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Autobahnen – und Schnellstrassen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2020
Inhalt:
• Bestätigungsvermerk Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020
• Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
• Bestätigungsvermerk Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020
• Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020
• Verantwortlichkeitserklärung
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-
Aktiengesellschaft, Wien, („ASFINAG“) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020,
der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie
dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-
rechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der
International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vor-
schriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir
haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde-
rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungs-
vermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Abgrenzung von fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen, aktivierungspflichtigen
Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen
Sachverhalt und Problemstellung
Die ASFINAG tätigt für den Ausbau und Erhalt des Straßennetzes und damit zusammen-
hängender Anlagen jährlich Ausgaben in Höhe von mehr als 1 Mrd. Euro. Diese Ausgaben
müssen entsprechend ihrer Art entweder dem nicht abnutzbaren Fruchtgenussrecht, dem
abnutzbaren Sachanlagevermögen oder den sofort aufwandswirksamen Instandhaltungs-
kosten zugeordnet werden.
Im Jahresabschluss sind ein von der Republik Österreich eingeräumtes Fruchtgenussrecht in
Höhe von rund 15,3 Mrd. Euro sowie Anzahlungen für das Fruchtgenussrecht in Höhe von
rund 1,2 Mrd. Euro ausgewiesen. Zum Fruchtgenuss werden jene Maßnahmen (Neubau und
Erweiterungen) gerechnet, die zu einer Vermehrung der Verkehrsfläche (Vermehrung
befahrbarer Fläche inklusive der dazugehörigen Straßenausrüstung und Grundeinlöse) und
dadurch zu Mehrverkehr und höheren Mauteinnahmen führen. Ebenso fruchtgenuss-
erhöhend sind bauliche Maßnahmen im Bereich der Straße inklusive technischer Ausrüstung.
Das Fruchtgenussrecht unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung. Aktivierungspflichtige
Maßnahmen in Anlagen, die sich im Eigentum der ASFINAG befinden, werden hingegen über
die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben und damit über mehrere Jahre verteilt
aufwandswirksam. Kosten für laufende Instandhaltungsmaßnahmen werden im Zeitpunkt
ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Insbesondere bei größeren Bau- und Sanierungsprojekten besteht das Risiko einer
fehlerhaften Abgrenzung von nicht abnutzbaren fruchtgenussrechterhöhenden Maß-
nahmen, planmäßig abzuschreibenden aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort
aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen. Fehlerhafte Abgrenzungen können
erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Berichtsperiode sowie zukünftiger
Abschlüsse haben. Wir haben daher diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalt bestimmt.
Die Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen sind im Anhang unter Punkt 2A
„Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen“ enthalten. Informationen zu
den im Geschäftsjahr fruchtgenussrechterhöhend aktivierten Beträgen sowie zu den
Investitionen in das Anlagevermögen finden sich im Anhang unter Punkt 3.1. „Erläuterungen
zur Bilanz – Anlagevermögen“.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über die relevanten
Prozesse und internen Kontrollen zur bilanziellen Kategorisierung von Bau- und Sanierungs-
maßnahmen erlangt und die Ausgestaltung und Funktionsweise ausgewählter Kontrollen in
Zusammenhang mit der Anlage von Projektstrukturplan-Elementen insbesondere hin-
sichtlich der Vergabe des Merkmals betreffend der Klassifizierung von Baumaßnahmen
(Einteilung der Maßnahmen in Fruchtgenuss-, Investitions-, Sanierungs- und Aufwands-
projekte) und deren Übereinstimmung mit den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften
und internen Bilanzierungsrichtlinien überprüft. Darauf aufbauend haben wir aussage-
bezogene Prüfungshandlungen festgelegt, die wir auf eine ausgewählte Stichprobe von
Baumaßnahmen angewandt haben. Die Auswahl einer Stichprobe erfolgte anhand
risikoorientierter Kriterien unter Berücksichtigung von im Geschäftsjahr vorgenommenen
Aktivierungen (Fruchtgenuss- und Investitionsprojekte) sowie angefallenen Aufwendungen
(Sanierungs- und Aufwandsprojekte). Die Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die
Durchsicht der Beschreibungen der Baumaßnahmen, den Abgleich mit der internen
Bilanzierungsrichtlinie und daraus abgeleitet die Würdigung der getroffenen Bilanzierungs-
entscheidungen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den
Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird
uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. Bezüglich der
Informationen im Lagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Lagebericht“.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung,
die oben angeführten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschluss-
prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt
erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der Arbeiten, die wir zu den vor dem Datum dieses Bestätigungs-
vermerks erhaltenen sonstigen Informationen durchgeführt haben, zur Schlussfolgerung
gelangen, dass diese sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir
dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Gesellschaft wurde von einem anderen
Abschlussprüfer geprüft, der am 8. April 2020 einen uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerk zu diesem Jahresabschluss erteilt hat.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für
den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell-
schaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
– sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter
beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit
einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil bein-
haltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren
und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den öster-
reichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA
erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus
und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs-
handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs-
urteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraft-
setzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange-
wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und
damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die
gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise,
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung
ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerk-
sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab-
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein
möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-
system, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten
beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen
uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftiger-
weise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern
einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss
ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des
Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es
sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet
wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche
Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des
Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Lagebericht nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche
fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. August 2020 als Abschlussprüfer für das am
31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr gewählt und am 22. Oktober 2020 vom
Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am
31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-
VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere
Unabhängigkeit von der Gesellschaft gewahrt haben
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard
Marterbauer.
Wien
9. April 2021
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Gerhard Marterbauer
ppa. Mag. Michael Horntrich
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu
beachten.
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
A k t i v a
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Fruchtgenussrecht 15.326.905.171,42 14.929.266
2. Anzahlungen Fruchtgenussrecht 1.244.825.637,65 1.145.515
3. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte 11.236.829,00 14.331
und ähnliche Rechte und Vorteile sowie
daraus abgeleitete Lizenzen
4. geleistete Anzahlungen 28.897.279,91 16.611.864.917,98 15.989
16.105.101
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten, einschließlich der Bauten auf
fremdem Grund 146.536.238,92 152.353
2. technische Anlagen u. Maschinen 286.209.374,00 283.455
3. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 4.947.322,79 5.212
4. Fahrzeuge 287.978,00 279
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 29.089.121,88 467.070.035,59 36.333
477.632
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 24.721.000,00 28.921
2. Beteiligungen 634.612,92 672
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.604.537,28 27.960.150,20 2.583
17.106.895.103,77
16.614.909
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Waren 2.247.395,33
1.807
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 255.251.598,16 280.697
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.999.193,56 3.862
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 44.256.346,63 27.355
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -,-- ---
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 28.377,04 29
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -,-- ---
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 254.840.907,80 28.202
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 196.057,06 554.377.229,63 265
336.283
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 151.251.624,53
707.876.249,49
360.134
C. Rechnungsabgrenzungsposten
1. Disagio bei Darlehensverbindlichkeiten und Anleihen 27.864.906,14 30.588
2. sonstige 69.053.367,01 96.918.273,15 64.240
D. Aktive latente Steuern 9.434.817,74
8.914
17.921.124.444,15
17.078.785
B i l a n z zum 31. Dezember 2020
Beilage I/1
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
P a s s i v a
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 392.433.304,51 392.433
übernommenes Grundkapital 392.433.304,51 392.433
davon eingezahlt 392.433.304,51 392.433
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 32.925.317,48 32.925
2. nicht gebundene 36.990.472,59 36.990
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche 6.318.012,97 6.318
IV. Bilanzgewinn 6.594.933.366,05 7.063.600.473,60 6.017.865 6.486.531
davon Gewinnvortrag 5.852.864.769,02 5.153.916
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 1.691.524,00 1.633
2. Rückstellungen für Pensionen 8.888.593,00 9.247
3. Steuerrückstellungen 56.835.997,21 26.144
4. sonstige Rückstellungen 96.777.087,81 164.193.202,02 102.852 139.876
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Anleihen 8.100.000.000,00 7.850.000
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 750.000.000,00 1.000.000
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.350.000.000,00 6.850.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 940.000.964,50 926.001
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 964,50 76.001
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 940.000.000,00 850.000
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 405.282.692,76 393.153
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 394.956.367,48 385.092
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.326.325,28 8.061
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 35.344.171,52 33.480
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 35.344.171,52 33.480
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -,-- ---
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 14.875,01 15
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 14.875,01 15
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -,-- ---
6. sonstige Verbindlichkeiten 1.055.750.146,36 1.099.790
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 195.853.590,67 220.193
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 859.896.555,69 879.597
davon aus Steuern 21.671,51 23.533
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 21.671,51 23.533
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -,-- ---
davon im Rahmen sozialer Sicherheit 244.311,92 248
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 244.311,92 248
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -,-- 10.536.392.850,15 --- 10.302.439
Summe mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.376.169.969,18 1.714.781
Summe mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.160.222.880,97 8.587.658
D. Rechnungsabgrenzungsposten
1. Agio bei Darlehensverbindlichkeiten und Anleihen 17.631.585,67 5.502
2. sonstige 139.306.332,71 156.937.918,38 144.437 149.939
17.921.124.444,15 17.078.785
Eventualverbindlichkeiten:
EUR 1.491.900,00 (2019 TEUR 1.492)
B i l a n z zum 31. Dezember 2020
Beilage I/2
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse
a) Streckenmauterlöse 137.210.616,03 199.778
b) Vignettenerlöse 447.433.456,08 520.412
c) Erlöse aus Weiterverrechnungen 577.089.467,47 576.072
d) LKW-Mauterlöse 1.498.097.451,95 1.515.220
e) Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 24.604.573,05 33.670
f) Erlöse aus dem Streckenkontrolldienst 33.512.632,30 34.055
g) Erlöse Strafgelder 82.170.289,29 82.514
h) sonstige Erlöse 36.247.549,36 2.836.366.035,53 32.926
2.994.647
2. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzanlagen 6.536.513,22 4.561
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 4.674.533,80 7.304
c) übrige 623.647,93 11.834.694,95 3.134
14.999
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand -21.184.814,28 -26.562
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.447.152.961,41 -1.468.337.775,69 -1.398.729
-1.425.291
4. Personalaufwand
a) Gehälter -9.543.709,43 -9.957
b) soziale Aufwendungen
aa) Aufwendungen für Altersversorgung -478.609,88 -1.417
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeiter- -183.711,64 -186
vorsorgekassen
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -2.393.714,93 -2.423
dd) sonstige Sozialaufwendungen -179.446,05 -12.779.191,93 -278
-14.261
5. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
planmäßig -51.015.882,99 -49.769
außerplanmäßig -107.703,33 -51.123.586,32 0
-49.769
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern außer vom Einkommen und Ertrag -64.827,10 -75
b) übrige -127.587.097,82 -127.651.924,92 -136.190
-136.265
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg) 1.188.308.251,62
1.384.060
8. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen 21.108.212,50
15.734
9. Erträge aus anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 77.368,00
77
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
a) sonstige Zinsen 1.340.690,03 1.340.690,03 89
89
davon sonstige Zinsen aus verbundenen Unternehmen 139.257,04 59
11. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen 21.466,48
226
12. Aufwendungen aus Finanzanlagen
a) Abschreibungen -4.345.346,96 -4.345.346,96 -155
-155
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -4.200.000,00 ---
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
a) Zinsen -203.891.957,94 -235.707
b) ähnliche Aufwendungen -14.468.208,91 -218.360.166,85 -14.971
-250.678
davon Zinsen aus verbundenen Unternehmen -22.452,92 -1
14. Zwischensumme aus Z 8 bis 13 (Finanzerfolg) -200.157.776,80
-234.707
15. Ergebnis vor Steuern 988.150.474,82
1.149.353
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -246.081.877,79
-285.404
17. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 742.068.597,03
863.949
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 5.852.864.769,02
5.153.916
19. Bilanzgewinn
6.594.933.366,05
6.017.865
G e w i n n - u n d V e r l u s t r e c h n u n g
für das Geschäftsjahr 2020
Beilage II/3
Beilage III / Seite 1 von 27
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
1. Allgemeine Angaben
1.1 Rechtliche Grundlagen
Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) wurde auf
Basis des ASFINAG-Gesetzes, BGBl. Nr. 591/1982, gegründet und steht zu 100% im Eigen-
tum des Bundes.
Die ASFINAG übt ihre Tätigkeit aufgrund der Bestimmungen des ASFINAG-Ermächtigungs-
gesetzes 1997 i.d.g.F. und dem aufgrund des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes mit der Re-
publik Österreich abgeschlossenen Fruchtgenussvertrag vom 23. Juni / 25. Juli 1997, zuletzt
geändert am 28. März / 22. Mai 2014, aus. Die gesetzlichen Grundlagen für den Straßenbau
sind im Bundesstraßengesetz 1971 i.d.g.F. und dem Bundesgesetz über die strategische Prü-
fung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz) i.d.g.F. geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Best-
immungen zur Berechtigung der Einhebung der Maut
1999/62/EG i.d.g.F., das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 i.d.g.F., die Mauttarifverord-
nung BGBl. II Nr. 245/2019 und die Vignettenpreisverordnung BGBl. II Nr. 244/2019.
2020 wechselten im Zuge einer internen Umstrukturierung einzelne Teams von Abteilungen
oder ganzen Abteilungen innerhalb des Konzerns. Vom Transfer umfasst waren die jeweiligen
Mitarbeitenden, mit den Mitarbeitenden in Zusammenhang stehende Wirtschaftsgüter und
Verbindlichkeiten (z.B. Personalrückstellungen) sowie die den jeweiligen Aufgabenbereich be-
treffenden Vermögensgegenstände und allfällige sonstige Schulden. Im Hinblick auf die be-
stehenden Vertragsbeziehungen kam es zu einer Einzelrechtsnachfolge. Der Transfer fand
am 01. Jänner 2020 in Form eines Asset Deals statt. Der Wert der Gegenleistung bemaß sich
aus dem Buchwert oder dem Verkehrswert für die Schulden und für die Vermögensgegen-
stände im Zeitpunkt der Transaktion.
Der unternehmensrechtliche Jahresabschluss 2019 ist im Firmenbuch beim Handelsgericht
Wien unter der FN 92191 a offengelegt. Die Gesellschaft ist das Mutterunternehmen des
ASFINAG-Konzerns. Der Konzernabschluss ist im Firmenbuch beim Handelsgericht unter
FN 92191 a offengelegt.
Die Gesellschaft gilt gemäß § 221 Abs. 3 UGB als große Kapitalgesellschaft.
1.2 Unternehmensgegenstand
Der Unternehmensgegenstand der ASFINAG umfasst insbesondere:
Die Finanzierung, die Planung, den Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen, ein-
schließlich der hierzu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur;
die Einhebung von zeit- und fahrleistungsabhängigen Mauten für die Nutzung dieser
Straßen sowie alle hierfür erforderlichen Tätigkeiten;
die Bedienung der von der Gesellschaft mit Ermächtigung des Bundesministers für Fi-
nanzen gemäß Artikel II § 5 des ASFINAG-Gesetzes eingegangenen Verbindlichkei-
ten, soweit sie für Zwecke der Planung, des Baues und der Erhaltung von Bundesstra-
ßen eingegangen wurden;
die Durchführung von Kreditoperationen im In- und Ausland zur Erfüllung ihrer Aufga-
ben;
die Durchführung von Forschung und Entwicklung, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
dienen, insbesondere im Bereich des Verkehrsmanagements, der Verkehrsinforma-
tion, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes;
Beilage III / Seite 2 von 27
die Durchführung von Teilen der Betriebsagenden im System für digitale Kontrollgeräte
im Straßenverkehr;
die Verwertung und Verwaltung von nicht unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen
sowie von Grundstücken und Hochbauten, die in das Eigentum der Gesellschaft auf
Grund des Bundesgesetzes über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen
übertragen wurden;
die Durchführung von technischen Unterwegskontrollen im Sinn des Kraftfahrgesetzes
(KFG) auf Bundesstraßen und im Nahbereich von Bundesstraßen gelegenen Straßen
oder sonstigen Flächen;
die Vermietung und Verwertung von nicht unmittelbar für unternehmensinterne Zwecke
benötigten Kapazitäten des Corporate Networks wie der Ausbau der Telekommunika-
tions-Infrastruktur zur Steigerung ihrer Wirtschaftlichkeit;
die Errichtung von PKW-Abstellplätzen an den Anschlussstellen der Bundesstraßen.
1.3 Anwendung der Rechnungslegungsvorschriftengemäß
Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des
UGB in der derzeit gültigen Fassung unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemä-
ßer Buchführung, der Vollständigkeit und Willkürfreiheit sowie der Generalnorm, ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ermitteln, er-
stellt.
Weiters wurden die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 221 bis 243b UGB bei
der Bilanzierung, der Bewertung und beim Ausweis einzelner Posten beachtet. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Ab-
schlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und
drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2020 entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Die Gesellschaft verzeichnete bei den Mauterlösen sowie bei der Vermietung und Verpach-
tung Umsatzrückgänge. Durch die verminderte Reisetätigkeit wegen COVID-19 gingen im Be-
reich der Streckenmaut (Brenner, Arlberg, Karawanken-, Tauern-, Gleinalm- und Bosrucktun-
nel) sowie bei den Kurzzeit-Vignetten (10-Tage und 2-Monate) die Umsätze wesentlich zurück.
Auf die Entwicklung der Umsatzerlöse der LKW-Maut als auch der Jahresvignetten hatte die
Pandemie nur geringe Effekte. Für die Folgejahre wird mit einem leichten Umsatzwachstum
im Vergleich zu 2020 gerechnet. Bei den Bautätigkeiten kam es wegen der verschiedenen
Lockdowns teilweise zu Verschiebungen auf das Folgejahr. Im Bereich der Fixkosten entwi-
ckelten sich die Aufwendungen stabil weiter. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage re-
duzierte sich im Vergleich zum Vorjahr der Gewinn im Verhältnis zu den Umsatzerlösen nur
gering. Demnach wird bei der Bewertung von der Fortführung des Unternehmens ausgegan-
gen, ebenso wurde der Grundsatz der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und
Schulden als auch der Stetigkeit beachtet.
Die Darstellung des Jahresabschusses erfolgt in Übereinstimmung mit dem Rechnungsle-
gungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014.
Der Jahresabschluss wurde in Euro (EUR) erstellt. Die zahlenmäßige Darstellung des aktuel-
len Geschäftsjahres erfolgt in Euro, jene des Vorjahres in EUR 1.000 bzw. TEUR, weswegen
Rundungsdifferenzen nicht ausgeschlossen werden können.
Beilage III / Seite 3 von 27
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
A. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Einzeln erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden nach ihrer erstmaligen Akti-
vierung mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung angesetzt.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeit-
raum von 2 bis 10 Jahren für Software und von 10 bis zu 20 Jahren für Rechte. Die Nutzungs-
dauer und die Abschreibungsmethode werden jährlich auf ihre unveränderte Gültigkeit hin
überprüft. Zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung erfolgt eine Überprüfung auf mögliche
Wertminderungen, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögensgegenstände ergeben
sich aus der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermö-
gensgegenstandes. Sie werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in welcher der Posten
ausgebucht wird.
Ungeachtet dessen, ob die Nutzungsdauer begrenzt oder unbegrenzt ist, werden die Vermö-
gensgegenstände bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplanmäßig auf ihren
niedrigeren Wert abgeschrieben.
Fruchtgenussrecht
Im am 23. Juni / 25. Juli 1997 mit der Republik Österreich abgeschlossenen Fruchtgenuss-
rechtsvertrag wurde der ASFINAG das Recht eingeräumt, die österreichischen Autobahnen
und Schnellstraßen zu betreiben und für deren Benutzung Maut einzuheben. Darüber hinaus
steht der ASFINAG ein fixer Anspruch aus der Verpflichtung des Bundes zu, im Falle einer
Vertragsauflösung den Restbuchwert des dem Fruchtgenussrecht entsprechenden Vermö-
gens zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung in Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
kosten zu leisten. Im Gegenzug übernahm die ASFINAG die Verpflichtung, die Autobahnen
und Schnellstraßen zu erhalten und auszubauen.
Entsprechend wurde das Fruchtgenussrecht als immaterieller Vermögensgegenstand bilan-
ziert. Der Bund verzichtet auf eine Kündigung des Vertrages, solange die ASFINAG ihren ver-
traglichen Verpflichtungen zur Erhaltung des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes nach-
kommt. Mittels sondergesetzlicher Regelung (Art. I § 3 Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997)
wurde das Recht auf Fruchtnießung als nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand definiert.
Das Fruchtgenussrecht unterliegt somit keiner planmäßigen Abschreibung.
Die Buchungslogik stellt sich wie folgt dar:
Die Lieferungen und Leistungen betreffend Neubau, Erweiterung und Erhaltung des
hochrangigen Straßennetzes werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Posi-
tion Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen erfasst.
Der Teil der Neubau- und Erweiterungsvorhaben wird unabhängig davon, ob die be-
treffenden Bauvorhaben bereits fertig gestellt und zum Verkehr freigegeben oder noch
in Bau sind, ohne Gewinnaufschlag periodisch an den Bund weiterverrechnet. Parallel
dazu wird in der Höhe der weiterverrechneten Kosten vom Bund das Fruchtgenuss-
recht erworben und als immaterielles Anlagevermögen aktiviert.
Der Erlös aus der Weiterverrechnung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung Position
Umsatzerlöse Erlöse aus der Weiterverrechnung - verbucht.
Beilage III / Seite 4 von 27
Sachanlagevermögen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Ab-
schreibungen sowie Wertminderungen, bilanziert. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen
umfassen den Kaufpreis, einschließlich Importzölle und nicht refundierbarer Steuern und all
jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögensgegenstand an den zur
Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht Teil der Anschaffungskosten. Vom Wahlrecht gemäß
§ 203 Abs. 4 UGB Fremdkapitalzinsen zu aktivieren, wird kein Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme planmäßig abge-
schrieben. Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Bei
der Bestimmung der voraussichtlichen Nutzungsdauer von Sachanlagen wird die erwartete
wirtschaftliche bzw. technische Nutzungsdauer berücksichtigt. Die Restwerte, Nutzungsdauer
und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und ge-
gebenenfalls angepasst.
Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen Jahre
Gebäude und Bauten auf fremdem Grund 5-50
Technische Anlagen und Maschinen 5-25
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10
Fahrzeuge 8
Anlagen, die im Geschäftsjahr mehr als sechs Monate genutzt werden, werden im Jahr des
Zugangs mit der vollen Jahresrate abgeschrieben, solche, die erst in der zweiten Jahreshälfte
zugehen, mit einer halben Jahresrate.
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, werden
als geringwertige Vermögensgegenstände klassifiziert und im Jahr der Anschaffung oder Her-
stellung sofort zur Gänze abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außer-
planmäßig auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag abgeschrieben.
Instandhaltungen und Reparaturen werden, sofern die Wesensart des betreffenden Vermö-
genswertes dadurch nicht verändert wird und kein zusätzlicher künftiger Nutzen entsteht, im
Jahr des Anfalls als laufender Aufwand gebucht. Ersatz- sowie wertsteigernde Investitionen
werden aktiviert.
Die mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz im Jahr 2002 in das Eigentum der ASFINAG
übertragenen Hochbauten werden bei einer unterstellten Gesamtnutzungsdauer von 33 Jah-
ren auf die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren
Nutzung oder Veräußerung des Vermögensgegenstandes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr
erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögensgegenstandes resultierenden Gewinne
oder Verluste werden als Differenz aus Nettoveräußerungserlösen und Buchwert des Vermö-
genswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögensgegenstand ausgebucht wird,
erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Beilage III / Seite 5 von 27
Finanzanlagevermögen
Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten oder ihren nied-
rigeren beizulegenden Werten erfasst, wenn dauerhafte Verluste oder ein verringertes Eigen-
kapital eine Abwertung auf das anteilige Eigenkapital oder auf den Ertragswert unabdingbar
machen. Als verbundene Unternehmen werden laut § 189a Z. 8 UGB alle Gesellschaften ka-
tegorisiert, bei welchen die ASFINAG mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Anteile be-
sitzt oder über die einheitliche Leitung verfügt.
Beteiligungen sind gem. § 189a Z. 2 UGB dazu bestimmt, dass sie der ASFINAG durch eine
dauernde Verbindung dienen. Im Zweifelsfall hält die ASFINAG mindestens 20 % des Nenn-
kapitals an einer Kapitalgesellschaft. Weiters werden Beteiligungen zu Anschaffungskosten
bewertet oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten, falls dauerhafte Verluste verzeich-
net werden.
Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder, sofern die Wert-
minderung voraussichtlich von Dauer ist, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanz-
stichtag angesetzt.
B. Umlaufvermögen
Die Gegenstände des Umlaufvermögens werden gemäß § 206 Abs. 1 UGB mit den Anschaf-
fungskosten vermindert um die Abschreibungen des § 207 UGB, erfasst.
Hinsichtlich des Umfangs der Anschaffungskosten gelten die beim Anlagevermögen genann-
ten Ausführungen gemäß § 203 Abs. 2-4 UGB sinngemäß.
Eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag erfolgt ge-
mäß § 207 UGB immer dann, wenn ein tatsächlicher Börsenkurs oder Marktpreis, oder falls
dieser nicht feststellbar ist, der beizulegende Zeitwert, niedriger ist als der Wert, der aktuell in
der Bilanz erfasst ist, ungeachtet dessen, ob die Wertminderung nur vorübergehend oder dau-
erhaft ist.
Vorräte
Vorräte werden mit Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bi-
lanzstichtag bewertet. Die Ermittlung des Einsatzes erfolgt nach dem gleitenden Durch-
schnittspreisverfahren. Wertberichtigungen für veraltete Waren oder aus anderen Gründen
wertgeminderte Waren werden über ein Wertberichtigungskonto erfasst. Wertminderungen
von Vorräten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Materialaufwand ausgewiesen.
Bestandsrisiken, die sich aus erhöhter Lagerdauer sowie rückläufiger Verwendbarkeit erge-
ben, werden durch adäquate Wertabschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Fremd-
währungsforderungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisen-
mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertbe-
richtigungen berücksichtigt.
Der Buchwert des Vermögensgegenstandes wird unter Verwendung eines Wertberichtigungs-
kontos reduziert.
Beilage III / Seite 6 von 27
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
Geldbeschaffungskosten werden sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung er-
fasst. Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag
einer Verbindlichkeit (Disagios) werden aktivisch abgegrenzt.
D. Aktive latente Steuern
Aus der Bewertung der Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen
Wertansätzen für die voraussichtliche Steuerbe- und -entlastung nachfolgender Geschäfts-
jahre werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB aktive latente Steuern angesetzt. Eine Saldie-
rung mit passiven latenten Steuern wird nur vorgenommen soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Innerhalb des ASFINAG Konzerns werden die latenten Steuern bei der ASFINAG als Grup-
penträger dargestellt.
E. Rückstellungen
Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwe-
benden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hin-
sichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind (§198 Abs. 8 UGB).
Andere Rückstellungen als die gesetzlich vorgesehenen sowie für Beträge von untergeordne-
ter Höhe sind nicht gebildet worden.
Sofern die Gesellschaft für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstat-
tung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter
Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt.
Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich
der Erstattung ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in der
Höhe des voraussichtlichen Bedarfes gebildet.
Die Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder wurden nach der ver-
sicherungsmathematischen Projected Unit Credit Method (PUC) gemäß IAS 19, deren An-
wendung auch für den unternehmensrechtlichen Jahresabschluss zulässig ist, berechnet. Ver-
sicherungsmathematische Gewinne und Verluste wurden dabei sofort erfolgswirksam im Per-
sonalaufwand erfasst.
Aufwendungen und Erträge aus der Rückstellungsveränderung zu Rückstellungen für Pensi-
ons-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen wer-
den gemäß AFRAC Stellungnahme saldiert dargestellt.
Die Annahmen über die biometrischen Rechnungsgrundlagen der Rückstellungen für Pensio-
2018- hten Aufwand sofort aufwandswirksam erfasst. Von einer gleichmäßigen
Verteilung des Unterschiedsbetrages aus der erstmaligen Anwendung der neuen Rechnungs-
grundlagen über einen Zeitraum von bis zu längstens fünf Jahre wurde kein Gebrauch ge-
macht.
Pensionsrückstellungen
Aufgrund von Einzelzusagen ist die ASFINAG verpflichtet, in 2020 an insgesamt 11 Pensions-
beziehende (2019 11) nach deren Eintreten in den Ruhestand, Pensionszahlungen zu leisten.
Alle diese Pensionsberechtigten sind bereits Leistungsempfänger.
Beilage III / Seite 7 von 27
Folgende Parameter kamen bei der Berechnung der Pensionsrückstellung zum Ansatz:
Stichtag: 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Rechnungsgrundlage: AVÖ 2018-P (Angestellte) AVÖ 2018-P (Angestellte)
Rendite p.a.: 0,81 % 0,90 %
Pensionserhöhungen p.a.: 2,00 % 2,00 %
Neben leistungsorientierten Pensionszusagen bestehen auch beitragsorientierte Zusagen.
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist die Gesellschaft verpflichtet für alle Arbeits-
kräfte einen jährlichen Beitrag von EUR 500,00 in eine Pensionskasse zu leisten.
Für Teilzeitkräfte leistet die Gesellschaft einen Beitrag, dessen Höhe dem Verhältnis ihrer im
vorangegangenen Kalenderjahr geleisteten Teilzeitarbeit entspricht.
Abfertigungsrückstellung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Gesellschaft verpflichtet, an alle Beschäftigten in
Österreich, deren Arbeitsverhältnis vor 01. Jänner 2003 begonnen hat, bei Kündigung durch
das Unternehmen oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten.
Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und von dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen
Bezug abhängig und beträgt mindestens zwei und maximal zwölf Monatsbezüge. Für diese
Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet.
Die ASFINAG spart die gesetzliche Abfertigungsverpflichtung über einen maximalen Zeitraum
von 25 Jahren an, denn ab diesem Zeitpunkt erhöhen sich die Leistungen aus dem Plan, Ge-
haltssteigerungen ausgenommen, nicht mehr wesentlich.
Folgende Parameter kamen bei der Berechnung der Abfertigungen zur Anwendung:
Stichtag: 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Pensionsalter *): APG 04 APG 04
Rechnungsgrundlage: AVÖ 2018-P (Angestellte) AVÖ 2018-P (Angestellte)
Rendite p.a.: 0,81 % 0,90 %
Gehaltserhöhung p.a.: 2,50 % 2,50 %
Fluktuationsabschlag: 0,00 % 0,00 %
*) Allgemeines Pensionsgesetz (Stand 2004): Als rechnerisches Pensionsalter wird sowohl für Männer als auch für Frauen das
62. Lebensjahr angesetzt. Übergangsbestimmungen werden berücksichtigt.
Für alle Angestellten, welche nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, leistet die Ge-
sellschaft monatlich laufende Beitragszahlungen in Höhe von 1,53 % der Lohnsumme an eine
betriebliche Vorsorgekasse, welche ihrerseits dann verpflichtet ist, eine Abfertigung an die Mit-
arbeitenden zu bezahlen. Es handelt sich dabei um ein beitragsorientiertes System, bei wel-
chem die Leistungsverpflichtung der Gesellschaft auf den vereinbarten Beitrag zum Fonds
begrenzt ist. Folglich bildet die ASFINAG hierfür keine Abfertigungsrückstellung, sondern er-
fasst die geleisteten Beiträge gemäß § 231 Abs. 2 Z. 6 lit. aa UGB unter
dungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
Rückstellung für Jubiläumsgelder
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist die Gesellschaft verpflichtet an Beschäftigte
Jubiläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienstjahre (ab 15 Dienstjahren)
zu leisten. Die Gesellschaft berechnet den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung
nach dem oben bereits erläuterten Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC).
Beilage III / Seite 8 von 27
Zusätzlich zu den Parametern bei der Berechnung der Abfertigung kamen noch folgende
Kenngrößen bei der Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung zur Anwendung:
Stichtag: 31.Dezember 2020 31.Dezember 2019
Pensionsalter *): APG 04 APG 04
Rechnungsgrundlage: AVÖ 2018-P (Angestellte) AVÖ 2018-P (Angestellte)
Rendite p.a.: 1,14 % 1,16 %
Gehaltserhöhung p.a.: 2,50 % 2,50 %
Fluktuationsabschlag p.a.:
bis 30 Jahre 5,00 %
31 bis 45 Jahre 2,50 %
46 bis 60 Jahre - 0,50 %
bis 30 Jahre 5,00 %
31 bis 45 Jahre 2,50 %
46 bis 60 Jahre - 0,50 %
Lohnnebenkosten: 7,00 %; 22,00 % 8,00 %; 22,00 %
*) Allgemeines Pensionsgesetz (Stand 2004): Als rechnerisches Pensionsalter wird sowohl für Männer als auch für Frauen das
62. Lebensjahr angesetzt. Übergangsbestimmungen werden berücksichtigt.
Als rechnerisches Pensionsalter wird gemäß dem allgemeinen Pensionsgesetz (Stand 2004)
sowohl für Männer als auch für Frauen das 62. Lebensjahr angesetzt. Übergangsbestimmun-
gen werden berücksichtigt.
Die 2019 erstellte detaillierte Studie zum Fluktuationsverhalten und zur Gehaltserhöhung der
eigenen Beschäftigten hat weiterhin Gültigkeit.
Jubiläumsgeldzahlungen werden als "wiederkehrende Sonderzahlungen" interpretiert, in der
Folge werden somit die Sozialversicherungsabgaben bzw. Lohnnebenkosten personenbezo-
gen jeweils für den Anteil der Jubiläumsgeldleistung, der gemeinsam mit zwei Jubiläumsgeld-
Bemessungsgrundlagen die doppelte Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigt, in Höhe von
22 % berücksichtigt.
Kollektivvertraglicher Anspruch auf Jubiläumsgelder:
Nach Vollendung der Dienstjahre: Höhe Anspruch:
15 1 Brutto-Monatsbezug
25 2 Brutto-Monatsbezüge
35 3 Brutto-Monatsbezüge
Ausscheiden zwischen 25. und 35. Dienstjahr 3 Brutto-Monatsbezüge aliquot
Rückstellung für Urlaubsansprüche
Weiters bildet die Gesellschaft basierend auf dem Grundsatz der periodengerechten Ge-
winnermittlung gemäß § 198 Abs. 8 Z. 4 lit. c UGB Rückstellungen für nicht konsumierte Ur-
laubstage, falls die Beschäftigten ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 25 Ar-
beitstagen je Geschäftsjahr nicht zur Gänze in Anspruch genommen haben. Die Berechnungs-
grundlage für den Urlaubsanspruch umfasst neben den durchschnittlichen Bruttogehältern der
Arbeitskräfte, auch die aliquoten Sonderzahlungen sowie andere regelmäßige Gehaltsbe-
standteile.
Beilage III / Seite 9 von 27
Sonstige Rückstellungen
Für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten wurde durch die Bildung von nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung adäquaten Rückstellungen gemäß
§ 198 Abs. 8 Z 1 UGB Vorsorge getroffen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß
§ 211 Abs. 2 UGB mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst, wobei die ASFINAG eine Zins-
untergrenze von 0% einzieht. Vom Wahlrecht gemäß § 906 Abs. 34 UGB, den Unterschieds-
betrag, der sich aus der erstmaligen Anwendung ergibt, auf längstens fünf Jahre zu verteilen,
wird kein Gebrauch gemacht.
Vom Wahlrecht gemäß § 198 Abs. 8 Z. 2 UGB, demzufolge nach ihrer Eigenart genau um-
schriebene Aufwendungen, welche dem aktuellen oder einem früheren Geschäftsjahr zuzu-
ordnen sind und welche am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich
ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmt sind sowie keine Verpflichtung ge-
genüber Dritten darstellen, wahlweise rückgestellt werden dürfen, wurde nicht Gebrauch ge-
macht.
F. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden gemäß § 211 Abs. 1 UGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem höheren
Devisenbriefkurs zum Abschlussstichtag erfasst.
Bei Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung ange-
wandt. Dies gilt grundsätzlich auch für Derivate. Liegt jedoch eine Bewertungseinheit vor, so
werden Grund- und Sicherungsgeschäft zusammengefasst. Während das Grundgeschäft
grundsätzlich in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst wird, wird das Siche-
rungsderivat nicht gesondert bilanziert. Verbindlichkeiten, für die gleichzeitig mit der Grund-
transaktion (Begebung der Anleihen, Aufnahme der Darlehen und Kredite) ein Währungsswap
abgeschlossen wurde, werden als Bewertungseinheit mit dem gesicherten Kurs in EUR dar-
gestellt.
3.9).
G. Passive Rechnungsabgrenzung
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 198 Abs. 6 UGB auf der Passivseite Ein-
nahmen vor dem Abschussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag sind.
H. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Bestehen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen
von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgren-
zungsposten Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so
wird bei einer sich daraus insgesamt ergebenden Steuerbelastung eine Rückstellung für pas-
sive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Sollte sich eine Steuerentlastung ergeben, so
wird diese als aktive latente Steuern dargestellt.
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Eine Saldierung aktiver latenter Steuern mit passiven latenten Steuern wird nur dann vorge-
nommen, soweit eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tat-
sächlichen Steuerschulden rechtlich möglich ist. (siehe ferner unter Punkt D Aktive latente
Steuern).
I. Förderungen und Zuschüsse
Förderungen und Zuschüsse werden nach der Nettomethode erfasst. Für investitionsbezo-
gene Zuschüsse bedeutet das, dass die Förderungen und Zuschüsse direkt von den Anschaf-
fungskosten abgezogen werden. Das Ausmaß der Kürzung der Anschaffungskosten um im
Geschäftsjahr vereinbarte und vereinnahmte Förderungen und Zuschüsse wird unter
Punkt 3.1 näher erläutert.
Die Bruttozugänge der Förderungen bzw. Zuschüsse des Geschäftsjahres 2020 beliefen sich
auf EUR 23.296.330,15 (2019 TEUR 22.656).
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3. Erläuterungen zur Bilanz
3.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Sinne des § 226 Abs. 1 UGB findet sich im Anla-
genspiegel (siehe Beilage 1 zum Anhang).
2020 erfolgten Zuschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß § 906 Abs. 32 UGB im Zu-
sammenhang mit Grundstücken in der Höhe von EUR 111.938,59 (2019 TEUR 82).
Lt. Fruchtgenussvertrag vom 23. Juni / 25. Juli 1997 wurde der ASFINAG das Recht der
Fruchtnießung (§§ 509 ABGB) an den im Bundesstraßengesetz (BStG) definierten Straßen-
zügen (Bundesstraßen A = Bundesautobahnen, mehrspurige Bundesstraßen S = Schnellstra-
ßen und Bundesstraßen B) einschließlich der Brücken, Tunnels und Gebirgsengpässen, rück-
wirkend per 01. Jänner 1997 von der Republik Österreich eingeräumt. In räumlicher Hinsicht
bezieht sich das Recht der Fruchtnießung auf alle Grundflächen und baulichen Anlagen samt
Zubehör und Einrichtungen, die gem. § 3 BStG 1971 Bestandteil dieser Bundesstraßen sind.
Der Bund räumt der ASFINAG insbesondere das Recht ein, im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung die Einhebung von Benützungsgebühren und Mauten von sämtlichen Personen,
welche die übertragenen Straßen nutzen vorzunehmen.
Zum Fruchtgenuss werden jene Maßnahmen (Neubau, Zubau und Erweiterung) gerechnet,
die zu einer Vermehrung der Verkehrsfläche und dadurch zu Mehrverkehr und höheren Maut-
einnahmen führen. Ebenso fruchtgenusserhöhend sind bauliche Maßnahmen, die erstmalig
getätigt werden und nicht zur Vermehrung der Verkehrsfläche führen wie zum Beispiel die
Neuerrichtung von Pannenbuchten, Verkehrskontrollplätzen und Tunnelbetriebsgebäuden.
Das Entgelt für die Einräumung des Rechtes der Fruchtnießung betrug im Jahr 1997
EUR 5.662.161.374,32.
Das Fruchtgenussrecht erhöhte sich im Berichtsjahr um EUR 397.639.465,14
(2019 TEUR 188.739) und beträgt nun EUR 15.326.905.171,42 (2019 TEUR 14.929.266).
Mittels sondergesetzlicher Regelung (Art. I § 3 Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997) wurde
das Recht auf Fruchtnießung als nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand definiert. Das
Fruchtgenussrecht unterliegt somit keiner planmäßigen Abschreibung.
Die Bauinvestitionen für die noch nicht dem Verkehr übergebenen Bauvorhaben werden als
Anzahlung Fruchtgenussrecht ausgewiesen und erhöhten sich im Berichtsjahr um
EUR 99.310.269,61 (2019 TEUR 312.088). Die direkten Zugänge aus Projektabrechnungen
betrugen EUR 391.550.920,30 (2019 TEUR 382.213). Zum Fruchtgenussrecht für fertig ge-
stellte Bauvorhaben wurden EUR 292.240.650,69 (2019 TEUR 70.126) umgebucht.
Weiters verminderten sich im Geschäftsjahr die Zugänge zum Fruchtgenuss um Förderungen
bzw. Zuschüsse in Höhe von EUR 17.852.658,50 (2019 TEUR 16.498).
In Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte wurden im Geschäfts-
jahr 2020 EUR 4.610.475,04 (2019 TEUR 7.207) investiert. Für die Erweiterung IPC Netzwerk
Systems (2019 TEUR 2.187), die IT-Service Management Plattform (2019 TEUR 39) und die
Projektplattform BMG Exakt (2019 TEUR 1.740) wurden im Berichtsjahr keine Investitionen
getätigt. Für die Ausschreibungsplattform wurden EUR 20.000,00 (2019 TEUR 265) und im
Bereich Verkehrsbeeinflussung in die Erweiterung der Verkehrsinformationsdienste
EUR 2.241.344,61 (2019 TEUR 1.851) investiert.
Für immaterielles Anlagevermögen sind geleistete Anzahlungen für Investitionen in die Er-
weiterung des Betriebsüberwachungssystems sowie der Verkehrsüberwachungssysteme in
Höhe von EUR 13.931.333,99 (2019 TEUR 7.782) getätigt worden.
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Der Posten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der
Bauten auf fremdem Grund besteht zum größten Teil aus Anschaffungskosten des mit Art. 5
Bundesstraßen-Übertragungsgesetz, BGBl. I Nr. 50/2002, per 01. April 2002 an die ASFINAG
übertragenen bücherlichen und außerbücherlichen Eigentums und dinglicher Rechte der Re-
publik Österreich an diversen bebauten und unbebauten Grundstücken. Im Berichtsjahr wur-
den bei den bebauten und unbebauten Grundstücken Abgänge zu Anschaffungskosten im
Wert von EUR 2.957.233,59 (2019 TEUR 1.261) verbucht. Zum Bilanzstichtag weisen die ab
01. April 2002 per Gesetz an die ASFINAG übertragenen sowie von der ASFINAG erworbenen
Grundstücke Buchwerte in Höhe von EUR 37.138.567,92 (2019 TEUR 38.994) aus, die Bau-
ten auf eigenem und fremdem Grund EUR 109.397.671,00 (2019 TEUR 113.359).
Im Bereich der technischen Anlagen und Maschinen wurden im Berichtsjahr für die Erneu-
erung des Maut Roadside Equipments im Rahmen des Projektes Go Maut 2.0
EUR 598.465,40 (2019 TEUR 1.577) investiert. Im Sektor Verkehrsbeeinflussung wurden die
Videoanlagen im Wert von EUR 1.197.547,69 (2019 TEUR 503) sowie die CN.as-Einrichtung
Internet-Protokoll-Netzwerk um EUR 3.072.071,78 (2019 TEUR 2.891) erweitert. Die Investi-
tionssumme in CN.as Linien betrug im Geschäftsjahr EUR 417.717,41 (2019 TEUR 3.059).
Der Abgang der als geringwertige Wirtschaftsgüter geführten Go-Boxen betrug im Geschäfts-
jahr EUR 1.319.500,00 (2019 TEUR 2.190).
In Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden im Berichtsjahr EUR 2.752.614,74
(2019 TEUR 4.177) investiert.
Der Zugang bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen in Bau setzt sich aus Investiti-
onen für die Erneuerung der Telekommunikations- und Übertragungstechnik am
ASFINAG-Netz (CN.as) in Höhe von EUR 5.673.357,48 (2019 TEUR 2.115), die Errichtung
eines Verkehrsmanagement- und -informationssystems (VMIS) in Höhe von
EUR 3.434.376,89 (2019 TEUR 4.571), die Errichtung und Erweiterung von Hochbauten in
Höhe von EUR 8.626.215,78 (2019 TEUR 7.627) und Erweiterungen der Mautanlagen in
Höhe von EUR 356.349,75 (2019 TEUR 74).
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen war aufgrund der Ermittlung des Unterneh-
menswertes der ASFINAG Maut Service GmbH (MSG) eine Abwertung in Höhe von
EUR 4.200.000,00 auf den beizulegenden Wert in Höhe von
EUR 5.500.000,00 erforderlich.
Bei den Beteiligungen ist der 26 %ige Anteil an der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH
ausgewiesen. Ziel der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH ist die Schaffung und der Be-
trieb einer verkehrsträgerübergreifenden Informationsplattform.
Bei den Wertpapieren des Finanzanlagevermögens erfolgten Zuschreibungen in Höhe von
EUR 21.466,48 (2019 TEUR 226).
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3.2 Umlaufvermögen
An Vorräten waren am Bilanzstichtag auf Lager produzierte Vignetten für 2021 vorhanden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Forderungen aus
der Fakturierung von Vignettenverkäufen sowie aus der Verrechnung der LKW-Maut. Verzins-
liche Forderungen werden zum jeweiligen Barwert zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Die aus-
gewiesenen Forderungen enthalten Wertberichtigungen in der Höhe von EUR 665.846,34
(2019 TEUR 617). Die Veränderung wurde in der Berichtsperiode in der Gewinn- und Verlust-
rechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Wertminderungen werden
ausschließlich auf Basis von Einzelbetrachtungen vorgenommen, eine Wertberichtigung auf
pauschaler Basis erfolgt nicht. Weiters werden in dieser Position EU-Förderungen im Rahmen
der CEF-Projekte in Höhe von EUR 5.781.947,20 (2019 TEUR 14.353), aus Kostenbeteiligun-
gen durch Bund, Länder und Gemeinden in Höhe von EUR 15.463.302,82 (2019 TEUR 6.335)
und aus Refundierungen von Mitteln des Katastrophenfonds EUR 3.608.061,49 (2019
TEUR 4.061) ausgewiesen.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 44.256.346,63
(2019 TEUR 27.354) beinhalten die Verrechnung von Leistungen innerhalb des Konzerns
EUR 11.798.247,07 (2019 TEUR 290), die Ergebnisabführungen EUR 19.790.332,93
(2019 TEUR 14.462), Forderungen aus Cashpooling-Vereinbarungen mit den Tochtergesell-
schaften von EUR 12.442.685,50 (2019 EUR 7.176) sowie Steuerumlagen der Tochtergesell-
schaften EUR 225.081,13 (2019 TEUR 426). Sämtliche Positionen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr. Das Konzerndarlehen gegenüber der ASFINAG Maut Service GmbH
von EUR 5.000.000,00 wurde in 2020 zur Gänze zurückgezahlt (2019 TEUR 5.000).
In den sonstigen Forderungen und Vermögenswerte werden unter anderem Forderungen
aus der laufenden Steuerverrechnung mit den Finanzämtern in Summe von
EUR 100.308.356,40 (2019 TEUR 21.442) ausgewiesen. Weiters besteht die Position im We-
sentlichen aus einer kurzfristigen Veranlagung bei der Österreichischen Bundesfinanzierungs-
agentur (ÖBFA) in Höhe von EUR 150.000.000,00 (2019 TEUR 0) und aus Geldern unterwegs
in Höhe von EUR 2.795.624,75 (2019 TEUR 4.432).
In den sonstigen Forderungen sind Erträge in der Höhe von EUR 328.775,63
(2019 TEUR 646) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeit der in der Bilanz ausgewiesenen Forderun-
gen:
31.12. bis zu 1 Jahr 2 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Gesamt
Forderungen aus 2020 250.252.404,60 4.319.437,04 679.756,52 255.251.598,16
Lieferungen und Leistungen 2019 276.835.698,38 3.189.491,52 672.102,54 280.697.292,44
Forderungen gegenüber 2020 44.256.346,63 0,00 0,00 44.256.346,63
verbundenen Unternehmen 2019 27.354.492,99 0,00 0,00 27.354.492,99
Forderungen gegenüber Unternehmen, 2020 28.377,04 0,00 0,00 28.377,04
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2019 28.377,04 0,00 0,00 28.377,04
2020 254.644.850,74 155.117,31 40.939,75 254.840.907,80
2019 27.936.377,50 219.666,08 45.471,53 28.201.515,11
davon aus Abgabenverrechnung 2020 100.308.356,40 0,00 0,00 100.308.356,40
von Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer 2019 21.442.001,61 0,00 0,00 21.442.001,61
davon 2020 154.336.494,34 155.117,31 40.939,75 154.532.551,40
übrige sonstige Forderungen 2019 6.494.375,89 219.666,08 45.471,53 6.759.513,50
2020 549.181.979,01 4.474.554,35 720.696,27 554.377.229,63
2019 332.154.945,91 3.409.157,60 717.574,07 336.281.677,58
Sonstige Forderungen
Summe der Forderungen
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Der Posten Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten setzt sich aus den Kassenbe-
ständen in der Höhe von EUR 302.400,00 (2019 TEUR 334), dem Bargeld der Automaten für
Streckenmauterlöse mit EUR 572.588,30 (2019 TEUR 636) und den Guthaben bei Kreditinsti-
tuten sowie kurzfristigen Veranlagungen mit EUR 150.376.636,23 (2019 TEUR 21.075) zu-
sammen.
3.3 Rechnungsabgrenzungsposten
Im Posten Disagio werden insbesondere die Unterschiedsbeträge zwischen den (niedrigeren)
Zuzählungen und den (höheren) Rückzahlungsverpflichtungen bei Darlehensaufnahmen aus-
gewiesen. Die Unterschiedsbeträge werden durch planmäßige jährliche Abschreibungen ge-
tilgt.
Die sonstigen Abgrenzungsposten betreffen in der Hauptsache Haftungsentgelte für Anleihen,
welche an die Republik Österreich bezahlt wurden, mit einem Betrag von EUR 66.056.976,20
(2019 TEUR 62.493).
3.4 Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern betragen EUR 9.434.817,74 (2019 TEUR 8.914). Der erstmalige
Ansatz der latenten Steuern erfolgte im Jahr 2016. Vom Wahlrecht gemäß
§ 906 Abs. 34 UGB, den Unterschiedsbetrag, der sich aus der erstmaligen Anwendung ergibt,
auf längstens fünf Jahre zu verteilen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Bewertung der la-
tenten Steuern wurde mit einem Steuersatz von 25 % vorgenommen.
Die latenten Steuern im Jahresabschluss beruhen auf nachstehenden Differenzen und betra-
gen:
3.5 Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 392.433.304,51 und ist zur Gänze eingefor-
dert und eingezahlt. Es ist zerlegt in 1.000 Stückaktien, welche zur Gänze von der Republik
Österreich gezeichnet wurden.
Die Kapitalrücklagen setzen sich aus der gebundenen und der nicht gebundenen Kapital-
rücklage zusammen. Die gebundene Kapitalrücklage in Höhe von EUR 32.925.317,48 wurde
anlässlich der mit 31. Dezember 1999 durchgeführten vereinfachten Kapitalherabsetzung ge-
bildet. Die nicht gebundene Kapitalrücklage in Höhe von EUR 36.990.472,59 resultiert aus der
in den Vorjahren erfolgten unentgeltlichen Übertragung der bisher vom Land Salzburg, Kärn-
ten und Steiermark an der ÖSAG gehaltenen Anteile durch die Republik Österreich.
In 2005 wurde gemäß § 130 AktG (nunmehr § 229 Abs. 6 UGB) eine gesetzliche Rücklage
aus dem Jahresüberschuss der ASFINAG in der Höhe von EUR 6.318.012,97 gebildet. Zu-
sammen mit der gebundenen Kapitalrücklage bilden sie die gesetzlich vorgeschriebene Rück-
lage gemäß § 229 Abs. 6 UGB in Höhe von mindestens 10 % des Grundkapitals mit
EUR 39.243.330,45.
Die freien Gewinnrücklagen für die vorzeitige Abschreibung gem. § 7a EStG wurden im Ge-
schäftsjahr 2016 zur Gänze aufgelöst. Eine entsprechende steuerliche Vorsorge wurde getrof-
fen.
Stand 31.12.2020 Stand 31.12.2019
Anlagevermögen 1.531.120,82 1.225.273,46
übriges langfristiges Vermögen (Disagio, Geldbeschaffungskosten) 1.181.480,66 1.026.346,15
Verpflichtungen gegenüber Beschäftigte 5.119.269,00 5.257.456,00
sonstige langfristige Rückstellungen 1.147.832,21 917.696,53
übrige langfristige Verbindlichkeiten (Agio) 455.115,05 487.502,20
Summe aktive latente Steuern 9.434.817,74 8.914.274,34
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3.6 Rückstellungen
Die Steuerrückstellung betrifft zur Gänze die voraussichtliche Körperschaftssteuernachbe-
lastung 2020.
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um folgende Posten:
Der Posten Sonstige Rückstellungen beinhaltet im Wesentlichen Honorare, Beratungsleistun-
gen, Streitwerte bei gerichtsanhängigen Verfahren, Rückzahlungsansprüche im Mautbereich
und noch nicht verrechnete sonstige Leistungen. Eine Erhebung der potentiellen Risken aus-
laufenden Verfahren wurde vorgenommen und soweit dies unter Berücksichtigung des Vor-
sichtsgrundsatzes erforderlich war, wurden Rückstellungen gebildet. Zum Bilanzstichtag erga-
ben sich EUR 18.498.271,55 (2019 TEUR 14.691) wofür nach dieser Betrachtung keine Rück-
stellung erforderlich war.
3.7 Verbindlichkeiten
Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden keine dinglichen Sicherheiten bestellt.
Die Verbindlichkeiten aus Anleihen stammen ursprünglich aus Mittelaufnahmen für den
Ausbau des hochrangigen Straßennetzes. Bei den ausstehenden Anleihen erhöhte sich das
Volumen im Berichtsjahr um EUR 250.000.000,00 (2019 TEUR Reduktion 400.000).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten fast zur Gänze diverse Darle-
hen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vorwiegend noch offene
Verbindlichkeiten aus der laufenden Bau- und Erhaltungstätigkeit.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von
EUR 8.119.151,67 (2019 TEUR 6.941) betreffen Verrechnungen von Leistungen des Jahres
2020 innerhalb des Konzerns. Im Jahr 2009 wurde zur Liquiditätsoptimierung mit den Toch-
tergesellschaften Cashpooling-Vereinbarungen abgeschlossen. Durch die tägliche Saldierung
Stand 31.12.2020 Stand 31.12.2019
Rückstellung für Jubiläumsgelder 1.027.657,00 982.079,00
Rückstellung für Urlaubszuschüsse 427.547,48 709.802,30
Rückstellung für Gleitzeitguthaben 147.307,78 146.511,04
Rückstellung für Personalaufwand 463.129,45 476.270,41
Rückstellung für noch nicht verrechnete Bauleistungen 62.410.406,13 71.522.431,97
Rückstellung für Verfügbarkeitsentgelt Konzessionsstrecke 819.731,66 1.518.528,39
Rückstellungen Sonstige 31.481.308,31 27.496.555,52
Summe Sonstige Rückstellung 96.777.087,81 102.852.178,63
31.12. bis zu 1 Jahr 2 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Gesamt
2020 750.000.000,00 3.250.000.000,00 4.100.000.000,00
8.100.000.000,00
2019 1.000.000.000,00 2.500.000.000,00 4.350.000.000,00
7.850.000.000,00
2020 964,50 200.000.000,00 740.000.000,00
940.000.964,50
2019 76.000.920,09 200.000.000,00 650.000.000,00
926.000.920,09
Verbindlichkeiten aus 2020 394.956.367,48 10.004.843,03 321.482,25
405.282.692,76
Lieferungen und Leistungen 2019 385.091.902,26 7.799.577,88 261.670,43
393.153.150,57
Verbindlichkeiten gegenüber 2020 35.344.171,52 0,00 0,00
35.344.171,52
verbundenen Unternehmen 2019 33.479.489,66 0,00 0,00
33.479.489,66
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 2020 14.875,01 0,00 0,00
14.875,01
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2019 15.359,00 0,00 0,00
15.359,00
2020 195.853.590,67 88.680.002,39 771.216.553,30
1.055.750.146,36
2019 220.193.009,31 84.736.570,34 794.859.820,52
1.099.789.400,17
2020 21.671,51 0,00 0,00 21.671,51
2019 23.532.762,88 0,00 0,00 23.532.762,88
2020 244.311,92 0,00 0,00 244.311,92
2019 248.025,92 0,00 0,00 248.025,92
2020 1.376.169.969,18 3.548.684.845,42 5.611.538.035,55
10.536.392.850,15
2019 1.714.780.680,32 2.792.536.148,22 5.795.121.490,95
10.302.438.319,49
Summe der Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Anleihen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
davon im Rahmen sozialer Sicherheit
Beilage III / Seite 16 von 27
der Bankkonten der Töchter weisen die Verrechnungskonten der ASFINAG zum Bilanzstich-
tag eine Verbindlichkeit von EUR 27.225.019,85 (2019 TEUR 26.539) aus. Sämtliche Positio-
nen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen EUR 72.337.249,77 (2019 TEUR 75.060) auf
noch nicht verrechnete Zinsen und EUR 307.767.895,88 (2019 TEUR 307.768) auf Darlehen
bei der durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) vertretenen Republik
Österreich. Weiters sind in dieser Position Verbindlichkeiten für noch nicht ausgestellte Gut-
schriften EUR 443.356,18 (2019 TEUR 87), für Altersteilzeit in Höhe von EUR 79.289,00
(2019 TEUR 13) und für Sabbatical in Höhe von EUR 33.924,00 (2019 TEUR 22) enthalten.
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen EUR 21.671,51 (2019 TEUR 23.533) und die
sonstigen übrigen Verbindlichkeiten EUR 2.114.693,78 (2019 TEUR 2.774). Mit 2020 werden
in dieser Position auch die Verbindlichkeiten für Instandhaltungen aus Hausverwaltungstätig-
keiten in Höhe von EUR 1.233.359,41 ausgewiesen, welche sich im Vorjahr in den Verbind-
lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen befanden (2019 TEUR 1.070). Im Geschäftsjahr
erfolgte vom Bilanzgewinn 2018 die restliche Gewinnausschüttung in Höhe von
EUR 100.000.000,00 sowie eine teilweise Gewinnausschüttung vom Bilanzgewinn 2019 in
Höhe von EUR 65.000.000,00. Der noch nicht ausgeschüttete Betrag von
EUR 100.000.000,00 wird zum Bilanzstichtag in dieser Position als Verbindlichkeit ausgewie-
sen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind ferner Verpflichtungen gegenüber der Bonaventura
Infrastruktur GmbH (als Konzessionsgesellschaft) aus dem in 2006 mit der ASFINAG (als kon-
zessionsgebende Gesellschaft) abgeschlossenen Konzessionsvertrag in der Höhe von
EUR 571.718.706,83 (2019 TEUR 590.533) enthalten. Die ASFINAG hat im Rahmen dieses
Konzessionsvertrages die primär ihr auferlegte Verpflichtung zur Planung, Finanzierung und
Errichtung der neu zu errichtenden Autobahnabschnitte der S 1 Ost, die S 1 West, der S 2 und
Teilen der A 5 sowie zu deren Betrieb und Erhaltung der Streckenabschnitte an eine Projekt-
gesellschaft übertragen. Gemäß Konzessionsvertrag hat die Konzessionsgesellschaft nicht
das Recht, die Straßenbenutzung direkt zu bemauten, sondern erhält die ihr zustehende Ver-
gütung von der konzessionsgebenden Gesellschaft zum Teil in Form eines verkehrsabhängi-
gen Nutzungsentgeltes und zum Teil in Form eines leistungsabhängigen Verfügbarkeitsent-
geltes. Der Anspruch auf Vergütung besteht ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Stre-
ckenabschnitte.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für das zusätzliche Fruchtgenussrecht werden für
die in Betrieb genommenen Streckenabschnitte mit dem lt. Tilgungsplan errechneten Barwert
der erwarteten Zahlungen für die Errichtungskosten der Konzessionsstrecke dargestellt.
Gleichzeitig mit der Aktivierung des Fruchtgenussrechtes für die in 2009 bis 2011 freigegebene
Strecke hat die ASFINAG eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe abzüglich allfälliger Anzahlun-
gen erfasst. Bei der ASFINAG werden die Zahlungen an die Bonaventura Infrastruktur GmbH
aus dem Konzessionsvertrag als Errichtungskosten der Konzessionsstrecke, Kosten für den
laufenden Betrieb und für die Erhaltung der Konzessionsstrecke sowie als Zinsaufwand dar-
gestellt.
Zum Bilanzstichtag splittet sich die zuletzt genannte Verbindlichkeit in einen langfristigen Teil
(Laufzeit länger als ein Jahr) in der Höhe von EUR 552.011.166,68 (2019 TEUR 571.719) und
einen kurzfristigen Teil (Laufzeit kürzer als ein Jahr) in der Höhe von EUR 19.707.540,15
(2019 TEUR 18.814).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in der Höhe von EUR 100.134.975,36
(2019 TEUR 123.533) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam wer-
den.
Beilage III / Seite 17 von 27
Folgende Anleihen und Darlehen sind in den Verbindlichkeiten enthalten:
1)
Ausweis in der Bilanz unter der Position Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2 - 5 Jahre
2)
Ausweis in der Bilanz unter der Position Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten > 5 Jahre
3)
Ausweis in der Bilanz unter der Position sonstige Verbindlichkeiten > 5 Jahre
31.12.2020 Zinssatz 31.12.2019 Zinssatz
Anleihe Laufzeit 2013-2020 0,00 1,750% 1.000.000.000,00 1,750%
Anleihe Laufzeit 2014-2021 750.000.000,00 1,375% 750.000.000,00 1,375%
Anleihe Laufzeit 2015-2022 1.000.000.000,00 0,625% 1.000.000.000,00 0,625%
Anleihe Laufzeit 2017-2024 750.000.000,00 0,250% 750.000.000,00 0,250%
Anleihe Laufzeit 2010-2025 1.500.000.000,00 3,375% 1.500.000.000,00 3,375%
Anleihe Laufzeit 2020-2027 750.000.000,00 0,000% 0,00 -
Anleihe Laufzeit 2019-2029 600.000.000,00 0,100% 600.000.000,00 0,100%
Anleihe Laufzeit 2015-2030 500.000.000,00 1,500% 500.000.000,00 1,500%
Anleihe Laufzeit 2012-2032 1.000.000.000,00 2,750% 1.000.000.000,00 2,750%
Anleihe Laufzeit 2013-2033 750.000.000,00 2,750% 750.000.000,00 2,750%
Anleihe Laufzeit 2020-2035 500.000.000,00 0,100% 0,00 -
8.100.000.000,00 7.850.000.000,00
31.12.2020 Zinssatz 31.12.2019 Zinssatz
Darlehen Laufzeit 2014-2024
1)
200.000.000,00 1,115% 200.000.000,00 1,115%
Darlehen Laufzeit 2000-2027
3)
200.000.000,00 6,250% 200.000.000,00 6,250%
Darlehen Laufzeit 2012-2029
3)
21.000.000,00 2,452% 21.000.000,00 2,452%
Darlehen Laufzeit 1999-2029 (GBP 80 Mio.)
3)
86.767.895,88 7,250% 86.767.895,88 7,250%
Darlehen Laufzeit 2015-2030
2)
160.000.000,00 1,371% 160.000.000,00 1,371%
Darlehen Laufzeit 2015-2031
2)
100.000.000,00 1,434% 100.000.000,00 1,434%
Darlehen Laufzeit 2012-2032
2)
390.000.000,00 3,546% 390.000.000,00 3,546%
Darlehen Laufzeit 2020-2035
2)
90.000.000,00 0,407% 0,00 -
1.247.767.895,88 1.157.767.895,88
Summe Verbindlichkeiten aus Anleihen
Summe Verbindlichkeiten aus Darlehen
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3.8 Rechnungsabgrenzungsposten
Bezüglich der Agios bei Darlehensverbindlichkeiten gelten die Erläuterungen zu den Disagios
bei Darlehensverbindlichkeiten sinngemäß.
Die sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen unter anderem mit
EUR 106.527.106,88 (2019 TEUR 107.533) die Vignettenerlöse aus dem Vorverkauf für das
Jahr 2021, mit EUR 12.897.047,26 (2019 TEUR 14.199) noch nicht verbrauchte Pre-Pay-
Werte, mit EUR 9.776.321,91 (2019 TEUR 10.594) die Jahreskarten für die Streckenmaut und
mit EUR 9.931.726,11 (2019 TEUR 9.736) die Vorauszahlungen Dritter für laufende Instand-
haltungskosten.
3.9 Derivative Finanzinstrumente
Das in der nachstehenden Tabelle mit dem Marktwert bewertete Derivat stellt eine Bewer-
tungseinheit mit der zugehörigen Grundtransaktion dar und wurde mit der Absicht der Absi-
cherung von Wechselkursschwankungen der Grundtransaktion (aufgenommenes Darlehen in
Fremdwährung) abgeschlossen. Das verbleibende Risiko besteht aus Zinsänderungsrisiken
im EURO Finanzierungsraum. Der Marktwert wird wie folgt ermittelt: Die Cashflows (Zins- und
Tilgungszahlungen) der Swapposition werden mit den laufzeitkonformen Zero-Kupon-Zinssät-
zen (aus Thomson Reuters) der entsprechenden Währungen (EUR, GBP) abgezinst.
e das
Grund- und das Sicherungsgeschäft nach UGB zu einer Bewertungseinheit zusammenge-
fasst. Während das Grundgeschäft grundsätzlich in der Bilanz mit dem vereinbarten Rückzah-
lungsbetrag erfasst wird, wird das Sicherungsderivat nicht gesondert bilanziert. Ineffektive
Teile von Derivaten mit negativem Marktwert werden als Drohverlustrückstellung bilanziert, ein
ineffektiver Teil, der aus dem Grundgeschäft resultiert, erhöht den Bilanzansatz des Grundge-
schäfts.
Bei Vertragsabschluss einer Bewertungseinheit erfolgt grundsätzlich ein prospektiver Effekti-
vitätstest, mit dem Ergebnis, dass alle Parameter des Grundgeschäfts und des Absicherungs-
geschäfts, die das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, identisch, aber ge-
genläufig sind. Darüber hinaus erfolgt zum Bilanzstichtag ein retrospektiver Effektivitätstest
mittels Ratio Offset (Dollar Offset)-Methode, bei dem festgestellt wird, ob die Sicherungsbe-
ziehung tatsächlich vollständig und weitgehend effektiv war. Im Geschäftsjahr 2020 haben alle
Bewertungseinheiten den Effektivitätstest bestanden.
Bei dem unten angeführten Derivat handelt es sich um einen Cross-Currency-Swap. Der nach-
folgende Marktwert zum 31.12.2020 wird mit dem Dirty Price (inkl. Zinsabgrenzungen) ange-
geben.
Verbindlichkeit
Verbindlich-
keitsname
Währung Nominale Laufzeit
Marktwert per
31.12.2020
(in EUR)
SF/GBP/5
GBP
80.000.000,00 2009 - 2029
143.792.175,51
SV/EUR/21
EUR
-86.767.895,88 2009 - 2029
-85.074.888,53
58.717.286,98
58.717.286,98
Legende: S - Sw apvertrag / SF - Sw apforderung / SV - Sw apverbindlichkeit
Übersicht Derivate mit Bewertung per 31.12.2020
S GBP/EUR 2
S GBP/EUR 2 Summe
Gesamtergebnis
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4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
4.1 Umsatzerlöse
Im Berichtsjahr werden unter dem Posten Streckenmauterlöse die an der A 9 Pyhrn Auto-
bahn, A 10 Tauern Autobahn, A 11 Karawanken Autobahn, A 13 Brenner Autobahn und der
S 16 Arlberg Schnellstraße eingehobenen Streckenmauten ausgenommen LKW ausgewie-
sen, während die Vignettenerlöse als zeitabhängige Benützungsentgelte das gesamte hoch-
rangige Straßennetz betreffen.
Im Posten Erlöse aus Weiterverrechnungen finden sich neben Erlösen aus konzerninternen
Verrechnungen, die an den Bund weiterverrechneten Bauleistungen der Grundeinlöse- und
Herstellungskosten des laufenden Geschäftsjahres von Neubau- und Erweiterungsvorhaben,
reduziert um sonstige Erträge (wie Kostenbeteiligungen, Zuschüsse und Förderungen) unab-
hängig davon, ob die betreffenden Bauvorhaben bereits fertig gestellt und zum Verkehr frei-
gegeben oder noch in Bau sind.
Im Posten LKW-Mauterlöse werden die Erlöse für die fahrleistungsabhängige Maut für Fahr-
zeuge über 3,5 t ausgewiesen.
Im Bereich Liegenschaftsmanagement werden Erlöse aus der Vermietung und Verpach-
tung von Grundstücken und der Verrechnung von Sondernutzungen erzielt.
Mit Einführung der LKW-Maut übernahm die ASFINAG auch die Verpflichtung die ordnungs-
gemäße Entrichtung derselben zu überwachen. Dafür wurden einerseits eigene Arbeitskräfte
angestellt und ausgebildet bzw. wurde diese Aufgabe teilweise ausgelagert. Die diesem Be-
reich zugeordneten Erlöse aus dem Streckenkontrolldienst (Enforcement-Erlöse) setzen
sich aus Nach- bzw. Ersatzzahlungen für fahrleistungsbezogene LKW- bzw. zeitabhängige
PKW-Maut zusammen.
4.2 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen übrigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Kursgewinnen mit
EUR 398.035,00 (2019 TEUR 817) sowie Erträgen aus Pönale mit EUR 0,00 (2019
TEUR 1.999) andere übrige Erträge mit EUR 225.612,93 (2019 TEUR 318).
31.12.2020 31.12.2019
Streckenmauterlöse 137.210.616,03 199.778.364,40
Vignettenerlöse 447.433.456,08 520.411.468,51
Erlöse aus Weiterverrechnungen / Umsatzerlöse 577.089.467,47 576.072.398,97
LKW-Mauterlöse 1.498.097.451,95 1.515.219.838,30
Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 24.604.573,05 33.669.350,59
Erlöse aus dem Streckenkontrolldienst 33.512.632,30 34.055.274,22
Erlöse Strafgelder 82.170.289,29 82.513.548,65
Erlöse aus dem Katastrophenfonds 1.361.869,14 2.504.107,83
Erlöse aus Förderungen und Zuschüssen 21.934.461,01 20.151.628,32
sonstige Erlöse 12.951.219,21 10.270.422,63
2.836.366.035,53 2.994.646.402,42
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4.3 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
Der Materialaufwand betrifft fast ausschließlich Grundeinlösen, die im Zusammenhang mit
dem Erwerb von Grundstücken für den Bau des hochrangigen Straßennetzes anfallen, und
die damit verbundenen Aufwendungen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten
Herstellungskosten für die Errichtung und den Bau des hochrangigen Straßennetzes,
die an den Bund weiterverrechnet werden und
bauliche Erhaltungsmaßnahmen, die den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen
bzw. erhalten
und beziehen sich unter anderem auf die Weiterverrechnung von Leistungen der Tochterge-
sellschaften für den Neubau, die Erhaltung und den Betrieb der Strecke, Investitionen, sowie
für Mauteinhebung und Verkehrstelematik im Auftrag der ASFINAG.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen gliedern sich wie folgt:
4.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich aus den Gehältern der Vorstandsmitglieder und der Angestell-
ten, den Aufwendungen für Abfertigung und Altersversorgung sowie der Zuweisung zur Rück-
stellung für Jubiläumsgelder, nicht konsumierte Urlaube, Altersteilzeit, Zeitausgleichsguthaben
sowie Lohnnebenkosten zusammen.
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeiter-
vorsorgekassen in Höhe von EUR 183.711,64 (2019 TEUR 186) entfallen EUR 58.902,00
(2019 TEUR 240) auf die Dotierung von Abfertigungsansprüchen von Beschäftigten, die vor
dem 01. Jänner 2003 in das Unternehmen eingetreten sind. Als Beiträge an die betriebliche
Vorsorgekasse wurden Zahlungen in der Höhe von EUR 124.809,64 (2019 TEUR 123) geleis-
tet. Freiwillige Abfertigungen sind in 2020 keine angefallen (2019 TEUR 148). Weiters erfolgte
im Berichtsjahr keine Auflösung von Rückstellungen für die Verwendung von Zahlungen (2019
TEUR 325).
Die Aufwendungen für Altersversorgung beziehen sich auf die Dotierungen und Auflösun-
gen von Rückstellungen und beitragsorientierten Zusagen für ausgeschiedene sowie aktive
Vorstandsmitglieder und Angestellte.
2020 2019
Herstellung Neubau 496.297.366,44 491.183.641,72
Bauliche Erhaltung 540.852.557,96 506.267.291,36
Vergütung für Mauteinhebung und Verkehrstelematik und Corporate Services 410.003.037,01 401.278.032,60
Summe bezogene Leistungen gesamt 1.447.152.961,41 1.398.728.965,68
Beilage III / Seite 21 von 27
4.5 Ab- und Zuschreibungen auf immaterielle Gegenstände des An-
lagevermögens, Sachanlagen und Finanzanlagen
Die Folgebewertung der unbebauten Grundstücke hat Zuschreibungen von EUR 111.938,59
(2019 TEUR 82) zur Folge. Eine außerplanmäßige Abschreibung wurde in Höhe von
EUR 107.703,33 (2019 TEUR 0) getätigt.
Die Beteiligung an der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH wurde unter Berücksichtigung
des anteiligen Jahresergebnisses um EUR 145.346,96 (2019 TEUR 155) abgewertet. Im Be-
richtsjahr wurden Zuschreibungen von Wertpapieren in Höhe von EUR 21.466,48 (2019
TEUR 226) getätigt.
4.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bei den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen wesentliche Beträge auf
die durchlaufenden Kosten für die Querfinanzierung des Brennerbasistunnels in Höhe von
EUR 43.645.676,50 (2019 TEUR 46.475), Kosten des Vertriebes und die Provisionen für die
Vignette mit EUR 26.193.348,16 (2019 TEUR 32.634) sowie auf weiterverrechneten Abschrei-
bungen der ASFINAG Servicegesellschaften mit EUR 12.181.302,00 (2019 TEUR 14.806). In
der Position sind unter anderem Instandhaltung und Betriebskosten mit EUR 15.067.448,00
(2019 TEUR 13.552), Bank- und Kreditkartenspesen mit EUR 3.578.218,02 (2019
TEUR 3.907), Post- und Kommunikationsspesen mit EUR 2.341.427,18 (2019 TEUR 1.959)
sowie Mietaufwendungen mit EUR 1.614.619,04 (2019 TEUR 763) enthalten.
Darüber hinaus wird in dieser Position der Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen
mit EUR 1.390.046,00 (2019 TEUR 3.410) ausgewiesen.
Die weiteren Kosten verteilen sich im Wesentlichen auf Beratungsleistungen, Werbungskos-
ten, Versicherungsaufwendungen und Schulungsaufwand.
4.7 Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen in der Höhe von EUR 21.108.212,50 (2019 TEUR 15.734)
resultieren aus den mit den Tochterunternehmen abgeschlossenen Ergebnisabführungsver-
trägen mit EUR 19.790.332,93 (2019 TEUR 14.462) und der Ausschüttung des Gewin-
nes 2019 der ASFINAG Commercial Services GmbH und der ASFINAG European Toll Service
GmbH mit EUR 1.317.879,57 (2019 TEUR 1.272).
4.8 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsenerträge resultieren aus Vergütungen der Tochtergesellschaften im
Zuge des Cashpooling-Vertrages in Höhe von EUR 139.257,04 (2019 TEUR 59). Darüber hin-
aus entstanden Zinserträge aus kurzfristigen Veranlagungen bei Kredit- und Nichtkreditinsti-
tuten, Verzugszinsen sowie aus der Verzinsung von langfristigen Forderungen von
EUR 1.201.432,99 (2019 TEUR 30).
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4.9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Bei dieser Position entfallen wesentliche Beträge auf Zinsen für Anleihen mit
EUR 139.765.835,79 (2019 TEUR 164.977) und für Darlehen mit EUR 39.273.978,46
(2019 TEUR 39.487). Davon abgezogen sind Zinserträge aus Derivaten in Höhe von
EUR 6.796.729,81 (2019 TEUR 7.209), welche Teil einer Bewertungseinheit sind. Im Rahmen
des PPP-Projektes entstanden Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 27.059.954,12
(2019 TEUR 27.913).
Von den zinsähnlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 14.468.208,91
(2019 TEUR 14.971) entfallen EUR 4.502.929,88 (2019 TEUR 5.181) auf die planmäßige Ab-
schreibung aktivierter Zuzählungsagios und EUR 9.552.642,19 (2019 TEUR 9.451) auf Haf-
tungsentgeltzahlungen an den Bund.
4.10 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten die Körperschaftsteuer für das
Jahr 2020 in Höhe von EUR 246.825.633,79 (2019 TEUR 286.364), Aufwendungen aus Kör-
perschaftssteuern für Vorperioden von EUR 1.868,53 (2019 TEUR 107), Erträge aus der Steu-
erumlage in Höhe von EUR 225.081,13 (2019 TEUR 426) sowie Erträge aus der Aktivierung
latenter Steuern in Höhe von EUR 520.543,40 (2019 Aufwand TEUR 642).
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5. Sonstige Angaben
5.1 Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses
§ 238 Abs. 1 Z 9 UGB
Die Vorstandsmitglieder werden dem Aufsichtsrat bzw. der Hauptversammlung vorschlagen,
vom Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von EUR 165.000.000,00 an die Alleinaktionärin
Republik Österreich auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Zum Bilanzstichtag besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 235 Abs. 2 UGB in der Höhe
der aktivierten latenten Steuern von EUR 9.434.817,74 (2019 TEUR 8.914).
5.2 Außerbilanzielle Geschäfte gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB
Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus Garantien in Höhe von
EUR 1.491.900,00 (2019 TEUR 1.492).
5.3 Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag gemäß
§ 238 Abs. 1 Z 11 UGB
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Auswirkung auf den Jah-
resabschluss haben.
5.4 Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und
Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z 12 UGB
Sämtliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen wurden zu fremdübli-
chen Bedingungen abgeschlossen.
5.5 Aufwendungen für die Abschlussprüfung
gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB
Als Aufwendungen für die Wirtschaftsprüfung nach § 238 Abs. 1 Z 18 UGB fielen in der ASFI-
NAG im Geschäftsjahr EUR 189.248,85 (2019 TEUR 99) und für sonstige Beratungsleistun-
gen EUR 16.377,70 (2019 TEUR 27) an. Seit 2009 werden konzernweit sämtliche Aufwen-
dungen für die Wirtschaftsprüfung in der ASFINAG verbucht.
5.6 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Ergebnisabführungsverträge
Seit 31. Dezember 2005 bestehen Ergebnisabführungsverträge mit folgenden Tochterfirmen:
ASFINAG Service GmbH (SG) (ab 01 Jänner 2013)
ASFINAG Alpenstraßen GmbH (ASG)
ASFINAG Bau Management GmbH (BMG)
ASFINAG Maut Service GmbH (MSG)
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Die Tochterfirmen verpflichten sich die Gewinne zur Gänze an die ASFINAG zu übertragen
und die ASFINAG verpflichtet sich andererseits, den gesamten Verlust der Tochterfirmen zu
übernehmen. Die abzuführenden Gewinne bzw. die zu übernehmenden Verluste ergeben sich
nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.
Umsatzsteuerliche Organschaft
Die bescheidmäßige Anerkennung des Organverhältnisses betreffend Umsatzsteuer erfolgte
im Umsatzsteuerbescheid 2004 für die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs Akti-
engesellschaft.
Organobergesellschaft
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs Aktiengesellschaft.
Organgesellschaften
ASFINAG Service GmbH (SG)
ASFINAG Alpenstraßen GmbH (ASG)
ASFINAG Bau Management GmbH (BMG)
ASFINAG Maut Service GmbH (MSG)
ASFINAG Commercial Services GmbH (ACS)
vormals ASFINAG International GmbH (AIG)
ASFINAG European Toll Service GmbH (ETS)
Gruppenbesteuerung
Seit der Veranlagung 2005 besteht gem. § 9 Abs. 8 KStG 1988 innerhalb des ASFINAG Kon-
zerns eine Gruppe mit folgenden Gesellschaften:
Gruppenträger
Autobahnen- u. Schnellstraßen-Finanzierungs Aktiengesellschaft (ASFINAG)
Gruppenmitglieder
ASFINAG Service GmbH (SG)
ASFINAG Alpenstraßen GmbH (ASG)
ASFINAG Bau Management GmbH (BMG)
ASFINAG Maut Service GmbH (MSG)
ASFINAG Commercial Services GmbH (ACS)
vormals ASFINAG International GmbH (AIG)
ASFINAG European Toll Service GmbH (ETS)
Die Steuerumlageverrechnung (Belastung) im Geschäftsjahr beträgt EUR 225.081,13
(2019 TEUR 426). Aufgrund der Beteiligungseinbringung der ETS in die ASFINAG wurde im
Geschäftsjahr 2014 ein Steuerumlagevertrag abgeschlossen. Ebenso besteht ein Steuerum-
lagevertrag mit der ACS.
Die Steuerumlageverträge wurden nach der Periodenabrechnungsmethode abgeschlossen,
enthalten aber auch Bestandteile der Belastungsmethode. Kommt es zu einer Beendigung des
Steuerumlagevertrages bestehen nur dann Verpflichtungen aus einem Steuerschlussaus-
gleich, wenn die Gesellschaften bei gleichzeitigem Verlust des Gruppenträgers noch Anspruch
auf Vergütung eines noch nicht abgegoltenen Verlustvortrags aus den Vorjahren haben.
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Cashpooling
Im Juli 2009 wurden Cashpooling-Vereinbarungen, mit Ausnahme der ACS, zwischen den
Tochtergesellschaften und der ASFINAG abgeschlossen, bei der die Banksalden der Töchter
täglich auf das Cashpooling-Konto der ASFINAG übertragen werden. Ziel der Vereinbarung
ist, mit der Bündelung der Banksalden bei der ASFINAG eine bessere Verzinsung zu errei-
chen.
Leistungsvereinbarungen
Für das Verrechnungsjahr 2020 wurden mit den Tochtergesellschaften spezielle Vereinbarun-
gen für zu erbringende Leistungen getroffen:
ASFINAG Service GmbH betriebliche und elektromaschinelle Erhaltung im zugewie-
senen Betreuungsbereich
ASFINAG Alpenstraßen GmbH betriebliche und elektromaschinelle Erhaltung im zu-
gewiesenen Betreuungsbereich
ASFINAG Bau Management GmbH Projektmanagementleistungen
ASFINAG Maut Service GmbH Mauteinhebung, LKW-Fahrleistungsmaut, Projekte
ASFINAG Commercial Services GmbH Internationale Positionierung
ASFINAG European Toll Service GmbH Internationale Bemautung
5.7 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Beauftragungen im Rahmen des
Bauprogrammes von rd. Mio. EUR 864 (2019 Mio. EUR 1.035).
Jahr 2021 2021-2025
Mietverpflichtungen für Büroflächen 1.010.670,40 4.958.120,65
davon Mietverpflichtungen ggü. verbundenen Unternehmen 142.252,00 771.911,25
Leasingaufwand 34.056,60 95.855,93
Miete Datenleitungen 1.365.452,36 6.509.329,28
sonstige Mietverpflichtungen 29.439,48 29.439,48
Mietverplichtungen gesamt 2.439.618,84 11.592.745,34
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5.8 Angaben über Organe und Beschäftigte
Als Vorstandsmitglieder der ASFINAG waren im Geschäftsjahr 2020 folgende Personen be-
stellt:
Mag. Hartwig Hufnagl
Dr. Josef Fiala
Als Mitglieder des Aufsichtsrates der ASFINAG waren im Geschäftsjahr 2020 folgende Perso-
nen bestellt:
Mag. Dr. Peter Franzmayr, MBA (Vorsitzender bis 31.08.2020)
Mag.
a
Christa Geyer (ab 31.08.2020, Vorsitzende ab 23.09.2020)
Dr.
in
Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M. (Stellv. d. Vorsitzenden bis 31.08.2020)
Dipl. Ing. Herbert Kasser (ab 18.02.2020, Stellv. der Vorsitzenden ab 23.09.2020)
Dipl. Ing. Dr. techn. Harald Frey (ab 31.08.2020)
Mag. Michael Höllerer
Martha Schultz
Dr. h. c. Siegfried Gunther Stieglitz (bis 28.02.2020)
Mag.
a
Eva Wildfellner (ab 31.08.2020)
Vom Betriebsrat entsandt (Vertretung der Beschäftigten):
Ursula Zortea-Ehrenbrandtner
Roman Grünerbl
Gabriele Straßnigg
Beilage III / Seite 27 von 27
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug bei den Angestellten im Geschäftsjahr
141 (2019 144) und bei den Lehrlingen 2 (2019 2).
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 waren keine Kredite an Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates aushaftend; es bestanden auch keine Haftungen zugunsten dieser Perso-
nen.
Die Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns umfassen die aktiven und ehemaligen Mit-
glieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates des Mutterunternehmens ASFINAG.
Der Gesamtbetrag der kurzfristig fälligen Leistungen an Personen in Schlüsselpositionen ent-
fällt auf aktive Mitglieder des Vorstandes und gliedert sich wie folgt:
Der Aufsichtsrat bezog im Berichtsjahr EUR 100.803,71 (2019 TEUR 116) für Sitzungsgelder,
Jahresvergütungen sowie Entschädigungen für angefallene Reisekosten. Die Ruhebezüge
von ehemaligen Vorstandsmitgliedern belaufen sich in 2020 auf EUR 421.473,38 (2019
TEUR 413).
Wien, am 09. April 2021
Der Vorstand
Jahr 2020 2019
Kurzfristig fällige Leistungen 779.035,81 891.294,61
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 52.103,00 95.479,00
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,00 267.097,18
Vergütungen von Personen in Schlüsselpositionen 831.138,81 1.253.870,79
Jahr 2020 2019
fixe Bezüge 570.000,00 647.401,57
variable Bezüge 85.788,82 110.580,00
Sachbezüge 23.388,72 24.037,70
Kurzfristig fällige Leistungen 679.177,54 782.019,27
Dr. Josef Fiala e.h. Mag. Hartwig Hufnagl e.h.
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Fruchtgenussrecht 14.929.265.706,28 105.813.381,09 -88.920,22 291.915.004,27 15.326.905.171,42 0,00 0,00 14.929.265.706,28
15.326.905.171,42
2. Anzahlungen Fruchtgenussrecht 1.145.515.368,04 391.550.920,30 0,00 -292.240.650,69 1.244.825.637,65 0,00 0,00 1.145.515.368,04
1.244.825.637,65
3. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Vorteile sowie
daraus abgeleitete Lizenzen 78.787.493,22 4.610.475,04 -175.069,00 1.487.945,95 84.710.845,21 64.456.409,22 9.192.675,99 -175.069,00 73.474.016,21 14.331.084,00
11.236.829,00
4. Geleistete Anzahlungen 15.988.641,00 13.931.333,99 -116.916,98 -905.778,10 28.897.279,91 0,00 0,00 15.988.641,00
28.897.279,91
16.169.557.208,54 515.906.110,42 0,00 -380.906,20 256.521,43 16.685.338.934,19 64.456.409,22 9.192.675,99 0,00 -175.069,00 0,00 73.474.016,21 16.105.100.799,32
16.611.864.917,98
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
a) Grundstücke (unbebaut u. bebaut) 50.579.521,81 384.683,47 -2.957.233,59 325.646,42 48.332.618,11 11.585.329,26 107.703,33 -111.938,59 -387.043,81 11.194.050,19 38.994.192,55
37.138.567,92
b) Bauten auf eigenem und fremdem Grund 258.874.154,14 1.616.218,70 -2.480,94 1.028.375,80 261.516.267,70 145.515.214,14 6.604.132,97 -750,41 152.118.596,70 113.358.940,00
109.397.671,00
2. technische Anlagen und Maschinen 601.062.373,53 12.193.465,09 -12.006.349,32 22.982.782,74 624.232.272,04 317.607.960,53 32.147.203,05 -11.732.265,54 338.022.898,04 283.454.413,00
286.209.374,00
3. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 16.393.799,57 2.752.614,74 -960.107,67 18.186.306,64 11.182.152,78 3.013.330,92 -956.499,85 13.238.983,85 5.211.646,79
4.947.322,79
4. Fahrzeuge 398.221,39 94.976,06 -69.133,40 424.064,05 119.056,39 58.540,06 -41.510,40 136.086,05 279.165,00
287.978,00
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 36.746.273,16 18.090.299,90 -741.195,59 -24.593.326,39 29.502.051,08 412.929,20 412.929,20 36.333.343,96
29.089.121,88
964.054.343,60 35.132.257,96 0,00 -16.736.500,51 -256.521,43 982.193.579,62 486.422.642,30 41.930.910,33 -111.938,59 -13.118.070,01 0,00 515.123.544,03 477.631.701,30
467.070.035,59
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 263.090.766,00 263.090.766,00 234.169.766,00 4.200.000,00 238.369.766,00 28.921.000,00
24.721.000,00
2. Beteiligungen 1.462.417,42 107.822,00 1.570.239,42 790.279,54 145.346,96 935.626,50 672.137,88
634.612,92
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.925.152,28 2.925.152,28 342.081,48 -21.466,48 320.615,00 2.583.070,80
2.604.537,28
267.478.335,70 107.822,00 0,00 0,00 0,00 267.586.157,70 235.302.127,02 4.345.346,96 -21.466,48 0,00 0,00 239.626.007,50 32.176.208,68
27.960.150,20
17.401.089.887,84
551.146.190,38
0,00
-17.117.406,71
0,00
17.935.118.671,51
786.181.178,54
55.468.933,28
-133.405,07
-13.293.139,01
0,00
828.223.567,74
16.614.908.709,30
17.106.895.103,77
*) die Zugänge aus Konzernstransfers werden mit den historischen Anschaffungskosten im Konzern dargestellt
**) die bis zum Zeitpunkt des Transfers angefallene Abschreibung der Konzerntransfers ist als Korrekturposten in der Position enthalten
Stand
01.01.2020
Zugänge
inkl. Konzern-
transfers *)
aktivierte Zinsen
gem. § 203
Abs. 4 UGB
Abgänge inkl.
Konzern-
transfers
Umbuchungen /
Umgliederungen
Entwicklung des Anlagevermögens im Jahr 2020
in EUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
Kumulierte Ab-
schreibungen
31.12.2020
Stand
01.01.2020
Stand
31.12.2020
Stand
31.12.2020
Kumulierte Ab-
schreibungen
01.01.2020
Zugänge
(Abschreibungen des
aktuellen
Geschäftsjahres)
inkl. Konzern-
transfers
Zuschreib-
ungen
Abgänge inkl.
Konzern-
transfers **)
Umbuchungen /
Umgliederungen
Beilage 1 zum Anhang
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs-Aktiengesellschaft
1. Anteile an verbundenen Unternehmen:
2020
Gesellschaft Sitz
Veränderung
Minderheitsanteil Stammkapital Eigenkapital Jahresüberschuss/
in % in % Jahresfehlbetrag
ASFINAG Alpenstraßen GmbH Innsbruck 51,00 2.550.000,00 0,00 51,00 2.550.000,00 2.450.000,00 5.000.000,00 5.144.685,46 2.893.709,19
1)
ASFINAG Bau Management GmbH Wien 100,00 2.600.000,00 0,00 100,00 2.600.000,00 0,00 2.600.000,00 2.600.000,00 2.481.221,49
1)
ASFINAG Maut Service GmbH Salzburg 100,00 9.700.000,00 -4.200.000,00 100,00 5.500.000,00 0,00 5.000.000,00 5.500.000,00 4.610.178,09
1)
ASFINAG Service GmbH Ansfelden 85,00 12.750.000,00 0,00 85,00 12.750.000,00 2.250.000,00 15.000.000,00 29.231.640,44 9.949.909,62
1)
ASFINAG Commercial Services GmbH Wien 100,00 1.286.000,00 0,00 100,00 1.286.000,00 0,00 1.286.000,00 1.422.637,41 136.637,41
ASFINAG European Toll Service GmbH Wien 100,00 35.000,00 0,00 100,00 35.000,00 0,00 35.000,00 3.330.948,76 605.567,74
28.921.000,00 -4.200.000,00 24.721.000,00 4.700.000,00 28.921.000,00 47.229.912,07 20.677.223,54
2. Beteiligungen:
Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH Wien 26,00 672.137,88 -37.524,96 26,00 634.612,92 70.000,00 2.440.818,92 -559.026,79
672.137,88 -37.524,96 634.612,92 70.000,00 2.440.818,92 -559.026,79
1) der angegebene Jahresüberschuss bezieht sich auf das Ergebnis vor Ergebnisabführung
Entwicklung der Beteiligungen im Jahr 2020
in EUR
2020
Anteil 1.1. Anteil 31.12.
Beilage 2 zum Anhang
LAGEBERICHT FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs- Aktiengesellschaft
Beilage IV / 2
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemein ................................................................................................................... 3
2. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der
Unternehmensgruppe ................................................................................................ 3
2.1. Struktur und Organisation ...................................................................................... 3
2.2. Geschäftsverlauf ................................................................................................... 4
2.2.1. Bemautung ..................................................................................................... 4
2.2.2. Bauaktivitäten ................................................................................................. 5
2.2.3. Betriebliche Erhaltung, Verkehrsmanagement und Betriebstechnik, Service-
und Kontrollmanagement, Asset Management und Projektentwicklung ... 6
2.2.4. Finanzierung ................................................................................................... 8
2.2.5. Zweigniederlassungen .................................................................................... 8
2.2.6. Wirtschaftliche Lage ....................................................................................... 9
2.2.6.1. Aktiva ....................................................................................................... 9
2.2.6.2. Passiva ...................................................................................................10
2.2.6.3. Umsatz und Ergebnis ..............................................................................10
2.2.6.4. Ertragsstruktur ........................................................................................11
2.2.6.5. Aufwandsstruktur ....................................................................................11
2.2.6.6. Geldflussrechnung ..................................................................................12
2.2.6.7. Rentabilität ..............................................................................................13
2.3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ....................................................................13
2.3.1. Anzahl Mitarbeitende per 31.12. sowie wichtigste Aktivitäten 2020 ................13
2.3.2. Streckenparameter ........................................................................................16
2.3.3. Umweltbelange ..............................................................................................17
3. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der
Unternehmensgruppe ...............................................................................................20
3.1. Voraussichtliche Entwicklung der Unternehmensgruppe ......................................20
3.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten ............................................................21
3.2.1. Cashflowrisiko ...............................................................................................21
3.2.2. Liquiditätsrisiko ..............................................................................................21
3.2.3. Konjunkturrisiko, Ausfallsrisiko, Absatz- und Beschaffungsrisiko ...................22
3.2.4. Branchenspezifische Risiken und Regulierungsrisiken ..................................23
3.2.5. IT-Risiken ......................................................................................................23
3.2.6. Personal- und Fluktuationsrisiko ....................................................................25
3.2.7. Risiken aus der Corona-Krise ........................................................................25
4. Bericht über Forschung, Entwicklung und Innovation ................................................26
5. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ............27
5.1. Kontrollumfeld ......................................................................................................27
5.2. Risikobeurteilung ..................................................................................................29
5.3. Kontrollmaßnahmen .............................................................................................30
5.4. Information und Kommunikation ...........................................................................31
5.5. Überwachung .......................................................................................................31
Beilage IV / 3
1.
Bei der Darstellung von Zahlen in TSD Euro - Beträgen sowie bei Prozentangaben können
rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
2.
2.1.
Die Republik Österreich hat als 100 % Eigentümerin der ASFINAG die Aufgabe übertragen,
das hochrangige Straßennetz zu betreiben und auszubauen. Die ASFINAG nimmt diese Auf-
gabe mit hohem verkehrspolitischen und wirtschaftlichem Verantwortungsbewusstsein wahr.
Kernkompetenz der ASFINAG ist die Planung, der Bau, der Betrieb, die Erhaltung und die
Bemautung eines leistungsfähigen, bedarfsgerechten Autobahnen- und Schnellstraßennet-
zes. Gemäß der Unternehmens-Vision ist es Ziel der ASFINAG, ein verlässlicher, innovativer
und nachhaltiger Mobilitätspartner zu sein, der vorausschauend und Regionen übergreifend
die Mobilitätswende mitgestaltet.
Die besonderen Schwerpunkte liegen dabei auf größtmöglicher Verfügbarkeit, optimaler Ver-
kehrssteuerung und Verkehrsinformation, Verkehrssicherheit, Nutzung bzw. Entwicklung tech-
nologischer Neuerungen sowie optimale Vorbereitung und Mitgestaltung von Zukunftsthemen
wie beispielsweise des autonomen Fahrens oder der Multimodalität. Eine starke Vernetzung
der ASFINAG auf nationaler und internationaler Ebene ist bei der Verfolgung all dieser The-
men ein unverzichtbares Element.
Die Organisationsstruktur der ASFINAG bildet die wesentlichen operativen Aufgaben ab.
Die Töchter ASFINAG Alpenstraßen GmbH und ASFINAG Service GmbH sind für den Betrieb,
die ASFINAG Bau Management GmbH für Neubau und bauliche Erhaltung und die ASFINAG
Maut Service GmbH für die Bemautung sowie die gesamte IT-Landschaft des Konzerns ver-
antwortlich. Ergänzend dazu bietet die ASFINAG Commercial Services GmbH Beratung in den
Kernkompetenzen der ASFINAG an. Abgerundet wird das Portfolio durch die ASFINAG Euro-
pean Toll Service GmbH, die den Bereich der internationalen Mautabrechnung abdeckt.
Mit Beginn des Jahres 2020 wurde im Rahmen eines Organisationsentwicklungsprozesses
die Aufbau- und Ablauforganisation in der ASFINAG Gruppe in Teilbe-
reichen geändert. Ziel war, die ASFINAG zukunftsfit aufzustellen, um den neuen Herausforde-
rungen wie z.B. steigende Mobilitätsbedürfnisse, Multimodalität, Nachhaltigkeit und Klimawan-
del Rechnung zu tragen. Die Organisationsänderungen basierten u.a. auf folgenden Prämis-
sen: Schaffen von klaren Verantwortungen und Aufgaben, Fördern der konzernweiten Zusam-
menarbeit, Abbau von Schnittstellen sowie eine stärkere Trennung von strategischen und ope-
rativen Agenden einerseits und funktionalen und regionalen Aufgaben andererseits.
wortungsbereich die Erarbeitung und Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung der
ASFINAG fällt. Weiters unterstützt sie die Tochtergesellschaften bei der Umsetzung der Ge-
samtstrategie in deren jeweiligem Verantwortungsbereich und stellt für ausgewählte Themen-
bereiche die unternehmensübergreifend einheitliche Abwicklung sicher.
Eine weitere Veränderung in der Holding gab es im Bereich Liegenschaftsmanagement. Die
operativen Agenden bezüglich Verwaltung der Raststationen und Liegenschaften wurde von
Beilage IV / 4
der ASFINAG Service GmbH übernommen. Ausgewählte Grundstücke mit hohem strategi-
schem Entwicklungspotential werden weiterhin in der Holding durch den Bereich Projektent-
wicklung betreut.
Zum 31. Dezember 2020 stehen die ASFINAG Bau Management GmbH, die ASFINAG Maut
Service GmbH, die ASFINAG Commercial Services GmbH und die ASFINAG European Toll
Service GmbH zu 100 % im Besitz der ASFINAG. An der ASFINAG Alpenstraßen GmbH sind
die Bundesländer Tirol (35,9 %) und Vorarlberg (13,1 %) beteiligt. An der ASFINAG Service
GmbH sind das Bundesland Niederösterreich (5,0 %), die OÖ Verkehrsholding GmbH
(2,17 %) und die Bundesländer Wien (1,67 %), Burgenland (1,67 %), Steiermark (1,67 %),
Kärnten (1,67 %) und Salzburg (1,17 %) beteiligt.
Darüber hinaus hält die ASFINAG an der im Geschäftsjahr 2015 gegründeten Verkehrsaus-
kunft Österreich VAO GmbH einen Anteil von 26 %.
2.2.
Das Jahr 2020 wurde durch die Covid-19 Pandemie dominiert. Die Wirtschaftsleistung brach
weltweit und damit auch in Österreich stark ein. Der BIP-Rückgang in Österreich fiel aber mit
7,3% (Quelle: Prognose WIFO/Statistik Austria) weniger heftig aus, als es die Gegebenheiten
zwischenzeitlich vermuten hatten lassen.
Auch die ASFINAG war durch die Covid 19 Krise betroffen, allerdings aufgrund ihres Ge-
schäftsbereichs in deutlich geringerem Ausmaß als viele andere Unternehmen. Der Fortbe-
stand und die vollumfängliche Funktionsfähigkeit der ASFINAG war zu keinem Zeitpunkt ge-
fährdet.
Die wesentlichsten Auswirkungen waren im Maut- und im Baubereich zu verzeichnen.
Der Fahrleistungsrückgang von Fahrzeugen > 3,5 t hzG (Güterverkehr) betrug für das Ge-
samtjahr 2020 -4,6%. Die PKW-Fahrleistung sank aufgrund der verschiedenen Lockdown-
Maßnahmen in Österreich und im benachbarten Ausland um 22,2% im Vergleich zu 2019.
Im Baubereich wirkte sich die Covid-19 Krise einerseits in einer teilweisen Verschiebung von
Maßnahmen oder Projekten in das Jahr 2021 aus, andererseits in Mehrkosten infolge von
Stillstandszeiten und Hygienemaßnahmen. Diese beiden gegenläufigen Effekte glichen sich
weitgehend aus.
Die aktive Steuerung der Bauaktivitäten und die laufend mit dem Eigentümer erfolgende Prio-
ritäten-Abstimmung sowie breit angelegte Aktivitäten zur Kostensenkung und Effizienzsteige-
rung (Kostenziele im Betrieb, Kostensenkungsprogramme im Overhead-Bereich, etc.) stellen
nach wie vor wesentliche Eckpfeiler für eine solide finanzielle Basis zur Bewältigung der mittel-
bis langfristigen Herausforderungen dar. Die Verschuldung der ASFINAG steht mit der Er-
tragskraft im Einklang und eine langfristige Finanzierbarkeit ist gegeben.
2.2.1. Bemautung
Im Bereich der vollelektronischen Maut für Kfz über 3,5 t hzG wurden insgesamt rd. 774 Mio.
Mauttransaktionen verzeichnet, dies entspricht COVID-19 bedingt einem Rückgang
von -4,4 % gegenüber 2019. Mit rd. 98 % entfiel der überwiegende Anteil an Mauttransaktio-
nen auf LKW, der Rest wurde von Bussen und anderen Fahrzeugen über 3,5 t hzG, wie zum
Beispiel Wohnmobilen, getätigt.
Der Marktanteil der Direktabrechnungsschiene mit den Kunden -
bei 10,0 % (2019: 10,4 %).
Beilage IV / 5
Die Anzahl der an den Sondermautstellen abgefertigten PKWs (Kat. 1) lag mit rd. 31 Mio. um
26,3 % unter jener des Jahres 2019, was in erster Linie auf den Rückgang der Reisetätigkeit
aufgrund der COVID-19 Pandemie zurückzuführen ist. Der Automatisierungsgrad der Passa-
gen an den Sondermautstellen betrug 71,7 %. Im Vergleich dazu betrug er im Vorjahr 65,0 %.
Die Anzahl der verkauften digitalen Streckenmauttickets lag bei rd. 1,7 Mio. Stück. (2019: 2,7
Mio. Stück), dies entspricht einer Reduktion von - 37,6 % gegenüber dem Vorjahr.
Der Vignettenabsatz über alle Vignettentypen lag im Wirtschaftsjahr 2020 mit rd. 18,4 Mio.
verkauften Stück resultierend aus der COVID-19 Pandemie um rund - 33,7 % unter jenem des
Vorjahres. Betrachtet man das Vignettenjahr 2020, so lag die Anzahl der verkauften Stückzah-
len um rd. -28,9 % unter jener des Vignettenjahres 2019. Der Marktanteil der digitalen Vignette
2020 betrug 19,4 %, 2019 lag er noch bei 12,0 %.
2.2.2. Bauaktivitäten
Der Schwerpunkt der ASFINAG-Bautätigkeit lag im Jahr 2020, wie auch in den Vorjahren, auf
der Erhöhung der Verkehrssicherheit im hochrangigen Netz, insbesondere auf Erweiterungen
und Sanierungen sowie der Errichtung von Rastplätzen und LKW-Stellplätzen.
Im Zuge der Erweiterung des ASFINAG-Netzes wurden wesentliche Bauvorhaben fortgeführt
und teilweise abgeschlossen, wie etwa die Errichtung der S07 Fürstenfelder Schnellstraße,
der Neubau der 2. Tunnelröhre des Karawankentunnels (A11 Karawanken Autobahn), der
Neubau Anschlussstelle Donau Süd bis Anschlussstelle Donau (A26 Linzer Autobahn), der
Neubau Sankt Georgen bis Scheifling (S36 Murtal Schnellstraße) sowie der Neubau Hol-
labrunn bis Guntersdorf (S3 Weinviertler Schnellstraße).
Zudem wurden weitere Großprojekte im Rahmen von Sanierungen im Jahr 2020 vorangetrie-
ben. Dazu gehören unter anderem die Sanierung und Fahrstreifenerweiterung Fischamend
Bruck West (A4 Ost Autobahn), und der Sicherheitsausbau auf der S31 (Burgenland Schnell-
straße) Mattersburg Weppersdorf.
Wesentliche Verkehrsfreigaben im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2020 fanden für die fol-
genden mehrjährigen Projekte statt:
A01 (West Autobahn) Lärmschutz Ansfelden
A02 (Süd Autobahn) Generalsanierung Packsattel - Großliedltunnel
A02 (Süd Autobahn) Sanierung Grimmenstein - Aspang
A07 (Mühlkreis Autobahn) Neubau und Sanierung Hafenstraße - Voestbrücke
A09 (Pyhrn Autobahn) E&M Sanierung und STSG Plabutschtunnel
A10 (Tauern Autobahn) Generalsanierung Urstein - Hallein
A12 (Inntal Autobahn) Generalsanierung Terfener Innbrücke
S03 (Weinviertler Schnellstraße) Neubau Hollabrunn - Guntersdorf
S16 (Arlberg Schnellstraße) Generalsanierung Perjentunnel 1. Röhre
S36 (Murtal Schnellstraße) Neubau St. Georgen - Scheifling
Zudem konnten die folgenden wesentlichen unterjährigen Projekte, die im Jahr 2020 Baube-
ginn hatten, auch im selben Jahr wieder dem Verkehr übergeben werden:
A01 (West Autobahn) Neubau Rastplätze Hainbach Nord und Süd
A07 (Mühlkreis Autobahn) Tunnelsanierung Bindermichl - Niedernhart
Beilage IV / 6
A09 (Pyhrn Autobahn) Sanierung Windischgarsten Spital/Pyhrn
A13 (Brenner Autobahn) Sanierung Salfaun - Plon
S03 (Weinviertler Schnellstraße) Sanierung Hollabrunn Süd Hollabrunn Nord
S35 (Brucker Schnellstraße) Sanierung Badl - Deutschfeistritz
S36 (Murtal Schnellstraße) Sanierung Zeltweg - Judenburg
Die im Jahr 2020 erfolgten wesentlichen mehrjährigen Baubeginne sind:
A02 (Süd Autobahn) Sanierung Graz West - Lieboch
A03 (Südost Autobahn) Generalsanierung Guntramsdorf - Ebreichsdorf
A08 (Innkreis Autobahn) Sanierung Ort - Suben
A09 (Pyhrn Autobahn) Sanierung Deutschfeistritz - Übelbach
A10 (Tauern Autobahn) Generalsanierung Werfen Knoten Pongau
A23 (Südosttangente) Generalsanierung Hochstraße St. Marx
S01 (Außenring Schnellstraße) Sanierung der Tunnelanlagen auf der S01
S06 (Semmering Schnellstraße) Sanierung Krieglach - Wartberg
S07 (Fürstenfelder Schnellstraße) Neubau Dobersdorf - Heiligenkreuz
S33 (Kremser Schnellstraße) Generalsanierung Knoten St. Pölten St. Pölten Nord
Das von der ASFINAG verantwortete Bauvolumen betrug im Jahr 2020 insgesamt rund
EUR 1.074 Mio. (2019: rund EUR 1.060 Mio.).
Wie unter Punkt 2.2 beschrieben, war auch der Baubereich durch die Covid 19-Krise betroffen.
Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 kam es zwar zu einem weitgehenden Her-
unterfahren der Bautätigkeiten, das jedoch nur von kurzer Dauer war. Die weiteren Lockdowns
im Jahr 2020 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bautätigkeit.
2.2.3. Betriebliche Erhaltung, Verkehrsmanagement und Betriebstechnik,
Service- und Kontrollmanagement, Asset Management und Projektent-
wicklung
Wie unter Punkt 2.1 ausgeführt, wurde mit Anfang 2020 die Aufbau- und Ablauforganisation in
der ASFINAG Gruppe in Teilbereichen geändert . Dies spiegelt sich auch
in den nachfolgend beschriebenen Tätigkeitsbereichen wider.
Die Betriebliche Erhaltung ist mit 1.268 Mitarbeitenden der personell größte Bereich der AS-
FINAG. In 5 Regionen gegliedert, verfügen die 42 Autobahnmeistereien über ca. 430 Schwer-
fahrzeuge und ca. 300 Leicht-Lastkraftwagen zur Bewältigung der Kernleistungen. Diese setz-
ten sich aus dem Winterdienst, der Streckenkontrolle nebst Ereignismanagement, der Sub-
stanzerhaltung und den damit verbundenen Wartungsleistungen sowie der Absicherung zu-
sammen. Ab 2020 wurde das Grünraum-Management in den Kernleistungen ergänzt und so
dem immer höher werdenden Stellenwert von Baumkataster, Baumkontrolle, dokumentierten
Baumpflege-Maßnahmen sowie der Pflege von Ausgleichsflächen und der Erhaltung von Bio-
diversität Rechnung getragen. Das neue Baustellen Ticketsystem wurde 2020 positiv getestet
Beilage IV / 7
und wird 2021 ausgerollt. Es ermöglicht den Autobahnmeistern, Baustellen und Tätigkeiten an
der Strecke im Sinne der Verfügbarkeit noch besser zu koordinieren und zu bündeln.
In der Abteilung Verkehrsmanagement und Betriebstechnik nehmen 9 Verkehrsmanagement-
zentralen die Verantwortung für die nationale Verkehrsüberwachung, -information und -steue-
rung wahr. Gemeinsam mit dem Team Verkehrstechnik werden die strategischen Ziele Ver-
fügbarkeit, Sicherheit und Information verfolgt. 2020 wurden mit der Entwicklung des neuen
Verkehrsmanagement-Informationssystems VMIS 2.0 und mit der Mitarbeiter-Schulung an der
Sicherheitsakademie der Polizei die Schwerpunkte im Verkehrsmanagement gesetzt. Die
Kernkompetenzen der 21 Betriebstechnikstandorte liegen in der Betriebsführung, Qualitätssi-
cherung, Wartung und Instandhaltung der dezentralen Systemtechnik, der 164.000 elektro-
technischen Außenanlagenteilen und der passiven Leitungs-Infrastruktur des ASFINAG-eige-
ASFINAG -bedingten Systemtechnik-Übergabe an
die ASFINAG Maut Service GmbH wurden Prozesse, Servicekatalog und Service Design Pa-
per an die neue Konstellation angepasst. Im Frühjahr 2020 wurde der erste Lehrgang zur Wei-
terentwicklung zum Mechatroniker durch 15 Mitarbeiter der Betriebstechnik abgeschlossen.
Dem Team Tunnelmanagement obliegt die Tunnelsicherheitsverantwortung mit den dafür er-
forderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Netz- und Informati-
onsgesetzes (kritische Infrastruktur) sowie des Straßentunnelsicherheitsgesetzes.
Die Abteilung Service- und Kontroll-Management entstand 2020 durch die Zusammenführung
der 3 Unternehmenseinheiten Service- und Kontrolldienst, Traffic Management und techni-
sche Unterwegskontrolle. Sie gliedert sich in 4 Regionen. Von 16 Standorten aus erbringen
die mobilen Organisationseinheiten ihre Leistungen oft in enger Kooperation und Abstimmung
mit der Polizei. Durch Hebung von Synergien zwischen diesen zusammengewachsenen Ein-
heiten kann die Präsenz auf der Strecke, sowohl im Ereignisfall als auch bei Kontrollen erhöht
werden. Covid 19-bedingt sanken sowohl die Ersatzmauteinnahmen als auch die Anzahl der
technischen Kontroll-Gutachten um ca. 20% gegenüber dem Vorjahr. Die Verträge zur Durch-
führung der technischen Unterwegskontrollen mit den Bundesländern Burgenland, Steiermark,
Kärnten, Tirol und Vorarlberg wurden neu verhandelt und abgeschlossen.
Das Asset Management ist für die bauliche Erhaltung des ASFINAG Streckennetzes verant-
wortlich. Mittels laufender Kontrollen und Prüfungen der Ingenieurbauwerke sowie einer regel-
mäßigen Zustandserfassung der Fahrbahnen und den strategischen Zielsetzungen der Erhal-
tungsstrategie werden die notwendigen Anforderungen für Sanierungsmaßnahmen für das
ASFINAG Bauprogramm definiert. Das Anforderungsmanagement bündelt Anforderungen für
das Bauprogramm aus allen Bereichen der ASFINAG und erstellt Projektdefinitionen, welche
als Bestellungen an die umsetzenden Einheiten in der ASFINAG Bau Management GmbH
übergeben werden. Durch die laufende Umsetzung des ASFINAG Bauprogramms, sowie wei-
terer Maßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art wird die Sicherheit und Verfügbarkeit
der baulichen Anlagen des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Netzes sicher-
gestellt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der langfristigen Erhaltungskonzepte, der Lang-
fristprognose, der Bauwerksdatenbanken und der Erhaltungsstrategie gewährleistet eine opti-
male und wirtschaftliche Arbeitsweise. 2020 wurden die Abteilungen Asset Management der
ASFINAG Alpenstraßen GmbH und der ASFINAG Service GmbH in der ASFINAG Bau Ma-
nagement GmbH zu einer Abteilung zusammengeführt. Hierdurch wird die Zusammenarbeit
mit den umsetzenden Abteilungen, mit dem Ziel einer hohen Projektstabilität, nochmals ge-
stärkt.
Im Rahmen des ASFINAG Updates entstand aus der Konzeptiven Planung der ASFINAG
Service GmbH und der ASFINAG Alpenstraßen GmbH sowie der ASFINAG Bau Management
GmbH Planungsabteilung die neue Abteilung Projektentwicklung in der ASFINAG Bau Ma-
nagement GmbH. Zielsetzung war insbesondere die Bündelung aller Planungskompetenzen
und damit die Reduktion von Schnittstellen. In dieser neuen Abteilung werden Projekte von
der ersten Idee bis zum Abschluss der erforderlichen Genehmigungsverfahren bearbeitet. Für
Beilage IV / 8
alle Neubauprojekte und eine Vielzahl relevanter Ausbaumaßnahmen im bestehenden hoch-
rangigen Streckennetz in Österreich erbringt die Abteilung Projektentwicklung das Manage-
ment in der Planungsphase, vor der baulichen Umsetzung.
Inhaltlich umfasst das Aufgabenfeld ein breites Spektrum von Varianten- und Machbarkeits-
studien bzw. Prioritätenreihungen mittels Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Daran anschlie-
ßend erfolgt die Erstellung von Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE) und Abwicklung von
Umweltverträglichkeitsprüfungs- (UVP) bzw. § 4 BStG-Verfahren bis hin zur Erwirkung von
materienrechtlichen Genehmigungen (Naturschutz, Wasser- und Forstrecht etc). Auch das ös-
terreichweit bedeutende Thema Lärmschutz ist in der Abteilung Projektentwicklung angesie-
delt. Die Zuständigkeit für jegliche Anfrage dazu, aber auch die Entwicklung von konkreten
Lärmschutzmaßnahmen obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Abteilung.
2.2.4. Finanzierung
Die Finanzierungsprämisse der ASFINAG ist die Sicherstellung ausreichender Liquidität für
die operative Umsetzung des Eigentümerauftrages. Die Finanzierungsstrategie der ASFINAG
ist auf die Optimierung der erwarteten Zinskosten und des damit zusammenhängenden Risi-
kos (gemessen durch die Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk) ausgerichtet, wobei
Planungssicherheit ebenfalls einen wesentlichen Faktor darstellt.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von
EUR 1.000 Mio. (Nominalwert) getilgt. Dem gegenüber stand eine Finanzierung in Form einer
Doppeltranche-Anleihe (EUR 750 Mio. Anleihe mit 7 Jahren Laufzeit und einem Kupon von
0,00 % und EUR 500 Mio. Anleihe mit 15 Jahren Laufzeit und einem Kupon von 0,10 %).
Zusätzlich wurde ein Darlehen über EUR 90 Mio. mit 15 Jahren Laufzeit und einem Zinssatz
von 0,407 % aufgenommen.
Da
die Bestätigung der Ratingeinstufung mit AA+ und stabilem Ausblick.
Die nominellen langfristigen Finanzverbindlichkeiten (exkl. Verbindlichkeiten aus PPP von
EUR 0,6 Mrd.) erhöhten sich von rd. EUR 9,0 Mrd. per Jahresende 2019 auf EUR 9,3 Mrd.
Ende 2020. Demgegenüber stehen kurzfristige Veranlagungen (inkl. Kontoguthaben) in Höhe
von rund EUR 0,3 Mrd.
Das EMTN (Euro Medium Term Note) - Programm der ASFINAG wird auch in den kommenden
Jahren Hauptquelle der langfristigen Mittelaufnahmen sein. Der Finanzierungsbedarf für 2021,
der hauptsächlich auf eine Tilgung im April zurückzuführen ist, beträgt voraussichtlich zwi-
schen EUR 600 und 700 Mio.
2.2.5. Zweigniederlassungen
Die ASFINAG hat keine Zweigniederlassungen.
Beilage IV / 9
2.2.6. Wirtschaftliche Lage
2.2.6.1. Aktiva
Die immateriellen Vermögensgegenstände bilden im Wesentlichen das Fruchtgenussrecht
(Neubau) am hochrangigen Straßennetz und wachsen mit den Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten der Infrastruktur. Der Wert des Fruchtgenussrechtes wuchs im Jahr 2020 um
EUR 398 Mio. (2019 EUR 189 Mio.).
Die Sachanlagen (EUR 467 Mio.) bestehen schwerpunktmäßig aus Maut- und Verkehrsbeein-
flussungsanlagen, Corporate Network und IT Infrastrukturanlagen sowie Grundstücken und
Bauten (auf eigenem und fremden Grundstücken).
Die Finanzanlagen betreffen vor allem die Beteiligungsansätze der Tochtergesellschaften
(EUR 25 Mio.) sowie die Beteiligung an der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Forderungen aus der
Fakturierung von Vignettenverkäufen sowie aus der Verrechnung der LKW-Maut.
Die übrigen Forderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Verrechnung von Leistungen
innerhalb des Konzerns, die Ergebnisabführungen der Tochtergesellschaften, eine kurzfristige
Veranlagung bei der Österreichischen Bundefinanzierungsagentur und die laufende Steuer-
verrechnung mit den Finanzämtern (resultierend unter anderem aus einer größeren Voraus-
zahlung sowie noch nicht abzugsfähigen Vorsteuern).
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten die Unterschiedsbeträge zwischen den (nied-
rigeren) Zuzählungen und den (höheren) Rückzahlungsverpflichtungen bei Darlehensaufnah-
men sowie die Haftungsentgelte an die Republik Österreich für begebene Anleihen.
% % %
Immaterielle Vermögensgegenstände 16 611 865 92,7 16 105 101 94,3 15 596 014
93,0
Sachanlagen 467 070 2,6 477 632 2,8 478 260
2,9
Finanzanlagen 27 960 0,2 32 176 0,2 31 895
0,2
Anlagevermögen 17 106 895 95,5 16 614 909 97,3 16 106 169
96,1
Vorräte 2 247 -,- 1 807 -,- 2 043
-,-
Forderungen L+L 255 251 1,4 280 697 1,6 313 307
1,9
Sonst. Forderungen und Vermögensgegenstände 299 126 1,7 55 584 0,3 67 961
0,4
Geld und Geldanlagen 151 252 0,8 22 044 0,1 162 021
1,0
Umlaufvermögen 707 876 3,9 360 133 2,0 545 332
3,3
Aktive Rechnungsabgrenzung 96 918 0,5 94 828 0,6 102 603
0,6
Aktive latente Steuern 9 435 0,1 8 914 0,1 8 273
-,-
17 921 124 100,0 17 078 785 100,0 16 762 377
100,0
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2018
Beilage IV / 10
2.2.6.2. Passiva
Das Eigenkapital (inkl. Gewinnvortrag) ist um das Jahresergebnis 2020 gestiegen, vermindert
um die Ausschüttung einer Dividende von EUR 165 Mio.
Bei den bestehenden Finanzverbindlichkeiten hat sich das Fristigkeitenprofil geringfügig zu-
gunsten der langfristigen Verbindlichkeiten verschoben. Dies aufgrund der Tatsache, dass im
Jahr 2020 eine Tilgung in Höhe von EUR 1,0 Mrd. (Nominalwert) erfolgte, während im Jahr
2021 eine betraglich niedrigere Tilgung in Höhe von EUR 750 Mio. (Nominalwert) fällig wird.
Die passiven Rechnungsabgrenzungen enthalten vor allem Erlöse aus dem Verkauf von Maut-
werten für das Jahr 2021.
2.2.6.3. Umsatz und Ergebnis
Die gesamten Mauterlöse haben sich 2020 aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen
um rd. EUR 153 Mio. (-6,8 %) gegenüber 2019 verringert.
Die Erlöse aus der Weiterverrechnung an den Bund aus Bautätigkeit waren in etwa auf dem
Niveau von 2019 (-0,7 %), wobei das auch auf die korrespondierende Aufwandsposition zu-
trifft. Der diesbezügliche Umsatzanteil hat somit keine Ergebnisauswirkung.
Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen, die ergebniswirksam sind
(d.h. unter Abzug der Position Erlöse aus Weiterverrechnung Fruchtgenuss an den Bund) sind
gegenüber 2019 gestiegen (+ EUR 46,7 Mio.).
Der Finanzerfolg hat sich gegenüber 2019 um rund EUR 35 Mio. verbessert.
Das Ergebnis vor Steuern für 2020 beträgt EUR 988 Mio. und liegt damit um rund
EUR 161 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau.
Nach Abzug der Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss von rund EUR 742 Mio. (2019
EUR 864 Mio.).
% % %
Eigenkapital 7 063 600 39,4 6 486 532 38,0 5 787 583
34,5
Fremdkapital kurzfristig 1 497 226
8,3
1 814 875
10,6
1 760 749
10,5
Fremdkapital langfristig 9 203 360 51,4 8 627 439 50,5 9 066 403
54,1
Fremdkapital 10 700 586 59,7 10 442 313 61,1 10 827 152
64,6
Passive Rechnungsabgrenzung 156 938 0,9 149 939 0,9 147 641
0,9
17 921 124 100,0 17 078 785 100,0 16 762 377
100,0
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2018
2020 2019 2018
2 836 366
2 994 646
2 784 756
51 124
49 769
50 780
1 188 308
1 384 058
1 311 412
41,9 46,2 47,1
-200 158 -234 706
-231 965
988 150 1 149 352
1 079 447
34,8 38,4 38,8
742 069 863 949
811 708
26,2 28,8 29,1
6 594 933 6 017 865
5 318 916
in % vom Umsatz
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Betriebserfolg
Betriebserfolg in % vom Umsatz
Finanzerfolg
Ergebnis vor Steuern
Ergebnis vor Steuern in % vom Umsatz
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
Umsatz
Abschreibungen
Beilage IV / 11
2.2.6.4. Ertragsstruktur
Die Mauterlöse waren je nach Kategorie unterschiedlich durch die Covid-Krise betroffen. Wäh-
rend die Mauterlöse für KfZ > 3,5 t hzG im Jahr 2020 nur um 1,1 % sanken, kam es beim PKW
durch die Einschränkung der individuellen Reisefreiheit insgesamt (Streckenmaut und Vig-
nette) zu Rückgängen von 18,8 %.
Die Erlöse aus Weiterverrechnungen sind im Vergleich zum Vorjahr konstant. Sie beinhalten
die Aufwendungen für den Neubau und die Erweiterung der Streckeninfrastruktur (Fruchtge-
nuss) sowie die Erlöse aus der Weiterverrechnung von Leistungen an die Töchter (Rech-
nungswesen, IT, etc.).
Im Bereich der Erlöse aus Vermietung und Verpachtung kam es ebenfalls Corona-bedingt zu
deutlichen Rückgängen von knapp 27 % aufgrund der teilweisen Schließungen der Raststati-
onen und des insgesamt geringeren Verkehrsaufkommens.
Die Erlöse aus dem Service- und Kontrolldienst sowie die Erträge aus Strafgeldern konnten
auf dem Niveau von 2019 gehalten werden.
Die Erträge aus Finanzinvestitionen stammen überwiegend aus der Übernahme der Ergeb-
nisse der Tochtergesellschaften mit Ergebnisabführungsverträgen.
2.2.6.5. Aufwandsstruktur
Die Materialaufwendungen (im Wesentlichen Bauleistungen und die Vergütung an die ASFI-
NAG Tochtergesellschaften) liegen mit EUR 1.468 Mio. um rd. EUR 43 Mio. (+3 %) über dem
Niveau des Vorjahrs (EUR 1.425 Mio.).
Die Personalaufwendungen sind gegenüber 2019 um rund 10 % (EUR 1,5 Mio.) gesunken.
Dies erklärt sich vor allem aus 2 Effekten:
% % %
Streckenmauterlöse 137 211 4,8 199 778 6,6 189 114
6,7
Vignettenerlöse 447 433 15,6 520 411 17,2 501 588
17,7
Erlöse aus der Weiterverr. 577 089 20,1 576 072 19,0 439 088
15,5
LKW-Mauterlöse 1 498 097 52,2 1 515 220 50,1 1 464 847
51,8
Vermietung/Verpachtung 24 605 0,8 33 669 1,1 33 059
1,2
Erlöse Service- und Kontrolldienst, Enforcement 33 513 1,2 34 055 1,1 31 635
1,1
Erlöse Strafgelder 82 170 2,9 82 514 2,7 78 321
2,8
sonstige Erlöse 36 248 1,2 32 926 1,1 47 103
1,7
Umsatzerlöse 2 836 366 98,8 2 994 646 99,0 2 784 756
98,5
Sonstige betriebliche Erträge 11 834 0,4 14 999 0,5 8 127
0,3
Erträge aus Abgang von AV 6 536 0,2 4 561 0,2 2 279 0,1
Erträge aus Auflösung Rückstellungen 4 674 0,2 7 305 0,2 3 667 0,1
Übrige sonstige betriebliche Erträge 624 -,- 3 134 0,1 2 182 0,1
Erträge aus Finanzinvestitionen 22 548 0,8 16 127 0,5 34 623
1,2
Umsatzerlöse und Erträge 2 870 748 100,0 3 025 772 100,0 2 827 506
100,0
2020 20182019
% % %
Materialaufwendungen 1 468 338 78,0 1 425 291 76,0 1 279 007
73,2
Personalaufwendungen 12 779 0,7 14 261 0,7 12 821
0,7
Abschreibungen 51 124 2,7 49 769 2,6 50 780
2,9
Sonstige betriebliche Aufwendungen 127 652 6,8 136 265 7,3 138 863
7,9
Aufwendungen aus Finanzinvestitionen 4 345 0,2 155 -,- 347
-,-
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 218 360 11,6 250 678 13,4 266 241
15,2
Aufwendungen 1 882 598 100,0 1 876 420 100,0 1 748 059
100,0
2020 20182019
Beilage IV / 12
Einerseits kam es zu Änderungen bei den Zuweisungen zu Pensionsrückstellungen
(EUR -0,9 Mio.). Im Jahr 2019 war aufgrund einer wesentlichen Anpassung des angewende-
ten Zinssatzes die Dotierung der Rückstellung stark gestiegen, 2020 kam es kaum zu Verän-
derungen der verwendeten Parameter.
Andererseits ist aufgrund verstärkten Urlaubsabbaus ein deutlicher Rückgang bei den Zuwei-
sungen zu Urlaubsrückstellungen zu verzeichnen (EUR -0,4 Mio.).
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unter anderem die Kosten des Vertriebs
bzw. die Provisionsaufwendungen für die Vignette, weiterverrechnete Abschreibungen der
Servicegesellschaften, sowie Aufwendungen zur Querfinanzierung Brenner Basistunnel und
Unterinntal enthalten.
Die Steigerung der Aufwendungen aus Finanzinvestitionen ist überwiegend auf die Abwertung
des Beteiligungsansatzes der ASFINAG Maut Service GmbH zurückzuführen.
Die Reduktion der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der
Zinssituation im Jahr 2020 (geringere durchschnittliche Verzinsung).
2.2.6.6. Geldflussrechnung
Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit beträgt im Jahr 2020 EUR 954 Mio. und ist somit
um 265 Mio. niedriger als im Vorjahr. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag 2020 mit rund
EUR -549 Mio. in etwa auf dem Niveau von 2019 (EUR -557 Mio.). In Summe führt dies für
2020 zu einem positiven Cashflow vor Finanzierung (Free Cashflow) in Höhe von rund
EUR 404 Mio.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (EUR -120 Mio.) setzt sich aus folgenden Positionen
zusammen:
Tilgung langfristiger Verbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 1.019 Mio.,
bezahlte Zinsen in Höhe von EUR 217 Mio.,
Tilgung einer kurzfristigen Finanzierung in Höhe von EUR 76 Mio.,
Dividendenzahlungen in Höhe von EUR 165 Mio.,
langfristigen Mittelaufnahmen in Höhe EUR 1.352 Mio. sowie
Rückzahlung eines Darlehens der ASFINAG Maut Service GmbH in Höhe von
EUR 5 Mio..
Unter Berücksichtigung des Anfangsbestands in Höhe von EUR 3 Mio. ergibt sich einen End-
bestand an Fondsmitteln von rund EUR 286 Mio..
Zu beachten ist, dass im Vergleich zum Vorjahr eine Neuzuordnung des Cash Poolings in den
Endbestand der Fondsmittel vorgenommen wurde. Dies wurde in den angeführten Vergleichs-
werten der Jahre 2019 und 2018 ebenfalls angepasst.
2020 2019 2018
953 511 1 218 605 843 459
-549 239 -556 950 -408 229
-120 485 -790 700 -262 731
283 787 -129 045 172 499
2 682 131 727 -40 772
286 469 2 682 131 727Endbestand der Fondsmittel
Fondsveränderungsrechnung
Cashflow aus operativer Tätigkeit
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderung der Fondsmittel
Anfangsbestand Geld und Geldanlagen
Beilage IV / 13
2.2.6.7. Rentabilität
Sowohl die Umsatzrentabilität iwS als auch die Umsatzrentabilität ieS sind aufgrund des stär-
ker als die Umsatzerlöse zurückgegangenen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern bzw. des
Ergebnisses vor Steuern gesunken.
Die Reduktion der Gesamtkapitalrentabilität ist auf das deutlich gesunkene Ergebnis vor Zin-
sen und Steuern zurückzuführen.
Ebenso sank die Eigenkapitalrentabilität 2020 aufgrund des gesunkenen Ergebnisses vor
Steuern.
2.3.
2.3.1. Anzahl Mitarbeitende per 31.12. sowie wichtigste Aktivitäten 2020
Anmerkung: Darstellung exklusive Leasing - Mitarbeitenden
Bei der ASFINAG Commercial Services GmbH und der ASFINAG European Toll Service
GmbH handelt es sich um nicht personalführende Gesellschaften.
Die Gesamtzahl der Mitarbeitenden zum Stichtag 31. Dezember hat sich gegenüber 2019 um
89 erhöht. Von insgesamt 2.967 Mitarbeitenden sind per 31. Dezember 2020 56 temporäre
Mitarbeitende, die befristet zur Abdeckung von Arbeitsspitzen eingesetzt werden.
Per Ende 2020 waren insgesamt 37 Lehrlinge in Ausbildung, Trainees gibt es derzeit keine.
Die Fluktuation ist im Vergleich zu 2019 (3,2 %) bedeutend niedriger und beträgt 2020 rund
2,7 %. Mitarbeitende auf befristeten Planstellen
Ferial- und Saisonkräfte, Praktikanten - so-
wie Ländermitarbeitende werden in der Betrachtung der Fluktuation nicht berücksichtigt.
2020 2019 2018
Umsatzrentabilität iwS (%) = Ergebnis vor Zinsen und Steuern
Umsatzerlöse
Umsatzrentabilität ieS (%) = Ergebnis vor Steuern
Umsatzerlöse
Gesamtkapitalrentabilität (%) = Ergebnis vor Zinsen und Steuern
Ø Gesamtkapital
Eigenkapitalrentabilität (%) = Ergebnis vor Steuern
Ø Eigenkapital
8,16
8,27
48,33
46,75
38,76
38,38
42,64
34,84
14,59
19,75
18,73
6,91
Gesamt
2020
Beschäftigte
ASFINAG
2020
Beschäftigte
Länder
2020
Gesamt
2019
Gesamt
2018
145 145 0 148 141
ASFINAG Service GmbH 1 521 1 173 348 1 500 1 486
ASFINAG Alpenstraßen GmbH 267 267 0 262 260
ASFINAG Bau Management GmbH 423 412 11 328 302
ASFINAG Maut Service GmbH 611 611 0 640 633
ASFINAG Commercial Services GmbH 0 0 0 0 0
ASFINAG European Toll Service GmbH 0 0 0 0 0
ASFINAG Total 2 967 2 608 359 2 878 2 822
ASFINAG Holding
Beilage IV / 14
Auch wenn Corona-bedingt zahlreiche Aktivitäten nur eingeschränkt möglich waren, konnten
dennoch im Jahr 2020 wieder eine Vielzahl an zukunftsweisenden Projekten und Themen be-
arbeitet, nachfolgend eine Beschreibung der wichtigsten:
Projekt Attraktive Arbeitgeberin
Wirtschaftliche Veränderungen, Digitalisierung, demografische Entwicklungen und neue Ge-
nerationen am Arbeitsmarkt bringen wesentliche neue Anforderungen für Arbeitgeber mit sich.
weitere Aktivitäten durchgeführt:
o Neuausrichtung des strategischen Recruitingprozesses
Ziel ist ein zielgruppenorientiertes Vorgehen am Bewerbermarkt. Der Recruitingpro-
zess und die Instrumente der Personalauswahl wurden daher grundlegend überarbei-
tet um eine raschere und professionellere Bewerberauswahl im Unternehmen sicher-
zustellen.
o Abschluss von Kooperationen
Da aufgrund von Covid19 alle Jobmessen im Jahr 2020 abgesagt wurden, haben sich
die Maßnahmen im Employer Branding auf Kooperationen mit Ausbildungseinrichtun-
gen konzentriert. Gemäß den definierten Zielgruppen im strategischen Recruiting wur-
den mehrere Kooperationen mit HTLs und FHs initiiert.
Diversity
Im Rahmen der Umsetzung des 2017 begonnenen Diversity-Konzepts führte die ASFINAG
auch 2020 in mehreren Bereichen Maßnahmen durch:
o Cross Mentoring
2020 startete das 3. Cross Mentoring Programm. Das Ziel dieses unternehmensüber-
greifenden Programms (ÖBB, Wiener Stadtwerke, ASFINAG) ist es, die weiblichen
Nachwuchskräfte in ihrer Karriereentwicklung zu unterstützen. Damit wurde in der AS-
FINAG schon vor Jahren ein klares Zeichen für eine ausgewogenere Geschlechter-
Balance gesetzt. Im November 2020 begann der Bewerbungsprozess für den bereits
4. Durchgang, der im Februar 2021 startet.
o Initiative Frauen in technischen Berufen
Für das Recruiting der Lehrlinge wurden Kontakte mit einigen Anbietern von überbe-
trieblichen Lehrausbildungen geknüpft. Der Fokus war darauf gerichtet, weibliche Lehr-
linge für technische Berufe zu gewinnen. Mit 1.10.2020 konnte die ASFINAG den ers-
ten weiblichen Lehrling im Bereich Elektrotechnik einstellen.
o Deklaration #positivarbeiten
2020 wurde die Deklaration #positivarbeiten unterzeichnet. Die ASFINAG bekennt sich
damit zu einem diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Ar-
beitsleben.
o Umgang mit Behinderung
Die ASFINAG hat es sich auch zum Ziel gesetzt, das Verständnis rund um das Thema
ende Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden und zur Verbesserung der
Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Beilage IV / 15
M
sierte Recruiting-Plattform, wurde eine Kooperation pilotiert, um passende Stellen auch
über diese Plattform zu inserieren. Zwei Stellen wurden exklusiv über diese Plattform
ausgeschrieben und konnten auch besetzt werden.
Lehrlingsmanagement
Die ASFINAG hat das Ziel, die Anzahl an Lehrlingen im Unternehmen bei 1% der Belegschaft
zu halten. 2020 wurden 15 Lehrlinge neu eingestellt. Mit Stichtag 31.12.2020 waren insgesamt
37 Lehrlinge in zehn Lehrberufen beschäftigt.
Folgende Aktivitäten wurden 2020 umgesetzt:
o Weiterentwicklung der Weiterbildung für Lehrlinge, Fachausbildende und betreuende
HR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
o Neuer Außenauftritt für Lehrlinge: Informative Beschreibung der Lehrberufe, Lehr-
lingsfotoshooting, neue Lehrlingskarriereseite, neue Lehrlingsinserate, Lehrlingsfolder
o Einführung neuer Lehrberufe: Applikationsentwicklung, Bautechnische Assistenz, Me-
dienfachkraft, Bibliothekar-, Archiv- und Informationsassistenz
Mitarbeitendenentwicklung
Die 2019 begonnenen Schwerpunkte wurden 2020 fortgesetzt. Die Lehrgänge für Führungs-
kräfte und die Projektmanagementlehrgänge wurden weitergeführt. Lehrgänge für Stellvertre-
tungen und für Nachwuchskräfte wurden 2020 gestartet.
o Seminarkatalog
Das Seminarportfolio zur Stärkung sozialer Kompetenzen wurde ausgebaut. Corona-be-
dingt musste ein Teil der Schulungen auf 2021 verschoben werden. Die konzernweiten
Trainingsformate wurden auch 2020 wieder in den Kontext der Unternehmenskultur-Säu-
len gestellt. Die 2019 eingeführten neuen Schulungen für alle Mitarbeitenden wurden auch
2020 angeboten.
Aufgrund der Covid19-Krise war die Durchführung des internen Schulungsprogrammes
speziell bei den Allgemeinen Seminaren und Fachtrainings stark eingeschränkt. Im Rah-
men der fortlaufenden Entwicklung der Pandemie wurden massive Bemühungen zur Um-
stellung von Präsenzterminen auf Online-Schulungen unternommen. Dadurch gelang es,
mehr als 50% der für 2020 geplanten Schulungen dennoch durchzuführen.
o Führungskräfte-Aus- und Weiterbildung
Im Jahr 2019 wurde die bisher größte Ausbildungsinitiative für Führungskräfte gestartet.
rungskräftelehrgang. Die Standortbestimmungen und die Pflichtmodule konnten 2020 ab-
geschlossen werden, die Wahlmodule und das begleitende Coaching laufen noch bis
2020 startete der Lehrgang für Stellvertretungen - -
werden ca. 90 Personen bis 2022 geschult.
o Nachwuchsprogramm
Das Unternehmen bietet darin Talenten die Möglichkeit, sich für drei Entwicklungs-
Highways zu bewerben: Führung, Experte/Expertin und Projektmanagement.
Beilage IV / 16
Das Programm wurde im Oktober mit einem virtuellen Kick Off gestartet, die begleitenden
Projektarbeiten und das Mentoring begannen ebenfalls zu laufen. Die zugehörigen Schu-
lungen finden im Jahr 2021 statt.
Die Durchführung der Entwicklungsprogramme war durch die Covid19-Krise nicht im selben
Umfang wie das Allgemeine Schulungsprogramm betroffen. Auch hier gelang es, eine große
Anzahl Schulungen von Präsenzterminen auf Online-Schulungen umzustellen, womit schließ-
lich ca. 80% der geplanten Schulungen tatsächlich durchgeführt werden konnten.
2.3.2. Streckenparameter
Die Streckenlänge des ASFINAG-Netzes umfasst per 31. Dezember 2020 2.249 km (2019:
2.233 km) mit 12.200 Fahrstreifenkilometern (2019: 12.101). Auf diesem Netz befinden sich
5.817 Brückenobjekte, 166 Tunnelanlagen mit einer Gesamtlänge von 405 Röhrenkilometern
sowie Lärmschutzmaßnahmen mit einer Gesamtlänge von ca. 1.393 km.
Beilage IV / 17
2.3.3. Umweltbelange
Bundesstraßen sind als Verkehrsträger grundlegende und unabdingbare Voraussetzung für
den freien Güter- und Personenverkehr sowie die Befriedigung moderner Mobilitätsbedürf-
nisse. Neben Zielen wie Verbesserung der Verkehrssicherheit und Entlastung von oft hoch
belasteten Ortsdurchfahrten haben die Investitionen der ASFINAG vielfältige Effekte auf die
Volkswirtschaft.
Gleichzeitig bedingen Straßenbauvorhaben unvermeidbar Berührungspunkte mit Aspekten
des Natur- und Umweltschutzes. So kollidiert das öffentliche Interesse an der Errichtung von
Infrastruktur fast definitionsgemäß mit dem öffentlichen Interesse am Naturschutz. Die Her-
ausforderung für die ASFINAG besteht darin, die erforderlichen Leistungen im Infrastrukturbe-
reich so umweltfreundlich und ressourcenschonend wie möglich zu gestalten.
Die ASFINAG ist sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung bewusst und nimmt diese wahr.
Investitionen in den Umweltschutz (insbesondere Lärmschutz, Gewässerschutz und ökologi-
sche Ausgleichsmaßnahmen) nehmen einen großen Anteil an den Gesamtinvestitionen bei
der Errichtung von Neubaustrecken ein. Tätigkeitsschwerpunkt am Bestandsnetz ist neben
der Errichtung von zusätzlichen bzw. der Sanierung bestehender Gewässerschutzanlagen vor
allem die Errichtung von Lärmschutz.
Die im Internet veröffentlichten EU-Umgebungslärmkarten zeigen die Lärmsituation am ge-
samten Streckennetz in einer Höhe von 4 m. Zusätzlich bietet die ASFINAG zur Beurteilung
der Lärmsituation in der Höhe von 1,5 m einen eigenen Lärmkataster im Internet an. Diese
Darstellung bietet zu den Umgebungslärmkarten die Möglichkeit, sich über die aktuelle Lärm-
situation bei Aufenthalt im Freiraum zu informieren. Um eine laufende Aktualität zu gewähr-
leisten, erfolgt eine periodische Evaluierung dieser Lärmkarten. Dabei werden die neu errich-
teten Lärmschutzmaßnahmen eingearbeitet, Neubaustrecken aufgenommen sowie die Emis-
sionen (Verkehrsaufkommen, Fahrbahnbeläge, verordnete Geschwindigkeiten) neu berech-
net. Der aktuelle Lärmkataster steht seit Frühjahr 2017 zur Verfügung. Eine Aktualisierung
dieses Lärmkatasters erfolgt alle 5 Jahre und steht 2022 wieder aktuell zur Verfügung.
Prioritär zu schützende Wohnbereiche wurden für das Jahr 2020 mit geplanten Sanierungs-
bzw. Erweiterungsprojekten zusammengeführt und bedarfsgerechte Lärmschutzmaßnahmen
geplant und umgesetzt. Im Jahr 2020 hat die ASFINAG zum Schutz der Anrainerinnen und
Anrainer ca. EUR 15 Mio. in die Sanierung und Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen im
Bestandnetz investiert. Diese Maßnahmen werden zu einer weiteren Reduktion der Lärm-Aus-
wirkungen des Straßenverkehrs auf die Anrainerinnen und Anrainer führen. Unter Berücksich-
tigung der Lärmschutzmaßnahmen an den Neubaustrecken sind mit Ende 2020 am Bundes-
straßennetz somit insgesamt rd. 1.393 km Lärmschutzmaßnahmen mit einer Gesamtfläche
von rd. 4,66 Mio. m
2
verfügbar.
Durch Maßnahmen zur Reinigung und Rückhaltung der Straßenwässer in Gewässerschutz-
anlagen leistet die ASFINAG einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Erhaltung
der Qualität unserer Böden, der Flüsse und des Grundwassers. Was in Österreich beim Neu-
bau von Autobahnen Standard ist, gilt natürlich auch für bereits bestehende Abschnitte. Bei
jeder Generalerneuerung und an sensiblen Streckenabschnitten werden
dort, wo es sinnvoll
umsetzbar ist
die Entwässerungs- und Reinigungssysteme auf den neuesten Stand der
Technik gebracht. Von der ASFINAG wurden in diesem Zusammenhang zahlreiche Bestands-
strecken im Hinblick auf die zeitgemäße Reinigung der Straßenwässer evaluiert. In Folge wur-
den - bei Bedarf auch in Abstimmung mit den zuständigen Behörden - Sanierungskonzepte
erarbeitet und bereits einige Projekte aus diesen Konzepten umgesetzt.
Salze, die mit dem Winterdienst in die Straßenwässer gelangen, können - im Gegensatz zu
allen anderen enthaltenen Verunreinigungen (z.B. Bremsstaub, Gummiabrieb, Ölspuren,
Schwermetalle) - mittels Filterpassagen nicht eliminiert bzw. im Filter nicht rückgehalten wer-
den. So werden bei sensiblen Vorflutern bei Bedarf Rückhaltebecken errichtet. Die Wässer
Beilage IV / 18
werden zwischengespeichert und nur sehr dosiert an Oberflächengewässer oder das Grund-
wasser abgegeben. Mit Einführung der Ausbringung von NaCl-Sole wurde eine bessere Haf-
tung des Salzes auf der Straßenoberfläche erreicht. Dies führt zu einer wesentlichen Verrin-
gerung des Salzverbrauches in der vorbeugenden Streuung. Zusätzlich wurde 2020 das
Reifglätteprognose- und Fahrbahntemperaturprognosemodell implementiert, um das Streuen
zum richtigen Zeitpunkt zu forcieren.
Eine besondere Stellung nimmt auch der Umgang mit dem Thema Baustoffrecycling ein. Bei
Baumaßnahmen im Autobahnen- und Schnellstraßennetz sind 2019 rd. 467.000 to Ausbau-
asphalt bzw. 133.000 to Betonabbruchmaterial angefallen. Im Vergleich zum Jahr davor hat
die abgebrochene Asphaltmenge um ca. 75% zugenommen, während sich die abgebrochene
Betonmenge halbierte. Insgesamt sind ca. 80.000 to Mehrmaterial angefallen. Die Wiederver-
wertung der anfallenden recyclingfähigen Materialien möglichst innerhalb desselben Bau-
vorhabens - birgt neben dem wirtschaftlichen Vorteil für die ASFINAG auch einen umweltrele-
vanten Nutzen, ist jedoch aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht immer mög-
lich. Primär werden damit wertvolle Ressourcen wie Gestein und Bitumen gespart und durch
die geringeren Transportwege sowohl CO
2
Emissionen vermieden als auch die Verkehrssitu-
ation sowie die Luftqualität im Umfeld von Baustellen verbessert.
Die ASFINAG legt bereits in den Planungsphasen und durch entsprechende Vorgaben in den
Bauverträgen hohes Augenmerk auf die laufende Steigerung der Wiederverwertungsquote
und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum nachhaltigen Bauen. Seit dem Jahr 2012 wer-
den in diesem Zusammenhang entsprechende Kennzahlen
fasst. Diese zeigt für das Jahr 2019, dass ca. 34 % der Aushub-, 95 % der Asphalt- und 87 %
der Betonabbruchmaterialien einer Verwertung (in Bauvorhaben der ASFINAG oder Dritter)
zugeführt wurden.
Neben den bereits beschriebenen generellen Maßnahmen werden laufend weitere Einzelmaß-
nahmen zur Optimierung von Umweltauswirkungen entwickelt und umgesetzt. Beispielhaft ge-
nannt seien Forschung auf Gebieten, wie der Umstellung von Trockensalzstreuung bzw. Kal-
ziumchloridsole auf Natriumchlorid-Solestreuung, dem Recycling der Go-Boxen, dem Gefahr-
gut-Monitoring im Tunnel, der Senkung des Stromverbrauches, sowie der Wildschutz-Maß-
nahmen.
Maßnahmen im Bereich der Biodiversität und Lebensraumvernetzung sind ein langjähriger
Schwerpunkt der ASFINAG und finden sich in diversen Forschungs- und Kooperationsprojek-
ten wieder. Neben der Errichtung von Grünquerungen im Rahmen von aktuellen Genehmi-
gungsverfahren werden auch Nachrüstungen mit Grünquerungen am Bestand durchgeführt. 4
Grünquerungen wurden bereits an tradierten europäischen Wildtierkorridoren nachgerüstet,
weitere sind in Planung. Maßgeblich für deren Umsetzung ist die raumplanerische Absiche-
rung der Korridore durch örtliche und überörtliche Planung.
sen. Inhalte waren die vollständige Erfassung aller Gehölzbestände, die Kontrolle auf deren
Verkehrssicherheit sowie in Folge die Einarbeitung in das IT-
Frühjahr 2019 finden laufend die an stark frequentierten Straßen rechtlich vorgesehenen jähr-
lich wiederkehrenden Baumkontrollen statt. Nach aktuellem Stand befinden sich in der Ver-
waltung der ASFINAG ca. 21.000 Stück Einzelbäume sowie rund 5.000 Hektar Gehölzbe-
stände. Rund 12.300 Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Pflege
der Bäume wurden bereits von den zuständigen Autobahnmeistereien umgesetzt. Die gewon-
nenen Ergebnisse aus der Baumkontrolle und Forsteinrichtung sind die Grundlage für ein ef-
fektives und nachhaltiges Grünflächenmanagement. Anhand der Daten werden Pflegekon-
zepte erstellt, die langfristig zum Aufbau, der Entwicklung und der Erhaltung eines gesunden,
verkehrssicheren und funktionellen Baumbestandes beitragen.
Beilage IV / 19
Ausgleichsflächen dienen als Ersatz für Naturräume, die durch den Autobahnbau beansprucht
oder beeinträchtigt werden. Sie dienen dem Erhalt von Flora und Fauna und damit der Bio-
diversität. Die ASFINAG besitzt gegenwärtig ca. 1.500 ha Ausgleichsflächen, welche extensiv
und in Abstimmung auf die jeweiligen Arten gepflegt werden.
2020 wurde die Kernstrategie als ein zent-
rales Instrument in der Konzernsteuerung verankert. Als Handlungsfelder rücken somit die
Themen und Emi
ges und verstärkt in den Fokus und umfassen klare und transpa-
rente Ziele und Maßnahmen. Durch ein umfassendes Klima- und Umweltschutzprogramm mit
konkreten Zielsetzungen bis 2030 möchte die ASFINAG einen transparenten Beitrag zum
Klima- und Umweltschutz zu leisten.
Auf Ebene der Gesellschaften begleitet in der ASFINAG Bau Management Gesellschaft der
Fachbereich Umwelt- und Verfahrensmanagement durch Wissens- und Qualitätsmanagement
sowie Bewusstseinsbildung Neubau- und Bestandsprojekte in allen Projektphasen. Auf Seite
der Servicegesellschaften unterstützt die Betriebliche Erhaltung-Services mit ihren Fachexper-
tinnen und -experten auf den Gebieten des Gewässerschutzes, der Abfallwirtschaft, der Ge-
hölz- und Grünpflege sowie Neophyten die Autobahnmeistereien.
Beilage IV / 20
3.
3.1.
Die ASFINAG steht vor großen Herausforderungen. Das Unternehmen muss den steigenden
Mobilitätsbedürfnissen der Kundinnen und Kunden, neuen Antriebs- und Energieformen, der
Klima- und Energiestrategie) und dem Regierungsprogramm 2020 gerecht werden. Darüber
hinaus muss sich die ASFINAG auch den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt stellen, die
von der Digitalisierung bis zur Positionierung als attraktive Arbeitgeberin reichen.
Vor dem Hintergrund der Corona Krise und den damit verbundenen nachhaltigen Einnahmen-
rückgängen bei den Mauterlösen wurde das Bauprogramm der ASFINAG redimensioniert um
die wirtschaftliche Stabilität und Unabhängigkeit weiterhin zu gewährleisten.
Grundsätzlich war der Planungsprozess für 2021 aufgrund der sich laufend verändernden epi-
demiologischen Situation sehr herausfordernd. Die getroffenen Annahmen werden während
des Jahres 2021 eng überwacht werden und Anpassungen im Zuge der quartalsmäßigen Er-
wartungsplanungen durchgeführt.
Bezüglich der LKW-Mauteinnahmen wurde in der Planung für 2021 (abgesehen von der ge-
setzlich vorgesehenen Valorisierung von 1,5%) eine moderate Steigerung der Verkehrsleis-
tung, nach einem Corona bedingtem 4,6%-igen Rückgang 2020, zugrunde gelegt.
Die Tarifstruktur wurde, wie in den Vorjahren bereits berichtet, mit 01.01.2017 vom Bonus/Ma-
lus System der Ökologisierung auf Externe Kosten umgestellt. Einzig die Klasse EURO VI
erhält auch im Jahr 2021 weiterhin einen Bonus iHv. rund EUR 20 Mio. jährlich.
Für die Einnahmen aus der PKW-Vignette und den PKW Streckenmauteinnahmen wird für
2021 - nach deutlichen Rückgängen im Jahr 2020 - mit einer leichten Erholung gerechnet.
Inkludiert ist hier eine Preisanpassung, analog zu den LKW-Mauttarifen, von 1,5%.
Die gesamten Mauterlöse werden 2021 laut Plan rd. EUR 2.145 Mio. betragen.
Das Bauprogramm sieht für 2021 ein Bauvolumen von rd. EUR 1.196 Mio. vor. Mit den laufen-
den Aufwendungen und dem geplanten negativen Finanzergebnis (im Wesentlichen Zinsen-
dienst) von EUR 193 Mio. ergibt sich ein planmäßiger Jahresüberschuss für 2021 von rd.
EUR 658 Mio. Ende 2021 plant die ASFINAG einen Nettoschuldenstand (bilanzielle Schulden
abzgl. Kassastand) iHv. EUR 10.962 Mio.
Im Hinblick auf die Umsetzung von kostenintensiven Infrastrukturprojekten haben sowohl die
laufende Evaluierung der Bauprojekte hinsichtlich Dimensionierung und verkehrlicher Notwen-
digkeit als auch Verhandlungen über Finanzierungsbeteiligungen nach wie vor große Bedeu-
tung.
Beilage IV / 21
3.2.
3.2.1. Cashflowrisiko
Im Jahr 2020 wurden erneut historische Tiefstände sowohl bei den kurz- als auch bei den
langfristigen Zinsen erreicht. Der 3-Monats-Euribor zeigte sich im Vergleich zu den Vorjahren
deutlich volatiler und startete zu Jahresbeginn 2020 mit einem Wert von -0,38 % um bis Mitte
März auf -0,49% zu sinken. Aufgrund der Corona-Pandemie stieg der Zinssatz die folgenden
Wochen deutlich auf den Jahreshöchstwert von -0,16% (23. April) an. Anschließend begann
der Zinssatz zuerst rascher, dann etwas langsamer zu sinken, um am Jahresende den Re-
kordwert von -0,55 % zu erreichen.
Im langfristigen Bereich war ein ähnlicher Verlauf wie bei den kurzfristigen Zinsen zu beobach-
ten. Die Renditen für 10-jährige österreichische Bundesanleihen starteten zu Jahresbeginn bei
einem leicht negativen Wert (-0,02 %) und fielen danach deutlich auf einen Wert von -0,45 %
Anfang März. Auch hier wirkte sich die Corona-Pandemie mit einem rasanten Anstieg in nur
wenigen Tagen aus (0,31 % am 18.3.). Bis zum Sommer erholten sich die Renditen deutlich
und sanken während des Jahres noch weiter um am Jahresende einen Rekord-Tiefstand zu
erreichen (-0,47% am 11.12.).
Die Einschätzung der kaufmännischen Risiken, die von externen Kapitalmarktschwankungen
ausgehen, werden in Form der Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk errechnet und
den Gremien regelmäßig berichtet.
Mit Marktwerten bewertete Derivate werden als eigenes Finanzinstrument mit einer Bewertung
Sie werden mit der Absicht der Absicherung von Wechselkursschwankungen der Grundtrans-
aktionen abgeschlossen. Das verbleibende Risiko besteht lediglich aus Zinsänderungsrisiken
im EURO Finanzierungsraum. Im Portfolio der ASFINAG ist per Ende 2020 ein einziger Swap
enthalten.
Die Risikokennziffern der aushaftenden ASFINAG Finanzverbindlichkeiten (Darlehen und An-
leihen inklusive Swaps, Geldmarktgeschäfte) wurden per 31. Dezember 2020 mit einer Kon-
fidenz von 95 % und einer Haltedauer von einem Jahr wie folgt eingeschätzt:
Der marktwertorientierte Value at Risk wird auf EUR 260,5 Mio. geschätzt. Der nominelle Ge-
samtstand der Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) inklusive kurzfristiger Veranla-
gungen und Kontoguthaben beträgt zum Stichtag EUR 9.049,2 Mio. (2019:
EUR 9.066,7 Mio.).
Der Cashflow at Risk beträgt EUR 10,2 Mio., wobei rd. 1,0 % der Verbindlichkeiten variabel
verzinst sind.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der ASFINAG Verbindlichkeiten per 31.12.2020 beträgt ca.
7,2 Jahre (2019: 6,8 Jahre) und die durchschnittliche Nominalverzinsung liegt bei
rund 1,8 % p.a. (2019 1,9 % p.a.).
Der Zugang zu den Kapitalmärkten und damit die Aufnahme der erforderlichen Mittel wird für
die ASFINAG auch in den nächsten Jahren gewährleistet sein, einerseits aufgrund ihrer ex-
zellenten Reputation und eines aktiven Investoren-Marketings andererseits aufgrund der gu-
ten Fundamentaldaten Österreichs und der Staatsgarantie für die Mittelaufnahmen.
3.2.2. Liquiditätsrisiko
Die Liquiditätssteuerung der ASFINAG berücksichtigt alle operativen Erfordernisse, den
Schuldendienst und etwaige notwendige Kapitalaufnahmen im Zusammenhang mit dem Neu-
Beilage IV / 22
bauprogramm. Die Planbilanzen, Plangewinn- und -verlustrechnungen und die Cashflowbe-
rechnungen werden mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie jeweils im Vorjahr im Voraus abgestimmt und sind im Zusammen-
hang mit der gesetzlichen Verpflichtung des Bundes zu sehen, für die ausreichende Liquidität
der ASFINAG zu sorgen.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko der ASFINAG ist aufgrund der guten Bonitätseinstufung ge-
ring. Das langfristige Liquiditätsrisiko steht in direktem Zusammenhang mit der Bonität der
Republik Österreich und der Unterstützung durch die Republik Österreich in Form von Garan-
tien als Bürge und Zahler für Anleiheemissionen. Letztlich gewährleistet das erfolgreiche und
stabile Geschäftsmodell der ASFINAG die Refinanzierung der Verbindlichkeiten.
3.2.3. Konjunkturrisiko, Ausfallsrisiko, Absatz- und Beschaffungsrisiko
Die COVID-19-Pandemie stellt für die Volkswirtschaften der EU und weltweit einen außeror-
dentlichen Einschnitt dar und hat schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Folgen. Die Wirt-
schaftstätigkeit in Europa erlitt in der ersten Jahreshälfte 2020 einen schweren Schock, erholte
sich aber im zweiten Halbjahr, da die Eindämmungsmaßnahmen schrittweise aufgehoben wur-
den. Das Wiederaufflammen der Pandemie um die Jahreswende 2020/21 sowie Virus-Mutati-
onen führen jedoch weiterhin zu massiven wirtschaftlichen Störungen, da weitere Maßnahmen
gesetzt werden, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die epidemiologische Lage hat
zur Folge, dass Wachstumsvorhersagen extrem unsicher und risikobehaftet sind.
Die BIP Prognosen liegen für 2020 laut Europäischer Kommission bei -7,8% (2019 +1,3%) für
die Eurozone, bei -7,4% für die gesamte EU (2019 +1,5%). Die Prognosen für 2021 zeigen
einen Aufwärtstrend und liegen sowohl für den Euroraum als auch für die gesamte EU knapp
über +4,0%.
Die öffentlichen Defizite werden durch steigende Sozialausgaben, sinkende Steuereinnahmen
und umfangreiche Stützungsmaßnahmen der Staaten erheblich ansteigen.
Als Folge daraus wird die Staatsverschuldung weltweit ansteigen. Im Euroraum wird die Ver-
schuldung laut Prognose der Europäischen Kommission von 85,9% des BIP im Jahr 2019 auf
101,7% im Jahr 2020 bzw. 102,3% im Jahr 2021 anwachsen. Die Prognosen für Österreich
liegen für 2020 bei 84,2% bzw. 85,2% für 2021 (2019: 70,5%).
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation ist zu erwarten, dass sich das Zinsniveau
im kurz- und langfristigen Bereich auf einem weiterhin sehr niedrigen Niveau bewegen wird.
Gegen Jahresende 2021 könnte es allerdings gemäß aktueller Prognosen zu einer leichten
Bewegung nach oben kommen.
Die Entwicklung der Baupreise im Tiefbau verzeichnete 2020 - wie im Vorjahr - einen leichten
Anstieg. Die Entwicklung der Baukosten im Tiefbau war im Jahresvergleich 2019/2020 weit-
gehend stabil bzw. sanken die Baukosten vor allem auf Grund von Covid 19 leicht.
Die Novellierung des Bundesstraßenmautgesetzes im Jahr 2007 schrieb eine Berücksichti-
gung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex auf der Einnahmenseite der ASFINAG fest.
Dadurch wurde ein wesentlicher, struktureller Ausgleich zu den inflationsbedingten Kosten-
steigerungen der operativen Ausgaben gesetzlich festgelegt und eine Absicherung des Infla-
tionsrisikos erreicht.
Für Forderungen der ASFINAG werden Wertminderungen ausschließlich auf Basis von Ein-
zelbetrachtungen vorgenommen, eine Wertberichtigung auf pauschaler Basis erfolgt nicht. Die
Einnahmen der ASFINAG - bestehend im Wesentlichen aus LKW- und PKW-Maut - sind struk-
turell nicht ausfallsgefährdet.
Beilage IV / 23
3.2.4. Branchenspezifische Risiken und Regulierungsrisiken
Insbesondere aufgrund der hohen Bautätigkeit stellen die gesetzlichen Rahmenbedingungen
gerade in diesem Bereich einen starken Einflussfaktor auf die Kosten- und Kapitalsituation des
Unternehmens dar. Hier sind insbesondere gesetzliche Auflagen hinsichtlich Umweltmaßnah-
men zu erwähnen. Der diesbezügliche Standard ist im europäischen Vergleich derzeit bereits
als sehr hoch einzustufen.
Ein weiterer wesentlicher Bereich ist die Bemautung. Für die Tarifausgestaltung, insbesondere
von KFZ > 3,5 t hzG, hat die EU-Wegekostenrichtlinie dabei maßgeblichen Einfluss.
Seit dem Jahr 2017 werden auf die Infrastrukturtarife externe Kosten für Lärm und Schadstoff-
ausstoss aufgeschlagen. Diese aufgeschlagenen Kosten, die von Euro Emissionsklasse sowie
Achskategorisierung abhängen, werden durch die ASFINAG eingehoben, an das Bundesmi-
nisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie abgeführt
und stellen damit keine Mehrerlöse für die ASFINAG dar.
Einzig die Klasse EURO VI erhält weiterhin einen Bonus auf den Infrastrukturtarif, der sich bis
zum Jahr 2021 mit Mindereinnahmen von jährlich EUR 20 Mio. niederschlagen wird. Im abge-
laufenen Geschäftsjahr betrug dieser Bonus EUR 18,6 Mio., was dadurch begründbar ist, dass
es im Zuge der Coronakrise zu einem Fahrleistungsrückgang iHv. 4,6 % gegenüber dem Vor-
jahr gekommen ist. Um die umweltschonenden LKW auch weiterhin zu fördern, wurde der
Bonus für die Klasse EURO VI auch für das Jahr 2021 gewährt.
Die Tarife für KFZ > 3,5 t hzG mit Wasserstoff- bzw. E-Antrieb betragen derzeit, wie schon im
abgelaufenen Geschäfts
Gemäß aktuellem Gesetzesentwurf
(Bundesstraßen-Mautgesetz) sollen diese Tarife künftig auf 25% des
s gesenkt
werden. Die Fahrleistungen aus diesem Bereich sind derzeit jedoch marginal.
3.2.5. IT-Risiken
Im Jahr 2020 waren viele IT-Kernthemen im Fokus wie die Modernisierung, Automatisierung,
sowie die Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Besonders Maßnahmen zur Steigerung der
IT-Sicherheit und Vorbereitungen hinsichtlich der verschärften Compliance Anforderungen,
wie etwa zum Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) wurden umgesetzt.
Folgende Themenbereiche standen speziell im Fokus:
Corona IT Ausrüstung
Anfang März wurden bedingt durch die Corona Pandemie binnen weniger Tage weitgehend
alle Büroarbeitsplätze ins Home Office verlegt. Dies war aus technischer Sicht mit wenigen
Tagen Vorlauf nur mit geringfügigen Ressourcenanpassungen beim VPN- und Citrix Zugang
möglich. Im weiteren Verlauf wurden verstärkt Datensicherheits- als auch die Datenschutz-
maßnahmen einerseits technisch aber auch im Sinne der Awareness-Bildung der Mitarbeiten-
den im Zusammenhang mit dem dezentralen Arbeitsplatz umgesetzt.
Netz- und Informationssicherheitsgesetz (NISG)
Das Ende 2018 in Kraft getretene NISG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung umfangrei-
cher Sicherheitsmaßnahmen und zum Nachweis von deren Effektivität. Im November 2019 ist
an die ASFINAG der Bescheid ergangen, dass sie Betreiber wesentlicher Dienste gemäß
NISG ist. Der Nachweis der Compliance mit dem NISG ist innerhalb von drei Jahren zu erbrin-
gen. Die zur Ableitung der benötigten Maßnahmen durchzuführenden Assessments und Risi-
koanalysen wurden durchgeführt.
Beilage IV / 24
Als wesentliche notwendige Maßnahme um den Anforderungen des NISG zu genügen, wurde
die Bereitstellung informationssicherheitstechnisch essentieller IT-Basisservices identifiziert.
Die Umsetzung der Maßnahme startete im Projekt SHIELD welches Ende 2020 abgeschlos-
sen wurde. Damit ist sichergestellt, dass künftig zu errichtende wesentliche Dienste auf die
bereitgestellten sicheren IT-Basisservices zurückgreifen können und damit bereits in wesent-
lichen Aspekten den Anforderungen des NISG entsprechen.
Um den Nachweis der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen gemäß NIS Gesetz gegenüber
dem BM.I. fristgerecht erbringen zu können, wurde darüber hinaus im Oktober 2020 das ge-
leitung der notwendigen spezifischen Maßnahmen an den Bestandssystemen der Verkehrs-
steuerungs- und Leitsysteme des Bundesstraßennetzes von Tunnels zu unterstützen, die Um-
setzung der identifizierten Maßnahmen zu kontrollieren, sowie das zur Erbringung des Nach-
weises durchzuführende Audit zu begleiten.
Security Operation Center as a Service (SOCaaS)
Um den Anforderungen des NIS-Gesetzes gerecht zu werden, wurde im Jahr 2020 auch die
zweistufige Ausschreibung für ein SOCaaS veröffentlicht. In dieser wird aufbauend auf den
bereits schon vorhandenen Dienstleister in diesem Bereich ein geeigneter Partner für ein kon-
tinuierliches Sicherheits-Monitoring (24x7) gesucht, bei dem im Bedarfsfall weitreichender als
bisher zusätzliche Sicherheitsleistungen, wie Threat Hunting oder digitale Forensik, abgerufen
werden können. Des Weiteren wird durch diesen Partner auch die Betreuung des Schwach-
stellen Managements, sowie der Zugang zu einer für die ASFINAG angepassten Threat Intel-
ligence Lösung realisiert. Es wird mit einer Vergabe mit Mitte des Jahres 2021 gerechnet.
Security Incident Response Plattform (Hacking Defence)
Im Jahr 2020 konnten mehrere Sicherheitskomponenten erfolgreich in der Systemlandschaft
der ASFINAG integriert werden. Diese ermöglichen es aktiv auf identifizierte Angriffsmuster
oder Verhaltens-Anomalien reagieren zu können. Dank der zentralen Steuerung und Daten-
aggregation dieser Systeme über eine einheitliche Plattform ist es im Fall des Security Incident
Response daher möglich, wesentlich effizienter auf Sicherheitsvorfälle reagieren zu können.
Dies deshalb, da auf einer Übersicht die gesammelten Informationen zu einem Vorfall aus den
unterschiedlichen Komponenten ersichtlich sind.
IT-Bedrohungen im Büroumfeld
Die größte Bedrohung im Büroumfeld stellen weiterhin Angriffe von Cyberkriminellen auf Ar-
beitsstationen von Mitarbeitenden dar. Um derartigen Angriffen entgegenzuwirken, wurden
zahlreiche technische Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen ergriffen, um sowohl die Über-
nahme von Endgeräten als auch die weitere Ausbreitung im Unternehmensnetzwerk zu unter-
binden. Trotz der getroffenen Maßnahmen ist es nicht auszuschließen, dass es Cyberkrimi-
nellen gelingt, derartige Angriffe erfolgreich durchzuführen. Für diesen Fall ist es erforderlich,
diese Angriffe möglichst frühzeitig zu erkennen und diese forensisch zu untersuchen, um die
betroffenen Systeme zu identifizieren und deren Integrität wiederherstellen zu können. Um
dies zu ermöglichen, wurde eine zentrale Sicherheitslösung implementiert, welche zu diesem
Zweck die Informationen zahlreicher unterschiedlicher Sicherheitssysteme (Firewall, Email-
Security, Endgeräte Sicherheit) korreliert und aufbereitet.
Beilage IV / 25
Da ein erfolgreicher Angriff in der Regel auch die unwissentliche Mitwirkung von Endbenutzern
voraussetzt, wurde auch ein Schwerpunkt auf Awareness bildende Maßnahmen gelegt, um
die Mitarbeitenden der ASFINAG für diese Problematik zu sensibilisieren.
Netzwerksicherheit
Einen zentralen Aspekt der Netzwerksicherheit stellen die Rahmenbedingungen für die Zu-
griffe von externen Partnern auf das Netzwerk der ASFINAG im Zusammenhang mit Errich-
tungs- und Wartungstätigkeiten dar. Dazu wurde ein neuer dem Stand der Technik entspre-
chender Fernwartungszugang implementiert, welcher neben einer Zwei-Faktor-Authentifizie-
rung auch ermöglicht, im Bedarfsfall nachzuvollziehen, welche Aktivitäten im Rahmen der
Fernwartung getätigt wurden. Der überwiegende Teil aller Fernwartungszugänge wurde im
Jahr 2020 auf das neue System umgestellt, an der Umstellung der restlichen Zugänge wird
laufend gearbeitet.
Prozess-Anpassung im Change Vorgehensmodell
Bei Einführung neuer IT Services wurde im Prozess die Überprüfung der IT Sicherheit
(Security Check) verankert. Zusätzlich wurden 2020 zahlreiche dieser Security Checks bei
bestehenden IT Services im Office Bereich aber auch im Bereich der wesentlichen Dienste
durchgeführt.
Administrator-Accounts mit höheren Rechten wurden mit einem neuen Sicherheitskonzept
versehen um das Risiko bei Angriffen weiter zu minimieren. Die Umsetzung dieser Regelun-
gen wurde 2019 gestartet und ist beinahe abgeschlossen.
IT Risikomanagement
Zur Verbesserung des IT Risikomanagements wurde ein eigener Prozess etabliert. Generelle
IT Risiken werden mit Hilfe eines speziellen Risikomanagement-Tools analysiert und bewertet.
Ad Hoc Risiken werden ebenfalls laut Prozess behandelt und ermöglichen die Ausarbeitung
einer risikobasierten Entscheidungsgrundlage für das Management.
3.2.6. Personal- und Fluktuationsrisiko
Die Gesamtfluktuation der ASFINAG ist sehr gering ausgeprägt. Durch leistungsorientierte
Vergütungssysteme, attraktive Sozialleistungen und der Möglichkeit sich innerhalb des Unter-
nehmens weiterzuentwickeln - sowohl innerhalb der eigenen Gesellschaften als auch gesell-
schaftsübergreifend - wird das Fluktuationsrisiko minimiert.
3.2.7. Risiken aus der Corona-Krise
Die Corona-Krise hat zu massiven wirtschaftlichen Einbrüchen und Verwerfungen geführt.
Auch die ASFINAG ist nicht verschont geblieben, wenngleich sich aufgrund des Geschäftsbe-
reichs der ASFINAG die Auswirkungen im Vergleich zu vielen anderen Unternehmen in Gren-
zen hielten.
Im Mautbereich kam es aufgrund des eingeschränkten Individualverkehrs und des Produkti-
onsrückgangs und damit verminderten Güterverkehrs zu Erlösminderungen. Es wird erwartet,
dass es hier 2021 zu einer Steigerung im Vergleich zu 2020 kommen wird. Dies ist allerdings
von der weiteren Entwicklung der Pandemie bzw. den gesetzten Maßnahmen und den Fort-
schritten bei deren Bekämpfung abhängig.
Beilage IV / 26
Was den Baubereich betrifft, so wird es nach aktueller Einschätzung 2021 kaum Beeinträchti-
gungen aufgrund von Corona geben. Die beauftragten Bauunternehmen haben gemeinsam
mit der ASFINAG bereits 2020 entsprechende Hygienekonzepte entwickelt und umgesetzt.
Der Fortbestand des Unternehmens ist jedenfalls durch die Corona-Krise in keiner Weise ge-
fährdet.
4.
Die Bereiche Forschung, Entwicklung- und Innovation wurden im Jahr 2019 in eine Kernstra-
greifendes Kernteam geründet. Dieses erarbeitete gemeinsam mit den Geschäftsführern der
Tochtergesellschaften und den Vorständen die ASFINAG Innovationsstrategie. Mit den darin
festgelegten Leitsätzen und Handlungsfeldern ist eine fokussierte Weiterentwicklung entlang
der strategischen Ziele sichergestellt und die Basis dafür geschaffen, die ASFINAG als einen
innovativen Mobilitätsdienstleister zu positionieren.
Innovation betrifft jeden Bereich unseres Unternehmens. Überall gibt es Potenzial, Abläufe zu
optimieren sowie neue Wege sichtbar und nutzbar zu machen von alltäglichen Kleinigkeiten,
bis hin zum großen Thema Verkehrssicherheit. Zurzeit führt die ASFINAG über 130 For-
schungs- und Entwicklungsprojekte im Unternehmen durch.
Das Ziel ist klar: Die ASFINAG will nützliche Innovationen rasch auf die Straße bringen, um
das Service für die Kundinnen und Kunden, aber auch die Arbeitsabläufe der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, stetig zu verbessern. Um als Mobilitätspartner neuartige Lösungen auf die
Straße zu bringen, eröffnet die ASFINAG auch immer mehr Felder der Zusammenarbeit mit
externen Innovationspartnern.
Auch die in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich etablierte Kooperation im Forschungs-
und Innovationsbereich mit BMK, ÖBB, den Bundesländern und weiteren Stakeholdern konnte
dank des Engagements vieler Mitarbeitenden weitergeführt werden und bietet neben interes-
santen gemeinsamen Projekten auch immer wieder die Möglichkeit,
ersten Hackathon mit der Weltraumbehörde durch.
Darüber hinaus konnte das Thema Innovation in der Beschaffung weiter gestärkt werden. Es
wurde mit der IÖB (Innovationsfördernde Öffentliche Beschaffung) eine Game Changer Ver-
einbarung geschlossen. Darauf folgten Challenges mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeit und
Digitalisierung.
Die Situation aufgrund von COVID19 führte zur internen Corona Challenge im Unternehmen.
Dabei waren alle ASFINAG Mitarbeitenden eingeladen, ihre Ideen und Innovationen zur Be-
wältigung der Corona
Krise bzw. Krisen generell anzumelden. Die über 400 eingelangten
Vorschläge helfen der ASFINAG nun, gestärkt aus dieser Krise zu gehen.
Mit dem ASFINAG Innovationstag zeigte die ASFINAG erstmalig digital und interaktiv im ge-
samten Unternehmen ihre Innovationskraft. Über 1.000 Mitarbeitende verfolgten diese Veran-
staltung per Livestream. Der diesbezügliche ASFINAG-Blog gibt hier mehr Einblicke:
https://blog.asfinag.at/technik-innovation/innovationen-aus-dem-hause-asfinag/.
Ebenfalls online gestellt wurde der ASFINAG Innovationsauftritt unter www.asfinag.at/innova-
tion. Hier werden abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie aktuelle The-
men zu Diplomarbeiten veröffentlicht.
Beilage IV / 27
5.
Gem. § 82 AktG ist das Management dafür verantwortlich, dass ein Rechnungswesen und ein
Internes Kontrollsystem (IKS) geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens ent-
sprechen. Im Berichtszeitraum wurde auf Basis eines etablierten umfassenden Risikomana-
gementsystems dieser Risikomanagementansatz verfolgt und der systematische Umgang mit
Risiken gewährleistet.
Sowohl Risikomanagement als auch das Interne Kontrollsystem umfassen alle Tochtergesell-
schaften.
Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Überwachung und Kontrolle des Internen
Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) erfolgt in Anlehnung an das
COSO-Rahmenwerk
1
.
5.1.
Im Berichtszeitraum dienten die Abteilung Rechnungswesen und Finanzierung sowie die Ab-
teilung Konzerncontrolling sowie die Controlling-Einheiten in den Gesellschaften als betriebs-
wirtschaftliches Kompetenzzentrum in der Unternehmensgruppe und gingen dabei nach den
wirtschaftlichen Grundsätzen Wertorientierung und Ergebnissteuerung vor.
Den genannten Abteilungen oblag auch 2020 eine Regelungskompetenz zu allen Fragen des
Controllings, Rechnungswesens und Risikomanagements zur Sicherstellung der Anwendung
konzerneinheitlicher methodischer Standards. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung
wurden Konzernrichtlinien, Handbücher, Leitfäden, Arbeitsanweisungen und Checklisten er-
stellt.
Die ASFINAG-Gruppe wird über das Konzernergebnis und daraus abgeleitete Kennzahlen ge-
steuert. Sie verfügt über eine detaillierte Kurz-, eine aggregierte Mittelfrist- sowie eine zusam-
mengefasste Langfristplanung. Ablauf, Prämissen, Detaillierung, Verantwortlichkeiten und In-
strumente für die Planung werden jährlich mittels Planungshandbuch kommuniziert und mittels
Planungskalender verfolgt.
Die Planung des laufenden Jahres (Erwartungsplan) wird quartalsweise aktualisiert und kon-
solidiert. In der Regel wird diesbezüglich die Planbilanz, eine Plan-Gewinn- und Verlustrech-
nung sowie eine Plan-Geldflussrechnung dem Aufsichtsrat präsentiert. Darüber hinaus wer-
den dem Aufsichtsrat die Investitionen (insbesondere Bauprogramm) und die Auswirkungen
auf den Schuldenstand zur Kenntnis gebracht. Die Budgetierung des Folgegeschäftsjahres
beginnt im Frühjahr mit der Aussendung der Prämissen und endet im August. Im Rahmen der
Budgetierung wird gleichzeitig eine Mittelfristplanung erstellt. Diese Planung ist gem. Arti-
kel II § 10 ASFINAG Gesetz iVm § 10 ASFINAG Ermächtigungsgesetz 1997 und gem.
Punkt IV Abs. 2 Fruchtgenussvertrag vom 25. Juli 1997 in der Fassung vom 22. Mai 2014 dem
Eigentümervertreter (BMK) zur Zustimmung vorzulegen.
Die Finanzbuchhaltung wird in SAP abgebildet. Die Bewirtschaftung des Anlagevermögens
erfolgt in einem weitestgehend automatisierten Ablauf. Die Zugänge im Anlagevermögen er-
1
Das Commitee of Sponsored Organisations (COSO) hat einen von der SEC (U.S. Securities and Exchange Comission) aner-
kannten Standard für interne Kontrollen, das COSO-Modell erstellt, das zur Beschreibung des Internen Kontrollsystems (IKS) im
Lagebericht von Austrian Financial Reporting and Auditing Commitee (AFRAC) empfohlen wird.
Beilage IV / 28
P-Elemente). Die Anlagenin-
ventarisierung und Abgangsmeldungen obliegen dezentral den Fachbereichen bzw. Inventar-
verantwortlichen, deren Aufgaben in einer entsprechenden Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Die Verbuchung der Kontobewegungen erfolgt grundsätzlich tagesaktuell. Kreditoren-Zah-
lungslisten aller in SAP geführten Gesellschaften werden zweimal wöchentlich erstellt, geprüft
und einer Überweisung zugeführt. Zur Optimierung des Liquiditätsmanagements sind Cash-
Pooling und das Handbuch für den Zahlungsverkehr wirksame Instrumente.
Das Rechnungswesen ist für die Prüfung, Erfassung und Zahlungsvorbereitung aller Ein-
gangsrechnungen zuständig. In der Kreditorenbuchhaltung werden Rechnungen, Zahlungs-
aufträge diverser Bereiche und Anzahlungsanforderungen erfasst. Auf die Kontrolle der ge-
setzlichen Erfordernisse, der umsatz- und körperschaftsteuerlichen Tatbestände und der in-
ternen Unterschriftenregelung wird in diesem Arbeitsbereich besonderer Wert gelegt. Ein
elektronischer Rechnungsworkflow ist für alle ASFINAG Gesellschaften im Einsatz, der diese
Intention noch besser unterstützt.
Die Kundenabrechnung erfolgt über ein eigenes SAP-Mautsystem bzw. im Bereich der Lie-
genschaften über das Modul SAP-RE-FX (Flexible Real Estate Management) mit einer Schnitt-
stelle zum Core-SAP. Hier werden automatisiert die relevanten Buchungen bewerkstelligt bzw.
die Salden in das Core-SAP übernommen. In kleiner Anzahl werden im SAP-SD (Sales &
Distribution) auch weitere Geschäftsfälle (z.B. Verrechnung von Versicherungsschäden und
Verrechnung von Kostenbeteiligungen) fakturiert. Die Abbildung der finanziellen Schulden
ebenso wie die Berechnung der finanziellen Risikokennziffern erfolgt über ein eigenes SAP
Treasury Modul. Im Bereich Zahlungsverkehr wird das SAP Modul Bank Communication Ma-
nager (BCM) verwendet.
Die Bilanzierung der Konzerngesellschaft nach UGB und IFRS wird im Rechnungswesen in
Abstimmung mit dem Konzerncontrolling ausgeführt.
Die Archivierung der Originalbelege erfolgt in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS)
mit einer Schnittstelle ins SAP. Weiters ist ein allgemeines Dokumentenmanagementsystem
für Verträge und sonstige wichtige Unterlagen eingerichtet.
Im Bereich der Finanzierung ist die Einhaltung einer Treasury-Richtlinie maßgeblich, was lau-
fend auch von einem Treasury-Gremium überwacht wird. In der Richtlinie sind Grundsätze und
Ziele des Risikomanagements im Finanzierungsbereich erfasst. Es wird die Risikopolitik be-
treffend Umgang mit Marktrisiken (Zinsen, Preise, Wechselkurse), Liquiditätsrisiko und Kon-
trahentenrisiko sowie das diesbezügliche Limitwesen und die Erfolgsbewertung geregelt. Dar-
über hinaus sind Berichts- und Zustimmungspflichten in Richtung des Aufsichtsrates hinsicht-
lich der Finanzierungstätigkeit auch in den Geschäftsordnungen definiert. Die Sicherstellung
der Ordnungsmäßigkeit des operativen Liquiditätsmanagements ist auch durch ein Handbuch
betreffend Zahlungsverkehr abgebildet.
Die ordnungsgemäße Abwicklung der durch die ASFINAG bezogenen Leistungen ist durch
eine Vielzahl von Prozessen und Prozessschritten mit hinterlegten Kontrollen definiert. Dies
reicht von klar geregelten Beschaffungsprozessen (insbesondere öffentliches Vergaberecht)
über ein laufendes Management mit Hilfe von Controlling-/Projektcontrolling, örtlicher Bauauf-
sicht, begleitender Kontrolle bei größeren Projekten, institutionalisierten Lenkungsausschüs-
sen, definierten Anti-Claiming-Prozessen usw. bis hin zu Berechtigungen, Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Rechnungsprüfung, die in einer für alle verbindlichen Un-
terschriftsregelung münden. Ein hohes Augenmerk liegt hier naturgemäß auf den Bauleistun-
gen, da diese betreffend ihrer Dimension und somit auch hinsichtlich des Risikos am gewich-
tigsten sind. Dem wird mit klar geregelten Genehmigungskompetenzen des Aufsichtsrates im
Baubereich Rechnung getragen.
Insgesamt liegt in der ASFINAG ein ausgeprägtes Regelungssystem vor, um Strukturen, Rol-
len, Funktionen und Prozesse klar festzulegen. Bestandteile sind im Wesentlichen Richtlinien,
Beilage IV / 29
Handbücher, Leitfäden und Arbeitsanweisungen. Sämtliche Abteilungen sorgen mit Unterstüt-
zung des Qualitätsmanagements dafür, dass die Regelungen durch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess aktuell sind und auf das notwendige Ausmaß beschränkt bleiben.
5.2.
Die wesentliche Aufgabe eines Risikomanagementsystems liegt in der frühzeitigen Erkennung
möglicher Risiken und der Planung bzw. Veranlassung jener Maßnahmen, die negative
Entwicklungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens hintanhalten
oder zumindest begrenzen. Zentraler Bestandteil des Risikomanagementsystems ist ein
Berichtssystem, mit dem die gesamtwirtschaftliche Entwicklung analysiert und deren
voraussichtliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens bestimmt wird.
Das Berichtswesen der ASFINAG gliedert sich in zwei wesentliche Teile: eine Risikobewertung
auf Unternehmens- bzw. Abteilungsebene und eine fokussierte Managementinformation. In
halbjährlich stattfindenden Gesprächen wird mit jedem/r Geschäftsführer/in bzw. Abteilungs-
leiter/in das Risikopotenzial der jeweiligen Organisationseinheit behandelt und gegebenenfalls
grafisch, in Form einer Risk Map, festgehalten.
Die Abstimmung der jeweiligen prioritären TOP-Risiken für das Gesamtunternehmen erfolgt
im Rahmen eines Risiko-Komitees. Teilnehmende sind Vorstand, Geschäftsführer/innen so-
wie die mit Compliance und Risikomanagement beauftragten Mitarbeitenden. Die Basis für die
Abstimmung in diesem Komitee bildet ein ausführlicher Risiko-Bericht, in dem die identifizier-
ten TOP-Risiken des Gesamtunternehmens sowie wesentliche Veränderungen in der Risiko-
landschaft im Detail dargestellt sind. Eine zusammenfassende Übersicht darüber wird dem
Aufsichtsrat im Rahmen des Prüfungsausschusses berichtet.
Weiters finden auf Unternehmens- bzw. Abteilungsebene eine Vielzahl an Risikomanagemen-
taktivitäten statt. Beispielsweise verfügt das Treasury über IT-gestützte Risikomanagement-
tools und eine standardisierte Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsgremien, eine ex-
plizite Risikoanalyse findet für alle großen Bauprojekte statt und eine Risikobewertung ist auch
Bestandteil jedes Revisionsberichtes.
Folgende Top-Risiken wurden unter Berücksichtigung von Schadenspotential und Eintritts-
wahrscheinlichkeit im Risiko-Komitee vom Oktober 2020 als maßgeblich
aber keinesfalls
bestandsgefährdend - identifiziert:
Verschlechterung der Bonität
Ein Downgrading der Republik Österreich als Garantiegeber für die ASFINAG oder
ein Entfall der Staatsgarantie würde höhere Risikoaufschläge für Verbindlichkeiten
der ASFINAG und damit erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen.
Exogene Einflüsse auf die Mauteinnahmen
Die ASFINAG ist nutzerfinanziert, sie finanziert sich zum Großteil aus den Mautein-
nahmen. Konjunkturelle Schwankungen aber auch Maßnahmen zur Pandemiebe-
kämpfung (Lockdown) können zu einer Veränderung der Fahrleistung und damit zu
Erlöseinbußen für die ASFINAG führen. Ebenso können verkehrspolitische Steue-
rungseffekte oder Zinssatzschwankungen Einfluss auf die Einnahmenseite der ASFI-
NAG haben.
Verzögerungen bzw. Probleme bei Genehmigungsverfahren
Die ASFINAG wickelt Planungs- und Bauprojekte am hochrangigen Straßennetz ab.
Probleme bei den Bewilligungsverfahren können zu Mehrkosten in den Projekten und
zu Verzögerungen hinsichtlich der Fertigstellungstermine führen.
Beilage IV / 30
Externe Bedrohungen
Zu den externen Bedrohungen zählen Pandemien, Terroranschläge, Geiselnahmen,
Amokläufe und Sabotageakte, welche Schäden an der Infrastruktur, Streckensperren,
Einbußen bei den Mauterlösen sowie eingeschränkte Personalressourcen nach sich
ziehen können.
Zu allen Risiken liegen im Risikomanagementsystem der ASFINAG (ARIMAS) detaillierte Be-
schreibungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten, aktueller
Aktivitäten sowie Handlungsmöglichkeiten und geplanter Maßnahmen vor.
Die ASFINAG versteht sich grundsätzlich als ein risikoaverses Unternehmen, wobei ein aktiver
Umgang mit den identifizierten Risiken gepflegt wird. Risikoinformationen stellen im Unterneh-
men eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das Management dar. Die Risikobeurtei-
lung ist auch eine der Grundlagen für das Interne Kontrollsystem, dessen operativer Fokus auf
organisatorischen Richtlinien und Regelungen, Kontrollmechanismen und einer definierten
Prozessverantwortung liegt.
Im Zusammenhang damit werden daher unterstützt und gesichert:
die ordnungsgemäße Geschäftsführung
die Einhaltung der Geschäftspolitik
die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger rechtlicher Grundlagen (Compliance)
die Einhaltung vorgegebener Ziele
die Vermögenswerte der Organisation
Die ASFINAG versteht einen offenen Umgang mit Risiken als wesentlichen Erfolgsfaktor. Die
Dokumentation der Risiken sowie der ergriffenen Maßnahmen sind Grundlage für ein weiter-
führendes Wissensmanagement. Auf eine Verzahnung mit Revision, Compliance und Quali-
tätsmanagement wird über gegenseitig abgestimmte Auditpläne und den Austausch risikore-
levanter Ergebnisse großer Wert gelegt.
5.3.
Unterstützt wird das Risikomanagementsystem durch ein System der internen Kontrolle, das
durch die allgemeinen Grundsätze des Vier-Augen-Prinzips, der Funktionstrennung und der
Vorgabe von Richtlinien für bestimmte Maßnahmen gekennzeichnet ist.
Der Vorstand nimmt hier eine wesentliche Kontrollfunktion wahr, einerseits als Auftraggeber
der internen Revision aber insbesondere auch durch die Initiierung von Maßnahmen, die aus
der beschriebenen regelmäßigen Berichtserstattung abgeleitet werden.
Damit das Interne Kontrollsystem (IKS) regelmäßig auf seine Angemessenheit evaluiert wer-
den kann und damit überwachbar wird, dass regelmäßige Kontrollaktivitäten nachweislich er-
bracht werden, sind die Ist-Prozesse mit den Prozessablaufdiagrammen mittels der Software
-
und Kontrollschritte angereichert.
Im Rahmen des Prozessmanagements werden regelmäßig alle Prozessverantwortlichen zur
Überprüfung und Aktualisierung ihrer Prozesse aufgefordert. Die Kontrollschritte sind definiert
und die Art der Dokumentation festgelegt. Es finden laufend Reviews zur Sicherstellung der
Aktualität und Angemessenheit der Prozesse statt. Bei Bedarf werden die Prozesse oder die
Beilage IV / 31
darauf basierenden Abläufe angepasst. Weiters werden die Prozesse laufend vom Qualitäts-
management (QM) auditiert und dementsprechend auf ihre Zweckmäßigkeit bzw. Einhaltung
überprüft.
Darüber hinaus sichert die interne Revision eine fortlaufende Überprüfung in Teilbereichen im
Rahmen ihrer Prüfungsaufträge - das IKS ist ein wesentliches Prüfobjekt in nahezu jeder Prü-
fung. Es werden auch explizite IKS-Prüfungen durchgeführt. Dies geschieht insbesondere
im Bereich der rechnungslegungsrelevanten Prozesse regelmäßig durch Hinzuziehung ex-
terner Fachleute, um hier ein höchstmögliches Maß an Qualität zu erreichen. Auf Basis der
Ergebnisse werden Maßnahmen vereinbart, deren Umsetzung von der internen Revision ent-
sprechend überwacht und damit letztendlich sichergestellt werden.
Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die
klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, trans-
parente Vorgaben mittels Richtlinien, Handbüchern, Leitfäden, Arbeitsanweisungen und
Checklisten zur Bilanzierung und Abschlusserstellung und angemessene Zugriffsregelungen
in den abschlussrelevanten EDV-Systemen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstren-
nung sind auch bei den Rechnungslegungsprozessen wichtige Kontrollprinzipien.
5.4.
Seitens des Controllings ergehen Monats- und Quartalsberichte an die Geschäftsführung der
Gesellschaften, sowie konsolidiert an den Konzernvorstand. Die Berichte enthalten die Ge-
winn- und Verlustrechnung nach IFRS auf Basis Year to Date (YtD) im Vergleich zum Plan.
Zusätzlich erfolgt ein Vergleich auf Jahressicht zwischen dem genehmigten Plan und dem
Vorjahr zur quartalsweise erstellten Erwartungsplanung, ergänzt um Kennzahlen und ein Ma-
nagement Summary.
Jede finalisierte Erwartungsplanung wird im Rahmen von eigenen Terminen zwischen der Ge-
schäftsführung der Gesellschaften, dem Vorstand und Controlling besprochen. Aufgrund der
hohen Bedeutung des Bauprogramms werden die Ergebnisse der Erwartungsplanung darüber
hinaus noch gesondert zwischen der Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaften, Be-
reichsverantwortlichen, dem Vorstand sowie Controlling und der Holding-Abteilung Konzern-
steuerung abgestimmt.
Die jeweilige Erwartungsplanung wird dem Aufsichtsrat jeweils in der nächstfolgenden Sitzung
zur Kenntnis gebracht. Im Berichtswesen an den Aufsichtsrat sind neben dem kaufmännischen
Standardberichtswesen Statusberichte aller wesentlichen Unternehmensbereiche enthalten.
Die finanziell gewichtigen Themen wie Finanzierung und Bauprogramm sind in einer standar-
disierten Form einem Monitoring durch den Aufsichtsrat unterzogen. Zusätzlich sind durch die
Geschäftsordnungen insbesondere in diesen Bereichen Zustimmungs- und Berichtspflichten
definiert.
Das Finanzmanagement berichtet über Liquidität und Finanzverbindlichkeiten, über die Rah-
menbedingungen auf den Kapitalmärkten, über Veranlagungsperformance sowie über die fi-
nanziellen Risiko-Kennziffern.
5.5.
Die interne Revision, organisatorisch als Abteilung direkt dem Vorstand unterstellt, überwacht
die Betriebs- und Geschäftsprozesse sowie das Interne Kontrollsystem. Die Prüfungen erfol-
gen nach einem vom Vorstand verabschiedeten Revisionsprogramm, ergänzt um Kurz- und
Beilage IV / 32
Sonderprüfungen. In den Revisionsberichten werden Maßnahmen formuliert, die nach Umset-
zungsbeauftragung durch den Konzernvorstand einem Follow-Up unterzogen werden.
Besonderer Fokus der internen Revision ist die Sicherstellung aller betrieblicher Abläufe im
Einklang mit den konzernweiten Richtlinien und Regelungen, aber auch mit den Satzungen
oder den Gesellschaftsverträgen der einzelnen Gesellschaften sowie mit den geltenden Ge-
setzen. Darüber hinaus werden die Thematiken der Aufgaben- und der Funktionstrennung so-
wie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips begutachtet. Die interne Revision überprüft spezi-
ell auch beim Einsatz von Informationstechnologien, ob entsprechende Berechtigungssysteme
oder zusätzliche Kontrollen in dokumentierter Form vorliegen.
Mit Abschluss des Berichtsjahres waren die wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Pro-
zesse geprüft und es wurden keine Risiken festgestellt, denen nicht in adäquater Art und
Weise begegnet wird. Bei festgestelltem Änderungsbedarf wurden die vereinbarten Maßnah-
men umgesetzt bzw. ist die Umsetzung definiert und in Planung.
Die Prüfungstätigkeit der internen Revision erfolgt unabhängig nach internationalen Standards
für die berufliche Praxis und unter Wahrung der Rechtschaffenheit, Objektivität, Vertraulichkeit
und Fachkompetenz.
Wien, am 9. April 2021
Der Vorstand
Dr. Josef Fiala e.h. Mag. Hartwig Hufnagl e.h.
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-
Aktiengesellschaft, Wien, („ASFINAG“) und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern),
bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der
Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der
Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem
Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen
Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der
International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den öster-
reichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben
unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses
des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer
Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachver-
halten ab.
Folgende Sachverhalte waren am bedeutsamsten für unsere Prüfung:
1. Die Abgrenzung von fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen,
aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwandswirksamen
Instandhaltungsmaßnahmen
2. Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellung für zukünftige
Erhaltungsverpflichtungen
1. Abgrenzung von fruchtgenussrechterhöhenden Maßnahmen, aktivierungspflichtigen
Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen
Sachverhalt und Problemstellung
Die ASFINAG tätigt für den Ausbau und Erhalt des Straßennetzes und damit zusammen-
hängender Anlagen jährlich Ausgaben in Höhe von mehr als 1 Mrd. Euro. Diese Ausgaben
müssen entsprechend ihrer Art entweder dem nicht abnutzbaren Fruchtgenussrecht, dem
abnutzbaren Sachanlagevermögen oder den sofort aufwandswirksamen Instandhaltungs-
kosten zugeordnet werden.
Im Konzernabschluss sind ein von der Republik Österreich eingeräumtes Fruchtgenussrecht
in Höhe von rund 15,3 Mrd. Euro sowie Anzahlungen für das Fruchtgenussrecht in Höhe von
rund 1,2 Mrd. Euro ausgewiesen. Zum Fruchtgenuss werden jene Maßnahmen (Neubau und
Erweiterungen) gerechnet, die zu einer Vermehrung der Verkehrsfläche (Vermehrung
befahrbarer Fläche inklusive der dazugehörigen Straßenausrüstung und Grundeinlöse) und
dadurch zu Mehrverkehr und höheren Mauteinnahmen führen. Ebenso fruchtgenuss-
erhöhend sind bauliche Maßnahmen im Bereich der Straße inklusive technischer Ausrüstung.
Das Fruchtgenussrecht unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung. Aktivierungspflichtige
Maßnahmen in Anlagen, die sich im Eigentum der ASFINAG befinden, werden hingegen über
die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben und damit über mehrere Jahre verteilt
aufwandswirksam. Kosten für laufende Instandhaltungsmaßnahmen werden im Zeitpunkt
ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Insbesondere bei größeren Bau- und Sanierungsprojekten besteht das Risiko einer
fehlerhaften Abgrenzung von nicht abnutzbaren fruchtgenussrechterhöhenden Maß-
nahmen, planmäßig abzuschreibenden aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort
aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen. Fehlerhafte Abgrenzungen können
erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Berichtsperiode sowie zukünftiger
Abschlüsse haben. Wir haben daher diesen Sachverhalt als besonders wichtigen
Prüfungssachverhalt bestimmt.
Die Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen sind im Konzernanhang unter Punkt 3.1.4
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Informationen zu den im Geschäftsjahr
fruchtgenussrechterhöhend aktivierten Beträgen sowie zu den Investitionen in das
Anlagevermögen finden sich im Konzernanhang unter Punkt 4.1.1 Immaterielle Vermögens-
werte und 4.2. Sachanlagen.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über die relevanten
Prozesse und internen Kontrollen zur bilanziellen Kategorisierung von Bau- und Sanierungs-
maßnahmen erlangt und die Ausgestaltung und Funktionsweise ausgewählter Kontrollen in
Zusammenhang mit der Anlage von Projektstrukturplan-Elementen insbesondere hin-
sichtlich der Vergabe des Merkmals betreffend der Klassifizierung von Baumaßnahmen
(Einteilung der Maßnahmen in Fruchtgenuss-, Investitions-, Sanierungs- und Aufwands-
projekte) und deren Übereinstimmung mit den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften
und internen Bilanzierungsrichtlinien überprüft. Darauf aufbauend haben wir aussage-
bezogene Prüfungshandlungen festgelegt, die wir auf eine ausgewählte Stichprobe von
Baumaßnahmen angewandt haben. Die Auswahl einer Stichprobe erfolgte anhand risiko-
orientierter Kriterien unter Berücksichtigung von im Geschäftsjahr vorgenommenen
Aktivierungen (Fruchtgenuss- und Investitionsprojekte) sowie angefallenen Aufwendungen
(Sanierungs- und Aufwandsprojekte). Die Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die
Durchsicht der Beschreibungen der Baumaßnahmen, den Abgleich mit der internen
Bilanzierungsrichtlinie und daraus abgeleitet die Würdigung der getroffenen Bilanzierungs-
entscheidungen.
2. Ansatz und die Bewertung der Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen
Sachverhalt und Problemstellung
Für den zwischen der Republik Österreich und der ASFINAG abgeschlossenen Fruchtgenuss-
rechtsvertrag werden die Regelungen des IFRIC 12 (Dienstleistungskonzessionsver-
einbarungen) angewendet. Der Fruchtgenussrechtsvertrag regelt u.a. die Verpflichtung der
ASFINAG, das von der Vereinbarung umfasste Straßennetz zu erhalten. Gemäß IFRIC 12.21
sind vertragliche Verpflichtungen einen gewissen Grad der Gebrauchstauglichkeit der
Infrastruktureinrichtung aufrecht zu erhalten, entsprechend IAS 37 anzusetzen und zu
bewerten. Für jene bereits entstandenen Schäden, die bis zum nächstmöglichen Kündigungs-
zeitpunkt der ASFINAG (Zeitpunkt der ehestmöglichen Vertragsbeendigung per 30.06.2021)
behoben werden müssen, wurde eine aufwandswirksame Rückstellung in Höhe von rd.
MEUR 234 gebildet. Die Höhe der Rückstellung basiert auf Annahmen und Schätzungen
bezüglich der erforderlichen Kosten sowie des zeitlichen Anfalls der Erhaltungsarbeiten. Für
den Abschluss besteht einerseits das Risiko fehlender oder nicht ausreichend angesetzter
Rückstellungen, andererseits können die zugrunde gelegten Kostenschätzungen auch zu
hoch ausfallen und somit insgesamt zu einer unangemessenen Bewertung führen. Wir haben
daher die Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen als besonders wichtigen
Prüfungssachverhalt bestimmt.
Nähere Angaben und Erläuterungen zu dieser Rückstellung sind im Konzernanhang unter
Punkt 3.1.4.15.1 sowie unter Punkt 4.14. enthalten.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über die relevanten Prozesse und
internen Kontrollen zur Ermittlung und Bewertung anstehender Sanierungsprojekte erlangt
und die Ausgestaltung und Funktionsweise ausgewählter interner Kontrollen in Zusammen-
hang mit der Anlage von Projektstrukturplan-Elementen insbesondere hinsichtlich der
Vergabe des Merkmals betreffend der Klassifizierung von Sanierungsmaßnahmen überprüft.
Wir haben die in das Bewertungsmodell einfließenden Parameter sowie die darin ent-
haltenen und von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen
gewürdigt. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Abstimmung der geplanten
Sanierungsmaßnahmen mit dem vorliegenden Bauprogramm, die Befragung von Verant-
wortlichen zur Plausibilität von getroffenen Schätzungen und Annahmen in Zusammenhang
mit vorgenommenen Anpassungen, die Beurteilung der Planungsgenauigkeit durch Vergleich
der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren sowie das Nach-
vollziehen des angewendeten Berechnungsmodells.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und im Nachhaltigkeits-
bericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den
Bestätigungsvermerk. Den Nachhaltigkeitsbericht haben wir vor dem Datum des
Bestätigungsvermerks erhalten, der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach diesem
Datum zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. Bezüglich der
Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum
Konzernlagebericht“.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere
Verantwortung, die oben angeführten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu
würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei
der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der Arbeiten, die wir zu den vor dem Datum dieses Bestätigungs-
vermerks erhaltenen sonstigen Informationen durchgeführt haben, zur Schlussfolgerung
gelangen, dass diese sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir
dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahreskonzernabschluss
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 des Konzerns wurde von einem anderen
Abschlussprüfer geprüft, der am 8. April 2020 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk zu diesem Konzernabschluss erteilt hat.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für
den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses
und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind,
und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die
Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
– sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter
beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit
einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie
dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,
durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche
vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder
insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses
Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den öster-
reichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA
erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus
und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs-
handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs-
urteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraft-
setzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange-
wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und
damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die
gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise,
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerk-
sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernab-
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein
möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanz-
informationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um
ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die
Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir
tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-
system, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten
beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen
uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und
– sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss
ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des
Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs-
vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein
Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil
vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren
Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er
nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-
rechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Konzernlagebericht nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a
UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche
fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. August 2020 als Abschlussprüfer für das am
31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr gewählt und am 22. Oktober 2020 vom
Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am
31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-
VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere
Unabhängigkeit von dem Konzern gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard
Marterbauer.
Wien
9. April 2021
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Gerhard Marterbauer
ppa. Mag. Michael Horntrich
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2
UGB zu beachten.
Erläuterungen
31.12.2020 31.12.2019
17.607.063.791,49 17.088.830.291,1517.088.830.291,15
Immaterielle Vermögenswerte
4.1. 16.830.282.074,15 16.311.180.929,29
Sachanlagen
4.2. 590.435.919,51590.435.919,51 591.818.028,05
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
4.5. 16.437.424,18 18.143.473,86
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
4.6. 668.924,14 695.486,26
Übrige Vermögenswerte
4.10. 117.962.310,89 117.539.263,32
Künftige Steueransprüche
4.7. 51.277.138,6251.277.138,62 49.453.110,37
699.825.644,54 366.133.201,25
Vorräte
4.8. 18.778.609,33 15.559.469,01
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
4.9. 216.959.637,30216.959.637,30 233.758.591,14
Übrige Vermögenswerte
4.10. 160.562.823,80 90.884.941,66
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
4.11. 303.524.574,11 25.930.199,44
18.306.889.436,03 17.454.963.492,4017.454.963.492,40
4.12. 7.113.614.560,46 6.536.687.407,736.536.687.407,73
Grundkapital
392.433.304,51 392.433.304,51
Kapitalrücklagen
69.915.790,07 69.915.790,07
Gewinnrücklage
6.318.012,97 6.318.012,97
Kumulierte Konzernergebnisse
6.640.247.452,91 6.063.320.300,186.063.320.300,18
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes
Eigenkapital
7.108.914.560,46 6.531.987.407,736.531.987.407,73
Nicht beherrschende Anteile
4.700.000,00 4.700.000,00
9.297.366.684,74 8.712.700.372,858.712.700.372,85
Finanzielle Schulden
4.18. 9.199.619.361,70 8.619.500.051,858.619.500.051,85
Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten
4.13. 44.845.928,00 44.716.859,00
Rückstellungen
4.14. 30.110.257,00 27.194.782,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.15. 11.771.536,33 8.807.824,31
Vertragsverbindlichkeiten
4.16. 9.977.600,979.977.600,97 11.140.183,09
Übrige Schulden
4.17. 1.042.000,741.042.000,74 1.340.672,60
1.895.908.190,83 2.205.575.711,822.205.575.711,82
Finanzielle Schulden
4.18. 852.613.712,73 1.179.803.335,86
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.15. 356.641.569,81 351.251.525,30
Vertragsverbindlichkeiten
4.16. 129.401.201,35 133.379.209,01
Übrige Schulden
4.17. 255.242.034,97 289.279.803,28
Ertragssteuerschulden
4.6. 56.835.997,2156.835.997,21 26.143.649,10
Rückstellungen
4.14. 245.173.674,76 225.718.189,27
18.306.889.436,03 17.454.963.492,4017.454.963.492,40
KURZFRISTIGE SCHULDEN
LANGFRISTIGE SCHULDEN
SUMME EIGENKAPITAL + SCHULDEN
SUMME VERMÖGENSWERTE
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
EIGENKAPITAL
EIGENKAPITAL + SCHULDEN
KONZERNBILANZ
Für das Geschäfsjahr zum 31. Dezember 2020 (in EUR)
VERMÖGENSWERTE
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Beilage I
KONZERN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Für den Zeitraum vom 01. Jänner bis 31. Dezember 2020 (in EUR)
Erläuterungen
2020 2019
Umsatzerlöse 5.1. 2.640.453.380,79 2.807.632.235,02
Sonstige Erträge 5.2. 110.720.582,61 112.150.007,58
Aktivierte Eigenleistungen 5.291.947,56 4.036.883,32
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen 5.3. -1.104.270.124,37 -1.071.312.027,39
Personalaufwand 5.4. -212.176.044,27212.176.044,27 -210.006.313,06
Sonstige Aufwendungen 5.5. -168.472.094,68 -173.069.106,76
ERGEBNIS VOR ZINSEN, AB- U.ZUSCHREIBUNGEN,
ERTRAGSSTEUERN, SONSTIGEM FINANZERGEBNIS UND
ERGEBNIS AUS NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTER
UNTERNEHMEN (EBITDA) 1.271.547.647,64 1.469.431.678,71
Ab- und Zuschreibungen und Wertminderungen auf
immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und
als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 4.1., 4.2., 4.4.
-78.506.535,45 -77.289.879,36
ERGEBNIS VOR ZINSEN, ERTRAGSSTEUERN,
WERTPAPIERERTRÄGEN UND ERGEBNIS AUS NACH DER EQUITY-
METHODE BILANZIERTER UNTERNEHMEN (EBIT) 1.193.041.112,19 1.392.141.799,351.392.141.799,35
Zinsaufwand 5.6. -215.263.081,33 -249.572.524,85
Sonstige Finanzaufwendungen 5.6. -6.397.098,33 -7.514.639,90
Zinsertrag 5.6. 8.143.543,778.143.543,77 7.357.152,66
Sonstige Finanzerträge 5.6. 8.007.879,808.007.879,80 7.710.273,28
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierter
Unternehmen
-134.384,12 -145.241,60
FINANZERGEBNIS UND ERGEBNIS AUS
NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTER UNTERNEHMEN -205.643.140,21 -242.164.980,41
ERGEBNIS VOR STEUERN (EBT)
987.397.971,98
1.149.976.818,94
Steuern vom Einkommen und Ertrag 4.6. -245.120.310,36245.120.310,36 -285.867.958,27
PERIODENERGEBNIS
742.277.661,62
864.108.860,67
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 742.277.661,62 864.108.860,67
Nicht beherrschende Anteile 0,00 0,00
Beilage II/1
KONZERN GESAMTERGEBNISRECHNUNG
Für den Zeitraum vom 01. Jänner bis 31. Dezember 2020 (in EUR)
2020 2019
Periodenergebnis
742.277.661,62
864.108.860,67
Neubewertung gemäß IAS 19 -467.345,18 -2.168.694,98
darauf entfallende latente Steuern 116.836,29 542.173,74542.173,74
Summe der Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert ("recycelt") werden
-350.508,89 -1.626.521,24
sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern -350.508,89 -1.626.521,24
Gesamtergebnis 741.927.152,73 862.482.339,43
davon Anteilseigner des Mutterunternehmens 741.927.152,73 862.482.339,43
davon Nicht beherrschende Anteile 0,00 0,00
Beilage II/2
KONZERN EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
Für das Geschäftsjahr zum 01. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2020 (in EUR)
Grundkapital
Kapital
Rücklagen
Gewinn
Rücklagen
Bewertungs-
rücklage
IAS 39
Neubewertung
gem. IAS 19 Gewinnvortrag
kumuliertes
Konzernergebnis
Anteil Anteils-eigner
des Mutter-
unternehmens
Nicht
beherrschende
Anteile
Summe
Eigenkapital
Stand 01.01.2019
392.433.304,51392.433.304,51
69.915.790,0769.915.790,07
6.318.012,976.318.012,97
0,00
-3.097.885,033.097.885,03
5.368.935.845,785.368.935.845,78
5.365.837.960,755.365.837.960,75
5.834.505.068,305.834.505.068,30
4.700.000,004.700.000,00
5.839.205.068,305.839.205.068,30
Periodenergebnis 0,00 864.108.860,67864.108.860,67 864.108.860,67864.108.860,67 864.108.860,67864.108.860,67 864.108.860,67864.108.860,67
sonstiges Ergebnis 0,00 -1.626.521,241.626.521,24 -1.626.521,241.626.521,24 -1.626.521,241.626.521,24 -1.626.521,241.626.521,24
Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.626.521,24 864.108.860,67864.108.860,67 862.482.339,43862.482.339,43 862.482.339,43862.482.339,43 0,000,00 862.482.339,43862.482.339,43
Dividendenausschüttungen -165.000.000,00165.000.000,00 -165.000.000,00165.000.000,00 -165.000.000,00165.000.000,00 -165.000.000,00165.000.000,00
Stand 31.12.2019
392.433.304,51392.433.304,51
69.915.790,0769.915.790,07
6.318.012,976.318.012,97
0,00
-4.724.406,274.724.406,27
6.068.044.706,456.068.044.706,45
6.063.320.300,186.063.320.300,18
6.531.987.407,736.531.987.407,73
4.700.000,004.700.000,00
6.536.687.407,736.536.687.407,73
Periodenergebnis 0,00 742.277.661,62742.277.661,62 742.277.661,62742.277.661,62 742.277.661,62742.277.661,62 742.277.661,62742.277.661,62
sonstiges Ergebnis 0,00 -350.508,89350.508,89 -350.508,89350.508,89 -350.508,89350.508,89 -350.508,89350.508,89
Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 -350.508,89 742.277.661,62742.277.661,62 741.927.152,73741.927.152,73 741.927.152,73741.927.152,73 0,00 741.927.152,73741.927.152,73
Dividendenausschüttungen -165.000.000,00165.000.000,00 -165.000.000,00165.000.000,00 -165.000.000,00165.000.000,00 -165.000.000,00165.000.000,00
Stand 31.12.2020
392.433.304,51392.433.304,51
69.915.790,0769.915.790,07
6.318.012,976.318.012,97
0,00
-5.074.915,165.074.915,16
6.645.322.368,076.645.322.368,07
6.640.247.452,916.640.247.452,91
7.108.914.560,467.108.914.560,46
4.700.000,004.700.000,00
7.113.614.560,467.113.614.560,46
Beilage III
KONZERN GELDFLUSSRECHNUNG
Für das Geschäftsjahr vom 01. Jänner bis 31. Dezember 2020 (in EUR)
2020 2019
ERGEBNIS VOR STEUERN (EBT)
987.397.971,98 1.149.976.818,941.149.976.818,94
Gewinn/Verlust aus Abgang von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und
als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
-5.986.238,85 -2.164.606,59
Ab-/Zuschreibungen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als
Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
78.506.535,45 77.289.879,36
Zinsaufwand
215.263.081,33 249.572.524,85
Zinsertrag
-8.143.543,77 -7.357.152,66
gezahlte Zinsen operativer CF
-9.328.038,76 -2.720.424,13
erhaltene Zinsen operativer CF
1.175.307,80 30.882,06
sonstige unbare Finanzaufwendungen/-erträge
-1.502.282,35 -63.061,78
sonstige bare Finanzaufwendungen/-erträge
25.885,00 12.670,00
Veränderung der Vorräte
-3.219.140,32 -1.295.113,00
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
16.798.953,84 -3.029.898,48
Veränderung der kurz- und langfristigen übrigen Vermögenswerte ohne
Berücksichtigung von Derivaten
-71.339.183,76 37.498.579,40
Veränderung der Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten
-338.276,18 468.271,02
Veränderung der kurz- und langfristigen Rückstellungen
16.599.224,25 13.113.737,20
Veränderung der kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
45.766.239,62 35.565.738,68
Veränderung der kurz- und langfristigen übrigen Schulden ohne Berücksichtigung von
Derivaten
-39.709.447,20 43.512.586,51
Cashflow aus der laufenden Tätigkeit
1.221.967.048,08 1.590.411.431,381.590.411.431,38
Gezahlte Ertragssteuern
-216.135.154,21 -304.902.119,09
Cashflow aus der operativen Tätigkeit
1.005.831.893,87 1.285.509.312,291.285.509.312,29
Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, als
Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
10.642.475,26 7.372.090,82
erhaltene Dividenden aus Finanzinvestitionen
67.002,79 40.000,00
gezahlte Zinsen Investitionstätigkeit
-2.032.332,08 -159.658,10
erhaltene Zinsen Investitionstätigkeit
80.531,03 77.446,70
Einzahlungen aus dem Abgang von Finanziellen Vermögenswerten
0,00 620,00
Auszahlungen für den Erwerb vom Fruchtgenussrecht
-516.329.621,64 -546.421.296,32
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten (ausgenommen
Fruchtgenuss), Sachanlagen
-90.597.465,91 -101.816.532,44
Auszahlungen aus dem Erwerb von Anteilen, Kapitalerhöhungen von assoziierten
Unternehmen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
-190.219,47 -380.515,52
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-598.359.630,02 -641.287.844,86
Einzahlungen aus der Aufnahme von finanziellen Schulden
1.349.962.500,00 673.846.121,02
gezahlte Dividenden
-165.000.000,00 -165.000.000,00
gezahlte Zinsen Finanzierungstätigkeit
-222.311.338,19 -259.688.933,86
erhaltene Zinsen Finanzierungstätigkeit
6.840.170,64 7.131.140,23
Auszahlung aus der Tilgung von finanziellen Schulden
-1.099.369.221,63 -1.041.518.965,10
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-129.877.889,18 -785.230.637,71
Anfangsbestand Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
25.930.199,44 166.939.369,72
Cashflow aus der operativen Tätigkeit
1.005.831.893,87 1.285.509.312,291.285.509.312,29
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-598.359.630,02 -641.287.844,86
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-129.877.889,18 -785.230.637,71
Endbestand Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
303.524.574,11 25.930.199,44
Beilage IV
KONZERNANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 2 von 63
Inhaltsverzeichnis
1 ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS .................................................... 4
1.1 DAS UNTERNEHMEN ......................................................................................................... 4
2 KONSOLIDIERUNGSKREIS UND KONSOLIDIERUNGSMETHODEN ...................... 5
3 GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG SOWIE BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN ........................................................................................ 7
3.1 GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG ........................................................................... 7
3.1.1 Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen ........................................... 7
3.1.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen ........... 8
3.1.3 Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten aus Schätzungen .............................. 9
3.1.3.1 Wertminderungen von Firmenwerten .......................................................................... 10
3.1.3.2 Einschätzungen der Nutzungsdauer der Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerte .......................................................................................................... 10
3.1.3.3 Künftige Steueransprüche ........................................................................................... 10
3.1.3.4 Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten aus Pensionen, Abfertigungen und
Jubiläumsgeld .............................................................................................................. 10
3.1.3.5 Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen gem. IFRIC 12 ...................... 11
3.1.3.6 Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten....................................................................... 11
3.1.4 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................................................... 11
3.1.4.1 Fremdwährungsumrechnung ....................................................................................... 11
3.1.4.2 Fruchtgenussrecht ....................................................................................................... 11
3.1.4.3 Immaterielle Vermögenswerte ..................................................................................... 12
3.1.4.4 Unternehmenszusammenschlüsse, Firmenwerte und Unternehmensveräußerungen 13
3.1.4.5 Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten .................. 13
3.1.4.6 Sachanlagen ................................................................................................................ 15
3.1.4.7 Fremdkapitalkosten...................................................................................................... 15
3.1.4.8 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten ........................................... 16
3.1.4.9 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien ............................................................. 16
3.1.4.10 Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen.................................................... 17
3.1.4.11 Vorräte ......................................................................................................................... 17
3.1.4.12 Finanzielle Vermögenswerte ....................................................................................... 17
3.1.4.12.1 Allgemeine Regelungen ............................................................................................... 17
3.1.4.12.2 Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) ................................................................. 18
3.1.4.12.3 Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte („FVtPL“) ......... 19
3.1.4.12.4 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte .................................................................. 19
3.1.4.12.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ........................................................... 20
3.1.4.13 Finanzielle Schulden .................................................................................................... 20
3.1.4.13.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige finanzielle Schulden ....... 20
3.1.4.13.2 Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten ........................................ 20
3.1.4.13.3 Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden (FVtPL) / Derivate ....... 20
3.1.4.13.4 Ausbuchung finanzieller Schulden ............................................................................... 21
3.1.4.14 Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten ................................................................... 21
3.1.4.14.1 Abfertigungsverpflichtungen ........................................................................................ 21
3.1.4.14.2 Pensionsverpflichtungen .............................................................................................. 22
3.1.4.14.3 Jubiläumsgeldverpflichtungen ..................................................................................... 22
3.1.4.15 Rückstellungen ............................................................................................................ 22
3.1.4.15.1 Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen ............................................... 22
3.1.4.16 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ................................................................................ 23
3.1.4.17 Vertragsverbindlichkeiten ............................................................................................ 24
3.1.4.18 Zinsen .......................................................................................................................... 24
3.1.4.19 Zuwendungen der öffentlichen Hand ........................................................................... 25
3.1.4.20 Ertragsteuern ............................................................................................................... 25
4 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ ............................................................ 27
4.1 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND FIRMENWERTE ................................................... 27
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 3 von 63
4.1.1 Immaterielle Vermögenswerte ..................................................................................... 27
4.1.1.1 Fruchtgenussrecht und Anzahlungen Fruchtgenussrecht ........................................... 27
4.1.1.2 Firmenwert ................................................................................................................... 28
4.2 SACHANLAGEN ............................................................................................................... 29
4.3 NUTZUNGSRECHTE LEASINGVERHÄLTNISSE ..................................................................... 30
4.4 ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND ...................................................................... 31
4.5 ALS FINANZINVESTITIONEN GEHALTENE IMMOBILIEN ......................................................... 31
4.6 NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE UNTERNEHMEN .............................................. 32
4.7 ERTRAGSTEUERN ........................................................................................................... 33
4.8 VORRÄTE ....................................................................................................................... 35
4.9 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN ....................................................... 35
4.10 ÜBRIGE VERMÖGENSWERTE ........................................................................................... 37
4.11 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE .................................................... 37
4.12 GEZEICHNETES KAPITAL, RÜCKLAGEN UND KUMULIERTE ERGEBNISSE .............................. 38
4.13 VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER BESCHÄFTIGTEN ........................................................... 39
4.13.1 Abfertigungsverpflichtungen ........................................................................................ 39
4.13.2 Pensionsverpflichtungen .............................................................................................. 40
4.13.3 Jubiläumsgeldverpflichtungen ..................................................................................... 41
4.14 RÜCKSTELLUNGEN ......................................................................................................... 42
4.15 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN ............................................... 42
4.16 VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN ....................................................................................... 43
4.17 ÜBRIGE SCHULDEN ........................................................................................................ 43
4.18 FINANZINSTRUMENTE UND FINANZIELLE SCHULDEN .......................................................... 44
4.18.1 Anleihen ohne Derivate bewertet zu AC ...................................................................... 47
4.18.2 Darlehen ohne Derivate bewertet zu AC ..................................................................... 47
4.18.3 Darlehen mit Derivaten bewertet zu FVtPL ................................................................. 47
4.18.4 Hierarchie beizulegender Zeitwerte ............................................................................. 47
4.18.5 Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements ........................................ 48
4.18.5.1 Zinsänderungsrisiko ..................................................................................................... 48
4.18.5.2 Währungsrisiko ............................................................................................................ 49
4.18.6 Kreditrisiko ................................................................................................................... 50
4.18.7 Liquiditätsrisiko ............................................................................................................ 50
4.18.8 Kapitalsteuerung .......................................................................................................... 50
4.19 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN ....................................................................................... 50
5 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG SOWIE ZUR
GESAMTERGEBNISRECHNUNG .............................................................................. 51
5.1 UMSATZERLÖSE ............................................................................................................. 51
5.2 SONSTIGE ERTRÄGE ...................................................................................................... 52
5.3 AUFWENDUNGEN FÜR MATERIAL UND BEZOGENE LEISTUNGEN ......................................... 52
5.4 PERSONALAUFWAND ...................................................................................................... 53
5.5 SONSTIGE AUFWENDUNGEN ........................................................................................... 54
5.6 ZINSERGEBNIS UND SONSTIGES FINANZERGEBNIS (FINANZERGEBNIS)............................... 55
6 ERLÄUTERUNGEN ZUR GELDFLUSSRECHNUNG ................................................ 56
7 SEGMENTBERICHTSERSTATTUNG ........................................................................ 58
8 SONSTIGE ANGABEN ............................................................................................... 59
8.1 ERFOLGSUNSICHERHEITEN UND SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN ........................................ 59
8.1.1 Anhängige Rechtsstreitigkeiten ................................................................................... 59
8.2 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN ................................ 59
8.2.1 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ................................ 59
8.2.2 Vergütungen von Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns ............................. 61
8.3 AUFWENDUNGEN FÜR DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG GEM. § 238 ABS. 1 Z 18 UGB .............. 61
8.4 AUSWIRKUNGEN VON COVID-19 ...................................................................................... 62
8.5 ORGANE DER GESELLSCHAFT ......................................................................................... 63
8.5.1 Vorstand ....................................................................................................................... 63
8.5.2 Aufsichtsrat .................................................................................................................. 63
8.5.3 Zahl der Beschäftigten ................................................................................................. 63
8.6 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG ......................................................................... 63
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 4 von 63
1 Erläuterungen zum Konzernabschluss
1.1 Das Unternehmen
Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) ist eine
Gesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in der Rotenturmstraße 5-9, A-1011 Wien.
Firmenbuchgericht ist das Handelsgericht Wien, wo die Gesellschaft unter der FN 92191 a
eingetragen ist. Gegründet wurde die ASFINAG 1982 und steht zu 100 % im Eigentum der
Republik Österreich.
1997 erhielt das Unternehmen durch den Fruchtgenussvertrag mit dem Bund erweiterte Auf-
gaben:
• Die Finanzierung, die Planung, den Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen, ein-
schließlich der hiezu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur;
• die Einhebung von zeit- und fahrleistungsabhängigen Mauten für die Nutzung dieser
Straßen sowie alle hierfür erforderlichen Tätigkeiten;
• die Bedienung der von der Gesellschaft mit Ermächtigung des Bundesministers für Fi-
nanzen gemäß Artikel II § 5 des ASFINAG-Gesetzes eingegangenen Verbindlichkeiten,
soweit sie für Zwecke der Planung, des Baues und der Erhaltung von Bundesstraßen
eingegangen wurden;
• die Durchführung von Kreditoperationen im In- und Ausland zur Erfüllung ihrer Aufga-
ben;
• die Durchführung von Forschung und Entwicklung, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben die-
nen, insbesondere im Bereich des Verkehrsmanagements, der Verkehrsinformation,
der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes;
• die Durchführung von Teilen der Betriebsagenden im System für digitale Kontrollgeräte
im Straßenverkehr;
• die Verwertung und Verwaltung von unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen sowie
von Grundstücken und Hochbauten, die in das Eigentum der Gesellschaft auf Grund
des Bundesgesetzes über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen über-
tragen wurden;
• die Durchführung von technischen Unterwegskontrollen im Sinn des Kraftfahrgesetzes
(KFG) auf Bundesstraßen und im Nahbereich von Bundesstraßen gelegenen Straßen
oder sonstigen Flächen;
• die Vermietung und Verwertung von nicht unmittelbar für unternehmensinterne Zwecke
benötigten Kapazitäten des Corporate Networks wie der Ausbau der Telekommunikati-
ons-Infrastruktur zur Steigerung ihrer Wirtschaftlichkeit;
• die Errichtung von PKW-Abstellplätzen an den Anschlussstellen der Bundesstraßen.
Die operativen Unternehmensaufgaben werden von sechs Konzerngesellschaften der ASFI-
NAG wahrgenommen, während die Konzernholding für Corporate Service Funktionen verant-
wortlich ist.
Der vorliegende Konzernabschluss der ASFINAG und ihrer Tochtergesellschaften wurde am
9. April 2021 an den Aufsichtsrat zur Prüfung und Beschlussfassung freigegeben.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 5 von 63
2 Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden
Muttergesellschaft ist die ASFINAG. In den Konzernabschluss werden alle Unternehmen
(„Tochtergesellschaften“), welche unter der Beherrschung („Control“) der Muttergesellschaft
stehen, durch Vollkonsolidierung einbezogen. Beherrschung liegt vor, wenn die Muttergesell-
schaft direkt oder indirekt in der Lage ist, die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens
zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen.
Die Einbeziehung der Tochtergesellschaft beginnt ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeit-
punkt zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt und endet bei deren Wegfall. Unterneh-
men auf die keine Beherrschung, jedoch ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird (assoziierte
Unternehmen), werden nach der Equity-Methode bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2008 wurde die M6 Tolna Üzemeltető Korlátolt Felelősségű Társaság mit
Sitz in Budapest gegründet, an der die ASFINAG einen Anteil von 16 % hält. Bis zum Jahres-
abschluss 2015 wurde diese Gesellschaft nach der Equity-Methode bilanziert, da die ASFI-
NAG die operativen Agenden auf Grund eines Vertrages maßgeblich beeinflusst hat. 2016
kam es zu einer Änderung in der Eigentümerstruktur, auf Grund derer nicht mehr von einem
maßgeblichen Einfluss auszugehen ist. Als Konsequenz daraus wird die Beteiligung nun als
Teil der übrigen langfristigen Vermögenswerte unter dem Punkt „Wertpapiere und Finanzin-
vestitionen“ ausgewiesen. Aus diesem Sachverhalt haben sich nur geringfügige Auswirkungen
auf den Konzernabschluss ergeben.
2013 wurde die Verkehrsauskunft Österreich in Form einer GesBR gegründet, die Beteiligung
der ASFINAG an dieser Personengesellschaft betrug 24 %. 2015 wurde diese Gesellschaft
liquidiert, gleichzeitig wurde die Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH (VAO) gegründet,
an dieser Gesellschaft hält die ASFINAG einen Anteil von 26 %. Ziel der VAO ist die Schaffung
und der Betrieb einer verkehrsträgerübergreifenden Informationsplattform. Diese Gesellschaft
wird nach der Equity-Methode als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbe-
zogen.
In den Vollkonsolidierungskreis werden neben der ASFINAG als Muttergesellschaft in 2020
(wie auch im Vorjahr) sechs Tochterunternehmen einbezogen.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 6 von 63
Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzernin-
ternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller
Höhe eliminiert. Vermögenswerte und Schulden der Unternehmen mit Anteilen anderer Ge-
sellschafter (nicht beherrschender) werden zu 100 % in die Konzernbilanz übernommen. Die
Anteile anderer Gesellschafter stellen den Anteil des Ergebnisses und des Nettovermögens
dar, der nicht den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen ist. Anteile anderer
Gesellschafter werden im Konzerneigenkapital sowie in der Konzern-Gewinn- und Verlust-
rechnung gesondert ausgewiesen.
Hinsichtlich der in Österreich ansässigen ASFINAG Service GmbH sowie der ASFINAG Al-
penstraßen GmbH bestehen Anteile anderer (nicht-beherrschender) Gesellschafter. Aufgrund
vertraglicher Regelungen (Ergebnisabführungsverträge) kommt bei diesen Gesellschaften das
gesamte Jahresergebnis der ASFINAG zu, so dass kein den nicht-beherrschenden Gesell-
schaftern zuzurechnendes Ergebnis vorliegt. Hinsichtlich der vor Abschluss der Ergebnisab-
führungsverträge kumulierten Bilanzgewinne wurde ebenfalls vereinbart, dass diese im Falle
einer Ausschüttung ausschließlich der ASFINAG zukommen, so dass der Anteil der nicht-be-
herrschender Gesellschafter am Nettovermögen dem anteiligen Stammkapital entspricht.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
ASFINAG Service GmbH
ASFINAG Alpenstraßen GmbH
EUR
2020
2019
2020
2019
Umsatzerlöse
244.179.002,41
244.400.789,65
49.652.385,79
49.670.030,31
Gewinn
10.274.102,09
4.407.003,19
2.889.174,34
511.837,95
Gewinn, welcher den nicht beherrschenden Ge-
sellschaftern zuzurechnen ist
0,00
0,00
0,00
0,00
sonstiges Ergebnis nach Ertragssteuern
-54.284,69
-345.178,35
-26.600,66
-115.360,91
Gesamtergebnis
10.219.817,40
4.061.824,84
2.862.573,68
396.477,04
Ergebnis, welches den nicht beherrschenden Ge-
sellschaftern zuzurechnen ist
0,00
0,00
0,00
0,00
langfristige Vermögenswerte
80.831.212,94
76.536.796,73
15.619.679,89
14.678.563,89
kurzfristige Vermögenswerte
24.521.462,35
19.065.190,35
4.335.677,21
4.064.760,49
langfristige Verbindlichkeiten
-18.069.803,32
-18.412.104,99
-4.315.588,76
-4.360.516,34
kurzfristige Verbindlichkeiten
-54.439.931,04
-44.616.848,94
-9.657.586,41
-8.658.861,52
Nettovermögen
32.842.940,93
32.573.033,15
5.982.181,93
5.723.946,52
Nettovermögen, welches den nicht beherrschen-
den Gesellschaftern zuzurechnen ist
2.250.000,00
2.250.000,00
2.450.000,00
2.450.000,00
Cashflow aus der operativen Tätigkeit
12.827.505,99
12.199.696,48
5.163.370,65
1.154.072,38
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-15.862.977,40
-13.577.232,43
-3.191.260,81
-2.221.900,19
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
1
-3.831.227,81
-5.693.893,42
-371.872,40
-2.225.391,80
Veränderung liquider Mittel
-6.866.699,22
-7.071.429,37
1.600.237,44
-3.293.219,61
Dividenden, welche an nicht beherrschende Ge-
sellschafter von Tochterunternehmen bezahlt
wurden
0,00
0,00
0,00
0,00
Gesellschaft
Sitz
in % Beteili-
gung
Kons.
Methode
lok. Wäh-
rung
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-
Aktiengesellschaft
Wien
HOLDING
EUR
ASFINAG Service GmbH
Ansfelden
85,00
VOLL
EUR
ASFINAG Alpenstraßen GmbH
Innsbruck
51,00
VOLL
EUR
ASFINAG Bau Management GmbH
Wien
100,00
VOLL
EUR
ASFINAG Maut Service GmbH
Salzburg
100,00
VOLL
EUR
ASFINAG Commercial Services GmbH
Wien
100,00
VOLL
EUR
ASFINAG European Toll Service GmbH
Wien
100,00
VOLL
EUR
Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH
Wien
26,00
EQUITY
EUR
1
. Anpassung der Zahlen aus 2019 aufgrund der AFRAC-Stellungnahme 36
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 7 von 63
3 Grundsätze der Rechnungslegung sowie Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden
3.1 Grundsätze der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss der ASFINAG-Gruppe zum 31. Dezember 2020 wurde in Übereinstim-
mung mit den für das Geschäftsjahr 2020 geltenden International Financial Reporting Stan-
dards (IFRS), unter Einbeziehung der Interpretationen des International Financial Reporting
Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie den ergän-
zenden Bestimmungen des § 245a UGB erstellt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung
erstellt. Der Ausweis und die Zusammenfassung einzelner Positionen der Konzernbilanz, Kon-
zern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung
sowie der Entwicklung des Eigenkapitals folgen dem Prinzip der Wesentlichkeit.
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen ein-
heitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Diese Rechnungslegungsme-
thoden wurden auf die dargestellten Perioden einheitlich angewendet. Der Bilanzstichtag
sämtlicher einbezogener Unternehmen ist der 31. Dezember.
Der Konzernabschluss wird in EURO aufgestellt.
3.1.1 Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen
Folgende neue, überarbeitete bzw. ergänzende Standards des IASB, die erstmalig im Ge-
schäftsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden sind:
Standards/In-
terpretationen
Titel
Erstmals gültig
für Geschäfts-
jahre beginnend
am oder nach
dem
Von der EU
übernommen
IAS 1 und IAS 8 Änderung: Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020
November
2019
Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept
zur Rechnungslegung
01.01.2020
November
2019
IFRS 9, IAS 39
und IFRS 7
Änderung: Reform der Referenzzinssätze 01.01.2020 Jänner 2020
IFRS 3 Änderung: Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020 April 2020
Mit den Änderungen an IAS 1 und IAS 8 wird ein einheitlicher Definitionsbegriff der Wesent-
lichkeit von Abschlussinformationen geschaffen.
Mit der Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung hat die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) eine redaktionelle Anpassung
der bisherigen Verweise auf das Framework in diversen Standards vorgesehen. Betroffen sind
IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 19, IFRIC 20,
IFRIC 22 und SIC 32.
Mit der Änderung betreffend IFRS 3 stellt der IASB klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine
Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerte umfasst, die mindestens einen Ressourcenein-
satz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur
Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 8 von 63
Die Änderung an IAS 39, IFRS 9 und IFRS 7 betrifft die Anforderungen für Sicherungsge-
schäfte in Bezug auf Ansatz, Bewertung und Offenlegung.
Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf die laufende oder die künftige Berichtsperi-
ode sowie absehbare künftige Transaktionen werden bei ASFINAG als nicht wesentlich ange-
sehen.
3.1.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpre-
tationen
Folgende neue, überarbeitete bzw. ergänzende Standards des IASB und Interpretationen des
IFRIC mit möglicher Relevanz für ASFINAG sind bereits veröffentlicht, aber noch nicht ver-
pflichtend anzuwenden bzw. nicht von der Europäischen Kommission übernommen worden
und werden auch nicht vorzeitig angewendet. Diese sind somit für diesen Konzernabschluss
nicht relevant:
Standards/In-
terpretationen
Titel
Erstmals gültig
für Geschäfts-
jahre beginnend
am oder nach
dem
Von der EU
übernommen
IFRS 16 Änderung: Covid 19-bedingte Mietzugeständnisse 01.06.2020 Oktober 2020
IFRS 4 Änderung: Verschiebung von IFRS 9 01.01.2021
Dezember
2020
IFRS 9, IAS 39,
IFRS 7, IFRS 4
und IFRS 16
Änderung: Reform der Referenzzinssätze Phase 2 01.01.2021 Jänner 2021
IFRS 16 Änderung: Erträge vor der beabsichtigten Nutzung 01.01.2021 offen
IAS 37
Änderung: Belastende Verträge – Kosten der Ver-
tragserfüllung
01.02.2022 offen
IFRS 3 Änderung: Referenz zum Framework 01.01.2022 offen
IFRS 1, IFRS 9,
IFRS 16, IAS 41
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-
2020)
01.01.2022 offen
IAS 1
Änderung der Darstellung, Offenlegung von Rech-
nungslegungsgrundsätzen
01.01.2023 offen
IAS 8 Definition von Rechnungslegungsschätzungen 01.01.2023 offen
IFRS 17 Versicherungsverträge inkl. Änderung an IFRS 17 01.01.2023 offen
Die Änderungen an IFRS 16 betreffend Covid-19 bezogene Mieterleichterungen gewähren
Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der Covid-19-Pandemie ein-
geräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen. Vom Wahlrecht, die Ände-
rung in Anspruch zu nehmen, wird nicht Gebrauch gemacht.
Das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9
in IFRS 4 wurde verschoben. IFRS 4 ist für ASFINAG nicht relevant.
Die Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4
und IFRS 16) befasst sich mit Fragen, die die Finanzberichtserstattung infolge der Reform der
Referenzzinssätze beeinflussen könnten, einschließlich der Auswirkungen von Änderungen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 9 von 63
von vertraglichen Zahlungsströmen oder von Sicherungsbeziehungen, die sich aus dem Er-
satz eines Referenzzinssatzes durch einen alternativen Referenzzinssatz ergeben. Die Ände-
rungen bieten praktische Erleichterungen betreffend die Basis zur Ermittlung der Zahlungs-
ströme und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Die Änderungen verpflichten zusätzliche
Informationen über die Risiken, denen das Unternehmen durch die Reform der Referenzzinss-
ätze ausgesetzt ist und über die damit verbundenen Risikomanagementaktivitäten offenzule-
gen. Die Anwendung wird keine Auswirkung auf Werte haben, die 2020 oder in Vorjahren
berichtet wurden. Der Konzern plant die Änderungen ab dem 01. Jänner 2021 anzuwenden
und erwartet zum derzeitigen Stand keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernab-
schluss.
Die Änderung betreffend IAS 16 klärt, dass es unzulässig ist, von den Kosten einer Sachan-
lage Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert wer-
den, während eine Sachanlage in den betriebsbereiten Zustand gebracht wird - davon ausge-
nommen sind Kosten für Testläufe.
Mit der Änderung an IAS 37 wird festgelegt, dass die Kosten der Vertragserfüllung sich aus
den "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen" zusammensetzen. Bei den Kosten, die
sich direkt auf einen Vertrag beziehen, kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die
Erfüllung dieses Vertrages handeln (Beispiele wären direkte Arbeitskosten, Materialien) oder
um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen
(ein Beispiel wäre die Zuweisung der Abschreibungskosten für einen Posten des Sachanlage-
vermögens, der bei der Erfüllung des Vertrages verwendet wird).
Die Änderung betreffend IFRS 3 beinhaltet, dass sich der Standard nicht mehr auf das Rah-
menkonzept 1989 sondern auf das Rahmenkonzept 2018 bezieht, sowie zwei Ergänzungen.
Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualverbindlichkeiten sind nicht
anzusetzen. Darüber hinaus hat ein Erwerber bei Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen
im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben IAS 37 oder IFRIC 21 (anstelle des
Rahmenkonzepts) anzuwenden, um die Schulden zu identifizieren, die er bei einem Unterneh-
menszusammenschluss übernommen hat.
Die jährlichen Verbesserungen des IFRS (Zyklus 2018-2020) enthalten Klarstellungen zu
IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41.
Die Änderung der Darstellung bezüglich IAS 1 betrifft eine Anpassung der Beurteilungskrite-
rien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig.
Die Änderung betreffend IAS 8 stellt den Unterschied zwischen Rechnungslegungsmethoden
und rechnungsbezogenen Schätzungen klar.
IFRS 17 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versiche-
rungsverträge.
Vom Unternehmen werden voraussichtliche aus den übrigen, überarbeiteten bzw. ergänzten
Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
3.1.3 Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten aus Schätzungen
Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen sowie
Annahmen und Ermessensentscheidungen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögens-
werte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den
Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die tat-
sächlichen Ergebnisse können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen. Die wich-
tigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche
Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des
nächsten Geschäftsjahres eine Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schul-
den erforderlich sein könnte, werden nachstehend erläutert. Der Vorstand ist aufgrund des
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 10 von 63
aktuellen Wissensstandes jedoch der Ansicht, dass sich daraus keine wesentlichen negativen
Abweichungen in den Konzernabschlüssen der nächsten Zukunft ergeben werden. Schätzun-
gen von Beträgen im Bereich von Mehrkostenforderungen werden in größeren internen Sit-
zungen sowie Partnerschaftssitzungen, u. a. mit Hilfe von Gutachten, welche mit den Aus-
schreibungsunterlagen abgestimmt werden, ermittelt.
3.1.3.1
Wertminderungen von Firmenwerten
Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob der Geschäfts- oder Firmenwert wert-
gemindert ist. Dies erfordert eine Schätzung der Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerie-
renden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des
Nutzungswerts muss die Unternehmensleitung die voraussichtlichen künftigen Cashflows der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Ab-
zinsungssatz wählen, um den Barwert dieses Cashflows zu ermitteln. Die in der Berichtsperi-
ode zur Ermittlung des Nutzungswertes verwendeten Parameter sowie die Buchwerte der
angesetzten Firmenwerte werden in Punkt 4.1.1.2 erläutert.
3.1.3.2
Einschätzungen der Nutzungsdauer der Sachanlagen und immateriel-
len Vermögenswerte
Die Nutzungsdauern werden nach den Gegebenheiten des Unternehmens bei üblicher In-
standhaltung festgelegt. Die tatsächliche Nutzung kann von diesen Einschätzungen abwei-
chen. Bei der Durchsicht der angesetzten Nutzungsdauern für die bestehenden Sachanlagen
und immateriellen Vermögenswerte im aktuellen Geschäftsjahr wurde kein Änderungsbedarf
festgestellt. Detaillierte Informationen zu den Nutzungsdauern sind im Punkt 3.1.4.6 sowie im
Punkt 3.1.4.3 näher beschrieben.
3.1.3.3
Künftige Steueransprüche
Künftige Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht
genutzte steuerliche Verlustvorträge sowie nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße er-
fasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass genügend steuerbare Gewinne vorhanden sein wer-
den, gegen die die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steu-
erlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Für die Ermittlung
der Höhe der zu aktivierenden zukünftigen Steueransprüche ist eine wesentliche Ermes-
sensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts
und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerpla-
nungsstrategien erforderlich. Die aktivierten künftigen Steueransprüche sind aus Punkt 4.7 er-
sichtlich.
3.1.3.4
Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten aus Pensionen, Abfertigun-
gen und Jubiläumsgeld
Die Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmenden aus Pensionen, Abfertigungen und Jubilä-
umsgeld sowie der Aufwand aus diesen leistungsorientierten Plänen werden anhand von ver-
sicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Dieser versicherungsmathematischen
Bewertung liegen Annahmen über den Abzinsungssatz, Lohn- und Gehaltssteigerungen, das
Pensionsantrittsalter, die Fluktuation, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen
zugrunde. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Bei der Ermittlung
des angemessenen Diskontierungszinssatzes orientiert sich das Management an langfristigen
Marktzinssätzen. Diese Annahmen sind aufgrund der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 11 von 63
mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die in der Berichtsperiode angewendeten Pa-
rameter, die ausgewiesenen Buchwerte der Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten aus
Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgeld sowie die jeweils in der Berichtsperiode erfolgs-
wirksam erfassten Beträge sind in Punkt 3.1.4.14 Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten
ersichtlich.
3.1.3.5
Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen gem. IFRIC 12
Zur vertraglichen Verpflichtung der ASFINAG zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Infra-
struktur und den am Bilanzstichtag erfassten Buchwert siehe Punkt 4.14.
Bei der Ermittlung der Höhe dieser Rückstellung sind Annahmen und Schätzungen bezüglich
der erwarteten Kosten und des zeitlichen Anfalles der Erhaltungsarbeiten erforderlich. Zum
Stichtag wurde die Rückstellung nach der bestmöglichen Schätzung basierend auf dem aktu-
ellen Plan der baulichen Erhaltung bewertet.
3.1.3.6
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten
Im Rahmen der operativen Tätigkeit (vor allem Baubereich) kommt es zu Rechtsstreitigkeiten
sowohl mit Lieferfirmen als auch mit Dritten. Diese Rechtsstreitigkeiten betreffen im Wesentli-
chen Mehrkostenforderungen sowie Rückzahlungsansprüche im Mautbereich (Punkt 4.14).
3.1.4 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.1.4.1 Fremdwährungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung und der Darstellungswährung
des Konzerns aufgestellt.
Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gülti-
gen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und
Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtags-
kurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgs-
wirksam erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäfts-
vorfalls umgerechnet. Da die Darstellungswährung der einbezogenen Unternehmen aus-
schließlich in Euro erfolgt, ergeben sich keine (erfolgsneutralen) Fremdwährungsumrech-
nungsdifferenzen.
3.1.4.2
Fruchtgenussrecht
Im am 23. Juni / 25. Juli 1997 mit der Republik Österreich abgeschlossenen Fruchtgenuss-
rechtsvertrag wurde der ASFINAG das Recht eingeräumt, die österreichischen Autobahnen
und Schnellstraßen zu betreiben und für deren Benutzung Maut einzuheben. Darüber hinaus
steht der ASFINAG ein fixer Anspruch aus der Verpflichtung des Bundes zu, im Falle einer
Vertragsauflösung den Restbuchwert des dem Fruchtgenussrecht entsprechenden Vermö-
gens zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung in Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten zu leisten. Im Gegenzug übernahm die ASFINAG die Verpflichtung, die Autobahnen
und Schnellstraßen zu erhalten und auszubauen. Hinsichtlich der Bilanzierung des Fruchtge-
nussrechtes wurde IFRIC 12 angewendet.
Entsprechend wird das Fruchtgenussrecht als immaterieller Vermögenswert gemäß IAS 38
bilanziert. Der Bund verzichtet auf eine Kündigung des Vertrages, solange die ASFINAG ihren
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 12 von 63
vertraglichen Verpflichtungen zur Erhaltung des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes nach-
kommt. Da auch die ASFINAG keine Kündigung des Fruchtgenussvertrages beabsichtigt, han-
delt es sich um einen immateriellen Vermögenswert mit unbegrenzter Nutzungsdauer, der so-
mit keiner planmäßigen Abschreibung unterliegt, sondern grundsätzlich einem jährlichen Wert-
haltigkeitstest zu unterziehen ist. Da der Restbuchwert des Fruchtgenussrechtes vom Bund
garantiert wird, ist die Erfassung einer Wertminderung nicht erforderlich (gem. Zusatz zum
Fruchtgenussrechtsvertrags des Jahres 2007 bezieht sich diese Restbuchwertgarantie auf die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach IFRS).
Zum Fruchtgenuss werden jene Maßnahmen (Neubau und Erweiterungen) gerechnet, die zu
einer Vermehrung der Verkehrsfläche (Vermehrung befahrbarer Fläche inklusive der dazuge-
hörigen Straßenausrüstung und Grundeinlöse) und dadurch zu Mehrverkehr und höheren
Mauteinnahmen führen. Ebenso fruchtgenusserhöhend sind bauliche Maßnahmen im Bereich
der Straße inklusive technischer Ausrüstung, die erstmalig getätigt werden und nicht zur Ver-
mehrung der Verkehrsfläche führen, sondern neue Funktionalitäten schaffen. Der Tunnel ist
samt seiner Ausrüstung als eine wirtschaftliche Einheit zu sehen, womit erstmalige Neubau-
und Erweiterungsmaßnahmen (begehbare/befahrbare Fläche) im Tunnelbereich samt der
Tunnelausrüstung zur Gänze fruchtgenusserhöhend erfasst werden. Als Tunnelausrüstung
sind insbesondere elektromaschinelle Anlagen welche in engem wirtschaftlichem Funktions-
zweck und Funktionszusammenhang stehen, zu subsummieren. Es kann sich dabei z.B. um
Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben („Straßentunnelsicherheitsgesetz“) getätigt
werden und damit für den Betrieb der Tunnelanlage unerlässlich sind, handeln.
3.1.4.3
Immaterielle Vermögenswerte
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung mit
den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten von immateri-
ellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben
wurden, entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.
Nach ihrer erstmaligen Aktivierung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaf-
fungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wert-
minderungsaufwendungen angesetzt. Für die Folgebewertung wird zwischen immateriellen
Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer unterschie-
den.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden entsprechend ihrer je-
weiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt
linear über einen Zeitraum von 2 bis zu 20 Jahren für Software und Rechte und wird in der
Gewinn- und Verlustrechnung im Abschreibungsaufwand erfasst. Die Nutzungsdauer und die
Abschreibungsmethode werden jährlich auf ihre Gültigkeit hin überprüft, erforderliche Ände-
rungen werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Zusätzlich zur planmäßigen Ab-
schreibung erfolgt eine Überprüfung auf mögliche Wertminderungen, sofern ein Anhaltspunkt
dafür vorliegt.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden jährlich auf eine
mögliche Wertminderung überprüft. Falls sich Ereignisse oder veränderte Umstände ergeben,
die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, werden die Wertminderungsprüfungen häu-
figer durchgeführt. Die Überprüfung wird in Abhängigkeit des Einzelfalls für den einzelnen Ver-
mögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Im-
materielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig ab-
geschrieben. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung, ob die Einschätzung einer unbestimmten
Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Ein-
schätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf pros-
pektiver Basis vorgenommen.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 13 von 63
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte ergeben sich aus
der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswer-
tes. Sie werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der der Posten ausgebucht wird.
3.1.4.4
Unternehmenszusammenschlüsse, Firmenwerte und Unternehmens-
veräußerungen
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert.
Dabei werden sämtliche identifizierbaren Vermögenswerte einschließlich von zuvor nicht er-
fassten immateriellen Vermögenswerten und sämtliche Schulden einschließlich der Eventual-
schulden, jedoch unbeachtlich künftiger Restrukturierungen, des erworbenen Geschäftsbe-
triebs zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die verbleibende Differenz wird als Firmenwert
ausgewiesen. Verbleibende passive Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam erfasst.
Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu
Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unter-
nehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwer-
ten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden be-
messen.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumu-
lierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird
der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Firmenwert ab dem Er-
werbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmit-
telgenerierenden Einheiten zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unterneh-
menszusammenschluss profitieren. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte
oder Schulden des erwerbenden Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einhei-
ten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Der Fir-
menwert aus dem im Jahr 2005 erfolgten Erwerb der EUROPPASS LKW-Mautsystem GmbH
wurde dem ASFINAG Konzern als Ganzes zugeordnet.
Ein sich ergebender Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens
einmal jährlich oder dann auf Wertminderung geprüft, wenn Sachverhalte oder Umstände da-
rauf hindeuten, dass der Buchwert wertgemindert sein könnte. Eine mögliche Wertminderung
wird durch den Vergleich des erzielbaren Betrages der jeweiligen zahlungsmittelgenerieren-
den Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit dem Buchwert des
Firmenwertes ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert des Firmenwertes,
wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Firmenwert erfasster Wertminderungs-
aufwand darf auch in Folgeperioden nicht mehr aufgeholt werden.
Beim Verkauf eines Tochterunternehmens wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und
dem Nettovermögen zuzüglich der kumulierten Fremdwährungsdifferenzen und des nicht
amortisierten Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgswirksam erfasst.
3.1.4.5
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkei-
ten
Bis zum Inkrafttreten des IFRS 16 erfolgte die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasing-
verhältnis enthält, auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts zum Zeitpunkt des Abschlusses der
Vereinbarung. Es wurde eingeschätzt, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der
Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig war
und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumte. Bei einer
wesentlichen Änderung der Charakteristika und Modalitäten des Leasingverhältnisses, konnte
eine Neubeurteilung des Leasingverhältnisses nach dessen Beginn erforderlich werden. Die
Leasingzahlung aus den Operating-Leasingverhältnisse wurden linear über die Laufzeit des
Leasingvertrages als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 14 von 63
Mit Inkrafttreten des IFRS 16 gilt als Leasingverhältnis eine Vereinbarung, bei welcher der
Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das
Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. IFRS 16
legt ein umfassendes Modell für die Identifizierung von Leasingvereinbarungen und deren Be-
handlung im Abschluss von Leasingnehmern und Leasinggebern fest. Bei Leasingnehmern
wird zwischen Service und Leasing unterschieden. ASFINAG erfasst nur die Leasingzahlun-
gen bilanziell, die Servicezahlungen werden direkt im Aufwand erfasst.
IFRS 16 (Leasingverhältnisse) ersetzt die bisherigen Regelungen des IAS 17 (Leasingverhält-
nisse) und schafft die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen auf Leasingnehmerseite
in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse ab. Der Leasingnehmer erfasst die Lea-
singverhältnisse und die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bi-
lanziell. ASFINAG bedient sich einiger praktischer Behelfe wie z.B., dass Verhältnisse über
Vermögenswerte, die von geringem Wert sind, oder Verhältnisse, die eine kurzfristige Laufzeit
besitzen, nicht erfasst werden. Die neue Leasingdefinition wurde auf alte und neue Verträge
angewendet. Bei der erstmaligen Erfassung wurden Verträge neu bewertet. Die Beibehaltung
der ursprünglichen Schätzungen für alte Verträge wurde nicht angewendet. Innerhalb eines
Vertrages können mehrere Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten vorhanden
sein. ASFINAG hat beschlossen, diese Komponenten zu trennen und auf Grundlage der rela-
tiven Einzelveräußerungspreise zu bilanzieren.
Bei Vertragsbeginn wird geprüft, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis han-
delt. Ein Leasingvertrag ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der für eine Gegenleistung
das Recht verleiht, über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen definierten
Zeitraum zu bestimmen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum,
für den ein Leasingnehmer das Recht hat, einen zugrundeliegenden Vermögenswert zu nut-
zen. Gegebenenfalls erweitert sich der Zeitraum, wenn der Leasingnehmer mit hinreichender
Sicherheit von einer Verlängerungsoption Gebrauch machen wird.
Beim erstmaligen Ansatz erfasst ASFINAG eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung,
künftig Leasingzahlungen zu leisten, und aktiviert ein Recht zur Nutzung des zugrundeliegen-
den Vermögenswerts:
• Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, die zu
Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlt wurden, abgezinst mit dem im
Leasingverhältnis zugrundliegenden Zinssatz oder – falls dies nicht ohne weiteres
möglich ist – mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Fremdkapitalzinssätze wurden
auf Basis eines Referenzzinssatzes mit Berücksichtigung eines Finanzierungs-
Spreads und Gewichtung der Laufzeit ermittelt.
• Leasingzahlungen umfassen fixe Zahlungen, variabel Zahlungen wurden nicht berück-
sichtigt. Weiterhin enthalten sind Beträge, die bei Vertragsabschluss zu zahlen waren.
• Das Nutzungsrecht an einem Vermögenswert wird zu Anschaffungskosten bewertet,
der dem anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit entspricht.
Bei der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht ab dem Bereitstellungsdatum bis zum Ende
der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Es gelten die allgemeinen Ab-
schreibungsregeln nach IAS 16 und die Wertminderungsregeln nach IAS 36. Die Nutzungs-
dauern für Vermögenswerte nach IFRS 16 entsprechen der voraussichtlichen Leasinglaufzeit
von 2 bis 99 Jahren.
Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinssatzmethode bewertet. Eine Neubewer-
tung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Anpassung der
verwendeten Indizes, des Zinssatzes oder der Laufzeit des Mietverhältnisses ändern. Wenn
die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, erfolgt eine entsprechende An-
passung des Buchwerts des Nutzungsrechts.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
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3.1.4.6 Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um plan-
mäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bilanziert. Die Anschaffungskosten
von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis, einschließlich Importzölle und nicht refundierbarer
Steuern und all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an
den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen betriebsbereiten Zustand zu ver-
setzen.
Im Falle von Tauschgeschäften erfolgt die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert, es sei
denn, dem Tauschgeschäft fehlt es an wirtschaftlicher Substanz oder weder der beizulegende
Zeitwert des erhaltenen Vermögenswertes noch des hingegebenen Vermögenswertes ist ver-
lässlich messbar.
Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt ihrer Betriebsbereitschaft abgeschrieben. Die Ab-
schreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen
bzw. deren Komponenten. Bei der Bestimmung der voraussichtlichen Nutzungsdauer von
Sachanlagen wird die erwartete wirtschaftliche bzw. technische Nutzungsdauer berücksichtigt.
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden
Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die nachstehend angeführte Über-
sicht zeigt die Nutzungsdauern für das aktuelle Geschäftsjahr sowie das Vorjahr.
Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen in Jahren
2020
2019
Bauten
3-50
3-33
Technische Anlagen und Maschinen
1-25
1-25
Betriebs- und Geschäftsausstattung
3-10
3-10
Fahrzeuge und Mobilien zur Betriebsführung
1-15
1-15
Instandhaltungen und Reparaturen werden, sofern die Wesensart des betreffenden Vermö-
genswertes dadurch nicht verändert wird und kein zusätzlicher künftiger Nutzen entsteht, im
Jahr des Anfalls als laufender Aufwand gebucht. Ersatz- sowie wertsteigernde Investitionen
werden aktiviert.
Werden Sachanlagen zum Verkauf bestimmt, wird bei Beschlussfassung und Vorliegen der
Voraussetzungen gem. IFRS 5 der Vermögenswert soweit erforderlich auf den Veräußerungs-
wert abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten abgewertet und in der Folge bis zum
Verkaufszeitpunkt nicht weiter planmäßig abgeschrieben. Es erfolgt eine laufende Überprü-
fung der Werthaltigkeit. Der Ausweis erfolgt gesondert unter der Position „zur Veräußerung
gehalten“.
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren
Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet
wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste wer-
den als Differenz aus Nettoveräußerungserlösen und Buchwert des Vermögenswerts ermittelt
und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn-
und Verlustrechnung erfasst.
3.1.4.7
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögens-
wertes zugeordnet werden können, für den ein Zeitraum länger als ein Jahr erforderlich ist, um
ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der An-
schaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle
sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 16 von 63
sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zu-
sammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen.
3.1.4.8
Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
Bei Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten einschließlich Firmenwerten
wird jeweils zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.
Bei Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer
erfolgt eine Überprüfung auf Wertminderungen auch ohne Anhaltspunkte zu jedem Bilanz-
stichtag.
Als Basis der Überprüfung wird vom Konzern der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes
ermittelt. Dieser entspricht dem höheren Betrag aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeit-
wert abzüglich der Veräußerungskosten.
Der Nutzungswert des Vermögenswertes entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen
Cashflows aus seiner fortgesetzten Nutzung auf Basis der 5-Jahres-Planung und seiner Ver-
äußerung am Ende der Nutzungsdauer unter Zugrundelegung eines marktüblichen und an die
spezifischen Risiken des Vermögenswertes angepassten Zinssatzes vor Steuern. Kann für
einen einzelnen Vermögenswert kein eigenständiger Cashflow festgestellt werden, erfolgt die
Ermittlung des Nutzungswertes auf Basis der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Aufgrund des spezifischen Geschäftsmodells und der damit verbundenen engen Zusammen-
arbeit aller Konzerngesellschaften zur Wahrnehmung der Rechte und Verpflichtungen aus
dem Fruchtgenussvertrag wird der gesamte ASFINAG-Konzern als zahlungsmittelgenerie-
rende Einheit betrachtet.
Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten ist der Betrag, der durch den
Verkauf eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit in einer
Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach
Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte.
Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmit-
telgenerierenden Einheit, erfolgt die ergebniswirksame Erfassung eines Wertminderungs-auf-
wandes in Höhe des Unterschiedsbetrages. Wertminderungsaufwendungen werden in der Ge-
winn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen“ erfasst.
Der spätere Wegfall der Wertminderung führt – außer bei Firmenwerten (siehe Punkt 4.1.1.2.)
– zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen
ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und erzielbarem Betrag. Nachdem
eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Be-
richtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich
eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.
3.1.4.9
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Immobilien, die nicht von Konzernunternehmen betrieblich genutzt werden und ausschließlich
zur Erzielung von Mieteinnahmen und Gewinnen aus Wertsteigerungen dienen, stellen als
Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien dar. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien wer-
den bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten bewertet. In den Folgeperioden werden als Finanzinvestitionen gehaltene Im-
mobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Die bei der ASFINAG als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien bestehen zur Gänze aus
Grundstücken, die eine unbestimmte Nutzungsdauer aufweisen und somit nicht planmäßig
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 17 von 63
abgeschrieben werden. Falls sich Ereignisse oder veränderte Umstände ergeben, die auf eine
mögliche Wertminderung hindeuten, werden Wertminderungsprüfungen durchgeführt.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn
sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrem
Abgang mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder dem Abgang einer
als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden erfolgswirksam im Jahr der Stilllegung oder
Veräußerung erfasst.
3.1.4.10
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
Die Anteile an einem assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeb-
lichen Einfluss verfügt und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Joint Venture ist.
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz
zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des
Konzerns am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Der mit einem assozi-
ierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils ent-
halten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Bei der Anwendung der Equity-Methode stellt
der Konzern fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des Konzerns beim assoziierten Unter-
nehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist.
Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Erfolg des assoziierten
Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens erfasste Ände-
rungen werden bei Wesentlichkeit vom Konzern in Höhe seines Anteils ebenfalls unmittelbar
im Eigenkapital erfasst und - sofern erforderlich - in die Aufstellung über Veränderungen des
Eigenkapitals aufgenommen. Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Kon-
zern und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten
Unternehmen eliminiert.
Der Bilanzstichtag und die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für ähnliche Geschäfts-
vorfälle und Ereignisse unter vergleichbaren Umständen des assoziierten Unternehmens und
des Konzerns stimmen überein.
3.1.4.11
Vorräte
Vorräte sind Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsbetrieb gehalten wer-
den oder die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden.
Bei der ASFINAG umfasst das Vorratsvermögen im Wesentlichen Betriebsstoffe, die für die
Straßenerhaltung eingesetzt werden. Die Bewertung der Betriebsstoffe erfolgt mit dem niedri-
geren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert, die Ermittlung des Einsat-
zes erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Wertberichtigungen für veraltete
Betriebsstoffe werden direkt am Vorratskonto erfasst. Wertminderungen von Vorräten werden
in der Gewinn- und Verlustrechnung im Materialaufwand ausgewiesen.
3.1.4.12
Finanzielle Vermögenswerte
3.1.4.12.1 Allgemeine Regelungen
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden in Abhängigkeit des Einzelfalles
entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL) o-
der zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) eingeteilt.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 18 von 63
Die Erfassung der Finanzinstrumente und sonstigen finanziellen Vermögenswerte erfolgt je-
weils zum Erfüllungstag. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfas-
sung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von anderen Finanzinvestitionen als sol-
chen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hin-
aus bei der erstmaligen Erfassung Transaktionskosten aktiviert, die direkt dem Erwerb des
Vermögenswertes zuzurechnen sind.
Die Beurteilung, ob ein Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, wird zum Zeitpunkt vorge-
nommen, zu dem das Unternehmen erstmals Vertragspartei wird. Eine Trennung eingebette-
ter Derivate vom Basisvertrag ist grundsätzlich nicht erforderlich, da im Falle eingebetteter
Derivate der Basisvertrag zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst wird.
Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien erfolgt nach
ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig sind und erforderlich
erscheinen, zum Ende eines Geschäftsjahres vorgenommen.
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt
werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis (Geldkurs) bestimmt. Der bei-
zulegende Zeitwert von Investitionen in Eigenkapitalinstrumente (z.B. GmbH-Anteile) wird auf
Basis eines Börsenkurses oder aufgrund anerkannter Bewertungsmodelle ermittelt.
3.1.4.12.2 Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Vermögenswerte, die entsprechend dem Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von festen o-
der bestimmbaren Zahlungsströmen gehalten werden und weder derivativen Charakter auf-
weisen noch an einem aktiven Markt notieren, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung sämtlicher Disagi
und Agi beim Erwerb berechnet und beinhalten sämtliche Gebühren, die ein integraler Teil der
Transaktionskosten sind. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn
die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind.
Bei objektiven Hinweisen, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten
bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als
Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künf-
tigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Finanzielle
Vermögenswerte werden individuell auf Wertminderung untersucht. Bei Forderungen aus Lie-
ferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen vorgenommen, wenn objektive Hinweise
(wie z. B. die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten
des schuldenden Unternehmens) dafür vorliegen, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den
ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden.
Der Buchwert des Vermögenswertes wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos
reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Eine Ausbuchung der
Forderung erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft wird.
Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und
kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetre-
tenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig
gemacht. Die Wertaufholung ist der Höhe nach auf die fortgeführten Anschaffungskosten zum
Zeitpunkt der Wertaufholung beschränkt. Die Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst.
Des Weiteren wird – wie folgt beschrieben - das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 auf fi-
nanzielle Vermögenswerte angewendet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
werden.
• Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen:
Für diese Vermögenswerte wurde eine Wertminderungsmatrix erstellt. Die Gruppen
unterschiedlicher Kundensegmente ergeben sich aus den verschiedenen Erlösarten
bzw. den dazugehörigen Zahlungsmethoden. Umfangreiche erhaltene Bankgarantien,
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 19 von 63
eine bestehende Kreditausfallsversicherung, der Anteil an Barzahlungen sowie div.
Zahlungsmittel (Kredit- und Tankkarten) reduzieren die Berechnungsbasis. Die ge-
schätzten erwarteten Kreditausfälle wurden auf Grundlage von Erfahrungen mit tat-
sächlichen Kreditausfällen pro Kundensegment der letzten fünf Jahre berechnet.
• Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (inkl. Veranlagungen) wurden bei Ban-
ken oder Finanzinstituten veranlagt, die zumindest über ein Investment-Grade-Rating
einer anerkannten Ratingagetur (wie Standard & Poors’s, Moody’s Investor Services
oder Fitch/IBCA) verfügen. Änderungen dieser Ratings werden laufend überwacht.
Aufgrund dieser umsichtigen Vorgehensweise wurde keine Wertberichtigung nach
IFRS 9 gebildet.
3.1.4.12.3 Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
(„FVtPL“)
Die erfolgswirksam, zum beizulegenden Zeitwert, bewerteten finanziellen Vermögenswerte
enthalten Derivate, die als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte gelten.
Enthält ein Vertrag ein oder mehrere eingebettete(s) Derivat(e), wird der gesamte strukturierte
Vertrag als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter finanzieller Vermögens-
wert eingestuft, es sei denn, das(die) eingebettete(n) Derivat(e) verändert/verändern die an-
sonsten anfallenden Zahlungsströme aus dem Vertrag nur unerheblich.
Darüber hinaus sind die nach nationalen gesetzlichen Vorschriften verpflichtend zu haltenden
Wertpapiere zur Deckung der Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten dieser Kategorie zu-
geordnet, die in der Bilanzposition „Übrige langfristige Vermögenswerte“ ausgewiesen wer-
den.
Gewinne oder Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam er-
fasst.
3.1.4.12.4 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
ASFINAG bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hin-
sichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die
Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle we-
sentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und
Chancen übertragen werden.
Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigen-
tum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungs-
gewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält.
Der Konzern führt Transaktionen durch, in denen er bilanzierte Vermögenswerte überträgt,
aber entweder alle oder alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem übertragenen Ver-
mögenswert behält. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausge-
bucht.
Darüber hinaus wird eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht, wenn
• die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind oder
• dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der ange-
passten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzi-
elle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden
Zeitwert erfasst.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
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Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buch-
wert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener un-
barer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust er-
fasst.
3.1.4.12.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfassen den Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von
weniger als drei Monaten. Für Zwecke der Konzerngeldflussrechnung umfassen Zahlungsmit-
tel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristigen Einla-
gen.
3.1.4.13
Finanzielle Schulden
3.1.4.13.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige finanzielle
Schulden
Die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt bei Entstehen
der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. In der
Folge werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sons-
tige, nicht aus Leistungsbeziehungen resultierende Verbindlichkeiten werden mit ihrem Zah-
lungsbetrag angesetzt. Langfristige sonstige Verbindlichkeiten werden entsprechend ihrer
Laufzeit abgezinst und mit dem Barwert angesetzt.
3.1.4.13.2 Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten
Darlehen und Anleihen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert
der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transakti-
onskosten bewertet. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen
Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der
Finanzierung verteilt realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Folgebewertung er-
folgt somit zu fortgeführten Anschaffungskosten. Gewinne und Verluste werden erfolgswirk-
sam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.
3.1.4.13.3 Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden (FVtPL) / De-
rivate
In der ASFINAG Gruppe wurden zur Vermeidung einer asymmetrischen Bilanzierung und Be-
wertung Anleihen und Darlehen, für die Derivate abgeschlossen wurden, als erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden kategorisiert und entsprechend
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Ebenso wurde ein Darlehen, das ein de-
rivatives Element (Zinszahlung in abweichender Währung) enthält, zur Vermeidung einer ge-
sonderten Bilanzierung des derivativen Elements als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit-
wert erfasst (Fair Value Option).
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden umfassen die zu
Handelszwecken gehaltenen finanziellen Schulden sowie andere finanzielle Schulden, die bei
ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzi-
elle Schulden klassifiziert werden. Unter die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen
Schulden fallen vor allem Finanzderivate mit negativem Marktwert.
Die ASFINAG Gruppe verwendet derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Fremdwäh-
rungs- und Zinsswaps, um sich gegen Zins- und Währungsrisiken abzusichern. Finanzderivate
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
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werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als
Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.
Die ASFINAG zahlt ihre finanziellen Schulden zum vertraglichen Tilgungskurs bei Fälligkeit
zurück; zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts vor Fälligkeit analysiert die ASFINAG die
diskontierten Cashflows unter Zugrundelegung stichtagsbezogener Zinskurven und stichtags-
bezogener Fremdwährungs-Wechselkurse. Die Inputparameter beruhen auf am Markt direkt
oder indirekt beobachtbaren Daten.
Der beizulegende Zeitwert von Finanzderivaten wird folgendermaßen ermittelt: Die einzelnen
Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) jeder Swapposition werden mit dem laufzeitkonfor-
men Zero-Kupon-Zinssatz (aus Reuters) der entsprechenden Währung (EUR, GBP) abgezinst
und pro Swapposition aufsummiert.
Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten Schulden werden sofort erfolgswirksam im sonstigen Fi-
nanzergebnis (siehe Punkt 5.6) erfasst.
Die ASFINAG Gruppe hat keine Finanzderivate als Sicherungsinstrumente designiert und
wendet somit die Regeln zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 (Hedge
Accounting) nicht an.
3.1.4.13.4 Ausbuchung finanzieller Schulden
Eine finanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrundeliegende Verpflich-
tung erfüllt oder gekündigt oder erloschen ist.
Wird eine bestehende finanzielle Schuld durch eine andere finanzielle Schuld desselben Kre-
ditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die
Bedingungen einer bestehenden Schuld wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder
eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Schuld und Ansatz einer neuen
Schuld behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam er-
fasst.
3.1.4.14
Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten
3.1.4.14.1 Abfertigungsverpflichtungen
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Konzern verpflichtet, an alle Beschäftigten in Öster-
reich, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begann, bei Kündigung durch das Un-
ternehmen oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten. Diese ist
von der Anzahl der Dienstjahre und von dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug ab-
hängig und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsbezügen. Für diese Verpflichtung wird
eine Rückstellung gebildet.
Die Ermittlung der Verpflichtung erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Pro-
jected unit credit method). Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen bis zu jenem Zeit-
punkt angesammelt, in dem die Ansprüche bis zu ihrem Höchstbetrag entstehen (25 Jahre).
Neubewertungen werden gemäß IAS 19 bei Abfertigungsverpflichtungen im sonstigen Ergeb-
nis erfasst.
Für alle nach dem 31. Dezember 2002 begründeten Dienstverhältnisse in Österreich zahlt der
Konzern monatlich 1,53 % des Entgelts in eine betriebliche Vorsorgekasse ein, in der die Bei-
träge auf einem Konto des Mitarbeitenden veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienst-
verhältnisses ausbezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Der Konzern ist aus-
schließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet, welche in jenem Geschäftsjahr im Personal-
aufwand erfasst werden, für das sie entrichtet wurden.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
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3.1.4.14.2 Pensionsverpflichtungen
Aufgrund von Einzelzusagen ist die ASFINAG Gruppe verpflichtet, in 2020 an insgesamt 11
(2019 11) Pensionsbeziehende nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen
zu leisten. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht kein für diesen Zweck gebunde-
nes Planvermögen gegenüber. Die Verpflichtungen werden jedes Jahr durch unabhängige
Versicherungsmathematiker bewertet.
Die Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung erfolgt nach dem Verfahren der laufen-
den Einmalprämien (Projected unit credit method) nach IAS 19. Bei diesem Verfahren werden
die auf Basis realistischer Annahmen ermittelten künftigen Zahlungen über jenen Zeitraum
angesammelt, in dem die jeweiligen Anspruchsberechtigten diese Ansprüche erwerben.
Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen werden als Perso-
nalaufwand erfasst, Neubewertungen hingegen gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
3.1.4.14.3 Jubiläumsgeldverpflichtungen
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen in Österreich ist der Konzern verpflichtet, an
Beschäftigte Jubiläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienstjahre (ab
15 Dienstjahren) zu leisten. Darüber hinaus sind lt. Steuerreformgesetz 2015/2016 Jubiläums-
geldzahlungen ab 1. Jänner 2016 sozialversicherungspflichtig. Jubiläumsgeldzahlungen wer-
den als "wiederkehrende Sonderzahlungen" interpretiert, in der Folge werden somit die Sozi-
alversicherungsabgaben bzw. Lohnnebenkosten personenbezogen jeweils für den Anteil der
Jubiläumsgeldleistung, der gemeinsam mit zwei Jubiläumsgeld-Bemessungsgrundlagen die
doppelte Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigt, in Höhe von 22 % berücksichtigt. Die Be-
wertung dieser sonstigen langfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitenden erfolgt nach
der für leistungsorientierte Abfertigungsverpflichtungen angewendeten Methode (Methode der
laufenden Einmalprämien – siehe Punkt 3.1.4.14.1 – Abfertigungsverpflichtungen). Versiche-
rungsmathematische Gewinne oder Verluste werden sofort ergebniswirksam erfasst.
3.1.4.15
Rückstellungen
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche
oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von
Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und
eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für
eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei
einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, so-
fern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung
wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus
der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zins-
satz vor Steuern abgezinst, der, sofern im Einzelfall erforderlich, die für die Schuld spezifi-
schen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Er-
höhung der Rückstellungen als Finanzaufwendung erfasst.
3.1.4.15.1 Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen
Gemäß Abschnitt III (6) des Fruchtgenussrechtsvertrages ist die Verpflichtung des Bundes,
die im Bundesstraßengesetz 1971 bezeichneten Strecken zu planen, zu bauen und zu erhal-
ten, mit Wirkung vom 1. Jänner 1997 auf die ASFINAG übergegangen.
Es besteht dabei eine gegenwärtige, von der zukünftigen Geschäftstätigkeit unabhängige Ver-
pflichtung zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen für die bereits entstandenen Schäden
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bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt bzw. für die Kündigungsfrist somit rollierend
für die nächsten sechs Monate in Höhe der über diesen Zeitraum unvermeidbaren Kosten.
Für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen wird in Form einer Rückstellung gemäß IFRIC 12
vorgesorgt, die verteilt über den Zeitraum bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt auf-
gebaut wird.
Die Bewertung der Rückstellung erfolgt unter Berücksichtigung jener zum Bilanzstichtag ver-
fügbaren Informationen zum aktuellen Plan der baulichen Erhaltung. Soweit bereits erfolgte
Beauftragungen vorliegen, werden diese den Kostenschätzungen zugrunde gelegt. Sollte dies
noch nicht der Fall sein, wird eine bestmögliche Schätzung durch interne Fachkräfte vorge-
nommen.
3.1.4.16
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Der Konzern erfasst einen Erlös dann, wenn er durch Übertragung eines zugesagten Gutes
oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt hat.
Als übertragen gilt ein Vermögenswert oder eine Dienstleistung dann, wenn der Kunde die
Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert oder die Dienstleistung hat.
Die wesentlichen Erlöspositionen des Konzerns aus Verträgen mit Kunden werden nachfol-
gend beschrieben:
• LKW-Mauterlöse:
Die Benutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist gemäß
§ 1 BStMG (Bundesstraßen-Mautgesetz) für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig. Im am
23. Juni / 25. Juli 1997 mit der Republik Österreich abgeschlossenen Fruchtgenuss-
rechtsvertrag wurde der ASFINAG das Recht eingeräumt, die österreichischen Auto-
bahnen und Schnellstraßen zu betreiben und für deren Benutzung Maut einzuheben.
Die Art der Mauteinhebung richtet sich nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht
des Fahrzeuges. LKW, Busse und Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen höchstzuläs-
sigem Gesamtgewicht unterliegen der fahrleistungsabhängigen Maut. Diese wird über
ein elektronisches Mautsystem eingehoben d. h. beim Durchfahren des jeweiligen
Mautabschnittes wird der entsprechende Tarif automatisch anhand der im Fahrzeug
angebrachten GO-Box belastet. Die Anzahl der Achsen, die EURO-Emissionsklasse
des Fahrzeuges, die genutzte Strecke (siehe Streckenmauterlöse) sowie die gefahre-
nen Kilometer bestimmen die Höhe der Maut. Die Mauterlöse werden gemäß der er-
brachten Fahrleistung erfasst und bei Pre-Pay Aufladung der GO-Box somit entspre-
chend abgegrenzt. Die in der Mauttarifverordnung angeführten Tarife unterliegen der
gesetzlich geregelten, jährlichen Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreis-
index (HVPI). Grundsätzlich bekommt die ASFINAG nur den Teil der Infrastrukturtarife.
Diese sind primär nach Achsklassen gestaffelt. Die EURO VI bekam im Jahr 2020 ei-
nen tariflichen Bonus in der Höhe von 1,5 %. Darüber hinaus werden externe Kosten
für Schadstoffausstoß (nach EEK und Achsen) und Lärmbelästigung (nach Achsen und
Tag/Nacht (von 22:00 – 05:00 Uhr)) eingehoben, die an das BMK (nach Abzug eines
2%igen Disagos) abgeführt werden. Die für das aktuelle Geschäftsjahr gültigen Maut-
tarife wurden letztmalig am 1. Jänner 2020 angepasst. Die Erlösrealisierung erfolgt
zeitpunktbezogen.
• PKW-Vignette:
Für Kraftfahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (Pkw, Mo-
torräder, Wohnmobile) besteht Vignettenpflicht. Vignetten können für einen Zeitraum
von einem Jahr, zwei Monaten oder zehn Tagen erworben werden. Der Vertrieb der
Vignetten erfolgt sowohl für die Klebe- als auch für die Digitale Vignette über Vertriebs-
organisationen (z.B. Autofahrerklubs, Tobaccoland) sowie Direktvertriebspartner (z.B.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 24 von 63
Tankstellen), die für die getätigten Umsätze eine Provision erhalten. Die Digitale Vig-
nette wird zusätzlich über den Webshop der ASFINAG (www.shop.asfing.at
) bzw. über
die ASFINAG-App und Automaten vertrieben. Die Erlösrealisierung der für bestimmte
Zeiträume gültigen Vignetten erfolgt zeitraumbezogen, zumal der Kunde kontinuierlich
einen Nutzen zieht (d.h. er erhält und konsumiert gleichzeitig die Vorteile aus der Leis-
tungserbringung).
• Streckenmauterlöse:
Von der allgemeinen LKW-Maut- und Vignettenpflicht ausgenommen sind sechs Stre-
cken, auf denen für alle Fahrzeuge eine erhöhte streckenabhängige Maut gilt. Die Ein-
hebung erfolgt für KFZ über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht über das
elektronische Mautsystem und für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Ge-
samtgewicht direkt an der Mautstelle bzw. können Videomauttickets im Vorfeld über
den Webshop der ASFINAG bzw. Vertriebsstellen bezogen werden. Die Erlösrealisie-
rung, dieser für einen bestimmten Zeitraum gültigen Streckenmauten (Jahreskarte, Ein-
zelfahrt, Monatskarten) erfolgt zeitraumbezogen, zumal der Kunde kontinuierlich ei
nen
N
utzen zieht (d.h. er erhält und konsumiert gleichzeitig die Vorteile aus der Leistungs-
erbringung).
• Erlöse aus der Weiterverrechnung an den Bund:
Neben dem Recht zur Mauteinhebung hat sich die ASFINAG im Fruchtgenussrechts-
vertrag auch verpflichtet, das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz z
u
er
weitern. Die ASFINAG erbringt somit Errichtungsleistungen für neue Autobahnen
und Schnellstraßen im Austausch gegen eine Erhöhung des immateriellen Vermögens-
wertes Fruchtgenussrecht, d.h. des Rechts, auf den neu errichteten Autobahn- und
S
chnellstraßenstrecken Maut einzuheben. Die Errichtungserlöse und -kosten wer
den
dabei
nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades erfasst. Der Fertigstellungsgrad wir
d
e
rmittelt, indem die bis zum Bilanzstichtag bereits angefallenen Errichtungsaufwendun-
gen zu den insgesamt erwarteten Errichtungsaufwendungen bis zur Projektfertigstel-
lung ins Verhältnis gesetzt werden. Grundsätzlich werden die tatsächlich entstandenen
Kosten ohne Gewinnaufschlag an den Bund weiterverrechnet. Die Leistungsverpflich-
tung wird über einen bestimmten Zeitraum erfüllt, der Bund erlangt die Verfügungsge-
walt über den Vermögenswert, während dieser erstellt oder verbessert wird. Die Erlös-
realisierung erfolgt somit zeitraumbezogen.
3.
1.4.17
Vertragsverbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten beziehen sich auf Zahlungen, die vorzeitig, also vor Erfüllung der
vertraglichen Leistungsverpflichtung, erhalten wurden. Diese werden als Umsatzerlöse er-
fasst, sobald der Konzern die vertragliche Leistungsverpflichtung erbringt. Vertragsverbind-
lichkeiten enthalten Anzahlungen sowie andere, vorzeitig erhaltene Einzahlungen auf Erlöse
für Folgeperioden, die als gesonderter Posten in der Bilanz ausgewiesen werden. Vertrags-
verbindlichkeiten bestehen insbesondere im Zusammenhang mit noch nicht verbrauchten Pre-
pay-Werten bei der LKW-Maut, Erlösabgrenzungen aus dem Vorverkauf von Vignetten und
Streckenmaut-Jahreskarten sowie aus Vorauszahlungen von Gemeinden und Privaten für
künftig vom Konzern zu erbringende Instandhaltungsleistungen.
3.
1.4.18
Zinsen
Der Zinsaufwand umfasst die für aufgenommene Fremdfinanzierungen anfallenden Zinsen,
zinsenähnliche Aufwendungen und Spesen. Der Zinsertrag und die sonstigen Finanzerträge
beinhalten die aus der Veranlagung von Finanzmitteln und der Investition in Finanzvermögen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 25 von 63
realisierten Zinsen, Dividenden und ähnliche Erträge, Gewinne aus der Veräußerung von Fi-
nanzvermögen sowie Wertaufholungserträge. Weiters werden im sonstigen Finanzergebnis
die Wertänderungen von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfassten finanziellen
Vermögenswerten und Schulden erfasst.
Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufes abgegrenzt. Die Realisierung von Dividenden erfolgt
zum Zeitpunkt des Beschlusses der Dividendenausschüttung.
3.1.4.19
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür
besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbunde-
nen Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese plan-
mäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden
Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf
einen Vermögenswert, wird diese anschaffungs- oder herstellungskostenmindernd erfasst und
als Kürzung der Abschreibung über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermö-
genswerts linear erfolgswirksam aufgelöst.
3.1.4.20
Ertragsteuern
Die Ertragssteuerbelastung basiert auf dem Jahresgewinn und berücksichtigt künftige Steuer-
ansprüche und -schulden. Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden
für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe
eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird.
Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt,
die zum Bilanzstichtag gelten.
Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im sonstigen Ergebnis erfasst
werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
Künftige Steueransprüche und -schulden werden unter Anwendung der Verbindlichkeitsme-
thode errechnet. Künftige Steueransprüche und -schulden spiegeln die Steuereffekte der zum
Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz der Vermö-
genswerte und Schulden laut IFRS-Konzernbilanz und dem steuerlichen Wertansatz wider.
Künftige Steueransprüche und -schulden werden unter Verwendung der erwarteten Steuer-
sätze für das steuerbare Einkommen ermittelt, die im Zeitpunkt des Ausgleichs der temporären
Differenzen anwendbar sein werden. Dabei werden die Steuersätze und Steuervorschriften
verwendet, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Das Ausmaß der künftigen
Steueransprüche und -schulden spiegelt die Steuerauswirkungen wider, die sich nach Ein-
schätzung des Unternehmens zum Bilanzstichtag ergeben würden, wenn die Buchwerte des
Vermögens realisiert und die Schulden beglichen würden. Künftige Steueransprüche und
-schulden werden für alle temporären Differenzen ohne Rücksicht darauf, wann wahrschein-
lich ein Umkehreffekt eintreten wird, berücksichtigt.
Künftige Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit
Ausnahme der:
• künftigen Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmen-
werts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der
kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls
weder das Jahresergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
• künftigen Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusam-
menhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 26 von 63
Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der tem-
porären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die
temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
Künftige Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht
genutzte steuerliche Verlustvorträge sowie nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße er-
fasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass genügend steuerbare Gewinne vorhanden sein wer-
den, gegen die die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steu-
erlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme
von:
• künftigen Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem
erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftsvor-
fall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des
Geschäftsvorfalls weder das unternehmensrechtliche Jahresergebnis noch das zu ver-
steuernde Ergebnis beeinflusst, und
• künftigen Steueransprüchen aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zu-
sammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen
und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die tem-
porären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichen-
des zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären
Differenzen verwendet werden können.
Zu jedem Bilanzstichtag werden die bisher unberücksichtigten sowie der Buchwert der gebil-
deten künftigen Steueransprüche neu eingeschätzt. Jene bisher nicht aktivierten künftigen
Steueransprüche werden in dem Ausmaß berücksichtigt, in dem es wahrscheinlich geworden
ist, dass der zukünftige steuerbare Gewinn die Verwendung der künftigen Steueransprüche
zulässt. Im Gegensatz dazu wird der Buchwert der aktivierten künftigen Steueransprüche in
jenem Ausmaß wertberichtigt, in dem es nicht länger wahrscheinlich ist, dass in Zukunft genü-
gend steuerbare Gewinne zur Verwendung der aktivierten künftigen Steueransprüche vorhan-
den sein werden.
Künftige Steueransprüche und -schulden werden direkt mit dem sonstigen Ergebnis verrech-
net oder diesem gutgeschrieben, wenn sie sich auf Posten beziehen, die in derselben oder in
einer anderen Periode mit dem sonstigen Ergebnis verrechnet oder diesem gutgeschrieben
werden.
Künftige Steueransprüche und -schulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern
einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche
gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steu-
ersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 27 von 63
4 Erläuterungen zur Konzernbilanz
4.1 Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte
4.1.1 Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermö-
genswerte
Fruchtgenuss-
recht
Anzahlung
Fruchtgenuss-
recht
Rechte und Li-
zenzen
Firmenwert
Anzahlung auf
immaterielles
Vermögen
Summe
Anschaffungskosten
Stand am 01.01.2019
14.748.814.409,75
845.337.005,48
128.623.399,86
153.032.137,39
13.571.275,38
15.889.378.227,86
Zugänge
119.416.043,27
389.666.968,90
12.741.312,86
0,00
10.439.374,45
532.263.699,48
Umbuchungen
70.818.649,94
-71.013.674,80
4.628.633,68
0,00
-4.492.374,00
-58.765,18
Abgänge
-25.261,28
0,00
-2.977.840,95
0,00
-47.644,66
-3.050.746,89
Stand am 31.12.2019
14.939.023.841,68
1.163.990.299,58
143.015.505,45
153.032.137,39
19.470.631,17
16.418.532.415,27
Abschreibungen
Stand am 01.01.2019
0,00
0,00
98.177.890,39
0,00
0,00
98.177.890,39
Abschreibung
0,00
0,00
12.205.345,64
0,00
0,00
12.205.345,64
Abgänge
0,00
0,00
-2.977.840,95
0,00
0,00
-2.977.840,95
AfA Umbuchungen
0,00
0,00
-53.909,10
0,00
0,00
-53.909,10
Stand am 31.12.2019
0,00
0,00
107.351.485,98
0,00
0,00
107.351.485,98
Buchwert 31.12.2019
14.939.023.841,68
1.163.990.299,58
35.664.019,47
153.032.137,39
19.470.631,17
16.311.180.929,29
Buchwert 31.12.2018
14.748.814.409,75
845.337.005,48
30.445.509,47
153.032.137,39
13.571.275,38
15.791.200.337,47
4.1.1.1
Fruchtgenussrecht und Anzahlungen Fruchtgenussrecht
Gesetzliche Grundlagen für die Definition des Fruchtgenussrechts finden sich im Fruchtge-
nussvertrag (1997), im ASFINAG Ermächtigungsgesetz (1997) und im Bundesstraßenübertra-
gungsgesetz (2001).
Lt. Fruchtgenussvertrag vom 23. Juni / 25. Juli 1997 wurde der ASFINAG das Recht der
Fruchtnießung (§§ 509 ABGB) an den im Bundesstraßengesetz (BStG) definierten Straßen-
zügen (Bundesstraßen A = Bundesautobahnen, mehrspurige Bundesstraßen S = Schnellstra-
ßen und Bundesstraßen B) einschließlich der Brücken, Tunnels und Gebirgsengpässe, rück-
wirkend per 1. Jänner 1997 von der Republik Österreich eingeräumt. In räumlicher Hinsicht
bezieht sich das Recht der Fruchtnießung auf alle Grundflächen und baulichen Anlagen samt
Zubehör und Einrichtungen, die gem. § 3 BStG 1971 Bestandteil dieser Bundesstraßen sind.
Der Bund räumt der ASFINAG insbesondere das Recht ein, im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung die Einhebung von Benützungsgebühren und Mauten für die Nutzung der übertra-
genen Straßen vorzunehmen.
Zum Fruchtgenuss werden jene Investitionen (Neubau, Zubau und Erweiterung) gerechnet,
die zu einer Vermehrung der Verkehrsfläche und dadurch zu Mehrverkehr und höheren Maut-
einnahmen führen.
Immaterielle Vermö-
genswerte
Fruchtgenuss-
recht
Anzahlung
Fruchtgenuss-
recht
Rechte und Li-
zenzen
Firmenwert
Anzahlung auf
immaterielles
Vermögen
Summe
Anschaffungskosten
Stand am 01.01.2020
14.939.023.841,68
1.163.990.299,58
143.015.505,45
153.032.137,39
19.470.631,17
16.418.532.415,27
Zugänge
108.552.865,08
397.306.560,07
11.783.915,61
0,00
15.932.475,05
533.575.815,81
Umbuchungen
296.605.881,72
-296.931.528,14
3.911.057,37
0,00
-3.186.485,22
398.925,73
Abgänge
-88.920,22
0,00
-260.162,75
0,00
-119.024,48
-468.107,45
Stand am 31.12.2020
15.344.093.668,26
1.264.365.331,51
158.450.315,68
153.032.137,39
32.097.596,52
16.952.039.049,36
Abschreibungen
Stand am 01.01.2020
0,00
0,00
107.351.485,98
0,00
0,00
107.351.485,98
Abschreibung
0,00
0,00
14.658.517,68
0,00
0,00
14.658.517,68
Abgänge
0,00
0,00
-253.028,45
0,00
0,00
-253.028,45
Stand am 31.12.2020
0,00
0,00
121.756.975,21
0,00
0,00
121.756.975,21
Buchwert 31.12.2020
15.344.093.668,26
1.264.365.331,51
36.693.340,47
153.032.137,39
32.097.596,52
16.830.282.074,15
Buchwert 31.12.2019
14.939.023.841,68
1.163.990.299,58
35.664.019,47
153.032.137,39
19.470.631,17
16.311.180.929,29
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 28 von 63
Die während des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2020 aktivierten Fremdkapitalkosten
beliefen sich auf EUR 8.495.123,76 (2019 EUR 8.036.068,88). Der Satz, der bei der Bestim-
mung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde gelegt wurde, belief sich im Durchschnitt
auf 1,98 % (2019 2,31 %); dabei handelt es sich um den Effektivzins der finanziellen Schulden
der ASFINAG.
Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Beauftragungen im Rahmen des Infrastruk-
tur-Investitionsprogrammes von rd. Mio. EUR 864 (2019 Mio. EUR 1.035).
Da der Buchwert des Fruchtgenussrechtes vom Bund garantiert wird, ist die Erfassung einer
Wertminderung nicht erforderlich.
4.1.1.2
Firmenwert
Der ausgewiesene Firmenwert in der Höhe von EUR 153.032.137,39 resultiert zur Gänze aus
dem Erwerb der EUROPPASS LKW-Mautsystem GmbH in 2005.
Der Firmenwert wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit dem ASFINAG Konzern als Ganzes
zugeordnet. Aufgrund des einheitlichen Geschäftsfeldes der ASFINAG und der engen Zusam-
menarbeit der einzelnen Konzerngesellschaften zur Erreichung des einheitlichen Konzernge-
schäftsmodells stellt der Gesamtkonzern die kleinste selbständige zahlungsmittelgenerie-
rende Einheit dar, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss
profitiert.
Der erzielbare Betrag wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswertes unter Verwendung
von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum
von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen basieren, danach wird der Barwert einer ewigen
Rente unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Wachstumsrate von 0,67 % (2019 0,52 %)
gerechnet.
Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz (WACC) beträgt zum 31. De-
zember 2020 4,24 % (2019 5,10 %). Für den Zinssatz wurden die gewogenen durchschnittli-
chen Kapitalkosten des Unternehmens herangezogen, die noch an die mit dem Vermögens-
wert verbundenen Risiken des Cashflows angepasst wurden.
Im Folgenden werden die Grundannahmen erläutert, auf deren Basis die Unternehmensleitung
ihre Cashflow-Prognosen zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes erstellt hat und
die unterstellte Wachstumsrate festgestellt wurde.
Der erzielbare Betrag wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswertes unter Verwendung
von Cashflow-Prognosen ermittelt. Ausgehend von Werten der 3. Erwartungsplanung (= Vor-
schau für das laufende Geschäftsjahr) werden die Mauterlöse mit den erwarteten Preisvalori-
sierungen (die Valorisierung der Tarife ist in § 12 Bundesstraßenmautgesetz vorgesehen) für
die Folgejahre fortgeschrieben. Erwartete Steigerungen von Kilometerfahrleistungen bei der
LKW-Maut oder höhere PKW-Vignettenabsätze werden ebenfalls analog zur Planungsrech-
nung berücksichtigt, Steigerungen aufgrund von Erweiterungsinvestitionen in der Planungs-
rechnung hingegen fließen nicht in die Berechnung hinein.
Erweiterungsinvestitionen mit einem Baubeginn nach der Planungsgenehmigung durch den
Aufsichtsrat, werden beim Impairmenttest nicht berücksichtigt, da diese Projekte bis zu diesem
Zeitpunkt noch gestoppt werden können.
Die Planungsprämissen der Vergangenheit waren weitgehend konstant, ebenso wurden die
geplanten jährlichen Aufwendungen für Erhaltungsprojekte beibehalten. Bei der Planung für
2021 bis 2026 wurde die Preisgleitung im Bauprogramm mit 1,5 % pa. angesetzt.
Für die Jahre 2021 bis 2026 werden die Cashflows gem. Impairment nachschüssig auf den
31. Dezember 2020 abgezinst.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 29 von 63
Ab 2026ff wird für die Wachstumsrate der ewigen Rente bei den Mauterlösen sowie bei den
sonstigen Kosten („Rest“) eine Steigerung auf der Basis einer langfristigen Inflationsrate von
1,5 % berücksichtigt. Die Wachstumsrate des Bauprogramms, welche sich nur auf Erhaltungs-
projekte (und nicht auf Neubauprojekte oder Erweiterungsmaßnahmen) bezieht, beträgt
2,9 %. Herangezogen wurde hierfür die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate bei den
Erhaltungsmaßnahmen in den Jahren 2027 bis 2050. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche
Wachstumsrate von 0,67 %.
Die Unternehmensleitung ist der Auffassung, dass derzeit keine nach vernünftigem Ermessen
grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswertes der zah-
lungsmittelgenerierenden Einheit getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der
Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Wert wesentlich über-
steigt.
Aufgrund der durch die Covid-19 Pandemie erhöhten Unsicherheiten wurden verstärkt Sensi-
tivitätsanalysen durchgeführt. Sensitivitätsanalysen ergaben, dass
• bei einer Erhöhung des Abzinsungssatzes (WACC) um rd. 2,0 % oder
• bei einer Senkung des EBITs um 27 % oder
• bei einem Rückgang der Wachstumsrate in der ewigen Rente um 1,2 %
bei gleichzeitiger Konstanz aller anderen Parameter, die Buchwerte noch immer gedeckt
sind und kein Abwertungsbedarf gegeben ist.
4.2 Sachanlagen
Sachanlagen
Grundstücke
Bauten
Technische
Anlagen u.
Maschinen
Betriebs-
und Ge-
schäfts-aus-
stattung
Fahrzeuge
und Mobilien
zur Betriebs-
führung
Geleistete An-
zahlungen
und Anlagen
in Bau
Summe
Anschaffungskosten
Stand am 01.01.2020
21.639.104,69
268.571.862,01
667.363.831,57
33.365.948,38
167.774.901,32
37.870.823,73
1.196.586.471,70
Zugänge
337.327,75
3.181.377,41
20.136.886,41
4.327.604,63
19.170.642,75
18.419.247,11
65.573.086,06
davon Zugänge Nut-
zungsrechte aus Leasing
36.267,26
1.479.670,35
4.482.975,66
0,00
1.227.254,47
0,00
7.226.167,74
Umbuchungen
9,26
1.036.530,25
24.023.087,15
0,00
0,00
-25.784.189,55
-724.562,89
Abgänge
-450.644,70
-29.180,34
-12.863.002,35
-2.605.681,52
-9.852.056,61
-574.075,87
-26.374.641,39
Stand am 31.12.2020
21.525.797,00
272.760.589,33
698.660.802,78
35.087.871,49
177.093.487,46
29.931.805,42
1.235.060.353,48
Stand am 01.01.2020
39.099,00
147.312.846,01
340.723.848,97
22.335.982,92
93.943.737,55
412.929,20
604.768.443,65
Abschreibung
41.976,84
9.066.056,37
36.962.987,05
4.716.345,94
13.064.886,83
0,00
63.852.253,03
Wertminderung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Abgänge
0,00
-27.383,40
-12.462.877,45
-2.557.733,83
-8.948.268,03
0,00
-23.996.262,71
Stand am 31.12.2020
81.075,84
156.351.518,98
365.223.958,57
24.494.595,03
98.060.356,35
412.929,20
644.624.433,97
Buchwerte 31.12.2020
21.444.721,16
116.409.070,35
333.436.844,21
10.593.276,46
79.033.131,11
29.518.876,22
590.435.919,51
Buchwerte 31.12.2019
21.600.005,69
121.259.016,00
326.639.982,60
11.029.965,46
73.831.163,77
37.457.894,53
591.818.028,05
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 30 von 63
Sachanlagen
Grundstücke
Bauten
Technische
Anlagen u.
Maschinen
Betriebs-
und Ge-
schäfts-aus-
stattung
Fahrzeuge
und Mobilien
zur Betriebs-
führung
Geleistete An-
zahlungen
und Anlagen
in Bau
Summe
Anschaffungskosten
Stand am 01.01.2019
18.763.092,19
238.601.876,59
638.783.043,14
28.840.578,18
162.048.057,14
44.088.471,25
1.131.125.118,49
Zugänge
2.162.755,05
20.310.420,91
30.762.565,71
5.504.070,64
15.506.175,93
14.915.681,87
89.161.670,11
davon Zugänge Nut-
zungsrechte aus Leasing
788.386,00
8.242.147,54
11.984.575,86
0,00
1.613.802,42
0,00
22.628.911,82
Umbuchungen
733.997,07
9.716.401,91
9.623.680,78
123.048,87
250.077,44
-20.583.678,73
-136.472,66
Abgänge
-20.739,62
-56.837,40
-11.805.458,06
-1.101.749,31
-10.029.409,19
-549.650,66
-23.563.844,24
Stand am 31.12.2019
21.639.104,69
268.571.862,01
667.363.831,57
33.365.948,38
167.774.901,32
37.870.823,73
1.196.586.471,70
Stand am 01.01.2019
0,00
138.778.752,59
310.461.620,54
19.630.656,72
89.524.185,05
412.929,20
558.808.144,10
Abschreibung
39.099,00
8.612.255,50
39.248.456,39
3.791.030,51
13.475.280,46
0,00
65.166.121,86
Wertminderung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Abgänge
0,00
-19.311,40
-9.098.987,74
-1.085.704,31
-9.055.727,96
0,00
-19.259.731,41
AfA Umbuchungen
0,00
-58.850,68
112.759,78
0,00
0,00
0,00
53.909,10
Stand am 31.12.2019
39.099,00
147.312.846,01
340.723.848,97
22.335.982,92
93.943.737,55
412.929,20
604.768.443,65
Buchwerte 31.12.2019
21.600.005,69
121.259.016,00
326.639.982,60
11.029.965,46
73.831.163,77
37.457.894,53
591.818.028,05
Buchwerte 31.12.2018
18.763.092,19
99.823.124,00
328.321.422,60
9.209.921,46
72.523.872,09
43.675.542,05
572.316.974,39
Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine Sachanlagen verpfändet.
Die während des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2020 aktivierten Fremdkapitalkosten
beliefen sich auf EUR 776.738,56 (2019 EUR 894.619,33). Der Satz, der bei der Bestimmung
der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde gelegt wurde, belief sich im Durchschnitt auf
1,98 % (2019 2,31 %); dabei handelt es sich um den Effektivzins der finanziellen Schulden der
ASFINAG.
4.3 Nutzungsrechte Leasingverhältnisse
Die nach IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte, welche sich ausschließlich auf Anlagen aus
Operating-Leasingverhältnisse beziehen, sind in der Bilanz unter den Sachanlagen ausgewie-
sen. Für die in den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte wurden folgende Verände-
rungen erfasst:
Nutzungsrechte
Sachanlagen
Grundstücke
Bauten
Technische Anla-
gen u. Maschinen
Fahrzeuge und
Mobilien zur Be-
triebsführung
Summe
Anschaffungskosten
Stand am 01.01.2020
788.386,00
8.242.147,54
11.977.151,45
1.609.643,25
22.617.328,24
Zugänge
36.267,26
1.479.670,35
4.482.975,66
1.227.254,47
7.226.167,74
Abgänge
0,00
0,00
-50.063,19
-2.644,64
-52.707,83
Stand am 31.12.2020
824.653,26
9.721.817,89
16.410.063,92
2.834.253,08
29.790.788,15
Stand am 01.01.2020
39.099,00
2.277.136,54
962.153,45
327.456,25
3.605.845,24
Abschreibung
41.976,84
2.431.616,00
1.247.644,95
558.793,01
4.280.030,80
Abgänge
0,00
0,00
-5.809,19
-2.314,06
-8.123,25
Stand am 31.12.2020
81.075,84
4.708.752,54
2.203.989,21
883.935,20
7.877.752,79
Buchwerte 31.12.2020
743.577,42
5.013.065,35
14.206.074,71
1.950.317,88
21.913.035,36
Buchwerte 31.12.2019
749.287,00
5.965.011,00
11.014.998,00
1.282.187,00
19.011.483,00
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 31 von 63
4.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand
Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Zugänge zu den Vermögenswerten um Förderungen bzw.
Zuschüsse in Höhe von EUR 5.591.247,40 (2019 EUR 4.084.601,57) davon Zuschüsse zum
Fruchtgenuss EUR 2.350.757,86 (2019 EUR 2.418.251,02) sowie die Zugänge zu den Sach-
anlagen um Zuschüsse in Höhe von EUR 3.240.489,54 (2019 EUR 1.666.350,55) vermindert.
Die Zuschüsse betreffen sowohl Förderungen im Rahmen von EU-Projekten als auch Baukos-
tenzuschüsse der einzelnen Bundesländer.
Weiters wurden in 2020 Aufwandszuschüsse in der Höhe von EUR 2.152.447,44
(2019 EUR 3.193.774,60) erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
4.5 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
2020
2019
Buchwert Stand 01.01.
18.143.473,86
18.332.260,90
Zugänge
82.397,47
169.655,52
Abgänge
-2.118.319,57
-635.268,54
Umbuchungen
325.637,16
195.237,84
Wertminderungsaufwendungen
-107.703,33
0,00
Wertaufholungen
111.938,59
81.588,14
Buchwert Stand 31.12.
16.437.424,18
18.143.473,86
Anschaffungskosten
27.631.474,37
29.728.803,12
Kumulierte Wertminderungen
-11.194.050,19
-11.585.329,26
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden mit fortgeführten Anschaffungskosten
angesetzt. Unter diese Kategorie fallen 866 Liegenschaften (2019 925 Liegenschafen). Der
beizulegende Zeitwert am 31. Dezember 2020 beträgt EUR 29.282.270,33 (2019
EUR 34.872.105,38).
2014 wurden alle Grundstücke mit einem bisherigen Zeitwert von über EUR 50.000,00 durch
einen externen Gutachter neu bewertet. Diese Grundstücke machen 77 % des zuvor angege-
benen Zeitwertes sämtlicher als Finanzinvestitionen gehaltenen Grundstücke aus. Diese Be-
wertung erfolgte auf Basis einer von der ASFINAG zur Verfügung gestellten Portfolioanalyse.
Nutzungsrechte
Sachanlagen
Grundstücke
Bauten
Technische Anla-
gen u. Maschinen
Fahrzeuge und
Mobilien zur Be-
triebsführung
Summe
Anschaffungskosten
Stand am 01.01.2019
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Erstanwendung IFRS 16
783.312,94
8.147.647,53
11.976.259,28
201.362,12
21.108.581,87
Zugänge
5.073,06
94.500,01
8.316,58
1.412.440,30
1.520.329,95
Abgänge
0,00
0,00
-7.424,41
-4.159,17
-11.583,58
Stand am 31.12.2019
788.386,00
8.242.147,54
11.977.151,45
1.609.643,25
22.617.328,24
Stand am 01.01.2019
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Abschreibung
39.099,00
2.277.136,54
969.577,86
331.615,42
3.617.428,82
Abgänge
0,00
0,00
-7.424,41
-4.159,17
-11.583,58
Stand am 31.12.2019
39.099,00
2.277.136,54
962.153,45
327.456,25
3.605.845,24
Buchwerte 31.12.2019
749.287,00
5.965.011,00
11.014.998,00
1.282.187,00
19.011.483,00
Buchwerte 31.12.2018
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 32 von 63
Weiters wurden Luftbilder zur Verfügung gestellt. Die Flächenwidmungsbestimmungen wur-
den seitens des beauftragten Sachverständigen für jedes Grundstück erhoben. Im Zuge der
Gutachtenserstellung hat der beauftragte Sachverständige umfangreiche Erhebungen über
angemessene und nachhaltig erzielbare Grundstückspreise für die einzelnen Grundstücke
durchgeführt. (Grundpreiserhebungen bei den Gemeinden, Landwirtschaftskammern, Bezirks-
landwirtschaftskammern, Immobilienmaklern, etc.).
Der beauftragte Sachverständige berücksichtigte beim Ratingverfahren folgende Kriterien:
• Größe bei gegebener Widmung
• Form bei gegebener Widmung
• Nutzbarkeit bei gegebener Widmung
• Anbindung
• Neigung
• benachbarte ASFINAG Liegenschaften
Der ermittelte Zeitwert versteht sich als Level 3 im Sinne der Kategorien des IFRS 13.b. Dar-
über hinaus werden diese Gutachtenwerte aus dem Jahr 2014 zu jedem Bilanzstichtag intern
auf ihre Plausibilität überprüft.
Die Liegenschaften werden rein zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten. Im Zusammen-
hang mit den Grundstücken fallen lediglich unwesentliche Erlöse aus der Vermietung und Ver-
pachtung an, da derzeit mit dem weitaus überwiegenden Teil der Grundstücke keine Einnah-
men erzielt werden. Im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung dieser Grundstücke stehende
Aufwendungen sind vernachlässigbar.
4.6 Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
Die Anteile an assoziierten Unternehmen resultieren aus der Beteiligung an der Verkehrsaus-
kunft Österreich VAO GmbH (VAO), die "at Equity" in den Konzernabschluss einbezogen wur-
den. Unter Berücksichtigung der Einzahlung des Stammkapitals, Barzuschüssen und Sach-
einlagen sowie des Periodenergebnisses beträgt das Eigenkapital dieser Gesellschaft zum
Bilanzstichtag EUR 2.572.785,13 (2019 EUR 2.674.947,14).
Die Entwicklung des Beteiligungsansatzes stellt sich wie folgt dar:
2020
2019
Beteiligungsansatz zum 01.01.
695.486,26
629.867,86
+ Erhöhung Eigenkapital
107.822,00
210.860,00
- Wertminderung
-134.384,12
-145.241,60
Beteiligungsansatz zum 31.12.
668.924,14
695.486,26
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 33 von 63
Die zusammengefassten Finanzinformationen der VAO zum 31. Dezember 2020 stellen sich
wie folgt dar (in EUR):
VAO
31.12.2020
31.12.2019
Kurzfristige Vermögenswerte
1.031.959,12
870.069,70
Langfristige Vermögenswerte
2.156.406,16
2.208.870,70
Summe Vermögenswerte
3.188.365,28
3.078.940,40
Eigenkapital
2.572.785,13
2.674.947,14
Kurzfristige Schulden
615.580,15
403.993,26
Summe Eigenkapital und Schulden
3.188.365,28
3.078.940,40
Erträge
1.374.526,31
1.011.552,09
Aufwendungen
-1.891.388,32
-1.570.173,62
Periodenergebnis
-516.862,01
-558.621,53
Anteiliges Periodenergebnis ASFINAG AG in %
-134.384,12
-145.241,60
26 %
26 %
Zw
ischen der Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH und der ASFINAG als Leistungser-
bringerin besteht ein kontrahiertes Leistungsvolumen, das im Jahr 2020 EUR 94.590,13 (2019
EUR 94.655,20) ausgemacht hat.
4.7 Ertragsteuern
Die in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ertragsteuern stellen sich wie
folgt dar:
2020
2019
Tatsächliche Ertragsteuern
246.825.633,79
286.364.144,08
Aperiodische Ertragssteuern
1.868,53
107.219,62
künftiger Steuerertrag/-aufwand, aus dem Entstehen und der Auflö-
sung von temporären Differenzen
-1.707.191,96
-603.405,43
ausgewiesene Ertragsteuern
245.120.310,36
285.867.958,27
Die in der Bilanz ausgewiesenen Ertragssteuerschulden entwickeln sich wie folgt:
Stand 01.01.2019
44.574.404,49
Zugang
26.143.649,10
Auflösung
-251,00
Verbrauch
-44.574.153,49
Stand 31.12.2019
26.143.649,10
Zugang
56.835.997,21
Verbrauch
-26.143.649,10
Stand 31.12.2020
56.835.997,21
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Buchungen der latenten Steuern stellen sich wie folgt dar:
2020
2019
versicherungsmathematischer + Gewinn / - Verlust Abfertigungsrückstellung
48.491,35
257.006,38
versicherungsmathematischer + Gewinn / - Verlust Pensionsrückstellung
68.344,94
285.167,36
ausgewiesene Ertragsteuern
116.836,29
542.173,74
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 34 von 63
Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragssteueraufwand und dem Produkt aus bilanzi-
ellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns setzt sich für die
Geschäftsjahre 2020 und 2019 wie folgt zusammen:
31.12.2020
31.12.2019
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag
987.397.971,98
1.149.976.818,94
Hypothetische Ertragsteuer (Gruppensteuersatz)
246.849.492,98
287.494.204,73
Steueraufwand/-ertrag für Vorjahre
1.868,53
107.219,62
Steuereffekt aus steuerlich nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben
70.058,88
161.470,69
Steuereffekt aus steuerfreiem Einkommen
-38.598,64
-67.700,31
Steuereffekt aus gesondert besteuerten Einkünften
-27.686,39
-92.411,46
Firmenwert (§ 9 KStG)
-1.734.825,00
-1.734.825,00
Summe Steueraufwand (+) / Steuererstattung (-)
245.120.310,36 285.867.958,27
effektive Steuerquote
24,82%
24,86%
Die künftigen Steueransprüche und -schulden stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
31.12.2020 31.12.2019
Künftige Ertragssteueransprüche
Fair Value Bewertung von Finanzinstrumenten
4.191.850,30
4.384.801,88
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
112.334,34
112.153,55
Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten (IAS 19-Berechnung)
560.338,60
5.257.456,00
Kurz- und langfristige Rückstellungen
5.119.269,00
55.030.178,97
Sonstige Bewertungsunterschiede
59.533.843,29
14.419,00
Summe künftige Ertragssteueransprüche
69.517.635,53
64.799.009,40
Künftige Ertragssteuerschulden
Immaterielle Vermögenswerte
10.409.734,96
7.976.028,17
Sachanlagen
7.643.624,49
7.125.896,77
Übrige kurzfristige Forderungen (abweichende Bewertung)
187.137,46
243.974,09
Summe künftige Ertragssteuerschulden
18.240.496,91
15.345.899,03
künftige Ertragssteueransprüche / - (-schulden)
51.277.138,62
49.453.110,37
Die Buchwertdifferenzen bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ergeben
sich zum überwiegenden Teil aus der Anwendung der Halbjahres-Regel für die steuerliche
Abschreibung im Gegensatz zur Pro-Rata-Temporis-Abschreibung, der Aktivierung der
IAS 23-Zinsen und IFRS 16-Nutzungsrechte im IFRS und zum geringen Teil aus einer unver-
steuerten Rücklage für vorzeitige Abschreibung gem. § 7a EStG.
Die Differenzen zwischen den IFRS-Werten und den Steuerwerten im Bereich der langfristigen
und kurzfristigen finanziellen Schulden ergeben sich aus den Bewertungsunterschieden bei
den Anleihen, Darlehen und den damit im Zusammenhang stehenden Swap-Geschäften, der
unterschiedlichen Abschreibungsmethoden des Agios/Disagios sowie der Geldbeschaffungs-
kosten (linear im Steuerrecht, effektiv im IFRS) und der IFRS 16-Leasingverbindlichkeiten.
Für die vertragliche Verpflichtung, die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen in ei-
nem bestimmten Zustand zu erhalten, wurde eine Rückstellung nach IFRIC 12 in Höhe von
EUR 234.082.126,10 (2019 EUR 216.507.605,74) gebildet, die im Steuerrecht nicht berück-
sichtigt wird und eine aktive Steuerlatenz darstellt.
Die übrigen Differenzen sind auf die Abzinsung langfristiger Rückstellungen und Verbindlich-
keiten aus Lieferungen- und Leistungen auf den Nettobarwert zurückzuführen, dem Ansatz
der aktiven Vertragsposten (gem. IFRS 15) und der Wertminderungen nach dem zukunftsbe-
zogene Expected-Loss-Modell (gem. IFRS 9).
Auf temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unterneh-
men, die von Konzerngesellschaften gehalten werden, in der Höhe von EUR 23.049.622,79
(2019 EUR 22.952.015,28) wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da sich die tem-
porären Differenzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht auflösen werden. Steuerliche Ver-
lustvorträge liegen (wie auch schon im Vorjahr) nicht vor.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 35 von 63
4.8 Vorräte
31.12.2020
31.12.2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
18.778.609,33
15.559.469,01
Vorräte
18.778.609,33
15.559.469,01
An Vorräten waren am Bilanzstichtag die für den Winterdienst erforderlichen Streumittel, die
für den Tunnelbetrieb notwendigen Ersatzteile, Treibstoffe, diverse Hilfs- und Betriebsstoffe,
Heizöl sowie auf Vorrat produzierte Vignetten für 2021.
Vorräte werden mit Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert zum
Bilanzstichtag bewertet. Für den überwiegenden Teil der Vorräte kommt das gleitende Durch-
schnittspreisverfahren zur Anwendung mit Ausnahme der Lagerbestände an Heizöl, welche
nach dem FiFo-Verfahren bewertet werden.
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Wertminderungen auf Vorräte in der Höhe von
EUR 180.347,70 (2019 EUR 132.076,99) erfasst.
Der Aufwand aus Vorräten mit EUR 12.448.847,38 (2019 EUR 15.198.712,45) wurde in der
Berichtsperiode unter der Position „Aufwendungen für Materialaufwand und bezogene Leis-
tungen“ ausgewiesen.
Die bestehenden Vorräte wurden nicht als Sicherheit verpfändet.
4.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2020
31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
216.931.260,26
233.730.214,10
Forderungen aus assoziierten Unternehmen
28.377,04
28.377,04
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
216.959.637,30
233.758.591,14
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben im Allgemeinen
eine Fälligkeit bis zu 60 Tagen. Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen enthalten Einzelwertberichtigungen in der Höhe von EUR 665.846,34 (2019
EUR 617.478,40). Die Wertminderungsaufwendungen der Berichtsperiode wurden in der Ge-
winn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst und betreffen
zum überwiegenden Teil zu 100 % wertberichtigte Forderungen.
Aus der Anwendung des Expected-Loss-Wertberichtigungsmodell ergeben sich zum Bilanz-
stichtag Wertminderungen in der Höhe von EUR 578.710,24 (2019EUR 536.998,48).
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 36 von 63
Die Entwicklung der Wertberichtigungskonten stellt sich wie folgt dar:
Einzelwertberichtigung
Wertberichtigung
Expected-Loss Modell
Stand 01.01.2019
663.829,45
501.175,38
Aufwandswirksame Zuführungen
83.191,43
35.823,10
Auflösungen
-5.672,03
0,00
Inanspruchnahme
-123.870,45
0,00
Stand 31.12.2019
617.478,40
536.998,48
Aufwandswirksame Zuführungen
190.996,15
41.711,76
Auflösungen
-73.301,93
0,00
Inanspruchnahme
-69.326,28
0,00
Stand 31.12.2020
665.846,34
578.710,24
Zum 31. Dezember 2020 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wie folgt dar:
Forderungen Vignette LKW-Maut
Raststationen &
Liegenschaften
sonstige Summe
Nicht überfällig
56.140.442,91
144.901.875,10
8.688.979,27
1.026.653,92
210.757.951,20
1-30 Tage überfällig
97.644,50
4.064.394,86
2.176.323,41
0,00
6.338.362,77
31-60 Tage überfällig
64.651,95
20.812,56
0,00
0,00
85.464,51
61-90 Tage überfällig
781,77
127,89
3.444,17
0,00
4.353,83
Mehr als 90 Tage überfällig
260.105,02
223.256,89
532.034,81
2.664,85
1.018.061,57
Wertberichtigung nach IFRS 9
-309.701,90
-225.569,84
-43.438,50
0,00
-578.710,24
Einzelwertberichtigung
-245.893,88
-379.740,12
-37.991,63
-2.220,71
-665.846,34
Summe Forderungen
56.008.030,37
148.605.157,34
11.319.351,53
1.027.098,06
216.959.637,30
Zum 31. Dezember 2019 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wie folgt dar:
Forderungen Vignette LKW-Maut
Raststationen &
Liegenschaften
sonstige Summe
Nicht überfällig
73.515.943,02
142.838.441,32
11.473.628,54
2.238.305,97
230.066.318,85
1-30 Tage überfällig
1.222.222,32
2.954.210,91
17.213,32
0,00
4.193.646,55
31-60 Tage überfällig
35.383,36
74,66
1.023,01
0,00
36.481,03
61-90 Tage überfällig
2.971,66
182,98
7.917,70
0,00
11.072,34
Mehr als 90 Tage überfällig
312.556,93
231.857,10
60.910,85
224,37
605.549,25
Wertberichtigung nach IFRS 9
-293.659,62
-218.788,16
-24.550,70
0,00
-536.998,48
Einzelwertberichtigung
-261.153,60
-312.400,00
-43.924,80
0,00
-617.478,40
Summe Forderungen
74.534.264,07
145.493.578,81
11.492.217,92
2.238.530,34
233.758.591,14
Bei noch nicht überfälligen Forderungen liegen keine Hinweise auf Forderungsausfälle auf
Basis einer Einzelwertberichtigung vor.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 37 von 63
4.10 Übrige Vermögenswerte
31.12.2020
31.12.2019
Übrige langfristige Abgrenzungsposten
58.018.311,40
54.292.118,92
Übrige langfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte
58.018.311,40
54.292.118,92
Wertpapiere und Finanzinvestitionen
2.668.825,49
2.644.067,73
Finanzderivate
51.593.830,09
56.287.881,73
sonstige übrige langfristige Forderungen
5.681.343,91
4.315.194,94
Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte
59.943.999,49
63.247.144,40
Übrige langfristige Forderungen und Vermögenswerte
117.962.310,89
117.539.263,32
Forderungen ggü. in- und ausländischen Finanzbehörden
27.636.655,07
21.751.803,86
übrige kurzfristige Abgrenzungsposten
11.260.233,96
10.641.533,56
sonstige übrige kurzfristige nicht-finanzielle Forderungen
96.380,12
96.320,30
Übrige kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte
38.993.269,15
32.489.657,72
sonstige übrige kurzfristige finanzielle Forderungen
114.446.097,76
51.139.368,64
Finanzderivate
7.123.456,89
7.255.915,30
Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
121.569.554,65
58.395.283,94
Übrige kurzfristige Vermögenswerte
160.562.823,80
90.884.941,66
Die übrigen langfristigen Abgrenzungsposten enthalten überwiegend die im Voraus an den
Bund überwiesenen Haftungsentgelte für Anleihen für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.
Die Wertpapiere bestehen aus Anteilen an Investmentfonds und Schuldverschreibungen zur
gesetzlich verpflichteten Absicherung der Personalrückstellungen, für die 2020 eine Zuschrei-
bung in der Höhe von EUR 24.757,76 (2019 EUR 256.861,76) erfasst wurde. Des Weiteren
werden Anteile an der der M6 Tolna Üzemeltető Korlátolt Felelősségű Társaság gehalten.
Die sonstigen übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte wurden im Geschäfts-
jahr 2020 nicht wertberichtigt
Die Forderungen ggü. in- und ausländischen Finanzbehörden betreffen überwiegend Forde-
rungen aus Vorsteuerguthaben. Die übrigen kurzfristigen Abgrenzungsposten enthalten den
kurzfristigen Teil der im Voraus an den Bund überwiesenen Haftungsentgelte für Anleihen.
Die ausgewiesenen sonstigen übrigen nicht-finanziellen und finanziellen Forderungen haben
eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Zum 31. Dezember 2020 waren sonstige finanzielle For-
derungen in der Höhe von EUR 3.651,60 (2019 EUR 875,29) wertgemindert. Aus der Anwen-
dung des Expected-Loss-Wertberichtigungsmodell ergeben sich zum Bilanzstichtag Wertmin-
derungen in der Höhe von EUR 38.365,98 (2019 EUR 39.470,21).
Für Provisionsaufwendungen der Vertriebspartner für den Verkauf der Vignette 2021 wurde
nach IFRS 15 ein aktiver Vertragsposten (contract assets) mit EUR 1.365.626,04 (2019
EUR 1.552.365,05) gebildet.
Die sonstigen übrigen finanziellen Forderungen beinhalten EU-Förderungen für diverse Pro-
jekte mit EUR 5.907.784,98 (2019 EUR 18.173.498,25) sowie Kostenbeteiligungen und Ent-
schädigungen durch die Bundesländer, den Bund und durch Dritte mit EUR 24.903.764,49
(2019 EUR 16.528.133,66).
Finanzderivate werden in Punkt 4.18 erläutert.
4.11 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
31.12.2020
31.12.2019
Kassenbestände
874.988,30
969.555,95
Bankguthaben
301.803.161,40
22.483.448,33
Zahlungsmitteläquivalente
846.424,41
2.477.195,16
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
303.524.574,11
25.930.199,44
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 38 von 63
Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Gelder unterwegs und andere finanzielle Vermögens-
werte wie Gutschriften aus Zinsforderungen gegenüber Kreditinstituten.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben
verzinst.
Verfügungsbeschränkungen über die Zahlungsmittel bestanden weder zum aktuellen noch
zum vergangenen Bilanzstichtag.
4.12 Gezeichnetes Kapital, Rücklagen und kumulierte Ergebnisse
Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals und der Rücklagen findet sich im Detail in der
Konzern Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Ausgegeben und vollständig einbezahlt
in Stück
EUR
Stand 31.12.2019
1.000
392.433.304,51
Stand 31.12.2020
1.000
392.433.304,51
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 392.433.304,51 (2019 EUR 392.433.304,51)
und ist zur Gänze eingezahlt. Es ist zerlegt in 1.000 Stückaktien, welche zur Gänze der Re-
publik Österreich vorbehalten sind.
Die Kapitalrücklagen setzen sich aus der gebundenen und der nicht gebundenen Kapitalrück-
lage zusammen. Die gebundene Kapitalrücklage in Höhe von EUR 32.925.317,48 (2019
EUR 32.925.317,48) wurde anlässlich der mit 31. Dezember 1999 durchgeführten vereinfach-
ten Kapitalherabsetzung gebildet. Die nicht gebundene Kapitalrücklage in Höhe von
EUR 36.990.472,59 (2019 EUR 36.990.472,59) resultiert aus der in den Vorjahren erfolgten
unentgeltlichen Übertragung der bisher vom Land Salzburg, Kärnten und Steiermark an der
ÖSAG gehaltenen Anteile durch die Republik Österreich.
2005 wurde gemäß § 130 AktG eine gebundene Gewinnrücklage aus dem Jahresüberschuss
2005 der ASFINAG in der Höhe von EUR 6.318.012,97 (2019 EUR 6.318.012,97) gebildet.
Zusammen mit der gebundenen Kapitalrücklage bilden sie die gesetzliche Rücklage in Höhe
von mindestens 10 % des Grundkapitals mit EUR 39.243.330,45 (2019 EUR 39.243.330,45).
Im kumulierten Konzernergebnis werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
sowie erfahrungsbedingte Anpassungen im Zusammenhang mit Verpflichtungen gegenüber
Beschäftigten aus Pensionen und Abfertigungen erfasst. Der Stand der Rücklage zum 31. De-
zember 2020 beträgt EUR 6.766.553,63 (2019 EUR 6.299.208,45). Der Stand der latenten
Steuern auf diese Rücklage beträgt EUR - 1.691.638,47 (2019 EUR -1.574.802,18). Der Steu-
ereffekt darauf beträgt 2020 EUR 116.836,29 (2019 EUR -542.173,74).
Die Anteile anderer beteiligter Gesellschaften in der Höhe von EUR 4.700.000,00 sind be-
tragsmäßig im Vergleich zu 2019 unverändert, da diese beteiligten Gesellschaften nicht am
Ergebnis der Tochterunternehmen partizipieren.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2020 wurde eine Dividende in der
Höhe von EUR 165.000.000,00 genehmigt.
Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals und der Rücklagen sind in der Eigenkapitalverän-
derungsrechnung ausgewiesen.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 39 von 63
4.13 Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten
Die Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2020
31.12.2019
Abfertigungsverpflichtungen
20.904.678,00
21.699.271,00
Pensionsverpflichtungen
8.888.593,00
9.246.682,00
Jubiläumsgeldverpflichtungen
15.052.657,00
13.770.906,00
Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten
44.845.928,00
44.716.859,00
Die für das nächste Geschäftsjahr für die einzelnen Verpflichtungen geschätzten Arbeitgeber-
beiträge werden im Wesentlichen unverändert zu den bisherigen Geschäftsjahren erwartet.
Die Verpflichtungen ergeben sich aus Zusagen gegenüber dem eigenen Personal als auch
den Beschäftigten aus Personalüberlassungsverträgen mit den Bundesländern.
4.13.1 Abfertigungsverpflichtungen
Abfertigungen sind einmalige Abfindungen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften bei der
Kündigung der Beschäftigten sowie regelmäßig bei Pensionsantritt an die Belegschaft bezahlt
werden müssen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der
Bezüge. Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden in jenem Ausmaß gebildet, das sich
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ergibt.
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlust-
rechnung sowie der im sonstigen Ergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen und die
in der Konzernbilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt.
2020
2019
Nettobarwert der Verpflichtung
20.904.678,00
21.699.271,00
Erfahrungsbedingte Anpassungen der Rückstellung (Gewinne -/Verluste +)
54.212,00
-60.638,00
Die Änderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt
dar:
2020
2019
Leistungsorientierte Verpflichtung 01.01
21.699.271,00
21.654.885,00
Dienstzeitaufwand
459.052,00
462.015,00
Zinsaufwand
187.707,00
335.215,00
Gewinne (-)/Verluste (+) aus Neubewertungen
193.965,00
1.028.026,00
Tatsächliche Zahlungen
-1.535.464,00
-1.729.973,00
Übertragungszahlungen
-99.853,00
-50.897,00
Leistungsorientierte Verpflichtung 31.12
20.904.678,00
21.699.271,00
Gewinne (-) bzw. Verluste (+) aus Neubewertungen setzen sich wie folgt zusammen:
2020
2019
Änderungen in demographischen Annahmen
0,00
10.909,00
Änderungen in finanziellen Annahmen
139.753,00
1.077.755,00
erfahrungsbedingte Anpassungen
54.212,00
-60.638,00
Gewinne (-)/Verluste (+) aus Neubewertungen
193.965,00
1.028.026,00
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 40 von 63
Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Netto-Aufwendungen, die aus
Leistungszusagen resultieren, setzten sich wie folgt zusammen:
2020
2019
Laufender Dienstzeitaufwand
459.052,00
462.015,00
Zinsaufwand
187.707,00
335.215,00
Netto-Aufwendungen für Abfertigungen
646.759,00
797.230,00
Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung folgender Parameter:
2020
2019
Zinssatz
0,81%
0,90%
Bezugssteigerungsrate für eigene und Landes-Mitarbeitenden
2,50%
2,50%
Pensionsalter
APG 04
APG 04
Rechnungsgrundlagen
AVÖ 2018-P (Ang.)
AVÖ 2018-P (Ang.)
Fluktuation (pauschaler Abschlag)
0,00% - 3,0%
0,00% - 3,0%
Zum 31. Dezember 2020 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Ver-
pflichtung aus Abfertigungen 8,4 Jahre (2019 7,9 Jahre).
Realistische Änderungen der folgenden, für die Berechnung des Abfertigungsaufwands und
der erwarteten leistungsorientierten Ansprüche als wesentlich erachteten versicherungsma-
thematischen Parameter zum Berichtszeitpunkt bei gleichzeitiger Konstanz aller anderen Pa-
rameter würden zu folgenden Veränderungen des Nettobarwerts der Verpflichtung führen:
Veränderung des Nettobarwerts der Verpflichtung
2020
2019
- 0,5 %
+ 0,5 %
- 0,5 %
+ 0,5 %
Zinssatz
805.214,00
-763.064,00
882.883,00
-825.552,00
Gehaltsteigerung
-749.803,00
789.287,00
-811.868,00
861.105,00
4.13.2 Pensionsverpflichtungen
Aufgrund von einzelvertraglichen Regelungen besteht für ein Konzernunternehmen die Ver-
pflichtung, Beschäftigten nach dem Eintreten in den Ruhestand Pensionszuzahlungen zu leis-
ten. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 bestanden 10 Anwartschaften (2019 11).
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlust-
rechnung sowie der im sonstigen Ergebnis erfassten Aufwendungen für Pensionsverpflichtun-
gen und die in der Konzernbilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt.
2020
2019
Nettobarwert der Verpflichtung
8.888.593,00
9.246.682,00
Erfahrungsbedingte Anpassungen der Rückstellung (Gewinne -/Verluste +)
200.067,00
348.338,00
Die Änderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt
dar:
2020
2019
Leistungsorientierte Verpflichtung 01.01
9.246.682,00
8.654.556,00
Zinsaufwand
80.128,00
148.108,00
Gewinne (-)/Verluste (+) aus Neubewertungen
273.380,00
1.140.669,00
Tatsächliche Zahlungen
-711.597,00
-696.651,00
Leistungsorientierte Verpflichtung 31.12
8.888.593,00
9.246.682,00
Gewinne (-) bzw. Verluste (+) aus Neubewertungen setzen sich wie folgt zusammen:
2020
2019
Änderungen in finanziellen Annahmen
73.313,00
792.331,00
erfahrungsbedingte Anpassungen
200.067,00
348.338,00
Gewinne (-)/Verluste (+) aus Neubewertungen
273.380,00
1.140.669,00
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 41 von 63
Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Netto-Aufwendungen, die aus
Leistungszusagen resultieren, setzten sich wie folgt zusammen:
2020
2019
Laufender Dienstzeitaufwand
0,00
0,00
Zinsaufwand
80.128,00
148.108,00
Netto-Aufwendungen für Pensionen
80.128,00
148.108,00
Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung folgender Parameter:
2020
2019
Zinssatz
0,81%
0,90%
Pensionssteigerungsrate (Anwartschaftsphase)
0,00%
0,00%
Pensionssteigerungsrate (Liquiditätsphase)
2,00%
2,00%
Rechnungsgrundlagen
AVÖ 2018-P (Ang.)
AVÖ 2018-P (Ang.)
Zum 31. Dezember 2020 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Ver-
pflichtung aus Pensionszusagen 9,3 Jahre (2019 9,5 Jahre).
Als rechnerisches Pensionsalter in Österreich wurde das frühest mögliche Anfallsalter für die
Alterspension gemäß Pensionsreform 2004 (Budgetbegleitgesetz 2003) unter Berücksichti-
gung der Übergangsregelungen zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wurden die Rechnungs-
grundlagen für die Pensionsversicherung AVÖ-2018-P in der Ausprägung für Angestellte zu-
grunde gelegt.
Realistische Änderungen der folgenden, für die Berechnung des Pensionsaufwands und der
erwarteten leistungsorientierten Ansprüche als wesentlich erachteten versicherungsmathema-
tischen Parameter zum Berichtszeitpunkt bei gleichzeitiger Konstanz aller anderen Parameter
würden zu folgenden Veränderungen des Nettobarwerts der Verpflichtung führen:
Veränderung des Nettobarwerts der Verpflichtung
2020
2019
- 0,5 %
+ 0,5 %
- 0,5 %
+ 0,5 %
Zinssatz
426.652,00
-391.098,00
453.087,00
-416.101,00
- 0,25 %
+ 0,25 %
- 0,25 %
+ 0,25 %
Pensionssteigerung
-195.549,00
204.438,00
-212.674,00
221.920,00
Rechnungsgrundlage
488.873,00
-426.652,00
499.321,00
-434.594,00
4.13.3 Jubiläumsgeldverpflichtungen
Als sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Beschäftigen bestehen in der ASFINAG
Gruppe weiters kollektivvertragliche Jubiläumsgeldverpflichtungen.
Zum Bilanzstichtag beträgt die bilanzierte Verpflichtung EUR 15.052.657,00
(2019 EUR 13.770.906,00).
Die Änderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt
dar:
2020
2019
Leistungsorientierte Verpflichtung 01.01
13.770.906,00
11.770.452,00
Dienstzeitaufwand
1.315.886,00
1.137.896,00
Zinsaufwand
156.341,00
238.975,00
Gewinne (-)/Verluste (+) aus Neubewertungen
269.680,00
1.203.619,00
Tatsächliche Zahlungen
-449.457,00
-580.036,00
Übertragungszahlungen
-10.699,00
0,00
Leistungsorientierte Verpflichtung 31.12
15.052.657,00
13.770.906,00
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 42 von 63
Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung folgender Parameter:
2020
2019
Zinssatz
1,14%
1,16%
Bezugssteigerungsrate für eigene und Landes-Mit-
arbeitende
2,50%
2,50%
Pensionsalter
APG 04
APG 04
Rechnungsgrundlagen
AVÖ 2018-P (Ang.)
AVÖ 2018-P (Ang.)
Fluktuation (pauschaler Abschlag)
ASFINAG-Beschäftigte:
bis 30 Jahre – 5 %
31 bis 45 Jahre – 2,5 %
46 bis 60 Jahre - 0,5 %
Landes-Mitarbeitende 3,0 %
ASFINAG-Beschäftigte:
bis 30 Jahre – 5 %
31 bis 45 Jahre – 2,5 %
46 bis 60 Jahre - 0,5 %
Landes-Mitarbeitende 3,0 %
4.14 Rückstellungen
Langfristige
Rückstellungen
Kurzfristige
Rückstellungen
Stand 01.01.2019
34.609.879,00
209.412.082,60
Zugang
5.760.600,00
225.621.944,27
Umbuchung (von Rückstellung zu Verbindlichkeit)
-7.742.000,00
3.030.719,73
Auflösung
-5.433.697,00
-13.952.898,30
Verbrauch
0,00
-198.393.659,03
Stand 31.12.2019
27.194.782,00
225.718.189,27
Zugang
3.615.475,00
235.811.495,93
Umbuchung (von Rückstellung zu Verbindlichkeit)
-700.000,00
3.917.246,70
Auflösung
0,00
-50.893.031,26
Verbrauch
0,00
-169.380.225,88
Stand 31.12.2020
30.110.257,00
245.173.674,76
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Rückstellungen im Zusammenhang mit Mehrkostenforderun-
gen aus div. Bauprojekten sowie für mögliche Rückzahlungsansprüche im Mautbereich mit
einer Restlaufzeit von 2 bis 4 Jahren gebildet.
Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten insbesondere die aus dem Fruchtgenussvertrag
resultierenden kurzfristigen vertraglichen Verpflichtungen der ASFINAG zur Erhaltung bzw.
zur Wiederherstellung der Infrastruktur am 31. Dezember 2020 in der Höhe von
EUR 234.082.126,10 (2019 EUR 216.507.605,74).
2007 kam es zu einer Vertragsanpassung der Kündigungsfrist. Der Vertrag kann nun seitens
der ASFINAG zum Ende jedes Quartals unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist
beendet werden. Da der Vertrag am 31. Dezember 2020 von der ASFINAG nicht gekündigt
wurde, ist der nächste mögliche Termin der 31. März 2021 – die Rückstellung wird somit für
6 Monate gebildet.
4.15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2020
31.12.2019
Haftrücklässe
407.125,49
459.984,84
Verbindlichkeiten aus Grundeinlöse
9.923.674,79
7.601.263,47
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.440.736,05
746.576,00
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
11.771.536,33
8.807.824,31
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
356.626.694,80
351.236.166,30
Verbindlichkeiten aus L+L ggü. assoziierten Unternehmen
14.875,01
15.359,00
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
356.641.569,81
351.251.525,30
Die Verbindlichkeiten aus Haftrücklässen betreffen laufende Bau- und Erhaltungstätigkeiten,
deren Erfüllung nicht innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 43 von 63
wird. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Grundeinlösen betreffen, Verpflichtungen aus
noch offenen Restbeträgen gegenüber Grundeigentümern. In diesem Betrag ist ebenfalls der
Anspruch des Grundeigentümers auf eine Verzinsung von 2 % bis 4 % pro Jahr auf den noch
ausstehenden Betrag enthalten. Die Summe der Verbindlichkeiten weist eine Restlaufzeit von
2 zu 26 Jahren auf.
Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen Mehrkostenfor-
derungen aus div. Bauprojekten und haben eine Restlaufzeit von bis zu 3 Jahren.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinst und ha-
ben im Normalfall eine Laufzeit von 30 bis 60 Tagen, ausgenommen Baurechnungen die eine
Laufzeit von bis zu 90 Tagen aufweisen.
4.16 Vertragsverbindlichkeiten
31.12.2020
31.12.2019
langfristige Vertragsverbindlichkeiten
9.977.600,97
11.140.183,09
davon fällig 1-5 Jahre
182.294,00
333.567,22
davon fällig > 5 Jahre
9.795.306,97
10.806.615,87
langfristige Vertragsverbindlichkeiten
9.977.600,97
11.140.183,09
kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten
129.401.201,35
133.379.209,01
kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten
129.401.201,35
133.379.209,01
In der Position langfristige Vertragsverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Vorauszahlungen
von Gemeinden und Privaten für Erhaltungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Stra-
ßennetz sowie Bestandszinsvorauszahlungen enthalten.
Die kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten umfassen zum überwiegenden Teil
• Verpflichtungen aus noch nicht verbrauchten Prepaywerten in der Höhe von
EUR 11.858.778,53 (2019 EUR 12.717.872,62) sowie
• Erlösabgrenzungen aus dem Vorverkauf von Vignetten und Streckenmaut-Jahreskar-
ten für das Jahr 2020 in der Höhe von EUR 117.341.697,52 (2019
EUR 119.608.517,23)
Diese erfassten Vertragsverbindlichkeiten werden im folgenden Geschäftsjahr als Umsatzer-
löse realisiert.
4.17 Übrige Schulden
31.12.2020
31.12.2019
sonstige übrige langfristige nicht-finanzielle Schulden
898.570,24
1.196.727,18
sonstige übrige langfristige finanzielle Schulden
143.430,50
143.945,42
Übrige langfristige Schulden
1.042.000,74
1.340.672,60
Verbindlichkeiten ggü. in- und ausländischen Finanzbehörden und
Gemeinden
2.468.889,10
25.906.690,61
Verbindlichkeiten ggü Gebietskrankenkassen
4.264.560,12
4.005.800,52
davon für Personal (Gehälter, nicht verbrauchte Urlaube,
Gleitzeitüberhänge und Altersteilzeit)
18.738.382,15
21.263.788,11
Übrige kurzfristige nicht-finanzielle Schulden
25.471.831,37
51.176.279,24
Übrige kurzfristige finanzielle Schulden
229.770.203,60
238.103.524,04
Übrige kurzfristige Schulden
255.242.034,97
289.279.803,28
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 44 von 63
Die übrigen langfristigen nicht-finanziellen Schulden betreffen Verpflichtungen aus Altersteil-
zeit und Sabbatical gegenüber der eigenen Belegschaft und Beschäftigten aus Personalüber-
lassungsverträgen mit den Bundesländern. Die sonstigen übrigen langfristigen finanziellen
Schulden beinhalten Kautionen.
Die in den übrigen kurzfristigen nicht-finanziellen Schulden enthaltenen Verbindlichkeiten für
Personal bestehen gegenüber der eigenen Belegschaft sowie den Beschäftigten aus Perso-
nalüberlassungsverträgen mit den Bundesländern.
In den sonstigen übrigen finanziellen Schulden ist die zum Bilanzstichtag noch offene Verbind-
lichkeit gegenüber dem BMK aus den in den Vorjahren beschlossenen Dividendenausschüt-
tung in der Höhe von EUR 100.000.000,00 (2019 EUR 100.000.000,00) enthalten.
Des Weiteren sind zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus der Querfinanzierung des Bren-
nerbasistunnels sowie der externen Kosten aus der verkehrsbedingten Luftverschmutzung
und Lärmbelastung in der Höhe von EUR 125.329.944,25 (2019 EUR 134.519.687,96) offen.
4.18 Finanzinstrumente und finanzielle Schulden
Die Kategorien und Klassen nach IFRS 7 zum 31. Dezember 2020 stellen sich wie folgt dar:
Klassen nach IFRS 7
Bewertung
nach IFRS 9
Buchwert
31.12.2020
Marktwert
31.12.2020
finanzielle
Vermögens-
werte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
AC
303.524.574,11
303.524.574,11
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
AC
216.959.637,30
216.959.637,30
Übrige kurz- und langfristige Vermögenswerte
181.513.554,14
181.513.554,14
- davon übrige kurz- und langfristige Forderungen
AC
120.127.441,67
120.127.441,67
- davon Wertpapiere und Finanzinvestitionen
(Fondanteile)
FVtPL
2.668.825,49
2.668.825,49
- davon Finanzderivate mit positivem Marktwert
(Zins- und Währungsswaps)
FVtPL
58.717.286,98
58.717.286,98
finanzielle
Schulden
Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen
AC
368.413.106,14
368.597.641,14
Übrige kurz- und langfristige Schulden
229.913.634,10
229.913.634,10
- davon übrige kurz- und langfristige Schulden
AC
229.913.634,10
229.913.634,10
Kurz- und langfristige finanzielle Schulden
10.052.233.074,43
11.791.893.381,91
- davon sonstige kurz- und langfristige Finanz-
verbindlichkeiten
- davon kurz- und langfristige Finanzverbindlich-
keiten aus Leasingverhältnissen
AC
644.179.555,47
948.742.589,02
AC
21.760.688,87
25.031.042,62
- davon kurz- und langfristige verzinsliche Darlehen
und Anleihen ohne Derivat
AC
9.242.606.280,30
10.674.433.200,47
- davon kurz- und langfristige verzinsliche Darlehen
und Anleihen mit Derivat
FVtPL
143.686.549,79
143.686.549,79
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 45 von 63
Die Kategorien und Klassen nach IFRS 7 zum 31. Dezember 2019 stellen sich wie folgt dar:
Klassen nach IFRS 7
Bewertung
nach IFRS 9
Buchwert
31.12.2019
Marktwert
31.12.2019
finanzielle
Vermögens-
werte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
AC
25.930.199,44
25.930.199,44
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
AC
233.758.591,14
233.758.591,14
Übrige kurz- und langfristige Vermögenswerte
121.642.428,34
121.642.428,34
- davon übrige kurz- und langfristige Forderungen
AC
55.454.563,58
55.454.563,58
- davon Wertpapiere und Finanzinvestitionen
(Fondanteile)
FVtPL
2.644.067,73
2.644.067,73
- davon Finanzderivate mit positivem Marktwert
(Zins- und Währungsswaps)
FVtPL
63.543.797,03
63.543.797,03
finanzielle
Schulden
Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen
AC
360.059.349,61
360.148.706,95
Übrige kurz- und langfristige Schulden
238.247.469,46
238.247.469,46
- davon übrige kurz- und langfristige Schulden
AC
238.247.469,46
238.247.469,46
Kurz- und langfristige finanzielle Schulden
9.799.303.387,71
11.385.298.927,40
- davon sonstige kurz- und langfristige Finanz-
verbindlichkeiten
- davon kurz- und langfristige Finanzverbindlich-
keiten aus Leasingverhältnissen
AC
741.687.330,80
1.033.651.515,23
AC
19.059.108,56
20.033.797,00
- davon kurz- und langfristige verzinsliche Darlehen
und Anleihen ohne Derivat
AC
8.888.403.293,37
10.181.459.960,19
- davon kurz- und langfristige verzinsliche Darlehen
und Anleihen mit Derivat
FVtPL
150.153.654,98
150.153.654,98
Die Berechnung des Marktwertes um Clean Price der Finanzinstrumente mit der Stufe 2 erfolgt
nach der Discounted-Cash-Flow- Methode. Der Marktwert für die kurz- und langfristigen ver-
zinslichen Darlehen und Anleihen zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt ebenfalls nach
der Discounted-Cash-Flow-Methode. Für die Berechnung des Marktwertes der Verbindlichkei-
ten aus dem Konzessionsvertrag, die in der Position „davon sonstige kurz- und langfristige
Finanzverbindlichkeiten“ enthalten sind, wurde genauso die Discounted-Cash-Flow-Methode
herangezogen.
Die sonstigen kurz- und langfristigen finanziellen Schulden beinhalten den in 2006 zwischen
der ASFINAG (als Konzessionsgebende Gesellschaft) und der Bonaventura Infrastruktur
GmbH (als Konzessionsnehmende Gesellschaft) abgeschlossenen Konzessionsvertrag. Mit
diesem Vertrag hat die ASFINAG die primär ihr auferlegte Verpflichtung zur Planung, Finan-
zierung und Errichtung der neu zu errichtenden Autobahnabschnitte der S 1 Ost, die S 1 West,
der S 2 und Teilen der A 5 sowie zu deren Betrieb und Erhaltung der Streckenabschnitte an
eine Projektgesellschaft übertragen. Gemäß Konzessionsvertrag hat die Konzessionsneh-
mende Gesellschaft nicht das Recht, die Straßenbenutzung direkt zu bemauten, sondern er-
hält die ihm zustehende Vergütung von der Konzessionsgebenden Gesellschaft zum Teil in
Form eines verkehrsabhängigen Nutzungsentgeltes und zum Teil in Form eines leistungsab-
hängigen Verfügbarkeitsentgeltes. Der Anspruch auf Vergütung besteht ab dem Zeitpunkt der
Inbetriebnahme der Streckenabschnitte.
Bei der ASFINAG werden die Zahlungen an die Bonaventura Infrastruktur GmbH aus dem
Konzessionsvertrag anteilig als Errichtungskosten der Konzessionsstrecke, Kosten für den
laufenden Betrieb und für die Erhaltung der Konzessionsstrecke sowie als Zinsaufwand dar-
gestellt. Analog zu den Regelungen für Ratenkäufe von Anlagevermögen werden die Anschaf-
fungs- oder Herstellungskosten für das zusätzliche Fruchtgenussrecht für die in Betrieb ge-
nommenen Streckenabschnitte mit dem lt. Tilgungsplan errechneten Barwert der erwarteten
Zahlungen für die Errichtungskosten der Konzessionsstrecke dargestellt. Gleichzeitig mit der
Aktivierung des Fruchtgenussrechtes in 2009 und 2010 hat die ASFINAG eine Verbindlichkeit
in gleicher Höhe abzüglich allfälliger Anzahlungen erfasst. Zum 31. Dezember 2020 ergibt sich
aus diesem Titel in Summe eine Verbindlichkeit in der Höhe von EUR 571.718.706,83
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 46 von 63
(2019 EUR 590.532.487,64), der kurzfristige Teil beträgt EUR 19.707.540,15 (2019
EUR 18.813.880,81).
Der nominelle Rückzahlungsbetrag der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerte-
ten finanziellen Schulden ist in den folgenden Tabellen ersichtlich. Die variablen Zinsen wur-
den mittels Zinskurven errechnet.
Die undiskontierten Cash Flows der finanziellen Schulden zum 31. Dezember 2020 stellen
sich wie folgt dar:
undiskontierte Cashflows per 31.12.2020
Restlaufzeit
Bezeichnung
< 1 Jahr
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Gesamtergebnis
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
356.929.051,19
11.941.924,83
405.435,29
369.276.411,31
übrige Schulden
229.770.203,60
143.430,50
0,00
229.913.634,10
Anleihe ohne Derivate
875.787.500,00
3.691.275.000,00
4.502.400.000,00
9.069.462.500,00
Darlehen ohne Derivate
33.068.220,00
330.042.880,00
1.108.088.293,33
1.471.199.393,33
Anleihen und Darlehen ohne Derivat
908.855.720,00
4.021.317.880,00
5.610.488.293,33
10.540.661.893,33
Darlehen mit Derivaten
6.451.397,62
25.805.590,48
114.790.385,20
147.047.373,30
Darlehen mit Derivat
6.451.397,62
25.805.590,48
114.790.385,20
147.047.373,30
Swaps aktive Derivate
-6.757.143,58
-26.510.338,62
-28.726.273,44
-61.993.755,64
Finanzderivate
-6.757.143,58
-26.510.338,62
-28.726.273,44
-61.993.755,64
Verb. Konzessionsvertrag
45.873.834,94
183.495.339,76
626.942.410,85
856.311.585,55
Leasingverbindlichkeiten
4.393.095,89
8.246.810,43
11.935.141,76
24.575.048,08
übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten
114.268,35
0,00
0,00
114.268,35
sonstige Finanzverbindlichkeiten
50.381.199,18
191.742.150,19
638.877.552,61
881.000.901,98
Gesamt
1.545.630.428,01
4.224.440.637,38
6.335.835.392,99
12.105.906.458,38
Die undiskontierten Cash Flows der finanziellen Schulden zum 31. Dezember 2019 stellen
sich wie folgt dar:
undiskontierte Cashflows per 31.12.2019
Restlaufzeit
Bezeichnung
< 1 Jahr
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Gesamtergebnis
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
351.654.757,27
9.456.722,93
330.969,67
361.442.449,87
übrige Schulden
238.103.524,04
143.945,42
0,00
238.247.469,46
Anleihe ohne Derivate
1.142.787.500,00
2.957.712.500,00
4.854.250.000,00
8.954.750.000,00
Darlehen ohne Derivate
32.701.920,00
330.807.680,00
1.044.897.213,33
1.408.406.813,33
Anleihen und Darlehen ohne Derivat
1.175.489.420,00
3.288.520.180,00
5.899.147.213,33
10.363.156.813,33
Darlehen mit Derivaten
6.817.113,31
27.268.453,24
128.114.715,59
162.200.282,14
Darlehen mit Derivat
6.817.113,31
27.268.453,24
128.114.715,59
162.200.282,14
Swaps aktive Derivate
-7.057.937,60
-27.973.683,42
-42.226.067,80
-77.257.688,82
Finanzderivate
-7.057.937,60
-27.973.683,42
-42.226.067,80
-77.257.688,82
Verb. Konzessionsvertrag
45.873.834,94
183.495.339,76
672.816.245,79
902.185.420,49
Leasingverbindlichkeiten
5.141.551,63
7.008.423,23
8.416.593,76
20.566.568,62
übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten
76.001.099,42
0,00
0,00
76.001.099,42
sonstige Finanzverbindlichkeiten
127.016.485,99
190.503.762,99
681.232.839,55
998.753.088,53
Gesamt
1.892.023.363,01
3.487.919.381,16
6.666.599.670,34
12.046.542.414,51
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 47 von 63
Folgende Finanzinstrumente werden zur Finanzierung verwendet:
4.18.1 Anleihen ohne Derivate bewertet zu AC
Bezeichnung
Zinssatz
EUR 1,5 Mrd. Anleihe 2010-2025 (aufgenommen am 22.09.2010 EUR 1,25 Mrd. bzw. am
27.10.2010 EUR 0,25 Mrd.)
3,375 %
EUR 1 Mrd. Anleihe 2012-2032
2,750 %
EUR 1 Mrd. Anleihe 2013-2020 (getilgt 2020)
1,75%
EUR 750 Mio. Anleihe 2013-2033
2,75 %
EUR 750 Mio. Anleihe 2014-2021
1,375 %
EUR 1 Mrd. Anleihe 2015-2022
0,625 %
EUR 500 Mio. Anleihe 2015-2030
1,5 %
EUR 750 Mio. Anleihe 2017-2024
0,25 %
EUR 600 Mio. Anleihe 2019-2029
0,1 %
EUR 750 Mio. Anleihe 2020-2027
0,0 %
EUR 500 Mio. Anleihe 2020-2035
0,1 %
4.18.2 Darlehen ohne Derivate bewertet zu AC
Bezeichnung
Zinssatz
EUR 200 Mio. Darlehen 2000-2027
6,25 %
EUR 390 Mio. Darlehen 2012-2032
3,546 %
EUR 21 Mio. Darlehen 2012-2029
2,452 %
EUR 200 Mio. Darlehen 2014-2024
1,115 %
EUR 160 Mio. Darlehen 2015-2030
1,371 %
EUR 100 Mio. Darlehen 2015-2031
1,434 %
EUR 90 Mio. Darlehen 2020-2035
0,407 %
4.18.3 Darlehen mit Derivaten bewertet zu FVtPL
Bezeichnung
Zinssatz
Kategorie
12M-Euribor flat
FVtPL
GPB 80 Mio. Darlehen 1999-2029
2
7,250%
FVtPL
Cross Currency Swap von GBP in EUR
7,250%
FVtPL
6M-Euribor - 20bp
FVtPL
4.18.4 Hierarchie beizulegender Zeitwerte
Zum 31. Dezember 2020 hielt der Konzern folgende zum beizulegenden Zeitwert bewertete
Finanzinstrumente:
31.12.2020
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
EUR
EUR
EUR
EUR
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte (FVtPL)
- Finanzderivate mit positivem Marktwert
58.717.286,98
0,00
58.717.286,98
0,00
(Zins- und Währungsswaps)
- Wertpapiere und Finanzinvestitionen
2.668.825,49
2.652.175,04
0,00
16.650,45
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Verbindlichkeiten (FVtPL)
- verzinsliche Darlehen mit Derivat
-143.686.549,79
0,00
-143.686.549,79
0,00
2
Im Geschäftsjahr 2012 kam es bei diesem Darlehen zu einer vorzeitigen Teilrückzahlung in der Höhe von
GBP 19.399.602,00, das Nominale des korrespondierenden Swaps wurde dementsprechend angepasst.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 48 von 63
Zum 31. Dezember 2019 hielt der Konzern folgende zum beizulegenden Zeitwert bewertete
Finanzinstrumente:
31.12.2019
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
EUR
EUR
EUR
EUR
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte (FVtPL)
- Finanzderivate mit positivem Marktwert
63.543.797,03
0,00
63.543.797,03
0,00
(Zins- und Währungsswaps)
- Wertpapiere und Finanzinvestitionen
2.644.067,73
2.627.417,28
0,00
16.650,45
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Verbindlichkeiten (FVtPL)
- verzinsliche Darlehen mit Derivat
-150.153.654,98
0,00
-150.153.654,98
0,00
Die ASFINAG verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegen-
der Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Stufe 1: notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte
oder Verbindlichkeiten.
Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten
beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten bei-
zulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Der überwiegende Teil der ASFINAG-Anleihen wird von Buy-and-Hold-Investoren gekauft, mit
dem Ziel die Anleihen bis zum Ende der Laufzeit zu behalten. Der verbleibende Teil der Anlei-
hen wird überwiegend OTC (over the counter) gehandelt. Dabei wickeln einzelne Dealer (Ban-
ken oder Broker) Käufe bzw. Verkäufe der Anleihen ab. Ein Merkmal für einen aktiven Markt
sind u.a. regelmäßig stattfindende Transaktionen. Aufgrund des unregelmäßigen und kaum
stattfindenden Handels an den Börsen mit geringem Transaktionsvolumen, sind die Kurse
keine zuverlässigen Indikatoren für den aktuellen Marktpreis.
In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 erfolgten keine Umgliederungen zwischen den einzel-
nen Bewertungsstufen. Grundsätzlich erfolgen im Bedarfsfall Umgliederungen zum Ende der
Berichtsperiode.
4.18.5 Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die ASFINAG muss in ihrer Finanzplanung neben den eigentlichen Investitionskosten, den
Kosten für den laufenden Betrieb und die Bauliche Erhaltung auch Finanzierungskosten be-
rücksichtigen. Rückgrat der langfristigen ASFINAG Finanzierung ist die im jeweils aktuellen
Bundesfinanzgesetz vorgesehene Garantie des Bundes für Finanzierungen der ASFINAG.
Diese Garantiezusage reflektiert sich in einer sehr guten Bonitätseinstufung durch die interna-
tionalen Rating-Agenturen Standard & Poors und Moodys. ASFINAG Anleihen werden von
großen internationalen institutionellen Investoren und Zentralbanken der Welt gekauft.
Hinsichtlich der Risikobemerkungen gilt für Anleihen, Darlehen und Swaps das gleiche.
4.18.5.1
Zinsänderungsrisiko
Die Entwicklung der Finanzierungskosten ist unausweichlichen Marktrisiken - vor allem Zins-
änderungsrisiken - ausgesetzt.
Tilgungen abreifender Anleihen und ein unter Umständen negativer Cashflow erfordern regel-
mäßige Umschuldungen und gegebenen falls die Aufnahme von zusätzlichen Schulden (Net-
toneuverschuldung bzw. -entschuldung). Aufgrund der Regelmäßigkeit mit der die ASFINAG
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 49 von 63
ungefähr 10 – 20 % ihrer aushaftenden finanziellen Schulden umschuldet, ergibt sich über den
Zeitverlauf automatisch eine Risikostreuung hinsichtlich der Zinsbindungen.
Der Anteil der variabel verzinsten Verbindlichkeiten im ASFINAG Verbindlichkeiten-Portfolio
beträgt 1,0 % (2019 1,0 %
). Die bilanziellen Auswirkungen der Zinsänderungsrisiken nach
IFRS sind asymmetrisch: Die Anleihen bzw. die Darlehen werden zu jedem Bilanzstichtag mit
ihrem Nominale bzw. ihren fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Im Vergleich dazu müs-
sen synthetische Fixzins-Schulden (Anleihe bzw. Darlehen mit Derivat), die einen identischen
Zahlungsstrom wie eine festverzinsliche Anleihe aufweisen, zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem
aktuellen Marktwert bewertet werden, und verursachen dadurch potentiell hohe Bewertungs-
schwankungen.
In Fällen, in denen Swapverträge zur Absicherung von anderen Risiken (vor allem Wechsel-
kursrisiken) im Zusammenhang mit einem Darlehen abgeschlossen wurden, wird diese Posi-
tion ebenfalls bilanziell zum Marktwert geführt („Designierte“ Darlehen zum „fair value“). Aus
diesem Grund wurden Darlehen mit den dazugehörigen Derivaten unter Punkt 4.18.3 tabella-
risch gemeinsam dargestellt.
Die beiden Ratingagenturen Moody’s und Standard & Poor’s haben in ihren Ratingupdates im
Juli 2020 die bestehenden Ratings bestätigt (Moody’s: Aa1 mit stabilem Ausblick und Standard
& Poor’s: AA+ ebenfalls mit stabilem Ausblick). Aufgrund dieser nach wie vor ausgezeichneten
Ratings resultieren die Marktwertänderungen der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten finanziellen Schulden vollständig aus Änderungen von Marktbedingungen.
Die Einschätzung der kaufmännischen Risiken, die von externen Kapitalmarktschwankungen
ausgehen, werden in Form der Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk errechnet und
den Gremien der Gesellschaft regelmäßig berichtet.
Die Risikokennziffern der aushaftenden langfristigen ASFINAG Finanzschulden (Darlehen und
Anleihen inklusive Derivate) wurden per 31. Dezember 2020 mit einer Konfidenz von 95 % und
einer Haltedauer von 1 Jahr wie folgt eingeschätzt:
Der marktwertorientierte Value at Risk wird auf Mio. EUR 260,5 (2019 Mio. EUR 264,4 ge-
schätzt, wobei der Großteil des Risikogewichtes aus den Zinsrisiken der finanziellen Schulden
(inklusive kurzfristiger Veranlagungen, ohne Kontoguthaben und PPP) im Euro im nominellen
Gegenwert von Mio. EUR 9.147,8 (2019 Mio. EUR 9.083,8) resultiert. Da die ASFINAG ihre
Schulden bis zur Fälligkeit zum Nominale behält, wird der bilanzwirksame (IFRS Betrachtung)
Value at Risk auf Mio. EUR 0,03 (2019 Mio. EUR 0,1) geschätzt.
Der Cashflow at Risk 2020 ist mit ca. Mio. EUR 10,2 (2019 ca. Mio. EUR 1,8) durch einen
Anteil variabler Zinsbindungen und durch die Volatilitäten der kurzfristigen Zinsen im Berichts-
jahr geprägt.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der ASFINAG Schulden im Jahr 2020 beträgt ca. 7,2 Jahre
(2019 6,77 Jahre). Die „modified duration“ beträgt 2020 6,90 (2019 6,40), und die durchschnitt-
liche Nominalverzinsung liegt bei ca. 1,7 % p.a. (2019 1,93% p.a.).
4.18.5.2
Währungsrisiko
Das Währungsrisiko der ASFINAG wurde im Dezember 2005 durch Schließung aller offenen
Fremdwährungspositionen der finanziellen Schulden eliminiert. Das verbleibende sehr geringe
Währungsrisiko resultiert aus dem operativen Geschäft. In den Nachbarländern muss die AS-
FINAG ihre Mautprodukte in lokaler Währung im Vorverkauf anbieten, wobei die Preise in Drei-
Monatsabständen angepasst werden.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 50 von 63
4.18.6 Kreditrisiko
Das Kreditrisiko, welches sich aus dem Bonitätsverlust der Geschäftspartner ergeben kann ist
im Bereich des LKW Mautvertriebes durch Bankgarantien besichert. Kurzfristige Liquiditäts-
stände werden ausschließlich bei Geschäftspartnern mit ausreichend gutem Bonitäts-Rating
veranlagt. Das Risiko aus dem Ausfall eines Swap-Partners ist durch Besicherungsverpflich-
tungen („Collateral“) der Vertragspartner gegenüber der österreichischen Bundesfinanzie-
rungsagentur abgesichert. Die ASFINAG hat aktuell noch einen bestehenden Swapvertrag,
der über die Bundesfinanzierungsagentur abgeschlossen wurde und daher auch von diesen
Besicherungsverträgen profitiert.
Das maximal mögliche Ausfallsrisiko entspricht dem Buchwert der finanziellen Vermögens-
werte.
4.18.7 Liquiditätsrisiko
Die Liquiditätssteuerung der ASFINAG berücksichtigt alle operativen Erfordernisse, den
Schuldendienst, und die eventuell notwendige Kapitalaufnahme im Zusammenhang mit dem
Bauprogramm. Die Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen werden mit dem
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
jeweils ein Jahr im Voraus abgestimmt, und sind im Zusammenhang mit der gesetzlichen Ver-
pflichtung des zuständigen Ministers zu sehen, für die ausreichende Liquidität der ASFINAG
zu sorgen.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko der ASFINAG ist aufgrund der guten Bonitätseinstufung ge-
ring. Das langfristige Liquiditätsrisiko steht in direktem Zusammenhang mit der Unterstützung
durch die Republik Österreich in Form von Garantien als Bürge und Zahler für Anleiheemissi-
onen. Da die Republik Österreich auch 100-prozentiger Eigentümer der ASFINAG ist, besteht
derzeit keine Sorge hinsichtlich der Refinanzierung der Anleihen. Im Jahr 2021 sind voraus-
sichtlich ca. Mio. EUR 600 - 700 über den Kapitalmarkt zu finanzieren. Diese Mittel werden
laut Plan wie in den vergangenen Jahren üblich entweder über Anleiheemissionen mit staatli-
cher Garantie oder sonstige Finanzierungsformen (z.B. Darlehen bei der Europäischen Inves-
titionsbank, Privatplatzierungen) aufgebracht.
4.18.8 Kapitalsteuerung
Kapital umfasst das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Eigenkapital.
Die Aufrechterhaltung der Liquidität und somit auch die Nachhaltigkeit des Eigenkapitals wird
gemäß ASFINAG-Gesetz durch den Eigentümer, vertreten durch die Bundesministerin für Kli-
maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie garantiert, woraus sich im
Wesentlichen auch die Kapitalstruktur und deren Steuerung ableitet. 7
4.19 Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden nur dann of-
fengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht
wahrscheinlich, aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden
kann.
Nach Einschätzungen der ASFINAG ist bei den gegebenen Garantien nicht von einem Res-
sourcenabfluss auszugehen.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 51 von 63
5 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung so-
wie zur Gesamtergebnisrechnung
5.1 Umsatzerlöse
01-12/2020
01-12/2019
LKW-Mauterlöse
1.498.097.451,95
1.515.219.838,30
Erlöse Enforcement
33.512.632,30
34.055.274,22
zeitpunktbezogene Erlösrealisierung
1.531.610.084,25
1.549.275.112,52
Streckenmauterlöse
137.210.616,03
199.778.364,40
Vignettenerlöse
449.426.506,60
523.616.095,40
Erlöse Vermietung/Verpachtung
24.604.573,05
33.669.350,59
sonstige Umsatzerlöse
237.299,47
246.368,82
Erlöse aus Weiterverrechnung Bauleistungen Bund
497.364.301,39
501.046.943,29
zeitraumbezogene Erlösrealisierung
1.108.843.296,54
1.258.357.122,50
Umsatzerlöse
2.640.453.380,79
2.807.632.235,02
Im Berichtsjahr werden unter dem Posten Streckenmauterlöse die an der A 9 Pyhrn Autobahn,
A 10 Tauern Autobahn, A 11 Karawanken Autobahn, A 13 Brenner Autobahn und der S 16
Arlberg Schnellstraße eingehobenen Streckenmauten ausgenommen LKW-Mauterlöse aus-
gewiesen, während die Vignettenerlöse als zeitabhängige Benützungsentgelte das gesamte
hochrangige Straßennetz betreffen.
Im Posten LKW-Mauterlöse werden die Erlöse für die fahrleistungsabhängige Maut für Fahr-
zeuge über 3,5 t ausgewiesen.
Mit Einführung der LKW-Maut übernahm die ASFINAG auch die Verpflichtung die richtige Ent-
richtung derselben zu überwachen. Dafür wurden einerseits eigene Mitarbeiter angestellt und
ausgebildet bzw. wurde diese Aufgabe teilweise ausgelagert. Die diesem Bereich zugeordne-
ten Erlöse setzen sich aus Nach- bzw. Ersatzzahlungen für fahrleistungsbezogene LKW- bzw.
zeitabhängige Pkw-Maut zusammen.
Im Posten Erlöse aus Weiterverrechnung finden sich die an den Bund weiterverrechneten
Bauleistungen der Grundeinlöse- und Herstellungskosten des laufenden Geschäftsjahres von
Neubau- und Erweiterungsvorhaben, reduziert um sonstige Erträge (wie Kostenbeteiligungen,
Zuschüsse und Förderungen) unabhängig davon, ob die betreffenden Bauvorhaben bereits
fertig gestellt und zum Verkehr freigegeben oder noch in Bau sind.
Im Bereich Liegenschaftsmanagement werden Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung
von Grundstücken und der Verrechnung von Sondernutzungen erzielt. 2020 beträgt der Anteil
aus Operating-Leasingverhältnissen als Leasinggeber EUR 15.814.217,06 (2019
EUR 17.116.728,75). Der variable Anteil in der Höhe von EUR 8.790.355,99 (2019
EUR 16.552.621,84) besteht überwiegend aus einer prozentuellen Beteiligung an den Umsät-
zen der Raststationen und –plätze im Bereich Gastronomie, Hotellerie und Betankungen.
Die jährlich fälligen nicht diskontierten Leasingzahlungen als Leasinggeber betragen zum
Stichtag wie folgt:
im 1. Jahr
im 2. Jahr
im 3. Jahr
im 4. Jahr
im 5. Jahr
länger als 5
Jahre
Summe
2020
17.962.838,50
7.404.070,10
7.404.070,10
7.404.070,10
7.404.070,10
36.058.478,03
83.637.596,94
2019
17.328.330,73
6.903.290,86
6.903.290,86
6.903.290,86
6.903.290,86
44.307.294,24
89.248.788,42
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 52 von 63
5.2 Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
01-12/2020
01-12/2019
Erträge aus dem Abgang von Vermögenswerten
8.094.946,16
6.076.224,25
Erträge aus Strafgeldern
82.170.289,29
82.513.548,65
Erträge aus Sonderaktivitäten Autobahnmeistereien
3.047.279,30
3.539.772,07
sonstige übrige Erträge
17.408.067,86
20.020.462,61
Sonstige Erträge
110.720.582,61
112.150.007,58
Die Erträge aus Sonderaktivitäten der Autobahnmeistereien resultieren vor allem aus Dienst-
leistungen im Zusammenhang mit Tunnelüberwachungen für die Bundesländer.
Die sonstigen übrigen Erträge betreffen Zuwendungen aus dem Katastrophenfonds in der
Höhe von EUR 1.457.219,25 (2019 EUR 2.556.460,87), und Erträge aus der Weiterverrech-
nung von Schadensfällen in der Höhe von EUR 7.252.016,46 (2019 EUR 6.791.005,89).
Laut gesetzlicher Regelung stehen 80 % aller Strafen gem. Straßenverkehrsordnung den je-
weiligen Ländern, Gemeinden oder der ASFINAG zu, wenn die Strafen auf deren Gebiet ein-
genommen werden. Diese Gelder sind zu 100 % zweckgebunden und werden von der ASFI-
ANG wieder in ein verkehrssicher ausgebautes Autobahnen- und Schnellstraßennetz inves-
tiert. 2020 erhielt die ASFINAG aus diesem Titel EUR 82.170.289,29 (2019
EUR 82.513.548,65).
5.3 Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
01-12/2020
01-12/2019
Materialaufwand
40.187.951,32
47.928.594,06
Aufwendungen für bezogene Leistungen
1.046.507.652,69
1.013.246.829,60
Veränderung der Rückstellung für zukünftige Erhaltungsverpflichtungen
(IFRIC 12)
17.574.520,36
10.136.603,73
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
1.104.270.124,37
1.071.312.027,39
Der Materialaufwand betrifft Grundeinlösen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von
Grundstücken für den Bau des hochrangigen Straßennetzes anfallen, und die damit verbun-
denen Aufwendungen. Darüber hinaus sind in dieser Position die zugekauften Materialien für
den Betrieb und die Erhaltung der Straße (wie z.B. Winterdienst-, Elektro- und Reinigungsma-
terial sowie Treibstoffe und Ersatzteile) enthalten.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten:
• Herstellungskosten für die Errichtung und den Bau des hochrangigen Straßennetzes,
die an den Bund weiterverrechnet werden und
• bauliche Erhaltungsmaßnahmen, die den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen
bzw. erhalten.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 beträgt die Rückstellung für zukünftige Erhaltungsver-
pflichtungen (siehe Punkt 4.15) EUR 234.082.126,10 (2019 EUR 216.507.605,74).
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 53 von 63
5.4 Personalaufwand
Die Aufwendungen für Personal setzen sich wie folgt zusammen:
01-12/2020
01-12/2019
Gehälter
161.128.552,71
160.045.877,72
Aufwendungen für Abfertigungen
2.710.979,43
2.786.601,33
Aufwendungen für Altersversorgung
1.480.522,10
1.466.382,26
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
44.594.341,84
43.010.502,59
Sonstiger freiwilliger Personalaufwand
2.261.648,19
2.696.949,16
Personalaufwand
212.176.044,27
210.006.313,06
In der Summe enthalten sind Gehälter und die damit verbundenen Aufwendungen für gesetz-
lich vorgeschriebene Sozialabgaben, Schulden aus noch offenem Urlaub und nicht verbrauch-
ten Zeitguthaben sowie Verpflichtungen gegenüber der eigenen Belegschaft als auch der lt.
Personalüberlassungsvertrag mit den Bundesländern bereitgestellten Landesmitarbeitenden
(Abfertigung/Treuegeld und Jubiläumsgeld). Personalkostenzuschüsse seitens der öffentli-
chen Hand in der Höhe von EUR 415.252,90 (2019 EUR 0,00) wurden aufwandsmindernd
erfasst.
Die Aufwendungen für Abfertigungen setzen sich wie folgt zusammen:
01-12/2020
01-12/2019
Aufwendungen/Erträge aus leistungsorientierten Plänen
646.759,00
797.230,00
Aufwendungen aus beitragsorientierten Plänen
1.967.258,84
1.808.670,19
Freiwillige Abfertigungen
79.270,51
180.701,14
Gesamte Aufwendungen für Abfertigungen
2.693.288,35
2.786.601,33
Die Aufwendungen aus leistungsorientierten Plänen für die Mitglieder der Geschäftsführung
sowie der 1. Führungsebene betrugen in der Berichtsperiode 2020 EUR 59.642,18 (2019
EUR 67.155,54).
In den Aufwendungen/Erträge für Altersversorgung sind nachfolgende Positionen enthalten:
01-12/2020
01-12/2019
Aufwendungen/Erträge aus leistungsorientierten Plänen
80.128,00
148.108,00
Aufwendungen aus beitragsorientierten Plänen
1.400.394,10
1.318.274,26
Gesamte Aufwendungen für Altersversorgung
1.480.522,10
1.466.382,26
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist die Gesellschaft verpflichtet für jeden Be-
schäftigten einen jährlichen Beitrag von EUR 500,00 in eine Pensionskasse im Rahmen eines
beitragsorientierten Plans zu leisten. Für teilzeitbeschäftigte Angestellte leistet die Gesell-
schaft einen Beitrag, dessen Höhe dem Verhältnis ihrer im vorangegangenen Kalenderjahr
geleisteten Teilzeitarbeit entspricht.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 54 von 63
5.5 Sonstige Aufwendungen
In den sonstigen Aufwendungen sind nachfolgende Positionen enthalten:
01-12/2020
01-12/2019
Instandhaltung und Betriebskosten
49.319.123,55
49.504.340,09
Querfinanzierung Brennerbasistunnel und externe Kosten
43.645.676,50
46.474.790,61
Provisionen und sonstige Vertriebsaufwendungen
27.121.089,09
33.920.204,23
Sonstige Verwaltungsaufwendungen
19.938.087,91
10.898.572,28
Sonstiger Fremdpersonalaufwand
6.109.897,47
6.435.871,07
Marketingaufwand
4.177.254,69
4.207.820,39
Bank- und Kreditkartenspesen
3.611.104,93
3.937.405,49
Aufwendungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten, Sach-
anlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
2.640.596,48
3.911.617,66
Kommunikationskosten
2.346.874,37
2.819.201,08
Versicherungsaufwendungen
2.108.707,31
2.264.649,83
Schulungsaufwendungen
1.688.074,25
2.010.082,65
Sonstige Gebühren und Abgaben
1.522.054,78
1.697.879,24
Reisekosten
1.318.385,90
1.471.552,59
Energie, Heizung, Wasser
985.421,47
1.276.168,05
Miet- und Leasingaufwand
560.849,53
851.689,01
Verbrauchsmaterial Büro
507.555,79
519.306,99
Steuern (nicht vom Einkommen und Ertrag)
387.999,72
514.936,97
Forderungsausfälle und Wertminderungen für Forderungen
345.520,59
189.699,35
Aufsichtsratsaufwendungen
137.820,35
163.319,18
Summe sonstige Aufwendungen
168.472.094,68
173.069.106,76
Für Forschung und Entwicklung fielen in 2020 Aufwendungen in der Höhe von
EUR 2.051.991,08 (2019 EUR 1.498.975,13) an. Voraussetzungen für eine Aktivierung nach
IAS 38 lagen nicht vor.
Insgesamt sind folgende Beträge aus Leasingverhältnissen aufwandwirksam wie folgt erfasst:
01-12/2020
01-12/2019
Mietzahlungen für Leasingverhältnisse von geringem Wert
11.853,65
9.879,78
Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse
551.837,66
602.014,65
übrige Miet- und Leasingaufwände
1.124.382,94
239.794,58
Miet- und Leasingaufwand
1.688.074,25
851.689,01
Abschreibung auf Nutzungsrechte
4.280.030,80
3.617.428,82
Zinsaufwendungen Leasingverhältnisse
75.254,06
83.908,93
Summe Miet- und Leasingaufwand
6.043.359,11
4.553.026,76
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 55 von 63
5.6 Zinsergebnis und sonstiges Finanzergebnis (Finanzergebnis)
Das Zinsergebnis und das sonstige Finanzergebnis für 2020 setzten sich wie folgt zusammen:
Finanzinstrumente gem. IFRS 9
01-12-/2020
AC
FVtPL
Financial
Assets
Financial
Liabilities
Financial
Assets.
Financial
Liabilities
Sonstige *)
Summe
aus Finanzverbindlichkeiten
-186.475.485,67
-6.357.457,70
-192.832.943,37
aus Leasingverbindlichkeiten
-75.254,06
-75.254,06
Zinsaktivierungen nach IAS 23
9.271.862,32
9.271.862,32
Sonstiger Zinsaufwand
-30.145.578,80
-1.481.167,42
-31.626.746,22
Zinsaufwand
9.271.862,32
-216.696.318,53
-6.357.457,70
-1.481.167,42
-215.263.081,33
aus finanziellen Vermögenswerten
6.796.729,81
6.796.729,81
Sonstiger Zinsertrag
1.202.443,17
77.368,00
67.002,79
1.346.813,96
Zinsertrag
1.202.443,17
6.874.097,81
67.002,79
8.143.543,77
Zinsergebnis
10.474.305,49
-216.696.318,53
6.874.097,81
-6.357.457,70
-1.414.164,63
-207.119.537,56
aus finanziellen Vermögenswerten
-6.371.213,33
-6.371.213,33
Sonstiger Finanzaufwand
-25.885,00
-25.885,00
Wertminderung Finanzvermögen
-134.384,12
-134.384,12
sonstige Finanzaufwendungen
-25.885,00
-134.384,12
-6.371.213,33
-6.531.482,45
aus Finanzverbindlichkeiten
7.983.122,04
7.983.122,04
Zuschreibungen Finanzvermögen
24.757,76
24.757,76
sonstige Finanzerträge
8.007.879,80
8.007.879,80
Nettoergebnis
-25.885,00
7.873.495,68
-6.371.213,33
1.476.397,35
Finanzergebnis
10.474.305,49
-216.722.203,53
14.747.593,49
-12.728.671,03
-1.414.164,63
-205.643.140,21
*) aus Rückstellungen und assoziierten Unternehmen
Das Zinsergebnis und das sonstige Finanzergebnis für 2019 setzten sich wie folgt zusammen:
Finanzinstrumente gem. IFRS 9
01-12-/2019
AC
FVtPL
Financial
Assets
Financial
Liabilities
Financial
Assets.
Financial
Liabilities
Sonstige *)
Summe
aus Finanzverbindlichkeiten
-213.165.562,50
-6.799.498,76
- 219.965.061,26
aus Leasingverbindlichkeiten
-83.908,93
83.908,93
Zinsaktivierungen nach IAS 23
8.930.688,21
8.930.688,21
Sonstiger Zinsaufwand
-29.182.380,51
-9.271.862,36
-38.454.242,87
Zinsaufwand
8.930.688,21
-242.431.851,94
-6.799.498,76
-9.271.862,36
-249.572.524,85
aus finanziellen Vermögenswerten
7.208.823,90
7.208.823,90
Sonstiger Zinsertrag
30.960,76
77.368,00
40.000,00
148.328,76
Zinsertrag
30.960,76
0,00
7.286.191,90
0,00
40.000,00
7.357.152,66
Zinsergebnis
8.961.648,97
-242.431.851,94
7.286.191,90
-6.799.498,76
-9.231.862,36
-242.215.372,19
aus finanziellen Vermögenswerten
-
7.501.969,90
-7.501.969,90
Sonstiger Finanzaufwand
-12.670,00
-12.670,00
Wertminderung Finanzvermögen
-145.241,60
-145.241,60
sonstige Finanzaufwendungen
0,00
-12.670,00
-145.241,60
-7.501.969,90
0,00
-7.659.881,50
aus Finanzverbindlichkeiten
7.453.411,52
7.453.411,52
Zuschreibungen Finanzvermögen
256.861,76
256.861,76
sonstige Finanzerträge
0,00
0,00
7.710.273,28
0,00
0,00
7.710.273,28
Nettoergebnis
0,00
-12.670,00
7.565.031,68
-7.501.969,90
0,00
50.391,78
Finanzergebnis
8.961.648,97
-242.444.521,94
14.851.223,58
-14.301.468,66
-9.231.862,36
-242.164.980,41
*) aus Rückstellungen und assoziierten Unternehmen
Der Zinsaufwand beinhaltet Aufwendungen für verzinsliche Anleihen, Darlehen, Derviate und
Leasingverbindlichkeiten, sowie die Verteilung von Agios, Disagios und Haftungsentgelten, die
bei der Aufnahme von finanziellen Schulden anfallen. Im Zinsertrag enthalten sind Erträge aus
Derivaten, Zinsgutschriften aus laufenden Bankguthaben und kurzfristigen Veranlagungen so-
wie Dividenden von Finanzvermögen. Die Positionen sonstige Finanzaufwendungen und –
erträge in der Kategorie FVtPL enthält die Bewertung des verzinslichen Darlehens mit Derivat
sowie des kurz- und langfristigen Finanzderivats.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 56 von 63
6 Erläuterungen zur Geldflussrechnung
Die Geldflussrechnung der ASFINAG-Gruppe zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns
im Laufe der Berichtsperiode durch Mittelzu- und –abflüsse verändert haben. Innerhalb der
Geldflussrechnung wird zwischen Cashflows aus operativer Tätigkeit, Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der Cashflow aus operativer Tätigkeit wird nach der in-
direkten Methode erstellt.
Die Anwendung von IFRS 16 hat eine positive Wirkung auf den Cashflow aus der operativen
Tätigkeit, da die Leasingzahlungen nicht mehr gänzlich im Cashflow aus operativer Tätigkeit
erfasst werden, sondern der in den Leasingzahlungen enthaltene Tilgungsanteil im Cashflow
aus Finanzierungstätigkeit zu erfassen ist.
Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit beläuft sich auf EUR 1.005.831.893,87 (2019
EUR 1.285.509.312,29
3
). Bei der Berechnung des Cashflows aus Investitionstätigkeit wurden
in der Position Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sach-
anlagen noch nicht bezahlte Investitionen in der Höhe von EUR 117.885.531,28 (2019
EUR 142.161.747,02) in Abzug gebracht.
Beim Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit werden gezahlte Dividende im Geschäfts-
jahr 2020 in Höhe von EUR 165.000.000,00 (2019 EUR 165.000.000,00) an den Bund als Ei-
gentümer der ASFINAG ausgewiesen. Darüber hinaus enthält der Cashflow aus der operati-
ven Tätigkeit eine erhaltene Dividende des Unternehmens M6 Tolna Üzemeltető Korlátolt
Felelősségű Társaság in der Höhe von EUR 67.002,79 (2019 EUR 40.000,00).
Bei den sonstigen unbaren Finanzaufwendungen handelt es sich um den Saldo von Bewer-
tungsgewinnen und Bewertungsverlusten von den zum Zeitwert bewerteten finanziellen Ver-
mögenswerten und Schulden.
Die Veränderung von Finanzverbindlichkeiten, deren Ein- und Auszahlungen in der Kapital-
flussrechnung im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden, stellt sich wie folgt
dar:
Stand 01.01.2020
zahlungswirksame
Veränderungen
Wechselkurs-
änderungen
Änderungen
aus Bewer-
tungen
nicht zahlungswirk-
same übrige Verän-
derungen
Stand 31.12.2020
Anleihen
6.813.048.348,91
1.260.042.500,00
0,00
0,00
-745.577.593,93
7.327.513.254,98
Darlehen (Clean Price)
1.219.342.264,63
89.920.000,00
1.839.971,84
-7.983.122,04
-542.874,43
1.302.576.240,00
sonst. Finanzverbind-
lichkeiten
571.718.706,83
0,00
0,00
0,00
-19.707.540,15
552.011.166,68
Leasingverbindlichkei-
ten
15.390.731,48
2.127.968,56
17.518.700,04
langfristige
Schulden
8.619.500.051,85
1.349.962.500,00
1.839.971,84
-7.983.122,04
-763.700.039,95
9.199.619.361,70
Anleihen
999.394.728,31
-1.000.000.000,00
0,00
0,00
750.360.955,29
749.755.683,60
Darlehen (Clean Price)
5.427.120,26
0,00
-251.827,73
0,00
0,00
5.175.292,53
sonst. Finanzverbind-
lichkeiten
94.814.980,23
-94.813.967,91
0,00
0,00
19.820.796,18
19.821.808,50
Leasingverbindlichkei-
ten
3.668.377,08
-4.555.253,72
5.128.865,47
4.241.988,83
kurzfristige
Schulden
1.103.305.205,88
-1.099.369.221,63
-251.827,73
0,00
775.310.616,94
778.994.773,46
3
Anpassung der Zahlen aus 2019 aufgrund der AFRAC-Stellungnahme 36
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 57 von 63
Stand 01.01.2019
zahlungswirksame
Veränderungen
Wechsel-
kurs-ände-
rungen
Änderungen
aus Bewertun-
gen
nicht zahlungswirk-
same übrige Ver-
änderungen
Stand 31.12.2019
Anleihen
7.209.045.963,18
597.846.000,00
0,00
0,00
-993.843.614,27
6.813.048.348,91
Darlehen (Clean Price)
1.212.632.165,81
0,00
-35.310,98
7.263.004,01
-517.594,21
1.219.342.264,63
sonst. Finanzverbind-
lichkeiten
590.532.587,64
0,00
0,00
0,00
-18.813.880,81
571.718.706,83
Leasingverbindlichkei-
ten
0,00
15.390.731,48
15.390.731,48
langfristige
Schulden
9.012.210.716,63
597.846.000,00
-35.310,98
7.263.004,01
-997.784.357,81
8.619.500.051,85
Anleihen
998.983.698,18
-1.000.000.000,00
0,00
0,00
1.000.411.030,13
999.394.728,31
Darlehen (Clean Price)
25.152.843,39
-20.000.000,00
274.276,87
0,00
0,00
5.427.120,26
sonst. Finanzverbind-
lichkeiten
17.961.723,82
58.039.375,60
0,00
0,00
18.813.880,81
94.814.980,23
Leasingverbindlichkei-
ten
0,00
-3.558.219,68
7.226.596,76
3.668.377,08
kurzfristige
Schulden
1.042.098.265,39
-965.518.844,08
274.276,87
0,00
1.026.451.507,70
1.103.305.205,88
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse letzten beiden Geschäftsjahre
verteilen sich wie folgt:
2020
2019
Tilgung Leasingverbindlichkeiten
4.555.253,72
3.558.219,68
bezahle Zinsen für Leasingverhältnisse
75.254,06
83.908,93
Mietzahlungen für Leasingverhältnisse von geringem Wert
11.853,65
9.879,78
Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse
551.837,66
602.014,65
Zahlungen für übrigen Miet- und Leasingaufwand
195.756,82
239.794,58
Summe Zahlungen Leasingverhältnisse
5.389.955,91
4.493.817,62
Die Zahlungen für Tilgungen sind im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthalten, alle
übrigen Zahlungen werden im Cashflow aus der operativen Tätigkeit gezeigt.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 58 von 63
7 Segmentberichtserstattung
Aufgrund der derzeitigen Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur der ASFINAG stellt
das gesamte Straßennetz und damit der Gesamtkonzern ein einheitliches Segment dar, so-
dass mangels einer tiefergehenden getrennten Zuordenbarkeit der Mauteinnahmen oder Ver-
mögenswerte sowie mangels einer unterschiedlichen Chancen- und Risikostruktur derzeit
keine weiteren Geschäftssegmente oder geografische Segmente unterschieden bzw. be-
stimmt werden können.
Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung werden in der ASFINAG die IFRS-Werte verwen-
det. Eine Überleitungsrechnung unter Angabe der Bewertungen der Gewinne oder Verluste
des Segments ist somit nicht erforderlich.
Die Detailinformationen zu Produkten und Dienstleistungen sind in der Tabelle unter Punkt 5.1
dargestellt. Alle wesentlichen Umsätze der ASFINAG sowie deren Tochtergesellschaften wer-
den in Österreich erwirtschaftet.
Mit Ausnahme der Republik Österreich gibt es keine Kunden mit welchen mehr als 10 % der
Umsatzerlöse erwirtschaftet werden. Darüber hinaus befinden sich alle langfristen Vermö-
genswerte im Inland.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 59 von 63
8 Sonstige Angaben
8.1 Erfolgsunsicherheiten und sonstige Verpflichtungen
8.1.1 Anhängige Rechtsstreitigkeiten
Im ASFINAG Konzern gibt es keine wesentlichen schwebenden Verfahren oder sonstigen Ver-
pflichtungen, die nicht im vorliegenden Konzernabschluss berücksichtigt wurden.
8.2 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
8.2.1 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Verkäufe an und Käufe von nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen grundsätz-
lich zu marktüblichen Konditionen. Die Herstellungskosten für die Errichtung und den Bau des
hochrangigen Straßennetzes werden zu Buchwerten an die Republik Österreich weiterver-
rechnet. Im Gegenzug erwirbt die ASFINAG von der Republik Österreich das Fruchtgenuss-
recht in gleicher Höhe. Die zum Bilanzstichtag bestehenden offenen Posten sind grundsätzlich
nicht besichert und unverzinslich.
Die folgende Tabelle enthält die Gesamtbeträge aus Transaktionen zwischen nahestehenden
Unternehmen und Personen für die betreffenden Geschäftsjahre. Unterschieden wird zwi-
schen:
• der Republik Österreich als Eigentümer des Unternehmens
• sonstigen nahestehenden Unternehmen
• Personen in Schlüsselpositionen
Erlöse aus Verkäu-
fen an nahestehende
Unternehmen und
Personen
Käufe von nahe-
stehenden Unter-
nehmen und Per-
sonen
sonstige Trans-
aktionen mit na-
hestehenden Un-
ternehmen und
Personen
Forderungen ge-
gen naheste-
hende Unterneh-
men und Perso-
nen
Schulden gegen-
über nahestehen-
den Unternehmen
und Personen
Republik Österreich
497.364.301,39
497.364.301,39
43.645.676,50
0,00
225.623.660,98
assoziierte Unternehmen
94.590,13
0,00
49.998,34
28.377,04
14.875,01
sonstige nahestehende Unternehmen
93.294.672,45
15.593.458,11
0,00
216.871.788,88
369.821.879,54
Personen in Schlüsselpositionen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
per 31.12.2020
590.753.563,97
512.957.759,50
43.695.674,84
216.900.165,92
595.460.415,53
Erlöse aus Verkäu-
fen an nahestehende
Unternehmen und
Personen
Käufe von nahe-
stehenden Unter-
nehmen und Per-
sonen
sonstige Trans-
aktionen mit na-
hestehenden Un-
ternehmen und
Personen
Forderungen ge-
gen naheste-
hende Unterneh-
men und Perso-
nen
Schulden gegen-
über nahestehen-
den Unternehmen
und Personen
Republik Österreich
501.046.943,29
501.046.943,29
46.474.790,61
0,00
234.674.647,96
assoziierte Unternehmen
94.655,20
0,00
57.572,50
28.377,04
15.359,00
sonstige nahestehende Unternehmen
123.380.676,79
22.966.497,52
0,00
72.601.304,20
380.310.948,69
Personen in Schlüsselpositionen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
per 31.12.2019
624.522.275,28
524.013.440,81
46.532.363,11
72.629.681,24
615.000.955,65
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 60 von 63
Die Verkäufe an die Republik Österreich beziehen sich auf die Weiterverrechnung von Bau-
leistungen, von Grundeinlöse- und Herstellungskosten des laufenden Geschäftsjahres, von
Neubau- und Erweiterungsvorhaben (unabhängig davon, ob die betreffenden Bauvorhaben
bereits fertig gestellt und zum Verkehr freigegeben oder noch in Bau sind) reduziert um sons-
tige Erträge, die Bauvorhaben betreffen. Im Gegenzug erwirbt die ASFINAG von der Republik
Österreich das Fruchtgenussrecht. 2020 leistete die ASFINAG Zahlungen für Haftungsent-
gelte im Zuge einer Anleihenbegebung in der Höhe von EUR 13.116.140,43 (2019
EUR 6.124.826,64).
Die Position „sonstige Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen“ zeigt
die Querfinanzierung des Brennerbasistunnels, eines österreichisch-italienischen Gemein-
schaftsprojektes zum Bau eines Eisenbahntunnels für gemischten Personen- und Güterver-
kehr unter dem Brennerpass. Dafür hebt die ASFINAG für bestimmte Straßenabschnitte einen
Mautaufschlag ein. Dieses zusätzlich eingehobene Netto-Benützungsentgelt wird zweckge-
bunden an den Bund als Beitrag zur Finanzierung des Tunnels weitergeleitet.
Weiters beinhaltet die Zeile „sonstige nahestehende Unternehmen“ Geschäfte mit der Öster-
reichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA), die die ASFINAG in den Jahren 1998 bis
2003 finanziert hat. Die ÖBFA begab österreichische Staatsanleihen und leitete einen Teil der
Emissionserlöse in Form von verzinslichen Darlehen an die ASFINAG weiter. Käufe bzw. Ver-
käufe im eigentlichen Sinn gibt es zwischen den beiden Unternehmen nicht, die Transaktionen
beschränken sich auf Zinszahlungen und Tilgungen.
Im Zuge der Finanzierungstätigkeit schließt die ASFINAG Swap-Geschäfte über die ÖBFA ab,
die sich in der Bilanz in den Positionen lang- bzw. kurzfristige Finanzderivate als Vermögens-
werte bzw. als Schulden wiederfinden.
Im Geschäftsjahr 2020 leistete die ASFINAG Netto-Zinszahlungen an die ÖBFA in der Höhe
von EUR 12.604.334,32 (2019 EUR 12.617.551,96).
Am 31. Dezember 2020 werden Finanzderivate mit einem positiven Marktwert in der Höhe von
EUR 58.717.286,98 (2019 EUR 63.543.797,03) im übrigen lang- und kurzfristigen Vermögen
ausgewiesen. Darüber hinaus hat die ASFINAG EUR 150.000.000,00 (2019 EUR 0,00) bei
der ÖBFA kurzfristig veranlagt.
Die verzinslichen Darlehen und die Zinsabgrenzungen in der Höhe von EUR 363.414.190,81
(2019 EUR 369.809.168,74) werden als lang- bzw. kurzfristige finanzielle Schulden ausgewie-
sen.
Zusätzlich sind in der Zeile „sonstige nahestehende Unternehmen“ Käufe in der Höhe von
EUR 15.593.458,11 (2019 EUR 22.966.497,52) enthalten. Im Geschäftsjahr 2020 sind aus
diesem Titel Schulden in der Höhe von EUR 2.250.103,94 (2019 EUR 4.593.066,40) enthal-
ten.
Des Weiteren sind in der Zeile „sonstige nahestehende Unternehmen“ Verkäufe in der Höhe
von EUR 111.953.606,94 (2019 EUR 123.380.676,79) enthalten. Im Geschäftsjahr 2020 sind
aus diesem Titel Forderungen in der Höhe von EUR 8.154.501,90 (2019 EUR 9.057.507,17)
enthalten.
Mit Gesellschaften, an denen die Republik Österreich direkt oder indirekt Beteiligungen hält,
die ebenfalls als nahestehende Unternehmen gemäß IAS 24 einzustufen sind, bestehen Ge-
schäftsbeziehungen innerhalb des Leistungsspektrums der ASFINAG-Gruppe zu fremdübli-
chen Bedingungen. Die im Berichtsjahr mit diesen Unternehmen im Sinne von IAS 24 durch-
geführten Transaktionen betrafen alltägliche Geschäfte des operativen Geschäftsbereichs und
waren insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Die zum Bilanzstichtag offenen Posten die-
ser Unternehmen werden in den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen ausgewiesen.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 61 von 63
In der Zeile nach Equity bilanzierte Unternehmen (siehe Punkt 4.6) werden Geschäftsfälle, bei
der die ASFINAG als Leistungserbringerin auftritt, ausgewiesen.
Erträge
Aufwendungen
2020
2019
2020
2019
VAO GmbH
94.590,13
94.655,20
49.998,34
57.572,50
Summe
94.590,13
94.655,20
49.998,34
57.572,50
8.2.2 Vergütungen von Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns
Die Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns umfassen die aktiven und ehemaligen
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates des Mutterunternehmens ASFINAG.
01-12/2020
01-12/2019
Kurzfristig fällige Leistungen
779.035,81
891.294,61
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
52.103,00
95.479,00
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0,00
267.097,18
Vergütungen von Personen in Schlüsselpositionen
831.138,81
1.253.870,79
Der Gesamtbetrag der kurzfristig fälligen Leistungen an Personen in Schlüsselpositionen ent-
fällt auf aktive Mitglieder des Vorstandes und gliedert sich wie folgt:
01-12/2020
01-12/2019
fixe Bezüge
570.000,00
647.401,57
variable Bezüge
85.788,82
110.580,00
Sachbezüge
23.388,72
24.037,70
Kurzfristige fällige Leistungen
679.177,54
782.019,27
Der Aufsichtsrat bezog im Berichtsjahr EUR 98.784,95 (2019 EUR 109.275,34) für Sitzungs-
gelder, Jahresvergütungen sowie Entschädigungen für angefallene Reisekosten. Die Bezüge
und Ruhebezüge von ehemaligen Vorstandsmitgliedern belaufen sich in 2020 auf
EUR 421.473,38 (2019 EUR 412.689,04)
Die Leistungen nach Beendigung bzw. aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betreffen nur die aktiven und ehemaligen Mitglieder des Vorstandes.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 waren keine Kredite an Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates aushaftend; es bestanden auch keine Haftungen zugunsten dieser Perso-
nen.
8.3 Aufwendungen für die Abschlussprüfung
gem. § 238 Abs. 1 Z 18 UGB
Für die im Geschäftsjahr 2020 erbrachten Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers De-
loitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
01-12/2020
01-12/2019 *)
Prüfung des Konzernabschlusses und damit zusammenhängende Bestäti-
gungsleistungen
189.248,85
98.500,00
sonstige Leistungen
16.377,70
26.895,00
Summe
205.626,55
125.395,00
*) BDO Austria GmbH
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 62 von 63
8.4 Auswirkungen von Covid-19
Seit Beginn des Geschäftsjahres breitet sich Covid-19 weltweit aus. Die Auswirkungen auf die
ASFINAG stellt sich wie folgt dar:
• Da keine Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung für ASFINAG be-
stehen, wird bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
• Der Umsatz blieb trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen
im Bereich der LKW-Maut stabil. Jedoch ergaben sich durch die weltweiten Reisein-
schränkungen teilweise negative Auswirkungen auf den Umsatz in der Kategorie der
2-Monats- und 10-Tages-Vignette, der Streckenmaut sowie Vermietung und Verpach-
tung.
• Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden nur im geringen Ausmaß in Anspruch ge-
nommen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Zuschüsse planmäßig in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden. ASFINAG hat im Berichtszeitraum Zu-
schüsse gem. dem Epidemiegesetz erhalten (mehr Informationen zu Höhe der Zu-
schüsse siehe Punkt 5.4.).
• Diverse Aufwendungen, wie z.B. Reisekosten oder Aufwendungen für den Betrieb der
Infrastruktur, konnten Covid-19-bedingt und bedingt durch strenge Kostendisziplin re-
duziert werden.
• Die bezüglich IFRS 6 veröffentlichten Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der
Covid-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstel-
len, wurde nicht in Anspruch genommen.
• Es gibt keine wesentliche Veränderung der finanziellen Risiken und Neuverhandlungen
von Finanzverbindlichkeiten. Bis dato führte die Covid-19-Pandemie zu keiner Ver-
schlechterung der Liquiditätszahlen und es mussten keine wesentlichen Maßnahmen
gesetzt werden. Das Hauptziel des Vorstands ist und bleibt die Sicherstellung der Li-
quidität im Konzern, der durch ein umfassendes Finanzmanagement Rechnung getra-
gen wird.
• ASFINAG hat umfangreiche erhaltene Bankgarantien, eine bestehende Kreditausfalls-
versicherung sowie einen hohen Anteil an Barzahlungen sowie div. Zahlungsmittel
(Kredit- und Tankkarten), sodass nicht von einer wesentlich höheren Erwartung bei
Kreditausfällen ausgegangen wird.
• ASFINAG hat beurteilt, ob ein Anhaltspunkt für eine anlassbezogene Wertminderung
eines Vermögenswerts, wie u.a. Firmenwert oder Fruchtgenuss vorliegt. Die Analyse
von internen und externen Quellen wie Marktkapitalisierung, Marktrenditen und Markt-
entwicklung haben keine wesentlich negativen Effekte gezeigt. Die getroffenen Annah-
men und Schätzungen im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses stützen
sich auf den aktuellen Wissensstand und Informationen. Basierend auf diese Annah-
men und aktualisierten durchschnittlichen Kapitalkosten bestand kein Erfordernis einer
Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (mehr Informationen zum
Werthaltigkeitstest siehe Punkt 4.1.1.2)
• In Summe reduzierte sich das Periodenergebnis im Verhältnis zu den Umsatzerlösen
im Vergleich zum Vorjahr nur gering.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020, Beilage V
Seite 63 von 63
8.5 Organe der Gesellschaft
8.5.1 Vorstand
Als Vorstand der Muttergesellschaft ASFINAG waren im Geschäftsjahr 2020 folgende Perso-
nen bestellt:
• Mag. Hartwig Hufnagl
• Dr. Josef Fiala
8.5.2 Aufsichtsrat
Als Aufsichtsrat der Muttergesellschaft ASFINAG waren im Geschäftsjahr 2020 folgende Per-
sonen bestellt:
• Mag. Dr. Peter Franzmayr, MBA (Vorsitzender bis 31.08.2020)
• Mag.
a
Christa Geyer (ab 31.08.2020, Vorsitzende ab 23.09.2020)
• Dr.
in
Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M. (Stellv. d. Vorsitzenden bis 31.08.2020)
• Dipl. Ing. Herbert Kasser (ab 18.02.2020, Stellv. der Vorsitzenden ab 23.09.2020)
• Dipl. Ing. Dr. techn. Harald Frey (ab 31.08.2020)
• Mag. Michael Höllerer
• Martha Schultz
• Dr. h.c. Siegfried Gunther Stieglitz (bis 28.02.2020)
• Mag.
a
Eva Wildfellner (ab 31.08.2020)
Vom Betriebsrat entsandt (Vertretung der Beschäftigten):
• Ursula Zortea-Ehrenbrandtner
• Roman Grünerbl
• Gabriele Straßnigg
8.5.3 Zahl der Beschäftigten
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im ASFINAG Konzern betrug im Geschäftsjahr
2020 2.934 (2019 2.885). Hiervon sind eigene Mitarbeitende mit einer Anzahl von 2.559 (2019
2.474) und überlassene Mitarbeitende mit einer Anzahl von 375 (2019 411) beschäftigt.
8.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bis zur Freigabe des vorliegenden Konzernabschlusses der ASFINAG Gruppe zur Veröffent-
lichung sind keine wesentlichen noch zu berücksichtigenden oder anzugebenden Ereignisse
eingetreten.
Wien, am 9. April 2021
Der Vorstand
Dr. Josef Fiala Mag. Hartwig Hufnagl
KONZERNLAGEBERICHT FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs- Aktiengesellschaft
Beilage VI / 2
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemein ................................................................................................................... 3
2. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der
Unternehmensgruppe ................................................................................................ 3
2.1. Struktur und Organisation ...................................................................................... 3
2.2. Geschäftsverlauf ................................................................................................... 4
2.2.1. Bemautung ..................................................................................................... 4
2.2.2. Bauaktivitäten ................................................................................................. 5
2.2.3. Betriebliche Erhaltung, Verkehrsmanagement und Betriebstechnik, Service-
und Kontrollmanagement, Asset Management und Projektentwicklung ... 6
2.2.4. Finanzierung ................................................................................................... 8
2.2.5. Wirtschaftliche Lage ....................................................................................... 9
2.2.5.1. Vermögen ................................................................................................ 9
2.2.5.2. Eigenkapital und Schulden ....................................................................... 9
2.2.5.3. Umsatz und Ergebnis ..............................................................................10
2.2.5.4. Ertragsstruktur ........................................................................................10
2.2.5.5. Aufwandsstruktur ....................................................................................11
2.2.5.6. Geldflussrechnung ..................................................................................11
2.2.5.7. Rentabilität ..............................................................................................12
2.3. Nichtfinanzielle Erklärung .....................................................................................12
3. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der
Unternehmensgruppe ...............................................................................................13
3.1. Voraussichtliche Entwicklung der Unternehmensgruppe ......................................13
3.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten ............................................................14
3.2.1. Cashflowrisiko ...............................................................................................14
3.2.2. Liquiditätsrisiko ..............................................................................................14
3.2.3. Konjunkturrisiko, Ausfallsrisiko, Absatz- und Beschaffungsrisiko ...................15
3.2.4. Branchenspezifische Risiken und Regulierungsrisiken ..................................16
3.2.5. IT-Risiken ......................................................................................................16
3.2.6. Personal- und Fluktuationsrisiko ....................................................................18
3.2.7. Risiken aus der Corona-Krise ........................................................................18
4. Bericht über Forschung, Entwicklung und Innovation ................................................19
5. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ............20
5.1. Kontrollumfeld ......................................................................................................20
5.2. Risikobeurteilung ..................................................................................................22
5.3. Kontrollmaßnahmen .............................................................................................23
5.4. Information und Kommunikation ...........................................................................24
5.5. Überwachung .......................................................................................................24
Beilage VI / 3
1. Allgemein
Bei der Darstellung von Zahlen in TSD Euro - Beträgen sowie bei Prozentangaben können
rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
2. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
der Unternehmensgruppe
2.1. Struktur und Organisation
Die Republik Österreich hat als 100 % Eigentümerin der ASFINAG die Aufgabe übertragen,
das hochrangige Straßennetz zu betreiben und auszubauen. Die ASFINAG nimmt diese Auf-
gabe mit hohem verkehrspolitischen und wirtschaftlichem Verantwortungsbewusstsein wahr.
Kernkompetenz der ASFINAG ist die Planung, der Bau, der Betrieb, die Erhaltung und die
Bemautung eines leistungsfähigen, bedarfsgerechten Autobahnen- und Schnellstraßennet-
zes. Gemäß der Unternehmens-Vision ist es Ziel der ASFINAG, ein verlässlicher, innovativer
und nachhaltiger Mobilitätspartner zu sein, der vorausschauend und Regionen übergreifend
die Mobilitätswende mitgestaltet.
Die besonderen Schwerpunkte liegen dabei auf größtmöglicher Verfügbarkeit, optimaler Ver-
kehrssteuerung und Verkehrsinformation, Verkehrssicherheit, Nutzung bzw. Entwicklung tech-
nologischer Neuerungen sowie optimale Vorbereitung und Mitgestaltung von Zukunftsthemen
wie beispielsweise des autonomen Fahrens oder der Multimodalität. Eine starke Vernetzung
der ASFINAG auf nationaler und internationaler Ebene ist bei der Verfolgung all dieser The-
men ein unverzichtbares Element.
Die Organisationsstruktur der ASFINAG bildet die wesentlichen operativen Aufgaben ab.
Die Töchter ASFINAG Alpenstraßen GmbH und ASFINAG Service GmbH sind für den Betrieb,
die ASFINAG Bau Management GmbH für Neubau und bauliche Erhaltung und die ASFINAG
Maut Service GmbH für die Bemautung sowie die gesamte IT-Landschaft des Konzerns ver-
antwortlich. Ergänzend dazu bietet die ASFINAG Commercial Services GmbH Beratung in den
Kernkompetenzen der ASFINAG an. Abgerundet wird das Portfolio durch die ASFINAG Euro-
pean Toll Service GmbH, die den Bereich der internationalen Mautabrechnung abdeckt.
Mit Beginn des Jahres 2020 wurde im Rahmen eines Organisationsentwicklungsprozesses
(„ASFINAG Update“) die Aufbau- und Ablauforganisation in der ASFINAG Gruppe in Teilbe-
reichen geändert. Ziel war, die ASFINAG zukunftsfit aufzustellen, um den neuen Herausforde-
rungen wie z.B. steigende Mobilitätsbedürfnisse, Multimodalität, Nachhaltigkeit und Klimawan-
del Rechnung zu tragen. Die Organisationsänderungen basierten u.a. auf folgenden Prämis-
sen: Schaffen von klaren Verantwortungen und Aufgaben, Fördern der konzernweiten Zusam-
menarbeit, Abbau von Schnittstellen sowie eine stärkere Trennung von strategischen und ope-
rativen Agenden einerseits und funktionalen und regionalen Aufgaben andererseits.
In der Holding wurde eine neue Abteilung „Konzernsteuerung“ eingerichtet, in deren Verant-
wortungsbereich die Erarbeitung und Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung der
ASFINAG fällt. Weiters unterstützt sie die Tochtergesellschaften bei der Umsetzung der Ge-
samtstrategie in deren jeweiligem Verantwortungsbereich und stellt für ausgewählte Themen-
bereiche die unternehmensübergreifend einheitliche Abwicklung sicher.
Zum 31. Dezember 2020 stehen die ASFINAG Bau Management GmbH, die ASFINAG Maut
Service GmbH, die ASFINAG Commercial Services GmbH und die ASFINAG European Toll
Service GmbH zu 100 % im Besitz der ASFINAG. An der ASFINAG Alpenstraßen GmbH sind
die Bundesländer Tirol (35,9 %) und Vorarlberg (13,1 %) beteiligt. An der ASFINAG Service
GmbH sind das Bundesland Niederösterreich (5,0 %), die OÖ Verkehrsholding GmbH
Beilage VI / 4
(2,17 %) und die Bundesländer Wien (1,67 %), Burgenland (1,67 %), Steiermark (1,67 %),
Kärnten (1,67 %) und Salzburg (1,17 %) beteiligt.
Darüber hinaus hält die ASFINAG an der im Geschäftsjahr 2015 gegründeten Verkehrsaus-
kunft Österreich VAO GmbH einen Anteil von 26 %.
2.2. Geschäftsverlauf
Das Jahr 2020 wurde durch die Covid-19 Pandemie dominiert. Die Wirtschaftsleistung brach
weltweit und damit auch in Österreich stark ein. Der BIP-Rückgang in Österreich fiel aber mit
−7,3% (Quelle: Prognose WIFO/Statistik Austria) weniger heftig aus, als es die Gegebenheiten
zwischenzeitlich vermuten hatten lassen.
Auch die ASFINAG war durch die Covid-19 Krise betroffen, allerdings aufgrund ihres Ge-
schäftsbereichs in deutlich geringerem Ausmaß als viele andere Unternehmen. Der Fortbe-
stand und die vollumfängliche Funktionsfähigkeit der ASFINAG war zu keinem Zeitpunkt ge-
fährdet.
Die wesentlichsten Auswirkungen waren im Maut- und im Baubereich zu verzeichnen.
Der Fahrleistungsrückgang von Fahrzeugen > 3,5 t hzG (Güterverkehr) betrug für das Ge-
samtjahr 2020 -4,6 %. Die PKW-Fahrleistung sank aufgrund der verschiedenen Lockdown-
Maßnahmen in Österreich und im benachbarten Ausland um 22,2 % im Vergleich zu 2019.
Im Baubereich wirkte sich die Covid-19 Krise einerseits in einer teilweisen Verschiebung von
Maßnahmen oder Projekten in das Jahr 2021 aus, andererseits in Mehrkosten infolge von
Stillstandszeiten und Hygienemaßnahmen. Diese beiden gegenläufigen Effekte glichen sich
weitgehend aus.
Die aktive Steuerung der Bauaktivitäten und die laufend mit dem Eigentümer erfolgende Prio-
ritäten-Abstimmung sowie breit angelegte Aktivitäten zur Kostensenkung und Effizienzsteige-
rung (Kostenziele im Betrieb, Kostensenkungsprogramme im Overhead-Bereich, etc.) stellen
nach wie vor wesentliche Eckpfeiler für eine solide finanzielle Basis zur Bewältigung der mittel-
bis langfristigen Herausforderungen dar. Die Verschuldung der ASFINAG steht mit der Er-
tragskraft im Einklang und eine langfristige Finanzierbarkeit ist gegeben.
2.2.1. Bemautung
Im Bereich der vollelektronischen Maut für Kfz über 3,5 t hzG wurden insgesamt rd. 774 Mio.
Mauttransaktionen verzeichnet, dies entspricht Covid-19 bedingt einem Rückgang von -4,4 %
gegenüber 2019. Mit rd. 98 % entfiel der überwiegende Anteil an Mauttransaktionen auf LKW,
der Rest wurde von Bussen und anderen Fahrzeugen über 3,5 t hzG, wie zum Beispiel Wohn-
mobilen, getätigt.
Der Marktanteil der Direktabrechnungsschiene mit den Kunden („GO-Direkt“) lag im Jahr 2020
bei 10,0 % (2019: 10,4 %).
Die Anzahl der an den Sondermautstellen abgefertigten PKWs (Kat. 1) lag mit rd. 31 Mio. um
– 26,3 % unter jener des Jahres 2019, was in erster Linie auf den Rückgang der Reisetätigkeit
aufgrund der Covid-19 Pandemie zurückzuführen ist. Der Automatisierungsgrad der Passagen
an den Sondermautstellen betrug 71,7 %. Im Vergleich dazu betrug er im Vorjahr 65,0 %. Die
Anzahl der verkauften digitalen Streckenmauttickets lag bei rd. 1,7 Mio. Stück. (2019:
2,7 Mio. Stück), dies entspricht einer Reduktion von - 37,6 % gegenüber dem Vorjahr.
Der Vignettenabsatz über alle Vignettentypen lag im Wirtschaftsjahr 2020 mit rd. 18,4 Mio.
verkauften Stück resultierend aus der Covid-19 Pandemie um rund - 33,7 % unter jenem des
Beilage VI / 5
Vorjahres. Betrachtet man das Vignettenjahr 2020, so lag die Anzahl der verkauften Stückzah-
len um rd. -28,9 % unter jener des Vignettenjahres 2019. Der Marktanteil der digitalen Vignette
2020 betrug 19,4 %, 2019 lag er noch bei 12,0 %.
2.2.2. Bauaktivitäten
Der Schwerpunkt der ASFINAG-Bautätigkeit lag im Jahr 2020, wie auch in den Vorjahren, auf
der Erhöhung der Verkehrssicherheit im hochrangigen Netz, insbesondere auf Erweiterungen
und Sanierungen sowie der Errichtung von Rastplätzen und LKW-Stellplätzen.
Im Zuge der Erweiterung des ASFINAG-Netzes wurden wesentliche Bauvorhaben fortgeführt
und teilweise abgeschlossen, wie etwa die Errichtung der S07 Fürstenfelder Schnellstraße,
der Neubau der 2. Tunnelröhre des Karawankentunnels (A11 Karawanken Autobahn), der
Neubau Anschlussstelle Donau Süd bis Anschlussstelle Donau (A26 Linzer Autobahn), der
Neubau Sankt Georgen bis Scheifling (S36 Murtal Schnellstraße) sowie der Neubau Hol-
labrunn bis Guntersdorf (S3 Weinviertler Schnellstraße).
Zudem wurden weitere Großprojekte im Rahmen von Sanierungen im Jahr 2020 vorangetrie-
ben. Dazu gehören unter anderem die Sanierung und Fahrstreifenerweiterung Fischamend –
Bruck West (A4 Ost Autobahn), und der Sicherheitsausbau auf der S31 (Burgenland Schnell-
straße) Mattersburg – Weppersdorf.
Wesentliche Verkehrsfreigaben im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2020 fanden für die fol-
genden mehrjährigen Projekte statt:
• A01 (West Autobahn) Lärmschutz Ansfelden
• A02 (Süd Autobahn) Generalsanierung Packsattel - Großliedltunnel
• A02 (Süd Autobahn) Sanierung Grimmenstein - Aspang
• A07 (Mühlkreis Autobahn) Neubau und Sanierung Hafenstraße - Voestbrücke
• A09 (Pyhrn Autobahn) E&M Sanierung und STSG Plabutschtunnel
• A10 (Tauern Autobahn) Generalsanierung Urstein - Hallein
• A12 (Inntal Autobahn) Generalsanierung Terfener Innbrücke
• S03 (Weinviertler Schnellstraße) Neubau Hollabrunn - Guntersdorf
• S16 (Arlberg Schnellstraße) Generalsanierung Perjentunnel 1. Röhre
• S36 (Murtal Schnellstraße) Neubau St. Georgen - Scheifling
Zudem konnten die folgenden wesentlichen unterjährigen Projekte, die im Jahr 2020 Baube-
ginn hatten, auch im selben Jahr wieder dem Verkehr übergeben werden:
• A01 (West Autobahn) Neubau Rastplätze Hainbach Nord und Süd
• A07 (Mühlkreis Autobahn) Tunnelsanierung Bindermichl - Niedernhart
• A09 (Pyhrn Autobahn) Sanierung Windischgarsten – Spital/Pyhrn
• A13 (Brenner Autobahn) Sanierung Salfaun - Plon
• S03 (Weinviertler Schnellstraße) Sanierung Hollabrunn Süd – Hollabrunn Nord
• S35 (Brucker Schnellstraße) Sanierung Badl - Deutschfeistritz
• S36 (Murtal Schnellstraße) Sanierung Zeltweg - Judenburg
Beilage VI / 6
Die im Jahr 2020 erfolgten wesentlichen mehrjährigen Baubeginne sind:
• A02 (Süd Autobahn) Sanierung Graz West - Lieboch
• A03 (Südost Autobahn) Generalsanierung Guntramsdorf - Ebreichsdorf
• A08 (Innkreis Autobahn) Sanierung Ort - Suben
• A09 (Pyhrn Autobahn) Sanierung Deutschfeistritz - Übelbach
• A10 (Tauern Autobahn) Generalsanierung Werfen – Knoten Pongau
• A23 (Südosttangente) Generalsanierung Hochstraße St. Marx
• S01 (Außenring Schnellstraße) Sanierung der Tunnelanlagen auf der S01
• S06 (Semmering Schnellstraße) Sanierung Krieglach - Wartberg
• S07 (Fürstenfelder Schnellstraße) Neubau Dobersdorf - Heiligenkreuz
• S33 (Kremser Schnellstraße) Generalsanierung Knoten St. Pölten – St. Pölten Nord
Das von der ASFINAG verantwortete Bauvolumen betrug im Jahr 2020 insgesamt rund
EUR 1.074 Mio. (2019: rund EUR 1.060 Mio.).
Wie unter Punkt 2.2 beschrieben, war auch der Baubereich durch die Covid-19-Krise betroffen.
Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 kam es zwar zu einem weitgehenden Her-
unterfahren der Bautätigkeiten, das jedoch nur von kurzer Dauer war. Die weiteren Lockdowns
im Jahr 2020 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bautätigkeit.
2.2.3. Betriebliche Erhaltung, Verkehrsmanagement und Betriebstechnik,
Service- und Kontrollmanagement, Asset Management und Projektent-
wicklung
Wie unter Punkt 2.1 ausgeführt, wurde mit Anfang 2020 die Aufbau- und Ablauforganisation in
der ASFINAG Gruppe in Teilbereichen geändert („ASFINAG Update“). Dies spiegelt sich auch
in den nachfolgend beschriebenen Tätigkeitsbereichen wider.
Die Betriebliche Erhaltung ist mit 1.268 Mitarbeitenden der personell größte Bereich der AS-
FINAG. In 5 Regionen gegliedert, verfügen die 42 Autobahnmeistereien über ca. 430 Schwer-
fahrzeuge und ca. 300 Leicht-Lastkraftwagen zur Bewältigung der Kernleistungen. Diese setz-
ten sich aus dem Winterdienst, der Streckenkontrolle nebst Ereignismanagement, der Sub-
stanzerhaltung und den damit verbundenen Wartungsleistungen sowie der Absicherung zu-
sammen. Ab 2020 wurde das Grünraum-Management in den Kernleistungen ergänzt und so
dem immer höher werdenden Stellenwert von Baumkataster, Baumkontrolle, dokumentierten
Baumpflege-Maßnahmen sowie der Pflege von Ausgleichsflächen und der Erhaltung von Bio-
diversität Rechnung getragen. Das neue Baustellen Ticketsystem wurde 2020 positiv getestet
und wird 2021 ausgerollt. Es ermöglicht den Autobahnmeistern, Baustellen und Tätigkeiten an
der Strecke im Sinne der Verfügbarkeit noch besser zu koordinieren und zu bündeln.
In der Abteilung Verkehrsmanagement und Betriebstechnik nehmen 9 Verkehrsmanagement-
zentralen die Verantwortung für die nationale Verkehrsüberwachung, -information und -steue-
rung wahr. Gemeinsam mit dem Team Verkehrstechnik werden die strategischen Ziele Ver-
fügbarkeit, Sicherheit und Information verfolgt. 2020 wurden mit der Entwicklung des neuen
Verkehrsmanagement-Informationssystems VMIS 2.0 und mit der Mitarbeiter-Schulung an der
Beilage VI / 7
Sicherheitsakademie der Polizei die Schwerpunkte im Verkehrsmanagement gesetzt. Die
Kernkompetenzen der 21 Betriebstechnikstandorte liegen in der Betriebsführung, Qualitätssi-
cherung, Wartung und Instandhaltung der dezentralen Systemtechnik, der 164.000 elektro-
technischen Außenanlagenteilen und der passiven Leitungs-Infrastruktur des ASFINAG-eige-
nen Netzwerkes CN.as. Nach der „ASFINAG Update“-bedingten Systemtechnik-Übergabe an
die ASFINAG Maut Service GmbH wurden Prozesse, Servicekatalog und Service Design Pa-
per an die neue Konstellation angepasst. Im Frühjahr 2020 wurde der erste Lehrgang zur Wei-
terentwicklung zum Mechatroniker durch 15 Mitarbeiter der Betriebstechnik abgeschlossen.
Dem Team Tunnelmanagement obliegt die Tunnelsicherheitsverantwortung mit den dafür er-
forderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Netz- und Informati-
onsgesetzes (kritische Infrastruktur) sowie des Straßentunnelsicherheitsgesetzes.
Die Abteilung Service- und Kontroll-Management entstand 2020 durch die Zusammenführung
der 3 Unternehmenseinheiten Service- und Kontrolldienst, Traffic Management und techni-
sche Unterwegskontrolle. Sie gliedert sich in 4 Regionen. Von 16 Standorten aus erbringen
die mobilen Organisationseinheiten ihre Leistungen oft in enger Kooperation und Abstimmung
mit der Polizei. Durch Hebung von Synergien zwischen diesen zusammengewachsenen Ein-
heiten kann die Präsenz auf der Strecke, sowohl im Ereignisfall als auch bei Kontrollen erhöht
werden. Covid-19-bedingt sanken sowohl die Ersatzmauteinnahmen als auch die Anzahl der
technischen Kontroll-Gutachten um ca. 20 % gegenüber dem Vorjahr. Die Verträge zur Durch-
führung der technischen Unterwegskontrollen mit den Bundesländern Burgenland, Steiermark,
Kärnten, Tirol und Vorarlberg wurden neu verhandelt und abgeschlossen.
Das Asset Management ist für die bauliche Erhaltung des ASFINAG Streckennetzes verant-
wortlich. Mittels laufender Kontrollen und Prüfungen der Ingenieurbauwerke sowie einer regel-
mäßigen Zustandserfassung der Fahrbahnen und den strategischen Zielsetzungen der Erhal-
tungsstrategie werden die notwendigen Anforderungen für Sanierungsmaßnahmen für das
ASFINAG Bauprogramm definiert. Das Anforderungsmanagement bündelt Anforderungen für
das Bauprogramm aus allen Bereichen der ASFINAG und erstellt Projektdefinitionen, welche
als Bestellungen an die umsetzenden Einheiten in der
ASFINAG Bau Management GmbH
übergeben werden. Durch die laufende Umsetzung des ASFINAG Bauprogramms, sowie wei-
terer Maßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art wird die Sicherheit und Verfügbarkeit
der baulichen Anlagen des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Netzes sicher-
gestellt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der langfristigen Erhaltungskonzepte, der Lang-
fristprognose, der Bauwerksdatenbanken und der Erhaltungsstrategie gewährleistet eine opti-
male und wirtschaftliche Arbeitsweise. 2020 wurden die Abteilungen Asset Management der
ASFINAG Alpenstraßen GmbH und der ASFINAG Service GmbH in der ASFINAG Bau Ma-
nagement GmbH zu einer Abteilung zusammengeführt. Hierdurch wird die Zusammenarbeit
mit den umsetzenden Abteilungen, mit dem Ziel einer hohen Projektstabilität, nochmals ge-
stärkt.
Im Rahmen des „ASFINAG Updates“ entstand aus der Konzeptiven Planung der ASFINAG
Service GmbH und der ASFINAG Alpenstraßen GmbH sowie der ASFINAG Bau Management
GmbH Planungsabteilung die neue Abteilung Projektentwicklung in der ASFINAG Bau Ma-
nagement GmbH. Zielsetzung war insbesondere die Bündelung aller Planungskompetenzen
und damit die Reduktion von Schnittstellen. In dieser neuen Abteilung werden Projekte von
der ersten Idee bis zum Abschluss der erforderlichen Genehmigungsverfahren bearbeitet. Für
alle Neubauprojekte und eine Vielzahl relevanter Ausbaumaßnahmen im bestehenden hoch-
rangigen Streckennetz in Österreich erbringt die Abteilung Projektentwicklung das Manage-
ment in der Planungsphase, vor der baulichen Umsetzung.
Inhaltlich umfasst das Aufgabenfeld ein breites Spektrum von Varianten- und Machbarkeits-
studien bzw. Prioritätenreihungen mittels Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Daran anschlie-
ßend erfolgt die Erstellung von Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE) und Abwicklung von
Umweltverträglichkeitsprüfungs- (UVP) bzw. § 4 BStG-Verfahren bis hin zur Erwirkung von
materienrechtlichen Genehmigungen (Naturschutz, Wasser- und Forstrecht etc). Auch das ös-
Beilage VI / 8
terreichweit bedeutende Thema Lärmschutz ist in der Abteilung Projektentwicklung angesie-
delt. Die Zuständigkeit für jegliche Anfrage dazu, aber auch die Entwicklung von konkreten
Lärmschutzmaßnahmen obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Abteilung.
2.2.4. Finanzierung
Die Finanzierungsprämisse der ASFINAG ist die Sicherstellung ausreichender Liquidität für
die operative Umsetzung des Eigentümerauftrages. Die Finanzierungsstrategie der ASFINAG
ist auf die Optimierung der erwarteten Zinskosten und des damit zusammenhängenden Risi-
kos (gemessen durch die Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk) ausgerichtet, wobei
Planungssicherheit ebenfalls einen wesentlichen Faktor darstellt.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von
EUR 1.000 Mio. (Nominalwert) getilgt. Dem gegenüber stand eine Finanzierung in Form einer
Doppeltranche-Anleihe (EUR 750 Mio. Anleihe mit 7 Jahren Laufzeit und einem Kupon von
0,00 % und EUR 500 Mio. Anleihe mit 15 Jahren Laufzeit und einem Kupon von 0,10 %). Zu-
sätzlich wurde ein Darlehen über EUR 90 Mio. mit 15 Jahren Laufzeit und einem Zinssatz von
0,407 % aufgenommen.
Das Rating der ASFINAG blieb 2020 unverändert. Moody‘s hat das Rating Aa1 mit stabilem
Ausblick im Juli 2020 bestätigt. Ebenfalls im Juli 2020 erfolgte auch durch Standard & Poor’s
die Bestätigung der Ratingeinstufung mit AA+ und stabilem Ausblick.
Die nominellen langfristigen Finanzverbindlichkeiten (exkl. Verbindlichkeiten aus PPP von
EUR 0,6 Mrd.) erhöhten sich von rd. EUR 9,0 Mrd. per Jahresende 2019 auf EUR 9,3 Mrd.
Ende 2020. Demgegenüber stehen kurzfristige Veranlagungen (inkl. Kontoguthaben) in Höhe
von rund EUR 0,3 Mrd.
Das EMTN (Euro Medium Term Note) - Programm der ASFINAG wird auch in den kommenden
Jahren Hauptquelle der langfristigen Mittelaufnahmen sein. Der Finanzierungsbedarf für 2021,
der hauptsächlich auf eine Tilgung im April zurückzuführen ist, beträgt voraussichtlich zwi-
schen EUR 600 und 700 Mio.
Beilage VI / 9
2.2.5. Wirtschaftliche Lage
2.2.5.1. Vermögen
31.12.2020
31.12.2019
31.12.2018
TSD € %
TSD € % TSD € %
Langfristige Vermögenswerte
17 607 064
96,18
17 088 830
97,90
16 545 224
96,84
Kurzfristige Vermögenswerte
699 826
3,82
366 133
2,10
538 957
3,15
zur Veräußerung geh. langfr. Vermögens-
werte
0
0,00
0
0,00
195
0,00
18 306 889
100,00
17 454 963
100,00
17 084 376
100,00
Die langfristigen Vermögenswerte werden im Wesentlichen durch die immateriellen Vermö-
gensgegenstände dominiert, die vor allem das Fruchtgenussrecht (Neubau) am hochrangigen
Straßennetz darstellen. Das Fruchtgenussrecht wächst mit den Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten der Infrastruktur. Der Wert des Fruchtgenussrechtes (inkl. Anzahlungen und An-
lagen im Bau Fruchtgenuss) wuchs im Jahr 2020 um EUR 505 Mio. (2019 EUR 509 Mio.).
Die Sachanlagen (EUR 590 Mio.) bestehen schwerpunktmäßig aus Maut- und Verkehrsbeein-
flussungsanlagen sowie Corporate Network und IT-Infrastrukturanlagen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte betreffen vor allem die Fakturierung der Vignettenverkäufe
und Forderungen aus der LKW-Maut mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sowie die flüssi-
gen Mittel. Weiters sind hier u.a. auch die Vorräte, die Bewertung der kurzfristigen Derivate
(siehe Notes Punkt 4.18) und die Forderungen gegenüber in- und ausländischen Finanzbe-
hörden enthalten. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr um rund EUR 334 Mio. ist zu einem
überwiegenden Teil auf den höheren Bestand an Bankguthaben im Vergleich zum Vorjahr
zurückzuführen.
2.2.5.2. Eigenkapital und Schulden
31.12.2020
31.12.2019
31.12.2018
TSD € % TSD € % TSD € %
Eigenkapital aus Innenfinanzierung
6 646 565
36,31
6 069 638
34,77
5 372 156
31,44
Eigenkapital aus Außenfinanzierung
467 049
2,55
467 049
2,68
467 049
2,73
Eigenkapital 7 113 614 38,86 6 536 687 37,45 5 839 205 34,18
Langfristige Schulden
9 297 367
50,79
8 712 700
49,92
9 123 342
53,40
Kurzfristige Schulden
1 895 908
10,36
2 205 576
12,64
2 121 830
12,42
18 306 889
100,00
17 454 963
100,00
17 084 376
100,00
Das Eigenkapital (inkl. Gewinnvortrag) ist um das Jahresergebnis 2020 gestiegen, korrigiert
um die Ausschüttung einer Dividende von EUR 165 Mio. und dem sonstigen Ergebnis (Neu-
bewertung gem. IAS 19).
Bei den bestehenden Finanzverbindlichkeiten hat sich das Fristigkeitenprofil geringfügig zu-
gunsten der langfristigen Verbindlichkeiten verschoben. Dies aufgrund der Tatsache, dass im
Jahr 2020 eine Tilgung in Höhe von EUR 1,0 Mrd. (Nominalwert) erfolgte, während im Jahr
2021 eine betraglich niedrigere Tilgung in Höhe von EUR 750 Mio. (Nominalwert) fällig wird.
Beilage VI / 10
2.2.5.3. Umsatz und Ergebnis
2020
2019
2018
TSD €
TSD €
TSD €
Umsatzerlöse 2 640 453 2 807 632 2 589 075
Operatives Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 1 271 548 1 469 432 1 429 855
in % vom Umsatz 48,16 52,34 55,23
Zu- und Abschreibungen -78 507 -77 290 -72 322
Operatives Ergebnis (EBIT) 1 193 041 1 392 142 1 357 533
in % vom Umsatz 45,18 49,58 52,43
Finanzergebnis -205 643 -242 165 -261 120
Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) 987 398 1 149 977 1 096 413
in % vom Umsatz 37,40 40,96 42,35
Periodenergebnis 742 278 864 109 824 140
in % vom Umsatz 28,11 30,78 31,83
Kumuliertes Konzernergebnis 6 640 247 6 063 320 5 365 838
Die Mauterlöse für das ASFINAG-Streckennetz haben sich insgesamt im Jahr 2020 aufgrund
der Corona-bedingten Einschränkungen um rd. EUR 153 Mio. (-6,8 %) verringert.
Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen (EUR 1.104 Mio.), die er-
gebniswirksam sind (somit exklusive Fruchtgenuss), sind gegenüber 2019 um rund 6 % ge-
stiegen (+EUR 37 Mio.).
Das Finanzergebnis hat sich um rund EUR 37 Mio. verbessert, was im Wesentlichen auf ge-
sunkene Zinsaufwendungen zurückzuführen ist.
Das Ergebnis vor Ertragssteuern liegt für 2020 mit EUR 987 Mio. um EUR 163 Mio. unter dem
Vorjahresniveau (EUR 1.150 Mio.).
Nach Abzug der Steuern ergibt sich mit EUR 742 Mio. ein gegenüber 2019 um rund
EUR 122 Mio. (-14 %) niedrigeres Jahresergebnis 2020. Dies ist im Wesentlichen auf die Aus-
wirkungen der Pandemie zurückzuführen.
2.2.5.4. Ertragsstruktur
2020
2019
2018
TSD € % TSD € % TSD € %
Streckenmauterlöse 137 211 4,98 199 778 6,83 189 114 7,00
Vignettenerlöse 449 427 16,30 523 616 17,91 501 588 18,56
LKW-Mauterlöse 1 498 097 54,35 1 515 220 51,82 1 464 847 54,21
Erlöse Vermietung/Verpachtung 24 605 0,89 33 669 1,15 33 059 1,22
Erlöse Enforcement 33 513 1,22 34 055 1,16 31 635 1,17
sonstige Umsatzerlöse 237 0,01 246 0,01 424 0,02
Erlöse aus der Weiterverrechnung 497 364 18,04 501 047 17,14 368 407 13,63
Umsatzerlöse
2 640 453
95,79
2 807 632
96,03
2 589 074
95,81
Aktivierte Eigenleistungen 5 292 0,19 4 037 0,14 4 349 0,16
Erträge aus dem Abgang von Vermögenswerten 8 095 0,29 6 076 0,21 3 908 0,14
Erträge aus Strafgelder 82 170 2,98 82 514 2,82 78 321 2,90
Übrige sonstige Erträge 20 455 0,74 23 560 0,81 26 750 0,99
Sonstige Erträge
110 721
4,02
112 150
3,84
108 979
4,03
Umsatzerlöse und Erträge 2 756 466 100,00 2 923 819 100,00 2 702 402 100,00
Beilage VI / 11
Die Mauterlöse waren je nach Kategorie unterschiedlich durch die Covid-19-Krise betroffen.
Während die Mauterlöse für KfZ > 3,5 t hzG im Jahr 2020 nur um 1,1 % sanken, kam es beim
PKW durch die Einschränkung der individuellen Reisefreiheit insgesamt (Streckenmaut und
Vignette) zu Rückgängen von 18,9 %.
Die Erlöse aus Weiterverrechnung korrespondieren mit den Aufwendungen für den Neubau
und die Erweiterung der Streckeninfrastruktur. Sie sind gegenüber 2019 nur marginal gesun-
ken, das heißt um rund EUR 3,7 Mio. (-0,7 %).
Im Bereich der Erlöse aus Vermietung und Verpachtung kam es ebenfalls Corona-bedingt zu
deutlichen Rückgängen von knapp 27 % aufgrund der teilweisen Schließungen der Raststati-
onen und des insgesamt geringeren Verkehrsaufkommens.
Die Erlöse aus Enforcement-Tätigkeiten sowie die Erträge aus Strafgeldern konnten nahezu
auf dem Niveau von 2019 gehalten werden.
2.2.5.5. Aufwandsstruktur
2020
2019
2018
TSD €
%
TSD €
%
TSD €
%
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen 1 104 270 70,63 1 071 312 69,94 889 712 66,16
Personalaufwendungen 212 176 13,57 210 006 13,71 198 796 14,78
Sonstige Aufwendungen 168 472 10,78 173 069 11,30 184 039 13,68
Zu- und Abschreibungen, Wertminderungen 78 507 5,02 77 290 5,05 72 322 5,38
Aufwendungen
1 563 425
100,00
1 531 677
100,00
1 344 870
100,00
Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen liegen mit EUR 1.104 Mio. etwas
über dem Niveau des Vorjahres (+EUR 33 Mio.) Darin enthalten sind (unter anderem) die Auf-
wendungen für bezogene Leistungen in Höhe von EUR 1.095 Mio., die im Vergleich zu 2019
um rund EUR 28 Mio. gestiegen sind, sowie der Materialaufwand (einschließlich Bestandsver-
änderung), der mit EUR 41 Mio. um EUR 8 Mio. im Vergleich zu 2019 zurückgegangen ist. In
Abzug gebracht wurden Erlöse aus der Aktivierung bezogener Leistungen für Investitionen in
Höhe von rund EUR 44 Mio.
Die Personalaufwendungen liegen leicht über dem Niveau des Vorjahres (+1,0 %).
2.2.5.6. Geldflussrechnung
2020
2019
2018
TSD €
TSD €
TSD €
Cashflow aus der operativen Tätigkeit
1 005 832
1 285 509
1 140 610
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-598 359
-641 288
-480 924
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-129 878
-785 230
-504 653
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
277 595
-141 009
155 033
Anfangsbestand Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
25 930
166 939
11 906
Endbestand Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
303 525
25 930
166 939
Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit beträgt im Jahr 2020 EUR 1.006 Mio. und liegt so-
mit um rund EUR 280 Mio. unter dem Vorjahreswert. Die Investitionstätigkeit der ASFINAG in
der Höhe von EUR -598 Mio. lag ebenfalls unter dem Niveau von 2019. Insgesamt führt dies
für 2020 zu einem positiven Cashflow vor Finanzierung (Free Cashflow) in Höhe von
EUR 407 Mio.
Beilage VI / 12
Über den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (EUR -130 Mio.), errechnet sich unter Berück-
sichtigung des Anfangsbestands der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der End-
bestand an Fondsmitteln in Höhe von rd. EUR 304 Mio. Der Unterschied beim Cashflow aus
Finanzierungstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr ist unter anderem darauf zurückzuführen,
dass das 2020 begebene Anleihevolumen mit EUR 1.250 Mio. (nominell) deutlich höher als
jenes im Jahr 2019 mit EUR 600 Mio. (nominell) war, bei rund gleich hohen Tilgungen in bei-
den Jahren.
Zu beachten ist, dass im Vergleich zum Vorjahr eine Neuzuordnung der Zinsen vom Cashflow
aus operativer Tätigkeit zum Cashflow aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit erfolgte.
Dies wurde in den angeführten Vergleichswerten der Jahre 2019 und 2018 ebenfalls ange-
passt.
2.2.5.7. Rentabilität
2020 2019 2018
Umsatzrentabilität iwS (%) =
operatives Ergebnis (EBIT)
45,18 49,58 52,43
Umsatzerlöse
Umsatzrentabilität ieS (%) =
Periodenergebnis
28,11 30,78 31,83
Umsatzerlöse
Gesamtkapitalrentabilität (%) =
operatives Ergebnis (EBIT)
6,67 8,06 8,08
Ф Gesamtkapital
Eigenkapitalrentabilität (%) =
Periodenergebnis
10,88 13,96 14,95
Ф Eigenkapital
Sowohl die Umsatzrentabilität iwS als auch die Umsatzrentabilität ieS ist im Vergleich zu 2019
gesunken, da die Umsatzerlöse weniger stark als das operative Ergebnis bzw. das Perioden-
ergebnis gesunken sind.
Die Reduktion der Gesamtkapitalrentabilität ist auf das deutlich gesunkene operative Ergebnis
zurückzuführen.
Ebenso sank die Eigenkapitalrentabilität 2020 aufgrund des gesunkenen Periodenergebnis-
ses.
2.3. Nichtfinanzielle Erklärung
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a Abs. 1 UGB wurde als gesonderter
nichtfinanzieller Bericht gemäß § 267a Abs. 6 UGB erstellt.
Beilage VI / 13
3. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken
der Unternehmensgruppe
3.1. Voraussichtliche Entwicklung der Unternehmensgruppe
Die ASFINAG steht vor großen Herausforderungen. Das Unternehmen muss den steigenden
Mobilitätsbedürfnissen der Kundinnen und Kunden, neuen Antriebs- und Energieformen, der
Multimodalität sowie den gesamtstaatlichen Vorgaben aus der „Mission 2030“ (österreichische
Klima- und Energiestrategie) und dem Regierungsprogramm 2020 gerecht werden. Darüber
hinaus muss sich die ASFINAG auch den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt stellen, die
von der Digitalisierung bis zur Positionierung als attraktive Arbeitgeberin reichen.
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und den damit verbundenen nachhaltigen Einnahmen-
rückgängen bei den Mauterlösen wurde das Bauprogramm der ASFINAG redimensioniert um
die wirtschaftliche Stabilität und Unabhängigkeit weiterhin zu gewährleisten.
Grundsätzlich war der Planungsprozess für 2021 aufgrund der sich laufend verändernden epi-
demiologischen Situation sehr herausfordernd. Die getroffenen Annahmen werden während
des Jahres 2021 eng überwacht werden und Anpassungen im Zuge der quartalsmäßigen Er-
wartungsplanungen durchgeführt.
Bezüglich der LKW-Mauteinnahmen wurde in der Planung für 2021 (abgesehen von der ge-
setzlich vorgesehenen Valorisierung von 1,5 %) eine moderate Steigerung der Verkehrsleis-
tung, nach einem Corona bedingtem 4,6 %-igen Rückgang 2020, zugrunde gelegt.
Die Tarifstruktur wurde, wie in den Vorjahren bereits berichtet, mit 01.01.2017 vom Bonus/Ma-
lus System der Ökologisierung auf Externe Kosten umgestellt. Einzig die Klasse EURO VI
erhält auch im Jahr 2021 weiterhin einen Bonus iHv. rund EUR 20 Mio. jährlich.
Für die Einnahmen aus der PKW-Vignette und den PKW Streckenmauteinnahmen wird für
2021 - nach deutlichen Rückgängen im Jahr 2020 - mit einer leichten Erholung gerechnet.
Inkludiert ist hier eine Preisanpassung, analog zu den LKW-Mauttarifen, von 1,5 %.
Die gesamten Mauterlöse werden 2021 laut Plan rd. EUR 2.145 Mio. betragen.
Das Bauprogramm sieht für 2021 ein Bauvolumen von rd. EUR 1.196 Mio. vor. Mit den laufen-
den Aufwendungen und dem geplanten negativen Finanzergebnis (im Wesentlichen Zinsen-
dienst) von EUR 193 Mio. ergibt sich ein planmäßiger Jahresüberschuss für 2021 von rd.
EUR 658 Mio. Ende 2021 plant die ASFINAG einen Nettoschuldenstand (bilanzielle Schulden
abzgl. Kassastand) iHv. EUR 10.962 Mio.
Im Hinblick auf die Umsetzung von kostenintensiven Infrastrukturprojekten haben sowohl die
laufende Evaluierung der Bauprojekte hinsichtlich Dimensionierung und verkehrlicher Notwen-
digkeit als auch Verhandlungen über Finanzierungsbeteiligungen nach wie vor große Bedeu-
tung.
Beilage VI / 14
3.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
3.2.1. Cashflowrisiko
Im Jahr 2020 wurden erneut historische Tiefstände sowohl bei den kurz- als auch bei den
langfristigen Zinsen erreicht. Der 3-Monats-Euribor zeigte sich im Vergleich zu den Vorjahren
deutlich volatiler und startete zu Jahresbeginn 2020 mit einem Wert von -0,38 % um bis Mitte
März auf -0,49% zu sinken. Aufgrund der Corona-Pandemie stieg der Zinssatz die folgenden
Wochen deutlich auf den Jahreshöchstwert von -0,16 % (23. April) an. Anschließend begann
der Zinssatz zuerst rascher, dann etwas langsamer zu sinken, um am Jahresende den Re-
kordwert von -0,55 % zu erreichen.
Im langfristigen Bereich war ein ähnlicher Verlauf wie bei den kurzfristigen Zinsen zu beobach-
ten. Die Renditen für 10-jährige österreichische Bundesanleihen starteten zu Jahresbeginn bei
einem leicht negativen Wert (-0,02 %) und fielen danach deutlich auf einen Wert von -0,45 %
Anfang März. Auch hier wirkte sich die Corona-Pandemie mit einem rasanten Anstieg in nur
wenigen Tagen aus (0,31 % am 18.3.). Bis zum Sommer erholten sich die Renditen deutlich
und sanken während des Jahres noch weiter um am Jahresende einen Rekord-Tiefstand zu
erreichen (-0,47 % am 11.12.).
Die Einschätzung der kaufmännischen Risiken, die von externen Kapitalmarktschwankungen
ausgehen, werden in Form der Kennzahlen Value at Risk und Cashflow at Risk errechnet und
den Gremien regelmäßig berichtet.
Mit Marktwerten bewertete Derivate werden als eigenes Finanzinstrument mit einer Bewertung
„through profit & loss“ bilanziert und sind einer zugehörigen Grundtransaktion zuzurechnen.
Sie werden mit der Absicht der Absicherung von Wechselkursschwankungen der Grundtrans-
aktionen abgeschlossen. Das verbleibende Risiko besteht lediglich aus Zinsänderungsrisiken
im EURO Finanzierungsraum. Im Portfolio der ASFINAG ist per Ende 2020 ein einziger Swap
enthalten.
Die Risikokennziffern der aushaftenden ASFINAG Finanzverbindlichkeiten (Darlehen und An-
leihen inklusive Swaps, Geldmarktgeschäfte) wurden per 31. Dezember 2020 mit einer Kon-
fidenz von 95 % und einer Haltedauer von einem Jahr wie folgt eingeschätzt:
Der marktwertorientierte Value at Risk wird auf EUR 260,5 Mio. geschätzt. Der nominelle Ge-
samtstand der Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) inklusive kurzfristiger Veranla-
gungen und Kontoguthaben beträgt zum Stichtag EUR 9.049,2 Mio. (2019:
EUR 9.066,7 Mio.).
Der Cashflow at Risk beträgt EUR 10,2 Mio., wobei rd. 1,0 % der Verbindlichkeiten variabel
verzinst sind.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der ASFINAG Verbindlichkeiten per 31.12.2020 beträgt ca.
7,2 Jahre (2019: 6,8 Jahre) und die durchschnittliche Nominalverzinsung liegt bei
rund 1,8 % p.a. (2019 1,9 % p.a.).
Der Zugang zu den Kapitalmärkten und damit die Aufnahme der erforderlichen Mittel wird für
die ASFINAG auch in den nächsten Jahren gewährleistet sein, einerseits aufgrund ihrer ex-
zellenten Reputation und eines aktiven Investoren-Marketings andererseits aufgrund der gu-
ten Fundamentaldaten Österreichs und der Staatsgarantie für die Mittelaufnahmen.
3.2.2. Liquiditätsrisiko
Die Liquiditätssteuerung der ASFINAG berücksichtigt alle operativen Erfordernisse, den
Schuldendienst und etwaige notwendige Kapitalaufnahmen im Zusammenhang mit dem Neu-
Beilage VI / 15
bauprogramm. Die Planbilanzen, Plangewinn- und -verlustrechnungen und die Cashflowbe-
rechnungen werden mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie jeweils im Vorjahr im Voraus abgestimmt und sind im Zusammen-
hang mit der gesetzlichen Verpflichtung des Bundes zu sehen, für die ausreichende Liquidität
der ASFINAG zu sorgen.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko der ASFINAG ist aufgrund der guten Bonitätseinstufung ge-
ring. Das langfristige Liquiditätsrisiko steht in direktem Zusammenhang mit der Bonität der
Republik Österreich und der Unterstützung durch die Republik Österreich in Form von Garan-
tien als Bürge und Zahler für Anleiheemissionen. Letztlich gewährleistet das erfolgreiche und
stabile Geschäftsmodell der ASFINAG die Refinanzierung der Verbindlichkeiten.
3.2.3. Konjunkturrisiko, Ausfallsrisiko, Absatz- und Beschaffungsrisiko
Die Covid-19-Pandemie stellt für die Volkswirtschaften der EU und weltweit einen außeror-
dentlichen Einschnitt dar und hat schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Folgen. Die Wirt-
schaftstätigkeit in Europa erlitt in der ersten Jahreshälfte 2020 einen schweren Schock, erholte
sich aber im zweiten Halbjahr, da die Eindämmungsmaßnahmen schrittweise aufgehoben wur-
den. Das Wiederaufflammen der Pandemie um die Jahreswende 2020/21 sowie Virus-Mutati-
onen führen jedoch weiterhin zu massiven wirtschaftlichen Störungen, da weitere Maßnahmen
gesetzt werden, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die epidemiologische Lage hat
zur Folge, dass Wachstumsvorhersagen extrem unsicher und risikobehaftet sind.
Die BIP Prognosen liegen für 2020 laut Europäischer Kommission bei -7,8% (2019 +1,3 %) für
die Eurozone, bei -7,4% für die gesamte EU (2019 +1,5
%). Die Prognosen für 2021 zeigen
einen Aufwärtstrend und liegen sowohl für den Euroraum als auch für die gesamte EU knapp
über +4,0 %.
Die öffentlichen Defizite werden durch steigende Sozialausgaben, sinkende Steuereinnahmen
und umfangreiche Stützungsmaßnahmen der Staaten erheblich ansteigen.
Als Folge daraus wird die Staatsverschuldung weltweit ansteigen. Im Euroraum wird die Ver-
schuldung laut Prognose der Europäischen Kommission von 85,9 % des BIP im Jahr 2019 auf
101,7 % im Jahr 2020 bzw. 102,3 % im Jahr 2021 anwachsen. Die Prognosen für Österreich
liegen für 2020 bei 84,2 % bzw. 85,2 % für 2021 (2019: 70,5 %).
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation ist zu erwarten, dass sich das Zinsniveau
im kurz- und langfristigen Bereich auf einem weiterhin sehr niedrigen Niveau bewegen wird.
Gegen Jahresende 2021 könnte es allerdings gemäß aktueller Prognosen zu einer leichten
Bewegung nach oben kommen.
Die Entwicklung der Baupreise im Tiefbau verzeichnete 2020 - wie im Vorjahr - einen leichten
Anstieg. Die Entwicklung der Baukosten im Tiefbau war im Jahresvergleich 2019/2020 weit-
gehend stabil bzw. sanken die Baukosten vor allem auf Grund von Covid-19 leicht.
Die Novellierung des Bundesstraßenmautgesetzes im Jahr 2007 schrieb eine Berücksichti-
gung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex auf der Einnahmenseite der ASFINAG fest.
Dadurch wurde ein wesentlicher, struktureller Ausgleich zu den inflationsbedingten Kosten-
steigerungen der operativen Ausgaben gesetzlich festgelegt und eine Absicherung des Infla-
tionsrisikos erreicht.
Für Forderungen der ASFINAG werden Wertminderungen ausschließlich auf Basis von Ein-
zelbetrachtungen vorgenommen, eine Wertberichtigung auf pauschaler Basis erfolgt nicht. Die
Einnahmen der ASFINAG - bestehend im Wesentlichen aus LKW- und PKW-Maut - sind struk-
turell nicht ausfallsgefährdet.
Beilage VI / 16
3.2.4. Branchenspezifische Risiken und Regulierungsrisiken
Insbesondere aufgrund der hohen Bautätigkeit stellen die gesetzlichen Rahmenbedingungen
gerade in diesem Bereich einen starken Einflussfaktor auf die Kosten- und Kapitalsituation des
Unternehmens dar. Hier sind insbesondere gesetzliche Auflagen hinsichtlich Umweltmaßnah-
men zu erwähnen. Der diesbezügliche Standard ist im europäischen Vergleich derzeit bereits
als sehr hoch einzustufen.
Ein weiterer wesentlicher Bereich ist die Bemautung. Für die Tarifausgestaltung, insbesondere
von KFZ > 3,5 t hzG, hat die EU-Wegekostenrichtlinie dabei maßgeblichen Einfluss.
Seit dem Jahr 2017 werden auf die Infrastrukturtarife externe Kosten für Lärm und Schadstoff-
ausstoss aufgeschlagen. Diese aufgeschlagenen Kosten, die von Euro Emissionsklasse sowie
Achskategorisierung abhängen, werden durch die ASFINAG eingehoben, an das Bundesmi-
nisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie abgeführt
und stellen damit keine Mehrerlöse für die ASFINAG dar.
Einzig die Klasse EURO VI erhält weiterhin einen Bonus auf den Infrastrukturtarif, der sich bis
zum Jahr 2021 mit Mindereinnahmen von jährlich EUR 20 Mio. niederschlagen wird. Im abge-
laufenen Geschäftsjahr betrug dieser Bonus EUR 18,6 Mio., was dadurch begründbar ist, dass
es im Zuge der Coronakrise zu einem Fahrleistungsrückgang iHv. 4,6 % gegenüber dem Vor-
jahr gekommen ist. Um die umweltschonenden LKW auch weiterhin zu fördern, wurde der
Bonus für die Klasse EURO VI auch für das Jahr 2021 gewährt.
Die Tarife für KFZ > 3,5 t hzG mit Wasserstoff- bzw. E-Antrieb betragen derzeit, wie schon im
abgelaufenen Geschäftsjahr, die Hälfte des „Normaltarifs“. Gemäß aktuellem Gesetzesentwurf
(Bundesstraßen-Mautgesetz) sollen diese Tarife künftig auf 25 % des „Normaltarifs“ gesenkt
werden. Die Fahrleistungen aus diesem Bereich sind derzeit jedoch marginal.
3.2.5. IT-Risiken
Im Jahr 2020 waren viele IT-Kernthemen im Fokus wie die Modernisierung, Automatisierung,
sowie die Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Besonders Maßnahmen zur Steigerung der
IT-Sicherheit und Vorbereitungen hinsichtlich der verschärften Compliance Anforderungen,
wie etwa zum Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) wurden umgesetzt.
Folgende Themenbereiche standen speziell im Fokus:
• Corona – IT Ausrüstung
Anfang März wurden bedingt durch die Corona-Pandemie binnen weniger Tage weitgehend
alle Büroarbeitsplätze ins Home Office verlegt. Dies war aus technischer Sicht mit wenigen
Tagen Vorlauf nur mit geringfügigen Ressourcenanpassungen beim VPN- und Citrix Zugang
möglich. Im weiteren Verlauf wurden verstärkt Datensicherheits- als auch die Datenschutz-
maßnahmen einerseits technisch aber auch im Sinne der Awareness-Bildung der Mitarbeiten-
den im Zusammenhang mit dem dezentralen Arbeitsplatz umgesetzt.
• Netz- und Informationssicherheitsgesetz (NISG)
Das Ende 2018 in Kraft getretene NISG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung umfangrei-
cher Sicherheitsmaßnahmen und zum Nachweis von deren Effektivität. Im November 2019 ist
an die ASFINAG der Bescheid ergangen, dass sie Betreiber wesentlicher Dienste gemäß
NISG ist. Der Nachweis der Compliance mit dem NISG ist innerhalb von drei Jahren zu erbrin-
gen. Die zur Ableitung der benötigten Maßnahmen durchzuführenden Assessments und Risi-
koanalysen wurden durchgeführt.
Beilage VI / 17
Als wesentliche notwendige Maßnahme um den Anforderungen des NISG zu genügen, wurde
die Bereitstellung informationssicherheitstechnisch essentieller IT-Basisservices identifiziert.
Die Umsetzung der Maßnahme startete im Projekt SHIELD welches Ende 2020 abgeschlos-
sen wurde. Damit ist sichergestellt, dass künftig zu errichtende wesentliche Dienste auf die
bereitgestellten sicheren IT-Basisservices zurückgreifen können und damit bereits in wesent-
lichen Aspekten den Anforderungen des NISG entsprechen.
Um den Nachweis der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen gemäß NIS Gesetz gegenüber
dem BM.I. fristgerecht erbringen zu können, wurde darüber hinaus im Oktober 2020 das ge-
sellschaftsübergreifende Programm „NISFIT“ gestartet. Auftrag des Programms ist bei der Ab-
leitung der notwendigen spezifischen Maßnahmen an den Bestandssystemen der Verkehrs-
steuerungs- und Leitsysteme des Bundesstraßennetzes von Tunnels zu unterstützen, die Um-
setzung der identifizierten Maßnahmen zu kontrollieren, sowie das zur Erbringung des Nach-
weises durchzuführende Audit zu begleiten.
• Security Operation Center as a Service (SOCaaS)
Um den Anforderungen des NIS-Gesetzes gerecht zu werden, wurde im Jahr 2020 auch die
zweistufige Ausschreibung für ein SOCaaS veröffentlicht. In dieser wird aufbauend auf den
bereits schon vorhandenen Dienstleister in diesem Bereich ein geeigneter Partner für ein kon-
tinuierliches Sicherheits-Monitoring (24x7) gesucht, bei dem im Bedarfsfall weitreichender als
bisher zusätzliche Sicherheitsleistungen, wie Threat Hunting oder digitale Forensik, abgerufen
werden können. Des Weiteren wird durch diesen Partner auch die Betreuung des Schwach-
stellen Managements, sowie der Zugang zu einer für die ASFINAG angepassten Threat Intel-
ligence Lösung realisiert. Es wird mit einer Vergabe mit Mitte des Jahres 2021 gerechnet.
• Security Incident Response Plattform (Hacking Defence)
Im Jahr 2020 konnten mehrere Sicherheitskomponenten erfolgreich in der Systemlandschaft
der ASFINAG integriert werden. Diese ermöglichen es aktiv auf identifizierte Angriffsmuster
oder Verhaltens-Anomalien reagieren zu können. Dank der zentralen Steuerung und Daten-
aggregation dieser Systeme über eine einheitliche Plattform ist es im Fall des Security Incident
Response daher möglich, wesentlich effizienter auf Sicherheitsvorfälle reagieren zu können.
Dies deshalb, da auf einer Übersicht die gesammelten Informationen zu einem Vorfall aus den
unterschiedlichen Komponenten ersichtlich sind.
• IT-Bedrohungen im Büroumfeld
Die größte Bedrohung im Büroumfeld stellen weiterhin Angriffe von Cyberkriminellen auf Ar-
beitsstationen von Mitarbeitenden dar. Um derartigen Angriffen entgegenzuwirken, wurden
zahlreiche technische Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen ergriffen, um sowohl die Über-
nahme von Endgeräten als auch die weitere Ausbreitung im Unternehmensnetzwerk zu unter-
binden. Trotz der getroffenen Maßnahmen ist es nicht auszuschließen, dass es Cyberkrimi-
nellen gelingt, derartige Angriffe erfolgreich durchzuführen. Für diesen Fall ist es erforderlich,
diese Angriffe möglichst frühzeitig zu erkennen und diese forensisch zu untersuchen, um die
betroffenen Systeme zu identifizieren und deren Integrität wiederherstellen zu können. Um
dies zu ermöglichen, wurde eine zentrale Sicherheitslösung implementiert, welche zu diesem
Zweck die Informationen zahlreicher unterschiedlicher Sicherheitssysteme (Firewall, Email-
Security, Endgeräte Sicherheit) korreliert und aufbereitet.
Beilage VI / 18
Da ein erfolgreicher Angriff in der Regel auch die unwissentliche Mitwirkung von Endbenutzern
voraussetzt, wurde auch ein Schwerpunkt auf Awareness bildende Maßnahmen gelegt, um
die Mitarbeitenden der ASFINAG für diese Problematik zu sensibilisieren.
• Netzwerksicherheit
Einen zentralen Aspekt der Netzwerksicherheit stellen die Rahmenbedingungen für die Zu-
griffe von externen Partnern auf das Netzwerk der ASFINAG im Zusammenhang mit Errich-
tungs- und Wartungstätigkeiten dar. Dazu wurde ein neuer dem Stand der Technik entspre-
chender Fernwartungszugang implementiert, welcher neben einer Zwei-Faktor-Authentifizie-
rung auch ermöglicht, im Bedarfsfall nachzuvollziehen, welche Aktivitäten im Rahmen der
Fernwartung getätigt wurden. Der überwiegende Teil aller Fernwartungszugänge wurde im
Jahr 2020 auf das neue System umgestellt, an der Umstellung der restlichen Zugänge wird
laufend gearbeitet.
• Prozess-Anpassung im Change Vorgehensmodell
Bei Einführung neuer IT Services wurde im Prozess die Überprüfung der IT Sicherheit
(Security Check) verankert. Zusätzlich wurden 2020 zahlreiche dieser Security Checks bei
bestehenden IT Services im Office Bereich aber auch im Bereich der wesentlichen Dienste
durchgeführt.
• Anpassung der Regelung von „privilegierten Zugriffen“ auf IT Services
Administrator-Accounts mit höheren Rechten wurden mit einem neuen Sicherheitskonzept
versehen um das Risiko bei Angriffen weiter zu minimieren. Die Umsetzung dieser Regelun-
gen wurde 2019 gestartet und ist beinahe abgeschlossen.
• IT Risikomanagement
Zur Verbesserung des IT Risikomanagements wurde ein eigener Prozess etabliert. Generelle
IT Risiken werden mit Hilfe eines speziellen Risikomanagement-Tools analysiert und bewertet.
Ad Hoc Risiken werden ebenfalls laut Prozess behandelt und ermöglichen die Ausarbeitung
einer risikobasierten Entscheidungsgrundlage für das Management.
3.2.6. Personal- und Fluktuationsrisiko
Die Gesamtfluktuation der ASFINAG ist sehr gering ausgeprägt. Durch leistungsorientierte
Vergütungssysteme, attraktive Sozialleistungen und der Möglichkeit sich innerhalb des Unter-
nehmens weiterzuentwickeln - sowohl innerhalb der eigenen Gesellschaften als auch gesell-
schaftsübergreifend - wird das Fluktuationsrisiko minimiert.
3.2.7. Risiken aus der Corona-Krise
Die Corona-Krise hat zu massiven wirtschaftlichen Einbrüchen und Verwerfungen geführt.
Auch die ASFINAG ist nicht verschont geblieben, wenngleich sich aufgrund des Geschäftsbe-
reichs der ASFINAG die Auswirkungen im Vergleich zu vielen anderen Unternehmen in Gren-
zen hielten.
Im Mautbereich kam es aufgrund des eingeschränkten Individualverkehrs und des Produkti-
onsrückgangs und damit verminderten Güterverkehrs zu Erlösminderungen. Es wird erwartet,
dass es hier 2021 zu einer Steigerung im Vergleich zu 2020 kommen wird. Dies ist allerdings
von der weiteren Entwicklung der Pandemie bzw. den gesetzten Maßnahmen und den Fort-
schritten bei deren Bekämpfung abhängig.
Beilage VI / 19
Was den Baubereich betrifft, so wird es nach aktueller Einschätzung 2021 kaum Beeinträchti-
gungen aufgrund von Corona geben. Die beauftragten Bauunternehmen haben gemeinsam
mit der ASFINAG bereits 2020 entsprechende Hygienekonzepte entwickelt und umgesetzt.
Der Fortbestand des Unternehmens ist jedenfalls durch die Corona-Krise in keiner Weise ge-
fährdet.
4. Bericht über Forschung, Entwicklung und Innovation
Die Bereiche Forschung, Entwicklung- und Innovation wurden im Jahr 2019 in eine Kernstra-
tegie „Innovation“ der ASFINAG zusammengeführt. Im Jahr 2020 wurde ein gesellschaftsüber-
greifendes Kernteam geründet. Dieses erarbeitete gemeinsam mit den Geschäftsführern der
Tochtergesellschaften und den Vorständen die ASFINAG Innovationsstrategie. Mit den darin
festgelegten Leitsätzen und Handlungsfeldern ist eine fokussierte Weiterentwicklung entlang
der strategischen Ziele sichergestellt und die Basis dafür geschaffen, die ASFINAG als einen
innovativen Mobilitätsdienstleister zu positionieren.
Innovation betrifft jeden Bereich unseres Unternehmens. Überall gibt es Potenzial, Abläufe zu
optimieren sowie neue Wege sichtbar und nutzbar zu machen – von alltäglichen Kleinigkeiten,
bis hin zum großen Thema Verkehrssicherheit. Zurzeit führt die ASFINAG über 130 For-
schungs- und Entwicklungsprojekte im Unternehmen durch.
Das Ziel ist klar: Die ASFINAG will nützliche Innovationen rasch auf die Straße bringen, um
das Service für die Kundinnen und Kunden, aber auch die Arbeitsabläufe der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, stetig zu verbessern. Um als Mobilitätspartner neuartige Lösungen auf die
Straße zu bringen, eröffnet die ASFINAG auch immer mehr Felder der Zusammenarbeit mit
externen Innovationspartnern.
Auch die in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich etablierte Kooperation im Forschungs-
und Innovationsbereich mit BMK, ÖBB, den Bundesländern und weiteren Stakeholdern konnte
dank des Engagements vieler Mitarbeitenden weitergeführt werden und bietet neben interes-
santen gemeinsamen Projekten auch immer wieder die Möglichkeit, „über den Tellerrand zu
blicken“ und neue Denkanstöße in die ASFINAG einzubringen. So führte die ASFINAG ihren
ersten Hackathon mit der Weltraumbehörde durch.
Darüber hinaus konnte das Thema Innovation in der Beschaffung weiter gestärkt werden. Es
wurde mit der IÖB (Innovationsfördernde Öffentliche Beschaffung) eine Game Changer Ver-
einbarung geschlossen. Darauf folgten Challenges mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeit und
Digitalisierung.
Die Situation aufgrund von Covid-19 führte zur internen Corona-Challenge im Unternehmen.
Dabei waren alle ASFINAG Mitarbeitenden eingeladen, ihre Ideen und Innovationen zur Be-
wältigung der Corona–Krise bzw. Krisen generell anzumelden. Die über 400 eingelangten Vor-
schläge helfen der ASFINAG nun, gestärkt aus dieser Krise zu gehen.
Mit dem ASFINAG Innovationstag zeigte die ASFINAG erstmalig digital und interaktiv im ge-
samten Unternehmen ihre Innovationskraft. Über 1.000 Mitarbeitende verfolgten diese Veran-
staltung per Livestream. Der diesbezügliche ASFINAG-Blog gibt hier mehr Einblicke:
https://blog.asfinag.at/technik-innovation/innovationen-aus-dem-hause-asfinag/.
Ebenfalls online gestellt wurde der ASFINAG Innovationsauftritt unter www.asfinag.at/innova-
tion. Hier werden abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie aktuelle The-
men zu Diplomarbeiten veröffentlicht.
Beilage VI / 20
5. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kon-
troll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess
Gem. § 82 AktG ist das Management dafür verantwortlich, dass ein Rechnungswesen und ein
Internes Kontrollsystem (IKS) geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens ent-
sprechen. Im Berichtszeitraum wurde auf Basis eines etablierten umfassenden Risikomana-
gementsystems dieser Risikomanagementansatz verfolgt und der systematische Umgang mit
Risiken gewährleistet.
Sowohl Risikomanagement als auch das Interne Kontrollsystem umfassen alle Tochtergesell-
schaften.
Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Überwachung und Kontrolle des Internen
Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) erfolgt in Anlehnung an das
COSO-Rahmenwerk
1
.
5.1. Kontrollumfeld
Im Berichtszeitraum dienten die Abteilung Rechnungswesen und Finanzierung sowie die Ab-
teilung Konzerncontrolling sowie die Controlling-Einheiten in den Gesellschaften als betriebs-
wirtschaftliches Kompetenzzentrum in der Unternehmensgruppe und gingen dabei nach den
wirtschaftlichen Grundsätzen Wertorientierung und Ergebnissteuerung vor.
Den genannten Abteilungen oblag auch 2020 eine Regelungskompetenz zu allen Fragen des
Controllings, Rechnungswesens und Risikomanagements zur Sicherstellung der Anwendung
konzerneinheitlicher methodischer Standards. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung
wurden Konzernrichtlinien, Handbücher, Leitfäden, Arbeitsanweisungen und Checklisten er-
stellt.
Die ASFINAG-Gruppe wird über das Konzernergebnis und daraus abgeleitete Kennzahlen ge-
steuert. Sie verfügt über eine detaillierte Kurz-, eine aggregierte Mittelfrist- sowie eine zusam-
mengefasste Langfristplanung. Ablauf, Prämissen, Detaillierung, Verantwortlichkeiten und In-
strumente für die Planung werden jährlich mittels Planungshandbuch kommuniziert und mittels
Planungskalender verfolgt.
Die Planung des laufenden Jahres (Erwartungsplan) wird quartalsweise aktualisiert und kon-
solidiert. In der Regel wird diesbezüglich die Planbilanz, eine Plan-Gewinn- und Verlustrech-
nung sowie eine Plan-Geldflussrechnung dem Aufsichtsrat präsentiert. Darüber hinaus wer-
den dem Aufsichtsrat die Investitionen (insbesondere Bauprogramm) und die Auswirkungen
auf den Schuldenstand zur Kenntnis gebracht. Die Budgetierung des Folgegeschäftsjahres
beginnt im Frühjahr mit der Aussendung der Prämissen und endet im August. Im Rahmen der
Budgetierung wird gleichzeitig eine Mittelfristplanung erstellt. Diese Planung ist gem. Arti-
kel II § 10 ASFINAG Gesetz iVm § 10 ASFINAG Ermächtigungsgesetz 1997 und gem.
Punkt IV Abs. 2 Fruchtgenussvertrag vom 25. Juli 1997 in der Fassung vom 22. Mai 2014 dem
Eigentümervertreter (BMK) zur Zustimmung vorzulegen.
Die Finanzbuchhaltung wird in SAP abgebildet. Die Bewirtschaftung des Anlagevermögens
erfolgt in einem weitestgehend automatisierten Ablauf. Die Zugänge im Anlagevermögen er-
1
Das Commitee of Sponsored Organisations (COSO) hat einen von der SEC (U.S. Securities and Exchange Comission) aner-
kannten Standard für interne Kontrollen, das COSO-Modell erstellt, das zur Beschreibung des Internen Kontrollsystems (IKS) im
Lagebericht von Austrian Financial Reporting and Auditing Commitee (AFRAC) empfohlen wird.
Beilage VI / 21
folgen im Wesentlichen über SAP „Investitionsmaßnahmen“ (PSP-Elemente). Die Anlagenin-
ventarisierung und Abgangsmeldungen obliegen dezentral den Fachbereichen bzw. Inventar-
verantwortlichen, deren Aufgaben in einer entsprechenden Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Die Verbuchung der Kontobewegungen erfolgt grundsätzlich tagesaktuell. Kreditoren-Zah-
lungslisten aller in SAP geführten Gesellschaften werden zweimal wöchentlich erstellt, geprüft
und einer Überweisung zugeführt. Zur Optimierung des Liquiditätsmanagements sind Cash-
Pooling und das Handbuch für den Zahlungsverkehr wirksame Instrumente.
Das Rechnungswesen ist für die Prüfung, Erfassung und Zahlungsvorbereitung aller Ein-
gangsrechnungen zuständig. In der Kreditorenbuchhaltung werden Rechnungen, Zahlungs-
aufträge diverser Bereiche und Anzahlungsanforderungen erfasst. Auf die Kontrolle der ge-
setzlichen Erfordernisse, der umsatz- und körperschaftsteuerlichen Tatbestände und der in-
ternen Unterschriftenregelung wird in diesem Arbeitsbereich besonderer Wert gelegt. Ein
elektronischer Rechnungsworkflow ist für alle ASFINAG–Gesellschaften im Einsatz, der diese
Intention noch besser unterstützt.
Die Kundenabrechnung erfolgt über ein eigenes SAP-Mautsystem bzw. im Bereich der Lie-
genschaften über das Modul SAP-RE-FX (Flexible Real Estate Management) mit einer Schnitt-
stelle zum Core-SAP. Hier werden automatisiert die relevanten Buchungen bewerkstelligt bzw.
die Salden in das Core-SAP übernommen. In kleiner Anzahl werden im SAP-SD (Sales &
Distribution) auch weitere Geschäftsfälle (z.B. Verrechnung von Versicherungsschäden und
Verrechnung von Kostenbeteiligungen) fakturiert. Die Abbildung der finanziellen Schulden
ebenso wie die Berechnung der finanziellen Risikokennziffern erfolgt über ein eigenes SAP
Treasury Modul. Im Bereich Zahlungsverkehr wird das SAP Modul Bank Communication Ma-
nager (BCM) verwendet.
Die Bilanzierung der Konzerngesellschaft nach UGB und IFRS wird im Rechnungswesen in
Abstimmung mit dem Konzerncontrolling ausgeführt.
Die Archivierung der Originalbelege erfolgt in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS)
mit einer Schnittstelle ins SAP. Weiters ist ein allgemeines Dokumentenmanagementsystem
für Verträge und sonstige wichtige Unterlagen eingerichtet.
Im Bereich der Finanzierung ist die Einhaltung einer Treasury-Richtlinie maßgeblich, was lau-
fend auch von einem Treasury-Gremium überwacht wird. In der Richtlinie sind Grundsätze und
Ziele des Risikomanagements im Finanzierungsbereich erfasst. Es wird die Risikopolitik be-
treffend Umgang mit Marktrisiken (Zinsen, Preise, Wechselkurse), Liquiditätsrisiko und Kon-
trahentenrisiko sowie das diesbezügliche Limitwesen und die Erfolgsbewertung geregelt. Dar-
über hinaus sind Berichts- und Zustimmungspflichten in Richtung des Aufsichtsrates hinsicht-
lich der Finanzierungstätigkeit auch in den Geschäftsordnungen definiert. Die Sicherstellung
der Ordnungsmäßigkeit des operativen Liquiditätsmanagements ist auch durch ein Handbuch
betreffend Zahlungsverkehr abgebildet.
Die ordnungsgemäße Abwicklung der durch die ASFINAG bezogenen Leistungen ist durch
eine Vielzahl von Prozessen und Prozessschritten mit hinterlegten Kontrollen definiert. Dies
reicht von klar geregelten Beschaffungsprozessen (insbesondere öffentliches Vergaberecht)
über ein laufendes Management mit Hilfe von Controlling-/Projektcontrolling, örtlicher Bauauf-
sicht, begleitender Kontrolle bei größeren Projekten, institutionalisierten Lenkungsausschüs-
sen, definierten Anti-Claiming-Prozessen usw. bis hin zu Berechtigungen, Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Rechnungsprüfung, die in einer für alle verbindlichen Un-
terschriftsregelung münden. Ein hohes Augenmerk liegt hier naturgemäß auf den Bauleistun-
gen, da diese betreffend ihrer Dimension und somit auch hinsichtlich des Risikos am gewich-
tigsten sind. Dem wird mit klar geregelten Genehmigungskompetenzen des Aufsichtsrates im
Baubereich Rechnung getragen.
Insgesamt liegt in der ASFINAG ein ausgeprägtes Regelungssystem vor, um Strukturen, Rol-
len, Funktionen und Prozesse klar festzulegen. Bestandteile sind im Wesentlichen Richtlinien,
Beilage VI / 22
Handbücher, Leitfäden und Arbeitsanweisungen. Sämtliche Abteilungen sorgen mit Unterstüt-
zung des Qualitätsmanagements dafür, dass die Regelungen durch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess aktuell sind und auf das notwendige Ausmaß beschränkt bleiben.
5.2. Risikobeurteilung
Die wesentliche Aufgabe eines Risikomanagementsystems liegt in der frühzeitigen Erkennung
möglicher Risiken und der Planung bzw. Veranlassung jener Maßnahmen, die negative
Entwicklungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens hintanhalten
oder zumindest begrenzen. Zentraler Bestandteil des Risikomanagementsystems ist ein
Berichtssystem, mit dem die gesamtwirtschaftliche Entwicklung analysiert und deren
voraussichtliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens bestimmt wird.
Das Berichtswesen der ASFINAG gliedert sich in zwei wesentliche Teile: eine Risikobewertung
auf Unternehmens- bzw. Abteilungsebene und eine fokussierte Managementinformation. In
halbjährlich stattfindenden Gesprächen wird mit jedem/r Geschäftsführer/in bzw. Abteilungs-
leiter/in das Risikopotenzial der jeweiligen Organisationseinheit behandelt und gegebenenfalls
grafisch, in Form einer Risk Map, festgehalten.
Die Abstimmung der jeweiligen prioritären TOP-Risiken für das Gesamtunternehmen erfolgt
im Rahmen eines Risiko-Komitees. Teilnehmende sind Vorstand, Geschäftsführer/innen so-
wie die mit Compliance und Risikomanagement beauftragten Mitarbeitenden. Die Basis für die
Abstimmung in diesem Komitee bildet ein ausführlicher Risiko-Bericht, in dem die identifizier-
ten TOP-Risiken des Gesamtunternehmens sowie wesentliche Veränderungen in der Risiko-
landschaft im Detail dargestellt sind. Eine zusammenfassende Übersicht darüber wird dem
Aufsichtsrat im Rahmen des Prüfungsausschusses berichtet.
Weiters finden auf Unternehmens- bzw. Abteilungsebene eine Vielzahl an Risikomanagemen-
taktivitäten statt. Beispielsweise verfügt das Treasury über IT-gestützte Risikomanagement-
tools und eine standardisierte Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsgremien, eine ex-
plizite Risikoanalyse findet für alle großen Bauprojekte statt und eine Risikobewertung ist auch
Bestandteil jedes Revisionsberichtes.
Folgende Top-Risiken wurden unter Berücksichtigung von Schadenspotential und Eintritts-
wahrscheinlichkeit im Risiko-Komitee vom Oktober 2020 als maßgeblich – aber keinesfalls
bestandsgefährdend - identifiziert:
• Verschlechterung der Bonität
Ein Downgrading der Republik Österreich als Garantiegeber für die ASFINAG oder
ein Entfall der Staatsgarantie würde höhere Risikoaufschläge für Verbindlichkeiten
der ASFINAG und damit erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen.
• Exogene Einflüsse auf die Mauteinnahmen
Die ASFINAG ist nutzerfinanziert, sie finanziert sich zum Großteil aus den Mautein-
nahmen. Konjunkturelle Schwankungen aber auch Maßnahmen zur Pandemiebe-
kämpfung (Lockdown) können zu einer Veränderung der Fahrleistung und damit zu
Erlöseinbußen für die ASFINAG führen. Ebenso können verkehrspolitische Steue-
rungseffekte oder Zinssatzschwankungen Einfluss auf die Einnahmenseite der ASFI-
NAG haben.
• Verzögerungen bzw. Probleme bei Genehmigungsverfahren
Die ASFINAG wickelt Planungs- und Bauprojekte am hochrangigen Straßennetz ab.
Probleme bei den Bewilligungsverfahren können zu Mehrkosten in den Projekten und
zu Verzögerungen hinsichtlich der Fertigstellungstermine führen.
Beilage VI / 23
• Externe Bedrohungen
Zu den externen Bedrohungen zählen Pandemien, Terroranschläge, Geiselnahmen,
Amokläufe und Sabotageakte, welche Schäden an der Infrastruktur, Streckensperren,
Einbußen bei den Mauterlösen sowie eingeschränkte Personalressourcen nach sich
ziehen können.
Zu allen Risiken liegen im Risikomanagementsystem der ASFINAG (ARIMAS) detaillierte Be-
schreibungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten, aktueller
Aktivitäten sowie Handlungsmöglichkeiten und geplanter Maßnahmen vor.
Die ASFINAG versteht sich grundsätzlich als ein risikoaverses Unternehmen, wobei ein aktiver
Umgang mit den identifizierten Risiken gepflegt wird. Risikoinformationen stellen im Unterneh-
men eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das Management dar. Die Risikobeurtei-
lung ist auch eine der Grundlagen für das Interne Kontrollsystem, dessen operativer Fokus auf
organisatorischen Richtlinien und Regelungen, Kontrollmechanismen und einer definierten
Prozessverantwortung liegt.
Im Zusammenhang damit werden daher unterstützt und gesichert:
• die ordnungsgemäße Geschäftsführung
• die Einhaltung der Geschäftspolitik
• die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger rechtlicher Grundlagen (Compliance)
• die Einhaltung vorgegebener Ziele
• die Vermögenswerte der Organisation
Die ASFINAG versteht einen offenen Umgang mit Risiken als wesentlichen Erfolgsfaktor. Die
Dokumentation der Risiken sowie der ergriffenen Maßnahmen sind Grundlage für ein weiter-
führendes Wissensmanagement. Auf eine Verzahnung mit Revision, Compliance und Quali-
tätsmanagement wird über gegenseitig abgestimmte Auditpläne und den Austausch risikore-
levanter Ergebnisse großer Wert gelegt.
5.3. Kontrollmaßnahmen
Unterstützt wird das Risikomanagementsystem durch ein System der internen Kontrolle, das
durch die allgemeinen Grundsätze des Vier-Augen-Prinzips, der Funktionstrennung und der
Vorgabe von Richtlinien für bestimmte Maßnahmen gekennzeichnet ist.
Der Vorstand nimmt hier eine wesentliche Kontrollfunktion wahr, einerseits als Auftraggeber
der internen Revision aber insbesondere auch durch die Initiierung von Maßnahmen, die aus
der beschriebenen regelmäßigen Berichtserstattung abgeleitet werden.
Damit das Interne Kontrollsystem (IKS) regelmäßig auf seine Angemessenheit evaluiert wer-
den kann und damit überwachbar wird, dass regelmäßige Kontrollaktivitäten nachweislich er-
bracht werden, sind die Ist-Prozesse mit den Prozessablaufdiagrammen mittels der Software
„Adonis“ auf einer Prozesslandkarte zur Verfügung gestellt. Weiters ist dies durch Freigabe-
und Kontrollschritte angereichert.
Im Rahmen des Prozessmanagements werden regelmäßig alle Prozessverantwortlichen zur
Überprüfung und Aktualisierung ihrer Prozesse aufgefordert. Die Kontrollschritte sind definiert
und die Art der Dokumentation festgelegt. Es finden laufend Reviews zur Sicherstellung der
Aktualität und Angemessenheit der Prozesse statt. Bei Bedarf werden die Prozesse oder die
Beilage VI / 24
darauf basierenden Abläufe angepasst. Weiters werden die Prozesse laufend vom Qualitäts-
management (QM) auditiert und dementsprechend auf ihre Zweckmäßigkeit bzw. Einhaltung
überprüft.
Darüber hinaus sichert die interne Revision eine fortlaufende Überprüfung in Teilbereichen im
Rahmen ihrer Prüfungsaufträge - das IKS ist ein wesentliches Prüfobjekt in nahezu jeder Prü-
fung. Es werden auch explizite IKS-Prüfungen durchgeführt. Dies geschieht – insbesondere
im Bereich der rechnungslegungsrelevanten Prozesse – regelmäßig durch Hinzuziehung ex-
terner Fachleute, um hier ein höchstmögliches Maß an Qualität zu erreichen. Auf Basis der
Ergebnisse werden Maßnahmen vereinbart, deren Umsetzung von der internen Revision ent-
sprechend überwacht und damit letztendlich sichergestellt werden.
Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die
klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, trans-
parente Vorgaben mittels Richtlinien, Handbüchern, Leitfäden, Arbeitsanweisungen und
Checklisten zur Bilanzierung und Abschlusserstellung und angemessene Zugriffsregelungen
in den abschlussrelevanten EDV-Systemen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstren-
nung sind auch bei den Rechnungslegungsprozessen wichtige Kontrollprinzipien.
5.4. Information und Kommunikation
Seitens des Controllings ergehen Monats- und Quartalsberichte an die Geschäftsführung der
Gesellschaften, sowie konsolidiert an den Konzernvorstand. Die Berichte enthalten die Ge-
winn- und Verlustrechnung nach IFRS auf Basis Year to Date (YtD) im Vergleich zum Plan.
Zusätzlich erfolgt ein Vergleich auf Jahressicht zwischen dem genehmigten Plan und dem
Vorjahr zur quartalsweise erstellten Erwartungsplanung, ergänzt um Kennzahlen und ein Ma-
nagement Summary.
Jede finalisierte Erwartungsplanung wird im Rahmen von eigenen Terminen zwischen der Ge-
schäftsführung der Gesellschaften, dem Vorstand und Controlling besprochen. Aufgrund der
hohen Bedeutung des Bauprogramms werden die Ergebnisse der Erwartungsplanung darüber
hinaus noch gesondert zwischen der Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaften, Be-
reichsverantwortlichen, dem Vorstand sowie Controlling und der Holding-Abteilung Konzern-
steuerung abgestimmt.
Die jeweilige Erwartungsplanung wird dem Aufsichtsrat jeweils in der nächstfolgenden Sitzung
zur Kenntnis gebracht. Im Berichtswesen an den Aufsichtsrat sind neben dem kaufmännischen
Standardberichtswesen Statusberichte aller wesentlichen Unternehmensbereiche enthalten.
Die finanziell gewichtigen Themen wie Finanzierung und Bauprogramm sind in einer standar-
disierten Form einem Monitoring durch den Aufsichtsrat unterzogen. Zusätzlich sind durch die
Geschäftsordnungen insbesondere in diesen Bereichen Zustimmungs- und Berichtspflichten
definiert.
Das Finanzmanagement berichtet über Liquidität und Finanzverbindlichkeiten, über die Rah-
menbedingungen auf den Kapitalmärkten, über Veranlagungsperformance sowie über die fi-
nanziellen Risiko-Kennziffern.
5.5. Überwachung
Die interne Revision, organisatorisch als Abteilung direkt dem Vorstand unterstellt, überwacht
die Betriebs- und Geschäftsprozesse sowie das Interne Kontrollsystem. Die Prüfungen erfol-
gen nach einem vom Vorstand verabschiedeten Revisionsprogramm, ergänzt um Kurz- und
Beilage VI / 25
Sonderprüfungen. In den Revisionsberichten werden Maßnahmen formuliert, die nach Umset-
zungsbeauftragung durch den Konzernvorstand einem Follow-Up unterzogen werden.
Besonderer Fokus der internen Revision ist die Sicherstellung aller betrieblicher Abläufe im
Einklang mit den konzernweiten Richtlinien und Regelungen, aber auch mit den Satzungen
oder den Gesellschaftsverträgen der einzelnen Gesellschaften sowie mit den geltenden Ge-
setzen. Darüber hinaus werden die Thematiken der Aufgaben- und der Funktionstrennung so-
wie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips begutachtet. Die interne Revision überprüft spezi-
ell auch beim Einsatz von Informationstechnologien, ob entsprechende Berechtigungssysteme
oder zusätzliche Kontrollen in dokumentierter Form vorliegen.
Mit Abschluss des Berichtsjahres waren die wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Pro-
zesse geprüft und es wurden keine Risiken festgestellt, denen nicht in adäquater Art und
Weise begegnet wird. Bei festgestelltem Änderungsbedarf wurden die vereinbarten Maßnah-
men umgesetzt bzw. ist die Umsetzung definiert und in Planung.
Die Prüfungstätigkeit der internen Revision erfolgt unabhängig nach internationalen Standards
für die berufliche Praxis und unter Wahrung der Rechtschaffenheit, Objektivität, Vertraulichkeit
und Fachkompetenz.
Wien, am 09. April 2021
Der Vorstand
Dr. Josef Fiala
Mag. Hartwig Hufnagl
ASFINAG Verantwortlichkeitserklärung gem. § 124 Abs 1 Z 3 BörseG zum Jahresabschluss 2020
Verantwortlichkeitserklärung
gem. § 124 Abs 1 Z 3 BörseG
Die Vorstandsmitglieder der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-
Aktiengesellschaft erklären nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards des UGB aufgestellte Jahresabschluss zum
31.12.2020 und der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte
Konzernabschluss zum 31.12.2020 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft
und des Konzerns vermitteln.
Weiters wird nach bestem Wissen bestätigt, dass die Lageberichte den Geschäftsverlauf,
das Geschäftsergebnis und die Lage der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-
Aktiengesellschaft und des Konzerns so darstellen, dass ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass die Lageberichte die
wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen die Autobahnen- und Schnellstraßen-
Finanzierungs- Aktiengesellschaft und der Konzern ausgesetzt sind, beschreiben.
Wien, am 19.04.2021
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft
Dr. Josef Fiala e.h.
CFO
Mag. Hartwig Hufnagl e.h.
COO