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te 1 von 1
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Austro Tower
Schnirchgasse 17
1030 Wien
Österreich
T +43 50108-10000
F +43 50108-10020
info@asfinag.at
asfinag.at
UID: ATU 43143200, IBAN AT886000000090013306, BIC BAWAATWW
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, FN 92191 a
Rechtsform Aktiengesellschaft, Sitz Wien
TÜV-Süd Zertifikat Nr. Q1531134, Zertifiziert nach ISO 9001:2015
Autobahnen- und Schnellstrassen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2021
Inhalt:
• Bestätigungsvermerk Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021
• Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
• Bestätigungsvermerk Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021
• Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021
• Verantwortlichkeitserklärung
Autobahnen
-
und Schnellstraßen
-
Finanzierungs
-
Aktiengesellschaft
Austro Tower
Schnirchgasse 17
1030 Wien
Österreich
T +43 50108-10000
F +43 50108-10020
info@asfinag.at
asfinag.at
UID: ATU 43143200, IBAN AT886000000090013306, BIC BAWAATWW
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, FN 92191 a
Rechtsform Aktiengesellschaft, Sitz Wien
TÜV-Süd Zertifikat Nr. Q1531134, Zertifiziert nach ISO 9001:2015
EINZELABSCHLUSS 2021
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-
Aktiengesellschaft, Wien, („ASFINAG“) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021,
der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie
dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-
rechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der
International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den öster-
reichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben
unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück-
sichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Abgrenzung von fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen, aktivierungspflichtigen
Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen
Sachverhalt und Problemstellung
Die ASFINAG tätigt für den Ausbau und Erhalt des Straßennetzes und damit zusammen-
hängender Anlagen jährlich Ausgaben in Höhe von mehr als 1 Mrd. Euro. Diese Ausgaben
müssen entsprechend ihrer Art entweder dem nicht abnutzbaren Fruchtgenussrecht, dem
abnutzbaren Sachanlagevermögen oder den sofort aufwandswirksamen Instandhaltungs-
kosten zugeordnet werden.
Im Jahresabschluss sind ein von der Republik Österreich eingeräumtes Fruchtgenussrecht in
Höhe von rund 15,5 Mrd. Euro sowie Anzahlungen für das Fruchtgenussrecht in Höhe von
rund 1,4 Mrd. Euro ausgewiesen. Zum Fruchtgenuss werden jene Maßnahmen (Neubau und
Erweiterungen) gerechnet, die zu einer Vermehrung der Verkehrsfläche (Vermehrung
befahrbarer Fläche inklusive der dazugehörigen Straßenausrüstung und Grundeinlöse) und
dadurch zu Mehrverkehr und höheren Mauteinnahmen führen. Ebenso fruchtgenuss-
erhöhend sind bauliche Maßnahmen im Bereich der Straße inklusive technischer Ausrüstung.
Das Fruchtgenussrecht unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung. Aktivierungspflichtige
Maßnahmen in Anlagen, die sich im Eigentum der ASFINAG befinden, werden hingegen über
die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben und damit über mehrere Jahre verteilt
aufwandswirksam. Kosten für laufende Instandhaltungsmaßnahmen werden im Zeitpunkt
ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Insbesondere bei größeren Bau- und Sanierungsprojekten besteht das Risiko einer fehler-
haften Abgrenzung von nicht abnutzbaren fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen,
planmäßig abzuschreibenden aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwands-
wirksamen Instandhaltungsmaßnahmen. Fehlerhafte Abgrenzungen können erhebliche
Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Berichtsperiode sowie zukünftiger Abschlüsse
haben. Wir haben daher diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt
bestimmt.
Die Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen und Informationen zu den im Geschäftsjahr
fruchtgenussrechterhöhend aktivierten Beträgen sowie zu den Investitionen in das Anlage-
vermögen sind im Anhang unter den Punkten 2.1. A I (Immaterielle Vermögensgegenstände)
und II (Sachanlagen) enthalten.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über die relevanten
Prozesse und internen Kontrollen zur bilanziellen Kategorisierung von Bau- und Sanierungs-
maßnahmen erlangt und die Ausgestaltung und Wirksamkeit ausgewählter Kontrollen in
Zusammenhang mit der Anlage von Projektstrukturplan-Elementen insbesondere hin-
sichtlich der Vergabe des Merkmals betreffend die Klassifizierung von Baumaßnahmen
(Einteilung der Maßnahmen in Fruchtgenuss-, Investitions-, Sanierungs- und Aufwands-
projekte) und deren Übereinstimmung mit den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften
und internen Bilanzierungsrichtlinien stichprobenweise überprüft. Die Auswahl einer
Stichprobe erfolgte anhand risikoorientierter Kriterien unter Berücksichtigung von im
Geschäftsjahr vorgenommenen Aktivierungen (Fruchtgenuss- und Investitionsprojekte)
sowie angefallenen Aufwendungen (Sanierungs- und Aufwandsprojekte). Darauf aufbauend
haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen festgelegt, die wir auf eine ausgewählte
Stichprobe von Baumaßnahmen angewandt haben. Die Prüfungshandlungen umfassten
insbesondere die Durchsicht der Beschreibungen der Baumaßnahmen, den Abgleich mit der
internen Bilanzierungsrichtlinie und daraus abgeleitet die Würdigung der getroffenen
Bilanzierungsentscheidungen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für
den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
– sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter
beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit
einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie
dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grund-
sätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durch-
geführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahres-
abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den öster-
reichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA
erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus
und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs-
handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs-
urteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraft-
setzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die
gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass
eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungs-
vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues
Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-
system, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten
beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen
uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftiger-
weise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern
einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss aus-
getauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahres-
abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es
sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sach-
verhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet
wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche
Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lage-
berichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Lagebericht nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a Abs.2 UGB und
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche
fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2021 als Abschlussprüfer für das am
31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 13. Juli 2021 vom Aufsichtsrat
mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem
am 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-
VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere
Unabhängigkeit von der Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard
Marterbauer.
Wien
8. April 2022
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Gerhard Marterbauer
ppa. Mag. Michael Horntrich
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu
beachten.
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
A k t i v a
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Fruchtgenussrecht
15 503 411 219,86
15 326 905
2. Anzahlungen Fruchtgenussrecht
1 401 364 365,62
1 244 826
3. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
33 698 505,00
11 237
und ähnliche Rechte und Vorteile sowie
daraus abgeleitete Lizenzen
4. geleistete Anzahlungen
17 381 596,34
16 955 855 686,82
28 897
16 611 865
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten, einschließlich der Bauten auf
fremdem Grund
158 411 751,47
146 536
2. technische Anlagen u. Maschinen
283 731 405,00
286 210
3. Betriebs- u. Geschäftsausstattung
8 316 837,77
4 947
4. Fahrzeuge
281 925,00
288
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
22 398 376,56
473 140 295,80
29 089
467 070
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
24 721 000,00
24 721
2. Beteiligungen
791 585,57
635
3. Wertpapiere des Anlagevermögens
2 717 236,30
28 229 821,87
2 604
27 960
17 457 225 804,49
17 106 895
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Waren
1 692 722,44
2 247
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
275 977 240,16
255 252
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
13 520 951,86
4 999
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
50 109 248,69
44 256
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
-,--
---
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
21 859,49
28
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
-,--
---
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
105 357 491,96
254 841
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
511 030,97
431 465 840,30
196
554 377
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
143 973 296,73
151 252
577 131 859,47
707 876
C. Rechnungsabgrenzungsposten
1. Disagio bei Darlehensverbindlichkeiten und Anleihen
24 446 807,51
27 865
2. sonstige
64 961 199,02
89 408 006,53
69 053
96 918
D. Aktive latente Steuern
10 630 371,65
9 435
18 134 396 042,14
17 921 124
B i l a n z zum 31. Dezember 2021
Beilage I/1
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
P a s s i v a
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Grundkapital
392 433 304,51
392 433
übernommenes Grundkapital
392 433 304,51
392 433
davon eingezahlt
392 433 304,51
392 433
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene
32 925 317,48
32 925
2. nicht gebundene
36 990 472,59
36 990
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche
6 318 012,97
6 318
IV. Bilanzgewinn
7 156 875 315,44
7 625 542 422,99
6 594 934
7 063 600
davon Gewinnvortrag
6 394 933 366,05
5 852 865
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen
1 584 015,00
1 691
2. Rückstellungen für Pensionen
9 762 425,00
8 889
3. Steuerrückstellungen
27 448 644,04
56 836
4. sonstige Rückstellungen
110 753 657,37
149 548 741,41
96 777
164 193
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Anleihen
7 850 000 000,00
8 100 000
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
1 000 000 000,00
750 000
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
6 850 000 000,00
7 350 000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
940 000 870,31
940 001
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
870,31
1
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
940 000 000,00
940 000
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
408 280 815,27
405 283
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
394 679 549,38
394 956
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
13 601 265,89
10 326
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
40 351 048,31
35 344
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
40 351 048,31
35 344
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
-,--
---
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
65 318,00
15
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
65 318,00
15
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
-,--
---
6. sonstige Verbindlichkeiten
956 242 689,45
1 055 750
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
115 080 049,45
195 854
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
841 162 640,00
859 897
davon aus Steuern
21 916,12
22
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
21 916,12
22
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
-,--
---
davon im Rahmen sozialer Sicherheit
246 999,92
244
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
246 999,92
244
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
-,--
10 194 940 741,34
---
10 536 393
Summe mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
1 550 176 835,45
1 376 170
Summe mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
8 644 763 905,89
9 160 223
D. Rechnungsabgrenzungsposten
1. Agio bei Darlehensverbindlichkeiten und Anleihen
15 017 391,55
17 632
2. sonstige
149 346 744,85
164 364 136,40
139 306
156 938
18 134 396 042,14
17 921 124
Eventualverbindlichkeiten:
20 400,00
1 492
B i l a n z zum 31. Dezember 2021
Beilage I/2
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Vorjahr
Vorjahr
EUR
EUR
TEUR
TEUR
1. Umsatzerlöse
a) Streckenmauterlöse
173 140 596,70
137 211
b) Vignettenerlöse
473 636 388,00
447 433
c) Erlöse aus Weiterverrechnungen
504 132 239,05
577 089
d) LKW-Mauterlöse
1 654 607 698,27
1 498 097
e) Erlöse aus Vermietung und Verpachtung
28 363 991,59
24 605
f) Erlöse aus dem Streckenkontrolldienst
41 708 642,73
33 513
g) Erlöse Strafgelder
72 920 100,34
82 170
h) sonstige Erlöse
32 650 001,09
2 981 159 657,77
36 248
2 836 366
2. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzanlagen
405 041,24
6 536
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
6 711 080,14
4 675
c) übrige
1 048 162,47
8 164 283,85
624
11 835
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand
-16 627 314,12
-21 185
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
-1 508 708 858,09
-1 525 336 172,21
-1 447 153
-1 468 338
4. Personalaufwand
a) Gehälter
-10 170 734,87
-9 544
b) soziale Aufwendungen
aa) Aufwendungen für Altersversorgung
-1 684 842,69
-479
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeiter-
-314 922,82
-184
vorsorgekassen
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-2 499 773,72
-2 393
dd) sonstige Sozialaufwendungen
-182 733,11
-14 853 007,21
-179
-12 779
5. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
planmäßig
-53 645 234,39
-51 015
außerplanmäßig
-81 404 103,91
-135 049 338,30
-108
-51 123
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern außer vom Einkommen und Ertrag
-61 489,56
-65
b) übrige
-142 466 885,11
-142 528 374,67
-127 587
-127 652
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg)
1 171 557 049,23
1 188 309
8. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen
35 167 316,41
21 108
9. Erträge aus anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens
108 315,20
77
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
sonstige Zinsen
232 851,56
232 851,56
1 341
1 341
davon sonstige Zinsen aus verbundenen Unternehmen
132 274,26
139
11. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen
112 699,02
21
12. Aufwendungen aus Finanzanlagen
Abschreibungen
-79 887,35
-79 887,35
-4 345
-4 345
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
-,--
-4 200
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
a) Zinsen
-180 153 600,66
-203 892
b) ähnliche Aufwendungen
-11 202 512,65
-191 356 113,31
-14 468
-218 360
davon Zinsen aus verbundenen Unternehmen
-29 420,06
-22
14. Zwischensumme aus Z 8 bis 13 (Finanzerfolg)
-155 814 818,47
-200 158
15. Ergebnis vor Steuern
1 015 742 230,76
988 151
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-253 800 281,37
-246 082
17. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
761 941 949,39
742 069
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
6 394 933 366,05
5 852 865
19. Bilanzgewinn
7 156 875 315,44
6 594 934
G e w i n n - u n d V e r l u s t r e c h n u n g
für das Geschäftsjahr 2021
Beilage II/1
Beilage III / Seite 1 von 28
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
1. Allgemeine Angaben
1.1 Rechtliche Grundlagen
Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) wurde auf Basis
des ASFINAG-Gesetzes, BGBl. Nr. 591/1982, gegründet und steht zu 100% im Eigentum des Bundes.
Die ASFINAG übt ihre Tätigkeit aufgrund der Bestimmungen des ASFINAG-Ermächtigungsgeset-
zes 1997 i.d.g.F. und dem aufgrund des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes mit der Republik Öster-
reich abgeschlossenen Fruchtgenussvertrag vom 23. Juni / 25. Juli 1997, zuletzt geändert am
28. März / 22. Mai 2014, aus. Die gesetzlichen Grundlagen für den Straßenbau sind im Bundesstra-
ßengesetz 1971 i.d.g.F. und dem Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich
(SP-V-Gesetz) i.d.g.F. geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zur Berechtigung der
Einhebung der Maut sind die „Wegekostenrichtlinie“ 1999/62/EG i.d.g.F., das Bundesstraßen-Maut-
gesetz 2002 i.d.g.F., die Mauttarifverordnung BGBl. II Nr. 555/2020 inklusive der Änderung
BGBl. II Nr. 364/2021 und die Vignettenpreisverordnung BGBl. II Nr. 410/2020.
Der unternehmensrechtliche Jahresabschluss 2020 ist im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien
unter der FN 92191 a offengelegt. Die Gesellschaft ist das Mutterunternehmen des
ASFINAG-Konzerns. Der Konzernabschluss ist im Firmenbuch beim Handelsgericht unter FN 92191 a
offengelegt.
Die Gesellschaft gilt gemäß § 221 Abs. 3 UGB als große Kapitalgesellschaft.
1.2 Unternehmensgegenstand
Der Unternehmensgegenstand der ASFINAG umfasst insbesondere:
Die Finanzierung, die Planung, den Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen, einschließlich
der hierzu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur;
die Einhebung von zeit- und fahrleistungsabhängigen Mauten für die Nutzung dieser Straßen
sowie alle hierfür erforderlichen Tätigkeiten;
die Bedienung der von der Gesellschaft mit Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen
gemäß Artikel II § 5 des ASFINAG-Gesetzes eingegangenen Verbindlichkeiten, soweit sie für
Zwecke der Planung, des Baues und der Erhaltung von Bundesstraßen eingegangen wurden;
die Durchführung von Kreditoperationen im In- und Ausland zur Erfüllung ihrer Aufgaben;
die Durchführung von Forschung und Entwicklung, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen,
insbesondere im Bereich des Verkehrsmanagements, der Verkehrsinformation, der Ver-
kehrssicherheit und des Umweltschutzes;
die Durchführung von Teilen der Betriebsagenden im System für digitale Kontrollgeräte im
Straßenverkehr;
die Verwertung und Verwaltung von nicht unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen so-
wie von Grundstücken und Hochbauten, die in das Eigentum der Gesellschaft auf Grund des
Bundesgesetzes über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen übertragen wur-
den;
Beilage III / Seite 2 von 28
die Durchführung von technischen Unterwegskontrollen im Sinn des Kraftfahrgesetzes
(KFG) auf Bundesstraßen und im Nahbereich von Bundesstraßen gelegenen Straßen oder
sonstigen Flächen;
die Vermietung und Verwertung von nicht unmittelbar für unternehmensinterne Zwecke be-
nötigten Kapazitäten des Corporate Networks wie der Ausbau der Telekommunikations-Inf-
rastruktur zur Steigerung ihrer Wirtschaftlichkeit;
die Errichtung von PKW-Abstellplätzen an den Anschlussstellen der Bundesstraßen;
die Durchführung digitaler Serviceleistungen im Bereich Mobilität.
1.3 Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften gemäß
Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des UGB in
der derzeit gültigen Fassung unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh-
rung, der Vollständigkeit und Willkürfreiheit sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ermitteln, erstellt.
Weiters wurden die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 221 bis 243b UGB bei der
Bilanzierung, der Bewertung und beim Ausweis einzelner Posten beachtet. Die Gewinn- und Verlust-
rechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Gemäß § 223 Abs. 4 UGB wurden die
Postenbezeichnungen auf die tatsächlichen Inhalte angepasst.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstich-
tag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Ver-
luste, die im Geschäftsjahr 2021 entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen, sowie der Grund-
satz der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden als auch der Stetigkeit beach-
tet.
Die Darstellung des Jahresabschusses erfolgt in Übereinstimmung mit dem Rechnungslegungs-Än-
derungsgesetz (RÄG) 2014.
Der Jahresabschluss wurde in Euro (EUR) erstellt. Die zahlenmäßige Darstellung des aktuellen Ge-
schäftsjahres erfolgt in Euro, jene des Vorjahres in EUR 1.000 bzw. TEUR, weswegen Rundungsdiffe-
renzen nicht ausgeschlossen werden können.
Beilage III / Seite 3 von 28
2. Erläuterungen zur Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 AKTIVA
A. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Sinne des § 226 Abs. 1 UGB findet sich im Anlagenspiegel
(siehe Beilage 1 zum Anhang).
Förderungen und Zuschüsse werden nach der Nettomethode erfasst. Für investitionsbezogene Zu-
schüsse bedeutet das, dass die Förderungen und Zuschüsse direkt von den Anschaffungskosten ab-
gezogen werden. Das Ausmaß der Kürzung der Anschaffungskosten um im Geschäftsjahr verein-
barte und vereinnahmte Förderungen und Zuschüsse werden in den jeweiligen Positionen des An-
lagevermögens näher erläutert.
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Einzeln erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden nach ihrer erstmaligen Aktivierung
mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung angesetzt.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Nut-
zungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von
2 bis 15 Jahren für Software und von 10 bis zu 20 Jahren für Rechte. Die Nutzungsdauer und die Ab-
schreibungsmethode werden jährlich auf ihre unveränderte Gültigkeit hin überprüft. Zusätzlich zur
planmäßigen Abschreibung erfolgt eine Überprüfung auf mögliche Wertminderungen, sofern ein An-
haltspunkt dafür vorliegt.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögensgegenstände ergeben sich aus
der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögensgegenstan-
des. Sie werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in welcher der Posten ausgebucht wird.
Ungeachtet dessen, ob die Nutzungsdauer begrenzt oder unbegrenzt ist, werden die Vermögensge-
genstände bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplanmäßig auf ihren niedrigeren
Wert abgeschrieben.
Fruchtgenussrecht
Im am 23. Juni / 25. Juli 1997 mit der Republik Österreich abgeschlossenen Fruchtgenussrechtsver-
trag wurde der ASFINAG das Recht eingeräumt, die österreichischen Autobahnen und Schnellstra-
ßen zu betreiben und für deren Benutzung Maut einzuheben. Darüber hinaus steht der ASFINAG ein
fixer Anspruch aus der Verpflichtung des Bundes zu, im Falle einer Vertragsauflösung den Restbuch-
wert des dem Fruchtgenussrecht entsprechenden Vermögens zum Zeitpunkt der Vertragsbeendi-
gung in Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu leisten. Im Gegenzug übernahm die AS-
FINAG die Verpflichtung, die Autobahnen und Schnellstraßen zu erhalten und auszubauen.
Entsprechend wurde das Fruchtgenussrecht als immaterieller Vermögensgegenstand bilanziert. Der
Bund verzichtet auf eine Kündigung des Vertrages, solange die ASFINAG ihren vertraglichen Ver-
pflichtungen zur Erhaltung des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes nachkommt. Mittels sonder-
gesetzlicher Regelung (§ 3 ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997) wurde das Recht auf Fruchtnießung
als nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand definiert. Das Fruchtgenussrecht unterliegt somit kei-
ner planmäßigen Abschreibung.
Beilage III / Seite 4 von 28
Die Buchungslogik stellt sich wie folgt dar:
Die Lieferungen und Leistungen betreffend Neubau, Erweiterung und Erhaltung des hoch-
rangigen Straßennetzes werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Aufwen-
dungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen erfasst.
Der Teil der Neubau- und Erweiterungsvorhaben wird unabhängig davon, ob die betreffen-
den Bauvorhaben bereits fertig gestellt und zum Verkehr freigegeben oder noch in Bau sind,
ohne Gewinnaufschlag periodisch an den Bund weiterverrechnet. Parallel dazu wird in der
Höhe der weiterverrechneten Kosten vom Bund das Fruchtgenussrecht erworben und als
immaterielles Anlagevermögen aktiviert.
Der Erlös aus der Weiterverrechnung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung Position Um-
satzerlöse – Erlöse aus der Weiterverrechnung - verbucht.
Lt. Fruchtgenussvertrag vom 23. Juni / 25. Juli 1997 wurde der ASFINAG das Recht der Fruchtnie-
ßung (§§ 509 ABGB) an den im Bundesstraßengesetz (BStG) definierten Straßenzügen (Bundesstra-
ßen A = Bundesautobahnen, mehrspurige Bundesstraßen S = Schnellstraßen und Bundesstraßen B)
einschließlich der Brücken, Tunnels und Gebirgsengpässen, rückwirkend per 01. Jänner 1997 von
der Republik Österreich eingeräumt. In räumlicher Hinsicht bezieht sich das Recht der Fruchtnie-
ßung auf alle Grundflächen und baulichen Anlagen samt Zubehör und Einrichtungen, die gem.
§ 3 BStG 1971 Bestandteil dieser Bundesstraßen sind.
Der Bund räumt der ASFINAG insbesondere das Recht ein, im eigenen Namen und auf eigene Rech-
nung die Einhebung von Benützungsgebühren und Mauten von sämtlichen Personen, welche die
übertragenen Straßen nutzen vorzunehmen.
Zum Fruchtgenuss werden jene Maßnahmen (Neubau, Zubau und Erweiterung) gerechnet, die zu
einer Vermehrung der Verkehrsfläche und dadurch zu Mehrverkehr und höheren Mauteinnahmen
führen. Ebenso fruchtgenusserhöhend sind bauliche Maßnahmen, die erstmalig getätigt werden
und nicht zur Vermehrung der Verkehrsfläche führen wie zum Beispiel die Neuerrichtung von Pan-
nenbuchten, Verkehrskontrollplätzen und Tunnelbetriebsgebäuden. Als Aktivierungsdatum der in
dieser Position erfassten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wird das Datum der Verkehrsfrei-
gabe des Neubaus oder Erweiterung herangezogen.
Das Entgelt für die Einräumung des Rechtes der Fruchtnießung betrug im Jahr 1997
EUR 5.662.161.374,32.
Das Fruchtgenussrecht erhöhte sich im Berichtsjahr um EUR 176.506.048,44 (2020 TEUR 397.639)
und beträgt nun EUR 15.503.411.219,86 (2020 TEUR 15.326.905).
Die Bauinvestitionen für die noch nicht dem Verkehr übergebenen Bauvorhaben werden als Anzah-
lung Fruchtgenussrecht ausgewiesen. Bei Löschung eines im Verzeichnis des Bundesstraßengeset-
zes angeführten Straßenzugs wird ein Abgang des Fruchtgenussrechtes erfasst. Im Berichtsjahr er-
höhte sich diese Position um EUR 156.538.727,97 (2020 TEUR 99.310). Die direkten Zugänge aus Pro-
jektabrechnungen betrugen EUR 330.602.589,80 (2020 TEUR 391.551). Zum Fruchtgenussrecht für
fertig gestellte Bauvorhaben wurden EUR 89.508.787,00 (2020 TEUR 292.241) umgebucht.
Eine in 2021 durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation
und Technologie (BMK) durchgeführte Evaluierung des Bauprogramms sowie die daraus resultie-
renden Zielvorgaben an die ASFINAG führten zur Einschätzung des Vorstands, dass zum Zeitpunkt
der Bilanzerstellung für einige Bauprojekte keinerlei Indiz vorliegt wann und in welcher Form diese
Beilage III / Seite 5 von 28
fortgeführt werden. Dies hat zur Erfassung einer Wertminderung dieser Bauprojekte geführt. Bei
einer Veränderung der Situation wird der Vorstand diese Einschätzung überprüfen.
Demnach wurde in der Position Anzahlungen Fruchtgenussrecht die bis zum Bilanzstichtag erfass-
ten Anschaffungskosten wie Planungs- und Baukosten sowie Kosten für Grundeinlöse dieser Bau-
projekte einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Planungskosten umfassen z.B. Vorstudien,
Studien, Behördenverfahren, Gutachten etc.. Die Baukosten sind Aufwendungen für die Errichtung
der Straße. Bei der Grundeinlöse werden die für die Errichtung der Straße erforderlichen Grundstü-
cke erworben. Der Buchwert für Aufwendungen für die Grundstücke entspricht mindestens dem bei-
zulegenden Wert der Grundstücke, eine Wertminderung aus diesem Titel ist somit nicht erforderlich.
Anschaffungskosten im Zusammenhang mit Planungs- und Baukosten sowie Nebenkosten zur
Grundeinlöse hingegen wurden als nicht werthaltig eingestuft und zu 100 % in Höhe von
EUR 81.374.461,21 (2020 TEUR 0) wertgemindert.
Weiters verminderten sich im Geschäftsjahr die Zugänge zum Fruchtgenuss um Förderungen bzw.
Zuschüsse in Höhe von EUR 21.844.478,55 (2020 TEUR 17.853).
In Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte wurden im Geschäftsjahr 2021
EUR 11.738.228,22 (2020 TEUR 4.610) investiert. Für den Abtausch des Verkehrsmanagementsys-
tems wurden EUR 4.794.077,39 (2020 TEUR 0) und im Bereich Verkehrsbeeinflussung in die Erweite-
rung der Verkehrsinformationsdienste EUR 2.175.676,20 (2020 TEUR 2.241) investiert. Für die Aus-
schreibungsplattform erfolgten im Geschäftsjahr 2021 keine Investitionen mehr (2020 TEUR 20).
Für immaterielles Anlagevermögen sind geleistete Anzahlungen für Investitionen in die Erweite-
rung des Betriebsüberwachungssystems sowie der Verkehrsüberwachungssysteme in Höhe von
EUR 10.023.295,24 (2020 TEUR 13.931) getätigt worden.
II. Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschrei-
bungen sowie Wertminderungen, bilanziert. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen
den Kaufpreis, einschließlich Importzölle und nicht refundierbarer Steuern und all jene direkt zure-
chenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögensgegenstand an den zur Nutzung vorgesehenen
Ort zu bringen und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Fremdkapitalzinsen sind nicht
Teil der Anschaffungskosten. Vom Wahlrecht gemäß § 203 Abs. 4 UGB Fremdkapitalzinsen zu akti-
vieren, wird kein Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme planmäßig abgeschrieben.
Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung
der voraussichtlichen Nutzungsdauer von Sachanlagen wird die erwartete wirtschaftliche bzw. tech-
nische Nutzungsdauer berücksichtigt. Die Restwerte, Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden
werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen Jahre
Gebäude und Bauten auf fremdem Grund 5-50
Technische Anlagen und Maschinen 5-25
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10
Fahrzeuge 8
Beilage III / Seite 6 von 28
Anlagen, die im Geschäftsjahr mehr als sechs Monate genutzt werden, werden im Jahr des Zugangs
mit der vollen Jahresrate abgeschrieben, solche, die erst in der zweiten Jahreshälfte zugehen, mit
einer halben Jahresrate.
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, werden als ge-
ringwertige Vermögensgegenstände klassifiziert und im Jahr der Anschaffung oder Herstellung so-
fort zur Gänze abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplanmä-
ßig auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag abgeschrieben.
Instandhaltungen und Reparaturen werden, sofern die Wesensart des betreffenden Vermögenswer-
tes dadurch nicht verändert wird und kein zusätzlicher künftiger Nutzen entsteht, im Jahr des Anfalls
als laufender Aufwand gebucht. Ersatz- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert.
Die mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz im Jahr 2002 in das Eigentum der ASFINAG über-
tragenen Hochbauten werden bei einer unterstellten Gesamtnutzungsdauer von 33 Jahren auf die
Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung
oder Veräußerung des Vermögensgegenstandes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird.
Die aus dem Abgang des Vermögensgegenstandes resultierenden Gewinne oder Verluste werden als
Differenz aus Nettoveräußerungserlösen und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der
Periode, in der der Vermögensgegenstand ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Ver-
lustrechnung erfasst.
Der Posten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf
fremdem Grund besteht zum größten Teil aus Anschaffungskosten des mit Art. 5 Bundesstraßen-
Übertragungsgesetz, BGBl. I Nr. 50/2002, per 01. April 2002 an die ASFINAG übertragenen bücherli-
chen und außerbücherlichen Eigentums und dinglicher Rechte der Republik Österreich an diversen
bebauten und unbebauten Grundstücken. Im Berichtsjahr wurden bei den bebauten und unbebau-
ten Grundstücken Abgänge zu Anschaffungskosten im Wert von EUR 793.724,35 (2020 TEUR 2.957)
verbucht. Zum Bilanzstichtag weisen die ab 01. April 2002 per Gesetz an die ASFINAG übertragenen
sowie von der ASFINAG erworbenen Grundstücke Buchwerte in Höhe von EUR 36.874.828,47 (2020
TEUR 37.139) aus, die Bauten auf eigenem und fremdem Grund EUR 121.536.923,00 (2020
TEUR 109.398).
2021 erfolgten Zuschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß § 906 Abs. 32 UGB im Zusammen-
hang mit Grundstücken in der Höhe von EUR 105.140,99 (2020 TEUR 112).
Im Bereich der technischen Anlagen und Maschinen wurden im Berichtsjahr für die Erneuerung
des Maut Roadside Equipments im Rahmen des Projektes Go Maut 2.0 EUR 2.234.493,00 (2020
TEUR 598) investiert. Im Sektor Verkehrsbeeinflussung wurden die Videoanlagen im Wert von
EUR 880.732,51 (2020 TEUR 1.198) sowie die CN.as-Einrichtung Internet-Protokoll-Netzwerk um
EUR 4.510.736,32 (2020 TEUR 3.072) erweitert. Die Investitionssumme in CN.as Linien betrug im Ge-
schäftsjahr EUR 3.756.660,31 (2020 TEUR 418). Der Abgang der als geringwertige Wirtschaftsgüter
geführten Go-Boxen betrug im Geschäftsjahr EUR 1.625.000,00 (2020 TEUR 1.320).
In Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden im Berichtsjahr EUR 7.711.083,88
(2020 TEUR 2.753) investiert.
Der Zugang bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen in Bau setzt sich aus Investitionen für
die Erneuerung der Telekommunikations- und Übertragungstechnik am ASFINAG-Netz (CN.as) in
Beilage III / Seite 7 von 28
Höhe von EUR 2.819.614,50 (2020 TEUR 5.673), die Errichtung eines Verkehrsmanagement- und -in-
formationssystems (VMIS) in Höhe von EUR 3.064.008,39 (2020 TEUR 3.434), die Errichtung und Er-
weiterung von Hochbauten in Höhe von EUR 7.735.168,31 (2020 TEUR 8.626) und Erweiterungen der
Mautanlagen in Höhe von EUR 478.157,29 (2020 TEUR 356).
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten oder ihren niedrige-
ren beizulegenden Werten erfasst, wenn dauerhafte Verluste oder ein verringertes Eigenkapital eine
Abwertung auf das anteilige Eigenkapital oder auf den Ertragswert unabdingbar machen. Als ver-
bundene Unternehmen werden laut § 189a Z. 8 UGB alle Gesellschaften kategorisiert, bei welchen
die ASFINAG mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Anteile besitzt oder über die einheitliche
Leitung verfügt.
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen kam es im Geschäftsjahr zu keinen Veränderun-
gen (2020 Abwertung TEUR 4.200).
Beteiligungen sind gem. § 189a Z. 2 UGB dazu bestimmt, dass sie der ASFINAG durch eine dauernde
Verbindung dienen. Im Zweifelsfall hält die ASFINAG mindestens 20 % des Nennkapitals an einer Ka-
pitalgesellschaft. Weiters werden Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet oder mit den nied-
rigeren beizulegenden Werten, falls dauerhafte Verluste verzeichnet werden.
Bei den Beteiligungen ist der 26 %ige Anteil an der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH ausge-
wiesen. Ziel der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH ist die Schaffung und der Betrieb einer ver-
kehrsträgerübergreifenden Informationsplattform.
Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder, sofern die Wertminde-
rung voraussichtlich von Dauer ist, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag an-
gesetzt.
Es erfolgten in dieser Position Zuschreibungen in Höhe von EUR 112.699,02 (2020 TEUR 21).
B. Umlaufvermögen
Die Gegenstände des Umlaufvermögens werden gemäß § 206 Abs. 1 UGB mit den Anschaffungskos-
ten vermindert um die Abschreibungen des § 207 UGB, erfasst.
Hinsichtlich des Umfangs der Anschaffungskosten gelten die beim Anlagevermögen genannten Aus-
führungen gemäß § 203 Abs. 2-4 UGB sinngemäß.
Eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag erfolgt gemäß
§ 207 UGB immer dann, wenn ein tatsächlicher Börsenkurs oder Marktpreis, oder falls dieser nicht
feststellbar ist, der beizulegende Zeitwert, niedriger ist als der Wert, der aktuell in der Bilanz erfasst
ist, ungeachtet dessen, ob die Wertminderung nur vorübergehend oder dauerhaft ist.
I. Vorräte
Vorräte werden mit Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstich-
tag bewertet. Die Ermittlung des Einsatzes erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfah-
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ren. Wertberichtigungen für veraltete Waren oder aus anderen Gründen wertgeminderte Waren wer-
den über ein Wertberichtigungskonto erfasst. Wertminderungen von Vorräten werden in der Ge-
winn- und Verlustrechnung im Materialaufwand ausgewiesen.
Bestandsrisiken, die sich aus erhöhter Lagerdauer sowie rückläufiger Verwendbarkeit ergeben, wer-
den durch adäquate Wertabschläge berücksichtigt.
An Vorräten waren am Bilanzstichtag auf Lager produzierte Vignetten für 2022 vorhanden.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwäh-
rungsforderungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenmittelkurs
zum Bilanzstichtag bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen be-
rücksichtigt.
Der Buchwert des Vermögensgegenstandes wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos
reduziert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Forderungen aus der Faktu-
rierung von Vignettenverkäufen sowie aus der Verrechnung der LKW-Maut. Verzinsliche Forderun-
gen werden zum jeweiligen Barwert zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Die ausgewiesenen Forderun-
gen enthalten Wertberichtigungen in der Höhe von EUR 629.016,30 (2020 TEUR 666). Die Verände-
rung wurde in der Berichtsperiode in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betriebli-
chen Aufwendungen erfasst. Wertminderungen werden ausschließlich auf Basis von Einzelbetrach-
tungen vorgenommen, eine Wertberichtigung auf pauschaler Basis erfolgt nicht. Weiters werden in
dieser Position EU-Förderungen im Rahmen der CEF-Projekte in Höhe von EUR 7.526.391,57 (2020
TEUR 5.782), aus Kostenbeteiligungen durch Bund, Länder und Gemeinden in Höhe von
EUR 17.258.927,68 (2020 TEUR 15.463) und aus Refundierungen von Mitteln des Katastrophenfonds
EUR 2.783.456,51 (2020 TEUR 3.608) ausgewiesen.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 50.109.248,69 (2020
TEUR 44.256) beinhalten die Verrechnung von Leistungen innerhalb des Konzerns EUR 23.642,40
(2020 TEUR 11.798), die Ergebnisabführungen EUR 34.425.111,26 (2020 TEUR 19.790), Forderungen
aus Cashpooling-Vereinbarungen mit den Tochtergesellschaften von EUR 15.299.089,15 (2020 EUR
12.443) sowie Steuerumlagen der Tochtergesellschaften EUR 361.405,88 (2020 TEUR 225). Sämtli-
che Positionen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Forderungen und Vermögenswerte werden unter anderem Forderungen aus der
laufenden Steuerverrechnung mit den Finanzämtern in Summe von EUR 98.729.731,43
(2020 TEUR 100.308) ausgewiesen. Weiters besteht die Position im Wesentlichen aus Geldern unter-
wegs in Höhe von EUR 3.188.727,00 (2020 TEUR 2.796), aus Forderungen aus genehmigten Covid-19
Investitionsprämien in Höhe von EUR 1.236.247,14 (2020 TEUR 0) und aus Forderungen aus E-Förde-
rungen in Höhe von EUR 306.000,00 (2020 TEUR 306). Die kurzfristige Veranlagung bei der Österrei-
chischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) wurde in 2021 zur Gänze rückgeführt
(2020 TEUR 150.000).
In den sonstigen Forderungen sind Erträge in der Höhe von EUR 1.923.808,81 (2020 TEUR 329) ent-
halten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
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Nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeit der in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen:
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Dieser Posten setzt sich aus den Kassenbeständen in der Höhe von EUR 310.170,00 (2020 TEUR 302),
dem Bargeld der Automaten für Streckenmauterlöse mit EUR 585.150,50 (2020 TEUR 573) und den
Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristigen Veranlagungen mit EUR 143.077.976,23 (2020
TEUR 150.377) zusammen.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Geldbeschaffungskosten werden sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag einer Ver-
bindlichkeit (Disagios) werden aktivisch abgegrenzt.
Im Posten Disagio werden insbesondere die Unterschiedsbeträge zwischen den (niedrigeren) Zu-
zählungen und den (höheren) Rückzahlungsverpflichtungen bei Darlehensaufnahmen ausgewiesen.
Die Unterschiedsbeträge werden durch planmäßige jährliche Abschreibungen getilgt.
Die sonstigen Abgrenzungsposten betreffen in der Hauptsache Haftungsentgelte für Anleihen, wel-
che an die Republik Österreich bezahlt wurden, mit einem Betrag von EUR 62.072.266,00 (2020
TEUR 66.057).
D. Aktive latente Steuern
Aus der Bewertung der Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wert-
ansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgren-
zungen werden für die voraussichtliche Steuerbe- und -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre ge-
mäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB aktive latente Steuern angesetzt. Ergibt sich eine Steuerbelastung wird
eine Rückstellung für passive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Sollte sich eine Steuerentlas-
tung ergeben, so wird diese als aktive latente Steuern dargestellt. Eine Saldierung mit passiven la-
tenten Steuern wird nur vorgenommen soweit dies gesetzlich zulässig ist. Innerhalb des ASFINAG
Konzerns werden die latenten Steuern bei der ASFINAG als Gruppenträger dargestellt.
31.12. bis zu 1 Jahr 2 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
2021 262.456.288,30 12.833.579,29 687.372,57 275.977.240,16
2020 250.252.404,60 4.319.437,04 679.756,52 255.251.598,16
2021 50.109.248,69 0,00 0,00 50.109.248,69
2020 44.256.346,63 0,00 0,00 44.256.346,63
2021 21.859,49 0,00 0,00 21.859,49
2020 28.377,04 0,00 0,00 28.377,04
2021 104.846.460,99 386.009,80 125.021,17 105.357.491,96
2020 254.644.850,74 155.117,31 40.939,75 254.840.907,80
2021 98.729.731,43 0,00 0,00 98.729.731,43
2020 100.308.356,40 0,00 0,00 100.308.356,40
2021 6.116.729,56 386.009,80 125.021,17 6.627.760,53
2020 154.336.494,34 155.117,31 40.939,75 154.532.551,40
2021 417.433.857,47 13.219.589,09 812.393,74 431.465.840,30
2020 549.181.979,01 4.474.554,35 720.696,27 554.377.229,63
Sonstige Forderungen
Summe der Forderungen
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen
Forderungen gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
davon aus Abgabenverrechnung
von Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer
davon
übrige sonstige Forderungen
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Die aktiven latenten Steuern betragen EUR 10.630.371,65 (2020 TEUR 9.435). Die Bewertung der la-
tenten Steuern wurde mit einem Steuersatz von 25 % vorgenommen.
Die latenten Steuern im Jahresabschluss beruhen auf nachstehenden Differenzen und betragen:
Stand 31.12.2021 Stand 31.12.2020
Anlagevermögen
1.792.410,34
1.531.120,82
übriges langfristiges Vermögen (Disagio, Geldbeschaffungskosten)
1.930.657,72
1.181.480,66
Verpflichtungen gegenüber Beschäftigte
5.656.449,00
5.119.269,00
sonstige langfristige Rückstellungen
1.250.854,59
1.147.832,21
übrige langfristige Verbindlichkeiten (Agio)
0,00
455.115,05
Summe aktive latente Steuern
10.630.371,65
9.434.817,74
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2.2 PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 392.433.304,51 und ist zur Gänze eingefordert und
eingezahlt. Es ist zerlegt in 1.000 Stückaktien, welche zur Gänze von der Republik Österreich gezeich-
net wurden.
II. Kapitalrücklagen
Diese setzen sich aus der gebundenen und der nicht gebundenen Kapitalrücklage zusammen. Die
gebundene Kapitalrücklage in Höhe von EUR 32.925.317,48 wurde anlässlich der mit 31. Dezem-
ber 1999 durchgeführten vereinfachten Kapitalherabsetzung gebildet. Die nicht gebundene Kapital-
rücklage in Höhe von EUR 36.990.472,59 resultiert aus der in den Vorjahren erfolgten unentgeltli-
chen Übertragung der bisher vom Land Salzburg, Kärnten und Steiermark an der ÖSAG gehaltenen
Anteile durch die Republik Österreich.
III. Gewinnrücklagen
In 2005 wurde gemäß § 130 AktG (nunmehr § 229 Abs. 6 UGB) eine gesetzliche Rücklage aus dem
Jahresüberschuss der ASFINAG in der Höhe von EUR 6.318.012,97 gebildet. Zusammen mit der ge-
bundenen Kapitalrücklage bilden sie die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage gemäß
§ 229 Abs. 6 UGB in Höhe von mindestens 10 % des Grundkapitals mit EUR 39.243.330,45.
Die freien Gewinnrücklagen für die vorzeitige Abschreibung gem. § 7a EStG wurden im Geschäfts-
jahr 2016 zur Gänze aufgelöst. Eine entsprechende steuerliche Vorsorge wurde getroffen.
B. Rückstellungen
Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer
Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind (§198 Abs. 8 UGB). Andere Rückstellungen
als die gesetzlich vorgesehenen sowie für Beträge von untergeordneter Höhe sind nicht gebildet
worden.
Sofern die Gesellschaft für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung
erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögens-
wert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt. Der Aufwand
zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung aus-
gewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in der Höhe
des voraussichtlichen Bedarfes gebildet.
Die Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder wurden nach der versiche-
rungsmathematischen „Projected Unit Credit Method“ (PUC) gemäß IAS 19, deren Anwendung auch
für den unternehmensrechtlichen Jahresabschluss zulässig ist, berechnet. Versicherungsmathema-
tische Gewinne und Verluste wurden dabei sofort erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst.
Aufwendungen und Erträge aus der Rückstellungsveränderung zu Rückstellungen für Pensions-, Ab-
fertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden gemäß AF-
RAC Stellungnahme saldiert dargestellt.
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Die Annahmen über die biometrischen Rechnungsgrundlagen der Rückstellungen für Pensionen,
Abfertigungen und Jubiläumsgeldern sind in sog. „Sterbetafeln“ abgebildet. Die ASFINAG hat im Ge-
schäftsjahr 2018 durch die Anwendung der neuen Sterbetafeln „Pensionstafeln AVÖ 2018-P“ den er-
höhten Aufwand sofort aufwandswirksam erfasst.
1. Rückstellungen für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Gesellschaft verpflichtet, an alle Beschäftigten in Öster-
reich, deren Arbeitsverhältnis vor 01. Jänner 2003 begonnen hat, bei Kündigung durch das Unter-
nehmen oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten. Diese ist von der
Anzahl der Dienstjahre und von dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und be-
trägt mindestens zwei und maximal zwölf Monatsbezüge. Für diese Verpflichtung wird eine Rück-
stellung gebildet.
Die ASFINAG spart die gesetzliche Abfertigungsverpflichtung über einen maximalen Zeitraum von 25
Jahren an, denn ab diesem Zeitpunkt erhöhen sich die Leistungen aus dem Plan, Gehaltssteigerun-
gen ausgenommen, nicht mehr wesentlich.
Folgende Parameter kamen bei der Berechnung der Abfertigungen zur Anwendung:
Stichtag 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
Pensionsalter *) APG 04 APG 04
Rechnungsgrundlage AVÖ 2018-P (Angestellte) AVÖ 2018-P (Angestellte)
Rendite p.a. 0,93 % 0,81 %
Gehaltserhöhung p.a. 3,50 % 2,50 %
Fluktuationsabschlag 0,00 % 0,00 %
*) Allgemeines Pensionsgesetz (Stand 2004): Als rechnerisches Pensionsalter wird sowohl für Männer als auch für Frauen das 62. Lebens-
jahr angesetzt. Übergangsbestimmungen werden berücksichtigt.
Für alle Angestellten, welche nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, leistet die Gesellschaft
monatlich laufende Beitragszahlungen in Höhe von 1,53 % der Lohnsumme an eine betriebliche Vor-
sorgekasse, welche ihrerseits dann verpflichtet ist, eine Abfertigung an die Mitarbeitenden zu bezah-
len. Es handelt sich dabei um ein beitragsorientiertes System, bei welchem die Leistungsverpflich-
tung der Gesellschaft auf den vereinbarten Beitrag zum Fonds begrenzt ist. Folglich bildet die ASFI-
NAG hierfür keine Abfertigungsrückstellung, sondern erfasst die geleisteten Beiträge gemäß §
231 Abs. 2 Z. 6 lit. aa UGB unter dem Posten „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“.
2. Rückstellungen für Pensionen
Aufgrund von Einzelzusagen ist die ASFINAG verpflichtet, in 2021 an insgesamt 10 Pensionsbezie-
hende (2020 11) nach deren Eintreten in den Ruhestand, Pensionszahlungen zu leisten. Alle diese
Pensionsberechtigten sind bereits Leistungsempfänger.
Folgende Parameter kamen bei der Berechnung der Pensionsrückstellung zum Ansatz:
Stichtag
3
1. Dezember 2021
31. Dezember 2020
Rechnungsgrundlage AVÖ 2018-P (Angestellte) AVÖ 2018-P (Angestellte)
Rendite p.a. 0,93 % 0,81 %
Pensionserhöhungen p.a. 3,50 % 2,00 %
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Neben leistungsorientierten Pensionszusagen bestehen auch beitragsorientierte Zusagen.
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist die Gesellschaft verpflichtet für alle Arbeitskräfte
einen jährlichen Beitrag von EUR 500,00 in eine Pensionskasse zu leisten.
Für Teilzeitkräfte leistet die Gesellschaft einen Beitrag, dessen Höhe dem Verhältnis ihrer im voran-
gegangenen Kalenderjahr geleisteten Teilzeitarbeit entspricht.
3. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen betreffen zur Gänze die voraussichtliche Körperschaftssteuernachbelas-
tung 2021.
4. Sonstige Rückstellungen
Für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten wurde durch die Bildung von nach ver-
nünftiger unternehmerischer Beurteilung adäquaten Rückstellungen gemäß § 198 Abs. 8 Z 1 UGB
Vorsorge getroffen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 211 Abs. 2 UGB mit
einem marktüblichen Zinssatz abgezinst, wobei die ASFINAG eine Zinsuntergrenze von 0% einzieht.
Vom Wahlrecht gemäß § 198 Abs. 8 Z. 2 UGB, demzufolge nach ihrer Eigenart genau umschriebene
Aufwendungen, welche dem aktuellen oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind und wel-
che am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeit-
punktes ihres Eintritts unbestimmt sind sowie keine Verpflichtung gegenüber Dritten darstellen,
wahlweise rückgestellt werden dürfen, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um folgende Posten:
Der Posten Sonstige Rückstellungen beinhaltet im Wesentlichen Honorare, Beratungsleistungen,
Streitwerte bei gerichtsanhängigen Verfahren, Rückzahlungsansprüche im Mautbereich, Aufwen-
dungen für vorzeitige Vertragsbeendigungen im Zusammenhang mit den wertgeminderten Baupro-
jekten und noch nicht verrechnete sonstige Leistungen. Für die Ermittlung der Rückstellungen aus
vorzeitiger Vertragsbeendigung im Zusammenhang mit den wertgeminderten Bauprojekten wurden
Schätzungen zur Abgeltung der noch offenen Auftragssummen vorgenommen. Diese Schätzungen
beziehen sich sowohl auf die Berechnungsbasis als auch auf den Prozentsatz des möglichen An-
spruchs auf Nachteilsabgeltung.
Eine Erhebung der potentiellen Risken aus laufenden Verfahren wurde vorgenommen und soweit
dies unter Berücksichtigung des Vorsichtsgrundsatzes erforderlich war, wurden Rückstellungen ge-
bildet. Zum Bilanzstichtag ergaben sich EUR 25.815.620,26 (2020 TEUR 18.498) wofür nach dieser
Betrachtung keine Rückstellung erforderlich war.
Stand 31.12.2021 Stand 31.12.2020
Rückstellung für Jubiläumsgelder
1.096.243,00
1.027.657,00
Rückstellung für Urlaubszuschüsse
475.983,22
427.547,48
Rückstellung für Gleitzeitguthaben
171.059,65
147.307,78
Rückstellung für Personalaufwand
516.017,41
463.129,45
Rückstellung für noch nicht verrechnete Bauleistungen
73.153.416,02
62.410.406,13
Rückstellung für Verfügbarkeitsentgelt Konzessionsstrecke
3.184.602,64
819.731,66
Rückstellungen Sonstige
32.156.335,43
31.481.308,31
Summe Sonstige Rückstellungen
110.753.657,37
96.777.087,81
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Rückstellung für Jubiläumsgelder
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist die Gesellschaft verpflichtet an Beschäftigte Ju-
biläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienstjahre (ab 15 Dienstjahren) zu leis-
ten. Die Gesellschaft berechnet den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung nach dem oben
bereits erläuterten Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC).
Zusätzlich zu den Parametern bei der Berechnung der Abfertigung kamen noch folgende Kenngrö-
ßen bei der Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung zur Anwendung:
Stichtag 31.Dezember 2021 31.Dezember 2020
Pensionsalter *) APG 04 APG 04
Rechnungsgrundlage AVÖ 2018-P (Angestellte) AVÖ 2018-P (Angestellte)
Rendite p.a. 1,16 % 1,14 %
Gehaltserhöhung p.a. 3,50 % 2,50 %
Fluktuationsabschlag p.a. bis 24 Jahre 12,50 %
25 bis 29 Jahre 4,00 %
30 bis 39 Jahre 2,50 %
40 bis 49 Jahre 2,00 %
50 bis 59 Jahre 0,50 %
ab 60 Jahre 15,00 %
bis 30 Jahre 5,00 %
31 bis 45 Jahre 2,50 %
46 bis 60 Jahre 0,50 %
Lohnnebenkosten
7,00
%; 22,00
%
7,00
%; 22,00
%
*) Allgemeines Pensionsgesetz (Stand 2004): Als rechnerisches Pensionsalter wird sowohl für Männer als auch für Frauen das 62. Lebens-
jahr angesetzt. Übergangsbestimmungen werden berücksichtigt.
Jubiläumsgeldzahlungen werden als "wiederkehrende Sonderzahlungen" interpretiert, in der Folge
werden somit die Sozialversicherungsabgaben bzw. Lohnnebenkosten personenbezogen jeweils für
den Anteil der Jubiläumsgeldleistung, der gemeinsam mit zwei Jubiläumsgeld-Bemessungsgrund-
lagen die doppelte Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigt, in Höhe von 22 % berücksichtigt.
Kollektivvertraglicher Anspruch auf Jubiläumsgelder
Nach Vollendung der Dienstjahre Höhe Anspruch
15 1 Brutto-Monatsbezug
25 2 Brutto-Monatsbezüge
35 3 Brutto-Monatsbezüge
Ausscheiden zwischen 25.
und 35. Dienstjahr
3 Brutto
-
Monatsbezüge aliquot
Rückstellungen für Urlaubsansprüche
Weiters bildet die Gesellschaft basierend auf dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermitt-
lung gemäß § 198 Abs. 8 Z. 4 lit. c UGB Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaubstage, falls die
Beschäftigten ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 25 Arbeitstagen je Geschäftsjahr
nicht zur Gänze in Anspruch genommen haben. Die Berechnungsgrundlage für den Urlaubsanspruch
umfasst neben den durchschnittlichen Bruttogehältern der Arbeitskräfte, auch die aliquoten Son-
derzahlungen sowie andere regelmäßige Gehaltsbestandteile.
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C. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden gemäß § 211 Abs. 1 UGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwäh-
rungsverbindlichkeiten werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs
zum Abschlussstichtag erfasst. Bei Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der
Einzelbewertung angewandt.
Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden keine dinglichen Sicherheiten bestellt.
Die Verbindlichkeiten aus Anleihen stammen ursprünglich aus Mittelaufnahmen für den Ausbau
des hochrangigen Straßennetzes. Bei den ausstehenden Anleihen verringerte sich das Volumen im
Berichtsjahr um EUR 250.000.000,00 (2020 TEUR 250.000).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten fast zur Gänze diverse Darlehen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vorwiegend noch offene Ver-
bindlichkeiten aus der laufenden Bau- und Erhaltungstätigkeit.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 10.125.574,26
(2020 TEUR 8.119) betreffen Verrechnungen von Leistungen des Jahres 2021 innerhalb des Kon-
zerns. Im Jahr 2009 wurde zur Liquiditätsoptimierung mit den Tochtergesellschaften Cashpooling-
Vereinbarungen abgeschlossen. Durch die tägliche Saldierung der Bankkonten der Töchter weisen
die Verrechnungskonten der ASFINAG zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit von
EUR 30.225.474,05 (2021 TEUR 27.225) aus. Sämtliche Positionen haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen EUR 65.210.976,98 (2020 TEUR 72.337) auf noch
nicht verrechnete Zinsen und EUR 307.767.895,88 (2020 TEUR 307.768) auf Darlehen bei der durch
die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) vertretenen Republik Österreich. Weiters
sind in dieser Position Verbindlichkeiten für noch nicht ausgestellte Gutschriften EUR 18.926,27
(2020 TEUR 443), für Altersteilzeit in Höhe von EUR 73.505,00 (2020 TEUR 79) und für Sabbatical in
Höhe von EUR 33.924,00 (2020 TEUR 34) enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen
EUR 21.916,12 (2020 TEUR 22), die Verbindlichkeiten für Instandhaltungen aus Hausverwaltungstä-
tigkeiten EUR 1.427.750,50 (2020 TEUR 1.233), Verbindlichkeiten für noch nicht geleistete Baukos-
31.12. bis zu 1 Jahr 2 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
2021
1.000.000.000,00
2.250.000.000,00
4.600.000.000,00
7.850.000.000,00
2020 750.000.000,00 3.250.000.000,00 4.100.000.000,00 8.100.000.000,00
2021 870,31 200.000.000,00 740.000.000,00 940.000.870,31
2020 964,50 200.000.000,00 740.000.000,00 940.000.964,50
Verbindlichkeiten aus 2021 394.679.549,38 11.542.311,25 2.058.954,64 408.280.815,27
Lieferungen und Leistungen 2020 394.956.367,48 10.004.843,03 321.482,25 405.282.692,76
Verbindlichkeiten gegenüber 2021 40.351.048,31 0,00 0,00 40.351.048,31
verbundenen Unternehmen 2020 35.344.171,52 0,00 0,00 35.344.171,52
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 2021 65.318,00 0,00 0,00 65.318,00
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2020 14.875,01 0,00 0,00 14.875,01
2021 115.080.049,45 94.800.446,34 746.362.193,66 956.242.689,45
2020 195.853.590,67 88.680.002,39 771.216.553,30 1.055.750.146,36
2021 21.916,12 0,00 0,00 21.916,12
2020 21.671,51 0,00 0,00 21.671,51
2021 246.999,92 0,00 0,00 246.999,92
2020 244.311,92 0,00 0,00 244.311,92
2021 1.550.176.835,45 2.556.342.757,59 6.088.421.148,30 10.194.940.741,34
2020 1.376.169.969,18 3.548.684.845,42 5.611.538.035,55 10.536.392.850,15
Summe der Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Anleihen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
davon im Rahmen sozialer Sicherheit
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tenzuschüsse in Höhe von EUR 3.733.250,00 (2020 TEUR 0) und die sonstigen übrigen Verbindlich-
keiten EUR 943.378,02 (2020 TEUR 2.115). Im Geschäftsjahr erfolgte vom Bilanzgewinn 2019 die rest-
liche Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 100.000.000,00 sowie eine teilweise Gewinnausschüt-
tung vom Bilanzgewinn 2020 in Höhe von EUR 175.000.000,00. Der noch nicht ausgeschüttete Betrag
von EUR 25.000.000,00 (2020 TEUR 100.000) wird zum Bilanzstichtag in dieser Position als Verbind-
lichkeit ausgewiesen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind ferner Verpflichtungen gegenüber der Bonaventura Infra-
struktur GmbH (als Konzessionsgesellschaft) aus dem in 2006 mit der ASFINAG (als konzessionsge-
bende Gesellschaft) abgeschlossenen Konzessionsvertrag in der Höhe von EUR 552.011.166,68 (2020
TEUR 571.719) enthalten. Die ASFINAG hat im Rahmen dieses Konzessionsvertrages die primär ihr
auferlegte Verpflichtung zur Planung, Finanzierung und Errichtung der neu zu errichtenden Auto-
bahnabschnitte der S 1 Ost, die S 1 West, der S 2 und Teilen der A 5 sowie zu deren Betrieb und Er-
haltung der Streckenabschnitte an eine Projektgesellschaft übertragen. Gemäß Konzessionsvertrag
hat die Konzessionsgesellschaft nicht das Recht, die Straßenbenutzung direkt zu bemauten, son-
dern erhält die ihr zustehende Vergütung von der konzessionsgebenden Gesellschaft zum Teil in
Form eines verkehrsabhängigen Nutzungsentgeltes und zum Teil in Form eines leistungsabhängi-
gen Verfügbarkeitsentgeltes. Der Anspruch auf Vergütung besteht ab dem Zeitpunkt der Inbetrieb-
nahme der Streckenabschnitte.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für das zusätzliche Fruchtgenussrecht werden für die in
Betrieb genommenen Streckenabschnitte mit dem lt. Tilgungsplan errechneten Barwert der erwar-
teten Zahlungen für die Errichtungskosten der Konzessionsstrecke dargestellt. Gleichzeitig mit der
Aktivierung des Fruchtgenussrechtes für die in 2009 bis 2011 freigegebene Strecke hat die ASFINAG
eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe abzüglich allfälliger Anzahlungen erfasst. Bei der ASFINAG wer-
den die Zahlungen an die Bonaventura Infrastruktur GmbH aus dem Konzessionsvertrag als Errich-
tungskosten der Konzessionsstrecke, Kosten für den laufenden Betrieb und für die Erhaltung der
Konzessionsstrecke sowie als Zinsaufwand dargestellt.
Zum Bilanzstichtag splittet sich die zuletzt genannte Verbindlichkeit in einen langfristigen Teil (Lauf-
zeit länger als ein Jahr) in der Höhe von EUR 531.367.518,37 (2020 TEUR 552.011) und einen kurzfris-
tigen Teil (Laufzeit kürzer als ein Jahr) in der Höhe von EUR 20.643.648,31 (2020 TEUR 19.708).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in der Höhe von EUR 166.798,77 (2020
TEUR 135) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
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Folgende Anleihen und Darlehen sind in den Verbindlichkeiten enthalten:
1)
Ausweis in der Bilanz unter der Position Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2 - 5 Jahre
2)
Ausweis in der Bilanz unter der Position Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten > 5 Jahre
3)
Ausweis in der Bilanz unter der Position sonstige Verbindlichkeiten > 5 Jahre
31.12.2021 Zinssatz 31.12.2020 Zinssatz
Anleihe Laufzeit 2014-2021 0,00 1,375% 750.000.000,00 1,375%
Anleihe Laufzeit 2015-2022 1.000.000.000,00 0,625% 1.000.000.000,00 0,625%
Anleihe Laufzeit 2017-2024 750.000.000,00 0,250% 750.000.000,00 0,250%
Anleihe Laufzeit 2010-2025 1.500.000.000,00 3,375% 1.500.000.000,00 3,375%
Anleihe Laufzeit 2020-2027 750.000.000,00 0,000% 750.000.000,00 0,000%
Anleihe Laufzeit 2019-2029 600.000.000,00 0,100% 600.000.000,00 0,100%
Anleihe Laufzeit 2015-2030 500.000.000,00 1,500% 500.000.000,00 1,500%
Anleihe Laufzeit 2021-2031 500.000.000,00 0,125% 0,00 -
Anleihe Laufzeit 2012-2032 1.000.000.000,00 2,750% 1.000.000.000,00 2,750%
Anleihe Laufzeit 2013-2033 750.000.000,00 2,750% 750.000.000,00 2,750%
Anleihe Laufzeit 2020-2035 500.000.000,00 0,100% 500.000.000,00 0,100%
Summe Verbindlichkeiten aus Anleihen 7.850.000.000,00 8.100.000.000,00
31.12.2021 Zinssatz 31.12.2020 Zinssatz
Darlehen Laufzeit 2014-2024
1)
200.000.000,00 1,115% 200.000.000,00 1,115%
Darlehen Laufzeit 2000-2027
3)
200.000.000,00 6,250% 200.000.000,00 6,250%
Darlehen Laufzeit 2012-2029
3)
21.000.000,00 2,452% 21.000.000,00 2,452%
Darlehen Laufzeit 1999-2029 (GBP 80 Mio.)
3)
86.767.895,88 7,250% 86.767.895,88 7,250%
Darlehen Laufzeit 2015-2030
2)
160.000.000,00 1,371% 160.000.000,00 1,371%
Darlehen Laufzeit 2015-2031
2)
100.000.000,00 1,434% 100.000.000,00 1,434%
Darlehen Laufzeit 2012-2032
2)
390.000.000,00 3,546% 390.000.000,00 3,546%
Darlehen Laufzeit 2020-2035
2)
90.000.000,00 0,407% 90.000.000,00 0,407%
Summe Verbindlichkeiten aus Darlehen 1.247.767.895,88 1.247.767.895,88
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Derivative Finanzinstrumente
Bei den Derivaten wird wie auch bei den Vermögensgegenständen und Schulden der Grundsatz der
Einzelbewertung angewandt. Liegt jedoch eine Bewertungseinheit vor, so werden Grund- und Siche-
rungsgeschäft zusammengefasst. Während das Grundgeschäft grundsätzlich in der Bilanz zu fortge-
führten Anschaffungskosten erfasst wird, wird das Sicherungsderivat nicht gesondert bilanziert. Ver-
bindlichkeiten, für die gleichzeitig mit der Grundtransaktion (Begebung der Anleihen, Aufnahme der
Darlehen und Kredite) ein Währungsswap abgeschlossen wurde, werden als Bewertungseinheit mit
dem gesicherten Kurs in EUR dargestellt.
Für die Folgebilanzierung wird die AFRAC Stellungnahme „Derivate und Sicherungsinstrumente“ an-
gewendet.
Das in der nachstehenden Tabelle mit dem Marktwert bewertete Derivat stellt eine Bewertungsein-
heit mit der zugehörigen Grundtransaktion dar und wurde mit der Absicht der Absicherung von
Wechselkursschwankungen der Grundtransaktion (aufgenommenes Darlehen in Fremdwährung)
abgeschlossen. Das verbleibende Risiko besteht aus Zinsänderungsrisiken im EURO Finanzierungs-
raum. Der Marktwert wird wie folgt ermittelt: Die Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) der
Swapposition werden mit den laufzeitkonformen Zero-Kupon-Zinssätzen (aus Thomson Reuters)
der entsprechenden Währungen (EUR, GBP) abgezinst.
Entsprechend der AFRAC Stellungnahme „Derivate und Sicherungsinstrumente“ werden das Grund-
und das Sicherungsgeschäft nach UGB zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Während das
Grundgeschäft grundsätzlich in der Bilanz mit dem vereinbarten Rückzahlungsbetrag erfasst wird,
wird das Sicherungsderivat nicht gesondert bilanziert. Ineffektive Teile von Derivaten mit negativem
Marktwert werden als Drohverlustrückstellung bilanziert, ein ineffektiver Teil, der aus dem Grund-
geschäft resultiert, erhöht den Bilanzansatz des Grundgeschäfts.
Bei Vertragsabschluss einer Bewertungseinheit erfolgt grundsätzlich ein prospektiver Effektivitäts-
test, mit dem Ergebnis, dass alle Parameter des Grundgeschäfts und des Absicherungsgeschäfts, die
das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, identisch, aber gegenläufig sind. Darüber
hinaus erfolgt zum Bilanzstichtag ein retrospektiver Effektivitätstest mittels Ratio Offset (Dollar Off-
set)-Methode, bei dem festgestellt wird, ob die Sicherungsbeziehung tatsächlich vollständig und
weitgehend effektiv war. Im Geschäftsjahr 2021 haben alle Bewertungseinheiten den Effektivitäts-
test bestanden.
Bei dem unten angeführten Derivat handelt es sich um einen Cross-Currency-Swap. Der nachfol-
gende Marktwert zum 31.12.2021 wird mit dem Dirty Price (inkl. Zinsabgrenzungen) angegeben.
Verbindlichkeit
Verbindlich-
keitsname
Währung Nominale Laufzeit
Marktwert per
31.12.2021
(in EUR)
SF/GBP/5 GBP 80.000.000,00 2009 - 2029
141.583.672,23
SV/EUR/21 EUR -86.767.895,88 2009 - 2029
-85.268.499,14
56.315.173,09
Gesamtergebnis 56.315.173,09
Legende: S - Swapvertrag / SF - Swapforderung / SV - Swapverbindlichkeit
Übersicht Derivate mit Bewertung per 31.12.2021
Positive
Markt
werte
S GBP/EUR 2
S GBP/EUR 2 Summe
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D. Passive Rechnungsabgrenzung
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 198 Abs. 6 UGB auf der Passivseite Einnahmen vor
dem Abschussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Bezüglich der Agios bei Darlehensverbindlichkeiten gelten die Erläuterungen zu den Disagios bei
Darlehensverbindlichkeiten sinngemäß.
Die sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen unter anderem mit
EUR 113.683.412,36 (2020 TEUR 106.527) die Vignettenerlöse aus dem Vorverkauf für das Jahr 2022,
mit EUR 12.918.211,49 (2020 TEUR 12.897) noch nicht verbrauchte Pre-Pay-Werte, mit
EUR 12.371.300,25 (2020 TEUR 9.776) die Jahreskarten für die Streckenmaut und mit
EUR 10.136.002,60 (2020 TEUR 9.932) die Vorauszahlungen Dritter für laufende Instandhaltungskos-
ten.
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3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Umsatzerlöse
Im Berichtsjahr werden unter dem Posten Streckenmauterlöse die an der A 9 Pyhrn Autobahn, A 10
Tauern Autobahn, A 11 Karawanken Autobahn, A 13 Brenner Autobahn und der S 16 Arlberg Schnell-
straße eingehobenen Streckenmauten ausgenommen LKW ausgewiesen, während die Vignetten-
erlöse als zeitabhängige Benützungsentgelte das gesamte hochrangige Straßennetz betreffen.
Im Posten Erlöse aus Weiterverrechnungen finden sich neben Erlösen aus konzerninternen Ver-
rechnungen, die an den Bund weiterverrechneten Bauleistungen der Grundeinlöse- und Herstel-
lungskosten des laufenden Geschäftsjahres von Neubau- und Erweiterungsvorhaben, reduziert um
sonstige Erträge (wie Kostenbeteiligungen, Zuschüsse und Förderungen) unabhängig davon, ob die
betreffenden Bauvorhaben bereits fertig gestellt und zum Verkehr freigegeben oder noch in Bau
sind.
Im Posten LKW-Mauterlöse werden die Erlöse für die fahrleistungsabhängige Maut für Fahrzeuge
über 3,5 t ausgewiesen.
Im Bereich Liegenschaftsmanagement werden Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von
Grundstücken und der Verrechnung von Sondernutzungen erzielt.
Mit Einführung der LKW-Maut übernahm die ASFINAG auch die Verpflichtung die ordnungsgemäße
Entrichtung derselben zu überwachen. Dafür wurden einerseits eigene Arbeitskräfte angestellt und
ausgebildet bzw. wurde diese Aufgabe teilweise ausgelagert. Die diesem Bereich zugeordneten Er-
löse aus dem Streckenkontrolldienst (Enforcement-Erlöse) setzen sich aus Nach- bzw. Ersatzzah-
lungen für fahrleistungsbezogene LKW- bzw. zeitabhängige PKW-Maut zusammen.
Die Bruttozugänge der Förderungen bzw. Zuschüsse des Geschäftsjahres 2021 beliefen sich auf
EUR 27.345.390,26 (2020 TEUR 23.296).
3.2 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen übrigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Kursgewinnen mit
EUR 418.727,82 (2020 TEUR 398), Erträge aus Pönalen mit EUR 463.141,99 (2020 TEUR 0) und andere
übrige Erträge mit EUR 166.292,66 (2020 TEUR 226).
2021 2020
Streckenmauterlöse 173.140.596,70 137.210.616,03
Vignettenerlöse 473.636.388,00 447.433.456,08
Erlöse aus Weiterverrechnungen / Umsatzerlöse 504.132.239,05 577.089.467,47
LKW-Mauterlöse 1.654.607.698,27 1.498.097.451,95
Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 28.363.991,59 24.604.573,05
Erlöse aus dem Streckenkontrolldienst 41.708.642,73 33.512.632,30
Erlöse Strafgelder 72.920.100,34 82.170.289,29
Erlöse aus dem Katastrophenfonds 937.561,98 1.361.869,14
Erlöse aus Förderungen und Zuschüssen 26.407.828,28 21.934.461,01
sonstige Erlöse 5.304.610,83 12.951.219,21
Summe Umsatzerlöse 2.981.159.657,77 2.836.366.035,53
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3.3 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
Der Materialaufwand betrifft fast ausschließlich Grundeinlösen, die im Zusammenhang mit dem
Erwerb von Grundstücken für den Bau des hochrangigen Straßennetzes anfallen, und die damit ver-
bundenen Aufwendungen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten
Herstellungskosten für die Errichtung und den Bau des hochrangigen Straßennetzes, die an
den Bund weiterverrechnet werden und
bauliche Erhaltungsmaßnahmen, die den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen
bzw. erhalten
und beziehen sich unter anderem auf die Weiterverrechnung von Leistungen der Tochtergesell-
schaften für den Neubau, die Erhaltung und den Betrieb der Strecke, Investitionen, sowie für Maut-
einhebung und Verkehrstelematik im Auftrag der ASFINAG.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen gliedern sich wie folgt:
3.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich aus den Gehältern der Vorstandsmitglieder und der Angestellten,
den Aufwendungen für Abfertigung und Altersversorgung sowie der Zuweisung zur Rückstellung für
Jubiläumsgelder, nicht konsumierte Urlaube, Altersteilzeit, Zeitausgleichsguthaben sowie Lohnne-
benkosten zusammen.
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsor-
gekassen in Höhe von EUR 314.922,82 (2020 TEUR 184) entfallen EUR 183.432,00 (2020 TEUR 59) auf
die Dotierung von Abfertigungsansprüchen von Beschäftigten, die vor dem 01. Jänner 2003 in das
Unternehmen eingetreten sind. Als Beiträge an die betriebliche Vorsorgekasse wurden Zahlungen in
der Höhe von EUR 126.998,66 (2020 TEUR 125) geleistet. Der als Abfertigungsaufwand ausgewiesene
Betrag in der Höhe von EUR 5.506,28 (2020 TEUR 0) stellt den Überhang der Zahlungen dar, der keine
Deckung durch die Rückstellung gefunden hat. Weiters wurden EUR 1.014,12 (2020 TEUR 0) bei der
Verwendung von Zahlungen aus der dafür vorgesehenen Rückstellung aufgelöst.
Die Aufwendungen für Altersversorgung beziehen sich auf die Dotierungen und Auflösungen von
Rückstellungen und beitragsorientierten Zusagen für ausgeschiedene sowie aktive Vorstandsmit-
glieder und Angestellte.
2021 2020
Herstellung Neubau 429.116.835,78 496.297.366,44
Bauliche Erhaltung 628.484.552,12 540.852.557,96
Vergütung für Mauteinhebung und Verkehrstelematik und Corporate Services 451.107.470,19 410.003.037,01
Summe für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen 1.508.708.858,09 1.447.152.961,41
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3.5 Ab- und Zuschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlage-
vermögens, Sachanlagen und Finanzanlagen
Die Folgebewertung der unbebauten Grundstücke hat Zuschreibungen von EUR 105.140,99 (2020
TEUR 112) zur Folge. Es wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 81.404.103,91
(2020 TEUR 108) getätigt, wobei der Großteil aus der Wertminderung der Anzahlungen Fruchtge-
nussrecht stammt (siehe Punkt 2.1 Anlagevermögen, I. Immaterielle Vermögensgegenstände). Stellt
sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, daß die Gründe dafür nicht mehr bestehen, so ist der
Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibun-
gen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.
Die Beteiligung an der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH wurde unter Berücksichtigung des
anteiligen Jahresergebnisses um EUR 79.887,35 (2020 TEUR 145) abgewertet. Im Berichtsjahr wur-
den Zuschreibungen von Wertpapieren in Höhe von EUR 112.699,02 (2020 TEUR 21) getätigt.
3.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bei den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen wesentliche Beträge auf die
durchlaufenden Kosten für die Querfinanzierung des Brennerbasistunnels in Höhe von
EUR 46.027.728,07 (2020 TEUR 43.646), Kosten des Vertriebes und die Provisionen für die Vignette
mit EUR 29.592.813,34 (2020 TEUR 26.193) sowie auf weiterverrechneten Abschreibungen der ASFI-
NAG Servicegesellschaften mit EUR 12.473.732,98 (2020 TEUR 12.181). In der Position sind unter an-
derem Instandhaltung und Betriebskosten mit EUR 16.933.245,85 (2020 TEUR 15.067), Bank- und
Kreditkartenspesen mit EUR 4.032.023,32 (2020 TEUR 3.578), Post- und Kommunikationsspesen mit
EUR 2.406.849,04 (2020 TEUR 2.341), Rechts- und Beratungskosten mit EUR 5.231.263,11 (2020
TEUR 4.600), Werbungskosten mit EUR 4.258.941,07 (2020 TEUR 3.983) sowie Mietaufwendungen
mit EUR 924.981,73 (2020 TEUR 1.615) enthalten.
Darüber hinaus wird in dieser Position der Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen mit
EUR 5.579.124,99 (2020 TEUR 1.390) ausgewiesen.
Die weiteren Kosten verteilen sich im Wesentlichen auf Versicherungsaufwendungen, Gebühren,
Schulungsaufwand und sonstige übrige Aufwendungen.
3.7 Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen in der Höhe von EUR 35.167.316,41 (2020 TEUR 21.108) resultieren
aus den mit den Tochterunternehmen abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen mit
EUR 34.425.111,26 (2020 TEUR 19.790) und der Ausschüttung des Gewinnes 2020 der ASFINAG Com-
mercial Services GmbH und der ASFINAG European Toll Service GmbH mit EUR 742.205,15 (2020
TEUR 1.318).
3.8 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsenerträge resultieren aus Vergütungen der Tochtergesellschaften im Zuge des
Cashpooling-Vertrages in Höhe von EUR 132.274,26 (2020 TEUR 139). Darüber hinaus entstanden
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Zinserträge aus kurzfristigen Veranlagungen bei Kredit- und Nichtkreditinstituten, Verzugszinsen so-
wie aus der Verzinsung von langfristigen Forderungen von EUR 100.577,30 (2020 TEUR 1.201).
3.9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Bei dieser Position entfallen wesentliche Beträge auf Zinsen für Anleihen mit EUR 118.635.102,74
(2020 TEUR 139.766) und für Darlehen mit EUR 40.021.897,46 (2020 TEUR 39.274). Davon abgezogen
sind Zinserträge aus Derivaten in Höhe von EUR 7.578.919,69 (2020 TEUR 6.797), welche Teil einer
Bewertungseinheit sind. Im Rahmen des PPP-Projektes entstanden Zinsaufwendungen in Höhe von
EUR 26.166.294,81 (2020 TEUR 27.060).
Von den zinsähnlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 11.202.512,65 (2020 TEUR 14.468) entfal-
len EUR 3.963.098,63 (2020 TEUR 4.503) auf die planmäßige Abschreibung aktivierter Zuzählungs-
agios und EUR 9.085.003,14 (2020 TEUR 9.553) auf Haftungsentgeltzahlungen an den Bund.
3.10 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten die Körperschaftsteuer für das Jahr 2021 in
Höhe von EUR 254.953.737,06 (2020 TEUR 246.826), Aufwendungen aus Körperschaftssteuern für
Vorperioden von EUR 403.504,10 (2020 TEUR 2), Erträge aus der Steuerumlage in Höhe von
EUR 361.405,88 (2020 TEUR 225) sowie Erträge aus der Aktivierung latenter Steuern in Höhe von
EUR 1.195.553,91 (2020 Aufwand TEUR 521).
Umsatzsteuerliche Organschaft
Die bescheidmäßige Anerkennung des Organverhältnisses betreffend Umsatzsteuer erfolgte im Um-
satzsteuerbescheid 2004 für die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs Aktiengesellschaft.
Organobergesellschaft
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs Aktiengesellschaft
Organgesellschaften
ASFINAG Service GmbH (SG)
ASFINAG Alpenstraßen GmbH (ASG)
ASFINAG Bau Management GmbH (BMG)
ASFINAG Maut Service GmbH (MSG)
ASFINAG Commercial Services GmbH (ACS)
vormals ASFINAG International GmbH (AIG)
ASFINAG European Toll Service GmbH (ETS)
Gruppenbesteuerung
Seit der Veranlagung 2005 besteht gem. § 9 Abs. 8 KStG 1988 innerhalb des ASFINAG Konzerns eine
Gruppe mit folgenden Gesellschaften:
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Gruppenträger
Autobahnen- u. Schnellstraßen-Finanzierungs Aktiengesellschaft (ASFINAG)
Gruppenmitglieder
ASFINAG Service GmbH (SG)
ASFINAG Alpenstraßen GmbH (ASG)
ASFINAG Bau Management GmbH (BMG)
ASFINAG Maut Service GmbH (MSG)
ASFINAG Commercial Services GmbH (ACS)
vormals ASFINAG International GmbH (AIG)
ASFINAG European Toll Service GmbH (ETS)
Die Steuerumlageverrechnung (Belastung) im Geschäftsjahr beträgt EUR 361.405,88
(2020 TEUR 225). Aufgrund der Beteiligungseinbringung der ETS in die ASFINAG wurde im Geschäfts-
jahr 2014 ein Steuerumlagevertrag abgeschlossen. Ebenso besteht ein Steuerumlagevertrag mit der
ACS.
Die Steuerumlageverträge wurden nach der Periodenabrechnungsmethode abgeschlossen, enthal-
ten aber auch Bestandteile der Belastungsmethode. Kommt es zu einer Beendigung des Steuerum-
lagevertrages bestehen nur dann Verpflichtungen aus einem Steuerschlussausgleich, wenn die Ge-
sellschaften bei gleichzeitigem Verlust des Gruppenträgers noch Anspruch auf Vergütung eines noch
nicht abgegoltenen Verlustvortrags aus den Vorjahren haben.
Beilage III / Seite 25 von 28
4. Sonstige Angaben
4.1 Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses gemäß
§ 238 Abs. 1 Z 9 UGB
Die Vorstandsmitglieder werden dem Aufsichtsrat bzw. der Hauptversammlung vorschlagen, vom
Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von EUR 200.000.000,00 an die Alleinaktionärin Republik Ös-
terreich auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Zum Bilanzstichtag besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 235 Abs. 2 UGB in der Höhe der akti-
vierten latenten Steuern von EUR 10.630.371,65 (2020 TEUR 9.435).
4.2 Außerbilanzielle Geschäfte gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB
Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus Garantien in Höhe von EUR 20.400,00 (2020
TEUR 1.492).
4.3 Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag gemäß
§ 238 Abs. 1 Z 11 UGB
Am 20. Jänner 2022 wurde die ökosoziale Steuerreform in dritter Lesung im Plenum des Nationalrats
beschlossen, die unter anderem eine stufenweise Senkung des Körperschaftssteuersatzes in Ös-
terreich von 25 % auf 24 % im Jahr 2023 und schließlich auf 23 % im Jahr 2024 vorsieht. Da dieser
Beschluss erst am 20. Jänner 2022 erfolgt ist, wurde für die Berechnung der aktiven und passiven
latenten Steuern zum 31. Dezember 2021 noch der Körperschaftssteuersatz von 25 % angewendet.
Die Auswirkungen der Änderungen des Steuersatzes in Österreich auf die latenten Steuern liegen
schätzungsweise im sehr niedrigen einstelligen MEUR-Bereich und führen damit künftig zu keiner
wesentlichen Auswirkung auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Mit der Veröffentlichung des Ökosozialen Steuerreformgesetzes am 14. Februar 2022 wird ab
1. Juli 2022 ein CO
2
-Preis (CO
2
-Steuer) eingehoben. Dieser muss von Unternehmen, die Kraftstoffe
in Österreich herstellen oder importieren, entrichtet werden. Der CO
2
-Preis beträgt für das Jahr 2022
EUR 30,00/t CO
2
und wird bis 2025 jährlich erhöht. Durch die CO
2
-Bepreisung verteuern sich die fos-
silen Brennstoffe (Benzin und Diesel steigen in 2022 um bis zu EUR 0,09/L), die Auswirkungen auf die
ASFINAG sind jedoch als gering einzustufen.
Im Februar 2022 hat sich der Ukraine-Russland-Konflikt verschärft und droht – aufgrund von mili-
tärischen Interventionen Russlands und daraus resultierenden Sanktionen des Westens – weiter zu
eskalieren. Die ASFINAG hat keine direkten Geschäftsverbindungen zur Ukraine, Russland oder Bela-
rus. Dennoch können etwaige Auswirkungen auf die gesamte wirtschaftliche Situation zu einer An-
passung von Schätzungen und Vorhersagen führen. Aufgrund dieser Situation zeichnen sich bereits
erste Auswirkungen auf die Energiepreise ab. Die Effekte auf die Bau- und Erhaltungsaufwendungen
bei der ASFINAG sind aktuell noch nicht abschätzbar, es wird aber zumindest kurzfristig mit einer
Erhöhung der diesbezüglichen Kosten zu rechnen sein. Darüber hinaus könnte ein stockender Wa-
renhandel Auswirkungen auf die LKW-Fahrleistungen haben und so möglicherweise zu geringeren
Mauteinnahmen führen.
Die Änderung der EU-Wegekostenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2022/362) wurde am 4. März 2022 im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, sie tritt am 25. März 2022 in Kraft. Die Mitgliedstaa-
ten müssen in Folge die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, die erforderlich sind,
Beilage III / Seite 26 von 28
um dieser Richtlinie bis zum 25. März 2024 nachzukommen. Die Richtlinie regelt zukünftig erstmalig
die Bemautung von Fahrzeugen unter 3,5t hzG. Darüber hinaus ist ein wesentlicher Schwerpunkt die
Berücksichtigung von CO
2
-Kriterien bei der Tarifgestaltung, die grundlegende Logik der Infrastruk-
turkostenanlastung wurde nicht verändert. Für die Umsetzung der einzelnen notwendigen Anpas-
sungen (Ausgestaltung der CO
2
-Differenzierung, Einführung einer Tagesvignette etc.) wurde gemein-
sam mit dem BMK eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Eine konkrete ziffernmäßige Abschätzung der
Auswirkungen auf ASFINAG ist derzeit noch nicht möglich.
Darüber hinaus sind zum Bilanzerstellungszeitpunkt keine wesentlichen noch zu berücksichtigen-
den oder anzugebenden Ereignisse eingetreten, die eine Auswirkung auf den vorliegenden Einzel-
abschluss der ASFINAG haben.
4.4 Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und
Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z 12 UGB
Sämtliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen wurden zu fremdüblichen Be-
dingungen abgeschlossen.
4.5 Aufwendungen für die Abschlussprüfung
gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB
Als Aufwendungen für die Wirtschaftsprüfung nach § 238 Abs. 1 Z 18 UGB fielen in der ASFINAG im
Geschäftsjahr EUR 195.354,00 (2020 TEUR 189) und für sonstige Beratungsleistungen EUR 42.406,00
(2020 TEUR 16) an. Seit 2009 werden konzernweit sämtliche Aufwendungen für die Wirtschaftsprü-
fung in der ASFINAG verbucht.
4.6 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Ergebnisabführungsverträge
Seit 31. Dezember 2005 bestehen Ergebnisabführungsverträge mit folgenden Tochterfirmen:
ASFINAG Service GmbH (SG) (ab 01 Jänner 2013)
ASFINAG Alpenstraßen GmbH (ASG)
ASFINAG Bau Management GmbH (BMG)
ASFINAG Maut Service GmbH (MSG)
Die Tochterfirmen verpflichten sich die Gewinne zur Gänze an die ASFINAG zu übertragen und die
ASFINAG verpflichtet sich andererseits, den gesamten Verlust der Tochterfirmen zu übernehmen.
Die abzuführenden Gewinne bzw. die zu übernehmenden Verluste ergeben sich nach den Grundsät-
zen der ordnungsgemäßen Buchführung.
Beilage III / Seite 27 von 28
Cashpooling
Im Juli 2009 wurden Cashpooling-Vereinbarungen, mit Ausnahme der ACS, zwischen den Tochter-
gesellschaften und der ASFINAG abgeschlossen, bei der die Banksalden der Töchter täglich auf das
Cashpooling-Konto der ASFINAG übertragen werden. Ziel der Vereinbarung ist, mit der Bündelung
der Banksalden bei der ASFINAG eine bessere Verzinsung zu erreichen.
Leistungsvereinbarungen
Für das Verrechnungsjahr 2021 wurden mit den Tochtergesellschaften spezielle Vereinbarungen für
zu erbringende Leistungen getroffen:
ASFINAG Service GmbH – betriebliche und elektromaschinelle Erhaltung im zugewiesenen
Betreuungsbereich
ASFINAG Alpenstraßen GmbH – betriebliche und elektromaschinelle Erhaltung im zugewie-
senen Betreuungsbereich
ASFINAG Bau Management GmbH – Projektmanagementleistungen
ASFINAG Maut Service GmbH – Mauteinhebung, LKW-Fahrleistungsmaut, Projekte
ASFINAG Commercial Services GmbH – Internationale Positionierung
ASFINAG European Toll Service GmbH – Internationale Bemautung
4.7 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Beauftragungen im Rahmen des Bauprogrammes
von rd. Mio. EUR 919 (2020 Mio. EUR 864).
4.8 Angaben über Organe und Beschäftigte
Als Vorstandsmitglieder der ASFINAG waren im Geschäftsjahr 2021 folgende Personen bestellt:
Mag. Hartwig Hufnagl
Dr. Josef Fiala
Als Mitglieder des Aufsichtsrates der ASFINAG waren im Geschäftsjahr 2021 folgende Personen be-
stellt:
Mag.
a
Christa Geyer CPM, CSE (Vorsitzende)
Dipl. Ing. Herbert Kasser (Stellv. der Vorsitzenden)
Dipl. Ing. Dr. techn. Harald Frey
Mag. Michael Höllerer
Martha Schultz
Mag.
a
Eva Wildfellner
2022
2022-2026
Mietverpflichtungen für Büroflächen
1.043.866,70
5.608.789,52
davon Mietverpflichtungen ggü. verbundenen Unternehmen
128.126,00
660.139,35
Leasingaufwand
34.056,60
61.799,33
Miete Datenleitungen
1.836.580,92
8.502.732,96
sonstige Mietverpflichtungen
16.720,18
23.107,62
Mietverplichtungen gesamt
2.931.224,40
14.196.429,43
Beilage III / Seite 28 von 28
Vom Betriebsrat entsandt (Vertretung der Beschäftigten):
Ursula Zortea-Ehrenbrandtner (bis 09.04.2021)
Dipl. Ing. Karl Christian Petz (ab 09.04.2021)
Roman Grünerbl
Gabriele Straßnigg
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug bei den Angestellten im Geschäftsjahr 144
(2020 141) und bei den Lehrlingen 3 (2020 2).
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 waren keine Kredite an Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates aushaftend, es bestanden auch keine Haftungen zugunsten dieser Personen.
Der Gesamtbetrag der kurzfristig fälligen Leistungen an Personen in Schlüsselpositionen entfällt auf
aktive Mitglieder des Vorstandes und gliedert sich wie folgt:
Die Verpflichtungen und Aufwendungen für frühere Vorstandsmitglieder sind wie folgt:
Der Aufsichtsrat bezog im Berichtsjahr EUR 96.552,60 (2020 TEUR 101) für Sitzungsgelder, Jahresver-
gütungen sowie Entschädigungen für angefallene Reisekosten.
Wien, am 08. April 2022
Der Vorstand
2021 2020
fixe Bezüge 570.000,00 570.000,00
variable Bezüge 95.304,00 85.788,82
Sachbezüge 23.388,72 23.388,72
Vergütungen Vorstand 688.692,72 679.177,54
2021 2020
Pensionsrückstellung per 31.12. 6.492.711,00 5.841.996,00
Dotierung Pensionsrückstellung 1.079.206,38 270.776,38
bezahlte Ruhebezüge 428.491,38 421.473,38
Dr. Josef Fiala
e.h.
Mag. Hartwig Hufnagl
e.h.
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Fruchtgenussrecht
15 326 905 171,42
87 298 794,82
-20 038,64
89 227 292,26
15 503 411 219,86
0,00
0,00
15 326 905 171,42
15 503 411 219,86
2. Anzahlungen Fruchtgenussrecht
1 244 825 637,65
330 602 589,80
-3 180 613,62
-89 508 787,00
1 482 738 826,83
0,00
81 374 461,21
81 374 461,21
1 244 825 637,65
1 401 364 365,62
3. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Vorteile sowie
daraus abgeleitete Lizenzen
84 710 845,21
11 738 228,22
-6 331 187,09
19 838 873,41
109 956 759,75
73 474 016,21
8 576 173,63
-5 791 935,09
76 258 254,75
11 236 829,00
33 698 505,00
4. Geleistete Anzahlungen
28 897 279,91
10 023 295,24
-559 515,20
-20 979 463,61
17 381 596,34
0,00
0,00
28 897 279,91
17 381 596,34
16 685 338 934,19
439 662 908,08
-10 091 354,55
-1 422 084,94
17 113 488 402,78
73 474 016,21
89 950 634,84
0,00
-5 791 935,09
157 632 715,96
16 611 864 917,98
16 955 855 686,82
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
a) Grundstücke (unbebaut u. bebaut)
48 332 618,11
150 906,36
-793 724,35
279 062,43
47 968 862,55
11 194 050,19
29 642,70
-105 140,99
-24 517,82
11 094 034,08
37 138 567,92
36 874 828,47
b) Bauten auf eigenem und fremdem Grund
261 516 267,70
12 907 066,02
-1 229 520,00
5 852 790,57
279 046 604,29
152 118 596,70
6 618 160,32
-1 227 075,73
157 509 681,29
109 397 671,00
121 536 923,00
2. technische Anlagen und Maschinen
624 232 272,04
16 905 662,27
-28 200 342,16
14 790 863,82
627 728 455,97
338 022 898,04
33 773 908,09
-27 799 755,16
343 997 050,97
286 209 374,00
283 731 405,00
3. Betriebs- u. Geschäftsausstattung
18 186 306,64
7 711 083,88
-2 748 135,99
294 395,15
23 443 649,68
13 238 983,85
4 617 268,03
-2 729 439,97
15 126 811,91
4 947 322,79
8 316 837,77
4. Fahrzeuge
424 064,05
53 671,32
477 735,37
136 086,05
59 724,32
195 810,37
287 978,00
281 925,00
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
29 502 051,08
14 096 948,49
-1 098 654,99
-19 795 027,03
22 705 317,55
412 929,20
-105 988,21
306 940,99
29 089 121,88
22 398 376,56
982 193 579,62
51 825 338,34
-34 070 377,49
1 422 084,94
1 001 370 625,41
515 123 544,03
45 098 703,46
-105 140,99
-31 886 776,89
528 230 329,61
467 070 035,59
473 140 295,80
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
263 090 766,00
0,00
263 090 766,00
238 369 766,00
238 369 766,00
24 721 000,00
24 721 000,00
2. Beteiligungen
1 570 239,42
236 860,00
1 807 099,42
935 626,50
79 887,35
1 015 513,85
634 612,92
791 585,57
3. Wertpapiere des Anlagevermögens
2 925 152,28
0,00
2 925 152,28
320 615,00
-112 699,02
207 915,98
2 604 537,28
2 717 236,30
267 586 157,70
236 860,00
0,00
0,00
267 823 017,70
239 626 007,50
79 887,35
-112 699,02
0,00
239 593 195,83
27 960 150,20
28 229 821,87
17 935 118 671,51
491 725 106,42
-44 161 732,04
0,00
18 382 682 045,89
828 223 567,74
135 129 225,65
-217 840,01
-37 678 711,98
925 456 241,40
17 106 895 103,77
17 457 225 804,49
1)
in den Anschaffungs- und Herstellungskosten sind keine aktivierten Zinsen gem. § 203 Abs. 4 UGB enthalten
2)
bei den Abschreibungen wurden keine Umbuchungen / Umgliederungen vorgenommen
3)
die Zugänge aus Konzernstransfers werden mit den historischen Anschaffungskosten im Konzern dargestellt
4)
die bis zum Zeitpunkt des Transfers angefallene Abschreibung der Konzerntransfers ist als Korrekturposten in der Position enthalten
Stand
01.01.2021
Zugänge
inkl. Konzern-
transfers
Abgänge inkl.
Konzern-
transfers
Umbuchungen /
Umgliederungen
Entwicklung des Anlagevermögens im Jahr 2021
in EUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1)
Abschreibungen
2)
Buchwerte
Kumulierte Ab-
schreibungen
31.12.2021
Stand
01.01.2021
Stand
31.12.2021
Stand
31.12.2021
Kumulierte Ab-
schreibungen
01.01.2021
Zugänge
(Abschreibungen
des aktuellen
Geschäftsjahres)
inkl. Konzern-
transfers
Zuschreib-
ungen
Abgänge inkl.
Konzern-
transfers
3)
4)
Beilage 1 zum Anhang
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
1. Anteile an verbundenen Unternehmen:
2021
Gesellschaft
Sitz
Veränderung
Minderheitsanteil
Stammkapital
Eigenkapital
Jahresüberschuss/
in %
in %
Jahresfehlbetrag
ASFINAG Alpenstraßen GmbH
Innsbruck
51,00
2 550 000,00
0,00
51,00
2 550 000,00
2 450 000,00
5 000 000,00
5 355 991,09
4 226 112,61
1)
ASFINAG Bau Management GmbH
Wien
100,00
2 600 000,00
0,00
100,00
2 600 000,00
0,00
2 600 000,00
2 600 000,00
7 013 656,24
1)
ASFINAG Maut Service GmbH
Salzburg
100,00
5 500 000,00
0,00
100,00
5 500 000,00
0,00
5 000 000,00
5 500 000,00
16 397 778,99
1)
ASFINAG Service GmbH
Ansfelden
85,00
12 750 000,00
0,00
85,00
12 750 000,00
2 250 000,00
15 000 000,00
29 231 640,44
6 998 869,05
1)
ASFINAG Commercial Services GmbH
Wien
100,00
1 286 000,00
0,00
100,00
1 286 000,00
0,00
1 286 000,00
1 445 689,59
159 689,59
ASFINAG European Toll Service GmbH
Wien
100,00
35 000,00
0,00
100,00
35 000,00
0,00
35 000,00
3 729 559,84
1 004 178,82
24 721 000,00
0,00
24 721 000,00
4 700 000,00
28 921 000,00
47 862 880,96
35 800 285,30
2. Beteiligungen:
Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH
Wien
26,00
634 612,92
156 972,65
26,00
791 585,57
-
70 000,00
3 044 559,89
-307 259,03
634 612,92
156 972,65
791 585,57
-
70 000,00
3 044 559,89
-307 259,03
1) der angegebene Jahresüberschuss bezieht sich auf das Ergebnis vor Ergebnisabführung
Entwicklung der Beteiligungen im Jahr 2021
in EUR
2021
Anteil 1.1.
Anteil 31.12.
Beilage 2 zum Anhang
LAGEBERICHT FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs- Aktiengesellschaft
Beilage IV / Seite 2 von 35
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemein ............................................................................................................................................... 3
2. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe ............ 3
2.1. Struktur und Organisation ................................................................................................................... 3
2.2. Geschäftsverlauf ................................................................................................................................... 4
2.2.1. Bemautung .................................................................................................................................... 4
2.2.2. Bauaktivitäten, Asset Management und Projektentwicklung ..................................................... 5
2.2.3. Evaluierung des Bauprogramms der ASFINAG ............................................................................. 7
2.2.4. Betriebliche Erhaltung, Verkehrsmanagement und Betriebstechnik, Service- und
Kontrollmanagement .................................................................................................................... 8
2.2.5. Finanzierung .................................................................................................................................. 9
2.2.6. Zweigniederlassungen .................................................................................................................. 9
2.2.7. Wirtschaftliche Lage .................................................................................................................... 10
2.2.7.1. Aktiva ........................................................................................................................................... 10
2.2.7.2. Passiva ......................................................................................................................................... 11
2.2.7.3. Umsatz und Ergebnis .................................................................................................................. 11
2.2.7.4. Ertragsstruktur ............................................................................................................................ 12
2.2.7.5. Aufwandsstruktur........................................................................................................................ 13
2.2.7.6. Geldflussrechnung ...................................................................................................................... 13
2.2.7.7. Rentabilität .................................................................................................................................. 14
2.3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ............................................................................................... 15
2.3.1. Anzahl Mitarbeitende per 31.12. sowie wichtigste Aktivitäten 2021 ......................................... 15
2.3.2. Streckenparameter ..................................................................................................................... 19
2.3.3. Umweltbelange ........................................................................................................................... 19
3. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Unternehmensgruppe ............ 22
3.1. Voraussichtliche Entwicklung der Unternehmensgruppe ................................................................ 22
3.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten ......................................................................................... 23
3.2.1. Cashflowrisiko ............................................................................................................................. 23
3.2.2. Liquiditätsrisiko .......................................................................................................................... 23
3.2.3. Konjunkturrisiko, Ausfallsrisiko, Absatz- und Beschaffungsrisiko ............................................ 24
3.2.4. Branchenspezifische Risiken und Regulierungsrisiken ............................................................. 25
3.2.5. IT-Risiken ..................................................................................................................................... 25
3.2.6. Personal- und Fluktuationsrisiko ............................................................................................... 27
3.2.7. Klimabezogene Risiken ............................................................................................................... 27
3.2.8. Risiken aus der Corona-Krise ...................................................................................................... 27
4. Bericht über Forschung, Entwicklung und Innovation ...................................................................... 29
5. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess .................................. 30
5.1. Kontrollumfeld .................................................................................................................................... 30
5.2. Risikobeurteilung ................................................................................................................................ 32
5.3. Kontrollmaßnahmen .......................................................................................................................... 33
5.4. Information und Kommunikation ...................................................................................................... 34
5.5. Überwachung ...................................................................................................................................... 35
Beilage IV / Seite 3 von 35
1. Allgemein
Bei der Darstellung von Zahlen in TSD Euro - Beträgen sowie bei Prozentangaben können rundungs-
bedingte Rechendifferenzen auftreten.
2. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der
Unternehmensgruppe
2.1. Struktur und Organisation
Die Republik Österreich hat als 100 % Eigentümerin der ASFINAG die Aufgabe übertragen, das hoch-
rangige Straßennetz zu betreiben und auszubauen. Die ASFINAG nimmt diese Aufgabe mit hohem
verkehrspolitischen und wirtschaftlichem Verantwortungsbewusstsein wahr.
Kernkompetenz der ASFINAG ist die Planung, der Bau, der Betrieb, die Erhaltung und die Bemautung
eines leistungsfähigen, bedarfsgerechten Autobahnen- und Schnellstraßennetzes. Gemäß der Un-
ternehmens-Vision ist es Ziel der ASFINAG, ein verlässlicher, innovativer und nachhaltiger Mobili-
tätspartner zu sein, der vorausschauend und Regionen übergreifend die Mobilitätswende mitgestal-
tet.
Die besonderen Schwerpunkte liegen dabei auf größtmöglicher Verfügbarkeit, optimaler Verkehrs-
steuerung und Verkehrsinformation, Verkehrssicherheit, Nutzung bzw. Entwicklung technologi-
scher Neuerungen sowie optimale Vorbereitung und Mitgestaltung von Zukunftsthemen wie bei-
spielsweise des autonomen Fahrens oder der Multimodalität. Bei all diesen Aktivitäten werden
Nachhaltigkeitsthemen, wie beispielsweise CO2-Reduktion, Lärmschutz, Artenvielfalt oder Ressour-
censchonung, aktiv mitgedacht und umgesetzt.
Die Organisationsstruktur der ASFINAG bildet die wesentlichen operativen Aufgaben ab.
Die Töchter ASFINAG Alpenstraßen GmbH und ASFINAG Service GmbH sind für den Betrieb, die AS-
FINAG Bau Management GmbH für Neubau und bauliche Erhaltung und die ASFINAG Maut Service
GmbH für die Bemautung sowie die gesamte IT-Landschaft des Konzerns verantwortlich. Ergänzend
dazu bietet die ASFINAG Commercial Services GmbH Beratung in den Kernkompetenzen der ASFI-
NAG an. Abgerundet wird das Portfolio durch die ASFINAG European Toll Service GmbH, die den Be-
reich der internationalen Mautabrechnung abdeckt.
Zum 31. Dezember 2021 stehen die ASFINAG Bau Management GmbH, die ASFINAG Maut Service
GmbH, die ASFINAG Commercial Services GmbH und die ASFINAG European Toll Service GmbH zu
100 % im Besitz der ASFINAG. An der ASFINAG Alpenstraßen GmbH sind die Bundesländer Tirol
(35,9 %) und Vorarlberg (13,1 %) beteiligt. An der ASFINAG Service GmbH sind das Bundesland Nie-
derösterreich (5,0 %), die OÖ Verkehrsholding GmbH (2,17 %) und die Bundesländer Wien (1,67 %),
Burgenland (1,67 %), Steiermark (1,67 %), Kärnten (1,67 %) und Salzburg (1,17 %) beteiligt.
Darüber hinaus hält die ASFINAG an der im Geschäftsjahr 2015 gegründeten Verkehrsauskunft Ös-
terreich VAO GmbH einen Anteil von 26 %.
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2.2. Geschäftsverlauf
Auch wenn im Jahr 2021 die Covid-19 Pandemie nach wie vor dominierendes Thema war, kam es ab
dem 2. Quartal zu einer spürbaren wirtschaftlichen Erholung. Dies zeigt sich in – im Vergleich zu 2020
- deutlich höheren Wachstumsraten. In Österreich stieg das BIP gemäß Prognose (Quelle: WIFO/Sta-
tistik Austria) im Jahr 2021 um 4,1% nachdem im Jahr 2020 ein Rückgang von -6,7% zu verzeichnen
war.
Diese positive Entwicklung findet auch in gestiegenen Fahrleistungen und damit höheren Mautein-
nahmen der ASFINAG sowohl im PKW als auch im LKW – Bereich ihren Niederschlag.
Die Fahrleistungssteigerung von Fahrzeugen > 3,5 t hzG (Güterverkehr) betrug für das Gesamtjahr
2021 +8,8% im Vergleich zu 2020, die PKW-Fahrleistung stieg um rund 11%.
Im Baubereich hatte die Covid-19 Krise im Jahr 2021 keine wesentlichen Auswirkungen, es kam we-
der zu Baustopps noch zu Einschränkungen aufgrund von Kurzarbeit oder behördlich angeordneten
Maßnahmen.
Im Rahmen von Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung des ASFINAG Bauprogramms war das
Jahr 2021 geprägt von intensiven Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Um-
welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als Vertretung der Eigentümerin. Das Er-
gebnis dieser Evaluierung der größten geplanten Neubauprojekte wird in den Planungen der Folge-
jahre berücksichtigt, hatte aber auf die Bautätigkeit im Jahr 2021 keine Auswirkung (siehe dazu auch
unter Punkt 2.2.3).
Eine laufende aktive Steuerung der Bauaktivitäten, breit angelegte Aktivitäten zur Kostensenkung
und Effizienzsteigerung sowie eine stabile Einnahmensituation stellen nach wie vor die Eckpfeiler
für eine solide finanzielle Basis zur Bewältigung der mittel- bis langfristigen Herausforderungen der
ASFINAG dar.
Die Verschuldung der ASFINAG steht mit der Ertragskraft im Einklang und eine langfristige Finanzier-
barkeit ist gegeben.
2.2.1. Bemautung
Im Bereich der vollelektronischen Maut für Kfz über 3,5 t hzG wurden insgesamt rd. 838 Mio. Maut-
transaktionen verzeichnet, dies entspricht einer Steigerung von 8,4 % gegenüber 2020. Mit rd. 98 %
entfiel der überwiegende Anteil an Mauttransaktionen auf LKW, der Rest wurde von Bussen und an-
deren Fahrzeugen über 3,5 t hzG, wie zum Beispiel Wohnmobilen, getätigt.
Der Marktanteil der Direktabrechnungsschiene mit den Kunden („GO-Direkt“) lag im Jahr 2021 bei
9,7 % (2020: 10,0 %).
Die Anzahl der an den Sondermautstellen abgefertigten PKWs (Kat. 1) lag mit rd. 37 Mio. um 19,1 %
über jener des Jahres 2020. Der Automatisierungsgrad der Passagen an den Sondermautstellen be-
trug 70,6 %. Im Vergleich dazu belief er sich im Vorjahr auf 71,7 %. Die Anzahl der verkauften digitalen
Streckenmauttickets lag bei rd. 2,8 Mio. Stück. (2020: 1,7 Mio. Stück), dies entspricht einem Anstieg
von 70,3 % gegenüber dem Vorjahr.
Der Vignettenabsatz über alle Vignettentypen lag im Wirtschaftsjahr 2021 mit rd. 21,7 Mio. verkauf-
ten Stück um rund 17,7 % über jenem des Vorjahres. Betrachtet man das Vignettenjahr 2021, so lag
die Anzahl der verkauften Stückzahlen um rd. 7,4 % über jener des Vignettenjahres 2020. Der Markt-
anteil der digitalen Vignette 2021 betrug 23,3 %, 2020 lag er noch bei 19,4 %.
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2.2.2. Bauaktivitäten, Asset Management und Projektentwicklung
Bauaktivitäten
Der Schwerpunkt der ASFINAG-Bautätigkeit lag im Jahr 2021, wie auch in den Vorjahren, auf der Er-
höhung der Verkehrssicherheit im hochrangigen Netz, insbesondere auf Erweiterungen und Sanie-
rungen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung von Rastplätzen und LKW-Stellplätzen.
Im Zuge der Erweiterung des ASFINAG-Netzes wurden wesentliche Bauvorhaben fortgeführt und
teilweise abgeschlossen, wie etwa die Errichtung der S07 (Fürstenfelder Schnellstraße), der Neubau
der 2. Tunnelröhre des Karawankentunnels (A11 Karawanken Autobahn), der Neubau Anschluss-
stelle Donau Süd bis Anschlussstelle Donau (A26 Linzer Autobahn) sowie die Finalisierung des Neu-
bauprojekts Hollabrunn bis Guntersdorf (S3 Weinviertler Schnellstraße).
Zudem wurden weitere Großprojekte im Rahmen von Sanierungen im Jahr 2021 vorangetrieben
bzw. abgeschlossen. Dazu gehören unter anderem die Sanierung und Fahrstreifenerweiterung
Fischamend – Bruck West (A4 Ost Autobahn), der Sicherheitsausbau auf der S31 (Burgenland
Schnellstraße) Mattersburg – Weppersdorf sowie die Sanierung des Knotens Kaisermühlen auf der
A23 (Südost Tangente).
Wesentliche Verkehrsfreigaben im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2021 fanden für die folgenden
mehrjährigen Projekte statt:
• A01/S33 (West Autobahn/Kremser Schnellstraße) Generalerneuerung Knoten St. Pölten – St.
Pölten Nord
• A02 (Süd Autobahn) Lärmschutz Wiener Neudorf
• A02 (Süd Autobahn) Sanierung Graz West - Lieboch
• A03 (Südost Autobahn) Generalerneuerung Guntramsdorf - Ebreichsdorf
• A09 (Pyhrn Autobahn) Sanierung Vogau – Spielfeld
• A09 (Pyhrn Autobahn) Sanierung Gleinalm – Übelbach
• A10 (Tauern Autobahn) Generalerneuerung Werfen – Knoten Pongau
• A14 (Rheintal Autobahn) Sanierung Feldkirch – Frastanz
• A23 (Südost Tangente) Generalerneuerung Knoten Kaisermühlen
• S31 (Burgenland Schnellstraße) Sicherheitsausbau Mattersburg – Weppersdorf
Zudem konnten die folgenden wesentlichen unterjährigen Projekte die im Jahr 2021 Baubeginn hat-
ten auch im selben Jahr wieder dem Verkehr übergeben werden:
• A02 (Süd Autobahn) Sanierung Riegersdorf – Ilz
• A12 (Inntal Autobahn) Sanierung Rietz – Mötz
• A12 (Inntal Autobahn) Sanierung Wiesing - Jenbach
• A13 (Brenner Autobahn) Sanierung Plon – Äußere Nößlachbrücke
• A14 (Rheintal Autobahn) Sanierung Ambergtunnel
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• A21 (Wiener Außenring Autobahn) Sanierung Alland-Mayerling
• S06 (Semmering Schnellstrasse) Sanierung Krieglach - Wartberg
• S36 (Murtal Schnellstraße) Errichtung Stützpunkt St. Georgen
Die im Jahr 2021 erfolgten wesentlichen mehrjährigen Baubeginne sind:
• A03 (Südost Autobahn) Generalsanierung Hornstein – Knoten Eisenstadt
• A09 (Pyhrn Autobahn) Sanierung Tunnel Lainberg, Waldnerberg, Roßleithen
• A09 (Pyhrn Autobahn) Sanierung Knoten St. Michael
• A09 (Pyhrn Autobahn) Generalsanierung Edlach - Trieben - Gaishorn
• A14 (Rheintal Autobahn) Anschlussstelle Rheintal Mitte
• S03 (Weinviertler Schnellstraße) Neubau Rastplatz Schöngrabern
• S16 (Arlberg Schnellstraße) Neubau Lötztunnel 2. Röhre
Das von der ASFINAG verantwortete Bauvolumen betrug im Jahr 2021 insgesamt rund
EUR 1.104 Mio. (2020: rund EUR 1.074 Mio .).
Die „SARS-CoV -2 Pandemie“ hatte im Wirtschaftsjahr 2021 keinen wesentlichen Einfluss auf die ope-
rativen Bautätigkeiten. Es erfolgten keine behördlichen Maßnahmen - wie Baustellen zu sichern und
vorläufig herunterzufahren (Jahr 2020). In den einzelnen Bauprojekten sind sowohl die Zusammen-
arbeit als auch die Hygienemaßnahmen unter „Corona-Bedingungen“ durch den ÖBV-Leitfaden ge-
regelt. Wie bereits unter Punkt 2.2 erwähnt, erfolgten keine Einschränkungen und Zusatzmaßnah-
men, wie Kurzarbeit.
Asset Management
Das Asset Management ist für die bauliche Erhaltung des ASFINAG Streckennetzes verantwortlich.
Mittels laufender Kontrollen und Prüfungen der Ingenieurbauwerke sowie einer regelmäßigen Zu-
standserfassung der Fahrbahnen und den strategischen Zielsetzungen der Erhaltungsstrategie wer-
den die notwendigen Anforderungen für Sanierungsmaßnahmen für das ASFINAG Bauprogramm
definiert. Das Anforderungsmanagement bündelt Anforderungen für das Bauprogramm aus allen
Bereichen der ASFINAG und erstellt Projektdefinitionen, welche als Bestellungen an die umsetzen-
den Einheiten in der ASFINAG Bau Management GmbH übergeben werden. Durch die laufende Um-
setzung des ASFINAG Bauprogramms, sowie weiterer Maßnahmen betrieblicher und organisatori-
scher Art wird die Sicherheit und Verfügbarkeit der baulichen Anlagen des österreichischen Auto-
bahnen- und Schnellstraßen-Netzes sichergestellt. Über die Entwicklung und den aktuellen Zustand
des ASFINAG Streckennetzes gibt der ASFINAG Netzzustandsbericht Auskunft. Die kontinuierliche
Weiterentwicklung der langfristigen Erhaltungskonzepte, der Langfristprognose, der Bauwerksda-
tenbanken und der Erhaltungsstrategie bildet eine Grundlage für eine planvolle, nachvollziehbare,
und wirtschaftliche Arbeitsweise.
Beilage IV / Seite 7 von 35
Projektentwicklung
Zielsetzung für die Abteilung Projektentwicklung ist die Bündelung aller Planungskompetenzen und
damit die Reduktion von Schnittstellen innerhalb der ASFINAG. Es werden Projekte von der ersten
Idee bis zum Abschluss der erforderlichen Genehmigungsverfahren bearbeitet. Die Schwerpunkte
liegen neben den generellen Projektaufgaben im Stakeholder- und Behördenmanagement vor der
baulichen Umsetzung.
Inhaltlich umfasst das Aufgabenfeld ein breites Spektrum von Varianten- und Machbarkeitsstudien
bzw. Prioritätenreihungen mittels Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Daran anschließend erfolgt die
Erstellung von Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE) und Abwicklung von Umweltverträglich-
keitsprüfungs- (UVP) bzw. § 4 BStG-Verfahren bis hin zur Erwirkung von materienrechtlichen Geneh-
migungen (Naturschutz, Wasser- und Forstrecht etc). Auch das österreichweit bedeutende Thema
Lärmschutz ist in der Abteilung Projektentwicklung angesiedelt. Die Zuständigkeit für diesbezügli-
che Anfragen, aber auch die Entwicklung von konkreten Lärmschutzmaßnahmen obliegt den Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern dieser Abteilung.
Einen Schwerpunkt im Jahr 2021 bildete die Mitarbeit bei der durch das BMK durchgeführten Evalu-
ierung der ASFINAG Neubauprojekte.
2.2.3. Evaluierung des Bauprogramms der ASFINAG
Das BMK hat das Bauprogramm der ASFINAG für die Jahre 2022ff einer umfassenden Evaluierung im
Hinblick auf die Zielsetzungen des Regierungsprogramms 2020 unterzogen. Die Ergebnisse dieser
Evaluierung wurden durch das BMK in einem Bericht veröffentlicht. Darauf basierend hat das BMK
der ASFINAG Zielvorgaben hinsichtlich Fortführung oder Ruhendstellung von Neubauprojekten ge-
macht.
Diese Zielvorgaben beziehen sich auf das „Wie“ und „Wann“ in der Umsetzung der geplanten Pro-
jekte, nicht aber darauf, ob ein Projekt überhaupt gebaut wird oder nicht. Dieses ist durch das BStG
(Bundesstraßengesetz) gesetzlich vorgegeben. Eine „Ruhendstellung“ gem. BMK-Zielvorgaben
kann daher nur ein vorläufiges oder vorrübergehendes Ruhen (kein „ewiges Ruhen“) darstellen. Alle
erforderlichen Verfahren zur Erlangung und Erhaltung rechtskräftiger Konsense werden daher fort-
geführt, um jederzeit die Möglichkeit zu haben, das Bauprojekt umzusetzen.
In der Planung des Bauprogramms für die Jahre 2022ff wurden die Zielvorgaben entsprechend be-
rücksichtigt.
Projekte, für die die Vorgabe eine „Ruhend-Stellung“ ist und die entsprechenden Genehmigungsver-
fahren noch nicht abgeschlossen sind, wurden einer Wertminderung unterzogen, da zum Zeitpunkt
der Bilanzerstellung nach Einschätzung des Vorstands der ASFINAG kein Indiz vorlag, wann und in
welcher Form eine Umsetzung erfolgen wird. Bei einer Veränderung der Situation wird diese Ein-
schätzung überprüft werden.
Konkret betrifft die Wertminderung folgende Projekte:
• S01 (Wiener Außenring Schnellstraße): Knoten Schwechat – Großenzersdorf (inkl. Tunnel Lo-
bau)
• S37 (Klagenfurter Schnellstraße): Friesach Nord – St. Veit Nord
• A03 (Südost Autobahn): Knoten Eisenstadt – Staatsgrenze
• A22 (Donauufer Autobahn): Verlängerung Kaisermühlen - Kaiserebersdorf
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Der überwiegende Teil der vorgenommenen Wertminderung in Höhe von EUR 81,3 Mio. betrifft den
Tunnel Lobau.
Im Abschluss der ASFINAG findet die vorgenommene Wertminderung ihren Niederschlag in der Po-
sition „Anzahlungen Fruchtgenussrecht“ unter den immateriellen Vermögenswerten sowie in Form
einer außerplanmäßigen Wertminderung unter den Abschreibungen.
2.2.4. Betriebliche Erhaltung, Verkehrsmanagement und Betriebstechnik, Service-
und Kontrollmanagement
Die Betriebliche Erhaltung ist mit 1.270 Mitarbeitenden der personell größte Bereich der ASFINAG.
In 5 Regionen gegliedert, verfügen die 42 Autobahnmeistereien über 435 Schwerfahrzeuge und 312
Leicht-Lastkraftwagen zur Bewältigung der Kernleistungen. Diese setzten sich aus dem Winter-
dienst, der Streckenkontrolle nebst Ereignismanagement, der Substanzerhaltung und den damit
verbundenen Wartungsleistungen sowie der Absicherung zusammen. Ein weiterer Meilenstein im
Sinne der Versorgungssicherheit war 2021 die Inbetriebnahme der Salz-Diesellogistik. Mit diesem
Tool können die Salz- und Dieselflüsse noch besser gemonitort werden und es kann noch effizienter
und rechtzeitiger bei einem Engpass steuernd eingegriffen werden.
Ab 2020 wurde das Grünraum-Management in den Kernleistungen ergänzt und so dem immer höher
werdenden Stellenwert von Baumkataster, Baumkontrolle, dokumentierten Baumpflege-Maßnah-
men sowie der Pflege von Ausgleichsflächen und der Erhaltung von Biodiversität Rechnung getra-
gen.
Das neue Baustellen Ticketsystem wurde 2020 positiv getestet und 2021 ausgerollt. Es ermöglicht
den Autobahnmeistern/innen die Vielzahl von internen und externen Tätigkeiten an der Strecke im
Sinne der Verfügbarkeit noch besser zu koordinieren und zu bündeln.
Ein weiterer Schritt im Sinne der Verkehrssicherheit wurde mit einem Test einer Einsatzleiter App
abgeschlossen und diese soll 2022/23 zur Ausrollung gelangen. Damit werden Informationen noch
schneller an unsere Kunden/innen aber auch an die internen Leitstellen kommuniziert.
In der Abteilung Verkehrsmanagement und Betriebstechnik nehmen 9 Verkehrsmanagementzent-
ralen die Verantwortung für die nationale Verkehrsüberwachung, -information und -steuerung wahr.
Gemeinsam mit dem Team Verkehrstechnik werden die strategischen Ziele Verfügbarkeit, Sicher-
heit und Information verfolgt. 2021 wurden mit dem Probebetrieb und der Ausrollung des neuen
Verkehrsmanagement-Informationssystems VMIS 2.0 und mit weiteren Mitarbeiter-Schulungen an
der Sicherheitsakademie der Polizei die Schwerpunkte im Verkehrsmanagement gesetzt.
Die Kernkompetenzen der 21 Betriebstechnikstandorte liegen in der Betriebsführung, Qualitätssi-
cherung, Wartung und Instandhaltung der dezentralen Systemtechnik, der 164.000 elektrotechni-
schen Außenanlagenteilen und der passiven Leitungs-Infrastruktur des ASFINAG-eigenen Netzwer-
kes CN.as. Ebenfalls lag der Fokus im Jahr 2021 in der Entwicklung der neuen Abteilungsstruktur,
welche Synergien und Potenziale aus allen Einheiten bündelt und schlussendlich in der Organisati-
onsstruktur der Abteilung abgebildet werden soll. Dem Team Tunnelmanagement obliegt analog
zu den Vorjahren die Tunnelsicherheitsverantwortung mit den dafür erforderlichen Qualitätssiche-
rungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Netz- und Informationsgesetzes (kritische Infrastruk-
tur) sowie des Straßentunnelsicherheitsgesetzes.
Beilage IV / Seite 9 von 35
Die Abteilung Service- und Kontroll-Management ist betrieblich für die 3 Unternehmenseinheiten
Service- und Kontrolldienst, Traffic Management und technische Unterwegskontrolle verantwort-
lich. Sie gliedert sich in 4 Regionen. Von 16 Standorten aus erbringen die mobilen Organisationsein-
heiten ihre Leistungen oft in enger Kooperation und Abstimmung mit der Polizei. Durch Hebung von
Synergien zwischen diesen zusammengewachsenen Einheiten konnte die Präsenz auf der Strecke,
sowohl im Ereignisfall als auch bei Kontrollen erhöht werden. Trotz Covid 19-stiegen im abgelaufe-
nen Jahr sowohl die Ersatzmauteinnahmen als auch die Anzahl der technischen Kontroll-Gutachten
gegenüber dem Vorjahr wieder. Forciert wurde auch der Aufbau des Behördenmanagements, um
künftig auch Anzeigen gem. KFG an die Bezirksverwaltungsbehörden senden zu können.
Die Abteilung fungiert auch im Auftrag des BMK als österreichische Kontaktstelle für technische Un-
terwegskontrollen in ganz Österreich gegenüber der Europäischen Union.
2.2.5. Finanzierung
Die Finanzierungsprämisse der ASFINAG ist die Sicherstellung ausreichender Liquidität für die ope-
rative Umsetzung des Eigentümerauftrages. Die Finanzierungsstrategie der ASFINAG ist auf die Op-
timierung der erwarteten Zinskosten und des damit zusammenhängenden Risikos (gemessen durch
die Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk) ausgerichtet, wobei Planungssicherheit ebenfalls
einen wesentlichen Faktor darstellt.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 750 Mio. (No-
minalwert) getilgt. Dem gegenüber stand eine Finanzierung in Form einer Anleihe mit einer Nomi-
nale von EUR 500 Mio. (Laufzeit 10 Jahre, Kupon 0,125 %).
Das Rating der ASFINAG blieb 2021 unverändert. Moody‘s hat das Rating Aa1 mit stabilem Ausblick
im Juni 2021 bestätigt. Im Juli 2021 erfolgte auch durch Standard & Poor’s die Bestätigung der Ra-
tingeinstufung mit AA+ und stabilem Ausblick.
Die nominellen langfristigen Finanzverbindlichkeiten (exkl. Verbindlichkeiten aus PPP von
EUR 0,6 Mrd.) reduzierten sich von rd. EUR 9,3 Mrd. per Jahresende 2020 auf EUR 9,1 Mrd. Ende 2021.
Demgegenüber stehen kurzfristige Veranlagungen (inkl. Kontoguthaben) in Höhe von rund
EUR 0,1 Mrd.
Das EMTN (Euro Medium Term Note) - Programm der ASFINAG wird auch in den kommenden Jahren
Hauptquelle der langfristigen Mittelaufnahmen sein. Der Finanzierungsbedarf für 2022, der haupt-
sächlich auf eine Tilgung im September zurückzuführen ist, beträgt voraussichtlich zwischen
EUR 600 und 700 Mio.
2.2.6. Zweigniederlassungen
Die ASFINAG hat keine Zweigniederlassungen.
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2.2.7. Wirtschaftliche Lage
2.2.7.1. Aktiva
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden durch das Fruchtgenussrecht (Neubau) am
hochrangigen Straßennetz dominiert, das mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Infra-
struktur steigt. Der Wert des Fruchtgenussrechtes wuchs im Jahr 2021 um EUR 177 Mio. (2020
EUR 398 Mio.) auf nunmehr EUR 15.503 Mio. .
Ebenso in den immateriellen Vermögenswerten abgebildet sind die Anzahlungen Fruchtgenuss-
recht. Diese stiegen im Jahr 2021 insgesamt um EUR 157 Mio., dies unter Berücksichtigung einer vor-
genommenen Wertminderung für einige Projekte in Höhe von rund EUR 81 Mio..
Die Sachanlagen (EUR 473 Mio.) bestehen schwerpunktmäßig aus Maut- und Verkehrsbeeinflus-
sungsanlagen, Corporate Network und IT Infrastrukturanlagen sowie Grundstücken und Bauten (auf
eigenem und fremden Grundstücken).
Die Finanzanlagen betreffen vor allem die Beteiligungsansätze der Tochtergesellschaften (EUR 25
Mio.) sowie die Beteiligung an der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Forderungen aus der Fakturie-
rung von Vignettenverkäufen sowie aus der Verrechnung der LKW-Maut.
Die übrigen Forderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Verrechnung von Leistungen inner-
halb des Konzerns, die Ergebnisabführungen der Tochtergesellschaften und die laufende Steuerver-
rechnung mit den Finanzämtern (resultierend unter anderem aus einer größeren Vorauszahlung so-
wie noch nicht abzugsfähigen Vorsteuern).
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten die Unterschiedsbeträge zwischen den (niedrige-
ren) Zuzählungen und den (höheren) Rückzahlungsverpflichtungen bei Darlehensaufnahmen sowie
die Haftungsentgelte an die Republik Österreich für begebene Anleihen.
TEUR % TEUR % TEUR %
Immaterielle Vermögensgegenstände 16 955 856 93,4 16 611 865 92,7 16 105 101 94,3
Sachanlagen 473 140 2,6 467 070 2,6 477 632 2,8
Finanzanlagen 28 230 0,2 27 960 0,2 32 176 0,2
Anlagevermögen 17 457 226 96,2 17 106 895 95,5 16 614 909 97,3
Vorräte 1 693 -,- 2 247 -,- 1 807 -,-
Forderungen L+L 275 977 1,5 255 251 1,4 280 697 1,6
Sonst. Forderungen und Vermögensgegenstände 155 489 0,9 299 126 1,7 55 584 0,3
Geld und Geldanlagen 143 973 0,8 151 252 0,8 22 044 0,1
Umlaufvermögen 577 132 3,2 707 876 3,9 360 133 2,0
Aktive Rechnungsabgrenzung 89 408 0,5 96 918 0,5 94 828 0,6
Aktive latente Steuern 10 630 0,1 9 435 0,1 8 914 0,1
18 134 396 100,0 17 921 124 100,0 17 078 785 100,0
31.12.2021 31.12.2020 31.12.2019
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2.2.7.2. Passiva
Das Eigenkapital (inkl. Gewinnvortrag) ist um das Jahresergebnis 2021 gestiegen, vermindert um die
Ausschüttung einer Dividende von EUR 200 Mio.
Bei den bestehenden Finanzverbindlichkeiten hat sich das Fristigkeitenprofil zugunsten der kurz-
fristigen Verbindlichkeiten verschoben. Dies aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2021 eine Tilgung
in Höhe von EUR 750 Mio. (Nominalwert) erfolgte, während im Jahr 2022 eine betraglich höhere Til-
gung in Höhe von EUR 1.000 Mio. (Nominalwert) fällig wird.
Die passiven Rechnungsabgrenzungen enthalten vor allem Erlöse aus dem Verkauf von Mautwerten
für das Jahr 2022.
2.2.7.3. Umsatz und Ergebnis
Die gesamten Mauterlöse haben sich 2021 nach Corona-bedingten Rückgängen im Jahr 2020 wieder
erholt und sind insgesamt um EUR 219 Mio. (+10,5%) im Vergleich zu 2020 gestiegen. Das Niveau von
2019 wurde 2021 um 2,95% übertroffen.
Die Erlöse aus der Weiterverrechnung an den Bund aus Bautätigkeit waren um rund 16,0% unter
dem Niveau von 2020, wobei das auch auf die korrespondierende Aufwandsposition zutrifft. Der
diesbezügliche Umsatzanteil hat somit keine Ergebnisauswirkung.
Die Abschreibungen haben sich aufgrund der Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung für
einige Bauprojekte erhöht.
Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen, die ergebniswirksam sind (d.h.
unter Abzug der Position Erlöse aus Weiterverrechnung Fruchtgenuss an den Bund) sind gegenüber
2020 gestiegen (+ EUR 136 Mio.).
Der Finanzerfolg hat sich gegenüber 2020 um rund EUR 44 Mio. verbessert.
TEUR % TEUR % TEUR %
Eigenkapital 7 625 542 42,1 7 063 600 39,4 6 486 532 38,0
Fremdkapital kurzfristig 1 647 634 9,1 1 497 226 8,3 1 814 875 10,6
Fremdkapital langfristig 8 696 856 47,9 9 203 360 51,4 8 627 439 50,5
Fremdkapital 10 344 489 57,0 10 700 586 59,7 10 442 313 61,1
Passive Rechnungsabgrenzung 164 364 0,9 156 938 0,9 149 939 0,9
18 134 396 100,0 17 921 124 100,0 17 078 785 100,0
31.12.2021 31.12.2020 31.12.2019
2021 2020 2019
TEUR TEUR TEUR
2 981 160 2 836 366 2 994 646
135 049 51 124 49 769
1 171 557 1 188 308 1 384 058
39,3 41,9 46,2
-155 815 -200 158 -234 706
1 015 742 988 150 1 149 352
34,1 34,8 38,4
761 942 742 069 863 949
25,6 26,2 28,8
Bilanzgewinn/Bilanzverlust 7 156 875 6 594 933 6 017 865
Ergebnis nach Steuern in % vom Umsatz
Betriebserfolg
Betriebserfolg in % vom Umsatz
Finanzerfolg
Ergebnis vor Steuern
Ergebnis vor Steuern in % vom Umsatz
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
Umsatz
Abschreibungen
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Das Ergebnis vor Steuern für 2021 beträgt EUR 1.016 Mio. und liegt damit um rund EUR 28 Mio. über
dem Vorjahresniveau.
Nach Abzug der Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss von rund EUR 762 Mio. (2020
EUR 742 Mio.).
2.2.7.4. Ertragsstruktur
Für alle Mautbereiche konnte im Vergleich zu 2020 eine Erholung verzeichnet werden. Diese fiel aber
je nach Kategorie unterschiedlich aus. Während die Mauterlöse für KfZ > 3,5 t hzG im Jahr 2021 um
10,5% gegenüber 2020 stiegen, kam es bei den PKW Vignettenerlösen zu einer Steigerung von 5,9%
bzw. bei den Streckenmauterlösen zu einem Plus von 26,2%.
Die Erlöse aus Weiterverrechnungen beinhalten die Aufwendungen für den Neubau und die Erweite-
rung der Streckeninfrastruktur (Fruchtgenuss) sowie die Erlöse aus der Weiterverrechnung von Leis-
tungen an die Töchter (Rechnungswesen, IT, etc.). Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Verringerung um
rund EUR 73 Mio. zu verzeichnen, die überwiegend auf eine geringere Neubau-Tätigkeit zurückzu-
führen ist.
Die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung konnten im Vergleich zu 2020 wieder gesteigert werden
(+15,3%), das Niveau von 2019, also vor der Corona-Krise, wurde aber noch nicht wieder erreicht.
Bei den Erlösen aus dem Service- und Kontrolldienst konnte eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr
um 24,5% erzielt werden. Dies ist vor allem auf ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zurückzuführen.
Die Erträge aus Strafgeldern hingegen sanken um 11,3%.
Die Erträge aus Finanzinvestitionen stammen überwiegend aus der Übernahme der Ergebnisse der
Tochtergesellschaften mit Ergebnisabführungsverträgen.
TEUR % TEUR % TEUR %
Streckenmauterlöse 173 141 5,7 137 211 4,8 199 778 6,6
Vignettenerlöse 473 636 15,6 447 433 15,6 520 411 17,2
Erlöse aus der Weiterverr. 504 132 16,6 577 089 20,1 576 072 19,0
LKW-Mauterlöse 1 654 608 54,6 1 498 097 52,2 1 515 220 50,1
Vermietung/Verpachtung 28 364 0,9 24 605 0,8 33 669 1,1
Erlöse Service- und Kontrolldienst, Enforcement 41 709 1,4 33 513 1,2 34 055 1,1
Erlöse Strafgelder 72 920 2,4 82 170 2,9 82 514 2,7
sonstige Erlöse 32 650 1,1 36 248 1,2 32 926 1,1
Umsatzerlöse 2 981 160 98,3 2 836 366 98,8 2 994 646 99,0
Erträge aus Abgang von AV 405 -,- 6 536 0,2 4 561 0,2
Erträge aus Auflösung Rückstellungen 6 711 0,2 4 674 0,2 7 305 0,2
Übrige sonstige betriebliche Erträge 1 048 -,- 624 -,- 3 134 0,1
Sonstige betriebliche Erträge 8 164 0,3 11 834 0,4 14 999 0,5
Erträge aus Finanzinvestitionen 35 621 1,2 22 548 0,8 16 127 0,5
Umsatzerlöse und Erträge 3 024 945 100,0 2 870 748 100,0 3 025 772 100,0
2021 20192020
Beilage IV / Seite 13 von 35
2.2.7.5. Aufwandsstruktur
Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen (im Wesentlichen Bauleistungen
und die Vergütung an die ASFINAG Tochtergesellschaften) liegen mit EUR 1.525 Mio. um rd. EUR 57
Mio. (+3,9 %) über dem Niveau des Vorjahrs (EUR 1.468 Mio.).
Die Personalaufwendungen sind gegenüber 2020 um rund 16,2 % (EUR 2 Mio.) gestiegen. Dies erklärt
sich zu einem großen Teil aus einer Erhöhung bei den Zuweisungen zu Pensionsrückstellungen be-
dingt durch eine Anpassung der Berechnungsparameter.
Die Abschreibungen sind im Vergleich zu 2020 um rund EUR 84 Mio. gestiegen. Dies ist vor allem auf
eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von EUR 81 Mio. für einige im Bau befindliche Neubau-
projekte, die unter Anzahlungen Fruchtgenussrecht abgebildet sind, zurückzuführen.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unter anderem die Kosten des Vertriebs bzw. die
Provisionsaufwendungen für die Vignette, weiterverrechnete Abschreibungen der Servicegesell-
schaften, sowie Aufwendungen zur Querfinanzierung Brenner Basistunnel und Unterinntal enthal-
ten.
Die gesunkenen Aufwendungen aus Finanzinvestitionen sind überwiegend auf die im Jahr 2020
durchgeführte Abwertung des Beteiligungsansatzes der ASFINAG Maut Service GmbH zurückzufüh-
ren.
Die Reduktion der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der Zinssitu-
ation im Jahr 2021 (geringere durchschnittliche Verzinsung).
2.2.7.6. Geldflussrechnung
Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit beträgt im Jahr 2021 EUR 1.034 Mio. und ist somit um
81 Mio. niedriger als im Vorjahr. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag 2021 mit rund
EUR -456 Mio. um EUR 93 Mio. unter dem Niveau von 2020.
In Summe führt dies für 2021 zu einem positiven Cashflow vor Finanzierung (Free Cashflow) in Höhe
von rund EUR 578 Mio., was einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr von EUR 174 Mio. entspricht.
TEUR % TEUR % TEUR %
Materialaufwendungen 1 525 336 76,0 1 468 338 78,0 1 425 291 76,0
Personalaufwendungen 14 853 0,7 12 779 0,7 14 261 0,7
Abschreibungen 135 049 6,7 51 124 2,7 49 769 2,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen 142 529 7,1 127 652 6,8 136 265 7,3
Aufwendungen aus Finanzinvestitionen 80 -,- 4 345 0,2 155 -,-
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 191 356 9,5 218 360 11,6 250 678 13,4
Aufwendungen 2 009 203 100,0 1 882 598 100,0 1 876 420 100,0
2021 20192020
2021 2020 2019
TSD € TSD € TSD €
1 034 462 953 511 1 218 605
-456 121 -549 239 -556 950
-735 764 -120 485 -790 700
-157 422 283 787 -129 045
286 469 2 682 131 727
Endbestand der Fondsmittel 129 047 286 469 2 682
Anfangsbestand Geld und Geldanlagen
Fondsveränderungsrechnung
Cashflow aus operativer Tätigkeit
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderung der Fondsmittel
Beilage IV / Seite 14 von 35
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (EUR -736 Mio.) setzt sich aus folgenden Positionen zusam-
men:
Tilgung langfristiger Verbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 770 Mio.,
bezahlte Zinsen in Höhe von EUR 191 Mio.,
Dividendenzahlungen in Höhe von EUR 275 Mio. sowie
langfristigen Mittelaufnahmen in Höhe EUR 500 Mio..
Unter Berücksichtigung des Anfangsbestands in Höhe von EUR 286 Mio. ergibt sich einen Endbe-
stand an Fondsmitteln von rund EUR 129 Mio..
2.2.7.7. Rentabilität
Die Umsatzrentabilität iwS ist aufgrund der verhältnismäßig größeren Steigerung der Umsatzerlöse
bzw. des leicht gesunkenen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern zurückgegangen.
Die leicht gesunkene Umsatzrentabilität ieS ist auf die stärker als das Ergebnis vor Steuern gestiege-
nen Umsatzerlöse zurückzuführen.
Die marginale Reduktion der Gesamtkapitalrentabilität erklärt sich durch das leicht gesunkene Er-
gebnis vor Zinsen und Steuern bei einer Steigerung des durchschnittlichen Gesamtkapitals.
Ebenso sank die Eigenkapitalrentabilität 2021 aufgrund des deutlich gestiegenen durchschnittli-
chen Eigenkapitals im Vergleich zum weniger gewachsenen Ergebnisses vor Steuern.
2021 2020 2019
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
Umsatzerlöse
Ergebnis vor Steuern
Umsatzerlöse
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
Ø Gesamtkapital
Ergebnis vor Steuern
Ø Eigenkapital
Umsatzrentabilität iwS (%) =
Umsatzrentabilität ieS (%) =
Gesamtkapitalrentabilität (%) =
Eigenkapitalrentabilität (%) = 13,83 18,7314,59
6,69
40,48
34,07
8,276,91
46,7542,64
38,3834,84
Beilage IV / Seite 15 von 35
2.3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
2.3.1. Anzahl Mitarbeitende per 31.12. sowie wichtigste Aktivitäten 2021
Gesamt 2021
Beschäftigte
ASFINAG
2021
Beschäftigte
Länder 2021
Gesamt 2020
Gesamt 2019
ASFINAG Holding 146
146
---
145
148
ASFINAG Service GmbH 1 533
1 219
314
1 521
1 500
ASFINAG Alpenstraßen GmbH 266
266
---
267
262
ASFINAG Bau Management GmbH 446
436
10
423
328
ASFINAG Maut Service GmbH 624
624
---
611
640
ASFINAG Commercial Services GmbH ---
---
---
---
---
ASFINAG European Toll Service
GmbH
---
---
---
---
---
ASFINAG Total 3 015
2 691
324
2 967
2 878
Anmerkung: Darstellung exklusive Leasing - Mitarbeitenden
Bei der ASFINAG Commercial Services GmbH und der ASFINAG European Toll Service GmbH handelt
es sich um nicht personalführende Gesellschaften.
Die Gesamtzahl der Mitarbeitenden zum Stichtag 31. Dezember hat sich gegenüber 2020 um 48 er-
höht. Von insgesamt 3.015 Mitarbeitenden sind per 31. Dezember 2021 60 temporäre Mitarbeitende,
die befristet zur Abdeckung von Arbeitsspitzen eingesetzt werden.
Per Ende 2021 waren insgesamt 32 Lehrlinge in Ausbildung, Trainees gibt es derzeit keine.
Die Fluktuation ist im Vergleich zu 2020 (2,7%) nochmals gesunken und beträgt rund 2,5%. Mitarbei-
tende auf befristeten Planstellen - Ferial- und Saisonkräfte, Praktikanten - sowie Ländermitarbei-
tende werden in der Betrachtung der Fluktuation nicht berücksichtigt.
Auch wenn Corona-bedingt zahlreiche Aktivitäten nur eingeschränkt möglich waren, konnten den-
noch im Jahr 2021 wieder eine Vielzahl an zukunftsweisenden Projekten und Themen bearbeitet
werden, nachfolgend eine Beschreibung der wichtigsten:
Projekt Attraktive Arbeitgeberin
Wirtschaftliche Veränderungen, Digitalisierung, technologische und demografische Entwicklungen
sowie neue Generationen am Arbeitsmarkt bringen wesentliche neue Anforderungen für Arbeitge-
berinnen mit sich.
Um sich diesen Anforderungen zu stellen, hat die ASFINAG 2019 das Projekt „Attraktive Arbeitgebe-
rin“ ins Leben gerufen und 2021 weitere Aktivitäten durchgeführt:
Beilage IV / Seite 16 von 35
o Überarbeitung des Recruitingprozesses
Der Recruitingprozess und die Instrumente der Personalauswahl wurden mit dem Ziel
überarbeitet, eine raschere und professionellere Bewerberauswahl im Unternehmen si-
cherzustellen.
o Neuer Außenauftritt
Unter dem Motto „ASFINAG. Anders, als du denkst.“ wurde der Außenauftritt der ASFINAG
am Arbeitsmarkt komplett neu, zeitgemäß und modern gestaltet. Dazu gehört unter ande-
rem auch eine vollkommen neue Karrierewebsite.
o Messen und Kooperationen
Die 2020 gestarteten Kooperationen mit Ausbildungseinrichtungen wie HTLs und FHs wur-
den 2021 großteils erfolgreich fortgeführt.
Das 2020 als Pilotprojekt gestartete Konzept „Work&Study“ wurde 2021 in den Regelbe-
trieb übergeführt und auch in der Personalplanung für 2022 verankert.
Da aufgrund COVID-19 auch 2021 viele Jobmessen abgesagt wurden, hat sich die Teil-
nahme auf drei ausgewählte Messen fokussiert.
Mitarbeitendenzufriedenheit
Die im Herbst 2020 durchgeführte Mitarbeiterbefragung bildet die Basis für die Weiterentwicklung
der Mitarbeiterzufriedenheit in der ASFINAG. 2021 erfolgte ein strukturierter Maßnahmen-Ablei-
tungsprozess, welcher im Konzern im Laufe des Jahres bottom-up durchgeführt wurde.
Der inhaltliche Bogen spannte sich dabei im Wesentlichen über folgende Themenfelder:
o Abteilungsübergreifende Kommunikation intensivieren
o Unternehmenskultur im Sinne von Wir-Gefühl und Fehlerkultur weiter stärken
o Vereinbarkeit Beruf und Familie fokussieren
Unternehmenskultur und Führung
Auch im Jahr 2021 kam es zu einer starken Verlagerung der Zusammenarbeit auf digitale und virtu-
elle Basis. Die daraus resultierenden Anforderungen bzw. Herausforderungen an Mitarbeitende und
Führungskräfte waren ein wesentlicher Fokus in der Begleitung der gesamten Organisation.
Es gab eine Reihe an zusätzlichen Angeboten in Form von Beratungen, Schulungen sowie Informati-
onsveranstaltungen zu Themen wie Selbstorganisation, Kooperation und Gestaltung virtueller Zu-
sammenarbeit. Im Rahmen der Führungskräfteausbildung wurde zudem verstärkt auf das Thema
„virtuelle Führung“ Bezug genommen.
Parallel wurde eine „Netikette Onlinemeetings“ konzipiert, welche Tipps und Tricks zum digitalen
Arbeiten sowie zur Selbstorganisation im virtuellen Miteinander beinhaltet.
Diversity
Im Rahmen der Umsetzung des 2017 begonnenen Diversity-Konzepts führte die ASFINAG auch 2021
in mehreren Bereichen Maßnahmen durch:
Beilage IV / Seite 17 von 35
o Cross Mentoring
2021 startete bereits der vierte Durchgang des Cross Mentoring Programms. Das Ziel dieses
unternehmensübergreifenden Programms (ÖBB, Wiener Stadtwerke, ASFINAG) ist es, die
weiblichen Nachwuchskräfte in ihrer Karriereentwicklung zu unterstützen. Das Cross Men-
toring Programm gewann 2021 den Minerva Award in der Kategorie „SHEsuccess“.
o Frauenförderkonzept
Unter Einbezug von Mitarbeiterinnen und weiblichen Führungskräften aus allen Unterneh-
mensbereichen wurde ein Konzept erarbeitet, welches zur Ableitung von Frauenförder-
maßnahmen für die nächsten Jahre dient.
Weiters wurde das Angebot auf der ASFINAG Coaching-Plattform um ein spezifisches
Frauen-Karrierecoaching erweitert.
o Initiative #sheasfinag
2021 wurde durch weibliche Führungskräfte aus den operativen Einheiten die Fraueniniti-
ative #sheasfinag ins Leben gerufen. Alle 700 Mitarbeiterinnen der ASFINAG sind dabei ein-
geladen sich auszutauschen, zu vernetzen und mitzumachen.
o Umgang mit Behinderung
Die ASFINAG hat es sich auch zum Ziel gesetzt, das Verständnis rund um das Thema „Um-
gang mit Menschen mit Behinderung“ zu erhöhen. Aktuell gibt es dazu 2 aufbauende Schu-
lungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden und zur Verbesserung der Kenntnis der
rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Schulungen wurden auch 2021 weitergeführt.
Lehrlingsmanagement
Die ASFINAG hat das Ziel, die Anzahl an Lehrlingen im Unternehmen bei 1% der Belegschaft zu hal-
ten. 2020 wurden 10 Lehrlinge neu eingestellt. Mit Stichtag 31.12.2021 waren insgesamt 32 Lehrlinge
in zehn Lehrberufen beschäftigt.
Folgende Aktivitäten wurden 2021 umgesetzt:
o Weiterentwicklung der Weiterbildung für Lehrlinge, Fachausbildende und betreuende HR-
Mitarbeitende. Das Ausbildungsangebot wurde um folgende Schulungen ergänzt: Work-
shop Suchtprävention, Schreibwerkstatt sowie Rechtliche Grundlagen der Lehrausbildung
für Ausbildende.
o Neuer Außenauftritt für Lehrlinge im Rahmen des Redesigns der gesamten Karrierewebs-
ite.
o Vermittlung des Nachhaltigkeitsgedankens an die Lehrlinge. Dazu fanden Workshops und
Exkursionen statt, in denen vermittelt wurde, welche Nachhaltigkeitsaktivitäten in der AS-
FINAG gesetzt werden.
o Teilnahme der Lehrlinge an der Innovationschallenge der ASFINAG. Dazu wurden die Lehr-
linge zu einem Innovationsworkshop eingeladen und für die Verleihung des Innovationsa-
wards wurde die Kategorie „Young Professionals“ neu hinzugefügt.
Beilage IV / Seite 18 von 35
Mitarbeitendenentwicklung
Das konzernweite Trainingsprogramm wurde 2021 von drei Einflüssen geprägt:
o Erstens wurde bereits vorab darauf geachtet, dass die neuen Trainingsformate flexibel so-
wohl in Präsenz als auch Online abgehalten werden können bzw. von vornherein für Online
konzipiert wurden. Dies hat sich gegen Ende 2021 sehr gut bewährt, als der 4. Lockdown
ein weiteres Umplanen notwendig machte.
o Zweitens wurden die Trainingsinhalte ergänzt, um auf die Herausforderungen in der virtu-
ellen Welt besser einzugehen. Darunter fielen im Wesentlichen Weiterbildungen mit
Schwerpunkt auf Digitalisierung und Online Kollaboration.
o Drittens fanden teilweise erst 2021 Formate statt, die für 2020 geplant waren, da sie immer
wieder – aufgrund der Präferenz diese als Präsenzformat anzubieten – zuvor verschoben
wurden (z.B. Lego Serious Play, komplexe Informationen wirkungsvoll aufbereiten).
Hervorzustreichen ist im Seminarkatalog die Erweiterung des Angebots im Bereich Diversity und ins-
besondere der Frauenförderung.
o Führungskräfte-Aus- und Weiterbildung
Im Jahr 2019 wurde die bisher größte Ausbildungsinitiative für Führungskräfte gestartet.
Unter dem Titel „Drive the Engine“ durchlaufen ca. 200 Führungskräfte einen Führungs-
kräftelehrgang. Die Pflichtmodule konnten 2020 / 2021 abgeschlossen werden, die Wahl-
module und das begleitende Coaching laufen noch bis Mitte 2022. Auch hier wurde das
Programm um Formate ergänzt, die helfen sollen, die neuen Herausforderungen thema-
tisch abzudecken (Remote Leadership, Hybride Meetings, etc.).
2020 startete der Lehrgang für Stellvertretungen, unter dem Titel „Co-Drive the Engine“.
Der Lehrgang umfasste ca. 120 Personen, und wurde bis Ende 2021 erfolgreich abgeschlos-
sen.
o Nachwuchsprogramm – „See the Engine“
Das Unternehmen bietet im 2020 gestarteten Nachwuchsprogramm 12 Talenten die Mög-
lichkeit, sich für drei Entwicklungs-Highways zu bewerben:
Führung, Experte/Expertin und Projektmanagement.
Das Programm wurde im Oktober 2020 mit einem virtuellen Kick-Off gestartet. Die zugehö-
rigen Schulungen fanden sowohl in Präsenz als auch Covid-bedingt online statt. Aufgrund
des 4. Lockdowns wurden allerdings die letzten beiden Termine und damit der Abschluss
in das Jahr 2022 verschoben.
o Projektmanagement-Lehrgänge
Im Jahr 2021 wurden die 2019 gestarteten Projektmanagement-Lehrgänge fortgeführt. Die
Lehrgänge selbst fanden wie geplant statt, nur wurden sie bei Notwendigkeit auf Online
umgestellt. Daraus ergab sich auch die Entscheidung, grundsätzlich die Lehrgänge im Hyb-
ridsystem zu belassen, und zwar jeweils als Mix aus Präsenz und Online-Schulungen.
Beilage IV / Seite 19 von 35
2.3.2. Streckenparameter
Die Streckenlänge des ASFINAG-Netzes umfasst per 31. Dezember 2021 2.249 km (2020: 2.249 km)
mit rd. 12.200 Fahrstreifenkilometern (2020: 12.200). Auf diesem Netz befinden sich 5.816 Brücken-
objekte, 166 Tunnelanlagen mit einer Gesamtlänge von 405 Röhrenkilometern sowie Lärmschutz-
maßnahmen mit einer Gesamtlänge von ca. 1.400 km.
2.3.3. Umweltbelange
Bundesstraßen sind als Verkehrsträger grundlegende und unabdingbare Voraussetzung für den
freien Güter- und Personenverkehr sowie die Befriedigung moderner Mobilitätsbedürfnisse. Neben
Zielen wie Verbesserung der Verkehrssicherheit und Entlastung von oft hoch belasteten Ortsdurch-
fahrten haben die Investitionen der ASFINAG vielfältige Effekte auf die Volkswirtschaft.
Gleichzeitig bedingen Straßenbauvorhaben unvermeidbar Berührungspunkte mit Aspekten des Na-
tur- und Umweltschutzes. So kollidiert das öffentliche Interesse an der Errichtung von Infrastruktur
fast definitionsgemäß mit dem öffentlichen Interesse am Naturschutz. Die Herausforderung für die
ASFINAG besteht darin, die erforderlichen Leistungen im Infrastrukturbereich so umweltfreundlich
und ressourcenschonend wie möglich zu gestalten.
Die ASFINAG ist sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung bewusst und nimmt diese wahr. Investiti-
onen in den Umweltschutz (insbesondere Lärmschutz, Gewässerschutz, ökologische Ausgleichs-
maßnahmen) nehmen einen großen Anteil an den Gesamtinvestitionen bei der Errichtung von Neu-
baustrecken ein. Tätigkeitsschwerpunkt am Bestandsnetz ist neben der Errichtung von zusätzlichen
bzw. der Sanierung bestehender Gewässerschutzanlagen vor allem die Errichtung von Lärmschutz.
Die im Internet veröffentlichten EU-Umgebungslärmkarten zeigen die Lärmsituation am gesamten
Streckennetz in einer Höhe von 4 m. Zusätzlich bietet die ASFINAG zur Beurteilung der Lärmsituation
in der Höhe von 1,5 m einen eigenen Lärmkataster im Internet an. Diese Darstellung bietet zu den
Umgebungslärmkarten die Möglichkeit, sich über die aktuelle Lärmsituation bei Aufenthalt im Frei-
raum zu informieren. Um eine laufende Aktualität zu gewährleisten, erfolgt eine periodische Evalu-
ierung dieser Lärmkarten. Dabei werden die neu errichteten Lärmschutzmaßnahmen eingearbeitet,
Neubaustrecken aufgenommen sowie die Emissionen (Verkehrsaufkommen, Fahrbahnbeläge, ver-
ordnete Geschwindigkeiten) neu berechnet. Der aktuelle Lärmkataster steht seit Frühjahr 2017 zur
Verfügung. Eine Aktualisierung dieses Lärmkatasters erfolgt alle 5 Jahre und steht 2022 wieder ak-
tuell zur Verfügung.
Prioritär zu schützende Wohnbereiche wurden für das Jahr 2021 mit geplanten Sanierungs- bzw. Er-
weiterungsprojekten zusammengeführt und bedarfsgerechte Lärmschutzmaßnahmen geplant und
umgesetzt. Im Jahr 2021 hat die ASFINAG zum Schutz der Anrainerinnen und Anrainer ca.
EUR 37 Mio. in die Sanierung und Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen im Bestandnetz investiert.
Diese Maßnahmen werden zu einer weiteren Reduktion der Lärm-Auswirkungen des Straßenver-
kehrs auf die Anrainerinnen und Anrainer führen. Unter Berücksichtigung der Lärmschutzmaßnah-
men an den Neubaustrecken sind mit Ende 2021 am Bundesstraßennetz somit insgesamt rd.
1.400 km Lärmschutzmaßnahmen mit einer Gesamtfläche von rd. 4,70 Mio. m2 verfügbar.
Durch Maßnahmen zur Reinigung und Rückhaltung der Straßenwässer in Gewässerschutzanlagen
leistet die ASFINAG einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Erhaltung der Qualität un-
serer Böden, der Flüsse und des Grundwassers. Was in Österreich beim Neubau von Autobahnen
Standard ist, gilt natürlich auch für bereits bestehende Abschnitte. Bei jeder Generalerneuerung und
an sensiblen Streckenabschnitten werden – dort, wo es sinnvoll umsetzbar ist – die Entwässerungs-
und Reinigungssysteme auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Von der ASFINAG wurden in
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diesem Zusammenhang zahlreiche Bestandsstrecken im Hinblick auf die zeitgemäße Reinigung der
Straßenwässer evaluiert. In Folge wurden - bei Bedarf auch in Abstimmung mit den zuständigen Be-
hörden - Sanierungskonzepte erarbeitet und bereits einige Projekte aus diesen Konzepten umge-
setzt.
Salze, die mit dem Winterdienst in die Straßenwässer gelangen, können - im Gegensatz zu allen an-
deren enthaltenen Verunreinigungen (z.B. Bremsstaub, Gummiabrieb, Ölspuren, Schwermetalle) -
mittels Filterpassagen nicht eliminiert bzw. im Filter nicht rückgehalten werden. So werden bei sen-
siblen Vorflutern bei Bedarf Rückhaltebecken errichtet. Die Wässer werden zwischengespeichert
und nur sehr dosiert an Oberflächengewässer oder das Grundwasser abgegeben. Mit Einführung der
Ausbringung von NaCl-Sole wurde eine bessere Haftung des Salzes auf der Straßenoberfläche er-
reicht. Dies führt zu einer wesentlichen Verringerung des Salzverbrauches in der vorbeugenden
Streuung. Zusätzlich wurde 2020 das Reifglätteprognose- und Fahrbahntemperaturprognosemodell
implementiert, um das Streuen zum richtigen Zeitpunkt zu forcieren. Zurzeit wird an einer digitalen
Streuempfehlung gearbeitet, die eine weitere Optimierung der Salzstreuung bringt.
Vor dem Hintergrund der Energiewende ist die ASFINAG verpflichtet, ihr Straßennetz verkehrssicher
und nachhaltig zu planen, zu bauen und Instand zu halten. Hierzu ist es erforderlich, dass das Bun-
desstraßennetz bis 2030 stromautark mit erneuerbarer Energieproduktion betrieben werden kann.
Dafür ist eine Produktionsleistung von erneuerbaren Energien mit einer Engpassleistung von ca.
100 MWp erforderlich. Für diesen Zweck werden österreichweit verschiedene Anlagen zur Erzeugung
erneuerbarer Energien am Bundesstraßennetz geplant und errichtet.
Eine besondere Stellung nimmt auch der Umgang mit dem Thema Baustoffrecycling ein. Bei Bau-
maßnahmen im Autobahnen- und Schnellstraßennetz sind 2020 rd 592.000 to Ausbauasphalt bzw.
297.000 to Betonabbruchmaterial angefallen. Im Vergleich zum Jahr davor hat die abgebrochene
Asphalt- und Betonmenge zugenommen. Die Wiederverwertung der anfallenden recyclingfähigen
Materialien – möglichst innerhalb desselben Bauvorhabens - birgt neben dem wirtschaftlichen Vor-
teil für die ASFINAG auch einen umweltrelevanten Nutzen, ist jedoch aufgrund unterschiedlicher
Rahmenbedingungen nicht immer möglich. Primär werden damit wertvolle Ressourcen wie Gestein
und Bitumen gespart und durch die geringeren Transportwege sowohl CO2 Emissionen vermieden
als auch die Verkehrssituation sowie die Luftqualität im Umfeld von Baustellen verbessert. Durch
sehr genau Vorerkundungen können die für die ASFINAG tätigen Baufirmen mit den Abbruchmateri-
alien als mögliche Recycling-Baustoffe kalkulieren.
Die ASFINAG legt bereits in den Planungsphasen und durch entsprechende Vorgaben in den Bauver-
trägen hohes Augenmerk auf die laufende Steigerung der Wiederverwertungsquote und leistet da-
mit einen wertvollen Beitrag zum nachhaltigen Bauen. Seit dem Jahr 2012 werden in diesem Zusam-
menhang entsprechende Kennzahlen wie zB eine „Recyclingquote“ erfasst. Diese ergab für das Jahr
2020, dass ca. 65 % der Aushub-, 99% der Asphalt- und 98 % der Betonabbruchmaterialien einer
Verwertung (in Bauvorhaben der ASFINAG oder Dritter) zugeführt wurden.
Neben den bereits beschriebenen generellen Maßnahmen werden laufend weitere Einzelmaßnah-
men zur Optimierung von Umweltauswirkungen entwickelt und umgesetzt. Beispielhaft genannt
seien Forschung auf Gebieten, wie der Umstellung von Trockensalzstreuung bzw. Kalziumchlorid-
sole auf Natriumchlorid-Solestreuung, dem Recycling der Go-Boxen, dem Gefahrgut-Monitoring im
Tunnel, der Senkung des Stromverbrauches, der Erhöhung der Biodiversität auf Ausgleichsflächen
sowie der Wildschutz-Maßnahmen.
Maßnahmen im Bereich der Biodiversität und Lebensraumvernetzung sind ein langjähriger Schwer-
punkt der ASFINAG und finden sich in diversen Forschungs- und Kooperationsprojekten wieder. Ne-
ben der Errichtung von Grünquerungen im Rahmen von aktuellen Genehmigungsverfahren werden
auch Nachrüstungen mit Grünquerungen am Bestand durchgeführt. Vier Grünquerungen wurden
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bereits an tradierten europäischen Wildtierkorridoren nachgerüstet, weitere sind in Planung. Maß-
geblich für deren Umsetzung ist die raumplanerische Absicherung der Korridore durch örtliche und
überörtliche Planung.
Um dem Bereich Biodiversität zusätzlich Gewicht zu verleihen, wird 2022 im Betrieb der Service Ge-
sellschaft eine fünfte Kernkompetenz „Grünraumpflege“ geschaffen. Es sollen so die Tätigkeiten in
diesem Bereich besser vereinheitlicht und neue Erkenntnisse in der Pflege effektiver ausgerollt wer-
den.
Seit dem Frühjahr 2019 finden laufend die an stark frequentierten Straßen rechtlich vorgesehenen
jährlich wiederkehrenden Baumkontrollen mit Hilfe eines Baumkatasters statt. Aktuell befinden
sich in der Verwaltung der ASFINAG ca. 21.000 Stück Einzelbäume sowie rund 5.000 Hektar Gehölz-
bestände. Rund 14.000 Baumpflege-Maßnahmen zur Erhaltung dieser Bäume und zur Gewährleis-
tung der Verkehrssicherheit wurden bereits von den zuständigen Autobahnmeistereien umgesetzt.
Die gewonnenen Ergebnisse aus der Baumkontrolle und der Forsteinrichtung sind die Grundlage für
ein effektives und nachhaltiges Grünflächenmanagement. Anhand der Daten werden Gehölzpflege-
konzepte erstellt, die langfristig zum Aufbau, der Entwicklung und der Erhaltung eines gesunden,
verkehrssicheren und funktionellen Baumbestandes beitragen.
Ausgleichsflächen dienen als Ersatz für Naturräume, die durch den Autobahnbau beansprucht oder
beeinträchtigt werden. Sie dienen dem Erhalt von Flora und Fauna und damit der Biodiversität. Die
ASFINAG besitzt und betreut gegenwärtig ca 2.000 ha Ausgleichsflächen, welche extensiv und in Ab-
stimmung auf die jeweiligen Arten gepflegt werden.
2020 wurde die Kernstrategie „Nachhaltigkeit, Ökologisierung und Klimaschutz“ als ein zentrales
Instrument in der Konzernsteuerung verankert. Als Handlungsfelder rücken somit die Themen „De-
karbonisierung und Emissionsreduktion“, „Energiemanagement“, „Nachhaltiges Wirtschaften“ und
„Biodiversität“ verstärkt in den Fokus und umfassen klare und transparente Ziele und Maßnahmen.
Durch ein umfassendes Klima- und Umweltschutzprogramm mit konkreten Zielsetzungen bis 2030
möchte die ASFINAG einen transparenten Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten.
Auf Ebene der Gesellschaften begleitet in der ASFINAG Bau Management Gesellschaft der Fachbe-
reich Umwelt- und Verfahrensmanagement durch Wissens- und Qualitätsmanagement sowie Be-
wusstseinsbildung Neubau- und Bestandsprojekte in allen Projektphasen. Auf Seite der Servicege-
sellschaften unterstützt die Betriebliche Erhaltung-Services mit ihren Fachexpertinnen und -exper-
ten auf den Gebieten des Gewässerschutzes, der Abfallwirtschaft, der Gehölz- und Grünpflege sowie
Neophyten die Autobahnmeistereien.
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3. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der
Unternehmensgruppe
3.1. Voraussichtliche Entwicklung der Unternehmensgruppe
Die ASFINAG steht mehr denn je vor großen Herausforderungen. Das Unternehmen muss den stei-
genden Mobilitätsbedürfnissen der Kundinnen und Kunden, neuen Antriebs- und Energieformen,
der Multimodalität sowie den gesamtstaatlichen Vorgaben aus der „Mission 2030“ (österreichische
Klima- und Energiestrategie) und dem Regierungsprogramm 2020 gerecht werden. Zudem befindet
sich die ASFINAG auf dem Weg zur CO2-Neutralität, eines der Ziele, die sich die ASFINAG in diesem
Zusammenhang gesteckt hat, ist die bilanzielle Strom-Autarkie bis zum Jahr 2030.
Im Jahr 2021 fand eine umfassende Prüfung der größten ASFINAG-Neubauprojekte durch das BMK
in Zusammenarbeit mit der ASFINAG statt. Neben verkehrlichen Zielen standen Klimaziele, Boden-
verbrauchsziele und Ziele einer klimafreundlicheren Mobilität im Fokus. Das Ergebnis dieser Evalu-
ierung bestand einerseits in der vorläufigen Ruhendstellung einiger Projekte, andererseits im Auf-
trag zur Durchführung von vertiefenden weiteren Analysen für einige andere Projekte hinsichtlich
Dimensionierung und verkehrlicher Notwendigkeit. Dies wurde in den Planungen für 2022ff berück-
sichtigt.
Insgesamt sieht das Bauprogramm für 2022 (Investitionen in Neubau und Sanierung) ein Volumen
von rund EUR 1.136 Mio. vor, was leicht über dem Wert des Jahres 2021 liegt. Mittelfristig sind für die
Folgejahre jährliche Volumina zwischen EUR 1,2 und EUR 1,3 Mrd. vorgesehen.
Bezüglich der LKW-Mauteinnahmen wurde in der Planung für 2022 (abgesehen von der gesetzlich
vorgesehenen Valorisierung von 1,4%) eine moderate Steigerung der Verkehrsleistung, nach einem
starken Jahr 2021 (+8,8 % ggü. 2020), zugrunde gelegt.
Die Tarifstruktur wurde, wie in den Vorjahren bereits berichtet, mit 01.01.2017 vom Bonus/Malus
System der Ökologisierung auf Externe Kosten umgestellt. Die Klasse EURO VI erhält auch im Jahr
2022 weiterhin einen Bonus in Höhe von rund EUR 20 Mio. jährlich. Die Klasse der E-H2 betriebenen
LKW erhält einen Bonus in Höhe von 75 %. Aufgrund der geringen Fahrleistungen, sind die Minder-
einnahmen daraus allerdings marginal.
Für die Einnahmen aus der PKW-Vignette und den PKW Streckenmauteinnahmen wird für 2022 mit
einem moderaten Anstieg gerechnet. Inkludiert ist hier eine Preisanpassung, analog zu den LKW-
Mauttarifen, von 1,4%.
Die gesamten Mauterlöse werden 2022 laut Plan rund EUR 2.408 Mio. betragen.
Unter Berücksichtigung des geplanten negativen Finanzergebnisses (im Wesentlichen Zinsendienst)
von EUR 186 Mio. ergibt sich ein planmäßiger Jahresüberschuss für 2022 von rund EUR 796 Mio.
Der Nettoschuldenstand (bilanzielle Schulden abzgl. Kassastand) Ende 2022 ist wird laut Plan bei
EUR 10.573 Mio. liegen.
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3.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
3.2.1. Cashflowrisiko
Im Jahr 2021 wurde bei den kurzfristigen Zinsen erneut ein historischer Tiefstand erreicht. Der 3-
Monats-Euribor startete zu Jahresbeginn 2021 mit einem Wert von -0,55% um dann bis Ende Okto-
ber in einer relativ engen Bandbreite (-0,53% bis -0,56%) zu schwanken. Anfang Oktober begann er
auf den historischen Tiefstand von -0,61% (14.12.) zu sinken, um sich bis Jahresende wieder leicht
zu erholen (-0,57%).
Die langfristigen Zinsen gemessen an den Renditen für 10-jährige österreichische Bundesanleihen
starteten vom Ende 2020 erreichten Tiefstand (-0,47% am 11.12.2020) und sind bis Mitte Mai 2021
auf einen Wert von 0,16% angestiegen. Im Sommer war wieder ein Rückgang auf -0,26% (20.08.2021)
zu verzeichnen um Anfang November 2021 nochmals 0,16% zu erreichen. Per Jahresende schlossen
die Renditen mit 0,10%.
Die Einschätzung der kaufmännischen Risiken, die von externen Kapitalmarktschwankungen ausge-
hen, werden in Form der Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk errechnet und den Gremien
regelmäßig berichtet.
Mit Marktwerten bewertete Derivate werden als eigenes Finanzinstrument mit einer Bewertung
„through profit & loss“ bilanziert und sind einer zugehörigen Grundtransaktion zuzurechnen. Sie
werden mit der Absicht der Absicherung von Wechselkursschwankungen der Grundtransaktionen
abgeschlossen. Das verbleibende Risiko besteht lediglich aus Zinsänderungsrisiken im EURO Finan-
zierungsraum. Im Portfolio der ASFINAG ist per Ende 2021 ein einziger Swap enthalten.
Die Risikokennziffern der aushaftenden ASFINAG Finanzverbindlichkeiten (Darlehen und Anleihen
inklusive Swaps, Geldmarktgeschäfte) wurden per 31. Dezember 2021 mit einer Konfidenz von 95 %
und einer Haltedauer von einem Jahr wie folgt eingeschätzt:
Der marktwertorientierte Value at Risk wird auf EUR 205,6 Mio. geschätzt. Der nominelle Gesamt-
stand der Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) inklusive kurzfristiger Veranlagungen und
Kontoguthaben beträgt zum Stichtag EUR 8.958,9 Mio. (2020: EUR 9.049,2 Mio.).
Der Cashflow at Risk beträgt EUR 2,8 Mio., wobei rd. 1,0 % der Verbindlichkeiten variabel verzinst
sind.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der ASFINAG Verbindlichkeiten per 31.12.2021 beträgt ca.
6,8 Jahre (2020: 7,2 Jahre) und die durchschnittliche Nominalverzinsung liegt bei rund 1,6 % p.a.
(2020 1,8 % p.a.).
Der Zugang zu den Kapitalmärkten und damit die Aufnahme der erforderlichen Mittel wird für die
ASFINAG auch in den nächsten Jahren gewährleistet sein, einerseits aufgrund ihrer exzellenten Re-
putation und eines aktiven Investoren-Marketings andererseits aufgrund der guten Fundamental-
daten Österreichs und der Staatsgarantie für die Mittelaufnahmen.
3.2.2. Liquiditätsrisiko
Die Liquiditätssteuerung der ASFINAG berücksichtigt alle operativen Erfordernisse, den Schulden-
dienst und etwaige notwendige Kapitalaufnahmen im Zusammenhang mit dem Neubauprogramm.
Die Planbilanzen, Plangewinn- und -verlustrechnungen und die Cashflowberechnungen werden mit
dem BMK jeweils im Vorjahr im Voraus abgestimmt und sind im Zusammenhang mit der gesetzlichen
Verpflichtung des Bundes zu sehen, für die ausreichende Liquidität der ASFINAG zu sorgen.
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Das kurzfristige Liquiditätsrisiko der ASFINAG ist aufgrund der guten Bonitätseinstufung gering. Das
langfristige Liquiditätsrisiko steht in direktem Zusammenhang mit der Bonität der Republik Öster-
reich und der Unterstützung durch die Republik Österreich in Form von Garantien als Bürge und
Zahler für Anleiheemissionen. Letztlich gewährleistet das erfolgreiche und stabile Geschäftsmodell
der ASFINAG die Refinanzierung der Verbindlichkeiten.
3.2.3. Konjunkturrisiko, Ausfallsrisiko, Absatz- und Beschaffungsrisiko
Die Wirtschaft der EU erholte sich schneller als erwartet von der pandemiebedingten Rezession. Vor
dem Hintergrund der fortschreitenden Impfkampagnen und der schrittweisen Aufhebung der Be-
schränkungen setzte das Wachstum im Frühjahr 2021 wieder ein und konnte sich dank der Wieder-
belebung der Wirtschaft und trotz des Auftauchens neuer Virusvarianten gegen Ende des Jahres sta-
biliseren. Immer noch besteht aber Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Pandemie, was
die Wachstumsvoraussagen schwierig macht. Der Ausbruch des Kriegs in der Ukraine und dessen
ungewisser Ausgang zieht weitere weltwirtschaftliche Turbulenzen nach sich, deren Dimension zum
aktuellen Zeitpunkt noch kaum einschätzbar ist.
Die BIP Prognosen liegen für 2021 laut Europäischer Kommission bei +5,3% (2020 -6,4%) für die Eu-
rozone, ebenso bei +5,3% für die gesamte EU (2020 -5,9%). Die Prognosen für 2022 zeigten noch An-
fang Februar 2022 eine weiterhin stabile Wachstumsrate und lagen sowohl für den Euroraum als
auch für die gesamte EU bei +4,0%. Mittlerweile muss man davon ausgehen, dass diese Prognosen
voraussichtlich nach unten revidiert werden müssen. Die österreichischen Wirtschaftsforschungs-
institute IHS und WIFO senkten bereits Ende März 2022 ihre Wachstums - Prognosen für Österreich
um 0,6 bzw. 1,3 Prozentpunkte auf 3,6 % bzw. 3,9 % für 2022.
Ebenso wird die ursprünglich erwartete Entwicklung der öffentlichen Defizite nach den jüngsten Er-
eignissen überdacht werden müssen. Gemäß der EU Herbst-Prognose ist für 2021 im Vergleich zu
2020 eine leicht sinkende Tendenz zu erwarten. Für 2022 wurde aufgrund des prognostizierten
Wachstums und der zurückgehenden Unterstützungsmaßnahmen ein deutlicherer Rückgang der
Defizite erwartet, was nunmehr durch die Auswirkungen der Ukraine-Krise vermutlich nicht mehr
haltbar ist.
Die bereits durch die Corona Pandemie erhöhten Staatsverschuldungen werden voraussichtlich nun
weiter steigen, in welchem Ausmaß lässt sich aus heutiger Sicht noch schwer einschätzen. Die Ein-
haltung der Maastricht Kriterien bzw. eine Entwicklung in diese Richtung liegt in weiter Ferne.
Auch auf das Zinsumfeld hat die aktuelle Situation Auswirkungen. Wurde zu Jahresbeginn noch da-
von ausgegangen, dass sich das Zinsniveau im kurzfristigen Bereich auf einem weiterhin niedrigen
Niveau bewegen und im längerfristigen Bereich eher moderat steigen wird, ist mittlerweile bei den
langfristigen Zinsen ein sehr deutlicher Anstieg zu verzeichnen. In den ersten 3 Monaten stiegen bei-
spielsweise die Renditen der Österreichischen Bundesanleihen um 90 Basispunkte auf nunmehr et-
was über 1,0 %. Bei den kurzfristigen Zinsen geht der Trend ebenfalls nach oben, wenn auch deutlich
geringer.
Der Neustart der Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2021 brachte auch ein starkes Ansteigen der Inflation
mit sich, getrieben vor allem durch die sprunghafte Erhöhung bei den Energiepreisen. Zu Beginn des
Jahres sahen einige Analysten dies noch eher als vorübergehendes Phänomen und erwarteten für
2022 und vor allem 2023 eine Rückkehr zu deutlich niedrigeren Werten. Diese Einschätzung wird al-
lerdings angesichts der Auswirkungen des Konflikts in der Ukraine derzeit relativiert. Es besteht mitt-
lerweile weitgehende Einigkeit darüber, dass die Inflation im heurigen Jahr auf sehr hohem Niveau
bleiben wird. Das österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut IHS geht beispielsweise für 2022 in
Österreich von einer Inflationsrate von 5,5 % aus.
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Die Entwicklung der Baupreise im Tiefbau verzeichnete 2021 - wie im Vorjahr - einen leichten Anstieg.
Die Entwicklung der Baukosten im Tiefbau, insbesondere im Brücken- und Straßenbau, war hinge-
gen im Jahresvergleich 2020/21 sehr stark steigend (teilweise um ca. 10% bis 15% bezogen auf das
Jahresmittel). Es ist davon auszugehen, dass sich diese Tendenz kurzfristig verstärken wird.
Die Novellierung des Bundesstraßenmautgesetzes im Jahr 2007 schrieb eine Berücksichtigung der
Entwicklung des Verbraucherpreisindex auf der Einnahmenseite der ASFINAG fest. Dadurch wurde
ein wesentlicher, struktureller Ausgleich zu den inflationsbedingten Kostensteigerungen der opera-
tiven Ausgaben gesetzlich festgelegt und eine Absicherung des Inflationsrisikos erreicht.
Für Forderungen der ASFINAG werden Wertminderungen ausschließlich auf Basis von Einzelbetrach-
tungen vorgenommen, eine Wertberichtigung auf pauschaler Basis erfolgt nicht. Die Einnahmen der
ASFINAG - bestehend im Wesentlichen aus LKW- und PKW-Maut - sind strukturell nicht ausfallsge-
fährdet.
3.2.4. Branchenspezifische Risiken und Regulierungsrisiken
Insbesondere aufgrund der hohen Bautätigkeit stellen die gesetzlichen Rahmenbedingungen ge-
rade in diesem Bereich einen starken Einflussfaktor auf die Kosten- und Kapitalsituation des Unter-
nehmens dar. Hier sind insbesondere gesetzliche Auflagen hinsichtlich Umweltmaßnahmen zu er-
wähnen. Der diesbezügliche Standard ist im europäischen Vergleich derzeit bereits als sehr hoch
einzustufen.
Ein weiterer wesentlicher Bereich ist die Bemautung. Für die Tarifausgestaltung, insbesondere von
KFZ > 3,5 t hzG, hat die EU-Wegekostenrichtlinie dabei maßgeblichen Einfluss. Änderungen in den
Vorgaben für die Berechnung der Mautobergrenzen oder für die Strukturierung der Mautprodukte
können Auswirkungen auf die Erlössituation haben.
Seit dem Jahr 2017 werden auf die Infrastrukturtarife externe Kosten für Lärm und Schadstoffaus-
stoss aufgeschlagen. Diese aufgeschlagenen Kosten, die von Euro Emissionsklasse sowie Achskate-
gorisierung abhängen, werden durch die ASFINAG eingehoben, an das BMK abgeführt und stellen
damit keine Mehrerlöse für die ASFINAG dar.
Einzig die Klasse EURO VI erhält weiterhin einen Bonus auf den Infrastrukturtarif, der sich bis zum
Jahr 2022 mit Mindereinnahmen von jährlich EUR 20 Mio. niederschlagen wird. Im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr betrug dieser Bonus EUR 21,6 Mio., was dadurch begründbar ist, dass der Bonus unter
Berücksichtigung von Effekten aus der Coronakrise ermittelt wurde, sich die Fahrleistung aber bes-
ser entwickelt hat als in den Planungen vorgesehen. Um die umweltschonenden LKW auch weiterhin
zu fördern, wird der Bonus für die Klasse EURO VI auch für das Jahr 2022 gewährt.
Die Tarife für KFZ > 3,5 t hzG mit Wasserstoff- bzw. E-Antrieb betrugen bis inkl. August 2021, wie
schon im vorhergehenden Geschäftsjahr, die Hälfte des „Normaltarifs“, seit September 2021 nur
mehr 25% des „Normaltarifs“. Der Bonus für diese Fahrzeugklasse wird auch 2022 beibehalten. Die
Fahrleistungen aus diesem Bereich sind derzeit jedoch marginal.
3.2.5. IT-Risiken
Erneut bildeten im Jahr 2021 aufgrund der Corona Situation Themen wie fortschreitende Digitalisie-
rung von Geschäftsprozessen oder die Steigerung der Informationssicherheit einen Schwerpunkt im
IT-Bereich.
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Folgende Themenbereiche standen speziell im Fokus:
Security Operation Center as a Service (SOCaaS)
Im September 2021 wurden die Leistungen im Zuge einer öffentlichen, zweistufigen Ausschreibung
vergeben. Mit Oktober wurde das Aufbauprojekt gestartet, welches früh 2022 nach Abschluss der
Transition der definierten Leistung zum neuen Auftragnehmer abgeschlossen sein soll und im We-
sentlichen folgende Punkte enthält:
o Aufbau einer zentralen Datensammelstelle zur Erkennung von möglichen Angriffsvorfäl-
len (SIEM - Security Information and Event Management),
o 24 x 7 Überwachung der IT-Servicelandschaft der ASFINAG (Security Monitoring),
o Erstanalysen bei Auffälligkeiten im Zuge der Überwachungstätigkeiten (Security Analy-
tics),
o Alarmierung der ASFINAG Bereitschaft bei einem Informationssicherheits-Verdachtsfall
o Unterstützung bei der Bearbeitung eines Informationssicherheitsvorfalles (Incident
Response),
o Durchführung von forensischen IT-Analysen im Anlassfall,
o Überwachen der globalen Lage in Bezug auf Cyber Security und deren mögliche Auswir-
kungen auf die ASFINAG (Threat Intelligence),
o Übernahme der Überwachung des Patchmanagement-Prozesses gem. Vorgaben mittels
Schwachstellen-Management.
Des Weiteren unterstützt der Auftragnehmer mit der Erstellung eines Trainingsprogramm zur Be-
wusstseinsbildung bei allen Mitarbeitenden der ASFINAG. Dieses soll im Weiterbildungsangebot der
ASFINAG verankert werden.
Prozess Informationssicherheitsvorfall
Im Zuge der Vergabe der SOCaaS-Leistungen wurde ein Prozess für den Ablauf eines potentiellen
Informationssicherheitsvorfalls definiert und freigegeben sowie in den Vorgabedokumenten hinter-
legt. Der Prozess beschreibt die Ablaufpunkte eines Informationssicherheitsvorfalles von der Erken-
nung bis zur Behebung inklusive aller Verantwortlichkeiten. Als wichtiger Punkt ist die Meldung an
das CERT Österreich dokumentiert, welches bei bestätigtem Verdacht informiert werden muss.
ASFINAG-CSIRT (Computer Security und Incident Response Team)
Hand in Hand mit dem Prozess für den Ablauf eines Informationssicherheitsvorfalles ist es wichtig,
auch intern Ressourcen für den Fall der Fälle rund um die Uhr (24x7) bereit zu halten. Es wird deshalb
Anfang 2022 organisatorisch ein 24x7 CSIRT gebildet, welches im Anlassfall den Prozess für einen
Informationssicherheitsvorfall von Beginn an leitet und in weiterer Folge beratend begleitet. Das
CSIRT ist Schnittstelle zum SOC-Partner und allen internen verantwortlichen Funktionen.
Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG)
Das Ende 2018 in Kraft getretene NISG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung umfangreicher Si-
cherheitsmaßnahmen und zum Nachweis von deren Effektivität. Im November 2019 ist an die ASFI-
NAG der Bescheid ergangen, dass sie Betreiber wesentlicher Dienste gemäß NISG ist. Der Nachweis
der Compliance mit dem NISG ist bis zum 11.11.2022 in Form eines Berichtes zu erbringen.
Um den Nachweis der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen gemäß NIS Gesetz gegenüber dem
Bundesministerium für Inneres (BM.I) fristgerecht erbringen zu können, wurde im Oktober 2020 das
gesellschaftsübergreifende Programm „NISFIT“ gestartet. Auftrag des Programms ist, bei notwendi-
gen spezifischen Maßnahmen an den Bestandssystemen der Verkehrssteuerungs- und Leitsysteme
des Bundesstraßennetzes von Tunnels und Freiland zu unterstützen, die Umsetzung der identifizier-
ten Maßnahmen zu kontrollieren, sowie das Audit zur Erbringung des Nachweises zu begleiten.
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Im Dezember 2021 wurde ein erstes Teilaudit mit einem qualifizierten Auditor über den Bereich
Governance und Risikomanagement einschließlich Sicherheitsrichtlinien, Ressourcenmanagement,
sowie Personalwesen durchgeführt. Der Bericht dazu wurde im Jänner 2022 fertiggestellt und an-
schließend an das BM.I übermittelt. Eine Rückmeldung liegt dazu derzeit noch nicht vor.
IT-Bedrohungen im Büroumfeld
Die Cyber- Sicherheitslage betreffend der IT Bedrohungen im Büroumfeld ist unverändert. Die
größte Bedrohung stellen weiterhin Angriffe von Cyberkriminellen auf Arbeitsstationen oder Zu-
gänge von Mitarbeitenden dar. Um derartigen Angriffen entgegenzuwirken, wurden zahlreiche tech-
nische Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen ergriffen, um sowohl die Übernahme von Endgeräten
als auch die weitere Ausbreitung im Unternehmensnetzwerk zu unterbinden.
Da die unwissentliche Mitwirkung von Endbenutzern eine der Hauptursachen von IT-Sicherheitsvor-
fällen ist, wurde auch ein Schwerpunkt auf Awareness-bildende Maßnahmen gelegt, um die Mitar-
beitenden der ASFINAG für diese Problematik zu sensibilisieren.
Corona Situation
Durch die Pandemie kam es weltweit zu Lieferverzögerungen. Diesbezüglich galt es 2021, zur Sicher-
stellung der Verfügbarkeit der IT Systeme, diese Lieferzeiten einzukalkulieren bzw. Maßnahmen zu
setzen, damit die Verfügbarkeit weiterhin gewährleistet werden konnte. Diese Aufgabe wurde im ge-
gebenen Umfeld sehr gut gemeistert.
3.2.6. Personal- und Fluktuationsrisiko
Die Gesamtfluktuation der ASFINAG ist sehr gering ausgeprägt. Durch leistungsorientierte Vergü-
tungssysteme, attraktive Sozialleistungen und der Möglichkeit sich innerhalb des Unternehmens
weiterzuentwickeln - sowohl innerhalb der eigenen Gesellschaften als auch gesellschaftsübergrei-
fend - wird das Fluktuationsrisiko minimiert.
3.2.7. Klimabezogene Risiken
Von zunehmender Relevanz – vor allem im langfristigen Bereich - sind auch für die ASFINAG Risiken
im Zusammenhang mit dem Klimawandel. So können beispielsweise Extremwetterereignisse Schä-
den an der Infrastruktur verursachen, die zu erhöhten Kosten für Sanierungen führen. Strengere
ökologische Vergabekriterien könnten eine eingeschränkte Auswahl potentieller Auftragnehmer
und damit höhere Marktpreise zur Folgen haben. Einnahmenseitig könnte eine CO
2
-abhängige An-
passung der Mautmodelle zu einem Rückgang der Maut-Einnahmen oder der Fahrleistung führen,
ebenso wie die Entwicklung alternativer Mobilitätsformen bzw. Verhaltensänderungen der Auto-
bahn-Nutzenden. Alle diese Risiken werden intensiv analysiert und entsprechende Strategien und
Maßnahmen zur Bewältigung abgeleitet. Eine für den Unternehmensbestand wesentliche Auswir-
kung ist allerdings nicht erkennbar.
3.2.8. Risiken aus der Corona-Krise
Auch wenn die Corona-Krise ein Thema war, das auch das Jahr 2021 nachhaltig geprägt hat, waren
die Auswirkungen daraus für die ASFINAG im Vergleich zu 2020 wenig spürbar. Der Mautbereich hat
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sich im Vergleich zu 2020 erholt und im Baubereich kam es zu keinen operativen Einschränkungen
oder Verzögerungen aus diesem Grund.
Der Verlauf der Pandemie wird auch im Jahr 2022 die wirtschaftlichen Aktivitäten und die private
Mobilität bestimmen. Es wird aber aus aktueller Sicht mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf
die Geschäftstätigkeit der ASFINAG gerechnet.
Der Fortbestand des Unternehmens war und ist durch die Corona-Krise in keiner Weise gefährdet.
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4. Bericht über Forschung, Entwicklung und Innovation
Die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation wurden im Jahr 2019 in eine Kernstrategie „In-
novation“ der ASFINAG zusammengeführt. Im Jahr 2020 wurde ein gesellschaftsübergreifendes
Kernteam geründet. Dieses erarbeitete gemeinsam mit dem TOP Management die ASFINAG Innova-
tionsstrategie. Mit den darin festgelegten Leitsätzen und Handlungsfeldern wurde im Jahr 2021 eine
fokussierte Weiterentwicklung entlang der strategischen Ziele durchgeführt und dies ist heute die
Basis dafür, die ASFINAG als einen innovativen Mobilitätsdienstleister zu positionieren. Zahlreiche
Auszeichnungen und Preise konnte die ASFINAG 2021 erhalten und wird somit von immer mehr Sta-
keholdern als innovatives Unternehmen wahrgenommen.
Innovation betrifft jeden Bereich des Unternehmens. Überall gibt es Potenzial, Abläufe zu optimie-
ren sowie neue Wege sichtbar und nutzbar zu machen. Derzeit werden über 190 spannende For-
schungs- und Entwicklungsprojekte im Unternehmen durchgeführt. Als Beispiel können die ASFI-
NAG Holzschilder, Lärmschutzwände mit Solarenergie sowie die ASFINAG Tunneldrohne genannt
werden.
Das Ziel ist klar: Es sollen nützliche Innovationen rasch auf die Straße gebracht werden, um das Ser-
vice für die Kundinnen und Kunden, aber auch die Arbeitsabläufe der Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter stetig zu verbessern. Um als Mobilitätspartner neuartige Lösungen auf die Straße zu bringen,
eröffnet die ASFINAG auch immer mehr Felder der Zusammenarbeit mit externen Innovationspart-
nern. So wurden 2021 die Voraussetzungen für „Innovationstestfelder“ geschaffen. Auf diesen wer-
den zukünftig Innovationen strukturiert begleitet, evaluiert und kommuniziert.
Auch die in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich etablierte Kooperation im Forschungs- und
Innovationsbereich mit BMK, ÖBB, den Bundesländern und weiteren Stakeholdern konnte dank des
Engagements von vielen Mitarbeitenden weitergeführt werden und bietet neben interessanten ge-
meinsamen Projekten auch immer wieder die Möglichkeit, „über den Tellerrand zu blicken“ und
neue Denkanstöße in die ASFINAG einzubringen. So führte die ASFINAG ihre erste internationale
Startup Challenge mit dem Verbund und weiteren Industriepartnern durch. Über 180 weltweite Star-
tups wurden in der Innovation Week geprüft, mit den Besten werden nun Innovationen auf die
Straße gebracht.
Darüber hinaus konnte das Thema Innovation in der Beschaffung weiter gestärkt werden. Es wurde
mit der IÖB das erste „Game Changer Treffen“ durchgeführt. Darauf folgten erfolgreiche Challenges
mit dem Schwerpunkten Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Die im Jahre 2020 erfolgreich durchgeführte Corona Challenge mit über 400 gesammelten Ideen hilft
uns heute gestärkt aus dieser Krise zu gehen. Zahlreiche Innovationen daraus wurden umgesetzt,
wie z.B. der „CO2 Polli“. Dieser misst die CO2 Konzentration in einem Raum und signalisiert, wenn
Zeit zum Lüften ist.
Mit dem ASFINAG Innovationstag 2021 zeigte die ASFINAG digital und interaktiv im gesamten Unter-
nehmen ihre Innovationskraft. Über 1.000 Mitarbeitende verfolgten dieses Event, bei dem 9 Innova-
tionen vor den Vorhang geholt wurden.
Mit den neuesten Forschungsergebnissen wurde der ASFINAG Innovationsauftritt unter www.asfi-
nag.at/innovation aktualisiert. Hier werden laufend abgeschlossene Projekte, durchgeführte Chal-
lenges und aktuelle Themen zu Diplomarbeiten veröffentlicht.
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5. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll-
und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess
Gem. § 82 AktG ist das Management dafür verantwortlich, dass ein Rechnungswesen und ein Inter-
nes Kontrollsystem (IKS) geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.
Im Berichtszeitraum wurde auf Basis eines etablierten umfassenden Risikomanagementsystems
dieser Risikomanagementansatz verfolgt und der systematische Umgang mit Risiken gewährleistet.
Sowohl Risikomanagement als auch das Interne Kontrollsystem umfassen alle Tochtergesellschaf-
ten.
Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Überwachung und Kontrolle des Internen Kon-
trollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) erfolgt in Anlehnung an das COSO-Rah-
menwerk
1
.
5.1. Kontrollumfeld
Im Berichtszeitraum dienten die Abteilung Rechnungswesen und Finanzierung sowie die Abteilung
Konzerncontrolling sowie die Controlling-Einheiten in den Gesellschaften als betriebswirtschaftli-
ches Kompetenzzentrum in der Unternehmensgruppe und gingen dabei nach den wirtschaftlichen
Grundsätzen Wertorientierung und Ergebnissteuerung vor.
Den genannten Abteilungen oblag auch 2021 eine Regelungskompetenz zu allen Fragen des Con-
trollings, Rechnungswesens und Risikomanagements zur Sicherstellung der Anwendung konzern-
einheitlicher methodischer Standards. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung wurden Kon-
zernrichtlinien, Handbücher, Leitfäden, Arbeitsanweisungen und Checklisten erstellt.
Die ASFINAG-Gruppe wird über das Konzernergebnis und daraus abgeleitete Kennzahlen gesteuert.
Sie verfügt über eine detaillierte Kurz-, eine aggregierte Mittelfrist- sowie eine zusammengefasste
Langfristplanung. Ablauf, Prämissen, Detaillierung, Verantwortlichkeiten und Instrumente für die
Planung werden jährlich mittels Planungshandbuch kommuniziert und mittels Planungskalender
verfolgt.
Die Planung des laufenden Jahres (Erwartungsplan) wird quartalsweise aktualisiert und konsoli-
diert. Die Planbilanz, die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Plan-Geldflussrechnung wird
dem Aufsichtsrat präsentiert. Darüber hinaus werden dem Aufsichtsrat die Investitionen (insbeson-
dere Bauprogramm) und die Auswirkungen auf den Schuldenstand zur Kenntnis gebracht. Die Pla-
nung des Folgegeschäftsjahres beginnt im Frühjahr mit der Aussendung der Prämissen und endet
im August. Im Rahmen der Planung wird gleichzeitig eine Mittelfristplanung erstellt. Diese Planung
ist gem. Artikel II § 10 ASFINAG Gesetz iVm § 10 ASFINAG Ermächtigungsgesetz 1997 und gem.
Punkt IV Abs. 2 Fruchtgenussvertrag vom 25. Juli 1997 (in der Fassung vom 22. Mai 2014) dem Eigen-
tümervertreter (BMK) vorzulegen. Eine Zustimmung zur Planung erfolgt durch das BMK im Einver-
nehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Die Zustimmung des BMK zur Planung für
2022 wurde im Dezember 2021 bereits erteilt.
1
Das Commitee of Sponsored Organisations (COSO) hat einen von der SEC (U.S. Securities and Exchange Comission) anerkannten Stan-
dard für interne Kontrollen, das COSO-Modell erstellt, das zur Beschreibung des Internen Kontrollsystems (IKS) im Lagebericht von Aus-
trian Financial Reporting and Auditing Commitee (AFRAC) empfohlen wird.
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Die Finanzbuchhaltung wird in SAP abgebildet. Die Bewirtschaftung des Anlagevermögens erfolgt in
einem weitestgehend automatisierten Ablauf. Die Zugänge im Anlagevermögen erfolgen im Wesent-
lichen über SAP „Investitionsmaßnahmen“ (PSP-Elemente). Die Anlageninventarisierung und Ab-
gangsmeldungen obliegen dezentral den Fachbereichen bzw. Inventarverantwortlichen, deren Auf-
gaben in einer entsprechenden Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Die Verbuchung der Kontobewegungen erfolgt grundsätzlich tagesaktuell. Kreditoren-Zahlungslis-
ten aller in SAP geführten Gesellschaften werden zweimal wöchentlich erstellt, geprüft und einer
Überweisung zugeführt. Zur Optimierung des Liquiditätsmanagements sind Cash-Pooling und das
Handbuch für den Zahlungsverkehr wirksame Instrumente.
Das Rechnungswesen ist für die Prüfung, Erfassung und Zahlungsvorbereitung aller Eingangsrech-
nungen zuständig. In der Kreditorenbuchhaltung werden Rechnungen, Zahlungsaufträge diverser
Bereiche und Anzahlungsanforderungen erfasst. Auf die Kontrolle der gesetzlichen Erfordernisse,
der umsatz- und körperschaftsteuerlichen Tatbestände und der internen Unterschriftenregelung
wird in diesem Arbeitsbereich besonderer Wert gelegt. Ein elektronischer Rechnungsworkflow ist für
alle ASFINAG–Gesellschaften im Einsatz, der diese Intention noch besser unterstützt.
Die Kundenabrechnung erfolgt über ein eigenes SAP-Mautsystem bzw. im Bereich der Liegenschaf-
ten über das Modul SAP-RE-FX (Flexible Real Estate Management) mit einer Schnittstelle zum Core-
SAP. Hier werden automatisiert die relevanten Buchungen bewerkstelligt bzw. die Salden in das
Core-SAP übernommen. In kleiner Anzahl werden im SAP-SD (Sales & Distribution) auch weitere Ge-
schäftsfälle (z.B. Verrechnung von Versicherungsschäden und Verrechnung von Kostenbeteiligun-
gen) fakturiert. Die Abbildung der finanziellen Schulden ebenso wie die Berechnung der finanziellen
Risikokennziffern erfolgt über ein eigenes SAP Treasury Modul. Im Bereich Zahlungsverkehr wird das
SAP Modul Bank Communication Manager (BCM) verwendet.
Die Bilanzierung der Konzerngesellschaft nach UGB und IFRS wird im Rechnungswesen in Abstim-
mung mit dem Konzerncontrolling ausgeführt.
Die Archivierung der Originalbelege erfolgt in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) mit ei-
ner Schnittstelle ins SAP. Weiters ist ein allgemeines Dokumentenmanagementsystem für Verträge
und sonstige wichtige Unterlagen eingerichtet.
Im Bereich der Finanzierung ist die Einhaltung einer Treasury-Richtlinie maßgeblich, was laufend
auch von einem Treasury-Gremium überwacht wird. In der Richtlinie sind Grundsätze und Ziele des
Risikomanagements im Finanzierungsbereich erfasst. Es wird die Risikopolitik betreffend Umgang
mit Marktrisiken (Zinsen, Preise, Wechselkurse), Liquiditätsrisiko und Kontrahentenrisiko sowie das
diesbezügliche Limitwesen und die Erfolgsbewertung geregelt. Darüber hinaus sind Berichts- und
Zustimmungspflichten in Richtung des Aufsichtsrates hinsichtlich der Finanzierungstätigkeit auch
in den Geschäftsordnungen definiert. Die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit des operativen Li-
quiditätsmanagements ist auch durch ein Handbuch zum Zahlungsverkehr gewährleistet.
Die ordnungsgemäße Abwicklung der durch die ASFINAG bezogenen Leistungen ist durch eine Viel-
zahl von Prozessen und Prozessschritten mit hinterlegten Kontrollen definiert. Dies reicht von klar
geregelten Beschaffungsprozessen (insbesondere öffentliches Vergaberecht) über ein laufendes Ma-
nagement mit Hilfe von Controlling-/Projektcontrolling, örtlicher Bauaufsicht, begleitender Kon-
trolle bei größeren Projekten, institutionalisierten Lenkungsausschüssen, definierten Anti-Claiming-
Prozessen usw. bis hin zu Berechtigungen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten hinsichtlich
der Rechnungsprüfung, die in einer für alle verbindlichen Unterschriftsregelung münden. Ein hohes
Augenmerk liegt hier naturgemäß auf den Bauleistungen, da diese betreffend ihrer Dimension und
somit auch hinsichtlich des Risikos am gewichtigsten sind. Dem wird mit klar geregelten Genehmi-
gungskompetenzen des Aufsichtsrates im Baubereich Rechnung getragen.
Beilage IV / Seite 32 von 35
Insgesamt liegt in der ASFINAG ein ausgeprägtes Regelungssystem vor, um Strukturen, Rollen, Funk-
tionen und Prozesse klar festzulegen. Bestandteile sind im Wesentlichen Richtlinien, Handbücher,
Leitfäden und Arbeitsanweisungen. Sämtliche Abteilungen sorgen mit Unterstützung des Qualitäts-
managements dafür, dass die Regelungen durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ak-
tuell sind und auf das notwendige Ausmaß beschränkt bleiben.
5.2. Risikobeurteilung
Die wesentliche Aufgabe eines Risikomanagementsystems liegt in der frühzeitigen Erkennung mög-
licher Risiken und der Planung bzw. Veranlassung jener Maßnahmen, die negative Entwicklungen
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens hintanhalten oder zumindest be-
grenzen. Zentraler Bestandteil des Risikomanagementsystems ist ein Berichtssystem, mit dem die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung analysiert und deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bestimmt wird.
Das Berichtswesen der ASFINAG gliedert sich in zwei wesentliche Teile: eine Risikobewertung auf
Unternehmens- bzw. Abteilungsebene und eine fokussierte Managementinformation. In halbjähr-
lich stattfindenden Gesprächen wird mit jedem/r Geschäftsführer/in bzw. Abteilungsleiter/in das Ri-
sikopotenzial der jeweiligen Organisationseinheit behandelt und gegebenenfalls grafisch, in Form
einer Risk Map, festgehalten.
Die Abstimmung der jeweiligen prioritären TOP-Risiken für das Gesamtunternehmen erfolgt im Rah-
men eines Risiko-Komitees. Teilnehmende sind Vorstand, Geschäftsführer/innen sowie die mit Com-
pliance und Risikomanagement beauftragten Mitarbeitenden. Die Basis für die Abstimmung in die-
sem Komitee bildet ein ausführlicher Risiko-Bericht, in dem die identifizierten TOP-Risiken des Ge-
samtunternehmens sowie wesentliche Veränderungen in der Risikolandschaft im Detail dargestellt
sind. Eine zusammenfassende Übersicht darüber wird dem Aufsichtsrat im Rahmen des Prüfungs-
ausschusses berichtet.
Weiters finden auf Unternehmens- bzw. Abteilungsebene eine Vielzahl an Risikomanagementaktivi-
täten statt. Beispielsweise verfügt das Treasury über IT-gestützte Risikomanagementtools und eine
standardisierte Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsgremien, eine explizite Risikoanalyse
findet für alle großen Bauprojekte statt und eine Risikobewertung ist auch Bestandteil jedes Revisi-
onsberichtes.
Folgende Top-Risiken wurden unter Berücksichtigung von Schadenspotential und Eintrittswahr-
scheinlichkeit im Risiko-Komitee vom November 2021 als maßgeblich – aber keinesfalls bestands-
gefährdend - identifiziert:
Verschlechterung der Bonität
Ein Downgrading der Republik Österreich als Garantiegeber für die ASFINAG oder ein Entfall
der Staatsgarantie würde höhere Risikoaufschläge für Verbindlichkeiten der ASFINAG und
damit erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen.
Exogene Einflüsse auf die Mauteinnahmen
Die ASFINAG ist nutzerfinanziert, sie finanziert sich zum Großteil aus den Mauteinnahmen.
Konjunkturelle Schwankungen aber auch Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung (Lock-
down) können zu einer Veränderung der Fahrleistung und damit zu Erlöseinbußen für die
ASFINAG führen. Ebenso können verkehrspolitische Steuerungseffekte oder Zinssatz-
schwankungen Einfluss auf die Einnahmenseite der ASFINAG haben.
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Verzögerungen bzw. Probleme bei Genehmigungsverfahren und Projektabwicklung
Die ASFINAG wickelt Planungs- und Bauprojekte am hochrangigen Straßennetz ab. Prob-
leme bei den Bewilligungsverfahren sowie im Zuge der Projektabwicklung können zu Mehr-
kosten in den Projekten und zu Verzögerungen hinsichtlich der Fertigstellungstermine füh-
ren.
Externe Bedrohungen
Zu den externen Bedrohungen zählen Pandemien, Terroranschläge, Geiselnahmen, Amok-
läufe und Sabotageakte, welche Schäden an der Infrastruktur, Streckensperren, Einbußen
bei den Mauterlösen sowie eingeschränkte Personalressourcen nach sich ziehen können.
Zu allen Risiken liegen im Risikomanagementsystem der ASFINAG (ARIMAS) detaillierte Beschrei-
bungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten, aktueller Aktivitä-
ten sowie Handlungsmöglichkeiten und geplanter Maßnahmen vor.
Die ASFINAG versteht sich grundsätzlich als ein risikoaverses Unternehmen, wobei ein aktiver Um-
gang mit den identifizierten Risiken gepflegt wird. Risikoinformationen stellen im Unternehmen eine
wesentliche Entscheidungsgrundlage für das Management dar. Die Risikobeurteilung ist auch eine
der Grundlagen für das Interne Kontrollsystem, dessen operativer Fokus auf organisatorischen
Richtlinien und Regelungen, Kontrollmechanismen und einer definierten Prozessverantwortung
liegt.
Im Zusammenhang damit werden daher unterstützt und gesichert:
die ordnungsgemäße Geschäftsführung
die Einhaltung der Geschäftspolitik
die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger rechtlicher Grundlagen (Compliance)
die Einhaltung vorgegebener Ziele
die Vermögenswerte der Organisation
Die ASFINAG versteht einen offenen Umgang mit Risiken als wesentlichen Erfolgsfaktor. Die Doku-
mentation der Risiken sowie der ergriffenen Maßnahmen sind Grundlage für ein weiterführendes
Wissensmanagement. Auf eine Verzahnung mit Revision, Compliance und Qualitätsmanagement
wird über gegenseitig abgestimmte Auditpläne und den Austausch risikorelevanter Ergebnisse gro-
ßer Wert gelegt.
5.3. Kontrollmaßnahmen
Unterstützt wird das Risikomanagementsystem durch ein System der internen Kontrolle, das durch
die allgemeinen Grundsätze des Vier-Augen-Prinzips, der Funktionstrennung und der Vorgabe von
Richtlinien für bestimmte Maßnahmen gekennzeichnet ist.
Der Vorstand nimmt hier eine wesentliche Kontrollfunktion wahr, einerseits als Auftraggeber der in-
ternen Revision aber insbesondere auch durch die Initiierung von Maßnahmen, die aus der beschrie-
benen regelmäßigen Berichtserstattung abgeleitet werden.
Beilage IV / Seite 34 von 35
Damit das Interne Kontrollsystem (IKS) regelmäßig auf seine Angemessenheit evaluiert werden kann
und damit überwachbar wird, dass regelmäßige Kontrollaktivitäten nachweislich erbracht werden,
sind die Ist-Prozesse mit den Prozessablaufdiagrammen mittels der Software „Adonis“ auf einer Pro-
zesslandkarte zur Verfügung gestellt. Weiters ist dies durch Freigabe- und Kontrollschritte angerei-
chert.
Im Rahmen des Prozessmanagements werden regelmäßig alle Prozessverantwortlichen zur Über-
prüfung und Aktualisierung ihrer Prozesse aufgefordert. Die Kontrollschritte sind definiert und die
Art der Dokumentation festgelegt. Es finden laufend Reviews zur Sicherstellung der Aktualität und
Angemessenheit der Prozesse statt. Bei Bedarf werden die Prozesse oder die darauf basierenden
Abläufe angepasst. Weiters werden die Prozesse laufend vom Qualitätsmanagement (QM) auditiert
und dementsprechend auf ihre Zweckmäßigkeit bzw. Einhaltung überprüft.
Darüber hinaus sichert die interne Revision eine fortlaufende Überprüfung in Teilbereichen im Rah-
men ihrer Prüfungsaufträge - das IKS ist ein wesentliches Prüfobjekt in nahezu jeder Prüfung. Es
werden auch explizite IKS-Prüfungen durchgeführt. Dies geschieht – insbesondere im Bereich der
rechnungslegungsrelevanten Prozesse – regelmäßig durch Hinzuziehung externer Fachleute, um
hier ein höchstmögliches Maß an Qualität zu erreichen. Auf Basis der Ergebnisse werden Maßnah-
men vereinbart, deren Umsetzung von der internen Revision entsprechend überwacht und damit
letztendlich sichergestellt werden.
Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zu-
ordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, transparente Vorga-
ben mittels Richtlinien, Handbüchern, Leitfäden, Arbeitsanweisungen und Checklisten zur Bilanzie-
rung und Abschlusserstellung und angemessene Zugriffsregelungen in den abschlussrelevanten
EDV-Systemen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind auch bei den Rechnungsle-
gungsprozessen wichtige Kontrollprinzipien.
5.4. Information und Kommunikation
Seitens des Controllings ergehen Monats- und Quartalsberichte an die Geschäftsführung der Gesell-
schaften, sowie konsolidiert an den Konzernvorstand. Die Berichte enthalten die Gewinn- und Ver-
lustrechnung nach IFRS auf Basis Year to Date (YtD) im Vergleich zum Plan. Zusätzlich erfolgt ein
Vergleich auf Jahressicht zwischen dem genehmigten Plan und dem Vorjahr zur quartalsweise er-
stellten Erwartungsplanung, ergänzt um Kennzahlen und ein Management Summary.
Das Ergebnis der Erwartungsplanungen wird auf Gesellschaftsebene im Rahmen von eigenen Ter-
minen zwischen der Geschäftsführung der Gesellschaften, dem Vorstand und Controlling bespro-
chen. Aufgrund der hohen Bedeutung des Bauprogramms werden die Ergebnisse der Erwartungs-
planung darüber hinaus noch gesondert zwischen der Geschäftsführung der betroffenen Gesell-
schaften, Bereichsverantwortlichen, dem Vorstand sowie Controlling und der Holding-Abteilung
Konzernsteuerung abgestimmt.
Auf Konzernebene wird die Erwartungsplanung dem Aufsichtsrat jeweils in der nächstfolgenden Sit-
zung zur Kenntnis gebracht. Im Berichtswesen an den Aufsichtsrat sind neben dem kaufmännischen
Standardberichtswesen Statusberichte aller wesentlichen Unternehmensbereiche enthalten. Die fi-
nanziell gewichtigen Themen wie Finanzierung und Bauprogramm sind in einer standardisierten
Form einem Monitoring durch den Aufsichtsrat unterzogen. Zusätzlich sind durch die Geschäftsord-
nungen insbesondere in diesen Bereichen Zustimmungs- und Berichtspflichten definiert.
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Das Finanzmanagement berichtet über Liquidität und Finanzverbindlichkeiten, über die Rahmen-
bedingungen auf den Kapitalmärkten, über Veranlagungsperformance sowie über die finanziellen
Risiko-Kennziffern.
5.5. Überwachung
Die interne Revision, organisatorisch als Abteilung direkt dem Vorstand unterstellt, überwacht die
Betriebs- und Geschäftsprozesse sowie das Interne Kontrollsystem. Die Prüfungen erfolgen nach ei-
nem vom Vorstand verabschiedeten Revisionsprogramm, ergänzt um Kurz- und Sonderprüfungen.
In den Revisionsberichten werden Maßnahmen formuliert, die nach Umsetzungsbeauftragung
durch den Konzernvorstand einem Follow-Up unterzogen werden.
Besonderer Fokus der internen Revision ist die Sicherstellung aller betrieblicher Abläufe im Einklang
mit den konzernweiten Richtlinien und Regelungen, aber auch mit den Satzungen oder den Gesell-
schaftsverträgen der einzelnen Gesellschaften sowie mit den geltenden Gesetzen. Darüber hinaus
werden die Thematiken der Aufgaben- und der Funktionstrennung sowie die Einhaltung des Vier-
Augen-Prinzips begutachtet. Die interne Revision überprüft speziell auch beim Einsatz von Informa-
tionstechnologien, ob entsprechende Berechtigungssysteme oder zusätzliche Kontrollen in doku-
mentierter Form vorliegen.
Mit Abschluss des Berichtsjahres waren die wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Prozesse ge-
prüft und es wurden keine Risiken festgestellt, denen nicht in adäquater Art und Weise begegnet
wird. Bei festgestelltem Änderungsbedarf wurden die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt bzw. ist
die Umsetzung definiert und in Planung.
Die Prüfungstätigkeit der internen Revision erfolgt unabhängig nach internationalen Standards für
die berufliche Praxis und unter Wahrung der Rechtschaffenheit, Objektivität, Vertraulichkeit und
Fachkompetenz.
Wien, am 08. April 2022
Der Vorstand
Dr. Josef Fiala
e.h.
Mag. Hartwig Hufnagl
e.h.
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Austro Tower
Schnirchgasse 17
1030 Wien
Österreich
T +43 50108-10000
F +43 50108-10020
info@asfinag.at
asfinag.at
UID: ATU 43143200, IBAN AT886000000090013306, BIC BAWAATWW
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, FN 92191 a
Rechtsform Aktiengesellschaft, Sitz Wien
TÜV-Süd Zertifikat Nr. Q1531134, Zertifiziert nach ISO 9001:2015
K
ONZERNABSCHLUSS 2021
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-
Aktiengesellschaft, Wien, („ASFINAG“) und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern),
bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalver-
änderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vor-
schriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS) und den zusätzlichen
Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der
International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den öster-
reichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben
unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses
des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer
Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sach-
verhalten ab.
Folgende Sachverhalte waren am bedeutsamsten für unsere Prüfung:
1. Die Abgrenzung von fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen, aktivierungs-
pflichtigen Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instandhaltungs-
maßnahmen
2. Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellung für zukünftige Erhaltungs-
verpflichtungen
1. Abgrenzung von fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen, aktivierungspflichtigen
Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen
Sachverhalt und Problemstellung
Die ASFINAG tätigt für den Ausbau und Erhalt des Straßennetzes und damit zusammen-
hängender Anlagen jährlich Ausgaben in Höhe von mehr als 1 Mrd. Euro. Diese Ausgaben
müssen entsprechend ihrer Art entweder dem nicht abnutzbaren Fruchtgenussrecht, dem
abnutzbaren Sachanlagevermögen oder den sofort aufwandswirksamen Instandhaltungs-
kosten zugeordnet werden.
Im Konzernabschluss sind ein von der Republik Österreich eingeräumtes Fruchtgenussrecht
in Höhe von rund 15,5 Mrd. Euro sowie Anzahlungen für das Fruchtgenussrecht in Höhe von
rund 1,4 Mrd. Euro ausgewiesen. Zum Fruchtgenuss werden jene Maßnahmen (Neubau und
Erweiterungen) gerechnet, die zu einer Vermehrung der Verkehrsfläche (Vermehrung
befahrbarer Fläche inklusive der dazugehörigen Straßenausrüstung und Grundeinlöse) und
dadurch zu Mehrverkehr und höheren Mauteinnahmen führen. Ebenso fruchtgenuss-
erhöhend sind bauliche Maßnahmen im Bereich der Straße inklusive technischer Ausrüstung.
Das Fruchtgenussrecht unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung. Aktivierungspflichtige
Maßnahmen in Anlagen, die sich im Eigentum der ASFINAG befinden, werden hingegen über
die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben und damit über mehrere Jahre verteilt
aufwandswirksam. Kosten für laufende Instandhaltungsmaßnahmen werden im Zeitpunkt
ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Insbesondere bei größeren Bau- und Sanierungsprojekten besteht das Risiko einer fehler-
haften Abgrenzung von nicht abnutzbaren fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen, plan-
mäßig abzuschreibenden aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwands-
wirksamen Instandhaltungsmaßnahmen. Fehlerhafte Abgrenzungen können erhebliche
Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Berichtsperiode sowie zukünftiger Abschlüsse
haben. Wir haben daher diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt
bestimmt.
Die Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen und Informationen zu den im Geschäftsjahr
fruchtgenussrechterhöhend aktivierten Beträgen sowie zu den Investitionen in das Anlage-
vermögen sind im Konzernanhang unter Punkt 16 - Immaterielle Vermögenswerte (außer
Firmenwert) und Punkt 18 – Sachanlagen enthalten.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über die relevanten
Prozesse und internen Kontrollen zur bilanziellen Kategorisierung von Bau- und Sanierungs-
maßnahmen erlangt und die Ausgestaltung und Wirksamkeit ausgewählter Kontrollen in
Zusammenhang mit der Anlage von Projektstrukturplan-Elementen insbesondere hin-
sichtlich der Vergabe des Merkmals betreffend die Klassifizierung von Baumaßnahmen
(Einteilung der Maßnahmen in Fruchtgenuss-, Investitions-, Sanierungs- und Aufwands-
projekte) und deren Übereinstimmung mit den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften
und internen Bilanzierungsrichtlinien stichprobenweise überprüft. Die Auswahl einer Stich-
probe erfolgte anhand risikoorientierter Kriterien unter Berücksichtigung von im Geschäfts-
jahr vorgenommenen Aktivierungen (Fruchtgenuss- und Investitionsprojekte) sowie
angefallenen Aufwendungen (Sanierungs- und Aufwandsprojekte). Darauf aufbauend haben
wir aussagebezogene Prüfungshandlungen festgelegt, die wir auf eine ausgewählte Stich-
probe von Baumaßnahmen angewandt haben. Die Prüfungshandlungen umfassten
insbesondere die Durchsicht der Beschreibungen der Baumaßnahmen, den Abgleich mit der
internen Bilanzierungsrichtlinie und daraus abgeleitet die Würdigung der getroffenen
Bilanzierungsentscheidungen.
2. Ansatz und die Bewertung der Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen
Sachverhalt und Problemstellung
Für den zwischen der Republik Österreich und der ASFINAG abgeschlossenen Fruchtgenuss-
rechtsvertrag werden die Regelungen des IFRIC 12 (Dienstleistungskonzessionsver-
einbarungen) angewendet. Der Fruchtgenussrechtsvertrag regelt u.a. die Verpflichtung der
ASFINAG, das von der Vereinbarung umfasste Straßennetz zu erhalten. Gemäß IFRIC 12.21
sind vertragliche Verpflichtungen einen gewissen Grad der Gebrauchstauglichkeit der
Infrastruktureinrichtung aufrecht zu erhalten, entsprechend IAS 37 anzusetzen und zu
bewerten. Für jene bereits entstandenen Schäden, die bis zum nächstmöglichen Kündigungs-
zeitpunkt der ASFINAG (Zeitpunkt der ehestmöglichen Vertragsbeendigung per 30.06.2022)
behoben werden müssen, wurde eine aufwandswirksame Rückstellung in Höhe von
rd. 254,3 Mio. EUR gebildet. Die Höhe der Rückstellung basiert auf Annahmen und
Schätzungen bezüglich der erforderlichen Kosten sowie des zeitlichen Anfalls der Erhaltungs-
arbeiten. Für den Abschluss besteht einerseits das Risiko fehlender oder nicht ausreichend
angesetzter Rückstellungen, andererseits können die zugrunde gelegten Kostenschätzungen
auch zu hoch ausfallen und somit insgesamt zu einer unangemessenen Bewertung führen.
Wir haben daher die Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen als besonders
wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Nähere Angaben und Erläuterungen zu dieser Rückstellung sind im Konzernanhang unter
Punkt 22 - Rückstellungen enthalten.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über die relevanten Prozesse und
internen Kontrollen zur Ermittlung und Bewertung anstehender Sanierungsprojekte erlangt
und die Ausgestaltung und Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen in Zusammenhang
mit der Anlage von Projektstrukturplan-Elementen insbesondere hinsichtlich der Vergabe
des Merkmals betreffend die Klassifizierung von Sanierungsmaßnahmen stichprobenweise
überprüft. Wir haben die in das Bewertungsmodell einfließenden Parameter sowie die darin
enthaltenen und von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessens-
entscheidungen gewürdigt. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Abstimmung
der geplanten Sanierungsmaßnahmen mit dem vorliegenden Bauprogramm, die Befragung
von Verantwortlichen zur Plausibilität von getroffenen Schätzungen und Annahmen in
Zusammenhang mit vorgenommenen Anpassungen, die Beurteilung der Planungs-
genauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den
Vorjahren sowie das Nachvollziehen des angewendeten Berechnungsmodells.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und im Nachhaltigkeits-
bericht (gesonderter konsolidierter nichtfinanzieller Bericht). Den Nachhaltigkeitsbericht
haben wir bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erhalten, der Geschäftsbericht wird uns
voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. Bezüglich der
Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum
Konzernlagebericht“.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verant-
wortung, die oben angeführten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob
sie wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschluss-
prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt
erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der Arbeiten, die wir zu den bis zum Datum dieses Bestätigungs-
vermerks erhaltenen sonstigen Informationen durchgeführt haben, zur Schlussfolgerung
gelangen, dass diese sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir
dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für
den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses
und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind
und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die
Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
– sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter
beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit
einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie
dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grund-
sätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durch-
geführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzern-
abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den öster-
reichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA
erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus
und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs-
handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs-
urteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraft-
setzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die
gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass
eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungs-
vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-
abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst
getreues Bild erreicht wird.
• Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen
der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil
zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Über-
wachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Allein-
verantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-
system, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten
beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen
uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftiger-
weise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern
einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss
ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des
Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs-
vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sach-
verhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftiger-
weise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für
das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er
nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-
rechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Konzernlagebericht nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a
Abs.2 UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehler-
hafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2021 als Abschlussprüfer für das am
31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 13. Juli 2021 vom Aufsichtsrat
mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem
am 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-
VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere
Unabhängigkeit von dem Konzern gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard
Marterbauer.
Wien
8. April 2022
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Gerhard Marterbauer
ppa. Mag. Michael Horntrich
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2
UGB zu beachten.
KONZERN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
(in EUR)
Notes
2021
2020
Umsatzerlöse
8.
2.793.242.692,02
2.640.453.380,79
sonstige Erträge
9.
93.023.818,08
110.720.582,61
aktivierte Eigenleistungen
5.980.260,82
5.291.947,56
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
10.
-1.126.574.127,08
-1.104.270.124,37
Personalaufwand
11.
-224.173.896,25
-212.176.044,27
sonstige Aufwendungen
12.
-188.049.063,47
-168.472.094,68
Ergebnis vor Zinsen, Ertragssteuern und Abschrei-
bungen (EBITDA)
1.353.449.684,12
1.271.547.647,64
Ab
- und Zuschreibungen, Wertminderung auf immate-
rielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzin-
vestitionen gehaltene Immobilien
13.,16.,19.
-165.429. 548,9 3
-78.506. 535,45
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
1.188.020.135,19
1.193.041.112,19
Finanzergebnis
14.
-181.406. 833,2 8
-205.643. 140,2 1
Zinsaufwand
14.
-191.448.977,89
-215.263.081,33
sonstige Finanzaufwendungen
14.
-12.472.330,22
-6.397.098,33
Zinsertrag
14.
7.868.738,00
8.143.543,77
sonstige Finanzerträge
14.
14.709.167,51
8.007.879,80
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierter
Unternehmen
-63.430,68
-134.384,12
Ergebnis vor Steuern (EBT)
1.006.613.301,91
987.397.971,98
Ertragsteuern
15.
-251.630.861,35
-245.120.310,36
KONZERNERGEBNIS
754.982.440,56
742.277.661,62
Davon entfallen auf:
Eigentümer der Muttergesellschaft
754.982. 440,5 6
742.277. 661,6 2
nicht beherrschende Anteile
0,00
0,00
KONZERNGESAMTERGEBISRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
(in EUR)
Notes
2021
2020
KONZERNERGEBNIS
754.982.440,56
742.277.661,62
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen
21.
-2.340.126,03
-467.345,18
darauf entfallende latente Steuern
30.
585.031,51
116.836,29
sonst. Ergebnis (nach Ertragsteuern), das in Folgeperioden
nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird
-1.755.094,52
-350.508,89
GESAMTERGEBNIS
753.227.346,04
741.927.152,73
Davon entfallen auf:
Eigentümer der Muttergesellschaft
753.227.346,04
741.927.152,73
nicht beherrschende Anteile
0,00
0,00
K
onzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage I + II
KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021
(in EUR)
Notes
2021
2020
VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte
16., 17.
17.181. 478.40 0,85
16.830. 282.07 4,15
Sachanlagen
18., 19.
636.564. 692,1 1
590.435. 919,5 1
als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
20.
16.173. 684,73
16.437. 424,18
nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
5.
842.353, 46
668.924, 14
übrige Vermögenswerte
24.
119.881. 763,6 2
117.962. 310,8 9
aktive latente Steuern
15.
55.588. 549,94
51.277. 138,62
langfristige Vermögenswerte
18.010.529.444,71
17.607.063.791,49
Vorräte
25.
17.797. 503,69
18.778. 609,33
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
23., 31.
242.659. 444,2 3
216.959. 637,3 0
übrige Vermögenswerte
24.
149.456. 594,4 9
160.562. 823,8 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
29.
147.061. 999,9 2
303.524. 574,1 1
kurzfristige Vermögenswerte
556.975.542,33
699.825.644,54
SUMME VERMÖGENSWERTE
18.567.504.987,04
18.306.889.436,03
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
Grundkapital
30.
392.433.304,51
392.433.304,51
Kapitalrücklagen
69.915.790,07
69.915.790,07
Gewinnrücklagen
6.318.012,97
6.318.012,97
Kumulierte Konzernergebnisse
7.193.474.798,95
6.640.247.452,91
auf Eigentümer der Muttergesellschaft entfallendes
Eigenkapital
7.662. 141.906, 50
7.108. 914.560, 46
Nicht beherrschende Anteile
4.700. 000,00
4.700. 000,00
Eigenkapital
7.666.841.906,50
7.113.614.560,46
finanzielle Schulden
28.
8.713. 604.598, 03
9.199. 619.361, 70
Rückstellungen für Verpflichtungen ggü. Beschäftig-
ten
21.
45.470. 096,00
44.845. 928,00
Rückstellungen
22.
32.505. 490,38
30.110. 257,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
26.
20.844. 784,06
11.771. 536,33
Vertragsverbindlichkeiten
8.
10.160. 157,30
9.977. 600,97
übrige Schulden
27.
570.047, 60
1.042. 000,74
langfristige Schulden
8.823.155.173,37
9.297.366.684,74
finanzielle Schulden
28.
1.099. 403.209, 46
852.613. 712,7 3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
26.
412.061. 293,2 9
356.641. 569,8 1
Vertragsverbindlichkeiten
8.
139.252. 520,0 0
129.401. 201,3 5
Übrige Schulden
27.
138.023. 873,1 2
255.242. 034,9 7
Ertragsteuerschulden
15.
27.448. 644,04
56.835. 997,21
Rückstellungen
22.
261.318. 367,2 6
245.173. 674,7 6
kurzfristige Schulden
2.077.507.907,17
1.895.908.190,83
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
18.567.504.987,04
18.306.889.436,03
K
onzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage III
KONZERN-CASHFLOW-STATEMENT
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
(in EUR)
Notes
2021
2020
Ergebnis vor Steuern
1.006.613.301,91
987.397.971,98
Gewinn/Verlust aus Abgang von immateriellen Vermögens-
werten, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien
3.943. 645,36
-5.986. 238,85
Ab-/Zuschreibungen, Wertminderung auf immaterielle Vermö-
genswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehal-
tene Immobilien
13., 16., 19.
165.429. 548,9 3
78.506. 535,45
Zinsaufwand
14.
191.448. 977,8 9
215.263. 081,3 3
Zinsertrag
14.
-7.868. 738,00
-8.143. 543,77
gezahlte Zinsen operativer Cashflow
-276.052, 31
-9.328. 038,76
erhaltene Zinsen operativer Cashflow
31.687, 80
1.175. 307,80
sonstige unbare Finanzaufwendungen/-erträge
14.
-2.192. 011,61
-1.502. 282,35
sonstige bare Finanzaufwendungen/-erträge
14.
18.605, 00
25.885, 00
Veränderung Nettoumlaufvermögen
23. bis 27.
-12.109. 769,60
-51.702. 577,82
Veränderung Rückstellungen
21., 22.
18.341. 877,81
16.260. 948,07
Cashflow aus der laufenden Tätigkeit
1.363.381.070,18
1.221.967.048,08
gezahlte Ertragsteuern
-284.744. 594,3 3
-216.135. 154,2 1
Cashflow aus der operativen Tätigkeit
1.078.636.475,85
1.005.831.893,87
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögens-
werten, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen
Immobilien
3.129. 604,36
10.642. 475,26
erhaltene Dividenden aus Finanzinvestitionen
80.000, 00
67.002, 79
gezahlte Zinsen aus Investitionstätigkeit
-711.751, 27
-2.032. 332,08
erhaltene Zinsen aus Investitionstätigkeit
153.863, 63
80.531, 03
Auszahlungen für den Erwerb vom Fruchtgenussrecht
-412.006. 873,2 7
-516.329. 621,6 4
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögens-
werten (ausg. Fruchtgenussrecht) und Sachanlagen
-84.903. 831,89
-90.597. 465,91
Auszahlungen aus dem Erwerb von Anteilen, Kapitalerhöhun-
gen von
assoziierten Unternehmen und als Finanzinvestitio-
nen gehaltene Immobilien
-361.124, 85
-190.219, 47
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-494.620.113,29
-598.359.630,02
Einzahlungen aus der Aufnahmen von finanziellen Schulden
32.
498.705. 035,2 8
1.349. 962.500, 00
gezahlte Dividenden
30.
-275.000. 000,0 0
-165.000. 000,0 0
gezahlte Zinsen aus Finanzierungstätigkeit
-197.239. 080,1 3
-222.311. 338,1 9
erhaltene Zinsen aus Finanzierungstätigkeit
7.484. 505,62
6.840. 170,64
Auszahlungen aus der Tilgung von finanziellen Schulden
32.
-774.429. 397,5 2
-1.099. 369.221, 63
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-740.478.936,75
-129.877.889,18
Zahlungsmittel u. Zahlungsmitteläquivalente per 01.01.
303.524.574,11
25.930.199,44
Cashflow aus operativer Tätigkeit
1.078. 636.475, 85
1.005. 831.893, 87
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-494.620. 113,2 9
-598.359. 630,0 2
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-740.478. 936,7 5
-129.877. 889,1 8
Zahlungsmittel u. Zahlungsmitteläquivalente per 31.12.
147.061.999,92
303.524.574,11
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage IV
ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITAL FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
(in EUR)
Notes Grundkapital
Kapitalrück-
lagen
Gewinnrück-
lagen
Rücklage der
Neubewer-
tung von leis-
tungsorien-
tierten Plänen
Gewinnvortrag
Kumulierte Kon-
zernergebnisse
Anteil Eigentü-
mer der Mutter-
gesellschaft
nicht be-
herrschen-
der Anteil
Summe Eigen-
kapital
Stand zum 01.01.2020
392.433. 304,51
69.915.7 90,07
6.318.01 2,97
-4.724.40 6,27
6.068.04 4.706,4 5
6.063.32 0.300,1 8
6.531.98 7.407,7 3
4.700.00 0,00
6.536.68 7.407,7 3
Konzernergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
742.277.6 61,62
742.277.6 61,62
742.277.6 61,62
0,00
742.277.6 61,62
sonstiges Ergebnis
0,00
0,00
0,00
-350.508,89
0,00
-350.508,89
-350.508,89
0,00
-350.508,89
Gesamtergebnis
0,00
0,00
0,00
-350.508, 89
742.277. 661,62
741.927. 152,73
741.927. 152,73
0,00
741.927. 152,73
Dividende
30.
-165.000.000, 00
-165.000.000, 00
-165.000.000, 00
0,00
-165.000.000, 00
Stand zum 31.12.2020
392.433. 304,51
69.915.7 90,07
6.318.01 2,97
-5.074.91 5,16
6.645.32 2.368,0 7
6.640.24 7.452,9 1
7.108.91 4.560,4 6
4.700.00 0,00
7.113.61 4.560,4 6
Konzernergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
754.982.4 40,56
754.982.4 40,56
754.982.4 40,56
0,00
754.982.4 40,56
sonstiges Ergebnis
0,00
0,00
0,00
-1.755.094, 52
-1.755.094, 52
-1.755.094, 52
0,00
-1.755.094, 52
Gesamtergebnis
0,00
0,00
0,00
-1.755.09 4,52
754.982. 440,56
753.227. 346,04
753.227. 346,04
0,00
753.227. 346,04
Dividende
30.
0,00
0,00
0,00
0,00
-200.000.000, 00
-200.000.000, 00
-200.000.000, 00
0,00
-200.000.000, 00
Stand zum 31.12.2021
392.433. 304,51
69.915.7 90,07
6.318.01 2,97
-6.830.00 9,68
7.200.30 4.808,6 3
7.193.47 4.798,9 5
7.662.14 1.906,5 0
4.700.00 0,00
7.666.84 1.906,5 0
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage V
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 1 von 71
KONZERNANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 2 von 71
Inhaltsverzeichnis
A. ALLGEMEINES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN ...................................................................... 4
1. Allgemeines ................................................................................................................................ 4
2. Grundlagen der Rechnungslegung ........................................................................................... 5
2.1 Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen .................................................... 5
2.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen .................. 5
3. Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung von Ermessensentscheidungen und
Schätzungen .............................................................................................................................. 7
3.1 Rechnungslegungsmethoden ................................................................................................... 7
3.2 Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen ............................................. 8
B. ANGABEN ZUR STRUKTUR VON ASFINAG ................................................................................. 9
4. Konsolidierungskreis ................................................................................................................. 9
5. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen ............................................................. 10
6. Nahestehende Unternehmen und Personen .......................................................................... 11
6.1 Nahestehende Unternehmen .................................................................................................. 11
6.2 Nahestehende Personen ......................................................................................................... 13
6.2.1 Vorstand ................................................................................................................................... 13
6.2.2 Aufsichtsrat .............................................................................................................................. 14
6.2.3 Geschäftsführung..................................................................................................................... 15
C. ERGEBNIS DES JAHRES ............................................................................................................ 16
7. Segmentberichterstattung ...................................................................................................... 16
8. Umsatzerlöse ........................................................................................................................... 16
8.1 Art der Dienstleistungen und Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen ......... 17
8.2 Aufgliederung der Umsatzerlöse ............................................................................................. 19
8.3 Vertragskosten ......................................................................................................................... 19
8.4 Vertragsverbindlichkeiten ....................................................................................................... 19
9. Sonstige Erträge ....................................................................................................................... 19
10. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen ......................................................... 20
11. Personalaufwand ..................................................................................................................... 20
12. Sonstige Aufwendungen .......................................................................................................... 22
13. Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ........................... 22
14. Finanzergebnis ......................................................................................................................... 23
15. Ertragsteuern ........................................................................................................................... 23
D. VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN ..................................................................................... 27
16. Immaterielle Vermögenswerte (außer Firmenwert) .............................................................. 27
17. Firmenwert ............................................................................................................................... 31
18. Sachanlagen............................................................................................................................. 33
19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten .......................... 36
19.1 ASFINAG als Leasingnehmer ................................................................................................... 37
19.2 ASFINAG als Leasinggeber ....................................................................................................... 38
20. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien ...................................................................... 39
21. Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten ............................................. 41
21.1 Abfertigungen .......................................................................................................................... 42
21.2 Pensionen ................................................................................................................................ 43
21.3 Jubiläumsgelder ...................................................................................................................... 44
22. Rückstellungen ........................................................................................................................ 45
E. NETTOUMLAUFVERMÖGEN ..................................................................................................... 48
23. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ...................................................................... 48
24. übrige Vermögenswerte .......................................................................................................... 48
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 3 von 71
25. Vorräte ...................................................................................................................................... 49
26. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ............................................................... 50
27. übrige Schulden ....................................................................................................................... 50
F. FINANZ- UND KAPITALSTRUKTUR, FINANZINSTRUMENTE UND RISIKOMANAGEMENT ....... 51
28. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ............................................................. 51
28.1 Einstufungen nach IFRS 7 und beizulegende Zeitwerte ......................................................... 55
28.2 Zinsergebnis und sonstiges Finanzergebnis nach IFRS 7 ....................................................... 57
28.3 Übersicht Finanzinstrumente .................................................................................................. 58
29. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ................................................................... 59
30. Eigenkapital ............................................................................................................................. 59
30.1 Sonstiges Ergebnis ................................................................................................................... 60
30.2 Dividende ................................................................................................................................. 60
30.3 Grundkapital und Rücklagen................................................................................................... 60
30.4 Nicht beherrschende Anteile ................................................................................................... 60
31. Risikomanagement .................................................................................................................. 61
31.1 Ausfallsrisiko ............................................................................................................................ 62
31.2 Liquiditätsrisiken ..................................................................................................................... 64
31.3 Marktrisiken ............................................................................................................................. 66
G. SONSTIGES ............................................................................................................................... 68
32. Konzern-Cashflow-Statement ................................................................................................. 68
32.1 Cashflow aus operativer Tätigkeit .......................................................................................... 68
32.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit .......................................................................................... 68
32.3 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ...................................................................................... 68
33. Eventualverbindlichkeiten ...................................................................................................... 69
34. Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers .............................................. 70
35. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ....................................................................................... 70
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 4 von 71
A. ALLGEMEINES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN
1. Allgemeines
Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) ist eine Gesell-
schaft nach österreichischem Recht mit Sitz in der Schnirchgasse 17, A-1030 Wien. Firmenbuchge-
richt ist das Handelsgericht Wien, wo die Gesellschaft unter der FN 92191 a eingetragen ist. Gegrün-
det wurde die ASFINAG 1982 und steht zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich.
1997 erhielt das Unternehmen durch den Fruchtgenussvertrag mit dem Bund erweiterte Aufgaben:
• Die Finanzierung, die Planung, den Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen, einschließlich
der hiezu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur;
• die Einhebung von zeit- und fahrleistungsabhängigen Mauten für die Nutzung dieser Straßen
sowie alle hierfür erforderlichen Tätigkeiten;
• die Bedienung der von der Gesellschaft mit Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen
gemäß Artikel II § 5 des ASFINAG-Gesetzes eingegangenen Verbindlichkeiten, soweit sie für
Zwecke der Planung, des Baues und der Erhaltung von Bundesstraßen eingegangen wurden;
• die Durchführung von Kreditoperationen im In- und Ausland zur Erfüllung ihrer Aufgaben;
• die Durchführung von Forschung und Entwicklung, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen,
insbesondere im Bereich des Verkehrsmanagements, der Verkehrsinformation, der Verkehrs-
sicherheit und des Umweltschutzes;
• die Durchführung von Teilen der Betriebsagenden im System für digitale Kontrollgeräte im
Straßenverkehr;
• die Verwertung und Verwaltung von nicht unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen sowie
von Grundstücken und Hochbauten, die in das Eigentum der Gesellschaft auf Grund des Bun-
desgesetzes über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen übertragen wurden;
• die Vermietung und Verwertung von nicht unmittelbar für unternehmensinterne Zwecke be-
nötigten Kapazitäten des Corporate Networks wie der Ausbau der Telekommunikations-Infra-
struktur zur Steigerung ihrer Wirtschaftlichkeit;
• die Durchführung von technischen Unterwegskontrollen im Sinn des Kraftfahrgesetzes (KFG)
auf Bundesstraßen und im Nahbereich von Bundesstraßen gelegenen Straßen oder sonstigen
Flächen;
• die Errichtung von PKW-Abstellplätzen an den Anschlussstellen der Bundesstraßen.
Die operativen Unternehmensaufgaben werden von den sechs ASFINAG-Konzerngesellschaften
wahrgenommen, während die Konzernholding für Corporate Service Funktionen verantwortlich ist.
Der Konzernabschluss wird unter der Verantwortung des Vorstands erstellt und dem Aufsichtsrat und
der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Am 8. April 2022 wurde der Konzernab-
schluss zum 31. Dezember 2021 vom Vorstand zur Veröffentlichung genehmigt.
Einige Beträge und Prozentsätze, die im Konzernabschluss dargestellt werden, wurden gerundet. Die
Zahlen sind, sofern nicht besonders darauf hingewiesen, in EUR dargestellt.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 5 von 71
2. Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit sämtlichen von International Accounting
Standards Board (IASB), von der Europäischen Union übernommenen und für 2021 verpflichtend an-
zuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Ebenso wurden sämtliche
für 2021 verpflichtend anzuwendende Interpretationen des International Financial Reporting Inter-
pretations Committee (IFRIC) beachtet. Der Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des
§ 245 UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungsgrundle-
gungsätzen. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden wird von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
2.1 Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen
Für das am 1. Jänner 2021 beginnende Geschäftsjahr wurden von ASFINAG folgende neue und über-
arbeitete Standards des IASB sowie Interpretationen des IFRIC angewendet:
Standards/
Interpretatio-
nen
Titel
Erstmals gültig für
Geschäftsjahre be-
ginnend am oder
nach dem
von der EU über-
nommen
IFRS
16
Änderung: Covid 19-bedingte Mietzugeständ-
nisse
01.06.2020 Oktober 2020
IFRS 4
Änderung: Verschiebung von IFRS 9
01.01.2021
Dezember 2020
IFRS 9, IAS 39,
IFRS
7, IFRS 4 und
IFRS 16
Änderung: Reform der
Referenzzinssätze Phase 2 01.01.2021 Jänner 2021
Die Änderung von IFRS 16 betreffend Covid-19 bezogene Mieterleichterungen gewähren Leasingneh-
mern eine Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeräumte Mietkon-
zessionen eine Leasingmodifikation darstellen. Vom Wahlrecht, die Änderung in Anspruch zu neh-
men, hat ASFINAG keinen Gebrauch gemacht.
Das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4
wurde verschoben. IFRS 4 ist für ASFINAG nicht relevan.t
Die Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und
IFRS 16) befasst sich mit Fragen, die die Finanzberichtserstattung infolge der Reform der Referenz-
zinssätze beeinflussen könnten, einschließlich der Auswirkungen von Änderungen von vertraglichen
Zahlungsströmen oder von Sicherungsbeziehungen, die sich aus dem Ersatz eines Referenzzinssat-
zes durch einen alternativen Referenzzinssatz ergeben. Die Änderungen bieten praktische Erleichte-
rungen betreffend die Basis zur Ermittlung der Zahlungsströme und Bilanzierung von Sicherungsge-
schäften. Die Änderungen verpflichten dazu, zusätzliche Informationen über die Risiken, denen das
Unternehmen durch die Reform der Zinssätze ausgesetzt ist, und über die damit verbundenen Risi-
komanagementaktivitäten offenzulegen. Die Anwendung wird keine Auswirkung auf Werte haben,
die 2020 oder in Vorjahren berichtet wurden.
2.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und In-
terpretationen
Das IASB arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich erst auf Geschäftsjahre ab 2022 auswirken wer-
den. Die nachfolgenden von IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 6 von 71
nicht verpflichtend anzuwenden und sind von ASFINAG bislang noch nicht angewendet worden und
sind somit für diesen Konzernabschluss nicht relevant:
Standards/
Interpretatio-
nen
Titel
Erstmals gültig
für Geschäfts-
jahre beginnend
am oder nach
dem
von der EU über-
nommen
I
AS 16
Änderung: Erträge vor der beabsichtigten Nut-
zung
01.01.2021 offen
IAS
37
Änderung: Belastende Verträge – Kosten der
Vertragserfüllung
01.02.2022 offen
IFRS
3 Änderung: Referenz zum Framework 01.01.2022 offen
IFRS 1, IFRS 9,
IFRS 16, IAS 41
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus
2018-2020)
01.01.2022 offen
IAS
1
Änderung: Klassifizierung von Verbindlichkeiten
als kurz- oder langfristig
01.01.2023 offen
IAS
1
Änderung: Angaben zu Bilanzierungs- und Be-
wertungsmethoden
01.01.2023 offen
IAS
8 Definition von Rechnungslegungsschätzungen 01.01.2023 offen
IAS
12
Änderung: latente Steuern, die sich auf Vermö-
genswerte und Schulden beziehen, die aus ei-
ner einzigen Transaktion entstehen
01.01.2023 offen
IFRS
17
Versicherungsverträge inkl. Änderung an
IFRS 17
01.01.2023 offen
Die Änderung betreffend IAS 16 klärt, dass es unzulässig ist, von den Kosten einer Sachanlage Erträge
abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine
Sachanlage in den betriebsbereiten Zustand gebracht wird - davon ausgenommen sind Kosten für
Testläufe.
Mit der Änderung an IAS 37 wird festgelegt, dass die Kosten der Vertragserfüllung sich aus den "Kos-
ten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen" zusammensetzen. Bei den Kosten, die sich direkt auf
einen Vertrag beziehen, kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertra-
ges handeln (Beispiele wären direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer
Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (ein Beispiel wäre die Zuweisung der
Abschreibungskosten für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertra-
ges verwendet wird).
Die Änderung betreffend IFRS 3 beinhaltet, dass sich der Standard nicht mehr auf das Rahmenkon-
zept 1989, sondern auf das Rahmenkonzept 2018 bezieht, sowie zwei Ergänzungen. Bei einem Unter-
nehmenszusammenschluss erworbene Eventualverbindlichkeiten sind nicht anzusetzen. Darüber
hinaus hat ein Erwerber bei Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen im Anwendungsbereich von
IAS 37 oder IFRIC 21 eben IAS 37 oder IFRIC 21 (anstelle des Rahmenkonzepts) anzuwenden, um die
Schulden zu identifizieren, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat.
Die jährlichen Verbesserungen des IFRS (Zyklus 2018-2020) enthalten Klarstellungen zu IFRS 1,
IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41. Die Änderung an IFRS 9 stellt klar, welche Gebühren ein Unternehmen
einbezieht, wenn es den „10 %“-Test bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausge-
bucht wird, anwendet.
Die erste Änderung der Darstellung bezüglich IAS 1 betrifft eine Anpassung der Beurteilungskriterien
für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig. Zukünftig sollen ausschließlich
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 7 von 71
Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehe, maßgeblich für die Klassifizierung einer Verbind-
lichkeit sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums „Recht,
die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben“ sowie Erläuterungen zum
Merkmal „Erfüllung“ aufgenommen.
Die zweite Änderung an IAS 1 betreffend Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden soll
klarstellen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss angegeben werden müs-
sen.
Die Änderung betreffend IAS 8 stellt den Unterschied zwischen Rechnungslegungsmethoden und
rechnungsbezogenen Schätzungen klar. Dabei wird die Definition einer „Änderung von rechnungsle-
gungsbezogenen Schätzungen“ ersetzt.
Die Änderung an IAS 12 engt den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung (initial recognition
exemption) ein, nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine
aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind. Entstehen bei einer Transaktion gleichzeitig
abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe, fallen diese nun nicht
mehr unter die Ausnahmeregelung, sodass aktive und passive latente Steuern zu bilden sind.
IFRS 17 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge.
Vom Unternehmen werden voraussichtliche aus den übrigen, überarbeiteten bzw. ergänzten Stan-
dards keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
3. Rechnungslegungsmethoden sowie Verwendung
von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
ASFINAG beschreibt die Rechnungslegungsmethoden sowie die Verwendung von Ermessensent-
scheidungen und Schätzungen in den jeweiligen Kapiteln.
3.1 Rechnungslegungsmethoden
Die Rechnungslegungsmethoden sind in den jeweiligen Kapiteln folgendermaßen gekennzeichnet:
Rechnungslegungsmethoden
Mit Ausnahmen der Änderungen durch die erstmalige Anwendung von neuen Standards in Kapitel 2.1
hat ASFINAG sämtliche in diesem Konzernabschluss enthaltene Rechnungslegungsmethoden in al-
len dargestellten Perioden stetig angewendet.
Konsolidierungsgrundsätze
Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis konzerneinheitlicher Standards für ver-
gleichbare Geschäftsfälle und die nach IFRS-Bestimmungen erstellen Einzelabschlüsse aller vollkon-
solidierten Unternehmen. Diese Rechnungslegungsmethoden wurden auf die dargestellten Perioden
einheitlich angewendet. Der Bilanzstichtag sämtlicher einbezogener Unternehmen ist der 31. De-
zember.
Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen
Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe elimi-
niert. Vermögenswerte und Schulden der Unternehmen mit Anteilen anderer nicht beherrschender
Gesellschafter werden zu 100 % in die Konzernbilanz übernommen.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 8 von 71
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt. Fremdwährungstranskationen sind im Konzern unwe-
sentlich.
Wesentlichkeit
Der Ausweis und die Zusammenfassung einzelner Positionen der Konzernbilanz, Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung sowie der Eigenkapita-
lentwicklung folgen dem Prinzip der Wesentlichkeit.
3.2 Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Management Ermessensentscheidungen,
Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die aus-
gewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsäch-
liche Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende
Annahmen werden laufend überprüft.
ASFINAG geht in den jeweiligen Detailkapiteln auf klimabezogene Risiken ein.
Die Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind in den jeweiligen Kapiteln
folgendermaßen gekennzeichnet:
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 9 von 71
B. ANGABEN ZUR STRUKTUR VON ASFINAG
4. Konsolidierungskreis
Rechnungslegungsmethoden
Der Konzernabschluss beinhaltet die ASFINAG AG und alle Unternehmen, welche unter ihrer Beherr-
schung stehen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus sei-
nem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fä-
higkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen.
Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an
dem die Beherrschung beginnt und endet mit deren Wegfall. Änderungen des Konzernanteils an ei-
nem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenka-
pitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern seine Beherrschung über ein Tochterunternehmen,
bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht
beherrschenden Anteile und deren Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn o-
der Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
In den Vollkonsolidierungskreis werden neben der ASFINAG AG als Mutterunternehmen in 2021 (wie
auch im Vorjahr) sechs Tochterunternehmen einbezogen.
Die Beherrschung der Tochterunternehmen und die Equity-Bilanzierung von assoziierten Unterneh-
men stellt sich (unverändert im Vergleich zum Vorjahr) wie folgt dar, wobei er als Kapitalanteil jener
Anteil der direkten Obergesellschaft gezeigt wird.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 10 von 71
Gesellschaft Sitz
Kapital-
anteil
Einbeziehungs-
art *)
Autobahnen
- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG Wien Holding
ASFINAG Service GmbH
Ansfelden
85 %
VK
ASFINAG Alpenstraße GmbH
Innsbruck
51 %
VK
ASFINAG Bau-Management GmbH
Wien
100 %
VK
ASFINAG Maut Service GmbH
Wien
100 %
VK
ASFINAG Commercial Services GmbH
Wien
100 %
VK
ASFINAG European Toll Services GmbH
Wien
100 %
VK
Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH
Wien
26 %
EQ
*) VK….Vollkonsolidierung, EQ….Equity-Bilanzierung
5. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
Rechnungslegungsmethoden
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss,
jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäfts-
politik hat. Sie werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit
den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Anteile an assoziierten Unternehmen resultieren aus der Beteiligung an der Verkehrsauskunft Ös-
terreich VAO GmbH (VAO). Unter Berücksichtigung der Einzahlung des Stammkapitals, Barzuschüs-
sen und Sacheinlagen sowie des Periodenergebnisses beträgt das Eigenkapital dieser Gesellschaft
zum Bilanzstichtag EUR 3.239.820,97 (2020 EUR 2.572.785,13).
Die Entwicklung des Beteiligungsansatzes stellt sich wie folgt dar:
2021 2020
Beteiligungsansatz zum 01.01.
668.924,14
695.486,26
+ Erhöhung Eigenkapital
236.860,00
107.822,00
- Wertminderung
-63.430,68
-134.384,12
Beteiligungsansatz zum
31.12. 842.353,46 668.924,14
Die zusammenfassenden Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen werden in aggregierter
Form dargestellt, da die VAO als unwesentlich betrachtet werden kann. Die folgende Übersicht zeigt
die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der nach der Equity-Methode bilanzierte Un-
ternehmen.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 11 von 71
ANGABEN ZUR BILANZ
31.12.2021
31.12.2020
Vermögenswerte
3.924.449,66
3.188.365,28
Verbindlichkeiten
684.628,69
615.580,15
ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
01-12/2021
01-12/2020
Umsatz
1.890.021,06
1.374.526,31
Periodenergebnis
-243.964,16
-516.862,01
anteiliges Periodenergebnis
-63.430,68
-134.384,12
Zwischen der VAO und der ASFINAG als Leistungserbringerin besteht ein kontrahiertes Leistungsvo-
lumen, das im Jahr 2021 EUR 86.082,99 (2020 EUR 94.590,13) ausgemacht hat.
6. Nahestehende Unternehmen und Personen
Gemäß IAS 24 müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, soweit sie nicht bereits als
konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der ASFINAG einbezogen werden, und Bezie-
hungen zu nahestehenden Personen angegeben werden. Als nahestehende Personen wurden Vor-
stand, Aufsichtsrat sowie die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften als Mitglieder des Mana-
gements in Schlüsselpositionen sowie deren Familienangehörige definiert. Die angabepflichtige Ver-
gütung umfasst die Vergütung des Vorstands, Aufsichtsrats und Geschäftsführung.
6.1 Nahestehende Unternehmen
Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern mit fol-
genden Unternehmen in Geschäftsbeziehung:
• der Republik Österreich als Eigentümer des Unternehmens
• assoziierte Unternehmen (VAO)
• sonstige nahestehenden Unternehmen
Bei den sonstigen nahestehenden Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, an denen die Re-
publik Österreich direkt oder indirekt eine wesentliche Beteiligung hält. Mit diesen Gesellschaften
bestehen Geschäftsbeziehungen innerhalb des Leistungsspektrums der ASFINAG-Gruppe zu fremd-
üblichen Bedingungen.
Verkäufe an und Käufe von nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen grundsätzlich zu
marktüblichen Konditionen. Die zum Bilanzstichtag bestehenden offenen Posten sind nicht besi-
chert und unverzinslich.
Die folgenden Tabellen enthalten die Gesamtbeträge aus Transaktionen zwischen nahestehenden
Unternehmen für die betreffenden Geschäftsjahre.
per 31.12.2021
Republik
Österreich
assoziierte
Unternehmen
sonstige
nahestehende
Unternehmen
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Umsatzerlöse und sonstige Erträge
417.901.384,62
86.082,99
76.679.960,43
Aufwendungen
417.901.384,62
0,00
20.146.267,12
sonstige Transaktionen
103.666.466,76
58.249,17
0,00
BILANZ
Forderungen
0,00
21.859,49
60.957.611,75
Verbindlichkeiten
174.567.508,76
65.318,00
369.110.656,57
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 12 von 71
Per 31.12.2020
Republik
Österreich
assoziierte
Unternehmen
sonstige
nahestehende
Unternehmen
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Umsatzerlöse und sonstige Erträge
497.364.301,39
94.590,13
93.294.672,45
Aufwendungen
497.364.301,39
0,00
15.593.458,11
sonstige Transaktionen
43.645.676,50
49.998,34
0,00
BILANZ
Forderungen
0,00
28.377,04
216.871.788,88
Verbindlichkeiten
225.623.660,98
14.875,01
369.821.879,54
Republik Österreich
Die Umsatzerlöse beziehen sich auf die Weiterverrechnung der Errichtungskostenkosten zu Buch-
werten für den Bau des hochrangigen Straßennetzes. Dabei handelt es sich um Bauleistungen,
Grundeinlöse- und Herstellungskosten reduziert um sonstige Erträge. Im Gegenzug erwirbt die ASFI-
NAG von der Republik Österreich das Fruchtgenussrecht in gleicher Höhe.
Die Position sonstige Transaktionen enthält zu einem die Querfinanzierung des Brennerbasistunnels,
eines österreichisch-italienischen Gemeinschaftsprojektes zum Bau eines Eisenbahntunnels für ge-
mischten Personen- und Güterverkehr unter dem Brennerpass. Dafür hebt die ASFINAG für be-
stimmte Straßenabschnitte einen Mautaufschlag ein. Dieses zusätzlich eingehobene Netto-Benüt-
zungsentgelt wird zweckgebunden an den Bund als Beitrag zur Finanzierung des Tunnels weiterge-
leitet. Darüber sind auch die Kosten der Luftverschmutzung und Lärmbelastung nach Abzug der Kos-
ten, die ASFINAG durch die Einhebung entstehen, enthalten (siehe auch 8.1).
Darüber hinaus leistete ASFINAG 2021 Zahlungen für das Haftungsentgelt im Zuge einer Anleihenbe-
gebung in der Höhe von EUR 5.100.292,94 (2020 EUR 13.116.140,43).
Sonstige nahestehende Unternehmen
Mit der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) hat ASFINAG in den Jahren 1998 bis
2003 Finanzierungen abgeschlossen. Die ÖBFA begab österreichische Staatsanleihen und leitete ei-
nen Teil der Emissionserlöse in Form von verzinslichen Darlehen an ASFINAG weiter. Käufe bzw. Ver-
käufe im eigentlichen Sinn gibt es zwischen den beiden Unternehmen nicht, die Transaktionen be-
schränken sich auf Zinszahlungen und Tilgungen. Die verzinslichen Darlehen und die Zinsabgrenzun-
gen in der Höhe von EUR 358.792.198,79 (2020 EUR 363.414.190,81) werden als lang- bzw. kurzfristige
finanzielle Schulden ausgewiesen.
ASFINAG schloss auch ein Swapvertrag über die ÖBFA ab, der sich in den Bilanzpositionen lang- bzw.
kurzfristige Finanzderivate als Vermögenswert bzw. als Schuld wiederfindet. Am 31. Dezember 2021
ist dort ein Finanzderivat mit einem positiven Marktwert in der Höhe von EUR 56.315.173,08 (2020
EUR 58.717.286,98) erfasst. Im Geschäftsjahr 2021 leistete ASFINAG aus diesem Finanzgeschäft
Netto-Zinszahlungen in der Höhe von EUR 12.395.132,10 (2020 EUR 12.604.334,32).
2021 hat ASFINAG keinen Barmittelüberschuss bei der ÖBFA kurzfristig veranlagt (2020
EUR 150.000.000,00).
Die im Berichtsjahr durchgeführten Transaktionen mit übrigen Unternehmen
1
im Sinne von IAS 24
betrafen alltägliche Geschäfte des operativen Geschäftsbereichs innerhalb des Leistungsspektrum
der ASFINAG-Gruppe zu fremdüblichen Bedingungen und waren insgesamt von untergeordneter Be-
deutung. Die zum Bilanzstichtag offenen Posten dieser Unternehmen werden in den Forderungen
und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
1
Mit einer direkten oder indirekten Beteiligung der Republik Österreich
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 13 von 71
6.2 Nahestehende Personen
6.2.1 Vorstand
Der Vorstand der ASFINAG AG bestand zum 31. Dezember 2021 aus den folgenden Mitgliedern:
Name
Datum der
Erstbestellung
Ende der laufenden Funk-
tionsperiode
Dr. Josef FIALA
08. April 2019
31. Jänner 2024
Mag. Hartwig HUFNAGL
01. Februar 2019
31. Jänner 2024
Die Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns umfassen neben den aktiven Mitgliedern des Vor-
stands auch die ehemaligen Mitglieder.
Die Gesamtvergütung des aktiven Vorstands besteht aus fixen und variablen Entgeltkomponenten,
wobei die variable Komponente mit einem maximalen jährlichen Prozentsatz vom Fixgehalt be-
grenzt ist. Für jedes Geschäftsjahr werden mit dem Präsidium des Aufsichtsrats zu Beginn des Jahres
Ziele vereinbart, welche sowohl das Erreichen finanzieller Kennzahlen (Jahresergebnis, Kosteneffi-
zienzziele etc.) als auch Leistungskriterien nicht finanzieller Art beinhalten. Am Ende jedes Geschäfts-
jahres werden die vereinbarten Werte mit den tatsächlich erreichten Werten verglichen und es erfolgt
eine Auszahlung entsprechend dem Zielerreichungsgrad.
Für Vorstandsmitglieder bestehen in Übereinstimmung mit der Bundesvertragsschablonenverord-
nung Pensionskassenvereinbarungen, wonach das Unternehmen 10 % von den Fixbezügen an eine
Pensionskasse einbezahlt.
Des Weiteren haben die Vorstandsmitglieder bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses Anspruch
auf die sinngemäße Anwendung des § 23 AngG, wobei die Vordienstzeiten in der ASFINAG-Gruppe
eingerechnet werden. Für die Berechnungsgrundlage nach dem Angestelltengesetz wurden die vari-
ablen Vergütungskomponenten vertraglich ausgenommen.
Die Grundsätze der Vergütung für den Vorstand und für leitende Angestellte entsprechen den Vorga-
ben des österreichischen Corporate-Governance-Kodex.
Die folgenden Aufwendungen für den Vorstand wurden erfasst:
01-12/2021
01-12/2020
fixe Bezüge
570.000,00
570.000,00
variable Bezüge
95.304,00
85.788,82
Sachbezüge
23.388,72
23.388,72
Vergütungen Vorstand
688.692,72
679.177,54
Abfertigungsaufwendungen aus beitragsorientieren Plänen
10.536,92
10.391,34
Pensionsaufwendungen aus beitragsorientierten Plänen
57.000,00
57.000,00
Die Verpflichtungen und Aufwendungen für frühere Vorstandsmitglieder sind wie folgt:
2021
2020
Pensionsrückstellung 31.12.
6.492.711,00
5.841.996,00
Pensionsaufwendungen aus leistungsorientierten Plänen 01-12
1.079.206,38
270.776,38
davon in der Gewinn- und Verlustrechnung
45.636,00
52.103,00
davon im sonstigen Ergebnis
1.033.570,38
218.673,38
bezahlte Ruhebezüge 01-12
428.491,38
421.473,38
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 14 von 71
Die ASFINAG AG als Versicherungsnehmer hat eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versiche-
rung) abgeschlossen, die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung si-
chert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der ASFINAG-
Gruppe ab. Die jährlichen Kosten betrugen 2021 EUR 197.580,00 (2020 EUR 121.434,00).
An Mitglieder des Vorstands der ASFINAG AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt noch
bestanden Haftungen zugunsten dieser Personen.
6.2.2 Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der ASFINAG AG bestand per 31. Dezember 2021 aus sechs Kapitalvertretern sowie
aus drei Vertretern aus dem Betriebsrat:
Name
Funktion
Datum der
Erstbestellung
Ende der lau-
fenden Funk-
tionsperiode
KAPITALVERTRETER
Mag.
a
Christa GEYER, CPM, CSE
Vorsitzende
31. August 2020
o. HV 2022
DI Herbert
KASSER
Mitglied
Stellvertreter der Vorsitzenden
18. Februar 2020
31. August 2020
o. HV 2022
DI Dr. techn. Harald FREY
Mitglied
31. August 2020
o. HV 2022
Mag. Michael HÖLLERER
Mitglied
04. April 2018
o. HV 2022
Martha SCHULTZ
Mitglied
02. März 2018
o. HV 2022
Mag.
a
Eva WILDFELLNER
Mitglied
31. August 2020
o. HV 2022
ENTSANDTE MITGLIEDER
Roman GRÜNERBL
Vorsitzender der Konzernvertretung
10. April 2014
Entsendung
auf unbe-
stimmte Zeit
Gabrielle STRASSNIGG
Betriebsrätin
30. Jänner 2018
DI Karl-Christian PETZ
Vorsitzender des Betriebsrat ASFINAG
09. April 2021
Das Vergütungsschema für die Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer anwesen-
heitsbedingten Komponente zusammen. Der fixe Anteil besteht aus einem Gesamtbetrag, wobei der
Vorsitzende das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen
Mitglieds erhält. Die zweite Komponente besteht aus einem Sitzungsgeld, das sich aus einem Pau-
schalbetrag pro Sitzung ergibt, an der ein Mitglied teilnimmt. Darüber hinaus werden eventuell an-
fallende Reisekosten ersetzt. Die Hauptversammlung (HV) beschließt jährlich die Vergütungen der
von ihr gewählten Aufsichtsratsmitglieder für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Beschäftigte der AS-
FINAG Gruppe haben keinen Anspruch auf Vergütung und Sitzungsgelder.
Die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2021 vorbehaltlich
der Genehmigung durch die Hauptversammlung EUR 95.700,00 (2020 EUR 98.784,95).
An Mitglieder des Aufsichtsrats der ASFINAG AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt, es
bestanden auch keine Haftungen zugunsten dieser Personen. Es lagen auch keine zustimmungs-
pflichtigen Verträge zwischen ASFINAG AG und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern vor.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 15 von 71
6.2.3 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften AG bestand zum 31. Dezember 2021 aus den fol-
genden Personen:
Name
Mitglieder Geschäftsführung
Datum der
Erstbestellung
Ende der laufenden
Funktionsperiode
DI Alexander WALCHER
ASFINAG Bau Management GmbH
01. März 2008
28. Februar 2023
DI Andreas FROMM
ASFINAG Bau Management GmbH
01. März 2018
28. Februar 2023
Ing. Stefan SIEGELE
ASFINAG Service GmbH
01. Mai 2019
30. September 2024
ASFINAG Alpenstraßen GmbH
01. Jänner 2017
31. Dezember 2026
Christian EBNER, BA
ASFINAG Service GmbH
17. Juni 2019
16. Juni 2024
Ing. Mag. Bernd DATLER
ASFINAG Maut Service GmbH
17. November 2009
28. Februar 2023
Mag.
a
Ursula ZECHNER
ASFINAG Maut Service GmbH
01. März 2018
30. April 2021
Mag.
a
Claudia EDER, MBA
ASFINAG Maut Service GmbH
01. September 2021
31. August 2026
Dr. Anton SIEBER
ASFINAG Commercial Services GmbH
27. August 2009
unbefristet
DI (FH) René MOSER
ASFINAG Commercial Services GmbH
01. Oktober 2015
unbefristet
Mag.
a
Gabriele CSOKLICH
ASFINAG European Toll Service GmbH
12. März 2010
unbefristet
Dr. Wolfgang TREITLER
ASFINAG European Toll Service GmbH
01. Oktober 2018
unbefristet
Die Gesamtvergütung der Geschäftsführung besteht aus fixen und variablen Entgeltkomponenten,
wobei die variable Komponente mit einem maximalen jährlichen Prozentsatz vom Fixgehalt be-
grenzt ist. Die Mitglieder der Geschäftsführung der ASFINAG Commercial Services GmbH und der AS-
FINAG European Toll Service GmbH erhalten für diese Tätigkeit als Geschäftsführer – neben ihrer
Haupttätigkeit in ASFINAG AG - keine zusätzliche Vergütung.
Für Mitglieder der Geschäftsführung bestehen Pensionskassenvereinbarungen, wonach das Unter-
nehmen 10 % von den Fixbezügen an eine Pensionskasse einbezahlt. Darüber hinaus haben sie bei
Beendigung des Angestelltenverhältnisses Anspruch auf die sinngemäße Anwendung des § 23 AngG,
wobei die Vordienstzeiten in der ASFINAG-Gruppe eingerechnet werden.
Die folgenden Aufwendungen für die Mitglieder der Geschäftsführung wurden erfasst:
01-12/2021
01-12/2020
fixe Bezüge
848.136,00
894.244,00
variable Bezüge
230.735,00
187.790,00
Sachbezüge
52.055,00
54.920,00
Vergütungen Geschäftsführung
1.130.926,00
1.136.954,00
Abfertigungsaufwendungen
26.057,17
18.566,56
davon aus beitragsorientierten Plänen
10.696,17
11.401,56
davon aus leistungsorientierten Plänen
15.361,00
7.165,00
Pensionsaufwendungen aus beitragsorientierten Plänen
84.813,60
89.424,40
An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt noch bestanden
Haftungen zugunsten dieser Personen.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 16 von 71
C. ERGEBNIS DES JAHRES
7. Segmentberichterstattung
Aufgrund der derzeitigen Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur stellt das gesamte Straßen-
netz und damit der Gesamtkonzern ein einheitliches Segment dar, sodass mangels einer tiefergehen-
den getrennten Zuordenbarkeit der Mauteinnahmen oder Vermögenswerte sowie mangels einer un-
terschiedlichen Chancen- und Risikostruktur derzeit keine weiteren Geschäftssegmente oder geo-
grafische Segmente unterschieden bzw. bestimmt werden können.
Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung werden im Konzern die IFRS-Werte verwendet. Eine Über-
leitungsrechnung unter Angabe der Bewertungen der Gewinne oder Verluste des Segments ist somit
nicht erforderlich.
Die Detailinformationen zu Produkten und Dienstleistungen sind in der Tabelle unter Punkt 8.2 Auf-
gliederung der Umsatzerlöse dargestellt. Alle wesentlichen Umsätze der ASFINAG AG sowie deren
Tochtergesellschaften werden in Österreich erwirtschaftet.
Mit Ausnahme der Republik Österreich gibt es keine Kunden mit welchen mehr als 10 % der Umsatz-
erlöse erwirtschaftet werden. Darüber hinaus befinden sich alle langfristen Vermögenswerte im In-
land.
8. Umsatzerlöse
Rechnungslegungsmethoden
Die Umsatzerlöse erfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der ASFINAG-Gruppe
resultieren und werden gem. IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden generiert. Dementsprechend erfasst
ASFINAG Umsatzerlöse, wenn die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zusagte
Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird. Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen
des 5-Schritte-Models umgesetzt: zu Beginn des Modells steht die Identifizierung des Vertrags mit
dem Kunden, gefolgt von der Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen. Demnach sind
eigenständig abgrenzbare Dienstleistungen sowie Bündel aus Gütern und Dienstleistungen zu tren-
nen. Im dritten Schritt wird der Transaktionspreis bestimmt. Als Transaktionspreis gilt der Betrag der
Gegenleistung, auf den das liefernde Unternehmen im Austausch gegen die gelieferten Güter oder
Dienstleistungen Anspruch hat. Anschließend wird der Transaktionspreis auf die identifizierten Leis-
tungsverpflichtungen aufgeteilt. Im letzten Schritt ist die Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leis-
tungsverpflichtungen festzustellen. Die Umsatzrealisierung findet entweder über einen bestimmten
Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt statt.
Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung erfolgt, wenn die Kriterien des IFRS 15.35 erfüllt sind. Dazu
zählt u.a. dass mit Erfüllung durch das Unternehmen der Kunden den Nutzen aus der erbrachten
Leistung erhält und gleichzeitig verbraucht (er zieht kontinuierlich einen Nutzen). Ein weiteres Krite-
rium ist wenn der Kunde während der Erzeugung oder Verbesserung eines Vermögenswertes die Ver-
fügungsmacht besitzt.
Sind diese Kriterien gem. IFRS 15.35 nicht erfüllt, dann erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbe-
zogen. Bei ASFINAG erlangt ein Kunde Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zuge-
sagte Dienstleistung bei Übergang der Verfügungsgewalt.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 17 von 71
Kosten, die zur Erfüllung eines Vertrages anfallen, werden als Vermögenswert erfasst. Die aktivierten
Vermögenswerte werden in Folge abgeschrieben, wie die zugehörigen Dienstleistungen an den Kun-
den erbracht werden.
Vertragsverbindlichkeiten beziehen sich auf Zahlungen, die vorzeitig – also vor Erfüllung der vertrag-
lichen Leistungsverpflichtung – erhalten wurden. Diese werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald der
Konzern die vertragliche Leistungsverpflichtung erbringt. Vertragsverbindlichkeiten enthalten An-
zahlungen sowie andere, vorzeitig erhaltene Einzahlungen auf Erlöse für Folgeperioden, die als ge-
sonderter Posten in der Bilanz ausgewiesen werden.
8.1 Art der Dienstleistungen und Zeitpunkt der Erfüllung der Leis-
tungsverpflichtungen
ASFINAG ist ein Infrastrukturbetreiber, dem mit Abschluss des Fruchtgenussvertrages von der Re-
publik Österreich das Recht eingeräumt wurde, die österreichischen Autobahnen und Schnellstra-
ßen zu betreiben und für deren Benutzung Maut einzuheben.
Die Benutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist gem. § 1 BStMG
2
für alle
Kraftfahrzeuge mautpflichtig. Die Art der Mauteinhebung richtet sich nach dem höchstzulässigen Ge-
samtgewicht des Fahrzeuges. LKW, Busse und Wohnmobile mit mehr als 3,5 t höchstzulässigem Ge-
samtgewicht unterliegen der fahrleistungsabhängigen Maut. Für Fahrzeuge mit einem bis zu 3,5 t
höchstzulässigen Gesamtgewicht (PKW, Motorräder, Wohnmobile) besteht Vignettenpflicht.
LKW-Maut
Die LKW-Maut wird über ein elektronisches Mautsystem eingehoben, d.h. beim Durchfahren des je-
weiligen Mautabschnitts wird der entsprechende Tarif automatisch anhand der im Fahrzeug ange-
brachten GO-Box belastet. Die Anzahl der Achsen, die EURO-Emissionsklasse des Fahrzeuges, die ge-
nutzte Strecke sowie die gefahrenen Kilometer bestimmen die Höhe der Maut. Die Mauterlöse wer-
den gemäß der erbrachten Fahrleistung erfasst und bei Pre-Pay-Aufladungen der GO-Box somit ent-
sprechend abgegrenzt. Die in der Mauttarifverordnung angeführten Tarife sind gesetzlich geregelt
und unterliegen jährlichen Anpassungen an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI).
Grundsätzlich erhält ASFINAG nur den Teil der Infrastrukturtarife, welche primär nach Achsklasen
gestaffelt sind. Die EURO VI bekam im Jahr 2021 einen tariflichen Bonus in der Höhe von 1,5 % (2020
1,5 %). Darüber hinaus werden externe Kosten für Schadstoffausstoß (Euro-Emissionsklasse und
Achsen) und Lärmbelästigung (nach Achsen und Tag/Nacht) eingehoben, die an das BMK (nach Ab-
zug eines 2%igen Disagios) abgeführt werden. Die für das aktuelle Geschäftsjahr gültigen Mauttarife
wurden letztmalig am 01. Jänner 2021 angepasst. Die Erlösrealisierung erfolgt zeitpunktbezogen, da
der Kunde zum Zeitpunkt der Nutzung die Kontrolle über die Dienstleistung erhält.
Vignette
Alle übrigen Kraftfahrzeuge müssen für die Benützung der Autobahnen- und Schnellstraßen eine Vig-
nette erwerben, die eine Gültigkeit für den Zeitraum eines Jahres, zwei Monaten oder zehn Tage hat.
Der Vertrieb der Vignetten erfolgt sowohl für die Klebe- als auch für die Digitale Vignette über Ver-
triebsorganisationen (z.B. Autofahrerklub, Tobaccoland) sowie Direktvertriebspartner (z.B. Tankstel-
len), die für die getätigten Umsätze eine Provision erhalten. Die Digitale Vignette kann zusätzlich über
2
Bundesstraßen-Mautgesetz
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 18 von 71
den Webshop der ASFINAG (https://shop.asfinag.at/) bzw. über die ASFINAG-App und erworben wer-
den. Die Erlösrealisierung der für bestimmte Zeiträume gültigen Vignetten erfolgt zeitraumbezogen,
da der Kunde kontinuierlich einen Nutzen zieht.
streckenabhängige Maut
Von der allgemeinen LKW- und Vignettenpflicht ausgenommen sind sechs Strecken
3
, auf denen für
alle eine streckenabhängige Maut gilt. Die Einhebung erfolgt für Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässi-
gem Gesamtgewicht über das elektronische Mautsystem. Fahrzeuge bis zu 3,5 t höchstzulässigem
Gesamtgewicht können Tickets direkt an den Mautstellen bzw. im Vorfeld Videotickets über den
Webshop der ASFINAG erwerben. Die Erlösrealisierung dieser für einen bestimmten Zeitraum gülti-
gen Tickets (Jahreskarten, Einzelfahrt, Monatskarten) erfolgt zeitraumbezogen, da der Kunde konti-
nuierlich einen Nutzen zieht.
Enforcement
Mit der Einführung der Maut übernahm ASFINAG auch die Verpflichtung die richtige Entrichtung der-
selben zu überwachen. Dafür sind einerseits eigene Mitarbeiter angestellt und ausgebildet bzw. wird
diese Aufgabe teilweise an externe Dienstleister ausgelagert. Darüber bedient sich ASFINAG auch es
kameragestützten Enforcementsystems. Hierbei wird der Verkehr automatisch kontrolliert und bei
Verdacht auf ein Mautvergehen werden Fotos der entsprechenden Fahrzeuge gemacht. Die in diesem
Bereich zugeordneten Enforcement-Erlöse setzten sich aus Nach- bzw. Ersatzzahlungen für fahrleis-
tungsbezogene LKW- bzw. zeitabhängige PKW-Maut zusammen und werden zeitpunktbezogen er-
fasst.
Errichtungsleistungen Straße
Neben dem Recht zur Mauteinhebung hat sich ASFINAG im Fruchtgenussrechtsvertrag auch ver-
pflichtet, das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz zu erweitern. ASFINAG erbringt
somit Errichtungsleistungen für neue Autobahnen und Schnellstraßen im Austausch gegen eine Er-
höhung des immateriellen Vermögenswerts Fruchtgenussrecht, d.h. des Rechts, auf den neu errich-
teten Autobahn- und Schnellstraßenstrecken Maut einzuheben. Die Errichtungserlöse und -kosten
werden dabei nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird ermit-
telt, indem die bis zum Bilanzstichtag bereits angefallenen Errichtungsaufwendungen zu den insge-
samt erwarteten Errichtungsaufwendungen bis zur Projektfertigstellung ins Verhältnis gesetzt wer-
den. Die Weiterverrechnung erfolgt unabhängig davon, ob die betreffenden Bauvorhaben bereits fer-
tig gestellt und zum Verkehr freigegeben oder noch im Bau sind. Grundsätzlich werden die tatsäch-
lich entstandenen Kosten ohne Gewinnaufschlag an den Bund weiterverrechnet. Die Leistungsver-
pflichtung wird über einen bestimmten Zeitraum erfüllt, der Bund erlangt die Verfügungsgewalt über
den Vermögenswert, während dieser erstellt oder verbessert wird. Die Erlösrealisierung erfolgt somit
zeitraumbezogen.
Vermietung und Verpachtung
Im Bereich Liegenschaftsmanagement werden Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von
Grundstücken und der Verrechnung von Sondernutzungen erzielt. Darüber hinaus erhält ASFINAG
eine variable prozentuelle Beteiligung an den Umsätzen der Raststationen und –stellplätze im Be-
reich Gastronomie, Hotellerie und Betankungen. Die Erlöse werden zeitraumbezogen erfasst.
3
A9 Phyrnautobhn (Bosruck und Gleinalm), A10 Tauernautobahn, A11 Karawanken Autobahn, A13 Brennerau-
tobahn, S16 Arlberg Schnellstraße
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 19 von 71
8.2 Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die folgende Übersicht zeigt die Außenumsätze von ASFINAG:
01-12/2021
01-12/2020
LKW-Mauterlöse
1.654.607.698,27
1.498.097.451,95
Erlöse Enforcement
41.708.642,73
33.512.632,30
zeitpunktbezogene Erlösrealisierung
1.696.316.341,00
1.531.610.084,25
Streckenmauterlöse
173.140.596,70
137.210.616,03
Vignettenerlöse
476.564.217,60
449.426.506,60
Erlöse Errichtungsleistungen Bund
417.901.384,62
497.364.301,39
Erlöse Vermietung und Verpachtung
29.121.712,84
24.604.573,05
sonstige Umsatzerlöse
198.439,26
237.299,47
zeitraumbezogene Erlösrealisierung
1.096.926.351,02
1.108.843.296,54
Umsatzerlöse
2.793.242.692,02
2.640.453.380,79
8.3 Vertragskosten
Für Provisionsaufwendungen der Vertriebspartner aus dem Verkauf der Vignette 2022 wurde nach
IFRS 15 ein aktiver Vertragsposten (contract assets) mit EUR 1.447.687,97 (2020 EUR 1.365.626,04) ge-
bildet, der im Posten „sonstige übrige kurzfristige finanzielle Forderungen“ enthalten sind.
8.4 Vertragsverbindlichkeiten
2021
2020
langfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Vorauszahlungen für Erhal-
tungsaufwendungen
10.160.157,30
9.977.600,97
kurzfriste Vertragsverbindlichkeiten
139.252.520,00
129.401.201,35
aus noch nicht verbrauchten Prepay-Werten für LKW-Maut
11.200.201,81
11.858.778,53
aus dem Vorverkauf von Vignetten und Streckenmaut-Jahreskarten
127.772.722,29
117.341.697,52
aus Vorauszahlungen für Erhaltungsaufwendungen
279.595,90
200.725,30
Diese erfassten Vertragsverbindlichkeiten werden im folgenden Geschäftsjahr als Umsatzerlöse rea-
lisiert.
9. Sonstige Erträge
01-12/2021
01-12/2020
Erträge aus dem Abgang von Vermögenswerten
2.317.717,95
8.094.946,16
Erträge aus Strafgeldern
72.920.100,34
82.170.289,29
Erträge aus Sonderaktivitäten Autobahnmeistereien
2.972.035,59
3.047.279,30
sonstige übrige Erträge
14.813.964,20
17.408.067,86
Sonstige Erträge
93.023.818,08
110.720.582,61
Laut gesetzlicher Regelung stehen 80 % aller Strafen gem. Straßenverkehrsordnung den jeweiligen
Ländern, Gemeinden oder ASFINAG AG zu, wenn diese auf deren Gebiet eingenommen werden. Diese
Erträge aus Strafgeldern sind zu 100 % zweckgebunden und werden von ASFIANG wieder in einen
verkehrssicheren Ausbau des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes investiert.
Die Erträge aus Sonderaktivitäten der Autobahnmeistereien resultieren vor allem aus Dienstleistun-
gen im Zusammenhang mit Tunnelüberwachungen für die Bundesländer.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 20 von 71
Die sonstigen übrigen Erträge betreffen Zuwendungen aus dem Katastrophenfonds in der Höhe von
EUR 994.620,37 (2020 EUR 1.457.219,25), und Erträge aus der Weiterverrechnung von Schadensfällen
in der Höhe von EUR 5.354.090,55 (2020 EUR 7.252.016,46).
Zuwendungen im Zusammenhang mit nur einer Aufwandsart wie z.B. gehaltsbezogene Zuschüsse
werden direkt als Kürzung dieser Aufwandsart ausgewiesen.
10. Aufwendungen für Material und bezogene Leistun-
gen
01-12/2021
01-12/2020
Materialaufwand
41.956.529,92
40.187.951,32
Aufwendungen für bezogene Leistungen
1.064.411.590,15
1.046.507.652,69
Veränderung der Rückstellung für zukünftige Erhaltungsver-
pflichtungen (IFRIC 12)
20.206.007,01
17.574.520,36
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
1.126.574.127,08
1.104.270.124,37
Der Materialaufwand betrifft Grundeinlösen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstü-
cken für den Bau des hochrangigen Straßennetzes anfallen und die damit verbundenen Aufwendun-
gen. Darüber hinaus sind in dieser Position die zugekauften Materialien für den Betrieb und die Er-
haltung der Straße (wie z.B. Winterdienst-, Elektro- und Reinigungsmaterial sowie Treibstoffe und
Ersatzteile) enthalten.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten:
• Herstellungskosten für die Errichtung und den Bau des hochrangigen Straßennetzes, die an
den Bund weiterverrechnet werden und
• bauliche Erhaltungsmaßnahmen, die den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen bzw.
erhalten.
Mehr Informationen zur Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen in Kapi-
tel 22 Rückstellungen
11. Personalaufwand
01-12/2021
01-12/2020
Gehälter
170.871.595,03
161.128.552,71
Aufwendungen für Abfertigungen
2.789.593,99
2.710.979,43
Aufwendungen für Altersversorgung
1.477.004,31
1.480.522,10
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
46.563.134,68
44.594.341,84
sonstiger freiwilliger Personalaufwand
2.472.568,24
2.261.648,19
Personalaufwand
224.173.896,25
212.176.044,27
Im Personalaufwand enthalten sind Gehälter und die damit verbundenen Aufwendungen für gesetz-
lich vorgeschriebene Sozialabgaben, Schulden aus noch offenem Urlaub und nicht verbrauchten
Zeitguthaben sowie Verpflichtungen gegenüber der eigenen Belegschaft als auch der lt. Personal-
überlassungsvertrag mit den Bundesländern bereitgestellten Landesmitarbeitenden (Abferti-
gung/Treuegeld und Jubiläumsgeld). Personalkostenzuschüsse seitens der öffentlichen Hand in der
Höhe von EUR 578.944,71 (2020 EUR 415.252,90) wurden aufwandsmindernd erfasst.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 21 von 71
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Altersvorsorge setzten sich wie folgt zusammen:
Abfertigungen
Altersversorgung
Summe
leistungsorientierte Pläne
587.548,00
69.303,00
656.851,00
beitragsorientierte Pläne
2.107.022,14
1.406.699,87
3.513.722,01
sonstige Zahlungen
95.023,85
1.001,44
96.025,29
Gesamtaufwendungen 01-12/2021
2.789.593,99
1.477.004,31
4.266.598,30
Abfertigungen
Altersversorgung
Summe
leistungsorientierte Pläne
646.759,00
80.128,00
726.887,00
beitragsorientierte Pläne
1.967.258,84
1.400.394,10
3.367.652,94
sonstige Zahlungen
96.961,59
0,00
96.961,59
Gesamtaufwendungen 01-12/2020
2.710.979,43
1.480.522,10
4.191.501,53
Für alle nach dem 31. Dezember 2002 begründeten Dienstverhältnisse in Österreich zahlt der Kon-
zern monatlich 1,53 % des Entgelts in eine betriebliche Vorsorgekasse ein, in der die Beiträge auf ei-
nem Konto des Mitarbeitenden veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienstverhältnisses aus-
bezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der
Beiträge verpflichtet, welche in jenem Geschäftsjahr im Personalaufwand als beitragsorientierte Auf-
wendungen erfasst werden, für das sie entrichtet wurden.
Durch kollektivvertragliche Vereinbarungen ist ASFINAG verpflichtet für jeden Beschäftigten einen
jährlichen Beitrag von EUR 500,00 in eine Pensionskasse im Rahmen eines beitragsorientierten Plans
zu leisten. Für teilzeitbeschäftigte Angestellte leistet die Gesellschaft einen Beitrag, dessen Höhe
dem Verhältnis ihrer im vorangegangenen Kalenderjahr geleisteten Teilzeitarbeit entspricht.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der ASFINAG-Gruppe per ultimo betrug:
(in Köpfen)
2021
2020
eigene Mitarbeiter (inkl. Lehrlinge und Temporäre)
2.678
2.559
überlassene Mitarbeiter
341
375
Mitarbeiter (durchschnittlich)
3.019
2.934
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 22 von 71
12. Sonstige Aufwendungen
01-12/2021
01-12/2020
Steuern (nicht vom Einkommen und Ertrag)
510.658,43
507.555,79
Energie, Heizung, Wasser
1.269.296,10
1.318.385,90
Instandhaltung und Betriebskosten
55.229.111,48
49.319.123,55
Kommunikationskosten
2.910.483,70
2.640.596,48
Bank- und Kreditkartenspesen
4.055.615,95
3.611.104,93
sonstiger Fremdpersonalaufwand
6.869.509,79
6.109.897,47
Verbrauchsmaterial Büro
321.131,77
387.999,72
Marketingaufwand
4.355.511,61
4.177.254,69
Miet- und Leasingaufwand
1.014.897,43
1.688.074,25
sonstige Gebühren und Abgaben
1.446.101,92
1.522.054,78
Versicherungsaufwendungen
2.498.518,06
2.346.874,37
Aufsichtsratsaufwendungen
136.907,24
137.820,35
Schulungsaufwendungen
1.804.287,30
985.421,47
Reisekosten
507.861,59
560.849,53
Provisionen und sonstige Vertriebsaufwendungen
30.656.953,86
27.121.089,09
Querfinanzierung Brennerbasistunnel und externe Kosten
46.027.728,07
43.645.676,50
Forderungsausfälle und Wertminderungen für Forderungen
54.882,72
345.520,59
sonstige Verwaltungsaufwendungen
22.118.243,14
19.938.087,91
Aufwendungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten,
Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
6.261.363,31
2.108.707,31
Sonstige Aufwendungen
188.049.063,47
168.472.094,68
13. Abschreibungen von immateriellen Vermögenswer-
ten und Sachanlagen
4
01-12/2021
01-12/2020
planmäßige Abschreibungen
15.465.536,97
14.658.517,68
außerplanmäßige Wertminderung
82.428.993,39
0,00
Immaterielle Vermögenswerte außer Firmenwert
97.894.530,36
14.658.517,68
planmäßige Abschreibungen
62.718.658,36
59.520.629,23
außerplanmäßige Abschreibungen
63.376,00
51.593,00
Sachanlagen
62.782.034,36
59.572.222,23
Die außerplanmäßigen Abschreibungen bei den Sachanlagen wurden für Fahrzeuge vorgenommen.
Mehr Informationen zur außerplanmäßigen Wertminderung in Kapitel 16 Immaterielle
Vermögenswerte (außer Firmenwert).
Mehr Information zu Abschreibungen der Nutzungsrechte in Kapitel 19.1 ASFINAG als
Leasingnehmer
Mehr Information zu Abschreibungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
in Kapitel
20 als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
4
exkl. Nutzungsrechte und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 23 von 71
14. Finanzergebnis
Rechnungslegungsmethoden
Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufes abgegrenzt. Die Realisierung von Dividenden erfolgt zum
Zeitpunkt des Beschlusses der Dividendenausschüttung.
Das Finanzergebnis setzt sich folgendermaßen zusammen:
01-12/2021
01-12/2020
Zinsaufwendungen
-191.448.977,89
-215.263.081,33
Zinserträge
7.868.738,00
8.143.543,77
sonstiges Finanzergebnis
2.236.837,29
1.610.781,47
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
-63.430,68
-134.384,12
Finanzergebnis
-181.406.833,28
-205.643.140,21
Der Zinsaufwand beinhaltet Aufwendungen für verzinsliche Anleihen, Darlehen, Derivate und Lea-
singverbindlichkeiten, sowie die Verteilung von Agios, Disagios und Haftungsentgelten, die bei der
Aufnahme von finanziellen Schulden anfallen. Im Zinsertrag enthalten sind Erträge aus Derivaten,
Zinsgutschriften aus den laufenden Bankguthaben und kurzfristigen Veranlagungen sowie Dividen-
den von Finanzvermögen. Die Positionen sonstiges Finanzergebnis enthält zum überwiegenden Teil
die Bewertung des verzinslichen Darlehens mit Derivat sowie des Finanzderivats.
15. Ertragsteuern
Rechnungslegungsmethoden
Die Ertragsteuern umfassen tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche und latente Steuern wer-
den im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen davon sind latente Steuern im Zusammenhang
mit Geschäftsfällen die eine Erfassung im sonstigen Ergebnis der Periode vorsehen. Tatsächliche
Steuern umfassen die erwartete Steuerschuld (oder Steuerforderung) auf das für das Geschäftsjahr
zu versteuernde Einkommen (oder den steuerlichen Verlust) auf der Grundlage von jeweils anzuwen-
denden Steuersätzen sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsäch-
liche Steuerforderungen und –verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern gegenüber einer Steu-
erbehörde das Recht zum Ausgleich auf Nettobasis besteht. Für den Fall, dass die in den Steuererklä-
rungen angesetzten Beträge eventuell nicht realisiert werden können, werden die erwarteten Aus-
wirkungen von diesen ungewissen Steuerpositionen berücksichtigt.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte
und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den steuerlichen Wertansätzen auf Gesellschaftsebene
erfasst (Verbindlichkeitenmethode). Latente Steuern werden nicht erfasst für
• zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Firmenwerts oder eines
Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusam-
menschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Jahresergebnis noch
das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst und
• temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Un-
ternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 24 von 71
Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie
sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden
Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die
am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum
Zeitpunkt der Realisierung der aktiven bzw. passiven latenten Steuern erwartet wird. Ein latenter
Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergut-
schriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich
ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden für die sie genutzt werden
können. Latente Steuern werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang redu-
ziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert
werden wird. Sofern sich Steuerlatenzen auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde be-
ziehen und ferner ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen
tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, erfolgt eine Verrechnung von aktiven mit passiven laten-
ten Steuern.
In der ASFINAG-Gruppe besteht eine Steuergruppe gem. § 9 KStG 1988 mit der ASFINAG AG als Grup-
penträger und allen übrigen vollkonsolidierten Tochterunternehmen als Gruppenmitglieder.
01-12/2021
01-12/2020
tatsächliche Ertragsteuern
254.953.737,06
246.825.633,79
aperiodische Ertragsteuern
403.504,10
1.868,53
latente Steuern
-3.322.875,71
-1.707.191,96
aperiodische latente Steuern
-403.504,10
0,00
ausgewiesene Ertragsteuern
251.630.861,35
245.120.310,36
Die Überleitung vom rechnerischen Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand wird nach-
folgend dargestellt. Der rechnerische Steueraufwand ergibt sich durch Multiplikation des Ergebnis-
ses vor Steuern mit dem anzuwendenden Steuersatz.
01-12/2021
01-12/2020
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag
1.006.613.301,91
987.397.971,98
rechnerischer Steueraufwand (25 %)
251.653.325,48
246.849.492,98
Erhöhung(+)/Minderung(-) der Ertragsteuerbelastung durch
aperiodische Ertragsteuern
403.504,10
1.868,53
aperiodische latente Steuern
-403.504,10
0,00
nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
91.481,20
70.058,88
steuerfreies Einkommen
-52.378,74
-38.598,64
gesondert besteuerte Einkünfte
-26.582,80
-27.686,39
nicht abzugsfähige Firmenwertabschreibung
-34.983,79
-1.734.825,00
effektiver Steueraufwand
251.630.861,35
245.120.310,36
effektive Steuerquote
25,00%
24,82 %
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 25 von 71
Die Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz stellen sich wie folgt dar:
2021
2020
aktive latente Steuern
69.517.635,53
64.799.009,40
passive latente Steuern
-18.240.496,91
-15.345.899,03
Stand zum 1. Jänner
51.277.138,62
49.453.110,37
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern
3.726.379,81
1.707.191,96
im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern
585.031,51
116.836,29
Stand zum 31. Dezember
55.588.549,94
51.277.138,62
davon
aktive latente Steuern
84.351.390,88
69.517.635,53
passive latente Steuern
-28.762.840,94
-18.240.496,91
Die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. Dezember sind das Ergebnis temporä-
rer Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz und den relevan-
ten Steuerbemessungsgrundlagen:
2021
2020
Fair Value Bewertung von Finanzinstrumenten
13.780.130,35
4.191.850,30
nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
91.923,66
112.334,34
übrige langfristige Schulden
178.121,49
560.338,60
Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern
5.656.449,00
5.119.269,00
Rückstellungen
64.644.766,38
59.533.843,29
künftige Ertragsteueransprüche
84.351.390,88
69.517.635,53
Immaterielle Vermögenswerte
11.700.534,48
10.409.734,96
Sachanlagen
16.821.503,34
7.643.624,49
übrige kurzfristige Forderungen
240.803,12
187.137,46
künftige Ertragsteuerschulden
28.762.840,94
18.240.496,91
Saldierung latente Steuern
55.588.549,94
51.277.138,62
Die Buchwertdifferenzen bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ergeben sich
zum überwiegenden Teil aus der Anwendung der Halbjahres-Regel für die steuerliche Abschreibung
im Gegensatz zur Pro-Rata-Temporis-Abschreibung, der Aktivierung der IAS 23-Zinsen und IFRS 16-
Nutzungsrechte im IFRS und zum geringen Teil aus einer unversteuerten Rücklage für vorzeitige Ab-
schreibung gem. § 7a EStG.
Die Differenzen zwischen den IFRS-Werten und den Steuerwerten im Bereich der langfristigen und
kurzfristigen finanziellen Schulden ergeben sich aus den Bewertungsunterschieden bei den Anlei-
hen, Darlehen, dem damit im Zusammenhang stehenden Swap-Geschäft und der IFRS 16-Leasing-
verbindlichkeiten.
Für die vertragliche Verpflichtung, die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen in einem be-
stimmten Zustand zu erhalten, wurde eine Rückstellung nach IFRIC 12 in Höhe von
EUR 254.288.133,11 (2020 EUR 234.082.126,10) gebildet, die im Steuerrecht nicht berücksichtigt wird
und eine aktive Steuerlatenz darstellt.
Die übrigen Differenzen sind auf die Abzinsung langfristiger Rückstellungen und Verbindlichkeiten
aus Lieferungen- und Leistungen auf den Nettobarwert zurückzuführen, dem Ansatz der aktiven Ver-
tragsposten (gem. IFRS 15) und der Wertminderungen nach dem zukunftsbezogenen Expected-Loss-
Modell (gem. IFRS 9).
Auf temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, die
von Konzerngesellschaften gehalten werden, in der Höhe von EUR 24.032.246,17 (2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 26 von 71
EUR 23.049.622,79) wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da sich die temporären Diffe-
renzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht auflösen werden. Steuerliche Verlustvorträge liegen
(wie auch schon im Vorjahr) nicht vor.
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Ausschlaggebend für den Ansatz und Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind
Einschätzungen über die künftige Realisierung. Diese Realisierung ist abhängig von der Entstehung
künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsun-
terschiede umkehren. Hierbei wird die Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der passiven latenten
Steuern und die künftigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt. Weichen die tatsächlichen Ergeb-
nisse von den Schätzungen ab oder sind die Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte
dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage haben. Diese Auswirkun-
gen von ungewissen Steuerpositionen beinhalten die beste Schätzung der erwarteten Steuerzah-
lung. Zukünftig können neue Informationen zur Verfügung stehen, die das Management dazu veran-
lassen, die Annahmen zu ändern.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 27 von 71
D. VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN
16. Immaterielle Vermögenswerte (außer Firmenwert)
Rechnungslegungsmethoden
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Nach
der erstmaligen Aktivierung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Her-
stellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen
bewertet.
Für Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden die Abschreibungen linear über Zeit-
raum von 1 bis zu 20 Jahren in der Gewinn- und Verlustrechnung im Abschreibungsaufwand erfasst.
Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode werden periodisch überprüft, um sicherzustel-
len, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzensverlauf der immateriellen Vermögenswerte
entsprechen.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abge-
schrieben, sondern jährlich auf eine mögliche Wertminderung überprüft. Falls sich Ereignisse oder
veränderte Umstände ergeben, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, werden die Wert-
minderungsprüfungen häufiger durchgeführt. Die Überprüfung wird in Abhängigkeit des Einzelfalls
für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit
durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt eine jährliche Überprüfung, ob die Einschätzung einer unbe-
stimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der
Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospek-
tiver Basis vorgenommen.
Der spätere Wegfall der Wertminderung führt zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum ge-
ringeren Wert aus fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und er-
zielbarem Betrag. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, wird der Abschreibungsauf-
wand in künftigen Berichtsperioden angepasst, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts,
abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte ergeben sich aus der Dif-
ferenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes. Sie werden
in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der der Posten ausgebucht wird.
Anzahlungen für Fruchtgenussrecht
ASFINAG wurde vom Bund mit der Finanzierung, Planung, Errichtung und Erhaltung und Bemautung
der Autobahnen- und Schnellstraßennetzes beauftragt. Der laufende Erwerb des Fruchtgenussrechts
vom Bund (wobei der Kaufpreis den in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kosten für Liefe-
rungen/Leistungen des Neubaus und der Erweiterungen entspricht) wird im Anlagevermögen bis
zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe unter der Position „Anzahlungen für Fruchtgenussrecht“ erfasst.
Diese Anzahlungen gehören – auch wenn sie häufig gemeinsam mit Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten ausgewiesen werden – nicht zu den Vermögenswerten im Scope von IAS 38.
Bei internen oder externen Anzeichen einer Wertminderung nimmt ASFINAG eine Einzelbewertung
der betroffenen Projekte vor. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt nach dem einkom-
mensbasierten Ansatz. Bei diesem werden zukünftig prognostizierte Zahlungsströme mit dem Dis-
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 28 von 71
counted-Cashflow-Verfahren auf den heutigen Zeitpunkt der Bewertung diskontiert, um anschlie-
ßend den Barwert dieser Zahlungsströme zu erhalten. Ein späterer Wegfall der Wertminderung führt
zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen ursprüng-
lichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und erzielbarem Betrag.
Fruchtgenussrecht
Im am 23. Juni / 25. Juli 1997 mit der Republik Österreich abgeschlossenen Fruchtgenussrechtsver-
trag wurde ASFINAG AG das Recht eingeräumt, die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
(einschließlich der Brücken, Tunnels und Gebirgspässen) zu betreiben und für deren Benutzung Maut
einzuheben. In räumlicher Hinsicht bezieht sich das Recht der Fruchtnießung auch auf alle Grundflä-
chen und baulichen Anlagen samt Zubehör und Einrichtungen, die gem. § 3 BStG 1971 Bestandteil
dieser Bundesstraßen sind.
Darüber hinaus steht der ASFINAG AG ein fixer Anspruch aus der Verpflichtung des Bundes zu, im
Falle einer Vertragsauflösung den Restbuchwert des dem Fruchtgenussrecht entsprechenden Ver-
mögens zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung in Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
zu leisten. Im Gegenzug übernahm ASFINAG AG die Verpflichtung, die Autobahnen und Schnellstra-
ßen zu erhalten und auszubauen. Als Aktivierungsdatum der in der Position „Anzahlungen für Frucht-
genussrecht“ erfassten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wird das Datum der Verkehrsfreigabe
des Neubaus oder Erweiterung herangezogen. Bei Löschung eines im Verzeichnis des Bundesstra-
ßengesetzes angeführten Straßenzugs wird ein Abgang des Fruchtgenussrechtes erfasst.
Hinsichtlich der Bilanzierung des Fruchtgenussrechtes wird IFRIC 12 angewendet. Entsprechend
wird das Fruchtgenussrecht als immaterieller Vermögenswert gemäß IAS 38 bilanziert. Der Bund ver-
zichtet auf eine Kündigung des Vertrages, solange ASFINAG AG ihren vertraglichen Verpflichtungen
zur Erhaltung des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes nachkommt. Da auch ASFINAG AG keine
Kündigung des Fruchtgenussvertrages beabsichtigt, handelt es sich um einen immateriellen Vermö-
genswert mit unbegrenzter Nutzungsdauer, der somit keiner planmäßigen Abschreibung unterliegt,
sondern grundsätzlich einem jährlichen Werthaltigkeitstest zu unterziehen ist. Da der Restbuchwert
des Fruchtgenussrechtes vom Bund garantiert wird, ist die Erfassung einer Wertminderung nicht er-
forderlich (gem. Zusatz zum Fruchtgenussrechtsvertrags des Jahres 2007 bezieht sich diese Rest-
buchwertgarantie auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach IFRS).
Zum Fruchtgenuss werden jene Maßnahmen (Neubau und Erweiterungen) gerechnet, die zu einer
Vermehrung der Verkehrsfläche (Vermehrung befahrbarer Fläche inklusive der dazugehörigen Stra-
ßenausrüstung und Grundeinlöse) und dadurch zu Mehrverkehr und höheren Mauteinnahmen füh-
ren. Ebenso fruchtgenusserhöhend sind bauliche Maßnahmen im Bereich der Straße inklusive tech-
nischer Ausrüstung, die erstmalig getätigt werden und nicht zur Vermehrung der Verkehrsfläche füh-
ren, sondern neue Funktionalitäten schaffen. Der Tunnel ist samt seiner Ausrüstung als eine wirt-
schaftliche Einheit zu sehen, womit erstmalige Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen (begeh-
bare/befahrbare Fläche) im Tunnelbereich samt der Tunnelausrüstung zur Gänze fruchtgenusserhö-
hend erfasst werden. Als Tunnelausrüstung sind insbesondere elektromaschinelle Anlagen welche in
engem wirtschaftlichem Funktionszweck und Funktionszusammenhang stehen, zu subsummieren.
Es kann sich dabei z.B. um Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben („Straßentunnelsicher-
heitsgesetz“) getätigt werden und damit für den Betrieb der Tunnelanlage unerlässlich sind, han-
deln.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür be-
steht, dass die Zuwendungen gewährt werden und ASFINAG die damit verbundenen Bedingungen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 29 von 71
erfüllt. Diese Zuschüsse werden anschaffungs- oder herstellungskostenmindernd erfasst und als Kür-
zung der Abschreibung über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear
erfolgswirksam aufgelöst.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes
zugeordnet werden können, für den ein Zeitraum länger als ein Jahr erforderlich ist um ihn in seinen
beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Her-
stellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten
werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen
und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdka-
pital entstehen. Bei ASFINAG wird der Effektivzinssatz der finanziellen Schulden aus Anleihen, Darle-
hen und Derivaten verwendet.
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Forschungsaufwendungen werden unmittelbar in der Periode als Aufwand erfasst. Entwicklungsauf-
wendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten
Entwicklungsaufwendungen setzt ASFINAG zu Herstellungskosten an. Die Herstellungskosten um-
fassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten. Falls die Voraussetzungen für
eine Aktivierung von Entwicklungskosten nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ih-
rer Entstehung ergebniswirksam erfasst.
Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen:
Fruchtgenussrecht
Anzahlung
Fruchtgenuss-
recht
Rechte und
Lizenzen
Anzahlung auf
immaterielles
Vermögen
Summe
Anschaffungskosten
Stand zum 01.01.2021
15.344.093.668,26
1.264.365.331,51
158.450.315,68
32.097.596,52
16.799.006.911,97
Zugänge
88.862.714,27
335.962.373,85
18.116.492,48
12.009.071,38
454.950.651,98
Umbuchungen
90.820.858,55
-91.102.353,29
22.274.917,53
-23.462.818,86
-1.469.396,07
Abgänge
-20.038,64
-3.180.613,62
-7.026.423,91
-565.617,45
-10.792.693,62
Stand zum 31.12.2021
15.523.757.202,44
1.506.044.738,45
191.815.301,78
20.078.231,59
17.241.695.474,26
Abschreibungen
Stand zum 01.01.2021
0,00
0,00
121.756.975,21
0,00
121.756.975,21
Abschreibungen
0,00
0,00
15.465.536,97
0,00
15.465.536,97
Wertminderung
0,00
82.428.993,39
0,00
0,00
82.428.993,39
Abgänge
0,00
0,00
-6.402.294,77
0,00
-6.402.294,77
Stand zum 31.12.2021
0,00
82.428.993,39
130.820.217,41
0,00
213.249.210,80
Buchwerte
Stand zum 31.12.2021
15.523.757.202,44
1.423.615.745,06
60.995.084,37
20.078.231,59
17.028.446.263,46
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 30 von 71
Fruchtgenuss-
recht
Anzahlung
Fruchtgenuss-
recht
Rechte und
Lizenzen
Anzahlung auf
immaterielles
Vermögen
Summe
Anschaffungskosten
Stand zum 01.01.2020
14.939.023.841,68
1.163.990.299,58
143.015.505,45
19.470.631,17
16.265.500.277,88
Zugänge
108.552.865,08
397.306.560,07
11.783.915,61
15.932.475,05
533.575.815,81
Umbuchungen
296.605.881,72
-296.931.528,14
3.911.057,37
-3.186.485,22
398.925,73
Abgänge
-88.920,22
0,00
-260.162,75
-119.024,48
-468.107,45
Stand zum 31.12.2020
15.344.093.668,26
1.264.365.331,51
158.450.315,68
32.097.596,52
16.799.006.911,97
Abschreibungen
Stand zum 01.01.2020
0,00
0,00
107.351.485,98
0,00
107.351.485,98
Abschreibung
0,00
0,00
14.658.517,68
0,00
14.658.517,68
Abgänge
0,00
0,00
-253.028,45
0,00
-253.028,45
Stand zum 31.12.2020
0,00
0,00
121.756.975,21
0,00
121.756.975,21
Buchwerte
Stand zum 31.12.2020
15.344.093.668,26
1.264.365.331,51
36.693.340,47
32.097.596,52
16.677.249.936,76
2021 lagen bei einigen Bauprojekten Indikatoren für eine Wertminderung vor. In Folge wurden die
in der Position „Anzahlungen für Fruchtgenussrecht“ bis zum Bilanzstichtag erfassten Anschaffungs-
kosten wie Planungs- und Baukosten sowie Kosten für Grundeinlöse einer Werthaltigkeitsprüfung
unterzogen. Die Planungskosten umfassen z.B. Vorstudien, Studien, Behördenverfahren, Gutachten
etc. Die Baukosten sind Aufwendungen für die Errichtung der Straße. Bei der Grundeinlöse werden
die für die Errichtung der Straße erforderlichen Grundstücke erworben. Der Buchwert für Aufwen-
dungen für die Grundstücke entspricht mindestens dem beizulegenden Wert der Grundstücke, eine
Wertminderung aus diesem Titel ist somit nicht erforderlich. Anschaffungskosten im Zusammenhang
mit Planungs- und Baukosten sowie Nebenkosten zur Grundeinlöse in der Höhe von
EUR 82.428.993,39 (2020 EUR 0,00) hingegen wurden als nicht werthaltig eingestuft und zu 100 %
wertgemindert.
Die in Zugängen enthalten Fremdkapitalkosten und Zuwendungen der öffentlichen Hand stellen wie
folgt dar:
01-12/2021
01-12/2020
Fremdkapitalkosten
6.923.703,50
8.495.126,76
Zinssatz
1,81%
1,98 %
Zuwendungen der öffentlichen Hand
5
2.878.427,02
-2.350.757,86
Als Aufwand für Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten wurden im Geschäftsjahr
2021 EUR 3.504.245,40 (2020 EUR 2.051.991,08) berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden
keine Entwicklungskosten als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert.
Zum Bilanzstichtag bestehen Bestellobligos aus Beauftragungen im Rahmen des Bauprogramms
von rd. Mio. EUR 380 (2020 Mio. EUR 467).
5
betreffen überwiegend Förderungen im Rahmen von EU-Projekten
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 31 von 71
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte unterliegen Ermessensentscheidungen.
Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von der bisherigen signifikant abweicht, werden
die Nutzungsdauern entsprechend angepasst.
ASFINAG hat sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie Ziele betreffend Reduktion von CO
2
, Ab-
fall, Wasser- und Energieverbrauch gesetzt. Entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele
sind aktuell in Evaluierung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die immate-
riellen Vermögenswerte erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdau-
ern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.
Eine in 2021 durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation
und Technologie (BMK) durchgeführte Evaluierung des Bauprogramms sowie die daraus resultieren-
den Zielvorgaben an ASFINAG führten zur Einschätzung des Vorstands, dass zum Zeitpunkt der Bi-
lanzerstellung für einige Bauprojekte keinerlei Indiz vorliegt wann und in welcher Form diese fortge-
führt werden. Dies hat zur Erfassung einer Wertminderung geführt. Bei einer Veränderung der Situa-
tion wird der Vorstand diese Einschätzung überprüfen.
17. Firmenwert
Rechnungslegungsmethoden
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Der Firmenwert er-
mittelt sich als Residualgröße aus den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs und dem
mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung von Eventual-
verbindlichkeiten. Ein sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeit-
wert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ergebender passiver Unterschiedsbetrag
wird nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Ver-
lustrechnung erfasst.
Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden auf Werthaltigkeit ge-
prüft. Dieser Werthaltigkeitstest erfolgt zumindest jährlich oder wenn interne oder externe Indikato-
ren eine Wertminderung andeuten. ASFINAG führt den planmäßigen Werthaltigkeitstest für Firmen-
werte jährlich zum 31. Dezember durch. Zur Bestimmung, ob ein Wertminderungsaufwand erforder-
lich ist, wird der Firmenwert jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die vom er-
warteten Synergiepotential des Unternehmenszusammenschlusses künftig profitieren. Im Zuge des
Werthaltigkeitstests hat ASFINAG den Firmenwert dem ASFINAG-Konzern als Ganzes zugeordnet.
Aufgrund des einheitlichen Geschäftsfeldes und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Konzern-
gesellschaften zur Erreichung des einheitlichen Konzerngeschäftsmodells stellt der Gesamtkonzern
die kleinste selbständige zahlungsmittelgenerierende Einheit dar, die von den Synergieeffekten aus
dem Unternehmenszusammenschluss profitiert.
Der erzielbare Betrag wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswertes unter Verwendung von
Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von sechs
Jahren genehmigten Finanzplänen basieren, danach wird der Barwert einer ewigen Rente unter Be-
rücksichtigung einer nachhaltigen Wachstumsrate gerechnet. Ausgehend von Werten der 3. Erwar-
tungsplanung (= Vorschau für das laufende Geschäftsjahr) werden die Mauterlöse mit den erwarteten
Preisvalorisierungen (die Valorisierung der Tarife ist in § 12 Bundesstraßenmautgesetz vorgesehen)
für die Folgejahre fortgeschrieben. Erwartete Steigerungen von Kilometerfahrleistungen bei der
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 32 von 71
LKW-Maut oder höhere Vignettenabsätze werden ebenfalls analog zur Planungsrechnung berück-
sichtigt, Steigerungen aufgrund von Erweiterungsinvestitionen in der Planungsrechnung hingegen
fließen nicht in die Berechnung hinein. Erweiterungsinvestitionen mit einem Baubeginn nach der
Planungsgenehmigung durch den Aufsichtsrat werden beim Impairmenttest nicht berücksichtigt, da
diese Projekte bis zu diesem Zeitpunkt noch gestoppt werden können. Dabei werden Preisgleitungen
bei der Bauprogrammsplanung sowie langfristige Inflationsraten bei der Mauterlös- und der sonsti-
gen Kostenplanung berücksichtigt.
Bei der ewigen Rente wird für die Ermittlung der Wachstumsrate bei den Mauterlösen sowie bei den
sonstigen Kosten ebenfalls eine Steigerung auf der Basis einer langfristigen Inflationsrate herange-
zogen. Für die Berechnung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen wird auf die Ergebnisse des
langfristigen Erhaltungsprogramms zurückgegriffen. Es wird hier langfristig ein mittelfristiger Ein-
schleifzustand erreicht, d.h. über eine mittelfristige Periode bleiben die Erhaltungsmaßnahmen kon-
stant, da auch keine neuen Bauwerke mehr zu erhalten sind. Eine Steigerung beruht lediglich auf der
Preisgleitung im Bauprogramm.
Für den im Rahmen der DCF-Kalkulation angewendeten Diskontierungszinssatz werden die gewoge-
nen durchschnittlichen Kapitalkosten des Unternehmens herangezogen, die noch an die mit dem
Vermögenswert verbunden Risiken des Cashflows angepasst werden. Die ermittelten Cashflows wer-
den unter Berücksichtigung dieses Diskontierungszinssatzes nachschüssig auf den 31. Dezember ab-
gezinst.
Der ausgewiesene Firmenwert resultiert zur Gänze aus dem Erwerb der EUROPPASS LKW-Mautsys-
tem GmbH in 2005 und entwickelt sich wie folgt:
Firmenwert
2021
2020
Anschaffungskosten
Stand zum 1. Jänner
153.032.137,39
153.032.137,39
Zugänge
0,00
0,00
Abgänge
0,00
0,00
Stand zum 31. Dezember
153.032.137,39
153.032.137,39
Wertminderungen
Stand zum 1. Jänner
0,00
0,00
Wertminderungen
0,00
0,00
Stand zum 31. Dezember
0,00
0,00
Buchwerte
Stand zum 31. Dezember
153.032.137,39
153.032.137,39
Die Inputfaktoren für die DCF-Kalkulation sind wie folgt:
2021
2020
Diskontierungszinssatz
3,61 %
4,24 %
Preisgleitung im Bauprogramm
Sechs-Jahresplanung
1,5 %
1,5 %
Ewige Rente
1,5 %
2,9 %
langfristige Inflationsrate
1,5 %
1,5 %
Wachstumsrate ewige Rente
1,5 %
0,67 %
Die Planungsprämissen der Vergangenheit waren weitgehend konstant, ebenso wurden die geplan-
ten jährlichen Aufwendungen für Erhaltungsprojekte beibehalten.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 33 von 71
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts erfordert Schätzungen über künftige Umsatz-
entwicklungen, Baumaßnahmen und daraus resultierend Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annah-
men zur Festlegung der verwendeten Diskontierungssätze und ist daher mit Unsicherheiten behaf-
tet.
Folgende Veränderungen wesentlicher Annahmen in Prozentpunkten würden bei Gleichbleiben aller
anderen Parameter dazu führen, dass der Buchwert des Firmenwerts dem Nutzungswert entspricht
und kein Abwertungsbedarf gegeben ist:
2021
2020
Diskontierungszinssatz
+3,35 %
+2,0 %
EBIT
-45,8 %
-27,0 %
Wachstumsrate ewige Rente
-4,5 %
-1,2 %
Die Planung wurde auch hinsichtlich klimabezogener Risiken untersucht. Durch die Entwicklung al-
ternativer Mobilitätsformen der Gesellschaft besteht die Möglichkeit, dass es zu einem Rückgang der
Mauteinahmen kommt. Auch kann eine CO2-abhängige Anpassung der Mautmodelle zu einem po-
tentiellen Rückgang der Nachfrage am ASFINAG-Netz und somit zu einem Umsatzrückgang führen.
Jedoch zeigen weder die aktuelle Entwicklung der Fahrleistung noch zukünftige Prognosen Rück-
gänge. Dennoch wurde ein konservativer Planansatz gewählt. Darüber hinaus geht die ASFINAG da-
von aus, dass selbst bei einer Änderung der regulatorischen Vorgaben (Wegekostenrichtlinie) keine
wesentlichen Umsatzeinbußen in der Planungsperiode zu verzeichnen sein werden. Es wird davon
ausgegangen, dass sich etwaige Änderungen durch Verschiebungen innerhalb der Gesamtmautsys-
tematik im Wesentlichen ausgleichen.
18. Sachanlagen
Rechnungslegungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibun-
gen und etwaiger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Die Anschaffungskosten von Sachan-
lagen umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle sowie nicht refundierbarer Steuern und
all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung
vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen.
Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und
mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt ihrer Betriebsbereitschaft abgeschrieben. Die Abschrei-
bungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen bzw. deren
Komponenten. Bei der Bestimmung der voraussichtlichen Nutzungsdauer von Sachanlagen wird die
erwartete wirtschaftliche bzw. technische Nutzungsdauer berücksichtigt. Die Restwerte, Nutzungs-
dauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und
gegebenenfalls angepasst. Die nachstehend angeführte Übersicht zeigt die erwarteten Nutzungs-
dauern.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 34 von 71
2021
2020
Gebäude
3 – 50 Jahre
3 – 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
3 – 25 Jahre
1 – 25 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung
3 – 15 Jahre
3 – 10 Jahre
Fahrzeuge und Mobilien zur Betriebsführung
2 – 15 Jahre
1 – 15 Jahre
Instandhaltungen und Reparaturen werden, sofern die Wesensart des betreffenden Vermögenswer-
tes dadurch nicht verändert wird und kein zusätzlicher künftiger Nutzen entsteht, im Jahr des Anfalls
als laufender Aufwand gebucht. Ersatz- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert.
Werden Sachanlagen zum Verkauf bestimmt, wird bei Beschlussfassung und Vorliegen der Voraus-
setzungen gem. IFRS 5 der Vermögenswert soweit erforderlich auf den Veräußerungswert abzüglich
noch anfallender Veräußerungskosten abgewertet und in der Folge bis zum Verkaufszeitpunkt nicht
weiter planmäßig abgeschrieben. Es erfolgt eine laufende Überprüfung der Werthaltigkeit. Der Aus-
weis erfolgt gesondert unter der Position „zur Veräußerung gehalten“.
Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden Anschaffungskosten und die ku-
mulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung
erfolgswirksam in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen erfasst.
Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Um-
stände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher als der erzielbare
Betrag ist. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine
Wertminderung vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird für die einzelnen Vermögenswerte einge-
schätzt.
Der spätere Wegfall der Wertminderung führt zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum ge-
ringeren Wert aus fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und er-
zielbarem Betrag. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, wird der Abschreibungsauf-
wand in künftigen Berichtsperioden angepasst, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts,
abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür be-
steht, dass die Zuwendungen gewährt werden und ASFINAG die damit verbundenen Bedingungen
erfüllt. Diese Zuschüsse werden anschaffungs- oder herstellungskostenmindernd erfasst und als Kür-
zung der Abschreibung über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear
erfolgswirksam aufgelöst.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes
zugeordnet werden können, für den ein Zeitraum länger als ein Jahr erforderlich ist, um ihn in seinen
beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Her-
stellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten
werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen
und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdka-
pital entstehen. Bei ASFINAG wird der Effektivzinssatz der finanziellen Schulden aus Anleihen, Darle-
hen und Derivaten verwendet.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 35 von 71
Die Sachanlagen setzten sich folgendermaßen zusammen:
Grundstücke
und Gebäude
Technische
Anlagen und
Maschinen
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Fahrzeuge und
Mobilien zur
Betriebsfüh-
rung
geleistete An-
zahlungen
und Anlagen
im Bau
Summe
Anschaffungskosten
Stand zum 01.01.2021
294.286.386,33
698.660.802,78
35.087.871,49
177.093.487,46
29.931.805,42
1.235.060.353,48
Zugänge
51.194.451,96
23.569.607,76
8.970.971,55
16.079.874,20
14.890.110,79
114.705.016,26
Umbuchungen
5.926.625,97
14.997.765,97
294.395,15
218.443,00
-20.249.328,76
1.187.901,33
Abgänge
-1.378.666,62
-33.695.713,88
-3.664.940,68
-10.445.998,72
-751.339,19
-49.936.659,09
Stand zum 31.12.2021
350.028.797,64
703.532.462,63
40.688.297,51
182.945.805,94
23.821.248,26
1.301.016.611,98
Abschreibungen
Stand zum 01.01.2021
156.432.594,82
365.223.958,57
24.494.595,03
98.060.356,35
412.929,20
644.624.433,97
Abschreibungen
9.144.485,08
38.900.905,88
5.995.821,70
13.568.217,20
1.087,00
67.610.516,86
Abgänge
-1.376.880,88
-32.932.803,79
-3.612.474,66
-9.754.883,42
-105.988,21
-47.783.030,96
Umbuchungen
1.322,27
-1.322,27
0,00
0,00
0,00
0,00
Stand zum 31.12.2021
164.201.521,29
371.190.738,39
26.877.942,07
101.873.690,13
308.027,99
664.451.919,87
Buchwerte
Stand zum 31.12.2021
185.827.276,35
332.341.724,24
13.810.355,44
81.072.115,81
23.513.220,27
636.564.692,11
Grundstücke
und Gebäude
Technische An-
lagen und Ma-
schinen
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Fahrzeuge
und Mobilien
zur Betriebs-
führung
geleistete An-
zahlungen
und Anlagen
im Bau
Summe
Anschaffungskosten
Stand zum 01.01.2020
290.210.966,70
667.363.831,57
33.365.948,38
167.774.901,32
37.870.823,73
1.196.586.471,70
Zugänge
3.518.705,16
20.136.886,41
4.327.604,63
19.170.642,75
18.419.247,11
65.573.086,06
Umbuchungen
1.036.539,51
24.023.087,15
0,00
0,00
-25.784.189,55
-724.562,89
Abgänge
-479.825,04
-12.863.002,35
-2.605.681,52
-9.852.056,61
-574.075,87
-26.374.641,39
Stand zum 31.12.2020
294.286.386,33
698.660.802,78
35.087.871,49
177.093.487,46
29.931.805,42
1.235.060.353,48
Abschreibungen
Stand zum 01.01.2020
147.351.945,01
340.723.848,97
22.335.982,92
93.943.737,55
412.929,20
604.768.443,65
Zugänge
9.108.033,21
36.962.987,05
4.716.345,94
13.064.886,83
0,00
63.852.253,03
Abgänge
-27.383,40
-12.462.877,45
-2.557.733,83
-8.948.268,03
0,00
-23.996.262,71
Stand zum 31.12.2020
156.432.594,82
365.223.958,57
24.494.595,03
98.060.356,35
412.929,20
644.624.433,97
Buchwerte
Stand zum 31.12.2020
137.853.791,51
333.436.844,21
10.593.276,46
79.033.131,11
29.518.876,22
590.435.919,51
Die in Zugängen enthalten Fremdkapitalkosten und Zuwendungen der öffentlichen Hand stellen sich
wie folgt dar:
01-12/2021
01-12/2020
Fremdkapitalkosten
1.022.969,86
776.738,56
Zinssatz
1,81%
1,98 %
Zuwendungen der öffentlichen Hand
6
3.569.835,46
-3.240.489,54
Mehr Informationen zur Nutzungsrechten in Kapitel 19.1 ASFINAG als Leasingnehmer
Zum Bilanzstichtag bestehen Bestellobligos aus Beauftragungen im Rahmen des Bauprogramms
von rd. Mio. EUR 41 (2020 Mio. EUR 42).
6
betreffen überwiegend Förderungen im Rahmen von EU-Projekten
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 36 von 71
Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr wurden keine Sachanlagen verpfändet.
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte unterliegen Ermessensentscheidungen.
Falls die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von der bisherigen signifikant abweicht, werden
die Nutzungsdauern entsprechend angepasst.
ASFINAG hat sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie Ziele betreffend Reduktion von CO
2
, Ab-
fall, Wasser- und Energieverbrauch gesetzt. Entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele
sind aktuell in Evaluierung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Sachan-
lagevermögen erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdauern bzw.
zu Ersatzinvestitionen kommen.
19. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und
Leasingverbindlichkeiten
Rechnungslegungsmethoden
Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer ge-
gen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für
einen vereinbarten Zeitraum überträgt. IFRS 16 legt ein umfassendes Modell für die Identifizierung
von Leasingvereinbarungen und deren Behandlung im Abschluss von Leasingnehmern und Leasing-
gebern fest. Bei Leasingnehmern wird zwischen Service und Leasing unterschieden. ASFINAG erfasst
nur die Leasingzahlungen bilanziell, die Servicezahlungen werden direkt im Aufwand erfasst. Bei Lea-
singgebern wird zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen unterschieden.
Der Leasingnehmer erfasst die Leasingverhältnisse und die damit verbundenen Nutzungsrechte und
Leasingverbindlichkeiten bilanziell. Ausnahmen für die Erfassung von Leasingverhältnissen können
angewendet werden. ASFINAG bedient sich einiger praktischer Behelfe. Leasingverhältnisse über
Vermögenswerte, die von geringem Wert
7
sind, oder Verhältnisse, die eine kurze Laufzeit
8
besitzen,
werden nicht bilanziell erfasst. Innerhalb eines Vertrags können mehrere Leasingkomponenten und
Nicht-Leasingkomponenten vorhanden sein. ASIFNAG hat beschlossen, diese Komponenten zu tren-
nen und auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise zu bilanzieren.
Leasingnehmer
Bei Vertragsbeginn wird geprüft, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt. Ein
Leasingvertrag ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der für eine Gegenleistung das Recht ver-
leiht, über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen definierten Zeitraum zu be-
stimmen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum, für den ein Leasingneh-
mer das Recht hat, einen zugrundeliegenden Vermögenswert zu nutzen. Gegebenenfalls erweitert
sich der Zeitraum, wenn der Leasingnehmer mit hinreichender Sicherheit von einer Verlänge-
rungsoption Gebrauch machen wird.
7
Leasingverträge mit einer Grenze von EUR 5.000,00 für den geleasten Gegenstand
8
Laufzeit kleiner einem Jahr
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 37 von 71
Beim erstmaligen Ansatz erfasst ASFINAG eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig
Leasingzahlungen zu leisten, und aktiviert ein Recht zur Nutzung des zugrundeliegenden Vermö-
genswerts:
• Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, die zu Beginn
des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlt wurden, abgezinst mit dem im Leasingverhältnis
zugrundeliegenden Zinssatz oder – falls dies nicht ohne weiteres möglich ist – mit dem Grenz-
fremdkapitalzinssatz. Die Fremdkapitalzinssätze wurden auf Basis eines Referenzzinssatzes
mit Berücksichtigung eines Finanzierungs-Spreads und Gewichtung der Laufzeit ermittelt.
• Leasingzahlungen umfassen fixe Zahlungen, variabel Zahlungen wurden nicht berücksichtigt.
Weiterhin enthalten sind Beträge, die bei Vertragsabschluss zu zahlen waren.
• Das Nutzungsrecht an einem Vermögenswert wird zu Anschaffungskosten bewertet, der dem
anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit entspricht.
Bei der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht ab dem Bereitstellungsdatum bis zum Ende der
Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Es gelten die allgemeinen Abschreibungsre-
geln nach IAS 16 und die Wertminderungsregeln nach IAS 36. Die Nutzungsdauern für Vermögens-
werte nach IFRS 16 entsprechen der voraussichtlichen Leasinglaufzeit von 2 bis 99 Jahren.
Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinssatzmethode bewertet. Eine Neubewertung er-
folgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Anpassung der verwendeten In-
dizes, des Zinssatzes oder der Laufzeit des Mietverhältnisses ändern. Wenn die Leasingverbindlich-
keit auf diese Weise neu bewertet wird, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des
Nutzungsrechts.
Leasinggeber
ASFINAG ist ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse als Leasinggeber eingegangen. Beim Ope-
rating-Leasing sind die wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des
Vermögenswerts beim Leasinggeber verblieben. Die Mieterträge werden linear über die Laufzeit des
jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst.
19.1 ASFINAG als Leasingnehmer
Der Konzern ist verschiedene Leasingvereinbarungen für Immobilien, Maschinen, Kraftfahrzeuge
und andere Vermögenswerte als Leasingnehmer eingegangen. Diese sind in der Konzernbilanz im
Posten Sachanlagen ausgewiesen und umfassen folgende Gruppen von Nutzungsrechten:
2021
2020
Grundstücke und Gebäude
41.364.194,61
5.756.642,77
Technische Anlagen und Maschinen
16.105.876,24
14.206.074,71
Fahrzeuge und Mobilien zur Betriebsführung
1.360.263,96
1.950.317,88
Summe Nutzungsrechte
58.830.334,81
21.913.035,36
Die Zugänge zu Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr 2021 EUR 41.953.897,08 (2020
EUR 7.226.167,74). Von den Zugängen direkt in Abzug gebracht wurden Zuwendungen der öffentli-
chen Hand in der Höhe von EUR 6.000,00 (2020 EUR 74.000,00).
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 38 von 71
Insgesamt sind folgende Beträge aus Leasingverhältnissen aufwandswirksam erfasst:
01-12/2021
01-12/2020
Miet- und Leasingaufwand
1.014.897,43
1.688.074,25
davon Mietzahlungen für Leasingverhältnisse von geringem Wert
9.726,66
11.853,65
davon Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse
789.704,46
551.837,66
davon übrige Miet- und Leasingaufwände
215.466,31
1.124.382,94
Zinsaufwendungen Leasingverhältnisse
70.873,91
75.254,06
Abschreibung für Nutzungsrechte
4.828.482,50
4.280.030,80
davon Grundstücke und Gebäude
2.687.447,97
2.473.592,84
davon Technische Anlagen Maschinen
1.466.647,63
1.247.644,95
davon Fahrzeuge und Mobilien zu Betriebsführung
674.386,90
558.793,01
Der durchschnittlich gewichtete Zinssatz für die Verzinsung der Leasingverbindlichkeiten betrug
während des Geschäftsjahres 2021 0,14 % (2020 0,45 %).
Informationen zu wesentlichen Leasingverträgen
Grundstücke und Gebäude
ASFINAG mietet Grundstücke und Gebäude für Büroflächen, Leitungen und Beschilderung. Diese
Mietverträge haben in der Regel eine durchschnittliche Laufzeit von 33,71 Jahren im Geschäftsjahr
2021 (2020 34,9 Jahre). Der Mietvertrag für den neuen Standort Wien enthält eine Verlängerungsop-
tion, die vom Konzern bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt wer-
den kann. ASFINAG beurteilt zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob die Ausübung der Verlänge-
rungsoption hinreichend sicher ist. Der Konzern hat aktuell diesen Leasingvertrag mit der unkünd-
baren Vertragslaufzeit bilanziell abgebildet.
Sonstige Leasingverhältnisse
Bei den Fahrzeugen least ASFINAG hauptsächlich Personenkraftwagen für Mitarbeiter mit einer
durchschnittlichen Mietdauer von 3,86 Jahren im Geschäftsjahr 2021 (2020 3,15 Jahre). Die im aktu-
ellen Geschäftsjahr erhaltenen Zuwendungen der öffentlichen Hand beziehen sich vollständig auf
Förderungen zu E-Fahrzeugen. Bei den technischen Anlagen handelt es sich um geleaste Datenlei-
tungen. Die üblichen durchschnittlichen Vertragslaufzeiten dieser Nutzungsrechtskategorie betra-
gen 2021 21,76 Jahre (2020 23,1 Jahre).
19.2 ASFINAG als Leasinggeber
Die Verträge, in denen ASFINAG als Leasinggeber auftritt, betreffen im Wesentlichen die Vermietung
und Verpachtung von Grundstücken und Raststationen sowie Sondernutzungen. Der Erlös verteilt
sich wie folgt:
2021
2020
fixer Anteil
16.664.830,95
15.814.217,06
variabler Anteil
12.456.881,89
8.790.355,99
Summe Leasingzahlungen
29.121.712,84
24.604.573,05
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 39 von 71
Die nachfolgende Übersicht enthält die künftigen Mindestleasingzahlungen aus den bis zu den jewei-
ligen Stichtagen unkündbaren Verträgen:
2021
2020
bis zu einem Jahr
14.489.219,28
17.962.838,50
1 bis 2Jahre
11.264.841,20
7.404.070,10
2 bis 3 Jahre
7.429.044,22
7.404.070,10
3 bis 4 Jahre
7.429.044,22
7.404.070,10
4 bis 5 Jahre
5.770.491,13
7.404.070,10
länger als 5 Jahre
37.777.400,53
36.058.478,03
Summe undiskontierter Leasingzahlungen
84.160.040,59
83.637.596,94
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Bei der Anwendung der entsprechenden Rechnungslegungsmethoden zur Klassifizierung von Lea-
singverhältnissen kommt es zu Ermessensentscheidungen des Managements.
Die Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen ist ein wesentliches Kriterium bei der Anwen-
dung von IFRS 16. Die Nutzungsdauern von Nutzungsrechten sind meist vertraglich festgelegt. Falls
diese nicht vertraglich definiert sind, unterliegen die voraussichtlichen Nutzungsdauern der Nut-
zungsrechte Ermessensentscheidungen und werden periodisch überprüft. Falls die aktuelle Schät-
zung der Nutzungsdauern von den bisherigen abweichen, werden diese entsprechend angepasst.
ASFINAG hat sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie Ziele betreffend Reduktion von CO
2
, Ab-
fall, Wasser- und Energieverbrauch gesetzt. Entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele
sind aktuell in Evaluierung. Gegenwärtig werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die vorhan-
denen Leasingverträge erwartet, jedoch könnte es in Einzelfällen zu Anpassungen der Nutzungsdau-
ern bzw. zu Ersatzinvestitionen kommen.
20. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Rechnungslegungsmethoden
Immobilien, die von Konzernunternehmen nicht betrieblich genutzt werden und ausschließlich zur
Erzielung von Mieteinnahmen und Gewinnen aus Wertsteigerungen dienen, stellen als Finanzinves-
titionen gehaltene Immobilien dar. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei der erst-
maligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bewertet.
In den Folgeperioden werden als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien zu fortgeführten An-
schaffungskosten bilanziert.
Die bei ASFINAG als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien bestehen zur Gänze aus Grundstü-
cken, die eine unbestimmte Nutzungsdauer aufweisen und somit nicht planmäßig abgeschrieben
werden. Falls sich Ereignisse oder veränderte Umstände ergeben, die auf eine mögliche Wertminde-
rung hindeuten, werden Wertminderungsprüfungen durchgeführt.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn sie
dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrem Abgang
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 40 von 71
mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder dem Abgang einer als Finanzin-
vestition gehaltenen Immobilie werden erfolgswirksam im Jahr der Stilllegung oder Veräußerung er-
fasst.
IFRS 13 verlangt die Einteilung der zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Ver-
bindlichkeiten in drei Fair-Value-Hierarchiestufen, entsprechend den für die Bemessung der beizule-
genden Zeitwerte verwendeten Inputfaktoren. Aufgrund diverser in die Immobilienbewertung ein-
fließender Parameter, die nicht mittelbar oder unmittelbar am Markt beobachtet werden können,
werden alle als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie zu-
geordnet. Darüber hinaus werden die ermittelten Gutachtenwerte zu jedem Bilanzstichtag intern auf
ihre Plausibilität überprüft.
2021
2020
Buchwert Stand zum 01.01.
16.437.424,18
18.143.473,86
Zugänge
124.264,85
82.397,47
Abgänge
-744.997,33
-2.118.319,57
Umbuchungen
281.494,74
325.637,16
außerplanmäßige Wertminderung
-29.642,70
-107.703,33
Wertaufholungen
105.140,99
111.938,59
Buchwert Stand zum 31.12.
16.173.684,73
16.437.424,18
Anschaffungskosten
27.267.718,81
27.631.474,37
Kumulierte Wertminderungen
-11.094.034,08
-11.194.050,19
Anzahl Grundstücke
902
866
Zeitwert zum 31.12.
28.961.882,44
29.282.270,30
Zur Prüfung einer eventuellen Wertminderung wird regelmäßig sowohl durch konzerninterne als
auch durch externe Sachverständige auf Einzelbasis der Zeitwert der Grundstücke ermittelt. Dabei
werden die bewertungsrelevanten Parameter recherchiert und umfassende Erhebungen von ange-
messenen und nachhaltig erzielbaren Grundstückspreisen durchgeführt. Für diese Ermittlungen
werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt:
• durch ASFINAG abgeschlossene Verkäufe in räumlicher und zeitlicher Nähe
• abgeschlossene Verkäufe Dritter in räumlicher und zeitlicher Nähe
• Grundpreiserhebungen bei den Gemeinden, Landwirtschaftskammern, Bezirkslandwirt-
schafts-kammern, Immobilienmaklern, etc. wobei die Größe, Form und Nutzbarkeit bei gege-
bener Widmung sowie Anbindung, Neigung, Rechte und Lasten Einfluss auf die Zeitwertermitt-
lung haben
Die Liegenschaften werden rein zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten. Im Zusammenhang mit
den Grundstücken fallen lediglich unwesentliche Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung an, da
derzeit mit dem weitaus überwiegenden Teil der Grundstücke keine Einnahmen erzielt werden. Im
Zusammenhang mit der Bewirtschaftung dieser Grundstücke stehende Aufwendungen sind vernach-
lässigbar.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 41 von 71
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Immobilien, werden alternative Bewertungsmethoden heran-
gezogen, die mit Schätzungsunsicherheiten behaftet sind. Die in der Bewertung angesetzten Para-
meter beruhen auf der Auswahl der geeigneten Parameter und erfordert Annahmen über deren Ver-
gleichbarkeit.
21. Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Be-
schäftigten
Rechnungslegungsmethoden
Die Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten werden jedes Jahr durch qualifizierte und unabhän-
gige Versicherungsmathematiker nach dem Verfahren der Einmalprämien nach IAS 19 („projected
unit credit method“) ermittelt. Bei dieser Methode wird zu Periodenbeginn die erreichbare Versor-
gungsleistung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Parameter (z. B. Gehaltsentwicklung, Fluk-
tuationsrate, Abzinsungssatz entsprechend der Laufzeitbänder) in einzelne, jährliche Anwartschafts-
scheiben aufgeteilt. Die erreichten Scheiben werden auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen werden im Personalauf-
wand erfasst. Neubewertungseffekte im Zusammenhang mit Pensionen und Abfertigungen werden
im sonstigen Ergebnis der Periode, jene der Jubiläumsgeldrückstellungen in der Gewinn- und Ver-
lustrechnung erfasst. Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathe-
matischen Gewinne und Verluste aus der Abweichung der – im laufenden Geschäftsjahr – tatsächlich
eingetretenen versicherungsmathematischen Parameter im Vergleich zu den in der Vergangenheit
angenommenen Ausprägungen der versicherungsmathematischen Annahmen als auch Neuein-
schätzung von versicherungsmathematischen Annahmen für die Berechnung der leistungsorientier-
ten Verpflichtung zum Periodenende. Die Erfassung des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands
in Folge einer Planänderung oder eine –kürzung erfolgt in voller Höhe aufwandswirksam zu jenem
Zeitpunkt, zu dem die Planänderung eintritt.
Den leistungsorientierten Verpflichtungen aus Pensionszusagen steht kein für diesen Zweck gebun-
denes Planvermögen gegenüber.
Die Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten ergeben sich aus Zusagen gegenüber dem eigenen Per-
sonal als auch den Beschäftigten aus Personalüberlassungsverträgen mit den Ländern und setzen
sich folgendermaßen zusammen:
2021
2020
Abfertigungen
20.222.551,00
20.904.678,00
Pensionen
9.762.425,00
8.888.593,00
Jubiläumsgelder
15.485.120,00
15.052.657,00
Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten
45.470.096,00
44.845.928,00
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 42 von 71
21.1 Abfertigungen
Abfertigungen sind einmalige Abfindungen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften bei der Kün-
digung der Beschäftigten sowie regelmäßig bei Pensionsantritt an die Belegschaft bezahlt werden
müssen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge, der An-
spruch beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsgehältern. Die Rückstellungen für Abfertigungen wur-
den in jenem Ausmaß gebildet, das sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ergibt.
Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Abferti-
gungsverpflichtungen wie folgt:
2021
2020
Abzinsungsfaktor
0,93 %
0,81 %
Gehaltserhöhungen
überlassene Mitarbeiter
3,0 %
2,5 %
eigene Mitarbeiter
3,5 %
2,5 %
Fluktuation (pauschaler Abschlag)
überlassene Mitarbeiter
3,0 %
3,0 %
eigene Mitarbeiter
0,0 %
0,0 %
Pensionsalter
APG 04
APG 04
Rechnungsgrundlage
AVÖ 2018-P (Ang.)
ABÖ 2018-P (Ang.)
durchschnittliche Laufzeit
7,6 Jahre
7,5 Jahre
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen:
2021
2020
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner
20.904.678,00
21.699.271,00
laufende Dienstzeitaufwendungen
430.043,00
459.052,00
Zinsaufwand
157.505,00
187.707,00
Gewinne (+) / Verluste (-) aus Neubewertungen
848.580,88
193.965,00
Änderungen in finanziellen Annahmen
1.120.099,00
139.753,00
erfahrungsbedingte Anpassungen
-271.518,12
54.212,00
gezahlte Leistungen
-2.061.232,88
-1.535.464,00
Übertragungszahlungen
-57.023,00
-99.853,00
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember
20.222.551,00
20.904.678,00
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie
der erwartete Abzinsungsfaktor und Gehaltssteigerungen angewendet werden. Wenn sich die rele-
vanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen
auf die Rückstellung und in Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns
haben.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 43 von 71
Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Abfertigungsrückstellungen liegen maßgebliche versiche-
rungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 % sowie
eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 % hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter
hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtung.
2021
2020
Abzinsungsfaktor
+0,5 %
-731.055,00
-763.064,00
-0,5 %
778.291,00
805.214,00
Gehaltserhöhungen
+0,5 %
756.386,00
789.287,00
-0,5 %
715.568,00
-749.803,00
21.2 Pensionen
Aufgrund von einzelvertraglichen Regelungen besteht für ein Konzernunternehmen die Verpflich-
tung Beschäftigten nach dem Eintreten in den Ruhestand Pensionszuzahlungen zu leisten.
Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Pensions-
verpflichtungen wie folgt:
2021
2020
Abzinsungsfaktor
0,93 %
0,81 %
Pensionssteigerung (Liquiditätsphase)
3,5 %
2,0 %
Sterbetafel
AVÖ 2018-P (Ang.)
AVÖ 2018-P (Ang.)
Durchschnittliche Laufzeit
9,6 Jahre
9,3 Jahre
Anzahl der Anwartschaften
10
10
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen:
2021
2020
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner
8.888.593,00
9.246.682,00
Zinsaufwand
69.303,00
80.128,00
Gewinne (+) / Verluste (-) aus Neubewertungen
1.491.545,00
273.380,00
Änderungen in finanziellen Annahmen
1.142.010,00
73.313,00
erfahrungsbedingte Anpassungen
349.535,00
200.067,00
gezahlte Leistungen
-687.016,00
-711.597,00
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember
9.762.425,00
8.888.593,00
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie
der erwartete Abzinsungsfaktor und Pensionssteigerungen angewendet werden. Wenn sich die rele-
vanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen
auf die Rückstellung und in Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns
haben.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 44 von 71
Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Pensionsrückstellungen liegen maßgebliche versiche-
rungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 %, eine
Änderung der Pensionssteigerungen um +/- 0,25 sowie eine Änderung der Lebenserwartung um
+/- 10 % hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der
Pensionsverpflichtung:
2021
2020
Abzinsungsfaktor
+0,5 %
-429.547,00
-391.098,00
-0,5 %
468.596,00
426.652,00
Pensionssteigerung
+0,25 %
224.536,00
204.438,00
-0,25 %
-214.773,00
-195.549,00
Lebenserwartung
+10 %
-468.596,00
-426.652,00
-10 %
536.933,00
488.873,00
21.3 Jubiläumsgelder
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen in Österreich ist der Konzern verpflichtet, an Be-
schäftigte Jubiläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienstjahre zu leisten, wie in
der nachfolgenden Tabelle angeführt:
kollektivvertraglicher Anspruch
Höhe des Anspruchs
15 Dienstjahre
1 Brutto-Monatsbezug
25 Dienstjahre
2 Brutto-Monatsbezüge
35 Dienstjahre
3 Brutto-Monatsbezüge
Ausscheiden zwischen 25. und 35. Dienstjahr
3 Brutto-Monatsbezüge aliquot
Zum 31. Dezember sind die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der Jubilä-
umsgeldverpflichtungen wie folgt:
2021
2020
Abzinsungsfaktor
1,16 %
1,14 %
Gehaltssteigerungen
überlassene Mitarbeiter
3,0 %
2,5 %
eigene Mitarbeiter
3,5 %
2,5 %
Fluktuation (pauschaler Abschlag)
überlassene Mitarbeiter
3,0 %
3,0 %
eigene Mitarbeiter
bis 24 Jahre 12,5 %
25 bis 29 Jahre 4,0 %
30 bis 39 Jahre 2,5 %
40 bis 49 Jahre 2,0 %
50 bis 59 Jahre 0,5 %
ab 60 Jahre 15,0 %
bis 30 Jahre 5,0 %
31 bis 45 Jahre 2,5 %
46 bis 60 Jahre 0,5 %
Pensionsalter
APG 04
APG 04
Rechnungsgrundlage
AVÖ 2018-P (Ang.)
ABÖ 2018-P (Ang.)
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 45 von 71
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Zusagen:
2021
2020
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Jänner
15.052.657,00
13.770.906,00
laufende Dienstzeitaufwendungen
1.382.324,00
1.315.886,00
Zinsaufwand
162.811,00
156.341,00
Gewinne (+) / Verluste (-) aus Neubewertungen
141.641,00
269.680,00
gezahlte Leistungen
-1.249.035,00
-449.457,00
Übertragungszahlungen
-5.278,00
-10.699,00
Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember
15.485.120,00
15.052.657,00
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Bewertung der Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie
der erwartete Abzinsungsfaktor und Pensionssteigerungen angewendet werden. Wenn sich die rele-
vanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen
auf die Rückstellung und in Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns
haben.
22. Rückstellungen
Rechnungslegungsmethoden
Eine Rückstellung wird gebildet, wenn dem Unternehmen aus einem vergangenen Ereignis eine ge-
wärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirt-
schaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige
Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum vo-
raussichtlichen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und
der jeweiligen Neueinschätzung angepasst. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zu-
mindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird – für
den Fall, dass der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist - die Erstattung als gesonderter Vermö-
genswert erfasst. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrech-
nung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt
wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der, sofern im Einzelfall
erforderlich, die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die
durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendung erfasst.
Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen
Gemäß Abschnitt III (6) des Fruchtgenussrechtsvertrages ist die Verpflichtung des Bundes, die im
Bundesstraßengesetz 1971 bezeichneten Strecken zu planen, zu bauen und zu erhalten, mit Wirkung
vom 1. Jänner 1997 auf die ASFINAG übergegangen. Nach einer Vertragsanpassung kann der Vertrag
nun seitens ASFINAG zum Ende jedes Quartals unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist
beendet werden. Es besteht dabei eine gegenwärtige, von der zukünftigen Geschäftstätigkeit unab-
hängige Verpflichtung zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen für die bereits entstandenen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 46 von 71
Schäden bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt bzw. für die Kündigungsfrist rollierend für
die nächsten sechs Monate
9
in Höhe der über diesen Zeitraum unvermeidbaren Kosten.
Für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen wird in Form einer Rückstellung gemäß IFRIC 12 vorge-
sorgt, die verteilt über den Zeitraum bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt aufgebaut
wird. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt unter Berücksichtigung jener zum Bilanzstichtag ver-
fügbaren Informationen zum aktuellen Plan der baulichen Erhaltung. Soweit bereits erfolgte Beauf-
tragungen vorliegen, werden diese den Kostenschätzungen zugrunde gelegt. Sollte dies noch nicht
der Fall sein, wird eine bestmögliche Schätzung durch interne Fachkräfte vorgenommen.
Langfristige
Rückstellungen
Kurzfristige
Rückstellungen
Stand zum 1. Jänner 2020
27.194.782,00
225.718.189,27
Zugang
3.615.475,00
235.811.495,93
Umbuchung (von Rückstellung zu Verbindlichkeit)
-700.000,00
3.917.246,70
Auflösung
0,00
-50.893.031,26
Verbrauch
0,00
-169.380.225,88
Stand zum 31. Dezember 2020
30.110.257,00
245.173.674,76
Zugang
2.627.965,38
258.854.717,46
Umbuchung (von Rückstellung zu Verbindlichkeit)
0,00
-2.610.829,55
Auflösung
-232.732,00
-2.057.378,62
Verbrauch
0,00
-238.041.816,79
Stand zum 31. Dezember 2021
32.505.490,38
261.318.367,26
ASFINAG erwartet für die langfristigen Rückstellungen, dass sie in der Regel innerhalb der nächsten
zwei bis vier Jahre zahlungswirksam werden. Für kurzfristige Rückstellungen wird erwartet, dass sie
im nächsten Geschäftsjahr zahlungswirksam werden.
Im Rahmen der operativen Tätigkeit (vor allem Baubereich) kommt es zu Rechtsstreitigkeiten sowohl
mit Lieferfirmen als auch mit Dritten. Diese Rechtsstreitigkeiten betreffen im Wesentlichen Mehrkos-
tenforderungen. Darüber hinaus gibt es im langfristigen Teil Rückzahlungsansprüche im Mautbe-
reich.
Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten insbesondere die aus dem Fruchtgenussvertrag resultie-
renden kurzfristigen vertraglichen Verpflichtungen der ASFINAG zur Erhaltung bzw. zur Wiederher-
stellung der Infrastruktur am 31. Dezember 2021 in der Höhe von EUR 254.288.133,11 (2020
EUR 234.082.126,10). Des Weiteren wurden Rückstellungen aus vorzeitigen Vertragsbeendigungen
im Zusammenhang mit den wertgeminderten Bauprojekten erfasst.
Im Konzern gibt es keine wesentlichen schwebenden Verfahren oder sonstige Verpflichtungen, die
nicht im vorliegenden Konzernabschluss berücksichtigt wurden.
Mehr Informationen zu schwebenden Verfahren im Kapitel 33 Eventualverbindlichkeiten
9
Da der Vertrag am 31. Dezember von ASFINAG nicht gekündigt wurde, ist der nächste mögliche Termin der
31. März – die Rückstellung wird somit für sechs Monate gebildet.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 47 von 71
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Bilanzierung und die Bewertung basierten auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahr-
scheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich, wird überdies auf Erfahrungen der Vergangen-
heit zurückgegriffen. Mitunter können verlässliche Schätzungen jedoch nur mit entsprechenden Er-
messensentscheidungen getroffen werden, da Rechtsstreitigkeiten komplexe rechtliche Fragestel-
lungen betreffen können. Daher erfolgt in solchen Fällen die Beurteilung unter Einbeziehung interner
und externer Anwälte. Schätzungen von Beträgen im Bereich von Mehrkostenforderungen werden in
größeren internen Sitzungen sowie Partnerschaftssitzungen, u. a. mit Hilfe von Gutachten, welche
mit den Ausschreibungsunterlagen abgestimmt werden, ermittelt.
Für die Ermittlung der Rückstellungen aus vorzeitiger Vertragsbeendigung im Zusammenhang mit
wertgeminderten Bauprojekte wurden Schätzungen zur Abgeltung der noch offenen Auftragssum-
men vorgenommen. Diese Schätzungen beziehen sich sowohl auf die Berechnungsbasis als auch auf
den Prozentsatz des möglichen Anspruchs auf Nachteilsabgeltung.
Bei der Ermittlung der Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen sind Annahmen und
Schätzungen bezüglich der erwarteten Kosten und des zeitlichen Anfalles der Erhaltungsarbeiten er-
forderlich. Zum Stichtag wurde die Rückstellung nach der bestmöglichen Schätzung basierend auf
dem aktuellen Plan der baulichen Erhaltung bewertet.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 48 von 71
E. NETTOUMLAUFVERMÖGEN
Rechnungslegungsmethoden
Mehr Informationen zu Bewertung im Kapitel 28 Finanzielle Vermögenswerte und Ver-
bindlichkeiten
Mehr Informationen zu Überfälligkeit und Wertminderung im Kapitel 31 Risikomanage-
ment – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
23. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
2021
2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
243.697.185,90
218.175.816,84
Wertminderung
-1.059.601,16
-1.244.556,58
Forderungen ggü. assoziierten Unternehmen
21.859,49
28.377,04
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
242.659.444,23
216.959.637,30
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben im Allgemeinen eine
Fälligkeit bis zu 60 Tagen.
24. übrige Vermögenswerte
2021
2020
übrige langfristige Abgrenzungsposten
54.091.001,68
58.018.311,40
übrige langfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte
54.091.001,68
58.018.311,40
Wertpapiere und Finanzinvestitionen
2.798.803,73
2.668.825,49
Finanzderivate
48.800.250,16
51.593.830,09
sonstige übrige langfristige Forderungen
14.191.708,05
5.681.343,91
übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte
65.790.761,94
59.943.999,49
übrige langfristige Forderungen und Vermögenswerte
119.881.763,62
117.962.310,89
Forderungen ggü. in- u. ausländischen Finanzbehörden
25.641.747,32
27.636.655,07
übrige kurzfristige Abgrenzungsposten
11.321.209,74
11.260.233,96
sonstige übrige kurzfristige nicht-finanzielle Forderungen
86.613,66
96.380,12
übrige kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte
37.049.570,72
38.993.269,15
sonstige übrige kurzfristige finanzielle Forderungen davon
104.892.100,85
114.446.097,76
Vertragskosten
1.447.687,97
1.365.626,04
Förderungen EU
4.901,78
5.907.784,98
Förderungen/Kostenbeteiligungen Land, Bund, Private
18.661.510,93
25.094.764,49
Vorauszahlung Finanzamt
73.222.786,71
72.750.188,44
übrige finanzielle Forderungen
11.555.213,46
9.366.099,79
Wertminderung
-53.890,60
-38.365,98
Finanzderivate
7.514.922,92
7.123.456,89
übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
112.407.023,77
121.569.554,65
übrige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte
149.456.594,49
160.562.823,80
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 49 von 71
Die übrigen langfristigen und kurzfristigen Abgrenzungsposten enthalten überwiegend die im Voraus
an den Bund überwiesenen Haftungsentgelte für Anleihen für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.
Eine Wertberichtigung war weder im laufenden noch im vorigen Geschäftsjahr erforderlich.
Die Wertpapiere und Finanzinvestitionen bestehen aus Anteilen an Investmentfonds und Schuldver-
schreibungen zur gesetzlich verpflichteten Absicherung der Personalrückstellungen, für die 2021
eine Zuschreibung in der Höhe von EUR 129.978,24 (2020 EUR 24.757,76) erfasst wurde. Des Weiteren
werden Anteile an der der M6 Tolna Üzemeltető Korlátolt Felelősségű Társaság gehalten.
Die Forderungen ggü. in- und ausländischen Finanzbehörden betreffen überwiegend Forderungen
aus Vorsteuerguthaben.
25. Vorräte
Rechnungslegungsmethoden
Vorräte sind Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsbetrieb gehalten werden oder
die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden. Die Bewertung der erfolgt
mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert. Für die Ermittlung
des Einsatzes kommt beim überwiegenden Teil der Vorräte das gleitende Durchschnittspreisverfah-
ren zur Anwendung mit Ausnahme der Lagerbestände an Heizöl, welche nach dem FiFo-Verfahren
bewertet werden. Wertberichtigungen für veraltete Betriebsstoffe werden direkt am Vorratskonto
erfasst. Wertminderungen von Vorräten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Materialauf-
wand ausgewiesen.
Die Vorräte setzten sich folgendermaßen zusammen:
2021
2020
Streumittel
11.861.204,55
12.924.317,27
Treibstoffe
1.461.095,49
972.755,93
Vignette
1.692.722,44
2.247.395,33
sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2.782.481,21
2.634.140,80
Vorräte
17.797.503,69
18.778.609,33
Bei ASFINAG umfasst das Vorratsvermögen Betriebsstoffe für die Straßenerhaltung wie Streumittel
für den Winterdienst, Ersatzteile für den Tunnelbetrieb, Treibstoffe und Heizöl sowie auf Vorrat für
das folgende Geschäftsjahr produzierte Vignetten.
Die erfolgswirksam erfassten Beträge im Zusammenhang mit Wertminderungen zu Vorräten belau-
fen sich auf EUR 73.317,44 (2020 EUR 180.347,70). Der Aufwand aus Vorräten mit EUR 22.049.841,61
(2020 EUR 16.087.691,60) wurde in der Berichtsperiode unter der Position „Aufwendungen für Mate-
rialaufwand und bezogene Leistungen“ ausgewiesen.
Die bestehenden Vorräte wurden nicht als Sicherheit verpfändet.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 50 von 71
26. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2021
2020
Verbindlichkeiten aus Haftrücklässen
616.552,56
407.125,49
Verbindlichkeiten aus Grundeinlöse
12.984.713,33
9.923.674,79
Verbindlichkeiten aus Mehrkostenforderungen
7.243.518,17
1.440.736,05
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
20.844.784,06
11.771.536,33
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
407.021.880,92
349.439.660,18
Verbindlichkeiten aus Grundeinlöse
4.974.094,37
7.187.034,62
Verbindlichkeiten ggü. assoziierten Unternehmen
65.318,00
14.875,01
kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
412.061.293,29
356.641.569,81
Die Verbindlichkeiten aus Haftrücklässen betreffen laufende Bau- und Erhaltungstätigkeiten, deren
Erfüllung nicht innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird. Die übri-
gen langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen Mehrkostenforderun-
gen aus div. Bauprojekten und haben eine Restlaufzeit von bis zu 3 Jahren.
Die Verbindlichkeiten aus Grundeinlösen betreffen Verpflichtungen aus noch offenen Restbeträgen
gegenüber Grundeigentümern. Im langfristigen Teil dieser Verbindlichkeit ist ebenfalls der Anspruch
des Grundeigentümers auf eine Verzinsung von 2 % bis 4 % pro Jahr auf den noch ausstehenden Be-
trag enthalten. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten weist eine Restlaufzeit von einem bis zu 26
Jahren auf.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinst und haben im
Normalfall eine Laufzeit von 30 bis 60 Tagen, ausgenommen Baurechnungen die eine Laufzeit von
bis zu 90 Tagen aufweisen.
27. übrige Schulden
2021
2020
sonstige übrige langfristige nicht-finanzielle Schulden
427.077,10
898.570,24
sonstige übrige langfristige finanzielle Schulden
142.970,50
143.430,50
übrige langfristige Schulden
570.047,60
1.042.000,74
sonstige übrige kurzfristige nicht-finanzielle Schulden
26.549.086,34
25.471.831,37
Verbindlichkeiten ggü. in- und ausländischen Finanzbehörden
und Gemeinden
2.664.441,57
2.468.889,10
Verbindlichkeiten ggü. Gebietskrankenkassen
4.503.296,71
4.264.560,12
Urlaubsverpflichtungen, Gleitzeitüberhänge, Sabbatical und
Altersteilzeit
19.381.348,06
18.738.382,15
sonstige übrige kurzfristige finanzielle Schulden
111.474.786,78
229.770.203,60
Verbindlichkeit aus beschlossenen Dividendenausschüttungen
25.000.000,00
100.000.000,00
Verbindlichkeiten aus Querfinanzierung Brennerbasistunnel
7.711.672,64
7.422.468,26
Verbindlichkeiten aus verkehrsbedingter Luftverschmutzung
und Lärmbelastung
75.546.214,68
117.907.475,99
übrige finanzielle Schulden
3.216.899,46
4.440.259,35
übrige kurzfristige Schulden
138.023.873,12
255.242.034,97
Die Verpflichtungen aus Urlaub, Gleitzeitüberhängen, Sabbatical und Altersteilzeit bestehen gegen-
über der eigenen Belegschaft und Beschäftigten aus Personalüberlassungsverträgen mit den Bun-
desländern. Die übrigen langfristigen finanziellen Schulden beinhalten Kautionen.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 51 von 71
F. FINANZ- UND KAPITALSTRUKTUR, FINANZINSTRU-
MENTE UND RISIKOMANAGEMENT
28. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Rechnungslegungsmethoden
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines
finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen zur Begründung einer finanziellen Schuld oder
eines Eigenkapitalinstruments führt. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt zum Erfül-
lungstag. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die in der Bilanz enthalten sind, bein-
halten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen,
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Finanzverbindlichkei-
ten, einen Teil der übrigen Vermögenswerte und Schulden sowie ausgegebene Anleihen und Darle-
hen.
Der Erstansatz von finanziellen Vermögenswerten und Schulden erfolgt zum beizulegenden Zeitwert
zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermö-
genswerte und Schulden, die als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ werden.
Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskos-
ten.
Die Beurteilung, ob ein Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, wird zum Zeitpunkt vorgenommen,
zu dem der Konzern erstmals Vertragspartei wird. Eine Trennung eingebetteter Derivate vom Basis-
vertrag ist grundsätzlich nicht erforderlich, da im Falle eingebetteter Derivate der Basisvertrag zum
beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst wird.
Die Designation von finanziellen Vermögenswerten und Schulden in die Bewertungskategorien er-
folgt nach ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig sind und erfor-
derlich erscheinen, zum Ende eines Geschäftsjahres vorgenommen.
Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten
Für alle erfassten finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung abhängig von der Einstu-
fungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Der Einstu-
fungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte berücksichtigt das Geschäftsmodell,
in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften der Cashflows.
Folgende zwei Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte werden unterschieden:
• zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
• zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVtPL)
Vermögenswerte, die entsprechend dem Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von festen oder be-
stimmbaren Zahlungsströmen gehalten werden und weder derivativen Charakter aufweisen noch an
einem aktiven Markt notieren, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Konzern
fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und –äquivalente sowie übrige
Vermögenswerte, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, in diese Kategorie. Die fortgeführten
Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert, die im Periodenergeb-
nis erfasst werden.
Aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften muss der Konzern Wertpapiere zur Deckung der Ver-
pflichtungen gegenüber Beschäftigten halten. Diese finanziellen Vermögenswerte sind der Kategorie
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 52 von 71
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL) zugeordnet und in der Bilanzposition „übrige
langfristige Vermögenswerte“ ausgewiesen. Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Kategorien und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach der Zugehörigkeit zu bestimmten
Kategorien, die wie folgt unterschieden und erläutert werden:
• zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
• erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVtPL)
Darlehen und Anleihen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der
erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten
bewertet. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem
Rückzahlungsbetrag wird nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Finanzierung verteilt
realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Folgebewertung erfolgt somit zu fortgeführten
Anschaffungskosten. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung sämtlicher
Disagi und Agi beim Erwerb berechnet und beinhalten sämtliche Gebühren, die ein integraler Teil der
Transaktionskosten sind. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden
ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden
Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. In der Folge werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet. Sonstige, nicht aus Leistungsbeziehungen resultierende Verbindlich-
keiten werden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt. Langfristige sonstige Verbindlichkeiten werden
entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst und mit dem Barwert angesetzt.
Darüber hinaus verwendet der Konzern derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und
Fremdwährungsrisiken aus Finanzierungstätigkeiten. Finanzielle Verbindlichkeiten zur Erzielung von
Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus Händlermargen werden nicht
gehalten. Zur Vermeidung einer asymmetrischen Bilanzierung und Bewertung werden Darlehen, für
die Derivate abgeschlossen wurden, als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Schulden kategorisiert (Fair Value Option). ASFINAG hat keine Finanzderivate als Siche-
rungsinstrumente designiert und wendet somit die Regeln zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehun-
gen nach FRS 9 (Hedge Accounting) nicht an. Finanzderivate mit einem positiven beizulegenden Zeit-
wert werden als Vermögenswert angesetzt, ein negative beizulegender Zeitwert führt zu einer Erfas-
sung als Verbindlichkeit. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments und
des Grundgeschäfts werden erfolgswirksam im sonstigen Finanzergebnis der Gewinn- und Verlust-
rechnung erfasst.
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der
Zahlungsströme aus diesem auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer
Transaktion, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum verbunden Risiken und Chancen über-
gehen, übertragen werden.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrundeliegende Ver-
pflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Schuld durch eine
andere finanzielle Schuld desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingun-
gen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Schuld wesentlich geändert,
wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Schuld
und Ansatz einer neuen Schuld behandelt.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 53 von 71
Differenzen bei der Tilgung zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten
und dem erhaltenen bzw. bezahlten Entgelt werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrech-
nung erfasst.
Mehr Informationen zu Überfälligkeit und Wertminderung im Kapitel 31 Risikomanage-
ment – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
Beizulegender Zeitwert (Fair Value/FV)
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Markt-
teilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für
die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Die Bewertung der Finanzinstrumente zum bei-
zulegenden Zeitwert folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herange-
zogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt.
• Stufe 1: Nach Stufe 1 werden Finanzinstrumente bewertet, die auf einem für das Unterneh-
men zugänglichen aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden notiert sind.
Dabei stellen die auf diesem Markt notierten Preise den beizulegenden Zeitwert dar.
• Stufe 2: Wenn eine Bewertung nach Stufe 1 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Bewertung
nach Stufe 2 der beizulegende Zeitwert unter Einbezug von entweder unmittelbar oder mit-
telbar beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt.
• Stufe 3: Sind die Inputfaktoren für die Bewertung nicht beobachtbar, wird das Finanzinstru-
ment im Rahmen der Stufe 3 unter Einbezug dieser nicht beobachtbaren Inputfaktoren be-
wertet.
Bewertungstechnik
Klasse
Bewertungstechniken für die Bestimmung der beizule-
genden Zeitwerte
Wertpapiere,
Darlehen, sonstige Finanzver-
bindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkei-
ten
Der beizulegende Zeitwert wird grundsätzlich über Börsen-
kurse ermittelt. Liegen keine Börsenkurse vor, erfolgt die Be-
wertung über marktübliche Bewertungsmethoden unter Be-
rücksichtigung spezifischer Parameter. Das Bewertungsmo-
dell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Cashflows,
diskontiert mit einem stichtagsbezogenen risikoadjustierten,
für die Restlaufzeit geltenden Diskontierungszins.
Anleihen
Der überwiegende Teil der ASFINAG-Anleihen wird von Buy-
and-Hold-Investoren
10
gekauft, mit dem Ziel die Anleihen bis
zum Ende der Laufzeit zu behalten. Der verbleibende Teil der
Anleihen wird überwiegend OTC (over the counter) gehan-
delt. Dabei wickeln einzelne Dealer (Banken oder Broker)
Käufe bzw. Verkäufe der Anleihen ab. Ein Merkmal für einen
aktiven Markt sind u.a. regelmäßig stattfindende Transaktio-
nen. Aufgrund des unregelmäßigen und kaum stattfindenden
Handels an den Börsen mit geringem Transaktionsvolumen,
sind die Kurse keine zuverlässigen Indikatoren für den aktuel-
len Marktpreis. Aus diesem Grund erfolgt die
Berechnung des
beizulegenden Zeitwerts nach der Discounted-Cashflow- Me-
thode.
10
Großen internationalen institutionellen Investoren und Zentralbanken
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 54 von 71
Klasse
Bewertungstechniken für die Bestimmung der beizule-
genden Zeitwerte
Derivative Finanzinstrumente
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt nach der
Discounted-Cashflow-Methode.
Dabei werden die einzelnen Cashflows (Zins- und Tilgungs-
zahlungen) jeder Swapposition mit dem laufzeitkonformen
Zero-Kupon-Zinssatz der entsprechenden Währung abge-
zinst und pro Swapposition aufsummiert
Forderungen aus Lieferungen und Leistun-
gen, sonstige Forderungen und Vermögens-
werte, Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-
äquivalente, Veranlagungen kurzfristige
r
Termingeldern, Barvorlagen, Verbindlichkei-
ten aus Lieferungen und Leistungen sowie
übrige Schulden
Diese Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schul-
den werden aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlauf-
zeiten zum Buchwert, der einen angemessenen Näherungs-
wert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, abgebildet.
s
onstige Beteiligungen
Für diese Finanzinstrumente liegen keine auf einem aktiven
Markt notierte Preise vor. Die Bewertung erfolgt über nicht
am Markt beobachtbare Bewertungsparameter.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 55 von 71
28.1 Einstufungen nach IFRS 7 und beizulegende Zeitwerte
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von finanziellen Ver-
mögenswerten und Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der FV-Hierarchie. Sie enthalten keine
Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die nicht
zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungs-
wert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Per 31.12.2021
Buchwert
beizulegender Zeitwert
AC
FVtPL
Summe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Zahlungsmittel
/Zahlungs-
mitteläquivalente
147.061.999,92
147.061.999,92
Forderungen Lieferungen
und Leistungen
242.659.444,23
242.659.444,23
übrige Vermögenswerte
119.083.808,90
59.113.976,81
178.197.785,71
2.782.153,2
8
56.315.173,08
16.650,45
übrige Forderungen
119.083.808,90
119.083.808,90
Wertpapiere und Finan-
zinvestitionen
2.798.803,73
2.798.803,73
2.782.153,28
16.650,45
Finanzderivate mit positi-
vem Marktwert
56.315.173,08
56.315.173,08
56.315.173,08
FINANZIELLE VERMÖ-
GENSWERTE
508.805.253,05
59.113.976,81
567.919.229,86
Verbindlichkeiten Lieferun-
gen u. Leistungen
432.906.077,35
432.906.077,35
16.298.592,14
aus Haftrücklässen
616.552,56
616.552,56
aus Grundeinlösen
17.958.807,70
17.958.807,70
16.298.592,14
aus Lieferungen und Leis-
tungen
414.330.717,09
414.330.717,09
übrige Schulden
111.617.757,28
111.617.757,28
finanzielle Schulden
9.673.854.289,98
139.153.517,51
9.813.007.807,49
10.858.215.800,97
sonstige Finanzverbind-
lichkeiten aus PPP
552.011.166,68
552.011.166,68
791.851.907,97
Baukostenzuschüsse
3.733.250,00
3.733.250,00
3.744.599,23
übrige sonstige Finanz-
verbindlichkeiten
65.339.935,99
65.339.935,99
69.084.525,22
Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen
58.921.984,14
58.921.984,14
60.320.704,02
Anleihen und Darlehen
ohne Derivate
8.993.847.953,17
8.993.847.953,17
9.933.214.064,53
Darlehen mit Derivate
139.153.517,51
139.153.517,51
139.153.517,51
FINANZIELLE SCHULDEN
10.218.378.124,61
139.153.517,51
10.357.531.642,12
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 56 von 71
Per 31.12.2020
Buchwert
beizulegender Zeitwert
AC
FVtPL
Summe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Zahlungsmittel/Zahlungs-
mitteläquivalente
303.524.574,11
303.524.574,11
Forderungen Lieferungen
und Leistungen
216.959.637,30
216.959.637,30
übrige Vermögenswerte
120.127.441,67
61.386.112,47
181.513.554,14
2.652.175,04
58.717.286,98
16.650,45
übrige Forderungen
120.127.441,67
120.127.441,67
Wertpapiere und Finan-
zinvestitionen
2.668.825,49
2.668.825,49
2.652.175,04
16.650,45
Finanzderivate mit positi-
vem Marktwert
58.717.286,98
58.717.286,98
58.717.286,98
FINANZIELLE VERMÖ-
GENSWERTE
640.611.653,08
61.386.112,47
701.997.765,55
2.652.175,04
58.717.286,98
16.650,45
Verbindlichkeiten Lieferun-
gen u. Leistungen
368.413.106,14
368.413.106,14
17.295.244,41
aus Haftrücklässen
407.125,49
407.125,49
aus Grundeinlösen
17.110.709,41
17.110.709,41
17.295.244,41
aus Lieferungen und Leis-
tungen
350.895.271,24
350.895.271,24
übrige Schulden
229.913.634,10
229.913.634,10
11.575.745.983,48
finanzielle Schulden
9.908.546.524,64
143.686.549,79
10.052.233.074,43
11.575.745.983,48
sonstige Finanzverbind-
lichkeiten aus PPP
571.718.706,83
571.718.706,83
876.281.740,38
übrige sonstige Finanz-
verbindlichkeiten
72.460.848,64
72.460.848,64
Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen
21.760.688,87
21.760.688,87
25.031.042,62
Anleihen und Darlehen
ohne Derivate
9.242.606.280,30
9.242.606.280,30
10.674.433.200,47
Darlehen mit Derivate
143.686.549,79
143.686.549,79
143.686.549,79
FINANZIELLE SCHULDEN
10.506.873.264,88
143.686.549,79
10.650.559.814,67
11.593.041.227,89
In den vergangenen Geschäftsjahren erfolgten keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Be-
wertungsstufen.
Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten den in 2006 zwischen ASFINAG (als konzessionsge-
bende Gesellschaft = Projektgesellschaft) und der Bonaventura Infrastruktur GmbH (als konzessions-
nehmende Gesellschaft) abgeschlossenen Konzessionsvertrag (PPP
11
-Vertrag). Mit diesem Vertrag
hat ASFINAG die ihr auferlegte Verpflichtung zur Planung, Finanzierung und Errichtung der Auto-
bahnabschnitte der S 1 Ost, die S 1 West, der S 2 und Teilen der A 5 sowie deren Betrieb und Erhaltung
an diese Projektgesellschaft übertragen. Gemäß Konzessionsvertrag hat Bonaventura nicht das
Recht, die Straßenbenutzer direkt zu bemauten, sondern erhält die ihr zustehende Vergütung von
ASFINAG zum Teil in Form eines leistungsabhängigen Verfügbarkeitsentgeltes und zum Teil in Form
eines verkehrsabhängigen Nutzungsentgeltes. Gleichzeitig mit der Aktivierung des Fruchtgenuss-
rechtes 2009 und 2010 hat ASFINAG den Nettobarwert lt. Tilgungsplan als finanzielle Schuld in glei-
cher Höhe erfasst. Die laufenden Zahlungen an Bonaventura werden anteilig als Tilgung der finanzi-
ellen Schuld, als Kosten für den laufenden Betrieb für die Erhaltung der Konzessionsstrecke sowie
als Zinsaufwand erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der kurzfristige Teil dieser Verbindlichkeit
EUR 20.643.648,31 (2020 EUR 19.707.540,15).
11
Public Private Partnership
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 57 von 71
28.2 Zinsergebnis und sonstiges Finanzergebnis nach IFRS 7
01-12/2021
AC
FVtPL
Sonstige
12
Summe
Zinsaufwand aus
-183.295.915,75
-6.953.677,46
-1.199.383,64
-191.448.976,85
Anleihen und Darlehen
-163.324.998,75
-6.953.677,46
0,00
-170.278.676,21
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
-70.873,91
0,00
0,00
-70.873,91
qualifizierten Vermögenswerten nach IAS 23
7.946.673,36
0,00
0,00
7.946.673,36
sonstige
-27.846.716,45
0,00
-1.199.383,64
-29.046.100,09
Zinsertrag aus
101.503,11
7.687.234,89
80.000,00
7.868.738,00
Finanzderivaten mit positivem Marktwert
0,00
7.578.919,69
0,00
7.578.919,69
sonstige
101.503,11
108.315,20
80.000,00
289.818,31
Zinsergebnis
-183.194.412,64
733.557,43
-1.119.383,64
-183.580.238,85
sonstige Finanzaufwendungen aus
-18.605,00
-12.517.155,90
0,00
-12.535.760,90
Bewertung Finanzderivate
0,00
-12.453.725,22
0,00
-12.453.725,22
Wertminderung Finanzvermögen
0,00
-63.430,68
0,00
-63.430,68
sonstige
-18.605,00
0,00
0,00
-18.605,00
sonstige Finanzerträge aus
0,00
14.709.167,51
0,00
14.709.167,51
Bewertung Darlehen
0,00
14.579.189,27
0,00
14.579.189,27
Zuschreibungen Finanzvermögen
0,00
129.978,24
0,00
129.978,24
Nettoergebnis
-18.605,00
2.192.011,61
0,00
2.173.406,61
FINANZERGEBNIS
-183.213.017,64
2.925.569,04
-1.119.383,64
-181.406.832,24
01-12/2020
AC
FVtPL
Sonstige
12
Summe
Zinsaufwand aus
-207.424.456,21
-6.357.457,70
-1.481.167,42
-215.263.081,33
Anleihen und Darlehen
-186.475.485,67
-6.357.457,70
0,00
-192.832.943,37
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
-75.254,06
0,00
0,00
-75.254,06
qualifizierten Vermögenswerten nach IAS 23
9.271.862,32
0,00
0,00
9.271.862,32
sonstige
-30.145.578,80
0,00
-1.481.167,42
-31.626.746,22
Zinsertrag aus
1.202.443,17
6.874.097,81
67.002,79
8.143.543,77
Finanzderivaten mit positivem Marktwert
0,00
6.796.729,81
0,00
6.796.729,81
sonstige
1.202.443,17
77.368,00
67.002,79
1.346.813,96
Zinsergebnis
-206.222.013,04
516.640,11
-1.414.164,63
-207.119.537,56
sonstige Finanzaufwendungen aus
-25.885,00
-6.505.597,45
0,00
-6.531.482,45
Bewertung Finanzderivate
0,00
-6.371.213,33
0,00
-6.371.213,33
Wertminderung Finanzvermögen
0,00
-134.384,12
0,00
-134.384,12
sonstige
-25.885,00
0,00
0,00
-25.885,00
sonstige Finanzerträge aus
0,00
8.007.879,80
0,00
8.007.879,80
Bewertung Darlehen
0,00
7.983.122,04
0,00
7.983.122,04
Zuschreibungen Finanzvermögen
0,00
24.757,76
0,00
24.757,76
Nettoergebnis
-25.885,00
1.502.282,35
0,00
1.476.397,35
FINANZERGEBNIS
-206.247.898,04
2.018.922,46
-1.414.164,63
-205.643.140,21
12
aus Rückstellungen und assoziierten Unternehmen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 58 von 71
28.3 Übersicht Finanzinstrumente
Folgende Finanzinstrumente werden zur Finanzierung verwendet:
Bezeichnung
Zinssatz
ANLEIHEN OHNE DERIVAT BEWERTET ZU AC
EUR 1,5 Mrd. Anleihe 2010
-2025 (aufgenommen am 22.09.2010 EUR 1,25 Mrd. bzw. am
27.10.2010 EUR 0,25 Mrd.)
3,375 %
EUR 1 Mrd. Anleihe 2012-2032
2,75%
EUR 750 Mio. Anleihe 2013-2033
2,75 %
EUR 750 Mio. Anleihe 2014-2021 (getilgt 2021)
1,375 %
EUR 1 Mrd. Anleihe 2015-2022
0,625 %
EUR 500 Mio. Anleihe 2015-2030
1,5 %
EUR 750 Mio. Anleihe 2017-2024
0,25 %
EUR 600 Mio. Anleihe 2019-2029
0,1 %
EUR 750 Mio. Anleihe 2020-2027
0,0 %
EUR 500 Mio. Anleihe 2020-2035
0,1 %
EUR 500 Mio. Anleihe 2021-2031
0,125 %
DARLEHEN OHNE DERIVAT BEWERTET ZU AC
EUR 200 Mio. Darlehen 2000-2027
6,25 %
EUR 390 Mio. Darlehen 2012-2032
3,546 %
EUR 21 Mio. Darlehen 2012-2029
2,452 %
EUR 200 Mio. Darlehen 2014-2024
1,115 %
EUR 160 Mio. Darlehen 2015-2030
1,371 %
EUR 100 Mio. Darlehen 2015-2031
1,434 %
EUR 90 Mio. Darlehen 2020-2035
0,407 %
DARLEHEN MIT DERIVAT BEWERTET ZU FVtPL
GBP 80 Mio. Darlehen 1999-2029
13
7,25 %
Cross Currency Swap von GBP in EUR
7,25 %
6M-Euribor -20bp
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist,
werden alternative Bewertungsmethoden herangezogen, die mit Schätzungsunsicherheiten behaf-
tet sind. Die in der Bewertung angesetzten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogene An-
nahmen bzw. die Auswahl der geeigneten Parameter erfordert Annahmen über deren Vergleichbar-
keit.
Es werden Annahmen über die beizulegenden Zeitwerte von Derivaten, insbesondere von Derivaten
im Fremdwährung zum Bilanzstichtag getroffen, die die künftigen Mittelzuflüsse oder –abflüsse aus
diesen Instrumenten widerspiegeln.
13
2012 kam es bei diesem Darlehen zu einer vorzeitigen Rückzahlung in der Höhe von GBP 19.399.602,00, das
Nominale des korrespondierenden Swaps wurde dementsprechend angepasst
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 59 von 71
29. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Rechnungslegungsmethoden
Die Zahlungsmittel beinhalten Bargeld und Bankguthaben. Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus
Geldern unterwegs und andere finanzielle Vermögenswerte wie Gutschriften aus Zinsforderungen
gegenüber Kreditinstituten.
Mehr Informationen zu Bewertung im Kapitel 28 Finanzielle Vermögenswerte und Ver-
bindlichkeiten
Mehr Informationen zu Überfälligkeit und Wertminderung im Kapitel 31 Risikomanage-
ment – Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich folgendermaßen zusammen:
2021
2020
Kassenbestände
895.320,50
874.988,30
Bankguthaben
144.508.962,48
301.803.161,40
Zahlungsmitteläquivalente
1.657.716,94
846.424,41
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
147.061.999,92
303.524.574,11
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz entsprechen den Zahlungs-
mitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Konzern-Cashflow-Statement.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben ver-
zinst. Verfügungsbeschränkungen über die Zahlungsmittel bestanden weder zum aktuellen noch
zum vergangenen Bilanzstichtag.
30. Eigenkapital
Rechnungslegungsmethoden
Grundkapital
Es gib nur 1.000 Stückaktien, welche zu Gänze der Republik Österreich vorbehalten sind. Das Grund-
kapital ist zu Gänze einbezahlt.
Kapitalrücklagen
Diese Position setzt sich aus gebundenen und nicht-gebundenen Kapitalrücklagen zusammen. Die
gebundene Kapitalrücklage wurde anlässlich einer Kapitalherabsetzung gebildet. Die nicht-gebun-
dene Kapitalrücklage stammt aus einer in den Vorjahren erfolgten unentgeltlichen Übertragung der
bisher von Land Salzburg, Kärnten und Steiermark an der ÖSAG gehaltenen Anteile durch die Repub-
lik Österreich.
Gewinnrücklagen
Die gebundene Gewinnrücklage wurde aus dem Jahresüberschuss gebildet. Zusammen mit der ge-
bundenen Kapitalrücklage bildet sie die gesetzliche Rücklage von mind. 10 % des Grundkapitals.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 60 von 71
30.1 Sonstiges Ergebnis
Die auf Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallenden Beträge setzen sich folgendermaßen zu-
sammen:
2021
2020
Neubewertung Abfertigungen
-848.580,88
-193.965,40
Neubewertung Pensionen
-1.491.545,15
-273.379,78
Neubewertung leistungsorientierter Pläne vor Steuern
-2.340.126,03
-467.345,18
Steuereffekt
585.031,51
116.836,29
Neubewertung leistungsorientierter Pläne nach Steuern
-1.755.094,52
-350.508,89
30.2 Dividende
Die Ausschüttung 2020 in der Höhe von EUR 200.000.000,00 wurde in der ordentlichen Hauptver-
sammlung vom 26. Mai 2021 beschlossen, eine Überweisung in der Höhe von EUR 275.000.000,00 er-
folgte am 2. August 2021.
30.3 Grundkapital und Rücklagen
Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals und der Rücklagen findet sich im Detail in der Konzern-
Eigenkapitalveränderungsrechnung.
30.4 Nicht beherrschende Anteile
Rechnungslegungsmethoden
Der Anteil, der nicht auf beherrschende Anteile fällt, ist in der Konzernbilanz im Eigenkapital ausge-
wiesen. Die Erwerbsmethode wurde bei allen erworbenen Unternehmen angewandt. Unternehmen,
die während des Jahres gekauft oder verkauft werden, sind im Konzernabschluss ab dem Stichtag
des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt des Verkaufs berücksichtigt.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 61 von 71
Die zusammenfassenden Finanzinformationen der Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden
Anteilen stellen sich wie folgt dar:
ASFINAG Service GmbH
ASFINAG Alpenstraßen GmbH
2021
2020
2021
2020
Umsatzerlöse
254.054.840,34
244.179.002,41
54.136.663,97
49.652.385,79
Gewinn
7.247.457,01
10.274.102,09
4.221.078,98
2.889.174,34
Gewinn der nicht beherrschenden Anteile
0,00
0,00
0,00
0,00
sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
-106.910,59
-54.284,69
-75.447,81
-26.600,66
Gesamtergebnis
7.140.546,42
10.219.817,40
4.145.631,17
2.862.573,68
Ergebnis nicht beherrschenden Anteile
0,00
0,00
0,00
0,00
langfristige Vermögenswerte
82.436.576,57
80.831.212,94
16.644.114,37
15.619.679,89
kurzfristige Vermögenswerte
21.899.509,97
24.521.462,35
5.801.594,24
4.335.677,21
langfristige Verbindlichkeiten
-17.068.126,11
-18.069.803,32
-4.196.942,80
-4.315.588,76
kurzfristige Verbindlichkeiten
-54.283.342,13
-54.439.931,04
-
11.924.454,06
-9.657.586,41
Nettovermögen
32.984.618,30
32.842.940,93
6.324.311,75
5.982.181,93
Nettovermögen nicht beherrschenden Anteile
2.250.000,00
2.250.000,00
2.450.000,00
2.450.000,00
Beteiligungs
- u. Stimmquote nicht beherrschen-
der Anteile
15,0% 15,0% 49,0% 49,0%
Cashflow aus operativer Tätigkeit
21.774.906,73
12.827.505,99
4.465.650,53
5.163.370,65
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-13.290.928,13
-15.862.977,40
-3.137.010,60
-3.191.260,81
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-9.923.152,24
-3.831.227,81
-2.745.869,94
-371.872,40
Veränderung liquider Mittel
-1.439.173,64
-6.866.699,22
-1.417.230,01
1.600.237,44
Dividenden nicht beherrschender Anteile
0,00
0,00
0,00
0,00
Hinsichtlich der in Österreich ansässigen ASFINAG Service GmbH sowie der ASFINAG Alpenstraßen
GmbH bestehen Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter. Aufgrund diverser Vereinbarungen
kommt das gesamte Jahresergebnis sowie die kumulierten Bilanzgewinne im Falle einer Ausschüt-
tung ausschließlich der ASFINAG AG zu. Es liegt somit kein den nicht-beherrschenden Gesellschaften
zurechenbares Ergebnis vor und der Nettovermögensanteil entspricht dem anteiligen Stammkapital.
31. Risikomanagement
Der Konzern ist Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten sowie strategischen und operativen
Risiken ausgesetzt. ASFINAG hat ein bewährtes, konzernweites Kontroll- und Risikomanagementsys-
tem implementiert, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Sta-
dium zu identifizieren und rasch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieses System ist ein wesentlicher
Bestandteil des aktiven Risikomanagements innerhalb der Gruppe. Trotz dieses Kontroll- und Risi-
komanagementsystems kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht frühzeitig erkannt
werden und sich daraus negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns ergeben. Zur bestmöglichen Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstru-
menten sowie zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätspo-
sitionen hat ASFINAG umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implemen-
tiert.
ASFINAG berücksichtigt in ihrer Finanzplanung neben den eigentlichen Investitionskosten, den Kos-
ten für den laufenden Betrieb und die bauliche Erhaltung auch Finanzierungskosten. Rückgrat der
langfristigen Finanzierung ist die im jeweils aktuellen Bundesfinanzgesetz vorgesehene Garantie des
Bundes für Finanzierungen der ASFINAG. Diese Garantiezusage reflektiert sich in einer sehr guten Bo-
nitätseinstufung durch die internationalen Rating-Agenturen Standard & Poor’s und Moody’s.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 62 von 71
Nachfolgend werden die einzelnen Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten beschrieben.
31.1 Ausfallsrisiko
Rechnungslegungsmethoden
Einzelwertberichtigung
Bei Vorliegen von objektiven Hinweisen, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaf-
fungskosten bilanzierten Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz
zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows
(mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Finanzielle Vermögenswerte wer-
den individuell auf Wertminderung untersucht. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden Wertberichtigungen vorgenommen, wenn objektive Hinweise (wie z. B. die Wahrscheinlich-
keit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des schuldenden Unternehmens)
dafür vorliegen, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungs-
konditionen eingehen werden.
Der Buchwert des Vermögenswertes wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos redu-
ziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Eine Ausbuchung der Forderung er-
folgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft wird.
Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann
diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sach-
verhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Die
Wertaufholung ist der Höhe nach auf die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wer-
taufholung beschränkt. Die Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst.
Wertminderungsmodell nach IFRS 9
Das Wertminderungsmodell der „erwarteten Kreditausfälle“ (ECL – Expected Credit Loss) findet An-
wendung auf Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind. Dieses Mo-
dell erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch
Veränderung der wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grund-
lage gewichteter Wahrscheinlichkeiten, ECLs, bestimmt. Als Grundlage dient der lebenslange Kredit-
verlust. Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallsereig-
nisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige übrige Forderungen wird dieses
Modell angewendet. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus werden die ge-
schätzten erwarteten Kreditausfälle berechnet. Kreditrisiken und gemeinsame Ausfallsrisikoeigen-
schaften werden in einer Wertminderungsmatrix erfasst. Die Gruppen unterschiedlicher Kundenseg-
mente ergeben sich aus den verschiedenen Erlösarten bzw. den dazugehörigen Zahlungsmethoden.
Umfangreiche erhaltene Bankgarantien, eine bestehende Kreditausfallsversicherung, der Anteil an
Barzahlungen sowie div. Zahlungsmittel (Kredit- und Tankkarten) reduzieren die Berechnungsbasis.
Die geschätzten erwarteten Kreditausfälle wurden auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen
Kreditausfällen pro Kundensegment der letzten fünf Jahre berechnet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (inkl. Veranlagungen) werden bei Banken oder Fi-
nanzinstituten veranlagt, die zumindest über ein Investment-Grade-Rating einer anerkannten Ratin-
gagentur (wie Standard & Poor’s, Moody’s Investor Services oder Fitch Ratings Inc.) verfügen. Ände-
rungen dieser Ratings werden laufend überwacht. Aufgrund dieser umsichtigen Vorgehensweise wa-
ren bis dato keine Wertberichtigungen erforderlich.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 63 von 71
Ohne Berücksichtigung dieser Risikominderungsstrategien entspricht das maximale Ausfallsrisiko
des Konzerns dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.
Sonstige Ausfallrisiken
Das Risiko aus dem Ausfall eines Swap-Partners ist durch Besicherungsverpflichtungen („Collateral“)
der Vertragspartner gegenüber der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur abgesichert. ASFI-
NAG hat aktuell einen bestehenden Swapvertrag, der über die Bundesfinanzierungsagentur abge-
schlossen wurde und daher von diesen Besicherungsverträgen profitiert, weshalb hier kein Risiko
eines Wertberichtigungsbedarfs gesehen wird.
Für alle bekannten Risiken wurden Wertberichtigungen durchgeführt. Es kann jedoch nicht ausge-
schlossen werden, dass es künftig zum Eintritt von über die erfassten Wertminderungen hinausge-
henden Zahlungsausfällen kommt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus werden die geschätzten erwarteten
Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf
Jahre unter Berücksichtigung von Insolvenzquoten berücksichtigt.
Die Entwicklung der Wertberichtigungskonten stellt sich wie folgt dar:
Einzelwert-
berichtigung
Expected-Loss
Modell
Summe
Stand zum 1. Jänner 2020
617.478,40
536.998,48
1.154.476,88
aufwandswirksame Zuführungen
190.996,15
41.711,76
232.707,91
Auflösungen
-73.301,93
0,00
-73.301,93
Inanspruchnahme
-69.326,28
0,00
-69.326,28
Stand zum 31. Dezember 2020
665.846,34
578.710,24
1.244.556,58
aufwandswirksame Zuführungen
105.968,26
0,00
105.968,26
Auflösungen
-67.223,71
-148.125,38
-215.349,09
Inanspruchnahme
-75.574,59
0,00
-75.574,59
Stand zum 31. Dezember 2021
629.016,30
430.584,86
1.059.601,16
Die Altersstruktur ist zu den Bilanzstichtagen war folgende:
Vignette LKW-Maut Raststationen &
Liegenschaften
Sonstige Summe
Nicht überfällig
61.248.527,71
161.042.075,56
8.727.832,98
7.127.741,70
238.146.177,95
1-30 Tage überfällig
247.687,00
2.561.521,16
19.675,77
148.110,99
2.976.994,92
31-60 Tage überfällig
66.517,68
77.776,33
0,00
90.747,99
235.042,00
61-90 Tage überfällig
8.592,18
1.206,66
125,00
628.419,94
638.343,78
mehr als 90 Tage überfällig
393.269,25
151.330,79
0,00
1.177.886,71
1.722.486,75
Wertberichtigung nach IFRS 9
-305.326,04
-88.586,99
-36.418,83
-253,00
-430.584,86
Einzelwertberichtigung
-304.579,61
-324.148,91
0,00
-287,79
-629.016,31
Stand zum 31. Dezember 2021
61.354.688,17
163.421.174,60
8.711.214,92
9.172.366,54
242.659.444,23
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 64 von 71
Vignette LKW-Maut Raststationen &
Liegenschaften
Sonstige Summe
Nicht überfällig
56.140.442,91
144.901.875,10
8.688.979,27
1.026.653,92
210.757.951,20
1-30 Tage überfällig
97.644,50
4.064.394,86
2.176.323,41
0,00
6.338.362,77
31-60 Tage überfällig
64.651,95
20.812,56
0,00
0,00
85.464,51
61-90 Tage überfällig
781,77
127,89
3.444,17
0,00
4.353,83
mehr als 90 Tage überfällig
260.105,02
223.256,89
532.034,81
2.664,85
1.018.061,57
Wertberichtigung nach IFRS 9
-309.701,90
-225.569,84
-43.438,50
0,00
-578.710,24
Einzelwertberichtigung
-245.893,88
-379.740,12
-37.991,63
-2.220,71
-665.846,34
Stand zum 31. Dezember 2020
56.008.030,37
148.605.157,34
11.319.351,53
1.027.098,06
216.959.637,30
Bei den noch nicht überfälligen Forderungen liegen keine Hinweise auf Forderungsausfälle auf Basis
von Einzelwertberichtigungen vor.
Aus der Anwendung des Expected-Loss-Wertberichtigungsmodell bei den übrigen Vermögenswer-
ten ergeben sich Wertminderungen in der Höhe von EUR 53.890,60 (2020 EUR 38.365,98).
!
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Wertberichtigung nach dem Modell der „erwarteten Kreditausfälle“ umfasst im erheblichen Maß
Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Gruppen, der Analyse historischer Forderungsausfälle
und zukunftsgerichteten Prognosen. Die im Modell verwendeten Parameter werden regelmäßig ak-
tualisiert und entsprechend den derzeitigen Gegebenheiten in der Covid-19-Pandemie angepasst.
31.2 Liquiditätsrisiken
Zur bestmöglichen Reduktion der finanziellen Risiken und zur besseren Überwachung, Kontrolle und
Bewertung der Finanz- und Liquiditätspositionen hat ASFINAG umfassende Richtlinien und ein trans-
parentes Informationssystem implementiert.
Die Liquiditätssteuerung von ASFINAG berücksichtigt alle operativen Erfordernisse, den Schulden-
dienst und die eventuell notwendige Kapitalaufnahme im Zusammenhang mit dem Bauprogramm.
Die Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen werden mit dem Bundesministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie jeweils ein Jahr im Voraus ab-
gestimmt und sind im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung des zuständigen Ministers
für ausreichende Liquidität zu sorgen, zu sehen.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko ist aufgrund der guten Bonitätseinstufung gering. Das langfristige
Liquiditätsrisiko steht in direktem Zusammenhang mit der Unterstützung durch die Republik Öster-
reich in Form von Garantien als Bürge und Zahler für Anleiheemissionen. Da die Republik Österreich
auch 100%iger Eigentümer ist, besteht derzeit keine Sorge hinsichtlich der Refinanzierung der Anlei-
hen. Im Jahr 2022 sind voraussichtlich ca. Mio. EUR 600 - 700 über den Kapitalmarkt zu finanzieren.
Diese Mittel werden laut Plan wie in den vergangenen Jahren üblich entweder über Anleiheemissio-
nen mit staatlicher Garantie oder sonstige Finanzierungsformen (z.B. Darlehen bei der Europäischen
Investitionsbank, Privatplatzierungen) aufgebracht.
Der Konzern ist bestrebt, das Zahlungsausfallsrisiko von Kunden bestmöglich durch Besicherung in
Form von Bankgarantien sowie durch Abschluss von Kreditausfallsversicherungen zu reduzieren. Nä-
here Erläuterungen dazu in Kapitel 31.1 Ausfallsrisiko.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 65 von 71
Darüber hinaus vermeidet ASFINAG, von einer einzigen Bank oder von nur wenigen Banken abhängig
zu sein. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit wird bei einigen Finanzprodukten (Zahlungsmittel,
Veranlagungen) jeweils nur ein bestimmtes Volumen mit einer Bank abgewickelt.
Kapital umfasst auch das auf die Anteilseigner der ASFINAG AG entfallende Eigenkapital. Die Auf-
rechterhaltung der Liquidität und somit auch die Nachhaltigkeit des Eigenkapitals wird gemäß ASFI-
NAG-Gesetz durch den Eigentümer, vertreten durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie garantiert, woraus sich im Wesentlichen auch die Ka-
pitalstruktur und deren Steuerung ableitet.
In der ASFINAG-Gruppe gibt es keine wesentlichen Zahlungsverzüge bei eigenen Zahlungsverpflich-
tungen, sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel fristgemäß zum vertraglichen
Tilgungskurs getilgt. Die folgenden Tabellen zeigen die zukünftigen undiskontierten vertraglichen
Zahlungsströme aus finanziellen Schulden, die variablen Zinsen wurden mittels Zinskurven errech-
net:
Per 31.12.2021
Restlaufzeit
< 1 Jahr
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Summe
Finanzderivat (mit positivem Marktwert)
-7.221.805,50
-28.314.110,41
-29.674.167,30
-65.210.083,21
Darlehen mit Derivat
6.902.461,08
27.609.844,32
115.913.743,02
150.426.048,42
DERIVATIVE FINANZIELLE SCHULDEN
-319.344,42
-704.266,09
86.239.575,72
85.215.965,21
Verbindlichkeiten Lieferungen u. Leistungen
412.190.725,13
19.318.971,61
2.525.888,38
434.035.585,12
übrige Schulden
111.474.786,78
142.970,50
0,00
111.617.757,28
finanzielle Schulden
1.202.243.995,55
3.166.462.586,29
6.645.342.072,37
11.014.048.654,21
sonstige Finanzverbindlichkeiten aus PPP
45.873.834,94
183.495.339,76
581.068.575,90
810.437.750,60
Baukostenzuschüsse
1.866.625,00
1.866.625,00
0,00
3.733.250,00
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
5.189.562,65
18.262.741,53
38.223.423,14
61.675.727,32
Anleihen und Darlehen ohne Derivate
1.149.168.220,00
2.962.837.880,00
6.026.050.073,33
10.138.056.173,33
Übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten
145.752,96
0,00
0,00
145.752,96
NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE SCHULDEN
1.725.909.507,46
3.185.924.528,40
6.647.867.960,75
11.559.701.996,61
SUMME
1.725.590.163,04
3.185.220.262,31
6.734.107.536,47
11.644.917.961,82
Per 31.12.2020
Restlaufzeit
< 1 Jahr
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Summe
Finanzderivat (mit positivem Marktwert)
-6.757.143,58
-26.510.338,62
-28.726.273,44
-61.993.755,64
Darlehen mit Derivat
6.451.397,62
25.805.590,48
114.790.385,20
147.047.373,30
DERIVATIVE FINANZIELLE SCHULDEN
-305.745,96
-704.748,14
86.064.111,76
85.053.617,66
Verbindlichkeiten Lieferungen u. Leistungen
356.929.051,19
11.941.924,83
405.435,29
369.276.411,31
übrige Schulden
229.770.203,60
143.430,50
0,00
229.913.634,10
finanzielle Schulden
959.236.919,18
4.213.060.030,19
6.249.365.845,94
11.421.662.795,31
sonstige Finanzverbindlichkeiten aus PPP
45.873.834,94
183.495.339,76
626.942.410,85
856.311.585,55
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
4.393.095,89
8.246.810,43
11.935.141,76
24.575.048,08
Anleihen und Darlehen ohne Derivate
908.855.720,00
4.021.317.880,00
5.610.488.293,33
10.540.661.893,33
Übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten
114.268,35
0,00
0,00
114.268,35
NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE SCHULDEN
1.545.936.173,97
4.225.145.385,52
6.249.771.281,23
12.020.852.840,72
SUMME
1.545.630.428,01
4.224.440.637,38
6.335.835.392,99
12.105.906.458,38
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 66 von 71
31.3 Marktrisiken
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise (z.B. Währungskurse, Zinssätze etc.) ändern
und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst
werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten
zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Zu den für ASFINAG we-
sentlichen Marktrisiken zählen hauptsächlich Zinsänderungsrisiken.
Zinsrisiken
Die Entwicklung der Finanzierungskosten ist unausweichlichen Marktrisiken - vor allem Zinsände-
rungsrisiken - ausgesetzt. ASFINAG schätzt das Risiko aus den Zinsänderungen bei Finanzanlagen
und –verbindlichkeiten aufgrund der risikoaversen Strategie als gering ein. Abgesehen von den in
Kapitel 28 beschriebenen Sicherungsinstrumenten, werden keine weiteren derivativen Finanzinstru-
mente zur Absicherung von Zinsrisiken verwendet. Das Management der Zinsrisiken erfolgt durch
eine interne Cashflow-at-Risk-Berechnung (CfaR) und Value-at-Risk-Berechnung (VaR). Die Limite für
die beiden Kennziffern werden jährlich vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Einhaltung der definierten
Limits wird zumindest monatlich überwacht.
Tilgungen abreifender Anleihen und ein unter Umständen negativer Cashflow erfordern regelmäßige
Umschuldungen und gegebenenfalls die Aufnahme von zusätzlichen Schulden (Nettoneuverschul-
dung bzw. -entschuldung). Aufgrund der regelmäßigen Umschuldung (10 – 20 % ihrer aushaftenden
finanziellen Schulden) ergibt sich über den Zeitverlauf automatisch eine Risikostreuung hinsichtlich
der Zinsbindungen.
Die bilanziellen Auswirkungen der Zinsänderungsrisiken nach IFRS sind asymmetrisch. Anleihen bzw.
Darlehen werden zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem Nominale bzw. ihren fortgeführten Anschaf-
fungskosten erfasst. Im Vergleich dazu müssen synthetische Fixzins-Schulden (Anleihen bzw. Darle-
hen mit Derivat), die einen identischen Zahlungsstrom wie eine festverzinsliche Anleihe aufweisen,
zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem aktuellen Marktwert bewertet werden und verursachen dadurch
potentiell hohe Bewertungsschwankungen. Swapverträge dienen zur Absicherung dieser Risiken
(vor allem Wechselkursrisiken) und werden der Kategorie Finanzinstrument erfolgswirksam zum bei-
zulegenden Zeitwert zugeordnet („Designierte“ Darlehen zum FV). Aus diesem Grund wurden Darle-
hen mit den dazugehörigen Derivaten unter Kapitel 28.1 tabellarisch gemeinsam dargestellt.
Die beiden Ratingagenturen Moody’s und Standard & Poor’s haben die bestehenden Ratings bestä-
tigt. Aufgrund dieser ausgezeichneten Ratings resultieren die Marktwertänderungen der erfolgswirk-
sam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Schulden vollständig aus Änderungen von
Marktbedingungen.
Rating
06 bzw. 07/2021
07/2020
Moody‘s
Aa1 mit stabilem Ausblick
Aa1 mit stabilem Ausblick
Standard & Poor‘s
AA+ mit stabilem Ausblick
AA+ mit stabilem Ausblick
Die Einschätzung der kaufmännischen Risiken, die von externen Kapitalmarktschwankungen ausge-
hen, werden in Form der Kennzahlen Value-at-Risk und Cashflow-at-Risk errechnet und den Gremien
regelmäßig berichtet.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 67 von 71
Die Risikokennziffern der aushaftenden ASFINAG Finanzschulden (Darlehen und Anleihen inklusive
Derivate) wurden zu den Bilanzstichtagen wie folgt eingeschätzt:
31.12.2021
31.12.2020
marktwertorientierter Value-at-Risk*
Mio. EUR 205,6
Mio. EUR 260,5
bilanzwirksamer Value-at-Risk*
14
Mio. EUR 0,1
Mio. EUR 0,03
nomineller Gegenwert finanzielle Schulden
15
Mio. EUR 9.097,8
Mio. EUR 9.147,8
Cashflow-at-Risk*
Mio. EUR 2,8
Mio. EUR 10,2
durchschnittliche Restlaufzeit
6,8 Jahre
7,2 Jahre
modified duration
6,4
6,9
durchschnittliche Nominalverzinsung
1,6% p.a.
1,7 % p.a.
Anteil variabel verzinster Finanzverbindlichkeiten
1,0 %
1,0 %
*Konfidenz 95%, Haltedauer 1 Jahr
Währungsrisiken
Das Währungsrisiko von ASFINAG wurde im Dezember 2005 durch Schließung aller offenen Fremd-
währungspositionen der finanziellen Schulden eliminiert. Das verbleibende Währungsrisiko resul-
tiert aus dem operativen Geschäft. In den Nachbarländern werden die ASFINAG-Mautprodukte in lo-
kaler Währung verkauft, wobei die Preise in drei-Monatsabständen angepasst werden. Das resultie-
rende Währungsrisiko wird als sehr gering eingestuft.
14
Bilanzwirksame Auswirkung des Bewertungsrisikos (bei Halten der Schulden bis zur Fälligkeit zum Nominale)
15
inklusive kurzfristiger Veranlagungen, ohne Kontoguthaben und PPP
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 68 von 71
G. SONSTIGES
32. Konzern-Cashflow-Statement
Rechnungslegungsmethoden
In der Konzernkapitalflussrechnung (Konzern-Cashflow-Statement) werden die Zahlungsströme ge-
trennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitions-
und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert, und zwar unabhängig von der Gliederung der Konzern-
bilanz.
Ausgehend vom Konzernergebnis vor Steuern wird der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit indirekt
erstellt. Das Konzernergebnis wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen
bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens sowie Zinseinzah-
lungen und Zinsauszahlungen, erhaltenen Dividenden und Steuerzahlungen ergibt sich der Cashflow
aus betrieblicher Tätigkeit.
Die Investitionstätigkeit umfasst zum überwiegenden Teil Auszahlungen für immaterielle Vermö-
genswerte und Sacheinlagen sowie Ein- und Auszahlungen für lang- und kurzfristige finanzielle Ver-
mögenswerte. Die Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen enthalten die
Investitionen des Geschäftsjahres, soweit diese bereits zahlungswirksam waren.
In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsflüssen aus der Tilgung oder Begebung von Anlei-
hen und Darlehen auch Dividendenzahlungen enthalten. Nicht zahlungswirksame Transaktionen be-
treffen vor allem die Aktivierung von Nutzungsrechten im Sachanlagevermögen durch Leasing.
32.1 Cashflow aus operativer Tätigkeit
Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit beläuft sich auf EUR 1.078.363.475,85 (2020
EUR 1.005.831.893,87). In diese Position erfasst ist eine erhaltene Dividende des assoziierten Unter-
nehmens M6 in der Höhe von EUR 80.000,00 (2020 EUR 67.002,79). Bei den sonstigen unbaren Finanz-
aufwendungen handelt es sich um den Saldo von Bewertungsgewinnen und Bewertungsverlusten
der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und
Schulden.
32.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit
Bei der Berechnung des Cashflows aus Investitionstätigkeit wurden in der Position Auszahlungen für
den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen noch nicht bezahlter Investitio-
nen in der Höhe von EUR -170.645.530,91 (2020 EUR 117.885.531,28) in Abzug gebracht.
32.3 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Beim Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wird die im aktuellen Geschäftsjahr an den Bund als
Eigentümer gezahlte Dividende in Höhe von EUR 275.000.000,00 (2020 EUR 165.000.000,00) ausge-
wiesen.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 69 von 71
Die Veränderung von Finanzverbindlichkeiten und deren Ein- und Auszahlungen stellt sich wie folgt
dar:
Anleihen
Darlehen
(Clean Price)
sonst. Finanzver-
bindlichkeiten
Leasingver-
bindlichkeiten
Summe
Stand 1. Jänner 2020
7.812.443.077,22
1.224.769.384,89
666.533.687,06
19.059.108,56
9.722.805.257,73
Einzahlungen
1.260.042.500,00
89.920.000,00
0,00
0,00
1.349.962.500,00
Auszahlungen
-1.000.000.000,00
0,00
-94.813.967,91
-4.555.253,72
-1.099.369.221,63
Kursänderung
0,00
1.588.144,11
0,00
0,00
1.588.144,11
Bewertungsänderung
0,00
-7.983.122,04
0,00
0,00
-7.983.122,04
sonst
ige zahlungsunwirk-
same Änderungen
4.783.361,36
-542.874,43
113.256,03
7.256.834,03
11.610.576,99
Stand 31. Dezember 2020
8.077.268.938,58
1.307.751.532,53
571.832.975,18
21.760.688,87
9.978.614.135,16
Einzahlungen
498.705.000,00
0,00
35,28
0,00
498.705.035,28
Auszahlungen
-750.000.000,00
0,00
-19.707.669,62
-4.721.727,90
-774.429.397,52
Kursänderung
0,00
9.957.197,25
0,00
0,00
9.957.197,25
Bewertungsänderung
0,00
-14.579.189,27
0,00
0,00
-14.579.189,27
sonstige zahlungsunwirk-
same Änderungen
3.129.552,19
-592.879,32
3.764.864,08
41.883.023,17
48.184.560,12
Stand 31. Dezember 2021
7.829.103.490,77
1.302.536.661,19
555.890.204,92
58.921.984,14
9.746.452.341,02
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse sind folgendermaßen:
2021
2020
Tilgung Leasingverbindlichkeiten
4.721.727,90
4.555.253,72
Cashflow Finanzierungstätigkeit
4.721.727,90
4.555.253,72
bezahle Zinsen für Leasingverhältnisse
70.873,91
75.254,06
Mietzahlungen für Leasingverhältnisse von geringem Wert
9.726,66
11.853,65
Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse
789.704,46
551.837,66
Zahlungen für übrigen Miet- und Leasingaufwand
215.466,31
195.756,82
Cashflow aus operativer Tätigkeit
1.085.771,34
834.702,19
Summe Leasingzahlungen
5.807.499,24
5.389.955,91
33. Eventualverbindlichkeiten
Rechnungslegungsmethoden
Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden nur dann offenge-
legt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht wahrschein-
lich aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden kann.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ASFINAG-Gruppe in Verfahren bei Verwaltungsbehörden,
Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil der Verfahren betreffen Mehrkosten-
forderungen sowie Rückzahlungsansprüche im Mautbereich. Für jene Fälle, bei denen ein negativer
Ausgang von Verfahren wahrscheinlich scheint, werden Rückstellungen gebildet. Es kann jedoch
nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Fällen, bei denen ein nega-
tiver Ausgang nicht wahrscheinlich aber möglich erscheint, bildet ASFINAG keine Rückstellungen.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 70 von 71
Nach Einschätzung von ASFINAG ist weder bei den gegebenen Garantien noch bei den schwebenden
Verfahren von einem Ressourcenabfluss auszugehen.
34. Aufwendungen für Leistungen des Konzernab-
schlussprüfers
Für die erbrachten Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Deloitte Audit Wirtschaftsprü-
fungs GmbH sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
01-12/2021
01-12/2020
Konzernabschlussprüfung und damit zusammenhängende Be-
stätigungsleistungen
195.354,00
189.248,85
sonstige Leistungen
42.406,00
16.377,70
Summe
237.760,00
205.626,55
35. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 20. Jänner 2022 wurde die ökosoziale Steuerreform in dritter Lesung im Plenum des Nationalrats
beschlossen, die unter anderem eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Öster-
reich von 25 % auf 24 % im Jahr 2023 und schließlich auf 23 % im Jahr 2024 vorsieht. Da dieser Be-
schluss erst am 20. Jänner 2022 erfolgt ist, wurde für die Berechnung der aktiven und passiven laten-
ten Steuern im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 noch der Körperschaftsteuersatz von 25 %
angewendet. Die Auswirkungen der Änderungen des Steuersatzes in Österreich auf die latenten Steu-
ern liegen schätzungsweise im sehr niedrigen einstelligen MEUR-Bereich und führen damit künftig zu
keiner wesentlichen Auswirkung auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Durch die schrittweise
Senkung des Körperschaftsteuersatzes wird in den nächsten Jahren in Österreich mit einer Verringe-
rung der tatsächlichen Steuerlast im Verhältnis zum Ergebnis vor Steuern gerechnet.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass ab 1. Juli 2022 ein CO
2
-Preis (CO
2
-Steuer) eingehoben. Dieser
muss von Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder importieren, entrichtet werden.
Der CO
2
-Preis beträgt für das Jahr 2022 EUR 30,00/t CO
2
und wird bis 2025 jährlich erhöht. Durch die
CO
2
-Bepreisung verteuern sich die fossilen Brennstoffe (Benzin und Diesel steigen in 2022 um bis zu
EUR 0,09/L), die Auswirkungen auf ASFINAG sind jedoch als gering einzustufen.
Im Februar 2022 hat sich der Ukraine-Russland-Konflikt verschärft und droht – aufgrund von militä-
rischen Interventionen Russlands und daraus resultierenden Sanktionen des Westens – weiter zu es-
kalieren. ASFINAG hat keine direkten Geschäftsverbindungen zur Ukraine, Russland oder Belarus.
Dennoch können etwaige Auswirkungen auf die gesamte wirtschaftliche Situation zu einer Anpas-
sung von Schätzungen und Vorhersagen führen. Aufgrund dieser Situation zeichnen sich bereits erste
Auswirkungen auf die Energiepreise ab. Die Effekte auf die Bau- und Erhaltungsaufwendungen bei
ASFINAG sind aktuell noch nicht abschätzbar, es wird aber zumindest kurzfristig mit einer Erhöhung
der diesbezüglichen Kosten zu rechnen sein. Darüber hinaus könnte ein stockender Warenhandel
Auswirkungen auf die LKW-Fahrleistungen haben und so möglicherweise zu geringeren Mauteinnah-
men führen.
Die Änderung der EU-Wegekostenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2022/362) wurde am 4. März 2022 im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, sie tritt am 25. März 2022 in Kraft. Die Mitgliedstaa-
ten müssen in Folge die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, die erforderlich sind,
um dieser Richtlinie bis zum 25. März 2024 nachzukommen. Die Richtlinie regelt zukünftig erstmalig
die Bemautung von Fahrzeugen unter 3,5t hzG. Darüber hinaus ist ein wesentlicher Schwerpunkt die
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VI Seite 71 von 71
Berücksichtigung von CO
2
-Kriterien bei der Tarifgestaltung, die grundlegende Logik der Infrastruk-
turkostenanlastung wurde nicht verändert. Für die Umsetzung der einzelnen notwendigen Anpas-
sungen (Ausgestaltung der CO
2
-Differenzierung, Einführung einer Tagesvignette etc.) wurde gemein-
sam mit dem BMK eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Eine konkrete ziffernmäßige Abschätzung der
Auswirkungen auf ASFINAG ist derzeit noch nicht möglich.
Darüber hinaus sind bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt keine wesentlichen noch zu berücksich-
tigenden oder anzugebenden Ereignisse eingetreten, die eine Auswirkung auf den vorliegenden Kon-
zernabschluss ASFINAG-Gruppe haben.
Wien, am 8. April 2022
Der Vorstand
Dr. Josef Fiala e.h. Mag. Hartwig Hufnagl e.h.
KONZERNLAGEBERICHT FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs- Aktiengesellschaft
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 2 von 28
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemein ................................................................................................................................... 3
2. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe 3
2.1. Struktur und Organisation ........................................................................................................ 3
2.2. Geschäftsverlauf ........................................................................................................................ 4
2.2.1. Bemautung ................................................................................................................................ 4
2.2.2. Bauaktivitäten, Asset Management und Projektentwicklung ................................................. 5
2.2.3. Evaluierung des Bauprogramms der ASFINAG ......................................................................... 7
2.2.4. Betriebliche Erhaltung, Verkehrsmanagement und Betriebstechnik, Service- und
Kontrollmanagement ................................................................................................................ 8
2.2.5. Finanzierung .............................................................................................................................. 9
2.2.6. Wirtschaftliche Lage ................................................................................................................ 10
2.2.6.1. Vermögen ................................................................................................................................. 10
2.2.6.2. Eigenkapital und Schulden ..................................................................................................... 10
2.2.6.3. Umsatz und Ergebnis ............................................................................................................... 11
2.2.6.4. Ertragsstruktur ......................................................................................................................... 11
2.2.6.5. Aufwandsstruktur .................................................................................................................... 12
2.2.6.6. Geldflussrechnung ................................................................................................................... 13
2.2.6.7. Rentabilität .............................................................................................................................. 13
2.3. Nichtfinanzielle Erklärung ....................................................................................................... 14
3. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Unternehmensgruppe 15
3.1. Voraussichtliche Entwicklung der Unternehmensgruppe ..................................................... 15
3.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten .............................................................................. 16
3.2.1. Cashflowrisiko.......................................................................................................................... 16
3.2.2. Liquiditätsrisiko ....................................................................................................................... 16
3.2.3. Konjunkturrisiko, Ausfallsrisiko, Absatz- und Beschaffungsrisiko ........................................ 17
3.2.4. Branchenspezifische Risiken und Regulierungsrisiken .......................................................... 18
3.2.5. IT-Risiken .................................................................................................................................. 19
3.2.6. Personal- und Fluktuationsrisiko ............................................................................................ 20
3.2.7. Klimabezogene Risiken ........................................................................................................... 20
3.2.8. Risiken aus der Corona-Krise .................................................................................................. 21
4. Bericht über Forschung, Entwicklung und Innovation .......................................................... 22
5. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ...................... 23
5.1. Kontrollumfeld ......................................................................................................................... 23
5.2. Risikobeurteilung ..................................................................................................................... 25
5.3. Kontrollmaßnahmen ............................................................................................................... 26
5.4. Information und Kommunikation ........................................................................................... 27
5.5. Überwachung ........................................................................................................................... 28
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 3 von 28
1. Allgemein
Bei der Darstellung von Zahlen in TSD Euro - Beträgen sowie bei Prozentangaben können rundungs-
bedingte Rechendifferenzen auftreten.
2. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftli-
che Lage der Unternehmensgruppe
2.1. Struktur und Organisation
Die Republik Österreich hat als 100 % Eigentümerin der ASFINAG die Aufgabe übertragen, das hoch-
rangige Straßennetz zu betreiben und auszubauen. Die ASFINAG nimmt diese Aufgabe mit hohem
verkehrspolitischen und wirtschaftlichem Verantwortungsbewusstsein wahr.
Kernkompetenz der ASFINAG ist die Planung, der Bau, der Betrieb, die Erhaltung und die Bemautung
eines leistungsfähigen, bedarfsgerechten Autobahnen- und Schnellstraßennetzes. Gemäß der Un-
ternehmens-Vision ist es Ziel der ASFINAG, ein verlässlicher, innovativer und nachhaltiger Mobili-
tätspartner zu sein, der vorausschauend und Regionen übergreifend die Mobilitätswende mitgestal-
tet.
Die besonderen Schwerpunkte liegen dabei auf größtmöglicher Verfügbarkeit, optimaler Verkehrs-
steuerung und Verkehrsinformation, Verkehrssicherheit, Nutzung bzw. Entwicklung technologi-
scher Neuerungen sowie optimale Vorbereitung und Mitgestaltung von Zukunftsthemen wie bei-
spielsweise des autonomen Fahrens oder der Multimodalität. Bei all diesen Aktivitäten werden
Nachhaltigkeitsthemen, wie beispielsweise CO
2
-Reduktion, Lärmschutz, Artenvielfalt oder Ressour-
censchonung, aktiv mitgedacht und umgesetzt.
Die Organisationsstruktur der ASFINAG bildet die wesentlichen operativen Aufgaben ab.
Die Töchter ASFINAG Alpenstraßen GmbH und ASFINAG Service GmbH sind für den Betrieb, die AS-
FINAG Bau Management GmbH für Neubau und bauliche Erhaltung und die ASFINAG Maut Service
GmbH für die Bemautung sowie die gesamte IT-Landschaft des Konzerns verantwortlich. Ergänzend
dazu bietet die ASFINAG Commercial Services GmbH Beratung in den Kernkompetenzen der ASFI-
NAG an. Abgerundet wird das Portfolio durch die ASFINAG European Toll Service GmbH, die den Be-
reich der internationalen Mautabrechnung abdeckt.
Zum 31. Dezember 2021 stehen die ASFINAG Bau Management GmbH, die ASFINAG Maut Service
GmbH, die ASFINAG Commercial Services GmbH und die ASFINAG European Toll Service GmbH zu
100 % im Besitz der ASFINAG. An der ASFINAG Alpenstraßen GmbH sind die Bundesländer Tirol
(35,9 %) und Vorarlberg (13,1 %) beteiligt. An der ASFINAG Service GmbH sind das Bundesland Nie-
derösterreich (5,0 %), die OÖ Verkehrsholding GmbH (2,17 %) und die Bundesländer Wien (1,67 %),
Burgenland (1,67 %), Steiermark (1,67 %), Kärnten (1,67 %) und Salzburg (1,17 %) beteiligt.
Darüber hinaus hält die ASFINAG an der im Geschäftsjahr 2015 gegründeten Verkehrsauskunft Ös-
terreich VAO GmbH einen Anteil von 26 %.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 4 von 28
2.2. Geschäftsverlauf
Auch wenn im Jahr 2021 die Covid-19 Pandemie nach wie vor dominierendes Thema war, kam es ab
dem 2. Quartal zu einer spürbaren wirtschaftlichen Erholung. Dies zeigt sich in – im Vergleich zu 2020
- deutlich höheren Wachstumsraten. In Österreich stieg das BIP gemäß Prognose (Quelle: WIFO/Sta-
tistik Austria) im Jahr 2021 um 4,1 % nachdem im Jahr 2020 ein Rückgang von -6,7 % zu verzeichnen
war.
Diese positive Entwicklung findet auch in gestiegenen Fahrleistungen und damit höheren Mautein-
nahmen der ASFINAG sowohl im PKW als auch im LKW–Bereich ihren Niederschlag.
Die Fahrleistungssteigerung von Fahrzeugen > 3,5 t hzG (Güterverkehr) betrug für das Gesamtjahr
2021 +8,8 % im Vergleich zu 2020, die PKW-Fahrleistung stieg um rund 11 %.
Im Baubereich hatte die Covid-19 Krise im Jahr 2021 keine wesentlichen Auswirkungen, es kam we-
der zu Baustopps noch zu Einschränkungen aufgrund von Kurzarbeit oder behördlich angeordneten
Maßnahmen.
Im Rahmen von Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung des ASFINAG Bauprogramms war das
Jahr 2021 geprägt von intensiven Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Um-
welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als Vertretung der Eigentümerin. Das Er-
gebnis dieser Evaluierung der größten geplanten Neubauprojekte wird in den Planungen der Folge-
jahre berücksichtigt, hatte aber auf die Bautätigkeit im Jahr 2021 keine Auswirkung (siehe dazu auch
unter Punkt 2.2.3).
Eine laufende aktive Steuerung der Bauaktivitäten, breit angelegte Aktivitäten zur Kostensenkung
und Effizienzsteigerung sowie eine stabile Einnahmensituation stellen nach wie vor die Eckpfeiler
für eine solide finanzielle Basis zur Bewältigung der mittel- bis langfristigen Herausforderungen der
ASFINAG dar.
Die Verschuldung der ASFINAG steht mit der Ertragskraft im Einklang und eine langfristige Finanzier-
barkeit ist gegeben.
2.2.1. Bemautung
Im Bereich der vollelektronischen Maut für Kfz über 3,5 t hzG wurden insgesamt rd. 838 Mio. Maut-
transaktionen verzeichnet, dies entspricht einer Steigerung von 8,4 % gegenüber 2020. Mit rd. 98 %
entfiel der überwiegende Anteil an Mauttransaktionen auf LKW, der Rest wurde von Bussen und an-
deren Fahrzeugen über 3,5 t hzG, wie zum Beispiel Wohnmobilen, getätigt.
Der Marktanteil der Direktabrechnungsschiene mit den Kunden („GO-Direkt“) lag im Jahr 2021 bei
9,7 % (2020: 10,0 %).
Die Anzahl der an den Sondermautstellen abgefertigten PKWs (Kat. 1) lag mit rd. 37 Mio. um 19,1 %
über jener des Jahres 2020. Der Automatisierungsgrad der Passagen an den Sondermautstellen be-
trug 70,6 %. Im Vergleich dazu belief er sich im Vorjahr auf 71,7 %. Die Anzahl der verkauften digitalen
Streckenmauttickets lag bei rd. 2,8 Mio. Stück. (2020: 1,7 Mio. Stück), dies entspricht einem Anstieg
von 70,3 % gegenüber dem Vorjahr.
Der Vignettenabsatz über alle Vignettentypen lag im Wirtschaftsjahr 2021 mit rd. 21,7 Mio. verkauf-
ten Stück um rund 17,7 % über jenem des Vorjahres. Betrachtet man das Vignettenjahr 2021, so lag
die Anzahl der verkauften Stückzahlen um rd. 7,4 % über jener des Vignettenjahres 2020. Der Markt-
anteil der digitalen Vignette 2021 betrug 23,3 %, 2020 lag er noch bei 19,4 %.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 5 von 28
2.2.2. Bauaktivitäten, Asset Management und Projektentwicklung
Bauaktivitäten
Der Schwerpunkt der ASFINAG-Bautätigkeit lag im Jahr 2021, wie auch in den Vorjahren, auf der Er-
höhung der Verkehrssicherheit im hochrangigen Netz, insbesondere auf Erweiterungen und Sanie-
rungen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung von Rastplätzen und LKW-Stellplätzen.
Im Zuge der Erweiterung des ASFINAG-Netzes wurden wesentliche Bauvorhaben fortgeführt und
teilweise abgeschlossen, wie etwa die Errichtung der S07 (Fürstenfelder Schnellstraße), der Neubau
der 2. Tunnelröhre des Karawankentunnels (A11 Karawanken Autobahn), der Neubau Anschluss-
stelle Donau Süd bis Anschlussstelle Donau (A26 Linzer Autobahn) sowie die Finalisierung des Neu-
bauprojekts Hollabrunn bis Guntersdorf (S3 Weinviertler Schnellstraße).
Zudem wurden weitere Großprojekte im Rahmen von Sanierungen im Jahr 2021 vorangetrieben
bzw. abgeschlossen. Dazu gehören unter anderem die Sanierung und Fahrstreifenerweiterung
Fischamend – Bruck West (A4 Ost Autobahn), der Sicherheitsausbau auf der S31 (Burgenland
Schnellstraße) Mattersburg – Weppersdorf sowie die Sanierung des Knotens Kaisermühlen auf der
A23 (Südost Tangente).
Wesentliche Verkehrsfreigaben im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2021 fanden für die folgenden
mehrjährigen Projekte statt:
• A01/S33 (West Autobahn/Kremser Schnellstraße) Generalerneuerung Knoten St. Pölten – St.
Pölten Nord
• A02 (Süd Autobahn) Lärmschutz Wiener Neudorf
• A02 (Süd Autobahn) Sanierung Graz West - Lieboch
• A03 (Südost Autobahn) Generalerneuerung Guntramsdorf - Ebreichsdorf
• A09 (Pyhrn Autobahn) Sanierung Vogau – Spielfeld
• A09 (Pyhrn Autobahn) Sanierung Gleinalm – Übelbach
• A10 (Tauern Autobahn) Generalerneuerung Werfen – Knoten Pongau
• A14 (Rheintal Autobahn) Sanierung Feldkirch – Frastanz
• A23 (Südost Tangente) Generalerneuerung Knoten Kaisermühlen
• S31 (Burgenland Schnellstraße) Sicherheitsausbau Mattersburg – Weppersdorf
Zudem konnten die folgenden wesentlichen unterjährigen Projekte die im Jahr 2021 Baubeginn hat-
ten auch im selben Jahr wieder dem Verkehr übergeben werden:
• A02 (Süd Autobahn) Sanierung Riegersdorf – Ilz
• A12 (Inntal Autobahn) Sanierung Rietz – Mötz
• A12 (Inntal Autobahn) Sanierung Wiesing - Jenbach
• A13 (Brenner Autobahn) Sanierung Plon – Äußere Nößlachbrücke
• A14 (Rheintal Autobahn) Sanierung Ambergtunnel
• A21 (Wiener Außenring Autobahn) Sanierung Alland-Mayerling
• S06 (Semmering Schnellstrasse) Sanierung Krieglach - Wartberg
• S36 (Murtal Schnellstraße) Errichtung Stützpunkt St. Georgen
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 6 von 28
Die im Jahr 2021 erfolgten wesentlichen mehrjährigen Baubeginne sind:
• A03 (Südost Autobahn) Generalsanierung Hornstein – Knoten Eisenstadt
• A09 (Pyhrn Autobahn) Sanierung Tunnel Lainberg, Waldnerberg, Roßleithen
• A09 (Pyhrn Autobahn) Sanierung Knoten St. Michael
• A09 (Pyhrn Autobahn) Generalsanierung Edlach - Trieben - Gaishorn
• A14 (Rheintal Autobahn) Anschlussstelle Rheintal Mitte
• S03 (Weinviertler Schnellstraße) Neubau Rastplatz Schöngrabern
• S16 (Arlberg Schnellstraße) Neubau Lötztunnel 2. Röhre
Das von der ASFINAG verantwortete Bauvolumen betrug im Jahr 2021 insgesamt rund
EUR 1.104 Mio. (2020: rund EUR 1.074 Mio .).
Die „SARS-CoV -2 Pandemie“ hatte im Wirtschaftsjahr 2021 keinen wesentlichen Einfluss auf die ope-
rativen Bautätigkeiten. Es erfolgten keine behördlichen Maßnahmen - wie Baustellen zu sichern und
vorläufig herunterzufahren (Jahr 2020). In den einzelnen Bauprojekten sind sowohl die Zusammen-
arbeit als auch die Hygienemaßnahmen unter „Corona-Bedingungen“ durch den ÖBV-Leitfaden ge-
regelt. Wie bereits unter Punkt 2.2 erwähnt, erfolgten keine Einschränkungen und Zusatzmaßnah-
men, wie Kurzarbeit.
Asset Management
Das Asset Management ist für die bauliche Erhaltung des ASFINAG Streckennetzes verantwortlich.
Mittels laufender Kontrollen und Prüfungen der Ingenieurbauwerke sowie einer regelmäßigen Zu-
standserfassung der Fahrbahnen und den strategischen Zielsetzungen der Erhaltungsstrategie wer-
den die notwendigen Anforderungen für Sanierungsmaßnahmen für das ASFINAG Bauprogramm
definiert. Das Anforderungsmanagement bündelt Anforderungen für das Bauprogramm aus allen
Bereichen der ASFINAG und erstellt Projektdefinitionen, welche als Bestellungen an die umsetzen-
den Einheiten in der ASFINAG Bau Management GmbH übergeben werden. Durch die laufende Um-
setzung des ASFINAG Bauprogramms, sowie weiterer Maßnahmen betrieblicher und organisatori-
scher Art wird die Sicherheit und Verfügbarkeit der baulichen Anlagen des österreichischen Auto-
bahnen- und Schnellstraßen-Netzes sichergestellt. Über die Entwicklung und den aktuellen Zustand
des ASFINAG Streckennetzes gibt der ASFINAG Netzzustandsbericht Auskunft. Die kontinuierliche
Weiterentwicklung der langfristigen Erhaltungskonzepte, der Langfristprognose, der Bauwerksda-
tenbanken und der Erhaltungsstrategie bildet eine Grundlage für eine planvolle, nachvollziehbare,
und wirtschaftliche Arbeitsweise.
Projektentwicklung
Zielsetzung für die Abteilung Projektentwicklung ist die Bündelung aller Planungskompetenzen und
damit die Reduktion von Schnittstellen innerhalb der ASFINAG. Es werden Projekte von der ersten
Idee bis zum Abschluss der erforderlichen Genehmigungsverfahren bearbeitet. Die Schwerpunkte
liegen neben den generellen Projektaufgaben im Stakeholder- und Behördenmanagement vor der
baulichen Umsetzung.
Inhaltlich umfasst das Aufgabenfeld ein breites Spektrum von Varianten- und Machbarkeitsstudien
bzw. Prioritätenreihungen mittels Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Daran anschließend erfolgt die
Erstellung von Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE) und Abwicklung von Umweltverträglich-
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 7 von 28
keitsprüfungs- (UVP) bzw. § 4 BStG-Verfahren bis hin zur Erwirkung von materienrechtlichen Geneh-
migungen (Naturschutz, Wasser- und Forstrecht etc.). Auch das österreichweit bedeutende Thema
Lärmschutz ist in der Abteilung Projektentwicklung angesiedelt. Die Zuständigkeit für diesbezügli-
che Anfragen, aber auch die Entwicklung von konkreten Lärmschutzmaßnahmen, obliegt den Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Abteilung.
Einen Schwerpunkt im Jahr 2021 bildete die Mitarbeit bei der durch das BMK durchgeführten Evalu-
ierung der ASFINAG Neubauprojekte.
2.2.3. Evaluierung des Bauprogramms der ASFINAG
Das BMK hat das Bauprogramm der ASFINAG für die Jahre 2022ff einer umfassenden Evaluierung im
Hinblick auf die Zielsetzungen des Regierungsprogramms 2020 unterzogen. Die Ergebnisse dieser
Evaluierung wurden durch das BMK in einem Bericht veröffentlicht. Darauf basierend hat das BMK
der ASFINAG Zielvorgaben hinsichtlich Fortführung oder Ruhendstellung von Neubauprojekten ge-
macht.
Diese Zielvorgaben beziehen sich auf das „Wie“ und „Wann“ in der Umsetzung der geplanten Pro-
jekte, nicht aber darauf, ob ein Projekt überhaupt gebaut wird oder nicht. Dieses ist durch das BStG
(Bundesstraßengesetz) gesetzlich vorgegeben. Eine „Ruhendstellung“ gem. BMK-Zielvorgaben
kann daher nur ein vorläufiges oder vorrübergehendes Ruhen (kein „ewiges Ruhen“) darstellen. Alle
erforderlichen Verfahren zur Erlangung und Erhaltung rechtskräftiger Konsense werden daher fort-
geführt, um jederzeit die Möglichkeit zu haben, das Bauprojekt umzusetzen.
In der Planung des Bauprogramms für die Jahre 2022ff wurden die Zielvorgaben entsprechend be-
rücksichtigt.
Projekte, für die die Vorgabe eine „Ruhend-Stellung“ ist und die entsprechenden Genehmigungsver-
fahren noch nicht abgeschlossen sind, wurden einer Wertminderung unterzogen, da zum Zeitpunkt
der Bilanzerstellung nach Einschätzung des Vorstands der ASFINAG kein Indiz vorlag, wann und in
welcher Form eine Umsetzung erfolgen wird. Bei einer Veränderung der Situation wird diese Ein-
schätzung überprüft werden.
Konkret betrifft die Wertminderung folgende Projekte:
• S01 (Wiener Außenring Schnellstraße): Knoten Schwechat – Großenzersdorf (inkl. Tunnel Lo-
bau)
• S37 (Klagenfurter Schnellstraße): Friesach Nord – St. Veit Nord
• A03 (Südost Autobahn): Knoten Eisenstadt – Staatsgrenze
• A22 (Donauufer Autobahn): Verlängerung Kaisermühlen - Kaiserebersdorf
Der überwiegende Teil der vorgenommenen Wertminderung in Höhe von EUR 82,4 Mio. betrifft den
Tunnel Lobau.
Im Konzernabschluss der ASFINAG findet die vorgenommene Wertminderung ihren Niederschlag in
der Position „Anzahlungen Fruchtgenussrecht“ unter den immateriellen Vermögenswerten sowie in
Form einer außerplanmäßigen Wertminderung unter den Abschreibungen.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 8 von 28
2.2.4. Betriebliche Erhaltung, Verkehrsmanagement und Betriebstechnik, Service-
und Kontrollmanagement
Die Betriebliche Erhaltung ist mit 1.270 Mitarbeitenden der personell größte Bereich der ASFINAG.
In 5 Regionen gegliedert, verfügen die 42 Autobahnmeistereien über 435 Schwerfahrzeuge und 312
Leicht-Lastkraftwagen zur Bewältigung der Kernleistungen. Diese setzten sich aus dem Winter-
dienst, der Streckenkontrolle nebst Ereignismanagement, der Substanzerhaltung und den damit
verbundenen Wartungsleistungen sowie der Absicherung zusammen. Ein weiterer Meilenstein im
Sinne der Versorgungssicherheit war 2021 die Inbetriebnahme der Salz-Diesellogistik. Mit diesem
Tool können die Salz- und Dieselflüsse noch besser überwacht werden und es kann noch effizienter
und rechtzeitiger bei einem Engpass steuernd eingegriffen werden.
Ab 2020 wurde das Grünraum-Management in den Kernleistungen ergänzt und so dem immer höher
werdenden Stellenwert von Baumkataster, Baumkontrolle, dokumentierten Baumpflege-Maßnah-
men sowie der Pflege von Ausgleichsflächen und der Erhaltung von Biodiversität Rechnung getra-
gen.
Das neue Baustellen Ticketsystem wurde 2020 positiv getestet und 2021 ausgerollt. Es ermöglicht
den Autobahnmeistern/innen die Vielzahl von internen und externen Tätigkeiten an der Strecke im
Sinne der Verfügbarkeit noch besser zu koordinieren und zu bündeln.
Ein weiterer Schritt im Sinne der Verkehrssicherheit wurde mit einem Test einer Einsatzleiter App
abgeschlossen und diese soll 2022/23 zur Ausrollung gelangen. Damit werden Informationen noch
schneller an unsere Kunden/innen aber auch an die internen Leitstellen kommuniziert.
In der Abteilung Verkehrsmanagement und Betriebstechnik nehmen 9 Verkehrsmanagementzent-
ralen die Verantwortung für die nationale Verkehrsüberwachung, -information und -steuerung wahr.
Gemeinsam mit dem Team Verkehrstechnik werden die strategischen Ziele Verfügbarkeit, Sicher-
heit und Information verfolgt. 2021 wurden mit dem Probebetrieb und der Ausrollung des neuen
Verkehrsmanagement-Informationssystems VMIS 2.0 und mit weiteren Mitarbeiter-Schulungen an
der Sicherheitsakademie der Polizei die Schwerpunkte im Verkehrsmanagement gesetzt.
Die Kernkompetenzen der 21 Betriebstechnikstandorte liegen in der Betriebsführung, Qualitätssi-
cherung, Wartung und Instandhaltung der dezentralen Systemtechnik, der 164.000 elektrotechni-
schen Außenanlagenteilen und der passiven Leitungs-Infrastruktur des ASFINAG-eigenen Netzwer-
kes CN.as. Ebenfalls lag der Fokus im Jahr 2021 in der Entwicklung der neuen Abteilungsstruktur,
welche Synergien und Potenziale aus allen Einheiten bündelt und schlussendlich in der Organisati-
onsstruktur der Abteilung abgebildet werden soll. Dem Team Tunnelmanagement obliegt analog zu
den Vorjahren die Tunnelsicherheitsverantwortung mit den dafür erforderlichen Qualitätssiche-
rungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Netz- und Informationsgesetzes (kritische Infrastruk-
tur) sowie des Straßentunnelsicherheitsgesetzes.
Die Abteilung Service- und Kontroll-Management ist betrieblich für die 3 Unternehmenseinheiten
Service- und Kontrolldienst, Traffic Management und technische Unterwegskontrolle verantwort-
lich. Sie gliedert sich in 4 Regionen. Von 16 Standorten aus erbringen die mobilen Organisationsein-
heiten ihre Leistungen oft in enger Kooperation und Abstimmung mit der Polizei. Durch Hebung von
Synergien zwischen diesen zusammengewachsenen Einheiten konnte die Präsenz auf der Strecke,
sowohl im Ereignisfall als auch bei Kontrollen erhöht werden. Trotz Covid 19-stiegen im abgelaufe-
nen Jahr sowohl die Ersatzmauteinnahmen als auch die Anzahl der technischen Kontroll-Gutachten
gegenüber dem Vorjahr wieder. Forciert wurde auch der Aufbau des Behördenmanagements, um
künftig auch Anzeigen gem. KFG an die Bezirksverwaltungsbehörden senden zu können.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 9 von 28
Die Abteilung fungiert auch im Auftrag des BMK als österreichische Kontaktstelle gegenüber der Eu-
ropäischen Union für technische Unterwegskontrollen in ganz Österreich.
2.2.5. Finanzierung
Die Finanzierungsprämisse der ASFINAG ist die Sicherstellung ausreichender Liquidität für die ope-
rative Umsetzung des Eigentümerauftrages. Die Finanzierungsstrategie der ASFINAG ist auf die Op-
timierung der erwarteten Zinskosten und des damit zusammenhängenden Risikos (gemessen durch
die Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk) ausgerichtet, wobei Planungssicherheit ebenfalls
einen wesentlichen Faktor darstellt.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 750 Mio. (No-
minalwert) getilgt. Dem gegenüber stand eine Finanzierung in Form einer Anleihe mit einer Nomi-
nale von EUR 500 Mio. (Laufzeit 10 Jahre, Kupon 0,125 %).
Das Rating der ASFINAG blieb 2021 unverändert. Moody‘s hat das Rating Aa1 mit stabilem Ausblick
im Juni 2021 bestätigt. Im Juli 2021 erfolgte auch durch Standard & Poor’s die Bestätigung der Ra-
tingeinstufung mit AA+ und stabilem Ausblick.
Die nominellen langfristigen Finanzverbindlichkeiten (exkl. Verbindlichkeiten aus PPP von
EUR 0,6 Mrd.) reduzierten sich von rd. EUR 9,3 Mrd. per Jahresende 2020 auf EUR 9,1 Mrd. Ende 2021.
Demgegenüber stehen kurzfristige Veranlagungen (inkl. Kontoguthaben) in Höhe von rund
EUR 0,1 Mrd.
Das EMTN (Euro Medium Term Note) - Programm der ASFINAG wird auch in den kommenden Jahren
Hauptquelle der langfristigen Mittelaufnahmen sein. Der Finanzierungsbedarf für 2022, der haupt-
sächlich auf eine Tilgung im September zurückzuführen ist, beträgt voraussichtlich zwischen
EUR 600 und 700 Mio.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 10 von 28
2.2.6. Wirtschaftliche Lage
2.2.6.1. Vermögen
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2019
TSD € % TSD € % TSD € %
Langfristige Vermögenswerte
18 010 529
97,00
17 607 064
96,18
17 088 830
97,90
Kurzfristige Vermögenswerte
556 976
3,00
699 826
3,82
366 133
2,10
Vermögen 18 567 505 100,00
18 306 889
100,00
17 454 963
100,00
Die langfristigen Vermögenswerte werden im Wesentlichen durch die immateriellen Vermögensge-
genstände dominiert, die vor allem das Fruchtgenussrecht (Neubau) am hochrangigen Straßennetz
darstellen. Das Fruchtgenussrecht wächst mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Infra-
struktur. Der Wert des Fruchtgenussrechtes wuchs im Jahr 2021 um EUR 180 Mio. (2020
EUR 405 Mio.), die Position Anzahlungen und Anlagen im Bau Fruchtgenuss veränderte sich um EUR
159 Mio. (2020 EUR 100 Mio.).
Die Sachanlagen (EUR 637 Mio.) bestehen schwerpunktmäßig aus Maut- und Verkehrsbeeinflus-
sungsanlagen sowie Corporate Network und IT-Infrastrukturanlagen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte betreffen vor allem die Fakturierung der Vignettenverkäufe und
Forderungen aus der LKW-Maut mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sowie die flüssigen Mittel.
Weiters sind hier u.a. auch die Vorräte, die Bewertung der kurzfristigen Derivate und die Forderun-
gen gegenüber in- und ausländischen Finanzbehörden enthalten. Die Reduktion gegenüber dem
Vorjahr um rund EUR 143 Mio. ist zu einem überwiegenden Teil auf den niedrigeren Bestand an Bank-
guthaben (inkl. Guthaben bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur) im Vergleich zum
Vorjahr zurückzuführen.
2.2.6.2. Eigenkapital und Schulden
31.12.2021
31.12.2020
31.12.2019
TSD € % TSD € % TSD € %
Eigenkapital aus Innenfinanzierung
7 199 793
38,78
6 646 565
36,31
6 069 638
34,77
Eigenkapital aus Außenfinanzierung
467 049
2,52
467 049
2,55
467 049
2,68
Eigenkapital 7 666 842 41,29 7 113 614 38,86 6 536 687 37,45
Langfristige Schulden
8 823 155
47,52
9 297 367
50,79
8 712 700
49,92
Kurzfristige Schulden
2 077 508
11,19
1 895 908
10,36
2 205 576
12,64
Eigenkapital + Schulden 18 567 505 100,00
18 306 889
100,00
17 454 963
100,00
Das Eigenkapital (inkl. Gewinnvortrag) ist um das Jahresergebnis 2021 gestiegen, korrigiert um die
Ausschüttung einer Dividende von EUR 200 Mio. und dem sonstigen Ergebnis (Neubewertung gem.
IAS 19).
Bei den bestehenden Finanzverbindlichkeiten hat sich das Fristigkeitenprofil zugunsten der kurz-
fristigen Verbindlichkeiten verschoben. Dies aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2021 eine Tilgung
in Höhe von EUR 750 Mio. (Nominalwert) erfolgte, während im Jahr 2022 eine betraglich höhere Til-
gung in Höhe von EUR 1.000 Mio. (Nominalwert) fällig wird.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 11 von 28
2.2.6.3. Umsatz und Ergebnis
2021 2020 2019
TSD € TSD € TSD €
Umsatzerlöse 2 793 243 2 640 453 2 807 632
Operatives Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 1 353 450 1 271 548 1 469 432
in % vom Umsatz 48,45 48,16 52,34
Zu- und Abschreibungen -165 430 -78 507 -77 290
Operatives Ergebnis (EBIT) 1 188 020 1 193 041 1 392 142
in % vom Umsatz 42,53 45,18 49,58
Finanzergebnis -181 407 -205 643 -242 165
Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) 1 006 613 987 398 1 149 977
in % vom Umsatz 36,04 37,40 40,96
Periodenergebnis 754 982 742 278 864 109
in % vom Umsatz 27,03 28,11 30,78
Kumuliertes Konzernergebnis 7 193 475 6 640 247 6 063 320
Die gesamten Mauterlöse haben sich 2021 nach Corona-bedingten Rückgängen im Jahr 2020 wieder
erholt und sind insgesamt um EUR 220 Mio. (+10,5 %) im Vergleich zu 2020 gestiegen. Das Niveau
von 2019 wurde 2021 um 2,9 % übertroffen. Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Leistungen (EUR 1.127 Mio.), die ergebniswirksam sind (somit exklusive Fruchtgenuss), sind gegen-
über 2020 um rund 16,8 % gestiegen (+EUR 102 Mio.).
Die Abschreibungen haben sich aufgrund der Vornahme einer außerordentlichen Wertminderung
für einige Bauprojekte erhöht.
Das Finanzergebnis hat sich gegenüber 2020 um rund EUR 24 Mio. verbessert, was im Wesentlichen
auf gesunkene Zinsaufwendungen zurückzuführen ist.
Das Ergebnis vor Ertragssteuern liegt für 2021 mit EUR 1.007 Mio. um EUR 19 Mio. über dem Vorjah-
resniveau (EUR 987 Mio.). Nach Abzug der Steuern ergibt sich mit EUR 754 Mio. ein gegenüber 2020
um rund EUR 13 Mio. (+1,7 %) höheres Jahresergebnis für 2021.
2.2.6.4. Ertragsstruktur
2021
2020
2019
TSD € % TSD € % TSD € %
Streckenmauterlöse 173 141 5,99 137 211 4,98 199 778 6,83
Vignettenerlöse 476 564 16,48 449 427 16,30 523 616 17,91
LKW-Mauterlöse 1 654 608 57,21 1 498 097 54,35 1 515 220 51,82
Erlöse Vermietung/Verpachtung 29 122 1,01 24 605 0,89 33 669 1,15
Erlöse Enforcement 41 709 1,44 33 513 1,22 34 055 1,16
sonstige Umsatzerlöse 198 0,01 237 0,01 246 0,01
Erlöse aus der Weiterverrechnung 417 901 14,45 497 364 18,04 501 047 17,14
Umsatzerlöse 2 793 243 96,58 2 640 453 95,79 2 807 632 96,03
Aktivierte Eigenleistungen 5 980 0,21 5 292 0,19 4 037 0,14
Erträge aus dem Abgang von Vermögenswerten 2 318 0,08 8 095 0,29 6 076 0,21
Erträge aus Strafgelder 72 920 2,52 82 170 2,98 82 514 2,82
Übrige sonstige Erträge 17 786 0,61 20 455 0,74 23 560 0,81
Sonstige Erträge 93 024 3,22 110 721 4,02 112 150 3,84
Umsatzerlöse und Erträge 2 892 247 100,00 2 756 466 100,00 2 923 819 100,00
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 12 von 28
Für alle Mautbereiche konnte im Vergleich zu 2020 eine Erholung verzeichnet werden. Diese fiel aber
je nach Kategorie unterschiedlich aus. Während die Mauterlöse für KfZ > 3,5 t hzG im Jahr 2021 um
10,5 % gegenüber 2020 stiegen, kam es bei den PKW Vignettenerlösen zu einer Steigerung von 6,0 %
bzw. bei den Streckenmauterlösen zu einem Plus von 26,2 %.
Die Erlöse aus Weiterverrechnung korrespondieren mit den Aufwendungen für den Neubau und die
Erweiterung der Streckeninfrastruktur. Sie sind gegenüber 2020 um rund EUR 79 Mio. (-16,0 %) ge-
sunken.
Die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung konnten im Vergleich zu 2020 gesteigert werden, das
Niveau von 2019, also vor der Corona-Krise, wurde aber noch nicht wieder erreicht.
Bei den Erlösen aus dem Service- und Kontrolldienst konnte eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr
um 24,5 % erzielt werden. Dies ist vor allem auf ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zurückzuführen.
Die Erträge aus Strafgeldern hingegen sanken um 11,3 %.
2.2.6.5. Aufwandsstruktur
2021
2020
2019
TSD € % TSD € % TSD €
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen 1 126 574 66,10 1 104 270 70,63 1 071 312
Personalaufwendungen 224 174 13,15 212 176 13,57 210 006
Sonstige Aufwendungen 188 049 11,03 168 472 10,78 173 069
Zu- und Abschreibungen, Wertminderungen 165 430 9,71 78 507 5,02 77 290
Aufwendungen 1 704 227 100,00 1 563 425 100,00 1 531 677
Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen liegen mit EUR 1.127 Mio. etwas über dem
Niveau des Vorjahres (+EUR 22 Mio.)
Darin enthalten sind (unter anderem) die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von
EUR 1.124 Mio., die im Vergleich zu 2020 um rund EUR 30 Mio. gestiegen sind, sowie der Materialauf-
wand (einschließlich Bestandsveränderung), der mit EUR 43 Mio. um EUR 2 Mio. im Vergleich zu 2020
gestiegen ist.
In Abzug gebracht wurden Erlöse aus der Aktivierung bezogener Leistungen für Investitionen in
Höhe von rund EUR 54 Mio. sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zum Materialauf-
wand (EUR 6 Mio.).
Die Veränderung der Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen (IFRIC 12) in Höhe von
EUR 20 Mio. ist ebenfalls in dieser Position enthalten.
Die Personalaufwendungen liegen etwas über dem Niveau des Vorjahres (+5,7 %).
Die Abschreibungen bzw. Wertminderungen sind im Vergleich zu 2020 um rund EUR 87 Mio. gestie-
gen. Dies ist vor allem auf eine außerordentliche Wertminderung in Höhe von EUR 82 Mio. für einige
im Bau befindliche Neubauprojekte, die unter Anzahlungen Fruchtgenussrecht erfasst sind, zurück-
zuführen.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 13 von 28
2.2.6.6. Geldflussrechnung
2021 2020 2019
TSD € TSD € TSD €
Cashflow aus der operativen Tätigkeit 1.078 636 1 005 832 1 285 509
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-494 620
-598 359
-641 288
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-740 479
-129 878
-785 230
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -156.463 277 595 -141 009
Anfangsbestand Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
303 524
25 930
166 939
Endbestand Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 147 062 303 525 25 930
Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit beträgt im Jahr 2021 EUR 1.079 Mio. und liegt somit um
rund EUR 73 Mio. über dem Vorjahreswert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von
EUR -495 Mio. lag um rund EUR 104 Mio. unter dem Niveau von 2020. Insgesamt führt dies für 2021
zu einem positiven Cashflow vor Finanzierung (Free Cashflow) in Höhe von EUR 584 Mio.
Über den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (EUR -740 Mio.) errechnet sich unter Berücksichtigung
des Anfangsbestands der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Endbestand an Fonds-
mitteln in Höhe von rd. EUR 147 Mio.
Der Unterschied beim Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr ist unter ande-
rem darauf zurückzuführen, dass das 2021 begebene Anleihevolumen mit EUR 500 Mio. (nominell)
deutlich geringer war als jenes im Jahr 2020 mit EUR 1.250 Mio. (nominell).
2.2.6.7. Rentabilität
2021
2020
2019
Umsatzrentabilität iwS (%) =
operatives Ergebnis (EBIT)
42,53 45,18 49,58
Umsatzerlöse
Umsatzrentabilität ieS (%) =
Periodenergebnis
27,03 28,11 30,78
Umsatzerlöse
Gesamtkapitalrentabilität (%) =
operatives Ergebnis (EBIT)
6,44 6,67 8,06
Ф Gesamtkapital
Eigenkapitalrentabilität (%) =
Periodenergebnis
10,22 10,88 13,96
Ф Eigenkapital
Die Umsatzrentabilität iwS ist aufgrund der Steigerung der Umsatzerlöse bei einem fast gleich ge-
bliebenen Ergebnis vor Zinsen und Steuern zurückgegangen.
Die leicht gesunkene Umsatzrentabilität ieS ist auf die stärker als das Periodenergebnis gestiegenen
Umsatzerlöse zurückzuführen.
Die leichte Reduktion der Gesamtkapitalrentabilität erklärt sich durch das leicht gesunkene Ergeb-
nis vor Zinsen und Steuern im Verhältnis zu einer leichten Steigerung des durchschnittlichen Ge-
samtkapitals.
Ebenso sank die Eigenkapitalrentabilität 2021 aufgrund des deutlich gestiegenen durchschnittli-
chen Eigenkapitals im Vergleich zum weniger gewachsenen Periodenergebnis.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 14 von 28
2.3. Nichtfinanzielle Erklärung
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a Abs. 1 UGB wurde als gesonderter nicht-
finanzieller Bericht gemäß § 267 a Abs. 6 UGB erstellt.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 15 von 28
3. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die
Risiken der Unternehmensgruppe
3.1. Voraussichtliche Entwicklung der Unternehmensgruppe
Die ASFINAG steht mehr denn je vor großen Herausforderungen. Das Unternehmen muss den stei-
genden Mobilitätsbedürfnissen der Kundinnen und Kunden, neuen Antriebs- und Energieformen,
der Multimodalität sowie den gesamtstaatlichen Vorgaben aus der „Mission 2030“ (österreichische
Klima- und Energiestrategie) und dem Regierungsprogramm 2020 gerecht werden. Zudem befindet
sich die ASFINAG auf dem Weg zur CO
2
-Neutralität, eines der Ziele, die sich die ASFINAG in diesem
Zusammenhang gesteckt hat, ist die bilanzielle Strom-Autarkie bis zum Jahr 2030.
Im Jahr 2021 fand eine umfassende Prüfung der größten ASFINAG-Neubauprojekte durch das BMK
in Zusammenarbeit mit der ASFINAG statt. Neben verkehrlichen Zielen standen Klimaziele, Boden-
verbrauchsziele und Ziele einer klimafreundlicheren Mobilität im Fokus. Das Ergebnis dieser Evalu-
ierung bestand einerseits in der vorläufigen Ruhendstellung einiger Projekte, andererseits im Auf-
trag zur Durchführung von vertiefenden weiteren Analysen für einige andere Projekte hinsichtlich
Dimensionierung und verkehrlicher Notwendigkeit. Dies wurde in den Planungen für 2022ff berück-
sichtigt.
Insgesamt sieht das Bauprogramm für 2022 (Investitionen in Neubau und Sanierung) ein Volumen
von rund EUR 1.136 Mio. vor, was leicht über dem Wert des Jahres 2021 liegt. Mittelfristig sind für die
Folgejahre jährliche Volumina zwischen EUR 1,2 und EUR 1,3 Mrd. vorgesehen.
Bezüglich der LKW-Mauteinnahmen wurde in der Planung für 2022 (abgesehen von der gesetzlich
vorgesehenen Valorisierung von 1,4 %) eine moderate Steigerung der Verkehrsleistung, nach einem
starken Jahr 2021 (+8,8 % ggü. 2020), zugrunde gelegt.
Die Tarifstruktur wurde, wie in den Vorjahren bereits berichtet, mit 01.01.2017 vom Bonus/Malus
System der Ökologisierung auf Externe Kosten umgestellt. Die Klasse EURO VI erhält auch im Jahr
2022 weiterhin einen Bonus in Höhe von rund EUR 20 Mio. jährlich. Die Klasse der E-H2 betriebenen
LKW erhält einen Bonus in Höhe von 75 %. Aufgrund der geringen Fahrleistungen, sind die Minder-
einnahmen daraus allerdings marginal.
Für die Einnahmen aus der PKW-Vignette und den PKW Streckenmauteinnahmen wird für 2022 mit
einem moderaten Anstieg gerechnet. Inkludiert ist hier eine Preisanpassung, analog zu den LKW-
Mauttarifen, von 1,4 %.
Die gesamten Mauterlöse werden 2022 laut Plan rund EUR 2.408 Mio. betragen.
Unter Berücksichtigung des geplanten negativen Finanzergebnisses (im Wesentlichen Zinsendienst)
von EUR 186 Mio. ergibt sich ein planmäßiger Jahresüberschuss für 2022 von rund EUR 796 Mio.
Der Nettoschuldenstand (bilanzielle Schulden abzgl. Kassastand) Ende 2022 ist wird laut Plan bei
EUR 10.573 Mio. liegen.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 16 von 28
3.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
3.2.1. Cashflowrisiko
Im Jahr 2021 wurde bei den kurzfristigen Zinsen erneut ein historischer Tiefstand erreicht. Der 3-
Monats-Euribor startete zu Jahresbeginn 2021 mit einem Wert von -0,55 % um dann bis Ende Okto-
ber in einer relativ engen Bandbreite (-0,53 % bis -0,56 %) zu schwanken. Anfang Oktober begann er
auf den historischen Tiefstand von -0,61 % (14.12.) zu sinken, um sich bis Jahresende wieder leicht
zu erholen (-0,57 %).
Die langfristigen Zinsen gemessen an den Renditen für 10-jährige österreichische Bundesanleihen
starteten vom Ende 2020 erreichten Tiefstand (-0,47 % am 11.12.2020) und sind bis Mitte Mai 2021
auf einen Wert von 0,16 % angestiegen. Im Sommer war wieder ein Rückgang auf -0,26 %
(20.08.2021) zu verzeichnen um Anfang November 2021 nochmals 0,16 % zu erreichen. Per Jahres-
ende schlossen die Renditen mit 0,10 %.
Die Einschätzung der kaufmännischen Risiken, die von externen Kapitalmarktschwankungen ausge-
hen, werden in Form der Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk errechnet und den Gremien
regelmäßig berichtet.
Mit Marktwerten bewertete Derivate werden als eigenes Finanzinstrument mit einer Bewertung
„through profit & loss“ bilanziert und sind einer zugehörigen Grundtransaktion zuzurechnen. Sie
werden mit der Absicht der Absicherung von Wechselkursschwankungen der Grundtransaktionen
abgeschlossen. Das verbleibende Risiko besteht lediglich aus Zinsänderungsrisiken im EURO Finan-
zierungsraum. Im Portfolio der ASFINAG ist per Ende 2021 ein einziger Swap enthalten.
Die Risikokennziffern der aushaftenden ASFINAG Finanzverbindlichkeiten (Darlehen und Anleihen
inklusive Swaps, Geldmarktgeschäfte) wurden per 31. Dezember 2021 mit einer Konfidenz von 95 %
und einer Haltedauer von einem Jahr wie folgt eingeschätzt:
Der marktwertorientierte Value at Risk wird auf EUR 205,6 Mio. geschätzt. Der nominelle Gesamt-
stand der Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) inklusive kurzfristiger Veranlagungen und
Kontoguthaben beträgt zum Stichtag EUR 8.958,9 Mio. (2020: EUR 9.049,2 Mio.).
Der Cashflow at Risk beträgt EUR 2,8 Mio., wobei rd. 1,0 % der Verbindlichkeiten variabel verzinst
sind.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der ASFINAG Kapitalmarkt-Verbindlichkeiten (Anleihen, Darlehen,
Swaps) per 31.12.2021 beträgt ca. 6,8 Jahre (2020: 7,2 Jahre) und die durchschnittliche Nominalver-
zinsung liegt bei rund 1,6 % p.a. (2020 1,8 % p.a.).
Der Zugang zu den Kapitalmärkten und damit die Aufnahme der erforderlichen Mittel wird für die
ASFINAG auch in den nächsten Jahren gewährleistet sein, einerseits aufgrund ihrer exzellenten Re-
putation und eines aktiven Investoren-Marketings andererseits aufgrund der guten Fundamental-
daten Österreichs und der Staatsgarantie für die Mittelaufnahmen.
3.2.2. Liquiditätsrisiko
Die Liquiditätssteuerung der ASFINAG berücksichtigt alle operativen Erfordernisse, den Schulden-
dienst und etwaige notwendige Kapitalaufnahmen im Zusammenhang mit dem Neubauprogramm.
Die Planbilanzen, Plangewinn- und -verlustrechnungen und die Cashflowberechnungen werden mit
dem BMK jeweils im Vorjahr im Voraus abgestimmt und sind im Zusammenhang mit der gesetzlichen
Verpflichtung des Bundes zu sehen, für die ausreichende Liquidität der ASFINAG zu sorgen.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 17 von 28
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko der ASFINAG ist aufgrund der guten Bonitätseinstufung gering. Das
langfristige Liquiditätsrisiko steht in direktem Zusammenhang mit der Bonität der Republik Öster-
reich und der Unterstützung durch die Republik Österreich in Form von Garantien als Bürge und
Zahler für Anleiheemissionen. Letztlich gewährleistet das erfolgreiche und stabile Geschäftsmodell
der ASFINAG die Refinanzierung der Verbindlichkeiten.
3.2.3. Konjunkturrisiko, Ausfallsrisiko, Absatz- und Beschaffungsrisiko
Die Wirtschaft der EU erholte sich schneller als erwartet von der pandemiebedingten Rezession. Vor
dem Hintergrund der fortschreitenden Impfkampagnen und der schrittweisen Aufhebung der Be-
schränkungen setzte das Wachstum im Frühjahr 2021 wieder ein und konnte sich dank der Wieder-
belebung der Wirtschaft und trotz des Auftauchens neuer Virusvarianten gegen Ende des Jahres sta-
bilisieren. Immer noch besteht aber Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Pandemie, was
die Wachstumsvoraussagen schwierig macht. Der Ausbruch des Kriegs in der Ukraine und dessen
ungewisser Ausgang zieht weitere weltwirtschaftliche Turbulenzen nach sich, deren Dimension zum
aktuellen Zeitpunkt noch kaum einschätzbar ist.
Die BIP Prognosen liegen für 2021 laut Europäischer Kommission bei +5,3 % (2020 -6,4 %) für die
Eurozone, ebenso bei +5,3 % für die gesamte EU (2020 -5,9 %). Die Prognosen für 2022 zeigten noch
Anfang Februar 2022 eine weiterhin stabile Wachstumsrate und lagen sowohl für den Euroraum als
auch für die gesamte EU bei +4,0 %. Mittlerweile muss man davon ausgehen, dass diese Prognosen
voraussichtlich nach unten revidiert werden müssen. Die österreichischen Wirtschaftsforschungs-
institute IHS und WIFO senkten bereits Ende März 2022 ihre Wachstums - Prognosen für Österreich
um 0,6 bzw. 1,3 Prozentpunkte auf 3,6 % bzw. 3,9 % für 2022.
Ebenso wird die ursprünglich erwartete Entwicklung der öffentlichen Defizite nach den jüngsten Er-
eignissen überdacht werden müssen. Gemäß der EU Herbst-Prognose ist für 2021 im Vergleich zu
2020 eine leicht sinkende Tendenz zu erwarten. Für 2022 wurde aufgrund des prognostizierten
Wachstums und der zurückgehenden Unterstützungsmaßnahmen ein deutlicherer Rückgang der
Defizite erwartet, was nunmehr durch die Auswirkungen der Ukraine-Krise vermutlich nicht mehr
haltbar ist.
Die bereits durch die Corona Pandemie erhöhten Staatsverschuldungen werden voraussichtlich nun
weiter steigen, in welchem Ausmaß lässt sich aus heutiger Sicht noch schwer einschätzen. Die Ein-
haltung der Maastricht Kriterien bzw. eine Entwicklung in diese Richtung liegt in weiter Ferne.
Auch auf das Zinsumfeld hat die aktuelle Situation Auswirkungen. Wurde zu Jahresbeginn noch da-
von ausgegangen, dass sich das Zinsniveau im kurzfristigen Bereich auf einem weiterhin niedrigen
Niveau bewegen und im längerfristigen Bereich eher moderat steigen wird, ist mittlerweile bei den
langfristigen Zinsen ein sehr deutlicher Anstieg zu verzeichnen. In den ersten 3 Monaten stiegen bei-
spielsweise die Renditen der Österreichischen Bundesanleihen um 90 Basispunkte auf nunmehr et-
was über 1,0 %. Bei den kurzfristigen Zinsen geht der Trend ebenfalls nach oben, wenn auch deutlich
geringer.
Der Neustart der Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2021 brachte auch ein starkes Ansteigen der Inflation
mit sich, getrieben vor allem durch die sprunghafte Erhöhung bei den Energiepreisen. Zu Beginn des
Jahres sahen einige Analysten dies noch eher als vorübergehendes Phänomen und erwarteten für
2022 und vor allem 2023 eine Rückkehr zu deutlich niedrigeren Werten. Diese Einschätzung wird al-
lerdings angesichts der Auswirkungen des Konflikts in der Ukraine derzeit relativiert. Es besteht mitt-
lerweile weitgehende Einigkeit darüber, dass die Inflation im heurigen Jahr auf sehr hohem Niveau
bleiben wird. Das österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut IHS geht beispielsweise für 2022 in
Österreich von einer Inflationsrate von 5,5 % aus.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 18 von 28
Die Entwicklung der Baupreise im Tiefbau verzeichnete 2021 - wie im Vorjahr - einen leichten Anstieg.
Die Entwicklung der Baukosten im Tiefbau, insbesondere im Brücken- und Straßenbau, war hinge-
gen im Jahresvergleich 2020/21 sehr stark steigend (teilweise um ca. 10 % bis 15 % bezogen auf das
Jahresmittel). Es ist davon auszugehen, dass sich diese Tendenz kurzfristig verstärken wird.
Die Novellierung des Bundesstraßenmautgesetzes im Jahr 2007 schrieb eine Berücksichtigung der
Entwicklung des Verbraucherpreisindex auf der Einnahmenseite der ASFINAG fest. Dadurch wurde
ein wesentlicher, struktureller Ausgleich zu den inflationsbedingten Kostensteigerungen der opera-
tiven Ausgaben gesetzlich festgelegt und eine Absicherung des Inflationsrisikos erreicht.
Für Forderungen der ASFINAG werden Wertminderungen auf Basis von Einzelbetrachtungen vorge-
nommen. Darüber hinaus wird das Wertminderungsmodell der „erwarteten Kreditausfälle (ECL – Ex-
pected Credit Loss) auf Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind,
angewendet. Die Einnahmen der ASFINAG - bestehend im Wesentlichen aus LKW- und PKW-Maut -
sind strukturell nicht ausfallsgefährdet.
3.2.4. Branchenspezifische Risiken und Regulierungsrisiken
Insbesondere aufgrund der hohen Bautätigkeit stellen die gesetzlichen Rahmenbedingungen ge-
rade in diesem Bereich einen starken Einflussfaktor auf die Kosten- und Kapitalsituation des Unter-
nehmens dar. Hier sind insbesondere gesetzliche Auflagen hinsichtlich Umweltmaßnahmen zu er-
wähnen. Der diesbezügliche Standard ist im europäischen Vergleich derzeit bereits als sehr hoch
einzustufen.
Ein weiterer wesentlicher Bereich ist die Bemautung. Für die Tarifausgestaltung, insbesondere von
KFZ > 3,5 t hzG, hat die EU-Wegekostenrichtlinie dabei maßgeblichen Einfluss. Änderungen in den
Vorgaben für die Berechnung der Mautobergrenzen oder für die Strukturierung der Mautprodukte
können Auswirkungen auf die Erlössituation haben.
Seit dem Jahr 2017 werden auf die Infrastrukturtarife externe Kosten für Lärm und Schadstoffaus-
stoß aufgeschlagen. Diese aufgeschlagenen Kosten, die von Euro-Emissionsklasse sowie Achskate-
gorisierung abhängen, werden durch die ASFINAG eingehoben, an das BMK abgeführt und stellen
damit keine Mehrerlöse für die ASFINAG dar.
Einzig die Klasse EURO VI erhält weiterhin einen Bonus auf den Infrastrukturtarif, der sich bis zum
Jahr 2022 mit Mindereinnahmen von jährlich EUR 20 Mio. niederschlagen wird. Im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr betrug dieser Bonus EUR 21,6 Mio., was dadurch begründbar ist, dass der Bonus unter
Berücksichtigung von Effekten aus der Coronakrise ermittelt wurde, sich die Fahrleistung aber bes-
ser entwickelt hat als in den Planungen vorgesehen. Um die umweltschonenden LKW auch weiterhin
zu fördern, wird der Bonus für die Klasse EURO VI auch für das Jahr 2022 gewährt.
Die Tarife für KFZ > 3,5 t hzG mit Wasserstoff- bzw. E-Antrieb betrugen bis inkl. August 2021, wie
schon im vorhergehenden Geschäftsjahr, die Hälfte des „Normaltarifs“, seit September 2021 nur
mehr 25 % des „Normaltarifs“. Der Bonus für diese Fahrzeugklasse wird auch 2022 beibehalten. Die
Fahrleistungen aus diesem Bereich sind derzeit jedoch marginal.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 19 von 28
3.2.5. IT-Risiken
Erneut bildeten im Jahr 2021 aufgrund der Corona Situation Themen wie fortschreitende Digitalisie-
rung von Geschäftsprozessen oder die Steigerung der Informationssicherheit einen Schwerpunkt im
IT-Bereich.
Folgende Themenbereiche standen speziell im Fokus:
• Security Operation Center as a Service (SOCaaS)
Im September 2021 wurden die Leistungen im Zuge einer öffentlichen, zweistufigen Ausschreibung
vergeben. Mit Oktober wurde das Aufbauprojekt gestartet, welches früh 2022 nach Abschluss der
Transition der definierten Leistung zum neuen Auftragnehmer abgeschlossen sein soll und im We-
sentlichen folgende Punkte enthält:
Aufbau einer zentralen Datensammelstelle zur Erkennung von möglichen Angriffsvorfällen
(SIEM - Security Information and Event Management),
24 x 7 Überwachung der IT-Servicelandschaft der ASFINAG (Security Monitoring),
Erstanalysen bei Auffälligkeiten im Zuge der Überwachungstätigkeiten (Security Analytics),
Alarmierung der ASFINAG Bereitschaft bei einem Informationssicherheits-Verdachtsfall
Unterstützung bei der Bearbeitung eines Informationssicherheitsvorfalles (Incident
Response),
Durchführung von forensischen IT-Analysen im Anlassfall,
Überwachen der globalen Lage in Bezug auf Cyber Security und deren mögliche Auswirkun-
gen auf die ASFINAG (Threat Intelligence),
Übernahme der Überwachung des Patchmanagement-Prozesses gem. Vorgaben mittels
Schwachstellen-Management.
Des Weiteren unterstützt der Auftragnehmer mit der Erstellung eines Trainingsprogramms zur Be-
wusstseinsbildung der ASFINAG Mitarbeitenden hinsichtlich Security-Themen. Dieses soll im Weiter-
bildungsangebot der ASFINAG verankert werden.
• Prozess Informationssicherheitsvorfall
Im Zuge der Vergabe der SOCaaS-Leistungen wurde ein Prozess für den Ablauf eines potentiellen
Informationssicherheitsvorfalls definiert und freigegeben sowie in den Vorgabedokumenten hinter-
legt. Der Prozess beschreibt die Ablaufpunkte eines Informationssicherheitsvorfalles von der Erken-
nung bis zur Behebung inklusive aller Verantwortlichkeiten. Als wichtiger Punkt ist die Meldung an
das CERT Österreich dokumentiert, welches bei bestätigtem Verdacht informiert werden muss.
• ASFINAG-CSIRT (Computer Security und Incident Response Team)
Hand in Hand mit dem Prozess für den Ablauf eines Informationssicherheitsvorfalles ist es wichtig,
auch intern Ressourcen für den Fall der Fälle rund um die Uhr (24x7) bereit zu halten. Es wird deshalb
Anfang 2022 organisatorisch ein 24x7 CSIRT gebildet, welches im Anlassfall den Prozess für einen
Informationssicherheitsvorfall von Beginn an leitet und in weiterer Folge beratend begleitet. Das
CSIRT ist Schnittstelle zum SOC-Partner und allen internen verantwortlichen Funktionen.
• Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG)
Das Ende 2018 in Kraft getretene NISG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung umfangreicher Si-
cherheitsmaßnahmen und zum Nachweis von deren Effektivität. Im November 2019 ist an die ASFI-
NAG der Bescheid ergangen, dass sie Betreiber wesentlicher Dienste gemäß NISG ist. Der Nachweis
der Compliance mit dem NISG ist bis zum 11.11.2022 in Form eines Berichtes zu erbringen.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 20 von 28
Um den Nachweis der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen gemäß NIS-Gesetz gegenüber dem
Bundesministerium für Inneres (BM.I). fristgerecht erbringen zu können, wurde im Oktober 2020 das
gesellschaftsübergreifende Programm „NISFIT“ gestartet. Auftrag des Programms ist, bei notwendi-
gen spezifischen Maßnahmen an den Bestandssystemen der Verkehrssteuerungs- und Leitsysteme
des Bundesstraßennetzes von Tunnels und Freiland zu unterstützen, die Umsetzung der identifizier-
ten Maßnahmen zu kontrollieren, sowie das Audit zur Erbringung des Nachweises zu begleiten.
Im Dezember 2021 wurde ein erstes Teilaudit mit einem qualifizierten Auditor über den Bereich
Governance und Risikomanagement einschließlich Sicherheitsrichtlinien, Ressourcenmanagement,
sowie Personalwesen durchgeführt. Der Bericht dazu wurde im Jänner 2022 fertiggestellt und an-
schließend an das BM.I übermittelt. Eine Rückmeldung liegt dazu derzeit noch nicht vor.
• IT-Bedrohungen im Büroumfeld
Die Cyber-Sicherheitslage betreffend der IT-Bedrohungen im Büroumfeld ist unverändert. Die
größte Bedrohung stellen weiterhin Angriffe von Cyberkriminellen auf Arbeitsstationen oder Zu-
gänge von Mitarbeitenden dar. Um derartigen Angriffen entgegenzuwirken, wurden zahlreiche tech-
nische Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen ergriffen, um sowohl die Übernahme von Endgeräten
als auch die weitere Ausbreitung im Unternehmensnetzwerk zu unterbinden.
Da die unwissentliche Mitwirkung von Endbenutzern eine der Hauptursachen von IT-Sicherheitsvor-
fällen ist, wurde auch ein Schwerpunkt auf Awareness-bildende Maßnahmen gelegt, um die Mitar-
beitenden der ASFINAG für diese Problematik zu sensibilisieren.
• Corona Situation
Durch die Pandemie kam es weltweit zu Lieferverzögerungen. Diesbezüglich galt es 2021, zur Sicher-
stellung der Verfügbarkeit der IT Systeme, diese Lieferzeiten einzukalkulieren bzw. Maßnahmen zu
setzen, damit die Verfügbarkeit weiterhin gewährleistet werden konnte. Diese Aufgabe wurde im ge-
gebenen Umfeld sehr gut gemeistert.
3.2.6. Personal- und Fluktuationsrisiko
Die Gesamtfluktuation der ASFINAG ist sehr gering ausgeprägt. Durch leistungsorientierte Vergü-
tungssysteme, attraktive Sozialleistungen und der Möglichkeit sich innerhalb des Unternehmens
weiterzuentwickeln - sowohl innerhalb der eigenen Gesellschaften als auch gesellschaftsübergrei-
fend - wird das Fluktuationsrisiko minimiert.
3.2.7. Klimabezogene Risiken
Von zunehmender Relevanz – vor allem im langfristigen Bereich - sind auch für die ASFINAG Risiken
im Zusammenhang mit dem Klimawandel. So können beispielsweise Extremwetterereignisse Schä-
den an der Infrastruktur verursachen, die zu erhöhten Kosten für Sanierungen führen. Strengere
ökologische Vergabekriterien könnten eine eingeschränkte Auswahl potentieller Auftragnehmer
und damit höhere Marktpreise zur Folgen haben. Einnahmenseitig könnte eine CO
2
-abhängige An-
passung der Mautmodelle zu einem Rückgang der Maut-Einnahmen oder der Fahrleistung führen,
ebenso wie die Entwicklung alternativer Mobilitätsformen bzw. Verhaltensänderungen der Auto-
bahn-Nutzenden. Alle diese Risiken werden intensiv analysiert und entsprechende Strategien und
Maßnahmen zur Bewältigung abgeleitet. Eine für den Unternehmensbestand wesentliche Auswir-
kung ist allerdings nicht erkennbar.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 21 von 28
3.2.8. Risiken aus der Corona-Krise
Auch wenn die Corona-Krise ein Thema war, das auch das Jahr 2021 nachhaltig geprägt hat, waren
die Auswirkungen daraus für die ASFINAG im Vergleich zu 2020 wenig spürbar. Der Mautbereich hat
sich im Vergleich zu 2020 erholt und im Baubereich kam es zu keinen operativen Einschränkungen
oder Verzögerungen aus diesem Grund.
Der Verlauf der Pandemie wird auch im Jahr 2022 die wirtschaftlichen Aktivitäten und die private
Mobilität bestimmen. Es wird aber aus aktueller Sicht mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf
die Geschäftstätigkeit der ASFINAG gerechnet.
Der Fortbestand des Unternehmens war und ist durch die Corona-Krise in keiner Weise gefährdet.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 22 von 28
4. Bericht über Forschung, Entwicklung und Innova-
tion
Die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation wurden im Jahr 2019 in eine Kernstrategie „In-
novation“ der ASFINAG zusammengeführt. Im Jahr 2020 wurde ein gesellschaftsübergreifendes
Kernteam geründet. Dieses erarbeitete gemeinsam mit dem TOP Management die ASFINAG Innova-
tionsstrategie. Mit den darin festgelegten Leitsätzen und Handlungsfeldern wurde im Jahr 2021 eine
fokussierte Weiterentwicklung entlang der strategischen Ziele durchgeführt und dies ist heute die
Basis dafür, die ASFINAG als einen innovativen Mobilitätsdienstleister zu positionieren. Zahlreiche
Auszeichnungen und Preise konnte die ASFINAG 2021 erhalten und wird somit von immer mehr Sta-
keholdern als innovatives Unternehmen wahrgenommen.
Innovation betrifft jeden Bereich des Unternehmens. Überall gibt es Potenzial Abläufe zu optimieren
sowie neue Wege sichtbar und nutzbar zu machen. Derzeit werden über 190 spannende Forschungs-
und Entwicklungsprojekte im Unternehmen durchgeführt. Als Beispiel können die ASFINAG Holz-
schilder, Lärmschutzwände mit Solarenergie sowie die ASFINAG Tunneldrohne genannt werden.
Das Ziel ist klar: Es sollen nützliche Innovationen rasch auf die Straße gebracht werden, um das Ser-
vice für die Kundinnen und Kunden, aber auch die Arbeitsabläufe der Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter stetig zu verbessern. Um als Mobilitätspartner neuartige Lösungen auf die Straße zu bringen,
eröffnet die ASFINAG auch immer mehr Felder der Zusammenarbeit mit externen Innovationspart-
nern. So wurden 2021 die Voraussetzungen für „Innovationstestfelder“ geschaffen. Auf diesen wer-
den zukünftig Innovationen strukturiert begleitet, evaluiert und kommuniziert.
Auch die in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich etablierte Kooperation im Forschungs- und
Innovationsbereich mit BMK, ÖBB, den Bundesländern und weiteren Stakeholdern konnte dank des
Engagements von vielen Mitarbeitenden weitergeführt werden und bietet neben interessanten ge-
meinsamen Projekten auch immer wieder die Möglichkeit, „über den Tellerrand zu blicken“ und
neue Denkanstöße in die ASFINAG einzubringen. So führte die ASFINAG ihre erste internationale
Startup-Challenge mit dem Verbund und weiteren Industriepartnern durch. Über 180 weltweite
Startups wurden in der Innovation Week geprüft, mit den Besten werden nun Innovationen auf die
Straße gebracht.
Darüber hinaus konnte das Thema Innovation in der Beschaffung weiter gestärkt werden. Es wurde
mit der IÖB das erste „Game Changer Treffen“ durchgeführt. Darauf folgten erfolgreiche Challenges
mit dem Schwerpunkten Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Die im Jahre 2020 erfolgreich durchgeführte Corona Challenge mit über 400 gesammelten Ideen hilft
uns heute gestärkt aus dieser Krise zu gehen. Zahlreiche Innovationen daraus wurden umgesetzt,
wie z.B. der „CO
2
Polli“. Dieser misst die CO
2
Konzentration in einem Raum und signalisiert, wenn
Zeit zum Lüften ist.
Mit dem ASFINAG Innovationstag 2021 zeigte die ASFINAG digital und interaktiv im gesamten Unter-
nehmen ihre Innovationskraft. Über 1.000 Mitarbeitende verfolgten dieses Event, bei dem 9 Innova-
tionen vor den Vorhang geholt wurden.
Mit den neuesten Forschungsergebnissen wurde der ASFINAG Innovationsauftritt unter www.asfi-
nag.at/innovation aktualisiert. Hier werden laufend abgeschlossene Projekte, durchgeführte Chal-
lenges und aktuelle Themen zu Diplomarbeiten veröffentlicht.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 23 von 28
5. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des
internen Kontroll- und des Risikomanagementsys-
tems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gem. § 82 AktG ist das Management dafür verantwortlich, dass ein Rechnungswesen und ein Inter-
nes Kontrollsystem (IKS) geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.
Im Berichtszeitraum wurde auf Basis eines etablierten umfassenden Risikomanagementsystems
dieser Risikomanagementansatz verfolgt und der systematische Umgang mit Risiken gewährleistet.
Sowohl Risikomanagement als auch das Interne Kontrollsystem umfassen alle Tochtergesellschaf-
ten.
Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Überwachung und Kontrolle des Internen Kon-
trollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) erfolgt in Anlehnung an das COSO-Rah-
menwerk
1
.
5.1. Kontrollumfeld
Im Berichtszeitraum dienten die Abteilung Rechnungswesen und Finanzierung sowie die Abteilung
Konzerncontrolling sowie die Controlling-Einheiten in den Gesellschaften als betriebswirtschaftli-
ches Kompetenzzentrum in der Unternehmensgruppe und gingen dabei nach den wirtschaftlichen
Grundsätzen Wertorientierung und Ergebnissteuerung vor.
Den genannten Abteilungen oblag auch 2021 eine Regelungskompetenz zu allen Fragen des Con-
trollings, Rechnungswesens und Risikomanagements zur Sicherstellung der Anwendung konzern-
einheitlicher methodischer Standards. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung wurden Kon-
zernrichtlinien, Handbücher, Leitfäden, Arbeitsanweisungen und Checklisten erstellt.
Die ASFINAG-Gruppe wird über das Konzernergebnis und daraus abgeleitete Kennzahlen gesteuert.
Sie verfügt über eine detaillierte Kurz-, eine aggregierte Mittelfrist- sowie eine zusammengefasste
Langfristplanung. Ablauf, Prämissen, Detaillierung, Verantwortlichkeiten und Instrumente für die
Planung werden jährlich mittels Planungshandbuch kommuniziert und mittels Planungskalender
verfolgt.
Die Planung des laufenden Jahres (Erwartungsplan) wird quartalsweise aktualisiert und konsoli-
diert. Die Planbilanz, die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Plan-Geldflussrechnung wird
dem Aufsichtsrat präsentiert. Darüber hinaus werden dem Aufsichtsrat die Investitionen (insbeson-
dere Bauprogramm) und die Auswirkungen auf den Schuldenstand zur Kenntnis gebracht. Die Pla-
nung des Folgegeschäftsjahres beginnt im Frühjahr mit der Aussendung der Prämissen und endet
im August. Im Rahmen der Planung wird gleichzeitig eine Mittelfristplanung erstellt. Diese Planung
ist gem. Artikel II § 10 ASFINAG Gesetz iVm § 10 ASFINAG Ermächtigungsgesetz 1997 und gem.
Punkt IV Abs. 2 Fruchtgenussvertrag vom 25. Juli 1997 (in der Fassung vom 22. Mai 2014) dem Eigen-
1
Das Commitee of Sponsored Organisations (COSO) hat einen von der SEC (U.S. Securities and Exchange Comission) anerkannten Stan-
dard für interne Kontrollen, das COSO-Modell erstellt, das zur Beschreibung des Internen Kontrollsystems (IKS) im Lagebericht von Aus-
trian Financial Reporting and Auditing Commitee (AFRAC) empfohlen wird.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 24 von 28
tümervertreter (BMK) vorzulegen. Eine Zustimmung zur Planung erfolgt durch das BMK im Einver-
nehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Die Zustimmung des BMK zur Planung für
2022 wurde im Dezember 2021 bereits erteilt.
Die Finanzbuchhaltung wird in SAP abgebildet. Die Bewirtschaftung des Anlagevermögens erfolgt in
einem weitestgehend automatisierten Ablauf. Die Zugänge im Anlagevermögen erfolgen im Wesent-
lichen über SAP „Investitionsmaßnahmen“ (PSP-Elemente). Die Anlageninventarisierung und Ab-
gangsmeldungen obliegen dezentral den Fachbereichen bzw. Inventarverantwortlichen, deren Auf-
gaben in einer entsprechenden Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Die Verbuchung der Kontobewegungen erfolgt grundsätzlich tagesaktuell. Kreditoren-Zahlungslis-
ten aller in SAP geführten Gesellschaften werden zweimal wöchentlich erstellt, geprüft und einer
Überweisung zugeführt. Zur Optimierung des Liquiditätsmanagements sind Cash-Pooling und das
Handbuch für den Zahlungsverkehr wirksame Instrumente.
Das Rechnungswesen ist für die Prüfung, Erfassung und Zahlungsvorbereitung aller Eingangsrech-
nungen zuständig. In der Kreditorenbuchhaltung werden Rechnungen, Zahlungsaufträge diverser
Bereiche und Anzahlungsanforderungen erfasst. Auf die Kontrolle der gesetzlichen Erfordernisse,
der umsatz- und körperschaftsteuerlichen Tatbestände und der internen Unterschriftenregelung
wird in diesem Arbeitsbereich besonderer Wert gelegt. Ein elektronischer Rechnungsworkflow ist für
alle ASFINAG–Gesellschaften im Einsatz, der diese Intention noch besser unterstützt.
Die Kundenabrechnung erfolgt über ein eigenes SAP-Mautsystem bzw. im Bereich der Liegenschaf-
ten über das Modul SAP-RE-FX (Flexible Real Estate Management) mit einer Schnittstelle zum Core-
SAP. Hier werden automatisiert die relevanten Buchungen bewerkstelligt bzw. die Salden in das
Core-SAP übernommen. In kleiner Anzahl werden im SAP SD (Sales & Distribution) auch weitere Ge-
schäftsfälle (z.B. Verrechnung von Versicherungsschäden und Verrechnung von Kostenbeteiligun-
gen) fakturiert. Die Abbildung der finanziellen Schulden ebenso wie die Berechnung der finanziellen
Risikokennziffern erfolgt über ein eigenes SAP Treasury Modul. Im Bereich Zahlungsverkehr wird das
SAP Modul Bank Communication Manager (BCM) verwendet.
Die Bilanzierung der Konzerngesellschaft nach UGB und IFRS wird im Rechnungswesen in Abstim-
mung mit dem Konzerncontrolling ausgeführt.
Die Archivierung der Originalbelege erfolgt in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) mit ei-
ner Schnittstelle ins SAP. Weiters ist ein allgemeines Dokumentenmanagementsystem für Verträge
und sonstige wichtige Unterlagen eingerichtet.
Im Bereich der Finanzierung ist die Einhaltung einer Treasury-Richtlinie maßgeblich, was laufend
auch von einem Treasury-Gremium überwacht wird. In der Richtlinie sind Grundsätze und Ziele des
Risikomanagements im Finanzierungsbereich erfasst. Es wird die Risikopolitik betreffend Umgang
mit Marktrisiken (Zinsen, Preise, Wechselkurse), Liquiditätsrisiko und Kontrahentenrisiko sowie das
diesbezügliche Limitwesen und die Erfolgsbewertung geregelt. Darüber hinaus sind Berichts- und
Zustimmungspflichten in Richtung des Aufsichtsrates hinsichtlich der Finanzierungstätigkeit auch
in den Geschäftsordnungen definiert. Die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit des operativen Li-
quiditätsmanagements ist auch durch ein Handbuch zum Zahlungsverkehr gewährleistet.
Die ordnungsgemäße Abwicklung der durch die ASFINAG bezogenen Leistungen ist durch eine Viel-
zahl von Prozessen und Prozessschritten mit hinterlegten Kontrollen definiert. Dies reicht von klar
geregelten Beschaffungsprozessen (insbesondere öffentliches Vergaberecht) über ein laufendes Ma-
nagement mit Hilfe von Controlling-/Projektcontrolling, örtlicher Bauaufsicht, begleitender Kon-
trolle bei größeren Projekten, institutionalisierten Lenkungsausschüssen, definierten Anti-Claiming-
Prozessen usw. bis hin zu Berechtigungen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten hinsichtlich
der Rechnungsprüfung, die in einer für alle verbindlichen Unterschriftsregelung münden. Ein hohes
Augenmerk liegt hier naturgemäß auf den Bauleistungen, da diese betreffend ihrer Dimension und
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 25 von 28
somit auch hinsichtlich des Risikos am gewichtigsten sind. Dem wird mit klar geregelten Genehmi-
gungskompetenzen des Aufsichtsrates im Baubereich Rechnung getragen.
Insgesamt liegt in der ASFINAG ein ausgeprägtes Regelungssystem vor, um Strukturen, Rollen, Funk-
tionen und Prozesse klar festzulegen. Bestandteile sind im Wesentlichen Richtlinien, Handbücher,
Leitfäden und Arbeitsanweisungen. Sämtliche Abteilungen sorgen mit Unterstützung des Qualitäts-
managements dafür, dass die Regelungen durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ak-
tuell sind und auf das notwendige Ausmaß beschränkt bleiben.
5.2. Risikobeurteilung
Die wesentliche Aufgabe eines Risikomanagementsystems liegt in der frühzeitigen Erkennung mög-
licher Risiken und der Planung bzw. Veranlassung jener Maßnahmen, die negative Entwicklungen
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens hintanhalten oder zumindest be-
grenzen. Zentraler Bestandteil des Risikomanagementsystems ist ein Berichtssystem, mit dem die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung analysiert und deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bestimmt wird.
Das Berichtswesen der ASFINAG gliedert sich in zwei wesentliche Teile: eine Risikobewertung auf
Unternehmens- bzw. Abteilungsebene und eine fokussierte Managementinformation. In halbjähr-
lich stattfindenden Gesprächen wird mit jedem/r Geschäftsführer/in bzw. Abteilungsleiter/in das Ri-
sikopotenzial der jeweiligen Organisationseinheit behandelt und gegebenenfalls grafisch, in Form
einer Risk Map, festgehalten.
Die Abstimmung der jeweiligen prioritären TOP-Risiken für das Gesamtunternehmen erfolgt im Rah-
men eines Risiko-Komitees. Teilnehmende sind Vorstand, Geschäftsführer/innen sowie die mit Com-
pliance und Risikomanagement beauftragten Mitarbeitenden. Die Basis für die Abstimmung in die-
sem Komitee bildet ein ausführlicher Risiko-Bericht, in dem die identifizierten TOP-Risiken des Ge-
samtunternehmens sowie wesentliche Veränderungen in der Risikolandschaft im Detail dargestellt
sind. Eine zusammenfassende Übersicht darüber wird dem Aufsichtsrat im Rahmen des Prüfungs-
ausschusses berichtet.
Weiters finden auf Unternehmens- bzw. Abteilungsebene eine Vielzahl an Risikomanagementaktivi-
täten statt. Beispielsweise verfügt das Treasury über IT-gestützte Risikomanagementtools und eine
standardisierte Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsgremien, eine explizite Risikoanalyse
findet für alle großen Bauprojekte statt und eine Risikobewertung ist auch Bestandteil jedes Revisi-
onsberichtes.
Folgende Top-Risiken wurden unter Berücksichtigung von Schadenspotential und Eintrittswahr-
scheinlichkeit im Risiko-Komitee vom November 2021 als maßgeblich – aber keinesfalls bestands-
gefährdend - identifiziert:
• Verschlechterung der Bonität
Ein Downgrading der Republik Österreich als Garantiegeber für die ASFINAG oder ein Entfall
der Staatsgarantie würde höhere Risikoaufschläge für Verbindlichkeiten der ASFINAG und
damit erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 26 von 28
• Exogene Einflüsse auf die Mauteinnahmen
Die ASFINAG ist nutzerfinanziert, sie finanziert sich zum Großteil aus den Mauteinnahmen.
Konjunkturelle Schwankungen aber auch Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung (Lock-
down) können zu einer Veränderung der Fahrleistung und damit zu Erlöseinbußen für die
ASFINAG führen. Ebenso können verkehrspolitische Steuerungseffekte oder Zinssatz-
schwankungen Einfluss auf die Einnahmenseite der ASFINAG haben.
• Verzögerungen bzw. Probleme bei Genehmigungsverfahren und Projektabwicklung
Die ASFINAG wickelt Planungs- und Bauprojekte am hochrangigen Straßennetz ab. Prob-
leme bei den Bewilligungsverfahren sowie im Zuge der Projektabwicklung können zu Mehr-
kosten in den Projekten und zu Verzögerungen hinsichtlich der Fertigstellungstermine füh-
ren.
• Externe Bedrohungen
Zu den externen Bedrohungen zählen Pandemien, Terroranschläge, Geiselnahmen, Amok-
läufe und Sabotageakte, welche Schäden an der Infrastruktur, Streckensperren, Einbußen
bei den Mauterlösen sowie eingeschränkte Personalressourcen nach sich ziehen können.
Zu allen Risiken liegen im Risikomanagementsystem der ASFINAG (ARIMAS) detaillierte Beschrei-
bungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten, aktueller Aktivitä-
ten sowie Handlungsmöglichkeiten und geplanter Maßnahmen vor.
Die ASFINAG versteht sich grundsätzlich als ein risikoaverses Unternehmen, wobei ein aktiver Um-
gang mit den identifizierten Risiken gepflegt wird. Risikoinformationen stellen im Unternehmen eine
wesentliche Entscheidungsgrundlage für das Management dar. Die Risikobeurteilung ist auch eine
der Grundlagen für das Interne Kontrollsystem, dessen operativer Fokus auf organisatorischen
Richtlinien und Regelungen, Kontrollmechanismen und einer definierten Prozessverantwortung
liegt.
Im Zusammenhang damit werden daher unterstützt und gesichert:
die ordnungsgemäße Geschäftsführung
die Einhaltung der Geschäftspolitik
die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger rechtlicher Grundlagen (Compliance)
die Einhaltung vorgegebener Ziele
die Vermögenswerte der Organisation
Die ASFINAG versteht einen offenen Umgang mit Risiken als wesentlichen Erfolgsfaktor. Die Doku-
mentation der Risiken sowie der ergriffenen Maßnahmen sind Grundlage für ein weiterführendes
Wissensmanagement. Auf eine Verzahnung mit Revision, Compliance und Qualitätsmanagement
wird über gegenseitig abgestimmte Auditpläne und den Austausch risikorelevanter Ergebnisse gro-
ßer Wert gelegt.
5.3. Kontrollmaßnahmen
Unterstützt wird das Risikomanagementsystem durch ein System der internen Kontrolle, das durch
die allgemeinen Grundsätze des Vier-Augen-Prinzips, der Funktionstrennung und der Vorgabe von
Richtlinien für bestimmte Maßnahmen gekennzeichnet ist.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 27 von 28
Der Vorstand nimmt hier eine wesentliche Kontrollfunktion wahr, einerseits als Auftraggeber der in-
ternen Revision aber insbesondere auch durch die Initiierung von Maßnahmen, die aus der beschrie-
benen regelmäßigen Berichtserstattung abgeleitet werden.
Damit das Interne Kontrollsystem (IKS) regelmäßig auf seine Angemessenheit evaluiert werden kann
und damit überwachbar wird, dass regelmäßige Kontrollaktivitäten nachweislich erbracht werden,
sind die Ist-Prozesse mit den Prozessablaufdiagrammen mittels der Software „Adonis“ auf einer Pro-
zesslandkarte zur Verfügung gestellt. Weiters ist dies durch Freigabe- und Kontrollschritte angerei-
chert.
Im Rahmen des Prozessmanagements werden regelmäßig alle Prozessverantwortlichen zur Über-
prüfung und Aktualisierung ihrer Prozesse aufgefordert. Die Kontrollschritte sind definiert und die
Art der Dokumentation festgelegt. Es finden laufend Reviews zur Sicherstellung der Aktualität und
Angemessenheit der Prozesse statt. Bei Bedarf werden die Prozesse oder die darauf basierenden
Abläufe angepasst. Weiters werden die Prozesse laufend vom Qualitätsmanagement (QM) auditiert
und dementsprechend auf ihre Zweckmäßigkeit bzw. Einhaltung überprüft.
Darüber hinaus sichert die interne Revision eine fortlaufende Überprüfung in Teilbereichen im Rah-
men ihrer Prüfungsaufträge - das IKS ist ein wesentliches Prüfobjekt in nahezu jeder Prüfung. Es
werden auch explizite IKS-Prüfungen durchgeführt. Dies geschieht – insbesondere im Bereich der
rechnungslegungsrelevanten Prozesse – regelmäßig durch Hinzuziehung externer Fachleute, um
hier ein höchstmögliches Maß an Qualität zu erreichen. Auf Basis der Ergebnisse werden Maßnah-
men vereinbart, deren Umsetzung von der internen Revision entsprechend überwacht und damit
letztendlich sichergestellt werden.
Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zu-
ordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, transparente Vorga-
ben mittels Richtlinien, Handbüchern, Leitfäden, Arbeitsanweisungen und Checklisten zur Bilanzie-
rung und Abschlusserstellung und angemessene Zugriffsregelungen in den abschlussrelevanten
EDV-Systemen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind auch bei den Rechnungsle-
gungsprozessen wichtige Kontrollprinzipien.
5.4. Information und Kommunikation
Seitens des Controllings ergehen Monats- und Quartalsberichte an die Geschäftsführung der Gesell-
schaften, sowie konsolidiert an den Konzernvorstand. Die Berichte enthalten die Gewinn- und Ver-
lustrechnung nach IFRS auf Basis Year to Date (YtD) im Vergleich zum Plan. Zusätzlich erfolgt ein
Vergleich auf Jahressicht zwischen dem genehmigten Plan und dem Vorjahr zur quartalsweise er-
stellten Erwartungsplanung, ergänzt um Kennzahlen und ein Management Summary.
Das Ergebnis der Erwartungsplanungen wird auf Gesellschaftsebene im Rahmen von eigenen Ter-
minen zwischen der Geschäftsführung der Gesellschaften, dem Vorstand und Controlling bespro-
chen. Aufgrund der hohen Bedeutung des Bauprogramms werden die Ergebnisse der Erwartungs-
planung darüber hinaus noch gesondert zwischen der Geschäftsführung der betroffenen Gesell-
schaften, Bereichsverantwortlichen, dem Vorstand sowie Controlling und der Holding-Abteilung
Konzernsteuerung abgestimmt.
Auf Konzernebene wird die Erwartungsplanung dem Aufsichtsrat jeweils in der nächstfolgenden Sit-
zung zur Kenntnis gebracht. Im Berichtswesen an den Aufsichtsrat sind neben dem kaufmännischen
Standardberichtswesen Statusberichte aller wesentlichen Unternehmensbereiche enthalten. Die fi-
nanziell gewichtigen Themen wie Finanzierung und Bauprogramm sind in einer standardisierten
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, Beilage VII Seite 28 von 28
Form einem Monitoring durch den Aufsichtsrat unterzogen. Zusätzlich sind durch die Geschäftsord-
nungen insbesondere in diesen Bereichen Zustimmungs- und Berichtspflichten definiert.
Das Finanzmanagement berichtet über Liquidität und Finanzverbindlichkeiten, über die Rahmen-
bedingungen auf den Kapitalmärkten, über Veranlagungsperformance sowie über die finanziellen
Risiko-Kennziffern.
5.5. Überwachung
Die interne Revision, organisatorisch als Abteilung direkt dem Vorstand unterstellt, überwacht die
Betriebs- und Geschäftsprozesse sowie das Interne Kontrollsystem. Die Prüfungen erfolgen nach ei-
nem vom Vorstand verabschiedeten Revisionsprogramm, ergänzt um Kurz- und Sonderprüfungen.
In den Revisionsberichten werden Maßnahmen formuliert, die nach Umsetzungsbeauftragung
durch den Konzernvorstand einem Follow-Up unterzogen werden.
Besonderer Fokus der internen Revision ist die Sicherstellung aller betrieblicher Abläufe im Einklang
mit den konzernweiten Richtlinien und Regelungen, aber auch mit den Satzungen oder den Gesell-
schaftsverträgen der einzelnen Gesellschaften sowie mit den geltenden Gesetzen. Darüber hinaus
werden die Thematiken der Aufgaben- und der Funktionstrennung sowie die Einhaltung des Vier-
Augen-Prinzips begutachtet. Die interne Revision überprüft speziell auch beim Einsatz von Informa-
tionstechnologien, ob entsprechende Berechtigungssysteme oder zusätzliche Kontrollen in doku-
mentierter Form vorliegen.
Mit Abschluss des Berichtsjahres waren die wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Prozesse ge-
prüft und es wurden keine Risiken festgestellt, denen nicht in adäquater Art und Weise begegnet
wird. Bei festgestelltem Änderungsbedarf wurden die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt bzw. ist
die Umsetzung definiert und in Planung.
Die Prüfungstätigkeit der internen Revision erfolgt unabhängig nach internationalen Standards für
die berufliche Praxis und unter Wahrung der Rechtschaffenheit, Objektivität, Vertraulichkeit und
Fachkompetenz.
Wien, am 08. April 2022
Der Vorstand
Dr. Josef Fiala e.h.
Mag. Hartwig Hufnagl e.h.
ASFINAG Verantwortlichkeitserklärung § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG zum Jahresabschluss 2021
te 1 von 1
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Austro Tower
Schnirchgasse 17
1030 Wien
Österreich
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UID: ATU 43143200, IBAN AT886000000090013306, BIC BAWAATWW
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, FN 92191 a
Rechtsform Aktiengesellschaft, Sitz Wien
TÜV-Süd Zertifikat Nr. Q1531134, Zertifiziert nach ISO 9001:2015
Verantwortlichkeitserklärung
gem. § 124 Abs 1 Z 3 BörseG
Die Vorstandsmitglieder der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-
Aktiengesellschaft erklären nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards des UGB aufgestellte Jahresabschluss zum
31.12.2021 und der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte
Konzernabschluss zum 31.12.2021 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft und
des Konzerns vermitteln.
Weiters wird nach bestem Wissen bestätigt, dass die Lageberichte den Geschäftsverlauf, das
Geschäftsergebnis und die Lage der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-
Aktiengesellschaft und des Konzerns so darstellen, dass ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass die Lageberichte die wesentlichen
Risiken und Ungewissheiten, denen die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-
Aktiengesellschaft und der Konzern ausgesetzt sind, beschreiben.
Wien, am 21.04.2022
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft
Dr. Josef Fiala e.h.
CFO
Mag. Hartwig Hufnagl e.h.
COO