687 TEUR (Vorjahr: 809 TEUR) und Mieterdarlehen in Höhe
von 796 TEUR. Die Forderungen aus Leasingverhältnissen entsprechen ihrem beizulegen-
den Zeitwert und sind nicht wertgemindert. Das Mieterdarlehen wird bei Beendigung des
Mietvertrages getilgt.
Vorräte (19)
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Fertige Erzeugnisse, Waren
9.615
8.116
14.684
6.759
1.258
3.183
Geleistete Anzahlungen
10.924
29.913
11.113
35.739
Die Summe der Wertberichtigungen auf das Vorratsvermögen verringerte sich, nach
Berücksichtigung von Wechselkursdifferenzen und Wertaufholungen auf Vorräte, auf
6.019 TEUR (Vj.12.433 TEUR). Im Berichtszeitraum wurden netto Wertaufholungen in Höhe
von TEUR 948 (Vorjahr: Wertaufholungen in Höhe von TEUR 1.958) vorgenommen. Der
Buchwert der als Sicherheiten verpfändeten Vorräte beträgt 2.592 TEUR.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
0
7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (20)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und sind üblicherweise
innerhalb eines Jahres fällig.
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
gegen Dritte
27.204
42.737
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
gegen assoziierte Unternehmen
0
75
27.204
42.812
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie
folgt entwickelt:
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Stand 1.1.
2.245
–9
3.978
–55
Währungsumrechnung
Verbrauch
927
56
Auflösung
246
1.769
147
Zuführung
264
1.327
Stand 31.12.
2.245
Vertragsvermögenswerte (21)
Vertragsvermögenswerte bestanden in folgender Höhe:
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis
der Fertigungsaufträge
403.487
360.699
abzüglich erhaltene Anzahlungen
–334.580
–300.760
68.907
59.939
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
0
8
Die Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Stand 1.1.
489
–123
0
371
0
Währungsumrechnung
Verbrauch
371
0
Auflösung
0
Zuführung
6.249
6.615
489
489
Stand 31.12.
Derivative Finanzinstrumente (22)
Zum Bilanzstichtag wurden folgende Devisentermingeschäfte im Rahmen des Hedge Ac-
counting zur Kurssicherung von USD/EUR-Transaktionen (Vj. USD/TWD-Transaktionen) im
Laufe des folgenden Geschäftsjahres eingesetzt:
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Währungs-
Währungs-
kurssicherung
Zinsderivate
kurssicherung
Zinsderivate
Änderung des beizu-
legenden Zeitwerts
–10
0
0
8
2
0
Nominalwert
390
892
Positiver beizulegender
Zeitwert
15
0
10
0
Negativer beizulegender
Zeitwert
0
0
–
0
0
Restlaufzeit
max. 07/2021
max. 10/2020
max. 12/2019
Es besteht eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft
und dem Sicherungsinstrument. Die Manz AG hat für die Sicherungsbeziehung ein Absi-
cherungsverhältnis von 1:1 festgelegt, da das Risiko des Sicherungsinstruments mit der
abgesicherten Risikokomponente identisch ist. Bei der Währungssicherung besteht ein
Währungsrisiko, da die Höhe der Devisentermingeschäfte entsprechend den Einkäufen
und Verkäufen in Fremdwährungen schwankt. Außerdem kommt es zu Schwankungen der
Wechselkurse. Die Zinsderivate beinhalten ein Zinsänderungsrisiko, da es aufgrund von
Marktzinsänderungen zu einem negativen beizulegenden Zeitwert führen kann. Wenn ge-
plante Transaktionen nicht wie geplant eintreten, kann dies zu Ineffektivitäten führen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
0
9
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (23)
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Nicht verfügbare Finanzmittel
7.065
1.420
1.064
307
6.794
1.912
1.825
334
Steuerforderungen (keine Einkommen- und Ertragsteuern)
Sonstige Abgrenzungen (v. a. Versicherungen)
Forderungen Personal
Kurzfristige Kosten zur Anbahnung eines Vertrags
Kurzfristige Leasingforderungen
Übrige
112
183
173
165
1.234
11.375
2.679
13.892
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind nicht überfällig und es wurde keine
Wertminderung vorgenommen. Im Bereich „Übrige“ werden im Wesentlichen Steuergut-
schriften in Höhe von TEUR 754 (Vj: 1.583 TEUR) ausgewiesen, die im Zusammenhang mit
einer Bezuschussung für Forschungs und Entwicklungstätigkeiten in Italien stehen.
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte (24)
Die Manz AG hält 80,5% der Stimmrechte und Anteile an der Talus Manufacturing Ltd.
mit Sitz in Chungli, Taiwan. Dieses nicht börsennotierte Unternehmen ist in den Bereichen
Produktion, Verkauf und Service tätig und war dem Segement Contract Manufacturing
zugehörig.
Nach der Information über die Ausübung der Kaufoption für Talus durch den Miteigentü-
mer, am 6. November 2020, wurde der Vermögenswert in „Zur Veräußerung bestimmte
Vermögenswerte“ umgegliedert und die at equity Fortschreibung gestoppt.
Anders als im Vorjahr wird der Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen an asso-
ziierten Unternehmen in Höhe 4 TEUR (Vj. –3 TEUR) in der Konzern-Gesamtergebnisrech-
nung in die Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne
künftige ergebniswirksame Umgliederung einbezogen, da es sich um Erträge (Vj. Aufwen-
dungen) aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen des assoziierten
Unternehmens handelt. Dementsprechend wurde auch der Ausweis des (kumulierten) An-
teils am sonstigen Ergebnis von assoziierten Unternehmen in der Konzern-Eigenkapitalver-
änderungsrechnung korrigiert und den Bestandteilen, die nicht in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert werden, zugeordnet.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
1
0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (25)
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Geldkon-
ten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten. Für Geldkonten und kurzfristige Geld-
anlagen wurde eine Risikovorsorge in Höhe von 30 TEUR (Vj. 78 TEUR) erfasst.
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
69.736
44.005
Eigenkapital (26)
Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der „Konzern-
Eigenkapitalveränderungsrechnung“ gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamt-
ergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung aggregiert dargestellt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote von 40% und ein
Gearing von weniger als 50% definiert.
Gezeichnetes Kapital
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausge-
wiesen. Das gezeichnete Kapital in Höhe von 7.744.088.00 EUR ist eingeteilt in 7.744.088
auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptver-
sammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundka-
pital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von
insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen
Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen
Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflich-
tung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Be-
zugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
1
1
• bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien
den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festle-
gung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen
soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2. § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG un-
terschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als
auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger
Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr
als 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf
diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grund-
kapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund
anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Ab-
satz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;
• bei einer Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unter-
nehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensge-
genständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen;
• soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genuss-
rechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente),
die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften
der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang
zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw.
nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;
• um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten
der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wand-
lungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschrei-
bungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende
Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder
eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamt-
nennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanlei-
hen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den
Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandel-
anleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt. dass die
Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinsti-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
1
2
tuten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubie-
ten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne
von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugs-
rechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von
dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszu-
schließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuld-
verschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Be-
zugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder
Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht
oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vor-
stand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis
der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen
Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit
Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit ei-
nem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem
anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überstei-
gen darf und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert gerin-
ger ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte
Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet:
• neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ge-
mäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach
§ 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit
Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie
• solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und
gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG wäh-
rend der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugs-
rechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungs-
recht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder
Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugs-
recht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn
diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet
sind. D. h., keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung
am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe
des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außer-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
1
3
dem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder
Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditi-
onen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu
3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung
wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw.
die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder
Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft
der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom
2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw.
garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder,
soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, so-
weit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsen-
notierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien
erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses
jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom
Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder
Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten
der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des
Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024
einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis
zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft
an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft so-
wie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte ver-
bundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde
ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu
85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der
in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.
Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom
2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Be-
zugsrechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Absatz 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00
EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt er-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
1
4
höht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rech-
te der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermäch-
tigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag.
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt
werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch
einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen
hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung
gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat
sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durch-
führung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des
Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni
2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt
bis zu 59.000 Bezugsrechte („Performance Shares“) auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien
der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen
der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und
Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäfts-
führungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt,
bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Be-
zugsrechte („Performance Shares“) auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft
an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der
in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Absatz 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00
EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt er-
höht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte
der Inhaber von Bezugsrechten („Performance Shares“), die aufgrund der Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt
zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 fest-
gelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte
weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsicht-
lich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung
gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat
sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durch-
führung festzusetzen.
Ferner hat die Hauptversammlung am 30. Juni 2020 den Vorstand und – bei Ausgabe der
Aktien an Mitglieder des Vorstandes – den Aufsichtsrat ermächtigt, erworbene eigene Ak-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
1
5
tien der Manz AG zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des von der ordentli-
chen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen
Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptver-
sammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Per-
formance Share Plan 2019 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte ausgegeben
wurden oder werden, zu verwenden. Diese Wiederausgabeermächtigung legt den Kreis
der Personen, an die die Manz-Aktien übertragen werden können, abschließend fest.
Der Manz Performance Share Plan 2015 für die Mitglieder des Vorstands und Führungs-
kräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vor-
stands an die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 erläutert. Ebenso wurde der
im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 beschlossene Manz Performance
Share Plan 2019 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und
ihrer Konzerngesellschaften in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptver-
sammlung vom 2. Juli 2019 erläutert.
Die Möglichkeit, eigene Aktien der Manz AG in Erfüllung der Bezugsrechte an die Bezugs-
berechtigten zu gewähren, ist ein geeignetes Mittel, einer bei Erfüllung der Bezugsrechte
mit auf Grund des bedingten Kapitals neu geschaffenen Aktien eintretenden Verwässe-
rung des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktien entgegenzuwirken. Soweit die
Gesellschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss das bedingte Kapital II nach
§ 3 Absatz 5 der Satzung bzw. das bedingte Kapital III nach § 3 Absatz 6 der Satzung nicht in
Anspruch genommen werden. Ob und in welchem Umfang von der Ermächtigung zur Aus-
gabe eigener Aktien bei der Erfüllung der Bezugsrechte Gebrauch gemacht wird oder statt-
dessen neue Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben werden, entscheidet der Vor-
stand und – im Fall der Ausübung des Bezugsrechts durch ein Mitglied des Vorstands – der
Aufsichtsrat, die sich dabei vom Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre leiten lassen.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach
§ 272 Absatz 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des
Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand)
in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst.
Eigene Aktien
Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt,
bis zum 1. Juli 2024 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese
entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10% des zum Zeit-
punkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Betrag niedriger ist
– des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
1
6
Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen
Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits
erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind,
zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vor-
gaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten
öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung
der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen
eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Akti-
onäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und
zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstat-
tung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungs-
ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der
insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf und zwar weder
im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Betrag nied-
riger ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze
von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals,
der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Aus-
schluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausge-
geben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert
sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt,
die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw.
Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen
während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinnge-
mäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung er-
worbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Un-
ternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermö-
gensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
Der Vorstand und – sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands be-
steht – der Aufsichtsrat wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermäch-
tigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im
Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der
Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden
oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung er-
worbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund
der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen bzw. zur Erfüllung von
Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Op-
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
1
7
tions- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw.
Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften ge-
währt bzw auferlegt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung er-
worbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organ-
mitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der
§§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Im Geschäftsjahr 2020 erwarb die Gesellschaft 64 Stück (Vj. 203 Stück) eigene Aktien zu
einem Durchschnittspreis von 23,14 EUR (Vj. 19,48 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von
1 TEUR (Vj. 4 TEUR). Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte für Mitarbeiterjubiläen. Zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 sind keine (Vj. keine) eigenen Aktien im Bestand.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.
Kumuliertes übriges Eigenkapital
Das kumulierte übrige Eigenkapital enthält die Rücklagen für die Neubewertung der Pen-
sionen, für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Finanzanlagen,
Rücklagen für die Folgebewertung von Cashflows Hedges, für erfolgsneutrale Aufwendun-
gen und Erträge von – nach der Equity-Methode bewerteten – Finanzanlagen sowie die
Währungsumrechnung aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochter-
gesellschaften.
Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile betreffen die Minderheitsgesellschafter der Manz India
Private Limited, an der die Manz Asia Ltd. einen Anteil von 75% hält sowie die Suzhou Manz
New Energy Equipment Co. Ltd., an der die Manz AG Anteile in Höhe von 56% hält. Der
den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergeb-
nis wird in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Absatz 2 AktG
nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) der Manz AG zum
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
1
8
31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Jahresabschluss der Manz AG
zum 31. Dezember 2020 schließt mit einem Bilanzverlust von 6.143 TEUR (Vj. Bilanzverlust
6.484 TEUR).
Angaben zum Kapitalmanagement
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Finanzverbindlichkeiten
69.736
76.975
7.239
44.005
57.913
Nettofinanzverbindlichkeiten
13.908
132.136
131.154
Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG
Eigenkapitalquote (in %)
Gearing (in %)
36,71%
5,5%
38,77%
10,5%
Im Geschäftsjahr 2020 sind die Nettofinanzverbindlichkeiten gesunken. Der Bestand an
Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ist niedriger als der Bestand an Finanz-
verbindlichkeiten. Diese temporäre Unterdeckung ist auf eine Verzögerung in der Projekt-
planung bei Großaufträgen zurückzuführen. Darüber hinaus ist die Eigenkapitalquote rück-
läufig und liegt knapp unter der vorgegebenen Mindesteigenkapitalquote von 40%. Infolge
des gestiegenen Eigenkapitals und der gesunkenen Netto-Finanzverbindlichkeiten ist das
Verhältnis der Netto-Finanzverbindlichkeiten zum Eigenkapital vor nicht beherrschenden
Anteilen auf 5,5% (Vorjahr: 10,5%) gesunken. Vorstand und Aufsichtsrat haben ein Gea-
ring von weniger als 50% als Ziel definiert. Die vorgegebene Zielgröße wurde im Berichts-
jahr erreicht.
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (27)
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 5.677 TEUR bestehen aus langfris-
tigen Darlehen der Manz Italy S.r.l. und haben eine Restlaufzeit von bis zu sechs Jahren.
Langfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing (28)
Von den langfristigen Finanzverbindlichkeiten aus Leasing haben 2.710 TEUR eine Rest-
laufzeit von mehr als einem Jahr und 9.899 TEUR von mehr als zwei Jahren.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
1
9
Pensionsrückstellungen (29)
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl des Rechnungs-
zinses oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten
zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflich-
tungen.
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Ver-
lustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Kon-
zernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.
Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermö-
gen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus).
Pensionsrückstellungen
(in TEUR)
2020
2019
Veränderung des Anwartschaftsbarwertes
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1.
Dienstzeitaufwand
7.821
9
7.446
9
Zinsaufwand
55
77
Gezahlte Leistungen
–536
–471
Versicherungsmathematische Verluste (+)/Gewinne (–)
aus Veränderungen demografischer Annahmen
aus Veränderungen finanzieller Annahmen
aus erfahrungsbedingten Anpassungen
Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen 31.12.
19
201
–9
700
–17
–295
–57
86
7.216
7.821
Veränderung des Planvermögens
Planvermögen zum Zeitwert 1.1.
Erträge aus Planvermögen
619
5
394
5
Beiträge durch die Gesellschaft
159
–277
16
262
–67
10
Gezahlte Leistungen
Versicherungsmathematische Verluste (+)/Gewinne (–)
Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen
Planvermögen zum Zeitwert 31.12.
–14
508
15
619
6.708
Finanzierungsstatus (= Pensionsrückstellung)
7.202
hiervon entfallen auf:
Manz AG, Reutlingen
3.781
1.419
1.508
3.958
1.488
1.756
Manz Italy s.r.l., Sasso Marconi/Italien
Manz Taiwan Ltd., Chungli/Taiwan
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
2
0
Die Pensionsverpflichtungen der Manz AG, Reutlingen bestehen aus drei verschiedenen
Versorgungszusagen:
1. Ein Versorgungswerk der von Manz gekauften Fa. Maier in Tübingen. Versorgungsan-
wärter waren alle Firmenmitarbeiter ab 25 Jahren. Das Versorgungswerk wurde ab dem
15. Juli 1997 geschlossen. Für dieses Versorgungswerk und die daraus resultierenden
Ansprüche existiert eine Rückdeckungsversicherung.
2. Eine Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung für das ehemalige Vorstandsmitglied
Otto Angerhofer. Herr Angerhofer erhielt aus dieser Zusage bis zu seinem Tod eine
monatliche Leistung. Seine Witwe erhält nun weiterhin 60% dieser Leistung.
3. Eine rückgedeckte Unterstützungskasse für den Vorstand mit einer beitragsorientierten
Leistungszusage.
Die Verpflichtungen bei der Manz Italy S.r.l. umfassen die bei jedem Beschäftigungsver-
hältnis gesetzlich geregelten Vergütungen bei der Trennung von Mitarbeitern.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge in Taiwan existieren momentan zwei verschiedene
Pensionsfonds. Der Old Labour Pension fund (OLPF) für Pensionszusagen von 1984 bis
2005 und der New Labour Pension fund (NLPF) für Pensionszusagen seit 2005. Mit Ein-
führung des neuen Pensionsfonds wurde der alte Pensionsfond geschlossen. Im Rahmen
des OLPF waren, aufgrund der Auszahlungsvoraussetzung von 25 Jahren Betriebszuge-
hörigkeit, lediglich ca. 10% der dort registrierten Arbeitnehmer aus dem Privatsektor an-
spruchsberechtigt. Für die anspruchberechtigten Arbeitnehmer wurden keine Einzelkon-
ten sondern lediglich Firmenkonten geführt, die oft auch nicht ausfinanziert wurden. Mit
dem NLPF wurde das System zu einem beitragsorientierten System umgestellt. Jeder
Arbeitnehmer hat nun ein Konto und alte Beiträge von ehemaligen Arbeitgebern werden
übertragen. Zusätzlich können die Arbeitnehmer ohne Verpflichtung zusätzlich eigene Bei-
träge einzahlen. Der Staat hat eine Garantien für eine Mindestrendite von 2% zugesichert.
Für die Arbeitnehmer bestand die Möglichkeit im Zeitraum von 2005 bis 2010 von dem
OLPF in den NLPF zu wechseln. In den NLPF zahlt der Arbeitgeber mindestens 6% des
Gehaltes seiner Angestellten ein und die Arbeitnehmer können weitere Eigenanteile bis zu
6% ihres Gehalts einzahlen.
Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
(in TEUR)
2020
2019
Dienstzeitaufwand
Netto-Zinsaufwand
–9
–9
–50
–72
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
2
1
Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen und der Zinsaufwand unter
den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen vo-
raussichtlich auf 54 TEUR (Vj. 21 TEUR) und die Pensionszahlungen auf voraussichtlich
1.798 TEUR (Vj. 1.128 TEUR) belaufen. In den nächsten zwei bis fünf Jahren betragen die
erwarteten Pensionszahlungen insgesamt 1.112 TEUR.
Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus
Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich
um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes
Treuhandvermögen (Taiwan‘s Labor Pension Fund). Das Fondsvermögen setzt sich zu 20%
aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 80% aus einem Treuhandvermö-
gen (Taiwan) zusammen. Das Planvermögen ist zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Für beitragsorientierte Pensionspläne erfolgten im Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von
361 TEUR (Vj. 403 TEUR) Darüber hinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, auf-
grund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt
in Höhe von 2.370 TEUR (Vj. 2.430 TEUR) abgeführt.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde
gelegt:
(in%)
Deutschland
Italien
Taiwan
2020
2019
2020
2019
2020
2019
Abzinsungssatz
0,63
2,50
1,70
0,80
2,50
1,70
–0,02
0,80
2,10
0,37
1,20
2,40
0,44
3,00
0,44
0,83
3,00
0,83
Lohn- und Gehaltssteigerungen
Rentensteigerungen
Der Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen
hätte folgenden Effekt auf den Finanzierungsstatus:
(in TEUR)
2020
2019
Sensitivität für Abzinsung
Sensitivität für Abzinsung
+0,50%
–0,50%
1.223
1.642
1.278
1.726
Sensitivität für die Dynamik von
Rentensteigerungen
+0,50%
–0,50%
1.597
1.262
2.586
491
Sensitivität für die Dynamik von
Rentensteigerungen
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
2
2
Bei einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung wäre die Pensionsrückstellung um
3.645 TEUR erhöht.
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen be-
trägt zum Ende des Berichtsjahres 12,3 Jahre (Vj: 12,9 Jahre).
Sonstige langfristige Rückstellungen (30)
Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
1.1. Währungs-
(in TEUR)
2020 anpassung
Verbrauch Auflösung
Abzinsung
Zuführung
31.12.2020
Gewähr-
leistungen
2.359
–19
540
602
4
2.176
3.370
Personal
300
0
56
0
0
105
349
2.659
3.719
–19
596
602
4
2.281
1.1. Währungs-
2019 anpassung
(in TEUR)
Verbrauch Auflösung
Abzinsung
Zuführung
31.12.2019
Gewähr-
leistungen
2.868
34
599
1.197
4
1.257
2.359
Personal
246
0
7
0
1
62
300
3.114
2.659
34
606
1.197
5
1.319
Die langfristigen Personalverpflichtungen enthalten die Verpflichtungen aus den Altersteil-
zeit- und Jubiläumsverpflichtungen. Die Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 11 TEUR
wurde mit dem Planvermögen saldiert ausgewiesen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
2
3
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswer-
ten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten
beiden Geschäftsjahre anfallen werden.
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (31)
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres fäl-
lig. Allerdings ist aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit sowie der vorhanden
Auftragslage damit zu rechnen, dass es zu einer Verlängerung der jeweiligen Kreditlinien
kommt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (32)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten angesetzt. Ihre Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten und
sind innerhalb eines Jahres fällig.
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber Dritten
47.000
57.403
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber assoziierten Unternehmen
0
4
47.000
57.407
Vertragsverbindlichkeiten (33)
Vertragsverbindlichkeiten, welche den passivischen Überhang aus Anzahlungen aus Kun-
denaufträgen darstellen, bestehen zum 31. Dezember 2020 in folgender Höhe:
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
43.865
Vertragsverbindlichkeiten
35.774
Der Anstieg der Vertragsverbindlichkeiten ist auf neue Großaufträge in 2020 zurück zu
führen. Die Vertragsverbindlichkeiten vom 1. Januar 2020 über 35.774 TEUR wurden in der
Periode bis zum 31. Dezember 2020 vollständig als Umsatzerlöse erfasst.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
2
4
Sonstige kurzfristige Rückstellungen (34)
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Währungs-
(in TEUR)
1.1.2020
anpassung
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
31.12.2020
Personal-
rückstellungen
1.895
–22
931
89
1.929
2.782
Verkaufs-
provision
4.999
–161
3.024
199
5
1.620
Nacharbeiten
Übrige
386
3.413
0
–40
305
2.355
6.615
0
447
735
232
2.289
4.455
313
2.860
7.575
10.693
–223
Währungs-
anpassung
(in TEUR)
1.1.2019
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
31.12.2019
Personal-
rückstellungen
2.430
9
2.214
225
1.895
1.895
Verkaufs-
provision
4.823
183
4.691
315
4.999
4.999
Nacharbeiten
Übrige
195
4.586
0
40
195
4.109
0
517
386
3.413
386
3.413
12.034
10.693
232
11.209
1.057
10.693
Im Bereich „Übrige“ werden insbesondere Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 409,
Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von TEUR 302 und Drohverluste in Höhe von
TEUR 207 ausgewiesen.
Die Rückstellungen führen zu Auszahlungen im Folgejahr.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
2
5
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (35)
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Steuerverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich
Earn-Out-Verpflichtungen
Sonstige
7.822
6.339
0
3.014
6.030
3.000
2.759
2.552
16.713
14.803
Die Steuerverbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus Umsatzsteuerverbind-
lichkeiten zusammen. Von den Earn-Out-Verpflichtungen aus dem Vorjahr in Höhe von
3.000 TEUR wurden in der aktuellen Berichtsperiode 2.850 TEUR gezahlt und 150 TEUR
aufgelöst. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
2
6
Leasingverhältnisse
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Unterleasingverhältnisse über Teile des Gebäudes am Stand-
ort Tübingen abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um ein Finanzierungsleasing, da die
Laufzeiten der Unterleasingverhältnisse den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nut-
zungsdauer des Nutzungsrechts abdeckt. Demzufolge wurde das Nutzungsrecht reduziert
und gleichzeitig Forderungen aus Unterleasingverhältnissen mit dem Barwert von 974 TEUR
erfasst.
Im Berichtsjahr betrugen die Zinserträge aus Leasingforderungen 19 TEUR (Vorjahr:
20 TEUR).
Im Folgenden zeigt die Fälligkeitsanalyse die Leasingforderungen. bestehend aus den nach
dem Bilanzstichtag zu erwartenden nicht diskontierten jährlichen Leasingzahlungen:
(in TEUR)
2020
2019
weniger als ein Jahr
173
173
173
173
148
74
165
165
ein bis zwei Jahre
zwei bis drei Jahre
165
drei bis vier Jahre
165
vier bis fünf Jahre
165
mehr als fünf Jahre
219
914
Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen
1.044
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
2
7
Berichterstattung
zu Finanzinstrumenten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige kurz-
fristige Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem
Anwendungsbereich des IFRS 7 haben kurze Restlaufzeiten. Es wird daher unterstellt, dass
die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten
entsprechen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanz-
instrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
2
8
Aktiva per 31.12.2020
IFRS 9 – Finanzielle
Vermögenswerte
Buchwerte nach Bewertungskategorien
Erfolgsneutral
zum beizulegen-
Zu fort-
geführten
Anschaf-
den Zeitwert im
sonstigen Ergebnis
(Eigenkapital-
Nicht im
Anwedungs-
bereich
Designierte
Sicherungs-
instrumente
Beizulegender
Zeitwert
Buchwert
31.12.2020
(in TEUR)
fungskosten
instrumente)
IFRS 7, IFRS 9
Finanzanlagen
7.260
1.770
0
7.260
0
0
0
0
7.260
1.770
Sonstige langfristige
Vermögenswerte
1.083
687
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen gegen Dritte
27.204
0
27.204
0
0
0
0
0
0
0
27.204
0
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen gegen
assoziierte Unternehmen
Derivative Finanzinstrumente
15
0
0
0
15
0
0
0
15
Sonstige kurzfristige
Vermögenswerte
9.670
9.670
9.670
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
69.736
69.736
0
0
0
69.736
115.655
115.655
107.693
7.260
15
687
Passiva per 31.12.2020
IFRS 9 – Finanzielle
Verbindlichkeiten
Buchwerte nach Bewertungskategorien
Zu fort-
geführten
Anschaf-
fungskosten
bewertet
Designierte
Sicherungs-
instrumente
(Cashflow
Hedge)
Erfolgs-
wirksam zum
beizulegenden
Zeitwert
Nicht im
Anwendungs-
bereich
Beizulegender
Zeitwert
Buchwert
31.12.2020
(in TEUR)
IFRS 7, IFRS 9
Finanzschulden
76.975
0
0
0
76.975
0
0
0
0
0
76.975
0
Verbindlichkeiten aus
Leasing
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
gegenüber Dritten
47.000
0
47.000
0
0
47.000
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
gegenüber assoziierten
Unternehmen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Derivative
Finanzinstrumente
Übrige Verbindlichkeiten
2.552
0
2.552
0
0
2.552
126.527
126.527
0
126.527
0
0
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
2
9
Aktiva per 31.12.2019
IFRS 9 – Finanzielle
Vermögenswerte
Buchwerte nach Bewertungskategorien
Erfolgsneutral
zum beizulegen-
Zu fort-
geführten
Anschaf-
den Zeitwert im
sonstigen Ergebnis
(Eigenkapital-
Nicht im
Anwedungs-
bereich
Designierte
Sicherungs-
instrumente
Beizulegender
Zeitwert
Buchwert
31.12.2019
(in TEUR)
fungskosten
instrumente)
IFRS 7, IFRS 9
Finanzanlagen
11.700
1.256
0
11.700
0
0
0
0
11.700
1.256
Sonstige langfristige
Vermögenswerte
447
809
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen gegen Dritte
42.737
75
42.737
75
0
0
0
0
0
0
42.737
75
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen gegen
assoziierte Unternehmen
Derivative Finanzinstrumente
10
0
0
0
10
0
0
10
Sonstige kurzfristige
Vermögenswerte
13.892
11.631
2.261
13.892
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
44.005
44.005
0
0
0
44.005
113.675
113.675
98.895
11.700
10
3.070
Passiva per 31.12.2019
IFRS 9 – Finanzielle
Verbindlichkeiten
Buchwerte nach Bewertungskategorien
Zu fort-
geführten
Anschaf-
fungskosten
bewertet
Designierte
Sicherungs-
instrumente
(Cashflow
Hedge)
Erfolgs-
wirksam zum
beizulegenden
Zeitwert
Nicht im
Anwendungs-
bereich
Beizulegender
Zeitwert
Buchwert
31.12.2019
(in TEUR)
IFRS 7, IFRS 9
Finanzschulden
57.913
0
57.913
0
0
57.913
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
gegenüber Dritten
57.403
0
57.403
0
0
57.403
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
gegenüber assoziierten
Unternehmen
4
0
0
0
4
0
0
0
0
0
4
0
Derivative
Finanzinstrumente
Übrige Verbindlichkeiten
14.810
3.000
2.766
0
9.044
14.810
130.130
130.130
3.000
118.086
0
9.044
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
3
0
Bewertungsklassen
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung beizulegender Zeitwerte von
Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder
indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten
Preis nach Stufe 1 darstellen.
Stufe 3: herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Be-
wertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobacht-
bare Inputdaten).
Die von Manz zum beizulegenden Zeitwert erfassten finanziellen Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten teilen sich folgendermaßen auf die Fair-Value-Hierarchie-Stufen auf:
Zuordnung zu Fair-Value-Hierarchie-Stufen
Fair-Value-Hierarchie
(in TEUR)
31.12.2020
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert – erfolgswirksam
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert – erfolgsneutral
Finanzanlagen
0
0
0
0
7.260
15
0
0
0
7.260
0
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung
Passiva zum beizulegenden Zeitwert – erfolgswirksam
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten
15
0
0
0
0
0
0
0
0
Passiva zum beizulegenden Zeitwert – erfolgsneutral
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung
Fair-Value-Hierarchie
(in TEUR)
31.12.2019
10
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
0
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert – erfolgswirksam
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert – erfolgsneutral
Finanzanlagen
0
0
0
0
10
0
11.700
3.000
0
11.700
3.000
0
Passiva zum beizulegenden Zeitwert – erfolgswirksam
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten
0
Passiva zum beizulegenden Zeitwert – erfolgsneutral
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung
0
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
3
1
Aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der zum 31. Dezember 2020 im Bestand
befindlichen Finanzinstrumente der Stufen 1, 2 und 3 sind folgende Gesamterträge und
-aufwendungen entstanden:
(in TEUR)
2020
2019
Vermögenswerte
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
im Eigenkapital erfasst
–10
8
–4.440
–8.306
Verbindlichkeiten
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
im Eigenkapital erfasst
150
15
106
2
Finanzielle Vermögenswerte der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3
Entwicklung (in TEUR)
Stand 1. Januar
2020
11.700
0
2019
20.006
0
Zugänge
Abgänge
0
0
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts
Stand 31. Dezember
–4.440
7.260
–8.306
11.700
Finanzielle Verbindlichkeiten der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3
Entwicklung (in TEUR)
Stand 1. Januar
2020
3.000
0
2019
3.106
0
Zugänge
Abgänge
–2.850
–150
0
0
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts
Stand 31. Dezember
–106
3.000
Der Konzern hält eine nicht beherrschende 11,1% Beteiligung an der NICE PV Research
Ltd. Bejing, VR China. Es handelt sich dabei um eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Der
Konzern hält diese Anteile als strategische Beteiligung und hat sie daher erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet.
Für die Beteiligung wurde der beizulegende Zeitwert in Höhe von 7.260 TEUR
(Vj. 11.700 TEUR) anhand einer Unternehmensbewertung ermittelt.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
3
2
Wäre das Eigenkapital der NICE PV Research Ltd. Peking, VR China um 10% höher, hätte
sich der beizulegende Zeitwert der Beteiligung um 859 TEUR erhöht. Ein verringertes Eigen-
kapital um 10% würde zu einer Verringerung des beizulegenden Zeitwerts um 859 TEUR
führen.
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien
des IFRS 9
Gesamt-
Nettogewinne/
-verluste
zinserträge/
-aufwendungen
Gesamt-
zinserträge
Gesamtzins-
aufwendungen
(in TEUR)
Geschäftsjahr 2020
Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)
–6.784
–1.706
72
–1.778
Davon
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte
–2.828
–3.957
–1.778
72
0
–1.778
0
72
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)
Designierte Sicherungsinstrumente
150
–10
0
0
0
0
0
0
–6.645
–1.706
72
–1.778
Gesamt-
zinserträge/
-aufwendungen
Nettogewinne/
-verluste
Gesamt-
zinserträge
Gesamtzins-
aufwendungen
(in TEUR)
Geschäftsjahr 2019
Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)
4.302
–1.701
74
–1.775
Davon
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte
1.586
2.716
–1.775
74
0
–1.775
0
74
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)
Designierte Sicherungsinstrumente
106
2
0
0
0
0
0
0
4.410
–1.701
74
–1.775
Die Nettogewinne bzw. -verluste der Kategorie „Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)“
beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und
Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Forderungsverluste aus
Fertigungsaufträgen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
3
3
Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie „Fortgeführte Anschaffungskos-
ten (AC)“ stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Die Zinsaufwendungen innerhalb
der Kategorie „Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)“ betreffen Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten.
Finanzielles Risikomanagement und Finanzderivate
Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren
insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finan-
ziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und
finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden
derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden
Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bo-
nität abgeschlossen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom
Aufsichtsrat überwacht.
Bezüglich der Risikokonzentration verweisen wir auf die Erläuterungen im Risikobericht
des Konzernlageberichts.
Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den
Stand zum 31. Dezember 2020 bzw. 2019. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grund-
lage der am 31. Dezember 2020 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prä-
misse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzin-
sung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung
konstant bleiben.
Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Annahme aufgestellt, dass die relevanten Pos-
ten der Gewinn- und Verlustrechnung den Effekt der angenommenen Änderungen der ent-
sprechenden Marktrisiken widerspiegelt.
Kreditrisiken
Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht
nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der
Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken, insbesondere
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Risiken im Rahmen der Finan-
zierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumen-
ten, ausgesetzt.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
3
4
Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) ge-
steuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzah-
lungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind,
werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der
Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumente wird durch die Streuung der Anlagen bei
verschiedenen Banken reduziert.
Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Deriva-
te mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 beträgt das maximale Kreditrisiko 115.655 TEUR
(Vj. 112.701 TEUR).
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
(in TEUR)
31.12.2020
31.12.2019
Nicht überfällig und nicht wertgemindert
Überfällig und wertberichtigt – brutto
22.305
5.671
277
34.275
9.994
516
Überfällig und nicht wertberichtigt (1–30 Tage)
Überfällig und nicht wertberichtigt (31–60 Tage)
Überfällig und nicht wertberichtigt (61–90 Tage)
Überfällig und nicht wertberichtigt (91–180 Tage)
Überfällig und nicht wertberichtigt (>180 Tage)
Wertberichtigung
96
106
0
9
96
34
86
123
–1.327
27.204
–2.245
42.812
Manz kann in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall
ausgehen, wenn interne oder externe Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten, dass die
ausstehenden Beträge nicht vollständig bezahlt werden. Solche Informationen liegen bei-
spielsweise vor, wenn finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners bekannt werden oder
der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein Sanierungsverfahren geht. Ein finanzieller Vermö-
genswert wird abgeschrieben, wenn Gewissheit besteht, dass die vertraglichen Cash-
flows nicht realisiert werden.
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine
Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der For-
derungen aus Lieferungen und Leistungen, werden Bewertungsmodelle angewandt, die
zur Ermittlung möglicher Ausfallraten eingesetzt werden. Es erfolgt sowohl der Einsatz von
Ausfallraten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regionen als auch eine Überprü-
fung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Management. Die Werthaltigkeit
der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
3
5
Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den
meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt.
Die sonstigen Vermögenswerte sind nicht überfällig.
Liquiditätsrisiken
Die Liquiditätsrisiken, d. h. das Risiko, dass Manz seinen finanziellen Verpflichtungen nicht
nachkommen kann, konnte durch Bildung von finanziellen Rücklagen sowie durch den Ein-
satz von entsprechenden Finanzinstrumente zur Steuerung der zukünftigen Liquiditätssi-
tuation begrenzt werden.
Die Muttergesellschaft
Manz AG
verfügt über ausreichend hohe Bankguthaben und eine
geringe Barkreditlinie. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China
und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in gerin-
gem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 verfügt die
Manz-Gruppe über freie Bar- und Avalkreditlinien bei Banken in Höhe von 16,9 Mio. EUR
(Vj. 18,0 Mio. EUR).
Im Allgemeinen sind zur Verringerung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesell-
schaften der Manz-Gruppe soweit möglich angehalten, Aufträge „Cash positiv“ abzuwi-
ckeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen
die Auszahlungen übersteigen.
Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzah-
lungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und ge-
gebenenfalls auf den Konzern. Um die Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu
erkennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zwei-
wöchentlich aktualisiert wird. Der Konzern erreicht dadurch ein Gleichgewicht zwischen
Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung
von Kontokorrentkrediten. Bankdarlehen und Leasing. Es stehen Manz genügend Finanzie-
rungsquellen zur Verfügung. Kreditzusagen bei den bestehenden Kreditgebern mit einer
Laufzeit von bis zu zwölf Monaten werden in der Regel verlängert.
Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung und einem Auftragsbestand zum Stich-
tag 31. Dezember 2020 von 202,3 Mio. EUR (Vorjahr: 168,5 Mio. EUR), geht der Vorstand
davon aus, dass die Manz AG ihren Zahlungsverpflichtungen in den Geschäftsjahren 2021
und 2022 nachkommen kann.
Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten undiskontierten
Zins- und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbind-
lichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten
Fälligkeitstermin bezogen. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungs-
mittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
3
6
(in TEUR)
Gesamt
2021
2022
>2023
31.12.2020
Finanzverbindlichkeiten
79.366
47.000
73.299
47.000
259
0
5.808
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Finanzverbindlichkeiten aus Leasing
Derivative Finanzinstrumente
Übrige Verbindlichkeiten
18.895
0
4.014
0
3.278
0
11.603
0
0
2.552
147.813
2.552
126.865
0
3.537
17.411
(in TEUR)
Gesamt
2020
2021
>2022
31.12.2019
Finanzverbindlichkeiten
59.710
57.407
58.960
57.407
643
0
107
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Finanzverbindlichkeiten aus Leasing
Derivative Finanzinstrumente
Übrige Verbindlichkeiten
18.080
0
3.329
0
2.621
0
12.130
0
0
14.810
150.007
14.803
134.499
7
3.271
12.237
Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Bar- sowie Avalkredite der Manz-
Gruppe bei Kreditinstituten bestehen teilweise Sicherheiten in Form von Bankguthaben-
verpfändungen, Grundschulden auf Gebäude, Vorräten und Forderungen.
Währungsrisiken
Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows
eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die
Manz-Gruppe ist diesem Risiko vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse
und/oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Ge-
sellschaft abweichende Währung lauten) ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechsel-
kursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkurs-
risiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll und möglich mit
Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwan-
kungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante
Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von
Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
3
7
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche
Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z. B. Wechselkurse, Zinssät-
ze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln,
wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten
zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Bi-
lanzstichtag repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären
Grundgeschäften zugeordnet, so dass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken
entstehen.
Im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken war Manz im Geschäftsjahr 2020 insbesondere den
Wechselkursschwankungen des Taiwanesischen Dollars zum US-Dollar bzw. Euro, sowie
des chinesischen Renminbi zum Euro ausgesetzt, da im Berichtsjahr ein wesentlicher Teil
des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in diesen Währungspaaren stattfand. Im Vorjahr
hingegen waren, neben den genannten Risiken des Taiwanesischen Dollars, das Verhältnis
des Honkong Dollars zum Euro sowie das Verhältnis des chinesischen Renminbi zum US-
Dollar als weitere wesentliche Wechselkursrisiken identifiziert.
Wenn der USD gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2020 (2019) um 5% aufgewer-
tet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 2.177 TEUR höher (Vj. 2.007 TEUR hö-
her) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 2.177 TEUR erhöht
(Vj. 2.007 TEUR erhöht). Wenn der USD gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2020
(2019) um 5% abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 2.177 TEUR nied-
riger (Vj. 2.007 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entspre-
chend um 2.177 TEUR reduziert (Vj. 2.007 TEUR reduziert).
Wenn der EUR gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2020 (2019) um 5% aufgewer-
tet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 718 TEUR höher (Vj. 679 TEUR hö-
her) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 718 TEUR erhöht
(Vj. 679 TEUR erhöht). Wenn der EUR gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2020 (2019)
um 5% abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 718 TEUR niedriger
(Vj. 679 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um
718 TEUR reduziert (Vj. 679 TEUR reduziert).
Wenn der EUR gegenüber dem CNY zum 31. Dezember 2020 (2019) um 5% aufgewer-
tet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 527 TEUR höher (Vj. 307 TEUR hö-
her) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 527 TEUR erhöht
(Vj. 307 TEUR erhöht). Wenn der EUR gegenüber dem CNY zum 31. Dezember 2020 (2019)
um 5% abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 527 TEUR niedriger
(Vj. 307 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um
527 TEUR reduziert (Vj. 307 TEUR reduziert).
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
3
8
Zinsrisiken
Zinsrisiko ist das Risiko. dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines
Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko
von Schwankungen der Marktzinssätze. dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert über-
wiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.
Manz verfügt über variabel verzinsliche Darlehen, die zum 31. Dezember 2020 Zinssatzän-
derungen unterlagen. Eine hypothetische Erhöhung dieser Zinssätze um 25 Basispunkte
pro Jahr hätte zu einer Erhöhung der Zinsaufwendungen um 189 TEUR (Vj. 148 TEUR)
geführt. Eine hypothetische Verringerung um 25 Basispunkte pro Jahr hätte zu einer Ver-
ringerung der Zinsaufwendungen um 189 TEUR (Vj. 148 TEUR) geführt.
Manz besitzt ein ausgeglichenes Portfolio von fest- und variabel verzinslichen Darlehen,
um das Zinsrisiko zu steuern. Zur Sicherstellung der Ausgewogenheit schließt Manz Zins-
swaps ab, bei denen variable und festverzinsliche Beträge mit dem Vertragspartner ge-
tauscht werden.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
3
9
Eventualverbindlichkeiten
und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Bei einem Brandschaden an der Lüftungsanlage eines Kunden besteht die Möglichkeit
dass auch die Manz AG für den Brand verantwortlich ist. Die Brandursache wird zur Zeit
von einem Gutachter untersucht. Die momentan ersichtlichen Kosten für den Austausch
der Anlage plus geschätzter Nebenkosten belaufen sich auf rund 150 TEUR.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die behördlichen Genehmigungen für den Verkauf der Anteile an Talus Manufacturing Ltd.
wurden Ende Januar 2021 erteilt. Aus der Veräußerung ist ein Gewinn im niedrigen zwei-
stelligen Millionen-Euro-Bereich entstanden.
Am 26. Januar 2021 wurde die Manz AG von der EU darüber informiert, dass ihr im Rahmen
des sogenannten IPCEI-Projekts (Important Project of Common European Interest) EuBatIn
(Förderung von Forschung und Innovation im Bereich der Batterieherstellung) erhebliche
Fördermittel zugesagt wurden. Manz hatte sich mit dem Konzept „Lithium-Batterie-Fabrik
der Zukunft“ beworben. Die Höhe der Fördermittel, die die Manz AG zur Realisierung des
Projekts erhält, steht noch nicht fest. Vorbehaltlich endgültiger Zusagen zur Finanzierung
des Eigenanteils der Manz AG soll das Projekt durch Konzerngesellschaften in Deutschland
und Italien umgesetzt werden.
Die Manz (B.V.I.) Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln, wurde mit Wirkung zum
26. Januar 2021 liquidiert. Es gibt keinen signifikanten Effekt im Gruppenergebnis.
Zum 4. Februar 2021 hat sich die Manz AG mit 40% an der Cadis Engineering GmbH betei-
ligt. Der Kaufpreis lag im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich. Cadis ist ein Spe-
zialist für industrielle Ink-Jet-Systeme. Manz erschließt sich damit die Digitaldrucktechnik
für den direkten Druck auf Bauteile.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
4
0
Beziehungen zu nahestehenden
Unternehmen und nahestehenden
Personen
Gemäß IAS 24 sind Beziehungen, Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden (einschließ-
lich Verpflichtungen) mit nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben.
Zu den natürlichen nahestehenden Personen zählen der Aufsichtsrat und der Vorstand der
Manz AG einschließlich deren Familienangehörige als nahestehende Personen. Außerdem
hält die Familie Manz zusammen 28,09% Anteile an der Manz AG.
Darüber hinaus zählen Unternehmen, die von nahestehenden Person beherrscht werden
oder unter gemeinschaftlicher Führung stehen, an der ein nahestehendes Unternehmen
oder eine nahestehende Person beteiligt ist, zu den nahestehenden Unternehmen. Dem-
zufolge wurde das assoziierte Unternehmen Talus Manufacturing Ltd., Chungli, Taiwan als
nahestehendes Unternehmen identifiziert. Außerdem handelt es sich bei der Manz GmbH
Management Consulting and Investment, Schlaitdorf um ein nahestehendes Unterneh-
men. Im Geschäftsjahr 2020 wurden von dieser Gesellschaft keine Dienstleistungen für
Beratung bezogen (Vj. 9 TEUR).
Vorstand
Im Geschäftsjahr 2020 waren folgende Personen als Mitglieder des Vorstands bestellt.
• Martin Drasch, Vorstandsvorsitzender
• Manfred Hochleitner, Vorstand Finanzen
• Jürgen Knie, Vorstand Operations
Vergütung des Vorstands
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und
Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht darge-
stellt. der Bestandteil des Konzernlageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 6a) HGB betragen für das
Geschäftsjahr 2020 2.250 TEUR (Vj. 996 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen be-
tragen 862 TEUR (Vj. 742 TEUR) und die erfolgsbezogenen Bezüge betragen 254 TEUR
(Vj. 0 TEUR). Im Geschäftsjahr 2020 sind darin keine Abfindungen enthalten. Im Berichts-
jahr wurden insgesamt 48.675 (Vj. 22.327) Bezugsrechte an Aktien im Rahmen des Per-
formance-Share-Plans an die Vorstandsmitglieder mit einem beizulegenden Zeitwert von
insgesamt 1.134 TEUR (Vj. 254 TEUR) gewährt.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
4
1
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share
Plan 2019 und des Manz Performance Share Plan 2015 (Tranchen 2016, 2017 und 2018)
wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value
bewertet.
Für den Vorstandsvorsitzenden Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungs-
zusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 18 TEUR) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstüt-
zungskasse eingezahlt.
Für das Vorstandsmitglied Manfred Hochleitner besteht eine beitragsorientierte Leistungs-
zusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstüt-
zungskasse eingezahlt.
Für das Vorstandsmitglied Jürgen Knie besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage.
Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 6 TEUR) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskas-
se eingezahlt.
Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer (verstorben im Okt. 2020) bzw. seine Wit-
we erhielt im Geschäftsjahr 2020 eine Rentenzahlung in Höhe von 10 TEUR (Vj. 10 TEUR).
Seine Witwe erhält eine Witwenrente in Höhe von 60% seiner Rente. Es besteht eine Pen-
sionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied bzw. seiner Witwe in Höhe
von 106 TEUR (Vj. 176 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
2020 an die Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen i.S.d. IAS 24.17:
(in TEUR)
Gesamt 2020
Gesamt 2019
Kurzfristig fällige Leistungen
1.116
0
742
0
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Anteilsbasierte Vergütung
0
0
1.134
254
Aufsichtrat
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Geschäftsführer der Ebner Stolz Management Consul-
tants GmbH, Stuttgart, Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Dieter Manz, Dipl. Ing. (FH), Geschäftsführer der Manz GmbH Management Consulting and
Investment, Schlaitdorf, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
4
2
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des
Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württem-
berg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Tech-
nologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik.
Dr. Zhiming Xu, Technikvorstand der Shanghai Electric Automation Group der Shanghai
Electric Group Company Ltd., Shanghai, VR China sowie Geschäftsführer der Shanghai
Electric Group Automation Engineering Co., Ltd., Shanghai, VR China.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Vorsitzender des Auf-
sichtsrats der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen;
stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der MQ Result AG, Tübingen; Mitglied des Aufsichts-
rats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V., Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats
der Anna Haag Stiftung gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats bei der TanDiEM
gGmbH, Stuttgart; Vorsitzender des Beirats der Monument Vermögensverwaltung GmbH,
Stuttgart; Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Aufbruch und Chance, Stuttgart und Bei-
ratsvorsitzender der Bumüller GmbH & Co Backbetriebe KG, Hechingen.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dieter Manz ist Mitglied des Aufsichts-
rats der TecInvest Holding AG, Puchheim.
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontroll-
gremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Zhiming Xu ist Mitglied des Supervisory Board of Suz-
hou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou, VR China, stellvertretender Aufsichts-
ratsvorsitzender der NICE PV Research Ltd., Peking, VR China sowie Mitglied des Auf-
sichtsrats der ANWHA(Shanghai) Automation Engineering Co., Ltd., Shanghai, VR China.
Vergütung des Aufsichtsrats
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt.
der Bestandteil des Konzernlageberichts ist.
Für das Geschäftsjahr 2020 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Grundvergütung
sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten gewährt und betrug insgesamt.
einschließlich Sitzungsgeldern 189 TEUR (Vj. 237 TEUR).
Mitarbeiter
Die Manz Gruppe beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 1.437 Mitarbeiter (Vj. 1.535
Mitarbeiter).
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
4
3
Honorar des Abschlussprüfers
Das Honorar des Abschlussprüfers für Dienstleistungen setzt sich wie folgt zusammen:
(in TEUR)
2020
2019
Abschlussprüfung
182
0
180
0
Andere Bestätigungsleistungen
Steuerberatungsleistungen
Sonstige Leistungen
0
0
0
0
Die Konzernabschlussprüfung der Geschäftsjahre 2020 und 2019 wurde von der
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt.
Corporate Governance Codex
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben die gemäß § 161 AktG erforderliche
Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG www.manz.
com dauerhaft zugänglich gemacht.
Reutlingen, den 23. März 2021
Der Vorstand der Manz AG
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
Jürgen Knie
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Konzernlagebericht und Konzenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
1
4
4
Versicherung der
gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen. dass gemäß den anzuwendenden Rechnungsle-
gungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im
Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussicht-
lichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Reutlingen, den 23. März 2021
Der Vorstand der Manz AG
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
Jürgen Knie
Manz AG
Geschäftsbericht 2020
Manz AG
Steigäckerstraße 5
72768 Reutlingen
Tel.: +49 (0) 7121 9000-0
Fax: +49 (0) 7121 9000-99
info@manz.com
www.manz.com