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Autobahnen- und Schnellstrassen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023
Inhalt:
- Bestätigungsvermerk Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023
- Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
- Bestätigungsvermerk Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023
- Verantwortlichkeitserklärung
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft („ASFINAG“), Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Abgrenzung von fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen, aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen
Sachverhalt und Problemstellung
Die ASFINAG tätigt für den Ausbau und Erhalt des Straßennetzes und damit zusammenhängender Anlagen jährlich Ausgaben in Höhe von mehr als 1 Mrd. Euro. Diese Ausgaben müssen entsprechend ihrer Art entweder dem nicht abnutzbaren Fruchtgenussrecht, dem abnutzbaren Sachanlagevermögen oder den sofort aufwandswirksamen Instandhaltungskosten zugeordnet werden.
Im Jahresabschluss sind ein von der Republik Österreich eingeräumtes Fruchtgenussrecht in Höhe von rund 16.044,2 Mio. EUR sowie Anzahlungen für das Fruchtgenussrecht in Höhe von rund 1.747,5 Mio. EUR ausgewiesen. Zum Fruchtgenuss werden jene Maßnahmen (Neubau und Erweiterungen) gerechnet, die zu einer Vermehrung der Verkehrsfläche (Vermehrung befahrbarer Fläche inklusive der dazugehörigen Straßenausrüstung und Grundeinlöse) und dadurch zu Mehrverkehr und höheren Mauteinnahmen führen. Ebenso fruchtgenusserhöhend sind bauliche Maßnahmen im Bereich der Straße inklusive technischer Ausrüstung. Das Fruchtgenussrecht unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung. Aktivierungspflichtige Maßnahmen in Anlagen, die sich im Eigentum der ASFINAG befinden, werden hingegen über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben und damit über mehrere Jahre verteilt aufwandswirksam. Kosten für laufende Instandhaltungsmaßnahmen werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Insbesondere bei größeren Bau- und Sanierungsprojekten besteht das Risiko einer fehlerhaften Abgrenzung von nicht abnutzbaren fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen, planmäßig abzuschreibenden aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen. Fehlerhafte Abgrenzungen können erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Berichtsperiode sowie zukünftiger Abschlüsse haben. Wir haben daher diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Die Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen und Informationen zu den im Geschäftsjahr fruchtgenussrechterhöhend aktivierten Beträgen sowie zu den Investitionen in das Anlagevermögen sind im Anhang unter den Punkten 2.1. A I (Immaterielle Vermögensgegenstände) und II (Sachanlagen) enthalten.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über die relevanten Prozesse und internen Kontrollen zur bilanziellen Kategorisierung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen erlangt und die Ausgestaltung und Wirksamkeit ausgewählter Kontrollen in Zusammenhang mit der Anlage von Projektstrukturplan-Elementen insbesondere hinsichtlich der Vergabe des Merkmals betreffend die Klassifizierung von Baumaßnahmen (Einteilung der Maßnahmen in Fruchtgenuss-, Investitions-, Sanierungs- und Aufwandsprojekte) und deren Übereinstimmung mit den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften und internen Bilanzierungsrichtlinien stichprobenweise überprüft. Die Auswahl einer Stichprobe erfolgte anhand risikoorientierter Kriterien unter Berücksichtigung von im Geschäftsjahr vorgenommenen Aktivierungen (Fruchtgenuss- und Investitionsprojekte) sowie angefallenen Aufwendungen (Sanierungs- und Aufwandsprojekte). Darauf aufbauend haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen festgelegt, die wir auf eine ausgewählte Stichprobe von Baumaßnahmen angewandt haben. Die Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Durchsicht der Beschreibungen der Baumaßnahmen, den Abgleich mit der internen Bilanzierungsrichtlinie und daraus abgeleitet die Würdigung der getroffenen Bilanzierungsentscheidungen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a Abs 2 UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr gewählt und am 23. August 2023 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard Marterbauer.
Wien
10. April 2024
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH |
Mag. Gerhard Marterbauer | ppa. Mag. Michael Horntrich |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Qualifiziert elektronisch signiert: |
| |
Datum: | | Datum: | |
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass der in unserem Prüfungsbericht enthaltene Bestätigungsvermerk mit einer qualifiziert elektronischen Signatur versehen wurde und der in diesem Urkundenexemplar enthaltene Bestätigungsvermerk nur deswegen nochmals qualifiziert elektronisch signiert wurde, um eine Überprüfung der Signatur zu ermöglichen.
JAHRESABSCHLUSS 2023
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
B i l a n z zum 31. Dezember 2023 |
|
A k t i v a | | | | | | |
| | | | Vorjahr | Vorjahr | |
| EUR | EUR | | TEUR | TEUR | |
A. Anlagevermögen | | | | | | |
| | | | | | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | | | | | | |
1. Fruchtgenussrecht | 16.044.216.652,65 | | | 15.940.892 | | |
2. Anzahlungen Fruchtgenussrecht | 1.747.523.881,41 | | | 1.355.337 | | |
3. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte | 53.854.200,00 | | | 43.158 | | |
und ähnliche Rechte und Vorteile sowie | | | | | | |
daraus abgeleitete Lizenzen | | | | | | |
4. geleistete Anzahlungen | 15.977.462,92 | 17.861.572.196,98 | | 16.532 | 17.355.919 | |
| | | | | | |
II. Sachanlagen | | | | | | |
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte | | | | | | |
und Bauten, einschließlich der Bauten auf | | | | | | |
fremdem Grund | 158.963.123,69 | | | 156.264 | | |
2. technische Anlagen u. Maschinen | 275.417.344,00 | | | 273.293 | | |
3. Betriebs- u. Geschäftsausstattung | 9.360.155,64 | | | 10.900 | | |
4. Fahrzeuge | 226.997,00 | | | 336 | | |
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | 82.634.175,10 | 526.601.795,43 | | 36.276 | 477.069 | |
| | | | | | |
III. Finanzanlagen | | | | | | |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 24.721.000,00 | | | 24.721 | | |
2. Beteiligungen | 1.242.713,60 | | | 874 | | |
3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.408.498,96 | 28.372.212,56 | | 2.260 | 27.855 | |
| | 18.416.546.204,97 | | | 17.860.843 | |
| | | | | | |
B. Umlaufvermögen | | | | | | |
| | | | | | |
I. Vorräte | | | | | | |
1. Waren | | 1.376.692,01 | | | 1.579 | |
| | | | | | |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | | | | | | |
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 272.933.906,77 | | | 299.879 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 770.934,14 | | | 762 | | |
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 53.420.908,11 | | | 55.757 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | -,-- | | | --- | | |
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen | | | | | | |
ein Beteiligungsverhältnis besteht | 27.322,58 | | | 25 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | -,-- | | | --- | | |
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 62.483.436,81 | | | 48.856 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 4.336.097,19 | 388.865.574,27 | | 7.971 | 404.517 | |
| | | | | | |
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | | 216.411.782,22 | | | 98.291 | |
| | 606.654.048,50 | | | 504.387 | |
| | | | | | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | | | | | | |
| | | | | | |
1. Disagio bei Darlehensverbindlichkeiten und Anleihen | 20.053.444,16 | | | 24.264 | | |
2. sonstige | 58.287.759,23 | 78.341.203,39 | | 66.572 | 90.836 | |
| | | | | | |
D. Aktive latente Steuern | | 9.040.562,36 | | | 8.178 | |
| | | | | | |
| | 19.110.582.019,22 | | | 18.464.244 | |
B i l a n z zum 31. Dezember 2023 | |
| | | | | | |
P a s s i v a | | | | | | |
| | | | Vorjahr | Vorjahr | |
| EUR | EUR | | TEUR | TEUR | |
| | | | | | |
A. Eigenkapital | | | | | | |
| | | | | | |
I. Grundkapital | 392.433.304,51 | | | 392.433 | | |
übernommenes Grundkapital | 392.433.304,51 | | | 392.433 | | |
davon eingezahlt | 392.433.304,51 | | | 392.433 | | |
| | | | | | |
II. Kapitalrücklagen | | | | | | |
1. gebundene | 32.925.317,48 | | | 32.925 | | |
2. nicht gebundene | 36.990.472,59 | | | 36.990 | | |
| | | | | | |
III. Gewinnrücklagen | | | | | | |
1. gesetzliche | 6.318.012,97 | | | 6.318 | | |
| | | | | | |
IV. Bilanzgewinn | 8.496.081.026,53 | 8.964.748.134,08 | | 7.849.620 | 8.318.286 | |
davon Gewinnvortrag | 7.614.619.519,93 | | | 6.956.875 | | |
| | | | | | |
B. Rückstellungen | | | | | | |
1. Rückstellungen für Abfertigungen | 1.227.616,00 | | | 1.092 | | |
2. Rückstellungen für Pensionen | 8.142.463,00 | | | 8.134 | | |
3. Steuerrückstellungen | 0,00 | | | 26.513 | | |
4. sonstige Rückstellungen | 112.113.021,40 | 121.483.100,40 | | 116.366 | 152.105 | |
| | | | | | |
C. Verbindlichkeiten | | | | | | |
1. Verbindlichkeiten aus Anleihen | 7.450.000.000,00 | | | 7.450.000 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 750.000.000,00 | | | --- | | |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 6.700.000.000,00 | | | 7.450.000 | | |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 940.001.066,10 | | | 940.001 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 200.001.066,10 | | | 1 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 740.000.000,00 | | | 940.000 | | |
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen | | | | | | |
und Leistungen | 438.552.643,51 | | | 365.390 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 433.765.727,95 | | | 357.841 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 4.786.915,56 | | | 7.549 | | |
4. Verbindlichkeiten gegenüber | | | | | | |
verbundenen Unternehmen | 34.112.843,79 | | | 33.863 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 34.112.843,79 | | | 33.863 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | -,-- | | | --- | | |
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen | | | | | | |
ein Beteiligungsverhältnis besteht | 157.171,00 | | | 17 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 157.171,00 | | | 17 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | -,-- | | | --- | | |
6. sonstige Verbindlichkeiten | 918.931.776,03 | | | 954.879 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 119.404.041,79 | | | 131.066 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 799.527.734,24 | | | 823.813 | | |
davon aus Steuern | 12.934.785,04 | | | 27.721 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 12.934.785,04 | | | 27.721 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | -,-- | | | --- | | |
davon im Rahmen sozialer Sicherheit | 290.925,51 | | | 270 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 290.925,51 | | | 270 | | |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | -,-- | 9.781.755.500,43 | | --- | 9.744.150 | |
Summe mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 1.537.440.850,63 | | | 522.788 | | |
Summe mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 8.244.314.649,80 | | | 9.221.362 | | |
| | | | | | |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | | | | | | |
1. Agio bei Darlehensverbindlichkeiten und Anleihen | 9.704.379,92 | | | 12.371 | | |
2. sonstige | 232.890.904,39 | 242.595.284,31 | | 237.332 | 249.703 | |
| | | | | | |
| | 19.110.582.019,22 | | | 18.464.244 | |
G e w i n n - u n d V e r l u s t r e c h n u n g |
für das Geschäftsjahr 2023 |
| | | | | |
| | | | Vorjahr | Vorjahr |
| EUR | EUR | | TEUR | TEUR |
| | | | | |
1. Umsatzerlöse | | | | | |
a) Streckenmauterlöse | 237.981.036,21 | | | 226.138 | |
b) Vignettenerlöse | 571.472.451,20 | | | 537.245 | |
c) Erlöse aus Weiterverrechnungen | 631.333.250,65 | | | 525.118 | |
d) LKW-Mauterlöse | 1.686.473.421,97 | | | 1.676.874 | |
e) Erlöse aus Vermietung und Verpachtung | 35.694.914,75 | | | 33.784 | |
f) Erlöse aus dem Streckenkontrolldienst | 57.891.558,30 | | | 52.372 | |
g) Erlöse Strafgelder | 107.164.679,72 | | | 105.094 | |
h) sonstige Erlöse | 27.217.835,80 | 3.355.229.148,60 | | 29.022 | 3.185.647 |
2. sonstige betriebliche Erträge | | | | | |
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen | | | | | |
mit Ausnahme der Finanzanlagen | 518.489,72 | | | 1.222 | |
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 11.304.405,69 | | | 16.253 | |
c) übrige | 7.179.444,06 | 19.002.339,47 | | 7.295 | 24.770 |
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen | | | | | |
a) Materialaufwand | -22.362.764,46 | | | -24.062 | |
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.794.082.628,32 | -1.816.445.392,78 | | -1.607.371 | -1.631.433 |
4. Personalaufwand | | | | | |
a) Gehälter | -11.808.039,69 | | | -10.599 | |
b) soziale Aufwendungen | | | | | |
aa) Aufwendungen für Altersversorgung | -843.327,05 | | | 825 | |
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeiter- | -295.869,10 | | | 81 | |
vorsorgekassen | | | | | |
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben | | | | | |
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | -2.823.021,84 | | | -2.627 | |
dd) sonstige Sozialaufwendungen | -488.946,34 | -16.259.204,02 | | -443 | -12.763 |
5. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens | | | | | |
und Sachanlagen | | | | | |
planmäßig | -55.926.891,94 | | | -54.476 | |
außerplanmäßig | -2.267.845,83 | -58.194.737,77 | | -9.033 | -63.509 |
6. sonstige betriebliche Aufwendungen | | | | | |
a) Steuern außer vom Einkommen und Ertrag | -55.368,26 | | | -73 | |
b) übrige | -180.971.541,59 | -181.026.909,85 | | -164.144 | -164.217 |
| | | | | |
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg) | | 1.302.305.243,65 | | | 1.338.495 |
| | | | | |
8. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen | | 41.095.492,75 | | | 51.395 |
9. Erträge aus anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens | | 77.368,00 | | | 108 |
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | | | | | |
sonstige Zinsen | 15.118.084,87 | 15.118.084,87 | | 465 | 465 |
davon sonstige Zinsen aus verbundenen Unternehmen | 349.440,48 | | | 103 | |
11. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen | | 148.421,52 | | | 0 |
12. Aufwendungen aus Finanzanlagen | | | | | |
a) Abschreibungen | -179.521,69 | | | -713 | |
b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen | -586.516,88 | -766.038,57 | | 0 | -713 |
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | | | | | |
a) Zinsen | -188.601.227,59 | | | -188.033 | |
b) ähnliche Aufwendungen | -10.244.858,04 | -198.846.085,63 | | -10.847 | -198.880 |
davon Zinsen aus verbundenen Unternehmen | -876.703,02 | | | -71 | |
| | | | | |
14. Zwischensumme aus Z 8 bis 13 (Finanzerfolg) | | -143.172.757,06 | | | -147.625 |
| | | | | |
15. Ergebnis vor Steuern | | 1.159.132.486,59 | | | 1.190.870 |
| | | | | |
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | | -277.670.979,99 | | | -298.125 |
| | | | | |
17. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | | 881.461.506,60 | | | 892.745 |
| | | | | |
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | | 7.614.619.519,93 | | | 6.956.875 |
| | | | | |
19. Bilanzgewinn | | 8.496.081.026,53 | | | 7.849.620 |
| | | | | |
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
1. Allgemeine Angaben
1.1 Rechtliche Grundlagen
Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) wurde auf Basis des ASFINAG-Gesetzes, BGBl. Nr. 591/1982, gegründet und steht zu 100% im Eigentum des Bundes.
Die ASFINAG übt ihre Tätigkeit aufgrund der Bestimmungen des ASFINAG-Ermächtigungsgesetzes 1997 i.d.g.F. und dem aufgrund des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes mit der Republik Österreich abgeschlossenen Fruchtgenussvertrag vom 23. Juni / 25. Juli 1997, zuletzt geändert am 28. März / 22. Mai 2014, aus. Die gesetzlichen Grundlagen für den Straßenbau sind im Bundesstraßengesetz 1971 i.d.g.F. und dem Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz) i.d.g.F. geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zur Berechtigung der Einhebung der Maut sind die „Wegekostenrichtlinie“ 1999/62/EG i.d.g.F., das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 i.d.g.F., die Mauttarifverordnung BGBl. II Nr. 448/2022 und die Vignettenpreisverordnung BGBl. II Nr. 405/2022.
Der unternehmensrechtliche Jahresabschluss 2022 ist im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der FN 92191 a offengelegt. Die Gesellschaft ist das Mutterunternehmen des
ASFINAG-Konzerns. Der Konzernabschluss ist im Firmenbuch beim Handelsgericht unter FN 92191 a offengelegt.
Die Gesellschaft gilt gemäß § 221 Abs. 3 UGB als große Kapitalgesellschaft.
1.2 Unternehmensgegenstand
Der Unternehmensgegenstand der ASFINAG umfasst insbesondere:
1.3 Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften gemäß
Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des UGB in der derzeit gültigen Fassung unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, der Vollständigkeit und Willkürfreiheit sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ermitteln, erstellt.
Weiters wurden die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 221 bis 243b UGB bei der Bilanzierung, der Bewertung und beim Ausweis einzelner Posten beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Gemäß § 223 Abs. 4 UGB wurden die Postenbezeichnungen auf die tatsächlichen Inhalte angepasst.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2023 entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Die Gesellschaft hat weder zur Ukraine noch zu Russland Geschäftsbeziehungen, deswegen ergeben sich keine Auswirkungen auf die Bewertung der lang- und kurzfristigen Vermögenswerte noch auf das Fremdkapital.
Durch die bestehenden Gesellschaftsverträge (Übernahme des Gewinns als auch Ausgleich des Verlusts) wurden die in den ASFINAG-Tochtergesellschaften (ausgenommen ASFINAG Commercial Services GmbH und European Toll Service GmbH) gestiegenen inflationsbedingten Aufwendungen von der ASFINAG übernommen.
Die Baukosten im Tiefbau, insbesondere im Brücken- und Straßenbau, war im Jahresvergleich 2021/22 stark steigend. In der ersten Jahreshälfte 2023 kam es sowohl im Brückenbau, als auch im Straßenbau zu einem leichten Rückgang bei den Baukosten, wohingegen in der zweiten Jahreshälfte wieder leichte Steigerungen, insbesondere beim Straßenbauindex, zu verzeichnen waren. Während im Tiefbau die massiven Preissteigerungen gegenüber dem Beginn der Ukrainekrise im Jahr 2023 teilweise zurückgingen und im Wesentlichen bei den Baustoffen keine wesentlichen Lieferengpässe mehr vorliegen, sind im Bereich der elektromaschinellen Ausrüstung immer noch teilweise Lieferengpässe bzw. sehr lange Lieferfristen festzustellen.
Eine für den Unternehmensbestand wesentliche Auswirkung ist nicht erkennbar.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen, sowie der Grundsatz der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden als auch der Stetigkeit beachtet.
Die Darstellung des Jahresabschusses erfolgt in Übereinstimmung mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014.
Im Geschäftsjahr vorgenommene Ausweisänderungen werden in den entsprechenden Positionen erläutert. Es wurden keine Anpassungen der Vorjahreszahlen vorgenommen.
Der Jahresabschluss wurde in Euro (EUR) erstellt. Die zahlenmäßige Darstellung des aktuellen Geschäftsjahres erfolgt in Euro, jene des Vorjahres in EUR 1.000 bzw. TEUR, weswegen Rundungsdifferenzen nicht ausgeschlossen werden können.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 AKTIVA
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Sinne des § 226 Abs. 1 UGB findet sich im Anlagenspiegel (siehe Beilage 1 zum Anhang).
Förderungen und Zuschüsse werden nach der Nettomethode erfasst. Für investitionsbezogene Zuschüsse bedeutet das, dass die Förderungen und Zuschüsse direkt von den Anschaffungskosten abgezogen werden. Das Ausmaß der Kürzung der Anschaffungskosten um im Geschäftsjahr vereinbarte und vereinnahmte Förderungen und Zuschüsse werden in den jeweiligen Positionen des Anlagevermögens näher erläutert.
- I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Einzeln erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden nach ihrer erstmaligen Aktivierung mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung angesetzt.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von 2 bis 15 Jahren für Software und von 10 bis zu 20 Jahren für Rechte. Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden jährlich auf ihre unveränderte Gültigkeit hin überprüft. Zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung erfolgt eine Überprüfung auf mögliche Wertminderungen, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögensgegenstände ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögensgegenstandes. Sie werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in welcher der Posten ausgebucht wird.
Ungeachtet dessen, ob die Nutzungsdauer begrenzt oder unbegrenzt ist, werden die Vermögensgegenstände bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplanmäßig auf ihren niedrigeren Wert abgeschrieben.
Fruchtgenussrecht
Im am 23. Juni / 25. Juli 1997 mit der Republik Österreich abgeschlossenen Fruchtgenussrechtsvertrag wurde der ASFINAG das Recht eingeräumt, die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen zu betreiben und für deren Benutzung Maut einzuheben. Darüber hinaus steht der ASFINAG ein fixer Anspruch aus der Verpflichtung des Bundes zu, im Falle einer Vertragsauflösung den Restbuchwert des dem Fruchtgenussrecht entsprechenden Vermögens zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung in Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu leisten. Im Gegenzug übernahm die ASFINAG die Verpflichtung, die Autobahnen und Schnellstraßen zu erhalten und auszubauen.
Entsprechend wurde das Fruchtgenussrecht als immaterieller Vermögensgegenstand bilanziert. Der Bund verzichtet auf eine Kündigung des Vertrages, solange die ASFINAG ihren vertraglichen Verpflichtungen zur Erhaltung des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes nachkommt. Mittels sondergesetzlicher Regelung (§ 3 ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997) wurde das Recht auf Fruchtnießung als nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand definiert. Das Fruchtgenussrecht unterliegt somit keiner planmäßigen Abschreibung.
Die Buchungslogik stellt sich wie folgt dar:
Lt. Fruchtgenussvertrag vom 23. Juni / 25. Juli 1997 wurde der ASFINAG das Recht der Fruchtnießung (§§ 509 ABGB) an den im Bundesstraßengesetz (BStG) definierten Straßenzügen (Bundesstraßen A = Bundesautobahnen, mehrspurige Bundesstraßen S = Schnellstraßen und Bundesstraßen B) einschließlich der Brücken, Tunnels und Gebirgsengpässen, rückwirkend per 01. Jänner 1997 von der Republik Österreich eingeräumt. In räumlicher Hinsicht bezieht sich das Recht der Fruchtnießung auf alle Grundflächen und baulichen Anlagen samt Zubehör und Einrichtungen, die gem. § 3 BStG 1971 Bestandteil dieser Bundesstraßen sind.
Der Bund räumt der ASFINAG insbesondere das Recht ein, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Einhebung von Benützungsgebühren und Mauten von sämtlichen Personen, welche die übertragenen Straßen nutzen vorzunehmen.
Zum Fruchtgenuss werden jene Maßnahmen (Neubau, Zubau und Erweiterung) gerechnet, die zu einer Vermehrung der Verkehrsfläche und dadurch zu Mehrverkehr und höheren Mauteinnahmen führen. Ebenso fruchtgenusserhöhend sind bauliche Maßnahmen, die erstmalig getätigt werden und nicht zur Vermehrung der Verkehrsfläche führen wie zum Beispiel die Neuerrichtung von Pannenbuchten, Verkehrskontrollplätzen und Tunnelbetriebsgebäuden. Als Aktivierungsdatum der in dieser Position erfassten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wird das Datum der Verkehrsfreigabe des Neubaus oder Erweiterung herangezogen.
Das Entgelt für die Einräumung des Rechtes der Fruchtnießung betrug im Jahr 1997 EUR 5.662.161.374,32.
Das Fruchtgenussrecht erhöhte sich im Berichtsjahr somit insgesamt um EUR 103.324.922,09 (2022 TEUR 437.481) und beträgt nun EUR 16.044.216.652,65 (2022 TEUR 15.940.892). Im Vorjahr waren in der Erhöhung des Fruchtsgenussrechts als Ergebnis einer erweiterten Auswertung der Verkehrsfreigaben Umbuchungen in der Höhe von EUR 211.970.152,05 zwischen den Bilanzpositionen „Fruchtgenussrecht“ und „Anzahlungen Fruchtgenussrecht“ enthalten. In diesem Berichtsjahr ergab eine erneute Erhebung, dass keine weiteren Umbuchungen aus Verkehrsfreigaben für vorangegangene Geschäftsjahre notwendig sind.
Die Bauinvestitionen für die noch nicht dem Verkehr übergebenen Bauvorhaben werden als Anzahlung Fruchtgenussrecht ausgewiesen. Bei Löschung eines im Verzeichnis des Bundesstraßengesetzes angeführten Straßenzugs wird ein Abgang des Fruchtgenussrechtes erfasst. Im Berichtsjahr erhöhte sich diese Position um EUR 392.186.568,96 (2022 TEUR 46.027). Die direkten Zugänge aus Projektabrechnungen betrugen EUR 436.065.613,05 (2022 TEUR 321.532). Zum Fruchtgenussrecht für fertig gestellte Bauvorhaben wurden EUR 41.702.445,00 (2022 TEUR 358.547) umgebucht.
Eine in 2021 durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) durchgeführte Evaluierung des Bauprogramms sowie die daraus resultierenden Zielvorgaben an die ASFINAG führten zur Einschätzung des Vorstands, dass zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung für einige Bauprojekte keinerlei Indiz vorliegt wann und in welcher Form diese fortgeführt werden. Dies hat im Geschäftsjahr 2021 zur Erfassung einer Wertminderung dieser Bauprojekte geführt. Bei einer Veränderung der Situation wird der Vorstand diese Einschätzung überprüfen.
Demnach wurde in der Position Anzahlungen Fruchtgenussrecht die bis zum Bilanzstichtag erfassten Anschaffungskosten wie Planungs- und Baukosten sowie Kosten für Grundeinlöse dieser Bauprojekte einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Planungskosten umfassen z.B. Vorstudien, Studien, Behördenverfahren, Gutachten etc.. Die Baukosten sind Aufwendungen für die Errichtung der Straße. Bei der Grundeinlöse werden die für die Errichtung der Straße erforderlichen Grundstücke erworben. Der Buchwert für Aufwendungen für die Grundstücke entspricht mindestens dem beizulegenden Wert der Grundstücke, eine Wertminderung aus diesem Titel ist somit nicht erforderlich. Weiterführende Überprüfungen der Anschaffungskosten im Zusammenhang mit Planungs- und Baukosten sowie Nebenkosten zur Grundeinlöse dieser Bauprojekte ergaben im Geschäftsjahr Wertminderungen in der Höhe von EUR 2.176.599,09 (2022 TEUR 9.012).
Weiters verminderten sich im Geschäftsjahr die Zugänge zum Fruchtgenuss um Förderungen bzw. Zuschüsse in Höhe von EUR 12.546.320,34 (2022 TEUR 14.299).
In Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte wurden im Geschäftsjahr 2023 EUR 10.468.993,13 (2022 TEUR 8.493) investiert. Für den Abtausch des Verkehrsmanagementsystems wurden EUR 3.692.734,76 (2022 TEUR 4.366), im Bereich Verkehrsbeeinflussung in die Erweiterung der Verkehrsinformationsdienste EUR 680.015,76 (2022 TEUR 491) und in ein zentrales Video-Kernsystem EUR 1.009.400,21 (2022 TEUR 0) investiert. Im Jahr 2023 wurden keine weiteren Investitionen (2022 TEUR 555) in das Überwachungssystem für CN.as-Komponenten getätigt.
Für immaterielles Anlagevermögen sind geleistete Anzahlungen für Investitionen in die Erweiterung des Betriebsüberwachungssystems sowie der Verkehrsüberwachungssysteme in Höhe von EUR 8.000.954,08 (2022 TEUR 10.031) getätigt worden.
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bilanziert. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis, einschließlich Importzölle und nicht refundierbarer Steuern und all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögensgegenstand an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Fremdkapitalzinsen sind nicht Teil der Anschaffungskosten. Vom Wahlrecht gemäß § 203 Abs. 4 UGB Fremdkapitalzinsen zu aktivieren, wird kein Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der voraussichtlichen Nutzungsdauer von Sachanlagen wird die erwartete wirtschaftliche bzw. technische Nutzungsdauer berücksichtigt. Die Restwerte, Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen | Jahre |
Gebäude und Bauten auf fremdem Grund | 10-50 |
Technische Anlagen und Maschinen | 5-25 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-10 |
Fahrzeuge | 7-8 |
Anlagen, die im Geschäftsjahr mehr als sechs Monate genutzt werden, werden im Jahr des Zugangs mit der vollen Jahresrate abgeschrieben, solche, die erst in der zweiten Jahreshälfte zugehen, mit einer halben Jahresrate.
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten EUR 1.000,00 nicht übersteigen, werden als geringwertige Vermögensgegenstände klassifiziert und im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort zur Gänze abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplanmäßig auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag abgeschrieben.
Instandhaltungen und Reparaturen werden, sofern die Wesensart des betreffenden Vermögenswertes dadurch nicht verändert wird und kein zusätzlicher künftiger Nutzen entsteht, im Jahr des Anfalls als laufender Aufwand gebucht. Ersatz- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert.
Die mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz im Jahr 2002 in das Eigentum der ASFINAG übertragenen Hochbauten werden bei einer unterstellten Gesamtnutzungsdauer von 33 Jahren auf die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögensgegenstandes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögensgegenstandes resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlösen und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögensgegenstand ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Posten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund besteht zum größten Teil aus Anschaffungskosten des mit Art. 5 Bundesstraßen-Übertragungsgesetz, BGBl. I Nr. 50/2002, per 01. April 2002 an die ASFINAG übertragenen bücherlichen und außerbücherlichen Eigentums und dinglicher Rechte der Republik Österreich an diversen bebauten und unbebauten Grundstücken. Im Berichtsjahr wurden bei den bebauten und unbebauten Grundstücken Abgänge zu Anschaffungskosten im Wert von EUR 1.388.424,62 (2022 TEUR 519) verbucht. Zum Bilanzstichtag weisen die ab 01. April 2002 per Gesetz an die ASFINAG übertragenen sowie von der ASFINAG erworbenen Grundstücke Buchwerte in Höhe von EUR 35.711.645,69 (2022 TEUR 36.771) aus, die Bauten auf eigenem und fremdem Grund EUR 123.251.478,00 (2022 TEUR 119.493).
2023 erfolgten Zuschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß § 906 Abs. 32 UGB im Zusammenhang mit Grundstücken in der Höhe von EUR 110.941,47 (2022 TEUR 56).
Im Bereich der technischen Anlagen und Maschinen wurden im Berichtsjahr für die Erneuerung des Maut Roadside Equipments im Rahmen des Projektes Go Maut 2.0 EUR 742.244,31 (2022 TEUR 1.616) investiert. Im Sektor Verkehrsbeeinflussung wurden die Verkehrsüberwachungsanlagen und Videoanlagen im Wert von EUR 3.146.991,01 (2022 TEUR 1.154) sowie die CN.as-Einrichtung Internet-Protokoll-Netzwerk um EUR 4.552.586,27 (2022 TEUR 3.219) erweitert und die technische Einrichtung der Verkehrsmanagementzentralen im Wert von EUR 3.429.328,27 (2022 TEUR 366) erneuert. Die Investitionssumme in CN.as Linien betrug im Geschäftsjahr EUR 1.290.583,01 (2022 TEUR 1.249). Der Abgang der als geringwertige Wirtschaftsgüter geführten Go-Boxen betrug im Geschäftsjahr EUR 0 (2022 TEUR 1.920).
In Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden im Berichtsjahr EUR 3.564.510,84 (2022 TEUR 7.063) investiert.
Der Zugang bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen in Bau setzt sich aus Investitionen für die Erneuerung der Telekommunikations- und Übertragungstechnik am ASFINAG-Netz (CN.as) in Höhe von EUR 9.179.997,13 (2022 TEUR 3.480), die Errichtung eines Verkehrsmanagement- und -informationssystems (VMIS) in Höhe von EUR 4.830.406,99 (2022 TEUR 6.441), die Errichtung und Erweiterung von Hochbauten in Höhe von EUR 54.364.320,44 (2022 TEUR 11.248) und Erweiterungen der Mautanlagen in Höhe von EUR 1.256.670,91 (2022 TEUR 1.644) zusammen.
Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten oder ihren niedrigeren beizulegenden Werten erfasst, wenn dauerhafte Verluste oder ein verringertes Eigenkapital eine Abwertung auf das anteilige Eigenkapital oder auf den Ertragswert unabdingbar machen. Als verbundene Unternehmen werden laut § 189a Z. 8 UGB alle Gesellschaften kategorisiert, bei welchen die ASFINAG mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Anteile besitzt oder über die einheitliche Leitung verfügt.
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen kam es im Geschäftsjahr zu keinen Veränderungen (2022 TEUR 0).
Beteiligungen sind gem. § 189a Z. 2 UGB dazu bestimmt, dass sie der ASFINAG durch eine dauernde Verbindung dienen. Im Zweifelsfall hält die ASFINAG mindestens 20 % des Nennkapitals an einer Kapitalgesellschaft. Weiters werden Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten, falls dauerhafte Verluste verzeichnet werden.
Bei den Beteiligungen ist der 26 %ige Anteil an der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH ausgewiesen. Ziel der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH ist die Schaffung und der Betrieb einer verkehrsträgerübergreifenden Informationsplattform.
Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Es erfolgten in dieser Position Abschreibungen in Höhe von EUR 179.521,69 (2022 TEUR 457) und Zuschreibungen in Höhe von EUR 148.421,52 (2022 TEUR 0).
Die Gegenstände des Umlaufvermögens werden gemäß § 206 Abs. 1 UGB mit den Anschaffungskosten vermindert um die Abschreibungen des § 207 UGB, erfasst.
Hinsichtlich des Umfangs der Anschaffungskosten gelten die beim Anlagevermögen genannten Ausführungen gemäß § 203 Abs. 2-4 UGB sinngemäß.
Eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag erfolgt gemäß § 207 UGB immer dann, wenn ein tatsächlicher Börsenkurs oder Marktpreis, oder falls dieser nicht feststellbar ist, der beizulegende Zeitwert, niedriger ist als der Wert, der aktuell in der Bilanz erfasst ist, ungeachtet dessen, ob die Wertminderung nur vorübergehend oder dauerhaft ist.
Vorräte werden mit Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Die Ermittlung des Einsatzes erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Wertberichtigungen für veraltete Waren oder aus anderen Gründen wertgeminderte Waren werden über ein Wertberichtigungskonto erfasst. Wertminderungen von Vorräten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Materialaufwand ausgewiesen.
Bestandsrisiken, die sich aus erhöhter Lagerdauer sowie rückläufiger Verwendbarkeit ergeben, werden durch adäquate Wertabschläge berücksichtigt.
An Vorräten waren am Bilanzstichtag auf Lager produzierte Vignetten für 2024 vorhanden.
- II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Der Buchwert des Vermögensgegenstandes wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Forderungen aus der Fakturierung von Vignettenverkäufen sowie aus der Verrechnung der LKW-Maut. Verzinsliche Forderungen werden zum jeweiligen Barwert zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Die ausgewiesenen Forderungen enthalten Wertberichtigungen in der Höhe von EUR 631.259,55 (2022 TEUR 571). Die Veränderung wurde in der Berichtsperiode in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Wertminderungen werden ausschließlich auf Basis von Einzelbetrachtungen vorgenommen, eine Wertberichtigung auf pauschaler Basis erfolgt nicht. Weiters werden in dieser Position Forderungen aus Kostenbeteiligungen durch Bund, Länder und Gemeinden in Höhe von EUR 8.869.121,61 (2022 TEUR 16.049) ausgewiesen.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 53.420.908,11 (2022 TEUR 55.757) beinhalten die Verrechnung von Leistungen innerhalb des Konzerns EUR 409.547,86 (2022 TEUR 7), die Ergebnisabführungen EUR 40.015.446,86 (2022 TEUR 50.231), Forderungen aus Cashpooling-Vereinbarungen mit den Tochtergesellschaften von EUR 12.607.380,65 (2022 EUR 4.822) sowie Steuerumlagen der Tochtergesellschaften EUR 388.532,74 (2022 TEUR 696). Sämtliche Positionen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Forderungen und Vermögenswerte werden unter anderem Forderungen aus der laufenden Steuerverrechnung mit den Finanzämtern in Summe von EUR 35.814.762,09 (2022 TEUR 27.179) ausgewiesen. Weiters besteht die Position im Wesentlichen aus Geldern unterwegs in Höhe von EUR 5.144.219,61 (2022 TEUR 2.390), aus EU-Förderungen im Rahmen der CEF- und HORIZON 2020-Projekte in Höhe von EUR 10.153.016,18 (2022 TEUR 10.330), aus Refundierungen von Mitteln des Katastrophenfonds EUR 3.302.505,87 (2022 TEUR 2.768) und aus Forderungen aus Forschungsprämien von EUR 832.193,90 (2022 TEUR 0). Zum Bilanzstichtag bestanden keine genehmigten Covid-19 Investitionsprämien (2022 TEUR 998).
In den sonstigen Forderungen sind Erträge in der Höhe von EUR 20.160.266,33 (2022 TEUR 16.408) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeit der in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen:
| 31.12. | bis zu 1 Jahr | 2 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Gesamt |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2023 | 272.162.972,63 | 68.471,86 | 702.462,28 | 272.933.906,77 |
2022 | 299.117.531,19 | 67.129,26 | 694.943,64 | 299.879.604,09 |
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 2023 | 53.420.908,11 | 0,00 | 0,00 | 53.420.908,11 |
2022 | 55.756.639,45 | 0,00 | 0,00 | 55.756.639,45 |
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2023 | 27.322,58 | 0,00 | 0,00 | 27.322,58 |
2022 | 24.791,18 | 0,00 | 0,00 | 24.791,18 |
Sonstige Forderungen | 2023 | 58.147.339,62 | 3.188.073,55 | 1.148.023,64 | 62.483.436,81 |
2022 | 40.885.992,85 | 6.818.231,66 | 1.152.421,16 | 48.856.645,67 |
davon aus Abgabenverrechnung von Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer | 2023 | 35.814.762,09 | 0,00 | 0,00 | 35.814.762,09 |
2022 | 27.178.818,55 | 0,00 | 0,00 | 27.178.818,55 |
davon übrige sonstige Forderungen | 2023 | 22.332.577,53 | 3.188.073,55 | 1.148.023,64 | 26.668.674,72 |
2022 | 13.707.174,30 | 6.818.231,66 | 1.152.421,16 | 21.677.827,12 |
Summe der Forderungen | 2023 | 383.758.542,94 | 3.256.545,41 | 1.850.485,92 | 388.865.574,27 |
2022 | 395.784.954,67 | 6.885.360,92 | 1.847.364,80 | 404.517.680,39 |
- III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Dieser Posten setzt sich aus den Kassenbeständen in der Höhe von EUR 341.020,00 (2022 TEUR 326), dem Bargeld der Automaten für Streckenmauterlöse mit EUR 728.511,90 (2022 TEUR 663) und den Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristigen Veranlagungen mit EUR 215.342.250,32 (2022 TEUR 97.301) zusammen.
- C. Rechnungsabgrenzungsposten
Geldbeschaffungskosten werden sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit (Disagios) werden aktivisch abgegrenzt.
Im Posten Disagio werden insbesondere die Unterschiedsbeträge zwischen den (niedrigeren) Zuzählungen und den (höheren) Rückzahlungsverpflichtungen bei Darlehensaufnahmen ausgewiesen. Die Unterschiedsbeträge werden durch planmäßige jährliche Abschreibungen getilgt.
Die sonstigen Abgrenzungsposten betreffen in der Hauptsache Haftungsentgelte für Anleihen, welche an die Republik Österreich bezahlt wurden, mit einem Betrag von EUR 48.219.406,46 (2022 TEUR 56.919).
- D. Aktive latente Steuern
Aus der Bewertung der Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen werden für die voraussichtliche Steuerbe- und -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB aktive latente Steuern angesetzt. Ergibt sich eine Steuerbelastung wird eine Rückstellung für passive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Sollte sich eine Steuerentlastung ergeben, so wird diese als aktive latente Steuer dargestellt. Eine Saldierung mit passiven latenten Steuern wird nur vorgenommen soweit dies gesetzlich zulässig ist. Innerhalb des ASFINAG Konzerns werden die latenten Steuern bei der ASFINAG als Gruppenträger dargestellt.
Für die Bewertung der latenten Steuern wird der Steuersatz von 23 %, welcher ab dem Jahr 2024 gültig ist, herangezogen.
Die aktiven latenten Steuern betragen EUR 9.040.562,36 (2022 TEUR 8.178).
Die latenten Steuern im Jahresabschluss beruhen auf nachstehenden Differenzen und betragen:
| Stand 31.12.2023 | Stand 31.12.2022 |
Anlagevermögen | 2.026.464,58 | 1.860.210,52 |
übriges langfristiges Vermögen (Geldbeschaffungskosten) | 1.395.098,21 | 1.660.401,92 |
Verpflichtungen gegenüber Beschäftigte | 3.604.239,61 | 3.965.135,60 |
sonstige langfristige Rückstellungen | 2.014.759,96 | 692.020,07 |
Summe aktive latente Steuern | 9.040.562,36 | 8.177.768,11 |
2.2 PASSIVA
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 392.433.304,51 und ist zur Gänze eingefordert und eingezahlt. Es ist zerlegt in 1.000 Stückaktien, welche zur Gänze von der Republik Österreich gezeichnet wurden.
Diese setzen sich aus der gebundenen und der nicht gebundenen Kapitalrücklage zusammen. Die gebundene Kapitalrücklage in Höhe von EUR 32.925.317,48 wurde anlässlich der mit 31. Dezember 1999 durchgeführten vereinfachten Kapitalherabsetzung gebildet. Die nicht gebundene Kapitalrücklage in Höhe von EUR 36.990.472,59 resultiert aus der in den Vorjahren erfolgten unentgeltlichen Übertragung der bisher vom Land Salzburg, Kärnten und Steiermark an der ÖSAG gehaltenen Anteile durch die Republik Österreich.
In 2005 wurde gemäß § 130 AktG (nunmehr § 229 Abs. 6 UGB) eine gesetzliche Rücklage aus dem Jahresüberschuss der ASFINAG in der Höhe von EUR 6.318.012,97 gebildet. Zusammen mit der gebundenen Kapitalrücklage bilden sie die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage gemäß § 229 Abs. 6 UGB in Höhe von mindestens 10 % des Grundkapitals mit EUR 39.243.330,45.
Die freien Gewinnrücklagen für die vorzeitige Abschreibung gem. § 7a EStG wurden im Geschäftsjahr 2016 zur Gänze aufgelöst. Eine entsprechende steuerliche Vorsorge wurde getroffen.
Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind (§198 Abs. 8 UGB). Andere Rückstellungen als die gesetzlich vorgesehenen sowie für Beträge von untergeordneter Höhe sind nicht gebildet worden.
Sofern die Gesellschaft für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in der Höhe des voraussichtlichen Bedarfes gebildet.
Die Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder wurden nach der versicherungsmathematischen „Projected Unit Credit Method“ (PUC) gemäß IAS 19, deren Anwendung auch für den unternehmensrechtlichen Jahresabschluss zulässig ist, berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste wurden dabei sofort erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst.
Aufwendungen und Erträge aus der Rückstellungsveränderung zu Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden gemäß AFRAC Stellungnahme saldiert dargestellt.
Die Annahmen über die biometrischen Rechnungsgrundlagen der Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgeldern sind in sog. „Sterbetafeln“ abgebildet. Die ASFINAG hat im Geschäftsjahr 2018 durch die Anwendung der neuen Sterbetafeln „Pensionstafeln AVÖ 2018-P“ den erhöhten Aufwand sofort aufwandswirksam erfasst.
1. Rückstellungen für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Gesellschaft verpflichtet, an alle Beschäftigten in Österreich, deren Arbeitsverhältnis vor 01. Jänner 2003 begonnen hat, bei Kündigung durch das Unternehmen oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und von dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und beträgt mindestens zwei und maximal zwölf Monatsbezüge. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet.
Die ASFINAG spart die gesetzliche Abfertigungsverpflichtung über einen maximalen Zeitraum von 25 Jahren an, denn ab diesem Zeitpunkt erhöhen sich die Leistungen aus dem Plan, Gehaltssteigerungen ausgenommen, nicht mehr wesentlich.
Folgende Parameter kamen bei der Berechnung der Abfertigungen zur Anwendung:
Stichtag | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
Pensionsalter *) | APG 04 | APG 04 |
Rechnungsgrundlage | AVÖ 2018-P (Angestellte) | AVÖ 2018-P (Angestellte) |
Rendite p.a. | 4,00 % | 3,84 % |
Gehaltserhöhung p.a. | 4,62 % | 4,30 % |
Fluktuationsabschlag | 0,00 % | 0,00 % |
*) Allgemeines Pensionsgesetz (Stand 2004): Als rechnerisches Pensionsalter wird sowohl für Männer als auch für Frauen das 62. Lebensjahr angesetzt. Übergangsbestimmungen werden berücksichtigt.
Für alle Angestellten, welche nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, leistet die Gesellschaft monatlich laufende Beitragszahlungen in Höhe von 1,53 % der Lohnsumme an eine betriebliche Vorsorgekasse, welche ihrerseits dann verpflichtet ist, eine Abfertigung an die Mitarbeitenden zu bezahlen. Es handelt sich dabei um ein beitragsorientiertes System, bei welchem die Leistungsverpflichtung der Gesellschaft auf den vereinbarten Beitrag zum Fonds begrenzt ist. Folglich bildet die ASFINAG hierfür keine Abfertigungsrückstellung, sondern erfasst die geleisteten Beiträge gemäß § 231 Abs. 2 Z. 6 lit. aa UGB unter dem Posten „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“.
2. Rückstellungen für Pensionen
Aufgrund von Einzelzusagen ist die ASFINAG verpflichtet, in 2023 an insgesamt 9 Pensionsbeziehende (2022 10) nach deren Eintreten in den Ruhestand, Pensionszahlungen zu leisten. Alle diese Pensionsberechtigten sind bereits Leistungsempfänger.
Folgende Parameter kamen bei der Berechnung der Pensionsrückstellung zum Ansatz:
Stichtag | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
Rechnungsgrundlage | AVÖ 2018-P (Angestellte) | AVÖ 2018-P (Angestellte) |
Rendite p.a. | 4,10 % | 3,84 % |
Pensionserhöhungen p.a. | 4,62 % | 4,30 % |
Neben leistungsorientierten Pensionszusagen bestehen auch beitragsorientierte Zusagen.
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist die Gesellschaft verpflichtet für alle Arbeitskräfte, die in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß, einen jährlichen Beitrag von EUR 500,00 in eine Pensionskasse zu leisten.
3. Steuerrückstellungen
Im Berichtsjahr wurden keine Steuerrückstellungen (2022 TEUR 26.513) für vorraussichtliche Körperschaftssteuernachbelastung gebildet.
4. Sonstige Rückstellungen
Für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten wurde durch die Bildung von nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung adäquaten Rückstellungen gemäß § 198 Abs. 8 Z 1 UGB Vorsorge getroffen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 211 Abs. 2 UGB mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst.
Vom Wahlrecht gemäß § 198 Abs. 8 Z. 2 UGB, demzufolge nach ihrer Eigenart genau umschriebene Aufwendungen, welche dem aktuellen oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind und welche am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmt sind sowie keine Verpflichtung gegenüber Dritten darstellen, wahlweise rückgestellt werden dürfen, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um folgende Posten:
| Stand 31.12.2023 | Stand 31.12.2022 |
Rückstellung für Jubiläumsgelder | 1.054.938,00 | 977.618,00 |
Rückstellung für Urlaubszuschüsse | 554.451,00 | 500.933,00 |
Rückstellung für Gleitzeitguthaben | 236.183,00 | 172.452,00 |
Rückstellung für Personalaufwand | 559.584,58 | 530.130,00 |
Rückstellung für noch nicht verrechnete Bauleistungen | 75.317.665,10 | 77.022.927,28 |
Rückstellung für Verfügbarkeitsentgelt Konzessionsstrecke | 629.521,07 | 2.898.048,14 |
Rückstellungen Sonstige | 33.760.678,65 | 34.264.271,07 |
Summe Sonstige Rückstellungen | 112.113.021,40 | 116.366.379,49 |
Der Posten Sonstige Rückstellungen beinhaltet im Wesentlichen Honorare, Beratungsleistungen, Streitwerte bei gerichtsanhängigen Verfahren, Rückzahlungsansprüche im Mautbereich und noch nicht verrechnete sonstige Leistungen. Darüber hinaus sind in dieser Position Aufwendungen für vorzeitige Vertragsbeendigungen im Zusammenhang mit den wertgeminderten Bauprojekten sowie Aufwendungen, die in den Folgeperioden getragen werden, erfasst. Für die Ermittlung der Rückstellungen aus vorzeitiger Vertragsbeendigung im Zusammenhang mit den wertgeminderten Bauprojekten wurden Schätzungen zur Abgeltung der noch offenen Auftragssummen vorgenommen. Diese Schätzungen beziehen sich sowohl auf die Berechnungsbasis als auch auf den Prozentsatz des möglichen Anspruchs auf Nachteilsabgeltung. Die Berechnung des Rückstellungsbetrages von Aufwendungen im Zusammenhang mit den ruhend gestellten Bauprojekten, die in den Folgeperioden von ASFINAG getragen werden müssen, basiert auf den Plankosten. Dabei wurden Positionen wie Grundeinlöse (aufgrund der Werthaltigkeit der noch zu erwerbenden Grundstücke ist nicht von einem drohenden Verlust auszugehen) und „Unvorhergesehenes“ (durch Unvorhersehbarkeit – weder das „ob“ noch das „wann“ sind einschätzbar) nicht berücksichtigt.
Eine Erhebung der potentiellen Risken aus laufenden Verfahren wurde vorgenommen und soweit dies unter Berücksichtigung des Vorsichtsgrundsatzes erforderlich war, wurden Rückstellungen gebildet. Zum Bilanzstichtag ergaben sich EUR 53.092.237,05 (2022 TEUR 37.819) wofür nach dieser Betrachtung keine Rückstellung erforderlich war.
Rückstellung für Jubiläumsgelder
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist die Gesellschaft verpflichtet an Beschäftigte Jubiläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienstjahre (ab 15 Dienstjahren) zu leisten. Die Gesellschaft berechnet den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung nach dem oben bereits erläuterten Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC).
Zusätzlich zu den Parametern bei der Berechnung der Abfertigung kamen noch folgende Kenngrößen bei der Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung zur Anwendung:
Stichtag | 31.Dezember 2023 | 31.Dezember 2022 |
Pensionsalter *) | APG 04 | APG 04 |
Rechnungsgrundlage | AVÖ 2018-P (Angestellte) | AVÖ 2018-P (Angestellte) |
Rendite p.a. | 4,15 % | 3,92 % |
Gehaltserhöhung p.a. | 4,62 % | 4,30 % |
Fluktuationsabschlag p.a. | bis 24 Jahre 12,50 % 25 bis 29 Jahre 4,00 % 30 bis 39 Jahre 2,50 % 40 bis 49 Jahre 2,00 % 50 bis 59 Jahre 0,50 % ab 60 Jahre 15,00 % | bis 24 Jahre 12,50 % 25 bis 29 Jahre 4,00 % 30 bis 39 Jahre 2,50 % 40 bis 49 Jahre 2,00 % 50 bis 59 Jahre 0,50 % ab 60 Jahre 15,00 % |
Lohnnebenkosten | 7,00 %; 22,00 % | 7,00 %; 22,00 % |
*) Allgemeines Pensionsgesetz (Stand 2004): Als rechnerisches Pensionsalter wird sowohl für Männer als auch für Frauen das 62. Lebensjahr angesetzt. Übergangsbestimmungen werden berücksichtigt.
Jubiläumsgeldzahlungen werden als "wiederkehrende Sonderzahlungen" interpretiert, in der Folge werden somit die Sozialversicherungsabgaben bzw. Lohnnebenkosten personenbezogen jeweils für den Anteil der Jubiläumsgeldleistung, der gemeinsam mit zwei Jubiläumsgeld-Bemessungsgrundlagen die doppelte Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigt, in Höhe von 22 % berücksichtigt.
Kollektivvertraglicher Anspruch auf Jubiläumsgelder |
Nach Vollendung der Dienstjahre | Höhe Anspruch |
15 | 1 Brutto-Monatsbezug |
25 | 2 Brutto-Monatsbezüge |
35 | 3 Brutto-Monatsbezüge |
Ausscheiden zwischen 25. und 35. Dienstjahr | 3 Brutto-Monatsbezüge aliquot |
Rückstellungen für Urlaubsansprüche
Weiters bildet die Gesellschaft basierend auf dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung gemäß § 198 Abs. 8 Z. 4 lit. c UGB Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaubstage, falls die Beschäftigten ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 25 Arbeitstagen je Geschäftsjahr nicht zur Gänze in Anspruch genommen haben. Die Berechnungsgrundlage für den Urlaubsanspruch umfasst neben den durchschnittlichen Bruttogehältern der Arbeitskräfte, auch die aliquoten Sonderzahlungen sowie andere regelmäßige Gehaltsbestandteile.
Verbindlichkeiten werden gemäß § 211 Abs. 1 UGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Abschlussstichtag erfasst. Bei Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
| 31.12. | bis zu 1 Jahr | 2 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Gesamt |
Verbindlichkeiten aus Anleihen | 2023 | 750.000.000,00 | 2.850.000.000,00 | 3.850.000.000,00 | 7.450.000.000,00 |
2022 | 0,00 | 3.000.000.000,00 | 4.450.000.000,00 | 7.450.000.000,00 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2023 | 200.001.066,10 | 0,00 | 740.000.000,00 | 940.001.066,10 |
2022 | 1.100,45 | 200.000.000,00 | 740.000.000,00 | 940.001.100,45 |
Verbindlichkeiten aus | 2023 | 433.765.727,95 | 4.542.393,80 | 244.521,76 | 438.552.643,51 |
Lieferungen und Leistungen | 2022 | 357.841.258,32 | 5.652.723,69 | 1.896.326,54 | 365.390.308,55 |
Verbindlichkeiten gegenüber | 2023 | 34.112.843,79 | 0,00 | 0,00 | 34.112.843,79 |
verbundenen Unternehmen | 2022 | 33.862.625,30 | 0,00 | 0,00 | 33.862.625,30 |
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- | 2023 | 157.171,00 | 0,00 | 0,00 | 157.171,00 |
verhältnis besteht | 2022 | 17.175,00 | 0,00 | 0,00 | 17.175,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 2023 | 119.404.041,79 | 306.489.968,83 | 493.037.765,41 | 918.931.776,03 |
2022 | 131.066.336,43 | 303.488.419,11 | 520.324.366,86 | 954.879.122,40 |
davon aus Steuern | 2023 | 12.934.785,04 | 0,00 | 0,00 | 12.934.785,04 |
2022 | 27.720.566,42 | 0,00 | 0,00 | 27.720.566,42 |
davon im Rahmen sozialer Sicherheit | 2023 | 290.925,51 | 0,00 | 0,00 | 290.925,51 |
2022 | 269.736,72 | 0,00 | 0,00 | 269.736,72 |
Summe der Verbindlichkeiten | 2023 | 1.537.440.850,63 | 3.161.032.362,63 | 5.083.282.287,17 | 9.781.755.500,43 |
2022 | 522.788.495,50 | 3.509.141.142,80 | 5.712.220.693,40 | 9.744.150.331,70 |
Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden keine dinglichen Sicherheiten bestellt.
Die Verbindlichkeiten aus Anleihen stammen ursprünglich aus Mittelaufnahmen für den Ausbau des hochrangigen Straßennetzes. Bei den ausstehenden Anleihen gab es im Berichtsjahr keine Veränderung des Volumens (2022 Verminderung TEUR 400.000).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten fast zur Gänze diverse Darlehen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vorwiegend noch offene Verbindlichkeiten aus der laufenden Bau- und Erhaltungstätigkeit.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 8.431.722,34 (2022 TEUR 8.461) betreffen Verrechnungen von Leistungen des Jahres 2023 innerhalb des Konzerns. Im Jahr 2009 wurde zur Liquiditätsoptimierung mit den Tochtergesellschaften Cashpooling-Vereinbarungen abgeschlossen. Durch die tägliche Saldierung der Bankkonten der Töchter weisen die Verrechnungskonten der ASFINAG zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit von EUR 25.094.604,57 (2022 TEUR 25.402) aus. Sämtliche Positionen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen EUR 67.713.202.34 (2022 TEUR 67.492) auf noch nicht verrechnete Zinsen und EUR 307.767.895,88 (2022 TEUR 307.768) auf Darlehen bei der durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) vertretenen Republik Österreich. Weiters sind in dieser Position Verbindlichkeiten für noch nicht ausgestellte Gutschriften EUR 485.786,97 (2022 TEUR 47), für Altersteilzeit in Höhe von EUR 112.460,00 (2022 TEUR 145) und für Sabbatical in Höhe von EUR 11.022,00 (2022 TEUR 3) enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen EUR 12.934.785,04 (2022 TEUR 27.721), die Verbindlichkeiten für Instandhaltungen aus Hausverwaltungstätigkeiten EUR 1.758.779,73 (2022 TEUR 1.552), Verbindlichkeiten für noch nicht geleistete Baukostenzuschüsse in Höhe von EUR 6.306.140,70 (2022 TEUR 7.930) und die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten EUR 2.098.406,60 (2022 TEUR 853). Im Geschäftsjahr erfolgte vom Bilanzgewinn 2021 die restliche Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 10.000.000,00 sowie eine teilweise Gewinnausschüttung vom Bilanzgewinn 2022 in Höhe von EUR 225.000.000,00. Der noch nicht ausgeschüttete Betrag von EUR 10.000.000,00 (2022 TEUR 10.000) wird zum Bilanzstichtag in dieser Position als Verbindlichkeit ausgewiesen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind ferner Verpflichtungen gegenüber der Bonaventura Infrastruktur GmbH (als Konzessionsgesellschaft) aus dem in 2006 mit der ASFINAG (als konzessionsgebende Gesellschaft) abgeschlossenen Konzessionsvertrag in der Höhe von EUR 509.743.296,77 (2022 TEUR 531.368) enthalten. Die ASFINAG hat im Rahmen dieses Konzessionsvertrages die primär ihr auferlegte Verpflichtung zur Planung, Finanzierung und Errichtung der neu zu errichtenden Autobahnabschnitte der S 1 Ost, die S 1 West, der S 2 und Teilen der A 5 sowie zu deren Betrieb und Erhaltung der Streckenabschnitte an eine Projektgesellschaft übertragen. Gemäß Konzessionsvertrag hat die Konzessionsgesellschaft nicht das Recht, die Straßenbenutzung direkt zu bemauten, sondern erhält die ihr zustehende Vergütung von der konzessionsgebenden Gesellschaft zum Teil in Form eines verkehrsabhängigen Nutzungsentgeltes und zum Teil in Form eines leistungsabhängigen Verfügbarkeitsentgeltes. Der Anspruch auf Vergütung besteht ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Streckenabschnitte.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für das zusätzliche Fruchtgenussrecht werden für die in Betrieb genommenen Streckenabschnitte mit dem lt. Tilgungsplan errechneten Barwert der erwarteten Zahlungen für die Errichtungskosten der Konzessionsstrecke dargestellt. Gleichzeitig mit der Aktivierung des Fruchtgenussrechtes für die in 2009 bis 2011 freigegebene Strecke hat die ASFINAG eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe abzüglich allfälliger Anzahlungen erfasst. Bei der ASFINAG werden die Zahlungen an die Bonaventura Infrastruktur GmbH aus dem Konzessionsvertrag als Errichtungskosten der Konzessionsstrecke, Kosten für den laufenden Betrieb und für die Erhaltung der Konzessionsstrecke sowie als Zinsaufwand dargestellt.
Zum Bilanzstichtag splittet sich die zuletzt genannte Verbindlichkeit in einen langfristigen Teil (Laufzeit länger als ein Jahr) in der Höhe von EUR 487.091.924,64 (2022 TEUR 509.743) und einen kurzfristigen Teil (Laufzeit kürzer als ein Jahr) in der Höhe von EUR 22.651.372,13 (2022 TEUR 21.624).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in der Höhe von EUR 26.264,06 (2022 TEUR 24) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Folgende Anleihen und Darlehen sind in den Verbindlichkeiten enthalten:
| | 31.12.2023 | Zinssatz | 31.12.2022 | Zinssatz |
Anleihe Laufzeit 2017-2024 | | 750.000.000,00 | 0,250% | 750.000.000,00 | 0,250% |
| | | | | |
Anleihe Laufzeit 2010-2025 | | 1.500.000.000,00 | 3,375% | 1.500.000.000,00 | 3,375% |
| | | | | |
Anleihe Laufzeit 2020-2027 | | 750.000.000,00 | 0,000% | 750.000.000,00 | 0,000% |
| | | | | |
Anleihe Laufzeit 2022-2028 | | 600.000.000,00 | 2,125% | 600.000.000,00 | 2,125% |
| | | | | |
Anleihe Laufzeit 2019-2029 | | 600.000.000,00 | 0,100% | 600.000.000,00 | 0,100% |
| | | | | |
Anleihe Laufzeit 2015-2030 | | 500.000.000,00 | 1,500% | 500.000.000,00 | 1,500% |
| | | | | |
Anleihe Laufzeit 2021-2031 | | 500.000.000,00 | 0,125% | 500.000.000,00 | 0,125% |
| | | | | |
Anleihe Laufzeit 2012-2032 | | 1.000.000.000,00 | 2,750% | 1.000.000.000,00 | 2,750% |
| | | | | |
Anleihe Laufzeit 2013-2033 | | 750.000.000,00 | 2,750% | 750.000.000,00 | 2,750% |
| | | | | |
Anleihe Laufzeit 2020-2035 | | 500.000.000,00 | 0,100% | 500.000.000,00 | 0,100% |
| | | | | |
Summe Verbindlichkeiten aus Anleihen | | 7.450.000.000,00 | | 7.450.000.000,00 | |
| | | | | |
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| | 31.12.2023 | Zinssatz | 31.12.2022 | Zinssatz |
Darlehen Laufzeit 2014-2024 1) | | 200.000.000,00 | 1,115% | 200.000.000,00 | 1,115% |
| | | | | |
Darlehen Laufzeit 2000-2027 3) | | 200.000.000,00 | 6,250% | 200.000.000,00 | 6,250% |
| | | | | |
Darlehen Laufzeit 2012-2029 4) | | 21.000.000,00 | 2,452% | 21.000.000,00 | 2,452% |
| | | | | |
Darlehen Laufzeit 1999-2029 (GBP 80 Mio.) 4) | | 86.767.895,88 | 7,250% | 86.767.895,88 | 7,250% |
| | | | | |
Darlehen Laufzeit 2015-2030 2) | | 160.000.000,00 | 1,371% | 160.000.000,00 | 1,371% |
| | | | | |
Darlehen Laufzeit 2015-2031 2) | | 100.000.000,00 | 1,434% | 100.000.000,00 | 1,434% |
| | | | | |
Darlehen Laufzeit 2012-2032 2) | | 390.000.000,00 | 3,546% | 390.000.000,00 | 3,546% |
| | | | | |
Darlehen Laufzeit 2020-2035 2) | | 90.000.000,00 | 0,407% | 90.000.000,00 | 0,407% |
| | | | | |
Summe Verbindlichkeiten aus Darlehen | | 1.247.767.895,88 | | 1.247.767.895,88 | |
1) Ausweis in der Bilanz unter der Position Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2 - 5 Jahre
2) Ausweis in der Bilanz unter der Position Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten > 5 Jahre
3) Ausweis in der Bilanz unter der Position sonstige Verbindlichkeiten 2 - 5 Jahre
4) Ausweis in der Bilanz unter der Position sonstige Verbindlichkeiten > 5 Jahre
Derivative Finanzinstrumente
Bei den Derivaten wird wie auch bei den Vermögensgegenständen und Schulden der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt. Liegt jedoch eine Bewertungseinheit vor, so werden Grund- und Sicherungsgeschäft zusammengefasst. Während das Grundgeschäft grundsätzlich in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst wird, wird das Sicherungsderivat nicht gesondert bilanziert. Verbindlichkeiten, für die gleichzeitig mit der Grundtransaktion (Begebung der Anleihen, Aufnahme der Darlehen und Kredite) ein Währungsswap abgeschlossen wurde, werden als Bewertungseinheit mit dem gesicherten Kurs in EUR dargestellt.
Für die Folgebilanzierung wird die AFRAC Stellungnahme „Derivate und Sicherungsinstrumente“ angewendet.
Das in der nachstehenden Tabelle mit dem Marktwert bewertete Derivat stellt eine Bewertungseinheit mit der zugehörigen Grundtransaktion dar und wurde mit der Absicht der Absicherung von Wechselkursschwankungen der Grundtransaktion (aufgenommenes Darlehen in Fremdwährung) abgeschlossen. Das verbleibende Risiko besteht aus Zinsänderungsrisiken im EURO Finanzierungsraum. Der Marktwert wird wie folgt ermittelt: Die Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) der Swapposition werden mit den laufzeitkonformen Zero-Kupon-Zinssätzen (aus Thomson Reuters) der entsprechenden Währungen (EUR, GBP) abgezinst.
Entsprechend der AFRAC Stellungnahme „Derivate und Sicherungsinstrumente“ werden das Grund- und das Sicherungsgeschäft nach UGB zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Während das Grundgeschäft grundsätzlich in der Bilanz mit dem vereinbarten Rückzahlungsbetrag erfasst wird, wird das Sicherungsderivat nicht gesondert bilanziert. Ineffektive Teile von Derivaten mit negativem Marktwert werden als Drohverlustrückstellung bilanziert, ein ineffektiver Teil, der aus dem Grundgeschäft resultiert, erhöht den Bilanzansatz des Grundgeschäfts.
Bei Vertragsabschluss einer Bewertungseinheit erfolgt grundsätzlich ein prospektiver Effektivitätstest, mit dem Ergebnis, dass alle Parameter des Grundgeschäfts und des Absicherungsgeschäfts, die das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, identisch, aber gegenläufig sind. Darüber hinaus erfolgt zum Bilanzstichtag ein retrospektiver Effektivitätstest mittels Ratio Offset (Dollar Offset)-Methode, bei dem festgestellt wird, ob die Sicherungsbeziehung tatsächlich vollständig und weitgehend effektiv war. Im Geschäftsjahr 2023 haben alle Bewertungseinheiten den Effektivitätstest bestanden.
Bei dem unten angeführten Derivat handelt es sich um einen Cross-Currency-Swap. Der nachfolgende Marktwert zum 31.12.2023 wird mit dem Dirty Price (inkl. Zinsabgrenzungen) angegeben.
Übersicht Derivate mit Bewertung per 31.12.2023 |
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| Verbindlichkeit | Verbindlich- keitsname | Währung | Nominale | Laufzeit | Marktwert per 31.12.2023 (in EUR) |
Positive Markt werte | S GBP/EUR 2 | SF/GBP/5 | GBP | 80.000.000,00 | 2009 - 2029 | 111.226.648,95 |
SV/EUR/21 | EUR | -86.767.895,88 | 2009 - 2029 | -86.613.908,05 |
S GBP/EUR 2 Summe | | 24.612.740,90 |
Gesamtergebnis | | | | | | 24.612.740,90 |
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Legende: S - Swapvertrag / SF - Swapforderung / SV - Swapverbindlichkeit | | |
- D. Passive Rechnungsabgrenzung
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 198 Abs. 6 UGB auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Bezüglich der Agios bei Darlehensverbindlichkeiten gelten die Erläuterungen zu den Disagios bei Darlehensverbindlichkeiten sinngemäß.
Die sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen unter anderem mit EUR 105.282.650,46 (2022 TEUR 114.226) die Vignettenerlöse aus dem Vorverkauf für das Jahr 2024, mit EUR 13.333.879,06 (2022 TEUR 13.316) noch nicht verbrauchte Pre-Pay-Werte, mit EUR 13.603.708,45 (2022 TEUR 13.144) die Jahreskarten und die Mehrfahrtenkarten für die Streckenmaut. Weiters sind in dieser Position Vorauszahlungen Dritter für laufende Instandhaltungskosten mit EUR 98.899.487,14 (2022 TEUR 96.382) enthalten. Darin ist aus einer Abschlagszahlung der Stadt Wien (2022 TEUR 87.333) für die bauliche und betriebliche Erhaltungsverpflichtungen für die elektromaschinelle Ausstattung des Kaisermühlentunnels per 31. Dezember 2023 ein offener Saldo in Höhe von EUR 88.052.013,43 (2022 TEUR 86.032) enthalten. Langfristige Vertragsverbindlichkeiten werden linear (betriebliche Erhaltungsverpflichtung) bzw. bei Anfall (bauliche Erhaltungsverpflichtung lt. vorgesehenen Sanierungszyklen) über die Vertragslaufzeit aufgelöst.
3.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Umsatzerlöse
| 2023 | 2022 |
Streckenmauterlöse | 237.981.036,21 | 226.137.652,64 |
Vignettenerlöse | 571.472.451,20 | 537.245.283,33 |
Erlöse aus Weiterverrechnungen / Umsatzerlöse | 631.333.250,65 | 525.117.834,30 |
LKW-Mauterlöse | 1.686.473.421,97 | 1.676.873.776,76 |
Erlöse aus Vermietung und Verpachtung | 35.694.914,75 | 33.783.406,65 |
Erlöse aus dem Streckenkontrolldienst | 57.891.558,30 | 52.371.511,18 |
Erlöse Strafgelder | 107.164.679,72 | 105.094.345,38 |
Erlöse Zuschüsse | 14.983.838,54 | 15.246.295,66 |
sonstige Erlöse | 12.233.997,26 | 13.776.170,34 |
Summe Umsatzerlöse | 3.355.229.148,60 | 3.185.646.276,24 |
Im Berichtsjahr werden unter dem Posten Streckenmauterlöse die an der A 9 Pyhrn Autobahn, A 10 Tauern Autobahn, A 11 Karawanken Autobahn, A 13 Brenner Autobahn und der S 16 Arlberg Schnellstraße eingehobenen Streckenmauten ausgenommen LKW ausgewiesen, während die Vignettenerlöse als zeitabhängige Benützungsentgelte das gesamte hochrangige Straßennetz betreffen.
Im Posten Erlöse aus Weiterverrechnungen finden sich neben Erlösen aus konzerninternen Verrechnungen, die an den Bund weiterverrechneten Bauleistungen der Grundeinlöse- und Herstellungskosten des laufenden Geschäftsjahres von Neubau- und Erweiterungsvorhaben, reduziert um sonstige Erträge (wie Kostenbeteiligungen, Zuschüsse und Förderungen) unabhängig davon, ob die betreffenden Bauvorhaben bereits fertig gestellt und zum Verkehr freigegeben oder noch in Bau sind.
Im Posten LKW-Mauterlöse werden die Erlöse für die fahrleistungsabhängige Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ausgewiesen.
Im Bereich Liegenschaftsmanagement werden Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und der Verrechnung von Sondernutzungen erzielt.
Mit Einführung der LKW-Maut übernahm die ASFINAG auch die Verpflichtung die ordnungsgemäße Entrichtung derselben zu überwachen. Dafür wurden einerseits eigene Arbeitskräfte angestellt und ausgebildet bzw. wurde diese Aufgabe teilweise ausgelagert. Die diesem Bereich zugeordneten Erlöse aus dem Streckenkontrolldienst (Enforcement-Erlöse) setzen sich aus Nach- bzw. Ersatzzahlungen für fahrleistungsbezogene LKW- bzw. zeitabhängige PKW-Maut zusammen.
Die Bruttozugänge der Zuschüsse des Geschäftsjahres 2023 beliefen sich auf EUR 14.983.838,54 (2022 TEUR 15.246).
3.2 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen übrigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Kursgewinnen mit EUR 837.209,23 (2022 TEUR 411), Erträge aus Pönalen mit EUR 708.112,08 (2022 TEUR 573), Erlöse aus Förderungen EUR 818.860,73 (2022 TEUR 3.558), Erlöse aus dem Katastrophenfond EUR 2.567.407,80 (2022 TEUR 768) und andere übrige Erträge mit EUR 2.247.854,22 (2022 TEUR 1.985).
Die Bruttozugänge der Förderungen des Geschäftsjahres 2023 beliefen sich auf EUR 6.936.461,51 (2022 TEUR 4.326).
3.3 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
Der Materialaufwand betrifft fast ausschließlich Grundeinlösen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken für den Bau des hochrangigen Straßennetzes anfallen, und die damit verbundenen Aufwendungen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten
und beziehen sich unter anderem auf die Weiterverrechnung von Leistungen der Tochtergesellschaften für den Neubau, die Erhaltung und den Betrieb der Strecke, Investitionen, sowie für Mauteinhebung und Verkehrstelematik im Auftrag der ASFINAG.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen gliedern sich wie folgt:
| 2023 | 2022 |
Herstellung Neubau | 494.144.040,61 | 395.282.161,69 |
Bauliche Erhaltung | 728.168.546,69 | 689.714.913,07 |
Vergütung für Mauteinhebung und Verkehrstelematik und Corporate Services | 571.770.041,02 | 522.374.209,44 |
Summe für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen | 1.794.082.628,32 | 1.607.371.284,20 |
Weiters sind in dieser Position auch Veränderungen aus Aufwendungen für ruhend gestellte Bauprojekte, die in den Folgeperioden von ASFINAG getragen werden, enthalten. 2023 sind aus diesem Titel Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.180.190,13 (2022 EUR 4.164.543,19) sowie Verwendungen von EUR 1.520.981,08 (2022 EUR 0,00) angefallen.
3.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich aus den Gehältern der Vorstandsmitglieder und der Angestellten, den Aufwendungen für Abfertigung und Altersversorgung sowie der Zuweisung zur Rückstellung für Jubiläumsgelder, nicht konsumierte Urlaube, Altersteilzeit, Zeitausgleichsguthaben sowie Lohnnebenkosten zusammen.
Die Aufwendungen für Altersversorgung beziehen sich auf die Dotierungen und Auflösungen von Rückstellungen und beitragsorientierten Zusagen für ausgeschiedene sowie aktive Vorstandsmitglieder und Angestellte. Im Geschäftsjahr 2023 kam es zu einer Erhöhung der Rückstellungsbeträge und zu einer Dotierung in der Höhe von EUR 703.070,65 (2022 Auflösung TEUR 954).
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von EUR 295.869,10 (2022 TEUR -81) entfallen EUR 135.753,00 (2022 Auflösung TEUR 253) auf die Dotierung von Abfertigungsansprüchen von Beschäftigten, die vor dem 01. Jänner 2003 in das Unternehmen eingetreten sind. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Aufwendungen (2022 TEUR 31) als Überhang an Zahlungen verbucht, die keine Deckung durch die Rückstellung gefunden haben. Als Beiträge an die betriebliche Vorsorgekasse wurden Zahlungen in der Höhe von EUR 160.116,10 (2022 TEUR 141) geleistet.
3.5 Ab- und Zuschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, Sachanlagen und Finanzanlagen
Die Folgebewertung der unbebauten Grundstücke hat Zuschreibungen von EUR 110.941,47 (2022 TEUR 56) zur Folge. Es wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 2.267.845,83 (2022 TEUR 9.033) getätigt, wobei der Großteil aus der Wertminderung der Anzahlungen Fruchtgenussrecht stammt (siehe Punkt 2.1 Anlagevermögen, I. Immaterielle Vermögensgegenstände). Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, daß die Gründe dafür nicht mehr bestehen, so ist der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.
Die Beteiligung an der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH wurde unter Berücksichtigung des anteiligen Jahresergebnisses um EUR 179.521,69 (2022 TEUR 256) abgewertet. Im Berichtsjahr wurden Zuschreibungen zu Wertpapieren in Höhe von EUR 148.521,52 (2022 Abschreibung von TEUR 457) getätigt.
3.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bei den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen wesentliche Beträge auf die durchlaufenden Kosten für die Querfinanzierung des Brennerbasistunnels in Höhe von EUR 49.303.987,67 (2022 TEUR 47.700) und Vertriebs- und Provisionskosten für die Vignette mit EUR 41.097.929,24 (2022 TEUR 36.770). In der Position sind unter anderem Instandhaltungs- und Betriebskosten mit EUR 45.023.186,57 (2022 TEUR 36.341), Bank- und Kreditkartenspesen mit EUR 4.726.766,27 (2022 TEUR 4.426), Post- und Kommunikationsspesen mit EUR 2.622.797,14 (2022 TEUR 2.482), Rechts- und Beratungskosten mit EUR 4.962.053,25 (2022 TEUR 5.052), Werbungskosten mit EUR 5.113.873,13 (2022 TEUR 4.028) sowie Mietaufwendungen mit EUR 3.687.348,81 (2022 TEUR 2.935) enthalten.
Darüber hinaus wird in dieser Position der Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen mit EUR 923.659,54 (2022 TEUR 975) ausgewiesen.
Die weiteren Kosten verteilen sich im Wesentlichen auf Versicherungsaufwendungen, Gebühren, Schulungsaufwand und sonstige übrige Aufwendungen.
3.7 Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen in der Höhe von EUR 41.095.492,75 (2022 TEUR 51.395) resultieren aus den mit den Tochterunternehmen abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen mit EUR 40.015.446,86 (2022 TEUR 50.231) und der Ausschüttung des Gewinnes 2022 der ASFINAG Commercial Services GmbH und der ASFINAG European Toll Service GmbH mit EUR 1.080.045,89 (2022 TEUR 1.164).
3.8 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsenerträge resultieren aus Vergütungen der Tochtergesellschaften im Zuge des Cashpooling-Vertrages in Höhe von EUR 349.440,48 (2022 TEUR 103). Darüber hinaus entstanden Zinserträge aus kurzfristigen Veranlagungen bei Kredit- und Nichtkreditinstituten in Höhe von EUR 14.581.764,20 (2022 TEUR 114) und Verzugszinsen sowie aus der Verzinsung von langfristigen Forderungen von EUR 186.880,19 (2022 TEUR 248).
3.9 Aufwendungen aus Finanzanlagen
Die Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in der Höhe von EUR 586.516,88 (2022 TEUR 0) stammen aus den mit den Tochterunternehmen abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen und der daraus resultierenden Verlustübernahme.
3.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Bei dieser Position entfallen wesentliche Beträge auf Zinsen für Anleihen mit EUR 122.470.508,63 (2022 TEUR 118.635) und für Darlehen mit EUR 39.737.732,16 (2022 TEUR 39.664). Davon abgezogen sind Zinserträge aus Derivaten in Höhe von EUR 6.685.700,42 (2022 TEUR 7.020), welche Teil einer Bewertungseinheit sind. Im Rahmen des PPP-Projektes entstanden Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 24.249.613,36 (2022 TEUR 25.230).
Von den zinsähnlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 10.244.858,04 (2022 TEUR 10.848) entfallen EUR 4.210.557,11 (2022 TEUR 3.753) auf die planmäßige Abschreibung aktivierter Zuzählungsagios und EUR 8.699.806,04 (2022 TEUR 8.976) auf Haftungsentgeltzahlungen an den Bund.
3.11 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten die Körperschaftsteuer für das Jahr 2023 in Höhe von EUR 277.889.980,96 (2022 TEUR 296.007) Erträge aus der Steuerumlage in Höhe von EUR 388.532,74 (2022 TEUR 335) sowie Erträge aus der Aktivierung latenter Steuern in Höhe von EUR 862.794,25 (2022 TEUR 2.453). Im Geschäftsjahr sind Aufwendungen aus Körperschaftssteuern für Vorperioden in Höhe von EUR 1.032.326,02 (2022 TEUR 0) angefallen.
Der im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 neu eingeführte Investitionsfreibetrag in Höhe von 10 % bzw. 15 % für Anlagen aus dem Bereich der Ökologisierung wird im Jahr 2023 steuerlich geltend gemacht.
Umsatzsteuerliche Organschaft
Die bescheidmäßige Anerkennung des Organverhältnisses betreffend Umsatzsteuer erfolgte im Umsatzsteuerbescheid 2004 für die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs Aktiengesellschaft.
Organobergesellschaft
Organgesellschaften
Gruppenbesteuerung
Seit der Veranlagung 2005 besteht gem. § 9 Abs. 8 KStG 1988 innerhalb des ASFINAG Konzerns eine Gruppe mit folgenden Gesellschaften:
Gruppenträger
Gruppenmitglieder
Die Steuerumlageverrechnung (Belastung) im Geschäftsjahr beträgt EUR 388.532,74 (2022 TEUR 335). Aufgrund der Beteiligungseinbringung der ETS in die ASFINAG wurde im Geschäftsjahr 2014 ein Steuerumlagevertrag abgeschlossen. Ebenso besteht ein Steuerumlagevertrag mit der ACS.
Die Steuerumlageverträge wurden nach der Periodenabrechnungsmethode abgeschlossen, enthalten aber auch Bestandteile der Belastungsmethode. Kommt es zu einer Beendigung des Steuerumlagevertrages bestehen nur dann Verpflichtungen aus einem Steuerschlussausgleich, wenn die Gesellschaften bei gleichzeitigem Verlust des Gruppenträgers noch Anspruch auf Vergütung eines noch nicht abgegoltenen Verlustvortrags aus den Vorjahren haben.
4. Sonstige Angaben
4.1 Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses gemäß
§ 238 Abs. 1 Z 9 UGB
Die Vorstandsmitglieder werden dem Aufsichtsrat bzw. der Hauptversammlung vorschlagen, vom Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von EUR 255.000.000,00 an die Alleinaktionärin Republik Österreich auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Zum Bilanzstichtag besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 235 Abs. 2 UGB in der Höhe der aktivierten latenten Steuern von EUR 9.040.562,36 (2022 TEUR 8.178).
4.2 Außerbilanzielle Geschäfte gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse aus Garantien (2022 TEUR 0).
4.3 Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag gemäß
§ 238 Abs. 1 Z 11 UGB
Mit 14.12.2023 wurde im Nationalrat die Umsetzung des Mindestbesteuerungsgesetzes – Pillar II beschlossen, welches für multinationale und große inländische Unternehmensgruppen ab dem 31.12.2023 eine Besteuerung aller Unternehmenseinheiten von mindestens 15 % sicherstellen soll. Für die ASFINAG ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen, da der Mindeststeuersatz von 15 % aufgrund einer inländischen Steuergruppe überschritten wird. Um der Verpflichtung zur Abgabe eines Mindeststeuerberichts nachzukommen, werden in 2024 konzernintern die erforderlichen Vorkehrungen getroffen.
Darüber hinaus sind zum Bilanzerstellungszeitpunkt keine wesentlichen noch zu berücksichtigenden oder anzugebenden Ereignisse eingetreten, die eine Auswirkung auf den vorliegenden Einzelabschluss der ASFINAG haben.
4.4 Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und
Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z 12 UGB
Sämtliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen.
4.5 Aufwendungen für die Abschlussprüfung
gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB
Als Aufwendungen für die Wirtschaftsprüfung nach § 238 Abs. 1 Z 18 UGB fielen in der ASFINAG im Geschäftsjahr EUR 229.195,00 (2022 TEUR 216), für andere Bestätigungsleistungen EUR 50.998,16 (2022 TEUR 56) und für sonstige Beratungsleistungen EUR 3.000,00 (2022 TEUR 0) an. Seit 2009 werden konzernweit sämtliche Aufwendungen für die Wirtschaftsprüfung in der ASFINAG verbucht.
4.6 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Ergebnisabführungsverträge
Seit 31. Dezember 2005 bestehen Ergebnisabführungsverträge mit folgenden Tochterfirmen:
Die Tochterfirmen verpflichten sich die Gewinne zur Gänze an die ASFINAG zu übertragen und die ASFINAG verpflichtet sich andererseits, den gesamten Verlust der Tochterfirmen zu übernehmen. Die abzuführenden Gewinne bzw. die zu übernehmenden Verluste ergeben sich nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.
Cashpooling
Im Juli 2009 wurden Cashpooling-Vereinbarungen, mit Ausnahme der ACS, zwischen den Tochtergesellschaften und der ASFINAG abgeschlossen, bei der die Banksalden der Töchter täglich auf das Cashpooling-Konto der ASFINAG übertragen werden. Ziel der Vereinbarung ist, mit der Bündelung der Banksalden bei der ASFINAG eine bessere Verzinsung zu erreichen.
Leistungsvereinbarungen
Für das Verrechnungsjahr 2023 wurden mit den Tochtergesellschaften spezielle Vereinbarungen für zu erbringende Leistungen getroffen:
4.7 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
| 2024 | 2024-2028 |
Mietverpflichtungen für Büroflächen | 1.023.511,11 | 5.225.770,86 |
davon Mietverpflichtungen ggü. verbundenen Unternehmen | 131.597,80 | 716.953,07 |
Leasingaufwand | 83.665,45 | 163.534,72 |
Miete Datenleitungen | 1.950.559,24 | 8.775.658,20 |
sonstige Mietverpflichtungen | 19.262,63 | 43.121,19 |
Mietverplichtungen gesamt | 3.076.998,43 | 14.208.084,97 |
Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Beauftragungen im Rahmen des Bauprogrammes von rund Mio. EUR 1.163 (2022 Mio. EUR 1.169).
4.8 Angaben über Organe und Beschäftigte
Als Vorstandsmitglieder der ASFINAG waren im Geschäftsjahr 2023 folgende Personen bestellt:
Als Mitglieder des Aufsichtsrates der ASFINAG waren im Geschäftsjahr 2023 folgende Personen bestellt:
Vom Betriebsrat entsandt (Vertretung der Beschäftigten):
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug bei den Angestellten im Geschäftsjahr 152 (2022 147) und davon bei den Lehrlingen 1 (2022 1).
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 waren keine Kredite an Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates aushaftend, es bestanden auch keine Haftungen zugunsten dieser Personen.
Der Gesamtbetrag der kurzfristig fälligen Leistungen an Personen in Schlüsselpositionen entfällt auf aktive Mitglieder des Vorstandes und gliedert sich wie folgt:
| 2023 | 2022 |
fixe Bezüge | 570.000,00 | 570.000,00 |
variable Bezüge | 109.705,00 | 106.020,00 |
Sachbezüge | 11.869,00 | 15.388,72 |
Vergütungen Vorstand | 691.574,00 | 691.408,72 |
Die Verpflichtungen und Aufwendungen für frühere Vorstandsmitglieder sind wie folgt:
| 2023 | 2022 |
Pensionsrückstellung per 31.12. | 5.643.685,00 | 5.487.321,00 |
Dotierung/Auflösung Pensionsrückstellung | 611.494,84 | -1.702.259,15 |
bezahlte Ruhebezüge | 455.130,84 | 438.170,85 |
Der Aufsichtsrat bezog im Berichtsjahr EUR 101.196,84 (2022 TEUR 107) für Sitzungsgelder, Jahresvergütungen sowie Entschädigungen für angefallene Reisekosten.
Wien, am 10. April 2024
Der Vorstand
Dr. Josef Fiala e.h. | Mag. Hartwig Hufnagl e.h. |
| Entwicklung des Anlagevermögens im Jahr 2023 |
| in EUR |
| | | | | | | | | | | | | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 1) | Abschreibungen | Buchwerte |
| | | | | | | | | | | | | |
| Stand 01.01.2023 | Zugänge inkl. Konzerntransfers 2) | Abgänge inkl. Konzerntransfers | Umbuchungen / Umgliederungen | Stand 31.12.2023 | Kumulierte Ab- schreibungen 01.01.2023 | Zugänge (Abschreibungen des aktuellen Geschäftsjahres) inkl. Konzern- transfers | Zuschreib- ungen | Zugänge inkl. Konzerntransfers 3) | Umbuchungen / Umgliederungen | Kumulierte Ab- schreibungen 31.12.2023 | Stand 01.01.2023 | Stand 31.12.2023 |
|
| | | | | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | | | | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | | | | | | | | | | | | | |
1. Fruchtgenussrecht | 15.940.891.730,56 | 61.781.675,01 | -15.121,58 | 41.558.368,66 | 16.044.216.652,65 | 0,00 | | | | | 0,00 | 15.940.891.730,56 | 16.044.216.652,65 |
2. Anzahlungen Fruchtgenussrecht | 1.445.723.605,14 | 436.065.613,05 | | -41.702.445,00 | 1.840.086.773,19 | 90.386.292,69 | 2.176.599,09 | | | | 92.562.891,78 | 1.355.337.312,45 | 1.747.523.881,41 |
3. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte | | | | | | | | | | | | | |
und ähnliche Rechte und Vorteile sowie | | | | | | | | | | | | | |
daraus abgeleitete Lizenzen | 127.776.909,71 | 10.468.993,13 | -30.759.980,75 | 10.510.823,97 | 117.996.746,06 | 84.619.173,71 | 10.169.870,40 | | -30.646.498,05 | | 64.142.546,06 | 43.157.736,00 | 53.854.200,00 |
4. Geleistete Anzahlungen | 16.532.468,72 | 8.000.954,08 | -108.815,27 | -8.447.144,61 | 15.977.462,92 | 0,00 | | | | | 0,00 | 16.532.468,72 | 15.977.462,92 |
| 17.530.924.714,13 | 516.317.235,27 | -30.883.917,60 | 1.919.603,02 | 18.018.277.634,82 | 175.005.466,40 | 12.346.469,49 | 0,00 | -30.646.498,05 | 0,00 | 156.705.437,84 | 17.355.919.247,73 | 17.861.572.196,98 |
| | | | | | | | | | | | | |
II. Sachanlagen | | | | | | | | | | | | | |
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und | | | | | | | | | | | | | |
Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund | | | | | | | | | | | | | |
a) Grundstücke (unbebaut u. bebaut) | 47.817.402,17 | 163.529,86 | -1.388.424,62 | 144.076,34 | 46.736.583,75 | 11.046.644,67 | 91.246,74 | -110.941,47 | -2.011,88 | | 11.024.938,06 | 36.770.757,50 | 35.711.645,69 |
b) Bauten auf eigenem und fremdem Grund | 281.640.089,69 | 4.961.226,62 | | 5.878.949,52 | 292.480.265,83 | 162.147.068,69 | 7.081.267,43 | | 0,00 | 451,71 | 169.228.787,83 | 119.493.021,00 | 123.251.478,00 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 646.747.665,72 | 21.395.003,22 | -9.846.685,48 | 14.377.344,53 | 672.673.327,99 | 373.454.878,33 | 33.488.770,85 | | -9.687.213,48 | -451,71 | 397.255.983,99 | 273.292.787,39 | 275.417.344,00 |
3. Betriebs- u. Geschäftsausstattung | 29.528.402,35 | 3.564.510,84 | -7.496.764,81 | 0,00 | 25.596.148,38 | 18.628.482,67 | 5.083.260,69 | | -7.475.750,62 | | 16.235.992,74 | 10.899.919,68 | 9.360.155,64 |
4. Fahrzeuge | 784.112,25 | 60.648,62 | -107.465,03 | 0,00 | 737.295,84 | 447.364,25 | 103.722,57 | | -40.787,98 | | 510.298,84 | 336.748,00 | 226.997,00 |
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | 36.583.121,95 | 69.631.395,47 | -1.260.368,91 | -22.319.973,41 | 82.634.175,10 | 306.940,99 | | | -306.940,99 | | 0,00 | 36.276.180,96 | 82.634.175,10 |
| 1.043.100.794,13 | 99.776.314,63 | -20.099.708,85 | -1.919.603,02 | 1.120.857.796,89 | 566.031.379,60 | 45.848.268,28 | -110.941,47 | -17.512.704,95 | 0,00 | 594.256.001,46 | 477.069.414,53 | 526.601.795,43 |
| | | | | | | | | | | | | |
III. Finanzanlagen | | | | | | | | | | | | | |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 263.090.766,00 | | | | 263.090.766,00 | 238.369.766,00 | | | | | 238.369.766,00 | 24.721.000,00 | 24.721.000,00 |
2. Beteiligungen | 2.144.839,42 | 548.600,00 | | | 2.693.439,42 | 1.271.204,13 | 179.521,69 | | | | 1.450.725,82 | 873.635,29 | 1.242.713,60 |
3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.925.152,28 | | | | 2.925.152,28 | 665.074,84 | | -148.421,52 | | | 516.653,32 | 2.260.077,44 | 2.408.498,96 |
| 268.160.757,70 | 548.600,00 | 0,00 | 0,00 | 268.709.357,70 | 240.306.044,97 | 179.521,69 | -148.421,52 | 0,00 | 0,00 | 240.337.145,14 | 27.854.712,73 | 28.372.212,56 |
| | | | | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | | | | |
| 18.842.186.265,96 | 616.642.149,90 | -50.983.626,45 | 0,00 | 19.407.844.789,41 | 981.342.890,97 | 58.374.259,46 | -259.362,99 | -48.159.203,00 | 0,00 | 991.298.584,44 | 17.860.843.374,99 | 18.416.546.204,97 |
1) in den Anschaffungs- und Herstellungskosten sind keine aktivierten Zinsen gem. § 203 Abs. 4 UGB enthalten |
2) die Zugänge aus Konzernstransfers werden mit den historischen Anschaffungskosten im Konzern dargestellt |
3) die bis zum Zeitpunkt des Transfers angefallene Abschreibung der Konzerntransfers ist als Korrekturposten in der Position enthalten |
Entwicklung der Beteiligungen im Jahr 2023 |
in EUR |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen: | | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| | 2023 | | | | 2023 |
Gesellschaft | Sitz | Anteil 1.1. | Veränderung | Anteil 31.12. | Minderheitsanteil | Stammkapital | Eigenkapital | Jahresüberschuss/ |
| | in % | | | in % | | | | | Jahresfehlbetrag |
| | | | | | | | | | |
ASFINAG Alpenstraßen GmbH | Innsbruck | 51,00 | 2.550.000,00 | 0,00 | 51,00 | 2.550.000,00 | 2.450.000,00 | 5.000.000,00 | 5.500.000,00 | 7.721.754,66 |
| | | | | | | | | | |
ASFINAG Bau Management GmbH | Wien | 100,00 | 2.600.000,00 | 0,00 | 100,00 | 2.600.000,00 | 0,00 | 2.600.000,00 | 2.860.000,00 | 4.319.789,57 |
| | | | | | | | | | |
ASFINAG Maut Service GmbH | Salzburg | 100,00 | 5.500.000,00 | 0,00 | 100,00 | 5.500.000,00 | 0,00 | 5.000.000,00 | 5.500.000,00 | -586.516,88 |
| | | | | | | | | | |
ASFINAG Service GmbH | Ansfelden | 85,00 | 12.750.000,00 | 0,00 | 85,00 | 12.750.000,00 | 2.250.000,00 | 15.000.000,00 | 29.231.640,44 | 27.973.902,63 |
| | | | | | | | | | |
ASFINAG Commercial Services GmbH | Wien | 100,00 | 1.286.000,00 | 0,00 | 100,00 | 1.286.000,00 | 0,00 | 1.286.000,00 | 1.433.415,25 | 147.415,25 |
| | | | | | | | | | |
ASFINAG European Toll Service GmbH | Wien | 100,00 | 35.000,00 | 0,00 | 100,00 | 35.000,00 | 0,00 | 35.000,00 | 3.886.261,48 | 1.160.880,46 |
| | | | | | | | | | |
| | | 24.721.000,00 | 0,00 | | 24.721.000,00 | 4.700.000,00 | 28.921.000,00 | 48.411.317,17 | 40.737.225,69 |
| | | | | | | | | | |
2. Beteiligungen: | | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH | Wien | 26,00 | 873.635,29 | 369.078,31 | 26,00 | 1.242.713,60 | - | 70.000,00 | 4.779.667,68 | -690.468,07 |
| | | | | | | | | | |
| | | 873.635,29 | 369.078,31 | | 1.242.713,60 | - | 70.000,00 | 4.779.667,68 | -690.468,07 |
1) der angegebene Jahresüberschuss/-fehlbetrag bezieht sich auf das Ergebnis vor Ergebnisabführung |
|
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LAGEBERICHT FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemein
Bei der Darstellung von Zahlen in TSD Euro - Beträgen sowie bei Prozentangaben können rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
2. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe
2.1. Struktur und Organisation
Die Republik Österreich hat als 100 % Eigentümerin der ASFINAG die Aufgabe übertragen, das hochrangige Straßennetz zu betreiben und auszubauen. Die ASFINAG nimmt diese Aufgabe mit hohem verkehrspolitischem und wirtschaftlichem Verantwortungsbewusstsein wahr.
Kernkompetenz der ASFINAG ist die Planung, der Bau, der Betrieb, die Erhaltung und die Bemautung eines leistungsfähigen, bedarfsgerechten Autobahnen- und Schnellstraßennetzes. Gemäß der Unternehmens-Vision ist es Ziel der ASFINAG, ein verlässlicher, innovativer und nachhaltiger Mobilitätspartner zu sein, der vorausschauend und Regionen übergreifend die Mobilitätswende mitgestaltet.
Die besonderen Schwerpunkte liegen dabei auf größtmöglicher Verfügbarkeit, optimaler Verkehrssteuerung und Verkehrsinformation, Verkehrssicherheit, Nutzung bzw. Entwicklung technologischer Neuerungen sowie optimaler Vorbereitung und Mitgestaltung von Zukunftsthemen wie beispielsweise des autonomen Fahrens oder der Multimodalität. Bei all diesen Aktivitäten werden Nachhaltigkeitsthemen, wie beispielsweise CO2-Reduktion, Lärmschutz, Artenvielfalt oder Ressourcenschonung, aktiv mitgedacht und umgesetzt.
Die Organisationsstruktur der ASFINAG bildet die wesentlichen operativen Aufgaben ab.
Die Töchter ASFINAG Alpenstraßen GmbH und ASFINAG Service GmbH sind für den Betrieb, die ASFINAG Bau Management GmbH für Neubau und bauliche Erhaltung und die ASFINAG Maut Service GmbH für die Bemautung sowie die gesamte IT-Landschaft des Konzerns verantwortlich. Ergänzend dazu bietet die ASFINAG Commercial Services GmbH Beratung in den Kernkompetenzen der ASFINAG an. Abgerundet wird das Portfolio durch die ASFINAG European Toll Service GmbH, die den Bereich der internationalen Mautabrechnung abdeckt.
Zum 31. Dezember 2023 stehen die ASFINAG Bau Management GmbH, die ASFINAG Maut Service GmbH, die ASFINAG Commercial Services GmbH und die ASFINAG European Toll Service GmbH zu 100 % im Besitz der ASFINAG. An der ASFINAG Alpenstraßen GmbH sind die Bundesländer Tirol (35,9 %) und Vorarlberg (13,1 %) beteiligt. An der ASFINAG Service GmbH sind das Bundesland Niederösterreich (5,0 %), die OÖ Verkehrsholding GmbH (2,17 %) und die Bundesländer Wien (1,67 %), Burgenland (1,67 %), Steiermark (1,67 %), Kärnten (1,67 %) und Salzburg (1,17 %) beteiligt.
Darüber hinaus hält die ASFINAG an der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH einen Anteil von 26 %.
2.2. Geschäftsverlauf
Nach einer robusten wirtschaftlichen Entwicklung in den Jahren 2021 und 2022, war 2023 ein deutlicher Konjunkturabschwung zu verzeichnen. Rekordinflation, steigende Zinsen und politische Krisen, also insgesamt ungünstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen belasteten die Wirtschaftsentwicklung.
Gemäß aktuellen Prognosen wird in Österreich von einem Rückgang des BIP von 0,8% (WIFO) bzw. 0,7% (IHS) für das Jahr 2023 ausgegangen.
Diese Entwicklung findet auch ihren Niederschlag in der ASFINAG. Die LKW-Fahrleistung, ein wesentlicher Indikator für die gesamtwirtschaftliche Situation in Österreich und auch darüber hinaus, sank im Jahr 2023 gegenüber 2022 um rund 3%.
Beim PKW hingegen stieg die Fahrleistung 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 insgesamt um knapp 4% an, was vor allem auf einen starken Urlauber-Reiseverkehr zurückzuführen ist.
Im Baubereich konnten die Aktivitäten der ASFINAG trotz nach wie vor anspruchsvoller gesamtwirtschaftlicher und geopolitischer Rahmenbedingungen, erfolgreich weitergeführt werden.
Die ASFINAG ist insgesamt zwar - wie viele andere Unternehmen - mit den Auswirkungen der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert, hat aber aufgrund eines vorausschauenden Managements, breit angelegter Aktivitäten zu Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen, einer stabilen Einnahmensituation sowie einer laufenden aktiven Steuerung der Bauaktivitäten eine sehr solide finanzielle Basis. Diese erlaubt es, die bestehenden Herausforderungen zu meistern und wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.
Dementsprechend steht auch die Verschuldung der ASFINAG mit der Ertragskraft im Einklang und eine langfristige Finanzierbarkeit ist gegeben.
2.2.1. Bemautung
Im Bereich der vollelektronischen Maut für Kfz > 3,5 t hzG wurden insgesamt rd. 813 Mio. Mauttransaktionen verzeichnet, dies entspricht einem Rückgang von -3,2% gegenüber 2022. Mit rd. 96% entfiel der überwiegende Anteil an Mauttransaktionen auf LKW, der Rest wurde von Bussen und anderen Fahrzeugen > 3,5 t hzG, wie zum Beispiel Wohnmobilen, getätigt.
Der Marktanteil der Direktabrechnungsschiene mit den Kunden („GO-Direkt“) lag im Jahr 2023 bei 9,7% (2022: 9,8%).
Die Anzahl der an den Sondermautstellen abgefertigten PKW (Kat. 1) lag mit rd. 43 Mio. um 0,2% über jener des Jahres 2022. Der Automatisierungsgrad der Passagen an den Sondermautstellen betrug 70,2%. Im Vergleich dazu belief er sich im Vorjahr auf 69,3%. Die Anzahl der verkauften digitalen Streckenmauttickets lag bei rd. 4,8 Mio. Stück. (2022: 4,3 Mio. Stück), dies entspricht einem Anstieg von 12,4% gegenüber dem Vorjahr.
Der Vignettenabsatz über alle Vignettentypen lag im Wirtschaftsjahr 2023 mit rd. 28,2 Mio. verkauften Stück um rund 4,7% über jenem des Vorjahres. Betrachtet man das Vignettenjahr 2023, so lag die Anzahl der verkauften Stückzahlen um rd. 7,1% über jener des Vignettenjahres 2022. Der Marktanteil der digitalen Vignette 2023 betrug 35,3%, 2022 lag er noch bei 31,1%.
2.2.2. Bauaktivitäten, Asset Management und Projektentwicklung
Bauaktivitäten
Der Schwerpunkt der ASFINAG-Bautätigkeit lag im Jahr 2023, wie auch in den Vorjahren, auf der Erhöhung der Verkehrssicherheit, Instandsetzungen sowie Erweiterungen im hochrangigen Netz. Zudem standen Investitionen in die Errichtung bzw. Erweiterung und Modernisierung von Rastplätzen, LKW-Stellplätzen und Lärmschutzwänden sowie alternative Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen im Fokus.
Im Zuge der Erweiterung des ASFINAG-Netzes wurden wesentliche Bauvorhaben fortgeführt, wie etwa die Errichtung der S07 Fürstenfelder Schnellstraße, der Neubau der 2. Tunnelröhre des Kara-wankentunnels (A11 Karawanken Autobahn) sowie der Neubau Anschlussstelle Donau Süd bis An-schlussstelle Donau (A26 Linzer Autobahn).
Die Instandsetzungen & Erneuerungen des bestehenden ASFINAG-Netzes wurden im Wirtschafts-jahr konsequent weiterverfolgt bzw. konnten abgeschlossen werden. Hierzu zählen insbesondere die Instandsetzung Deutschfeistritz – Übelbach (A09 Pyhrn Autobahn), die Instandsetzung der Brückenobjekte auf der A07 Anschlussstelle Hafenstrasse – Anschlussstelle Dornach (A07 Mühlkreis Autobahn) sowie die Instandsetzung des Abschnitts Hornstein – Knoten Eisenstadt (A03 Südostautobahn).
Wesentliche Verkehrsfreigaben im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2023 fanden für die folgenden mehrjährigen Projekte statt:
- A03 (Südost Autobahn) Instandsetzung Hornstein – Knoten Eisenstadt
- A07 (Mühlkreis Autobahn) Instandsetzung Hafenstraße – Dornach
- A08 (Innkreis Autobahn) Instandsetzung Ort - Suben
- A09 (Pyhrn Autobahn) Instandsetzung Deutschfeistritz - Übelbach
- A09 (Pyhrn Autobahn) Instandsetzung Tunnel Schartnerkogel
- A09 (Pyhrn Autobahn) Instandsetzung Knoten St. Michael
- A13 (Brenner Autobahn) Bestandssicherung Luegbrücke
- A22 (Donauufer Autobahn) Instandsetzung Kaisermühlen - Strebersdorf
- S01 (Wiener Außenring Schnellstraße) Instandsetzung der Tunnelanlagen
Zudem konnten die folgenden wesentlichen unterjährigen Projekte, die im Jahr 2023 Baubeginn hatten, auch im selben Jahr wieder dem Verkehr übergeben werden:
- A02 (Süd Autobahn) Instandsetzung Bereich Mooskirchen
- A02 (Süd Autobahn) Instandsetzung Waltersdorf - Riegersdorf
- A02 (Süd Autobahn) Instandsetzung Steinberg - Unterwald
- A12 (Inntal Autobahn) Instandsetzung Wörgl West – Kundl
- A12 (Inntal Autobahn) Instandsetzung Simmering – Schlierenzau
- A12 (Inntal Autobahn) Instandsetzung Galerien Mötz
- A13 (Brenner Autobahn) Instandsetzung Stubai – Mautplatz
- A13 (Brenner Autobahn) Instandsetzung Saxenbrücke und Zaglbrücke
- S04 (Mattersburger Schnellstraße) Errichtung bauliche Mitteltrennung
Im Jahr 2023 erfolgten folgende wesentliche mehrjährige Baubeginne:
- A01 (West Autobahn) Erneuerung Schmittenhäusl – Thalgau
- A09 (Pyhrn Autobahn) Instandsetzung Tunnelkette Inzersdorf – Schön
- A09 (Pyhrn Autobahn) Erneuerung Mautstellen Bosruck und Gleinalm
- A10 (Tauern Autobahn) Erneuerung Brückenobjekt L43
- A10 (Tauern Autobahn) Instandsetzung Reittunnel - Eben
- S10 (Mühlviertler Schnellstraße) Neubau Freistadt Nord – Rainbach Nord
- S16 (Arlberg Schnellstraße) Erneuerung Arlbergtunnel Teil II
- S31 (Burgenland Schnellstraße) Sicherheitsausbau Talübergänge Sieggraben
- S37 (Klagenfurter Schnellstraße) Sicherheitsausbau St. Veit Nord – St. Veit Süd
Das von der ASFINAG verantwortete Bauvolumen betrug im Jahr 2023 insgesamt EUR 1.330 Mio. (2022: EUR 1.135 Mio.).
Asset Management
Das Asset Management ist für die bauliche Erhaltung des ASFINAG Streckennetzes verantwortlich. Mittels laufender Kontrollen und Prüfungen der Ingenieurbauwerke sowie einer regelmäßigen Zustandserfassung der Fahrbahnen und den strategischen Zielsetzungen der Erhaltungsstrategie werden die notwendigen Anforderungen für Sanierungsmaßnahmen für das ASFINAG Bauprogramm definiert. Das Anforderungsmanagement bündelt Anforderungen für das Bauprogramm aus allen Bereichen der ASFINAG und erstellt Projektdefinitionen, welche als Bestellungen an die umsetzenden Einheiten in der ASFINAG Bau Management GmbH übergeben werden. Durch die laufende Umsetzung des ASFINAG Bauprogramms, sowie weiterer Maßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art wird die Sicherheit und Verfügbarkeit der baulichen Anlagen des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Netzes sichergestellt. Über die Entwicklung und den aktuellen Zustand des ASFINAG Streckennetzes gibt der ASFINAG Netzzustandsbericht Auskunft. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der langfristigen Erhaltungskonzepte, der Langfristprognose, der Bauwerksdatenbanken und der Erhaltungsstrategie bildet eine Grundlage für eine planvolle, nachvollziehbare und wirtschaftliche Arbeitsweise.
Projektentwicklung
Zielsetzung für die Abteilung Projektentwicklung ist die Bündelung aller wesentlichen Planungskompetenzen und damit die Reduktion von Schnittstellen innerhalb der ASFINAG. Es werden Projekte von der ersten Idee bis zum Abschluss der erforderlichen Genehmigungsverfahren bearbeitet. Die Schwerpunkte liegen neben den generellen Projektaufgaben im Stakeholder- und Behördenmanagement vor der baulichen Umsetzung.
Inhaltlich umfasst das Aufgabenfeld ein breites Spektrum von Varianten- und Machbarkeitsstudien bzw. Prioritätenreihungen mittels Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Daran anschließend erfolgt die Erstellung von Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE) und Abwicklung von Umweltverträglichkeitsprüfungs- (UVP) bzw. § 4 BStG-Verfahren bis hin zur Erwirkung von materienrechtlichen Genehmigungen (Naturschutz, Wasser- und Forstrecht etc). Auch das österreichweit bedeutende Thema Lärmschutz ist in der Abteilung Projektentwicklung angesiedelt. Die Zuständigkeit für diesbezügliche Anfragen, aber auch die Entwicklung von konkreten Lärmschutzmaßnahmen obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Abteilung.
Schwerpunkte im Jahr 2023 bildeten insbesondere die Konzeption von Gestaltung und Ausstattungsstandard künftiger Rastanlagen auch im Hinblick auf die E-Ladeinfrastruktur, Potentialanalysen für die Beschleunigung des Öffentlichen Verkehrs am Autobahnen- und Schnellstraßen-Netz und die weitere Umsetzung der geänderten Lärmschutz-Dienstanweisung.
2.2.3. Evaluierung des Bauprogramms der ASFINAG
Das BMK hat das Bauprogramm der ASFINAG für die Jahre 2022ff einer umfassenden Evaluierung im Hinblick auf die Zielsetzungen des Regierungsprogramms 2020 unterzogen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung wurden durch das BMK in einem Bericht veröffentlicht. Darauf basierend hat das BMK der ASFINAG Zielvorgaben hinsichtlich Fortführung oder Ruhendstellung von Neubauprojekten gemacht.
Diese Zielvorgaben beziehen sich auf das „Wie“ und „Wann“ in der Umsetzung der geplanten Projekte, nicht aber darauf, ob ein Projekt überhaupt gebaut wird oder nicht. Dieses ist durch das BStG (Bundesstraßengesetz) gesetzlich vorgegeben. Eine „Ruhendstellung“ gem. BMK-Zielvorgaben kann daher nur ein vorläufiges oder vorrübergehendes Ruhen (kein „ewiges Ruhen“) darstellen. Alle erforderlichen Verfahren zur Erlangung und Erhaltung rechtskräftiger Konsense werden daher fortgeführt, um jederzeit die Möglichkeit zu haben, das jeweilige Bauprojekt umzusetzen.
Bereits in der Planung des Bauprogramms für die Jahre 2022ff / 2023ff und in aktualisierter Form in der Planung für 2024ff wurden die Zielvorgaben entsprechend berücksichtigt.
Projekte, für die die Vorgabe eine „Ruhend-Stellung“ war und für die die entsprechenden Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen waren, wurden Ende 2021 einer Wertminderung unterzogen, da zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nach Einschätzung des Vorstands der ASFINAG kein Indiz vorlag, wann und in welcher Form eine Umsetzung erfolgen würde.
Konkret betraf die Wertminderung folgende Projekte:
• S01 (Wiener Außenring Schnellstraße): Knoten Schwechat – Großenzersdorf (inkl. Tunnel Lobau)
• S37 (Klagenfurter Schnellstraße): Friesach Nord – St. Veit Nord
• A03 (Südost Autobahn): Knoten Eisenstadt – Staatsgrenze
• A22 (Donauufer Autobahn): Verlängerung Kaisermühlen - Kaiserebersdorf
Für den Jahresabschluss 2023 wurde diese Einschätzung einer genauen Überprüfung unterzogen. Im Wesentlichen hat sich daran nichts geändert.
Im Jahr 2022 wurde durch das BMK eine Strategische Prüfung Verkehr eingeleitet, die derzeit noch läuft und deren Abschluss frühestens im Lauf des Jahres 2024 erwartet wird. Darin wurde durch das BMK vorgeschlagen, den Abschnitt der S01 (Wiener Außenring Schnellstraße) vom Knoten Schwechat bis Großenzersdorf (inkl. Tunnel Lobau) aus dem BStG zu streichen. Dies bestärkt die Einschätzung des Vorstands der ASFINAG, dass kein Indiz dafür vorliegt, wann und in welcher Form mit einer Umsetzung zu rechnen sein wird.
Ebenfalls Gegenstand der Strategischen Prüfung Verkehr ist der Abschnitt der S 1 Groß Enzersdorf – Knoten Süßenbrunn (VA01). Dieser ist ergebnisoffen dahingehend zu untersuchen, ob er zur Gänze oder teilweise aus dem Verzeichnis des BStG gestrichen wird oder keine Änderung erfolgen soll. Auch hier hat sich der bilanzielle Ansatz des Jahres 2021 im Sinne einer Unterlassung einer a.o. Wertberichtigung bestätigt. Auch diesbezüglich gibt es bisher noch keinerlei Entscheidungen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die bereits im Abschluss 2021 vorgenommenen Wertminderungen daher aufrecht bleiben bzw. um im Lauf des Jahres 2023 angefallene Aufwendungen, die unter anderem im Zuge der Fortführung der Verfahren angefallen sind, erweitert wurden. Für in künftigen Jahren zu erwartende Wertberichtigungen wurde eine Drohverlustrückstellung gebildet.
2.2.4. Betriebliche Erhaltung, Anlagen- & Verkehrsbetrieb bzw. Betriebstechnik, Service- und Kontrollmanagement
Die Betriebliche Erhaltung ist mit 1.286 Mitarbeitenden der personell größte Bereich der ASFINAG. In 5 Regionen gegliedert, verfügen die 42 Autobahnmeistereien über 428 Schwerfahrzeuge und 326 Leicht-Lastkraftwagen zur Bewältigung der Kernleistungen. Diese setzten sich aus dem Winterdienst, der Streckenkontrolle nebst Ereignismanagement, der Substanzerhaltung und den damit verbundenen Wartungsleistungen, der Absicherung sowie dem Grünraummanagement zusammen.
Im Jahr 2023 konnte das Konzept zur Kernleistung Grünraummanagement freigegeben werden, diese ist wesentliche Basis für die operative Umsetzung der fünften Kernleistung der Betrieblichen Erhaltung. Im infrastrukturellen Bereich wurde durch den Bereich BE Services das Projekt LISy-F („LeitungsInformationsSystem-Flüssigkeiten“) fortgeführt, um für das gesamte Streckennetz den Zustand des Leitungsnetzes zu dokumentieren und daraus erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen zu beurteilen und abzuleiten. Im Bereich Aus- und Weiterbildung wurde erstmals erfolgreich eine umfangreiche, gemeinsame (SG, ASG) Basisschulung für die neueingetretenen handwerklichen Mitarbeiter:innen durchgeführt, um die Mitarbeiter:innen in den wesentlichen Themen ihrer Tätigkeit einzuschulen. In der Autobahnmeisterei Inzersdorf konnte der erste Elektro-LKW in Betrieb genommen werden, welcher unter anderem im Winterdienst zur präventiven Streuung eingesetzt wird.
In den Abteilungen SG Anlagen- & Verkehrsbetrieb (AVB) und ASG Betriebstechnik und Operating nehmen 9 Verkehrsmanagementzentralen die betriebliche Verantwortung für die nationale Verkehrsüberwachung, -information und -steuerung wahr sowie die technische Betriebsführung und deren Qualitätssicherung. Das neue Technische Betriebsmanagement bildet die zentrale Schnittstelle zwischen Verkehrsmanagement, technischen Betriebsorganisationen und den IT-Servicemanagement-Organisationen. Gemeinsam mit dem Technischen Betriebsmanagement (Verkehrsbetrieb) werden die strategischen Ziele Verfügbarkeit, Sicherheit und Information verfolgt. Die Kernkompetenzen der 21 Instandhaltungsstandorte liegen in der raschen Entstörung, Wartung und Instandhaltung der 170.100 elektrotechnischen Außenanlagenteile und der passiven Leitungs-Infrastruktur des ASFINAG-eigenen Netzwerkes CN.as. Die Tunnelsicherheitsverantwortung gemäß § 5 STSG wird von den vier Regionalleitern wahrgenommen.
Die Abteilung Service und Kontrollmanagement (SKM) ist für die betrieblichen Aufgaben des Traffic Managements (TM), des Service- und Kontrolldienstes und der technischen Unterwegskontrolle verantwortlich. Sie gliedert sich in 4 SKM-Regionen und ein Team der technischen Unterwegskontrolle. Bei den vereidigten Mitarbeitenden des Service- und Kontrolldienstes steht die Kontrolle der Einhaltung der Mautpflicht in Österreich im Fokus. Im Bereich TM sind die Kernaufgaben die Abwicklung des Ereignismanagements und die Streckenkontrolle, während bei den technischen Unterwegskontrollen die Prüfung des Zustandes von Fahrzeugen zur Hebung der Verkehrssicherheit die Hauptaufgabe ist. Von 17 Standorten aus erbringen die mobilen SKM-Organisationseinheiten ihre Leistungen in enger Kooperation und Abstimmung mit der Exekutive und anderen Blaulichtorganisationen. Im Fokus stehen dabei die effektive Durchführung bzw. die Mitwirkung bei unterschiedlichen Kontrollen (Einhaltung von Bestimmungen des BStMG und des KFG) der Verkehrsteilnehmer, das Erbringen von umfangreichen Serviceleistungen für unsere Kund:innen und die schnelle Abwicklung von Ereignissen. Seit 2023 dürfen unsere besonders geschulten Mitarbeitenden auch eigenständige SOTRA-Kontrollen ohne Mitwirkung der Polizei durchführen. Darüber hinaus fungiert die Abteilung SKM im Auftrag des BMK als nationale Kontaktstelle für technische Unterwegskontrollen.
2.2.5. Finanzierung
Die Finanzierungsprämisse der ASFINAG ist die Sicherstellung ausreichender Liquidität für die operative Umsetzung des Eigentümerauftrages. Die Finanzierungsstrategie der ASFINAG ist auf die Optimierung der erwarteten Zinskosten und des damit zusammenhängenden Risikos (gemessen durch die Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk) ausgerichtet, wobei Planungssicherheit ebenfalls einen wesentlichen Faktor darstellt.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten keine Tilgungen von langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
Das Rating der ASFINAG blieb 2023 unverändert. Moody‘s hat das Rating Aa1 mit stabilem Ausblick im Juni 2023 bestätigt. Ebenfalls im Juni 2023 hat Standard & Poor’s das Rating AA+ mit stabilem Ausblick bekräftigt.
Die nominellen langfristigen Finanzverbindlichkeiten (exkl. Verbindlichkeiten aus PPP von EUR 0,5 Mrd.) blieben im Vergleich zum Vorjahr per Jahresende 2023 unverändert bei EUR 8,7 Mrd. Demgegenüber stehen kurzfristige Veranlagungen (inkl. Kontoguthaben) in Höhe von rund EUR 0,2 Mrd.
Das EMTN (Euro Medium Term Note) - Programm der ASFINAG wird auch in den kommenden Jahren Hauptquelle der langfristigen Mittelaufnahmen sein. Der Finanzierungsbedarf für 2024, der hauptsächlich auf Tilgungen im Oktober und November zurückzuführen ist, beträgt voraussichtlich rund EUR 900 Mio.
2.2.6. Zweigniederlassungen
Die ASFINAG hat keine Zweigniederlassungen.
2.2.7. Wirtschaftliche Lage
2.2.7.1. Aktiva
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % |
Immaterielle Vermögensgegenstände | 17.861.572 | 93,5 | 17.355.919 | 94,0 | 16.955.856 | 93,4 |
Sachanlagen | 526.602 | 2,8 | 477.069 | 2,6 | 473.140 | 2,6 |
Finanzanlagen | 28.372 | 0,1 | 27.855 | 0,2 | 28.230 | 0,2 |
Anlagevermögen | 18.416.546 | 96,4 | 17.860.843 | 96,8 | 17.457.226 | 96,2 |
| | | | | | |
Vorräte | 1.377 | -,- | 1.579 | -,- | 1.693 | -,- |
Forderungen L+L | 272.934 | 1,4 | 299.880 | 1,6 | 275.977 | 1,5 |
Sonst. Forderungen und Vermögensgegenstände | 115.931 | 0,6 | 104.638 | 0,6 | 155.489 | 0,9 |
Geld und Geldanlagen | 216.412 | 1,1 | 98.290 | 0,5 | 143.973 | 0,8 |
Umlaufvermögen | 606.654 | 3,1 | 504.387 | 2,7 | 577.132 | 3,2 |
| | | | | | |
Aktive Rechnungsabgrenzung | 78.341 | 0,4 | 90.836 | 0,5 | 89.408 | 0,5 |
| | | | | | |
Aktive latente Steuern | 9.041 | 0,1 | 8.178 | -,- | 10.630 | 0,1 |
| 19.110.582 | 100,0 | 18.464.244 | 100,0 | 18.134.396 | 100,0 |
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden durch das Fruchtgenussrecht (Neubau) am hochrangigen Straßennetz dominiert, das mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Infrastruktur steigt. Der Wert des Fruchtgenussrechtes wuchs im Jahr 2023 um EUR 103 Mio. (2022: EUR 437 Mio.) auf nunmehr EUR 16.044 Mio. .
Ebenso in den immateriellen Vermögenswerten abgebildet sind die Anzahlungen Fruchtgenussrecht. Diese stiegen im Jahr 2023 gegenüber 2022 um insgesamt EUR 392 Mio. auf nunmehr EUR 1.748 Mio. (2022: 1.355 Mio.).
Die Sachanlagen (EUR 527 Mio.) bestehen schwerpunktmäßig aus Maut- und Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Corporate Network und IT-Infrastrukturanlagen sowie Grundstücken und Bauten (auf eigenen und fremden Grundstücken).
Die Finanzanlagen betreffen vor allem die Beteiligungsansätze der Tochtergesellschaften (EUR 25 Mio.) sowie die Beteiligung an der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Forderungen aus der Fakturierung von Vignettenverkäufen sowie aus der Verrechnung der LKW-Maut.
Die sonstigen Forderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Verrechnung von Leistungen innerhalb des Konzerns, die Ergebnisabführungen der Tochtergesellschaften und die laufende Steuerverrechnung mit den Finanzämtern.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten die Unterschiedsbeträge zwischen den (niedrigeren) Zuzählungen und den (höheren) Rückzahlungsverpflichtungen bei Darlehensaufnahmen sowie die Haftungsentgelte an die Republik Österreich für begebene Anleihen.
2.2.7.2. Passiva
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % |
Eigenkapital | 8.964.748 | 46,9 | 8.318.287 | 45,0 | 7.625.542 | 42,1 |
| | | | | | |
Fremdkapital kurzfristig | 1.606.747 | 8,4 | 619.380 | 3,4 | 1.647.634 | 9,1 |
Fremdkapital langfristig | 8.296.492 | 43,4 | 9.276.874 | 50,2 | 8.696.856 | 47,9 |
Fremdkapital | 9.903.239 | 51,8 | 9.896.254 | 53,6 | 10.344.490 | 57,0 |
| | | | | | |
Passive Rechnungsabgrenzung | 242.595 | 1,3 | 249.703 | 1,4 | 164.364 | 0,9 |
| 19.110.582 | 100,0 | 18.464.244 | 100,0 | 18.134.396 | 100,0 |
Das Eigenkapital (inkl. Gewinnvortrag) ist um das Jahresergebnis 2023 gestiegen, vermindert um die Ausschüttung einer Dividende von EUR 235 Mio.
Bei den bestehenden Finanzverbindlichkeiten hat sich das Fristigkeitenprofil zugunsten der kurzfristigen Verbindlichkeiten verschoben. Dies aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2023 keine Tilgung erfolgte, während im Jahr 2024 Tilgungen in Höhe von EUR 950 Mio. (Nominalwert) fällig sind.
Die passiven Rechnungsabgrenzungen enthalten vor allem Erlöse aus dem Verkauf von Mautwerten für das Jahr 2024. In dieser Position ist aber auch eine im Jahr 2022 von der Stadt Wien geleistete Einmalzahlung enthalten, mit der alle Ansprüche der ASFINAG gegenüber der Stadt Wien im Zusammenhang mit der baulichen und betrieblichen Erhaltungsverpflichtung für die elektromaschinelle Ausstattung des Kaisermühlentunnels abgegolten wurden (EUR 88 Mio.).
2.2.7.3. Umsatz und Ergebnis
| | | | 2023 | 2022 | 2021 |
| | | | TEUR | TEUR | TEUR |
Umsatz | 3.355.229 | 3.185.646 | 2.981.160 |
Abschreibungen | 58.195 | 63.509 | 135.049 |
Betriebserfolg | 1.302.305 | 1.338.494 | 1.171.557 |
Betriebserfolg in % vom Umsatz | 38,8 | 42,0 | 39,3 |
Finanzerfolg | -143.173 | -147.625 | -155.815 |
Ergebnis vor Steuern | 1.159.132 | 1.190.869 | 1.015.742 |
Ergebnis vor Steuern in % vom Umsatz | 34,5 | 37,4 | 34,1 |
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 881.462 | 892.744 | 761.942 |
Ergebnis nach Steuern in % vom Umsatz | 26,3 | 28,0 | 25,6 |
Bilanzgewinn/Bilanzverlust | | | | 8.496.081 | 7.849.620 | 7.156.875 |
Die Mauterlöse sind insgesamt um EUR 56 Mio. (+2%) im Vergleich zu 2022 gestiegen.
Die Erlöse aus der Weiterverrechnung an den Bund aus Bautätigkeit waren um rund 24% über dem Niveau von 2022, wobei das auch auf die korrespondierende Aufwandsposition zutrifft. Der diesbezügliche Umsatzanteil hat somit keine Ergebnisauswirkung.
Die Abschreibungen haben sich leicht verringert, da die außerplanmäßige Abschreibung für einige Bauprojekte um knapp EUR 7 Mio. niedriger als im Vorjahr ausfiel.
Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen, die ergebniswirksam sind (d.h. unter Abzug der Position Erlöse aus Weiterverrechnung Fruchtgenuss an den Bund) sind gegenüber 2022 gestiegen (+ EUR 88 Mio.).
Der Finanzerfolg hat sich gegenüber 2022 um rund EUR 4 Mio. verbessert.
Das Ergebnis vor Steuern für 2023 beträgt EUR 1.159 Mio. und liegt damit um rund EUR 32 Mio. (3%) unter dem Vorjahresniveau.
Nach Abzug der Steuern ergibt sich ein gegenüber dem Vorjahr um rund 1% niedrigerer Jahresüberschuss in Höhe von rund EUR 881 Mio. (2022 EUR 893 Mio.).
2.2.7.4. Ertragsstruktur
| 2023 | 2022 | 2021 |
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % |
Streckenmauterlöse | 237.981 | 6,9 | 226.138 | 6,9 | 173.141 | 5,7 |
Vignettenerlöse | 571.472 | 16,7 | 537.245 | 16,5 | 473.636 | 15,6 |
Erlöse aus der Weiterverr. | 631.333 | 18,4 | 525.118 | 16,1 | 504.132 | 16,6 |
LKW-Mauterlöse | 1.686.473 | 49,2 | 1.676.874 | 51,4 | 1.654.608 | 54,6 |
Vermietung/Verpachtung | 35.695 | 1,0 | 33.783 | 1,0 | 28.364 | 0,9 |
Erlöse Service- und Kontrolldienst, Enforcement | 57.892 | 1,7 | 52.372 | 1,6 | 41.709 | 1,4 |
Erlöse Strafgelder | 107.165 | 3,1 | 105.094 | 3,2 | 72.920 | 2,4 |
sonstige Erlöse | 27.218 | 0,8 | 29.022 | 0,9 | 32.650 | 1,1 |
Umsatzerlöse | 3.355.229 | 97,8 | 3.185.646 | 97,6 | 2.981.160 | 98,3 |
Erträge aus Abgang von AV | 519 | -,- | 1.222 | -,- | 405 | -,- |
Erträge aus Auflösung Rückstellungen | 11.304 | 0,3 | 16.253 | 0,5 | 6.711 | 0,2 |
Übrige sonstige betriebliche Erträge | 7.179 | 0,3 | 7.295 | 0,3 | 1.048 | -,- |
Sonstige betriebliche Erträge | 19.002 | 0,6 | 24.770 | 0,8 | 8.164 | 0,3 |
Erträge aus Finanzinvestitionen | 56.439 | 1,6 | 51.969 | 1,6 | 35.621 | 1,2 |
Umsatzerlöse und Erträge | 3.430.670 | 100,0 | 3.262.385 | 100,0 | 3.024.945 | 100,0 |
Im Mautbereich fiel je nach Kategorie die Entwicklung unterschiedlich aus. Während die Mauterlöse für KfZ > 3,5 t hzG im Jahr 2023 lediglich um 0,6% gegenüber 2022 stiegen, kam es bei den PKW-Vignettenerlösen zu einer Steigerung von 6,4% bzw. bei den Streckenmauterlösen zu einem Plus von 5,2%.
Die Erlöse aus Weiterverrechnungen beinhalten die Aufwendungen für den Neubau und die Erweiterung der Streckeninfrastruktur (Fruchtgenuss) sowie die Erlöse aus der Weiterverrechnung von Leistungen an die Töchter (Rechnungswesen, IT, etc.). Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Erhöhung um rund EUR 106 Mio. zu verzeichnen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Weiterverrechnung gegenüber dem Bund um rund EUR 97 Mio. gestiegen ist.
Die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung stiegen im Vergleich zu 2022 leicht an (+5,7%).
Bei den Erlösen aus dem Service- und Kontrolldienst konnte neuerlich eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr erzielt werden (+10,5%). Dies ist einerseits auf ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zurückzuführen, andererseits auf einen höheren Ersatzmaut-Versand ins europäische Ausland. Dies wurde durch das von Jahr zu Jahr von immer mehr Staaten anerkannte System EUCARIS (European Car and Driving Licence System) bewirkt, das den beteiligten Staaten einen Austausch von Daten zu Fahrzeughaltern ermöglicht.
Bei den Erträgen aus Strafgeldern konnte das Niveau von 2022 gehalten bzw. noch um rund 2% gegenüber dem Vorjahr verbessert werden.
In den Erträgen aus Finanzinvestitionen sind vor allem die Übernahme der Ergebnisse der Tochtergesellschaften mit Ergebnisabführungsverträgen enthalten sowie Zinserträge aus Veranlagungen. Während es bei den Tochtergesellschaften zu einem Rückgang der diesbezüglichen Erträge um rund EUR 10 Mio. kam, stiegen die Zinserträge im Vergleich zu 2022 aufgrund des veränderten Zinsumfeldes um rund EUR 15 Mio. gegenüber 2022.
2.2.7.5. Aufwandsstruktur
| 2023 | 2022 | 2021 |
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % |
Materialaufwendungen | 1 816 445 | 80,0 | 1 631 434 | 78,8 | 1 525 336 | 76,0 |
Personalaufwendungen | 16 259 | 0,7 | 12 762 | 0,6 | 14 853 | 0,7 |
Abschreibungen | 58 195 | 2,6 | 63 509 | 3,1 | 135 049 | 6,7 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 181 027 | 8,0 | 164 217 | 7,9 | 142 529 | 7,1 |
Aufwendungen aus Finanzinvestitionen | 766 | -,- | 713 | -,- | 80 | -,- |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 198 846 | 8,7 | 198 881 | 9,6 | 191 356 | 9,5 |
Aufwendungen | 2 271 538 | 100,0 | 2 071 516 | 100,0 | 2 009 203 | 100,0 |
Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen (im Wesentlichen Bauleistungen und die Vergütung an die ASFINAG Tochtergesellschaften) liegen mit EUR 1.816 Mio. um rd. EUR 185 Mio. (+11,3 %) über dem Niveau des Vorjahrs. Grund dafür sind vor allem deutlich gestiegene Bauleistungen (bezogene Leistungen: + EUR 132 Mio.) sowie eine gestiegene Vergütung an die Servicegesellschaften.
Die Personalaufwendungen sind gegenüber 2022 um rund 27,4 % (EUR 3 Mio.) gestiegen. Dies erklärt sich einerseits aus der kollektivvertraglichen Steigerung der Gehälter, andererseits aus der Tatsache, dass es im Vorjahr zu einem Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungsbeträgen für Altersversorgungen in Höhe von rund EUR 1 Mio. gekommen war, bedingt durch eine deutliche Erhöhung des Abzinsungsfaktors in der versicherungsmathematischen Berechnung. Dies war 2023 nicht der Fall. Es kam zu einer Erhöhung der Rückstellungsbeträge bzw. zu einer Dotierung in Höhe von EUR 0,7 Mio..
Die Abschreibungen sind im Vergleich zu 2022 um rund EUR 5 Mio. gesunken.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unter anderem die Kosten des Vertriebs bzw. die Provisionsaufwendungen für die Vignette sowie Aufwendungen zur Querfinanzierung Brenner Basistunnel und Unterinntal enthalten.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind im Vergleich zu 2022 konstant geblieben.
2.2.7.6. Geldflussrechnung
| | | | 2023 | 2022 | 2021 |
Fondsveränderungsrechnung | TSD € | TSD € | TSD € |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | 1 036 329 | 1 231 918 | 1 034 461 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -472 652 | -465 207 | -456 121 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -437 463 | -818 047 | -735 764 |
Zahlungswirksame Veränderung der Fondsmittel | 126 214 | -51 336 | -157 422 |
Anfangsbestand Geld und Geldanlagen | 77 711 | 129 047 | 286 469 |
Endbestand der Fondsmittel | | | 203 925 | 77 711 | 129 047 |
Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit beträgt im Jahr 2023 EUR 1.036 Mio. und ist damit um EUR 196 Mio. niedriger als im Vorjahr. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf gestiegene Materialaufwendungen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit liegt 2023 mit rund EUR ‑473 Mio. in etwa auf dem Niveau von 2022.
In Summe führt dies für 2023 zu einem positiven Cashflow vor Finanzierung (Free Cashflow) in Höhe von rund EUR 564 Mio., was einer Verringerung im Vergleich zum Vorjahr von EUR 203 Mio. (-26,5%) entspricht.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (EUR -437 Mio.) setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:
Unter Berücksichtigung des Anfangsbestands in Höhe von EUR 78 Mio. ergibt sich einen Endbestand an Fondsmitteln von rund EUR 204 Mio..
2.2.7.7. Rentabilität
| | | | 2023 | 2022 | 2021 |
Umsatzrentabilität iwS (%) | = | Ergebnis vor Zinsen und Steuern | | 40,04 | 43,63 | 40,48 |
Umsatzerlöse | |
Umsatzrentabilität ieS (%) | = | Ergebnis vor Steuern | | 34,55 | 37,38 | 34,07 |
Umsatzerlöse | |
Gesamtkapitalrentabilität (%) | = | Ergebnis vor Zinsen und Steuern | | 7,15 | 7,60 | 6,69 |
Ø Gesamtkapital | |
Eigenkapitalrentabilität (%) | = | Ergebnis vor Steuern | | 13,41 | 14,94 | 13,83 |
Ø Eigenkapital | |
Sowohl die Umsatzrentabilität iwS als auch die Umsatzrentabilität ieS haben sich aufgrund des Rückgangs des Ergebnisses (vor Zinsen und Steuern sowie vor Steuern) bzw. der Steigerung bei den Umsatzerlösen etwas verschlechtert.
Ein analoges Bild zeigt sich bei den Kapitalrentabilitäten. Diese sind ebenso niedriger ausgefallen, verursacht durch die Verringerung des Ergebnisses (vor Zinsen und Steuern sowie vor Steuern) bzw. durch das gestiegene durchschnittliche Gesamt- bzw. Eigenkapital.
2.3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
2.3.1. Anzahl Mitarbeitende per 31.12. sowie wichtigste Aktivitäten 2023
| Gesamt 2023 | Beschäftigte ASFINAG 2023 | Beschäftigte Länder 2023 | Gesamt 2022 | Gesamt 2021 |
ASFINAG Holding | 157 | 157 | --- | 153 | 146 |
ASFINAG Service GmbH | 1 568 | 1 339 | 229 | 1 525 | 1 533 |
ASFINAG Alpenstraßen GmbH | 279 | 279 | --- | 264 | 266 |
ASFINAG Bau Management GmbH | 501 | 492 | 9 | 474 | 446 |
ASFINAG Maut Service GmbH | 681 | 681 | --- | 653 | 624 |
ASFINAG Commercial Services GmbH | --- | --- | --- | --- | --- |
ASFINAG European Toll Service GmbH | --- | --- | --- | --- | --- |
ASFINAG Total | 3 186 | 2 948 | 238 | 3 069 | 3 015 |
Anmerkung: Darstellung exklusive Leasing - Mitarbeitenden
Bei der ASFINAG Commercial Services GmbH und der ASFINAG European Toll Service GmbH handelt es sich um nicht personalführende Gesellschaften.
Die Gesamtzahl der Mitarbeitenden zum Stichtag 31. Dezember hat sich gegenüber 2022 um 117 erhöht. Von insgesamt 3.186 Mitarbeitenden sind per 31. Dezember 2023 64 temporäre Mitarbeitende, die befristet zur Abdeckung von Arbeitsspitzen eingesetzt werden.
Per Ende 2023 waren insgesamt 39 Lehrlinge in Ausbildung, 14 (junge) Mitarbeitende konnten über das Work&Study-Konzept beschäftigt werden; Trainees gibt es derzeit keine.
Die Fluktuation beträgt 3,3% und ist im Vergleich zum Wert vom Vorjahr um 0,1% gesunken. Die natürliche Fluktuation (Todesfälle, Pensionierungen), Austritte aufgrund von auslaufenden befristeten Dienstverhältnissen (z.B. Praktikanten, Ferial- und Saisonkräfte) sowie Landesmitarbeitende werden in der Betrachtung der Fluktuation nicht berücksichtigt.
Auch im Jahr 2023 wurden wieder zahlreiche Aktivitäten gesetzt. Projekte aus den Vorjahren wurden weitergeführt bzw. erfolgreich abgeschlossen und Weichenstellungen für neue strategische Schwerpunkte wurden gelegt.
Die ASFINAG hat es auch 2023 wieder geschafft mit dem goldenen Best Recruiters Siegel in der Kategorie Staatsnahe Betriebe / Kammern ausgezeichnet zu werden.
Nachfolgend ein Auszug aus den wichtigsten Projekten des Jahres 2023:
- Employer Branding „Attraktive Arbeitgeberin“
Ständig neue technische Anforderungen sowie die rasante Entwicklung auf dem Infrastruktursektor erfordern zunehmend immer mehr fachspezifisch ausgebildetes Personal, welches für den einwandfreien Zustand und eine entsprechende Verfügbarkeit der Straßeninfrastruktur verantwortlich ist. Die ASFINAG soll am externen Arbeitsmarkt sowie bei allen Mitarbeiter:innen weiterhin verstärkt als attraktive Arbeitgeberin positioniert werden. Wirtschaftliche Veränderungen sowie die zunehmende Digitalisierung bringen neue Berufsbilder und Anforderungen mit sich, Mitarbeiter:innen verändern ihre Ansprüche an die Arbeitgeberin, technologische Entwicklungen und die demografische Entwicklung machen sich auf dem Arbeitsmarkt in einem Fachkräfte- und Nachwuchsmangel nach wie vor sehr stark bemerkbar.
Der Roll-out einer neuen Employer Branding Kampagne soll vor allem gezielt junge Talente der Generationen „Z und Alpha“ ansprechen. Auf Basis eines Gamification-Ansatzes können Interessierte mittels Erstellung eines Avatars gezielt in die passende ASFINAG Jobwelt eintauchen und unterschiedliche Tätigkeitsbereiche spielerisch erkunden.
Der Roll-out des internen Mitarbeitenden-Empfehlungsprogrammes „Mitarbeiter:innen empfehlen Mitarbeiter:innen“, welches offiziell mit Jänner 2023 startete, war ein wesentlicher Meilenstein rund um die Aktivitäten im Bereich Active Sourcing. Per Anfang Dezember konnten rund 470 Bewerbungen und knapp 90 Einstellungen aufgrund von Mitarbeiter:innen-Empfehlungen verzeichnet werden.
Im Bereich der internen Positionierung als attraktive Arbeitgeberin wurden die Welcome Days auch für bestehende Mitarbeitende geöffnet sowie das digitale Onboarding vorangetrieben. Seit Anfang 2023 steht der 4-teilige ASFINAG Roadtrip digital allen (neuen) Kolleg:innen mit einem PC-Zugang zur Verfügung. Um auch dem handwerklichen Personal und den Mautner:innen einen guten Einstieg ins Unternehmen zu ermöglichen, wurde dieses Jahr der bereits bestehende ASFINAG Roadtrip speziell für diese beiden Zielgruppen adaptiert.
Ein mittlerweile gut etablierter Kanal zur Attrahierung junger Talente ist das ASFINAG weite „Work&Study“ Konzept, welches bereits im vierten Jahr erfolgreich läuft. Um auf den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt entsprechend reagieren zu können, wird die Zielgruppe der jungen Talente für 2024 einer der strategischen Schwerpunkte im Employer Branding sein. In diesem Zusammenhang werden auch die bereits etablierten Kooperationen mit Schulen und Universitäten evaluiert und weiter ausgebaut.
Zur großen Freude der Mitarbeiter:innen konnten auch die legendären Sportveranstaltungen – vom Skirennen bis zum ASFINAG Fußballturnier – wieder stattfinden. Neu hinzu kam die Möglichkeit, im Rahmen des Fußballturniers auch die Familie mitzunehmen und Partner:innen sowie Kindern die ASFINAG näherzubringen, da das Fußballturnier 2023 erstmals als großes Familienfest organisiert wurde.
Der persönliche Austausch stand auch bei zahlreichen Events 2023 im Fokus – von den österreichweiten Sommerfesten der Autobahnmeistereien, über den Führungskräfte-Auftakt bis zur großen, gesellschaftsübergreifenden Weihnachtsfeier mit rund 850 Teilnehmer:innen.
Als ein wesentliches Instrument zur Weiterentwicklung der WIR-Kultur als zentrales Element Unternehmenskultur nutzt die ASFINAG in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit einer konzernweiten Mitarbeiter:innenbefragung. Im Herbst 2023 war es wieder so weit. Die Beteiligung war 2023 wieder außergewöhnlich hoch – mit einer Rücklaufquote von knapp über 78 Prozent lag die Teilnahme gleich hoch wie bei der letzten Befragung 2020.
Der Fokus der 2023 durchgeführten Maßnahmen bestand im Wesentlichen aus dem Ausbau der bereits verankerten Schwerpunkte.
2023 startete bereits der sechste Durchgang des Cross Mentoring Programms. Das Ziel dieses unternehmensübergreifenden Programms (ÖBB, Wiener Stadtwerke, ASFINAG) ist es, die weiblichen Nachwuchskräfte in ihrer Karriereentwicklung zu unterstützen.
- Zielgruppenspezifische Veranstaltungen (Beispiel: Girls Day und She Goes digital)
Der Girls Day wendet sich an Mädchen von 11-16 und bietet einen erlebnisorientierten Einblick in die technischen Jobwelten der ASFINAG. Über 20 Mädchen könnten in Jobs rund um Bau, Digitalisierung und IT schnuppern. Die Initiative "She Goes Digital" bietet Frauen und Mädchen die Möglichkeit, Einblicke in Berufe im Bereich Digitalisierung und IT zu erhalten. In Workshops wurden verschiedene Anwendungsbereiche demonstriert und den Teilnehmerinnen nähergebracht.
- Gleichstellungsorientierte Schulungsangebote
Um Personen in Teilzeitbeschäftigung auch die volle Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten zu ermöglichen, wird bei der Seminarplanung seit diesem Jahr verstärkt darauf geachtet, die Schulungen auch in einer Halbtages – Onlinevariante anzubieten.
- Stärkung von Frauen im Unternehmen durch Frauennetzwerke
Im Jahr 2023 fanden mehrere Veranstaltungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten statt, um das Frauennetzwerk zu stärken. Ein Mix aus Online-Veranstaltungen, Vor-Ort-Stammtischen sowie einem großen Präsenz-Event (mit Live-Streaming) stand 2023 im Angebot und wurde gut genutzt.
Nach einem Pilotprojekt 2022 wird nun seit 2023 ein jährliches Kinder-Ferienprogramm angeboten. Das Angebot wurde 2023 am Standort in Wien (3 Wochen) und Ansfelden (1 Woche) genutzt. Rund 55 Kinder wurden von erfahrenen Pädagog:innen betreut.
Die ASFINAG hat das Ziel, die Anzahl an Lehrlingen im Unternehmen bei 1% der Belegschaft zu halten. 2023 wurden 18 Lehrlinge neu eingestellt. Mit Stichtag 31.12.2023 waren insgesamt 39 Lehrlinge in acht Lehrberufen beschäftigt.
Folgende Aktivitäten wurden 2023 umgesetzt:
- Umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrlinge, Fachausbildende und betreuende HR-Mitarbeiter:innen:
Das Ausbildungsangebot 2023 reichte dabei vom Welcome Day über Social Media Schulungen bis hin zur Schreib- und Telefonwerkstatt.
- Verstärkte Präsenz auf Social-Media-Kanälen
- CEOs FOR FUTURE Event:
Auch 2023 haben Lehrlinge, Ausbildner:innen sowie Work & Studies am CEOs FOR FUTURE-Event teilgenommen. Die Lehrlinge konnten sich dabei zu den nachhaltigen Themen Klimaschutz, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft bei einem Lehrpfad informieren und danach ihre Ideen dazu den CEOs präsentieren.
- Im Herbst 2023 gewannen 2 unserer Lehrlinge den Landeslehrlingshackathon und qualifizierten sich somit für die Teilnahme am Bundeslehrlingshackathon.
Das Lehrlingsmanagement wird weiterverfolgt, wenngleich insbesondere in den für die ASFINAG relevanten technischen Lehrberufen die Lage am Arbeitsmarkt in der Zielgruppe weiterhin schwierig ist. Daher wird seitens HR intensiv an weiterführenden Konzepten zur Attrahierung junger Talente gearbeitet. Sowohl intern wie extern werden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitgeberinnenmarke konzipiert, um zielgruppenspezifisch die unterschiedlichen Bewerber:innensegmente für uns zu gewinnen. Zeitgleich werden die technischen Features der Karriereseite laufend weiter modernisiert und die Inserate optimiert.
- Mitarbeitendenentwicklung
Die Online-Angebote haben sich sehr bewährt, und werden auch weiterhin fortgeführt und erweitert. Sie schaffen eine leichtere Zugänglichkeit über ganz Österreich hinweg und durch die kürzeren Einheiten (meist 2-4 Stunden) sind sie gut mit dem Arbeits- und Familienalltag vereinbar.
Gleichzeitig wird bewusst auch weiterhin auf Präsenzveranstaltungen gesetzt, um den persönlichen Austausch der Mitarbeiter:innen im Sinne der ASFINAG WIR-Kultur zu fördern.
- Entwicklungsprogramm für Führungskräfte und Stellvertretungen – „Co-Drive the Engine“
Die seit mehreren Jahren erfolgreich etablierten Ausbildungslehrgänge für neue sowie bestehende Führungskräfte aber auch für aktive Stellvertreter:innen wurden 2023 in mehreren Durchgängen durchgeführt.
- Projektmanagement-Lehrgänge
Auch 2023 wurden die Projektmanagement-Lehrgänge fortgeführt.
Seit 2022 werden IPMA (International Project Management Association) Erst-Zertifizierungen angeboten, für die entsprechende Vorbereitungskurse organisiert werden. Das jährliche Angebot hat bislang zu steigendem Interesse geführt und wird bis auf Weiteres fortgeführt.
Ab Oktober 2023 startete das zweijährige Universitätsprogramm „Drive the Expert“. Das Programm wurde in Kooperation mit externen Anbietern als universitätszertifiziertes, berufsbegleitendes Weiterbildungsprogramm aufgesetzt. Ziel des Drive the Expert Programms ist, Mitarbeiter:innen der ASFINAG, insbesondere Techniker:innen, Projektverantwortliche und Expert:innen fachlich im Bau und Betrieb von Anlagen weiterzuentwickeln.
Die „Digital First“ Offensive, die ihren Anfang zu Beginn 2020 genommen hat, wird auch durch den konstanten Ausbau des E-Learning-Angebots gestärkt. Begleitend wurde 2023 in Zusammenarbeit mit der Abteilung Servicemanagement das neue Programm „Digital Buddy“ entwickelt und implementiert. Ziel ist es, weniger digital-affinen Mitarbeiter:innen geschulte Digital Buddies zur Seite zu stellen, die nicht nur Ansprechpartner:in bei Fragestellungen sind, sondern auch die Digitalisierungsoffensive der ASFINAG aktiv begleiten sollen.
2.3.2. Streckenparameter
Die Streckenlänge des ASFINAG-Netzes umfasst per 31. Dezember 2023 2.249 km (2022: 2.249 km) mit rd. 12.233 Fahrstreifenkilometern (2022: 12.231). Auf diesem Netz befinden sich 5.864 Brückenobjekte, 166 Tunnelanlagen mit einer Gesamtlänge von 405 Röhrenkilometern sowie Lärmschutzmaßnahmen mit einer Gesamtlänge von ca. 1.410 km.
2.3.3. Umweltbelange
Bundesstraßen sind als Verkehrsträger grundlegende und unabdingbare Voraussetzung für den freien Güter- und Personenverkehr sowie die Befriedigung moderner Mobilitätsbedürfnisse. Neben Zielen wie Verbesserung der Verkehrssicherheit und Entlastung von oft hoch belasteten Ortsdurchfahrten haben die Investitionen der ASFINAG vielfältige Effekte auf die Volkswirtschaft.
Gleichzeitig bedingen Straßenbauvorhaben unvermeidbar Berührungspunkte mit Aspekten des Natur- und Umweltschutzes. So kollidiert das öffentliche Interesse an der Errichtung von Infrastruktur fast definitionsgemäß mit dem öffentlichen Interesse am Naturschutz. Die Herausforderung für die ASFINAG besteht darin, die erforderlichen Leistungen im Infrastrukturbereich so umweltfreundlich und ressourcenschonend wie möglich zu gestalten.
Die ASFINAG ist sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung bewusst und nimmt diese wahr. Investitionen in den Umweltschutz (insbesondere Lärmschutz, Gewässerschutz, ökologische Ausgleichsmaßnahmen) nehmen einen großen Anteil an den Gesamtinvestitionen bei der Errichtung von Neubaustrecken ein. Tätigkeitsschwerpunkt am Bestandsnetz ist neben der Errichtung von zusätzlichen bzw. der Sanierung bestehender Gewässerschutzanlagen vor allem die Errichtung von Lärmschutz und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen am Bestandsnetz ist ein Lärmkataster, der in Form der EU-Umgebungslärmkarten 2022 neu erstellt und im Internet veröffentlicht wurde. Dabei wurden die neu errichteten Lärmschutzmaßnahmen eingearbeitet, Neubaustrecken aufgenommen sowie die Emissionen auf Grundlage des Verkehrsaufkommens, der Fahrbahnbeläge sowie der verordneten Geschwindigkeiten neu berechnet.
Im Jahr 2023 hat die ASFINAG zum Schutz der Anrainer:innen rund EUR 40 Mio. in die Sanierung und Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen am Bestandsnetz sowie an Neubaustrecken investiert. Diese Maßnahmen werden zu einer weiteren Reduktion der Lärm-Auswirkungen des Straßenverkehrs auf die Anrainer:innen führen. Unter Berücksichtigung der Lärmschutzmaßnahmen an den Neubaustrecken sind mit Ende 2023 am Bundesstraßennetz somit insgesamt rd. 1.410 km Lärmschutzmaßnahmen mit einer Gesamtfläche von rd. 4,76 Mio. m2 verfügbar.
Seit Ende Oktober 2022 ist die neue Dienstanweisung für Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gültig. Durch eine Änderung von Faktoren, wie dem Wirtschaftlichkeitsverhältnis (Verhältnis der Kosten von Lärmschutzwänden zu den Kosten für Maßnahmen an schutzwürdigen Wohngebäuden) oder der Einführung neuer Parameter, soll es in den kommenden Jahren zu einer Erhöhung der Investitionen und damit zu einem noch besseren Schutz der Anrainer:innen kommen.
Durch Maßnahmen zur Reinigung und Rückhaltung der Straßenwässer in Gewässerschutzanlagen leistet die ASFINAG einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Erhaltung der Qualität unserer Böden, der Flüsse und des Grundwassers. Was in Österreich beim Neubau von Autobahnen Standard ist, gilt natürlich auch für bereits bestehende Abschnitte. Bei jeder Generalerneuerung und an sensiblen Streckenabschnitten werden – dort, wo es sinnvoll umsetzbar ist – die Entwässerungs- und Reinigungssysteme auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Von der ASFINAG wurden in diesem Zusammenhang zahlreiche Bestandsstrecken im Hinblick auf die zeitgemäße Reinigung der Straßenwässer evaluiert. In Folge wurden - bei Bedarf auch in Abstimmung mit den zuständigen Behörden - Sanierungskonzepte erarbeitet und bereits einige Projekte aus diesen Konzepten umgesetzt.
Salze, die mit dem Winterdienst in die Straßenwässer gelangen, können - im Gegensatz zu allen anderen enthaltenen Verunreinigungen (z.B. Bremsstaub, Gummiabrieb, Ölspuren, Schwermetalle) - mittels Filterpassagen nicht eliminiert bzw. im Filter nicht rückgehalten werden. So werden bei sensiblen Vorflutern bei Bedarf Rückhaltebecken errichtet. Die Wässer werden zwischengespeichert und nur sehr dosiert an Oberflächengewässer oder das Grundwasser abgegeben. Im Jahr 2022 wurde eine Forschungskooperation mit der TU Wien und einem Ingenieurbüro gestartet. Mit dem Projekt soll versucht werden, mit verschiedenen Verfahrenstechniken das Salz aus den Straßenoberflächenwässern rückzugewinnen. Im Jahr 2023 wurde mit dem Aufbau der Versuchsanlage begonnen. Die Inbetriebnahme ist im Laufe der ersten Jahreshälfte 2024 geplant.
Mit Einführung der Ausbringung von NaCl-Sole wurde eine bessere Haftung des Salzes auf der Straßenoberfläche erreicht. Dies führt zu einer wesentlichen Verringerung des Salzverbrauches in der vorbeugenden Streuung. Zusätzlich wurde 2020 das Reifglätteprognose- und Fahrbahntemperaturprognosemodell implementiert, um das Streuen zum richtigen Zeitpunkt zu forcieren. Zurzeit wird an einer digitalen Streuempfehlung gearbeitet, die eine weitere Optimierung der Salzstreuung bringt. Als weiterer Optimierungsschritt wurde für den Winter 2022/2023 der Pilotbetrieb einer digitalen Streuempfehlung bei fünf Autobahnmeistereien gestartet. Mit diesem Tool erhält der jeweilige Winterdienstverantwortliche der Meisterei und der Streuwagenfahrer Informationen, in welchen Zeiträumen zu streuen ist; ebenso, welche Menge an Salz bzw. Sole auf den jeweiligen Streckenabschnitten ausgebracht werden soll. Auch im Winter 2023/24 wird der Pilotbetrieb fortgesetzt. Die Ausrollung auf den gesamten Betrieb erfolgt erst, wenn sichergestellt ist, dass dieses Winterdienst-Tool voll einsatzfähig ist.
Vor dem Hintergrund der Energiewende möchte die ASFINAG das Bundesstraßennetz bis 2030 bilanziell stromautark mit erneuerbarer Energieproduktion betreiben. Dafür sind etwa 100 MWp an erneuerbaren Energieanlagen erforderlich. Für diesen Zweck werden österreichweit verschiedene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien am Bundesstraßennetz geplant und errichtet. Insbesondere die Ausrüstung von kritischen ASFINAG Standorten wie Tunnelanlagen, Autobahnmeistereien und Verkehrsmanagementzentralen steht hier im Fokus der Anstrengungen.
Im Wiener Raum startet die ASFINAG für 2023 die Errichtung der „Energieregion OST“ mit einer schrittweisen Erweiterung bis 2025. Hier handelt es sich um ein regionales Konzept zur Vernetzung einzelner Stromerzeugungs- und -verbrauchsanlagen entlang der S01, A04 und A23, welche als zusammenhängendes intelligentes Energieversorgungsystem agieren. Damit werden die Verbesserung der Blackout Resilienz, die Erhöhung des Eigenversorgungsgrades mit nachhaltiger Energie, die Entlastung der öffentlichen Stromnetze und die Steigerung der Energieeffizienz am Streckennetz der ASFINAG angestrebt. Allerdings haben sich in den Lieferketten aus Asien Probleme mit der Verfügbarkeit von Elektronikkomponenten ergeben, was auch zu massiv verlängerten Lieferzeiten und erhöhten Kosten bei Photovoltaik-Anlagenteilen geführt hat. Erschwernisse waren auch bei Montagematerialien spürbar; hier scheint der Ukrainekrieg die Verfügbarkeit von Stahlteilen eingeschränkt zu haben.
Im Bereich der Dekarbonisierung des Individualverkehrs wurden große Anstrengungen zur Planung einer flächendeckenden Hochleistungsladeinfrastruktur an ASFINAG Rastplätzen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge unternommen. Konkret wurde die Errichtung einer derartigen Ladeinfrastruktur für PKW und LKW auf den Rastplätzen A08 Hausruck und A01 Roggendorf umgesetzt und wird mit 1. März 2024 in Betrieb genommen.
Eine besondere Stellung nimmt auch der Umgang mit dem Thema Baustoffrecycling ein. Bei Baumaßnahmen im Autobahnen- und Schnellstraßennetz sind 2022 rd. 303.000 to Ausbauasphalt bzw. 183.000 to Betonabbruchmaterial angefallen. Im Vergleich zum Vorjahr hat die abgebrochene Asphalt- und Betonmenge leicht zugenommen. Die Wiederverwertung der anfallenden recyclingfähigen Materialien – möglichst innerhalb desselben Bauvorhabens - birgt neben dem wirtschaftlichen Vorteil für die ASFINAG auch einen umweltrelevanten Nutzen, ist jedoch aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht immer möglich. Primär werden damit wertvolle Ressourcen wie Naturgestein und Bitumen gespart und durch die geringeren Transportwege sowohl CO2 Emissionen vermieden als auch die Verkehrssituation sowie die Luftqualität im Umfeld von Baustellen verbessert. Durch sehr genaue Vorerkundungen und chemische Vorabanalysen können die für die ASFINAG tätigen Baufirmen mit den Abbruchmaterialien als einsatzfähige Recycling-Baustoffe kalkulieren.
Die ASFINAG legt bereits in den Planungsphasen und durch entsprechende Vorgaben in den Bauverträgen hohes Augenmerk auf die laufende Steigerung der Wiederverwertungsquote und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum nachhaltigen Bauen. Seit dem Jahr 2012 werden in diesem Zusammenhang entsprechende Kennzahlen wie zB eine „Recyclingquote“ erfasst. Diese ergab für das Jahr 2022, dass ca. 81 % der Aushub-, 96 % der Asphalt- und 85 % der Betonabbruchmaterialien einer Verwertung (in Bauvorhaben der ASFINAG oder Dritter) zugeführt wurden.
Neben den bereits beschriebenen generellen Maßnahmen werden laufend weitere Einzelmaßnahmen zur Optimierung von Umweltauswirkungen entwickelt und umgesetzt. Beispielhaft genannt seien Forschungen auf Gebieten wie der Umstellung von Trockensalzstreuung bzw. Kalziumchloridsole auf Natriumchlorid-Solestreuung, dem Recycling der Go-Boxen, dem Gefahrgut-Monitoring im Tunnel, der Senkung des Stromverbrauches oder der Erhöhung der Biodiversität auf Begleitgrün.
Maßnahmen im Bereich der Biodiversität und Lebensraumvernetzung sind ein langjähriger Schwerpunkt der ASFINAG und finden sich in diversen Forschungs- und Kooperationsprojekten wieder. Neben der Errichtung von Grünquerungen im Rahmen von aktuellen Genehmigungsverfahren werden auch Nachrüstungen mit Grünquerungen am Bestand durchgeführt. Vier Grünquerungen wurden bereits an tradierten europäischen Wildtierkorridoren nachgerüstet, weitere sind in Planung. Maßgeblich für deren Umsetzung ist die raumplanerische Absicherung der Korridore durch örtliche und überörtliche Planung.
Um dem Bereich Biodiversität zusätzlich Gewicht zu verleihen, wurde 2022 im Betrieb der ASFINAG Service GmbH eine fünfte Kernkompetenz „Grünraumpflege“ geschaffen. Es sollen so die Tätigkeiten in diesem Bereich besser vereinheitlicht und neue Erkenntnisse in der Pflege effektiver ausgerollt werden. Im Jahr 2023 wurde das Grünraumpflegekonzept entwickelt, das in den kommenden Jahren sukzessive umgesetzt werden soll.
Seit dem Frühjahr 2019 finden laufend die an stark frequentierten Straßen rechtlich vorgesehenen jährlich wiederkehrenden Baumkontrollen mit Hilfe eines Baumkatasters statt. Aktuell befinden sich in der Verwaltung der ASFINAG ca. 22.000 Stück Einzelbäume sowie rund 5.000 Hektar Gehölzbestände. Rund 23.600 Baumpflege-Maßnahmen zur Erhaltung dieser Bäume und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurden bereits von den zuständigen Autobahnmeistereien umgesetzt. Die gewonnenen Ergebnisse aus der Baumkontrolle und der Forsteinrichtung sind die Grundlage für ein effektives und nachhaltiges Grünflächenmanagement. Anhand der Daten werden Gehölzpflegekonzepte erstellt, die langfristig zum Aufbau, der Entwicklung und der Erhaltung eines gesunden, verkehrssicheren und funktionellen Baumbestandes beitragen.
Ausgleichsflächen dienen als Ersatz für Naturräume, die durch den Autobahnbau beansprucht oder beeinträchtigt werden. Sie dienen dem Erhalt von Flora und Fauna und damit der Biodiversität. Die ASFINAG besitzt und betreut gegenwärtig ca 2.000 ha Ausgleichsflächen, welche extensiv und in Abstimmung auf die jeweiligen Arten gepflegt werden.
2020 wurde die Kernstrategie „Nachhaltigkeit, Ökologisierung und Klimaschutz“ als ein zentrales Instrument in der Konzernsteuerung verankert. Als Handlungsfelder rücken somit die Themen „Dekarbonisierung und Emissionsreduktion“, „Nachhaltiges Wirtschaften“ und „Biodiversität“ verstärkt in den Fokus und umfassen klare und transparente Ziele und Maßnahmen. Das Handlungsfeld „Energiemanagement“ wurde 2022 als eigene Kernstrategie in der Konzernsteuerung implementiert.
Durch ein umfassendes Klima- und Umweltschutzprogramm mit konkreten Zielsetzungen bis 2030, welches am 12. Oktober 2022 beim ersten ASFINAG Klimaschutztag veröffentlicht wurde, möchte die ASFINAG einen transparenten Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten.
Auf Ebene der Gesellschaften begleitet in der ASFINAG Bau Management GmbH der Fachbereich Umwelt- und Verfahrensmanagement durch Wissens- und Qualitätsmanagement sowie Bewusstseinsbildung Neubau- und Bestandsprojekte in allen Projektphasen. Auf Seite der Servicegesellschaften unterstützt die Betriebliche Erhaltung-Services mit ihren Fachexpertinnen und -experten auf den Gebieten des Gewässerschutzes, Wasserver- und -entsorgung, der Abfallwirtschaft, der Gehölz- und Grünpflege sowie Neophyten die Autobahnmeistereien.
3.
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Unternehmensgruppe
3.1. Voraussichtliche Entwicklung der Unternehmensgruppe
Die ASFINAG steht mehr denn je vor großen Herausforderungen. Das Unternehmen muss den steigenden Mobilitätsbedürfnissen der Kundinnen und Kunden, neuen Antriebs- und Energieformen, der Multimodalität sowie den gesamtstaatlichen Vorgaben aus der „Mission 2030“ (österreichische Klima- und Energiestrategie) und dem Regierungsprogramm 2020 gerecht werden. Zudem befindet sich die ASFINAG auf dem Weg zur CO2-Neutralität. Eines der Ziele, die sich die ASFINAG in diesem Zusammenhang gesteckt hat, ist die bilanzielle Strom-Autarkie bis zum Jahr 2030.
Im Jahr 2021 fand eine umfassende Prüfung der größten ASFINAG-Neubauprojekte durch das BMK in Zusammenarbeit mit der ASFINAG statt. Neben verkehrlichen Zielen standen Klimaziele, Bodenverbrauchsziele und Ziele einer klimafreundlicheren Mobilität im Fokus. Das Ergebnis dieser Evaluierung bestand einerseits in der vorläufigen Ruhendstellung einiger Projekte, andererseits im Auftrag zur Durchführung von auch derzeit noch laufenden vertiefenden weiteren Analysen für einige andere Projekte hinsichtlich Dimensionierung und verkehrlicher Notwendigkeit. Dies wurde auch in den Planungen für 2024ff berücksichtigt.
Insgesamt sieht das Bauprogramm für 2024 (Investitionen in Neubau und Sanierung) ein Volumen von rund EUR 1.625 Mio. vor, was deutlich über dem Wert des Jahres 2023 liegt. Mittelfristig sind für die Folgejahre jährliche Volumina von rund EUR 2,0 Mrd. vorgesehen.
Bezüglich der LKW-Mauteinnahmen wurde in der Planung für 2024 keine preisliche Anpassung (Valorisierung) berücksichtigt. Darüber hinaus rechnet man mit einer gegenüber 2023 stagnierenden Fahrleistungssteigerung.
Die Klasse der E-H2 betriebenen LKW erhält weiterhin einen Bonus in Höhe von 75 %. Aufgrund der geringen Fahrleistungen sind die Mindereinnahmen daraus allerdings marginal.
Im Bereich der PKW-Vignette und den PKW-Streckenmauteinnahmen wird für 2024 mit in Summe leicht steigenden Einnahmen im Vergleich zu 2023 gerechnet. Auch hier wird es keine tariflichen Anpassungen geben. Die höheren Vignetteneinnahmen resultieren aus Effekten der Einführung der Tagesvignette. Leicht niedrigere Einnahmen bei der PKW-Streckenmaut sind auf die Einführung der Mehrfahrtenkarte zurückzuführen.
Die gesamten Mauterlöse werden 2024 laut Plan rund EUR 2.520 Mio. betragen.
Unter Berücksichtigung des geplanten negativen Finanzergebnisses (im Wesentlichen Zinsendienst) von EUR 189 Mio. ergibt sich ein planmäßiger Jahresüberschuss für 2024 von rund EUR 660 Mio.
Der Nettoschuldenstand (bilanzielle Schulden abzgl. Kassastand) Ende 2024 wird laut Plan bei EUR 10.706 Mio. liegen.
3.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
3.2.1. Cashflowrisiko
Beginnend mit Juli 2022 hat die EZB die Leitzinsen in 10 Schritten auf aktuell 4,5% erhöht. Der letzte Zinsschritt erfolgte im September 2023. Im Gleichklang mit den Zinsschritten hat sich der kurzfristige 3-Monats-Euribor von ca. 2,2% zu Jahresbeginn 2023 auf ca. 3,9% am Jahresende erhöht.
Die langfristigen Zinsen, gemessen an den Renditen für 10-jährige österreichische Bundesanleihen, starteten zu Jahresbeginn bei ca. 3,1%, um im Oktober 2023 einen vorläufigen Höhepunkt von ca. 3,6% zu erreichen. Da die EZB seit September 2023 keine weiteren Erhöhungen des EZB-Leitzinses vorgenommen hat und auch der Inflationsdruck deutlich nachgelassen hat, ist es marktseitig zu Erwartungen von bevorstehenden Zinssenkungen gekommen. Dies zeigt sich auch an der 10-jährigen Rendite für österreichische Bundesanleihen, die zum Jahresende auf 2,6% gesunken ist.
Die Einschätzung der kaufmännischen Risiken, die von externen Kapitalmarktschwankungen ausgehen, werden in Form der Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk errechnet und den Gremien regelmäßig berichtet.
Mit Marktwerten bewertete Derivate werden als eigenes Finanzinstrument mit einer Bewertung „through profit & loss“ bilanziert und sind einer zugehörigen Grundtransaktion zuzurechnen. Sie werden mit der Absicht der Absicherung von Wechselkursschwankungen der Grundtransaktionen abgeschlossen. Das verbleibende Risiko besteht lediglich aus Zinsänderungsrisiken im EURO Finanzierungsraum. Im Portfolio der ASFINAG ist per Ende 2023 ein einziger Swap enthalten.
Die Risikokennziffern der aushaftenden ASFINAG Finanzverbindlichkeiten (Darlehen und Anleihen inklusive Swaps, Geldmarktgeschäfte) wurden per 31. Dezember 2023 mit einer Konfidenz von 95 % und einer Haltedauer von einem Jahr wie folgt eingeschätzt:
Der marktwertorientierte Value at Risk wird auf EUR 407,6 Mio. geschätzt. Der nominelle Gesamtstand der Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) inklusive kurzfristiger Veranlagungen und Kontoguthaben beträgt zum 31.12.2023 EUR 8.484,2 Mio. (2022: EUR 8.601,5 Mio.).
Der Cashflow at Risk beträgt EUR 48,6 Mio., wobei rd. 1,0% der Verbindlichkeiten variabel verzinst sind.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der ASFINAG Verbindlichkeiten per 31.12.2023 beträgt ca. 5,7 Jahre (2022: 6,6 Jahre) und die durchschnittliche Nominalverzinsung liegt bei rund 1,8 % p.a. (2022: 1,8 % p.a.).
Der Zugang zu den Kapitalmärkten und damit die Aufnahme der erforderlichen Mittel wird für die ASFINAG auch in den nächsten Jahren gewährleistet sein, einerseits aufgrund ihrer exzellenten Reputation und eines aktiven Investoren-Marketings andererseits aufgrund der guten Fundamentaldaten Österreichs und der Staatsgarantie für die Mittelaufnahmen.
3.2.2. Liquiditätsrisiko
Die Liquiditätssteuerung der ASFINAG berücksichtigt alle operativen Erfordernisse, den Schuldendienst und etwaige notwendige Kapitalaufnahmen im Zusammenhang mit dem Neubauprogramm. Die Planbilanzen, Plangewinn- und -verlustrechnungen und die Cashflowberechnungen werden mit dem BMK jeweils im Vorjahr im Voraus abgestimmt und sind im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung des Bundes zu sehen, für die ausreichende Liquidität der ASFINAG zu sorgen.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko der ASFINAG ist aufgrund der guten Bonitätseinstufung gering. Das langfristige Liquiditätsrisiko steht in direktem Zusammenhang mit der Bonität der Republik Österreich und der Unterstützung durch die Republik Österreich in Form von Garantien als Bürge und Zahler für Anleiheemissionen. Letztlich gewährleistet das erfolgreiche und stabile Geschäftsmodell der ASFINAG die Refinanzierung der Verbindlichkeiten.
3.2.3. Konjunkturrisiko, Ausfallsrisiko, Absatz- und Beschaffungsrisiko
Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2022 schwächte sich das Wirtschaftswachstum in Europa ab und erholte sich auch nicht wieder während des Jahresverlaufs 2023. Die hohe Inflation, Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine, eine geringe Dynamik des internationalen wirtschaftlichen Umfelds bewirkten für die EU insgesamt nur einen geringen Anstieg des BIPs.
Während im Jahr 2022 das BIP Wachstum für die EU und die Eurozone laut Europäischer Kommission noch bei 3,4% lag, wird für 2023 (Herbstprognose November 2023) nur mehr ein geringer Anstieg von 0,6% für die Eurozone und die gesamte EU erwartet.
Für das Jahr 2024 wird eine leichte Erholung prognostiziert, unter anderem aufgrund eines weiteren Inflationsrückgangs, der aber in Österreich deutlich langsamer verläuft als im Rest der Eurozone. Darüber hinaus dürfte der private Konsum aufgrund hoher Lohnabschlüsse deutlich zulegen.
Die BIP Prognosen der Europäischen Kommission liegen für 2024 bei +1,2% (Eurozone) bzw. 1,3% (EU gesamt). Die Prognosen für Österreich liegen mit +0,9% (WIFO, Dezember 2023) bzw. +0,8% (IHS, Dezember 2023) leicht darunter.
Bei der Entwicklung der öffentlichen Defizite wird für den europäischen Raum im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 von einer leichten Verbesserung ausgegangen (3,2%), die sich 2024 mit erwarteten 2,8% fortsetzt (Europäische Kommission). Für Österreich wird eine etwas bessere Entwicklung als jene des EU- Durchschnitts prognostiziert, das Defizit 2023 sollte mit 2,3% (WIFO, Dezember 2023) wieder unter die Maastricht-Grenze von 3,0% fallen. Für 2024 wird ein Wert von 2,4% (WIFO, Dezember 2023) erwartet.
Für die Staatsverschuldungen wird dementsprechend eine sinkende Tendenz prognostiziert. Im Durchschnitt der Eurozone wird ausgehend von einem Niveau 2022 mit 92,5% des BIP ein Rückgang auf 89,5% im Jahr 2025 prognostiziert (Europäische Kommission Herbstprognose 2023). Die Einhaltung der Maastricht Kriterien mit 60% liegt nach wie vor in weiter Ferne.
Die hohen Inflationsraten bzw. die Maßnahmen zur Gegensteuerung haben das Zinsumfeld maßgeblich verändert. Sowohl im kurzfristigen als auch im langfristigen Bereich kam es in sehr kurzer Zeit zu massiven Anstiegen, die jedoch gegen Ende 2023 ihren Höhepunkt überschritten haben dürften. Für 2024 wird eine moderate Senkung sowohl am kurzen als auch am langen Ende der Zinskurve erwartet.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die wirtschaftlichen Aussichten nach wie vor aufgrund verschiedener Krisenherde weltweit sowie teilweise damit verbundener politischen Entwicklungen mit einem außergewöhnlich hohen Maß an Unsicherheiten behaftet sind. Das Potential für weitere wirtschaftliche Störungen ist unverändert hoch.
Die Entwicklung der Baukosten im Tiefbau, insbesondere im Brücken- und Straßenbau, war seit dem Beginn der Ukrainekrise im Jahresvergleich 2021/22 stark steigend. In der ersten Jahreshälfte 2023 kam es sowohl im Brückenbau als auch im Straßenbau zu einem leichten Rückgang bei den Baukosten, wohingegen in der zweiten Jahreshälfte wieder leichte Steigerungen, insbesondere beim Straßenbauindex, zu verzeichnen waren. Der Index für den Straßenbau stieg im Jahresdurchschnitt 2023 um 3,2% gegenüber dem Vorjahr. Der Brückenbau hingegen sank im Jahresdurchschnitt leicht und lag 2023 um 1,6% niedriger als im Vorjahr.
Während im Tiefbau die massiven Preissteigerungen gegenüber dem Beginn der Ukrainekrise im Jahr 2023 teilweise zurück gingen und im Wesentlichen bei den Baustoffen keine Lieferengpässe mehr vorliegen, sind im Bereich der elektromaschinellen Ausrüstung immer noch in Teilbereichen Lieferengpässe bzw. sehr lange Lieferfristen insbesondere bei Stromversorgungseinrichtungen (z.B. Transformatoren und Mittelspannungsschaltanlagen) festzustellen.
Eine Prognose hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Baukosten ist vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage - gemäß Prognosen - äußerst schwierig zu treffen. In der Bauwirtschaft dürfte der Konjunkturtiefpunkt 2024 erreicht sein. Eine für den Unternehmensbestand wesentliche Auswirkung ist nicht erkennbar.
Die Novellierung des Bundesstraßenmautgesetzes (BStMG) im Jahr 2007 schrieb eine Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex auf der Einnahmenseite der ASFINAG fest. Dadurch wurde ein wesentlicher, struktureller Ausgleich zu den inflationsbedingten Kostensteigerungen der operativen Ausgaben gesetzlich festgelegt und eine Absicherung des Inflationsrisikos grundsätzlich erreicht. Für das Tarifjahr 2024 fällt die gem. BStMG vorgeschriebene Anpassung der Infrastrukturtarife um den Harmonisierten Verbraucherpreisindex durch die im Jahr 2023 erfolgte Novellierung des BStMG einmalig aus.
Für Forderungen der ASFINAG werden Wertminderungen ausschließlich auf Basis von Einzelbetrachtungen vorgenommen, eine Wertberichtigung auf pauschaler Basis erfolgt nicht. Die Einnahmen der ASFINAG - bestehend im Wesentlichen aus LKW- und PKW-Maut - sind strukturell nicht ausfallsgefährdet.
3.2.4. Branchenspezifische Risiken und Regulierungsrisiken
Insbesondere aufgrund der hohen Bautätigkeit stellen die gesetzlichen Rahmenbedingungen gerade in diesem Bereich einen starken Einflussfaktor auf die Kosten- und Kapitalsituation des Unternehmens dar. Hier sind insbesondere gesetzliche Auflagen hinsichtlich Umweltmaßnahmen zu erwähnen. Der diesbezügliche Standard ist im europäischen Vergleich derzeit bereits als sehr hoch einzustufen.
Ein weiterer wesentlicher Bereich ist die Bemautung. Für die Tarifausgestaltung, insbesondere von KFZ > 3,5 t hzG, hat die EU-Wegekostenrichtlinie dabei maßgeblichen Einfluss. Änderungen in den Vorgaben für die Berechnung der Mautobergrenzen oder für die Strukturierung der Mautprodukte können Auswirkungen auf die Erlössituation haben.
Im Frühjahr 2022 wurde die neue EU-Wegekostenrichtlinie ratifiziert und tritt mit 25. März 2024 in Kraft. Neuerungen dabei sind insbesondere die CO2 – Bepreisung beim LKW, wo mit der Einführung der CO2-Bemautung ab 1. Jänner 2024 mit der CO2-Klasse ein zusätzliches Tarifkriterium eingeführt wird, die verpflichtende Einführung der Ein-Tages-Vignette beim PKW ab 1. Dezember 2023 sowie die Umstellung, ebenfalls ab 1. Dezember 2023, vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm). Wenn ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und das höchste zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG), was speziell für Wohnmobile relevant ist. Im Bereich der PKW-Streckenmaut wurden die Mautprodukte an die neue EU-Wegekostenrichtlinie angepasst und dabei Jahreskarten durch Mehrfahrtenkarten ersetzt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Festlegungen im BStMG (Bundesstraßen-Mautgesetz) keine nachteilige Erlösentwicklung für die ASFINAG zur Folge haben werden.
Seit dem Jahr 2017 werden auf die Infrastrukturtarife des Schwerverkehrs externe Kosten für Lärm und Schadstoffausstoß aufgeschlagen. Diese aufgeschlagenen Kosten, die von Euro Emissionsklasse, Tageszeit sowie Achskategorisierung abhängen, werden durch die ASFINAG eingehoben, an das BMK abgeführt und stellen damit keine Mehrerlöse für die ASFINAG dar. Ab 2024 wird auch die bereits oben angeführte CO2-Bepreisung über Externe Kosten abgebildet und ebenfalls an das BMK abgeführt. Auch diese stellen somit keine Mehrerlöse für die ASFINAG dar.
Die Tarife für KFZ > 3,5 t hzG mit Wasserstoff- bzw. E-Antrieb betragen weiterhin 25% des „Normaltarifs“, das entspricht einem Bonus von 75%. Die Fahrleistungen aus diesem Bereich sind derzeit jedoch marginal.
3.2.5. IT-Risiken
Folgende Themenbereiche standen im Jahr 2023 speziell im Fokus:
- Bewusstseinsbildung „Nein zu Cybercrime“
Erstes Angriffsziel von Cyberkriminellen, um die Informationssysteme von Unternehmen zu kompromittieren und in weiterer Folge Lösegeld zu erpressen, sind in der Regel die Mitarbeitenden der angegriffenen Unternehmen. Um alle Mitarbeiter:innen in der ASFINAG für diese latente Bedrohung zu sensibilisieren, wurde die Informationskampagne „Nein zu Cybercrime“ durchgeführt. Die Kampagne startete mit dem Top-Management. Im Rahmen des Führungskräfteauftakts im April wurden alle Führungskräfte über die Vorgehensweise der Cyberkriminellen informiert und für die im Falle eines erfolgreichen Angriffs weitreichenden Implikationen für das Unternehmen sensibilisiert.
Für alle Mitarbeiter:innen umfasste die Kampagne fünf äußerst erfolgreiche MS-Teams-Live-Events mit ausgewählten externen Experten aus dem Cybersecurity-Bereich, Intranet- und Zeitungsartikel, Newsletter und Lernvideos. Darüber hinaus wurden spezifische vor Ort Informationsveranstaltungen für interessierte Organisationseinheiten durchgeführt.
Die Rückmeldungen der Mitarbeiter:innen bezüglich der Kampagne sind überwiegend positiv. Insbesondere wird geschätzt, dass viele der erhaltenen Informationen auch im privaten Bereich nützlich sind.
- IT-Security-Rufbereitschaft
Um auch außerhalb der Normalarbeitszeit auf Informationssicherheitsvorfälle reagieren zu können, wurde eine Rufbereitschaft eingerichtet. Diese wird von den Mitarbeiter:innen des IT-Security Teams der ASFINAG durchgeführt. Bis dato gab es noch keine Arbeitseinsätze während der Rufbereitschaft.
- Operatives Team „CSIRT“ (Computer Security Incident Response Team)
Das seit Juli 2022 bestehende Team „CSIRT“ bearbeitet auftretende Security Incidents und Anfragen von Nutzern oder anderen Stellen (z.B. Behörden). Das CSIRT besteht aus Mitarbeitern des IT-Sicherheitsteams der ASFINAG und ist eine rein operative Einheit. Mit der Einführung der E-Mail-Adresse phishing@asfinag.at wurde für alle Mitarbeiter:innen der ASFINAG eine erste Anlaufstelle für Fragen zu verdächtigen E-Mails geschaffen. Anfragen an das CSIRT werden von einem Mitarbeiter des IT Security Teams bearbeitet.
- Erweiterung des Security Monitorings auf den Bereich der Sensorik und Verkehrssteuerungsanlagen (OT – Operational Technologie)
Es wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um auch die in der Verkehrssteuerung eingesetzten industriellen Steuerungsanlagen und Sensoren in den IT-Sicherheitsprozess zu integrieren. Damit ist es nun möglich, die eingesetzten industriellen Steuerungsanlagen und Sensoren passiv zu überwachen, Objekte flächendeckend zu identifizieren und im Bedarfsfall negative Verhaltensabweichungen zu erkennen, ohne die Anlagen negativ zu beeinflussen.
- Umsetzung der Anforderungen aus NIS 1
Als Betreiber wesentlicher Dienste war die ASFINAG verpflichtet, bis November 2022 nachzuweisen, dass sie die Anforderungen des NIS-Gesetzes (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz) erfüllt. Der abschließende Prüfbericht dazu wurde fristgerecht am 07.11.2022 an die Behörde übermittelt.
Zwischenzeitlich ist auch die Stellungnahme der Behörde zum übermittelten Sicherheitsaudit eingelangt. Die von der ASFINAG vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der im Audit festgestellten Abweichungen (ca. 50) wurden von der Behörde übernommen und sind von der ASFINAG umzusetzen. Acht Maßnahmen wurden von der Behörde als Empfehlungen gemäß § 17 Abs. 5 NISG formuliert. Bis Ende 2023 wurde der von der Behörde vorgeschriebene Teil der Maßnahmen vollständig und fristgerecht umgesetzt. Ein entsprechendes Informationsschreiben wurde an die Behörde übermittelt.
- Ausblick auf die Anforderungen aus NIS 2
Die EU-Richtlinie 2022/2555 zur Erhöhung der gemeinsamen Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union erforderte eine Umsetzung in österreichisches Recht bis spätestens Oktober 2024. Dem Vernehmen nach hat die zuständige NIS-Behörde bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet bzw. befindet sich dieser derzeit in der politischen Abstimmung im Vorfeld eines offiziellen Begutachtungsentwurfes.
Nach derzeitigem Informationsstand ergeben sich daraus für die ASFINAG wesentliche Änderungen, insbesondere im Hinblick auf den Anwendungsbereich des NIS-Gesetzes. Basierend auf dem bisherigen Scope waren nur Verkehrssteuerungseinrichtungen und der Energiebereich betroffen. Gemäß der neuen Richtlinie werden sämtliche IT-Systeme in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen. Diese Änderung des Scopes wird zu einer Neubewertung der erforderlichen Maßnahmen führen, sobald das überarbeitete Gesetz vorliegt.
Die schwierige Situation im Jahr 2022 mit sehr langen Lieferzeiten (teilweise bis zu 400 Tagen), insbesondere im Bereich der Netzwerkkomponenten, hat sich Mitte 2023 wieder normalisiert.
Die Herausforderungen für 2024 liegen in der höheren Anzahl von Komponenten, die aufgrund des Erreichens des Lebenszyklus ausgetauscht werden müssen.
3.2.6. Personal- und Fluktuationsrisiko
Die Gesamtfluktuation der ASFINAG ist sehr gering ausgeprägt. Durch leistungsorientierte Vergütungssysteme, attraktive Sozialleistungen und der Möglichkeit sich innerhalb des Unternehmens weiterzuentwickeln - sowohl innerhalb der eigenen Gesellschaften als auch gesellschaftsübergreifend - wird das Fluktuationsrisiko minimiert.
Zudem werden strategische Konzepte entwickelt und ausgerollt, um im Rahmen eines vorausschauenden Generationenmanagements die bevorstehenden pensionsbedingten Austritte der nächsten Jahre möglichst risikofrei zu managen. Im Zuge des Projekts „Attraktive Arbeitgeberin“ wurden zahlreiche Maßnahmen entwickelt und zu einem guten Teil bereits umgesetzt, um das Thema eines möglichen Fachkräfte- und Nachwuchsmangels zu adressieren.
3.2.7. Klimabezogene Risiken
Von zunehmender Relevanz – vor allem im langfristigen Bereich - sind auch für die ASFINAG Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel.
- So können beispielsweise Extremwetterereignisse Schäden an der Infrastruktur verursachen, die zu erhöhten Kosten für Sanierungen führen.
- Strengere ökologische Vergabekriterien könnten eine eingeschränkte Auswahl potenzieller Auftragnehmer und damit höhere Marktpreise zur Folge haben.
- Einnahmenseitig könnten weitere CO2-abhängige Anpassungen der Mautmodelle zu einem Rückgang der Maut-Einnahmen oder der Fahrleistung führen, ebenso wie die Entwicklung alternativer Mobilitätsformen bzw. Verhaltensänderungen der Autobahn-Nutzenden.
- Neue Antriebstechnologien und der damit verbundene Bedarf an e-Ladeinfrastruktur, aber auch die Umstellung des ASFINAG-internen Fuhrparks, erfordern zusätzliche Investitionen in den Infrastrukturausbau am ASFINAG Netz. Zusätzlich könnte es zu erhöhten Erhaltungskosten der Infrastrukturanlagen (wie z. B. Ladestationen) kommen.
- Die Unsicherheit, welche zukünftigen Technologien und Antriebsformen sich am Markt durchsetzen werden, stellt aufgrund möglicher Fehlinvestitionen in falsche Technologien, ein Risiko für Stranded Assets im Infrastrukturausbau dar.
Alle diese Risiken werden intensiv analysiert und entsprechende Strategien und Maßnahmen zur Bewältigung abgeleitet. Eine für den Unternehmensbestand wesentliche Auswirkung ist allerdings nicht erkennbar.
3.2.8. Risiken im Zusammenhang mit Stromausfällen
Die Risiken, die sich aus einem überregionalen und länger andauernden Netzausfall eines oder mehrerer Energieversorgungsunternehmen ergeben können, sind im Rahmen des ASFINAG Risikomanagementsystems ausführlich adressiert und es wurden zahlreiche Maßnahmen zur Bewältigung entwickelt und umgesetzt.
Um insbesondere den Betrieb der Tunnel und Verkehrsmanagementzentralen sowie der Rechenzentren (insbesondere zentrales Mautsystem) sicherzustellen, wurden unter anderem Notstromaggregate angeschafft, der Ausbau von eigener, erneuerbarer Energieerzeugung forciert, redundante Systeme bzw. Server installiert und detaillierte Handlungsanweisungen für Blackout-Szenarien unter Einbindung der Einsatzorganisationen ausgearbeitet.
4. Bericht über Forschung, Entwicklung und Innovation
Die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation wurden im Jahr 2019 in eine Kernstrategie „Innovation“ der ASFINAG zusammengeführt. Im Jahr 2020 wurde ein gesellschaftsübergreifendes Kernteam gegründet. Dieses erarbeitete gemeinsam mit dem TOP Management die ASFINAG Innovationsstrategie. 2022 wurde mit dem Silicon Valley ein Erfahrungsaustausch vor Ort durchgeführt. Mit den darin überarbeiteten Leitsätzen und Handlungsfeldern wurde im Jahr 2023 eine fokussierte Weiterentwicklung entlang der strategischen Ziele durchgeführt und dies ist heute die Basis dafür, die ASFINAG als einen innovativen Mobilitätsdienstleister zu positionieren.
Innovation betrifft jeden Bereich des Unternehmens. Überall gibt es Potenzial, Abläufe zu optimieren sowie neue Wege sichtbar und nutzbar zu machen. Derzeit werden über 160 spannende Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Unternehmen durchgeführt. Als Beispiel kann die Errichtung einer Holzverkehrszeichenbrücke auf der A2 genannt werden. Die ASFINAG testet zurzeit die Langlebigkeit dieser neuen und nachhaltigen Konstruktion. Erste Ergebnisse lassen auf eine hohe Haltbarkeit der Teststellung schließen, wodurch zukünftig weitere derartige Bauwerke auf dem Netz der ASFINAG vorstellbar erscheinen. Als weiteres Beispiel kann die Entwicklung einer Patentstrategie angeführt werden.
Das Ziel ist klar: Es sollen nützliche Innovationen rasch auf die Straße gebracht werden, um das Service für die Kundinnen und Kunden, aber auch die Arbeitsabläufe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stetig zu verbessern. Um als Mobilitätspartner neuartige Lösungen auf die Straße zu bringen, eröffnet die ASFINAG auch immer mehr Felder der Zusammenarbeit mit externen Innovationspartnern. Der erfolgreich umgesetzte Pilot der Lärmschutzwand mit Photovoltaik, wo eine bestehende Lärmschutzwand auf der S1 mit Photovoltaikfeldern ausgestattet wurde, konnte positiv abgeschlossen werden. Zukünftig sollen weitere Lärmschutzwände mit dieser innovativen Technologie ausgerüstet werden.
Auch die in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich etablierte Kooperation im Forschungs- und Innovationsbereich mit BMK, ÖBB, den Bundesländern und weiteren Stakeholdern konnte dank des Engagements von vielen Mitarbeitenden weitergeführt werden und bietet neben interessanten gemeinsamen Projekten auch immer wieder die Möglichkeit, „über den Tellerrand zu blicken“ und neue Denkanstöße in die ASFINAG einzubringen. So startete die ASFINAG weitere Challenges um auch radikale Innovationen ins Unternehmen zu bringen, wie den Fahrradhighway (hier wurden neue Möglichkeiten, den ASFINAG Straßenquerschnitt auch für die aktive Mobilität nutzen zu können untersucht).
Der Innovationsaward wurde als hybrides Event mit rd. 800 Teilnehmenden abgehalten. Begleitet wurde dieses Event mit der GenZ (Generation Z) Challenges (unterstützt durch „Moonshots Pirates“, eine weltweite Initiative, um die junge Generation und Ihre Ideen abzuholen). Bei dieser Challenge wurde gemeinsam mit Volkswagen und dem Silicon Valley mit rd. 1.800 jungen Menschen innoviert, um Mobilitätslösungen von Morgen zu erhalten. Die besten Lösungen wurden beim Innovationsaward vorgestellt und ausgezeichnet.
Mit den neuesten Forschungsergebnissen wurde der ASFINAG Innovationsauftritt unter www.asfinag.at/ueber-uns/verantwortung/innovation/ aktualisiert. Hier werden laufend abgeschlossene Projekte, durchgeführte Challenges und aktuelle Themen zu Diplomarbeiten veröffentlicht.
5. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gem. § 82 AktG ist das Management dafür verantwortlich, dass ein Rechnungswesen und ein Internes Kontrollsystem (IKS) geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Im Berichtszeitraum wurde auf Basis eines etablierten umfassenden Risikomanagementsystems dieser Risikomanagementansatz verfolgt und der systematische Umgang mit Risiken gewährleistet.
Sowohl Risikomanagement als auch das Interne Kontrollsystem umfassen alle Gesellschaften der ASFINAG-Gruppe.
Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Überwachung und Kontrolle des Internen Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) erfolgt in Anlehnung an das COSO-Rahmenwerk
1.
5.1. Kontrollumfeld
Im Berichtszeitraum dienten die Abteilung Finanzierung und Rechnungswesen sowie die Abteilung Konzerncontrolling mit den Controlling-Einheiten in den Gesellschaften als betriebswirtschaftliches Kompetenzzentrum in der Unternehmensgruppe und gingen dabei nach den wirtschaftlichen Grundsätzen Wertorientierung und Ergebnissteuerung vor.
Den genannten Abteilungen oblag auch 2023 eine Regelungskompetenz zu allen Fragen des Controllings, Rechnungswesens und Risikomanagements zur Sicherstellung der Anwendung konzern-einheitlicher methodischer Standards. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung wurden Konzernrichtlinien, Handbücher, Leitfäden, Arbeitsanweisungen und Checklisten erstellt.
Die ASFINAG-Gruppe wird über das Konzernergebnis und daraus abgeleitete Kennzahlen gesteuert. Sie verfügt über eine detaillierte Kurz-, eine aggregierte Mittel- sowie eine zusammengefasste Langfristplanung. Ablauf, Prämissen, Detaillierung, Verantwortlichkeiten und Instrumente für die Planung werden jährlich mittels Planungshandbuch kommuniziert und mittels Planungskalender verfolgt.
Die Planung des laufenden Jahres (Erwartungsplan) wird quartalsweise aktualisiert und konsolidiert. Die Planbilanz, die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Plan-Geldflussrechnung wird dem Aufsichtsrat präsentiert. Darüber hinaus werden dem Aufsichtsrat die Investitionen (insbesondere Bauprogramm) und die Auswirkungen auf den Schuldenstand zur Kenntnis gebracht. Die Planung des Folgegeschäftsjahres beginnt im Frühjahr mit der Aussendung der Prämissen und endet im Juli. Im Rahmen der Planung wird gleichzeitig eine Mittelfristplanung erstellt. Diese Planung ist gem. Artikel II § 10 ASFINAG Gesetz iVm § 10 ASFINAG Ermächtigungsgesetz 1997 und gem. Punkt IV Abs. 2 Fruchtgenussvertrag vom 25. Juli 1997 (in der Fassung vom 22. Mai 2014) dem Eigentümervertreter (BMK) vorzulegen. Eine Zustimmung zur Planung erfolgt durch das BMK im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Die Zustimmung des BMK zur Planung für 2024 wurde im November 2023 bereits erteilt.
Die Finanzbuchhaltung wird in SAP abgebildet. Die Bewirtschaftung des Anlagevermögens erfolgt in einem weitestgehend automatisierten Ablauf. Die Zugänge im Anlagevermögen erfolgen im Wesentlichen über SAP „Investitionsmaßnahmen“ (PSP-Elemente). Die Anlageninventarisierung und Abgangsmeldungen obliegen dezentral den Fachbereichen bzw. Inventarverantwortlichen, deren Aufgaben in einer entsprechenden Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Die Verbuchung der Kontobewegungen erfolgt grundsätzlich tagesaktuell. Kreditoren-Zahlungslisten aller in SAP geführten Gesellschaften werden zweimal wöchentlich erstellt, geprüft und einer Überweisung zugeführt. Zur Optimierung des Liquiditätsmanagements sind Cash-Pooling und das Handbuch für den Zahlungsverkehr wirksame Instrumente.
Das Rechnungswesen ist für die Prüfung, Erfassung und Zahlungsvorbereitung aller Eingangsrechnungen zuständig. In der Kreditorenbuchhaltung werden Rechnungen, Zahlungsaufträge diverser Bereiche und Anzahlungsanforderungen erfasst. Auf die Kontrolle der gesetzlichen Erfordernisse, der umsatz- und körperschaftsteuerlichen Tatbestände und der internen Unterschriftenregelung wird in diesem Arbeitsbereich besonderer Wert gelegt. Ein elektronischer Rechnungsworkflow ist für alle ASFINAG–Gesellschaften im Einsatz, der diese Intention noch besser unterstützt.
Die Kundenabrechnung erfolgt über ein eigenes SAP-Mautsystem bzw. im Bereich der Liegenschaften über das Modul SAP-RE-FX (Flexible Real Estate Management) mit einer Schnittstelle zum Core-SAP. Hier werden automatisiert die relevanten Buchungen bewerkstelligt bzw. die Salden in das Core-SAP übernommen. In kleiner Anzahl werden im SAP-SD (Sales & Distribution) auch weitere Geschäftsfälle (z.B. Verrechnung von Versicherungsschäden und Verrechnung von Kostenbeteiligungen) fakturiert. Die Abbildung der finanziellen Schulden ebenso wie die Berechnung der finanziellen Risikokennziffern erfolgt über ein eigenes SAP Treasury Modul. Im Bereich Zahlungsverkehr wird das SAP Modul Bank Communication Manager (BCM) verwendet.
Die Bilanzierung der Konzerngesellschaften nach UGB und IFRS wird im Rechnungswesen in Abstimmung mit dem Konzerncontrolling ausgeführt.
Die Archivierung der Originalbelege erfolgt in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) mit einer Schnittstelle ins SAP. Weiters ist ein allgemeines Dokumentenmanagementsystem für Verträge und sonstige wichtige Unterlagen eingerichtet.
Im Bereich der Finanzierung ist die Einhaltung einer Treasury-Richtlinie maßgeblich, was laufend auch von einem Treasury-Gremium überwacht wird. In der Richtlinie sind Grundsätze und Ziele des Risikomanagements im Finanzierungsbereich erfasst. Es wird die Risikopolitik betreffend Umgang mit Marktrisiken (Zinsen, Preise, Wechselkurse), Liquiditätsrisiko und Kontrahentenrisiko sowie das diesbezügliche Limitwesen und die Erfolgsbewertung geregelt. Darüber hinaus sind Berichts- und Zustimmungspflichten in Richtung des Aufsichtsrates hinsichtlich der Finanzierungstätigkeit auch in den Geschäftsordnungen definiert. Die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit des operativen Liquiditätsmanagements ist auch durch ein Handbuch zum Zahlungsverkehr gewährleistet.
Die ordnungsgemäße Abwicklung der durch die ASFINAG bezogenen Leistungen ist durch eine Vielzahl von Prozessen und Prozessschritten mit hinterlegten Kontrollen definiert. Dies reicht von klar geregelten Beschaffungsprozessen (insbesondere öffentliches Vergaberecht) über ein laufendes Management mit Hilfe von Controlling-/Projektcontrolling, örtlicher Bauaufsicht, begleitender Kontrolle bei größeren Projekten, institutionalisierten Lenkungsausschüssen, definierten Anti-Claiming-Prozessen usw. bis hin zu Berechtigungen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Rechnungsprüfung, die in einer für alle verbindlichen Unterschriftsregelung münden. Ein hohes Augenmerk liegt hier naturgemäß auf den Bauleistungen, da diese betreffend ihrer Dimension und somit auch hinsichtlich des Risikos am bedeutendsten sind. Dem wird mit klar geregelten Genehmigungskompetenzen des Aufsichtsrates im Baubereich Rechnung getragen.
Insgesamt liegt in der ASFINAG ein ausgeprägtes Regelungssystem vor, um Strukturen, Rollen, Funktionen und Prozesse klar festzulegen. Bestandteile sind im Wesentlichen Richtlinien, Handbücher, Leitfäden und Arbeitsanweisungen. Sämtliche Abteilungen sorgen mit Unterstützung des Qualitätsmanagements dafür, dass die Regelungen durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aktuell sind und auf das notwendige Ausmaß beschränkt bleiben.
5.2. Risikobeurteilung
Die wesentliche Aufgabe eines Risikomanagementsystems liegt in der frühzeitigen Erkennung möglicher Risiken und der Planung bzw. Veranlassung jener Maßnahmen, die negative Entwicklungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens hintanhalten oder zumindest begrenzen. Zentraler Bestandteil des Risikomanagementsystems ist ein Berichtssystem, mit dem die gesamtwirtschaftliche Entwicklung analysiert und deren voraussichtliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bestimmt wird.
Das Berichtswesen der ASFINAG gliedert sich in zwei wesentliche Teile: eine Risikobewertung auf Unternehmens- bzw. Abteilungsebene und eine fokussierte Managementinformation. In halbjährlich stattfindenden Gesprächen wird mit jeder Geschäftsführung bzw. Abteilungsleitung das Risikopotenzial der jeweiligen Organisationseinheit behandelt und gegebenenfalls grafisch, in Form einer Risk Map, festgehalten.
Die Abstimmung der jeweiligen prioritären TOP-Risiken für das Gesamtunternehmen erfolgt im Rahmen eines Risiko-Komitees. Teilnehmende sind der Vorstand, alle Geschäftsführer:innen sowie die mit Compliance und Risikomanagement beauftragten Mitarbeitenden. Die Basis für die Abstimmung in diesem Komitee bildet ein ausführlicher Risiko-Bericht, in dem die identifizierten TOP-Risiken des Gesamtunternehmens sowie wesentliche Veränderungen in der Risikolandschaft im Detail dargestellt sind. Eine zusammenfassende Übersicht darüber wird dem Aufsichtsrat im Rahmen der Prüfungsausschüsse berichtet.
Weiters finden auf Unternehmens- bzw. Abteilungsebene eine Vielzahl an Risikomanagementaktivitäten statt. Beispielsweise verfügt das Treasury über IT-gestützte Risikomanagementtools und eine standardisierte Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsgremien und für alle großen Bauprojekte findet eine explizite Risikoanalyse statt. Eine Risikobewertung ist außerdem auch Bestandteil jedes Revisionsberichtes.
Folgende Top-Risiken wurden unter Berücksichtigung von Schadenspotential und Eintrittswahrscheinlichkeit im Risiko-Komitee vom Oktober 2023 als maßgeblich - aber keinesfalls bestandsgefährdend - identifiziert:
- Verschlechterung der Bonität
Ein Downgrading der Republik Österreich als Garantiegeber für die ASFINAG oder ein Entfall der Staatsgarantie würde höhere Risikoaufschläge für Verbindlichkeiten der ASFINAG und damit erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen.
- Exogene Einflüsse auf die Mauteinnahmen
Die ASFINAG ist nutzerfinanziert, d.h. sie finanziert sich zum Großteil aus den Mauteinnahmen. Konjunkturelle Schwankungen, aber auch Folgewirkungen aus der Pandemiebekämpfung (Lockdown) bzw. dem Ukrainekrieg können zu einer Veränderung der Fahrleistung und damit zu Erlöseinbußen für die ASFINAG führen. Weiters können verkehrspolitische Steuerungseffekte, eine Nichtanpassung der Mauttarife gemäß HVPI oder Zinssatzschwankungen Einfluss auf die Einnahmenseite der ASFINAG haben.
- Verzögerungen bzw. Probleme bei Genehmigungsverfahren und Projektabwicklung
Die ASFINAG wickelt Planungs- und Bauprojekte am hochrangigen Straßennetz ab. Probleme bei den Bewilligungsverfahren sowie im Zuge der Projektabwicklung können zu Mehrkosten in den Projekten und zu Verzögerungen hinsichtlich der Fertigstellungstermine führen.
Zu den externen Bedrohungen zählen unter anderem Pandemien, Terroranschläge, Geiselnahmen, Amokläufe, Sabotageakte, Bombendrohungen, Cyberkriminalität oder Blackouts. Diese Bedrohungen können zu unmittelbaren Schäden an der Infrastruktur führen, aber auch Streckensperren, Einbußen bei den Mauterlösen sowie eingeschränkte Personalressourcen nach sich ziehen.
- Interferenzen von DSRC mit anderen Funktechnologien
Die DSRC Funkschnittstelle des Mautsystems und der ITS Services (benachbarte Frequenzbänder) wird nicht auf einer exklusiven Frequenz betrieben, sondern teilt sich das Frequenzband mit anderen Funkanwendungen, die in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen haben. Wenn diese Anwendungen im Frequenzbereich und in geografischer Nähe von Mautstandorten betrieben werden, kann es zu Störungen der elektronischen Mautabwicklung kommen und dies im schlimmsten Fall zu einem Mautentgang führen.
Zu allen Risiken liegen im Risikomanagementsystem der ASFINAG (ARIMAS) detaillierte Beschreibungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten, aktueller Aktivitäten sowie Handlungsmöglichkeiten und geplanter Maßnahmen vor.
Die ASFINAG versteht sich grundsätzlich als ein risikoaverses Unternehmen, wobei ein aktiver Umgang mit den identifizierten Risiken gepflegt wird. So werden auch neu identifizierte Risiken, wie bspw. das verstärkte Aufkommen von Fake-Shops im Bereich der Digitalen Vignetten, aufgegriffen, in einer detaillierten Analyse die Auswirkungen für die ASFINAG erhoben und Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt.
Risikoinformationen stellen im Unternehmen eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das Management dar. Die Risikobeurteilung ist auch eine der Grundlagen für das Interne Kontrollsystem, dessen operativer Fokus auf organisatorischen Richtlinien und Regelungen, Kontrollmechanismen und einer definierten Prozessverantwortung liegt.
Im Zusammenhang damit werden daher unterstützt und gesichert:
- die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger rechtlicher Grundlagen (Compliance)
Die ASFINAG versteht einen offenen Umgang mit Risiken als wesentlichen Erfolgsfaktor. Die Dokumentation der Risiken sowie der ergriffenen Maßnahmen sind Grundlage für ein weiterführendes Wissensmanagement. Auf eine Verzahnung mit der internen Revision, Compliance und Qualitätsmanagement wird über gegenseitig abgestimmte Auditpläne und den Austausch risikorelevanter Ergebnisse großer Wert gelegt.
5.3. Kontrollmaßnahmen
Unterstützt wird das Risikomanagementsystem durch ein System der internen Kontrolle, das durch die allgemeinen Grundsätze des Vier-Augen-Prinzips, der Funktionstrennung und der Vorgabe von Richtlinien für bestimmte Maßnahmen gekennzeichnet ist.
Der Vorstand nimmt hier eine wesentliche Kontrollfunktion wahr, einerseits als Auftraggeber der internen Revision aber insbesondere auch durch die Initiierung von Maßnahmen, die aus der beschriebenen regelmäßigen Berichtserstattung abgeleitet werden.
Damit das Interne Kontrollsystem (IKS) regelmäßig auf seine Angemessenheit evaluiert werden kann und damit überwachbar wird, dass regelmäßige Kontrollaktivitäten nachweislich erbracht werden, sind die Ist-Prozesse mit den Prozessablaufdiagrammen mittels der Software „Adonis“ auf einer Prozesslandkarte zur Verfügung gestellt. Weiters ist dies durch Freigabe- und Kontrollschritte angereichert.
Im Rahmen des Prozessmanagements werden regelmäßig alle Prozessverantwortlichen zur Überprüfung und Aktualisierung ihrer Prozesse aufgefordert. Die Kontrollschritte sind definiert und die Art der Dokumentation festgelegt. Es finden laufend Reviews zur Sicherstellung der Aktualität und Angemessenheit der Prozesse statt. Bei Bedarf werden die Prozesse oder die darauf basierenden Abläufe angepasst. Weiters werden die Prozesse laufend vom Qualitätsmanagement (QM) auditiert und dementsprechend auf ihre Zweckmäßigkeit bzw. Einhaltung überprüft.
Darüber hinaus sichert die interne Revision eine fortlaufende Überprüfung in Teilbereichen im Rahmen ihrer Prüfungsaufträge - das IKS ist ein wesentliches Prüfobjekt in nahezu jeder Prüfung. Es werden auch explizite IKS-Prüfungen durchgeführt. Dies geschieht – insbesondere im Bereich der rechnungslegungsrelevanten Prozesse – regelmäßig durch Hinzuziehung externer Fachleute, um hier ein höchstmögliches Maß an Qualität zu erreichen. Auf Basis der Ergebnisse werden Maßnahmen vereinbart, deren Umsetzung von der internen Revision entsprechend überwacht und damit letztendlich sichergestellt werden.
Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, transparente Vorgaben mittels Richtlinien, Handbüchern, Leitfäden, Arbeitsanweisungen und Checklisten zur Bilanzierung und Abschlusserstellung und angemessene Zugriffsregelungen in den abschlussrelevanten IT-Systemen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind auch bei den Rechnungslegungsprozessen wichtige Kontrollprinzipien.
5.4. Information und Kommunikation
Seitens des Controllings ergehen Monats- und Quartalsberichte an die Geschäftsführung der Gesellschaften, sowie konsolidiert an den Vorstand. Die Berichte enthalten die Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS auf Basis Year to Date (YtD) im Vergleich zum Plan. Zusätzlich erfolgt ein Vergleich auf Jahressicht zwischen dem genehmigten Plan und dem Vorjahr zur quartalsweise erstellten Erwartungsplanung, ergänzt um Kennzahlen und ein Management Summary.
Das Ergebnis der Erwartungsplanungen wird auf Gesellschaftsebene im Rahmen von eigenen Terminen zwischen der Geschäftsführung der Gesellschaften, dem Vorstand und Controlling besprochen. Aufgrund der hohen Bedeutung des Bauprogramms werden die Ergebnisse der Erwartungsplanung darüber hinaus noch gesondert zwischen der Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaften, Bereichsverantwortlichen, dem Vorstand sowie Controlling und der Holding-Abteilung Konzernsteuerung abgestimmt.
Auf Konzernebene wird die Erwartungsplanung dem Aufsichtsrat jeweils in der nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis gebracht. Im Berichtswesen an den Aufsichtsrat sind neben dem kaufmännischen Standardberichtswesen Statusberichte aller wesentlichen Unternehmensbereiche enthalten. Die finanziell gewichtigen Themen wie Finanzierung und Bauprogramm sind in einer standardisierten Form einem Monitoring durch den Aufsichtsrat unterzogen. Zusätzlich sind durch die Geschäftsordnungen insbesondere in diesen Bereichen Zustimmungs- und Berichtspflichten definiert.
Das Finanzmanagement berichtet über Liquidität und Finanzverbindlichkeiten, über die Rahmenbedingungen auf den Kapitalmärkten, über Veranlagungsperformance sowie über die finanziellen Risiko-Kennziffern.
5.5. Überwachung
Die interne Revision, organisatorisch als Abteilung direkt dem Vorstand unterstellt, überwacht die Betriebs- und Geschäftsprozesse sowie das Interne Kontrollsystem. Die Prüfungen erfolgen nach einem vom Vorstand verabschiedeten Revisionsprogramm, ergänzt um Kurz- und Sonderprüfungen. In den Revisionsberichten werden Maßnahmen formuliert, die nach Umsetzungsbeauftragung durch den Vorstand einem Follow-Up unterzogen werden.
Besonderer Fokus der internen Revision ist die Sicherstellung aller betrieblicher Abläufe im Einklang mit den konzernweiten Richtlinien und Regelungen, aber auch mit den Satzungen oder den Gesellschaftsverträgen der einzelnen Gesellschaften sowie mit den geltenden Gesetzen. Darüber hinaus werden die Thematiken der Aufgaben- und der Funktionstrennung sowie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips begutachtet. Die interne Revision überprüft speziell auch beim Einsatz von Informationstechnologien, ob entsprechende Berechtigungssysteme oder zusätzliche Kontrollen in dokumentierter Form vorliegen.
Mit Abschluss des Berichtsjahres waren die wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Prozesse geprüft und es wurden keine Risiken festgestellt, denen nicht in adäquater Art und Weise begegnet wird. Bei festgestelltem Änderungsbedarf wurden die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt bzw. ist die Umsetzung definiert und in Planung.
Die Prüfungstätigkeit der internen Revision erfolgt unabhängig nach internationalen Standards für die berufliche Praxis und unter Wahrung der Rechtschaffenheit, Objektivität, Vertraulichkeit und Fachkompetenz.
Wien, am 10. April 2024
Der Vorstand
Dr. Josef Fiala e.h. | Mag. Hartwig Hufnagl e.h. |
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft („ASFINAG“), Wien, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und des Konzern-Cashflow-Statements für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS) und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Folgende Sachverhalte waren am bedeutsamsten für unsere Prüfung:
- 1. Die Abgrenzung von fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen, aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen
- 2. Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen
- 1. Abgrenzung von fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen, aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen
Sachverhalt und Problemstellung
- Die ASFINAG tätigt für den Ausbau und Erhalt des Straßennetzes und damit zusammenhängender Anlagen jährlich Ausgaben in Höhe von mehr als 1 Mrd. Euro. Diese Ausgaben müssen entsprechend ihrer Art entweder dem nicht abnutzbaren Fruchtgenussrecht, dem abnutzbaren Sachanlagevermögen oder den sofort aufwandswirksamen Instandhaltungskosten zugeordnet werden.
- Im Konzernabschluss sind ein von der Republik Österreich eingeräumtes Fruchtgenussrecht in Höhe von rund 16.074,1 Mio. EUR sowie Anzahlungen für das Fruchtgenussrecht in Höhe von rund 1.776,4 Mio. EUR ausgewiesen. Zum Fruchtgenuss werden jene Maßnahmen (Neubau und Erweiterungen) gerechnet, die zu einer Vermehrung der Verkehrsfläche (Vermehrung befahrbarer Fläche inklusive der dazugehörigen Straßenausrüstung und Grundeinlöse) und dadurch zu Mehrverkehr und höheren Mauteinnahmen führen. Ebenso fruchtgenusserhöhend sind bauliche Maßnahmen im Bereich der Straße inklusive technischer Ausrüstung. Das Fruchtgenussrecht unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung. Aktivierungspflichtige Maßnahmen in Anlagen, die sich im Eigentum der ASFINAG befinden, werden hingegen über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben und damit über mehrere Jahre verteilt aufwandswirksam. Kosten für laufende Instandhaltungsmaßnahmen werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
- Insbesondere bei größeren Bau- und Sanierungsprojekten besteht das Risiko einer fehlerhaften Abgrenzung von nicht abnutzbaren fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen, planmäßig abzuschreibenden aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen. Fehlerhafte Abgrenzungen können erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Berichtsperiode sowie zukünftiger Abschlüsse haben. Wir haben daher diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
- Die Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen und Informationen zu den im Geschäftsjahr fruchtgenussrechterhöhend aktivierten Beträgen sowie zu den Investitionen in das Anlagevermögen sind im Konzernanhang unter Punkt 16 - Immaterielle Vermögenswerte (außer Firmenwert) und Punkt 18 – Sachanlagen enthalten.
Prüferisches Vorgehen
- Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über die relevanten Prozesse und internen Kontrollen zur bilanziellen Kategorisierung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen erlangt und die Ausgestaltung und Wirksamkeit ausgewählter Kontrollen in Zusammenhang mit der Anlage von Projektstrukturplan-Elementen insbesondere hinsichtlich der Vergabe des Merkmals betreffend die Klassifizierung von Baumaßnahmen (Einteilung der Maßnahmen in Fruchtgenuss-, Investitions-, Sanierungs- und Aufwandsprojekte) und deren Übereinstimmung mit den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften und internen Bilanzierungsrichtlinien stichprobenweise überprüft. Die Auswahl einer Stichprobe erfolgte anhand risikoorientierter Kriterien unter Berücksichtigung von im Geschäftsjahr vorgenommenen Aktivierungen (Fruchtgenuss- und Investitionsprojekte) sowie angefallenen Aufwendungen (Sanierungs- und Aufwandsprojekte). Darauf aufbauend haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen festgelegt, die wir auf eine ausgewählte Stichprobe von Baumaßnahmen angewandt haben. Die Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Durchsicht der Beschreibungen der Baumaßnahmen, den Abgleich mit der internen Bilanzierungsrichtlinie und daraus abgeleitet die Würdigung der getroffenen Bilanzierungsentscheidungen.
2. Ansatz und die Bewertung der Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen
Sachverhalt und Problemstellung
Für den zwischen der Republik Österreich und der ASFINAG abgeschlossenen Fruchtgenussrechtsvertrag werden die Regelungen des IFRIC 12 (Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen) angewendet. Der Fruchtgenussrechtsvertrag regelt u.a. die Verpflichtung der ASFINAG, das von der Vereinbarung umfasste Straßennetz zu erhalten. Gemäß IFRIC 12.21 sind vertragliche Verpflichtungen einen gewissen Grad der Gebrauchstauglichkeit der Infrastruktureinrichtung aufrecht zu erhalten, entsprechend IAS 37 anzusetzen und zu bewerten. Für jene bereits entstandenen Schäden, die unter Berücksichtigung der nächstmöglichen Kündigungsmöglichkeit durch die ASFINAG (Zeitpunkt der ehestmöglichen Vertragsbeendigung per 30.06.2024) behoben werden müssen, wurde eine aufwandswirksame Rückstellung für künftige Erhaltungsverpflichtungen in Höhe von rd. 364,5 Mio. EUR gebildet. Die Höhe der Rückstellung basiert auf Annahmen und Schätzungen bezüglich der erforderlichen Kosten sowie des zeitlichen Anfalls der Erhaltungsarbeiten. Für den Abschluss besteht einerseits das Risiko fehlender oder nicht ausreichend angesetzter Rückstellungen, andererseits können die zugrunde gelegten Kostenschätzungen auch zu hoch ausfallen und somit insgesamt zu einer unangemessenen Bewertung führen. Wir haben daher die Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Nähere Angaben und Erläuterungen zu dieser Rückstellung sind im Konzernanhang unter Punkt 22 - Rückstellungen enthalten.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über die relevanten Prozesse und internen Kontrollen zur Ermittlung und Bewertung anstehender Sanierungsprojekte erlangt und die Ausgestaltung und Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen in Zusammenhang mit der Anlage von Projektstrukturplan-Elementen insbesondere hinsichtlich der Vergabe des Merkmals betreffend die Klassifizierung von Sanierungsmaßnahmen stichprobenweise überprüft. Wir haben die in das Bewertungsmodell einfließenden Parameter sowie die darin enthaltenen und von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen gewürdigt. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Abstimmung der geplanten Sanierungsmaßnahmen mit dem vorliegenden Bauprogramm, die Befragung von Verantwortlichen zur Plausibilität von getroffenen Schätzungen und Annahmen in Zusammenhang mit vorgenommenen Anpassungen, die Beurteilung der Planungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren sowie das Nachvollziehen des angewendeten Berechnungsmodells.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und im Nachhaltigkeitsbericht (gesonderter konsolidierter nichtfinanzieller Bericht). Den Nachhaltigkeitsbericht haben wir bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erhalten, der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht“.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, die oben angeführten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der Arbeiten, die wir zu den bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erhaltenen sonstigen Informationen durchgeführt haben, zur Schlussfolgerung gelangen, dass diese sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a Abs 2 UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr gewählt und am 23. August 2023 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von dem Konzern gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard Marterbauer.
Wien
10. April 2024
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH |
Mag. Gerhard Marterbauer | ppa. Mag. Michael Horntrich |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Qualifiziert elektronisch signiert: |
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Datum: | | Datum: | |
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass der in unserem Prüfungsbericht enthaltene Bestätigungsvermerk mit einer qualifiziert elektronischen Signatur versehen wurde und der in diesem Urkundenexemplar enthaltene Bestätigungsvermerk nur deswegen nochmals qualifiziert elektronisch signiert wurde, um eine Überprüfung der Signatur zu ermöglichen.
KONZERNABSCHLUSS 2023
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
KONZERN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
(in EUR) | Notes | 2023 | 2022 |
Umsatzerlöse | 8. | 3.091.175.000,84 | 2.930.619.596,27 |
sonstige Erträge | 9. | 138.690.184,52 | 131.398.631,30 |
aktivierte Eigenleistungen | | 6.318.252,69 | 4.908.998,74 |
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen | 10. | -1.357.144.169,56 | -1.200.641.833,80 |
Personalaufwand | 11. | -266.772.228,35 | -234.448.012,78 |
sonstige Aufwendungen | 12. | -237.269.550,36 | -206.978.938,19 |
Ergebnis vor Zinsen, Ertragssteuern und Abschreibungen (EBITDA) | | 1.374.997.489,78 | 1.424.858.441,54 |
Ab- und Zuschreibungen, Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 13.,16.,19. | -88.511.662,13 | -93.110.974,74 |
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | | 1.286.485.827,65 | 1.331.747.466,80 |
Finanzergebnis | 14. | -175.519.147,42 | -191.005.713,88 |
Zinsaufwand | 14. | -197.105.890,12 | -195.539.258,24 |
sonstige Finanzaufwendungen | 14. | -2.806.655,62 | -34.144.268,13 |
Zinsertrag | 14. | 21.650.186,40 | 7.568.056,84 |
sonstige Finanzerträge | 14. | 2.932.749,96 | 31.378.303,19 |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierter Unternehmen | | -189.538,04 | -268.547,54 |
Ergebnis vor Steuern (EBT) | | 1.110.966.680,23 | 1.140.741.752,92 |
Ertragsteuern | 15. | -266.839.517,28 | -290.232.868,46 |
KONZERNERGEBNIS | | 844.127.162,95 | 850.508.884,46 |
| | | |
Davon entfallen auf: | | | |
Eigentümer der Muttergesellschaft | | 844.127.162,95 | 850.508.884,46 |
nicht beherrschende Anteile | | 0,00 | 0,00 |
KONZERNGESAMTERGEBISRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
(in EUR) | Notes | 2023 | 2022 |
KONZERNERGEBNIS | | 844.127.162,95 | 850.508.884,46 |
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen | 21. | -1.138.536,72 | 3.415.417,56 |
darauf entfallende latente Steuern | 30. | 261.863,45 | -929.182,45 |
sonst. Ergebnis (nach Ertragsteuern), welches in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird | | -876.673,27 | 2.486.235,11 |
GESAMTERGEBNIS | | 843.250.489,68 | 852.995.119,57 |
| | | |
Davon entfallen auf: | | | |
Eigentümer der Muttergesellschaft | | 843.250.489,68 | 852.995.119,57 |
nicht beherrschende Anteile | | 0,00 | 0,00 |
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023, Beilage I + II
KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
(in EUR) | Notes | 2023 | 2022 |
VERMÖGENSWERTE | | | |
Immaterielle Vermögenswerte | 16., 17. | 18.112.726.399,77 | 17.592.967.808,78 |
Sachanlagen | 18., 19. | 690.859.885,58 | 642.165.193,91 |
als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 20. | 14.870.695,92 | 15.922.806,29 |
nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | 5. | 1.270.607,88 | 911.545,92 |
übrige Vermögenswerte | 24. | 75.793.341,68 | 84.674.136,22 |
aktive latente Steuern | 15. | 72.778.363,36 | 60.433.710,21 |
langfristige Vermögenswerte | | 18.968.299.294,19 | 18.397.075.201,33 |
Vorräte | 25. | 21.445.544,97 | 20.219.281,87 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 23., 31. | 252.176.226,42 | 266.582.630,29 |
übrige Vermögenswerte | 24. | 97.544.487,75 | 96.348.155,52 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 29. | 222.512.970,97 | 101.954.136,45 |
kurzfristige Vermögenswerte | | 593.679.230,11 | 485.104.204,13 |
SUMME VERMÖGENSWERTE | | 19.561.978.524,30 | 18.882.179.405,46 |
| | | |
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | | | |
Grundkapital | 30. | 392.433.304,51 | 392.433.304,51 |
Kapitalrücklagen | | 69.915.790,07 | 69.915.790,07 |
Gewinnrücklagen | | 6.318.012,97 | 6.318.012,97 |
Kumulierte Konzernergebnisse | | 8.454.720.408,20 | 7.846.469.918,52 |
auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital | | 8.923.387.515,75 | 8.315.137.026,07 |
Nicht beherrschende Anteile | | 4.700.000,00 | 4.700.000,00 |
Eigenkapital | | 8.928.087.515,75 | 8.319.837.026,07 |
finanzielle Schulden | 28. | 8.291.352.856,24 | 9.266.243.550,33 |
Rückstellungen für Verpflichtungen ggü. Beschäftigten | 21. | 39.751.859,00 | 38.305.807,00 |
Rückstellungen | 22. | 40.622.102,27 | 36.307.684,76 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 26. | 5.916.915,56 | 16.550.376,34 |
Vertragsverbindlichkeiten | 8. | 98.910.567,52 | 96.430.316,52 |
übrige Schulden | 27. | 625.191,72 | 806.314,50 |
langfristige Schulden | | 8.477.179.492,31 | 9.454.644.049,45 |
finanzielle Schulden | 28. | 1.052.161.825,82 | 102.530.791,37 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 26. | 500.233.836,46 | 402.940.098,39 |
Vertragsverbindlichkeiten | 8. | 134.064.367,85 | 141.056.725,40 |
Übrige Schulden | 27. | 99.579.740,33 | 121.408.482,36 |
Ertragsteuerschulden | 15. | 0,00 | 26.512.598,57 |
Rückstellungen | 22. | 370.671.745,78 | 313.249.633,85 |
kurzfristige Schulden | | 2.156.711.516,24 | 1.107.698.329,94 |
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | | 19.561.978.524,30 | 18.882.179.405,46 |
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023, Beilage III
KONZERN-CASHFLOW-STATEMENT
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
(in EUR) | Notes | 2023 | 2022 |
Ergebnis vor Steuern | | 1.110.966.680,23 | 1.140.741.752,92 |
Gewinn/Verlust aus Abgang von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | | -1.588.349,28 | -912.626,57 |
Ab-/Zuschreibungen, Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 13., 16., 19. | 88.511.662,13 | 93.110.974,74 |
Zinsaufwand | 14. | 197.105.890,12 | 195.539.258,24 |
Zinsertrag | 14. | -21.650.186,40 | -7.568.056,84 |
gezahlte Zinsen operativer Cashflow | | -2.552.141,14 | -305.763,54 |
erhaltene Zinsen operativer Cashflow | | 162.140,99 | 210.986,56 |
sonstige unbare Finanzaufwendungen/-erträge | 14. | 62.908,70 | 3.018.807,48 |
sonstige bare Finanzaufwendungen/-erträge | 14. | -535,00 | -15.705,00 |
Veränderung Nettoumlaufvermögen | 23. bis 27. | 8.259.412,54 | 121.206.325,97 |
Veränderung Rückstellungen | 21., 22. | 54.461.109,08 | 51.055.823,50 |
Cashflow aus der laufenden Tätigkeit | | 1.433.738.591,97 | 1.596.081.777,46 |
gezahlte Ertragsteuern | | -305.443.218,03 | -296.943.256,65 |
Cashflow aus der operativen Tätigkeit | | 1.128.295.373,94 | 1.299.138.520,81 |
| | | |
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien | | 4.567.498,50 | 3.507.749,97 |
erhaltene Dividenden aus Finanzinvestitionen | | 78.029,77 | 75.811,21 |
gezahlte Zinsen aus Investitionstätigkeit | | 0,00 | 0,00 |
erhaltene Zinsen aus Investitionstätigkeit | | 14.414.333,34 | 214.274,39 |
Auszahlungen für den Erwerb des Fruchtgenussrechts | | -426.541.444,17 | -438.548.601,32 |
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten (ausg. Fruchtgenussrecht) und Sachanlagen | | -154.355.761,03 | -84.611.743,51 |
Auszahlungen aus dem Erwerb von Anteilen, Kapitalerhöhungen von assoziierten Unternehmen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | | -712.129,86 | -340.217,39 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | | -562.549.473,45 | -519.702.726,65 |
| | | |
Einzahlungen aus der Aufnahme von finanziellen Schulden | 32. | 662,44 | 595.682.496,28 |
gezahlte Dividenden | 30. | -235.000.000,00 | -215.000.000,00 |
gezahlte Zinsen aus Finanzierungstätigkeit | | -190.465.416,49 | -186.057.306,22 |
erhaltene Zinsen aus Finanzierungstätigkeit | | 6.659.165,54 | 7.219.432,56 |
Auszahlungen aus der Tilgung von finanziellen Schulden | 32. | -26.381.477,46 | -1.026.388.280,25 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | | -445.187.065,97 | -824.543.657,63 |
| | | |
Zahlungsmittel u. Zahlungsmitteläquivalente per 01.01. | | 101.954.136,45 | 147.061.999,92 |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | | 1.128.295.373,94 | 1.299.138.520,81 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | | -562.549.473,45 | -519.702.726,65 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | | -445.187.065,97 | -824.543.657,63 |
Zahlungsmittel u. Zahlungsmitteläquivalente per 31.12. | | 222.512.970,97 | 101.954.136,45 |
| | | |
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023, Beilage IV
ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
(in EUR) | Notes | Grundkapital | Kapitalrück-lagen | Gewinnrück-lagen | Rücklage der Neubewer- tung von leis-tungsorien-tierten Plänen | Gewinnvortrag | Kumulierte Kon-zernergebnisse | Anteil Eigentü- mer der Mutter-gesellschaft | nicht be-herrschender Anteil | Summe Eigen-kapital |
Stand zum 01.01.2022 | | 392.433.304,51 | 69.915.790,07 | 6.318.012,97 | -6.830.009,68 | 7.200.304.808,63 | 7.193.474.798,95 | 7.662.141.906,50 | 4.700.000,00 | 7.666.841.906,50 |
Konzernergebnis | | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 850.508.884,46 | 850.508.884,46 | 850.508.884,46 | 0,00 | 850.508.884,46 |
sonstiges Ergebnis | | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.486.235,11 | 0,00 | 2.486.235,11 | 2.486.235,11 | 0,00 | 2.486.235,11 |
Gesamtergebnis | | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.486.235,11 | 850.508.884,46 | 852.995.119,57 | 852.995.119,57 | 0,00 | 852.995.119,57 |
Dividende | 30. | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -200.000.000,00 | -200.000.000,00 | -200.000.000,00 | 0,00 | -200.000.000,00 |
Stand zum 31.12.2022 | | 392.433.304,51 | 69.915.790,07 | 6.318.012,97 | -4.343.774,57 | 7.850.813.693,09 | 7.846.469.918,52 | 8.315.137.026,07 | 4.700.000,00 | 8.319.837.026,07 |
Konzernergebnis | | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 844.127.162,95 | 844.127.162,95 | 844.127.162,95 | 0,00 | 844.127.162,95 |
sonstiges Ergebnis | | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -876.673,27 | 0,00 | -876.673,27 | -876.673,27 | 0,00 | -876.673,27 |
Gesamtergebnis | | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -876.673,27 | 844.127.162,95 | 843.250.489,68 | 843.250.489,68 | 0,00 | 843.250.489,68 |
Dividende | 30. | | | | | -235.000.000,00 | -235.000.000,00 | -235.000.000,00 | 0,00 | -235.000.000,00 |
Stand zum 31.12.2023 | | 392.433.304,51 | 69.915.790,07 | 6.318.012,97 | -5.220.447,84 | 8.459.940.856,04 | 8.454.720.408,20 | 8.923.387.515,75 | 4.700.000,00 | 8.928.087.515,75 |
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023, Beilage V
KONZERNANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Inhaltsverzeichnis
A. ALLGEMEINES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN
1. Allgemeines
2. Grundlagen der Rechnungslegung
2.1 Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen
2.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen
3. Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
3.1 Rechnungslegungsmethoden
3.2 Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
B. ANGABEN ZUR STRUKTUR VON ASFINAG
4. Konsolidierungskreis
5. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
6. Nahestehende Unternehmen und Personen
6.1 Nahestehende Unternehmen
6.2 Nahestehende Personen
6.2.1 Vorstand
6.2.2 Aufsichtsrat
6.2.3 Geschäftsführung
C. ERGEBNIS DES JAHRES
7. Segmentberichterstattung
8. Umsatzerlöse
8.1 Art der Dienstleistungen und Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen
8.2 Aufgliederung der Umsatzerlöse
8.3 Vertragskosten
8.4 Vertragsverbindlichkeiten
9. Sonstige Erträge
10. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
11. Personalaufwand
12. Sonstige Aufwendungen
13. Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
14. Finanzergebnis
15. Ertragsteuern
D. VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN
16. Immaterielle Vermögenswerte (außer Firmenwert)
17. Firmenwert
18. Sachanlagen
19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten
19.1 ASFINAG als Leasingnehmer
19.2 ASFINAG als Leasinggeber
20. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
21. Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten
21.1 Abfertigungen
21.2 Pensionen
21.3 Jubiläumsgelder
22. Rückstellungen
E. NETTOUMLAUFVERMÖGEN
23. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
24. übrige Vermögenswerte
25. Vorräte
26. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
27. übrige Schulden
F. FINANZ- UND KAPITALSTRUKTUR, FINANZINSTRUMENTE UND RISIKOMANAGEMENT
28. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
28.1 Einstufungen nach IFRS 7 und beizulegende Zeitwerte
28.2 Zinsergebnis und sonstiges Finanzergebnis nach IFRS 7
28.3 Übersicht Finanzinstrumente
29. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
30. Eigenkapital
30.1 Sonstiges Ergebnis
30.2 Dividende
30.3 Grundkapital und Rücklagen
30.4 Nicht beherrschende Anteile
31. Risikomanagement
31.1 Ausfallsrisiko
31.2 Liquiditätsrisiken
31.3 Marktrisiken
G. SONSTIGES
32. Konzern-Cashflow-Statement
32.1 Cashflow aus operativer Tätigkeit
32.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit
32.3 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
33. Eventualverbindlichkeiten
34. Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers
35. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
A. ALLGEMEINES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN
1. Allgemeines
Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) ist eine Gesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in der Schnirchgasse 17, A-1030 Wien. Firmenbuchgericht ist das Handelsgericht Wien, wo die Gesellschaft unter der FN 92191 a eingetragen ist. Gegründet wurde die ASFINAG 1982 und steht zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich.
1997 erhielt das Unternehmen durch den Fruchtgenussvertrag mit dem Bund erweiterte Aufgaben:
- Die Finanzierung, die Planung, den Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen, einschließlich der hiezu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur;
- die Einhebung von zeit- und fahrleistungsabhängigen Mauten für die Nutzung dieser Straßen sowie alle hierfür erforderlichen Tätigkeiten;
- die Bedienung der von der Gesellschaft mit Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel II § 5 des ASFINAG-Gesetzes eingegangenen Verbindlichkeiten, soweit sie für Zwecke der Planung, des Baues und der Erhaltung von Bundesstraßen eingegangen wurden;
- die Durchführung von Kreditoperationen im In- und Ausland zur Erfüllung ihrer Aufgaben;
- die Durchführung von Forschung und Entwicklung, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen, insbesondere im Bereich des Verkehrsmanagements, der Verkehrsinformation, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes;
- die Durchführung von Teilen der Betriebsagenden im System für digitale Kontrollgeräte im Straßenverkehr;
- die Verwertung und Verwaltung von nicht unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen sowie von Grundstücken und Hochbauten, die in das Eigentum der Gesellschaft auf Grund des Bundesgesetzes über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen übertragen wurden;
- die Vermietung und Verwertung von nicht unmittelbar für unternehmensinterne Zwecke benötigten Kapazitäten des Corporate Networks wie der Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur zur Steigerung ihrer Wirtschaftlichkeit;
- die Errichtung von PKW-Abstellplätzen an den Anschlussstellen der Bundesstraßen;
- die Durchführung von technischen Unterwegskontrollen im Sinn des Kraftfahrgesetzes (KFG) auf Bundesstraßen und im Nahbereich von Bundesstraßen gelegenen Straßen oder sonstigen Flächen;
- die Durchführung digitaler Serviceleistungen im Bereich Mobilität.
Die operativen Unternehmensaufgaben werden von den sechs ASFINAG-Konzerngesellschaften wahrgenommen, während die Konzernholding für Corporate Service Funktionen verantwortlich ist.
Der Konzernabschluss wird unter der Verantwortung des Vorstands erstellt und dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Am 10. April 2024 wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 vom Vorstand unterschrieben.
Einige Beträge und Prozentsätze, die im Konzernabschluss dargestellt werden, wurden gerundet. Die Zahlen sind, sofern nicht besonders darauf hingewiesen, in EUR dargestellt.
2. Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit sämtlichen von International Accounting Standards Board (IASB), von der Europäischen Union übernommenen und für 2023 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Ebenso wurden sämtliche für 2023 verpflichtend anzuwendende Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet. Der Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 245 UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungsgrundlegungsätzen. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
2.1 Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen
Für das am 1. Jänner 2023 beginnende Geschäftsjahr wurden von ASFINAG folgende neue und überarbeitete Standards des IASB sowie Interpretationen des IFRIC angewendet:
Standards/ Interpretationen | Titel | Erstmals gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem | von der EU übernommen |
IFRS 17 | Versicherungsverträge inkl. Änderungen an IFRS 17 | 01.01.2023 | November 2021 |
IAS 8 | Änderung: Definition von Schätzungen | 01.01.2023 | März 2022 |
IAS 1 | Änderung: Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 01.01.2023 | März 2022 |
IAS 12 | Änderung: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen | 01.01.2023 | August 2022 |
IAS 12 | Internationale Steuerreform – Globale Mindestbesteuerung | 01.01.2023 | November 2023 |
IFRS 17 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge.
Die Änderung an IAS 8 betrifft die Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Dabei wird die Definition einer „Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen“ durch eine Definition von „rechnungslegungsbezogenen Schätzungen“ ersetzt.
Die Änderung an IAS 1 betreffend Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden soll klarstellen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss angegeben werden müssen.
Die Änderung an IAS 12 engt den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung (initial recognition exemption) ein, nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind. Entstehen bei einer Transaktion gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe, fallen diese nun nicht mehr unter die Ausnahmeregelung, sodass aktive und passive latente Steuern zu bilden sind.
Mit den Änderungen an IAS 12 wird eine vorübergehende Ausnahme für die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung (Säule-2-Regeln der OECD) eingeführt. Dies soll dazu beitragen, die Konsistenz der Abschlüsse zu gewährleisten und gleichzeitig die Umsetzung der Vorschriften zu erleichtern. Außerdem werden gezielte Offenlegungspflichten eingeführt, die den Anlegern helfen sollen, die Auswirkungen hinsichtlich der aus der Reform resultierenden Ergänzungssteuern auf das Unternehmen besser zu verstehen, insbesondere bevor die länderspezifischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Mindestbesteuerung in Kraft treten.
Die Anwendung dieser im Jahr 2023 veröffentlichten Standards haben keine Auswirkung auf die Bilanzierung des Konzernabschlusses.
2.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen
Das IASB arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich erst auf Geschäftsjahre ab 2024 auswirken werden. Die nachfolgenden vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und sind von ASFINAG bislang noch nicht angewendet worden und sind somit für diesen Konzernabschluss nicht relevant:
Standards/ Interpretationen | Titel | Erstmals gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem | von der EU übernommen |
IAS 16 | Änderung: Folgebewertung im Rahmen einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion | 01.01.2024 | November 2023 |
IAS 1 | Änderung: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig | 01.01.2024 | Dezember 2023 |
IAS 1 | Änderung: Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen | 01.01.2024 | Dezember 2023 |
IAS 7 und IFRS 7 | Änderung: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen | 01.01.2024 | offen |
IAS 21 | Änderung: Mangel an Umtauschbarkeit | 01.01.2025 | offen |
Die Änderung an IFRS 16 beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen von Sale-and-Lease-Back für Verkäufer-Leasingnehmer. Die Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten wird vereinheitlicht, um unangemessene Gewinnrealisierungen zu verhindern.
Die Änderung an IAS 1 betrifft die Anpassung von Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig. Zukünftig sollen ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Verbindlichkeit sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums „Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben“ sowie Erläuterungen zum Merkmal „Erfüllung“ aufgenommen.
Mit der zweiten Änderung an IAS 1 wird klargestellt, dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig beeinflussen. Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es ermöglichen ein Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten.
Durch die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 soll die Transparenz von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko erhöht werden. Die Änderungen ergänzen die bereits bestehenden Anhangsangaben dahingehend, dass Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen.
Mit den Änderungen an IAS 21 „Auswirkungen von Änderungen an Wechselkursen“ soll eine Klarstellung erfolgen, wann eine Währung als umtauschbar gilt und wie die Bestimmung des Wechselkurses zu erfolgen hat, sofern eine Währung nicht umtauschbar ist. Zudem werden Vorschriften zur Angabe ergänzender Informationen festgelegt, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist.
Vom Unternehmen werden voraussichtlich aus den übrigen, überarbeiteten bzw. ergänzten Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
3. Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
ASFINAG beschreibt die Rechnungslegungsmethoden sowie die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen in den jeweiligen Kapiteln.
3.1 Rechnungslegungsmethoden
Die Rechnungslegungsmethoden sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Mit Ausnahmen der Änderungen durch die erstmalige Anwendung von neuen Standards in Kapitel 2.1 hat ASFINAG sämtliche in diesem Konzernabschluss enthaltene Rechnungslegungsmethoden in allen dargestellten Perioden stetig angewendet. Im folgenden Abschnitt sind die allgemeinen Rechnungslegungsmethoden beschrieben:
Konsolidierungsgrundsätze
Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis konzerneinheitlicher Standards für vergleichbare Geschäftsfälle und die nach IFRS-Bestimmungen erstellen Einzelabschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen. Diese Rechnungslegungsmethoden wurden auf die dargestellten Perioden einheitlich angewendet. Der Bilanzstichtag sämtlicher einbezogener Unternehmen ist der 31. Dezember.
Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. Vermögenswerte und Schulden der Unternehmen mit Anteilen anderer nicht beherrschender Gesellschafter werden zu 100 % in die Konzernbilanz übernommen.
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt. Fremdwährungstranskationen sind im Konzern unwesentlich.
Wesentlichkeit
Der Ausweis und die Zusammenfassung einzelner Positionen der Konzernbilanz, Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung sowie der Eigenkapitalentwicklung folgen dem Prinzip der Wesentlichkeit.
3.2 Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft, wobei Überarbeitungen von Schätzungen prospektiv erfasst werden.
Der Krieg in der Ukraine und der Nah-Ost-Konflikt sowie weitere geopolitische Entwicklungen werden laufend beobachtet, um auch künftig Auswirkungen auf den ASFINAG-Konzern bestmöglich entgegenzuwirken. Aktuell haben diese geopolitischen Entwicklungen keinen direkten wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von ASFINAG.
ASFINAG geht in den jeweiligen Detailkapiteln auf klimabezogene Risiken ein.
Die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
B. ANGABEN ZUR STRUKTUR VON ASFINAG
4. Konsolidierungskreis
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Der Konzernabschluss beinhaltet die ASFINAG AG und alle Unternehmen, welche unter ihrer Beherrschung stehen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und endet mit deren Wegfall. Änderungen des Konzernanteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern seine Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und deren Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
In dem Vollkonsolidierungskreis werden neben der ASFINAG AG als Mutterunternehmen in 2023 (wie auch im Vorjahr) sechs Tochterunternehmen einbezogen.
Die Beherrschung der Tochterunternehmen und die Equity-Bilanzierung von assoziierten Unternehmen stellt sich (unverändert im Vergleich zum Vorjahr) wie folgt dar, wobei der Kapitalanteil dem Anteil der Autobahnen-und-Schnellstraßen-Finanzierungs-AG entspricht.
Gesellschaft | Sitz | Kapital-anteil | Einbeziehungsart *) |
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG | Wien | | Holding |
ASFINAG Service GmbH | Ansfelden | 85 % | VK |
ASFINAG Alpenstraße GmbH | Innsbruck | 51 % | VK |
ASFINAG Bau Management GmbH | Wien | 100 % | VK |
ASFINAG Maut Service GmbH | Wien | 100 % | VK |
ASFINAG Commercial Services GmbH | Wien | 100 % | VK |
ASFINAG European Toll Services GmbH | Wien | 100 % | VK |
Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH | Wien | 26 % | EQ |
*) VK….Vollkonsolidierung, EQ….Equity-Bilanzierung
5. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Sie werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Anteile an assoziierten Unternehmen resultieren aus der Beteiligung an der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH (VAO). Unter Berücksichtigung der Einzahlung des Stammkapitals, Barzuschüssen und Sacheinlagen sowie des Periodenergebnisses beträgt das Eigenkapital dieser Gesellschaft zum Bilanzstichtag EUR 4.886.953,37 (2022 EUR 3.505.945,82).
Die Entwicklung des Beteiligungsansatzes stellt sich wie folgt dar:
| | 2023 | 2022 |
Beteiligungsansatz zum 01.01. | 911.545,92 | 842.353,46 |
+ Erhöhung Eigenkapital | 548.600,00 | 337.740,00 |
- Wertminderung | -189.538,04 | -268.547,54 |
Beteiligungsansatz zum 31.12. | 1.270.607,88 | 911.545,92 |
Die zusammenfassenden Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen werden in aggregierter Form dargestellt, da die VAO als unwesentlich betrachtet werden kann. Die folgende Übersicht zeigt die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen.
ANGABEN ZUR BILANZ | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Vermögenswerte | 7.009.683,08 | 4.352.470,25 |
Verbindlichkeiten | 2.122.729,71 | 846.524,43 |
| | |
ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG | 01-12/2023 | 01-12/2022 |
Umsatz | 2.535.609,42 | 1.911.873,80 |
Periodenergebnis | -728.992,45 | -1.032.875,15 |
anteiliges Periodenergebnis | -189.538,04 | -268.547,54 |
Zwischen VAO und ASFINAG als Leistungserbringerin besteht ein kontrahiertes Leistungsvolumen, das im Jahr 2023 EUR 91.075,27 (2022 EUR 80.293,27) ausgemacht hat.
6. Nahestehende Unternehmen und Personen
Gemäß IAS 24 müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der ASFINAG einbezogen werden, und Beziehungen zu nahestehenden Personen angegeben werden. Als nahestehende Personen wurden Vorstand, Aufsichtsrat sowie die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren Familienangehörige definiert. Die angabepflichtige Vergütung umfasst die Vergütung des Vorstands, Aufsichtsrats und Geschäftsführung.
6.1 Nahestehende Unternehmen
Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern mit folgenden Unternehmen in Geschäftsbeziehung:
- der Republik Österreich als Eigentümer des Unternehmens
- assoziierte Unternehmen (VAO)
- sonstige nahestehenden Unternehmen
Bei den sonstigen nahestehenden Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, an denen die Republik Österreich direkt oder indirekt eine wesentliche Beteiligung hält. Mit diesen Gesellschaften bestehen Geschäftsbeziehungen innerhalb des Leistungsspektrums der ASFINAG-Gruppe zu fremdüblichen Bedingungen.
Verkäufe an und Käufe von nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen grundsätzlich zu marktüblichen Konditionen. Die zum Bilanzstichtag bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und unverzinslich.
Die folgenden Tabellen enthalten die Gesamtbeträge aus Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen für die betreffenden Geschäftsjahre.
per 31.12.2023 | Republik Österreich | assoziierte Unternehmen | sonstige nahestehende Unternehmen |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG | | | |
Umsatzerlöse und sonstige Erträge | 497.847.288,06 | 91.075,27 | 56.768.779,48 |
Aufwendungen | 497.847.288,06 | 0,00 | 28.568.684,35 |
sonstige Transaktionen | 100.976.796,75 | 89.283,13 | 0,00 |
BILANZ | | | |
Forderungen | 0,00 | 27.322,58 | 29.931.480,68 |
Verbindlichkeiten | 50.271.368,01 | 157.171,00 | 343.771.402,69 |
Per 31.12.2022 | Republik Österreich | assoziierte Unternehmen | sonstige nahestehende Unternehmen |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG | | | |
Umsatzerlöse und sonstige Erträge | 400.554.462,81 | 80.293,27 | 60.238.993,42 |
Aufwendungen | 400.554.462,81 | 0,00 | 26.914.945,50 |
sonstige Transaktionen | 102.821.178,71 | 68.867,50 | 0,00 |
BILANZ | | | |
Forderungen | 0,00 | 24.791,18 | 28.396.872,06 |
Verbindlichkeiten | 63.120.752,64 | 17.175,00 | 343.229.468,96 |
Republik Österreich
Die Umsatzerlöse beziehen sich auf die Weiterverrechnung der Errichtungskostenkosten zu Buchwerten für den Bau des hochrangigen Straßennetzes. Dabei handelt es sich um Bauleistungen, Grundeinlöse- und Herstellungskosten reduziert um sonstige Erträge. Im Gegenzug erwirbt ASFINAG von der Republik Österreich das Fruchtgenussrecht in gleicher Höhe.
Die Position sonstige Transaktionen enthält zu einem die Querfinanzierung des Brennerbasistunnels, eines österreichisch-italienischen Gemeinschaftsprojektes zum Bau eines Eisenbahntunnels für gemischten Personen- und Güterverkehr unter dem Brennerpass. Dafür hebt ASFINAG für bestimmte Straßenabschnitte einen Mautaufschlag ein. Dieses zusätzlich eingehobene Netto-Benützungsentgelt wird zweckgebunden an den Bund als Beitrag zur Finanzierung des Tunnels weitergeleitet. Darüber sind auch die Kosten der Luftverschmutzung und Lärmbelastung nach Abzug der Kosten, die ASFINAG durch die Einhebung entstehen, enthalten (siehe auch 8.1).
2023 begab ASFINAG keine Anleihen und leistete folglich aus diesem Titel keine Zahlungen für Haftungsentgelte (2022 EUR 3.823.102,02).
Sonstige nahestehende Unternehmen
Mit der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) hat ASFINAG in den Jahren 1998 bis 2003 Finanzierungen abgeschlossen. Die ÖBFA begab österreichische Staatsanleihen und leitete einen Teil der Emissionserlöse in Form von verzinslichen Darlehen an ASFINAG weiter. Käufe bzw. Verkäufe im eigentlichen Sinn gibt es zwischen den beiden Unternehmen nicht, die Transaktionen beschränken sich auf Zinszahlungen und Tilgungen. Die verzinslichen Darlehen und die Zinsabgrenzungen in der Höhe von EUR 340.282.549,07 (2022 EUR 338.182.340,41) werden als lang- bzw. kurzfristige finanzielle Schulden ausgewiesen.
ASFINAG schloss auch ein Swapvertrag über die ÖBFA ab, der sich in den Bilanzpositionen lang- bzw. kurzfristige Finanzderivate als Vermögenswert bzw. als Schuld wiederfindet. Am 31. Dezember 2023 ist dort ein Finanzderivat mit einem positiven Marktwert in der Höhe von EUR 24.612.740,92 (2022 EUR 22.181.405,07) erfasst. Im Geschäftsjahr 2023 leistete ASFINAG aus diesen Finanzgeschäften Netto-Zinszahlungen in der Höhe von EUR 15.308.479,89 (2022 EUR 12.462.690,55).
2023 veranlagte ASFINAG keine Cash-Überhänge (2022 EUR 600.000.000,00) – weder kurz- noch langfristig - bei der ÖBFA. Aus diesem Grund fiel im Berichtsjahr auch kein Zinsaufwand (2022 EUR 3.333,00) bzw. -ertrag an.
Die im Berichtsjahr durchgeführten Transaktionen mit übrigen Unternehmen1 im Sinne von IAS 24 betrafen alltägliche Geschäfte des operativen Geschäftsbereichs innerhalb des Leistungsspektrum der ASFINAG-Gruppe zu fremdüblichen Bedingungen und waren insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Die zum Bilanzstichtag offenen Posten dieser Unternehmen werden in den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
6.2 Nahestehende Personen
6.2.1 Vorstand
Der Vorstand der ASFINAG AG bestand zum 31. Dezember 2023 aus den folgenden Mitgliedern:
Name | Datum der Erstbestellung | Ende der laufenden Funktionsperiode |
Dr. Josef FIALA | 08. April 2019 | 31. Mai 2024 |
Mag. Hartwig HUFNAGL | 01. Februar 2019 | 31. Jänner 2029 |
Die Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns umfassen neben den aktiven Mitgliedern des Vorstands auch die ehemaligen Mitglieder.
Die Gesamtvergütung des aktiven Vorstands besteht aus fixen und variablen Entgeltkomponenten, wobei die variable Komponente mit einem maximalen jährlichen Prozentsatz vom Fixgehalt begrenzt ist. Für jedes Geschäftsjahr werden mit dem Präsidium des Aufsichtsrats zu Beginn des Jahres Ziele vereinbart, welche sowohl das Erreichen finanzieller Kennzahlen (Jahresergebnis, Kosteneffizienzziele etc.) als auch Leistungskriterien nicht finanzieller Art beinhalten. Am Ende jedes Geschäftsjahres werden die vereinbarten Werte mit den tatsächlich erreichten Werten verglichen und es erfolgt eine Auszahlung entsprechend dem Zielerreichungsgrad.
Für Vorstandsmitglieder bestehen in Übereinstimmung mit der Bundesvertragsschablonenverordnung Pensionskassenvereinbarungen, wonach das Unternehmen 10 % von den Fixbezügen an eine Pensionskasse einbezahlt.
Des Weiteren haben die Vorstandsmitglieder bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses Anspruch auf die sinngemäße Anwendung des § 23 AngG, wobei die Vordienstzeiten in der ASFINAG-Gruppe eingerechnet werden. Für die Berechnungsgrundlage nach dem Angestelltengesetz wurden die variablen Vergütungskomponenten vertraglich ausgenommen.
Die Grundsätze der Vergütung für den Vorstand und für leitende Angestellte entsprechen den Vorgaben des österreichischen Corporate-Governance-Kodex.
Die folgenden Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
fixe Bezüge | 570.000,00 | 570.000,00 |
variable Bezüge | 109.705,00 | 106.020,00 |
Sachbezüge | 11.869,00 | 15.388,72 |
Vergütungen Vorstand | 691.574,00 | 691.408,72 |
Abfertigungsaufwendungen aus beitragsorientieren Plänen | 10.581,08 | 10.578,52 |
Pensionsaufwendungen aus beitragsorientierten Plänen | 57.000,00 | 57.000,00 |
Die Verpflichtungen und Aufwendungen für frühere Vorstandsmitglieder sind wie folgt:
| 2023 | 2022 |
Pensionsrückstellung 31.12. | 5.643.685,00 | 5.487.321,00 |
Pensionsaufwendungen aus leistungsorientierten Plänen 01-12 | -611.494,84 | -1.702.259,15 |
davon in der Gewinn- und Verlustrechnung | -202.735,00 | 68.534,00 |
davon im sonstigen Ergebnis | -408.759,84 | -1.770.793,15 |
bezahlte Ruhebezüge 01-12 | 455.130,84 | 438.170,85 |
Die ASFINAG AG als Versicherungsnehmer hat eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung sichert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der ASFINAG-Gruppe ab. Die jährlichen Kosten betrugen 2023 EUR 187.368,00 (2022 EUR 165.390,00).
An Mitglieder des Vorstands der ASFINAG AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt noch bestanden Haftungen zugunsten dieser Personen.
6.2.2 Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der ASFINAG AG bestand per 31. Dezember 2023 aus fünf Kapitalvertretern sowie aus drei Vertretern aus dem Betriebsrat (die u.a. Übersicht beinhaltet unterjährige Veränderungen):
Name | Funktion | Datum der Erstbestellung | Ende der laufenden Funktions- periode |
KAPITALVERTRETER AKTIV | | | |
Mag.a Christa GEYER, CPM, CSE | Vorsitzende | 31. August 2020 | o. HV 2027 |
DI Dr. techn. Harald FREY | Mitglied | 31. August 2020 | o. HV 2027 |
DIin Kathrin RENZ, B.A. | Mitglied Stellvertreterin der Vorsitzenden | 24. Mai 2022 04. Dezember 2023 | 03. Dezember 2023 o. HV 2027 |
Martha SCHULTZ | Mitglied | 02. März 2018 | o. HV 2027 |
DI Wolfgang ANZENGRUBER | Mitglied | 24. Mai 2022 | o. HV 2027 |
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KAPITALVERTRETER AUSGESCHIEDEN 2023 | | | |
DI Herbert KASSER | Mitglied Stellvertreter der Vorsitzenden | 18. Februar 2020 31. August 2020 | 30.August 2020 22. November 2023 |
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ENTSANDTE MITGLIEDER AKTIV | | | |
Martin PRETTERHOFER | Vorsitzender der Konzernvertretung | 28. März 2023 | Entsendung auf unbestimmte Zeit |
Gerlinde MATTANOVICH | Betriebsrätin | 28. März 2023 |
DI Karl-Christian PETZ | Vorsitzender des Betriebsrat ASFINAG | 09. April 2021 |
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ENTSANDTE MITGLIEDER AUSGESCHIEDEN 2023 | | | |
Roman GRÜNERBL | Vorsitzender der Konzernvertretung | 10. April 2014 | 28. März 2023 |
Gabrielle STRASSNIGG | Betriebsrätin | 30. Jänner 2018 | 28. März 2023 |
Das Vergütungsschema für die Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer anwesenheitsbedingten Komponente zusammen. Der fixe Anteil besteht aus einem Gesamtbetrag, wobei der Vorsitzende das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Mitglieds erhält. Die zweite Komponente besteht aus einem Sitzungsgeld, das sich aus einem Pauschalbetrag pro Sitzung ergibt, an der ein Mitglied teilnimmt. Darüber hinaus werden eventuell anfallende Reisekosten ersetzt. Die Hauptversammlung (HV) beschließt jährlich die Vergütungen der von ihr gewählten Aufsichtsratsmitglieder für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Beschäftigte der ASFINAG Gruppe haben keinen Anspruch auf Vergütung und Sitzungsgelder.
Die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2023 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung EUR 100.324,66 (2022 EUR 102.043,82).
An Mitglieder des Aufsichtsrats der ASFINAG AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt, es bestanden auch keine Haftungen zugunsten dieser Personen. Es lagen auch keine zustimmungspflichtigen Verträge zwischen ASFINAG AG und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern vor.
6.2.3 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften AG bestand zum 31. Dezember 2023 aus den folgenden Personen:
Name | Mitglieder Geschäftsführung | Datum der Erstbestellung | Ende der laufenden Funktionsperiode |
DI Alexander WALCHER | ASFINAG Bau Management GmbH | 01. März 2008 | 29. Februar 2028 |
DI Andreas FROMM | ASFINAG Bau Management GmbH | 01. März 2018 | 29. Februar 2028 |
Ing. Stefan SIEGELE | ASFINAG Alpenstraßen GmbH | 01. Jänner 2017 | 31. Dezember 2026 |
Mag.a Dr.in Tamara-Maria CHRIST | ASFINAG Service GmbH | 15. Mai 2022 | 14. Mai 2027 |
Heimo MAIER-FARKAS, MSc | ASFINAG Service GmbH | 01. Dezember 2022 | 30. November 2027 |
Ing. Mag. Bernd DATLER | ASFINAG Maut Service GmbH | 17. November 2009 | 29. Februar 2028 |
Mag.a Claudia EDER, MBA | ASFINAG Maut Service GmbH | 01. September 2021 | 31. August 2026 |
Dr. Anton SIEBER | ASFINAG Commercial Services GmbH | 27. August 2009 | unbefristet |
DI (FH) René MOSER | ASFINAG Commercial Services GmbH | 01. Oktober 2015 | unbefristet |
Mag.a Gabriele CSOKLICH | ASFINAG European Toll Service GmbH | 12. März 2010 | unbefristet |
Dr. Wolfgang TREITLER | ASFINAG European Toll Service GmbH | 01. Oktober 2018 | unbefristet |
Die Gesamtvergütung der Geschäftsführung besteht aus fixen und variablen Entgeltkomponenten, wobei die variable Komponente mit einem maximalen jährlichen Prozentsatz vom Fixgehalt begrenzt ist. Die Mitglieder der Geschäftsführung der ASFINAG Commercial Services GmbH und der ASFINAG European Toll Service GmbH erhalten für diese Tätigkeit als Geschäftsführer – neben ihrer Haupttätigkeit in der ASFINAG AG - keine zusätzliche Vergütung.
Für Mitglieder der Geschäftsführung bestehen Pensionskassenvereinbarungen, wonach das Unternehmen 10 % von den Fixbezügen an eine Pensionskasse einbezahlt. Darüber hinaus haben sie bei Beendigung des Angestelltenverhältnisses Anspruch auf die sinngemäße Anwendung des § 23 AngG, wobei die Vordienstzeiten in der ASFINAG-Gruppe eingerechnet werden.
Die folgenden Aufwendungen für die Mitglieder der Geschäftsführung wurden erfasst:
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
fixe Bezüge | 1.120.000,00 | 1.068.103,00 |
variable Bezüge | 295.759,20 | 299.643,00 |
Sachbezüge | 44.889,00 | 56.428,00 |
Vergütungen Geschäftsführung | 1.460.648,20 | 1.424.174,00 |
Abfertigungsaufwendungen | 19.078,20 | 5.227,98 |
davon aus beitragsorientierten Plänen | 14.596,20 | 13.893,98 |
davon aus leistungsorientierten Plänen | 4.482,00 | -8.666,00 |
Pensionsaufwendungen aus beitragsorientierten Plänen | 112.000,00 | 106.810,30 |
An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt noch bestanden Haftungen zugunsten dieser Personen.
C. ERGEBNIS DES JAHRES
7. Segmentberichterstattung
Aufgrund der derzeitigen Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur stellt das gesamte Straßennetz und damit der Gesamtkonzern ein einheitliches Segment dar, sodass mangels einer tiefergehenden getrennten Zuordenbarkeit der Mauteinnahmen oder Vermögenswerte sowie mangels einer unterschiedlichen Chancen- und Risikostruktur derzeit keine weiteren Geschäftssegmente oder geografische Segmente unterschieden bzw. bestimmt werden können.
Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung werden im Konzern die IFRS-Werte verwendet. Eine Überleitungsrechnung unter Angabe der Bewertungen der Gewinne oder Verluste des Segments ist somit nicht erforderlich.
Die Detailinformationen zu Produkten und Dienstleistungen sind in der Tabelle unter Punkt 8.2 Aufgliederung der Umsatzerlöse dargestellt. Alle wesentlichen Umsätze der ASFINAG AG sowie deren Tochtergesellschaften werden in Österreich erwirtschaftet.
Mit Ausnahme der Republik Österreich gibt es keine Kunden mit welchen mehr als 10 % der Umsatzerlöse erwirtschaftet werden. Darüber hinaus befinden sich alle langfristen Vermögenswerte im Inland.
8. Umsatzerlöse
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Die Umsatzerlöse erfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der ASFINAG-Gruppe resultieren und werden gem. IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden generiert. Dementsprechend erfasst ASFINAG Umsatzerlöse, wenn die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zusagte Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird. Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen des 5-Schritte-Models umgesetzt: zu Beginn des Modells steht die Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, gefolgt von der Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen. Demnach sind eigenständig abgrenzbare Dienstleistungen sowie Bündel aus Gütern und Dienstleistungen zu trennen. Im dritten Schritt wird der Transaktionspreis bestimmt. Als Transaktionspreis gilt der Betrag der Gegenleistung, auf den das liefernde Unternehmen im Austausch gegen die gelieferten Güter oder Dienstleistungen Anspruch hat. Anschließend wird der Transaktionspreis auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Im letzten Schritt ist die Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen festzustellen. Die Umsatzrealisierung findet entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt statt.
Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung erfolgt, wenn die Kriterien des IFRS 15.35 erfüllt sind. Dazu zählt u.a., dass mit Erfüllung durch das Unternehmen der Kunden den Nutzen aus der erbrachten Leistung erhält und gleichzeitig verbraucht (er zieht kontinuierlich einen Nutzen). Ein weiteres Kriterium ist, wenn der Kunde während der Erzeugung oder Verbesserung eines Vermögenswertes die Verfügungsmacht besitzt.
Sind diese Kriterien gem. IFRS 15.35 nicht erfüllt, dann erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Bei ASFINAG erlangt ein Kunde Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung bei Übergang der Verfügungsgewalt.
Kosten, die zur Erfüllung eines Vertrages anfallen, werden als Vermögenswert erfasst. Die aktivierten Vermögenswerte werden in Folge abgeschrieben, wie die zugehörigen Dienstleistungen an den Kunden erbracht werden.
Vertragsverbindlichkeiten beziehen sich auf Zahlungen, die vorzeitig – also vor Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtung – erhalten wurden. Diese werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald der Konzern die vertragliche Leistungsverpflichtung erbringt. Vertragsverbindlichkeiten enthalten Anzahlungen sowie andere, vorzeitig erhaltene Einzahlungen auf Erlöse für Folgeperioden, die als gesonderter Posten in der Bilanz ausgewiesen werden.
8.1 Art der Dienstleistungen und Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen
ASFINAG ist ein Infrastrukturbetreiber, dem mit Abschluss des Fruchtgenussvertrages von der Republik Österreich das Recht eingeräumt wurde, die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen zu betreiben und für deren Benutzung Maut einzuheben.
Die Benutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist gem. § 1 BStMG2 für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig. Die Art der Mauteinhebung richtet sich 2023 nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) des Fahrzeuges. LKWs, Busse und Wohnmobile mit mehr als 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht unterliegen der fahrleistungsabhängigen Maut. Für Fahrzeuge mit einem bis zu 3,5 t Gesamtgewicht (PKWs, Motorräder, Wohnmobile) besteht Vignettenpflicht.
LKW-Maut
Die LKW-Maut wird über ein elektronisches Mautsystem eingehoben, d.h. beim Durchfahren des jeweiligen Mautabschnitts wird der entsprechende Tarif automatisch anhand der im Fahrzeug angebrachten GO-Box belastet. Die Anzahl der Achsen, die EURO-Emissionsklasse des Fahrzeuges, die genutzte Strecke sowie die gefahrenen Kilometer bestimmen die Höhe der Maut. Die Mauterlöse werden gemäß der erbrachten Fahrleistung erfasst und bei Pre-Pay-Aufladungen der GO-Box somit entsprechend abgegrenzt. Die in der Mauttarifverordnung angeführten Tarife sind gesetzlich geregelt und unterliegen jährlichen Anpassungen an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemäß Statistik Austria. Grundsätzlich erhält ASFINAG nur den Teil der Infrastrukturtarife, welche primär nach Achsklassen gestaffelt sind. Die EURO VI bekam im Jahr 2023 keinen tariflichen Bonus mehr (2022 1,3 %). Fahrzeuge mit einem Wasserstoff- oder Elektroantrieb (E-H2) erhielten auch 2023 einen Bonus von 75 % (2022 75 %). Darüber hinaus werden externe Kosten für Schadstoffausstoß (Euro-Emissionsklasse und Achsen) und Lärmbelästigung (nach Achsen und Tag/Nacht) eingehoben, die an das BMK (nach Abzug eines 2%igen Disagios) abgeführt werden. Die für das aktuelle Geschäftsjahr gültigen Mauttarife wurden letztmalig am 01. Jänner 2023 angepasst. Die Erlösrealisierung erfolgt zeitpunktbezogen, da der Kunde zum Zeitpunkt der Nutzung die Kontrolle über die Dienstleistung erhält.
Vignette
Alle übrigen Kraftfahrzeuge müssen für die Benützung der Autobahnen- und Schnellstraßen eine Vignette erwerben, die eine Gültigkeit für den Zeitraum eines Jahres, zwei Monaten, zehn Tage oder eines Tages hat. Der Vertrieb der Vignetten erfolgt sowohl für die Klebe- als auch für die Digitale Vignette über Vertriebsorganisationen (z.B. Autofahrerklub, Tobaccoland), Direktvertriebspartner (z.B. Tankstellen) sowie Konzessionären, die für die getätigten Umsätze eine Provision erhalten. Die Digitale Vignette kann zusätzlich über den Webshop der ASFINAG (https://shop.asfinag.at/) bzw. über die ASFINAG-App und erworben werden. Die Erlösrealisierung der für bestimmte Zeiträume gültigen Vignetten erfolgt zeitraumbezogen, da der Kunde kontinuierlich einen Nutzen zieht.
streckenabhängige Maut
Von der allgemeinen LKW- und Vignettenpflicht ausgenommen sind sechs Strecken3, auf denen für alle eine streckenabhängige Maut gilt. Die Einhebung erfolgt für Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht über das elektronische Mautsystem. Fahrzeuge bis zu 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht können Tickets direkt an den Mautstellen bzw. im Vorfeld Videotickets über den Webshop der ASFINAG erwerben. Die Erlösrealisierung dieser für einen bestimmten Zeitraum gültigen Tickets (Mehrfahrtenkarten, Einzelfahrt, Monatskarten) erfolgt zeitraumbezogen, da der Kunde kontinuierlich einen Nutzen zieht.
3 A9 Phyrnautobahn (Bosruck und Gleinalm), A10 Tauernautobahn, A11 Karawanken Autobahn, A13 Brennerautobahn, S16 Arlberg Schnellstraße
Enforcement
Mit der Einführung der Maut übernahm ASFINAG auch die Verpflichtung die richtige Entrichtung derselben zu überwachen. Dafür sind einerseits eigene Mitarbeiter angestellt und ausgebildet bzw. wird diese Aufgabe teilweise an externe Dienstleister ausgelagert. Darüber hinaus bedient sich ASFINAG auch eines kameragestützten Enforcementsystems. Hierbei wird der Verkehr automatisch kontrolliert und bei Verdacht auf ein Mautvergehen werden Fotos der entsprechenden Fahrzeuge gemacht. Die in diesem Bereich zugeordneten Enforcement-Erlöse setzten sich aus Nach- bzw. Ersatzzahlungen für fahrleistungsbezogene LKW- bzw. zeitabhängige PKW-Maut zusammen und werden zeitpunktbezogen erfasst.
Errichtungsleistungen Straße
Neben dem Recht zur Mauteinhebung hat sich ASFINAG im Fruchtgenussrechtsvertrag auch verpflichtet das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz zu erweitern. ASFINAG erbringt somit Errichtungsleistungen für neue Autobahnen und Schnellstraßen im Austausch gegen eine Erhöhung des immateriellen Vermögenswerts Fruchtgenussrecht, d.h. des Rechts, auf den neu errichteten Autobahn- und Schnellstraßenstrecken Maut einzuheben. Die Errichtungserlöse und -kosten werden dabei nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird ermittelt, indem die bis zum Bilanzstichtag bereits angefallenen Errichtungsaufwendungen zu den insgesamt erwarteten Errichtungsaufwendungen bis zur Projektfertigstellung ins Verhältnis gesetzt werden. Die Weiterverrechnung erfolgt unabhängig davon, ob die betreffenden Bauvorhaben bereits fertig gestellt und zum Verkehr freigegeben oder noch im Bau sind. Grundsätzlich werden die tatsächlich entstandenen Kosten ohne Gewinnaufschlag an den Bund weiterverrechnet. Die Leistungsverpflichtung wird über einen bestimmten Zeitraum erfüllt, der Bund erlangt die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert, während dieser erstellt oder verbessert wird. Die Erlösrealisierung erfolgt somit zeitraumbezogen.
Vermietung und Verpachtung
Im Bereich Liegenschaftsmanagement werden Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und der Verrechnung von Sondernutzungen erzielt. Darüber hinaus erhält ASFINAG eine variable prozentuelle Beteiligung an den Umsätzen der Raststationen und –stellplätze im Bereich Gastronomie, Hotellerie und Betankungen. Die Erlöse werden zeitraumbezogen erfasst.
8.2 Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die folgende Übersicht zeigt die Außenumsätze von ASFINAG:
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
LKW-Mauterlöse | 1.686.473.421,97 | 1.676.873.776,76 |
Erlöse Enforcement | 57.891.558,30 | 52.371.511,18 |
zeitpunktbezogene Erlösrealisierung | 1.744.364.980,27 | 1.729.245.287,94 |
| | |
Streckenmauterlöse | 237.981.036,21 | 226.137.652,64 |
Vignettenerlöse | 574.215.243,71 | 539.896.087,57 |
Erlöse Errichtungsleistungen Bund | 497.847.288,06 | 400.554.462,81 |
Erlöse Vermietung und Verpachtung | 36.618.981,34 | 34.564.335,51 |
sonstige Umsatzerlöse | 147.471,25 | 221.769,80 |
zeitraumbezogene Erlösrealisierung | 1.346.810.020,57 | 1.201.374.308,33 |
| | |
Umsatzerlöse | 3.091.175.000,84 | 2.930.619.596,27 |
8.3 Vertragskosten
Für Provisionsaufwendungen der Vertriebspartner aus dem Verkauf der Vignette 2024 wurde nach IFRS 15 ein aktiver Vertragsposten (contract assets) mit EUR 1.130.760,76 (2022 EUR 1.413.350,58) gebildet, der im Posten „sonstige übrige kurzfristige finanzielle Forderungen“ enthalten sind.
8.4 Vertragsverbindlichkeiten
| 2023 | 2022 |
langfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Vorauszahlungen für Erhaltungsaufwendungen | 98.910.567,52 | 96.430.316,52 |
kurzfriste Vertragsverbindlichkeiten | 134.064.367,85 | 141.056.725,40 |
aus noch nicht verbrauchten Prepay-Werten für LKW-Maut | 10.782.202,16 | 10.782.202,16 |
aus dem Vorverkauf von Vignetten und Mehrfahrtenkarten | 121.905.927,31 | 129.903.598,76 |
aus Vorauszahlungen für Erhaltungsaufwendungen und sonstiges | 1.376.238,38 | 370.924,48 |
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten werden linear (betriebliche Erhaltungsverpflichtung) bzw. bei Anfall (bauliche Erhaltungsverpflichtung lt. vorgesehenen Sanierungszyklen) über die Vertragslaufzeit aufgelöst. Gleichzeitig erhöht sich der Saldo um die jährliche Aufzinsung der langfristigen Vertragsverbindlichkeit. Im langfristigen Teil der Vertragsverbindlichkeit ist aus einer Abschlagszahlung der Stadt Wien für bauliche und betriebliche Erhaltungsverpflichtungen für die elektromaschinelle Ausstattung des Kaisermühlentunnels per 31. Dezember 2023 ein offener Saldo in der Höhe von EUR 88.052.013,43 (2022 EUR 86.031.846,77) enthalten.
Die erfassten kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten aus noch nicht verbrauchten Prepay-Werten für LKW-Maut und dem Vorverkauf von Vignetten und Mehrfahrkarten werden im folgenden Geschäftsjahr als Umsatzerlöse realisiert.
9. Sonstige Erträge
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
Erträge aus dem Abgang von Vermögenswerten | 2.964.089,42 | 2.515.554,28 |
Erträge aus Strafgeldern | 107.164.679,72 | 105.094.345,38 |
Erträge aus Sonderaktivitäten Autobahnmeistereien | 3.125.032,07 | 2.554.656,63 |
sonstige übrige Erträge | 25.357.200,10 | 21.166.685,85 |
Erträge aus Auflösungen zu Wertberichtung von Forderungen | 79.183,21 | 67.389,16 |
Sonstige Erträge | 138.690.184,52 | 131.398.631,30 |
Laut gesetzlicher Regelung stehen 80 % aller Strafen gem. Straßenverkehrsordnung den jeweiligen Ländern, Gemeinden oder ASFINAG AG zu, wenn diese auf deren Gebiet eingenommen werden. Diese Erträge aus Strafgeldern sind zu 100 % zweckgebunden und werden von ASFINAG wieder in einen verkehrssicheren Ausbau des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes investiert.
Die Erträge aus Sonderaktivitäten der Autobahnmeistereien resultieren vor allem aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tunnelüberwachungen für die Bundesländer.
Die sonstigen übrigen Erträge betreffen Zuwendungen aus dem Katastrophenfonds in der Höhe von EUR 3.273.380,29 (2022 EUR 1.954.106,91), und Erträge aus der Weiterverrechnung von Schadensfällen in der Höhe von EUR 7.429.309,92 (2022 EUR 6.901.589,04).
Die Summe der Veränderung der „erwarteten Kreditausfälle“ (ECL – Expected Credit Loss) des Wertminderungsmodell und der tatsächlichen Forderungsausfälle ergibt im aktuellen Geschäftsjahr einen Ertrag in der Höhe von EUR 79.183,21 (2022 EUR 67.389,16).
Zuwendungen im Zusammenhang mit nur einer Aufwandsart wie z.B. gehaltsbezogene Zuschüsse werden direkt als Kürzung dieser Aufwandsart ausgewiesen.
10. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
Materialaufwand | 48.145.769,15 | 46.586.901,64 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.250.062.597,85 | 1.102.751.103,20 |
Veränderung der Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen (IFRIC 12) | 58.935.802,56 | 51.303.828,96 |
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen | 1.357.144.169,56 | 1.200.641.833,80 |
Der Materialaufwand betrifft Grundeinlösen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken für den Bau des hochrangigen Straßennetzes anfallen und die damit verbundenen Aufwendungen. Darüber hinaus sind in dieser Position die zugekauften Materialien für den Betrieb und die Erhaltung der Straße (wie z.B. Winterdienst-, Elektro- und Reinigungsmaterial sowie Treibstoffe und Ersatzteile). Weiters sind in dieser Position auch Veränderungen aus Aufwendungen für ruhend gestellte Bauprojekte, die in den Folgeperioden von ASFINAG getragen werden, enthalten. 2023 sind aus diesem Titel Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.180.190,13 (2022 EUR 4.164.543,19) sowie Verwendungen von EUR 1.520.981,08 (2022 EUR 0,00) angefallen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten:
- Herstellungskosten für die Errichtung und den Bau des hochrangigen Straßennetzes, die an den Bund weiterverrechnet werden und
- bauliche Erhaltungsmaßnahmen, die den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen bzw. erhalten.
- → Mehr Informationen zur Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen in Kapitel 22 Rückstellungen
11. Personalaufwand
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
Gehälter | 204.440.411,68 | 178.004.585,63 |
Aufwendungen für Abfertigungen | 3.461.115,81 | 3.038.230,17 |
Aufwendungen für Altersversorgung | 2.002.082,48 | 1.606.349,88 |
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben | 53.098.816,45 | 48.774.792,19 |
sonstiger freiwilliger Personalaufwand | 3.769.801,93 | 3.024.054,91 |
Personalaufwand | 266.772.228,35 | 234.448.012,78 |
Im Personalaufwand enthalten sind Gehälter und die damit verbundenen Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben, Schulden aus noch offenem Urlaub und nicht verbrauchten Zeitguthaben sowie Verpflichtungen gegenüber der eigenen Belegschaft als auch der lt. Personalüberlassungsvertrag mit den Bundesländern bereitgestellten Landesmitarbeitenden (Abfertigung/Treuegeld und Jubiläumsgeld). Personalkostenzuschüsse seitens der öffentlichen Hand in der Höhe von EUR 133.161,30 (2022 EUR 1.664.924,45) wurden aufwandsmindernd erfasst.
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Altersvorsorge setzten sich wie folgt zusammen:
| Abfertigungen | Altersversorgung | Summe |
leistungsorientierte Pläne | 856.999,00 | 299.708,00 | 1.156.707,00 |
beitragsorientierte Pläne | 2.583.000,67 | 1.702.374,48 | 4.285.375,15 |
sonstige Zahlungen | 21.116,14 | 0,00 | 21.116,41 |
Gesamtaufwendungen 01-12/2023 | 3.461.115,81 | 2.002.082,48 | 5.463.198,29 |
| Abfertigungen | Altersversorgung | Summe |
leistungsorientierte Pläne | 715.775,00 | 87.603,00 | 803.378,00 |
beitragsorientierte Pläne | 2.286.075,64 | 1.518.746,88 | 3.804.822,52 |
sonstige Zahlungen | 36.379,53 | 0,00 | 36.379,53 |
Gesamtaufwendungen 01-12/2022 | 3.038.230,17 | 1.606.349,88 | 4.644.580,05 |
Für alle nach dem 31. Dezember 2002 begründeten Dienstverhältnisse in Österreich zahlt der Konzern monatlich 1,53 % des Entgelts in eine betriebliche Vorsorgekasse ein, in der die Beiträge auf einem Konto des Mitarbeitenden veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet, welche in jenem Geschäftsjahr im Personalaufwand als beitragsorientierte Aufwendungen erfasst werden, für das sie entrichtet wurden.
Durch kollektivvertragliche Vereinbarungen ist ASFINAG verpflichtet für jede Person, die in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis steht, einen jährlichen Beitrag von EUR 500,00 in eine Pensionskasse im Rahmen eines beitragsorientierten Plans zu leisten.
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der ASFINAG-Gruppe per ultimo betrug:
(in Köpfen) | 2023 | 2022 |
eigene Beschäftigte (inkl. Auszubildende und Temporäre) | 2.818 | 2.780 |
überlassene Beschäftigte | 265 | 300 |
Beschäftigte (durchschnittlich) | 3.083 | 3.080 |
12. Sonstige Aufwendungen
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
Steuern (nicht vom Einkommen und Ertrag) | 497.739,51 | 537.661,38 |
Energie, Heizung, Wasser | 3.141.735,55 | 2.028.835,17 |
Instandhaltung und Betriebskosten | 79.087.592,02 | 65.827.360,02 |
Kommunikationskosten | 4.553.416,76 | 3.583.330,92 |
Bank- und Kreditkartenspesen | 4.751.028,92 | 4.449.436,66 |
sonstiger Fremdpersonalaufwand | 6.928.624,02 | 6.407.743,40 |
Verbrauchsmaterial Büro | 325.852,87 | 347.494,06 |
Marketingaufwand | 5.369.041,68 | 4.182.069,63 |
Miet- und Leasingaufwand | 758.469,37 | 722.292,58 |
sonstige Gebühren und Abgaben | 889.303,27 | 1.029.908,34 |
Versicherungsaufwendungen | 2.216.911,16 | 2.366.867,98 |
Aufsichtsratsaufwendungen | 142.862,12 | 145.085,12 |
Schulungsaufwendungen | 3.170.588,68 | 2.641.989,50 |
Reisekosten | 1.309.581,73 | 1.002.236,96 |
Provisionen und sonstige Vertriebsaufwendungen | 42.127.394,40 | 37.569.251,70 |
Querfinanzierung Brennerbasistunnel und externe Kosten | 49.303.987,67 | 47.700.125,86 |
sonstige Verwaltungsaufwendungen | 31.319.680,49 | 24.834.321,20 |
Aufwendungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien | 1.375.740,14 | 1.602.927,71 |
Sonstige Aufwendungen | 237.269.550,36 | 206.978.938,19 |
13. Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen4
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
planmäßige Abschreibungen | 16.828.771,94 | 14.247.897,22 |
außerplanmäßige Wertminderung | 2.176.599,09 | 9.028.887,63 |
Immaterielle Vermögenswerte außer Firmenwert | 19.005.371,03 | 23.276.784,85 |
| | |
planmäßige Abschreibungen | 63.966.623,94 | 63.908.135,19 |
außerplanmäßige Abschreibungen | 42.117,00 | 25.269,00 |
Sachanlagen | 64.008.740,94 | 63.933.404,19 |
Die außerplanmäßigen Abschreibungen bei den Sachanlagen wurden für Fahrzeuge vorgenommen.
- → Mehr Informationen zur außerplanmäßigen Wertminderung in Kapitel 16 Immaterielle Vermögenswerte (außer Firmenwert).
- → Mehr Information zu Abschreibungen der Nutzungsrechte in Kapitel 19.1 ASFINAG als Leasingnehmer
- → Mehr Information zu Abschreibungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien in Kapitel 20 als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
14. Finanzergebnis
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufes abgegrenzt. Die Realisierung von Dividenden erfolgt zum Zeitpunkt des Beschlusses der Dividendenausschüttung.
Das Finanzergebnis setzt sich folgendermaßen zusammen:
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
Zinsaufwendungen | -197.105.890,12 | -195.539.258,24 |
Zinserträge | 21.650.186,40 | 7.568.056,84 |
sonstiges Finanzergebnis | 126.094,34 | -2.765.964,94 |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | -189.538,04 | -268.547,54 |
Finanzergebnis | -175.519.147,42 | -191.005.713,88 |
Der Zinsaufwand beinhaltet Aufwendungen für verzinsliche Anleihen, Darlehen, Derivate und Leasingverbindlichkeiten, sowie die Verteilung von Agios, Disagios, Lead Management Fees und Haftungsentgelten, die bei der Aufnahme von finanziellen Schulden anfallen. Im Zinsertrag enthalten sind Erträge aus Derivaten, Zinsgutschriften aus den laufenden Bankguthaben und kurzfristigen Veranlagungen sowie Dividenden von Finanzvermögen. Die Positionen sonstiges Finanzergebnis enthält zum überwiegenden Teil die Bewertung des verzinslichen Darlehens mit Derivat sowie des Finanzderivats.
15. Ertragsteuern
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Die Ertragsteuern umfassen tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen davon sind latente Steuern im Zusammenhang mit Geschäftsfällen, die eine Erfassung im sonstigen Ergebnis der Periode vorsehen. Tatsächliche Steuern umfassen die erwartete Steuerschuld (oder Steuerforderung) auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen (oder den steuerlichen Verlust) auf der Grundlage von jeweils anzuwendenden Steuersätzen sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerforderungen und –verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern gegenüber einer Steuerbehörde das Recht zum Ausgleich auf Nettobasis besteht. Für den Fall, dass die in den Steuererklärungen angesetzten Beträge eventuell nicht realisiert werden können, werden die erwarteten Auswirkungen von diesen ungewissen Steuerpositionen berücksichtigt.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den steuerlichen Wertansätzen auf Gesellschaftsebene erfasst (Verbindlichkeitenmethode). Latente Steuern werden nicht erfasst für
- zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Jahresergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst und
- temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden
Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven bzw. passiven latenten Steuern erwartet wird. Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steuern werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird. Sofern sich Steuerlatenzen auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen und ferner ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, erfolgt eine Verrechnung von aktiven mit passiven latenten Steuern.
Am 20. Jänner 2022 wurde die ökosoziale Steuerreform in dritter Lesung im Plenum des Nationalrats beschlossen, die unter anderem eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Österreich von 25 % auf 24 % im Jahr 2023 und schließlich auf 23 % im Jahr 2024 vorsieht. Diese Änderungen des Körperschaftsteuersatzes wurden bei der Berechnung der latenten Steuern bereits berücksichtigt. Da die von den latenten Steuern betroffenen Bilanzpositionen überwiegend als langfristig einzustufen sind, wurde bereits für die Bewertung im aktuellen Geschäftsjahr der ab 2024 gültige Steuersatz von 23 % herangezogen.
Am 20. Dezember 2023 hat die österreichische Regierung die Säule-2-Regeln mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 in nationales Steuerrecht im Rahmen des Mindestbesteuerungsgesetz umgesetzt. Gemäß diesem Gesetz ist ASFINAG AG als Muttergesellschaft in Österreich verpflichtet, eine zusätzliche Steuer auf die Gewinne ihrer Tochtergesellschaften zu entrichten, welche mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15 % besteuert werden. Für ASFINAG ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen, da der Mindeststeuersatz von 15 % aufgrund einer inländischen Steuergruppe überschritten wird.
In der ASFINAG-Gruppe besteht eine Steuergruppe gem. § 9 KStG 1988 mit der ASFINAG AG als Gruppenträger und allen übrigen vollkonsolidierten Tochterunternehmen als Gruppenmitglieder.
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
tatsächliche Ertragsteuern | 277.889.980,96 | 296.007.211,18 |
aperiodische Ertragsteuern | 1.032.326,02 | 0,00 |
latente Steuern | -11.133.049,74 | -5.774.342,72 |
aperiodische latente Steuern | -949.739,96 | 0,00 |
ausgewiesene Ertragsteuern | 266.839.517,28 | 290.232.868,46 |
Die Überleitung vom rechnerischen Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand wird nachfolgend dargestellt. Der rechnerische Steueraufwand ergibt sich durch Multiplikation des Ergebnisses vor Steuern mit dem anzuwendenden Steuersatz von 24 % (2022: 25 %):
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag | 1.110.966.680,23 | 1.140.741.752,92 |
rechnerischer Steueraufwand (2023: 24 %, 2022: 25 %) | 266.632.003,26 | 285.185.438,23 |
Erhöhung(+)/Minderung(-) der Ertragsteuerbelastung durch | | |
aperiodische Ertragsteuern | 1.032.326,02 | 0,00 |
aperiodische latente Steuern | -949.739,96 | 0,00 |
Effekt aus Steuersatzänderung | 484.045,64 | 5.179.777,19 |
nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 168.295,28 | 112.538,58 |
steuerfreies Einkommen | -467.386,56 | -148.348,78 |
gesondert besteuerte Einkünfte | -28.583,37 | -60.333,72 |
COVID-Prämie | -31.443,03 | -36.203,04 |
effektiver Steueraufwand | 266.839.517,28 | 290.232.868,46 |
effektive Steuerquote | 24,02% | 25,44 % |
Die Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz stellen sich wie folgt dar:
| 2023 | 2022 |
aktive latente Steuern | 89.112.749,97 | 84.351.390,88 |
passive latente Steuern | -28.679.039,76 | -28.762.840,94 |
Stand zum 1. Jänner | 60.433.710,21 | 55.588.549,94 |
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern | 12.082.789,70 | 5.774.342,72 |
im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern | 261.863,44 | -929.182,45 |
Stand zum 31. Dezember | 72.778.363,35 | 60.433.710,21 |
davon | | |
aktive latente Steuern | 101.941.624,80 | 89.112.749,97 |
passive latente Steuern | -29.163.261,45 | -28.679.039,76 |
Die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. Dezember sind das Ergebnis temporärer Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen:
| 2023 | 2022 |
Fair Value Bewertung von Finanzinstrumenten | 12.370.117,16 | 14.063.492,99 |
nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | 111.122,21 | 105.950,02 |
übrige langfristige Schulden | 17.280,36 | 115.605,80 |
Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 3.604.239,61 | 3.486.012,02 |
Rückstellungen | 85.838.865,46 | 71.341.689,14 |
künftige Ertragsteueransprüche | 101.941.624,80 | 89.112.749,97 |
| | |
Immaterielle Vermögenswerte | 14.583.178,89 | 12.313.503,29 |
Sachanlagen | 14.346.528,61 | 16.112.509,81 |
übrige kurzfristige Forderungen | 233.553,95 | 253.026,66 |
künftige Ertragsteuerschulden | 29.163.261,45 | 28.679.039,76 |
| | |
Saldierung latente Steuern | 72.778.363,35 | 60.433.710,21 |
Die Buchwertdifferenzen bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ergeben sich zum überwiegenden Teil aus der Anwendung der Halbjahres-Regel für die steuerliche Abschreibung im Gegensatz zur Pro-Rata-Temporis-Abschreibung, der Aktivierung der IAS 23-Zinsen und IFRS 16-Nutzungsrechte im IFRS und zum geringen Teil aus einer unversteuerten Rücklage für vorzeitige Abschreibung gem. § 7a EStG.
Die Differenzen zwischen den IFRS-Werten und den Steuerwerten im Bereich der langfristigen und kurzfristigen finanziellen Schulden ergeben sich aus den Bewertungsunterschieden bei den Anleihen, Darlehen, dem damit im Zusammenhang stehenden Swap-Geschäft und der IFRS 16-Leasingverbindlichkeiten.
Für die vertragliche Verpflichtung, die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen in einem bestimmten Zustand zu erhalten, wurde eine Rückstellung nach IFRIC 12 in Höhe von EUR 364.527.764,63 (2022 EUR 305.591.962,07) gebildet, die im Steuerrecht nicht berücksichtigt wird und eine aktive Steuerlatenz darstellt.
Die übrigen Differenzen sind auf die Abzinsung langfristiger Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen- und Leistungen auf den Nettobarwert zurückzuführen, dem Ansatz der aktiven Vertragsposten (gem. IFRS 15) und der Wertminderungen nach dem zukunftsbezogenen Expected-Loss-Modell (gem. IFRS 9).
Auf temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, die von Konzerngesellschaften gehalten werden, in der Höhe von EUR 23.827.359,40 (2022 EUR 23.296.199,59) wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht auflösen werden. Steuerliche Verlustvorträge liegen (wie auch schon im Vorjahr) nicht vor.
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Ausschlaggebend für den Ansatz und Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind Einschätzungen über die künftige Realisierung. Diese Realisierung ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren. Hierbei wird die Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der passiven latenten Steuern und die künftigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen ab oder sind die Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage haben. Diese Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen beinhalten die beste Schätzung der erwarteten Steuerzahlung. Zukünftig können neue Informationen zur Verfügung stehen, die das Management dazu veranlassen, die Annahmen zu ändern.
D. VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN
16. Immaterielle Vermögenswerte (außer Firmenwert)
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Nach der erstmaligen Aktivierung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet.
Für Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden die Abschreibungen linear über Zeitraum von 2 bis zu 20 Jahren in der Gewinn- und Verlustrechnung im Abschreibungsaufwand erfasst. Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode werden periodisch überprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf der immateriellen Vermögenswerte entsprechen.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf eine mögliche Wertminderung überprüft. Falls sich Ereignisse oder veränderte Umstände ergeben, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, werden die Wertminderungsprüfungen häufiger durchgeführt. Die Überprüfung wird in Abhängigkeit des Einzelfalls für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt eine jährliche Überprüfung, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen.
Der spätere Wegfall der Wertminderung führt zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und erzielbarem Betrag. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, wird der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden angepasst, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes. Sie werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der der Posten ausgebucht wird.
Anzahlungen für Fruchtgenussrecht
ASFINAG wurde vom Bund mit der Finanzierung, Planung, Errichtung und Erhaltung und Bemautung der Autobahnen- und Schnellstraßennetzes beauftragt. Der laufende Erwerb des Fruchtgenussrechts vom Bund (wobei der Kaufpreis den in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kosten für Lieferungen/Leistungen des Neubaus und der Erweiterungen entspricht) wird im Anlagevermögen bis zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe unter der Position „Anzahlungen für Fruchtgenussrecht“ erfasst. Diese Anzahlungen gehören – auch wenn sie häufig gemeinsam mit Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen werden – nicht zu den Vermögenswerten im Scope von IAS 38.
Bei internen oder externen Anzeichen einer Wertminderung nimmt ASFINAG eine Einzelbewertung der betroffenen Projekte vor. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt nach dem einkommensbasierten Ansatz. Bei diesem werden zukünftig prognostizierte Zahlungsströme mit dem Discounted-Cashflow-Verfahren auf den heutigen Zeitpunkt der Bewertung diskontiert, um anschließend den Barwert dieser Zahlungsströme zu erhalten. Ein späterer Wegfall der Wertminderung führt zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und erzielbarem Betrag.
Im am 23. Juni / 25. Juli 1997 mit der Republik Österreich abgeschlossenen Fruchtgenussrechtsvertrag wurde ASFINAG AG das Recht eingeräumt, die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen (einschließlich der Brücken, Tunnels und Gebirgspässen) zu betreiben und für deren Benutzung Maut einzuheben. In räumlicher Hinsicht bezieht sich das Recht der Fruchtnießung auch auf alle Grundflächen und baulichen Anlagen samt Zubehör und Einrichtungen, die gem. § 3 BStG 1971 Bestandteil dieser Bundesstraßen sind.
Darüber hinaus steht der ASFINAG AG ein fixer Anspruch aus der Verpflichtung des Bundes zu, im Falle einer Vertragsauflösung den Restbuchwert des dem Fruchtgenussrecht entsprechenden Vermögens zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung in Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu leisten. Im Gegenzug übernahm ASFINAG AG die Verpflichtung, die Autobahnen und Schnellstraßen zu erhalten und auszubauen. Als Aktivierungsdatum der in der Position „Anzahlungen für Fruchtgenussrecht“ erfassten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wird das Datum der Verkehrsfreigabe des Neubaus oder Erweiterung herangezogen. Bei Löschung eines im Verzeichnis des Bundesstraßengesetzes angeführten Straßenzugs wird ein Abgang des Fruchtgenussrechtes erfasst.
Hinsichtlich der Bilanzierung des Fruchtgenussrechtes wird IFRIC 12 angewendet. Entsprechend wird das Fruchtgenussrecht als immaterieller Vermögenswert gemäß IAS 38 bilanziert. Der Bund verzichtet auf eine Kündigung des Vertrages, solange ASFINAG AG ihren vertraglichen Verpflichtungen zur Erhaltung des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes nachkommt. Da auch ASFINAG AG keine Kündigung des Fruchtgenussvertrages beabsichtigt, handelt es sich um einen immateriellen Vermögenswert mit unbegrenzter Nutzungsdauer, der somit keiner planmäßigen Abschreibung unterliegt, sondern grundsätzlich einem jährlichen Werthaltigkeitstest zu unterziehen ist. Da der Restbuchwert des Fruchtgenussrechtes vom Bund garantiert wird, ist die Erfassung einer Wertminderung nicht erforderlich (gem. Zusatz zum Fruchtgenussrechtsvertrags des Jahres 2007 bezieht sich diese Restbuchwertgarantie auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach IFRS).
Zum Fruchtgenuss werden jene Maßnahmen (Neubau und Erweiterungen) gerechnet, die zu einer Vermehrung der Verkehrsfläche (Vermehrung befahrbarer Fläche inklusive der dazugehörigen Straßenausrüstung und Grundeinlöse) und dadurch zu Mehrverkehr und höheren Mauteinnahmen führen. Ebenso fruchtgenusserhöhend sind bauliche Maßnahmen im Bereich der Straße inklusive technischer Ausrüstung, die erstmalig getätigt werden und nicht zur Vermehrung der Verkehrsfläche führen, sondern neue Funktionalitäten schaffen. Der Tunnel ist samt seiner Ausrüstung als eine wirtschaftliche Einheit zu sehen, womit erstmalige Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen (begehbare/befahrbare Fläche) im Tunnelbereich samt der Tunnelausrüstung zur Gänze fruchtgenusserhöhend erfasst werden. Als Tunnelausrüstung sind insbesondere elektromaschinelle Anlagen, welche in engem wirtschaftlichem Funktionszweck und Funktionszusammenhang stehen, zu subsummieren. Es kann sich dabei z.B. um Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben („Straßentunnelsicherheitsgesetz“) getätigt werden und damit für den Betrieb der Tunnelanlage unerlässlich sind, handeln.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und ASFINAG die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Diese Zuschüsse werden anschaffungs- oder herstellungskostenmindernd erfasst und als Kürzung der Abschreibung über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam aufgelöst.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes zugeordnet werden können, für den ein Zeitraum länger als ein Jahr erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Bei ASFINAG wird der Effektivzinssatz der finanziellen Schulden aus Anleihen, Darlehen und Derivaten verwendet.
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Forschungsaufwendungen werden unmittelbar in der Periode als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen setzt ASFINAG zu Herstellungskosten an. Die Herstellungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung von Entwicklungskosten nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst.
Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen:
| Fruchtgenussrecht | Anzahlung Fruchtgenussrecht | Rechte und Lizenzen | Anzahlung auf immaterielles Vermögen | Summe |
Anschaffungskosten | | | | | |
Stand zum 01.01.2023 | 15.969.303.707,96 | 1.467.536.270,73 | 217.904.068,63 | 21.476.203,47 | 17.676.220.250,79 |
Zugänge | 62.423.870,05 | 444.969.478,22 | 19.387.593,76 | 10.370.893,22 | 537.151.835,25 |
Umbuchungen | 42.353.228,64 | -42.497.304,98 | 14.397.266,20 | -12.282.474,84 | 1.970.715,02 |
Abgänge | -15.121,58 | 0,00 | -30.929.149,36 | -109.800,87 | -31.054.071,81 |
Stand zum 31.12.2023 | 16.074.065.685,07 | 1.870.008.443,97 | 220.759.779,23 | 19.454.820,98 | 18.184.288.729,25 |
| | | | | |
Abschreibungen | | | | | |
Stand zum 01.01.2023 | 0,00 | 91.457.881,02 | 144.826.698,38 | 0,00 | 236.284.579,40 |
Abschreibungen | 0,00 | 0,00 | 16.828.771,94 | 0,00 | 16.828.771,94 |
Wertminderung | 0,00 | 2.176.599,09 | 0,00 | 0,00 | 2.176.599,09 |
Abgänge | 0,00 | 0,00 | -30.695.483,56 | 0,00 | -30.695.483,56 |
Stand zum 31.12.2023 | 0,00 | 93.634.480,11 | 130.959.986,76 | 0,00 | 224.594.466,87 |
| | | | | |
Buchwerte | | | | | |
Stand zum 31.12.2023 | 16.074.065.685,07 | 1.776.373.963,86 | 89.799.792,47 | 19.454.820,98 | 17.959.694.262,38 |
| Fruchtgenussrecht | Anzahlung Fruchtgenussrecht | Rechte und Lizenzen | Anzahlung auf immaterielles Vermögen | Summe |
Anschaffungskosten | | | | | |
Stand zum 01.01.2022 | 15.523.757.202,44 | 1.506.044.738,45 | 191.815.301,78 | 20.078.231,59 | 17.241.695.474,26 |
Zugänge | 81.022.858,84 | 326.104.352,76 | 15.178.726,94 | 13.952.770,12 | 436.258.708,66 |
Umbuchungen | 364.540.342,46 | -364.612.820,48 | 11.151.456,16 | -12.377.539,63 | -1.298.561,49 |
Abgänge | -16.695,78 | 0,00 | -241.416,25 | -177.258,61 | -435.370,64 |
Stand zum 31.12.2022 | 15.969.303.707,96 | 1.467.536.270,73 | 217.904.068,63 | 21.476.203,47 | 17.676.220.250,79 |
| | | | | |
Abschreibungen | | | | | |
Stand zum 01.01.2022 | 0,00 | 82.428.993,39 | 130.820.217,41 | 0,00 | 213.249.210,80 |
Abschreibung | 0,00 | 0,00 | 14.247.897,22 | 0,00 | 14.247.879,22 |
Wertminderung | 0,00 | 9.028.887,63 | 0,00 | 0,00 | 9.028.887,63 |
Abgänge | 0,00 | 0,00 | -241.416,25 | 0,00 | -241.416,25 |
Stand zum 31.12.2022 | 0,00 | 91.457.881,02 | 144.826.698,38 | 0,00 | 236.284.579,40 |
| | | | | |
Buchwerte | | | | | |
Stand zum 31.12.2022 | 15.969.303.707,96 | 1.376.078.389,71 | 73.077.370,25 | 21.476.203,47 | 17.439.935.671,39 |
2021 lagen bei einigen Bauprojekten Indikatoren für eine Wertminderung vor. In Folge wurden die in der Position „Anzahlungen für Fruchtgenussrecht“ erfassten Anschaffungskosten wie Planungs- und Baukosten sowie Kosten für Grundeinlöse einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Planungskosten umfassen z.B. Vorstudien, Studien, Behördenverfahren, Gutachten etc. Die Baukosten sind Aufwendungen für die Errichtung der Straße. Bei der Grundeinlöse werden die für die Errichtung der Straße erforderlichen Grundstücke erworben. Der Buchwert für Aufwendungen für die Grundstücke entspricht mindestens dem beizulegenden Wert der Grundstücke, eine Wertminderung aus diesem Titel ist somit nicht erforderlich.
2023 wurden diese Indikatoren für die bereits erfasste Wertminderung erneut intensiv geprüft, im Vergleich zu den Vorjahren kam es zu keiner Änderung der Einschätzung. Als Ergebnis wurden die im aktuellen Geschäftsjahr erfassten Anschaffungskosten in der Höhe von EUR 2.176.599,09 (2022 EUR 3.278.822,23) für die bereits in den Vorjahren wertgeminderten Bauprojekte S1 Tunnel Donau-Lobau Verwirklichungsabschnitt 2a und S1 Knoten Schwechat Verwirklichungsabschnitt 2b einer Wertminderung unterzogen. Wertminderungen für das Bauprojekt S37 Klagenfurter Schnellstraße Scheifling-Friesach Nord waren 2023 nicht erforderlich (2022 EUR 5.750.065,40).
Die in Zugängen enthalten Fremdkapitalkosten und Zuwendungen der öffentlichen Hand stellen sich wie folgt dar:
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
Fremdkapitalkosten | 9.546.060,21 | 6.572.748,79 |
Zinssatz | 1,96 % | 1,83 % |
Zuwendungen der öffentlichen Hand5 | 0,00 | 1.074.726,00 |
Als Aufwand für Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten wurden im Geschäftsjahr 2023 EUR 3.743.840,83 (2022 EUR 2.950.264,17) berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden keine Entwicklungskosten als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert.
Zum Bilanzstichtag bestehen Bestellobligos aus Beauftragungen im Rahmen des Bauprogramms von rd. Mio. EUR 431 (2022 Mio. EUR 490).
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Die voraussichtlichen Nutzungsdauern der Vermögenswerte unterliegen Ermessensentscheidungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von der bisherigen signifikant abweicht, werden die Nutzungsdauern entsprechend angepasst.
Eine 2021 durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) durchgeführte Evaluierung des Bauprogramms sowie die daraus resultierenden Zielvorgaben an ASFINAG führten zur Einschätzung des Vorstands, dass zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung für einige Bauprojekte keinerlei Indiz vorliegt, wann und in welcher Form diese fortgeführt werden. Dies hat zur Erfassung einer Wertminderung geführt. Nach Einschätzung des Vorstands gibt es auch zum aktuellen Bilanzstichtag keine Veränderung der Situation.
ASFINAG hat sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie Ziele betreffend Reduktion von CO2, Abfall, Wasser- und Energieverbrauch gesetzt. Durch den Einsatz von Smartgrid-Anlagen für einen optimierten Stromverbrauch und smarten Wasserzählern werden entsprechende Reduktionen forciert. Weitere Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind aktuell in Evaluierung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die immateriellen Vermögenswerte erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.
17. Firmenwert
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Der Firmenwert ermittelt sich als Residualgröße aus den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung von Eventualverbindlichkeiten. Ein sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ergebender passiver Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden auf Werthaltigkeit geprüft. Dieser Werthaltigkeitstest erfolgt zumindest jährlich oder wenn interne oder externe Indikatoren eine Wertminderung andeuten. ASFINAG führt den planmäßigen Werthaltigkeitstest für Firmenwerte jährlich zum 31. Dezember durch. Zur Bestimmung, ob ein Wertminderungsaufwand erforderlich ist, wird der Firmenwert jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die vom erwarteten Synergiepotential des Unternehmenszusammenschlusses künftig profitieren. Im Zuge des Werthaltigkeitstests hat ASFINAG den Firmenwert dem ASFINAG-Konzern als Ganzes zugeordnet. Aufgrund des einheitlichen Geschäftsfeldes und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Konzerngesellschaften zur Erreichung des einheitlichen Konzerngeschäftsmodells stellt der Gesamtkonzern die kleinste selbständige zahlungsmittelgenerierende Einheit dar, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitiert.
Der erzielbare Betrag wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswertes unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von sechs Jahren genehmigten Finanzplänen basieren, danach wird der Barwert einer ewigen Rente unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Wachstumsrate gerechnet. Ausgehend von Werten der 3. Erwartungsplanung (= Vorschau für das laufende Geschäftsjahr) werden die geplanten Mauterlöse 2024 mit dem Preis 2023 (abweichend wurde im Bundesstraßenmautgesetz geregelt, dass für 2024 die Preise 2023 anzuwenden sind )und ab 2025 mit den erwarteten Preisvalorisierungen (die Valorisierung der Tarife ist in § 9 Bundesstraßenmautgesetz für die fahrleistungsabhängige Maut und in § 12 Bundesstraßenmautgesetz für die zeitabhängige Maut vorgesehen) für die Folgejahre fortgeschrieben.
Erwartete Steigerungen von Kilometerfahrleistungen bei der LKW-Maut oder höhere Vignettenabsätze werden ebenfalls analog zur Planungsrechnung berücksichtigt, Steigerungen aufgrund von Erweiterungsinvestitionen in der Planungsrechnung hingegen fließen nicht in die Berechnung ein.
Geplante Erweiterungsinvestitionen mit einem Baubeginn nach der Planungsgenehmigung durch den Aufsichtsrat werden beim Impairmenttest nicht berücksichtigt, da diese Projekte bis zu diesem Zeitpunkt noch gestoppt werden können. Ersatzinvestitionen fließen cash-wirksam in die Kalkulation ein.
Preisgleitungen bei der Bauprogrammsplanung sowie langfristige Inflationsraten bei der Mauterlös- und der sonstigen Kostenplanung werden ebenfalls berücksichtigt.
Bei der ewigen Rente wird für die Ermittlung der Wachstumsrate bei den Mauterlösen sowie bei den sonstigen Kosten ebenfalls eine Steigerung auf der Basis einer langfristigen Inflationsrate herangezogen, gleiches gilt für Erhaltungsnahmen. Für die Berechnung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen wird auf die Ergebnisse des langfristigen Erhaltungsprogramms zurückgegriffen. Vor dem Hintergrund, dass bei diesen Jahresraten langfristig ein Einschleifzustand erreicht wird, wird im Zusammenhang mit der ewigen Rente ebenfalls die langfristige Inflation als Steigerung herangezogen.
Der im Rahmen der DCF-Kalkulation angewendete Diskontierungszinssatz entspricht jenem Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken von Unternehmen, die unter vergleichbaren Rahmenbedingungen agieren, widerspiegelt. Die ermittelten Cashflows werden unter Berücksichtigung dieses Diskontierungszinssatzes nachschüssig abgezinst.
Der ausgewiesene Firmenwert resultiert zur Gänze aus dem Erwerb der EUROPPASS LKW-Mautsystem GmbH im Jahr 2005 und entwickelt sich wie folgt:
Firmenwert | 2023 | 2022 |
Anschaffungskosten | | |
Stand zum 1. Jänner | 153.032.137,39 | 153.032.137,39 |
Zugänge | 0,00 | 0,00 |
Abgänge | 0,00 | 0,00 |
Stand zum 31. Dezember | 153.032.137,39 | 153.032.137,39 |
| | |
Wertminderungen | | |
Stand zum 1. Jänner | 0,00 | 0,00 |
Wertminderungen | 0,00 | 0,00 |
Stand zum 31. Dezember | 0,00 | 0,00 |
| | |
Buchwerte | | |
Stand zum 31. Dezember | 153.032.137,39 | 153.032.137,39 |
Die Inputfaktoren für die DCF-Kalkulation sind wie folgt:
| 2023 | 2022 |
Diskontierungszinssatz | 5,65 % | 5,83 % |
Preisgleitung im Bauprogramm | | |
Sechs-Jahresplanung | | |
2024 | 3,5 % | 0,5 % |
2025 | 2,5 % | 0,5 % |
2026 | 2,5 % | 1,5 % |
ab 2027 | 2,0 % | 1,5 % |
Ewige Rente | 1,5 % | 1,5 % |
langfristige Inflationsrate | 1,5 % | 1,5 % |
Wachstumsrate ewige Rente | 1,5 % | 1,5 % |
| | |
Die Planungsprämissen der Vergangenheit waren weitgehend konstant, ebenso wurden die geplanten jährlichen Aufwendungen für Erhaltungsprojekte beibehalten.
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts erfordert Schätzungen über künftige Umsatzentwicklungen, Baumaßnahmen und daraus resultierend Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungssätze und ist daher mit Unsicherheiten behaftet.
Die Planung wurde auch hinsichtlich klimabezogener Risiken untersucht. Durch die Entwicklung alternativer Mobilitätsformen der Gesellschaft besteht die Möglichkeit, dass es zu einem Rückgang der Mauteinahmen kommt. Auch kann eine CO2-abhängige Anpassung der Mautmodelle zu einem potenziellen Rückgang der Nachfrage am ASFINAG-Netz und somit zu einem Umsatzrückgang führen. Dementsprechend wurde ein moderater Planansatz gewählt. Darüber hinaus geht die ASFINAG davon aus, dass selbst bei einer Änderung der regulatorischen Vorgaben keine wesentlichen Umsatzeinbußen in der Planungsperiode zu verzeichnen sein werden.
Bei der Planung wurde bereits die Fragestellung der Auswirkungen der Inflation auf die Preisgleitung im Bauprogramm mit diversen Fachabteilungen intensiv diskutiert. Als Ergebnis dieser Abstimmungen wurden Gleitungssätze sowie die Voraus-Valorisierungen der Folgejahre in der Bauprogrammsplanung angehoben.
Im Kontext des Krieges in der Ukraine wurden die Parameter des Werthaltigkeitstest sorgfältig geprüft. Externe Parameter wie Marktrenditen und interne Parameter wie Umsatzentwicklung haben sich durch den Krieg nicht oder nur unwesentlich geändert.
Folgende Veränderungen wesentlicher Annahmen in Prozentpunkten würden bei Gleichbleiben aller anderen Parameter dazu führen, dass der Buchwert des Firmenwerts dem Nutzungswert entspricht und kein Abwertungsbedarf gegeben ist:
| 2023 | 2022 |
Diskontierungszinssatz | +0,46 % | +0,62 % |
EBIT | -8,10 % | -9,50 % |
Wachstumsrate ewige Rente | -0,58 % | -0,79 % |
18. Sachanlagen
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle sowie nicht refundierbarer Steuern und all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen.
Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt ihrer Betriebsbereitschaft abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Bei der Bestimmung der voraussichtlichen Nutzungsdauer von Sachanlagen wird die erwartete wirtschaftliche bzw. technische Nutzungsdauer berücksichtigt. Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die nachstehend angeführte Übersicht zeigt die erwarteten Nutzungsdauern.
| 2023 | 2022 |
Gebäude | 5 – 50 Jahre | 3 – 50 Jahre |
Technische Anlagen und Maschinen | 4 – 25 Jahre | 4 – 25 Jahre |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 15 Jahre | 3 – 15 Jahre |
Fahrzeuge und Mobilien zur Betriebsführung | 3 - 15 Jahre | 2 – 15 Jahre |
Instandhaltungen und Reparaturen werden, sofern die Wesensart des betreffenden Vermögenswertes dadurch nicht verändert wird und kein zusätzlicher künftiger Nutzen entsteht, im Jahr des Anfalls als laufender Aufwand gebucht. Ersatz- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert.
Werden Sachanlagen zum Verkauf bestimmt, wird bei Beschlussfassung und Vorliegen der Voraussetzungen gem. IFRS 5 der Vermögenswert soweit erforderlich auf den Veräußerungswert abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten abgewertet und in der Folge bis zum Verkaufszeitpunkt nicht weiter planmäßig abgeschrieben. Es erfolgt eine laufende Überprüfung der Werthaltigkeit. Der Ausweis erfolgt gesondert unter der Position „zur Veräußerung gehalten“.
Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfolgswirksam in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen erfasst.
Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher als der erzielbare Betrag ist. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird für die einzelnen Vermögenswerte eingeschätzt.
Der spätere Wegfall der Wertminderung führt zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und erzielbarem Betrag. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, wird der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden angepasst, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und ASFINAG die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Diese Zuschüsse werden anschaffungs- oder herstellungskostenmindernd erfasst und als Kürzung der Abschreibung über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam aufgelöst.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes zugeordnet werden können, für den ein Zeitraum länger als ein Jahr erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Bei ASFINAG wird der Effektivzinssatz der finanziellen Schulden aus Anleihen, Darlehen und Derivaten verwendet.
Die Sachanlagen setzten sich folgendermaßen zusammen:
| Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Betriebs- und Geschäfts-ausstattung | Fahrzeuge und Mobilien zur Betriebsführung | geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe |
Anschaffungskosten | | | | | | |
Stand zum 01.01.2023 | 353.621.446,71 | 727.477.030,02 | 45.919.001,18 | 187.997.712,89 | 38.047.091,10 | 1.353.062.281,90 |
Zugänge | 5.218.779,76 | 25.407.969,31 | 5.502.595,61 | 20.706.327,49 | 70.753.347,66 | 127.589.019,83 |
Umbuchungen | 6.056.551,48 | 15.149.249,72 | 293.546,47 | 0,00 | -23.614.139,03 | -2.114.791,36 |
Abgänge | -4.610.068,98 | -11.594.264,13 | -8.503.552,67 | -13.491.532,06 | -541.847,15 | -38.741.264,99 |
Stand zum 31.12.2023 | 360.286.708,97 | 756.439.984,92 | 43.211.590,59 | 195.212.508,32 | 84.644.452,58 | 1.439.795.245,38 |
| | | | | | |
Abschreibungen | | | | | | |
Stand zum 01.01.2023 | 165.861.047,01 | 405.239.212,89 | 29.650.464,77 | 109.839.422,33 | 306.940,99 | 710.897.087,99 |
Abschreibungen | 10.329.721,90 | 38.427.587,69 | 6.790.206,08 | 13.978.470,16 | 0,00 | 69.525.985,83 |
Abgänge | 0,00 | -10.021.983,07 | -8.452.912,63 | -12.705.877,33 | -306.940,99 | -31.487.714,02 |
Umbuchungen | 225,85 | -225,85 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Stand zum 31.12.2023 | 176.190.994,76 | 433.644.591,66 | 27.987.758,22 | 111.112.015,16 | 0,00 | 748.935.359,80 |
| | | | | | |
Buchwerte | | | | | | |
Stand zum 31.12.2023 | 184.095.714,21 | 322.795.393,26 | 15.223.832,37 | 84.100.493,16 | 84.644.452,58 | 690.859.885,58 |
| | | | | | |
| | | | | | |
| Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Betriebs- und Geschäfts-ausstattung | Fahrzeuge und Mobilien zur Betriebsführung | geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe |
Anschaffungskosten | | | | | | |
Stand zum 01.01.2022 | 350.028.797,64 | 703.532.462,63 | 40.688.297,51 | 182.945.805,94 | 23.821.248,26 | 1.301.016.611,98 |
Zugänge | 11.676.970,97 | 21.188.441,55 | 8.117.447,52 | 11.855.138,07 | 23.794.979,99 | 76.632.978,10 |
Umbuchungen | 1.301.731,50 | 8.433.660,63 | 596.570,65 | 34.152,87 | -9.139.948,84 | 1.226.166,81 |
Abgänge | -9.386.053,40 | -5.677.534,79 | -3.483.314,50 | -6.837.383,99 | -429.188,31 | -25.813.474,99 |
Stand zum 31.12.2022 | 353.621.446,71 | 727.477.030,02 | 45.919.001,18 | 187.997.712,89 | 38.047.091,10 | 1.353.062.281,90 |
| | | | | | |
Abschreibungen | | | | | | |
Stand zum 01.01.2022 | 164.201.521,29 | 371.190.738,39 | 26.877.942,07 | 101.873.690,13 | 308.027,99 | 664.451.919,87 |
Zugänge | 10.574.042,18 | 39.426.756,52 | 6.105.212,17 | 13.762.788,72 | 0,00 | 69.868.799,59 |
Abgänge | -8.913.427,09 | -5.380.458,39 | -3.332.689,47 | -5.797.056,52 | 0,00 | -23.423.631,47 |
Umbuchungen | -1.089,37 | 2.176,37 | 0,00 | 0,00 | -1.087,00 | 0,00 |
Stand zum 31.12.2022 | 165.861.047,01 | 405.239.212,89 | 29.650.464,77 | 109.839.422,33 | 306.940,99 | 710.897.087,99 |
| | | | | | |
Buchwerte | | | | | | |
Stand zum 31.12.2022 | 187.760.399,70 | 322.237.817,13 | 16.268.536,41 | 78.158.290,56 | 37.740.150,11 | 642.165.193,91 |
Die in Zugängen enthalten Fremdkapitalkosten und Zuwendungen der öffentlichen Hand stellen sich wie folgt dar:
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
Fremdkapitalkosten | 706.946,28 | 657.893,53 |
Zinssatz | 1,96 % | 1,83% |
Zuwendungen der öffentlichen Hand6 | 3.544.998,28 | 1.940.304,55 |
- → Mehr Informationen zu Nutzungsrechten in Kapitel 19.1 ASFINAG als Leasingnehmer
Zum Bilanzstichtag bestehen Bestellobligos aus Beauftragungen im Rahmen des Bauprogramms von rd. Mio. EUR 106 (2022 Mio. EUR 89).
Wie im Vorjahr wurden auch im aktuellen Berichtsjahr keine Sachanlagen verpfändet.
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte unterliegen Ermessensentscheidungen. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von der bisherigen signifikant abweicht, werden die Nutzungsdauern entsprechend angepasst.
ASFINAG hat sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie Ziele betreffend Reduktion von CO2, Abfall, Wasser- und Energieverbrauch gesetzt. Eines dieser Ziele ist bis 2030 durch den Aufbau von 100MWp erneuerbarer Energieanlagen (Photovoltaik-Anlagen, Kleinwasser- und Windkraftwerke) und Reduzierung des Stromverbrauches - etwa durch den Austausch auf stromsparende LED-Systeme in den Tunnels und auf Freistrecken - bilanziell stromautark agieren zu können. Darüber hinaus ermöglicht ASFINAG Ihren Kundinnen und Kunden durch den massiven Ausbau von E-Ladestationen auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz eine CO2 reduzierte Nutzung. Weiters wird durch smarte Wasser-, Wärme- und Stromzähler der Verbrauch auf ASFINAG-Standorten laufend evaluiert und optimiert. Weitere Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind aktuell in Evaluierung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Sachanlagevermögen erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.
19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und
Leasingverbindlichkeiten
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. IFRS 16 legt ein umfassendes Modell für die Identifizierung von Leasingvereinbarungen und deren Behandlung im Abschluss von Leasingnehmern und Leasinggebern fest. Bei Leasingnehmern wird zwischen Service und Leasing unterschieden. ASFINAG erfasst nur die Leasingzahlungen bilanziell, die Servicezahlungen werden direkt im Aufwand erfasst. Bei Leasinggebern wird zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen unterschieden.
Der Leasingnehmer erfasst die Leasingverhältnisse und die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziell. Ausnahmen für die Erfassung von Leasingverhältnissen können angewendet werden. ASFINAG bedient sich einiger praktischer Behelfe. Leasingverhältnisse über Vermögenswerte, die von geringem Wert7 sind, oder Verhältnisse, die eine kurze Laufzeit8 besitzen, werden nicht bilanziell erfasst. Innerhalb eines Vertrags können mehrere Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten vorhanden sein. ASIFNAG hat beschlossen, diese Komponenten zu trennen und auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise zu bilanzieren.
Leasingnehmer
Bei Vertragsbeginn wird geprüft, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt. Ein Leasingvertrag ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der für eine Gegenleistung das Recht verleiht, über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen definierten Zeitraum zu bestimmen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum, für den ein Leasingnehmer das Recht hat, einen zugrundeliegenden Vermögenswert zu nutzen. Gegebenenfalls erweitert sich der Zeitraum, wenn der Leasingnehmer mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption Gebrauch machen wird.
Beim erstmaligen Ansatz erfasst ASFINAG eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen zu leisten, und aktiviert ein Recht zur Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts:
- Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, die zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlt wurden, abgezinst mit dem im Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder – falls dies nicht ohne weiteres möglich ist – mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Fremdkapitalzinssätze wurden auf Basis eines Referenzzinssatzes mit Berücksichtigung eines Finanzierungs-Spreads und Gewichtung der Laufzeit ermittelt.
- Leasingzahlungen umfassen fixe Zahlungen, variable Zahlungen wurden nicht berücksichtigt. Weiterhin enthalten sind Beträge, die bei Vertragsabschluss zu zahlen waren.
- Das Nutzungsrecht an einem Vermögenswert wird zu Anschaffungskosten bewertet, der dem anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit entspricht.
Bei der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht ab dem Bereitstellungsdatum bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Es gelten die allgemeinen Abschreibungsregeln nach IAS 16 und die Wertminderungsregeln nach IAS 36. Die Nutzungsdauern für Vermögenswerte nach IFRS 16 entsprechen der voraussichtlichen Leasinglaufzeit von 1 bis 116 Jahren.
Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinssatzmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Anpassung der verwendeten Indizes, des Zinssatzes oder der Laufzeit des Mietverhältnisses ändern. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.
Leasinggeber
ASFINAG ist ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse als Leasinggeber eingegangen. Beim Operating-Leasing sind die wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Vermögenswerts beim Leasinggeber verblieben. Die Mieterträge werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst.
19.1 ASFINAG als Leasingnehmer
Der Konzern ist verschiedene Leasingvereinbarungen für Immobilien, Maschinen, Kraftfahrzeuge und andere Vermögenswerte als Leasingnehmer eingegangen. Diese sind in der Konzernbilanz im Posten Sachanlagen ausgewiesen und umfassen folgende Gruppen von Nutzungsrechten:
| 2023 | 2022 |
Grundstücke und Gebäude | 37.519.226,44 | 45.162.387,49 |
Technische Anlagen und Maschinen | 14.040.319,26 | 16.152.436,74 |
Fahrzeuge und Mobilien zur Betriebsführung | 2.663.583,78 | 885.724,81 |
Summe Nutzungsrechte | 54.223.129,48 | 62.200.549,04 |
Die Zugänge zu Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr 2023 EUR 3.555.816,66 (2022 EUR 9.637.965,21). Von den Zugängen direkt in Abzug gebracht wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand in der Höhe von EUR 219.000,00 (2022 EUR 16.000,00).
Insgesamt sind folgende Beträge aus Leasingverhältnissen aufwandswirksam erfasst:
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
Miet- und Leasingaufwand | 758.469,37 | 722.292,58 |
davon Mietzahlungen für Leasingverhältnisse von geringem Wert | 30.768,78 | 6.932,05 |
davon Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | 605.136,81 | 559.275,13 |
davon übrige Miet- und Leasingaufwände | 122.563,78 | 156.085,40 |
Zinsaufwendungen Leasingverhältnisse | 1.550.854,17 | 102.544,96 |
Abschreibung für Nutzungsrechte | 5.535.811,89 | 5.935.395,40 |
davon Grundstücke und Gebäude | 3.278.953,37 | 3.802.220,06 |
davon Technische Anlagen Maschinen | 1.452.684,66 | 1.463.401,49 |
davon Fahrzeuge und Mobilien zu Betriebsführung | 804.173,86 | 669.773,85 |
Der durchschnittlich gewichtete Zinssatz für die Verzinsung der Leasingverbindlichkeiten betrug während des Geschäftsjahres 2023 2,89 % (2022 0,25 %).
Informationen zu wesentlichen Leasingverträgen
Grundstücke und Gebäude
ASFINAG mietet Grundstücke und Gebäude für Büroflächen, Leitungen und Beschilderung. Diese Mietverträge haben in der Regel eine durchschnittliche Laufzeit von 34,26 Jahren im Geschäftsjahr 2023 (2022 31,19 Jahre). Der Mietvertrag für den neuen Standort Wien enthält eine Verlängerungsoption, die vom Konzern bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden kann. ASFINAG beurteilt zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob die Ausübung der Verlängerungsoption hinreichend sicher ist. Der Konzern hat aktuell diesen Leasingvertrag mit der unkündbaren Vertragslaufzeit bilanziell abgebildet.
Sonstige Leasingverhältnisse
Bei den Fahrzeugen least ASFINAG hauptsächlich Personenkraftwagen für Mitarbeiter mit einer durchschnittlichen Mietdauer von 3,93 Jahren im Geschäftsjahr 2023 (2022 3,36 Jahre). Die im aktuellen Geschäftsjahr erhaltenen Zuwendungen der öffentlichen Hand beziehen sich vollständig auf Förderungen zu E-Fahrzeugen. Bei den technischen Anlagen handelt es sich um geleaste Datenleitungen. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtskategorie betragen 2023 18,61 Jahre (2022 23,78 Jahre).
19.2 ASFINAG als Leasinggeber
Die Verträge, in denen ASFINAG als Leasinggeber auftritt, betreffen im Wesentlichen die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Raststationen sowie Sondernutzungen. Der Erlös verteilt sich wie folgt:
| 2023 | 2022 |
fixer Anteil | 21.238.830,79 | 19.708.194,20 |
variabler Anteil | 15.380.150,55 | 14.856.141,31 |
Summe Leasingzahlungen | 36.618.981,34 | 34.564.335,51 |
Die nachfolgende Übersicht enthält die künftigen Mindestleasingzahlungen aus den bis zu den jeweiligen Stichtagen unkündbaren Verträgen:
| 2023 | 2022 |
bis zu einem Jahr | 18.210.931,41 | 15.477.925,62 |
1 bis 2Jahre | 13.519.953,21 | 8.909.923,81 |
2 bis 3 Jahre | 7.826.901,40 | 8.900.060,38 |
3 bis 4 Jahre | 7.853.431,73 | 7.283.559,97 |
4 bis 5 Jahre | 7.853.431,73 | 7.283.559,97 |
länger als 5 Jahre | 51.517.312,49 | 47.077.463,98 |
Summe undiskontierter Leasingzahlungen | 106.781.961,97 | 94.932.493,73 |
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Bei der Anwendung der entsprechenden Rechnungslegungsmethoden zur Klassifizierung von Leasingverhältnissen kommt es zu Ermessensentscheidungen des Managements.
Die Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen ist ein wesentliches Kriterium bei der Anwendung von IFRS 16. Die Nutzungsdauern von Nutzungsrechten sind meist vertraglich festgelegt. Falls diese nicht vertraglich definiert sind, unterliegen die voraussichtlichen Nutzungsdauern der Nutzungsrechte Ermessensentscheidungen und werden periodisch überprüft. Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen abweichen, werden diese entsprechend angepasst.
ASFINAG hat sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie Ziele betreffend Reduktion von CO2, Abfall, Wasser- und Energieverbrauch gesetzt. Seit 2021 stellt ASFINAG den Fuhrpark um und bestellt nur noch E-PKW, bis 2026 fahren alle ASFINAG-PKW rein elektrisch. Im LKW-Bereich werden derzeit entsprechende alternativ angetriebene Modelle getestet. Weitere Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind aktuell in Evaluierung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die vorhandenen Leasingverträge erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.
20. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Immobilien, die von Konzernunternehmen nicht betrieblich genutzt werden und ausschließlich zur Erzielung von Mieteinnahmen und Gewinnen aus Wertsteigerungen dienen, stellen als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien dar. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bewertet. In den Folgeperioden werden als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Die bei ASFINAG als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien bestehen zur Gänze aus Grundstücken, die eine unbestimmte Nutzungsdauer aufweisen und somit nicht planmäßig abgeschrieben werden. Falls sich Ereignisse oder veränderte Umstände ergeben, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, werden Wertminderungsprüfungen durchgeführt.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrem Abgang mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder dem Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden erfolgswirksam im Jahr der Stilllegung oder Veräußerung erfasst.
IFRS 13 verlangt die Einteilung der zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in drei Fair-Value-Hierarchiestufen, entsprechend den für die Bemessung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Inputfaktoren. Aufgrund diverser in die Immobilienbewertung einfließender Parameter, die nicht mittelbar oder unmittelbar am Markt beobachtet werden können, werden alle als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Darüber hinaus werden die ermittelten Gutachtenwerte zu jedem Bilanzstichtag intern auf ihre Plausibilität überprüft.
| 2023 | 2022 |
Buchwert Stand zum 01.01. | 15.922.806,29 | 16.173.684,73 |
Zugänge | 163.529,86 | 2.477,39 |
Abgänge | -1.379.411,30 | -360.360,21 |
Umbuchungen | 144.076,34 | 72.394,68 |
außerplanmäßige Wertminderung | -91.246,74 | -21.133,60 |
Wertaufholungen | 110.941,47 | 55.743,30 |
Buchwert Stand zum 31.12. | 14.870.695,92 | 15.922.806,29 |
| | |
Anschaffungskosten | 25.895.633,98 | 26.969.450,96 |
Kumulierte Wertminderungen | -11.024.938,06 | -11.046.644,67 |
| | |
Anzahl Grundstücke | 875 | 863 |
Zeitwert zum 31.12. | 33.480.475,76 | 29.003.730,18 |
Zur Prüfung einer eventuellen Wertminderung wird regelmäßig sowohl durch konzerninterne als auch durch externe Sachverständige auf Einzelbasis der Zeitwert der Grundstücke ermittelt. Dabei werden die bewertungsrelevanten Parameter recherchiert und umfassende Erhebungen von angemessenen und nachhaltig erzielbaren Grundstückspreisen durchgeführt. Für diese Ermittlungen werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt:
- durch ASFINAG abgeschlossene Verkäufe in räumlicher und zeitlicher Nähe
- abgeschlossene Verkäufe Dritter in räumlicher und zeitlicher Nähe
- Grundpreiserhebungen bei den Gemeinden, Landwirtschaftskammern, Bezirkslandwirtschafts-kammern, Immobilienmaklern, etc. wobei die Größe, Form und Nutzbarkeit bei gegebener Widmung sowie Anbindung, Neigung, Rechte und Lasten Einfluss auf die Zeitwertermittlung haben
Die Liegenschaften werden rein zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten. Im Zusammenhang mit den Grundstücken fallen lediglich unwesentliche Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung an, da derzeit mit dem weitaus überwiegenden Teil der Grundstücke keine Einnahmen erzielt werden. Im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung dieser Grundstücke stehende Aufwendungen sind vernachlässigbar.
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Immobilien, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen, die mit Schätzungsunsicherheiten behaftet sind. Die in der Bewertung angesetzten Parameter beruhen auf der Auswahl der geeigneten Parameter und erfordert Annahmen über deren Vergleichbarkeit.
21. Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Die Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten werden jedes Jahr durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker nach dem Verfahren der Einmalprämien nach IAS 19 („projected unit credit method“) ermittelt. Bei dieser Methode wird zu Periodenbeginn die erreichbare Versorgungsleistung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Parameter (z. B. Gehaltsentwicklung, Fluktuationsrate, Abzinsungssatz entsprechend der Laufzeitbänder) in einzelne, jährliche Anwartschaftsscheiben aufgeteilt. Die erreichten Scheiben werden auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen werden im Personalaufwand erfasst. Neubewertungseffekte im Zusammenhang mit Pensionen und Abfertigungen werden im sonstigen Ergebnis der Periode, jene der Jubiläumsgeldrückstellungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Abweichung der – im laufenden Geschäftsjahr – tatsächlich eingetretenen versicherungsmathematischen Parameter im Vergleich zu den in der Vergangenheit angenommenen Ausprägungen der versicherungsmathematischen Annahmen als auch Neueinschätzung von versicherungsmathematischen Annahmen für die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung zum Periodenende. Die Erfassung des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands in Folge einer Planänderung oder eine –kürzung erfolgt in voller Höhe aufwandswirksam zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Planänderung eintritt.
Den leistungsorientierten Verpflichtungen aus Pensionszusagen steht kein für diesen Zweck gebundenes Planvermögen gegenüber.
Die Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten ergeben sich aus Zusagen gegenüber dem eigenen Personal als auch den Beschäftigten aus Personalüberlassungsverträgen mit den Ländern und setzen sich folgendermaßen zusammen:
| 2023 | 2022 |
Abfertigungen | 16.713.446,00 | 16.783.177,00 |
Pensionen | 8.142.463,00 | 8.133.752,00 |
Jubiläumsgelder | 14.895.950,00 | 13.388.878,00 |
Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten | 39.751.859,00 | 38.305.807,00 |
21.1 Abfertigungen
Abfertigungen sind einmalige Abfindungen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften bei der Kündigung der Beschäftigten sowie regelmäßig bei Pensionsantritt an die Belegschaft bezahlt werden müssen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge, der Anspruch beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsgehältern. Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden in jenem Ausmaß gebildet, das sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ergibt.
Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen wie folgt:
| 2023 | 2022 |
Abzinsungsfaktor | 4,00 % | 3,84 % |
Gehaltserhöhungen | | |
überlassene Mitarbeiter | 4,62 % | 4,30 % |
eigene Mitarbeiter | 4,62 % | 4,30 % |
Fluktuation (pauschaler Abschlag) | | |
überlassene Mitarbeiter | 3,00 % | 3,00 % |
eigene Mitarbeiter | 0,00 % | 0,00 % |
Pensionsalter | APG 04 | APG 04 |
Rechnungsgrundlage | AVÖ 2018-P (Ang.) | AVÖ 2018-P (Ang.) |
durchschnittliche Laufzeit | 6,3 Jahre | 6,7 Jahre |
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen:
| 2023 | 2022 |
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner | 16.783.177,00 | 20.222.551,00 |
Dienstzeitaufwendungen (laufend und Vorperioden) | 281.699,00 | 541.845,00 |
Zinsaufwand | 575.300,00 | 173.930,00 |
Gewinne (+) / Verluste (-) aus Neubewertungen | 735.174,00 | -2.373.358,64 |
Änderungen in finanziellen Annahmen | 157.403,00 | -2.460.146,00 |
erfahrungsbedingte Anpassungen | 577.771,00 | 86.787,36 |
gezahlte Leistungen | -1.599.653,00 | -1.691.202,36 |
Übertragungszahlungen | -62.251,00 | -90.588,00 |
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember | 16.713.446,00 | 16.783.177,00 |
| | |
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor und Gehaltssteigerungen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.
Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Abfertigungsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 % sowie eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 % hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtung.
| | 2023 | 2022 |
Abzinsungsfaktor | +0,5 % | -488.781,00 | -518.576,00 |
-0,5 % | 521.514,00 | 546.640,00 |
Gehaltserhöhungen | +0,5 % | 509.737,00 | 545.509,00 |
-0,5 % | -489.518,00 | -518.576,00 |
|
Aufgrund von einzelvertraglichen Regelungen besteht für ein Konzernunternehmen die Verpflichtung Beschäftigten nach dem Eintreten in den Ruhestand Pensionszuzahlungen zu leisten.
Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen wie folgt:
| 2023 | 2022 |
Abzinsungsfaktor | 4,10 % | 3,84 % |
Pensionssteigerung (Liquiditätsphase) | 4,62 % | 4,30 % |
Sterbetafel | AVÖ 2018-P (Ang.) | AVÖ 2018-P (Ang.) |
Durchschnittliche Laufzeit | 9 Jahre | 9 Jahre |
Anzahl der Anwartschaften | 9 | 10 |
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen:
| 2023 | 2022 |
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner | 8.133.752,00 | 9.762.425,00 |
Zinsaufwand | 299.708,00 | 87.603,00 |
Gewinne (+) / Verluste (-) aus Neubewertungen | 403.362,65 | -1.042.059,00 |
Änderungen in finanziellen Annahmen | 40.069,65 | -1.773.438,00 |
erfahrungsbedingte Anpassungen | 363.293,00 | 731.379,00 |
gezahlte Leistungen | -694.359,65 | -674.217,00 |
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember | 8.142.463,00 | 8.133.752,00 |
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor und Pensionssteigerungen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.
Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Pensionsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 %, eine Änderung der Pensionssteigerungen um +/- 0,25 sowie eine Änderung der Lebenserwartung um +/- 10 % hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung:
| | 2023 | 2022 |
Abzinsungsfaktor | +0,5 % | -333.841,00 | -341.618,00 |
-0,5 % | 358.268,00 | 366.019,00 |
Pensionssteigerung | +0,25 % | 170.992,00 | 178.943,00 |
-0,25 % | -170.992,00 | -170.809,00 |
Lebenserwartung | +10 % | -374.553,00 | -374.153,00 |
-10 % | 431.551,00 | 422.955,00 |
|
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen in Österreich ist der Konzern verpflichtet, an Beschäftigte Jubiläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienstjahre zu leisten, wie in der nachfolgenden Tabelle angeführt:
kollektivvertraglicher Anspruch | Höhe des Anspruchs |
15 Dienstjahre | 1 Brutto-Monatsbezug |
25 Dienstjahre | 2 Brutto-Monatsbezüge |
35 Dienstjahre | 3 Brutto-Monatsbezüge |
Ausscheiden zwischen 25. und 35. Dienstjahr | 3 Brutto-Monatsbezüge aliquot |
Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Jubiläumsgeldverpflichtungen wie folgt:
| 2023 | 2022 |
Abzinsungsfaktor | 4,15 % | 3,92 % |
Gehaltssteigerungen | | |
überlassene Mitarbeiter | 4,62 % | 4,30 % |
eigene Mitarbeiter | 4,62 % | 4,30 % |
Fluktuation (pauschaler Abschlag) | | |
überlassene Mitarbeiter | 3,00 % | 3,00 % |
eigene Mitarbeiter | bis 24 Jahre 12,50 % 25 bis 29 Jahre 4,00 % 30 bis 39 Jahre 2,50 % 40 bis 49 Jahre 2,00 % 50 bis 59 Jahre 0,50 % ab 60 Jahre 15,00 % | bis 24 Jahre 12,50 % 25 bis 29 Jahre 4,00 % 30 bis 39 Jahre 2,50 % 40 bis 49 Jahre 2,00 % 50 bis 59 Jahre 0,50 % ab 60 Jahre 15,00 % |
Pensionsalter | APG 04 | APG 04 |
Rechnungsgrundlage | AVÖ 2018-P (Ang.) | ABÖ 2018-P (Ang.) |
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen:
| 2023 | 2022 |
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner | 13.388.878,00 | 15.485.120,00 |
laufende Dienstzeitaufwendungen | 1.234.886,00 | 1.467.961,00 |
Zinsaufwand | 504.406,00 | 172.311,00 |
Gewinne (+) / Verluste (-) aus Neubewertungen | 647.885,00 | -2.816.370,00 |
gezahlte Leistungen | -880.105,00 | -914.384,00 |
Übertragungszahlungen | 0,00 | -5.760,00 |
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember | 14.895.950,00 | 13.388.878,00 |
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor und Gehaltssteigerungen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Eine Rückstellung wird gebildet, wenn dem Unternehmen aus einem vergangenen Ereignis eine gewärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und der jeweiligen Neueinschätzung angepasst. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird – für den Fall, dass der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist - die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der, sofern im Einzelfall erforderlich, die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendung erfasst.
Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen
Gemäß Abschnitt III (6) des Fruchtgenussrechtsvertrages ist die Verpflichtung des Bundes, die im Bundesstraßengesetz 1971 bezeichneten Strecken zu planen, zu bauen und zu erhalten, mit Wirkung vom 1. Jänner 1997 auf ASFINAG übergegangen. Nach einer Vertragsanpassung kann der Vertrag nun seitens ASFINAG zum Ende jedes Quartals unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist beendet werden. Es besteht dabei eine gegenwärtige, von der zukünftigen Geschäftstätigkeit unabhängige Verpflichtung zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen für die bereits entstandenen Schäden bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt bzw. für die Kündigungsfrist rollierend für die nächsten sechs Monate9 in Höhe der über diesen Zeitraum unvermeidbaren Kosten.
Für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen wird in Form einer Rückstellung gemäß IFRIC 12 vorgesorgt, die verteilt über den Zeitraum bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt aufgebaut wird. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt unter Berücksichtigung jener zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen zum aktuellen Plan der baulichen Erhaltung. Soweit bereits erfolgte Beauftragungen vorliegen, werden diese den Kostenschätzungen zugrunde gelegt. Sollte dies noch nicht der Fall sein, wird eine bestmögliche Schätzung durch interne Fachkräfte vorgenommen.
| Langfristige Rückstellungen | Kurzfristige Rückstellungen |
Stand zum 1. Jänner 2022 | 32.505.490,38 | 261.318.367,26 |
Zugang | 10.722.897,38 | 312.737.863,15 |
Umbuchung (von Rückstellung zu Verbindlichkeit) | 0,00 | -149.372,54 |
Umbuchung (Fristigkeit) | 779.700,00 | -779.700,00 |
Auflösung | -7.700.403,00 | -1.938.286,49 |
Verbrauch | 0,00 | -257.939.237,53 |
Stand zum 31. Dezember 2022 | 36.307.684,76 | 313.249.633,85 |
Zugang | 8.869.917,55 | 367.295.190,60 |
Umbuchung (Fristigkeit) | -586.800,00 | 586.800,00 |
Auflösung | -3.662.784,66 | -1.025.154,57 |
Verbrauch | -305.915,38 | -309.434.724,10 |
Stand zum 31. Dezember 2023 | 40.622.102,27 | 370.671.745,78 |
ASFINAG erwartet für die langfristigen Rückstellungen, dass sie in der Regel innerhalb der nächsten zwei bis fünf Jahre zahlungswirksam werden. Für kurzfristige Rückstellungen wird erwartet, dass sie im nächsten Geschäftsjahr zahlungswirksam werden.
Im Rahmen der operativen Tätigkeit (vor allem Baubereich) kommt es zu Rechtsstreitigkeiten sowohl mit Lieferfirmen als auch mit Dritten. Diese Rechtsstreitigkeiten betreffen im Wesentlichen Mehrkostenforderungen. Darüber hinaus gibt es im langfristigen Teil Rückzahlungsansprüche im Mautbereich.
Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten insbesondere die aus dem Fruchtgenussvertrag resultierenden kurzfristigen vertraglichen Verpflichtungen von ASFINAG zur Erhaltung bzw. zur Wiederherstellung der Infrastruktur am 31. Dezember 2023 in der Höhe von EUR 364.527.764,63 (2022 EUR 305.591.962,07). Des Weiteren wurden Rückstellungen aus vorzeitigen Vertragsbeendigungen als auch für Aufwendungen im Zusammenhang mit ruhend gestellten Bauprojekte, die in den Folgeperioden von ASFINAG getragen werden, erfasst (siehe auch Punkt 10 Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen).
Im Konzern gibt es keine wesentlichen schwebenden Verfahren oder sonstige Verpflichtungen, die nicht im vorliegenden Konzernabschluss berücksichtigt wurden.
- → Mehr Informationen zu schwebenden Verfahren im Kapitel 33 Eventualverbindlichkeiten
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Die Bilanzierung und die Bewertung basierten auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich, wird überdies auf Erfahrungen der Vergangenheit zurückgegriffen. Mitunter können verlässliche Schätzungen jedoch nur mit entsprechenden Ermessensentscheidungen getroffen werden, da Rechtsstreitigkeiten komplexe rechtliche Fragestellungen betreffen können. Daher erfolgt in solchen Fällen die Beurteilung unter Einbeziehung interner und externer Anwälte. Schätzungen von Beträgen im Bereich von Mehrkostenforderungen werden in größeren internen Sitzungen sowie Partnerschaftssitzungen, u. a. mit Hilfe von Gutachten, welche mit den Ausschreibungsunterlagen abgestimmt werden, ermittelt.
Für die Ermittlung der Rückstellungen aus vorzeitiger Vertragsbeendigung im Zusammenhang mit wertgeminderten Bauprojekte wurden Schätzungen zur Abgeltung der noch offenen Auftragssummen vorgenommen. Diese Schätzungen beziehen sich sowohl auf die Berechnungsbasis als auch auf den Prozentsatz des möglichen Anspruchs auf Nachteilsabgeltung.
Die Berechnung des Rückstellungsbetrags von Aufwendungen im Zusammenhang mit ruhend gestellten Bauprojekten, die in den Folgeperioden von ASFINAG getragen werden müssen, basiert auf den Plankosten. Dabei wurden Positionen wie Grundeinlöse (aufgrund der Werthaltigkeit der noch zu erwerbenden Grundstücke ist nicht von einem drohenden Verlust auszugehen) und „Unvorhergesehenes“ (durch Unvorhersehbarkeit – weder das „ob“ noch das „wann“ sind einschätzbar) nicht berücksichtigt.
Bei der Ermittlung der Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen sind Annahmen und Schätzungen bezüglich der erwarteten Kosten und des zeitlichen Anfalles der Erhaltungsarbeiten erforderlich. Zum Stichtag wurde die Rückstellung nach der bestmöglichen Schätzung basierend auf dem aktuellen Plan der baulichen Erhaltung bewertet.
E. NETTOUMLAUFVERMÖGEN
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
- → Mehr Informationen zu Bewertung im Kapitel 28 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
- → Mehr Informationen zu Überfälligkeit und Wertminderung im Kapitel 31 Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
23. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
| 2023 | 2022 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 252.877.563,53 | 267.401.629,49 |
Wertminderung | -728.659,69 | -843.790,38 |
Forderungen ggü. assoziierten Unternehmen | 27.322,58 | 24.791,18 |
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 252.176.226,42 | 266.582.630,29 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben im Allgemeinen eine Fälligkeit bis zu 60 Tagen.
24. übrige Vermögenswerte
| 2023 | 2022 |
übrige langfristige Abgrenzungsposten | 46.726.274,43 | 55.548.258,60 |
übrige langfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 46.726.274,43 | 55.548.258,60 |
Wertpapiere und Finanzinvestitionen | 2.442.910,93 | 2.281.985,49 |
Finanzderivate | 21.272.880,48 | 18.034.676,50 |
sonstige übrige langfristige Forderungen | 5.351.275,84 | 8.809.215,63 |
übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 29.067.067,25 | 29.125.877,62 |
übrige langfristige Forderungen und Vermögenswerte | 75.793.341,68 | 84.674.136,22 |
| | |
Forderungen ggü. in- u. ausländischen Finanzbehörden | 36.105.295,38 | 27.473.363,84 |
übrige kurzfristige Abgrenzungsposten | 13.116.937,64 | 12.569.978,30 |
sonstige übrige kurzfristige nicht-finanzielle Forderungen | 81.099,87 | 86.556,41 |
übrige kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 49.303.332,89 | 40.129.898,55 |
sonstige übrige kurzfristige finanzielle Forderungen davon | 44.901.294,42 | 52.071.528,57 |
Vertragskosten | 1.130.760,76 | 1.413.350,58 |
Förderungen EU | 7.051.805,74 | 7.508.863,56 |
Förderungen/Kostenbeteiligungen Land, Bund, Private | 13.071.105,21 | 22.692.694,96 |
Forderungen aus Strafgeldern, Mautentgang etc. | 10.481.664,33 | 13.526.785,24 |
übrige finanzielle Forderungen | 17.528.395,91 | 6.929.834,23 |
Wertminderung | -17.908,66 | -40.827,33 |
Finanzderivate | 3.339.860,44 | 4.146.728,40 |
übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 48.241.154,86 | 56.218.256,97 |
übrige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte | 97.544.487,75 | 96.348.155,52 |
Die übrigen langfristigen und kurzfristigen Abgrenzungsposten enthalten überwiegend die im Voraus an den Bund überwiesenen Haftungsentgelte für Anleihen für einen Zeitraum von bis zu 11 Jahren. Eine Wertberichtigung war weder im laufenden noch im vorigen Geschäftsjahr erforderlich.
Die Wertpapiere und Finanzinvestitionen bestehen aus Anteilen an Investmentfonds und Schuldverschreibungen zur gesetzlich verpflichteten Absicherung der Personalrückstellungen, für die 2023 eine Veränderung in der Höhe von EUR +160.925,44 (2022 EUR -516.818,24) erfasst wurde. Des Weiteren werden Anteile an der M6 Tolna Üzemeltető Korlátolt Felelősségű Társaság gehalten.
Die Forderungen ggü. in- und ausländischen Finanzbehörden betreffen überwiegend Forderungen aus Vorsteuerguthaben sowie eine Forderung aus der Körperschaftssteuer 2023 in der Höhe von EUR 8.312,48 (2022 EUR 0,00).
25. Vorräte
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Vorräte sind Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsbetrieb gehalten werden oder die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden. Die Bewertung der erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert. Für die Ermittlung des Einsatzes kommt beim überwiegenden Teil der Vorräte das gleitende Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung mit Ausnahme der Lagerbestände an Heizöl, welche nach dem FiFo-Verfahren bewertet werden. Wertberichtigungen für veraltete Betriebsstoffe werden direkt am Vorratskonto erfasst. Wertminderungen von Vorräten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Materialaufwand ausgewiesen.
Die Vorräte setzten sich folgendermaßen zusammen:
| 2023 | 2022 |
Streumittel | 14.108.579,44 | 13.379.953,97 |
Treibstoffe | 2.613.804,52 | 2.331.029,07 |
Vignette | 1.376.692,01 | 1.579.162,40 |
sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 3.346.469,00 | 2.929.136,43 |
Vorräte | 21.445.544,97 | 20.219.281,87 |
Bei ASFINAG umfasst das Vorratsvermögen Betriebsstoffe für die Straßenerhaltung wie Streumittel für den Winterdienst, Ersatzteile für den Tunnelbetrieb, Treibstoffe und Heizöl sowie auf Vorrat für das folgende Geschäftsjahr produzierte Vignetten.
Die erfolgswirksam erfassten Beträge im Zusammenhang mit Wertminderungen zu Vorräten belaufen sich auf EUR 56.089,83 (2022 EUR 68.161,06). Der Aufwand aus Vorräten mit EUR 20.842.944,52 (2022 EUR 18.395.235,55) wurde in der Berichtsperiode unter der Position „Aufwendungen für Materialaufwand und bezogene Leistungen“ ausgewiesen.
Die bestehenden Vorräte wurden nicht als Sicherheit verpfändet.
26. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
| 2023 | 2022 |
Verbindlichkeiten aus Haftrücklässen | 615.354,98 | 667.214,57 |
Verbindlichkeiten aus Grundeinlöse | 4.171.560,58 | 6.881.835,66 |
Verbindlichkeiten aus Mehrkostenforderungen | 1.130.000,00 | 9.001.326,11 |
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.916.915,56 | 16.550.376,34 |
| | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 486.468.828,02 | 389.972.311,14 |
Verbindlichkeiten aus Grundeinlöse | 13.607.837,44 | 12.950.612,25 |
Verbindlichkeiten ggü. assoziierten Unternehmen | 157.171,00 | 17.175,00 |
kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 500.233.836,46 | 402.940.098,39 |
Die Verbindlichkeiten aus Haftrücklässen betreffen laufende Bau- und Erhaltungstätigkeiten, deren Erfüllung nicht innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird. Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen Mehrkostenforderungen aus div. Bauprojekten und haben eine Restlaufzeit von bis zu 2 Jahren.
Die Verbindlichkeiten aus Grundeinlösen betreffen Verpflichtungen aus noch offenen Restbeträgen gegenüber Grundeigentümern. Sowohl im langfristigen als auch im kurzfristigen Teil dieser Verbindlichkeit ist ebenfalls der Anspruch des Grundeigentümers auf eine Verzinsung von 2 % bis 4 % pro Jahr auf den noch ausstehenden Betrag enthalten. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten weist eine Restlaufzeit von einem bis zu 23 Jahren auf.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinst und haben im Normalfall eine Laufzeit von 30 bis 60 Tagen, ausgenommen Baurechnungen, die eine Laufzeit von bis zu 90 Tagen aufweisen.
27. übrige Schulden
| 2023 | 2022 |
sonstige übrige langfristige nicht-finanzielle Schulden | 485.261,22 | 671.504,00 |
sonstige übrige langfristige finanzielle Schulden | 139.930,50 | 134.810,50 |
übrige langfristige Schulden | 625.191,72 | 806.314,50 |
| | |
sonstige übrige kurzfristige nicht-finanzielle Schulden | 44.404.007,02 | 55.110.659,66 |
Verbindlichkeiten ggü. in- und ausländischen Finanzbehörden und Gemeinden | 16.111.022,28 | 30.487.781,68 |
Verbindlichkeiten ggü. Gebietskrankenkassen | 5.428.112,32 | 4.813.507,98 |
Urlaubsverpflichtungen, Gleitzeitüberhänge, Sabbatical und Altersteilzeit | 22.864.872,42 | 19.809.370,00 |
sonstige übrige kurzfristige finanzielle Schulden | 55.175.733,31 | 66.297.822,70 |
Verbindlichkeit aus beschlossenen Dividendenausschüttungen | 10.000.000,00 | 10.000.000,00 |
Verbindlichkeiten aus Querfinanzierung Brennerbasistunnel | 7.788.296,28 | 7.471.308,81 |
Verbindlichkeiten aus verkehrsbedingter Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie Lebensverbesserungsabgabe | 32.340.076,61 | 46.594.679,07 |
übrige finanzielle Schulden | 5.047.360,42 | 2.231.834,82 |
übrige kurzfristige Schulden | 99.579.740,33 | 121.408.482,36 |
Die Verpflichtungen aus Urlaub, Gleitzeitüberhängen, Sabbatical und Altersteilzeit bestehen gegenüber der eigenen Belegschaft und Beschäftigten aus Personalüberlassungsverträgen mit den Bundesländern. Die übrigen langfristigen finanziellen Schulden beinhalten Kautionen.
F. FINANZ- UND KAPITALSTRUKTUR, FINANZINSTRUMENTE UND RISIKOMANAGEMENT
28. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen zur Begründung einer finanziellen Schuld oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt zum Erfüllungstag. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die in der Bilanz enthalten sind, beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Finanzverbindlichkeiten, einen Teil der übrigen Vermögenswerte und Schulden sowie ausgegebene Anleihen und Darlehen.
Der Erstansatz von finanziellen Vermögenswerten und Schulden erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ werden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten.
Die Beurteilung, ob ein Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, wird zum Zeitpunkt vorgenommen, zu dem der Konzern erstmals Vertragspartei wird. Eine Trennung eingebetteter Derivate vom Basisvertrag ist grundsätzlich nicht erforderlich, da im Falle eingebetteter Derivate der Basisvertrag zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst wird.
Die Designation von finanziellen Vermögenswerten und Schulden in die Bewertungskategorien erfolgt nach ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig sind und erforderlich erscheinen, zum Ende eines Geschäftsjahres vorgenommen.
Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten
Für alle erfassten finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung abhängig von der Einstufungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Der Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte berücksichtigt das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften der Cashflows. Folgende zwei Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte werden unterschieden:
- zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
- zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVtPL)
Vermögenswerte, die entsprechend dem Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von festen oder bestimmbaren Zahlungsströmen gehalten werden und weder derivativen Charakter aufweisen noch an einem aktiven Markt notieren, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Konzern fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und –äquivalente sowie übrige Vermögenswerte, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, in diese Kategorie. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert, die im Periodenergebnis erfasst werden.
Aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften muss der Konzern Wertpapiere zur Deckung der Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten halten. Diese finanziellen Vermögenswerte sind der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL) zugeordnet und in der Bilanzposition „übrige langfristige Vermögenswerte“ ausgewiesen. Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kategorien, die wie folgt unterschieden und erläutert werden:
- zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
- erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVtPL)
Darlehen und Anleihen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Finanzierung verteilt realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Folgebewertung erfolgt somit zu fortgeführten Anschaffungskosten. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung sämtlicher Disagi und Agi beim Erwerb berechnet und beinhalten sämtliche Gebühren, die ein integraler Teil der Transaktionskosten sind. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. In der Folge werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sonstige, nicht aus Leistungsbeziehungen resultierende Verbindlichkeiten werden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt. Langfristige sonstige Verbindlichkeiten werden entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst und mit dem Barwert angesetzt.
Darüber hinaus verwendet der Konzern derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken aus Finanzierungstätigkeiten. Finanzielle Verbindlichkeiten zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus Händlermargen werden nicht gehalten. Zur Vermeidung einer asymmetrischen Bilanzierung und Bewertung werden Darlehen, für die Derivate abgeschlossen wurden, als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden kategorisiert (Fair Value Option). ASFINAG hat keine Finanzderivate als Sicherungsinstrumente designiert und wendet somit die Regeln zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 (Hedge Accounting) nicht an. Finanzderivate mit einem positiven beizulegenden Zeitwert werden als Vermögenswert angesetzt, ein negativer beizulegender Zeitwert führt zu einer Erfassung als Verbindlichkeit. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts werden erfolgswirksam im sonstigen Finanzergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus diesem auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum verbunden Risiken und Chancen übergehen, übertragen werden.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Schuld durch eine andere finanzielle Schuld desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Schuld wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Schuld und Ansatz einer neuen Schuld behandelt.
Differenzen bei der Tilgung zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten und dem erhaltenen bzw. bezahlten Entgelt werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
- → Mehr Informationen zu Überfälligkeit und Wertminderung im Kapitel 31 Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
Beizulegender Zeitwert (Fair Value/FV)
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Die Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt.
- Stufe 1: Nach Stufe 1 werden Finanzinstrumente bewertet, die auf einem für das Unternehmen zugänglichen aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden notiert sind. Dabei stellen die auf diesem Markt notierten Preise den beizulegenden Zeitwert dar.
- Stufe 2: Wenn eine Bewertung nach Stufe 1 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Bewertung nach Stufe 2 der beizulegende Zeitwert unter Einbezug von entweder unmittelbar oder mittelbar beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt.
- Stufe 3: Sind die Inputfaktoren für die Bewertung nicht beobachtbar, wird das Finanzinstrument im Rahmen der Stufe 3 unter Einbezug dieser nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet.
Bewertungstechnik
Klasse | Bewertungstechniken für die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte |
Wertpapiere, Darlehen, sonstige Finanzverbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten | Der beizulegende Zeitwert wird grundsätzlich über Börsenkurse ermittelt. Liegen keine Börsenkurse vor, erfolgt die Bewertung über marktübliche Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung spezifischer Parameter. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Cashflows, diskontiert mit einem stichtagsbezogenen risikoadjustierten, für die Restlaufzeit geltenden Diskontierungszins. |
Anleihen | Der überwiegende Teil der ASFINAG-Anleihen wird von Buy-and-Hold-Investoren10 gekauft, mit dem Ziel die Anleihen bis zum Ende der Laufzeit zu behalten. Der verbleibende Teil der Anleihen wird überwiegend OTC (over the counter) gehandelt. Dabei wickeln einzelne Dealer (Banken oder Broker) Käufe bzw. Verkäufe der Anleihen ab. Ein Merkmal für einen aktiven Markt sind u.a. regelmäßig stattfindende Transaktionen. Aufgrund des unregelmäßigen und kaum stattfindenden Handels an den Börsen mit geringem Transaktionsvolumen sind die Kurse keine zuverlässigen Indikatoren für den aktuellen Marktpreis. Aus diesem Grund erfolgt die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts nach der Discounted-Cashflow- Methode. |
Klasse | Bewertungstechniken für die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte |
Derivative Finanzinstrumente | Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt nach der Discounted-Cashflow-Methode. Dabei werden die einzelnen Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) jeder Swapposition mit dem laufzeitkonformen Zero-Kupon-Zinssatz der entsprechenden Währung abgezinst und pro Swapposition aufsummiert. |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Veranlagungen kurzfristiger Termingelder, Barvorlagen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Schulden | Diese Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden werden aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlaufzeiten zum Buchwert, der einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, abgebildet. |
sonstige Beteiligungen | Für diese Finanzinstrumente liegen keine auf einem aktiven Markt notierte Preise vor. Die Bewertung erfolgt über nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter. |
28.1 Einstufungen nach IFRS 7 und beizulegende Zeitwerte
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der FV-Hierarchie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Per 31.12.2023 | Buchwert | beizulegender Zeitwert |
AC | FVtPL | Summe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Zahlungsmittel/Zahlungsmitteläquivalente | 222.512.970,97 | 0,00 | 222.512.970,97 | | | |
Forderungen Lieferungen und Leistungen | 252.176.226,42 | 0,00 | 252.176.226,42 | | | |
übrige Vermögenswerte | 50.252.570,26 | 27.055.651,85 | 77.308.222,11 | 2.426.260,48 | 24.612.740,92 | 16.650,45 |
übrige Forderungen | 50.252.570,26 | 0,00 | 50.252.570,26 | | | |
Wertpapiere und Finanzinvestitionen | 0,00 | 2.442.910,93 | 2.442.910,93 | 2.426.260,48 | | 16.650,45 |
Finanzderivate mit positivem Marktwert | 0,00 | 24.612.740,92 | 24.612.740,92 | | 24.612.740,92 | |
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 524.941.767,65 | 27.055.651,85 | 551.997.419,50 | | | |
Verbindlichkeiten Lieferungen u. Leistungen | 506.150.752,02 | 0,00 | 506.150.752,02 | | 14.755.768,07 | |
aus Haftrücklässen | 615.354,98 | 0,00 | 615.354,98 | | | |
aus Grundeinlösen | 17.779.398,02 | 0,00 | 17.779.398,02 | | 14.755.768,07 | |
aus Lieferungen und Leistungen | 487.755.999,02 | 0,00 | 487.755.999,02 | | | |
übrige Schulden | 55.315.663,81 | 0,00 | 55.315.663,81 | | | |
finanzielle Schulden | 9.232.978.413,74 | 110.536.268,32 | 9.343.514.682,06 | | 9.122.034.412,81 | |
sonstige Finanzverbindlichkeiten aus PPP | 509.743.296,77 | 0,00 | 509.743.296,77 | | 594.944.539,97 | |
Baukostenzuschüsse | 6.306.140,70 | 0,00 | 6.306.140,70 | | 6.325.924,65 | |
übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten | 67.026.841,87 | 0,00 | 67.026.841,87 | | 67.026.834,46 | |
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 55.316.843,03 | 0,00 | 55.316.843,03 | | 56.258.757,76 | |
Anleihen und Darlehen ohne Derivate | 8.594.585.291,37 | 0,00 | 8.594.585.291,37 | | 8.286.942.087,66 | |
Darlehen mit Derivaten | 0,00 | 110.536.268,32 | 110.536.268,32 | | 110.536.268,32 | |
FINANZIELLE SCHULDEN | 9.794.444.829,57 | 110.536.268,32 | 9.904.981.097,89 | | | |
Per 31.12.2022 | Buchwert | beizulegender Zeitwert |
AC | FVtPL | Summe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Zahlungsmittel/Zahlungsmitteläquivalente | 101.954.136,45 | 0,00 | 101.954.136,45 | | | |
Forderungen Lieferungen und Leistungen | 266.582.630,29 | 0,00 | 266.582.630,29 | | | |
übrige Vermögenswerte | 60.880.744,20 | 24.463.390,39 | 85.344.134,59 | 2.265.335,04 | 22.181.404,90 | 16.650,45 |
übrige Forderungen | 60.880.744,20 | 0,00 | 60.880.744,20 | | | |
Wertpapiere und Finanzinvestitionen | 0,00 | 2.281.985,49 | 2.281.985,49 | 2.265.335,04 | | 16.650,45 |
Finanzderivate mit positivem Marktwert | 0,00 | 22.181.404,90 | 22.181.404,90 | | 22.181.404,90 | |
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 429.417.510,94 | 24.463.390,39 | 453.880.901,33 | | | |
Verbindlichkeiten Lieferungen u. Leistungen | 419.490.474,73 | 0,00 | 419.490.474,73 | | 18.706.354,25 | |
aus Haftrücklässen | 667.214,57 | 0,00 | 667.214,57 | | | |
aus Grundeinlösen | 19.832.447,91 | 0,00 | 19.832.447,91 | | 18.706.354,25 | |
aus Lieferungen und Leistungen | 398.990.812,25 | 0,00 | 398.990.812,25 | | | |
übrige Schulden | 66.432.633,20 | 0,00 | 66.432.633,20 | | | |
finanzielle Schulden | 9.261.070.728,88 | 107.703.612,82 | 9.368.774.341,70 | | 8.737.753.788,04 | |
sonstige Finanzverbindlichkeiten aus PPP | 531.367.518,37 | 0,00 | 531.367.518,37 | | 594.568.635,08 | |
Baukostenzuschüsse | 7.930.221,82 | 0,00 | 7.930.221,82 | | 7.312.242,99 | |
übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten | 67.172.065,95 | 0,00 | 67.172.065,95 | | 67.172.066,24 | |
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 62.713.642,76 | 0,00 | 62.713.642,76 | | 51.306.707,86 | |
Anleihen und Darlehen ohne Derivate | 8.591.887.279,98 | 0,00 | 8.591.887.279,98 | | 7.909.690.523,05 | |
Darlehen mit Derivaten | 0,00 | 107.703.612,82 | 107.703.612,82 | | 107.703.612,82 | |
FINANZIELLE SCHULDEN | 9.746.993.836,81 | 107.703.612,82 | 9.854.697.449,63 | | | |
In den vergangenen Geschäftsjahren erfolgten keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen.
Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten den 2006 zwischen ASFINAG (als konzessionsgebende Gesellschaft = Projektgesellschaft) und der Bonaventura Infrastruktur GmbH (als konzessionsnehmende Gesellschaft) abgeschlossenen Konzessionsvertrag (PPP11-Vertrag). Mit diesem Vertrag hat ASFINAG die ihr auferlegte Verpflichtung zur Planung, Finanzierung und Errichtung der Autobahnabschnitte der S 1 Ost, die S 1 West, der S 2 und Teilen der A 5 sowie deren Betrieb und Erhaltung an diese Projektgesellschaft übertragen. Gemäß Konzessionsvertrag hat Bonaventura nicht das Recht, die Straßenbenutzer direkt zu bemauten, sondern erhält die ihr zustehende Vergütung von ASFINAG zum Teil in Form eines leistungsabhängigen Verfügbarkeitsentgeltes und zum Teil in Form eines verkehrsabhängigen Nutzungsentgeltes. Gleichzeitig mit der Aktivierung des Fruchtgenussrechtes 2009 und 2010 hat ASFINAG den Nettobarwert lt. Tilgungsplan als finanzielle Schuld in gleicher Höhe erfasst. Die laufenden Zahlungen an Bonaventura werden anteilig als Tilgung der finanziellen Schuld, als Kosten für den laufenden Betrieb für die Erhaltung der Konzessionsstrecke sowie als Zinsaufwand erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der kurzfristige Teil dieser Verbindlichkeit EUR 22.651.372,13 (2022 EUR 21.624.221,60).
28.2 Zinsergebnis und sonstiges Finanzergebnis nach IFRS 7
01-12/2023 | AC | FVtPL | Sonstige12 | Summe |
Zinsaufwand aus | -186.754.034,77 | -9.346.283,69 | -1.005.571,66 | -197.105.890,12 |
Anleihen und Darlehen | -166.920.357,80 | -9.346.283,69 | 0,00 | -176.266.641,49 |
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | -1.550.854,17 | 0,00 | 0,00 | -1.550.854,17 |
qualifizierten Vermögenswerten nach IAS 23 | 10.253.006,49 | 0,00 | 0,00 | 10.253.006,49 |
sonstige | -28.535.829,29 | 0,00 | -1.005.571,66 | -29.541.400,95 |
Zinsertrag aus | 14.809.088,21 | 6.763.068,42 | 78.029,77 | 21.650.186,40 |
Finanzderivaten mit positivem Marktwert | 0,00 | 6.685.700,42 | 0,00 | 6.685.700,42 |
sonstige | 14.809.088,21 | 77.368,00 | 78.029,77 | 14.964.485,98 |
Zinsergebnis | -171.944.946,56 | -2.583.215,27 | -927.541,89 | -175.455.703,72 |
sonstige Finanzaufwendungen aus | -535,00 | -2.995.658,66 | 0,00 | -2.996.193,66 |
Bewertung Finanzderivate | 0,00 | -2.806.120,62 | 0,00 | -2.806.120,62 |
Wertminderung Finanzvermögen | 0,00 | -189.538,04 | 0,00 | -189.538,04 |
sonstige | -535,00 | 0,00 | 0,00 | -535,00 |
sonstige Finanzerträge aus | 0,00 | 2.932.749,96 | 0,00 | 2.932.749,96 |
Bewertung Darlehen | 0,00 | 2.771.824,52 | 0,00 | 2.771.824,52 |
Zuschreibungen Finanzvermögen | 0,00 | 160.925,44 | 0,00 | 160.925,44 |
Nettoergebnis | -535,00 | -62.908,70 | 0,00 | -63.443,70 |
FINANZERGEBNIS | -171.945.481,56 | -2.646.123,97 | -927.541,89 | -175.519.147,42 |
01-12/2022 | AC | FVtPL | Sonstige12 | Summe |
Zinsaufwand aus | -181.340.017,05 | -6.917.934,70 | -7.281.306,49 | -195.539.258,24 |
Anleihen und Darlehen | -162.479.044,80 | -6.917.934,70 | 0,00 | -169.396.979,50 |
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | -102.544,96 | 0,00 | 0,00 | -102.544,96 |
qualifizierten Vermögenswerten nach IAS 23 | 7.230.642,32 | 0,00 | 0,00 | 7.230.642,32 |
sonstige | -25.989.069,61 | 0,00 | -7.281.306,49 | -33.270.376,10 |
Zinsertrag aus | 364.188,07 | 7.128.057,56 | 75.811,21 | 7.568.056,84 |
Finanzderivaten mit positivem Marktwert | 0,00 | 7.019.742,36 | 0,00 | 7.019.742,36 |
sonstige | 364.188,07 | 108.315,20 | 75.811,21 | 548.314,48 |
Zinsergebnis | -180.975.828,98 | 210.122,86 | -7.205.495,28 | -187.971.201,40 |
sonstige Finanzaufwendungen aus | -15.705,00 | -34.397.110,67 | 0,00 | -34.412.815,67 |
Bewertung Finanzderivate | 0,00 | -33.611.744,89 | 0,00 | -33.611.744,89 |
Wertminderung Finanzvermögen | 0,00 | -785.365,78 | 0,00 | -785.365,78 |
sonstige | -15.705,00 | 0,00 | 0,00 | -15.705,00 |
sonstige Finanzerträge aus | 0,00 | 31.378.303,19 | 0,00 | 31.378.303,19 |
Bewertung Darlehen | 0,00 | 31.378.303,19 | 0,00 | 31.378.303,19 |
Zuschreibungen Finanzvermögen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Nettoergebnis | -15.705,00 | -3.018.807,48 | 0,00 | -3.034.512,48 |
FINANZERGEBNIS | -180.991.533,98 | -2.808.684,62 | -7.205.495,28 | -191.005.713,88 |
28.3 Übersicht Finanzinstrumente
Folgende Finanzinstrumente werden zur Finanzierung verwendet:
Bezeichnung | Zinssatz |
ANLEIHEN OHNE DERIVAT BEWERTET ZU AC | |
EUR 1,5 Mrd. Anleihe 2010-2025 (aufgenommen am 22.09.2010 EUR 1,25 Mrd. bzw. am 27.10.2010 EUR 0,25 Mrd.) | 3,375 % |
EUR 1 Mrd. Anleihe 2012-2032 | 2,75 % |
EUR 750 Mio. Anleihe 2013-2033 | 2,75 % |
EUR 500 Mio. Anleihe 2015-2030 | 1,5 % |
EUR 750 Mio. Anleihe 2017-2024 | 0,25 % |
EUR 600 Mio. Anleihe 2019-2029 | 0,1 % |
EUR 750 Mio. Anleihe 2020-2027 | 0,0 % |
EUR 500 Mio. Anleihe 2020-2035 | 0,1 % |
EUR 500 Mio. Anleihe 2021-2031 | 0,125 % |
EUR 600 Mio. Anleihe 2022-2028 | 2,125 % |
| |
DARLEHEN OHNE DERIVAT BEWERTET ZU AC | |
EUR 200 Mio. Darlehen 2000-2027 | 6,25 % |
EUR 390 Mio. Darlehen 2012-2032 | 3,546 % |
EUR 21 Mio. Darlehen 2012-2029 | 2,452 % |
EUR 200 Mio. Darlehen 2014-2024 | 1,115 % |
EUR 160 Mio. Darlehen 2015-2030 | 1,371 % |
EUR 100 Mio. Darlehen 2015-2031 | 1,434 % |
EUR 90 Mio. Darlehen 2020-2035 | 0,407 % |
| |
DARLEHEN MIT DERIVAT BEWERTET ZU FVtPL | |
GBP 80 Mio. Darlehen 1999-202913 | 7,25 % |
Cross Currency Swap von GBP in EUR | 7,25 % |
6M-Euribor -20bp |
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen, die mit Schätzungsunsicherheiten behaftet sind. Die in der Bewertung angesetzten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogene Annahmen bzw. die Auswahl der geeigneten Parameter erfordert Annahmen über deren Vergleichbarkeit.
Es werden Annahmen über die beizulegenden Zeitwerte von Derivaten - insbesondere von Derivaten in Fremdwährung - zum Bilanzstichtag getroffen, die die künftigen Mittelzuflüsse oder –abflüsse aus diesen Instrumenten widerspiegeln.
29. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Die Zahlungsmittel beinhalten Bargeld und Bankguthaben. Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Geldern unterwegs und andere finanzielle Vermögenswerte wie Gutschriften aus Zinsforderungen gegenüber Kreditinstituten.
- → Mehr Informationen zu Bewertung im Kapitel 28 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
- → Mehr Informationen zu Überfälligkeit und Wertminderung im Kapitel 31 Risikomanagement – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich folgendermaßen zusammen:
| 2023 | 2022 |
Kassenbestände | 1.069.531,90 | 989.201,20 |
Bankguthaben | 216.763.777,36 | 98.745.826,76 |
Zahlungsmitteläquivalente | 4.679.661,71 | 2.219.108,49 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 222.512.970,97 | 101.954.136,45 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz entsprechen den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Konzern-Cashflow-Statement.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Verfügungsbeschränkungen über die Zahlungsmittel bestanden weder zum aktuellen noch zum vergangenen Bilanzstichtag.
30. Eigenkapital
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Grundkapital
Es gib nur 1.000 Stückaktien, welche zur Gänze der Republik Österreich vorbehalten sind. Das Grundkapital ist zur Gänze einbezahlt.
Kapitalrücklagen
Diese Position setzt sich aus gebundenen und nicht-gebundenen Kapitalrücklagen zusammen. Die gebundene Kapitalrücklage wurde anlässlich einer Kapitalherabsetzung gebildet. Die nicht-gebundene Kapitalrücklage stammt aus einer in den Vorjahren erfolgten unentgeltlichen Übertragung der bisher von Land Salzburg, Kärnten und Steiermark an der ÖSAG gehaltenen Anteile durch die Republik Österreich.
Gewinnrücklagen
Die gebundene Gewinnrücklage wurde aus dem Jahresüberschuss gebildet. Zusammen mit der gebundenen Kapitalrücklage bildet sie die gesetzliche Rücklage von mind. 10 % des Grundkapitals.
30.1 Sonstiges Ergebnis
Die auf Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallenden Beträge setzen sich folgendermaßen zusammen:
| 2023 | 2022 |
Neubewertung Abfertigungen | 735.174,07 | -2.373.358,64 |
Neubewertung Pensionen | 403.362,65 | -1.042.058,92 |
Neubewertung leistungsorientierter Pläne vor Steuern | 1.138.536,72 | -3.415.417,56 |
Steuereffekt | -261.863,45 | 929.182,45 |
Neubewertung leistungsorientierter Pläne nach Steuern | 876.673,27 | -2.486.235,11 |
| | |
30.2 Dividende
Für 2023 wird der Vorstand dem Aufsichtsrat bzw. der Hauptversammlung vorgeschlagen vom Bilanzgewinn eine Dividende in der Höhe von EUR 255.000.000,00 an die Alleinaktionärin Republik Österreich auszuschütten.
Die Ausschüttung 2022 in der Höhe von EUR 235.000.000,00 wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2023 beschlossen, eine Überweisung in der Höhe von EUR 225.000.000,00 erfolgte im Dezember 2023.
30.3 Grundkapital und Rücklagen
Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals und der Rücklagen findet sich im Detail in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.
30.4 Nicht beherrschende Anteile
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Der Anteil, der nicht auf beherrschende Anteile fällt, ist in der Konzernbilanz im Eigenkapital ausgewiesen. Die Erwerbsmethode wurde bei allen erworbenen Unternehmen angewandt. Unternehmen, die während des Jahres gekauft oder verkauft werden, sind im Konzernabschluss ab dem Stichtag des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt des Verkaufs berücksichtigt.
Die zusammenfassenden Finanzinformationen der Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen stellen sich wie folgt dar:
| ASFINAG Service GmbH | ASFINAG Alpenstraßen GmbH |
| 2023 | 2022 | 2023 | 2022 |
Umsatzerlöse | 333.738.629,10 | 292.890.295,24 | 67.615.703,87 | 59.796.459,44 |
Gewinn | 28.441.925,73 | 23.053.163,23 | 7.816.658,73 | 6.919.331,82 |
Gewinn der nicht beherrschenden Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | -254.445,45 | 631.434,47 | -39.398,45 | -83.395,22 |
Gesamtergebnis | 28.187.480,28 | 23.684.597,70 | 7.777.260,28 | 6.835.936,60 |
Ergebnis nicht beherrschenden Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| | | | |
langfristige Vermögenswerte | 87.667.043,78 | 81.926.628,71 | 18.531.861,63 | 16.796.705,58 |
kurzfristige Vermögenswerte | 27.524.242,27 | 24.146.964,56 | 5.899.042,99 | 4.138.158,19 |
langfristige Verbindlichkeiten | -15.381.464,17 | -14.433.287,38 | -3.951.558,93 | -3.598.316,15 |
kurzfristige Verbindlichkeiten | -67.119.298,27 | -59.163.359,93 | -14.136.670,16 | -11.049.377,71 |
Nettovermögen | 32.690.523,61 | 32.476.945,96 | 6.342.675,53 | 6.287.169,91 |
Nettovermögen nicht beherrschenden Anteile | 2.250.000,00 | 2.250.000,00 | 2.450.000,00 | 2.450.000,00 |
Beteiligungs- u. Stimmquote nicht beherrschender Anteile | 15,0% | 15,0% | 49,0% | 49,0% |
| | | | |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | 42.837.856,10 | 30.529.091,79 | 10.411.331,52 | 9.873.003,10 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -16.650.775,16 | -11.420.317,33 | -3.579.808,10 | -2.749.602,93 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -24.202.100,28 | -6.978.969,27 | -7.350.428,61 | -4.010.933,39 |
Veränderung liquider Mittel | 1.984.980,66 | 12.129.805,19 | -518.905,19 | 3.112.466,78 |
| | | | |
Dividenden nicht beherrschender Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Hinsichtlich der in Österreich ansässigen ASFINAG Service GmbH sowie der ASFINAG Alpenstraßen GmbH bestehen Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter. Aufgrund diverser Vereinbarungen kommt das gesamte Jahresergebnis sowie die kumulierten Bilanzgewinne im Falle einer Ausschüttung ausschließlich der ASFINAG AG zu. Es liegt somit kein den nicht-beherrschenden Gesellschaften zurechenbares Ergebnis vor und der Nettovermögensanteil entspricht dem anteiligen Stammkapital.
31. Risikomanagement
Der Konzern ist Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten sowie strategischen und operativen Risiken ausgesetzt. ASFINAG hat ein bewährtes, konzernweites Kontroll- und Risikomanagementsystem implementiert, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren und rasch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieses System ist ein wesentlicher Bestandteil des aktiven Risikomanagements innerhalb der Gruppe. Trotz dieses Kontroll- und Risikomanagementsystems kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht frühzeitig erkannt werden und sich daraus negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Zur bestmöglichen Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sowie zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätspositionen hat ASFINAG umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert.
ASFINAG berücksichtigt in ihrer Finanzplanung neben den eigentlichen Investitionskosten, den Kosten für den laufenden Betrieb und die bauliche Erhaltung auch Finanzierungskosten. Rückgrat der langfristigen Finanzierung ist die im jeweils aktuellen Bundesfinanzgesetz vorgesehene Garantie des Bundes für Finanzierungen der ASFINAG. Diese Garantiezusage reflektiert sich in einer sehr guten Bonitätseinstufung durch die internationalen Rating-Agenturen Standard & Poor’s und Moody’s.
Aus den Klimarisiken ergeben sich für ASFINAG keine finanziellen Risiken. ASFINAG verfügt über keine Finanzierungsvereinbarungen welche Klimarisiken beinhalten, daher kann es nicht zum Bruch von klimabezogenen Covenants kommen. Es ist nicht bekannt, dass Kreditgeber Umweltaspekte bei der Preisgestaltung eines Kredits berücksichtigt haben.
Nachfolgend werden die einzelnen Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten beschrieben.
31.1 Ausfallsrisiko
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Einzelwertberichtigung
Bei Vorliegen von objektiven Hinweisen, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Finanzielle Vermögenswerte werden individuell auf Wertminderung untersucht. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen vorgenommen, wenn objektive Hinweise (wie z. B. die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des schuldenden Unternehmens) dafür vorliegen, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden.
Der Buchwert des Vermögenswertes wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Eine Ausbuchung der Forderung erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft wird.
Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Die Wertaufholung ist der Höhe nach auf die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung beschränkt. Die Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst.
Wertminderungsmodell nach IFRS 9
Das Wertminderungsmodell der „erwarteten Kreditausfälle“ (ECL – Expected Credit Loss) findet Anwendung auf Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind. Dieses Modell erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderung der wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten, ECLs, bestimmt. Als Grundlage dient der lebenslange Kreditverlust. Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallsereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige übrige Forderungen wird dieses Modell angewendet. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle berechnet. Kreditrisiken und gemeinsame Ausfallsrisikoeigenschaften werden in einer Wertminderungsmatrix erfasst. Die Gruppen unterschiedlicher Kundensegmente ergeben sich aus den verschiedenen Erlösarten bzw. den dazugehörigen Zahlungsmethoden. Umfangreiche erhaltene Bankgarantien, eine bestehende Kreditausfallsversicherung, der Anteil an Barzahlungen sowie div. Zahlungsmittel (Kredit- und Tankkarten) reduzieren die Berechnungsbasis. Die geschätzten erwarteten Kreditausfälle wurden auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen pro Kundensegment der letzten fünf Jahre berechnet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (inkl. Veranlagungen) werden bei Banken oder Finanzinstituten veranlagt, die zumindest über ein Investment-Grade-Rating einer anerkannten Ratingagentur (wie Standard & Poor’s, Moody’s Investor Services oder Fitch Ratings Inc.) verfügen. Änderungen dieser Ratings werden laufend überwacht. Aufgrund dieser umsichtigen Vorgehensweise waren bis dato keine Wertberichtigungen erforderlich.
Ohne Berücksichtigung dieser Risikominderungsstrategien entspricht das maximale Ausfallsrisiko des Konzerns dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.
Sonstige Ausfallrisiken
Das Risiko aus dem Ausfall eines Swap-Partners ist durch Besicherungsverpflichtungen („Collateral“) der Vertragspartner gegenüber der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) abgesichert. ASFINAG hat aktuell einen bestehenden Swapvertrag, der über die ÖBFA abgeschlossen wurde und daher von diesen Besicherungsverträgen profitiert, weshalb hier kein Risiko eines Wertberichtigungsbedarfs gesehen wird.
Für alle bekannten Risiken wurden Wertberichtigungen durchgeführt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es künftig zum Eintritt von über die erfassten Wertminderungen hinausgehenden Zahlungsausfällen kommt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre berücksichtigt.
Die Entwicklung der Wertberichtigungskonten stellt sich wie folgt dar:
| Einzelwert- berichtigung | Expected-Loss Modell | Summe |
Stand zum 1. Jänner 2022 | 629.016,30 | 430.584,86 | 1.059.601,16 |
aufwandswirksame Zuführungen | 62.246,63 | 0,00 | 62.246,61 |
Auflösungen | -36.551,64 | -158.177,50 | -194.729,14 |
Inanspruchnahme | -83.328,25 | 0,00 | -83.328,25 |
Stand zum 31. Dezember 2022 | 571.383,03 | 272.407,36 | 843.790,37 |
aufwandswirksame Zuführungen | 177.734,07 | 0,00 | 177.734,07 |
Auflösungen | -86.295,13 | -175.007,22 | -261.302,35 |
Inanspruchnahme | -31.562,42 | 0,00 | -31.562,42 |
Stand zum 31. Dezember 2023 | 631.259,55 | 97.400,14 | 728.659,69 |
Die Altersstruktur ist zu den Bilanzstichtagen war folgende:
| Vignette | LKW-Maut | Raststationen & Liegenschaften | Sonstige | Summe |
Nicht überfällig | 47.086.251,58 | 172.250.948,11 | 7.978.915,41 | 13.204.006,63 | 240.520.121,73 |
1-30 Tage überfällig | 1.140.992,88 | 6.716.105,50 | 53.261,10 | 1.050.849,95 | 8.961.209,43 |
31-60 Tage überfällig | 301.141,28 | 6.206,75 | 47.458,26 | 36.513,90 | 391.320,19 |
61-90 Tage überfällig | 4.086,21 | 2.012,70 | 2.033,90 | 16.668,48 | 24.801,29 |
mehr als 90 Tage überfällig | 520.843,68 | 1.130.772,40 | 181.172,33 | 1.174.645,06 | 3.007.433,47 |
Wertberichtigung nach IFRS 9 | -23.323,92 | -58.978,06 | -14.845,16 | -253,00 | -97.400,14 |
Einzelwertberichtigung | -342.834,74 | -288.424,81 | 0,00 | 0,00 | -631.259,55 |
Stand zum 31. Dezember 2023 | 48.687.156,97 | 179.758.642,59 | 8.247.995,84 | 15.482.431,02 | 252.176.226,42 |
| | | | | |
| Vignette | LKW-Maut | Raststationen & Liegenschaften | Sonstige | Summe |
Nicht überfällig | 63.146.756,82 | 168.900.575,91 | 11.535.684,67 | 9.731.446,28 | 253.314.463,68 |
1-30 Tage überfällig | 1.754.566,34 | 9.673.245,50 | 71.277,24 | 223.578,23 | 11.722.667,31 |
31-60 Tage überfällig | 571.914,17 | 79.681,87 | 11.470,36 | 489.879,57 | 1.152.945,97 |
61-90 Tage überfällig | 93,80 | 1.221,75 | 67.687,92 | 13.635,64 | 82.639,11 |
mehr als 90 Tage überfällig | 273.546,86 | 165.531,48 | 152.554,40 | 562.071,87 | 1.153.704,61 |
Wertberichtigung nach IFRS 9 | -178.324,68 | -70.184,27 | -23.337,11 | -561,30 | -272.407,36 |
Einzelwertberichtigung | -257.355,71 | -313.419,92 | 0,00 | -607,40 | -571.383,03 |
Stand zum 31. Dezember 2022 | 65.311.197,60 | 178.436.652,32 | 11.815.337,48 | 11.019.442,89 | 266.582.630,29 |
Bei den noch nicht überfälligen Forderungen liegen keine Hinweise auf Forderungsausfälle auf Basis von Einzelwertberichtigungen vor.
Aus der Anwendung des Expected-Loss-Wertberichtigungsmodell bei den übrigen Vermögenswerten ergeben sich Wertminderungen in der Höhe von EUR 17.908,66 (2022 EUR 40.827,33).
! | Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Die Wertberichtigung nach dem Modell der „erwarteten Kreditausfälle“ umfasst im erheblichen Maß Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Gruppen, der Analyse historischer Forderungsausfälle und zukunftsgerichteten Prognosen. Die im Modell verwendeten Parameter werden regelmäßig aktualisiert und entsprechend den derzeitigen Gegebenheiten angepasst.
31.2 Liquiditätsrisiken
Zur bestmöglichen Reduktion der finanziellen Risiken und zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätspositionen hat ASFINAG umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert.
Die Liquiditätssteuerung von ASFINAG berücksichtigt alle operativen Erfordernisse, den Schuldendienst und die eventuell notwendige Kapitalaufnahme im Zusammenhang mit dem Bauprogramm. Die Planbilanzen und Plan-Gewinn- und-Verlustrechnungen werden mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie jeweils ein Jahr im Voraus abgestimmt und sind im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung des zuständigen Ministers für ausreichende Liquidität zu sorgen, zu sehen.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung für ausreichende Liquidität zu sorgen und der guten Bonitätseinstufung ist das kurzfristige Liquiditätsrisiko gering. Das langfristige Liquiditätsrisiko steht in direktem Zusammenhang mit der Unterstützung durch die Republik Österreich in Form von Garantien als Bürge und Zahler für Anleiheemissionen. Da die Republik Österreich auch 100%iger Eigentümer ist, besteht derzeit keine Sorge hinsichtlich der Refinanzierung der Anleihen. 2024 sind sind voraussichtlich ca. EUR 900 Mio. über den Kapitalmarkt zu finanzieren. Diese Mittel werden laut Plan wie in den vergangenen Jahren üblich entweder über Anleiheemissionen mit staatlicher Garantie oder sonstige Finanzierungsformen (z.B. Darlehen bei der Europäischen Investitionsbank, Privatplatzierungen) aufgebracht.
Der Konzern ist bestrebt, das Zahlungsausfallsrisiko von Kunden bestmöglich durch Besicherung in Form von Bankgarantien sowie durch Abschluss von Kreditausfallsversicherungen zu reduzieren. Nähere Erläuterungen dazu in Kapitel 31.1 Ausfallsrisiko.
Darüber hinaus vermeidet ASFINAG von einer einzigen Bank oder von nur wenigen Banken abhängig zu sein. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit wird bei einigen Finanzprodukten (Zahlungsmittel, Veranlagungen) jeweils nur ein bestimmtes Volumen mit einer Bank abgewickelt.
Das Kapital umfasst auch das auf die Anteilseigner der ASFINAG AG entfallende Eigenkapital. Die Aufrechterhaltung der Liquidität und somit auch die Nachhaltigkeit des Eigenkapitals wird gemäß ASFINAG-Gesetz durch den Eigentümer, vertreten durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie garantiert, woraus sich im Wesentlichen auch die Kapitalstruktur und deren Steuerung ableitet.
In der ASFINAG-Gruppe gibt es keine wesentlichen Zahlungsverzüge bei eigenen Zahlungsverpflichtungen, sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel fristgemäß zum vertraglichen Tilgungskurs getilgt. Die folgenden Tabellen zeigen die zukünftigen undiskontierten vertraglichen Zahlungsströme aus finanziellen Schulden, die variablen Zinsen wurden mittels Zinskurven errechnet:
Per 31.12.2023 | Restlaufzeit | |
| < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe |
Finanzderivat (mit positivem Marktwert) | -4.945.841,52 | -27.399.119,28 | -12.136.546,85 | -44.481.507,65 |
Darlehen mit Derivat | 6.673.954,32 | 26.695.817,28 | 98.728.496,64 | 132.098.268,24 |
DERIVATIVE FINANZIELLE SCHULDEN | 1.728.112,80 | -703.302,00 | 86.591.949,79 | 87.616.760,59 |
| | | | |
Verbindlichkeiten Lieferungen u. Leistungen | 507.066.955,02 | 6.121.938,80 | 302.944,76 | 513.491.838,58 |
übrige Schulden | 55.175.733,31 | 139.930,50 | 0,00 | 55.315.663,81 |
finanzielle Schulden | 1.159.944.355,30 | 3.703.274.830,50 | 5.438.470.808,27 | 10.301.689.994,07 |
sonstige Finanzverbindlichkeiten aus PPP | 45.873.834,94 | 183.495.339,76 | 489.320.906,03 | 718.690.080,73 |
Baukostenzuschüsse | 1.755.494,06 | 4.803.311,57 | 0,00 | 6.558.805,63 |
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 6.643.810,30 | 23.098.299,17 | 36.976.268,91 | 66.718.378,38 |
Anleihen und Darlehen ohne Derivate | 1.105.668.220,00 | 3.491.877.880,00 | 4.912.173.633,33 | 9.509.719.733,33 |
Übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2.996,00 | 0,00 | 0,00 | 2.996,00 |
NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE SCHULDEN | 1.722.187.043,63 | 3.709.536.699,80 | 5.438.773.753,03 | 10.870.497.496,46 |
| | | | |
SUMME | 1.723.915.156,43 | 3.708.833.397,80 | 5.525.365.702,82 | 10.958.114.257,05 |
Per 31.12.2022 | Restlaufzeit | |
| < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe |
Finanzderivat (mit positivem Marktwert) | -5.735.786,26 | -26.861.911,01 | -16.862.076,28 | -49.459.773,55 |
Darlehen mit Derivat | 6.539.411,23 | 26.157.644,92 | 103.277.598,01 | 135.974.654,16 |
DERIVATIVE FINANZIELLE SCHULDEN | 803.624,97 | -704.266,09 | 86.415.521,73 | 86.514.880,61 |
| | | | |
Verbindlichkeiten Lieferungen u. Leistungen | 420.612.150,95 | 15.047.403,85 | 2.236.130,34 | 437.895.685,14 |
übrige Schulden | 66.297.822,70 | 134.810,50 | 0,00 | 66.432.633,20 |
finanzielle Schulden | 209.099.002,24 | 4.118.808.538,11 | 6.174.453.032,39 | 10.502.360.572,74 |
sonstige Finanzverbindlichkeiten aus PPP | 45.873.834,94 | 183.495.339,76 | 535.194.740,97 | 764.563.915,67 |
Baukostenzuschüsse | 1.866.625,00 | 6.063.596,82 | 0,00 | 7.930.221,82 |
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 5.687.781,85 | 20.141.721,53 | 38.646.438,09 | 64.475.941,47 |
Anleihen und Darlehen ohne Derivate | 155.668.220,00 | 3.909.107.880,00 | 5.600.611.853,33 | 9.665.387.953,33 |
Übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2.540,45 | 0,00 | 0,00 | 2.540,45 |
NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE SCHULDEN | 696.008.975,89 | 4.133.990.752,46 | 6.176.689.162,73 | 11.006.688.891,08 |
| | | | |
SUMME | 696.812.600,86 | 4.133.286.486,37 | 6.263.104.684,46 | 11.093.203.771,69 |
31.3 Marktrisiken
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise (z.B. Währungskurse, Zinssätze etc.) ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Zu den für ASFINAG wesentlichen Marktrisiken zählen hauptsächlich Zinsänderungsrisiken.
Zinsrisiken
Die Entwicklung der Finanzierungskosten ist unausweichlichen Marktrisiken - vor allem Zinsänderungsrisiken - ausgesetzt. ASFINAG schätzt das Risiko aus den Zinsänderungen bei Finanzanlagen und –verbindlichkeiten aufgrund der risikoaversen Strategie als gering ein. Abgesehen von den in Kapitel 28 beschriebenen Sicherungsinstrumenten, werden keine weiteren derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken verwendet. Das Management der Zinsrisiken erfolgt durch eine interne Cashflow-at-Risk-Berechnung (CfaR) und Value-at-Risk-Berechnung (VaR). Die Limite für die beiden Kennziffern werden jährlich vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Einhaltung der definierten Limits wird zumindest monatlich überwacht.
Tilgungen abreifender Anleihen und ein unter Umständen negativer Cashflow erfordern regelmäßige Umschuldungen und gegebenenfalls die Aufnahme von zusätzlichen Schulden (Nettoneuverschuldung bzw. -entschuldung). Aufgrund der regelmäßigen Umschuldung (10 – 20 % ihrer aushaftenden finanziellen Schulden) ergibt sich über den Zeitverlauf automatisch eine Risikostreuung hinsichtlich der Zinsbindungen.
Die bilanziellen Auswirkungen der Zinsänderungsrisiken nach IFRS sind asymmetrisch. Anleihen bzw. Darlehen werden zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem Nominale bzw. ihren fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Im Vergleich dazu müssen synthetische Fixzins-Schulden (Darlehen mit Derivat), die einen identischen Zahlungsstrom wie ein festverzinsliches Darlehen aufweisen, zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem aktuellen Marktwert bewertet werden und verursachen dadurch potentiell hohe Bewertungsschwankungen. Swapverträge dienen zur Absicherung dieser Risiken (vor allem Wechselkursrisiken) und werden der Kategorie Finanzinstrument erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zugeordnet („Designierte“ Darlehen zum FV). Aus diesem Grund wurden Darlehen mit den dazugehörigen Derivaten unter Kapitel 28.1 tabellarisch gemeinsam dargestellt.
Die beiden Ratingagenturen Moody’s und Standard & Poor’s haben die bestehenden Ratings bestätigt. Aufgrund dieser ausgezeichneten Ratings resultieren die Marktwertänderungen der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Schulden vollständig aus Änderungen von Marktbedingungen.
Rating | 06/2023 | 06 bzw. 08/2022 |
Moody‘s | Aa1 mit stabilem Ausblick | Aa1 mit stabilem Ausblick |
Standard & Poor‘s | AA+ mit stabilem Ausblick | AA+ mit stabilem Ausblick |
Die Einschätzung der kaufmännischen Risiken, die von externen Kapitalmarktschwankungen ausgehen, wird in Form der Kennzahlen Value-at-Risk und Cashflow-at-Risk errechnet und den Gremien regelmäßig berichtet.
Die Risikokennziffern der aushaftenden ASFINAG Finanzschulden (Darlehen und Anleihen inklusive Derivate) wurden zu den Bilanzstichtagen wie folgt eingeschätzt:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 |
marktwertorientierter Value-at-Risk* | Mio. EUR 407,60 | Mio. EUR 360,40 |
bilanzwirksamer Value-at-Risk*14 | Mio. EUR 0,30 | Mio. EUR 0,10 |
nomineller Gegenwert finanzielle Schulden15 | Mio. EUR 8.488,80 | Mio. EUR 8.612,80 |
Cashflow-at-Risk* | Mio. EUR 48,60 | Mio. EUR 7,40 |
durchschnittliche Restlaufzeit | 5,7Jahre | 6,6 Jahre |
modified duration | 5,1 | 5,7 |
durchschnittliche Nominalverzinsung | 1,8 % p.a. | 1,8% p.a. |
Anteil variabel verzinster Finanzverbindlichkeiten | 1,0 % | 1,0 % |
*Konfidenz 95 %, Haltedauer 1 Jahr
Währungsrisiken
Das Währungsrisiko von ASFINAG wurde im Dezember 2005 durch Schließung aller offenen Fremdwährungspositionen der finanziellen Schulden eliminiert. Das verbleibende Währungsrisiko resultiert aus dem operativen Geschäft. In den Nachbarländern werden die ASFINAG-Mautprodukte in lokaler Währung verkauft, wobei die Preise in drei-Monatsabständen angepasst werden. Das resultierende Währungsrisiko wird als sehr gering eingestuft.
14 Bilanzwirksame Auswirkung des Bewertungsrisikos (bei Halten der Schulden bis zur Fälligkeit zum Nominale)
15 Inklusive kurzfristiger Veranlagungen, ohne Kontoguthaben und PPP
G. SONSTIGES
32. Konzern-Cashflow-Statement
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
In der Konzernkapitalflussrechnung (Konzern-Cashflow-Statement) werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert, und zwar unabhängig von der Gliederung der Konzernbilanz.
Ausgehend vom Konzernergebnis vor Steuern wird der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit indirekt erstellt. Das Konzernergebnis wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens sowie Zinseinzahlungen und Zinsauszahlungen sowie Steuerzahlungen ergibt sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit.
Die Investitionstätigkeit umfasst zum überwiegenden Teil Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sacheinlagen sowie Ein- und Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen enthalten die Investitionen des Geschäftsjahres, soweit diese bereits zahlungswirksam waren.
In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsflüssen aus der Tilgung oder Begebung von Anleihen und Darlehen auch Dividendenzahlungen enthalten. Nicht zahlungswirksame Transaktionen betreffen vor allem die Aktivierung von Nutzungsrechten im Sachanlagevermögen durch Leasing.
32.1 Cashflow aus operativer Tätigkeit
Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit beläuft sich auf EUR 1.128.295.373,94 (2022 EUR 1.299.138.520,81). Bei den sonstigen unbaren Finanzaufwendungen handelt es sich um den Saldo von Bewertungsgewinnen und Bewertungsverlusten der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Schulden.
32.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit
Bei der Berechnung des Cashflows aus Investitionstätigkeit wurden in der Position Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen noch nicht bezahlter Investitionen in der Höhe von EUR -562.549.473,45 (2022 EUR -143.508.265,31) in Abzug gebracht. In dieser Position erfasst ist eine erhaltene Dividende des assoziierten Unternehmens M6 in der Höhe von EUR 75.811,21 (2022 EUR 75.811,21).
32.3 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Beim Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wird die im aktuellen Geschäftsjahr an den Bund als Eigentümer gezahlte Dividende in Höhe von EUR 235.000.000,00 (2022 EUR 215.000.000,00) ausgewiesen.
Die Veränderung von Finanzverbindlichkeiten und deren Ein- und Auszahlungen stellt sich wie folgt dar:
| Anleihen | Darlehen (Clean Price) | sonst. Finanzverbindlichkeiten | Leasingverbindlichkeiten | Summe |
Stand 1. Jänner 2022 | 7.829.103.490,77 | 1.302.536.661,19 | 555.890.204,92 | 58.921.984,14 | 9.746.452.341,02 |
Einzahlungen | 595.680.000,00 | 0,00 | 2.496,28 | 0,00 | 595.682.496,28 |
Auszahlungen | -1.000.000.000,00 | 0,00 | -20.644.518,62 | -5.743.761,63 | -1.026.388.280,25 |
Kursänderung | 0,00 | -7.247.478,46 | 0,00 | 0,00 | -7.247.478,46 |
Bewertungsänderung | 0,00 | -24.130.824,73 | 0,00 | 0,00 | -24.130.824,73 |
sonstige zahlungsunwirksame Änderungen | 2.988.874,98 | -629.548,17 | 4.049.557,61 | 9.535.420,25 | 15.944.304,67 |
Stand 31. Dezember 2022 | 7.427.772.365,75 | 1.270.528.809,83 | 539.297.740,19 | 62.713.642,76 | 9.300.312.558,53 |
Einzahlungen | 0,00 | 0,00 | 662,44 | 0,00 | 662,44 |
Auszahlungen | 0,00 | 0,00 | -21.624.435,90 | -4.757.041,56 | -26.381.477,46 |
Kursänderung | 0,00 | 2.806.120,62 | 0,00 | 0,00 | 2.806.120,62 |
Bewertungsänderung | 0,00 | -655.880,41 | 0,00 | 0,00 | -655.880,41 |
sonstige zahlungsunwirksame Änderungen | 3.353.891,80 | 0,00 | -1.621.533,26 | -2.639.758,17 | -907.399,63 |
Stand 31. Dezember 2023 | 7.431.126.257,55 | 1.272.679.050,04 | 516.052.433,47 | 55.316.843,03 | 9.275.174.584,09 |
| | | | | |
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse sind folgendermaßen:
| 2023 | 2022 |
Tilgung Leasingverbindlichkeiten | 4.757.041,56 | 5.743.761,63 |
Cashflow Finanzierungstätigkeit | 4.757.041,56 | 5.743.761,63 |
bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse | 1.550.854,17 | 102.544,96 |
Mietzahlungen für Leasingverhältnisse von geringem Wert | 30.768,78 | 6.932,05 |
Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | 605.136,81 | 559.275,13 |
Zahlungen für übrigen Miet- und Leasingaufwand | 122.563,78 | 156.085,40 |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | 2.309.323,54 | 824.837,54 |
Summe Leasingzahlungen | 7.066.365,10 | 6.568.599,17 |
33. Eventualverbindlichkeiten
📖 | Rechnungslegungsmethoden |
Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden nur dann offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht wahrscheinlich, aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden kann.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ASFINAG-Gruppe in Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil der Verfahren betreffen Mehrkostenforderungen sowie Rückzahlungsansprüche im Mautbereich. Für jene Fälle, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich scheint, werden Rückstellungen gebildet. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Fällen, bei denen ein negativer Ausgang nicht wahrscheinlich, aber möglich erscheint, bildet ASFINAG keine Rückstellungen.
Nach Einschätzung von ASFINAG ist weder bei den gegebenen Garantien noch bei den schwebenden Verfahren von einem Ressourcenabfluss auszugehen.
34. Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers
Für die erbrachten Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
| 01-12/2023 | 01-12/2022 |
Abschlussprüfung | 229.195,00 | 216.119,74 |
andere Bestätigungsleistungen | 50.998,16 | 55.579,43 |
sonstige Leistungen | 3.000,00 | 0,00 |
Summe | 283.193,16 | 271.699,17 |
35. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gibt keine außerordentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Wien, am 10. April 2024
Der Vorstand
Dr. Josef Fiala e.h. Mag. Hartwig Hufnagl e.h.
KONZERNLAGEBERICHT FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs- Aktiengesellschaft
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemein
Bei der Darstellung von Zahlen in TSD Euro - Beträgen sowie bei Prozentangaben können rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
2. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe
2.1. Struktur und Organisation
Die Republik Österreich hat als 100 % Eigentümerin der ASFINAG die Aufgabe übertragen, das hochrangige Straßennetz zu betreiben und auszubauen. Die ASFINAG nimmt diese Aufgabe mit hohem verkehrspolitischem und wirtschaftlichem Verantwortungsbewusstsein wahr.
Kernkompetenz der ASFINAG ist die Planung, der Bau, der Betrieb, die Erhaltung und die Bemautung eines leistungsfähigen, bedarfsgerechten Autobahnen- und Schnellstraßennetzes. Gemäß der Unternehmens-Vision ist es Ziel der ASFINAG, ein verlässlicher, innovativer und nachhaltiger Mobilitätspartner zu sein, der vorausschauend und Regionen übergreifend die Mobilitätswende mitgestaltet.
Die besonderen Schwerpunkte liegen dabei auf größtmöglicher Verfügbarkeit, optimaler Verkehrssteuerung und Verkehrsinformation, Verkehrssicherheit, Nutzung bzw. Entwicklung technologischer Neuerungen sowie optimaler Vorbereitung und Mitgestaltung von Zukunftsthemen wie beispielsweise des autonomen Fahrens oder der Multimodalität. Bei all diesen Aktivitäten werden Nachhaltigkeitsthemen, wie beispielsweise CO2-Reduktion, Lärmschutz, Artenvielfalt oder Ressourcenschonung, aktiv mitgedacht und umgesetzt.
Die Organisationsstruktur der ASFINAG bildet die wesentlichen operativen Aufgaben ab.
Die Töchter ASFINAG Alpenstraßen GmbH und ASFINAG Service GmbH sind für den Betrieb, die ASFINAG Bau Management GmbH für Neubau und bauliche Erhaltung und die ASFINAG Maut Service GmbH für die Bemautung sowie die gesamte IT-Landschaft des Konzerns verantwortlich. Ergänzend dazu bietet die ASFINAG Commercial Services GmbH Beratung in den Kernkompetenzen der ASFINAG an. Abgerundet wird das Portfolio durch die ASFINAG European Toll Service GmbH, die den Bereich der internationalen Mautabrechnung abdeckt.
Zum 31. Dezember 2023 stehen die ASFINAG Bau Management GmbH, die ASFINAG Maut Service GmbH, die ASFINAG Commercial Services GmbH und die ASFINAG European Toll Service GmbH zu 100 % im Besitz der ASFINAG. An der ASFINAG Alpenstraßen GmbH sind die Bundesländer Tirol (35,9 %) und Vorarlberg (13,1 %) beteiligt. An der ASFINAG Service GmbH sind das Bundesland Niederösterreich (5,0 %), die OÖ Verkehrsholding GmbH (2,17 %) und die Bundesländer Wien (1,67 %), Burgenland (1,67 %), Steiermark (1,67 %), Kärnten (1,67 %) und Salzburg (1,17 %) beteiligt.
Darüber hinaus hält die ASFINAG an der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH einen Anteil von 26 %.
2.2. Geschäftsverlauf
Nach einer robusten wirtschaftlichen Entwicklung in den Jahren 2021 und 2022, war 2023 ein deutlicher Konjunkturabschwung zu verzeichnen. Rekordinflation, steigende Zinsen und politische Krisen, also insgesamt ungünstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen belasteten die Wirtschaftsentwicklung.
Gemäß aktuellen Prognosen wird in Österreich von einem Rückgang des BIP von 0,8 % (WIFO) bzw. 0,7 % (IHS) für das Jahr 2023 ausgegangen.
Diese Entwicklung findet auch ihren Niederschlag in der ASFINAG. Die LKW-Fahrleistung, ein wesentlicher Indikator für die gesamtwirtschaftliche Situation in Österreich und auch darüber hinaus, sank im Jahr 2023 gegenüber 2022 um rund 3 %.
Beim PKW hingegen stieg die Fahrleistung 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 insgesamt um knapp 4 % an, was vor allem auf einen starken Urlauber-Reiseverkehr zurückzuführen ist.
Im Baubereich konnten die Aktivitäten der ASFINAG trotz nach wie vor anspruchsvoller gesamtwirtschaftlicher und geopolitischer Rahmenbedingungen, erfolgreich weitergeführt werden.
Die ASFINAG ist insgesamt zwar - wie viele andere Unternehmen - mit den Auswirkungen der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert, hat aber aufgrund eines vorausschauenden Managements, breit angelegter Aktivitäten zu Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen, einer stabilen Einnahmensituation sowie einer laufenden aktiven Steuerung der Bauaktivitäten eine sehr solide finanzielle Basis. Diese erlaubt es, die bestehenden Herausforderungen zu meistern und wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.
Dementsprechend steht auch die Verschuldung der ASFINAG mit der Ertragskraft im Einklang und eine langfristige Finanzierbarkeit ist gegeben.
2.2.1. Bemautung
Im Bereich der vollelektronischen Maut für Kfz > 3,5 t hzG wurden insgesamt rd. 813 Mio. Mauttransaktionen verzeichnet, dies entspricht einem Rückgang von -3,2 % gegenüber 2022. Mit rd. 96 % entfiel der überwiegende Anteil an Mauttransaktionen auf LKW, der Rest wurde von Bussen und anderen Fahrzeugen > 3,5 t hzG, wie zum Beispiel Wohnmobilen, getätigt.
Der Marktanteil der Direktabrechnungsschiene mit den Kunden („GO-Direkt“) lag im Jahr 2023 bei 9,7 % (2022: 9,8 %).
Die Anzahl der an den Sondermautstellen abgefertigten PKW (Kat. 1) lag mit rd. 43 Mio. um 0,2 % über jener des Jahres 2022. Der Automatisierungsgrad der Passagen an den Sondermautstellen betrug 70,2 %. Im Vergleich dazu belief er sich im Vorjahr auf 69,3 %. Die Anzahl der verkauften digitalen Streckenmauttickets lag bei rd. 4,8 Mio. Stück. (2022: 4,3 Mio. Stück), dies entspricht einem Anstieg von 12,4 % gegenüber dem Vorjahr.
Der Vignettenabsatz über alle Vignettentypen lag im Wirtschaftsjahr 2023 mit rd. 28,2 Mio. verkauften Stück um rund 4,7 % über jenem des Vorjahres. Betrachtet man das Vignettenjahr 2023, so lag die Anzahl der verkauften Stückzahlen um rd. 7,1 % über jener des Vignettenjahres 2022. Der Marktanteil der digitalen Vignette 2023 betrug 35,3 %, 2022 lag er noch bei 31,1 %.
2.2.2. Bauaktivitäten, Asset Management und Projektentwicklung
Bauaktivitäten
Der Schwerpunkt der ASFINAG-Bautätigkeit lag im Jahr 2023, wie auch in den Vorjahren, auf der Erhöhung der Verkehrssicherheit, Instandsetzungen sowie Erweiterungen im hochrangigen Netz. Zudem standen Investitionen in die Errichtung bzw. Erweiterung und Modernisierung von Rastplätzen, LKW-Stellplätzen und Lärmschutzwänden sowie alternative Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen im Fokus.
Im Zuge der Erweiterung des ASFINAG-Netzes wurden wesentliche Bauvorhaben fortgeführt, wie etwa die Errichtung der S07 Fürstenfelder Schnellstraße, der Neubau der 2. Tunnelröhre des Kara-wankentunnels (A11 Karawanken Autobahn) sowie der Neubau Anschlussstelle Donau Süd bis An-schlussstelle Donau (A26 Linzer Autobahn).
Die Instandsetzungen & Erneuerungen des bestehenden ASFINAG-Netzes wurden im Wirtschafts-jahr konsequent weiterverfolgt bzw. konnten abgeschlossen werden. Hierzu zählen insbesondere die Instandsetzung Deutschfeistritz – Übelbach (A09 Pyhrn Autobahn), die Instandsetzung der Brückenobjekte auf der A07 Anschlussstelle Hafenstrasse – Anschlussstelle Dornach (A07 Mühlkreis Autobahn) sowie die Instandsetzung des Abschnitts Hornstein – Knoten Eisenstadt (A03 Südostautobahn).
Wesentliche Verkehrsfreigaben im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2023 fanden für die folgenden mehrjährigen Projekte statt:
- A03 (Südost Autobahn) Instandsetzung Hornstein – Knoten Eisenstadt
- A07 (Mühlkreis Autobahn) Instandsetzung Hafenstraße – Dornach
- A08 (Innkreis Autobahn) Instandsetzung Ort - Suben
- A09 (Pyhrn Autobahn) Instandsetzung Deutschfeistritz - Übelbach
- A09 (Pyhrn Autobahn) Instandsetzung Tunnel Schartnerkogel
- A09 (Pyhrn Autobahn) Instandsetzung Knoten St. Michael
- A13 (Brenner Autobahn) Bestandssicherung Luegbrücke
- A22 (Donauufer Autobahn) Instandsetzung Kaisermühlen - Strebersdorf
- S01 (Wiener Außenring Schnellstraße) Instandsetzung der Tunnelanlagen
Zudem konnten die folgenden wesentlichen unterjährigen Projekte, die im Jahr 2023 Baubeginn hatten, auch im selben Jahr wieder dem Verkehr übergeben werden:
- A02 (Süd Autobahn) Instandsetzung Bereich Mooskirchen
- A02 (Süd Autobahn) Instandsetzung Waltersdorf - Riegersdorf
- A02 (Süd Autobahn) Instandsetzung Steinberg - Unterwald
- A12 (Inntal Autobahn) Instandsetzung Wörgl West – Kundl
- A12 (Inntal Autobahn) Instandsetzung Simmering – Schlierenzau
- A12 (Inntal Autobahn) Instandsetzung Galerien Mötz
- A13 (Brenner Autobahn) Instandsetzung Stubai – Mautplatz
- A13 (Brenner Autobahn) Instandsetzung Saxenbrücke und Zaglbrücke
- S04 (Mattersburger Schnellstraße) Errichtung bauliche Mitteltrennung
Im Jahr 2023 erfolgten folgende wesentliche mehrjährige Baubeginne:
- A01 (West Autobahn) Erneuerung Schmittenhäusl – Thalgau
- A09 (Pyhrn Autobahn) Instandsetzung Tunnelkette Inzersdorf – Schön
- A09 (Pyhrn Autobahn) Erneuerung Mautstellen Bosruck und Gleinalm
- A10 (Tauern Autobahn) Erneuerung Brückenobjekt L43
- A10 (Tauern Autobahn) Instandsetzung Reittunnel - Eben
- S10 (Mühlviertler Schnellstraße) Neubau Freistadt Nord – Rainbach Nord
- S16 (Arlberg Schnellstraße) Erneuerung Arlbergtunnel Teil II
- S31 (Burgenland Schnellstraße) Sicherheitsausbau Talübergänge Sieggraben
- S37 (Klagenfurter Schnellstraße) Sicherheitsausbau St. Veit Nord – St. Veit Süd
Das von der ASFINAG verantwortete Bauvolumen betrug im Jahr 2023 insgesamt EUR 1.330 Mio. (2022: EUR 1.135 Mio.).
Asset Management
Das Asset Management ist für die bauliche Erhaltung des ASFINAG Streckennetzes verantwortlich. Mittels laufender Kontrollen und Prüfungen der Ingenieurbauwerke sowie einer regelmäßigen Zustandserfassung der Fahrbahnen und den strategischen Zielsetzungen der Erhaltungsstrategie werden die notwendigen Anforderungen für Sanierungsmaßnahmen für das ASFINAG Bauprogramm definiert. Das Anforderungsmanagement bündelt Anforderungen für das Bauprogramm aus allen Bereichen der ASFINAG und erstellt Projektdefinitionen, welche als Bestellungen an die umsetzenden Einheiten in der ASFINAG Bau Management GmbH übergeben werden. Durch die laufende Umsetzung des ASFINAG Bauprogramms, sowie weiterer Maßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art wird die Sicherheit und Verfügbarkeit der baulichen Anlagen des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Netzes sichergestellt. Über die Entwicklung und den aktuellen Zustand des ASFINAG Streckennetzes gibt der ASFINAG Netzzustandsbericht Auskunft. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der langfristigen Erhaltungskonzepte, der Langfristprognose, der Bauwerksdatenbanken und der Erhaltungsstrategie bildet eine Grundlage für eine planvolle, nachvollziehbare und wirtschaftliche Arbeitsweise.
Projektentwicklung
Zielsetzung für die Abteilung Projektentwicklung ist die Bündelung aller wesentlichen Planungskompetenzen und damit die Reduktion von Schnittstellen innerhalb der ASFINAG. Es werden Projekte von der ersten Idee bis zum Abschluss der erforderlichen Genehmigungsverfahren bearbeitet. Die Schwerpunkte liegen neben den generellen Projektaufgaben im Stakeholder- und Behördenmanagement vor der baulichen Umsetzung.
Inhaltlich umfasst das Aufgabenfeld ein breites Spektrum von Varianten- und Machbarkeitsstudien bzw. Prioritätenreihungen mittels Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Daran anschließend erfolgt die Erstellung von Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE) und Abwicklung von Umweltverträglichkeitsprüfungs- (UVP) bzw. § 4 BStG-Verfahren bis hin zur Erwirkung von materienrechtlichen Genehmigungen (Naturschutz, Wasser- und Forstrecht etc.). Auch das österreichweit bedeutende Thema Lärmschutz ist in der Abteilung Projektentwicklung angesiedelt. Die Zuständigkeit für diesbezügliche Anfragen, aber auch die Entwicklung von konkreten Lärmschutzmaßnahmen obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Abteilung.
Schwerpunkte im Jahr 2023 bildeten insbesondere die Konzeption von Gestaltung und Ausstattungsstandard künftiger Rastanlagen auch im Hinblick auf die E-Ladeinfrastruktur, Potentialanalysen für die Beschleunigung des Öffentlichen Verkehrs am Autobahnen- und Schnellstraßen-Netz und die weitere Umsetzung der geänderten Lärmschutz-Dienstanweisung.
2.2.3. Evaluierung des Bauprogramms der ASFINAG
Das BMK hat das Bauprogramm der ASFINAG für die Jahre 2022ff einer umfassenden Evaluierung im Hinblick auf die Zielsetzungen des Regierungsprogramms 2020 unterzogen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung wurden durch das BMK in einem Bericht veröffentlicht. Darauf basierend hat das BMK der ASFINAG Zielvorgaben hinsichtlich Fortführung oder Ruhendstellung von Neubauprojekten gemacht.
Diese Zielvorgaben beziehen sich auf das „Wie“ und „Wann“ in der Umsetzung der geplanten Projekte, nicht aber darauf, ob ein Projekt überhaupt gebaut wird oder nicht. Dieses ist durch das BStG (Bundesstraßengesetz) gesetzlich vorgegeben. Eine „Ruhendstellung“ gem. BMK-Zielvorgaben kann daher nur ein vorläufiges oder vorrübergehendes Ruhen (kein „ewiges Ruhen“) darstellen. Alle erforderlichen Verfahren zur Erlangung und Erhaltung rechtskräftiger Konsense werden daher fortgeführt, um jederzeit die Möglichkeit zu haben, das jeweilige Bauprojekt umzusetzen.
Bereits in der Planung des Bauprogramms für die Jahre 2022ff / 2023ff und in aktualisierter Form in der Planung für 2024ff wurden die Zielvorgaben entsprechend berücksichtigt.
Projekte, für die die Vorgabe eine „Ruhend-Stellung“ war und für die die entsprechenden Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen waren, wurden Ende 2021 einer Wertminderung unterzogen, da zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nach Einschätzung des Vorstands der ASFINAG kein Indiz vorlag, wann und in welcher Form eine Umsetzung erfolgen würde.
Konkret betraf die Wertminderung folgende Projekte:
- S01 (Wiener Außenring Schnellstraße): Knoten Schwechat – Großenzersdorf (inkl. Tunnel Lobau)
- S37 (Klagenfurter Schnellstraße): Friesach Nord – St. Veit Nord
- A03 (Südost Autobahn): Knoten Eisenstadt – Staatsgrenze
- A22 (Donauufer Autobahn): Verlängerung Kaisermühlen - Kaiserebersdorf
Für den Jahresabschluss 2023 wurde diese Einschätzung einer genauen Überprüfung unterzogen. Im Wesentlichen hat sich daran nichts geändert.
Im Jahr 2022 wurde durch das BMK eine Strategische Prüfung Verkehr eingeleitet, die derzeit noch läuft und deren Abschluss frühestens im Lauf des Jahres 2024 erwartet wird. Darin wurde durch das BMK vorgeschlagen, den Abschnitt der S01 (Wiener Außenring Schnellstraße) vom Knoten Schwechat bis Großenzersdorf (inkl. Tunnel Lobau) aus dem BStG zu streichen. Dies bestärkt die Einschätzung des Vorstands der ASFINAG, dass kein Indiz dafür vorliegt, wann und in welcher Form mit einer Umsetzung zu rechnen sein wird.
Ebenfalls Gegenstand der Strategischen Prüfung Verkehr ist der Abschnitt der S 1 Groß Enzersdorf – Knoten Süßenbrunn (VA01). Dieser ist ergebnisoffen dahingehend zu untersuchen, ob er zur Gänze oder teilweise aus dem Verzeichnis des BStG gestrichen wird oder keine Änderung erfolgen soll. Auch hier hat sich der bilanzielle Ansatz des Jahres 2021 im Sinne einer Unterlassung einer a.o. Wertberichtigung bestätigt. Auch diesbezüglich gibt es bisher noch keinerlei Entscheidungen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die bereits im Abschluss 2021 vorgenommenen Wertminderungen daher aufrecht bleiben bzw. um im Lauf des Jahres 2023 angefallene Aufwendungen, die unter anderem im Zuge der Fortführung der Verfahren angefallen sind, erweitert wurden. Für in künftigen Jahren zu erwartende Wertberichtigungen wurde wie auch bereits 2022 eine Drohverlustrückstellung gebildet.
2.2.4. Betriebliche Erhaltung, Anlagen- & Verkehrsbetrieb bzw. Betriebstechnik, Service- und Kontrollmanagement
Die Betriebliche Erhaltung ist mit 1.286 Mitarbeitenden der personell größte Bereich der ASFINAG. In 5 Regionen gegliedert, verfügen die 42 Autobahnmeistereien über 428 Schwerfahrzeuge und 326 Leicht-Lastkraftwagen zur Bewältigung der Kernleistungen. Diese setzten sich aus dem Winterdienst, der Streckenkontrolle nebst Ereignismanagement, der Substanzerhaltung und den damit verbundenen Wartungsleistungen, der Absicherung sowie dem Grünraummanagement zusammen.
Im Jahr 2023 konnte das Konzept zur Kernleistung Grünraummanagement freigegeben werden, diese ist wesentliche Basis für die operative Umsetzung der fünften Kernleistung der Betrieblichen Erhaltung. Im infrastrukturellen Bereich wurde durch den Bereich BE Services das Projekt LISy-F („LeitungsInformationsSystem-Flüssigkeiten“) fortgeführt, um für das gesamte Streckennetz den Zustand des Leitungsnetzes zu dokumentieren und daraus erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen zu beurteilen und abzuleiten. Im Bereich Aus- und Weiterbildung wurde erstmals erfolgreich eine umfangreiche, gemeinsame (SG, ASG) Basisschulung für die neueingetretenen handwerklichen Mitarbeiter:innen durchgeführt, um die Mitarbeiter:innen in den wesentlichen Themen ihrer Tätigkeit einzuschulen. In der Autobahnmeisterei Inzersdorf konnte der erste Elektro-LKW in Betrieb genommen werden, welcher unter anderem im Winterdienst zur präventiven Streuung eingesetzt wird.
In den Abteilungen SG Anlagen- & Verkehrsbetrieb (AVB) und ASG Betriebstechnik und Operating nehmen 9 Verkehrsmanagementzentralen die betriebliche Verantwortung für die nationale Verkehrsüberwachung, -information und -steuerung wahr sowie die technische Betriebsführung und deren Qualitätssicherung. Das neue Technische Betriebsmanagement bildet die zentrale Schnittstelle zwischen Verkehrsmanagement, technischen Betriebsorganisationen und den IT-Servicemanagement-Organisationen. Gemeinsam mit dem Technischen Betriebsmanagement (Verkehrsbetrieb) werden die strategischen Ziele Verfügbarkeit, Sicherheit und Information verfolgt. Die Kernkompetenzen der 21 Instandhaltungsstandorte liegen in der raschen Entstörung, Wartung und Instandhaltung der 170.100 elektrotechnischen Außenanlagenteile und der passiven Leitungs-Infrastruktur des ASFINAG-eigenen Netzwerkes CN.as. Die Tunnelsicherheitsverantwortung gemäß § 5 STSG wird von den vier Regionalleitern wahrgenommen.
Die Abteilung Service und Kontrollmanagement (SKM) ist für die betrieblichen Aufgaben des Traffic Managements (TM), des Service- und Kontrolldienstes und der technischen Unterwegskontrolle (TUK) verantwortlich. Sie gliedert sich in 4 SKM-Regionen und ein Team der technischen Unterwegskontrolle. Bei den vereidigten Mitarbeitenden des Service- und Kontrolldienstes steht die Kontrolle der Einhaltung der Mautpflicht in Österreich im Fokus. Im Bereich TM sind die Kernaufgaben die Abwicklung des Ereignismanagements und die Streckenkontrolle, während bei den technischen Unterwegskontrollen die Prüfung des Zustandes von Fahrzeugen zur Hebung der Verkehrssicherheit die Hauptaufgabe ist. Von 17 Standorten aus erbringen die mobilen SKM-Organisationseinheiten ihre Leistungen in enger Kooperation und Abstimmung mit der Exekutive und anderen Blaulichtorganisationen. Im Fokus stehen dabei die effektive Durchführung bzw. die Mitwirkung bei unterschiedlichen Kontrollen (Einhaltung von Bestimmungen des BStMG und des KFG) der Verkehrsteilnehmer, das Erbringen von umfangreichen Serviceleistungen für unsere Kund:innen und die schnelle Abwicklung von Ereignissen. Seit 2023 dürfen unsere besonders geschulten Mitarbeitenden auch eigenständige SOTRA-Kontrollen ohne Mitwirkung der Polizei durchführen. Darüber hinaus fungiert die Abteilung SKM im Auftrag des BMK als nationale Kontaktstelle für technische Unterwegskontrollen.
2.2.5. Finanzierung
Die Finanzierungsprämisse der ASFINAG ist die Sicherstellung ausreichender Liquidität für die operative Umsetzung des Eigentümerauftrages. Die Finanzierungsstrategie der ASFINAG ist auf die Optimierung der erwarteten Zinskosten und des damit zusammenhängenden Risikos (gemessen durch die Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk) ausgerichtet, wobei Planungssicherheit ebenfalls einen wesentlichen Faktor darstellt.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten keine Tilgungen von langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
Das Rating der ASFINAG blieb 2023 unverändert. Moody‘s hat das Rating Aa1 mit stabilem Ausblick im Juni 2023 bestätigt. Ebenfalls im Juni 2023 hat Standard & Poor’s das Rating AA+ mit stabilem Ausblick bekräftigt.
Die nominellen langfristigen Finanzverbindlichkeiten (exkl. Verbindlichkeiten aus PPP von EUR 0,5 Mrd.) blieben im Vergleich zum Vorjahr per Jahresende 2023 unverändert bei EUR 8,7 Mrd. Demgegenüber stehen kurzfristige Veranlagungen (inkl. Kontoguthaben) in Höhe von rund EUR 0,2 Mrd.
Das EMTN (Euro Medium Term Note) - Programm der ASFINAG wird auch in den kommenden Jahren Hauptquelle der langfristigen Mittelaufnahmen sein. Der Finanzierungsbedarf für 2024, der hauptsächlich auf Tilgungen im Oktober und November zurückzuführen ist, beträgt voraussichtlich rund EUR 900 Mio.
2.2.6. Wirtschaftliche Lage
2.2.6.1. Vermögen
| 31.12.2023 | | 31.12.2022 | | 31.12.2021 | |
| TSD € | % | TSD € | % | TSD € | % |
Langfristige Vermögenswerte | 18 968 299 | 96,97 | 18 397 075 | 97,43 | 18 010 529 | 97,00 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 593 679 | 3,03 | 485 104 | 2,57 | 556 976 | 3,00 |
| | | | | | |
Vermögen | 19 561 979 | 100,00 | 18 882 179 | 100,00 | 18 567 505 | 100,00 |
Die langfristigen Vermögenswerte werden im Wesentlichen durch die immateriellen Vermögensgegenstände dominiert, die vor allem das Fruchtgenussrecht (Neubau) am hochrangigen Straßennetz darstellen. Das Fruchtgenussrecht wächst mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Infrastruktur.
Der Wert des Fruchtgenussrechtes wuchs im Jahr 2023 um EUR 105 Mio. (2022 EUR 446 Mio.) auf nunmehr EUR 16.074 Mio..
Ebenso in den immateriellen Vermögenswerten abgebildet sind die Anzahlungen Fruchtgenussrecht. Diese steigen im Jahr 2023 gegenüber 2022 um insgesamt EUR 400 Mio. auf nunmehr EUR 1.776 Mio..
Die Sachanlagen (EUR 691 Mio.) bestehen schwerpunktmäßig aus Maut- und Verkehrsbeeinflus-sungsanlagen sowie Corporate Network und IT-Infrastrukturanlagen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte betreffen vor allem die Fakturierung der Vignettenverkäufe und Forderungen aus der LKW-Maut mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sowie die flüssigen Mittel. Weiters sind hier u.a. auch die Vorräte, die Bewertung der kurzfristigen Derivate und die Forderun-gen gegenüber in- und ausländischen Finanzbehörden enthalten. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr um rund EUR 109 Mio. ist vor allem auf den höheren Bestand an Bankguthaben zurückzuführen.
2.2.6.2. Eigenkapital und Schulden
| 31.12.2023 | | 31.12.2022 | | 31.12.2021 | |
| TSD € | % | TSD € | % | TSD € | % |
Eigenkapital aus Innenfinanzierung | 8 461 038 | 43,25 | 7 852 788 | 41,59 | 7 199 793 | 38,78 |
Eigenkapital aus Außenfinanzierung | 467 049 | 2,39 | 467 049 | 2,47 | 467 049 | 2,52 |
Eigenkapital | 8 928 087 | 45,64 | 8 319 837 | 44,06 | 7 666 842 | 41,29 |
Langfristige Schulden | 8 477 179 | 43,33 | 9 454 644 | 50,07 | 8 823 155 | 47,52 |
Kurzfristige Schulden | 2 156 713 | 11,03 | 1 107 698 | 5,87 | 2 077 508 | 11,19 |
Eigenkapital + Schulden | 19 561 979 | 100,00 | 18 882 179 | 100,00 | 18 567 505 | 100,00 |
Das Eigenkapital (inkl. Gewinnvortrag) ist um das Jahresergebnis 2023 gestiegen, vermindert um die Ausschüttung einer Dividende von EUR 235 Mio. und dem sonstigen Ergebnis (Neubewertung gem. IAS 19).
Bei den bestehenden Finanzverbindlichkeiten hat sich das Fristigkeitenprofil zugunsten der kurzfristigen Verbindlichkeiten verschoben. Dies aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2023 keine Tilgung erfolgte, während im Jahr 2024 Tilgungen in Höhe von EUR 950 Mio. (Nominalwert) fällig sind. Insgesamt haben sich die Schulden gegenüber 2022 leicht erhöht (+EUR 71 Mio./+0,7%). Unter Berücksichtigung der Steigerung bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ergibt sich allerdings eine Verringerung des Schuldenstands um rund EUR 49 Mio. gegenüber 2022.
2.2.6.3. Umsatz und Ergebnis
| 2023 | 2022 | 2021 |
| TSD € | TSD € | TSD € |
Umsatzerlöse | 3 091 175 | 2 930 620 | 2 793 243 |
Operatives Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) | 1 374 997 | 1 424 858 | 1 353 450 |
in % vom Umsatz | 44,48 | 48,62 | 48,45 |
Zu- und Abschreibungen | -88 512 | -93 111 | -165 430 |
Operatives Ergebnis (EBIT) | 1 286 485 | 1 331 747 | 1 188 020 |
in % vom Umsatz | 41,62 | 45,44 | 42,53 |
Finanzergebnis | -175 519 | -191 006 | -181 407 |
Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) | 1 110 966 | 1 140 741 | 1 006 613 |
in % vom Umsatz | 35,94 | 38,92 | 36,04 |
Periodenergebnis | 844 127 | 850 509 | 754 982 |
in % vom Umsatz | 27,31 | 29,02 | 27,03 |
Kumuliertes Konzernergebnis | 8 454 720 | 7 846 470 | 7 193 475 |
Die Mauterlöse sind insgesamt um EUR 56 Mio. (+2%) im Vergleich zu 2022 gestiegen.
Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen, die ergebniswirksam sind (so-mit exklusive Weiterverrechnung Fruchtgenuss), sind gegenüber 2022 um rund 7,4 % gestiegen (+EUR 59 Mio.).
Die Abschreibungen haben sich verringert, da die außerordentliche Wertminderung für einige Bauprojekte um knapp EUR 7 Mio. niedriger als im Vorjahr ausfiel.
Das Finanzergebnis hat sich gegenüber 2022 um rund EUR 15 Mio. verbessert, was insbesondere auf höhere Zinserträge aus Veranlagungen zurückzuführen ist.
Das Ergebnis vor Ertragssteuern liegt für 2023 mit EUR 1.111 Mio. um EUR 30 Mio. unter dem Vor-jahresniveau (EUR 1.141 Mio.). Nach Abzug der Steuern ergibt sich mit EUR 844 Mio. ein gegenüber 2022 um rund EUR 6 Mio. -0,8 %) niedrigeres Jahresergebnis.
2.2.6.4. Ertragsstruktur
| 2023 | | 2022 | | 2021 | |
| TSD € | % | TSD € | % | TSD € | % |
Streckenmauterlöse | 237 981 | 7,35 | 226 138 | 7,37 | 173 141 | 5,99 |
Vignettenerlöse | 574 215 | 17,74 | 539 896 | 17,60 | 476 564 | 16,48 |
LKW-Mauterlöse | 1 686 473 | 52,11 | 1 676 874 | 54,68 | 1 654 608 | 57,21 |
Erlöse Vermietung/Verpachtung | 36 619 | 1,13 | 34 564 | 1,13 | 29 122 | 1,01 |
Erlöse Enforcement | 57 892 | 1,79 | 52 372 | 1,71 | 41 709 | 1,44 |
sonstige Umsatzerlöse | 147 | 0,00 | 222 | 0,01 | 198 | 0,01 |
Erlöse aus der Weiterverrechnung | 497 847 | 15,38 | 400 554 | 13,06 | 417 901 | 14,45 |
Umsatzerlöse | 3 091 175 | 95,52 | 2 930 620 | 95,56 | 2 793 243 | 96,58 |
Aktivierte Eigenleistungen | 6 318 | 0,20 | 4 909 | 0,16 | 5 980 | 0,21 |
Erträge aus dem Abgang von Vermögenswerten | 2 964 | 0,09 | 2 516 | 0,08 | 2 318 | 0,08 |
Erträge aus Strafgeldern | 107 165 | 3,31 | 105 094 | 3,43 | 72 920 | 2,52 |
Übrige sonstige Erträge | 28 561 | 0,88 | 23 789 | 0,78 | 17 786 | 0,61 |
Sonstige Erträge | 138 690 | 4,29 | 131 399 | 4,28 | 93 024 | 3,22 |
Umsatzerlöse und Erträge | 3 236 183 | 100,00 | 3 066 927 | 100,00 | 2 892 247 | 100,00 |
Im Mautbereich fiel je nach Kategorie die Entwicklung unterschiedlich aus. Während die Mauterlöse für KfZ > 3,5 t hzG im Jahr 2023 lediglich um 0,6 % gegenüber 2022 stiegen, kam es bei den PKW-Vignettenerlösen zu einer Steigerung von 6,4 % bzw. bei den Streckenmauterlösen zu einem Plus von 5,2 %.
Die Erlöse aus Weiterverrechnung korrespondieren mit den Aufwendungen für den Neubau und die Erweiterung der Streckeninfrastruktur. Sie sind gegenüber 2022 um rund EUR 97 Mio. (+24,3 %) gestiegen.
Die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung stiegen im Vergleich zu 2022 um 5,9 %.
Bei den Erlösen aus Enforcement-Tätigkeiten konnte eine weitere Steigerung gegenüber dem Vorjahr erzielt werden (+10,5 %; 2022: +25,6 %). Dies ist vor allem auf einen höheren Ersatzmaut-Versand ins europäische Ausland zurückzuführen, bedingt dadurch, dass immer mehr Staaten dem System EUCARIS (European Car and Driving Licence System) beitreten. Dieses ermöglicht den beteiligten Staaten einen Austausch von Daten zu Fahrzeughaltern.
Die Erträge aus Strafgeldern sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (+2,0 %).
2.2.6.5. Aufwandsstruktur
| 2023 | | 2022 | | 2021 | |
| TSD € | % | TSD € | % | TSD € | % |
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen | 1 357 144 | 69,61 | 1 200 642 | 69,19 | 1 126 574 | 66,10 |
Personalaufwendungen | 266 772 | 13,68 | 234 448 | 13,51 | 224 174 | 13,15 |
Sonstige Aufwendungen | 237 270 | 12,17 | 206 979 | 11,93 | 188 049 | 11,03 |
Zu- und Abschreibungen, Wertminderungen | 88 512 | 4,54 | 93 111 | 5,37 | 165 430 | 9,71 |
Aufwendungen | 1 949 698 | 100,00 | 1 735 180 | 100,00 | 1 704 227 | 100,00 |
Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen liegen mit EUR 1.357 Mio. deutlich über dem Niveau des Vorjahres (+EUR 156 Mio.)
Darin enthalten sind (unter anderem) die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von EUR 1.366 Mio., die im Vergleich zu 2022 um rund EUR 200 Mio. gestiegen sind, sowie der Materialaufwand (einschließlich Bestandsveränderung), der mit EUR 49 Mio. um rund EUR 2 Mio. im Ver-gleich zu 2022 gestiegen ist. In Abzug gebracht wurden Erl öse aus der Aktivierung bezogener Leis-tungen für Investitionen in Höhe von rund EUR 107 Mio. sowie Erträge aus der Auflösung von Rück-stellungen zum Materialaufwand (EUR 10 Mio.). Die Veränderung der Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen (IFRIC 12) in Höhe von EUR 59 Mio. ist ebenfalls in dieser Position enthalten.
Die Personalaufwendungen liegen über dem Niveau des Vorjahres (+13,8 %), bedingt insbesondere durch die kollektivvertragliche Steigerung bei den Gehältern sowie den höheren Personalstand.
Die Abschreibungen sind im Vergleich zu 2022 um rund EUR 5 Mio. gesunken. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die außerordentliche Wertminderung für einige im Bau befindliche Neubauprojekte um rund EUR 7 Mio. unter dem Wert von 2022 lag.
2.2.6.6. Geldflussrechnung
| 2023 | 2022 | 2021 |
| | | | TSD € | TSD € | TSD € |
Cashflow aus der operativen Tätigkeit | | 1 128 295 | 1 299 139 | 1 078 636 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -562 549 | -519 703 | -494 620 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -445 187 | -824 544 | -740 479 |
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 120 559 | -45 108 | -156 463 |
Anfangsbestand Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 101 954 | 147 062 | 303 524 |
Endbestand Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 222 513 | 101 954 | 147 062 |
Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit beträgt im Jahr 2023 EUR 1.128 Mio. und liegt somit um rund EUR 171 Mio. unter dem Vorjahreswert. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf gestiegene Materialaufwendungen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von rund EUR 563 Mio. liegt um rund EUR 43 Mio. über dem Niveau von 2022. Insgesamt führt dies für 2023 zu einem positiven Cashflow vor Finanzierung (Free Cashflow) in Höhe von EUR 566 Mio.
Über den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (EUR -445 Mio.) errechnet sich unter Berücksichtigung des Anfangsbestands der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Endbestand an Fondsmitteln in Höhe von rd. EUR 223 Mio.
2.2.6.7. Rentabilität
| | | 2023 | 2022 | 2021 |
Umsatzrentabilität iwS (%) | = | operatives Ergebnis (EBIT) | 41,62 | 45,44 | 42,53 |
| | Umsatzerlöse |
Umsatzrentabilität ieS (%) | = | Periodenergebnis | 27,31 | 29,02 | 27,03 |
| | Umsatzerlöse |
Gesamtkapitalrentabilität (%) | = | operatives Ergebnis (EBIT) | 6,69 | 7,11 | 6,44 |
| | Ф Gesamtkapital |
Eigenkapitalrentabilität (%) | = | Periodenergebnis | 9,79 | 10,64 | 10,22 |
| | Ф Eigenkapital |
Sowohl die Umsatzrentabilität iwS als auch die Umsatzrentabilität ieS haben sich aufgrund des Rückgangs des Ergebnisses (operatives Ergebnis sowie Periodenergebnis) bzw. der Steigerung bei den Umsatzerlösen etwas verschlechtert.
Ein analoges Bild zeigt sich bei den Kapitalrentabilitäten. Diese sind ebenso niedriger ausgefallen, verursacht durch die Verringerung des Ergebnisses (operatives Ergebnis sowie Periodenergebnis) bzw. durch das gestiegene durchschnittliche Gesamt- bzw. Eigenkapital.
2.3. Nichtfinanzielle Erklärung
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a Abs. 1 UGB wurde als gesonderter nichtfinanzieller Bericht gemäß § 267a Abs. 6 UGB erstellt.
3.
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Unternehmensgruppe
3.1. Voraussichtliche Entwicklung der Unternehmensgruppe
Die ASFINAG steht mehr denn je vor großen Herausforderungen. Das Unternehmen muss den steigenden Mobilitätsbedürfnissen der Kundinnen und Kunden, neuen Antriebs- und Energieformen, der Multimodalität sowie den gesamtstaatlichen Vorgaben aus der „Mission 2030“ (österreichische Klima- und Energiestrategie) und dem Regierungsprogramm 2020 gerecht werden. Zudem befindet sich die ASFINAG auf dem Weg zur CO2-Neutralität. Eines der Ziele, die sich die ASFINAG in diesem Zusammenhang gesteckt hat, ist die bilanzielle Strom-Autarkie bis zum Jahr 2030.
Im Jahr 2021 fand eine umfassende Prüfung der größten ASFINAG-Neubauprojekte durch das BMK in Zusammenarbeit mit der ASFINAG statt. Neben verkehrlichen Zielen standen Klimaziele, Bodenverbrauchsziele und Ziele einer klimafreundlicheren Mobilität im Fokus. Das Ergebnis dieser Evaluierung bestand einerseits in der vorläufigen Ruhendstellung einiger Projekte, andererseits im Auftrag zur Durchführung von auch derzeit noch laufenden vertiefenden weiteren Analysen für einige andere Projekte hinsichtlich Dimensionierung und verkehrlicher Notwendigkeit. Dies wurde auch in den Planungen für 2024ff berücksichtigt.
Insgesamt sieht das Bauprogramm für 2024 (v.a. Investitionen in Neubau und Sanierung) ein Volumen von rund EUR 1.625 Mio. vor, was deutlich über dem Wert des Jahres 2023 liegt. Mittelfristig sind für die Folgejahre jährliche Volumina von rund EUR 2,0 Mrd. vorgesehen.
Bezüglich der LKW-Mauteinnahmen wurde in der Planung für 2024 keine preisliche Anpassung (Valorisierung) berücksichtigt. Darüber hinaus rechnet man mit einer gegenüber 2023 stagnierenden Fahrleistungssteigerung.
Die Klasse der E-H2 betriebenen LKW erhält weiterhin einen Bonus in Höhe von 75 %. Aufgrund der geringen Fahrleistungen sind die Mindereinnahmen daraus allerdings marginal.
Im Bereich der PKW-Vignette und den PKW-Streckenmauteinnahmen wird für 2024 mit in Summe leicht steigenden Einnahmen im Vergleich zu 2023 gerechnet. Auch hier wird es keine tariflichen Anpassungen geben. Die höheren Vignetteneinnahmen resultieren aus Effekten der Einführung der Tagesvignette. Leicht niedrigere Einnahmen bei der PKW-Streckenmaut sind auf die Einführung der Mehrfahrtenkarte zurückzuführen.
Die gesamten Mauterlöse werden 2024 laut Plan rund EUR 2.520 Mio. betragen.
Unter Berücksichtigung des geplanten negativen Finanzergebnisses (im Wesentlichen Zinsendienst) von EUR 189 Mio., ergibt sich ein planmäßiger Jahresüberschuss für 2024 von rund EUR 660 Mio.
Der Nettoschuldenstand (bilanzielle Schulden abzgl. Kassastand) Ende 2024 wird laut Plan bei EUR 10.706 Mio. liegen.
3.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
3.2.1. Cashflowrisiko
Beginnend mit Juli 2022 hat die EZB die Leitzinsen in 10 Schritten auf aktuell 4,5 % erhöht. Der letzte Zinsschritt erfolgte im September 2023. Im Gleichklang mit den Zinsschritten hat sich der kurzfristige 3-Monats-Euribor von ca. 2,2 % zu Jahresbeginn 2023 auf ca. 3,9 % am Jahresende erhöht.
Die langfristigen Zinsen, gemessen an den Renditen für 10-jährige österreichische Bundesanleihen, starteten zu Jahresbeginn bei ca. 3,1 %, um im Oktober 2023 einen vorläufigen Höhepunkt von ca. 3,6 % zu erreichen. Da die EZB seit September 2023 keine weiteren Erhöhungen des EZB-Leitzinses vorgenommen hat und auch der Inflationsdruck deutlich nachgelassen hat, ist es marktseitig zu Erwartungen von bevorstehenden Zinssenkungen gekommen. Dies zeigt sich auch an der 10-jährigen Rendite für österreichische Bundesanleihen, die zum Jahresende auf 2,6 % gesunken ist.
Die Einschätzung der kaufmännischen Risiken, die von externen Kapitalmarktschwankungen ausgehen, werden in Form der Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk errechnet und den Gremien regelmäßig berichtet.
Mit Marktwerten bewertete Derivate werden als eigenes Finanzinstrument mit einer Bewertung „through profit & loss“ bilanziert und sind einer zugehörigen Grundtransaktion zuzurechnen. Sie werden mit der Absicht der Absicherung von Wechselkursschwankungen der Grundtransaktionen abgeschlossen. Das verbleibende Risiko besteht lediglich aus Zinsänderungsrisiken im EURO Finanzierungsraum. Im Portfolio der ASFINAG ist per Ende 2023 ein einziger Swap enthalten.
Die Risikokennziffern der aushaftenden ASFINAG Finanzverbindlichkeiten (Darlehen und Anleihen inklusive Swaps, Geldmarktgeschäfte) wurden per 31. Dezember 2023 mit einer Konfidenz von 95 % und einer Haltedauer von einem Jahr wie folgt eingeschätzt:
Der marktwertorientierte Value at Risk wird auf EUR 407,6 Mio. geschätzt. Der nominelle Gesamtstand der Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) inklusive kurzfristiger Veranlagungen und Kontoguthaben beträgt zum 31.12.2023 EUR 8.484,2 Mio. (2022: EUR 8.601,5 Mio.).
Der Cashflow at Risk beträgt EUR 48,6 Mio., wobei rd. 1,0 % der Verbindlichkeiten variabel verzinst sind.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der ASFINAG Verbindlichkeiten per 31.12.2023 beträgt ca. 5,7 Jahre (2022: 6,6 Jahre) und die durchschnittliche Nominalverzinsung liegt bei rund 1,8 % p.a. (2022: 1,8 % p.a.).
Der Zugang zu den Kapitalmärkten und damit die Aufnahme der erforderlichen Mittel wird für die ASFINAG auch in den nächsten Jahren gewährleistet sein, einerseits aufgrund ihrer exzellenten Reputation und eines aktiven Investoren-Marketings andererseits aufgrund der guten Fundamentaldaten Österreichs und der Staatsgarantie für die Mittelaufnahmen.
3.2.2. Liquiditätsrisiko
Die Liquiditätssteuerung der ASFINAG berücksichtigt alle operativen Erfordernisse, den Schuldendienst und etwaige notwendige Kapitalaufnahmen im Zusammenhang mit dem Neubauprogramm. Die Planbilanzen, Plangewinn- und -verlustrechnungen und die Cashflowberechnungen werden mit dem BMK jeweils im Vorjahr im Voraus abgestimmt und sind im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung des Bundes zu sehen, für die ausreichende Liquidität der ASFINAG zu sorgen.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko der ASFINAG ist aufgrund der guten Bonitätseinstufung gering. Das langfristige Liquiditätsrisiko steht in direktem Zusammenhang mit der Bonität der Republik Österreich und der Unterstützung durch die Republik Österreich in Form von Garantien als Bürge und Zahler für Anleiheemissionen. Letztlich gewährleistet das erfolgreiche und stabile Geschäftsmodell der ASFINAG die Refinanzierung der Verbindlichkeiten.
3.2.3. Konjunkturrisiko, Ausfallsrisiko, Absatz- und Beschaffungsrisiko
Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2022 schwächte sich das Wirtschaftswachstum in Europa ab und erholte sich auch nicht wieder während des Jahresverlaufs 2023. Die hohe Inflation, Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine, eine geringe Dynamik des internationalen wirtschaftlichen Umfelds bewirkten für die EU insgesamt nur einen geringen Anstieg des BIPs.
Während im Jahr 2022 das BIP Wachstum für die EU und die Eurozone laut Europäischer Kommission noch bei 3,4 % lag, wird für 2023 (Herbstprognose November 2023) nur mehr ein geringer Anstieg von 0,6 % für die Eurozone und die gesamte EU erwartet.
Für das Jahr 2024 wird eine leichte Erholung prognostiziert, unter anderem aufgrund eines weiteren Inflationsrückgangs, der aber in Österreich deutlich langsamer verläuft als im Rest der Eurozone. Darüber hinaus dürfte der private Konsum aufgrund hoher Lohnabschlüsse deutlich zulegen.
Die BIP Prognosen der Europäischen Kommission liegen für 2024 bei +1,2 % (Eurozone) bzw. 1,3 % (EU gesamt). Die Prognosen für Österreich liegen mit +0,9 % (WIFO, Dezember 2023) bzw. +0,8 % (IHS, Dezember 2023) leicht darunter.
Bei der Entwicklung der öffentlichen Defizite wird für den europäischen Raum im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 von einer leichten Verbesserung ausgegangen (3,2 %), die sich 2024 mit erwarteten 2,8 % fortsetzt (Europäische Kommission). Für Österreich wird eine etwas bessere Entwicklung als jene des EU- Durchschnitts prognostiziert, das Defizit 2023 sollte mit 2,3 % (WIFO, Dezember 2023) wieder unter die Maastricht-Grenze von 3,0 % fallen. Für 2024 wird ein Wert von 2,4 % (WIFO, Dezember 2023) erwartet.
Für die Staatsverschuldungen wird dementsprechend eine sinkende Tendenz prognostiziert. Im Durchschnitt der Eurozone wird ausgehend von einem Niveau 2022 mit 92,5 % des BIP ein Rückgang auf 89,5 % im Jahr 2025 prognostiziert (Europäische Kommission Herbstprognose 2023). Die Einhaltung der Maastricht Kriterien mit 60 % liegt nach wie vor in weiter Ferne.
Die hohen Inflationsraten bzw. die Maßnahmen zur Gegensteuerung haben das Zinsumfeld maßgeblich verändert. Sowohl im kurzfristigen als auch im langfristigen Bereich kam es in sehr kurzer Zeit zu massiven Anstiegen, die jedoch gegen Ende 2023 ihren Höhepunkt überschritten haben dürften. Für 2024 wird eine moderate Senkung sowohl am kurzen als auch am langen Ende der Zinskurve erwartet.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die wirtschaftlichen Aussichten nach wie vor aufgrund verschiedener Krisenherde weltweit sowie teilweise damit verbundener politischen Entwicklungen mit einem außergewöhnlich hohen Maß an Unsicherheiten behaftet sind. Das Potential für weitere wirtschaftliche Störungen ist unverändert hoch.
Die Entwicklung der Baukosten im Tiefbau, insbesondere im Brücken- und Straßenbau, war seit dem Beginn der Ukrainekrise im Jahresvergleich 2021/22 stark steigend. In der ersten Jahreshälfte 2023 kam es sowohl im Brückenbau als auch im Straßenbau zu einem leichten Rückgang bei den Baukosten, wohingegen in der zweiten Jahreshälfte wieder leichte Steigerungen, insbesondere beim Straßenbauindex, zu verzeichnen waren. Der Index für den Straßenbau stieg im Jahresdurchschnitt 2023 um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr. Der Brückenbau hingegen sank im Jahresdurchschnitt leicht und lag 2023 um 1,6 % niedriger als im Vorjahr.
Während im Tiefbau die massiven Preissteigerungen gegenüber dem Beginn der Ukrainekrise im Jahr 2023 teilweise zurück gingen und im Wesentlichen bei den Baustoffen keine Lieferengpässe mehr vorliegen, sind im Bereich der elektromaschinellen Ausrüstung immer noch in Teilbereichen Lieferengpässe bzw. sehr lange Lieferfristen insbesondere bei Stromversorgungseinrichtungen (z.B. Transformatoren und Mittelspannungsschaltanlagen) festzustellen.
Eine Prognose hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Baukosten ist vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage - gemäß Prognosen - äußerst schwierig zu treffen. In der Bauwirtschaft dürfte der Konjunkturtiefpunkt 2024 erreicht sein. Eine für den Unternehmensbestand wesentliche Auswirkung ist nicht erkennbar.
Die Novellierung des Bundesstraßenmautgesetzes (BStMG) im Jahr 2007 schrieb eine Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex auf der Einnahmenseite der ASFINAG fest. Dadurch wurde ein wesentlicher, struktureller Ausgleich zu den inflationsbedingten Kostensteigerungen der operativen Ausgaben gesetzlich festgelegt und eine Absicherung des Inflationsrisikos grundsätzlich erreicht. Für das Tarifjahr 2024 fällt die gem. BStMG vorgeschriebene Anpassung der Infrastrukturtarife um den Harmonisierten Verbraucherpreisindex durch die im Jahr 2023 erfolgte Novellierung des BStMG einmalig aus.
Für Forderungen der ASFINAG werden Wertminderungen ausschließlich auf Basis von Einzelbetrachtungen vorgenommen, eine Wertberichtigung auf pauschaler Basis erfolgt nicht. Die Einnahmen der ASFINAG - bestehend im Wesentlichen aus LKW- und PKW-Maut - sind strukturell nicht ausfallsgefährdet.
3.2.4. Branchenspezifische Risiken und Regulierungsrisiken
Insbesondere aufgrund der hohen Bautätigkeit stellen die gesetzlichen Rahmenbedingungen gerade in diesem Bereich einen starken Einflussfaktor auf die Kosten- und Kapitalsituation des Unternehmens dar. Hier sind insbesondere gesetzliche Auflagen hinsichtlich Umweltmaßnahmen zu erwähnen. Der diesbezügliche Standard ist im europäischen Vergleich derzeit bereits als sehr hoch einzustufen.
Ein weiterer wesentlicher Bereich ist die Bemautung. Für die Tarifausgestaltung, insbesondere von KFZ > 3,5 t hzG, hat die EU-Wegekostenrichtlinie dabei maßgeblichen Einfluss. Änderungen in den Vorgaben für die Berechnung der Mautobergrenzen oder für die Strukturierung der Mautprodukte können Auswirkungen auf die Erlössituation haben.
Im Frühjahr 2022 wurde die neue EU-Wegekostenrichtlinie ratifiziert und tritt mit 25. März 2024 in Kraft. Neuerungen dabei sind insbesondere die CO2–Bepreisung beim LKW, wo mit der Einführung der CO2-Bemautung ab 1. Jänner 2024 mit der CO2-Klasse ein zusätzliches Tarifkriterium eingeführt wird, die verpflichtende Einführung der Ein-Tages-Vignette beim PKW ab 1. Dezember 2023 sowie die Umstellung, ebenfalls ab 1. Dezember 2023, vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm). Wenn ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und das höchste zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG), was speziell für Wohnmobile relevant ist. Im Bereich der PKW-Streckenmaut wurden die Mautprodukte an die neue EU-Wegekostenrichtlinie angepasst und dabei Jahreskarten durch Mehrfahrtenkarten ersetzt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Festlegungen im BStMG (Bundesstraßen-Mautgesetz) keine nachteilige Erlösentwicklung für die ASFINAG zur Folge haben werden.
Seit dem Jahr 2017 werden auf die Infrastrukturtarife des Schwerverkehrs externe Kosten für Lärm und Schadstoffausstoß aufgeschlagen. Diese aufgeschlagenen Kosten, die von Euro-Emissionsklasse, Tageszeit sowie Achskategorisierung abhängen, werden durch die ASFINAG eingehoben, an das BMK abgeführt und stellen damit keine Mehrerlöse für die ASFINAG dar. Ab 2024 wird auch die bereits oben angeführte CO2-Bepreisung über Externe Kosten abgebildet und ebenfalls an das BMK abgeführt. Auch diese stellen somit keine Mehrerlöse für die ASFINAG dar.
Die Tarife für KFZ > 3,5 t hzG mit Wasserstoff- bzw. E-Antrieb betragen weiterhin 25 % des „Normaltarifs“, das entspricht einem Bonus von 75 %. Die Fahrleistungen aus diesem Bereich sind derzeit jedoch marginal.
3.2.5. IT-Risiken
Folgende Themenbereiche standen im Jahr 2023 speziell im Fokus:
- Bewusstseinsbildung „Nein zu Cybercrime“
Erstes Angriffsziel von Cyberkriminellen, um die Informationssysteme von Unternehmen zu kompromittieren und in weiterer Folge Lösegeld zu erpressen, sind in der Regel die Mitarbeitenden der angegriffenen Unternehmen. Um alle Mitarbeiter:innen in der ASFINAG für diese latente Bedrohung zu sensibilisieren, wurde die Informationskampagne „Nein zu Cybercrime“ durchgeführt. Die Kampagne startete mit dem Top-Management. Im Rahmen des Führungskräfteauftakts im April 2023wurden alle Führungskräfte über die Vorgehensweise der Cyberkriminellen informiert und für die im Falle eines erfolgreichen Angriffs weitreichenden Implikationen für das Unternehmen sensibilisiert.
Für alle Mitarbeiter:innen umfasste die Kampagne fünf äußerst erfolgreiche MS-Teams-Live-Events mit ausgewählten externen Experten aus dem Cybersecurity-Bereich, Intranet- und Zeitungsartikel, Newsletter und Lernvideos. Darüber hinaus wurden spezifische vor Ort Informationsveranstaltungen für interessierte Organisationseinheiten durchgeführt.
Die Rückmeldungen der Mitarbeiter:innen bezüglich der Kampagne sind überwiegend positiv. Insbesondere wird geschätzt, dass viele der erhaltenen Informationen auch im privaten Bereich nützlich sind.
- IT-Security-Rufbereitschaft
Um auch außerhalb der Normalarbeitszeit auf Informationssicherheitsvorfälle reagieren zu können, wurde eine Rufbereitschaft eingerichtet. Diese wird von den Mitarbeiter:innen des IT-Security Teams der ASFINAG durchgeführt. Bis dato gab es noch keine Arbeitseinsätze während der Rufbereitschaft.
- Operatives Team „CSIRT“ (Computer Security Incident Response Team)
Das seit Juli 2022 bestehende Team „CSIRT“ bearbeitet auftretende Security Incidents und Anfragen von Nutzern oder anderen Stellen (z.B. Behörden). Das CSIRT besteht aus Mitarbeitenden des IT-Sicherheitsteams der ASFINAG und ist eine rein operative Einheit. Mit der Einführung der E-Mail-Adresse phishing@asfinag.at wurde für alle Mitarbeiter:innen der ASFINAG eine erste Anlaufstelle für Fragen zu verdächtigen E-Mails geschaffen. Anfragen an das CSIRT werden von einer/m Mitarbeiter:in des IT Security Teams bearbeitet.
- Erweiterung des Security Monitorings auf den Bereich der Sensorik und Verkehrssteuerungsanlagen (OT – Operational Technologie)
Es wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um auch die in der Verkehrssteuerung eingesetzten industriellen Steuerungsanlagen und Sensoren in den IT-Sicherheitsprozess zu integrieren. Damit ist es nun möglich, die eingesetzten industriellen Steuerungsanlagen und Sensoren passiv zu überwachen, Objekte flächendeckend zu identifizieren und im Bedarfsfall negative Verhaltensabweichungen zu erkennen, ohne die Anlagen negativ zu beeinflussen.
- Umsetzung der Anforderungen aus NIS 1
Als Betreiber wesentlicher Dienste war die ASFINAG verpflichtet, bis November 2022 nachzuweisen, dass sie die Anforderungen des NIS-Gesetzes (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz) erfüllt. Der abschließende Prüfbericht dazu wurde fristgerecht am 07.11.2022 an die Behörde übermittelt.
Zwischenzeitlich ist auch die Stellungnahme der Behörde zum übermittelten Sicherheitsaudit eingelangt. Die von der ASFINAG vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der im Audit festgestellten Abweichungen (ca. 50) wurden von der Behörde übernommen und sind von der ASFINAG umzusetzen. Acht Maßnahmen wurden von der Behörde als Empfehlungen gemäß § 17 Abs. 5 NISG formuliert. Bis Ende 2023 wurde der von der Behörde vorgeschriebene Teil der Maßnahmen vollständig und fristgerecht umgesetzt. Ein entsprechendes Informationsschreiben wurde an die Behörde übermittelt.
- Ausblick auf die Anforderungen aus NIS 2
Die EU-Richtlinie 2022/2555 zur Erhöhung der gemeinsamen Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union erforderte eine Umsetzung in österreichisches Recht bis spätestens Oktober 2024. Dem Vernehmen nach hat die zuständige NIS-Behörde bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet bzw. befindet sich dieser derzeit in der politischen Abstimmung im Vorfeld eines offiziellen Begutachtungsentwurfes.
Nach derzeitigem Informationsstand ergeben sich daraus für die ASFINAG wesentliche Änderungen, insbesondere im Hinblick auf den Anwendungsbereich des NIS-Gesetzes. Basierend auf dem bisherigen Scope waren nur Verkehrssteuerungseinrichtungen und der Energiebereich betroffen. Gemäß der neuen Richtlinie werden sämtliche IT-Systeme in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen. Diese Änderung des Scopes wird zu einer Neubewertung der erforderlichen Maßnahmen führen, sobald das überarbeitete Gesetz vorliegt.
Die schwierige Situation im Jahr 2022 mit sehr langen Lieferzeiten (teilweise bis zu 400 Tagen), insbesondere im Bereich der Netzwerkkomponenten, hat sich Mitte 2023 wieder normalisiert.
Die Herausforderungen für 2024 liegen in der höheren Anzahl von Komponenten, die aufgrund des Erreichens des Lebenszyklus ausgetauscht werden müssen.
3.2.6. Personal- und Fluktuationsrisiko
Die Gesamtfluktuation der ASFINAG ist sehr gering ausgeprägt. Durch leistungsorientierte Vergütungssysteme, attraktive Sozialleistungen und der Möglichkeit sich innerhalb des Unternehmens weiterzuentwickeln - sowohl innerhalb der eigenen Gesellschaft - als auch gesellschaftsübergreifend - wird das Fluktuationsrisiko minimiert.
Zudem werden strategische Konzepte entwickelt und ausgerollt, um im Rahmen eines vorausschauenden Generationenmanagements die bevorstehenden pensionsbedingten Austritte der nächsten Jahre möglichst risikofrei zu managen. Im Zuge des Projekts „Attraktive Arbeitgeberin“ wurden zahlreiche Maßnahmen entwickelt und zu einem guten Teil bereits umgesetzt, um das Thema eines möglichen Fachkräfte- und Nachwuchsmangels zu adressieren.
3.2.7. Klimabezogene Risiken
Von zunehmender Relevanz – vor allem im langfristigen Bereich - sind auch für die ASFINAG Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel.
- So können beispielsweise Extremwetterereignisse Schäden an der Infrastruktur verursachen, die zu erhöhten Kosten für Sanierungen führen.
- Strengere ökologische Vergabekriterien könnten eine eingeschränkte Auswahl potenzieller Auftragnehmer und damit höhere Marktpreise zur Folge haben.
- Einnahmenseitig könnten weitere CO2-abhängige Anpassungen der Mautmodelle zu einem Rückgang der Maut-Einnahmen oder der Fahrleistung führen, ebenso wie die Entwicklung alternativer Mobilitätsformen bzw. Verhaltensänderungen der Autobahn-Nutzenden.
- Neue Antriebstechnologien und der damit verbundene Bedarf an e-Ladeinfrastruktur, aber auch die Umstellung des ASFINAG-internen Fuhrparks, erfordern zusätzliche Investitionen in den Infrastrukturausbau am ASFINAG-Netz. Zusätzlich könnte es zu erhöhten Erhaltungskosten der Infrastrukturanlagen (wie z. B. Ladestationen) kommen.
- Die Unsicherheit, welche zukünftigen Technologien und Antriebsformen sich am Markt durchsetzen werden, stellt aufgrund möglicher Fehlinvestitionen in falsche Technologien, ein Risiko für Stranded Assets im Infrastrukturausbau dar.
Alle diese Risiken werden intensiv analysiert und entsprechende Strategien und Maßnahmen zur Bewältigung abgeleitet. Eine für den Unternehmensbestand wesentliche Auswirkung ist allerdings nicht erkennbar.
3.2.8. Risiken im Zusammenhang mit Stromausfällen
Die Risiken, die sich aus einem überregionalen und länger andauernden Netzausfall eines oder mehrerer Energieversorgungsunternehmen ergeben können, sind im Rahmen des ASFINAG Risikomanagementsystems ausführlich adressiert und es wurden zahlreiche Maßnahmen zur Bewältigung entwickelt und umgesetzt.
Um insbesondere den Betrieb der Tunnel und Verkehrsmanagementzentralen sowie der Rechenzentren (insbesondere zentrales Mautsystem) sicherzustellen, wurden unter anderem Notstromaggregate angeschafft, der Ausbau von eigener, erneuerbarer Energieerzeugung forciert, redundante Systeme bzw. Server installiert und detaillierte Handlungsanweisungen für Blackout-Szenarien unter Einbindung der Einsatzorganisationen ausgearbeitet.
4. Bericht über Forschung, Entwicklung und Innovation
Die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation wurden im Jahr 2019 in eine Kernstrategie „Innovation“ der ASFINAG zusammengeführt. Im Jahr 2020 wurde ein gesellschaftsübergreifendes Kernteam gegründet. Dieses erarbeitete gemeinsam mit dem TOP Management die ASFINAG Innovationsstrategie. 2022 wurde mit dem Silicon Valley ein Erfahrungsaustausch vor Ort durchgeführt. Mit den darin überarbeiteten Leitsätzen und Handlungsfeldern wurde im Jahr 2023 eine fokussierte Weiterentwicklung entlang der strategischen Ziele durchgeführt und dies ist heute die Basis dafür, die ASFINAG als einen innovativen Mobilitätsdienstleister zu positionieren.
Innovation betrifft jeden Bereich des Unternehmens. Überall gibt es Potenzial, Abläufe zu optimieren sowie neue Wege sichtbar und nutzbar zu machen. Derzeit werden über 160 spannende Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Unternehmen durchgeführt. Als Beispiel kann die Errichtung einer Holzverkehrszeichenbrücke auf der A02 genannt werden. Die ASFINAG testet zurzeit die Langlebigkeit dieser neuen und nachhaltigen Konstruktion. Erste Ergebnisse lassen auf eine hohe Haltbarkeit der Teststellung schließen, wodurch zukünftig weitere derartige Bauwerke auf dem Netz der ASFINAG vorstellbar erscheinen. Als weiteres Beispiel kann die Entwicklung einer Patentstrategie angeführt werden.
Das Ziel ist klar: Es sollen nützliche Innovationen rasch auf die Straße gebracht werden, um das Service für die Kundinnen und Kunden, aber auch die Arbeitsabläufe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stetig zu verbessern. Um als Mobilitätspartner neuartige Lösungen auf die Straße zu bringen, eröffnet die ASFINAG auch immer mehr Felder der Zusammenarbeit mit externen Innovationspartnern. Der erfolgreich umgesetzte Pilot der Lärmschutzwand mit Photovoltaik, wo eine bestehende Lärmschutzwand auf der S01 mit Photovoltaikfeldern ausgestattet wurde, konnte positiv abgeschlossen werden. Zukünftig sollen weitere Lärmschutzwände mit dieser innovativen Technologie ausgerüstet werden.
Auch die in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich etablierte Kooperation im Forschungs- und Innovationsbereich mit BMK, ÖBB, den Bundesländern und weiteren Stakeholdern konnte dank des Engagements von vielen Mitarbeitenden weitergeführt werden und bietet neben interessanten gemeinsamen Projekten auch immer wieder die Möglichkeit, „über den Tellerrand zu blicken“ und neue Denkanstöße in die ASFINAG einzubringen. So startete die ASFINAG weitere Challenges um auch radikale Innovationen ins Unternehmen zu bringen, wie den Fahrradhighway (hier wurden neue Möglichkeiten, den ASFINAG Straßenquerschnitt auch für die aktive Mobilität nutzen zu können, untersucht).
Der Innovationsaward wurde als hybrides Event mit rd. 800 Teilnehmenden abgehalten. Begleitet wurde dieses Event mit der GenZ (Generation Z) Challenges (unterstützt durch „Moonshots Pirates“, eine weltweite Initiative, um die junge Generation und ihre Ideen abzuholen). Bei dieser Challenge wurde gemeinsam mit Volkswagen und dem Silicon Valley mit rd. 1.800 jungen Menschen innoviert, um Mobilitätslösungen von Morgen zu erhalten. Die besten Lösungen wurden beim Innovationsaward vorgestellt und ausgezeichnet.
Mit den neuesten Forschungsergebnissen wurde der ASFINAG Innovationsauftritt unter www.asfinag.at/ueber-uns/verantwortung/innovation/ aktualisiert. Hier werden laufend abgeschlossene Projekte, durchgeführte Challenges und aktuelle Themen zu Diplomarbeiten veröffentlicht.
5. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gem. § 82 AktG ist das Management dafür verantwortlich, dass ein Rechnungswesen und ein Internes Kontrollsystem (IKS) geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Im Berichtszeitraum wurde auf Basis eines etablierten umfassenden Risikomanagementsystems dieser Risikomanagementansatz verfolgt und der systematische Umgang mit Risiken gewährleistet.
Sowohl Risikomanagement als auch das Interne Kontrollsystem umfassen alle Gesellschaften der ASFINAG-Gruppe.
Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Überwachung und Kontrolle des Internen Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) erfolgt in Anlehnung an das COSO-Rahmenwerk
1.
5.1. Kontrollumfeld
Im Berichtszeitraum dienten die Abteilung Finanzierung und Rechnungswesen sowie die Abteilung Konzerncontrolling mit den Controlling-Einheiten in den Gesellschaften als betriebswirtschaftliches Kompetenzzentrum in der Unternehmensgruppe und gingen dabei nach den wirtschaftlichen Grundsätzen Wertorientierung und Ergebnissteuerung vor.
Den genannten Abteilungen oblag auch 2023 eine Regelungskompetenz zu allen Fragen des Controllings, Rechnungswesens und Risikomanagements zur Sicherstellung der Anwendung konzern-einheitlicher methodischer Standards. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung wurden Konzernrichtlinien, Handbücher, Leitfäden, Arbeitsanweisungen und Checklisten erstellt.
Die ASFINAG-Gruppe wird über das Konzernergebnis und daraus abgeleitete Kennzahlen gesteuert. Sie verfügt über eine detaillierte Kurz-, eine aggregierte Mittel- sowie eine zusammengefasste Langfristplanung. Ablauf, Prämissen, Detaillierung, Verantwortlichkeiten und Instrumente für die Planung werden jährlich mittels Planungshandbuch kommuniziert und mittels Planungskalender verfolgt.
Die Planung des laufenden Jahres (Erwartungsplan) wird quartalsweise aktualisiert und konsolidiert. Die Planbilanz, die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Plan-Geldflussrechnung wird dem Aufsichtsrat präsentiert. Darüber hinaus werden dem Aufsichtsrat die Investitionen (insbesondere Bauprogramm) und die Auswirkungen auf den Schuldenstand zur Kenntnis gebracht. Die Planung des Folgegeschäftsjahres beginnt im Frühjahr mit der Aussendung der Prämissen und endet im Juli. Im Rahmen der Planung wird gleichzeitig eine Mittelfristplanung erstellt. Diese Planung ist gem. Artikel II § 10 ASFINAG Gesetz iVm § 10 ASFINAG Ermächtigungsgesetz 1997 und gem. Punkt IV Abs. 2 Fruchtgenussvertrag vom 25. Juli 1997 (in der Fassung vom 22. Mai 2014) dem Eigentümervertreter (BMK) vorzulegen. Eine Zustimmung zur Planung erfolgt durch das BMK im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF).
Die Zustimmung des BMK zur Planung für 2023 und 2024 wurde im November 2022 bzw. 2023 bereits erteilt. Laut BMK ist nunmehr auch von einer Zustimmung des BMF für 2023 und 2024 auszugehen.
Die Finanzbuchhaltung wird in SAP abgebildet. Die Bewirtschaftung des Anlagevermögens erfolgt in einem weitestgehend automatisierten Ablauf. Die Zugänge im Anlagevermögen erfolgen im Wesentlichen über SAP „Investitionsmaßnahmen“ (PSP-Elemente). Die Anlageninventarisierung und Abgangsmeldungen obliegen dezentral den Fachbereichen bzw. Inventarverantwortlichen, deren Aufgaben in einer entsprechenden Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Die Verbuchung der Kontobewegungen erfolgt grundsätzlich tagesaktuell. Kreditoren-Zahlungslisten aller in SAP geführten Gesellschaften werden zweimal wöchentlich erstellt, geprüft und einer Überweisung zugeführt. Zur Optimierung des Liquiditätsmanagements sind Cash-Pooling und das Handbuch für den Zahlungsverkehr wirksame Instrumente.
Das Rechnungswesen ist für die Prüfung, Erfassung und Zahlungsvorbereitung aller Eingangsrechnungen zuständig. In der Kreditorenbuchhaltung werden Rechnungen, Zahlungsaufträge diverser Bereiche und Anzahlungsanforderungen erfasst. Auf die Kontrolle der gesetzlichen Erfordernisse, der umsatz- und körperschaftsteuerlichen Tatbestände und der internen Unterschriftenregelung wird in diesem Arbeitsbereich besonderer Wert gelegt. Ein elektronischer Rechnungsworkflow ist für alle ASFINAG–Gesellschaften im Einsatz, der diese Intention noch besser unterstützt.
Die Kundenabrechnung erfolgt über ein eigenes SAP-Mautsystem bzw. im Bereich der Liegenschaften über das Modul SAP-RE-FX (Flexible Real Estate Management) mit einer Schnittstelle zum Core-SAP. Hier werden automatisiert die relevanten Buchungen bewerkstelligt bzw. die Salden in das Core-SAP übernommen. In kleiner Anzahl werden im SAP-SD (Sales & Distribution) auch weitere Geschäftsfälle (z.B. Verrechnung von Versicherungsschäden und Verrechnung von Kostenbeteiligungen) fakturiert. Die Abbildung der finanziellen Schulden ebenso wie die Berechnung der finanziellen Risikokennziffern erfolgt über ein eigenes SAP Treasury Modul. Im Bereich Zahlungsverkehr wird das SAP Modul Bank Communication Manager (BCM) verwendet.
Die Bilanzierung der Konzerngesellschaften nach UGB und IFRS wird im Rechnungswesen in Abstimmung mit dem Konzerncontrolling ausgeführt.
Die Archivierung der Originalbelege erfolgt in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) mit einer Schnittstelle ins SAP. Weiters ist ein allgemeines Dokumentenmanagementsystem für Verträge und sonstige wichtige Unterlagen eingerichtet.
Im Bereich der Finanzierung ist die Einhaltung einer Treasury-Richtlinie maßgeblich, was laufend auch von einem Treasury-Gremium überwacht wird. In der Richtlinie sind Grundsätze und Ziele des Risikomanagements im Finanzierungsbereich erfasst. Es wird die Risikopolitik betreffend Umgang mit Marktrisiken (Zinsen, Preise, Wechselkurse), Liquiditätsrisiko und Kontrahentenrisiko sowie das diesbezügliche Limitwesen und die Erfolgsbewertung geregelt. Darüber hinaus sind Berichts- und Zustimmungspflichten in Richtung des Aufsichtsrates hinsichtlich der Finanzierungstätigkeit auch in den Geschäftsordnungen definiert. Die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit des operativen Liquiditätsmanagements ist auch durch ein Handbuch zum Zahlungsverkehr gewährleistet.
Die ordnungsgemäße Abwicklung der durch die ASFINAG bezogenen Leistungen ist durch eine Vielzahl von Prozessen und Prozessschritten mit hinterlegten Kontrollen definiert. Dies reicht von klar geregelten Beschaffungsprozessen (insbesondere öffentliches Vergaberecht) über ein laufendes Management mit Hilfe von Controlling-/Projektcontrolling, örtlicher Bauaufsicht, begleitender Kontrolle bei größeren Projekten, institutionalisierten Lenkungsausschüssen, definierten Anti-Claiming-Prozessen usw. bis hin zu Berechtigungen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Rechnungsprüfung, die in einer für alle verbindlichen Unterschriftsregelung münden. Ein hohes Augenmerk liegt hier naturgemäß auf den Bauleistungen, da diese betreffend ihrer Dimension und somit auch hinsichtlich des Risikos am bedeutendsten sind. Dem wird mit klar geregelten Genehmigungskompetenzen des Aufsichtsrates im Baubereich Rechnung getragen.
Insgesamt liegt in der ASFINAG ein ausgeprägtes Regelungssystem vor, um Strukturen, Rollen, Funktionen und Prozesse klar festzulegen. Bestandteile sind im Wesentlichen Richtlinien, Handbücher, Leitfäden und Arbeitsanweisungen. Sämtliche Abteilungen sorgen mit Unterstützung des Qualitätsmanagements dafür, dass die Regelungen durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aktuell sind und auf das notwendige Ausmaß beschränkt bleiben.
5.2. Risikobeurteilung
Die wesentliche Aufgabe eines Risikomanagementsystems liegt in der frühzeitigen Erkennung möglicher Risiken und der Planung bzw. Veranlassung jener Maßnahmen, die negative Entwicklungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens hintanhalten oder zumindest begrenzen. Zentraler Bestandteil des Risikomanagementsystems ist ein Berichtssystem, mit dem die gesamtwirtschaftliche Entwicklung analysiert und deren voraussichtliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bestimmt wird.
Das Berichtswesen der ASFINAG gliedert sich in zwei wesentliche Teile: eine Risikobewertung auf Unternehmens- bzw. Abteilungsebene und eine fokussierte Managementinformation. In halbjährlich stattfindenden Gesprächen wird mit jeder Geschäftsführung bzw. Abteilungsleitung das Risikopotenzial der jeweiligen Organisationseinheit behandelt und gegebenenfalls grafisch, in Form einer Risk Map, festgehalten.
Die Abstimmung der jeweiligen prioritären TOP-Risiken für das Gesamtunternehmen erfolgt im Rahmen eines Risiko-Komitees. Teilnehmende sind der Vorstand, alle Geschäftsführer:innen sowie die mit Compliance und Risikomanagement beauftragten Mitarbeitenden. Die Basis für die Abstimmung in diesem Komitee bildet ein ausführlicher Risiko-Bericht, in dem die identifizierten TOP-Risiken des Gesamtunternehmens sowie wesentliche Veränderungen in der Risikolandschaft im Detail dargestellt sind. Eine zusammenfassende Übersicht darüber wird dem Aufsichtsrat im Rahmen der Prüfungsausschüsse berichtet.
Weiters finden auf Unternehmens- bzw. Abteilungsebene eine Vielzahl an Risikomanagementaktivitäten statt. Beispielsweise verfügt das Treasury über IT-gestützte Risikomanagementtools und eine standardisierte Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsgremien und für alle großen Bauprojekte findet eine explizite Risikoanalyse statt. Eine Risikobewertung ist außerdem auch Bestandteil jedes Revisionsberichtes.
Folgende Top-Risiken wurden unter Berücksichtigung von Schadenspotential und Eintrittswahrscheinlichkeit im Risiko-Komitee vom Oktober 2023 als maßgeblich - aber keinesfalls bestandsgefährdend - identifiziert:
- Verschlechterung der Bonität
Ein Downgrading der Republik Österreich als Garantiegeber für die ASFINAG oder ein Entfall der Staatsgarantie würde höhere Risikoaufschläge für Verbindlichkeiten der ASFINAG und damit erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen.
- Exogene Einflüsse auf die Mauteinnahmen
Die ASFINAG ist nutzerfinanziert, d.h. sie finanziert sich zum Großteil aus den Mauteinnahmen. Konjunkturelle Schwankungen, aber auch Folgewirkungen aus der Pandemiebekämpfung (Lockdown) bzw. dem Ukrainekrieg können zu einer Veränderung der Fahrleistung und damit zu Erlöseinbußen für die ASFINAG führen. Weiters können verkehrspolitische Steuerungseffekte, eine Nichtanpassung der Mauttarife gemäß HVPI oder Zinssatzschwankungen Einfluss auf die Einnahmenseite der ASFINAG haben.
- Verzögerungen bzw. Probleme bei Genehmigungsverfahren und Projektabwicklung
Die ASFINAG wickelt Planungs- und Bauprojekte am hochrangigen Straßennetz ab. Probleme bei den Bewilligungsverfahren sowie im Zuge der Projektabwicklung können zu Mehrkosten in den Projekten und zu Verzögerungen hinsichtlich der Fertigstellungstermine führen.
Zu den externen Bedrohungen zählen unter anderem Pandemien, Terroranschläge, Geiselnahmen, Amokläufe, Sabotageakte, Bombendrohungen, Cyberkriminalität oder Blackouts. Diese Bedrohungen können zu unmittelbaren Schäden an der Infrastruktur führen, aber auch Streckensperren, Einbußen bei den Mauterlösen sowie eingeschränkte Personalressourcen nach sich ziehen.
- Interferenzen von DSRC mit anderen Funktechnologien
Die DSRC Funkschnittstelle des Mautsystems und der ITS Services (benachbarte Frequenzbänder) wird nicht auf einer exklusiven Frequenz betrieben, sondern teilt sich das Frequenzband mit anderen Funkanwendungen, die in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen haben. Wenn diese Anwendungen im Frequenzbereich und in geografischer Nähe von Mautstandorten betrieben werden, kann es zu Störungen der elektronischen Mautabwicklung kommen und dies im schlimmsten Fall zu einem Mautentgang führen.
Zu allen Risiken liegen im Risikomanagementsystem der ASFINAG (ARIMAS) detaillierte Beschreibungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten, aktueller Aktivitäten sowie Handlungsmöglichkeiten und geplanter Maßnahmen vor.
Die ASFINAG versteht sich grundsätzlich als ein risikoaverses Unternehmen, wobei ein aktiver Umgang mit den identifizierten Risiken gepflegt wird. So werden auch neu identifizierte Risiken, wie bspw. das verstärkte Aufkommen von Fake-Shops im Bereich der Digitalen Vignetten, aufgegriffen, in einer detaillierten Analyse die Auswirkungen für die ASFINAG erhoben und Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt.
Risikoinformationen stellen im Unternehmen eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das Management dar. Die Risikobeurteilung ist auch eine der Grundlagen für das Interne Kontrollsystem, dessen operativer Fokus auf organisatorischen Richtlinien und Regelungen, Kontrollmechanismen und einer definierten Prozessverantwortung liegt.
Im Zusammenhang damit werden daher unterstützt und gesichert:
- die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger rechtlicher Grundlagen (Compliance)
Die ASFINAG versteht einen offenen Umgang mit Risiken als wesentlichen Erfolgsfaktor. Die Dokumentation der Risiken sowie der ergriffenen Maßnahmen sind Grundlage für ein weiterführendes Wissensmanagement. Auf eine Verzahnung mit der Internen Revision, Compliance und Qualitätsmanagement wird über gegenseitig abgestimmte Auditpläne und den Austausch risikorelevanter Ergebnisse großer Wert gelegt.
5.3. Kontrollmaßnahmen
Unterstützt wird das Risikomanagementsystem durch ein System der internen Kontrolle, das durch die allgemeinen Grundsätze des Vier-Augen-Prinzips, der Funktionstrennung und der Vorgabe von Richtlinien für bestimmte Maßnahmen gekennzeichnet ist.
Der Vorstand nimmt hier eine wesentliche Kontrollfunktion wahr, einerseits als Auftraggeber der Internen Revision aber insbesondere auch durch die Initiierung von Maßnahmen, die aus der beschriebenen regelmäßigen Berichtserstattung abgeleitet werden.
Damit das Interne Kontrollsystem (IKS) regelmäßig auf seine Angemessenheit evaluiert werden kann und damit überwachbar wird, dass regelmäßige Kontrollaktivitäten nachweislich erbracht werden, sind die Ist-Prozesse mit den Prozessablaufdiagrammen mittels der Software „Adonis“ auf einer Prozesslandkarte zur Verfügung gestellt. Weiters ist dies durch Freigabe- und Kontrollschritte angereichert.
Im Rahmen des Prozessmanagements werden regelmäßig alle Prozessverantwortlichen zur Überprüfung und Aktualisierung ihrer Prozesse aufgefordert. Die Kontrollschritte sind definiert und die Art der Dokumentation festgelegt. Es finden laufend Reviews zur Sicherstellung der Aktualität und Angemessenheit der Prozesse statt. Bei Bedarf werden die Prozesse oder die darauf basierenden Abläufe angepasst. Weiters werden die Prozesse laufend vom Qualitätsmanagement (QM) auditiert und dementsprechend auf ihre Zweckmäßigkeit bzw. Einhaltung überprüft.
Darüber hinaus sichert die Interne Revision eine fortlaufende Überprüfung in Teilbereichen im Rahmen ihrer Prüfungsaufträge - das IKS ist ein wesentliches Prüfobjekt in nahezu jeder Prüfung. Es werden auch explizite IKS-Prüfungen durchgeführt. Dies geschieht – insbesondere im Bereich der rechnungslegungsrelevanten Prozesse – regelmäßig durch Hinzuziehung externer Fachleute, um hier ein höchstmögliches Maß an Qualität zu erreichen. Auf Basis der Ergebnisse werden Maßnahmen vereinbart, deren Umsetzung von der Internen Revision entsprechend überwacht und damit letztendlich sichergestellt werden.
Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, transparente Vorgaben mittels Richtlinien, Handbüchern, Leitfäden, Arbeitsanweisungen und Checklisten zur Bilanzierung und Abschlusserstellung und angemessene Zugriffsregelungen in den abschlussrelevanten IT-Systemen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind auch bei den Rechnungslegungsprozessen wichtige Kontrollprinzipien.
5.4. Information und Kommunikation
Seitens des Controllings ergehen Monats- und Quartalsberichte an die Geschäftsführung der Gesellschaften, sowie konsolidiert an den Vorstand. Die Berichte enthalten die Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS auf Basis Year to Date (YtD) im Vergleich zum Plan. Zusätzlich erfolgt ein Vergleich auf Jahressicht zwischen dem genehmigten Plan und dem Vorjahr zur quartalsweise erstellten Erwartungsplanung, ergänzt um Kennzahlen und ein Management Summary.
Das Ergebnis der Erwartungsplanungen wird auf Gesellschaftsebene im Rahmen von eigenen Terminen zwischen der Geschäftsführung der Gesellschaften, dem Vorstand und Controlling besprochen. Aufgrund der hohen Bedeutung des Bauprogramms werden die Ergebnisse der Erwartungsplanung darüber hinaus noch gesondert zwischen der Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaften, Bereichsverantwortlichen, dem Vorstand sowie Controlling und der Holding-Abteilung Konzernsteuerung abgestimmt.
Auf Konzernebene wird die Erwartungsplanung dem Aufsichtsrat jeweils in der nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis gebracht. Im Berichtswesen an den Aufsichtsrat sind neben dem kaufmännischen Standardberichtswesen Statusberichte aller wesentlichen Unternehmensbereiche enthalten. Die finanziell gewichtigen Themen wie Finanzierung und Bauprogramm sind in einer standardisierten Form einem Monitoring durch den Aufsichtsrat unterzogen. Zusätzlich sind durch die Geschäftsordnungen insbesondere in diesen Bereichen Zustimmungs- und Berichtspflichten definiert.
Das Finanzmanagement berichtet über Liquidität und Finanzverbindlichkeiten, über die Rahmenbedingungen auf den Kapitalmärkten, über Veranlagungsperformance sowie über die finanziellen Risiko-Kennziffern.
5.5. Überwachung
Die Interne Revision, organisatorisch als Abteilung direkt dem Vorstand unterstellt, überwacht die Betriebs- und Geschäftsprozesse sowie das Interne Kontrollsystem. Die Prüfungen erfolgen nach einem vom Vorstand verabschiedeten Revisionsprogramm, ergänzt um Kurz- und Sonderprüfungen. In den Revisionsberichten werden Maßnahmen formuliert, die nach Umsetzungsbeauftragung durch den Vorstand einem Follow-Up unterzogen werden.
Besonderer Fokus der Internen Revision ist die Sicherstellung aller betrieblicher Abläufe im Einklang mit den konzernweiten Richtlinien und Regelungen, aber auch mit den Satzungen oder den Gesellschaftsverträgen der einzelnen Gesellschaften sowie mit den geltenden Gesetzen. Darüber hinaus werden die Thematiken der Aufgaben- und der Funktionstrennung sowie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips begutachtet. Die Interne Revision überprüft speziell auch beim Einsatz von Informationstechnologien, ob entsprechende Berechtigungssysteme oder zusätzliche Kontrollen in dokumentierter Form vorliegen.
Mit Abschluss des Berichtsjahres waren die wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Prozesse geprüft und es wurden keine Risiken festgestellt, denen nicht in adäquater Art und Weise begegnet wird. Bei festgestelltem Änderungsbedarf wurden die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt bzw. ist die Umsetzung definiert und in Planung.
Die Prüfungstätigkeit der Internen Revision erfolgt unabhängig nach internationalen Standards für die berufliche Praxis und unter Wahrung der Rechtschaffenheit, Objektivität, Vertraulichkeit und Fachkompetenz.
Wien, am 10. April 2024
Der Vorstand
Dr. Josef Fiala e.h. | Mag. Hartwig Hufnagl e.h. |
Verantwortlichkeitserklärung
gem. § 124 Abs 1 Z 3 BörseG
Die Vorstandsmitglieder der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft erklären nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards des UGB aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2023 und der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss zum 31.12.2023 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft und des Konzerns vermitteln.
Weiters wird nach bestem Wissen bestätigt, dass die Lageberichte den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft und des Konzerns so darstellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass die Lageberichte die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft und der Konzern ausgesetzt sind, beschreiben.
Wien, am 23.04.2024
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft
Dr. Josef Fiala e.h. CFO | Mag. Hartwig Hufnagl e.h. COO |